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ZFF-Info 07/2026

AUS DEM ZFF

                                                                                                         

SCHWERPUNKT: Pflegeneuordnungsgesetz

Der Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sieht neben Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch eine Umstrukturierung der Pflegeberatungslandschaft vor – mit massiven Veränderungen für die ambulanten Dienste. Das Bundesministerium für Gesundheit führt dies in seinem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aus. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Neben den bekanntgewordenen Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige soll die Pflegeberatung durch eine sogenannte Pflegebegleitung abgelöst werden. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, soll doch damit eine frühzeitige, umfassende Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen im Beratungssetting erfolgen. Unklar bleibt jedoch die Ausgestaltung der Angebotsstruktur ab dem 01.01.2028. Da bleibt vieles vage und lässt Raum für unnötige Spekulationen.“

Pflegebegleitung setzt aus Sicht der AWO zwingend pflegefachliche Expertise voraus. Diese dürfe nicht infrage gestellt werden und könne ausschließlich durch qualifizierte Pflegefachpersonen sichergestellt werden. Besonders ambulante Pflegedienste verfügten über Mitarbeitende mit den praktischen Erfahrungen und Kompetenzen und müssten daher weiterhin eine zentrale Rolle in der zukünftigen Pflegebegleitung einnehmen.

Sollte die Beratung als zentrales Aufgabenfeld entfallen, führt dies zu einer weitreichenden Schwächung der ambulanten Pflege und senkt die Attraktivität des Arbeitsbereiches. Denn wenn Fachkräfte auf reine Versorgungstätigkeiten reduziert und ihre Kompetenzen in der Pflegeprozessverantwortung statt befördert beschnitten werden, wird sich der Personalmangel hier weiter verschärfen. 

Die AWO fordert, die pflegefachlichen Unterstützungs-, Beratungs- und Anleitungskompetenzen von Pflegefachpersonen ambulanter Dienste in die Weiterentwicklung der Pflegebegleitung zu integrieren und eine Übertragung an sie strukturell vorzusehen. Nur eine gesetzliche Erwähnung ambulanter Pflegedienste kann die Fortführung bestehender Strukturen absichern. Diese fehlt bislang.

Angesichts der drängenden Fragen zur Zukunft der pflegerischen Versorgung hat die BAGFW ein zukunftsweisendes Konzept zur “Weiterentwicklung der ambulanten Pflege – Konzeptionelle Überlegungen für eine Sozialstation 2.0” vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.06.2026

Den heute bekannt gewordenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) scharf als vollkommen unausgewogen. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:  

„Statt wirkungsvolle Antworten auf die drängenden Herausforderungen der Pflege zu geben, setzt dieser Entwurf die Axt an. Was hier als Pflegereform verkauft wird, ist in Wahrheit ein Belastungspaket für die Falschen: Pflegebedürftigen werden Leistungen gekürzt, pflegende Angehörige verlieren Rentenansprüche und bei den Beschäftigten wird die tarifliche Bezahlung infrage gestellt. Gleichzeitig nennt man das Ganze ‚Zukunftspakt Pflege‘ – das ist zynisch.” 

Unter anderem sieht der Entwurf höhere Hürden für die Pflegegrade 2 und 3 sowie eine spätere Erhöhung der Leistungszuschläge im Pflegeheim vor, so dass Menschen mit Unterstützungsbedarf de facto eine Leistungskürzung erleben werden. Zudem sollen die Rentenansprüche für pflegende Angehörige gekürzt, das Einkommen von Kindern für die Finanzierung der Pflege von Eltern wieder herangezogen und die Pflicht zur tariflichen Bezahlung in der Pflege für vier Jahre ausgesetzt werden.  

“Diese Reform blickt nahezu ausschließlich auf die Ausgabenseite. Sie setzt bei denjenigen an, die auf Leistungen angewiesen sind, und bei denen, die die Pflege tragen, seien es Angehörige oder Beschäftigte. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und Pflegende zunehmend die finanziellen Folgen eines strukturell unterfinanzierten Systems tragen und damit politische Versäumnisse ausgleichen müssen.   

Zwei Drittel der Pflege in Deutschland wird von Angehörigen geleistet, die Pflegeberufe leiden unter Überlastung und mangelnder Wertschätzung, Pflege ist ein Armutsrisiko – und die Politik legt einen Entwurf vor, der diese Gemengelage noch verschärft. Wer so Politik macht, spart sich durch die Gegenwart und verspielt die Zukunft. Ein stabiler Sozialstaat ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Vertrauen in die Demokratie.  

Das bestehende Defizit ist auch Ergebnis einer langjährigen Praxis, gesamtgesellschaftliche Kosten wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder pandemiebedingten Mehrbedarfe über die Pflegekassen zu finanzieren. Damit muss Schluss sein – Wir brauchen endlich eine ehrliche Finanzierung. Der Bund muss die Milliarden zurückgeben, die der Pflege für gesamtgesellschaftliche Aufgaben entzogen wurden. Langfristig führt kein Weg an einer solidarischen Pflegevollversicherung vorbei, die Menschen wirklich absichert.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.06.2026

Die Diakonie Deutschland kritisiert den Referentenentwurf zum  
Pflegeneuordnungsgesetz als Sparpaket und fordert eine echte Pflegereform mit zukunftssicherer Finanzierung.

Dazu äußert sich Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger: „Der aktuelle Entwurf für eine Pflegereform gefährdet mit den angekündigten Sparmaßnahmen die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen massiv. Es fehlen nachhaltige Strukturreformen. Das Sparpaket verlagert einseitig die Lasten auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Einrichtungen.“ Zentrale Versprechen des Koalitionsvertrags würden ins Gegenteil verkehrt. “Wenn Tariflöhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, trifft das vor allem Pflegekräfte und gemeinnützige Träger, die nach Tarif bezahlen, ins Mark. Wer Tarifbindungen infrage stellt, greift die Tarifautonomie und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen an – und damit nicht nur die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen, sondern auch die Zukunft der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen.”  

Es sei skandalös, dass dies laut Referentenentwurf der Entlastung der Pflegeeinrichtungen dienen soll und die Nichterkennung von tariflichen Vergütungen ein Zeichen der Entbürokratisierung und der Vertrauenskultur sein soll. “Der Fokus auf kurzfristige Einsparungen durch Leistungskürzungen, wie strengere Zugänge zu Pflegegraden und höhere Eigenbelastungen sowie die Kürzung der Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen verschärft die Situation der Pflegebedürftigen weiter. Wer zu Beginn der Pflegebedürftigkeit Pflegegrade schwerer zugänglich macht, schwächt die Prävention. Ziel muss es sein, Menschen so lange wie möglich ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. „Weniger Prävention heißt: mehr Pflegebedarf später”, so Ronneberger. 

Das groß angekündigte Ziel einer umfassenden Pflegereform wird mit diesem Sparprogramm aus Sicht der Diakonie klar verfehlt. Schlimmer noch: Die vorgeschlagenen Änderungen bergen erhebliche soziale und versorgungspolitische Risiken. „Sie gefährden direkt die Versorgungssicherheit, die Qualität in der Pflege sowie die Zukunft des Pflegeberufs und der tarifgebundenen Träger“, so Ronneberger 

Die Diakonie Deutschland habe Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung in der Pflegeversicherung vorgelegt. Ronneberger: „Wir stellen uns klar gegen Einsparungen auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und sagen: Pflege darf nicht zur sozialen Frage werden!“  

Weitere Informationen:

Forderungen von Diakonie Deutschland und DEVAP „Pflegereform 2026 Versprechen aus Koalitionsvertrag einlösen“ https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/26-04-30_Diakonie_DEVAP_One_Pager_RefEntwurf_Pflegereform_2026.pdf

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 04.06.2026

Presse-Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des heute bekannt gewordenen Referentenentwurfs des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes.

„Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden. Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Stattdessen werden die Eigenanteile für Menschen im Pflegeheim weiter steigen, obwohl sie längst an die Belastungsgrenze gestoßen sind. Wer einen Heimplatz braucht, zahlt heute im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt über 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die geplante Verzögerung verschärft die Situation zusätzlich. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird voraussichtlich die Hälfte der Menschen, die neu ins Pflegeheim kommen, deutlich mehr zahlen. 

Die geplante Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30% ist ein Schlag in die Gesichter all derjenigen, die täglich unbezahlte Pflegearbeit leisten, meistens Frauen. Besonders gravierend ist die drohende Abkehr von der jahrelangen Tarifbindung in der Pflege. Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit, indem Pflegeeinrichtungen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.

Die vorgeschlagene Streichung des Entlastungsbetrages belastet Betroffene zusätzlich, widerspricht dem Grundsatz der Prävention und droht, künftige Kosten in die Höhe zu treiben. Eine Stärkung des ambulanten Bereichs findet nicht statt. Die Leistungen steigen kaum, obwohl eine deutliche Dynamisierung längst überfällig wäre. Und die als Vereinfachung angekündigten Leistungsbudgets sind für alle, die bisher das Maximum ausgeschöpft haben, faktisch eine Kürzung.     

Ob die geplante Anpassung des Begutachtungsinstruments, mit dem Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, fachlich sinnvoll und begründet ist, muss gründlich geprüft werden. Höhere Zugangshürden dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ohne Unterstützung bleiben, die sie brauchen. Kommunale Altenhilfe als Auffangnetz steht dafür nach wie vor nicht ausreichend zur Verfügung. Hinzu kommt: Einen echten Bestandsschutz soll es nicht geben. Die neuen Regeln gelten auch für alle, die heute bereits pflegebedürftig sind und neu begutachtet werden. Das ist eine Belastung für alle Pflegebedürftigen und Angehörigen, die darauf vertraut haben.

Dabei lägen die Lösungen seit Jahren auf dem Tisch. Der Pflegevorsorgefonds ist bisher für die Zukunft zurückgelegt. Würde man ihn jetzt für die Pflegeversicherung freigeben, stünden erhebliche Mittel zur Verfügung, um die Finanzen zu stabilisieren. Der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch immer Milliarden Euro für Ausgaben, die während der Corona-Pandemie aus Beiträgen zweckentfremdet wurden. Dazu kommen die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Der Paritätische fordert eine grundlegende Reform. Mit einer solidarischen Pflegevollversicherung lässt sich die Pflege bedarfsgerecht reformieren und gerecht finanzieren.”

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 04.06.2026

  • Anhebung der Zugangsschwellen zum Pflegegrad wertet der VdK als kritisch
  • Pflegende Angehörige werden nicht genug entlastet

Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde über Medien veröffentlicht. Dazu kommentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die vorgelegte Pflegereform von Ministerin Warken erkennt an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht bleiben kann, wie sie ist. Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein.  

Der VdK begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssen sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé, zu führen.

Die gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert allerdings diese sinnvolle Neuerung, da diese Einsparmaßnahme gerade in die ersten und damit wichtigen Monate des Aufbaus von Pflegesettings in der häuslichen Pflege fällt.

Weiterhin begrüßt der VdK sehr, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. Die Planung geht aber aus Sicht des VdK nicht weit genug, da weiterhin keine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar ist. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Kommunen zur Sicherstellung der pflegerischen Daseinsvorsorge verpflichtet werden. Damit wird diese Aufgabe von den Pflegekassen auf die Kommunen verlagert.

Sehr kritisch sieht der VdK, dass die Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich angehoben werden. In der Summe werden hier in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen werden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet. Dieses Prinzip wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert.

Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, wie höhere Beiträge für Kinderlose oder Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sieht der VdK als nicht zielführend an. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel wie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehörige in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. Auch fehlt der Mut für Maßnahmen wie den Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf dem Weg zum überfälligen Schritt zur Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 04.06.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

um insgesamt elften Mal haben Bund und Länder heute gemeinsam mit dem DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation den nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2026“ vorgestellt. Die aktuelle Ausgabe beschreibt das deutsche Bildungssystem in einer Phase tiefgreifender gesellschaftlicher und demografischer Veränderungen: Sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, veränderte Zuwanderungsbewegungen sowie wachsende Anforderungen an Chancengerechtigkeit und Integration prägen inzwischen alle Bildungsbereiche – von der frühen Bildung bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter.

Der Bericht macht deutlich, dass sich Entwicklungen im Bildungssystem häufig erst mittel- und langfristig zeigen und deshalb über mehrere Berichtszyklen hinweg betrachtet werden müssen. Gleichzeitig beschreibt der Bericht zahlreiche Maßnahmen und Ausbauprozesse, mit denen Bund und Länder auf die Herausforderungen im Bildungssystem reagieren. So wurden die frühkindliche Bildung und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erheblich ausgebaut, die Bildungsbeteiligung weiter gesteigert sowie Sprachförderung und Sprachdiagnostik in vielen Ländern gestärkt. Auch multiprofessionelle Unterstützungsstrukturen an Schulen wurden erweitert.

Der Bericht beschreibt darüber hinaus Fortschritte bei der Bildungsbeteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der zweiten Generation sowie einen langfristigen Trend zu höheren Bildungsabschlüssen. Gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Der Bericht macht damit deutlich, dass Bildungspolitik zunehmend auch zur Sicherung von Fachkräften beiträgt. Die Integration Zugewanderter in Bildung und Arbeitsmarkt, die bessere Ausschöpfung vorhandener Erwerbspotenziale sowie die Stärkung lebensbegleitenden Lernens gewinnen dabei weiter an Bedeutung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute Bildung beginnt lange vor der Schule. Der Bericht zeigt, wie stark frühe Entwicklungs- und Bildungschancen den weiteren Bildungsweg prägen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühe Bildung, Sprachförderung und bessere Übergänge im Bildungssystem. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, das Talente früh erkennt, Potenziale stärkt und Aufstiegschancen eröffnet – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund. Auch hier gilt: Nachhaltige Veränderungen entstehen nicht kurzfristig, sondern durch verlässliche und langfristige Bildungspolitik im Miteinander Bund, Ländern und Kommunen.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin erklärt für die Länder: „Der Bildungsbericht zeigt deutlich: Bildung entscheidet über Lebenschancen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühkindliche Bildung, Ganztag, Sprachförderung und bessere Bildungsübergänge. Nicht Herkunft darf über Zukunft entscheiden. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind die Chance erhält, seine Talente und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Klar ist aber auch: Bildungspolitische Reformen wirken nicht über Nacht. Sie brauchen Verlässlichkeit und Ausdauer. Denn gute Bildung entsteht nicht durch kurzfristige Maßnahmen, sondern durch konsequente Arbeit an Qualität und Chancengerechtigkeit.“

Im Bereich Schule beschreibt der Bericht weiterhin rückläufige Kompetenzentwicklungen insbesondere in Mathematik sowie bei computer- und informationsbezogenen Kompetenzen. Der Bericht macht deutlich, dass die Stärkung der Basiskompetenzen eine der zentralen Zukunftsaufgaben bleibt. Zugleich verweist der Bericht darauf, dass soziale Herkunft weiterhin erheblichen Einfluss auf Bildungserfolg und Bildungsteilhabe hat und Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen. So zeigen sich laut Bericht bereits im Alter von zwei Jahren deutliche soziale Unterschiede etwa beim Wortschatz von Kindern.

Besonders die frühe Bildung bleibt ein zentrales Handlungsfeld: 2025 wurde mit mehr als 57.000 Einrichtungen erneut ein Höchststand bei den Kitas erreicht. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei den unter Dreijährigen in einigen Regionen weiterhin deutliche Betreuungsengpässe. Der Bericht verweist darauf, dass Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen und sich über den gesamten Bildungsverlauf hinweg fortsetzen können. Bund und Länder haben deshalb in den vergangenen Jahren verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengerechtigkeit auf den Weg gebracht – unter anderem durch Investitionen in frühe Bildung, Sprachförderung, Ganztagsangebote und das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen.

Der Bericht verweist unter anderem auf den seit 2022 deutlichen Geburtenrückgang. Mit rund 677.000 Geburten lag die Zahl 2024 wieder auf dem Niveau vom Beginn der 2010er-Jahre. Gleichzeitig erreichen derzeit die geburtenstarken Jahrgänge des letzten Jahrhunderts das Rentenalter. Der Bericht macht deutlich, dass diese Entwicklungen das Bildungssystem langfristig verändern und neue Anforderungen an Planung, Steuerung und Bildungsangebote mit sich bringen.

Der Bericht macht zugleich deutlich, dass die Herausforderungen im Bildungsbereich nicht kurzfristig zu lösen sind. Chancengerechtigkeit, Fachkräftesicherung, Integration und Digitalisierung bleiben langfristige Aufgaben, die nur gemeinsam vom Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden können.

Hintergrund

Der nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ wird von einer unabhängigen Autorengruppe im Auftrag von Bund und Ländern erstellt und vom DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation koordiniert. Er erscheint seit 2006 alle zwei Jahre und untersucht die Entwicklung des deutschen Bildungssystems über alle Bildungsbereiche hinweg.

Beteiligt sind das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE), das Deutsche Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Den Bericht sowie weiterführende Materialien und Informationen finden Sie unter www.bildungsbericht.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend  vom 15.06.2026

Dr. Petra Volke ist in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt worden. Ab September 2026 arbeitet sie in dem unabhängigen Gremium mit.

Am 2. Juni hat der Vertragsstaatenausschuss des Europarats zur Istanbul-Konvention fünf neue Mitglieder der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt. Die deutsche Kandidatin Dr. Petra Volke setzte sich in einem starken Feld von Kandidatinnen und Kandidaten durch. Sie wird ihre Arbeit in dem Gremium ab September 2026 aufnehmen. Die Bundesregierung unterstreicht mit der erfolgreichen Kandidatur ihr Engagement für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Ich gratuliere Dr. Petra Volke herzlich zu ihrer Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Wahl ist eine große Anerkennung ihrer fachlichen Expertise und ihres Engagements für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Frauen und Mädchen haben ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Dieses Menschenrecht zu sichern und zu stärken, bleibt eine zentrale Aufgabe. Deshalb hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Die unabhängige Expertengruppe leistet einen wichtigen Beitrag, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention transparent zu begleiten und weiterzuentwickeln. Ich freue mich sehr, dass Deutschland künftig wieder in diesem bedeutenden Gremium vertreten sein wird. Mit Dr. Petra Volke wird sich eine ausgewiesene Expertin dafür einsetzen, den Schutz von Frauen und Mädchen in Europa weiter zu stärken und die Ziele der Istanbul-Konvention entschlossen voranzubringen.“

GREVIO überwacht die Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (englisch: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, kurz: GREVIO), überprüft, wie die Vertragsstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen. Das internationale Gremium bewertet nationale Maßnahmen und formuliert Empfehlungen, um den Schutz vor Gewalt weiter zu verbessern. GREVIO trägt damit dazu bei, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Europa wirksamer zu bekämpfen.

Erfahrung aus Justiz, Menschenrechten und Gleichstellung

Dr. Petra Volke ist Familienrichterin und befasst sich in ihrer Arbeit mit Fällen häuslicher Gewalt. Sie bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Zudem war sie in internationalen Zusammenhängen tätig, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Erfahrungen wird sie künftig in die Arbeit bei GREVIO einbringen.

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend  vom 02.06.2026

Zur Veröffentlichung des Unicef Children’s Climate Risk Report erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Belastung von Kindern und Jugendlichen durch die Klimakrise hat längst ein beunruhigendes Ausmaß erreicht. Junge Menschen sehen sich mit Zukunftsängsten, Hitzewellen, Extremwetterereignissen und den Folgen politischer Untätigkeit konfrontiert. 

Kinder und Jugendliche in Deutschland und weltweit haben ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Sie haben eine Politik verdient, die über die nächste Legislaturperiode hinausdenkt und die Interessen kommender Generationen schützt. 

Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und ihre Politik konsequent an den Bedarfen der jungen Generation ausrichten. Dazu gehört auch, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Lebensgrundlagen geschützt, ihre Stimmen gehört und ihre Zukunft nicht länger politischen Kurzsichtigkeiten geopfert werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.06.2026

Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus. Das betont sie in einer Antwort (21/6321) auf eine Kleine Anfrage (21/6017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan werde im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit geprüft. „Im Rahmen der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 485 vom 15.06.2026

Der Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes soll nach Kabinettsbefassung im Sommer 2026 an den Bundestag und Bundesrat überwiesen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5714) mit. Die Fraktion hatte sich nach einem „geleakten“ Arbeitspapier der Bundesregierung mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort, der Austausch zu diesem Thema sei noch nicht abgeschlossen. Im Fokus des Austauschs stünden neben den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Unterhaltsvorschussgesetz keine weiteren Themenfelder. Im Übrigen dauerten die Beratungen zum Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes noch an.

Bei dem von der Linken angesprochenen „Vorschlagsbuch“ zum effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen handele es sich um eine unabgestimmte und ungewichtete Sammlung von Ideen, heißt es in der Antwort weiter. Zu den einzelnen Vorschlägen habe sie sich noch keine abschließende Meinung gebildet, schreibt die Regierung. Darüber hinaus kündigt sie an, den 18. Kinder- und Jugendbericht mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag und Bundesrat im kommenden Jahr vorzulegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 15.06.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/6373) zum Gewaltschutz für wohnungslose Frauen gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, inwieweit diese darauf hinwirken will, dass die Akteure der Wohnungslosenhilfe in die Analysen und Entwicklungsplanungen des Gewalthilfegesetzes und der Hilfesysteme der Länder einbezogen werden, und falls dies nicht geplant sei, warum nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 480 vom 15.06.2026

Die Pandemie hat das Leben aller Menschen beeinflusst – wie sich dies für die Arbeitswelt auswirkte, diskutierte die Enquete-Kommission des Bundestags am Donnerstag. „Die Auswirkungen waren gravierend“, sagte Susanne Wagenmann und bezeichnete die Schäden an Wertschöpfung auf 350 Milliarden Euro. Die Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) führte aus: „Es ist wichtig, in solchen Zeiten die Politik transparent auszugestalten.“ Sie warnte vor einem Flickenteppich bei den Gegenmaßnahmen.

Grit Köllmer von der Vernetzten Pflegedienstleistung Grit Köllmer in Oschersleben berichtete hingegen aus ihrem Pflegeberuf. „Unsere Arbeit ist in der Coronazeit sehr schwierig gewesen.“ Ständig habe es neue Regelungen gegeben, und auch Umsatzeinbußen. Zur sozialen Sicherung sagte sie: „Das Vertrauen unserer Leute ist völlig weg.“

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Pandemie hätte wie in einem Brennglas gezeigt, was gut und was schlecht läuft. Im Frühjahr 2020 seien sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen. „So wurden nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern die wirtschaftliche Lage wurde stabilisiert.“ Insgesamt hätten Frauen in der Pandemie die Hauptarbeit geleistet, in der Care-Arbeit und in den Familien. „Das hat Verwerfungen mit sich gebracht. Man sollte den Geschlechterzusammenhang sehen.“

Diesen sprach auch Judith Rahner an. „Auf dem Arbeitsmarkt wurden strukturelle Benachteiligungen sichtbar gemacht“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. Weil Frauen mehr in Teilzeit und in Minijobs arbeiten, sei das Kurzarbeitergeld für sie viel niedriger ausgefallen. „Politische Maßnahmen sind nicht geschlechtsneutral.“ Viele Mütter hätten dann auch noch ihre Erwerbsarbeit reduziert. Daher forderte sie, Minijobs verstärkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. „Eine Gesellschaft ist nur krisenfest, wenn die, die sie tragen, nicht vernachlässigt werden.“

Katja Kipping betonte, dass Ärmere die Verlierer der Pandemie gewesen seien. Unter anderem hätten beengte Wohnverhältnisse die negativen Folgen verstärkt, so die Linken-Politikerin und Geschäftsführerin sowie Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik des Paritätischen Gesamtverbands; sie forderte die Einrichtung von öffentlichen Lernorten. „Sie sind jetzt zu identifizieren und hochzufahren.“ Ferner seien Mittagessen in Einrichtungen oder die Tafeln weggebrochen. Und: „Personalbemessung in sozialen Einrichtungen darf nicht auf Kante genäht sein.“

Die Familien in den Fokus nahm Katharina Spieß. Die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sagte, die Schließung von Einrichtungen habe die Familien in besonderem Maße belastet. „Die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wurde eingeschränkt, auch die der Eltern“. Zwei Drittel der Familien seien während der Pandemie im Doppelerwerb gewesen.

Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an.

Auf die Frage, was passiert wäre, wenn es keine Eingriffe des Staates gegeben hätte, antwortete BDA-Vertreterin Wagenmann: „Der Vergleich mit Europa zeigt, dass unser Modell der Sozialpartnerschaft extrem zur Arbeitsplatzsicherung beigeragen hat.“

Köllmer berichtete aus der Pflegepraxis, dass Patienten die Nahrungsaufnahme verweigert hätten, weil sie dachten, ihre Angehörigen wollten sie nicht mehr sehen. Teilweise hätten vier Mitarbeiter in drei Schichten für 51 alte Menschen arbeiten müssen. „Es gab eine unverhältnismäßige Einmischung der Politik in unsere Arbeit.“ Sich zum Beispiel von einem Angehörigen nicht verabschieden zu können, den man sehr liebt, „da macht man sich Vorwürfe“, sagte sie.

Heil dagegen sagte, Arbeitsschutz sei vor der Pandemie als Bürokratie-Thema belächelt worden. Arbeitsschutzmaßnahmen seien nicht am grünen Tisch entstanden, „sondern mit den Betrieben gemeinsam erarbeitet“ worden.

Frauenrat-Vertreterin Rahner betonte, dass die psychische Belastung für Frauen in der Pandemie ein lange unterschätztes Phänomen gewesen sei. „Das waren keine individuellen Überforderungen, sondern strukturelle Belastungen.“ Sie forderte, zum Beispiel Gewaltschutz verbindlich in Krisenkonzepte einzubinden.

Kipping berichtete aus ihrer Zeit als Sozialsenatorin Berlin, wie das Land auf Menschen mit Obdachlosigkeit reagiert habe. „Pfandflaschensammeln, um Spenden bitten“, das sei alles eingeschränkt gewesen. Eine Reaktion: „Hostels und Jugendherbergen wurden angemietet.“ Unter anderem sei die Straßensozialarbeit als systemrelevant eingestuft worden, dabei erwähnte Kipping besonders die Arbeit des Vereins Karuna und die von ihm eingesetzte Taskforce, in der ehemals von Wohnungslosigkeit Betreoffene quer durch die Stadt fuhren, um Bedarfe zu ermitteln und Hilfe zu leisten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 478 vom 12.06.2026

Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem entsprechenden Antrag (21/6335) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“

Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 472 vom 11.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Regierung in einem Antrag (21/6339) aufgefordert, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden.

In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 470 vom 10.06.2026

Die Fraktion Die Linke hat sich strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. In einem Antrag (21/6363) wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden.

Außerdem verlangt die Fraktion Die Linke, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar.

Die Fraktion Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 470 vom 10.06.2026

In einem Antrag (21/6359) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden.

Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass die staatliche Unterstützung für junge Menschen „auf dem Tiefpunkt“ sei. Nur noch jeder zehnte Studierende erhalte Bafög, heißt es in dem Antrag. Besonders gravierend sei auch die Kluft zwischen der derzeit geltenden Wohnkostenpauschale und den realen Mietpreisen.

Der Antrag wird laut Tagesordnung am Donnerstagnachmittag im Bundestagsplenum debattiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 466 vom 10.06.2026

Die Linksfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn versorgt. Diese Form der Pflege ermögliche es Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, heißt es in einem Antrag (21/6361) der Fraktion.

Viele Menschen entschieden sich aber auch für eine Angehörigenpflege, weil die Eigenanteile bei professioneller Pflege nicht leistbar seien. Nun wolle die Bundesregierung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sparen. Das sei ein fatales Signal, führe zu mehr Altersarmut und senke die Motivation, selbst zu pflegen. Diese Pflegekräfte bräuchten im Gegenteil mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung.

Die Abgeordneten fordern, pflegende An- und Zugehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg und Verarmung durch die Pflege entgegenzuwirken. Dafür solle das Pflegegeld so weiterentwickelt werden, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeiten erhalten.

Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, müssten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Pflegenden An- und Zugehörigen sollten für ihre Pflegetätigkeit zudem mehr Rentenpunkte angerechnet werden.

Anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solle außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 466 vom 10.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/6336) gleiche Bildungschancen für alle und deshalb deutlich mehr Investitionen in diesem Bereich. Der aktuelle UNICEF-Bericht zeige schonungslos, wie stark die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer vom Einkommen der Eltern abhängen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und lande beim Kindeswohl dennoch nur auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten, kritisieren die Grünen. Auch Bildungsstudien zeigten seit Jahren sinkende Basiskompetenzen vieler Kinder und Jugendlicher sowie anhaltend hohe soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Gleichzeitig würden inzwischen jedes Jahr mehr als 64.000 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. „Für viele bedeutet dies im Laufe des Lebens ein deutlich erhöhtes Risiko von Armut, prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes Maßnahmepaket. Dazu gehören unter anderem Gesetze zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kitas und die Umsetzung der angekündigten Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen sowie Kitas. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsse stärker in den Fokus rücken und dafür niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote an Schulen ausgebaut werden. Der Zugang zu Leistungen der Bildung und Teilhabe solle kurzfristig vereinfacht und der Leistungssatz erhöht werden. Auch fordern die Grünen, verbindliche und alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas und Schulen deutlich auszubauen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 10.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In einem Antrag (21/6337) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu – insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife.

Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten.

Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 10.06.2026

Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) frei gemacht. Das Gremium verabschiedete die Vorlage, die am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dieser Fassung in Teilen zu, während sie andere Teile ablehnten und sich bei weiteren enthielten.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken.

Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen ist das derzeit geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher müssten die bisherigen Regelungen so angepasst werden, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt.

Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt.

Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.

Ein von der Ausschussmehrheit angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält unter anderem Änderungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach ist etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 464 vom 10.06.2026

Steuervorteil des Ehegattensplittings begrenzen, Kindergeld und Kinderfreibetrag ausweiten: Eine Gruppe von Ökonom*innen hat der Bundesregierung heute in Form eines offenen Briefes einen Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet. Den Brief haben zahlreiche namhafte Professor*innen aus den Bereichen Ökonomie und Jura unterzeichnet. Zu den Initiator*innen gehört neben Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung) und Monika Schnitzer (Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft) auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Zum Ansinnen des offenen Briefes äußert sich Katharina Wrohlich wie folgt:

„Eine Reform des Ehegattensplittings sollte dringend angegangen werden. Dadurch würde eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit für viele verheiratete Frauen finanziell attraktiver. Das ist aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, weil so die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen gestärkt wird. Es ist aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme von großer Bedeutung. Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels kann Deutschland es sich nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen.

Besonders wichtig ist zudem: Die durch die Reform entstehenden steuerlichen Mehreinnahmen sollten direkt wieder an Familien mit Kindern rückverteilt werden. Das heutige Ehegattensplitting fördert Ehepaare unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben. Allerdings sind häufig Kinder der eigentliche Grund, weshalb Paare ihre Erwerbs- und Sorgearbeit aufeinander abstimmen und ein Elternteil, überwiegend die Mutter, beruflich zeitweise zurücktritt. Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, finanziert durch die steuerlichen Mehreinnahmen aus der Reform des Ehegattensplittings, würde Familien gezielter unterstützen und zugleich Alleinerziehende sowie unverheiratete Eltern besser einbeziehen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.06.2026

Zentrale Finanzierungsdaten der gesetzlichen Rente in Deutschland haben sich im demografischen Wandel viel positiver entwickelt, als zugespitzte Behauptungen in der aktuellen Debatte nahelegen. Das unterstreicht eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Gemessen an der Wirtschaftsleistung als entscheidender Größe sind die Ausgaben für die gesetzliche Rente heute niedriger als vor knapp 30 Jahren: 1997 lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei 10,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2003 waren es 10,4 Prozent. In 2024 betrug der Anteil hingegen 9,3 Prozent. Und dass, obwohl die Zahl der Rentner*innen im gleichen Zeitraum um über drei Millionen Menschen gestiegen ist. Auch der Beitragssatz zur GRV liegt aktuell mit 18,6 Prozent spürbar niedriger als Ende der 2000er Jahre mit 19,9 Prozent oder Ende der 1990er Jahre mit sogar 20,3 Prozent.

Der Anteil der Bundesmittel, die in die gesetzliche Rente fließen, ist zwar höher als in den 1990er Jahren, in den letzten zwei Jahrzehnten war er aber, mit einigen Schwankungen, im Trend rückläufig. Der Anteil dieser Bundesmittel an den Gesamteinnahmen der GRV ist zwischen 2003 und 2024 von 34 auf 29 Prozent zurückgegangen. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes lag die Quote 2024 mit 24,6 Prozent ebenfalls etwas niedriger als zur Jahrtausendwende (26,3 Prozent). Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die GRV dienen einerseits der Finanzierung gesellschaftlich sinnvoller Leistungen wie Kosten aus der deutschen Vereinigung oder die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die seit den 1990ern hinzugekommen sind oder ausgeweitet wurden. Zum anderen ist ihre Aufgabe, die Beitragssätze zu dämpfen. Diese Zahlungen folgen über Jahre hinweg klaren Regeln, es handelt sich nicht um einen Defizitausgleich für plötzlich entstehende Löcher im Haushalt der Rentenversicherung.

Zugleich dokumentiert die neue Untersuchung des WSI-Rentenexperten Dr. Florian Blank, dass die Rentenzahlungen der GRV jungen wie älteren Versicherten gleichermaßen eine positive interne Rendite auf ihre eingezahlten Beiträge bieten: Die nominalen Renditen liegen für alle Geburtsjahrgänge von Ende der 1940er bis 2010 nahe beieinander: Im Durchschnitt reichen sie bei Männern von etwa 3,1 bis 3,3 Prozent pro Jahr, bei Frauen sind es knapp 3,6 bis 3,8 Prozent. Lediglich die noch im Zweiten Weltkrieg Geborenen haben etwas höhere Werte, so Berechnungen, die Forschende des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der HTW Berlin und Blank kürzlich vorgelegt haben. Daraus ergibt sich auch, dass im politischen Raum vehement vorgetragene Forderungen wie eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder eine beschleunigte Absenkung des Rentenniveaus mit Blick auf die Renditen der Beiträge nicht die behaupteten positiven Effekte für die Jüngeren haben. Zum Teil wirken sie sogar in entgegengesetzter Richtung: Bei Umsetzung mancher Ideen würde die interne Rendite auch und gerade bei Jüngeren leiden.

„Die Datenanalyse ergibt, dass das System der gesetzlichen Rente recht solide dasteht. Für Millionen Menschen ist es die zentrale, verlässliche und im Vergleich zu vielen privaten Vorsorgeprodukten transparente Absicherung im Alter. Und zentrale Finanzierungsdaten haben sich in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten unspektakulär entwickelt, obwohl der demografische Wandel längst in vollem Gange ist“, sagt Studienautor Blank zu den Ergebnissen. „Die aktuellen Beitragssätze liegen sogar niedriger als in der Vergangenheit erwartet. Das zeigt auch, dass die Politik durchaus Spielraum für ein gutes Umfeld der Alterssicherung hat. Auch in dem Sinne, dass eine investitionsorientierte Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik, die für Wachstum, mehr Beschäftigung und höhere Produktivität sorgen, einen zentralen Beitrag darstellen, um die demografische Entwicklung bewältigen zu können. Alarmistische Erzählungen wie die, das System stehe vor dem Kollaps oder für Jüngere würden sich Beitragszahlungen nicht lohnen, lassen sich empirisch nicht belegen, im Gegenteil“, betont der Rentenexperte.

Insgesamt überprüft Blank in seiner Untersuchung ein gutes Dutzend populäre Aussagen zu Themenbereichen wie Rentenfinanzen, Generationengerechtigkeit oder kapitalgedeckte Alterssicherung. Viele davon erweisen sich im Faktencheck als falsch oder zu stark verkürzt. „In der rentenpolitischen Debatte wird hitzig diskutiert – und das ist gut so. Viele eigentlich politische Entscheidungen werden aber als Sachzwänge dargestellt und hinter vielen vermeintlich einfachen Aussagen oder scheinbar alternativlosen Reformvorschlägen verbergen sich Interventionen in verteilungspolitische Konflikte – weniger zwischen Generationen als zwischen verschiedenen Einkommensgruppen oder zwischen Arbeitgeber*innen und Beschäftigten“ lautet das Fazit des Forschers. „Grundsätzlich hat die Politik erhebliche Handlungsspielräume und kann und muss solche Verteilungskonflikte moderieren bzw. in die eine oder andere Richtung lenken. Es gibt dabei kaum harte Sachzwänge, stattdessen geht es in der Rentenpolitik um die Positionierung zu Gerechtigkeitsfragen: Was ist eine faire Rente? Wann soll der Ruhestand erreicht werden und für wen soll er realistischerweise erreichbar sein? Wie viel Lebenszeit soll auch Arbeitszeit sein?“, sagt Blank.

Rentenpolitik und Rentenreformen – Fakten und Argumente. WSI Policy Brief Nr. 98, Juni 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.06.2026

Die Bundesregierung will die tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen und auf diese Weise Arbeitszeiten weiter flexibilisieren und zeitweilig noch längere Arbeitstage ermöglichen, als es heute bereits möglich ist (mehr dazu im unten verlinkten Forschungsüberblick). Ein erklärtes Ziel ist es, dadurch trotz des demografischen Wandels ein hohes Arbeitsvolumen zu erhalten. Doch die Deregulierung könnte durchaus kontraproduktiv wirken – und zwar insbesondere sowohl mit Blick auf die wachsende Zahl älterer Beschäftigter als auch bei jüngeren Arbeitsnehmer*innen in der Familienphase. Davor warnt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei sind beide Gruppen auf dem alternden und gleichzeitig zunehmend digitalisierten deutschen Arbeitsmarkt sehr wichtig. „In einer Gesellschaft, in der viele Menschen schon heute kaum noch abschalten können, wird das Recht auf Erholung zu einer zentralen sozialen Ressource“, betont die Forscherin in einer neuen Analyse.* Diese Ressource zu nutzen sei eine Voraussetzung, um Produktivität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. „Genau deshalb ist das Arbeitszeitgesetz heute wichtiger denn je“, schreibt Ahlers. „Zukunftsfähige Arbeitszeitpolitik muss Produktivität, Gesundheit, Fachkräftesicherung und Lebensqualität gemeinsam denken. Andernfalls droht die paradoxe Situation, dass ausgerechnet jene Beschäftigten, die länger arbeiten sollen, unter Bedingungen arbeiten, die längere Erwerbstätigkeit gesundheitlich erschweren.“

Viele Menschen erlebten ihren Alltag inzwischen als Daueranspannung zwischen Arbeit, Krisennachrichten, familiären Anforderungen und permanenter Erreichbarkeit, schreibt Ahlers. Jede*r dritte Beschäftigte habe laut Umfragen inzwischen das Gefühl, nach der Arbeit nicht mehr richtig abschalten zu können. Die meisten Menschen brauchten keine wissenschaftlichen Studien, um zu wissen, dass sie erschöpft sind. Sie merkten es morgens beim Blick aufs Handy, abends beim Gefühl, nie wirklich fertig zu sein, oder an dem schlechten Gewissen, selbst freie Zeit noch „effizient“ nutzen zu müssen.

Der Index Gute Arbeit 2025, eine repräsentative Befragung im Auftrag des DGB, zeigt, dass bereits heute 43 Prozent der Beschäftigten häufig länger als acht Stunden pro Tag arbeiten. „Meistens tun sie das nicht freiwillig, sondern weil die Arbeitsmenge sonst nicht zu bewältigen wäre“, unterstreicht WSI-Expertin Ahlers. Fast die Hälfte dieser Beschäftigten fühle sich nach der Arbeit regelmäßig leer oder ausgebrannt. Besonders problematisch seien zudem verkürzte Ruhezeiten: Wer häufig weniger als die gesetzlich vorgesehenen elf Stunden Erholung zwischen zwei Arbeitstagen hat, berichtet deutlich häufiger von Erschöpfung und Überlastung.

Dass die Debatte um längere Arbeitszeiten an der Lebensrealität vieler Beschäftigter vorbeigeht, zeigen laut Ahlers auch Befunde aus der WSI-Erwerbspersonenbefragung von 2024. Über die Hälfte der befragten abhängig Beschäftigten berichtet in ihrem Tätigkeitsfeld von Arbeitskräfteengpässen. Besonders hoch ist der Anteil im Gesundheits- und Sozialwesen, im Baugewerbe, in Bildungseinrichtungen und im Gastgewerbe. Personalengpässe sorgten dort längst dafür, dass Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung zum Normalzustand geworden seien. Viele Beschäftigte berichteten zugleich, dass nicht nur ihre eigene Belastung steigt, sondern auch die Qualität der Arbeit und das Betriebsklima litten. Die Folge: sinkende Arbeitszufriedenheit, emotionale Erschöpfung und eine zunehmende innere Distanz zur Arbeit.

„Damit zeigt sich ein zentraler Widerspruch der aktuellen Arbeitszeitdebatte: Während viele Beschäftigte bereits heute an Belastungsgrenzen arbeiten, wird politisch gleichzeitig über längere und flexiblere Arbeitszeiten diskutiert“, analysiert Gesundheitsexpertin Ahlers. Auch die parallel geführte Debatte über Fehlzeiten durch Krankheit greife deshalb häufig zu kurz. „Erschöpfung und gesundheitliche Ausfälle sind nicht Ausdruck mangelnder Leistungsbereitschaft, sondern oft die Folge dauerhaft belastender Arbeitsbedingungen.“

Mittlerweile ist fast ein Viertel aller Erwerbstätigen in Deutschland zwischen 55 und 64 Jahre alt und soll nach politischen Vorstellungen möglichst lange im Erwerbsleben bleiben. Andere Befunde der WSI-Erwerbspersonenbefragung zeigen, dass ältere Beschäftigte unter Um-ständen durchaus bereit wären, länger zu arbeiten – allerdings unter anderen Bedingungen. Fast die Hälfte derjenigen mit Ruhestandsplänen erklärten in der Befragungswelle 2025, sie könnten sich einen späteren Ausstieg vorstellen, wenn sie mehr Zeit für sich und dazu gesündere Arbeitsbedingungen hätten – und vor allem auch mehr Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsinhalte und Arbeitszeiten.

„Die Arbeitswelt altert massiv. Gerade deshalb kann eine älter werdende Erwerbsbevölkerung nicht dauerhaft über Arbeitsverdichtung, längere Arbeitszeiten und permanente Erreichbarkeit stabilisiert werden. Vielmehr gewinnen gesundheitsförderliche, planbare und selbstbestimmte Arbeitszeiten zunehmend an Bedeutung“, betont Ahlers.

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei sehr wichtig, insbesondere für die Erwerbstätigkeit von Frauen. In einer alternden Gesellschaft gehe es aber zunehmend auch um die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Pflegeaufgaben, gesundheitlicher Regeneration, Weiterbildung oder gesellschaftlicher Teilhabe. Viele Beschäftigte wünschten sich nicht einfach „weniger Arbeit“, sondern mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeiten und verlässlichere Zeitstrukturen im Lebensverlauf, schreibt die WSI-Forscherin. „Genau darin liegt eine der zentralen sozialen Fragen der kommenden Jahre: die Frage nach Zeitsouveränität.“

Gerade in dieser Situation sei das Arbeitszeitgesetz wichtiger denn je, betont die Expertin. Denn es sichere „etwas, das in modernen Arbeitsgesellschaften immer knapper wird: echte Erholung. Mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten schütze es gerade unter den Bedingungen digitaler und hochverdichteter täglicher Arbeitszeiten Beschäftigte vor dauerhafter Überlastung und Entgrenzung. Und es verbinde diesen Schutz zugleich mit erheblichen betrieblichen Gestaltungsspielräumen und regelbasierter Flexibilität. So zeigten Forschung und praktische Erfahrung auch, dass gute Arbeitszeitlösungen meist dort entstehen, wo Mitbestimmung, Tarifverträge und kollektive Aushandlungsprozesse stark sind (mehr dazu im Forschungsüberblick; Link unten).

Das Gesetz sei aus der gesellschaftlichen Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ebenso wichtig wie ökonomisch sinnvoll. Denn wer bereits dauerhaft unter hoher mentaler Belastung steht, werde durch zusätzliche Arbeitszeit kaum leistungsfähiger oder motivierter, betont Ahlers. Im Gegenteil: Arbeitswissenschaftlich sei seit langem gut belegt, dass lange und atypische Arbeitszeiten erhebliche gesundheitliche Folgen haben können: höhere Unfallrisiken, Schlafprobleme, psychische Erschöpfung sowie frühere Erwerbsausstiege. Und Produktivität entstehe nicht allein durch längere Anwesenheit oder höhere zeitliche Verfügbarkeit, sondern ebenso durch Regeneration, Konzentrationsfähigkeit und gesundheitliche Stabilität.

Grenzen setzen! – Warum das Arbeitszeitgesetz wichtiger denn je ist, WSI Kommentar Nr. 9, Juni 2026.

Weitere Informationen

Aktueller Forschungsüberblick zur Arbeitszeitdebatte

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.06.2026

  • 3,3 Millionen Menschen sind seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland eingewandert
  • Menschen aus der Ukraine und Syrien machen knapp die Hälfte der wegen Flucht und Vertreibung seit 1950 eingewanderten Personen aus
  • Etwa 700 000 noch lebende Vertriebene des Zweiten Weltkriegs

In Deutschland lebten im Jahr 2025 über 4 Millionen Menschen, die aus Gründen von Flucht, Vertreibung oder auf der Suche nach internationalem Schutz eingewandert sind. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstags sowie des Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni 2026 auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilt, sind 3,3 Millionen Menschen seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung zugewandert. Bei weiteren 713 000 Menschen handelt es sich um Vertriebene des Zweiten Weltkriegs, die vor 1950 zugewandert sind.

1,1 Millionen Personen zwischen 2022 und 2025 nach Deutschland geflohen

Von den 3,3 Millionen Eingewanderten, die seit 1950 aus Gründen von Flucht, Asyl und internationalem Schutz nach Deutschland kamen und heute noch hier leben, ist ein Drittel (1,2 Millionen) in den Jahren 2014 bis 2021 eingewandert, ein weiteres Drittel (1,1 Millionen) von 2022 bis 2025. Weitere 476 000 heute in Deutschland lebende Personen sind zwischen 1990 und 2000 nach Deutschland geflohen, unter anderem aufgrund der Kriege auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens. Die geflüchteten Zugewanderten waren 2025 durchschnittlich 39 Jahre alt, 45 % waren Frauen und 55 % Männer.

Jede vierte (25 % bzw. 832 000) der 3,3 Millionen eingewanderten Personen, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht, Asyl und internationalem Schutz nach Deutschland gekommen sind, wurde in der Ukraine geboren. Gut jede fünfte Person (22 % bzw. 732 000 Menschen) stammte aus Syrien. Damit stellen diese beiden Herkunftsländer bereits knapp die Hälfte aller im Jahr 2025 in Deutschland lebenden und seit 1950 eingewanderten Geflüchteten. Weitere 316 000 Menschen stammen aus Afghanistan und 186 000 aus dem Irak. Danach folgen die Türkei (146 000), Polen (120 000) und der Iran (117 000) als wichtigste Herkunftsstaaten.

Gemessen an der Bevölkerungszahl war der Anteil der seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung Eingewanderten am höchsten in Bremen (7,3 %), gefolgt von Hamburg (6,3 %), dem Saarland (5,7 %) und Hessen (4,8 %).

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges heute durchschnittlich 85 Jahre alt

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges sind Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert sind. Sie mussten ihre Heimat im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, Flucht und Ausweisung verlassen. Die in Deutschland lebenden 713 000 Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges waren 2025 durchschnittlich 85 Jahre alt, 61 % waren Frauen und 39 % Männer.

Die meisten Vertriebenen leben gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern (2,3 %) gefolgt von Sachsen-Anhalt (1,5 %), Brandenburg und Thüringen (je 1,4 %).

Methodische Hinweise:

Bei den Daten zu Geflüchteten und Vertriebenen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2025. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Eine Person gilt als Eingewanderte/r, wenn sie selbst seit 1950 nach Deutschland eingewandert ist. Weitere Definitionen zu den Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Wie bei allen Angaben im Mikrozensus handelt es sich auch bei der Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung um eine Selbsteinschätzung des oder der Befragten, die nicht zwingend dem offiziellen Aufenthaltstitel entspricht. Dadurch können sich Abweichungen zur Statistik der Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters ergeben. Da nur das Hauptmotiv der Zuwanderung im Mikrozensus erfragt wird, können manche Geflüchteten ggf. auch andere Motive (z. B. Familienzusammenführung) als Grund ihrer Zuwanderung angeben. Wenn man neben dem selbst genannten Grund für den Zuzug auch das Geburtsland und das Jahr des Zuzugs berücksichtigt, käme man für das Jahr 2025 auf rund 3,8 Millionen Geflüchtete, die seit 1950 eingewandert sind.

Dargestellt ist die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten und nicht die die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel in Flüchtlingsheimen), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die zur Auswertung erforderlichen Merkmale gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben werden.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“ sowie die Themenseite „Migration und Integration“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Darüber hinaus bietet das „Dashboard Integration„, das Teil des „Dashboard Deutschland“ (www.dashboard-deutschland.de) ist, ein umfassendes, interaktives Datenangebot zur Situation eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen. Das Dashboard präsentiert über 60 Indikatoren aus allen gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem zum Arbeitsmarkt, zu schulischer und beruflicher Bildung sowie zu Sicherheit und Partizipation.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt
vom 17.06.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Fachtag des Bundesforum Männer in Berlin diskutiert Wege für Prävention und Gewaltschutz 

Welche Rolle spielen Männlichkeitsnormen bei der Entstehung, Wahrnehmung und Bearbeitung von Gewalt? Darüber diskutierten am 2. Juni 2026 in Berlin rund 170 Fachleute aus Politik, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beim Fachtag „GEWALT.MACHT.MÄNNER – Perspektiven für Prävention, Schutz und wirksames Handeln“ des Bundesforum Männer. Im Mittelpunkt standen fachliche Perspektiven auf Gewaltprävention, Gewaltschutz und digitale Gewalt sowie die Frage, wie bestehende Ansätze langfristig gestärkt werden können. 

Gewalt wird gesellschaftlich geächtet, verurteilt und problematisiert. Dennoch bleibt sie Alltag für Millionen Menschen. Gewalt verlagert sich zudem in neue Räume – etwa in Form von digitaler Gewalt oder Hass in Online-Netzwerken. Für Jungen und Männer sind Gewaltdarstellungen ein alltäglicher Bezugspunkt beim Aufwachsen. In Filmen, Serien, Musik und sozialen Medien werden gewaltvolle Verhaltensweisen immer wieder mit „Männlichkeit“ verknüpft und als durchsetzungsstark, mutig oder überlegen inszeniert. So entsteht ein Widerspruch: Was offiziell abgelehnt wird, wird kulturell zugleich normalisiert und teilweise sogar aufgewertet. 

Gewalt ist ungleich verteilt und eng mit Geschlecht verbunden. Frauen sind besonders häufig und schwer betroffen. Gleichzeitig erleben auch Männer in erheblichem Umfang Gewalt, insbesondere im Bereich psychischer und körperlicher Übergriffe. Damit rückt ein Zusammenhang in den Mittelpunkt, der in der öffentlichen Debatte oft unterbelichtet bleibt: Männer sind in vielen Kontexten sowohl die Hauptausübenden von Gewalt als auch selbst von Gewalt betroffen. Männlichkeitsnormen prägen beides. 

Wer Gewalt wirksam reduzieren will, muss die Rolle von Männlichkeitsbildern politisch ernst nehmen und darf sie nicht länger als Randthema behandeln. Es reicht nicht, einzelne Projekte zu fördern: Wir brauchen eine verbindliche Strategie, die Prävention, Gewaltschutz und gleichstellungsorientierte Männerpolitik zusammendenkt, dauerhaft finanziert und auch digitale Räume einbezieht. Solange hier nur punktuell gehandelt wird, bleibt Gewaltprävention Stückwerk.

• Thomas Altgeld, Vorsitzender BFM

Gewalt ist Teil gesellschaftlicher Männlichkeitsordnungen. Solange Dominanz als Stärke gilt, bleibt Gewalt eine naheliegende Option. Das schadet allen – und bringt Jungen und Männer selbst überproportional in Gewaltverhältnisse, als Täter wie als Betroffene. Prävention muss darauf zielen, diese Muster grundlegend zu verändern.

• Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer BFM

Gewaltprävention braucht langfristige Lösungen

Der Fachtag machte deutlich: Gewalt entsteht nicht nur im individuellen Verhalten, sondern auch in sozialen und kulturellen Zusammenhängen. Deshalb braucht es langfristige und verlässliche Ansätze, die über kurzfristige Projekte hinausgehen,

Zentrale Ansatzpunkte:

  • Gewalt geschlechterreflektiert betrachten:
    Männlichkeitsbilder und -normen prägen, wie Gewalt entsteht und wahrgenommen wird. Prävention muss hier ansetzen und Alternativen stärken.  
  • Betroffene und Ausübende zusammendenken:
    Wirksame Prävention umfasst sowohl den Schutz von Betroffenen als auch die Arbeit mit gewaltausübenden Personen.  
  • Digitale Räume einbeziehen:
    Gewalt und Radikalisierung finden zunehmend auch online statt und müssen stärker berücksichtigt werden.
  • Strukturen sichern:
    Viele erfolgreiche Angebote in Prävention, Beratung und Bildung sind zeitlich befristet. Es braucht verlässliche Finanzierung und dauerhafte Strukturen.
  • Männerpolitik stärken:
    Eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik ist ein zentraler Baustein für Gewaltprävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt.  

Fazit: Verantwortung gemeinsam wahrnehmen

Der Fachtag zeigt: Wer Gewalt wirksam reduzieren will, muss Männlichkeitsbilder, soziale Bedingungen und Prävention systematisch zusammen denken. Die Politik ist jetzt gefordert beim Thema Gewalt in die Vorhand zu kommen.
Das Bundesforum Männer wird sich mit seinen zentralen Ansatzpunkten weiter aktiv in die politische und fachliche Debatte einbringen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer e.V. vom 03.06.2026

Angesichts der laufenden Arbeiten der Alterssicherungskommission (ASK) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seinem aktuellen Policy Paper eine konsequent geschlechtergerechte Reform der Alterssicherung. Die anstehenden Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation im Alter – insbesondere für Frauen, die überdurchschnittlich häufig nur niedrige Renten erhalten.

„Eine Reform der Alterssicherung muss konsequent auch Gleichstellung beachten. Die darf die heute häufige Altersarmut von Frauen nicht verfestigen, sondern muss sie beenden. Was Frauen leisten, muss auch hier anerkannt werden“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb befürwortet die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragendes Fundament einer Reform. Sie erreicht breite Bevölkerungsschichten und kann strukturelle Nachteile ausgleichen, die insbesondere für Frauen durch Sorgearbeit und unterbrochene Erwerbsverläufe entstehen. Wichtig sind die Einführung einer Mindestrente, die Abkehr vom realitätsfernen Leitbild des „Eckrentners“ sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Anreize für ungleiche Erwerbs- und Sorgearbeit setzt. Die Zeiten für Pflege- und Kindererziehung müssen deutlich besser bewertet und flexibler angerechnet werden. Zudem fordert der djb eine Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung Selbstständiger, die Abschaffung von Minijobs, die weithin zu Lasten von Frauen gehen, sowie eine breitere Finanzierungsbasis. Reformbedarf gibt es zudem in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dort muss zur tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung insbesondere die Sorgearbeit angemessen berücksichtigt werden.

„Alterssicherung muss reale Lebensverläufe abbilden – dazu gehören Sorgearbeit, unterbrochene Erwerbsbiografien“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich des djb.

Der djb fordert die Alterssicherungskommission auf, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu verankern und Reformvorschläge systematisch auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu prüfen. So lässt sich sicherstellen, dass die Alterssicherung künftig nicht Ungleichheiten fortschreibt, sondern aktiv zu mehr sozialer und geschlechtergerechter Absicherung beiträgt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung die geplanten Verbesserungen bei der psychosozialen Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist eine solche Begleitung essenziell für die Umsetzung einer kindgerechten Justiz in der Strafgerichtsbarkeit und damit die Verwirklichung kinderrechtlicher Garantien aus der UN-Kinderrechtskonvention. Die Begleitung kann eine wesentliche Unterstützung in einem Strafverfahren für die Betreffenden sein, die Kindern und Jugendlichen eine alters- und entwicklungsentsprechende Beteiligung am Strafverfahren ermöglicht. Deshalb sind die geplante Beiordnung von Amts wegen, also ohne Antragshürden für Kinder und Jugendliche, die Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sind, und die Hinweispflicht auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bei Vernehmungen, Verhandlungen und sonstigen Untersuchungshandlungen wichtige Schritte.

Gleichzeitig geht der Gesetzentwurf an einigen Stellen nicht weit genug. Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deshalb weitere Verbesserungen an. So sollte aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen der Katalog der Delikte, bei denen eine psychosoziale Prozessbegleitung von Amts wegen beigeordnet wird, nicht nur erweitert werden, sondern bei allen minderjährigen Zeuginnen und Zeugen eines Strafverfahrens verbindlicher Standard werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der psychosozialen Prozessbegleitung ausreichend beteiligt werden.

„Eine kindgerechte Justiz setzt voraus, dass die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung für minderjährige Betroffene einer Straftat schnell und unbürokratisch erfolgt. Hier braucht es eine Begleitung von der Strafanzeige über das gesamte Ermittlungs- und Hauptverfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses. Dass es jetzt Verbesserungen in Bezug auf die Information der psychosozialen Prozessbegleitungen geben soll, und sie nun, über den Hauptverhandlungstermin und den Ausgang des Verfahrens hinaus, über ermittlungsrichterliche Vernehmungen informiert werden, ist sehr zu begrüßen. Wir freuen uns sehr, dass die Kritik der Zivilgesellschaft an dieser Stelle aufgegriffen wurde. Grundsätzlich gilt: Der Zugang zur Unterstützung muss für alle Kinder und Jugendlichen, die von Strafverfahren betroffen sind, niedrigschwellig und kostenfrei möglich sein“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zudem muss sichergestellt werden, dass die Auswahl der beizuordnenden psychosozialen Prozessbegleitung unter Beteiligung der betreffenden Kinder und Jugendlichen und unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe erfolgt. Dies gilt insbesondere bei einer Beiordnung von Amts wegen. Darüber hinaus braucht es Instrumente, die eine kindgerechte Beschwerde sowie nötigenfalls einen Wechsel der psychosozialen Prozessbegleitung ermöglichen“, sagt Anne Lütkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzte sich seit vielen Jahren für eine Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem ein. Kinder müssen dafür ausreichend über den Ablauf des Verfahrens und ihre Rechte informiert werden. Nur so können sie sich eine Meinung bilden und effektiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Konsequenzen. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert grundsätzlich, dass das Wissen zu kindgerechter Justiz kein Gegenstand der juristischen Ausbildung ist. Die Grundsätze der UN-Kinderrechte, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und der Grundsatz der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes gebieten es daher, die Sicherung inhaltlicher Mindeststandards zu UN-Kinderrechten sowie kindgerechte Anhörungs- und Vernehmungsmethoden durch entsprechende notwendige Qualifikationen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umfassend zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.06.2026

Bundesweite Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration für queere Geflüchtete

Seit Mai 2026 ist das neue bundesweite Projekt „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“ des LSVD – Verband Queere Vielfalt gestartet. Ziel ist es, die nachhaltige Integration und gesellschaftliche Teilhabe von LSBTIAQ*-Geflüchteten, Neuzugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland wirksam zu stärken. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

„Wer vor Verfolgung aufgrund von Queerness fliehen musste, kommt in Deutschland nicht automatisch in Sicherheit an. Mit ‚Flucht und Queer‘ schaffen wir die Strukturen und Kompetenzen, die queere Geflüchtete für eine erfolgreiche Integration, Teilhabe und Schutz brauchen. Zusätzlich klären wir die Gesellschaft auf, um queere Geflüchtete wirklich willkommen zu heißen. Das ist der Anspruch von ‚Flucht und Queer‘.“

Viele LSBTIAQ*-Geflüchtete sind auch nach ihrer Ankunft in Deutschland mit anhaltender Diskriminierung, Unsicherheiten im Asylverfahren und erheblichen Belastungen im Alltag konfrontiert. Hinzu kommen strukturelle Hürden beim Zugang zu Arbeit, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig fehlt es in vielen Institutionen, Unternehmen und Unterstützungsstrukturen an spezifischem Fachwissen sowie diskriminierungssensiblen Angeboten.

Genau hier setzt das Projekt an. Es verbindet individuelle Unterstützung, Empowerment und strukturelle Veränderungen mit digitalen Angeboten zu einem bundesweit wirkungsvollen Ansatz. Im Mittelpunkt stehen kostenfreie Qualifizierungs- und Schulungsangebote für Fachkräfte, Beratungsstellen, Ehrenamtliche, Jobcenter, Unternehmen, Arbeitgeber*innen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen. Sie vermitteln praxisnahes Wissen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, zu den Fluchtursachen von LSBTIAQ*-Geflüchteten, sowie zu Mehrfachdiskriminierung. Darüber hinaus werden konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration, gesellschaftlichen Teilhabe und Unterstützung queerer Geflüchteter, Menschen mit Migrationshintergrund und Neuzugewanderten aufgezeigt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsmarktintegration. Unternehmen und Arbeitgebende werden dabei unterstützt, diskriminierungsfreie Arbeitsumfelder zu schaffen, Vielfalt als Ressource zu nutzen und internationale Fachkräfte langfristig zu gewinnen und zu halten.

Einladung: Erste Schulung für Ehrenamtliche am 20. Juni 2026 in Köln

Zum Auftakt der bundesweiten Schulungsreihe lädt der LSVD⁺ herzlich zur ersten Schulung für Ehrenamtler*innen ein – am 20. Juni 2026 in der Alten Feuerwache in Köln. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen werden unter queer-refugees@lsvd.de entgegengenommen. Weitere Termine und Anmeldemöglichkeiten werden in Kürze auf der Projekthomepage queer-refugees.de veröffentlicht.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 16.06.2026

LSVD kritisiert JuMiKo-Beschluss scharf

Die Justizministerkonferenz hat heute einem Vorstoß zugestimmt, das Selbstbestimmungsgesetz wegen angeblicher Missbrauchsgefahren „nachzuschärfen“. Julia Monro, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt, kritisiert den Beschluss deutlich:

Wer jetzt neue Prüfmechanismen fordert, stellt eine besonders vulnerable Gruppe unter Generalverdacht. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben jahrelang auf das Ende entwürdigender Begutachtungen gewartet. Die Errungenschaft des Selbstbestimmungsgesetzes darf nicht durch unklare Missbrauchsprüfungen ausgehöhlt werden. Standesämter oder andere Behörden dürfen nicht zu Prüfstellen geschlechtlicher Identität werden. Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung, sowie der Evidenz, dass geschlechtliche Identität nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar ist. Wir appellieren dringend daran den Geist demokratischer Verantwortung zu wahren und warnen ausdrücklich davor, einzelne Provokationen rechtsxtremer Akteur*innen zu instrumentalisieren, um die Selbstbestimmung einer ganzen Gruppe infrage zu stellen.

Eine Rückkehr zu Begutachtung durch die Hintertür ist nicht notwendig! Die aktuell vorgebrachten Bedenken sind nicht neu. Fragen des Zugangs zu Justizvollzugsanstalten für Frauen oder zu Frauen- und Gewaltschutzräumen wurden bereits im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Verfahren auf Grundlage der Selbstauskunft entschieden und im sogenannten Hausrechtsparagraphen des SBGG die aktuell aufgeworfenen Fragen geregelt. Bestehende Regelungen zum Strafvollzug und Gewaltschutz gelten unabhängig von einer Änderung des Geschlechtseintrags und haben auch in bei herangezogenen Einzelfällen ihre Wirkung gezeigt. Unterbringungsentscheidungen werden weiterhin im Einzelfall anhand konkreter Sicherheits- und Schutzbedarfe getroffen. Rechtsstaatliche Gesetzgebung darf nicht auf gezielte Provokationen und mediale Ausnahmefälle reagieren, sondern muss sich an belastbaren Erkenntnissen und Grundrechten orientieren.

Der Koalitionsvertrag sieht außerdem bereits eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31. Juli 2026 vor. Wer vorher Verschärfungen fordert, greift evidenzbasierter Gesetzgebung vor und ist ein Versuch den öffentlich Meinungsbildungsprozess für eigene Positionen zu mobilisieren. Die Bundesregierung sollte dem politischen Druck nicht nachgeben, die Evaluation abwarten und betroffene Communitys konsequent einbeziehen.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 12.06.2026

LSVD kritisiert menschenrechtliche Folgen

Heute tritt die europäische Asylreform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem, kurz GEAS) in Kraft, einschließlich einer Ausweitung der Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Dazu erklärt Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Das GEAS-Reformpaket wirft schwerwiegende menschenrechtliche Fragen auf. In der deutschen Umsetzung dürfen queere Geflüchtete nicht unter die Räder kommen! Haftähnliche Unterbringungen an EU-Außengrenzen, ein Vulnerabilitäts-Screening  durch Polizeibeamte sowie Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“, die schlimmstenfalls für LSBTIAQ* gefährlich sind, kritisieren wir scharf. Im Gesetzgebungsprozess hat die Zivilgesellschaft ausführlich ihre Sorgen geäußert. Sie blieben ungehört. GEAS nimmt in Kauf, die Rechte vulnerabler Personen regelmäßig zu verletzen.

Die Ausweitung der europäischen Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um Ägypten, Marokko und Tunesien lehnen wir entschieden ab. Im Rahmen der Reform wäre es möglich gewesen, zumindest LSBTIAQ* Personen aus Verfolgerstaaten von dieser Regelung auszunehmen, davon machte die EU jedoch keinen Gebrauch. Die Länder kennen queerfeindliche Gesetze, staatliche Verfolgung und eine weit verbreitete gesellschaftliche Ablehnung von queeren Menschen, die Diskriminierung und Gewalt nach sich zieht. Wer Verfolgerstaaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, legitimiert die Verfolgung queerer Menschen. Diese und weitere Länder werden seit Jahren durch politische Entscheidungen für sicher erklärt, obwohl dort von Sicherheit für queere Menschen keine Rede sein kann. Die Einstufung als sogenannter „sicherer Herkunftsstaat“, die heute vom Bundestag für die neuen Staaten bereits im AsylG festgeschrieben wurde, bedeutet ein beschleunigtes Asylverfahren, das sich besonders hart auf queere Menschen auswirkt. Gerade wenn sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität Verfolgungsgründe sind, spielt Zeit durch die erhöhte Vulnerabilität Betroffener eine erhebliche Rolle.

Durch beschleunigte Verfahren kann queeren Antragsteller*innen die ausreichende Aufklärung über ihre Rechte und die nötige psychische Stabilität fehlen, um die erlittene Verfolgung den Verfahrensanforderungen entsprechend darzustellen. Die Chance, unabhängige Beratung zu finden und aufzusuchen, schwindet. Damit droht ihnen eine Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ mit allen damit einhergehenden Restriktionen und schlimmstenfalls die Abschiebung in unmittelbare Lebensgefahr, ohne den grundrechtlich verankerten humanitären Schutz auf eine faire Weise in Anspruch nehmen zu können.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 12.06.2026

LSVD aktiviert Community zur Schließung der historischen Schutzlücke

Heute beginnt der Pride-Monat, in dem queeres Leben, Bedarfe und politische Forderungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen, a_spec und weiteren queeren Menschen (LSBTIAQ*) sichtbarer werden. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Für uns steht der Pride-Month dieses Jahr im Zeichen der längst überfälligen Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Bei den CSDs, die in den kommenden Wochen in ganz Deutschland stattfinden, haben wir die Gelegenheit, geschlossen diese Community-Forderung sichtbar zu machen. Gemeinsam mit queeren Organisationen vor Ort, auf Landes- und auf Bundesebene werden wir deutlich machen, dass wir uns nicht länger vertrösten lasssen. Ab jetzt können mit unserem Mailing-Tool alle aktiv werden und die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises direkt auf unser Anliegen ansprechen.

Noch immer schützt Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes LSBTIAQ* nicht explizit. Das muss sich dringend ändern. In der nächsten Wahlpreriode des Deutschen Bundestag könnte die dafür nötige Zweidrittelmehrheit zunehmend schwierig werden. Die Schließung dieser historischen Schutzlücke wäre ein Gewinn für die gesamte Demokratie.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 01.06.2026

Als Antwort auf die laufende Reformdebatte zeigt der Paritätische Gesamtverband in einem neuen Vorschlagspapier, wie der Sozialstaat effizienter und gerechter werden kann, ohne Benachteiligte zu belasten.

Im Kanzleramt tagt seit Monaten eine Arbeitsgruppe, die Kürzungen im Sozialbereich auslotet. Was durchgesickert ist, ist alarmierend: Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung sollen wegfallen, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verschoben werden. Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben noch keine abschließende Meinung gebildet. Wohlfahrtsverbände, andere Sachverständige oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurden dazu bislang nicht angehört. Jetzt legt der Paritätische Gesamtverband aus eigener Initiative lösungsorientierte Ideen und Vorschläge vor. 

Der Paritätische erkennt an, dass viele Kommunen in finanzieller Notlage stecken und grundsätzlicher Reformbedarf dringend geboten ist. Er warnt aber eindringlich vor Kürzungen, die die Lebenslagen von Menschen verschlechtern, die ohnehin benachteiligt sind. Viele der bekannt gewordenen Vorschläge verlagern Kosten allenfalls, aber leisten keinen Beitrag zu einem effizienten Ressourceneinsatz. Der Verband legt deshalb 37 konkrete Vorschläge vor, wie Kosten sinnvoll gesenkt, Prozesse vereinfacht und soziale Leistungen solide finanziert werden können. Sie kommen aus allen Bereichen der Sozialpolitik, von Gesundheit und Pflege über Grundsicherung und Eingliederungshilfe bis hin zur Staatsorganisation selbst.

„Was bislang hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, darf nicht umgesetzt werden. Es hätte fatale Folgen: Erst werden Menschen in die Krise gespart, dann wird die Krise teuer behoben“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir drehen den Blick um und schauen dorthin, wo die wirklichen Einsparpotenziale liegen: in ineffizienten Verwaltungsstrukturen, Doppelzuständigkeiten und digitalen Rückständen.“

Der Staatsapparat selbst ist dabei ein erster und einfacher Ansatzpunkt. Fördergelder fließen heute durch ein Geflecht aus Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren, die teilweise identische Aufgaben wahrnehmen. Hier entstehen Verwaltungskosten von bis zu 15 Prozent des Programmvolumens. Rock kommentiert knapp: „Verschwendetes Geld!“

Das Potenzial von Entbürokratisierung wird beispielhaft auch beim Bildungs- und Teilhabepaket deutlich, das Kindern in Armut soziale Teilhabe ermöglichen soll, also Vereinsmitgliedschaften, Ausflüge, Nachhilfe und ähnliches. Die Leistungen erreichen derzeit jedoch nur 18 Prozent der Berechtigten. Der Verwaltungsaufwand frisst, was an Wirkung entstehen könnte. Ähnliches gilt für die Eingliederungshilfe: Während die Fallzahlen in Berlin um weniger als sieben Prozent zunahmen, stiegen dort die Verwaltungskosten der Eingliederungshilfe binnen vier Jahren inflationsbereinigt um satte 45 Prozent. Wer wirklich sparen will, findet hier mehr als genug Ansatzpunkte.

In der Kinder- und Jugendhilfe, also ausgerechnet da, wo die geleakten Vorschläge den Rotstift ansetzen, rechnet der Paritätische vor, was solches Sparen wirklich kostet: Ein Kind, das zu spät Unterstützung bekommt, landet häufiger in stationärer Unterbringung – vorne gespart, hinten doppelt bezahlt.

Am drängendsten ist die Lage in der Pflege. Die Soziale Pflegeversicherung steuert auf ein Defizit von über 20 Milliarden Euro bis 2028 zu. Der Paritätische zeigt, wie das abzuwenden wäre, ohne Leistungen zu kürzen: Versicherungsfremde Leistungen wie Beiträge für Menschen in der Grundsicherung gehören in die Steuerfinanzierung, nicht in die Pflegekasse. Und der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch 5,2 Milliarden Euro aus der Corona-Zeit.

„Niemand bestreitet, dass der Sozialstaat effizienter und wirksamer werden muss“, sagte Rock. „Aber Effizienz bedeutet, Ressourcen dorthin zu lenken, wo sie wirken. Wer bei Prävention spart, gibt später das Dreifache für Krisenintervention aus.“

Das Dokument können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.06.2026

  • VdK kritisiert Aufschub und erinnert die Regierung an ihre Gleichstellungsziele
  • Verzögerte Überführung in nationales Recht verschleppt Einkommensverbesserungen für Frauen

Die Bundesregierung setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht zum 7. Juni in nationales Recht um. Die EU-Vorgabe soll dazu beitragen, die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen zu überwinden. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die Regierung einen wichtigen Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit versäumt:   

„Dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lässt, zeigt deutlich: Es fehlt ihr der politische Wille, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schnell zu schließen. Ankündigungen aus dem Bundesfamilienministerium deuten darauf hin, dass die EU-Vorgaben erst in zwei Jahren gelten könnten. Dies widerspricht den Gleichstellungszielen der Regierung. Denn jeder Monat Verzögerung bedeutet für viele Frauen potenziellen Lohnverlust und die Fortschreibung ungerechter Einkommensstrukturen.

Dass das Ministerium den Aufschub mit der wirtschaftlichen Lage und Rücksicht auf die Unternehmen begründet, ist aus Sicht des VdK nicht nachvollziehbar. Die Prioritäten müssen neu gesetzt werden: Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie ist es, Frauen die wirksame Durchsetzung ihres Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu ermöglichen. Deshalb muss bei der Umsetzung die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt stehen – nicht die der Verursacher. Das ist dringend geboten, denn die geschlechtsspezifische Lohnlücke lag in Deutschland auch 2025 noch bei durchschnittlich 16 Prozent.

Für Frauen reichen die Folgen dieser Ungerechtigkeit weit über den monatlichen Gehaltszettel hinaus. Ein höherer Verdienst stärkt die gesamte soziale Absicherung: Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und Rente berechnen sich auf Einkommensbasis. Mehr Lohngerechtigkeit bedeutet deshalb weniger Altersarmut und mehr eigenständige Existenzsicherung.

Der Sozialverband VdK fordert daher, die Richtlinie und insbesondere den individuellen Lohn-Auskunftsanspruch sowie Sanktionen bei Verstößen gegen unbegründete Ungleichbezahlung schnell und ambitioniert in nationales Recht umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung und ein wesentlicher Beitrag dazu, die systematische Lohn-Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.06.2026

  • VdK-Präsidentin fordert mehr Mut bei der Erneuerung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Verena Bentele: „Diskriminierte sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt“

Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht am morgigen Donnerstag in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand.

Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann.

Nach wie vor lässt das Gesetz zu viele Ausnahmen zu, wegen der vor allem Menschen mit Behinderung oder auch ältere Menschen nicht gegen Benachteiligungen vorgehen können. Wer zum Beispiel aufgrund einer Behinderung keine Versicherung abschließen oder einen Kredit aufnehmen darf, hat kaum eine Chance sich zu wehren.

Dass Betroffene künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frist muss aber noch länger sein. Wir sehen in der Praxis: Je länger die Frist, desto seltener eskaliert eine Auseinandersetzung. Sie gibt allen Beteiligten mehr Zeit für Vermittlungsversuche und Lösungen. Eine spürbar längere Frist wäre nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Arbeitgeber und Unternehmen.

Längst überfällig, aber endlich da: Die Einführung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. Wichtig ist jetzt, dass ausreichend Personalstellen geschaffen werden, um möglichst vielen tatsächlich Betroffenen zu helfen – nicht nur auf dem Papier.

Eine echte Verbesserung wird es für Opfer von sexueller Belästigung geben. Der Reformvorschlag sieht vor, dass Betroffene etwa bei anzüglichen Sprüchen, ungewollten Berührungen oder dem unvermittelten Zeigen pornografischer Bilder einfacher Schadensersatz und Entschädigung geltend machen können – und zwar nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.06.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Juni 2026

Veranstalter: Die Bundesstiftung Gleichstellung (BSG) und das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)

Ort: Berlin

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Doch das deutsche Migrationsrecht bleibt vielfach durchzogen von ungleichen Machtverhältnissen, diskriminierenden Strukturen und Ausschlüssen. Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus wirken dabei auf komplexe Weise zusammen und bestimmen maßgeblich, wer Zugang zu Rechten, Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe erhält – und wer nicht.

Eine intersektionale Perspektive auf Aufenthaltsstatus und Migration zeigt, wie eng Fragen von Geschlechtergerechtigkeit und Integration miteinander verwoben sind. Sie legt offen, dass migrationsrechtliche Regelungen nicht neutral sind, sondern gesellschaftliche Ungleichheiten fortschreiben oder verstärken können.

Programm:

14:30 Uhr – Grußwort
Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

14:35 Uhr – Wie sind die Kategorien „Geschlecht“ und „Migration“ miteinander verwoben?

Pauline Hachenberg (Bundesstiftung Gleichstellung)
Grundlage: Fachtext „
Geschlecht, Migration und Zugangshürden“ 

14:50 Uhr – Wie wird familiäre Fürsorge über nationale Grenzen hinweg auch durch rechtliche Hürden erschwert?

Dr. David Schiefer (DeZIM-Institut)

Grundlage: Publikation „Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg

15:05 Uhr – Wie wirken sich die Lebenslagen geflüchteter Frauen aus der Ukraine auf deren Bleibeperspektiven nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie (Temporary Protection Directive) aus?

Dr. Nora Ratzmann (DeZIM-Institut)

Grundlage: Paper „Implementing the Temporary Protection Directive in Germany: de jure liberal, de facto selective?

15:15 Uhr – Fishbowl-Diskussion mit Publikumsbeteiligung

Prof. Dr. Magdalena Nowicka (DeZIM-Institut)

Dr. Delal Atmaca (DaMigra e. V.)

Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

15:55 Uhr – Abschluss

Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

16:00 Uhr – Ende der Veranstaltung

Moderation: Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis zum 21.06.2026 hier an:

ANMELDUNG

Die Veranstaltung findet ausschließlich vor Ort statt (Karl-Liebknecht-Straße 34, 8. OG, 10178 Berlin). Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

Bei Rückfragen:

wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de

Termin: 25. Juni 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Zoom

Kinder und Jugendlich wachsen in einer digitalen Lebenswelt auf, in der Smartphones, soziale Medien und künstliche Intelligenz fester Bestandteil ihres Alltags sind. Ihre Sozialisation und Bildung finden auch in digitalen Räumen statt – wo manipulative Inhalte, Desinformation und Gefahren für ihr Wohlbefinden lauern, wo sich aber auch Chancen für Teilhabe, Kreativität und Lernen eröffnen. 

Die Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat im Auftrag der Bundesregierung die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen junger Menschen untersucht, den rechtlichen Rahmen aufgearbeitet und Strukturen der Medienbildung, Prävention und pädagogischen Praxis beschrieben. Deutlich wird: Kinder und Jugendliche erlernen einen reflektierten Umgang mit digitalen Medien als Digital Natives nicht gleichsam „wie von selbst“. Im Gegenteil: Schutz, Befähigung und Teilhabe setzen digitale Mündigkeit voraus. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist altersangemessene Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette. Bildungseinrichtungen müssen daher mehr sein als digitale Schutzräume.

Doch aktuell gleicht Medienbildung in Deutschland einem Flickenteppich. Der Bildungsauftrag ist zwar sowohl für Kitas als auch Schulen festgelegt, die Umsetzung jedoch ist abhängig von den Bedingungen vor Ort und variiert stark in Form und Qualität. Empirische Befunde unterstreichen die Problemlage: Laut ICILS-Studie 2023 verfügen rund 40% der Achtklässler:innen lediglich über grundlegende digitale Fähigkeiten.

Auf dieser Grundlage formuliert die Kommission Handlungsempfehlungen, die u.a. die frühkindliche, schulische und außerschulische Vermittlung von Medienkompetenz sowie die Aufgabe und Möglichkeiten von Elternarbeit und Elternbildung in den Blick nehmen. Adressiert sind sie sowohl an die pädagogische Praxis als auch an Verantwortliche in Politik und Verwaltung. 

Das komplette Programm finden Sie hier:

Programm

Anmelden können Sie sich bis zum 24.06.2026.
Den Zoom-Link erhalten Sie am Vormittag des 25.06.2026.

Anmeldung

Termin: 30. Juni 2026

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF)

Ort: Online über Zoom

Pflege in der Familie bedeutet für viele Eltern pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher eine tägliche Herausforderung – zwischen medizinischer Versorgung, organisatorischen Anforderungen und emotionaler Belastung. Trotz großer gesellschaftlicher Relevanz bleibt diese Lebensrealität oft wenig sichtbar.

Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung richten wir den Blick gezielt auf die Situation von Familien. Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Praxis und betroffene Angehörige kommen mit-einander ins Gespräch, um aktuelle Herausforderungen, Versorgungslücken und konkrete Unterstützungsbedarfe zu beleuchten.

Programm

09.00 Uhr Grußwort aus dem Landtag – Ellen Fährmann, MdL

09.15 Uhr Herausforderungen der Pflegepolitik in Brandenburg – Ulrich Wendte, MASGZ

09.45 Uhr Auswirkungen auf pflegende Angehörige – Prof. Dr. Christa Büker

10.30 Uhr Pause

10.45 Uhr Blitzlichter aus der Praxis, u.a.
* Cornelia Brux, Pflegestützpunkt Cottbus
* Isabella Reinert, Mutter pflegebedürftiger Kinder
* Ron Pechhold, Pflegeberater
* „wir pflegen!“ – angefragt

Austausch

12.00 Uhr Ende

Informationen und Anmeldung

Termin: 01. Juli 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Individualität und Vielfalt anzuerkennen und ihnen die bestmöglichen Chancen zu eröffnen, ist Aufgabe sowohl der einzelnen Bildungseinrichtungen als auch des gesamten Bildungssystems. Ungleiche Ausgangsbedingungen sollen so weit wie möglich kompensiert werden und alle die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung haben. Denn gute Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. 

Doch alle Jahre wieder zeigen empirische Studien, dass der Bildungserfolg in Deutschland stärker als in anderen Ländern von der sozialen Herkunft abhängt. Trotz aller Reformbemühungen auf unterschiedlichen Ebenen des Bildungssystems sind markante Ungleichheiten im Zusammenhang mit sozialer Herkunft, familiärer Migrationsgeschichte oder Geschlecht empirisch belegt, sowohl beim Kompetenzerwerb als auch beim Zugang zu Bildung.

Der Nationale Bildungsbericht nimmt in seinem Schwerpunktthema 2026 insbesondere sozioökonomisch bedingte Ungleichheiten in den Blick. Welches Ausmaß hat Bildungsungleichheit aktuell in Deutschland und wie lässt sie sich, auch durch Initiativen wie das „Startchancen-Programm“, wirksam reduzieren? Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit die Kompensation ungleicher Startbedingungen besser gelingt? Und wie kann allen Kindern und Jugendlichen der Erwerb jener Kompetenzen ermöglicht werden, die für eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft notwendig sind? 

Das komplette Programm finden Sie hier:

Programm

 

Anmelden können Sie sich bis zum 30.06.2026.
Den Zoom-Link erhalten Sie am Vormittag des 01.07.2026.

 

Anmeldung

 

Termin: 10. Juli 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Euch und Ihnen möchten wir beim Regenbogenabend der grünen Bundestagsfraktion am 10.07. darüber sprechen, wie wir queerpolitischen Fortschritt sichern und unsere Demokratie stärken können.

Queeres Leben ist heute sichtbarer und selbstverständlicher als je zuvor – zugleich erleben wir, dass Hass, Diskriminierung und Angriffe auf queere Menschen zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass wir als Demokrat*innen zusammenstehen: mit einer starken Zivilgesellschaft, klarer politischer Haltung und einem wirksamen Schutz der Grundrechte für alle.

Deshalb greifen wir eine Initiative des Bundesrates auf, den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes zu erweitern und alle queeren Menschen unter den Schutz des Artikels 3 Absatz 3 GG zu stellen. Mehr als 70 Jahre nach Inkrafttreten unseres Grundgesetzes wollen wir damit ein wichtiges Zeichen setzen: für Respekt, gleiche Rechte und eine offene Gesellschaft.

Mit Euch und Ihnen möchten wir diskutieren, wie wir unser Grundgesetz gemeinsam vervollständigen und auch durch eine gut aufgestellte Zivilgesellschaft den Schutz queerer Menschen nachhaltig stärken können.

Mit dabei:

Britta Haßelmann MdB, Fraktionsvorsitzende | Nyke Slawik MdB, Sprecherin für Queerpolitik | Helge Limburg MdB, Sprecher für Rechtspolitik | Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Chair of European Law Europa-Universität Flensburg | Alva Träbert, LSVD+ Verband Queere Vielfalt, Bundesvorstand | Avelo, Comedian | Jacky Oh Weinhaus, Dragqueen & DJ Artist

Termin: 11. August 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband 

Ort: Online

In ihrem Impuls führt Gośka Soluch, Dozentin und Koordinatorin der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung, in Grundlagen der Stresstheorie ein und beleuchtet, wie Stress, Anspannung und Erschöpfung im pädagogischen Alltag entstehen können. Dabei wird aufgezeigt, wie ein bewusster Umgang mit Belastung über die vier Bereiche Körper, Gedanken, Emotionen und Sinn entwickelt werden kann und wie die Suche nach den eigentlichen Energieräubern neue Perspektiven eröffnet.

Neben fachlichen Impulsen werden drei praktische Methoden vorgestellt, die sich direkt in den pädagogischen Alltag übertragen lassen. 

An der Veranstaltung wirkt mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen:

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen:
Stefanie Sachse, stefanie.sachse(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 323

Termin: 09. September 2026

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V., Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. und GEW Hauptvorstand

Ort: Berlin

Als Bündnis für Kita-Qualität engagieren sich der AWO-Bundesverband, KTK-Bundesverband und GEW seit vielen Jahren für ein echtes Kita-Qualitätsgesetz mit bundesweiten strukturellen Standards. Diese sind nicht nur ein bildungs- und familienpolitisches Signal, sondern auch ein demokratisches: Sie garantieren verlässliche Rahmenbedingungen für alle Kinder, Eltern und Fachkräfte und sind unabdingbar für eine nachhaltige Interaktionsqualität und Anregung von Bildungsprozessen. Gleichwertige Lebensverhältnisse entstehen nur, wenn strukturelle Qualität mit Prozessqualität Hand in Hand geht.

Der demografische Wandel erfordert ein Umsteuern. Verlässliche Kindertagesbetreuung ist für Familien unverzichtbar und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft entscheidend. Gute frühkindliche Bildung ist mehr als Betreuung: Sie schafft mehr Chancengleichheit, soziale Teilhabe und stärkt das demokratische Miteinander von Anfang an.

Wir freuen uns, wenn Sie sich/Ihr euch den 09.09.2026 ab 17.00 Uhr bereits vormerkt und Sie sich/Ihr euch für gemeinsames Netzwerken und das In-den-Dialog-Gehen Zeit nehmt.

Natürlich ist ein Rahmenprogramm in Planung sowie ein politischer Dialog. Über den genauen Ort in Berlin sowie ein detailliertes Programm informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt.

Im Falle von offenen Fragen und/oder Anregungen können Sie sich/ihr Euch jederzeit an uns wenden.

Termin: 23. – 24. September 2026

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)

Ort: Wuppertal

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Frank Nullmeier „Gerechtigkeit und Sicherheit. Sozialstaat als basale Infrastruktur“ sowie auf einen Impuls von Dr. Thorsten Latzel, Präses der Evangelische Kirche im Rheinland.

Im weiteren Verlauf der Tagung folgen weitere spannende Vorträge sowie ein intensiver Austausch in thematischen Workshops. Wir nehmen die Empfehlungen der Sozialstaatskommission in den Blick und fragen: Wie muss ein zukunftsfähiger Sozialstaat gestaltet sein, damit Familien die Unterstützung erhalten, die sie brauchen? Wie können Infrastruktur, Beratung, Teilhabe, Zugänge und Verfahren so zusammenspielen, dass Familien im Alltag tatsächlich entlastet werden? Und wie tragen diese Rahmenbedingungen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von familiärer Herkunft und Lebenslage gut aufwachsen und echte Startchancen erhalten.

Weitere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir fortlaufend aktualisieren. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen demnächst gesondert zu.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Wir freuen uns, wenn wir uns im September in Wuppertal sehen!

Termin: 24. – 25. September 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Vechta

Teilnehmerbeitrag

90,-€ /60,-€ pfv-MG und Auszubildende/ 55,-€ Gruppenrabatt

Ab August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung – und das Bildungssystem steht vor einem historischen Wandel.

Zwei unterschiedliche Systeme, Schule und Kinder- und Jugendhilfe, begegnen sich mit einem gemeinsamen Auftrag: Bildung, Betreuung und Erziehung neu zu verbinden. Der Ganztag wird damit zu einem pädagogischen Raum, der das Aufwachsen von Kindern prägt und neue Perspektiven eröffnet. Es gilt einen Ort zu schaffen, an dem Kinder und Erwachsene gut leben und lernen können.

Die Bundesfachtagung bringt Fachkräfte aus Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik zusammen, um über pädagogische Qualität, kindgerechte Bildungsräume und ein gelingendes Aufwachsen im Wandel zu diskutieren. Seien Sie dabei und gestalten Sie den Ganztag der Zukunft mit!

Die Bundesfachtagung erfolgt in Kooperation mit der Universität Vechta.

Termin: 19. – 20. Oktober 2026

Veranstalter: BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. c/o Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Nürnberg

Kommunen sind die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Sie gestalten die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen. Armut, Gesundheit, Klima, Stadtplanung, Verkehr und viele weitere Faktoren beeinflussen die Entwicklung junger Menschen. Doch was brauchen Kinder und Jugendliche heute für ein gutes Aufwachsen? Und wie können Kommunen den Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention – das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung in der Praxis rechtsicher und ganz aktiv umsetzen? Welche Verantwortung haben kommunale Akteur*innen?

Im Rahmen der Tagung wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln. Damit dies gut gelingt, erwarten Sie spannende Fachimpulse sowie praxisorientierte Austauschformate. Thematische Tandems, begleitet durch eine Kommune aus dem Bundesgebiet und der Gastgeberstadt Nürnberg, werden vor Ort auf Sie warten und aktiv Ihre Expertise einbeziehen. So wird es uns gut gelingen, miteinander die Bedeutung von Artikel 6 für das kommunale Handeln greifbar und anwendbar abzubilden: Kommunales Handeln wird ganz konkret. Während der gesamten Fachtagung wird die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte anwesend sein, um Ihre Perspektiven, Bedarfe und Verbesserungsvorschläge aufzunehmen.

Jubiläumsempfang 10 Jahre BAG Kinderinteressen e.V.

Am 16. Juni 2016 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V., kurz die BAG Kinderinteressen e.V., in Mannheim gegründet. Wir freuen uns, unser zehnjähriges Jubiläum im Rahmen der diesjährigen BAG-Tagung mit allen Tagungsgästen und der Stadt Nürnberg zu feiern.

Diese Tagung richtet sich an:

  • Kommunale Vertreter:innen
  • Politische Vertreter:innen
  • Kinder- und Jugendbeauftragte
  • Interessierte

Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
info@kinderinteressen.de

Zum Tagungsprogramm

Zur Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Wir, das BBIZ – Berliner Bildungs- und Integrationszentrum, senden Ihnen nachfolgend die Startinformationen für unsere Schulabschluss-Maßnahme „DAI-Duale ArbeitsmarktIntegration: externer MSA, berufsübergreifende ZQ Digitale Kompetenzen, Xpert Zertifikat; Berufsorientierung“ zu – mit der Bitte um Weiterleitung.

Am 01.09.2026 startete im Rahmen von FQ MSA – Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FI 10) im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung unsere kostenlose Schulabschluss-Maßnahme (Gefördert durch: Europäischer Sozialfonds, SenASGIVA).

  • Förderziele:

           Bildungserfolge erhöhen

           bestehende Bildungsungleichheiten reduzieren

           Abbau des Fachkräftemangels
           Verbesserung der Chancen von jungen Erwachsenen ohne eBBR/MSA

 

  • Laufzeit: 01.09.2026 – 31.07.2027
    Unterrichtszeiten: montags-freitags 

 

  • Abschluss:
  1. eBBR/MSA 
  2. berufsübergreifende Zusatzqualifikation (ZQ) digitale Kompetenzen
  3. Erwerb von Teilfeldqualifikationen (Xpert Business Zertifikate)
  4. DNLA Azubi/Jobstarter (Discovering Natural Latent Abbilities) Kompetenzfeststellung
  • Kontaktieren Sie uns bitte unter: 030/85616541

Gerne stellen wir die Maßnahme auch in den jeweiligen Einrichtungen vor.

Auf Wunsch lassen wir Ihnen auch gerne Flyer per Post zukommen.

Link zum Flyer und zur Website: 

MSA nachholen – Berliner Bildungs- und Integrationszentrum GmbH

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ZFF-Info

ZFF-Info 06/2026

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass unsere Kollegin Lilly Schön, Referentin im ZFF, das Frühstücks-Webinar aktiv mitgestalten wird. Sie wird ihre Erkenntnisse und Zukunftsvisionen mit den Teilnehmenden teilen und wertvolle Impulse für den gemeinsamen Austausch geben.

Termin: 18. Juni 2026 | 9.00 – 10.00 Uhr

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fair teilen und Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn)

Ort: Online via Zoom

Nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren viele Mütter ihre Erwerbstätigkeit über längere Zeit oder kehren in Teilzeit in den Beruf zurück. Dadurch gehen Unternehmen wertvolle Kompetenzen verloren. Gleichzeitig wünschen sich viele Väter, mehr Sorgeverantwortung zu übernehmen.

Elterngeld und Elternzeit beeinflussen maßgeblich, wie Care-Arbeit in Familien langfristig verteilt wird. Sie sind entscheidend für die berufliche Teilhabe und wirtschaftliche Eigenständigkeit von Müttern – und damit auch für faire Karrierechancen und mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen.

Immer mehr Arbeitgeber*innen beschäftigen sich daher mit der Frage: Wie kann partnerschaftlich geteilte Kinderbetreuung konkret unterstützt werden?

In dem Frühstücks-Webinar werfen wir einen Blick auf das ElternPlus-Programm der Roche Diagnostics GmbH: Wie funktioniert das Modell, das reduzierte Arbeitszeiten von Eltern kleiner Kinder finanziell ausgleicht? Welche Erfahrungen machen Mitarbeiter*innen und Unternehmen damit? Und welchen politischen Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus bei Elternzeit und Elterngeld sowie für gute Rahmenbedingungen für die geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Darüber möchten wir mit Ihnen diskutieren. Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen und Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) laden Sie herzlich zu diesem Webinar im Rahmen der Aktionswoche „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (15. bis 19. Juni 2026) ein.

Anna-Maria Karstens und Wolfgang Bissdorf von der Roche Diagnostics GmbH (Mitglied des Demographie Netzwerks) und Lilly Schön vom Zukunftsforum Familie (Mitglied des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen) teilen Erfahrungen, Erkenntnisse und Zukunftsvisionen.

Im Anschluss freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

ANMELDUNG (bis Mittwoch, 17. Juni 2026)

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine soziale, vielfaltsorientierte und demokratische Familienpolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: : „Wir warnen vor einem zunehmenden Auseinanderklaffen zwischen familienpolitischer Rhetorik und politischer Realität. Während Familie öffentlich immer wieder als Fundament der Gesellschaft beschworen wird, fehlen vielerorts konkrete Unterstützung, soziale Sicherheit und eine Politik, die Familien in ihrer Vielfalt tatsächlich konsequent anerkennt, schützt und stärkt.

Gerade Familien mit Rassismus-Erfahrungen, queere Familien oder Alleinerziehende erleben derzeit nicht nur soziale Unsicherheit, sondern zunehmend auch gesellschaftliche und politische Ausgrenzung. Wenn gleichzeitig Programme gegen Diskriminierung und demokratische Teilhabe geschwächt werden, sendet das ein fatales Signal. Auch die umfassenden Kürzungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe gefährden aus unserer Sicht massiv den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Wir erleben eine Zeit multipler Krisen: steigende Lebenshaltungskosten, eine überlastete Infrastruktur, Kriege, Klimakrise, soziale Spaltung und ein Erstarken rechter und autoritärer Kräfte. Umso alarmierender ist es, wenn selbst aus der politischen Führung heraus Narrative bedient werden, die Menschen gegeneinander ausspielen und rassistische Ressentiments verstärken, statt gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Gerade jetzt braucht es eine Politik, die Familien stärkt und soziale Sicherheit schafft.
Dazu gehören eine gerechte Reform des Elterngeldes statt weiterer Kürzungen, die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, der Ausbau qualitativ hochwertiger Bildungs- und Betreuungsangebote, bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, mehr bezahlbarer Wohnraum sowie die rechtliche, finanzielle und soziale Anerkennung aller Familienkonstellationen.
Auch ein Familienpflegegeld für pflegende Angehörige wäre ein wichtiger Schritt, um Sorgearbeit endlich stärker abzusichern.

Familien sind Orte von Fürsorge, Solidarität und demokratischem Lernen. Wer Familien stärkt, stärkt deshalb auch gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Resilienz und Zukunftsvertrauen. Eine menschenfreundliche und solidarische Politik ist eine der wirksamsten Antworten auf gesellschaftliche Polarisierung und rechten Populismus.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.05.2026

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern zum internationalen Tag der Familie, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Elterngeldes bald umzusetzen. Dabei bestehe vor allem die dringende Notwendigkeit, den Kaufkraftverlust der Leistung mit den Lebensrealitäten von Familien wieder in Einklang zu bringen. Zudem müsse eine Väterzeit eingeführt werden, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen zwei Wochen nach der Geburt zusteht.

Die AGF begrüßt, dass eine Reform des Elterngeldes im Koalitionsvertrag verankert ist. Entscheidend sei nun, dass eine substanzielle Erhöhung des Elterngeldes schnell umgesetzt wird. Sie betont, dass das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 ein zentrales familienpolitisches Instrument zur Unterstützung junger Familien und zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist. Jedoch sei die Höhe der Leistungen seit der Einführung mit einem Mindestbetrag von 300 Euro bzw. 1.800 Euro Höchstbetrag nicht angepasst worden, obwohl seitdem die kumulierte Inflation den ursprünglichen Kaufkraftwert deutlich reduziert hat – bis 2024 um 40,9 Prozent. Ein entsprechender Ausgleich würde die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro anheben. Ohne diese Anpassung verliere das Elterngeld angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend an Wirksamkeit.

Zudem sei es von großer Bedeutung, auch eine Väterzeit einzuführen, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen bzw. zweiten Elternteilen sowie bei Alleinerziehenden einer Vertrauensperson zwei Wochen nach der Geburt zusteht. Damit würde dem entsprochen, dass die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht ist und dabei helfen, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Zudem würde Deutschland damit dem Europäischen Vereinbarkeitspaket gerecht.

Zum internationalen Tag der Familie betonen die Familienorganisationen, dass das Elterngeld viele Familien nicht mehr in der Weise erreicht, wie es ursprünglich intendiert war. Um Wirkung zu erzeugen und das Elterngeld weiterhin als einen zentralen Baustein für Familien zu erhalten, fordert die AGF insbesondere:

  • eine deutliche Anhebung der Elterngeld-Sätze, die mindestens die Verluste durch die Inflation ausgleicht,
  • insbesondere eine Erhöhung des Mindestbetrags, um Familien mit geringen Einkommen zu erreichen,
  • einen regelhaften Anpassungsmechanismus der Leistungen, um Kaufkraftverluste künftig zu vermeiden sowie
  • die Einführung einer 14-tägigen Familienstartzeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. vom 15.05.2026

                                                                      

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesbildungsministerin Prien stellt Berufsbildungsbericht 2026 im Kabinett vor

Der heute im Kabinett vorgestellte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den ‚Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.

Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Hintergrund

Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent).

Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent).

In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2026

Den Datenreport des BIBB hier: www.bibb.de/datenreport-2026

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2026

Sachverständige kommen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Politik und Verwaltung und beziehen junge Menschen in ihre Beratungen ein

Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik. 

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: „Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen – etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.“

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.

Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
  • Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
  • Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences in der Kaiserswerther Diakonie
  • Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
  • Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
  • Daniel Poli, Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
  • Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
  • Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
  • Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland

Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.

Weitere Informationen: https://www.bundesjugendkuratorium.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Neue Mittel unter anderem für Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung – gezielt für bessere Startchancen

Bund und Länder bringen gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung schaffen sie die Grundlage dafür, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“: Insgesamt stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen – besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den 4 Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit – etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll – und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.“

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen – einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

Fakten im Überblick

  • 4 Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
  • Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
  • Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
  • Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.

Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Im Gesetzentwurf ist unter anderem ein neuer Wahlgerichtsstand vorgesehen: Er soll gewaltbetroffenen Elternteilen eine Möglichkeit eröffnen, in familiengerichtlichen Verfahren ihren aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten. Auch soll klargestellt werden: Familiengerichte sollen in Fällen von häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken. Sie müssen außerdem Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt benötigen. Zudem soll das Scheidungsrecht modifiziert werden: Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.  Der Gesetzentwurf sieht daneben Änderungen vor, mit denen die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden soll. Außerdem sollen bestimmte Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: 

„Die Reform des Familienverfahrensrechts ist ein weiterer Baustein im Kampf gegen häusliche Gewalt. Gewalt in der Familie ist kein privates Problem. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat Schutz bietet und konsequent zur Seite steht. Die Familiengerichte haben hier eine Schlüsselrolle. Denn in Familiengerichten werden zentrale Entscheidungen getroffen – wie zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Unterhalt und Scheidung. Wir wollen deshalb sicherstellen, dass der Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt wird. Unsere Reform setzt an mehreren Stellen an. Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass im Gerichtsverfahren der eigene Aufenthaltsort offenbar wird. Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass Familienrichterinnen und -richter für die besonderen Dynamiken von häuslicher Gewalt sensibilisiert sind. Hinweise auf Gewalt müssen früh erkannt und ernst genommen werden. Denn häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit der Trennung – oft setzt sie sich gerade im Streit um Kin-der, Unterhalt oder Umgang fort. Ein weiterer Schritt betrifft das Scheidungsrecht. Ich bin überzeugt: Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können. Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Unser Ziel ist der umfassende Schutz vor Gewalt – das verankern wir im Rahmen unserer Gesamtstrategie.“

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Vorgesehen sind unter anderem die nachfolgenden Änderungen

  1. Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und Kinder im gerichtlichen Verfahren ist insbesondere die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen vorgesehen: Bislang müssen solche Verfahren zumeist am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden. Künftig sollen sie auch an einem früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. So soll eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts des gewaltbetroffenen Elternteils ermöglicht werden.
  • Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll konkretisiert werden: Es soll klargestellt werden, dass das Gericht entsprechenden Anhaltspunkten frühzeitig nachgehen muss, damit gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen frühzeitig ergriffen werden können.
  • Es soll klargestellt werden, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen hinwirken soll. Denn von einem Elternteil, der häusliche Gewalt erlitten hat, kann regelmäßig nicht erwartet werden, dass er sich auf Aushandlungsprozesse mit dem gewalttätigen Elternteil einlässt.
  • Der Informationsfluss zwischen den an Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren beteiligten Stellen soll durch neue Mitteilungspflichten verbessert werden.
  • Durch eine Ergänzung der Qualifikationsvoraussetzungen für Familienrichter soll sichergestellt werden, dass diese bessere Vorkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt haben.
  • Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine Scheidung in Fällen häuslicher Gewalt in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich ist.
  1. Weitere Änderungen
  • Der Gesetzesentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren zu stärken. So sollen insbesondere die Möglichkeiten für Kinder ab 14 Jahren, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, erweitert werden und die Pflegeeltern besser in das Verfahren eingebunden werden. Auch die Stellung des Verfahrensbeistands soll gestärkt werden, indem Eltern verpflichtet werden, dem Verfahrensbeistand das persönliche Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus sollen Verfahren durch Änderungen im Erkenntnis-, Beschwerde- und Nachlassverfahren beschleunigt und alle beteiligten Stellen und Personen hierdurch entlastet werden. Z.B. sollen Verfahren zur elterlichen Sorge künftig auch durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden können.
  • Weitere Änderungen betreffen u.a. die Voraussetzungen für die Beeidigung von Dolmetschern nach dem Gerichtsdolmetschergesetz und die Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht zu Forschungszwecken.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.05.2026

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig wird, kann der Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist. Mit der Reform sollen außerdem Kinderrechte gestärkt werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Gestärkt werden soll auch die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt. Mit unserer Reform des Kindschaftsrechts werden wir endlich umfassende Regeln für den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht schaffen.

Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden – auch dann, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet ist. Denn Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben. Umgangsrechte dürfen außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert zu werden.

Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können. Denn unser Ziel ist es, Kinder besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Mit der Reform stärken wir die Kinderrechte.“

Das Kindschaftsrecht regelt die rechtliche Beziehung des Kindes zu seinen Eltern. Es umfasst insbesondere das Sorge- und Umgangsrecht. Die vorgeschlagene Reform des Kindschaftsrechts enthält insbesondere folgende Änderungen:

  1. Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Gesetzentwurf enthält erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Schon nach geltendem Recht sind Familiengerichte verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Es fehlt derzeit jedoch an ausdrücklichen Regeln betreffend häusliche Gewalt. Hier sollen die neuen Regelungen Abhilfe schaffen. Das Gesamtkonzept zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht umfasst insbesondere folgende Änderungen:

  • Häusliche Gewalt soll im Sinne der Istanbul-Konvention klar definiert werden: Sie umfasst jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt, die zwischen Elternteilen oder zwischen einem Elternteil und dem Kind oder innerhalb der Familie oder des Haushalts vorkommt.
  • Es soll im Gesetz klar benannt werden, dass zum Kindeswohl nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt.
  • Es soll erstmals gesetzlich klargestellt werden, dass der Umgang mit dem Kind für einen Elternteil bei Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung ist, dass dies geboten ist, um zu verhindern, dass körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils gefährdet ist.
  • Familiengerichte sollen in Kinderschutzverfahren soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen anordnen können. Eine gleichlautende Regelung zum Umgangsverfahren ist bereits im Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel und zu Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz enthalten.
  • Es soll im Gesetz klargestellt werden, dass in Fällen von häuslicher Gewalt die Vermutung nicht gilt, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient.
  • Familiengerichte sollen eine Umgangspflegschaft auch zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils anordnen können, wenn der Umgang nicht ohnehin ausgeschlossen werden muss.
  • Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt und anderen Fällen von Unzumutbarkeit die Pflicht zur Rücksichtnahme nicht gilt. Die Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt die bislang im Gesetz enthaltene „Wohlverhaltenspflicht“ und verpflichtet jeden Elternteil, sich so zu verhalten, dass das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil nicht beeinträchtigt und die Erziehung des Kindes nicht erschwert wird.
  • Umgangsbegleiterinnen und -begleiter sollen nach ihren fachlichen Kenntnissen geeignet sein müssen, den Umgang so zu begleiten, wie es das Wohl des Kindes erfordert.
  1. Stärkung der Kinderrechte

Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Dazu sollen neue Mitbestimmungsrechte geregelt werden. Dabei geht es um Sorgeerklärungen und bestimmte Vereinbarungen über Umgang und Sorge. Außerdem sollen die verschiedenen Aspekte des Kindeswohls klarer geregelt werden. Die dem Kindeswohl zugeordneten Aspekte orientieren sich dabei an der familiengerichtlichen Rechtsprechung und der UN-Kinderrechtskonvention.

  1. Erleichtertes gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet und erkennen übereinstimmend die Vaterschaft an, sollen sie ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn kein Elternteil widerspricht. Bislang müssen beide Elternteile – zusätzlich zur Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann und der Zustimmung der Mutter hierzu – übereinstimmende Sorgeerklärungen öffentlich beurkunden lassen.

  1. Stärkung der partnerschaftlichen Kinderbetreuung nach Trennung

Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum über Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden dürfen. Die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle nach Trennung sollen erstmals im Gesetz benannt werden, ohne einem Modell von Gesetzes wegen Vorrang einzuräumen. Mögliche Betreuungsmodelle sind das Residenzmodell, das asymmetrische Wechselmodell mit Betreuung durch beide Elternteile zu wesentlichen Teilen oder das symmetrische Wechselmodell mit paritätischer, also hälftiger oder nahezu hälftiger, Betreuung. Letzteres wird oft auch nur als Wechselmodell bezeichnet

  1. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang

Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Eltern Vereinbarungen untereinander oder mit Dritten zur Sorgerechtsausübung und zum Umgang treffen können. Durch die klare Regelung im Gesetz sollen einvernehmliche Lösungen gestärkt werden. Gleichzeitig soll Rechtssicherheit unter den Eltern, aber auch bei Dritten erreicht werden, die die Sorgeberechtigten regelmäßig bei der Betreuung und Erziehung des Kindes unterstützen wollen (etwa bei der Abholung aus Kita oder Schule).

  1. Bessere Systematisierung

Das Kindschaftsrecht soll neu strukturiert und insgesamt verständlicher werden. So soll seine Anwendung in der Praxis erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein begleitendes Informationspapier und FAQ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.05.2026

Die frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Merz macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/6017) zum Thema. Darin fragt sie unter anderem, ob sich die Wahlrechtskommission bereits mit Regelungen zur Geschlechterparität im Bundestag befasst hat, ob die Bundesregierung den Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni 2027 einhalten wird und welche Schritte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Koordinierung des Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes bereits unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 428 vom 26.05.2026

Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5989) auf eine Kleine Anfrage (21/5712) der Fraktion Die Linke und verweist ferner darauf, dass die neue Förderrichtlinie für das Programm noch in Arbeit sei, detaillierte Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht gemacht werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 426 vom 22.05.2026

Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag (21/6013) kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“

Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Wie das Elterngeld reformiert werden könnte, dazu macht die Bundesregierung in einer Antwort (21/5926) auf eine Kleine Anfrage (21/5072) der Fraktion Die Linke keine Angaben. Überlegungen zur „Weiterentwicklung“ des Elterngeldes, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert worden seien, seien noch nicht abgeschlossen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat geebnet. Die Abgeordneten beschlossen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5441), der auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden war.

Für die nunmehr als Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ firmierende Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD stimmte einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes zu und enthielt sich bei anderen Teilen und dem Gesetzentwurf im Übrigen. Bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der übrigen Fraktionen passierte auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen den Ausschuss. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestag ist für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplant.

Ziel des Entwurfes ist vornehmlich eine Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts des Anwaltsnotariats. Zum einen sollen der Berufseinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, indem beispielsweise die dreijährige Zulassungspflicht für die notarielle Fachprüfung gestrichen wird. Zudem wird der Umgang mit der Altersgrenze für Notare neu geregelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Ausschuss nahm an diesem Teil des Entwurfes noch einzelne Änderungen vor. So wurde etwa eine Ausnahmeregelung von der vorgesehenen Fortbildungsregelung eingefügt.

Die sachfremden Änderungen in dem Gesetzentwurf begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf damit, „um bei verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten zu ermöglichen“.

Angepasst wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr.

Ferner sind auf Antrag der Koalitionsfraktionen drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4782) zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen worden. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 419 vom 20.05.2026

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung beziehungsweise in der Länder- und Verbändebeteiligung. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/5886) auf eine Kleine Anfrage (21/5582) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden die Referentenentwürfe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich zugänglich gemacht.

Seit dem 6. Mai 2025 habe das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) drei Gesetzentwürfe ins Kabinett eingebracht – den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Alle drei Gesetze sieien vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden, wie die Bundesregierung schreibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 407 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung plant keine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der Neukonzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5895) auf eine Kleine Anfrage (21/5471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werde – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. „Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) zu Änderungen beim Unterhaltsvorschuss und prüft aktuell deren Umsetzung. Maßgabe sei dabei, dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden. Änderungen des Umfangs oder der Dauer von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind nicht Gegenstand der Empfehlungen der KSR gewesen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5896) auf eine Kleine Anfrage (21/5589) der Fraktion Die Linke.

„Der Vollzug des UVG und damit auch der Unterhaltsrückgriff nach dem UVG sind Aufgaben der Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe. Eine Möglichkeit, den Unterhaltsrückgriff effektiver zu machen, sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Empfehlung der KSR zur Bündelung des Unterhaltsrückgriffs für alle Sozialleistungen“, schreibt die Regierung und verweist darauf, dass sie derzeit an Maßnahmen zur Entlastung Alleinerziehender arbeite.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Für den Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5712). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie diese mit Projekten umgehen will, denen zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Programms in Aussicht gestellt wurde und ob für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende Fördermöglichkeiten vorgesehen ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 394 vom 11.05.2026

Bafög-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In einem Antrag (21/5780) befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung.

Die Abgeordneten fordern unter anderem eine umfassende Bafög-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die Bafög-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben. Außerdem solle das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung – und nicht mehr an deren Eltern – überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Linksfraktion fordert einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem: Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend, heißt es in einem Antrag (21/5828) der Fraktion. Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen.

Eine Reform der Pflegeversicherung müsse eine nachhaltige Finanzierung und eine bedarfsgerechte Verbesserung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen beinhalten. Eine solidarische Lösung sei die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung.

Die Abgeordneten fordern, dass die pflegebedingten Kosten in der stationären Langzeitpflege vollständig durch die SPV übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollen Leistungen der SPV um die durchschnittlichen Eigenanteile erhöht werden. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sollen auf 15.000 Euro im Monat angehoben und perspektivisch abgeschafft werden, heißt es in dem Antrag.

Neben Beiträgen auf Arbeitseinkommen und Renten sollen dem Konzept zufolge künftig auch Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung für die Finanzierung der SPV erhoben werden. Die Private Pflegeversicherung (PPV) soll in die SPV integriert und abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren“ (21/5783) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es demnach, Defizite im Kindschaftsrecht bei der Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu beseitigen. „Zwar muss das Familiengericht bereits nach derzeitiger Rechtslage häusliche Gewalt bei der Prüfung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des Sorge- und Umgangsrechts berücksichtigen. Insgesamt mangelt es dem Gesetz nach Einschätzung von Expertinnen und Experten insoweit aber an Klarheit“, führt die Fraktion zur Begründung an.

Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass eine gemeinsame elterliche Sorge „in der Regel nicht in Betracht kommt“, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil Gewalt ausgeübt hat. Zudem soll das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen können, wenn dies zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten das Kindeswohl im Bürgerlichen Gesetzbuch umfassender definieren. Dabei sollen unter anderem der Schutz vor Gewalt sowie das Miterleben von Gewalt gegen Bezugspersonen ausdrücklich berücksichtigt werden. Zur Begründung verweist die Fraktion auf steigende Zahlen häuslicher Gewalt und auf Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 390 vom 11.05.2026

Soziale Unterschiede in der Arbeitsmarktbeteiligung werden oft nur einseitig entweder über den Anteil der Erwerbstätigen oder über die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden erfasst. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) hat nun erstmals mit dem Indikator „Lebensarbeitszeit“ beide Aspekte zusammen betrachtet. Das Ergebnis: Personen mit hoher Bildung, wie etwa einem Hochschulabschluss, verzeichnen in Deutschland durchschnittlich die längste Lebenszeit in Erwerbsarbeit, gefolgt von Personen mit mittleren und niedrigen Bildungsabschlüssen. Frauen holten in den letzten Jahrzehnten bei der Lebensarbeitszeit gegenüber Männern auf, liegen aber weiterhin deutlich zurück.

Aktuelle Zahlen für 2025 zeigen, dass die Lebensarbeitszeit bei Männern mit hoher Bildung bei 40,6 Jahren liegt. Damit ist sie mehr als neun Jahre länger als bei Männern mit niedriger Bildung (31,3 Jahre). Bei Frauen beträgt der Unterschied zwischen Personen mit hoher und niedriger Bildung sogar 14 Jahre (31,9 im Vergleich zu 17,9 Jahren). Insgesamt verzeichnen Männer eine Lebensarbeitszeit von 38,8 Jahren, während Frauen auf einen Wert von 28,8 Jahren kommen.

Bei der Betrachtung der Entwicklung seit 1991 wird deutlich, dass die Lebensarbeitszeit in Deutschland nach der Wiedervereinigung zunächst zurückging. Um das Jahr 2005 erreichte sie einen Tiefpunkt, bevor sie anschließend wieder relativ stetig anstieg. Dabei zeigen sich im Gesamtverlauf deutliche Unterschiede zwischen den betrachteten Gruppen. Frauen mit niedriger Bildung kamen im Jahr 2025 auf eine Lebensarbeitszeit von 17,9 Jahren und lagen damit rund zwei Jahre unter dem Niveau von 1991 (20,2 Jahre). Hoch gebildete Frauen legten dagegen zu und erreichten zuletzt 31,9 Jahre (1991: 30,8 Jahre). Die höchsten Anstiege aller Gruppen verzeichneten Frauen mit mittlerer Bildung mit einer Zunahme von 25,7 auf 29,7 Jahre. Bei Männern mit hoher Bildung lag der Wert 2025 mit 40,6 Jahren leicht über dem von 1991 (40,4 Jahre), während niedrig gebildete Männer mit 31,3 Jahren deutlich darunterblieben (1991: 36,0 Jahre). Insgesamt sind niedrig gebildete Personen bei der Lebensarbeitszeit in den letzten Jahrzehnten gegenüber Personen mit hoher und mittlerer Bildung zurückgefallen.

„Die vergleichsweise hohe Lebensarbeitszeit von Personen mit hoher Bildung lässt sich vor allem auf ihre durchgehend höheren Erwerbstätigenquote zurückführen“, analysiert der BiB-Wissenschaftler und Mitautor der Studie, Harun Sulak. „Diese gleichen zusammen mit der höheren Wochenarbeitszeit den im Durchschnitt späteren Eintritt in das Erwerbsleben durch längere Ausbildungszeiten mehr als aus. Ein Studium führt also nicht zwangsläufig zu einer verkürzten Lebensarbeitszeit.“ Die Erwerbstätigkeit von Personen mit niedriger Bildung ist dagegen stärker von der konjunkturellen Entwicklung und der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig, weshalb deren Erwerbsbiografien öfter unterbrochen sind.

Allgemein ist die Lebensarbeitszeit heute mit 33,8 Jahren mehr als anderthalb Jahre länger als Anfang der 1990er Jahre (1991: 32,1 Jahre). Damit werden die Beschäftigungspotenziale pro Person in einem höheren Maße ausgeschöpft, was sich fördernd auf die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme in einer alternden Bevölkerung auswirkt. Verbleibendes Potenzial sehen die Forschenden vor allem bei Frauen, bei älteren Personen und bei jüngeren und mittleren Altersgruppen mit niedriger Bildung. „Dabei ist bei Frauen und auch bei Männern weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Thema“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. „Bei älteren Personen sind gesundheitlicher Arbeitsschutz und lebenslanges Lernen von hoher Bedeutung.“ Die BiB-Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass es weiterhin einen hohen Anteil von Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss gibt: „Wenn es uns gelingt, diesen Anteil zu reduzieren, könnten weitere Arbeitsmarktpotenziale erschlossen werden.“

Zur Methodik: Die Auswertungen basieren auf repräsentativen Daten des Mikrozensus. Bei diesen wurden alle Personen in Deutschland im Alter zwischen 15 und 74 Jahren und ihre Erwerbsbeteiligung in dieser Altersspanne berücksichtigt. Die obere Altersgrenze von 74 Jahren wurde gewählt, da ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig ist. Dies ist bei Personen mit hoher Bildung besonders ausgeprägt. Die geleisteten Wochenarbeitszeiten wurden auf Basis einer 40-Stunden-Woche gewichtet, wodurch Tätigkeiten in Teilzeit anteilig berücksichtigt wurden (dies wird auch als „Vollzeitäquivalent“ bezeichnet). Zeiten der Erwerbslosigkeit wurden nicht zur Lebensarbeitszeit gerechnet. Ein konkretes Berechnungsbeispiel: Wenn etwa von sämtlichen Personen in einem bestimmten Alter 80 Prozent erwerbstätig sind und durchschnittlich 40 Stunden pro Woche arbeiten, fließen für dieses Alter 0,8 Jahre an Lebenszeit in Erwerbsarbeit in die Berechnungen ein. Der Bildungsabschluss wurde nach der ISCED Klassifikation (ISCED 2011) abgegrenzt, wobei ISCED 0 bis 2 einem niedrigen (kein beruflicher Abschluss und kein Abitur), 3 bis 4 einem mittleren (Abitur oder Lehre oder vergleichbarer Abschluss) und ISCED 5 bis 8 einem hohen Bildungsabschluss ((Fach-)Hochschul- oder Meisterabschluss) entsprechen. Bei den Qualifikationsniveaus ist zu berücksichtigen: Erwerbstätigkeiten vor dem Erreichen eines bestimmten Bildungsabschlusses fließen jeweils in die Lebensarbeitszeit der nächstniedrigeren Bildungsgruppe ein, wodurch u. a. Erwerbstätigkeiten während der Ausbildung oder des Studiums nicht in die Lebensarbeitszeit der Personen mit mittlerem bzw. hohem Bildungsabschluss eingehen. Dies führt tendenziell zu einer leichten Unterschätzung der Lebensarbeitszeit von Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Sulak, Harun; Dudel, Christian; Loichinger, Elke; Klüsener, Sebastian (2026): Trends in working life expectancy and untapped employment potential in an ageing population: The case of Germany. European Journal of Population, 42/14.

https://link.springer.com/article/10.1007/s10680-026-09773-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 27.05.2026

Die Debatte über Smartphone-Nutzung sollte längst nicht nur Kinder und Jugendliche betreffen: Eine aktuelle Umfrage des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass quer durch die Bevölkerung auch das Handynutzungsverhalten von Erwachsenen kritisch betrachtet wird. Zwar stimmen die Befragten mehrheitlich weniger Smartphone-Zeit für Jugendliche unter 16 Jahren zu, zugleich sprechen sie sich jedoch für einen bewussteren Umgang bei Erwachsenen und insbesondere bei Eltern in Gegenwart ihrer Kinder aus.

Demnach sind 83 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Gleichzeitig richtet sich die Kritik am digitalen Dauergebrauch nicht ausschließlich an die junge Generation: Viele Menschen sehen auch Erwachsene in der Verantwortung. So sprechen sich 73 Prozent dafür aus, dass Erwachsene ihre Smartphone-Nutzung in der Freizeit stärker begrenzen. Besonders ausgeprägt ist diese Ansicht bei Menschen mit Abitur (83 Prozent) sowie bei den über 50-Jährigen (81 Prozent).

Die größte Zustimmung erhält die Aussage, dass Eltern in Gegenwart ihrer Kinder weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Insgesamt sind 93 Prozent der Befragten dieser Ansicht – und zwar über alle Bildungs- und Altersgruppen hinweg. Unter Eltern findet diese Position eine ebenso hohe Zustimmung.

Die Ergebnisse basieren auf einer Pilotstudie und zeigen einen bemerkenswert breiten Konsens über alle untersuchten Gruppen hinweg. „Die Befunde lassen sich als Wunsch der Bevölkerung nach weniger Smartphone-Zeit interpretieren – und zwar gleichermaßen für Kinder, Erwachsene im Allgemeinen und Eltern im Speziellen“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB. Das ist besonders bemerkenswert, weil technologiebezogene Debatten sonst eher von Ambivalenz geprägt sind, etwa was die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz, sozialen Medien oder den Datenschutz betrifft. Bei der Smartphone-Nutzung, insbesondere von Eltern, zeigt sich stattdessen eine breite gesellschaftliche Zustimmung zu dem Wunsch einer geringeren digitalen Präsenz im Familienkontext.

Die Ergebnisse stellen zudem die Vorbildrolle von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. „Familien sind der erste Bildungsort von Kindern. Hier werden soziale Interaktionen erlernt und zwischenmenschliche Beziehungen geprägt. Die große Präsenz von Smartphones bei Eltern verändert das Zusammenleben und hat unweigerlich Vorbildwirkung auf die Kinder“, so Spieß. Ein bewussterer Medienumgang im Familienalltag könne vor allem dann glaubwürdig vermittelt werden, wenn Erwachsene ihn selbst vorlebten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 26.05.2026

Väter beteiligen sich bei der Kinderbetreuung vor allem an interaktiven und freizeitbezogenen Aufgaben wie dem Spielen mit den Kindern, die häufig zeitlich flexibel sind. Diese Aufgaben hängen zudem eher mit einer höheren Lebenszufriedenheit zusammen. Weniger flexible und stärker versorgende Tätigkeiten – etwa das Anziehen, die Essenszubereitung oder die Betreuung kranker Kinder – sind hingegen Aufgaben, die tendenziell mit einer niedrigeren Lebenszufriedenheit einhergehen und werden von Vätern seltener übernommen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Daten des Generations and Gender Survey (GGS) aus den Jahren 2020 bis 2024 zum Wohlbefinden von Vätern in neun europäischen Ländern veröffentlicht hat.

Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Aufgaben Väter ebenso häufig wie ihre Partnerinnen ausführen und sich in ähnlichem Maße an der Kinderbetreuung beteiligen. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Bei interaktiven und freizeitbezogenen Tätigkeiten wie dem gemeinsamen Spielen, dem Zu-Bett-Bringen oder dem Organisieren von Freizeitaktivitäten gibt in allen untersuchten Ländern jeweils die Mehrheit der Väter an, diese Aufgaben mindestens ebenso häufig zu übernehmen wie ihre Partnerin. Besonders ausgeprägt ist dieses Muster beim Spielen: In sieben von neun Ländern ist dies die Aufgabe, die Väter mindestens ebenso häufig wie ihre Partnerinnen erledigen. Die entsprechenden Anteile variieren zwischen 68 Prozent in Deutschland und 95 Prozent in Norwegen.

Bei der Beteiligung von Vätern an versorgenden Tätigkeiten – etwa der Betreuung kranker Kinder, dem Anziehen der Kinder oder der Zubereitung von Mahlzeiten – zeigen sich hingegen deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während in Norwegen 80 Prozent und in Finnland 67 Prozent der Väter berichten, kranke Kinder mindestens ebenso häufig zu betreuen wie ihre Partnerinnen, sind es in Tschechien nur etwa 29 Prozent und in Deutschland 42 Prozent. Auch bei anderen versorgenden Tätigkeiten liegen die Anteile in Deutschland im unteren Bereich des Ländervergleichs.

Zusammenhänge mit dem Wohlbefinden von Vätern

Die Studie untersucht zudem den Zusammenhang zwischen einzelnen Aufgaben der Kinderbetreuung und dem Wohlbefinden von Vätern: Väter, die nach eigenen Angaben mindestens so oft wie ihre Partnerinnen gemeinsam mit den Kindern spielen, berichten über eine höhere Lebenszufriedenheit. Die Betreuung kranker Kinder ist, wenn Väter diese Aufgabe mindestens ebenso häufig übernehmen wie ihre Partnerin, mit einer geringeren Lebenszufriedenheit verbunden. „Versorgende Tätigkeiten sind häufig stärker an feste Zeiten gebunden und lassen sich schwerer mit Erwerbsarbeit vereinbaren“, erklärt Dr. Stefanie Hoherz, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. „Interaktive und freizeitbezogene Tätigkeiten bieten dagegen größere zeitliche Flexibilität und können häufiger außerhalb von klassischen Kernarbeitszeiten übernommen werden – etwa nach Feierabend oder am Wochenende.“

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Kinderbetreuung nicht als einheitliche Tätigkeit verstanden werden kann. Vielmehr sind einzelne Aufgaben mit anderen Anforderungen verbunden und gehen – je nach Art der Tätigkeit – mit unterschiedlichen Mustern im Hinblick auf das Wohlbefinden von Vätern einher. Vor diesem Hintergrund gewinnen familienpolitische und arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen an Bedeutung: „Um eine ausgewogenere Verteilung der Kinderbetreuung zu fördern, sind insbesondere Rahmenbedingungen gefragt, die die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit zeitgebundenen oder kurzfristig anfallenden Betreuungs- und Versorgungsaufgaben verbessern, etwa durch flexiblere Arbeitszeiten für Eltern“, fasst Mitautor Dr. Claudius Garten, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB, zusammen.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Hoherz, Stefanie; Garten, Claudius (2026): Zufriedene Väter? Beteiligung an Kinderbetreuung und Wohlbefinden im europäischen Vergleich. In BiB.Aktuell 4/2026.

www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-4

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 13.05.2026

DIW-Wochenbericht zu sozial-ökologischer Transformation beleuchtet Nachhaltigkeit des Konsums und Klimasorgen in Deutschland – Planetare Grenzen bei Konsum dauerhaft überschritten – Besorgnis wegen Klimawandels wächst in allen Altersstufen – Breite gesellschaftliche Basis eröffnet Chancen für ambitionierte Klimapolitik

Die sozial-ökologische Transformation ist einer der Forschungsschwerpunkte des DIW Berlin. Die Arbeitsgruppe Sozial-ökologische Transformation bündelt Kompetenzen aus allen Abteilungen und untersucht die Risiken, Kosten und Chancen des Wandels für Haushalte, Unternehmen und staatliche Akteure. Im Mittelpunkt stehen drei miteinander verknüpfte Themenkomplexe: Erstens die Fragen rund um Energiewende und Ressourcenmärkte – von der Vollversorgung mit erneuerbaren Energien über die Rolle von Wasserstoff bis hin zum Umbau von Infrastrukturen. Zweites Themengebiet ist die Dekarbonisierung von Unternehmen und Haushalten. Dazu gehören die notwendige Kapitalstocktransformation in Immobilien- und Bauwirtschaft, Grundstoffindustrie und verarbeitendem Gewerbe sowie die Analyse von Wertschöpfungsketten und internationalem Handel. Als Drittes stehen die Wohlfahrtswirkungen und sozialen Implikationen der Transformation im Fokus. Untersucht wird etwa, wie sich Lasten und Gewinne des Wandels verteilen, wie Haushalte auf veränderte Preissignale und politische Anreize reagieren und welche Folgen die Transformation für individuelle Lebenslagen, gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Zusammenhalt hat.

Der Konsum in Deutschland überschreitet seit Jahrzehnten zentrale ökologische Belastungsgrenzen. Zwar sind Produktionsprozesse hierzulande effizienter und umweltfreundlicher geworden, doch nimmt der Ressourcenverbrauch insgesamt weiter zu. Berücksichtigt man die globalen Lieferketten, zeigt sich zudem: Ein großer Teil der Umweltbelastungen entsteht heute außerhalb Deutschlands. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Unsere Analyse liefert ein ernüchterndes Bild“, so Studienautorin Kristin Trautmann aus der Abteilung Makroökonomie. „Der Konsum in Deutschland verursacht ökologische Belastungen, die langfristig nicht tragfähig sind.“

Die Studie misst die Umweltbelastungen des deutschen Konsums entlang globaler Lieferketten in sieben Kategorien und vergleicht sie mit den planetaren Grenzen – also den maximalen Belastungen, die das Erdsystem dauerhaft tolerieren kann. Die Studie zeigt, dass der Konsum in Deutschland seit 1995 in sechs Umweltkategorien die planetaren Grenzen dauerhaft überschreitet: bei Feinstaubbelastung, Klimawandel, Nutzung fossiler und mineralischer Ressourcen, Landnutzung sowie photochemischer Ozonbildung. Lediglich bei der Wassernutzung wird die Grenze bislang eingehalten – allerdings hat sich die Situation auch hier verschlechtert.

Importe sind zentraler Treiber der Umweltbelastungen

Technische Fortschritte und Effizienzgewinne bei der Produktion von Konsumgütern im Inland werden durch einen insgesamt steigenden Verbrauch wieder aufgehoben. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der ökologischen Belastungen des deutschen Konsums im Ausland entsteht – dort, wo die importierten Güter produziert werden.

Die Studienautor*innen kommen zu dem Schluss, dass technologische Neuerungen allein nicht ausreichen, um Umweltbelastungen nachhaltig zu senken. Um innerhalb ökologischer Grenzen zu bleiben, müsse Umweltpolitik stärker den Konsum insgesamt sowie internationale Lieferketten einbeziehen. Dazu zählen unter anderem transparentere Umweltindikatoren, eine konsequentere Regulierung globaler Lieferketten und Maßnahmen, die umweltfreundliche Konsum- und Produktionsweisen fördern. „Solange steigender Konsum und globale Produktionsverflechtungen nicht systematisch berücksichtigt werden, bleiben die Umweltbelastungen hoch – trotz aller Effizienzgewinne“, bilanziert Sonja Dobkowitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Makroökonomie.

Klimasorgen nicht zurückgegangen

Die DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation werden regelmäßig im DIW Wochenbericht veröffentlicht. So wurden unter anderem der CO₂-Fußabdruck deutscher Haushalte in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung sowie die Frage untersucht, wie staatliche Fördermaßnahmen nachhaltigen Konsum anreizen können, ohne einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig zu belasten. Ein weiteres Heft widmete sich der Verkehrswende als Teil der sozial-ökologischen Transformation – mit Befunden zu den gesundheitlichen Effekten von Umweltzonen sowie zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs. Zuletzt standen die Verteilungswirkungen der CO₂-Bepreisung im Fokus, einschließlich der Frage, wie ein Klimageld ausgestaltet sein müsste, um eine soziale Schieflage abzufedern, sowie die Rolle von Unternehmenslobbyismus im politischen Prozess der grünen Transformation. Das vorliegende Themenheft setzt diese Reihe fort.

Die zweite Studie im Themenheft zur sozial-ökologischen Transformation untersucht die Klimasorgen der Bevölkerung in Deutschland im Zeitraum von 2009 bis 2023 basierend auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Die Besorgnis über klimatische Veränderungen nimmt der Studie zufolge nicht nur bei jungen Menschen, sondern über alle Altersgruppen hinweg seit 2013 zu. Das Sorgenniveau bleibt auch hoch, wenn andere Krisen wie etwa die Corona-Pandemie oder der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen auf die Energieversorgung die öffentliche Debatte dominieren. „Unsere Befunde widersprechen dem weit verbreiteten Eindruck, der Klimawandel sei seit der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs aus dem Fokus der Bevölkerung gerückt“, erklärt Studienautorin Franziska Holz, stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Zwar sorgen sich später geborene Generationen im Durchschnitt stärker als frühere Kohorten, was die Studienautor*innen darauf zurückführen, dass sie mit dem Klimawandel als gesellschaftlichem Thema aufgewachsen sind. Unabhängig davon nehmen die Klimasorgen innerhalb aller Generationen mit steigendem Lebensalter zu und erreichen ihren höchsten Wert bei Menschen über 80 Jahren. Ein möglicher Grund ist, dass ältere Menschen klimatische Veränderungen und deren Folgen bereits selbst wahrgenommen haben.

Hohe Akzeptanz für Klimapolitik eröffnet Handlungsspielraum

Die Studie zeigt, dass die Klimasorgen in Phasen mit gehäuften Extremwetterereignissen und verstärkter öffentlicher Debatte über den Klimawandel wie im Jahr 2019 besonders deutlich ansteigen – und zwar in allen Altersgruppen. „Wer sich Sorgen macht, ist eher bereit, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und auch sein eigenes Verhalten zu ändern“, sagt Laura Schmitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt. „Die Ergebnisse bieten eine gute Grundlage für entschlossenes politisches Handeln.“ Allerdings garantierten Klimasorgen allein noch keine Zustimmung zu konkreten Maßnahmen. Daher müsse Klimaschutz sozial ausgewogen gestaltet und Haushalte nicht überfordert werden. Zudem empfehlen die Studienautor*innen, klimapolitische Informations- und Beteiligungsangebote nicht nur an junge Menschen zu richten, sondern auch ältere Bevölkerungsgruppen einzubeziehen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 07.05.2026

Väter waren 2024 bei Geburt eines Kindes im Schnitt 34,7 Jahre alt, Mütter 31,8 Jahre

Männer in Deutschland werden heute deutlich später Väter als vor gut drei Jahrzehnten: Im Jahr 2024 waren sie bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 3,8 Jahre älter als im Jahr 1991, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Vatertag am 14. Mai mitteilt. Väter waren 2024 bei der Geburt durchschnittlich 34,7 Jahre alt. 1991 lag das Durchschnittsalter bei 31,0 Jahren.

Väter bei Geburt im Schnitt 2,9 Jahre älter als Mütter

Väter waren bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 2,9 Jahre älter als Mütter. Mütter waren 2024 bei Geburt im Schnitt 31,8 Jahre alt. Auch Frauen bekommen heutzutage deutlich später Kinder als noch 1991, als sie im Schnitt 27,9 Jahre alt waren. Mehr als drei Jahrzehnte später waren sie bei der Geburt ihrer Kinder demnach 3,9 Jahre älter.

Männer wurden durchschnittlich mit 33,3 Jahren zum ersten Mal Vater

Betrachtet man nur das erste Kind der Mutter, so waren Väter 2024 im Schnitt 33,3 Jahre alt. Beim zweiten Kind waren sie durchschnittlich 35,4 Jahre, beim dritten 36,6 Jahre. Mütter waren bei der Geburt ihres ersten Kindes 30,4 Jahre alt. Ihr Durchschnittsalter beim zweiten Kind betrug 32,5 Jahre und beim dritten Kind 33,5 Jahre.

Methodische Hinweise:

Das Durchschnittsalter von Männern und Frauen bei der Geburt ihrer Kinder wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 69-jährigen Männern und 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet. Das Alter des Vaters bei der Geburt des ersten, des zweiten und des dritten Kindes bezieht sich auf die Geburtenfolge im Leben der Mutter. Berechnungen, zum Beispiel von Veränderungen über die Zeit, werden auf Basis von ungerundeten Werten durchgeführt. Dies erklärt die Abweichung der Differenz des Durchschnittsalters von Vätern bei der Geburt eines Kindes zwischen 1991 und 2024, die sich auf Basis der dargestellten gerundeten Durchschnittswerte ergeben würde (3,8 Jahre versus 3,7 Jahre).

Weitere Informationen:

Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter des Vaters bei Geburt des Kindes sind in Tabelle 12612-0022 unserer Datenbank GENESIS-Online und Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter der Mutter bei Geburt ihrer lebend geborenen Kinder nach Familienstand der Eltern in Tabelle 12612-10 im Statistischen Bericht „Geburten“ verfügbar.

Im Internetangebot des Statistischen Bundesamt gibt es weitere Daten für das Jahr 2024 zum durchschnittlichen Alter von Müttern und Vätern bei Geburt nach der Geburtenfolge. Weitere Ergebnisse bietet auch die Themenseite „Geburten„.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • 2,1 % oder 68 000 weniger Schutzsuchende als zum Jahresende 2024
  • Zahl der ersteingereisten Schutzsuchenden sinkt fast um die Hälfte
  • Erstmals seit Kriegsbeginn mehr Männer als Frauen unter den Ersteingereisten aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 3,9 % der Bevölkerung in Deutschland. Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 % oder 68 000 Schutzsuchende zurück. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 %), im Saarland (5,3 %) und in Berlin (5,2 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 %), Bayern (3,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 %). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainerinnen und Ukrainer (1 164 000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669 000) und afghanischen (321 000) Staatsangehörigen. Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 %) aller Schutzsuchenden.

Erstmals eingereiste Schutzsuchende im Jahr 2025 mehrheitlich aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren 155 000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren. Darunter waren Ukrainerinnen und Ukrainer mit 93 000 oder 60,3 % aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13 000 Syrerinnen und Syrern (8,3 %) und 13 000 Afghaninnen und Afghanen (8,1 %).

Erstmals in den Jahren seit Beginn des russischen Angriffskriegs waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51 000) als Mädchen und Frauen (43 000). Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen. Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.

Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 % oder -134 000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289 000 Personen). Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 %; -36 000 auf 13 000 Personen) und der Türkei (-65,0 %; -11 000 auf 6 000 Personen). Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainerinnen und Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 %; -45 000 auf 93 000 Personen).

83 % der Schutzsuchenden haben einen anerkannten Schutzstatus

Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 %) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 % oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 % (321 000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus. Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1 090 000 Schutzsuchende oder 40,4 %). An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500 000 Schutzsuchende oder 18,5 %) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373 000 Schutzsuchende oder 13,8 %).

Bei 361 000 Schutzsuchenden (2024: 427 000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 178 000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171 000). Davon waren 140 000 Personen oder 78,8 % im Besitz einer Duldung (2024: 136 000). 14 000 Schutzsuchende (7,8 %) waren latent und 24 000 Schutzsuchende (13,4 %) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Starker Anstieg der Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 %; +18 000 auf 60 000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 %; +51 000 auf 1 090 000 Personen). Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige „Aufenthaltsrecht auf Probe“ bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung. Insgesamt schließt die Zahl der rund 60 000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegattinnen und -gatten, Lebenspartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder ein.

Methodische Hinweise:

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Zu ihnen zählen Personen,

  • die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
  • denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
  • die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden und den verschiedenen Schutzstatus enthält ein ausführliches Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder im Vergleich zur Ausländerstatistik, bietet der Qualitätsbericht zur Statistik über Schutzsuchende.

Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht werden nicht zu den Schutzsuchenden gezählt; das Chancen-Aufenthaltsrecht ist als Übergangsregelung den sogenannten besonderen Aufenthaltsrechten zugeordnet, da sie bis Ende 2025 befristet war.

Bei der Interpretation der Entwicklung der Zahl von registrierten Schutzsuchenden ist zu berücksichtigen, dass diese sich aus mehreren Einflussfaktoren ergibt. Zu diesen Einflussfaktoren gehören neben der Einreise und der Abwanderung von Schutzsuchenden auch die Geburten von Kindern von Schutzsuchenden sowie Todesfälle. Dazu kommen Änderungen des Aufenthalts- beziehungsweise Schutzstatus und Einbürgerungen von Schutzsuchenden. Einen weiteren Einflussfaktor stellen Registerbereinigungen dar.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12531), im Statistischen Bericht „Schutzsuchende“ und auf der Themenseite „Migration und Integration“ verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • Insgesamt fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch im Alter von 15 bis 74 Jahren und damit gut 240 000 Personen mehr als im Vorjahr
  • Ein Großteil der Erwerbslosen und der Personen in Stiller Reserve verfügt über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau
  • In der Stillen Reserve sind bei Frauen Betreuungspflichten ein Hauptgrund für Inaktivität am Arbeitsmarkt, bei Männern gesundheitliche Einschränkungen

Im Jahr 2025 wünschten sich in Deutschland fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit, das waren gut 240 000 Personen oder 5,2 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, setzte sich das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei Nichterwerbstätigen aus knapp 1,7 Millionen Erwerbslosen und gut 3,2 Millionen Menschen in Stiller Reserve zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Erwerbslosen um 170 000 (+11,3 %) und die Zahl der Personen in Stiller Reserve um 70 000 (+2,3 %).

Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch zählen nur dann zu den Erwerbslosen, wenn sie in den letzten vier Wochen aktiv nach einer Tätigkeit gesucht haben und eine eventuell angebotene Arbeit innerhalb von zwei Wochen aufnehmen könnten. Zur Stillen Reserve zählen Personen, die kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen.

Geschlechterverteilung und Qualifikationsniveau

Die Gruppe der Erwerblosen bestand im Jahr 2025 aus 962 000 Männern und 723 000 Frauen. Der Männeranteil lag damit bei 57,1 %. Bei der Stillen Reserve überwogen dagegen Frauen mit einem Anteil von 55,2 % (knapp 1,8 Millionen Frauen zu gut 1,4 Millionen Männern).

68,3 % der Erwerbslosen und 59,5 % der Stillen Reserve hatten 2025 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 72,4 % (Erwerbslose) beziehungsweise 61,9 % (Stille Reserve) eine mittlere oder hohe Qualifikation (Männer: 65,2 % bzw. 56,5 %).

Hauptgründe für Inaktivität am Arbeitsmarkt bei der Stillen Reserve

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 30,7 % beziehungsweise 354 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 5,3 % beziehungsweise rund 40 000 Personen bestehende Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Dagegen spielen in dieser Altersgruppe gesundheitliche Einschränkungen insbesondere bei Männern eine bedeutende Rolle, werden aber auch bei Frauen häufig genannt: für 35,6 % der Männer und 23,6 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund, nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2025 Ergebnisse zu den Erwerbslosen und zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform und Alter des jüngsten Kindes. Ergebnisse zur Stillen Reserve werden darüber hinaus nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt und nach drei Kategorien differenziert. Zur ersten Kategorie gehören dabei Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Kategorie würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Kategorie ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, des europäischen Statistikamtes Eurostat und des Statistischen Bundesamtes. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesweites Bündnis „Zusammen für Demokratie“ fordert mehr Unterstützung für das Ehrenamt. Vom 23.05. bis 07.06.2026 ruft das bundesweite Bündnis „Zusammen für Demokratie“ zu den Aktionstagen „Zukunft für alle“ auf.

Rund um den Tag des Grundgesetzes am 23.05. finden über 60 Veranstaltungen für eine lebendige Zivilgesellschaft und zur Stärkung der Demokratie im gesamten Bundesgebiet statt. Ein Online-Veranstaltungskalender zum Tag des Grundgesetzes wurde vom Bündnis eingerichtet, um die zahlreichen Aktivitäten sichtbar zu machen.

„Wer unser Land nach vorne bringen will, setzt auf Respekt und Zusammenhalt – nicht auf Angst und Ausgrenzung“, kommentiert Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Teil des Bündnisses ist.

„Viele Vereine und Initiativen, die sich für ein faires Miteinander stark machen, haben es zunehmend schwer, weil Gelder gestrichen werden, während Anfeindungen und Bedarfe gleichermaßen zunehmen. Besonders dort, wo sich Engagierte für Migrant*innen, für queere Menschen oder für Menschen mit Behinderung einsetzen, versuchen rechte Hetzer, Stimmung zu machen, Teilhabe und Selbstbestimmung zu torpedieren. Die Politik ist dringend in der Pflicht, Vielfalt aktiv vor solchen Bestrebungen zu schützen.“

Auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm e.V.) ruft als Bündnismitglied zu den Aktionen auf: „Teilhabe und Mitbestimmung sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Gerade jetzt muss die Politik klar für sozialen Zusammenhalt eintreten. Sie muss Teilhabebarrieren abbauen und die Voraussetzungen für echte Inklusion schaffen. Darum fordern wir eine Politik, die Selbsthilfe und alle anderen Initiativen unterstützt, die sich jeden Tag für Demokratie, Menschenrechte und Teilhabe für alle einsetzen“, sagt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm.

Das Bündnis unterstützt lokale Initiativen vor Ort in ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte. In Sachsen-Anhalt kommen sie in dem Bündnis „Sachsen-Anhalt – Weltoffen!“ zusammen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz aus dem Grundgesetz muss sich jetzt beweisen. Weil wir sonst immer weiter nach Rechts rucken: weg von Würde, weg von Respekt, weg von Demokratie. Mit den Aktionstagen wollen wir sichtbar machen, was wir schützen müssen: unsere Würde, unser Land und unsere Demokratie. Mit dem Sommer des Engagements zeigen wir: Wir haben die Wahl. Wir sind Sachsen-Anhalt – engagiert und weltoffen“, sagt Peter Herrfurth des Bündnisses aus Sachsen-Anhalt.

Zusammen für Demokratie“ ist mit 82 Organisationen aus verschiedenen Bereichen eines der größten Bündnisse der Zivilgesellschaft. Seit März 2024 setzt sich das Bündnis für Demokratie und gegen Angriffe der extremen Rechten ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband machen sich für verbindliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung stark.

Dafür müsse das Kita-Qualitätsgesetz weiterentwickelt werden. Das Bündnis warnt davor, dass die Qualitätsfrage in den Hintergrund gedrängt werde. „Investitionen in Bildung versprechen eine hohe Rendite und bilden den Grundstein für bessere Bildungsverläufe der Kinder. Dennoch wird in der aktuellen Haushaltsdebatte auch über Einsparungen im Bildungsbereich diskutiert – darunter die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes begrüßen die Länder zwar, verbindliche Standards sollen jedoch aufgeweicht werden“, begründen die drei Organisationen ihre Position am „Tag der Kinderbetreuung“.

„Bund und Länder müssen sich gemeinsam zu verbindlichen Standards in der Kindertagesbetreuung bekennen.

Das ist in Zeiten rückläufiger Geburtenraten und Kinderzahlen in den Einrichtungen ein entscheidender Schritt mit Blick auf die Bedeutung Frühkindlicher Bildung und ein wichtiges bildungs- und familienpolitisches Signal. Es geht um qualitativ hochwertige Bildung, verlässliche Betreuung und zukunftsfähige Erziehung“, betont das Bündnis für Kita-Qualität. Frühkindliche Bildung sei eine zentrale Grundlage für Bildungsbiografien und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen. Sollten Standards und Qualität sinken, habe das langfristige Folgen für alle, insbesondere jedoch für die Kinder, die auf verlässliche Förderung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis Bund und Länder auf, die aktuellen Verhandlungen und Gesetzesvorhaben zu nutzen, um Qualität verbindlich abzusichern und weiterzuentwickeln – statt diese infrage zu stellen.

Maike Finnern, GEW-Vorsitzende: „Bund und Länder sind in der gemeinsamen Verantwortung, gute Rahmenbedingungen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Ländern zu schaffen – die Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen, die Kinder kennenlernen. Sie brauchen stabile und gute strukturelle Bedingungen, die Fachkräfte das bestmögliche Arbeitsumfeld.“

Marvin Deversi, Vorstand im AWO-Bundesverband: „Der Fokus beim Qualitätsentwicklungsgesetz wird derzeit stark auf verpflichtende Sprachstandserhebungen gelegt. Sprache ist unbenommen ein wichtiger Faktor für gelungene Bildungserfahrungen. Aber eine verpflichtende Testung der Kinder kann notwendige Verbesserungen in der Strukturqualität nicht ersetzen. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen in der alltäglichen Arbeit, damit sich Prozessqualität in der Arbeit mit den Kindern entfalten kann.“

Mirja Wolfs, Vorstandsvorsitzende des KTK-Bundesverbandes: „Deutschland braucht ein Qualitätsentwicklungsgesetz, das sich konsequent an den realen Bedarfen der Praxis orientiert. Voraussetzung dafür ist, dass Bund und Länder gemeinsam tragfähige und dauerhaft wirksame Lösungen erarbeiten. Entscheidend ist dabei ein inklusiver Ansatz: Gesetzliche Veränderungen dürfen nicht ohne die Einbindung von Eltern, freien Trägern und Gewerkschaften erfolgen. Denn im Kern geht es um nichts Geringeres als die bestmöglichen Entwicklungs- und Bildungsbedingungen für unsere Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder KTK-Bundesverband e.V. vom 11.05.2026

Der Bundesrat hat der geplanten steuerfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorerst nicht zugestimmt. Dazu erklärt Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates zeigt deutlich: Entlastungsversprechen scheitern, wenn ihre Finanzierung nicht verbindlich geregelt ist. Für uns kommt das Aus der Prämie in der jetzigen Form daher nicht überraschend. Wir haben bereits im April darauf hingewiesen, dass eine steuerfreie Entlastungsprämie an der Realität vieler sozialer Einrichtungen vorbeigeht, solange eine vollständige und verlässliche Refinanzierung fehlt. Unsere Dienste und Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert – zusätzliche Leistungen können nicht einfach aus freien Mitteln finanziert werden. Ohne klare Zusagen der Kostenträger war die Prämie für viele Beschäftigte in der Sozialwirtschaft von Beginn an kaum praktikabel umsetzbar.

Dass die Länder nun vor hohen Steuerausfällen warnen, darf nicht dazu führen, dass der Druck auf die soziale Infrastruktur weiter wächst. Viele Träger mussten bereits Angebote einschränken und stehen wirtschaftlich unter erheblichem Druck.

Wer Beschäftigte in der Sozialwirtschaft wirksam entlasten will, muss Maßnahmen so ausgestalten, dass sie in der Praxis rechtssicher, vollständig refinanziert und tatsächlich umsetzbar sind.

Die aktuelle Entwicklung wirft deshalb auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie können politische Entlastungsmaßnahmen künftig so vorbereitet werden, dass Finanzierung, praktische Umsetzbarkeit und die Belastungen für Länder, Kommunen und soziale Träger von Anfang an gemeinsam berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2026

Caritas: Solidarität der Generationen stärken – Corona-Defizit ausgleichen – Länder in die Verantwortung nehmen

Mit Blick auf den erwarteten Gesetzentwurf zur Pflegereform warnt der Deutsche Caritasverband davor, ältere Menschen und ihre Familien durch Sparvorschläge in Angst und Schrecken zu versetzen. „Die Reformagenda der Bundesregierung braucht Zuversicht und die Überzeugung der Bevölkerung, dass die Prioritäten richtig gesetzt werden. Das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit muss für ältere Menschen überschaubar bleiben und ihre Angehörigen brauchen die Sicherheit, auch morgen noch einen verlässlichen Pflegedienst und einen Altenheimplatz zu finden, wenn er gebraucht wird,“ sagte Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa am Freitag in Berlin. „Angesichts der vielen Boomer, die absehbar demnächst pflegerische Unterstützung brauchen, kommt der Pflegereform unter den Sozialstaatsreformen eine herausragende Bedeutung zu. Sie sichert den Möglichkeitsraum für die Erwerbstätigkeit der heute 40jährigen und das gute Miteinander von Jung und Alt, indem sie der Überforderung pflegender Angehöriger vorbeugt.“

Aktuell wird ein ganzes Paket von Maßnahmen diskutiert, dass die Absicherung in der Pflege verschlechtern würde. U.a. sollen die Eigenanteile für die Pflege in einer Altenhilfeeinrichtung nicht mehr, wie bisher ab dem 12. Monat aus der Pflegeversicherung spürbar bezuschusst werden, sondern erst ab dem 18. Monat; erst nach dem 54., und nicht wie bisher ab dem 36. Monat sollen Entlastungen von 75 Prozent greifen.

Eigenanteile in Höhe von mehr als 3000 Euro im Monat führen schon heute dazu, dass die Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim so lange aufgeschoben wird, bis das familiäre Sorge-Netz endgültig reißt. „Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland. Sie kombinieren die Versorgung ihrer hochaltrigen Eltern mit eigener Berufstätigkeit und sind in größter Sorge, wenn der Hausnotruf und die ambulante Pflege nicht mehr ausreichen, um die Unterstützungsbedarfe zu sichern. Anstatt über die Stabilisierung der Pflegeinfrastruktur und eine realitätsgerechte Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung zu sprechen, wird über eine Halbierung der Rentenpunkte pflegender Angehöriger nachgedacht. Dies wäre eine grobe Missachtung des generativen Beitrags in der Pflege. Stattdessen muss die Reform der Rentenversicherung die Solidarität der Generationen stärken“, so Welskop-Deffaa.

Coronahilfen und Länderverantwortung

Der Deutsche Caritasverband wiederholt mit Nachdruck seine Forderung, das Sechs-Milliarden-Loch, das die Coronahilfen in die Pflegeversicherung gerissen haben, unverzüglich aus dem Bundeshaushalt zu stopfen. „Diese Entlastung der Versicherten ist zentrale Voraussetzung für eine insgesamt prioritätengerechte Sozialversicherungsreform“, so Welskop-Deffaa.

„Zusätzliche Einnahmen müssen für den Auf- und Ausbau des Pflegevorsorgefonds genutzt werden, um für die Jahre vorzusorgen, in denen die Babyboomer pflegebedürftig sein werden“, mahnt die Caritas an. Die Einbeziehung von Selbständigen und Beamten in die Verantwortungsgemeinschaft der sozialen Pflegeversicherung sollte endlich umgesetzt werden.

Besonderes Augenmerk richtet der Caritasverband auch auf die Verantwortung der Länder. „Wie bei den Krankenhäusern sind die Länder gesetzlich zur Förderung der Pflegeinfrastruktur verpflichtet. Sie kommen den Anforderungen aber seit Jahren nur völlig unzureichend nach, sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus. Wenn die von den Ländern nicht getragenen Investitionskosten nicht mehr auf die Eigenanteile umgelegt würden, könnten Pflegebedürftige auf einen Schlag um 500 Euro monatlich entlastet werden“, so Welskop-Deffaa.

Einsparungen auf der Leistungsseite können in der Pflegeversicherung keine angemessene Antwort auf die demografische Entwicklung sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 22.05.2026

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. zeigt sich zutiefst besorgt über die bekannt gewordenen Pläne von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, die erhebliche Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe und bei Menschen mit Behinderungen vorsehen. Ein internes Arbeitspapier mit 70 Einsparvorschlägen in Höhe von über 8,6 Milliarden Euro sendet ein alarmierendes Signal für die Zukunft von Kindern und Familien in Deutschland.

Besonders betroffen von diesen geplanten radikalen Einschnitten in soziale Unterstützungsleistungen wären junge Kinder, denn:

  • Allein 100 Millionen Euro sollen durch einen Rückbau der Qualität früher Bildung eingespart werden (Verzicht auf ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz und Abschaffung der Betriebserlaubnispflicht für Kindertageseinrichtungen).  
  • Weitere 100 Mio. Euro sollen durch die Zurückstellung von Einzelfallhilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe) gegenüber Infrastrukturleistungen (z.B. Kindertagesbetreuung) eingespart werden. Dabei bleibt offen, wie Kitas – erst recht mit abgesenkter Qualität – die Unterstützungsbedarfe von Familien in den Hilfen zur Erziehung auffangen sollen.  
  • Auch die Finanzierung von Hilfsmitteln der Eingliederungshilfe, um die Eltern mit einem von Behinderung betroffenen Kind ohnehin oft lange kämpfen müssen, soll eingeschränkt werden.  
  • Der für viele Alleinerziehende essenziell wichtige Unterhaltsvorschuss soll nur noch sechs Jahre gewährt werden. Er endet also im Zweifelsfall beim Schuleintritt der Kinder, obwohl auch das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule aufgeschoben werden soll, so dass offen bleibt, wie Alleinerziehende dann durch ihre Erwerbsarbeit den Familienunterhalt sichern sollen.

In dieser frühen Lebensphase werden zentrale Grundlagen für Entwicklung, Bildung und Gesundheit gelegt. Einschnitte in die frühe Bildung und präventive sowie unterstützende Angebote treffen Kinder und ihre Eltern in einer besonders sensiblen Phase – mit potenziell langfristigen Nachteilen für ihre Entwicklungschancen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen

riskieren nicht nur, dass Familien unzureichend unterstützt werden, sondern sie stehen auch im offenen Wiederspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Diese verpflichtet staatliches Handeln dazu, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Artikel 3) und jedem Kind einen angemessenen Lebensstandard zur physischen, mentalen und sozialen Entwicklung zu sichern (Artikel 27). Auch die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern mit Behinderung müssen berücksichtigt werden (Art. 23). Kürzungen zentraler Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe gefährden diese Rechte unmittelbar.

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Kürzungspläne umgehend zurückzunehmen und stattdessen gezielt in die frühe Förderung und wirksame Prävention zu investieren. Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung. 

„Die Rechte von Kindern müssen auch in Zeiten knapper Kassen gewahrt bleiben. Familien brauchen gerade in schwierige Zeiten bedarfsgerechte Unterstützung und gesellschaftlichen Rückhalt.“ betont Sabine Walper, Präsidentin der deutschen Liga für das Kind e.V.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V. vom 05.05.2026

Die langjährige Forderung des Deutschen Familienverbandes (DFV) nach einer bezahlten Freistellung für Väter nach der Geburt eines Kindes erreicht europäische Juristen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Umsetzungspflichten angerufen hat, fordert der DFV die Bundesregierung auf, die blockierte „Familienstartzeit“ endlich gesetzlich zu verankern.

Hintergrund ist die Klage eines Vaters, der unter Berufung auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) zehn Tage Sonderurlaub einforderte. Während das Verwaltungsgericht Köln bereits im September 2025 einem Bundesbeamten diesen Anspruch unmittelbar aus EU-Recht zusprach, herrscht für die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft weiterhin Rechtsunsicherheit. Das Landgericht Berlin wies zudem jüngst Schadensersatzklagen wegen der verzögerten Umsetzung ab. Ein Zustand, den der DFV als untragbar für die Familienplanung bezeichnet.

„Dass Väter ihre Rechte erst vor dem EuGH erstreiten müssen, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Familienpolitik“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Die EU-Richtlinie hätte bereits bis August 2022 umgesetzt sein müssen. Die Väterfreistellung – oder Familienstartzeit – ist kein Bonus, sondern eine notwendige Ergänzung zum Mutterschutz. Sie schafft den Raum, den Familien in den sensiblen ersten Tagen nach der Geburt brauchen, um als Gemeinschaft zusammenzuwachsen.“

Der DFV untermauert seine Forderung mit zentralen Argumenten:

  • Frühe Bindung stärken: Die ersten zwei Wochen sind entscheidend für die Bindung zwischen Vater und Kind. Eine Freistellung ermöglicht es Vätern, von Anfang an eine aktive Rolle in der Pflege und Erziehung einzunehmen.
  • Entlastung der Mütter: Die Freistellung des Partners ist eine Form des Gesundheitsschutzes für die Mutter, die sich so besser von der Geburt erholen kann, während der Partner die häusliche Organisation übernimmt.
  • Gleichstellung im Alltag: Nur wenn Väter von Beginn an eingebunden sind, gelingt eine dauerhaft faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Die EU-Vorgabe zielt genau auf diese partnerschaftliche Vereinbarkeit ab.
  • Ende der Diskriminierung: Bisher sind Väter oft auf das Wohlwollen des Arbeitgebers oder den Einsatz von Erholungsurlaub angewiesen. Ein gesetzlicher Anspruch schafft faire Bedingungen für alle Beschäftigten.
  • Finanzielle Hürden abbauen: Viele Familien können es sich schlichtweg nicht leisten, dass der besser verdienende Vater in die reguläre, geringer vergütete Elternzeit geht. Für diese Familien ist die Väterfreistellung bei voller Lohnfortzahlung oft die einzige Möglichkeit, dass der Vater überhaupt die Chance hat, sich in die frühe Care-Arbeit einzubringen und die Mutter und Partnerin so gut es geht zu unterstützen.

Keine Ausreden mehr beim Haushalt

Die Bundesregierung hatte die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag fest zugesagt, die Umsetzung jedoch immer wieder mit Verweis auf die wirtschaftliche Belastung der Arbeitgeber verschoben. „Die Kosten einer nicht stattfindenden Familienförderung sind um ein Vielfaches höher“, warnt Schmidt. „Angesichts der dramatisch niedrigen Geburtenrate kann es sich Deutschland nicht leisten, den Anschluss an europäische Standards zu verlieren. Die Väterfreistellung muss jetzt kommen – und sie darf nicht gegen andere Leistungen wie das Elterngeld ausgespielt werden.“

Der DFV appelliert an den Gesetzgeber, nicht auf das Urteil aus Luxemburg zu warten, sondern aktiv für faire Startbedingungen für alle Familien zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.05.2026

Zur anhaltenden Debatte um eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen; dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden.

Leistungskürzungen lösen das Reformversprechen aber nicht ein. Mit der Verschiebung der Leistung auf irgendwann mal und gekürzten Zuschlägen für pflegerische Eigenanteile verteilt die Regierung aber noch mehr Lasten auf den Rücken der Schwächsten und Ältesten.

Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos. Wo Kriterien für Pflegebedürftigkeit allein aus Spargründen angeschärft werden, lässt man Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen allein.

Was gar nicht geht, ist Eigenanteile runterzufahren, indem in der Pflege gute tarifliche Bezahlung nur nach Haushaltslage stattfindet. Gute Pflege braucht anständig bezahltes Personal – als Gewerkschaften stehen wir gegen alle Kürzungsvorschläge zu Lasten der Versicherten und Beschäftigten – es braucht echte Lösungen.

Eigenanteile müssen wirksam gedeckelt werden, es braucht eine solidarischen Pflege-Vollversicherung und den längst überfälligen finanziellen Risiko-Ausgleich zwischen Sozialer Pflegeversicherung und Privater Pflegeversicherung – Private müssen zur Kasse gebeten werden.

Auch Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht, und kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert.

Die Schulden aus der Corona-Pandemie müssen beglichen werden, nur so entsteht der Spielraum für eine gute Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.05.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem 23. Ordentlichen Bundeskongress einen umfassenden Beschluss zur Stärkung des Bildungssystems in Deutschland (A08) verabschiedet. Angesichts eines Sanierungsstaus von über 220 Milliarden Euro allein bei Schulen, Kitas und Hochschulen sowie 2,7 Millionen junger Menschen ohne Berufsabschluss fordert der DGB eine grundlegende Bildungsoffensive von Bund, Ländern und Kommunen.

„Das Aufstiegsversprechen durch Bildung gilt in Deutschland längst nicht für alle Menschen gleichermaßen“, kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Wir können es uns als Gesellschaft nicht länger leisten, dass Bildungschancen vom Elternhaus, vom Wohnort oder vom Einkommen abhängen. Gute Bildung ist die Grundlage für demokratische Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Wirtschaft. Deshalb brauchen wir jetzt massive Investitionen – von der Kita bis zur Weiterbildung.“

Der DGB-Beschluss umfasst konkrete Forderungen für alle Bildungsbereiche: vom Ausbau qualitativ hochwertiger Kita-Plätze und der Ganztagsplätze an Grundschulen über die Ausweitung des Startchancen-Programms an Schulen, eine umfassende BAföG-Reform, die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Ausbildungsgarantie mit Ausbildungsumlage bis hin zur Verankerung der Weiterbildung als vierter Säule des Bildungssystems. Besonderes Augenmerk legt der DGB auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Bildungssektor sowie auf die Stärkung der Demokratiebildung an allen Lernorten.

Zur Überwindung des bildungspolitischen Stillstands fordert der DGB die Abschaffung des Kooperationsverbots im Grundgesetz und eine verpflichtende Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Zudem müssen die Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für die Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.

Antrag zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 12.05.2026

Verbände demonstrieren für dringende Entlastungen von Pflegenden, Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen

Zum Internationalen Tag der Pflege (12.5.) wächst die Erwartung an die Bundesregierung, die Pflegereform konsequent an der Versorgungspraxis auszurichten und nicht nur kurzfristige Sparmaßnahmen umzusetzen. DEVAP und EVAP haben zur Kundgebung unter dem Motto „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ vor dem Bundesministerium für Gesundheit aufgerufen. Über 500 Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Vertreter:innen der Sozialwirtschaft haben sich verbände- und trägerübergreifend versammelt und machen gemeinsam deutlich: Die pflegerische Versorgung in Deutschland steht unter erheblichem Druck. Politische Entscheidungen müssen diese Realität anerkennen. Stattdessen verschärfen das geplante GKV-Stabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz die Problematik für Träger, Pflegekräfte, Versicherte und pflegende Angehörige.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Mehr als 80 Prozent werden zu Hause versorgt. Pflege findet damit überwiegend im privaten Umfeld statt und wird wesentlich durch Angehörige, ambulante Dienste und soziale Netzwerke getragen. Gleichzeitig steigen Kosten für die Pflegeanbieter, Personalengpässe nehmen zu und regionale Versorgungsunterschiede verstärken sich. In dieser Situation entwirft die Bundesregierung mit dem Pflegeversicherungsgesetz ein Sparpaket, zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Anstatt die Pflegebedürftigen durch gedeckelte Eigenanteile zu entlasten, plant das Ministerium einen Sparplan auf dem Rücken von Betroffenen und Arbeitnehmenden. Die Kürzung der Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner wird die privaten Kosten weiter in die Höhe treiben und erhöht das Risiko für Altersarmut drastisch. Gleichzeitig versperren strengere Hürden bei den Pflegegraden vielen Menschen den frühzeitigen Zugang zu Hilfe. Dabei sind diese oft für die Stabilisierung der häuslichen Pflege und Entlastung von pflegenden Angehörigen entscheidend. 

„Die vorgesehene Streichung der Vollfinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Pflege ist schlichtweg unverantwortlich“, so Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer die Refinanzierung tariflicher Löhne in der Pflege streicht, gefährdet nicht nur die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sondern setzt auch die wirtschaftliche Existenz vieler Träger aufs Spiel – und riskiert damit die Versorgungssicherheit für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Dies ist eine Abkehr von den bisherigen politischen und gesellschaftlichen Zielen, die pflegerische Versorgung durch bessere Arbeitsbedingungen zu stärken. Pflegeeinrichtungen sollen tarifgerecht bezahlen und Versorgung sichern, doch die Mittel für Personalkosten werden begrenzt. Das wirtschaftliche Risiko wird auf die Leistungserbringer verlagert – mit negativen Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.“ 

Die bisher bekannten Inhalte des Pflegeneuordnungsgesetzes und auch der Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes stehen deutlich im Widerspruch zu den programmatischen Zusagen im Koalitionsvertrag. „Der Schwerpunkt der angestrebten einnahmenorientierten Ausgabenpolitik liegt auf einer kurzfristigen Ausgabenreduktion und Beitragsstabilisierung durch Leistungskürzungen, strengere Zugangsvoraussetzungen und Mehrbelastungen – vor allem für diejenigen, die Pflegeleistungen benötigen oder in absehbarer Zeit darauf angewiesen sein werden. Die Abkehr von der Bedarfsorientierung ist im Hinblick auf die demographisch zu erwartende Entwicklung der Boomer Generation und die Angst der Menschen vor dem Armutsrisiko Pflege ein demokratiegefährdendes Signal“, so Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Die geplante Abkehr von der Anerkennung von Tarifzahlungen trifft die diakonischen Träger besonders hart und steht klar im Widerspruch zum Tariftreuegesetz. Dies gefährdet die pflegerische Versorgung massiv, denn bereits jetzt entscheiden sich Anbieter wegen des steigenden wirtschaftlichen Drucks vom Markt zu gehen.“ 

„Dieses Sparpaket geht zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Es löst die Vorhaben des Koalitionsvertrags nur teilweise ein und verkehrt diese zum Teil sogar in ihr Gegenteil“, so Dr. Ursula Schoen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. „Für eine nachhaltige, faire und verlässliche Pflegestruktur sind stattdessen Sofortmaßnahmen erforderlich, wie die Überführung der Kosten der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der informell Pflegenden sowie die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig gilt es das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, indem kurz-, mittel- und langfristige Schritte für eine sozial gerechte Finanz- und Strukturreform der Pflege in einer verbindlichen Roadmap, einem gemeinsamen Masterplan, definiert werden. Nur so kann die Versorgung in der Langezeitpflege wieder sichergestellt und Altersarmut vermieden werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland  vom 12.05.2026

Sehr große Teile der Bevölkerung in Deutschland fordern mehr staatliche Investitionen und umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um insbesondere von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. Dabei sprechen sich sowohl die Erwachsenen als auch die befragten Kinder und Jugendlichen für einheitliche Bildungsstandards und Bildungsbedingungen in ganz Deutschland unabhängig vom Bundesland aus, zudem sollte Bildung von der Kita bis zur Schule generell kostenfrei sein. Das sollte einhergehen mit mehr qualifiziertem Personal an Schulen und Kitas, um pädagogische Fachkräfte von organisatorischen Aufgaben zu entlasten. Auch die stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsinstitutionen wie Kita, Schule oder Jugendarbeit wird ebenso priorisiert wie die Forderung nach einem verpflichtenden und schnellen Zugang geflüchteter Kinder zur Schule.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen forsa-Umfrage unter Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2026, den die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anja Siegesmund, die Bundesbildungsministerin Karin Prien und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten. Als wichtige Maßnahmen, um Mitbestimmung, Teilhabe und demokratisches Lernen von Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule zu fördern, werden insbesondere eine verbindliche Demokratiebildung in Schulen und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im Schulalltag bewertet. Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprechen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern. Das gilt auch für Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.

„In Deutschland hängen Bildungs- und Teilhabechancen weiterhin in hohem Maße von sozialer Herkunft, Wohnort oder Aufenthaltsstatus ab. Diese Ungleichheiten widersprechen dem Recht jedes Kindes auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und auf bestmögliche Entwicklung. Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung“, betont Anja Siegesmund, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Deshalb braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Ein chancengerechtes Bildungssystem ist die Grundlage für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine demokratische und soziale Gesellschaft. Das beginnt bei der frühkindlichen Bildung und setzt sich in der Schule fort. Zukunftschancen entstehen, wo alle Kinder gefördert werden, statt soziale Ungleichheiten zu verstärken. Dafür sind im Zuge des Ganztagsausbaus massive Investitionen in Gebäude, Ausstattung und multiprofessionelle Teams notwendig. Bildung endet aber nicht am Schultor. Außerschulische Bildung und Offene Kinder- und Jugendarbeit sind unverzichtbar, um Teilhabe zu ermöglichen, soziale Benachteiligung auszugleichen und demokratische Kompetenzen zu stärken. Auch diese brauchen gute Rahmenbedingungen, eine Beteiligung in den kommunalen Bildungslandschaften auf Augenhöhe und gezielt und mehr finanzielle Mittel.“

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Bildung ist der Schlüssel zu fast allen Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Deshalb ist Bildungsgerechtigkeit eine Zukunftsfrage für unser ganzes Land. Denn ob Kinder ihre Talente entfalten können, ob sie selbstbestimmt ihr Leben gestalten und ihren Weg gehen, später Verantwortung übernehmen, darf nicht von Herkunft, Einkommen oder dem sozialen Umfeld abhängen. Bildungschancen entscheiden über gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Stärke und die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Deshalb stellen wir Kinder und Jugendliche konsequent in den Mittelpunkt unserer Politik.

Wir investieren gezielt in frühe Bildung, weil sich gerade in der Kita entscheidet, mit welchen Chancen Kinder ins Leben starten. Mit dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir die Sprachförderung und unterstützen besonders die Kinder, die auf Hilfe und Förderung angewiesen sind. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schaffen wir mehr Teilhabe, fördern Begabungen und Talente und eröffnen Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten ab dem Grundschulalter. Und mit dem Startchancen-Programm investieren Bund und Länder gezielt dort, wo die Herausforderungen am größten sind: in Schulen in herausfordernden Lagen. Über eine Laufzeit von zehn Jahren investieren wir in moderne Lernumgebungen, in Chancenbudgets für passgenaue Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen ein Bildungssystem, das Talente fördert und gerade den Kindern bessere Chancen eröffnet, die auf Unterstützung angewiesen sind.“

Der Kinderreport 2026 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2026 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2026 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2026 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.05.2026, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Diese Reform könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben. Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk aber Nachbesserungen am Gesetzentwurf an, damit die geplante Reform perspektivisch alle Familien und damit insbesondere alle Kinder erreicht. Zudem ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes perspektivisch notwendig, das neue Verfahren auch auf andere kindbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag und die pauschalierbaren Teile des Bildungs- und Teilhabepakets auszuweiten. Langfristiges Ziel muss eine Kindergrundsicherung für alle Kinder sein, die die Zerstückelung monetärer Leistungen und die daraus folgende Ungleichbehandlung von Kindern überwindet.

„Der Verzicht auf einen Antrag entlastet Eltern mit einem neugeborenen Kind und damit in einer besonders sensiblen Phase, was der materiellen Absicherung der Kinder zugutekommt. Als problematisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Zusammenhang die Voraussetzung, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden kann, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Nichterwerbstätige Eltern werden so jedoch von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen, obwohl gerade sie von der Entlastung durch einen Antragsverzicht profitieren würden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Prüfung, ob beide Eltern SGB-II-Leistungen beziehen und somit auch anspruchsberechtigt wären, erscheint in der Prüfung nicht aufwendiger als die Erwerbstätigkeit eines Elternteils. Eine Differenzierung zwischen beiden Fallgruppen ist somit nicht nachvollziehbar. Zudem verlängert die Voraussetzung der Antragstellung möglicherweise den Zeitpunkt der Auszahlung des Kindergeldes. Wenn Haushalte ohne Erwerbstätigkeit vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sind, kann dies zu einer mittelbaren Benachteiligung aufgrund der sozialen Situation führen“, so Holger Hofmann.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld laut Gesetzesbegründung in mehreren Ausbaustufen umgesetzt wird. Die erste Ausbaustufe soll dabei zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden, ein klarer Zeithorizont wird jedoch nicht genannt. „Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass die Themen Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt besondere Schwerpunkte der weiteren Arbeit der Jugend- und Familienministerkonferenz in diesem Jahr werden sollen. Das zeigt auf, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die an vielen Stellen verkürzte Diskussion um Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht annähernd gerecht. Hier braucht es eine ehrliche Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen.

Darüber hinaus braucht es risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete Gefahren abbauen und nicht nur in andere Verantwortungsbereiche verschieben. Denn klar ist aus pädagogischer Sicht: Ein Verbot allein schafft zwar Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir aber keine Lösungen finden, die sowohl rechtlich als auch technisch realistisch sind, und Kindern altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Lebenswelt ermöglichen, werden junge Menschen Umgehungsstrategien wählen, und Kinder und ihre Eltern werden mit ganz neuen Problemen alleine gelassen. Daher brauchen wir zusätzlich eine nachhaltige Absicherung von schulischer und außerschulischer Medienbildung für jungen Menschen, eine systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und vor allem wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum.

„Ausdrücklich unterstützen wir die Forderungen der Bundesländer nach kontinuierlicher Medienbildung von Anfang an sowie nach Fortbildungen für Eltern und Fachkräfte“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Beides ist in der sich rasant entwickelnden digitalen Welt unabdingbar. Denn undifferenzierte Social-Media-Verbote allein nach Alter sind als Lösung weder effektiv noch kinderrechtlich ausgewogen. Stattdessen sind aus kinderrechtlicher Sicht Anbieter in die Pflicht zu nehmen, digitale Räume anzubieten, die für junge Menschen risikoarm zu nutzen sind – was die digitale Welt im Übrigen auch für Erwachsene sicherer und gesünder machen würde. Für eine solche Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media ist bereits der bestehende Rechtsrahmen insbesondere durch den Digital Services Act aus unserer Sicht trag- und ausbaufähig, muss aber in der Rechtspraxis konsequenter als bislang angewendet werden, um sein volles Potenzial zu entfalten. Es braucht also eine konsequente Regulierung von Plattformen, eine Durchsetzung der bestehenden Rechtsrahmen und damit verbundener Ansprüche an digitale Angebote und damit nichts weniger als die Schaffung eines kindgerechten digitalen Ökosystems.“

„Es ist laut UN-Kinderrechtskonvention von großer Bedeutung, jungen Menschen entsprechende Onlineangebote und Teilhabechancen an der digitalen Gesellschaft zu bieten, diese müssen aber altersdifferenziert vorgehalten werden. Das muss sich zum einen in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern im Sinne des Kindeswohlvorrangs niederschlagen, zum anderen in einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht. Das schließt Altersgrenzen nicht aus, erfordert aber, dass dort, wo Kinder aus Schutzgründen begründeterweise Ausschlüsse erfahren, wir ihnen Alternativangebote in der digitalen Welt machen müssen. Zudem müssen Medienverbote aus kinderrechtlicher Sicht zwingend durch systematische Evaluationen begleitet und in ihrer Verhältnismäßigkeit abgesichert werden. Alles andere wäre Augenwischerei und entspricht nicht den Rechten von jungen Menschen“, so Hanke weiter.

„Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen vermögen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, sagt Kai Hanke.

Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel „Soziale Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten – Kompetenzen stärken – Teilhabe sichern“ steht unter www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bedeutung des Ehrenamtes in Deutschland eine bessere und nachhaltige Absicherung und Förderung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. „Schon viel zu lange wird beim Thema Ehrenamt vorrangig auf das Engagement von Erwachsenen geschaut. Dabei bestehen nach wie vor grundsätzliche Bereitschaft und großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement. Das zeigen sie beispielsweise in Sportvereinen, in sozialen Projekten, beim Umwelt- und Tierschutz, in Kinder- und Jugendparlamenten, in Kinder- und Jugendverbänden oder in Kinder- und Jugendforen. Aber ihre Fähigkeiten werden leider noch immer viel zu stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass das Engagement der Kinder und Jugendlichen von Erwachsenen vielfach nicht ausreichend ernst genommen wird. Dabei ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter für den Fortbestand unserer Demokratie eine der wesentlichen Voraussetzungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Bundestagsdebatte zum Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“.

„Deshalb muss das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen attraktiv gestaltet, nachhaltig gefördert und besser als bisher abgesichert werden. Hier wird in Jugendverbänden, in den zahlreichen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Kinder- und Jugendparlamenten oder in Sportvereinen wertvolle Arbeit geleistet, um nur einige Beispiele zu nennen. Attraktive Angebote werden von den Kindern und Jugendlichen schon jetzt zahlreich genutzt, und erübrigen die immer wieder aufflammende Diskussion um ein soziales Pflichtjahr für junge Menschen“, so Hofmann weiter.

Bereits vor Jahren konnte eine vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegte Studie zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund. Gerade die Schulen sind hier aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Pflicht, ihren Schülerinnen und Schülern beim ehrenamtlichen Engagement keine Steine in den Weg zu legen, wenn es beispielsweise um Freistellungen oder Fehlstunden geht.

„Wir brauchen aber auch ein generelles Umdenken hin zu mehr Akzeptanz von Kinderinteressen und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen“, sagt Holger Hofmann. Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch in diesem Jahr wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner ist der Europa-Park in Rust, die Preisverleihung findet am 22. Juni 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.05.2026

Zum heutigen Tag des Grundgesetzes fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen zeigt sich, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Kinder und Jugendliche sind eine demografische Minderheit ohne Wahlrecht. Zugleich sind sie in besonderer Weise von politischen Entscheidungen betroffen – etwa bei Bildung, Armut, Gesundheit, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt oder gesellschaftlicher Teilhabe. Die Verbände betonen: Kinderrechte im Grundgesetz würden das Kindeswohl, den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken und damit eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Deutschland schaffen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben eigene Rechte – und diese Rechte gehören endlich ins Grundgesetz. Der Tag des Grundgesetzes erinnert uns daran, dass Grundrechte wirksam geschützt werden müssen. Für Kinder und Jugendliche gilt das in besonderer Weise, denn sie können ihre Interessen politisch nicht im gleichen Maße durchsetzen wie Erwachsene. Wer Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert, stärkt das Kindeswohl, den Schutz von Kindern und die Verantwortung des Staates, gute Bedingungen für ihr Aufwachsen zu schaffen.“

Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Kinderrechte im Grundgesetz sind kein symbolischer Akt, sondern ein notwendiger Schritt für eine generationengerechte Politik. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch in politische Entscheidungen einfließen – unabhängig davon, wie groß ihr Anteil an der Bevölkerung ist oder ob sie bereits wählen dürfen. Besonders wichtig ist das Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche müssen gehört werden, wenn Entscheidungen ihr Leben und ihre Zukunft betreffen. Das stärkt nicht nur ihre Rechte, sondern auch unsere Demokratie.“

Die Verbände fordern, Kinder und Jugendliche konsequent ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken: durch starke Beteiligungsrechte, generationengerechte Gesetzgebung und die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinderrechte stärken dabei auch Familien und Eltern, denn sie richten staatliches Handeln stärker am Wohl und an den Bedürfnissen von Kindern aus.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 23.05.2026

Der Kinderschutzbund hat auf seiner heutigen Mitgliederversammlung eine Resolution beschlossen, in der geplante Kürzungen und rechtliche Verschlechterungen zulasten von Kindern und Jugendlichen entschieden zurückgewiesen werden. Unter der Überschrift „Kinder und Jugendliche sind keine Streichposten“ warnt der Verband vor einem kinder- und jugendpolitischen Rückschritt und fordert die Bundesregierung auf, geplante Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend zu überarbeiten.

„Kinder und Jugendliche dürfen nicht schon wieder die Ersten sein, die klamme Haushalte konsolidieren sollen. Wer ausgerechnet bei Schutz, Unterstützung und Teilhabe junger Menschen spart, gefährdet nicht nur ihr gutes Aufwachsen, sondern auch ihr Vertrauen in unsere Demokratie“, erklärt der Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes.

Die Mitgliederversammlung kritisiert insbesondere Vorschläge zur Änderung rechtlicher Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine Streichliste aus dem Bundeskanzleramt. Diese stellen das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen infrage und drohen, individuelle Rechtsansprüche, Beteiligung, Schutz und Unterstützung zu schwächen. Der Kinderschutzbund sieht darin einen verdeckten Abbau von Kinderrechten.

Der Verband fordert, dass Kinder, Jugendliche und Familien weiterhin verlässliche, einklagbare und am Einzelfall orientierte Hilfen erhalten. Dazu bedarf es starker Einrichtungen. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung muss Vorrang vor Sparlogik haben. Jugendämter und freie Träger brauchen eine auskömmliche Ausstattung, ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Strukturen und fachliche Standards. Auch die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss konsequent und verlässlich umgesetzt werden.

Zugleich weist der Kinderschutzbund geplante Einschnitte bei Leistungen für armutsbetroffene Kinder und Familien zurück. Rückschritte bei der Bekämpfung von Armut vor allem bei Kindern und Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verschärfen deren Situation. Auch Careleaver*innen sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete brauchen verlässliche Unterstützung und Schutz.

„Es soll sich niemand wundern, wenn junge Menschen das Vertrauen in Institutionen und Politik verlieren, wenn sie erleben, dass ihre Rechte, ihre Chancen und ihre Zukunft immer dann zur Disposition stehen, wenn Haushalte unter Druck geraten. Wer die Solidarität mit Kindern und Jugendlichen aufkündigt, gefährdet ihre Entwicklungsmöglichkeiten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Andresen weiter.

Der Kinderschutzbund fordert die Bundesregierung auf, das Gesetzesvorhaben grundlegend zu überarbeiten, Kinderrechte nicht unter Kostendruck zu stellen und die Finanzarchitektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen so auszugestalten, dass Kommunen handlungsfähig bleiben, ohne Rechtsansprüche junger Menschen einzuschränken.

Die vollständige Resolution können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.05.2026

eaf warnt anlässlich des Internationalen Tages der Familie vor Kürzungen beim Elterngeld

500 Millionen Euro soll Bundesfamilienministerin Karin Prien in ihrem Haushalt einsparen und in der Presse verdichten sich die Hinweise, dass dafür das Elterngeld zusammengekürzt werden soll. Wer jedoch den Passus zum Elterngeld im Koalitionsvertrag studiert hatte, dürfte aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) alles andere als Kürzungen erwarten: Von erhöhten Lohnersatzraten, Unterstützung von Eltern und spürbarer Erhöhung von Einkommens­grenzen, Mindest- und Höchstbeträgen ist dort zu lesen.

Wenn anstelle der Elterngeld stärkenden Vorhaben im Koalitionsvertrag Kürzungen kommen, kommt dies einem gebrochenen Versprechen der Koalitionspartner gleich.

„Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, tritt junge Eltern mit Füßen. Seit das Elterngeld vor knapp 20 Jahren eingeführt wurde, ist es nicht mehr erhöht worden. Durch die Inflation ist es heute deutlich weniger wert, was dringend ausgeglichen werden muss. Die Geburtenrate in Deutschland ist auf einem historischen Tiefstand angekommen: Die Zahl der Geburten hat den niedrigsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht“, erläutert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Die soziale Sicherung unseres Landes beruht aber auf dem Generationenvertrag. Wenn rund ein Drittel eines Jahrgangs fehlt, bedeutet das deutlich weniger Einnahmen, weniger Wachstum und weniger Wohlstand.“

Während die Geburtenrate zwischen 2021 und 2024 noch einmal deutlich von 1,58 auf 1,35 Kinder pro Frau gesunken ist, blieb die – weit darüber liegende – Anzahl der gewünschten Kinder im gleichen Zeitraum stabil. Aus Sicht der eaf benötigt Deutschland eine Familienpolitik, die jungen Menschen Mut macht, eine Vereinbarkeitsperspektive gibt und sie darin unterstützt, sich ihre Kinderwünsche zu erfüllen. Das Elterngeld ist hier eine zentrale familienpolitische Leistung.

„Eine Kürzung des Elterngeldes steht in diametralem Gegensatz zu allen Erkenntnissen und Empfehlungen, die der wissenschaftliche Diskurs der letzten Jahre zum Elterngeld hervorge­bracht hat“, mahnt Bujard. „Im Gegenteil wird ganz einheitlich ein Ausbau des Elterngeldes und eine Erhöhung der Lohnersatzrate empfohlen, um das Elterngeld auch für Väter attraktiver zu machen.“

Die eaf fordert ein 18-monatiges Elterngeld, wobei sechs Monate exklusiv für die Mutter, sechs Monate exklusiv für den Vater und weitere sechs Monate zur freien Aufteilung zur Verfügung stehen. In einem 6+6+6-Modell sind 6 exklusive Vätermonate ein starkes Signal an Väter, Sorgeverantwortung zu übernehmen. Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes müssen deutlich erhöht werden.

„Von 2007 bis 2024 hat sich der ursprüngliche Kaufkraftwert um 40,9 Prozent reduziert“, erklärt Bujard. „Zu lange schon sind diese Beträge unverändert. Um die soziale Gerechtigkeit zu stärken und die Vereinbarkeitsziele der Leistung weiterhin zu erreichen, muss mindestens die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 15.05.2026

Die Ankündigung der Bundesregierung, beim Elterngeld 500 Millionen Euro pro Jahr einsparen zu wollen, setzt ein falsches Signal und wirft grundlegende Fragen nach den politischen Prioritäten auf. Statt Familien zu stärken und dem demografischen Wandel aktiv zu begegnen, droht zusätzliche Verunsicherung für Eltern – und damit eine weitere Hürde für die Entscheidung, Kinder zu bekommen. Der Familienbund der Katholiken warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung.

„Es ist ein fatales Signal, wenn der Staat Familien im Stich lässt, während er gleichzeitig ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft betont“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Eltern brauchen Planungssicherheit, gerade in einer Phase, in der sie Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Steigende Mieten, fehlende Betreuungsplätze, unzuverlässige Betreuungszeiten und nun mögliche Kürzungen beim Elterngeld verschärfen die ohnehin angespannte Lage vieler Familien. Die vielzitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf kein bloßes Versprechen bleiben.“

Die aktuellen demografischen Entwicklungen unterstreichen den Handlungsbedarf. Die Geburtenrate in Deutschland liegt bei rund 1,35 Kindern pro Frau, die Zahl der Geburten hat einen historischen Tiefstand erreicht. Damit sinkt bereits die Zahl der Familien, die Elterngeld in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund erscheinen weitere Einsparungen besonders kritisch.

Des Weiteren wurde das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 nicht an die Inflation angepasst und hat dadurch real an Wert verloren. Der entsprechende Haushaltsposten ist in den vergangenen Jahren – trotz Inflation – bereits gesunken, von 8,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf aktuell rund 7,5 Milliarden Euro. Die Ampel-Regierung hat durch die Absenkung der Einkommensgrenze schon eine Kürzung von jährlich rund 500 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Weitere Kürzungen von 500 Millionen Euro pro Jahr würden das Elterngeld weiter schwächen. Unklar ist, welche Familien besonders betroffen wären. Konkrete Details zur Ausgestaltung der Einsparungen liegen bislang noch nicht vor.

„Die Kürzungspläne der Bundesregierung stehen im eklatanten Widerspruch zu den Zielen, die im Koalitionsvertrag formuliert wurden“, so Hoffmann weiter. „Das Elterngeld soll Eltern Zeit für die Familie und finanzielle Stabilität geben, mindestens bis ein Betreuungsplatz verfügbar ist. Wird dieser Spielraum weiter eingeschränkt, leidet nicht nur die individuelle Planungssicherheit, sondern auch das Vertrauen in politische Verlässlichkeit. Kinder dürfen nicht als Armutsrisiko wahrgenommen werden, sondern müssen als Zukunftschance gelten. Für die Gesellschaft sind Kinder kein Kostenfaktor, sondern eine gute Investition. Genau deshalb wurde das Elterngeld geschaffen. Mit immer weniger Kindern werden wir weder unseren Lebensstandard noch das heutige Niveau des Sozialstaats halten können.“

Die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Debatten sind bereits Ausdruck des demografischen Wandels. Weniger Kinder bedeuten langfristig weniger Fachkräfte, geringere Einnahmen in den Sozialversicherungen und steigende Belastungen für kommende Generationen. „Wer heute bei Familien spart, spart an der Zukunft unseres Landes“, betont Hoffmann. „Der Wunsch nach Kindern ist bei vielen Paaren weiterhin vorhanden, doch die Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob er realisiert wird. Politik muss hier verlässlich unterstützen, statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen.“

Entscheidungen für ein weiteres Kind dürfen nicht an finanziellen Sorgen scheitern. Eine nachhaltige Familienpolitik braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen: bezahlbaren Wohnraum, ausreichend Betreuungsplätze, hohe Betreuungsqualität und eine stabile finanzielle Unterstützung. Nur so lässt sich echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen – und Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 12.05.2026

LSVD zum IDAHOBITA*: Keine Kürzungen in Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Am Sonntag, 17. Mai, ist der Internationale Tag gegen Homo- und Bisexuellen- sowie Trans*-, Inter-, A_sexuellen und A_romantik-Feindlichkeit (IDAHOBITA*), kurz Internationaler Tag gegen Queerfeindlichkeit. Zu diesem Anlass erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Am Tag gegen Queerfeindlichkeit richten wir unseren Blick auf die Lebensrealitäten queerer Menschen weltweit: In 65 Ländern wird einvernehmliche queere Sexualität noch immer strafrechtlich verfolgt. In vielen weiteren Ländern erleben LSBTIAQ* Ausgrenzung, Gewalt und eine massive Einschränkung ihrer persönlichen Entfaltung durch eine ablehnende Gesellschaft, politische Instrumentalisierung oder religiös geschürten Hass. An vielen Orten geraten LSBTIAQ* Menschen zunehmend gezielt unter Druck. Der Zugang zu lebenswichtiger Versorgung wird durch politische Willkür drastisch beschnitten. Die internationale Gemeinschaft darf sich von den Folgen nicht abwenden.

Wir wissen, welche Folgen staatliche Verfolgung, gesellschaftliche Ausgrenzung und fehlender rechtlicher Schutz für queere Menschen haben können. Deutschland hat heute in vielen Bereichen nahezu rechtliche Gleichstellung erreicht, aber es bestehen weiterhin gravierende Lücken, beispielsweise bei der Gesundheitsversorgung für trans* Personen, den Rechten von Regenbogenfamilien und queerer Geflüchteter. Hierzulande hielten Menschenrechtsverletzungen durch §175 Strafgesetzbuch und das sogenannte „Transsexuellengesetz“ bis weit in die Geschichte der Bundesrepublik an. Deutschland und die Bundesregierung stehen in der historischen Verantwortung, sich auch in der internationalen Gemeinschaft klar gegen Queerfeindlichkeit einzusetzen.

Wenn Deutschland ausgerechnet jetzt in der Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit kürzt, wirkt sich das direkt und indirekt auf queere Menschen weitweit aus. Bereits in diesem Jahr hat Deutschland das UN-Ziel für den Entwicklungsetat nicht erreicht. Für das Jahr 2027 will die Bundesregierung den Etat für Entwicklungszusammenarbeit erneut erheblich kürzen und das Engagement in Asien und Lateinamerika zurückfahren. Gerade bei mangelnder Finanzierung durch ehemals zentrale Geberländer wie die USA sind deutsche Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe entscheidend. Die Förderung – ob von Gesundheitsversorgung, Mikrofonds oder Kulturangeboten – muss inklusiv, auf Augenhöhe mit den Partner*innen und nach den Yogyakarta-Prinzipien erfolgen. Wer heute LSBTIAQ* weltweit stärkt, schützt Menschenrechte und Demokratie für morgen.

Weiterlesen:

Petition zu Entwicklungszusammenarbeit: Solidarität nicht kaputtsparen! Internationale Hilfe stärken!

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 15.05.2026

Better Birth Control und pro familia übergeben Forderungen an die Politik

Am heutigen Mittwoch empfangen die SPD-Politiker*innen MdB Svenja Schulze und MdB Dr. Tanja Machalet Vertreter*innen von Better Birth Control e.V. und pro familia e.V. im SPD-Wahlkreisbüro in Münster. Anlass ist die Übergabe der mehr als 40.000 Unterschriften der Petition „Kostenlose und gleichberechtigte Verhütung – JETZT!“ (https://innn.it/kostenlose-verhuetung). Im vergangenen Jahr hatten Better Birth Control und pro familia die Petition gestartet und darin eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkasse gefordert – und zwar für alle, unabhängig vom Alter, dem Geschlecht oder Einkommen. Außerdem sollen verstärkte staatliche Investitionen die Entwicklung und Verbesserung von Verhütungsmitteln vorantreiben, so die Initiator*innen. Die dritte Forderung der Petition nimmt Männer* in den Blick: Es brauche mehr Aufklärung über die Rolle des Mannes* bei der Verhütung, damit Verhütung nicht mehr ausschließlich als „Frauen*thema“ angesehen werde.

Rita Maglio, Better Birth Control:

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Frauen tragen dabei meist die größte Last: Sie zahlen, sie leiden unter Nebenwirkungen, und sie stehen oft ohne echte Alternativen da. Das ist kein Einzelschicksal, das ist ein strukturelles Problem.“

Monika Börding, pro familia Bundesverband:

„Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und selbstbestimmte Familienplanung sind ein Menschenrecht und müssen für alle Menschen gleichermaßen möglich sein. Der Zugang zu zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und individuell passenden Verhütungsmitteln darf keine Frage finanzieller Ressourcen sein.“

Beate Martin, Vorstand pro familia Nordrhein-Westfalen:

„Gerade jetzt braucht es klare politische Entscheidungen für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung. Kostenlose Verhütung ist kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in Prävention und Gleichstellung.“

43 Verbände und 41 Personen des öffentlichen Lebens haben die Petition als Erstunterzeichner*innen unterstützt, darunter der Deutsche Frauenrat, die AWO, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Terre de Femmes, der LSVD, Ver.di, Prof. Dr. Mandy Mangler, Dr. med. Mertcan Usluer, Thelma Buabeng, Katharina Linnipe und Ninia La Grande. Sie alle fordern zusammen mit Better Birth Control und pro familia, dass Verhütung endlich sicher, zugänglich und geschlechtergerecht werden soll.

Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Frauen*, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Dabei spielen Verhütungsmittel eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle diese leisten können.

Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen* mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Darüber hinaus bleiben Mehrmonatspackungen der Pille für viele unerschwinglich. Aus Studien ist bekannt: Menschen mit wenig Geld benötigen für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme. Ohne Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht dringend eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich und sicher ist. Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen müssen Zugang zu Verhütung haben.

* Wir sprechen zwar von Frauen und Männern, sind uns jedoch der Vielfalt von Geschlechtern bewusst und fordern eine bessere Verhütung für alle Menschen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.05.2026

pro familia führt Fachdiskussion über Weiterentwicklungen in der Sexualpädagogik

Social Media und KI prägen die Lebenswelten junger Menschen, Fachkräfte sehen sich zunehmend Anfeindungen ausgesetzt und Menschen mit Behinderung wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verwehrt. Die Sexuelle Bildung steht vor neuen und alten Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, kamen am 9. und 10. Mai 2026 in Offenbach am Main rund 140 Teilnehmende zur Fachdiskussion zusammen.

Mechthild Paul vom Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) betonte in ihrem Grußwort an die Teilnehmenden das Recht aller Menschen auf Sexuelle Bildung. Sie werde dringend gebraucht – auch aufgrund zunehmender sexualisierter Gewalt, von der insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind.

Micah Grzywnowicz, Regionaldirektorin der International Planned Parenthood Federation – European Network, unterstrich die Bedeutung umfassender Sexualaufklärung: Sie trage dazu bei, junge Menschen darin zu unterstützen, dem Autoritarismus zu widerstehen. Sexuelle Bildung mache sie widerstandsfähig gegen Manipulation, fähig zu Solidarität und Empathie sowie resilient gegen die verführerische Einfachheit der extremen Rechten. „Unter Beschuss von Extremist*innen zu geraten, kann sehr beängstigend sein, aber es ist ein Beweis dafür, wie wichtig eure Arbeit für den Widerstand gegen sie ist“, stellte sie klar.

In einem Salongespräch diskutierten Prof. Dr. Mart Busche von der Alice Salomon Hochschule in Berlin und Prof. Dr. Sebastian Schädler vom pro familia Bundesvorstand die aktuellen Herausforderungen in der Sexuellen Bildung. Angriffe auf Sexuelle Bildung habe es schon immer gegeben, stellten sie fest. Neu sei allerdings, dass durch Social Media in Empörungskanälen regelrechte Kampagnen befeuert würden, denen begegnet werden müsse. Sexuelle Bildung sei Teil demokratischer Bildungsprozesse und müsse sich gegenüber Angriffen immer auch in eine antifaschistische Tradition stellen, erklärte Prof. Busche. Aufgabe der Wissenschaft sei es, mit aktuellen Theorien zu Sexueller Bildung und mit Praxisforschungsprojekten in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen die Debatte zu versachlichen und neue Wege zu eröffnen.

Die Diskussion über die Diskreditierung von Fachkräften der Sexuellen Bildung durch rechte und antifeministische Akteur*innen setzte sich in einem Workshop fort. Vorfälle bei Elternabenden machen mittlerweile Schutzstrategien für Veranstaltungen und Angebote notwendig. Die Teilnehmenden berieten mögliche Handlungsoptionen, um demokratiestärkendes und geschlechtergerechtes Arbeiten weiterhin zu fördern.

Im Workshop „Sexualpädagogik zwischen Klassenchat und KI“ erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über aktuelle Trends, Dynamiken und Diskurse in Sozialen Medien. Pornografie, Sexting, Deep Nudes sowie emotionale Beziehungen zu digitalen Avataren prägen (jugendliche) Lebenswelten – darauf müssen Fachkräfte vorbereitet sein. Gleichzeitig gibt es guten Content im Netz, der Jugendlichen niedrigschwellig Antwort auf ihre Fragen liefert. Es wurde deutlich, dass in der Sexuellen Bildung heute mehr denn je digitale Realitäten berücksichtigt werden müssen, um zeitgemäße und lebensnahe Angebote zu gestalten. Dies setzt bei Fachkräften ein sehr breites Spektrum von sowohl medien- als auch sexualpädagogischen Kompetenzen voraus, was wiederum ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot erfordert.

„Nicht über uns, sondern mit uns!“ war das Motto eines weiteren Workshops, der sich mit dem Thema der Sexuellen Bildung von Menschen mit Behinderungen auseinandersetzte. Ein sogenanntes „Tandem-Team“ von pro familia Schleswig-Holstein stellte sein Konzept der partizipativen Zusammenarbeit vor: Sexualpädagogische Angebote werden von einer*m Expert*in in eigener Sache und einer Fachkraft gemeinsam gestaltet – ein vielversprechendes Format, das sich auf weitere intersektionale Angebote übertragen lässt.

Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ lernten die Teilnehmenden der Fachtagung unterschiedliche Projekte, Materialien und Methoden der Sexuellen Bildung kennen und kamen mit Fachkräften ins Gespräch. So zeigte QUEERFORMAT von pro familia Hessen Teile aus der ausleihbaren Ausstellung „selbstbestimmt bunt“ und Sexualpädagog*innen von pro familia Baden-Württemberg stellten kreatives sexualpädagogisches Material für Menschen mit geistiger Behinderung vor. Außerdem konnten Filme für verschiedene Zielgruppen und Anlässe angeschaut und darüber diskutiert werden.

Insgesamt verdeutlichte der Fachtag, dass eine menschenrechtsbasierte Sexuelle Bildung das Selbstbewusstsein stärkt, die Übernahme von Verantwortung sowie die Fähigkeit zur Abgrenzung fördert und somit gewaltpräventiv wirkt. Sie hat stets zum Ziel, sexuell gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Das Thema Sexuelle Bildung beschäftigte am folgenden Tag auch die Bundesdelegiertenversammlung. Die Delegierten beschlossen, einen Fachaustausch zur psychosexuellen Entwicklung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren innerhalb des Verbands zu organisieren. Ziel soll sein, gemeinsame fachliche Grundlagen für die Qualifizierung von Fachkräften und die Praxisarbeit zu entwickeln. „Fachkräfte sind zunehmend mit öffentlicher Kritik und politisch aufgeladenen Debatten konfrontiert. Der Verband ist in der Pflicht, ihnen Rückhalt zu geben – durch klare inhaltliche Rahmung und eine gemeinsam erarbeitete Haltung, die nach außen vertreten werden kann“, heißt es in dem Beschluss.

Der zweite beschlossene Antrag befasst sich ebenfalls mit der Zielgruppe Kinder. Eine Arbeitsgruppe soll zum Thema Sexuelle Bildung für die Altersgruppe 0 bis 12-Jährige ein Eckpunktepapier zu Qualitätsstandards der praktischen Arbeit mit der Zielgruppe erarbeiten, das für den gesamten Verband verbindlich ist. Damit soll die Expertise in den pro familia Landesverbänden und die große Zahl von Arbeitsmaterialien in einem Papier gebündelt werden – als klare Qualitätsstandards für die Arbeit von pro familia.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 12.05.2026

  • VdK fordert Schutz und Unterstützung für Familien statt weiterer Kürzungen
  • Koalitionsversprechen zum Elterngeld darf nicht gebrochen werden

Laut aktuellen Berichten prüft das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2027 Einsparungen in Höhe von rund 540 Millionen Euro. Auch familienpolitische Leistungen stehen dabei offenbar zur Disposition. Der Sozialverband VdK warnt eindringlich vor Kürzungen beim Elterngeld.

„Familiengründung darf nicht zur existentiellen Frage werden“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“

Für den VdK ist klar, welche roten Linien nicht überschritten werden dürfen: Weder darf der Bezugszeitraum von derzeit 14 Monaten verkürzt noch der Bezugssatz von 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Auch Zuschläge für Geringverdienende sowie Mehrlings- und Geschwisterboni dürfen weder gekürzt noch gestrichen werden.

Besorgniserregend ist aus Sicht des VdK, dass auch Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende diskutiert werden. Diese wichtige Leistung wurde erst 2017 allen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern zugänglich gemacht. Ein Zurückdrehen der damaligen Reform ist nicht hinnehmbar. Denn gerade Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern mit Behinderungen sowie Familien mit Frühgeborenen sind in dieser Lebensphase auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Sie würden von pauschalen Kürzungen besonders hart getroffen. 

„Die soziale Ungleichheit zwischen Familien wächst ohnehin. Sparmaßnahmen, die vor allem Kinder aus Familien mit wenig Geld treffen, sind nicht akzeptabel“, so Bentele weiter. „Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, das Elterngeld zu stärken und Mindest- sowie Höchstbetrag anzuheben. Dieses Versprechen muss eingehalten werden.“

Der VdK fordert die Bundesregierung daher auf, Alleinerziehende, Familien mit Kindern mit Behinderungen und Frühgeborenen sowie Familien mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen. „Diese Menschen leisten jeden Tag Außerordentliches und verdienen solidarische Unterstützung mehr denn je“, so Bentele. „An ihnen zu sparen wäre sozialpolitisch falsch, es würde die Chancen auf Bildung und Teilhabe von Kindern noch weiter einschränken. Vielmehr müssen Familienleistungen regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, um ihren realen Wert dauerhaft zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.05.2026

  • Bundesministerin Warken verschiebt die Kosten in die Zukunft
  • YouGov-Umfrage: Klares Nein zu erschwertem Zugang zu einem Pflegegrad

Der Sozialverband VdK Deutschland warnt eindringlich vor den Reformüberlegungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Zentrum stehen Pläne, den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 künftig zu erschweren, um die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Warken verweist dabei auf ein drohendes Milliarden-Defizit sowie weiter steigende Ausgaben, die die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährden könnten.

„Wer heute den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert, spart nicht wirklich – sondern verschiebt die Kosten nur in die Zukunft“, betont Bentele. Menschen ohne rechtzeitigen Zugang zu Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsleistungen entwickelten später häufig einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf. „Die Politik spricht von Stärkung der Pflege, handelt aber in die entgegengesetzte Richtung. In der aktuellen Reformdebatte fehlt eine klare Vision für die zukünftige pflegerische Versorgung. Was wir brauchen, ist mehr Zugang zu Unterstützungen und eine echte Stärkung der Prävention – nicht deren Abbau.“

Der VdK kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen vor allem kurzfristige Einsparziele verfolgen, aber keine strukturellen Antworten darauf liefern, wie Pflege in Zukunft sichergestellt werden soll. Der Verband schlägt deshalb vor, Pflege zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um bestehenden und künftigen Versorgungslücken zu begegnen, sollten Kommunen den Bedarf vor Ort erfassen, Pflegeangebote steuern und im Fall von Unterversorgung selbst Angebote aufbauen können. Bislang sind diese Aufgaben nicht verbindlich geregelt und ohne klare Zuständigkeit. Damit die ohnehin angespannte Haushaltslage der Kommunen nicht weiter verschärft wird, müssen Bund und Länder die aus der pflegerischen Versorgung entstehenden Aufgaben vollständig und dauerhaft finanzieren.

Zugleich fordert der VdK eine grundlegende finanzpolitische Neuaufstellung der Pflegeversicherung: durch eine Versicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, in der alle Einkunftsarten berücksichtigt werden und bei der die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben wird. Darüber hinaus müssen kurzfristig die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – durch Steuermittel ausgeglichen werden. Nur so lässt sich die Pflegeversicherung nachhaltig entlasten, ohne die Versicherten zusätzlich zu belasten.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des VdK zeichnet ein eindeutiges Stimmungsbild: Mehr als drei Viertel der Befragten (77 Prozent) lehnen einen erschwerten Zugang zu einem Pflegegrad, wie er derzeit diskutiert wird, ab. „Die Menschen in Deutschland wollen Sicherheit im Pflegefall – keine Sparpolitik auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“, fasst Bentele die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.05.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Juni 2026

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Hagen

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat einen umfassenden Empfehlungskatalog für einen transparenteren, einfacheren und effizienteren Sozialstaat vorgelegt. Vorgesehen sind u. a. die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, eine bessere Abstimmung von Leistungen sowie perspektivisch die Bündelung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II und XII in einer integrierten Sozialleistung.

Alleinerziehende sind überproportional häufig auf den Sozialstaat angewiesen – oft trotz Erwerbstätigkeit. Schnittstellenprobleme zwischen den unterschiedlichen Rechtsbereichen sorgen derzeit dafür, dass Leistungen nur unzureichend bei Einelternfamilien ankommen. Reformen des Sozialstaats müssen strukturelle Voraussetzungen schaffen, die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verhindern und ihnen den Übergang in die finanzielle Eigenständigkeit erleichtern.

Auf der geplanten Fachtagung wollen wir die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform aus der Perspektive von Einelternfamilien in den Blick nehmen, ihre möglichen Auswirkungen diskutieren und eigene tragfähige und armutsfeste Reformoptionen entwickeln.

Hauptvorträge:

Jörg Plewka, Leiter Referat „Wirtschaftliche und steuerliche Fragen der Familienpolitik im BMBFSFJ

Dr. Maximilian Sommer, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung

Workshops zu den Themen:

  • rechtliche Harmonisierung des Begriffs „Alleinerziehend“
  • Kein Unterhaltsvorschuss mehr bei existenzsichernden Sozialleistungen
  • Leerstelle realitätsgerechtes Existenzminimum.

Weitere Informationen zur Tagung, das Programm und die Anmeldung finden Sie in dem Flyer.

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Hauptvorstand

Ort: Online

Der pädagogische Alltag in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist geprägt von herausfordernden Momenten, emotionalen Dynamiken und der ständigen Balance zwischen Ansprüchen und Ressourcen. Gleichzeitig wissen wir: Feinfühligkeit, Wertschätzung und ein sicheres emotionales Klima sind die Grundpfeiler für die gesunde Entwicklung von Kindern und für ein gelingendes Miteinander im Team.

Die Pädagogische Reflexionsskala zeigt, wie feinfühliges Handeln gelingt – und wo die Übergänge zu verletzendem Verhalten liegen. Die 10 Basics aus der Broschüre bieten dabei konkrete Handlungsorientierungen: von Zugänglichkeit und Aufmerksamkeit über Emotionsregulation bis hin zu Teamarbeit und Didaktik. Sie sind eine Einladung, den eigenen pädagogischen Alltag zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Anmeldungen bitte über diesen LINK

Der Zugang wird am Tag der Veranstaltung zugesendet.

Fragen bitte gern an juhi@gew.de.

Termin: 15. und 16. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über aktuelle Themen und Trends der Sozialpolitik in Europa und die Aktivitäten der Europäischen Union. Diese sind für die weitere Entwicklung der sozialen Dienste und Einrichtungen in Deutschland sowie für die Europaarbeit in den Verbänden und Kommunen relevant. Ziel ist es, das Verständnis für die komplexen Prozesse und vielfältigen Akteure auf der europäischen Ebene zu fördern, um Auswirkungen in Deutschland besser einschätzen zu können.

Um das weite Spektrum der europäischen Politikansätze zu verdeutlichen und für die Zukunft besser nutzbar zu machen, werden die aktuellen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern aufgegriffen, z.B. die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut, die Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder (Bildung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit), die EU-Strategie zur Generationengerechtigkeit und europäische Impulse für die Digitalisierung in der Sozialverwaltung.

Die Fachveranstaltung richtet sich an: Leitungs- und Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltung:
Mitglieder: 90,00 € / Nichtmitglieder: 113,00 €

Sie werden herzlich zu dieser digitalen Fachveranstaltung eingeladen  und es wird um

Anmeldung bis zum 27.05.2026 gebeten.

Die Onlineanmeldung sowie das Programm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-entwicklungen-in-der-europaeischen-sozialpolitik-1/

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Anlässlich des zweiten Bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz)

In Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 formuliert unser Grundgesetz nicht nur die formale Gleichberechtigung von Frau und Mann, sondern verpflichtet den Staat explizit zum Abbau existierender Benachteiligung von Frauen. Gleichberechtigung auch de facto umzusetzen, ist für viele Lebensbereiche relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

Besonders eklatant klaffen Anspruch und Wirklichkeit mit Blick auf die Politik auseinander: Zwar ist die Hälfte der Bevölkerung weiblich, in Deutschlands Parlamenten sind Frauen jedoch deutlich in der Minderheit. Im Bundestag stellten Frauen aktuell nur 32,4 % der Mandatsträger*innen und auch in den Parlamenten der Länder sowie auf kommunaler Ebene liegt der Frauenanteil ebenfalls knapp unter einem Drittel.

De facto werden in Deutschland politische Entscheidungen von einer Überzahl an Männern getroffen – und zwar auf allen Ebenen der deutschen Politik!

Die Initiative #ParitätJetzt – ein solidarischer Zusammenschluss von Menschen aus mehr als 80 verschiedenen Verbänden, Organisationen und Netzwerken – fordert daher Regeln im Wahlrecht, die eine gleichberechtigte politische Teilhabe sicherstellen! Und Veränderung ist möglich: Mit der aktuellen Wahlrechtsreformkommission hat die Bundesregierung die Chance, bei der anstehenden Überarbeitung des Wahlrechts endlich die Weichen für gleichberechtigte Teilhabe zu stellen!

Anlässlich des zweiten bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt für das große Bündnis der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll. Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft!

Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion vor Ort oder im Livestream auf paritaetjetzt.de zu verfolgen!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: EAF Berlin in Kooperation mit Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Ort: Online via Zoom

Sexismus am Arbeitsplatz ist kein Randphänomen. Er zeigt sich nicht nur in den großen Skandalen, sondern auch in Sprüchen, Machtspielen und Rollenbildern, die viel zu oft als normal durchgehen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und alle, die nicht ins klassische Rollenbild passen.

Gleichzeitig geht Sexismus am Arbeitsplatz noch immer besonders häufig von Männern aus. Haben wir also ein Männerproblem – oder genauer: ein Problem mit überholten Vorstellungen von Männlichkeit? Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zur Online-Diskussion ein: „Männlichkeit unter Druck – warum Sexismus am Arbeitsplatz allen schadet und wie wir das überwinden können“.

Gemeinsam mit Expert*innen und den Teilnehmenden diskutieren wir, warum sich sexistische Muster so hartnäckig halten, welche Kosten sie für Teams, Beschäftigte und Organisationen verursachen und wie wir sie überwinden können.

Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:

  • Warum tun sich gerade Männer oft schwer mit Gleichstellungsthemen?
  • Wie können Männer zu Verbündeten werden, statt alte Rollenbilder zu stabilisieren?
  • Inwiefern sind Männer auch von Sexismus betroffen?
  • Wie wirken sich Sexismus und männlich dominierte Arbeitskulturen auf Mitarbeitende, Teams und Organisationen aus?
  • Was braucht es, damit aus Problembeschreibung endlich Veränderung wird?

Programm:

  • Impuls von Dr. Marc Gärtner, Bundesforum Männer, Referent für internationale Gleichstellungspolitik: Lebensgefühl und Einstellungen von (jungen) Männern, Hürden und Erreichbarkeit für Gleichstellungsthemen und neue Männlichkeitsvorstellungen.
  • Impuls von Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wie schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was braucht es, damit es in der Praxis gut wirkt?

An der anschließenden Diskussionsrunde werden zudem teilnehmen:

  • Martin Speer, Bestsellerautor, Speaker, Berater und HeForShe-Botschafter für UN Women Deutschland mit den Schwerpunkten Male Allyship, Geschlechtergerechtigkeit, Sexismus, Feminismus und Führung
  • N.N. Referentin Projekt “make it work!“ – für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff:) (angefragt)

Moderation: Stefanie Lohaus, Mitglied der Geschäftsführung, EAF Berlin

Veranstaltungsinformationen:

Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Bei der Anmeldung erhalten Sie die Möglichkeit, Fragen zum Thema der Veranstaltung an die Referent*innen zu stellen. Ihre Fragen werden zur inhaltlichen Vorbereitung der Diskussionsrunde verwendet. Gern können Sie Ihre Fragen auch zu einem späteren Zeitpunkt über die untenstehende Mailadresse einreichen. Sollten Sie eine Gebärdendolmetschung benötigen, teilen Sie uns dies gern bei Anmeldung mit.

Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gern an goeroglu@eaf-berlin.de

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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2026

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Beratung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Kabinett mahnt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass Reformen nicht auf dem Rücken von Familien und sozial Schwächeren ausgetragen werden dürfen. Freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – nicht zur Haushaltskonsolidierung der GKV. Gleichzeitig begrüßen wir Schritte in Richtung mehr Gleichstellung, insbesondere die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatt*innen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: „Mit der geplanten Reduzierung des Kinderkrankengeldes und des Krankengeldes sowie steigenden Zuzahlungen drohen spürbare Belastungen für Familien – insbesondere für Frauen, die den Großteil der Sorgearbeit leisten und häufig weniger verdienen. Gerade sie trifft jede Verschlechterung im Sozialversicherungssystem besonders hart. Das ZFF fordert die Bundesregierung daher auf, von diesen Leistungskürzungen Abstand zu nehmen und soziale Härten konsequent zu vermeiden.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatt*innen ist aus unserer Sicht aber längst überfällig. Sie setzt endlich Anreize für eine eigenständige Existenzsicherung – insbesondere von Frauen – und überwindet eine Regelung, die überholte Rollenbilder und wirtschaftliche Abhängigkeiten festschreibt. Die Koppelung an die Ehe benachteiligt viele Familienformen und wird der gesellschaftlichen Realität längst nicht mehr gerecht. Gleichzeitig fordern wir, dass freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen nicht zum Stopfen der Haushaltslöcher in der GKV missbraucht werden, sondern gezielt Familien mit besonders intensiver Sorgeverantwortung zugutekommen – etwa Eltern mit sehr kleinen oder pflegebedürftigen Kindern. Maßgeblich sollte künftig der tatsächliche Unterstützungsbedarf sein, nicht der Familienstand. Sozialverträgliche Lösungen für chronisch kranke Menschen und Frauen, die nach langen Erwerbspausen wieder einsteigen wollen, sind dabei unerlässlich.

Für echte Gleichstellung braucht es darüber hinaus weitere Reformen – etwa im Steuer- und Sozialrecht, die die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen stärken und Familien unterstützen. Das ZFF fordert daher: die Abschaffung des Ehegattensplittings und der Minijobs, die weitere Fehlanreize gegen eine eigenständige existenzsichernde Erwerbstätigkeit setzen, sowie die Einführung einer echten Kindergrundsicherung für alle Kinder, die Familienarmut wirksam bekämpft und Familien dauerhaft entlastet.

Sorgearbeit ist gesellschaftlich unverzichtbar – sie darf nicht durch finanzielle Risiken bestraft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.04.2026

                           

SCHWERPUNKT: Gesundheitsreform

Kabinettsentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wird detailliert geprüft

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Simone Borchardt:

Albert Stegemann: „Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat mit dem Gesetzentwurf eine der grundlegendsten und wichtigsten Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gestartet. Die vorgeschlagenen Einsparungen sind notwendig, um die entstandene Beitragslücke in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu schließen und die Beitragssätze so zu stabilisieren. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen werden dazu einen Beitrag leisten müssen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die Vorschläge detailliert analysieren. Gleichzeitig werden wir in der Koalition auch die Fragen der Reduzierung des Bundeszuschusses sowie der Übernahme der Krankenkosten von Grundsicherungsempfängern eingehend diskutieren.“

Simone Borchardt: „Wir brauchen jetzt den Mut, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen endlich konsequent zu heben. Es reicht nicht, nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Entscheidend ist, dass wir strukturell vorankommen. Wir müssen Doppelstrukturen abbauen und Bürokratie zurückdrängen. Überhaupt müssen wir die Versorgung stärker vom Patienten her denken. Wer die Gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft stabilisieren will, muss Effizienzreserven nutzen und klare Prioritäten setzen. Unser Ziel ist kein kurzfristiges Sparprogramm, sondern ein nachhaltiger Kulturwandel, der Beitragszahler entlastet und die Versorgung zukunftsfest macht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2026

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, heißt es in einem Antrag (21/5487) der Fraktion, der am Donnerstag erstmals beraten werden soll.

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

“Wir sind erleichtert, dass einige der größten Härten der Reform auf den letzten Metern abgeräumt wurden. Dazu zählt, dass das Krankengeld in voller Höhe erhalten bleibt und die neuen Beiträge für Mitversicherte nochmal nach unten korrigiert wurden. Auch die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze ist wichtig, um hohe Einkommen stärker an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen.

Insgesamt bleibt es aber dabei: Die Reform hat eine Unwucht zulasten von Patient*innen und Leistungserbringern. Im parlamentarischen Verfahren müssen Union und SPD sicherstellen, dass die Zuzahlungen für Medikamente im Rahmen bleiben, denn Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Außerdem müssen Tarifsteigerungen in Rehabilitation und Behandlungspflege weiterhin vollständig refinanziert werden. Statt einer Reform, die sich nur an Einsparzielen orientiert, bräuchten wir einen neuen Aufbruch für mehr Prävention. Denn gute Gesundheitspolitik sollte vor allem ein Ziel verfolgen: die Gesundheit der Menschen zu stärken.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.04.2026

Kompromiss bei Familienversicherung ist Nebelkerze – Stufenplan zur Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende nötig – Existenz gemeinnütziger Anbieter in der häuslichen Krankenpflege gefährdet

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa kritisiert im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung den aktuellen Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht der Caritas ist mit den Korrekturen der letzten Tage die Schieflage keinesfalls überwunden.

„Auch wenn die Kürzungen beim Krankengeld zurückgenommen wurden, bleiben dynamische Erhöhungen bei den Zuzahlungen bei Medikamenten, die in der geplanten Form Menschen mit kleinen Einkommen sehr hart treffen“, so Welskop-Deffaa. Dabei seien zugleich Fehlanreize bei den Packungsgrößen hoch wahrscheinlich.

Weiterhin kritisiert die Caritas den Kompromiss bei der Familienversicherung „Hier wirft die Regierung Nebelkerzen“, so Welskop-Deffaa. „Es ist dringend zu hoffen, dass die Begrenzung der Mitversicherung der Ehepartner im parlamentarischen Verfahren aus dem Entwurf herausgenommen wird. Bürokratie wird die ohnehin kleinen Einnahmegewinne, die hier verbucht werden, auffressen. Wer Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt beheben will, muss die Minijobs abschaffen und nicht die Familienmitversicherung.“

Verärgert ist der Caritasverband über das Ergebnis bei den nicht beitragsbezogenen Leistungen: „Während die Regierung bei der Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende mit homöopathischen 250 Mio. Euro einsteigen will, kürzt sie drastisch den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung für andere ungedeckte Leistungen. Die Caritas fordert einen echten Stufenplan für die Refinanzierung der Beiträge für Bürgergeldversicherte, mindestens in Höhe von 4 Mrd. Euro im ersten Schritt.“

Unverständlich ist, dass die Regierung den Vorschlägen der Finanzkommission beim Herstellerrabatt für die Pharmaindustrie nicht konsequent folgt. „Die Regelung im Kabinettsentwurf ist windelweich. Wenn die Bundesregierung die deutsche Pharmaindustrie subventionieren möchte, sollte sie die benötigten Mittel transparent im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) einstellen – und diese nicht den Beitragszahlern aufbürden.“

Last but not least: Die geplante Aufhebung der Tarifbindung für häusliche Krankenpflege (HKP) und Rehaeinrichtungen ist aus Sicht der Caritas eine unverständliche Gefährdung der tariftreuen Anbieter: „Es muss mindestens eine Regelung analog zu den Krankenhäusern geben, um faire, tarifliche Löhne weiterhin zahlen und gute Arbeitsbedingungen sichern zu können. Eine Gefährdung der Existenz gemeinnütziger tariftreuer Anbieter kann nicht gewollt sein, wenn wir in einer alternden Gesellschaft gute Versorgung gerade in der eigenen Häuslichkeit stärken wollen und müssen.“

Abschließend mahnt die Caritaspräsidentin: „Die sozialen Unwuchten müssen im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren dringend korrigiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 29.04.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) lehnt die heute im Kabinett beschlossene Reform der Ehegatten-Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden ab.

Auch der gegenüber früheren Planungen reduzierte Beitragszuschlag von 2,5 Prozent ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Aus Sicht des DFV wird die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern damit abgeschafft und durch eine erhebliche finanzielle Belastung von Familien ersetzt.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, Sebastian Heimann, erklärt dazu:

„Der Kabinettsbeschluss ist aus familienpolitischer Sicht ein falsches Signal. Statt Familien zu entlasten, werden bewährte Strukturen schrittweise zurückgebaut und neue finanzielle Belastungen eingeführt. Das trifft insbesondere Ehepaare, die ihre familiäre Arbeit bislang im Rahmen eines solidarischen Systems abgesichert wissen konnten.“

Der DFV betont, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern bislang ein zentraler Bestandteil der familienpolitischen Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Ihre Einschränkung stellt einen grundlegenden Systemwechsel zulasten von Familien dar.

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, das Vorhaben im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.

„Familien brauchen Verlässlichkeit und Entlastung, keine zusätzlichen finanziellen Hürden in Zeiten eines dramatischen Geburtenrückgangs“, so der Bundesgeschäftsführer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.04.2026

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zum Kabinettsbeschluss zur Gesundheitsreform:

„Auch wenn es gelungen ist, Kürzungen beim Krankengeld zu verhindern, hat der Kabinetts-Beschluss zur Gesundheit immer noch massiv Schlagseite zulasten der Versicherten. Zwar übernimmt die Koalition endlich mehr Verantwortung für die Krankenversicherung der Bürgergeldbezieher. Aber gleichzeitig soll der Bundeszuschuss zur GKV deutlich gekürzt werden. Am Ende zahlt der Bund weniger als vorher. Wenn das so durchs Parlament geht, würden die Beitragszahler wieder zur Stabilisierung des Bundeshaushalts herangezogen werden. Richtig wäre es, stattdessen endlich hohe Vermögen und Einkommen gerecht zu besteuern. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.04.2026

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Etliche Sparmaßnahmen belasten vor allem Menschen, die es sowieso schon schwer haben – beispielsweise Geringverdiener und chronisch kranke Menschen. „Gesundheit darf keine Frage des Einkommens sein. Wir befürchten, dass dieses Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten derjenigen geht, die ohnehin wenig Geld haben“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Besonders kritisch sieht der evangelische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. „Die geplanten Maßnahmen sind sozial ungerecht: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und beim Krankenhausaufenthalt gefährden den Zugang zu einer guten und gerechten Gesundheitsversorgung für alle. Wir brauchen keine Sparpolitik auf dem Rücken der Menschen, die eh schon wenig haben, sondern ein solidarisches System, das die Versorgung für alle sichert“, so Schuch. Wenn sich Menschen mit wenig oder geringem Einkommen keine Medikamente mehr leisten könnten oder aus Angst vor der Zuzahlung einen Krankenhausaufenthalt scheuen, sei das ein Problem.  

Die Diakonie Deutschland fordert seit Langem, dass die Gesundheitsleistungen von Menschen, die Grundsicherung beziehen, in Zukunft kostendeckend durch Steuermittel finanziert werden. Dafür sind zunächst zusätzlich 250 Millionen Euro für 2027 eingeplant. Gleichzeitig kürzt die Bundesregierung aber den Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um jährlich zwei Milliarden Euro. „Das kann nicht funktionieren und führt ganz sicher nicht dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfähig aufgestellt wird“, kritisiert Rüdiger Schuch.  

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Diakonie Deutschland ist die Aufhebung der Refinanzierung von Tarifen in der medizinischen Behandlungspflege und Rehabilitation. Diese Maßnahmen werden die Existenz wichtiger Einrichtungen gefährden. Schuch betont die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen für die Versorgungsqualität: „Eine Rehabilitation und Pflege, die den Menschen im Blick hat, braucht gute und faire Entlohnung. Dafür braucht es die volle Anerkennung der Tarife und eine verlässliche Refinanzierung.“  

Die einmalige Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2027 um zusätzlich 300 Euro sieht die Diakonie Deutschland als einen Schritt in die richtige Richtung. Langfristig sei das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu einem solidarisch finanzierten einheitlichen Krankenversicherungssystem weiterzuentwickeln, das allen Menschen einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz bietet, fordert der evangelische Wohlfahrtsverband.

Weitere Informationen:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 29.04.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die geplanten Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Frauen besonders stark treffen werden. Die Reform des Gesundheitssystems darf nicht zulasten von Frauen gehen. Insbesondere Kürzungen beim Kinderkrankengeld und Krankengeld würden bestehende Ungleichheiten verschärfen.

„Die GKV-Reform wäre ein Rückschritt für die Gleichstellung – sie trifft insbesondere Frauen, die weiterhin den Großteil der Sorgearbeit tragen“, betont die Präsidentin des djb Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16. April 2026 sieht eine Absenkung des Kinderkrankengeldes von 90% auf 85% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts vor. Diese Leistung ist jedoch zentral, um Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit zu vereinbaren. Kinderkrankengeld wird etwa 3-mal häufiger von Müttern als von Vätern in Anspruch genommen, sodass dieser Vorstoß de facto eine Beitragsstabilisierung auf dem Rücken von erwerbstätigen Müttern und keine geschlechtsneutrale Kürzung darstellt.

Auch die pauschale Kürzung des Krankengeldes um 5% für Versicherte wird insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen und damit insbesondere Frauen und Alleinerziehende belasten. Der djb fordert stattdessen eine gerechte Stärkung der Einnahmeseite: Gutverdienende sollten stärker einbezogen werden, etwa durch eine Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung weiterer Einkommensarten wie Kapital- oder Mieteinnahmen. Zudem könnte eine Krankenversicherungspflicht für Minijobs sowohl Mehreinnahmen schaffen als auch den eigenständigen Versicherungsschutz von Frauen stärken.

Die geplanten Einschnitte bei der beitragsfreien Familienversicherung bewertet der djb differenziert. „Die beitragsfreie Familienversicherung ist konsequent und realitätsgerecht an der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige auszurichten“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich. Zwar ist eine Reform grundsätzlich richtig, doch die vorgesehene Begrenzung der Mitversicherung auf das sechste Lebensjahr eines Kindes verkennt die Lebensrealität vieler Familien. Gerade mit dem Übergang in die Grundschule fehle häufig verlässliche Betreuung. Der djb spricht sich daher für eine Mitversicherung bis zum 14. Lebensjahr aus.

Abschließend stellt der djb klar: Einzelmaßnahmen greifen zu kurz. Unter Bedingungen unzureichender Kinderbetreuung und ungleicher Verteilung von Sorgearbeit gehen sie oft zulasten von Frauen. Für echte Gleichstellung in Sorge- und Erwerbsarbeit braucht es ein Bündel an Maßnahmen:  Neben der Reform der Familienversicherung gehören etwa auch die Abschaffung von Minijobs, eine Reform des Ehegattensplittings und ein Elterngeld dazu, das Väter stärker in die Verantwortung nimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.04.2026

  • Beitragszuschlag trifft besonders Haushalte mit nur einem Einkommen
  • Langzeitkranke wären von Krankengeld-Kürzung massiv betroffen gewesen

Das Bundeskabinett hat heute Kürzungen im Gesundheitsbereich beschlossen. VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert:

„Der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner ist eine erhebliche Belastung für Familien in finanziell angespannten Lebenslagen und mit besonderen Bedarfen. Haushalte mit nur einem Einkommen, die sich auf das jahrzehntelange Versprechen des gesetzlichen Solidarprinzips verlassen haben, trifft es besonders hart. Aber auch Familien, in denen eine Person auf Grund von Krankheit oder Behinderung einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden den Beitragszuschlag stark spüren. Für Familien mit kleinen Einkommen entscheiden 30 bis 50 Euro mehr im Monat oft über den Wocheneinkauf. Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.

Die medizinische Versorgung für Beziehende von Bürgergeld bleibt richtigerweise in vollem Umfang gesetzlich garantiert, so wie es das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Das eigentliche Problem ist jedoch die erhebliche staatliche Unterfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Der Bund drückt sich vor seiner finanziellen Verantwortung und verlagert die Kosten auf die gesetzlich Versicherten. Die jetzt angekündigte Refinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfangende bleibt so weit hinter den tatsächlichen Ausgaben zurück, dass sie kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Gleichzeitig erhöht die Reduzierung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro den finanziellen Druck auf die Krankenkassen zusätzlich.

Für Langzeitkranke wäre die Kürzung des Krankengeldes finanziell katastrophal gewesen. Wer nach einer schweren Operation, mit psychischen Problemen oder bei einer Krebserkrankung monatelang ausfällt, kämpft ohnehin schon mit dem Sprung vom vollen Gehalt auf das niedrigere Krankengeld. Kranksein darf nicht zur Armutsfalle werden. Wer monatelang um seine Gesundheit kämpft, darf nicht gleichzeitig um seine Existenz bangen müssen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 29.04.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen: Mit ihm soll der Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessert und der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gebremst werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Begrenzung der Steigerung von Indexmieten vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent im Jahr nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Außerdem enthält der Entwurf neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum: Mit diesen neuen Regeln sollen Rechtsunsicherheiten behoben und der Mietpreisbremse bessere Wirkung verliehen werden. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Ausweitung der Regelung über die sogenannte Schonfristzahlung: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen durch Nachzahlung der Miete eine Kündigung einmalig abwenden können. Im Interesse von Vermieterinnen und Vermietern sollen außerdem Kleinmodernisierungen erleichtert werden: Dazu soll die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen angehoben werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Mit unserem Gesetzentwurf ‚Miete II‘ verbessern wir den Mieterschutz spürbar und ganz konkret: Wohnungssuchende und Mieterinnen und Mieter profitieren von mehr Fairness, mehr Transparenz und besserem Schutz vor überhöhten Kosten. Wir schließen gezielt Schutzlücken im sozialen Mietrecht, die bislang vielen Menschen das Leben schwer machen. Künftig regeln wir klar und nachvollziehbar, was bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen erlaubt ist – und setzen damit wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse. Gleichzeitig begrenzen wir Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen wirksam. Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden. Diese Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach, aber zur Demokratie gehört der Kompromiss. Und der lohnt sich für alle. Denn ‚Miete II‘ ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf dem Wohnungsmarkt – mit zielgenauen Maßnahmen gegen explodierende Mieten und einem fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieterseite. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg entschlossen weiterzugehen: Bezahlbares Wohnen muss für alle Menschen in Deutschland geschützt und gesichert werden.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende 2025 außer Kraft getreten. Neben dem Entwurf „Mietrecht II“ plant das BMJV weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorzuschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

Im Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Begrenzung für Indexmietsteigerungen
    In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen die Steigerungen des für Indexmietverträge maßgeblichen Verbraucherpreisindexes nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine –rapide steigt.
  2. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen
    Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Wird der Möblierungszuschlag nicht ausgewiesen, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Vermieterinnen und Vermieter können die Ausweisung aber nachholen. Auch dann gilt die Wohnung noch 2 Jahre ab Nachholung als unmöbliert.
    Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Dafür schlägt der Gesetzentwurf eine Berechnungsmethode vor.
    Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Ist die Möblierung nicht angemessen, greift die Pauschale nicht.
    Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.
  3. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge
    Für Kurzzeitmietverträge soll es erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können und unter bestimmten Voraussetzungen auf insgesamt 8 Monate verlängerbar sein. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
    Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge auf Grund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.
  4. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung
    Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.
  5. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen
    Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29.04.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Versorgungsausgleichs – eine faire Teilhabe beider Eheleute an den in der Zeit der Ehe erworbenen Rentenansprüchen – auch wirklich erreicht werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung Rentenansprüche fair zwischen den Ex-Partnern aufteilen. Bislang gab es hier eine Gerechtigkeitslücke: Wenn bei der Scheidung Rentenansprüche verschwiegen oder übersehen wurden – ob versehentlich oder absichtlich –, ging das zulasten des anderen Ex-Partners. Das ist nicht hinnehmbar. Künftig sollen solche Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Damit sorgen wir für mehr Fairness zwischen geschiedenen Partnern. Eine Scheidung darf nicht zum Armutsrisiko werden.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch hälftig aufgeteilt, der während der Ehe erworben wurde. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten- und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehegatten sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun beschlossenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen.

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs aus der Ehezeit zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind (also als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden), sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein geschiedener Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert unter anderem auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.04.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sog. digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und wurde über mehrere Monate hinweg im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen. Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher. Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphonekameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen steigen rasant.

Deshalb haben wir in den letzten Monaten einen ambitionierten Gesetzentwurf dazu erarbeitet. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt schließen wir Strafbarkeitslücken – vor allem in Bezug auf pornographische Deepfakes und digitalen Voyeurismus. Wir werden außerdem die Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern – und dafür sorgen, dass notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können. Denn der Rechtsstaat darf nicht schulterzuckend zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden.

Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Gewalt genauso ernst nehmen wie körperliche Gewalt – und die Betroffenen stärken. Genau dafür steht das Gesetz gegen digitale Gewalt. Nicht die Betroffenen sollen verstummen, sondern die Täter – und digitale Gewalt muss endlich konsequent geahndet werden.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Neue Straftatbestände gegen digitale Gewalt

Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen drei neue Straftatbestände geschaffen werden.

  • „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ (§ 184k des Strafgesetzbuchs (StGB)): Die Vorschrift soll bildbasierte sexualisierte Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen erfassen. Dazu soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial unter Strafe gestellt werden – unabhängig von der Herstellungsform (reale oder computergenerierte Aufnahme) und dem Ort der Aufnahme (privat oder öffentlich). Das betrifft insbesondere pornographische Deepfakes, Fälle des sogenannten digitalen Voyeurismus (das heimliche Filmen oder Fotografieren an öffentlichen Orten, soweit es auf unbekleidete intime Körperstellen zielt oder „in sexuell bestimmter Weise“ auf bekleidete intime Körperstellen). Ebenfalls erfasst sind Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos.
  • „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB): Die Vorschrift soll das unbefugte Zugänglichmachen (aber nicht bereits das Herstellen) sonstiger Deepfakes erfassen, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden. Satirische Darstellungen sind nicht erfasst. Erfasst sind beispielsweise das Zugänglichmachen täuschend echt aussehender Bildaufnahmen, die reale Personen (ohne deren Einverständnis) vermeintlich bei der Begehung schwerer Straftaten zeigen.
  • „Unbefugte Überwachung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik“ (§ 202e StGB): Die Vorschrift soll insbesondere Cyberstalking mittels GPS-Trackern erfassen.

Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene

Betroffene von digitaler Gewalt sollen bei strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen besser gegen die Verletzer ihrer Rechte vorgehen können. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden.

  • Auskunftsanspruch: Betroffene sollen von Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern einfacher und weitergehender als bisher Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern erhalten können; dafür soll ein neues Auskunftsverfahren mit Richtervorbehalt etabliert werden. Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten.
  • Beweissichernde Anordnungen: Gerichte sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter anlassbezogen verpflichten können, bereits bei ihnen vorhandene Daten über einen mutmaßlichen Rechtsverletzter zu sichern. So soll erreicht werden, dass die Rechtsdurchsetzung nicht an einem Datenverlust scheitert, weil die zur Rechtsdurchsetzung benötigten Daten vor Beendigung des Verfahrens gelöscht wurden.
  • Zeitweilige Accountsperre: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene eine zeitweilige Sperre des Verletzer-Accounts gerichtlich beantragen können. So soll insbesondere verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt in schwerwiegender Weise schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
  • Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten: Betreiber von sozialen Netzwerken mit Sitz außerhalb der EU sollen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann ein Gericht eine solche Benennung im Einzelfall, d.h. in einem konkreten Gerichtsverfahren, anordnen können. Dadurch soll es Betroffenen einfacher möglich sein, Rechte gegenüber den Plattformen durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 22.05.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf [sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen] finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.04.2026

Zur Veröffentlichung der Bestandsaufnahme der unabhängigen Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erklären Anna Lührmann, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, und Denise Loop, Sprecherin für Bildung, Familie, Senioren und Jugend:

Die Bestandsaufnahme zeigt noch einmal den enormen Handlungsdruck. Tech-Konzerne sind profitorientiert, das Kindeswohl ist ihnen egal. Wir brauchen endlich sichere soziale Netzwerke, insbesondere für junge Menschen.

Soziale Medien können Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe, Austausch und Wissen eröffnen– besonders dort, wo analoge Angebote fehlen oder gekürzt werden.

Doch es bestehen erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche: Hass, Cybergrooming oder ungewollter Kontakt mit altersbeschränkten Inhalten sind nur einige Beispiele. Immer mehr junge Menschen zeigen eine suchtartige Nutzung. Diese Risiken hängen eng mit dem Design der Plattformen zusammen. Hier mangelt es nicht an Gesetzen und Regeln. Das Problem ist, dass digitale Plattformen sich nicht an geltende Gesetze halten und Konsequenzen bisher meist ausbleiben. Deswegen braucht es eine Umsetzungsoffensive mit konkreten Vorgaben und empfindlichen Sanktionen.

Die Standardeinstellungen von sozialen Medien müssen sicher für alle sein. Die Bestandsaufnahme zeigt auch, wie wichtig Medienkompetenz ist. Doch bei der Förderung von Medienkompetenzen ist Deutschland ein Flickenteppich. Hier muss die Bundesregierung Verantwortung übernehmen. Sie muss die Vermittlung von Medienkompetenz in der Fläche sicherstellen und eine angemessene Finanzierung garantieren, zum Beispiel durch eine Abgabe auf digitale Werbeumsätze.

Die Bestandsaufnahme bietet eine gute Grundlage für die schnelle Umsetzung zielführender Maßnahmen. Die Kinderrechte – Schutz, Befähigung und Teilhabe – sollten der Kompass der Bundesregierung für die rasche Umsetzung von Maßnahmen sein. Das Bundesfamilienministerium muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung der Maßnahmen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2026

Ob die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel festhält, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/5611) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und Förderprojekte die Regierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans plant, um die Wohnungslosigkeit effektiv zu reduzieren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, Wohnen sei ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, so dass gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukomme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 359 vom 04.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) Sexualstrafrecht weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten will.

Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen.

Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als ‚erkennbar‘ gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“

Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des ‚erkennbaren entgegenstehenden Willens‘ soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ‚Mittel‘ aufgeführt werden.“

Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand in Paragraf 179 StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/5396), den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag.

Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Fraktion Die Linke will die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden reduzieren. In einem Antrag (21/5395) setzt sie sich für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit ein.

„Entgegen häufig vorgebrachter Behauptungen lassen sich längere Arbeitszeiten nicht als ökonomische Notwendigkeit begründen. Das Gesamtarbeitszeitvolumen erreichte im Jahr 2024 mit rund 54,9 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung“, kritisieren die Abgeordneten. Gleichzeitig liege die Arbeitsproduktivität je geleisteter Erwerbstätigenstunde trotz eines leichten Rückgangs seit 2022 weiter auf einem historisch hohen Niveau. Viele Beschäftigte würden nicht von Arbeitserleichterungen, sondern von Arbeitsverdichtung, hohem Zeitdruck und psychischen Belastungen berichten. „Psychische Belastungen zählen mittlerweile zu den Hauptursachen für krankheitsbedingte Fehltage und Erwerbsunfähigkeit“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Fraktion fordert deshalb unter anderem, die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden zu reduzieren, unter Beibehaltung einer täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Der Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz soll schrittweise von 24 auf 30 Werktage angehoben werden. Außerdem soll durch verschiedene Maßnahmen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit verbessert werden, unter anderem durch die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die Überwindung der multiplen Kita-Krise und den bedarfsdeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll auf alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet werden und nur bei dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Bevölkerung ist sich weitgehend einig darin, dass der Staat mehr Geld in die Infrastruktur stecken muss – auch wenn dafür neue Kredite nötig sind. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Umfragedaten.*

Der Investitionsstau in Deutschland ist unübersehbar: Züge fallen regelmäßig aus, Schulunterricht auch, Krankenhäuser und Brücken sind marode, die gesetzlichen Klimaziele wurden zuletzt nur knapp erreicht. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit hat sie einem weit verbreiteten Bedürfnis Rechnung getragen: Schon 2021 sprach sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für zusätzliche öffentliche Investitionen aus. Laut der neuen Untersuchung des IMK hat diese Zustimmung nicht nachgelassen – im Gegenteil: Trotz des Sondervermögens hat der Anteil derjenigen, die noch mehr staatliche Ausgaben befürworten, mit Blick auf die meisten Bereiche der öffentlichen Infrastruktur und unabhängig von der Parteipräferenz zugenommen. Kredite zur Finanzierung dieser Ausgaben befürworten 59 Prozent, weitere 20 Prozent sind in dieser Frage unentschieden. Bevorzugt werden allerdings Umschichtungen in staatlichen Haushalten.

Für ihre Analyse haben IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien Angaben von rund 2.700 Personen zwischen 18 und 75 Jahren ausgewertet. Diese haben im Oktober und November 2025 an einer repräsentativen Befragung teilgenommen, die im Auftrag des IMK durchgeführt wurde. „Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Menschen in Deutschland in praktisch allen zentralen Bereichen eine Ausweitung öffentlicher Investitionen wünschen, wenn auch mit unterschiedlich großen Mehrheiten“, erklären die Wissenschaftler.

Am deutlichsten ausgeprägt ist dieser Wunsch mit Blick auf Gesundheitswesen und Pflege, hier sprechen sich 91 Prozent der Befragten für eine Erhöhung der Ausgaben aus. Mehr Geld für die Bildung befürworten 87 Prozent, für Straßen, Brücken und Autobahnen 82 Prozent, für öffentliche Sicherheit 80 Prozent, für Bahnverbindungen und öffentlichen Nahverkehr 78 Prozent. Auf geringere, aber immer noch mehrheitliche Zustimmung treffen Mehrausgaben für Mobilnetz und Internet mit 56 Prozent, für Klima- und Umweltschutz mit 53 Prozent sowie für Fußgänger- und Fahrradwege mit 51 Prozent.

Im Vergleich zur Vorläuferumfrage des IMK von 2021 hat der Anteil derjenigen, die sich für zusätzliche Investitionen aussprechen, mit 23 Prozentpunkten am stärksten bei Straßen, Brücken und Autobahnen zugelegt. Bei der öffentlichen Sicherheit sowie bei Bahnverbindungen und öffentlichem Nahverkehr beträgt das Plus jeweils 11 Prozentpunkte. Rückläufig ist die Tendenz nur in drei Bereichen: Die Zustimmung für mehr Investitionen ist mit Blick auf Klima- und Umweltschutz um 20 Prozentpunkte gesunken, hinsichtlich Mobilnetz und Internet um 12 Prozentpunkte, bei Fußgänger- und Fahrradwegen um 4 Prozentpunkte.

„Analysiert man die Investitionswünsche nach der Parteipräferenz, so lässt sich festhalten, dass bei den meisten abgefragten Kategorien die Anhängerinnen und Anhänger aller Parteien mehrheitlich eine Ausweitung der Investitionen wünschen“, schreiben Behringer und Dullien. Das gilt für sechs der acht abgefragten Bereiche. Allerdings fallen hier die Mehrheiten zum Teil je nach Parteipräferenz deutlich unterschiedlich groß aus, zeigen die Forscher.

Bei den Investitionen in Fußgänger- und Radwege wünscht sich von den Befragten, die mit der AfD sympathisieren, nur eine Minderheit mehr Geld. Am stärksten polarisiert sind die Einstellungen laut der Befragung mit Bezug auf Klima- und Umweltschutz: Bei der Anhängerschaft der Grünen ist die Zustimmung für mehr staatliche Ausgaben in diesem Bereich mit 91 Prozent am größten, gefolgt von Befragten, die der Linken (82%) oder der SPD (72%) zuneigen. Unter Anhänger*innen der Union wollen zwar nur 46 Prozent mehr Investitionen für Klima und Umwelt. Das ist aber immerhin doppelt so hoch wie der Anteil, der für eine Reduzierung ist. Dagegen würden Menschen mit Sympathien für die AfD zu 58 Prozent eine Senkung der Ausgaben begrüßen, lediglich 19 Prozent sind für mehr Investitionen.

In Sachen Finanzierung zeige sich, dass „eine große Mehrheit der Bevölkerung einer Kreditaufnahme für öffentliche Investitionen grundsätzlich zustimmt“, heißt es in der Studie. 59 Prozent der Befragten äußern sich entsprechend, 20 Prozent sind in dieser Frage neutral, lediglich 21 Prozent stimmen eher oder überhaupt nicht zu. Die Parteipräferenz scheint dabei meist eine untergeordnete Rolle zu spielen: Anhänger*innen von Grünen, SPD, FDP, Union und Linken befürworten zu jeweils rund zwei Dritteln kreditfinanzierte Investitionen. Lediglich die AfD-Anhängerschaft ist deutlich skeptischer, aber selbst sie weist eine Zustimmungsrate von 42 Prozent auf. Ungeachtet der grundsätzlichen Offenheit für kreditfinanzierte Infrastrukturausgaben treffen Umschichtungen in den öffentlichen Haushalten auf die größte Zustimmung in der Bevölkerung. Bei der Frage nach der primär gewünschten Finanzierungsoption nennen 66 Prozent Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen, 19 Prozent Kredite.

„Insgesamt lassen sich die Ergebnisse dahingehend interpretieren, dass die Bevölkerung in Deutschland die Finanzierung öffentlicher Investitionen über Kredite in gewissem Umfang akzeptiert – wie es etwa durch das im Rahmen der Schuldenbremsenreform 2025 beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht wird. Zugleich wird eine kritische Überprüfung bestehender Staatsausgaben gewünscht, sodass ineffiziente Ausgaben zugunsten öffentlicher Investitionen gekürzt werden“, so Behringer und Dullien. Sie empfehlen, die verfügbaren Mittel aus dem Sondervermögen konsequent für zusätzliche Investitionen einzusetzen, um die öffentliche Infrastruktur und Wirtschaft zukunftsfähig zu machen.

Allerdings dürften diese Mittel den Investitionsbedarf, der sich nach Berechnungen des IMK im Jahr 2024 auf mindestens 600 Milliarden Euro belief, selbst bei strikt investiver Verwendung bestenfalls zu zwei Dritteln decken, erklären die Forscher. Daraus ergebe sich weiterer Anpassungsbedarf bei der aktuellen Schuldenregel. „Unsere Ergebnisse legen nahe, dass eine Weiterentwicklung der Schuldenregel, die Raum zur Finanzierung öffentlicher Investitionen schafft, in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stoßen dürfte.“

Trotz Sondervermögen: Deutschlands Bevölkerung wünscht massive Erhöhung öffentlicher Investitionen, IMK Policy Brief Nr. 213, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BunHans-Böckler-Stiftung vom 22.04.2026

Eine Analyse von D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Auch nach Berücksichtigung von Alter, Bildung, Einkommen, beruflicher Position sowie Einstellungen und Kompetenzen bleibt ein Gender AI Gap von 8 Prozentpunkten bestehen. Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu unterstützen, sollten Unternehmen KI-Nutzung nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern aktiv und flankiert durch Qualifizierungen implementieren. Das geht aus einer gemeinsamen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Initiative D21 hervor.

Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt. Wer sie einsetzt, steigert seine Effizienz, erweitert seine Handlungsspielräume und verbessert seine Karrierechancen. Es ist deshalb eine zentrale Gleichstellungsfrage unserer Zeit, ob Frauen an dieser Dynamik gleichberechtigt teilhaben oder strukturell ins Hintertreffen geraten. Um zu untersuchen, ob sich hier neue Ungleichheiten abzeichnen und wie ihnen wirkungsvoll begegnet werden kann, hat das IAB gemeinsam mit der Initiative D21 die Studie ‚Digital Gender Gap – Schwerpunkt 2026: Künstliche Intelligenz‘ durchgeführt.

Frauen nutzen KI seltener und weniger intensiv als Männer

Die Analyse der im Juli 2024 erhobenen bevölkerungsrepräsentativen D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Selbst wenn Unterschiede im Alter, in der Bildung und dem Haushaltseinkommen berücksichtigt werden, bleibt der Unterschied mit 13 Prozentpunkten groß und signifikant. Besonders alarmierend ist der Befund für junge Erwerbstätige: In der Generation Z+, also den Jahrgängen 1996 bis 2010, nutzt die Hälfte aller Männer KI intensiv, bei den Frauen derselben Altersgruppe sind es weniger als ein Drittel. „Gerade da, wo es um zukünftige Karrierechancen geht, ist der Gender AI Gap am größten: Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, berichtet IAB-Forscherin Carola Burkert. „Denn ähnlich wie beim Gender Pay Gap drohen sich diese Muster ohne gezielte Intervention zu verfestigen“, ergänzt IAB-Forscherin Katharina Diener.

Die betriebliche Implementierung ist ein zentraler Gleichstellungshebel

In Unternehmen, die KI aktiv einsetzen, digitale Anwendungen erproben und entsprechende Weiterbildungsangebote bereitstellen, nutzen Beschäftigte KI deutlich häufiger – und der Gender AI Gap verliert statistisch an Bedeutung. „KI-Strategien sollten anwendungsorientiert implementiert werden. Wichtig ist, dass die Einführung von KI als nützlich für die Erledigung von unliebsamen Arbeitsaufgaben erlebt wird“, erklärt IAB-Forschungsbereichsleiterin Britta Matthes. Die Bereitstellung digitaler Geräte und einer entsprechenden Infrastruktur allein reicht also nicht aus. Zwar erhöhen die Notwendigkeit das Internet beruflich zu nutzen oder digitale Anforderungen im Job die KI-Nutzung insgesamt, schließen den Gender AI Gap aber nicht. Oft profitieren Männer sogar stärker von solchen Bedingungen.

Qualifizierung und Weiterbildung wirkt – besonders bei Frauen

Sowohl selbst initiierter als auch arbeitgeberfinanzierter Wissenserwerb erhöht die Wahrscheinlichkeit der KI-Nutzung signifikant. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Frauen überdurchschnittlich stark von selbst initiiertem Kompetenzerwerb profitieren – ihre KI-Nutzung steigt um 15 Prozentpunkte, bei Männern sind es 8 Prozentpunkte. Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen reduzieren den Gender AI Gap für intensive KI-Nutzung sogar auf nur noch 1 Prozentpunkt. Soziales Lernen, also Hilfe durch Kolleginnen und Kollegen, Familie oder Freundinnen und Freunde, vergrößert hingegen die Lücke: Männer profitieren hier signifikant, Frauen nicht. Informelle Netzwerke reproduzieren damit bestehende Ungleichheiten. „Wer betriebliche Weiterbildung nicht gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Ausgangssituationen seiner Beschäftigten ausrichtet, verstärkt am Ende ungewollt die Ungleichheiten statt sie zu beseitigen,“ betont Sandy Jahn, Referentin Strategic Insights & Analytics der Initiative D21.

Datengrundlage

Die Ergebnisse der Studie beruhen auf einer Analysestichprobe von 4.806 Personen im erwerbsfähigen Alter (14 – 69 Jahre), der Befragungszeitraum war Juli 2024.

Weiterführende Links

Die Studie ist online abrufbar unter: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki

Interviews zur Studie mit der IAB-Vizedirektorin Melanie Arntz, der Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt Universität zu Berlin Jutta Allmendinger sowie dem Präsidenten der Initiative D21 Marc Reinhardt können Sie hier abrufen: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki/material

Ein begleitendes Interview mit den Studienautorinnen finden Sie zudem im IAB-Forum: https://iab-forum.de/der-gender-ai-gap-ki-wird-zur-schluesselressource

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 23.04.2026

Bei Vätern mit einem Kind unter drei Jahren liegt die Erwerbstätigenquote bei 88,7 %

Mütter von kleinen Kindern übernehmen mehr Sorgearbeit und sind deutlich seltener erwerbstätig als Väter in derselben Familiensituation. Im Jahr 2025 gingen 39,7 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren einer Erwerbsarbeit nach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10. Mai mitteilt. Bei Vätern, die mit einem oder mehr Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebten, war die Erwerbstätigenquote mit 88,7 % mehr als doppelt so hoch.

Mütter kleiner Kinder häufiger erwerbstätig als zehn Jahre zuvor

Mütter von unter Dreijährigen sind aktuell etwas häufiger erwerbstätig als noch vor zehn Jahren: Im Jahr 2015 hatte die Erwerbstätigenquote bei 36,0 % gelegen. Bei den Vätern ist die Erwerbstätigenquote im selben Zeitraum nahezu unverändert: Von ihnen waren 89,5 % im Jahr 2015 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen.

Erwerbstätigenquote von Müttern steigt mit Alter der Kinder

Wenn die Kinder älter werden, werden Mütter wieder verstärkt erwerbstätig. Im Jahr 2025 arbeiteten 71,2 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Bei den Vätern spielt das Alter der Kinder mit Blick auf die Erwerbstätigkeit hingegen kaum eine Rolle. Die Erwerbstätigenquote von Vätern mit minderjährigen Kindern lag mit 91,4 % nur geringfügig höher als von Vätern mit kleinen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Betrachtet wird der Anteil von erwerbstätigen Müttern und Vätern an allen Müttern und Vätern im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter drei beziehungsweise unter 18 Jahren (in Hauptwohnsitzhaushalten). Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit, das heißt, Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind enthalten.

Weitere Informationen:

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Darüber hinaus bietet der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstellte Digitale Gleichstellungsatlas Gleichstellungsindikatoren in regionaler Untergliederung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anhörung im Bundesministerium zum Referatsentwurf 1. KJHSRG

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich heute an der mündlichen Anhörung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Referatsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) beteiligt. Die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin Angela Smessaert stellte die Position der AGJ auf Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme vor, die dem Bundesministerium am 16. April vorgelegt wurde.

Darin begrüßt die AGJ, dass der Referatsentwurf das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Der Referatsentwurf hebe außerdem die hohe Relevanz der Kinder- und Jugendhilfe hervor.

Inklusion voranbringen – Strukturen endlich vereinfachen

Besonders positiv bewertet die AGJ die geplante Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung unter dem Dach des SGB VIII ab 2028. Damit werde ein zentraler Reformschritt vollzogen, der seit Jahren von Fachpraxis und Verbänden gefordert werde.

„Die Bündelung der Zuständigkeiten unter einem Dach würden die ressourcenraubenden typischen Verschiebestreitigkeiten und Zuständigkeitskonflikte endlich beenden. Ermöglicht würde dadurch eine passgenaue Hilfe aus einer Hand“, sagte Angela Smessaert.

Durch den Abbau von Schnittstellen und Doppelstrukturen könnten sowohl die jungen Menschen und ihre Familien als auch die Verwaltung spürbar entlastet werden.

Kostendebatte greift zu kurz

Der Haushaltsdruck in den Kommunen sei real, die Gründe für die Kostensteigerungen im Etat der Kinder- und Jugendhilfe würden politisch jedoch zu oberflächlich, teils verfälschend betrachtet. Zwar sieht die AGJ die geplanten niedrigschwelligen Regelstrukturen grundsätzlich positiv, sie warnt jedoch davor, diese als bloßes Instrument zur Kostensenkung gegen individuelle Rechtsansprüche auszuspielen.

„Sowohl das Angebot infrastruktureller Bildungsassistenz wie auch konzeptionell klug aufgestellte niedrigschwellige Infrastrukturangebote – z. B. Kita-Sozialarbeit oder inklusive Familien- und Erziehungsberatung – können entscheidend zu Teilhabe und dem gelingenden Aufwachsen junger Menschen beitragen. Daneben werden aber weiter Einzelfallhilfen gebraucht. Dass der Referatsentwurf dies anerkennt, ist unbedingt zu bewahren und ein deutlicher Unterschied zu dem Vorschlagspapier aus dem Bundeskanzleramt,“ erläuterte Smessaert.

Steigende Ausgaben seien überwiegend auf äußere Faktoren wie Inflation, Tarifsteigerungen und ungelöste Probleme in anderen Politikfeldern zurückzuführen – nicht auf strukturelle Defizite der Kinder- und Jugendhilfe selbst. Wer hier falsche Erwartungen schüre, drohe notwendige Qualitätsstandards zu untergraben.

Rechte junger Menschen sind kein Luxus

Die AGJ betont, dass die Rechte junger Menschen und ihrer Familien nicht im Widerspruch zu einem funktionierenden Sozialstaat stehen – im Gegenteil.

„Gerade in Zeiten von Krisen und demografischem Wandel sind Investitionen in junge Menschen keine Belastung, sondern eine Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, so Smessaert.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei ein tragender Pfeiler des Sozialstaats und sichere die Grundlagen für gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe.

Erfolg der Reform hängt an realistischer Umsetzung

Entscheidend für den Erfolg der Reform ist aus Sicht der AGJ eine sorgfältige und realistische Umsetzung. Überhöhte Erwartungen könnten schnell zu Enttäuschungen führen – sowohl bei den Adressat*innen und Bürger*innen als auch in den Verwaltungen.

Wenn politische Versprechen und praktische Umsetzbarkeit auseinanderfallen, droht das Vertrauen in die Reform zu schwinden“, sagte die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin.

Die AGJ ruft daher zu einem besonnenen Vorgehen auf und bietet ihre fachliche Expertise für den weiteren Reformprozess an.

Hintergrundinformationen:

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 27.04.2026

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kritisiert der AWO Bundesverband geplante Kürzungen der Bundesregierung zulasten von Menschen mit Behinderungen. Grundlage ist ein geleaktes Arbeitspapier von Bund, Ländern und Kommunen, das Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vorsieht und damit Inklusion und Selbstbestimmung gefährdet. Der Verband stellt sich klar gegen die Vorhaben.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner anlässlich des geleakten Arbeitspapieres: „Die hinter verschlossenen Türen geplanten Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zeigen, dass die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe Menschen- und Kinderrechte ohne Skrupel zur Disposition stellen. Viele der formulierten Ideen würden für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien den Ausschluss aus gesellschaftlicher Teilhabe sowie auch neue Wege in die Armut bedeuten.“

Besonders kritisch bewertet der Wohlfahrtsverband die möglichen Folgen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Es ist nicht hinnehmbar, jungen Menschen mit Behinderungen ihre individuellen Rechte auf Teilhabe an Bildung zu nehmen und sie auf örtlich nicht näher definierte vorrangige Kita- und Schulstrukturen zu verweisen.

Die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen ist der AWO bewusst. Sie rechtfertigt jedoch nicht, ausgerechnet bei individuellen Rechtsansprüchen den Rotstift anzusetzen.

Die AWO fordert Bund, Länder und Kommunen auf, konkrete Wege aus der dieser scheinbar alternativlosen Kürzungsdebatte zu finden. Es gilt, die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen und der sie unterstützenden Dienste und Einrichtungen in einer nachhaltig finanzierten Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sicherzustellen. Aus Sicht der AWO ist es daher vorrangig notwendig, sich über Bürokratieabbau und über eine Verbesserung der staatlichen Einnahmenseite zu verständigen. Um die Rechte von allen Kindern im Bildungssystem zu verbessern, fordert die AWO die Bundesregierung und die Länder auf, eine inklusive, nachhaltige Bildungsstrategie zu entwickeln, und Gelder für Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz und Teilhabe zur Verfügung stellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.05.2026

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Der Erbfall – Was ist zu tun?“ aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was im Falle eines Behindertentestaments nach dem Versterben der Eltern für die Erben, den rechtlichen Betreuer und den Testamentsvollstrecker zu tun ist. 

Der umfassend überarbeitete Ratgeber stellt die Fortsetzung des beliebten bvkm-Ratgebers „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ dar. Er geht davon aus, dass Eltern zugunsten ihres behinderten Kindes ein Behindertentestament in der klassischen Form der Vor- und Nacherbschaftsvariante errichtet haben. Mit Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist dann zu tun? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Erben, der rechtliche Betreuer und die für die Testamentsvollstreckung vorgesehene Person? Für diese Fragen möchte der Ratgeber eine erste Hilfe sein.

Neben Fragen nach der Haftung und Kontrolle des Testamentsvollstreckers wird zum Beispiel auch die Frage behandelt, ob die Kosten einer rechtlichen Betreuung aus dem Erbe des behinderten Menschen zu bestreiten sind.

Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.

Mitautor des nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. 

Der Ratgeber steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von 3 Euro (Mitglieder) bzw. 4 Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden. Ab 10 Exemplaren gibt es einen Mengenrabatt. 

Weiterführende Informationen

» Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung:  Hilfreiche Tipps, wie ein Behindertentestament zu gestalten ist, gibt der Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“, der ebenfalls im Webshop des bvkm erhältlich ist. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht. Der Ratgeber ist 2025 in 9. Auflage erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 29.04.2026

Um Kinder noch stärker darin zu unterstützen, ihren Schulweg zu Fuß zurückzulegen, müssen Politik und Kommunen mehr für ihre Sicherheit tun. Dies fordert das Bündnis „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aus dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW), dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dazu gehören der bessere Ausbau von Schulwegen, beispielsweise durch übersichtlichere Kreuzungen, ebenso wie ausreichend lange Ampelphasen und die vermehrte Ausweisung von Schulstraßen. Denn zwei Drittel der Kinder in Deutschland gehen gern zu Fuß; aber nur gut die Hälfte fühlt sich sicher, wenn sie auf dem Schulweg allein unterwegs sind.

Grundsätzlich gehen 67 Prozent der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gern zu Fuß. 38 Prozent der Kinder, die ihren Schulweg zu Fuß zurücklegen, bewerten diesen als „sehr gut“ – während Kinder, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind, dies nur zu 28 Prozent so bewerten. Das zeigt der Monitor Fußverkehr 2024 des Sinus-Instituts im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums: Die große Mehrzahl der Befragten genießt es, andere Kinder zu treffen, frische Luft zu bekommen oder zwischendurch einen Stopp, beispielsweise auf einem Spielplatz, einzulegen. Doch nur gut die Hälfte von ihnen (53 Prozent) fühlen sich sicher oder sehr sicher, wenn sie allein zu Fuß unterwegs sind.

Die größte Angst haben Kinder vor Autos (38 Prozent). Auch vor dem Überqueren von Kreuzungen fürchten sich viele Kinder. Die Verbände fordern deshalb, Schulwege besser auszubauen: Verkehrsarten müssen besser voneinander getrennt und Kreuzungen übersichtlicher gestaltet werden. Tempo 30 und ausreichend lange Ampelphasen sind wichtige Maßnahmen, um Wege für Kinder sicherer zu machen. Für das unmittelbare Schulumfeld regen die Verbände an, Schulstraßen auszuweisen, um den Autoverkehr dort in Stoßzeiten ganz fernzuhalten. Ein erster Schritt kann auch das Einrichten von Elternhaltestellen sein, die deutlich vom Schultor entfernt sind, um den unmittelbaren Eingang auf das Schulgelände sicherer zu gestalten.

Auch Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher können viel dafür tun, dass Kinder sich auf dem Weg zur Schule oder in die Kita sicherer fühlen. Deshalb rufen DKHW, VBE und VCD auch dieses Jahr zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf.

Vom 21. September bis 02. Oktober 2026 können Kinder mit ihren Bezugspersonen eigene Projekte rund um dieses Thema entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch Kommunen oder (Sport-)Vereine können die Initiative ergreifen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: zu-fuss-zur-schule.de.

Zum Hintergrund: Der vom Bundesverkehrsministerium geförderte „Monitor Fußverkehr“ 2024 hatte erstmals umfassend das Verhalten und die Einstellung der Bevölkerung in Deutschland zum Zufußgehen untersucht. Befragt wurden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu Themen wie Intermodalität, Sicherheit, Fußgängerfreundlichkeit und Schulwege. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit dienen, um Mobilitätsmaßnahmen bedarfsgerecht zu gestalten. Aufgrund seines Grundlagencharakters ist das Projekt so angelegt, dass künftige Wiederholungen möglich sind, um Entwicklungen im Fußverkehr kontinuierlich zu beobachten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 21.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung und den Landesregierungen ein entschlossenes Handeln gegen die Kinderarmut in Deutschland. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes beträgt der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II 32,5 Prozent. Damit bleibt dieser Wert trotz leichtem Rückgang weiter auf viel zu hohem Niveau. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren von rund 5,59 Millionen Menschen in Bedarfsgemeinschaften etwa 1,81 Millionen Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes endlich eine zielgerichtete Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und letztlich auch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die Kindern wirklich helfen kann, nachhaltig aus der Armut herauszukommen. Eine solche Strategie muss als nationale Aufgabe verstanden werden, und im Sinne eines übergreifenden Gesamtkonzepts monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenken sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme überprüfen.

„Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in der Grundsicherung nach dem SGB II ist zwar leicht gesunken, gleichwohl ist die junge Generation in Deutschland in besonderem Maße von Armut betroffen. Das zeigt sich daran, dass ein knappes Drittel der Grundsicherungsbeziehenden Kinder und Jugendliche sind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland derzeit nur bei rund 17 Prozent liegt. Mehr als 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Bedarfsgemeinschaften, und damit in Armut. Deshalb brauchen wir eine ambitionierte Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch die Zahlen des kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt, zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen statt einzukürzen. Nur so lässt sich Kinderarmut in Deutschland signifikant reduzieren und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv stärken“, so Lütkes weiter.

„Deshalb gehören die Förderung einkommensarmer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen von Armut betroffene Familien Hilfen aus einer Hand und eine klare Anlaufstelle. Es braucht zudem eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen. So fordert es im Übrigen auch das EU-Parlament, das eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Anne Lütkes.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Zugleich verpflichteten sie sich, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten. Auch eine nationale Koordinierung für die Europäische Kindergarantie musste ernannt werden. Weitere Infos zur Europäischen Kindergarantie unter https://www.dkhw.de/informieren/unsere-themen/kinderarmut/die-europaeische-kindergarantie/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2026 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Spielen verbindet – auch digital!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Gaming als wesentlichem Bestandteil der Lebenswelten junger Menschen aufmerksam machen.

Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen und nach der UN-Kinderrechtskonvention ein ausgewiesenes Kinderrecht – auch in der digitalen Welt. Games sind fester Bestandteil einer Kinder- und Jugendkultur, die von Eltern sowie Fachkräften des Kinder- und Jugendmedienschutzes kritisch begleitet werden muss. Denn auch in digitalen Räumen gibt es Risiken, vor denen junge Menschen geschützt und über die sie aufgeklärt werden müssen. Gleichzeitig bieten Games vielfältige Potenziale, die gemeinsam erkundet werden können. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, übernommen. Botschafter des Weltspieltags 2026 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Partner des Weltspieltags ist die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

„Beim Spielen überwinden wir neben Grenzen auch Barrieren und finden generationenübergreifend zueinander – heutzutage auch immer mehr im digitalen Raum. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Kinder und Jugendliche beim Gaming in einem sicheren Umfeld bewegen, ihnen kulturell hochwertige Inhalte vermittelt werden und sie einen gesunden Umgang mit dem Medium erlernen. In diesem Sinne zeichnen wir jährlich beim Deutschen Computerspielpreis das ‚beste Familienspiel‘ aus und steigern die Attraktivität des deutschen Standorts für die Entwicklung unterhaltsamer und zugleich pädagogisch wertvoller Spiele“, so die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

„Kinder und Jugendliche wechseln zwischen analoger und digitaler Welt hin und her – das ist das Normalste überhaupt. Und Überraschung: Computerspiele gehören ganz selbstverständlich mit dazu. Junge Menschen können sich da mit Gleichgesinnten austauschen, verschiedene Rollen ausprobieren und sich allein oder gemeinsam neuen Herausforderungen stellen. Und damit das nicht aus dem Ruder läuft, sind Erwachsene wichtig, die sich wirklich für diesen Teil der Welt interessieren, die Ahnung haben und die mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Denn das Recht auf Spiel gilt auch vorm Bildschirm“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2026.

„Kinderzeit ist Spielzeit – und Games gehören heute einfach dazu! Damit Heranwachsende ihr Recht auf Spiel und digitale Teilhabe wahrnehmen können, sind wir Erwachsenen am Zug: Statt Spielverboten müssen Anbieter in die Pflicht genommen werden, Games altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig brauchen wir moderne Medienkompetenzförderung für die ganze Familie, damit Kinder gestärkt werden, digitale Spielewelten sicher und selbstbestimmt zu erobern“, betont Markus Sindermann, Geschäftsführung der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

Inhalte aus digitalen Welten sollten unbedingt auch in analogen Räumen gemeinsam aufgegriffen werden. So können auch junge Menschen erreicht werden, die für rein analoge Angebote weniger zu begeistern sind. Dies ermöglicht es, mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, ihre Interessen ernst zu nehmen, gemeinsam zu reflektieren und vor allem zu lernen, was Kinder und Jugendliche wirklich bewegt und begeistert. Wie wäre es zum Beispiel, gemeinsam mit anderen Spielebegeisterten, die eigenen Avatare auch offline zum Leben zu erwecken? Kostüme zu basteln, in Charaktere zu schlüpfen, gemeinsam Hindernisparcours zu bauen und zu überwinden, bekannte Videospiele nachzuspielen oder sogar eigene Regeln zu erfinden? Wird gemeinsam mit Jugendlichen ein E-Sport Turnier organisiert, so können sie nicht nur ihre Fähigkeiten in der Hand-Auge-Koordination und Reaktionsschnelle im Spiel erproben, sondern auch gemeinsam mit der Peer Group vor Ort digitale Räume erleben und lernen, sich für das einzusetzen, was ihnen wichtig ist.

„Es gibt für Kinder und Jugendliche ganz unterschiedliche Motivationen für das Spielen in der digitalen Welt. Sie erholen sich nach einem langen Schulalltag, probieren verschiedene Rollen und Perspektiven aus, sie suchen Verbindung zu anderen jungen Spielenden oder nutzen das Spiel zur Ablenkung und weil es einfach Spaß macht. Digitale Spiele können auf diesem Weg ganz nebenbei zur Identitätsentwicklung beitragen und unterschiedliche Kompetenzen fördern. Mit den richtigen Rahmenbedingungen und verantwortungsbewusster Begleitung können Problemlösungsstrategien sowie logisches Denken, aber auch Teamfähigkeit und Kommunikation geschult werden. Spätestens während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig digitale Räume für sozialen Austausch, die Erfahrung von Gemeinschaft und Teilhabe geworden sind. Und auch für Menschen mit Behinderungen bieten digitale Welten einen wertvollen Zugang zu chancengerechter Teilhabe. So können beispielsweise Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammengebracht werden, indem sie gemeinsam digitale Spiele erkunden, dabei mögliche Barrieren innerhalb der Games identifizieren und in der Gruppe nach praktischen Lösungen für diese suchen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2026 wird deutschlandweit zum 19. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Kommunen, Initiativen und Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit, kulturelle Teilhabe und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Anlässlich des morgigen Tags der gewaltfreien Erziehung warnt der Kinderschutzbund vor Fehlentwicklungen bei der geplanten Reform des SGB VIII. Die notwendige inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dürfe nicht als Feigenblatt genutzt werden, dass Hilfen zur Erziehung geschwächt, Jugendämter weiter belastet und fachliche Standards abgesenkt werden. Genau davor warnt der Kinderschutzbund auch in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

„Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist richtig und überfällig. Aber die angekündigten Reformen werden hier klammheimlich genutzt, um Einsparungen durch die Hintertür in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Kinder, die Gewalt oder Vernachlässigung erleben, brauchen Unterstützung – und keine Zuständigkeitsdebatten oder Kürzungen“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere, dass Hilfen zur Erziehung durch allgemeine Angebote in Kitas oder Schulen ersetzt oder zurückgedrängt werden könnten.

„Wenn ein Kind zu Hause massive Gewalt oder Vernachlässigung erfährt, können Kita und Schule wichtige Orte des Hinsehens sein – sie können gezielte Hilfen und Interventionen aber nicht ersetzen. Der Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass vernachlässigte oder von Gewalt betroffene Kinder keine oder erst viel zu spät Hilfe bekommen“, sagt Grein weiter.

Seit Jahren steigen die Anforderungen im Kinderschutz. „Mehr Sensibilität in der Gesellschaft und damit mehr Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen führen natürlich zu Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Man kann eine Kindeswohlgefährdung aber nicht wegsparen. Wir brauchen im Gegenteil starke Jugendämter, verlässliche Strukturen und ausreichend qualifiziertes Personal, um dem zu begegnen“ so Grein.

Besonders kritisch sieht der Kinderschutzbund, dass der Gesetzentwurf Sparlogiken und Fachlichkeit enger miteinander verknüpft. Wenn in Leistungsvereinbarungen künftig Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stärker betont und Anforderungen an die Qualifikation des Personals neu gefasst werden, wächst in der Praxis der Druck auf Träger, mit weniger oder geringer qualifiziertem Personal arbeiten zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf kinderschutzbund.de

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2026

eaf fordert, familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungskategorie in das AGG aufzunehmen

Die aktuell anstehende Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollte unbedingt dafür genutzt werden, das Merkmal der „familiären Fürsorgeverantwortung“ in den Diskriminierungsschutz in § 1 AGG aufzunehmen. Dies fordert die evangelische arbeitsgemein­schaft familie e. V. (eaf) und bedauert, dass diese Erweiterung im vorliegenden Referentenentwurf fehlt.

„Das Antidiskriminierungsrecht soll Stereotypen bekämpfen“, erklärt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Erstaunlich viele Menschen sehen familiäre Sorgearbeit bewusst oder unbewusst immer noch überwiegend als Pflicht und Aufgabe von Frauen an. Diesem Vorurteil begegnen insbesondere Väter nach wie vor in ihrer beruflichen Umgebung, wenn sie beispielsweise Elternzeit in Anspruch nehmen oder mit Kleinkindern ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Oder auch nur früher Schluss machen wollen, um ihr Kind von der Kita abzuholen. Hier wandelt sich die Gesellschaft viel zu zögerlich!“

Eine im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle 2022 durchgeführte Studie zeigt, dass viele erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige Benachteiligungen im Job erleben. Deshalb hat auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung in einem Grundlagenpapier die Aufnahme des Merkmals „familiäre Fürsorgeverantwortung“ in den Katalog des § 1 AGG gefordert.

„Väter müssen ihre Rechte auf Zeit für familiäre Sorgearbeit und Zeit für die Familie ohne Angst vor Karrierenachteilen, Kündigung oder auch nur dummen Sprüchen gerade in männer­dominierten Berufen und Branchen geltend machen können“, fordert Bujard. „Nur so können sie ihren Anteil an der familiären Sorgearbeit übernehmen und dadurch ihren Partnerinnen ermöglichen, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Übernehmen viele Väter ihren Anteil an der Sorgearbeit weiterhin nicht, hat dies negative Konsequenzen für die beruflich-ökonomische Entwicklung von Frauen, für Gesellschaft und Wirtschaft.“

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wird ganz richtig festgestellt: „Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung.“ Besonders Menschen mit Fürsorgeverantwortung werden in der Arbeitswelt täglich Steine in Form von Unverständnis, Benachteiligung und Abwertung in den Weg gelegt. Als Konsequenz ziehen sich viele erst einmal weitgehend oder sogar ganz aus dem Job zurück.

„Immer weniger Kolleg:innen und Vorgesetzte haben aus eigener Erfahrung Verständnis für die Situation von Eltern minderjähriger Kinder, weil in immer weniger Haushalten Menschen mit Kindern zusammenleben“, gibt Bujard zu bedenken. „In Deutschland sind es mittlerweile nur noch knapp 30 Prozent. Daher muss der Gesetzgeber jetzt dafür sorgen, dass berufstätige Eltern mit ihrer besonderen Situation gesehen, geschützt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 29.04.2026

eaf befürchtet negative Entwicklungen für betroffene Familien durch Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote

Die dringend notwendige finanzielle Stärkung der in den §§ 16-18 SGB VIII verankerten, vorwiegend präventiv ausgerichteten Leistungen fehlt im aktuellen Referentenentwurf des BMBFSFJ für eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Dies kritisiert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

„Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, die ihren Blick überwiegend auf Sparpotentiale richtet, ist aus unserer Sicht wenig vorausschauend“, warnt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Insbesondere die im Entwurf vorgesehene neue Systematik der Leistungsgewährung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, die einen Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote vor kostenintensiveren individuellen Ansprüchen vorsieht, sehen wir mit großer Sorge.“

Der Referentenentwurf lässt offen, woher eine Stärkung der in § 16 SGB VIII verankerten, überwiegend präventiv ausgerichteten Angebote wie Familienbildung, Erziehungsberatung und Familienerholung in den Kommunen kommen soll. Dies besorgt umso mehr, wenn diese Leistungen nun sogar zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung herangezogen werden können.

„Die Kommunen kürzen im Bereich freiwilliger Leistungen nach § 16 SGB VIII seit Jahren. Deshalb fordert die eaf seit langem eine auskömmlichere finanzielle Förderung in diesem Bereich“, erläutert Bujard. „Zum Beispiel durch die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf diese allgemeinen Förderleistungen im SGB VIII oder durch die Finanzierung von Familienbildungs­einrichtungen auch in ihrer Funktion als Akteure der Demokratiebildung in der Familie. Hier fehlen in den meisten Bundesländern gesetzliche Grundlagen für eine verbindliche bedarfsgerechte Ausgestaltung. Doch unsere Vorschläge wurden bislang nicht umgesetzt.“

Jetzt ausdrücklich vorrangig auf diese zunehmend finanziell geschwächte Infrastruktur zu verweisen und damit eine individuelle Hilfeplanung für Familien ersetzen zu wollen, erscheint aus Sicht der eaf unrealistisch, wenn eine begleitende Finanzierungs- und Stärkungspolitik für diese Strukturen fehlt und eine Überlastung der Angebote droht.

„Zudem sind Hilfen zur Erziehung individualisierte, rechtsanspruchsbasierte Leistungen, während infrastrukturelle Angebote nach § 16 SGB VIII eine allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie anstreben. Das eine wird das andere vielfach nicht ersetzen können, sondern sollte eher ergänzend gedacht werden“, erläutert Bujard. „Der neue Vorrang ist deshalb aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir befürchten, dass unter dem in vielen Kommunen herrschenden Kostendruck auch dort auf Leistungen mit eher präventivem Ansatz verwiesen werden könnte, wo die Familien individuelle Hilfe benötigen, weil „das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist.

Aus Sicht der eaf ist ein Szenario, in dem Familien mit individuellem Hilfebedarf aus Kostengründen auf allgemeine Regelangebote verwiesen werden, sehr beunruhigend. Zum einen, weil diese dem Bedarf der Familien womöglich nicht gerecht werden können. Zum anderen, weil diese infrastrukturellen Ressourcen für die dringend notwendige Präventionsarbeit verloren gehen, die im besten Falle gerade verhindern soll, dass ein Bedarf auf Hilfen zur Erziehung in den Familien überhaupt erst entsteht.

„Es ist wichtig, bei der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe den Fokus auf eine Stärkung der präventiven Angebote zu setzen“, resümiert Bujard. „So kann langfristig voraussichtlich viel mehr Geld gespart werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.04.2026

„Die Geburtenrate in Deutschland ist 2025 auf den Tiefstand von 1,35 Kindern pro Frau gesunken – ein historisches Tief. Viele Menschen wünschen sich mehr Kinder, scheuen aber die Realisierung ihres Kinderwunsches wegen fehlender finanzieller Sicherheit, mangelnder Betreuungsplätze und unzureichender Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Diskussion über die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten besonders problematisch. Beide Regelungen ermöglichen Familien Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und entlasten sie finanziell. Eine Streichung würde viele Haushalte zusätzlich belasten und die Freiheit der Familien einschränken. Mögliche Folgen wären ein weiterer Geburtenrückgang und die Verschärfung des demografischen Wandels.“ Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesdelegiertenversammlung am 26.4. in Schwerte folgenden Beschluss gefasst:

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die Ehegattenmitversicherung und das Ehegattensplitting in der bestehenden Form zu erhalten. Sie sind Ausdruck des besonderen Schutzes von Ehe und Familie im Grundgesetz, entsprechen dem Verständnis der Ehe als umfassender Verantwortungsgemeinschaft und geben Familien die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf nach ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen zu vereinbaren.

Die aktuellen Reformüberlegungen der Bundesregierung reduzieren Familie auf eine arbeitsmarktpolitische Funktion und verkennen die eigenständige Bedeutung von Familie als Ort von Verantwortung, Fürsorge und Solidarität mit einer vielfältigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb von Familien. Viele Familien entscheiden sich bewusst für unterschiedliche Erwerbsmodelle, um Betreuung, Erziehung oder Pflege sicherzustellen. Diese auch durch objektive Umstände – wie fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten – vorgezeichneten Entscheidungen dürfen nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligt werden. Wie Familien ihr Familienleben ausgestalten, ist Sache der Familien.

Erhalt der „beitragsfreien“ Mitversicherung von Ehegatten

Die „beitragsfreie“ Mitversicherung muss bleiben. Sie ist ein zentrales Element der solidarischen Krankenversicherung. Diese bemisst Beiträge nicht nach individuellen Risiken, sondern nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Da grundsätzlich das gesamte Erwerbseinkommen verbeitragt wird, kann von einer „beitragsfreien“ Mitversicherung keine Rede sein. Es ist nicht solidarisch, zusätzliche Beiträge auf gar nicht vorhandenes Einkommen zu verlangen und damit Einkommensschwächere  besonders zu treffen. Vielmehr wäre es solidarisch, Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Denn Familien erbringen neben den monetären Beiträgen durch die kostenaufwendige Kindererziehung und die unbezahlten Sorgeleistungen bei Krankheitsfällen in der Familie auch einen generativen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Im demografischen Wandel ist die gesetzliche Krankenversicherung in besonderem Maße auf Kinder angewiesen, um die steigenden Kosten für ältere Menschen zu bezahlen. Auch junge Familien tragen bereits durch ihre Geldbeiträge zur solidarischen Finanzierung der älteren Generationen bei. Studien haben gezeigt, dass Familien durchschnittlich erst ab vier Kindern mehr aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten als sie einzahlen. Die Ehegattenmitversicherung muss mindestens so lange gelten, wie unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen sind. Vereinfachend kann an die Kindergeldberechtigung angeknüpft werden. Denn auch bei Kindern, die älter als sechs Jahre sind, erbringen Eltern den generativen Beitrag für die Krankenversicherung.

Auf jeden Fall erhalten bleiben muss die beitragsfreie Mitversicherung, wenn Unterhaltspflicht für einen Familienangehörigen im existenziellen Risiko (registrierte Arbeitslosigkeit, Langzeiterkrankung von mehr als18 Monaten, Privatinsolvenz etc.) besteht.

Erhalt des Ehegattensplittings

Der Familienbund lehnt eine Abschaffung oder Einschränkung des Ehegattensplittings ab. Für viele Familien wäre das eine erhebliche Steuererhöhung. Zudem würden zahlreiche neue Ungerechtigkeiten entstehen. Das Ehegattensplitting sorgt in der bestehenden Form für Gerechtigkeit. Alle Ehen werden bei gleichem Gesamteinkommen gleich besteuert. Dass in der Ehe eine Gesamtbetrachtung und keine Individualbetrachtung erfolgt, entspricht der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft, die rechtlich durch Unterhaltspflichten, Einkommensanrechnungen, Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausgestaltet ist. Die steuerliche Leistungsfähigkeit von Ehepaaren lässt sich nur bei einer Gesamtbetrachtung realitätsgerecht feststellen. Beim aktuellen Vorschlag eines „fiktiven Realsplittings“, bei dem nur noch die Besteuerung eines fiktiven Unterhaltsbetrags von 13.805 Euro auf den Ehepartner übertragen werden könnte, würden Ehepaare mit größeren Einkommensunterschieden benachteiligt. Zugleich würde durch die Individualbesteuerung ein Raum für Steuergestaltungen eröffnet. Arbeitnehmerfamilien mit geringen Gestaltungsmöglichkeiten würden gegenüber Selbstständigen und Freiberuflern benachteiligt, die die Wirkung des Ehegattensplittings individuell wiederherstellen könnten. Nachteile hätten auch alle, die ihre Steuergestaltungsmöglichkeiten nicht kennen und keine Ressourcen haben, sich steuerlich beraten zu lassen.

Reformvorschläge des Familienbundes

Eine sachgerechte Reform im Bereich zur Erhöhung des Beitragsaufkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre eine Abschaffung der Minijobs für alle außer Rentner:innen, Schüler:innen und Studierenden. Für knapp 7 Millionen Minijobs werden keine regulären Krankenversicherungsbeiträge verlangt, insofern dürfen dort keine Beiträge gefordert werden, wo gar kein Einkommen vorliegt.

Eine sachgerechte Reform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die realitätsgerechte Finanzierung der Beiträge für Beziehende von Bürgergeld und Grundsicherung. Die bisherige pauschale Erstattung ist nicht kostendeckend und belastet die Versichertengemeinschaft. Die Absicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind die Beiträge vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

Eine geeignete Reform im Berich der Ehebesteuerung wäre die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V. Diese besteuert den weniger verdienenden Ehepartner übermäßig, ohne zu gewährleisten, dass dieser Nachteil im Rahmen der Steuererklärung wieder zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird. Jede Diskussion über das Ehegattensplitting, die nicht klar zwischen den Steuerklassen und dem Ehegattensplitting unterscheidet, verkennt zentrale steuerrechtliche Zusammenhänge. Die Steuerklassen sollten reformiert werden, aber das Ehegattensplitting muss erhalten bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken vom 28.04.2026

Dem Paritätischen Gesamtverband liegt ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument, das heute vom Paritätischen veröffentlicht wird, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.

Der Paritätische zeigt sich angesichts der Kürzungspläne von Bund, Ländern und Kommunen entsetzt: Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

„Was hier unter dem harmlosen Titel ‘Effizienter Ressourceneinsatz’ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden. Dass solche grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen so radikal gekürzt werden sollen und die Debatte an den Menschen vorbei im Verborgenen geführt wird, ist gleichermaßen skandalös. Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, dass aktuell diskutierte Vorschläge auf einen Kahlschlag in ganzen Leistungsbereichen zielen”, sagte Rock.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.04.2026

Pläne für drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt, dass ein Rückfall auf willkürliche Begrenzungen den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wieder einschränken soll. Die Deckelung auf 6 Jahre Bezug und eine Altersgrenze, wonach mit dem 12. Geburtstag der Anspruch entfällt, gehören weiter in die sozialpolitische Gruselkammer und nicht auf eine aktuelle Vorschlagsliste. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindes-unterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). 1 Milliarde Euro ausgerechnet bei den Kindern sparen zu wollen, die bereits im Vergleich zu Kindern in anderen Familien mit einem deutlich höheren Armutsrisiko leben müssen, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Der Paritätische Gesamtverband hat gestern eine sozialpolitische Streichliste einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen an die Öffentlichkeit gebracht, die Vorschläge für Kürzungen für die Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe enthält. Dem Papier ist zu entnehmen, dass die kommunalen Spitzenverbände vorschlagen, die Reform des Unterhaltsvorschuss von 2017 zurückzudrehen, da mit der Reform die Kosten und der Aufwand enorm angestiegen seien. Nach Presseberichten ist die Strichliste noch nicht geeint.

„Mit der Reform 2017 ist ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschuss erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Denn der Anstieg zeigt, in welchem Ausmaß der Unterhaltsvorschuss vor 2017 durch die willkürlichen Beschränkungen bei Alter und Bezugsdauern unzureichend war. Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, den Koalitionsvertrag umzusetzen, der eine Erhöhung des Unterhaltsvorschuss und eine Verbesserung des Rück-griffs verspricht und keinesfalls durch Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss auf den Rücken von Kindern getrennter Eltern zu sparen“, fordert Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.04.2026

  • VdK unterstützt Initiative von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
  • Ehrentag ist starkes Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt die Initiative „Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle.“ von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026. Der erste deutsche Ehrentag und die begleitende Aktionswoche werben für bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie setzen starke Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit.

VdK-Präsidentin Verena Bentele betont anlässlich der Pressekonferenz im Schloss Bellevue die zentrale Bedeutung des Ehrenamts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Mit mehr als 60.000 ehrenamtlich engagierten Mitgliedern ist für uns beim VdK jeder Tag Ehrentag. Ohne das Engagement von vielen Millionen Freiwilligen wäre Deutschland unsozialer, einsamer und weniger solidarisch. Der Ehrentag ist ein wichtiges Signal: Er würdigt bestehendes Engagement und lädt zugleich zum Mitmachen ein. Wir möchten alle ermutigen, sich einzubringen – im VdK oder an anderer Stelle. Bereits wenige Stunden im Monat machen einen großen Unterschied. Wer sich engagiert, übernimmt Verantwortung und gestaltet unsere Gesellschaft aktiv mit.“

Am Beispiel des VdK wird deutlich, dass ehrenamtliches Engagement bessere Unterstützung verdient: „Ehrenamtliche leisten enorm viel, erfahren aber oft nicht die Würdigung, die sie verdienen. Neben gesellschaftlicher Bestätigung braucht es unbedingt auch von staatlicher Seite gute Rahmenbedingungen: durch mehr Förderung, bessere Qualifizierungsmöglichkeiten und verlässliche Strukturen,“ so Bentele. Unter anderem setzt sich der VdK dafür ein, das Ehrenamt als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dies würde die gesellschaftliche Anerkennung stärken und den Staat verpflichten, freiwilliges Engagement aktiv zu fördern und zu schützen.

Ehrenamt ist vielfältig

Der VdK ist mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands und wird maßgeblich vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Bundesweit setzen sich allein im VdK mehr als 60.000 Freiwillige für andere Menschen ein, beraten, begleiten und ermöglichen soziale Teilhabe. „Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und ein wichtiger Beitrag zu einer lebendigen Demokratie“, sagt Bentele. Mit der Kampagne „Alles geht zusammen“ stellt der VdK seit 2025 die Bedeutung des Ehrenamts in den Mittelpunkt.

Jeden Tag zeigen VdK-Mitglieder die Vielfalt ehrenamtlichen Engagements. So bringen sie beispielsweise als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Erfahrung in die Rechtsprechung ein und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit.

Auch in der Ferienbegleitung in Bayern zeigt sich diese Vielfalt im Ehrenamt: Seit mehr als 40 Jahren unterstützen ehrenamtliche Freizeitbegleiterinnen und -begleiter Kinder und Jugendliche bei inklusiven Ferienaufenthalten. Sie gestalten gemeinsame Aktivitäten und leisten bei Bedarf auch pflegerische Unterstützung.

Ein weiteres Beispiel kommt aus dem Ortsverband Wallerfangen im Saarland: Dort bietet ein 61-jähriges VdK-Mitglied einen Selbstverteidigungskurs an, an dem auch über 70-jährige Mitglieder teilnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Mai 2026

Veranstalter: Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V. und Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 

Ort: Berlin

Mehr als 500 Pflegekräfte drängen am 12. Mai vor dem Bundesgesundheitsministerium auf Umsetzung der Pflegereform 

Die Pflege steht bundesweit unter Druck. Die angekündigte Reform lässt weiter auf sich warten, die Ankündigung kurzfristiger Sparmaßnahmen verunsichert eine ganze Branche. Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai machen Pflegekräfte, Verbände und pflegende Angehörige auf Einladung der Diakonie in Berlin verbände- und trägerübergreifend öffentlich auf die zugespitzte Lage aufmerksam. Für das Ministerium wird StS Dr. Kippels vor den Demonstrierenden Stellung beziehen.

Datum: Dienstag, 12. Mai 2026 
Uhrzeit: 11.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr  
Bildtermin mit Redner:innen und Teilnehmenden: 10.50 Uhr 
Ort: Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin 
Motto: „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ 

Es werden rund 500 Teilnehmende aus Pflege, Verbänden und Zivilgesellschaft erwartet. 

Begrüßung 

  • Elke Ronneberger (Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland)
  • Dr. Ursula Schoen (Direktorin Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz)
  • Thomas Neeb (Vorstandsvorsitzender Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.)

Redner:innen (Auswahl) 

  • Dr. Georg Kippels, MdB (Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium für Gesundheit)
  • Lisa Thelen (Kommunikationsreferentin wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.)
  • Christian Zander MdA (CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Anmeldung an presse@dwbo.de

Fachlicher Hintergrund:

Die Bundesregierung hat eine umfassende Pflegereform angekündigt, zu der im Mai 2026 der Referentenentwurf vorliegen wird. Die Eckpunkte vom 11. Dezember 2025 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der politische Diskurs setzen kontraproduktive Akzente: Die angestrebte „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ ist für die Pflege fatal und wird einen immensen wirtschaftlichen Druck erzeugen. Pflegerische Bedarfe lassen sich faktisch nicht an die Einnahmenseite koppeln. 
Zur langfristigen Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland braucht es außer einer sozial gerechten und ausgabenstabilisierenden Finanzreform zwingend auch eine Strukturreform. Die Versorgungslage verschärft sich spürbar, sowohl in Ballungsräumen wie Berlin als auch in Flächenländern wie Brandenburg. Die Kundgebung setzt verbände- und trägerübergreifend ein Zeichen für eine zügige und nachhaltige Weiterentwicklung der Pflege sowie für tragfähige Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Einrichtungen und pflegende Angehörige.

Veranstaltungshinweis Walk of Care zum Tag der Pflegenden, 12. Mai, 14 Uhr

  • Demonstration für ein gerechtes Gesundheitssystem
  • ab 14:00 Uhr: Startpunkt Grünfläche Invalidenpark
  • Demoroute via Instagram: @walkofcare
  • Alle Infos hier

Termin: 19. Mai 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist regelmäßig Teil der politischen Debatte. Meist geht es um Kürzungen und Abschreckung, kaum jedoch um die Situation der Leistungsbezieher*innen selbst. Besonders selten wird auf die Lebenssituation von Kindern im AsylbLG-Bezug eingegangen. Anhand einer Umfrage unter knapp 450 Fachkräften haben der Paritätische Gesamtverband und Save the Children versucht, diese Lücke zu schließen. Die zahlreichen und detaillierten Rückmeldungen, u.a. zu den Bereichen Teilhabe, Wohnen, Gesundheit, Bezahlkarten und Leistungskürzungen geben einen umfassenden und anschaulichen Eindruck davon, wie sich das AsylbLG auf Kinder auswirkt. In der Veranstaltung werden Ergebnisse der Umfrage und daraus folgende Handlungsempfehlungen präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis zum 18.05.2026 über folgenden Link an: https://eveeno.com/300359733.

Sie erhalten die Einwahldaten zur Online-Veranstaltung direkt nach Ihrer Anmeldung per Mail. Bitte prüfen Sie diesbezüglich ebenfalls Ihr Spam-Postfach. Für Fragen hinsichtlich der Anmeldemodalitäten senden Sie bitte eine E-Mail: an Nadine Hog, nadine.hog(at)paritaet.org.

Termin: 05. Juni 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule rückt aktuell erneut in den Fokus bildungspolitischer Diskussionen. Zunehmend wird nach fundierten Diagnostikverfahren und Instrumenten zur Kompetenzprofilerfassung gefragt, die die kindliche Entwicklungsstände am Übergang transparent machen sollen. Gleichzeitig steht die Praxis vor der Herausforderung, diesen Übergang chancengerecht zu gestalten und anschlussfähige Bildungsbiografien in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft zu fördern.

Diskutieren Sie mit:

Thema:

Zwischen Beobachtung und Vermessung

Kompetenzfeststellung bzw. -diagnostik im Übergang Kita–Schule: Professionelle Einschätzung, standardisierte Tests und ihre Grenzen

Tag:

FREITAG, 05. Juni 2026

Zeit:

09:00-12:00 Uhr

Ort:

TU Dresden, Münchner Straße 1, 01187 Dresden, Raum MS1 101 (Aula)

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt.

Anmeldung bis zum 01.06.2026

Hier geht es direkt zur Anmeldung

Termin: 08. Juni 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das 3-Fragen-Modell ist ein einfaches und praxisnahes Tool für lösungsorientierte Gespräche in der Arbeit mit Eltern und Familien. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Perspektiven zu öffnen, Ressourcen in den Blick zu nehmen und Gespräche klar, wertschätzend und dialogisch zu gestalten. Als Ansatz aus der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung bietet es eine gut anwendbare Orientierung für den pädagogischen Alltag.

Ergänzend führt der Impuls in die 10 Einladungen zum Dialog ein, die einen Rahmen für die Reflexion, Aktivierung und Weiterentwicklung der eigenen pädagogischen Haltung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei Perspektivoffenheit, Lösungsorientierung und die Frage, wie dialogisches Handeln in der Praxis wirksam werden kann.

Mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

WEITERE INFORMATIONEN

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes V

„Familien sind heute vielfältiger denn je: Menschen leben verheiratet, unverheiratet, mit und ohne Kinder oder als Patchworkfamilie zusammen. Häufig wissen Paare und junge Eltern aber nicht gut darüber Bescheid, welche Unterschiede es macht, verheiratet zu sein oder nicht – von rechtlichen Fragen bis hin zu finanziellen Aspekten. Oft zeigt sich erst bei einer Trennung oder im Todesfall, welche Folgen es haben kann, wenn man nicht verheiratet war und auch nicht anderweitig vertraglich vorgesorgt hat.

Mit dem Magazin „Ja. Nein. Vielleicht? Magazin für Familien mit und ohne Trauschein“ informiert das Bundesfamilienministerium daher zu den wichtigsten Regelungen zu Vermögen, Rente, Unterhalt und Sorgerecht. Es will Paare dazu anregen, rechtzeitig zu klären, was für sie im Alltag, im Krisenfall und für die Zukunft wichtig ist – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Ehe entscheiden. In jedem Fall gilt: Reden hilft, auch über Geld!

Das Magazin wird gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium herausgegeben. Es ist kostenlos erhältlich und kann unter www.bmbfsfj.bund.de/magazin bestellt werden.“

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit und die Demokratie zurückzugewinnen. Im zurückliegenden Projekt haben wir große Fragen der beiden Politikfelder in unterschiedlichen Formaten mit zahlreichen Stakeholdern diskutiert und daraufhin vier Reformimpulse als Studien in die Debatte eingebracht.

Die wissenschaftlichen Studien beschäftigen sich mit der Zukunftsorientierung des Bundeshaushalts (Peter Bofinger), der Umsetzung von großen Investitionen (Michael Thöne), den Antworten des Sozialstaats auf Klimarisiken (Frank Nullmeier) und dem Fachkräftemangel in zentralen zukunftsrelevanten Branchen (Michaela Evans Borchers).

Nun haben wir verschiedene Stränge der geführten Diskussionen und analysierten Herausforderungen zusammengeführt, sortiert und unsere wichtigsten Schlussfolgerungen auf den Punkt gebracht. Das Ganze lässt sich unserem neuen Policy Paper „Erneuerung ermöglichen“ nachlesen und in der Podcast-Folge „Impulse für die Finanz- und Sozialpolitik“ des böll.podcast nachhören.

Im neuen Dossier finden Sie alle Materialien zum Projekt gebündelt, einschließlich der vier Studien sowie die Aufzeichnungen der Mittagsgespräche, die wir dazu geführt haben.

Zum Dossier

Giulia Maira vertritt im Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) die Nationale Armutskonferenz (nak). Sie ist Leiterin des Referats Soziale Sicherung für den Diözesan-Caritasverband in Paderborn und koordiniert die Caritas in NRW. Hier zeigt sie anhand konkreter Beispiele, warum es auch in Zukunft einen eigenständigen ESF braucht.

Frau Maira, die Caritas setzt mit Mitteln des ESF soziale Projekte um, u.a. im Bereich Arbeitsmarktintegration und Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft. Welchen Nutzen des ESF sehen Sie dabei?

Maira: In jedem Gespräch mit einzelnen Projektträgern merke ich: Der ESF wirkt an so vielen Stellschrauben und unterstützt Menschen bedarfsgerecht. Da ist beispielsweise die Frau aus Afghanistan, die in ihrer Heimat weder lesen noch schreiben lernen durfte und vor den Taliban geflüchtet ist. Hier hat sie dagegen die Chance erhalten, ein selbstständiges Leben zu führen. Gelungen ist ihr das mit Hilfe des ESF Plus-geförderten Projekts MY TURN. MY CAREER.. Im Projekt wurde sie zum Spracherwerb und zur Kinderbetreuung beraten und individuell beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt. Im Ergebnis konnte sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und sich mithilfe der Begleitung auch von ihrem gewalttätigen Mann trennen. So hat sie sich sowohl persönlich weiterentwickelt als auch Stabilität und neue Perspektiven für ihre Familie geschaffen. Für mich zeigt dieses Beispiel, wie wir mithilfe der ESF-Förderung den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft intensivieren und damit letztendlich auch unsere Demokratie stärken können.

Welchen Mehrwert bringt der ESF für die Arbeit der Sozialverbände wie der Caritas?

Maira: Der ESF bietet den Verbänden die Gelegenheit, in Projekten komplett neue Wege zu gehen. Mithilfe innovativer Ideen finden wir heraus, wie die Menschen vor Ort am effektivsten unterstützt werden können. Das ist einzigartig. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die angesichts des Fachkräftemangels und internationalen Wettbewerbs gestärkt werden müssen. Die Freie Wohlfahrtspflege engagiert sich seit Jahren bei dem ESF Plus-Programm „rückenwind3„, das auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern abzielt und innovative Projekte in Unternehmen der Sozialwirtschaft umsetzt. Dabei legt es den Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Das Programm unterstützt die Verbände im Rahmen des Strukturwandels; etwas bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen und beim Kompetenzerwerb der Beschäftigten.

Ein Blick auf die aktuelle Diskussion zur Zukunft des ESF: Wo sehen Sie Chancen, wo sehen Sie Risiken?

Maira: Eine Chance besteht darin, dass der Verwaltungsaufwand bei den Projekten jetzt deutlich reduziert werden kann – nein, eigentlich sogar muss. Zukünftig sollte das sehr wahrscheinlich geringere ESF-Budget nicht mehr so stark in die Administration fließen. Eine weitere Chance sehe ich darin, uns mehr als bisher auf Projektevaluationen und den Austausch mit den Projektträgern zu fokussieren. Denn wir wollen ja Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Themenschwerpunkte wir in Zukunft über den ESF fördern sollten. Ich wünsche mir von den ESF-Verwaltungsbehörden: Bitte berücksichtigt bei der Konzeption neuer ESF Plus-Programme, dass die individuelle Begleitung von Menschen mehr Zeit erfordert, um erfolgreich zu sein. Das Beispiel aus dem ESF Plus-Programm „MY TURN“ macht dies sehr deutlich. Es zeigt uns, dass kurze Projektlaufzeiten nicht sinnvoll oder erfolgreich sind, wenn wir Menschen nachhaltig unterstützen wollen.

Angesichts der Pläne der EU-Kommission befürchte ich, dass das Thema „Soziales“ durch die neue Struktur verwässert wird. Aktuell wird dort noch vieles unter „Soziales“ zusammengefasst, das meiner Meinung nach nicht dazugehört. Zum Beispiel Tourismus. In einem Zeitungsartikel wurde dazu kürzlich der treffende Begriff „Selbstbedienungsladen“ verwendet. Wir treten daher für einen weiterhin eigenständigen ESF mit einem eigenen Budget ein. Das Thema „Soziales“ darf nicht nachrangig behandelt werden. Es geht uns ja um ein soziales, ein sozial gerechtes Europa. Der ESF ist deshalb kein „Nice-to-have“, sondern von ganz zentraler Bedeutung.

Welches konkrete Projekt sehen Sie als Best Practice-Beispiel?

Maira: Eine große Stärke der ESF-Projekte ist, dass Projektträger Verbünde bilden und jede teilnehmende Organisation in der Region ihre spezifischen Kompetenzen einbringen kann. Diese Vernetzung vor Ort und das Zusammenwirken der Träger sind für die Menschen, die unsere Angebote in Anspruch nehmen, sehr wertvoll. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt GISAA (Geflüchtete in Schule Ausbildung Arbeit) aus dem ESF Plus-Programm WIR. Caritas, Diakonie und AWO arbeiten hier gemeinsam daran, Geflüchteten die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Land Nordrhein-Westfalen, das mithilfe des ESF die Beratungsstellen Arbeit (BSA) finanziert. Diese unterstützen insbesondere Menschen in prekären oder ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Wir haben im letzten Sommer den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann zu einem der Projektträger, dem Caritasverband Arnsberg in den Hochsauerlandkreis eingeladen. Es ist wichtig, dass auch die Politiker als Entscheidungsträger erleben, wie die Mittel aus dem ESF gut angelegt werden und vor Ort wirken.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft (des ESF)?

Maira: Ich habe drei Wünsche:

  1. Wir brauchen eine spürbare Verwaltungsvereinfachung. Projektträger sollten zukünftig mehr Zeit für die direkte Projektarbeit mit den Menschen haben, statt für Dokumentation. Verwaltung muss praxisorientiert sein und das Gelingen der Projekte unterstützen! Derzeit zögern einige Träger, Anträge im ESF einzureichen, aus Sorge vor dem enormen Verwaltungsaufwand. Das muss sich ändern.
  2. Ich wünsche mir für den ESF, dass gemeinnützige Träger in Zukunft einen deutlich niedrigeren Eigenanteil in die Projekte einbringen müssen. Anders als gewinnorientierte Unternehmen dürfen gemeinnützige Träger kaum Rücklagen bilden und können deshalb keine hohen Eigenanteile aufbringen. Wenn die EU die Kofinanzierungssätze bei 60 Prozent bzw. 40 Prozent belässt, können sich Träger – und auch Kommunen – ohne zusätzliche Mittel von Bundes- oder Landesebene nicht mehr für ESF-Projekte bewerben. Das gilt insbesondere für den Bereich der sozialen Innovationen oder für das ESF Plus-Programm EhAP Plus, in dem den am stärksten benachteiligten Personen geholfen wird.
  3. Ich wünsche mir eine (weiterhin) starke Einbindung der Zivilgesellschaft. Letztendlich geht es doch darum, die Programme so zu gestalten und umzusetzen, dass sie den Bedarfen vor Ort entsprechen. Eine enge und echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft ist daher unerlässlich.

Darum ist meine Bitte an Bund und Länder: Uns ist bewusst, dass im ESF künftig weniger Geld zur Verfügung stehen wird. Bund und Länder sollten daher eine Verstetigung der erwiesenermaßen nötigen und wirksamen Projekte ermöglichen, da sonst aufgebautes Wissen, Strukturen und Netzwerke verloren gehen – zum Nachteil derjenigen, die diese Unterstützung brauchen. Denn bisher hat sich immer wieder gezeigt, dass in ESF Plus-Programmen erfolgreich erprobte Ansätze in die Regelförderung bestimmter Zielgruppen übernommen worden sind. So finanziert beispielsweise der Kreis Olpe die Kompetenzagentur KOOL inzwischen dauerhaft, ein Angebot des Katholischen Förderbands Olpe, das aus dem ESF Plus-Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN“ hervorgegangen ist.

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ZFF-Info

ZFF-Info 04/2026

AUS DEM ZFF

Interessen von Familien, Kindern und Jugendlichen ins Zentrum der Aufarbeitung der Corona-Pandemie rücken

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern, die Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Familien während der Corona-Pandemie sowie die zukünftige Vertretung ihrer Interessen in Krisenlagen stärker ins Zentrum der Aufarbeitung zu rücken.

Im Rahmen ihrer heutigen Mitgliederversammlung fand ein sehr konstruktiver Austausch zwischen Ates Gürpinar, MdB und Mitglied der Enquete Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ und den Familienorganisationen statt. Aus Sicht der Familienorganisationen hat die Pandemie zu erheblichen Belastungen für Familien geführt, die bis heute nachwirken. Viele Kinder und Jugendliche haben durch die Pandemie wichtige Chancen für Lernen, Entwicklung und Teilhabe verloren, deren Folgen bis heute u.a. in erhöhten psychischen Erkrankungsraten sichtbar sind. Gleichzeitig habe sich bei ihnen und ihren Familien die Erfahrung verfestigt, dass ihre Interessen in politischen Abwägungsprozessen häufig weniger Gewicht hatten als andere – insbesondere wirtschaftliche – Interessen.

Familien seien in der Pandemie in besonderem Maße belastet gewesen. Sie hätten aber auch zentrale Aufgaben der Krisenbewältigung übernommen – von der Organisation von Betreuung und Bildung bis zur Stabilisierung des Alltags unter schwierigen Bedingungen. Diese Rolle als Krisenmanager und gesellschaftlicher Stabilitätsanker sei jedoch weder ausreichend anerkannt noch systematisch unterstützt worden.

Zugleich kritisierten die Verbände, dass es während der Pandemie an einer institutionellen Verankerung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisenstäben und zentralen Entscheidungsgremien gefehlt habe. Auch in Politik und Medien habe es nur wenige Stimmen gegeben, die damals diese Perspektiven mit Nachdruck vertreten hätten. Die Familienorganisationen sehen eine umfassende und systematische Aufarbeitung der Belastungen sowie der unzureichenden Berücksichtigung von Familieninteressen als notwendig an. „Wenn aus der Pandemie ernsthafte Lehren gezogen werden sollen, müssen die Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und Familien systematisch aufgearbeitet und politisch ernst genommen werden“, so die Verbände. „Eine zukunftsfähige Krisenpolitik braucht die Perspektive von Familien – nicht am Rand, sondern im Zentrum.“

Ziel müsse es sein, gemeinsam mit Familien-, Senioren-, Kinder- und Jugendorganisationen konkrete Empfehlungen zu entwickeln, die eine verbindliche und systematische Beteiligung dieser Gruppen in zukünftigen Krisen sicherstellen. Dazu gehöre insbesondere, Kinderrechte sowie Beteiligungsrechte von Familien stärker in krisenrelevanten gesetzlichen Regelungen zu verankern – etwa im Infektionsschutzgesetz und angrenzenden Rechtsbereichen.

Pressemitteilung: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.04.2026

                                                          

SCHWERPUNKT I: Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat sich auf Entlastungen bei den hohen Sprit- und Energiepreisen geeinigt. Zu den geplanten Maßnahmen eine Einschätzung von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):

„Die bislang angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bei den Energiepreisen greifen zu kurz und sind in Teilen sogar kontraproduktiv. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel birgt die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Entlastung nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne landet. Gleichzeitig setzt sie falsche Anreize, da sie den notwendigen Rückgang des Energieverbrauchs im Straßenverkehr nicht unterstützt und damit den Preisdruck an anderer Stelle eher verstärken kann.

Auch die steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro durch Arbeitgeber ist kein zielgenaues Instrument. Sie kommt vor allem Beschäftigten in größeren und finanzstarken Unternehmen zugute, während viele andere Gruppen leer ausgehen – etwa Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Beschäftigte in kleinen Betrieben. Die Maßnahme ist damit sozial unausgewogen und erreicht gerade die besonders belasteten Haushalte nur unzureichend.

Insgesamt weist das Maßnahmenpaket eine deutliche soziale Schieflage auf. Dies droht die gesellschaftliche Akzeptanz für die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu untergraben. Entscheidend wäre eine stärker zielgerichtete Entlastung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen in den Blick nimmt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.03.2026

Zu den heute Vormittag durch die Bundesregierung vorgestellten Ergebnissen des Koalitionsausschusses erklärt AWO-Präsident Michael Groß:
“Wir begrüßen, dass die Koalition in der Energiepreiskrise Handlungsfähigkeit beweist und konkrete Entscheidungen zur Entlastung der Bürger*innen getroffen hat. Die Absenkung der Energiesteuer ist pragmatisch und relativ zielgerichtet. Von ihr profitieren auch soziale Einrichtungen, wie ambulante Pflegedienste. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Preissenkungen an den Zapfsäulen auch in vollem Umfang weitergegeben werden.

Vergessen hat die Koalition zusätzliche Entlastungen für Armutsbetroffene, die auch über die Spritpreise hinaus schon bald unter steigenden Preisen leiden werden. Expert*innen aus der Lebensmittelbranche, auch der Bauernverband, rechnen fest damit, dass infolge der gestiegenen Energiepreise schon bald auch die Lebensmittelpreise deutlich anziehen werden. Trotz steigender Preise gab es in der Grundsicherung zuletzt zwei Nullrunden. Davon betroffen sind auch Millionen von Rentner*innen und Menschen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen. Auch die Kosten der Warmmiete werden massiv steigen – hier braucht es dringend Entlastung.

Wir nehmen die Parteichefs, und ganz besonders Markus Söder, deshalb bezüglich langfristiger Entlastungen beim Wort und werden darauf achten, dass die Reform der Einkommensteuer auch wirklich eine umverteilende Wirkung haben wird. Und zwar von oben nach unten. Ganz konkret schlagen wir als AWO eine radikale Absenkung des Kinderfreibetrags vor, von dem aktuell wohlhabende Familien stark profitieren. Die dadurch eingesparten Milliarden sollten gezielt für armutsbetroffene Familien und die untere Mittelschicht eingesetzt werden. Das heißt: armutsfeste Sozialleistungen, ein höherer Grundfreibetrag und ein schwächerer Anstieg der Steuerbelastung bei kleinen Einkommen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.04.2026

Im Hinblick auf das heutige Treffen des Vizekanzlers mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie auf den Koalitionsausschuss am Sonntag kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen angesichts steigender Sprit- und Energiepreise. Dazu kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen sind sozial ungerecht. Die Erhöhung der Pendlerpauschale unterstützt zwar Personen, die aufs Auto angewiesen sind – aber erst mit der Steuererklärung und nicht jetzt, wo die Spritpreise hoch sind. Außerdem schließt sie diejenigen von der Entlastung aus, die nicht von der Pendlerpauschale Gebrauch machen können, aber besonders stark unter den gestiegenen Preisen leiden. Die Stromsteuersenkung hilft zwar auch Menschen mit kleinen Einkommen bzw. im Grundsicherungsbezug, aber sie ist eine typische Gießkannen-Entlastung, die auch denen zugutekommt, die die Teuerung dank extrem großer Einkommen oder Vermögen leicht abfedern können.

Wir fordern nach wie vor eine unbürokratische, zeitnahe und spürbare Entlastung für Menschen ohne oder mit geringen Einkommen, zum Beispiel durch einen „Butterbonus”, der als Einmalzahlung eine Verschnaufpause ermöglicht. Darüber hinaus braucht es langfristige Entlastungen z.B. durch eine konsequente Inflationsanpassung in den Sozialleistungen und Reformen bei der Einkommenssteuer. Außerdem müssen gemeinnützige soziale Einrichtungen, die unter den gestiegenen Kraftstoffpreisen ebenfalls leiden, wie ambulante Pflegedienste, gezielt unterstützt werden. Was die Diskussion über die Pendlerpauschale auch zeigt, ist, dass wir dringend mehr in bezahlbare, nachhaltige Mobilität investieren müssen – auch und gerade im ländlichen Raum.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.04.2026

Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Montag in Berlin: 

„Es ist gut, dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket für Beschäftigte auf den Weg bringt – angesichts der aktuellen Belastungen ein wichtiges Zeichen.

Die Absenkung der Mineralölsteuer begrüßen wir. Entscheidend wird dabei sein, dass die Entlastungen bei den Verbrauchern ankommen und nicht als weitere Gewinne bei den Konzernen versickern. Krisengewinne müssen endlich konsequent abgeschöpft werden. Die angekündigten kartell- und steuerrechtlichen Maßnahmen folgen unserer Forderung nach einer Übergewinnsteuer. Das ist richtig: Wer von der Krise profitiert, muss zahlen.

Die Entlastungsprämie kann Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird. Zudem wäre eine Verlängerung des Bezugszeitraums sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten Zugang zu ermöglichen.

In Anbetracht der gravierenden geopolitischen Krisen muss die Bundesregierung jedoch weitere Maßnahmen vorbereiten: Die Pendlerpauschale sollte zu einem gerechteren Mobilitätsgeld weiterentwickelt und direkt ausgezahlt werden. Energetische Abhängigkeit muss durch eine klare Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien abgebaut werden.

Die geplante Einkommensteuerreform muss kleine und mittlere Einkommen spürbar entlasten. Diese Entlastung darf aber nicht durch eine höhere Mehrwertsteuer konterkariert werden. Vielmehr muss zum Ausgleich endlich eine gerechte Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer kommen.

Zur GKV-Reform bleiben zentrale Fragen offen. Wer Ausgaben an Einnahmen koppeln will, muss zuerst für gerechte Einnahmen sorgen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Versichertengemeinschaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben ohne Steuerfinanzierung aufgebürdet werden. Hier braucht es ein Umsteuern statt weiterer Belastungen für Beschäftigte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 13.04.2026

  • Staatliche Maßnahmen drohen zu verpuffen, während Unternehmen profitieren
  • VdK fordert zielgenaue Entlastung statt pauschaler Maßnahmen

VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Entlastungspaket:

„Die Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent pro Liter für zwei Monate wird als Entlastung verkauft. In Wirklichkeit ist sie aber keine gezielte Hilfe für Menschen mit geringen Einkommen. Denn ob diese Entlastung überhaupt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, ist völlig offen. Einen wirksamen Mechanismus, der die vollständige Weitergabe garantiert, gibt es nicht. Damit droht sich ein bekanntes Muster zu wiederholen: Staatliche Maßnahmen verpuffen, während Unternehmen profitieren. Gerade Menschen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, gehen dann leer aus.

Hinter der Entscheidung steht einmal mehr die Hoffnung, dass Entlastungen über den Markt bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Doch diese Rechnung geht für viele nicht auf. Wer schon heute kaum über die Runden kommt, kann sich auf solche indirekten Effekte nicht verlassen. Soziale Entlastung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird, und zwar direkt und verlässlich.

Auch die geplante steuerfreie Prämie für Beschäftigte greift zu kurz. Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Familien mit geringen Einkommen profitieren kaum oder überhaupt nicht davon. Gerade diejenigen, die besonders stark unter steigenden Preisen leiden, bleiben also außen vor.

Unterm Strich zeigt sich eine Schieflage: Während wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden, fehlt es an wirksamer Unterstützung für einkommensschwache Haushalte. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine klare Neuausrichtung: weg von pauschalen Maßnahmen, hin zu zielgenauer Entlastung. Denn soziale Gerechtigkeit entsteht nicht durch Hoffnung, sondern durch konkrete Maßnahmen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 13.04.2026

SCHWERPUNKT II: Krankenkassenreform

Zu den Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende: 

Noch nie haben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen so hohen Anteil ihres Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung aufbringen müssen und sehen sich zugleich mit einer zunehmend schlechteren Versorgung konfrontiert. Diese Entwicklung droht zu einem ernsthaften Legitimationsproblem für unseren Sozialstaat zu werden.

Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, die steigenden Beiträge zu stabilisieren und gleichzeitig ein verlässliches Versorgungsniveau sicherzustellen, sind gesellschaftliche Verwerfungen unausweichlich. 

Seit heute liegen nun endlich Vorschläge auf dem Tisch, an denen sich die Bundesregierung messen lassen muss. Klar ist aber auch: Teile dieser Vorschläge bedeuten zusätzliche Belastungen für die rund 75 Mio. gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger. Während die Bundesregierung durch die faktische Rückabwicklung der Krankenhausreform Milliardenkosten verursacht und überfällige Strukturen auf die lange Bank schiebt, setzt sie durch eine einseitige Belastung der Versicherten völlig falsche Prioritäten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren.

Eine Bundesregierung, die nicht bereit ist, die notwendigen Einschnitte und Reformlasten fair auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen, sondern einseitig die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler belastet, während große Krankenhauskonzerne und die Pharmaindustrie weitgehend verschont bleiben, wird keine tragfähigen Reformen auf den Weg bringen.

Dabei liegen seit Monaten wirksame und strukturelle Einsparvorschläge auf dem Tisch, die ohne zusätzliche Belastungen für die Versicherten auskommen könnten: eine echte Reform der Notfallversorgung und Rettungsdienste, die konsequente Scharfschaltung der Krankenhausreform, eine verbindliche Patientensteuerung zur Stärkung der Primärversorgung sowie die Umsetzung der Vorschläge des Sachverständigenrats zur Begrenzung der Arzneimittelpreise.

Die überwiegende Mehrheit der Maßnahmen ist seit Monaten bekannt und liegen in Teilen beschlussfertig im Ministerium vor. Der Bundesgesundheitsministerin fehlt schlicht bislang der notwendige Reformwille und die notwendige Kraft, in die Umsetzung zu kommen. 

Die Zeit der Lippenbekenntnisse und Versprechen muss vorbei sein. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung ins Handeln kommt. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob ihr das tatsächlich gelingt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2026

Anlässlich der heutigen Vorstellung der Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit warnt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) davor, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einseitige Kürzungs- und Effizienzdebatten zu verengen. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: 

„Die aktuell diskutierten Maßnahmen – von möglichen Einschnitten bei Leistungen über Strukturreformen bis hin zu Forderungen nach Ausgabenmoratorien – sind zu sehr verengt darauf, durch die Einschränkung von Leistungen zu sparen. Dabei kann eine gerechtere Beteiligung großer Einkommen an den Kosten und ein stärkerer Fokus auf Prävention die Finanzierung der GKV langfristig auf viel solidere Füße stellen. Wenn zentrale Leistungen oder solidarische Prinzipien wie die Mitversicherung infrage gestellt werden, geraten besonders Menschen mit niedrigen Einkommen unter Druck. Das verschärft gesundheitliche Ungleichheiten – und treibt langfristig sogar die Kosten.“

Die AWO begrüßt, dass Prävention in der politischen Debatte zunehmend genannt wird – etwa durch Vorschläge wie eine stärkere Gesundheitsförderung. Doch im Verhältnis zu den Einspar- und Strukturvorschlägen bleibt sie weiterhin randständig. Die AWO fordert deshalb einen klaren Perspektivwechsel: Gesundheitliche Chancengleichheit gehört ins Zentrum der Reformen. Gesundheitsförderung und Prävention müssen in allen Reformpaketen langfristig verankert werden – zum Beispiel auch durch den Aufbau gesundheitsfördernder Verhältnisse im Alltag der Menschen und niedrigschwelliger Angebote in den Quartieren.

„Die Debatte um Milliarden-Einsparungen greift zu kurz, wenn nicht gleichzeitig darüber gesprochen wird, wie diese Kosten überhaupt entstehen“, betont Sonnenholzner. „Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV gelingt nur, wenn weniger Menschen krank werden – nicht allein durch Einsparungen im System.“

Mit Blick auf die kommenden politischen Entscheidungen appelliert die AWO an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die Reform nicht auf kurzfristige Entlastungen zu reduzieren: „Jetzt ist der Moment, Prävention endlich ins Zentrum der Gesundheitspolitik zu rücken. Andernfalls droht eine Reform, die Kosten verschiebt, aber keine Probleme löst“ so Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.03.2026

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zu den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit:

„Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen vorgelegt – jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Jede Maßnahme, die die Reparaturarbeiten am System auf dem Rücken der Beschäftigten ablädt, lehnt der DGB ab. Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, wie und ob sie den Empfehlungen folgt und mit Mut endlich die richtigen Reformen anpackt. Was der Maßstab sein muss: Erstens – Kosten senken ohne Leistung zu kürzen. Zweitens – schnelle, sinnvolle Strukturreformen. Drittens – die Einnahmenseite gerecht stärken.

Jede Kürzung der Lohnfortzahlung oder Absenkung des Krankengeldes gefährden die Gesundheit der Beschäftigten, wenn sie aus Angst vor Lohnausfällen krank zur Arbeit gehen. Wer krank ist, muss sich auskurieren können – alles andere wird teurer. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen träfe Millionen Familien – vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben. Wer diese solidarische Leistung streicht, bestraft Care-Arbeit.

Dabei geht es auch anders. Der DGB hat Kostensenkungs-Potenziale von über 100 Milliarden Euro ausgemacht, die funktionieren, ohne dass eine einzige Leistung gekürzt werden muss. Wie das geht: Leistungen wie Impfkampagnen, Investitionsförderung für Krankenhäuser oder Prävention sind keine Aufgabe der Beitragszahlenden. Dafür muss der Bund in die Finanzierung einsteigen und darf sich nicht länger mit rund 34 Milliarden Euro pro Jahr bei den Versicherten bedienen. So könnten 10 bis 43 Milliarden Euro jährlich eingespart werden.

Weil Gesundheit zum Geschäftsmodell geworden ist, kaufen Private-Equity-Firmen und Investoren Arztpraxen, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren auf. Dort werden die Leistungen dann mit 10 Prozent pro Patient mehr abgerechnet – nicht weil die Patient*innen kränker sind, sondern weil mehr Umsatz mehr Gewinn bedeutet. Die Bundesregierung muss das Non-Profit-Prinzip umsetzen: Gesundheit darf kein Geschäft sein. Gemeinwohlorientierte müssen gefördert und Rendite-Abflüsse gestoppt werden.

Mit der Digitalisierung sind ebenfalls Kosten zu reduzieren: Elektronische Patientenakte, automatisierte Prozesse, weniger Doppeluntersuchungen sparen 8 bis 13 Milliarden Euro jährlich ein und die Versicherten haben kürzere Wege und weniger Doppeluntersuchungen. Dafür braucht es kluge Investitionen, mehr regionale Gesundheitszentren, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und ein Ende der Doppelstrukturen. Wenn Hausärzte, Fachärzte, Pflege und Therapeut*innen unter einem Dach zusammenarbeiten, bedeutet das kürzere Wege, weniger Wartezeiten, bessere Behandlung und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Das reduziert die Kosten um bis zu 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich und reduziert auch den Stress von Patient*innen.

Die Bundesregierung muss auch ran an die Einnahmeseite. Wir brauchen endlich eine Bürgerversicherung für alle: Selbstständige und Gutverdiener zahlen ein, Kapitaleinkünfte werden einbezogen. Einnahmepotenzial: mindestens 20 Milliarden Euro jährlich. Und wir brauchen eine Stärkung der Tarifbindung: Tarifflucht kostet die GKV 14 bis 16 Milliarden Euro jährlich, unbezahlte Überstunden weitere 4 bis 5 Milliarden Euro. Mehr Tarifbindung und bezahlte Überstunden stabilisieren die Einnahmeseite des Gesundheitssystems.

Die Bundesregierung muss sich jetzt entscheiden: das System verbessern geht ohne die Versicherten zu belasten. Wir haben die Lösungen vorgelegt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.03.2026

Heute hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Sparvorschläge der „Finanzkommission Gesundheit“ vorgestellt. Sie sollen die steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Die Diakonie Deutschland unterstützt dieses Ziel ausdrücklich, warnt aber vor Mehrbelastungen für einkommensschwache Versicherte.

Der evangelische Wohlfahrtsverband begrüßt Vorschläge zur Streichung von Zuschlägen für die Terminvermittlung in der ambulanten Versorgung: Sie wurden seinerzeit eingeführt, um Wartezeiten zu verkürzen, haben diesbezüglich aber keine Verbesserungen erzielt. „Statt zusätzlicher finanzieller Anreize für Ärztinnen und Ärzte brauchen wir grundlegende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Um auch krankmachende soziale Probleme wie Einsamkeit oder familiäre Belastungen zu adressieren, brauche es den Ausbau niedrigschwelliger Primärversorgungszentren, in denen multiprofessionelle Teams gemeinsam eine umfassende gesundheitliche Versorgung anbieten. 

Scharfe Kritik übt die Diakonie an Plänen für höhere Zuzahlungen bei Medikamenten. Diese erschweren insbesondere Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Versorgung. Auch die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern lehnt der Verband ab. Dies könne dazu führen, dass viele Menschen ihren Krankenversicherungsschutz komplett verlieren. Bundesvorständin Ronneberger sagt: „Höhere Zuzahlungen errichten neue Barrieren. Langfristig müssen wir ein einheitliches, solidarisch finanziertes Versicherungssystem aufbauen, das allen Menschen in Deutschland eine sichere gesundheitliche Versorgung garantiert“, betont Ronneberger. 

Es wird zudem die Erhöhung der Steuern auf Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Zuckersteuer vorgeschlagen. Die Diakonie wertet dies als wirksames Instrument zur Senkung des Konsums und zur Vermeidung chronischer Erkrankungen und vorzeitiger Todesfälle. „Die Mehreinnahmen aus den Steuern sollten zweckgebunden direkt in das Gesundheitswesen fließen, um die gesetzliche Krankenversicherung spürbar zu entlasten“, so Ronneberger weiter. 

Hintergrund:  
Die GKV steht aufgrund massiver Ausgabenzuwächse unter finanziellem Druck. Die von Ministerin Nina Warken im September 2025 einberufene „Finanzkommission Gesundheit“ soll Vorschläge machen, wie die Beitragssätze stabilisiert werden können. Der heute vorgestellte erste Bericht umfasst kurzfristige Maßnahmen; ein zweiter Bericht mit langfristigen Reformansätzen wird für Dezember 2026 erwartet.

Weitere Informationen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/finanzkommission-gesundheit-pm-12-09-2025

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 30.03.2026

  • VdK: Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit gehen teilweise zulasten der Patienten
  • Große Einsparungen in anderen Sektoren sachgerecht

Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen für Reformen im Gesundheitswesen vorgestellt. Das Gremium empfiehlt insgesamt 66 Maßnahmen, um die Milliardenlöcher bei den Krankenkassen zu schließen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Vorschlägen:

„Aus Sicht des VdK sind die vorgelegten Reformvorschläge differenziert zu betrachten. Der Sozialverband VdK begrüßt, dass erhebliches Einsparungspotenzial bei den Leistungserbringern identifiziert wurde. Vorgeschlagene Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten sieht der VdK aber kritisch. Zentrale Elemente der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht aus kurzfristigen Sparzwängen heraus geschwächt werden.

Die diskutierte Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten weist der VdK zurück. Dabei handelt es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.

Ebenso kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschnitte beim Krankengeld. Eine Absenkung von derzeit 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent sowie von maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf 85 Prozent würde insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen. Statt pauschaler Kürzungen braucht es differenzierte und sozial ausgewogene Lösungen, wie sie in anderen Maßnahmenvorschlägen begrüßenswerter Weise vorkommen: Die Kommission kann soziale Staffelung, muss es aber an jeder Stelle zeigen. Denkbar ist für den VdK eine Staffelung, die sich am vorherigen Einkommen orientiert und sicherstellt, dass Betroffene nicht verstärkt in die Grundsicherung gedrängt werden.

Gezeigt hat sie dies bei der Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen um 50 Prozent. Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Behandlungen können drastische Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, die sich diese nicht leisten können. Dass hier eine soziale Staffelung angedacht ist, begrüßt der VdK. Wir fordern, dass diese antragslos gewährt werden müssen, sonst verfehlen sie ihre Wirkung.

Die Einführung eines Teilkrankengeldes auf Basis abgestufter Arbeitsunfähigkeit lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt. Zudem ist die praktische Umsetzung in vielen Berufen schlicht nicht realisierbar.

Positiv hebt der VdK hervor, dass die Wiedereinführung einer Praxisgebühr offenbar nicht weiterverfolgt wird. Ebenso ist es ein richtiger Schritt, versicherungsfremde Leistungen wie beispielsweise das Bürgergeld künftig stärker aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Dies hatte der VdK schon lange gefordert, denn auch der Bund muss seinen Anteil an der Konsolidierung des Gesundheitssystems leisten. 

Der VdK fordert insgesamt: Reformen im Gesundheitswesen müssen sich an sozialer Gerechtigkeit und Solidarität orientieren – nicht an kurzfristigen Einsparzielen. Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht die Leidtragenden sein.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 30.03.2026

SCHWERPUNKT III: Umbau "Demokratie leben!"

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (21/4932) zum Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, welchen Zeitplan sie für die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie hat und ob an dem Prozess auch Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratien und weitere Organisationen oder weitere Akteure im Bundesprogramm beteiligt oder im Vorfeld konsultiert werden. Außerdem möchten die Grünen wissen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass das Förderziel „Vielfalt gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 30.03.2026

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat bekannt gegeben, dass die Förderung für 200 Projekte im Programm DemokratieLeben überraschend zum Jahresende ausläuft. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den vorzeitigen Förderstopp scharf. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:  

„Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite der vom geplanten Förderstopp betroffenen Projekte. Wer der demokratischen Zivilgesellschaft systematisch die Mittel entzieht, höhlt die Demokratie aus. Dass ausgerechnet eine Bildungsministerin diesen Kurs einschlägt, ist ein erschütterndes Signal. Die betroffenen Projekte im Bereich Innovationen und bundeszentrale Strukturen sind Anker für viele weitere lokale Initiativen; der Dominoeffekt wird nicht lange auf sich warten lassen. Bewährte und geprüfte Projekte der Demokratieförderung als „linksextrem“ zu diffamieren, ist schlicht ideologiegetriebener Kulturkampf. Vielfalt sei nicht staatliches Förderziel, lässt Frau Prien sich zitieren. Wie genau soll denn eine funktionierende Demokratie ohne Vielfalt aussehen? Die gezielte Delegitimierung von demokratischem Engagement untergräbt Vertrauen und liefert Vorwände für den Abbau zivilgesellschaftlicher Strukturen, die ein unverzichtbares Bollwerk gegen rechte Agitation sind. Mir ist vollkommen schleierhaft, was damit guten Gewissens erreicht werden soll. Einsparungen können jedenfalls nicht das Ziel sein: Der Bund fördert die Zivilgesellschaft sowieso schon mit nur 0,11% des Bundeshaushaltes. Was wir brauchen, ist ein Demokratiefördergesetz und nicht die Axt am Fundament unseres demokratischen Miteinanders.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2026

Mit Blick auf die Aktuelle Stunde im Bundestag zu Änderungen im Programm „Demokratie leben!“ sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die von Familienministerin Prien geplanten Änderungen beim Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ sind ein harter Schlag für die Demokratiearbeit in diesem Land. 

Ausgerechnet in einer Zeit, in der demokratische Strukturen weltweit und auch bei uns unter Druck stehen wie noch nie, will die Ministerin 200 Projekten die Mittel streichen und droht einer kritischen Zivilgesellschaft mit dem Ende der Unterstützung.

Als DGB stehen wir an der Seite der bedrohten Demokratieprojekte. Sie sind unsere verlässlichen  Partner*innen beim Einsatz für Demokratie und im Kampf gegen die extreme Rechte.

Von der zuständigen Ministerin erwarten wir dringend eine Weiterentwicklung von ‚Demokratie leben!‘ auf Basis von überprüfbaren Erkenntnissen  und wissenschaftlicher Evaluation. Auch wenn eine kritische Zivilgesellschaft manchmal unbequem ist, kann und darf man ihre Initiativen nicht kaputt sparen. Wohin ein solcher Umgang mit bürgerlichem Engagement am Ende führt, sehen wir aktuell in vielen Ländern, die ohne diese demokratischen Strukturen aus dem Ruder laufen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.03.2026

Anlässlich der Bundestagsdebatte zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fordert der Paritätische Gesamtverband, die bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Vereine und Initiativen vor Ort sind unerlässlich, um die Demokratie zu stärken und menschenverachtenden Tendenzen entgegenzutreten. Demokratie lebt von Engagement und Vielfalt.

Dass sich die Bundesfamilienministerin zur Weiterführung des Programms bekannt hat, ist gut. Den digitalen Raum stärker in den Blick zu nehmen und auch hier mehr Menschen zu erreichen, ist wichtig. Aber das gelingt am besten, wenn man an die erfolgreiche Arbeit der Organisationen anknüpft. 

 „Auf die über Jahre aufgebauten vielfältigen Ansätze und Erfahrungen aus der Zivilgesellschaft können wir nicht verzichten“, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.  „Das Programm braucht keinen Neustart. Das bestehende Engagement für Vielfalt und Demokratie muss ermutigt, gestärkt und dauerhaft stabil gefördert werden.

Besonders schutzbedürftig sind Initiativen, die aktiv gegen Rechtsextremismus eintreten, sowie Gruppen von Menschen mit Migrationsgeschichte, queere Gruppen und Menschen mit alternativen Lebensentwürfen. Sie stehen unter zunehmendem Druck, werden eingeschüchtert und bedroht. Sie verdienen besondere Wertschätzung und staatliche Förderung für ihr wertvolles und wirksames Engagement. 

„Einmal verlorenes Engagement lässt sich nicht einfach wiederbeleben. Das dauert Jahre. Sind Initiativen einmal verloren, lassen sie sich nicht einfach wiederherstellen. Die beteiligten Organisationen brauchen schnell Planungssicherheit“, fordert Rock.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Konkret sieht der gemeinsame Gesetzentwurf von BMJV und BMBFSFJ folgende Neuerungen vor:

  1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.

  1. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote

Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.

Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll im Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.

Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.

  1. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll sie künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu dem jeder Zugang hat, der der Ansicht ist, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Die ADS soll auf diese Weise eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördern. Zudem soll sie das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.

  1. Anpassung der „Kirchenklausel“

Die sogenannte „Kirchenklausel“ im AGG (§ 9 AGG) soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.

  1. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 17. April 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf und ein begleitendes Informationspapier finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.04.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Seit 1967 wird der Internationale Kinderbuchtag am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.

In diesem Jahr steht der Kinderbuchtag unter dem Motto „Sät Geschichten und die Welt blüht auf!“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt:

„Geschichten, ob auf Papier oder digital, sind Samen, die Neugier, Empathie und Fantasie in jungen Herzen keimen lassen. Es liegt uns besonders am Herzen, dass jedes Kind Zugang zu Büchern hat, die es inspirieren: ob im Klassenzimmer, in der Familie, in der Bibliothek oder auf dem Tablet. Geschichten öffnen nicht nur Türen zu neuen Welten, sondern verbinden uns auch über Grenzen hinweg. Lasst uns gemeinsam die Freude am Lesen fördern und so die Grundlage für eine lebenslange Liebe zu Geschichten legen.“

Leider bekommen nicht alle Kinder die Chance, das Abenteuer Lesen für sich zu entdecken. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Lese- und Bücherräume für Kinder vor Ort sind dazu wirksame Mittel. Lesen und Vorlesen sollte für alle Kinder zum Alltag gehören – wünscht sich die Kinderkommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.03.2026

Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag der Grünen-Fraktion (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gynäkologe Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete.

Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends.

Die Gynäkologin Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden.

Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch.

Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde, Stephanie Wallwiener, von der Uniklinik Halle. Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden.

Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit der Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten.

Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche.

Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) erklärte, eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 305 vom 15.04.2026

Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten seien sich jedoch einig, dass es den gesetzlichen Regelungen bislang an Klarheit fehlt und genauere Regelungen zu einer weiteren Sensibilisierung von allen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufen führen sollten.

Vor diesem Hintergrund sehe sie im Kontext des Sorge- und Umgangsrechts sowie des familiengerichtlichen Verfahrens insoweit Reformbedarf, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 enthalte den Auftrag, sich bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen und häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren maßgeblich zu Lasten der gewalttätigen Person zu berücksichtigen.

Entsprechende Referentenentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts sowie zur Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen bald vorgelegt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Überdies habe sie am 19. November 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verabschiedet, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde ( 21/4082).

Darin wird laut Vorlage unter anderem die Möglichkeit eröffnet, „auch in einem Umgangsverfahren dem Gewaltschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen gegen einen Elternteil anzuordnen, von dem eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht“. Das beinhalte die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, wenn diese unerlässlich für den Schutz des Kindes ist.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, zudem am 25. März 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen zu haben, mit dem Opfer von schweren Straftaten im Strafprozess besser unterstützt werden sollen. Dazu solle die psychosoziale Prozessbegleitung gestärkt werden. Insbesondere sollten Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollten sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen solle der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.

Auch erarbeite das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Angaben zufolge derzeit einen Regelungsvorschlag, der es Betroffenen von häuslicher Gewalt erleichtern soll, ihren Anspruch auf Zustimmung des Täters zur Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags durchzusetzen. „Denn die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt ist in der Praxis oft mit hohen Hürden verbunden“, heißt es dazu in der Antwort des Weiteren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 285 vom 13.04.2026

Nach der Entwicklung beim Elterngeld und dem ElterngeldPlus erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5072). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, wie viele Personen das Elterngeld seit 2021 in Anspruch genommen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 281 vom 09.04.2026

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach bisheriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin mit höherrangigem Recht vereinbar. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (21/4915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4189).

Die Bundesregierung beachte bei der Rechtsauslegung und -anwendung die einschlägige Rechtsprechung, so auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung widerspricht zudem Vorwurf der Fragesteller, dass sie bei der Beantwortung wesentliche Informationen vorenthalten habe und verweist auf eine frühere Antwort auf Drucksache 21/1732.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/4925) auf eine Kleine Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit. Mit dieser soll die derzeitige Regelung einer täglichen Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden abgelöst werden. Dazu schreibt die Regierung, es gehe bei der Wochenarbeitszeit nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Gestaltungsspielraum für Sozialpartner und Arbeitsvertragsparteien. „Dabei ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können.“

Das Arbeitszeitgesetz gebe dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Darüber hinaus würden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente. Zur genauen Ausgestaltung des Vorhabens könne die Regierung derzeit noch keine Angaben machen, da es sich noch im Beratungsprozess befinde, heißt es weiter in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um die am 1. Januar 2025 in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommene Förderung wohngemeinnütziger Zwecke (Neue Wohngemeinnützigkeit – NWG) zu befördern. Wie es in der Antwort der Regierung (21/4908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (21/4553) heißt, wird auch geprüft, wie der in der NWG geforderte Abstand zur marktüblichen Miete (in der Regel bestimmt durch die ortsübliche Vergleichsmiete) im Einzelnen konkret und rechtssicher festgelegt werden könne. Eine bundesweite Differenz zu den Mieten der als gemeinnützig bezeichneten Wohnungsunternehmen lasse sich nicht ermitteln, da diese immer im Einzelfall zu bestimmen wären.

Die Bundesregierung plant nicht, Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Umsatzsteuer zu begünstigen. Der Koalitionsvertrag enthalte keine Festlegungen dahingehend, eine Umsatzsteuerbefreiung oder eine ermäßigte Besteuerung von Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen einzuführen, heißt es in der Antwort.

In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass es in Deutschland nur noch eine Million soziale oder gemeinnützige Wohnungen gebe. Zugleich hätten aktuell etwa elf Millionen Haushalte einen Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung. Das sei einer der Gründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Steuerpflichtige mit Kindern sind wegen ihrer Betreuungspflichten, die ihre Arbeitskraft oder ihre Zahlungsfähigkeit beanspruchen, im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder steuerlich weniger leistungsfähig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4483) hin und bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Würde der auf der elterlichen Pflicht zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beruhende Bedarf bei der Bemessung der Einkommensteuer außer Betracht gelassen, wären die Eltern gegenüber kinderlosen Steuerpflichtigen benachteiligt, da deren Leistungsfähigkeit nicht durch die Erfüllung elterlicher Pflichten gemindert werde. Das Gebot der horizontalen Gleichheit wäre verletzt, schreibt die Regierung.

Der Betreuungsbedarf muss nach Angaben der Regierung als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt werde. Auf die Frage, warum Steuerpflichtige mit höherem Einkommen stärker entlastet würden, antwortet die Regierung: „Dass sich die Freibeträge für Kinder (ebenso wie andere steuerliche Freibeträge) mit steigendem Steuersatz stärker finanziell auswirken, ist die notwendige Folge eines progressiven Einkommensteuertarifs. Jeder Abzugstatbestand oder Steuerfreibetrag führt in einem progressiven Einkommensteuertarif zu einer nominal höheren Entlastung einkommensstarker Steuerpflichtiger.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 253 vom 27.03.2026

Neue SOEP-Auswertung zur Altersvorsorge: Private Vorsorge wenig verbreitet und ungleich verteilt – Neues Altersvorsorgedepot soll Riester-Rente ablösen, zentrale Probleme bleiben aber bestehen – Auch bei betrieblicher Vorsorge deutliche Unterschiede – Mehrheit der Bevölkerung sieht Staat in der Verantwortung, Lebensstandard im Alter zu sichern

Der Bundestag hat vor wenigen Wochen ein neues Altersvorsorgedepot beschlossen, das die Riester-Rente ersetzen soll. Ziel ist es, die private Altersvorsorge zu stärken und breiter in der Bevölkerung zu verankern. Neue Auswertungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstreichen, dass der Bedarf dafür tatsächlich groß ist: Altersvorsorge über die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung hinaus ist in Deutschland bislang wenig verbreitet und unterscheidet sich stark zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Besonders selten sorgen Geringverdienende sowie Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien zusätzlich vor. „Ergänzende private Altersvorsorge erreicht bislang längst nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen und verstärkt bestehende Ungleichheiten im Alter eher, als dass sie diese ausgleicht“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. Er hat die Studie gemeinsam mit Johannes Geyer und Marcus Borlinghaus erstellt.

Unter den heutigen Rentner*innen spielt die private Altersvorsorge bislang nur eine geringe Rolle. Weniger als zehn Prozent beziehen eine private Zusatzrente, bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es etwa ein Drittel. In der Erwerbsbevölkerung ist die Verbreitung von privat abgeschlossenen Riester-Verträgen deutlich höher, hat sich seit Mitte der 2010er Jahre aber nicht mehr erhöht und ist zuletzt sogar gesunken. Gleichzeitig bestehen deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen: Personen mit höherem Einkommen, höherer Bildung und ohne Migrationshintergrund verfügen deutlich häufiger über eine zusätzliche Altersvorsorge. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede – Frauen sorgen eher zusätzlich für das Alter vor als Männer.

Reform greift zentrale strukturelle Probleme nur teilweise auf

Die betriebliche Altersvorsorge ist insgesamt zwar weiter verbreitet als die private. Allerdings zeigen bestehende Studien und die verfügbaren Daten auch hier deutliche Unterschiede: Beschäftigte in größeren Unternehmen sowie in bestimmten Branchen nutzen entsprechende Angebote deutlich häufiger als Beschäftigte in kleinen Betrieben. Zudem bestehen Unterschiede nach Geschlecht und Region.

„Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen“ Johannes Geyer

Mit dem neu beschlossenen Altersvorsorgedepot sollen die Anreize für private Vorsorge verbessert werden. Einzelne Elemente, etwa renditestärkere Anlagestrategien oder ein staatliches Standardprodukt, könnten die Attraktivität zwar tatsächlich erhöhen. Gleichzeitig bleiben den Studienautoren zufolge aber zentrale strukturelle Probleme bestehen. „Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen, weil vor allem diejenigen vorsorgen, die ohnehin über ausreichende Ressourcen verfügen“, sagt DIW-Rentenexperte Johannes Geyer. Auch die neue Ausgestaltung der Förderung sei kritisch zu sehen, da sie tendenziell Haushalte mit höheren Einkommen begünstige. „Die Förderung hängt stark davon ab, wie viel eingezahlt wird – dadurch profitieren Menschen mit höherem Einkommen überproportional“, so Geyer.

Strukturelle Reformen erforderlich 

Aus Sicht der Studienautor*innen wäre eine stärkere strukturelle Verankerung der ergänzenden Altersvorsorge erforderlich, um alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Sinnvoll sei etwa ein verpflichtendes kapitalgedecktes System, das stärker an bestehenden Modellen der betrieblichen Altersvorsorge ansetzt und kollektive Elemente enthält, bei denen Risiken nicht allein individuell getragen werden, sondern innerhalb eines Jahrgangs teilweise ausgeglichen werden können. Dadurch lassen sich Renditeschwankungen und unterschiedliche Erwerbsbiografien besser abfedern als in Systemen mit strikt individuellen Vorsorgekonten.

Gleichzeitig gibt es offenbar eine breite gesellschaftliche Unterstützung für eine zentrale Rolle des Staates bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter. Rund 60 Prozent der im SOEP Befragten befürworten eine überwiegend staatliche Verantwortung, während nur eine kleine Minderheit eher jede*n Einzelne*n in der Verantwortung sieht.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)  vom 15.04.2026

Die Mehrwertsteuer erhöhen, um Löcher im Bundeshaushalt zu schließen und möglicherweise noch Senkungen bei Einkommensteuer oder einzelnen Sozialbeiträgen zu finanzieren? Die Idee wird nach Medienberichten in der Bundesregierung geprüft. Doch was sich nach einer einfachen Lösung anhört, belastet in Wahrheit Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien überproportional stark. Die Unwucht verschwindet nicht, wenn im Gegenzug der ermäßigte Mehrwertsteuersatz etwa auf Grundnahrungsmittel gesenkt wird, es sei denn die möglichen Mehreinnahmen des Staates schrumpfen stark zusammen. Hinzu kommt: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation weiter an und bremst Konsumlaune und Bautätigkeit, ergibt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Ausgerechnet in der aktuellen Situation „dem Energiepreisschock noch einen Mehrwertsteuerschock hinzuzufügen“ gefährde den Aufschwung und könnte die Europäische Notenbank zu schädlichen Zinserhöhungen bewegen, warnen Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober, die Autor*innen der Kurzstudie.

Die Mehrwertsteuer belastet ärmere Haushalte stärker als solche mit hohen Einkommen, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens ausgeben. Familien sind stärker belastet als Paare ohne Kinder oder Alleinstehende, weil sie bei gleichem Einkommen ebenfalls mehr für ihren Konsum ausgeben. Beispielsweise würde die Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer von 19 Prozent um einen Prozentpunkt eine Familie mit zwei Kindern und einem niedrigen Bruttoeinkommen von etwa 3.800 Euro im Monat um knapp 11 Euro zusätzlich belasten. Das entspräche etwa 0,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für Alleinlebende mit ähnlichen Einkommen betrüge die Belastung gut 0,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen von mehr als 13.000 Euro brutto monatlich wären es lediglich gut 0,1 Prozent.

Um dieses Problem abzumildern, wurde wiederholt vorgeschlagen, im Gegenzug den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer zu senken. Damit würden etwa Grundnahrungsmittel oder Tickets im Personenverkehr günstiger, Gütergruppen, für die Familien und ärmere Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens ausgeben als Besserverdienende. Eine Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt bei gleichzeitiger Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um zwei Prozentpunkte führt auch tatsächlich dazu, dass die meisten Haushaltstypen am Ende per Saldo nicht oder nur in sehr geringem Maß belastet würden. Allerdings fällt bei einer solchen Kombination auch der fiskalische Nutzen relativ gering aus: Während eine isolierte Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt allein dem Bund über 8 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen bringen würde, sind es bei gleichzeitig zwei Punkten niedrigerem ermäßigten Satz nur 4,6 Milliarden. 

Sollen die Mehreinnahmen nennenswert sein, müsste also stärker erhöht werden. Eine von Ökonomen vorgeschlagene Anhebung des Regelsatzes um drei Prozentpunkte bei gleichzeitiger Absenkung des ermäßigten Satzes um zwei Prozentpunkte, die dem Bund 21 Milliarden Euro einbringen würde, belastet aber wiederum alle Haushalte spürbar, und zwar erneut ärmere Haushalte stärker als Besserverdienende und Familien stärker als Alleinstehende (Tabelle 1 und Tabelle 2 in der Kurzstudie; Link unten). 

Zweites Problem neben der sozialen Schieflage: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation an: Rein rechnerisch würde eine Kombination aus drei Prozentpunkten höherem Regelsatz und zwei Prozentpunkten niedrigerem ermäßigten Satz die Inflationsrate um fast einen Prozentpunkt erhöhen, zeigen die Berechnungen des IMK. Dabei könnte der Effekt noch unterschätzt sein, weil nicht sicher ist, dass der Handel die Senkung des reduzierten Satzes vollständig an die Konsument*innen weitergeben würde.

Eine durch eine Mehrwertsteuererhöhung verstärkte Inflation könnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung deutlich schädigen, und zwar gleich auf zwei Wegen. Einmal würden zusätzlich steigende Preise den privaten Konsum und den Wohnungsbau bremsen, und damit zwei wesentliche Faktoren dafür, dass es in diesem und im kommenden Jahr trotz Iran-Kriegs und deutlich gestiegener Energiepreise doch noch zu einer wirtschaftlichen Erholung kommt. Zum Zweiten stiege der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB), die Zinsen zu erhöhen. Zinserhöhungen würden die Investitionstätigkeit dämpfen und dürften auch die ohnehin vom Energiepreisschub hart getroffene Industrie belasten.

Kompensationen durch niedrigere Einkommensteuern oder Sozialabgaben bringen wenig

Von Ideen, die Wirtschaft anzukurbeln, indem Einnahmen aus einer höheren Mehrwertsteuer in eine Senkung von Einkommensteuer oder Sozialabgaben fließen, halten die Forschenden des IMK wenig. Grund: Solche Umschichtungen kommen insbesondere bei ärmeren Haushalten gar nicht an. Viele von ihnen zahlen kaum oder gar keine Einkommensteuer. Und würden beispielsweise die Krankenkassenbeiträge gesenkt und der Fehlbetrag durch Zahlungen des Bundes an die Versicherungen ausgeglichen, käme nur die Hälfte der Entlastung bei den Haushalten an, während die andere Hälfte an die Unternehmen gehen würde. „Auch hier wäre ein vollständiger Ausgleich der Belastungen durch die höhere Mehrwertsteuer unrealistisch“, betonen Dullien und Tober.

Hinzu kommt ein psychologisches Phänomen, das das IMK in den vergangenen Jahren mit Befragungen durchleuchtet hat: Entlastungen bei der Einkommensteuer oder bei Sozialabgaben werden von Steuerzahler*innen und Versicherten oft nicht vollständig wahrgenommen. In Befragungen des IMK während der Covid-Pandemie unterschätzten so die Menschen die Entlastung durch direkte Maßnahmen wie Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer oder Auszahlungen von Einmalzahlungen, während Preisveränderungen sehr stark wahrgenommen wurden. „Überträgt man das auf die aktuelle Situation, so besteht die Gefahr, dass die Entlastungen nicht oder nur unvollständig wahrgenommen werden, während die Preiserhöhungen aus der klar angekündigten Mehrwertsteuererhöhung negativ auf die Konsumstimmung durchschlagen“, warnen die Forschenden.

Mehrwertsteuererhöhung: Schlechte Politik mit riskantem Timing. IMK Kommentar Nr. 19, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.04.2026

Noch deutlich höhere Teilzeitquoten als in Deutschland, Stress, emotionale Erschöpfung durch Arbeitsdruck und Zeitnot mit Milliardenkosten für die Wirtschaft – die langen Arbeitszeiten in der Schweiz haben deutliche Negativ-Effekte und sind in der Eidgenossenschaft keineswegs unumstritten. Das zeigt eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

In vielen Diskussionen über die Erwerbsarbeitszeit in Deutschland wird auf die Schweiz verwiesen. Ein Vergleich zeige, dass es bei der Ausweitung der individuellen Erwerbsarbeitszeiten in Deutschland noch deutliche Spielräume gebe. Beispielsweise durch eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Aufhebung der täglichen Höchstarbeit, wie sie auch der Bundesregierung vorschwebt. Tatsächlich ist die betriebsübliche bzw. vertragliche Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle im Nachbarland mit 41,7 Stunden höher als in Deutschland oder anderen EU-Staaten. Doch der oberflächliche Zahlenvergleich greife zu kurz, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Ein detaillierter Blick auf die Schweiz zeigt, dass der gesellschaftliche Preis für diese hohen Arbeitszeiten sehr hoch ist, denn sie wirken sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus.“

Hoher Vollzeitstandard, gleichzeitig sehr hohe Teilzeitquote

Auffällig ist, dass in der Eidgenossenschaft nicht nur die Stundenzahl bei Vollzeitbeschäftigung hoch ist, sondern auch die Quote der Teilzeitbeschäftigten. 2024 waren 58,4 Prozent der Frauen in der Schweiz in Teilzeit erwerbstätig und 21,1 Prozent der Männer. Damit liegt der Teilzeitanteil von Frauen sogar noch über dem in Deutschland (49 Prozent). Auch Männer (12 Prozent) arbeiten in Deutschland seltener mit reduzierter Stundenzahl.

Das Beispiel der Schweiz zeige: „Eine hohe Vollzeitnorm führt zu einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten“, analysieren Kohlrausch und ihre Ko-Autorin Noémie Zurlinden von der schweizer Gewerkschaft Unia. „Gerade für Frauen ist dies daher kein nachhaltiger Weg zu einer Ausweitung der Erwerbsbeteiligung.“ Hintergrund: Frauen tragen den deutlich größeren Anteil an unbezahlter Care-Arbeit, also etwa Kinderbetreuung, Haushaltsarbeit oder Pflege: Das gilt in der Schweiz wie in Deutschland und vielen anderen Ländern und führt dazu, dass Erwerbsarbeit oft nur in Teilzeit möglich ist. Durch die langen Vollzeit-Arbeitszeiten ist dieser Druck in der Schweiz besonders groß. Auch die Teilzeit ist vergleichsweise lang: Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen in der Schweiz im Mittel rund 31 Wochenstunden im Erwerbsjob, in Deutschland sind es etwa 27 bis 28 Wochenstunden.

Daraus folgt, dass Frauen in der Schweiz, bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammengerechnet, mehr als Männer und auch mehr als Frauen in Deutschland arbeiten. Nach Daten des eidgenössischen Bundesamtes für Statistik sind es bei Frauen in der Schweiz insgesamt durchschnittlich 57,2 Stunden pro Woche, schweizer Männer kommen auf 54,3 Stunden. Die Gesamt-Wochenarbeitszeit in Deutschland beläuft sich bei Frauen auf 54 und bei Männern auf 53 Stunden. Auch wenn die Datengrundlagen – wie bei internationalen Arbeitszeitvergleichen sehr oft – nicht vollständig vergleichbar sind, „so ist dies doch ein deutlicher Hinweis auf die hohen Belastungen, die vor allem für Frauen mit hohen Erwerbsarbeitszeiten einhergehen“, schreiben Kohlrausch und Zurlinden.

Lange und entgrenzte Arbeitszeiten mit Folgen für Gesundheit und Produktivität

Lange Arbeitszeiten gehen zudem oft mit einer Entgrenzung und Fragmentierung von Arbeit einher, die besonders belastend sein kann. So zeigt die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingung (EWCTS 2024), dass entgrenzte Arbeitszeiten und die damit einhergehende Überlagerung von Arbeit und Privatleben sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ein Problem sind – in der Schweiz aber noch deutlich ausgeprägter. Während schon in Deutschland 19 Prozent der Arbeitnehmer*innen mehrere Male pro Monat in der Freizeit arbeiten, um die Arbeitsanforderungen zu erfüllen, sind es in der Schweiz sogar 29 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten, die im letzten Monat mindestens einmal weniger als elf Stunden Ruhezeit zwischen dem Ende eines und dem Beginn des nächsten Arbeitstages hatten, liegt in der Schweiz mit 25 Prozent acht Prozentpunkte über dem Anteil in Deutschland. In der Schweiz arbeiten 15 Prozent 48 oder mehr Stunden pro Woche. Das ist mehr als doppelt so häufig wie in Deutschland, wo bereits sieben Prozent der Befragten angeben, dass ihre Arbeitswochen 48 oder mehr Stunden betragen, obwohl die Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden liegt.

Höchst problematische Werte, warnen Kohlrausch und Zurlinden. Untersuchungen zeigten, dass tägliche Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden und wöchentliche Arbeitszeiten von 48 Stunden und mehr zu gesundheitlichen Beschwerden, Burnout-Symptomen und Stresserleben führten. Zahlreiche Studien belegten darüber hinaus einen deutlichen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und einem erhöhten Unfallrisiko. So steigt etwa das Verletzungsrisiko nach der neunten Arbeitsstunde exponentiell an. Auch „fragmentierte“ Arbeitszeiten, bei denen Arbeitnehmer*innen ihre Erwerbsarbeit unterbrechen und beispielsweise abends wieder aufnehmen, gehen nach Untersuchungen des WSI für Deutschland oft einher mit mehr Zeit- und Leistungsdruck, was die Gesundheit negativ beeinflussen kann.

Die Gesundheitsförderung Schweiz, eine von Kantonen und Versicherern getragene Stiftung führt einen Job-Stress-Index. Danach hat der Anteil von gestressten Erwerbstätigen im letzten Jahrzehnt zugenommen, so die Forscherinnen. Während 2014 noch 24,8 Prozent der Beschäftigten gestresst waren, waren es 2022 bereits 28,2 Prozent. Daten von Gesundheitsförderung Schweiz zeigen auch, dass in diesem Zeitraum der Anteil der Erwerbstätigen, die sich emotional erschöpft fühlten, von 24,0 Prozent auf 30,3 Prozent wuchs. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Fälle von Langzeitarbeitsunfähigkeit unter schweizer Beschäftigten. Die Gesundheits-Stiftung berechnete für 2022, dass arbeitsbezogener Stress die schweizer Wirtschaft unter dem Strich rund 6,5 Milliarden Franken kostete – und das bezogen auf ein Achtel der Erwerbstätigenzahl Deutschlands.

Zudem kommen verschiedene Studien zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsproduktivität bei langen Arbeitszeiten sinkt. Im Laufe langer Arbeitstage werden mehr Fehler gemacht, es braucht mehr Zeit, Tätigkeiten zu erledigen. Das gelte nicht nur bei überwiegend körperlicher Arbeit, sondern „auch für wissensnahe Tätigkeiten und Büroarbeit“, betonen die Expertinnen.

Was wirklich hilft: Vereinbarkeit verbessern, Arbeitsfähigkeit Älterer erhalten

Alles in allem zeige ein vertiefter Blick in die Schweiz, dass der Ansatz, die Arbeitszeiten forciert auszudehnen, in die falsche Richtung gehe, um Erwerbspotenziale, die es in Deutschland durchaus gibt, auszuschöpfen. So sei eine Erhöhung des Erwerbsvolumens von Frauen ein wichtiger Faktor. Das funktioniere allerdings nur mit einer Neuverteilung der Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen, wenn es nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Frauen führen solle, analysieren Kohlrausch und Zurlinden. „Dafür muss es zeitliche Spielräume gerade für Männer geben, einen größeren Anteil der Sorgearbeit zu übernehmen. Eine hohe Vollzeitnorm hätte hier sicherlich eher den gegenteiligen Effekt.“ Ein Ausbau von institutioneller Kinderbetreuung und Pflege sei ebenfalls eine wichtige, wenngleich nicht hinreichende, Voraussetzung für eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen.

Anstatt die Erwerbsarbeitszeiten weiter auszudehnen, sollte der Reduktion von arbeitsverursachtem Stress eine höhere Bedeutung zukommen, so die WSI-Analyse. „Zur Verbesserung von Wohlbefinden und Gesundheit der Arbeitnehmenden, aber auch um die Produktivitätsverluste aufgrund von arbeitsbezogenem Stress und langen Arbeitszeiten zu reduzieren und den Beschäftigten zu ermöglichen, das gesetzlichen Rentenalter zu erreichen.“ Die Realität in Deutschland sieht jedoch häufig anders aus. In der Betriebs- und Personalrätebefragung des WSI gaben mehr als ein Sechstel der befragten Personal- und Betriebsräte an, dass sich der Betrieb beispielsweise „gar nicht“ darum bemühe, die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter ihren Bedürfnissen entsprechend besser zu gestalten.

Arbeitszeitflexibilisierung und lange Erwerbsarbeitszeiten: Warum die Schweiz kein Vorbild ist. WSI Kommentar Nr. 8, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.04.2026

Ausbildungsabbrüche haben im Schnitt erhebliche Einkommensverluste zur Folge. Jugendliche, die ihre Ausbildung aufgrund einer anderen attraktiven Ausbildung oder Beschäftigung abbrechen, erzielen in den zehn Jahren nach Abbruch im Durchschnitt etwa die Hälfte des Einkommens vergleichbarer Absolventinnen und Absolventen. Diese Einkommensverluste sind sozial stark ungleich verteilt. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung von Forschenden des Instituts für Arbeitsmarkt – und Berufsforschung (IAB), der Universitäten Bamberg und Bielefeld und des Schwedischen Instituts für Sozialforschung.

Der negative Effekt eines Ausbildungsabbruchs konzentriert sich stark auf Jugendliche aus eher benachteiligten Familien. Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, konnten im zehnjährigen Untersuchungszeitraum im Schnitt ein Einkommen von 153.000 Euro erzielen. Bei denjenigen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, beläuft sich dieses auf lediglich 82.000 Euro. Für Jugendliche aus sozial besser gestellten Familien zeigen sich hingegen keine Einkommensnachteile. Trotz des Abbruchs erreichen sie langfristig im Durchschnitt vergleichbare Einkommensniveaus wie Absolvent*innen aus derselben Herkunftsgruppe.

„Die Folgen eines Ausbildungsabbruchs hängen auch mit den verfügbaren sozialen Ressourcen zusammen“, so IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Jugendliche aus nicht benachteiligten Haushalten nehmen nach einem Abbruch häufiger erneut eine Ausbildung auf, sogenannte Zweite-Chance-Wege. Außerdem unterscheiden sich die Arbeitsmarktzugänge derjenigen, die keinen weiteren Abschluss erwerben. Abbrecher*innen aus nicht benachteiligten Familien arbeiten deutlich häufiger in Tätigkeiten, die formal eigentlich einen Berufsabschluss erfordern. Sie sind also häufiger „unterqualifiziert“ für ihren Job, haben aber dennoch vergleichsweise gute Einkommens- und Aufstiegschancen.

„Bessere Möglichkeiten des Wiedereinstiegs in die berufliche Bildung, eine engere Begleitung beim Übergang in Beschäftigung sowie der Abbau von Zugangsbarrieren zu qualifizierten Tätigkeiten könnten dazu beitragen, die langfristigen Folgen eines Ausbildungsabbruchs zu begrenzen“, folgert IAB-Forscher Alexander Patzina.

Die Studie ist abrufbar im IAB-Forum unter https://iab-forum.de/wann-der-ausbildungsabbruch-zur-einkommensfalle-wird-und-wann-nicht/. Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von rund 650.000 Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung, die zwischen 2000 und 2007 ihre Erstausbildung nach der Haupt- oder Realschule begonnen haben. Dabei wird soziale Herkunft über die Bildungsabschlüsse der Personen aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Jugendlichen hergeleitet.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.04.2026

  • 1,19 Millionen Frauen und 417 000 Männer bezogen 2025 Elterngeld; Väteranteil mit 25,9 % nahezu unverändert
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 40,3 % auf neuem Höchststand
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2025 bei Frauen mit 14,9 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2025 Elterngeld erhalten. Das waren rund 62 000 oder 3,7 % weniger als im Jahr 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 15 000 oder 3,4 % auf 417 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 47 000 oder 3,8 % auf 1,19 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 % niedriger als 2021. Diese Entwicklung spiegelt auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider.

648 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2025 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 45,2 % der berechtigten Mütter und 26,1 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 40,3 % (2024: 36,7 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,3 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil lag im Jahr 2025 mit 25,9 % nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (2024: 25,8 %). 2024 war der Väteranteil erstmals leicht rückläufig, nachdem er zuvor seit 2015 kontinuierlich gestiegen war – von damals 20,9 %.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2025 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,0 %) und Bayern (27,6 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2025 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (21,0 %).

Erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2025 unverändert bei 14,9 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre nahezu konstant (2024: 3,8 Monate; 2023: 3,7 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2025 sowie für das 4. Quartal 2025 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2025 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.04.2026

Altersabstand in Ostdeutschland deutlich größer als in Westdeutschland

Über den idealen Altersabstand zwischen Geschwistern wird viel diskutiert. In Deutschland lagen zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Geschwisterkindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,1 Jahre (Median), wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Geschwister am 10. April mitteilt. Der Altersabstand ist damit etwas geringer als zehn Jahre zuvor: 2014 lag er bei 3,3 Jahren.

Gibt es weitere Geschwisterkinder, so liegen diese altersmäßig weiter auseinander: So betrug der Abstand zwischen der Geburt des zweiten und des dritten Kindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre. Zwischen drittem und viertem Geschwisterkind lagen 3,6 Jahre. Hier gab es gegenüber dem Jahr 2014 kaum Veränderungen: Damals lagen zwischen zweitem und drittem Kind 3,9 Jahre und zwischen drittem und viertem ebenfalls 3,6 Jahre.

Zwischen Geburt von erstem und zweitem Kind liegen in Ostdeutschland 3,8 Jahre

Der Altersabstand von Geschwistern ist in Ostdeutschland größer als in Westdeutschland. Zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes lagen in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre, in den westdeutschen waren es 3,0 Jahre. Zwischen dem zweiten und dritten Kind waren es 4,4 Jahre beziehungsweise 3,7 Jahre. Ein Grund für den Unterschied könnte sein, dass Frauen in Ostdeutschland bei der Geburt ihres ersten Kindes mit durchschnittlich 29,2 Jahren mehr als ein Jahr jünger waren als Frauen in Westdeutschland mit im Schnitt 30,5 Jahren.

Methodische Hinweise:

Bei den hier genannten Geburtenabständen zum Geburtstag des vorangegangenen Kindes der Mutter handelt es sich um Median-Werte. Betrachtet werden Einzelkinder sowie das jeweils erste Mehrlingskind.

Das Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet.

Weitere Informationen:

Zeitreihen zum Geburtenabstand bei Kindern derselben Mutter sind in einer Internettabelle in unserem Webangebot zu finden. Weitere Ergebnisse zur Geburtenfolge bietet die Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.04.2026

Das Risiko gewalttätiger Angriffe schreckt Frauen nicht von der Lokalpolitik ab – wenn sie hoch motiviert sind

Die Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffe, denen kommunalpolitisch Engagierte immer stärker ausgesetzt sind, führen nicht dazu, dass Frauen sich aus diesem Feld zurückziehen. Eine Studie der Forscher Jeyhun Alizade und Fabio Ellger vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung mit internationalen Co-Autoren belegt für Deutschland anhand von Statistiken und Umfragedaten: Weder die Häufigkeit noch die Schwere politischer Angriffe beeinflussen den Anteil von Kandidatinnen auf den Wahllisten der betroffenen Gemeinden negativ. Dass die zunehmende Gewalt Frauen auf kommunaler Ebene nicht einschüchtert, gilt allerdings nur für die, die ohnehin hoch motiviert sind. Frauen, die sich als politisch weniger interessiert beschreiben, werden durch das steigende Risiko durchaus von einer möglichen Kandidatur abgehalten. Dieses „Pipeline-Problem“ trifft auf eine Situation, in der Frauen deutlich unterrepräsentiert sind: In neun von zehn deutschen Rathäusern regiert ein Mann, der Frauenanteil in lokalen Räten liegt bei unter einem Drittel.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums nahmen die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker im Jahr 2023 um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, 2024 gab es einen erneuten Anstieg um 20 Prozent. Es stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung Einfluss auf die politische Teilhabe bislang ohnehin unterrepräsentierter Gruppen hat. Zur Beantwortung dieser Frage verband das Forscherteam zwei empirische Zugänge. Für mehr als 2.000 Gemeinden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Hessen wurde der Zusammenhang zwischen Angriffen auf politisch Aktive und dem Anteil von Kandidatinnen bei Kommunalwahlen untersucht. Außerdem wurden über 3.500 Menschen mit Informationen über die steigende Gewalt konfrontiert und anschließend nach ihren politischen Ambitionen befragt.

Die Auswertung der Listen bot eine Überraschung: Selbst dort, wo es zu gravierenden Übergriffen kam, lässt sich kein Rückzug von Frauen aus der lokalen Parteipolitik beobachten. Die Repräsentation von Frauen auf kommunaler Ebene erweist sich gegenüber einem zunehmend konflikthaften politischen Umfeld als erstaunlich stabil. Die ergänzenden Online-Befragungen zeichnen ein differenziertes Bild: In der Gruppe mit hohem politischem Interesse führte die Konfrontation mit Gewaltstatistiken eher bei Männern dazu, dass ihre Bereitschaft zum Engagement sank. Dieser Effekt verringert die bestehende Gender-Lücke tendenziell, da in dieser Gruppe die Bereitschaft der Frauen stabil bleibt. Abschreckend wirken die Informationen allerdings auf Frauen, die sich selbst politisch als weniger interessiert einstufen. Die Forscher sprechen von einem „Pipeline-Problem“: Es fehlt die zweite Reihe, aus der neue Engagierte gewonnen werden können. „Offensichtlich entscheiden sich überhaupt nur Frauen für diesen Weg, die bereits eine hohe Resilienz mitbringen“, erläutert Jeyhun Alizade.

Männer dominieren also weiterhin das Bild in der deutschen Kommunalpolitik. Die Befürchtung, dass die zunehmende verbale und physische Gewalt Frauen noch weiter verdrängen könnte, wird durch die vorliegende Studie zwar nicht bestätigt. Die Ergebnisse sind dennoch beunruhigend. „Eine lebendige Demokratie darf nicht zur Voraussetzung machen, dass ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten über eine außergewöhnliche Risikobereitschaft verfügen“, betont Co-Autor Fabio Ellger. „Besserer Schutz der Engagierten ist unabdingbar für eine vielfältige Demokratie.“

Alizade, J., Ellger, F., Grünewald, M. and Tichelbaecker, T. (2025), Does political violence undermine descriptive representation? The case of women in politics. European Journal of Political Research, 64: 2106-2121. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.1111/1475-6765.70017

Sie finden einen Artikel zur Studie in den neuen WZB-Mitteilungen: „Politische Gewalt und lokales Engagement – Reagieren Männer anders auf Angriffe als Frauen“.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 31.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

DFV zieht Bilanz: Wohnen wird für Familien zunehmend zum Armutsrisiko

Von Oktober 2025 bis Anfang April konnten Mieterinnen und Mieter deutschlandweit ihre Erfahrungen zur Wohnsituation im Rahmen der ARD-Mitmachaktion #besserwohnen teilen. Über 800 Menschen beteiligten sich an der Aktion, die der Deutsche Familienverband (DFV) gemeinsam mit der ARD und weiteren Partnerorganisationen durchführte. Für den DFV war besonders die Perspektive von Familien von Interesse.

Die Ergebnisse machen deutlich: Viele Familien stehen unter erheblichem Druck. Sie müssen einen großen Teil ihres Einkommens für Miete aufbringen, finden kaum passende Wohnungen und sind vom sogenannten Lock-in-Effekt betroffen – Umzüge in größere oder günstigere Wohnungen sind oft nicht möglich. Familien berichten zudem über Nachteile bei der Wohnungssuche im Vergleich zu kinderlosen Haushalten.

„Die Mitmachaktion zeigt sehr anschaulich, wie stark Familien auf dem Wohnungsmarkt unter Druck stehen“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Bezahlbarer und familiengerechter Wohnraum muss dringend ausgebaut werden. Familien dürfen nicht zwischen Wohnqualität und finanzieller Sicherheit wählen müssen.“

Der DFV fordert deshalb ein umfassendes wohnungspolitisches Maßnahmenpaket, das Familien konsequent in den Mittelpunkt stellt:

  • Ausbau von familiengerechtem Wohnraum
  • Stärkung gemeinwohlorientierter Akteure
  • Schutz für Familien mit mittlerem Einkommen
  • Bekämpfung von Diskriminierung
  • Förderung von Wohneigentum für Familien

Die Abschlussdokumentation der Mitmachaktion „#besserwohnen – Wie können wir die Mietkrise stoppen?“ wurde bereits ausgestrahlt und fasst die Erkenntnisse zusammen. Durch die Kooperation konnte der DFV seine Expertise sichtbar einbringen und die Belange von Familien auf dem Wohnungsmarkt hervorheben.

Weitere Informationen:

Bericht (SWR): Wird Wohnen zum Armutsrisiko? – Was sagen Unterstützer und Teilnehmende der ARD-Mitmachaktion #besserwohnen?

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.04.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Petition “Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen”. Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform zu Einschnitten bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen lehnt der DGB ab. 

Anja Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstands:

„Teilhabe und Inklusion sind keine freiwilligen Leistungen, die man in schwierigen Zeiten zusammenstreichen kann. Wer meint, Kosten sparen zu können, indem Leistungen gekürzt, Eigenanteile erhöht oder Standards abgesenkt werden, greift die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen direkt an. Das wäre ein Rückschritt bei der Inklusion und eine Rückabwicklung der Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes.

Mehr Effizienz, bessere Koordination und weniger Bürokratie in der Eingliederungshilfe unterstützen wir ausdrücklich. Aber sozialer Kahlschlag unter dem Deckmantel von ‘Steuerung’ oder ‘Kostendämpfung’ kommt nicht in Frage. Teilhabe und Inklusion sind ein grundlegendes Recht – verankert im Sozialstaat. Deutschland hat sich durch die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet.“

Hintergrund:

Anlass der Petition ist die Empfehlung Nr. 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) von Ende Januar 2026, die “zeitnahe Kostensenkungen” in der Eingliederungshilfe fordert. Im Raum stehen unter anderem: Änderungen beim Umgang mit Tarifsteigerungen (Folge: Lohndruck auf 410.000 Beschäftigte), Verlagerung von Leistungen in die Pflegeversicherung mit niedrigeren Standards und Einschränkung von Mitwirkungsrechten der Betroffenen.

Eine DGB-Analyse zeigt: Rund 90 Prozent des Ausgabenanstiegs von 2020 bis 2024 (von 21,6 auf 29,5 Milliarden Euro) sind durch gestiegene Fallzahlen (+ 9,5 Prozent auf 1,03 Millionen Menschen) sowie Lohn- und Preisentwicklung erklärbar – nur etwa eine Milliarde Euro gehen auf Leistungsverbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz zurück.

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einem selbstbestimmten Leben – etwa beim Wohnen, Arbeiten oder in der Freizeit. Ein breites Bündnis aus Verbänden unterstützt die Petition der Lebenshilfe gegen Kürzungen. Die Petition fordert den Deutschen Bundestag auf, keine Kürzungen oder Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe vorzunehmen. Das bestehende Recht (SGB IX) soll geschützt und gestärkt werden – mit klarer Priorität für Teilhabe statt Kostensenkung.

Weitere Informationen und die Petition finden Sie unter: www.teilhabeistmenschenrecht.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 14.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die nachhaltige Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine strukturelle Stärkung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern. Diese Stärkung sollte sowohl durch ausreichende monetäre Leistungen als auch durch einen Ausbau infrastruktureller Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern erfolgen. Zudem müssen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bürokratische Hürden bei der Inanspruchnahme familienpolitischer Leistungen nachhaltig abgebaut werden. Die ab dem Jahr 2027 geplante weitgehend automatische Auszahlung des Kindergeldes könnte dabei Blaupause für weitere finanzielle Leistungen sein, beispielweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch hier muss es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes entsprechende Änderungen geben, um die Inanspruchnahmequoten dieser Leistungen deutlich zu erhöhen.

„Aus den Zahlen des Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt und in den letzten Jahren zudem stärker als diejenige der Gesamtbevölkerung gestiegen ist, leitet sich ein klarer Handlungsauftrag für die Bundesregierung ab. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht stellt fest, dass ein Aufwachsen in Armut für Kinder und Jugendliche oft von Einschränkungen in elementaren Lebensbereichen begleitet ist. Demnach leben sie häufig in überbelegten Wohnungen geringerer Qualität mit negativen Folgen für das Familienklima und die Persönlichkeitsentwicklung. Sie haben seltener Zugang zu sogenannten non-formalen Bildungsangeboten, zu frühkindlicher Bildung und Betreuung. Laut Bericht hängen Bildungschancen in Deutschland weiterhin maßgeblich mit dem sozioökonomischen Status der Familie zusammen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten und die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche ist in Deutschland von der sozialen Lage abhängig.

„Damit zeichnet die Bundesregierung ein klares Bild der vielen negativen Auswirkungen der Kinderarmut in Deutschland, die mit einem breiten, ressortübergreifenden Ansatz bekämpft werden muss. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das fordert im Übrigen auch das EU-Parlament, dass eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Holger Hofmann.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbrechen kann. Denn durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. April 2026

Veranstalter: Einstein Centers Population Diversity

Ort: Zoom

(mit englisch-deutscher Simultanübersetzung)

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Dr. Nicoletta Balbo

Außerordentliche Professorin für Soziologie in der Abteilung für Sozial- und Politikwissenschaften an der Bocconi-Universität Mailand

Kinder mit Behinderungen sind allzu oft eine unsichtbare Bevölkerungsgruppe, obwohl es weltweit mehr als 240 Millionen und in Europa rund 3,5 Millionen gibt. Was bedeutet es, im Alltag mit einem Kind oder einem Geschwister mit einer Behinderung in der Familie zu leben? Und welche Spillover-Effekte ergeben sich für die Klassendynamik, wenn Kinder mit der Behinderung eines Mitschülers oder einer Mitschülerin konfrontiert sind? In diesem Vortrag gehen wir diesen Fragen nach, analysieren die Auswirkungen auf Familien und Schulen und leiten daraus relevante politische Handlungsempfehlungen ab.

Zur Anmeldung

Die jeweils an einem Dienstag des Monats von 13:00-14:00 Uhr stattfindenden Veranstaltungen stehen in Zusammenhang mit dem Einstein Center Population Diversity, das die Spitzenforschung zu diesem Thema erstmals in einer gemeinsamen Einrichtung bündelt und zur internationalen Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland beitragen soll. Der Förderfonds Wissenschaft in Berlin unterstützt diese wichtige Initiative in einem zukunftsweisenden Forschungsfeld.

Termin: 24. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Während die Bundesregierung über entgrenzte Arbeitszeiten und mehr Flexibilisierung diskutiert, bleibt Vereinbarkeit gerade für Frauen oft ein ungelöstes Versprechen. Viele Beschäftigte arbeiten bereits heute an oder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Psychische Erkrankungen nehmen zu und insbesondere Menschen mit Sorgeverantwortung zahlen dafür einen hohen Preis.

In Fachgespräch am Freitag, den 24.4.2026 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages beleuchten wir gemeinsam mit Expert*innen die Vielfalt von Vereinbarkeit und wie Arbeit gut ins Leben passt: 

  • Wie lassen sich Arbeitszeiten so gestalten, dass sie nicht zu neuen Ungleichheiten der Geschlechtern führen?
  • Wie können staatliche Rahmenbedingungen verhindern, dass Sorgearbeit überwiegend von Frauen übernommen wird?
  • Welche Best Practices Vereinbarkeit gibt es in Unternehmen – und wo stoßen flexible Modelle an strukturelle Grenzen?
  • Welche Rolle spielen Mitbestimmung, Tarifbindung, Betriebsräte und Gleichstellungsbeauftrage für bessere Vereinbarkeit?

Das Fachgespräch richtet sich vornehmlich an Frauen/FLINTA und findet statt im Rahmen von Frauen.Stärken.Wirtschaft – ein Prozess der Grünen Bundestagsfraktion für Gleichstellung als Motor einer zukunftsfähigen und souveränen Wirtschaft.

Mit dabei:

Lisa Paus MdB | Ricarda Lang MdB | Ulle Schauws MdB | Dr. Sandra Detzer MdB und Expertinnen aus Forschung, Wirtschaft und Verbänden und Gewerkschaften

Zum Termin

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Empirische Bildungsforschung (EBF) 

Ort: Webex

Die Familie ist der erste Bildungsort von Kindern – hier entstehen die Grundlagen für soziale Kompetenzen, die kognitive Entwicklung und viele weitere wichtige Fähigkeiten. Aktuelle Studien, wie der IQB-Bildungstrend und IGLU zeigen immer wieder, dass die Bildungs­biografien von Kindern und Jugendlichen stark vom sozialen Umfeld abhängen. Der Bildungshintergrund der Eltern und ihr Einkommen wirken sich deutlich darauf aus, mit welchen Kompetenzen ein Kind eingeschult wird. Um diese Dynamik aufzubrechen, ist es hilfreich, wenn Eltern, Kitas und Schulen gezielt zusammenarbeiten. Zahl­reiche BMBFSFJ-geförderte Forschungsprojekte nehmen daher das familiäre Umfeld als Lernort in den Blick.

Im Transfer-Dialog wird mit Expertinnen und Experten aus diesen Projekten und weiteren Initiativen gesprochen und diskutiert aus verschiedenen Perspektiven, warum es so wichtig ist, die Familie als Lernort zu berücksichtigen und zu fördern.

Die Gäste sind:

  • Lucie Horn, Leiterin des Quartiersbildungszentrum (QBZ) Robinsbalje in Bremen
  • Dr. Sören Hoyer, Freie Hansestadt Bremen, Leiter des Referats Familienförderung
  • Dr. Ulrich Ludewig, stv. Projektleitung IGLU, Institut für Schulentwicklungsforschung, TU Dortmund
  • Dr. Margarete Menz, Koordinatorin des Verbundprojekts „Soziale und demokratische Teilhabe durch Elternbeteiligung. Eine Fallstudie zu den Gelingensbedingungen und zur Weiterentwicklung von Elternarbeit in der Kommune (SODETE)“, PH Schwäbisch Gmünd
  • Dr. Natalia Roesler, Vorstandsmitglied des Bundeseltern­netzwerks der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V.

Die Veranstaltung findet per Webex statt, im Anschluss können die Teilnehmenden Fragen stellen.

Zur Anmeldung

Termin: 29. April 2026

Veranstalter: Statistisches Bundesamt und  Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Ort: Berlin und per Livestream

Deutschland gehört zu den Ländern mit relativ niedriger Fertilität. Im Laufe ihres Lebens bringen hier Frauen im Durchschnitt 1,6 Kinder zur Welt. Die Stabilisierung der endgültigen Kinderzahl pro Frau auf diesem Niveau gehört zu den positiven Entwicklungen der 2010er-Jahre. Nun sinken die Geburtenzahlen seit 2022 das dritte Jahr in Folge wieder deutlich. Wünschen sich junge Menschen denn weniger Kinder? Wie entwickelt sich Deutschland im europäischen Vergleich – und welche politischen Handlungsspielräume ergeben sich daraus?

Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten des aktuellen Geburtenrückgangs in Deutschland und die Annahmen der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zur künftigen Fertilitätsentwicklung. Auf Basis des Generations and Gender Survey werden Kinderwünsche in Europa verglichen. Anhand ausgewählter Länderbeispiele, darunter Schweden, Italien und Ungarn, wird beleuchtet, wie sich die Geburtenzahlen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen entwickeln, sowohl im Ländervergleich als auch auf regionaler Ebene. Unsere Expert/-innen diskutieren außerdem die
Diskrepanz zwischen Kinderwunsch und Geburtenrate im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen und Polykrisen.

Anschließend gibt es bei Snacks und Getränken die Gelegenheit, den fachlichen Austausch zu vertiefen.

Weitere Informationen: www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldung per Mail: hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.

 

Termin: 05. Mai 2026

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung, Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung und die Abt. Integration des DeZIM

Ort: Online (Zoom)

Im Fokus stehen die Arbeitsmarktintegration und Teilhabe von Frauen mit Fluchterfahrung aus gleichstellungspolitischer Perspektive und wie sie verbessert werden können. Dabei geht es um spezifische Hürden, Besonderheiten und Potenziale dieser Zielgruppe sowie um strukturelle Ungleichheiten am Arbeitsmarkt.

Programm:

10:00 Uhr – Begrüßung & Einführung
Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:10 Uhr – Grußwort
Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:20 Uhr – Vorstellung der Publikation „Gender Migration Gaps: Geschlecht, Migration und Flucht auf dem deutschen Arbeitsmarkt“
Pauline Hachenberg (Bundesstiftung Gleichstellung), Lukas Zielinski (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:40 Uhr – Vorstellung der Publikation: „Wie kann die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung gelingen? Besonderheiten, Erfolgsfaktoren und Lösungsansätze“
Lejla Medanhodžić (Minor)

11:00 Uhr – Kommentar
Dr. Nora Ratzmann (DeZIM), Prof. Magdalena Nowicka (DeZIM)

11:10 Uhr – Offene Diskussion
Moderation: Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis Mittwoch, 29.04.2026 hier an:

ANMELDUNG

Aus technischen Gründen ist die Teilnehmendenzahl begrenzt.Der Zoom-Link wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.

Bei Rückfragen:

Lejla Medanhodžić | l.medanhodzic(at)minor-kontor.de | Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung

 

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Wie verhüten die 20-25jährigen Frauen heute? Welche Erwartungen haben sie an die Familienplanung? Welchen Einfluss hat die private und sozioökonomische Situation der jungen Frauen auf einen Kinderwunsch und die weitere Lebensplanung? Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Wiederholungsstudie „frauen leben“, die seit 2012 in mittlerweile fünf Wellen Frauen zu Kinderwünschen, Verhütungsverhalten sowie Idealvorstellungen von Familie und Partnerschaft befragt.“frauen leben 4“ zeigt:  Junge Frauen verhüten heute anders als noch vor zehn Jahren, auch haben sich die Erwartungen an Familie und Partnerschaften weiterentwickelt. Diese Erkenntnisse dienen der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. 

An der Veranstaltung wirkt mit:
Laura Olejniczak (M.A.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Cornelia Helfferich Institut für Geschlechter- und Familienforschung

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

 Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Gestalten Sie Berlins Familienpolitik aktiv mit

Der 1. Berliner Familiengipfel bringt alle an einen Tisch, denn einen Tag lang wollen wir die Köpfe zusammenstecken: Familien mit ihren Kindern, Expertinnen und Experten aus der Fachpraxis sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Landespolitik.

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein:

  • Machen Sie aktuelle Herausforderungen im Berliner Familienalltag sichtbar.
  • Entwickeln Sie in Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Nutzen Sie den Tag zur Vernetzung und für den Austausch auf Augenhöhe.
  • Und haben Sie Freude an Improtheater, Live-Musik und Mitmachangeboten für Groß und Klein.

Besonders wichtig: Ihre Impulse und Ideen werden nach dem Familiengipfel an die Berliner Landespolitik übergeben und haben so die Chance, die politische Agenda der kommenden Jahre mitzubestimmen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Für leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf unserer Website: www.familienbeirat-berlin.de/familiengipfel2026

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Mai 2026 auf der Plattform eveeno an: https://eveeno.com/Familiengipfel2026 

Termin: 25. Juni 2026

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Hannover

Das Wohlbefinden und der Schutz von Kindern in Kitas stehen unter Druck. Aktuelle Studien zeigen, dass verletzendes Verhalten und auch Kindeswohlgefährdungen in Kitas keine Einzelfälle sind: Verschiedene Ursachen, darunter unzureichende Rahmenbedingungen, erschweren vielerorts eine professionelle pädagogische Praxis. Damit verbunden ist eine Überlastung der pädagogischen Fachkräfte und die Herausforderung, Kinder so zu begleiten, zu schützen und zu fördern, wie es ihren Rechten entspricht.

Gelingendes Aufwachsen in Kitas braucht nachhaltige, abgestimmte und mutige Schritte auf allen Ebenen.

Von der Praxis über Träger und Verwaltung bis hin zur Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – jede Ebene ist an der Gestaltung von Handlungsspielräumen beteiligt. Daher ist es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen, Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, Verantwortung gemeinsam zu denken und Veränderung anzustoßen.

Diskussionsgrundlage bieten die aktuellen empirischen Erkenntnisse aus den Projekten

  •  „Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit (AVASA)“ (Alsago, Buballa, Meyer),
  • „Verletzendes Verhalten in Kitas“ (Boll, Remsperger-Kehm) und
  • „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der KiTa – Fachkräfte schauen hin!“ (Bock-Famulla, Dobelmann, Lagemann).

Eine Podiumsdiskussion und Workshops eröffnen die Möglichkeit, Herausforderungen zu identifizieren, Perspektiven auszutauschen und konkrete Handlungsbedarfe für Prävention und Intervention zu identifizieren, um auf allen Ebenen an Lösungen weiterzuarbeiten.

Wir wünschen uns einen partizipativen Dialog, der professionelles und verantwortungsvolles Handeln stärkt, ein kompetentes System, das gemeinsam Verantwortung übernimmt und Veränderungen von innen heraus gestaltet.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Perspektive einbringen und diesen Dialog mitgestalten.

Das genaue Programm folgt zeitnah auf unserer Projektseite.

Der Teilnahmebeitrag beträgt 10,00€.

Anmelden können Sie sich über die Seite von ver.di unter diesem Link: KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten

WEITERE INFORMATIONEN

Aktuelle Einblicke in unsere Arbeit für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt, die Ihr durch Eure Unterstützung ermöglicht

Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTIQ*. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Rechtspolitische*n Referent*in (w-m-d-) (24 – 32 Stunden/Woche)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin. Regelmäßige Präsenz im Hauptstadtbüro wird vorausgesetzt.

Bei der Besetzung der Stelle wollen wir gezielt auch Menschen ansprechen, die von Mehrfachdiskriminierungen bedroht oder betroffen sind. Wir laden daher insbesondere auch People of Color, trans* und intergeschlechtliche Personen und andere Personen, die von (mehrfach) Diskriminierung betroffen sind, zu einer Bewerbung ein.

Aufgaben
Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse durch das Verfassen unserer Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen. Zudem unterstützen Sie die Entwicklung von Verbandspositionen zu unterschiedlichsten queerpolitischen Themen. Zudem führen Sie Gespräche mit Politiker*innen und unterstützen unsere Kolleg*innen bei der Vorbereitung von Vertretungsterminen. Hin und wieder nehmen Sie an Fachtagungen und Konferenzen als Teilnehmer*in, Referent*in oder Moderator*in teil, führen Korrespondenz mit Ministerien, Landesregierungen oder Abgeordneten, entwickeln und koordinieren Schulungen, Workshops oder andere Veranstaltungen.

Darüber hinaus beantworten Sie Anfragen aus der Mitgliedschaft zu rechtspolitischen Themen, kümmern sich um Strafanzeigen wegen Hasskriminalität oder Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot und übernehmen die Kontaktpflege zu befreundeten Organisationen aus den Bereichen Queer- und Rechtspolitik sowie Rechtsstaatlichkeit/Demokratiestärkung.

Der LSVD⁺ bietet eine kostenlose Rechtsberatung per E-Mail an, die von jeder Person in Anspruch genommen werden kann und eine Ersteinschätzung von für LSBTIQA* relevanten Fragestellungen bietet. Ihnen obliegt die Fachaufsicht und Koordinierung der Rechtsberatung, die zurzeit von zwei Anwält*innen durchgeführt wird, sowie die ergänzende Beantwortung von Anfragen. Darüber hinaus sind Sie nach Absprache in die Koordination der Arbeit unserer Pressestelle eingebunden.

Anforderungen
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die sich mit unseren Zielen identifiziert und Dinge bewegen will. Sie verfügen über rechtspolitisches Verständnis und sind Jurist*in (1. oder 2. Staatsexamen) oder haben eine vergleichbare Ausbildung.

Sie kennen die rechtspolitische Arbeit unseres Verbandes und haben Kenntnisse im Asyl- und Migrationsrecht, Familienrecht, in Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung, der Rechtsstaatlichkeit und Demokratiestärkung bzw. Sie sind bereit, sich vertieft in diese Rechtsgebiete einzuarbeiten.

Ihnen liegt das schnelle und gründliche Einarbeiten in juristische Themen und das Verfassen von überzeugenden und verständlichen Fachtexten und Stellungnahmen zu komplexen Themen in kurzer Zeit. Zudem haben Sie Erfahrungen in Verbands- und Gremienarbeit und kennen sich gut aus in den aktuellen queerpolitischen Themen.

Sie verfügen über Kompromissfähigkeit, Organisationstalent und Flexibilität, haben Freude am Verfassen von Fachtexten, an der öffentlichen Rede in Gremien, auf Tagungen oder als Sachverständige*r in Parlamenten. Sie sind teamorientiertes Arbeiten gewöhnt, treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und sind kommunikativ kompetent.

Angebot
Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Angabe Ihres Gehaltswunsches senden Sie bitte digital bis zum 26.04.2026 an unseren Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 29. und 30. April in Berlin statt.

Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und zur Unterstützung von Familien im Alltag. Damit Familienbildung diese Funktion auch für Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam erfüllen kann, müssen ihre Angebote konsequent inklusiv gestaltet sein – entsprechend den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung“ greifen die spezifischen Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderungen auf und benennen zentrale fachliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung. 

Dabei wird insbesondere die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen betont. Eine nachhaltige Entwicklung inklusiver Familienbildung setzt verlässliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus. Familien mit Kindern mit Behinderungen müssen Angebote der Familienbildung kennen, erreichen und nutzen können. Angebote der Familienbildung sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und sollten sowohl inklusiv gestaltete Angebote für alle Familien als auch zielgruppenspezifische Formate bereitstellen. 

Die Empfehlungen richten sich an Fach- und Führungskräfte in der Familienbildung, Frühförderung und Verwaltung, an Fachverbände der Familienbildung und an Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe sowie an politische Entscheidungsträger*innen insbesondere auf Landesebene und auf Ebene der Kommunen.

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ZFF-Info

ZFF-Info 03/2026

AUS DEM ZFF

Das Ehegattensplitting ist ungerecht und überholt. Es begünstigt vor allem Paare mit ungleichen Einkommen – und verstärkt damit traditionelle Rollenbilder, in denen Frauen weniger oder gar nicht erwerbstätig sind.

Jährlich fließen Milliarden in ein bestimmtes, meist heteronormatives Lebensmodell – unabhängig davon, ob Kinder da sind. Dabei wird jedes dritte Kind außerhalb der Ehe geboren.

Für das ZFF ist klar: Statt dieses System weiter zu finanzieren oder den Staatshaushalt damit zu sanieren, sollte das Geld direkt Familien zugutekommen – z.B. über eine Kindergrundsicherung. Davon würden alle Kinder profitieren, nicht nur die, deren Eltern verheiratet sind.
Zeit für eine Steuerpolitik, die Kinder in den Mittelpunkt stellt – nicht den Trauschein. 

Wir als ZFF stellen uns entschieden gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung.
Wir kämpfen für Menschenwürde, Vielfalt und eine Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden. Deshalb unterstützen wir die Kampagne des @awobund

„Menschenwürde bedeutet für mich, den unantastbaren Wert jedes Menschen. Sie schützt Vielfalt,         verlangt Respekt und verpflichtet den Staat – ohne Ausnahme!“
— Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF

Seit Anfang des Jahres ist Florian Westphal, Geschäftsführ von Save the Children, Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG.

Gemeinsam mit dem ZFF und dem AWO Bundesverband hat er sich über die Zukunft des Bündnisses ausgetauscht. Wir freuen uns über den neuen Schwung für die Kindergrundsicherung. Auch wenn das Thema gerade nicht en vogue ist: Die Ziele bleiben aktueller denn je. Kinder brauchen eine armutsfeste Leistung, die Teilhabe und Zuversicht ermöglicht – denn wer in Kinder investiert, investiert in unsere gemeinsame Zukunft!

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Zum heutigen Weltfrauentag können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, gerne wie folgt zitieren:

Der 8. März erinnert an den Mut und die Leistungen unzähliger Frauen weltweit, die für Freiheit, Rechte und echte Gleichberechtigung kämpfen, vielerorts bis heute. Besonders sichtbar wurde dieser Mut im Iran, wo Frauen seit 2022 gegen Unterdrückung und Entrechtung aufstehen. Ihr Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung ist ein Zeichen der Hoffnung für eine Zukunft ohne die Herrschaft des Mullah Regimes.

 

Der Weltfrauentag ist zugleich Anlass, den Blick auf die Situation im eigenen Land zu richten. Die jüngst veröffentlichte LeSuBiA-Studie zeigt, wie viele Frauen in Deutschland weiterhin von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind und wie viele aus Scham oder aus Angst vor den Tätern schweigen. Zugleich sehen sich insbesondere junge Frauen in sozialen Medien zunehmend mit Gewaltverherrlichung und Frauenverachtung konfrontiert.

Hier darf unser Rechtsstaat nicht wegsehen. Wir stärken den Schutz von Frauen vor Gewalt, bauen Hilfs- und Beratungsangebote aus und sorgen dafür, dass Täter konsequenter verfolgt werden. Gleichzeitig setzen wir stärker auf Prävention und Aufklärung, damit Gewalt gar nicht erst entsteht.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2026

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2026 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der Internationale Frauentag ist uns ein dringender Appell, endlich konkrete Maßnahmen für Frauenrechte anzugehen. Auch im Jahr 2026 ist die Realität für viele Frauen von Ungleichheit geprägt: Sie verdienen immer noch weniger als Männer, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert und Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Die „Epstein Files“ zeigen, wie tief verwurzelt das systemische Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Frauen ist. Diese Enthüllungen sind ein dramatischer Weckruf: Wir müssen patriarchale Strukturen durchbrechen.

Was jetzt also notwendig ist, ist eine Bundesregierung, die endlich anpackt. Aber die aktuelle Bundesregierung und Frauenministerin Karin Prien haben auf die vielen drängenden Fragen keine Antworten und sitzen die Probleme deshalb lieber einfach aus. Dabei ist Gleichstellung eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Das weltweite Erstarken von rückwärtsgewandten Kräften und patriarchalen Machthabern mahnt in aller Deutlichkeit an, dass feministische Errungenschaften und demokratiestärkende Gleichberechtigung kein gesicherter Status quo sind.

Die Regierung muss endlich aus der Lethargie erwachen und sich stärker für die Frauenrechte einsetzen. An diesem 8. März fordern wir alle demokratischen, politischen Entscheidungsträger*innen und die Gesellschaft auf, nicht locker zu lassen. Wir müssen für ein gerechteres, gleichberechtigtes und sicheres Leben für Frauen kämpfen. Wir dürfen uns nicht mit halbherzigen Lösungen zufriedengeben. Es ist an der Zeit, konkrete Schritte zu gehen, um strukturelle Ungleichheiten endgültig zu überwinden. Der Kampf für Gleichberechtigung ist der Kampf für eine bessere Zukunft für alle – und dieser Kampf wird weitergehen, solange wir nicht unser Ziel erreicht haben.

Die Grünen werden weiterhin an der Seite der Frauen stehen. Deshalb haben wir diese Woche auch einen umfassenden Antrag („Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken und Rückschritten entgegentreten“ – Drucksachennummer 21/4502) in den Bundestag eingebracht.

Wir werden nicht ruhen, bis die Gleichstellung in allen Lebensbereichen Realität ist. Kein Schritt zurück!

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.03.2026

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur aktiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf. Gleichzeitig warnt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack vor zunehmenden antifeministischen Tendenzen in Betrieben und Gesellschaft.

„Die Demokratie steht unter Druck – weltweit und hier bei uns. Auch in den Betrieben wird der Ton rauer, Beschäftigte werden gegeneinander ausgespielt“, sagte Hannack. „Antifeminismus greift um sich und untergräbt Grundwerte wie Respekt und Vielfalt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Betriebsratswahlen als Chance für Gleichstellung

Hannack betont die zentrale Bedeutung der Betriebsratswahlen 2026: „Wer die Arbeitswelt weiblicher, vielfältiger und gerechter machen will, geht wählen. Mitbestimmung im Betrieb heißt: Haltung zeigen – gegen antifeministische und menschenfeindliche Ideologien. Wer wählt, stärkt Gleichstellung und Demokratie in Betrieb und Gesellschaft.“

Gleichstellung gelinge besonders dort, wo Betriebs- und Personalräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, so die DGB-Vize weiter. „Frauen verdienen in Deutschland immer noch durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer. Starke Betriebsräte gehen gegen die Benachteiligung vor und können für echte Lohngerechtigkeit sorgen.“

Statt ständiger Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten, auf Errungenschaften wie den 8-Stunden-Tag und das Recht auf Teilzeit forderte die Gewerkschafterin, den „Fokus auf das zu richten, was Beschäftigung und Zusammenhalt tatsächlich stärkt“: sichere Arbeitsplätze und faire Arbeitsbedingungen, echte Lohngerechtigkeit und gleiche Chancen für Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Menschen mit Sorgeverantwortung, ein Arbeitsumfeld frei von Sexismus, Diskriminierung und Hass sowie Wertschätzung und gleiche Teilhabe aller Menschen.

„Am Internationalen Frauentag 2026 gilt unsere Botschaft: mitgestalten statt aushalten, mitbestimmen statt aufgeben! Frauen und ihre Sichtweisen werden gebraucht – in den Betriebsräten, in den Gewerkschaften, im Kampf für eine solidarische Arbeitswelt“, betonte Hannack.

Die bundesweiten Betriebsratswahlen und die Personalratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05603.2026

Echte Gleichberechtigung ist ohne die Anerkennung von Sorgearbeit nicht zu erreichen. Nicht nur zum Internationalen Frauentag gilt es, gegen die fortgesetzte Geringschätzung von Sorgearbeit in Politik und Gesellschaft konkret vorzugehen und nicht nur wohlklingende Prüfaufträge zu erteilen.

„Wer über Frauenrechte spricht, darf über Carearbeit nicht schweigen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Ohne die Sorgearbeit von Frauen gäbe es viel weniger gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wohlstand.“

Der Internationale Frauentag steht für die Rechte der Frauen und ihren Kampf für Gleichberechtigung. Dazu gehört das Recht auf Sichtbarkeit, Wertschätzung und eine faire Verteilung der Lasten, wie Mental Load, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Familienarbeit. Schätzungen zufolge wird zwei Drittel der unbezahlten Carearbeit in Deutschland von Frauen geleistet. Diese Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen – weitgehend unsichtbar, unbezahlt und häufig auch unwürdig kommentiert.

Mit Sorge ist zu sehen, dass diese Care-Leistungen in öffentlichen Debatten immer wieder relativiert werden, etwa durch den Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jedoch, dass Teilzeit häufig strukturell bedingt ist, weil Kindererziehung geleistet wird, Betreuungsangebote fehlen oder Pflegeverantwortung getragen wird.

„Es ist zynisch, von Lifestyle zu sprechen, wenn Frauen zwischen Erwerbsarbeit und familiärer Verantwortung zerrieben werden“, betont Hoffmann. „Die Erwerbstätigenquote von Frauen ist in den letzten 20 Jahren um rund zehn Prozentpunkte gestiegen. Viele arbeiten in Teilzeit, weil es die Rahmenbedingungen gar nicht anders zulassen.“

Gerechtigkeit bedeutet auch, Lebensleistungen anzuerkennen. Die Debatte um die Mütterrente war zuletzt stark negativ konnotiert, dabei haben die betroffenen Mütter einen generativen Beitrag zur Rentenversicherung geleistet, indem sie Kinder großgezogen und damit die Grundlage für das umlagefinanzierte System geschaffen haben.

„Kindererziehung ist kein Privatvergnügen, sondern ein finanzwirksamer Beitrag für die Rente, der allen Rentenversicherten zugutekommt – gleichwertig mit den Geldbeiträgen. Wer Mütter unterstützt, stärkt das Rentensystem von morgen“, erklärt Hoffmann.

Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bleibt bislang hinter den Erwartungen zurück. Diese soll lediglich geprüft und allenfalls „perspektivisch“ umgesetzt werden. Angesichts dieser vagen Formulierung und der angespannten Haushaltslage droht die dringend notwendige Anerkennung von Pflegearbeit zu versanden. „Mit Prüfaufträgen kann man keine Miete bezahlen. Wenn Anerkennung von Sorgearbeit immer unter Haushaltsvorbehalt steht, löst sich diese in Luft auf“, erläutert Hoffmann.

Aber es gibt auch Fortschritte: Immer mehr Väter übernehmen Verantwortung und engagieren sich für die Familie. Arbeitgeber entwickeln familienfreundlichere Arbeitsmodelle. Doch es bleibt viel zu tun. „Rights. Justice. Action. – das diesjährige Motto des Internationalen Frauentags ist kein rein symbolisches Motto. Es ist ein Arbeitsauftrag – für echte Gleichberechtigung, für Frauen und ihre Familien“, so Hoffmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 05.03.2026

Zum Internationalen Frauentag_Feministischen Kampftag 2026 am 8. März fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Überwindung eines traditionellen Arbeitsbegriffs, der ausschließlich die bezahlte Erwerbsarbeit misst. Unbezahlte Aufgaben müssten stärker in den Fokus politischer Entscheidung gestellt werden, erklärte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik, am Donnerstag in Frankfurt am Main. „Wirtschaftspolitische Entscheidungen dürfen nicht allein am potentiellen Wirtschaftswachstum bemessen werden. Wenn Zeit für gesundheitliche (Selbst-)Fürsorge, ehrenamtliches Engagement und Sorgearbeit fehlt, leiden Wirtschaft und Gesellschaft.“ 

Unbezahlte Sorgearbeit trage die Gesellschaft und Wirtschaft – und bleibe doch unsichtbar. Eine Neuregelung des Umgangs mit Arbeitszeit sei daher dringend notwendig, so Breidenich weiter. Arbeitszeitreformen könnten jedoch nicht über die Verpflichtung oder den Anreiz zu mehr Arbeit erfolgen. Erwerbstätige Frauen leisteten schon jetzt wöchentlich acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Bei Müttern jüngerer Kinder betrage der Gender Care Gap sogar 15 Stunden. In pädagogischen Berufen erhöhten sich diese Zahlen noch, da mittelbare pädagogische Aufgaben bisher weder erfasst noch bezahlt würden. Frauen mit Sorgeverantwortung, insbesondere Alleinerziehende, hätten oft keinen Spielraum für längere Arbeitszeiten, selbst wenn sie es wünschten. Im weiteren Lebensverlauf führe dies häufig zu finanzieller Abhängigkeit, unzureichender Absicherung, Altersarmut, begrenzten Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen. 

Die von konservativer Seite geplante Beschränkung von Reduzierungsmöglichkeiten oder eine Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit durch die Wochenarbeitszeitregelung würden eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter erschweren und Menschen mit Sorgeverantwortung von der Arbeitswelt ausschließen, kritisiert Breidenich, „vor allem wenn eine qualitative Sorgeinfrastruktur hierzu nicht flächendeckend geschaffen wird“. Gepaart mit einem Steuerrecht, das mit Mini-Jobs und Ehegattensplitting Anreize an eines an der Lebensrealität von Familien vorbeigehenden Familienernährer-Zuverdienst-Modells fördere, würde eine Ausweitung des Acht-Stunden-Tags geschlechtsspezifische Ungleichheiten verschärfen. Eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Arbeitszeit müsse es allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbinden. Breidenich: „Geschlechterreflektierte, sorgesensible und lebenslaufbezogene Arbeitszeitmodelle sorgen für attraktive Arbeitsbedingungen und können auch einem Fachkräftemangel entgegenwirken. Hierzu braucht es neben einer Arbeitszeiterfassung Regelungen, die neben der traditionellen Erwerbsarbeit auch Sorgearbeit, das in einer Demokratie notwendige ehrenamtliche Engagement und Zeit für die gesundheitliche Selbstfürsorge einbeziehen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 05.03.2026

  • Unbezahlte Sorge- und Pflegearbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit
  • VdK fordert bessere Entlastung für Familien

Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, erinnern weltweit Millionen Menschen an den langen Kampf für Gleichberechtigung und bessere Arbeitsbedingungen von Frauen. Gerade vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Debatte über Einschränkungen des Rechts auf Teilzeit wie ein Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert den Vorwurf der „Lifestyle-Teilzeit“ als realitätsfern und respektlos. Wie ein kürzlich erschienener Bericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts aufzeigt, sind es de facto vor allem Frauen, die in Deutschland in Teilzeit arbeiten. Bentele ordnet daher ein:

„Frauen und Mädchen haben nicht den Wunschtraum, mit strukturellen Nachteilen zu leben. Sie verdienen weniger, erreichen seltener Führungspositionen und leisten deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit in Familien, zum Beispiel bei der Pflege Angehöriger oder in der Kinderbetreuung. Gerade diese unbezahlte Care-Arbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit – nicht aus Lifestyle-Gründen, sondern weil Alternativen fehlen. Diese Teilzeitbiografien mindern nicht nur das Einkommen, sondern führen häufiger zu Altersarmut. Teilzeit als bloße Lebensstilfrage zu bezeichnen, ist realitätsfern und respektlos.

Die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen muss gesellschaftlich endlich anerkannt und von der Politik stärker berücksichtigt werden. Es braucht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr sozialversicherungspflichtige Jobs statt Minijobs sowie eine gerechtere Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit für die Familie zwischen Frauen und Männern. Ich fordere ganz konkret, die Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur auszubauen, um Familien zu entlasten, sowie partnerschaftliche Modelle mit geteilter Sorgearbeit zu fördern – zum Beispiel durch eine Reform des Elterngeldes und den Ersatz des Ehegattensplittings durch ein Besteuerungsmodell für Familien. Darüber hinaus braucht es ein armutsfestes Rentensystem, das auch unbezahlte Arbeit wertschätzt.“

Der Internationale Frauentag entstand aus der Arbeiterinnen- und Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In den Vereinigten Staaten protestierten 1908 Frauen für bessere Arbeitsbedingungen und das Wahlrecht. 1910 schlug Clara Zetkin auf einer Konferenz in Kopenhagen einen internationalen Frauentag vor. 1911 wurde er erstmals in mehreren europäischen Ländern gefeiert. Das heutige Datum, der 8. März, geht auf einen Frauenstreik 1917 in Russland zurück. Heute steht der Tag weltweit für Gleichberechtigung und Frauenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 07.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung verteidigt die geplante neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes. In einer Antwort (21/4856) auf eine Kleine Anfrage (21/4481) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Die Ausnahmen hierzu sind in Paragraf 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Demnach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist. Ob eine Arbeit unzumutbar ist, ist darüber hinaus immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.“

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleiste allen erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht selbst bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Dazu ist der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet“, betont die Regierung weiter. Aufgrund der Nachrangigkeit staatlicher Leistungen seien Leistungsbeziehende im Gegenzug verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass sie ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen. Um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen, würden mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (13. SGB II-Änderungsgesetz) Mitwirkungspflichten gestärkt und Leistungsminderungen verschärft. „Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) gesetzt hat, werden dabei beachtet.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 25.03.2026

Die Fraktion Die Linke will erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und dass geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. In einem Antrag (21/4872) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.

Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 24.03.2026

Die Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4827). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Methoden und fachlichen Grundlagen sowie danach, wie Indikatoren, Datenquellen und Analyseansätze ausgewählt wurden.

Zudem wollen sie wissen, welche Akteure bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung einbezogen wurden und warum auf eine differenzierte Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und Promillebereich verzichtet wurde. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Kenntnisstand der Bundesregierung zur Armutsgefährdung älterer Menschen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Zu einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und zur Arbeitsweise der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt die Linksfraktion eine Kleine Anfrage (21/4788) an die Bundesregierung. Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Ergebnissen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und der Beteiligung Jugendlicher daran. Außerdem erkundigen sie sich nach der Position der Bundesregierung zu einem etwaigen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung.

Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.

Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegen getreten werden, dass es immer mehr Arme gebe.

Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe.

Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen.

Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei . Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging.

Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde.

Professor Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen.

Simon Japs, Deutscher Städtetag, meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen.

Professorin Henrike von Scheliha, Bucerius Law School, Hamburg, äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung.

Susann Thiel, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben.

Thorsten Völker, Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben.

Sarah Wagner, Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nicht-binären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinärer Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde.

Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent.

Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen.

Diese Datenübermittlungen sei aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 DSGVO unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers.

Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig.

Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle – also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin.

Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung – also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie.

Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben.

Monro überzeugte dies Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz sei so zu verstehen, dass die alten Daten – wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks – abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.$$$.a.u.html

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 225 vom 23.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/4776) den Umgang mit „Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt“ und fragt nach Verbesserungen beim Schutz betroffener Kinder und Elternteile.

Die Fraktion erkundigt sich unter anderem nach Daten zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren sowie nach Qualifizierungsstandards für beteiligte Berufsgruppen wie Familienrichterinnen und -richter oder Verfahrensbeistände. Auch möglicher gesetzgeberischer und organisatorischer Handlungsbedarf wird thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 23.03.2026

In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4671) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4223) hervor. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündele erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Um den Zugang zu Integrationskursen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4222). Wie die Fraktion darin schrieb, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Trägern von Integrationskursen mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“.

Das bedeute, „dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“, zitierte die Fraktion weiter aus dem Schreiben. Wissen wollte sie unter anderem, inwiefern die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt habe, dass „unter den Geduldeten viele sind, die letztlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden“.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass sie die Integrationskurse wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurückführe. Gefördert würden vor allem Menschen mit positiver Bleibeperspektive. „Integrationskurse stehen deshalb vor allem für diejenigen zur Verfügung, die dauerhaft in Deutschland bleiben können“, heißt es in der Antwort weiter. Geduldete seien hingegen weiterhin zur Ausreise verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Nach dem Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/4596). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele und welche Handlungsempfehlungen aus den im Rahmen des Beteiligungsprozesses des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ hervorgegangenen 14 Empfehlungspapieren seit deren Veröffentlichung umgesetzt wurden, sich derzeit in Umsetzung befinden oder nicht umgesetzt wurden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 16.03.2026

Opfern häuslicher Gewalt soll nach Willen des Bundesrates künftig im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Die Regelung soll als Alternative zur bislang möglichen Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung in dem Gesetz aufgenommen werden, wie die Länderkammer in ihrem Entwurf für ein Gesetz „zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ (21/4499) ausführt.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass für Opfer häuslicher Gewalt der Aufbau eines dauerhaft unabhängigen Lebens nach einem Aufenthalt im geschützten Umfeld eines Frauenhauses oft mit erheblichen Hindernissen verbunden sei. Voraussetzung für die Anmietung einer neuen Wohnung sei etwa, dass das Opfer sich aus einem bestehenden Mietvertrag löst. „Hierbei sind Opfer häuslicher Gewalt mit dem Problem konfrontiert, dass die Kündigung eines gemeinsam mit dem gewalttätigen Lebenspartner geschlossenen Mietvertrags dessen Zustimmung zur Kündigung voraussetzt, da alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist“, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund sei es „dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern“.

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sie die Einschätzung des Bundesrates teile und einen Regelungsvorschlag vorbereite, welcher Opfern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des Mietvertrags erleichtern solle.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 185 vom 12.03.2026

Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4519) auf eine Kleine Anfrage (21/4152) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären. Sollte eine leistungsrechtliche Entscheidung als fehlerhaft angesehen werden, stehen den Betroffenen die Möglichkeiten der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung zur Verfügung“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/4593) nach der Situation und der Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Informationen zur Zahl der Pflegekräfte, zum Monatslohn, zur Tarifbindung der Betriebe und zur Arbeitszufriedenheit erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Um die Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4553). Die Bundesregierung soll angeben, ob sie einen Investitionszuschuss für die Wohngemeinnützigkeit einführen will. Gefragt wird unter anderem auch, wie hoch der Abstand der Miethöhe in der vergünstigten Vermietung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren immer weiter aufgestockt worden seien. Die erhoffte Trendwende sei jedoch bisher ausgeblieben. Die Erhöhung der Bundesmittel auf mehr als das Dreifache habe nur zu einer Steigerung der geförderten Sozialwohnungen um 32 Prozent geführt. Die absolute Zahl der Sozialwohnungen sinke weiter.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 175 vom 09.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4538) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings würde die Reform nicht weit genug gehen. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreiben die Linken.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Selbstbestimmung für Frauen. In einem entsprechenden Antrag (21/4502) stellt sie fest: „Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung – in Deutschland und weltweit. Von voller Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geboten.“

Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der Lohnsteuerklassen müsse endlich als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und das Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Außerdem sollen nach Ansicht der Grünen Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt und Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren Führungsebenen von großen Unternehmen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4539) eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Wenn es im gesellschaftlichen und politischen Diskurs um die Geburtenentwicklung geht, steht meist die Zahl der geborenen Kinder pro Frau im Vordergrund, während belastende Erfahrungen wie Fehlgeburten oder ausbleibende Schwangerschaften wenig Beachtung finden. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) untersucht, welche reproduktiven Erfahrungen Frauen machen, und berücksichtigt dabei insbesondere Schwangerschaftsverlust und Infertilität, die zusammen „Fertilitätsbarrieren“ genannt werden. Davon ist laut der Studie in Deutschland etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter betroffen. Die Autorinnen der Studie empfehlen daher, über Fertilitätsbarrieren mehr zu informieren und aufzuklären.

Die Analyse basiert auf Daten des Familienpanels pairfam. Für die Studie wurden 1.862 Befragte aus drei Geburtskohorten über zehn Jahre begleitet. Rund 28 Prozent der befragten Frauen berichteten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren über Infertilität. Der Begriff Infertilität beschreibt das Auftreten von Problemen beim Versuch schwanger zu werden, sodass eine Schwangerschaft nur verzögert eintritt oder ausbleibt. Weitere 9 Prozent gaben an, eine oder mehrere Fehlgeburten erlebt zu haben. „Die Ergebnisse zeigen, dass etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter biologische Fertilitätsbarrieren erlebt“, erklärt Dr. Nadja Milewski, Forschungsgruppenleiterin am BiB und Mitautorin der Studie.

In den vergangenen Jahrzehnten ist das durchschnittliche Alter von Müttern bei der Geburt ihrer Kinder immer weiter gestiegen. Heute sind Mütter beim ersten Kind im Schnitt 30,4 Jahre alt und die Väter meist noch älter. Ein höheres Alter der Frau und des Mannes stellt einen wesentlichen Risikofaktor für Schwangerschaftsverlust und Infertilität dar: In der mittleren Altersgruppe, von etwa Mitte 20 bis Mitte 30, konzentriert sich die Familiengründung. Etwa 63 Prozent dieser Frauen bekamen innerhalb von zehn Jahren mindestens ein Kind (s. Abbildung). Im Alter ab 35 Jahren hat nahezu jede zweite Frau (47 Prozent) bereits Fertilitätsbarrieren wie Infertilität und/oder Schwangerschaftsverlust erlebt. Gleichzeitig ist der Anteil älterer Frauen, die eine Geburt ohne Fertilitätsbarrieren hatten, mit etwa 8 Prozent  deutlich geringer als in der mittleren Altersgruppe (41 Prozent). „Das Risiko, dass Kinderwünsche unerfüllt bleiben, ist bei den Frauen ab 35 Jahren erheblich“, betont Dr. Nadja Milewski.

Die Studie zeigt einmal mehr, dass neben den oft diskutierten strukturellen Problemen – etwa der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit – auch biologisch-medizinische oder nicht-planbare Faktoren, die sich der individuellen Kontrolle entziehen, eine Rolle bei der Familiengründung spielen. Mitautorin Dr. Jasmin Passet-Wittig betont: „Ein realistisches Verständnis darüber, wie das Alter das Risiko für Schwangerschaftsverlust oder Infertilität beeinflusst, kann Frauen und Männer bei der Familienplanung unterstützen.“ Gleiches gilt für Wissen über Möglichkeiten und Grenzen der assistierten Reproduktionsmedizin, ohne normative Vorgaben dazu zu machen, wann oder ob Kinder zu bekommen sind.

Die Pressemeldung basiert auf dieser Publikation:

Milewski, Nadja; Passet-Wittig, Jasmin (2026): Risikofaktor Geburtenaufschub – Schwangerschaftsverlust, Infertilität und Geburt im Lebensverlauf. In BiB.Aktuell 2/2026.

https:www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.03.2026

  • 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien
  • Mit insgesamt rund 221 500 Betroffenen 3 % mehr als 2023
  • Herkunftsfamilien: Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 134 000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87 500 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit zusammen rund 221 500 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie auf. Gegenüber 2023 ist die Zahl der Betroffenen um 3 % oder rund 7 000 Fälle gestiegen. Nach fünf Jahren Rückgang war dies bereits der zweite Anstieg in Folge (2023: +4 %).

Ein Grund für die erneute Zunahme sind die Entwicklungen rund um ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige: Nach einer vorübergehenden Inobhutnahme durch die Jugendämter werden sie oft in Heimen und betreuten Wohnformen oder – seltener – in Pflegefamilien untergebracht: Gut zwei Drittel des Anstiegs im Jahr 2024 (69 % oder 4 800 Fälle) können dadurch erklärt werden. Insgesamt wurden 2024 rund 25 300 junge Menschen nach Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Mit 94 % lebten die meisten von ihnen in Heimen, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen und nur 6 % in Pflegefamilien.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Die jungen Menschen, die 2024 in Heimen oder Pflegefamilien betreut wurden, waren etwas häufiger männlich (57 %) als weiblich (43 %). Etwa drei Viertel von ihnen waren noch minderjährig (76 %). Während Kinder bis 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien aufwuchsen, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Heimerziehung. Knapp ein weiteres Viertel (24 %) der Betroffenen waren „Careleaver“, also junge Volljährige im Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein selbstständiges Leben.

Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) – und damit besonders häufig – alleinerziehend. Bei knapp einem Fünftel (18 %) der Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare und in weiteren 16 % um Elternteile in neuer Partnerschaft. In den verbleibenden Fällen – zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise – war die Familiensituation unbekannt (17 %) oder die Eltern verstorben (2 %). Im Schnitt endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie nach 2,4 Jahren, wobei die Unterbringung in einem Heim mit durchschnittlich 1,8 Jahren deutlich kürzer war als in einer Pflegefamilie mit 4,3 Jahren.

Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson, eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Gefährdung des Kindeswohls

Knapp 61 100 junge Menschen wurden 2024 neu in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufgenommen. Der am häufigsten genannte Hauptgrund war mit 19 % der Ausfall der Bezugsperson dieser jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines Elternteils. An zweiter Stelle stand 2024 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (15 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische Überforderung. Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuelle Gewalt (13 %).

Methodische Hinweise:

Die Betreuung in einem Heim (einschließlich einer betreuten Wohnform) nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben (§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist als jährliche Fälle alle Hilfen nach §§ 33, 34, 41 SGB VIII nach, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Für das Berichtsjahr 2024 ist es aufgrund einer verspäteten Lieferung des Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein zu einer Verzögerung der Veröffentlichung des Bundesergebnisses gekommen. Weitere Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Umfassende Ergebnisse der Statistik der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) sowie der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.03.2026

Etwa ein Drittel der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind darauf zurückzuführen, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bezahlen. Das ergibt die Analyse von Daten zu Einkommen und Arbeitszeiten aller Beschäftigten im privaten Sektor in zehn europäischen Ländern und dem US-Bundesstaat Washington für die Jahre 2010 bis 2019. In diesem internationalen Vergleich sticht Deutschland negativ hervor: Nirgends ist der Beitrag der Unternehmen zum Gender Wage Gap so hoch.

Ein internationales Team von Forschenden, darunter Anne Sophie Lassen vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat die Daten ausgewertet. In Deutschland arbeiten besonders viele Männer bei Arbeitgebern, die ihre Angestellten überdurchschnittlich gut bezahlen. 30 Prozent des Gender Wage Gap sind hierzulande auf solche firmenspezifischen Lohneffekte („firm-specific wage premiums“) zurückzuführen. „Ähnlich hoch ist dieser Anteil nur in Ungarn oder den USA; in Deutschlands direkten Nachbarländern Niederlande, Frankreich, Dänemark oder Schweden liegt der Beitrag der Firmen zum Gender Wage Gap unter 20 Prozent“, erläutert die Ökonomin Anne Sophie Lassen.

Zwei Mechanismen tragen länderübergreifend zur Gehaltslücke bei: Erstens und vor allem arbeiten Frauen eher in Unternehmen, die Beschäftigte beider Geschlechter unterdurchschnittlich bezahlen, auch wenn man Beschäftigte mit ähnlichen Erfahrungen und Fähigkeiten vergleicht („sorting channel“). Zweitens kommt es vor, dass Frauen im selben Unternehmen für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalten als ihre männlichen Kollegen („pay-setting channel“).

Das geschlechtsspezifische Gehaltsgefälle ist in jenen Ländern besonders groß, in denen die Gehaltsunterschiede zwischen Firmen generell groß sind – Deutschland ist in beiden Dimensionen der Extremfall. Und auch ein anderes Muster lässt sich am deutschen Beispiel eindrücklich belegen: Frauen fallen hier im Laufe ihrer Karriere weiter zurück als Frauen in allen anderen untersuchten Ländern. Einkommenseinbußen nach der Familienphase haben Frauen in allen Ländern zu verzeichnen – im Unterschied zu Männern. Die negativen beruflichen Auswirkungen der Mutterschaft sind aber in Deutschland besonders groß. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau nach der Familienphase gar nicht ins Erwerbsleben zurückkehrt, hier bei 40 Prozent – gegenüber 25 Prozent in Frankreich und 3 bis 15 Prozent in skandinavischen Ländern. Zugleich gehört Deutschland zu den Ländern, die am wenigsten für frühkindliche Bildung und Betreuung ausgeben.

Die Politik hat wirksame Mittel, um Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Anne Sophie Lassen: „Familienpolitische Maßnahmen wie die Stärkung der Elternzeit für Väter sind ebenso wichtig wie Maßnahmen, die sich auf Unternehmen konzentrieren, also etwa die Lohntransparenz fördern oder Gewerkschaften stärken.“

Palladino, Marco G./Bertheau, Antoine/Hijzen, Alexander/Kunze, Astrid/Barreto, Cesar/Gülümser, Dogan/Lachowska, Marta/Lassen, Anne Sophie/Lattanzio, Salvatore/Lochner, Benjamin/Lombardi, Stefano/Meekes, Jordy/Muraközy, Balázs/Nordström, Oskar: „Firms and the Gender Wage Gap: A Comparison of Eleven Countries“. In: Federal Reserve Bank of Chicago, Working Paper, 2025, Nr. 24. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.21033/wp-2025-24

Die Studie ist Teil der OECD-Initiative LinkEED 2.0, die die Verbindung von Politik und Wachstum in Bereichen wie Energiewende, Arbeitsmarkt oder der Integration von Migrant*innen untersuchen soll. Die Daten für Deutschland stammen vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 05.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband kritisiert die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung, das geplante Förderprogramm zur energetischen Sanierung von sozialen Einrichtungen nicht umzusetzen.

Das von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagene und durch Teile der Bundesregierung unterstützte Programm sollte Investitionen in dringend sanierungsbedürftige Sozialimmobilien ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Sicherung sozialer Infrastruktur leisten. Vor dem Hintergrund eines erheblichen Investitionsstaus und steigender Anforderungen zeigt sich Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), über diese Entscheidung erschüttert:

„Dass dieses dringend benötigte Programm in letzter Minute gestoppt wurde, ist ein fatales Signal für den Klimaschutz, für die soziale Infrastruktur und für die Menschen, die auf die betroffenen Einrichtungen angewiesen sind. Wir sind der Sozialministerin und dem Umweltminister für ihre Unterstützung sehr dankbar. Umso bitterer ist es nun zu erfahren, dass sich andere Kräfte innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt und damit pragmatischen Klimaschutz, der bei den Leuten vor Ort ankommt, verhindert haben. Wir fordern die Bundesregierung umgehend auf, die Planungen für ein passgenaues Förderprogramm für gemeinnützige Träger umgehend wieder aufzunehmen und sofort umzusetzen. Die strukturellen Besonderheiten von gemeinnützigen sozialen Trägern müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.03.2026

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 16. bis 29. März engagieren sich AWO-Gliederungen, -Projekte und -Einrichtungen in ganz Deutschland mit Veranstaltungen, Aktionen und Infoangeboten für eine offene, solidarische und demokratische Gesellschaft. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Es braucht jetzt mehr denn je eine klare Haltung der Zivilgesellschaft: Menschenwürde gilt für alle Menschen – ohne Ausnahme. Populistischer, menschenfeindlicher Politik zwischen „Stadtbild“-Entgleisungen und Streichung unerlässlicher Integrationsangebote werden wir nicht einfach das Feld überlassen. Die AWO steht seit ihrer Gründung für Solidarität und Gerechtigkeit. Diese Werte in unserer Gesellschaft gilt es gerade dann zu verteidigen, wenn rassistische und rechtsextreme Positionen immer weiter von Politik und Medien normalisiert werden.“

Im Rahmen der Aktionswochen setzen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte der AWO mit vielfältigen Formaten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und für Vielfalt ein, beispielsweise mit Workshops, Diskussionsveranstaltungen oder öffentlichen Aktionen off- und online. In den sozialen Medien können die Aktivitäten unter #AWOGegenRassismus verfolgt werden. Ziel ist es, Betroffene zu stärken und demokratische Werte sichtbar zu machen.

„Die Internationalen Wochen gegen Rassismus sind ein wichtiger Anlass, Haltung und Solidarität zu zeigen“, so Sonnenholzner weiter, „Aber Rassismus ist kein vereinzeltes Phänomen, sondern tief in allen Bereichen unserer Gesellschaft verankert. Das hat gerade erst wieder eine aktuelle Studie zu Rassismus in Behörden eindrucksvoll belegt. Deshalb braucht es kontinuierliches Engagement und klare Signale von Politik und Zivilgesellschaft gegen Ausgrenzung, für ein respektvolles, offenes demokratisches Miteinander.“ 

Mit ihrer bundesweiten Kampagne „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!“ setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit Jahren aktiv gegen Diskriminierung ein. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt ruft alle Gliederungen, Partnerorganisationen und Engagierte dazu auf, sich aktiv an den Internationalen Wochen gegen Rassismus zu beteiligen und sich dauerhaft für Vielfalt, Teilhabe und Demokratie einzusetzen.

Alle Informationen zu AWO gegen Rassismus, Materialien und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es unter https://awo.org/service/kampagnen/awo-gegen-rassismus/ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren

Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung

Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht.

Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

  • die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,  
  • bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und 
  • im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wer ausgerechnet an der unabhängigen Beratung für Schutzsuchende spart, greift frontal die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren an. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt gibt es für einen solchen Schritt keinen nachvollziehbaren Grund, denn die Einsparungen wären gering, die Belastung für das Rechtssystem dagegen hoch. Es muss also die Frage gestellt werden, wie sich eine Schwächung rechtstaatlicher Fairness und ein Angriff auf Menschenrechte rechtfertigen lassen würde. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Asylverfahrensberatung fortzuführen, statt die Betroffenen wie die zuständigen Behörden und Gerichte im Regen stehen zu lassen.“ 

Hintergrund:

Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:

  1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit 

Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.

  1. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge 

Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.

  1. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe 

In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe – etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen – systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen‑ und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.

  1. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration 

Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete.

  1. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung 

Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann – nicht ihre faktische Abschaffung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 16.03.2026

Ein Jahr nach dem Beschluss des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ziehen Klima-Allianz Deutschland, Caritas und WWF eine kritische Bilanz. Die klimafreundliche Modernisierung unseres Landes stockt, da bisher viel zu wenig Geld in zentrale Zukunftsaufgaben wie die energetische Sanierung von Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Bahnstrecken fließt. Das Bündnis fordert von der Bundesregierung, die rechtlichen Vorgaben des Sondervermögens einzuhalten und zusätzliche Mittel konsequent für Klimaschutz, soziale Infrastruktur und Zukunftsinvestitionen einzusetzen.

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Mit dem Sondervermögen hat die Politik ein großes Versprechen abgegeben: das Leben der Menschen vor Ort spürbar zu verbessern. Bisher ist davon wenig zu sehen. Trotz des Sondervermögens stehen für den Klimaschutz im Jahr 2026 sogar weniger Mittel zur Verfügung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass die Politik jetzt anpackt. Es muss nun konkret darum gehen, Schulen, Pflegeheime und Bahnlinien zu sanieren und gleichzeitig in den Klimaschutz zu investieren. Diese Investitionen machen unser Land modern und beenden die Abhängigkeit von teuren Importen von Gas und Öl.“

Viviane Raddatz, WWF Deutschland: „Das Grundgesetz gibt klar vor, dass das Sondervermögen Klimaschutz und Infrastruktur gleichberechtigt voranbringen muss. In der Praxis degradiert die Bundesregierung den Klimaschutz jedoch oft zur Nebensache und finanziert aus dem Topf sogar klimaschädliche Projekte. Auch die klare Vorgabe, dass die Mittel zusätzliche Investitionen ermöglichen sollen und nicht Haushaltslöcher stopfen dürfen, beachtet sie zu wenig. Dabei entscheiden genau diese Investitionen über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts und den Erfolg der Energiewende. Wenn wir saubere Energien zügig ausbauen, befreien wir uns aus der Abhängigkeit von teuren fossilen Importen aus dem Ausland. Das stärkt die heimische Wirtschaft und sichert langfristig unseren Wohlstand. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich an die Vorgaben des Grundgesetzes hält und verlässlich in unsere Zukunft investiert. Gleichzeitig kann ein Sondervermögen nicht alles richten, was im Kernhaushalt falsch läuft. Auch der reguläre Haushalt muss so gesteuert werden, dass wir unsere Klimaziele sicher erreichen.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Finanzen und Recht, Deutscher Caritasverband: „Bisher nutzt die Bundesregierung die staatlichen Milliarden kaum, um Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe auf den neusten Stand zu bringen. Dabei geht es bundesweit um mehr als 100.000 Gebäude. Wenn wir diese Häuser mit einer besseren Dämmung, moderner Heiztechnik und Solaranlagen ausstatten, entsteht ein enormes Potenzial für den Klimaschutz. Gleichzeitig sinken für die Träger die Energiekosten, es entstehen wichtige Aufträge für das heimische Handwerk und der Sozialstaat wird dauerhaft entlastet. Die notwendigen Investitionen können gemeinnützige Träger jedoch nicht allein stemmen. Hier ist die Politik gefordert. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt nachsteuert, und fordern ein eigenständiges Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien der Freien Wohlfahrtspflege.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.03.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erteilt Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:

„Wir lehnen einen Mindestlohn zweiter Klasse kategorisch ab. Der gesetzliche Mindestlohn bildet eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten muss. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben. 

Ein geringerer Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen ist rechtlich nicht zulässig, weil dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Dies hatte selbst eine rechtliche Prüfung durch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ergeben. 

Zudem zeigen Modellrechnungen, dass die Verkaufserlöse etwa von Spargel, Erdbeeren und Gurken die sehr niedrigen Stundenlöhne bei Weitem übersteigen. 

Die Bundesregierung hat für Saisonarbeitskräfte bereits Sonderregelungen in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht, die wir sehr kritisch sehen und ablehnen: Auf Betreiben der Union wurde die sozialversicherungsfreie Höchstdauer für kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf 90 Tage ausgeweitet. 

Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft zahlen bereits heute unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dies drückt ihren effektiven Stundenlohn häufig unter das Mindestlohnniveau. Statt weiterer Ausnahmen fordern wir faire Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2026

Ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, freien Studierendeninitiativen sowie parteinahen und kirchlichen Hochschulgruppen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Reform endlich auf den Weg zu bringen.

Dazu Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Fast 40 Prozent der Studierenden in Deutschland sind armutsgefährdet – das unterstreicht die Dringlichkeit einer schnellen BAföG-Reform. Wir fordern gemeinsam mit einem breiten Bündnis, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Novelle jetzt zügig ins Parlament eingebracht wird. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze muss vorgezogen werden, damit die gesamte Novelle in einem Zug zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann. Dazu gehört die verabredete Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro monatlich, eine deutliche Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge und deren künftige automatische Anpassung. Studierende brauchen jetzt finanzielle Sicherheit, nicht weitere Verzögerungen.“

Die Erklärung des Bündnisses im Wortlaut: 
Mit großer Sorge sehen wir, dass die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Novelle offenbar im Kabinett feststeckt. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Novelle rasch auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Dies ist nötig, damit die BAföG-Ämter diese Novelle wie geplant zum Wintersemester 2026/2027 – für das Schüler-BAföG zum Berufsfachschulbeginn 1. August 2026 – umsetzen können und Studierende endlich entlastet werden.

Die stark steigenden Mieten in den Hochschulstädten, die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie setzen der jungen Generation enorm zu. Mindestens müssen die versprochenen BAföG-Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, der Wohnkostenpauschale und den Freibeträgen realisiert werden. Auch muss das BAföG dringend einfacher und digitaler werden. Es muss zu einem Leuchtturmprojekt der Staatsmodernisierung gemacht werden.

Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Regierungsparteien ihr BAföG-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht einhalten. Alle demokratischen Parteien müssen deutlich machen, dass sie die Anliegen der jungen Generation ernstnehmen. Die Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, dass für diese Generation soziale Gerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit zentrale Themen sind.

Die unterzeichnenden Organisationen:

  • Deutsches Studierendenwerk – DSW
  • Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW
  • freier zusammenschluss von student*innenschaften – (fzs) e.V.
  • Ring Christlich-Demokratischer Studenten – RCDS
  • Juso-Hochschulgruppen
  • Grüne Hochschulgruppen – Campusgrün
  • Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband – Die Linke.SDS
  • Liberale Hochschulgruppen Bundesverband – LHG
  • ArbeiterKind.de
  • Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen
  • Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland (ESG)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2026

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen zu wollen. Dazu sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Mit der Abschaffung der Asylverfahrensberatung würde die Bundesregierung einen folgenschweren Fehler begehen und ihrem selbstgesteckten Ziel widersprechen, mehr Ordnung in die Migration zu bringen. Schnelle und rechtssichere Asylverfahren kann es nur geben, wenn Menschen unabhängig beraten werden. Wer nach Deutschland flieht, kennt das deutsche Asylrecht nicht. Mit professioneller Asylverfahrensberatung können Asylsuchende besser im Verfahren mitwirken, damit die Bleibeperspektive schneller geklärt und Integration oder Rückkehr vorbereitet werden kann. Ohne diese Beratung würden die Verfahren länger dauern, statt kürzer. Das kann nicht Ziel der Bundesregierung sein.“ 

Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.00 Menschen beraten werden. 
Hintergrund zur geplanten Einstellung der Mittel für die Asylverfahrensberatung: 

Pressemitteilung der BAGFW: 
bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberatung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 16.03.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Reformankündigung des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD), das Ehegattensplitting abzuschaffen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte das Ehegattensplitting kürzlich öffentlich in Frage gestellt. Der djb fordert die Abschaffung schon seit Langem – u.a. in Themenpapieren zur Reform des Ehegattensteuerrechts sowie zu den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting.

Das Ehegattensplitting ist ein Relikt vergangener Jahrzehnte, das finanzielle Fehlanreize setzt und insbesondere Frauen benachteiligt. Es bevorzugt Haushalte mit einem Alleinverdienenden – insbesondere in höheren Einkommensgruppen – und setzt Fehlanreize für Zweitverdienende, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. In Deutschland betrifft dies vor allem Frauen, die überdurchschnittlich oft in Teilzeit arbeiten. Die Folgen sind gravierend: finanzielle Abhängigkeit, geringere Karrierechancen und ein erhöhtes Risiko von Altersarmut. Gleichzeitig kostet das Ehegattensplitting den Staat jährlich rund 25 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)  vom 25.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen ziehen fünf Jahre nach der Veröffentlichung des General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] eine positive Bilanz. Dieses Dokument des UN-Kinderrechteausschusses hat aus Sicht der beiden Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung insbesondere von Vorschriften, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld gespielt. So hat der General Comment zahlreiche nationale und internationale Gesetze positiv beeinflusst und dazu beigetragen, digitale Rechte in der allgemeinen Kinderrechtsagenda zu verankern. Beispiele dafür sind die Novellierung des bundesdeutschen Jugendschutzgesetzes oder der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.

„Gerade angesichts aktueller medienpolitischer Debatten kann der General Comment 25 als kinderrechtliche Leitlinie wertvolle Orientierung geben. Laut UN-Kinderrechteausschuss muss es bei der politischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung einer am Wohl von Kindern ausgerichteten Digitalisierung grundsätzlich um eine ganzheitliche Absicherung aller Kinderrechte gehen. Für politische Strategien müssen daher immer Schutz, Teilhabe und Förderung von jungen Menschen gleichermaßen abgesichert werden. Der General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld zeigt seit seiner Verabschiedung auf, dass Kinderrechte, wie das Recht auf Zugang zu Information und Kultur oder der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung auch im digitalen Raum gelten. Wir dürfen uns aber trotz der Fortschritte in diesem Bereich nicht zurücklehnen, denn wirksame Schutz-, Melde- und Beschwerdeverfahren sind nur der erste Schritt zu einem sicheren digitalen Umfeld für Kinder. Zudem sollten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Medienbildung von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur sollte ein Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt 2.0 zügig umzusetzen und dabei auch pädagogische Schulungen und administrative Aufwände abzusichern“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Nutzung digitaler Dienste ist heute ein wesentliches Element der Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, die gemäß UN-KRK uneingeschränkt von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten“, sagt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen. „Umso mehr freuen wir uns, dass mit der Allgemeinen Bemerkung 25 seit nunmehr fünf Jahren ein wegweisendes Instrument vorliegt, um diesen Rechten auch im digitalen Umfeld Geltung zu verschaffen. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sind regelmäßig Bestandteil der Staatenberichte und werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie der Stiftung Digitale Chancen, sowie Kindern und Jugendlichen selbst im Berichtsverfahren thematisiert. So schaffen wir Transparenz und können die Auswirkungen aktueller Entwicklungen des dynamischen digitalen Umfeldes auf die Rechte von Kindern sichtbar machen.“

Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Stiftung Digitale Chance vom 24.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des weiteren Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequenter als bisher für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dafür auch eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Diese Bildungsarbeit muss einhergehen mit dem Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

„Beim Thema Demokratieförderung kommt dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Vielmehr gilt es, die Strukturen des demokratischen Rechtsstaats als Rahmen für ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen gegen Angriffe jeglicher Art zu verteidigen. Denn so bieten wir eine verlässliche Basis für demokratisches Engagement. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus sind alle gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch und Solidarität mit Betroffenen, die gleichermaßen Vorbild und Ermutigung für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in politischen Debatten oder auch in den sozialen Medien“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 als Kooperationspartner.

„Eines ist dabei ganz klar: Gute Demokratiebildung gelingt nur mit verlässlicher langfristiger Förderung, diskriminierungskritischer Haltung und klaren Qualitätsstandards. Hier sollten sich viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Denn dort gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Anne Lütkes weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 finden vom 16. März bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 ist der Soziologe und Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Matthias Quent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2026

Konfessionelle Familienverbände fordern ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken fordern von der Bundesregierung ein ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm. Ziel müsse es sein, klimafreundliches Verhalten für alle Menschen zur attraktiven, bezahlbaren und leicht zugänglichen Alternative zu machen. Eine für alle zugängliche nachhaltige Infrastruktur sollte Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge werden.

„Die aktuellen Debatten nach den Preissprüngen für Kraftstoffe zeigen deutlich, wie eng Klima-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zusammengehören“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Ein Rückbau klimapolitischer Maßnahmen würde langfristig deutlich höhere gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten verursachen. Diese treffen Familien nicht nur heute, sondern auch ihre Kinder und weitere Generationen.“

“Gerade Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen müssen einen großen Teil ihres Einkommens für alltägliche Ausgaben aufwenden. Ihnen fehlen häufig die finanziellen Spielräume, um sich aus eigener Kraft an die Folgen des Klimawandels anzupassen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Dabei spielen Familien eine Schlüsselrolle in der Klimawende, das fängt beim Essen an und hört bei der Mobilität auf. Sie müssen in ihrer Rolle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels stärker anerkannt und unterstützt werden.“

Familienbund und eaf begrüßen, dass der erste Entwurf des Klimaschutzprogramms die besondere Situation von Familien bereits aufgreift. So sollen sich öffentliche Förderungen – etwa für Sanierungen oder E-Mobilität – nicht nur nach der Höhe des Haushaltseinkommens richten, sondern auch danach, wie viele Personen davon leben und ob Kinder zu versorgen sind.

Darüber hinaus fordern beide Verbände in den Bereichen Wohnen und Mobilität deutlich mehr Engagement. Gerade in Städten leben viele Familien zur Miete. Sie können zentrale Entscheidungen für klimafreundliche Lösungen – etwa bei Heizung, Gebäudesanierung oder Ladeinfrastruktur – nicht selbst treffen. Deshalb müssen die Belange von Mieterinnen und Mietern bei der Gestaltung der Wärmewende oder Regelungen zur Umlage von Sanierungskosten stärker als bisher berücksichtigt werden. Im Verkehr braucht es neben dem Ausbau des ÖPNV kostengünstige Angebote für Kinder im öffentlichen Nahverkehr wie beim Deutschland-Ticket, um mehr Familien für Bus und Bahn zu gewinnen.

Auch ein Tempolimit könne Klima und Familien entlasten: Es senkt Emissionen, Lärm und Luftverschmutzung, reduziert finanzielle Belastungen durch den geringeren Kraftstoffverbrauch und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

„Wir brauchen kein klimapolitisches Rollback, sondern ein entschlossenes, sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm“, so Bujard und Hoffmann. „Wenn Klimaschutz weiter nur als Schönwetterpolitik behandelt wird, lassen wir unsere Kinder und Enkel mit den Problemen und Kosten im Regen stehen.“

>> Beitrag der eaf und des Familienbunds im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 13. Januar 2026

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.03.2026

LSVD: Regierung lässt Regenbogenfamilien im Stich

Heute jähren sich die ersten Vorlagebeschlüsse zum Abstammungsrecht bereits zum fünften Mal. Im März 2021 haben das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin anerkannt, dass die geltende Beschränkung der zweiten Elternstelle auf einen „Mann“ die Grundrechte von Kindern und Eltern in queeren Familien verletzt. Weitere Vorlagebeschlüsse folgten. Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt sagt dazu:

Vor fünf Jahren haben wir einen rechtshistorischen Meilenstein gefeiert: Verschiedene Gerichte unterschiedlicher Instanzen haben anerkannt, dass die Beschränkung auf einen „männlichen“ zweiten Elternteil rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern verletzt. Es darf nicht abhängig vom Geschlecht des Elternteils sein, ob ein Kind ab Geburt abgesichert ist oder nicht! Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht ganze sieben Vorlagebeschlüsse, also konkrete Normenkontrollverfahren, und eine Verfassungsbeschwerde vor. Ein Erfolg der „Nodoption“-Familien. Doch das höchste deutsche Gericht entscheidet nicht – und auch politisch steht die Reform still.

Der heutige Jahrestag bietet keinen Anlass zur Freude – im Gegenteil. Dass der anerkannt verfassungswidrige Zustand seit mindestens fünf Jahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der Legislative hingenommen wird, erschüttert das Vertrauen der Familien in den Rechtsstaat. Und das in Zeiten, in denen wir als Demokrat*innen aufgefordert sind, für demokratische Werte einzustehen.

Die Kinder aus den ersten Verfahren sind mittlerweile im Grundschulalter. Nur weil ihr zweiter Elternteil nicht „männlich“ ist, wird ihnen die rechtliche Absicherung vorenthalten. Das gefährdet sie konkret: immer wieder hören wir, dass Kinder oder Eltern erkranken oder Paare sich trennen. Wenn dann auch noch die rechtliche Absicherung fehlt, wird aus einer schwierigen Situation oftmals eine Katastrophe. Das macht alle Beteiligten extrem vulnerabel. Eine verantwortungsvolle, am Kindeswohl orientierte Regierung muss jetzt handeln und das Abstammungsrecht endlich so reformieren, dass jedes Kind ab Geburt auch rechtlich zwei Eltern haben kann.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 24.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – dem Paritätischen Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) kritisiert: „Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.“

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V. fügt hinzu: „Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“

Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, Bundesverband Trans*, Trans-Kinder-Netz e.V., Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) und Der Paritätische Gesamtverband vom 23.03.2026

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. (pfv) veröffentlicht eine Vorstudie zu aktuellen Fragen der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Die Publikation bündelt zwei Expertisen, die sich mit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen, der Arbeitsteilung in Kita-Teams und den Qualifikationsanforderungen in der frühen Bildung befassen.

Seit über 150 Jahren engagiert sich der pfv als unabhängiges Forum für den fachlichen Austausch, die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und gute Aufwachsensbedingungen für Kinder. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse, pädagogische Praxis und rechtliche Gestaltungsspielräume zusammenzuführen, um Impulse für eine qualitätsvolle und bedarfsgerechte Entwicklung des Kita-Systems zu geben.

Die Vorstudie „Arbeitsteilung und Professionalisierung in der frühen Bildung. Dokumentenanalyse der Länderregelungen und Forschungsüberblick“ reagiert auf aktuelle Herausforderungen im System der Kindertagesbetreuung. Angesichts von anhaltendem Fachkräftebedarf, zunehmender Ausdifferenzierung des Berufsfeldes und wachsender multiprofessioneller Teams stellt sich die Frage, wie der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kitas auch künftig qualitativ gesichert werden kann. Für den pfv steht dabei im Mittelpunkt, dass pädagogische Fachkräfte ausreichend Zeit für die Arbeit mit den Kindern haben – für Interaktion, Bindungsarbeit, Beobachtung und individuelle Förderung.

Die Vorstudie vereint zwei Expertisen:

  • Detlef Diskowski analysiert in seiner Studie „Analyse der landesrechtlichen Bestimmungen zu Aspekten der Kooperation verschiedener Professionen und Arbeitsteilung in Kindertageseinrichtungen“ die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen in den Bundesländern unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfestatistik.
  • Nina Weinmann-Sandig untersucht in der „Expertise zum Zusammenhang zwischen Altersstruktur und Qualifikationsanforderungen in der Frühen Bildung und Betreuung“ anhand inter- bzw. nationaler Forschung den Zusammenhang von Qualifikation, Teamstruktur und pädagogischer Qualität.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle vom 13.03.2026

  • Lohn erst ab zweitem Krankheitstag trifft vor allem Beschäftigte mit kleinen Einkommen
  • Bentele: „Gefahr, dass sich kranke Menschen zur Arbeit schleppen“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer am ersten Krankheitstag keinen Lohn erhalten. Seiner Meinung nach ließe sich dadurch die Zahl sehr kurzfristiger Fehlzeiten reduzieren. VdK-Präsidentin Verena Bentele weist dies deutlich zurück:

„Dieser Vorschlag des Arbeitgeberpräsidenten ist inakzeptabel und zynisch. Denn gerade Beschäftigte mit kleinen Einkommen können oft nicht daheim arbeiten. Und sie können es sich nicht leisten, auch nur einen Tag Gehalt zu verlieren. Fällt der Karenztag weg, ist die Gefahr groß, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen. Und eines sollte klar sein: Wer durch Krankheit nicht vollkommen konzentriert bei der Sache ist, macht früher oder später Fehler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaft davon profitiert.

Ob ein Karenztag tatsächlich den Krankenstand reduziert, bezweifele ich stark. Aus einer erkälteten Person kann eine komplett erkrankte Abteilung werden. Eine Ersparnis bei der Lohnfortzahlung sehe ich daher nicht.

Die fortwährenden Angriffe auf die Errungenschaften des Sozialstaats, die dem Schutz der Arbeitnehmenden dienen, sind kontraproduktiv und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels das falsche Signal. Eine schlechte Idee wird nicht besser, wenn man sie alle drei Wochen wiederholt.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 06.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Derzeit wird ein Mindestalter für soziale Medien diskutiert. Wie denken junge Menschen darüber? Ab wann sollten soziale Medien zugänglich sein? Was hilft jungen Menschen, gut und souverän mit sozialen Medien umzugehen?

In einem Fachgespräch wollen wir die Perspektiven junger Menschen zu sozialen Medien und möglichen Beschränkungen diskutieren – gemeinsam mit Vertreter*innen von Eltern und Lehrkräften sowie Expert*innen aus Kinder- und Jugendhilfe und Psychologie.

Mit dabei:

Misbah Khan MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Anna Lührmann MdB, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung | Dr. Björn Hagen, Evangelischer Erziehungsverband e. V. – EREV | Norman Heise, Bundeselternrat | Markus Surrey, Schulpsychologe | Deutscher Lehrerverband (angefragt)

Zum Termin

Termin: 14. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online 

Die Online-Inforeihe „Migration und Flucht“ schafft Raum für den Austausch zu aktuellen migrations- und flüchtlingspolitischen Fragen. Den Auftakt der ein- bis zweistündigen digitalen Fachgespräche bildet jeweils ein Impuls von Expert*innen, der anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert wird.

Den Start dieser Inforeihe läutet die folgende Veranstaltung ein:

(Keine) Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen? Erkenntnisse aus der BiSKE-Studie

Dienstag, 14. April 2026, 14-15:30 Uhr, online über Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Menschenrecht auf Bildung und Schule. Doch in der Praxis ist Schulbildung nicht für alle gleichermaßen zugänglich. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland geflüchtet sind und in Aufnahmeeinrichtungen leben. Im Rahmen der Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE) wurde untersucht, welche Bildungszugänge ermöglicht werden. In der Vollerhebung wurden mittels einer Telefonstudie mehr als 200 Aufnahmeeinrichtungen im Zeitraum November 2024 bis Mai 2025 in allen Bundesländern zu ihrem Bildungsangebot befragt. Die Ergebnisse offenbaren Handlungsbedarf.

Referentin: Dr. B. Johanna Funck, Universität Bremen

Anmeldung bis 10.04.2026 unter: https://eveeno.com/343187923, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert.

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die konstruktive Kritikformel zeigt in fünf einfachen Schritten, wie konstruktives Kritisieren gelingt, ohne zu verletzen oder Beziehungen zu belasten. Das Praxis-Tool unterstützt Fachkräfte dabei, Beobachtungen klar zu benennen, Erwartungen transparent zu machen und gemeinsam mit Eltern und Familien tragfähige Lösungen zu entwickeln. Es ist Teil der Qualifizierungsreihe Elternbegleitung und bietet sofort anwendbare Orientierung für herausfordernde Gesprächssituationen im Arbeits-Alltag.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Gośka Soluch, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V., Koordinatorin Projekt Elternbegleitung, mehr Infos: https://www.konsortium-elternchance.de/worum-es-geht/

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Noch eine Runde spielen, schnell ein Reel anschauen oder eine Nachricht checken – und ehe man sich versieht, sind wieder Stunden vergangen.

Was zumeist unterhaltsam ist, kann für einige Kinder und Jugendliche zum digitalen Sog werden. Soziale Netzwerke, Games und Streaming-Portale ziehen junge Menschen in ihren Bann – oft so stark, dass analoge Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte daneben verblassen. Auch viele Erwachsene kennen das: Ein kurzer Blick aufs Smartphone – und schon ist man in den Tiefen auf Social Media versunken.

Ab wann wird die Mediennutzung zu viel und ab wann spricht man von einer Sucht? Was können wir vorbeugend tun und ab wann müssen Erwachsene eingreifen?

Pamela Heer, Medienpädagogin bei der EU-Initiative klicksafe ordnet in dieser Veranstaltung Begrifflichkeiten und den Themenbereich ein, benennt suchtfördernde Eigenschaften von digitalen Medien, gibt Orientierung und praktische Tipps – und stellt Infos bereit, an wen sich Eltern, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte wenden können, wenn exzessive Mediennutzung krank macht.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. April 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. in Kooperation mit Universität Vechta, Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe) und Bundeselternvertretung KiTa (bevki)

Ort: Universität Vechta / digital

Wie können Kita-Plätze gerecht vergeben werden – besonders für Familien mit erschwertem Zugang zum Bildungssystem? Und wie gelingt ein guter Start in die Kita für Eltern, unabhängig von z.B. Sprache, Herkunft oder familiären Hintergrund?

Die Veranstaltung widmet sich der chancengerechten Platzvergabe und dem kultur- und armutssensiblen Onboarding von Familien. Im Fokus stehen praxisnahe Ansätze für eine faire, transparente Vergabe sowie bewährte Strategien der Elternarbeit. Gemeinsam mit Fachkräften, Trägern und kommunalen Vertreter:innen diskutieren wir, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Partizipation gestärkt werden können.

In Anlehnung an Friedrich Fröbel verstehen wir frühkindliche Bildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Fachpraxis und Gesellschaft. Familie ist dabei der erste und wichtigste Bildungsort, in dem das Kind durch Beziehung, Spiel und Nachahmung seine Welt erschließt. Fröbel betonte die enge Verbindung zwischen Elternhaus und öffentlicher Erziehung und sah im Kindergarten einen Raum, der diesen Dialog bewusst stärkt. Familienbildung und eine dialogische Zusammenarbeit mit Eltern sind deshalb kein „zusätzliches Angebot“, sondern ein Kernauftrag frühpädagogischer Praxis.

Drei kurze Inputs sorgen für Einblicke und Anregungen, u.a. aus der Arbeit eines Familienzentrums sowie von Familienbegleiterinnen aus Osnabrück. Der Fokus liegt auf praxisnahen Ansätzen, fachlicher Diskussion und der Entwicklung von Handlungsoptionen, um Zugangsbarrieren abzubauen und Partizipation zu fördern.

Impulse:             

  • Strukturelle Armutsprävention in Barsinghausen – Die sozialraumorientierte Kita-Platzvergabe führt zu mehr Teilhabe! Réne Beck, Stadt Barsinghausen
  • Ohne Beziehung geht es nicht– Beziehung als Schlüssel zu Zugang. Karina Hooper und Karina Kosbab, Familienbegleiterinnen Stadt Osnabrück
  • Zugang, Vertrauen, Teilhabe: Familienzentren als Brücke zu Bildung. Sandra Köper-Jocksch, nifbe

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt. Die Veranstaltung wird hybrid angeboten: eine digitale Teilnahme umfasst die Impulsvorträge sowie einen digital moderierten Austausch. Die Zugangsdaten werden Ihnen kurzfristig zugeschickt.

Informationen auf www.pfv.info/ oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission und deren Umsetzung erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können. Zielgruppe dieser Veranstaltung sind daher Vertreter*innen des Bundes, der Länder und Kommunen, Interessenverbände, familien- und sozialpolitische Expert*innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Wir freuen uns, wenn Sie sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Alle weiteren Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Die Anmeldung ist bis 31. März 2026 möglich.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Unser Wirtschaftsmodell steht im Umbruch. Die neuen geopolitischen Realitäten, der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die Alterung der Gesellschaft und die Dekarbonisierung der Wirtschaft wirken bis tief in die Arbeitswelt und in das Leben vieler Menschen hinein. Gewissheiten gehören der Vergangenheit an, der Anpassungsdruck an Beschäftigte und Unternehmen ist vielerorts hoch.

Im Rahmen der Konferenz wollen wir mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Arbeitswelt diskutieren, worauf es jetzt wirklich ankommt. Welche Ausrichtung in der Arbeitsmarktpolitik weist den Weg in eine moderne, resiliente und gerechte Arbeitsgesellschaft? Wo liegen neue Potenziale des Wandels für Beschäftigung und Wohlstand?

Das erwartet Dich/Sie am 27. April in der Heinrich-Böll-Stiftung:

  • Keynote von Prof. Dr. Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Politische Keynote und Q&A mit Felix Banaszak, Bündnis 90/Die Grünen
  • Podiumsdiskussion mit Katharina Dröge (angefragt), Prof. Lisa Herzog, Tatiana Ohm, Prof. Enzo Weber und Jan Philipp Albrecht
  • Vier Workshops zu den Themen:
    » KI auf dem Arbeitsmarkt – Wie wollen wir in Zukunft arbeiten?
    » Migration und Integration im demografischen Wandel
    » Arbeitsmarktpolitik zwischen Dynamisierung und Sicherheit
    » Wie kommt die Arbeitsgesellschaft durch den Strukturwandel?

Weitere Informationen im Web.

Jetzt anmelden

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Migration, Flucht und Diversität sind gesellschaftliche Realität und stellen als Querschnittsthemen spezifische Anforderungen an die Frühen Hilfen. Studien zeigen, dass geflüchtete Frauen bislang nur unzureichend von den Angeboten erreicht werden und ihre Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt häufig durch Zugangs- und Verständigungsbarrieren fragmentiert ist. Frühe Hilfen können für Geflüchtete und neu Zugewanderte eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Versorgungskontinuität spielen. Der Vortrag diskutiert, wie Frühe Hilfen inklusiver und diversitätsgerechter gestaltet und die interprofessionelle sowie institutionelle Kooperation gestärkt werden können, damit kein Kind und keine Familie aus dem Blick gerät.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Theda Borde, Projektleitung, Projekt „Empowerment für Diversität“, Charité Universitätsmedizin Berlin

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 05. – 08. Mai 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Halle (Saale) & Leipzig

Fortbildung kompakt: erleben, erkennen und gestalten

Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 (GaFöG) stellt Kommunen, Träger und Fachkräfte in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Während vielerorts noch über Ausbaupläne, Umsetzungsmodelle und pädagogische Konzepte diskutiert wird, bietet ein Blick in ostdeutsche Städte bereits jetzt wertvolle Erkenntnisse – aus der Praxis, der Wissenschaft und der Trägerperspektive.

Die 3,5-tägige Reise nach Halle (Saale) und Leipzig führt mitten hinein in zwei Bundesländer, in denen ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter seit Jahrzehnten erfolgreich gelebt und weiterentwickelt wird. Vor Ort lernen Sie bewährte Strukturen, Qualitätsansätze und innovative Modelle kennen und gewinnen im Austausch mit Wissenschaft, Praxis und Verwaltung wichtige Impulse. Die Reise verknüpft strukturelle, pädagogische und wissenschaftliche Perspektiven und schafft Raum für den gemeinsamen Transfer – für eine zukunftsfähige Ganztagsbildung in ganz Deutschland.

Das Angebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Kommunen, Trägern, Jugendämtern sowie an Wissenschaftler:innen der (Früh-)Pädagogik und alle Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich ein fundiertes Bild davon machen möchten, wie Ganztagsbildung auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung konkret gelingen kann.

Der Teilnahmebeitrag für die 3,5-tägige Exkursion beträgt 305,- Euro p.P., pfv-Mitglieder erhalten einen Rabatt. Enthalten sind die Unterkunft im 2-Bett-Zimmer inkl. Frühstück sowie die Teilnahme an allen Workshops und Veranstaltungen. An- und Abreise, Verpflegung und ÖPNV sind nicht inbegriffen.

Weitere Informationen unter www.pfv.info/Bildungsreise  oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 06. – 07. Mai 2026

Veranstalter: Domberg-Akademie in Kooperation mit der Hauptabteilung Außerschulische Bildung im EOM und der LAG der Bayerischen Familienbildungsstätten

Ort: München

Familie stützt Demokratie als Lebensform: nicht nur politisch, sondern auch im sozialen Miteinander. Hier findet primär Wertebildung statt und die Erprobung von demokratischen Strukturen und Praktiken im Alltag. Aus gelebter Demokratie im Kleinen entsteht erst ein solidarisches und machtkritisches Gemeinwesen. Umgekehrt bemisst sich aber auch ein gelingendes soziales Miteinander an der Art und Weise, wie man Familienleben gestaltet und täglich miteinander umgeht, wie man Fairness lebt und Interessen aushandelt, wie die Einzelnen gesehen und gehört werden undeilhaben können.
Was brauchen Familien aber für ein gutes Miteinander, für Praktiken der Selbst- und Mitbestimmung und gelebte Demokratie im Kleinen? Wie begegnen wir anti-demokratischen Leitbildern von Familie in Beratung und Bildung – und wie gehen wir (Eltern, Familienbildner:innn in der Beratung) mit der medialen Einflussnahme, anti-demokratischen Influencer:innen um? Wie gelingt und was wäre ein Demokratie-förderndes Familienleben?

Dazu bringen wir Expert:innnen aus Forschung und Praxis mit uns ins Gespräch und in einen gemeinsamen Austausch. Wir laden ein zu einer zweitägigen Factagung mit Vorträgen und Workshops im Tagungshaus Schloss Fürstenried.

REFERENT:INNEN & Themen:

  • Bianka Pergande: „Kinder an die Macht? Gelingende Demokratiebildung in Kitas und Familienzentren. Zu Demokratiebildung und den Einfluss der Familie und die Rolle der Bildungseinrichtungen“
  • Dr. Karin Jurczyk: „Zeit zum Leben – Zeit als demokratisches Gerüst von Familien“
  • Georg Cadeggianini, Autor, Journalist, SZ-Redakteur für Familienthemen und Elternschaft: „Für ein neues Miteinander – beim Essen und darüber hinaus“
  • Dr. phil. Christian Boeser, Uni Augsburg, Fachbereich Erwachsenenbildung + Begründer der Streitförderer: https://www.streitfoerderer.de/: „Aushandlungsprozesse in der Familie“
  • Tessa-Marie Menzel: „Social Media als Meinungs-, Familienbildung als Orientierungsgeber“

BITTE BEACHTEN: nur begrenzte Zimmer-Anzahl: max. 50 Teilnehmende mit ÜN möglich, sonst Tagesgäste: max. 100 TN.

Günstige Tagungsgebühr ermöglicht mit Förderung durch das BMFSFJ und durch die AKF.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: https://domberg-akademie.de/veranstaltungen-detail/paedagogische-fachtagung-1

Termin: 18. Mai 2026

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialstaatskommission hat weitreichende Vorschläge zur Neusystematisierung von Leistungen, zur Rechtsvereinfachung und zur Digitalisierung der Sozialverwaltung vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, den Sozialstaat effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels stärkere Erwerbsanreize zu setzen und Erwerbspotenziale zu erschließen. Wir möchten in der Veranstaltung gern die Potenziale der Reformvorschläge für Familien diskutieren. Mögliche unbeabsichtigte Effekte sollen beleuchtet werden und ob und ggf. welche Familienformen zu den Verlierern der Reformen gehören könnten. Zudem soll diskutiert werden, wie die Vorschläge der Kommission familiengerecht ausgestaltet und umgesetzt werden können.

Themen sollen neben einem Überblick über die Vorschläge der Kommission aus familienpolitischer Perspektive die Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen und Verbesserung finanzieller Arbeitsanreize sein sowie die Gewährleistung des Gleichgewichts zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit für Familien durch ein integriertes Steuer-Transfersystem.

Dafür freuen wir uns über Inputs und Diskussionsbeiträge durch:

*          Almut Enderlein, Abteilungsleiterin im BMBFSFJ

*          Nermin Fazlic, Abteilungsleiter im BMAS und Vorsitzender der Sozialstaatskommission

*          Dr. Kerstin Bruckmeier, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

*          Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Institut für Sozialökologie

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 6. Mai 2026 möglich über die Webseite: https://ag-familie.de/de/18mai26-va-sozialstaatskommission/ oder per Email: anmeldung@ag-familie.de <mailto:anmeldung@ag-familie.de>

Termin: 01. – 02. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ beschäftigt sich dieses Jahr schwerpunktmäßig mit dem 13. Änderungsgesetz SGB II. Zudem gibt die Fachtagung einen Ausblick auf die Auswirkungen der Empfehlungen der Sozialstaatskommission auf das SGB II sowie auf weitere Gesetzgebungsverfahren innerhalb der laufenden Legislaturperiode.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachtagung bilden zum einen die Neuregelungen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU), zum anderen die Weiterentwicklung des Kooperationsplans als zentrales Instrument der Eingliederungsarbeit sowie die Neuregelung der Leistungsminderungen und des Leistungswegfalls.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Umsetzungsstrategien bei der Leistungserbringung.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 07.04.2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeit-13-aenderungsgesetz-sgb-ii/

Termin: 01. – 03. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater*innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schulkinderbetreuung). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachbera-ter*innen sind Vermittler*innen und Multiplikator*innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Die Veranstaltung nimmt aktuelle Entwicklungen im Feld der Kindertagesbetreuung in den Blick, so unter anderem das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz und die hier vorgesehene Stärkung der sprachlichen Bildung sowie den Abbau von Barrieren, die Kinder den Zugang zu den Angeboten der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung erschweren oder sie ausschließen. In diesem Zusammenhang werden auch demographische Entwicklungen diskutiert und mögliche Lösungswege erarbeitet, die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung zukunftsfester zu gestalten. Des Weiteren befasst sich die Tagung mit möglichen Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung sozialpädagogischer Fachkräfte hinsichtlich einer stärkeren Verantwortung von Kita-Trägern für die Ausbildung.

Leitende Fragestellung wird sein, welchen Beitrag Fachberater*innen zur Mitgestaltung der genannten Entwicklungen leisten können und welche Rahmenbedingungen dabei für ihre Arbeit erforderlich sind. Die Veranstaltung bietet Raum für fachlichen, bundesweiten Austausch, fachpolitische Orientierung sowie träger- und länderübergreifende Vernetzung.

Ziel der Veranstaltung ist, die derzeitige Situation der Fachberatung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu beleuchten sowie konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis der Fachberater*innen sowie des Unterstützungssystems insgesamt zu identifizieren.

Die Veranstaltung richtet sich Fachberaterinnen und Fachberater mit und ohne Fach- und Dienstaufsicht aus dem Feld der Kindertageeinrichtungen und der Kindertagespflege

Anmeldeschluss ist spätestens der 31. März 2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-fachberatung-fuer-kindertagesbetreuung-2026/

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ und DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Im Rahmen unserer familienpolitischen Fachtagung diskutieren wir die Möglichkeiten der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsstrukturen im Kontext der Fachkräftesicherung. Dabei sind u. a. Bundesfamilienministerin Karin Prien, die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack und Dr. David Juncke, Leiter Familienpolitik der Prognos AG. Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. In fünf verschiedenen Workshops beleuchten wir unterschiedliche Aspekte von Vereinbarkeit und Fachkräftesicherung im Detail: von Arbeitszeit über die Bedarfe von Alleinerziehenden bis hin zu Einblicken in unsere Beratung. Im Fokus stehen dabei die konkreten Stellschrauben in Betrieb und Dienststelle und die Frage danach, wo wir ansetzen können, damit Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt.

Anmeldung

Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an:

https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen/fachtagung

Freistellung

Die Teilnahme ist kostenlos. Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den*die Arbeitgeber*in davon in Kenntnis zu setzen.

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ZFF-Info

ZFF-Info 02/2026

AUS DEM ZFF

Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Als Zukunftsforum Familie stehen wir für eine Familienpolitik, die auf der Anerkennung von Vielfalt und dem konsequenten Schutz von Kindern basiert. Dieser Gesetzentwurf geht in die entgegengesetzte Richtung und greift beides an: Er schürt rassistische Ressentiments, stellt Familien unter Generalverdacht und reduziert Elternschaft zunehmend auf biologische Nachweise. Damit wird das Familienrecht ein Stück weit zurückgedreht – weg von sozialer Verantwortung und gelebter Fürsorge, hin zu Misstrauen. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen und rechtliche Sicherheit von Anfang an – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Ehestatus ihrer Eltern. Wer Familienrechte beschneidet und Abstammung über Fürsorge stellt, gefährdet das Kindeswohl. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:

„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.

„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.

Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung.  Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.

Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden des Offenen Briefs, dass

  • Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
  • sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
  • bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.

Der Offene Brief ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.02.2026

Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.

Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen für Eltern von Kleinkindern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Kinder und Jugendliche sind keine Randnotiz sozialpolitischer Entscheidungen — sie spüren deren Folgen unmittelbar. Wenn verschärfte Sanktionen im SGB II dazu führen, dass Familien weniger Mittel für Ernährung, Kleidung oder Teilhabe haben, wird nicht gespart — es wird an Entwicklungschancen gekürzt. Armut prägt Alltag, Gesundheit und Bildungswege junger Menschen. Wer zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, rüttelt an den wenigen stabilen Räumen, die Sicherheit und verlässliche Beziehungen ermöglichen. Damit steht nicht nur materielle Sicherheit infrage, sondern das Fundament für Vertrauen, Integration und Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen.“

Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.

Der Offene Brief zur Reform des SGB II “Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen“ ist hier abrufbar.

Folgende Verbände und Organisationen unterstützen den Offenen Brief zur Reform des SGB II:

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf), Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), pro familia Bundesverband e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV),

Alltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen, BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V., Bundesverband der Mütterzentren e. V., Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA), Business and Professional Women (BPW) Germany e. V., Deutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF), Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Evangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA), Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA), Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD), Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL), Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI), Fair für Kinder e. V., Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V., Frauenwerk Stein e. V., Sanktionsfrei e. V., Save the Children Deutschland e. V., SOLOMÜTTER,  Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), SKM Bundesverband e. V., Sozialverband Deutschland SoVD e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., TOTAL E-QUALITY e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., wir pflegen e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.02.2026

                                                                               

SCHWERPUNKT I: Reform der Grundsicherung

Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541). Außerdem standen Anträge der Fraktionen der AfD (21/3605; 21/2222), von Bündnis90/Die Grünen (21/3606) und der Fraktion Die Linke (21/3604) zur Diskussion.

Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.

Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten – Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.

Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Regierungsentwurf grundsätzlich „positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.

Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.

Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 23.02.2026

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds verabschiedet, der eine Umgestaltung hin zu einer neuen Grundsicherung vorsieht. Der Entwurf befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundestag beraten. Damit rückt erneut die Frage in den Fokus, welches Einkommen in Deutschland als ausreichend gilt, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Eine aktuelle Kurzbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Zwar bewertet die Mehrheit der Befragten ihr Haushaltsnettoeinkommen als ausreichend, doch empfinden es Menschen mit weniger als 2000 Euro monatlich als unzureichend, um ein würdevolles Leben zu führen.

Mehr…

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2026

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Neuen Grundsicherung erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ ist erneut eine Zäsur für die soziale Sicherheit. Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen gestartet, den Sozialstaat zu reformieren und das soziale Sicherungsniveau dabei zu bewahren. Doch bevor die Empfehlungen ihrer Sozialstaatsreform-Kommission umgesetzt werden, legt die Regierung noch schnell die Axt an den Sozialstaat an. Im Fokus der Politik sollte stehen, die Rahmenbedingungen für sozialen Aufstieg zu schaffen und Ungleichheit zu bekämpfen.

Dass im Bundestag noch leichte Verbesserungen für Familien mit Kindern sowie im Bereich der individuellen Förderung erzielt wurden, begrüßen wir. Andererseits unterstreichen die Änderungen des Parlaments an anderer Stelle nochmals das gewachsene Misstrauen und den erhöhten Druck auf die Leistungsberechtigten.

Als AWO fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich endlich den wirklichen Problemen hierzulande zu widmen: Kinderarmut, fehlende Unterstützung für arbeitssuchende Menschen, überhöhte Mieten, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Statt diejenigen mit härteren Sanktionen zu gängeln, die ohnehin in Not sind, sollte die Bundesregierung für ein bezahlbares Leben und soziale Sicherheit sorgen.” 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2026

Anlässlich der heutigen Ausschuss-Anhörung im Bundestag zur sogenannten Neuen Grundsicherung hat der AWO Bundesverband eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der Verband lehnt diesen ab und macht konkrete Gegenvorschläge für eine wirkungsvolle Unterstützung und einen menschenwürdigen Umgang mit Personen in schwierigen Lebenslagen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

“Wer Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen möchte, muss auf Vertrauen setzen statt auf Druck. Diese Haltung scheint die Bundesregierung leider nicht zu teilen, denn ihr Vorschlag zur Neuen Grundsicherung sendet ein anderes Signal: ‘Wenn ihr ohne Arbeit seid oder in Zukunft Euren Job verliert, dann seht besser selbst zu, wie ihr zurechtkommt.’ Das heißt übersetzt: härtere Sanktionen, eine weitreichende Absenkung des Schonvermögens und keine vollständige Übernahme der Wohnkosten mehr in der Karenzzeit. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine andere Haltung einzunehmen und Vertrauen, Unterstützung und Solidarität in den Entwurf der Regierung hineinzuschreiben.”

In ihrer Stellungnahme fordert die AWO unter anderem, dass Menschen nicht vom ersten Tag in der Grundsicherung ihre Ersparnisse aufbrauchen und im Zweifel eine neue Wohnung suchen oder die zu hohe Miete durch Verzicht auf Notwendiges im Alltag kompensieren müssen. Sie sollten sich voll und ganz auf Qualifizierung und die Suche nach guter Arbeit konzentrieren und brauchen dafür passgenaue Angebote und Förderung auf Augenhöhe.

„Wer Menschen nachhaltig in Arbeit bringen will, muss sie stärken, nicht gängeln. Arbeitslosigkeit entsteht durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Strukturwandel und fehlende Chancen. Eine Politik, die das bewusst ignoriert, schadet der Wirtschaft und riskiert, dass die Menschen das Vertrauen in Sozialstaat und Solidargemeinschaft verlieren. Wer Arbeitslosigkeit senken will, muss den Standort Deutschland stärken statt Bürger*innen die Konsequenzen der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Situation alleine ausbaden zu lassen. Wer eine echte Perspektive schaffen will, braucht gezielte Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung, soziale Infrastruktur und eine verlässliche individuelle Unterstützung statt immer neuer Sanktionsmechanismen“, erklärt Groß dazu abschließend.

Zur Stellungnahme: awo.org/pressemeldung/anhoerung-neue-grundsicherung-awo-stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.02.2026

Die Angriffe der Union und der Arbeitgeber auf den Sozialstaat und die Beschäftigten werden immer unverschämter. Wir fordern einen Stopp dieser Kahlschlag-Debatten. Sie verunsichern die Menschen, würgen den schwachen wirtschaftlichen Aufschwung ab und bringen kein Wachstum. 

Beschäftigte sind nicht das Problem – sie sind die Lösung

Was derzeit als „Reformdebatte“ daherkommt, ist ein Armutszeugnis für die Union und viele Wirtschaftsverbände. Sie wollen mit dieser Kampagne von den vielen strategischen Fehlentscheidungen in den Chefetagen und den großen Herausforderungen ablenken: fehlende Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Transformation, mangelnde Tarifbindung, ungerechte Steuerpolitik und eine verfehlte Wirtschaftspolitik. Statt diese Baustellen anzugehen, wird ein radikaler sozialer Kahlschlag gefordert – mit immer abenteuerlicheren Vorschlägen auf Kosten der Menschen im Land, die angeblich zu faul, zu krank, zu oft in Teilzeit seien.  Diese Debatten spalten unsere Gesellschaft, gefährden die Demokratie und lösen keine Probleme. 

Wir Gewerkschaften sagen klar: Wir dulden keine weiteren Angriffe auf die Beschäftigten und den Sozialstaat. Wer die Beschäftigten an seiner Seite wissen und die Demokratie stärken will, muss gute Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung stärken, statt die Menschen gegeneinander auszuspielen. 

Wir fordern ein Ende der Debatten, die nur verunsichern und die Gesellschaft spalten. Statt Abrisspläne für Arbeitsrechte und Sozialstaat braucht es mehr Steuergerechtigkeit für hohe Einkommen und Vermögen. Statt Beschäftigten ihre hart erkämpften Rechte abzusprechen, braucht es entschlossene Reformen, die Deutschland voranbringen.

Reformen sind nicht dann gut, wenn sie den Menschen besonders wehtun. Gute Reformen schaffen Wachstum, stärken den sozialen Zusammenhalt, geben Perspektiven und bringen Deutschland voran.

Wir Gewerkschaften fordern einen Kurswechsel: weg von Scheindebatten, hin zu echten Reformen – zu denen die Reichen und Überreichen endlich beitragen müssen. 

Wir Gewerkschaften stehen bereit für einen konstruktiven Dialog über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen gemeinsam eine solidarische, demokratische und gerechte Gesellschaft gestalten – eine Gesellschaft, in der gute Arbeit, faire Löhne und soziale Sicherheit für alle selbstverständlich sind.

Gemeinsam für einen starken Sozialstaat. Gemeinsam für gute Arbeit. Gemeinsam für eine gerechte Zukunft.

Deutscher Gewerkschaftsbund und Mitgliedsgewerkschaften

Zitate der Gewerkschaftsvorsitzenden

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: „Statt die drängenden wirtschaftlichen und strukturellen Probleme unseres Landes anzugehen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Sündenbock gemacht. Menschen krank zur Arbeit zu schicken oder von ihnen zu verlangen, später in Rente zu gehen – das bringt keinen einzigen neuen Auftrag in unser Land. Es ist eine völlige Illusion zu glauben, dass man durch Kahlschlag am Sozialstaat Wirtschaftswachstum generieren könnte. Diese permanent aufgegriffene Debatte um Einschnitte bei sozialen Errungenschaften ist respektlos und schäbig. Sie geht völlig an der Realität der Beschäftigten vorbei und ist nur Öl ins Feuer wachsender gesellschaftlicher Unzufriedenheit. 2026 darf kein verlorenes Jahr für die Arbeitnehmer werden.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: „Die Union arbeitet gerade völlig an der Realität vorbei. Die Lage der Industrie ist nicht einfach, und wir brauchen Wachstum und zukunftsfeste Geschäftsmodelle. Aber die Lösung heißt: Investitionen, moderne Infrastruktur, Innovationen und qualifizierte, motivierte Beschäftigte. Wirklich niemandem helfen halbgare Ideen, die einfach nur darauf abzielen, den Menschen nach und nach immer mehr Rechte wegzunehmen. Schluss mit diesen Nebelkerzen, die Unsicherheit und Wut befeuern. Her mit konstruktiven, sinnvollen Reformvorschlägen. Darüber können wir ins Gespräch kommen. Über Lifestyle-was auch immer und Zahnarztbesuche nicht.“

Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender: „Angefangen von Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Einführung von Karenztagen bei Krankschreibungen über die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die Streichung von Zahnbehandlungen bis zur Schwächung der gesetzlichen Rente als zentrale Säule der Altersabsicherung reichen die sozialpolitischen Kahlschlagphantasien der letzten Wochen von Teilen der Union einschließlich des Bundeskanzlers. Die Drohungen gegen weite Teile der arbeitenden Bevölkerung, der Rentnerinnen und Rentner und Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen ein Ende haben. Die Menschen brauchen in schwierigen Zeiten keine neoliberale Horrorshow sondern Sicherheit und Zuversicht. Dafür werden wir als Gewerkschaften entschieden kämpfen.“

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGBCE: „Immer neue, immer schrillere Vorschläge, Beschäftigte zu belasten, sind respektlos und werden Deutschland nicht zurück auf den Wachstumspfad bringen – im Gegenteil: Sie empören zu Recht die Menschen, die ohnehin schon jenseits der Überlastungsgrenze arbeiten. Wer einen Aufbruch in eine innovative Zukunft, wer Ideen und Engagement für unser Land fördern will, der muss der arbeitenden Bevölkerung mehr Vertrauen schenken.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Alles beginnt mit guter Bildung. Da sind sich alle einig – zumindest in der Theorie. Die Praxis: Trotz des enormen Fachkräftemangels bieten die Arbeitgeber für Fachkräfte in den Kitas sehr viele Teilzeitarbeitsplätze an. Von dem Gehalt als Kita-Teilzeitkraft kann man kaum leben, schon gar nicht, wenn eine Familie zu ernähren ist. Viele Studien zeigen: In den Schulen ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass sie gesundheitsgefährdend ist. Um sich zu schützen, erkaufen sich viele Lehrkräfte den Erhalt ihrer Gesundheit mit Teilzeit. Mit Lifestyle hat das nichts zu tun.“

Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Diese gemeine Sozialstaatsdebatte trifft uns Polizisten genau wie alle Menschen in unserem Land. Viele Polizistinnen arbeiten im Schichtdienst in Teilzeit, weil zu wenig Kinderbetreuung angeboten wird. Polizeibeamte müssen um Ihre Pension fürchten und sind von Preisanstiegen der Pflegeversicherung und Krankenversicherung ebenfalls direkt betroffen. Es ist falsch, jetzt auch noch Beamte zur gesellschaftlichen Spaltung zu missbrauchen und eine heftige Neiddebatte loszutreten. Wir Polizistinnen und Polizisten beschützen täglich Menschen und verdienen ebenfalls Schutz vor den wilden politischen Angriffen auf unsere eigene Absicherung im Sozialstaat.“

Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): „Es gibt keinen zu rechtfertigenden Anlass für Leistungskürzungen oder eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Dennoch wird diese Scheindebatte immer dann neu entfacht, wenn sich die wirtschaftliche Lage eintrübt. Wer so argumentiert, stellt Millionen Beschäftigte pauschal unter Verdacht. Das ist respektlos und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Gerade im Bau, im Handwerk oder in der Industrie ist die Rente mit 65, 66 oder 67 für viele unserer Kolleginnen und Kollegen schon heute kaum erreichbar. Statt den Beschäftigten immer noch mehr abzuverlangen, muss der Bundeskanzler die Beschäftigten schützen und Tarifbindung endlich zur Regel machen.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Statt Beschäftigte zu Sündenböcken verfehlter Politik zu machen, sollte sich die Union lieber darum kümmern, den dringend nötigen Wandel anzupacken. Das Gastgewerbe zeigt doch, wie groß die Probleme sind: Rund die Hälfte arbeitet im Niedriglohn, Tarifverträge sind eher die Ausnahme und Fachkräfte fehlen an allen Ecken. Viele Menschen machen ihren Job jeden Tag mit vollem Einsatz – oft bis an die Belastungsgrenze. Sie haben mehr verdient. Wer jetzt auch noch längere Arbeitstage fordert, macht alles nur schlimmer. Das machen wir nicht mit. Wir setzen uns klar ein für starke Schutzrechte, mehr Tarifbindung und wirklich gute Arbeitsbedingungen.“

Martin Burkert, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): „Unsere Kolleginnen und Kollegen halten dieses Land jeden Tag unter schwierigen Bedingungen in Bewegung. Doch statt Anerkennung und Respekt verbreitet die Union Horrormärchen und verunsichert genau diejenigen, die den Laden am Laufen halten. Diese lebensfremde Politik von oben geht an der Realität der Beschäftigten vorbei und sie wird auf entschiedenen Widerstand stoßen. Wer glaubt, sozialen Kahlschlag durchsetzen zu können, irrt. Das Gemeinwohl wird nicht durch Druck auf Arbeitende gesichert, sondern durch eine stärkere Beteiligung von Vermögenden und Erben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.02.2026

Der Bundestag verabschiedet heute die neue Grundsicherung. Aus Sicht der Diakonie Deutschland wirkt sich das Gesetz negativ auf Anspruchsberechtigte wie Familien mit Kindern aus. Insgesamt braucht es aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes mehr Unterstützung auf Augenhöhe statt mehr Sanktionen. Dazu erklärt Diakoniepräsident Rüdiger Schuch:

„Die neue Grundsicherung ist stark von Misstrauen und Kontrolle geprägt. Die vorgesehenen Sanktionen können bis in die Wohnungslosigkeit führen. Das kann kein Ziel im Sozialstaat sein. Große Sorgen mache ich mir um Familien mit Kindern. Denn bereits heute leben in jedem dritten sanktionierten Haushalt Minderjährige. Für uns ist nicht hinnehmbar, dass sie existenzielle Not erfahren.“

Schuch fordert einen Perspektivwechsel in der politischen Debatte: „Wir müssen endlich davon wegkommen, vor allem über Leistungsmissbrauch zu diskutieren. Die allermeisten Menschen, die in schwierigen Phasen auf Unterstützung angewiesen sind, halten sich an die Regeln und bemühen sich darum, wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Über Leistungskürzungen in der Grundsicherung lassen sich die Finanzierungsprobleme der staatlichen Haushalte nicht lösen.“

Spielraum für Einsparungen im Sozialstaat sieht die Diakonie unter anderem beim Abbau von Bürokratie und Doppelarbeiten. „Wie von der Sozialstaatskommission gefordert, müssen Leistungen besser ineinandergreifen, weniger Bürokratie produzieren und faire Teilhabe ermöglichen.“ Wenn über mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat diskutiert werde, müsse außerdem nicht nur über die Einkommensschwächsten gesprochen werden: „Dem Staat und damit uns allen entsteht jedes Jahr ein Schaden von schätzungsweise 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Dieses Geld fehlt für Bildung, für die marode Infrastruktur oder für soziale Arbeit.“

Die Diakonie Deutschland und die Nationale Armutskonferenz berichten immer wieder von falschen Annahmen über die Grundsicherung und die Leistungsberechtigten. Deshalb hat sich die Nationale Armutskonferenz im Vorfeld der 2./3. Lesung im Bundestag mit einem Quiz (Grundsicherungsquiz für Bundestagsabgeordnete) an Bundestagsabgeordnete gewandt. Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für Bürgergeld am Bundeshaushalt? Wie viel Geld steht einem sechs bis 13-jährigen Kind in der Grundsicherung für Essen zur Verfügung? Mit solchen und anderen Fragen sollen Politikerinnen und Politiker für die Belange von Menschen, die von Armut betroffen sind, sensibilisiert werden. Die Ergebnisse des Quiz werden am Tag nach der Abstimmung über das Gesetz auf der Webseite der Nationalen Armutskonferenz (https://www.nationale-armutskonferenz.de/ veröffentlicht.

Bei der Gestaltung des Quiz hat die Diakonie Deutschland mit dem Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt, der nationalen Armutskonferenz, der Organisation Armutsnetzwerk, in dem sich Menschen mit Armutserfahrung engagieren sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit zusammengearbeitet.

Downloads: 
Stellungnahme Verbändebündnis zum 13. SGB II-Änderungsgesetz (Neue Grundsicherung): https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/buendnis-warnt-neue-grundsicherung-verschaerft-soziale-not-und-wohnungslosigkeit  

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 05.03.2026

Vor der abschließenden Beratung der Reform des SGB II im Deutschen Bundestag am kommenden Donnerstag warnt der Kinderschutzbund vor erheblichen Risiken für Kinder und Familien.

„Wenn Leistungen gekürzt werden, trifft das nicht nur die sanktionierte Person. Kinder tragen die Folgen unmittelbar mit – obwohl sie keinen Einfluss auf das Verhalten ihrer Eltern haben“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. „Kinder dürfen nicht in Mithaftung für Versäumnisse ihrer Eltern genommen werden.“

Die geplanten Verschärfungen bei Sanktionen und Leistungen treffen zwar formal einzelne Leistungsberechtigte, wirken sich in der Praxis jedoch auf ganze Haushalte aus – und damit auch auf Kinder. Jede dritte Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeldbezug ist eine Familie mit minderjährigen Kindern. Werden Leistungen gekürzt oder gestrichen, fehlen Mittel für Ernährung, Kleidung und den Alltag der gesamten Familie.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere geplante Regelungen, die nach mehrfach versäumten Meldeterminen im Jobcenter bis zum vollständigen Wegfall des Regelbedarfs führen können. „In der Realität fehlt dann das Geld für grundlegende Bedürfnisse im Familienalltag. Die Folgen reichen von eingeschränkter Versorgung bis hin zu instabilen Wohnsituationen“, so Daniel Grein weiter.

„Das Existenzminimum von Kindern muss in der Grundsicherung verlässlich gesichert sein – unabhängig davon, ob ihre Eltern gerade Arbeit finden oder nicht. Arbeitsmarktintegration gelingt nicht durch zusätzlichen Druck. Familien brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Kinderbetreuung und realistische Beratungsangebote“, so Grein.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 05.03.2026

Die Reform des SGB II würde alleinerziehende Leistungsberechtigte hart treffen. Der VAMV mahnt dringende Nachbesserungen an. Probleme Alleinerziehender, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden und den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder außerhalb des SGB II zu sichern, lassen sich nicht mit härteren Sanktionen und verschärften Anforderungen zur Aufnahme von Arbeit lösen. Denn individueller Druck räumt keine strukturellen Barrieren aus dem Weg, die einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder einer (Weiter-)Qualifizierung mit Kindern im Weg stehen.

Auf unserer Website finden Sie die Stellungnahme zur Kenntnis.

  • Neue Grundsicherung setzt auf Druck statt Unterstützung
  • VdK befürchtet Zunahme von Mietschulden und Wohnungslosigkeit

Die geplante Neuausrichtung der Grundsicherung stößt beim Sozialverband VdK Deutschland auf deutliche Kritik. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist klar: „Die neue Grundsicherung ist alles andere als neu. Sie ist eine Rolle rückwärts. Totalsanktionen und Vermittlungsvorrang haben schon in der Vergangenheit nicht dazu geführt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“

Statt auf Druck und Sanktionen zu setzen, braucht es nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung. „Diese Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in einer Notsituation befinden. Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektiven schaffen“, so Bentele weiter.

Besonders kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten. Die vorgesehene sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze würde dazu führen, dass Mietanteile bereits in der Karenzzeit nicht mehr vollständig übernommen werden – auch dann, wenn Betroffene keine realistische Möglichkeit haben, ihre Wohnkosten kurzfristig zu senken.

„Eine solche Deckelung bedeutet für viele Menschen ein erhebliches Risiko von Mietschulden. Das kann bis zur Wohnungslosigkeit führen“, warnt Bentele. Mögliche Ausnahmen, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, reichen bei weitem nicht aus, um die Härten der Neuregelung abzumildern.

Mit großer Sorge sieht der Verband zudem Pläne, Leistungsbeziehende zu verpflichten, ihre Vermieterinnen und Vermieter zur Einhaltung der Mietpreisbremse aufzufordern und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen. „Hier wird das Risiko einseitig auf die Mieterinnen und Mieter verlagert. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass Mietende in diesen Fällen ein hohes Risiko eingehen, die Wohnung dann zum Beispiel durch eine Eigenbedarfskündigung zu verlieren“, so Bentele. Eine Zunahme der Wohnungslosigkeit sei durch die neue Grundsicherung vorprogrammiert.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.03.2026

SCHWERPUNKT II: Equal Pay / Equal Care Day

Zum Equal Pay Day, dieses Jahr am 27.2., erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Lisa Paus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Morgen ist Equal Pay Day. Genau ab dem Tag hat die Bundesregierung noch 100 Tage, um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. 

Die EU hat die Richtlinie bereits 2023 beschlossen. Seitdem ist klar: Deutschland muss seine Gesetze reformieren, damit Lohntransparenz verbindlich wird und die Lohnlücke der Geschlechter, aktuell noch 16 %, wirksam in die Schranken kommt. Bis heute fehlt aus der Bundesregierung jedoch der Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz. Auch die von Frauenministerin Prien eingesetzte Kommission zu Entgelttransparenz hat keine Klarheit gebracht.

In 100 Tagen muss die Umsetzung gelingen. Das weckt Zweifel, ob Ministerin Prien eine wirksame Umsetzung überhaupt erreicht. Halbherzige Schritte helfen betroffenen Frauen nicht weiter, sondern verlängern nur den Status quo der Ungleichheit. Versäumt die Bundesregierung diese Reform, muss Deutschland nicht nur mit Sanktionen von Seiten der EU rechnen, sondern vertut auch die einmalige Chance, der eklatanten Lohnlücke endlich ein wirksames Gesetz entgegenzusetzen.

Kern der EU-Richtlinie ist echte Lohntransparenz. Künftig hat jede Person in jedem Unternehmen ein Auskunftsrecht. Denn ohne Transparenz bleibt gleiche Bezahlung ein Versprechen ohne Kontrolle. Eine der wichtigsten Verbesserungen zum aktuellen Entgeltransparenzgesetz ist, dass künftige Arbeitgeber*innen in der Pflicht stehen. Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen sie entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Das sind aktive und transparente Schritte hin zu mehr Lohngleichheit. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen. Die Durchsetzung von Lohngleichheit wird damit endlich nicht mehr auf einzelne Personen abgeschoben, sondern zur strukturellen Aufgabe. Das gilt auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren. Zudem müssen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stelle geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist. 

Die Bundesregierung darf jetzt keine Zeit verlieren, denn gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist kein nice-to-have, sondern existentiell für wirtschaftliche Unabhängigkeit, die eigenständige Absicherung einer jeden Frau.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2026

Zum Equal Care Day am 01. März 2026 erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik: 

Zum Equal Care Day wird erneut sichtbar, was politisch seit Jahren verschleppt wird: Sorgearbeit trägt unsere Gesellschaft – doch sie wird überwiegend von Frauen geleistet, häufig unbezahlt, schlecht abgesichert und politisch vernachlässigt. Diese strukturelle Schieflage ist kein Naturgesetz, sondern Folge politischer Entscheidungen – und politischer Versäumnisse.

Die Bundesregierung muss jetzt zügig Eckpunkte vorlegen, um das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz endlich zusammenzuführen. Wir brauchen ein übersichtliches, praxisnahes und unbürokratisches Gesamtgesetz, das Angehörigen echte Sicherheit gibt statt komplizierter Einzelregelungen. Wer Angehörige pflegt, darf nicht länger durch einen Dschungel aus Zuständigkeiten und Anträgen geschickt werden.

Zentral ist dabei die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige. Pflege darf nicht arm machen. Wer seine Arbeitszeit reduziert oder zeitweise aussetzt, um Eltern, Partner oder Kinder zu versorgen, übernimmt eine gesellschaftliche Aufgabe – vergleichbar mit der Betreuung kleiner Kinder. Diese Verantwortung muss finanziell abgesichert werden. Alles andere ist nicht nur ungerecht, sondern verschärft Altersarmut und wirtschaftliche Abhängigkeit – insbesondere von Frauen. 

Gleichzeitig braucht es einen schnellen Neustart der bereits erarbeiteten Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Pflegeberufs. Die Konzepte liegen auf dem Tisch – doch sie verstauben seit einem Jahr in den Schubladen der Regierung. Pflegefachpersonen brauchen bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Personalschlüssel und erweiterte Kompetenzen. Ohne eine starke professionelle Pflege werden wir weder dem demografischen Wandel noch dem wachsenden Pflegebedarf gerecht.

Equal Care bedeutet mehr als symbolische Worte alle Schaltjahre. Es bedeutet, Care-Arbeit gerecht zu verteilen, finanziell abzusichern und strukturell aufzuwerten. Es bedeutet, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Pflege zu stärken. Und es bedeutet, endlich die politischen Prioritäten zu setzen, die dieser gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.02.2026

Emotionale Stabilität hängt positiv mit Bruttostundenlohn zusammen, Verträglichkeit negativ – Zusammenhang ist bei Frauen schwächer als bei Männern – Stereotype und Rollenbilder könnten eine Rolle spielen

Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale gehen mit Unterschieden im Bruttostundenlohn einher. Hat jemand eine höhere emotionale Stabilität, erzielt er oder sie durchschnittlich höhere Löhne, während eine stärker ausgeprägte Verträglichkeit mit niedrigeren Löhnen verbunden ist. Die Größenordnung dieser Zusammenhänge ist vergleichbar mit dem Zusammenhang zwischen kognitiven Fähigkeiten und Löhnen.

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt zudem: Bei Männern sind die Zusammenhänge etwa doppelt so stark wie bei Frauen. „Im Durchschnitt profitieren Frauen von emotionaler Stabilität weniger, während Verträglichkeit bei ihnen mit geringeren Lohnabschlägen verbunden ist“, sagt Studienautor Maximilian Schaller.

Auch für den Gender Pay Gap sind Persönlichkeitsmerkmale relevant

Die Studie zeigt außerdem, dass sich die Persönlichkeitsprofile zwischen Männern und Frauen leicht unterscheiden. So erzielen Männer höhere Werte bei emotionaler Stabilität, Frauen höhere Werte bei Verträglichkeit. Verträglichkeit drückt sich unter anderem in Hilfsbereitschaft, Empathie sowie Kooperationsorientierung aus. Emotionale Stabilität beschreibt Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Stressresilienz und Ausgeglichenheit.

Vor diesem Hintergrund kann der bei Frauen und Männern unterschiedlich ausgeprägte Zusammenhang zwischen Persönlichkeit und Lohn – zusätzlich zu Faktoren wie Beruf, Beschäftigungsumfang und Erwerbsbiografie – einen Beitrag zur Erklärung der Lohnunterschiede leisten. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland aktuell bei rund 16 Prozent.

Die Auswertung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1991 bis 2023. Sie identifiziert keine kausalen Effekte (Ursache-Wirkung-Beziehung), sondern statistische Zusammenhänge. Berücksichtigt wurden die Big-Five-Persönlichkeitsmerkmale: emotionale Stabilität, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion. Für Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion konnten keine signifikanten Zusammenhänge nachgewiesen werden.

Stereotype und Rollenbilder können Zusammenhang erklären

Die Forschenden verweisen darauf, dass soziale Erwartungen eine Doppelrolle spielen: Sie können beeinflussen, welche Persönlichkeitseigenschaften Frauen und Männer durchschnittlich stärker ausprägen, und wie diese Eigenschaften in Betrieben bewertet und entlohnt werden.

„Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Harmonieorientierung werden häufiger mit weiblichen Rollenbildern verbunden – bei Männern kann dadurch dasselbe Verhalten weniger lohnförderlich sein. Umgekehrt wird Selbstsicherheit stärker mit männlichen Stereotypen assoziiert, wovon dann Frauen weniger profitieren“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Gehaltsverhandlungen sind ein möglicher Mechanismus. „Frauen initiieren diese seltener und werden bei forderndem Auftreten teils negativer bewertet als Männer. Persönlichkeitsausprägungen können mit solchen Erwartungen zusammenwirken“, so Studienautorin Wrohlich. Geschlechterstereotype abzubauen, etwa durch höhere Frauenanteile in Führungspositionen oder höhere Männeranteile in frauendominierten Berufen, könnte daher (langfristig) auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede verringern.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.02.2026

Was hat sich zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten, wo gab es Fortschritte bei der Gleichstellung, wo Stagnation? Diesen Fragen gehen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Svenja Pfahl und Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) in einer neuen Studie nach*. Anhand von knapp 30 zentralen Indikatoren aus dem WSI-Genderdatenportal liefert ihr Report auf Basis der aktuellsten verfügbaren amtlichen Daten eine Übersicht über den Stand der Gleichstellung (siehe auch den tabellarischen Überblick in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Daten zu allen Indikatoren in den Infografiken der Studie; Links unten). Zentrale Trends: Zwar hat sich der Rückstand von Frauen bei Einkommen und Rente verringert. Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und der Aufteilung von Sorgearbeit sind sie jedoch nach wie vor deutlich im Nachteil. „Es bestehen weiterhin deutliche Unterschiede am Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern. Die Geschlechterungleichheiten fallen besonders deutlich aus, wenn Kinder mit im Haushalt leben“, schreiben die Forschenden. So haben erwerbstätige Mütter und Väter im Durchschnitt zwar jeweils eine Gesamtarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Das Verhältnis von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit unterscheidet sich jedoch stark (mehr unten).

„Der systematische Blick auf die relevanten Zahlen macht deutlich, wie wohlfeil Appelle sind, die Menschen in Deutschland müssten einfach mal mehr ‚Bock auf Arbeit‘ haben und sich ins Zeug legen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gerade Menschen mit Sorgeverpflichtungen und ganz besonders Frauen, die Kinder haben oder Angehörige pflegen, müssen zwei Jobs unter einen Hut bringen. Sie sind echte Leistungsträgerinnen, für die die Politik gerade wenig tut. Denn viele diskutierte Verschlechterungen sozialer Standards würden sie, und wiederum insbesondere die Frauen, besonders treffen. Das gilt etwa für die Deregulierung von Arbeitszeiten ebenso wie für direkte oder indirekte Kürzungen bei der Rente.“

Mütter sind seltener erwerbstätig und stärker belastet

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt sieben bis acht Prozentpunkte unter der von Männern. An diesem Abstand hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert. Eine wichtige Rolle spielt dabei Elternschaft. So sind Väter in Deutschland deutlich häufiger erwerbstätig als Mütter. Wenn Kinder im Haushalt leben, ist der Anteil der Paare mit einem männlichen Alleinverdiener doppelt so hoch wie bei kinderlosen Paaren. Eine Vollzeit-Vollzeit-Konstellation ist nur in Paarhaushalten ohne Kinder das dominierende Arbeitszeitmuster.

Zugleich sind abhängig beschäftigte Frauen in ihrer Erwerbsarbeit stark beansprucht: Arbeitsunterbrechungen, Zeitdruck und die Kontrolle ihrer Gefühle bei der Arbeit belasten Frauen deutlich stärker als Männer. Das hat nach Einschätzung der Forschenden damit zu tun, dass besonders viele Frauen im sozialen, im Erziehungs- und im Dienstleistungsbereich arbeiten, wo direkter, nicht immer einfacher Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit

Der Gender Working Time Gap, also der Abstand zwischen den durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern, beträgt aktuell noch 7,5 Stunden pro Woche. Er ist seit rund 15 Jahren leicht rückläufig, was vor allem am langsamen Rückgang der Arbeitszeiten der Männer liegt. Einer der Hauptgründe für den Unterschied bei Erwerbsarbeitszeiten ist der höhere Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau – aber nur jeder achte Mann – arbeitet normalerweise weniger als 32 Stunden pro Woche. Knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind Frauen.

Dabei sind Frauen mit Kindern 1,7-mal häufiger in Teilzeit tätig als Frauen ohne Kinder. Männer mit Kindern sind dagegen seltener in Teilzeit tätig als Männer ohne Kinder. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle: Ab dem 30. Lebensjahr nehmen Frauen verstärkt eine Teilzeittätigkeit auf, während Männer zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich in Vollzeit erwerbstätig sind. Frauen und Männer nennen dafür unterschiedliche Gründe: Betreuungsaufgaben sind für Frauen ein viel wichtigerer Grund für eine Reduzierung der Arbeitszeit als für Männer. Männer sind dagegen häufiger wegen fehlender Vollzeitstellen sowie aufgrund von Aus- oder Fortbildungszeiten in Teilzeit tätig. Dies gilt am stärksten für Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern mit Kindern.

Eltern wollen ihre Arbeitszeit verkürzen

Sowohl Frauen als auch Männer – und noch deutlicher diejenigen mit Kindern – wünschen sich insgesamt eine deutliche Verkürzung ihrer wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten. Frauen möchten im Durchschnitt 3,8 Stunden und Männer sogar 4,4 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es Frauen mit Kindern, die sich die kürzesten Erwerbsarbeitszeiten wünschen und diese am deutlichsten reduzieren möchten. Doch auch Väter in Vollzeit haben einen ausgeprägten Verkürzungswunsch. Eltern in Teilzeit wünschen sich dagegen im Durchschnitt etwas längere Erwerbsarbeitszeiten.

Frauen leisten mehr Sorgearbeit

Erwerbstätige Eltern haben im Durchschnitt eine Gesamtarbeitszeit von jeweils 60 Stunden pro Woche. Bei Müttern besteht diese überlange Arbeitswoche zu 60 Prozent aus unbezahlter Haus- und Sorgearbeit, bei Vätern hingegen zu 60 Prozent aus bezahlter Erwerbsarbeit. Im Vergleich dazu fallen die Gesamtarbeitszeiten von Frauen und Männern ohne Kinder mit 52 beziehungsweise knapp 51 Stunden pro Woche deutlich kürzer aus.

Mütter investieren 1,8-mal so viel Zeit wie kinderlose Frauen in Haus- und Sorgearbeit. Insgesamt werden die Kinderbetreuungszeiten zu zwei Dritteln von Frauen und zu einem Drittel von Männern übernommen. Entsprechend bewerten Männer die gemeinsam mit den Kindern verbrachte Zeit häufiger als zu kurz, während Frauen mit Kindern ihre Erwerbsarbeitszeit eher als zu kurz bewerten.

Männer nehmen seltener und kürzer Elternzeit

Elterngeld wird aktuell nur von knapp der Hälfte der Väter, doch von so gut wie allen Müttern in Anspruch genommen – trotz aller Steigerungen der Väterbeteiligungsquote in den letzten Jahren. Mit der Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist die Geschlechterlücke bei der Nutzungsdauer sogar noch größer geworden: Mütter nutzen mehrheitlich zehn bis 14 Monate Elterngeld, Väter mehrheitlich zwei Monate. Allerdings haben Mütter auch einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Väter, denn sie arbeiten vor der Geburt häufiger in Teilzeit und verdienen weniger.

Eine positive Entwicklung zeigt sich beim Angebot von institutioneller Kinderbetreuung: Die Ganztagsbetreuung von Kindern unter sechs Jahren wurde stark ausgeweitet und erreicht aktuell rund jedes zweite Kind von drei bis unter sechs Jahren. Von den Kindern zwischen zwei bis unter drei Jahren werden inzwischen zwei Drittel zumindest einen Teil des Tages institutionell, also außerhalb der Familie, betreut.

16 Prozent Pay Gap, 43 Prozent Pension Gap

Der Gender Pay Gap lag 2024 erstmals „nur” bei 16 Prozentpunkten, blieb damit aber weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit und Qualifikation durchschnittlich 4,10 Euro pro Arbeitsstunde weniger als Männer. Zugleich erzielen vollzeitbeschäftigte Frauen 1,5-mal so häufig wie ihre männlichen Kollegen mit weniger als 2530 Euro pro Monat nur ein Bruttomonatsentgelt im unteren Bereich.

Nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen kann die eigene Existenz langfristig aus eigenem Erwerbseinkommen sichern, während dies immerhin drei Vierteln der abhängig beschäftigten Männer gelingt. Ein langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich selbst und zusätzlich noch ein Kind zu erzielen, gelingt sogar nur rund einem Drittel der abhängig beschäftigten Frauen sowie rund der Hälfte der Männer.

Die geringeren Einkommen von Frauen summieren sich über den Lebensverlauf hinweg. Trotz eines allmählichen Rückgangs in den letzten drei Jahrzehnten ist daher der Gender Pension Gap immer noch groß. Im Jahr 2023 erhielten Frauen im Durchschnitt eine um 43 Prozent niedrigere Alterssicherung als Männer.

Diskriminierung sichtbar machen und aktiv abbauen

„Die benachteiligte Arbeitsmarktsituation von Erwerbstätigen mit Fürsorgeaufgaben, insbesondere von Frauen, ist zum Teil auf diskriminierende Erfahrungen in der Arbeitswelt zurückzuführen“, schreiben Pfahl, Unrau und Lott. Diese zeigten sich etwa in Form von sozialer Herabwürdigung, materieller Benachteiligung oder dem Nicht-Gewähren von familienfreundlichen Leistungen während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, bei der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie nach der Rückkehr in den Beruf und während der Pflege von Angehörigen. 

„Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Wissenschaft und Politik familiäre Fürsorgeverantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Personen dauerhaft als zentrales Analysemerkmal neben dem Geschlecht berücksichtigen – und nicht, wie bisher, nur punktuell“, schreiben die Forschenden. Die Nachteile und Diskriminierungen im Zusammenhang mit Fürsorgepflichten müssten sichtbar gemacht und aktiv abgebaut werden. Flankierend brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, mit dessen Hilfe die Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Arbeitsleben effektiv unterbunden werden kann.

Bei 55,8 % der Paare im Jahr 2025 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 34,3 % liegen beide in etwa gleichauf

Dass die Frau einen größeren Teil zum Einkommen beisteuert als der Mann, kommt in Paarhaushalten in Deutschland selten vor. Nur in jedem zehnten Paarhaushalt (9,9 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 mit. Bei 55,8 % der Paare, die in einem Haushalt zusammenleben, war es umgekehrt und der Mann der Haupteinkommensbezieher. In gut jedem dritten Paarhaushalt (34,3 %) lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren persönliches Nettoeinkommen einen Anteil von 60 % oder mehr am Gesamteinkommen des Paares hat.

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede geringer aus – mit Kindern stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt ist das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommensbeziehende zwar weniger stark, aber immer noch deutlich. In 11,4 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 50,1 % der Mann. Bei 38,5 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen.

In Paarfamilien mit Kindern im Haushalt sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensbezieherin. Hier hatte die Frau in nur 7,7 % der Fälle das höhere Einkommen. In knapp zwei von drei Paarhaushalten mit Kindern (64,6 %) war dagegen der Mann der Haupteinkommensbezieher. In 27,7 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen.

Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als erwerbstätige Frauen insgesamt. Bei den erwerbstätigen Männern ist es umgekehrt: Hier arbeiten Väter sogar seltener in Teilzeit.

Anteil der Haupteinkommensbezieherinnen leicht gesunken, Anteil der Paare mit gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern beim Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren wenig verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensbezieherinnen ist leicht gesunken – von 10,5 % im Jahr 2021 auf 9,9 % im Jahr 2025. Rückläufig ist auch der Anteil der männlichen Haupteinkommensbezieher: von 58,8 % auf 55,8 %. Erhöht hat sich dadurch der Anteil der Paarhaushalte mit in etwa gleich hohen Einkommen von 30,7 % auf 34,3 %. Diese Entwicklung zeigt sich in ähnlicher Weise bei Paaren mit Kindern sowie bei Paaren ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Erstergebnisse. Sie basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Die dargestellten Ergebnisse für 2021 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011.

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet.

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld IBaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2025 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025.

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.03.2025

  • Unbereinigter Gender Pay Gap und Gender Hours Gap unverändert bei 16 % beziehungsweise 18 %
  • Rückgang des Gender Employment Gap von 9 % auf 8 %
  • Gender Gap Arbeitsmarkt im Osten (22 %) deutlich geringer als im Westen (39 %)

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Da sich Verdienstungleichheit jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt, berechnet das Statistische Bundesamt mit dem Gender Gap Arbeitsmarkt einen Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit. Dieser betrachtet neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 mit 37 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Damit stagniert die Entwicklung, nachdem der Indikator im Jahr 2024 noch rückläufig war.

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit sind weiterhin geringere Stundenverdienste und Arbeitszeiten von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2025 bei 16 %. Das heißt, Frauen verdienten 16 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Der unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede insgesamt zwischen Frauen und Männern ist weiterhin die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2025 über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg durchschnittlich gut 34 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen knapp 28 Stunden pro Woche. Damit brachten Frauen wie in den vergangenen Jahren 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap).

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2024 zeigen, dass knapp 74 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es rund 81 %. Damit sank der Gender Employment Gap im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 8 %.

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Besonders im Zeitverlauf und im Vergleich zwischen Regionen ermöglicht der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit.

Weiterhin klare Unterschiede zwischen Ost und West

Auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein geteiltes Bild: In den östlichen Bundesländern fiel der Indikator für die erweiterte Verdienstungleichheit 2025 mit 22 % wesentlich geringer aus als im Westen (39 %). Am niedrigsten war der Gender Gap Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern (17 %), gefolgt von Sachsen-Anhalt (20 %). In den westlichen Bundesländern lag der Wert hingegen höher: am höchsten in Baden-Württemberg und Bayern mit 41 %, gefolgt von Hessen, Niedersachsen und dem Saarland (jeweils 40 %). Ein wesentlicher Grund für das Ost-West-Gefälle ist die historisch bedingte, höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den östlichen Bundesländern. Zudem arbeiten sie häufiger in Vollzeit, wodurch sowohl der Gender Pay Gap, der Gender Hours Gap als auch der Gender Employment Gap dort geringer ausfallen als im Westen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap und Gender Hours Gap werden aus der Verdiensterhebung mit dem repräsentativen Berichtsmonat April berechnet. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. Die aktuellsten Zahlen basieren auf den Endergebnissen von 2024.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede“. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“; sie sind zudem bei Eurostat verfügbar. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.02.2026

Anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar macht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die nach wie vor unveränderte Lohnlücke von 16 Prozent zwischen Frauen und Männern aufmerksam – und auf deren zentrale Ursache: die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: 
„Statt für echte Vereinbarkeit zu sorgen, werden aktuell immer wieder Beschäftigte zum Problem gemacht – mit Debatten um ‚Lifestyle-Teilzeit‘ und Angriffen auf den Achtstundentag. Dabei ist nichts schädlicher für Vereinbarkeit als unkalkulierbare Arbeitszeiten. Die Abschaffung des Achtstundentags würde vor allem Frauen hart treffen. Was wir brauchen, ist eine Politik, die ermutigt: Politik, die es Männern und Frauen gleichermaßen möglich macht, zu arbeiten und sich um die Familie zu kümmern. Das stärkt ebenso die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Das sichert Familien ab. Und es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Wir brauchen mehr Kita-Plätze, familienfreundliche Arbeitszeiten und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Deshalb muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich umgesetzt werden. Lohnunterschiede sichtbar zu machen, ist der erste Schritt, um sie abzubauen.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: 
„Mit Tarif verdienen auch Frauen mehr. In der Metall- und Elektroindustrie brutto sogar über 11 Euro mehr – und zwar pro Stunde! Pro Monat macht das eine vierstellige Summe aus! Das zeigt einmal mehr: Tarifbindung wirkt – und gehört dringend nachhaltig und für alle gefördert! Die rückläufige Tarifbindung verschlechtert Gerechtigkeit beim Einkommen. Das ist eine problematische Entwicklung, denn wer mehr Geld verdient, ist unabhängiger, das eigene Leben zu gestalten und rutscht seltener in die Altersarmut.  
Die zu große Entgeltlücke, die wir trotzdem noch viel zu oft im Arbeitsleben sehen, geht auf strukturelle Probleme zurück, die Politik und Unternehmen endlich angehen müssen. Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit und haben damit schlechtere Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg. Zuverlässige Betreuungs- und Pflegestrukturen zu guten Bedingungen könnten dieses Problem deutlich verringern!“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: 
„Die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen beträgt in Deutschland 16 Prozent. Eine wesentliche Ursache sind die systematisch niedrigeren Bruttostundenlöhne von Teilzeitbeschäftigten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen benachteiligt werden, weil sie ihre Arbeitszeit reduzieren, um den Großteil der Sorgearbeit zu übernehmen – Arbeit, ohne die keine Volkswirtschaft funktionieren kann. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt werden kann. Nur mit mehr Gleichstellung und Gerechtigkeit kann unser Land vorankommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.02.2026

Acht Stunden und 52 Minuten – so viel mehr Care-Arbeit leisteten Frauen 2025 durchschnittlich pro Woche im Vergleich zu Männern im selben Haushalt. Mit Kindern wurde der Abstand noch größer: 14 Stunden mehr. Der Equal Care Day macht darauf aufmerksam. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert dazu auf, weniger über Teilzeit und mehr über geteilte Zeit zu sprechen – und Anreize für eine faire Verteilung von Sorgearbeit zu setzen. Dann lässt sich der Gender Care Gap schließen – eine Gerechtigkeitslücke mit unmittelbaren Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen.

„Unbezahlte Sorgearbeit leisten vor allem Frauen, und diese Ungleichheit ist nach wie vor meist unsichtbar. Das hat spürbare Folgen für die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen im gesamten Lebensverlauf. Stattdessen sollte Zeitpolitik gute Anreize setzen, um Sorgeverantwortung für alle gleich zu verteilen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Angesichts aktueller Debatten über Arbeitszeitmodelle und Sozialleistungen setzt sich der djb für eine differenzierte Perspektive ein: Sorge- und Pflegearbeit – ob in Familien oder im Ehrenamt – ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Statt einzelne Erwerbsformen pauschal zu bewerten, braucht es Reformen, die eine bessere, gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen.

„Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern: Anreize im Steuer- und Sozialrecht, eine verlässliche Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege sowie Arbeitsmodelle, die echte Wahlfreiheit eröffnen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. „Das Ziel bleibt die eigenständige Existenzsicherung für alle, also auch für Frauen”, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb setzt sich dafür ein, überkommene Muster und Erwartungen zu überwinden. Das bedeutet: Sorgearbeit fair teilen, Kinderbetreuung tatsächlich für alle sichern, das Ehegattensplitting abschaffen, Erwerbsarbeit gerecht gestalten. Die Sorge für andere ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle angeht. Die Gleichberechtigung gehört dazu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.02.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert zum Equal Pay Day am 27. Februar 2026 die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umzusetzen. Deutschland ist dazu verpflichtet; die Frist läuft am 7. Juni 2026 ab. Es ist also höchste Zeit!

„Erschreckend, dass der Entgeltgleichheit immer wieder Steine in den Weg gelegt werden! Unternehmen brauchen klare Rahmenbedingungen, Beschäftigte brauchen realistisch durchsetzbare Rechte. Für beides sorgt die Entgelttransparenzrichtlinie. Das Zögern der Bundesregierung erzeugt unnötige Unsicherheit. Gefragt ist stattdessen, endlich beim Lohn für Gleichberechtigung zu sorgen“, betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb

Seit 2024 stagniert der „Gender Pay Gap” bei 16 % und auch die „bereinigte“ Lohnlücke von 6 % bleibt unverändert. Frauen werden also für gleiche und gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt. Das hat weitreichende Folgen, auch mit dem Risiko von Altersarmut, und es trifft Frauen ganz direkt, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.

Trotzdem fehlt der Wille. Ein Gesetzentwurf zum „Entgelttransparenzgesetz 2.0“ wollte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu Beginn dieses Jahres vorlegen – doch er bleibt bis jetzt aus. Jede Verzögerung und auch die Schwächung der Instrumente schadet jedoch allen Beteiligten – der Wirtschaft fehlt Klarheit, den Betroffenen Gerechtigkeit.

Der djb appelliert daher erneut an die Bundesregierung: Setzen Sie die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Durchsetzungsmechanismen fristgerecht, effektiv und rechtskonform um. Nur das trägt dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes Rechnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2026

SCHWERPUNKT III: Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit

Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.02.2026

„Die Zahlen der Dunkelfeld-Studie sind erschreckend: Partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt betrifft Millionen Menschen und bleibt dennoch in den meisten Fällen unsichtbar. Zwar gibt es vielerorts bereits spezialisierte Gewaltschutzstrukturen – bei der Polizei, in Krankenhäusern und auch die Zahl der Frauenhausplätze sowie Beratungsangebote wurde ausgebaut. Dennoch zeigt sich: Wenn sich 95 Prozent der Betroffenen nicht trauen, Hilfe zu holen, reicht das offenkundig noch nicht aus. Wir müssen uns intensiv mit den Ursachen dahinter beschäftigen und konkrete Konsequenzen ziehen – sei es bestehende Angebote zu verbessern, Hürden abzubauen oder dort nachzusteuern, wo Schutz und Unterstützung noch nicht wirksam genug greifen. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch das Bundesfamilienministerium eng begleitet wird und ab 2027 über zehn Jahre hinweg 2,6 Milliarden Euro für den Gewaltschutz bereitstehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der LeSuBiA – Studie (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir haben ein massives Gewaltproblem in unserer Gesellschaft und Frauen sind davon besonders stark betroffen. Das verdeutlichen die Ergebnisse der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA. Frauen erleben häufiger und schwerer Gewalt, vor allem sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und Stalking. Frauen tragen oft gravierende, teils lebensgefährliche Folgen davon. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht länger akzeptieren. Wir müssen uns entschlossen gegen Frauenhass und jede Form von Gewalt stellen. 

Die Erhebungen machen außerdem sehr deutlich, dass nur ein Bruchteil der Fälle von Gewalt überhaupt angezeigt wird. Die Anzeigequote von Partnerschaftsgewalt liegt bei deutlich unter fünf Prozent. Wir müssen sehr genau analysieren, warum viele Betroffene sich keine Hilfe bei öffentlichen Stellen suchen. Es braucht ein stabiles und niedrigschwelliges Schutznetz für Betroffene von Partnerschaftsgewalt. Die Strukturen in den Strafverfolgungsbehörden, in der Justiz sowie auch in den Beratungsstellen und Einrichtungen müssen konsequent ineinandergreifen. Dazu gehören auch bessere Schulungen in den Behörden und in allen beteiligten Berufen, damit die Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt besser verstanden werden und mit Betroffenen gut umgegangen wird.

Mit dem Gewalthilfegesetz sind wir in der letzten Legislatur einen großen Schritt gegangen und haben Frauenhäuser und Beratungsangebote massiv gestärkt. Die Bundesregierung muss das fortsetzen und deutlich mehr in Prävention und Aufklärung investieren. Dazu gehört auch, dass Frauen echte Handlungsfreiheit erlangen durch finanzielle Absicherung, Zugang zu Wohnraum und die konsequente Berücksichtigung von Gewalterfahrungen in Sorge- und Umgangsverfahren nach Trennung. Das ist bisher nicht der Fall. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. 

Ebenso muss der Schutz für queere Menschen nachgebessert werden, da auch sie besonders stark von Gewalt betroffen sind. Daher ist es unverständlich, dass die Regierung den Aktionsplan „Queer leben“ nicht weiterführen will. Das ist nicht glaubwürdig.

Die Dunkelfeldstudie muss uns alle aufrütteln. Es dürfen nicht die Betroffenen sein, die Angst oder Scham empfinden, sondern die Gewalttäter. Das ist die Botschaft an alle heißt: Gewalt ist nie legitim.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3918) stark. Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen. „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonen die Abgeordneten und fordern, die Ursachen konsequenter zu analysieren.

Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangt Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund solle sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, heißt es in dem Antrag.

Zu weiteren Forderungen gehören eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 83 vom 02.02.2026

Zur heute vorgestellten Dunkelfeldstudie über Gewaltbetroffenheit im Alltag erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Die Studie zeigt eine hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern. Über 16 Prozent der Befragten haben körperliche Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt. Fast jede zweite Person hat sexuelle Belästigung und mehr als jede zehnte Person einen sexuellen Übergriff erfahren. Dabei sind Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich häufiger und schwerer von Gewalt betroffen als Männer. Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben.

Die geringe Anzeigebereitschaft von rund zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar deutlich darunter, zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich Hilfe zu holen. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Signal. Der Staat muss Verantwortung auf höchster Ebene übernehmen und sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person jederzeit und ohne Hürden die Gewaltsituation verlassen kann. Wir fordern seit Jahren, dass kostenloser Gewaltschutz für alle garantiert wird. Dazu gehört, dass das Gewalthilfegesetz und der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung jetzt zügig und konsequent umgesetzt werden.“

Das vor einem Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz ist aus Sicht der AWO ein wichtiger Meilenstein. Auch die Bereitstellung von 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Sanierung von Frauenhäusern ist ein notwendiger Schritt. Langfristig braucht es jedoch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an gesicherter Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems im laufenden Betrieb. In den Ländern und Kommunen müssen außerdem ausreichend Kapazitäten sichergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2026

Heute haben Bundesfamilienministerin Karin Prien, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BKA-Präsident Holger Münch die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland (Lesubia) vorgestellt. 16 Prozent der Frauen erleben körperliche Gewalt und nahezu 50 Prozent psychische Gewalt in der Partnerschaft. Außerdem würden nur fünf Prozent dieser Taten angezeigt.  

Dazu erklärt Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  

„Deutschland hat ein massives Problem mit Gewalt gegen Frauen – aber die Kommunen ziehen sich aus der Finanzierung von Unterstützungsangeboten wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zurück. Das ist ein Skandal, denn wenn diese Angebote schließen müssen, verlieren betroffene Frauen oft ihre letzte sichere Anlaufstelle. Prävention und Gewaltschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Wer den Schutz von Frauen und Mädchen vor Partnergewalt nicht nur propagiert, sondern ernst nimmt, muss auch das Geld dafür bereitstellen.  

Gewaltfreie Konfliktlösung, Respekt und Verantwortung müssen früh vermittelt werden. Dazu brauchen wir mehr präventive Arbeit mit Jungen und Männern. Nur so lassen sich Gewaltmuster rechtzeitig durchbrechen und langfristig verhindern, bevor sich Gewalt verfestigt. Auch dafür muss der Staat Mittel bereitstellen.“

Link zur Studie Lesubia: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/LeSuBiA/lesubia_node.html 

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt-frauenhaeuser

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 10.02.2026

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen.

Die heute veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA belegt: Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften kommt 20-mal häufiger vor, als angezeigt wird (Anzeigeverhalten unter fünf Prozent). Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben. Jede siebte Frau erlebt sexualisierte Gewalt. Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders stark von Gewalt betroffen. Dabei geht die Gewalt gegenüber Frauen überwiegend von Männern aus (98 Prozent in der Partnerschaft, 90 Prozent bei sexualisierter Gewalt, 70 Prozent bei digitaler Gewalt). Was die Organisationen seit Jahren sagen, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Für Betroffene ist es nach wie vor unglaublich schwer, wirksame Unterstützung zu finden, um eine Gewaltbeziehung zu verlassen.

Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) ist ein gemeinsames Projekt vom Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Seit der letzten großen Dunkelfeldstudie von 2004 fehlten in Deutschland aktuelle, repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit. LeSuBiA schließt diese Lücke und erfasst erstmals geschlechterübergreifend das gesamte Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt – unabhängig davon, ob die Taten angezeigt wurden oder nicht.

„Bei der ,Innersten Sicherheit’ – der Sicherheit im eigenen Zuhause – darf es angesichts der erschreckenden Ergebnisse der LeSuBiA-Studie keinen weiteren Aufschub geben”, konstatiert FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. FHK fordert deshalb, dass auf einer Nationalen Gewaltschutz-Konferenz alle relevanten Akteure zusammenkommen und verbindliche Sofort-Maßnahmen auf den Weg bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht in der LeSuBiA-Studie einen klaren Auftrag an das Justizsystem: „Die Zahlen zeigen, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen. Rechtsanwendende aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen verpflichtend zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fortgebildet werden – nicht als Option, sondern als Standard. Dafür braucht es auch fortlaufend empirische Daten zu sämtlichen Formen und Auswirkungen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ”, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb. Der djb fordert die gesetzliche Verankerung verpflichtender Fortbildungen für alle in Familien- und Strafverfahren beteiligten Personen. Nur mit spezialisiertem Wissen können Gerichte das wahre Ausmaß von Gewaltdynamiken erkennen und angemessen urteilen.

Die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Polizei in einer Schlüsselrolle: „Wenn nicht mal fünf Prozent der (Ex-)Partnerschaftgewalt überhaupt zur Anzeige kommen, muss die Polizei besser vorbereitet und mehr sensibilisiert werden, um rechtzeitig Warnsignale zu erkennen und Betroffene zu schützen. Dazu gehören ein vertieftes Verständnis für Dynamiken von Gewaltbeziehungen sowie klare Einsatzstandards, die Betroffenen Sicherheit geben, auch dann, wenn sie selbst noch nicht den Schritt zur Anzeige wagen”, so Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der GdP.

Die Frauengruppe der GdP fordert die flächendeckende Einrichtung von Fachkommissariaten in den Dienststellen, die zwingend notwendigen Ressourcen hierfür sowie verbindliche, regelmäßige Fortbildungen bei der Polizei. Dass Sensibilisierung wirkt, zeigt u.a. die Kampagne der Brandenburger Polizei zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 „Worte statt Wunden”: Polizistinnen und Polizisten lasen öffentlich zum Thema häusliche Gewalt und brachten Hilfsangebote direkt zu den Menschen. Auch die gesetzlichen Änderungen im Land Schleswig-Holstein sind beispielhaft hervorzuheben. Dies dürfen jedoch keine Punktlösungsansätze bleiben.

Gleichzeitig stellt Sibylle Schreiber, FHK-Geschäftsführerin fest:Aber nicht nur politische, sondern alle gesellschaftlichen Akteure müssen Verantwortung gegen die Gewalt und für mehr Sicherheit für alle Frauen übernehmen, zum Beispiel auch Unternehmen und Konzerne.“ Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Kosmetikfirma cosnova, die seit mehreren Jahren mit FHK kooperiert.

Mit der Initiative „cosnova says no“ setzt sich cosnova seit drei Jahren klar gegen Gewalt an Frauen ein. Ziel ist es, Gewalt sichtbar zu machen, gesellschaftliche Verantwortung einzufordern und Betroffenen eine Stimme zu geben. „Gewalt an Frauen ist kein privates Problem, sondern ein gesellschaftliches“, sagt Astrid Haury, Senior Corporate Responsibility Manager bei cosnova. „Wir wollen aufklären, Bewusstsein schaffen und konkrete Unterstützung ermöglichen.“ cosnova finanziert den Unterstützungsfonds der Frauenhauskoordinierung e.V., unterstützt Präventionsarbeit und engagiert sich langfristig für eine gleichberechtigte und gewaltfreie Zukunft von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) und Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 10.02.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, legt eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vor. Dies kündigte sie beim Schweriner Arbeitsmarktfrühstück an. Die neue „Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)“ soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das BMBFSFJ einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien – das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel – und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land.“

Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
  • Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
  • Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
  • Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechtem Aufstiegs-BAföG.

Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.02.2026

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. 

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer. Das liegt auch am Mietrecht. Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken. Wir wollen diese Probleme gezielt beheben. Es geht uns zum einen um möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen: Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht. Das erspart Rechtsstreitigkeiten – und verhindert Umgehungen der Mietpreisbremse. Mieterinnen und Mieter sollen außerdem eine Chance bekommen, eine ausgesprochene Kündigung wegen verspäteter Zahlung noch einmal abzuwenden. Denn jede und jeder hat eine zweite Chance verdient. Und auch das Thema Indexmietverträge gehen wir an. Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt. Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln – jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind. Unser Gesetz hat einen wirkungsvollen Schutz von Mieterinnen und Mietern zum Ziel – und behält zugleich die Interessen der Vermieterseite im Blick. Wir setzen auf passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion.“

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende des vergangenen Jahres außer Kraft getreten. Neben dem jetzt vorgelegten Entwurf „Mietrecht II“ wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

In dem Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Ein Deckel für Steigerungen von Indexmieten

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt werden. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – plötzlich rapide steigt.

  1. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen

Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.

  1. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge

Für Kurzzeitmietverträge soll es künftig erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

  1. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung

Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.

  1. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen

Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.02.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich hat sich insgesamt bewährt – muss aber an wenigen Stellen nachgebessert werden.

Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir nun: Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Bei einer Scheidung stellt der Versorgungsausgleich sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Das verringert das Risiko von Altersarmut gerade für Frauen. Denn Beiträge zum Familienunterhalt sind gleichwertig, egal ob die Arbeit in den Beruf oder die Familie geflossen ist.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch, der während der Ehe erworben wird, hälftig aufgeteilt. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehepartnern sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun vorgeschlagenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein Ex-Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 05.02.2026

Anlässlich des heutigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm über Schwangerschaftsabbrüche in einer katholischen Klinik erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:

„Dieses Urteil ist für Joachim Volz ein Erfolg – aber dennoch ist es kein guter Tag für Frauen. Denn das Gericht hat nur Prof. Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Es wird keiner weiteren Ärztin und keinem Arzt erlaubt. 

Aber schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. 

Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:  

„Durch das Urteil im Fall Volz wird die Versorgung für Frauen in Not, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, nur begrenzt gut. Das Pränatalzentrum Lippstadt wird damit mittelfristig gefährdet. Das ist und bleibt fatal für Frauen.

Es ist aber gesetzliche Verpflichtung, dass die Länder einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. Dies muss politisch gelöst werden – und das müssen Bund und Länder gemeinsam gewährleisten. Wir Grüne bringen darum jetzt einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist. Allemal, wenn sie staatliche Gelder bekommen.

Für uns ist klar: Reproduktive Rechte sind ein essenzieller Bestandteil von Frauengesundheit. Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden, ist ein Menschenrecht und darf nicht aus religiösen Gründen verwehrt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.02.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum.

Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird.

Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“

Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar.

Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.02.2026

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entschei­dung angenommen, die die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft.

Die Beschwerdeführerin, eine Eigentümerin und Vermieterin ei­ner in Berlin gelegenen Wohnung, wendet sich mittelbar gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn sowie die auf die­ser Grundlage vom Senat von Berlin erlassene Mietenbegrenzungsverordnung aus dem Jahr 2020. Durch die mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffene Regelung wurde die im Jahr 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch einge­führte Miethöhenregulierung, welche zunächst faktisch auf fünf Jahre beschränkt war, verlängert.

Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Weder die mittelbar angegriffene Regulierung der Miethöhe bei Miet­beginn (Mietpreisbremse) noch die Mieten­begrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten. Die Kammer knüpft hierbei an die Erwä­gungen aus dem Beschluss vom 18. Juli 2019 an (vgl. Pressemit­teilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019), wonach die durch die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 bewirkten Grundrechtseingriffe gerechtfertigt waren, und führt aus, dass auch die seitdem festzustellenden Entwicklungen zu keinem anderen Abwägungsergebnis führen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-012.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.02.2026

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3193) „zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag“ während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.

Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.

In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Konkret geht es um eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion betonten, das Gesetz mache vieles einfacher und flexibler und helfe den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die AfD-Fraktion kritisierte, der Staat werde zum Problemlöser für Probleme, die er selbst geschaffen habe. Die Linke sagte, die freien Träger der Jugendarbeit würden als Sparmodell missbraucht, wodurch sich aber das Problem der Unterfinanzierung nicht lösen lasse. Die Grünen attestierten dem Gesetz, die Logik der Kinder- und Jugendarbeit, die auf Freiwilligkeit beruhe, nicht zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. In einem Antrag (21/4455), der am Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, stellt die Fraktion fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreiben die Linken.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 159 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit – das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern – ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Der Antrag steht am Freitag, 27. Februar 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 133 vom 25.02.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) beschlossen. Damit ist der Weg für die am Donnerstag vorgesehene zweite und dritte Lesung der Vorlage frei. Im Ausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den noch auf Antrag der beiden Fraktionen geänderten Entwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Vorlage.

Neu geregelt werden soll laut Bundesregierung die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen.

Wie die Bundesregierung ausführt, will sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umsetzen, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden.

Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden.

Die im Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die von der Koalition angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein.

Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten in der Sitzung an, sich auch dem Thema Vaterschaft im Kontext privater Samenspenden annehmen zu wollen. In Anbetracht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen sei dies im vorliegenden Entwurf nicht geschehen, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 129 vom 25.02.2026

Die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien die im Koalitionsvertrag getroffene Annahme basiert, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 121 vom 23.02.2026

Zur verdeckten Armut in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (21/4152) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie diese die Aussagekraft der Studie zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen mit Blick auf ältere Menschen und Menschen auf dem Land einschätzt vor dem Hintergrund, dass diese Gruppen in der Studie unterrepräsentiert sind. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Maßnahmen sie plant, um die Datengrundlage bei diesen Zielgruppen künftig zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 120 vom 23.02.2026

Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für rückständige Unterhaltsforderungen eines zahlungspflichtigen Elternteils ist derzeit nicht geplant. Für den ordnungsgemäßen Vollzug seien die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltenden Verjährungsfristen ausreichend, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4111) auf eine Kleine Anfrage (21/3852) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Erhöhung der Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) durch Umstellung von der vollen zu einer hälftigen Kindergeldanrechnung im Koalitionsvertrag enthalten sei und die Regierung prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden könne. Eine zentrale bundesweite Inkassostelle für Unterhaltsschulden einzurichten, könne den Rückgriff auf diese Leistung effizienter machen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 116 vom 19.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/4062) zu Berichten über verspätete Elterngeldzahlungen und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge auf Elterngeld seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter Geburtsurkunden zurückgestellt werden mussten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen der IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe) zieht, die strukturelle Überforderung, fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale Risikofaktoren für Gewalt identifiziert habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die Bundesregierung plant grundlegende Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082) vorgelegt.

Mit dem Entwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichte die Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4081) vorgelegt. Darin erläutert die Regierung: Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zeichne sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen zu können und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründen oder stärken zu können.

Zwar habe der Gesetzgeber auf dieses Phänomen bereits reagiert, jedoch reichten die rechtlichen Mittel bisher nicht aus, um diesen Missbrauch wirkungsvoll zu beenden. Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz erheblich weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden.

Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) vorliegt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen künftig strafbewehrt sein.

Ein Missbrauch soll künftig leichter – anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungen – festgestellt werden können. Diese sollen sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stärker an Erfahrungswerten aus der ausländerbehördlichen und der standesamtlichen Praxis orientieren.

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben, gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Anteil an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde, ist von 2021 bis 2023 von 68,8 Prozent auf fast 80 Prozent gestiegen. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch wieder leicht auf 77 Prozent gesunken. Das geht aus dem 8. Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz hervor, der nun als Unterrichtung (21/4000) vorliegt.

Darin heißt es weiter, dass es von 2020 bis 2024 eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in diesen Aufsichtsgremien gab. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil demnach bei 48,1 Prozent, bis zum 31. Dezember 2024 ist er auf 52,3 Prozent gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat mehrere Kleine Anfragen zur Entwicklung der Mindestlöhne und deren Kontrollen in verschiedenen Bundesländern gestellt: zu Bayern (21/4119), Berlin (21/4120), Thüringen (21/4121) und zum Saarland (21/4122).

Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz hatte, wie viele Arbeitgeberprüfungen die FKS durchgeführt hat und wie oft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024 liegt als Unterrichtung (21/3900) vor. Die Auswertungen zeigten, dass die praktische Umsetzung des BGleiG in den einzelnen Dienststellen zum Teil deutlich variiere.

Während einige Behörden bereits ein hohes Maß an Gleichstellungsorientierung etabliert hätten, bestünden in anderen Bereichen noch erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der Vorgaben. Da der Wirkungsbereich des BGleiG den gesamten Bundesdienst umfasse, könnten die Ziele nur als erreicht gelten, wenn die Vorgaben flächendeckend umgesetzt würden, heißt es in dem Bericht.

Insgesamt hätten die Daten der Gleichstellungsstatistik bis 2023 einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst gezeigt, im Sinne einer gleich verteilten Teilhabe von Frauen und Männern an den verschiedenen Positionen.

Der Frauenanteil in Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen sei zwischen 2019 und 2023 deutlich angestiegen. Die deutlichsten Veränderungen fanden sich den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2023 in den obersten Bundesbehörden und in den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (KAS).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

„Sanktionen bei Kindern“ beim Bürgergeld thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/4019). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern in den Jahren 2018 bis 2024 von mindestens einer Leistungsminderung betroffen waren.

Und hier die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104288.pdf

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

Die Grünen-Fraktion fordert eine bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen. 2024 seien in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet worden, darunter etwa 96 Prozent im Einklang mit der gesetzlichen Beratungsregelung, heißt es in einem Antrag (21/3909) der Fraktion.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) habe umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zu zentralen Einflussfaktoren der Versorgungslage sowie zum Unterstützungsbedarf betroffener Frauen gebracht. Die Ergebnisse hätten einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt.

In mehreren Bundesländern werde der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzten und Einrichtungen übernommen. Insgesamt berichtete den Angaben zufolge jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Abbruch zu finden. Die Versorgungslage verschlechtere sich seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Kliniken und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nehme demografisch bedingt ab.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 82 vom 02.02.2026

Neue Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) belegen den hohen Stellenwert sozialer Kontakte für die Versorgung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine. Demnach erhalten 46 Prozent der jungen Menschen mit geringem psychischem Wohlbefinden professionelle Unterstützung, wenn ihre Eltern täglich Zeit mit Deutschen verbringen. Bei Familien mit selteneren Kontakten liegt dieser Anteil nur bei 29 Prozent. Die Ergebnisse basieren auf Daten der BiB/FReDA-Befragung „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“. Darin wurden Eltern im Jahr 2025 gefragt, ob ihre Kinder seit der Ankunft in Deutschland aufgrund psychischer Probleme Unterstützungsangebote in Anspruch genommen haben. Erfasst wurde dabei ein breites Spektrum an Hilfen – von professionellen Angeboten etwa von Kinderärzten, (Schul-)Psychologen, Sozialarbeitern und weiteren Fachdiensten bis hin zu informeller Unterstützung durch Freunde oder Bekannte.

Wie aus der Befragung hervorgeht, war das psychische Wohlbefinden ukrainischer Kinder und Jugendlicher zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland deutlich schlechter als das von Gleichaltrigen im Land. Obwohl sich ihre Verfassung nach einem einjährigen Aufenthalt verbesserte, wiesen 2023 noch immer 67 Prozent der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ein schlechteres psychologisches Wohlbefinden auf. „Mentale Gesundheit ist die Grundlage für eine förderliche Entwicklung und die Ausschöpfung von Bildungspotenzialen“, erklärt Dr. Anna Daelen vom BiB die Bedeutung des psychischen Wohlbefindens. Zugleich kann eine gute psychosoziale Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe stärken und langfristigen sozialen und gesundheitlichen Folgekosten vorbeugen.

Rund jedes dritte Kind mit geringerem mentalem Wohlbefinden bekam fachliche Hilfe

Die Auswertungen des BiB zeigen: Von ukrainischen Kindern und Jugendlichen mit geringem psychischem Wohlbefinden hat seit ihrer Ankunft in Deutschland bis 2025 knapp jedes dritte Kind (32?Prozent) formelle Unterstützungsangebote genutzt. Konkret wandten sich 18?Prozent an einen Kinderarzt, 10?Prozent erhielten therapeutische Hilfe durch Psychologen oder Psychiater. Beratung durch Schulpsychologen oder die Nutzung psychologischer Online-Angebote waren mit jeweils 6?Prozent vergleichsweise selten.

Dabei besteht kein Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme professioneller Hilfsangebote für ukrainische Kinder und Jugendliche und dem Geschlecht, der elterlichen Bildung oder der Erwerbstätigkeit der Eltern. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eltern schon frühzeitig regelmäßig Zeit mit Deutschen verbracht haben. Demnach nahmen Eltern, die im Jahr 2023 angegeben hatten, täglich Zeit mit Deutschen zu verbringen, bei psychischen Problemen ihrer Kinder deutlich häufiger professionelle Unterstützungsangebote in Anspruch als Eltern mit weniger Kontakt zu Deutschen.

Die Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig der Kontakt zur Bevölkerung im Zielland für Geflüchtete und ihre Familien sein kann. „Unabhängig davon, ob die geflüchteten Kinder und Jugendlichen langfristig in Deutschland bleiben oder später in ihre Heimat zurückkehren: Es ist essentiell für ihre weitere Entwicklung, ihre Teilhabe zu fördern und ihr psychisches Wohlbefinden zu verbessern“, betont die Direktorin des BiB, Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Hier können Kontakte zu Deutschen, die sich mit dem hiesigen Gesundheitssystem oder weiteren Hilfsangeboten besser auskennen, sehr hilfreich sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2026

Die Menschen in Deutschland sollen noch mehr im Erwerbsjob arbeiten, so die Forderung von Bundesregierung und Arbeitgebern. Doch dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen, insbesondere für Erwerbstätige mit Familie oder anderen Sorgeverpflichtungen. Da hapert es häufig, zeigen neue Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zur Stabilität der Kinderbetreuung in Deutschland: 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die eigentlich eine externe Kinderbetreuung in einer Kita, bei Tageseltern oder in einer schulischen Ganztagsbetreuung haben, waren im Herbst 2025 an einem oder mehreren Tagen mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen Schließungen der Einrichtung konfrontiert, beispielsweise wegen Personalmangels. Das ergibt sich aus der neuen Welle der WSI-Erwerbspersonenbefragung, in deren Rahmen rund 900 Personen mit Kindern in Betreuung befragt wurden. Weiteres Ergebnis: Fast ein Drittel der von Ausfällen oder Kürzungen Betroffenen musste die eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen. Mehrheitlich springen Frauen ein, gleichzeitig reduzieren betroffene Männer etwas häufiger ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob, wahrscheinlich, weil sie häufiger Vollzeit arbeiten.

Bei einer Vorläuferbefragung Ende 2024 hatten sogar gut 59 Prozent der Eltern von Ausfällen oder Kürzungen bei der Kinderbetreuung berichtet. Dies ist zwar im Zeitverlauf ein leichter Rückgang, jedoch befinden sich die Ausfallzeiten immer noch auf einem hohen Niveau, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. Vor dem Hintergrund dieser Betreuungssituation gehe die aktuelle Diskussion über angeblich zu hohe Teilzeitquoten an der Realität vorbei, weil die Beschäftigten aufgefordert würden, mehr Erwerbsarbeit zu leisten, ohne die Rahmenbedingungen und damit auch die Verantwortung des Staates in den Blick zu nehmen.

„Unter den aktuellen Umständen können berufstätige Eltern nicht verlässlich planen und vor allem Frauen müssen sich zweimal überlegen, ob sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ausweiten können. Die Zahlen unterstreichen, dass die aktuelle Arbeitszeitdebatte vielfach falschherum aufgezäumt ist: Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung. Zumal ja zusätzlich noch hunderttausende Betreuungsplätze fehlen“, sagt Kohlrausch. „Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise die von der Regierung geplante Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“

Im Detail gaben von den im November und Dezember 2025 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei Tageseltern oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, 35 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten zuvor an mindestens einem Tag kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte. Bei 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf bundesweit 54 Prozent. Dabei waren die Ausfall-Quoten in Ostdeutschland niedriger als im Westen, insbesondere mit Blick auf Schließungen. So gaben 21 Prozent der Eltern in Ostdeutschland an, in den drei Monaten vor der Befragung einen Ausfall der Betreuung an mindestens einem Tag erlebt zu haben, während dies im Westen 39 Prozent der befragten Eltern betraf. Und während im Osten 39 Prozent der Eltern eine Reduktion der Betreuungszeiten erlebten, waren dies im Westen der Republik 45 Prozent.

Besonders häufig waren Eltern von kleinen Kindern betroffen: 40 Prozent der Befragten mit Kindern unter drei Jahren berichteten im bundesweiten Schnitt von Schließungen. Auch bei den Eltern von Drei- bis Sechsjährigen waren es 39 Prozent. Mit Reduktionen der Öffnungszeiten waren 49 Prozent mit Kindern unter drei und 51 Prozent bei Eltern von Drei- bis Sechsjährigen konfrontiert, während all diese Werte bei Eltern älterer Kinder niedriger liegen.

Unter allen Eltern mit Kindern in einer der genannten Betreuungsformen mussten rund 11 Prozent mit Schließungen an einem Tag zurechtkommen, 17 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp 3 bzw. 4 Prozent sogar an sechs oder mehr Tagen.

Um die Betreuungslücke auszugleichen, sprang in den meisten Fällen ein Elternteil ein. In Partnerschaften waren dabei Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter. So gaben 73 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, unter den Frauen sagten das 39 Prozent über ihren Partner. Insgesamt 30 Prozent der von Kürzungen oder Schließungen betroffenen Eltern gaben an, als Reaktion auf Ausfälle kurzfristig ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob reduziert zu haben. Unter den Männern reduzierten 33 Prozent die Erwerbsarbeitszeit, unter den Frauen 26 Prozent. Die Forschenden des WSI vermuten, dass das auch daran lag, dass Frauen häufiger nicht Vollzeit arbeiten. Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen: 42 Prozent der betroffenen Eltern berichteten, auf ihr privates Umfeld zurückgegriffen zu haben.

„Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Problematisch ist auch, dass die unzuverlässige Betreuung die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen und damit geschlechtsspezifische Muster der Verteilung und Sorge- und Erwerbsarbeit eher verschärft. Auch das steht einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen entgegen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Das Geld für eine Fachkräfteoffensive und verbesserte Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen wäre damit doppelt gut angelegt. Solche Investitionen sind allemal wirkungsvoller als zusätzlicher Druck durch Deregulierungen.“

Informationen zur Befragung
Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von infratest dimap online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.
Hier geht es zu unserem Forschungsüberblick mit Studien zur Arbeitszeitdebatte.
 
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.02.2026
  • Anteil der Verheirateten an der volljährigen Bevölkerung gesunken: von 60 % Ende 1994 auf 50 % Ende 2024
  • Durchschnittsalter bei erster Heirat gestiegen: Frauen 2024 im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre
  • Scheidung erfolgte 2024 nach durchschnittlich 14,7 Jahren – 2,7 Jahre später als 1994

Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt. Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet

Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen

Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen

Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.

Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren

Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren. Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet.

2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.

Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt

Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0). Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Bevölkerung in Deutschland nach dem Familienstand beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember des Jahres. Sie stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung 1987 für die Jahre bis 2010, auf Grundlage des Zensus 2011 für die Jahre 2011-2021 und des Zensus 2022 ab 2022.  Daher gibt es Brüche in der Zeitreihe. Weitere methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht zur Bevölkerungsfortschreibung.

Für den EU-Vergleich 2023 lagen keine Daten für Dänemark, Irland und Zypern vor.

Weitere Informationen:

Weitere Daten zur Bevölkerung nach Familienstand liefern die Tabellen zur Bevölkerung in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Daten zu Eheschließungen bieten dort auch die Tabelle zu Eheschließungen seit 1950 sowie der Statistische Bericht „Eheschließungen 2024„.

Lange Zeitreihen zu Ehescheidungen sind in der Tabelle zu Ehescheidungen seit 1950 in GENESIS-Online sowie im Statistischen Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2024 verfügbar.

Ergebnisse für die EU-Mitgliedstaaten sind in der Eurostat-Tabelle zu Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.02.2026
  • Darüber hinaus ist die Betreuung von Angehörigen bei Frauen wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit, bei Männern die Aus- und Weiterbildung
  • Wer wegen Betreuungspflichten seine Arbeitszeit reduziert, tut dies mehrheitlich auf eigenen Wunsch

Die Gründe für eine Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an. Das traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).

Ein weiterer wichtiger Grund für die Teilzeittätigkeit ist die Betreuung von Angehörigen. 23,5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal so hoch wie bei Männern mit 6,8 %. Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 % ein Teilzeitgrund. Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von 21,5 % deutlich häufiger an als Frauen (8,4 %).

Ein weiterer Grund für das Arbeiten in Teilzeit waren die eigene Krankheit oder Behinderung (4,9 %). Weitere 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten würden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle dazu finden. Die restlichen 27,4 % hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.

Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland 30,6 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen war die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich höher als bei Männern (13,9 %).

Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten spielt untergeordnete Rolle bei Entscheidung, Angehörige selbst zu betreuen

Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern oder Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab überwiegend an, das auf eigenen Wunsch zu tun. Knapp zwei Drittel (65,3 %) derer, die wegen Betreuung in Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 11,1 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 3,1 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 15,4 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Methodische Hinweise:

Betrachtet werden Erwerbstätige im Alter ab 15 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten. Bei den Angaben handelt es sich um Endergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2024. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund nach der Selbsteinschätzung der Befragten.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit nach Geschlecht sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ gebündelt.

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.01.2026

Anreize in der Schule können sozioökonomische Ungleichheiten aber verringern

Welche Kinder strengen sich in der Schule mehr an, und was hat das mit ihrer sozialen Herkunft zu tun? Bislang konnte die Bildungsforschung darauf kaum empirisch fundierte Antworten geben. Eine gerade im Wissenschaftsjournal American Sociological Review erschienene WZB-Studie zeigt jetzt mit Hilfe eines innovativen Experiments: Kinder aus Familien mit höherem sozialen Status strengen sich zwar mehr an als Kinder aus weniger privilegierten Familien – vor allem wenn es keine Belohnungen gibt. Mit greifbaren Anreizen für die Bearbeitung von Aufgaben wird dieser Unterschied aber deutlich kleiner.

Jonas Radl, Gastforschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat mit einem Team von internationalen Forscher*innen seit 2018 am WZB untersucht, wie sich die soziale Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft von Schulkindern auswirkt. Sein interdisziplinäres Projekt „Effort and Social Inequality“, das von WZB-Direktorin Heike Solga begleitet wurde, erweitert das Wissen über Bildungskarrieren um einen entscheidenden Aspekt: Während es viele Erkenntnisse darüber gibt, wie stark der Einfluss des sozialen Hintergrunds auf die Fähigkeiten junger Menschen ist, war die Frage bislang wenig untersucht, wie groß der Einfluss der sozialen Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft ist. Arbeiten privilegierte Kinder härter – und tun sie dies, weil sie mehr Unterstützung erfahren? Und wie könnten auch Schüler*innen motiviert werden, die nicht aus Akademikerfamilien stammen?

Das Studiendesign

In der experimentellen Studie lösten 1.360 Fünftklässler*innen aus Madrid und Berlin einfache kognitive Aufgaben, mit denen Konzentration, Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle gemessen werden konnten. 60 Klassen aus 32 Schulen waren beteiligt. Die simplen, aber anstrengenden Aufgaben wurden in verschiedenen Situationen bearbeitet: einmal ohne Belohnungen für richtige Antworten, dann mit kleinen Geschenken und schließlich im Wettbewerb mit zusätzlicher symbolischer Anerkennung.

Die Ergebnisse

Schulkinder aus privilegierten Elternhäusern zeigen mehr kognitive Anstrengung als jene aus benachteiligten Verhältnissen, besonders wenn keine Belohnung angeboten wird und es allein um die intrinsische Motivation geht. Die Lücke zwischen beiden Gruppen ist jedoch nicht sehr groß, und sie kann durch Anreize wettgemacht werden. Sobald es kleine Belohnungen wie Spielzeuge oder soziale Anerkennung für die Lösung einer Aufgabe gibt, arbeiten Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern fast genauso engagiert wie privilegierte Kinder.

Persönlichkeitseigenschaften oder die Intelligenz der Kinder können den Unterschied in der Anstrengung nicht erklären. Die Befunde zeigen vielmehr, dass das Anstrengungsverhalten entscheidend von der sozialen Umgebung beeinflusst wird. Lebensumstände spielen eine wichtige Rolle, etwa welche Ressourcen es in den Familien gibt und wie viel Sicherheit die Kinder erleben. Wenn Kinder mit Mängeln aufwachsen, z. B. mit fehlenden finanziellen Mitteln oder weil ihre Eltern wenig Zeit im Alltag für sie haben, fällt es ihnen schwerer, sich auf eine bestimmte Aufgabe zu konzentrieren.

Individuelle Fortschritte prämieren

Die Ergebnisse haben auch eine politische Dimension. Bildungschancen könnten gerechter gemacht werden, wenn nicht nur Leistung, sondern auch individuelle Fortschritte im Klassenraum prämiert würden, so Jonas Radl. „Schulische Belohnungen, spielerisches Lernen und soziale Anerkennung können helfen, Unterschiede im Anstrengungsniveau zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten zu verringern“, sagt der Forscher. Heike Solga, Mitautorin des Artikels und Direktorin der Abteilung Ausbildung und Arbeitsmarkt am WZB: „Die Studie liefert wichtige Hinweise, wie der Einfluss der sozialen Herkunft in der Schule besser ausgeglichen werden kann. Das ist wichtig für ein faireres Bildungssystem und gleiche Chancen.“

Die Studie wurde im Februar im Journal American Sociological Review veröffentlicht: Jonas Radl, William Foley, Lea Katharina Kröger, Patricia Lorente, Alberto Palacios-Abad, Heike Solga, Jan Stuhler, Madeline Swarr (2026): “The Social Origins of Effort: How Incentives Reduce Socioeconomic Disparities among Children”. In: American Sociological Review, 91(1). https://doi.org/10.1177/00031224251401933.

Link zur Abbildung: Unterschiede in der Anstrengungsintensität von Schüler*innen

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 25.02.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eine aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien 

Wohlfahrtspflege zeigt eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation im sozialen Sektor. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der anhaltende Ressourcenmangel nicht nur konkrete Hilfsangebote, sondern auch Möglichkeiten des freiwilligen Engagements bedroht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Reform des Sozialstaates in Deutschland und der Haushaltsverhandlungen für die kommenden Jahre warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland), dass ohne stabile soziale Infrastruktur weder gesellschaftliche Teilhabe noch sozialer Zusammenhalt dauerhaft gewährleistet werden können.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

Über 80 Prozent der Einrichtungen und Dienste erwarten zukünftig Einschränkungen oder die Einstellung von sozialen Angeboten

82 Prozent der Befragten rechnen damit, dass sie perspektivisch weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 28 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.

20 Prozent der Einrichtungen und Dienste mussten Angebote schließen

Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie in den vergangenen beiden Jahren auf Grund von Kostensteigerungen und/oder Kürzungen Angebote eingeschränkten oder ganz einstellen mussten. Der Anteil der Einrichtungen und Dienste mit vollständig eingestellten Angeboten stieg im Vergleich zu einer Umfrage Mitte 2024 von 14,7 % auf 20 %.

Regionale Versorgung zunehmend unzureichend

Mehr als 60 Prozent der Einrichtungen geben an, dass das soziale Angebot in ihrer Region nicht (10%) oder nur teilweise (51%) ausreichend ist.

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die soziale Infrastruktur wird derzeit kaputt gespart. Jahr um Jahr verlieren wir weitere Orte, an denen Menschen zusammenkommen und Hilfe erfahren: Beratungsstellen für Migrant*innen, Projekte zur Arbeitsmarkteingliederung, Kitas und viele weitere Einrichtungen, die unser Land am Laufen halten. Das Wegfallen dieser Orte trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten. In Zeiten, in denen der Sozialstaat immer häufiger infrage gestellt wird, müssen wir ihn stärken, statt ihn zu kürzen. Das Problem sind dabei nicht die Kosten, sondern die Tatsache, dass die breitesten Schultern nicht ausreichend in die Verantwortung genommen werden. Wir brauchen dringend eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um gerade auch in benachteiligten Quartieren wieder mehr in den sozialen Aufstieg investieren zu können.”

Ein weiterer Aspekt: Viele soziale Angebote sind Ankerpunkte für freiwilliges Engagement. Die Umfrage zeigt: Mehr als zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass der Wegfall von Angeboten auch die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement verringern wird. Damit wird das zivilgesellschaftliche Fundament geschwächt, das für einen modernen, partizipativen Sozialstaat unverzichtbar ist.

Die Verbände betonen: Eine nachhaltige Reform des Sozialstaates muss eine stabile Finanzierung sozialer Dienste sicherstellen, die Freie Wohlfahrtspflege als verlässlichen Partner anerkennen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt als Kernziel verankern.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfragen steht zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2026

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zu Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Vermögenssteuer kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

„Die extrem ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland ist ein Skandal. Während die einen Jahr für Jahr höhere Milliardenbeträge auf dem Konto haben – oft völlig leistungslos durch Erbschaften –, nimmt die Zahl derer, die von Armut bedroht sind, weiter zu. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts diese Woche gezeigt haben, stieg die Zahl der Armutsgefährdeten allein im letzten Jahr um 300.000 an. Diese Gerechtigkeitslücke ist eine schwere Hypothek für unsere Demokratie, denn Menschen erwarten zurecht, dass die Demokratie für faire, gleichwertige Lebensbedingungen sorgt.

Als AWO fordern wir seit Jahren eine gerechte Besteuerung von Vermögen, und dazu gehört u.a. die Wiedererhebung der Vermögenssteuer. Wie die neue Studie des DIW zeigt, ergäbe sich schon bei einem Steuersatz von nur 1 Prozent (und Freibeträgen in Millionenhöhe!) ein jährliches Steueraufkommen von 42 Milliarden Euro. Als „Ländersteuer“ käme die Vermögenssteuer direkt den Bundesländern zugute. Aus unserer sozialen Arbeit vor Ort wissen wir, unter welchem Sparzwang Länder und Kommunen stehen und wie sich dies in Form von Kürzungen bei sozialen Einrichtungen niederschlägt. Wir sollten die Reichsten in unserem Land dringend stärker daran beteiligen, dass Kitas, Schulen und soziale Angebote funktionieren. Das wäre ein wichtiger Schritt, um insbesondere Menschen in benachteiligten Quartieren zu unterstützen.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.02.2026

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gestern in der Berliner Kulturbrauerei mit über 200 Gästen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft seinen traditionellen Neujahrsempfang ausgerichtet. Die Veranstaltung markierte den Auftakt in ein sozialpolitisch bedeutendes Jahr und wurde durch Impulse von Andreas Bovenschulte,

Präsident des Bundesrates und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, sowie von Prof. Dr. Reyhan Şahin alias Lady Bitch Ray eingeordnet. Im Mittelpunkt stand die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises, der in drei Kategorien sowie mit einem Sonderpreis vergeben wurde. Ausgezeichnet wurden Projekte aus verschiedenen Regionen Deutschlands. 

Unter dem Motto „Die AWO: Gestern. Heute. Weiter.“ spannten die Beiträge des Abends den Bogen von den historischen Wurzeln der AWO zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Deutlich wurde: Solidarität, Demokratie und soziale Gerechtigkeit bleiben zentrale Werte, die angesichts sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Spaltung aktiv weiterentwickelt werden müssen. Ehrenamtliches Engagement wurde dabei als tragende Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorgehoben.

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis ging in diesem Jahr an Projekte für Kinder, gegen Einsamkeit und für eine humane Migrationspolitik. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurde das „Schülergericht Chemnitz“ des AWO Kreisverbandes Chemnitz und Umgebung e.V. ausgezeichnet. Der Preis in der Kategorie „Engagement wirkt nachhaltig“ ging an die „Kinderspielstadt Schängelheim“ des AWO Kreisverbandes Koblenz Stadt e.V. In der Kategorie „Engagement gegen Einsamkeit und Armut“ wurde die „Mobile Plauderbank – Begegnung gegen Einsamkeit“ des AWO Kreisverbandes Nürnberg gewürdigt.

Mit einem Sonderpreis ehrte die Jury das bundesweite Projekt „100 Boote – 100 Millionen Menschen“, das ein starkes Zeichen für Solidarität, Vielfalt und Menschlichkeit gesetzt hat. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt die AWO jährlich ehrenamtliche Projekte, die ihre Grundwerte im Alltag lebendig machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2026

Einen guten Start ins Leben für alle Kinder – Caritas fordert gesetzliche Grundlage zur verlässlichen Finanzierung von Babylotsen

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Stiftung SeeYou fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Lotsendiensten in Deutschlands Geburtskliniken zu schaffen. Babylotsen beraten Eltern unmittelbar nach der Entbindung und vermitteln den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Bei 15 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder ist eine gute Entwicklung heute erkennbar gefährdet, weil die Familien erheblich belastet und Unterstützungsangebote für sie nur schwer erreichbar sind. Das sind doppelt so viele wie 2017. Die Zahl der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung ist auf einem Höchststand. Die gesetzlich verbindliche Finanzierung von Babylotsen-Angeboten, für die pro Geburt 56 Euro veranschlagt werden müssten, ist deutlich weniger kostspielig als die Folgekosten der beschriebenen Gefahren, betonte der Caritasverband bei einer Veranstaltung mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Die Finanzierung könnte je hälftig aus Mitteln der Gesundheits- und der Jugendhilfe erfolgen.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa mahnt: „Im Sinne der Prävention sollten Babylotsen zur Grundausstattung jeder Geburtsklinik gehören. Es braucht einen guten Start ins Leben für alle Kinder! Viele gesundheitliche Probleme und psychische Beeinträchtigungen können in den ersten Lebensmonaten abgewendet werden. Je früher belastete Familien auf Hilfsangebote aufmerksam werden, umso besser für die Kinder und umso kostengünstiger für die Gesellschaft insgesamt. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Mütter in der besonders sensiblen Phase nach der Entbindung niedrigschwellige Zugänge zu frühen Hilfen erhalten.”

Dr. Sönnke Siefert, Geschäftsführer SeeYou Stiftung, ergänzt: „Lotsendienste in Geburtskliniken sind nicht nur Wegweiser, sie stärken Eltern in belasteten Lebenslagen, eröffnen früh Unterstützung und fördern stabile Bindungen von Anfang an. Wenn psychosoziale Versorgung verlässlich, wohnortnah und gut vernetzt ist, investieren wir direkt in die Resilienz von Familien und in die gesunde Entwicklung von Kindern. Deshalb verdienen Babylotsen eine dauerhafte, transparente Finanzierung.“

Unterstützung bekommen die Babylotsen-Angebote von Dr. Lina Seitzl, MdB: „Die ersten Lebensjahre sind prägend für die gesamte Entwicklung eines Kindes. Gerade rund um die Geburt müssen wir Eltern verlässlich begleiten und stärken, damit sie auch in belastenden Situationen handlungsfähig bleiben und ihren Kindern Sicherheit geben können. Babylotsen sind dafür ein zentraler Baustein moderner Prävention: Sie vernetzen Familien frühzeitig mit passgenauen Unterstützungsangeboten und sorgen dafür, dass Hilfe verlässlich und flächendeckend erreichbar ist. Es darf nicht vom Wohnort oder von Zufällen abhängen, ob Familien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.“

Prof. Michael Abou-Dakn, Chefarzt einer der größten und geburtenstärksten Kliniken Deutschlands, des St. Joseph Krankenhauses in Berlin-Tempelhof, weiß aus der Erfahrung des Angebots der Babylotsen seit 2019 in seinem Haus: „Es muss gelingen, allen Familien, die diese Unterstützung dringend benötigen, mit den Babylotsen bundesweit ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Sozialarbeit, psychologischer Betreuung zu bieten. Mit ihrem spezialisierten Wissen und ihrer Beratung tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei.“

Mit ihrem konkreten Gesetzesvorschlag zur Finanzierung der Babylotsen aus Mitteln der Gesundheits- und der Kinder- und Jugendhilfe greifen Deutscher Caritasverband und SeeYou Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Gesundheitsministerkonferenz aus den Jahren 2024 und 2025 auf. Beide Konferenzen hatten die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Die neue Bundesregierung hat sich der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und der Staatsmodernisierung zur besseren Erreichbarkeit wichtiger Leistungen verschrieben, Lotsendienste in Geburtskliniken wären ein besonders drängender Anwendungsfall. „In einer alternden Gesellschaft gehören Investitionen für das gute Heranwachsen aller Kinder oben auf die Agenda der wichtigsten politischen Anliegen. Kinder sind viel zu oft eine Minderheit ohne Schutz,“ so Welskop-Deffaa.

Zum Hintergrund: Geringe Investition statt hoher Folgekosten

Im Jahr 2025 arbeiteten immerhin zwei Drittel (67 Prozent) der Geburtskliniken (mit mehr als 300 Geburten pro Jahr) mit Lotsendiensten. In mehr als der Hälfte dieser Häuser ist die Finanzierung allerdings befristet und basiert auf komplizierten Mischmodellen aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Eigenmitteln und anderen Förderungen. 72 Prozent der Lotsendienste werden derzeit vollständig oder anteilig aus Mitteln der Bundesstiftung getragen.
Der Deutsche Caritasverband greift nun den Vorschlag der JFMK und GMK auf und schlägt eine je hälftige Finanzierung aus Mitteln der Gesundheits- sowie der Jugendhilfe vor. Die Kosten dabei sind überschaubar. Rund 56 Euro pro Geburt für eine bundesweite Umsetzung, das wären etwa 38 Millionen Euro insgesamt und jeweils 19 Millionen Euro für die Gesundheits,- sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

Lotsendienste erkennen Risiken für die Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung verursacht im Lebensverlauf Folgekosten von mindestens 400.000 Euro, u.a. medizinische Behandlungskosten, Kinder- und Jugendhilfekosten aber auch Wertschöpfungsverluste infolge geringerer Erwerbsbeteiligung. Neben Kosteneinsparungen kann viel menschliches Leid vermieden werden.

Quelle: ZUFA Monitoring ZuFa Monitoring Geburts- und Kinderkliniken 2024. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.) 2025. Link zum Monitoring

Fact-Sheet Babylotsen

Die Caritas steht Kindern und Familien bundesweit mit rund 183.800 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ca. 6.680 Einrichtungen der Familienhilfe, rund 250.800 Einrichtungen der Gesundheitshilfe, 41.200 weiteren sozialen Diensten – worunter u.a. Beratungsdienste fallen – sowie Online-Beratungsangeboten mit Hilfe und Unterstützung zur Seite.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 24.02.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den aktuellen Antrag der Jungen Union für den kommenden CDU-Parteitag, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der Kinderzahl zu staffeln.

Nach Ansicht des Verbandes ist eine solche Differenzierung zwingend erforderlich, um die Gerechtigkeitslücke im Generationenvertrag Rente endlich zu schließen.

Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt dazu:

„Der Vorstoß der Jungen Union ist eine sehr gute Idee und für ein gerechtes Rentensystem längst überfällig. Was wir in der Pflegeversicherung durch jahrelangen Einsatz des DFV und wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts bereits erreicht haben, muss umso mehr für die Rentenversicherung gelten. Das Prinzip ist simpel: Erst durch die nachwachsende Generation ist das System Rente überhaupt überlebensfähig. Ohne Kinder gibt es keine gesetzliche Rente. Es ist daher nur folgerichtig, dass Eltern, die durch die Erziehung ihrer Kinder das Fundament für die zukünftigen Rentenzahlungen legen, bei den Beiträgen entlastet werden.“

Nicolaisen weiter:

„Aktuell tragen Eltern eine doppelte Last. Sie zahlen ihre Geldbeiträge und erbringen gleichzeitig die generative Leistung für die Gesellschaft. Wer keine Kinder erzieht, spart diese Kosten und lässt sich die Rente durch die Kinder anderer Leute mitfinanzieren. Die geforderte Staffelung ist kein Privileg für Familien, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich. Eine Beitragsreduzierung für Eltern muss ab dem ersten Kind über die aktive Erziehungszeit der Eltern hinweg erfolgen. Wer das Generationensystem Rente erhalten will, muss die Beitragsgerechtigkeit an der Kinderzahl ausrichten. Alles andere ist eine Ausbeutung der Familien.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.02.2026

Die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Am heutigen Donnerstag kamen alle Mitglieder in Berlin zu einer ersten konstituierenden Sitzung zusammen.

Ziel der Kommission ist es, ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung zu beraten. Im Mittelpunkt dieser Beratungen steht die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung als solidarische Basis für alle Erwerbstätigen. Zugleich werden Fragen der Finanzierung, eines fairen Renteneintrittsalters, der betrieblichen Altersversorgung sowie sozial abgesicherter Übergänge in den Ruhestand in thematischen Laboren vertieft bearbeitet. Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft bringen hierzu ihre Expertise ein.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte nach dem Auftakt: „Mit der heutigen Sitzung ist der Startschuss gefallen. Wir werden in den kommenden Monaten intensiv daran arbeiten, ein schlüssiges und solidarisches Gesamtkonzept mit eigener wie externer Expertise zu reflektieren. Klar ist: Gute Arbeit muss im Alter Sicherheit und Würde garantieren – heute und in Zukunft.“

Weitere Information zur DGB-Rentenkommission finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt in der Diskussion um Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche risikoorientierte Lösungsansätze an, die sowohl rechtlich als auch technisch umsetzbar sind. Maßgeblich für politische Lösungsansätze muss aber eine ganzheitliche Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bleiben so wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für die Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media der bereits bestehende Rechtsrahmen zumindest bedingt trag- und ausbaufähig, und muss konsequenter als bislang angewendet werden, um sein Potenzial zu entfalten.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die derzeitigen parteipolitischen Schnellschüsse an vielen Stellen kontraproduktiv. Deshalb plädiert die Kinderrechtsorganisation nachdrücklich dafür, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre fachlich fundierte Arbeit machen zu lassen und deren Ergebnisse abzuwarten. Am Ende muss für eine nachhaltig Strategie zum Umgang mit Online-Risiken eine verbindlich abgesicherte Medienbildung ebenso im Mittelpunkt stehen wie eine Verantwortungsübernahme von Anbietern. Pauschale Social-Media-Einschränkungen von jungen Menschen entmündigen Kinder und Jugendliche und verhindern letztlich digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz.

„Es ist wichtig, dass die Regierungsparteien zu dem von Ministerin Prien gesetzten Fahrplan stehen und die eigens eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit machen lassen. Es braucht Lösungen, mit denen risikofördernde Praktiken von Plattformen unterbunden werden und zudem skalierbare Schutzmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen, ohne grundsätzlich in die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen einzugreifen. Ein Blick Richtung Großbritannien und Australien zeigt, dass reine Ausschlussstrategien vor allem dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zunehmend Umgehungsstrategien zur Nutzung von Social Media entwickeln und dadurch noch schlechter geschützt sind als zuvor. Dies hilft weder den Kindern noch ihren Familien“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wichtig ist daher vielmehr, jungen Menschen ihrem Alter entsprechende Onlineangebote zu bieten, statt sie komplett von der digitalen Welt auszuschließen. Das muss sich auch in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern niederschlagen, einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht und einer Medienkontrolle, die diesen Rahmen auch konsequent nutzt. Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen wagen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, so Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit eine Priorisierung der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation notwendig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Zugleich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk den Beschluss des EU-Parlaments von letzter Woche, mit dem das Parlament eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordern die Abgeordneten ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie.

„Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen endlich in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Dabei ist Armut ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt. In Deutschland entscheiden noch immer die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. „Hier braucht es durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Denn wenn es um ihre Zukunftschancen geht, brennt es an allen Ecken und Enden. Wir müssen deutlich mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für die Bekämpfung der Kinderarmut, für mehr Medienbildung oder für die Beseitigung des Fachkräftemangels im Bildungssystem aufbringen. All das muss eingebettet sein in einen breiten Beteiligungsprozess, der Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheidet, denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2026

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt grundsätzlich das Verankern einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung und von Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Umgangsrecht als einen von vielen notwendigen Schritten, Frauen und Kinder vor Gewalt besser zu schützen und die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Der Bundestag berät morgen über einen entsprechenden Gesetzentwurf.

„Es fehlt jedoch an einer Gesamtstrategie, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Diese muss bei der Prävention ansetzen, Hilfesysteme wie Frauenhäuser aus-bauen und Akteure im Gewalthilfesystem finanziell und personell stärken und qualifizieren. Daher geht auch der Verweis auf Spanien als Vorbild ins Leere, da dort eine Gesamtstrategie inklusive auf häusliche Gewalt spezialisierter Gerichte vorliegt“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Eine solche Gesamtstrategie erfordert insbesondere systematische Risikoanalysen in Gewaltschutzverfahren sowie in allen Verfahren zu Sorge und Umgang unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder“, sagt Jaspers.

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes eröffnet Familiengerichten die Möglichkeit, zur effektiveren Umsetzung und Kontrolle von Gewaltschutzmaßnahmen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Dadurch soll beispielsweise das Verbot effektiver durchgesetzt werden können, sich in der Nähe der Wohnung der Betroffenen aufzuhalten. Neu ist auch, dass die nach dem Gewaltschutzgesetz möglichen Schutzanordnungen auch im Rahmen von Umgangsverfahren erlassen werden können. Auch bei einer Umgangsbeschränkung oder einem Umgangsausschluss auf längere Zeit oder Dauer soll die Anordnung einer elektronischen Fußfessel eine Option darstellen.

Zudem soll die Anordnung von Täterarbeit sowohl im Gewaltschutz als auch im Umgangsverfahren möglich sein. „Diese Täterarbeit ist besonders wichtig, denn ohne ein Umdenken beim Täter wird sich die Gewalt-spirale nicht beenden lassen. Daher ist es sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung explizit schreibt, dass mit dem Gesetz keine Verpflichtung zu Einrichtung und Ausbau von Angeboten der Täterarbeit verbunden ist. Ohne flächendeckende, standardisierte und qualitative Angebote können diese Anordnungen jedoch ihren Schutzzweck nicht erfüllen“, erklärt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 26.02.2026

  • Machtwort des Bundeskanzlers gefordert
  • CDU-Wirtschaftsrat agiert zynisch

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisiert die aktuellen Vorschläge aus dem Umfeld der Union zur Kürzung von Leistungen im Gesundheitswesen und zur Ausweitung der Arbeitszeit und warnt vor der politischen Instrumentalisierung des Sozialstaats:

„Inzwischen ist es fast schon Normalität geworden, dass an Wochenenden abstruse politische Ideen medial breitgetreten werden. Dieses Mal hat sich der CDU-Wirtschaftsrat entlarvt. Sein Vorschlag, Zahnarztbesuche künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu lassen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Ich übersetze das mal in Klartext: Wer braucht schon gesunde Zähne, wenn er mitten im Arbeitsleben ist? Der Vorstoß ist ein erneuter Angriff auf Normal- und Geringverdienende, für die Zahngesundheit keine Luxusleistung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft ist. Wir wollen keine Zustände wie in den USA, wo am Zustand der Zähne ablesbar ist, wer sich eine Behandlung leisten kann und wer nicht.

Ich fordere vom Bundeskanzler ein Machtwort, um diese unselige Debatte zu beenden: Weisen Sie Vorschläge zum weiteren Abbau des Sozialstaats klar zurück und bekennen Sie sich öffentlich zu einem starken inklusiven Sozialstaat.

Dass ausgerechnet ein wirtschaftsliberaler Verband, dessen Legitimation in puncto Unabhängigkeit ohnehin umstritten ist, Leistungen aus dem solidarischen Gesundheitssystem streichen will, spielt in der Debatte vor allem in die Hände rechtsextremer Parteien. Ein Grund für die Wahlerfolge rechtspopulistischer Kräfte sind eben diese Diskussionen, die den Sozialstaat ständig in Grund und Boden reden. Einige Politikerinnen und Politiker der Mitte müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie nicht Steigbügelhalter für die Parteien am Rande sind.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit stand an diesem Wochenende wieder auf der Agenda. Ist es wirklich zielführend, in einer Gesellschaft, in der die Menschen den Glauben an Politik, Institutionen und unser Staatssystem immer mehr verlieren, zu sagen: Du bist zu teuer, du arbeitest zu wenig, und überhaupt bist du faul und machst an Freitagen und Montagen gerne mal blau? Die Menschen können und wollen es nicht mehr hören, dass der Sozialstaat und ihre eigenen Leistungen ständig schlecht geredet werden.

Dieser Sozialstaat, der andauernd negativ beurteilt wird, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seine positiven Aspekte werden viel zu selten benannt. Wir alle – auch die Kritiker – profitieren ständig von ihm. Es ist deshalb höchste Zeit, dass sich alle nach ihren Möglichkeiten am Erhalt des Sozialstaats beteiligen. Unser Vorschlag ist eine Bürgerversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen sollen. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Menschen, die arbeiten wollen, dies auch können.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.02.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. März 2026

Veranstalter: Bühnenmütter e.V. und Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Seit über 100 Jahren kämpfen Menschen am Internationalen Frauentag für Gleichberechtigung. Doch Gleichstellung ist kein „Frauenthema“ – sie geht uns alle an.

Am 8. März laden wir herzlich ein, Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe und als Gewinn für alle Geschlechter zu diskutieren. Aktuelle Entwicklungen zeigen, wie tief patriarchale Strukturen in die Gesellschaft wirken. Wenn sie bröckeln, entsteht Raum: für Fürsorge, für ein anderes Miteinander und für Care als Haltung. 

Freut euch auf einen Praxistag mit Keynotes, Panels, Workshops und Musik. Expert*innen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur laden zum Zuhören, Mitdenken und Diskutieren ein und zeigen, wie festgefahrene Männlichkeitsnormen unser Zusammenleben auf allen Ebenen prägen – und wie viel Veränderung möglich ist, wenn Feminismus nicht als Verlustgeschäft für Männer gesehen wird, sondern als echter Gewinn. Feminismus braucht Männer – und Männer brauchen Feminismus.

Menschen aller Geschlechter und Generationen sind willkommen.

Mit: Jutta Allmendinger, Fikri Anıl Altıntaş, Tobias Ginsburg, Gianni Jovanovic, Christop May, Emilia Roig, Robert Stadlober, Tarik Tesfu, Jens van Tricht und Sascha Verlan

Kinder sind herzlich willkommen. Es gibt Aktivitäten und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.

» Teilnahme vor Ort
im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin

Bitte melden Sie sich an. Die Anzahl der Plätze ist leider begrenzt. Sollte die Raumkapazität erschöpft sein, übertragen wir die Konferenz per Video in andere Räume. Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf einen Platz im Saal besteht.

» Livestream
Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.

» Auf dem Weg zur Barrierefreiheit
In der Heinrich-Böll-Stiftung bemühen wir uns um den stetigen Abbau von Barrieren. Ob bei uns im Haus, bei der Veröffentlichung von Publikationen, oder bei Online-Veranstaltungen. Alle Informationen hierzu finden sich gebündelt unter folgendem Link: https://www.boell.de/de/auf-dem-weg-zur-barrierefreiheit

Termin: 10. März 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. in Kooperation mit Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

das Thema Arbeitszeit ist hochpräsent in der medialen Öffentlichkeit. Arbeiten wir zu wenig? Zu schlecht? Zu wenig motiviert? Ist die Frage vielleicht schon falsch gestellt?

Wir meinen ja. 

Die Ergebnisse der deutschlandweit größten Studie zur 4-Tage-Woche wurden im November 2024 vorgestellt und haben, wie bereits viele andere ähnlich gelagerte Studien im Ausland, gezeigt, dass auch mit weniger Stunden ein besseres, weil produktives, teilweise sogar produktiveres und gesünderes Arbeiten möglich ist.

Insofern mutet es heute seltsam an, wenn gefordert wird, es müsse auf Teufel komm raus mehr an Stunden gearbeitet werden. 

Waren wir nicht schonmal viel weiter?

Wir wollen wissen: Wie sieht es ein Jahr nach den Erkenntnissen aus der Deutschland-Studie in der Praxis aus? Wie verändert sich die Debatte um Arbeitszeit und Flexibilisierung außerhalb der Öffentlichkeit? Was entsteht in den Großunternehmen, dem Mittelstand – und was wünschen sich Arbeitnehmer:innen? Und wie wird die 4 Tage Woche öffentlich und politisch diskutiert?

Das Ziel ist es zu zeigen, dass es in der Debatte um Arbeitszeit heute weit weniger um die Frage des „Wieviel“ geht – sondern vielmehr um das „Wie“:

  • Wie müssen wir arbeiten, um unsere beruflichen Aufgaben gut und produktiv zu erfüllen? 
  • Wie lässt sich gleichzeitig ausreichend Zeit für Familie, Freundschaften, Gemeinschaft und Selbstfürsorge sichern?
  • Geht es nicht längst um Arbeitszeitsouveränität – also darum, selbstbestimmt über die eigene Arbeitszeit verfügen zu können?

Auf diese Fragen wollen wir – aus unterschiedlichen Perspektiven – gemeinsam Antworten finden.

Das Programm finden Sie hier und auf unserer Veranstaltungswebseite. Sie können sich hier anmelden. 

Termin: 12. März 2026

Veranstalter: Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Ort: Online per Zoom

Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen ist defizitär. Ist die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen defizitär?

In den vergangenen drei Jahren haben das PSZ Brandenburg gemeinsam mit dem Partner XENION (Fürstenwalde), das Psychosoziale Zentrum Sachsen-Anhalt sowie das Psychosoziale Zentrum Rostock psychosoziale Beratungs- und Versorgungsangebote aufgebaut und weiterentwickelt. Dabei lag ein Fokus auf Vermittlung und Kooperation mit dem gesundheitlichen Regelsystem. 

Ergänzt wurde diese Zielsetzung mit einer wissenschaftlichen Erhebung zur Versorgungslage in den drei Bundesländern durch das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Unter Einbeziehung des Versorgungsauftrages der Psychosozialen Zentren entstand daraus ein Versorgungsbericht, der durch den Bundesverband Psychosozialer Zentren (BAfF) herausgegeben wurde.

Beim Fachtag werden sowohl Praxiseinblicke aus dem Projekt als auch Erkenntnisse aus dem Versorgungsbericht vorgestellt.

Anmeldung über https://eveeno.com/185945409 bis zum 09. März 2026.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können.

Sie können sich diesen Termin schon vormerken und sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Die Anmeldung ist bis 24. März 2026 möglich unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Weitere Informationen zum Programmablauf folgen zeitnah.

Termin: 27. und 28. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familien mit Kindern mit Behinderungen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Angebote der Familienbildung können hier wichtige Impulse geben, Orientierung bieten und Entlastung ermöglichen – vorausgesetzt, sie sind inklusiv gestaltet und erreichen die Familien tatsächlich.

Auf der Fachtagung „Inklusive Familienbildung. Was ist und was braucht eine inklusive Familienbildung?“ (F 2362/26) werden aktuelle fachliche Empfehlungen vorgestellt und diskutiert, wie Familienbildung barrierearm, bedarfsgerecht und wirksam ausgestaltet werden kann.

In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden u. a. Fragen der Organisationskultur, Qualifizierung von Fachkräften, Kooperationen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen aufgegriffen und anhand von Praxisbeispielen vertieft.

Sie werden herzlich eingeladen, sich einzubringen, mitzudiskutieren und Impulse für die Weiterentwicklung inklusiver Familienbildung mitzunehmen.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/inklusive-familienbildung-was-ist-und-was-braucht-eine-inklusive-familienbildung/

Termin: 29./30. Mai 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Kooperation mit Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Fulda

Gemeinsam soll den folgenden Fragen nachgegangen werden: Wie eignen sich Kinder Sprache(n) eigentlich an und was brauchen sie dafür wirklich (von uns)? Wie können wir Sprachbildung mit einfachen Mitteln alltagsintegriert, diskriminierungssensibel und bedarfsgerecht gestalten? Wie erkenne ich, was ein Kind schon alles kann und finde heraus, ob es Unterstützung braucht? Wie lassen sich politische Vorgaben kritisch reflektieren und meine pädagogische Arbeit bei der Vielfalt an alltäglichen Herausforderungen dennoch stärken? Welche Rolle spielen eigentlich meine eigenen Erfahrungen, die ich mit Sprache bisher gemacht habe – mit den Kindern, im Team, in meiner Familie?

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Jugendfamilienministerkonferenz oder kurz gesagt: Politik, setzt auf standardisierte Sprachstandserhebungen aller vierjährigen Kinder. In den öffentlichen als auch Fachdiskursen erklingt dieser Tage oft die Forderung nach normierender Messung und individueller Förderung für alle Kinder. Doch was bedeutet eine flächendeckende Diagnostik wirklich? Kann sie zu mehr Chancengleichheit führen oder drohen zu frühe Selektion, Etikettierung und mehr Druck auf Fachkräfte, Kinder und ihre Familien?

Das Programm sowie alle weiteren Informationen finden/findet Sie/ihr

unter folgendem Link: https://www.gew.de/veranstaltungen/detailseite/sprache-und-kommunikation-in-der-kita

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein! Beim Berliner Familiengipfel werden einen ganzen Tag lang die Köpfe zusammengesteckt: Familien mit ihren Kindern, Expert*innen aus der Fachpraxis und Vertreter*innen aus der Landespolitik.

In interaktiven Themenworkshops, Dialogforen und Podiumsdiskussionen werden aktuelle Herausforderungen für Familien in Berlin sichtbar, unterschiedliche Sichtweisen zusammengeführt und Impulse für eine familienfreundliche Zukunft entwickelt. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen für die Berliner Landespolitik. Denn Ihre Ideen, Kommentare und Fragen werden an Akteur*innen der Berliner Politik und Verwaltung übergeben und haben so die Chance, in den Koalitionsvertrag nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl im September mit einzufließen.

Das Programm ist so konzipiert, dass es vor allem Familien mit ihren Kindern eine flexible Teilnahme möglich macht. Für Fachkräfte ist eine Registrierung vorgesehen. Für Musik, leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Der Berliner Familiengipfel ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beirat für Familienfragen.

Sie werden schon heute herzlich eingeladen, sich den Termin für den 1. Berliner Familiengipfel vorzumerken. Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze auf der Website des Berliner Beirates für Familienfragen.

WEITERE INFORMATIONEN

Familien und Klima – Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven

Abschlusspublikation des Bundesforums Familie zum Thema „Familien und Klima. Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven“

Die Publikation macht deutlich, dass Familien zentrale Akteur*innen der sozial-ökologischen Transformation sind. Sie sind zugleich vom Klimawandel betroffen und gestalten durch ihre Alltagsentscheidungen, die in ihnen getragene Sorgeverantwortung und generationsübergreifenden Perspektiven den gesellschaftlichen Wandel mit. Gleichzeitig zeigt die Publikation, dass klimagerechtes Handeln im Familienalltag häufig mit strukturellen Hürden verbunden ist. Damit Familien ihre Potenziale entfalten können, braucht es politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Verhalten für alle Familienformen ermöglichen, soziale Ungleichheiten berücksichtigen und insbesondere vulnerable Gruppen stärken. Mit diesen Perspektiven liefert die Publikation wichtige Impulse für die Verknüpfung von Klima-, Sozial- und Familienpolitik.

▶ Download der Publikation

Das Bundesjugendwerk der AWO e. V. ist der eigenständige Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Bundesweit engagieren sich bei uns junge Menschen für junge Menschen. Unsere Wurzeln liegen in der Arbeiter*innenbewegung. Als deutschlandweiter Dachverband treten wir für eine tolerante, solidarische und gerechte Gesellschaft ein und setzen uns als politische Interessenvertretung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Werte sind Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Emanzipation und Toleranz. Sie basieren auf den Grundsätzen des Demokratischen Sozialismus und bilden die Grundlage unseres Handelns.

Für unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Mitarbeiter*in als

Geschäftsführung (m/w/d) – Elternzeitvertretung


Als Geschäftsführung erwarten Dich folgende Aufgaben:

  • Betriebswirtschaftliche und operative Steuerung des Bundesjugendwerks der AWO e. V.
  • Verantwortung für die Infrastruktur der Geschäftsstelle
  • Leitung des Teams in der Geschäftsstelle (Dienst- und Fachaufsicht)
  • Beratung und Begleitung des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitgliedsverbände
  • Strategische Planung und Außenvertretung der verbandlichen Interessen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Akquise von Fördermitteln und neuen Fördermöglichkeiten sowie Fördermittelmanagement
  • Planung, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Veranstaltungen
  • Entwicklung und Durchführung neuer Projektideen und Innovationen
  • Qualitätsmanagement im Bundesjugendwerk
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachausschüssen des AWO Bundesverbandes

Wir erwarten von Dir:

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Master oder Vergleichbares) im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder fachverwandten Disziplinen
  • Einschlägige Berufserfahrungen in Leitungspositionen auch mit Personalverantwortung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
    o Jugendverbandsarbeit
    o Kinder- und Jugendpolitik
    o Management von gemeinnützigen Organisationen; u. a. Controlling und Haushaltsplanung, Fördermittelakquise und -management
    o Politische Kommunikation und Netzwerkarbeit
    o Microsoft Office Programme
  • Vorausschauende, selbstständige und wertschätzende Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Identifikation mit den Zielen und Werten der Arbeiter*innenbewegung
  • Bereitschaft zu regelmäßigen bundesweiten Dienstreisen, Wochenendarbeit und Abendterminen
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert)

Wir bieten Dir:

  • Einen engagierten Vorstand und ein motiviertes Team in der Geschäftsstelle
  • Eine thematisch abwechslungsreiche und interdisziplinäre Tätigkeit
  • Ein dynamisches Arbeitsumfeld
  • Umfangreiche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Tätigkeitsfeldes
  • Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten nach Absprache
  • Einen attraktiven Arbeitsplatz im Herzen der Hauptstadt
  • Finanzielle Förderung von Fortbildungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Tarifliche Vergütung und tarifliche Sonderzahlungen
  • Einen Zuschuss zum Deutschlandticket
  • 30 Urlaubstage

Die Stelle hat einen Arbeitszeitumfang von 39 Stunden/Woche und ist befristet bis zum Ende der Elternzeit einer Mitarbeiterin (voraussichtlich ein Jahr) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV AWO-Bundesverband, EG 13.

Wir freuen uns auf vielfältige Bewerber*innen und ermutigen unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Alter ausdrücklich zur Bewerbung. Besonders zu einer Bewerbung einladen möchten wir Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte bzw. Menschen, die sich als Schwarz/Person of Color positionieren. Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Leider ist unsere Geschäftsstelle nicht barrierefrei, ein Fahrstuhl ist vorhanden. Im Zweifelsfall bitten wir um Rückfragen.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bis zum 12. März 2026 bei uns!

Wir freuen uns auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben und Lebenslauf ohne Foto in einer pdf-Datei sowie mögliche Rückfragen an Sarina Brauer unter bewerbung@bundesjugendwerk.de. Bitte teile uns in deiner Bewerbung auch deinen frühestmöglichen Einstiegstermin mit.

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ZFF-Info

ZFF-Info 01/2026

AUS DEM ZFF

                                                                                    

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein bundesweit tätiger familienpolitischer Fachverband. Wir setzen uns für eine gerechte, vielfältige und zukunftsorientierte Familienpolitik ein und arbeiten eng mit Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen.
Zur Unterstützung der Geschäftsstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strukturierte Persönlichkeit als Assistenz der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Verwaltung, Finanzen & Organisation.

Ihre Aufgaben:
In dieser Schlüsselposition unterstützen Sie die Geschäftsführung und tragen die Verantwortung für zentrale Verwaltungs-, Finanz- und Organisationsprozesse der Geschäftsstelle. Dazu gehören insbesondere:

  • Eigenverantwortliche Sachbearbeitung im Finanz- und Verwaltungswesen der Geschäftsstelle (u. a. laufende Finanzbuchhaltung, Aufbereitung von Unterlagen für Wirtschaftsprüfung und Zuwendungsgeber)
  • Zuarbeit bei Anträgen, Berichten, Haushalts- und Finanzplanungen
  • Koordination und fristgerechte Erfüllung gesetzlicher Melde- und Nachweispflichten (z. B. Lobbyregister, Künstlersozialkasse, Verwendungsnachweise)
  • Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs sowie Sicherstellung der fristgerechten Begleichung aller Verbindlichkeiten
  • Unterstützung der Geschäftsführung in allen finanz- und personalbezogenen Fragen
  • Vorbereitung, Nachbereitung und Dokumentation von Vorstandssitzungen und Beschlüssen (inkl. Sitzungsvorlagen, Beschlussübersichten)
  • Pflege und Weiterentwicklung interner Verwaltungs-, Dokumentations- und Ablagestrukturen
  • Eigenständige Termin-, Reise- und Korrespondenzorganisation für die Geschäftsführung
  • Aktive Entlastung der Geschäftsführung durch enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Übernahme organisatorischer Aufgaben

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene kaufmännische, verwaltungsbezogene oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Büromanagement, Verwaltung, Finanz- oder Verbandswesen) oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in diesen Bereichen
  • Sicherer Umgang mit MS Office (insbesondere Excel und Word) sowie mit Finanz- und Verwaltungssoftware (idealerweise Microsoft Dynamics NAV oder vergleichbar)
  • Sehr gutes Zahlenverständnis sowie Erfahrung im Umgang mit formalen, abrechnungs- und fristenbezogenen Prozessen

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • eine strukturierte, selbstständige und sehr zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und Dinge eigenständig voranzubringen
  • einen freundlichen und verbindlichen Umgangston
  • hohe Stressresistenz und die Fähigkeit, auch bei vielen parallelen Aufgaben den Überblick zu behalten
  • ausgeprägte Lösungsorientierung und Kreativität
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Gespür für Prioritäten
  • Lust auf die Arbeit in einem kleinen, engagierten Team inkl. Bürohund mit viel Eigenverantwortung

Wir bieten:

  • ein Stellenanteil von 25 h/Woche.
  • Vergütung nach TV AWO Bundesverband
  • eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem politisch relevanten, zivilgesellschaftlichen Umfeld
  • enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und Einblick in strategische Entscheidungsprozesse
  • ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsklima
  • Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.

Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet, mit der Perspektive auf eine anschließende Entfristung.

Als Organisation möchten wir vielfältige Perspektiven, Erfahrungen und Expertisen in unserem Team stärken. Wir ermutigen daher ausdrücklich Juden*Jüdinnen, BIPoC, Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte, LGBTQIA+, Sinti*zze und Rom*nja sowie Menschen mit Behinderung, sich bei uns zu bewerben.
Der Arbeitsplatz ist aktuell leider nicht vollständig barrierefrei. Bei Fragen zur Barrierefreiheit kommen Sie gern auf uns zu.

Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis So, 22.02.2026 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:

Zukunftsforum Familie e.V.
Frau Sophie Schwab – persönlich –
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin
personal@zukunftsforum-familie.de

Gespräche finden voraussichtlich am 02., 05. und 06. März in Berlin statt.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 0151 / 44 95 91 93 und per E-Mail zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.

In der Anhörung nun kritisierte Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund, dass der Gesetzentwurf über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinausschieße. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater „unbegrenzt viele Chancen“. Durch die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ werde immer wieder die „ganze Mühle“ der Prüfung, ob sich an den Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft etwas geändert hat, in Bewegung gesetzt.

Hier hakte auch Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie ein. Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem „dauerhaften Schwebezustand“ der Unklarheit über ihre Familienverhältnisse führen. Dies widerspreche dem Wohl des Kindes, das verlässliche Beziehungen brauche. Erschwerend kommt aus Sicht von Schwab hinzu, dass selbst Vergewaltigern und anderen Gewalttätern die Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen eröffnet werde.

Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die vorgesehene Anfechtungsfrist, die zusätzliche und schwierige Verfahren nach sich zu ziehen drohe. Zusätzliche Verfahren erwartet sie aber auch, weil „das Interesse der Väter an Teilhabe am Leben der Kinder“ zunehme. Die „engagierten Richter“ an den Familiengerichten würden das jedoch schaffen, zeigte sich Niethammer-Jürgens überzeugt.

Auch Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein befürchtet, dass die Anfechtungsfrist zu nicht erfolgversprechenden Verfahren führe, nur um die Frist einzuhalten. Für die Kindesentwicklung sei eine „frühzeitige Klärung“ der familiären Verhältnisse wichtig, betonte Oldenburger, und die „unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit“ widerspreche dem. Im Übrigen sollte das Recht auf Anfechtung an den erkennbaren Verantwortungswillen des leiblichen Vaters geknüpft sein.

Derartige Einwände wollte Gregor Thüsing von der Universität Bonn nicht in gleichem Maße teilen. Viele Bedenken, dass leibliche Väter die Familie ihres biologischen Kindes unter dauernde Beobachtung stellen und immer neue Verfahren eröffnen könnten, seien schon im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf geäußert und im vorliegenden Gesetzentwurf „hinreichend berücksichtigt“ worden.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Richterin am Bundesgerichtshof Christina Pernice befürchtet deshalb, dass „unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Horizonten“ in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen käme. Sie sieht deshalb die „Gefahr der Rechtszersplitterung“.

Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt. Dagegen wandte Gregor Thüsing ein, dass es dafür Zeit für eine gründliche Debatte brauche und es daher richtig sei, unter Einhaltung der von Karlsruhe vorgegebenen Frist die konkret aufgeworfene Frage zu lösen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 12.01.2025

Anlässlich der Einladung von Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, als Sachverständige zur Anhörung des Gesetzentwurfs zur Vaterschaftsanfechtung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat das ZFF seine Stellungnahme überarbeitet. Diese steht hier zum Download bereit: Microsoft Word – ZFF Stellungnahme GE Vaterschaftsanfechtung_final

SCHWERPUNKT I: Sozialstaatskommission

Die Kommission zur Sozialstaatsreform veröffentlicht ihren Abschlussbericht

Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten. Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen! Dabei ist der Kommission klar, dass das soziale Schutzniveau bewahrt bleibt. Ich danke der Kommission für die guten Empfehlungen und appelliere an alle in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam mit uns beherzt an die Umsetzung zu gehen.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Offizieller Bericht mit den Empfehlungen der Kommission

In insgesamt 26 Empfehlungen skizziert die Kommission zur Sozialstaatsreform, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch werden können. Die Empfehlungen sollen sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltungen zu deutlichen Entlastungen führen und gleichzeitig das soziale Schutzniveau wahren. Der Kommission gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände an. In ihrer fünfmonatigen Laufzeit hörte sie Expertinnen und Experten aus Verbänden, Wissenschaft sowie Praxis an und beriet anschließend die Vorschläge.

Die Kommission identifiziert vier zentrale Handlungsfelder für den Staat und schlägt in jedem mehrere konkrete Maßnahmen vor.

1. Neusystematisierung von Sozialleistungen

Im Bereich Neusystematisierung von Sozialleistungen soll ein einheitliches Sozialleistungssystem die bislang zersplitterten Zuständigkeiten zusammenführen und Komplexität reduzieren. Bürgerinnen und Bürger sollen einheitliche Anlaufstellen vorfinden, Drehtüreffekte zwischen verschiedenen Leistungen und Behörden lassen sich auf diesem Weg minimieren.

2. Erwerbsanreize

Die Erwerbsanreize für Leistungsbeziehende sollen verbessert werden. Bei Vollzeit- und vollzeitnaher Erwerbstätigkeit soll künftig weniger Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden.

3. Rechtsvereinfachungen

Zusätzliche Rechtsvereinfachungen in Form von Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und einheitlicheren Begriffen sollen zur Verständlichkeit beitragen und die Mitarbeitenden der Verwaltungen entlasten, die sich dann stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Menschen in Arbeit bringen.

4. Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung

Außerdem schwebt der Kommission eine umfassende Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung vor: Sozialleistungen sollen sich über ein einheitliches Portal beantragen lassen. Behörden würden dafür benötigte Informationen im Hintergrund tauschen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger immer wieder die gleichen Daten übermitteln müssen. Prozesse sollen vermehrt automatisiert und unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz laufen.

Die Kommission empfiehlt, unmittelbar mit der Umsetzung der Vorschläge zu beginnen, um zeitnah erste Ergebnisse und spürbare Verbesserungen für die Menschen zu erzielen.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 27.01.2026

Heute hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihre Reformempfehlungen vorgestellt. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz, wie folgt zitieren:

„Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ein umfassendes Reformkonzept vorgelegt, um den steuerfinanzierten Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die 26 Empfehlungen sind eine gute Grundlage, um jetzt zügig und gezielt Reformen auf den Weg zu bringen. Wir wollen keine Zeit verlieren, wenn es darum geht, Leistungen zu vereinfachen, Arbeit zu belohnen und die Verwaltung zu entlasten.  Ein moderner Sozialstaat muss verständlich, schnell und verlässlich sein – nicht kompliziert und bürokratisch. Je schlanker unser Sozialstaat ist, desto mehr Kosten können wir auch einsparen – bei aufwendigen Verfahren und schlecht aufeinander abgestimmte Leistungen. Damit bauen wir überflüssige Bürokratie ab. Teil der Empfehlungen sind deshalb auch mehr Pauschalierungen, automatisierte Verfahren sowie ein zentrales digitales Anlauf- und Serviceportal. Nicht zuletzt stärkt ein leistungsfähiger Sozialstaat auch das Vertrauen in Staat und Demokratie. Wer den Staat im Alltag als unterstützend erlebt, fasst wieder mehr Vertrauen in seine Institutionen. Auch dieses Ziel haben wir fest im Blick.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 27.01.2026

Mit einem klaren Bekenntnis zu einem starken Sozialstaat als Voraussetzung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) heute seine Sozialstaatskonferenz in Berlin eröffnet. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutieren unter dem Motto „Sozialstaat stärken. Teilhabe gewährleisten. Demokratie schützen“ über die Zukunft der sozialen Sicherung in Deutschland.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisierte die derzeitige öffentliche Debatte scharf: “Wir erleben eine Diskussion, die den Sozialstaat selbst zum Problem erklärt – und nicht seine unzureichende Ausstattung, seine zersplitterten Zuständigkeiten oder seine überlasteten Strukturen.“ Die Beschäftigten seien nicht schuld an der aktuellen wirtschaftlichen Lage. “Rentenkürzungen, längere Arbeitstage oder zusätzlicher Druck auf Arbeitslose werden keinen einzigen zusätzlichen Auftrag für Unternehmen schaffen”, so Fahimi. Die entscheidende Frage laute nicht, ob Deutschland sich den Sozialstaat leisten könne, sondern wie gut er funktioniere. Der DGB fordert einen Sozialstaat aus einer Hand mit dem One-Stop-Prinzip, digitalen Lösungen, die Beschäftigte und Verwaltung entlasten, und persönlicher Beratung. „Ein effizienter Sozialstaat bedeutet nicht weniger Schutz, sondern bessere Organisation, klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe.”

Zur Finanzierung des Sozialstaats forderte Fahimi eine Reform der Erbschaftsteuer. Die weitreichenden Ausnahmen für Betriebsvermögen seien seit Jahren die größte einzelne Steuersubvention der Bundesregierung. „Seit 2016 summieren sich diese Ausnahmen auf 79 Milliarden Euro – 79 Milliarden Euro, die wir als Gesellschaft bislang einer sehr wohlhabenden Unternehmerschicht schenken“, rechnete die DGB-Vorsitzende vor. „Eine solche Form der Reichenpflege können wir uns in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht mehr leisten.“ 

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel verteidigte den Sozialstaat gegen Vorwürfe der Unbezahlbarkeit: “Der Sozialstaat ist kein Wohltätigkeitsbasar und keine Verhandlungsmasse zur Haushaltskonsolidierung. Die Menschen im Land zahlen mit ihrer Arbeit dafür ein, jeden Tag und jede Stunde, dass diese zentralen Sicherungsanker sie halten – bei Krankheit, bei Schicksalsschlägen, wenn Risiken eintreten, die sie nicht verhindern können.” Piel warnte vor den demokratiegefährdenden Folgen von Sozialabbau: “Wer in seiner Not alleingelassen wird, der verliert Vertrauen in staatliche Ordnung, Rechtsstaat und am Ende in die Demokratie.” Ein moderner Sozialstaat dagegen stärke die Demokratie, schaffe Raum für Solidarität und beuge der Spaltung der Gesellschaft vor.

An der Konferenz nehmen unter anderem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der österreichische Finanzminister Dr. Markus Marterbauer, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft teil.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand vom 29.01.2026

Die Diakonie Deutschland bewertet die Reformvorschläge der Kommission zur Modernisierung des Sozialstaates als weitgehend positiv. Die Empfehlungen sind grundsätzlich geeignet, existenzsichernde Leistungen einfacher, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Die Reformvorschläge der Sozialstaatskommission sind ambitioniert. Die Kommission duckt sich nicht weg hinter einer Reihe von möglichen Lösungen, sondern formuliert geeinte Vorschläge. Das allein zeigt, dass sie die Bedeutung eines gut funktionierenden Sozialstaats für das Vertrauen in Staat und Demokratie ernst nimmt. Wichtig ist, dass es bei der Umsetzung der Vorschläge wie von der Kommission angekündigt tatsächlich nicht zu Leistungskürzungen kommt, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.“

Die Diakonie Deutschland hatte der Sozialstaatskommission vorgeschlagen, ortsnahe Erstanlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger sowie einfachere Zugänge zu Leistungen zu schaffen. Beides findet sich in den Empfehlungen der Kommission wieder. Rüdiger Schuch: „Die geplante umfassende Digitalisierung des Sozialstaats wird für viele Menschen Zugänge zu Leistungen vereinfachen, für einen Teil baut sie dagegen Hürden auf. Wir werden immer wieder darauf hinweisen, dass der Zugang aller Menschen zu Behörden und sozialen Leistungen im Blick sein muss.“

Die Diakonie Deutschland sieht in einigen Vorschlägen der Sozialstaatskommission das Risiko von Leistungsverschlechterungen und prüft diese im Detail kritisch. So bewertet sie auch den Vorschlag kritisch, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung sowie an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu koppeln.

„Die Verantwortung liegt eher bei den deutschen Arbeitgebern, die teilweise versuchen, Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen, anstatt ausreichende Vollzeitstellen anzubieten. Schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Arbeitsverträge sollten nicht den EU-Bürgerinnen und -Bürgern angelastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung vom 27.01.2026

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Absicht, den Sozialstaat zugänglicher zu machen, kritisiert geplante Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen aber scharf.

Mit Blick auf die Vorschläge der Sozialstaatskommission fordert der Paritätische, Kürzungen bei Menschen mit geringem Einkommen zu verhindern. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen. Das ist ein fatales Signal und untergräbt das Vertrauen in die geplante Reform“, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock.  

Menschen, die nicht Vollzeit arbeiten können, etwa weil sie körperlich beeinträchtigt sind oder wertvolle Sorgearbeit leisten, drohten zu Verlierer*innen der Reform zu werden. Das käme einer Entwertung von Pflege- und Sorgearbeit gleich. Beeinträchtigungen, Krankheiten und Lebenskrisen seien reale Probleme, keine persönlichen Kalkulationsfehler. 

Der Paritätische betont, dass der Sozialstaat zugänglicher und digitaler werden muss und begrüßt diese Zielsetzung. “Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, dass die Reform nicht auf Kosten von Menschen mit geringen Einkommen umgesetzt wird.”  

Insbesondere die geplante Zusammenführung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in eine neue Leistung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen schlechter gestellt werden.  

„Die vorgeschlagene Abschaffung von Wohngeld und Kinderzuschlag in der bisherigen Form stürzt Millionen Berechtigter in Sorge und Ungewissheit”, so Rock.  Betroffen seien insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende sowie Menschen, die aufgrund von Sorgearbeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Arbeitsmarktchancen nur in geringem Umfang arbeiten können. 

Die Praxis der Sozialen Arbeit zeige, dass die ökonomische Anreizrhetorik die Komplexität sozialer Lebenslagen unzureichend abbilde, so der Paritätische. Wer soziale Teilhabe und Armutsvermeidung ernst meine, müsse sicherstellen, dass Reformen realitätsgerecht sind und strukturelle Benachteiligungen nicht verstärken. 

Positiv hervorzuheben seien dagegen die geplanten Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt. Der Paritätische warnt davor, den Zugang zum Sozialstaat ausschließlich digital zu ermöglichen. Inklusion und Barrierefreiheit müssen zum Standard gehören, nicht nur ein Zusatz sein. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.01.2026

  • Gute Ansätze zur Vereinfachung von Teilen des Sozialstaats
  • Reduzierung bei Wohnkosten und Reform als Sparpaket inakzeptabel

Der Bericht der Sozialstaatskommission liegt vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung und erteilt Sparmaßnahmen eine klare Absage:

„Die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten wichtige und richtige Ansätze. Gleichzeitig betonen wir: Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten. Solche Einschnitte würden Menschen mit ohnehin geringen Einkommen zusätzlich belasten und sind inakzeptabel.

Wir begrüßen das klare Bekenntnis zum Sozialstaat als Fundament unserer Demokratie und einer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Dieses Bekenntnis muss nun von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben gefüllt werden. In der öffentlichen Debatte muss neben den steuerfinanzierten Leistungen der Blick jetzt auch ganz klar auf die Stärkung der Sozialversicherungen gerichtet werden. Leistungsstarke und gerecht finanzierte Sozialversicherungen sind eine absolut unverzichtbare Grundvoraussetzung für gelingende Reformen. Zu einer solchen Gesamtsicht hat der VdK zahlreiche Vorschläge gemacht.

Die Diagnose der Kommission, dass der derzeitige Sozialstaat für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung schwer durchschaubar ist, teilen wir aus der täglichen Erfahrung mit unseren Mitgliedern. Deshalb begrüßen wir die angestrebten Vereinfachungen. Die Idee, Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag durch die zentralen Anlaufstellen Jobcenter und Sozialämter zugänglich zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Zuständigkeiten klar definiert und barrierefrei organisiert werden.

Allerdings müssen Unterschiede zwischen einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. So dienen Wohngeld und die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung unterschiedlichen Zwecken: Das eine ist ein Zuschuss zur Wohnung, das andere Teil der Existenzsicherung. Die geplante Zusammenführung darf nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen. Angesichts der steigenden Wohnungslosigkeit lehnt der VdK derartige Kürzungsabsichten strikt ab.

Wir unterstützen Digitalisierungsschritte, die Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Das kann viele Hürden abbauen. Die derzeit hohen Nichtinanspruchnahmequoten sind ein erhebliches Gerechtigkeits- und Armutsproblem. Ein barrierefreier, digitaler Zugang zu Leistungen kann hier Fortschritte bringen, insbesondere wenn Daten digital zwischen Behörden geteilt werden und die Menschen nicht von Amt zu Amt laufen müssen.

Gleichzeitig darf die Nutzung von Pauschalierungen oder von KI-Anwendungen nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Pauschalen können zwar Verwaltungsaufwand reduzieren, sie bergen jedoch das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken. Ein Beispiel hierfür ist eine bundeseinheitliche Pauschale zur Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Steigen die realen Kosten, beispielsweise für Energie oder Lebensmittel, schneller als die Pauschale, würden die Betroffenen die Mehrkosten tragen müssen oder unter Qualitätseinbußen leiden. Dies muss vermieden werden.

Positiv bewerten wir, dass Digitalisierung vor allem hinter den Kulissen Prozesse vereinfachen soll. Bisherige Digitalisierungsprozesse haben zu oft Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung erzeugt. Das darf sich in Zukunft nicht wiederholen. Ein digitales Sozialportal kann Chancen eröffnen, aber nicht alle Menschen sind digital aufgestellt. Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dass es vor Ort zentrale Anlaufstellen geben soll, an denen Menschen Unterstützung erhalten, ohne digitale Hürden überwinden zu müssen, hatte der VdK ausdrücklich gefordert. Dies entspricht auch einem demokratischen Anspruch, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.

Die Vereinfachung der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche begrüßen wir ausdrücklich. Eine Befreiung von der Vorlagepflicht für Belege und die Auszahlung nach Bedarf kann zu mehr Chancengerechtigkeit führen. Auch die antragslose Gewährung von Kindergeld stellt eine wertvolle Entlastung für junge Familien dar.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 27.01.2026

SCHWERPUNKT II: Neue Grundsicherung

Das Bundeskabinett hat die Einführung der neuen Grundsicherung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz:

„Wir stehen zu unserer Verantwortung: Solidarität bedeutet, dass Unterstützung an Bedingungen geknüpft wird. Das System fordern und fördern ist wieder im Gleichgewicht – gleichzeitig schützen wir diejenigen, die Hilfe brauchen, und setzen Anreize, aktiv mitzuwirken. Gemeinsam gestalten wir einen Sozialstaat, der gerecht und effizient ist. Die neue Grundsicherung soll kein Endpunkt sein, sondern ein Sprungbrett in Arbeit. Wir wollen eine konsequente Vermittlung für alle, die arbeiten können. Ein modernes Sozialsystem muss beides leisten: schützen und aktivieren. So gelingt es uns, den Arbeitsmarkt und unsere Wirtschaft voranzubringen und zukunftsfest aufzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.12.2025

Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf (21/3539) der Bundesregierung vor, der am Donnerstag erstmals vom Bundestag beraten werden soll. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im AsylbLG, SGB II, SGB V (Krankenversicherung) und SGB XII (Unfallversicherung) vor.

Für den Bereich des AsylbLG soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“

Im Bereich des SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 15 vom 12.01.2026

Anlässlich des für heute geplanten Kabinettsbeschlusses zur „Neuen Grundsicherung“ erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Mit der Neuen Grundsicherung verwendet die Bundesregierung viel Energie darauf, Menschen in Not schärfer zu sanktionieren. Uns reicht’s: Es wurde lang genug darüber diskutiert, wie man weiter auf dem Rücken der Ärmsten sparen kann – diese Debatte ist für ein reiches Land wie Deutschland beschämend. Und sie lenkt ab von dem, was uns wirklich umtreiben sollte: In den letzten fünf Jahren sind die Preise für Lebensmittel um über 36 Prozent gestiegen – dieser Anstieg wurde für Menschen am Existenzminimum aber nicht ausgeglichen. Während Familien also darum bangen, am Monatsende ein warmes Essen für ihre Kinder auf den Tisch zu bekommen, beschäftigt sich die Regierung damit, verpasste Termine beim Jobcenter mit der Streichung der Wohnkosten zu bestrafen. Das ist eine verheerende Debatte, die an der Realität armer Menschen vorbeigeht und weder die Wirtschaft noch die knappen Kassen des Bundes weiterbringt. Was es braucht, ist ein konsequenter Einsatz dafür, Menschen in gute Arbeit zu bringen und sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Dafür fordern wir den Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen für Bürgergeld-Beziehende und mehr Anstrengungen bei der Arbeitsmarktintegration!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.12.2025

Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.

Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”

Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:

  • Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.
  • Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.
  • Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.

Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.

Folgende Statements können gerne vollständig oder in Auszügen verwendet werden:

Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.: „Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“

Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.”

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Reformpaket der Bundesregierung ist ein sozialer Rückschritt. Die Bundesregierung wird damit nicht einmal den Zielen gerecht, die sie sich selbst gesetzt hat. Die neue Grundsicherung bringt nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit, sondern verschärft stattdessen Existenzängste und soziale Härten. Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen. Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren. Das ist der völlig falsche Fokus. Die Bundesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln – dann kommen tatsächlich auch mehr Arbeitslose in Jobs. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz nur zu beschließen, wenn sich daran noch etwas zum Vorteil ändert.“

Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.”

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die neue Grundsicherung droht, Armut, Angst und Bürokratie massiv zu vergrößern. Wir brauchen einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und echte Unterstützung bietet, der Solidarität fördert und Steuerbetrug ein Ende bereitet.”

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD): „Das Fördern der Menschen im Leistungsbezug darf nicht am Alter festgemacht werden, damit die Leistungsberechtigten diskriminierungsfrei die benötigte Unterstützung erhalten, um ihre Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu überwinden.”

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK): „Die Kürzungen bei den Mietkosten würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbsgeminderte in der Grundsicherung treffen. Hier droht eine neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit.”

Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Die Änderungen im Vermittlungsprozess inklusive der Wiederbelebung des Vermittlungsvorrangs sind ein Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Durch Druck werden die Menschen in prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt. Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden. Der Vermittlungsvorrang verhindert notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter im SGB II – und somit deren Chancen auf eine langfristig gute Arbeitsstelle.”

Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Die neuen Grundsicherung bedeutet in erster Linie Verschlechterung für die Betroffenen. Es werden nicht nur Vorurteile gegenüber den Betroffenen bedient, darüber hinaus werden die Lebenssituationen ignoriert und Ursachen von Armut ausgeblendet. Keines der avisierten Ziele, nämlich Einsparungen, weniger Bürokratie und mehr Menschen in Arbeit, wird damit erreicht werden. Mit großem Aufwand wird stattdessen kontrolliert, sanktioniert und bestraft. Und während man Neid und Verdacht gegen die Ärmsten schürt, bleiben großer Reichtum und Gewinne unangetastet. Diese soziale Schieflage muss endlich beseitigt werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität vom 15.01.2026

Zur heute von der Bundesregierung beschlossenen Reform des Bürgergelds sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz ist unsozial und ungerecht – und es bringt nicht einmal die erhofften Einsparungen. Den Staatshaushalt kann und darf man nicht auf dem Rücken der Menschen im Bürgergeld-Bezug sanieren. Das Parlament muss jetzt nachbessern. 

Zwar enthält das Gesetz Verbesserungen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Aber die verschärften Sanktionen und Mitwirkungspflichten führen im schlimmsten Fall zu mehr Wohnungslosigkeit und verschärften sozialen Problemen. Die Härtefallregelungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen reichen nicht. Die Abschaffung der Karenzzeiten bei Vermögen und die Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten treffen vor allem diejenigen, die vorher oft jahrzehntelang in die Sozialkassen eingezahlt haben und dann, wenn sie selbst in Not geraten, im Regen stehen gelassen werden. 

Die Bundesregierung erhofft sich von dem Gesetz Einsparungen, die nicht eintreten werden. Wer mehr Kontrollen und Sanktionen will, muss auch das dafür notwendige Personal bezahlen, das es in den Jobcentern derzeit noch gar nicht gibt. Am Ende wächst nur die Bürokratie. Um die Staatsfinanzen in den Griff zu bekommen, braucht es eine gerechtere Besteuerung hoher Vermögen, Erbschaften und Einkommen. Allein die Wiedereinführung einer moderaten Vermögenssteuer würde pro Jahr rund 30 Milliarden in die Staatskassen spülen. Die Koalition sollte nicht den untauglichen Versuch machen, den Staatshaushalt auf dem Rücken der Ärmsten zu sanieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.12.2025

Die Diakonie Deutschland warnt vor harten Einschnitten durch den für heute geplanten Kabinettsbeschluss zur neuen Grundsicherung. Anstatt Menschen besser dabei zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, setzt der Staat vor allem auf Sanktionen und riskiert damit soziale Notlagen.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Mit der neuen Grundsicherung kehrt die Bundesregierung zu einem Sanktionsregime zurück, das wir mit dem Ende von Hartz IV eigentlich hinter uns lassen wollten. Statt den Druck zu erhöhen, sollte die Regierung die Jobcenter so ausstatten, dass sie Menschen durch gute und wirksame Beratung, Förderung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen können.“ 
 
Schuch warnt zugleich vor den Folgen für besonders verletzliche Gruppen: „Sanktionen treffen nicht selten Menschen in existenziell belastenden Lebenslagen – etwa mit psychischen Problemen. Gerade sie scheitern oft an starren Fristen und formalen Nachweispflichten. Ihnen droht durch die neuen Regelungen schlimmstenfalls sogar die Wohnungslosigkeit. Auch für viele Familien spitzt sich die finanzielle Lage weiter zu. Denn schon heute müssen viele Leistungsberechtigte einen Teil ihrer Miete selbst aus dem Regelsatz bestreiten. Werden sie zusätzlich sanktioniert, fehlt das Geld nicht nur für die Miete, sondern auch für die Kinder im Haushalt.“

Weitere Informationen:

Diskussionspapier der Diakonie Deutschland: „Existenzsicherung weiter denken“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland  vom 17.12.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der geplanten Bürgergeldreform ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche an. „Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Zwar werden offiziell nur die Regelsätze der Eltern gekürzt, Kinder werden aber, da das Geld in den Familien durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft. Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die Mietzahlungen eingestellt werden, droht den Kindern mit ihren Familien die Obdachlosigkeit. Das darf nicht sein, eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.

„Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsbenachteiligungen leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. In unseren Kinderhäusern müssen sich die Fachkräfte zunehmend um die Versorgung der Kinder anstatt um Bildungs- und Freizeitangebote kümmern. Schon jetzt sind rund 30 Prozent der Kundinnen und Kunden der Tafeln Kinder, bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 17 Prozent. Auch das zeigt, dass hier vieles im Argen liegt“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss deshalb die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich priorisiert werden. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Leistung für Kindern und Jugendliche mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Zudem müssen wir ihre Resilienz durch Angebote der Mitbestimmung, durch Sport und Spiel stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2026

Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken enthält die geplante Bürgergeldreform unangemessene Verschärfungen für Familien, die deren Sorgeverantwortung außer Acht lassen.

Anlässlich der ersten Lesung zur Grundsicherungsreform im Deutschen Bundestag warnt der Familienbund der Katholiken mit Nachdruck vor der geplanten Regelung, die Eltern im Grundsicherungsbezug bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwingt, sobald ein Kitaplatz zur Verfügung steht.

Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Eine solche Regelung setzt Familien in einer besonders sensiblen Phase unter erheblichen zusätzlichen Druck. Die Regelung steht im Widerspruch zur Elternzeitregelung, die Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Schonraum und Wahlfreiheit hinsichtlich ihres Familienmodells garantiert. Nach dem Grundgesetz obliegt es den Eltern zu entscheiden, welche Kinderbetreuung dem Kindeswohl am besten dient. Statt faktischem Zwang und fragwürdigen Erwerbsanreizen brauchen Familien wirksame Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg und verlässliche Rahmenbedingungen, die es Müttern und Vätern ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann ihr Kind für die Kita bereit ist und wie sie Betreuung und Beruf verantwortlich miteinander verbinden. Dazu gehören flächendeckend verlässliche frühkindliche Betreuungsmöglichkeiten in guter Qualität. Für Familien im unteren Einkommensbereich sollten diese beitragsfrei sein. Zudem müssen die Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt sein, damit sich die Erhöhung der Erwerbstätigkeit für Familien in jedem Fall finanziell lohnt.“

Der Familienbund sieht die Auswirkungen der geplanten Bürgergeldreform auf Familien kritisch: Er weist darauf hin, dass Familien durch Sorgeverantwortung gebunden sind und damit bereits eine gesellschaftlich wichtige Arbeit leisten. An Familien sollten daher andere Maßstäbe angelegt werden als an Alleinstehende, was Zumutbarkeitskriterien, Erwerbsaufnahme, Erwerbsumfang sowie vollständige Leistungskürzungen oder den Wegfall von Wohnkosten betrifft. Der Familienbund fordert verhältnismäßige Sanktionen, die vor allem Missbrauch und gravierende Versäumnisse adressieren. Bei Familien darf es keine Sanktionen auf Wohnkosten geben.

Der Familienbund hat ein Factsheet zum Bürgergeld veröffentlicht, in dem er bestehende Reformideen faktenbasiert einordnet. Dieses finden sie hier .

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 15.01.2026

Sozialpolitik muss wieder ernst genommen werden: Die Überwindung von Armut muss zentrales gesellschaftliches Ziel sein!

Durch die neue Grundsicherung sollen Kosten eingespart werden, indem Hilfen gegen Armut gekürzt werden. Diese Entsolidarisierung ist nicht hinnehmbar und zerstört Vertrauen in die Demokratie. Soziale Sicherheit schützt dagegen vor wachsendem Extremismus.

26-1-28 nak Neue Grundsicherung Erklärung

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 28.01.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zur Forderung aus der Union, das Recht auf Teilzeit einzuschränken, erklärt Lisa Paus, Berichterstatterin für Gleichstellung:

Kinderbetreuung, Pflege und Ehrenamt halten Wirtschaft und Demokratie am Laufen – oft nur möglich durch Teilzeit. Das als „Lifestyle“ kleinzureden, ist eine Respektlosigkeit. Teilzeit von Gnaden der Union und der Arbeitgeber ist fernab jeder Lebensrealität, insbesondere der von Eltern. Diejenigen, die die Union hier nebenbei als faul abstempelt, sind gerade jene hunderttausenden Frauen mit kleinen Kindern, die mehr arbeiten wollen – daran aber scheitern, weil Kitaplätze fehlen und das Steuersystem Vollzeit für Frauen unattraktiv macht.

Ohne gute Bedingungen für vollzeitnahe Teilzeit spitzt sich die Wahl zu zwischen Burnout oder Minijob. Das hat fatale Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen. Wer wirklich will, dass Menschen mehr arbeiten, muss die Anreize und Strukturen richtig setzen: Reform von Ehegattensplitting und Minijobs bis hin zum Ausbau von Kita, Ganztag und Pflege, statt knapp eine Milliarde in der Aktivrente zu versenken, von der zumeist gut situierte Herren profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2026

Zu den steigenden Eigenanteilen für pflegebedürftige Menschen erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik:

Die Zahlen zu den aktuellen Heimkosten sind alarmierend, aber nicht überraschend. Sie sind die absehbare Folge politischer Untätigkeit. Solange die Bundesregierung keine wirksamen Maßnahmen ergreift, werden die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen. Dabei liegen die notwendigen Vorschläge längst auf dem Tisch – was fehlt, sind klare politische Entscheidungen.

Der angekündigte Gesetzgebungsprozess zur Pflegereform ist richtig und notwendig. Er kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Gesundheitsministerium an politischer Führung mangelt. Entlastungen, die keiner großen Reform bedürfen, hätten längst umgesetzt werden können: die vollständige Rückerstattung der Corona-Mehrkosten, eine sofortige Entlastung bei den Ausbildungskosten oder die Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln. Das würde der Pflegeversicherung mehr Spielräume für eine bessere Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen ermöglichen. Ein weiterer Schritt zu mehr Fairness im System wäre auch ein Kostenausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.

Stattdessen wird Zeit verloren, während Pflegebedürftige Monat für Monat mehr bezahlen müssen. Wer es ernst meint mit Entlastung, muss jetzt handeln – nicht erst am Ende eines langwierigen Reformprozesses.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.01.2026

Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise Sportvereine nicht von Paragraf 11 SGB VIII erfasst seien. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich in Frage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

Aus Sicht von Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Professor Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und von der Technischen Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen.

Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der 6- bis 11-Jährigen zu erwarten, was zu Lasten der 12- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er.

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie.

Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Professor Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen.

Professor Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit vor allem – neben den Kommunen – von Jugendverbänden und den Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“.

Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei. Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine zeitliche Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah.

Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs- sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger.

Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 27.01.2026

Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage sei „heterogen und kontextabhängig“, betont die Regierung in einer Antwort (21/3703) auf eine Kleine Anfrage (21/3169) der Fraktion Die Linke.

Sie verteidigt den Plan, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen und schreibt weiter: „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Umsetzung der Vorhaben im Arbeitszeitgesetz unter Wahrung der hohen Standards im Arbeitsschutz erfolgt. Dies schließt die Prävention psychischer Erkrankungen ein.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 27.01.2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) will im zweiten Quartal 2026 einen Referentenentwurf für das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung vorlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3699) auf eine Kleine Anfrage (21/3411) der Fraktion Die Linke.

Seit Juli 2025 würden Vertretungen des BMBFSFJ und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden in einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG beraten, wie dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden könne. „Dabei wird auch über die vorgesehene Integration der Förderung von SprachKitas und Startchancen-Kitas beraten. Dem Ergebnis dieses Prozesses soll nicht vorgegriffen werden“, schreibt die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 26.01.2026

Der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten in nur börsennotierten Unternehmen hat 2024 bei 33,6 Prozent gelegen. Damit lag er leicht unter dem Anteil bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (38,4 Prozent) sowie den börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen (36,6 Prozent). Das geht aus dem Ersten Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen hervor. Dieser liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3450) vor und betrachtet die Entwicklung des Frauenanteils in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in den Geschäftsjahren 2023 und 2024.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 23.01.2026

Die Fraktion Die Linke will das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abschaffen und hat dazu einen entsprechenden Antrag (21/3571) formuliert. Sie kritisiert darin vor allem die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539), mit dem ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem AsylbLG anstatt nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) erhalten sollen. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten. „Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des AsylbLG“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des AsylbLG nicht weiter zu verfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das AsylbLG insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 13.01.2026

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (21/3509) „zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ vor. Die Länderkammer hatte den Entwurf in ihrer 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Bundesrat einen solchen Entwurf (20/7850) vorgelegt, der aber der Diskontinuität anheimgefallen war.

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.

In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf teilt die Bundesregierung mit, dass sie das Anliegen des Bundesrates unterstütze. „Ein aktuell in Arbeit befindlicher Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung verschiedener im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen soll ebenfalls Regelungsvorschläge im Hinblick auf diese beiden Themen vorsehen. Er soll möglichst zeitnah veröffentlicht werden“, heißt es weiter.

Wie die Bundesregierung weiter darlegt, solle der Referentenentwurf auch weiter Vorschläge „insbesondere zur erweiterten Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten, zur einmaligen Abwendbarkeit einer ordentlichen Kündigung durch eine sogenannte Schonfristzahlung sowie zur Anhebung der Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Kleinmodernisierungen enthalten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 8 vom 08.01.2026

Über unter anderem rechtsextreme Gewalttaten mit „misogynem und sexistischem Hintergrund“ informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/3371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2861). Die Regierung macht darin unter anderem Angaben zu in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Gewalttaten gegen Frauen, die dem rechtsextremistischen Milieu zugeordnet werden. Zudem gibt sie auf Fragen der Linken Auskunft über die Aufschlüsslung von politisch motivierten Gewalttaten nach Unterthemenfeldern wie „Frauenfeindlichkeit“ und „Geschlechterbezogene Diversität“. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2024 sowie das Jahr 2025 (Abfragestand vom 24. November 2025).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 2 vom 05.01.2026

Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, wie aus dem Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervorgeht, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3295) vorliegt.

Darin heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte, wie die Regierung schreibt.

Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in der Unterrichtung.

„Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Länder hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 718 vom 17.12.2025

Der Wirtschaftsflügel der CDU hat vorgeschlagen, das Recht auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies kommentiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin, wie folgt: 

„Die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde den Fachkräftemangel in Deutschland nicht lösen. Besser wäre es, an anderer Stelle anzusetzen: Zum einen müssten das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung deutlich verbessert werden, denn nicht alle Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit – manche würden gerne ihre Arbeitszeit erhöhen, können dies aber aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht.

Zum anderen müssten die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit speziell für die Gruppe erhöht werden, die derzeit besonders häufig in Teilzeit ist: verheiratete Frauen. Eine Reform des Ehegattensplittings könnte eine höhere Wochenarbeitszeit für Frauen finanziell deutlich attraktiver machen. Das jetzige Steuersystem belohnt vor allem die Aufteilung, dass einer Vollzeit arbeitet und (meist) eine im Minijob. Dementsprechend sollte auch die Minijob-Regelung reformiert und auf Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen begrenzt werden. Durch eine solche Reform wäre eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit für Paare attraktiver. Dies wäre nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer, sondern auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive wichtig: Es würde die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen erhöhen und hätte nicht zuletzt auch einen positiven Einfluss auf deren Alterseinkünfte.““

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.01.2026

Für die Erbschaftsteuerreform sollten Steuerprivilegien abgeschafft, höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden – Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt – Trotz deutlich weniger Steuerpflichtigen entstünden Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro – Übergangsregelung für Unternehmen bei Abschaffung der Steuerprivilegien empfohlen

Keine Ausnahmen mehr für Firmenübertragungen, Einführung von Lebensfreibeträgen und ein geänderter Steuertarif würden für Mehreinnahmen und steuerliche Gleichbehandlung bei der Erbschaftsteuer sorgen. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde dadurch halbiert und der Aufwand für Finanzämter und Steuerpflichtige deutlich reduziert. Dies zeigen Reformszenarien zur Erbschaftsteuer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat mit seinem Team im vergangenen Jahr mehr als 20 Reformszenarien für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen durchgerechnet und legt nun einen weiteren Ansatz vor, der über den aktuellen SPD-Vorschlag hinausgeht.

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird derzeit verfassungsrechtlich überprüft. Als wahrscheinlich gilt, dass das Bundesverfassungsgericht die Steuerprivilegien noch in diesem Frühjahr als rechtswidrig einstufen wird, da diese der Gleichbehandlung entgegenlaufen. Durch deren Wegfall könnten Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent des bisherigen Aufkommens entstehen, wobei die Mehrbelastung weitgehend die obersten Vermögensgruppen träfe.

Mehreinnahmen für höhere Lebensfreibeträge und Steuervereinfachung nutzen

„Die Mehreinnahmen könnten zumindest teilweise umverteilt werden. Dazu sollten nicht nur Lebensfreibeträge eingeführt werden, wie es die SPD derzeit fordert, sondern auch die Steuertarifstufen reformiert werden“, schlägt Bach vor. Der aktuelle SPD-Vorschlag sei zwar im Ansatz richtig, lasse aber die Tarifgestaltung offen. In seinem Vorschlag werden neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit sieben Tarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht. Die Progression bleibt aber erhalten. Die Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertem Steuertarif würde Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generieren und die Zahl der Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbieren.

DIW-Steuerexperte Bach zieht diese Lösung einem von verschiedenen Seiten geforderten einheitlichen Steuersatz für alle vor. „Eine Flat-Tax müsste mindestens 15 Prozent betragen, wenn das derzeitige Aufkommen erzielt werden soll. Und damit sind die Freiträge noch nicht erhöht“, erklärt er. Das belaste die kleineren Erbschaften zwischen nahen Verwandten, während hohe Erbschaften und von nicht-verwandten Personen entlastet werden.

Übergangsregelung bei Unternehmensübertragungen erforderlich

„Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise“, empfiehlt Bach. Die anfallende Steuer solle über 15 oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufenden Unternehmenserträgen gezahlt werden könne. „Zu prüfen wären weitere Finanzierungshilfen, etwa indem der Fiskus seine Steuerforderung nachrangig oder auch vom Unternehmenserfolg abhängig macht“, schlägt Bach vor. Ein zusätzlicher Freibetrag für Unternehmensübertragungen sei sinnvoll, darüber hinaus sollte man auch niedrigere Steuersätze prüfen, die allerdings nicht mehr bei dreistelligen Millionenerbschaften gelten sollten.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 21.01.2026

DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten stagnieren 2025 vielerorts oder sinken sogar – Nur Finanzsektor bildet Ausnahme – Rückblick auf 20 Jahre Managerinnen-Barometer zeigt Fortschritte, steigende Frauenanteile sind aber kein Selbstläufer – Zusätzliche Studie belegt: Frauen in Führungspositionen können geschlechterstereotype Zuschreibungen abbauen

Der Frauenanteil in den Vorständen der größten Unternehmen in Deutschland ist im vergangenen Jahr vielerorts kaum noch gestiegen. Im Spätherbst 2025 stagnierte der Anteil der Vorständinnen in den meisten untersuchten Unternehmensgruppen bei maximal etwa 20 Prozent, teilweise war er sogar rückläufig. In vielen Fällen war dies nicht auf eine sinkende Zahl von Frauen in Vorständen zurückzuführen, sondern auf einen im Vergleich zum Vorjahr stärkeren Zuwachs männlicher Vorstandsmitglieder. Eine Ausnahme bildet der Finanzsektor, in dem der Frauenanteil in den Vorständen weiter zulegen konnte. Das zeigt das aktuelle Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das in diesem Jahr zum 20. Mal erscheint.

„Noch ist unklar, ob wir es mit einer kurzfristigen Delle oder dem Beginn einer längeren Stagnation beim Frauenanteil in Spitzenpositionen zu tun haben“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. „Klar ist aber: Die jüngste Entwicklung ist ein Warnsignal, dass Fortschritte bei der Gleichstellung in Führungspositionen kein Selbstläufer sind.“

Über die vergangenen 20 Jahre hinweg fällt die Bilanz dennoch positiv aus. Seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2006 ist der Frauenanteil in den obersten Entscheidungsgremien großer Unternehmen hierzulande deutlich gestiegen. So lag der Anteil der Vorständinnen etwa in den 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors 2006 noch bei gut einem Prozent, im Spätherbst 2025 betrug er rund 19 Prozent. Die größten Banken und Versicherungen steigerten sich von zweieinhalb auf 21 bis 22 Prozent. Auch in den Aufsichtsräten nahm der Frauenanteil in allen Gruppen deutlich zu.

DAX-40 und Unternehmen mit Bundesbeteiligung gehen voran

Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte regelmäßige Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Spitzengremien in Deutschland. In die aktuelle Analyse flossen Daten von mehr als 500 Unternehmen ein, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, die 160 DAX-Unternehmen sowie die 100 größten Banken, 60 Versicherungen und über 70 Unternehmen mit Bundesbeteiligung.

Besonders hervor stechen weiterhin die DAX-40-Unternehmen. Noch Mitte der 2000er Jahre lag der Frauenanteil in deren Vorständen nahe null, inzwischen beträgt er gut ein Viertel. Auch Unternehmen mit Bundesbeteiligung weisen seit Jahren überdurchschnittlich hohe Frauenanteile in den Vorständen auf und liegen trotz eines leichten Rückgangs in den vergangenen beiden Jahren mit rund 32 Prozent weiterhin an der Spitze.

Frauen in Führungspositionen wirken Geschlechterstereotypen entgegen

Dass die Entwicklung der Frauenanteile in Führungspositionen nicht nur für die Zusammensetzung von Vorständen und Aufsichtsräten relevant ist, sondern darüber hinaus wirkt, zeigt eine weitere Studie im Rahmen des diesjährigen Managerinnen-Barometers. Auf Basis eines Befragungsexperiments untersuchte sie, wie Beschäftigte die Gerechtigkeit von Löhnen bewerten. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Gender Gap: Die Befragten betrachteten im Durchschnitt niedrigere Löhne für Frauen als gerecht. Wurde innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren jedoch eine Frau anstelle eines Mannes ihre direkte Führungskraft am Arbeitsplatz, passten die Befragten ihre Einschätzungen an und der Gender Gap in den als fair erachteten Löhnen sank.

Die Analyse verdeutlicht, dass nicht die bloße Anwesenheit von Frauen am Arbeitsplatz entscheidend ist, sondern die hierarchische Position. „Frauen in Führungsrollen können dazu beitragen, tief verankerte geschlechterstereotype Zuschreibungen aufzubrechen, indem sie etablierte Statusannahmen infrage stellen und als konkrete Vorbilder wirken“, so Wrohlich. „Sie beeinflussen also nicht nur die Arbeit in den Gremien, sondern potenziell die Einstellungen und Erwartungen der gesamten Belegschaft.“ Ein höherer Frauenanteil im Management könne so langfristig zu mehr Chancengleichheit beitragen. Eine Stagnation oder gar ein Rückgang der Frauenanteile in Führungspositionen würde diese positiven Effekte hingegen bremsen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.01.2026

Das Zusammenwirken von geltendem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen lässt Unternehmen viel Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Zugleich sind Regeln für die Gesundheit von Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unerlässlich. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Das Arbeitszeitgesetz steht unter Beschuss: Arbeitgeber haben es schon lange ins Visier genommen, die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, deutlich längere Arbeitstage zu ermöglichen, indem die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit durch eine Regelung für die Wochenarbeitszeit ersetzt wird. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sogar davon, das Arbeitszeitgesetz ganz abzuschaffen. Das Argument: Die geltende Regelung biete zu wenig Flexibilität. Doch die Kritik blendet aus, dass das geltende Arbeitsgesetz keineswegs starr ist. So kann beispielsweise die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Zudem ist das Arbeitszeitgesetz „tarifdispositiv“, das heißt Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können Abweichungen per Tarifvertrag aushandeln, die tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Das geschieht regelmäßig, zeigt Dr. Reinhard Bispinck in der Studie. Der ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs hat analysiert, wie Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt sind, und sich dabei auf 25 Tarifbereiche quer über alle Branchen konzentriert.

Der Auswertung zufolge verfügen die Unternehmen über erhebliche Spielräume. „Das Flexibilitätspotenzial der tariflichen Arbeitszeitbestimmungen aus Sicht betrieblicher Steuerungsinteressen ist seit langem sehr hoch“, schreibt der Forscher.

Das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen von Tarifverträgen schafft einen guten Ausgleich zwischen den Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber*innen und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Die könnte leiden, wenn durch Abschaffung der täglichen gesetzlichen Obergrenze zeitweilig Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden möglich würden. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie drohen erhebliche Nachteile, wie Forschende der Hans-Böckler-Stiftung und anderer Institutionen in verschiedenen Untersuchungen zeigen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). „Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder sinnvoll noch erforderlich, wie die Analyse der tariflichen Regelungen unterstreicht“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die Untersuchung zeigt, dass Unternehmen schon unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung haben. Gleichzeitig werden die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die Gestaltung miteinbezogen. Das Zusammenspiel von gesetzlichem Rahmen und passgenauen, fair ausgehandelten tariflichen Lösungen ist eine Stärke. Unternehmen müssen sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist.“ Aktuell hat nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland einen Arbeitgeber, der sich an einen Tarifvertrag gebunden hat. 

In der Regel ist in Tarifverträgen eine Wochenarbeitszeit vereinbart, schreibt Bispinck in der Auswertung. In Westdeutschland beläuft sie sich im Schnitt auf 37,6 Stunden, im Osten auf 38,6. Das Spektrum reicht von 35 Stunden wie in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40 Stunden, etwa in der Landwirtschaft. Pauschale Arbeitszeitreduzierungen hat es in den meisten Branchen seit langem nicht gegeben.

Ein wirkungsvolles Instrument zur Flexibilisierung stellen sogenannte Arbeitszeitkorridore dar. In der chemischen Industrie beispielsweise kann die Wochenarbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Betriebe mit Zustimmung der Tarifparteien angepasst werden auf einen Wert zwischen 32 und 40 Stunden. Auch die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit für Teile der Belegschaft oder befristete Verkürzungen zur Beschäftigungssicherung sind oft zulässig.

Die meisten Tarifverträge erlauben zudem eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind dabei Grenzen vorgegeben, beispielsweise maximal zehn Stunden täglich in der Papierverarbeitung oder 34 bis 60 Stunden pro Woche in der bayerischen Landwirtschaft. Der Ausgleichszeitraum, innerhalb dessen die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, beträgt meist sechs Monate bis ein Jahr, in Sonderfällen bis zu drei Jahre. Die Vorgaben seien generell im Laufe der Jahre weiter gefasst worden, so Bispinck.

Bei der Ruhezeit nach dem Feierabend sieht das Arbeitszeitgesetz ein Minimum von elf Stunden vor, von dem durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird in diversen Branchen Gebrauch gemacht. Samstagsarbeit lassen die meisten Tarifverträge in irgendeiner Form zu. Großen Spielraum haben Unternehmen zudem in Sachen Schichtarbeit, die ebenfalls in verschiedenen Formen in allen Tarifbereichen erlaubt ist.

Für Mehrarbeit ist in der Regel eine mehr oder minder großzügige Obergrenze tarifvertraglich festgelegt, vereinzelt – zum Beispiel in der Druckindustrie – gibt es gar keine Begrenzung.

Ein Novum in der tariflichen Arbeitszeitpolitik der vergangenen Jahre stellen Wahloptionen dar, die es Beschäftigten ermöglichen, individuell zwischen Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung zu entscheiden. Bei der Deutschen Bahn etwa können die Beschäftigten zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen, darunter zwölf zusätzliche Urlaubstage oder eine um zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit statt Entgelterhöhung. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordwest kann ein tarifliches Zusatzentgelt von 1000 Euro in bis zu fünf freie Tage umgewandelt werden.

Arbeitszeitkonten sind in der überwiegenden Mehrheit der Tarifbereiche verbreitet, Langzeitkonten, die etwa für Qualifizierung, Teilzeit oder Freistellung vor der Rente genutzt werden können, in sieben Tarifbereichen. In einzelnen Branchen wie der Eisen- und Stahl- oder der Chemieindustrie schreiben Demografie-Tarifverträge die Einrichtung betrieblicher Fonds vor, mit denen sich fest definierte Zwecke wie Altersteilzeit oder eine „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ finanzieren lassen. Altersteilzeit ist hin und wieder auch in speziellen Tarifverträgen geregelt.

Unter dem Strich zeige sich, dass den Unternehmen eine breite Palette von tarifvertraglichen Instrumenten zur Verfügung steht, mit denen sich Arbeitszeit gestalten lässt, so Bispinck. „Die Tarifvertragsparteien entwickeln seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich – ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen der Beschäftigten.“

Betriebliche Arbeitszeitflexibilität – individuelle Arbeitszeitoptionen. Was regeln die Tarifverträge? Eine Analyse von 25 Branchen und Tarifbereichen, Analysen zur Tarifpolitik Nr. 111, Dezember 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.01.2026

Die Europäische Union hat sich die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag dazu ist die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne vom Oktober 2022, die unter anderem nationale Referenzwerte vorsieht. Um diese sinnvolle Vorgabe zu erfüllen, sollte der Deutsche Bundestag den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten auch im Mindestlohngesetz festschreiben. Das geht aus einer Stellungnahme von Dr. Malte Lübker hervor.* Der Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zählt zu den Sachverständigen, die heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales angehört werden. Diese Rechtsklarheit würde auch das Mandat der Mindestlohnkommission stärken, so Lübker.

Die Mindestlohnkommission, die aus Vertreter*innen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besteht und für die Anpassung des Mindestlohns zuständig ist, habe sich in der Vergangenheit – wie derzeit im Gesetz vorgesehen – in erster Linie an der Tarifentwicklung orientiert, so Lübker. Doch dies ändert sich: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommission 2024 in einem Brief beauftragt, künftig auch den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigen zu berücksichtigen. Auch die Kommission selbst hat sich den neuen Referenzwert in ihre Geschäftsordnung geschrieben. „Die Mindestlohnkommission hat sich damit in einer für sie komplexen Situation als handlungs- und kompromissfähig erwiesen“, so Lübker. 

Die Neuerung trägt erste Früchte: Während die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 die Tarifentwicklung nachvollzieht, zeigt sich der Einfluss des Referenzwerts im zweiten Anpassungsschritt auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027. Dies entspricht in etwa 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten – wenn auch mit Stand vom April 2025. Ein gesetzlicher Referenzwert würde die Kommission darin bestärken, diesen Kurs fortzusetzen und es ihr ermöglichen, die Höhe des Mindestlohns eigenständig im Hinblick auf das Lohngefüge zu prüfen, erklärt der WSI-Forscher. Ein erneuter Eingriff wie 2022, als die Erhöhung auf 12 Euro gesetzlich vorgenommen wurde, werde so überflüssig.

Doch die Neuerungen in der Kommission haben auch Kritiker*innen auf den Plan gerufen – die öffentlichen Vorwürfe reichten bis hin zum Verfassungsbruch. Die derzeitige Situation hält der Wissenschaftler deshalb für unzumutbar: Die Kommission sehe sich einerseits mit der Erwartung konfrontiert, das Mindestlohngesetz europarechtskonform auszulegen und den Referenzwert in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits werde ihr vorgehalten, dass sie genau dies ohne eine vorherige Gesetzesänderung nicht dürfe. Das schwäche ihre Autorität in unnötiger Weise. Lübkers Empfehlung: Der Bundestag sollte die bisherige Behelfslösung ersetzen und den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten im Mindestlohngesetz verankern. Dies würde „Rechtsklarheit für die künftige Arbeit der Mindestlohnkommission schaffen, diese effektiv vor dem unberechtigten Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung schützen und das Mandat der Mindestlohnkommission stärken“.

Neben einer gesetzlichen Verankerung des Referenzwertes gibt es bei der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie noch weiteren dringenden Handlungsbedarf, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Der in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene nationale Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung ist inzwischen überfällig und sollte dringend vom Kabinett verabschiedet werden.“

60 Prozent des Medianlohns als Referenzwert für einen angemessenen Mindestlohn, Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages am 12. Januar 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.01.2026

Im Jahr 2022 hielten 55 Prozent der 18- bis 60-Jährigen eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden für Mütter mit unter dreijährigen Kindern für angemessen. Das zeigen am Dienstag veröffentlichte Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Fünftel befürwortet eine externe Ganztagesbetreuung in diesem Kindesalter.

Die Befragten hielten es im Schnitt für angemessen, dass Mütter ab einem Kindesalter von fünf Jahren und acht Monaten wieder in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Teilzeit wurde im Durchschnitt zwei Jahre und acht Monate nach der Geburt akzeptiert. 2011 lagen diese als angemessen betrachteten Altersgrenzen bei drei Jahren und sechs Monaten für Teilzeit, für einen Vollzeitjob bei sieben Jahren und einem Monat.

„Für eine Berufsrückkehr finden Mütter mit Kleinkindern weiterhin nur wenig Akzeptanz. Nur gut die Hälfte ist dafür, dass Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeiten sollten, bis zu einer Vollzeitbeschäftigung sollten sie jedoch bestenfalls warten, bis das Kind das Schulalter erreicht“, betont IAB-Forscherin Corinna Frodermann.

Weiter wurden die Teilnehmenden gefragt, ab welchem Alter ein Kind außerhalb der Familie (z. B. Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter) betreut werden kann – und zwar unabhängig davon, ob eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind tatsächlich verfügbar ist. Für eine regelmäßige externe Betreuung lag das durchschnittlich akzeptierte Kindesalter im Jahr 2022 bei zwei Jahren und vier Monaten, für eine ganztägige Betreuung bei vier Jahren und neun Monaten.

Eine frühere Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und eine frühere Ganztagesbetreuung befürworten vor allem Frauen, Eltern jüngerer Kinder, Ostdeutsche, Erwerbstätige, Paarhaushalte und Personen mit höherem Bildungsniveau.

Weiterführende Analysen zu Geschlechterunterschieden zeigen, dass insbesondere die eigene Elternschaft eine zentrale Rolle spielt. „Während die als angemessen empfundene Altersgrenze von Männern ohne Kinder bzw. ohne minderjährige Kinder deutlich über denen der Frauen in vergleichbaren Familienkonstellationen lagen, unterschieden sich Mütter und Väter mit sehr jungen Kindern kaum voneinander“, so IAB-Forscherin Claudia Wenzig.

Die Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und zur externen Kinderbetreuung wurden über zwölf Jahre hinweg in der IAB-Panelstudie „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ untersucht. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für 18- bis 60-Jährige in Deutschland. Die Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-02.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.01.2026

  • Zahl der Privatschulen binnen zehn Jahren um 7 % auf 3 800 gestiegen
  • 807 900 Schülerinnen und Schüler besuchen eine Privatschule
  • Durchschnittlich 2 042 Euro Schulgeld zahlen Eltern für einen Privatschulplatz

Die Zahl der Privatschulen in Deutschland nimmt zu: Im Schuljahr 2024/25 waren rund 3 800 allgemeinbildende Schulen hierzulande in privater Trägerschaft. Das war knapp jede achte allgemeinbildende Schule (12 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zugleich gab es gut 29 000 öffentliche allgemeinbildende Schulen. Die Zahl der Privatschulen ist in den vergangenen zehn Jahren um 7 % gestiegen: Im Schuljahr 2014/2015 hatte es knapp 3 600 Privatschulen gegeben. Im selben Zeitraum ging die Zahl der öffentlichen Schulen um knapp 4 % zurück (2014/15: gut 30 000 Schulen).

Anteil der Privatschülerinnen und -schüler nahezu unverändert

Der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler blieb im Zehn-Jahres-Vergleich jedoch weitgehend konstant: Im Schuljahr 2024/25 ging wie in den Jahren zuvor seit 2014/15 knapp ein Zehntel (9 %) der Kinder und Jugendlichen, welche allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Insgesamt waren das 2024/25 rund 807 900 von insgesamt gut 8,9 Millionen Schülerinnen und Schülern. Im Schuljahr 2014/15 hatten 736 900 der insgesamt 8,4 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besucht. Diese Konstanz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Privatschulen durchschnittlich kleiner als die öffentlichen sind und die Schließungen von öffentlichen Schulen häufig durch Vergrößerungen der verbliebenen öffentlichen Einrichtungen ausgeglichen wurden.

Jede achte Schülerin beziehungsweise jeder achter Schüler in Mecklenburg-Vorpommern geht auf eine Privatschule

Wie stark Privatschulen genutzt werden, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Am höchsten war der Anteil von Privatschülerinnen und -schülern in Mecklenburg-Vorpommern: Im Schuljahr 2024/25 gingen 13 % der Kinder und Jugendlichen, welche dort allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Auch in Sachsen (12 %) und Bayern (11 %) war der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen vergleichsweise hoch. Am niedrigsten war er in Schleswig-Holstein (6 %), Niedersachsen (6 %) und Hessen (7 %).

Ausländische Schülerinnen und Schüler seltener in privaten Schulen als deutsche

Von den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Privatschulen wurde im Schuljahr 2024/25 gut ein Drittel (34 %) an Gymnasien unterrichtet. 14 % der Privatschülerinnen und -schüler gingen auf eine Grundschule, 12 % auf eine Realschule. 11 % waren an einer Freien Waldorfschule angemeldet, 10 % an Schulen mit drei Bildungsgängen wie etwa Integrierte Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen und 10 % an Förderschulen. Die übrigen 9 % verteilen sich auf andere Schularten.

Ausländische Schülerinnen und Schüler besuchen deutlich seltener eine Privatschule als deutsche. Während 4 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler an einer allgemeinbildenden Privatschule unterrichtet wurde, lag der Anteil bei deutschen Schülerinnen und Schülern bei 10 %.

Eltern bezahlten im Schnitt 2 042 Euro pro Jahr für einen Privatschulplatz

Für einen Platz an einer Privatschule muss häufig Schulgeld gezahlt werden. Für rund 599 000 Kinder und Jugendliche wurde in der Lohn- und Einkommensteuer 2021 Schulgeld geltend gemacht. 2 042 Euro im Jahr zahlten deren Eltern im Durchschnitt für einen kostenpflichtigen Privatschulplatz. Für 7 % kostete der Platz mindestens 5 000 Euro im Jahr, knapp ein Viertel (24 %) machte zwischen 2 000 und 5 000 Euro steuerlich geltend, rund die Hälfte (48 %) zwischen 500 und 2 000 Euro und für 22 % beliefen sich die Gebühren auf weniger als 500 Euro im Jahr. Deutliche Unterschiede zeigen sich auf regionaler Ebene: Am höchsten war das durchschnittlich steuerlich geltend gemachte Schulgeld in Hessen mit 3 261 Euro je Kind, am niedrigsten in Sachsen mit 1 270 Euro.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben zum Schulgeld beziehen sich ausschließlich auf die Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 23 Jahren, die eine kostenpflichtige Privatschule besuchten und deren Eltern das Schulgeld in der Steuererklärung des Jahres 2021 angegeben haben. Nicht berücksichtigt sind Schülerinnen und Schüler, die kostenfreie Privatschulen besuchen, die aus bestimmten Gründen vom Schulgeld befreit waren oder deren Eltern das Schulgeld steuerlich nicht geltend gemacht haben.

Aufgrund der langen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und der Bearbeitungsdauer bei der Finanzverwaltung liegen die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung (circa 3,5 Jahre) vor. Die aktuellsten Ergebnisse sind daher für das Veranlagungsjahr 2021.

Weitere Informationen:

Daten zu allgemeinbildenden Privatschulen werden im Statistischen Bericht “Allgemeinbildende Schulen – Schuljahr 2024/25“ veröffentlicht.

Daten zum steuerlich geltend gemachten Schulgeld 2021 finden Sie im Statistischen Bericht “Lohn- und Einkommensteuer – Schulgeld – 2021“.

Interaktive Karten zeigen die Zahl der Kinder in kostenpflichtigen Privatschulen und die Höhe des Schulgeldes nach Kreisen.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite “Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2026
  • Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst bei 4 %, in der Privatwirtschaft bei 17 %
  • Bereinigter Gender Pay Gap ebenfalls unverändert bei 6 %

Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei 5 %, in Westdeutschland dagegen bei 17 %.

Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen Dienst

Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“. Bezieht man letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15 %. Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“) mit 4 % wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 %). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 60 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19 % der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 % des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 % der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 40 % des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Einfach erklärt werden beide Indikatoren in einem Video im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Seit 2022 können die Ursachen des Gender Pay Gaps jährlich auf Basis der monatlichen Verdiensterhebung untersucht werden. Zuvor stützten sich die Berechnungen auf die vierjährliche Verdienststrukturerhebung sowie einer Fortschreibung der Ergebnisse für die Zwischenjahre.

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen des repräsentativen Monats April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Abschnitt O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Zudem werden Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Abgrenzungen gewährleisten europaweit vergleichbare Ergebnisse, da die Datenerhebungen in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sind. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. Ausführlich informieren auch die Artikel „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen auf der Themenseite „Gender Pay Gap„. Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.12.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt heute in Berlin die Ergebnisse einer Befragung unter jugendlichen Internet-Nutzer*innen vor. Demzufolge greift ein generelles Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige zu kurz und löst Probleme mit Blick auf Jugendschutz nicht. Die qualitative Studie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt macht vielmehr deutlich: Statt pauschaler Verbote bedarf es stärkerer Plattformregulierung, mehr Medienbildung und niedrigschwelliger Unterstützungsangebote.

Die explorative Studie „Wenn man uns fragen würde …“ basiert auf Gruppeninterviews mit 30 Jugendlichen aus unterschiedlichen sozialen Lebenslagen, durchgeführt in Einrichtungen in sozioökonomisch benachteiligten Quartieren. Sie zeigt: Junge Menschen erkennen Risiken sozialer Medien sehr genau – etwa problematische Algorithmen, Suchtmechanismen, sexualisierte Inhalte oder Hass und Gewalt. Ein pauschales Verbot wird dieser reflektierten Nutzungspraxis nicht gerecht und geht an der Realität vieler Jugendlicher vorbei.

Stattdessen benennen sie einen klaren Bedarf an verbindlicher Regulierung der Plattformen. Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher deutlich mehr Medienbildung in Schule, Jugendhilfe und außerschulischen Angeboten sowie an niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, die auch Eltern und Fachkräfte einbeziehen. Zentral ist für sie zudem, dass junge Menschen selbst an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre digitale Lebenswelt unmittelbar betreffen.

„Ein Verbot verschiebt Verantwortung von Plattformbetreibern und Politik auf Jugendliche“, so Bundesvorstand Marvin Deversi. „Notwendig sind verbindliche Regeln für Anbieter, wirksamer Jugend- und Datenschutz sowie eine Politik, die Prävention und Befähigung ernst nimmt. Medienkompetenz ist dabei keine Frage des Alters, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Studie ist deshalb auch eine Aufforderung zum Perspektivwechsel: weg von symbolischer Ordnungspolitik, hin zu einer kohärenten Digital- und Jugendpolitik, die Schutz, Teilhabe und Verantwortung zusammendenkt.“

Marius Hilkert, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ISS, fügt hinzu: „Betroffene wissen am besten, wo Probleme liegen und was es zu ihrer Lösung braucht – das gilt auch für Jugendliche. Auch deshalb sind Beteiligungsprozesse wie in unserer Studie zu einem potenziellen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige so wichtig. Unsere Befragung macht die Lebensrealitäten junger Menschen sichtbar: Sie handeln als risikobewusste und wissbegierige Nutzer*innen und lehnen ein generelles Social-Media-Verbot größtenteils ab.“

Zum Download der Studie: https://awo.org/pressemeldung/kein-social-media-verbot-jugendliche-fordern-klare-regeln/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) vom 26.01.2026

Zu den Plänen der SPD zu einer Reform der Erbschaftssteuer erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:  

„Es ist gut, dass die Debatte über eine Reform der Erbschaftssteuer wieder aufgenommen wird. In einer Zeit wachsender sozialer Ungleichheit ist es notwendig, über eine faire und solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens zu sprechen. Sobald Vorschläge zur gerechteren Besteuerung großer Vermögen auf den Tisch kommen, folgt zuverlässig eine reflexhafte Empörungsdebatte aus den immer selben Kreisen. Es ist an der Zeit, dass wir uns nicht mehr von deren unrealistischen Horrorszenarien an der Ausgestaltung einer gerechten, solidarischen Steuerpolitik hindern lassen. Allen ist klar, dass wir jetzt Investitionen in Infrastruktur und Bildung brauchen. 

Die einzige Idee bisher scheint zu sein, aus den Ärmsten noch mehr herauszuholen, und dass das nicht funktioniert, zeigt aktuell die „Neue Grundsicherung“: Versprochen waren hohe Einsparungen, tatsächlich aber bringen die Gängelungen praktisch keine nennenswerten Einnahmen für die Staatskassen.  

Es ist schlicht richtig, Menschen mit sehr hohen Vermögen stärker als bisher an dieser Finanzierung zu beteiligen. Vermögensungleichheit ist Gift für die Demokratie und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein handlungsfähiger Staat braucht ausreichend Mittel und die müssen gerecht und solidarisch erhoben sein.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.01.2026

Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Geschenk. Sie ist ein begrenzter Ausgleich im Rahmen eines umlagefinanzierten Systems, in dem Familien durch ihren generativen Beitrag insgesamt höhere Beiträge leisten. Deshalb fordern der Bund katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung.

 

Berlin, Köln 8. Januar 2026 Trotz des Sparpakets der Bundesregierung haben zahlreiche Krankenkassen ab Januar 2026 ihre Beiträge angehoben. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken warnen angesichts des weiterhin bestehenden Spardrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung eindringlich vor einer Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Anstatt Familienbeiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen, fordern die Verbände Strukturreformen sowie mehr Wertschätzung und einen gerechten Ausgleich für die Leistungen von Familien.

Familien leisten mit der Erziehung von Kindern einen generativen Beitrag für das gesamte Sozialsystem. Die Krankenversicherung wird – wie die Rente – in einem Umlageverfahren finanziert. Sie ist auf die künftigen Beiträge der heutigen Kinder angewiesen. Die mit Abstand höchsten Kosten fallen im Alter an. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft demografisch bedingt älter. Die wachsenden Gesundheitskosten werden im Umlageverfahren der Sozialversicherungen somit zunehmend durch die Beiträge immer weniger Erwerbstätiger – insbesondere Jüngerer und Familien – finanziert.

Die Bezeichnung der Mitversicherung als „beitragsfrei“ ist aus Sicht der Verbände irreführend, da grundsätzlich auf das Gesamteinkommen der Familie Beiträge erhoben werden. Die beitragsfreie Mitversicherung entfällt zudem bei einem Einkommen von mehr als 565 Euro bzw. bei einem Minijob um 603 Euro im Monat. Sie ist damit vor allem für Personen relevant, die wegen Sorgearbeit nicht erwerbstätig sein können. Für diese ist sie aber sehr wichtig – z. B. in der Elternzeit.

Die Familienversicherung schützt auch die Wahlfreiheit der Familien. „Der Staat darf nicht in die Lebensplanung von Paaren eingreifen und sie für ihre Entscheidung bestrafen, Verantwortung füreinander und für Familienarbeit, Sorgearbeit und intergenerationales Miteinander zu übernehmen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Es geht aber nicht nur ums Geld. Es geht darum anzuerkennen, was Familie täglich leistet – für unsere Gesellschaft, aber auch für unsere Sozialversicherungen.“

„Wer Angehörige pflegt oder Kinder großzieht und zeitweise nicht erwerbstätig sein kann, darf nicht mit Beiträgen auf ein gar nicht vorhandenes Einkommen belastet werden“, ergänzt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling. „Wir brauchen keine Zusatzabgabe auf Familienarbeit, sondern eine nach der Kinderzahl gestaffelte Beitragsentlastung für Familien. Außerdem eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitssystems durch mehr Effizienz, Prävention und Digitalisierung“, so Nebeling weiter. „Die Verantwortung für tragfähige Finanzierungsmodelle darf nicht auf die Familien abgewälzt werden.“

Die Verbände weisen darauf hin, dass Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefördert werden. Forschungsergebnisse¹ haben gezeigt, dass im Durchschnitt erst bei Familien ab vier Kindern Gesundheitskosten anfallen, die höher sind als die Beiträge der Familien. Die meisten Familien sind trotz Familienversicherung Nettozahler – und erbringen zusätzlich den für jedes Umlageverfahren unverzichtbaren Beitrag der Kindererziehung.

¹ https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/familienlastenausgleich-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Bund katholischer Unternehmer (BKU)  und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 08.01.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Einrichtung einer eigenen Rentenkommission beschlossen. Ziel ist es, einen umfassend tragfähigen Vorschlag für die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland zu beraten. Die Kommission erarbeitet ein konsistentes Gesamtkonzept, das für alle Erwerbstätigen eine auskömmliche und verlässliche Rente gewährleistet.

Im Mittelpunkt steht eine starke gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die für alle eine solide Basis der Alterssicherung bietet. Ergänzend sollen kollektive Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie Elemente des sozialen Ausgleichs weiterentwickelt werden – insbesondere mit Blick auf geschlechtsspezifische Nachteile im Erwerbsleben, die Übernahme von Sorgearbeit und gesundheitlich bedingte Einschränkungen bis hin zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.

„Die Rente ist das zentrale Versprechen des Sozialstaats: Wer ein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter sicher leben können“, erklärt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Mit unserer Rentenkommission wollen wir einen eigenen, klaren und solidarischen Gegenentwurf vorlegen – jenseits von derzeitigem Stückwerk und kurzfristigen Debatten. Unser Ziel ist eine Alterssicherung, die den Lebensstandard sichert, Armut verhindert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.“

Der DGB-Rentenkommission gehören an: Yasmin Fahimi (DGB), Christiane Benner (IG Metall), Nils Hindersmann (IGBCE), Andrea Kocsis (ver.di), Maike Finnern (GEW), Nina Krüger (DGB Jugend), Verena Bentele, Dr. Joachim Rock, Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler, Prof. Dr. Katja Nebe, Peter Weiß, Ricarda Lang, Kevin Kühnert.

Zur inhaltlichen Vertiefung setzt die DGB-Rentenkommission vier thematische Labore ein:

  • Labor „Versorgungsanspruch aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung“
  • Labor „Finanzierung der Alterssicherung“
  • Labor „Fairer Renteneintritt und Arbeiten im Alter“
  • Labor „Sozial abgesicherte Übergänge von der Arbeit in die Rente“

In diesen Laboren erarbeiten Vertreterinnen aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft konkrete Lösungsansätze und formulieren Empfehlungen. Beteiligt sind unter anderem folgende wissenschaftliche Expertinnen: Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen), Prof. Dr. Antonio Brettschneider (TH Köln), Prof. Dr. Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler (Hochschule Bielefeld), Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel), Prof. Dr. Katja Nebe (Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Sebastian Dullien (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung), Dr. Florian Blank (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut), Dr. Johannes Geyer (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Prof. Dr. Hans Martin Hasselhorn (Universität Wuppertal), Prof. Dr. Claudia Vogel (Hochschule Neu-brandenburg) sowie Prof. Dr. Felix Wilke (Ernst-Abbe-Hochschule Jena).

Die konstituierende Sitzung der DGB-Rentenkommission ist für Ende Februar / Anfang März 2026 geplant. Eine Zwischenbewertung der Arbeiten erfolgt im späten Frühjahr, die Abschlussklausur im Sommer 2026. Anschließend ist eine zeitnahe Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.01.2026

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz eröffnet auch neue Perspektiven für gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr sollen künftig auch zivile Freiwilligendienste stärker gefördert werden. Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) begrüßen diese Entwicklung.

Mit Blick auf die Beratungen im Bundeskabinett und im Bundesrat zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Das Gesetz setzt einen klaren Impuls für mehr gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr werden auch zivile Freiwilligendienste gezielt gestärkt, was jungen Menschen neue Chancen eröffnet, sich aktiv in unserer Gesellschaft einzubringen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept zu entwickeln, das alle beteiligten Stellen, Partner und Dienstleistenden einbezieht. Da mit dem Beschluss des Bundestages nicht nur auf den Dienst in der Bundeswehr, sondern auch auf Möglichkeiten in sozialen Einsatzbereichen sowie dem Zivil- und Bevölkerungsschutz hingewiesen wird, leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Krisenfestigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“  

Diakonie Deutschland und aej setzen sich in dem aktuellen politischen und legislativen Prozess für den weiteren und zügigen Ausbau der Freiwilligendienste ein. Annika Schreiter, Generalsekretärin der aej, betont: „Junge Menschen sollten zur Teilnahme an einem Dienst motiviert und bewegt werden. Deshalb fordern Diakonie und aej weiterhin einen Rechtsanspruch auf einen Platz in bestehenden Freiwilligendiensten sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, um diese zu stärken und die Zahl der Freiwilligen zu verdoppeln. Dazu sind die neuen zusätzlichen Plätze ein erster Schritt. Die Evangelischen Freiwilligendienste stehen hier bereit.“ 

Gemeinsam mit anderen Verbänden haben aej und Diakonie die „Vision 2030“ erarbeitet, um die Freiwilligendienste bis 2030 von 100.000 auf 200.000 Plätze pro Jahr auszubauen. Ein Aspekt der „Vision 2030“ ist es, den Freiwilligendienst für alle zugänglich zu machen. Ein Freiwilligendienst sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch betont: „Das aktuelle Taschengeld in den Freiwilligendiensten reicht nicht, um unabhängig von den Eltern zu wohnen und zu leben. Die Diakonie fordert deshalb eine Erhöhung des Taschengeldes auf BAFÖG-Niveau von etwa 1.000 Euro im Monat.“ 

Zur Diskussion über ein mögliches Gesetz zur Wehrpflicht und zu Ersatzdiensten erklärt Rüdiger Schuch, man werde im Falle einer Wiedereinsetzung des Zivildienstes mit den beteiligten Organisationen und Dienststellen zusammenarbeiten. „Dabei ist es wichtig, die Erfahrungen aus dem ehemaligen Zivildienst zu prüfen und die erfolgreichen Modelle der heutigen Freiwilligendienste zu berücksichtigen. Diese Programme, die der Bildung, Orientierung und dem gesellschaftlichen Engagement dienen, müssen für alle Menschen zugänglich bleiben – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder körperlichen Einschränkungen. Der große Beitrag, den diese Dienste für die Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt leisten, darf nicht beeinträchtigt werden.“ 

Annika Schreiter bekräftigt, wie wichtig es sei, junge Menschen in die aktuelle Diskussion um Wehrdienst und Freiwilligendienst aktiv einzubeziehen. „Wenn komplette Jahrgänge angeschrieben oder gemustert werden sollen, braucht es Transparenz, echte Wahlmöglichkeiten und Raum für Gewissensbildung. Freiwilligkeit darf nicht durch ökonomische Anreize oder sozialen Druck ausgehöhlt werden. Evangelische Jugendarbeit begleitet junge Menschen verlässlich – nicht mit Druck, sondern mit Orientierung.“ 

Diakonie und aej organisieren gemeinsam die Freiwilligendienste in einer zentralen Stelle. Im Jahr 2024 engagierten sich rund 13.000 junge Menschen in Deutschland oder im Ausland, davon etwa 8.500 im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und rund 4.500 im Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 19.12.2025

Anne Lütkes ist neue Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie folgt auf Thomas Krüger, der nach einer langen Amtszeit von 30 Jahren auf der Mitgliederversammlung der Kinderrechtsorganisation nicht erneut kandidiert hatte. Als Vizepräsidentinnen wurden Nathalie Schulze-Oben und Anja Siegesmund gewählt, als Schatzmeister Haimo Liebich im Amt bestätigt. Den erweiterten Vorstand komplettieren Mustafa Akça, Siegfried Barth, Katja Dörner, Harald Geywitz, Ottilie Klein, Erik Lierenfeld und Katja Mast.

Anne Lütkes ist Fachanwältin für Familienrecht und seit 2006 im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerkes, zuletzt als Vizepräsidentin. Sie war von 2000 bis 2005 Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie sowie Stellvertreterin der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein. Von 2010 bis 2017 amtierte sie als Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf.

„Mein besonderer Dank gilt Thomas Krüger, der durch seine unermüdliche Arbeit als Präsident unserer Kinderrechtsorganisation maßgeblich dafür gesorgt hat, dass das Deutsche Kinderhilfswerk auf allen Ebenen des Vereins sehr gut aufgestellt ist und sich zu einem der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland entwickelt hat. Das hat ebenso wie unsere finanzielle Unabhängigkeit durch private Mittel dazu beigetragen, dass wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite fördern können“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unsere Arbeit wird auch in den nächsten Jahren insbesondere die Defizite bei der konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in den Blick nehmen. Eine starke Stimme für die Interessen und Rechte von jungen Menschen brauchen wir mehr denn je: Der von uns vor kurzem vorgestellte Kinderrechte-Index hat deutlich gezeigt, dass es auf allen staatlichen Ebenen eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik und damit einhergehend Strategien für die Umsetzung der Kinderrechte braucht. Das gilt insbesondere für die Kinder- und Jugendbeteiligung und die langfristige Förderung von Beteiligungsstrukturen, aber auch für die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land oder die Herausforderungen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes“, so Lütkes weiter.

„Weiterer Arbeitsschwerpunkt wird das Thema Kindgerechte Justiz sein. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Zudem werden wir uns verstärkt dem Thema Bildungschancen von Kindern widmen, zu dem wir im Sommer den Kinderreport 2026 vorlegen werden“, sagt Anne Lütkes.

„Und auch die Demokratiebildung im Kindesalter und die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur in diesem Bereich werden auf unserer Agenda ganz oben stehen. Die Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern sind hier zentral – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Dafür muss die Demokratiebildung auch politisch verbindlich gestärkt werden. Denn demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen“, so Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien das neue PIXI-Buch „Alle machen mit!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Bezugspersonen auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Kinderrecht auf Inklusion und der Ermöglichung von Beteiligung für alle Kinder. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, Kinderrecht auf beide Eltern, Kinderrecht auf Privatsphäre, Kinderrecht auf Information und Kinderrecht auf kulturelle Bildung das achte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Insgesamt haben die acht PIXI-Bücher inzwischen eine Auflage von mehr als 500.000 Exemplaren erreicht. Zum neuen PIXI-Buch gibt es erstmals einen begleitenden Kurzfilm, um auch auf diesem Wege Kindern die Geschichte und die Kinderrechte näherzubringen.

„Die Kinderrechte sind mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch immer zu wenig bekannt. Deshalb freuen wir uns umso mehr, den Kindern mit unserer PIXI-Buchreihe ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Inklusion wird fast flächendeckend viel zu wenig beachtet, dabei muss es für alle Kinder gleichermaßen umgesetzt werden. Alle Kinder haben das Recht auf gleiche Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung. Dafür müssen in unserer Gesellschaft Barrieren abgebaut und die individuellen Potenziale jedes Kindes gefördert werden. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten und können mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten. Das gilt ausnahmslos für alle Kinder. Deshalb steht das Recht auf Inklusion im Mittelpunkt unseres neuen PIXI-Buches“, betont Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Vorlesen ist ein zentraler Baustein frühkindlicher Bildung: Geschichten öffnen Welten, stärken Sprache, Fantasie und Empathie und vermitteln Werte. Gute frühkindliche Bildung ist kein Luxus, sondern ein Kinderrecht, das darüber entscheidet, ob Kinder ihr Potenzial entfalten oder schon am Start ausgebremst werden. Kinder müssen von Anfang an erleben, dass ihre Stimme zählt, dass Inklusion und Teilhabe selbstverständlich sind und dass alle dazugehören – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Fähigkeiten. Pädagogische Fachkräfte leisten dafür Unverzichtbares, denn sie begleiten Kinder aufmerksam und greifen ihre Fragen auf. Das neue PIXI-Buch zeigt auf kindgerechte Weise: Alle Kinder sollen sich gesehen fühlen und die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung haben. Wer heute verlässlich in hochwertige und inklusive Bildung investiert, investiert in Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien.

Die Geschichten der Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes drehen sich um eine Gruppe befreundeter Kitakinder, die die Herausforderungen in ihrem Alltag selbstbestimmt und kreativ lösen. In jedem Buch steht ein anderes Kind im Mittelpunkt. Dieses Mal ist Maja die Hauptfigur. Die altersgerecht formulierte und illustrierte Geschichte thematisiert gelebte Inklusion und Beteiligung im Kita-Alltag: Kinder mit und ohne Behinderung entdecken zusammen mit einer Erzieherin und einem Erzieher verschiedene Barrieren im Kita-Garten – und setzen sich gemeinsam aktiv für dessen Umgestaltung ein. Die Kita wird so als Ort gelebter Demokratie und Inklusion sichtbar – ein Ort, an dem alle Kinder teilhaben, ihre Umwelt mitgestalten und sich als selbstwirksam erleben können. Die gemeinsame Orientierung von Erwachsenen und Kindern an den Kinderrechten bildet hierfür die Grundlage.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der selbstverständliche Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich unterschwellig, wie ein roter Faden durch die Geschichten zieht. Die Figuren im Buch, die Zeichnungen und die verwendete Sprache sind bewusst so gewählt, dass Vielfalt als Normalität im Alltag wahrgenommen wird. So leben die Hauptfiguren in unterschiedlichsten Familienkonstellationen, haben verschiedene herkunftbedingte Ausgangssituationen und Lebenswelten. Ein Begleitheft zum PIXI-Buch unterstützt pädagogische Fachkräfte dabei, Kinderrechte – insbesondere in den Bereichen Inklusion und Vielfalt – in ihren Einrichtungen wirkungsvoll zu thematisieren und kleine Projekte dazu umzusetzen. Hierfür werden zwei praxisorientierte Methoden für den Kita-Alltag vorgestellt. Die erste Methode ermutigt die Kinder, ihre individuellen Stärken zu entdecken und verdeutlicht gleichzeitig, wie wichtig jedes einzelne Mitglied für die Gemeinschaft ist. Die zweite Methode lädt dazu ein, gemeinsam den Kitahof zu erkunden und sich dafür einzusetzen, diesen zum „Kinderrechte-Ort“ zu machen.

Das PIXI-Buch ist nicht im Handel verfügbar, sondern ist kostenfrei beim Deutschen Kinderhilfswerk erhältlich. Pädagogische Fachkräfte aus Kita und Hort können Gruppensätze à 15 oder 30 Stück und didaktisches Begleitmaterial bestellen: www.dkhw.de/shop. Der PIXI-Kurzfilm ist hier abrufbar: www.dkhw.de/pixi-film-alle-machen-mit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.01.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Staat und Zivilgesellschaft dazu auf, in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf die Kinderrechte zu legen. „Der von uns im letzten Monat vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch sehr vieles im Argen liegt. Mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen wird das Kindeswohl bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Hier braucht es dringend Veränderungen: Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden“, betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger.

„Als Kinderrechtsorganisation stehen wir für eine Gesellschaft ein, in der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mitbestimmen können und bestmögliche Chancen für ein gutes Aufwachsen erhalten. Wir wollen ein kindgerechtes Deutschland, in dem Kinder und Jugendliche als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft gesehen, behandelt und respektiert werden. Es muss Standard auf allen Ebenen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Zivilgesellschaft sein, dass Kinder unsere Gesellschaft mit ihrer Kreativität und Kompetenz mitgestalten können. Dabei ist die Beteiligung von Kindern ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Denn Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sondern vor allem auch unsere Gegenwart. Dass in die junge Generation kurz- und langfristig mehr investiert werden muss, zeigt sich beispielsweise beim drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung ist skandalös und hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach – Fortschritte aber sind kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist“, so Krüger weiter.

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es immer noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik entspricht, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft altersgemäß zu beteiligen sind. Schon die Diskussion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

„Gerade die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist notwendiger denn je. Hier sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat gefordert, endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz zu schaffen, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Aufgrund der hohen Hürden, die es bei einer Änderung des Grundgesetzes im Bundestag und Bundesrat gibt, braucht es zum Wohle der Kinder und für wirksame Kindergrundrechte hierfür eine ganz große Koalition von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren muss unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Langfristig würden so eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen und die Rechte der Kinder quer durch die Rechtsgebiete gestärkt“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2026

eaf kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Deutschen Bundestag noch einmal kritisch zu prüfen und dabei die Bedeutung sozialer Väter für das Kindeswohl stärker in den Blick zu nehmen.

Nach Auffassung der eaf wertet der vorliegende Entwurf die Rolle des sozialen Vaters erheblich ab und geht damit deutlich über den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hinaus, lediglich in besonders gelagerten Fällen die Rechte biologischer Väter zu stärken.

„Mehrere der vorgeschlagenen Regelungen sind aus Sicht des Kindeswohls nicht zielführend“, so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Wir gehen davon aus, dass das Auseinanderfallen von rechtlicher und biologischer Vaterschaft eher die Ausnahme als die Regel ist. Wenn zwei Väter ein starkes Interesse an der rechtlichen Vaterschaft haben, müssen die Hintergründe stets sorgfältig geprüft werden. Das ist nur möglich durch eine familiengerichtliche Einzelfallentscheidung, die die Interessen und Grundrechte aller Beteiligten berücksichtigt und eine umfassende Kindeswohlprüfung vornimmt.“

Besonders kritisch bewertet die eaf, dass nach der nun vorgesehenen Regelung volljährige Kinder aktiv widersprechen müssen, wenn der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft des sozialen Vaters anficht. Diese Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht vorgegeben. Sie könnte dazu führen, dass der soziale Vater seine Rechtsstellung über Nacht verliert, falls das von ihm großgezogene volljährige Kind eine Widerspruchsfrist versäumt. Die eaf schlägt stattdessen vor, für eine erfolgreiche Anfechtung stets die aktive Zustimmung des erwachsenen Kindes einzuholen.

Die neu geschaffene Möglichkeit für den biologischen Vater, alle zwei Jahre gerichtlich überprüfen zu lassen, ob seine sozial-familiäre Beziehung zum Kind die des sozialen und rechtlichen Vaters mittlerweile an Schutzwürdigkeit übertrifft, sieht die eaf ebenfalls mit großer Sorge: „Wir fragen uns, ob damit nicht eine Art neuer ‚Wettlauf um die Vaterschaft‘ etabliert wird, der eigentlich verhindert werden soll“, so Bujard. „Der Schutz der sozialen Familie droht hier stärker geschwächt zu werden, als es das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt hat.“

Auch die neue gesetzliche Vermutung, dass eine sozial-familiäre Beziehung frühestens nach einem Jahr rechtlicher Vaterschaft des sozialen Vaters vorliegen kann, bewertet die eaf kritisch. „In diesem gesamten Zeitraum könnte ein sozialer Vater den Rechten eines biologischen Vaters praktisch wenig entgegenhalten“, erläutert Bujard. „Geht das Gericht davon aus, dass keine sozial-familiäre Beziehung besteht, unterbleibt auch eine Kindeswohlprüfung. Die Vorgeschichte, die Motivation aller Beteiligten und die Bedeutung des sozialen Vaters für das Wohl des Kindes werden dann nicht in die Entscheidung einbezogen. Gerade in Fällen mit Gewaltkontexten ist dies jedoch elementar wichtig.“

„Leider berücksichtigt der aktuelle Entwurf die Interessen sozialer Väter und deren Beziehung zu ihren Kindern nicht ausreichend“, resümiert der eaf-Präsident Bujard und warnt: „Wenn ein sozialer Vater befürchten muss, dass er trotz Übernahme der rechtlichen Verantwortung immer darauf gefasst sein muss, durch den biologischen Vater ersetzt zu werden, untergräbt dies seine Rolle in der Erziehung, der finanziellen Absicherung und der emotionalen Bindung zum Kind.“

>>Stellungnahme der eaf zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 12.01.2026

Auf eine Anfrage des Abgeordneten Maik Brückner (die Linke) zum Aktionsplan „Queer leben“ verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort nur auf die vergangene Legislaturperiode. Einen Aktionsplan für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt hat die LSBTIQ*-Zivilgesellschaft lange gefordert. Dieses Versprechen hat die SPD/Grünen/ FDP-Regierung eingelöst und damit die Queerpolitik ganz wesentlich vorangebracht. Dazu erklärt Alexander Vogt für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wenngleich die Erarbeitung des Aktionsplans in der Vergangenheit liegt: die Umsetzung muss jetzt durch die Bundesregierung weitergeführt werden! Das würde lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) eine sichere Zukunft in Deutschland ermöglichen. Die Bundesregierung darf sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, denn queeres Leben in Deutschland ist derzeit so bedroht wie schon lange nicht mehr. Das belegen unter anderem die Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität in aller Deutlichkeit.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich bereits mehrmals zum Schutz und zur Förderung queeren Lebens in Deutschland bekannt: durch die Verstetigung des Amts der Queerbeauftragten, durch Bekenntnisse im Koalitionsvertrag, Bekräftigung in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen. Auch Kanzler Merz persönlich hat am 9. Juli 2025 im Bundestag bekräftigt: „Wir tun alles, um Menschen, die queer sind, ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Ich stehe persönlich dafür ein, dass das so ist und dass das besser wird. So wie es gegenwärtig ist, mit den vielfältigen Bedrohungen, kann es nicht bleiben.“

Diesen Worten müssen Taten folgen! Jetzt müssen die im Aktionsplan „Queer leben“ entwickelten Empfehlungen und Handlungspläne auch unter der schwarz-roten Regierung langfristig abgesichert werden: Als Querschnittsaufgabe aller Bundesressorts und mit finanziellen Mitteln hinterlegt. Die Ministerien haben sich im Aktionsplan jeweils zu Maßnahmen zum Schutz queeren Lebens verpflichtet, diese Verpflichtungen gelten über den Wechsel der Legislaurperiode hinaus. Auch viele unionsgeführte Landesregierungen haben diese Dringlichkeit erkannt und entsprechende Aktionspläne auf Landesebene verabschiedet.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 16.01.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Februar 2026

Veranstalter: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS)
Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise (BALZ)
Diakonie Deutschland

Ort: Online

Behördenleistungen werden digitaler. Mit dem Online-Service Jobcenter.digital und der Jobcenter-App digitalisiert die Bundesagentur für Arbeit derzeit ihre Leistungen in Jobcentern.

Leistungen beantragen, Termine vereinbaren, Bescheide erhalten rund um die Uhr und von überall – was für die einen Erleichterung im Alltag verspricht, baut für andere Hürden auf. Menschen, die die Online-Kommunikation nicht nutzen können, erleben Barrieren beim Zugang zu Sozialleistungen, weil bisherige Kommunikationskanäle eingeschränkt oder nicht anerkannt werden. Die Abbruchquote bei „Jobcenter.digital“ wird auf 50 % geschätzt. Beratungsstellen haben Schwierigkeiten, Menschen bei der digitalen Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs zu unterstützen.

In der Veranstaltung schauen wir auf Chancen sowie Herausforderungen von Jobcenter.digital. Nils Wohltmann hat durch seine Beratungspraxis im Berliner Arbeitslosenzentrum detaillierte Kenntnis der Hürden, mit denen Leistungsberechtigte konfrontiert sind und entwickelt daraus praxisorientierte Verfahrensvorschläge.
Ass.jur. Sabine Hummerich arbeitet bei der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürger Bremen. Sie wird, gestützt auf ihre Beratungserfahrungen, vor allem die rechtlichen Aspekte der Umstellung von analogen auf digitale Verfahren beleuchten.
Vor diesem Hintergrund möchten wir auf der Veranstaltung folgende Fragen diskutieren: Welche Chancen bieten digitale Lösungen und welche Risiken bergen sie? Wie kommen Leistungsberechtigte analog zu ihrem Recht? Wie können digitale Lösungen so entwickelt werden, dass sie die Bedarfe von Bürger*innen und Beratungsstellen mitberücksichtigen?

Wir sprechen mit:
Parsa Marvi (MdB Fraktion SPD, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung), Cansın Köktürk (MdB Fraktion Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), Timon Dzienus (MdB Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), N.N. (MdB Fraktion CDU/ CSU)

Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2026 unter diesem Link an.

Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Termin: 11. Februar 2026

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)

Ort: online

der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit dem Volkssolidarität Bundesverband und Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen die Expertise „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ vorgelegt. Sie bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse zum kindlichen Spracherwerb und benennt zentrale Handlungsbedarfe für eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung von Kindern in der Kita. Hier geht es direkt zur Broschüre: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/expertise-sprache-2026/

Die Expertise gibt Handlungsempfehlungen, wie in Kindertageseinrichtungen eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung umgesetzt werden kann, die eine gezielte individuelle Unterstützung von Kindern in Alltagssituationen bietet. Grundlage dafür sind die regelmäßig erfassten Entwicklungsstände der Kinder und tragfähige pädagogische Beziehungen mit qualifizierten Fachkräften. Denn die wirksamsten Bedingungen für Sprachentwicklung entstehen nachweislich in interessengeleiteten Interaktionen innerhalb authentischer Kommunikationssituationen.

Am 11. Februar 2026 findet die Veranstaltung „Mit und durch Worte wachsen – Wie Kinder sprechen lernen und wie wir sie dabei in der Kita unterstützen können. Erkenntnisse, Austausch und Impulse“ u. a. mit zwei Autorinnen der Expertise im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kita-Dialoge 2026: Wie werden Kitas dem Heute und Morgen von Kindern gerecht?“ statt.

Die Veranstaltung findet am 11.02.2026 online und kostenfrei in der Zeit zwischen 15.00 und 16.30 Uhr statt. Sie können sich hier anmelden (Website Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. – nifbe).

Die Veranstaltungsreihe Kita-Dialoge ist eine gemeinsame Initiative von Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)

  • Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
  • Institut für den Situationsansatz (ista)
  • Kompetenzzentrum Frühe Kindheit Niedersachsen der Universität Hildesheim
  • Netzwerk Gemeinsamer Diskriminierungsabbau in der frühkindlichen Bildung (GeDAB)
  • Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e. V. (nifbe)
  • Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
  • ver.di Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit

Termin: 25. Februar 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin oder online

Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen von klein auf und eröffnen Chancen für Lernen, Kreativität und Austausch. Zugleich stellen sie junge Menschen vor Herausforderungen wie Desinformation, manipulative oder schädliche Inhalte.

Im Fachgespräch diskutieren wir, wie Kinder und Jugendliche altersgerecht im digitalen Raum unterstützt werden können. Dabei bringen wir Perspektiven von Schüler*innen, Lehr- und Fachkräften, Wissenschaft, frühkindlicher Bildung, außerschulischer Medienpädagogik sowie zivilgesellschaftlicher Initiativen zusammen. Ziel ist es, konkrete politische Handlungsempfehlungen für den Bund abzuleiten.

MIT DABEI:

Misbah Khan MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende | Anja Reinalter MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Rüdiger Fries, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur | Amy Kirchhoff (angefragt), Bundesschülerkonferenz | Bianka Pergande, National Coalition Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland | Prof. Dr. Katharina Scheiter, Universität Potsdam

Termin: 16. – 17. April 2026

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Heidelberg

Nach zwei erfolgreichen Tagungen 2022 und 2024 laden wir Sie sehr herzlich zur 3. Tagung „Und wer fragt mich?“ 3.0 am 16./17. April 2026 in Heidelberg ein. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung und Finanzierung familienorientierter rechtskreisübergreifender Unterstützungsangebote für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern. Betroffene Kinder und ihre Familien benötigen bundesweit präventive Unterstützung zur Stärkung von Resilienz sowie kombinierte Hilfen in gemeinsamen Hilfeprozessen.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Politik, Wissenschaft und Menschen mit Erfahrungswissen diskutieren wir die aktuellen Bedarfe und innovativen Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder und das, was noch umgesetzt werden muss.

Die 19 Empfehlungen der AG KPKE aus dem Jahr 2019 haben wichtige Impulse zur Verbesserung der Situation von Kindern aus psychisch und sucht belasteten Familien gesetzt, doch die praktische Umsetzung komplexer Gemeinschaftsleistungen und deren Finanzierung bleibt eine zentrale Aufgabe. Wie verzahnen wir die Sozialgesetzbücher, damit Familien passgenaue, koordinierte Hilfen auch wirklich erhalten? Welche Finanzierungsmodelle bewähren sich? Und was sagen die Menschen, die diese Hilfen brauchen? Was ist für sie wichtig?

Lernen Sie bei der Tagung beispielhafte Leuchtturmprojekte aus Sozialpädiatrie, Gemeindepsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe und Frühen Hilfen kennen. Die Erfahrungen daraus können auch für Ihre Einrichtung oder Kommune interessant sein und bilden die Grundlagen für strukturelle Gelingensbedingungen auf Bundesebene.

Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus verschiedenen Sozialsystemen, Politik, Kostenträgern und betroffene Familien ins Gespräch.

Wir freuen uns auf zwei spannende Tage und die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen! Nur gemeinsam kommen wir wichtige Schritte weiter!

CME-Punkte für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen:

Eine Zertifizierung der Tagung „Und wer fragt mich? Unterstützung für Kinder 
psychisch kranker Eltern gestalten – 3.0“ als Fortbildungsveranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Kita-Kinder haben sehr unterschiedliche Bedarfe. Insbesondere die Bildung und Entwicklung von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache oder einer Eingliederungshilfe stellen erhöhte Anforderungen an die pädagogische Arbeit. Für eine bedarfsgerechte Förderung aller Kinder müssten mehr Kita-Teams in Deutschland personell besser aufgestellt sein. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei der fachlich empfohlenen Personalausstattung im Ost-West-Vergleich. Das von der Politik geplante Startchancen-Programm für Kitas könnte die Situation verbessern – wenn die Mittel dort zum Einsatz kommen, wo der Handlungsbedarf am größten ist. 

Weiterlesen können Sie hier.

Anlässlich des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt veröffentlichte die Beobachtungsstelle eine Publikationsreihe zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Europa bekämpfen“. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt.

  1. Expertise: Digitaler Schutzschild: Maßnahmen der EU gegen digitale sexualisierte Gewalt an Kindern undJugendlichen.
    Die Expertise stellt die bestehenden und geplanten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung digitalersexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.
  2. Übersicht: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Einblick in straf- und familienrechtliche Regelungenin Europa.
    Die Übersicht stellt ausgewählte straf- und familienrechtliche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewaltgegen Kinder und Jugendliche in Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien vor.
  3. Dossier: Wie Kinder und Jugendliche in Europa vor sexualisierter Gewalt im Netz geschützt werden.
    Das Dossier beschäftigt sich aus europäischen, zivilgesellschaftlichen und nationalen Perspektiven damit, wie Kinder und Jugendlichewirksamer vor (digitaler sexualisierter) Gewalt geschützt werden können.

Alle Veröffentlichungen können auf der Webseite
https://beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/schwerpunktthemen/gewalt#p88 kostenlos heruntergeladen werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen bildungspolitischen Debatte und der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten verpflichtenden Erfassung des Sprachentwicklungsstands von Kindern haben der Paritätische Gesamtverband und der Volkssolidarität Bundesverband gemeinsam mit ausgewiesenen Wissenschaftler*innen eine neue Expertise vorgelegt. Sie zeigt auf, wie Aneignung von Sprache in der frühen Kindheit fachlich fundiert, diversitätssensibel und wirksam begleitet werden kann – ohne den Fokus auf zusätzliche Tests und isolierte Förderprogramme zu verengen.

Die Expertise mit dem Titel „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse aus Frühpädagogik, Sprachwissenschaft, Logopädie und Bildungsforschung. Sie nimmt die zunehmende Problematisierung kindlicher Sprachentwicklung kritisch in den Blick und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für ein kohärentes System früher sprachlicher Bildung.

Die Autor*innen der Expertise machen deutlich: Entscheidend ist nicht die Ausweitung standardisierter Sprachtests, sondern die Qualität der pädagogischen Begleitung im Alltag der Kindertagesbetreuung.

„Die Bundesregierung zeigt mit ihren Plänen im Koalitionsvertrag, dass sie sich für frühe sprachliche Bildung engagieren will – ein wichtiges Signal“, erklärt Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität. „Aber mehr Tests schaffen keine besseren Bildungs- und Teilhabechancen. Was Kinder brauchen, sind gut ausgestattete Kitas und qualifizierte Fachkräfte für eine beziehungsvolle sprachliche Bildung, die an tatsächlichen Lebens- und Sprachwelten von Kindern ansetzt.“

Die Expertise zeigt auf, dass Kinder Sprache vor allem in authentischen, interessengeleiteten Interaktionen erwerben – eingebettet in den pädagogischen Alltag. Eine defizitorientierte Engführung auf Deutschkenntnisse und punktuelle Screenings greifen insbesondere in vielfältigen Sozialräumen zu kurz und bergen die Gefahr von Fehlinterpretationen und Stigmatisierungen, vor allem bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern.

Neben einer kontinuierlichen, kontextsensitiven und fachkundigen Beobachtung des kindlichen Spracherwerbs empfehlen die Expert*innen für die Umsetzung der Ziele der Bundesregierung unter anderem:

  • die Stärkung der alltagsintegrierten und bedarfsgerechten Sprachbildung in Kitas,
  • die dafür notwendige personelle und strukturelle Ausstattung, insbesondere in sozial belasteten Regionen,
  • niedrigschwellige multiprofessionelle Kooperation zwischen Kitas, Familien, Kinderärzt*innen, Diagnostikzentren und Therapeut*innen
  • sowie verbindliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte im Bereich der sprachlichen Bildung.

„Wir wollen mit dieser Expertise eine fachlich fundierte Orientierung für Politik, Verwaltung und Praxis geben“, betont Karawanskij. „Ziel ist ein System, das frühzeitig unterstützt statt aussortiert und das dort besonders investiert, wo Kinder unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Dafür braucht es jetzt eine bundesgesetzliche Rahmung, die Planungssicherheit schafft und so die notwendigen Voraussetzungen in ganz Deutschland schafft – damit frühe alltagsintegrierte und bedarfsgerechte Sprachbildung allen Kindern zugutekommt.“

Lesen Sie die Expertise „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“.

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ZFF-Info

ZFF-Info 13/2025

AUS DEM ZFF

                              

                                

                                    

Mit dem neuen Dossier lädt das Gunda-Werner-Institut dazu ein, „Sicherheit“ grundlegend neu zu definieren: nicht als exklusiven Schutz für wenige, sondern als Grundrecht für alle — besonders für Menschen, die durch Armut, Gewalt oder Ausgrenzung verunsichert sind.

Unsere ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, setzt in ihrem aktuellen Beitrag für das Dossier „Deutschland: Fürsorge statt Festungen“ ein klares Zeichen: Sicherheit darf nicht allein an Waffen, Grenzen oder Kontrolle geknüpft werden. Sie plädiert dafür, den Blick zu öffnen — über Migrations-, Außen- und klassische Sicherheitspolitik hinaus — hin zu einer Sicherheit, die auf Beziehung, Fürsorge und dem Wissen basiert: Ich bin nicht allein.

Wer sicher leben will, braucht Zugang zu Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sowie die Möglichkeit, für andere zu sorgen, ohne selbst zu fallen. Sicherheit bedeutet deshalb auch: Zeit, Geld und Infrastruktur.

Mit Sicherheit – nicht? | Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung

Die Pflege eines Angehörigen kostet Zeit und Kraft. Wie lässt sich eine verantwortungsvolle Pflege mit dem Beruf verbinden? Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde eingesetzt, um Lösungen dafür zu erarbeiten.

Unsere ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, wurde zur Neubesetzung des Beirats für die Vereinbarkeit Pflege und Beruf als Mitglied berufen.

Weitere Informationen zum Beirat finden Sie hier.

Die dritte und letzte Folge der Trilogie über reproduktive Gerechtigkeit widmet sich der Frage, unter welchen Bedingungen Kinder in Deutschland tatsächlich würdevoll großgezogen werden können.

U.a. mit Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin, richtet die Folge den Blick auf die tief verwurzelte soziale Schieflage. Zugleich entwirft sie eine Vision davon, wie eine Gesellschaft aussehen könnte, die die Rechte von Kindern wirklich ernst nimmt und Familien solidarisch unterstützt.

Hier reinhören: Folge 51 | Was Familien wirklich brauchen – und was ihnen fehlt | Feminismus mit Vorsatz Podcast

Mit einem gemeinsamen Appell wenden sich die Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb), das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) an die Bundesregierung. Die Verbände fordern, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. „Eine nachhaltige Erwerbsintegration braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann nicht unter Sanktionsdruck in den Arbeitsmarkt gezwungen werden, wenn die strukturellen Voraussetzungen fehlen“, so die gemeinsame Position.

Betreuungsinfrastruktur fehlt

Bundesweit fehlen rund 430.000 Kita-Plätze. Öffnungszeiten decken häufig nicht die Arbeitszeiten ab, Ferienbetreuung ist vielerorts nicht verfügbar. Ohne gesicherte, verlässliche, qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur kann jedoch eine Erwerbsaufnahme nicht nachhaltig gelingen. Die strukturellen Defizite dürfen nicht auf einzelne Sorgeverantwortliche abgewälzt werden. Genau das sieht jedoch der Entwurf mit der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen vor, wenn Eltern schon ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen.

Qualifizierung muss Vorrang haben

Die Verbände sind sich einig: Qualifizierungsmaßnahmen müssen klar Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in eine beliebige Beschäftigung haben. „Nur so entstehen Perspektiven auf eine stabile, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die die eigenständige Existenzsicherung von Frauen langfristig sichert und sie vor Dequalifizierung schützt“, betont eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff.

Sanktionen gefährden ganze Familien

Besonders kritisch sehen die Verbände die geplanten Sanktionsverschärfungen. Kürzungen von 30 Prozent bis zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs treffen nicht nur die sanktionierten Personen, sondern faktisch auch ihre Kinder und ggf. Partner*innen. „Das gefährdet die Existenzsicherung ganzer Familien. Damit verfehlt der Sozialstaat seinen Schutzauftrag – und die Gleichberechtigung der Mütter kommt zu kurz“, warnt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. „Kinder und Jugendliche leiden damit unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Sollten zusätzlich auch noch Unterkunftskosten begrenzt werden, geraten auch Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollten „, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Der neue § 32a sieht vor, dass nach drei verpassten Meldeterminen der gesamte Regelbedarf entfällt. Zwar sind Ausnahmen denkbar, etwa wenn ein Kind krank ist, die Kita geschlossen bleibt oder ein Pflegenotfall eintritt. Die Nachweispflicht liegt jedoch bei den Betroffenen und ist schwer zu erfüllen. „Besonders Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern sind aufgrund ihrer Care-Verantwortung armutsgefährdet. Der Referentenentwurf trägt dieser Realität nicht Rechnung – im Gegenteil: Er verschärft die Situation durch unrealistische Anforderungen und existenzgefährdende Sanktionen“, kritisiert Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

 Umgangsmehrbedarf

Zurzeit wird der Regelbedarf eines Kindes im Haushalt von Alleinerziehenden für Umgangstage gekürzt und an den anderen Elternteil im Bürgergeld-Bezug gezahlt. Dies verursacht hohen bürokratischen Aufwand für Eltern und Behörden, der mit einem Umgangsmehrbedarf vermieden wird. „Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto höher sind die Kosten. Zusätzliche Kosten werden aber nicht eingespart. Wir fordern einen Umgangsmehrbedarf, damit der mitbetreuende Elternteil das Kind versorgen kann, während im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils nicht gekürzt wird“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Für das Reformpaket hatte der Koalitionsausschuss einen Umgangsmehrbedarf vorgesehen. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.

Die Verbände fordern:

  • Gesicherte Betreuungsinfrastruktur als Voraussetzung für Erwerbsaufnahme – nicht nur auf dem Papier, sondern real verfügbar und mit Arbeitszeiten vereinbar
  • Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung für nachhaltige Erwerbsintegration und Vermeidung von Dequalifizierung
  • Keine Gefährdung von Familien durch Sanktionen
  • Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien

Über die Verbände:

Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) e. V. ist die gewerkschaftsähnliche Interessenvertretung für alle familiär Care-Arbeitenden in Deutschland. Sie setzt sich für die rechtliche Absicherung und gesellschaftliche Aufwertung von Care-Arbeit ein. Mehr unter www.lua-carewerkschaft.de

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen, der sich für die Gleichstellung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Mehr unter www.djb.de

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein familienpolitischer Fachverband, der sich für eine solidarische und vielfaltsorientierte Familienpolitik einsetzt. Mehr unter www.zukunftsforum-familie.de

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen von Einelternfamilien in Deutschland und setzt sich dafür ein, diese als gleichberechtigte Familienform anzuerkennen und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mehr unter www.vamv.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der die Bedeutung und die Leistungen von Familien sichtbar macht, indem er sich für ihre Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen in Politik, Gesellschaft und Kirche engagiert. Mehr unter www.eaf-bund.de

Die vollständigen Stellungnahmen stehen zum Download bereit unter:

LUA: https://lua-carewerkschaft.de/2025/11/27/buergergeld-reform-trifft-menschen-mit-fuersorgeverantwortung-besonders-hart/

djb: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/zu-den-geplanten-aenderungen-im-sgb-ii-gleichstellung-sichern-care-arbeit-respektieren-soziale-risiken-vermeiden

ZFF: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20251120_ZFF-Stellungnahme_13.-SGB-II-AendG_endg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2025

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Vaterschaftsanfechtung warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor erheblichen Schwächen der geplanten Regelungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), betont: „Wir brauchen jetzt kein Inselreförmchen, sondern eine grundlegende, kohärente Reform des gesamten Abstammungsrechts. Es ist an der Zeit für eine Reform, die alle Kinder unterstütz. Das bedeutet soziale Elternschaft im Sinne des Kindeswohl ausdrücklich zu stärken, statt biologische Abstammung noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Außerdem heißt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – insbesondere in queeren Familienkonstellationen und Patchworkfamilien mit der Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft und der rechtlichen Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien. Zudem muss Diskriminierungs- und Gewaltschutz im Abstammungsrecht konsequent mitgedacht werden. Der vorliegende Entwurf schafft hingegen neue Unsicherheiten – gerade dort, wo Kinder Stabilität am dringendsten brauchen: in der Familie.

Aus unserer Sicht werden die geplanten Regelungen Konfliktsituationen, insbesondere bei Trennungen oder bestehender Gewalt, verschärfen. Sozial-familiäre Beziehungen zu rechtlichen Vätern werden abgewertet, verlässliche Bindungen destabilisiert und verfassungsrechtliche Spielräume für Vielfalt nicht genutzt.

Wir lehnen den Gesetzentwurf daher in seiner aktuellen Form ab, auch wenn an einigen Stellen durchaus richtige Impulse zu finden sind. Wir rufen die Parlamentarier*innen aller demokratischer Parteien dazu auf, sich im weiteren Verfahren für Verbesserungen im Sinne der Vielfalt von Familie einzusetzen.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter. Im gleichen Urteil wies das Gericht auch auf die Möglichkeit hin, rechtliche Mehrelternschaft zu etablieren – diese Möglichkeit wird hier allerdings nicht ausgeschöpft. Das ZFF nahm bereits zum Referent*innenentwurf ausführlich Stellung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.12.2025

Karin Prien im Austausch mit Familienverbänden

bmbfsfj.bund.de

Am 2. Dezember war die ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab zu Gast bei Bundesministerin Karin Prien. Das ZFF brachte in das Gespräch insbesondere drei zentrale Anliegen ein: die Situation pflegender Familien, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen sowie den dringenden Bedarf an verlässlicher Kinderbetreuung. Wir bedanken uns für den konstruktiven Austausch und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesregierung begründet ihren Referent*innenentwurf für die geplante Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit veränderten wirtschaftlichen und strukturellen Bedingungen. Gleichzeitig sollen Haushaltsmittel eingespart und Kontrollmechanismen im SGB II ausgeweitet werden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kritisiert den Entwurf deutlich, weil darin zentrale Prinzipien des Sozialstaats infrage gestellt werden. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dürfe nicht durch Sanktionsmechanismen relativiert werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu schützen und ihnen Perspektiven zu eröffnen – nicht sie durch Sanktionen unter das Existenzminimum zu drücken. Verschärfte Sanktionen erzielen darüber hinaus keine nachhaltigen Einsparungen, sondern verschärfen soziale Problemlagen. Die geplante Reform ist Symbolpolitik, die Misstrauen gegenüber Leistungsbeziehenden schürt, statt Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Besonders schwer wiegen die Auswirkungen für Familien und ihre Kinder. Werden Leistungen für Erwachsene gekürzt oder gestrichen, trifft dies diejenigen am härtesten, die keinerlei Einfluss auf die Situation haben: Kinder und Jugendliche. Sie leiden unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Damit wird aus Sicht des ZFF ein Bereich verletzt, der verfassungsrechtlich besonders geschützt ist: das kindliche Existenzminimum.“

Altenkamp fährt fort: „Viele Familien leben schon jetzt am Rand ihrer Belastbarkeit. Wenn zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, Karenzzeiten gestrichen und Eltern kleiner Kinder früher in Erwerbsarbeit gedrängt werden, geraten Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollen. Für Familien – und insbesondere Alleinerziehende – die jeden Tag aufs Neue kämpfen müssen, kann diese Reform den Schritt in existenzielle Not bedeuten und zu Wohnungslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und zum Verlust vertrauter Lebensorte führen.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und Familien zu entlasten, braucht es neben der Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und der Einführung eines Umgangsmehrbedarfs endlich eine realitätsgerechte Berechnung des kindlichen Existenzminimums. Kurzfristig müssen der Kindergeldübertrag im SGB II abgeschafft, das Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht und nicht-pauschalierbare Leistungen wie Klassenfahrten oder Mittagessen direkt über Schule und Kita bereitgestellt werden. Langfristig setzt sich das ZFF weiterhin für eine echte Kindergrundsicherung mit niedrigschwelligem Zugang und flächendeckenden Familienanlaufstellen ein.

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform grundlegend zu überarbeiten. Es braucht einen Ansatz, der Schutz, Teilhabe und Würde aller Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht Kontrolle und Sanktion!“

Die Stellungnahme des ZFF anlässlich des Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (13. SGB II-ÄndG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.11.2025

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

BMI, BMBFSFJ und BKA veröffentlichen Bundeslagebilder
„Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“
und „Häusliche Gewalt“ für das Jahr 2024

Die Zahl der weiblichen Opfer von Gewalt- und anderen Straftaten steigt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weiter an. Die Straftaten finden dabei sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Verbrechen, das wir nicht hinnehmen dürfen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Gewalt. Als Bundesfrauenministerin setze ich mich dafür ein, dass wir durch gezielte Maßnahmen und stärkere Prävention, bessere Daten und ein starkes Hilfsnetzwerk endlich echten Schutz bieten. Ich kämpfe für eine Gesellschaft, in der Frauen sicher und frei leben können.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Der Schutz von Frauen hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf klare Konsequenz und konsequente Kontrolle: Frauen sollen sich sicher fühlen und sich überall frei bewegen können. Deshalb führen wir die Fußfessel nach spanischem Vorbild ein – sie begrenzt die Wege der Täter und gibt den Betroffenen mehr Sicherheit. Zudem stufen wir K.O.-Tropfen, die zunehmend als verbreitetes Tatmittel genutzt werden, als Waffe ein. So schaffen wir die Grundlage für spürbar strengere Strafverfolgung.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Die Zahl der Straftaten an Frauen steigt kontinuierlich. Wir sehen hier allerdings nur das Hellfeld. Gerade bei Häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Erste Ergebnisse unserer aktuellen Opferbefragung LeSuBiA zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird. Darum müssen wir darauf hinwirken, dass mehr Betroffene den Mut finden, Taten anzuzeigen, um den Schutz und die Hilfe für Opfer zu verbessern. Eines ist klar: Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Gewalt im häuslichen Umfeld entschieden bekämpfen. Die heute veröffentlichten Lagebilder liefern zusammen mit den in Kürze veröffentlichten Ergebnissen von LeSuBiA eine verlässliche Grundlage, um die Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu entwickeln.“

Mehr Straftaten gegen Frauen und Mädchen

Im Jahr 2024 wurden in der PKS 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %).

2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als „Femizide“ im Sinne des allgemeinen Verständnisses „Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“ interpretiert werden, da keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Femizid“ existiert und in der PKS keine Tatmotivation erfasst wird. Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht möglich. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (-8,9 %, 2023: 360). Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den tatsächlich tödlich verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (–8,4 %; 2023: 938).

18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen – der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.

Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 %). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 %). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.

Lagebild zeigt Anstieg bei Häuslicher Gewalt

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer der Häuslichen Gewalt zuzuordnen. Die Opfer sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich. Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.

Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. 

Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. 

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. 

Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet (2023: 155, -16,1 %). 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.

Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4.876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2.027.

Hohes Dunkelfeld bei Häuslicher Gewalt

Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet – unabhängig vom Geschlecht – im Leben schonmal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. 
Die Studie LeSuBiA, die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, untersucht Gewalterfahrungen von Menschen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.

Weitere Informationen zum Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier:
www.bka.de/StraftatengegenFrauen2024

Weitere Informationen zum Lagebild „Häusliche Gewalt“ finden Sie hier: www.bka.de/HaeuslicheGewalt2024

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.11.2025

Häusliche Gewalt nimmt dramatisch zu und Schutzlücken bleiben gefährlich. Näherungsverbote allein helfen nicht – wir brauchen elektronische Fußfesseln und mehr Arbeit mit Tätern, um Gewalt endlich wirksam zu begegnen.

„Wir werden Gewalt gegen Frauen konsequent bekämpfen. Die Zahlen zur häuslichen Gewalt erreichen einen neuen, erschreckenden Höchststand. Alle zwei Minuten wird ein Mensch, meist eine Frau, Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Taten nicht angezeigt werden – aus Angst und Scham. Der gefährlichste Ort für Frauen bleibt dabei der Ort, an dem sie sich sicher fühlen sollten: das eigene Zuhause. Das darf nicht so bleiben, hier ist entschlossenes Handeln gefragt. Näherungsverbote allein reichen nicht aus, denn Täter halten sich oft nicht daran. Deshalb brauchen wir die elektronische Fußfessel, die Täter überwacht und Opfer schnell warnt. Außerdem muss bei den Tätern direkt angesetzt werden; mehr Täterarbeit ist dringend notwendig.

Jetzt braucht es Tempo. Der wichtige Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sollte zügig im Parlament beraten werden. Und ich bin froh, dass weitere Reformen Folgen werden. Wir müssen Frauen besser schützen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD Fraktion im Bundestag vom 21.11.2025

Anlässlich der Vorstellung der Bundeslagebilder „Häusliche Gewalt 2024“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ erklären Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Jeden Tag erleben Frauen Gewalt – zu Hause, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum. Es geht um Kontrolle, Körperverletzungen, sexualisierte Übergriffe und Mord. Die offiziellen Zahlen zeigen dabei nur einen Teil des von der Innenpolitik chronisch vernachlässigten Problems: Viele Betroffene erstatten aus Angst, Scham oder Abhängigkeiten keine Anzeige. Die neue Dunkelfeldbefragung „LeSuBiA“ (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) belegt eine extrem niedrige Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt von unter fünf Prozent. Auch belegen die Bundeslagebilder, dass Gewalt gegen Frauen weiter zunimmt – und das deutlich stärker als die Gewaltkriminalität insgesamt. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität gegen Frauen zeigt sich ebenfalls ein hoher Anstieg – ein Ausdruck von wachsendem Antifeminismus und Frauenhass als einendem Element unterschiedlicher rechter Ideologien. Diese Situation darf kein Normalzustand bleiben. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind ein erster Schritt, aber sie reichen nicht aus. Repressive Strafverfolgung ist ein Aspekt einer wirksamen Gewaltschutzstrategie. Aber die Fußfessel schützt nur einen kleinen Teil der Betroffenen und ist keine flächendeckende Lösung – das belegt sogar der Gesetzentwurf der Koalition selbst. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. Wir brauchen mehr Prävention, um Frauen tatsächlich wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen. Spanien geht beispielsweise sehr entschlossen vor mit einem umfassenden Gewaltschutzgesetz und staatlichen Strukturen, die Sensibilisierung, Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbinden. Solche Maßnahmen sollte die Bundesregierung zügig vorlegen, um Frauen tatsächlich wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen. Es darf nicht bei Lippenbekenntnissen der Bundesregierung bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.11.2025

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lässt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) das Haus des Bundesverbandes in Berlin in leuchtendem Orange erstrahlen. Die AWO setzt damit ein öffentlich sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen – und verbindet den Anlass mit einer klaren politischen Forderung: Der im neuen Gewalthilfegesetz verankerte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.

Die AWO engagiert sich seit ihrer Gründung für die Verbesserung der Lebenssituation gewaltbetroffener Frauen – politisch wie praktisch als Trägerin von Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen, Frauennotrufen und Schutzwohnungen. Aus der täglichen Arbeit ist bekannt, wie groß die Versorgungslücken im Hilfesystem sind. Viele schutzsuchende Frauen und mitbetroffene Kinder finden keinen Platz. Deutschland verfehlt weiterhin die Vorgaben der Istanbul-Konvention: Bundesweit fehlen mehr als 12.000 Frauenhausplätze.

Der aktuelle Bericht des Bundeskriminalamts „Häusliche Gewalt 2024“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ zeigt besorgniserregende Entwicklungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Ein Höchststand wurde 2024 bei häuslicher Gewalt erreicht: Ihr fielen 265.942 Menschen zum Opfer, überwiegend weiblich. Damit entfiel fast ein Viertel aller polizeilich registrierten Opfer auf dieses Deliktfeld.

„Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt weiter zu – das ist ein erschreckender Befund, der uns alle zum Handeln auffordert. Der Rechtsanspruch aus dem Gewalthilfegesetz auf Schutz und Beratung muss deshalb zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Die angekündigten Bundesmittel zum Ausbau des Schutz- und Hilfesystems dürfen nicht dazu führen, dass Länder und Kommunen sich angesichts angespannter Haushalte aus ihrer finanziellen Verantwortung zurückziehen. Betroffene brauchen die Möglichkeit, eine Gewaltsituation sofort hinter sich zu lassen. Dieses Recht darf nicht an fehlenden Plätzen oder Zuständigkeiten scheitern“, so Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbands.

Die AWO fordert daher den sofortigen Ausbau des Schutz- und Hilfesystems sowie die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in Ländern und Kommunen, damit der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Gewährleistet werden muss der vorbehaltlose und niedrigschwellige Zugang zum Hilfesystem, unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand oder Behinderungsgrad.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2025

Anlässlich des morgigen Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bund, Länder und Kommunen auf, das Gewalthilfegesetz unverzüglich und konsequent umzusetzen. Die alarmierenden Statistiken machen deutlich: Jeden zweiten Tag kommt eine Frau durch häusliche Gewalt zu Tode. Trotz der erschreckenden Zahlen weisen Hilfestrukturen und deren Finanzierung nach wie vor eklatante Lücken auf – tausende Frauenhausplätze fehlen.

„Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden, darf nicht vom Wohnort abhängen“, erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen gesichert und zugänglich sein. Die notwendigen Verbesserungen kommen nur im Schneckentempo voran – das ist inakzeptabel. Wir brauchen bundesweit verbindliche Regelungen, die ein breit gefächertes, bedarfsgerechtes Unterstützungssystem sicherstellen, das dauerhaft finanziert ist. Allen Opfern von häuslicher Gewalt müssen Schutz und Hilfe gewährt werden – unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung.“

Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt je nach Bundesland und Kommune in unterschiedlichem Maße; etliche Frauenhäuser sind sogar auf Spenden angewiesen. Betroffene, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, müssen in vielen Bundesländern so hohe Unterbringungskosten zahlen, dass sie sich einen Platz nicht leisten können. Der DGB fordert die Länder auf, die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes zügig umzusetzen und flächendeckend Beratungsangebote und Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder aufzubauen. Den ab 2032 einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung begrüßt der DGB ausdrücklich.

Der DGB macht sich zudem stark dafür, dass alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt so ausgestattet werden, dass die notwendigen personellen Ressourcen und Qualifikationen der Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auch eine verstärkte Täterarbeit sei notwendig, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen. „Wir fordern die ausreichende Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit“, so Hannack abschließend. „Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen muss endlich Priorität haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.11.2025

Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt ein massives gesellschaftliches Problem. Laut einer EU-weiten Studie ist jede dritte Frau in Deutschland von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen. Alle vier Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Diese Zahlen sind erschütternd und verlangen entschlossenes Handeln. Gewalt gegen Frauen, ob in Familie und Partnerschaft, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum ist eine Menschenrechtsverletzung. Ihre Bekämpfung gehört ganz oben auf die politische Agenda. Dass Frauen und Mädchen in unserem Land weiterhin so großer Gefahr ausgesetzt sind, darf keine Gesellschaft hinnehmen. Politik, Institutionen und jede und jeder Einzelne tragen Verantwortung. Wir müssen jeder Form von Gewalt mit Prävention, klaren Konsequenzen und gesellschaftlichem Wandel begegnen. Dafür braucht es auch Zivilcourage im Alltag – in Schulen, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft. Überall dort, wo Frauen Schutz und Solidarität brauchen.“ 

Die Zahl der bei der Polizei registrierten Fälle steigt seit Jahren kontinuierlich. Nach Einschätzung der Diakonie Deutschland zeigt dies, dass in der Vergangenheit zu wenige erfolgreiche Präventionsmaßnahmen umgesetzt wurden.  

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Mit dem im Februar in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz wird ab 2032 ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bestehen. Das ist ein wichtiger Schritt. Allerdings brauchen Frauen, die akut von Gewalt bedroht sind, jetzt Hilfe. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind aktuell von existenzbedrohenden Kürzungen betroffen. Wir sind besorgt, dass die vom Bund ab 2027 zugesicherten Mittel nur dafür genutzt werden, um bestehende Finanzierungslücken im Hilfesystem zu schließen, sie sind jedoch für den Ausbau des Hilfesystems gedacht.“ 

Zur geplanten Einführung der elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern sagt Ronneberger: „Die Maßnahme kann im Ansatz sinnvoll sein, droht jedoch zur reinen Symbolpolitik zu werden, wenn sie nicht Teil einer umfassenden Strategie ist, die die Ursachen von Gewalt gegen Frauen konsequent angeht.“ Darüber hinaus fordert die Diakonie gezielte Präventionsarbeit. Es brauche Kampagnen und Beratungsangebote, die sich auch an gewaltausübende Personen – überwiegend Männer – richten und gewaltfreie Handlungsoptionen aufzeigen. Prävention müsse früh ansetzen, betont Ronneberger: „In Schulen, Familienzentren, Jugendarbeit und Quartiersprojekten müssen Kinder und Jugendliche lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.“ 

Frauen erleben psychische und physische Gewalt auch am Arbeitsplatz. Bis Ende 2026 will die Diakonie Deutschland deshalb ihr Gewaltschutzkonzept fest verankert haben. Das Schutzkonzept sieht vor, dass es transparente Ansprech- und Meldewege bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung gibt.  

Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland: 
„Wir setzen uns entschieden gegen jede Form von Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt am Arbeitsplatz ein. Unsere Mitarbeitenden sollen sich sicher und geschützt fühlen. Dazu gehören auch Pflicht-Schulungen zur Gewaltprävention, um alle Mitarbeitenden, insbesondere Frauen, am Arbeitsplatz zu schützen.“ 

Hintergrund 
Am 25. November wird weltweit der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Dieser Gedenk- und Aktionstag macht auf die strukturelle, körperliche und psychische Gewalt aufmerksam, der Frauen und Mädchen überall auf der Welt noch immer ausgesetzt sind. Frauen erleben Gewalt häufig in ihrem engsten Umfeld – in Ehe und Partnerschaft, durch Familienangehörige oder Bekannte. Das Phänomen betrifft Frauen aus allen sozialen und kulturellen Milieus. Im Rahmen der Orange Days – einer weltweiten UN-Kampagne – werden Gebäude, Rathäuser und Denkmäler in oranger Farbe angestrahlt. Orange steht für eine Zukunft ohne Gewalt, für Hoffnung und Solidarität. 

EU-Studie: European Union Agency for Fundamental Rights (2014), Gewalt gegen Frauen  

Lagebilder BKA

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.11.2025

Der VAMV fordert die Politik auf, endlich ein umfassendes Konzept zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern vorzulegen und auch in familiengerichtlichen Verfahren das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen. 

„Viel zu oft treffen Familiengerichte Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, ohne eine aktuelle Gefährdungslage zu berücksichtigen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Der Schutz vor häuslicher Gewalt kommt zu kurz. Daher fordern wir gesetzliche Klarstellungen: In Fällen häuslicher Gewalt darf keine gemeinsame Sorge angeordnet werden und der Umgang des Kindes bei häuslicher Gewalt entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes“, so Daniela Jaspers. „Zudem müssen alle an den Verfahren beteiligten Professionen zu Dynamiken häuslicher Gewalt durch qualitativ hochwertige und zertifizierte Fortbildungen geschult werden.“

Gerade zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen der Vereinten Nationen (25.11.2025) ist es dem VAMV ein Anliegen, auf die Missstände in familiengerichtlichen Verfahren hinzuweisen. Zwar ist das Thema häuslicher Gewalt in den letzten Jahren etwas stärker in den Fokus der Politik und der Rechtsprechung (z.B.  OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2025 – 14 UF 4/25) gerückt. Dies ist insbesondere der Istanbul-Konvention sowie der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verdanken. Allerdings stehen entsprechende Reformen im Familienrecht und im Familienverfahrensrecht immer noch aus. Obwohl bekannt ist, dass nicht nur Gewalt gegen das Kind selbst, sondern auch Gewalt gegen seine Hauptbezugsperson kindeswohlschädlich ist, wird in diesen Fällen zum vermeintlichen Kindeswohl häufig (begleiteter) Umgang mit dem gewalttätigen El-ternteil angeordnet. Dies gefährdet das Kind und führt dazu, dass der gewaltausübende Elternteil weiterhin Kontakt zum gewaltbetroffenen Elternteil, meist der Mutter, hat, und diese weiterhin psychisch oder physisch schädigen kann. 

„In Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen müssen Kinder- und Frauenschutz immer zusammengedacht werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, unterstreicht Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 24.11.2025

  • Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist starkes Zeichen der Solidarität
  • Die Würde, der Respekt und der Schutz von Frauen und Mädchen sind nicht verhandelbar

Gewalt stellt laut der Weltgesundheitsorganisation eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen dar. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November vor dem alarmierenden Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Deutschland:

„Die Zahlen zeigen einen erneuten Anstieg der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Noch immer wird viel zu oft darüber geschwiegen. Dieses Schweigen schützt die Täter und lässt die Betroffenen allein. Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle. Wir müssen gemeinsam das Schweigen brechen. Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen setzen wir ein starkes Zeichen der Solidarität und sagen: Schaut nicht weg! Die Würde, der Respekt und der Schutz von Frauen und Mädchen sind nicht verhandelbar.

Wir dürfen nicht hinnehmen, dass statistisch gesehen eines von drei Mädchen im Laufe seines Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt. Als Gesellschaft müssen wir aktiven Schutz bieten. Das neue Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt in diese Richtung. Seine langsame Umsetzung führt jedoch weiterhin zu Lücken. Dass der geplante Rechtsanspruch auf Schutz und fachkundige Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder erst 2032 in Kraft treten soll, ist aufgrund der erneuten Zunahme der Gewalttaten für die Betroffenen dramatisch. Sie brauchen sofort Schutz, kompetente Beratung, Begleitung und ausreichend Plätze in Frauenhäusern.

Für Mädchen und Frauen mit Behinderung ist es sogar noch erschreckender: Rund jede zweite Frau in dieser Gruppe ist von sexualisierter Gewalt betroffen. Damit auch sie wirksam vor Gewalt geschützt werden, müssen alle Angebote barrierefrei ausgebaut werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Leistungserbringer von Hilfen für Menschen mit Behinderungen verbindliche Gewaltschutzkonzepte vorlegen und umsetzen.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 wurden 53.451 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualdelikten, fast die Hälfte davon war minderjährig. Zudem registrierte die Polizei 308 Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, 132 davon im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt. Auch bei der häuslichen Gewalt gibt es mit 265.942 Opfern einen neuen Höchststand: ein Anstieg um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und um 17,8 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Zu rund 70 Prozent sind die Opfer Frauen und Mädchen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.11.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Kinderrechte

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark, dieses Jahr unter dem Motto: „Jedes Kind zählt!“

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Weltweit sind aufgrund von Krisen, Kriegen und Konflikten mehr Kinder denn je auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig werden überall die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gekürzt. Das hat gravierende Folgen für Millionen Kinder und bringt nicht wenige von ihnen in akute Lebensgefahr. 
Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt hierzu:
„Kinderrechte sind keine wohlklingenden Absichtserklärungen, sondern konkrete Verpflichtungen. Sie gelten überall, im Krieg und im Frieden, im analogen wie im digitalen Raum. Gerade in einer Zeit, in der Kinder weltweit unter Armut, Gewalt und der Kommerzialisierung ihrer Lebenswelt leiden, braucht es eine Politik, die Kinder nicht nur schützt, sondern ihnen echte Teilhabe ermöglicht.

Die Kinderkommission setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte in allen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden: in der Bildung, im digitalen Umfeld und beim Schutz vor Gewalt. Jedes Kind zählt und jedes Kind hat ein Recht auf eine sichere und gerechte Zukunft.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 20.11.2025

Zum morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte fordert ein breites Bündnis aus 24 Kinder- und Jugendverbänden sowie Kinderrechtsorganisationen die Bundesregierung zu entschlossenem Handeln beim Klimaschutz auf: Bis Ende des Jahres soll ein sozial gerechtes Klimaschutzprogramm beschlossen werden, das die nationalen Klimaziele erreicht und das 1,5-Grad-Ziel ernst nimmt.

Das Bündnis appelliert an die Bundesregierung: „Klimaschutz ist mehr als ein ökologisches Ziel. Klimaschutz ist Kinderschutz. Klimaschutz ist Schutz vor Armut, Ungleichheit und Zukunftsangst. Klimaschutz ist unser Recht und eure Pflicht!“ Ohnehin benachteiligte Menschen trifft die Klimakrise am härtesten – ob im Globalen Süden oder in Deutschland. Die Verbände fordern ein Klimaschutzprogramm bis Ende des Jahres, das die Klimaziele bis 2040 erreicht und das 1,5-Grad-Ziel ernst nimmt.

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Für das gesunde Aufwachsen von Kindern braucht es auch eine gesunde Umwelt. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Gerade deshalb muss die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen.“

Anna-Luisa Jansen, stellvertretende Vorsitzende der Jugendorganisation der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Jugend, über die Forderungen des Bündnisses: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Zukunft und gesellschaftliche Teilhabe – deshalb fordern wir den Ausbau von Bus und Bahn. Wer den ÖPNV teurer macht, schließt junge Menschen aus und gefährdet das Klima. Wir brauchen faire Ticketpreise: Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerade Familien, Schüler*innen und Auszubildende sind auf Bus und Bahn angewiesen, um zur Schule, Ausbildung und Freund*innen fahren zu können. Dabei ist klar: Faire Preise brauchen faire Arbeit. Die Beschäftigten im ÖPNV-Sektor stehen seit Jahren unter immenser Arbeitsbelastung, denn schon jetzt gibt es viel zu viele unbesetzte Stellen. Der Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV gehen nur Hand in Hand mit ausreichend Kolleg*innen und guten Arbeitsbedingungen. Busse und Bahnen fahren nicht von alleine – dafür sorgen Beschäftigte, die seit Jahren unter Druck stehen. Sozial gerechter Klimaschutz bedeutet, dass niemand auf der Strecke bleibt. Mobilität ist keine Ware – sie ist Daseinsvorsorge und ein Versprechen an die nächste Generation.“

Konrad Brakhage, 1. Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, ergänzt: „Die Klimakrise betrifft junge Menschen jetzt! Gleichzeitig werden wir in Zukunft viel mehr von Extremwetterereignissen betroffen sein. Junge Menschen müssen in politische Entscheidungsprozesse, die ihr Leben so sehr beeinflussen, einbezogen werden. Deutschland muss mehr tun und bis Ende des Jahres ein Klimaschutzprogramm liefern, dessen Maßnahmen bei Kindern und jungen Menschen ankommen. Dabei ist eine ehrliche Beteiligung junger Menschen unerlässlich! Wir fordern gemeinsam mit allen unterzeichnenden Organisationen eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung von Kinder- und Jugendverbänden, sowie Jugendringen, die es ermöglicht, die Stimmen junger Menschen in den Prozessen der Klimapolitik zu stärken.“

Zeichnende Verbände:

. Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland . Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend . Brot für die Welt Jugend . Bund der Deutschen Katholischen Jugend . Bundesjugendwerk der AWO . BUND Jugend . Der Kinderschutzbund . Deutsche Schreberjugend . Deutsches Kinderhilfswerk . Deutsche Wanderjugend . Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Jugend . Fridays for Future Deutschland . Jugend des Deutschen Alpenvereins . Johanniter Jugend . Katholische Landjugendbewegung Deutschlands . Kindernothilfe . Landesjugendring Baden-Württemberg . Naturfreunde Jugend . NAJU – Naturschutzjugend im NABU . PLAN International . SOS-Kinderdörfer weltweit . Terres des Hommes . Verband Christlicher Pfadfinder*innen . ver.di Jugend

Den Appell können Sie hier abrufen: https://www.dkhw.de/appell-klimaschutz

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2025

Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung fordern Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordern der Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK): Der Grundsatz „Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht“ muss gesetzlich verankert werden. Die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung müssen endlich gegenüber den Elternrechten priorisiert werden. Stattdessen werden Kinder zum Verhandlungsobjekt und Druckmittel in Familiengerichtsentscheidungen und vorherige häusliche Gewalt in der Partnerschaft kaum berücksichtigt.

Trotz nachgewiesener häuslicher Gewalt und gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ordnen Familiengerichte regelmäßig Kontakte zum gewaltausübenden Elternteil an. Beide Verbände kritisieren, dass Kinder dadurch systematisch gefährdet werden. Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen V1erpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Häusliche Gewalt erreicht in Deutschland einen neuen Höchststand: 2024 waren über 265.000 Menschen betroffen, darunter Zehntausende Kinder. Rund 16.000 Kinder finden jährlich allein in Frauenhäusern mit ihren Müttern Schutz. Etwa 171.000 Fälle wurden im Bereich der Partnerschaftsgewalt registriert. Dabei sind in vielen Fällen auch Kinder direkt oder indirekt mitbetroffen. Dennoch werden Umgänge oft gegen den Willen der Kinder angeordnet.

Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Gewaltvorfälle bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen zwingend zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung wird derzeit nicht flächendeckend eingehalten, zum Nachteil von Zehntausenden Kindern.

„Im Familienrecht muss die Stimme der Kinder endlich mehr Gewicht bekommen. Es kann nicht sein, dass Kinder gegen ihren Willen zum Umgang mit gewalttätigen Elternteilen gedrängt werden.“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

„Solange Gerichte auf Umgang drängen, statt Gewalt als Ausschlusskriterium zu begreifen, bleiben Kinder und Mütter schutzlos. Die Bundesregierung muss das Familienrecht jetzt zügig und grundlegend reformieren, wie von Justizministerin Hubig angekündigt“, fordert Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und Frauenhauskoordinierung e. V. vom 20.11.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Karin Prien besucht Jugendamt und tauscht sich mit Pflegeeltern aus

Kindern ein Zuhause geben, in dem sie Zuwendung, Stabilität und Zeit, die prägt erfahren können – das ist das Ziel der neuen bundesweiten Kampagne des Bundesfamilienministeriums. Sie stellt die Bedeutung von Pflegefamilien in den Mittelpunkt und möchte mehr Menschen ermutigen, selbst ein Pflegekind aufzunehmen. Zum Auftakt der Kampagne besuchte Bundesfamilienministerin Karin Prien das Jugendamt Pankow in Berlin und tauschte sich dort mit Pflegeeltern sowie Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes über deren Alltag, Erfahrungen und Herausforderungen aus.

Im Gespräch schilderten zwei Pflegefamilien eindrucksvoll, was es bedeutet, Kinder mit schwierigen Lebenswegen liebevoll zu begleiten. Ebenso stand die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Pflegefamilien im Fokus – eine Arbeit, die entscheidend dafür ist, dass Kinder und Jugendliche gut unterstützt werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben Halt, Zeit, Wärme und ein Zuhause auf Zeit oder für immer. Dafür bin ich ihnen zutiefst dankbar. Ebenso danke ich den Mitarbeitenden der Jugendämter, die diese Familien fachlich begleiten und Tag für Tag Verantwortung tragen. Wir möchten Pflegefamilien sichtbar machen, ihnen danken – und Menschen ermutigen, diesen Weg selbst zu gehen. Denn: Jede Pflegefamilie schenkt einem Kind etwas, das ein Leben lang prägt.“

„Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – drei Motive, ein Ziel

Unter dem Kampagnenmotto „Zeit, die prägt“ startet das Bundesfamilienministerium mit drei Motiven – darunter „Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – eine breite Informationsoffensive. Die Kampagne will sowohl die wertvolle Rolle von Pflegeeltern sichtbar machen als auch Menschen informieren, die sich für eine Pflegeelternschaft interessieren.

Für viele Kinder sind Pflegefamilien ein sicherer Ort, ein Stück Alltag, Stabilität und Geborgenheit. Gleichzeitig fehlen bundesweit jedes Jahr rund 4.000 Pflegefamilien. Die Folge: Engpässe, übervolle Einrichtungen und Entscheidungen, die – trotz großer Bemühungen – nicht immer optimal im Sinne des Kindes getroffen werden können. Die Kampagne will diese Lücke verkleinern und auf ein Thema aufmerksam machen, das bisher oft zu wenig Beachtung findet.

Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bieten

Viele Kinder und Jugendliche können aus ganz unterschiedlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie brauchen eine Umgebung, die ihnen Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Die neue Kampagne stellt deshalb umfassende Informationen zur Pflegeelternschaft bereit – verständlich, gebündelt und niedrigschwellig.

Auf der Kampagnenseite finden Interessierte:

  • Voraussetzungen für die Pflegeelternschaft
  • Antworten auf zentrale Fragen
  • Erfahrungsberichte
  • Kontakte zu Anlaufstellen

Das Ziel: den Weg zur Pflegefamilie transparent und gut nachvollziehbar zu gestalten.

Weitere Informationen bietet das Familienportal des Bundes.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.12.2025

Bundeskabinett beschließt Bericht über Ausbaustand des Ganztags für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten. Damit werden bis im Schuljahr 2029/30 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken.“

Der dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Millionen aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 57 Prozent (westdeutsche Länder 51%, ostdeutsche Länder 84%). Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im deutschlandweiten Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, u. a., da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/27 (2029/30) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Laut Bericht rechnen die Landesverantwortlichen damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.

Die Bundesregierung stellt mit dem Beschleunigungsprogramm bis Ende 2022 sowie dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau 2023-2029 rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € pro Jahr ab 2030 angepasst.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmbfsfj.bund.de/ganztag und www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.12.2025

Auftaktsitzung der Unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten

Bundesministerin Karin Prien hat die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) einberufen. Die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission sollen zu einem besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, insbesondere zu einem besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, beitragen. 

Bundesministerin Karin Prien: „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.

Die Kommission wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.

Die Kommission wird gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. 

Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2025

Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus stellen neue Maßnahmen vor

Zum 10. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch haben Bundesbildungsministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, heute in Berlin neue Initiativen und Forschungsvorhaben vorgestellt, die den Kinderschutz in Deutschland weiter stärken sollen. Der Europäische Tag steht in diesem Jahr unter dem Zeichen der Forschung – denn eine solide Datengrundlage ist entscheidend, um Prävention, Aufklärung und Schutzmaßnahmen wirksam zu gestalten.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Wir wünschen uns alle mehr Anstrengungen für einen besseren Kinderschutz. Wichtig ist aber, dass unser Handeln wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert ist. Gerade im Bereich der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt es ein enormes Dunkelfeld. Deshalb freue ich mich besonders, dass mit dem Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen künftig eine sichere Datengrundlage – auch für politische Maßnahmen – geschaffen wird. Hinter jeder Zahl steht ein Schicksal, ein Mädchen oder ein Junge. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht uns alle an – „Schieb Deine Verantwortung nicht weg!“

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus: „Wir starten im kommenden Jahr die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Gerade in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen ist es essentiell, dass Politik zielgerichtet und evidenzbasiert handelt. Gleichzeitig wissen wir alle, dass die gesellschaftlichen Kosten, die sexuelle Gewalt verursacht, immens sind. Gewalterfahrungen führen zu  Bildungsabbrüchen, haben gesundheitliche Folgen und Konsequenzen in den Erwerbsbiografien Betroffener. Dies konsequent in einer wissenschaftlichen Studie zu erarbeiten, ist mir ein großes Anliegen. Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, dass sie  eine umfassende Folgekostenstudie auf den Weg bringt. Damit klar ist, was es uns als Gesellschaft kostet, wenn der Schutz von Kinder und Jugendlichen nicht priorisiert wird.“

Kampagne #NichtWegschieben wird 2025 fortgeführt

Ein zentraler Bestandteil der Aktivitäten zum Europäischen Tag ist die Fortführung der Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“. Die Kampagne läuft seit drei Jahren erfolgreich und richtet sich an Erwachsene, um das Bewusstsein für ihre Verantwortung im Kinderschutz zu stärken. Die bisherigen Ergebnisse zeigen deutliche Fortschritte: Der Anteil der Menschen, die sexuelle Gewalt auch im eigenen Umfeld für möglich halten, ist seit Beginn der Kampagne von 41 Prozent auf 53 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sehen heute 60 Prozent der Befragten Familie, Freunde und Bekannte in der Pflicht, Kinder zu schützen – vor der Kampagne waren es 50 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass kontinuierliche Aufklärung Haltungen verändern und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, nachhaltig stärken kann.

In 2025/26 rückt die Kampagne die Frage in den Mittelpunkt, was Erwachsene konkret tun können, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. Kernstück der Kampagne in diesem Jahr ist der Whatsapp-Messanger-Kurs „7 Wochen. 7 Tipps“, der sich an Eltern und Fachkräfte wendet. Ervermittelt, wie Erwachsene – insbesondere Eltern – Kinder stärken und Täterstrategien erkennen können. So empfiehlt die Kampagne etwa, Kinder ernst zu nehmen, Grenzen zu respektieren, offen über Sexualität und Körperwissen zu sprechen und nachzufragen, wie Kinder in Kitas, Schulen oder Vereinen geschützt werden. Die Kernbotschaft lautet: Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, Kinder zu schützen – indem wir hinsehen, zuhören und handeln – und aktiv werden, bevor etwas passiert.

In 2026/27 wird die Kampagne ihren Schwerpunkt auf digitale sexuelle Gewalt legen. Dabei soll besonders verdeutlicht werden, dass auch Online-Räume Schutzkonzepte benötigen und Erwachsene Verantwortung tragen, Kinder und Jugendliche im Netz zu begleiten und zu schützen.

Forschung als Grundlage: Das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt

Mit dem am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) bekommt das neue Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) beim Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) eine wichtige Rolle. Es soll helfen, Forschungslücken zu schließen und eine evidenzbasierte Grundlage für politische und gesellschaftliche Maßnahmen zu schaffen.

Das zentrale Projekt des von UBSKM geförderten Zentrums ist die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen und deren Folgen, die im Jahr 2026 startet. In dieser repräsentativen Untersuchung sollen rund 10.000 Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen bundesweit befragt werden. Ziel der Studie ist es, belastbare Daten über Häufigkeit, Formen und Folgen sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen zu gewinnen. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen und in die Berichterstattung der Unabhängigen Bundesbeauftragten Kerstin Claus an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einfließen.

Schutz im digitalen Raum: Expertenkommission hat Arbeit aufgenommen

Parallel hat das Bundesministerium die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie nahm im Herbst 2025 ihre Arbeit auf. Die Kommission wird eine umfassende Strategie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien entwickeln. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken, die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Fachkräften sowie die Erforschung der gesundheitlichen Folgen intensiver Mediennutzung. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten, um Kinder online wie offline besser zu schützen.

10. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt. Er wurde 2015 vom Europarat eingeführt, um die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu unterstützen. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, jede Form sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verurteilen und entschlossen dagegen vorzugehen. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Forschung als Grundlage wirksamen Schutzes“ – denn fehlende Daten sind ein Hindernis für Fortschritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt.

Weitere Informationen

Informationen zur Kampagne #NichtWegschieben:

www.nicht-wegschieben.de

Materialien und Spots zum Download print- und sendefähig:

https://files.rsm-support.de/s/cNdn5Nw7MpDxMdw   

Informationen zum Europäischen Tag gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern:

https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sexual-abuse-day

Zahlen und Fakten zu sexuellem Missbrauch:

https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/publikationen/zahlen-und-fakten

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen  Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vom 18.11.2025

„Kinderrechte sind keine freundliche Empfehlung, sondern ein Anspruch, der die ganze Gesellschaft bindet. Sie definieren nicht nur, was Kindern zusteht, sondern auch, was wir ihnen schulden. Wer von Kinderschutz spricht, spricht vom Fundament eines Gemeinwesens, das seine Zukunft ernst nimmt. Deshalb hat der Schutz von Kindern vor Gewalt, vor Ausbeutung, vor digitalen Risiken politische und moralische Priorität.

Die jüngsten Zahlen zur Gewalt gegen Kinder und Jugendliche lassen keinen Interpretationsspielraum. Sie zeigen, wie dringlich es ist, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden: Kinder brauchen verlässliche Sicherheit, in der analogen Welt genauso wie im digitalen Raum. Dazu gehört auch, jene technischen Instrumente endlich zu nutzen, die wir längst kennen und die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden: die verlässliche, rechtssichere Speicherung von IP-Adressen, ohne die schwerste Straftaten gegen Kinder oft nicht aufgeklärt werden können. Ein Rechtsstaat, der digitale Tatorte der meist anonymen Täter nicht mehr findet, verliert seine Fähigkeit, Kinder zu schützen.

Gleichzeitig müssen digitale Räume altersgerecht gestaltet sein. Plattformen wie TikTok, die Milliarden mit der Aufmerksamkeit junger Menschen verdienen, müssen endlich Verantwortung übernehmen. Ihre Algorithmen fördern Enthemmung, Aggression und Gewalt. Diese Risiken müssen wir endlich beherrschen. Wir werden handeln: entschlossen, wirksam – im Interesse unserer Kinder und der Zukunft unseres Landes.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.11.2025

Anlässlich der Beratung der Petition „Vermögenssteuer auf alle Vermögensarten“ im Petitionsausschuss erklären Karoline Otte, Mitglied im Finanzausschuss, und Max Lucks, Mitglied im Finanzausschuss und Petitionsausschuss:

„In Deutschland besitzen zwei Familien so viel Vermögen wie die untere Hälfte der Bevölkerung. Diese massive Ungleichheit ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis auch politischer Entscheidungen. Sie wird von der Bundesregierung verschärft, die Steuersenkungen beschließt und vorantreibt, von denen vor allem wenige sehr reiche Menschen profitieren.

Für uns Grüne ist klar: Massive Vermögensungleichheit gefährdet das Vertrauen in den Staat, erschwert Klimaschutzmaßnahmen und schwächt die demokratische Teilhabe. Deshalb sehen wir die Petition von Attac und ihre breite Unterstützung als wichtigen Rückenwind für unseren Einsatz gegen die wachsende Vermögensungleichheit.

Um die Vermögensungleichheit in Deutschland zu verringern und ihre gravierenden Folgen abzumildern, setzen wir uns für eine gerechtere Besteuerung von sehr hohen Vermögen ein. Daran arbeiten wir aktiv weiter und sind sehr dankbar für den Austausch mit der Zivilgesellschaft. Petitionen wie diese senden ein wichtiges Signal an alle Abgeordneten und sind ein zentraler Impuls für die parlamentarische Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.11.2025

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) vorgelegt. Damit sollen bestehende Schutzlücken im Umgang mit häuslicher Gewalt geschlossen werden. Der zivilrechtliche Gewaltschutz habe „einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf“ und sei „nicht immer das optimale Schutzinstrument“, heißt es in der Begründung.

Mit der Neuregelung soll laut Länderkammer insbesondere auf Fälle reagiert werden, in denen Täter trotz gerichtlicher Schutzanordnungen weiter eskalierend handeln. Die Länderkammer verweist darauf, dass zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen zwar schnell ergehen könnten, deren praktische Wirksamkeit jedoch maßgeblich von verfahrens- und vollstreckungsrechtlichen Vorgaben abhänge. In streitigen oder manipulativen Konstellationen verfügten die Familiengerichte zudem nicht über die gleichen Ermittlungsinstrumente wie die Polizei. Dies könne dazu führen, dass hochgefährliche Täter trotz mehrfacher Verstöße nicht effektiv gestoppt würden.

Nach Darstellung des Bundesrates zeigen insbesondere Hochrisikofälle im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz deutliche Parallelen zu eskalierenden Stalking-Fällen. Das bestehende System aus Schutzanordnung, Ordnungsmitteln und zivilrechtlicher Vollstreckung könne dieser Dynamik nicht hinreichend entgegenwirken, da Ordnungsgelder nicht selten ins Leere gingen und Vollstreckungsverfahren zeitverzögernd wirkten. In solchen Situationen bedürfe es „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten, durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“, heißt es weiter.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz deutlich anzuheben. Künftig sollen etwa Zuwiderhandlungen, bei denen Täter Waffen mit sich führen, das Opfer erheblich gefährden oder durch wiederholte und fortgesetzte Taten dessen Lebensgestaltung maßgeblich beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem soll in diesen Fällen die Möglichkeit einer vorbeugenden „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung eröffnet werden. Nach Auffassung des Bundesrates entspricht dies den Erfordernissen eskalierender Gewaltbeziehungen, in denen Täter trotz polizeilicher Gefährderansprachen und zivilgerichtlicher Anordnungen nicht von weiteren Übergriffen abgehalten werden können. Durch eine befristete Inhaftierung könne eine akute Gewaltspirale unterbrochen und das Opfer geschützt werden, bevor sich das Risiko schwerer Gewalttaten weiter verdichte.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengerichten und Polizei. Künftig sollen die Polizeibehörden bereits mit Eingang eines Antrags auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz unterrichtet werden. Dies soll den Behörden ermöglichen, Gefährdungslagen frühzeitig einzuschätzen, Erreichbarkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen der Gefahrenabwehr vorzubereiten. Nach Angaben des Bundesrates können so Schutzlücken vermieden werden, die entstehen, wenn eine verletzte Person noch vor Zustellung einer Entscheidung bedroht oder angegriffen wird.

Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag zur Stärkung des Informationsflusses grundsätzlich und prüft die weiteren Änderungen. Zugleich verweist sie auf einen eigenen, am 19. November 2025 beschlossenen Gesetzentwurf, der ebenfalls auf einen wirksameren Gewaltschutz zielt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 691 vom 10.12.2025

Um Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Gleichwohl sei der Personalbedarf insbesondere in den westdeutschen Ländern weiter nicht vollständig gedeckt, heißt es in der Antwort (21/3007) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2746) der Linksfraktion.

Es sei daher nachvollziehbar, dass Vorkehrungen getroffen würden, um mit dem Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Abweichungen von Standards sollten jedoch nur übergangsweise und gut begründet hingenommen sowie durch qualitätssichernde Initiativen flankiert werden. Richtschnur seien das Wohl und die gute Förderung der betreuten Kinder, heißt es in der Antwort.

Bund und Länder arbeiteten kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten.

Zudem unterstütze der Bund die Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025/2026 und stelle dafür rund vier Milliarden Euro bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 08.12.2025

Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich einen Anspruch auf Vermögensaufbau für Bürgergeldempfänger als nicht sachgerecht an. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer entsprechenden Eingabe abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Einkommen nicht berücksichtigt wird, „wenn es dem Aufbau von Vermögen im Rahmen der gesetzlich definierten Freibeträge dient“. Der Gesetzgeber erwarte von Beziehern von Grundsicherungsleistungen, dass sie außerplanmäßige Ausgaben, wie beispielsweise die Reparatur einer Waschmaschine, eines Staubsaugers oder einer elektrischen Zahnbürste aus Rücklagen finanzierten, schreibt der Petent.

In Paragraf 12 Absatz2 SGB II räume der Gesetzgeber zwar Freibeträge ein, ermögliche es den Leistungsbeziehern aber nicht, eine solche Rücklage aufzubauen. Selbst wenn Freunde oder Bekannte in Notsituationen finanzielle Hilfe leisten wollten, werde eine solche Zahlung auf den Regelbedarf angerechnet. Hierdurch werde sowohl eine finanzielle Unterstützung Dritter als auch ein regulärer Aufbau von Vermögen innerhalb der Freibeträge unmöglich, heißt es in der Petition. Dies ist aus Sicht des Petenten unangemessen und widerspricht dem Gedanken der Freibeträge. Er verweist zugleich darauf, dass sich durch die Schaffung einer „Bagatellgrenze“ auch sozialgerichtliche Verfahren reduzieren würden.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass das SGB II in Paragraf 12 zwar „für bereits vorhandenes Vermögen unterschiedlicher Art“ diverse Vermögensfreibeträge einräumt. Allerdings gehöre der weitere Vermögensaufbau während des Bezuges staatlicher Fürsorgeleistungen nicht zu den Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Vielmehr sei die Grundsicherung „eine nachrangige Fürsorgeleistung zur Sicherung des gegenwärtig notwendigen Existenzminimums“. Daher seien von den Leistungsberechtigten vorrangig auch alle Einnahmen in Geld – unter Beachtung der in Paragraf 11a SGB II geregelten Ausnahmen – für die Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen.

Durch eine Änderung bei der Grundsicherung sei seit dem 1. Januar 2023 Vermögen in bestimmtem Rahmen geschützt, um Arbeitsuchende in ihrem Bestreben zu unterstützen, sich von der Hilfe unabhängig zu machen, ihnen einen gewissen Spielraum in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten sowie eine nachhaltige soziale Herabstufung zu vermeiden, schreiben die Abgeordneten. Die bisher erbrachte Lebensleistung eines jeden Einzelnen finde zudem eine angemessene Anerkennung.

Vor dem Hintergrund, dass Grundsicherungsleistungen nur als vorübergehende, nachrangige und steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen ausgestaltet sind, hält der Ausschuss einen Anspruch auf Vermögensaufbau jedoch für „nicht sachgerecht“. Er könne sich dem Anliegen der Petition deshalb nicht anschließen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 664 vom 03.12.2025

Das Armutsrisiko von Familien hängt stark von ihrer Familienform ab: Vor allem Alleinerziehende sowie Haushalte mit drei oder mehr Kindern sind überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht. Eine neue Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Grundlage des familiendemografischen Panels FReDA nimmt neben objektiven Faktoren wie dem Einkommen auch die subjektive Einschätzung der eigenen finanziellen Lage in den Blick. Mit dem Ergebnis: Gerade Alleinerziehende, die ihr Einkommen als zu gering empfinden, haben deutlich häufiger das Gefühl, ihrer Elternrolle nicht vollständig gerecht zu werden.

„Unsere Analysen verdeutlichen, dass Kinder nicht grundsätzlich ein Armutsrisiko darstellen“, erklärt Dr. Pauline Kleinschlömer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Untersuchung. „Entscheidend ist vielmehr, in welcher Familienform sie aufwachsen.“ Neben kinderreichen Familien sind vor allem Alleinerziehende besonders armutsgefährdet. Sie sind es auch, die sich selbst am stärksten als arm empfinden. Dies hat spürbare Auswirkungen auf den Familienalltag: Bei Alleinerziehenden, die sich auch subjektiv als finanziell belastet ansehen, ist das Gefühl am ausgeprägtesten, ihren Kindern nicht gerecht zu werden.

Armutsgefährdung trotz Erwerbstätigkeit

Auch wenn Erwerbstätigkeit das Armutsrisiko im Allgemeinen mindert, reicht das Einkommen daraus in bestimmten Familienformen teilweise nicht aus, um eine Armutsgefährdung zu vermeiden. So arbeiten alleinerziehende Frauen besonders häufig in Vollzeit, dennoch sind sie und ihre Kinder von allen untersuchten Gruppen am stärksten armutsgefährdet. „Dieses Ergebnis zeigt, dass Maßnahmen zur Förderung einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit und staatliche Transferleistungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen Hand in Hand gehen sollten, um die Armutsrisiken von Gruppen wie Alleinerziehenden zu senken“, so Mitautor Dr. Jan Brülle vom BiB.

Betreuungsangebote und Transferleistungen können helfen

Gleichzeitig kann Erwerbstätigkeit aus Sicht der Forschenden nur dann zur Armutsvermeidung beitragen, wenn verlässliche und flexible Angebote zur Kindertagesbetreuung vorhanden sind. Frühere Analysen des BiB zeigen, dass besonders bei Alleinerziehenden und großen Familien der ungedeckte Betreuungsbedarf erheblich ist. Rund 27 Prozent der Alleinerziehenden und 33 Prozent der armutsgefährdeten Familien finden keinen Betreuungsplatz, obwohl sie einen Bedarf äußern.

Neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung bleibt auch die finanzielle Unterstützung ein zentrales Handlungsfeld. „Da Erwerbstätigkeit allein häufig nicht ausreicht, brauchen gerade Alleinerziehende und kinderreiche Familien ein Zusammenspiel aus bedarfsgerechter Betreuung und zielgerichteten sowie wirksamen staatlichen Transferleistungen“, resümiert Brülle.

Hier geht’s zum Download:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2025/Objektive-und-subjektive-Armut-von-Familien.html?nn=118888

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 10.12.2025

Die COVID-19-Pandemie hat zu einem deutlichen Rückgang der körperlichen Fitness bei Kindern und Jugendlichen in Europa geführt, insbesondere bei der Ausdauer, etwa beim Laufen über längere Strecken, und bei der Schnelligkeit, zum Beispiel beim Sprint. Vor allem die Ausdauer-Werte haben sich bis heute nicht vollständig erholt. Das zeigt eine am BiB durchgeführte Meta-Analyse, die Daten aus 32 Studien mit mehr als 270.000 Teilnehmenden aus 17 europäischen Ländern auswertete. Insgesamt flossen über 1,5 Millionen Fitnessmessungen in die Analyse ein – damit handelt es sich um die bislang umfassendste Auswertung pandemiebedingter Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit bei jungen Menschen in Europa.

Körperliche Fitness entsteht durch regelmäßige Bewegung und beschreibt messbare körperliche Leistungsfähigkeiten wie Ausdauer, Schnelligkeit oder Kraft. Während der Pandemie sank die Fähigkeit, den Körper bei Belastung ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen, die sogenannte „kardiorespiratorische Fitness“, besonders stark bei Kindern und Jugendlichen. Dabei gingen vor allem Ausdauer und Schnelligkeit deutlich zurück. Während sich Schnelligkeit beim Sprint nach der Öffnung von Schulen und Sportstätten rasch normalisierte, hat sich die Ausdauerfitness bis heute nicht vollständig erholt. „Vom Rückgang der Ausdauer waren in erster Linie Mädchen aller Altersklassen sowie Jugendliche beider Geschlechter im Alter von 13 bis 19 Jahren betroffen“, erklärt Mitautorin Dr. Helena Ludwig-Walz, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB). Im Gegensatz dazu blieb die muskuläre Fitness weitgehend stabil.Die Studie unterstreicht darüber hinaus, dass Länder mit strengeren Corona-Schutzmaßnahmen größere Rückgänge in der kardiorespiratorischen Fitness während der Pandemie verzeichneten.

Körperliche Fitness zählt zu den wichtigsten Indikatoren für die aktuelle und zukünftige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. „Kindheit und Jugend sind entscheidende Lebensphasen, in denen sich gesundheitliche Verhaltensweisen und Chancen für das gesamte Leben prägen“, betont Prof. Dr. Martin Bujard, Mitautor und Leiter des Forschungsbereichs Familie und Fertilität am BiB. Die weiterhin bestehenden Rückstände in der Ausdauerleistung könnten langfristig zu einer höheren Krankheitslast beitragen und bestehende gesundheitliche Ungleichheiten weiter verstärken. Vor diesem Hintergrund betont die Studie die Dringlichkeit gezielter Maßnahmen zur Förderung von Bewegung und Fitness, beispielsweise durch Politik, Schule, Sportvereine und Eltern. Angesichts steigender psychischer Belastungen von Kindern und Jugendlichen, die in anderen Studien des BiB nachgewiesen wurden, der Zunahme von starkem Übergewicht und wachsender Bildschirmzeiten, sollte körperliche Fitness stärker als zentrale gesundheitspolitische Aufgabe verstanden werden, so Ludwig Walz: „Besonders schulische Angebote und Sportvereine vor Ort bieten nachweislich wirksame Möglichkeiten, regelmäßige Bewegung wieder stärker im Alltag zu verankern.“

Dieser Text basiert auf folgender Publikation:

Ludwig-Walz, Helena; Heinisch, Sarah; Siemens, Waldemar; Niessner, Claudia; Eberhardt, Tanja; Dannheim, Indra; Guthold, Regina; Bujard, Martin (2025): Trends in physical fitness among children and adolescents in Europe: A systematic review and meta-analyses during and after the COVID-19 pandemic.

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2095254625000833?via%3Dihub

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.12.2025

Jede achte Person zwischen 18 und 49 Jahren führte im Jahr 2021 eine feste Partnerschaft in getrennten Haushalten. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) veröffentlicht hat. Besonders verbreitet ist diese Lebensform unter jungen Erwachsenen, vor allem während Ausbildung oder Studium. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf Angaben von über 20.000 Personen, die 2021 im Rahmen des familiendemografischen Panels FReDA befragt wurden.

„Partnerschaften in getrennten Haushalten stellen seit vielen Jahren eine etablierte Lebensform dar, die jedoch in den verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich häufig auftritt“, beschreibt Prof. Dr. Heiko Rüger vom BiB das Phänomen. So lebt unter den 18- bis 24-Jährigen fast ein Drittel getrennt vom Partner, während der Anteil bei den 40- bis 49-Jährigen nur noch bei rund sieben Prozent liegt.

Bilokale Beziehungen, wie diese Lebensform wissenschaftlich genannt wird, entstehen häufig durch äußere Umstände: Rund 62 Prozent der Betroffenen geben an, dass vor allem berufliche, finanzielle oder wohnungsbedingte Ursachen das Zusammenziehen in einen gemeinsamen Haushalt verhindern. Wenn das Getrenntwohnen bewusst gewählt wird, stehen Motive wie fehlende Zusammenzugsbereitschaft oder der Wunsch nach Autonomie im Vordergrund.

Für viele, meist jüngere Paare, stellt das getrennte Zusammenleben eine Übergangsphase im Lebenslauf dar, die sich oft aus äußeren Umständen ergibt. „Ältere Personen schätzen häufig die vergrößerte Autonomie und den individuellen Freiraum, die durch getrennte Wohnungen entstehen, bei gleichzeitiger emotionaler Nähe und den Vorteilen einer Beziehung“, so Rüger.

Besonders häufig treten solche Beziehungen bei höher Gebildeten auf, zudem bei Ledigen, Geschiedenen oder Verwitweten, während sie unter Verheirateten kaum verbreitet sind. Die räumliche Distanz zwischen den Partnern ist meist gering: Fast die Hälfte wohnt weniger als 30 Minuten voneinander entfernt, knapp ein Drittel lebt weiter als eine Stunde entfernt, was als Fernbeziehung gilt.

Hinsichtlich der Lebenszufriedenheit zeigt sich ein klarer Trend: Personen in bilokalen Beziehungen sind zufriedener als Singles, aber leicht weniger zufrieden als zusammenlebende Personen. „Mit zunehmender Distanz zwischen den Haushalten nimmt die Zufriedenheit etwas ab, bleibt aber über dem Niveau von Singles“ erklärt Dr. Robert Naderi, Mitautor der Studie. Berücksichtigt man Faktoren wie Einkommen oder Kinderzahl, gleichen sich die Zufriedenheitswerte zwischen bilokal und monolokal Lebenden weitgehend an. „Paarbeziehungen mit getrennten Haushalten bieten die Möglichkeit, Autonomie und Partnerschaft zu vereinen, und tragen trotz räumlicher Trennung zur höheren Lebenszufriedenheit bei“, fasst Naderi zusammen.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation:

Rüger, Heiko; Naderi, Robert (2025): Bilokale Paarbeziehungen in Deutschland: Häufigkeit, Gründe und Zufriedenheit. In: BiB.Aktuell 9/2025. https:www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-9

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 19.11.2025

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, liegt ebenfalls bei einem Höchstwert (detaillierte Daten unten und in den Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Einen erheblichen Einfluss hatte, dass die ausgleichende Umverteilungswirkung durch Steuern und Sozialtransfers seit 2010 tendenziell abgenommen hat. Insgesamt haben somit Personen mit niedrigen Einkommen von der relativ positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt oft nur vergleichsweise wenig abbekommen – auch wenn der gesetzliche Mindestlohn durchaus einen positiven Einfluss bei den Erwerbs- und damit auch bei den verfügbaren Einkommen hatte. Zudem sind solche Menschen von den Krisen seit 2020 am stärksten betroffen. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Parallel zur wachsenden wirtschaftlichen Ungleichheit nimmt laut der Studie die gesellschaftliche Polarisierung zu. Dabei zeigen sich deutliche Zusammenhänge auf mehreren Ebenen: Je niedriger das Einkommen ist, desto geringer fällt etwa das Vertrauen in staatliche und demokratische Institutionen aus. So vertraut knapp ein Viertel bzw. knapp ein Drittel der Erwerbspersonen unterhalb der Armutsgrenze Polizei oder Gerichten nicht oder nur in geringem Maße. Auch bei Angehörigen der unteren Mittelschicht ist die Skepsis erheblich (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version). Und obwohl die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2025 in allen Einkommensgruppen deutlich höher war als bei den Bundestagswahlen davor, lag sie auch dieses Mal mit sinkendem Einkommen niedriger. Schaut man auf die konkrete Wahlentscheidung, haben Erwerbspersonen, die in Armut leben, ihre Stimme überdurchschnittlich oft der AfD oder der Linken gegeben (Abbildung 2 in der pdf-Version; Link unten).

„Steigt die Ungleichheit der Einkommen, steigt gleichzeitig auch die Ungleichverteilung der Teilhabemöglichkeiten. Die Frage, wie sich die Konzentration der Einkommen entwickelt, hat somit eine eminent gesellschaftspolitische Bedeutung“, interpretiert Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin und Studienautorin, die Befunde. Das gelte gerade für die jüngste Entwicklung: Allein zwischen 2018 und 2022, dem aktuellsten Jahr, für das im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) Einkommensdaten vorliegen, ist der Gini-Koeffizient, der bekannteste statistische Indikator für Einkommensungleichheit, um gut sechs Prozent gestiegen (siehe auch Abbildung 3). „Das ist eine starke Zunahme, und dieser Trend wird durch Ergebnisse anderer Indikatoren unterstrichen“, sagt die WSI-Forscherin. Im Ergebnis hat die statistisch gemessene Einkommensungleichheit in Deutschland den höchsten Stand erreicht, seitdem das SOEP 1984 eingeführt wurde. Diese jährlich vom DIW Berlin durchgeführte Panelbefragung in 22.000 Haushalten ist eine maßgebliche Datenquelle für die Einkommenserhebung in Deutschland und den neuen Verteilungsbericht. Zudem stützt sich Spannagel auf die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die seit 2020 regelmäßig 5.000 bis 7.500 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt werden – zuletzt nach der Bundestagswahl im März 2025.

„Der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz spricht von einer globalen Ungleichheitskrise. Eine Variante sehen wir zunehmend deutlich auch bei uns in Deutschland. Wenn es eine soziale Marktwirtschaft nicht schafft, ihr Teilhabe- und Fairnessversprechen einzuhalten, ist das hoch problematisch für ihre Akzeptanz – und auch für die Akzeptanz unserer Demokratie“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Geradezu fatal ist es, wenn wirtschaftlich Mächtige und politisch Verantwortliche daraus die genau falschen Schlüsse ziehen. Mehr Einzelkämpfertum statt Miteinander, neue Hürden für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch deregulierte Arbeitszeiten, Abbau sozialer Rechte und sozialer Sicherung, Erleichterungen vor allem für Wohlhabende – das wird die Probleme unserer Gesellschaft nicht lösen, sondern verschärfen“, sagt die Soziologin. „Stattdessen sollten wir uns auf unsere Stärken besinnen und bewährte Arrangements erneuern, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge als praxisnahe, fair verhandelte und verbindliche Regeln im Arbeitsleben. Dazu zählt ein tragfähiges soziales Netz, das auch Mut dazu macht, sich auf Wandel und Transformation einzulassen, und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und bezahlbarer Energie bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem. Und dazu zählt eine fairere Steuerpolitik, die Privilegierungen für sehr hohe Vermögen abbaut. Etwa durch weniger Schlupflöcher für Superreiche bei der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer.“

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2025 stellt WSI-Expertin Spannagel die Einkommensentwicklung und insbesondere die Trends bei „armen“ und „reichen“ Haushalten. Dabei orientiert sie sich an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben: Haushalte in Armut sind die mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren (Median-)Einkommens. Das Medianeinkommen entspricht beispielsweise einem jährlichen Nettoeinkommen von 25.732 Euro für eine alleinlebende Person, die Armutsgrenze liegt dementsprechend bei 15.439 Euro für eine alleinlebende Person. Haushalte, die über weniger als 50 Prozent Pressedienst · 20.11.2025 · Seite 3 von 11 des Medianeinkommens verfügen (12.866 Euro), leben in „strenger Armut“. Auf der anderen Seite der Verteilungsskala finden sich Haushalte mit mehr als 200 Prozent des Medianeinkommens. Ab dieser Grenze, die aktuell bei knapp 51.500 Euro netto für einen Single liegt, gilt ein Haushalt als einkommensreich. Sind es mehr als 300 Prozent, spricht man von großem Einkommensreichtum. Haushalte mit Einkommen oberhalb von 60 bis unterhalb von 200 Prozent des Medians werden zur Mittelschicht gezählt. Dabei geht es jeweils um das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das heißt nach Abrechnung von Steuern und Abgaben und Hinzurechnung von Transfers. Haushalte unterschiedlicher Größe werden über eine sogenannte Äquivalenzgewichtung auf Basis einer OECD-Skala vergleichbar gemacht.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

– Ungleichheit der Einkommen auf Höchststand –

Wie gleich oder ungleich die Einkommen verteilt sind, lässt sich über mehrere statistische Maße ermitteln. Das in der Wissenschaft am häufigsten verwendete ist der so genannte Gini-Koeffizient. Der „Gini“ reicht theoretisch von null bis eins: Beim Wert null hätten alle Menschen in Deutschland das gleiche Einkommen, bei eins würde das gesamte Einkommen im Land auf eine einzige Person entfallen. Diese Bandbreite macht deutlich, dass auch vermeintlich kleine Änderungen des Koeffizienten erhebliche Bedeutung haben. In den späten 1990er und frühen 2000er Jahren gab es bereits einen deutlichen Zuwachs der Einkommensungleichheit in Deutschland, der auch im internationalen Vergleich enorm stark ausfiel. Danach verharrte der Wert einige Zeit auf dem erhöhten Niveau. Die Auswertung der neuesten verfügbaren SOEP-Daten im Verteilungsbericht zeigt, dass sich der Anstieg der Ungleichheit ab 2010 dann weiter fortgesetzt hat – in leichten Wellenbewegungen, aber insgesamt mit eindeutiger Tendenz und ab 2018 deutlich beschleunigt: 2010 lag der Gini-Wert noch bei 0,282. Bis 2022 kletterte er auf einen neuen Höchststand von 0,310 (Abbildung 3 in der pdf-Version dieser PM).

Der Trend zu mehr Ungleichheit zeigt sich unabhängig von der Fluchtmigration im letzten Jahrzehnt, er fällt allerdings schwächer aus, wenn man die Einkommensdaten geflüchteter Menschen bei der statistischen Analyse ausklammert. Tut man das, zeigt sich auf niedrigerem Niveau ebenfalls ein deutlicher Anstieg des Gini-Wertes.

Der sogenannte Theil-Index reagiert insbesondere auf Veränderungen am unteren Rand der Einkommensverteilung. Dagegen bildet der Palma-Index, das dritte statistische Maß, das WSI-Forscherin Spannagel berechnet hat, die Entwicklung am oberen Rand stärker ab. Auch diese beiden Indizes signalisieren von 2010 bis 2022, dass die Ungleichheit zugenommen und einen neuen Spitzenwert erreicht hat (Abbildung 4). Dabei ist der Theil-Index relativ stärker gestiegen als der Palma Index. Das deutet darauf hin, dass das vor allem an einer schwächeren Entwicklung niedriger Einkommen lag, die gegenüber den übrigen zurückgeblieben sind.

– Armut gewachsen, Reichtum relativ stabil, untere Mitte bröckelt –

Deutlich zugenommen hat seit 2010 auch die Einkommensarmut. Die Quote armer Haushalte stieg bis 2022, ebenfalls mit einzelnen Schwankungen, von 14,4 auf 17,7 Prozent (Abbildung 5). Auch bei der Armutsentwicklung war Fluchtmigration ein bedeutender Faktor, aber der Trend nach oben zeigt sich auch hier unabhängig davon, betont Forscherin Spannagel.  Relativ noch stärker breitete sich „strenge“ Armut aus: 2010 waren 7,9 Prozent aller Haushalte davon betroffen, 2022 bereits 11,8 Prozent.

Weniger hat sich hingegen beim Anteil der einkommensreichen Haushalte in Deutschland verändert: Deren Quote stieg von 7,6 Prozent 2010 zwischenzeitlich leicht auf gut acht Prozent und sank dann, mit einigen Schwankungen, auf 7,2 Prozent im Jahr 2022. Der Anteil der sehr einkommensreichen Haushalte blieb stabil, er lag 2010 bei 1,9 und 2022 bei 2,0 Prozent.

Auch bei einem genaueren Blick auf die Mittelschicht zeigt sich „oben“ mehr Konstanz als „unten“: Ein Einkommen von 100 bis knapp unter 200 Prozent des Medians hatten über den gesamten Untersuchungszeitraum rund 42 Prozent der Haushalte. Dagegen wurde die „untere Mitte“ (über 60 bis unter 100 Prozent) etwas kleiner – der Anteil sank von 35,6 auf 32,3 Prozent. „Damit legen die Daten nahe, dass sich die untere Mitte vor allem verkleinert hat, weil Menschen in Armut abgerutscht sind, weniger, weil sie in die obere Mitte aufgestiegen sind“, schreibt Verteilungsexpertin Spannagel.

– Arme sind häufiger kritisch gegenüber Institutionen, gehen seltener zur Wahl –

Eine schwierige finanzielle Situation geht häufig einher mit Frustrationen und Verunsicherung. Das wiederum spiegelt sich auch in der Identifikation mit staatlichen und demokratischen Institutionen, in der politischen Beteiligung und bei Wahlentscheidungen wider. Bei allen drei Punkten, für die die Erwerbspersonenbefragung Daten aus dem März 2025 liefert, zeigen sich „deutliche Bruchlinien zwischen den Einkommensgruppen“, so die Forscherin.

Ein klarer Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation zeigt sich etwa beim Misstrauen gegenüber der Polizei, das zwischen knapp 24 Prozent unter Menschen in Armut und knapp neun Prozent unter Menschen in einkommensreichen Haushalten variiert – die übrigen Einkommensgruppen liegen zwischen diesen Werten. Sogar knapp 32 Prozent der Armen setzen kein oder nur geringes Vertrauen in Gerichte, unter den Reichen gilt das für gut elf Prozent. Misstrauisch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Medien sind gut die Hälfte (51 Prozent) der Armen und gut 31 Prozent der Reichen. Gegenüber der Bundesregierung äußerten im März 61 bzw. 32 Prozent kein oder nur wenig Vertrauen.

Grundsätzlich ähnlich ist das Muster bei der Wahlbeteiligung: Sie sinkt ebenfalls mit dem Einkommen. Allerdings hat sich die Lücke bei der Bundestagswahl 2025 gegenüber dem Urnengang 2021 deutlich verkleinert. Dabei kam die laut der Erwerbspersonenbefragung erheblich gestiegene Beteiligung von ärmeren Menschen vor allem AfD und Linken zu Gute. Die beiden Parteien werden generell von Wähler*innen mit niedrigen Einkommen stärker gewählt als von Wähler*innen mit mehr Geld. Ein ähnliches Muster, aber weit weniger deutlich ausgeprägt, lässt sich noch bei SPD und BSW beobachten, während der Zusammenhang bei Union, Grünen und FDP in die andere Richtung geht.

– Drei Schwerpunkte gegen die materielle und politische Spaltung –

Die Daten zeigten, dass bei beschleunigt wachsender Ungleichheit „gesellschaftliche Spannungslinien stärker hervortreten“, warnt Spannagel. Auch andere Studien machten deutlich, dass „objektive Benachteiligungen, vor allem aber die Wahrnehmung `politischer Deprivation“, also das Gefühl, von politischen Akteuren marginalisiert zu werden, systematisch mit antidemokratischen Einstellungen und geringem politischen Vertrauen zusammenhängen.“ Um wachsender Ungleichheit, Armut und politischer Polarisierung gegenzusteuern, hebt die Wissenschaftlerin drei Maßnahmenkomplexe hervor:

Stärkung guter Erwerbsarbeit: Eine gut bezahlte, sichere Integration in den Arbeitsmarkt, wo gewünscht in Vollzeit, sei einer der Schlüssel, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu sichern, betont die Expertin. Die Rahmenbedingungen dafür gebe es längst: sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Tarifvertrag. Eine passgenaue Qualifizierung und maßgeschneiderte Beratung von Menschen an den prekären Rändern des Arbeitsmarktes wäre ein weiterer Baustein – und würde dazu beitragen, in Zeiten des demografischen Wandels dringend benötigte Arbeitskräftepotenziale zu heben. Das gelte auch für alle Maßnahmen, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Denn sie erleichtern Alleinerziehenden den Zugang zu angemessener Beschäftigung und ermöglichen Paarhausalten, vor allem mit Kindern, den Arbeitsumfang auszuweiten – für zahlreiche Haushalte ein Weg aus der Armut.

Stärkung der materiellen Teilhabe: Eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und eine verlässliche soziale Sicherung seien keine Gegensätze, sondern sie ergänzten einander, betont die Verteilungsexpertin. Sowohl die Rentenzahlungen als auch die Leistungen der (neuen) Grundsicherung müssten Menschen eine grundlegende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. In die falsche Richtung führten vor diesem Hintergrund die geplanten Nullrunden bei den Regelbedarfsleistungen und das Regierungsvorhaben, den „Vermittlungsvorrang“ wieder einzuführen, also das Prinzip: Die schnelle Vermittlung in womöglich nur kurzzeitige Erwerbstätigkeit hat Vorrang vor der nachhaltigen Sicherung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, etwa durch Qualifizierung.

Stärkere Besteuerung höchster Einkommen und Vermögen: Eine Erhöhung der Steuern für Top-Verdiener*innen, vor allem aber für Menschen mit Topvermögen, ist nach Spannagels Analyse gleich aus zwei Gründen relevant: zum einen als Einnahmequelle für die öffentliche Hand, zum anderen, um dem Ungerechtigkeitsempfinden vieler Menschen entgegenzutreten. Zu den sinnvollen Instrumenten zählt Spannagel, den Spitzensteuersatz anzuheben und die derzeitige pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent in die progressive Einkommenssteuer einzugliedern. In Zeiten knapper Kassen müssten Superreiche mehr zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen. „Dazu gehört auch die angemessene Besteuerung sehr hoher Erbschaften – wobei `Omas Häuschen´ selbstverständlich weiterhin steuerfrei zu übertragen sein muss“, betont Spannagel – und die Wiederaufnahme der Vermögenssteuer.

Mehr Ungleichheit – weniger politische Teilhabe. WSI-Verteilungsbericht 2025. WSI Report Nr. 108, November 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.11.2025

Rund 4,72 Millionen Beschäftigte in Deutschland gingen im dritten Quartal 2025 einer Nebentätigkeit nach – eine Steigerung von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Zudem erreicht die Teilzeitquote mit 40,1 Prozent den höchsten Wert in einem dritten Quartal. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Demnach übten 11,2 Prozent aller Beschäftigten neben ihrem Hauptjob noch eine Nebentätigkeit aus. Bezogen auf alle beschäftigten Arbeitnehmer*innen wurden pro Person mit 8,2 Stunden 0,2 mehr Arbeitsstunden in Nebenjobs geleistet als im Vorjahresquartal. Die Entwicklung folgt damit dem langfristigen Aufwärtstrend.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im dritten Quartal 2025 um 1,0 Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal, die der Vollzeitbeschäftigten hingegen sank um 0,7 Prozent. Die Teilzeitquote nahm um 0,4 Prozentpunkte zu und lag damit bei 40,1 Prozent. Der Anstieg der Teilzeitquote liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im Verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil.

Im Durchschnitt leisteten Beschäftigte 3,1 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden. Dies entspricht einem Rückgang um 0,1 beziehungsweise 0,2 Stunden gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die Zahl der Erwerbstätigen blieb mit 46 Millionen Personen im dritten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu gleich. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich ein Absinken um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Auch das Arbeitsvolumen blieb mit 15,7 Milliarden Stunden im Vergleich zum Vorjahresquartal fast unverändert. Saison- und kalenderbereinigt stieg es um 0,1 Prozent minimal gegenüber dem Vorquartal.

„Die Flaute im deutschen Arbeitsmarkt hält weiter an: Aufwärts geht es nur bei Nebenjobs und Teilzeitquote“, so Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB.

Datengrundlage

Die IAB-Arbeitszeitrechnung ist das Schlüsselprodukt zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland und liegt den Statistiken zum Arbeitseinsatz in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zugrunde. Im August 2024 gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt. Dabei wurden neue Daten und Methoden berücksichtigt und die Berechnungen für den Zeitraum ab 1991 entsprechend neu vorgenommen. Die auf diese Weise ermittelten Zeitreihen erlauben somit weiterhin den langfristigen Vergleich der Arbeitszeitentwicklung ohne statistische Brüche. Eine detaillierte Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung wurde am 24.09.2024 im IAB-Forschungsbericht 20/2024 veröffentlicht.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2503.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 02.12.2025

  • Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro
  • Niedriglohnanteil im Branchenvergleich im Gastgewerbe am höchsten
  • Besserverdienende hatten im April 2025 einen fast dreimal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende

Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland wie im Vorjahr unverändert bei 16 %. Zuvor sank die Niedriglohnquote innerhalb von 10 Jahren von 21 % im April 2014 auf 16 % im April 2024, wobei der stärkste Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 erfolgte. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um 3 Prozentpunkte von 19 % auf 16 %. Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen.

Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich

Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 %) im Gastgewerbe lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 %) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 %). In der öffentlichen Verwaltung (2 %), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 %), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 %) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 %) waren die Anteile dagegen am niedrigsten.

Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden bleibt deutschlandweit unverändert

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert.

Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 %) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2025: 39,65 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils, bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt (2025: 13,46 Euro).

Besserverdienende erzielten 2025 das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Zwischen April 2024 und April 2025 war der Anstieg des 1. Dezils mit +3,5 % und der Anstieg des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) mit +3,9 % allerdings höher als der Zuwachs beim 9. Dezil mit +1,5 %. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 %.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2025, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58 000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdiensterhebung für April 2024.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes ohne Sonderzahlungen (Median) entlohnt werden. Der Median lag im April 2025 bei 21,48 Euro je Stunde und im April 2024 bei 20,68 Euro je Stunde. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der Niedriglohngrenze (z. B. nach Branchen) bietet die Themenseite „Mindestlohn“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort ist auch eine Tabelle zur Lohnspreizung zu finden.

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.12.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes hebt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in einer gemeinsamen Untersuchung mit NABU und ISS die besondere Bedeutung des Engagements in Verbänden und Mitgliederorganisationen für die Zivilgesellschaft hervor. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Zu diesem Tag gilt unser Dank allen ehrenamtlich Engagierten. Ihr Einsatz hält im wahrsten Sinne unsere Gesellschaft zusammen. Wo Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und vor Ort gemeinsam Lösungen entwickeln, wird Demokratie konkret erlebbar. Verbände und Vereine bleiben dafür trotz aller gesellschaftlicher Krisen und Veränderungen zentrale Orte. Sie fördern Teilhabe und gegenseitiges Vertrauen – so machen sie unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Krisen und demokratiefeindliche Hetze.“

Damit Verbände wie die AWO auch in Zukunft attraktiv, handlungsfähig und offen für neue Formen des Mitmachens bleiben, müssen sie bereit sein, die Perspektiven zu wechseln und neue Wege zu gehen. Die gerade veröffentlichte Studie „Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken“ bietet hierfür wichtige Impulse. Gemeinsam mit dem Naturschutzbund (NABU) und dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) hat die AWO darüber nachgedacht, welche eigenen Hürden echten Veränderungsprozessen im Wege stehen und mehr Vielfalt im Engagement verhindern. 

Gleichzeitig zeigt der aktuelle Freiwilligensurvey: Mehr als die Hälfte aller Engagierten wirkt in einem Verein oder Verband mit, besonders im sozialen Bereich. Die Erfahrungen der AWO bestätigen dies: „Bei der AWO erleben wir täglich, wie tragend soziales Engagement ist“, so Sonnenholzner, „Zugleich sehen wir mit Sorge, dass die Belastungen für Engagierte wachsen, besonders dort, wo staatliche Daseinsfürsorge bröckelt – zum Beispiel im ländlichen Raum. Das Ehrenamt darf nicht zum dauerhaften Ersatz für erodierende öffentliche Infrastruktur werden. Wenn freiwilliges Engagement staatliche Aufgaben auffangen muss, überfordert das die Menschen und gefährdet langfristig die Stabilität des Ehrenamts. Wir brauchen deshalb endlich ein Demokratiefördergesetz für eine verlässliche, starke Förderung von Engagement und sozialer Infrastruktur, denn eine resiliente Demokratie braucht starke Engagementstrukturen.”

Zur Studie „Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken“: https://www.awo-nr.de/awo/aktuelles/detail/mitgliederverbaende-im-wandel-neue-publikation-jetzt-verfuegbar

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.12.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Eine inklusive Gesellschaft ist barriere- und diskriminierungsfrei. Davon ist Deutschland leider in vielen Bereichen noch sehr weit entfernt. Deswegen fordert die AWO die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, ihren Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderungen nachzukommen und die Barrierefreiheit und den Diskriminierungsschutz in Deutschland voranzutreiben. Aktuell sehen wir vor allem die Bundesregierung in der Pflicht: Der vorliegende Referentenentwurf für das Behindertengleichstellungsgesetz ist im Kern eine bittere Enttäuschung und bleibt hinter bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, den Versprechen der letzten Jahre und den Erwartungen der Betroffenen zurück, denn: Die Reform drückt sich vor einer umfänglichen Verpflichtung privater Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit – ein Armutszeugnis.“

Menschen mit Behinderungen sind vielerorts durch mangelnde Barrierefreiheit stark in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung eingeschränkt: Ob ein Termin in der Arztpraxis, ein Essen im Restaurant oder der vorweihnachtliche Besuch auf einem Weihnachtsmarkt: Für viele Menschen mit Behinderungen sind diese Orte aufgrund zahlreicher Barrieren unerreichbar, weil private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen – von den meisten Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit ausgenommen sind. Die AWO fordert daher seit mehreren Jahren eine entsprechende Verpflichtung, damit Menschen mit Behinderungen ihren Alltag gleichberechtigt gestalten können.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen findet in diesem Jahr zum 33. Mal statt. Ziel des Tages ist es, auf der ganzen Welt das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Der diesjährige Tag steht unter dem Motto „Förderung inklusiver Gesellschaften für den sozialen Fortschritt“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.12.2025

Zum Auftakt der 224. Innenministerkonferenz richtet die Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen dringenden Appell an die verantwortlichen Minister*innen der Länder: Die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) muss sich konsequent an Menschenwürde, Fachstandards und Rechtsstaatlichkeit orientieren.

Die AWO veröffentlicht hierzu heute einen offenen Brief an die Innenminister*innen der Länder. Darin macht der Bundesverband deutlich, dass die kommenden Wochen entscheidend dafür sind, welche konkreten Folgen die europäische Reform für Geflüchtete in Deutschland haben wird.

Als einer der größten Träger sozialer Beratung und Unterstützung für Migrant*innen und Geflüchtete formuliert die AWO drei zentrale Forderungen an die Landespolitik:

1. Bewegungseinschränkungen für Schutzsuchende ausschließen

Die derzeit geplanten Einrichtungen für Sekundärmigrationsverfahren bergen das Risiko haftähnlicher Bedingungen und zusätzlicher Belastungen für die Bewohner*innen. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit dürfen keinen Platz finden.

2. Besondere Schutzbedarfe fachlich – nicht polizeilich – feststellen

Die Vulnerabilitätsprüfung ist ein sensibler sozialfachlicher Prozess. Sie muss von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, nicht von Polizeikräften. Auch die Altersfeststellung gehört in die Jugendhilfe.

3. Gewaltschutz in Unterkünften verbindlich stärken

Die bundesweit entwickelten Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen müssen umgesetzt und mit klaren Zuständigkeiten, fester Finanzierung und der Expertise zivilgesellschaftlicher Angebote unterlegt werden.

Michael Groß, Präsident der AWO, erklärt dazu: „Die Länder tragen jetzt Verantwortung dafür, das neue Asylsystem im Rahmen ihrer Möglichkeiten so menschenwürdig wie möglich umzusetzen. Wir erwarten, dass Schutzsuchende nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und dass sensible Verfahren nicht an die Polizei delegiert werden. Deutschland darf hier nicht den Weg der Abschottung gehen, sondern zeigen, dass ein geordnetes Asylsystem und Humanität kein Widerspruch sind.“

Die AWO betont, dass die Umsetzung des GEAS nur gelingen kann, wenn Länder und Kommunen frühzeitig klare fachliche Standards verankern und die Perspektive der sozialen Arbeit ernsthaft einbeziehen.

Der offene Brief ist unter folgendem Link zum Herunterladen verfügbar:https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2025/20251201_offener-Brief-IMK.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.12.2025

In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme zur “Neuen Grundsicherung” warnt die Arbeiterwohlfahrt vor einem schwerwiegenden Angriff auf den Sozialstaat. Statt soziale Rechte abzubauen, brauche es ein neues Verständnis für die Bedeutung des Sozialstaats für die Demokratie.

Auf über 30 Seiten legt die AWO in ihrer Stellungnahme dar, welche Risiken die Reform für Betroffene birgt. “Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ wird ihrem Namen in keiner Weise gerecht: Statt Menschen in schweren Lebenslagen Sicherheit zu geben, drängt sie sie in noch größere Not, Überforderung und im schlimmsten Fall in die Wohnungslosigkeit”, resümiert AWO-Präsident Groß die Einschätzung des Verbands zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. “In unseren Schuldnerberatungen, bei unseren Arbeitsmarktträgern und in vielen weiteren Einrichtungen treffen wir als AWO jeden Tag auf Menschen, die arm oder armutsgefährdet sind. Was diese Menschen brauchen, sind nicht härtere Sanktionen und Drohkulissen, sondern Vertrauen und Unterstützung auf ihrem Weg in gute Arbeit. Wir brauchen Instrumente, die den sozialen Aufstieg ermöglichen und nicht weiter ausbremsen.”

Aus Sicht der AWO stellt der Rückbau sozialer Rechte aber nicht nur die Betroffenen vor unzumutbare Härten. Auch die demokratische Grundordnung gerate in Gefahr, so Michael Groß: “Die Menschen in Deutschland erwarten zurecht, dass ihnen in schwierigen Situationen die Solidarität der Gesellschaft zuteil wird – das ist das Versprechen unseres Sozialstaats. Wer diese Erwartung enttäuscht und die Leute auch noch in vermeintlich ‘Leistungslose’ und ‘Fleißige’ aufteilt – wie es das Sanktionsregime der ‘Neuen Grundsicherung’ vorsieht – der verspielt Vertrauen in die Demokratie.” Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken, braucht es aus Sicht der AWO einen Sozialstaat, der sich um die Nöte der Menschen kümmert und ihnen vorurteilsfrei begegnet.

“Armutsfest, einfach, diskriminierungsfrei – das ist es, was wir unter ‘antifaschistischer Sozialpolitik’ verstehen. Denn eine Politik, die sich an diesen Zielen ausrichtet, führt uns zusammen, statt uns zu spalten und Rechtspopulisten in die Arme zu treiben”, so AWO-Präsident Groß.

Die ausführliche Stellungnahme des AWO Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf zur Neuen Grundsicherung finden Sie unter folgendem Link: https://awo.org/position/stellungnahme-neue-grundsicherung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.11.2025

Vom 14. bis 16. November tagte die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt in Erfurt. Über 320 Delegierte aus ganz Deutschland berieten 198 Anträge und fassten dabei zentrale Beschlüsse für die politische und soziale Arbeit des Wohlfahrtsverbandes in den nächsten vier Jahren. Im Zentrum der Debatten standen der Einsatz für einen starken Sozialstaat und gegen Armut sowie der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus.

„Der Herbst der Reformen darf kein Herbst des sozialen Rückschritts werden“, erklärte AWO-Präsident Michael Groß zu einer von den Delegierten einstimmig beschlossenen Resolution. „Für uns ist klar: Wir werden uns der Agenda der Sozialkürzungen und des Rückbaus der sozialen Sicherheit, die die Bundesregierung verfolgt, entschieden widersetzen“. In der Resolution positioniert sich die AWO unter anderem gegen Leistungskürzungen und härtere Sanktionen im Bürgergeld. „Unsere Vorschläge orientieren sich nicht an vermeintlichen Einsparzielen auf dem Rücken der Ärmsten, sondern daran, Ungleichheit zu beenden und sozialen Aufstieg zu ermöglichen“, so Groß weiter. „Ich freue mich daher, dass wir als AWO heute die Forderung nach kostenlosem Mittagessen in allen Kindertagesstätten, Schulen und Ausbildungsstätten erhoben haben!“

In ihrer Rede vor der Bundeskonferenz dankte Bundessozialministerin Bärbel Bas der AWO für ihren unermüdlichen Einsatz für Gerechtigkeit und Solidarität: „Wer den Sozialstaat rasieren will, hat mich zur Gegnerin! Unser Sozialstaat ist nicht nur ein Sicherheitsnetz – er ist das Rückgrat unserer Demokratie. Wo Menschen sich sicher fühlen, wo sie wissen, dass niemand durch das Raster fällt, da wächst Vertrauen. Das ist es, was Hass und Hetze die Kraft nimmt. Sozialpolitik ist also immer auch Demokratiepolitik – das habt Ihr besser verstanden als viele andere im Land!“

Neben der Sozialstaatsdebatte beschäftigte die Delegierten auch der Einsatz für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit. Zu einer Resolution zu diesem Thema erklärte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Antisemitismus und Rassismus haben keinen Platz in unserer freien, demokratischen Gesellschaft. Mit großer Sorge müssen wir beobachten, wie menschenfeindliche Rhetorik und Gewalt von Jahr zu Jahr zunehmen – und immer salonfähiger werden. Wir stehen geschlossen zur Brandmauer und gegen alle, die sie angreifen.“

Die zentrale Rolle, die die Arbeiterwohlfahrt für eine nachhaltige, soziale Gesellschaft spielt, betonte auch Bundeskanzler Friedrich Merz in seinem Video-Grußwort an die Delegierten: „In diesen Zeiten kommt es mehr denn je darauf an, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen. Dass wir vorangehen, ohne jemanden zurückzulassen. Wir freuen uns, dass wir bei den großen Aufgaben, die vor uns liegen, die AWO an unserer Seite haben. Wir brauchen die Arbeiterwohlfahrt als konstruktiv-kritischen Partner der Politik.”

Vor Ort zu Gast waren neben der Bundessozialministerin auch der Thüringer Ministerpräsident Voigt, die Thüringer Sozialministerin Schenk sowie Erfurts Oberbürgermeister Horn.

Mario Voigt, Ministerpräsident des Freistaats Thüringen: „Die AWO ist einer der großen Player in der Wohlfahrtspflege und auch für viele Thüringerinnen und Thüringer entscheidende soziale Stütze. Das Motto der diesjährigen Tagung ‚Demokratie.Macht.Zukunft‘ trifft den Nerv der Zeit. Denn auch wenn sich unsere Gesellschaft und auch unser Sozialstaat in einem stetigen Wandel befinden, gilt: Ein demokratisches und solidarisches Miteinander bleibt tragendes Fundament unserer Zukunft als Gesellschaft. Die AWO setzt mit ihrer Arbeit ein klares Zeichen dafür, dass soziale Daseinsvorsorge und gesellschaftlicher Zusammenhalt keine abstrakten Ziele sind, sondern täglich erfahrbare Realität – und nicht zuletzt Herzensangelegenheit der vielen in der AWO Engagierten in Haupt- und Ehrenamt.“

Katharina Schenk, Thüringer Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie: „Die großen sozialpolitischen Fragen unserer Zeit – Rente, Pflege, Fachkräftemangel – lassen sich nur gemeinsam beantworten. Was es heißt, den Sozialstaat mitzugestalten, zeigt die AWO in Deutschland seit über einem Jahrhundert, seit 35 Jahren auch in Thüringen – pragmatisch, menschlich und zukunftsorientiert. Es braucht genau diese Mischung aus fachlicher Kompetenz und gesellschaftlichem Engagement, um einen handlungsfähigen, gerechten und solidarischen Sozialstaat zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.11.2025

Auf der ordentlichen Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt in Erfurt haben die Delegierten die Vorsitzenden des Präsidiums, Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner, im Amt bestätigt.

Wiedergewählt wurden auch die stellvertretenden Vorsitzenden Britta Altenkamp, Rudi Frick, Gabriele Siebert-Paul und Stefan Wolfshörndl. Ebenfalls gewählt wurden die 13 Beisitzer*innen des Präsidiums.

Die Arbeiterwohlfahrt gratuliert allen Gewählten zur Wahl und wünscht für die vierjährige Amtszeit eine glückliche Hand.

Die Bundeskonferenz ist das höchste Beschlussgremium der Arbeiterwohlfahrt. Sie tagt alle vier Jahre.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.11.2025

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die aktuelle wirtschaftliche Lage trifft Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte leider besonders hart; sie werden nicht nur vielfach aus Betrieben gedrängt, sondern haben es auch besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.

Dieses arbeitsmarktpolitische Armutszeugnis muss die Bundesregierung antreiben, Schutzlücken zu schließen. Solange Betriebe versuchen, Beschäftigte mit Behinderungen über Aufhebungsverträge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsätzlich den besonderen Kündigungsschutz oder die vorgeschriebene Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen.

Der DGB fordert deshalb: Die Schwerbehindertenvertretung muss einfach bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden, sonst dürfen sie nicht gelten. Was für eine Kündigung ohne Information und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gilt, muss endlich auch für Aufhebungsverträge gelten – alles darf erst mit der Begleitung wirksam werden. 

Darüber hinaus braucht es für Langzeiterkrankte einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer nach einer langen, schweren Erkrankung wieder arbeiten möchte, darf nicht länger mit einem Aufhebungsvertrag vom Hof geschickt werden.

Das alles fordern wir als Gewerkschaften, weil Gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit ein Menschenrecht ist – so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wir streiten solange dafür, bis dieses Recht in den Betrieben endlich konsequent durchgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 02.12.2025

Die Diakonie Deutschland erwartet von den für heute angekündigten Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ Antworten auf die drängenden Fragen der Finanzierung und der Versorgungssicherheit in der Pflege. Die Eckpunkte stecken den Rahmen für eine Pflegereform im kommenden Jahr ab.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die verlässliche Finanzierung der Pflegeversicherung muss jetzt geregelt werden. Die häusliche Pflege sollte gestärkt und pflegende Angehörige müssen entlastet werden. Klar ist: Die Kosten für die Pflege werden in den nächsten Jahren steigen, weil die Menschen immer älter werden und viele auch länger pflegebedürftig sind.“  

Verschiedenen Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums kann man entnehmen, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bis 2030 um ein bis eineinhalb Prozent ansteigen könnte. „Die Politik sollte alles tun, um diesen Anstieg zu bremsen“, so Ronneberger. Als Sofortmaßnahme fordert die Diakonie Deutschland die vollständige Erstattung der Corona-Hilfen aus dem Bundeshaushalt. Das verschaffe der Pflegeversicherung in den nächsten beiden wirtschaftlich entscheidenden Jahren die nötige Stabilität. Anstelle einer Erhöhung des Beitragssatzes sollte die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Außerdem müsse der Bund der Pflegeversicherung die versicherungsfremden Leistungen erstatten. „Ohne einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt ist der Beitragsanstieg in der Pflegeversicherung nicht zu bremsen“, so Ronneberger.

Besonders wichtig sei eine bessere Versorgung bei Pflegenotfällen. Die Diakonie begrüßt entsprechende Reformvorschläge, mahnt aber die Finanzierung von Vorhaltekosten und Kurzzeitpflegeplätzen an. Parallel arbeite man mit den anderen Wohlfahrtsverbänden an einem Pflegenotfall-Telefon.  

Ein besonderes Augenmerk solle die Bundesregierung auf die Digitalisierung der Pflege legen. „Tele-Pflege kann vor allem im ländlichen Raum Versorgungsengpässe abfedern. Videokommunikation ist derzeit eines der wichtigsten Nutzungsfelder der Digitalisierung. Damit das gelingt, müssen jetzt verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die geplanten Maßnahmen bleiben hier weit hinter den Erwartungen zurück“, so Ronneberger.  
Kritisch sieht die Diakonie Deutschland auch die blockierte Investitionsförderung der Länder. Sie könnte Eigenanteile senken und die Modernisierung der Pflegeinfrastruktur beschleunigen. 

Von den Kommunen erwartet Ronneberger mehr Engagement bei präventiven Hausbesuchen: „Wer ältere Menschen früh erreicht, kann Pflegebedürftigkeit deutlich verkürzen.“ Die geplante Aufwertung der kommunalen Pflegeplanung aufgrund besserer Daten sei aus diakonischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Die Pflegeplanung müsse verbindlich werden, damit die Kommunen hierfür Ressourcen einsetzen.

Für Interviews und O-Töne im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht stehen Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger sowie Dr. Peter Bartmann, Leitung des Zentrums für Gesundheit, Rehabilitation und Pflege, gerne zur Verfügung.

Wir machen uns stark für eine große Pflegereform

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 11.12.2025

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine neue Grundsicherung vorgelegt. Sie will eine effektivere Ausgestaltung der Sozialleistungen erreichen. Die Diakonie Deutschland bezweifelt, dass die neue Grundsicherung dabei hilft. „Ein großer Teil der Leistungsberechtigten muss sehr große Hürden überwinden, um sich selbstständig finanzieren zu können. Gründe dafür sind zum Beispiel persönliche Probleme, Lücken in der Ausbildung oder gesundheitliche Einschränkungen. Solche Barrieren lassen sich nicht einfach durch mehr Druck beiseiteschieben, sondern müssen aktiv bearbeitet werden. Dazu sind gezielte Maßnahmen zur sozialen und arbeitsmarktpolitischen Integration nötig: Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihr Leben langfristig selbstständig zu finanzieren“, erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland. Die Neuregelung stelle hingegen eine Abkehr von einer Unterstützung und Begleitung dieser Menschen auf Augenhöhe dar. Sie beende den von der Diakonie Deutschland mit der Einführung des Bürgergeldes begrüßten Paradigmenwechsel im Sozialgesetzbuch II.

Zwar könne von Leistungsberechtigten Mitarbeit und Mitwirkung eingefordert werden, so Schuch. „Kürzungen und Sanktionen treffen jedoch besonders Menschen mit psychischen Belastungen, Sprachbarrieren oder in persönlichen Krisen. Hier muss die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt werden.“ Das Versprechen von Ausnahmen bei Sanktionen helfe wenig, weil die Betroffenen entsprechende Nachweise oft nicht schnell genug erbringen könnten, da sie häufig sehr lange auf psychologische Unterstützung warten müssten.

Wie der aktuelle Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigt, nimmt fast die Hälfte aller Leistungsberechtigten ihre Ansprüche nicht wahr. Gründe dafür sind Scham, Angst vor Kontrolle oder mangelnde Kenntnis. „Nur wer sich traut, seinen Anspruch geltend zu machen, ist auch für Unterstützungsangebote erreichbar. Hier brauchen wir einen schnelleren und unbürokratischen Zugang. Besondere Hilfen am Arbeitsmarkt sind zwar gesetzlich vorgesehen, aber nicht ausreichend finanziert. Gezielte Investitionen in Begleitung, Integration und die Stärkung sozialer Teilhabe sind nötig. Hier muss die Koalition nachbessern.“

Kritisch sieht die Diakonie Deutschland außerdem die Kürzungen bei den Wohnkostenzuschüssen. „Diese Regelungen ignorieren die Realität auf dem angespannten Wohnungsmarkt und fördern Wohnungslosigkeit“, so Schuch.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf „Neue Grundsicherung“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 20.11.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat in einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zentrale Verbesserungen begrüßt, zugleich aber deutlichen Reformbedarf angemahnt. Entscheidend ist, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung als Leitprinzip ernst genommen und durchgängig umgesetzt wird.

„Der Entwurf enthält wichtige Impulse, bleibt aber beim konsequenten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung hinter internationalen und verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb kritisiert, dass der Entwurf kein Gesamtkonzept für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht erkennen lässt. Deutschland muss die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich umfassend umsetzen, sodass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung strafbar ist. Zudem problematisiert der djb, dass zentrale Begriffe, z.B. Zwangsprostitution, oft falsch eingesetzt werden und so Konsens und Gewalt vermischen. Mit Blick auf die neuen Straftatbestände warnt der djb vor Widersprüchen zum Prostituiertenschutzgesetz. Außerdem beanstandet der djb die begriffliche Einbettung von Minderjährigen in den Bereich „Ausbeutung in der Prostitution“, die verschleiert, dass es sich um sexuellen Missbrauch handelt.

Erneut betont der djb die Gefahren hinter einem pauschalen Sexkaufverbot. „Ein solches Verbot kriminalisiert selbstbestimmte Sexarbeit und verhindert nicht Ausbeutung, sondern verschärft sie häufig. Stattdessen braucht es ein regulatorisches Modell, das Rechte von Sexarbeiter*innen schützt, Ausstiegswege sichert und geschlechterbezogene Ungleichheiten berücksichtigt“, betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb.

Ein wirksamer Opferschutz setzt ein konsensbasiertes Gesamtkonzept voraus – mit präzisen Begriffen, klarer Gesetzgebung ohne Widersprüche und einer an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierten Strafverfolgung. Dafür braucht es auch flankierende Reformen in der Strafprozessordnung und im Aufenthaltsrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 01.12.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in Polen (EuGH, Urteil vom 25.11.2025 – C-713/23). Der Gerichtshof bestätigt damit: EU-Mitgliedstaaten müssen eine im EU-Ausland rechtswirksam geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe zweier Unionsbürger*innen anerkennen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare in Europa.

„Die Entscheidung stellt klar, dass gleichgeschlechtliche Paare auf das Recht setzen können. Auch ihre Ehe ist in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union geschützt. Das ist gelebte demokratische Rechtsstaatlichkeit, und darauf kann Europa stolz sein,“ betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. 

Dem Verfahren lag der Fall eines deutsch-polnischen und eines polnischen Staatsangehörigen zugrunde, die 2018 in Deutschland eine Ehe geschlossen hatten und anschließend ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen begründen wollten. Das Standesamt in Warschau verweigerte die Anerkennung der Ehe. Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine solche Verweigerung einen Eingriff in das europäische Recht der Freizügigkeit darstellt, weil sie zu schwerwiegenden Nachteilen führen kann. Unionsbürger*innen können ihr Recht auf Freizügigkeit nur sinnvoll ausüben, wenn ihnen ein kontinuierliches Familienleben garantiert bleibt – unabhängig davon, in welchem Unionsmitgliedstaat sie leben.

„Der EuGH hat alle von Polen vorgebrachten Argumente verworfen. Damit stärkt das Gericht den Grundrechtsschutz in der EU und setzt das Recht auf Freizügigkeit effektiv durch“, erklärt Valentina Chiofalo, Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht des djb.

Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Familienrechtskommission, hebt hervor: „Der EuGH stellt – im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – erneut klar, dass der grund- und menschenrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare gleichermaßen gilt.“

Der EuGH lässt den Mitgliedstaaten weiterhin Spielräume bei der Ausgestaltung ihres Familienrechts. Sie sind aus EU-Recht etwa nicht verpflichtet, eine Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen. Der Fall verdeutlicht aber einmal mehr die Grenzen eines diskriminierenden Familienrechts. Insofern ist das Urteil auch ein erneutes Signal an den deutschen Gesetzgeber, sein Familienrecht nach der Einführung der „Ehe für alle“ endlich auch bei den Ehewirkungen im Abstammungsrecht eigeninitiativ auf die Höhe der Zeit zu bringen – nicht nur über die Anerkennung von im Ausland begründeten Familien, sondern diskriminierungsfrei auch für alle Familien, die in Deutschland entstehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.11.2025

Der „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch großen Nachholbedarf gibt. Im Gesamtergebnis schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen im Durchschnitt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Dem „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes liegen 101 Kinderrechte-Indikatoren zugrunde, die basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat auf der Basis des ersten Kinderrechte-Index 2019 fortgeschrieben oder neu entwickelt wurden. Dabei wurden sechs Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

  • Bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung, das sowohl die politische Partizipation, Fragen einer kindgerechten Justiz als auch die Beteiligung in Bildungsinstitutionen in den Blick nimmt, schneiden Bremen, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab.
  • Das Recht auf Schutz, das neben dem präventiven Kinderschutz auch die Meldung und Behandlung von Kinderschutzfällen beinhaltet, setzen Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vergleichsweise am besten um.
  • In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen wird das Recht auf Gesundheit, das im Kinderrechte-Index sowohl den Zugang zum Gesundheitssystem als auch Prävention und Gesundheitsförderung umfasst, am besten umgesetzt.
  • Bei der Umsetzung des Rechts auf angemessenen Lebensstandard als eine Voraussetzung für die gute körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes schneiden Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen vergleichsweise am besten ab.
  • Das Recht auf Bildung auf der Grundlage der Bildungsinfrastruktur, der Chancengleichheit sowie der Vermittlung von Bildungsinhalten und -zielen setzen Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen am besten um.
  • In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen wird das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben als ein entscheidendes Kriterium für die Qualität der Kindheit und für eine optimale Entwicklung und die Förderung der Widerstandsfähigkeit, vergleichsweise am besten umgesetzt.

Der Index untersucht die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern und zeigt so vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern auf. Damit ist der „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Instrument insbesondere für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

„Der Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt ganz deutlich auf, dass die Chancen der jungen Menschen in unserem Land nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen kann insbesondere bezogen auf die Kinderrechte keine Rede sein. Der Wohnort entscheidet vielfach darüber, inwiefern Kinderrechte verwirklicht werden: etwa durch frühkindliche Bildungsangebote, Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Kommune oder in der Schule und im Verein, durch eine ausreichende ärztliche Versorgung, die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit oder funktionierende Kinderschutzsysteme. 33 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland stehen wir im Hinblick auf die Kinderrechte weiterhin vor einem föderalen Flickenteppich. Hier gilt es für jedes Bundesland, auf Grundlage der vielen Beispiele guter Praxis in den anderen Bundesländern ihre kinderrechtlichen Bemühungen zu verstärken. Dabei zeigt der Kinderrechte-Index 2025 ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen keine alleinige Frage der Kassenlage, sondern vielmehr des politischen Willens ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

„In mehreren Bereichen gab es in den letzten Jahren Fortschritte. So haben seit dem ersten Kinderrechte-Index 2019 einige Bundesländer Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche gesetzlich gestärkt, Landeskinderschutzstrategien entwickelt oder Programme gegen Kinderarmut gestartet. Aber kein Bundesland setzt die Kinderrechte umfassend um, hier ist noch viel Luft nach oben. So braucht es in allen Bundesländern eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik und damit einhergehend Strategien für die Umsetzung der Kinderrechte. Das gilt insbesondere für die Kinder- und Jugendbeteiligung und die langfristige Förderung von Beteiligungsstrukturen“, so Lütkes weiter.

„Auch die psychosoziale und mentale Gesundheit von Kindern muss flächendeckend gestärkt werden, beispielsweise durch den Ausbau von Vorsorge- und Hilfsangeboten. Landesstrategien zur Kinderarmutsprävention sollten Standard sein, kommunale Präventionsnetzwerke in diesem Bereich aufgebaut und langfristig gefördert werden. Es gilt zudem, Justiz und Verwaltung kindgerechter zu gestalten, etwa durch verbindliche Standards zur Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in diesem Bereich. Der Kinderrechte-Index hat aber auch gezeigt, dass ein bundesweites, indikatorengestütztes Kinderrechte-Monitoring unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen etabliert werden sollte. Denn in wichtigen Bereichen wie der Gesundheit oder dem Armutserleben von Kindern und Jugendlichen fehlt es an ausreichend aufgeschlüsselten und kontinuierlich erhobenen Daten. Hier ist insbesondere der Bund gefordert mehr langfristige Forschung zu finanzieren und seiner Verpflichtung zur Überwachung der Kinderrechte nachzukommen“, sagt Anne Lütkes.

Der Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem Methodenmix. So wurden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 101 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Es wurden Analysen zu Rahmenbedingungen wie Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten durch eine repräsentative Umfrage unter 3.218 Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern erhoben. Durch schriftliche Befragungen verschiedener Landesministerien aller Bundesländer und in weitergehenden Recherchen werden zudem Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Einschätzungen und Forderungen der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates des Deutschen Kinderhilfswerkes, der auch an der Schwerpunktsetzung der Studie, der Auswertung der Indikatoren und an der Entwicklung der Kinder- und Jugendumfrage mitgewirkt hat.

Der Kinderrechte-Index 2025 erscheint online. Den zusammenfassenden Studienbericht, die sechs Analysepapiere zu den Teilindizes, Steckbriefe zu den Ergebnissen der einzelnen Bundesländer sowie eine Beschreibung zur Methodik finden Sie unter www.dkhw.de/kinderrechte-index.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.12.2025

Mit Dynamischer Familienarbeitszeit win-win-win für Familien, Gesellschaft und Wirtschaft

Viele Mütter wünschen sich, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten und viele Väter hätten gerne mehr Zeit für die Kinder. Mit einer Dynamischen Familienarbeitszeit möchte die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) Eltern die Umsetzung ihrer Wünsche erleichtern. Eine heute von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung mit aktuellen Daten zur Rushhour des Lebens zeigt, dass ein solches zeitpolitisches Angebot für das Leben von Familien viele positive Effekte haben kann.

„Wir wenden uns mit unserer Idee insbesondere an die Väter“, so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Über 70 Prozent von ihnen wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Wir möchten sie darin unterstützen, in der Kleinkindzeit ihre Erwerbsarbeit zugunsten von Sorgearbeit zu reduzieren, wie es Mütter bereits seit Jahren tun. Nur wenn Väter früh Verantwortung für Haushalt und Kinder übernehmen, gelingt eine faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Eltern. Dann haben Mütter bessere Chancen, ihre Arbeitszeit in den verschiedenen Lebensphasen schrittweise wieder zu erhöhen.“

Ihre Eckpunkte für eine solche Dynamische Familienarbeitszeit für die Zeitspanne zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes hatte die eaf bereits 2022 vorgestellt: Elternpaare, bei denen beide in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit zugunsten von Sorgearbeit einschränken, sollen durch eine staatliche finanzielle Leistung unterstützt werden. Bedingung dafür ist, dass beide Elternteile nur innerhalb eines festgelegten Stundenumfangs erwerbstätig sind. Die eaf wird ihren Vorschlag in Kürze konkretisieren und als Forderung in die Politik tragen.

„Wir sehen hier die Chance auf eine win-win-win-Situation für Wirtschaft, Gesellschaft und Eltern“, erklärt Bujard, der zusammen mit Dr. Leonie Kleinschrot Autor der FES-Analyse ist.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.11.2025

Im Rahmen zweier Familienforen in Kooperation mit dem Familienzentrum der Lauterbach-Schulen in Reinickendorf kam der Berliner Beirat für Familienfragen mit Eltern, Schulkindern und Fachkräften ins Gespräch. Ein zentrales Ergebnis: Besonders Mütter, Alleinerziehende und Eltern mit Migrationserfahrung stehen vor großen Hürden auf dem Arbeitsmarkt.

Vor allem Mütter berichteten von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Trotz vorhandener Qualifikationen finden viele von ihnen keinen Zugang zu existenzsichernder Arbeit. Unflexible Arbeitszeiten und fehlende Kinderbetreuung in den Randzeiten verhindern die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten oder Sprachkursen. Gleichzeitig erschwert häufig die mangelnde Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse den beruflichen (Wieder-)Einstieg.

Die Eltern äußerten klar den Wunsch nach fair bezahlten Jobs jenseits klassischer Hilfstätigkeiten, besseren Chancen auf berufliche Qualifizierung und einem Arbeitsmarkt, der ihre familiäre Realität berücksichtigt. Im Austausch wurden weitere zentrale Problemlagen deutlich:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schichtarbeit, lange Arbeitswege oder die Betreuung von Angehörigen mit Beeinträchtigung bringen viele Familien an ihre Grenzen. Es fehlt an flexiblen Arbeitszeitmodellen und niedrigschwelligen Entlastungsangeboten.

  • Alltagsbelastung und finanzielle Unsicherheit

Steigende Lebenshaltungskosten, Wohnungsmangel und lange Bearbeitungszeiten bei Sozialleistungen führen zu wachsenden Existenzängsten und dauerhafter Überforderung.

  • Personalmangel in Schule und Hort

Eltern berichteten von fehlenden Fachkräften und mangelnder individueller Förderung an den Schulen ¬ mit direkten Folgen für die Bildungschancen ihrer Kinder.

  • Sozialer Zusammenhalt und Diskriminierung

Diskriminierungserfahrungen etwa aufgrund des Kopftuchs oder einer Beeinträchtigung sind für viele Familien Realität. In den Gesprächen an der Reinickendorfer Schule war der Wunsch nach mehr Respekt und einem solidarischen Miteinander deutlich spürbar.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Familien stemmen tagtäglich enorme Belastungen – zwischen Arbeit, Sorge, Schule und Existenzsicherung. Damit Kinder gute Chancen haben und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt, müssen Politik und Verwaltung Familien konsequent entlasten und ihre Lebensrealität ins Zentrum des Handelns stellen: durch bessere Zugänge zum Arbeitsmarkt, verlässliche und flexible Kinderbetreuung, mehr Personal im Bildungsbereich sowie gezielte Maßnahmen gegen soziale Ungleichheit und Diskriminierung.“

Die detaillierten Ergebnisse der beiden Familienforen können Sie hier downloaden.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 03.12.2025

LSVD fordert Verantwortung der Bundesregierung ein

Heute ist der Welttag der Menschenrechte, der an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnert. Dazu erklärt Henny Engels für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt zur Bedeutung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weiteren queere Menschen (LSBTIQ*):

Dieses Jahr hat gezeigt, wie rasant der antidemokratische Backlash weltweit voranschreitet. Deutschland trägt eine besondere historische Verantwortung für die Verfolgung von LSBTIQ* und muss sich deswegen – auch weltweit –  für den Schutz von LSBTIQ* einsetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr internationales Engagement für die Menschenrechte von LSBTIQ* zu verstärken. Deutschland muss sein Wort halten und die bereits im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms nach Pakistan ausgereisten LSBTIQ* aus Afghanistan retten. Weil der Bedarf für humanitäre Hilfe seit Jahren ansteigt, dürfen die Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht bestehen bleiben. Mindestens 0,5 % der Gelder in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit müssen in LSBTIQ*-spezifische Projekte fließen. Zudem erwarten wir, dass Deutschland sein Engagement in der Equal Rights Coalition (ERC) fortsetzt und weiter ausbaut. Nur mit klaren politischen Signalen und ausreichenden Ressourcen kann der weltweit zunehmenden Bedrohung für LSBTIQ* wirksam begegnet werden.

Die demokratische Zivilgesellschaft gerät zunehmend unter Druck. Shrinking Spaces schränken ihre Handlungsmöglichkeiten ein: Während autoritäre Denkmuster an Einfluss gewinnen, verliert die Selbstverpflichtung zum Schutz von Menschenrechten an Bedeutung. Besonders deutlich wird dies bei der Menschenwürde von LSBTIQ*-Personen, die in vielen Ländern offen in Frage gestellt wird; unter anderem in Afghanistan, Georgien, Iran, Irak, Russland. In Ghana, Mali, Burkina Faso und Liberia stehen LSBTIQ*-kriminalisierende Gesetzesentwürfe vor der Verabschiedung. In Kasachstan steht ein landesweites Gesetz vor der Verabschiedung, das nach russischem Vorbild sogenannte „LGBTI-Propaganda“ verbieten soll – ohne jede rechtliche Definition und mit potenziell weitreichenden Folgen für LSBTIQ*-Personen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Medien, Kunst- und Kulturschaffende sowie den gesamten zivilgesellschaftlichen Raum. Auch innerhalb der EU muss Deutschland deutlicher Position beziehen, nicht nur bei der Bekämpfung von Rollbacks fundamentaler Rechte in anderen Mitgliedstaaten und bei Beitrittskandidaten, sondern auch bei der Aufrechterhaltung internationaler Schutzverpflichtungen, unter anderem bei der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 10.12.2025

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17.11.2025 seinen 2. Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Auch sieben Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen und Mädchen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten und Wohnungs- und obdachlose Frauen, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft. Offen ist auch, gesetzlich sicher zu stellen, dass der Gewaltschutz Vorrang vor dem Umgangsrecht hat.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.11.2025

Elterngeld-Befragung – Erfahrungen aus der Praxis gesucht

In einer aktuellen Befragung wird untersucht, welche Faktoren die Aufteilung von Elternzeit und Elterngeld beeinflussen und wie sich Einkommen und Elterngeld in unterschiedlichen Familienformen auswirken – etwa bei Paaren, Getrennterziehenden oder Alleinerziehenden sowie beim ersten und zweiten Kind.

Die Prognos AG führt die Befragung im Auftrag des Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM) durch. Ziel ist es, anhand realer Beispiele sichtbar zu machen, ob das heutige Elterngeld bestehende Einkommensunterschiede zwischen Müttern und Vätern verringert oder verstärkt.

Teilnehmen können Eltern, die

+seit 2015 erstmals Elterngeld bezogen haben,

+derzeit kein Elterngeld mehr beziehen und

+vor dem ersten Bezug ausschließlich abhängig beschäftigt waren.

Der Fragebogen umfasst Angaben zur eigenen Person, zur Aufteilung der Elterngeldmonate, zu Einkommen vor, während und nach dem Bezug sowie zur Höhe des Elterngeldes.

Weitere Hinweise und den Fragebogen finden Sie hier:  https://survey.prognos.com/index.php/719276

Quelle: Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM)

WEITERE INFORMATIONEN

Familien mit kleinen Kindern fehlt vor allem eines: Zeit. Unsere neue Analyse Eltern in der Rushhour des Lebens entlasten: Die Dynamische Familienarbeitszeit zeigt deutlich, wie stark sich Erwerbs- und Sorgearbeit in der „Rushhour des Lebens“ verdichten und wie groß die Lücke zwischen Ideal und Realität ist.

Väter arbeiten häufiger mehr Stunden, als sie wollen. Mütter älterer Kinder reduzieren ihre Erwerbsarbeit stärker, als es ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Das Ergebnis: ein hoher Gender-Care und Gender-Working-Time-Gap, der langfristige Ungleichheiten verstärkt.

Die Analyse von Martin Bujard und Leonie Kleinschrot (BiB) macht sichtbar, was sich Eltern wirklich wünschen, und wie die Dynamische Familienarbeitszeit zu einer Verbesserung der partnerschaftlichen Aufteilung beitragen kann.

Jetzt die neue Analyse lesen

Am 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Menschenrechte sind dann am stärksten, wenn sie universell gelten. Auch Bestrebungen zur Gleichstellung profitieren von der Solidarität möglichst vieler Menschen.

Intergeschlechtliche Menschen sind besonders stark von Menschenrechtsverletzungen betroffen. So wird beispielsweise ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, wenn nicht dringliche, medizinische Eingriffe an ihren Geschlechtsmerkmalen im Kindesalter (und damit häufig ohne effektive Einwilligung) vorgenommen werden.

Die Beobachtungsstelle hat sich intensiv mit Fragen der Gleichstellung intergeschlechtlicher Menschen beschäftigt:

  • Mit unserer Expertise zur Operationsverbot-Gesetzgebung in Deutschland, Malta und Portugal leisten wir einen inhaltlichen Beitrag zur europaweiten Debatte über den effektiven Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor Menschenrechtsverletzungen.
  • Mit unserem Dossier zur Gleichstellung intergeschlechtlicher Personen in Europa fragen wir, wie gut die EU die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen schützt, stellen die Europaratsempfehlung vom Oktober 2025 zum Thema vor und erfahren von politisch Aktiven der Zivilgesellschaft, wo sie Handlungsbedarfe sehen.
  • Unsere Infografik stellt die zentralen Aspekte der Europaratsempfehlung kurz vor.

Alle drei Veröffentlichungen sind auf Deutsch und Englisch erschienen und können unter https://beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/schwerpunktthemen/lgbtiq#89 kostenlos heruntergeladen werden.

Die eaf und EEB suchen zum 1. Januar 2026 ein neues Teammitglied, das sie als Projektkoordinator:in für das Programm „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“ verstärkt. Auf der Website finden Sie die dazu passende Stellenausschreibung.

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ZFF-Info

ZFF-Info 12/2025

AUS DEM ZFF

Die Geschäftsführerin des ZFF, Sophie Schwab, wird am Kitagipfel der Linken im Bundestag aktiv beteiligt sein. Gemeinsam mit Dominique Schneider (BEVKi) gestaltet Sophie Schwab den Workshop „Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag?“. Wir freuen uns auf den Tag und viele spannende und gewinnbringende Diskussionen.  

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Fraktion Die Linke im Bundestag

Ort: Berlin

Seit Jahren ignorieren die jeweiligen Bundesregierungen die Dauerkrise, in der sich das Kita-System befindet – seit Jahren fordern wir die Bundesregierungen auf, endlich die relevanten Akteure zusammen zu bringen, um Lösungen zu erarbeiten. Die Bundesregierung duckt sich mit großer Verlässlichkeit weg, während ein Autogipfel dem nächsten folgt. Nachdem das Problem von Regierungsseite nicht in die Hand genommen wird, kümmern eben wir uns – wie in unserem Hundert-Tage-Programm angekündigt – darum. Zusammen mit euch wollen wir die aktuelle Situation in ihren vielfältigen Dimensionen betrachten und Antworten auf die Kita-Krise erarbeiten und diskutieren.

Die Nachfrage ist groß und die Plätze sind begrenzt. Daher wir eine zeitnahe Anmeldung empfohlen unter: https://veranstaltungen.dielinkebt.de/kitagipfel/

Anmeldeschluss ist der 14.11.2025.

Programm:

09.00 Uhr Einlass

09.30 Uhr Kaffee

10.00 Uhr Eröffnung

Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek und Prof. Dr. Nikolaus Meyer (Hochschule Fulda)

11.00 Uhr Workshops I

  • Kita mal vom Kind aus gesehen – Kinderinteressen in den Mittelpunkt stellen. Mit: Sarah Matzke (Deutsches Kinderhilfswerk) Susann Rüthrich (Kinderbeauftragte Sachsen) und MdB Clara Bünger
  • Wo bitte geht´s zum Traumjob? Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen. Mit: Franziska Bruder (ver.di), Erzieher*innen, Melanie Krause (Kita-Fachkräfteverband Niedersachsen-Bremen) und MdB Anne Zerr
  • Herausforderungen sinkender Kinderzahlen: Bessere Qualität statt Schließungen. Mit: Sophie Koch (Volkssolidarität), Norbert Müller (GFB – Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH), Dr. Silvia Ristow (Oberbürgermeisterin Bernburg/Saale) und MdL Eva von Angern (Sachsen-Anhalt)
  • Ganztagsbetreuung als Chance: Lern- und Lebensorte kindgerecht gestalten! Mit: Alessandro Novellino (GEW), Regina Thinius (angefragt, Fachdienst „Finanzhilfen für Familien“, Landkreis Potsdam-Mittelmark), Ines Tesch (Schulleiterin Sigmund-Jähn-Grundschule, Fürstenwalde) und MdB Nicole Gohlke
  • Herausforderungen in der Erzieher*innenausbildung. Mit: Elke Alsago (ver.di), Ute Eggers (Bundesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien, nicht konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten e.V. BöfAE) und MdB Maren Kaminski

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Workshops II

  • Gerät die Qualität in der Krise unter die Räder? Gute Kitas für Alle! Mit: Birte Radmacher (GEW) und Judith Adamczyk (AWO) vom Bündnis Kita-Qualität und Daniela Heimann (Landeselternbeirat NRW)
  • Kitafinanzierung, Föderalismus und Beitragsfreiheit – Linke Vorschläge wider die vorherrschende Ohnmacht. Mit: U.a. MdL Ulrike Grosse-Röthig (Thüringen), Anna Weber (LAG Kinderarmut Berlin) und MdBB Miriam Strunge (Bremen)
  • Frühkindliche Bildung in Zeiten von Sprachdiagnostik und Deutschkursen. Mit Benedikt Wirth (Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM), Timm Albers (Universität Paderborn)
  • Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag? Mit: U.a. Dominique Schneider (Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege BEVKi), Sophie Schwab (Zukunftsforum Familie ZFF) und MdB Mandy Eißing
  • Früher Ausgrenzung entgegentreten: Wie verhindern wir soziale Selektion in Kitas? Mit: Niels Espenhorst (Der Paritätische) Kjersti Nichols & Alaa Yakoub Agha (Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt LAMSA e.V.) und MdB Cansin Köktürk

15.00 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Wie Weiter?!

Zwischenergebnisse  und Podiumsdiskussion. Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek

17.00 Uhr Ende & Verabschiedung

Wir freuen uns, dass unsere Geschäftsführerin, Sophie Schwab, am Abschlusspanel des Festivals „Reproductive Futures-  Feministische Visionen für gerechte Sorge“ am 22.11.2025 teilnehmen wird.

Das Abschlusspanel der Veranstaltung bringt Perspektiven aus Wissenschaft, Aktivismus und Praxis zusammen, um über feministische, queere und intersektionale Ansätze zu reproduktiver Gerechtigkeit, Care und Gemeinschaft zu diskutieren.  

Termin: 20. – 22. November 2025

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Kuration des Festivals: Sophie Bauer, zusammen mit dem Gunda Werner Institut, der Global Unit für Feminismus und Geschlechterdemokratie und Alisa Tretau mit disruptif e.V. (Nicht nur Mütter waren schwanger) 
Das zweitägige Festival „Reproductive Futures. Feministische Visionen für gerechte Sorge“ bringt Akteur*innen aus Wissenschaft, Kunst, Aktivismus und Praxis zusammen, um zentrale Fragen zur Zukunft von Reproduktion, Familie und Sorgearbeit interdisziplinär und intersektional zu beleuchten.
In den drei Programmschwerpunkten Körper, Raum und Zeit schauen wir etwa auf Leihmutterschaft, Schwangerschaftsabbruch und antifeministische Angriffe auf reproduktive Rechte, aber auch auf sorgezentrierte Infrastrukturen und die Zukunft von Sorge.

Freitag, 21. November, 19:00-22:00 Uhr:
Das Reproductive Futures Festival wird mit dem Dokumentarfilm„9-Month Contract” vonKetevan Vashagashvili eröffnet – einer sehr persönlichen Darstellung von Leihmutterschaft, Mutterschaft und Würde in einer unregulierten Reproduktionsindustrie in Tiflis, Georgien. 
Im Anschluss an die Vorführung hält Amrita Pande eine Keynote, in der sie ihren neuen Bericht „Mapping Global Surrogacy” vorstellt. Der Abend endet mit einer Podiumsdiskussion zum Thema Leihmutterschaft und Reproduktionsökonomie mit Amrita Pande, Irina Herb und Ketevan Vashagashvili, moderiert von Derya Binisik von der Global Unit for Feminism and Gender Democracy der Heinrich-Böll-Stiftung. 

Diese Veranstaltung am Freitagabend findet komplett auf Englisch statt und kann im Livestream mitverfolgt werden. Teilnehmende via Livestream müssen sich nicht vorab anmelden.

Samstag, 22. November, 11.00 – 20.30 Uhr:
Am 22.11. setzen wir den Tag mit verschiedenen Panels und Installationen rund um das Thema   Sorge und Reproduktion fort. Das englischsprachige Panel „Reproductive bodies – Bodies of reproduction“, u.a. mit Amrita Pande, Elizabeth Ngari von Women in Exile und Jonte Lindemann vom genethischen Netzwerk stellen sich die Frage, welche Körper sich gesellschaftlich eigentlich reproduzieren dürfen – und welche strukturell daran gehindert werden. In der Werkstatt zum Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigen wir uns mit der Sorge um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Wie geht’s weiter mit Paragraph 218, was ist ein sicherer Schwangerschaftsabbruch und welche Bilder zum Schwangerschaftsabbruch werden eigentlich medial produziert?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Mehr Arbeit, weniger Zeit: Während politische Debatten auf Wettbewerbsfähigkeit und Vollzeit setzen, drohen Care-Arbeit, Familie und Selbstsorge aus dem Blick zu geraten. Schon heute stehen viele Menschen vor der Herausforderung, Beruf, Familie und Pflege zu vereinbaren – oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit.
Unsere Dokumentation zeigt, warum Care-Arbeit die Grundlage unserer Gesellschaft ist – und wie sie endlich mehr gesellschaftliche Anerkennung finden und ihre geschlechtergerechte Aufteilung verbessert werden kann.

Die Dokumentation können Sie hier herunterladen.

Am 24. Oktober 2025 findet erstmals der Tag der pflegenden Eltern statt. Ziel ist es, die enorme, meist unbezahlte Pflegearbeit von Eltern sichtbar zu machen, die ihre Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung jahrelang betreuen und pflegen. Neben Anerkennung und Solidarität steht in diesem Jahr vor allem eine politische Forderung im Mittelpunkt: die soziale und finanzielle Absicherung der pflegenden Eltern.

Denn pflegende Eltern leisten rund um die Uhr Pflege- und Betreuungsarbeit, meist unbezahlt. Viele müssen ihre Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender zuverlässiger Unterstützungs- und Entlastungsangebote reduzieren oder ganz aufgeben. Einkommensverluste, Altersarmut und soziale Isolation sind die Folge. Besonders betroffen sind Allein- und Getrennterziehende, die häufig auf Bürgergeld angewiesen sind.

„Als pflegende alleinerziehende Mutter bin ich 365 Tage im Dienst. Ich habe keinen Urlaub, keine freien Wochenenden, keinen Feierabend. Zum Dank für meine ungesehene Arbeit bekomme ich dauerhaft Bürgergeld. Pflegende Angehörige leisten mehr als jeder 40-Stunden-Arbeitnehmer, werden aber mit Sanktionsdrohungen, Residenzpflicht und vielen weiteren Regeln des SGB II schikaniert. Das ist erniedrigend und zermürbend. Pflegende Angehörige gehören nicht ins Bürgergeld“, erklärt Melanie, die ihren autistischen Sohn mit Pflegegrad 3 pflegt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ergänzt: „Pflegende Eltern rackern sich ab, damit unser System nicht kollabiert – und bekommen dafür leere Versprechen und Hiobsbotschaften. Ein Familienpflegegeld wird laut Koalitionsvertrag nur geprüft, während gleichzeitig vehement über Einsparungen in der Pflegeversicherung diskutiert wird. Wenn die Bundesregierung weiter auf Kosten pflegender Familien spart, ist das ein Armutszeugnis. Es ist Zeit, Geld in die Hand zu nehmen! Pflegende Familien brauchen soziale und finanzielle Absicherung im Gegenzug dafür, dass sie den Laden jeden Tag am Laufen halten.“

Bundesweite Aktionen und Symbol der Solidarität

Am 24. Oktober sind bundesweit verschiedene Aktionen geplant: Unterstützer*innen zeigen ihre Solidarität, indem sie zwei gekreuzte Kinderpflaster als Symbol für die Herausforderungen pflegender Eltern tragen. Unter dem Motto „Stell dir vor, du arbeitest rund um die Uhr – und keiner nennt es Arbeit“ posten Eltern ihre täglichen Pflege- und Betreuungsstunden in den sozialen Medien, um die unbezahlte Care-Arbeit sichtbar zu machen.

Der Tag der pflegenden Eltern soll zukünftig jährlich am 24. Oktober stattfinden und ein starkes Signal für Anerkennung, Solidarität und politische Veränderung setzen. 2025 steht dabei klar die Botschaft im Vordergrund: Pflegearbeit ist Arbeit und verdient finanzielle Absicherung, beispielsweise durch ein Pflegegehalt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.10.2025

                                                             

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland sind groß: Zu viele junge Menschen bekommen keinen Berufsabschluss, gleichzeitig bleiben viele betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt – insbesondere, weil Ausbildungsbetriebe keine oder keine passenden Bewerberinnen und Bewerber finden. In Zeiten eines abnehmenden Fachkräftepotenzials aufgrund der hohen altersbedingten Abgänge vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren ist entschlossenes Handeln erforderlich. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeitet daher engagiert und intensiv daran, jungen Menschen die Perspektiven und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. So soll das duale Ausbildungssystem gestärkt werden.

Am 10. November treffen sich die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales nehmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, aus Wirtschaft, Gewerkschaften sowie der Länder an dem Spitzentreffen teil. 

Im Rahmen des Spitzentreffens werden die Ergebnisse der noch laufenden Allianzperiode (2023 – 2025) präsentiert. Verschiedene Initiativen wurden angestoßen, um möglichst vielen jungen Menschen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen und so das vorhandene Fachkräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören:

  • Ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafter-Initiativen: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete, die in Schulen gehen und bei Schülerinnen und Schülern über die duale Ausbildung berichten. Das Netzwerk umfasst bereits 110 Initiativen und bringt diese zum Austausch zusammen.
  • Ausbildungsgarantie: Die Allianz hat deren Start begleitet, ihre Fördermöglichkeiten bekannter gemacht und steht weiterhin für ihre Botschaft, dass allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung eröffnet werden soll.
  • Grundlegende Positionspapiere: Die Allianz hat sich darauf verständigt, die Grundkompetenzen bei Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern zu stärken, die Berufswahlkompetenzen junger Menschen zu fördern sowie Jugendberufsagenturen bundesweit zu stärken.
  • Sommer der Berufsausbildung: Im Rahmen der von Bundeskanzler Friedrich Merz mit einem Grußwort gewürdigten Initiative haben die  Allianzpartner sowohl bei jungen Menschen als auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit vielfältigen Veranstaltungen für die duale Ausbildung geworben.

In der neuen Allianzperiode ab 2026 wollen die Allianzpartnerinnen und -partner weiter Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen, möglichst allen Menschen die Chance für einen Berufsabschluss geben und unter anderem die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dazu sollen die berufliche Orientierung gestärkt sowie Unterstützungsangebote und -bedarfe zusammen gebracht werden.

Im Detail zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“

Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ ist seit über zehn Jahren die zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung. In der Allianz arbeiten Ministerien und Behörden aus Bund und Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam daran, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und somit zur Fachkräftesicherung beizutragen. 

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz: https://www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.11.2025

Kommission übergibt Vorschläge zur bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie an Bundesministerin Karin Prien

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – dieses Ziel verfolgt die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union. Sie soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern fördern und muss bis Juni 2026 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Bundesministerin Karin Prien hat dazu eine Kommission berufen, die heute ihre Vorschläge für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben.“

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente „Berichtspflicht“ und „Auskunftsanspruch“, zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.11.2025

Zur Vorstellung des Zehn-Punkte-Plans der Bundesschülerkonferenz zur Verbesserung der mentalen Gesundheit junger Menschen erklärt Dr. Anja Reinalter, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die mentale Gesundheit junger Menschen ist kein Nice-to-have – sie ist Grundvoraussetzung für Bildung, Entwicklung und Zukunft. Wer psychisch überfordert ist, verliert Lernkraft, Motivation und Vertrauen in sich selbst – und damit auch seine Ausbildungs- und Studierfähigkeit. Damit verlieren wir als Gesellschaft genau die jungen Menschen, die wir morgen als Fachkräfte so dringend brauchen.

Fehlende mentale Gesundheit hat nicht nur persönliche Folgen, sondern auch gesellschaftliche und wirtschaftliche: Allein im Gesundheitswesen entstehen dadurch jährlich Kosten von über 63 Milliarden Euro.

Jetzt muss die Bundesregierung liefern – mit einer nationalen Strategie für mentale Gesundheit, mehr Stellen für Schulsozialarbeit, mit Beratungsangeboten für Eltern und Fortbildung von Lehrkräften. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung das erfolgreiche Programm der Mental-Health-Coaches an Schulen auslaufen lässt. Zumal sie bisher keinerlei eigene Initiativen in diesem Bereich gestartet hat.

Zugleich braucht es eine stärkere Förderung digitaler und Medienkompetenz, damit Kinder und Jugendliche sich sicher im Netz bewegen. Vor allem müssen junge Menschen an politischen Prozessen, die sie betreffen, wirklich beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2025

Zum vorläufigen Scheitern des Verordnungsentwurfs zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen im Meldewesen für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen war erfolgreich. Ohne Mehrheit im Bundesrat musste die Bundesregierung die umstrittene Verordnung kurzfristig von der Tagesordnung nehmen.

Die Verordnung hätte diskriminierende Sonderregelungen geschaffen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dabei ist sie fachlich schlicht überflüssig: Das Selbstbestimmungsgesetz stellt bereits heute sicher, dass die Identität einer Person nachvollziehbar bleibt, auch für Sicherheitsbehörden.

Die Bundesregierung muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Vorgehen nicht nur unnötiges Misstrauen gegenüber queeren Menschen geschürt, und sich dabei erneut mit rechtsextremen und menschenfeindlichen Kräften gemeingemacht zu haben, sondern auch erneut versucht zu haben, ein verfassungsrechtlich höchst problematisches Vorhaben ohne gesicherte politische Mehrheit durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine grundlegende Reform des Aufstiegs-BAföG. In einem entsprechenden Antrag (21/2562) bezeichnet sie Weiterbildung als zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen und verweist auf die Fachkräftelücke. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmern würden steigen, zum Beispiel durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. „Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten“, schreiben die Abgeordneten. Wegen Zeitmangel, familiärer Verpflichtungen oder aus Kostengründen würden viele Interessierte jedoch keine Weiterbildung beginnen, hier müsse endlich gegengesteuert werden, heißt es in dem Antrag.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) vorzulegen. Dieser soll unter anderem den Unterhaltsbeitrag nach Paragraf 10 AFBG für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, öffnen. Außerdem soll der Unterhaltsbeitrag an den Bedarfssatz in Paragraf 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt werden. Auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe beziehungsweise Kompetenzniveau gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) führen, sollen für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet werden. Ferner verlangt die Fraktion, den Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 10 AFBG auf 250 Euro pro Monat anzuheben. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei werden, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material-, und Prüfungskosten gezahlt wird, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

 „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2575), der am kommenden Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

In Deutschland hat jede vierte Person eine Einwanderungsgeschichte. Von diesen 21,2 Millionen Menschen sind rund drei Viertel selbst nach Deutschland zugewandert, ein weiteres Viertel wurde hierzulande geboren. Doch wie geht es dieser vielfältigen Bevölkerungsgruppe – wie zufrieden ist sie? Antworten darauf gibt der aktuelle BiB.Monitor Wohlbefinden 2025 des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA und weiterer Datensätze untersucht der diesjährige Monitor, wie sich die Lebenszufriedenheit von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen nach ihrer Ein- und Auswanderungsgeschichte unterscheidet. Dies umfasst sowohl Zugewanderte und deren Nachkommen als auch Menschen, die aus Deutschland weggezogen sind. Das Besondere am BiB.Monitor Wohlbefinden: Er beleuchtet nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit, sondern identifiziert auch die Anteile der wenig und der sehr Zufriedenen, also die Verteilung an den Rändern.

Das subjektive Wohlbefinden ist ein zentraler Indikator für den individuellen und den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand. Im Kontext der Zuwanderung ist es darüber hinaus ein wichtiger Indikator dafür, wie gut Integration und Teilhabe gelingen. „Die Lebenszufriedenheit von Menschen mit Einwanderungsgeschichte variiert durchaus nach Herkunftsland“, erläutert BiB-Direktorin und Mitautorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Eine herkunftsbezogene Differenzierung bei der Erfassung des Wohlbefindens ermöglicht es, migrationsspezifische Herausforderungen sichtbar zu machen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiterzuentwickeln. „Dies kann uns wichtige Hinweise für eine gelingende Integration geben“, so Spieß.

Befragte, die selbst zuwanderten, sind zufriedener als die Kinder von Zugewanderten

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit ist bei der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte und bei Eingewanderten gleich hoch – sie liegt auf einer Skala von 1 bis 10 bei jeweils 7,1 Punkten. Vor allem eingewanderte Frauen berichten mit 7,3 Punkten eine relativ hohe Zufriedenheit, die über dem Wert der Männer liegt (7,0 Punkte). Interessant: Nachkommen von Eingewanderten liegen nur bei 6,8 Punkten; diese Gruppe weist zudem den höchsten Anteil wenig Zufriedener auf. Berücksichtigt man jedoch sozioökonomische und demografische Merkmale wie Einkommen, Bildung oder Haushaltsstruktur, verschwinden die Unterschiede. „Merkmale wie das Einkommen, die Erwerbstätigkeit, die formale Bildung oder die Haushaltszusammensetzung hängen sowohl mit der Einwanderungsgeschichte als auch mit der Lebenszufriedenheit zusammen. Deshalb ist es wichtig, sie bei dem Vergleich von Bevölkerungsgruppen und deren Wohlbefinden zu berücksichtigen“, erklärt Mitautor Dr. Sebastian Will, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB.

Mit längerem Aufenthalt ist die Lebenszufriedenheit höher

Die Lebenszufriedenheit von Zugewanderten ist mit zunehmender Aufenthaltsdauer in Deutschland deutlich höher. Besonders hoch ist sie bei Menschen, die bereits vor mehr als 45 Jahren eingewandert sind: Sie erreichen im Durchschnitt 7,8 Punkte und weisen mit 33 Prozent den größten Anteil sehr Zufriedener auf. Zugleich ist in dieser Gruppe der Anteil der wenig Zufriedenen am geringsten, während er in den anderen Gruppen mit kürzerer Aufenthaltsdauer höher ausfällt. „In der Tendenz gilt: Je länger Zugewanderte in Deutschland leben, desto zufriedener sind sie mit ihrem Leben“, resümiert Will.

Hohe Zufriedenheit bei Zugewanderten aus Osteuropa

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit liegt bei Zugewanderten aus dem westlichen Ausland mit 7,1 Punkten auf dem gleichen Niveau wie bei Menschen, die in Deutschland geboren wurden. Bevölkerungsgruppen aus Osteuropa weisen mit 7,2 Punkten noch etwas höhere Werte auf, während in Asien und Afrika Geborene mit 6,9 Punkten im Mittel geringere Zufriedenheitswerte zeigen. Nach Berücksichtigung von Merkmalen wie Einkommen, Alter oder Erwerbstätigkeit verringern sich die Unterschiede, sodass nur Eingewanderte aus Osteuropa weiterhin eine signifikant höhere Lebenszufriedenheit aufweisen.

Schutzsuchende aus der Ukraine mit geringeren, aber steigenden Zufriedenheitswerten

Ukrainerinnen und Ukrainer stellen derzeit die größte Gruppe der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden dar und weisen mit durchschnittlich 6,3 Punkten eine vergleichsweise niedrige Lebenszufriedenheit auf. Dies mag auch darin begründet liegen, dass in der Ukraine weiterhin Krieg herrscht. „Die allgemeine Zufriedenheit dieser Gruppe hat sich aber seit ihrer Ankunft in Deutschland von 5,9 Punkten im Jahr 2022 auf 6,3 Punkte im Sommer 2023 erhöht“, berichtet C. Katharina Spieß. „Dieser Anstieg hängt unter anderem mit dem Erlernen der deutschen Sprache, einer besseren Wohnsituation und einer Erwerbstätigkeit zusammen.“ Mehr als die Hälfte (51?Prozent) der ukrainischen Schutzsuchenden zählt zu den wenig Zufriedenen, wobei ältere Schutzsuchende über 50 Jahre besonders betroffen sind (60?Prozent).

Frauen aus der Ukraine sind im Durchschnitt unzufriedener als Männer, insbesondere Frauen über 50 Jahre, während Männer unter 50 Jahren am zufriedensten sind. Konkrete Faktoren, die die Lebenszufriedenheit erhöhen, sind gute Deutschkenntnisse, das Leben außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften, das Vorhandensein minderjähriger Kinder und einen Partner oder eine Partnerin im Haushalt und damit in Deutschland.

Ausgewanderte in Südeuropa am zufriedensten

Während viele Menschen nach Deutschland zuwandern, erwägen andere eine Auswanderung oder sind bereits ausgewandert. Im Jahr 2024 haben 0,4 Prozent der Deutschen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Von der im BiB.Monitor Wohlbefinden untersuchten Gruppe von Ausgewanderten leben die meisten seit durchschnittlich vier Jahren im Ausland und zu 71 Prozent in europäischen Ländern. Diese Ausgewanderten mit deutschem Pass berichten im Durchschnitt über eine höhere Lebenszufriedenheit als die Wohnbevölkerung in Deutschland, mit Spitzenwerten in Südeuropa (7,7 Punkte) und in nichteuropäischen Niedrigeinkommensländern wie der Türkei, China oder Mexiko (7,6 Punkte). Auch nach Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren bleiben vor allem die nach Südeuropa Ausgewanderten leicht zufriedener im Vergleich zu in andere Länder Ausgewanderten.

Deutlich weniger zufrieden zeigt sich hingegen die Bevölkerungsgruppe im jungen und mittleren Erwachsenenalter, die in Deutschland lebt, aber beabsichtigt, auszuwandern: Der durchschnittliche Zufriedenheitswert der Bevölkerungsgruppe, die eine eigene Auswanderung als wahrscheinlich einschätzt, liegt bei lediglich 6,4 Punkten.

Insgesamt ist die Lebenszufriedenheit in Deutschland leicht angestiegen

Insgesamt hat sich in Deutschland die durchschnittliche Lebenszufriedenheit im jungen und mittleren Erwachsenenalter (bis 52 Jahre) über alle Bevölkerungsgruppen hinweg stabilisiert und gegenüber den Vorjahren leicht verbessert. Im Vergleich zum Herbst 2022 stieg der Wert um gut 0,2 Punkte und lag Ende 2023 bei rund 7,1. „Der Anteil sehr Zufriedener nahm zu, während der Anteil wenig Zufriedener zurückging – ein deutlich positiverer Befund als etwa im Pandemiejahr 2021“, fasst BiB-Direktorin Spieß zusammen. Als mögliche Gründe für diese Entwicklung nennen die Forschenden das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen, einen gewissen Gewöhnungseffekt an die Ukraine-Krise sowie den Rückgang der Inflation ab Mitte 2023. Insgesamt nähert sich die Lebenszufriedenheit damit langsam wieder dem Vor-Pandemie-Niveau von etwa 7,4 Punkten an.

Studiendesign und zugrunde liegende Datensätze

Der BiB.Monitor Wohlbefinden untersucht einmal jährlich die Lebenszufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland. Dabei nimmt er wechselnde Aspekte in den Fokus. Die diesjährige Studie zum Wohlbefinden der Bevölkerung mit Wanderungsgeschichte stützt sich auf mehrere repräsentative Datensätze (FReDA, SHARE, BiB/FReDA-Ukraine-Stichprobe, IAB-BAMF-SOEP, GERPS), die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden. Die meisten Ergebnisse lassen sich auf das Jahr 2023 beziehen. Insgesamt ermöglichen die Datensätze einen breiten Blick auf das Wohlbefinden verschiedener Bevölkerungsgruppen mit realisierten oder geplanten Zu- und Auswanderungsabsichten.

Link zum Download der Studie:

www.bib.bund.de/wohlbefinden-2025

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.10.2025

Bei jungen Frauen in Deutschland dominiert ein egalitäres Rollenbild: Knapp zwei Drittel von ihnen haben entsprechende Einstellungen zur weiblichen Rolle. Sie erwarten beispielsweise keine negativen Folgen aus der Erwerbstätigkeit von Müttern auf ihre Kinder und sehen eine traditionelle Arbeitsteilung tendenziell nicht als die beste Lösung für Familien an. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hervor. Die Analysen basieren auf den Einstellungen zur weiblichen Rolle von 2.709 Frauen im Alter von 20 bis 30 Jahren, die über das familiendemografische Panel FReDA (2021 und 2023) befragt wurden.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, bilden unter den befragten Personen die als konsistent egalitär eingruppierten Frauen mit 62,2 % die größte Gruppe. „Sie stehen für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung bei Familie und Beruf und befürworten gleichstellungsbezogene Grundsätze“, erklärt Dr. Sabine Diabaté vom BiB und Mitautorin der Studie. Knapp ein Fünftel (19,3 %) und damit deutlich weniger vertritt ein vereinbarkeitsorientiertes Modell: Diese Frauen unterstützen Gleichstellung zwar grundsätzlich, halten – anders als die Frauen mit einer egalitären Einstellung – eine Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und Eltern insgesamt jedoch als schlecht vereinbar mit den Bedürfnissen der Kinder. Der reichweitenstarke Social-Media-Trend der sogenannten „Tradwives“ – Influencerinnen, die ein traditionelles Rollenbild von Weiblichkeit, Mutterschaft und Fürsorgearbeit idealisieren – spiegelt sich ebenfalls bei knapp einem Fünftel der jungen Frauen (18,5 %). Diese Gruppe vertritt Einstellungen, die jenen der „Tradwives“ ähneln, weil sie die Mutterschaft als existenzielle Lebensaufgabe einer Frau ansehen, die Ehe stark idealisieren und eine traditionelle Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau befürworten. Dazu zählen etwa die Überzeugungen, dass ein Kleinkind unter der Erwerbstätigkeit seiner Mutter leidet, eine Frau ohne ein Kind kein erfülltes Leben führen könne oder dass sich Frauen stärker auf die Familie als auf eine Karriere konzentrieren sollten.

Religion, Familie und Bildung als entscheidende Faktoren bei „Tradwife“-Überzeugungen

Eine vertiefte Analyse der jungen Frauen, deren Einstellungen zur weiblichen Rolle dem „Tradwife“-Muster stark ähneln, zeigt deutliche Zusammenhänge mit persönlichen Lebensumständen und sozialen Hintergründen: Vor allem Frauen, die sich selbst als religiös bezeichnen, vertreten mit höherer Wahrscheinlichkeit ein traditionelles Rollenbild. Auch Frauen, die selbst Mutter und verheiratet sind, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, solche Überzeugungen zu teilen. Zudem vertreten formal niedrig und mittel gebildete Frauen eher Einstellungen, die dem „Tradwife“-Ideal entsprechen, als hochgebildete. „Höher gebildete Frauen machen im Durchschnitt eher beruflich Karriere und sind häufiger finanziell unabhängig. Womöglich sind sie dadurch egalitärer eingestellt und hinterfragen traditionelle Rollenbilder – oder sie wählen gerade wegen ihrer egalitären Überzeugungen emanzipatorische Lebensentwürfe“, beschreibt Mitautorin Dr. Leonie Kleinschrot vom BiB das Phänomen.

Die Ergebnisse machen deutlich: Traditionelle Bilder der weiblichen Rolle sind zwar auf Social Media sichtbar und somit auch reichweitenstark, prägen jedoch im realen Leben nur eine Minderheit. Die Mehrheit der jungen Frauen in Deutschland orientiert sich an egalitären Vorstellungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.10.2025

inder von Eltern mit Wohneigentum haben höhere Chancen, eigene Immobilien zu besitzen, als Kinder von Mieter*innen – Zusammenhang schwächt sich aber in jüngeren Generationen ab: Immer mehr wohnen zur Miete – Abbau von Eigenkapitalhürden könnte sinnvoll sein

Junge Menschen in Deutschland besitzen deutlich seltener Wohnimmobilien als ihre Eltern und wohnen zunehmend zur Miete. Wer jedoch aus einer Eigentümerfamilie stammt, hat weiterhin deutlich bessere Chancen, selbst in den eigenen vier Wänden zu leben. Dieser Zusammenhang hat sich zwar abgeschwächt, ist im europäischen Vergleich aber hoch. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die DIW-Forscher Philipp Lersch mit zwei Kollegen von der Universität Oxford auf Basis von EU-SILC-Daten erstellt hat.

„Chancenungleichheit beim Wohneigentum aufgrund des familiären Hintergrunds besteht in Deutschland weiterhin, aber sie hat deutlich abgenommen“, fasst Lersch zusammen. Für die zwischen 1951 und 1954 geborenen Kinder lag die Wahrscheinlichkeit um 24 Prozentpunkte höher, Wohnimmobilien zu besitzen, wenn ihre Eltern ebenfalls Immobilien besaßen. Für die zwischen 1985 und 1989 geborenen Kinder sank sie auf 15 Prozentpunkte.

Der Trend geht zur Mietimmobilie

Die Menschen in Deutschland wohnen zunehmend zur Miete, auch wenn ihre Eltern Wohneigentum besaßen. Gleichzeitig besitzen weniger junge Menschen aus Mieterfamilien Immobilien als frühere Jahrgänge. Folglich schwächt sich der relative Zusammenhang zwischen elterlichem Wohneigentum und dem der Kinder über die Zeit deutlich ab. Zwar mag dies bei einigen auch Ausdruck sich wandelnder Wünsche an ihre Wohnsituation sein. Umfragen belegen aber den verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum, das als zentrale Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge gilt. „Selbst wenn junge Menschen gerne in die eigenen vier Wände ziehen würden, gelingt es ihnen immer seltener“, konstatiert Lersch, der im DIW Berlin die Forschungsgruppe Lebensverlauf und Ungleichheit leitet.

„Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein.“ Philipp M. Lersch

Ein Hauptgrund sind wohl die rasant gestiegenen Immobilienpreise: Seit 2011 legten sie in Deutschland um 77 Prozent zu – weitaus stärker als die Realeinkommen. Gleichzeitig sind die Mieten in Deutschland im europäischen Vergleich günstig und die Rechte der Mietenden hoch. Dies trägt dazu bei, dass im EU-Vergleich Wohneigentum in Deutschland wenig verbreitet ist. Dennoch hängt hierzulande der Wohneigentumsstatus der Kinder stärker von dem ihrer Eltern ab als in den meisten anderen europäischen Ländern.

„Politisches Ziel sollte nicht sein, allen Menschen zu Wohneigentum zu verhelfen“, meint Lersch. „Wichtiger ist es, Wohnraum zugänglich zu machen, der – unabhängig davon, ob im Eigentum oder zur Miete – den Bedürfnissen der Menschen entspricht.“ Dazu müsse eine umfassende Strategie entwickelt werden, die Menschen Auswahl und Entscheidungsfreiheit auf dem Wohnungsmarkt ermöglicht, die also für genügend Wohnraum zu erschwinglichen Preisen sorgt. „Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein. Eigenkapitalhürden sollten daher gesenkt werden – etwa durch Modelle wie den Mietkauf.“

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.10.2025

Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist sozialpolitisch notwendig, generationengerecht und finanziell tragbar. Gerade mit Blick auf Generationengerechtigkeit sollte eine Stabilisierung auf Dauer angelegt sein und nicht nur bis 2031, wie es der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht. Zusätzlich brauche es eine bessere Verzahnung aus Renten- und Arbeitsmarktpolitik, um ungenutzte Potenziale für eine stärkere Erwerbsbeteiligung zu erschließen. Das betont Dr. Ulrike Stein, Rentenexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer Stellungnahme für die heutige Expert*innenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags.*

„Ein stabiles Rentenniveau ist entscheidend für die Sicherung des Lebensstandards und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung – über Generationen hinweg“, so Stein. „Unsere Analysen zeigen: Von der Stabilisierung profitieren Jung und Alt gleichermaßen, jüngere Generationen werden nicht benachteiligt.“ Eine aktuelle IMK-Studie** zeigt detailliert, dass eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im gescheiterten Rentenpaket II der Ampelkoalition vorgesehen war, für Menschen aller Geburtsjahrgänge zwischen den 1940ern und 2010 die interne Rendite der gesetzlichen Rente erhöht. Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell kurz vor Eintritt ins Berufsleben stehen und ein wesentlicher Teil der heutigen Rentner*innen erhalten durch eine Stabilisierung im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente (Link zur Studie unten).

Seit den späten 1970er Jahren ist das Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf rund 48 Prozent gesunken, wo es nach dem Gesetzentwurf bis 2031 stabilisiert werden soll, zeigt Steins Analyse. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung hat sich dagegen seit 1970 lediglich von 17 auf 18,6 Prozent erhöht. Stein betont, dass ein weiter sinkendes Rentenniveau nicht nur die individuelle Lebensstandardsicherung vieler Menschen gefährde, sondern einen wesentlichen Teil der Kosten für die Allgemeinheit lediglich in die Grundsicherung verlagern würde. „Eine solide Haltelinie wirkt der Zunahme von Armutsrisiken entgegen und sorgt dafür, dass die gesetzliche Rente weiterhin eine tragende Säule des Sozialstaats bleibt“, so Stein. 

Die Stabilisierung sei zudem grundsätzlich finanzierbar. Dass sich der Bund im Rahmen des Rentenpakets 2025 stärker über Steuermittel an der Finanzierung beteiligen möchte, ist ebenfalls ein akzeptabler Weg, analysiert die IMK-Expertin. Seit 2003 ist der Anteil der Gesamtausgaben des Bundes an der Finanzierung der Rentenversicherung, gemessen an der Wirtschaftsleistung, von 3,5 auf 2,7 Prozent des BIP gesunken – obwohl die Zahl der Altersrenten um 16 Prozent gestiegen ist. Die Bundeszuschüsse und -mittel dienen dazu, Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu finanzieren, die nicht über Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen etwa Folgekosten der deutschen Wiedervereinigung. Allerdings decken die Bundeszuschüsse laut Deutscher Rentenversicherung die nicht beitragsgedeckten Leistungen längst nicht vollständig ab; allein 2023 betrug die Finanzierungslücke rund 40 Milliarden Euro. „Die gesetzliche Rente bleibt finanzierbar – wenn die Politik bereit ist, ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen“, so Stein.

Das Rentenpaket 2025 enthält zudem die Einführung der Mütterrente III, die eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vorsieht. Aus Gerechtigkeitsperspektive ist diese Maßnahme laut IMK nachvollziehbar. Allerdings ist nach Einschätzung von Stein der bürokratische Aufwand hoch, die individuelle Entlastung gering, und die volkswirtschaftlichen Kosten beträchtlich. Die Maßnahme koste rund fünf Milliarden Euro, bringe den Betroffenen aber netto oft nur rund 15 Euro monatlich pro Kind. Das Geld sei in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt.

Generell bewertet das IMK das Rentenpaket 2025 vor allem wegen der Stabilisierung des Rentenniveaus als Schritt in die richtige Richtung. An anderer Stelle scheue die Bundesregierung in ihrer Rentenpolitik aber vor einer notwendigen Veränderung der Schwerpunktsetzung zurück: „Anstatt zu diskutieren, wie Rentner*innen mit befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigt, die Regelaltersgrenze erhöht oder teure Anreize zum Weiterarbeiten (Aktivrente) geschaffen werden können, sollte der Fokus darauf liegen, ungenutzte Erwerbspotenziale unter Personen im erwerbsfähigen Alter besser zu aktivieren“, schreibt die Forscherin in ihrer Stellungnahme. Besonders bei Frauen und jungen Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss gebe es erhebliche Reserven. Stein verweist auf Defizite im Bildungssystem und Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem, die eine Ausweitung des individuellen Arbeitsvolumens behinderten. Wichtig sei zudem ein besserer Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige. Nur so könnten mehr Menschen – insbesondere Frauen – ihre Erwerbstätigkeit ausweiten und die soziale Sicherung langfristig stabilisieren. 

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bringt einen generationsübergreifenden Nutzen mit sich. Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten.

Stabilisierung des Rentenniveaus: Wer verliert und wer gewinnt wirklich? IMK Policy Brief Nr. 186, Februar 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.11.2025

Alle Jahre wieder: Nicht nur das Weihnachtsfest naht in großen Schritten, sondern auch das Weihnachtsgeld. So ist es zumindest für gut die Hälfte der Beschäftigten (51 Prozent), bei denen der Arbeitgeber die Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Gehalt überweist, und zwar meist schon im November. Einige Arbeitgeber tun dies freiwillig oder als eingeübte Praxis. Einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld sichert eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag. Deshalb macht es einen großen Unterschied, ob der Arbeitgeber nach Tarifvertrag zahlt oder nicht: Mehr als drei Viertel der Beschäftigten (77 Prozent) in Betrieben mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das ergibt eine Umfrage unter gut 58.000 Beschäftigten durch das Internetportal Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Die Umfrage zeigt außerdem, dass Männer (54 Prozent) etwas häufiger als Frauen (48 Prozent) Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen und Beschäftigte in Westdeutschland (53 Prozent) bessere Aussichten auf einen Bonus zum Fest haben als jene in Ostdeutschland (41 Prozent) (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Auch zwischen Beschäftigten mit einem unbefristeten Vertrag (52 Prozent) und einem befristeten Vertrag (48 Prozent) gibt es geringfügige Unterschiede, ebenso zwischen Beschäftigten in Vollzeit (53 Prozent) und in Teilzeit (46 Prozent). Der Analyse zufolge bleibt der entscheidende Faktor aber die Tarifbindung des Arbeitgebers.

„Auch die Grundgehälter sind mit Tarifvertrag in aller Regel höher – das Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder abgezwackt wird“, sagt Dr. Malte Lübker, Gehaltsexperte am WSI. „Tarifverträge lohnen sich für die Beschäftigten nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr über.“ Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im Jahr 2024 nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, verglichen mit 68 Prozent im Jahr 2000. Grund dafür ist neben dem Ausscheren etablierter Unternehmen – wie zuletzt beim Sportartikelhersteller Adidas –, dass neu gegründete Betriebe oft erstmal versuchen, einen Tarifvertrag zu verhindern. „Einen Tarifvertrag durchzusetzen, erfordert meist einen langen Atem – und setzt voraus, dass Belegschaft und Gewerkschaft gemeinsam dafür kämpfen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Umso wichtiger ist, dass die Politik Tarifbindung unterstützt und nicht unterminiert, wie das lange Zeit durch eine Vergabe öffentlicher Aufträge einfach nach dem billigsten Angebot ging. Das Bundestariftreuegesetz ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgelds variiert zwischen den einzelnen Branchen teilweise erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie in der Endstufe von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4.235 Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein. Vergleichsweise hohe Beträge werden auch in der Energieversorgung Nordrhein-Westfalen (4.113 Euro), der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 Euro) und der Textilindustrie Westfalen und Osnabrück (3.751 Euro) gezahlt. Auch im Privaten Bankgewerbe (3.719 Euro) und bei der Deutschen Bahn (3.399 Euro) können sich Beschäftigte in den kommenden Wochen über ein dickes Extra freuen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 ausgewählten größeren Branchen (siehe die Tabelle in der pdf-Version).

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2025 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend erhöht. Einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr gab es beispielsweise für die Tarifbeschäftigten im Gastgewerbe Bayern (+9,6 Prozent), bei der Deutschen Bahn AG (+9,0 Prozent) und in der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (+7,6 Prozent).

Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Privaten Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden. Auch im Öffentlichen Dienst gibt es eine einheitliche Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist. Sie beträgt bei den kommunalen Arbeitgebern, die für die Auswertung berücksichtigt wurden, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.

Da Tarifverträge oft regional ausgehandelt werden, gib es teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern und damit auch zwischen Ost- und Westdeutschland Unterschiede in der Höhe der Sonderzahlung. In einigen Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro zugunsten der Beschäftigten im Westen ausmachen. Ein Ausnahmefall ist die Landwirtschaft, wo das Weihnachtsgeld in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 Euro geringfügig höher ist als in Bayern (250 Euro). Keine Ost-West-Unterschiede gibt es beispielsweise in den bundesweit gültigen Tarifverträgen im Privaten Bankgewerbe, im Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst und der Deutschen Bahn AG.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk und der Floristik. Dasselbe trifft auf das ostdeutsche Bewachungsgewerbe zu, während in einigen Regionen Westdeutschlands das Weihnachtsgeld erst nach einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gewährt wird.

Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank

Die Berechnungen zur Häufigkeit von Weihnachtsgeld beruhen auf den Angaben von 58.119 Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 an einer Online-Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Eine Auswertung des Statistische Bundesamt war im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass sogar gut 85 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld erhalten. Die Differenz zur WSI-Auswertung ergibt sich aus jeweils unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Fragestellungen. In der Online-Umfrage von Lohnspiegel.de werden die Beschäftigten explizit danach gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. Das Statistische Bundesamt wertet hingegen Tarifverträge aus und rechnet auf dieser Grundlage die Verbreitung von Weihnachtsgeld hoch. Dabei werden alle Sonderzahlungen berücksichtigt, die im November oder Dezember ausgezahlt werden.

Die Pressemitteilung mit Abbildung und Tabelle (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2025

Die Beschäftigung von Rentner*innen und Pensionär*innen ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Betriebs- und Personalrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Mehr als die Hälfte der befragten knapp 3.700 Betriebs- und Personalräte berichtet, dass in ihren Einrichtungen Menschen über das Renten- oder Pensionsalter hinaus tätig sind. Diese Beschäftigung folgt oft einem stabilen Muster: 82,5 Prozent der Betriebs- und Personalräte, in deren Betriebe Ruheständler*innen arbeiten, berichten, dass die Betroffenen bereits vor Renten- oder Pensionsbeginn in derselben Einrichtung tätig waren. Und wenn sie weiterbeschäftigt werden, führen sie auch in der Regel ihre bisherige Tätigkeit fort. Rentner*innen und Pensionär*innen gehen ihrer Arbeit jedoch meist mit reduzierter Stundenzahl und ganz überwiegend in Minijobs nach. „Offensichtlich ist also unter den bestehenden Rahmenbedingungen bereits viel möglich und die Beschäftigung dieser Personengruppe folgt auch den Wünschen und Fähigkeiten der Betreffenden und den Einsatzmöglichkeiten in Branchen und Betrieben“, schreiben die Studienautoren Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. Die Befunde sind auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen interessant. Die Bundesregierung will über Steuererleichterungen („Aktivrente“) sowie vereinfachte Befristungsmöglichkeiten die Beschäftigung im Rentenalter fördern. Die Wissenschaftler warnen vor Nebenwirkungen der Pläne: Im ungünstigsten Fall könnten Arbeitgeber die geplante Förderung missbrauchen, um Ältere auszunutzen und Löhne zu drücken.

Die WSI-Befragung ist repräsentativ für Betriebe und Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebs- oder Personalrat. Die Daten von 2023 zeigen, dass rund 55 Prozent der mitbestimmen Betriebe Menschen beschäftigen, die eine Altersrente oder Pension beziehen. Dabei unterscheiden sich Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst kaum voneinander. In den genannten Betrieben machen Beschäftigte im Rentenalter 1,4 Prozent der Belegschaft aus. Überdurchschnittlich häufig arbeiten sie in kleineren Betrieben und in Dienstleistungsbranchen.

In der Befragung sollten Betriebs- und Personalräte auch angeben, aus welchen Gründen Ältere weiterbeschäftigt werden. 86 Prozent sagten, Wissen und Fähigkeiten der Älteren würden im Betrieb weiter gebraucht. Knapp 57 Prozent gaben zu Protokoll, dass keine anderen Arbeitskräfte verfügbar gewesen seien und fast ebenso viele, dass sich Rentner*innen und Pensionär*innen flexibel einsetzen ließen. Andere Gründe – Jüngere einarbeiten, Kostenersparnisse – spielten eine geringere Rolle. 89 Prozent gaben zudem an, dass mit der Weiterbeschäftigung den Interessen der Rentner*innen entsprochen werde. Ruheständler*innen werden am häufigsten in Form von Minijobs weiterbeschäftigt. Dies gilt vor allem für die private Wirtschaft.

In aller Regel arbeiten Ruheständler*innen, die im alten Betrieb weiterbeschäftigt sind, auch in ihrem alten Tätigkeitsbereich. Dabei genießen sie üblicherweise keine Vergünstigungen in Form von weniger anstrengenden Aufgaben oder weniger Verantwortung. Sie werden „eingesetzt und behandelt wie jüngere Beschäftigte“, so die Forscher. Im Vergleich zu Jüngeren haben sie aber meist eine geringere Wochenarbeitszeit, können ihre Arbeitszeiten relativ stark selbst bestimmen und müssen keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.

Es sei schwer zu sagen, ob die „Aktivrente“ und erleichterte sachgrundlose Befristungen zu noch mehr Beschäftigung im Rentenalter beitragen könnten, schreiben Blank und Brehmer. Zumal viele Beschäftigte lieber früher als später in den Ruhestand wechseln möchten und auch viele Unternehmen Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben anbieten.

Die Wissenschaftler sehen aber eine gewisse Gefahr darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen einen neuen „zweitklassigen Arbeitnehmer*innenstatus“ schaffen könnten, mit älteren Beschäftigten, die arbeitsrechtlich weniger geschützt sind als ihre jüngeren Kolleg*innen. „Im schlimmsten Fall würde die Verbindung aus der Rente beziehungsweise Pension und der Steuererleichterung im Sinne eines Kombilohns wirken“, erklären Blank und Brehmer. Dann liefe es auf eine Subventionierung von Unternehmen hinaus, die Ältere – die dank Rente weniger auf den Verdienst angewiesen sind – mit geringeren Löhnen abspeisen könnten. Das könnte wiederum Druck auf die Einkommen der regulär Beschäftigten ausüben.

„Anstelle der geplanten Änderungen, deren Wirkungen völlig unklar sind und die für den Staatshaushalt eine deutliche Belastung darstellen können, sollte der Fokus auf gute Arbeit, auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf Anerkennung ihrer Leistungen gelegt werden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Davon würden alle Beschäftigten, jüngere wie ältere, profitieren und sicher würden auch die Fähigkeit und die Bereitschaft steigen, länger zu arbeiten.“

Arbeiten im Ruhestand – Arbeit, Arbeitsbedingungen und Motive aus betrieblicher Sicht. Auswertung der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2023. WSI-Report Nr. 107, Oktober 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.10.2025

Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Doch wie viele Menschen von der neuen Regelung profitieren würden und wie hoch die Steuerersparnis ausfällt, war bisher unklar. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 1,4 Prozent aller Beschäftigten könnte sich künftig auf einen Steuerbonus freuen, der Rest geht leer aus.* Im Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland blieben deshalb nur 0,87 Euro pro Monat steuerfrei, die mittlere Steuerersparnis fällt mit monatlich 0,31 Euro noch einmal dürftiger aus. Gleichzeitig entfällt die Entlastung ganz überwiegend auf Beschäftigte aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung. Die Berechnungen des WSI beruhen auf der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes vom April 2024, die detaillierte Gehaltsdaten von rund 9,6 Millionen Beschäftigten enthält.

„In den Betrieben haben sich Arbeitszeitkonten durchgesetzt und Mehrarbeit kann später durch Freizeit ausgeglichen werden“, so Studienautor Dr. Malte Lübker. Nach den Ergebnissen der IAB-Arbeitszeitrechnung verfällt zudem die Mehrheit der Überstunden im engeren Sinne. „Bezahlte Überstunden sind inzwischen eher ein Randphänomen“, so Lübker. Laut Verdiensterhebung bekamen im April 2024 nur 5,1 Prozent der Beschäftigten Überstunden ausbezahlt, darunter waren 1,8 Prozent mit einem Überstundenzuschlag (siehe auch Tabelle 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Nach den Koalitionsplänen sollen Überstunden jedoch nur berücksichtigt werden, wenn diese über die normale Vollzeit hinausgehen, sodass sich mit 1,4 Prozent ein noch kleinerer Kreis von Begünstigten abzeichnet. Beschäftigte in Teilzeit erreichen die Vollzeitschwelle auch inklusive Überstunden nur in Ausnahmefällen, sodass von ihnen nur 0,2 Prozent einen Steuervorteil erwarten können. Geringfügig Beschäftigte gehen leer aus. Deutlich häufiger profitieren hingegen Vollzeitbeschäftigte (2,4 %). Für Beschäftigte mit Tarifvertrag (1,7 %) sind die Aussichten auf einen Steuerbonus etwas besser, als wenn der Tarifvertrag fehlt (1,1 %).

Da Frauen in Deutschland häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer, würden unter ihnen nur 0,5 Prozent von der Steuerbefreiung profitieren. Bei Männern ergibt sich ein höherer Anteil von 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich auch bei der Höhe der freigestellten Beträge: Während Männer künftig pro Monat durchschnittlich 1,46 Euro steuerfrei mit nach Hause nehmen würden, sind es bei Frauen nur 0,23 Euro pro Monat. Dies liegt nur zum Teil daran, dass Frauen aufgrund der ungleichen Verteilung der Sorgearbeit weniger Überstunden machen als Männer. Entscheidend ist vielmehr, dass bei Frauen aufgrund des Vollzeit-Erfordernisses nur rund die Hälfte (54 %) der Überstunden mit Zuschlag unter das neue Steuerprivileg fallen würde. Bei Männern sind es neun von zehn Überstunden mit Zuschlag (88 %). Entgeltexperte Lübker sieht darin einen Beleg für die mittelbare Diskriminierung von Frauen.

Auch wenn die individuelle Entlastung insgesamt sehr klein ist: Das Koalitionsvorhaben hat zudem problematische Auswirkungen auf die Einkommensverteilung. Rund 95 Prozent des Entlastungsvolumens käme Beschäftigten aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung zugute, während auf die untere Hälfte nur 5 Prozent der Gesamtsumme entfallen. Für Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttomonatsverdienst von bis zu 3.041 Euro beträgt die durchschnittliche Steuerersparnis gerade einmal 3 Cent pro Monat, für das Zehntel mit den höchsten Gehältern hingegen 1,18 Euro (siehe auch Tabelle 2 in der pdf-Version). „Die neue Studie zeigt, wie sozial unausgewogen das Vorhaben ist“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Statt eine breite Entlastung zu bewirken, würde von dem Steuerprivileg in erster Linie eine kleine Gruppe von Beschäftigten profitieren, die auch so ein auskömmliches Gehalt haben. Das trägt weiter zur Ungleichheit in der Gesellschaft bei und setzt ein falsches Signal.“

Das Vorhaben, das auf das Wahlprogramm der CDU/CSU zurückgeht, war zuletzt auch vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen scharf kritisiert worden. Die Ökonom*innen hatten argumentiert, dass die neue Regelung das Steuerrecht noch komplexer macht und erhebliche Bürokratiekosten bei Arbeitgebern und in der Finanzverwaltung verursachen würde. Außerdem bezweifelten sie, dass die Steuerersparnis aufgrund ihrer geringen Höhe einen wirksamen Anreiz für Mehrarbeit setzt. Der Beirat war dabei unter großzügigen Annahmen von einer Steuerersparnis von 3,50 Euro pro Überstunde ausgegangen. Die neue WSI-Analyse zeigt, dass der Steuerbonus in der Realität mit 1,35 Euro pro Überstunde deutlich geringer ausfallen dürfte. Für Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst von bis zu 3.041 Euro beläuft sich das durchschnittliche Plus beim Netto-Gehalt sogar nur auf 0,39 Euro pro steuerbegünstigter Überstunde mit Zuschlag. Grund dafür ist unter anderem, dass für Beschäftigte mit geringerem Einkommen auch der Steuersatz geringer ist und Überstundenzuschläge geringer ausfallen als bei Beschäftigten mit höherem Einkommen.

Handlungsbedarf besteht laut der neuen WSI-Studie in anderen Bereichen. So verfällt derzeit nach der IAB-Arbeitszeitrechnung mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden ohne Bezahlung und ohne Freizeitausgleich. Um dies zu verhindern, sollten laut Studie verbleibende Lücken in der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden. Zudem gibt es bei einigen Arbeitgebern – beispielsweise im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen – die fragwürdige Praxis, auch bereits erfasste Überstunden unter bestimmten Bedingungen wieder aus den Arbeitszeitkonten zu löschen.

Trotzdem hat sich auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland inzwischen ein Berg von fast 500 Millionen bereits geleisteter Stunden im Wert von rund 9,5 Milliarden Euro angesammelt. „Wenn Beschäftigte in Bereichen mit besonders hoher Arbeitsbelastung keine realistische Perspektive auf Freizeitausgleich haben, kann es sinnvoll sein, die Zeitguthaben auszuzahlen“, so Lübker. „Ob ein etwaiger Überstundenzuschlag dabei steuerfrei bleibt oder nicht, ist für die Beschäftigten eher zweitrangig.“

Steuerliche Freistellung von Überstundenzuschlägen. Geringe Entlastung und problematische Verteilungswirkungen. WSI Policy Brief Nr. 93, Oktober 2025.

Die Pressemitteilung mit Tabellen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.10.2025

Frauen stellen fast die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft, doch nur 29 Prozent der obersten Führungskräfte sind weiblich. Der Anteil hat sich seit über 20 Jahren um nur 4 Prozentpunkte erhöht. In Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen ist der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen stärker gestiegen als in Betrieben ohne solche Angebote – dennoch zeigt sich: Der Gender Leadership Gap bleibt bestehen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die auf dem IAB-Betriebspanel beruht.

Trotz hoher Qualifikation und hohem Bildungsniveau sind Frauen in Spitzenpositionen der Privatwirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. Im Jahr 2024 waren 29 Prozent der Positionen auf der obersten Führungsebene weiblich besetzt – deutlich weniger als ihr Anteil an allen Beschäftigten von 45 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene liegt der Anteil mit 42 Prozent fast auf Beschäftigtenniveau. „Familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben können helfen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ersetzen jedoch nicht öffentliche Angebote wie ausreichend Kinderbetreuungsplätze“, erklärt IAB-Forscher Michael Oberfichtner.

Deutlich besser schneiden ostdeutsche Betriebe ab: Hier liegt das Repräsentanzmaß für Frauen auf der obersten Führungsebene bei 0,72, in Westdeutschland nur bei 0,64. Das Repräsentanzmaß misst, wie stark Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen Beschäftigten in Führungspositionen vertreten sind. Ein Wert von 1,0 bedeutet Gleichstellung, Werte unter 1 zeigen eine Unterrepräsentanz. Besonders stark vertreten sind Frauen in Führungspositionen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bildungsbereich.

Der Anteil der Betriebe, die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten, ist seit 2016 von 32 auf 59 Prozent gestiegen. Am häufigsten werden flexible Arbeitszeiten angeboten, inzwischen in 56 Prozent der Betriebe. In diesen arbeiten 77 Prozent aller Beschäftigten. Unterstützung bei Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen bleibt dagegen selten. „Sorgearbeit wird noch immer überwiegend von Frauen übernommen. Betriebliche Unterstützung in diesen Bereichen ist daher ein wichtiger Baustein für mehr Gleichstellung in Führungspositionen“, so IAB-Forscherin Susanne Kohaut.

In Branchen, in denen familienfreundliche Maßnahmen bereits 2016 verbreitet waren, ist der Anteil weiblicher Führungskräfte seither stärker gestiegen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Gesundheit und Soziales sowie für Interessenvertretungen und Verbände. „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind längst kein reines Gleichstellungsthema mehr, sondern Wettbewerbsfaktor – gerade im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte“, so IAB-Forscherin Iris Möller.

Dennoch bleiben Netzwerke familienfreundlicher Unternehmen die Ausnahme: Nur zwei Prozent der Betriebe sind Mitglied in einem solchen Zusammenschluss.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-24.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.11.2025

  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren sinkt im zweiten Jahr in Folge, Betreuungsquote steigt dennoch auf 37,8 %
  • Erstmals sinkt auch die Gesamtzahl der betreuten Kinder, demgegenüber weiterhin Zuwachs bei Kitas und Beschäftigten
  • Zahl der Tagesmütter und -väter geht im fünften Jahr in Folge zurück

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum Stichtag 1. März 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 47 100 oder 5,6 % auf insgesamt 801 300 Kinder gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung damit im zweiten Jahr in Folge ab (2024: -8 200 Kinder bzw. -1,0 % zum Vorjahr). Dennoch stieg die Betreuungsquote unter Dreijähriger leicht auf 37,8 % (2024: 37,4 %). Der Anstieg der Betreuungsquote trotz rückläufiger Betreuungszahlen ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren stärker zurückging als die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe. Die Ursache dafür sind die sinkenden Geburtenzahlen der vergangenen drei Jahre. Auch die Zahl der insgesamt betreuten Kinder ist gesunken, während die Zahl der Kitas und die Zahl der Beschäftigten in Kindertagesstätten weiter anstiegen.

Insgesamt 0,8 % weniger Kinder in Kindertagesbetreuung

Insgesamt waren am 1. März 2025 bundesweit 4 059 400 Kinder in Kindertagesbetreuung. Das waren 33 800 oder 0,8 % weniger als im Vorjahr. Damit war die Gesamtzahl der betreuten Kinder erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 rückläufig, nachdem sie zuvor kontinuierlich um durchschnittlich 60 500 Kinder pro Jahr (+1,7 %) gestiegen war. Bereits im Jahr 2024 war der Anstieg nur gering (+0,1 %).

Von den insgesamt betreuten Kindern wurden 3 913 400 (96,4 %) in einer Kindertageseinrichtung betreut. 146 000 Kinder (3,6 %) wurden in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege, etwa durch Tagesmütter oder -väter, betreut.

Betreuungsquoten unter Dreijähriger im Osten nach wie vor höher als im Westen

Bei den Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern. So waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) zum Stichtag 1. März 2025 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,9 %). In den westlichen Bundesländern war die Betreuungsquote mit 34,5 % nach wie vor deutlich geringer.

0,6 % mehr Kitas, jedoch 5,9 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2025 gab es bundesweit rund 61 000 Kindertageseinrichtungen. Das waren etwa 400 oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 17 500 oder 2,2 % auf 795 700. Damit wuchs die Zahl der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen weiter, obwohl die Zahl der betreuten Kinder zurückging.

Auch wenn der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering ist, steigt dieser stetig an. Am 1. März 2025 waren 67 400 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 2 600 oder 4,0 % mehr. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,5 %.

Im Gegensatz zum Kita-Personal sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im fünften Jahr in Folge, und zwar um 2 300 auf 37 400 (-5,9 %). Da die Zahl der Tagesväter nahezu unverändert blieb (-0,2 %), ist der Rückgang fast ausschließlich auf die Tagesmütter zurückzuführen. Der Männeranteil bei den Tagespflegepersonen lag bei 4,5 %.

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Betreuungsquote beruht ab dem Berichtsjahr 2025 erstmals auf den Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. Dies führt zu einer neuen Datenbasis im Vergleich zu den Vorjahren, die auf dem Zensus 2011 beruhten. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und Tabellen auch mit Bundesländer-Ergebnissen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss am 13. November fordern Klima-Allianz Deutschland, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der AWO Bundesverband und der WWF Deutschland die Regierungsfraktionen auf, das Sondervermögen gezielt für Zukunftsinvestitionen zu nutzen. Das Bündnis kritisiert, dass der aktuelle Haushaltsentwurf an den Herausforderungen der Zeit vorbeigeht: Milliarden sollen weiter in fossile Projekte fließen, während für Klimaschutz, Busse und Bahnen oder die Sanierung sozialer Einrichtungen das Geld fehlt. Dabei würden Investitionen in diese Bereiche die Wirtschaft, soziale Daseinsvorsorge und Klimaschutz zugleich stärken und das Leben vieler Menschen einfacher und sicherer machen.

Michael Groß, Präsident AWO Bundesverband: „Die soziale Infrastruktur leidet unter einem enormen Sanierungsstau. Tausende Pflegeheime, Kitas und weitere gemeinnützige Einrichtungen verfügen nicht über die notwendigen Mittel, um ihre Gebäude klimaneutral zu sanieren. Eine aktuelle Erhebung der AWO zeigt: Mehr als die Hälfte der Kitas muss energetisch und mit Blick auf den Klimaschutz erneuert werden. Fast 80 Prozent der Kitas heizen mit fossilen Energien; Wärmepumpen und Photovoltaik sind nur vereinzelt im Einsatz. Wenn wir soziale Einrichtungen jetzt modernisieren, schützen wir nicht nur das Klima, sondern auch die Menschen, die dort leben, lernen und arbeiten. Die Bundesregierung muss dringend Mittel aus dem Sondervermögen mobilisieren, um die soziale Infrastruktur zukunftsfest zu machen!“

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Jetzt entscheidet sich, ob das Sondervermögen wirklich unser Leben und unsere Zukunft verbessert. Die Mittel müssen dorthin fließen, wo sie den größten Nutzen haben: in eine funktionierende, klimafreundliche Infrastruktur, in saubere heimische Energie, verlässliche Busse und Bahnen und in den Schutz der Menschen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind. Die Menschen in diesem Land erwarten, dass Union und SPD das Sondervermögen dafür nutzen, den Abschied von fossilen Strukturen einzuleiten und die Grundlage für den Wohlstand von morgen zu legen.”

Christine Behle, Stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Der ÖPNV geht auf dem Zahnfleisch: Verspätungen, Ausfälle, verschobene Investitionen, Fachkräftemangel. Der Bund darf sich hier nicht wegducken. Genauso wichtig wie auskömmliche Regionalisierungsmittel für den Regionalverkehr ist zusätzliches Geld für die Kommunen, die den Kostenaufwuchs im Nahverkehr nicht mehr allein tragen können, so ist auch eine Erhöhung der Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel (GVFG) auf mind. drei Mrd. € dringend geboten. Die Koalition darf die Kommunen nicht allein lassen, sonst riskiert sie die Funktionsfähigkeit des ÖPNV Damit wird sie ihrem eigenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht. Jeder Euro, der in Busse, Regionalzüge und Straßenbahnen investiert wird, stärkt die Wirtschaft, schafft gute Arbeitsplätze und bringt die Menschen zuverlässig ans Ziel.“

Viviane Raddatz, Leiterin der Abteilung Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF: „Über das Sondervermögen und den Klima- und Transformationsfonds sollen weiterhin fossile Projekte wie LNG-Terminals, Raffinerien oder Gasinfrastruktur finanziert werden. Das ist klimapolitisch falsch und nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten auch rechtlich fragwürdig. Diese Ausgaben widersprechen dem Ziel der Klimaneutralität, das im Sondervermögen selbst festgeschrieben ist. Statt fossile Strukturen zu stützen, sollte die Bundesregierung gezielt in klimaneutrale Technologien investieren, die Arbeitsplätze sichern und unserer Wirtschaft neue Perspektiven eröffnen. Die Green-Tech-Branche trägt bereits neun Prozent zur inländischen Bruttowertschöpfung bei und verschafft deutschen Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil auf den Weltmärkten.” 

Hintergrund: 

Kurzgutachten im Auftrag von ver.di und der Klima-Allianz Deutschland zur nachhaltigen Finanzierung des ÖPNV

Aktuelle Daten der AWO zu KITAS

Rechtsgutachten des WWF zum Finanzpaket: Einordnung der Grundgesetzänderungen aus Klimaperspektive

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Klima-Allianz Deutschland, ver.di und WWF Deutschland vom 11.11.2025

Fortschritt mit Einschränkungen

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – ein Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen (TIN*) in Deutschland. Es beendete nach Jahrzehnten das diskriminierende “Transsexuellengesetz” (TSG). Zum ersten Mal können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Namen selbstbestimmt ändern – ohne pathologisierende Verfahren und entwürdigende Zwangsbegutachtungen. Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich jedoch: Das Selbstbestimmungsgesetz ist zwar ein wichtiger Fortschritt, jedoch nicht das Ende der Arbeit für echte Selbstbestimmung. 

So ist der Zugang zum Gesetz eingeschränkt: Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem bzw. verlängerbarem Aufenthaltstitel können die Regelung nutzen. Hinzu kommen Anmelde- und Sperrfristen, die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binären Menschen implizit unterstellen, sich ihrer Entscheidung nicht sicher zu sein. Auch Sonderregelungen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zeigen, dass geschlechtliche Selbstbestimmung noch immer nicht bedingungslos anerkannt wird. Echte Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte auf Anerkennung und Würde haben – unabhängig von Herkunft, Pass oder Lebenssituation. Das SBGG war ein notwendiger Schritt, aber kein abschließender. Ein Jahr nach seiner Einführung ist klar: Dieses Gesetz muss weiterentwickelt werden – hin zu einer rechtlichen Realität, die geschlechtliche Vielfalt ohne Einschränkungen respektiert, schützt und stärkt.

Erschwerend kommt hinzu, dass in der politischen Debatte rund um das Gesetz wiederholt ein vermeintlicher Konflikt zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz von Frauen und Kindern konstruiert wurde. Diese Narrative haben Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden, obwohl es in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmungsgesetze umgesetzt haben, zu entsprechenden systematischen Problemen gekommen ist. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, das Gesetz verfrüht bis zum 31. Juli 2026 mit Fokus auf Frauen und Kinder zu evaluieren. Diese Schwerpunktsetzung orientiert sich stark an der gesellschaftlich polarisierten Debatte, in der das Selbstbestimmungsgesetz fälschlicherweise als Risiko für Frauen oder Kinder dargestellt wurde. Eine Evaluation muss sich jedoch an den Menschenrechten und Grundfreiheiten orientieren, die dem Gesetz zugrunde liegen, wie auch im Gesetz selbst als Ziel der Evaluierung nach fünf Jahren festgelegt. Nur so kann sie dazu beitragen, bestehende Schwachstellen zu benennen und zukünftige Weiterentwicklungen im Sinne echter Selbstbestimmung zu gestalten.

Zugleich lässt sich nach einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz sagen:

  • Das Gesetz funktioniert. Die Erfahrungsberichte von Personen, die das Gesetz genutzt haben und auf der Webseite sbgg.info gesammelt wurden, zeigen, dass die Umsetzung in weiten Teilen unbürokratisch, respektvoll und verlässlich verläuft. Menschen, die von der neuen Regelung Gebrauch gemacht haben, berichten von Erleichterung, mehr Sicherheit und einem neuen Gefühl gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Die Erfahrungen aus den Communitys und aus Beratungsstellen zeigen: Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt das Vertrauen in den Staat, weil es verdeutlicht, dass Grundrechte für alle gelten – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.  
  • Das Gesetz hat sich bewährt. Es trägt zur Entstigmatisierung und gesellschaftlichen Teilhabe bei und ist ein wichtiger Beitrag zu einem modernen, grundrechtsbasierten Staatsverständnis. Die positive Resonanz aus der Praxis spricht für sich.
  • Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer demokratischen Reife. Es steht für eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur anerkennt, sondern schützt. In einer lebendigen Demokratie darf es keine Gruppe geben, deren Identität und Würde in Frage gestellt oder staatlich geprüft werden muss. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – und in einer freiheitlichen Ordnung selbstverständlich.

Trotz aller Kritik bleibt festzuhalten: Das Selbstbestimmungsgesetz hat einen diskriminierenden Zustand beendet und erstmals gesetzlich den Grundsatz verankert, dass jeder Mensch über den eigenen Geschlechtseintrag nur selbst bestimmen kann. Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt damit nicht nur trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen – es stärkt uns alle. 

Unterzeichnende Organisationen:

  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Bundesverband Trans*
  • Deutscher Frauenrat
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • LSVD – Verband Queere Vielfalt 


Zusätzlich erklärt BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher:

“Das SBGG steht für Selbstbestimmung volljähriger Menschen. Echte Selbstbestimmung muss jedoch auch für Kinder und Jugendliche gelten, unabhängig von der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder gerichtlicher Entscheidungen.
Darüber hinaus kann das Signal, dass das Selbstbestimmungsgesetz an die Gesellschaft sendet, nur dann zu einer gelungenen demokratischen Zukunft beitragen, wenn alle Menschen in ihrer Identität gesehen und anerkannt werden.“

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Bundesverband Trans*, Deutscher Frauenrat, Evangelische Frauen in Deutschland e.V. und LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 31.10.2025

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt ist mau, die Zahl der Arbeitslosen verharrt knapp unter der Drei-Millionen-Grenze. Mit jeder neuen Meldung über Stellenabbau in der Industrie sorgen sich mehr Menschen um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung muss jetzt gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln ohne Menschen zu verunsichern.

Wer für Arbeitslose und Arbeitssuchende Leistungen streichen und das soziale Netz löchriger machen will,  tut nichts für Arbeitsplätze, sondern schürt nur Ängste vor dem sozialen Abstieg. Gerade in unsicheren Zeiten müssen Arbeitnehmer*innen sich darauf verlassen können, beim Verlust ihres Jobs gut abgesichert zu sein. Da das Arbeitslosengeld in der Regel nur ein Jahr gezahlt wird, ist das Schutzniveau der Grundsicherung für alle Beschäftigten ein wichtiges Thema.

Deshalb ist es falsch, dass die Bundesregierung den Menschen den Notgroschen abnehmen will, wenn sie Grundsicherung brauchen. Wer sich einen bescheidenden Wohlstand erarbeitet hat, soll nach dem Willen der Union nach sehr kurzer Zeit seine Ersparnisse aufbrauchen. Doch solche Ersparnisse sind oftmals für die Altersvorsorge gedacht, und bitter nötig, wenn die Rente alleine nicht zum Leben reicht. Offensichtlich sollen bei der Union nur große Vermögen geschont werden: Merz will Superreiche weiter bei der Steuer bevorzugen, und dafür Arbeitnehmer*innen, denen längere Arbeitslosigkeit droht, die Ersparnisse wegnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.10.2025

Ab sofort stellt das Deutsche Kinderhilfswerk ein umfangreiches Angebot rund um das Thema Kinderrechte gebündelt und kostenlos auf einer Plattform zur Verfügung. Auf dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de finden Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz ein umfangreiches Wissensangebot, praxisnahe Informationen und Projektimpulse. Ziel des Portals ist es, Fachkräfte dabei zu unterstützen, die Rechte der Kinder stärker in ihren Arbeitsfeldern zu integrieren.

 

Neben fundierten Wissensangeboten liefern verschiedene Datenbanken Ideen für den Arbeitsalltag, unterstützen die Bildungsarbeit, den fachwissenschaftlichen Austausch sowie die Vernetzung für Workshops, Beratungen und Veranstaltungen. Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Deutschen Kinderhilfswerkes bieten zudem praxisnahe Ansätze zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und dienen dazu, eigene Kompetenzen gezielt zu erweitern. Außerdem zeigen zahlreiche Praxisbeispiele, wie Kinderrechte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Das Praxisportal wird im Rahmen der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

 

„Aktuelle Umfragen des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen, dass wir bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland in den letzten Jahren zwar kleine Fortschritte erzielt haben, aber diese sind nicht zufriedenstellend. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Mit unserer Kinderseite www.kindersache.de sind wir diesbezüglich bei den Kindern schon sehr gut aufgestellt, mit dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de schaffen wir jetzt auch für die Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz eine hervorragende Möglichkeit, sich neues Wissen zum Thema Kinderrechte anzueignen, sich mit anderen Interessierten zu vernetzen oder beispielsweise von anderen Initiativen zu lernen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das neue Praxisportal bietet auch eine Methodendatenbank mit erprobten Ideen und Ansätzen für den Arbeitsalltag sowie eine Expertinnen- und Expertendatenbank, um erfahrene Fachpersonen für Workshops, Beratungen oder Schulungen direkt zu kontaktieren. Es gibt außerdem Einblicke in Förder- und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Deutschen Kinderhilfswerk – für alle, die eigene Projekte starten oder weiter vertiefen möchten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2025

eaf: Sanktionen für Eltern kürzen faktisch auch Existenzminimum der Kinder

 

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) warnt vor negativen Folgen der geplanten Regelungen zur Grundsicherung für Kinder, deren Familien derzeit Bürgergeld beziehen. Sie fordert Bundesregierung und Parlament dazu auf, die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Ziel muss es sein, die Lage von Kindern in armen Familien zu verbessern und nicht zu verschlechtern.

 

„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses von Anfang Oktober hatten uns in einem wichtigen Punkt sehr positiv gestimmt“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. “Die darin vorgesehene Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines pauscha­lierten Mehrbedarfs für umgangsberechtigte Elternteile entspricht langjährigen Forderungen der eaf – dies hätte die Situation vieler Trennungskinder deutlich verbessert. Der Blick in den nun vorliegenden Referentenentwurf ist jedoch enttäuschend – beides fehlt komplett darin.“

 

Statt Verbesserungen drohen laut eaf neue Belastungen. „Wir befürchten, dass Kinder künftig unter den Folgen verschärfter Sanktionsregelungen leiden. Wenn die Leistungen der Eltern gekürzt werden, sinkt das Budget der gesamten Familie – und Kinder trifft das immer mit. Werden zusätzlich die Kosten der Unterkunft gestrichen, droht im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit. Versäumnisse der Eltern – verschuldet oder unverschuldet – sollten nicht zu Lasten der Kinder gehen.

 

Kritisch bewertet die eaf zudem, dass Eltern künftig bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes verpflichtet werden können, eine Arbeit aufzunehmen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilzunehmen. „Es ist gut, Eltern frühzeitig zu beraten und sie beim Wiedereinstieg zu unterstützen“, betont die Bundesgeschäftsführerin. „Der Zeitpunkt sollte jedoch mit Blick auf das Wohl und die Entwicklung des Kindes gewählt werden – nicht allein nach arbeitsmarkt­politischen Zielvorgaben.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 04.11.2025

Menschen aus ganz Deutschland kommen zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin zusammen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Themen der dreitägigen Veranstaltung sind unter anderem der Schutz vor psychischer Gefährdung, eine zuverlässige Grundsicherung, ein sozialer Notfallmechanismus für gesellschaftliche Krisen, Kinder- und Jugendarmut und die Gewährleistung einer gesunden Ernährung.

Alex Embs berichtet: „Für mich stellt sich die Frage: Arm durch Krankheit oder krank durch Arbeit. Ich selbst bin aufgrund einer psychischen Erkrankung in die Armutsspirale geraten, Ich verbringe relativ viel Zeit damit, mich durch die Bürokratie zu kämpfen und extrem lange Bearbeitungszeiten kommen dazu.“ 
 
Sie kritisiert: „Die psychiatrische Gesundheitsversorgung ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Anlaufstellen in psychischen Krisen gibt es kaum oder sie sind in Krisenzeiten nicht erreichbar. Die Warteliste für einen Psychotherapieplatz sind zum Teil über 12 Monate und viele Therapeuten haben noch nicht mal mehr eine Warteliste. Das ist sehr belastend. Wir fordern anonym nutzbare, niedrigschwellige und zielgruppenspezifische Beratungs- und Therapieangebote, die rund um die Uhr und kostenfrei für Ratsuchende nutzbar sein müssen.“ Zudem müssten Informationen zu suizidpräventiven Angeboten einfach und übersichtlich zur Verfügung stehen. Hilfe in psychischen Krisen sollte so einfach zu bekommen sein, wie ein Friseurbesuch. 
 
„Psychische Erkrankungen und Belastungen kommen mit Armut zusammen. Das Kontroll-System der Jobcenter ist für viele Menschen schwer auszuhalten“, mahnt Alex Embs. Darum werde die gegenwärtige Sanktionsdebatte den Menschen überhaupt nicht gerecht. „Die Diskriminierung von Menschen mit psychischer Behinderung darf in der Politik keinen Platz haben!“ stellt Embs fest. Wirksame Hilfen fehlen: „Wartezeiten von 12 Monaten sind nicht auszuhalten. Der Zugang zu Psychotherapie muss so einfach wie ein Friseurbesuch werden!“ 
 
Manja Starke sorgt sich um die Menschen, die aufgrund von Sanktionen ihre Wohnungen verlieren: „Bisher haben einige Vermieter gerne Mieter mit Leistungsbezug gehabt, da damit die Miete gesichert war. Denn selbst wenn es eine Kürzung der Leistungen gab, blieb die Miete bisher davon weitgehendst unberührt. Die geplanten Änderungen führen aber dazu, dass die Miete eben nicht mehr sicher ist. Und das betrifft vor allem auch Menschen, die eh schon Probleme haben, ihr Leben auf die Reihe zu bekommen.“ Darum müssten die Kosten der Unterkunft immer sicher sein. 
 
Yvonne S. erlebt, wie existenzbedrohlich knappe Hilfen sind: „Der Bürgergeldsatz sieht 2 Euro im Monat für Bildung vor. Aber wo und wie kann man sich mit 2 Euro bilden? Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind pro Tag 10 Euro für ein gesunde Ernährung nötig. Der Regelsatz in der Grundsicherung sieht dafür nur 6,50 Euro für alleinstehende Erwachsene vor – Kinder und leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen noch weniger. Und: Kinder haben zwei Eltern. Es ist aber nicht dafür gesorgt, dass nach Trennungen an beiden Lebensorten des Kindes das Nötige finanziert wird. Außerdem möchte ich echte Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche.“ 
 
Auch Jobcenter sollten gefordert und in die Pflicht genommen und Rentenansprüche nicht einfach voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, so die Organisationsgruppe des Treffens: „Wir fordern: Fördern first!“ so die politische Erklärung zum Treffen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 06.11.2025

Fürsorge darf kein Nachteil sein – VBM fordert: Fürsorge-Verantwortung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Der Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) wurde 1990 in Köln am sprichwörtlichen Küchentisch gegründet — aus einer klaren Haltung heraus:

Unsere Gründungsfrauen waren es leid, dass bestqualifizierte, erwerbsfähige und erwerbswillige Frauen — berufstätige Mütter — ihre Karriereambitionen und Erwerbsarbeit als Mütter nur dann verwirklichen konnten, wenn private Aushandlungsprozesse dies erfolgreich zuließen.“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day

Daran hat sich bis heute wenig geändert. Wer unbezahlte Sorgearbeit leistet – ob für Kinder, Angehörige oder die Gesellschaft –, wird strukturell und kulturell benachteiligt, wenn es um gleiche Chancen, Einkommen und Anerkennung geht.

Deshalb unterstützt der VBM ausdrücklich den Vorstoß der LUA-Carewerkschaft, die mit ihrer Petition „Diskriminierung stoppen – Care ins Grundgesetz!“ fordert, „Fürsorgeverantwortung“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern.

„Diese Forderung greift ein zentrales Anliegen des VBM auf, dass der Verband seit seiner Gründung im Jahr 1990 immer wieder formuliert:

Fürsorge darf nicht benachteiligen — sie ist der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, allerdings bisher uns Frauen und Mütter karriere- und einkommensperspektivisch im Nacken sitzt mit dem Bumerang der Altersarmut, während sie gleichzeitig den Rücken der Männer stärkt.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Sandra Runge hat bereits während der Pandemie mit #ProParents einen wichtigen Impuls gesetzt, um sichtbar zu machen, dass Fürsorgeverantwortung auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden muss.

Dies haben wir als VBM von Beginn an unterstützt – und zugleich betont: Das AGG reicht nicht aus. Wir müssen an den Kern, an das Grundgesetz selbst.

Unser Dank gilt daher auch Jo Lücke, Franzi Helms und dem gesamten Team der LUA-Carewerkschaft für ihr Engagement.

Auch diese Initiative zeigt, wie stark zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit sein kann und dass wir im Schulterschluss gemeinsam dafür kämpfen müssen, dass unbezahlte Care-Arbeit endlich den Stellenwert erhält, den sie verdient.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Als Psychologin, Erzieherin und Mutter weiß ich, wie sehr Fürsorgearbeit unsere mentale Gesundheit, unser Selbstbild und unsere gesellschaftliche Teilhabe prägt.

Care-Arbeit ist Beziehungspflege, emotionale Intelligenz und gesellschaftliches Rückgrat in einem.

Es ist höchste Zeit, dass diese Verantwortung rechtlich anerkannt und vor Diskriminierung geschützt wird.

Wer Fürsorge trägt, trägt unsere Gesellschaft und verdient dafür Respekt, nicht Benachteiligung.“ Sanata Doumbia-Milkereit, Vorständin VBM e. V.

Hashtags: #Fürsorge #Care #CareArbeit #unbezahlteCarearbeit #Diskriminierungsmermal #Diskriminierung #Familienpolitik #Grundgesetz #Mütter #Frauen #Vereinbarkeit #Erwerbsarbeit #Karriere #Einkommen #Rente #Petition #BerufUndFamilie #Gleichberechtigung #Gleichstellung

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 10.11.2025

„Eltern erster und zweiter Klasse? – Zeit für echte Gleichstellung!“

Die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug schafft weitere soziale Ungleichheit. Der VBM fordert: Keine Benachteiligung von Eltern durch Armut, Herkunft oder Wohnort – sondern gleiche Rechte, gleiche Chancen! Zeit für ein Elternschutzgesetz und Fürsorge als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Die Bundesregierung plant die Elternzeit für Eltern im Bürgergeldbezug auf ein Jahr zu verkürzen. Was auf den ersten Blick als klares Signal für schnelleren Weg in die Erwerbstätigkeit aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Diskriminierung auf sozialer Ebene und auch als Gefahr „Eltern in erste und zweite Klasse“ einzuteilen.

Keine Eltern zweiter Klasse!

„Eine Mutter im Bürgergeldbezug darf keine Schlechterstellung ihrer Elternzeitwahl haben! Wir dürfen Eltern nicht in Eltern erster Klasse und Eltern zweiter Klasse stigmatisieren und diskriminieren, indem wir sie nicht mit gleichwertigen Elternrechten ausstatten! Ein weiterer Anlass ein Elternschutzgesetz zu fordern – und Fürsorgeleistung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz aufzunehmen!“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM).

Der VBM positioniert sich damit klar gegen die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug und fordert stattdessen Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und Gleichstellung aller Eltern – unabhängig vom sozialen Status oder Herkunft.

Elternzeit? So kurz wie möglich und so lange wie nötig!

Natürlich steht der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) seit jeher für das Motto:

„Elternzeit so kurz wie möglich und so lange wie nötig – am besten kombiniert mit Teilzeit oder Weiterbildung.“

Denn ein längerer Ausstieg aus dem Erwerbsleben benachteiligt insbesondere Mütter nachhaltig in Karriere, Einkommen und Rente.

Aber: Wenn politische Maßnahmen soziale Unterschiede verschärfen und Elternrechte beschneiden, ist eine Grenze überschritten!

„Es darf nicht sein, dass Eltern, die ohnehin mit finanziellen Einschränkungen leben, zusätzlich mit rechtlichen Benachteiligungen belastet werden.“ Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Ungleiche Bedingungen durch fehlende Infrastruktur

Gut ist, dass der Referentenentwurf zumindest berücksichtigt, dass Betreuungsplätze fehlen:

Laut DIW mangelt es bereits im Jahr 2024 an rund 300.000 Kitaplätzen für unter Dreijährige. Das ist ein strukturelles Defizit, das seit Jahren absehbar war und bekannt ist!

Doch das führt zu einem absurden Ergebnis:

  • In Regionen ohne ausreichende Betreuungsplätze dürfen Eltern länger Elternzeit nehmen.
  • In Regionen mit bedarfsgerechter ausreichender Betreuungsinfrastruktur wird Elternzeit auf ein Jahr verkürzt!

„Das ist keine Gleichstellung, sondern Standortlotterie!“ sind sich die VBM-Vorstandsfrauen einig.

Wahlfreiheit braucht Struktur und gleiche Lebensverhältnisse

„Wir brauchen Strukturen, die die gleichwertige Wahlfreiheit des Lebensmodells und gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen – unabhängig von Herkunft, Familienkonstellation, Arbeitssituation und Familienstandort!“ fordert Spachtholz.

Denn jedes Kind entwickelt sich individuell. Und jedes Kind braucht Zeit, um Vertrauen zu neuen Bezugspersonen außerhalb der Familie aufzubauen. Auch das Kindswohl muss in der Gesetzgebung berücksichtigt werden!

„Selbstverständlich muss auch weiterhin gelten: Eine Mutter darf ihr Kind so lange stillen, wie es für Mutter und Kind erforderlich ist.“ – Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Politik, die keine Elterngruppen gegeneinander ausspielen

Unterm Strich bleibt:

Unsere politischen Entscheidungsträger:innen dürfen nicht eine Elterngruppe gegen die andere ausspielen, indem sie Gesetze verschärfen, die soziale Spaltungen vertiefen.

Stattdessen braucht es:

  • Gleichwertige Elternrechte, unabhängig vom Einkommen
  • Verlässliche Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur
  • Und die rechtliche Anerkennung von (unbezahlter) Fürsorgearbeit als gesellschaftlich wertvolle Leistung

„Elternzeitverkürzung mit diskriminierender Klassifizierung in Eltern erster und zweiter Klasse, nein – aber qualitativer und quantitativer Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, unbedingt!“ fordert Spachtholz.

Unser Fazit:

Eltern sollen wählen dürfen und nicht kämpfen müssen.

Die geplante Regelung zeigt, wie dringend Deutschland ein Elternschutzgesetz braucht, das soziale und gleichstellungsorientierte Gerechtigkeit, Wahlfreiheit und das Kindswohl gleichermaßen schützt.

Fürsorge ist keine Schwäche, sondern eine Stärke – und sie gehört ins Grundgesetz!

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. November 2025

Veranstalter: SoVD, VdK und Volkssolidarität

Ort: Online

Im Fokus der Veranstaltung stehen die Fragen: „Wird die Grundsicherung den Lebensrealitäten der Menschen gerecht?“ und „Welche Reformen sind notwendig, damit die Grundsicherung auch wirklich alle Hilfebedürftigen erreicht?“.

Es wirken mit:

  • Margret Böwe (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referentin für Armut und Grundsicherung)
  • Rose Lang (Verdi-Sprecherin Erwerbslosenausschuss Rhein Neckar)
  • Dr. Armin Grau (MdB, Fraktion Die Grünen, Sprecher für Arbeit und Soziales).
  • Meral Ökten (Armutsaktivistin)
  • Michael Popp (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referent für Alterssicherung)
  • Dr. Julia Simonson (Deutsches Zentrum für Altersfragen, kommissarische Institutsleiterin)
  • Sarah Vollath (MdB, Fraktion Die Linke, Sprecherin für Renten- und Alterssicherungspolitik)
  • Holger Weidauer (Volkssolidarität Bundesverband e.V., Referent für Sozialpolitik)
  • Anna Wyduba (Sozialverband Deutschland e.V., Referentin für Sozialpolitik)

Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link an. Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung.

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Immer häufiger prägen Frauen die Führung und Außenwirkung rechter Parteien in Europa. Aber ist das „weibliche Antlitz“ des Rechtspopulismus oder -extremismus auch eine Triebkraft für die Wähler:innenwanderung aus der Mitte nach rechts? Und was steht auf dem Spiel, wenn es um Frauenrechte geht?

Ein neuer Film und eine Studie beleuchten diese Phänomene – und wir präsentieren beide in einem gemeinsamen Launch-Event.

Eine aktuelle Studie der Reihe „Triumph der Frauen?“ der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert, wie Charisma, Rollenbilder und Social-Media-Strategien weiblicher Führungspersonen, insbesondere der Spitzenpolitiker*innen Giorgia Meloni, Marine Le Pen und Alice Weidel zusammenwirken – und welche Folgen das für Gleichstellung und Demokratie hat.

Die Studie finden Sie hier. 

Zum Launch zeigen wir den ZDF-Film „Rechte Frauen – Weiblich, national, radikal“ – eine Dokumentation über politische Täuschung, emotionale Rhetorik und das gefährlich moderne Comeback alter Ideologien. 

Anschließend sprechen wir mit der Regisseurin Nicola Graef, einer Autorin der Studie sowie weiteren spannenden Gästen über eine historische und faktenbasierte Einordnung sowie demokratische Gegenstrategien.

Das Programm der Einladung finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich hier zur Veranstaltung an!

 

Termin: 25. November 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Online

Wir stecken mitten im Wandel: Arbeit, Leben, Männlichkeit – vieles wird neu gedacht.

Mit „New Work Men“ haben sich Jacomo Fritzsche und Daniel Pauw mit dem Wandel in der Arbeitswelt befasst: Wie können Männer in der modernen Arbeitswelt ihre Rolle anders gestalten, alte Muster hinterfragen und neue Formen von Führung, Kooperation und Selbstführung entdecken? Auf der Grundlage dieser Analyse haben die beiden ein Trainingsprogramm entwickelt, um Kompetenzen wie Selbstreflexion, mentale Gesundheit und kollaboratives Handeln gezielt zu stärken.

In dieser Ausgabe von BFM Impulse gehen beide Autoren mit uns auf Spurensuche: Wo stecken Männer in alten Arbeitsmustern fest? Welche neuen Impulse brauchen sie – beruflich und persönlich? Und was muss sich in der Arbeitswelt verändern, damit neue Wege möglich werden?
Willkommen zu einem Austausch über Arbeit, Männlichkeit und Zukunft.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Mehr Infos zur Veranstaltung

Anmeldung (Zoom)

Termin: 25. November – 10. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Frauen ein massives Problem. Die polizeilich erfassten Fälle stiegen in den vergangenen Jahren weiter an.

Der Paritätische möchte den Tag zum Anlass nehmen, um zu zeigen, dass Gewalt gegen Frauen alle angeht. In seinen Strukturen befinden sich 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen. Besonders häusliche Gewalt ist alles andere als eine Seltenheit. Frauen, Kinder und Jugendliche sind die Hauptbetroffenen.

Seit 1991 macht die UN-Kampagne „Orange the World“ auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Sie erstreckt sich vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Der Paritätische Gesamtverband möchte die sogenannten „Orange Days“ nutzen, um das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt insgesamt noch stärker in den Fokus zu rücken. Insbesondere soll auch die Situation der (mit)betroffenen Kinder und Jugendlichen beleuchtet werden.

Hier geht es zur Anmeldung

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Schon früh lernen Kinder, welche Gefühle sie zeigen dürfen und welche besser nicht. Jungen* sollen mutig sein, Mädchen* empathisch – beides engt ein.

Geschlechtsspezifische Gefühlserziehung prägt, wie Kinder sich selbst und andere wahrnehmen, wie sie Beziehungen gestalten und mit Herausforderungen umgehen und wie und ob sie lernen dürfen, gesunde und sozialverträgliche Ausdrucksformen für ihr Empfinden zu finden oder nicht.

In einem Online-Vortrag beleuchtet Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin, wie diese Prägungen entstehen, gibt Anregungen zur Reflexion und lädt ein, über die Folgen von Rollenstereotypen nachzudenken und eine gefühlsoffene Erziehung zu gestalten. 

Diese Punkte möchten wir gern im Nachgang des Vortrags mit Ihnen diskutieren.

Mit

Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin / Institut für Bindungsbegleitung | Geborgen Wachsen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Referat Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Welche Gemeinsamkeiten von Frühen Hilfen und Kindertagesstätten prägt die Unterstützung und Förderung von Kindern unter drei Jahren und deren Eltern? Inwieweit taugt der frühkindliche Bildungsbegriff als programmatische Klammer für eine interinstitutionelle und multiprofessionelle Kooperation? Wie gestaltet sich die konkrete Umsetzung der Kooperation? Welche Perspektiven ergeben sich daraus? – In einer partizipativ angelegten Infoveranstaltung sollen aus den Frühen Hilfen heraus Anknüpfungspunkte zu den Kindertagesstätten analysiert und vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen diskutiert werden.

An der Veranstaltung wirkt mit:

Prof. Dr. phil. Jörg Fischer, stellvertret. Vorsitzender des Beirats der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

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ZFF-Info 11/2025

AUS DEM ZFF

                                                                                 

                                                 

SCHWERPUNKT: Reform Bürgergeld

Zur Einsetzung des Gewerkschafts- und Sozialbeirats zur neuen Wahlperiode erklären Ricarda Lang, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Timon Dzienus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Ricarda Lang:
„Wir brauchen jetzt eine breite gesellschaftliche Bewegung gegen die soziale Kälte der Regierung. Die angekündigten Kürzungen im Bürgergeld sind Teil eines groß angelegten Angriffs auf den Sozialstaat und auf die Rechte von Beschäftigten. Die Koalition aus Union und SPD lässt arbeitende Menschen im Regen stehen, wir wollen ihr Leben verbessern – mit besseren Löhnen, mehr Mitbestimmung und guten Tarifverträgen.“

Timon Dzienus:
„Der Sozialstaat ist das Bollwerk gegen den Faschismus und eine der größten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Während die Regierung ihren Kürzungswahnsinn beim Bürgergeld fortsetzt und vom Ende des 8-Stunden-Tages spricht, suchen wir den Schulterschluss mit Gewerkschaften und Sozialverbänden. Wir wollen ein klares Signal an alle Beschäftigten in diesem Land senden: Mit uns Grünen werden eure Jobs sicherer und euer Leben bezahlbarer. Wir wollen, dass Wohnen endlich wieder bezahlbar und zum Ort von Gemeinschaft wird. Dafür braucht es eine funktionierende Regulierung der Mieten, die dem Mietwucher den Riegel vorschiebt. Für nachhaltige Lösungen suchen wir den Austausch mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden.”

Hintergrund: Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt in der neuen Wahlperiode den Gewerkschafts- und Sozialbeirat erneut ein. Das Gremium intensiviert den Austausch mit dem DGB, sieben Einzelgewerkschaften und 15 Wohlfahrtsverbänden, um sich mit kritischen sozialpolitischen Fragen zu befassen und gemeinsam an vorausschauenden Impulsen für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu arbeiten. Federführend verantworten die Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang und Timon Dzienus die Neuaufstellung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Nach der Ankündigung der Bundesregierung zur Reform der Grundsicherung zeigt sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) alarmiert: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses seien nicht weniger als die Abschaffung des Bürgergelds und ein Angriff auf den Zusammenhalt der Gesellschaft.  

Schärfere Sanktionen bis hin zum kompletten Leistungsentzug, absoluter Vermittlungsvorrang und sogar mögliche Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft – die Eckpunkte zur Reform der Grundsicherung bedeuten massive Eingriffe in die soziale Sicherheit von Millionen von Menschen und gehen hinter Hartz IV zurück. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:  

„Es kann nicht wahr sein, dass der Bundesregierung angesichts all der Krisen, die wir erleben, nichts Besseres einfällt, als schon wieder am Sozialstaat zu sägen. Nicht einmal ein Prozent der Bürgergeld-Empfänger*innen verweigert die Aufnahme von Arbeit. Unter dem Vorwand dieser sogenannten ‚Totalverweigerer‘ nun Millionen von Familien zu bestrafen, geht völlig an der Realität vorbei. Klar ist: In krisenhaften Zeiten muss Zusammenhalt organisiert werden – dafür wären Investitionen in Arbeitsmarktintegration, gute Betreuung und Pflege der richtige Weg. Wenn die Bundesregierung nach Finanzierungsquellen dafür sucht, dann wäre die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, für die sich auch Ministerin Bas einsetzt, ein klügerer Weg als Einsparungen zulasten der Ärmsten.“  

Die Einschätzung der Bundesregierung, wonach der vollständige Entzug der Leistungen und sogar die Kürzung der Kosten der Unterkunft verfassungskonform seien, bezeichnet die AWO als irrwitzig. „Man darf sich schon wundern, dass die Bundesregierung so hart an der Grenze der Verfassung operiert und sehenden Auges mit Verfassungsklagen rechnen muss. Doch auch jenseits der Verfassungskonformität: Es ist absurd, Menschen aufgrund verpasster Termine die Existenzgrundlage zu nehmen. Die Bundesregierung muss sich ernsthaft fragen, ob sie es verantworten möchte, dass Familien ihre Wohnung verlieren, nur weil sie nicht rechtzeitig beim Jobcenter waren. Das Existenzminimum ist die allerletzte Haltelinie und es ist auch heute nicht armutsfest. Was die Regierung nun plant, wird Menschen in die Obdachlosigkeit treiben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf eine Bürgergeld-Reform geeinigt.

Dazu erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Der Koalitionsausschuss setzt wichtige Impulse für eine bessere individuelle Förderung und Unterstützung bei der Integration in Arbeit. Wir begrüßen ausdrücklich, dass künftig jede Person gleich zu Beginn ein persönliches Angebot erhält und Eltern mit sehr kleinen Kindern frühzeitig beraten werden sollen. Besonders positiv ist, dass auf Qualifizierung gesetzt wird, wo sie eine nachhaltige Integration in Beschäftigung ermöglicht – und dass dabei junge Menschen besonders im Blick sind. 

Es ist richtig, die Mitwirkung von Menschen einzufordern, die Grundsicherung beziehen. Pflichtverletzungen müssen Konsequenzen haben – dafür reichen jedoch die bestehenden Regelungen aus. Kritisch sehen wir, wenn das Verhalten Einzelner negative Folgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft hat. Die existenzsichernden Leistungen für Kinder dürfen unter keinen Umständen gekürzt werden. 

Mit der Vereinbarung, dass die Kosten der Unterkunft künftig direkt an Vermieter überwiesen werden, erkennt die Koalition das reale Risiko von Wohnungslosigkeit an. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, wenn Leistungsberechtigte den Fehlbetrag zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Wohnkosten weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen müssen – das sind im Schnitt rund 116 Euro pro Monat.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 10.10.2025

Zur aktuellen Einigung der Bundesregierung auf eine Grundsicherung erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes:

„Rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben nach aktuellem Stand im Bürgergeld. Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Die Pläne der Bundesregierung, Sanktionen bis zur Streichung der Unterstützung zur Unterkunft, möglich zu machen, sind eine Katastrophe für diese Kinder und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche haben ein gesondertes Schutzrecht. Sie sind als Teil von Bedarfsgemeinschaften von Sanktionen immer mitbetroffen, das muss ausgeschlossen werden.  Ihnen bei Kürzung aller Bezüge die Existenzgrundlage bis hin zum Verlust der Wohnung zu nehmen, ist ethisch fragwürdig und dürfte wohl auch nicht verfassungskonform sein.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.10.2025

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock, verurteilt die Vorschläge der Bundesregierung als ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende.

Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: 

„Statt dem versprochenen Rückenwind für Arbeitsmarktintegration schafft die Bundesregierung ein Bürokratie-Monster. Die Pläne der Bundesregierung sind ein ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende. Zudem widersprechen sie den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Wo Menschen auf individuelle Unterstützung bei der Jobsuche hoffen, setzt die Bundesregierung auf Strafen statt auf Hilfe. Damit riskiert sie, Haushalte und Familien in verfestigte Armut und Existenznot zu treiben. 

Millionen Arbeitsuchende aufgrund von wenigen tausend Leistungsminderungsfällen unter Generalverdacht zu stellen ist maßlos und kontraproduktiv. Die geplante vollständige Streichung von Geldleistungen nach dem dritten Meldeversäumnis sowie die Möglichkeit, in weiteren Schritten sämtliche Leistungen einzustellen, ist zudem sozialpolitisch gefährlich und integrationshemmend. Der Verlust von Nahrung, Wohnung und Krankenversicherung zerstört Lebensgrundlagen. So bringt man niemanden in Arbeit, sondern treibt Betroffene in existenzielle Not.  

Wenn selbst die Kosten der Unterkunft gestrichen werden können, droht die Zunahme von Wohnungslosigkeit.  

Auch die geplante Abschaffung der Karenzzeiten bei der Vermögensanrechnung ist ein Rückschritt. Schon bei kurzfristigem Hilfebedarf werden dadurch aufwendige Verwaltungsverfahren ausgelöst, die weder effizient noch gerecht seien. Besonders befremdlich ist es zudem, Eltern bereits ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes mit Sanktionen zu drohen.  

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses führen in die falsche Richtung – und das mit erhöhter Geschwindigkeit.“

Der Paritätische fordert stattdessen, arbeitsuchende Menschen mit Respekt zu behandeln und ihnen echte Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration zu bieten. Dazu gehörten passgenaue Fördermaßnahmen, individuelle Beratung und die konsequente Ausrichtung der Jobcenter auf nachhaltige Hilfe.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.10.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung – in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst des Bundes, in Bundesunternehmen und in den Gremien des Bundes. In allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter.
Der Bund nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Mit einem Frauenanteil von 47 Prozent in Führungspositionen innerhalb der Bundesverwaltung setzen wir ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Unser Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.
Es ist ermutigend, dass auch in der Privatwirtschaft Fortschritte sichtbar werden – denn vielfältig besetzte Führungsteams sind nachweislich erfolgreicher. Eine chancengerechte Beteiligung von Frauen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit.“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Gleichberechtigung und eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind für mich überragend wichtige Ziele. Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt.  Die 9. Jährliche Information der Bundesregierung zeigt aber auch, dass die Führungspositionengesetze eine Erfolgsgeschichte sind. Es hat sich ausgezahlt, dass der Gesetzgeber großen Unternehmen klare Vorgaben gemacht hat. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen noch schneller ansteigt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen.“

Die Zahlen der 9. Jährlichen Information im Überblick:

Der Bericht wertet – je nach betrachteter Kategorie – Zahlen aus den Jahren 2022 bis 2024 aus.

In der Privatwirtschaft hat sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022 für die 1.915 betrachteten Unternehmen weiter erhöht. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2022 von 18,6 Prozent auf 27,4 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 um 7,1 Prozentpunkte übertroffen. Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich der Anteil auf 37,7 Prozent. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2022 trotz einer Steigerung um 1,5 Prozentpunkte bei lediglich 13 Prozent. In Vorständen werden die strategischen Entscheidungen für Unternehmen getroffen, deswegen ist weibliche Repräsentation hier besonders wichtig. Bei Unternehmen, die einer festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt nunmehr bei 17,9 Prozent.   

Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 73,4 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen haben 48,6 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Im Jahr 2024 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bereits bei 47 Prozent.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass nach wie vor erst zwei Drittel der Gremien einer paritätischen Besetzung unterliegen. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden. 

Bei den 55 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 45,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 31,9 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil in den obersten Leitungsorganen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern erfasst. Dort gibt es nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer – auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend erfüllt wird. So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 74 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 27 Prozent. Beides ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Über das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Für rund 2000 Unternehmen wurde die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen eingeführt. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Die Regelungen des FüPoG in den Bereichen Privatwirtschaft, im öffentlichen Sektor und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes wurden fortentwickelt und neue Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung gemacht.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.10.2025

Am 18. Dezember 1950 verkündete die Bundesregierung den ersten Bundesjugendplan. In den Trümmern der Nachkriegszeit sollte er mehr sein als ein Finanzierungsinstrument: Er gab jungen Menschen Unterkunft, Ausbildung, Möglichkeiten zur Selbstorganisation – und damit Hoffnung und Perspektive. 

Seither hat sich der Kinder- und Jugendplan stetig weiterentwickelt. Immer ging es darum, verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuführen. Nach der Deutschen Einheit wurde er zum Motor einer gesamtdeutschen Kinder- und Jugendhilfe, die große Transformationsprozesse bewältigen musste. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, heute SGB VIII) erhielt er eine feste rechtliche Grundlage, die bis heute trägt.

Heute ist der Kinder- und Jugendplan ein Garant für stabile, plurale Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Heute, 75 Jahre später, ist der Kinder- und Jugendplan ein bundesweit einmaliges und unverzichtbares Förderinstrument, das jungen Menschen Teilhabe ermöglicht und ihre Rechte schützt. Unverändert blieb das Ziel des Kinder- und Jugendplans: verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung auf Bundesebene zu schaffen und stetig weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir als Bundesregierung das Förderinstrument KJP mit einem strukturellen Blick auf Wirksamkeit und Effizienz prüfen. Der Bund fördert die Infrastruktur und Projekte von bundesweiter Bedeutung, während Länder und Kommunen den größten Anteil an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe schultern. Wichtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Für die Zukunft der Kinder- und Jugendpolitik haben wir uns drei Kernpunkte vorgenommen: Kinder und Jugendliche sollen ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten, sicher aufwachsen und eine gute frühe, schulische und außerschulische Bildung erhalten. Diese Ziele sind und bleiben unser gemeinsamer Kompass.“

 75 Jahre KJP bedeuten deshalb auch: 75 Jahre Investition in das, was die Zukunft trägt – die Jugend.

Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 einen Aufwuchs um 7,5 Mio. Euro vor und damit ein Finanzvolumen von über 251 Mio. Euro.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes stärkt seit Jahrzehnten die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Handlungsfeldern. Damit ergänzt er die wertvolle Arbeit, die in den Ländern und Kommunen geleistet wird. Diese Verantwortung liegt bewusst bei Ländern und Kommunen – und sie erfüllen sie mit großem Engagement.

Warum der KJP heute unverzichtbar bleibt

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist weit mehr als eine Förderrichtlinie. Er ist Garant für stabile und vielfältige Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Er schafft bundesweit Räume für Beteiligung, Bildung und Engagement junger Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. In einer Zeit, in der Demokratie, Zusammenhalt und Teilhabe unter Druck stehen, ist er ein unverzichtbares Instrument, um die junge Generation zu stärken und die Gesellschaft zukunftsfähig zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2025

Zum heute von unserer Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurf zur Ergänzung von Art. 3 GG erklärt Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende:

„Es ist notwendig, den Artikel 3 des Grundgesetzes endlich um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Und es war gut und wichtig, dass der Bundesrat auch mit Stimmen von CDU-geführten Bundesländern beschlossen hat, eine solche Änderung des Grundgesetzes vornehmen zu wollen.

Wir Grünen hätten uns gefreut, wenn CDU/CSU und SPD dazu bereit gewesen wären, gemeinsam mit uns Grünen diesen parteiübergreifenden Beschluss des Bundesrats auch in den Bundestag einzubringen. Wir bedauern, dass es hierfür bislang keine Bereitschaft der Koalitionsfraktionen gibt.

Wir Grünen bleiben dabei: Wir wollen gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen diese wichtige Änderung des Grundgesetzes vornehmen.

Angesichts zunehmender queerfeindlicher Hetze und Gewalt ist diese Ergänzung überfällig. Queere Menschen stehen derzeit unter massivem Druck. Die Zahl der Angriffe steigt, und Errungenschaften der letzten Jahre werden wieder infrage gestellt. Dieses Jahr wurde fast jeder dritte CSD von Rechtsextremen gestört. Häufig kam es dabei auch zu Gewalttaten gegen queere Menschen. Gerade jetzt ist es entscheidend, Haltung zu zeigen und sich klar zu positionieren.

Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der unmissverständlich deutlich macht: Queere Rechte sind Menschenrechte. Wir Grünen fordern bereits seit langem, Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Queere Menschen warten seit 76 Jahren darauf, endlich ausdrücklich im Grundgesetz geschützt zu werden – jetzt ist die Chance da.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.10.2025

Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau im Ausschuss für Gesundheit:

Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland funktioniert nicht – weder im Interesse der Frauen noch der Ärzt*innen. Das belegt deutlich die erste große wissenschaftliche Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die sogenannte ELSA-Studie. Unsere Bundestagsfraktion hatte dazu Anfang September ein öffentliches Fachgespräch im Gesundheitsausschuss für heute beantragt. In dem Fachgespräch sollten die Ergebnisse der ELSA-Studie diskutiert werden, die größte Verbundstudie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die noch unter Jens Spahn vom unionsgeführten Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde.

Die Koalition wollte das Fachgespräch zu Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitsausschuss allerdings nur hinter verschlossenen Türen durchführen. Da sie dafür in der heutigen Ausschusssitzung keine Mehrheit herbeiführen konnte, wurde schließlich das Fachgespräch verschoben, was für die interessierte Öffentlichkeit, die hochkarätigen Sachverständigen, die sich Zeit genommen haben, und eine kritische Oppositionsarbeit sehr bedauerlich ist. Wir setzen uns für eine zeitnahe geordnete Neuaufsetzung für ein öffentliches Fachgespräch ein.

Transparenz und öffentliche Auseinandersetzung gehören zur gelebten Demokratie dazu. Die gesundheitliche Versorgung von Frauen ist ein Thema, das uns alle betrifft. Eine offene und öffentliche Diskussion ist dringend notwendig, damit wir als Gesellschaft gemeinsam Lösungen finden können, um die schlechte Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Durch den Versuch der Koalition, das Fachgespräch nicht öffentlich zu machen, trägt sie nur zur weiteren Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bei.

Wir fordern einen bundesweit sicheren und barrierefreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und eine Gesetzgebung, die Ärzt*innen dabei unterstützt, diese Versorgung anzubieten, statt sie daran zu hindern. Es ist höchste Zeit, Schwangerschaftsabbrüche aus der Stigmatisierung zu befreien und die veraltete Gesetzgebung zu überwinden. Wir brauchen eine Enttabuisierung und eine Gesundheitsversorgung, die den Frauen die Unterstützung bietet, die sie benötigen. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche muss endlich legalisiert werden. Der veraltete § 218 schadet und verhindert den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.10.2025

Die Linksfraktion fordert den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in einem Antrag (21/2216) der Fraktion.

Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.

Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 553 vom 15.10.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/2038) eine Erhöhung des Elterngeldes. Zur Begründung führt sie an, dass der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus betrage, und diese Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden seien, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent gestiegen seien. „Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren außerdem, dass seit der Reform von 2011 das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet werde und es dadurch viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr erreiche. „Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende.“

Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro festlegen soll sowie die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Ferner soll die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung so reformiert werden, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 487 vom 08.10.2025

Die Bundesregierung weist Kritik an der Entscheidung des Statistischen Bundesamtes wegen dessen veränderter Armutsstatistik zurück. In einer Antwort (21/1915) auf eine Kleine Anfrage (21/1632) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, die Entscheidung des Bundesamtes, Armutsgefährdungsquoten aus dem Mikrozensus-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedians nicht mehr zu veröffentlichen, habe fachliche Gründe. Zum einen erfasse die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) das Einkommen von Haushalten (und daraus abgeleitet auch das bundesweite Medianeinkommen) sehr viel differenzierter als die Einkommensabfrage im Kernprogramm des Mikrozensus. „Zum anderen lässt die deutliche Erhöhung des Stichprobenumfangs einkommensbasierte Indikatoren wie die Armutsgefährdungsquote nun auch in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung auf Basis von EU-SILC zu. Damit wird zudem eine EU-weite Vergleichbarkeit von Armutsgefährdung ermöglicht“, argumentiert die Regierung. Sie sei aber nicht in die Entscheidung des Bundesamtes involviert gewesen, heißt es in der Antwort weiter.

Außerdem veröffentliche die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch weiterhin die Armutsrisikoquote für das Bundesgebiet, wie auch für die Bundesländer, mit einem bundesweit einheitlichen Referenzwert auf Grundlage von EU-SILC, so die Regierung.

Die Grünen hatten kritisiert, dass es nicht dem Standard der Armutsforschung entspreche, wenn die Ergebnisse aus dem Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote ausgewiesen würden, weil so ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1968) zur Nutzung von Lebensmittelausgabestellen durch Seniorinnen und Senioren gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den Gründen für die verstärkte Nutzung von Lebensmittelausgabestellen oder Suppenküchen durch Senioren und nach der Zahl der Senioren, die Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Hohe Inflation hat den Anstieg der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen gebremst – Einkommensungleichheit und Armutsrisikoquote stagnieren seit 2020 – Unter Geflüchteten und Erwerbslosen ist Armutsrisiko weit überdurchschnittlich hoch und deutlich gestiegen

Die hohe Inflation der Jahre 2021/22 hat die Reallöhne und verfügbaren Einkommen in Deutschland erstmals seit 2013 wieder sinken lassen. Gleichzeitig ist aber bei den Bruttostundenlöhnen die Ungleichheit weiter zurückgegangen, was vor allem an den positiven Entwicklungen am unteren Ende der Lohnverteilung liegt. Bei den verfügbaren Einkommen auf Haushaltsebene stagniert hingegen seit 2020 die Ungleichheit ebenso wie die Armutsrisikoquote. Das Armutsrisiko hat vor allem für Erwerbslose und Geflüchtete stark zugenommen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Erhebung zur Einkommensverteilung in Deutschland auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Die hohe Inflation hat den langfristigen Trend bei der Entwicklung der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen nicht umkehren können: Beide haben inflationsbereinigt seit 1995 deutlich zugelegt, insbesondere seit 2013. Seitdem ist auch die Ungleichheit der Stundenlöhne stark gesunken, und die Niedriglohnquote liegt wieder auf den Stand des Jahres 2000. „Die verschiedenen Arbeitsmarktreformen wie die Einführung des Mindestlohns scheinen Wirkung zu zeigen – insbesondere in Ostdeutschland“, resümiert Markus M. Grabka, der die Lohn- und Einkommensentwicklung jährlich auswertet. „Die Differenz der Niedriglohnquote zwischen Ost und West hat sich von 19 Prozentpunkten im Jahr 1995 auf nun knapp fünf Prozentpunkte reduziert.“

Armutsrisiko für Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch

Anders sieht es bei den Haushaltseinkommen aus: Dort ist die Ungleichheit seit 1995 gestiegen. Dies liegt zum einen an der steigenden Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, die häufig im unteren Lohnsegment arbeiten. Zum anderen sind in den Jahreseinkommen anders als bei den Stundenlöhnen auch die Sonderzahlungen erfasst, die am oberen Ende der Verteilung im Schnitt höher ausfallen. Seit 2020 stagniert die Einkommensungleichheit aber.

„Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“ Markus M. Grabka

Ähnliches gilt für die Niedrigeinkommensquote oder auch Armutsrisikoquote, die seit 2019 bei rund 17 Prozent liegt. Während sie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund seit mehr als zehn Jahren bei knapp 13 Prozent liegt, ist sie unter Personen mit Migrationshintergrund mit rund 25 Prozent überdurchschnittlich hoch. Insbesondere Geflüchtete haben ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko, das seit 2010 zudem stark zugenommen hat: Die Quote stieg von 42 auf knapp 64 Prozent. „Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“, sagt DIW-Ökonom Grabka.

Ebenfalls stark zugenommen hat die Armutsrisikoquote für Haushalte ohne Erwerbstätige. „Es zeigt sich deutlich, dass Arbeit vor Armut schützt“, stellt Grabka fest. „Um die Einkommensungleichheit und das Armutsrisiko zu senken, sollte die Integration bestimmter Gruppen in den Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Auch das Transfersystem müsste reformiert werden, da sich eine Ausweitung der Arbeitszeit gerade im unteren Einkommensbereich kaum im Geldbeutel bemerkbar macht“, empfiehlt Grabka.

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 15.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

BVT* und LSVD kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformer Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen geschaffen. Doch die jetzt geplanten Änderungen im Meldewesen (BR-Drucksache 419/25) drohen, diesen Erfolg wieder auszuhöhlen.

Bereits im Juli hat das Bundesinnenministerium Verordnungsentwürfe für verschiedene Änderungen des Meldewesens vorgelegt, die unverhältnismäßig in Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eingreifen. Mit der Einführung neuer Datenblätter (0702–0704 und 0304–0305) würden die Angaben über den ehemaligen Geschlechtseintrag und die Änderung künftig zum persönlichen Datensatz einer Person gehören. Wer Einsicht ins Melderegister hat, sieht sofort, dass eine Person trans*, intergeschlechtlich oder nicht-binär ist – auch wenn dies für den konkreten Verwaltungszweck keinerlei Relevanz hat. Nach Bekanntwerden kam in den Communities die Angst auf, dass damit sogenannte „rosa Listen“ angelegt werden könnten. Diese wurden in der Weimarer Republik geführt und haben die die Verfolgung von LSBTIQ*-Personen im Nationalsozialismus vereinfacht.

Anfang September hat das Bundesinnenministerium eine überarbeitete Version der Verordnungen zur Zustimmung an den Bundesrat übersandt, über die am 17.10. abgestimmt wird. Die Grundrechtseingriffe sind nach wie vor unverändert geplant. Neu ist einzig ein Zusatz, der festschreibt, dass eine gezielte Suche nach trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen im System ausgeschlossen sein soll. Wie dies sichergestellt werden soll, bleibt unklar. Der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Bundesrat empfohlen, die melderechtlichen Änderungen abzulehnen. 

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans* sagt dazu: „Statt Selbstbestimmung konsequent umzusetzen, sieht der Entwurf vor, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen zwangsgeoutet werden. Statt – wie zu Zeiten des sogenannten “Transsexuellengesetzes” (TSG) – die ehemaligen Daten mit einer Meldesperre vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, sollen der abgelegte Vorname und der abgelegte Personenstand nun auf den ersten Blick in den Meldedaten sichtbar sein. Und das ohne Erfordernis; bleibt doch die Nachvollziehbarkeit durch das Geburtenregister bestehen. Damit entsteht faktisch eine ‚Lebensakte Trans*‘. Selbstbestimmung bedeutet, dass die Gegenwart zählt. Die geplante Verordnung aber macht unsere Vergangenheit dauerhaft sichtbar. Statt Sicherheit zu schaffen, produziert die geplante Verordnung neue Risiken für Diskriminierung. Sie befeuert zudem die trans*feindliche Erzählung, dass Menschenrechte für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gefährlich wären. Das ist ein klarer Rückschritt. Besonders in einem politischen Klima, in dem trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen als Feindbild stilisiert werden.“

Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt: “Trans*feindlichkeit nimmt weltweit zu. Die Communitys haben die berechtigte Sorge, dass generell eine systematische Erfassung von geschlechtlicher Vielfalt erfolgt. Dass der persönliche Datensatz um die besonders sensiblen Informationen zum früheren Geschlechtseintrag erweitert wurde und diese Daten umfangreicher weitergegeben werden, höhlt das Recht auf geschlechtliche und informationelle Selbstbestimmung aus. Diese dauerhafte ‘Markierung’ ist absolut unverhältnismäßig und war in mehr als 40 Jahren TSG nie erforderlich. Das SBGG hat kein neues Ergebnis im Vergleich zum TSG. Am Ende stehen jeweils neue Vornamen und/oder ein neuer Geschlechtseintrag. Daher ist die geplante Änderung nicht nachvollziehbar und die Argumente des BMI lediglich vorgeschoben. Zudem kritisieren wir, dass derart sensible Fragestellungen überhaupt in Form einer Verordnung geregelt werden und nicht per Gesetzesentwurf, der dann im Bundestag diskutiert werden würde. Die Landesregierungen müssen jetzt die Kritik der Community und des Familienausschusses ernst nehmen und dieses Zwangsouting verhindern.”

Unsere Kritikpunkte:

  • Dauerhafte Sichtbarkeit: Die Transgeschlechtlichkeit einer Person ist unmittelbar aus dem Datensatz erkennbar. 
  • Sondermarkierungen: Spezielle Datenfelder für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen stigmatisieren, statt Gleichbehandlung zu sichern.
  • Offenbarungsverbot wird unterlaufen: Das SBGG garantiert Schutz – die Verordnung schwächt ihn ab.
  • Zwangs-Outings: Zugriff auf die Daten gefährdet Privatsphäre und Sicherheit von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen.
  • Unverhältnismäßigkeit: Der Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung ist nicht notwendig! Die Nachvollziehbarkeit einer Person ist bereits jetzt gewährleistet.

Robin Ivy Osterkamp sagt dazu weiter: „Das TSG hat Menschenrechte verletzt. Viele Personen haben das Gesetz daher nicht genutzt – und mussten sich in Folge dessen alltäglich Diskriminierung aussetzen. Das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes war es, Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen abzubauen. Wenn die geplanten Änderungen im Meldewesen umgesetzt werden, verletzen diese jedoch erneut die Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen. Warum müssen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen immer wieder Menschenrechtsverletzungen hinnehmen, wenn sie in Deutschland ihren Vornamen und Personenstand ändern wollen?“

Der Bundesverband Trans* und der  LSVD – Verband Queere Vielfalt fordern daher den Bundesrat dazu auf, die Verordnung in der vorliegenden Fassung abzulehnen. 

Hintergrund: 

Die Entwürfe für eine neue Bundesdatenmeldeverordnung sehen vor, dass der frühere Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname wie auch das Datum der Änderung der Daten nach Selbstbestimmungsgesetz sichtbar im persönlichen Datensatz einer Person erfasst werden. Begründet wird dies mit Nachvollziehbarkeit und dem Wunsch, Personen identifizieren zu können. Zudem soll die Weitergabe dieser Daten bei einem Umzug und an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden.
Deutschland führt jedoch seit 1981 Vornamens- und Personenstandsänderungen durch.Die Identitfizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Aus Sicht des BVT* und des LSVD⁺ ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung daher nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.  
Die Sitzung des Bundesrats, bei der voraussichtlich über die Meldedatenverordnung abgestimmt werden wird, ist für den 17.10. angesetzt.

Weiterführende Links:

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Trans* und LSVD+ – Verband Queere Vielfalt vom 15.10.2025

Der vom BMAS einberufene Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz ist beendet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und eine Abschaffung des Achtstundentags weiterhin entschieden ab.

Der Dialog hat gezeigt, dass das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form funktioniert. Die geplanten Änderungen würden nur Chaos stiften und zu Rechtsunsicherheit führen. Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst Realität – durch Tarifverträge, die Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam aushandeln. Ein Aufweichen des Arbeitszeitgesetzes bringt hingegen mehr Belastung statt mehr Flexibilität: Arbeitgeber erhalten erweiterte Befugnisse, während der Schutz für Beschäftigte – insbesondere für jene ohne Tarifbindung – eingeschränkt wird. Das ist ein Bruch mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition und ein Rückschritt in der Arbeitswelt.

Wer mehr Beschäftigung ermöglichen und dem Fachkräftemangel begegnen will, muss die tatsächlichen Hürden für mehr Beschäftigung abbauen. Eine aktuelle DGB-Umfrage zeigt: Wenn Beschäftigte mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an starren betrieblichen Abläufen und der Ablehnung durch Vorgesetzte. Die Arbeitgeber sind somit selbst das größte Hindernis für flexible Arbeit. Weitere wichtige Faktoren sind verlässliche Kinderbetreuung und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Statt die tägliche Höchstarbeitszeit auszuweiten, brauchen Beschäftigte mehr Arbeitszeitsouveränität. Dies gilt besonders für Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten. Viele von ihnen sind bereit, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, brauchen dafür aber die richtigen Rahmenbedingungen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Bundesregierung auf, dem Druck von Arbeitgeberverbänden nicht nachzugeben. Die Gesundheit der Beschäftigten und der Schutz vor Überlastung haben oberste Priorität.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2025

Die Bund-Länder-Kommission zur Reform der Pflegeversicherung will diese Woche ihren Zwischenbericht vorlegen. Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) warnen im Vorfeld vor einer Reformdiskussion ohne gesicherte Finanzierung.

„Eine Pflegereform ohne eine langfristige Finanzierung läuft ins Leere“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Die coronabedingten Mehrausgaben von rund sechs Milliarden Euro müssen endlich an die Pflegekassen erstattet werden. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für staatlich veranlasste Kosten aufkommen. Langfristig braucht es zudem einen verlässlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Kosten der Pflegeausbildung. Diese Aufgaben sind im gesamtgesellschaftlichen Interesse und dürfen nicht länger allein den Pflegeversicherten aufgebürdet werden.“ 

Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP e.V., betont die besondere Chance der Bund-Länder-AG in Bezug auf eine umfassende Strukturreform: „Die Finanzierungsfrage in der Pflegeversicherung ist momentan am dringendsten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Frage nach der tatsächlichen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Strukturreformen dahinter zurücksteht. Die Erosion des Solidarsystems gefährdet mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung. Zudem droht das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, zur Worthülse zu werden. Angesichts des demografischen Wandels muss die Politik hier groß denken. Kommunen haben eine Verantwortung für eine Altenhilfe und Pflegeplanung, aber hierfür müssen diese auch entsprechend befähigt werden. Sie dürfen nicht länger als ‚letzte Rettung‘ der Pflegekrise ohne entsprechende Unterstützung dienen: Ohne finanziellen und strukturellen Beitrag von den Ländern und vom Bund drohen eine Überforderung und ein ‚Regularienwildwuchs‘ in den Regionen.“ Die diakonischen Träger der Altenhilfe sind bereits jetzt vielerorts aktiv, um mit Kommunen Konzepte zu entwickeln und diese umzusetzen.  

Besonders kritisch sieht Ronneberger aktuelle Überlegungen, die Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen, um Geld einzusparen. „Dass freihändig über die Abschaffung der Leistungen bei Pflegegrad 1 diskutiert wird, zeigt die Hilflosigkeit der Politik“, sagt sie. „Es besteht das Risiko, am falschen Ende zu sparen. Hier sollte die Bund-Länder-Kommission gegensteuern.“ Es sei wichtig, Menschen schon ganz am Anfang der Pflegebedürftigkeit zu erreichen. „Aus der Praxis wissen wir, dass es für viele ältere Menschen schwierig ist, Unterstützung zu bekommen. Die Antragstellung ist kompliziert, viele Menschen fühlen sich nicht gut beraten und die Suche nach einem passenden Pflegedienst oder einer Tagespflege ist in vielen Regionen ein großes Problem“, so Ronneberger. Viele Betroffene versuchten dann, allein zurechtzukommen. „Das ist für pflegebedürftige Menschen wie auch für pflegende Angehörige oft der falsche Weg. Er führt in eine belastende Situation für alle Beteiligten – und das Pflegegeld ändert an dieser Situation wenig.“ 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit  
und Pflege e.V. vom 13.10.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland die konsequente Ausrichtung an der UN-Kinderrechtskonvention an. Die heute dazu im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe werden aus Sicht der Kinderrechtsorganisation diesem Anspruch nicht gerecht. Vielmehr sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in den Entwürfen gravierende kinderrechtliche Defizite.

„Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform. Geflüchtete Kinder stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Auch deshalb sind beispielsweise die Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Möglichkeiten der Bewegungsbeschränkungen in den Unterkünften nicht akzeptabel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersucht, welche Handlungsoptionen der Gesetzgeber hat, um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland kinderrechtskonform umzusetzen. Die Gutachter und Experten für Migrationsrecht, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass ohne klare rechtlich verankerte Kinderschutz-Maßnahmen schwerwiegende Kinderrechtverletzungen in Deutschland drohen.

Deshalb sollten kinderrechtliche Schutzgarantien möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern, so die Gutachter. Doch stattdessen schlage die Bundesregierung Verschärfungen vor – etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen seien nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstießen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers müsse es sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen.

Basierend auf dem Gutachten haben die Organisationen ein Positionspapier verfasst, in dem unter anderem ein gesetzlicher Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, und verbindliche Standards für die kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder gefordert werden. Wichtig sind außerdem eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern, kindgerechte Verfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder, sowie die Beibehaltung des Familienasyls zur Wahrung der Familieneinheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.10.2025

Von heute an wird das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition im Bundestag beraten. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen aus Sicht des Familienbundes der Katholiken, des Kolpingwerkes Deutschland und der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland kaum dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest aufzustellen. Es fehlt offensichtlich die politische Handlungsbereitschaft für eine grundlegende und generationengerechtere Reform der Alterssicherung. Beitragszahler:innen und zukünftige Rentner:innen müssen stärker in den Blick genommen werden.

„Ohne Mut zur Entscheidung werden wir nicht weiterkommen, jetzt müssen die Segel wirklich neu ausgerichtet werden. Das Finanzierungsproblem der Rente können wir nicht länger leugnen. Es reicht nicht, immer nur zu debattieren – es müssen endlich Taten folgen. Dazu gibt es bereits eine Reihe von Vorschlägen, jetzt geht es darum, sie auch umzusetzen. Wir brauchen eine gerechte und zukunftsfeste Rente – mit einer fairen Verteilung der Lasten, die niemanden überfordert und allen Generationen Perspektiven eröffnet“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Fixierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent– ein Kernanliegen des aktuellen Rentenpakets – garantiert für die kommenden Jahre ein stabiles Wachstum der gesetzlichen Renten. Zwar ist die Aufrechterhaltung eines gesetzlichen Sicherungsniveaus grundsätzlich zu begrüßen. Faktisch geschieht dies allerdings einseitig zu Lasten jüngerer Generationen. Zudem trägt der aktuelle Ansatz weder dazu bei, Armutsgefährdung im Alter ausreichend zu bekämpfen, noch sichert er eine stabile Leistungshöhe für künftige Generationen von Rentner*innen.

Die Neuregelung der Mütterrente, durch die Kindererziehung unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt eines Kindes für alle Generationen anerkannt wird, schließt eine Gerechtigkeitslücke. Aus Sicht der katholischen Verbände handelt es sich dabei nicht um ein Wahlgeschenk, wie zum Teil kritisiert wird. Denn die damit erreichten Eltern, überwiegend Frauen, haben mit der Erziehung von Kindern eine zentrale Leistung für das umlagefinanzierte Rentensystem erbracht.  Dass die Mittel dafür anders als bei früheren Angleichungen der Mütterrente aus Steuereinnahmen finanziert werden, ist folgerichtig, da es sich bei Kindererziehung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Insgesamt nimmt das Rentenpaket mit den vorgesehenen Einzelmaßnahmen dennoch  keine zukunftsweisenden Weichenstellungen vor. Die Verringerung von Altersarmut – ein wesentliches Ziel für die katholischen Verbände – wird nicht erreicht. Stattdessen werden die finanziellen Herausforderungen des Rentensystems verschärft. Dies wird auch daran deutlich, dass der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor außer Kraft gesetzt bleibt. Dieser sollte ursprünglich dazu beitragen, Rentensteigerungen angesichts einer alternden Bevölkerung moderat zu dämpfen. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich steigen und in zehn Jahren bei mehr als 21 Prozent liegen.

Dabei sind die Herausforderungen des Rentensystems seit langem bekannt. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentner:innen entwickelt sich seit den späten 1960er Jahren kontinuierlich zu Ungunsten der heutigen Beitragszahlenden. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung verdoppelt: Sie liegt derzeit bei mehr als 20 Jahren. Kurzfristige Entlastungen sowie ein Denken in Wahlperioden verhindern Reformoptionen, die auf lange Sicht stabilisierend wirken. Mit der Berufung einer Rentenkommission, die erst in zwei Jahren Reformvorschläge liefern soll, wird die Lösung drängender Probleme in die Zukunft verschoben. Mitglieder der aktuellen Bundesregierung haben schon vor Start der Kommission geäußert, in dieser Legislaturperiode nicht mehr an etwaige Vorschläge  anknüpfen zu wollen. Bereits in der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 arbeitete eine Kommission zur Reform der Alterssicherung, deren Ideen bis heute auf eine Umsetzung warten.

Die katholischen Verbände fordern eine echte Reform des deutschen Rentensystems. Hierzu gehören unter anderem die Einführung einer solidarischen, steuerfinanzierten Mindestrente im Alter und eine stärkere Berücksichtigung der gesellschaftlich gewünschten Sorgearbeit. Zusätzlich sollte die Rente zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Jedes weitere Abwarten erschwert die Problemlösung und beschädigt die Zukunft des Rentensystems. Die gesetzliche Rentenversicherung muss dingend Verlässlichkeit und Stabilität zurückgewinnen, nicht nur für bestehende und baldige Rentner:innen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 16.10.2025

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Mindestbetrags beim Elterngeld zeitnah umzusetzen. Es handelt sich um einen längst überfälligen Schritt zur besseren Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern. Seit 2007 stagnieren die Eckwerte des Elterngeldes. Eine Anpassung würde ein wichtiges Zeichen für Familien setzen, die in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder finanzielle Sicherheit und Zeit für Familie brauchen.

Morgen berät der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Elterngeld. Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Familien tragen Tag für Tag enorme Verantwortung – emotional, organisatorisch und finanziell. Dass der Mindestbetrag des Elterngeldes angehoben wird, wäre ein wichtiger Schritt. Gerade Familien mit geringem Einkommen spüren die steigenden Lebenshaltungskosten besonders stark. Für sie kann eine spürbare Erhöhung des Mindestelterngeldes einen echten Unterschied machen“.

Das Elterngeld ist die zentrale Anerkennungsleistung für die Erziehungsarbeit von Müttern und Vätern. Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat sich die wirtschaftliche Realität grundlegend verändert: Mieten, Energie- und Lebensmittelpreise sind deutlich gestiegen, während das Elterngeld immer mehr an Kaufkraft verloren hat. Das Elterngeld wurde als Rahmen konzipiert, um Einkommensrisiken abzufedern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

„Alle Eckwerte des Elterngeldes gehören dringend auf den Prüfstand. Denn seit der Einführung sind die Beträge unverändert geblieben – trotz steigender Preise und wachsender gesellschaftlicher Erwartungen an Familien. Wenn die Politik die im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen ernst nimmt, dann ist jetzt der Moment, sie einzulösen“ erklärt Hoffmann.

Bei Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 deckte der Mindestbetrag noch das gesamte sächliche Existenzminimum eines Kindes ab. Seither wurde er jedoch nie erhöht und hat damit erheblich an Wert verloren. Diesen Umstand beklagt bereits der neunte Familienbericht 2021. Sachgerecht wäre, das Mindestelterngeld am sächlichen Kinderexistenzminimum zu orientieren. Konkret bedeutet dies, den Betrag auf mindestens 500 Euro pro Monat zu erhöhen.

Um das Elterngeld an die wirtschaftliche Realität anzupassen, müssen jedoch alle Eckwerte, aus denen sich die Lohnersatzrate berechnet, angehoben werden. Dies betrifft neben dem Mindestbetrag von 300 Euro den Maximalbetrag von 1.800 Euro und die Einkommensgrenzen, aus denen sich die Lohnersatzrate ergibt. Die Anhebung des Elterngeldes würde nicht nur eine finanzielle Entlastung bedeuten, sondern wäre vor allem auch ein gesellschaftliches Signal der Wertschätzung.

„Wenn Politik wirklich Familien fördern will, muss sie die finanzielle Absicherung in der frühen Familienphase regelmäßig an die Inflation anpassen“, so Hoffmann weiter. „Eltern, die Zeit mit ihrem Kind verbringen, leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Zeit darf nicht zum finanziellen Risiko werden. Das Elterngeld ist nicht nur eine Sozialleistung, sondern eine Anerkennungs- und Förderleistung für elterliche Fürsorge und Verantwortung.“

Bei einer Reform des Elterngeldes hält es der Familienbund außerdem für wichtig, die Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung durch zusätzliche Partnermonate zu fördern und das komplexe Antragsverfahren für Familien zu erleichtern. Denn dieses stellt für Familien eine große Belastung dar.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 09.10.2025

LSVD: Chance ergreifen!

Heute hat der Bundestag über die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG zum Schutz von LSBTIQ* beraten. Dazu kommentiert Bundesvorstandsmitglied Alexander Vogt für den LSVD – Verband Queere Vielfalt:

“Die explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz ist eine jahrzehntealte Forderung der Community. In der heutigen Bundestagsdebatte wurde deutlich, wie dringend geboten eine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG ist: Die Zahl der Straftaten im Bereich „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Angriffe gegen queere Menschen, queere Orte – unsere Community – sind mittlerweile alltäglich. Wir begrüßen, dass Vertreter*innen aller demokratischen Parteien den Bedarf nach einem besseren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für LSBTIQ* heute so klar benannt haben.

Angriffe auf queeres Leben gehen nicht nur von Privatpersonen aus, sondern auch von Parteien und Regierungen – weltweit. In Ungarn, den USA oder kürzlich in der Slowakei werden die Rechte von LSBTIQ* beschnitten. Eine explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz hat einen wichtigen symbolischen Wert, der in diesen politischen Zeiten nicht zu unterschätzen ist. Das haben auch die verbalen Entgleisungen der AfD in der heutigen Debatte verdeutlicht. Und auch materiell-rechtlich macht die Einführung einer expliziten Kategorie einen Unterschied: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz sexueller Identität ist zwar mittlerweile gefestigt, aber kann sich dennoch wieder ändern. Art. 3 Abs. 1 GG hat schwule und bisexuelle Männer im unrühmlichen „Homosexuellenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1957 nicht geschützt.

Die Bundesratsinitiative vom 26.09. und die heutige Debatte zeigen große Einigkeit in der Sache. Wir fordern jetzt alle Abgeordneten auf, konstruktiv miteinander ins Gespräch zu kommen. Auch wir stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Diese Gelegenheit muss genutzt werden: Historische Schutzlücke schließen, Grundgesetz sturmfest für die Zukunft machen!”

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 09.10.2025

Jeder 6. Mensch in Deutschland lebt in Armut. Das belegt auch der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gleichzeitig besitzt das reichste Zehntel über 54% des Vermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3% des Vermögens besitzt. „Diese soziale Spaltung ist Sprengstoff für unsere Demokratie”, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband, den 683-seitigen Bericht zusammen.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung als ernüchterndes Dokument der sozialen Schieflage in Deutschland. „Der Bericht zeigt glasklar: Armut bleibt in Deutschland ein Massenphänomen, das sich zunehmend verfestigt. Gleichzeitig wird das Thema Reichtum weitgehend ausgeblendet – das ist ein fatales politisches Signal“, erklärt Joachim Rock.

Laut Bericht liegt die Armutsquote seit Jahren stabil auf viel zu hohem Niveau zwischen 14 und 18 Prozent. Besonders betroffen sind Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Selbst Erwerbstätigkeit schützt längst nicht zuverlässig vor Armut: Jeder sechste Job ist ein Niedriglohnjob. Hinzu kommt, dass die Reallöhne in den Krisenjahren trotz Mindestlohnerhöhungen gesunken sind.

Der Verband sieht sich dabei in seinen eigenen Analysen bestätigt: Die Befunde zeigen, dass Wohnen zu einem Schlüsselfaktor sozialer Ungleichheit geworden ist. Fast jeder achte Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens fürs Wohnen aufwenden. Bei Menschen in Armut ist es sogar mehr als jeder dritte Haushalt. „Ohne Erbschaften bleibt der Immobilienerwerb für junge Menschen außer Reichweite. Sozialer Aufstieg wird aussichtslos, wenn nicht einmal der Ausstieg aus Armut ermöglicht wird“, erklärt Rock. „Wir brauchen endlich ernsthafte Maßnahmen zur Umverteilung und Reduzierung von Ungleichheit“. Das reichste Zehntel der Bevölkerung verfügt über  54 Prozent des Nettovermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3 Prozent des Nettovermögens besitzt. 

Der Bericht dokumentiere nicht nur eine extreme Vermögensungleichheit, sondern zeige auch, dass soziale Ungleichheit in ungleicher politischer Teilhabe münde und so Demokratie und Zusammenhalt gefährde. Schon jetzt schwinde gerade bei Armutsbetroffenen das Vertrauen in Institutionen. „Diese Kluft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Wer über Armut spricht, darf über Reichtum und Privilegien nicht schweigen“, mahnt Rock. „Es reicht nicht, nur Armut zu bilanzieren. Was fehlt, ist der politische Wille zu einer Umverteilung von oben nach unten. Armut ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Der Bericht liefert die Daten – nun ist es Aufgabe der Politik, endlich entschlossen zu handeln.“

Der Paritätische fordert deshalb die stärkere Beteiligung von Superreichen an der Finanzierung des Gemeinwesens, die solidarische Finanzierung der Sozialversicherungen durch ihren Ausbau zu einer sozialen Bürgerversicherung, eine gerechtere Erbschafts- und Einkommensteuer, eine armutsfeste Grundsicherung und massive Investitionen in sozialen Wohnungsbau, Bildung, Inklusion und Gesundheit.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 02.10.2025

Vier von fünf berechtigten Kindern ohne Teilhabeansprüche.

Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle erreicht die Teilhabeleistung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) im Bundeschnitt mindestens 81 Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen nicht. Für vier von fünf anspruchsberechtigten Kindern läuft diese Leistung ins Leere. Damit schreibt diese Säule des BuT auch 14 Jahre nach seiner Einführung eine Misserfolgsgeschichte fort.

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien eigentlich helfen, Freizeit- und Sportangebote wahrnehmen zu können, die ihre Eltern ihnen sonst nicht finanzieren können. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Teilhabeleistung von bisher 15 Euro pro Kind auf 20 Euro im Monat zu erhöhen.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Paritätischen Gesamtverbandes verfehlt jedoch gerade diese Teilhabeleistung des Pakets die beabsichtigte Wirkung fast vollständig.  Der Wohlfahrtsverband schlägt deshalb vor, die geplanten 20 Euro Teilhabeleistung pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche auszuzahlen. Zudem gilt es einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, damit das Paket seine Wirkung entfalten kann.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes erklärte dazu: “Die von der Regierung beabsichtigte Entbürokratisierung kann ganz praktisch damit beginnen, dass die geplanten 20 Euro pro Kind monatlich pauschal ausgezahlt werden, ohne aufwändige Nachweise und Prüfungen.

Die bisherige Teilhabeleistung reiche nicht aus: “Die Teilhabeleistung ist gut gedacht, die Umsetzung oftmals schlecht gemacht.  Die regional massiv ungleichen Teilhabequoten zeigen, dass Teilhabechancen häufig von der Postleitzahl abhängen. Damit dürfen wir uns niemals abfinden”, so Rock. Er unterstreicht, dass bei einer Kinderarmutsquote von über 15 Prozent hier die Rede von Millionen Kindern in Deutschland ist: “In einem derart reichen Land wie Deutschland ist es ein Ärgernis, wenn Kinder nicht zum Fußball- oder Ballettunterricht gehen können. Das muss dringend geändert werden, zumal jegliche Bemühungen hin zu einer Kindergrundsicherung eingestellt scheinen.” Darüber hinaus betonte Rock, dass dieses Problem bereits seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 bestünde und man von der Bundesregierung endlich eine Lernkurve erwarten könne.

Als einen Grund für die geringe Nutzung des Angebotes vermutet der Paritätische Gesamtverband die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme. Hier schlägt der Paritätische eine starke Vereinfachung der Vorgänge vor. Die Leistungen sollten pauschal an alle Kinder und Jugendlichen, die Ansprüche auf sie haben, ausgezahlt werden. Diese pauschale Auszahlung ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Außerdem sei es wichtig, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen vor Ort durch Rechtsansprüche auszubauen und abzusichern.

Die Expertise können Sie hier herunterladen.

Dokumente zum Download

Teilhabequoten im Fokus. (2 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.09.2025

  • VdK kritisiert aktuelle Debatte um Sparpläne in der Pflege
  • Bentele fordert stärkere Anerkennung und Unterstützung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige in Deutschland leisten weit mehr als nur private Fürsorge. Laut einer Studie der Hochschule Zittau/Görlitz hätten die informellen Pflegeleistungen im Jahr 2023 – wären sie von angelernten Pflegehilfskräften erbracht worden – einen Wert von rund 206 Milliarden Euro gehabt. „Angesichts dieser enormen Summe unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen sind aktuelle Debatten um Einsparungen in der Pflege ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Sparpläne sind kein Ersatz für politische Fantasielosigkeit, und vor allem nicht für fehlende Strategien. Wenn sich nichts ändert, werden es auch in Zukunft die pflegenden Angehörigen sein, die den Laden am Laufen halten.“

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2023 etwa 86 Prozent (4,9 Millionen Menschen) der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, überwiegend durch Angehörige. Wer die Abschaffung des Pflegegrads 1 befürwortet, übersieht nicht nur den aktuellen gesellschaftlichen Wert und das Engagement der pflegenden Angehörigen, sondern ignoriert auch die zukünftigen Herausforderungen, so Bentele: „Mit dem demografischen Wandel, insbesondere dem Eintritt der Babyboomer-Generation ins Pflegealter, und dem anhaltenden Fachkräftemangel in der professionellen Pflege wird der Bedarf an pflegenden Angehörigen massiv steigen.“

Der Sozialverband VdK fordert eine deutliche Stärkung und Anerkennung pflegender Angehöriger ebenso wie verbindliche und nachhaltige Lösungen zur Absicherung der Pflegeversicherung. Dazu gehört, dass Angehörige entlastet werden — finanziell, institutionell und durch bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Verband setzt sich zudem für eine einheitliche Pflegeversicherung ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen und die alle Einkommensarten berücksichtigt.

Erwartungen an Einsparungen in der Pflege zu hoch

Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat ein theoretisches Einsparpotenzial von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich errechnet, sollten alle Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 sämtliche ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. In der Realität lagen die Ausgaben 2024 laut GKV-Spitzenverband jedoch bei nur 640 Millionen Euro, da viele Pflegebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nahmen. Diese Zahlen belegen, dass die Erwartungen an Einsparungen bei einer Abschaffung des Pflegegrads 1 zu hoch gegriffen sind. Gleichzeitig verunsichert die Diskussion Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Weitere Informationen

Die Studie „Der monetäre Wert der Pflegeleistungen von An- und Zugehörigen in Deutschland“ von Prof. Dr. Andreas Hoff, Prof. Dr. Steffi Höse, Prof. Dr. Martin Knoll und Prof. Dr. Notburga Ott steht auf der Website des GAT Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik an der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Oktober 2025

Veranstalter: verband binationaler familien und partnerschaften

Ort: Frankfurt

Die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Migrationsdebatten konzentrieren sich derzeit vor allem auf die Abwehr von Migration. Das ist kein neues Phänomen. Familien mit Migrationsgeschichte gehören jedoch schon lange zur Mitte unserer Gesellschaft, sie sind ein wesentlicher Bestandteil. Ihre Stimmen müssen daher gehört, ihre Anliegen ernst genommen und ihre Beiträge sichtbar gemacht werden – in der Politik ebenso wie im alltäglichen Zusammenleben.

Die Fachtagung stellt daher diese Familien und ihre Rolle in unserer Gesellschaft ins Zentrum. Auch angesichts zunehmender Diskriminierung, Ausgrenzung und Angriffen auf Vielfalt. Wir möchten den Fokus umkehren und die Lebensrealitäten dieser Familien sichtbar machen. Mit einem Rückblick auf frühere Migrationsdebatten, einer aktuellen Analyse, mit Beiträgen aus der Beratungspraxis, im Gespräch mit Politik und einer Gesprächsrunde über die Perspektiven binationaler Menschen.

Anmeldung: https://eveeno.com/ft2025

Mehr Infos hier.

Termin: 10. November 2025

Veranstalter: Evangelische Hochschule Dresden (ehs)

Ort: Online

es wird herzlich eingeladen zur Fachveranstaltung „Niedrigschwellige Familienbildung von und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“, die zugleich den Abschluss des gleichnamigen Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes bildet.

Geplantes Programm:

  • Fachimpuls der Projektleitung Prof. Dr. Christiane Solf
  • Vorstellung von Projektergebnissen und -publikation
  • Einblicke in die Praxisentwicklung mit Praxispartner:innen
  • Fachgespräch mit den Kooperationspartner:innen Ulrike Stephan (Referentin für Familienbildung, Ev. Arbeitsgemeinschaft Familie e.V.) und Dr. Verena Wittke (Referentin für Familienbildung, AWO Bundesverband e.V.)
  • Zwischendurch: Raum für Ihre Fragen und Gedanken

Die Veranstaltung wird am Montag, den 10. November 2025 von 12:00 bis 16:30 online stattfinden.

Um am Zoom-Meeting teilzunehmen, klicken Sie bitte auf diesen Link: https://ehs-dresden-de.zoom-x.de/j/67057412294 oder geben Sie die Meeting-ID 670 5741 2294 ein.

Für unsere Planung danken wir Ihnen, wenn Sie uns vorab per E-Mail über Ihre Teilnahme informieren.

Termin: 11. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Daten von Kindern gelten als besonders schützenswert. Gleichwohl finden sie sich in großen Mengen auf digitalen Plattformen und in sozialen Netzwerken wieder – oftmals freiwillig von Kindern selbst oder ihren Eltern und Verwandten preisgegeben.

Über mögliche Risiken und Maßnahmen zum Schutz der Daten von Kindern im digitalen Raum informiert Torsten Krause an den Beispielen Sharenting und Influencing. Anschließend laden wir zu einer intensiven Diskussion über das Thema ein.

Torsten Krause arbeitet als Kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk. Seit 2025 vertritt er die National Coalition zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland im Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 12. November 2025, 13:00–16:00 Uhr
14. November 2025, 09:30–12:30 Uhr
17. November 2025, 09:30–12:30 Uhr

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Trennung und Scheidung verändern Familien grundlegend. Allein- und getrennt erziehende Familien stehen oft vor der Herausforderung, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und das Wohl ihrer Kinder gleichzeitig zu bewältigen. Der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung nimmt diese Lebenslagen in den Blick und formuliert Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit, ökonomischer Eigenständigkeit sowie Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Mit Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Justiz, Verwaltung und Verbänden diskutieren wir zentrale Empfehlungen des Zehnten Familienberichts und ihre Umsetzungsperspektiven für Praxis und Politik.

Anmeldeschluss ist der 20. Oktober 2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/alles-bleibt-anders-familie-nach-trennung-und-scheidung-empfehlungen-des-zehnten-familienbericht-in-der-diskussion/

Termin: 18. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf ist für junge Menschen vielerorts eine Zeit mit besonderen Herausforderungen – die auch mit psychischen Belastungen und Erkrankungen einhergeht. Wie können die jungen Menschen sowie Fachkräfte im Umgang mit psychischen Krisen unterstützt werden?

In der Online-Veranstaltung werden folgende Fragen und Themen behandelt: Welche Bedeutung hat psychische Gesundheit beim Übergang von der Schule in den Beruf – und welche Folgen haben Belastungen in dieser Phase? Wie können junge Menschen in dieser Zeit bestmöglich unterstützt werden? Welche Netzwerke und Kooperationspartner braucht es, um einen gelingenden Start ins Berufsleben zu ermöglichen?

Das Präventionsprogramm „Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf“ wird vorgestellt. Ziel des Projektes ist es, psychische Krisen anzusprechen, das Hilfesuchverhalten zu stärken, gesundheitsförderliche Prozesse anzustoßen und das Stigma von psychischen Erkrankungen zu reduzieren. 

Mit: 

Wiebke Nonne, Programmleitung »Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf«, Irrsinnig Menschlich e. V., Leipzig

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Jennifer Puls, jsa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 325

Gabriele Sauermann, juvo(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 317

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 28. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Burn-out und psychische Erschöpfung nehmen seit Jahren drastisch zu – ein deutliches Zeichen für die strukturelle Überforderung unserer Arbeitswelt. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Arbeitszeitverkürzungen bei Lohnausgleich, wie etwa die 4-Tage-Woche, positive Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden haben. Dennoch setzt die aktuelle Bundesregierung auf Flexibilisierung und steuerliche Anreize für Mehrarbeit – ein Kurs, der Fragen aufwirft.

Gemeinsam mit u.a. Prof. Dr. Brigitta Danuser, Universität Lausanne, Stefan Boes, Autor und Journalist und Jan Dieren MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales möchten wir diskutieren, wie die 4-Tage-Woche einen Beitrag zu einer gesünderen Gesellschaft leisten kann – und welche politischen sowie praktischen Rahmenbedingungen dafür notwendig wären. Moderiert wird die Diskussion von Salwa Houmsi.

Die Tagung findet am Freitag, den 28. November 2025 von 14:00 – 20:15 Uhr in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Haus 1, Saal 1, Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und die Diskussion.

Alle aktuellen Infos zur Veranstaltung finden Sie auch auf unserer Webseite.

Hier geht es zum Programm

Hier geht es zur Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Montag, 13.10.2025 | Beginn 19:30 Uhr | wieder im RegenbogenKino, Lausitzer Str. 22, 10999 Berlin-Kreuzberg

Zur Präsentation des neuen Kalenders Wegbereiterinnen laden ein: Gisela Notz (Herausgeberin und Autorin), Heike Notz (Moderatorin), Bernd F. Gruschwitz, Annika Klanke und alle AutorInnen des Kalenders 2026.

Christa Weber und Jutta Kausch – beide Schauspielerin und Sängerin, begleitet vom Gitarristen Olaf Schäfer würdigen für uns die vorgestellten Frauen mit ihren Liedern.

Von den im Kalender vorgestellten Frauen werden präsentiert:
Pauline Roland/Edith Jacobson/ Phillis Wheatley

Im Jahr 2026 erscheint der Wandkalender „Wegbereiterinnen“ in der 24. Ausgabe. Seit er 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 276 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben in den Kalendern über Frauen geschrieben, die für eine friedliche Welt gekämpft haben.

Die Einladung kann gerne weitergegeben werden.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Geschichtssalon des Beginenhof Kreuzberg und der Regenbogenfabrik

Eintritt frei, Spenden für die KünstlerInnen sind willkommen.

 

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ZFF-Info 10/2025

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Weltkindertages warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor dem Ton in den aktuellen Debatten zur Zukunft des Sozialstaats.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Jedes Kind hat das Recht, geborgen, gesund und glücklich aufzuwachsen. Dafür braucht es einen starken und verantwortungsvollen Sozialstaat – einen Sozialstaat, der alle Kinder sieht, ihre Bedürfnisse ernst nimmt und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres und sorgenfreies Aufwachsen eröffnet.

Doch die aktuellen Debatten über die Zukunft des Sozialstaats sprechen eine andere Sprache: Sie verschärfen den Druck auf Familien und nehmen Kindern die Zuversicht. Wer als Kind erfahren muss, dass gesellschaftliche Anerkennung und politische Repräsentation am Kontostand hängen, verliert leicht das Vertrauen in beides.

Familien ohne oder mit geringem Erwerbseinkommen brauchen Unterstützung am dringendsten – weil Sorgearbeit, Pflegeverantwortung oder Niedriglöhne kaum Raum für existenzsichernde Erwerbsarbeit lassen. Kinder dürfen nicht zu Sündenböcken einer Gesellschaft werden, die Care-Arbeit nicht wertschätzt. Sie tragen keine Verantwortung für die Lebenssituation ihrer Eltern.

Statt Ängste zu schüren, braucht es jetzt entschlossene Schritte: Dazu gehört für das ZFF – als Grundlage für monetäre Familienleistungen – ein neu berechnetes kindgerechtes Existenzminimum, das nicht nur auf statistischen Erkenntnissen basiert, sondern auch die Perspektiven von Kindern einbezieht. Ebenso braucht es den klaren Verzicht auf weitere Kürzungen der öffentlichen Infrastruktur, weil Kinder Erlebnisse und Räume brauchen, in denen sie sich ausprobieren und entfalten können. Und nicht zuletzt braucht es eine verlässliche Unterstützung für Familien durch bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, leichtere Zugänge zu Leistungen und echte Teilhabechancen.

Nur so kann der Sozialstaat allen Kindern das Aufwachsen in einer starken Demokratie ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.09.2025

Für mehr folgt uns unter:

                                        

SCHWERPUNKT: Weltkindertag

Der 20. September ist der „Weltkindertag“. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder in Politik und Gesellschaft stärker in den Focus von zu rücken. Das diesjährige Motto lautet: „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“.

Für die Kinderkommission im Deutschen Bundestag erklärt hierzu deren Vorsitzender Michael Hose:

„Kinder und Jugendliche sollten ihre Rechte kennen, denn nur wenn sie wissen, wie sie sich aktiv einbringen können, verstehen sie, wie Demokratie funktioniert.
Die Meinung frei zu äußern, an Diskussionen teilzunehmen und sich für Themen zu engagieren, fördert nicht nur das politische Verständnis, sondern stärkt auch die Rolle in der Gesellschaft. Dies kann beispielsweise durch Mitbestimmung in der Schule, Teilnahme an Jugendparlamenten oder durch freiwilliges Engagement in sozialen Projekten geschehen. Das ist der Baustein für Demokratie. 
Andererseits liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche zu stärken und ihre Rechte zu wahren. 
Auch die Politik ist gefordert die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen, ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen und sie in politische Prozesse einzubeziehen. 
Jedes Kind ist ein Gewinn. Weshalb jeder Tag ein Kindertag sein sollte.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert; die damalige DDR beging am 1. Juni den „Internationalen Kindertag“. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2025

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September veröffentlicht die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ihre schriftliche Stellungnahme zur Anhörung der Kommission am 12.09.25 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie fordert darin umfassende Verbesserungen für Kinder und Jugendliche bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen. Dazu erklärt Dr. Marvin Deversi, Co-Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf soziale Sicherheit. Die soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist aus unserer Sicht seit Jahren defizitär. Viele Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland in prekären finanziellen Verhältnissen auf und erleben regelmäßig soziale Ausgrenzung – wir sehen das tagtäglich in unseren Einrichtungen und Beratungsstellen. Das können wir uns als reiche Gesellschaft nicht länger leisten – weder moralisch noch wirtschaftlich, und schon gar nicht im Hinblick auf den Erhalt unserer Demokratie. Wir fordern die Kommission dazu auf, in ihren Empfehlungen ein besonderes Augenmerk auf die Jüngsten in unserem Land zu legen und für mehr Chancengerechtigkeit einzutreten.“

Die von Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission soll zeitnah Empfehlungen vorlegen, wie der Sozialstaat durch Vereinfachungen und Leistungszusammenlegungen bürger*innenfreundlicher, transparenter und unbürokratischer werden kann. Die AWO begleitet die Arbeit der Kommission konstruktiv und hat konkrete Aufträge an diese formuliert:

„Damit alle Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft teilhaben und ihre Talente entfalten können, sehen wir besonderen Handlungsbedarf bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe“, so Deversi weiter. „Statt Nachweise für Vereinsbeiträge zu verlangen, sollten diese antrags- und nachweislos in Form von realistischen Pauschalen direkt an die Familien ausgezahlt werden. Auch für Klassenfahrten, Schulausflüge, ÖPNV für Schüler*innen oder die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wünschen wir uns ein echtes Umdenken. Durch eine bessere institutionelle Förderung der Kitas und Schulen könnten wir uns als Gesellschaft darauf verlassen, dass alle Kinder und Jugendlichen ausreichend und gesund verpflegt werden. Eine echte Reform beim Bildungs- und Teilhabepaket würde dazu führen, dass jeder Cent auch wirklich bei den Kindern ankäme und nicht in bürokratischen Antragsverfahren hängen bliebe. Das wäre ein echter Meilenstein für die Verwirklichung von Kinderrechten.“

Alle Forderungen der AWO an die Sozialstaatskommission: https://awo.org/pressemeldung/awo-sozialstaatsreform-weltkindertag-2025/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.09.2025

Bunte Aktionen für Kinderrechte – von Flashmob bis Familienfest

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 verwandelt die AWO Thüringen mit ihren Einrichtungen öffentliche Plätze an zehn Standorten in „Plätze der Kinderrechte“. Ziel ist es, Kinderrechte sichtbar zu machen und den Austausch zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern. Zudem soll der Fokus auf die vielen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit gelegt werden, die durch ihren täglichen Einsatz einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte leisten.

Ob ein Kinderrechte-Rap mit Flashmob in Jena, ein buntes Familienfest in Geschwenda, ein kreativer Kuscheltier-Protestzug in Erfurt oder eine bemalte Bank in Weida – die Aktionen sind vielfältig und setzen ein starkes Zeichen für Teilhabe, Mitbestimmung und Schutz von Kindern.

„Jeder Tag ist Kindertag – das gilt in den Kindergärten, Jugendzentren, Schulen und Kinderheimen der AWO in Thüringen. Mit den Aktionstagen rund um den Weltkindertag machen wir das in der ganzen Gesellschaft sichtbar“, erklärt Nadja Körner, Leiterin des Projekts „Zukunft mit Herz – Gemeinsam Demokratie gestalten“ des AWO Landesverbandes Thüringen. Und weiter: „Kinder haben Rechte – darauf wollen wir mit kreativen und lebendigen Aktionen aufmerksam machen. Wir laden alle Menschen ein, mitzufeiern, mitzusingen, kreativ zu werden und die Kinderrechte laut und sichtbar in den Mittelpunkt zu stellen.“

Aktionen zum Weltkindertag mit der AWO Thüringen:

  • Kindergarten Nordknirpse (Weimar) – 18. September 2025, 14:30–17:00 Uhr;
    Bonhoefferstraße 73, Weimar
    Familiencafé im Garten mit kleinem Fest und Gespräch über Kinderrechte. Die ganze Woche begleitet von Projekten im Kindergarten.
  • Begegnungsstätte (Geschwenda) – 18. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Gothaer
    Straße 12, Geschwenda
    Großes Kinder- und Familienfest mit Bastelständen, Aktionsstraße, Schminken, Musik, Imbiss und buntem Trödelmarkt.
  • Kindergarten „Ameisenburg“ (Weida) – 20. September 2025, ab 10:00 Uhr; Osterburg
    Weida
    Eröffnung des Festes der Vereine mit Kinderprogramm. Anschließend bemalt das Kinder und Jugendparlament gemeinsam mit Kindern eine Bank als Symbol für Kinderrechte.
    Dazu gibt es Mitmachaktionen, die die Rechte spielerisch vermitteln.
  • Jugend- und Familienhaus (Rudolstadt-Schwarza) – 20. September 2025, 15:00–19:00 Uhr;
    Platz der Opfer des Faschismus, Rudolstadt
    Fest unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ mit Spiel, Bewegung und kreativen Angeboten, gestaltet mit lokalen Partnern.
  • Kindergarten „Jenzigblick“ (Jena) – 22. September 2025, 10:00 Uhr; Faulloch, Jena
    Flashmob mehrerer Kindergärten mit eigens geschriebenem Kinderrechte-Rap, gemeinsam aufgeführt mit Musiker Christian Weihrich.
  • Kindergarten „Käferland“ (Arnstadt) – Woche um den 20. September 2025;
    Käfernburger Straße 41, Arnstadt
    Projektwoche zur Sensibilisierung für Kinderrechte. Höhepunkt ist ein Kinderfest, das Spiel, Spaß und die symbolische Feier eines „Platzes der Kinderrechte“ verbindet.
  • Kindergarten „Rabennest“ (Erfurt) – 24. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Am
    Rabenhügel 31A, Erfurt
    Unter dem Motto „Kinderrechte auf die Straße“ gestalten Kinder zusammen mit der MUFA und dem Thüringer Kinderschutzbund einen kreativen Kuscheltier-Protestzug für Kinderrechte: bunte Straßenbilder aus Kreide, Buttons, Quiz, Kinderschutzparcours und vieles mehr. Auch Erwachsene können sich am Info-Stand über Kinderrechte informieren.
  • Begegnungsstätte „Obermühle“ (Lauscha) – 26. September 2025, 08:00–12:00 Uhr &
    13:00–17:00 Uhr; Obermühle 1, Lauscha
    Kinder gestalten Wimpel, die als lange Kette öffentlich aufgehängt werden. Jugendliche verwandeln alte Stühle in „Plätze der Kinderrechte“, die später in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden.
  • Kindergarten „Schlösschen am Festplatz“ (Bleicherode) – Woche um den 20.
    September 2025; Uthemannstraße 9, Bleicherode
    Aktionen unter dem Motto „Wir haben Rechte!“: Kinder lernen spielerisch durch Tanz, Gesang, Parcours und eine große Wandtafel ihre Rechte kennen.
  • Jugendzentrum Xer & mobile Jugendpflege (Bad Langensalza u. Umgebung) – rund um den 20. September 2025; verschiedene Orte (Herbsleben, VG Bad Tennstedt, Bad Langensalza)
    Kinderfeste an mehreren Orten greifen das Thema Kinderrechte mit Spiel, Musik und kreativen Aktionen auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Thüringen vom 15.09.2025

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) versteht sich als Anwalt und Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien in Staat und Gesellschaft. In einer alternden Gesellschaft, in der junge Menschen einerseits zunehmend zum „knappen Gut“ werden und gleichzeitig noch immer zu wenig Gehör finden, ist es umso bedeutsamer ihre Rechtsposition zu stärken, dafür einzutreten, dass ihre Stimmen gehört und ihre Wünsche, Vorstellungen und Interessen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft angemessen berücksichtigt werden.

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September möchten wir als BVkE die Aufmerksamkeit auf ein zentrales Anliegen lenken: die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Der BVkE unterstreicht in seiner aktuellen Position, dass Kinder von Geburt an Träger aller Grund rechte sind. Gleichzeitig spiegelt das Grundgesetz ihre besondere Schutz- und Förderbedürftigkeit bislang nicht ausdrücklich wider. Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte im Verfassungstext – in Orientierung an die UN-Kinderrechtskonvention – würde ihre Grundrechtsposition stärken und ihrer
umfassenden Verwirklichung den notwendigen politischen und rechtlichen Nachdruck verleihen.

Dr. Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE, verweist insbesondere auf die Rechte von Kindern, die in der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden: „Kinder ohne elterliche Fürsorge, Kinder aus belasteten Familiensystemen oder geflüchtete Minderjährige – für sie ist es besonders wichtig, dass ihre Rechte nicht nur implizit anerkannt, sondern sichtbar und verbindlich im Grundgesetz verankert sind.“

Um die Rechte junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung, Beteiligung und Schutz nachhaltig zu sichern, müssen die Rechte von Kindern und jungen Menschen im Rahmen des gesellschaftspolitischen Generationenvertrags – insbesondere in der Rentenpolitik und im verbindlichen Rahmen für einen generationengerechten Klimaschutz – durch transparente und gerechte Mechanismen konkretisiert und nachvollziehbar ausgestaltet werden.

Generationengerechtigkeit beginnt damit, Kinder umfassend als eigenständige Träger:innen von Rechten zu sehen, ihre Zukunft auch als Zukunft der Allgemeinheit zu verstehen und diese als politische Priorität zu begreifen.

Weitere Informationen zu den BVkE Positionen erhalten Sie hier:
Kinderrechte ins Grundgesetz
Generationsgerechtigkeit

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. vom 19.09.2025

Zum diesjährigen Weltkindertag erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die dringende Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland zu verbessern. Im Fokus stehen insbesondere die Forderungen nach einer Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro sowie eine signifikante Erhöhung des Elterngeldes.

„Kinder sind nicht nur die Zukunft unseres Landes, sondern auch die Gegenwart unserer Gesellschaft“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für Familien so zu gestalten, dass jedes Kind in Deutschland gleiche Chancen auf eine gute Zukunft hat. Das bedeutet, dass wir die Familienleistungen dringend reformieren müssen.“

Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro

Das Kindergeld in Höhe von 360 Euro, das den maximalen Kindersteuerfreibetrag widerspiegelt, ist eine notwendige Maßnahme, um die Belastungen der Familien in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten abzufedern. Schmidt betont: „360 Euro Kindergeld sind nicht nur ein Schritt zur finanziellen Entlastung der Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Ein höheres Kindergeld ist eine entscheidende Grundlage dafür, dass Kinder in Deutschland in allen Einkommensschichten gleich behandelt werden. Dem Staat muss jedes Kind gleich viel Wert sein.“ Zudem ist es wichtig, dass das Kindergeld in Zukunft nicht nur automatisch direkt nach der Geburt des Kindes ausgezahlt wird, sondern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Damit soll der zusätzlichen Belastung von Familien während der Ausbildung ihrer Kinder Rechnung getragen werden.

Elterngeld: 600 + 2.300 Euro

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform des Sozialstaates ist die Anhebung des Basis-Elterngeldes auf mindestens 600 Euro. „Eltern müssen für den Zeitraum der Elternzeit ausreichend abgesichert sein“, so die Vizepräsidentin. „Die derzeitige Höhe des Basis-Elterngeldes von 300 Euro im Monat reicht längst nicht aus, um den finanziellen Herausforderungen nur annähernd gerecht zu werden.“ Bedingt durch die Inflation seit Einführung des Elterngeldes und die gestiegenen Lebenshaltungskosten muss das Basis-Elterngeld dringend nach oben angepasst werden.

Darüber hinaus fordert der DFV, den Maximalbetrag des Elterngeldes auf mindestens 2.300 Euro anzuheben. „Die Realität ist diejenige, dass Eltern ökonomisch entscheiden, wer von welchem Gehalt durch das Elterngeld Abzüge hinnimmt und wie lange. Wenn das Elterngeld ein großes Loch in die Familienkasse reißt, wird der höherverdienende Partner entweder kaum oder nur kurz in Elternzeit gehen“, so Schmidt. „Ideen zur Aufteilung der Elternzeit-Monate gibt es genug. Die einfachste Lösung liegt auf der Hand: Das Elterngeld erhöhen. Dann klappt es auch für die meisten Väter mit der Elternzeit“.

Der DFV fordert die Bundesregierung auf, diese Forderungen im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialstaates umzusetzen. „Der Sozialstaat muss mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität Schritt halten“, betont Schmidt. „Die Kinder- und Elterngelderhöhungen sind nicht nur eine Frage der Fairness gegenüber Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft. Kinder als Gemeinschaft in der Familie müssen in den Mittelpunkt der Sozial- und Steuerpolitik rücken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2025

Weltkindertag 2025: Über 1.000 Kinder und Jugendliche rufen bundesweit mit UNICEF und Deutschem Kinderhilfswerk zur Umsetzung der Kinderrechte auf

 

Zum Weltkindertag am 20. September fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland von Politik und Gesellschaft mit Nachdruck, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte der Kinder vollständig umzusetzen. Dafür müssen die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen und ihre aktive Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen umgesetzt werden – in Deutschland und in der internationalen Zusammenarbeit der Bundesregierung.

Denn die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, betreffen nicht nur Deutschland. Der bröckelnde gesellschaftliche Zusammenhalt, eine veränderte Lebenswelt, die sich immer mehr in digitalen Räumen vollzieht, sowie globale Krisen schmälern die Zukunftschancen der Kinder weltweit und nehmen ihnen die Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben. Auch die globalen Kürzungen in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit wirken sich gravierend auf die Lebensbedingungen von Kindern weltweit aus.

 

Für UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk ist die Umsetzung der Kinderrechte, besonders das Recht auf Mitbestimmung, grundlegend für das Wohlergehen der jungen Generation. Auch in Deutschland muss den Kinderrechten mehr Geltung verschafft werden. Dafür braucht es vor allem die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, entschiedene Maßnahmen gegen die Kinderarmut, und einen verstärkten Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Diese politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist entscheidend für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Schutz unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche setzten aus diesem Anlass heute zusammen mit den beiden Kinderrechtsorganisationen vor dem Brandenburger Tor ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte.

 

„Haus der Kinderrechte” am Brandenburger Tor

 

Dabei präsentierten Kinder und Jugendliche auf dem Pariser Platz in Berlin in Anwesenheit von Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ein „Haus der Kinderrechte“. Das kreative Bauwerk besteht aus einer Auswahl bunter Kinderrechte-Bausteine aus über 1.000 eingesendeten Forderungen und Wünschen junger Menschen aus ganz Deutschland zum Motto des Weltkindertags „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. Auf einem der eingesendeten Bausteine steht geschrieben: “Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, das Recht auf Beteiligung” – ein Ausdruck für einige der drängendsten Rechte für Kinder in Deutschland und weltweit.

 

Das Dach bildet eine eindrucksvolle kinderfreundliche Welt aus Spielbausteinen. Eine dritte Klasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin hatte diese mit den beiden Kinderrechtsorganisationen in einem Workshop kreiert. Unterstützt wurden sie dabei von einem Team von LEGOLAND Discovery Centre Berlin, das die Aktion mit zahlreichen LEGO-Bausteinen unterstützte und den Schülerinnen und Schülern beim Bau zur Seite stand. Mit dem kreativen Bauwerk bringen die Kinder die bundesweiten Ideen und ihre eigenen Visionen für eine kinderfreundliche Zukunft zum Ausdruck: etwa ein großes LEGO-Haus, in dem auch geflüchtete Kinder ein sicheres Dach und ein warmes Bett haben, einen Park mit schönen Toiletten und vielen Bäumen, einen voll bewachsenen LEGO-Regenwald mit geschützten Tieren und eine Schule für alle Kinder, mit vielen Pflanzen und neuen Büchern, in der das Lernen Spaß macht.

 

Die Stimmen der jungen Generation

 

Während der Veranstaltung trugen Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorTeams ihre wichtigen Botschaften vor: „Kinderrechte sind nicht verhandelbar. Ihre Durchsetzung ist das Fundament einer nachhaltigen, gerechten und friedlichen Welt. Eine Gesellschaft, die die Kinder und ihre Rechte nicht schützt, hat keine Zukunft”, sagten Matilda (17 Jahre) und Olivia (18 Jahre) aus dem JuniorTeam von UNICEF Deutschland.

 

„Ich finde, Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz, damit sie wirklich ernst genommen werden. Kinder sollen nicht nur geschützt werden, sondern auch mitbestimmen können, weil es um ihre Zukunft geht. Demokratie heißt, dass alle gehört werden, auch Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass Politik Kinderrechte stärker beachtet“, sagte der 13-jährige Nathan aus Köln, Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin im BMBFSFJ: „Kinderrechte sind das Fundament einer lebendigen Demokratie. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Als Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch im Alltag erfahren und aktiv mitgestalten können – in der Familie, in der Kita, in der Schule und in der ganzen Gesellschaft. Denn unsere Demokratie bleibt nur dann zukunftsfähig, wenn junge Menschen ihre Stimme erheben und gehört werden.“

 

Dagmar Wöhrl, Botschafterin von UNICEF Deutschland, sagte: „Kinder sind das verletzlichste und zugleich wichtigste Glied in unserer Gesellschaft. Sie sind die Zukunft. Doch leider verlieren Kinder durch Kriege, den Klimawandel, Flucht und Hunger nicht nur ihre Sicherheit und ihre Familie – sie verlieren vor allem ihre Kindheit und die Kraft, ihre eigene Zukunft mitzugestalten. Deshalb dürfen wir keine Zeit mehr verlieren: Es liegt an uns allen Kindern, hier und weltweit, eine Zukunft zu sichern.“

 

Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes, ergänzte: „Es lohnt sich, wenn Kinder und Jugendliche so früh wie möglich Beteiligung lernen und selbstwirksam werden. Ob Spielplatz, Radweg oder Jugendparlament – sich füreinander und miteinander einzusetzen, ist ein Wert an sich. Dieser Wert braucht ein starkes Fundament, das die Politik endlich schaffen muss: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Und wir brauchen eine bessere Verankerung von Demokratiebildung in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.”

 

Bundesweite Aktionen zum Mitmachen

 

Im Rahmen des Weltkindertags unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ finden in ganz Deutschland zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen statt. UNICEF Deutschland lädt Kinder und ihre Familien ein, aktiv zu werden: Mit selbstgestalteten Kinderrechte-Bausteinen und -Puzzlestücken sowie Freundschaftsarmbändern für mehr Zusammenhalt, können Kinder ihre Wünsche für eine kindgerechte Zukunft zum Ausdruck bringen. Unter dem Hashtag #wiestarkwäredasdenn können Familien und Einrichtungen Fotos ihrer Kreativaktionen in sozialen Medien teilen.

 

Zudem feiert das Deutsche Kinderhilfswerk den Weltkindertag den ganzen September hindurch mit einem digitalen „Kinderrechte-Spezial“ auf www.kindersache.de. Dabei können die Kinder in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen. Wir laden alle ein, sich am Weltkindertag für die Rechte von Kindern und Jugendlichen starkzumachen!

 

Die Geschichte des Weltkindertags

 

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 19.09.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesseniorenministerin Karin Prien hat heute die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht – unter besonderer Berücksichtigung non-formaler und informeller Lernformen sowie kognitiver Entwicklungen im Alter. Zugleich soll er Bildungsungleichheiten beleuchten zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich.

Bundesseniorenministerin Karin Prien: „Mit dem Zehnten Altersbericht rücken wir ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus: Bildung und Lernen im Alter. Dieses Thema ist nun vollständig im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verankert. Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. Denn Bildung ist die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen. In einer Gesellschaft des langen Lebens bedeutet Bildung weit mehr als reine Wissensvermittlung: Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung, gesellschaftlichem Engagement und einem aktiven, erfüllten Altern. Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft. Ich danke den Mitgliedern der Zehnten Altersberichtskommission herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Expertise in diesen wichtigen Bericht einzubringen.“

Vorsitzende der Zehnten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff: „Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor. Sie eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Bildung soll gelingendes Altern fördern – bei guter Gesundheit, sozialer Verbundenheit und im Dialog der Generationen. Im komplexer werdenden Alltag und in Übergängen wächst der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen und konzeptionelle Zugänge nötig sind. Der 10. Altersbericht greift diese Herausforderungen auf und skizziert neue Wege und Ansätze zur Stärkung der Bildungsbeteiligung in der nachberuflichen Phase.“

Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) zeigen: Die Bildungsbeteiligung der Älteren in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Jedoch bildet sich auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter. Dabei zeigen sich sowohl in der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbsarbeit Unterschiede nach Bildung und Einkommen. Der DEAS (2023) zeigt auch: Über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sehen das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit positive Erwartungen.

Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:

  • Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
  • Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
  • Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
  • Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
  • Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
  • Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
  • Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen

Über die Altersberichte der Bundesregierung
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:
2024: Neunter Altersbericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“
2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Neue Veröffentlichung: DZA-Fact Sheet „Bildungsbeteiligung und Altersbilder von Menschen in der zweiten Lebenshälfte: Befunde des Deutschen Alterssurveys (DEAS) 2023“:
https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Fact_Sheets/Factsheet_Weiterbildung_final_v2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1723) zu aktuellen Entwicklungen der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das zum 1. Januar 2025 weiterentwickelte sogenannte Kita-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz des Gute-Kita-Gesetz auf die Kostenentwicklung auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 436 vom 22.09.2025

Die Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1701) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II seit 2019 absolut und prozentual durch verschiedene Instrumente gefördert wurden, die in der Anfrage einzeln abgefragt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Nach den methodischen Änderungen der Armutsstatistiken durch das Statistische Bundesamt fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/1632). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, aus welchen Gründen das Statistische Bundesamt entschieden hat, die Armutsquoten auf Basis des Mikrozensus-Kerns künftig nicht mehr auf Bundesebene auszuweisen und welche Rolle das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern bei dieser Entscheidung gespielt haben.

Die Grünen kritisieren, Armutsquoten für Bundesländer nur noch auf Basis des Landesmedians und nicht mehr auf Basis des Bundesmedians zu veröffentlichen, entspreche nicht dem Standard in der Armutsforschung. „Außerdem wird mit dieser Änderung ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine kleine Anfrage zur Vermögensungleichheit in Deutschland eingereicht (21/1630). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch das gesamte Nettovermögen privater Haushalte in Deutschland laut aktuellster Datengrundlage der Bundesregierung sei, wie es sich verteile und wie es sich seit 2010 entwickelt habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 17.09.2025

Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1618) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Maßnahmen diese über die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ hinaus plant, um mehr Sichtbarkeit für die bei Kindern und Jugendlichen weit verbreiteten Krankheitsbilder wie Depression, Angststörung oder Anorexia nervosa zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 424 vom 16.09.2025

„Ehrenamt und Geschlecht“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1601). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ehrenamtlich in Deutschland engagieren. Auch will sie unter anderem wissen, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher, männlicher und diverser Ehrenamtlicher ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

„Entwicklungen im Bundesfreiwilligendienst“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1602). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie sich die Zahl der Bundesfreiwilligendienstleistenden seit 2020 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

Die kürzlich beschlossenen Handyverbote an Schulen in Hessen und Bremen verdeutlichen, wie intensiv die Smartphone-Nutzung von Kindern und Jugendlichen derzeit diskutiert wird und unterstreichen den bestehenden Handlungsdruck für Politik und Bildungseinrichtungen. Eine neue Untersuchung, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) nun veröffentlicht hat, liefert Erkenntnisse darüber, wie Erwachsene in Deutschland über Smartphone-Verbote an Schulen denken und welche Altersgrenzen für Smartphone- und Social-Media-Nutzung sie für angemessen halten.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, spricht sich die große Mehrheit der Befragten für klare Regeln aus: Ein Mindestalter von 12 Jahren für den Besitz eines eigenen Smartphones wird mehrheitlich befürwortet, für soziale Medien liegt die bevorzugte Grenze bei 14 Jahren. „Unsere Ergebnisse zeigen deutlich, dass Erwachsene ein Schutzbedürfnis für Kinder und Jugendliche sehen – gerade bei sozialen Medien“, betont Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und Mitverfasserin der Studie.

Darüber hinaus macht die Untersuchung anhand eines Experiments sichtbar, welchen Einfluss Informationen auf die geäußerten Einstellungen haben: Wer vor der Befragung über die Risiken digitaler Mediennutzung für Kinder und Jugendliche informiert wird – wie etwa Cybermobbing oder Kontakt mit ungeeigneten Inhalten und die möglichen Folgen davon –, spricht sich für ein im Schnitt vier Monate höheres Mindestalter aus. Werden dagegen Vorteile betont, sinkt die Altersgrenze. „Information wirkt“, fasst Mitautorin Dr. Sophia Schmitz zusammen. „Insbesondere, wenn die Risiken hervorgehoben werden, erhöht sich die Altersgrenze für eine eigenständige Nutzung digitaler Medien.“

Auch im schulischen Kontext sprechen sich die Befragten mehrheitlich für strengere Regelungen aus. Ein Großteil befürwortet ein Verbot von Smartphones an Grundschulen sowie ein Nutzungsverbot im Unterricht an allen Schulen. Zugleich wird eine stärkere Verantwortung von Politik und Plattformbetreibern gefordert. Schulen sollen nach Ansicht vieler Befragter nicht nur regulieren, sondern auch Medienkompetenz vermitteln. Ein reines Handyverbot reicht nach Ansicht vieler Befragter nicht aus. Schulen sollen Kinder und Jugendliche für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien befähigen.

Das Wissen darüber, wie Informationen die Einstellungen der Wahlbevölkerung in Deutschland über Smartphone- und Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen sowie in Bildungseinrichtungen beeinflussen, ist nach Ansicht der Forschenden wichtig: „Erkenntnisse über den Effekt von Information auf Einstellungen können wertvolle Ansatzpunkte für politische Entscheidungen liefern“, meint Spieß. „Etwa bei der Akzeptanz potenzieller Regelungen zu einem ‚digitalen Volljährigkeitsalter‘“.

Zum Studiendesign: Die Untersuchung basiert auf einer bundesweiten Befragung von 1.312 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18 Jahren. In einem sogenannten „Surveyexperiment“ wurden die Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip in vier Gruppen eingeteilt und erhielten unterschiedliche Informationen über die Folgen der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche: entweder nur positive Folgen, nur negative Folgen, eine Mischung aus beiden oder gar keine Informationen. Anschließend wurde erhoben, wie diese Informationen die Einstellungen zum Mindestalter für die eigenständige Nutzung von Smartphones und Social-Media beeinflussen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.09.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe noch bis zum 10. Oktober 2025 auf den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Praxispreis bewerben können. Der Praxispreis hat das Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Angesprochen sind damit alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden Arbeiten gesucht, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas Demokratiebildung und -förderung leisten, neue Impulse geben und Innovationspotenzial haben. Des Weiteren sind der Theorie- und Wissenschaftspreis und der Medienpreis (nur für Journalist*innen) nicht themengebunden ausgeschrieben. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Gestiftet wird der Preis von den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder. Die elektronischen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.09.2025

Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2025 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.

Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ausführlich geht der Ratgeber deshalb insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein. Eine solche Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn volljährige Menschen behinderungsbedingt Unterstützung z. B. bei dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages benötigen.

Auch in Bezug auf viele Sozialleistungen ist der 18. Geburtstag ein Meilenstein: Ab diesem Zeitpunkt haben z. B. Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungs-hilfe beteiligen, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch kann für Eltern behinderter Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bestehen.

Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichtige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken. 

Weiterführende Informationen

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form für 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) unter www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden. 

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 18.09.2025

Die Diakonie Deutschland fordert angesichts der Warnungen vor einer drohenden Schuldenwelle unter Jugendlichen mehr Finanzbildung an Schulen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Hinweise der Verbraucherschützer decken sich mit den Erfahrungen unserer Schuldnerberatungsstellen. Viele junge Menschen geraten durch verführerische Kreditangebote und steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten, weil ihnen grundlegendes Wissen im Umgang mit Geld fehlt. Um das zu verhindern, muss Finanzbildung verbindlich in den Lehrplänen verankert werden. Die unabhängigen Schuldnerberatungsstellen sollten ihre Expertise direkt in die Bildungsarbeit einbringen können.“

Weitere Informationen: www.diakonie.de/informieren/infothek/2025/juni/aktionswoche-schuldnerberatungsstellen

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.

„Der Gesetzgeber ist hier gefordert: Gewaltschutz muss endlich wirksam werden. Wichtig ist die Täterarbeit, um künftig Gewalt zu verhindern, aber die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann allenfalls in Einzelfällen kurzfristig bei entsprechender technischer Ausgestaltung und eingebettet in ein interdisziplinäres Risiko- und Fallmanagement schützen. Umfassender Gewaltschutz ist mehr als das, und auch menschenrechtlich gefordert“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Entwurf ermöglicht es, Täterarbeit anzuordnen, und setzt so eine Vorgabe der Istanbul-Konvention aus Artikel 16 um. Täterarbeit wirkt, wenn gewaltausübende Personen so Verantwortung übernehmen und Rückfallrisiken sinken. Benötigt werden allerdings bundeseinheitliche Qualitätsstandards nach anerkannten Leitlinien, gesicherte Finanzierung und flächendeckende Verfügbarkeit. Sonst läuft die Regelung ins Leere.

Zudem ist dringend für wirksame Schutzmaßnahmen auch vor und durch den Familiengerichten zu sorgen. „Es ist wichtig, beim Schutz vor Partnergewalt im familiengerichtlichen Verfahren anzusetzen. Aber das darf es nicht gewesen sein. Es müssen nun unbedingt Reformen im Sorgerechts- und Umgangsverfahren folgen, um Gewaltbetroffene effektiv zu schützen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Die derzeit geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung bewertet der djb kritisch. „Der Bezug zum spanischen Modell ist irreführend, weil wir in Deutschland weit von einem umfassenden Gewaltschutzkonzept wie in Spanien entfernt sind“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht. Benötigt werden bundesweit standardisierte Risikoanalysen, die enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Fallmanagement und ausreichende Ressourcen.

Der djb fordert deshalb, ernsthaft für Gewaltschutz zu sorgen. Dazu gehören Regelungen im Sorge- und Umgangsverfahren, die schnelle Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, verbindliche Fortbildungen für Richter*innen und andere Berufsgruppen sowie eine verlässliche Ausstattung von Schutz- und Beratungsangeboten. Nur so lässt sich der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam und nachhaltig stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.09.2025

er Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine „Checkliste für eine geschlechtergerechte Sozialstaatsreform“ veröffentlicht und an die von Bundesministerin Bärbel Bas eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform übermittelt. Die Checkliste zeigt: Eine Vereinfachung und Modernisierung des Sozialsystems kann nicht nur mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit schaffen, sondern muss auch konsequent die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen.

„Der Sozialstaat und die Gleichberechtigung gehören zusammen – und deshalb muss eine Reform die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb zeigt auf, dass das aktuelle Sozialsystem vielfach alte Rollenbilder zementiert, etwa im Recht der Bedarfsgemeinschaft, durch steuerrechtliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting oder durch Minijobs ohne ausreichende Absicherung. Zudem erschweren komplizierte Verfahren, fehlende Beratungsangebote und nicht aufeinander abgestimmte Leistungen insbesondere Alleinerziehenden – und damit ganz überwiegend Frauen – den Zugang zu existenzsichernden Leistungen. Auch Sorgearbeit wird immer noch überwiegend von Frauen übernommen und dem Sozialrecht fehlen konsequente Anreize für die partnerschaftliche Aufteilung.

Mit der Checkliste fordert der djb konkrete Verbesserungen, um der derzeitigen ökonomischen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken. Dazu gehören die eigenständige Leistungsansprüche statt faktischer Abhängigkeit, die gerechte Anerkennung von Sorgearbeit, die Dynamisierung und faire Ausgestaltung des Elterngeldes und die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Zudem muss das Steuerrecht auf gleichstellungsfeindliche Regelungen überprüft werden. Schließlich zielt der djb auf einen wirksamen Diskriminierungsschutz im Sozialrecht und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen ab, also auch von migrantischen und anderen besonders Betroffenen.

„Die Sozialstaatskommission hat die Chance, mit ihren Empfehlungen Strukturen zu verändern, die Frauen seit Jahrzehnten benachteiligen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb sieht in der Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform die große Chance, den Sozialstaat nicht nur bürgerfreundlicher und effizienter, sondern auch geschlechtergerechter zu gestalten. Die Checkliste des djb leistet dazu einen praktischen Beitrag. Es gilt, so gibt es das Grundgesetz vor, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ im gesamten Sozialsystem zu fördern und „bestehende Nachteile“ zu beseitigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.09.2025

eaf fordert beim Stakeholder-Gespräch der Sozialstaatskommission die Verknüpfung digitaler Lösungen mit sozialer Infrastruktur im Sozialraum

Eine Vielzahl von Leistungen, die von Familien als strukturelles „Leistungswirrwar“ erlebt werden: Unser Sozialstaat stellt Alleinerziehende und Familien mit niedrigem oder schwankendem Einkommen vor hohe Hürden. Dringend benötigte Unterstützung erreicht oft gerade diejenigen nicht, die sie am meisten brauchen.

Die von der Bundesregierung geplante Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats ist aus Sicht der eaf deshalb ein überfälliger und notwendiger Schritt, um das soziale Sicherungssystem zukunftsfähig, gerechter und verständlicher zu gestalten – gerade auch für Familien.

„Digitale Lösungen können entlasten und zu sozial gerechter Teilhabe führen. Aber das gelingt nur, wenn zuvor die digitale Teilhabe gesichert ist“, betonte Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff während des Stakeholder-Gesprächs der Kommission zur Sozialstaatsreform am 12. September 2025.

„Armutsbetroffenen Familien fehlen überdurchschnittlich oft die nötigen digitalen Endgeräte, ein Internetanschluss zu Hause und daraus folgend auch die nötigen digitalen Kompetenzen. Technische Ausstattung sowie ein Internetzugang sollten im Regelsatz zukünftig als eigen­ständiger Bedarf berücksichtigt werden. Doch das genügt nicht. Digitale Lösungen müssen immer auch mit niedrigschwelligen, persönlichen Anlaufstellen im Sozialraum verknüpft werden. Nur so verhindern wir, dass der digitale Sozialstaat zu einem ausschließenden System wird.“

Neben der Digitalisierung fordert die eaf in ihrer Stellungnahme für die Kommission eine realistische und kindgerechte Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums. Dies sollte sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern für ein gutes Aufwachsen, für gesunde Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe orientieren.

„Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder gerechte Teilhabechancen durch verlässliche Betreuungsinfrastruktur und ausreichende finanzielle Mittel vorfinden. Wo dieses Zutrauen schwindet, gerät auch das Vertrauen in Politik, Institutionen und letztlich in unsere Demokratie ins Wanken“, so Trieloff abschließend.

Die eaf sieht in der geplanten Reform des Sozialstaats großes Potenzial dafür, Familien besser zu erreichen, ihre Bedarfe klar zu definieren und Unterstützungsstrukturen für Familien wirkungsvoll zu gestalten. Aus Familienperspektive sollten dabei folgende Aspekte besondere Beachtung finden:

  • Digitale Lösungen können nur dann zu sozial gerechter Teilhabe führen, wenn zuvor digitale Teilhabe selbst gesichert ist. Sie müssen durch analoge Brückenstrukturen (Front Offices) im Sozialraum ergänzt werden.
  • Eine Vereinfachung von Verfahren genügt nicht, sie muss durch eine substanzielle Weiterentwicklung und Verbesserung der bestehenden Leistungen ergänzt werden – zielgenau, gerecht und zugänglich, insbesondere für Familien in prekären oder besonderen Lebenslagen.
  • Pauschalierungen – etwa bei typischen Regelfällen – können einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Doch sie dürfen nicht zum Einfallstor pauschaler Unterdeckung werden. Damit sie tatsächlich entlasten, müssen sie ausreichend hoch, bedarfsorientiert und praxistauglich ausgestaltet sein.
  • Neben niedrigschwelligen Zugängen benötigen Familien ganzheitlich orientierte Beratungs­angebote, die den Blick nicht auf einzelne Leistungen richten, sondern familiengerechte Lösungen über Zuständigkeitsgrenzen aufzeigen.
  • Durch inhaltliche Verbesserungen an den bestehenden Systemen sollten Leistungen an den Schnittstellen gut aufeinander abgestimmt gestaltet werden – gerade für Familien, die mit besonderen Belastungen oder prekären Lebenslagen konfrontiert sind.
  • Die Festlegung des Kinderregelsatzes darf sich nicht länger an einem statistisch ermittelten „Minimum“ orientieren, sondern muss sich – im Sinne des Kindeswohls, wie es auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert – am tatsächlichen Bedarf eines guten Aufwachsens ausrichten: mit Blick auf Bildung, Entwicklung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Das soziokulturelle Existenzminimum sollte sich nicht am Konsumniveau einkommensarmer Haushalte, sondern an den Lebensverhältnissen mittlerer Einkommen orientieren.

>>Stellungnahme der eaf zum Vorhaben der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 12. September 2025

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 16.09.2025

Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) warnt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 ins Leere laufen wird, wenn nicht schnell gehandelt wird.

Ohne einen bundesweit verbindlichen Rahmen wird der ab 2026 schrittweise geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ins Leere laufen. Das macht eine neue, durch die Max-Traeger-Stiftung der GEW geförderte Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen deutlich. Fehlende Standards, unklare Zuständigkeiten in der Zusammenarbeit und eine angespannte Personalsituation gefährden Qualität, Zugang und Verlässlichkeit der geplanten Angebote. Wenn hier nicht nachgesteuert wird, träfe das insbesondere Kinder aus sozio-ökonomisch benachteiligten Familien. Damit stünde ein zentrales bildungs- und sozialpolitisches Versprechen der Politik auf der Kippe.

„Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“ (Anja Bensinger-Stolze)

„Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Ganztag – unabhängig von Wohnort, Familieneinkommen und Herkunft. Derzeit ist die Qualität des Angebots jedoch noch ein Lotteriespiel nach Postleitzahlen“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule. „Wir brauchen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für die Arbeit im Ganztag, die allen Kindern gute Bildungschancen sichern. Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“

Zentrale Weichen stellen

Die Studie zeige, dass zentrale Weichen noch gestellt werden müssen. „Es braucht eine verlässliche Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe, eine sozialraumorientierte Ressourcensteuerung, den Abbau von Zugangsbarrieren sowie bessere Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen für die Fach- und Lehrkräfte sowie das pädagogische Personal“, betonte Bensinger-Stolze.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020

  • VdK-Präsidentin: Sinnvolle Reformen zur Stabilisierung der Sozialversicherungen notwendig
  • Auf den Reform-Herbst darf kein Winter der sozialen Kälte folgen

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 17.09.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Oktober 2025

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Wissenschaftliche Erkenntnisse werden angesichts eines Erstarkens antifeministischer und rechtspopulistischer Positionen aktuell zur politischen Verhandlungsmasse. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung, aber auch andere Forschungsfelder wie Umweltwissenschaften oder Postkoloniale Studien, werden zur Zielscheibe. Beispiele aus anderen Ländern, wie den USA oder Ungarn, zeigen, wie schnell und zerstörerisch eine autoritäre Einflussnahme auf das Wissenschaftssystem geschehen kann. 

Angriffe auf intersektionale Geschlechter- und Gleichstellungsforschung gefährden nicht allein die wissenschaftliche Freiheit. Als emanzipatorische Errungenschaft sozialer Bewegungen befördern diese kritischen Wissenschaften eine vielfältige, gleichberechtigte Gesellschaft. Sie sind relevant für eine menschenrechtsbasierte Bildung und eine aktive Zivilgesellschaft. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung zu verteidigen, heißt Demokratie zu verteidigen. Zudem ist Geschlechtergleichstellung Verfassungsauftrag und damit auch in Krisenzeiten eine Notwendigkeit. 

Daher möchten wir mit Ihnen diskutieren: Warum braucht es gerade jetzt die intersektionale Gleichstellungs- und Geschlechterforschung in Deutschland? Welche Potenziale hat sie, den aktuellen Krisen zu begegnen und eine gerechte, pluralistische und demokratische Gesellschaft zu stärken? Wie kann sie sich als Forschungsfeld und in ihrer Bedeutung für die Politikberatung gegen eine antifeministische und vielfaltsfeindliche Einflussnahme absichern? Was können wir im bundesdeutschen Kontext durch Erfahrungen aus anderen Staaten lernen?

Die Bundesstiftung Gleichstellung möchte im Rahmen des Veranstaltungsformats Gleichstellungs-Lectures den Wissensaustausch zwischen Gleichstellungsforschung, -politik und -praxis fördern. Dazu sind insbesondere Wissenschaftler*innen sowie ein interessiertes Fachpublikum aus der Politik und Praxis eingeladen. 

Nach einer Begrüßung durch Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, wird Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk, Soziologin an der Södertörn Universität Stockholm und der Universität Warschau in ihrem Vortrag Einblicke in die transnationale Anti-Gender Bewegung und antifeministische Angriffe auf Wissenschaft geben. Anschließend diskutieren Prof. Dr. Nikita Dhawan, Inhaberin der Professur für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politische Theorie und Ideengeschichte an der TU Dresden, Franziska Rauchut, Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung, und Dr. habil. Elżbieta Korolczuk in einer Paneldiskussion zu Herausforderungen und Handlungsoptionen für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und Wissenschaft. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung aus dem Publikum. 

Bitte beachten Sie: Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk wird ihren Vortrag auf englischer Sprache halten. Der übrige Teil der Veranstaltung wird auf Deutsch stattfinden. 

Weitere Details zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite. Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular an. Die Plätze sind begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Anmeldung zunächst per Mail eine Eingangsbestätigung erhalten. Dies ist noch nicht die Bestätigung, dass Sie angemeldet sind. Diese erhalten Sie in den kommenden Wochen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de wenden.

Termin: 12. – 13. November 2025

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut
der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Der sozial-ökologische Wandel ist für Gesellschaften und die Arbeitswelt eine immense Herausforderung. Dabei entstehen tiefgreifende Verunsicherungen, die zu zunehmenden gesellschaftlichen Konflikten führen – insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Schutz und ökologischer Umbau der Wirtschaft gegeneinander abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden können. Weitverbreitete Transformationsängste werden von anti-demokratischen Kräften gezielt in einem Ausmaß mobilisiert, das die integrative Kraft gesellschaftlicher Institutionen und eingeübter (Aushandlungs-)Prozesse ins Wanken bringt. Wie äußern sich sozial-ökologische Transformationskonflikte und wie können progressive Kräfte zu einer demokratischen Lösung beitragen? Welche Ansätze für eine nachhaltigere Arbeitswelt werden bereits diskutiert und umgesetzt – wie etwa durch Gewerkschaften?  

Das WSI-Herbstforum findet am 12. und 13. November 2025 im Spreespeicher Berlin (Stralauer Allee 2, 10245 Berlin) und online statt. Die Anmeldung ist möglich auf unserer Webseite www.wsi-herbstforum.de.  

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Andrea Nahles (Bundesagentur für Arbeit), Bernd Sommer (Technische Universität Dortmund), Miriam Rehm (Universität Duisburg-Essen), Bettina Kohlrausch (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Andreas Hövermann (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Simon Schaupp (Technische Universität Berlin), Cara New Daggett (Virginia Polytechnic Institute and State University) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin). 

Das ausführliche Tagungsprogramm steht hier zum Download zur Verfügung. 

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ gemeinsam mit dem DGB-Bundesvorstand und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Ort: Berlin

Euch erwartet ein spannender Mix aus

  • fachlichem Input,
  • praxisnaher Workshops und
  • vielfältigen Möglichkeiten zur Vernetzung

rund um die Frage, wie wir Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam besser gestalten können.

Wir freuen uns besonders, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, ihre Teilnahme bereits zugesagt haben.

👥 Die Veranstaltung richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie gewerkschaftliche und familienpolitische Multiplikator*innen. Ihr habt die Chance, euch mit Kolleg*innen auszutauschen, gute Beispiele kennenzulernen und gemeinsam Strategien für mehr Vereinbarkeit in Betrieb und Politik zu entwickeln.

📍 Die Fachtagung findet ganztägig und in Präsenz im DGB-Bundesvorstand in Berlin statt. Sie ist kostenlos und freistellungsfähig. Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.

👉 Also: Termin vormerken – 09. Juni 2026!

WEITERE INFORMATIONEN

Anlässlich der angespannten Personalsituation in vielen KiTas haben Dr. Marina Lagemann und Dr. Bianca Bloch am Institut für Kindheits- und Schulpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung eine empirische Studie konzipiert, die seit einigen Tagen bundesweit freigeschaltet ist. In der Befragung geht es darum, wie die Auswahl und Begleitung von neuem Personal durch Träger und KiTas gestaltet wird, welche Kompromisse dabei unter den aktuellen Bedingungen gegebenenfalls eingegangen werden (müssen) und welche Auswirkungen dies auf KiTa-Teams und Kinder im KiTa-Alltag hat.

Ziel der Studie ist es, aktuell bestehende Potenziale und Herausforderungen zu identifizieren, um Maßnahmen zur Systementlastung und Qualitätssicherung ableiten zu können.

Teilnehmen können bis zum 17. Oktober 2025  alle (stellvertretenden) KiTa-Leitungen in Deutschland unter diesem Link.

Die Befragung baut u.a. auf der Studie „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der Kita“ auf, die in Kooperation zwischen der JLU Gießen und der Bertelsmann Stiftung ausgewertet wurde. Die Ergebnisse der Studie und weitere empirische Befunde legen nahe, dass die Voraussetzungen für eine gelingende Integration neuen Personals in vielen Einrichtungen sehr ungünstig ausfallen.

Vor dem Hintergrund sich verändernder Personalverordnungen und regionaler Differenzen zwischen Fachkräftemangel und Angebotsüberhang stellen sich u.a. die Fragen, inwiefern

  • diese Gegebenheiten bei der Auswahl von neuem Personal und dessen anschließender Begleitung im KiTa-Alltag berücksichtigt werden,
  • Herausforderungen im KiTa-Alltag nach der Einstellung von neuem Personal professionell begegnet und
  • die Integration von nicht einschlägig qualifiziertem Personal professionell gemeistert werden kann.

Wir bitten Sie herzlichst, an der Studie teilzunehmen bzw. die Befragung in Ihrem Netzwerk zu streuen, sodass wir gemeinsam möglichst viele Leitungen erreichen können!

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 09/2025

AUS DEM ZFF

Stellungnahme Vaterschaftsanfechtung

Das BMJV hat dem ZFF den Referent*innenentwurf zur Umsetzung des BVerfG-Urteils zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter übersandt und um Stellungnahme gebeten. Wir bedanken uns für die Möglichkeit und nehmen hierzu Stellung:

Familie ist überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen – doch der aktuelle Referent*innenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung wird der vielfältigen Realität von Familien nicht gerecht. Er stärkt einseitig die Rechte leiblicher Väter, öffnet Missbrauch die Tür und vernachlässigt Förderung, rechtliche Anerkennung sowie Sichtbarkeit queerer, mehrelterlicher und sozial gelebter Familien. Wir lehnen den Entwurf in seiner jetzigen Form ab und fordern statt Inselreförmchen eine konsequente, umfassende Reform des ihrer Familien.

Stellungnahme Alleinerziehende

Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dem Zukunftsforum Familie e. V. die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zum Antrag des SSW „Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern“ abzugeben. Wir haben uns sehr über diese Gelegenheit gefreut und haben sie gerne wahrgenommen.

Über 80 % der Alleinerziehenden in Trennungsfamilien sind Frauen. Sie und ihre Kinder sind im Vergleich zu anderen Familienformen deutlich häufiger von Armut betroffen. Zwar sind rund 71 % der Alleinerziehenden erwerbstätig – viele davon in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit –, doch reicht ihr Einkommen oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das ZFF begrüßt daher den umfangreichen Antrag der SSW Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag und die darin geforderten Maßnahmen für eine bessere Unterstützung und Anerkennung von Alleinerziehende auf Landes- und Bundesebene. 

Die Debatte um Arbeitszeit ist in vollem Gange – und sie wird kontrovers geführt. Geplante Reformen versprechen mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch Fakt ist: Deutschland hat ein strukturelles zeitpolitisches Gleichstellungsproblem.

Erwerbstätige Frauen leisten 8 Stunden mehr unbezahlte Sorgearbeit pro Woche als Männer. Gleichzeitig arbeiten sie 7 Stunden weniger in bezahlter Erwerbsarbeit.

Das Impulspapier „Wir erwarten mehr: Zeit für eine entschlossene Gleichstellungspolitik!“ zeigt: Ein direkter Zusammenhang zwischen längerer Arbeitszeit und mehr Wohlstand ist nicht belegt – im Gegenteil. Überlange Arbeitszeiten gefährden Produktivität und Gesundheit. Was als Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gedacht ist, kann das Gegenteil bewirken.

Was es stattdessen braucht, ist eine entschlossene Gleichstellungspolitik, die Geschlechterungleichheiten wirksam bekämpft.

Das Papier ist ein Impuls des Netzwerks „Gerechte Zeiten“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das ZFF ist Teil des Netzwerks.

Jetzt das Papier lesen und teilen: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/22313.pdf

Jetzt anmelden: Digitales Mittagsgespräch zur Arbeitszeitdebatte

Diskutieren Sie das Papier, die zentralen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen mit den Autorinnen sowie der Journalistin und Autorin Teresa Bücker und Bettina Kohlrausch, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung – kompakt in der Mittagspause am 9. Oktober von 12.30-13.15 Uhr via Zoom.

Zur Anmeldung: https://www.fes.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/285607/anmelden

Nikola Schopp, Referentin im ZFF, wird an diesem Tag in Hannover mit dabei sein und mutig, unbequem und laut mitdiskutieren.

Zum Reinhören: Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, spricht im Podcast „Nicht vorgesehen – Wenn Familien durchs Raster fallen“ über vielfältige Familienformen und Familienarmut und wie sie das ZFF als Lobbyverband auf Bundesebene für mehr Sichtbar aller Familien einsetzt.  

Nicht vorgesehen – Wenn Familien durchs Raster fallen – PAblish

                    

Für mehr folgt uns unter:

                                        

SCHWERPUNKT I: Tag der wohnungslosen Menschen

Anlässlich des Tages der wohnungslosen Menschen am 11.09.2025 erklärt Sylvia Rietenberg, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

„Die letzte Bundesregierung hat unter bündnisgrüner Beteiligung mit dem Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit 2024 den richtigen und dringend notwendigen Weg eingeschlagen. Er eröffnete die Chance, dem Ziel näherzukommen, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Diese Gelegenheit darf die aktuelle Bundesregierung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Dafür braucht es verbindliche Maßnahmen, die konsequente Einbindung der Betroffenen und den Mut, ressortübergreifend und föderal zusammenzuwirken.

Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern Wege finden, die Finanzierung der Kosten der Wohnungsgewinnung abzusichern. Ebenso wichtig ist der Aufbau eines echten Best-Practice-Austauschs – gezielt für die Verwaltungen in den Kommunen. Nur so können erfolgreiche Ansätze – von wirksamer Prävention bis hin zu Housing-First-Projekten – bundesweit verbreitet und dauerhaft verankert werden. Schwarz-Rot sollte die Zuschüsse des Bundes für die wichtige Arbeit insb. der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe und des Housing First Bundesverbandes im Bundeshaushalt verstetigen. Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 sieht an dieser Stelle jedoch eine empfindliche Absenkung um insgesamt 750 000 € vor.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2025

Zum morgigen Tag der wohnungslosen Menschen macht der AWO Bundesverband auf die wachsende soziale Notlage vieler Menschen in Deutschland aufmerksam. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht. Wohnungslose Menschen zu übersehen und ihnen gesellschaftliche Teilhabe vorzuenthalten, ist nicht akzeptabel. Sie haben Anspruch auf Schutz, Würde und gesellschaftliche Solidarität. Wir rufen Politik, Zivilgesellschaft und jeden einzelnen Menschen dazu auf, gemeinsam für eine solidarische Gesellschaft einzustehen, in der niemand ohne Dach über dem Kopf leben muss. Wohnungslosigkeit ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck struktureller Probleme: fehlender bezahlbarer Wohnraum, unzureichende soziale Sicherungssysteme, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und mangelnde Prävention. Besonders betroffen sind junge Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Alleinerziehende.“

Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren zum Stichtag 31. Januar 2025 rund 474.700 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit in Unterkünften untergebracht – ein Anstieg von 8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Zahl bildet jedoch nur einen Teil der Realität ab: Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit – etwa jene, die bei Freund*innen, Bekannten oder in prekären Wohnverhältnissen leben – werden nur alle zwei Jahre erfasst. Die nächste umfassende Erhebung ist erst für 2026 geplant.

Wohnungslosigkeit ist eine direkte Folge von Armut. Wer von Armut betroffen ist, hat kaum Chancen auf dem angespannten Wohnungsmarkt, ist häufiger krank, sozial isoliert und in vielen Lebensbereichen benachteiligt. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, junge Erwachsene und Menschen mit Migrationsgeschichte.

„Besonders alarmierend ist die zunehmende Gewalt gegen obdachlose Menschen. Immer wieder werden sie Opfer von Übergriffen – verbal, strukturell und körperlich“, so Groß weiter, „Diese Gewalt ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Klimas, das von Ausgrenzung, Gleichgültigkeit und wachsender sozialer Kälte geprägt ist. Die politische Fixierung auf Sparen um jeden Preis befeuert ein solches Klima noch.“

Die AWO fordert deshalb:

  • mehr bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen
  • gemeinnütziges und genossenschaftliches Wohnen stärken
  • stärkere Präventionsmaßnahmen, um Wohnungsverlust frühzeitig zu verhindern
  • Schutz vor Gewalt und diskriminierungsfreie Zugänge zu Hilfesystemen
  • gesellschaftliche Teilhabe statt Ausgrenzung – durch niedrigschwellige Angebote, Beratung und Unterstützung
  • ein sozial gerechtes Mietrecht, das Mieter*innen besser vor Kündigung, Verdrängung und Mietwucher schützt

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.09.2025

Unter dem Motto „Politik in die Pflicht nehmen – Wohnungsnot beenden“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) die Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe dazu auf, von den politischen Entscheidungsträger*innen entschlossene Maßnahmen gegen die wachsende Wohnungsnot einzufordern. Auch die BAG W sucht das Gespräch: Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks im Deutschen Bundestag am 12. September 2025 geht sie mit der Politik in den Dialog.

Wohnen ist ein fundamentales Menschenrecht

Die Wohnungsnot ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Wohnen ist ein Menschenrecht, doch für über 600.000 Menschen in Deutschland bleibt es unerfüllt. Mit ihrem Fünf-Punkte-Plan fordert die BAG W deshalb bedarfsgerechten sozialen Wohnraum, wirksame Instrumente wie Mietpreisbremse und Schonfristzahlung, eine klare Strategie zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030, den Abbau von Stigmatisierung sowie präventive Hilfen und menschenwürdige Unterbringung.

„Wohnen ist ein Menschenrecht und kein Luxus. Wir brauchen endlich eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik, die für bezahlbaren Wohnraum sorgt und die Menschen schützt, die am stärksten unter der Krise leiden“, betont Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W.

Parlamentarisches Frühstück im Bundestag am 12. September 2025

Auf Einladung von der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner (CSU) veranstaltet die BAG W ein parlamentarisches Frühstück zu den Themen Prävention und niedrigschwellige Zugänge im Bundestag.

Emmi Zeulner selbst betont: „Bedürfnisse wohnungsloser Menschen müssen in den Blick genommen werden. Der heutige Tag der wohnungslosen Menschen ist ein guter Anlass, darauf aufmerksam zu machen. Alle Menschen in Deutschland sollen ein sicheres Zuhause finden und ein selbstbestimmtes Leben führen können – daran wollen wir arbeiten. Entscheidend sind die Prävention sowie der Ausbau niedrigschwelliger Zugänge, um Menschen in prekären Lebenslagen frühzeitig zu erreichen, ihnen eine Perspektive zu bieten und sogar den Verlust der Wohnung zu vermeiden. Ich danke allen Fachkräften für ihren täglichen Einsatz für die Menschen, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, und dabei einen wichtigen Beitrag leisten, dass diese wieder dort hinfinden können.“

Erfahrungsexpertin Astrid Thielo, Mitglied der Facharbeitsgemeinschaft Partizipation, bekräftigt: „Eine verantwortungsvolle, alle Menschen gleichermaßen fördernde und in ihren Grundrechten achtende Haltung in der Politik ist überfällig, damit das Leiden (ehemals) wohnungsloser Menschen ein Ende hat!“

Über 80 Einrichtungen und Dienste beteiligen sich mit Aktionen

Dem Aufruf der BAG W, sich aktiv in die politischen Debatten einzubringen, sind zahlreiche Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe gefolgt. Mit über 80 Aktionen wird bundesweit deutlich gemacht, dass Wohnungsnot nur durch entschlossenes politisches Handeln überwunden werden kann. Alle Veranstaltungen wie Lesungen, Fotoausstellungen und Flashmobs sind auf der Aktionslandkarte der BAG W zu finden.

„Wir brauchen eine Politik, die Menschen in Not unterstützt und ihnen echte Perspektiven auf ein sicheres Zuhause gibt. Die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe leisten dabei täglich unverzichtbare Arbeit“, ergänzt Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.

Quelle: Pressemitteilung BAG W – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V vom 11.09.2025

Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September fordert die Diakonie Deutschland von Bund, Ländern und Gemeinden, mehr bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Statt vor allem auf einen beschleunigten Wohnungsbau zu setzen, müsse die Politik vorrangig dafür sorgen, dass Wohnen für alle bezahlbar ist.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Tempo allein löst die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht. Es fehlt nicht an hochpreisigen Luxuswohnungen, sondern an ausreichend sozialen und gemeinnützigen Wohnungen, die auch ökologische Standards erfüllen. Darauf muss die Politik ihren Fokus legen.“

Die bundesweite Wohnkrise spitzt sich weiter zu: Immer mehr Menschen haben keine eigene Wohnung – selbst, wenn sie arbeiten. Laut aktuellem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) sind bereits 13 Prozent der Klient:innen der Wohnungsnotfallhilfe erwerbstätig, bei nicht-deutschen Klient:innen sogar 20 Prozent. Zudem sind viele Familien wohnungslos: Elf Prozent aller erfassten Personen leben mit mindestens einem Kind zusammen.

„Wer arbeitet, muss sich auch eine Wohnung leisten können. Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Insbesondere Kinder müssen vor Wohnungslosigkeit geschützt werden. Sie brauchen eine stabile Umgebung und ein sicheres Zuhause. Als Diakonie fordern wir, überall Fachstellen einzurichten, die Menschen beraten, wenn sie von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Das schützt Betroffene – und senkt die Kosten für die Kommunen deutlich“, so Elke Ronneberger. Eine von Teilen der Politik geforderte Pauschalierung der Unterkunftskosten lehnt die Diakonie Deutschland ab. Sie würde die Lage verschärfen, weil sie zu weiteren Wohnungsverlusten und damit auch zu höheren Unterbringungskosten führen würde.

Elke Ronneberger bei Aktionstag in Bremen 
Anlässlich des Tags der Wohnungslosen besucht Elke Ronneberger am 11. September die Aktion „Gemeinsam zu Tisch“ der Diakonie in Bremen. Vor und in der Kirche „Unser Lieben Frauen“ wird sie ein öffentliches Mittagessen mit Menschen in prekären Lebenslagen besuchen. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Aktionstages der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V statt: Aktionswebseite.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 10.09.2025

Zum Tag der Wohnungslosen macht der Kinderschutzbund auf die dramatische Situation wohnungsloser Kinder und Jugendlicher aufmerksam.

Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts lebten am 31. Januar 2025 insgesamt rund 130 000 Minderjährige in Notunterkünften. Weitere rund 6600 Kinder und Jugendliche lebten in sogenannter verdeckter Wohnungslosigkeit, also provisorisch bei Freunden, Bekannten oder Großeltern. 2000 Minderjährige leben vollständig auf der Straße. Fast jeder Dritte von Wohnungslosigkeit betroffene Mensch ist unter 18 Jahre alt.

„Kinder brauchen ein Zuhause, um gesund aufzuwachsen, Freundschaften zu pflegen und in der Schule anzukommen. Ein Leben in Notunterkünften bedeutet Unsicherheit, Stigmatisierung und fehlende Teilhabe. Und es hat Auswirkungen auf das gesamte Leben: Angefangen bei guter Gesundheit, ausreichend Schlaf und Rückzugsmöglichkeiten. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass so viele Kinder und Jugendliche ohne feste Wohnung aufwachsen“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Kinderschutzbund: Gerechtes Wohnen für Kinder und Familien

In einem aktuellen Positionspapier fordert der Kinderschutzbund konkrete Maßnahmen für bezahlbaren, inklusiven und kinderfreundlichen Wohnraum:

  • Engagement für bezahlbaren Wohnraum: Mehr sozialer Wohnungsbau, Mietpreisregulierung, Leerstandsmanagement und Förderung alternativer Wohnformen.
  • Unterstützung von Careleavern: Junge Menschen, die aus der Jugendhilfe kommen, brauchen spezielle Hilfen beim Zugang zu Wohnraum.
  • Wohnraum für junge Menschen: Ausbildungs- und Studierendenwohnheime müssen ausgebaut werden, damit Jugendliche den Schritt in die Selbstständigkeit schaffen.
  • Mehrgenerationenwohnen fördern: Gemeinschaftliche Wohnprojekte stärken Zusammenhalt und bieten stabile Lebensräume für Kinder und Familien.
  • Öffentlichkeit sensibilisieren: Der Zusammenhang von Wohnkosten, Wohnungsnot und Armut muss stärker in Politik und Gesellschaft diskutiert werden.

„Die Zahlen zeigen deutlich: Kinder sind in erheblichem Maße betroffen – ihre Perspektive fehlt aber fast völlig in der öffentlichen Debatte. Das muss sich dringend ändern“, so Grein weiter.

Das vollständige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.09.2025

SCHWERPUNKT II: Neuregelung Vaterschaftsanfechtung

Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt. „Mit dem aktuellen Referentenentwurf werden die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten für Kinder und Familien verschärft“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb kritisiert insbesondere, dass mit dem Referentenentwurf einseitig die Rechte von leiblichen Vätern gestärkt werden – zu Lasten der rechtlichen und sozialen Familie des Kindes. Eine umfassende Interessenabwägung, die auch die Perspektive des Kindes, der Mutter sowie des rechtlichen und sozialen Vaters einbezieht, findet nicht statt. Der djb ist insbesondere alarmiert, weil der Referentenentwurf nicht ausdrücklich klarstellt, dass Samenspender nicht vom personellen Schutzbereich des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst sind und ihnen folglich auch kein Anfechtungsrecht zusteht. Auch bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten „zweiten Chance“ für den Anfechtungsberechtigten geht der Referenten-entwurf ohne Not und vor allem zu Lasten der Rechtssicherheit der betroffenen Kinder und ihrer rechtlichen Eltern zu weit und destabilisiert das grundlegende familienrechtliche Prinzip der Statussicherheit. Der djb sieht hier die Gefahr von zukünftigen „Kettenverfahren“, die die betroffenen Familien über Jahre belasten und dem Kindeswohl konkret schaden.

„Was wir brauchen, ist ein modernes und kohärentes Abstammungsrecht, das alle Familien-formen in den Blick nimmt“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Der djb fordert den Gesetzgeber auf, die Reform nicht auf die sogenannte Sekundärebene zu beschränken, sondern endlich die überfällige Neuregelung der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung auf der Primärebene anzugehen. Die familien-rechtliche Realität in Deutschland ist vielfältig – das Recht muss ihr endlich gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 15.08.2025

eaf fordert Nachbesserungen an Referentenentwurf

Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht zum einen vor, dass Familiengerichte künftig im Einzelfall abwägen sollen, ob die rechtliche Vaterschaft beim sozialen Vater bleiben oder auf den biologischen Vater übergehen soll, wenn beide Anspruch darauf erheben und eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben. Zum anderen sieht der Referentenentwurf vor, dass die Interessen des sozialen Vaters und dessen Beziehung zum Kind in zwei nicht seltenen Szenarien dabei völlig unzureichend berücksichtigt werden.

Die aktuelle Rechtslage schützt ausnahmslos die soziale Familie und die sozial-familiäre Beziehung des rechtlichen Vaters zum Kind. Mit der Neuerung bezüglich besserer Möglichkeiten für biologische Väter für Einzelfallentscheidungen setzt der Referentenentwurf eine Ent­scheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Dies begrüßt die evangelische arbeitsgemein­schaft familie (eaf) in ihrer Stellungnahme grundsätzlich, warnt aber im Interesse des Kindes davor, die Rolle des sozialen Vaters zu stark abzuwerten.

Der Schutz der Rolle der sozialen Väter soll laut Entwurf in zwei Fällen komplett entfallen: Ist das Kind noch nicht älter als 6 Monate, soll der biologische Vater durch die Anfechtung immer auch rechtlicher Vater des Kindes werden. Ist das Kind bereits volljährig und widerspricht der Vaterschaftsanfechtung nicht aktiv – aus Unwissenheit oder fehlender Priorität für diese Dinge in der Lebensphase als junge/r Erwachene/r – soll der biologische Vater ebenfalls immer den sozialen Vater als rechtlichen Vater verdrängen.

„Diese beiden Ausnahmen sehen wir sehr kritisch“, erläutert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Sie stärken die Rechte biologischer Väter in einem verfassungsrechtlich nicht erforder­lichen Maße. Auch bei sehr jungen Kindern sollte bei zwei Vätern mit starkem Interesse an einer rechtlichen Vaterschaft eine Kindeswohlprüfung stattfinden, damit die Grundrechte und Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden können, beispielsweise in Fällen mit Gewaltkontext. Und der Gesetzgeber würde das Kind vollends mit dem Bade ausschütten, wenn selbst volljährige Kinder, die lediglich einen Widerspruch verpeilen, über Nacht einen neuen rechtlichen Vater bekämen.“

Genau das aber sieht der aktuelle Entwurf vor. „Hier plädieren wir dafür, dass ohne die Zu­stimmung des Kindes keine Rechtsänderung eintritt“, betont Bujard. „Stellen Sie sich vor, Sie haben 18 Jahre lang für ein Kind gesorgt, ihm abends vorgelesen, Fahrradfahren beigebracht und mit ihm die Pubertät durchlitten; nur weil dieses Kind die Tragweite einer Vaterschaftsan­fechtung nicht erkennt, soll es über Nacht nicht mehr mit Ihnen verwandt sein? Hier muss der Gesetzesentwurf dringend nachgebessert werden!“

Die rechtliche Verwandtschaft ist unter anderem die Grundlage für Unterhaltsansprüche und Erbrechte und beim minderjährigen Kind auch für das Sorgerecht, das alle wichtigen Ent­scheidungen für das Kind betrifft. Eine gute Begleitung und Beratung für alle Beteiligten hält die eaf deshalb in allen Abstammungssachen für außerordentlich wichtig.

„Eine gewisse Sicherheit und Verlässlichkeit ist für soziale Väter zentral, um ihre Rolle bei der Erziehung, der finanziellen Sicherung und der emotionalen Bindung zum Kind einzunehmen. Der Gesetzgeber riskiert mit der Neuregelung, dass Männer ihre aufwändige Rolle als sozialer Vater nicht annehmen, da sie Sorge haben, die rechtliche Vaterrolle für das Kind kann ihnen irgend­wann leicht weggenommen werden“, warnt Bujard. „Für Kinder, die mit einem sozialen Vater aufwachsen, wäre dies von erheblichem Nachteil.“

Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 15. August 2025.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.08.2025

LSVD nimmt Stellung zur geplanten Reform der Vaterschaftsanfechtung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vorgelegt. Der LSVD– Verband Queere Vielfalt hat mit Fokus auf queerpolitische Aspekte Stellung genommen. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine weitere biologistische Verschiebung des Abstammungsrechts vor, während eine kohärente Gesamtreform weiterhin fehlt. Die geplanten Änderungen gehen z.T. erheblich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Deutlich wird eine einseitige Privilegierung der Rechtsstellung des „leiblichen“ Vaters gegenüber den Interessen des Kindes, der rechtlichen Mutter und des rechtlichen Vaters. Damit wird die Bedeutung sozialer Elternschaft und die gelebte Realität vieler Familien verkannt. Insbesondere das geplante weite Anfechtungsrecht auch für private Samenspender bei gleichzeitigem Fehlen der Möglichkeit rechtsverbindlicher vorgeburtlicher Vereinbarungen birgt große Risiken für queere Familien. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Möglichkeit der Einführung von Mehrelternschaften wurde nicht hinreichend geprüft.

Wir kritisieren, dass das Bundesverfassungsgericht vor Bearbeitung der „Nodoption“-Verfahren über das Anfechtungsrecht entschieden hat. Der Ausschluss von v.a. Zwei-Mütter-Familien wird in mittlerweile sieben Normenkontrollanträgen und einer Verfassungsbeschwerde als verfassungswidrig bewertet. Die Verfahren der „Nodoption“-Familien sind z.T. seit 2021 beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Noch immer hat das Gericht nicht über diese Fälle entschieden, mittlerweile sind sogar Verzögerungsrügen erfolgt.

Wir fordern nun von der Legislative, keine weitere biologistische Teillösung zu schaffen, sondern endlich ein verfassungskonformes Gesamtkonzept für die Reform des Abstammungsrecht vorzulegen, das sich maßgeblich am Kindeswohl orientiert.

Hier zur ausführlichen queerpolitischen Stellungnahme.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 14.08.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2025“ erschienen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat heute mit der Publikation „Education at a glance – Bildung auf einen Blick 2025“ einen umfassenden Vergleich der Bildungssysteme aller OECD-Staaten sowie weiterer Beitrittsländer und Partnerstaaten veröffentlicht. Die Ergebnisse aus dem Länderbericht für Deutschland stellte die OECD gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), und der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Bundespressekonferenz vor.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Es ist wichtig und ermutigend, dass die OECD-Studie zeigt: Deutschland ist ein hochqualifiziertes MINT-Land. In keinem anderen Land der Welt macht ein höherer Anteil der Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich einen Abschluss in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Deutschland ist also MINT-Weltmeister! Das ist der große Standortvorteil Deutschlands. Dieses Potenzial gilt es, weiter zu heben – mit der Weiterentwicklung des MINT-Aktionsplans, mit MissionMINT sowie durch eine große BAföG-Reform, die die Reichweite der Förderung ausbaut und die Leistungen verbessert. Wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren, für verlässlichere Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir setzen mit dem 1.000-Köpfe-Plus Programm ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit und bauen die Attraktivität des Standortes Deutschland weiter aus. Und wir brauchen eine rasche und kraftvolle Umsetzung der Hightech-Agenda Deutschland, die wir vor wenigen Wochen im Kabinett beschlossen haben. Unser Ziel: Deutschland soll wieder an die Weltspitze in Schlüsseltechnologien. Neue Technologien sollen zum Markenzeichen Deutschlands werden. Durch mehr Investitionen in Zukunftstechnologien, durch bessere Rahmenbedingungen, durch Anreize, schneller von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Hightech Agenda Deutschland hilft, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, Abhängigkeiten zu reduzieren und den Alltag der Menschen zu verbessern.“

Parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf:„Deutschland steht im internationalen Vergleich besonders gut da, wenn es um berufliche Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen geht. Doch die Studie zeigt auch: Wir haben noch zu viele geringqualifizierte Menschen und Defizite bei den Grundkompetenzen. Die vielen jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss sind ein Risiko, sowohl für die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes als auch für den sozialen Zusammenhalt. Wir werden nachqualifizierende Wege zu einem Berufsabschluss ausbauen und bekannter machen – mit der Standardisierung und dem Ausbau von Teilqualifikationen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung weiter stärken und die berufliche Bildung insgesamt zukunftsfest gestalten. Zum Beispiel mit der geplanten Fortführung der Initiative Bildungsketten und mit dem Ausbau des Berufsorientierungsprogramms. Eine solide Ausbildung bleibt der Schlüssel für gute Perspektiven – beruflich und persönlich. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, in dem Bund, Länder und Kommunen so gut zusammenarbeiten, dass das System faire Chancen bietet – von der Kita über die Schule bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter. Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, allen Menschen in Deutschland eine gute Perspektive als künftige Fachkraft zu schaffen! Das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein.“

Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz Bettina Martin: „Die Ergebnisse der diesjährigen OECD-Studie zeigen, dass sich die Anstrengungen von Bund und Ländern der vergangenen Jahre gelohnt haben. Sie haben aber neben dem Licht auch noch einige Schatten. So ist es gelungen, den Anteil der jungen Erwachsenen mit einem Hochschul- oder Meisterabschluss (tertiär) von 33 auf 40 Prozent stark zu erhöhen. Das ist eine gute Entwicklung, denn wir brauchen zunehmend hochqualifizierte Fachkräfte in Deutschland – gerade auch im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, wo der Anteil derer mit einem Abschluss in Fächern international am höchsten ausfällt. Auch sind die deutschen Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren für ausländische Studierende immer attraktiver geworden. Ihre Anzahl hat sich mehr als verdoppelt. Diese positive Entwicklung werden wir Länder gemeinsam mit dem Bund mithilfe der Internationalisierungsstrategie der KMK weiter vorantreiben.

Damit der Hochschulstandort Deutschland auch zukünftig attraktiv bleibt, muss u.a. massiv in die Infrastruktur investiert werden. Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative im Hochschulbau angekündigt hat. Denn wir brauchen eine Infrastruktur, die auf dem neuesten Stand ist, vom Labor über den Hörsaal bis zur Mensa.“

Katharina Günther-Wünsch, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, äußert sich als Vertreterin der Bildungsministerkonferenz: „Die OECD-Studie zeigt: Deutschland verfügt über starke Säulen – unsere duale Ausbildung eröffnet jungen Menschen Perspektiven, die frühkindliche Bildung erreicht immer mehr Kinder, und unsere Hochschulen ziehen internationale Talente an. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, wo wir handeln müssen: Chancengerechtigkeit stärken, Abschlüsse sichern und dem Lehrkräftemangel entschlossen begegnen, gerade in den MINT-Fächern. Noch immer verlassen zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss, und die Herkunft prägt den Bildungserfolg nach wie vor zu stark. Deshalb investieren die Länder gezielt in Sprachförderung, Ganztagsangebote und moderne Wege der Lehrkräftegewinnung. Zugleich bauen wir die berufliche Bildung weiter aus, damit sie auch künftig eine verlässliche Brücke in Beschäftigung und Studium schlägt. Unser Ziel ist klar: Ein starkes Bildungssystem, das Leistung fördert, Qualität sichert und die Fachkräfte hervorbringt, die Deutschland für seine Zukunft braucht.“

Zentrale Ergebnisse „Bildung auf einen Blick 2025“

Der jährlich erscheinende OECD-Bericht „Education at a Glance“ hat das Ziel, anhand von quantitativen Indikatoren einen Vergleich der Bildungssysteme von 38 OECD-Staaten sowie weiteren Beitrittsländern und Partnerstaaten zu ermöglichen. Schwerpunktthema des diesjährigen Berichts ist die tertiäre Bildung.

Deutschland zeigt im internationalen Vergleich starke Ergebnisse bei beruflicher Bildung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen befinden sich in Ausbildung oder Studium, deutlich mehr als der OECD-Durchschnitt von 53 Prozent. Nur 10 Prozent sind weder in Bildung noch Beschäftigung, deutlich weniger als der OECD-Wert von 14 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 2,7 Prozent ebenfalls unter dem OECD-Durchschnitt.

Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil an MINT-Abschlüssen: 35 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen schließen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik ab – ein Spitzenwert weltweit. Zudem investiert Deutschland mit rund 19.500 US-Dollar pro Studierendem mehr als der OECD-Durchschnitt in die Hochschulbildung.

In den letzten fünf Jahren gab es positive Entwicklungen: Die Erwerbsquote von 25- bis 34-Jährigen ohne Sekundarabschluss stieg von 59 auf 61 Prozent, der Anteil mit Bachelor-Abschluss von 21 auf 23 Prozent. Weiterbildungsmaßnahmen werden zunehmend genutzt, besonders von Erwachsenen mit mittlerem Bildungsabschluss und hoher IT-Nutzung (54 Prozent gegenüber 49 Prozent OECD-Durchschnitt). Diese Trends zeigen die Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen für lebenslanges Lernen.

Trotz der Fortschritte bleiben Herausforderungen: Die Nichterwerbsquote bei geringqualifizierten Erwachsenen ist weiterhin hoch, und nach wie vor bestehen soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Politische Maßnahmen

Die Kultusministerkonferenz und der Bund setzen auf gezielte Programme wie „Schule macht stark“ und das Startchancen-Programm, um besonders benachteiligte Schulen zu unterstützen. Gegen den Lehrkräftemangel, vor allem in MINT-Fächern, fördern die Länder Quereinsteiger, nutzen außerschulische Lernorte und stärken digitale Bildungsangebote.

Im Hochschulbereich engagieren sich Bund und Länder gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität. Das „Professorinnenprogramm“ fördert Gleichstellung und den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen. Zudem unterstützen Maßnahmen wie das Tenure-Track-Programm die bessere Vereinbarkeit von Wissenschaftskarrieren und Familie. Mit dem 1.000-Köpfe-Plus-Programm bauen wir die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftsstandortes weiter aus.

Zur Ländernotiz Deutschland: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_b1cc11a5-de/deutschland_9a449e27-de.html

Zur vollständigen Studie: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_9783763979257.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2025

Bund investiert rund 3,8 Milliarden in den Ausbau der Angebote

Die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung bleibt trotz rückläufiger Geburtenzahlen hoch. Das zeigen aktuelle Zahlen aus der heute veröffentlichten Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“. Der Anteil der Kinder in Kitas und Kindertagespflege steigt in allen Altersgruppen. Gleichzeitig bestehen weiterhin deutliche Lücken zwischen dem Betreuungsangebot und dem tatsächlichen Bedarf von Eltern.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: 
„Kitas geben Kindern frühe Bildungschancen und die Möglichkeit Gemeinschaft zu erleben – hier wird der Grundstein für den weiteren Erfolg in Schule und Beruf gelegt. Fast jedes Kind zwischen drei Jahren und Schuleintritt besucht eine Kita und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote stetig. Eltern brauchen Kitas als verlässliche Partner. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die Kindertagesbetreuung weiter ausbauen, modernisieren und erhalten. Aus dem Sondervermögen stellt allein der Bund 6,5 Milliarden für Bildung und Betreuung bereit. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Denn jedes Kind verdient gute Startchancen – Investitionen in frühe Bildung sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.“

Zentrale Ergebnisse der „Kindertagesbetreuung Kompakt“:

Die Betreuungsquote ist erneut gestiegen: 37,4 Prozent der unter 3-jährigen Kinder besuchten 2024 eine Kita – 2023 waren es noch 36,4 Prozent. Bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenentwicklung bedeutet dies: Besonders in Ostdeutschland rückt der Erhalt der vorhandenen Plätze in den Vordergrund, während in Westdeutschland eine weitere Ausweitung des Angebots notwendig ist.

Nahezu alle Eltern (98 Prozent) wünschen sich für ihre Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt eine Kindertagesbetreuung. 91,6 Prozent haben tatsächlich einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Bei den unter 3-jährigen Kindern fällt der Bedarf noch deutlich größer als das Angebot: Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf beträgt hier weiterhin 14,6 Prozentpunkte.

Bund unterstützt den Ausbau der Kita-Infrastruktur und -Qualität

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Um die Qualität von Kitas und Kindertagespflege weiterzuentwickeln, unterstützt der Bund die Länder außerdem mit dem Kita-Qualitätsgesetz. Dafür stehen bis 2026 jährlich rund zwei Milliarden Euro bereit. Diese Mittel können die Länder in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und auch in Fachkräftesicherung investieren. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Kita-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.  

Fachkräfte als Erfolgsfaktor für Kita-Ausbau und Qualitätsentwicklung

Fachpersonal bleibt der Schlüssel für qualitative und quantitative Erweiterung der Kindertagesbetreuung: In Westdeutschland hängt der weitere Ausbau maßgeblich davon ab, ob es gelingt, pädagogisches Personal zu gewinnen und langfristig zu halten. In Ostdeutschland könnten durch zusätzliche Fachkräfte bestehende Angebote stabilisiert und verbessert werden. Auch hier müssen Familien derzeit mit ungeplanten Schließzeiten in Kindertageseinrichtungen aufgrund von Personalmangel rechnen. Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind daher von besonderer Bedeutung.  

Mit dem „Kompass Erziehungsberufe“ können am Beruf Interessierte online ihre Möglichkeiten checken, wie der Berufseinstieg in Kita oder Ganztag am besten gelingen kann: https://www.kompass-erziehungsberufe.de

Hintergrund zur Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“

Die zehnte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf in der Kindertagesbetreuung. Sie zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf und beleuchtet die Situation in den Bundesländern.

Die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/Kindertagesbetreuung Kompakt

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.08.2025

„Unser Sozialstaat braucht ein Update. Nur so können wir auch in Zukunft zielgerichtet all denen helfen, die Hilfe benötigen. Es geht jetzt darum, das Wirrwarr an Vorschriften aufzulösen um den Sozialstaat klarer, genauer und zielgerichteter auszugestalten. Der Einsatz finanzieller Mittel muss zukünftig besser und sinnvoller erfolgen. Wir müssen Einsparpotentiale identifizieren und Gelder für diejenigen einsetzen, die diese Mittel auch tatsächlich brauchen.

Seit jeher ist die Soziale Marktwirtschaft Markenkern der Union. Deshalb werden wir bei allen Reformvorschlägen Wirtschaft und Soziales zusammendenken und zusammenführen. Außerdem wollen wir die Chancen der neuen Technologien stärker nutzen, um mit Digitalisierung und KI Prozesse zusammenzuführen und unseren Sozialstaat noch leistungsfähiger zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 01.09.2025

Zur Veröffentlichung der Elsa-Studie erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Es wurde Zeit, dass Ministerin Warken nun endlich nach langem Zurückhalten die Elsa-Studie veröffentlicht hat. Gerade in der so aufgeheizten Diskussion um Paragraf 218 sind die Ergebnisse dieser breit aufgestellten Verbundstudie wichtige, fundierte und sachliche Informationen über die verschlechterte Versorgungslage in Deutschland. Die Ergebnisse zeichnen ein dramatisches Bild. Wörtlich heißt es im Kurzbericht der Studie: „Auf dem Weg zum Schwangerschaftsabbruch stießen vier von fünf Frauen und damit die Mehrheit auf mindestens eine Barriere, jede dritte Frau sogar auf drei und mehr Barrieren.“ Wir müssen die Studie nun ausführlich und seriös auswerten.

Unstrittig steht aber für uns fest, dass die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen die Versorgungslage verbessern würde. Dadurch wird nicht nur endlich die Stigmatisierung der betroffenen Frauen beendet. Die Entkriminalisierung erleichtert auch eine Kostenübernahme der Eingriffe durch die Krankenkassen und sie kann die Ausbildung von Ärzt*innen verbessern. Die Ergebnisse sind ein klarer Handlungsauftrag für alle demokratischen Fraktionen nun gemeinsam konstruktiv, an einer Lösung für die Entkriminalisierung zu arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.08.2025

Zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zur Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen in einer katholischen Klinik, erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:
„Dies ist kein guter Tag für die Frauen in Lippstadt und in ganz Deutschland. Schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Das betrifft Frauen, die ihre Schwangerschaft vor der 12. Schwangerschaftswoche beenden wollen, aber auch Schwangere, die aus gesundheitlichen Gründen eine gewollte Schwangerschaft nicht fortsetzen können. Diese Fälle sind besonders tragisch und für alle Beteiligten keine einfache Entscheidung. Dass diese Frauen nun durch die Dienstanweisung eines Bistums in Lippstadt nicht mehr versorgt werden, ist das Gegenteil von christlicher Nächstenliebe. Von der katholischen Kirche ist ein Umdenken in dieser Frage erforderlich. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:
„Es kann nicht sein, dass die medizinische Versorgung von Schwangeren verschlechtert wird, weil die katholische Kirche Schwangerschaftsabbrüche ablehnt. Es kann nicht sein, dass es ein überholtes katholisches Arbeitsrecht mit Sonderbefugnissen in unserem Land gibt, statt einer flächendeckenden guten, medizinischen Behandlung von Schwangeren. Wenn das Arbeitsrecht hier über der medizinischen Versorgung steht, dann muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Versorgung von Schwangeren über andere Wege gesichert wird. Frauen dürfen in dieser Situation nicht alleingelassen werden. Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wäre ein entscheidender Schritt, um die Versorgungslage für alle Schwangeren zu verbessern. Zugleich dürfen wir Ärztinnen und Ärzte, wie Prof. Volz, in dieser unmöglichen Situation nicht alleine lassen. Sie benötigen Rechtssicherheit und die Unterstützung von Gesellschaft und Politik.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.08.2025

Seit 1999 soll der von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Jugend deutlich machen, welche Bedeutung das Engagement von Jugendlichen in Staat und Gesellschaft in Bildung, Beruf und Privatleben hat. Der Tag soll außerdem auf das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen für Jugendliche sowie auf die Situation von jungen Menschen weltweit aufmerksam machen.

Der Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Michael Hose, MdB, erklärt: „Junge Menschen sind unsere Zukunft. Unsere Politik von heute hat direkte Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Es geht um Familie, Schule, Ausbildung, aber auch um Themen wie Mitbestimmung, soziale Gerechtigkeit, Umwelt und Klima.

Oft zeigen sich die Folgen politischer Entscheidungen erst über Generationen hinweg. Gerade deshalb ist es unerlässlich, nicht über, sondern mit jungen Menschen über die Zukunft zu sprechen, zum Beispiel beim Umgang mit Social Media oder der Aufarbeitung von Corona. Sie müssen mit ihren Anliegen, ihren Ideen und ihrem Engagement Gehör finden.“

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ruft die Jugendlichen auf und will sie ermutigen, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in politische und gesellschaftliche Jugendorganisationen einzubringen. Sie appelliert aber auch an Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.08.2025

Die Bundesregierung bekräftigt ihre Absicht, die Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu stärken. In einer Antwort (21/1312) auf eine Kleine Anfrage (21/1098) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie dabei mehrfach auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. So sei es unter anderem ein Ziel, „die duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens“ einzuführen, um die Attraktivität der Aus- und Weiterbildung in den Erziehungsberufen durch vergütete und praxisnahe Modelle in Anlehnung an die duale Ausbildung wie die hieran orientierten dualisierten Länderformate zu steigern. Die Regierung betont darüber hinaus, die Anerkennungsfrist für ausländische Berufsabschlüsse deutlich verkürzen zu wollen. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass von 2020 bis 2024 in insgesamt 257.072 Fällen eine Förderung der Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfolgte. Die Regierung betont, eine Weiterentwicklung des AFBG im Blick zu haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 84 vom 27.08.2025

Im grundsätzlichen Diskurs zur Digitalisierung muss zwischen der Nutzung privater Endgeräte, insbesondere Smartphones, einerseits und andererseits der Nutzung von für das Lernen technisch-pädagogisch optimierten Endgeräten an den Schulen unterschieden werden. Auch in Dänemark treffe man diese Unterscheidung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1335) auf eine Kleine Anfrage (21/1108) der AfD-Fraktion schreibt. Darin hatte die Fraktion nach der Digitalisierungsstrategie für Schulen vor dem Hintergrund gefragt, dass es in Dänemark und anderen Ländern eine gewisse Abkehr von der Nutzung digitaler Geräte im Unterricht gibt. Die Umsetzung des Digitalpakts Schule in den Bundesländern erfolge wie geplant. Gleichwohl verfolge auch die Bundesregierung den wissenschaftlichen Diskurs zu diesem Thema intensiv, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 84 vom 27.08.2025

Für die Themen Altersarmut und Alterssicherung interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1241). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 81 vom 20.08.2025

Um die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1242). Wie die Fraktion darin schreibt, trat das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 24. Juli 2025 in Kraft. Wissen will sie unter anderem, was mit den bei Inkrafttreten des Gesetzes existierenden Wartelisten geschieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 105 vom 20.08.2025

„Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1165). Danach hat das Bundesinnenministerium am 11. Juni 2025 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Darüber hinaus solle die Übermittlung dieser Daten von den Meldebehörden an die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern ausgeweitet werden.

Wissen wollen die Abgeordneten, warum nach Ansicht der Bundesregierung die bereits bestehende Speicherung früherer Personenstandsdaten nicht ausreicht. Auch fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung es rechtfertigt, „dass die im Entwurf zur Verordnung über das Meldewesen vorgesehene dauerhafte Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechtseinträge ausschließlich für Personen gelten soll, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz ändern, während bei anderen Namensänderungsverfahren keine vergleichbaren datenschutzrechtlich sensiblen Maßnahmen vorgesehen sind“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 100 vom 12.08.2025

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nyke Slawik, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Bundesinnenministerium hat mit seinem Schreiben vom 28. April 2025 an die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie nachrichtlich an das Bundeskanzleramt keine Sachverhalte im Bezug zum Hissen der Regenbogenflagge neu geregelt, sondern lediglich für Klarstellungen gesorgt. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/932).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 97 vom 07.08.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach Zusammensetzung und Arbeitsweise der von der Bundesregierung eingesetzten Expertengruppe Mietrecht. In einer Kleinen Anfrage (21/1253) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Mitglieder ausgewählt wurden und wie Mieterorganisationen im Verhältnis zur Immobilienwirtschaft eingebunden sind. Darüber hinaus fragt die Fraktion nach dem Zeitplan und den Themen der Expertengruppe. Auch die angekündigte Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung im Mietrecht sowie die Wirksamkeit der Mietpreisbremse sind Gegenstand der Anfrage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 368 vom 27.08.2025

Der Fach- und Arbeitskräftemangel stellt den Arbeitsmarkt in Deutschland heute schon vor große Herausforderungen – und aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur der Bevölkerung wird das Problem weiter zunehmen. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat auf Basis aktueller Forschungsprojekte beispielhafte Ansätze identifiziert, wie sich der demografisch bedingte Rückgang an Erwerbspersonen auffangen ließe. Ausgehend von verschiedenen Szenarien zeigen die Forschenden auf, welche konkreten Potenziale es gibt und wie sie zur Stabilisierung des Arbeitskräfteangebots beitragen können.

Erwerbspersonenpotenzial wird demografisch bedingt sinken

„Mit dem Übergang der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in den Ruhestand wird sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 67 Jahren deutlich reduzieren“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB. Aktuellsten Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge geht die Zahl der Erwerbspersonen von heute 51 Mio. auf 48 Mio. im Jahr 2040 zurück. „Eine zentrale Frage für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands wird somit sein, wie wir den demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials durch ein steigendes Erwerbsvolumen auffangen oder gar ausgleichen können.“

Mehrere Szenarien zur Hebung des Arbeitsvolumens möglich

Eine szenariobasierte Vorausberechnung des BiB zeigt: Ohne Veränderungen in der Erwerbsbeteiligung wird das Arbeitsvolumen in Deutschland bis 2035 deutlich sinken. Unter Beibehaltung des Status quo könnte selbst eine sehr hohe Nettozuwanderung von jährlich über 450.000 Personen bis 2035 den Rückgang nicht vollständig verhindern. Allerdings bestehen Handlungsspielräume: Ein höheres Erwerbsvolumen von Frauen, vor allem in Westdeutschland, könnte den Rückgang um bis zu 2,6 Prozentpunkte dämpfen. Steigen zudem die Erwerbsumfänge der über 55-Jährigen, ließe sich das Minus je nach Annahmen um weitere 3,2 bis 4,1 Prozentpunkte reduzieren. „Mehr Erwerbstätigkeit von Frauen sowie von Älteren könnte den Rückgang spürbar abfedern“, fasst Spieß die Ergebnisse zusammen.

Steigerungspotenzial besteht vor allem bei Müttern

Wie aus Daten des Familiendemografischen Panels FReDA hervorgeht, ist die als ideal angesehene Arbeitszeit von Müttern mit minderjährigen Schulkindern deutlich höher als die tatsächliche – im Schnitt 5 bis 6 Stunden pro Woche. Würde aus dem Ideal Realität, entspräche das einem Plus von rund 645.000 Vollzeitstellen. Väter von jüngeren Kindern hingegen arbeiten im Schnitt 3 bis 4 Stunden mehr als ideal angesehen. Würde auch hierbei das Ideal an die Realität angepasst, käme das rechnerisch einem Minus von 320.000 Vollzeitstellen gleich. Unterm Strich ergäbe sich dennoch ein Plus von 325.000 Vollzeitäquivalenten – mit zusätzlichem Potenzial, wenn auch Mütter mit erwachsenen Kindern ihre Arbeitszeit ausweiten könnten. Diese Idealvorstellungen zu realisieren ist nicht leicht und hypothetisch; es verdeutlicht aber die großen Potenziale für den Arbeitsmarkt und könnte gleichzeitig zum Wohlbefinden von Eltern beitragen.

Kindertagesbetreuung als Schlüssel für höhere Erwerbsbeteiligung

Die Verfügbarkeit einer Kindertagesbetreuung ist ein Schlüsselfaktor für die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren mangelt es insgesamt weiterhin an ausreichenden Betreuungsangeboten, trotz zuletzt sinkender Geburtenzahlen. Ergebnisse aus der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) belegen, dass jede fünfte Familie mit Kindern zwischen einem und unter drei Jahren keinen Kita-Platz hat, obwohl dafür Bedarf besteht. Gerade bei Müttern, die nicht erwerbstätig sind oder in Teilzeit arbeiten, besteht ein hoher, bislang ungedeckter Bedarf. Berechnungen des BiB zeigen: Wenn alle Familien, die einen Kita-Platz wünschen, auch einen erhielten, könnte die Erwerbsquote von Müttern mit Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren um bis zu 11 Prozentpunkte steigen. Besonders groß ist das Erwerbspotenzial bei ressourcenschwächeren Familien, da hier der ungedeckte Bedarf nach einem Kita-Platz besonders hoch und Erwerbswünsche vielfach vorhanden sind.

Zugewanderte aus der Ukraine mit Erfahrungen in Engpassberufen

Auch in der Bevölkerungsgruppe der Zugewanderten bestehen erhebliche Potenziale, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Exemplarisch zeigt die BiB-Forschung dies an den aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg schutzsuchenden Menschen. Sie stellen mit rund 1,1 Mio. eine bedeutende Zuwanderergruppe in Deutschland dar. Ihre Integration in den Arbeitsmarkt hat in den vergangenen Monaten zugenommen: Von den bis Sommer 2022 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden waren im vierten Quartal 2024 rund 43 Prozent erwerbstätig, mittlerweile ist der Anteil auf etwa 50 Prozent angestiegen. Ein zentrales Hindernis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bleiben die fehlenden Sprachkenntnisse. 92 Prozent derjenigen, die aktuell nicht nach einer Arbeitsstelle suchen, begründen dies mit laufenden Sprachkursen oder unzureichenden Deutschkenntnissen. Weitere 37 Prozent verweisen auf die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen sowie auf die baldige Rückreise in die Ukraine (34 Prozent).

Dennoch bietet diese Bevölkerungsgruppe großes Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt: Rund die Hälfte der ukrainischen Schutzsuchenden verfügt über Berufserfahrungen in sogenannten „Engpassberufen“, wie insbesondere in Pflege- und Gesundheitsberufen sowie im Handwerk. Diese Tätigkeiten zählen bereits heute zu den Bereichen mit erheblichem Fachkräftemangel in Deutschland. In Kombination mit einem weiterhin bestehenden Weiterbildungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, bedeutet dies perspektivisch ein weiteres Potenzial für den Arbeitsmarkt.

Realistische Einschätzung der Lebensdauer kann neue Erwerbspotenziale bei Älteren eröffnen

Um die Erwerbspotenziale älterer Menschen besser abschätzen zu können, ist die Planung des Erwerbsaustrittsalters von zentraler Bedeutung. Aus Analysen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) geht hervor, dass das geplante Erwerbsaustrittsalter bei Männern des Jahrgangs 1955 durchschnittlich etwa 63 Jahre betrug; für den Jahrgang 1970 ist es auf 65 Jahre angestiegen. Bei Frauen erhöhten sich die Vergleichswerte von knapp 63 auf 65 Jahre. Damit liegt das geplante Erwerbsaustrittsalter bei den geburtenstarken Jahrgängen der Babyboomer im Schnitt zwei bis drei Jahre unterhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Neben klassischen Faktoren wie Gesundheit, Einkommen, Ausbildung, Arbeitsmarktlage oder gesetzlichen Vorgaben spielt die persönliche Einschätzung der eigenen Lebensdauer eine wichtige Rolle für den geplanten Ruhestand. Menschen, die ihr Leben eher kürzer einschätzen, planen ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben im Schnitt rund ein Jahr früher als jene, die von einer realistischeren oder längeren Lebensdauer ausgehen. Besonders betroffen sind hier ältere Frauen: Sie arbeiten häufiger in Teilzeit und tendieren stärker als Männer dazu, ihre Lebenserwartung zu unterschätzen. Eine realistischere Selbsteinschätzung könnte daher gerade bei Frauen zusätzliche Erwerbspotenziale erschließen.

Zusammenfassung

„Das Erwerbspotenzial der in Deutschland lebenden Männer und Frauen ist noch lange nicht ausgeschöpft“, fasst Spieß zusammen. Gerade bei Frauen, und hier insbesondere bei Müttern, bestehen erhebliche Spielräume, die etwa durch ungedeckte Bedarfe bei der Kindertagesbetreuung eingeengt werden. Auch bei Frauen mit Zuwanderungsgeschichte können durch vereinfachte Anerkennung von Berufsabschlüssen zusätzliche Chancen erschlossen werden. Schutzsuchende aus der Ukraine bringen zudem Qualifikationen mit, die in vielen Engpassberufen dringend gebraucht werden. Darüber hinaus eröffnen eine steigende Lebenserwartung und unterschiedliche Pläne zum Renteneintritt Möglichkeiten für eine längere Erwerbstätigkeit. Maßnahmen, die die verschiedenen skizzierten Potenziale fördern, können dabei helfen, die Arbeitsmarktintegration zu stärken und Fachkräftelücken nachhaltig zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 04.09.2025

Die Arbeitszeit pro Kopf ist in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie liegt aktuell mit annähernd 29 Stunden pro Woche auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung. Dies zeigen aktuelle Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Berechnet wurde die geleistete wöchentliche Arbeitszeit pro Kopf für die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Hierdurch sind alle Personen in der Bevölkerung unabhängig von ihrem aktuellen Erwerbsstatus berücksichtigt. Der Anstieg geht insbesondere auf die Frauen zurück, bei welchen sich die Arbeitszeit pro Kopf in den letzten 15 Jahren deutlich erhöht hat. Bei Männern liegt die Arbeitszeit pro Kopf dagegen in etwa auf dem Niveau, das Anfang der 1990er Jahre verzeichnet wurde.

Frauen holen gegenüber den Männern auf

Während Frauen 1991 im Schnitt rund 19 Wochenarbeitsstunden leisteten, waren es 2022 bereits über 24 Stunden. „Dieser Anstieg wird durch eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen getragen. Die zunehmende Teilzeittätigkeit konnte durch eine starke Erhöhung des Anteils erwerbstätiger Frauen deutlich überkompensiert werden“, analysiert Harun Sulak vom BiB. So ist der Anteil erwerbstätiger Frauen innerhalb der letzten drei Jahrzehnte um fast ein Drittel gestiegen. Dennoch seien hier weitere Potenziale vorhanden: „So liegt die von Frauen und insbesondere Müttern als ideal angesehene Arbeitszeit nochmals höher als die aktuell realisierte Arbeitszeit. Familienpolitische Reformen wie der weitere bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung sind wichtige Rahmenbedingungen, damit Frauen und auch Männer Erwerbsarbeit und Familie besser vereinbaren können“, so Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB.

Arbeitszeiten der Männer auf dem Niveau vom Anfang der 1990er Jahre

Im Vergleich zu den Frauen zeigen sich bei Männern über den Zeitraum seit 1991 nur geringe Veränderungen. Bedingt durch die wirtschaftliche Schwächephase nach der Wiedervereinigung mit zahlreichen Betriebsschließungen vor allem im Osten Deutschlands sank die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zunächst ab und erreichte Mitte der 2000er Jahre ihren Tiefpunkt. Seitdem ist ein Wiederanstieg zu beobachten, der nur von der Coronapandemie unterbrochen wurde. „Die Daten belegen, dass Männer aktuell zwar häufiger erwerbstätig sind als 1991, und hier vor allem im höheren Alter. Allerdings arbeiten die erwerbstätigen Männer mittlerweile im Schnitt 2,6 Stunden pro Woche weniger. In der Summe gleichen sich die beiden Faktoren aus, sodass die Arbeitszeit pro Kopf bei Männern heute ziemlich genau auf dem Niveau von vor 30 Jahren liegt“, erklärt BiB-Forschungsdirektor Prof. Sebastian Klüsener.

Arbeitszeitangleichung als gesellschaftlicher Indikator

Insgesamt ergibt sich aus den Daten dennoch ein positiver Trend: Die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden pro Kopf sind gestiegen – vor allem durch die höhere Erwerbsbeteiligung bei Frauen. Der Abstand zwischen den Geschlechtern hat sich im Beobachtungszeitraum deutlich verringert. Während 1991 Frauen im Schnitt rund 14 Stunden weniger arbeiteten als Männer, beträgt der Unterschied heute nur noch gut 9 Stunden. „Diese Entwicklung ist nicht nur ein arbeitsmarktpolitisches Signal, sondern auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels“, so Klüsener.

Zur Methode: Die Berechnungen sind altersstandardisiert mit Bezug auf die Altersstruktur der Bevölkerung im Jahr 2022. Dies dient dazu, den Einfluss von Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung im Betrachtungszeitraum auf die beobachteten Trends herauszurechnen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 12.08.2025

Studie beleuchtet informellen Pflegebereich in Deutschland – Unbezahlte Pflege durch Angehörige ist zentrale Stütze des Pflegesystems – Pflegeleistende müssen stärker unterstützt und Strukturen der sozialen Pflegeversicherung auf Prüfstand gestellt werden

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Angehörigen, Freund*innen oder Bekannten versorgt – unentgeltlich und oftmals ganz ohne professionelle Unterstützung. Von den derzeit rund fünf Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, trifft das auf rund vier Millionen Menschen zu. Diese informelle Pflege nimmt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), von Forscherinnen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) sowie der Technischen Universität Dortmund unter die Lupe. Dabei zeigt sich eine große Vielfalt – nicht nur mit Blick auf unterschiedliche Pflegekonstellationen, sondern beispielsweise auch, was zeitliche und finanzielle Aufwendungen, Alter, Bildungshintergründe und Einkommensquellen der Pflegeleistenden betrifft. „Angehörige und andere nahestehende Personen sind der größte Pflegedienst Deutschlands“, sagt Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und einer der Studienautoren. „Im Zuge des demografischen Wandels wird die informelle Pflege in den nächsten Jahren noch bedeutender werden.“

Pflege findet meist außerhalb des eigenen Haushalts statt

Die Studie zeigt, dass der überwiegende Teil der informellen Pflege außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt, insbesondere durch Menschen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren, die häufig ihre Eltern pflegen. Pflege innerhalb des eigenen Haushalts ist seltener und betrifft vor allem Partner*innen. Frauen übernehmen in beiden Fällen den größten Anteil der Pflege: 64 Prozent der Pflegenden sind weiblich, 36 Prozent männlich. Bei innerhäuslicher Pflege verfügen 83 Prozent der Pflegebedürftigen über einen anerkannten Pflegegrad, bei außerhäuslicher Pflege sind es 74 Prozent. Fast die Hälfte (47 Prozent) der außerhäuslich Pflegenden leistet drei Mal pro Woche oder häufiger Unterstützung, ein Drittel davon sogar in einem anderen Ort als dem eigenen Wohnort. Innerhäuslich Pflegende sind oft bereits im Ruhestand (45 Prozent), unter den außerhäuslich Pflegenden sind es hingegen nur 16 Prozent.

Viele pflegende Haushalte sind auch finanziell belastet. Bei innerhäuslicher Pflege entstehen in der Hälfte der Fälle zusätzliche Kosten, die im Schnitt 138 Euro pro Monat betragen. Bei außerhäuslicher Pflege tragen zwar nur 20 Prozent der Haushalte zusätzliche Kosten, diese fallen mit durchschnittlich 226 Euro pro Monat jedoch deutlich höher aus. „Pflege durch Angehörige und Freund*innen ist oft eine erhebliche Belastung für die Pflegenden, zeitlich wie finanziell“, sagt Ulrike Ehrlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DZA. „Diese müssen nicht selten ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend sogar ganz aufgeben, was häufig geringere Einkommen und einen verstärkten Bezug von Transferleistungen bedeuten kann.“

Familienpflegegeld nur ein erster Baustein

Um die Belastungen abzufedern, prüft die Bundesregierung ein Familienpflegegeld. Als mögliche Maßnahme wird die Einführung einer Lohnersatzleistung diskutiert. Diese soll pflegende Angehörige finanziell unterstützen, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder aussetzen müssen. „Ein Familienpflegegeld kann helfen, die finanzielle Lage von Pflegenden zu stabilisieren. Es greift aber zu kurz, wenn langfristige Pflegesituationen oder Menschen außerhalb des Erwerbslebens nicht berücksichtigt werden“, betont Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. Da der absehbar steigende Pflegebedarf nach Ansicht der Studienautor*innen nicht allein durch Familien und Freundeskreise aufgefangen werden könne, müsse die Pflegeinfrastruktur gestärkt werden. Dazu gehöre nicht nur der Ausbau professioneller Pflegeangebote, sondern auch eine finanzielle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung. „Um private Pflegenot zu verhindern, muss die Pflegeversicherung mehr Mittel und Möglichkeiten erhalten. Informelle Pflege ist unverzichtbar, darf aber nicht überfordert werden“, so Haan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.09.2025

Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung und Gesundheit, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienleben sowie die Organisation ihres Alltags, wenn generell Arbeitstage von mehr als zehn Stunden möglich werden. Das wäre eine Folge der von der Bundesregierung favorisierten Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit. Frauen rechnen noch deutlich häufiger mit negativen Wirkungen als Männer, was daran liegen dürfte, dass sie deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit zusätzlich zum Erwerbsjob leisten. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie basiert auf einer Online-Befragung vom Juli 2025 unter mehr als 2000 Beschäftigten.* Um Aussagen über die Gesamtheit der Arbeitnehmer*innen in Deutschland treffen zu können, wurden die Daten gewichtet. Die Befragungsergebnisse unterstreichen auch, dass sehr lange und flexible Arbeitszeiten in Deutschland längst verbreitet sind. Immerhin 12 Prozent der vom WSI Befragten arbeiten wenigstens an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden. Und knapp 38 Prozent der Beschäftigten nehmen zumindest ab und zu abends nach 19 Uhr ihre Erwerbsarbeit nochmal auf, nachdem sie sie tagsüber aus privaten Gründen unterbrochen haben, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen. „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen: Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder erforderlich noch sinnvoll“, lautet daher das Fazit der Studienautorinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Eileen Peters vom WSI.

Die Bundesregierung und Arbeitgeberverbände wollen mehr Möglichkeiten für sehr lange Arbeitstage schaffen, indem die Höchstarbeitszeit für den Erwerbsjob nicht mehr pro Tag, sondern pro Woche geregelt wird. Damit würden kurzfristig generell Erwerbsarbeitstage von mehr als zehn Stunden, im Extremfall sogar von mehr als 12 Stunden möglich, die dann über einen längeren Zeitraum auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen werden müssen. Aktuell ist der Acht-Stunden-Tag der gesetzliche Referenzrahmen, allerdings kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Darüber hinaus lässt das Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen zu, die auch in erheblichem Umfang genutzt werden. Diese müssen aber transparent geregelt sein durch einen Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. 
Trotz dieser erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten argumentieren  Befürworter*innen einer generellen Deregulierung unter anderem mit mehr Flexibilität, die nicht nur im Interesse von Arbeitgebern sondern auch von Beschäftigten sei.

Weniger als 10 Prozent der Befragten sehen mögliche Vorteile

Das sieht eine große Mehrheit der potenziell Betroffenen jedoch ganz anders: 72,5 Prozent jener befragten Arbeitnehmer*innen, die bislang noch nicht länger als zehn Stunden an einzelnen Tagen in der Woche arbeiten, sagen, dass auch schon einzelne derart lange Arbeitstage ihre Fähigkeit, nach Feierabend abzuschalten und sich zu erholen, etwas bis deutlich verschlechtern würden. Nur sechs Prozent erwarten eine Verbesserung (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die kritische Einschätzung deckt sich mit Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin. Danach kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten langfristig häufiger zu stressbedingten Erkrankungen. Es steigt sowohl das Risiko für psychische Leiden wie Burnout und Erschöpfungszustände, als auch für körperliche Probleme, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich wächst auch das Unfallrisiko ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, so dass Arbeitszeiten über zehn Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden (mehr in unserem Forschungsüberblick; Link am Ende der PM).

Sogar 75 Prozent der Befragten rechnen damit, dass Arbeitstage über zehn Stunden für sie die Möglichkeit verschlechtern, familiäre oder private Verpflichtungen zu erfüllen. 73,5 Prozent erwarten negative Auswirkungen auf gemeinsame familiäre oder private Aktivitäten, 71,6 Prozent sehen die Gestaltung ihres Alltags erschwert. Der Anteil der Befragten, die hier Positives erwarten, liegt jeweils unter zehn Prozent. „Eine Aufhebung der täglichen Arbeitszeitgrenze droht, die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu verschlechtern“, fassen die WSI-Forscherinnen Lott und Peters die Sicht der meisten Arbeitnehmer*innen zusammen.

Deregulierung könnte Unwucht bei der Sorgearbeit noch weiter verschärfen – und so Erwerbstätigkeit von Frauen behindern

Die Deregulierung könne zudem Geschlechterungleichheiten verschärfen – weibliche Beschäftigte befürchten noch häufiger Verschlechterungen als Männer (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der pdf-Version). Ein wesentlicher Grund dürfte nach Analyse der WSI-Expertinnen darin liegen, dass Frauen in Beziehungen neben ihrem Erwerbsjob deutlich mehr als Männer unbezahlte Arbeit in Haushalt, Pflege von Angehörigen oder mit Kindern leisten. Realistisch ist, dass diese Unwucht weiter wächst, wenn der Partner künftig noch länger arbeitet.

Das legen auch die Aussagen jener 12 Prozent der Beschäftigten nahe, die bereits jetzt zumindest an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden im Erwerbsjob arbeiten. 48 Prozent von ihnen berichten, dass am Abend die Partnerin oder der Partner schon gelegentlich oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. Bei den Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage sagen das gut 17 Prozentpunkte weniger. Da die befragten Männer fast doppelt so häufig wie die Frauen zumindest gelegentlich mehr als 10 Stunden im Erwerbsjob arbeiten (15,4% gegenüber 8 %), bleibt die häusliche Mehrarbeit vor allem an Frauen hängen.

„Das ist nicht nur ein individuelles Problem der direkt Betroffenen, sondern es macht es insbesondere Müttern noch schwerer, ihre Arbeitszeit auszuweiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Damit könnte die Deregulierung der Höchstarbeitszeit ausgerechnet den Zuwachs bei der Erwerbstätigkeit von Frauen bremsen, der in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen in Deutschland beigetragen hat. Gleichzeitig könnte sie Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen, höhere Krankenstände begünstigen und die Entscheidung für Kinder schwerer machen. Die Deregulierung erscheint damit auch wirtschaftlich kontraproduktiv.“

Ohnehin ist die Flexibilität, mit der berufliche und private Anforderungen unter einen Hut gebracht werden sollen, bereits jetzt hoch und offenbar mit dem geltenden Arbeitszeitrecht vereinbar. So geben 37,6 Prozent der Befragten an, dass es zumindest gelegentlich bei ihnen vorkommt, dass sie die Arbeit tagsüber aus privaten Gründen für mehrere Stunden unterbrechen und dafür nach 19 Uhr weiterarbeiten.

Wichtige Gründe für Unterbrechungen sind Haushalt/Besorgungen, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Dass sie nach 19 Uhr die Erwerbsarbeit fortsetzen, begründen 60 Prozent der Befragten mit derart „fragmentierten“ Arbeitstagen damit, dass sie sonst nicht ihre Arbeit schaffen würden. Jeweils ein gutes Drittel sagt zudem, dass es die Arbeit erfordere, beispielsweise, weil sie mit beruflichen Kontakten in anderen Zeitzonen kommunizieren müssen, oder dass sie sonst nicht auf ihre Arbeitszeit kommen. Bei einem knappen Viertel der Befragten, die nach 19 Uhr noch einmal loslegen, erwarten das die Vorgesetzten.

Gut 60 Prozent der Befragten, die zumindest gelegentlich nach 19 Uhr noch einmal die Erwerbsarbeit aufgreifen, geben an, dass sie im Gegenzug „immer“ oder „meistens“ am Folgetag später mit der Arbeit beginnen können, weitere knapp 23 Prozent sagen, das sei „in Ausnahmefällen“ möglich. Wenn der Arbeitsbeginn entsprechend später erfolgt, kann die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene und für die Gesundheit wichtige Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden.

Allerdings geben Beschäftigte mit „fragmentierten“ Arbeitstagen deutlich häufiger als andere an, dass abends die Partnerin oder der Partner schon bei Haushalt oder Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. „Wir wissen auch aus anderen Studien, dass fragmentierte Arbeitstage und Arbeit am Abend für viele Beschäftigte bestenfalls eine Not- und keine Wunschlösung sind. Häufig sind sie verbunden mit hohem Stress und Zeitdruck“, sagt WSI-Arbeitszeitexpertin Yvonne Lott. „Sie werden aber genutzt, um Vereinbarkeitskonflikte zu entschärfen, und offenbar funktioniert das mit dem aktuellen Arbeitszeitgesetz. Die von der Bundesregierung angekündigte Deregulierung dürfte hingegen das fragile Verhältnis von Flexibilität und notwendigen Begrenzungen aus dem Gleichgewicht bringen, weil es gleichzeitig sehr lange und fragmentierte Arbeitstage begünstigt.“  

Anstelle der Abschaffung der täglichen Arbeitszeitgrenze seien vielmehr Reformen nötig, die Work-Life Balance und Partnerschaftlichkeit unterstützen, analysieren die Wissenschaftler*innen. Zu den zentralen arbeitszeitpolitischen Maßnahmen zählen sie:

  • Die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen
  • Bessere Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige, wie sie der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf empfiehlt
  • Eine Reform der Brückenteilzeit, indem Schwellenwerte abgeschafft, individuelle Arbeitszeitwünsche stärker berücksichtigt und flexible Anpassungen während der Laufzeit ermöglicht werden

Da sich Zeitwünsche und -bedarfe im Lebensverlauf der meisten Beschäftigten verändern, brauche es darüber hinaus Arbeitszeitmodelle, die Beschäftigten mehr Kontrolle über Dauer, Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit sowie über den Arbeitsort ermöglichen.

Lange und fragmentierte Arbeitstage: Verbreitung, Gründe und Auswirkungen. Policy Brief Nr. 92, September 2025.

Die Pressemitteilung mit Abbildungen.

Forschungsüberblick zu weiteren Folgen der Deregulierungspläne.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.09.2025
  • Mit dem Ausscheiden der Babyboomer geht dem Arbeitsmarkt knapp ein Drittel der heutigen Erwerbspersonen verloren
  • Jüngere Altersgruppen werden ältere zahlenmäßig nicht ersetzen
  • Erwerbstätigenquote älterer Menschen steigt stärker als in anderen Altersgruppen

Die Generation der Babyboomer spielt im Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitskräfteangebots in Deutschland eine wichtige Rolle. Innerhalb von 15 Jahren werden die zahlenmäßig stärksten Jahrgänge in den Ruhestand gegangen sein. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 mitteilt, werden bis 2039 rund 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschritten haben. Das entspricht knapp einem Drittel (31 %) aller Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr zur Verfügung standen.

Jüngere Altersgruppen werden die Babyboomer zahlenmäßig nicht ersetzen können. Obwohl die 60- bis 64-Jährigen bereits im Übergang zum Ruhestand waren, stellten sie im Jahr 2024 noch 4,4 Millionen Erwerbspersonen. Das entsprach einer Erwerbsquote von 68 % in dieser Altersgruppe. Von den jüngeren Babyboomern im Alter von 55 bis 59 Jahren war ein deutlich höherer Anteil (85 %) noch am Arbeitsmarkt aktiv. Mit 5,6 Millionen stellten sie über alle Altersgruppen hinweg die meisten Erwerbspersonen. Beide Altersgruppen umfassten zusammen 10,0 Millionen Erwerbspersonen und damit mehr als die jüngeren Altersgruppen bis 54 Jahre. Zwar hatten sowohl die 45- bis 54-Jährigen als auch die 35- bis 44-Jährigen mit 90 % beziehungsweise 89 % die höchsten Erwerbsquoten, allerdings reichte die Zahl der Erwerbspersonen mit 9,3 beziehungsweise 9,8 Millionen nicht ganz an die der Babyboomer heran. Auch die 25- bis 34-Jährigen lagen mit 9,0 Millionen Erwerbspersonen deutlich unter der Zahl der Babyboomer. Gleiches galt für die beiden jüngsten Altersgruppen unter 25 Jahren, die sich teilweise noch in ihrer Ausbildungsphase befanden und erst nach Abschluss ihrer Ausbildung vollumfänglich für den Arbeitsmarkt aktiviert werden könnten.

Erwerbstätigenquote älterer Menschen seit 2014 um 10 Prozentpunkte gestiegen

Um dem künftigen Arbeitskräftemangel zumindest kurzfristig entgegenzuwirken, wird diskutiert, die geburtenstarken Jahrgänge umfassender im Berufsleben zu halten oder dafür zu reaktivieren. Die Erwerbstätigenquote von älteren Menschen ist in den vergangenen zehn Jahren bereits gestiegen: Während 2014 knapp zwei Drittel (65 %) der 55- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nachging, waren es 2024 bereits drei Viertel (75 %). Das entspricht einer Steigerung von 10 Prozentpunkten. Damit ist die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen deutlich stärker gestiegen als in jüngeren Altersgruppen. Bei den 15- bis 24-Jährigen nahm sie im selben Zeitraum um 5 Prozentpunkte auf zuletzt 51 % zu. Am geringsten fiel die Steigerung bei den 25- bis 54-Jährigen aus: Hier stieg die Erwerbstätigenquote von 83 % im Jahr 2014 auf 85 % im Jahr 2024.

Großteil der Erwerbstätigen geht weiterhin vorzeitig in Ruhestand

Trotz der zunehmenden Erwerbstätigkeit älterer Menschen, gehen nach wie vor viele von ihnen vorzeitig in den Ruhestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangeboten von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit. Waren mit 58 Jahren im vergangenen Jahr noch 82 % (2014: 74 %) erwerbstätig, lag die Quote bei den 60-Jährigen bereits bei 79 % (2014: 69 %). Ab 62 Jahren nimmt die Erwerbstätigkeit deutlicher ab: 70 % (2014: 56 %) gingen in diesem Alter einer Erwerbstätigkeit nach, mit 64 Jahren waren es noch 46 % (2014: 33 %). Mit 66 beziehungsweise 68 Jahren war ein Großteil der Erwerbstätigen aus dem Berufsleben ausgeschieden: Die entsprechenden Erwerbstätigenquoten lagen im vergangenen Jahr bei 22 % (2014: 15 %) und 16 % (2014: 11 %).

Methodische Hinweise:

Erwerbspersonen setzen sich aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen zusammen. Die Erwerbsquote ist der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung, die Erwerbstätigenquote hingegen der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung, jeweils an derselben Altersgruppe. Die Daten für das Jahr 2024 basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.09.2025

Der Anteil junger Menschen in Deutschland ist weiterhin auf historisch niedrigem Niveau. Gut 8,3 Millionen Menschen waren zum Ende des Jahres 2024 im Alter von 15 bis 24 Jahren. Demnach war jeder zehnte Mensch (10,0 %) in diesem Alter, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August mitteilt. Bereits seit dem Jahresende 2021 liegt der Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung nahezu unverändert bei einem Tiefstand von 10,0 %. Dass er seitdem nicht weiter gesunken ist, sondern sich stabilisiert hat, liegt vor allem an der Zuwanderung vorwiegend junger Menschen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022.

Anfang der 1980er Jahre war jede sechste Person im jugendlichen Alter

Den höchsten Anteil an der Gesamtbevölkerung hatten junge Menschen in der ersten Hälfte der 1980er Jahre, als die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer im jugendlichen Alter waren. 1983 waren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik rund 13,1 Millionen Menschen 15 bis 24 Jahre alt. Das war jede sechste Person (16,7 %).

Zuwanderung wirkt der Alterung der Bevölkerung entgegen

Ohne Zuwanderung wäre der Anteil junger Menschen in der Gesamtbevölkerung noch niedriger. Betrachtet man die Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte, dann lag der Anteil junger Menschen von 15 bis 24 Jahren nach Ergebnissen des Mikrozensus 2024 nur bei 8,6 %. In der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte waren dagegen 12,0 % in dem Alter, also jede achte Person. Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind Personen, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 zugewandert sind.

Besonders hoch war der Anteil junger Menschen mit 20,7 % bei Nachkommen Eingewanderter – das heißt bei Menschen, die in Deutschland geboren wurden und deren Elternteile beide zugewandert sind. Ähnlich hoch war der Anteil mit 20,0 % bei Menschen mit nur einem eingewanderten Elternteil (einseitige Einwanderungsgeschichte). Bei Eingewanderten selbst waren 9,2 % im Alter von 15 bis 24 Jahren.

Anteilig weniger junge Menschen in ostdeutschen Bundesländern

Die Altersstruktur und damit auch der Anteil junger Menschen unterscheidet sich auch regional. Die Stadtstaaten Bremen (11,1 %) und Hamburg (10,5 %) sowie das Flächenland Baden-Württemberg (10,5 %) hatten Ende 2024 den höchsten Anteil an 15- bis 24-Jährigen. Anteilig die wenigsten jungen Menschen lebten in Brandenburg (8,7 %), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt (je 8,9 %).

In Deutschland leben anteilig weniger junge Menschen als im EU-Schnitt

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat lebten zum Jahresbeginn 2024 in Deutschland (10,0 %) anteilig weniger junge Menschen als im Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedstaaten (10,7 %). EU-weit am höchsten war der Anteil der 15- bis 24-Jährigen in Irland (12,6 %), vor den Niederlanden (12,3 %) und Dänemark (12,2 %). Den geringsten Anteil junger Menschen innerhalb der EU verzeichneten Bulgarien (9,2 %) und Litauen (9,5 %).

Methodische Hinweise:

Die Zahlen zur Gesamtbevölkerung nach Alter stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland ab 1950 nach dem Gebietsstand seit dem 3. Oktober 1990. Ab 2011 handelt es sich um die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 basiert die Fortschreibung auf den Ergebnissen des Zensus 2022. Aufgrund der Umstellung der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 sind die Ergebnisse ab 2022 mit denen vor 2022 nur eingeschränkt vergleichbar. Gleiches gilt für die Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Die Daten zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet. Dargestellt sind die Erstergebnisse des Jahres 2024 zur Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Stichtag für die Bevölkerungszahlen von Eurostat ist jeweils der 1. Januar des Jahres. Der Stand der Eurostat-Daten zum 1. Januar 2024 entspricht für Deutschland somit dem Stand der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2023. Der Anteil junger Menschen im EU-Durchschnitt für 2024 ist vorläufig beziehungsweise enthält zum Teil Schätzungen. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte in Deutschland bietet der Statistische Bericht Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte sowie das Dashboard Integration.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.08.2025
  • Mehrarbeit in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung am weitesten verbreitet
  • Knapp ein Fünftel der Betroffenen leistet unbezahlte Überstunden

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Knapp 4,4 Millionen von ihnen haben im Jahr 2024 durchschnittlich mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart war. Das entsprach einem Anteil von 11 % der insgesamt 39,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 % etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 %).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung leisten am häufigsten Mehrarbeit

Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, wo 17 % beziehungsweise 16 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen waren. Am niedrigsten war der Anteil mit 6 % im Gastgewerbe, gefolgt von der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen wie etwa Wach- und Sicherheitsdienstleistungen oder Reinigungsdienstleistungen (8 %).

15 % der Betroffenen mit mindestens 15 Stunden Mehrarbeit pro Woche

Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. 45 % gaben an, durchschnittlich weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei insgesamt 73 % waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leisteten 15 % der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.

Bei einem Großteil fließt die Mehrarbeit in ein Arbeitszeitkonto ein

Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann. Von den Personen, die 2024 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leistete knapp jede oder jeder Fünfte (19 %) unbezahlte Überstunden. 16 % wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 % nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Mehrarbeit wurde teilweise über eine Kombination der drei Formen geleistet.

Methodische Hinweise:

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen der Arbeitskräfteerhebung des Mikrozensus für das Jahr 2024.

Mehrarbeit bezieht sich auf die abhängig Beschäftigten im Alter ab 15 Jahren, die angaben, in der Berichtswoche in ihrer Haupttätigkeit mehr Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet zu haben. Diese Personen konnten weiterhin angeben, ob diese Stunden auf ein Arbeitszeitkonto einflossen oder als Überstunden entweder vergütet wurden oder unbezahlt waren. Es wurde berücksichtigt, dass Mehrarbeit auch über eine Kombination der drei Arten von Überstunden geleistet werden konnte. Abhängig Beschäftigte arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrages für einen Arbeitgeber und erhalten hierfür eine Vergütung. Dazu zählen Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen bundesweiten Tag der pflegenden Angehörigen erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Pflegende An- und Zugehörige sind das Rückgrat der häuslichen Pflege. Darum gilt es, ihnen an diesem Tag nicht nur Dank zu sagen, sondern vor allem auch bessere Unterstützung einzufordern.“

Rund 80% der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, mit und ohne Unterstützung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste. Diese Aufgabe ist nicht nur körperlich, psychisch und emotional herausfordernd, sondern oft auch mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen verbunden.

„Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, aktuell wird aber unter dem verklärenden Begriff von „mehr Eigenvorsorge“ politisch das Gegenteil diskutiert, nämlich ein Abbau von Hilfe: Pflegebedürftige und ihre Familien sollen künftig weniger unterstützende Leistungen erhalten, dafür noch mehr selbst pflegen und mehr selbst zahlen. Die Folgen sind absehbar: Pflegebedürftige, deren Zustand sich schneller verschlechtert, Pflegende, die unter massiver Erschöpfung und anderen gesundheitlichen Folgeschäden leiden. Damit sind häusliche Pflegearrangements gefährdet. Den Familien bleibt als Alternative zur Bewältigung der persönlichen Situation nur noch das Pflegeheim.“

Die Arbeiterwohlfahrt fordert, pflegende An- und Zugehörige zu entlasten, und zwar durch

  • den Ausbau von Pflege- und Entlastungsangeboten sowie pflegerischer Notfallversorgung;
  • die vertragliche Sicherstellung eines einheitlichen, flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugangs zu Kursangeboten für pflegende Angehörige und Schulungen in der Häuslichkeit;
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und Lückenschluss bei der rentenrechtlichen Absicherung
  • die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegepersonen analog des Elterngeldes
  • die Reduzierung der Eigenbeteiligung im stationären und im ambulanten Bereich.

Hintergrund

Der Tag der pflegenden Angehörigen wird in Deutschland immer am 8. September begangen, um das Engagement der An- und Zugehörigen zu würdigen, die zu Hause pflegebedürftige Menschen unterstützen oder oft die Hauptversorgung leisten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.09.2025

In einem gemeinsamen Offenen Brief sprechen sich der Bundeselternrat, die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk sowie D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt klar gegen pauschale Smartphone-Verbote an Schulen aus. Stattdessen fordern sie eine bundesweite Bildungsoffensive für Medien- und Demokratiekompetenz sowie die aktive Beteiligung von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften an schulischen Regelungen.

Aline Sommer-Noack, stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats, kommentiert: „Digitale Medien gehören heute zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – und damit auch in eine zeitgemäße Schule. Pauschale Handyverbote greifen zu kurz. Statt symbolpolitischer Schnellschüsse braucht es klare, altersgerechte und gemeinsam erarbeitete Regeln, die pädagogisch sinnvoll sind und die Verantwortung von Schule, Eltern und Schülern gleichermaßen einbeziehen.“

Die Medienpädagogin Anke Dana Tretter, die Mitglied der AG Bildung von D64 ist, ergänzt: „Pauschale Verbote privater Smartphones nehmen Schulen die Chance, digitale Herausforderungen pädagogisch zu begleiten. Verbote behindern die Entwicklung von Selbstregulation, kritischem Denken und demokratischer Verantwortung. Kompetenz entsteht nicht durch Abwesenheit des Gegenstands.“

Für Rüdiger Fries, den Co-Vorsitzenden der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) ist klar: „Medienkompetenz entsteht nicht durch Weglegen der Smartphones, sondern durch reflektierte Begleitung und pädagogisch-didaktische Gestaltung. Wir müssen Kinder und auch Jugendliche gleichermaßen schützen, befähigen und beteiligen, damit sie ausprobieren und kreativ sein können. Hilfreich ist die gemeinsame Entwicklung differenzierter Regulierungsmaßnahmen in der Schule. Ein pauschales Verbot greift zu kurz. Es fokussiert auf das Gerät als Ursache, statt die tieferliegenden pädagogischen, gesellschaftlichen und sozialen Faktoren in den Blick zu nehmen.“

Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerkes e.V. ergänzt: „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche und stehen in krassem Widerspruch zu ihrem in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Recht auf digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz. Beim Thema Medienkompetenz darf die Politik weder junge Menschen noch Familien alleinlassen. Deshalb braucht es statt allgemeiner Verbote endlich mehr Beteiligung junger Menschen und gute Lernbedingungen in der Schule sowie Verantwortungsübernahme von Anbietern, um bestehende Risken der Mediennutzung zu reduzieren.“

Im Brief heißt es: „Verbote schaffen keine Medienkompetenz – sie verschieben das Problem ins Private und lassen Eltern und Schüler:innen allein. Wir brauchen pädagogisch begleitete Erfahrungsräume, keine reflexartigen Verbote.“

Ziel müsse es sein, junge Menschen im Umgang mit digitalen Medien zu befähigen – nicht, sie davon auszuschließen. Schulen seien der zentrale Ort, um digitale Selbstregulation, kritische Informationsbewertung und demokratische Teilhabe zu erlernen. Pauschale Handyverbote stünden diesem Auftrag entgegen. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die Kultusministerkonferenz, nicht länger auf kurzfristige Verbote zu setzen, sondern auf langfristige Bildungslösungen, die Kinder und Jugendliche ernst nehmen – und ihnen vertrauen.

Die zentralen Forderungen:

  • Keine pauschalen Smartphone-Verbote, sondern pädagogisch begründete und lokal abgestimmte Regelungen
  • Verankerung von Medienbildung als Querschnittsaufgabe oder als eigene Fach im Bildungssystem
  • Verpflichtende Beteiligung der Schulgemeinschaft an der Regelentwicklung
  • Investitionen in Infrastruktur, Lehrkräftefortbildung und außerschulische Medienpädagogik
  • Gemeinsame Verantwortung von Politik und Bildungsakteur:innen für zeitgemäße Medienbildung

Der Offene Brief kann unter www.dkhw.de/medienkompetenz-statt-smartphone-verbote abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Bundeselternrat, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt und Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. vom 27.08.2025

Caritas fordert eine gesetzliche Finanzierung von Babylotsen in Geburtskliniken

Mindestens jede fünfte Familie in Deutschland ist nach Einschätzung des Klinikpersonals so stark belastet, dass die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet sein kann. Das ist das Ergebnis des am 9. September veröffentlichten ZuFa-Monitorings 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen. Für den Deutschen Caritasverband ist klar: Familien in schwierigen Lebenslagen brauchen verlässliche Unterstützung – und Babylotsinnen und -lotsen leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag.

Von den 648.221 Kindern, die 2023 in Deutschland geboren wurden, wachsen mindestens 140.000 in Familien mit erheblichen psychosozialen Belastungen auf. Besonders betroffen sind Kinder in Haushalten, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Dass der Anteil schwer belasteter Familien steigt, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf.

Geburtskliniken sind zentrale Orte der frühen Hilfe: Hier lassen sich Belastungen erkennen und Eltern gezielt unterstützen. Babylotsinnen und -lotsen sind dafür speziell qualifiziert. Sie arbeiten eng mit dem medizinischen Team auf den Stationen zusammen, kennen das Hilfesystem vor Ort und sorgen dafür, dass aus Überforderung keine Kindeswohlgefährdung wird.

Doch trotz nachgewiesenem Erfolg ist die Finanzierung unsicher: Mehr als die Hälfte der Lotsendienste arbeitet auf befristeter Grundlage. Zwar beteiligen sich in 72 Prozent der Kliniken Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen, doch deren Budget stagniert seit 2012 bei 51 Millionen Euro – trotz steigender Kosten und wachsender Bedarfe. Dieses Missverhältnis gefährdet zentrale präventive Angebote.

Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch: In 80 Prozent der Kliniken haben Lotsendienste die Zufriedenheit von Eltern und Fachkräften verbessert und die Vermittlung belasteter Familien in Hilfsangebote deutlich gestärkt. Allein 2024 wurden in rund 100 Kliniken über 40.000 Familien beraten, in 428 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Unsere Forderungen an die Bundesregierung:

  • Gesetzliche Regelfinanzierung von Lotsendiensten in Geburtskliniken – damit diese dauerhaft, flächendeckend und verlässlich wirken können,
  • Sicherung ausreichender finanzieller Mittel für die Frühen Hilfen auf Bundes- und Landesebene.

Die Realität ist alarmierend: 2023 wurde bei mindestens 63.700 Kindern eine Kindeswohlgefährdung festgestellt – ein neuer Höchststand. Jeder einzelne Fall bedeutet Leid für die Betroffenen und verursacht volkswirtschaftliche Folgekosten von mindestens 400.000 Euro. Das summiert sich auf 25,48 Milliarden Euro.

Demgegenüber stehen Kosten von lediglich 56 Euro pro Geburt für einen Lotsendienst. Schon mit 38 Millionen Euro jährlich ließe sich eine bundesweite Regelausstattung sichern – eine Investition mit maximalem Nutzen für Kinder, Eltern und Gesellschaft.

Das ZuFa Monitoring Geburtskliniken 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen ist eine repräsentative Befragung von Mitarbeitenden in Geburtskliniken mit mehr als 300 Geburten im Jahr. Die Datenerhebung wurde vom Deutschen Krankenhausinstitut DKI durchgeführt. Eine vergleichbare Studie wurde bereits 2017 durchgeführt; die aktuellen Ergebnisse ermöglichen also auch einen Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre.

Zur Studie: https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/kooperations-und-schnittstellenforschung/zusammen-fuer-familien-zufa-monitoring-gesundheit-und-fruehe-hilfen/zufa-geburts-und-kinderkliniken-2024/

Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit mehr als zehn Jahren gemeinsam mit der Stiftung SeeYou für Babylotsen in Geburtskliniken ein; unterstützt werden sie dabei von der Auridis Stiftung. Lotsendienste ermöglichen den Zugang zu fast allen Familien, weil 98% der Kinder in Geburtskliniken geboren werden. Sie bilden daher einen elementaren Baustein in der präventiven Arbeit für Familien, damit auch Kinder aus prekären Lebenslagen gesund aufwachsen können.

Mehr zum Programm Babylotse und zur Caritas-Studie: https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/familie/babylotsinnen–praeventive-beratung-rund?searchterm=Babylotsen+Studie 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.09.2025

Deutscher Caritasverband fordert höhere Pauschale und flächendeckende Lernmittelfreiheit

Das neue Schuljahr startet in vielen Bundesländern und wird für immer mehr Familien zur finanziellen Herausforderung. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Kinder mit der Angst ins neue Schuljahr starten, die eigene Ausbildung werde für ihre Familie zur untragbaren Belastung. Wenn die Kosten für Bücher, Stifte, Hefte oder Malkasten für die Eltern nicht zu schultern sind, ohne bei anderen lebenswichtigen Ausgaben heftig zu sparen, werden die ökonomischen Sorgen der Eltern die Freude der Kinder am Lernen überschatten. Das Kinderrecht auf Bildung darf von solchen Schatten nicht in Frage gestellt werden. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine klare Sprache: Die Kosten für Schulbücher steigen deutlich schneller als die allgemeine Inflation.“
Die Preise für Schul- und Lehrbücher sind den Zahlen des Amtes zufolge im Juni 2025 um 3,8 Prozent gestiegen, deutlich stärker als die allgemeine Inflation, die bei 2,0 Prozent liegt.

Schulbedarfspaket: Zu wenig und zu spät

Zwar erhalten Menschen im Bürgergeld-Bezug Zuschüsse für Schulbedarf, doch diese reichen bei weitem nicht aus. Das Schulstartpaket, aktuell bei 130 € zum Schuljahresbeginn und 65 € zum zweiten Halbjahr, deckt die tatsächlichen Ausgaben nicht ansatzweise ab.

„Die Preissteigerungen bei Schulmaterialien bringen gerade Familien mit mehreren Kindern an ihre Belastungsgrenze,“ mahnt Welskop-Deffaa. „Beim Wechsel von der Kita in die Grundschule oder auf eine weiterführende Schule braucht es eine neue Ausstattung, dafür reicht das Geld oft vorne und hinten nicht. Viel zu oft müssen die Familien die Kosten vorstrecken und wissen nicht wie.“

Schulbücher machen den Unterschied: Lernmittelfreiheit nicht überall gesichert

In vielen Bundesländern müssen Eltern die teuren Schulbücher selbst finanzieren, wo es keine Lernmittelfreiheit gibt. „Bildung, die von der Postleitzahl abhängig ist, darf nicht sein“, betont die Caritas-Präsidentin. „Leider wissen auch nicht alle Eltern, dass beim Jobcenter ein zusätzlicher ‚Mehrbedarf‘ für Schulbücher beantragt werden kann. Das Angebot muss dringend besser kommuniziert werden.“

Deutscher Caritasverband fordert: Sofortige Anpassung der Unterstützung

Eine realistische Anpassung der Schulbedarfs-Pauschale an die tatsächlichen Kosten, eine frühzeitige Auszahlung der Zuschüsse, damit die Familien nicht in Vorkasse gehen müssen und eine flächendeckende Lernmittelfreiheit, unabhängig vom Wohnort der Eltern sind dringend notwendig.

Hintergrund:
Preise für Schul- oder Lehrbücher sind im Juni 2025 +3,8% gestiegen (Inflation insgesamt: +2,0%, Quelle: Destatis).

In Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit kann beim Jobcenter ein Mehrbedarf für Schulbücher beantragt werden.
Bereits aus einer Umfrage aus 2021* unter Caritas-Beraterinnen und -Beratern wurde berichtet, dass die Pauschale für das Schulbedarfspaket nie (44 %) oder nur manchmal ausreicht (43 %). Nur 13 % halten demnach die Pauschale insgesamt für ausreichend.

*https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2021/artikel/das-bildungs-und-teilhabepaket-muss-bekannter-werden

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.08.2025

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten will weniger arbeiten 

Eine aktuelle repräsentative Umfrage des DGB-Index Gute Arbeit zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten und der Realität: Mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent) würde die eigene Arbeitszeit gerne verkürzen. Gleichzeitig scheitern Wünsche nach längeren Arbeitszeiten häufig nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an betrieblichen Strukturen und der Ablehnung durch Arbeitgeber.

Die Umfrage unter mehr als 4.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zeigt: Je länger die tatsächliche Arbeitszeit, desto ausgeprägter der Wunsch nach Verkürzung. Besonders deutlich wird dies bei Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten: 80 Prozent derjenigen, die mehr als 40 Wochenstunden arbeiten, wollen ihre Arbeitszeit reduzieren. Bei Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden wünschen sich die Beschäftigten sogar eine Verkürzung um durchschnittlich 14,8 Stunden pro Woche.

Wenn Beschäftigte hingegen mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht an den Grenzen des bestehenden Arbeitszeitgesetzes, sondern an anderen Faktoren: 51 Prozent nennen starre betriebliche Abläufe als Hindernis, 40 Prozent die Ablehnung durch Vorgesetzte. Fehlende Stellen (31 Prozent) und mangelnde Kinderbetreuung (29 Prozent) folgen erst danach. 

„Das Problem bei der Gestaltung von Arbeitszeiten ist nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern sehr oft sind es die Arbeitgeber selbst“, erklärt Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende. „Wir wissen, dass rund 2,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit gerne mehr arbeiten würden, aber Vorgesetzte das oft ablehnen und starre Arbeitsabläufe hinderlich sind. Die unflexible Arbeitsorganisation durch Arbeitgeber ist dabei sogar ein noch größeres Problem als die fehlende Kinderbetreuung.“

Fahimi kritisiert die Forderungen der Arbeitgeberverbände scharf: „Es geht auch deshalb völlig an der Realität vorbei, dass die Arbeitgeberverbände das Arbeitszeitgesetz ändern wollen, um den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Damit wird kein Problem gelöst, sondern nur ein neuer Konflikt provoziert. Das ist das Letzte, was die Betriebe gebrauchen könnten.“ Sie fordert mehr Effizienz statt längerer Arbeitszeiten: „Die Arbeitgeber sind selbst in der Verantwortung, mehr flexible Möglichkeiten anzubieten. Damit könnten auch Teilzeitkräfte, die das gerne möchten, mehr arbeiten. Der Schlüssel zu mehr Produktivität ist mehr Effizienz bei der Arbeitsorganisation und keinesfalls eine Verlängerung der Arbeitszeiten. Es ist hinlänglich belegt, dass die Beschäftigten in Deutschland seit langem im roten Bereich arbeiten. Deshalb äußern ja auch so viele den Bedarf, Arbeitszeiten reduzieren zu wollen, vor allem diejenigen, die mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.“

Die Auswertung basiert auf den Daten des DGB-Index Gute Arbeit 2025. Im Befragungszeitraum von Januar bis Mai 2025 wurden 4.018 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer telefonisch befragt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Deutschland beträgt 36,3 Stunden, wobei Männer mit 39,9 Stunden deutlich länger arbeiten als Frauen mit 32,3 Stunden.

DGB-Index Gute Arbeit „Wöchentliche Arbeitszeiten“ zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat ein Policy Paper zur geschlechtergerechten Bestenauslese im öffentlichen Dienst veröffentlicht. Darin wird deutlich: Frauen haben im Wettbewerb um Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin schlechte Karten. Zwar gibt es politische Bekenntnisse zur Gleichstellung, doch die Realität sieht anders aus: Das zentrale Auswahlinstrument für den beruflichen Aufstieg – die dienstliche Beurteilung – ist in vielen Fällen weder gendersensibel noch über Dienststellen hinweg vergleichbar.

„Solange berufliches Fortkommen von einem Beurteilungssystem abhängt, das überkommene Rollenbilder begünstigt, sind Frauen im Wettbewerb um Führungspositionen benachteiligt“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb weist in seiner Analyse auf tief verwurzelte Defizite hin: Unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien in jedem Ressort der Bundesverwaltung, uneinheitliche Bewertungsskalen, mangelnde Transparenz und politisch besetzte Beurteilende ohne Fachqualifikation – all das erschwert faire Chancen für alle, insbesondere für Frauen. Zudem zeigen Studien, dass bestimmte Bewertungskriterien wie „Durchsetzungsfähigkeit“ oder „Belastbarkeit“ oft geschlechtsspezifisch interpretiert werden und dadurch ungewollt männlich konnotierte Verhaltensweisen bevorzugen.

Das Policy Paper formuliert ganz konkrete Reformvorschläge. Der djb fordert unter anderem eine einheitliche Beurteilungsrichtlinie für die gesamte Bundesverwaltung, geschlechtergerechte Kriterien mit Fokus auf Verantwortung statt Präsentismus sowie unabhängige, paritätisch besetzte Beurteilungskommissionen. Beamt*innen sollen zudem stärker in den Beurteilungsprozess eingebunden werden, zum Beispiel durch eigene Leistungsberichte oder regelmäßige Zwischengespräche.

„Ein modernes Beurteilungssystem muss Leistung sichtbar machen – nicht Stereotype verstärken“, sagt Dr. Marianne Czisnik, stellvertretende Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Gerade der öffentliche Dienst steht als zentraler Teil staatlichen Handelns in der besonderen Verantwortung, Gleichstellung konsequent umzusetzen, auch als Vorbild für andere gesellschaftliche Bereiche. Der djb fordert die Bundesregierung auf, jetzt die Weichen für ein gerechtes und zukunftsfähiges System der Bestenauslese zu stellen, denn nur so lässt sich ein leistungsstarker und vielfältiger öffentlicher Dienst verwirklichen und sichern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zur geplanten EU Gender Equality Strategy 2026–2030 der Europäischen Kommission vorgelegt. Der djb begrüßte bereits den strategischen Fahrplan vom 7. März 2025 ausdrücklich. In seiner aktuellen Stellungnahme hinsichtlich der kommenden EU Gender Equality Strategy fordert der djb nun, dass die erzielten Fortschritte – etwa bei Entgelttransparenz, Gewaltschutz und Gleichstellung in Führungspositionen – aktiv verteidigt und weiterentwickelt werden. Dazu brauche es eine starke Rolle der Europäischen Kommission und eine klare politische und finanzielle Unterstützung von Gleichstellungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten.

„Europäische Gleichstellungspolitik ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie und eine wichtige Grundlage zur Durchsetzung von Menschenrechten“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb betont die Notwendigkeit eines ambitionierten Gender Mainstreamings in allen Politikfeldern und fordert verbindliches Gender Budgeting im kommenden EU-Haushalt. Die neue Strategie sollte außerdem überprüfbare Indikatoren enthalten, damit Gleichstellung nicht nur als Querschnittsziel, sondern als konkret messbares politisches Vorhaben verankert wird. Auch globale Perspektiven wie eine kohärente feministische Außenpolitik und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Korruption wie Sextortion müssen stärker berücksichtigt werden.

Zentrale Handlungsfelder sieht der djb zudem in der Verbesserung des Schutzes vor geschlechtsbezogener Gewalt, im Abbau struktureller Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, in der digitalen Gleichstellungspolitik sowie im Zugang zu (reproduktiver) Gesundheitsversorgung. Dabei müssen auch migrantisierte Frauen abgesichert werden. Denn die Europäische Kommission muss gewährleisten, dass soziale Sicherungssysteme grenzüberschreitend funktionieren.

„Die neue Gender Equality Strategy der Europäischen Kommission bietet eine Chance, auch in Zeiten des Backlashes ein klares Zeichen dahingehend zu setzen, dass Gleichstellung weder optional ist noch am Grenzzaun endet“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Schließlich mahnt der djb eine konsequente Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels an. Frauen und marginalisierte Gruppen sind nicht nur besonders von den Folgen betroffen, sondern spielen auch eine zentrale Rolle im Kampf für Klimagerechtigkeit. Eine erfolgreiche europäische Gleichstellungspolitik muss diese Perspektive systematisch einbeziehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.08.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die nur sehr unzureichende Umsetzung des Rechts auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland. Eine Analyse der Kinderrechtsorganisation auf Grundlage von Befragungen der Landesregierungen zeigt auf, dass die derzeitig gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten wird. Demnach sind die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer unter Berücksichtigung des Völkerrechts verpflichtet, für geflüchtete Kinder und Jugendliche den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aktuell warten viele geflüchtete Kinder und Jugendliche jedoch teils viele Monate oder sogar Jahre, bis sie ihr Recht auf Bildung durch den Besuch einer Regelklasse wahrnehmen können.

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die noch vom Bundestag beschlossen werden muss, soll auch die Rechtslage diesbezüglich geändert werden: Der Zugang zum Bildungssystem soll demnach so bald wie möglich erfolgen und darf nicht länger als zwei Monate nach Asylantragsstellung hinausgezögert werden. Dabei ist eine Beschulung außerhalb des regulären Bildungssystems auf höchstens einen Monat zu beschränken.

„Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Bundesländer haben sich entsprechend Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung für alle Kinder verpflichtet. Nach langem Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen vielerorts eine qualitativ unzureichende oder keine Beschulung stattfindet, kommt es auch nach der Umverteilung regelmäßig zu erheblichen Wartezeiten. Vorbereitungsklassen beginnen häufig erst danach und können bis zu zwei Schuljahre andauern. Insgesamt kann es für geflüchtete Kinder bis zu drei Jahre dauern, bis sie in einer Regelklasse unterrichtet werden. Damit bleiben diese Kinder bei der Bildung auf der Strecke. Das verstößt gegen ihre Rechte. Die langen Wartezeiten sind zudem ein bildungspolitisches Problem, denn sie erschweren eine effiziente Bildungsintegration und erfolgreiche Bildungsverläufe erheblich. Eine Verstärkung von Investitionen und Bemühungen zur Umsetzung einer schnellen Gewährleistung des Rechts auf Bildung rechnet sich langfristig für Schulen und Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben während des sogenannten Clearingverfahrens in der Regel keinen Zugang zur schulischen Bildung. Zwar sehen die gesetzlichen Regelungen für die vorläufige und reguläre Inobhutnahme Fristen von insgesamt fünf Wochen vor – jedoch haben die meisten Bundesländer kaum belastbare Daten zur tatsächlichen Dauer dieser Verfahren. Die Zahlen einiger weniger Bundesländer zeigen, dass diese dort durchschnittlich mehrere Monate dauern. Daher ist fraglich, ob der Zugang zur schulischen Bildung für diese besonders vulnerable Gruppe rechtskonform gewährleistet ist“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht es zudem als sehr problematisch an, dass es in keinem Bundesland möglich ist, systematisch auf Grundlage von Daten zu überprüfen, wie der Bildungszugang geflüchteter Kinder in der Praxis umgesetzt wird – insbesondere wie viel Zeit zwischen Asylantragstellung, Schulaufnahme und Integration in die Regelklasse vergeht. Auch die genaue Dauer der Beschulung in Vorbereitungsklassen oder Sprachlernklassen bis zur Integration in Regelklassen ist bislang kaum bekannt. Ebenfalls braucht es dringend ausreichend Daten über Bildungsverläufe von geflüchteten Kindern, um die Wirkungen der unterschiedlichen Bildungssysteme erfassen zu können. Verlässliche Datenerhebungen und ein schnellerer Zugang zur schulischen Bildung sollten deshalb Kernziele einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern und Kommunen sein.

Die Analyse „Einschränkungen beim Recht auf Bildung: Geflüchtete Kinder bleiben auf der Strecke“ fußt auf einer Befragung der Landesregierungen und wurde von der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt. Sie ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes, der voraussichtlich im Dezember dieses Jahres veröffentlicht wird. Im Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern untersucht und verglichen.

Die Analyse „Einschränkungen beim Recht auf Bildung: Geflüchtete Kinder bleiben auf der Strecke“ kann unter www.dkhw.de//bildungszugang-gefluechtete-kinder heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 04.09.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag 2025 einen ganzen Monat lang mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Ab heute dreht sich auf www.kindersache.de/weltkindertag im gesamten Monat September passend zum Weltkindertagsmotto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ alles um die Themen Kinderrechte, Demokratie und Teilhabe. Dabei können die Kinder auf kindersache.de in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen.

So können sich die Kinder an verschiedenen Rätseln und Challenges ausprobieren oder sich mit der kindersache-Community über ihre Wünsche und Fragen vor allem rund um die Themen Demokratie und Kinderrechte austauschen. Zudem wird die beliebte Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“ fortgesetzt und diesmal die Frage beantwortet: Wie können sich Kinder politisch einbringen und mitbestimmen? Darüber hinaus führt eine interaktive Kinderrechte-Rallye durch die verschiedenen Beiträge auf kindersache.de. Und: So wie überall auf kindersache.de wird auch beim „Kinderrechte-Spezial” die Beteiligung natürlich großgeschrieben – die Kinder können nicht nur kommentieren, sondern auch ganz eigene Beiträge und Ideen einreichen.

„Die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive in allen Bereichen unserer Gesellschaft ist dringend notwendig, nicht nur am Weltkindertag am 20. September. Das Thema geht uns alle an: Politikerinnen und Politiker, Verantwortliche in der Wirtschaft, Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, sie alle sind in der Pflicht, wenn es um die Verwirklichung kindgerechter Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gerade in Zeiten multipler Krisen zeigt sich, dass es der Kinderrechte mehr denn je bedarf“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Hier möchten wir mit unserem ‚Kinderrechte-Spezial‘ auf kindersache.de ein klares Signal für die Kinderrechte setzen. Alle Kinder und Jugendlichen können hier beim Weltkindertag mitfeiern, egal, wo sie gerade sind, und das den ganzen September hindurch.“

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ unterstreichen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland, wie wichtig die Umsetzung der Kinderrechte für unser aller Zukunft und als Fundament der Demokratie ist. Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen und leben, verstehen besser, wie Demokratie funktioniert und wie sie sich aktiv einbringen können. Die beiden Kinderrechtsorganisationen dazu auf, die Rechte der jungen Generation stärker als bisher bei politischen Entscheidungen miteinzubeziehen – für ein zukunftsfähiges und kinderfreundlicheres Land.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 01.09.2025

eaf fordert sofortige Maßnahmen gegen Kinderarmut

Kinderarmut und finanzielle Nöte von Familien müssen dringend in den Fokus des Regierungs­handelns rücken. Das fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) mit Blick auf die besorgniserregenden Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage, die eine deutliche Zunahme der finanziellen Zukunftsängste von Eltern im Vergleich zum Januar zeigt. 25 Prozent der Befragten haben aktuell Sorge, dass sie die Grundbedürfnisse ihrer Familie (Heizung, Wohnen, Kleidung, Nahrung) nicht oder nicht mehr ausreichend decken können.

„Dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, ist die Politik keinen Schritt nähergekommen. Auch die von der Regierung bis zum Sommer versprochene spürbare Verbesserung blieb bislang aus. Wenn Familien sich im Stich gelassen fühlen, verlieren sie das Vertrauen in die Politik, in Institutionen und in unsere Demokratie. Das ist fatal“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gute Rahmenbedingungen und gerechte Teilhabechancen haben. Dafür braucht es ausreichende finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall und eine soziale Infrastruktur mit hochwertigen Betreuungs- und Bildungsangeboten.“

Noch immer entscheiden Einkommen und Herkunft maßgeblich über Bildungswege und Zukunftschancen. Die eaf fordert deshalb eine Neudefinition des soziokulturellen Existenz­minimums für Kinder. Ebenso wichtig sind deutliche Investitionen in eine funktionierende Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur: in Kitas und Schulen ebenso wie in Beratungs- und Freizeitangebote, Familienbildung und Sprachförderung. „Dabei geht es nicht um Wohltaten, sondern um das, was alle Kinder für ein gutes Aufwachsen brauchen“, so Trieloff. „Die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag dürfen nicht länger aufgeschoben werden. Familien brauchen verlässliche Unterstützung im Alltag – nicht irgendwann, sondern jetzt!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.09.2025

Der Familienbund der Katholiken fordert angesichts der deutlich gesunkenen Geburtenrate, mit familienpolitischen Maßnahmen gegenzusteuern. Dabei müssen die Wünsche der Familien im Zentrum stehen. Ein zentraler Ansatzpunkt im Koalitionsvertrag ist das Elterngeld.

„Die aktuellen Zahlen zeigen eine alarmierende Entwicklung: In Deutschland ist die Geburtenrate weiter gesunken. Von Januar bis April 2025 wurden 7,5 % weniger Kinder geboren als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau liegt inzwischen nur noch bei 1,35 – so niedrig wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Besonders besorgniserregend ist die wachsende Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Während sich Paare in Deutschland weiterhin durchschnittlich 1,8 Kinder wünschen, bleibt die tatsächliche Kinderzahl deutlich darunter. Diese Entwicklung bedeutet nicht nur eine Einschränkung individueller Freiheit. Sie verschärft auch den Fachkräftemangel, erhöht den Druck auf das Rentensystem und hat langfristige Auswirkungen auf Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Hoffmann fordert verlässliche und flexible Rahmenbedingungen für Familien: „Wenn Eltern – je nach Lebenssituation – zwischen verschiedenen Modellen und Kombinationen von Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und Erziehungsarbeit wählen können, ohne dadurch wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten, entstehen echte Perspektiven für Familiengründung und -erweiterung. Eine moderne Familienpolitik muss dafür die Voraussetzungen schaffen“, so Hoffmann.

Eine Maßnahme, die den Wunsch nach Kindern unterstützt, ist das Elterngeld. Laut der „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ stieg die Geburtenzahl 2012 durch das Elterngeld um 7 %. Da die Eckwerte des Elterngeldes aber seit 2007 nie an die Preissteigerungen angepasst wurden, erfüllt das Elterngeld seine Funktion nur noch eingeschränkt. Ulrich Hoffmann erläutert: „Der Mindestbetrag von 300 Euro hat 2007 noch das sächliche Existenzminimum eines Kindes abgedeckt. Dieses liegt mittlerweile bei über 500 Euro. Und der Höchstbetrag von 1.800 Euro begrenzt heute bereits bei Durchschnittseinkommen die eigentlich vorgesehene Lohnersatzrate von 65 %. Für viele Familien ist es daher finanziell nicht mehr möglich, dass auch die besserverdienende Person Elternzeit nimmt. Eine Inflationsanpassung ist daher beim Elterngeld dringend erforderlich.“

Um den Wunsch vieler Familien nach einer gleichmäßigeren Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu unterstützen, fordert Ulrich Hoffmann zusätzliche Partnermonate, wobei die von beiden Eltern flexibel nutzbaren zwölf Monate erhalten bleiben müssten. „Die Flexibilität des Elterngeldes darf nicht eingeschränkt, sondern muss ausgebaut werden, auch durch die Möglichkeit eines Elterngeldbezugs in späteren Lebensphasen des Kindes. Das Wissen darum, in kritischen Situationen für das Kind da sein zu können, erleichtert Paaren die Entscheidung für Kinder.“

Damit das gewünschte Familienmodell auch nach dem Elterngeldbezug gelebt werden, braucht es eine verlässliche, flexible und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur, gute Bildung, familiengerechte Steuern und Sozialabgaben und eine besondere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. „Wer heute Familien stärkt, sichert morgen die Zukunft unseres Landes“, betont Hoffmann und schließt mit: „Politik muss endlich die Weichen stellen – für mehr Zuversicht, mehr Kinder und eine solidarische Gesellschaft von morgen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 23.07.2025

Gewerkschaft unterstützt Väter vor Gericht +++ Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland aus Sicht der Gewerkschaft nicht ausreichend umgesetzt +++ Zeit nach der Geburt entscheidende Phase für gesamte Erwerbsbiografie von Frauen

Die IG Metall unterstützt aktuell mehrere Väter, die gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen. Die Väter wollen erstreiten, für den von ihnen genommenen Urlaub in den ersten Wochen nach der Geburt ihrer Kinder angemessen kompensiert zu werden. Sie stützen ihre Klagen auf die mangelnde Umsetzung der Richtlinie 2019/1158 der Europäischen Union (Vereinbarkeitsrichtlinie) durch die Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend der Vereinbarkeitsrichtlinie müssen die Mitgliedsstaaten einen Freistellungsanspruch von mindestens zehn Tagen anlässlich der Geburt eines Kindes für den Vater oder den nach nationalem Recht anerkannten zweiten Elternteil einführen. Damit alle Väter sich diese Freistellung leisten können, muss sie auch vergütet werden. Eine solche Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes ist in Deutschland bisher nicht eingeführt worden.

Das Landgericht Berlin II hat nun zwei dieser Klagen abgewiesen. Die IG Metall unterstützt die Väter weiterhin, die in die nächste Instanz gehen wollen.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gewährt Vätern entsprechend der Vereinbarkeitsrichtlinie einen spezifischen Freistellungsanspruch anlässlich der Geburt. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Mitgliedsstaaten, die dem zweiten Elternteil bislang keine spezielle Freistellung anlässlich der Geburt gewähren.

Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass es eine Freistellungsphase für den zweiten Elternteil im engen zeitlichen Zusammenhang zur Geburt geben sollte. Die Elternzeit und das Elterngeld können diesen speziellen Freistellungsanspruch nicht ersetzen, weil sie nicht im Zusammenhang mit der Geburt in Anspruch genommen werden müssen und auch keine separate, vergütete Freistellung von zehn Tagen ermöglichen. Die spezielle Freistellung anlässlich der Geburt entlastet die Mutter in der für ihre physische und psychische Gesundheit bedeutsamen Phase nach der Geburt und fördert die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen in besonderem Maße. Eine frühe partnerschaftliche Aufteilung hat somit einen hohen emotionalen und gesundheitlichen Wert für Eltern und Kind. Sie fördert auch eine faire Aufteilung der Sorgearbeit in den späteren Lebensphasen des Kindes.

Care- oder Sorgearbeit wird noch immer zu großen Anteilen von Frauen geleistet – mit der Coronapandemie hat sich dieser Umstand weiter verstärkt. Dies birgt nicht nur eine größere zeitliche und körperliche Belastung für Frauen, sondern verschärft auch die sogenannte Teilzeit-Falle, also die unfreiwillige, reduzierte Erwerbstätigkeit von Frauen. Sie ist mit erheblichen finanziellen Einbußen in der gesamten Erwerbsbiografie von Frauen verbunden und ist eine wesentliche Ursache des Gender Pay Gaps, der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass die Phase nach der Geburt des ersten Kindes entscheidend für die gesamte Erwerbsbiografie ist.

Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform des Elterngeldes vor, um eine stärkere Beteiligung des zweiten Elternteils, meist der Väter, und damit eine gerechte Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit gerade im Hinblick auf die Geburt des Kindes zu fördern. Aus Sicht der IG Metall kann diese Zielsetzung durch die Einführung der Freistellung des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt des Kindes erreicht werden. Die Bundesregierung muss die Vereinbarkeitsrichtlinie vollständig umsetzen und diese Freistellung einführen.

Quelle: Pressemitteilung IG Metall vom 06.08.2025

Antifeministische Zustände in Deutschland 2024 – Eine massive Bedrohung für Betroffene und Zivilgesellschaft

Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Trauriges Rekordhoch: Die „Meldestelle Antifeminismus“ registrierte im Jahr 2024 insgesamt 558 antifeministische Vorfälle. Dies entspricht einem Anstieg um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Angriffe reichen von Beleidigung, Bedrohung und Hasskampagnen über Körperverletzung und Brandstiftung bis hin zu systematischer digitaler sexualisierter Gewalt.

Durchschnittlich 10 antifeministische Vorfälle pro Woche dokumentierte die Meldestelle Antifeminismus im vergangenen Jahr. Die nun als Kurzbericht veröffentlichte Auswertung der eingegangenen Vorfallsmeldungen und Betroffenen-Erfahrungen zeigt: Antifeminismus äußert sich zunehmend aggressiver.

Darauf weisen unter anderem die vielfältigen Angriffsformen hin. Sie reichten von Sachbeschädigung (77 Vorfälle) über konkrete verbale (96) und physische Gewalt (72), systematische Angriffe/Bedrohungen via E-Mail, Brief, Anrufen oder Hassnachrichten (57) bis hin zu geplanten oder umgesetzten Anschlägen (10), etwa in Form von Brandstiftung, Buttersäure-Anschlägen oder Angriffen mit Waffen.

Angriffe, die sich gegen Einzelpersonen richteten, trafen vor allem Frauen und (weitere) Menschen aus der LSBTIQA+-Community, insbesondere trans* Personen. Aber auch zivilgesellschaftliches Engagement für Frauenrechte, Gleichstellung sowie geschlechtliche, sexuelle oder familiäre Vielfalt stand massiv im Fokus. Dies belegen unter anderem die zahlreich gemeldeten, antifeministisch motivierten direkten Angriffe auf Organisationen (59), wie Gleichstellungs- und Beratungsstellen, Gewaltschutzverbände, Jugend- und Sportvereine und auf Veranstaltungen (102). Darunter registrierte die Meldestelle 92 Angriffe auf CSDs, ihre Teilnehmenden und Organisator*innen. Die hohe Zahl reiht sich ein in die Berichte und Statistiken zu Gewalt und extrem rechten Angriffen gegen CSDs im Jahr 2024 und macht erneut die feste Verankerung von LSBTIQA+-Feindlichkeit in antifeministischer Ideologie und Mobilisierung deutlich. Weitere Angriffe richteten sich gegen Kulturveranstaltungen oder solche zum 08. März.

Fast 30% der 2024 gemeldeten Vorfälle entfielen auf den digitalen Raum. So gab es zahlreiche Meldungen zu Online-Beiträgen, teils sogar ganzen Webseiten und Gruppen, die organisiert zu Gewalt gegen Frauen aufrufen und systematisch Bildmaterial von sexualisierter Gewalt, Vergewaltigungen, Femiziden verbreiten. Nicht nur hier übernimmt organisierter Antifeminismus die Funktion, Gewalt gegen Frauen und antifeministisch markierte Feindbilder zu propagieren, anzuleiten und letztendlich gesellschaftlich zu legitimieren. Das individuelle Sicherheitsgefühl hat sich für viele, vor allem mehrfachmarginalisierte, Betroffene deutlich verschlechtert. 2 Pressemitteilung: Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Die 2024 dokumentierten Vorfälle verdeutlichen darüber hinaus, welche Auswirkung die breite antifeministische Mobilisierung auf die Gesellschaft hat. Meldestellen-Leitung Ans Hartmann erläutert: Antifeminismus muss in seiner Relevanz für extrem rechte Bewegungen und Radikalisierung sowie im Zusammenhang mit steigenden Zahlen von Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt problematisiert werden. Antifeminismus gefährdet große Teile der Bevölkerung und ist ein massives sicherheitspolitisches Risiko, das dringend gesamtgesellschaftlich angegangen werden muss.“

Wie konkret sich Bedrohungslagen und Einschränkungen für die Zivilgesellschaft mittlerweile zeigen, spiegelt sich auch in den in 2024 zahlreich durchgeführten Fachberatungen und Fortbildungen wider. Der Bedarf an Informationen und Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Präventions- und Sicherheitskonzepten war bei frauen-/gleichstellungspolitischen Organisationen und im Bereich queerer Selbstvertretung und Bildungsarbeit besonders hoch.

Der Kurzbericht „Antifeministische Zustände in Deutschland 2024 – Eine massive Bedrohung für Betroffene und Zivilgesellschaft“ ist zu finden unter:

https://antifeminismus-melden.de

Quelle: Pressemitteilung Lola für Demokratie e.V. vom 13.08.2025

Sie zu erhalten, liegt im Interesse aller Demokrat*innen

Zu den systematischen Angriffen auf das mühsam errungene Selbstbestimmungsgesetz erklären die Frauenhauskoordinierung e. V., der Bundesverband Trans*, der LSVD – Verband Queere Vielfalt e.V. und das Jugendnetzwerk Lambda e.V. gemeinsam:

Demokratien stehen für die Gleichheit aller Menschen und die Unverletzlichkeit der Menschenrechte. Werte wie Gleichheit, Freiheit und Menschenwürde bilden das Fundament einer Demokratie und garantieren Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensweisen, Perspektiven und Identitäten. In Zeiten, in denen antifeministische, autoritäre und rechtsextreme Stimmen lauter werden, werden diese Werte zunehmend angegriffen. Selbstbestimmung ist dabei eines der Themen, die als Konfliktfeld ins Zentrum gerückt werden und an denen sich zeigt: Nur wenn Menschenrechte Tag für Tag verteidigt werden, bleiben sie erhalten.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gerät in diesem Hinblick immer wieder unter Beschuss. Dabei wird die Bedeutung des SBGG oft unterschätzt: Die öffentliche Debatte dreht sich hauptsächlich um Missbrauchsnarrative, anstatt den menschenrechtlichen Stellenwert des Selbstbestimmungsgesetzes in den Blick zu nehmen. Es bedeutet nicht nur einen menschenrechtskonformen Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Es drückt aus, dass jede Person das Recht hat, über das eigene Leben zu bestimmen und ihre Identität frei zu entfalten. Es bildet zudem ab, dass in unserer Gesellschaft weder Frauen noch Männer in starren Geschlechterbildern eingeschlossen werden sollen.

Die Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) Sibylle Schreiber erklärt: „Wie erwartet hat das SBGG an der Situation in Frauenhäusern nichts geändert. Vor der Verabschiedung des Gesetzes kursierte die angebliche Sorge, dass cis Männer sich durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern verschaffen könnten. Dieser unrealistischen Annahme haben wir schon damals widersprochen. Es werden hier immer wieder unnötig Schreckensszenarien konstruiert, während die alltägliche Gewalt durch cis Männer weitergeht – ohne dass es dafür eine aufwändige Änderung des Geschlechtseintrags braucht.
Ob ein Frauenhaus für eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder in der jeweiligen Situation die adäquate Anlaufstelle ist und passende Unterstützung bieten kann, wird stets von den Fachkräften vor Ort im Einzelfall entschieden. Dies gilt unterschiedslos für die Aufnahme von cis Frauen wie von trans* Frauen oder nicht-binären Menschen. Trans* Frauen, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen finden in Deutschland bereits seit vielen Jahren Schutz in Frauenhäusern.
Gleichzeitig gehören trans* Frauen, intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen zu den besonders vulnerablen und in hohem Maße von Gewalt bedrohten Personengruppen. Deshalb ist es notwendig, bedarfsgerechte und intersektionale Angebote für Schutz und Unterstützung bei Gewalt zur Verfügung zu stellen. Den diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz vor Gewalt halten wir für einen zentralen Gradmesser für die Verwirklichung eines gleichberechtigten Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft.“

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des BVT* sagt dazu: „Eine Demokratie muss sich daran messen lassen, wie sie mit Gruppen umgeht, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Stellt sie sich nicht schützend vor diese Gruppen, werden deren Menschenrechte als etwas Optionales dargestellt. Das widerspricht dem Grundgesetz. Ein strategischer Angriff auf das SBGG wie der von der rechtsextremen Person Liebich darf nicht dazu genutzt werden, das Selbstbestimmungsgesetz und damit auch die Grund- und Menschenrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen insgesamt in Frage zu stellen. Anstatt die Existenz des Selbstbestimmungsgesetzes zu hinterfragen, müsste im Zentrum stehen, wie Diskriminierung, die in verschiedenen Paragrafen des SBGG fortgeschrieben wird, beendet werden kann.“

Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristeten oder verlängerbaren Aufenthaltstiteln haben Zugang. Vornamens- und Personenstandsänderungen in zeitlicher Nähe zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall sind gesondert geregelt und werden im Hinblick auf die Verpflichtung zum „Dienst an der Waffe” unwirksam. Trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wird durch Anmeldefristen und Sperrfristen unterstellt, sie würden diese Angaben aus einer spontanen Laune heraus ändern. Es wird eine Bedrohung für Frauen und Kinder aus dem Selbstbestimmungsgesetz konstruiert, die in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen umgesetzt haben, eingetreten ist.

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt betont: „Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen hat die Community lange gekämpft. Die Zahlen offenbaren, wie sehnsüchtig viele auf diese vereinfachte und diskriminierungsarme Möglichkeit des Wechsels von Vornamen und Geschlechtseintrag gewartet haben. Die Statistiken zeigen, dass Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuletzt rückläufig waren und nach Inkrafttreten im November und Dezember 2024 rund zehntausend Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz durchgeführt wurden. Dadurch wird deutlich, für wie viele Menschen das Gesetz eine große Bedeutung hat – Demokrat*innen sollten diesen queerpolitischen Meilenstein nicht in Frage stellen.“

Oska Jacobs aus dem Bundesvorstand des Jugendnetzwerk Lambda sagt dazu: „Mit der Vulnerabilität junger Menschen zu argumentieren und gleichzeitig gegen das Selbstbestimmungsgesetz zu wettern, führt nicht nur in eine Sackgasse, sondern ist sogar im hohem Maße fahrlässig. Denn gerade um junge Menschen zu schützen, braucht es ein Gesetz, das es ermöglicht, ohne unnötige Hürden und menschenunwürdige Verfahren, über die eigene Identität bestimmen und diese behördlich verankern zu können. Viele junge queere, und vor allem trans* Menschen sind von psychischen Erkrankungen und großen mentalen Belastungen betroffen. Gerade in einer Lebensspanne die ohnehin von großen Veränderungen und Lebensfragen geprägt ist, an denen junge Menschen an Universitäten, Schulen und Ausbildungsplätzen jeden Tag damit konfrontiert werden, den offiziellen Namen angeben zu müssen, ist es umso entscheidender selbstbestimmt und barrierearm über die eigene Geschlechtsidentität entscheiden zu können. Das Selbstbestimmungsgesetz, und das zeigen auch die Zahlen, ist daher absolut unabdingbar und notwendig um die mentale Gesundheit junger Menschen gewährleisten zu können!“

Kontakt:
presse@frauenhauskoordinierung.de, presse@bv-trans.de, presse@lsvd.depresse@lambda-online.de

Zum Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 11.09.2025

Queere Sicherheit braucht politische Verantwortung

Heute ist Friedrich Merz seit 100 Tagen als Bundeskanzler im Amt. Der LSVD – Verband Queere Vielfalt zieht eine Zwischenbilanz. Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD erklärt:

Die ersten 100 Tage der neuen Regierung unter Bundeskanzler Merz haben viel Verunsicherung in die queere Community gebracht. Noch ist es zu früh, um eine umfassende queerpolitische Bilanz zu ziehen – dennoch gibt es bereits dringenden Handlungsbedarf.

Mit Sorge beobachten wir die politische Diskussion um Regenbogenfahnen, um die Teilnahme von Bundestagsmitarbeiter*innen am CSD und “Genderverbote”. Hier wird inzwischen ein offener Kulturkampf geführt, in dem Teile der Regierung rechtsextreme Narrative rund um einen angeblichen Woke-ism aufgreifen und legitimieren. Die Debatte um gendergerechte Sprache und queere Sichtbarkeit schlägt mediale Wellen, und genau das ist ihr Ziel: Ablenkung von tatsächlichen sozialen und politischen Problemen, die Millionen von Menschen in Deutschland betreffen.

Die Pläne zur Änderung des Meldewesens anlässlich des Selbstbestimmungsgesetzes kritisieren wir scharf. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen werden bei der geplanten Reform des Bundespolizeigesetzes nur mangelnd berücksichtigt. Die Beendigung aller humanitären Aufnahmeprogramme betrifft auch queere Menschen aus Afghanistan, die sich auf die Aussagen der letzten Bundesregierung verlassen haben und nach Pakistan ausgereist sind, wo sie nicht bleiben können. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan droht ihnen Verfolgung und Tod. Deutschland muss hier Wort halten: Diese Menschen müssen in jedem Fall aufgenommen werden. Dass es mit Sophie Koch weiterhin eine Queerbeauftragte gibt, begrüßen wir sehr. Wir hoffen, dass es ihr gerade in dieser politisch herausfordernden Zeit gelingt, eine starke Stimme für die Bedürfnisse der Community zu sein.

Die Liste der dringenden queerpolitischen Aufgaben ist lang, und die Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen, wie ernst sie diese nimmt. Das Familien- und Abstammungsrecht muss reformiert werden, um endlich der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht zu werden – zum Wohle der Kinder. Artikel 3 Abs. 3 GG muss um den expliziten Schutz aller queeren Menschen ergänzt werden. Die steigende queerfeindliche Hasskriminalität muss bundesweit konsequent erfasst, verfolgt und öffentlich verurteilt werden.

Wir fordern ein Ende der politischen Angriffe auf die queere Community und die Umsetzung dieser jahrzehntealten und teils immer wieder gerichtlich angemahnten Forderungen. Die Regierung Merz muss Verantwortung auch für queere Menschen übernehmen!

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 13.08.2025

Armutsbetroffene Kinder werden deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Fehlende Kindertagesbetreuung verstärkt damit die soziale Spaltung der Gesellschaft.

Wer arm ist, hat deutlich schlechtere Chancen auf einen Kitaplatz, das belegt ein aktueller Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Armut und Kita-Betreuung. Nur 19 Prozent der ein- bis zweijährigen Kinder aus armutsbetroffenen Familien besuchen eine Kita, während gleichaltrige Kinder aus nicht von Armut betroffenen Familien doppelt so häufig von einem Kitaplatz profitieren (41 Prozent). Der Bericht zeigt, dass die Kosten der Kinderbetreuung für viele armutsbetroffene Familien eine erhebliche Belastung darstellen und zahlreiche Familien daran hindern, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen.  

„Kinder aus armutsbetroffenen Familien werden beim Zugang zu frühkindlicher Bildung ausgebremst, weil finanzielle und regulative Hürden den Weg in die Kita versperren. Die Bundesregierung muss diese Ungerechtigkeit beenden und Kita-Betreuung für alle ermöglichen”, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock.  

Für Eltern bedeute die fehlende Kindertagesbetreuung Einschränkungen bei der Erwerbsarbeit und damit schlechtere Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern, mahnen die Autor*innen des Berichts. Bestehende soziale Ungleichheiten würden so verstärkt.   

Beziehende von Sozialleistungen haben eigentlich einen Rechtsanspruch darauf, bei den Kita-Kosten entlastet zu werden. Der Bericht des Paritätischen zeigt aber, dass es bei der Umsetzung erhebliche Mängel gibt. Als Lösung schlägt der Verband vor, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien – ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.   

Der Paritätische fordert zudem, dass der Bund sich dauerhaft finanziell an der Verbesserung des Kita-Systems beteiligt, da frühkindliche Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dabei sei es entscheidend, dass der Zugang zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, etwa die Kostenübernahme des Mittagessens in der Kita, erleichtert wird.   

Die Publikation „Ungleichheit von Anfang an. Bericht zu Armut und Kita-Betreuung“ ist Teil einer neuen Reihe von Veröffentlichungen zum Thema Armut, die jeweils verschiedene Schwerpunkte setzen. Dabei stützt sich der Bericht insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZ-SILC.   

Dokumente zum Download

Ungleichheit von Anfang an: Bericht zu Armut und Kita-Betreuung (September 2025) (1 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.09.2025

Paritätischer: Gemeinnützige Angebote in Gefahr

Es drohen erneut Kürzungen bei der Unterstützung für die Eingliederung benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt bei der Arbeitsmarktförderung. Die entsprechenden Titel im aktuellen Haushaltsentwurf der Regierung für 2025 konterkarieren das Vorhaben des Koalitionsvertrags, die Vermittlung in Arbeit zu stärken und sicherzustellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Paritätische Gesamtverband sieht darin mit zahlreichen Mitgliedsorganisationen, die aktiv in der Arbeitsmarktförderung sind und praktische Erfahrungen mit Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeiterwerbslose haben, ein falsches Signal. Diese Stimmen der Praxis rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun in einem Offenen Brief auf, die drohenden Kürzungen zu verhindern.

Die Verfasser*innen des Briefes erinnern daran, dass bereits in den Vorjahren starke Kürzungen in diesem Bereich vorgenommen wurden. So lagen die Haushaltsmittel für die Arbeitsmarktintegration 2021 noch bei 5 Milliarden Euro. In 2024 waren nur noch 4,15 Milliarden Euro geplant. In 2025 sollen sogar nur noch 4,1 Milliarden zur Verfügung stehen.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, hält diese Entwicklung für falsch: “Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind eine Investition in die nachhaltige Qualifizierung und Förderung von Menschen, die unsere Hilfe benötige und verdienen. Das lohnt sich, für alle. Die Bundesregierung darf deshalb nicht an der falschen Stelle sparen.

Der Paritätische fürchtet, dass weitere Kürzungen durch die Hintertür drohen. Hintergrund ist, dass die Verwaltungskosten der Jobcenter und der sog. Eingliederungstitel im Bundeshaushalt gegenseitig deckungsfähig sind. Das bedeutet: Jobcenter können das Geld aus der Arbeitsförderung auch für ihre Verwaltungskosten einsetzen. Das Verwaltungsbudget ist jedoch absehbar viel zu niedrig.

Die gemeinnützigen Organisationen berichten aus der Praxis, dass Jobcenter vielerorts bereits Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung ein oder bieten diese teils nicht mehr an. In der Folge seien die Zahlen der Teilnehmer*innen bereits stark zurückgegangen. Leidtragende seien die Menschen, die in den Qualifizierungsmaßnahmen ihre Chance für den Ein- und Aufstieg im Arbeitsmarkt sehen. Sozialen Einrichtungen und Diensten droht, dass sie ihre Dienstleistungen nun immer seltener anbieten können. Dies könne sogar existenzbedrohend werden.

“Der Paritätische mit seinen Mitgliedern weiß aus erster Hand, wie wichtig die Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt für viele Menschen sind. Sie sind unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, diesen Posten im Haushalt nicht weiter auszudünnen. Im Gegenteil. Er muss stärker finanziert werden”, so Dr. Joachim Rock.

Dokumente zum Download

Offener Brief an den Deutschen Bundestag (68 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.08.2025

  • Drei Viertel halten Pläne von Schwarz-Rot gegen Kinderarmut für unzureichend
  • Ein Viertel sorgt sich um finanzielle Zukunft – starker Anstieg seit Jahresbeginn
  • Kinder von Geringverdienenden und Alleinerziehenden vermehrt emotional belastet

Familien in Deutschland sorgen sich zunehmend um ihre finanzielle Sicherheit und erwarten von der Bundesregierung wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von Save the Children unter Eltern minderjähriger Kinder äußerten gut drei Viertel (76 Prozent) die Ansicht, dass die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderarmut nicht ausreichen.

„Die Erwartungen an die Politik sind hoch – und das Vertrauen in bestehende Strategien gering“, sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut bei Save the Children. „In den Familien nehmen die finanziellen Sorgen zu und Kinderarmut verharrt auf einem hohen Niveau. Aber die Bundesregierung verschließt die Augen und lässt ein familienpolitisches Gesamtkonzept vermissen, um Eltern und Kinder besser zu unterstützen. Auch der Koalitionsvertrag zeigt: Viele Ansätze gegen Kinderarmut bleiben bisher vage oder Stückwerk. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir brauchen endlich mehr Ambition in der Familienpolitik.“

Deutlich mehr Eltern als noch zu Jahresbeginn blicken pessimistisch auf ihre finanzielle Situation. 25 Prozent der Befragten äußerten mit Blick auf die kommenden zwölf Monate die Sorge, dass sie die Grundbedürfnisse ihrer Familie (Heizung, Wohnen, Kleidung, Nahrung) nicht oder nicht mehr ausreichend decken können, das bedeutet eine Steigerung um 10 Prozentpunkte. Denn in einer forsa-Umfrage für Save the Children vor der Bundestagswahl hatten noch 15 Prozent diese Sorge geteilt. Besorgniserregend ist die Entwicklung insbesondere bei Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 Euro: Hier geben 57 Prozent an, sich die Versorgung mit dem Notwendigsten nicht mehr leisten zu können – ein Anstieg um 21 Prozentpunkte seit Januar.

Fast die Hälfte (48 Prozent) der Familien mit weniger als 3.000 Euro netto im Monat können sich nie oder nur selten etwas wie Urlaub, Restaurantbesuche, Hobbys der Kinder oder neue Möbel leisten. Bei Alleinerziehenden sind es 33 Prozent. Ein Fünftel der Kinder aus diesen Gruppen reagiert mit seelischem Stress auf den finanziellen Druck.

„Die Ergebnisse bestätigen, dass Armut und finanzielle Sorgen große psychische Belastungen für Eltern, aber auch für Kinder und Jugendliche selbst sind“, kommentiert Prof. Dr. Julian Schmitz, Professor für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Universität Leipzig, die Umfrage, die ihm Save the Children zur Einordnung vorgelegt hat. „Wir wissen aus anderen Studien, dass Kinder aus finanziell benachteiligten Familien häufiger von psychischen Störungen betroffen sind und gleichzeitig schwerer Unterstützung finden. Die Folgen sind langanhaltende hohe gesellschaftliche und individuelle Kosten. Es ist daher eine zentrale politische Aufgabe, Kinderarmut endlich mit Nachdruck zu bekämpfen.“

Eric Großhaus ergänzt: „In den anstehenden Diskussionen und Reformen zur Zukunft des Sozialstaates und des Bürgergelds muss eins klargestellt werden: Familien und Kinder sind keine Bittsteller – sie haben ein Recht auf umfassende Unterstützung. Geringverdienende und Alleinerziehende brauchen nicht nur bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind auch auf mehr Unterstützung für das Aufwachsen ihrer Kinder angewiesen – etwa durch Bildungs- und Teilhabeangebote, den Abbau von Bürokratie bei Sozialleistungen oder auch teilhabesichernde Regelsätze in der Grundsicherung. Wir brauchen ein breites Bündel von Maßnahmen für Kinder. “

Im Januar hatten 88 Prozent der Eltern gesagt, dass Kinderarmut ein drängendes Problem sei, das die nächste Bundesregierung vorrangig angehen sollte – und die Erwartungen bleiben hoch: Quer durch alle Gruppierungen wünschen sich Eltern, dass die Politik mehr für Kinder tun sollte. Fast 90 Prozent halten mehr Investitionen in Bildung für „sehr wichtig“, zwei Drittel (66 Prozent) den Ausbau der Kinderbetreuung. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte der Befragten sagten, ihnen seien kostenlose oder günstige Freizeitangebote für Kinder, Bürokratieabbau bei Familienleistungen und eine bessere finanzielle Unterstützung für Familien „sehr wichtig“.

Forderungen von Save the Children:

  • Ein einfach zugängliches Sozialsystem für Familien sowie eine teilhabesichernde Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern. Eine für alle Kinder gültige Kindergrundsicherung muss weiterhin das Ziel bleiben und bei allen Reformen des Bürgergelds müssen die Rechte und das Wohl der über 1,8 Millionen Kinder im Leistungsbezug geachtet werden.
  • Eine politische Gesamtanstrengung und mehr Ambitionen gegen Kinderarmut. Ein wichtiger Ansatzpunkt dazu ist der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder. Der Bund sollte dieses Instrument stärken und mit finanziellen Mitteln ausstatten, um neue Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Kindern zu entwickeln. Zudem müssen alle föderalen Ebenen an einem Strang ziehen und gemeinsam an einer kohärenten Gesamtantwort auf die hohe Kinderarmut arbeiten. Es braucht sowohl eine armutsvermeidende Arbeitsmarktpolitik als auch monetäre Maßnahmen zur Vermeidung von Armut, Investitionen in die soziale Infrastruktur (vielfältige soziale Unterstützungsangebote für Kinder und Familien), Bildung und Zugang zu leistbarem Wohnraum und Gesundheitsversorgung.
  • Gezielte Maßnahmen zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern. Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarte Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ sollte die Belange von armutsbetroffenen sowie -bedrohten Kindern besonders adressieren. Es muss sichergestellt werden, dass alle Kinder bundesweit flächendeckend Zugang zu qualitativ hochwertigen und armutssensiblen psycho-sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Dazu gehören sowohl niedrigschwellige Angebote, wie etwa Schulsozialarbeit oder Mental-Health-Coaches an Schulen, als auch die Behebung des bestehenden Therapieplatzmangels.

Hinweise für die Redaktion:

  • Für die repräsentative Umfrage befragte forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im August 2025 insgesamt 1.003 Eltern minderjähriger Kinder in Deutschland.
  • Die Umfrage und eine Einordnung der Ergebnisse finden Sie hier.
  • Vorherige Umfragen von Save the Children zu Kinderarmut: Januar 2025; August 2024
  • Save the Children ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland e.V. vom 02.09.2025

  • VdK: Berechnung der Regelsätze und Bedarfe ist realitätsfern und veraltet
  • VdK-Präsidentin: „Weitere Nullrunde nicht vertretbar“

Für immer mehr Familien wird der Schulstart zur finanziellen Belastung. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert mehr Mittel, um die Teilhabechancen für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten zu verbessern:

„Das neue Schuljahr bringt für viele Familien eine weitere Hiobsbotschaft: Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten für Schul- und Lehrbücher binnen eines Jahres um satte 3,8 Prozent gestiegen. Für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten verschärft sich dadurch ein strukturelles Problem. Ihre Teilhabe an Bildung wird zunehmend erschwert.

Die aktuelle Entwicklung zeigt erneut: In der Grundsicherung reichen die derzeitigen Regelsätze und die ergänzenden Bedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket vielfach nicht aus. Sie sind realitätsfern, veraltet und nicht an die Lebensrealität der Menschen angepasst. Besonders hart trifft es wieder einmal Alleinerziehende und arme Familien mit mehreren Kindern.

Eine weitere Nullrunde bei der Höhe der Regelsätze und damit auch bei den Schulbedarfen ist nicht hinnehmbar. Sie verstärkt die seit Jahren bestehende Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien und trifft sie doppelt: durch sinkende Kaufkraft und eingeschränkte Teilhabechancen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 17.08.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. September 2025 

Veranstalter: Population Europe und We-ID

Ort: Berlin und live im Stream

Kinder betreuen und versorgen, Angehörige und Freund*innen pflegen oder sich um den Haushalt kümmern: Sorgearbeit ist der Normalfall im Lebensverlauf – und muss mit Erwerbstätigkeit vereinbar sein. Politische Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und für mehr Erwerbstätigkeit müssen den Realitätscheck dieser Normalität berücksichtigen. Was hilft, damit die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit und die ökonomische Eigenständigkeit Realität werden – für Männer und für Frauen?

Im Austausch mit Vertreter*innen von Wirtschaft und Politik diskutieren wir, wie Gesellschaft und Wirtschaft durch bessere Vereinbarkeit, mehr Partnerschaftlichkeit und die faire Verteilung von Sorgearbeit gestärkt werden können.

Freuen Sie sich auf spannende Impulse u.a. von Dr. Astrid Pape (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.), Prof. Dr. Katharina Wrohlich (DIW Berlin) und Michaela Hermann (Bertelsmann Stiftung), auf Erfahrungsberichte aus Betroffenenperspektive von Doreen Borchert (Verband alleinerziehender Mütter und Väter – Landesverband Bayern) und Martin Habedank (Vater und Führungskraft in Teilzeit) sowie aus Unternehmensperspektive von Linda König (Städtisches Klinikum Dresden).

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Zusätzlich wird sie live auf www.sorgearbeit-fair-teilen.de gestreamt. Eine aktive Beteiligung per Live-Stream (z. B. per Chat oder Fragen) ist nicht möglich. Eine Anmeldung für den Stream ist nicht notwendig.

Programm

Anmeldung (Anmeldefrist verlängert bis Sonntag, 14. September 2025, 23.59 Uhr)

Termin: 23. September 2025 

Veranstalter: Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung
und die Vernetzungsstellen Schulverpflegung der Bundesländer

Ort: Online

Unter dem Motto „Ohne Schulverpflegung kein Ganztag: Gemeinsam gut lernen & essen“ möchten wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Schule, Kommune, Wissenschaft und Politik diskutieren, wie guter Ganztag gelingt.

Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme!

Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie dies noch bis zum 16. September 2025 unter folgendem Link nachholen:
👉 Zur Anmeldung

Alle Informationen und Beiträge rund um die Online-Veranstaltung sind abrufbar unter:
www.gemeinsamgutessen.de/bundeslaender/aktionstag

Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu unter gemeinsamgutessen@ble.de

Termin: 28. September 2025 

Veranstalter: Internationaler Tag Alleinerziehender
Deutschland e. V.

Ort: Berlin

Am 28. September 2025, möchten wir Sie erneut herzlich einladen, mit uns die Freude, den nun schon 7. Internationalen Tag Alleinerziehender, unter dem Motto: „Wir feiern uns selbst, weil uns niemand feiert!“ zu teilen. Dieser Tag bietet eine besondere Gelegenheit, die täglichen Herausforderungen und Leistungen von Singleeltern in den Fokus zu stellen.

Im Mittelpunkt stehen inspirierende Gespräche, wertvolle Impulse und der Austausch mit Gleichgesinnten. Ein Glas Sekt mit oder ohne Alkohol, hebt die gute Laune.

Wir freuen uns darauf, diesen besonderen Tag mit Ihnen zu begehen und ein paar Stunden der Wertschätzung, dem Alltag von Alleinerziehenden zu entfliehen und mit Ihnen zu erleben.

Bitte kommen Sie und feiern Sie mit uns den 7. Internationalen Tag Alleinerziehender, den wir inzwischen in neun Ländern getragen haben. Dazu gehören neben uns Deutschen auch Österreich, die Schweiz, Norwegen, Kuba, Chile, Georgien, Ungarn, und Frankreich außerdem sind auch zwei weitere Bundesländer vertreten, nämlich Brandenburg und Baden-Württemberg.

28. September 2025, 13.00-15.00 Uhr, Berlin-Mitte, Alexanderplatz, Weltzeituhr

Termin: 07. Oktober 2025 18 – 20 Uhr (mit anschließendem Empfang)

Veranstalter: Population Europe und We-ID

Ort: Berlin

Podiumsdiskussion mit:

Hildegard Bentele, Mitglied des Europäischen Parlaments

Dr. Dr. h.c. Markus Dröge, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zukunft Berlin

Prof. Dr. Claudia Neu, Inhaberin des Lehrstuhls für die Soziologie ländlicher Räume an den Universitäten Göttingen und Kassel

Staatsministerin Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für Antirassismus

Die Veranstaltung wird von Dr. Andreas Edel, Executive Secretary von Population Europe | Max-Planck-Institut für Demografische Forschung, moderiert.

Zum Programm

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen folgende Fragen: Was definiert in Zeiten des demografischen Wandels und wachsender Bevölkerungsvielfalt politische Zugehörigkeit und Teilhabe in europäischen Demokratien? Wie kann ein inklusives und demokratisches Europa helfen, disruptiven und europakritischen Bewegungen zu begegnen? Welche Bedeutung hat dabei der ländliche Raum, und wie lassen sich diese Herausforderungen in einer Stadt wie Berlin gestalten?

Wer sind die Veranstalter?

Population Europe ist ein Netzwerk von über vierzig führenden Forschungseinrichtungen aus ganz Europa im Bereich der Bevölkerungswissenschaft mit Sitz im WissenschaftsForum Berlin, das sich der Politikberatung zu den Herausforderungen des demografischen Wandels verschrieben hat und von der Max-Planck-Gesellschaft getragen wird.

We-ID ist ein von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizon Europe gefördertes Forschungsprojekt mit Partnern aus Bulgarien, Deutschland, Italien, Kroatien, Schweden und dem Vereinigten Königreich, das sich mit den Schnittstellen von Migration, Integration, Identität und demografischem Wandel in Europa befasst und von der Universität Göttingen koordiniert wird.

Zur Anmeldung

Termin: 16. Oktober 2025 

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband 

Ort: Online

Klimakrise, Verlust biologischer Vielfalt und globale Ungleichheiten fordern unsere Gesellschaft heraus – und auch die Kinder- und Jugendhilfe steht vor der Frage: Wie können junge Menschen darin unterstützt werden, sich für eine gerechte und lebenswerte Zukunft einzusetzen? Wie lassen sich Themen wie biologische Vielfalt und Klimagerechtigkeit sinnvoll in pädagogische Angebote integrieren?

Das Projekt „Handeln JETZT!“  der Jugendumweltverbände BUNDjugend, Naturfreundejugend und Naturschutzjugend im NABU (NAJU) bietet konkrete Anregungen, um diese Themen in die Praxis zu bringen.

Mit dem „Young Impact Fund – Handeln JETZT! möglich machen“ unterstützt es junge Menschen dabei, selbst aktiv zu werden: Über diesen Förderfonds können Gruppen aus der Jugend(sozial)arbeit unkompliziert finanzielle Mittel beantragen, um eigene Projekte für biologische Vielfalt, Klimaschutz oder Klimagerechtigkeit umzusetzen.

In dieser Ausgabe der Inforeihe wird das Projekt „Handeln JETZT!“  vorgestellt. Im Anschluss ist Zeit für Rückfragen und Austausch:

  • Welche Erfahrungen gibt es bereits?
  • Wo bestehen Hürden?
  • Und wie können ökologische Themen in der Jugendhilfe verankert werden?

Das Projekt „Handeln JETZT!“ wird gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Mit

Elena Sumser, Referentin der NAJU für “Handeln JETZT!“

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 06. November 2025

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin und hybrid

Migrantische Familien sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen.
Sie kämpfen gegen strukturellen Hürden und Benachteiligungen in Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und erschwerter sozialer Teilhabe. Trotz neuer Maßnahmen und Leistungen steigt die Zahl der Familien in prekären Lebenslagen – und mit ihr der Handlungsdruck.

Die Herausforderungen sind bekannt – doch wie geht es weiter?

Die Tagung „Wie weiter? Zukunftspolitik für migrantische Familien in Armutslagen“ lädt dazu ein, über politische Verantwortung und konkrete Wege zu einer armutsfesten Familienpolitik ins Gespräch zu kommen. Als Abschlussveranstaltung des FamPower²-Projekts blicken wir auch hier gemeinsam nach vorne: Welche Impulse hat FamPower² gesetzt? Was bleibt und wie können die Erkenntnisse genutzt werden?

Teilnehmende erhalten fundierte Einblicke in aktuelle politische und wissenschaftliche Entwicklungen, begegnen praxiserprobten Lösungsansätzen und visionären Konzepten – und treten in Dialog mit Fachpersonen, politischen Akteur*innen und Vertreter*innen migrantischer Selbstorganisationen.

📩 Die ausführliche Einladung mit Programm folgt in Kürze.
Bitte merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hier geht es direkt zum Projekt FamPower²: FamPower² – Workshops für Familien-Multiplikator*innen

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Fröbel gemeinsam mit der Stiftung Kinder forschen, der Stiftung Lesen und dem Didacta-Verband.

Ort: Berlin

Das Vorschul-Experiment: Sind Kitas und Schulen gute Bildungspartner?

Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein zentrales Ereignis im Leben eines Kindes – und ein Prüfstein für unser Bildungssystem. Was brauchen Kinder, damit sie vom ersten Schultag an mit Freude lernen, gut mitmachen und die Lerninhalte erfassen können? Wie gelingt es, faire Bildungschancen von Anfang an zu schaffen und Grundsteine für erfolgreiche Bildungsbiografien zu legen? Wie können Kitas und Grundschulen gemeinsam echte Verantwortung für diesen Übergang übernehmen? Was können sie mit Blick auf die Bedürfnisse von Kindern besser machen? Und wie kann Politik dabei helfen, dass sich zwei Bildungsorte zu echten Partnern entwickeln?

Darüber wollen wir mit Ihnen beim 14. Plenum Frühpädagogik debattieren. Wir freuen uns auf Ihre Perspektiven und auf einen offenen Austausch darüber, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, dass alle Kinder stark und gut vorbereitet in ihre Schulzeit starten.

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialhilfe hat weiterhin in erheblichem Umfang existenzsichernde Leistungen zu erbringen. Eine Zunahme der Bedeutung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen des zunehmenden Risikos unzureichender Rentenansprüche wird auch im Jahr 2025 erwartet. Zudem stellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung immer neue Herausforderungen an die Fachkräfte. So hat das Bürgergeld auch in der Sozialhilfe Veränderungen mit sich gebracht, auf die in der Veranstaltung eingegangen wird. Die Veranstaltung informiert zudem über aktuelle Fragen der Rechtsentwicklung, insbesondere über Veränderungen im Leistungsrecht des SGB XII sowie aktuelle Rechtsprechung und eröffnet den Teilnehmenden die Möglichkeit, im kollegialen Austausch die eigene Praxis zu reflektieren.

Um aktuelle Entwicklungen aufgreifen zu können, werden die inhaltlichen Schwerpunkte der Fachveranstaltung am 20.-21.11.2025 in Berlin kurzfristig festgesetzt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte von Trägern der Sozialhilfe und von freien Trägern.

Anmeldungen bitte bis 19.09.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-des-sozialhilferechts-1/

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Um den aktuellen und absehbar wachsenden Herausforderungen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu begegnen, müssen langfristige Strategien und belastbare Versorgungsstrukturen (weiter)entwickelt werden. Zentral ist dafür die Stärkung der häuslichen Pflege, die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger und die Gestaltung flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen. In der Fachtagung werden gute Beispiele aus der Praxis zur Öffnung und Vernetzung ins Quartier vorgestellt und diskutiert. Ziel ist es, Impulse für die Entwicklung und Gestaltung einer zukunftsfähigen Pflegeinfrastruktur zu geben. Ein fachlicher Austausch zwischen den Teilnehmenden steht im Vordergrund.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Leistungserbringende, freie Wohlfahrtspflege, Pflegefachverbände und Pflegeberatung, Vertreter*innen aus Bundesländern und Kommunen, Pflegekassen, Interessenvertretungen älterer und pflegebedürftiger Menschen, Pflegewissenschaft.

Anmeldeschluss ist spätestens am 19. September 2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: 

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/pflegerische-versorgung-sichern-oeffnung-und-vernetzung-im-quartier/

WEITERE INFORMATIONEN

Die Nationale Armutskonferenz ruft die demokratischen Fraktionen des 21. Deutschen Bundestages zu einer aktiven Politik der Armutsbekämpfung auf. Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen. Dazu benötigt es konkrete Handlungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für armutsgefährdete und -betroffene Menschen.

Das aktualisierte Positionspapier ging heute an alle Abgeordneten im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages: 25-08-01 Nationale Armutskonferenz_Positionspapier Armut macht krank

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ZFF-Info

ZFF-Info 08/2025

AUS DEM ZFF

          

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lina Larissa Strahl unterstützt als Projektbotschafterin Kinder von psychisch und suchtkranken Eltern

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert. Das hat Folgen für die psychische Gesundheit und Bildung vieler der betroffenen Kinder, viele leiden sogar ihr Leben lang unter den Folgen. „Hilfen im Netz“ bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung. Mit einer jetzt gestarteten bundesweiten Plakatkampagne werden Kinder und Jugendliche auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Mareike Lotte Wulf, erklärt dazu: „Das Projekt ‚Hilfen im Netz‘ stellt durch seinen uneingeschränkten und niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem eine wichtige Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche bereit. Uns geht es darum, die mentale Gesundheit der jungen Menschen langfristig zu stärken. Damit Ratsuchende die passende Unterstützung erhalten und das Projekt wirksam werden kann, müssen aber zuallererst die Zugangswege bekannt sein. Die Kampagne trägt somit maßgeblich zur Aufklärung in der Gesellschaft bei.“

„Hilfen im Netz“ stellt eine kostenlose und anonyme Telefon- und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien, ihre Angehörigen und Fachkräfte bereit, daneben gibt es auf der Website hilfenimnetz.de eine digitale Landkarte mit bundesweiten Hilfeangeboten. Über eine Postleitzahlsuche sind dort bundesweit analoge Hilfeangebote vor Ort zu finden. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht- Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun. 

Der Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl liegt das Thema mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen. Als Botschafterin von „Hilfen im Netz“ nutzt sie ihre Social-Media-Kanäle, um auf die Angebote des Projekts hinzuweisen. Auch die Plakat-Kampagne wird sie mitbewerben.

Lina Larissa Strahl:Gerade junge Menschen brauchen Anlaufstellen, die leicht zugänglich und vertrauenswürdig sind, wenn sie sich in einer emotionalen und psychischen Notlage befinden – genau dafür steht “Hilfen im Netz”. Ich freue mich, dass ich Botschafterin dieser tollen Initiative bin. Mich dafür einsetzen zu können, dass Kinder und Jugendliche aus psychisch und suchtbelasteten Familien die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen, liegt mir sehr am Herzen. Ich möchte stets dazu ermutigen, sich jemandem anzuvertrauen und nach Hilfe zu fragen, denn oft verspüren Betroffene eine große Erleichterung und fühlen sich weniger allein, sobald sie es geschafft haben, den ersten Schritt zu machen.“

Der Außenwerber Wall unterstützt das Projekt als Medienpartner bundesweit mit insgesamt 4.000 Flächen für City Light Poster, die kostenlos über einen Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung gestellt werden.

Patrick Möller, Geschäftsführer von Wall: Wir als Außenwerber freuen uns, die Plakatkampagne für die Online-Plattform hilfenimnetz.de mit unseren Werbeflächen unterstützen zu können. Betroffene und deren

Angehörige können so schnell und in großer Zahl erreicht werden. Sie haben den ersten Kontakt mit der Online-Plattform über die Plakate und wissen so, wo sie an zuverlässige Informationen kommen können. Wir hoffen auch, dass mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass hilfenimnetz.de erste Anlaufstelle für echte Hilfe ist.“

Hintergrund

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 21 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist der Berliner Außenwerber und Stadtmöblierer mit analogen und digitalen Werbeflächen sowie Transportmedien in mehr als 20 deutschen Großstädten, darunter alle Millionenstädte (Berlin, Hamburg, München und Köln). Wall ist Teil JCDecaux-Gruppe, der Nummer 1 der Außenwerbung weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2025

Ministerin Prien: „Psychisches Wohlbefinden besser durch soziale Begegnungen und dem Gefühl, gebraucht zu werden“

Wie einsam sich ein Mensch fühlt, steht in einem statistischen Zusammenhang mit seinem Alter, seinem Einkommen und der Frage, ob er oder sie einem Beruf nachgeht. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Deutschen Alterssurveys, die das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zum Thema Einsamkeit vorgenommen hat. Die Ergebnisse zeigen: Etwa jede elfte befragte Person ab 43 Jahren fühlte sich „sehr einsam“. Dabei fühlen sich die ab 76-Jährigen durchschnittlich weniger einsam als die Gruppe der 43- bis 55-Jährigen. Neben Alter und Geschlecht spielt der sozio-ökonomische Status – abgebildet über Einkommen und Erwerbsstatus – eine wichtige Rolle. 
 

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Einsamkeit betrifft längst nicht nur ältere Menschen – auch in der Lebensmitte ist sie weit verbreitet, oft unsichtbar und unterschätzt. Studien zeigen sogar: Gerade in dieser Lebensphase ist das Gefühl zwar nicht für alle, aber doch für einige besonders ausgeprägt. Zwischen beruflichem Druck, familiären Verpflichtungen und gesellschaftlichen Erwartungen fehlt vielen das Erleben von echter Verbundenheit. Die Folgen sind gravierend – für die psychische Gesundheit, das soziale Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb setzen wir gezielt dort an, wo Menschen einander begegnen: im Arbeitsleben, im Ehrenamt, in Schulen, Vereinen und sozialen Einrichtungen. Mit der Allianz gegen Einsamkeit schaffen wir neue Partnerschaften und Impulse, um Menschen in der Mitte des Lebens wieder stärker in die Mitte der Gesellschaft zu rücken.“

Wie einsam sich Menschen in der zweiten Lebenshälfte fühlen, lässt sich mit Daten des Deutschen Alterssurveys auf einer Skala von 1 bis 4 abbilden – von „gar nicht einsam“ bis „sehr einsam“. Der Mittelwert basiert auf Antworten zu sechs Fragen, die das Gefühl von sozialer Nähe und Isolation erfassen.

Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht-Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun.

Wer nicht erwerbstätig ist, verliert oft nicht nur Einkommen, sondern auch soziale Kontakte, Alltagsstruktur und das Gefühl, gebraucht zu werden. Hinzu kommt: Arbeitslosigkeit ist häufig stigmatisiert – das kann zu Rückzug, Schamgefühlen und in der Folge auch zu Einsamkeit führen. Bei Personen ab 66 Jahren besteht ein solches Stigma nicht mehr. Das persönliche Netzwerk, etwa aus gleichaltrigen Freundinnen und Freunden, kann den Wegfall des Kontakts zu Kollegen und Kolleginnen kompensieren.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Franz, M.-F., Stuth, S., & Huxhold, O. (2025). Einsamkeit in der zweiten Lebenshälfte – Vorkommen, Verteilung und die Rolle des Erwerbsstatus [DZA Aktuell 03/2025]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen. https://doi.org/10.60922/e2ef-ct55

Forschung am Deutschen Zentrum Altersforschung
Aktuell widmet sich das DZA dem Thema nicht nur im Deutschen Alterssurvey. So werden im „CoESI“-Projekt die langfristigen Folgen der Pandemie auf soziale Integration und Einsamkeit untersucht. Im „ReWiSil“ Projekt evaluiert das DZA die Silbernetz-Hotline gegen Isolation und Einsamkeit von Menschen über 60. Schließlich arbeitet das DZA im „Kompetenznetz Einsamkeit“ mit, das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

Der Deutsche Alterssurvey
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte ab 40 Jahren. Im Rahmen der Studie werden seit beinahe drei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Strategie gegen Einsamkeit im Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Strategie gegen Einsamkeit fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Im Bereich der Prävention soll das Thema Einsamkeit, ihre Auswirkung und der Umgang damit in den Fokus gerückt werden. Insbesondere die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/strategie-gegen-einsamkeit

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.07.2025

Mit der Konstituierung am 10. Juli 2025 als Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) ihre Arbeit auf, um damit auch in der 21. Wahlperiode die Bedeutung einer fraktionsübergreifenden Kinder- und Jugendpolitik des Parlaments zum Ausdruck zu bringen. Kinder und Jugendliche seien ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürften des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Es sei daher Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, dafür zu sorgen, dass deren Interessen und Anliegen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt würden. Als deren „Anwalt“ sei die Kinderkommission auch Ansprechpartner für Verbände und andere Organisationen, für Eltern und Kinder.

Die Mitglieder der neuen Kinderkommission sind die Abgeordneten 
Michael Hose (CDU/CSU, entsprechend der Fraktionsstärke im Vorsitzturnus als erster Vorsitzender), Angela Rudzka (AfD), Truels Reichardt (SPD), Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Mareike Hermeier (DIE LINKE.).

Für die Kinderkommission erklärt der Vorsitzende Michael Hose zur Konstituierung: 
„Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 Ausdruck der besonderen Verantwortung, die der Bundestag für Kinder und Jugendliche hat. Als Vater und ehemaliger Schulleiter ist die Leitung der Kinderkommission eine Herzensangelegenheit für mich. Meine Schwerpunkte der Arbeit sind unter anderem die Stärkung der Medienkompetenz der Kinder und deren Schutz in den Sozialen Netzwerken. Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.07.2025

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten Frist am 11. Juli 2025 gebilligt. 

Instrument für angespannte Wohnungsmärkte

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Bisherige Regelung vor dem Auslaufen

Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.

Weiterhin angespannter Wohnungsmarkt

Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.

Inkrafttreten

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Begrenzung der Migration

Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.

Aussetzung des Familiennachzugs

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.

Hohe Belastung der Kommunen

Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein, und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025

Die Bundesregierung hat aktuell keine Pläne für die Einführung der Wehrpflicht für Frauen. Dies stellt sie in ihrer Antwort (21/906) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/720) zur konkreten Ausgestaltung des von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) angekündigten neuen Wehrdienstgesetzes klar. Die notwendige Änderung von Artikel 12a, der eine Verpflichtung von Frauen „zum Dienst mit der Waffe“ ausdrücklich untersagt, sei „derzeit nicht geplant“. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sich die weit überwiegende Anzahl der Fragen der Linksfraktion auf Beratungen über einen Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung beziehe, der noch nicht abgeschlossen sei. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstrecke sich aber „grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge“ und umfasse „nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 22.07.2025

Ohne direkte Mehrbelastung jüngerer Generationen: Sonderabgabe auf alle Alterseinkünfte würde einkommensschwache Rentner*innenhaushalte entlasten und Altersarmut reduzieren – Umverteilung nur in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre hingegen wenig zielgenau

Ein „Boomer-Soli“ – eine Solidaritäts-Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte – kann ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Rentensystems in Deutschland sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die Abgabe würde gezielt Personen mit hohen Alterseinkünften moderat zur Kasse bitten, um einkommensschwache Rentner*innen zu unterstützen und damit das Risiko für Altersarmut zu reduzieren. Das Besondere an dem Konzept: Umverteilt würde ausschließlich innerhalb der älteren Generation, Jüngere blieben also weitgehend verschont – im Gegensatz zu steigenden Rentenbeiträgen und Steuerzuschüssen, die nach den Plänen der neuen Koalition künftig die zunehmend klammen Kassen der gesetzlichen Rente stabilisieren sollen.

„Die Rentenpolitik hat es in den vergangenen Jahren versäumt, ausreichend finanzielle Rücklagen aufzubauen. Wenn alle Babyboomer im Ruhestand sind, wird das Rentensystem noch deutlich stärker unter Druck kommen als bisher“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. DIW-Steuerexperte Stefan Bach ergänzt: „Es wäre nicht fair, die anstehenden Lasten des demografischen Wandels vor allem den jüngeren Generationen aufzubürden. Ein Boomer-Soli kann helfen, für Ausgleich zu sorgen. Er träfe in erster Linie gut versorgte Ruheständler, denen es nicht allzu weh tut, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.“

Armutsrisikoquote im Alter würde von gut 18 auf knapp 14 Prozent sinken

Eine Sonderabgabe von zehn Prozent (nach Abzug eines Freibetrags von monatlich rund 1.000 Euro) auf alle Alterseinkünfte würde die 20 Prozent der Rentner*innenhaushalte mit den höchsten Einkommen moderat belasten. Abhängig davon, ob auch Kapitaleinkünfte für den Boomer-Soli herangezogen werden oder nicht, hätten Personen in diesen Haushalten ein um drei bis vier Prozent geringeres Nettoäquivalenzeinkommen. Das unterste Fünftel der Einkommensverteilung würde über höhere gesetzliche Renten deutlich profitieren. Die Einkommen stiegen dort um zehn bis elf Prozent. Das würde sich auch in der Armutsrisikoquote niederschlagen, die von gut 18 auf knapp 14 Prozent sänke.

Ein Vorteil des Boomer-Solis liegt in seiner breiten Bemessungsgrundlage: Herangezogen würden nicht nur gesetzliche Renten, sondern auch private und betriebliche Renten sowie sonstige Versorgungsbezüge, außerdem Pensionen von Beamt*innen und gegebenenfalls Vermögenseinkommen. Der Boomer-Soli würde also auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die gesetzliche Rente für viele wohlhabende Haushalte oft nur eine geringere Rolle spielt und sonstige Alterseinkünfte wie Betriebsrenten oder auch Vermögenseinkommen einen deutlich größeren Anteil am Einkommen haben.

Das erklärt auch, weshalb eine reine Umverteilung von Anwartschaften innerhalb der gesetzlichen Rente, wie sie etwa der Sachverständigenrat für Wirtschaft angeregt hat, einkommensstärkere Rentner*innenhaushalte deutlich weniger belasten würde. „Die Rentenpunkte in der gesetzlichen Rente sind kein guter Indikator für ein hohes oder niedriges Haushaltseinkommen – von daher wäre es wenig zielgenau, nur innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung umzuverteilen“, erklärt DIW-Rentenexperte Maximilian Blesch.

Boomer-Soli möglicherweise mit Nebenwirkungen

Die Studienautor*innen betonen aber, dass es letztlich von der politischen Zielsetzung abhänge, wie die Lasten zwischen älteren und jüngeren Generationen verteilt werden sollen. In allen Varianten sei die Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte aber einer Umverteilung nur in der gesetzlichen Rente vorzuziehen. Nebenwirkungen gäbe es dennoch: Auch wenn Erwerbseinkommen durch die Abgabe nicht direkt belastet werden, könnten langfristig sogenannte intertemporale Effekte entstehen: Wer heute arbeitet und vorsorgt, muss damit rechnen, im Alter zusätzliche belastet zu werden – das könnte die Motivation zur Erwerbsarbeit oder zum Sparen für das Alter verringern.

LINKs

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.07.2025

  • Ende 2024 war der Durchschnittsmensch 44,9 Jahre alt, die Durchschnittsfrau war gut zweieinhalb Jahre älter als der Durchschnittsmann
  • Der Durchschnittsmensch lebt mit einer weiteren Person zusammen in einem Haushalt, die Durchschnittswohnung hat 94,4 Quadratmeter
  • Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue Sonderseite zum Durchschnittsmenschen in Deutschland

Ob von jung bis alt, von klein bis groß oder von arm bis reich: Mal angenommen, ein Mensch in Deutschland stünde für alle 83,6 Millionen, die hier leben. Dann wäre dieser Durchschnittsmensch 44,9 Jahre alt zum Jahresende 2024. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Start einer Sonderseite mit, die den Durchschnittsmenschen in Deutschland in vielen verschiedenen Lebensbereichen beschreibt. Die Durchschnittsfrau war mit 46,2 Jahren gut zweieinhalb Jahre älter als der Durchschnittsmann (43,5 Jahren).

Das höhere Durchschnittsalter von Frauen hängt mit ihrer höheren Lebenserwartung zusammen. Bei Geburt im Jahr 2024 betrug die Lebenserwartung der Durchschnittsfrau 83,5 Jahre. Mit 78,9 Jahren hatte der Durchschnittsmann eine um etwa viereinhalb Jahre geringere Lebenserwartung.

Lebt der Durchschnittsmensch in einer Familie, dann hat diese 3,4 Mitglieder im Haushalt

Laut Mikrozensus 2024 hat die Familie des Durchschnittsmenschen 3,4 Mitglieder. Familien sind hier im engeren Sinne definiert als alle Eltern-Kind-Konstellationen, die zusammen in einem Haushalt leben. Betrachtet man sämtliche Haushaltsformen vom Einpersonenhaushalt bis zur Großfamilie, dann lebt der Durchschnittsmensch mit einer weiteren Person zusammen in einem Haushalt (2,0 Mitglieder je Haushalt).

Wie der Durchschnittsmensch wohnt, zeigen die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Die Durchschnittswohnung hat demnach eine Wohnfläche von 94,4 Quadratmetern und kostet 7,28 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Vollzeitbeschäftigte verdienten im Durchschnitt 4 634 Euro brutto im April 2024 – Medianverdienst bei 3 978 Euro

Betrachtet man alle abhängig Beschäftigten in Vollzeit, dann verdiente der vollzeitbeschäftigte Durchschnittsmensch im April 2024 ohne Sonderzahlungen 4 634 Euro brutto. Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienten im Schnitt 4 214 Euro brutto im Monat und damit deutlich weniger als vollzeitbeschäftigte Männer mit 4 830 Euro.

Insbesondere bei Verdienstdaten wird deutlich, dass Durchschnittswerte mit Blick auf Aussagekraft und Interpretation limitiert sein können. Der Durchschnittswert, auch arithmetisches Mittel genannt, ist anfällig für extreme Werte und kann ein verzerrtes Bild liefern. Da wenige Personen mit sehr hohen Verdiensten den Durchschnitt stark beeinflussen können, wird hier häufig auch der Median als aussagekräftiger Mittelwert herangezogen. Er teilt eine Verteilung in zwei gleich große Hälften: 50 % der Werte liegen unterhalb des Medians und 50 % liegen darüber.

Betrachtet man die Medianverdienste, verdiente ein Vollzeitbeschäftigter im Mittel 3 978 Euro brutto im April 2024 (ohne Sonderzahlungen). Mit einem mittleren Bruttomonatsverdienst von 3 777 Euro brutto verdiente die vollzeitbeschäftigte Frau exakt 300 Euro weniger als der vollzeitbeschäftigte Mann mit 4 077 Euro.

Statistisches Bundesamt mit neuer Sonderseite zum Durchschnittsmenschen

Diese und weitere Daten rund um den Durchschnittsmenschen in Deutschland bündelt das Statistische Bundesamt auf einer neuen Sonderseite unter www.destatis.de/durchschnittsmensch. Das Datenangebot umfasst viele verschiedene Lebensbereiche und zeigt auch geschlechterspezifische Unterschiede zwischen der Durchschnittsfrau und dem Durchschnittsmann. Neben Aspekten des Zusammenlebens und Arbeitslebens wirft die Sonderseite auch einen Blick auf prägende Lebensphasen des Durchschnittsmenschen – wie die Studienzeit, den Auszug aus dem Elternhaus, die Familiengründung oder den Renteneintritt.

Methodische Hinweise:

Die Angaben zur Bevölkerungszahl und zum Durchschnittsalter basieren auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung zum Stichtag 31.12.2024.

Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 aus dem Mikrozensus handelt es sich um Erstergebnisse. Diese basieren auf dem Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Informationen zu Erst- und Endergebnissen sowie zur Anpassung an den Zensus 2022 finden Sie auf einer Sonderseite.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zum Thema Lebenserwartung finden Sie in der dazugehörigen Pressemitteilung.

Daten zur Fortschreibung des Bevölkerungsstandes finden Sie in unserer Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 12411-0005.

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland auf Basis des Mikrozensus bietet der Statistische Bericht Haushalte und Familien.

Die Daten zu den durchschnittlichen und mittleren Bruttomonatsverdiensten von Vollzeitbeschäftigten stammen aus der Verdiensterhebung für den Stichmonat April 2024 und sind in GENESIS-Online in der Tabelle 62361-0031 verfügbar.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 15. Juli 2025 gibt es Neuerungen bei der Webservice-Schnittstelle unserer Datenbank GENESIS-Online. Anstelle der GET-Methoden sowie der SOAP/XML-Schnittstelle sind die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle nutzbar. Um POST-Anfragen zu verwenden und die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen, überprüfen Sie bitte Ihre Prozesse. Detaillierte sprachliche und technische Dokumentationen sowie weitere Hinweise zur Umstellung bietet die Infoseite zur Webservice-Schnittstelle.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.07.2025

Ob Stifte, Hefte oder Bücher – der Schulanfang nach den Sommerferien ist in der Regel mit einigen Anschaffungen verbunden. Für den Kauf von unterschiedlichen Schulmaterialien mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2025 mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich etwa die Preise für Schul- oder Lehrbücher im Juni 2025 um 3,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat und damit stärker als die Verbraucherpreise insgesamt. Diese stiegen im selben Zeitraum um 2,0 %.

Andere Schulmaterialien mit unterdurchschnittlichen Preissteigerungen

Bei anderen Schulmaterialien fiel die Preissteigerung geringer aus. So sind die Preise für Papierprodukte wie Schulhefte oder Zeichenblöcke unterdurchschnittlich gestiegen: Sie lagen mit +0,3 % nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahresmonats. Für anderes Schreib- und Zeichenmaterial mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2025 für 1,7 % mehr zahlen als im Juni 2024. Darunter fallen beispielsweise Füller, Stifte oder Farbkästen.

Methodische Hinweise:

Die genannten Produkte sind im Verbraucherpreisindex für Deutschland enthalten. Die Preisentwicklungen für die Positionen „Schulbuch oder Lehrbuch“ (0,38 Promille), „Papierprodukte“ (0,53 Promille) sowie „Anderes Schreib- und Zeichenmaterial“ (1,87 Promille)  fließen mit den in Klammern genannten Gewichten in die Berechnung des Gesamtindex (1000 Promille) ein.

Weitere Informationen:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die hier dargestellten Preisentwicklungen sind in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 61111-0004 und 61111-0006 abrufbar und beziehen sich auf die folgenden Positionen:

CC13-09512 Schulbuch oder Lehrbuch

CC13-09541 Papierprodukte

CC13-09549 Anderes Schreib- und Zeichenmaterial

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.07.2025

  • Geburtenziffer 2024 mit 1,35 Kindern je Frau um 2 % niedriger als im Vorjahr
  • Höchste Geburtenziffer 2024 in Niedersachsen mit 1,42 Kindern je Frau, niedrigste in Berlin mit 1,21 Kindern je Frau
  • Geburtenziffer der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit so niedrig wie zuletzt vor 30 Jahren

Die zusammengefasste Geburtenziffer, oft als Geburtenrate bezeichnet, ist 2024 auf 1,35 Kinder je Frau gesunken. Sie war damit um 2 % niedriger als im Jahr 2023, in dem die Geburtenziffer unter Berücksichtigung der korrigierten Bevölkerungszahl des Zensus 2022 1,38 Kinder je Frau betrug. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, verlangsamte sich damit der Rückgang im Jahr 2024 deutlich. In den Jahren 2022 und 2023 war die Geburtenziffer gegenüber dem Vorjahr um 8 % beziehungsweise um 7 % gesunken. 

Im Jahr 2024 kamen in Deutschland 677 117 Kinder zur Welt. Damit nahm die Zahl der Geburten um 15 872 oder ebenfalls 2 % im Vergleich zum Vorjahr ab (2023: 692 989 Neugeborene). 

Höchste Geburtenziffer in Niedersachsen mit 1,42 Kindern je Frau

In den Bundesländern lag die zusammengefasste Geburtenziffer 2024 zwischen 1,21 in Berlin und 1,42 in Niedersachsen. Die Geburtenhäufigkeit in den östlichen Flächenländern war mit 1,27 Kindern je Frau deutlich geringer als in den westlichen Bundesländern mit 1,38 Kindern je Frau. Am höchsten in den östlichen Bundesländern war die Geburtenziffer in Brandenburg mit 1,34 Kindern je Frau.

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Geburtenziffer im Jahr 2024 in allen Bundesländern. Den stärksten Rückgang verzeichnete Thüringen. Hier ging die Geburtenziffer um 7 % von 1,33 Kindern je Frau im Jahr 2023 auf 1,24 im Jahr 2024 zurück. Am geringsten sank sie in Baden-Württemberg: um 1 % von 1,41 Kindern je Frau im Jahr 2023 auf 1,39 im Jahr 2024.

Geburtenziffer der deutschen Frauen sank auf das Niveau des Jahres 1996

Die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit sank 2024 auf 1,23 Kinder je Frau. Eine ähnlich niedrige Geburtenhäufigkeit wurde bei den deutschen Frauen zuletzt vor knapp 30 Jahren im Jahr 1996 gemessen (1,22 Kinder je Frau). Besonders spürbar war der Rückgang der Geburtenziffer gegenüber dem Vorjahr mit -8 % im Jahr 2022 und mit -7 % im Jahr 2023. Im Jahr 2024 sank sie dagegen nur noch um 3 %.

Die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit betrug 1,84 Kinder je Frau im Jahr 2024 und war damit 2 % niedriger als im Vorjahr. Die Geburtenhäufigkeit der ausländischen Frauen geht seit 2017 fast kontinuierlich zurück.

Frauenjahrgang 1975 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1975 ermitteln. So brachten die im Jahr 1975 geborenen Frauen, die 2024 mit 49 Jahren das Ende des gebärfähigen Alters nach statistischer Definition erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekamen beziehungsweise bekommen die zwischen 1970 und 1980 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2024 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,8 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Mütter schwankt seit 2021 leicht um diesen Wert, das Alter der Väter blieb konstant. Zuvor war das Durchschnittsalter bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2024 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,8 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes betrug 2024 30,4 Jahre. Die Väter waren beim ersten Kind der Mutter im Schnitt 33,3 Jahre alt. Damit waren Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes tendenziell älter geworden. Im Jahr 2015 waren Mütter im Durchschnitt erst 29,7 Jahre und Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls weiter

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2024 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2023 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) im Vergleich zum Jahr 2022 weiter gesunken sind. Dadurch ergibt sich 2023 für alle 27 EU-Staaten mit durchschnittlich 1,38 Kindern je Frau ein deutlich niedrigerer Wert als zehn Jahre zuvor mit 1,51 Kindern je Frau im Jahr 2013. Deutschland lag 2023 im Europäischen Durchschnitt. Am höchsten war die Geburtenziffer in Bulgarien mit 1,81 Kindern je Frau. Die niedrigsten Geburtenziffern wurden für Malta mit 1,06 und für Spanien mit 1,12 Kindern je Frau nachgewiesen.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beziehen sich auf den Bevölkerungsstand ausgehend vom Zensus 2022. Weitere Informationen zur neuen Bevölkerungsbasis finden sich im Beitrag „Umstellung der Bevölkerungszahlen auf die Ergebnisse des Zensus 2022„. Die zusammengefasste Geburtenziffer 2023 wurde unter Berücksichtigung dieses neuen Bevölkerungsstands von ursprünglich 1,35 auf 1,38 Kinder je Frau korrigiert. Weitere Ergebnisse der zusammengefassten Geburtenziffer auf Basis der neuen Bevölkerungszahl bietet der Beitrag „Umstellung auf Zensus 2022 führt zu einer höheren Geburtenrate, ergibt jedoch kein völlig neues Bild der Fertilität„.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Die Rubrik „Aktuell“ bietet unter anderem Informationen zum aktuellen Geburtenrückgang und zu monatlichen Geburtenzahlen.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 15. Juli 2025 gibt es Neuerungen bei der Webservice-Schnittstelle unserer Datenbank GENESIS-Online. Anstelle der GET-Methoden sowie der SOAP/XML-Schnittstelle sind die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle nutzbar. Um POST-Anfragen zu verwenden und die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen, überprüfen Sie bitte Ihre Prozesse. Detaillierte sprachliche und technische Dokumentationen sowie weitere Hinweise zur Umstellung bietet die Infoseite zur Webservice-Schnittstelle.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2025

  • Zahl in den letzten 20 Jahren um 21,8 % gestiegen
  • Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden nahezu doppelt so hoch wie in der Bevölkerung insgesamt
  • Anteil Alleinlebender hierzulande mit 20,6 % deutlich über EU-Schnitt von 16,2 %

Gut 17,0 Millionen Menschen in Deutschland leben allein. Das ist gut jede fünfte Person (20,6 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Die Zahl der Alleinlebenden ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen – gegenüber 2004 um 21,8 %. Damals lebten noch 14,0 Millionen Menschen hierzulande allein. Ihr Anteil an der Bevölkerung betrug 17,1 %.

Ältere Menschen leben besonders häufig allein: In der Altersgruppe 65plus wohnte gut jede dritte Person allein (34,0 %), bei den mindestens 85-Jährigen war es mehr als jede zweite (56,0 %). Aber auch unter den jungen Erwachsenen zwischen 25 und 34 Jahren war der Anteil mit 28,0 % überdurchschnittlich hoch. Insgesamt leben Frauen etwas häufiger allein (21,2 %) als Männer (20,0 %).

Alleinlebende sind überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht

Alleinlebende sind besonders häufig von Armut bedroht. Nach den Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen 2024 waren 29,0 % der Alleinlebenden armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden war damit fast doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung (15,5 %). Ähnlich wie letztere ist auch die Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden gestiegen: 2023 hatte sie bei 26,4 % gelegen (Bevölkerung insgesamt: 14,4 %). Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2024 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 381 Euro im Monat.

Armut ist vielschichtig und geht über die reine Armutsgefährdung hinaus. Gut ein Drittel (35,1 %) aller Alleinlebenden war im letzten Jahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung ist bei einer Person gemäß Definition dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Nettoäquivalenzeinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

Alleinlebende sind überdurchschnittlich häufig einsam

Gut jede vierte alleinlebende Person (25,8 %) fühlt sich oft einsam. Im Durchschnitt der Bevölkerung ab 10 Jahren waren es 16,3 %, wie aus Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 hervorgeht. Ganz besonders oft waren jüngere Alleinlebende unter 30 Jahren von Einsamkeit betroffen (35,9 %). Im Gegensatz dazu fühlten sich mit 17,6 % die Alleinlebenden ab 65 Jahren am seltensten einsam.

Anteil Alleinlebender nur in fünf EU-Staaten höher als in Deutschland

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2024 betrug der Anteil Alleinlebender an der EU-Bevölkerung 16,2 %. Laut der europäischen Statistikbehörde Eurostat lebten nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Litauen (27,0 %), Finnland (25,8 %), Dänemark (24,1 %) sowie Estland (22,3 %) und Schweden (22,2 %) im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein als in Deutschland. In der Slowakei (3,5 %), Irland (8,1 %) und Polen (8,8 %) war der Anteil am niedrigsten.

Gut zwei Fünftel aller Haushalte hierzulande sind Einpersonenhaushalte

Zwar machen Alleinlebende lediglich gut ein Fünftel der Bevölkerung hierzulande aus, Einpersonenhaushalte sind jedoch mit einem Anteil von gut zwei Fünfteln (41,6 %) der häufigste Haushaltstyp in Deutschland. Der Anteil der Einpersonenhaushalte ist in den vergangenen 20 Jahren gestiegen: 2004 hatte er noch bei 36,5 % gelegen. In Zukunft werden Einpersonenhaushalte noch häufiger vertreten sein: Der Vorausberechnung der Privathaushalte zufolge wird ihr Anteil im Jahr 2040 bereits über 45 % betragen.

Methodische Hinweise:

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person.

Im Mikrozensus sowie in der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen (MZ-SILC) werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 aus dem Mikrozensus handelt es sich um Erstergebnisse. Diese basieren auf dem Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Bei den Ergebnissen aus der Mikrozensus-Unterstichprobe MZ-SILC handelt es sich um Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. Informationen zu Erst- und Endergebnissen sowie zur Anpassung an den Zensus 2022 finden Sie auf einer Sonderseite.

In der Erhebung MZ-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2022 wurden am 6. Juni 2025 in revidierter Form auf der Themenseite Zeitverwendung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht.

Die Vorausberechnung der Privathaushalte beruht auf den Ergebnissen der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Variante 2) und des Mikrozensus.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Einkommen und Armutsgefährdung finden Sie auf unserer Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung.

Weitere Ergebnisse zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.07.2025

  • Geschätzte Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse steigt zum 1. Januar 2026 um bis zu 400 Millionen Euro
  • Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren besonders häufig

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Demnach lag etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 %) rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % (rund 400 Millionen Euro). Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.

Frauen und Ostdeutsche profitieren besonders von der Erhöhung auf 13,90 Euro

Frauen profitieren nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der kommenden Mindestlohnerhöhung: In rund 20 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern sind es nur rund 14 %. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 % deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 %. Über alle Bundesländer hinweg weist Mecklenburg-Vorpommern mit 22 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Hamburg mit 14 % der geringste Anteil verzeichnet wird. Auch bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Besonders stark betroffen sind das Gastgewerbe mit 56 % sowie die Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 43 % aller Jobs.

Maximal 8,3 Millionen Jobs von der zweiten Erhöhungsstufe auf 14,60 Euro betroffen

Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden geschätzt maximal 8,3 Millionen Jobs von der vorgesehenen Erhöhung betroffen sein. Dies entspricht rund 21 % der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 % (rund 430 Millionen Euro) im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Hierbei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die im April 2024 weniger als den neuen Mindestlohn von 14,60 Euro verdienten, mindestens den ab 1. Januar 2026 gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Mindestlohn bietet die Themenseite „Mindestlohn“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Über die langfristige Entwicklung des Niedriglohnsektors in Deutschland von April 2014 bis April 2024 informiert die Pressemitteilung Nr. 047 vom 6. Februar 2025.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die EU-Kommission stellt heute ihre Pläne für den EU-Haushalt ab 2028 vor und legt so die Prioritäten der EU für die nächsten Jahre fest. Angesichts der großen Veränderungen insbesondere in der europäischen Kohäsionspolitik fordert die AWO gemeinsam mit den anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), den Menschen in den Mittelpunkt europäischer Investitionen zu stellen. 

BAGFW-Präsident Achim Meyer auf der Heyde fordert eine Kohäsionspolitik, die „grundlegende Werte der EU – Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip – achtet. Bei Verstößen müssen Sanktionen erfolgen. Ohne Frage, die aktuelle Kohäsionspolitik ist reformbedürftig und der Verwaltungsaufwand muss radikal zurückgefahren werden. Soziale Projekte, wie die Unterstützung benachteiligter Familien und Kinder oder die Arbeitsmarktintegration langzeiterwerbsloser Menschen, dürfen aber keinem Spardiktat oder neuen Prioritäten zum Opfer fallen.“ 

AWO-Präsident Michael Groß weist auf die Bedeutung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) hin: „Mit dem Programm ESF Plus werden bundesweit wichtige Impulse für die Armutsbekämpfung gegeben. Durch Beratung und Bildung wird soziale Integration ermöglicht. Jetzt muss es darum gehen, die Neuauflage des ESF spürbar zu vereinfachen, praxisnah zu gestalten und entsprechend auskömmlich auszustatten. Die Wohlfahrtsverbände stehen bereit, um auch in Zukunft im Rahmen des Partnerschaftsprinzips zum Gelingen der EU-Fonds beizutragen – mit ihrer Projektarbeit vor Ort und durch Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Förderprogramme.“ 

Die BAGFW fordert zudem eine umfassende Mittelausstattung der EU-Fonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, um die sozialen Herausforderungen in allen Regionen Europas zu bewältigen. Dazu gehört, dass die Ko-Finanzierung der EU für soziale Projekte deutlich angehoben wird.  

Positionspapier der BAGFW zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/positionspapier-der-bagfw-zur-eu-foerderperiode-ab-2028-mit-dem-europaeischen-sozialfonds-die-transformation-der-gesellschaft-und-der-arbeitswelt-in-zukunft-wirksam-gestalten 

Positionspapier zu Zukunft des Regionalentwicklungsfonds: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/vorschlag-einer-positionierung-zur-efre-foerderung-2028-2034 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.07.2025

Die Beschäftigten in Deutschland lehnen eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Eine deutliche Mehrheit wünscht sich Arbeitszeiten innerhalb der Grenzen des Achtstundentags. Besonders deutlich ausgeprägt ist der Wunsch nach klaren Grenzen bei Arbeitnehmer*innen mit Kindern. Dies sind zentrale Befunde einer aktuellen Beschäftigtenbefragung zur Arbeitszeit im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit.

72 Prozent der Befragten wünschen sich Arbeitstage mit maximal acht Stunden. Nahezu alle (98 Prozent) wollen weniger als zehn Stunden pro Tag arbeiten. Auch eine Verschiebung des Arbeitstages in die Abendstunden hinein ist für eine überwältigende Mehrheit keine Option: 95 Prozent der Befragten wollen spätestens um 18 Uhr Feierabend machen.

Die Möglichkeit, den Arbeitstag aufzuteilen und am Abend nachzuarbeiten, ist für die große Mehrheit der Beschäftigten sowohl weltfremd als auch unattraktiv. Nur 17 Prozent der Beschäftigten mit Kindern nutzen solche Möglichkeiten, doch fast alle von ihnen (97 Prozent) würden ihren Arbeitstag lieber spätestens um 19 Uhr beenden.

Somit liefert die Befragung deutliche Signale an Politik und Arbeitgeber, den bestehenden Schutz durch das Arbeitszeitgesetz nicht aufzuweichen, sondern die Lebensrealitäten der Beschäftigten ernstzunehmen.

Dazu die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi:

„Eine Abschaffung des regulären Achtstundentages geht an der Realität der Beschäftigten völlig vorbei. Schon heute leisten die Menschen in Deutschland zahlreiche Überstunden – viele davon unbezahlt – und schon heute vereinbaren die Sozialpartner in tausenden Tarifverträgen flexible Arbeitszeiten. Das Arbeitszeitgesetz in seiner derzeitigen Form bietet dafür ausreichend Spielraum.

Was die Bundesregierung jetzt anstrebt, ist die einseitige Verlagerung der Gestaltung von Arbeitszeiten zugunsten der Arbeitgeber – einschließlich ihrer Verlängerung. Für Beschäftigte ohne einen Schutz durch einen Tarifvertrag hieße das den willkürlich angeordneten Arbeitszeitlängen schutzlos ausgesetzt zu sein.

Mit Symbolpolitik soll von den strukturellen Ursachen der Wirtschaftsflaute abgelenkt und die Schuld den Arbeitnehmer*innen in die Schuhe geschoben werden. Das ist unanständig. Eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit löst keines der Probleme der deutschen Wirtschaft. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen eine Abschaffung des regulären Achtstundentages kategorisch ab.

Wer Beschäftigung sichern und dem Fachkräftemangel etwas entgegensetzen will, muss Überstunden abbauen, Belastungen reduzieren und ausreichend Zeit für Familienarbeit, gesellschaftliches Engagement, Erholung und Privates ermöglichen. Größere Arbeitszeitsouveränität bietet insbesondere Frauen die Möglichkeit zu einer höheren Erwerbstätigkeit und mehr finanzieller Unabhängigkeit. Dies würde auch dazu beitragen, die hohe Teilzeitquote zu senken.“ 

Hintergrund:
Am morgigen Donnerstag, den 24. Juli, startet der Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz. Die Gewerkschaften lehnen die von der Bundesregierung geplante Änderung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ab und werden den Dialog mit einer bundesweiten Kampagne begleiten.

Für den DGB-Index Gute Arbeit wurden im Befragungszeitraum von Januar bis Mai 2025 4.018 Arbeitnehmer*innen befragt.

DGB-Index Gute Arbeit „Grenzen des Arbeitstages“ zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.07.2025

Angst und Unsicherheit hemmen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt

Zu der heute veröffentlichten Studie „Arbeit lohnt sich immer?!“ des evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration (EFAS) sagt Bundesvorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland, Elke Ronneberger:

„Die Erfahrungen der langzeitarbeitslosen Menschen in der Studie zeigen: Angst und Unsicherheit hemmen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Integration gelingt, indem man die Menschen individuell begleitet, sie stärkt und Unsicherheiten abbaut. Statt Langzeitarbeitslose als arbeitsscheu zu stigmatisieren und auf Druck zu setzen, sollten Förderangebote, wie Coaching, Teilhabe am Arbeitsmarkt und Arbeitsgelegenheiten deutlich ausgebaut werden.“

Weitere Informationen

Die Studie steht ab sofort kostenfrei zum Download bereit: Arbeit lohnt sich immer?! 

Blog-Beitrag von Elena Weber, Diakonie-Expertin für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung: „Arbeit lohnt sich immer?!“ – Neue Studie zeigt: Angst bremst die Integration in Arbeit – Diakonie Deutschland 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 18.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in seiner aktuellen Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD): Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaften will, muss soziale Gerechtigkeit mitdenken – und dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter.

„Gleichstellung gehört in jede Nachhaltigkeitsstrategie und darf kein optionales Thema bleiben“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen in der Europäischen Union (EU), offen zu legen, wie sie mit ökologischen und sozialen Fragen umgehen – etwa beim Klimaschutz, bei Arbeitsbedingungen oder in der Unternehmensführung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun einen neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Der djb begrüßt, dass damit Bewegung in das Verfahren kommt – schließlich hätte die Richtlinie bereits bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Inhaltlich macht sich der djb dafür stark, dass Geschlechtergerechtigkeit ausdrücklich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit im Gesetz berücksichtigt wird. So muss nicht nur in den Diversitätskonzepten von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung Geschlecht zum zwingenden Bestandteil gemacht werden, sondern auch in den zukünftig daneben notwendigen, die gesamte Belegschaft der Unternehmen umfassenden sog. Nachhaltigkeitsberichten (vormals: nichtfinanzielle Berichte). Zwar verweisen die neuen Vorschriften auf europäische Standards, die bereits differenzierte Inhalte enthalten, diese dürfen aber nicht in der Anwendung verwässert werden. Der djb fordert deshalb, die Berichtspflichten geschlechtergerecht zu interpretieren und die Spielräume bei der Umsetzung klar einzugrenzen.

„Nachhaltigkeitsberichte können ein wirksames Instrument sein, um Unternehmen zu mehr Gleichstellungsverantwortung zu bewegen – wenn sie Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht ausklammern“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission für Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Der djb appelliert deshalb an die Bundesregierung, Gleichstellung als verbindlichen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung gesetzlich festzuschreiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.07.2025

Die am Vorabend der Wahl lancierte und erst heute Vormittag bekannt gewordene Kampagne gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf beschädigt demokratische Abläufe schwer. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, auf Grundlage von nichtbewiesenen Vorwürfen von der bisherigen Einigung abzuweichen.

Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einem Verfahren folgt, das jedenfalls im Ergebnis bisher ein hohes Maß an Vertrauen in die gewählten Personen und das Gericht insgesamt sichergestellt hat: Die von den vorschlagenden Fraktionen ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden bereits im Vorfeld gründlich auf ihre juristische Qualifikation und persönliche Eignung geprüft; sie stellen sich sodann in allen demokratischen Fraktionen persönlich vor. Gerade diese kollegialen Verfahren im Parlament sind Ausdruck eines demokratischen Miteinanders und verdienen Respekt und Verlässlichkeit. Wenn politische Akteure Kandidatinnen nach Abschluss von Einigungsprozessen und ohne stichhaltige Belege in letzter Minute aus dem Verfahren drängen, untergräbt das das Vertrauen in die Stabilität und Neutralität unserer Verfassungsorgane.

Der Schaden für Demokratie und Rechtsstaat ist immens – die Wahl aller drei vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollte ordnungsgemäß stattfinden.

Die unterzeichnenden Organisationen:

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Neue Richter*innenvereinigung e.V. (NRV)

Deutscher Frauenrat e.V. (DF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 11.07.2025

Beim diesjährigen Sommerfest der Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule in Moabit kamen Eltern und Schüler*innen im Familienzentrum „Elly“ mit dem Berliner Beirat für Familienfragen ins Gespräch. Offen und direkt berichteten sie von ihren Erfahrungen, Sorgen und Wünschen rund ums Familienleben und den Schulalltag.

Kommunikation, Gemeinschaft, Bildung – was Familien stärkt

Im Fokus vieler Gespräche stand der Wunsch nach mehr Kommunikation und Zeit füreinander – sowohl im Familienleben als auch im schulischen Miteinander. Deutlich wurde, wie wichtig Orte des Austauschs sind: Besonders die vielfältigen Angebote des Familienzentrums „Elly“ fanden große Anerkennung. Es sollte gesichert und dauerhaft gefördert werden – eine Schließung wäre ein herber Rückschritt für die soziale Infrastruktur im Kiez. Gleichzeitig äußerten die Familien den Wunsch nach mehr wohnortnahen Angeboten außerhalb der Schule, um Begegnungen und Vernetzung leichter zu ermöglichen. Ein weiteres zentrales Thema war der Zustand der Schulen. Eltern und Schüler*innen forderten mehr Investitionen in die Bildungsinfrastruktur: Sanierungen, ein besserer Personalschlüssel, mehr Inklusionsangebote sowie eine stärkere Einbindung der Eltern wurden angesprochen. Der einhellige Wunsch war: gute, saubere und inklusive Schulen – für alle Kinder.

Alltagsbelastungen und Lebensumfeld – wo Familien Unterstützung brauchen

Auch Herausforderungen im Alltag kamen zur Sprache: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben belastet viele Eltern. Kinder berichteten von Stress im Schulalltag. Probleme im direkten Wohnumfeld wie Müll und rasende Autos – selbst in als sicher geltenden Spielstraßen – bereiten den Familien Sorgen und verstärken den alltäglichen Druck.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Was Familien uns sagen, ist eindeutig: Sie wollen Verantwortung übernehmen, aber sie dürfen damit nicht allein gelassen werden. Es braucht Investitionen in Bildung und verlässliche Orte wie das Familienzentrum ‚Elly‘. Wer heute Familien stärkt, sichert morgen den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Weitere Informationen zu unseren Familienforen finden Sie auf unserer Webseite.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 22.07.2025

In Kooperation mit dem Projekt “Familiäre Gesundheitsförderung insbesondere bei Alleinerziehenden (FamGeF)” und der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende bei Life e.V. hat der Berliner Beirat für Familienfragen ein Familienforum mit Ein-Eltern-Familien durchgeführt. Das Fazit: Alleinerziehende in Berlin stehen unter erheblichem Druck.

Neben mentaler Überforderung, Schuldgefühlen und gesellschaftlicher Stigmatisierung haben Ein-Eltern-Familien noch existenzielle Sorgen – wie finanzielle Unsicherheit oder ungeklärte Sorgerechtsfragen. Gravierend wird es besonders, wenn die Gesundheitsvorsorge nicht wahrgenommen wird, weil Zeit und organisatorische Kapazitäten fehlen. Diese strukturellen Hürden wirken sich langfristig negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit von Eltern und Kindern aus. Es braucht also politische Maßnahmen, die gezielt auf die Lebensrealität Alleinerziehender eingehen:

  • Leicht zugängliche Gesundheitsversorgung in den Kiezen
  • Stabile Unterstützungsnetzwerke, Bildungsangebote, soziale Treffpunkte und alltagsnahe Hilfen wie Leihgroßeltern, Stadtteilmütter oder Patenschaften
  • Flexible und verlässliche Kinderbetreuung

Alleinerziehende tragen allein die Verantwortung für ihre Familien – sie müssen stärker in den Mittelpunkt familienpolitischer Entscheidungen gerückt werden. Sie brauchen niedrigschwellige Unterstützung und strukturelle Entlastungen.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Gesundheit darf kein Luxus im hektischen Familienalltag sein. Ein-Eltern-Familien leisten enorm viel – gerade sie brauchen wohnortnahe Gesundheitsversorgung, flexible Betreuung und soziale Rückendeckung.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 10.07.2025

LSVD⁺ warnt vor Rückschritten für queere Sichtbarkeit

Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich dagegen ausgesprochen, die Regenbogenflagge auf dem Bundestag zu hissen – dieser sei “kein Zirkuszelt”. Auch am Bundeskanzleramt wird es in diesem Jahr keine Regenbogenflagge geben, auch nicht zum Berliner Christopher Street Day (CSD). Seit 2022 wurde die Regenbogenflagge anlässlich des CSD in Berlin auf dem Bundestag und am Internationalen Tag gegen Queerfeindlichkeit (IDAHOBIT* am 17. Mai) am Bundeskanzleramt gehisst. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺  – Verband Queere Vielfalt, der an allen vergangenen Flaggenhissungen im Bundeskanzleramt teilgenommen hat:

Dass in diesem Jahr die Regenbogenflagge auch am Kanzleramt nicht gehisst werden soll, ist ein fatales politisches Signal an die LSBTIQ* Community – gerade in einer Zeit, in der queerfeindliche Gewalt und Hasskriminalität in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnung neue Höchststände erreichen. Seit Monaten sehen wir massive rechtsextreme Bedrohungen gegen CSDs in ganz Deutschland, nahezu wöchentlich. Im letzten Jahr war etwa jeder dritte CSD betroffen. Damit sind LSBTIQ* in Deutschland eine extrem gefährdete Gruppe. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie weiterhin sichtbar an der Seite von LSBTIQ* steht und Queerfeindlichkeit ernst nimmt. Auch wenn es sich bei der Regenbogenflagge um ein Symbol handelt: Auch bei Symbolen für die Solidarität mit LSBTIQ* darf es keine gesellschaftlichen Rückschritte geben!

Dem Bundeskanzleramt kommt eigentlich eine entscheidende Rolle zu, auf das demokratiegefährdende Problem der massiv zunehmenden queerfeindlichen Hasskriminalität aufmerksam zu machen. Statt dem nachzukommen, reiht sich das Bundeskanzleramt in eine Reihe von Rückschritten für queere Sichtbarkeit ein. Verschiedene Ministerien haben die Regenbogenflagge bereits gehisst oder planen dies sowie eine Teilnahme am CSD. Ein wichtiges Signal der Unterstützung und Solidarität kommt zudem aus dem Vizepräsidium des Bundestags: Sozialdemokratin Josephine Ortleb und der Grüne Omid Nouripour werden die Eröffnungsrede auf dem Berliner CSD halten.

Die Regenbogenflagge ist keine parteipolitische Stellungnahme. Sie ist ein universeller Ausdruck demokratischer Grundwerte wie Respekt, Gleichstellung und einer freien Gesellschaft. Die schwarz-rot-goldene Flagge hat nicht dieselbe Bedeutung wie die Regenbogenflagge als expliziter Ausdruck von Solidarität mit LSBTIQ*, obwohl die Bundesflagge selbstverständlich auch queere Menschen einschließt. LSBTIQ* waren allerdings auch unter der schwarz-rot-goldenen Flagge von staatlicher Ausgrenzung und aktiver Verfolgung betroffen, beispielsweise durch Paragraph 175 StGB. Sicher zu stellen, dass sich das nicht wiederholt, ist auch Aufgabe der amtierenden Bundesregierung.

Weiterlesen:

* Berliner Verwaltungsgericht: Progress-Pride-Flag auf einem Hort einer Grundschule widerspricht nicht dem staatlichen Neutralitätsgebot <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121487&enc=687474703a2f2f7777772e6c746f2e6465&tg=recht/nachrichten/n/vg3k66824-vg-berlin-progress-pride-flagge-grundschule>

* Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen? <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121489&enc=68747470733a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=de/ct/14206-kommentar-koalitionsvertrag>

* Forderungen des LSVD⁺ für die Koalitionsverhandlungen <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121491&enc=68747470733a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=de/ct/13356-Forderungen-des-LSVD-fuer-die-Koalitionsverhandlungen-2025>

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 03.07.2025

LSVD kritisiert Gesetzesentwurf scharf

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 4. Juni wurde der Gesetzesentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten und sicherer Drittstaaten in erster Lesung verabschiedet. Er sieht vor, unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Damit soll einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch andererseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgangen werden können. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir stellen uns klar gegen diese erneute Verschärfung der Asylpolitik und lehnen das Gesetzesvorhaben zur Einstufung von Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung in aller Deutlichkeit ab. In den drei Maghrebstaaten sind LSBTIQ* der Gefahr von mehrjährigen Haftstrafen, Folter durch Zwangsanaluntersuchungen und massiver Gewalt durch die Gesellschaft ausgesetzt. Länder per Rechtsverordnung als “sichere Herkunftsstaaten” zu erklären blendet nicht nur die Lebensrealität und Verfolgungserfahrungen zahlloser (queerer) Geflüchteter aus, es ist auch zutiefst undemokratisch. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft in einem regulären Gesetzgebungsverfahren wäre dringend notwendig. 

Nicht ohne Grund hat sich der Bundesrat bislang gegen die Aufnahme von Marokko, Algerien und Tunesien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten gestellt.  Die geplante beschleunigte Bestimmung per Verordnung ist inakzeptabel! Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Diese grundrechtlichen Mindestanforderungen gilt es einzuhalten und zu verteidigen..

Eine Einstufung als vermeintlich sicherer Herkunftsstaat bedeutet massive Einschränkungen für Asylsuchende aus diesen Ländern: Es wird unter anderem das Asylverfahren beschleunigt, die Klagefrist gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkürzt und Schutzsuchende sogar aus einem noch laufenden Asylverfahren heraus abgeschoben. Dies trifft gerade auch LSBTIQ* Geflüchtete, da sie sich oft bei der Anhörung aus begründeter Angst und Scham nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, gar nicht vortragen.

Wenn trotz der erheblichen Bedenken dieser Entwurf beschlossen wird, müssen LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und ihre Schutzgesuche dürfen grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Dazu ist eine systematische, flächendeckende Identifizierung besonderer Schutzbedarfe unter Beteiligung der Zivilgesellschaft notwendig. Sonst droht LSBTIQ* Abschiebung, Gewalt und Lebensgefahr, bevor Deutschland über ihren Schutzanspruch überhaupt entschieden hat.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 10.07.2025

  • Bentele: „Etat des Bundesfamilienministeriums ist bescheiden“
  • VdK fordert bessere Unterstützung pflegender Angehöriger

Statement von VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Etat des Bundesfamilienministeriums:

„Für das Bundesfamilienministerium sind im Haushalt des laufenden Jahres 14,12 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist mit Blick auf andere Ressorts ein bescheidener Betrag. Damit rangiert die Familienpolitik am unteren Ende der Prioritätenliste der neuen Bundesregierung, auf Sparflamme in meinen Augen. Aber Familien verdienen mehr.

Um insbesondere Kinder in ihren Familien zu stärken, fordert der VdK den raschen Abbau bürokratischer Hürden und die Zusammenführung unübersichtlicher Einzelleistungen zur Förderung von Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Außerdem sollten junge Väter in den ersten zwei Wochen nach der Geburt aktiv unterstützt werden, etwa durch finanzielle Ausgleichsleistungen, damit sie in der prägenden Anfangszeit des Kindes anwesend sind und sich einbringen können.

Auch im Bereich der Pflege sieht der VdK noch großen Handlungsbedarf: In Deutschland werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, größtenteils durch Angehörige. Für diese braucht es dringend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Fast die Hälfte der pflegenden Angehörigen reduziert aufgrund der Pflege ihre Arbeitszeit oder gibt ihre Erwerbstätigkeit ganz auf. Dadurch verlieren sie Rentenpunkte und Einkommen. Wir appellieren an die Bundesregierung, pflegende Angehörige finanziell besser abzusichern und deren Armutsrisiko zu verringern. Im Koalitionsvertrag ist eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als Vorhaben genannt, das wäre ein erster Schritt. Der VdK plädiert für einen einkommensunabhängigen Pflegelohn.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.07.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. September 2025

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Im Rahmen der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie möchten wir ausgehend von der Online Umfrage des Bundesfachverbandes Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) (https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2025/06/bumf-online-umfrage-2024-einseitig.pdf) über die Situation junger Geflüchteter ins Gespräch kommen.

Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage verdeutlichen eine zunehmende Verschärfung der Situation junger Geflüchteter. Gewalt- und Rassismuserfahrungen nehmen zu, ebenso der Ausschluss vom regulären Schulunterricht. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein deutlicher Rückschritt bei Schutz, Bildung und Teilhabe. Asyl- und Versorgungssysteme gestalten sich immer restriktiver. Es entsteht eine Spirale des Drucks, die sich zunehmend auf die Resilienz und psychische Stabilität der jungen Menschen und ihrer Begleiter*innen auswirkt.

Politische Maßnahmen, wie etwa die GEAS-Reform, Zurückweisungen an Binnengrenzen oder die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, verdeutlichen eine Politik der Abschottung und Abschreckung. Diese Entwicklungen wirken tief in die Praxis der Jugendhilfe hinein. Verfahren werden restriktiver, Hilfen gekürzt oder verweigert, das Kindeswohl – etwa beim Familiennachzug – vielfach nicht mehr als handlungsleitend wahrgenommen.

Zugleich zeigt die Umfrage, dass Fachkräfte sich an der Seite der jungen Menschen mit viel Kraft und Engagement Entrechtungen entgegenstellen. Außerdem formulieren sie Erfahrungen aus ihrer Praxis dazu, was aus ihrer Sicht Teilhabe ermöglicht und die jungen Menschen stärkt.

Mit

Helen Sundermeyer und Johanna Karpenstein, Referentinnen beim Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung: https://eveeno.com/107268154

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Sabine Haseloff, jugendhilfe@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 27. und 28. Oktober 2025

Veranstalter: Population Europe in Zusammenarbeit mit Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

Ort: Berlin und online

Die Wahlerfolge antidemokratischer Bewegungen lassen sich nicht allein mit den demografischen oder sozioökonomischen Merkmalen einzelner Gruppen erklären. Entscheidender sind lokale Problemwahrnehmungen und Verlustnarrative im Kontext des demografischen Wandels. Diese manifestieren sich in einer empfundenen politischen Überforderung, Schuldzuweisungen und dem vermeintlichen Versagen der „etablierten“ Politik.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, politischen Stiftungen und der Politik analysieren wir diese demografischen Trends und diskutieren praktische Lösungen auf regionaler und lokaler Ebene.

Zur Anmeldung

Abendveranstaltung:

Montag, 27. Oktober 2025, 18:00–21:00 Uhr (MEZ) persönlich oder online (Zoom)

WissenschaftsForum Berlin, Markgrafenstr. 37, 10117 Berlin

Internationaler Tag:

Dienstag, 28. Oktober 2025, 13:15–17:00 Uhr (MEZ) online (Zoom)

(Während der gesamten Veranstaltung wird eine Simultanübersetzung Deutsch-Englisch angeboten.)

Am 27. Oktober diskutieren:

Karin Prien

(Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

C. Katharina Spieß

(Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB))

Glenn Micallef (tbc)

(EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport)

Shalini Randeria

(Präsidentin der Central European University in Wien)

Jasmin Arbabian-Vogel

(ehemalige Präsidentin des Verbands der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU))

Moderation:

Shelly Kupferberg

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis sowie Theorie- und Wissenschaftspreis ausgeschrieben. Bewerbungen sind jetzt möglich. Der Praxispreis hat das Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Angesprochen sind damit alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden Arbeiten gesucht, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas Demokratiebildung und -förderung leisten, neue Impulse geben und Innovationspotenzial haben. Die beiden anderen Preiskategorien – Theorie- und Wissenschaftspreis und Medienpreis – sind nicht themengebunden. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden.

Der Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2025. Die elektronischen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html.

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ZFF-Info

ZFF-Info 07/2025

AUS DEM ZFF

Die Veranstaltung bot Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und den Autorinnen des Berichts zu den Analysen und Empfehlungen. Besonderer Dank gilt Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, der Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, der stellvertretenden Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, für ihre Vorträge und die anregenden Diskussionsbeiträge. Die in der AGF organisierten Familienorganisationen hatten jeweils Kommentare zum Bericht abgegeben. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, hat daher auch ihr Kommentar für die Dokumentation zusammengefasst und auf Papier gebracht.

SCHWERPUNKT I: Wohnungslosenstatistik

Die gestern vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg: Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland rund 474.700 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht – das sind 8 % mehr als im Vorjahr (2024: 439.500). Besonders alarmierend: 41 % der Betroffenen sind unter 25 Jahre alt, und Paare mit Kindern bilden mit 34 % die größte Gruppe.

„Es kann und darf nicht sein, dass in einem reichen Land wie Deutschland weiterhin so viele Menschen – darunter Familien mit Kindern, Jugendliche und alleinerziehende Frauen – ohne eigene Wohnung leben müssen. Der Wohnungsmarkt ist vielerorts überhitzt. Es ist höchste Zeit zu handeln!“, so AWO-Präsident Michael Groß. 

Die AWO begrüßt die Verlängerung der Mietpreisbremse, betont jedoch: Das alleine reicht nicht. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) – mit klaren Zielen, verbindlichen Maßnahmen und ausreichender Finanzierung. 

Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter: Alleinerziehende, Jugendliche ohne familiären Rückhalt, Menschen mit Behinderung oder geflüchtete Menschen ohne Zugang zum Wohnungsmarkt. Viele Betroffene leben verdeckt – etwa bei Bekannten – und diese Anzahl ist in der vorgelegten Statistik nicht inkludiert. Das heißt die Zahlen von Menschen die keine Wohnung ist noch höher.  

Wohnungslosigkeit ist ein Ausdruck von Armut – und führt häufig zu sozialer Ausgrenzung. Menschen ohne Wohnung sind in vielerlei Hinsicht besonders verletzlich: Sie haben oft keinen Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung oder gesellschaftlicher Teilhabe. Besonders alarmierend ist die zunehmende Gewalt gegen wohnungslose Menschen. Immer häufiger werden sie Opfer von Übergriffen, Diskriminierung und Ausgrenzung – sei es auf der Straße, in Unterkünften oder im öffentlichen Raum. Diese Entwicklung ist zutiefst besorgniserregend und zeigt, wie dringend Schutz, Anerkennung und politische Maßnahmen notwendig sind. 

Die AWO fordert daher:

  • Die Förderung von Wohngemeinnützigkeit und Gesetzesänderungen für einen stärkeren Mieter*innenschutz
  • Mehr sozialen Wohnungsbau mit langfristiger Bindung
  • Recht auf Wohnen gesetzlich verankern
  • Prävention stärken und Angebote ausbauen, z. B. durch Mietschuldenberatung und Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust
  • Teilhabe sichern, z. B. durch niedrigschwellige Angebote in Bildung, Arbeit und Gesundheit 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.07.2025

  • 41 % der untergebrachten wohnungslosen Personen jünger als 25 Jahre
  • 29 % kommen aus der Ukraine
  • Nach Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern mit gut 34 % die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

137 800 untergebrachte Personen kommen aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 %) innerhalb der Statistik dar, jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137 800 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136 900). Insgesamt wurden 409 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 % (2024: 86 %). Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65 700 Personen (2024: 61 500) weiterhin bei rund 14 %. 

Untergebrachte Wohnungslose sind zu 41 % unter 25 Jahre alt und mehrheitlich Männer

41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Paare mit Kindern und Alleinstehende am häufigsten untergebracht

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163 400 Personen (gut 34 %) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (159 800 oder knapp 34 %) waren alleinstehend, knapp 17 % oder 79 000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 33 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 21 800 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

117 900 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117 900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94 600 Personen und Berlin mit 53 600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3 000), Sachsen-Anhalt (1 200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Privatpersonen unterkommen, sowie Wohnungslose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Am 15. Juli 2025 werden folgende Änderungen an den Webservice-Schnittstellen (API) von GENESIS-Online wirksam: Die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle ersetzen die SOAP/XML-Schnittstelle sowie GET-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle. Bitte stellen Sie Ihre bestehenden Prozesse schon jetzt um und nutzen Sie POST-Anfragen, um die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen. Eine detaillierte sprachliche und technische Dokumentation sowie weitere Hinweise zur Umstellung sind auf der GENESIS-OnlineWebsite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025

Nach wie vor hohe Zahlen gemeldet – Kommunen brauchen ausreichende finanzielle Ausstattung für Maßnahmen

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland ist weiterhin stark gestiegen und hat ein alarmierendes Ausmaß angenommen. Laut Destatis waren am Stichtag 474 700 Personen von den Kommunen als öffentlich untergebracht gemeldet worden, weil sie kein eigenes Dach über dem Kopf haben. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500).

Der Deutsche Caritasverband fordert gemeinsam mit seiner Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W), Bund sowie Länder und Kommunen müssten jetzt entschlossen handeln und den Ausbau bezahlbaren Wohnraums vorantreiben. Gemeinsam mit den sozialen Trägern seien Anstrengungen zu unternehmen, damit Menschen ihre Wohnung nicht verlieren oder bei Wohnungsverlust schnellstmöglich Unterstützung erhalten, um wieder in eigenen Wohnraum zu gelangen. Nur Hand in Hand könne es gelingen, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.

Mitte der Gesellschaft erreicht
Drohende Wohnungslosigkeit hat mittlerweile die Mitte der Gesellschaft erreicht. Oft sind es Krisensituationen wie der Verlust des Partners oder der Partnerin, Verlust von Arbeit und Einkommen, Krankheit oder andere Lebenskrisen, die dazu führen, dass Menschen ihre bisherige Wohnung und damit ihr Zuhause verlieren.

Dr. Ulrike Kostka, Vorsitzende der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin: „Es müssen ausreichende Ressourcen und Angebote in den Städten und Gemeinden bereitgestellt werden, damit sich die vielerorts prekäre Situation nicht weiter verschärft. Die Praxisarbeit der Caritas zeigt, dass in den letzten Jahren die Probleme von Menschen auf der Straße zugenommen haben. Der Gesundheitszustand vieler Obdachloser ist besorgniserregend. Aufgrund mangelnder Finanzen fehlen bundesweit notwendige Hilfeangebote oder sind stark gefährdet.  Das Caritas-Arztmobil oder die Caritas-Krankenwohnung für Wohnungslose in Berlin sind Beispiele innovativer, wirkungsvoller Angebote, um deren Finanzierung wir immer wieder kämpfen mussten. Hier würde eine verbesserte Situation der finanziellen Ausstattung der Kommunen und Länder die Situation wohnungsloser Menschen deutlich verbessern. Insgesamt braucht es ausreichende Mittel für flächendeckende Prävention, Nothilfe und Vermittlung in Wohnraum.“

Strukturelle Probleme verschärfen die Situation
Die weiterhin sinkende Zahl von preisgebundenen Sozialwohnungen, stark steigende Mieten und die zunehmende Schwierigkeit, bezahlbare Wohnungen zu finden, treffen besonders einkommensschwache Haushalte.

Dringender Handlungsbedarf
Deswegen braucht es dringend ein Programm mit mehr Präventionsangeboten, umfassenden Hilfen und massiven Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. 
Die hohen Zahlen machen deutlich: Wohnungslosigkeit ist längst kein rein städtisches Problem mehr und betrifft Menschen aller Altersgruppen. Ohne entschlossenes Handeln wird das EU-Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, nicht erreichbar sein.

Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit gemeinsam umsetzen
Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat Deutschland für die Erreichung des EU-Ziels 2030 eine koordinierte Strategie entwickelt, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft umgesetzt werden soll. Die Caritas fordert, den im Koalitionsvertrag angekündigten NAP W nun zügig umzusetzen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

– Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau
– Unterstützung von jungen Wohnungslosen: gesicherte Wohnverhältnisse schaffen und pädagogische Begleitung anbieten
– Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten
– Flächendeckende und umfassende Prävention von Wohnungsverlust
– Gesundheitlichen Versorgung von wohnungslosen Menschen sichern und verbessern
– Hitzeschutz ausbauen.

Für die zügige Umsetzung der Maßnahmen benötigen die Kommunen und Länder allerdings entsprechende Finanzmittel.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 08.07.2025

Rund 475.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege (Stichtag 31. Januar 2025). Damit ist die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent gestiegen. Das geht aus den heute veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Bereits in den Vorjahren war die Zahl unter anderem aufgrund verbesserter Datenmeldungen und der Aufnahme von Menschen aus der Ukraine deutlich gestiegen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit bleibt eines der drängendsten sozialpolitischen Probleme in Deutschland. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass so viele Menschen in unserem Land über keine eigene Wohnung verfügen – darunter viele Familien mit Kindern. Die eigene Wohnung ist zentral für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben. Bund und Länder müssen deshalb dafür sorgen, dass wohnungslose Menschen wieder in eigenen Wohnraum kommen – nicht nur in Notunterkünfte.“

Es sei begrüßenswert, dass mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau fließen solle. Doch es reiche nicht aus, nur zu bauen. Es müsse sichergestellt werden, dass wohnungslose Menschen auch Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. „Viele Betroffene scheitern auf dem angespannten Wohnungsmarkt an strukturellen Barrieren wie Schufa-Einträgen oder an Diskriminierung. Eine soziale Wohnungspolitik muss diesen Ausschlussmechanismen aktiv entgegenwirken und gezielt Wohnungslosigkeit bekämpfen“, so Ronneberger.

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.  
Im Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfasst, war eine Gesamtzahl von rund 531.600 wohnungslosen Menschen zum Stichtag 31. Januar genannt.

Die Bundesregierung hatte zudem am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wurde das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum arbeiten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft an konkreten Maßnahmen zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030. Am 23. Januar 2025 fand in Berlin der statt. Dort wurde auch das Jahresprogramm für das Jahr 2025 vorgelegt. 

Die Diakonie Deutschland hat gemeinsam mit dem Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) und der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH Berlin) am 26. Juni 2025 die neue Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen veröffentlicht. Die für die diakonischen Einrichtungen repräsentative Studie unter rund 900 wohnungslosen Erwachsenen zeigt, dass sich die Lebenslagen wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert haben. 

Pressemitteilung Statistisches Bundesamt: 474 700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2025

SCHWERPUNKT II: Pflegereform

Anlässlich der ersten Zusammenkunft der Bund-Länder-Kommission für eine große Pflegereform am kommenden Montag fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die Einbeziehung der Freien Wohlfahrtspflege:

„Die Wohlfahrtsverbände sind nicht nur maßgebliche Vertretungen der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, sondern auch wichtige zivilgesellschaftliche und anwaltschaftliche Akteure. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Vorschläge für die anstehende große Pflegereform müssen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Wohlfahrtsverbände bringen das Wissen aus der Realität der Pflege ein, das es braucht, um eine sinnvolle Reform auf den Weg zu bringen.“

Die Arbeiterwohlfahrt betont, dass beim Reformvorhaben die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung gesichert werden müsse.

Sonnenholzner: „Auch zukünftig muss sich jeder und jede darauf verlassen können, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Dazu muss die Pflegeversicherung finanziell auf nachhaltig sichere Füße gestellt werden. Dafür müssen alle Berufsgruppen und Einkommensarten in die Versicherung einzahlen, außerdem muss die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wer Erben heranziehen will, muss eine Erbschaftssteuer einführen, um die Bundeszuschüsse für Pflegeversicherung zu refinanzieren.

Bis die Kommission zum Jahresende der Bundesregierung Ihre Vorschläge vorlegt und diese über entsprechende Gesetzgebungsverfahren greifen können, benötigen die Pflegekassen dringend finanzielle Unterstützung. Daher sind über die Pflegekassen finanzierte gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die Corona-bedingten Ausgaben, den Kassen zu erstatten. Darlehen, wie jetzt im Bundeshaushalt vorgesehen, sind nicht zielführend. Sie verlagern die Problematik auf einen späteren Zeitpunkt – immer verbunden mit der Gefahr, dass die Kassendefizite in der Zwischenzeit weiter anwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.07.2025

Zum Auftakt der Pflegekommission der Bundesregierung am 7. Juli 2025 fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund schnelle Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 

Anja Piel, DGB Vorstandsmitglied, sagte am Sonntag in Berlin:

„Gute Pflege muss menschenwürdig funktionieren, sich am Bedarf orientieren und sie darf nicht in Armut führen. Wir erwarten von der Kommission, dass sie schnell einen guten Plan für eine Pflegereform vorlegt. Die Kassen der Pflegeversicherung sind fast leer – und das Loch von rund zwei Milliarden Euro ist mit dem Darlehen der Bundesregierung nicht zu flicken. 

Ziel der Kommission muss sein, nicht nur eine kurze finanzielle Atempause zu erreichen, sondern eine mutige Reform einzuleiten, mit der gute Pflege finanziell sichergestellt werden kann. 

Wichtigster Baustein ist der Deckel für die Eigenanteile in der stationären Pflege. Zusätzlich muss der Steuerzuschuss zur Pflege wieder eingeführt werden. Außerdem gibt es noch Schulden der Bundesregierung bei der Pflegeversicherung; nämlich 5,2 Milliarden Euro für die Auslagen in der Corona-Pandemie. Neben der Rückzahlung muss die Bundesregierung die Pflegeversicherung von Kosten für Leistungen entlasten, die nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören – dafür muss der Bund Steuermittel einsetzen.

Die beste Lösung bleibt eine Pflegebürgervollversicherung, bei der alle Pflege-Kosten von der Versicherung bezahlt werden.

Was nicht geht ist, Ausgaben und Pflegeleistungen zusammenzustreichen. Auch Karenzzeiten, in der die Versicherten die Pflegekosten selbst tragen müssen, kommen nicht in Frage. Wer bei der Pflege den Rotstift ansetzt, nimmt Verarmung der zu Pflegenden mit ihren Angehörigen billigend in Kauf und riskiert im schlimmsten Fall sogar den frühen Tod von Betroffenen.

Menschen, die in die Pflegeversicherung einzahlen, müssen auf die Kommission und die Bundesregierung vertrauen können, dass diese Reform jetzt kommt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.07.2025

Ab heute wollen Bund und Länder die Weichen für eine umfassende Pflegereform stellen. Zum Auftakt der Bund-Länder-Kommission Pflege fordert die Diakonie Deutschland ein solides finanzielles Fundament für die Pflegeversicherung. Nur so kann die Pflegeinfrastruktur bundesweit gesichert und zukunftsfähig ausgebaut werden, um dem demografischen Wandel gerecht zu werden.

„Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder eine gemeinsame Linie finden und die Chance auf eine echte Pflegereform nicht verpassen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können. Notwendig sind auch ein Abbau von Bürokratie und mehr Transparenz darüber, welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.  

Mit Blick auf die Finanzierung spricht sich die Diakonie Deutschland für eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung aus. Die konkrete Ausgestaltung soll in der Kommission erfolgen. Versicherungsfremde Leistungen – etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – sollten kurzfristig aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem fordert die Diakonie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um die finanzielle Basis der Pflegeversicherung langfristig zu stärken. 

„Die Einbeziehung der Kommunen ist entscheidend für den Erfolg“, betont Ronneberger. „Wir wissen, dass viele Kommunen unter finanziellen Engpässen leiden. Doch Sparen an der falschen Stelle kommt langfristig teurer. Kommunen sollten daher verpflichtet werden, die Bedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger systematisch zu ermitteln. Nur so lassen sich passgenaue Hilfen entwickeln – und zwar bevor Pflegebedürftigkeit eintritt.“ Die Diakonie schlägt beispielsweise präventive Hausbesuche für Menschen ab dem 75. Lebensjahr vor. Auch die Förderung der Nachbarschaftshilfe sei eine sinnvolle Maßnahme. „Dass Bund und Länder die Reform gemeinsam angehen, ist eine große Chance für eine nachhaltige Lösung aus einem Guss“, so Ronneberger. 

Die Diakonie ist mit 1.500 ambulanten Pflegediensten, 3.000 stationären Einrichtungen in der Pflege einer der größten Anbieter von Einrichtungen von pflegebedürftigen Menschen.

Weitere Informationen

Zur Pflegekampagne der Diakonie 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2025

  • Bentele: „Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
  • VdK: Versorgung darf nicht vom Wohnort oder Einkommen abhängen

Am 7. Juli tritt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, um die Weichen für die im Koalitionsvertrag angekündigte umfassende Pflegereform zu stellen. VdK-Präsidentin Verena Bentele verlangt von den Teilnehmenden zukunftsfähige Konzepte:

„Für die Pflege der Zukunft benötigen wir große, mutige Schritte. Sie muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen und eine gerechte und flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Alle Menschen sollten unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation die Pflege erhalten, die sie benötigen und verdienen.

Die Situation in der häuslichen Pflege in Deutschland ist alarmierend. Derzeit werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, wobei Angehörige einen Großteil der Pflege übernehmen. Sie leiden unter erheblichen Belastungen: Fast die Hälfte reduziert für die Pflege ihre Arbeitszeit. Darüber hinaus vernachlässigen über 50 Prozent der Pflegenden ihre eigene Gesundheit aufgrund der hohen Anforderungen.

Das erklärte Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und ihrer Finanzierung sein. Die Versorgungsstruktur muss, erst recht mit Blick auf den demografischen Wandel, dringend an die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen angepasst werden. Pflege darf in Zukunft nicht vom Wohnort abhängen. Die Sicherstellung einer gerechten Pflegeversorgung sollte als Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge etabliert werden, vollständig finanziert von Bund und Ländern. Die Kommunen sind der einzige Akteur, der familiäre, nachbarschaftliche, berufliche und professionelle Formen der Hilfe für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in die Hand nehmen und zusammenführen kann.

Ein zentrales Problem stellt die nachhaltige Finanzierung der Pflege dar. Hier müssen Bund und Länder in einem ersten Schritt ihren Verpflichtungen nachkommen und der Pflegeversicherung die Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Aufgaben erstatten – etwa die Pandemiekosten, die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Investitionskosten. Aber stattdessen lässt der Bund die Pflegeversicherung am ausgestreckten Arm verhungern.

Auch für die grundlegende Reform der Finanzierung liegen mit dem Bericht der letzten Bundesregierung alle Vorschläge auf dem Tisch. Der VdK setzt sich für die Einführung einer einheitlichen Pflegeversicherung ein, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern und in die alle Einkommensarten einbezogen werden.

Ich erwarte von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform konkrete, zukunftsfähige Lösungen, die die Pflegeversicherung nachhaltig sichern und den Menschen konkret helfen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.07.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen können. Das ist die Grundlage für das gesamte weitere Leben. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen, wie dringend nötig dieser Schritt für mehr Schutz war: Mehr als 18.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und das ist nur das Hellfeld. Mit dem Gesetz können wir nun an vielen Stellen ansetzen – bei der Prävention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Persönlich ist mir wichtig, dass politische Maßnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich über die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): „15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der Stärkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft – wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“

Kerninhalte des Gesetzes im Überblick:

  • Stärkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabhängige Bundesbeauftragte werden zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt.
  • Forschung und Berichtspflicht: Künftig legt die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig Berichte über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vor – gestützt auf ein neu einzurichtendes Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
  • Beteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten können.
  • Aufarbeitung stärken: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelmäßige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jetzt: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) erhält erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung eingerichtet.

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/UBSKMG

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.11.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages leistet seit 1988 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Da kindgerechte Lebensverhältnisse ein dauerhaftes Anliegen sind, haben die im Familienausschuss vertretenen Fraktionen in dieser Wahlperiode die Kinderkommission erneut eingesetzt.

Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission der 21. Wahlperiode am 10. Juli 2025 erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Saskia Esken, MdB: „Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen haben im Parlament einen besonderen Stellenwert. Vor mehr als 35 Jahren hat der Bundestag mit der Einrichtung der Kinderkommission ein deutliches Zeichen gesetzt. Mit ihrer erneuten Einsetzung bekräftigt der 21. Deutsche Bundestag, wie wichtig es ist, junge Menschen bei politischen Entscheidungen einzubeziehen, ihre Rechte zu stärken und ihren Belangen Geltung zu verschaffen.
Die Kinderkommission ist ein zentraler Ort, an dem die Belange von Kindern und Jugendliche gehört und gesehen werden. Als Stimme für junge Menschen im Parlament trägt sie dazu bei, ihre Interessen sichtbar zu machen und politisch wirksam zu vertreten. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend freut sich, den Belangen der jungen Generation mit der erneuten Einsetzung der Kinderkommission Gehör zu verschaffen.“

Mit ihrer Konstituierung kann die elfte Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament vertreten. Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen, die sich für Kinder einsetzen.

Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt der Abgeordnete Michael Hose (CDU/CSU).

Für Informationen steht das Sekretariat zur Verfügung:
kinderkommission@bundestag.de, Telefon: +49 30 227-30551

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.07.2025

Für die Wohnkostenlücke im Bürgergeld im Jahr 2024 interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/748). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht vollständig übernommen worden sind. Diese Werte soll die Regierung für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Nach Mehrgenerationenhäusern fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/758). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele dieser Häuser derzeit in Deutschland gefördert werden (aufgeschlüsselt nach Regionen), wie viele davon noch von vorherigen Aktionsprogrammen unterstützt werden und ob in der aktuellen Förderperiode neue Mehrgenerationenhäuser dazugekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht der Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen als Unterrichtung (21/700) vorgelegt.

Darin empfehlen die Experten unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG). Es sei von grundlegender Bedeutung, bei einer möglichen Überarbeitung des ProstSchG auch an Maßnahmen zu denken, die auf eine Veränderung der gesellschaftlichen Haltung gegenüber der Prostitution zielen und Prostituierte vor Benachteiligung im Alltag schützen, schreiben sie und schlagen unter anderem die finanzielle Förderung von Maßnahmen vor, die über Prostitution aufklären und deutlich machen, „dass es sich um einen verfassungsrechtlich anerkannten und daher auch gesellschaftlich anzuerkennenden Beruf handelt“. Außerdem sollten Maßnahmen geprüft werden, mit denen die Benachteiligung von Prostituierten im Alltag, etwa bei der Wohnungssuche oder dem Kontakt mit Versicherungen oder Behörden, aktiv entgegengewirkt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 54 vom 04.07.2025

Einen leichten Zuwachs sieht der Einzelplan 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) des Bundeshaushalts 2025 (21/500) vor. Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien (CDU) sollen dem Entwurf zufolge 14,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2024: 13,87 Milliarden Euro). Größter Ausgabeposten im Einzelplan 17 ist das Elterngeld. Kürzungen sind im laufenden Jahr unter anderem bei den Freiwilligendiensten geplant. Der veränderte Ressortzuschnitt mit dem neuen Bereich Bildung spiegelt sich im Haushaltsentwurf für 2025 noch nicht wider.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,9 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,41 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist (2024: 8,03 Milliarden Euro). Gestiegen sind die Ausgaben für Kindergeld und Kinderzuschlag, auf 3,85 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon entfallen allein 3,38 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 588,99 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro).

Ausgaben in Höhe von 427,85 Millionen Euro sind im Kapitel „Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ enthalten (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 306,4 Millionen Euro auf den Haushaltstitel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, 184,2 Millionen Euro sind dafür im laufenden Jahr veranschlagt (2024: 207,2 Millionen Euro). Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro in 2024 auf 105,68 Millionen Euro in diesem Jahr.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 52 vom 01.07.2025

Die Grünen-Fraktion fordert von der Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Die Finanzlage in dem Versicherungszweig sei so prekär, dass laut Kassen noch in diesem Jahr Zahlungsschwierigkeiten auftreten könnten, heißt es in einem Antrag (21/583) der Fraktion, der an diesem Freitag auf der Tagesordnung steht.

Knapp 5,6 Millionen Menschen in Deutschland seien pflegebedürftig und bezögen Leistungen der Pflegeversicherung. Immer mehr pflegende An- und Zugehörige gerieten an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen warteten auf dringend benötigte Hilfe, oft vergeblich, weil Pflegedienste oder -heime die nötige professionelle Unterstützung nicht mehr bieten könnten. Zugleich gerieten Pflegeanbieter in eine finanzielle Schieflage und müssten zum Teil schließen. Somit bestehe dringender Handlungsbedarf.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Pflegeversicherung zu stabilisieren, indem die notwendigen Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden und darauf hinzuwirken, dass die Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden. Zudem müssten Initiativen ergriffen werden, um Insolvenzen von Pflegeanbietern zu stoppen.

Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollten zusammengeführt und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige hingewirkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 50 vom 27.06.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/789) die Einführung eines „sozial gerechten Klimageldes“. Der Antrag soll am Donnerstag, 10. Juli 2025, ohne Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

Die Abgeordneten beziehen sich auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024. Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen, weil Mieter*innen auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren können und Pendler*innen nur unzureichende Alternativen im öffentlichen Verkehr finden“, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 09.07.2025

Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2025 der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts. Laut Haushaltsentwurf 2025 (21/500) kann Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) im nächsten Jahr 190,30 Milliarden Euro ausgeben. Damit steigt der Etat deutlich gegenüber 2024 (175,68 Milliarden Euro), nämlich um 14,62 Milliarden Euro.

Der Löwenanteil entfällt dabei wie immer auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf insgesamt 134,39 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122,5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). 48,2 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,10 Milliarden Euro (2024: 30,84 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,76 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro).

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund in diesem Jahr 51,96 Milliarden Euro ausgeben (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,1 Milliarden Euro 2024 auf 13 Milliarden Euro 2025 steigen.

Deutliche Einsparungen sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro (2024: 26,5 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit sollen 4,1 Milliarden Euro kosten und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr kaum verändert (2024: 4,15 Milliarden Euro).

Sinken werden auch die Ausgaben des Bundes für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. 389,61 Millionen Euro sind dafür 2025 eingeplant (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern (2024: 234,04 Millionen Euro). Deutlich gespart wird auch bei Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation. Hier sinken die Ausgaben auf 67,88 Millionen Euro (2024: 167,04 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 30.06.2025

Nach den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Bürgergeldes fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/552). Unter anderem interessiert die Abgeordneten die Zahl der Ablehnung von Arbeitsangeboten und der Totalsanktionen. Außerdem fragen sie noch nach der Nachhaltigkeit von Arbeitsvermittlungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) im Zeitraum von 2015 bis 2024.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 268 vom 30.06.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden. So lautet der Titel eines entsprechenden Antrags (21/580), der heute Vormittag im Bundestag erstmals beraten wird.

Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen queerer Menschen verfolgten das Ziel, eine ganze Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern, schreiben die Grünen. „Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten“ fordern sie. Weiter heißt es: „Es ist daher sehr zu bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem Druck beugen und sich aus dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt.“

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen. Dies soll durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten gewährleistet werden. Die Empfehlungen des Arbeitskreises zur „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz müssten umgesetzt und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt werden, um LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen, fordern die Grünen. Ferner müsse die Regierung sich dafür einsetzen, den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend weiterzuführen. Der Antrag fordert außerdem einen Gesetzentwurf, „der Art. 3 Abs. 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der ’sexuellen Identität‘ ergänzt, und mit den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 26.06.2025

Die Aufteilung der Hausarbeit gehört zu einem häufigen Konfliktthema in Partnerschaften. Frauen im erwerbsfähigen Alter bringen mit rund 13 Stunden pro Woche deutlich mehr Zeit für das Kochen, Putzen und Waschen auf als Männer, die sich meist nur die Hälfte dieser Zeit im Haushalt engagieren. Dieses Ungleichgewicht kann nicht nur das Klima in Beziehungen belasten, sondern auch das Risiko von Konflikten oder gar Trennungen erhöhen. Wie aber steht es um die Aufgabenteilung für verschiedene Haushaltstätigkeiten in deutschen Haushalten? Und welche Faktoren hemmen oder fördern eine ausgewogenere Verteilung der Hausarbeit? Der FReDA-Policy Brief „Geteilt, gerecht, zufrieden?“ des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat die Aufteilung der Hausarbeit in Partnerschaften und die Auswirkungen auf die Beziehungszufriedenheit untersucht.

Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit Unabhängig davon, welchen Anteil die Partner bei der Erwerbsarbeit übernehmen: Eine breite Mehrheit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wünscht sich eine gleiche Aufteilung zwischen Partnerin und Partner bei der Hausarbeit. Bei der Umsetzung dieses Anspruchs scheitern die Menschen jedoch sehr oft. Selbst Paare, die zu Beginn ihrer Beziehung eine symmetrische Verteilung praktizieren, verfallen häufig in eine ungleiche Aufteilung, sobald das erste Kind da ist und sich Vereinbarkeitsprobleme zeigen.

Geschlechterspezifische Zuständigkeiten Die Aufteilung der Hausarbeit zwischen Partnerin und Partner unterscheidet sich nicht nur quantitativ, sondern auch nach der Art der Tätigkeiten. Rund 80 % der zusammenlebenden Paare berichten, dass der Mann beispielsweise hauptverantwortlich für anfallende Reparaturen sei. Frauen dagegen seien häufig verantwortlich für die regelmäßig anfallenden Routinearbeiten wie Wäschewaschen (bei 71 % der Paare ist die Frau hierfür verantwortlich), Putzen (66 %) oder Kochen (58 %). Bei Paaren mit Kindern ist diese Unterscheidung bei den Tätigkeiten noch deutlich stärker ausgeprägt. 

Ungleiche Aufteilung fördert Unzufriedenheit  

Eine möglichst gleiche Aufteilung der Hausarbeit zwischen Frau und Mann wird oft von beiden Partnern als fair angesehen. Frauen in so organisierten Beziehungen sind im Durchschnitt zufriedener als jene, die in einer Partnerschaft mit ungleicher Verteilung leben. Ungleichheit bei der Aufteilung der Hausarbeit hingegen führt häufig zu einer größeren Belastung – und bei vielen Frauen zu einem starken Ungerechtigkeitsempfinden. Etwa jede fünfte Frau in Partnerschaften mit asymmetrisch aufgeteilter Hausarbeit denkt darüber nach, die Beziehung zu beenden.

Elternschaft ist die härteste Probe

Besonders der Übergang zur Elternschaft kann einen Anstoß für die ungleiche Verteilung der Hausarbeit darstellen. Sobald Kinder zum Haushalt gehören, übernehmen Frauen deutlich häufiger einen großen Teil der Routinetätigkeiten. Diese ungleiche Arbeitsteilung verfestigt sich dann oft im Laufe der Zeit.

Belastung von Frauen reduzieren, Engagement von Männern fördern Eine ungefähr gleiche Aufteilung der Hausarbeit entspricht nicht nur der Idealvorstellung der meisten Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter in Deutschland, sondern ist oft auch eine wichtige Grundlage für stabile und glückliche Partnerschaften. Für die Umsetzung wären jedoch insbesondere am Beginn der Familienphase mehr unterstützende Rahmenbedingungen wichtig. „Als Hilfestellung wäre es zentral, Elternpaare – und damit vor allem Frauen – bei der Hausarbeit zu entlasten. Dies könnte durch externe Angebote erreicht werden, etwa durch die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen oder das im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienbudget, mit dem zum Beispiel Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bezahlt werden könnten“, sagt Dr. Leonie Kleinschrot, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. Flexible Arbeitszeitmodelle könnten es Frau und Mann zudem ermöglichen, Erwerbs- und Familienaufgaben gleichermaßen nachzugehen: „Besonders für Väter sollte es leichter sein, sich von Anfang an und in größerem Umfang als bisher aktiv in die Familien- und Hausarbeit einzubringen“, ergänzt Mitautor Dr. Detlev Lück, ebenfalls wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB. 

Der Policy Brief steht hier zum Download bereit:

https://www.freda-panel.de/FReDA/DE/Publikationen/PolicyBrief/Downloads/down_policy-brief-hausarbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 09.07.2025

Sommerzeit, Ferienzeit, Zeugniszeit … Kurz vor den Sommerferien in Deutschland hat das Bundes­institut für Bevölkerungsforschung (BiB) eine neue Untersuchung veröffentlicht, die sich mit der Wirkung von Schulzeugnissen auf die elterliche Einschätzung und Bildungsaktivitäten mit den Kindern beschäftigt. Wie aus der Studie hervorgeht, überschätzen die meisten Eltern die schulischen Fähigkeiten ihrer Kinder. Schriftliche Bewertungen der Lehrer in den Zeugnissen ändern an dieser Fehleinschätzung nur wenig, dagegen haben Zeugnisnoten eine stärkere Wirkung auf die Erziehungsberechtigten.

Die Art und Weise, wie Schulen über den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern informieren, bestimmt maßgeblich das Einschätzungsvermögen von Eltern im Hinblick auf die Leistungsfähigkeiten ihrer Kinder – und beeinflusst somit die Unterstützung und das Engagement der Eltern. Wie die beiden Studienautorinnen darlegen, schätzen Eltern die schulischen Leistungen ihrer Kinder in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften in vielen Fällen höher ein als sie tatsächlich sind; besonders in niedriger gebildeten oder zugewanderten Familien werden die Fähigkeiten überschätzt. „Diese Fehleinschätzung kann dazu führen, dass Kinder von Eltern nicht ausreichend gefördert werden“, folgert Elena Ziege, Bildungsforscherin am BiB.

Dabei können Zeugnisnoten aus der Schule sehr wohl helfen, dieses Missverständnis zu korrigieren. Denn ein weiteres wichtiges Ergebnis der Untersuchung besagt: Das Format des Zeugnisses ist entscheidend. Weil Eltern das Geschriebene oft nicht im Sinne der Lehrkräfte verstehen, zeigen verbal formulierte Lernstandsbeschreibungen, wie sie in den ersten Klassenstufen der Grundschule in vielen Bundesländern üblich sind, kaum Wirkung oder führen sogar zur Reduktion elterlicher Aktivitäten mit den Kindern. Dagegen führen numerische Noten, Skalenbewertungen oder persönliche Gespräche mit Lehrkräften zu einer deutlichen Verhaltensänderung in Form eines größeren Engagements der Eltern. „Väter und Mütter, die präzisere Informationen zum Leistungsstand erhielten, lasen häufiger mit ihren Kindern und spielten öfter mit ihnen, insbesondere, wenn es sich um das erste Zeugnis im Schulverlauf handelte“, fasst Ziege die Ergebnisse zusammen. Das spräche für eine stärkere Fokussierung auf die erwähnten Rückmeldungen an die Eltern in den frühen Grundschuljahren anstatt verbal formulierter Zeugnisse.

Die Studie beschränkt sich in ihren Aussagen auf das erste Grundschuljahr und basiert auf bundesweiten Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS). Die Forschenden kommen zu dem Schluss: Gut verständliche, strukturierte und frühzeitige Informationen über Schülerleistungen fördern elterliche Bildungsaktivitäten. Das ist besonders für Kinder aus benachteiligten Haushalten ein wichtiger Hebel, damit alle Bildungspotenziale genutzt werden. „Gut informierte Eltern können besser unterstützen“, resümiert Elena Ziege.

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Ziege, Elena und Ariel Kalil (2025): How Information Affects Parents‘ Beliefs and Behavior: Evidence from First-Time Report Cards for German School Children

https://bfi.uchicago.edu/working-papers/how-information-affects-parents-beliefs-and-behavior-evidence-from-first-time-report-cards-for-german-school-children/?occurrence_id=0

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 02.07.2025

Zwei DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation beschäftigen sich mit Verteilungswirkungen des Klimagelds und der Lobbyarbeit von Unternehmen gegen Umweltschutz – Regional ausdifferenziertes Klimageld kann Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land verringern – Härtefälle auf dem Land sinken dadurch, in der Stadt nehmen sie allerdings zu – Unternehmen geben deutlich mehr Geld für Lobbyarbeit gegen Umweltschutz aus, wenn Konsument*innen grüne Produkte präferieren

Der in den nächsten Jahren deutlich steigende Preis für Kohlendioxid (CO2) wird vor allem einkommensschwache Haushalte belasten. Auch Haushalte in ländlichen Regionen sind im Schnitt um 60 Prozent stärker belastet als in urbanen Gebieten. Zur Entlastung könnte ein angemessen hohes beziehungsweise ein regional differenziertes Klimageld beitragen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat diese beide Optionen simuliert. Die Berechnungen auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass auch mit einem pauschalen Klimageld von 360 Euro pro Kopf viele einkommensschwache Haushalte übermäßig belastet blieben, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Werden diese Belastungen durch ein regional differenziertes Klimageld reduziert, nimmt jedoch der Anteil der Härtefälle im städtischen Raum zu. „Ein regionales Klimageld würde die Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land zwar deutlich reduzieren, die Verteilungswirkungen und die Zahl der Härtefälle aber nicht ändern und somit keine unmittelbaren sozialpolitischen Vorteile bieten”, so DIW-Studienautor Stefan Bach aus der Abteilung Staat.

Durch den Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) im Jahr 2027 könnten sich die CO2-Preise mehr als verdoppeln. Um die relativ hohe Belastung der CO2-Bepreisung bei einkommensschwachen Haushalten abzufedern, hatte die vorherige Bundesregierung ein Klimageld auf den Weg gebracht, das aber von der neuen Bundesregierung nicht mehr vorgesehen ist. „Angesichts der steigenden CO2-Preise in den nächsten Jahren brauchen wir zügig einen sozial ausgewogenen Entlastungsmechanismus. Sonst droht politischer Widerstand, insbesondere bei dauerhaft hohen CO2-Preisen“, sagt Bach.

CO2-Bepreisung belastet Haushalte im ländlichen Raum besonders stark

In der Studie wird bei einem CO2-Preis von 160 Euro pro Tonne ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld von 360 Euro im Jahr an alle Einwohner*innen simuliert. Dieses kehrt die regressive Belastung um. Jenseits des Durchschnitts bleibt allerdings eine erhebliche Zahl an sozialen Härtefällen, also einkommensschwache Haushalte, die trotz Klimageld wegen ihres individuellen Mobilitätsverhaltens oder ihrer sehr energieineffizienten Wohnsituation stark belastet werden. Regional betrachtet zeigt sich, dass die höchsten Belastungen in ländlichen Regionen entstehen. Gründe hierfür sind die längeren Wege zum Arbeitsplatz, kaum verfügbarer öffentlicher Nahverkehr, größere Wohnflächen sowie der häufigere Einsatz von Heizöl. Die Studie simuliert daher ein regionales Klimageld, dessen Höhe nach vier Regionskategorien in städtische und ländliche Gebiete differenziert wird. Dadurch würde der Anteil der stark belasteten einkommensschwachen Haushalten auf dem Land von 15,2 auf 13,7 Prozent sinken. Da dieser Anteil in den Metropolen allerdings zugleich von 9,2 auf 11,7 Prozent steigt, ergibt sich unterm Strich kein sozialpolitischer Vorteil.

„Der Widerstand gegen klimapolitische Maßnahmen im ländlichen Raum ist häufig größer als in der Stadt. Daher könnte ein regional ausdifferenziertes Klimageld hier politisch effektiv sein”, sagt DIW-Steuerexperte Bach. Um die Zielgenauigkeit zu vergrößern, könnte das Klimageld bei höheren Einkommen reduziert werden. Das würde fiskalische Spielräume eröffnen, die beispielsweise genutzt werden könnten, um energetische Sanierungen zu fördern und damit Mieter*innen in besonders energieineffizienten Gebäuden zu entlasten.

Unternehmen reagieren auf umweltbewusste Verbraucher*innen mit mehr Lobbyarbeit

Im zweiten Bericht der Themenausgabe zur sozial-ökologischen Transformation steht die Lobbyarbeit von Unternehmen im Fokus. Anhand von Daten des Automobilsektors in den USA wird untersucht, wie sich die Lobbyausgaben entwickeln und in welche Richtung sie tendieren, wenn sich die Präferenzen der Konsument*innen hin zu grüneren Produkten verschieben.

DIW-Forschung zur sozial-ökologischen Transformation

Die sozial-ökologische Transformation stellt eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte dar – sowohl für Politik und Wirtschaft als auch für die Gesellschaft insgesamt. Umso wichtiger ist es, dass sich die wirtschaftswissenschaftliche Forschung intensiv und in ihrer ganzen Breite mit den damit verbundenen Fragen beschäftigt. Das DIW Berlin hat sich dieses Ziel zu eigen gemacht und baut seine Arbeiten zur Transformation kontinuierlich und in allen Abteilungen des Instituts aus. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswirkungen der Transformation auf private Haushalte und Unternehmen, auf Märkte, Investitionen und Innovationen – aber auch auf soziale Gerechtigkeit und die Verteilungswirkungen.

Demnach passen Unternehmen ihre Lobbyarbeit an, wenn Verbraucher*innen grünere Präferenzen entwickeln. Kurzfristig setzen sie ihre Lobbyaktivitäten verstärkt gegen umweltfreundliche Regulierung ein. „Firmen versuchen offensichtlich, durch Lobbyaktivitäten Profite aus umweltschädlichen Produkten zu schützen, wenn die Nachfrage grüner wird“, stellt Studienautorin Sonja Dobkowitz aus der Abteilung Makroökonomie fest. Es zeigt sich zudem, dass Firmen, deren Produktpalette auf wenig umweltfreundliche Verbrennerfahrzeuge konzentriert ist, tendenziell mehr auf solche Lobbyaktivitäten setzen. „Politische Entscheidungsträger*innen sollten die Einflussnahme durch Unternehmen transparenter gestalten, etwa durch strengere Vorgaben und weitere Offenlegungspflichten über Kontakte mit Wirtschaftsvertreter*innen“, empfiehlt Dobkowitz.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.07.2025

Freiwillige Frauenquoten verbessern nicht nur die Karrierechancen von Frauen. Sie können auch ein Umdenken in der gesamten Belegschaft bewirken, hin zu einem egalitäreren Verständnis von Geschlechterrollen. Das zeigt eine aktuelle Studie von Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und der Universität Bielefeld.*

Gleichstellung im Betrieb ist kein Selbstläufer. Zwar sind viele Unternehmen bemüht, die Karrieremöglichkeiten für Frauen zu verbessern – doch wie gut wirken solche Maßnahmen tatsächlich? Und wie beeinflussen sie das Denken der Beschäftigten über Geschlechterrollen? Dieser Frage sind die Sozialwissenschaftlerinnen Dr. Eileen Peters vom WSI und Prof. Dr. Anja-Kristin Abendroth von der Universität Bielefeld nachgegangen. Ergebnis: In Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten sind die Beschäftigten egalitärer eingestellt, was Vorstellungen über Geschlechterverhältnisse in der Arbeitswelt betrifft. Für Mentoring-Programme lässt sich ein solcher Zusammenhang nicht eindeutig nachweisen. Dies könnte auch daran liegen, wie solche Programme in der Praxis umgesetzt werden.

Für ihre Analyse haben die Wissenschaftlerinnen einen Datensatz ausgewertet, der im Rahmen eines Projekts an der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhoben wurde. Ihre Analysen enthalten Befragungsdaten von 2445 Arbeitnehmer*innen aus 82 Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten. Die Teilnehmenden wurden gefragt, wie sie zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Arbeitswelt stehen. Konkret: Ob Männer und Frauen beide zum Haushaltseinkommen beitragen sollten, ob ein Kind darunter leidet, wenn seine Mutter arbeitet, oder ob es für alle besser ist, wenn nur die Männer arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben.

Laut der Studie vertreten Beschäftigte in Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten egalitärere Ansichten als Beschäftigte an Arbeitsplätzen ohne eine solche Maßnahme. Im Durchschnitt ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte in Betrieben mit Frauenquoten traditionelle geschlechtsspezifische Ideologien äußern, um 1,5 Prozentpunkte geringer. Sie stimmen mit einer um 3,8 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage zu, dass sowohl Frauen als auch Männer zum Haushaltseinkommen beitragen sollten. Außerdem widersprachen sie mit einer um 9 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage, dass nur die Männer im Erwerbsjob arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben sollten.

Zahlreiche statistische Robustheitsanalysen sowie konsistente Befunde über verschiedene Modellvarianten hinweg sprechen dafür, dass der beobachtete Zusammenhang nicht zufällig ist, betont WSI-Expertin Peters. Vieles deute darauf hin, dass die Quoten zur Herausbildung egalitärer Einstellungen beitragen können – auch wenn sich ein kausaler Effekt, also, dass Frauenquoten zu egalitären Einstellungen führen und nicht umgekehrt, mit den vorliegenden Daten nicht abschließend nachweisen lasse. Hierfür sei weitere Forschung nötig.

Eine mögliche Erklärung für den positiven Effekt ist, dass Frauen durch die Quote neue Rollen und Karrieremöglichkeiten kennenlernen, die sie zuvor für sich selbst ausgeschlossen hatten. Wenn mehr Frauen in Führungspositionen gelangen, können sie als Vorbilder dienen. Darüber hinaus signalisiert allein das Vorhandensein einer Frauenquote, dass Gleichstellung ein entscheidendes Ziel am Arbeitsplatz ist. So entsteht langfristig eine Kultur, in der Frauen eher als gleichberechtigter Teil der Belegschaft gesehen werden – sowohl von den Frauen selbst als auch von den Männern. „Mit freiwilligen Frauenquoten machen Betriebe deutlich: Frauen sollen in Führung – und zwar jetzt. Das verändert die Kultur im Unternehmen und setzt ein starkes Zeichen für Gleichstellung“, so die Forscherinnen. Je alltäglicher weibliche Führung wird, desto weniger wirken alte Klischees. So entsteht mit der Zeit eine neue betriebliche Normalität.

Die Ergebnisse für Mentoring-Programme sind weniger eindeutig. Dabei unterstützt ein*e erfahrene*r Mentor*in bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Beschäftigte in Betrieben, die Mentoring einsetzen, unterscheiden sich in ihren geschlechtsspezifischen Einstellungen nicht von Beschäftigten in Betrieben ohne solche Programme. Ein leichter Zusammenhang zeigt sich lediglich, wenn die Maßnahmen seit mindestens fünf Jahren existieren. Dies könnte darauf hindeuten, dass sie länger brauchen, bis sie wirken.

Darüber hinaus könnte die geringe Wirkung auch an der konkreten Umsetzung von Mentoring-Programmen liegen. Sie werden häufig dafür kritisiert, dass Mentor*innen Karriereratschläge geben, die vor allem auf eine Anpassung an „maskulinisierte Normen des idealen Arbeitnehmers“ abzielen – und dadurch bestehende Geschlechterbilder eher festigen, statt sie zu hinterfragen. Schließlich, so Peters und Abendroth, entfaltet Mentoring dann besonderes Potenzial, die Unternehmenskultur zu verändern, wenn es nicht auf individuelle Anpassung zielt, sondern in eine umfassende betriebliche Gleichstellungsstrategie eingebettet ist.

Gerade in Zeiten, in denen weltweit gegen Gleichstellungspolitik mobilisiert wird, bewerten die Forscherinnen die Ergebnisse als starkes Argument: Betriebliche Maßnahmen wie freiwillige Frauenquoten können mehr als nur Strukturen verändern – sie setzen Impulse für ein neues Denken und stärken egalitäre Rollenbilder im Alltag der Arbeitswelt.

Gender Ideologies and Workplace Diversity Policies: Are Voluntary Women’s Quotas and Mentoring Programmes Associated with Employees’ Gender Ideologies?, Work, Employment and Society 1–24, Mai 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.07.2025

Jede achte Mutter bezog den Höchstbetrag

Elterngeld ist aktuell für viele junge Familien ein Thema, denn gerade in den Sommermonaten werden besonders viele Kinder geboren. Knapp ein Drittel (32 %) der Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, hatten im ersten Bezugsmonat Anspruch auf den monatlichen Höchstbetrag von 1 800 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 900 Euro Elterngeld Plus. Unter den Müttern bezog jede achte (12 %) im ersten Elterngeldmonat den Elterngeld-Höchstbetrag, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Insgesamt hatten 17 % der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag. Anspruch auf den Höchstbetrag haben Personen, die vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben von mindestens 2 770 Euro hatten. Einen Elterngeldanspruch in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus wiederum erhielten 21 % der Eltern – bei Männern waren es 7 % der Empfänger und bei Müttern gut ein Viertel (26 %).

Väter erhalten im Schnitt 1 337 Euro monatlich, Mütter 830 Euro

Väter erhielten 2024 im Schnitt 1 337 Euro Elterngeld pro Monat, Mütter mit durchschnittlich 830 Euro pro Monat deutlich weniger. Hierfür gab es zwei Gründe: Zum einen waren Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig (96 %) als Mütter (76 %). Zum anderen lag das Einkommen, das zur Berechnung des Elterngeldes diente, bei erwerbstätigen Vätern im Schnitt mit 2 344 Euro deutlich über dem der erwerbstätigen Mütter (1 789 Euro).

Geringere Bezugsdauer bei Vätern wirkt sich auf Gesamtsumme aus

Bei der Gesamthöhe ergibt sich ein umgekehrtes Bild: Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, beanspruchten insgesamt durchschnittlich 4 185 Euro Elterngeld. Damit lagen sie weit unter dem Durchschnitt der Mütter von 11 462 Euro. Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter: Die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer bei Vätern lag bei 3,8 Monaten. Die der Mütter war mit 14,8 Monaten fast viermal länger.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Elterngeld bietet die Themenseite Eltern- und Kindergeld im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt die Seite Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025
  • Anteil der Stiefkindadoptionen mit 74 % auf neuem Höchststand, vor allem wegen mehr Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
  • Tiefstand bei Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkten Kindern
  • Auf jedes vorgemerkte Adoptivkind kommen fünf potenzielle Adoptivfamilien

Nach dem historischen Tiefstand im Jahr 2023 hat die Zahl der Adoptionen wieder leicht zugenommen: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2024 in Deutschland 3 662 Kinder adoptiert. Das waren 1,7 % oder 61 Kinder mehr als im Jahr zuvor, als die Zahl der Adoptionen auf den tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken war. Gleichzeitig erreichte der Anteil der Stiefkindadoptionen 2024 einen neuen Höchststand: Fast drei Viertel (74 %) der Kinder wurden von ihren Stiefmüttern oder ‑vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Weitere 22 % der Adoptivkinder kamen in verschiedengeschlechtliche und 3 % in gleichgeschlechtliche Paarfamilien, bei denen die Paare das Kind gemeinsam adoptierten. In knapp 2 % der Fälle wurden die Kinder von sonstigen Einzelpersonen angenommen.

Nur knapp 2 % der Kinder aus dem Ausland adoptiert – am häufigsten aus Thailand

Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Adoption im Schnitt 5,3 Jahre alt, gut jedes zweite von ihnen (51 %) war jünger als 2 Jahre. Vor der Adoption war mit 72 % der Großteil der adoptierten Kinder bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil aufgewachsen, 10 % wurden aus einem Krankenhaus und 9 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In weiteren 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 7 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 2 % der adoptierten Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – und zwar am häufigsten aus Thailand, Südafrika oder Sri Lanka.

Bei knapp einem Viertel (23 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 wurde im Vorfeld eine Adoptionspflege durchgeführt (§ 1744 BGB). Diese Probephase ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich die Beteiligten noch nicht kennen, und dient vor allem dazu, eine Bindung zwischen dem Kind und der künftigen Adoptivfamilie aufzubauen. Bei den im Jahr 2024 adoptierten Kindern dauerte diese Phase im Schnitt 16 Monate.

Stiefkindadoptionen gewinnen langfristig an Bedeutung

43 % der Adoptivkinder im Jahr 2024 wurden von ihren Stiefmüttern und weitere 31 % von ihren Stiefvätern angenommen. Während die Kinder bei der Adoption durch eine Stiefmutter im Schnitt nur 2 Jahre alt waren, lag das Durchschnittsalter bei der Adoption durch einen Stiefvater mit 11,4 Jahren fast sechsmal so hoch.

Eine Erklärung für diesen Unterschied kann die Form der Partnerschaft der Stiefmütter geben: Bei etwa vier von fünf (79 %) Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. Dies entsprach gut einem Drittel (34 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 (2023: 31 %). Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB).

Die Zahl dieser Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ohne Angaben zum Kindsvater stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich um 10 % oder 110 Fälle auf 1 243 Adoptionen. Der Anstieg trug maßgeblich dazu bei, dass die Stiefkindadoptionen insgesamt weiter an Bedeutung gewonnen haben: Seit 2014 ist ihr Anteil an allen Adoptionen von 58 % auf den neuen Höchststand von 74 % im Jahr 2024 gewachsen, 2023 hatte er bei 73 % gelegen.   

Jedes vierte Kind gemeinsam von einem Paar adoptiert

Jedes vierte Adoptivkind (25 %) wurde 2024 gemeinsam von einem Paar angenommen. Mit durchschnittlich 3,4 Jahren waren diese Kinder etwas jünger als bei Adoptionen durch Einzelpersonen (5,9 Jahre). In 22 % der Fälle handelte es sich bei den neuen Adoptiveltern um verschieden- und in 3 % um gleichgeschlechtliche Elternpaare. Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit 74 % deutlich die rein männlichen Paare. Während sie häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 74 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 64 %).

Deutlich weniger Adoptionsbewerbungen und für eine Adoption vorgemerkte Kinder

Trotz des leichten Anstiegs im Jahr 2024 liegt die Zahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil zwischen rund 3 600 und 4 100 Fällen. Während die Adoptionen 2023 auf einen historischen Tiefstand gesunken waren, traf dies im Jahr 2024 auf die Adoptionsbewerbungen und die Zahl der zur Adoption vorgemerkten Kinder zu: Die Adoptionsbewerbungen sanken 2024 um 14 % auf 3 440 und die für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 26 % auf 665 Fälle. Rechnerisch standen im Jahr 2024 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.

Methodische Hinweise:

Die Statistik weist alle Adoptionen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen innerhalb eines Jahres aus. Die Dauer der Adoptionspflege wird nur bei nationalen Adoptionen mit durchgeführter Adoptionspflege (ohne zum Beispiel Stiefkind- oder Sukzessivadoptionen) erfasst. Bei den Adoptionsbewerbungen und den für eine Adoption vorgemerkten Kindern wird jeweils der Bestand am Jahresende erhoben. Die Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind bezieht sich auf nationale Adoptionen. Weitere Angaben zur Methodik und Qualität enthält der Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Tabellen 22521) bereit, darunter nach Bundesländern in der Zeitreihe ab 2010 (Tabelle 22521-0020). Einen Überblick über die neuen Daten, auch für die Bundesländer, enthält der Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen„. Weitere Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Anlässlich der heutigen Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.

“Der soziale Zusammenhalt ist gefährdet, und die Demokratie sieht sich zunehmenden Anfechtungen ausgesetzt”, warnen die Unterzeichnenden des Appells. Das Sicherungsversprechen des Sozialstaats sei essenziell für die Demokratie. Doch viele Menschen fürchteten sich mit Blick auf die Sozialversicherungen vor steigenden Beiträgen und einem gleichzeitig sinkenden Leistungsniveau. Das Bündnis mahnt, die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung dürfe nicht durch Darlehen ausgeglichen werden. Sozialversicherungen übernehmen eine Vielzahl gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die sachgerecht durch Steuermittel refinanziert werden müssten. Mittel- und langfristig müssten die Sozialversicherungen solidarisch und nachhaltig erneuert werden.

Die Verbände weisen darauf hin, dass ein großer Teil der sozialen Infrastruktur in Deutschland durch gemeinnützige Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege getragen wird. Um ihre Einrichtungen und Dienste klimafreundlich und digital aufzustellen, müssten sie konsequent in Förderprogramme aus den Sondervermögen einbezogen werden.

Das Bündnis macht dabei deutlich, dass soziale Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit zusammengehören: “Die Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krisen unserer Zeit sowie die digitale Teilhabe bislang benachteiligter Bevölkerungsgruppen sind gemeinsame Zukunftsaufgaben”, heißt es in dem Appell. 

Die Organisationen hinter dem Aufruf vertreten gemeinsam mehrere Millionen Mitglieder, mehr als zwei Millionen hauptamtlich Beschäftigte und über drei Millionen freiwillig Engagierte.

Den Appell unterzeichnet haben:  

AWO Bundesverband   

BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland   

Der Paritätische Gesamtverband   

Deutscher Caritasverband   

DRK – Deutsches Rotes Kreuz   

Diakonie Deutschland   

Sozialverband Deutschland SoVD   

Sozialverband VdK Deutschland   

Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   

Volkssolidarität 

ZWST – Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 

Der vollständige Appell zum Download: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2025/250708_Aufruf-Bundeshaushalt-2025.pdf 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.07.2025

Für diese Woche sagen Wetterdienste Temperaturen von bis zu 40 Grad in Deutschland voraus – eine ernsthafte Gefahr für Menschen. Die Diakonie Deutschland warnt vor den lebensbedrohlichen Folgen extremer Hitze für wohnungslose Menschen und ruft Städte, Gemeinden und Bürger:innen zum Handeln auf.

„Gemeinsam können Kommunen und Bürgerinnen und Bürger viel bewirken, um wohnungslose Menschen vor den Gefahren extremer Hitze zu schützen. Sei es durch die Bereitstellung von kühlen Orten und Trinkwasser oder durch Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft im Alltag. Notunterkünfte müssen nicht nur in den Wintermonaten zugänglich sein, sondern ganzjährig, und sie müssen hitzegerecht ausgestattet sein“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Kommunen sind gefordert, indem sie an zentralen Orten Trinkwasserstellen und schattige Rückzugsorte schaffen. Ergänzend braucht es aufsuchende Gesundheitsangebote und eine gute Vernetzung sozialer Hilfestrukturen, um schnell und gezielt reagieren und helfen zu können.“

Extreme Hitze kann genauso tödlich sein wie extreme Kälte – insbesondere für geschwächte, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Menschen. „Gerade an heißen Tagen zählt jede kleine Geste“, so Ronneberger weiter. „Wer aufmerksam durch die Stadt geht und nicht wegsieht, kann einen wichtigen Beitrag leisten – manchmal sogar Leben retten.“ 

Die Diakonie fordert: 

  • Öffnung klimatisierter öffentlicher Räume: Klimatisierte Einrichtungen wie Bezirksämter, Bibliotheken und Museen sollten tagsüber für hitzegefährdete Menschen zugänglich gemacht werden. Zusätzlich sollten auf öffentlichen Plätzen und in Parks temporäre Schattenspender installiert werden – zum Beispiel durch große Sonnensegel oder Zelte.
  • Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung: Dazu zählen der Ausbau bestehender öffentlicher Trinkbrunnen, das Aufstellen mobiler Wasserstationen, Trinkwassertanks und Wasserwägen sowie die kostenlose Bereitstellung von Wasserflaschen in öffentlichen Gebäuden.
  • Maßnahmen zum physischen Schutz vor Hitze: Wichtig sind die Ausgabe von Sonnencreme, Sonnenhüten und leichter Kleidung, der Ausbau mobiler Erste-Hilfe-Angebote, die Verteilung leichter, nährstoffreicher Lebensmittel und ggf. Nahrungsergänzungsmittel gegen Dehydration. Ergänzend sollten mobile medizinische Teams eingesetzt werden, um frühzeitig Hitzeschäden zu erkennen und zu behandeln.

Was Sie tun können, um obdachlosen Menschen zu helfen: 

  • Wasser anbieten: Eine Flasche Wasser kann Leben retten. Fragen Sie höflich, ob jemand etwas zu trinken braucht.
  • Schattenplätze empfehlen: Weisen Sie auf schattige Orte oder kühlere öffentliche Gebäude hin, etwa Bibliotheken oder Kirchen.
  • Nicht wegsehen: Zeigen Sie Mitgefühl, sprechen Sie Menschen freundlich an – viele sind dankbar für Aufmerksamkeit und ein kurzes Gespräch.
  • Auf akute Notlagen achten: Wenn jemand desorientiert wirkt oder reglos in der Sonne liegt, rufen Sie im Zweifel den Notruf (112).

Weitere Informationen

Mit rund 800 Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe leistet die Diakonie Hilfe vor Ort. Hier finden Sie eine Einrichtung in Ihrer Nähe: Diakonie-Einrichtungssuche 

Unser Experte für Wohnungslosigkeit, Lars Schäfer, steht für Interviews zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz veröffentlicht. Mit diesen Entwürfen will die Bundesregierung das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Der djb kritisiert, dass für diese weitreichenden Gesetzesvorhaben der Verbändebeteiligung erneut nur eine extrem kurze Stellungnahmefrist von einer Woche eingeräumt wurde – ein Vorgehen, das eine fundierte rechtspolitische Debatte faktisch unmöglich macht.

„Die europäische GEAS-Reform führt auch in Deutschland dazu, dass viele Frauen, queere Personen und andere Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt keinen angemessenen Schutz finden“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Inhaltlich warnt der djb vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind äußerst kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.

„Menschenrechte dürfen im europäischen Asylsystem nicht zum Spielball politischer Abschreckungspolitik werden“, betont Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Besonders kritisch bewertet der djb außerdem die geplanten Verordnungsermächtigungen zur Festlegung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten. Solche Entscheidungen betreffen zentrale Grundrechte von Geflüchteten und gehören ins Parlament. Auch die Einführung einer Asylverfahrenshaft lehnt der djb als nicht erforderlich und unverhältnismäßig ab. Insgesamt droht der deutsche Gesetzgeber, über die europäischen Vorgaben hinaus Freiheitsrechte einzuschränken und Schutzlücken zu schaffen.

Der djb appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die Umsetzung der GEAS-Reform nicht für einen Abbau von Schutzstandards zu nutzen. Geflüchtete, insbesondere Frauen, queere Personen und andere vulnerable Gruppen, müssen in Deutschland und Europa wirksamen Schutz vor Verfolgung und Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, aufs Schärfste. Der heute zur Abstimmung gestellte Gesetzesentwurf (BT-Drs. 21/321) trifft Frauen in besonderen Maßen.

Mehr als 70 Prozent der nachziehenden Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter sind Frauen und Kinder. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs wird ihnen eine der wenigen legalen und sicheren Möglichkeiten der Einreise genommen. Die anhaltende Trennung von Familienmitgliedern bedeutet eine enorme psychische Belastung. Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, konstatiert: „Die geplante Regelung begegnet erheblichen völker- und verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Recht auf Achtung der Familie nach Art. 8 EMRK droht ausgehöhlt zu werden.“ Die Begründung der Bundesregierung, die Aussetzung diene der Entlastung der „Aufnahme- und Integrationssysteme“, ist angesichts stark rückläufiger Asylantragstellungen sowie der bestehenden Kontingentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht tragfähig.

Auch während der Dauer der Aussetzung des Familiennachzugs besteht gemäß Artikel 8 EMRK und Artikel 6 Absatz 1 GG eine staatliche Verpflichtung, eine Einzelfallprüfung zu gewährleisten. Dabei müssen insbesondere die Rechte von Kindern gewahrt und die Dauer der Trennung sowie die fehlende Möglichkeit, das Familienleben im Herkunftsland zu führen, berücksichtigt werden. Eine solche Prüfung ist aktuell nicht sichergestellt. Zwar sieht § 22 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit einer Aufnahme von Familienangehörigen aus „dringenden humanitären Gründen“ vor – die restriktive Anwendungspraxis stellt für die Betroffenen jedoch eine kaum unüberwindbare Hürde dar. „Anstatt legale Wege zu verbauen, sollten Wartezeiten verkürzt und die Verfahren zur Familienzusammenführung beschleunigt werden,“ so Dr. Stefanie Killinger, LL.M., die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk erhofft sich von der neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages deutliche Impulse und wegweisende Initiativen für ein kindgerechtes und kinderfreundliches Deutschland. Dazu gehören aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein konsequentes Eintreten für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und Initiativen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Außerdem sollten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen, die Etablierung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag, sowie die Umsetzung des in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangs des Kindeswohls für alle Kinder zu den Kernthemen der Kinderkommission gehören.

 

„Seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahre 1988 hat die Kinderkommission an vielen Stellen gute Arbeit geleistet und immer wieder hilfreiche Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Anhörungen, Expertengespräche und Initiativen hat sie es geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Die Notwendigkeit einer starken Kinderkommission zeigt auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem das Wort Kinderrechte nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen. Gleichzeitig wünschen wir uns eine Stärkung der Kinderkommission beispielsweise durch weitergehendere Antragsrechte, damit sie in ihrer Arbeit noch effizienter und wirksamer wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

 

„Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zudem die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention an, um die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Auch hier sollte die neue Kinderkommission entscheidende Akzente setzen. Denn es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen“, so Krüger weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2025

LSVD fordert alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, Regenbogen zu bekennen!

Heute hat der Berliner Senat darüber beschlossen, die seit langem angekündigte Bundesratsinitiative zur Stärkung des Schutzes lesbischer, schwuler, bisexueller, trans* und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) im Grundgesetz zu starten. Hierzu soll Artikel 3, Absatz 3 um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Geplant ist, dass die Ergänzung am 11. Juli in den Bundesrat eingebracht wird. Damit die Verfassungsänderung gelingt, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag erforderlich. Patrick Dörr kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD  – Verband Queere Vielfalt:

“LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen, ist dringender denn je! Hassrede in sozialen Medien, Beleidigungen auf der Straße und auch tätliche Angriffe auf queere Menschen nehmen in erschreckendem Maße zu. CSDs werden vermehrt zur Zielscheibe rechtsextremer Gruppierungen. Im Bundestag ist die zweitstärkste Fraktion eine, die Hass gegen alles vermeintlich Fremde und damit auch gegen LSBTIQ* schürt. Die Geschichte hat uns gezeigt, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form kein hinreichender Schutz ist: Auch in der Bundesrepublik wurden queere Menschen ausgegrenzt, systematisch verfolgt und ins Gefängnis gesteckt. Es ist Zeit, dass die Politik diese Schutzlücke endlich schließt! 
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Berliner Landesregierung aus CDU und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner nun Bewegung in die Debatte bringt. Nun müssen sich zunächst die anderen Bundesländer positionieren, ob sie einen besseren Schutz von LSBTIQ* im Grundgesetz wollen, oder eben nicht. Dabei ist für uns klar: Die vorgeschobenen Argumente, dass der bisherige Schutz doch ausreiche, sind für uns nicht stichhaltig. Sie verkennen, dass sich auch die Mehrheiten in den Parlamenten, die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts und nicht zuletzt die gesamtgesellschaftliche Stimmung drehen können. Diese Legislatur ist womöglich die letzte Chance, um ein für alle Mal klarzustellen und festzuzurren: Die gesamte queere Community muss unter den expliziten Schutz des Grundgesetzes gestellt werden.
SPD, Grüne, Linke und FDP haben sich klar für eine Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen, und auch in der Union haben sich bedeutende Stimmen wie Hendrik Wüst, Daniel Günther und Boris Rhein klar dafür positioniert. Zuletzt hat auch die saarländische CDU einen entsprechenden Antrag im Saarbrücker Landtag unterstützt. Wir fordern daher die Union auf, endlich offen in der Partei über die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes zu diskutieren. Nach Jahrzehnten queerfeindlicher Verfolgung, für die gerade auch die Union Verantwortung trägt, ist sie dies der queeren Community schuldig. Wer diese Demokratie schützen will, muss auch LSBTIQ* schützen wollen. Wir vom LSVD⁺  fordern alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, dem Beispiel der Berliner CDU zu folgen und Regenbogen zu bekennen!”

Auch der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg begrüßt die Bundesratsinitiative des Berliner Senats ausdrücklich und ruft die anderen Länder auf, diesem Beispiel zu folgen. Patrick Müller-Kampa vom Landesvorstand erklärt:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Berlin als Regenbogenhauptstadt mit gutem Beispiel vorangeht. Der Vorstoß des Senats ist ein starkes Signal an den Bundesrat und ein längst überfälliger Schritt für die Grundrechte queerer Menschen. Unsere Stadt lebt von Vielfalt – dieser Realität muss auch das Grundgesetz endlich Rechnung tragen. Jetzt ist die Zeit, den Schutz von LSBTIQ* verbindlich und unmissverständlich zu verankern.“

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 01.07.2025

LSVD: Kampf gegen Queerfeindlichkeit ist Auftrag für alle Demokrat*innen

Heute hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag “Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von LSBTIQ-Personen beenden” in den Deutschen Bundestag eingebracht, für den sich auch SPD und Linke ausgesprochen haben. Die SPD-Fraktion sprach der Community in der Bundestagsdebatte ihre Solidarität aus. Maik Brückner von der Linken bekräftigte die diesjährige deutschlandweite CSD-Forderung “Nie wieder still!” Das kommentiert Erik Jödicke für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt wie folgt:

Dieser umfassende queerpolitische Antrag ist ein wichtiges Signal – nicht nur an die queere Community, sondern an alle, die sich für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft einsetzen. Gerade jetzt steht die Community durch Angriffe auf CSDs und steigende Zahlen von Hasskriminalität besonders unter Druck. Ob in Gelsenkirchen, Regensburg, Schönebeck oder zuletzt in Bad Freienwalde – queere Sichtbarkeit wird zunehmend mit Gewalt beantwortet. Wir begrüßen diesen Antrag der Grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich und fordern alle Demokrat*innen auf, Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam und gemeinsam zu bekämpfen.

Ein zentrales Anliegen ist die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetz um den expliziten Schutz von LSBTIQ* vor Diskriminierung . Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind. Wir begrüßen, dass auch Marco Luzcak von der CDU sich in der Bundestagsdebatte explizit für diese Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen und die Union auch gestern im Saarland einen SPD-Antrag zur Grundgesetzergänzung unterstützt hat. Diesen Versprechen müssen endlich konkrete Handlungen folgen. Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder lauter werden, ist ein klarer verfassungsrechtlicher Schutz für die Zukunft unerlässlich.

Der Antrag stellt zentrale und jahrelange Forderungen nach Gleichstellung der LSBTIQ*-Community in den Fokus: Die Weiterentwicklung des Bundesaktionsplans „Queer Leben“ ist zentral, um queere Infrastruktur nachhaltig und verlässlich aufzustellen. Queere Geflüchtete müssen in der Implementierung von GEAS und den Gesetzesvorhaben im Bereich sichere Herkunftsstaaten in ihrer Vulnerabilität anerkannt und geschützt werden. Politisch Verantwortliche müssen sich unter anderem durch die Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz für ein striktes Vorgehen gegen queerfeindliche Hasskriminalität einsetzen. Ein besonders dringlicher Bereich ist auch das Familien- und Abstammungsrecht: Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, dass Kinder in Regenbogenfamilien rechtlich benachteiligt werden. Grüne und SPD bekräftigten diese Forderung in der Debatte. Die Bundesregierung muss jetzt Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam bekämpfen!

Marco Luczak behauptete, viele der Übergriffe kämen aus dem migrantischen Milieu. Die überwiegende Bedrohung kommt aber laut der polizeilichen Kriminalstatistik von rechts. Es gibt keine gezielte muslimische Mobilisierung gegen CSDs, aber christlich-fundamentalistische und Rechtsextreme schon. Muslimisch motivierte Hasskriminalität gegen LSBTIQ* ist ein Problem, aber in einem anderen Ausmaß und in einem anderen Kontext. Carsten Müller (ebenfalls CDU) meinte, der Antrag schieße über das Ziel hinaus und würde einige Gruppen privilegieren. Für uns ist klar: Es geht nicht um Sonderrechte für manche, sondern gleiche Rechte für alle Menschen!

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 26.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 09. Oktober 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. und AG Alleinerziehende der AWO NRW

Ort: Dortmund

Alleinerziehende waren und sind gefordert – in allen Lebenslagen- insbesondere bei der Arbeitsmarktbeteiligung. In Deutschland ist etwa jede vierte Familie eine Ein-Eltern-Familie. Davon sind immer noch 20 Prozent auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen. 

Die neue schwarz rote Bundesregierung will Alleinerziehende entlasten und gleichzeitig das Bürgergeld reformieren. Grund genug für die AWO genauer hinzusehen und sich auszutauschen, was wir von der neuen Bundesregierung erwarten. 

Der AWO-Bundesverband und die AG Alleinerziehende der AWO NRW, laden Kolleg*innen aus der Praxis, Vertreter*innen aus dem Bereich der Jobcenter, Politik, der Agentur für Arbeit, Gewerkschafter*innen, Bildungsträger*innen sowie gleichstellungspolitische Multiplikator*innen,  zu einem Fachtag am 9. Oktober 2025 nach Dortmund ein. 

Anmeldung über diesen LINK  (Anmeldefrist ist der 09.09.2025)

WEITERE INFORMATIONEN

Vom 25. bis 27. Juni 2025 fand im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach die jährliche Arbeitstagung des Fördervereins gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit statt. Im Mittelpunkt stand eine intensive Auseinandersetzung mit den Folgen von 20 Jahren Hartz IV – für Erwerbslose, Beschäftigte und die Gesellschaft insgesamt.

Die Teilnehmenden zogen eine kritische Bilanz dieser tiefgreifenden „Reform“. Deutlich wurde: Hartz IV hat nicht nur individuelle Lebensrealitäten massiv beeinträchtigt, sondern auch soziale Sicherheiten untergraben und das gesellschaftliche Klima nachhaltig verändert. Auch aktuelle Entwicklungen im Bereich sozialer Sicherheit wurden im Rahmen der Tagung analysiert und diskutiert.

Gemeinsames Ergebnis der Diskussionen ist eine Abschlussresolution, die von allen Teilnehmenden einstimmig verabschiedet wurde.

Die Resolution ist zu finden unter:

👉 www.erwerbslos.de

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ZFF-Info

ZFF-Info 06/2025

AUS DEM ZFF

Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert mehr Investitionen in soziale Infrastruktur für Familien

Angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die Bundesregierung auf, mit umfassenden Strukturreformen die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien massiv zu stärken. „Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie“, erklärt der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 49 Organisationen und drei Wissenschaftler*innen, in einem gemeinsamen Appell. In Deutschland entscheiden die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen. Familien und Kinder, die in Armut leben, sind mit vielfältigen Benachteiligungen konfrontiert. „Wirtschaft und Gesellschaft können jedoch ihr volles Potential nicht entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird“, erklärt das Bündnis.

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland aufwachsen, verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir alle tragen eine Verantwortung dafür, dass sie gut aufwachsen, sich zu zufriedenen und selbstbewussten Persönlichkeiten entwickeln sowie die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – insbesondere, bei Armut und sozialer Benachteiligung. Wird die soziale Infrastruktur und die familien- sowie sozialpolitischen Leistungen für Familien nicht gestärkt, lassen wir Familien im Stich. Das gefährdet nicht nur das Wohlergehen der Kinder, sondern auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

In Armut lebende Kinder und Familien sind besonders auf eine funktionierende soziale Infrastruktur angewiesen, die Ungleichheiten kompensiert und die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut stellen kann. Niedrigschwellige Unterstützungs-, Beratungs- und Freizeitangebote, Förder- und Sprachunterricht, eine ausreichende Kinderbetreuung, ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr oder die Nähe zu einem Sportverein – all diese Möglichkeiten können Biografien prägen. Aktuell wird die soziale Infrastruktur in Deutschland den Bedarfen nicht gerecht.

Die Liste der Probleme ist lang und reicht von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis hin zu maroden Schultoiletten. Die 49 unterzeichnenden Organisationen des Appells fordern daher die Bundesregierung auf: „Nehmen Sie Geld im Bereich der sozialen Infrastruktur in die Hand, damit Kinder und Jugendliche nicht ihrer Chancen beraubt werden!“ Notwendig ist eine breite Palette an Maßnahmen, darunter eine bedarfsgerechte Finanzierung der frühkindlichen Bildung, mehr Investitionen in die Qualität von Kitas, Haushaltsmittel für den Kampf gegen Kinderarmut und ein kostenloses Mittagessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die soziale Infrastruktur massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu weniger Armut, mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Den Appell im Wortlaut finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2024 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2025

SCHWERPUNKT: Haushalt / Sondervermögen

Kabinett beschließt Haushaltsentwurf – Prien stellt Eckpunkte auf der Bildungsministerkonferenz vor

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Dass allein der Bund aus der ersten Tranche des Sondervermögens für Infrastruktur 6,5 Milliarden Euro in Bildung und Betreuung investiert, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Bildung im ganzen Land. Gleichzeitig erwarte ich von den Ländern, dass sie ihrerseits ebenfalls möglichst viel aus ihrem Anteil am Sondervermögen – insgesamt ja auch 100 Milliarden Euro – für die Investition in Bildung ausgeben. Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden.

Deutschland muss moderner und wettbewerbsfähiger werden. Um die Qualität dauerhaft zu erhöhen und auch im Bildungsbereich Planungssicherheit zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Ergebnisse in der regierungsinternen Haushaltsaufstellung erzielt: 
 

  • Im Sondervermögen aufgenommen sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026.

Außerdem soll die digitale Ausstattung von Schulen mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2025

Vor dem bevorstehenden Kabinettsbeschluss zum Gesetz über das Sondervermögen fordern die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Caritasverband e. V. und der AWO Bundesverband e. V., die Mittel gezielt für Klimaschutz und Modernisierung sozialer Infrastruktur einzusetzen. Die Verbände drängen auf eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs: Investitionen in fossile Projekte müssen ausgeschlossen, die Klimawirkung der Maßnahmen überprüft und gemeinnützige Träger gezielt gefördert werden.

“Das Sondervermögen wurde mit dem Ziel beschlossen, dass es zum Klimaschutz beiträgt. Im aktuellen Entwurf der Regierung fehlt jedoch eine klare Regel, dass die Mittel nicht in fossile Projekte wie neue Gaskraftwerke und Autobahnen fließen dürfen – und umgekehrt alle Gelder im Sondervermögen explizit auch für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können”, kritisiert Stefanie Langkamp, Geschäftsführerin Politik der Klima-Allianz Deutschland. “Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, bis September ein Klimaschutzprogramm vorzulegen. Wie soll das finanziert werden, wenn Klimaschutz nicht ausreichend im Sondervermögen verankert ist? Damit das Sondervermögen wirklich bei den Menschen ankommt, muss es in Dinge investiert werden, die unseren Alltag besser machen und zum Klimaschutz beitragen, zum Beispiel gedämmte Schulen und Wohnungen, gut ausgebaute Wärmenetze in den Kommunen oder Bus und Bahn, auf die man sich verlassen kann.”

Michael Groß, AWO-Präsident: “Viele Pflegeeinrichtungen, Kitas und andere soziale Einrichtungen müssen dringend modernisiert, digitalisiert und energetisch saniert werden. Das ist notwendig, um gerade ältere und kranke Menschen besser vor den gesundheitlichen Risiken durch die zunehmende Hitze zu schützen sowie adäquate Räume für eine hochwertige Bildung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Auch können nur durch eine wirksame Sanierung und Modernisierung die Energieverbräuche der Einrichtungen dauerhaft gesenkt werden. Das senkt auch für öffentliche Kassen die damit verbundenen Kosten. Gemeinnützige Träger haben für diese Investitionen nicht genug finanzielle Mittel, weil sie kaum Rücklagen bilden dürfen und keine Gewinne erwirtschaften. Das Sondervermögen muss deshalb gezielt gemeinnützige Träger und Einrichtungen unterstützen. So machen wir die soziale Infrastruktur zukunftsfähig und verbinden sozialen Fortschritt mit mehr Klimaschutz.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Deutscher Caritasverband: “Die Bundesregierung muss den Klima- und Transformationsfonds als Finanzierungsmotor für sozial gerechten Klimaschutz nutzen. Die Träger der Einrichtungen und Dienste wollen seit Jahren ihre Gebäude sanieren, um das Klima ebenso wie die Menschen zu schützen. Auch die Konjunktur würde durch unsere Sanierungsmaßnahmen mit angekurbelt und neue, klimafreundliche Bautechniken deutschlandweit etabliert. Die Träger können diesen Beitrag allerdings bislang kaum leisten. Sie müssen die knappen Mittel fast vollständig dafür einsetzen, eine adäquate Versorgung der Menschen sicherzustellen.

Die Bundesregierung sollte nun dafür sorgen, dass die jährlich geplanten 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zu einem echten Aufwuchs der Investitionen im Klima- und Transformationsfonds verwendet werden. Im Dreiklang von äußerer, innerer und sozialer Sicherheit gilt es, den Blick nicht auf Verteidigung zu verengen und den Rufen einiger großer Konzerne zu folgen. Die Sondervermögen müssen auch für eine zukunftssichere soziale Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.06.2025

Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt und zur Errichtung des Sondervermögens sagt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin:

„Die Wirtschaft braucht jetzt ein mutiges Signal für mehr Investitionen und gute Arbeitsplätze. Die Beschlüsse des Kabinetts sind dafür ein wichtiger Schritt.

Offen bleibt noch, wie und zu welchen Teilen die Mittel aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur und Klimaneutralität im Einzelnen auch schnell auf den Weg gebracht werden. Eine exzellente und bezahlbare Infrastruktur sowie Planungssicherheit sind die Voraussetzung für einen Weg raus aus der Krise. Die Unternehmen müssen aber auch selbst in Modernisierung und Zukunft investieren. Die von der Regierung geplanten Steuervorteile sollten Unternehmen dazu motivieren, jetzt auch zu investieren und den Wandel zu neuen Technologien zu beschleunigen, anstatt in schwierigen Zeiten weiter Druck auf die Belegschaften auszuüben. 

Mit dem Strompreispaket kommt endlich auch eine längst überfällige Entlastung für das produzierende Gewerbe. Gerade in der Industrie ist der Druck groß, mit wettbewerbsfähigeren Energiepreisen die Standorte zu halten. 

Insgesamt sind die geplanten Entlastungen bedauerlicherweise nicht mit Anreizen für Standortsicherung und die Beachtung von Tarifverträgen verknüpft. Es wird nun darauf ankommen, Förderprogramme nicht weiter als Steuergeschenke mit der Gießkanne zu verteilen, damit die wirtschaftliche Entlastung wirklich auch mit der Sicherung guter Arbeitsplätze verbunden ist. 

Mit den Steuervorteilen für Unternehmen drohten außerdem zu große Mindereinnahmen, besonders für die Kommunen. Wenn Gemeinden sparen müssen, verschlechtert das das Leben der Menschen vor Ort. Es ist gut, dass Bund und Länder eine Lösung gefunden haben, die nicht zulasten der ohnehin schon unterfinanzierten Strukturen führt. Eine dauerhafte Strukturreform zur ausreichenden Finanzierung der Kommunen und ein Altschuldenfonds bleiben aber auf der Agenda. 

Auf Dauer kann der Staat nur dann vernünftig wirtschaften, wenn weitere Reformen kommen: Die geplante Expertengruppe zur Schuldenbremse sollte Vorschläge machen, damit auch in Zukunft wichtige Zukunftsinvestitionen über Kredite finanziert werden können. Außerdem braucht Deutschland endlich ein gerechtes Steuersystem mit Vermögensteuer und Erbschaftsteuer – auch das führt zu höheren Einnahmen und Investitionsspielräumen für eine solidarische und resiliente Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Die Bundesregierung hat heute den Haushaltsentwurf 2025, die Haushalts-Eckwerte 2026 und den Entwurf zum Sondervermögen Infrastruktur beschlossen. Die Diakonie Deutschland kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege, um die enormen Herausforderungen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu gewährleisten. Zur inneren und äußeren Sicherheit gehören auch Armutsbekämpfung, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Pflege von alten und kranken Menschen, Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Integration von Geflüchteten sowie sozial-gerechter Klimaschutz, betonte der evangelische Wohlfahrtsverband.

„Investitionen in die soziale Infrastruktur und die soziale Sicherheit stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen der Menschen in eine gute Zukunft. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die gemeinnützige Sozial- und Gesundheitswirtschaft bei einem Investitionsprogramm dieser Größenordnung vergisst. Mit ihren mehr als zwei Millionen Beschäftigten kümmert sie sich um Millionen Menschen in diesem Land und ist das Rückgrat unseres Sozialstaates“, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Wer die soziale Infrastruktur vernachlässigt, gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

Mit Blick auf den Haushalt 2026 sei daher entscheidend, dass die Koalition nicht nur den Industriestandort Deutschland fördere, sondern den Beitrag sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen zur ökonomischen Wertschöpfung, zum Arbeitsmarkt, für soziale Innovationen und für den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft berücksichtige. Dafür fordert die Diakonie gezielte Investitionen in Klimaanpassung, Digitalisierung und Modernisierung, um sicherzustellen, dass auch künftig Millionen Menschen in allen Lebenslagen verlässlich Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2025

  • VdK kritisiert unzureichende Finanzierung von Gesundheit und Pflege
  • Bentele: „Gesamtgesellschaftliche Ausgaben müssen vom Bund getragen werden“

Statement von Verena Bentele zum Haushaltsentwurf 2025:

„Die finanzielle Lage der Sozialversicherungen ist besorgniserregend. Viele Menschen befürchten jetzt steigende Beiträge, und das kann nicht das Mittel der Wahl sein. Dem massiven Anstieg der Verteidigungsausgaben, den Rekordinvestitionen in die Infrastruktur und Steuerentlastungen für die Unternehmen steht ein zögerliches Vorgehen bei den Sozialversicherungen gegenüber. Die geplante Unterstützung der Kranken- und Pflegeversicherung durch zu niedrige Darlehen anstelle von ausreichenden und verbindlichen Bundeszuschüssen verstärkt den Eindruck einer bloßen Notlösung.

Die Corona-Ausgaben bei der Pflege, Krankenhausinvestitionen oder bestimmte familienpolitische Leistungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von den Sozialversicherungen durch Beitragsgelder getragen wurden, ohne dass der Bund einen ausreichenden Ausgleich leistete. In der Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren willkürlich 10 Milliarden Euro Bundeszuschüsse gestrichen, um den Haushalt zu konsolidieren. Der Ausgleich dieser Ausgaben aus Steuermitteln muss nicht in Kommissionen besprochen, sondern im Haushalt vereinbart werden.

Klar ist: Weder das Darlehen in Höhe von 2,3 Milliarden an den Gesundheitsfonds noch das Darlehen in Höhe von einer halben Milliarde an die Pflegeversicherung werden einen weiteren Beitragsanstieg verhindern.

Eine faire und verlässliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Ausgaben durch den Bund ist die Voraussetzung für Strukturreformen, die nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehen dürfen. Diese Reformen könnten in den kommenden Jahren den Beitragsanstieg um mindestens vier Prozentpunkte verringen und insbesondere Versicherte mit geringen und mittleren Einkommen entlasten.

Eine stabile Gesundheitsversorgung, gute Pflege, eine sichere Rente sowie die Unterstützung von Arbeitsuchenden und auch der demographische Wandel sind zu bewältigen, wenn wir die Lasten durch eine vernünftige Steuerpolitik auf breitere Schultern verteilen und endlich die Milliardäre und Multimillionäre höher besteuern.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist die unzureichende Finanzierung des KfW-Investitionszuschusses ´Altersgerecht umbauen`. Dieses Förderprogramm ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, ihre Wohnungen barrierefrei und altersgerecht umzubauen. Das ist eine zentrale Voraussetzung dafür, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen und den Umzug in ein Pflegeheim hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden. Die im letzten Jahr zur Verfügung gestellten 150 Millionen Euro reichen bei Weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Die Mittel sind regelmäßig schnell ausgeschöpft. Unsere Forderung lautet daher klar: Das Programm ´Altersgerecht umbauen` muss nicht nur fortgeführt, sondern mit 500 Millionen Euro ausreichend und dauerhaft finanziert werden. Nur so können Betroffene sicher planen. Zudem müssen die Fördersätze von aktuell 10 auf 30 Prozent angehoben werden, um den tatsächlichen Kosten gerecht zu werden und mehr Menschen die notwendige Unterstützung zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.06.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat heute dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evalutionsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“

Hintergrund: 
Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.
Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen.

Der wissenschaftliche Evaluationsbericht samt Stellungnahme der Bundesregierung, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen ab sofort auf der Internetseite des BMBFSFJ zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg–266228 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einstimmig die Einsetzung einer „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ (Kinderkommission) beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages.

Die Kinderkommission, kurz KiKo, gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission sind dort ebenfalls vertreten und haben damit einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 245 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/216) für längere Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau einstimmig angenommen. Ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (21/514) wurde deshalb für erledigt erklärt.

Hintergrund ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“, mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufe 1 eingeführt wird. Im Schuljahr 2029/2030 soll der Rechtsanspruch dann für alle Schüler bis Klasse 4 gelten. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt. Wegen sich lange hinziehender Planungsprozesse, Lieferengpässen und Fachkräftemangel läuft der Mittelabruf aber schleppend, die Verantwortlichen vor Ort können Fristen zur Beantragung von Bundes-Fördermitteln vielfach nicht mehr einhalten.

Deshalb wird das Investitionsprogramm nun durch eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) um zwei Jahre verlängert, damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Die AfD-Abgeordnete Kerstin Przygodda hat bei der Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch nicht die nötige Mehrheit der Stimmen erhalten. In geheimer Wahl gab es bei 37 abgegebenen Stimmen 11 Ja-Stimmen, 25 Abgeordnete stimmten gegen den Vorschlag der AfD-Fraktion, es gab eine Enthaltung. Die Stellvertretung geht damit an den dienstältesten Abgeordneten des Ausschusses über, in dem Fall an Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Weg für die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse freigemacht. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch dem entsprechenden „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) mehrheitlich zu. Für den geänderten Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Fraktion Die Linke enthielt und die AfD-Fraktion dagegen stimmte.

Mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD soll die zum Ende des Jahres eigentlich auslaufende Regelung um weitere vier Jahre verlängert werden. Die Mietpreisbremse sorgt in von den Bundesländern ausgewiesenen „Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ dafür, dass die Neuvermietungsmiete grundsätzlich gedeckelt wird.

Auf Antrag von CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss noch eine sachfremde Änderung an dem Gesetzentwurf vor. Mit dieser Änderung soll den Ländern ermöglicht werden, „im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 den Umfang der elektronischen Aktenführung bei den Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 durch Rechtsverordnung (sogenannte Pilotierungsverordnung) bestimmen zu können“.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine „Faire-Mieten-Gesetz“ (21/222) und ein Antrag der Fraktion Die Linken mit dem Titel „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ (21/355).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 25.06.2025

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Nachzug für zwei Jahre auszusetzen. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.

Einig waren sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass es keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gibt. Umstritten blieb, ob die in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz geregelten Einzelfallprüfungen eine ausreichende Härtefallregelung erlauben. Aus Sicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Projects ist das nicht der Fall.

Kommunalvertreter sprachen sich für den Gesetzentwurf aus, weil damit der Überlastung von Städten, Landkreisen und Gemeinden entgegengewirkt werden könne. Andere Sachverständige hielten die geplante Neuregelung mit Blick auf die angekündigte Migrationswende für nicht ausreichend.

Das Vorhaben verstößt laut Kerstin Becker vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband gegen das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Schutz des Familienlebens der Betroffenen, die in der Regel schon seit Jahren auf ein Visum zum Familiennachzug warten. Es widerspreche zudem dem Koalitionsvertrag, laut dem die Familien in den Mittelpunkt gestellt und die „sogenannte illegale Migration“ bekämpft werden solle. Mit dem Entwurf würden aus ihrer Sicht jedoch legale und sichere Migrationswege ausgesetzt.

Yana Gospodinova vom Deutschen Caritasverband forderte eine verlässliche, wirksame und rechtstaatlich tragfähige Härtefallregelung. „Die Aussetzung kann nur erfolgen, wenn eine offene und einzelfallbezogene Abwägung tatsächlich möglich ist“, sagte sie. Der Verweis auf Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz reiche dafür „bei weitem nicht aus“. Diese Norm sei für hochgradige Einzelfälle konzipiert und habe sich bereits in der letzten Aussetzungsphase 2016 bis 2018 als völlig unzureichend für humanitäre Härtefälle erwiesen. Nötig sei eine Norm mit einem nachvollziehbaren Kriterienkatalog, die durch transparente Antragswege eine Verfahrenssicherheit schaffe.

Corinna Ujkasević vom International Refugee Assistance Project hält die Regelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz ebenfalls für unzureichend im Sinne einer individuellen Prüfung. „Paragraf 22 wird nicht die Abhilfe schaffen, die sich viele erhoffen.“ Ein weiteres großes Problem ist es laut Ujkasević, dass der Gesetzentwurf keine Stichtagsregelung vorsehe. Dadurch würden auch alle laufenden Verfahren betroffen. Die Betroffenen hätten aber wegen der überlangen Verfahrenszeiten bei den deutschen Botschaften schon mehrere Jahre gewartet.

Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hält den Entwurf indes für geeignet, „das mit ihm verfolgte Ziel der Zuwanderungsbegrenzung zu erreichen“. Das Grundgesetz gewähre keine Ansprüche auf Einreise in das Bundesgebiet für Familienangehörige von hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten. Auch das Unionsrecht stehe der Begrenzung der Zuwanderung nicht im Wege. Gleichwohl sollte erwogen werden, eine Übergangsregelung für Fälle in das Gesetz aufzunehmen, in denen Deutschland rechtskräftig zur „ermessensfehlerfreien Neubescheidung von Familiennachzugsbegehren verpflichtet worden ist“.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, subsidiär Schutzberechtigte könnten ihre Familie auch dann nachholen, wenn sie selbst arbeitslos seien und keine Wohnung hätten. Daraus folge „ein Familiennachzug in die Sozialsysteme“, urteilte er. Der Gesetzentwurf unterbinde dies und reagiere damit auf die Nöte der Kommunen.

Wichtig sei es, wie die Ausnahmeregelungen gehandhabt würden. Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz biete mit seinem Verweis auf völkerrechtliche Gründe für die nötige Konkretisierung der zuständigen Gerichte eine gute Basis. Bei der Konkretisierung gehe es auch um die Frage, ob ein Zusammenleben im Ausland möglich und zumutbar ist. Der Sturz des Assad-Regimes erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass Syrer künftig seltener Anspruch auf Nachzug haben, erklärte Thym.

Insbesondere im Bereich der Wohnraumversorgung sowie in den Kindertagesstätten und Schulen wird die Aussetzung zu dringend notwendigen Entlastungen führen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte während der Anhörung, es gehe auch um den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz für Fluchtzuwanderung.

Johann Friedrich Killmer vom Deutschen Städtetag sieht in der befristeten Aussetzung ein Instrument, um den Städten Entlastung zu verschaffen, auch wenn der Nachzug integrationsfördernd wirke. Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, während der Aussetzung diplomatische Gespräche mit den Herkunftsstaaten zu führen, um die Gründe für das Verlassen der Heimat zu beenden.

Privatdozent Roman Lehner von der Georg-August-Universität Göttingen sieht die Härtefallregelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz als geeignet an. Dass diese ausreichend sei, habe das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung zum Kindenachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Jahre 2022 bestätigt.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, hält es für problematisch, dass die derzeit geplante Regelung im Unterschied zu der letzten Aussetzung zwischen 2016 und 2018 auch Personen erfassen solle, die sich bereits auf einer Warteliste zur Terminvergabe für ein Visum befinden oder gar schon förmlich ein Visum beantragt haben.

Als „reine Symbolpolitik“ bezeichnete Professor Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz die Aussetzung. Vor dem Hintergrund von zwei Millionen Asylanträgen von 1990 bis 2024 und vor der Tatsache, dass inzwischen über ein Prozent der afghanischen Bevölkerung (400.000 Menschen) in Deutschland lebe, erscheine die Aussetzung des Nachzugs mit jährlich 12.000 Menschen, „wie reine Symbolik ohne spürbare Abhilfe“, sagte er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 23.06.2025

In der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das zeigt die Analyse von konkreten Fällen, in denen in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Bundesländern in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft sogar danach in jenen Bundesländern besser, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten wurden oder neu hinzukamen. Das ergibt eine neue Kurzstudie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* „Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien,wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Untersuchung. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“

Üblicherweise wird die These einer positiven wirtschaftlichen Wirkung gestrichener Feiertage damit begründet, dass in Monaten mit besonders vielen Feiertagen (oder wenig Arbeitstagen, wie durch die regelmäßig kurze Monatslänge im Februar) weniger produziert wird als in anderen Monaten. So kalkuliert etwa das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer vermeintlichen zusätzlichen Wirtschaftsleistung von 5 bis 8,6 Milliarden Euro pro gestrichenem Feiertag, oder etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Betrachtet man allerdings reale Fälle, in denen die Zahl der Feiertage verändert wurde, sieht das Bild anders aus. Das IMK betrachtet sechs solcher „Realexperimente“ seit 1990. Dabei wurden in manchen Bundesländern gesetzliche Feiertage gestrichen oder neu eingeführt, in anderen nicht. Hier kann man im Jahr der Einführung oder Streichung die Wirtschaftsleistung dieser Länder mit jener der Bundesrepublik insgesamt und ähnlich strukturierten (benachbarten) Bundesländern vergleichen.

Dullien und die IMK-Forscher*innen Dr. Ulrike Stein und Prof. Dr Alexander Herzog-Stein betrachten in ihrer Studie: Erstens die Abschaffung des Buß- und Bettages in allen Bundesländern außer Sachsen ab dem Jahr 1995, zweitens die einmalige Ausdehnung des Reformationstages auf alle Bundesländer 2017, drittens den erneuten Wegfall des arbeitsfreien Reformationstages in vielen Bundesländern im Folgejahr, viertens die Einführung des Internationalen Frauentages als gesetzlicher Feiertag in Berlin 2019, fünftens die Einführung des Weltkindertages in Thüringen im selben Jahr und sechstens die Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern 2023. Basis für die Analyse sind die Daten des Statistischen Bundesamts zum jährlichen nominalen Bruttoinlandsprodukt auf Ebene der Bundesländer.

Würde die einfache Gleichung aufgehen: „Weniger Feiertage = Mehr Wirtschaftsleistung“, dann müsste man 1995 ein niedrigeres Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Sachsen als in anderen Bundesländern sehen, ebenso in Berlin und Thüringen 2019 und in Mecklenburg-Vorpommern 2023. 2017 müsste das Bruttoinlandsprodukt in jenen Bundesländern, die den Reformationstag erstmals als gesetzlichen Feiertag begingen, langsamer gewachsen sein als im Rest der Republik, 2018 dann in jenen Ländern stärker, in denen der Reformationstag nicht mehr gesetzlicher Feiertag war.

Sachsen 1995: Beibehaltung des Buß- und Bettages

Tatsächlich hat sich das Bruttoinlandsprodukt 1995 in Sachsen aber stärker entwickelt als im Rest Deutschlands. Nominal wuchs die Wirtschaftsleistung im Bundesschnitt um 3,4 Prozent, im ostdeutschen Freistaat dagegen um 9,7 Prozent. Dabei stellen die Forschenden natürlich in Rechnung, dass Mitte der 1990er Jahren noch der wirtschaftliche Aufholprozess in Ostdeutschland lief. Es ist also plausibel, dass Sachsens Wirtschaft deutlich schneller wuchs als jene Gesamtdeutschlands. Ein Vergleich mit den angrenzenden ostdeutschen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigt allerdings: Auch ihnen gegenüber legte das nominale BIP in Sachsen 1995 erheblich stärker zu, obwohl die beiden anderen Bundesländer den Buß- und Bettag als Feiertag strichen. Der Vorsprung lag bei 3,7 Prozentpunkten gegenüber Sachsen-Anhalt und 4,3 Prozentpunkten gegenüber Thüringen (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). 

Reformationstag 2017 und 2018

2017 wurde anlässlich des 500. Jahrestags der Reformation in allen Bundesländern der 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag begangen. In den ostdeutschen Bundesländern, in denen der Feiertag schon zuvor gesetzlich verankert war, fiel das nominale Wachstum in diesem Jahr tatsächlich minimal um 0,2 Prozentpunkte stärker aus als in jenen Ländern, in denen der Reformationstag einmalig arbeitsfrei war (Abbildung 2 in der Studie). 

Allerdings zeigte der Wegfall des Feiertages im Folgejahr in den betroffenen Bundesländern wiederum keinen positiven Effekt. 2018 war der 31. Oktober in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wieder normaler Arbeitstag. Vergleicht man das Wirtschaftswachstum in diesen Bundesländern mit jenen westdeutschen Bundesländern, die den Reformationstag 2017 als gesetzlichen Feiertag eingeführt haben und 2018 beibehielten, so hatten die Bundesländer mit Wegfall des Feiertages sogar ein minimal um 0,2 Prozentpunkte schwächeres Wirtschaftswachstum als jene, die den Feiertag dauerhaft beibehielten (Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein; Abbildung 3).

Internationaler Frauentag in Berlin und Weltkindertag in Thüringen 2019

In Berlin wurde 2019 der Internationale Frauentag am 8. März erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen. Die Wirtschaftsleistung in der Bundeshauptstadt entwickelte sich in dem Jahr besser als im Bundesdurchschnitt: Der Vorsprung beim Wachstum des nominalen BIPs lag bei 2,0 Prozentpunkten. Auch im Vergleich zu den anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie dem umliegenden Brandenburg wuchs das BIP in Berlin stärker, nicht schwächer.

In Thüringen wurde ebenfalls 2019 der Weltkindertag am 20. September als gesetzlicher Feiertag eingeführt. Hier fiel das Wachstum um 0,4 Prozentpunkte niedriger aus als im Bundesdurchschnitt (Abbildung 4).

Internationaler Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern 2023

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Internationale Frauentag 2023 gesetzlicher Feiertag. Dort fiel das Wachstum höher aus als in der Bundesrepublik insgesamt und im angrenzenden Bundesland Schleswig-Holstein, allerdings niedriger als in Brandenburg und Niedersachsen (Abbildung 5). Zu beachten ist hier laut IMK jedoch, dass es sowohl für Niedersachsen als auch für Mecklenburg-Vorpommern 2023 Sonderfaktoren gab: In Stade wurde in dem Jahr ein LNG-Terminal fertiggebaut und in Betrieb genommen. Mecklenburg-Vorpommern war zum einen besonders negativ von der Unterbrechung der russischen Gaslieferungen durch die Nordstream-Pipelines betroffen, gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme eines LNG-Terminals in Mukran 2024, die das BIP erhöht haben dürften. Von daher sei fraglich, wie aussagekräftig letztlich dieses Beispiel ist.

Schaden weniger Feiertage der Produktivität?

Dass ein Feiertag weniger keinen klaren positiven Einfluss auf die Wirtschaftsleistung hat, erklären die Forschenden des IMK einerseits mit der Flexibilität einer modernen Volkswirtschaft: Unternehmen planen die Abarbeitung ihrer Aufträge so, dass diese möglichst nicht an Feiertagen stattfindet, auch, weil dann Zuschläge gezahlt werden. Unklar ist, ob ohne diese Feiertage tatsächlich über das Jahr mehr produziert würde – wie es die Befürworter*innen von Streichungen annehmen –, oder ob die Produktion nur anders verteilt würde.

Viel spricht aber laut IMK dafür, dass – auch in Zeiten vielerorts beklagten Fachkräftemangels – die Nachfragesituation der Unternehmen der bestimmende und begrenzende Faktor für die Produktion ist. So gaben in den jüngsten Umfragen des Ifo-Instituts 36,8 Prozent der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes an, mangelnde Aufträge seien ein Hindernis für die Produktion, während nur 17,5 Prozent sagten, Personalmangel behindere die Produktion.

Hinzu kommt, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion nicht nur auf die geleistete Zahl der Arbeitsstunden zurückgeht, sondern auch Produktivität und Innovation eine wichtige Rolle spielen. „Denkbar ist, dass die Beobachtung fehlender positiver Wachstumseffekte einer geringeren Zahl an Feiertagen darauf zurückgeht, dass die geringere Erholungszeit die Produktivität senkt“, schreiben Dullien, Stein und Herzog-Stein. Möglich sei auch der Effekt, dass Erwerbstätige, die sich durch ihre Arbeit und andere Verpflichtungen in Familie oder Haushalt stark belastet fühlen, zumindest mittel- und langfristig als Reaktion auf die Streichung des Feiertages ihr Arbeitsangebot an anderer Stelle zurückfahren, etwa durch die Verringerung der Arbeitszeit in Teilzeitstellen oder die Aufgabe eines zusätzlichen Minijobs. So gibt es Hinweise, dass während der Covid-Pandemie Pflegekräfte als Reaktion auf die hohe Belastung ihre Arbeitszeit verringert haben.

Abschaffung von Feiertagen als „Wachstumsbooster“: Idee ohne robustes empirisches Fundament. IMK Kommentar Nr. 14, Juni 2025

Eine aktuelle Studie analysiert die Folgen weiterer Ideen zur Deregulierung und Verlängerung von Arbeitszeiten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.06.2025

ie Inflationsrate in Deutschland hat im Mai bei 2,1 Prozent verharrt und liegt damit fast am Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten acht eine haushaltsspezifische Teuerungsrate unter dem Zielwert, der neunte direkt beim Inflationsziel. Konkret reichte die Spannweite im Mai von 1,4 bis 2,0 Prozent, der Unterschied lag also bei 0,6 Prozentpunkten, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im Mai 2025 wie in den Vormonaten gering: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern und niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,4 Prozent. Auf 1,7 Prozent Inflationsrate kamen Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Alleinerziehende sowie Alleinlebende mit jeweils mittlerem Einkommen wiesen mit 1,5 bzw. 1,6 Prozent ebenfalls relativ niedrige Teuerungsraten auf (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). 

Als einziger Haushaltstyp hatten im Mai Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 2,0 Prozent eine Inflation direkt auf dem Niveau der EZB-Zielrate. Es folgten Paare mit Kindern und hohen Einkommen (1,9 Prozent) sowie Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen (1,8 Prozent). Ein wichtiger Faktor für das etwas höhere Niveau ist, dass bei diesen drei konsumstarken Haushaltstypen die niedrigeren Energiepreise weniger stark ins Gewicht fallen als bei Haushalten mit weniger Einkommen, deren Warenkörbe stärker durch Güter des täglichen Bedarfs geprägt sind. Zudem fragen Haushalte mit höheren Einkommen stärker Dienstleistungen nach, die sich derzeit noch merklich verteuern, wie Versicherungsdienstleistungen, Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen des Gastgewerbes. Allerdings verzeichneten alle drei Haushaltsgruppen einen leichten Rückgang ihrer Inflationsrate, weil sich der Preisauftrieb bei Pauschalreisen gegenüber dem Vormonat normalisiert hat. In der Folge hat sich die Spanne zwischen den haushaltsspezifischen Inflationsraten von 0,8 Prozentpunkten im April auf 0,6 Prozentpunkte im Mai verringert.  

Die beiden anderen untersuchten Haushaltstypen, Familien mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren Einkommen, verzeichneten im Mai eine Inflationsrate von je 1,7 Prozent. Dass aktuell alle vom IMK ausgewiesenen haushaltsspezifischen Inflationsraten leicht unter der Gesamtinflation liegen, wie sie das Statistische Bundesamt berechnet, liegt an unterschiedlichen Gewichtungen: Das IMK nutzt für seine Berechnungen weiterhin die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, während Destatis seit Anfang 2023 die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung heranzieht.

Zusätzliches Argument für Zinssenkung: Euro hat deutlich aufgewertet

Im Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate weiter normalisieren und um den Wert von zwei Prozent schwanken, so die Erwartung von Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Allerdings sind die Risiken für die Inflationsprognose in den vergangenen Wochen etwas gestiegen, und zwar in beide Richtungen: Während ein länger andauernder Konflikt zwischen Israel und dem Iran zu anhaltend höheren Rohöl- und Erdgaspreisen führen könnte, besteht durch den weiter schwelenden von US-Präsident Donald Trump provozierten Zollkonflikt das Risiko, dass die Teuerung sogar unter die Zielinflation fällt. Denn auch wenn sich die handelspolitische Auseinandersetzung zeitweilig etwas beruhigt hat, hält sie die Gefahr einer weltweiten Rezession hoch, die die Preisentwicklung zusätzlich dämpfen würde.

Tober hält eine weitere Leitzinssenkung durch die EZB für erforderlich. Die Zinsschritte der vergangenen Monate, zuletzt am 11. Juni auf 2,0 Prozent, hätten zwar für Entlastung gesorgt. Sie reichten aber noch nicht aus, zumal seit Jahresbeginn der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 Prozent aufgewertet hat, was die ohnehin verhaltenen Exportaussichten der Europäer bremst. Ein weiterer Zinsschritt solle „zeitnah folgen, zumal die aktuelle Inflationsprognose der EZB dies ohnehin annimmt“, erklärt die Ökonomin. „Eine Belebung der Binnennachfrage ist dringend erforderlich und könnte zudem einen Beitrag zur Lösung des Zollkonflikts liefern.“  

Langfristiger Vergleich: Lebensmittel knapp 40 Prozent teurer als 2019

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im Mai 2025 um 39,6 Prozent höher als im Mai 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung für diese unverzichtbaren Basisprodukte mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 33,0 Prozent teurer als im April 2019.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor: Inflation verharrt im Mai 2025 bei 2,1 Prozent. Anstieg der Dienstleistungspreise deutlich verringert. IMK Policy Brief Nr. 192, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.06.2025

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD plant in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Flexibilisierung und Ausschöpfung der Arbeitszeit, etwa steuerliche Entlastungen von Überstundenzuschlägen und Anreize zur Ausweitung von Teilzeit. Ergebnisse der OPAL-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen: Eine unbegrenzte tägliche Arbeitszeit lehnen 73 Prozent der Beschäftigten ab. Allerdings wären 34 Prozent der Beschäftigten auch bereit, an einzelnen Tagen mehr als 10 Stunden pro Tag zu arbeiten, wenngleich die Mehrheit dies für sich ablehnt. Finanzielle Anreize für Überstunden und für eine Ausweitung von Teilzeit sprechen besonders jüngere Beschäftigte an.

45 Prozent der Vollzeitbeschäftigten sind eher bereit, mehr Überstunden als bislang zu leisten, wenn sie einen steuerfreien Zuschlag erhalten. Mit der Möglichkeit, sich Überstunden mit einem steuerfreien Zuschlag auszahlen zu lassen, wären insbesondere jüngere Vollzeitbeschäftigte zu mehr Überstunden bereit: Während in der jüngsten Gruppe bis 30 Jahre etwa 60 Prozent gewillt sind, ihre Überstunden infolge eines steuerlich begünstigten Zuschlags auszuweiten, sind es bei der Gruppe der Personen über 60 Jahren 37 Prozent.

Mit der Aussicht auf eine einmalige Prämie können sich etwa 33 Prozent der Teilzeitbeschäftigten vorstellen, ihre Stundenanzahl dauerhaft zu erhöhen, im Mittel um 6 Stunden pro Woche. Dabei würden junge Teilzeitbeschäftigte mit einer einmaligen Prämie eher Stunden erhöhen: 48 Prozent der Unter-30-Jährigen geben an, dass sie (eher) bereit wären, ihre Stundenzahl dauerhaft auszuweiten. Bei den Teilzeitbeschäftigten über 60 Jahren ist der Anteil mit 24 Prozent erheblich kleiner. „Für die Anreize zur Ausweitung von Teilzeit gilt: Ihre Wirkung hängt stark davon ab, welche Zielgruppen man erreichen möchte und ob strukturelle Hürden – etwa im Bereich der Kinderbetreuung – bestehen bleiben“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Schon jetzt arbeiten 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten häufig mehr als 10 Stunden an einzelnen Arbeitstagen. Bislang ist es für 14 Prozent der Vollzeitbeschäftigten möglich, Überstunden zu leisten und von ihrem Arbeitgeber mit Zuschlag auszahlen zu lassen. Auch haben 16 Prozent der Teilzeitbeschäftigten bereits unter den aktuellen Bedingungen den Wunsch, ihre Wochenarbeitszeit dauerhaft zu erhöhen. „Es reicht nicht aus, steuerliche Anreize zu setzen“, so IAB-Forscher Jonas A. Weik. „Arbeitgeber müssen auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Änderungen nach deren Inkrafttreten auch reagieren und Überstundenzuschläge anbieten sowie bereit sein, mit Teilzeitbeschäftigten individuelle Lösungen für die Aufstockung der Arbeitszeit zu finden, wenn sie tatsächlich mehr Arbeitszeit von den Beschäftigten abrufen wollen.“

Die Studie von Jens Stegmaier, Jonas A. Weik, Bernd Fitzenberger und Enzo Weber beruht auf Daten der Online-Befragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Die Ergebnisse beziehen sich auf 3.800 Befragte, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 17.06.2025

  • Deutlicher Rückgang der Scheidungen seit 2003
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2024 waren minderjährige Kinder betroffen
  • Im Durchschnitt erfolgte die Scheidung nach knapp 15 Ehejahren

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129 300 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Zahl damit ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (+0,3 % oder 329 Scheidungen), als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde. Im langjährigen Trend ging die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit dem Jahr 2003 zurück (2024: -39,6 %). Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2024 wurden 349 200 Ehen geschlossen, das waren 3,3 % oder 11 800 weniger als 2023. Zwischen Mann und Frau wurden 2024 in Deutschland 340 400 Ehen geschlossen (2023: 351 800) und 8 800 Ehen (2023: 9 200) zwischen Personen gleichen Geschlechts.

111 000 minderjährige Scheidungskinder im Jahr 2024

Etwas mehr als die Hälfte (50,8 % beziehungsweise rund 65 700) der im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten 48,0 % ein Kind, 40,0 % zwei und 12,0 % drei und mehr Kinder. Damit setzt sich der langjährige Trend eines Rückgangs des Anteils der Ehescheidungen mit einem Kind und der Zunahme des Anteils mit zwei oder mehr Kindern fort. Insgesamt waren im Jahr 2024 etwa 111 000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Scheidung meist nach einjährigen Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,5 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,5 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 8 Monate verheiratet. Bei etwa 21 200 oder 16,4 % der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 %. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem in etwa auf dem heutigen Niveau.

Bei 90,0 % der Ehescheidungen wurde 2024 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,0 % wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,0 % stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Weniger Aufhebungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften, aber mehr Scheidungen

Im Jahr 2024 ließen sich rund 1 500 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 200 oder 18,1 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2023. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,2 % aller Ehescheidungen des Jahres 2024.

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2024 wurden mit rund 500 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 100 oder 19,6 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das fünfte Jahr in Folge gesunken. Seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Oktober 2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden und es findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sowie Aufhebungen von Lebenspartnerschaften sind in den entsprechenden Statistischen Berichten auf der Themenseite „Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften“ sowie über die Tabellen 12631 sowie 12661 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2025

In den Sommerferien eine Woche verreisen – das ist für viele Menschen in Deutschland kaum möglich. Im Jahr 2024 lebte gut jede fünfte Person (21 %) in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte. Das waren 17,4 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, war der Anteil damit geringfügig niedriger als im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 sahen sich noch 23 % der Bevölkerung finanziell außer Stande, für eine Woche Urlaub zu verreisen.

Personen in Alleinerziehenden-Haushalten besonders betroffen

Alleinerziehenden fehlt besonders häufig das Geld für einen Urlaub: 38 % der Alleinerziehenden und ihrer Kinder konnten sich im Jahr 2024 nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Auch unter Alleinlebenden war der Anteil mit 29 % überdurchschnittlich hoch. Am seltensten waren dagegen zwei Erwachsene betroffen, die ohne Kinder in einem Haushalt lebten (15 %). Bei zwei Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lag der Anteil bei 19 %. Hier hängt es stark von der Zahl der Kinder ab, ob man sich eine Urlaubsreise leisten kann oder nicht. Hatten 16 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und einem oder zwei Kindern kein Geld für eine solche Reise, so traf dies auf 29 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern zu.

EU-weit große Unterschiede

EU-weit lebte im Jahr 2024 gut ein Viertel der Bevölkerung in Haushalten (27 %), die sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten können. Deutschland lag somit nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat unter dem Durchschnitt aller Staaten der Europäischen Union (EU). Am seltensten war die Bevölkerung in Luxemburg (9 %), Schweden (12 %) und den Niederlanden (13 %) betroffen. Vergleichsweise selten hatten dagegen Menschen in Rumänien genug Geld für den Urlaub: 59 % konnten sich dort nach eigenen Angaben keine solche Reise leisten. Hoch war der Anteil der betroffenen Bevölkerung auch in Griechenland mit 46 % und in Bulgarien mit 41 %.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Endergebnisse, basierend auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Bei der Erhebung wird abgefragt, ob sich der Haushalt finanziell leisten kann, mindestens eine Woche pro Jahr Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen. Dazu zählt auch Urlaub bei Freunden/Verwandten oder in der eigenen Ferienunterkunft. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte ist eines der Kriterien zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung (Deprivation).

Kinder sind hier sowohl Minderjährige im selben Haushalt als auch Personen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.  

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Die Ergebnisse im EU-Vergleich können aus der Eurostat-Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.06.2025

  • 26 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen, 44 % mit einem Geschwisterkind, 30 % ohne Geschwister
  • Familien mit Einwanderungsgeschichte doppelt so oft mit drei oder mehr Kindern wie Familien ohne Einwanderungsgeschichte

In Deutschland lebte 2024 gut jedes vierte Kind (26 %) in einer kinderreichen Familie. In einer kinderreichen Familie leben mindestens drei Kinder in einem gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, lebten 18 % Kinder mit zwei Geschwistern in der Familie. Mit drei oder mehr Geschwistern wohnten 8 % der Kinder zusammen. Rund 30 % der Kinder lebten ohne Geschwister und 44 % mit einem Geschwisterkind in der Familie.

Anteil von Kindern mit zwei oder mehr Geschwistern steigt seit 2015 leicht an

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich diese Anteile kaum verändert. So lebten im Jahr 1996 rund 31 % der Kinder ohne Geschwister, 44 % mit einem Geschwisterkind und 25 % in kinderreichen Familien. Dabei ist der Anteil von Kindern in kinderreichen Familien von 1996 bis 2015 zunächst leicht auf 23 % zurückgegangen, um dann bis zum Jahr 2024 wieder auf 26 % anzusteigen. Im Gegenzug ist der Anteil von Kindern ohne Geschwister von 1996 bis 2015 von 31 % auf 33 % angestiegen und anschließend bis 2024 wieder 30 % gesunken. Hintergrund für die Entwicklungen der letzten zehn Jahre dürfte vor allem die Zuwanderung in den Jahren ab 2015 sein.

n 13 % der Familien leben mindestens drei Kinder

Bezogen auf die Zahl der Familien in Deutschland betrug der Anteil von kinderreichen Familien 13 %. Dabei sind kinderreiche Familien in den westlichen Bundesländern mit rund 13 % etwas häufiger vertreten als in den östlichen Ländern mit 11 %.

Familien mit Einwanderungsgeschichte hatten häufiger drei oder mehr Kinder als Familien ohne Einwanderungsgeschichte. 2024 lebten in 19 % der Familien mit Einwanderungsgeschichte mindestens drei Kinder, in Familien ohne Einwanderungsgeschichte traf dies nur auf rund 10 % zu.

Der Anteil an kinderreichen Familien ist bei Familien mit zwei Elternteilen höher als bei Alleinerziehenden: In Paarfamilien wiesen 15 % der Familien mindestens drei Kinder auf. Unter den Alleinerziehenden lag der Anteil hingegen bei 8 %.

Methodische Hinweise:

Die dargestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für welchen jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Ab dem Jahr 2021 werden hierzu Bevölkerungseckwerte auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung auf den Zensus 2022 bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies umfasst verheiratete und unverheiratete Paare sowie alleinerziehende Mütter und Väter inklusive deren jeweilige Kinder. Einbezogen in diesen Familienbegriff sind neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern und im Haushalt lebende Kinder.

Die Zahl der Kinder einer Familie entspricht der Zahl der Kinder, welche zum Zeitpunkt der Befragung im elterlichen Haushalt leben. Kinder, die aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, werden nicht berücksichtigt. Zudem können künftig noch weitere Kinder in der Familie geboren werden, das heißt eine Teilmenge der Kinder ohne Geschwister im Jahr 2024 wird in Zukunft mit Geschwistern in der Familie leben.

Kinder, die noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen oder in einer Partnerschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern bilden eine eigene Lebensform.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

Darüber hinaus bietet das „Dashboard Integration„, das Teil des „Dashboard Deutschland“ (www.dashboard-deutschland.de) ist, ein umfassendes, interaktives Datenangebot zur Situation eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen. Das Dashboard präsentiert 60 Indikatoren aus allen gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem zum Arbeitsmarkt, zu schulischer und beruflicher Bildung sowie zu Sicherheit und Partizipation.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstags ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Resettlement-Programme und humanitäre Aufnahmeverfahren als zentrale Instrumente einer verantwortungsvollen und solidarischen Flüchtlingspolitik weiter auszubauen und zu stärken.  

„In Zeiten globaler Krisen und wachsender Unsicherheit ist es umso wichtiger, Haltung zu zeigen“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß, „Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren als verlässlicher Akteur im internationalen Flüchtlingsschutz etabliert. Geordnete Aufnahmeverfahren wie Resettlement und humanitäre Programme haben dem Land internationale Anerkennung eingebracht. Diese sicheren und legalen Zugangswege entlasten nicht nur Krisenregionen, sondern bieten Schutzsuchenden eine Alternative zu lebensgefährlichen Fluchtrouten. Sie ermöglichen eine planbare, sichere und geordnete Aufnahme, entlasten Kommunen, gewährleisten hohe Sicherheitsstandards und stehen für gelebte internationale Verantwortung. Ein Rückzug Deutschlands aus diesen Programmen wäre ein fatales Signal – sowohl an schutzbedürftige Menschen als auch an internationale Partner.“

Als verlässliche Partnerin einer humanitären und geordneten Aufnahmepolitik unterstützt die AWO Schutzsuchende bundesweit bei der Integration – etwa durch Beratung bei der Suche nach Arbeit und Kitapätzen oder im Kontakt mit Behörden. Sie ist u.A. einer der Träger der „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE), die seit 2005 anerkannte Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Deutschland bietet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2025

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert umfassende Maßnahmen für eine gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung. Um die Verteilungsfrage stärker ins Zentrum der öffentlichen Debatten zu rücken, veranstaltet der DGB am Dienstag unter dem Motto „Wohlstand für wen?“ eine Konferenz in Berlin. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betonte: 

„Die Frage nach einer gerechteren Verteilung des Wohlstands ist eine Schlüsselfrage für die Demokratie in Deutschland. Wachsende Ungleichheit gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein ungerechtes Steuersystem belastet Normalverdienende übermäßig, verschont aber gleichzeitig die wirklich Vermögenden und generiert zu wenig Einnahmen für die öffentliche Hand. In der Folge schüren ein staatlicher Sparkurs, die Schließung von kommunalen Einrichtungen und Angeboten sowie kaputte Infrastruktur Unzufriedenheit und Unsicherheit in der Bevölkerung.

Anstatt sich ernsthaft mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, wird oft abgelenkt: Rechte Populisten sammeln Stimmen, indem sie nach oben buckeln und nach unten treten. Die Schuld an der schlechten Lage wird bei den Schwächsten in der Gesellschaft gesucht – bei Bürgergeldempfänger*innen oder Asylbewerber*innen beispielsweise.

Trotz ihrer gesellschaftlichen Brisanz beleibt die Verteilungsfrage auch im aktuellen Koalitionsvertrag unterbelichtet. Zur wachsenden Vermögensungleichheit findet sich kein Wort, eine Vermögenssteuer wird nicht einmal erwähnt, und auch bei der Erbschaftssteuer soll alles beim Alten bleiben. Dies, obwohl eine breite Mehrheit der Bevölkerung eine Vermögenssteuer befürwortet.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Verkehrssicherheit von Bund, Ländern und Kommunen, bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit die Belange von Kindern stärker zu berücksichtigen. Dafür ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen ein verkehrspolitisches Umdenken und eine veränderte Verkehrspolitik notwendig, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise die Erstellung von Schulwegplänen, zu beteiligen. Denn Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

„Leider vergessen die Erwachsenen viel zu schnell, wie schwierig und gefährlich viele Situationen im Straßenverkehr für sie als Kind waren. Deshalb sollten sie immer wieder einen Perspektivwechsel vornehmen und sich in die Lage von Kindern hineinversetzen, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern im Straßenverkehr zu verstehen. Gerade kleine Kinder sind im Straßenverkehr in besonderem Maße gefährdet. Hier muss es ein Umdenken und mehr Rücksichtnahme auf Kinder geben, damit nicht Angst und Unsicherheit die ständigen Wegbegleiter von Kindern im Straßenverkehr sind. Wir brauchen eine Verkehrsinfrastruktur, die Fehler verzeiht und daher auf besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wie Kinder ausgerichtet ist. Besonders die Situation zum Schulbeginn und bei Schulende bedarf dringend einer ordnungspolitischen Aufmerksamkeit. In keinem Betrieb würden wir eine solche Dauergefährdung in Kauf nehmen. Wichtig ist zudem, dass existierende Schulwegpläne nicht länger als Placebo in den Schubladen der Verwaltung verschwinden dürfen, sondern sie müssen stärker für die Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt und in ein umfassendes Schulmobilitätskonzept integriert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine vor kurzem vorgestellte europäische Studie des Clean Cities Netzwerkes hat aufgezeigt, dass deutsche Städte der Verkehrswende hinterherhinken und nicht auf Kinder eingestellt sind. So sind Schulstraßen die Ausnahme, sichere Schulwege fehlen und Tempo 30 oder geschützte Radwege sind selten. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass jeden Tag in Deutschland fast 75 Kinder im Straßenverkehr verunglücken, davon mehr als 25 mit dem Fahrrad und mehr als 16 zu Fuß. Fast jede Woche verunglückt ein Kind unter 15 Jahren sogar tödlich. Diese Zahlen sind nicht länger hinnehmbar.

Deshalb muss der Straßenverkehr für alle Kinder so sicher werden, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können. Dazu gehört vor allem die Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten – sowohl das Tempo als auch die Durchfahrt von Straßen betreffend. Wichtig sind außerdem ein dichtes und komfortables Radwegenetz sowie breite und sichere Straßenquerungen. Diese Maßnahmen müssen eingebettet sein in ein kommunales kinderfreundliches Rahmenkonzept, zu dem auch die Einrichtung von Spielstraßen und ein flächendeckendes Tempo 30 gehören. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen.

Der Tag der Verkehrssicherheit wurde 2005 vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat ins Leben gerufen. Seitdem werden jedes Jahr am 3. Samstag im Juni unterschiedlichste Aktionen und Veranstaltungen von zahlreichen Akteuren durchgeführt, um den Menschen Themen der Verkehrssicherheit näherzubringen und erlebbar zu machen. In der Vergangenheit gab es deutschlandweit zahlreiche Aktionen, die dem Tag der Verkehrssicherheit sein vielfältiges Gesicht geben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.06.2025

Ein Projekt aus Berlin-Neukölln und zwei Projekte aus Köln sind mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes ausgezeichnet worden. Damit können sich die Gewinnerinnen und Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von je 6.000 Euro freuen. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die „Lobenden Erwähnungen“, die mit 3.000 Euro dotiert sind, erhielten in diesem Jahr Projekte aus Hamburg, Neukirch/Lausitz (Sachsen) und Weimar. Den mit 3.000 Euro prämierten Publikumspreis Europa-Park JUNIOR CLUB Award konnte sich das Projekt „FilmCLUB Oberlausitz: Klappe und Action – Wir haben etwas zu erzählen!“ aus Neukirch/Lausitz sichern.

Der mit insgesamt 30.000 Euro dotierte Preis ist der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung. Partner ist der Europa-Park in Rust, wo der Preis heute verliehen wurde. Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sowie das Deutsche Kinderhilfswerk hatten das Engagement der Kinder und Jugendlichen maßgeblich unterstützt.

Die Gewinnerprojekte haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte: Im Projekt „Coole Kids Rap – Mach Mit: Umweltsong und DIY-Tutorials für den Umweltschutz“ (Gewinner in der Kategorie „Kinder- und Jugendkultur“) entwickelten die Kinder und Jugendlichen Tutorials, in denen sie erklären, wie man sich niedrigschwellig für den Naturschutz einsetzen kann. Das Projekt findet seit 2010 einmal jährlich in den Sommerferien im Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. mit wechselnden Themenschwerpunkten statt. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren schreiben dabei eigene Texte, rappen, tanzen Streetdance, gestalten Graffiti, drucken T-Shirts, besuchen ein Tonstudio und drehen zum Abschluss einen Videoclip. Mit dem Projekt im letzten Jahr möchten die Kinder und Jugendlichen das Bewusstsein für ökologische Themen stärken und andere ermutigen, aktiv für den Umweltschutz einzutreten.

Beim Projekt „Klima schützen mit Zahlen“ (Gewinner in der Kategorie „Politisches Engagement“) hat der 12-jährige Nathan aus Köln anhand von Zahlen das Thema Klimaschutz für Kinder und Jugendliche greifbarer gemacht. Zusammen mit seinen Eltern hatte er einige Dokumentationen zum Umweltschutz gesehen, und da er Mathematik und Zahlen sehr mag, wollte er die Themen miteinander verbinden. Mit seinem Projekt möchte Nathan die „großen Zahlen“ der Klimakrise anschaulich einordnen und für Kinder und Jugendliche durch Praxisbeispiele verständlicher machen. An seiner Schule hat er dazu einen Vortrag gehalten und diesen mit gemalten Plakaten in Form einer Ausstellung veröffentlicht. Unterstützt wurde er dabei von der Nachhaltigkeits-AG an seiner Schule und von seiner Familie.

Das Projekt „Mentale Gesundheit von Schüler:innen“ der Bezirksschüler:in-nenvertretung Köln (BSV) (Gewinner in der Kategorie „Solidarisches Miteinander“) zielt darauf ab, die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in Köln nachhaltig zu verbessern, indem es präventive Workshops und Unterstützungsangebote bereitstellt. Gleichzeitig stärkt es die Selbstwirksamkeit der durchführenden Schülerinnen und Schüler der BSV, die eigenverantwortlich Mittel vergeben und aktiv an der Verbesserung der Schulsituation mitwirken. Die sorgfältig von den Schülerinnen und Schülern der BSV ausgewählten Kooperationspartner bringen ihre Expertise ein und gestalten die Workshops an den Schulen. Die BSV ist die demokratisch legitimierte Interessensvertretung von mehr als 150.000 Schülerinnen und Schülern in Köln. Sie fungiert als Sprachrohr und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit und Politik.

„Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir Projekte aus, die sich herausragend im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen. Dabei ist der Aspekt der umfangreichen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung der Projekte zentrales Kriterium. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv sind, beteiligen sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt“, betont Prof. Dr. Siegfried Barth, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es ist absolut bewundernswert, mit welcher Begeisterung und Entschlossenheit sich diese jungen Menschen für ihre Mitmenschen und ein gemeinsames Miteinander einsetzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Alle sechs Finalisten engagieren sich vorbildlich und mit großer Ausdauer für ihre Ziele und hatten eine tolle Bewerbung abgeliefert. Als Belohnung und Auszeichnung bekommen die Kinder und Jugendlichen nicht nur ein stattliches Preisgeld, sondern konnten heute auch eine tolle Preisverleihung hier bei uns im Europa-Park erleben. Damit möchten wir dieses einzigartige Engagement und den außergewöhnlichen Ideenreichtum der Kinder und Jugendlichen wertschätzen“, so Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vergeben wurde der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinnerinnen und Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhielten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem gab es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wurde der Europa-Park JUNIOR CLUB Award vergeben, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Weitere Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie zu allen Nominierten finden Sie unter www.dkhw.de/dkjp.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 16.06.2025

LSVD fordert: Rechtliche Elternschaft ab Geburt für alle Kinder

Ein Mütterpaar aus Pforzheim kämpft seit über zwei Jahren darum, dass beide Frauen von Geburt an als rechtliche Mütter ihrer Kinder anerkannt werden – ohne den demütigenden und diskriminierenden Umweg über eine sogenannte Stiefkindadoption. In beiden Fällen hat jeweils eine Frau mit einer Eizellspende ihrer Partnerin ein Kind zur Welt gebracht. Trotz Eheschließung wird rechtlich allein die gebärende Mutter als Elternteil anerkannt. Das Amtsgericht Pforzheim hat jetzt entschieden: Das derzeitige Abstammungsrecht verletzt die Grundrechte von Kindern und Eltern von Regenbogenfamilien in verfassungswidriger Weise. Das Gericht ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dazu erklärt Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt

Der Fall aus Pforzheim ist ein weiteres Alarmsignal – die Bundesregierung muss endlich handeln! Wir brauchen endlich ein diskriminierungsfreies und modernes Familien- und Abstammungsrecht, das der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht wird. Ab Geburt rechtlich abgesichert werden aktuell nur Familien, in denen der zweite Elternteil den Geschlechtseintrag „männlich“ hat. Diese Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Elternteils und nur ein rechtliches Elternteil ab Geburt zu haben, gefährdet das Kindeswohl. Eine Zuordnung der zweiten Elternstelle muss unabhängig vom Geschlecht unmittelbar nach der Geburt möglich sein, um die Verletzung der Grundrechte von Kindern queerer Eltern endlich zu beenden. 

Inzwischen betreiben sechs Fachgerichte Normenkontrollverfahren, weil sie der Überzeugung sind, dass das Abstammungsrecht rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern aus queeren Familien verletzt. Zusätzlich liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einer betroffenen Familie vor. Insgesamt sind damit acht Verfahren anhängig – doch das höchste Gericht hat bislang keine Entscheidung getroffen. Stattdessen verweist es auf die angekündigte Reform des Familien- und Abstammungsrechts. 

Dabei herrscht seit Jahren politischer Konsens darüber, dass diese rechtliche Diskriminierung beendet werden muss. Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde angekündigt, Familienpolitik am Wohl des Kindes auszurichten. Aus unserer Sicht ist klar: Eine rasche Reform des Abstammungsrechts ist aus Gründen des Kindeswohls und der Gleichstellung längst überfällig.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 25.06.2025

Protest von 200.000 Menschen

Nach dem Rückzug der Telekom aus Diversity-Programmen in den USA  haben mehr als 200.000 Menschen innerhalb weniger Tage den Appell „Telekom vs. Trump: Vielfalt verteidigen!“ unterzeichnet. Sie fordern von Telekom-Chef Tim Höttges, die in den USA gestrichenen Programme zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion wieder aufzunehmen und sich öffentlich gegen diskriminierende Aussagen der Trump-Regierung zu stellen. Der Appell wurde von der Kampagnen-Organisation Campact gemeinsam mit CSD Deutschland e.V. und LSVD – Verband Queere Vielfalt am vergangenen Freitag gestartet. 

Unter dem Druck der neuen US-Regierung hat die Telekom angekündigt, den Großteil ihrer Anti-Diskriminierungs-Programme in den USA teils zurückzufahren oder gar einzustellen. Das steht in starkem Kontrast zum Auftreten in Deutschland. Hier versucht der  Konzern sich weiterhin als vielfältig und queerfreundlich zu geben – beispielsweise durch die Unterstützung verschiedener CSD-Demonstrationen in deutschen Städten. 

Till Facius, Campaigner bei Campact e.V.: „Die Menschen erwarten von der Telekom, dass sie demokratische Werte auch international verteidigt. Wer sich in Deutschland als Verfechter der Vielfalt inszeniert, darf nicht in den USA vor Trump kapitulieren. Der Konzern muss jetzt beweisen, dass Vielfalt und Gleichberechtigung für sie mehr sind als nur Marketing-Instrumente. ”

Ronald Zinke Tiemann, Vorstand CSD Deutschland e.V.: “Wir stehen als bundesweite CSDs geschlossen gegen den Rechtsruck – für Sichtbarkeit, Solidarität und eine wehrhafte Demokratie. Wenn Queersein wieder angegriffen wird, ist Wegschauen keine Option – wir stellen uns dem Hass entschlossen entgegen.”

Julia Monro, Bundesvorstand LSVD – Verband Queere Vielfalt: “In der Krise offenbart sich der Charakter. Es ist erschütternd, mit welcher Geschwindigkeit Bekenntnisse zu Menschenrechten in stürmischen Zeiten geopfert werden. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit und braucht jetzt Haltung und eine Reflexion der eigenen Werte. Unternehmen als gesellschaftliche Akteur*innen tragen Verantwortung!”

Die vollständigen Forderungen und weitere Informationen zum Appell finden Sie unter: https://aktion.campact.de/menschenrechte/telekom-streicht-diversitaet/teilnehmen

Weiterlesen:

Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 17.06.2025

Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei.
Gemeinsam mit Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Thomas Wasilewski, Bürgergeldbeziehender und Ehrenamtlicher bei der Tafel, stellte sie die Studie heute morgen in der Bundespressekonferenz vor.

1: Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste

Der Regelsatz von monatlich 563 € reicht laut großer Mehrheit der Befragten (72 %) nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen. Selbst Grundbedürfnisse werden nicht ausreichend erfüllt: Nur jeder Zweite gibt an, dass in ihrem Haushalt alle satt werden; insbesondere Eltern verzichten zu Gunsten ihrer Kinder auf Essen (54 %). 28% machen sich sogar Sorgen, obdachlos zu werden.

2: Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann

Der Wunsch, vom Bürgergeld unabhängig zu werden, ist stark ausgeprägt (74 %). Jedoch sind
nur Wenige zuversichtlich, dass sie auch eine Stelle finden werden, mit der sie den Bürgergeldbezug beenden können (26 %). Neben Hindernissen auf der individuellen und strukturellen Ebene werden die Jobcenter bei der Arbeitssuche nur als bedingt hilfreich wahrgenommen.

3: Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen

Gesellschaftliches Stigma und Scham sind unter den Befragten sehr präsent. Nur 12 % fühlen sich der Gesellschaft zugehörig und 42 % geben an, dass sie sich schämen, Bürgergeld zu beziehen. Die Mehrheit der Befragten (72 %) hat Angst vor weiteren Verschärfungen im Bürgergeld: Insbesondere die mögliche Wiedereinführung eines vollständigen Leistungsentzugs wird von den Befragten als akut  existenzgefährdend beschrieben.

Auch Thomas Wasilewski, der mit seiner Familie Bürgergeld bezieht, übt massive Kritik am jetzigen Bürgergeld-System: „Unser Leben findet in ständiger Unsicherheit statt. Es reicht kaum für die nötigsten Nahrungsmittel und auch der Schulalltag ist dadurch für unsere Kinder besonders schwer. Diese Stimme im Kopf ist immer präsent: Wie soll es morgen weitergehen? Das zerfrisst die Seele. Es ist  unerträglich zu erleben, wie meine Söhne leiden, weil ihnen das Allernötigste fehlt.” Marcel Fratzscher (DIW) betonte: „Das Bürgergeld muss so  ausgestaltet sein, dass es die Teilhabe aller betroffenen Menschen gewährleistet. Eine Kürzung der Leistungen ist kontraproduktiv, nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für Unternehmen, Gesellschaft und Sozialstaat, da dies die Arbeitsaufnahme erschweren und nicht verbessern würde. Politik und Wirtschaft müssen mehr und nicht weniger in Menschen mit Bürgergeld investieren.“

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt.

Für die Umfrage wurden 1.014 Bürgergeldbeziehende zwischen 18 und 67 Jahren über ein Online-Access-Panel befragt. Durch eine abschließende soziodemografische Gewichtung auf Basis der amtlichen Statistiken sind die Daten geeignet, um Aussagen über die Grundgesamtheit der Bürgergeldbeziehenden in Deutschland zu treffen.

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

Quelle: Pressemitteilung Sanktionsfrei e.V. vom 23.06.2025

  • Bentele: „Debatte um Kita-Schließungen verunsichert viele Eltern“
  • VdK fordert deutliche Anstrengungen von Kommunen und Ländern

In der aktuellen Diskussion über drohende Kita-Schließungen warnt VdK-Präsidentin Verena Bentele vor den langfristigen Folgen:
 
„Nach jahrelangem Ringen um ausreichend Kitaplätze droht einigen Kitas in den ostdeutschen Bundesländern nun aufgrund rückläufiger Kinderzahlen das Aus. Bundesfamilienministerin Karin Prien verweist hierzu auf unterschiedliche Problemlagen zwischen den westdeutschen Flächenländern und den ostdeutschen Ländern. Sie erwägt, Kita-Mitarbeitende über Weiterbildungen in anderen Bereichen einzusetzen. Doch eine solche kurzfristige Reaktion birgt Risiken: Wenn Kitas geschlossen und Fachkräfte dauerhaft in andere Bereiche überführt werden, könnte in einigen Jahren erneut ein Mangel an Betreuungsplätzen entstehen. Langfristig braucht es überall ausreichend Kitas – in Ost- wie in Westdeutschland, wo es nach wie vor zu wenige Kitaplätze gibt. Hier sind deutliche Anstrengungen der Kommunen und Länder erforderlich, um die Bedarfe zu decken.

Die aktuelle Debatte um Kita-Schließungen verunsichert all diejenigen Eltern, deren berufliche Existenz von der sicheren Tagesbetreuung ihrer Kinder abhängt. Insbesondere Alleinerziehende sind aufgrund fehlender Kinderbetreuung häufig von Armut bedroht. Außerdem haben Kinder ein gesetzlich verankertes Recht auf die Betreuung und Förderung in Kitas, das in ganz Deutschland garantiert sein muss.

Der VdK fordert daher eine flächendeckende Absicherung und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für Kinder. Die Betreuungsangebote müssen qualitativ und quantitativ angemessen, bezahlbar und für Kinder mit Behinderung barrierefrei sein. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer langfristigen Strategie, die sowohl die demografischen Herausforderungen berücksichtigt als auch den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Bildung fördert. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, Zugang zu einer guten Betreuung haben.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 22.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Juli 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wurde zum 1. Januar 2005 im Zuge des Zuwanderungsgesetzes aus der Taufe gehoben. 

Wir laden Sie herzlich dazu ein, das 20-jährige Bestehen der MBE mit uns in einer Fachveranstaltung zu begehen.

20 Jahre MBE – Ein Bundesprogramm mit Wirkung vor Ort

1. Juli 2025, 10.30 – 13.00,

Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstraße 30, 10117 Berlin

https://www.hotel-dietrich-bonhoeffer.de/

Das DeZIM-Institut wird erstmals seine Studie im Auftrag des Haushaltsausschusses des Bundetags zur Evaluation der MBE präsentieren. Wir werfen einen Blick zurück auf den Werdegang des Bundesprogramms und wagen mit einem Podium zu seinen Perspektiven einen Blick nach vorn.

Anbei finden Sie das Programm. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung bis zum 23. Juni 2025 unter Veranstaltung der Trägerverbände zu 20 Jahren MBE.

Informationen zur MBE finden Sie hier: www.migrationsberatung.org

Sonderseite zu 20 Jahren MBE: https://www.migrationsberatung.org/de/20JahreMBE

Termin: 08. Juli 2025

Veranstalter: Sozialverband Deutschland SoVD und ver.di Bundesvorstand

Ort: Berlin / Hyprid

Anlässlich der nunmehr 20. Frauen-Alterssicherungskonferenz wollen sich ver.di und der SoVD mit den Vorstellungen und Positionen der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD zur Alterssicherung und zur Sorgearbeit auseinandersetzen.

Anlass für uns zu diskutieren:

  • Wie bewerten wir die Eckpunkte zur Alterssicherung aus frauenpolitischer Sicht?
  • Was kommt neben der Stabilisierung des Rentenniveaus, der Gleichbehandlung bei der
    Mütterrente und dem Beibehalten der „Rente ab 63“ auf uns zu?
  • Wie kann die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden?
  • Wie werden die Rahmenbedingungen für Menschen mit Sorgeverantwortung verbessert?
  • Was will die neue Koalition gegen Altersarmut gerade von Frauen tun?

Die Veranstaltung wird in Präsenz in Berlin und als Live-Stream durchgeführt.

Dazu wird herzlich eingeladen.

Anmeldungen für eine Teilnahme in Präsenz in Berlin bitte über den Link KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten.

Als Live-Stream können alle Interessierten die Veranstaltung ohne Anmeldung auf unserer
Webseite über www.frauen.verdi.de verfolgen und im Chat diskutieren.

Termin: 15. Juli 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Mit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 sollten Zugangshürden zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassend abgebaut und die Inanspruchnahme durch einkommensschwache Familien deutlich verbessert werden. Tatsächlich zeigt sich aber, dass heute vor allem die Kommunen und Jobcenter Zugangshürden aufrechterhalten und teilweise sogar noch ausgebaut haben.

Im Fokus stehen Bürokratielasten wie Antragsverfahren, die in den BuT-Verwaltungsverfahren auf kommunaler Ebene implementiert werden.

Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Vollerhebung der Ruhr-Universität Bochum zu den BuT-Verwaltungsverfahren und Bewilligungspolitiken am Beispiel der Ruhrgebietskommunen. Mit den Teilnehmenden sollen auf dieser Grundlage exemplarisch Ideen diskutiert werden, wie die Inanspruchnahme der Leistungen auch bundesweit erhöht werden kann.  

An der Veranstaltung wirkt mit:
Philipp Gräfe ist Politik- und Verwaltungswissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum. Zusammen mit Prof. Dr. Jörg Bogumil ist er Autor der Studie „Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe“ (Online frei verfügbar unter https://doi.org/10.46586/rub.zefir.409)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

WEITERE INFORMATIONEN

Psychisch krank zu sein, reicht nicht. Wer als junger Mensch Therapie braucht, muss erst die Zustimmung der Eltern einholen – auch wenn er oder sie reif genug ist, selbst zu verstehen, was hilft.

Klingt absurd? Ist es auch. Und für viele Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben oder deren Eltern sich zerstritten haben, bittere Realität.

Wir finden: Wer leidet und versteht, was Therapie ist, soll auch Hilfe bekommen – ohne bürokratischen Hürdenlauf.

Was ist das Problem?

Derzeit ist der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung für Kinder und Jugendliche erheblich eingeschränkt, denn sie brauchen dafür die Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten. Diese Genehmigung sollte nicht zur Hürde werden, denn wer leidet, möchte schnell Hilfe.

Was fordern wir?

Der Kinder- und Jugendrat des SOS-Kinderdorf e.V. kennt dieses Problem aus eigener Betroffenheit. Auf die Initiative der Mitglieder des Kinder- und Jugendrats reichen wir nun eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Dabei fordern wir:

Kinder und Jugendliche, sollen in Zukunft selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen – wenn sie die nötige Einsicht und Reife besitzen. In schwierigen oder gar gefährdeten Lebenslagen darf dringend benötigte Hilfe nicht daran scheitern, dass eine elterliche Zustimmung fehlt.

Mehr Infos und der Link zur Petition:

https://www.sos-kinderdorf.de/ueber-uns/politische-arbeit/petition-selbstbestimmte-therapie-fuer-jugendliche?utm_source=redirect&utm_medium=petition

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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2025

AUS DEM ZFF

Zum Arbeitsstart der neuen Bundesregierung äußert sich das Bündnis Sorgearbeit fair teilen zum Koalitionsvertrag: Die Regierung hat sich gleichstellungs-, familien- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt, die das Bündnis begrüßt. Während einige der geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung weisen, widersprechen andere der Zielsetzung grundsätzlich.

Im Lebensverlauf Sorgeverantwortung zu übernehmen, ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Dies gilt zumindest für Frauen, die nach wie vor den Hauptteil unbezahlter Sorgearbeit schultern, zu Lasten ihrer Gesundheit, ihres Wohlbefindens, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrer ökonomischen Eigenständigkeit bis ins Alter. Langjährig pflegende Frauen und alleinerziehende Mütter und ihre Kinder haben ein sehr hohes Armutsrisiko, das oftmals aus der ungleichen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit resultiert.

„Angesichts dieser Lebensrealitäten begrüßen wir die Zielsetzung von CDU, CSU und SPD, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als zentrales Anliegen ihrer gesamten Regierungsarbeit zu definieren, Familien in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen stärken zu wollen“, so die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Für die Beseitigung struktureller Benachteiligungen und für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern entscheidend. Die von der Koalition angestrebte Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen kann ohne die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit nicht gelingen.

Das Bündnis begrüßt, dass die Koalitionspartner die faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit als eigenständige Zielsetzung formulieren: „Die relevanten Vorhaben des Koalitionsvertrages sind jedoch größtenteils wenig konkret formuliert, ihre Ausgestaltung bleibt vage. Es kommt nun entscheidend darauf an, diese Zielsetzung mit passenden Maßnahmen und ausreichenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen. Prüfaufträge allein ändern nichts. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die notwendigen Maßnahmen für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit priorisiert werden.“

Als grundsätzlich positiv bewertet das Bündnis die Weiterentwicklung des Elterngeldes, die erweiterten und flexibleren Freistellungsansprüche für pflegende Angehörige, die mögliche Einführung eines Familienpflegegeldes, das Vorhaben des Familienbudgets für sogenannte „Alltagshelfer“ und die geplante Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Weitere begrüßenswerte Zielsetzungen wie die Unterstützung für Familien nach der Geburt bedürfen dringend der Konkretisierung.

Für problematisch hingegen hält das Bündnis die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Einführung von steuerlichen Anreizen für Überstunden. Das Bündnis bedauert, dass sich weitere Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur fairen Verteilung von Sorgearbeit leisten könnten, wie beispielweise die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und die Überwindung des Ehegattensplittings zugunsten der Individualbesteuerung, nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden.

Die ausführliche Bewertung des Koalitionsvertrages ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitionsvertrag-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.05.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. zeichnet den Appell „Familien gehören zusammen“ von Save the Children mit. Familien auf der Flucht werden durch politische Entscheidungen systematisch auseinandergerissen. Der Familiennachzug, gerade für subsidiär Schutzberechtigte, ist eingeschränkt, langsam und voller Hürden. Leidtragende sind vor allem Kinder und ihre Bezugspersonen, die unter traumatischen Trennungen und rechtlichen Unsicherheiten leiden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Der Familiennachzug ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht. Wer Trennungen duldet oder aktiv verlängert, gefährdet das Kindeswohl und zwingt insbesondere Frauen und Kinder in lebensbedrohliche Situationen. Familie-Sein muss ermöglicht werden – nicht verhindert. Für uns ist klar: Familien gehören zusammen, und zwar unabhängig von Herkunft, Aufenthalts- oder Schutzstatus.“

Für das Zukunftsforum Familie ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken – unabhängig von rechtlichen Kategorien, Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Zum Internationalen Tag der Familie fordern wir: Dieses Familienverständnis muss auch migrationspolitisch anerkannt und gestärkt werden.

Mit dem Appell „Familien gehören zusammen“ fordert Save the Children gemeinsam mit 30 Organisationen ein Umdenken in der Asyl- und Familienpolitik. Der Familiennachzug muss menschenrechtskonform ausgestaltet und vereinfacht werden.

Unterzeichnende Organisationen:

Amnesty International Deutschland e.V.

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

AWO Bundesverband e.V.

AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW

BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)

Der Paritätische Gesamtverband

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Diakonie Deutschland

Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland

ECPAT Deutschland e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Handicap International e.V.

International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

Kindernothilfe e.V.

LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit

Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

MINA – Leben in Vielfalt e.V.

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)  

Plan International Deutschland

PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft

Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Zentrum ÜBERLEBEN

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2025

Zwei Figuren, eine nutzt einen Rollstuhl und einen Laptop, die andere zeigt auf ein Brett an der Wand mit Notizzetteln und einer Glühbirne. Text: Pflege in Familien – Solidargemeinschaftliche Verantwortung statt privater Bürde. Positionspapier.

Das Zukunftsforum Familie e. V. veröffentlicht am heutigen Internationalen Tag der Pflege ein Positionspapier, das eine Pflegepolitik fordert, die Selbstbestimmung durchsetzt, Geschlechtergerechtigkeit erringt und Inklusion stärkt. Millionen Menschen in Deutschland pflegen Zu- und Angehörige. Als größte unbezahlte Pflegeeinrichtung Deutschlands werden informell Pflegende von der Politik bislang weitgehend ignoriert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. erklärt:

„Die Missstände in der informellen Pflege sind kein Nebenschauplatz, sondern ein strukturelles Gerechtigkeitsthema. Derzeit tragen vor allem Frauen in Familien die Lasten dieses Systems – unbezahlt, ungeschützt und politisch marginalisiert. Unser Papier zeigt: Es braucht verbindliche Strukturen, die Selbstbestimmung ermöglichen, Geschlechtergerechtigkeit schaffen und Pflege verlässlich absichern. Nur so kann unsere Gesellschaft dem demografischen Wandeln solidarisch begegnen.

In einer Zeit, in der sich die neu gebildete Bundesregierung halbherzige Reformkosmetik in den Koalitionsvertrag schreibt, macht das ZFF Druck: Pflegepolitik darf nicht länger an Menschen mit Pflegeverantwortung und Pflegebedarf vorbeiregieren. Es braucht solidargemeinschaftliche Verantwortung und mutiges politisches Handeln.“

Das neue Positionspapier des ZFF formuliert sieben politische Forderungen mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung dieser:

  1. Selbstbestimmung durchsetzen
  2. Inklusion stärken
  3. Geschlechtergerechtigkeit erringen
  4. Solidarität verwirklichen
  5. Zugänglichkeit erleichtern
  6. Pflege maßschneidern
  7. Sozialversicherungen reformieren

Hintergrund: Der Tag der Pflege gehört den beruflich Pflegenden, doch Pflege endet nicht am Rand der Profession. Viele beruflich Pflegende übernehmen zusätzlich private Pflegeverantwortung oder werden aufgrund der Arbeitsbedingungen selbst pflegebedürftig. Wir blicken auf ein System, das Fürsorge zur Überforderung werden lässt.

Professionelle und informelle Pflege müssen als zusammenhängende Verantwortung gedacht und politisch abgesichert werden. Es braucht strukturelle Entlastung.

Unsere Positionspapiere

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Pressekontakt

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.05.2025

Zitat von Britta Altenkamp begleitet von einem Foto von ihr

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert, dass die Bekämpfung von Kinderarmut nur eine untergeordnete Rolle im Koalitionsvertrag spielt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen. Die wenigen geplanten Änderungen sind zwar gut, aber reichen nicht aus, um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten und es braucht Leistungsverbesserungen. Die bisherigen Leistungen sind zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. Außerdem sind Leistungen, wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag, nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. Es braucht endlich einen Systemwechsel!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), ergänzt:

„Mit diesem Koalitionsvertrag wird es kaum gelingen, Armut wirksam zu bekämpfen – und Verantwortung übernimmt man damit auch nicht. Nicht für die Kinder, die in Armut aufwachsen. Nicht für die Familien, die täglich kämpfen: gegen Ausgrenzung, gegen Mangel, gegen das Gefühl, nicht dazuzugehören. Was es jetzt kurzfristig braucht, ist Mut, klare Entscheidungen und ein deutliches ‚Mehr‘ für armutsbetroffene Menschen: mehr Geld, mehr Teilhabe, einfachere Zugänge zu Leistungen. Vor allem aber braucht es eine Politik, die armutsbetroffene Kinder und ihre Familien endlich sieht – und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres Leben gibt.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.04.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erkennt im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einige wichtige familien-, sozial- und gleichstellungspolitische Vorhaben. Besonders begrüßen wir die angekündigten Weiterentwicklungen beim Elterngeld. Dennoch zeigt sich, dass viele Vorhaben des Koalitionsvertrags hinter notwendigen Maßnahmen zurückbleiben: Viele gute Ansätze der letzten Legislaturperiode werden nicht weiterverfolgt oder nur zögerlich angegangen, gleichzeitig sind neue Impulse rar. Besonders kritisch sehen wir den Rückbau wichtiger sozial- und migrationspolitischer Errungenschaften.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: 

„Verantwortung übernimmt man nicht mit angezogener Handbremse oder im Rückwärtsgang – eine zukunftsfähige Familienpolitik sieht anders aus. Es braucht jetzt entschlossene Schritte und eine Politik, die die Lebensrealitäten aller Familien, die hier leben, ernst nimmt und sie nachhaltig stärkt.

Gleichwohl sehen wir im Koalitionsvertrag wenige Lichtblicke – etwa bei der Reform des Elterngeldes und dem verbesserten Schutz vor Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht. Auch die geplante hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss ist ein Schritt in die richtige Richtung für Alleinerziehende.

Doch große Reformen bleiben aus – insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Eine Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe um 5 Euro ist kaum mehr als Symbolpolitik. Und ohne eine grundlegende Neuberechnung des Existenzminimums bleibt auch die angekündigte Reform des Kinderzuschlags weitgehend wirkungslos. Wenn zudem sozialpolitische Errungenschaften der letzten Jahre rückgängig gemacht werden, geraten viele Familien weiter unter Druck. Auch das Aussetzen des Familiennachzugs kritisieren wir scharf. Das können wir so nicht hinnehmen!

Wo bleiben darüber hinaus die dringend nötigen Verbesserungen für pflegende An- und Zugehörige? Wo die Anerkennung vielfältiger Familienformen – etwa im Abstammungsrecht? Wo bleibt die Stärkung reproduktiver Rechte? Diese Leerstellen sind kein Zufall – sie sind Ausdruck politischer Prioritäten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2025

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die im Koalitionsvertrag angekündigte Absicht, die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie zu fördern. Allerdings bleibt die zukünftige Bundesregierung in ihren Plänen unzureichend, da sie eine entscheidende Maßnahme zur Demokratiebeteiligung völlig ausblendet: das Wahlrecht.

„Die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei Bundestagswahlen ist der direkteste und wirksamste Weg, jungen Menschen eine gleichwertige Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Minister a.D. „Es ist erfreulich, dass der Koalitionsvertrag die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie thematisiert. Doch die zentrale Frage, wie junge Menschen wirklich in den politischen Prozess eingebunden werden können, bleibt unbeantwortet.“

Das Wahlrecht ab 18 Jahren schließt Millionen junger Bundesbürger nach wie vor vom aktiven Wahlrecht aus und verwehrt ihnen die Mitbestimmung über die Zukunft unseres Landes. Das hat zur Folge, dass sich unsere Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Generation orientiert.

Der Wahlausschluss von 14 Millionen minderjährigen Bundesbürgern hat zwangsläufig Konsequenzen für die Innovationsfähigkeit in Wirtschaft, Politik und Kultur sowie das Vertrauen in unsere Demokratie selbst.

Der DFV fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt. Das würde dazu führen, dass alle Jahrgänge in unserer Demokratie von Anfang an berücksichtigt werden würden: Vom 17-Jährigen bis zum Baby. Und so lange Kinder nicht selbst wählen können, sollen Eltern für ihre Kinder im Einklang mit der bereits im Grundgesetz verankerten Elternverantwortung aus Art. 6 Abs. 1 GG wählen dürfen.

„Wir können von den kommenden Generationen nicht erwarten, dass sie Verantwortung für ihre Gesellschaft übernehmen, wenn wir ihnen die Möglichkeit zur Mitbestimmung verweigern. Das Wahlrecht muss ein universelles Recht sein, das allen Bundesbürgern – unabhängig vom Alter – zugänglich ist“, so Zeh.

Weitere Informationen:

Kampagnen-Webseite „Wahlrecht.jetzt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner neuen Bundesregierung zum Amtsantritt und hat zu diesem Anlass eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. Der djb hat bereits in seiner Kurzstellungnahme vom 14. April 2025 erste gleichstellungspolitische Bewertungen abgegeben – heute gibt er der neuen Bundesregierung eine vertiefte Analyse an die Hand. Fest steht: Die neue Regierung wird sich an ihren eigenen Versprechen messen lassen müssen. „Wir erwarten ein ernsthaftes Engagement für Gleichstellung von der neuen Bundesregierung. Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss als Querschnittsaufgabe konsequent umgesetzt werden“, fordert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar. Der djb appelliert an die neue Bundesregierung, ihre Verantwortung umfassend wahrzunehmen. Verdeutlicht am Beispiel des Familienrechts: „Wer – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Diskriminierung von queeren Personen beenden will und ein am Kindeswohl orientiertes Familienrecht anstrebt, muss zwingend das Abstammungsrecht reformieren“, so Dr. Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der djb erkennt an, dass die Koalition institutionelle Stärkungen der Gleichstellungspolitik plant. Gleichzeitig fehlt es an einem umfassenden Ansatz, der Geschlechtergerechtigkeit als zentralen Auftrag der Verfassung begreift. Auch in der Digitalpolitik bleiben viele Fragen offen: Wie sollen Daten gerecht gestaltet, digitale Gewalt wirksam bekämpft und geschlechterbezogene Diskriminierung bei digitalen Anwendungen verhindert werden? „Digitalisierung ist mehr als Internetwirtschaft und Online-Anträge in der Verwaltung. Eine moderne Digitalpolitik muss Genderperspektiven systematisch einbeziehen“, betont Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.05.2025

Vorhaben der Koalitionäre reichen für zukunftsweisende Familienpolitik nicht aus

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt, dass der Koalitionsvertrag Familien Unterstützung beim täglichen Balanceakt zwischen Kindererziehung, Beruf, Haushalt und Pflege in Aussicht stellt. Mit der Formulierung „Leistungsträger und ihre Familien“ in der Präambel machen die Koalitionsparteien deutlich, dass Leistung nicht nur im Berufsleben, sondern ebenso im familiären Kontext Anerkennung und Respekt verdient.

Infrastruktur, Bildungs- und Betreuungskrise

„Die geplanten Investitionen in Kitas und Schulen sind dringend notwendig, um Eltern gleicher­maßen verlässliche Betreuung und ihren Kindern adäquate Bildungschancen zu ermöglichen. Gut, dass die Umsetzung unserer zentralen Forderung so deutlich im Koalitionsvertrag benannt wird“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Eltern werden den Erfolg aller Maßnahmen daran messen, ob für die Betreuungs- und Bildungsbedarfe ihrer Kinder die gesamte Infrastruktur in ausreichendem Maße und in guter Qualität zur Verfügung steht.“

Positiv nimmt die eaf zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag die Notwendigkeit der Qualitäts­entwicklung und der Fachkräftegewinnung gesehen wird. Auch den Einsatz multiprofessioneller Teams unterstützt die eaf, denn diese ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und stärken die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Das Festhalten am Ganztagsausbau ist notwendig. Bedenklich stimmt dagegen, dass der Rechtsanspruch lediglich perspektivisch mit einer Qualitätsentwicklung verbunden sein soll.

Zeit für Familie, gerechte Verteilung von Sorgearbeit in der Familie

Die eaf begrüßt das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel einer faireren Verteilung von unbezahlter Arbeit in der Familie und die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung durch erhöhte Lohnersatzraten und einen Ausbau der nicht übertragbaren Partnermonate unterstützt die eaf, lehnt aber eine Umsetzung durch bloße Umverteilung innerhalb der bestehenden 14 Elterngeldmonate ab. Denn dies wäre faktisch für die Mehrzahl der Mütter, die 12 Monate Elternzeit nehmen wollen, eine Kürzung. Die eaf befürwortet eine Ausweitung der nicht übertragbaren Partnermonate auf ein frei aufteilbares Modell von 6+6+6 Monaten, die den Status Quo einer möglichen Höchstbezugsdauer von einem Jahr für einen Elternteil beibehält.

In der Rushour des Lebens brauchen Familien zusätzliche Entlastung und zeitlichen Spielraum aber nicht noch mehr ökonomischen Druck. Hier vermisst die eaf zusätzliche zeitpolitische Angebote in der Zeit zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes, beispielsweise in Form einer von der eaf vorgeschlagenen Dynamischen Familienarbeitszeit. Trotz der erklärten Absicht, Familien nach der Geburt besonders zu unterstützen, findet die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise keine Erwähnung.

Finanzielle Situation von Familien verbessern

Die Koalitionsparteien erkennen zu Recht, dass soziale Leistungen oft komplex, wenig lebenslagenorientiert und unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn Leistungen vereinfacht, gebündelt und unkompliziert abrufbar wären, wäre für Familien bereits viel gewonnen. Die eaf begrüßt auch ausdrücklich Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem – etwa die künftig nur noch hälftige Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss. Es fehlt jedoch die dringend notwendige Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Aus Sicht der eaf ist dies eine unabdingbare Grundlage für angemessene Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.

Gewaltschutz und Familienrecht

Die eaf begrüßt, dass das Thema Gewaltschutz Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Allerdings bleibt vieles unkonkret, insbesondere in welcher Form eine Verankerung des Gewalt­schutzes im Familien- und Familienverfahrensrecht zu erwarten ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die kommende Regierung mithilfe der konkreten und angedeuteten Maßnahmen im Koalitionsvertrag eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention realisieren wird. Die eaf begrüßt, dass künftige Änderungen des Unterhaltsrechts nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen soll. Hier bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

Familienförderung und Familienbildung

Die eaf begrüßt, dass Familienzentren und andere Einrichtungen der Familienbildung explizit als Adressaten für Investitionen im Kinder- und Jugendplan benannt werden. Dennoch fehlt eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung sowie deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag.

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 14.04.2025

Neue Regierung sollte gegen Armut und Geschlechterungleichheit vorgehen

  • Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme in Verbindung mit der strukturellen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führt dazu, dass viele Menschen in Deutschland von Armut betroffen sind, insbesondere Alleinerziehende und ältere Frauen.
  • Im drittreichsten Land der Welt klafft nach wie vor eine große Lücke zwischen der Höhe der gewährten Sozialleistungen und der Armutsrisikogrenze.
  • Die an den Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien sollten der Stärkung der sozialen Sicherung und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.

(Berlin, 24. März 2025) – Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme und die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass viele Menschen in Deutschland in einem Ausmaß von Armut betroffen sind, das ihre Menschenrechte verletzt, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Bekämpfung dieses Problems sollte für die politischen Parteien, die über die Bildung der nächsten Regierungskoalition verhandeln, ganz oben auf der Agenda stehen.

Der 89-seitige Bericht Es zerreißt einen“: Armut und Geschlecht im deutschen Sozialstaat“ dokumentiert die zunehmende Armut und das Versagen des deutschen Sozialsystems, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für viele Menschen zu gewährleisten. Der Mangel an angemessener Unterstützung betrifft vor allem alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern und ältere alleinstehende Frauen mit geringem Einkommen.

„Deutschland hat ein Armutsproblem und insbesondere ein Frauenarmutsproblem, obwohl es die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ist“, sagte Kartik Raj, Senior Researcher für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Parteien in den Koalitionsgesprächen sollten der Stärkung des sozialen Schutzes und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.“

Human Rights Watch befragte 62 Personen in ganz Deutschland, die Erfahrungen mit einem Leben mit geringem Einkommen gemacht haben, führte Gruppendiskussionen mit Alleinerziehenden durch und sprach mit mehr als 20 Nichtregierungsgruppen, kommunalen Organisationen und Mitarbeitenden der Tafeln in 10 Bundesländern. Human Rights Watch analysierte zudem offizielle Daten und bezog die Ergebnisse mehrerer Studien nationaler Einrichtungen und Organisationen mit ein.

Die jüngsten offiziellen Statistiken zeigen, dass 14,4 Prozent der deutschen Bevölkerung (12,1 Millionen Menschen) gemessen an ihrem Einkommen in Armut leben. Die Regierung stuft zwei von fünf deutschen Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil als „armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht“ ein und berücksichtigt eine breitere EU-weite Definition von Armut, die auch Arbeitslosigkeit und materielle Entbehrung umfasst.

Mehr als 18 Prozent der Menschen ab 65 Jahren sind ebenfalls von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei ältere Frauen einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Ein Grund dafür ist, dass die Jahre der Kindererziehung oder der Pflege unbezahlt sind und bei der Rentenberechnung nicht in gleichem Maße als Arbeit angerechnet werden. Außerdem machen Frauen zwei Drittel der 3,8 Millionen Menschen aus, die in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen wie Midi- oder Minijobs arbeiten. Dies führt zu geringeren Rentenbeiträgen und somit später auch zu niedrigeren Renten. Selbst eine Grundrenten reicht nicht aus, um die Betroffenen über die Armutsgrenze zu bringen.

Viele der befragten Personen berichteten, dass sie kaum ausreichend Geld für Lebensmittel, Strom, Warmwasser, Wohnraum sowie Haushaltsreparaturen oder Gesundheits- und Bildungskosten hatten. Die drastische Inflation bei Energie und vielen Grundnahrungsmitteln in den Jahren 2022 und 2023 hat diese Probleme noch verschärft.

Eine 71-jährige Frau, die allein in einer Stadt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen lebt, sagte: „Ich bin Rentnerin, die Unterstützung durch den Staat reicht einfach nicht aus. Das Leben ist teuer. Zu Hause lege ich mich unter eine Decke und trinke Tee, Kaffee oder Suppe, um mich warm zu halten. Viel mehr kann ich nicht tun.“

Als die damalige Regierungskoalition Ende 2021 ihr Amt antrat, erkannte sie die Unzulänglichkeiten des 2005 eingeführten Arbeitslosengeldes II bzw. Hartz IV, sowie die Grenzen des Kindergeldes bei der Armutsbekämpfung. Als Reaktion darauf führte sie das Bürgergeld ein, das einige Verbesserungen bot.

Sie hat jedoch ein einjähriges Moratorium für die Einbehaltung von Sozialleistungen (ausgenommen Wohn- und Heizkosten) für Personen, welche die Anforderungen für die Arbeitssuche nicht erfüllten und eine Bonuszahlung für Arbeitsuchende, die eine berufliche Weiterbildung absolvierten, fast unmittelbar nach Einführung wieder zurückgenommen. Ihre Vorschläge für eine Kindergrundsicherung scheiterten an der Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern und schließlich am Bruch der Koalition Ende 2024.

In der Zwischenzeit hat die scheidende Regierung nur begrenzte Fortschritte bei der Beseitigung der tiefgreifenden strukturellen Faktoren gemacht, die der Diskrepanz zwischen der geleisteten Arbeit und dem Verdienst von Frauen sowie dem geschlechtsspezifischen Rentengefälle zugrundliegen. Zudem hat sie Zeiten eingeschränkter Beschäftigung aufgrund von Betreuungs- oder Pflegezeiten bei der Berechnung der Rentenbeiträge nicht angemessen berücksichtigt.

Eine 42-jährige alleinerziehende, berufstätige Mutter von drei Kindern aus dem ländlichen Sachsen sagte: „Ich kann es mir nicht leisten, meine Kinder gesund zu ernähren. Es ist ein bitteres Gefühl, wenn man am Ende des Monats nur noch Brot und Butter hat … Es zerreißt einen.“

Human Rights Watch fand heraus, dass nach Berücksichtigung der Wohnkosten große Lücken zwischen der Höhe des Bürgergeldes und der Armutsrisikogrenze bestehen. So erhält beispielsweise ein Haushalt mit einem/einer Alleinerziehenden und zwei Kindern 1.198 Euro an Sozialleistungen, während die Armutsgrenze bei 1.626 Euro liegt. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent. Die Lücke für eine*n alleinstehende*n Erwachsene*n beträgt 51 Prozent.

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Menschenrechte auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, die in internationalen Verträgen verankert sind, denen Deutschland beigetreten ist. Entsprechende Abkommen, Standards und Leitlinien zur sozialen Sicherheit von UN- und europäischen Menschenrechtsorganen enthalten Anforderungen an die Angemessenheit von Sozialleistungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Rechtsprechung zum Prinzip des Existenzminimums entwickelt, das für ein menschenwürdiges Leben erforderlich ist. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass allen Menschen zumindest so viel von ihrem Einkommen bleibt, dass sie ihre notwendigen Lebenshaltungskosten decken können und ihnen ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet wird. Human Rights Watch kam zu dem Schluss, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht ausreicht, um Deutschlands völker- und verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die neue Bundesregierung sollte dies dringend in Angriff nehmen.

Human Rights Watch hat seine Forschungsergebnisse mit den zuständigen Bundesministerien geteilt, deren Antworten in dem Bericht zusammengefasst sind.

Die erste Runde der Koalitionsgespräche deutet darauf hin, dass sich die Parteien, die wahrscheinlich die nächste Regierung bilden werden, grundsätzlich darauf geeinigt haben, die sog. Schuldenbremse zu lockern, um eine Erhöhung der Ausgaben zu ermöglichen, hierbei jedoch den Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur Vorrang einzuräumen, während bei der sozialen Sicherheit Kürzungen drohen.

„Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit ist in internationalen Verträgen festgeschrieben, welche Deutschland unterzeichnet hat. Der Sozialstaat und das Existenzminimum sind zentrale deutsche Verfassungsprinzipien“, sagte Raj. „Die neue Regierung sollte anerkennen, dass ein starker Sozialstaat, der alle in der Gesellschaft unterstützt, wesentlich zu Deutschlands Sicherheit insgesamt beiträgt.“

Quelle: Pressemitteilung Human Rights Watch vom 24.03.2025

  • Sozialverband VdK kritisiert, dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung abschreibt und auch Kinder mit Behinderung nicht im Blick hat
  • Bentele: „Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden“

VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Koalitionsvertrag zu wenig Mut für tiefgreifende Veränderungen im Bereich Familie und Kinder:

„Dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung völlig abgeschrieben hat, ist für die mehr als drei Millionen Kinder, die in Armut leben, eine furchtbare Nachricht. Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, hätte es diesen Systemwandel dringend gebraucht. Stattdessen wird es nur minimale Veränderungen geben, die kaum einen Effekt haben dürften. Arme Kinder werden arm bleiben. Ihre Chancen, es als Erwachsene aus der Armut zu schaffen, bleiben gering.

Ebenso von der neuen Regierung völlig vergessen werden Kinder mit Behinderung. Sie tauchen namentlich nicht einmal im Koalitionsvertrag auf. Das reicht nicht, liebe Koalitionäre! Wo sind eure Ideen für eine inklusive Bildung, für fest etablierte Ansprechpersonen zur Unterstützung und Beratung von Familien mit behinderten Kindern und für einen Bürokratie-Abbau, damit mehr Familien an Hilfe kommen?

Viel zu unkonkret bleibt die angehende Regierung auch bei der Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier braucht es deutlich mehr Lösungsvorschläge, zum Beispiel wie Frauenarmut besser bekämpft und Sorgearbeit besser verteilt werden kann. Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden. Immerhin: Beim Elterngeld soll es mehr Anreize für mehr Väterbeteiligung, höhere Lohnersatzraten und einen höheren Mindest- und Höchstbetrag geben.

Auch den Ausbau von Mutter-Kind-Kliniken unterstützt der VdK, fordert aber, dass alle Kliniken barrierefrei und inklusiv ausgestaltet werden. Denn gerade Mütter von pflegebedürftigen Kindern kommen oft an die Grenze ihrer Kräfte und brauchen Erholung. Leider hat die neue Regierung in diesem Zuge eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige nur sehr vage in Aussicht gestellt, die aber aus unserer Sicht dringend nötig wäre. Stattdessen sollen zumindest Freistellungsmöglichkeiten verbessert werden. Das ist aber leider zu wenig Mut für echte Veränderungen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2025

  • VdK warnt vor zusätzlichen Belastungen in der Pflege
  • VdK-Präsidentin: „Nullrunde für pflegende Angehörige“

Verena Bentele kritisiert Einnahme- und Ausgabeentwicklung in der Pflegeversicherung:

„Die geplanten strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die steigende Ausgabendynamik zu stoppen. Die Pflegeversicherung muss von Grund auf saniert werden. Notfallpläne können die klaffenden Löcher nicht mehr schließen. Die Probleme liegen auf dem Tisch, jetzt brauchen wir Lösungen statt langer Beratungen. Jedes Jahr ohne eine umfassende Reform ist ein verlorenes und vergrößert das bestehende Defizit.

Laut Pflegekassen wird für Ende 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro erwartet. Angesichts dieser Zahlen ist es unverständlich, dass die Pflegekassen zusätzlich mit 5,9 Milliarden Euro durch ausbleibende Rückerstattungen der Pandemiekosten belastet werden. Der im Raum stehende Ausgleich über Steuermittel scheint endgültig vom Tisch.

Der im Koalitionsvertrag angekündigte Stopp der Ausgabendynamik deutet zudem auf mögliche Leistungskürzungen oder höhere Hürden für Leistungsbewilligungen hin. Das ist keine Option. Sparen an dieser Stelle verschlechtert die Versorgung und belastet pflegende Angehörige noch stärker. Auch neue Zugangshürden lehnen wir entschieden ab. Für die Finanzlage der Pflegekassen ist essenziell, dass die Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben endlich kompensiert wird. Neben den pandemiebedingten Kosten belasten auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die teilweise Finanzierung der Pflege- und Ausbildungskosten die Pflegekassen. Damit muss Schluss sein.

Zwar kündigen die Koalitionäre die Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz an und stellen die Einführung eines Familienpflegegelds in Aussicht, das entlastet aber keine pflegenden Angehörigen – weder heute noch morgen. Das sind nur Absichtserklärungen.

Grundsätzlich begrüßt der VdK die Idee eines Familienpflegegelds. Doch auch hier fehlt es an Verbindlichkeit – das Prüfverfahren lässt konkrete Perspektiven vermissen. Zudem ist das Familienpflegegeld, analog zum Elterngeld, eine Entgeltersatzleistung. Es unterscheidet sich damit deutlich vom geforderten Pflegelohn. Wer vorher mehr verdient hat, bekommt mehr – unabhängig davon, wie intensiv oder aufwändig die Pflege tatsächlich ist.

Auch der Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Maßnahmen zur Stärkung pflegender Angehöriger zu prüfen, bleibe vage. Was fehlt, sind konkrete Schritte – wie etwa der Ausbau von Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege, ein Pflegebudget oder eine sektorübergreifende pflegerische Versorgung. Auch diese Vorschläge sind bislang lediglich Prüfaufträge.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.04.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Wertschätzung und Anerkennung für Familien jeden Tag im Jahr

Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Familie erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie geben Halt, vermitteln Werte, verbinden Generationen und tragen maßgeblich dazu bei, dass unsere Gesellschaft eine Zukunft hat. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD setzen wir auf eine moderne Familienpolitik, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und frei von jeglicher Ideologie ist. Was Familien brauchen, sind konkrete Entlastungen, echte Flexibilität und Verlässlichkeit – sei es durch flexiblere Arbeitszeiten mit der Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, Investitionen in gute Kitas und Schulen, eine bessere Vereinbarkeit von familiärer Fürsorge und Beruf sowie die Weiterentwicklung des Elterngeldes. 

Wer in Familien investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unsere Politik ist ein klares Bekenntnis: Familien stehen im Zentrum unseres Handelns – nicht nur heute, sondern jeden Tag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.05.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit Blick auf das neue „Superministerium“ die Bedeutung teilhabeermöglichender Bildung für die Chancengerechtigkeit für Kinder aus allen Familien.

„Bildung stellt die Weichen für ein erfolgreiches Leben. Bildung ist so viel mehr als die Fähigkeit, bestimmte Leistungen zu erbringen, sie darf sich nicht an kurzfristigen Erfordernissen der Wirtschaft orientieren. Wir treten für ein Bildungsverständnis ein, das Wohlergehen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern in den Fokus nimmt. Nur auf diese Weise ist Bildung eine Investition nicht nur in die Biografien einzelner Kinder, sondern in die Zukunft unserer Gesellschaft“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

In der Zusammenlegung der Bereiche Bildung und Familie im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der neuen Ministerin Karin Prien (CDU) sieht der Wohlfahrtsverband neue Potenziale und Chancen, um Familien zu stärken und Verbesserungen im Bildungssystem herbeizuführen.

Ein wichtiger Baustein liegt dabei in der frühkindlichen Bildung, so Sonnenholzner: „Noch immer hängen Bildungschancen stark vom soziökonomischen Status der Familien und dem Bildungshintergrund der Eltern ab. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch gesellschaftspolitisch unklug. Es gilt, Familien durch verlässliche und lebensweltnahe Angebote der Bildung, Beratung und Begegnung frühzeitig in ihren Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu stärken. Kitas brauchen gute Rahmenbedingungen – dazu gehört z. B. ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel oder Zeit für die Kitaleitung. Nur so können am Kindeswohl orientierte Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden, die den Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen ermöglichen und den Familien eine verlässliche und vertrauenswürdige Kinderbetreuung versprechen kann.“

Neben der Qualität der Arbeit pocht die AWO auf Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Ausbau und Sanierung von sozialen Einrichtungen, z. B. Kitas, Ganztagangebote, Familienzentren oder Schulen. Dabei muss neben inklusiven Lösungen auch der Klimaschutz berücksichtigt werden, betont Sonnenholzner, „Für gute Bildung braucht es auch angemessene Räume, in denen gearbeitet und der Tag verbracht wird. Die Gebäudestruktur vieler Kindertageseinrichtungen entspricht weder den Bedürfnissen der Kinder, noch kann von einem klimagerechten Gebäudebestand die Rede sein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

„Neben Investitionen in Bildung brauchen wir endlich auch zeit-, familien- und gleichstellungspolitische Instrumente, die die Bedarfe und Bedürfnisse der Familien ernstnehmen und gute Rahmenbedingungen für Familienleben schaffen. Dabei müssen wir die Vielfalt der Familien in unserer Gesellschaft beachten – nicht jede Familie braucht das Gleiche. Entsprechend vielfältig muss Unterstützung ausgestaltet werden“, erklärt Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.05.2025

Caritas-Verbandsumfrage zeigt: Fehlende Plätze, Kürzungen und steigende Belastungen gefährden gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an

Dass die neue Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag gerade heute, am Tag der Familie, ihre Pläne für die Bildungs- und Familienpolitik der neuen Legislaturperiode vorstellt, ist ein glücklicher Zufall. Der Deutsche Caritasverband sieht die dringende Notwendigkeit, die Gunst dieser Stunde beim Schopfe zu ergreifen und die Chancen entschlossen zu nutzen, die sich mit der Zusammenführung der Familien- und Bildungspolitik in einer Hand ergeben – gerade für einkommensarme Familien und für Familien mit spezifischen Belastungen.

„Gleiche Teilhabechancen für alle von Anfang an können nur dann gelingen, wenn familiäre Erziehung und formale Bildung gemeinsam gestärkt werden: Verlässliche Betreuungsangebote im Kleinkind- und im Grundschulalter legen den Grundstein für eine Kultur guten Aufwachsens. Sie entlasten Eltern und fördern die Entwicklungschancen der Kinder. Frau Ministerin Prien muss ihre landespolitischen Erfahrungen in die Waagschale werfen, um für die Generationen- und Zukunftspolitik ihres Ressorts ein breites Bündnis der Unterstützung zu organisieren. Die Zeiten, in denen das Konsonantenministerium als Gedöns-Ressort in die zweite Reihe gesetzt wurde, müssen endgültig der Vergangenheit angehören,“ so Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Verlässliche Kinderbetreuung auf Platz 1 der familienpolitischen Aufgaben

Verlässliche und qualitativ abgesicherte Kinderbetreuung sowie praktische Unterstützung für den Familienalltag gehören ganz oben auf die Prio-Liste – das zeigt das Ergebnis einer aktuellen Umfrage innerhalb der verbandlichen Caritas. 338 Führungs- und Beratungskräfte haben daran teilgenommen und priorisierten den Ausbau der Kinderbetreuung als die dringendste familienpolitische Aufgabe.

93 Prozent der Befragten sehen, dass die Belastungen der Familien in den vergangenen zwei Jahren zugenommen haben, davon sehen sich 43 Prozent stark belastet. Wir wissen, dass sich insbesondere Mütter abgehängt fühlen, wenn sie ihre beruflichen Pläne aufgrund fehlender Kinderbetreuungsplätze nicht umsetzen konnten. Im Feld der Integration zeigen sich besondere Herausforderungen, wenn die Betreuung nicht funktioniert; Mütter mit Migrationshintergrund konnten keine Sprachkurse besuchen, Integration und gesellschaftliche Teilhabe wurden erheblich erschwert.

Angebote mussten eingeschränkt werden

56 Prozent der Umfrage-Teilnehmer_innen geben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren bei der Kindertagesbetreuung, bei frühkindlicher Bildung oder bei Beratungseinrichtungen das Leistungsspektrum – z.T. stark – einschränken mussten. Dabei wird gerade eine flächendeckende Versorgung mit einer stabilen Betreuungs- und Beratungsinfrastruktur von den befragten Führungskräften als entscheidend angesehen, um die Krisenresilienz der Familien zu stärken. Hohe Bedeutung messen die Teilnehmer_innen der Umfrage darüber hinaus Unterstützungsangeboten durch frühe Hilfen und Lotsendiensten in Geburtskliniken bei.

Pädagogische Konzepte: Interkulturelle Öffnung und Armutssensibilität

„Der Koalitionsvertrag verpflichtet sich auf die Fortführung von Sprachkitas. Damit werden wichtige Voraussetzungen für eine Bildungslandschaft geschaffen, die auf Inklusion und Integration setzt. Es braucht Kindertageseinrichtungen mit verlässlichen Öffnungszeiten und es braucht Kitas, deren pädagogisches Konzept Armutssensibilität und Zusammenhalt stärkt.   Wenn Kinder frühzeitig lernen, dass sich der Wert eines Freundes nicht daran bemisst, wie groß die Torte ist, die er zum Kindergeburtstag in die Kita mitbringt, ist das der erste Schritt für ein gedeihliches Miteinander über Einkommensgrenzen hinweg im Jugend- und Erwachsenenalter. Der Umgang mit Vorurteilen will von Anfang an gelernt sein,“ so Welskop-Deffaa.

Subsidiaritätsprinzip stärken

Die Caritaspräsidentin hebt hervor: Der Koalitionsvertrag will den Kommunen bei der Umsetzung des Ausbauziels der Ganztagsbetreuung die notwendigen Spielräume belassen, damit vor Ort die passenden Angebote geschaffen werden, und Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit sollen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in ihrer Rolle gestärkt werden. „Ganz in diesem Sinne bieten wir Ministerin Prien unsere Unterstützung an. Glückliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ein gutes Miteinander der Generationen sind Kernversprechen einer Politik, für die wir als Caritas der Ministerin den ganzen Erfahrungsschatz unserer Einrichtungen und Dienste anbieten.“

Die Auswertung der Umfrage finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.05.2025

Am Tag der Familie fordert der Deutsche Familienverband (DFV) bessere Maßnahmen in der Wohnungspolitik.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung hat wenig Familiengerechtes zu bieten. Ein wesentliches Handlungsfeld der neuen Bundesregierung muss das Familienwohnen sein. Doch der Koalitionsvertrag ist in diesem Punkt eher begrenzt.

„In der Wohneigentumsförderung benennt der Koalitionsvertrag lediglich eine nicht genauer beschriebene ‚Starthilfe Wohneigentum‘ für Familien, bei der zwei Förderprogramme der KfW zusammengeführt werden sollen. Beim bezahlbaren Mietwohnen ist ein Mix an guten Ansätzen zu finden wie die schrittweise Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau oder die Verlängerung der Mietpreisbremse für vier Jahre in angespannten Wohnungsmärkten“, so Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Zentral ist jedoch: Es muss mehr Wohnraum gebaut werden.“

Für zuverlässige und messbare Neuerungen sind konkrete Vorhaben notwendig, die eindeutige Familienkomponenten enthalten: „Wiederbelebung des Baukindergeldes und vor allem die Senkung der kostentreibenden Grunderwerbsteuer mit einem Freibetrag für Familien. Beim Mietwohnen müssen Haushalte mit mittlerem Einkommen, die zwischen verschiedenen Zugangs- und Fördermöglichkeiten stehen, bedacht werden“, sagt Heimann. „Das Wohnen darf für eine mehrköpfige Familie nicht zum Armutsrisiko werden.“

Den „Wohnungsbauturbo“, für den die Regierung in den ersten 100 Tagen einen Entwurf vorlegen will, bewertet Sebastian Heimann wegen der konkreten Zeitangabe als positiv. Doch auch hier müssen Familien in den Mittelpunkt gestellt werden, etwa durch eine verbindliche gesetzliche Quote für bezahlbare und familiengerechte Wohnungen (min. 20 Prozent). „Das Motto in der Wohnpolitik muss ‚Vorfahrt für Familien‘ heißen. Denn die Wohnsituation ist zentral für Familien“, so der Bundesgeschäftsführer.

Weitere Informationen

Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2025: Familienpolitische Einschätzung des Deutschen Familienverbandes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2025

  • VdK wünscht sich mehr Mut für bessere Familienpolitik
  • VdK-Präsidentin: „Mehr Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderungen notwendig“

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine starke Familienpolitik:

„Die Vereinten Nationen haben 1993 den 15. Mai als Internationalen Tag der Familie ausgerufen, um die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundeinheit jeder Gesellschaft herauszustellen. Aber es gibt eben noch 364 weitere Tage im Jahr – und an denen zeigt sich, wie ernst es der Politik wirklich mit den Familien ist.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag kann es für uns nur eine Antwort geben: Das reicht nicht.

Zwar enthält der Vertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen im Bereich Familienpolitik. Aber vieles bleibt kleinteilig – der große Wurf fehlt. Was es braucht, ist ein echter Systemwechsel, um das Leben von Familien spürbar zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt wäre, Familien mit Kindern mit Behinderungen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Das bedeutet zum Beispiel: Die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen oder das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderungen unkompliziert gewähren – ohne immer wieder neue Nachweise zu verlangen.

Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen auch mehr Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Wir müssen die Zahl der Tagespflegeplätze für pflegebedürftige Kinder deutlich ausbauen, ebenso wie familienentlastende Dienste und sozialpädiatrische Zentren. Es braucht ausreichend inklusive Mutter-Kind-Kliniken, einen echten Pflegelohn oder eine verlässliche Lohnersatzleistung, auch bessere Möglichkeiten, die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren. Das sind nur ein paar Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Aber ich sage auch: Gute Lösungen sind machbar!

Wir bringen uns mit unserer Expertise gerne ein, um genau das gemeinsam umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 15.05.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Eingliederungshilfe auf den Prüfstand zu stellen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: 

Friedrich Merz hat geliefert – aber nicht, was Menschen wirklich brauchen. Statt endlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, erklärt er den Sozialstaat zur Belastung. Das ist zynisch und gefährlich. Wenn der Kanzler den Sozialbereich zur „Kostenlawine“ erklärt, meint er Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Er stellt Grundrechte zur Disposition, unter dem Deckmantel von Effizienz.

Die Eingliederungshilfe ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer hier den Rotstift ansetzt, sägt an der Menschenwürde.

Was Merz jetzt fordert, ist kein Kassensturz. Es ist ein Kurssturz. Zurück in die Vergangenheit. Zurück zur Verwaltung von Behinderung. Zurück zur Aussonderung.

Diesen Weg gehen wir nicht mit und ich erwarte vom Koalitionspartner SPD und insbesondere von Arbeitsministerin Bärbel Bas, sich dem ebenfalls entschieden entgegenzustellen!

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht erneut zu Objekten behördlicher Steuerung gemacht werden. Wir kämpfen dafür, dass sie ihre Rechte leben können, sei es auf Arbeit, beim Wohnen, in der Bildung, und in Hinblick auf umfängliche Teilhabe. Ohne Wenn und Aber.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das verpflichtet. Wer wie Merz Sozialabbau fordert, soll das offen sagen. Aber er soll sich nicht hinter Haushaltszahlen verstecken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2025

Zur Reaktion der Bundesjustizministerien auf die Ankündigungen von Kanzler und Innenminister, Zurückweisungen an deutschen Grenzen trotz eines Gerichtsurteils fortsetzen zu wollen, erklärt Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher:

„Bundeskanzler Merz sowie Bundesinnenminister Dobrindt haben angekündigt, die Zurückweisungen an den Grenzen fortzusetzen zu wollen, trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin.

Nach langem Schweigen widerspricht Bundesjustizministerin Hubig dem nun deutlich, indem sie zur Einhaltung von Gerichtsurteilen im Rechtsstaat aufruft. Das ist löblich, sorgt aber für Verwirrung. Wir fragen uns, was denn nun die Linie der Bundesregierung ist: die Einhaltung deutscher und europäischer rechtsstaatlicher Prinzipien und europäische Kooperation oder Rechtsbruch und populistische Show?

Für uns Grüne ist klar: Die Bundesregierung muss Recht, Gesetz und die Gerichte respektieren und sie muss die Zurückweisung an den Grenzen sofort beenden. Wir dürfen das rechtsstaatliche, einige Europa nicht durch einseitige deutsche Maßnahmen an den Grenzen gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.06.2025

Zum Beschluss des Deutschen Ärztetages für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (§218 StGB) erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es ist ein Meilenstein und außerordentlich wichtiges Signal in der Debatte um Paragraf 218, dass sich der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit klar und deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches ausspricht. Wir begrüßen den Beschluss sehr.

Ein zentrales Argument für die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung ist für die Ärzt*innen, dass das Strafrecht die Verschlechterung der medizinischen Versorgungslage von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen benötigen, sehr erschwert. Die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und die Anfeindungen gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sehen auch die Mediziner*innen als einen unhaltbaren Zustand an.

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages erhöht mit Nachdruck den Druck auf Union und SPD. Es muss eine politische Lösung für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches geben. Darauf muss die Bundesregierung eine Antwort geben und zügig eine gesetzliche Lösung vorlegen. In der letzten Wahlperiode wurde die finale Abstimmung des breit getragenen Gruppenantrags zu §218 maßgeblich von der Union verhindert. Jetzt kann sich die Bundesregierung angesichts der medizinisch-fachlichen Beschlusslage nicht mehr weiter wegducken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches schnellstmöglich vorzulegen und einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage von Frauen entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2025

Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. 

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter

Als Grund für seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Änderung im Sinne des Kindeswohls

Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 23.05.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/341) auf, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex aufzuheben. Stattdessen solle sie Schutzsuchenden, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren gewähren und ihre Schutzersuchen prüfen, „wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen“. Gemeinsam mit anderen Staaten solle sie sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit für legale und sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme einsetzen.

Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen-Fraktion EU-Recht. Sie handle derzeit ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen und habe sich entgegen anderslautenden Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt. „Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa“, urteilen die Abgeordneten.

Über den Antrag berät das Parlament am Donnerstag, dem 5. Juni 2025. Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden“ angekündigt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 04.06.2025

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) vorgelegt, der am Freitagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll dieser Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. Daneben sieht der Gesetzentwurf zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Dieses Kontingent von 1.000 Visa pro Monat ist den beiden Fraktionen zufolge seit Juni 2023 ausgeschöpft. Im Jahr 2023 seien vom Bundesverwaltungsamt bereits 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden, im Jahr 2024 seien es erstmals 12.000 gewesen.

Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt.

Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden, um ein „Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung gerade im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen“, wie die beiden Fraktionen darlegen. Insbesondere im Hinblick auf „weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen“ solle aber klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 201 vom 04.06.2025

Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (21/134) eingebracht. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 13.05.2025

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Doch insbesondere Frauen ist nicht bewusst, wie lange sie wahrscheinlich leben werden – und dies kann gravierende Folgen haben.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie Menschen im mittleren Erwachsenenalter ihre verbleibende Lebensdauer einschätzen. Während Männer häufig die Zeitspanne zu optimistisch ansetzen und ihre Lebensdauer überschätzen, ist bei Frauen eher das Gegenteil der Fall: Sie unterschätzen die ihnen verbleibende Zeit. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Personen, die ihre verbleibende Lebenszeit unterschätzen, tendenziell weniger in die Altersvorsorge investieren“, erklärt Dr. Andreas Mergenthaler, Mitautor der Studie. Aus dieser Fehleinschätzung kann ein niedriges Rentenniveau folgen und das Armutsrisiko kann sich erhöhen.

 

Die ausführliche Pressemitteilung haben wir beigefügt.

Die Pressemitteilung basiert auf der aktuellen Ausgabe von „BiB.Aktuell“, einer Publikation des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die am 21.05.2025 veröffentlicht wird. Den entsprechenden Beitrag aus der Publikation „BiB.Aktuell“ haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch die Autorin / die Autoren der Studie als Interviewpartner.

Die vollständige Literaturangabe des Beitrags lautet:

Reuter, Anna; Mergenthaler, Andreas; Klüsener, Sebastian (2025): Gender Gap bei selbst eingeschätzter Lebensdauer. Männer optimistisch, Frauen pessimistisch?

www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-4    

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.05.2025

Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Der heute bereits vielfach beklagte Arbeitskräftemangel dürfte sich aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung in naher Zukunft weiter verschärfen. So wird mit dem Übergang der Babyboomer in den Ruhestand die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2035 stark zurückgehen. Abhängig von der Entwicklung der internationalen Wanderungsbewegungen von und nach Deutschland ist mit einem Rückgang zwischen 1,5 und 4,7 Mio. Personen zu rechnen. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie sich das Volumen des Erwerbsangebots in Deutschland zukünftig entwickeln könnte, welche Stellschrauben von Bedeutung sind und welche Rolle Frauen und älteren Erwerbstätigen hierbei zukommt.

Um plausible Annahmen für das zukünftige gesamtwirtschaftliche Erwerbsvolumen treffen zu können, analysierten die Autoren der Studie zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre. Demnach stieg zwischen 2009 und 2022 das Erwerbsvolumen von 1,39 Mrd. Arbeitsstunden pro Woche auf 1,47 Mrd. an, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter in etwa konstant blieb. „Die Zunahme des Erwerbsvolumens in dieser Zeit ist somit auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung zurückzuführen“, resümiert Mitautor Harun Sulak vom BiB. Allerdings trugen zu diesem Anstieg die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich stark bei. Die markantesten Veränderungen zeigten sich im höheren Alter: Im Alter ab etwa 50 Jahren stieg die Erwerbstätigkeit pro Person bei beiden Geschlechtern stark an – bei den 60- bis 64-Jährigen kam es im Schnitt sogar zu einer Zunahme von rund acht Arbeitsstunden pro Woche.

Auf Basis verschiedener Szenarien nahmen die Studienautoren Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens in Form von geleisteten Arbeitsstunden pro Woche bis zum Jahr 2035 vor. Die Vorausberechnungen unterschieden sich bei der internationalen Wanderung, dem Bildungsniveau sowie der Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Erwerbstätigen. Die Ergebnisse zeigen, dass es noch erhebliche Potenziale gibt, dem durch den Ruhestandseintritt der Babyboomer bedingten Arbeitskraftmangel entgegenzuwirken. So würde sich zum Beispiel das Arbeitskraftangebot bis 2035 nur wenig ändern, wenn die Nettozuwanderung durchschnittlich bei etwa 330.000 Personen läge und gleichzeitig weitere Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen erreicht werden könnten. „In dem Szenario gehen wir von einem Anstieg der Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen auf das ostdeutsche Niveau aus“, erklärt BiB-Forscher Harun Sulak. „Bei den älteren Erwerbstätigen schreiben wir die in den letzten anderthalb Jahrzehnten verzeichneten Anstiege in die Zukunft fort.“ Für die Zugewanderten wird ein Bildungsniveau entsprechend der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung und eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration angenommen. „All diese Aspekte sind natürlich keine Selbstläufer, aber durchaus mögliche Szenarien“, so Sulak. Unter diesen Annahmen ergeben sich für 2035 1,48 Mrd. geleistete Arbeitsstunden pro Woche, was gegenüber 2022 sogar noch einem leichten Plus entspräche.

Bei der Studie wurde auch berücksichtigt, dass sich die Erwerbstätigkeit nach Bildungsniveau stark unterscheidet. 2022 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit pro Person bei hochgebildeten Männern zwischen 20 und 66 Jahren um 2,5 Stunden höher als bei Männern mit mittlerer Bildung – und über 7 Stunden höher als bei Männern mit niedriger Bildung. Bei Frauen waren die Unterschiede mit 3 bzw. 11 Arbeitsstunden pro Woche nochmal deutlich größer. „Diese Unterschiede verdeutlichen, dass auch durch Investitionen in Bildung ungenutzte Erwerbspotenziale erschlossen werden können“, schlussfolgert der Mitautor und BiB-Forscher Dr. Sebastian Klüsener. „Dabei geht es nicht nur um Bildung im jüngeren Alter, sondern auch um lebenslanges Lernen in allen Altersschichten.“

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Sulak, Harun; Jung, Felix; Klüsener, Sebastian (2025): Wie kann demografiebedingtem Arbeitskraftmangel begegnet werden? Szenarienbasierte Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens bis 2035.

http://www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-3

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 16.04.2025

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Debatte über die Arbeitszeit in Deutschland angestoßen. Die Menschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“. Im Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung an, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das zielt in erster Linie auf eine weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Dabei erlaubt bereits das geltende Gesetz längst eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden. Das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über 12 Stunden erlauben, zeigt eine neue Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die von der Bundesregierung angeführten Ziele – wirtschaftliche Impulse, Interessen von Beschäftigten an Flexibilität und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels – lassen sich durch weiter deregulierte Arbeitszeiten nicht erreichen, warnen die HSI-Fachleute Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt. Denn erstens könne eine weitgehende Lockerung der täglichen Arbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt. „Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, sagt Expertin Sutterer-Kipping.    

Arbeitsvolumen auf Rekordniveau

Um sich ein vollständiges Bild über die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die HSI-Forschenden tun das mit aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach dem IAB im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen Höchststände. Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 sogar auf 61,44 Milliarden Stunden. Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Rekordwerten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an, das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück. Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen.

„Die Entwicklung der Arbeitszeit zeigt, dass wir uns zunehmend weg vom traditionellen Alleinverdienermodell zu einem Zweiverdienerhaushalt hinbewegen“, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. Dementsprechend steigt das Gesamtarbeitszeitvolumen insgesamt, während die durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten gesunken sind. Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten lag laut IAB 1991 noch bei rund 1.478 Stunden und im Jahr 2023 bei 1.295 Stunden. Der Rückgang ist stark auf die kontinuierlich gestiegenen Teilzeitquoten zurückzuführen. Knapp ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 in Teilzeit, unter den erwerbstätigen Frauen sogar fast jede zweite, und das nicht immer freiwillig. Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Rechnerisch senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer im europäischen Vergleich relativ geringen durchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von 34,7 Stunden pro Woche führt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern, im Gegenteil.

Geltendes Recht sorgt für erhebliche Flexibilität

Den Arbeitgebern ermöglicht hingegen schon die geltende Rechtslage eine erhebliche Flexibilität, betonen die HSI-Expert*innen. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar seit 1918 eine Konstante im Arbeitszeitrecht, gleichwohl ist ohne weitere Voraussetzung eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen durch Tarifvertrag, aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis zu, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. Das erklärt, warum z.B. in Krankenhäusern längere Arbeitszeiten als acht bzw. zehn Stunden möglich sind.

Überlange Arbeitszeiten gefährden die Gesundheit

Trotz aller bereits bestehender Flexibilisierungsmöglichkeiten: Dass der Erwerbs-Arbeitstag im Prinzip nach acht Stunden enden soll, ist kein Zufall, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz. Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde aber faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten ermöglichen. Eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit fände dann nur durch die Mindestruhezeiten und Ruhepausen statt.

Arbeitsmedizinisch ist längst erwiesen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden. Langfristig kommt es häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychischen Erschöpfungszuständen, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. „Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen“, betonen Sutterer-Kipping und Brandt.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch Dritte, wie beispielsweise Patient*innen bei medizinischen Tätigkeiten oder Verkehrsteilnehmende.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie leidet

Weiteres gravierendes Problem: Durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werden Betreuungskonflikte nicht gelöst, sondern verschärft, so die Forschenden. „Die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeiten stellen wichtige Schlüsselfaktoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Es droht der Effekt einer weiteren Verringerung der Erwerbsarbeit gerade bei Frauen.“ Das schwächt nicht nur das aktuelle Arbeitsangebot. Langfristig verhindert die ungleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt die eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf, schmälert nachweislich Aufstiegs- und Weiterbildungschancen und erhöht das Risiko für Altersarmut.

Was Arbeitnehmer*innen hingegen wirklich helfen würde, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen, sei mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen die Forschenden an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor.“ Nach geltender Rechtslage kann sich die konkrete Lage der Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen worden sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht der Arbeitgebenden. Sie haben also das letzte Wort.

Auch vor diesem Hintergrund bewerten die Fachleute die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit als „nicht verantwortbar und die falsche Stellschraube zur Lösung des Problems von gleichberechtigter Sorgearbeit“. Statt diesen Irrweg einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. „Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde“, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Gefahr für Vereinbarkeit und Gesundheit, HBS Kommentar Nr. 5, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.05.2025

Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll. Eine wichtige Vorentscheidung hat die Mindestlohnkommission dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die nächste Mindestlohnerhöhung nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten. Darauf haben sich die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar verständigt, als sie eine neue Geschäftsordnung beschlossen haben. Was dies für die kommende Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission detailliert herausgearbeitet.*

Um das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig. Die verschiedenen Datenquellen, die in der Studie hierzu analysiert werden, unterscheiden sich diesbezüglich nur um Cent-Beträge: Schreibt man die Daten des Statistischen Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027. Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von 15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns, der auch in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig unterschritten. Entsprechend groß ist jetzt der Aufholbedarf – und zwar auch, weil die Mindestlohnkommission in ihrem letzten Beschluss 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen nur eine Mini-Anhebung auf das derzeitige Niveau von 12,82 Euro beschlossen hatte.

Die kommende Erhöhung dürfte damit stärker ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie in der Vergangenheit nur an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in der Mindestlohnkommission markieren“. Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn der Mindestlohnkommission zum Verhandlungsbeginn noch weitere Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der Deutschen Bundesbank oder des WSI Tarifarchivs zugrunde legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein Mindestlohnniveau von bis zu 14,26 Euro.

Transparenz durch zweistufiges Anpassungsverfahren

Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre Anpassung des Mindestlohns dienen. Als zweites könnte bis zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der die bestehende Lücke geschlossen wird. „Die Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“, so die Studienautoren Dr. Malte Lübker, Prof. Dr. Thorsten Schulten (beide WSI) und Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein (IMK).

Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission äußerst verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen. Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen durch die Kommission über viele Jahre zurückgefallen. Auch der Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt, sank unter Ägide der Kommission nach Daten der OECD von 48,2 Prozent (2015) auf 44,8 Prozent (2021) und hatte sich damit weiter von dem 60-Prozent-Referenzwert entfernt.

Erst die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 brachte hier einen zwischenzeitlichen Anstieg auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2 Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal erreichten zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit 62,2 Prozent die 60 Prozent-Marke, während sie für Luxemburg und Rumänien in Reichweite lag (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Mindestlohn hat sich in Deutschland etabliert – befürchtete Nebenwirkungen bleiben aus

Unabhängig von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest etablierten Regelungsinstrument der deutschen Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die Studienautoren. Vom Mindestlohn profitiert haben vor allem Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf Euro – deutlich gestiegen. Dies habe zu einem Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen. „Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern geleistet und geholfen, das innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment abzubauen“, hebt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.

In vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse. Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund 400.000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben. Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt verloren gegangen. Auch für die Tarifpolitik lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.

WSI Policy Brief Nr. 88, März 2025

10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.03.2025

Während des Pride Month im Juni stehen die Rechte und Lebenswelten lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie queerer Menschen (LSBTIQ*) im Fokus. 31 000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern gab es im Jahr 2024 in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. In den sogenannten Regenbogenfamilien lebten 50 000 Kinder. Der Begriff Regenbogenfamilien beschreibt Familien, in denen ein gleichgeschlechtliches Paar mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusammenlebt – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.

Eine von 200 Paarfamilien ist eine Regenbogenfamilie

Insgesamt gab es im Jahr 2024 in Deutschland gut 6,8 Millionen Paarfamilien mit minderjährigen Kindern, rund jede 200. davon war eine Regenbogenfamilie. Gut 70 % der Elternpaare in Regenbogenfamilien waren zwei Frauen (22 000), knapp 30 % Männerpaare (9 000). Von allen 208 000 gleichgeschlechtlichen Paaren lebten 15 % als Regenbogenfamilie mit Kindern unter 18 Jahren zusammen. Legt man einen erweiterten Familienbegriff zugrunde, der auch Paare mit erwachsenen Kindern umfasst, lebten in Deutschland 38 000 Regenbogenfamilien mit 62 000 minderjährigen oder erwachsenen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet.

Die Ergebnisse beziehen sich auf Familien in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung der Hochrechnung auf den Zensus 2022 bieten eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

 
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.06.2025
  • Wochenendarbeit besonders häufig im Gastgewerbe (70 %), in Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel (47 %)
  • Männer arbeiten häufiger abends, nachts oder in Schichten

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat im Jahr 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus zum Tag der Arbeit am 1. Mai mit, an dem die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern traditionell im Fokus stehen. Besonders hoch war der Anteil in den Branchen Gastgewerbe (70 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel, inklusive der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (47 %). An Samstagen arbeitete zumindest gelegentlich ein Viertel (25 %) aller Beschäftigten, sonntags 15 % und an Feiertagen 6 %.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten etwa gleich häufig an Wochenenden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 mit einem Anteil von 27 % beziehungsweise 26 % etwa gleich häufig an Wochenenden. Im Gastgewerbe leisteten zwei Drittel (67 %) der Arbeitnehmerinnen Wochenendarbeit. Im Handel (52 %) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (51 %) waren es jeweils etwas mehr als die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten. Bei den Männern waren es knapp drei Viertel (74 %) der Arbeitnehmer im Gastgewerbe, 60 % in Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie 46 % im Gesundheits- und Sozialwesen, die zumindest gelegentlich am Wochenende arbeiteten.

Ein Viertel arbeitet abends, 15 % im Schichtsystem und 9 % nachts

Neben arbeitsreichen Wochenenden sind Abend- und Nachtarbeit sowie die Arbeit im Schichtsystem mit besonderen Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Ein Viertel (25 %) der abhängig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2023 zumindest gelegentlich abends, also zwischen 18 und 23 Uhr. 15 % arbeiteten zumindest gelegentlich im Schichtsystem, 9 % nachts zwischen 23 und 6 Uhr. Bei Männern sind diese Arbeitsformen häufiger vertreten: Sie verrichteten zu 28 % Abendarbeit, zu 16 % Schichtarbeit und zu 12 % Nachtarbeit. Bei Frauen waren es 23 % der Arbeitnehmerinnen, die zumindest gelegentlich abends arbeiteten, 13 % arbeiteten in Schichten und 6 % nachts.

Gut die Hälfte (51 %) der abhängig Beschäftigten im Gastgewerbe leistete 2023 Abendarbeit. In der Kunst, Unterhaltung und Erholung waren es 46 %, im Gesundheits- und Sozialwesen gut ein Drittel (34 %). Schichtarbeit leisteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig im Gesundheits- und Sozialwesen (28 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (24 %) sowie im Gastgewerbe (21 %). Nachtarbeit war vor allem in den Branchen Verkehr und Lagerei (22 %), Gesundheits- und Sozialwesen (16 %) und im Gastgewerbe (13 %) verbreitet.

18 % der Beschäftigten in der EU arbeiten in Schichten

In der Europäischen Union (EU) arbeiteten im Jahr 2023 mit 18 % anteilig etwas mehr abhängig Beschäftigte in einem Schichtsystem als in Deutschland (15 %). EU-weit war der Anteil an Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern in Griechenland (36 %), Rumänien (34 %) und Kroatien (33 %) am höchsten. In Dänemark hingegen war Schichtarbeit im europäischen Vergleich deutlich weniger häufig verbreitet (8 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben zu atypischen Arbeitszeiten in Deutschland stammen aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen.

Die europäischen Daten zu Schichtarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stammen aus der Arbeitskräfteerhebung der EU, die in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist.

Angegeben sind jeweils die Anteile der abhängig Beschäftigten ab 15 Jahren, die angegeben haben, innerhalb der letzten 4 Wochen ständig, regelmäßig oder gelegentlich an einem Samstag, Sonntag, Feiertag, abends (18 bis 23 Uhr), nachts (23 bis 6 Uhr) oder im Schichtsystem gearbeitet haben.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu Erwerbstätigen und dem Arbeitsmarkt finden Sie auf unserer Themenseite Erwerbstätigkeit. Europäische Arbeitsmarktdaten finden Sie auf unserer Themenseite Arbeitsmarkt in Europa.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2025
  • 1,24 Millionen Frauen und 432 000 Männer bezogen 2024 Elterngeld; Väteranteil mit 25,8 % leicht rückläufig
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 36,7 % auf neuem Höchstwert
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2024 bei Frauen mit 14,8 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2024 Elterngeld erhalten. Das waren rund 95 000 oder 5,4 % weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 31 000 oder 6,6 % auf 432 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 65 000 oder 5,0 % auf 1,24 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im dritten Jahr in Folge und lag 10,6 % niedriger als 2021. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten nach vorläufigen Angaben um etwa 15 % zurück.

613 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2024 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 42,3 % der berechtigten Mütter und 20,6 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 36,7 % (2023: 34,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, sodass es insgesamt den gleichen Gesamtbetrag ergibt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,6 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil ging im Jahr 2024 leicht zurück auf 25,8 % (2023: 26,2 %). Dies ist der erste nennenswerte Rückgang. Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,5 % im Jahr 2024 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,1 %) und Bayern (27,8 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2024 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,6 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2024 unverändert bei 14,8 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten dagegen deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre praktisch konstant (2023: 3,7 Monate; 2022: 3,6 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2024 sowie für das 4. Quartal 2024 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2024 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.03.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zur Auseinandersetzung um Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“

Die AWO ist zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass solche Zurückweisungen gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2025

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2025 fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine grundlegende Stärkung und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Statt individueller Fehlentscheidungen stehen häufig Armut, unsichere Arbeitsverhältnisse, Krankheit oder Trennung hinter einer Überschuldung. Schuldnerberatung ist daher kein ‚Nice to have‘, sondern ein existenziell wichtiges Angebot der sozialen Daseinsvorsorge.“ 

Die AWO kritisiert, dass es bislang keinen flächendeckenden, gesetzlich abgesicherten Zugang zu kostenloser Schuldner- und Insolvenzberatung gibt. Die Träger müssen vielerorts um Projektmittel kämpfen, während die Nachfrage nach Unterstützung weiter steigt. Gerade in Krisenzeiten wie der Pandemie oder angesichts steigender Lebenshaltungskosten hat sich gezeigt, wie schnell Haushalte in finanzielle Not geraten können. 

Zugleich fordert die AWO eine stärkere Verankerung von finanzieller Bildung im Bildungssystem – insbesondere in benachteiligten Lebenslagen. „Finanzielle Bildung darf nicht nur jenen zugutekommen, die ohnehin über Ressourcen und Unterstützung verfügen. Sie muss gezielt und niedrigschwellig dort ansetzen, wo das Risiko für Verschuldung am höchsten ist“, so Sonnenholzner weiter. 

Hintergrund ist die vom 2. bis 6. Juni stattfindende Aktionswoche Schuldnerberatung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Beste Investition – Finanzbildung. Wenn aus Minus Plus wird.“ steht. Die AWO ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und beteiligt sich mit zahlreichen Veranstaltungen und Beratungsangeboten in ihren Einrichtungen bundesweit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2025

„Gemeinsam aus der Einsamkeit“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit. Einsamkeit ist ein bedeutsames Thema. Verschiedene Untersuchungen belegen tiefgreifende Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit betroffener Menschen. Einsamkeit kann Gefühle von Isolation, Traurigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen verstärken. In unserer oft schnelllebigen Gesellschaft ist es schnell möglich, dass Menschen sich einsam fühlen, obwohl sie von vielen Menschen umgeben sind.

Zur diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Einsamkeit darf kein Tabuthema sein. Umso wichtiger ist, das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und soziale Bindungen zu fördern. Darauf weisen wir als AWO seit geraumer Zeit immer wieder hin. Denn: Die Erfahrung unserer täglichen Arbeit in Einrichtungen und Beratungsstellen vor Ort zeigt, dass Gemeinschaftsprojekte, Nachbarschaftshilfen oder Veranstaltungen im Quartier den Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl fördern können. Nicht minder bedeutsam ist der Familienalltag, die Pflege von Freundschaften und das Engagement in Vereinen oder Initiativen. Wir sind alle aufgefordert, empathisch im Umgang mit unseren Mitmenschen und offen für die Bedürfnisse anderer zu sein – damit Einsamkeit erst gar nicht möglich wird und den Alltag bestimmt. Dies gilt besonders mit Blick auf junge Menschen, die in realer oder virtueller Einsamkeit empfänglicher werden für Verschwörungserzählungen und demokratiefeindliche Ideologien – eine Entwicklung, die eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.05.2025

Die AWO unterstützt den Vorschlag der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas, dass Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Forderung entspricht unserer eigenen langjährigen Forderung. Die Diskussion in den letzten Tagen zeigt mal wieder in dramatischer Weise auf, wie wenig einige Beteiligte über den Lebensalltag vieler Rentner, aber insbesondere Rentnerinnen in Deutschland wissen. Die letzten Tage eines Monats werden oft zu Tagen des leeren Kühlschranks. Viele scheuen sich, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Ehrenamt und unsere Mitarbeitenden in den Einrichtungen sind täglich mit den Nöten der in Armut lebenden Rentner und Rentnerinnen konfrontiert. Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass die Lebensleistung von Menschen nach einem arbeitsreichen Leben im Beruf oder in der Familie nicht auch finanziell anerkannt wird. Anstatt permanent über Kürzungen zu philosophieren, sollten Vorschläge auch in der Wissenschaft entwickelt werden, die Einnahmeseite zu verbreitern und die Ansprüche auf lebensstandardsicherndem Niveau gerecht für alle zu deckeln.

Eine schrittweise Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Berufsgruppen umfasst, würde die Finanzierung der Rentenversicherung auf eine solidere Basis stellen und für deren Stabilisierung sorgen. Eine einheitliche Regelung für alle Versicherten ist notwendig, um Fairness und Gleichbehandlung sicherzustellen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.05.2025

Der heutige Weltgesundheitstag lenkt den Blick auf die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert dazu eine umfassende Verbesserung der Versorgung während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und im Wochenbett. Zudem drängt sie auf mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit und die Umsetzung angemessener politischer Maßnahmen, die Familien zu Beginn, aber auch langfristig unterstützen und stärken. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen mit dem Baby sind prägende Erfahrungen, die Familien stärken können, wenn sie gut begleitet werden. Diese Zeit stellt das gesamte Leben auf den Kopf und wirft auch viele nicht-medizinische Fragen auf. In unseren Beratungsstellen für Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität beobachten wir einen großen Bedarf an psychosozialer Beratung und Begleitung. Von vielen werdenden Eltern hören wir von finanziellen Sorgen: Der Antragsdschungel, finanzielle Einbußen und lange Bearbeitungszeiten führen oft zu Unsicherheiten und in manchen Fällen sogar zu existenziellen Ängsten. Das ist ein erheblicher Stressfaktor, der die Familien auch gesundheitlich sehr belasten kann. Es muss schnell und nachhaltig Entlastung geschaffen werden.“

Der Verband unterstreicht, dass auch die Umsetzung von zeit- und familienpolitischen Maßnahmen gerade in der Anfangsphase des Familienlebens gesundheitsfördernd seien. „Maßnahmen wie die Familienstartzeit sind nicht nur aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, um Sorgearbeit und -verantwortung auch langfristig partnerschaftlich zu verteilen. Sie tragen auch unmittelbar zur Gesundheit der gebärenden Person und des neugeborenen Kindes bei. Sie stärken die Bindung zwischen Eltern und Kind, reduzieren Stress und schaffen wertvolle Zeit für Erholung und gemeinsames Ankommen als Familie. Die nächste Bundesregierung muss endlich bedarfsgerechte zeit-, familien- und gleichstellungpolitische Instrumente umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet im Juni eine Social Media Kampagne, um auf die Bedeutung der europäischen Gleichstellungspolitik aufmerksam zu machen. Jeden Dienstag wird ein kurzes Video auf Instagram und TikTok veröffentlicht, das zentrale Aspekte des „Fahrplans für die Frauenrechte“ der EU-Kommission beleuchtet. Dieser wurde am 7. März 2025 vorgestellt und bereitet den Übergang von der bisherigen Gender Equality Strategie 2020–2025 zu einer neuen politischen Agenda vor.

„Gerade jetzt zum Start der neuen Bundesregierung in Deutschland müssen wir die Weichen für eine starke europäische Gleichstellungspolitik stellen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Die Videos der Kampagne diskutieren die Inhalte und Prinzipien des Fahrplans und des dazugehörigen Annex. Die Europäische Kommission konzentriert sich darin beispielsweise auf das Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt und auf politische Teilhabe, sowie Themen wie Gender Mainstreaming und Intersektionalität. Dabei bieten die acht Prinzipien für eine geschlechtergerechte Gesellschaft, die die Kommission im Annex des Fahrplans näher ausführt, eine gute Grundlage, müssen jedoch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Insgesamt begrüßt der djb, dass die EU-Kommission eine ambitionierte Agenda verfolgt, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung und eine deutliche Weiterentwicklung in der kommenden Gleichstellungsstrategie.

„Gleichstellung ist ein europäisches Versprechen – und das muss endlich eingelöst werden“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Der djb fordert, dass sich die neue Bundesregierung klar zum Fahrplan der EU-Kommission bekennt, sich im Rat der Europäischen Union engagiert und auf das Instrument der „German Vote“ verzichtet, wenn es um die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen geht. Gleichzeitig ruft der djb die EU-Kommission dazu auf, ihre rechtlichen Mittel konsequent zu nutzen, wenn Mitgliedstaaten Richtlinien zur Gleichstellung nicht oder nur unzureichend umsetzen. Mit dieser Social Media Kampagne will der djb auch die Zivilgesellschaft mobilisieren, die europäische Gleichstellungspolitik aufmerksam zu begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. „Gesetzliche Regelungen, die einige Frauen von Ausbildung und beruflichen Chancen ausschließen, widersprechen grundlegenden Gleichstellungsprinzipien“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken. Sie entfalten eine exkludierende Wirkung mit Blick auf qualifizierte Berufsfelder, die ökonomische Unabhängigkeit versprechen. „Die Verbotsregelungen gründen auf problematischen Stereotypen, wie der pauschalen Verurteilung der stereotypen Muslima als Inbegriff von Unterdrückung, und auf Vorurteilen hinsichtlich einer vermeintlich fehlenden Rechtstreue seitens Muslim*innen im Allgemeinen“, erklärt Dr. Shino Ibold, MJur (Oxford), Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zu Kopftuchverboten für die Justiz im djb.

Einen besonderen Fokus legt der djb in seiner Positionierung auf die intersektionale Diskriminierung der betroffenen Frauen. Das Diskriminierungsmerkmal der Religion ist unmittelbar mit demjenigen des Geschlechts verwoben. Die Diskriminierung wirkt da, wo das weibliche Geschlecht mit der Zugehörigkeit zu einer Minderheitenreligion – dem Islam – korreliert. Betroffen sind somit diejenigen, die sich in der Schnittmenge mehrerer durch Diskriminierungsverbote geschützter Gruppen befinden und daher besonders vulnerabel sind.

Aus Sicht des djb ist eine Anpassung bestehender Regelungen zur Amtstracht ein geeignetes Mittel, um legitime Erwartungen hinsichtlich der durch die richterliche Robe ausgedrückten Distanz und dem intendierten Selbstbild des neutralen Staates mit den Grundrechten der betroffenen Frauen in Einklang zu bringen. So könnten – als milderes Mittel im Vergleich zu pauschalen Verbotsregelungen – allein solche Kopftücher zugelassen werden, die sich farblich und stofflich in die Amtstracht einfügen. Hierdurch ließe sich die Unterordnung der Person unter das Amt – um die es im Kern der Debatte um die Verbotsgesetze geht – sinnvoll zum Ausdruck bringen.

„Die Justiz sollte für alle offen sein, die die im Deutschen Richtergesetz normierten Anforderungen erfüllen, und Vielfalt und Repräsentanz als Stärke begreifen“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt mit seinem aktuellen Policy Paper „Geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in Unternehmen“ einen Kontrapunkt zum kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag. Die dortigen Vorschläge zur Streichung der täglichen Höchstarbeitszeit und zur steuerlichen Begünstigung von Überstunden oberhalb einer Vollzeittätigkeit dienen vor allem Arbeitgebendeninteressen, verschärfen Geschlechterungerechtigkeiten und diskriminieren Teilzeitbeschäftigte.

Dabei ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchaus auch im Interesse von Frauen – wenn sie geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Wirtschafts- und Arbeitszeitpolitik muss dringend diesen Verfassungsauftrag einbeziehen. Damit Frauen eigenständig ihre Existenz sichern können, müssen geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in den Unternehmen geschaffen werden. „Unser Policy Paper enthält zentrale Handlungshinweise für die Gestaltung einer neuen Arbeitszeitkultur”, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Jüngste Untersuchungen etwa des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigen, dass mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen ihre Existenz nicht über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg eigenständig absichern können. Schuld daran sind jedoch nicht Frauen und ihre individuellen Entscheidungen. Vielmehr werden Frauen weiterhin durch strukturelle Rahmenbedingungen wie starre Arbeitszeitstrukturen in diese prekäre Lage gedrängt. Verkürzte und/oder unterbrochene Erwerbsarbeitszeiten etwa zur vermeintlichen Vereinbarkeit mit unbezahlter Sorgearbeit haben erhebliche negative finanzielle Auswirkungen.

Das Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen. Sie sind in der Verantwortung. Es bestehen zwar individuelle Ansprüche auf Flexibilisierung der persönlichen Arbeitszeit und diese sind auch notwendig. Zu häufig wird jedoch auf die Durchsetzung dieser individuellen Ansprüche verzichtet, da negative Auswirkungen wie Arbeitsverdichtungen für Kolleg*innen und/oder anderweitige Konflikte befürchtet werden. Diese beschränkten Handlungsmöglichkeiten sind für die Betroffenen nicht hinnehmbar. „Der djb hat ein Instrument entwickelt, mit dem im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden kann, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.

Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der neuen Bundesregierung eine engagiertere Kinder- und Jugendpolitik an, um bessere Bildungs-, Teilhabe- und Entwicklungschancen für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zu Bedarfen von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen zeigt eindrücklich, dass es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren gilt. Insbesondere bei der Sicherstellung der sozialen Teilhabe aller Kinder brauchen wir nicht weniger als einen Neustart. Es muss endlich gelingen, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür braucht es eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, vor allem aber den politischen Willen der neuen Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für bessere Entwicklungschancen aller Kinder ein Zusammenspiel nötig aus finanzieller Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld. Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Gleichzeitig sehen wir, dass laut Statistischem Bundesamt reiche Familien dreimal mehr für den Lebensunterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Chancengerechtigkeit sieht anders aus. Deshalb sollten die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Sowohl kinderrechtlich als auch volkswirtschaftlich sind die ungleichen Entwicklungschancen von Kindern in Deutschland ein massives Problem. Wenn wir wohlfeilen Willensbekundungen nicht auch finanzpolitische Taten folgen lassen, kommen wir hier keinen Zentimeter weiter“, so Hanke weiter.

 

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, auch und insbesondere in den Schulen. Denn auch die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig durchbricht die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut. Zudem leistet sie einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Deshalb müssen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, sagt Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.05.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2025 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lasst uns spielen – mit allen Sinnen!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Verknüpfung der Themen Spiel und Kultur aufmerksam machen. Über ihre Sinne kommen Kinder von Beginn an in Kontakt mit der Welt und wollen diese auf spielerische Weise mitgestalten und dadurch ihrer Wahrnehmung Ausdruck verleihen. Daher haben Kinder ein Recht darauf, ihr natürliches Spielbedürfnis mit allen Sinnen auszuleben und sich dabei frei und zweckfrei zu entfalten.

Botschafter des Weltspieltags 2025 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Der Weltspieltag 2025 wird deutschlandweit zum 18. Mal ausgerichtet, in diesem Jahr erstmals am 11. Juni, nachdem die Vereinten Nationen den Weltspieltag (International Day of Play) vor Kurzem in die offizielle Liste der UN-Gedenktage aufgenommen haben.

„Wo wären wir ohne Kreativität und Fantasie! Aber in einer Zeit, in der Kinder überwiegend von vorgefertigtem Spielzeug umgeben sind und einen durchgetakteten Alltag erleben, bleiben wenig Möglichkeiten für freies Spiel und kreative Tätigkeiten. Dabei ist es so wichtig, dass Kinder Raum für spielerisches Ausprobieren sowie für gestalterische Ausdrucksweisen haben, damit sie unsere Welt entdecken und mitgestalten können. Auf diesem Weg entstehen außerdem die besten Ideen und erfinderischsten Lösungen. Der Weltspieltag 2025 erinnert uns daran, wie bedeutend Spiel und Kultur sind – auch für uns Erwachsene!“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2025.

Der Fantasie und Kreativität sind besonders am Weltspieltag keine Grenzen gesetzt: Wie wäre es zum Beispiel mit etwas Zeitungsmusik? Welche unterschiedlichen Geräusche lassen sich mit einem Bogen Zeitungspapier erzeugen und kann daraus ein gemeinsamer Rhythmus entstehen? Und wie sehen eigentlich die Farben der Natur aus? Vielleicht lässt es sich herausfinden, wenn verschiedene Naturmaterialien, wie Blätter, Früchte oder Blüten, auf ein weißes Blatt Papier gerieben werden und dort ihre Spuren hinterlassen.

„Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt das Recht auf Spiel und künstlerische Aktivitäten fest und das hat gute Gründe: Kinder erforschen und begreifen ihre Welt mit allen Sinnen. Daher ist es sehr wichtig, der spielerischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und ihrem kulturellen Ausdruck Raum zu geben. Kinder haben ihren eigenen Zugang zur Kultur. Wenn Kinder selbst erdachte Choreografien einüben, Handpuppen bauen oder gemeinsam Musik machen, haben sie in erster Linie jede Menge Spaß. Sie stärken dabei aber auch ihre geistigen Fähigkeiten, ihre Kreativität und erleben Gemeinschaft. Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie früh mit Kunst, Kultur, Spiel und Medien in Berührung kommen. Dadurch lernen sie unterschiedliche Perspektiven kennen und können ihrer eigenen Position Ausdruck verleihen. Kulturelle Teilhabe ist gerade für benachteiligte Kinder wichtig, denn mit der Erfahrung von Selbstwirksamkeit entwickelt sich die notwendige Resilienz im Umgang mit Armut“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.04.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertags und des Weltelterntags am 1. Juni hebt der Berliner Beirat für Familienfragen die Bedeutung starker Familienpolitik hervor. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe – und Eltern benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Der Kindertag ist mehr als ein Gedenktag: Er erinnert uns daran, dass Kinder eigene Rechte und Bedürfnisse haben. Damit Kinder gut aufwachsen können, müssen Familien als ihr wichtigstes Umfeld unterstützt und gestärkt werden. Eltern leisten Tag für Tag Enormes – mit Verantwortung, Fürsorge und oft mit besonderen Herausforderungen. Diese Leistung verdient gesellschaftliche Anerkennung und politische Unterstützung: Es braucht Entlastung und bessere Bedingungen für alle Familien.

Ein wichtiger politischer Wegweiser dafür ist der Berliner Familienbericht 2025 des Berliner Beirats für Familienfragen, der am 12. Mai veröffentlicht und dem Senat von Berlin überreicht wurde. Er analysiert die Lebensrealitäten von Familien in Berlin und formuliert klare Empfehlungen in fünf zentralen Handlungsfeldern:

  • Wohnraum für Familien: Bezahlbare und ausreichend große Wohnungen mit Platz zum Leben, Lernen und Durchatmen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitszeiten, gute und zuverlässige Betreuungsangebote und Zeit für Sorgearbeit.
  • Familienförderung: Bedarfsgerechte und leicht zugängliche Leistungen und Angebote.
  • Chancengleichheit und Teilhabe: Gleiche Chancen für alle Familien – unabhängig von Lebenslage, Herkunft, Einkommen oder Familienform.
  • Effiziente Verwaltung: Einfache, bürgernahe und digitale Prozesse ohne unnötige Hürden.

Der Berliner Familienbeirat versteht Familienpolitik als dauerhafte, ressortübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung im kontinuierlichen Austausch mit Familien erfolgen sollte.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbericht 2025 zeigt deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Am 1. Juni feiern wir Kinder und würdigen Eltern – das sollte auch ein Anlass sein, konkrete Verbesserungen für Familien auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 28.05.2025

Im Rahmen des Single Parents Day am 21.03.25 fand in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Netzwerk für Alleinerziehende in Marzahn-Hellersdorf ein Familienforum mit dem Berliner Beirat für Familienfragen statt. Die Alleinerziehenden machten deutlich, dass sie durch Geldnot, Zeitmangel und soziale Isolation unter hohem Druck stehen. 

Das Einkommen reicht oft kaum zum Leben und die enorme Belastung durch Job, Kinder und Alltag bringt viele Alleinerziehende an ihre Grenzen. Besonders hart trifft es diejenigen, die durch ihre Berufstätigkeit knapp über den Einkommensgrenzen für staatliche Unterstützungen liegen. Sie fühlen sich überfordert und kämpfen mit finanziellen Engpässen.

Klassenfahrten oder Schwimmkurse sprengen häufig das vorhandene Budget der Familie. Die alleinerziehenden Eltern wünschten sich höhere Familienleistungen. Die Unterstützung für Kinder müsse sich an deren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren – unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Auch die Bürokratie ist für viele Eltern eine große Belastung. Komplizierte Antragsverfahren schrecken oft ab, benötigte Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Problem sind unflexible Bedingungen im Job. Faire Arbeitszeiten und betriebliche Kinderbetreuung würden helfen.
Das Forum machte deutlich: Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Alleinerziehende stehen Tag für Tag vor enormen Herausforderungen – doch sie fühlen sich oft allein gelassen. Viele kämpfen trotz harter Arbeit mit finanziellen Schwierigkeiten. Eine Gesellschaft, die Alleinerziehende aktiv unterstützt, stärkt nicht nur die Eltern, sondern auch ihre Kinder.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 17.04.2025

Der Familienbund der Katholiken gratuliert Karin Prien (CDU) zu ihrer Ernennung als Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit ihrem Amtsantritt verbindet sich die Hoffnung auf eine zukunftsgerichtete Familienpolitik, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Verantwortung im Sinne einer wirklich sozialen Marktwirtschaft verbindet. Gerade der aktuelle Armutsbericht zeigt, dass immer mehr Familien in Deutschland von Armut bedroht sind. Die Soziale Marktwirtschaft muss wieder ihrem Anspruch gerecht werden: „Wohlstand für alle“ darf kein leeres Versprechen bleiben – nur mit starker sozialer Absicherung und echter Teilhabe kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. „Soziale Marktwirtschaft bedeutet in erster Linie, dass Familien von ihrem Einkommen leben können. Das setzt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Anerkennung der Erziehungsleistung und familiengerechte Steuern und Abgaben voraus, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Frau Prien übernimmt ein Schlüsselressort, das maßgeblich die Lebensrealität von Familien in Deutschland gestaltet. Wir hoffen, dass sie die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergreift. Besonders Kinder und Familien sind überproportional von Armut betroffen – jetzt braucht es eine politische Wende hin zu mehr Gerechtigkeit für Familien und echter Chancengleichheit“, fordert Hoffmann.

Der Familienbund erneuert in diesem Zusammenhang seine zentralen Forderungen für eine nachhaltige und gerechte Familienpolitik:

  • Dazu gehören eine effiziente Reform der Familienförderung, die wirksame Bekämpfung von Familienarmut und ein gerechter Ausgleich zwischen Erwerbs- und Familienarbeit, der ausreichend gemeinsame Zeit in der Familie ermöglicht.
  • Gleiche Startvoraussetzungen für jedes Kind sind zentral – deshalb begrüßen wir die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Ministeriums mit einem starken Fokus auf Bildung, mahnen aber zugleich, dass alle familienpolitischen Themen ausreichend berücksichtigt werden müssen.
  • Es gilt, Hürden abzubauen, individuelle und strukturelle Benachteiligungen von Familien aufzuheben und Strukturen zu schaffen, die echte Fairness ermöglichen.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – ihre Stärkung muss oberste Priorität haben. Wir stehen bereit, Ministerin Prien bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen und gemeinsam an einer familiengerechten Zukunft zu arbeiten“, betont Ulrich Hoffmann.

Die vollständige Positionierung des Familienbundes zur Bundestagswahl 2025 mit zehn zentralen Forderungen für die kommende Legislaturperiode ist unter https://familienbund.org/artikel/nachhaltig-familienfreundlich-und-familiengerecht-position-des-familienbundes-der-katholiken-zur-bundestagswahl-2025 nachzulesen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 07.05.2025

Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratieverständnis und einem erfolgreichen Bildungsweg. Studien belegen, dass die ersten Lebensjahre entscheidend für die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Mädchen und Jungen sind. Doch trotz dieser Erkenntnis bleibt die frühkindliche Bildung oft unterfinanziert und personell unterbesetzt. Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken und der Stiftung Kinder forschen ist eine gute frühkindliche Bildung mehr als nur die Vorbereitung auf die Schule. Sie umfasst die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, bei der auch Eltern eine zentrale Rolle spielen. Frühkindliche Bildung unterstützt Eltern, stellt die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt und ermöglicht verschiedene Betreuungsmodelle. Noch zu selten wird der Wert der Bildungsarbeit erkannt, die Kitas bereits leisten. Sie orientieren sich am Wissensdurst der Kinder und fördern sie individuell, bedarfsorientiert und alltagsintegriert.

Gerade die frühe Bildung im Alter von drei bis sechs Jahren bietet enormes Potenzial: Kinder sind von Natur aus neugierig, sie stellen Fragen, entdecken, forschen, experimentieren – genau das sind die Grundlagen für kritisches Denken, Problemlösungskompetenzen und Innovationsfähigkeit, die unser Land geprägt haben und in Zukunft weiterhin dringend gebraucht werden. Kinder brauchen vielfältige Förderung und Anregung: sprachlich, künstlerisch und naturwissenschaftlich. Wer früh mit Mathematik, Naturwissenschaft und Technik in Berührung kommt, entwickelt ein grundlegendes Verständnis für die Welt und verliert Hemmungen gegenüber diesen wichtigen Zukunftsfeldern. Das trifft im Übrigen auf Mädchen genauso zu wie auf Jungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die frühe Bildung strukturell zu stärken!

Entdeckendes und Forschendes Lernen in der Kita ist wichtig, weil sie:

  • Neugier und Entdeckergeist fördert! Kinder stellen von Natur aus viele Fragen und wollen die Welt erforschen und verstehen.
  • Grundlagen für späteres Lernen legt! Frühe Erfahrungen mit MINT-Themen erleichtern den späteren Schulstart und beugt Stereotypen vor.
  • Problemlösungsfähigkeiten stärkt! Spielerisches Experimentieren hilft, logisch zu denken und Zusammenhänge zu erkennen.
  • Sprachentwicklung unterstützt! Durch gemeinsames Forschen lernen Kinder, ihre Gedanken dialogisch auszudrücken, Meinungen zu formulieren und zu hinterfragen.
  • Chancengleichheit verbessert! Alle Kinder, unabhängig vom Elternhaus, erhalten früh Zugang zu einer hohen Bildungsqualität im ersten Bildungsort, der Kita.

Kurz gesagt: Frühe Bildung macht Kinder stark für die Zukunft!

Daher fordern der Familienbund der Katholiken und die Stiftung Kinder forschen gemeinsam:

  • Mehr Investitionen in Kitas – für bessere Fachkraft-Kind-Schlüssel (zur Gewährleistung von Betreuung und Bildungsarbeit), moderne Lernmaterialien und Ausstattung (inkl. digitaler Infrastruktur und Zugang für das gesamte Team)
  • Verbindliche Mindeststandards für Kita-Qualität – verbindliche, wissenschaftlich fundierte Mindeststandards für die Kita-Qualität sind notwendig, um bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder zu schaffen und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Ein einheitliches Qualitätsgesetz könnte zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und finanzielle Mittel effizienter zugunsten der Kinder einsetzen.
  • Multiprofessionelle Teams mit spezialisierten Fachkräften aus Pädagogik, Sprachförderung und MINT-Bildung, um frühzeitige bedarfsgerechte Förderung und den Übergang zur Grundschule zu sichern.
  • Verbindliche Fortbildungen für Erzieher:innen/Pädagogische Fachkräfte im Bereich MINT- und Sprachbildung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung. Ohne sie ist eine nachhaltige Qualitätsentwicklung nicht möglich.
  • Alltagsintegrierte Sprach- und MINT-Bildung als festen Bestandteil frühkindlicher Lernkonzepte.

Jede verpasste Chance in der frühen Bildung ist eine vertane Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, die Weichen für eine nachhaltige, chancengerechte und zukunftsorientierte Bildung zu stellen!

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 26.03.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertages richten wir gemeinsam einen eindringlichen Appell an die Entscheidungsträger:innen der Politik, Arbeitswelt und Gesellschaft:

Die frühkindliche Bildung und Betreuung ist kein Nice-to-Have, sondern ein Grundrecht. Die frühe Bildung legt die Grundlage für die sprachliche, soziale, emotionale und kognitive Entwicklung. Gleichzeitig sind Kitas ein entscheidender Faktor für gesellschaftliche Teilhabe, Integration und Chancengleichheit – insbesondere für Kinder in benachteiligten Lebenslagen.

Vanessa Poerschke, Initiatorin KITA-Reform Jetzt: „Die Kita ist neben dem zu Hause der erste Bildungsort im Leben eines Kindes – und sie entscheidet maßgeblich über dessen weiteren Chancen in Schule, Beruf und Leben. Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung. Wer heute in Kitas investiert, investiert in Gerechtigkeit, Integration, Chancengleichheit – und in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) ergänzt: „Wir sind in der Pflicht, Kita & Co sowie Schulen als Lern- und Lebensort so zu gestalten, dass sie als inspirierende Schutz- und Wohlfühloase fungieren, in der das Potenzial unserer Kinder sich ganzheitlich entfalten kann! Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte in Qualität und Quantität gute Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Die Realität in Kitas: ein System am Limit.
Zu wenig Personal, zu große Gruppen, hohe Krankheitsstände – und kaum Zeit für das, was Kinder am meisten brauchen: Beziehung, Bildung, Geborgenheit

Hinzu kommt: Kitas können ihre Betreuungszeiten immer seltener verlässlich abdecken.

Gruppen fallen aus, Öffnungszeiten werden spontan oder dauerhaft gekürzt – mit gravierenden Folgen für Eltern, die Erwerbsarbeit, Familienleben und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen.

Statt Bildungsgerechtigkeit erleben Kinder und Familien somit ein System der Zufälle – abhängig vom Wohnort, vom Engagement Einzelner und von politischer Kurzfristigkeit.

Deutschland braucht eine bundesweite KITA-Reform.
Es braucht einen verbindlichen, einheitlichen Rahmen, der überall für gleiche Chancen, verlässliche Betreuung und gute pädagogische Qualität sorgt. Wir fordern daher

  • Bundesweite Qualitätsstandards, die nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich geregelt sind und umgesetzt werden
  • Ein verbesserter Betreuungsschlüssel, der Kindern und Fachkräften gerecht wird
  • Gute Arbeitsbedingungen für pädagogisches Personal – damit Fachkräfte bleiben und neue nachkommen
  • Verlässliche Strukturen, auf die Familien sich im Alltag verlassen können
  • Eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung, an der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beteiligen
  • Trotz Qualitäts- und Quantitätsanspruch gilt die Notwendigkeit der beitragsfreien Kita&Co, da Bildung beitragsfrei auch im U3 & Ü3-Bereich sein sollte und wir auch weitere soziale Segregation vermeiden müssen

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben wir die Petition „KITA-Reform Jetzt gestartet, die bereits mehr als 65.000 Unterstützende gefunden hat.

Diese Legislaturperiode muss zur Reformperiode für die (frühe) Bildung werden – mit klaren Zielen und konsequenter Umsetzung.

Vanessa Poerschke und Cornelia Spachtholz sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass wir die Weichen für das ganze Leben in einer Phase stellen, die politisch nach wie vor unterfinanziert und unterbewertet ist. Wer heute Kitas vernachlässigt, riskiert die Zukunft von unseren Kindern, uns berufstätigen Eltern, Familien – und unserer Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Eltern werden laut und KITA-Reform Jetzt und Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.05.2025

Der neue Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ unterstreicht die besondere Bedeutung des Förderprogramms „Demokratie leben!“ und der Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Der Kooperationsverbund hat zum Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen, um das Thema im Bildungsbereich nachhaltig zu festigen und langfristig eine bundeszentrale Infrastruktur in diesem Bereich zu etablieren. Ziel ist es, bestehende Strukturen durch das Bündeln von Expertisen und Angeboten zu ergänzen, Wissen in die Praxis zu transferieren und fachliche (Qualitäts-)Entwicklungen sowie Diskurse im Kontext gesamtgesellschaftlicher Debatten zu begleiten.

Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, bei dem die Koordinierungsstelle für den Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ (KV DeKi) angesiedelt ist, sind fünf weitere bundesweit agierende Träger in dem Verbund tätig: die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. (DeGeDe), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. (IKW), das Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC) und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V.

„Demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen. Kinder müssen in den sie betreffenden Angelegenheiten nach ihrer Meinung gefragt und gehört werden und durch ihr Mitwirken ihre und unsere Lebensverhältnisse mitgestalten können – und zwar von Anfang an!“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nur Demokratie praktisch zu erleben, kann wirksam darauf vorbereiten, den Herausforderungen dieser Zeit demokratisch zu begegnen. Anerkennungserfahrungen fördern Ambiguitätstoleranz und stärken demokratische Resilienz. Kinder und Jugendliche bilden dabei ein Korrektiv zu erwachsenen Vorstellungen von Gerechtigkeit und Miteinander“, erklärt Dr. Lena Kahle, Geschäftsführung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik.

„Junge Menschen wollen und können Demokratie aktiv mitgestalten. Erwachsene sind verantwortlich, sie dabei zu stärken: mit Bildungsangeboten, die attraktive Freiräume, wertschätzende Lerngelegenheiten und geeignete Rahmenbedingungen für gute Demokratiebildung schaffen“, sagt Anne Rolvering, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

„Demokratiebildung erfordert einen grundlegenden Abbau von Diskriminierung, wie Rassismus, Adultismus, Klassismus etc. in den jeweiligen Einrichtungen. Nur so kann Demokratie und Mitgestaltung für alle Kinder erlebbar und erfahrbar werden“, erklärt Purnima Vater vom Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung.

„Leider erleben auch Kinder im Alltag Diskriminierungssituationen. Bildungsangebote zur Auseinandersetzung mit konkreten Handlungsmöglichkeiten können bei Kindern die Sensibilität für diskriminierendes Verhalten fördern, ihre Kompetenzen zum selbstwirksamen Handeln erweitern und die Motivation zu solidarischem Handeln stärken“, sagt Ralf Hron, Vorstandsvorsitzender vom Netzwerk für Demokratie und Courage.

„Courage bei Ausgrenzung und Diskriminierung zu zeigen ist nicht für alle selbstverständlich. Demokratische Praktiken müssen erlebt und eingeübt werden. Die Schulen in unserem Netzwerk haben sich dazu verpflichtet, ihre Schulkultur entsprechend zu gestalten. Unsere 125 Koordinierungsstellen in ganz Deutschland unterstützen sie dabei“, erklärt Sanem Kleff, Direktorin von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage und Vorstandsvorsitzende von Aktion Courage e.V.

Hauptzielgruppen des Kooperationsverbundes sind Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, Eltern und Familienangehörige, pädagogische Fachkräfte in Kita, Hort, Ganztag, Schule und in außerschulischen Einrichtungen, Leitungen von Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstitute und Fachverbände sowie Verwaltungen und Kommunen. Gefördert ist der Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V., Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V., Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V. vom 16.04.2025

LSVD kritisiert Vorhaben und fordert Maßnahmen zum Schutz LSBTIQ* Asylsuchender

Das Bundeskabinett beschloss am 4. Juni einen Vorschlag, um unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Ziel des Vorhabens ist es, einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* mehrjährige Haftstrafen, Folter und massive Gewalt durch die Gesellschaft. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir lehnen die geplante neuerliche Verschärfung der Asylgesetzgebung ab. Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten, schon gar nicht für LSBTIQ* Schutzsuchende. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* Personen mehrjährige Haftstrafen und teilweise auch Folter. Die gesamtgesellschaftliche Ächtung von und Gewalt gegen queere Menschen ist massiv. Bisher scheiterte die Einstufung der drei Staaten am Widerstand des Bundesrates, und dies aus guten Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat vollkommen zurecht geurteilt, dass nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden können, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Dass die Bundesregierung diese letztlich im Grundgesetz verankerten Maßgaben nun einfach umgehen will, kritisieren wir scharf.

Der LSVD⁺ lehnt das geplante Gesetzesvorhaben ab und warnt vor dessen verheerenden Konsequenzen. Sollte es trotz aller rechtlicher Einwände beschlossen werden, fordern wir, dass LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und dass ihre Schutzgesuche grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Außerdem fordern wir, dass die im Rahmen der GEAS-Reform geplante Umstrukturierung der Erkennung von Vulnerabilitäten in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft durchgeführt wird. Nur so kann der ohnehin absehbare Schaden für verfolgte LSBTIQ* Schutzsuchende aus vermeintlich “sicheren” Herkunftsstaaten zumindest etwas abgemildert werden.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 04.06.2025

Erfahrungsberichte von mehr als sechs Monaten „Gesetz in der Praxis“

Seit mehr als sechs Monaten ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Nachdem jahrelang auf CSDs gegen das veraltete Transsexuellengesetz protestiert wurde, beginnt nun der erste Pride-Month mit Selbstbestimmungsgesetz. Ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen und engagierten Einzelpersonen, das die Informationswebseite sbgg.info verantwortet, veröffentlicht dazu eine Sammlung von Erfahrungsberichten rund um das Verfahren für die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:  

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt wurde lange gekämpft. Der Gesetzgebungsprozess und auch die erste Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes waren allerdings geprägt von Falschinformationen und transfeindlichen Erzählungen. Die Perspektiven von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen kamen kaum vor. Mit einer Sammlung von Erfahrungsberichten rund um den Prozess der Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen möchten wir diese Perspektiven und Realitäten des SBGG sichtbar machen. Uns haben unterschiedliche Berichte erreicht: unter anderem von Menschen, die be_hindert werden, von Eltern von trans* Kindern, aus der Beratungsarbeit, von Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Für viele war die Änderung erleichternd und das, wofür jahrelang gekämpft wurde: ein mehr oder weniger einfacher bürokratischer Akt. So sagt Titus M.*: „Ich bin insgesamt sehr froh, die Änderung vollzogen zu haben und fühle mich mit meinem neuen Namen und Geschlechtseintrag endlich ernst genommen. Ich kann mich mit mehr Selbstbewusstsein durch die Welt bewegen. Es macht mich geradezu euphorisch, ihn auf neue Dokumente schreiben zu dürfen oder Post zu bekommen, die an den Namen adressiert ist.“ 

Für andere gilt das leider noch immer nicht, etwa für geflüchtete Personen: „Im Beratungskontext mit Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben, sind die Erfahrungen leider nicht so positiv. Es gibt bei uns zwei Personen, die aus ihrem Land geflüchtet sind, in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen haben und ihren Namen und Personenstand gerne ändern lassen wollen. Leider ist die bürokratische Hürde sehr groß, so dass die Verfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnten.“   

Transfeindlichkeit ist mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht beendet, wie auch die jüngst veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität zeigen. Weder in Deutschland, wie Lian, 16 Jahre alt, berichtet: „Es fühlt sich an, als wäre ich endlich auch offiziell ich selbst, aber viele meiner Unsicherheiten wurden dadurch nicht beseitigt. Denn wenn ich als Mädchen gelesen werde oder Transfeindlichkeit bzw. LGBTQ-Feindlichkeit erfahre, rettet mich auch kein männlicher Geschlechtseintrag und Name.“, noch weltweit, wie eine andere Person angibt: „Das X im Reisepass beunruhigt mich ehrlich gesagt – Reisen in die USA zum Beispiel habe ich für mich auch beruflich gerade komplett ausgeschlossen.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ist dennoch ein wichtiger Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen: „Für uns alle – aber natürlich insbesondere für unsere Tochter – war das ein großer Tag, der sie ein Stück näher zu ihrer eigentlichen Identität geführt hat.“, sagt Diana, Mutter eines trans* Kindes.

Eine Auswahl von Erfahrungsberichten ist auf der Webseite sbgg.info zu finden. Außerdem finden Erklärungsberechtigte, Angehörige und Standesbeamt*innen Informationen zum Ablauf der Änderung, zu den einzelnen Regelungen des Gesetzes, Hinweise auf Beratungsstellen u.v.m. 

* Von den berichtenden Personen gewählte Pseudonyme.

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 02.06.2025

  • VdK-Präsidentin: „Inklusion ist kein Nice-to-have“
  • VdK: Weg in eine inklusive Zukunft mutig weitergehen

Zum Deutschen Diversity-Tag fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele mehr Taten:

„Am 27. Mai 2025 feiern wir den 13. Deutschen Diversity-Tag – ein Tag, der die Kraft der Vielfalt zeigt. Denn echte Vielfalt bringt uns weiter: Sie fördert Innovation, verbessert die Zusammenarbeit, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht Unternehmen zu attraktiven, zukunftsfähigen Arbeitgebern. Wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen, entstehen neue Ideen, kreative Lösungen und ein stärkeres Miteinander.

Doch Vielfalt ist mehr als ein buntes Bild. Sie braucht Strukturen, die Teilhabe für alle ermöglichen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen werden noch viel zu oft übergangen oder nicht ausreichend beteiligt. Symbolische Aktionen reichen nicht aus, wenn es an echter Barrierefreiheit und inklusiven Entscheidungsprozessen fehlt. Inklusion darf kein kurzfristiger Trend oder reines Marketinginstrument sein.

Diversity-Strategien wirken aus Sicht von Menschen mit Behinderungen oft unglaubwürdig, wenn sie nicht inklusiv und mit richtiger Beteiligung umgesetzt werden. Es darf keine Konzepte geben, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg entstehen. Menschen mit Behinderungen müssen aktiv eingebunden werden – in Politik wie in Unternehmen. Symbolische Maßnahmen ohne strukturelle Veränderungen und ein rein ökonomischer Blickwinkel reichen nicht aus. Vielfalt muss Teil der Unternehmenskultur sein und spezifische Bedürfnisse – wie die von Menschen mit Behinderungen – sichtbar und systematisch berücksichtigen.

Auch an einem Tag wie heute müssen wir leider viele Menschen in unserem Land daran erinnern, dass Inklusion kein Nice-to-have ist, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert nichts Geringeres als echte Teilhabe und Gleichberechtigung. Es braucht deshalb verbindliche Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen – etwa eine Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit oder zumindest zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall.

Der Diversity-Tag ist ein wichtiger Anlass, um uns unserer Verantwortung bewusst zu werden – und den Weg in eine inklusive Zukunft mutig weiterzugehen. Vielfalt beginnt im Denken – und wächst durch entschlossenes Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 26.05.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Studie ist aus dem Projekt „Ganztagsförderung für Grundschulkinder: Organisationsmodelle und Beschäftigungsbedingungen“ am IAQ/Universität Duisburg-Essen hervorgegangen, an dem die AWO neben der GEW als Kooperationspartner beteiligt ist. Die Ergänzungsstudie hat die AWO im Herbst 2024 in Auftrag gegeben.

📅        18.06.2025

⏰        13:00 bis 15:00 Uhr

📍           digital über Teams

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich hier: Ganztagsförderung als Armuts(folgen)prävention – AWO

Termin: 05. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im aktuell vorliegenden Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionäre u.a., die Frühen Hilfen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken. Warum Frühe Hilfen für Familien in Armutslagen ganz besonders wichtig sind, davon berichtet Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt. Im März 2025 wurde ein aktualisiertes Beiratspapier des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen herausgegeben, das besonders auf die damit verbundene Armuts(folgen)prävention eingeht. Prof. Dr. Jörg Fischer stellt auch die Forderungen des Beirats an die Politik vor.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im März 2021 haben die Vereinten Nationen den General Comment No.25 zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können. In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause. Er arbeitet als kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk und koordinierte in dieser Funktion die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes in die deutsche Sprache beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. – 17.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Aufgabe und Pflicht für alle politischen Akteure.

Neben entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Familien- und Familienverfahrensrecht und der Absicherung des Hilfesystems bedarf es für einen umfassenden Schutz und die passende Unterstützung der Betroffenen und  einer engen Zusammenarbeit von Jugendamt, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen und spezifischen Unterstützungsstrukturen vor Ort. Das gemeinsame Anliegen aller Akteure muss insbesondere sein, den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils, in der Regel der Frau, und den Kinderschutz in Fällen häuslicher Gewalt besser zu verzahnen sowie bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für die gewaltbetroffenen Personen und insbesondere auch für die immer mitbetroffenen Kinder sicherzustellen. Dabei ist unbedingt auch Täterarbeit in den Blick zu nehmen.

Auf der Fachveranstaltung werden ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen Ideen und Gelingensbedingungen für die Netzwerkarbeit vor Ort diskutiert.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/schutz-und-unterstuetzung-von-gewaltbetroffenen-frauen-und-ihren-kindern-gelingende-netzwerkarbeit-vor-ort/

Termin: 20.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Die Welt befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Klimawandel und politische Entwicklungen weltweit führen zu tiefgreifenden Veränderungen von Wirtschaft, Arbeit und Lebensrealitäten und fordern die Gesellschaft heraus. Diese Veränderungsprozesse werfen zentrale Fragen auf – mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die geschlechtergerechte Gestaltung von Veränderungen in der Arbeitswelt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik diskutieren wir, wie der digitale und klimabedingte Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft die Geschlechtergerechtigkeit beeinflusst. Welche zentralen Weichenstellungen sind notwendig, um Gleichstellung in Zeiten des Wandels voranzubringen? Und wie können wir sicherstellen, dass alle Geschlechter gleichermaßen von den anstehenden Veränderungen profitieren? Lassen Sie uns gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden.

Programm

Anmeldung (bis 15. Juni 2025, 23 Uhr)

Termin: 25.  Juni 2025

Veranstalter: Ratschlag Kinderarmut in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Ein Aufwachsen in Armut hat langfristige Folgen, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für unser gesellschaftliches Miteinander und die volkswirtschaftliche Entwicklung. Wir wissen, dass ein Aufwachsen in Armut die Bildungs- und Lebenschancen junger Menschen deutlich verringert und dieses immense gesellschaftliche Folgekosten nach sich zieht.

Im Ratschlag Kinderarmut wollen wir uns in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung daher mit der Frage auseinandersetzen, welche „Investitionen in Kinder“ wichtig sind und wie wir diese gemeinschaftlich angehen sollten. Wir tun dies im Rahmen des Ratschlag Kinderarmut, des größten zivilgesellschaftlichen Treffens in Deutschland zu diesem Thema und einem Format der Nationalen Armutskonferenz.

Darüber wollen wir mit Politik und Wirtschaft ins Gespräch gehen unter dem Motto:

Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in unseren Wohlstand

Mit Strukturreformen zu mehr Chancengleichheit, Effizienz und Teilhabe in Bildung und Kinder- und Jugendhilfe  

Wann  25.06.2025, 17-19:15 Uhr und anschl. Ausklang am Buffet

Wo       Haus des Humanismus, Potsdamer Str. 157, 10783 Berlin

Bitte melden Sie sich bis zum 13.06.2025 an unter: https://forms.office.com/e/YNprY0KN31

(Wir bitten bei der Anmeldung um die Angabe einiger Daten für die statistische Auswertung, die wir für die Abrechnung der Sitzungskosten gegenüber dem Bundesministerium benötigen. Da die Veranstaltung vom BMFSFJ gefördert wird, kann sie kostenlos angeboten werden)

Bei Fragen zum Programm und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an: ratschlag-kinderarmut@awo.org

Termin: 26. – 27. September 2025

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bamberg

Chancengerechtigkeit und durchgängige Bildungsbiografien sind entscheidende Faktoren, um soziale Ungleichheiten abzubauen: die Kita spielt dabei eine zentrale Rolle als Grundlage für den Lern- und Bildungsweg der Kinder. Doch wie lässt sich dieses Ziel in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft erreichen, in der Kitas in so unterschiedlich strukturierten Sozialräumen arbeiten? Sind hier gleiche Bedingungen überhaupt gerecht?

Ansprüche an Kita und Schule gibt es viele: Bildungspläne, kindlicher und familiärer Unterstützungsbedarf, Schaffen von durchgängigen Bildungsbiografien und die Forderung nach Kompetenzmessungen und evidenzbasierter Förderung….

Mit fachlichen Impulsen und Zeit für den Austausch fragen wir, wie es konkret aussieht in den Kindertagesstätten und welche Ideen und Lösungsansätze es gibt. Die Veranstaltung richtet sich an Bildungsverantwortliche sowie Fachkräfte aus Kita- bzw. Schul-Praxis und Wissenschaft, die sich für eine nachhaltige und gerechte Bildungslandschaft engagieren.

Wir laden Sie herzlich ein, an dieser wichtigen Diskussion teilzunehmen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Bildungsstrategie mitzuwirken.

Die Tagung erfolgt in Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Besonders hinweisen möchte wir auf die im Rahmenprogramm ausgewählten Kindergärten in Bamberg, die für Sie ihre Türen öffnen für einen praxisbezogenen Austausch zum Thema!

Anmeldung und Information zur Bundesfachtagung:

Teilnahmegebühr: 95,-€ / 70,-€ für pfv-Mitglieder u. Studierende

Veranstaltungsort:  Universität Bamberg, Markusstraße 8, 96047Bamberg

Melden Sie sich an über den angehängten Flyer oder unsere Website: https://pfv.info/09-2025-bundesfachtagung-in-bamberg/

Flyer zum Download: pfv-Bundesfachtagung 2025

WEITERE INFORMATIONEN

Die Bundestagswahl 2025 hat es eindrücklich gezeigt: Das Wahlverhalten polarisiert zunehmend entlang von Geschlechtergrenzen. Frauen wählten überdurchschnittlich häufig Parteien links der Mitte, Männer bevorzugten Parteien des konservativen und rechten Spektrums – besonders deutlich in der Altersgruppe unter 25 Jahren.

In der neuen Analyse Die Polarisierung der Geschlechter zeigt Dr. Ansgar Hudde, wie sich dieser moderne Gender-Gap entwickelt hat, welche strukturellen Ursachen er hat und welche Trends zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Die Analyse zeigt:

– Welche Faktoren den modernen Gender-Gap im Wahlverhalten beeinflussen

– Welche Rolle verschiedene Altersgruppen spielen

– Wie die Wahlmuster für die einzelnen Parteien aussahen

Jetzt die Analyse lesen 

Warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein guter Anfang sein darf

2022 initiierte Natascha Sagorski nach persönlicher Betroffenheit eine Petition, um auf die unzureichende rechtliche Absicherung von Frauen nach Fehlgeburten aufmerksam zu machen – mit großer Resonanz.
Zum 1. Juni 2025 tritt der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Frauen erhalten künftig auch nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelt Anspruch auf Mutterschutz.

Im FES impuls Baustelle Familienpolitik zeigt Natascha Sagorski, warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein Anfang sein kann – und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Aufklärung, Forschung und gesellschaftlicher Diskurs bleiben lückenhaft – obwohl Schätzungen zufolge etwa jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist. 

Die Publikation zeigt:

– Was sich mit der Reform konkret ändert

– Warum das erste Trimester nicht unberücksichtigt bleiben darf

– Wie Fehlgeburten enttabuisiert und Betroffene besser unterstützt werden können

– Was es für eine gerechte Familienpolitik braucht

Jetzt das Papier lesen

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ZFF-Info

ZFF-Info 04/2025

AUS DEM ZFF

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Fachtagung:

„Care, Arbeit, Zukunft: Wer kümmert sich morgen und wie wird´s gerecht?“

Termin: 22. Mai 2025

Ort: Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin

Das politische Pendel schlägt um – wir erleben erneut einen Aufwind reaktionärer und neoliberaler Strömungen. Somit wird auch wieder ein neues Bild auf die Arbeitnehmer*innen der Zukunft geworfen: Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und die wirtschaftliche Dynamik zu fördern, sollen mehr Menschen wieder Vollzeit erwerbsarbeiten. Gleichzeitig erleben wir, wie der Rotstift angesetzt wird und sozialstaatliche Leistungen, Infrastrukturangebote und Auszeiten für Care-Aufgaben schleichend abgebaut werden. Obwohl schon heute immer mehr Menschen mit Mehrfachbelastungen jonglieren und darum kämpfen, sowohl den Anforderungen des Berufs als auch denen der Familie gerecht zu werden. Abgesehen von den gesundheits-, gleichstellungs- und sozialpolitischen Risiken, die diese Entwicklungen zweifellos mit sich bringen, stellt sich die Frage, wer dann die Kinder- und Altenbetreuung übernimmt und wo noch Zeit für die Selbstfürsorge bleibt? Wird es weiterhin Förderungen geben, um Erwerbsarbeit wegen Care-Aufgaben zu reduzieren? Eines steht für uns fest: Die Zukunft der Fachkräftegewinnung hängt davon ab, wie gut wir Familie, Pflege und Beruf vereinbaren – damit Erwerbsarbeit um das Familienleben herum organisiert wird und nicht umgekehrt.

Gemeinsam mit Expert*innen wie Prof. Dr. Alexandra Scheele (Uni Bielefeld), Prof. Dr. Jonas Hagedorn (Theologische Fakultät Paderborn), Almut Schnerring (Autorin und Journalistin), Hanna Völkle (EAF Berlin), Dr. Anna Saave (Uni Freiburg), Dr. Judith Adamczyk (AWO Bundesverband) und vielen anderen wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten u.a. der Frage nachgehen, wie die Wertschätzung und geschlechtergerechte Aufteilung von Care-Zeiten in einer sich verändernden Arbeitswelt verbessert werden kann und welche politischen Schritte notwendig sind, um unsere Zukunft nachhaltig zu gestalten und Auszeiten nicht zu einem Luxusgut werden zu lassen.

Merken Sie sich den Termin vor und leiten Sie diese Einladung gern weiter. Weitere Details zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze. Wir freuen uns auf den Austausch!

Gefördert vom

Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass …

… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Alltagsheld:innen

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Fair für Kinder e.V.

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

SHIA e.V.

SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wellcome gGmbH

Zukunftsforum Familie e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 18.03.2025

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein erklärtes Ziel des Grundgesetzes – der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Investitionen in die heranwachsende Generation sichern die Zukunft. Hochwertige und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung stärkt Gesellschaft und Familien. Das ZFF unterstützt daher mit vielen weiteren Organisationen den Appell des Kita-Qualitätsbündnisses an die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen. Kitas haben den Auftrag, Bildung, Betreuung und Erziehung ganzheitlich zu gestalten und Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu begleiten. Dafür braucht es ein verlässliches Unterstützungssystem.

Den Link zum Appell: Bündnis-Appell.pdf

Die PM des Kita Qualitätsbündnisses finden Sie hier: https://awo.org/pressemeldung/awo-gew-ktk-appell-fruehe-bildung/

Koalitionsverhandlungen: #SorgeArbeitFairTeilen muss in den Koalitionsvertrag: Der Weg zu ökonomischer Eigenständigkeit beginnt bei der fairen Verteilung der Carearbeit.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert von den künftigen Koalitionspartnern einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit: Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, müssen die verhandelnden Parteien die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer fördern.

Die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern und konkrete Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke zu vereinbaren.

Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland haben die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zur Folge. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die Bündnismitglieder fordern, sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Koalitionsvertrag zu verankern, mit finanziellen Mitteln zu hinterlegen und in der nächsten Legislaturperiode endlich umzusetzen:

  • 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  • Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  • Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  • Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  • Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts zunehmender demokratiefeindlicher Tendenzen von entscheidender Bedeutung.

Der vollständige Appell zu den Koalitionsverhandlungen 2025 ist hier zu finden: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/BSFT-Appell-Koalitionsverhandlungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.03.2025

ZFF unterstützt als Erstunterzeichnerin die Petition von Better Birth Control e.V. und pro familia, die zum Weltfrauentag gestartet wurde

Better Birth Control e.V. und pro familia fordern anlässlich des Internationalen Frauentags kostenfreie Verhütungsmittel für alle Menschen. Jede*r sollte die Möglichkeit haben, sich unabhängig vom Geld für ein Verhütungsmittel zu entscheiden, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen – für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Einkommen. Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Die Wahl eines Verhütungsmittels darf keine Frage des Geldbeutels sein! Die Konsequenzen? Sorgen beim Sex, mehr ungewollte Schwangerschaften, gesundheitliche Probleme und steigende Raten sexuell übertragbarer Krankheiten. Diese Ungleichheit kostet die Gesellschaft mehr, als es kosten würde, Verhütung für alle frei verfügbar zu machen. Deshalb braucht es eine kostenlose Verhütung für alle – vor allem, nachdem die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert ist! Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen benötigen ebenfalls diskriminierungsfreien Zugang zu Verhütung.

Better Birth Control und pro familia fordern die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode Verantwortung zu übernehmen, Verhütung kostenlos zu machen und für alle besser zu regeln.

Link zur Petition: innn.it/kostenlose-verhuetung

Wir, das Zukunftsforum Familie e.V. und das Bundesjugendwerk der AWO e.V., suchen eine dritte Mietpartei für unsere Bürogemeinschaft in Berlin-Kreuzberg. Ideal wäre eine Organisation oder Initiative aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, die unser gemeinschaftliches Arbeitsumfeld bereichert.

Das bieten wir:

  • Bürofläche: Ein 14 m² großes Büro mit großen Fenstern und Blick in den Hinterhof
  • Gemeinschaftsräume: Ein Besprechungsraum, eine Teeküche und zwei Badezimmer/Toiletten
  • Ausstattung: Nutzung des Druckers und weiterer Büroinfrastruktur möglich
  • Lage: Michaelkirchstr. 17/18, 10179 Berlin-Kreuzberg, ca. 10 Minuten Fußweg von den S-&U-Bahnhöfen Heinrich-Heine-Straße und Jannowitzbrücke

Mietkonditionen:

  • Warmmiete: ca. 650 – 800 € / Monat, abhängig von konkretem Nutzungsbedarf sowie Anzahl der nutzenden Personen (inkl. Nutzung der Gemeinschaftsräume, exkl. Internet/Telefon etc.)
  • Verfügbarkeit: frühestens ab 1. Juli 2025 bzw. nach Absprache
  • Mietdauer: vorläufig befristet bis 30.06.2027 mit Option auf Verlängerung

Falls ihr Interesse habt, freuen wir uns über eure Rückmeldung! Die Anzeige kann gern weitergeleitet werden.

Kontakt: schwab@zukunftsforum-familie.de und/oder sarina.brauer@bundesjugendwerk.de

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

Für mehr Gleichstellung und gegen frauenfeindliche Gesinnungen – darum geht es am Weltfrauentag 2025. Fortschritte in diesen Bereichen ergeben sich nicht von selbst, sondern müssen Stück für Stück erkämpft und mit politischem Willen hinterlegt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion will nicht nur drohende Rückschritte und Stagnation in diesem Bereich verhindern, sondern nach vorne gehen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Für Gleichstellung ist eine paritätische Repräsentanz von Frauen essenziell. Im Bundestag sind Frauen aktuell mit nur einem Drittel stark unterrepräsentiert. Im Vergleich zu den vergangenen Legislaturperioden ist ihr Anteil gar rückläufig. Diese Entwicklung verdeutlicht erneut: Von alleine passiert nichts. Wir brauchen ein Paritätsgesetz, das Parität im Parlament nicht nur befördert, sondern auch verbindlich macht. Ein solches Gesetz ist kein Selbstzweck, sondern setzt elementare Ziele von Repräsentanz und Teilhabe um, zu denen sich Deutschland in Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet hat.

Wie wichtig Parität ist, zeigt sich vor allem auch dort, wo über Dinge entschieden wird, die Frauen in besonderer Weise betreffen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Recht von Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung gestärkt und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden. Die aktuelle Regelung im Strafgesetzbuch ist nicht nur unzeitgemäß und wird von weit über 70 Prozent der Bevölkerung abgelehnt, sondern führt auch zu einer schlechten Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen. Es gilt dies nun endlich zu ändern.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Weltweit bedrohen politisch Rechte hart erkämpfte Frauenrechte. Das dürfen wir hier in Deutschland und international nicht zulassen. Frauenrechte sind Menschenrechte und es bleibt unsere Aufgabe, für die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen zu kämpfen, ohne Kompromisse bei den bereits erzielten Erfolgen zu riskieren. Bildung und Betreuung betreffen Frauen und Familien in diesem Land unmittelbar. Es ist wichtig und gut, dass wir nun in diesem Bereich hohe Summen investieren und genau dort Verbesserungen erreichen, wo sie gebraucht werden. Gleichstellungspolitische Errungenschaften wie zum Beispiel das Elterngeld als ‚nice to have‘ zu diskreditieren, wie es der Chef des ifo Instituts, Clemens Fuest, zu Beginn der Frauentagswoche getan hat, geht jedenfalls in die völlig falsche Richtung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2025

Geschlechtergerechtigkeit und ökonomische Gleichstellung sind untrennbar miteinander verbunden. Anlässlich des Internationalen Frauentags und des Equal Pay Days fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Frauen- und Gleichstellungspolitik zur Priorität zu machen und Geschlechtergerechtigkeit durch eine gerechte Verteilung von Ressourcen aktiv voranzubringen. Solange die Sorgearbeit finanziell nicht anerkannt und Erwerbsarbeit von Frauen systematisch geringer geschätzt wird, bleibt echte Gleichberechtigung unerreichbar, so der Verband. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„In einem gesellschaftlichen und politischen Klima, das zunehmend rechts-konservativ und antifeministisch geprägt ist, braucht es den klaren politischen Willen, Geschlechtergerechtigkeit durchzusetzen. Dazu müssen insbesondere die Perspektiven von Frauen in der Politik angemessen berücksichtigt werden. Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Parlament, der derzeit nur knapp ein Drittel der Abgeordneten ausmacht, ist dies eine besondere Herausforderung“, erklärt Sonnenholzner.

Die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen ist eine der großen Hürden für Gleichstellung. Frauen sind überdurchschnittlich häufig in systemrelevanten, aber schlecht vergüteten Berufen tätig, die Bezahlung ist zudem ungleich. Zwar ist der Gender Pay Gap nach vier Jahren Stagnation um zwei Prozentpunkte auf 16 % gesunken, doch bleibt Deutschland mit diesem Wert hinter dem europäischen Durchschnitt von 13 % zurück.

Diese Ungleichheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen: Frauen leisten den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Eine unzureichende Betreuungsinfrastruktur zwingt viele Frauen in Teilzeit oder Minijobs, während steuerliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting tradierte Rollenbilder festigen – mit massiven Folgen für wirtschaftliche Unabhängigkeit, Karrierechancen und Rente von Frauen.

„Wer über Frauenrechte spricht, muss auch über faire Löhne, eine gerechte Verteilung und finanzielle Absicherung von Sorgearbeit sowie eine Reform der Steuer- und Sozialpolitik sprechen. Die Politik ist gefordert, strukturelle Benachteiligungen konsequent abzubauen und endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die echte Geschlechtergerechtigkeit und Wahlfreiheit in der Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen“, so Sonnenholzner, „Ohne Equal Pay gibt es keine Gleichstellung. Es ist Zeit zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2025

Der Equal Pay Day findet in diesem Jahr am 7. März und damit direkt vor dem Internationalen Frauentag statt. Aus diesem Anlass macht der Deutsche Gewerkschaftsbund erneut auf die immer noch 16-prozentige Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Es bleibt viel zu tun, um die Lohnlücke weiter zu schließen. Durchschnittlich 4,10 Euro brutto in der Stunde weniger erhalten Frauen als Männer für ihre Arbeit. Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack die künftige Bundesregierung auf, mehr in Gleichstellung zu investieren:

„Auch in diesen Zeiten bleibt es grundgesetzlich verbriefter Auftrag der Bundesregierung, die Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Unverzichtbar sind Investitionen in die Infrastruktur: Bedarfsdeckende Angebote für Kinderbetreuung und mehr Unterstützung bei der häuslichen Pflege sind notwendig, um Frauen mehr Erwerbsarbeit zu ermöglichen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dafür sollte der Bund die Länder dauerhaft stärker finanziell unterstützen. Damit Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen partnerschaftlich verteilt werden kann, braucht es weitere Maßnahmen, wie die Einführung von zehn Tagen bezahlter Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes sowie ein höheres Elterngeld. Und natürlich müssen Frauen gerecht bezahlt werden: Als eine erste Maßnahme sollte die künftige Bundesregierung deswegen die EU-Entgelttransparenzrichtline vollständig in nationales Recht umsetzen, damit Entgeltdiskriminierung auf betrieblicher Ebene in Zukunft aufgedeckt und beseitigt wird.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
„Die Ungleichheit in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern macht nicht vor dem öffentlichen Dienst Halt. In drei Bundesländern werden Grundschullehrkräfte immer noch schlechter eingruppiert und damit bezahlt, als Lehrkräfte an anderen Schulformen – und an Grundschulen arbeiten mit 90 Prozent die meisten Frauen. An Grundschulen gibt es zudem deutlich weniger Karrieremöglichkeiten als an anderen Schulformen. Unsere Besoldungs- und Tarifpolitik wird so auch zur Gleichstellungspolitik. In vielen Bundesländern war die GEW damit erfolgreich und hat durchgesetzt, dass der Grundsatz ‚kleine Kinder, kleines Geld‘ nicht länger gültig ist. 13 von 16 Bundesländer haben sich auf Druck der GEW hin auf den Weg gemacht, Grundschullehrkräfte endlich genauso einzugruppieren, wie die Lehrkräfte an anderen Schulformen. Die drei verbleibenden Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland müssen jetzt liefern!“

Michael Vassiliadis, IG BCE-Vorsitzender:
„Es ist ein mittelalterlich anmutendes Verständnis von Geschlechtergleichheit, das bis heute in vielen Bereichen unserer Gesellschaft erkennbar ist. Potenziale werden verschenkt, Gerechtigkeit und Gleichheit als zentrale Prinzipien unseres Grundgesetzes täglich verletzt. Dass wir bei gleicher Arbeit noch immer einen Unterschied von 16 Prozent zwischen Männern und Frauen messen, ist ein Skandal, den die deutschen Gewerkschaften niemals hinnehmen werden und laut und stark bekämpfen. Das wichtigste und erfolgreichste Gegenmittel gegen ungleiche Bezahlung sind Tarifverträge und somit Tarifbindung. In der Chemie haben wir damit den Gender Pay Gap auf 7 Prozent reduziert. Das ist besser als in allen Bereichen ohne Tarifverträge, aber weiterhin viel zu hoch. In Unternehmen mit starker Mitbestimmung und einer Kultur der Gleichstellung kann man noch mehr erreichen. Es gibt Fälle, da haben wir den Gender Pay Gap bereits unter 2 Prozent drücken können. Aber auch hier gilt, wie generell: Das Ziel bleibt 0 Prozent.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.03.2025

Anlässlich des Internationalen Frauentages macht die Diakonie Deutschland auf die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten für Frauen im Erwerbsleben, bei der finanziellen Absicherung und in politischen Entscheidungsprozessen aufmerksam. Jede fünfte Frau gilt im Alter als armutsgefährdet und auch alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen. Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer, arbeiten häufiger in Teilzeit und leisten durchschnittlich neun Stunden pro Woche mehr an Care- und Sorgearbeit – bei alleinerziehenden Müttern sind es im Schnitt sogar über 15 Stunden. Der aktuell gewählte Deutsche Bundestag hat lediglich einen Frauenanteil von 32,4 Prozent. Dieser Anteil stagniert seit Jahren. Über frauenspezifische Belange entscheiden also überwiegend Männer.

Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik, Elke Ronneberger: „Diese Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Für die neue Bundesregierung bleiben die Gleichstellung von Frauen und das Aufbrechen von Rollenstereotypen zentrale politische Aufgaben. Dazu gehören Gesetzesvorhaben zur Pflege- und Sorgearbeit, Reformen in der Steuergesetzgebung, der Ausbau von Betreuungsplätzen und die Qualifizierung im Kita- und Bildungsbereich sowie die konsequente Umsetzung von Equal Pay.“ Darüber hinaus fordert die Diakonie den Ausbau und die Stärkung von Gewaltschutzprogrammen, denn Gewalt gegen Frauen und die Bedrohung ihrer Selbstbestimmungsrechte sind in Deutschland und weltweit Realität. 
 
Es ist zu beobachten, dass rechtsautoritäre politische Kräfte immer vehementer ein traditionelles Familien- und Frauenbild propagieren. „Dieses geht einher mit ökonomischer Abhängigkeit vom Partner, der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und Angehörige und dem Rückzug ins Private. Eine wirklich selbstbestimmte Lebensführung basiert jedoch auf echten Wahlmöglichkeiten durch ökonomische Unabhängigkeit und gute schulische und berufliche Qualifikation“, so Ronneberger weiter.  
 
Auf vielfältige Weise trägt die Diakonie mit ihrer Arbeit und ihren sozialen Angeboten zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen bei: Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote unterstützen Entscheidungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Evangelische Beratungsstellen stehen allen Frauen, Alleinerziehenden und Familien bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, Erziehungs- und Lebensfragen zur Seite. Geflüchtete Frauen werden durch Empowerment-Projekte gestärkt. Von häuslicher Gewalt oder von sexueller Ausbeutung betroffene Frauen werden in spezifischen Fachberatungsstellen und Frauenhäusern beraten und geschützt. Gleichzeitig schafft die Diakonie als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Existenzsicherung und Qualifizierung und richtet ihre Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusst aus. 
 
Als Arbeitgeberin setzt sich die Diakonie selbstkritisch mit Fragen der Vereinbarkeit und der vielfältigen Repräsentanz in ihren Strukturen auseinander. Laut Gleichstellungsatlas 2019 arbeiten rund 77 Prozent Frauen in diakonischen Einrichtungen. In der obersten Führungsebene dieser Einrichtungen sind Frauen mit 31 Prozent jedoch stark unterrepräsentiert. „Mit der Satzungsänderung 2024 werden wir künftig Entscheidungsgremien mit einem Frauenanteil von mindestens 50 Prozent besetzen und so mittelfristig zu einer neuen Führungskultur kommen“, so Ronneberger.  
 
Hintergrund: 
Seit mehr als 100 Jahren wird der Internationale Frauentag am 8. März weltweit gefeiert. 
Hervorgegangen aus der Frauen- und Arbeiter:innenbewegung setzt dieser Tag ein sichtbares Zeichen für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit.

Weitere Informationen:

Gender Gap Arbeitsmarkt 2024 

Gender Pension Gap 2023 

Alleinerziehende-Factsheet 2024  

Lagebild Geschlechtsspezifische Gewalt 

Blog: Halbe Macht, halbes Geld? Gleichberechtigung braucht mehr als leere Versprechen 

Blog: Armutserfahrungen einer alleinerziehenden Mutter

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 07.03.2025

Am 8. März 2025 werden zum Internationalen Frauentag wieder viele Menschen auf die Straße gehen, um für Gleichstellung und das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung zu demonstrieren – denn trotz internationaler Verpflichtungen und politischer Versprechen ist Gewalt gegen Frauen weiterhin allgegenwärtig, reproduktive Rechte sind unzureichend abgesichert, und strukturelle geschlechtsbezogene Diskriminierung in der Gesellschaft verhindert echte Gleichstellung. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert gesetzliche Reformen, um Gleichstellung sicherzustellen und den Schutz vor Gewalt zu garantieren. „Der Weltfrauentag erinnert uns daran, dass Gleichstellung auch im Jahr 2025 keine Selbstverständlichkeit ist – weder weltweit noch in Deutschland“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb hat seine zentralen Forderungen im Vorfeld der Bundestagswahl umfassend dargelegt. Eine seiner Forderungen ist, die Istanbul-Konvention in Deutschland endlich vollständig umzusetzen. Dafür müssen u.a. Gewaltbetroffene in familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Auch sind aufenthaltsrechtliche Gesetzesänderungen für den wirksamen Schutz von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffener Frauen und TIN-Personen mit Flucht- und Migrationsgeschichte längst überfällig. Der djb fordert, das neue Gewalthilfegesetz wirkungsvoll umzusetzen, das von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern ab Anfang 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung garantiert. Auch im Strafrecht bedarf es Änderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt, welche konsequenter geahndet werden müssen. „Es ist endlich ein strafrechtlicher und gesellschaftlicher Umgang mit sexualisierter Gewalt erforderlich, der der Bedeutung der sexuellen Selbstbestimmung für die Persönlichkeitsentfaltung Rechnung trägt“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht.

Der djb setzt sich weiterhin dafür ein, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Über den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs konnte der Bundestag zwar nicht abstimmen, doch der djb hält an seiner Forderung nach einer Entkriminalisierung fest. 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sprechen sich für die Abschaffung von § 218 StGB aus. Die aktuelle Kriminalisierung behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und stigmatisiert Betroffene sowie das medizinische Personal. „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein notwendiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, die die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen und TIN-Personen anerkennt und respektiert. Nur durch die Abschaffung der Strafbarkeit wird der diskriminierungsarme Zugang zu sicheren Abbrüchen gewährleistet“, so Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2025

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl / Koalitionsverhandlungen

Der Deutsche Bundestag rückt nach Rechts: Mit zweistelligen Zugewinnen verdoppelte die AfD ihren Stimmenanteil bei der gestrigen Bundestagswahl. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist das Wahlergebnis Grund zur Sorge und Mahnung, zu handeln.

“Das Ergebnis der extremen Rechten bei der Bundestagswahl ist leider keine Überraschung. Ein Schock und eine große Gefahr ist es trotzdem”, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Dass gestern über 20 Prozent der Wähler*innen ihr Kreuz bei einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei gemacht haben, ist eine Zäsur, da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.”

Die großen Zukunftsfragen der sozialen Sicherheit und des sozialen Aufstiegs seien im Wahlkampf viel zu wenig diskutiert worden. Dass sich dies auf das Wahlergebnis auswirke, sei logisch, so AWO-Präsident Michael Groß: “Wenn es den demokratischen Parteien nicht gelingt, die echten Probleme, denen die Menschen tagtäglich begegnen, zu thematisieren, und manche von ihnen stattdessen sogar mit den Rechtsextremen gemeinsame Sache machen, dann darf man sich über dieses Ergebnis nicht wundern.”

Nun gelte es, dass demokratische Parteien eine verlässliche, zukunftsgerichtete Regierung bilden und dabei klar eine soziale, solidarische Politik vereinbarten: “Die einzig richtige Antwort auf das Erstarken der AfD ist es, das zu stärken, was uns zusammenhält: den Sozialstaat und damit das Versprechen, dass niemand allein gelassen, niemand zurückgelassen wird. Dazu gehören eine konsequente Armutsbekämpfung, massive Investitionen in Menschen, deren Bildung und Gesundheit, in die Quartiere, in denen sie leben, und bezahlbares Wohnen. Um die Zukunft gestalten zu können, wird eine sozial gerechte Steuerpolitik genau wie eine Abschaffung der Schuldenbremse nötig sein”, so Groß.

Kathrin Sonnenholzner ergänzt: “Als AWO stehen wir bereit, Lösungen für diese Krise der Demokratie zu diskutieren. Wir stehen auch an der Seite derer, die befürchten müssen, die Folgen dieses Ergebnisses persönlich zu spüren. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass sie sich zum Sozialstaat und den ihn tragenden Institutionen bekennen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.02.2025

In Reaktion auf die gestrige Bundestagswahl sprach sich die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi für eine zügige Regierungsbildung aus: „Wir stehen vor großen Aufgaben und dürfen keine Zeit verlieren. Der Wahlkampf ist beendet. Jetzt geht es um schnelle und pragmatische Lösungen.“

Deutschland stehe vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Es brauche jetzt eine handlungsfähige und entschlossene Bundesregierung: „Wir erwarten eine Investitionsoffensive im Eiltempo, um die wirtschaftliche Zukunft des Landes zu sichern“, so Fahimi.

Im Zentrum der Modernisierung müssten massive Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Energieversorgung und industrielle Zukunftstechnologien stehen: „Ohne gezielte Investitionen drohen wirtschaftlicher Stillstand und eine schleichende Schwächung unseres Wirtschaftsstandorts. Eine Reform der Schuldenbremse und eine aktive Standortpolitik sind daher unerlässlich.“

Ein weiterer entscheidender Baustein für eine starke Wirtschaft sei eine gerechte Arbeitsmarktpolitik: „Die Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, um Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Wir brauchen jetzt eine Tarifwende: Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind die Basis für eine stabile und innovative Wirtschaft“, betonte Fahimi. Deshalb sei ein Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung dringend erforderlich. „Im weltweiten Systemkampf muss Deutschland ein klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft geben. Und dafür sind fair verhandelte Tarifverträge für alle ein Zeichen der Stabilität an die Beschäftigten des Landes.“

Gleichzeitig brauche Deutschland mehr soziale Gerechtigkeit. „Ein leistungsfähiger Sozialstaat ist kein Selbstzweck, sondern eine Standortfrage. Wer qualifizierte Fachkräfte will, muss für soziale Sicherheit sorgen“, stellte Fahimi klar. Gerade in Zeiten des Wandels müsse sich der Sozialstaat beweisen. Eine stabile Gesundheitsversorgung, eine dauerhaft verlässliche Rente und starke Kommunen seien essenziell für wirtschaftlichen Erfolg und einen funktionierenden Alltag der Menschen.

„Deutschland braucht jetzt Aufbruch und verlässliche Verabredungen“, so die DGB-Chefin. „Die nächste Bundesregierung muss Investitionen beschleunigen, gute Beschäftigung sichern und sich klar zur sozialen Marktwirtschaft bekennen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.02.2025

Am Tag nach der Bundestagswahl ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die gewählten Abgeordneten dazu auf, Gleichstellung und Demokratie entschlossen zu verteidigen. Unter anderem dürfen Fortschritte in der Geschlechtergerechtigkeit, der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und die wirtschaftliche Gleichstellung nicht ins Hintertreffen geraten – gerade jetzt, wo demokratische Werte und Menschenrechte weltweit unter Druck stehen.

Vor der Wahl hatte der djb seine zentralen Forderungen veröffentlicht und diese in Wahlprüfsteinen mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen. „Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Gleichberechtigung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter als zentrales Element einer modernen Gesellschaft wirksam in allen Politikbereichen zu verankern“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Besorgniserregend sind rechtspopulistische Angriffe auf Gleichstellungspolitik und die Aushöhlung von Grundrechten. „Von Parität im Bundestag sind wir nach der Wahl noch weiter entfernt als zuvor. Dies ist eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, erklärt Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Der djb wird die nun kommenden Koalitionsverhandlungen aus nächster Nähe mit feministisch-juristischer Expertise begleiten. „Wir nehmen die Parteien beim Wort und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass gleichstellungspolitische Vorhaben vorangebracht und umgesetzt werden“, unterstreicht Lucy Chebout, djb-Vizepräsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.02.2025

eaf fordert Koalitionsverhandlungen mit Fokus auf Familien

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt grundsätzlich die im Sondierungs­papier von CDU/CSU und SPD angedeuteten Absichtserklärungen, die auf eine bessere Verein­barkeit von Familie und Beruf, die Förderung von Partnerschaftlichkeit, den Ausbau verlässlicher Kitas, Ganztagsschulen und Tagespflege, Investitionen in Bildung sowie das Voranbringen des Gewaltschutzes gerichtet sind.

„Hier erkennen wir viel guten Willen. Wenn eine zukünftige Regierung die Kita- und Bildungs­krise in den Griff bekommen würde, wäre für Familien eine Menge gewonnen“, resümiert eaf‑Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Hierzu ist ein klares Bekenntnis des Bundes für finanzielle Verantwortung bei der Kinderbetreuung notwendig, um verlässliche und qualitativ gute Ange­bote zu garantieren. Aus Sicht der eaf sind wichtige Stichworte wie Gewaltschutz oder Partnerschaftlichkeit in der Familie noch nicht ausreichend unterfüttert.“

Eine bessere Abstimmung und Zusammenfassung sozialer Leistungen gemeinsam mit einer Beratung aus einer Hand sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Doch, so Bujard, wird es darauf ankommen, ob tatsächlich mehr Geld die Familien erreicht. „Dazu muss zuerst der Kinderregelsatz an die spezifischen Bedarfe von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe angepasst werden.“

Geschlechtergerechtigkeit in der Sorgearbeit stellt sich nicht automatisch durch gute Betreu­ungsangebote ein. „Wir vermissen die Ankündigung konkreter Maßnahmen wie Familienstartzeit, Elterngeldausbau und zeitpolitische Instrumente wie eine dynamische Familienarbeitszeit“, so Bujard. „Beim Gewaltschutz fehlt uns die gesetzliche Verankerung im Familien- und Familien­verfahrensrecht.“

Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre mussten sie überwiegend allein bewältigen. „Wenn Eltern sich im Stich gelassen fühlen und das Vertrauen in Institutionen und demokratische Strukturen schwindet, hat dies weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft“, mahnt Bujard. „Es ist höchste Zeit, Familienpolitik stärker ins Zentrum politischen Handelns zu rücken!“

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.03.2025

  • Bentele: „Soziale Belange der Menschen gehören ins Zentrum der Politik“
  • VdK fordert gerechteres Steuersystem und Absicherung des Rentenniveaus

Nachdem das Ergebnis der Bundestagswahl bekannt ist, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele am Wahlabend in Berlin:

„Die Wählerinnen und Wähler haben entschieden. Ich gratuliere allen erfolgreichen Demokratinnen und Demokraten zu ihrem guten Ergebnis. Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie sich eine künftige Regierung zusammensetzt – für mich ist ganz klar: Das Soziale muss zur Chefsache werden.

Die Ereignisse der letzten Wochen haben vielen Menschen vermittelt, dass Sozialpolitik eher eine Belastung als ein großer Schatz unserer Gesellschaft ist. Dabei brauchen wir einen starken Sozialstaat, der den Menschen Sicherheit gibt. Das gelingt nur, wenn eine neue Regierung die sozialen Belange der Menschen genauso wichtig nimmt wie eine gute Wirtschafts-, Klima- und Energiepolitik. Das Ziel muss sein, die Gesellschaft wieder zusammenzuführen und verloren gegangenes Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen.

Wir brauchen eine Regierung, in der die Koalitionspartner gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine nachhaltige Wirtschaft, ein stabiler Frieden und ein starker Sozialstaat müssen zusammengedacht werden. Das erwarte ich von den Parteien, die in den kommenden Tagen und Wochen Koalitionsgespräche aufnehmen werden.

In diesen Gesprächen sollte es auch darum gehen, wie in den nächsten Jahren das Leben in den ländlichen Regionen verbessert werden kann. Es braucht zum Beispiel starke Investitionen in eine gute medizinische und pflegerische Versorgung, damit die Menschen in ihrem Alltag konkrete Verbesserungen spüren.

Investitionsbedarf gibt es in vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Mit einem gerechteren Steuersystem ließen sich die notwendigen Aufgaben finanzieren. Gerade in den vergangenen Jahren, in denen es vielen Menschen schlechter ging, sind einige Personen und Unternehmen mit exorbitanten Gewinnen immer reicher geworden. Sie müssen endlich ihren gerechten Anteil zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Mit einem klaren Blick auf die Einnahmenseite, statt immer auf die Ausgaben zu schielen, wird Deutschland für alle besser und die nächste Legislaturperiode ein Erfolg.

Und für eine ganz konkrete Forderung an eine neue Regierung ist es auch am Wahlabend nicht zu früh. Viele Rentnerinnen und Rentner haben jahrzehntelang gearbeitet und fürchten um ihre Altersvorsorge: Die Absicherung des Rentenniveaus muss in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.02.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus fordert eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch. Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließen kann. Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend im Koalitionsvertrag zu vereinbaren.

 

Berlin, 14. März 2025. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus nahm heute in Berlin gemeinsam mit Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM, und Matthias Katsch, Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, öffentlich Stellung zur Bekanntgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.03.2025, den Fonds Sexueller Missbrauchs bis Ende 2028 zu beenden.

 

Zum Hintergrund: Am Mittwoch hatte das BMFSFJ auf der Website des Fonds bekannt gegeben, dass Erstanträge nur noch bis zum 31. August 2025 gestellt werden können und eine Auszahlung nur noch bis 31.12.2028 erfolgen kann. Diese Entscheidung bedeute, so Claus, das faktische Ende eines der wichtigsten Hilfesysteme für Betroffene sexueller Gewalt. Der 2013 eingerichtete Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR (bei einem Mehrbedarf bei Behinderung bis zu 15.000 EUR) zu beantragen. Er war eine zentrale Errungenschaft des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010-2011) und bot Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen konnten, weil Betroffene die erlebte Gewalt nicht oder nicht mehr hinreichend beweisen können.

 

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus: „Es ist die Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche zu schützen und Verantwortung zu übernehmen, wenn dieser Schutz in der Vergangenheit nicht ausreichend gewährleistet war. Dass sich der Staat jetzt fast geräuschlos aus der Verantwortung stiehlt, ist ein desaströses Signal für Betroffene und ein Armutszeugnis für die Politik. Es ist seit April 2024 durch den Bundesrechnungshof bekannt, dass der Fonds nicht rechtskonform aufgestellt ist, um weitergeführt werden zu können. Diese Zeit wurde nicht genutzt, um nahtlos ein Nachfolgemodell zu etablieren.“

 

Kritik äußerte Claus auch daran, dass die Öffentlichkeit und Betroffene erst vor zwei Tagen über die Medien von der neuen Richtlinie erfahren haben – diese aber bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. „Erneut wurden die wichtigen Prämissen in der Kommunikation mit Betroffenen – Transparenz, Kommunikation auf Augenhöhe, Betroffene nicht zu Bittstellern machen – missachtet“, so Claus. Die Abschaffung des Fonds ohne adäquaten Ersatz sei eine Missachtung der Lebensrealität von Betroffenen und zeige die fehlende Anerkennung ihrer Biografie. Auch bisher mögliche Vorauszahlungen werden bereits seit 1. Januar 2025 nicht mehr gewährt. Für Betroffene bedeute das, dass sie in Vorleistung gehen müssten – was viele schlichtweg nicht können. Laut Fachberatungsstellen betreffe dies über 90 % der Antragstellenden.

 

Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat bei der UBSKM, betonte: „Der Fonds hat viele unterschiedliche Phasen durchlebt. Es gab gerade zu Beginn viel Kritik zur Art der Bearbeitung und zu den sehr langen Bearbeitungszeiten. Aber eines wurde nie in Frage gestellt – wie existenziell wichtig der Fonds für Betroffene ist. Der Fonds hat viele tausende Leben erleichtert, Leiden gelindert, dazu beigetragen, dass es Menschen besser geht, die Last erträglich wird. Das alles soll nun geändert und verunmöglicht werden. Was wird aus denen, die noch keinen Antrag gestellt haben? Was aus denen, die durch die Änderungen gar keine Chance mehr haben, weil sie nicht in Vorleistung gehen können? Natürlich wollen wir, dass Unterstützungsmöglichkeiten wie der Fonds rechtssicher sind, aber allem voran wollen wir, dass sie da sind! Genauso wie der Fonds von Anfang an gedacht war, als eine ergänzende Hilfe, die Betroffene ernstnimmt und da greift, wo andere Hilfen nicht greifen.“

 

Auch Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, forderte die Weiterführung eines niedrigschwelligen Hilfesystems: „Der Staat steht in Verantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Kindheit und Jugend nicht ausreichend geschützt wurden. Er muss das erlittene Unrecht anerkennen. Dies kann man nicht wie eine lästige Pflicht abschütteln. Ein Mittel dafür sind niedrigschwellige Hilfen für die Betroffenen – entsprechend der Forderungen des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“ von 2010 bis 2011. Seit der Einsetzung der Aufarbeitungskommission 2016 berichten uns Betroffene, wie ihnen durch den Fonds Sexueller Missbrauch Anerkennung und Unterstützungsleistungen zuteilwurden. Zum einen ist diese Anerkennung zentral. Zum anderen helfen die Leistungen bei der Bewältigung der in der Kindheit erlebten Gewalterfahrungen enorm. Der Lebensalltag vieler Betroffener ist als Folge des Missbrauchs von physischen und psychischen Belastungen geprägt. Diese Situation macht es ihnen oft unmöglich, komplizierte und bürokratische Antragsverfahren zu durchlaufen. Darum muss es weiterhin ein niedrigschwelligen Hilfeangebot geben.“

 

Claus forderte: „Die Politik muss jetzt schnell eine Alternative schaffen, die für Betroffene leicht zugänglich, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist. Diese muss nahtlos an den bisherigen Fonds anschließen, sodass Betroffene ohne Unterbrechung weiterhin Anträge stellen und auch weiterhin Leistungen wie bisher – ohne eigene Vorauszahlungen – abrechnen können. Ich erwarte von den Koalitionspartnern, dass dies jetzt entsprechend im Koalitionsvertrag vereinbart wird.“

 

Zum Fonds Sexueller Missbrauch und zur Richtlinie:

https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ergaenzenden-hilfesystem

 

Zur Stellungnahme des Betroffenenrats zur neuen Richtlinie:

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/aus-unserer-sicht/stellungnahmen

 

Hinweise zu Hilfeangeboten und zu einer betroffenensensiblen Berichterstattung:

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530

https://beauftragte-missbrauch.de/presse/auf-hilfeangebote-in-der-berichterstattung-hinweisen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.03.2025

Mit dem „Schwerpunkt Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ befasst sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (20/15105) vorliegt. Darin warnen die Sachverständigen unter anderem davor, Transformationsstrategien einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen auszurichten, denn dies berge die Gefahr, Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.

Zur Erläuterung dieses Aspekts führen sie aus: „Strukturelle Geschlechterungleichheiten, etwa beim Einkommen, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Verteilung von Sorgearbeit, werden bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen bislang kaum berücksichtigt. Der CO2-Preis für fossile Heizenergie beispielsweise trifft alleinlebende und alleinerziehende Frauen aufgrund ihres geringeren Einkommens überdurchschnittlich hart; zugleich können sie seltener auf klimafreundliche Alternativen umstellen. Bei klimapolitischen Strategien und Investitionen für die Wirtschaft liegt der Fokus auf technikzentrierten Lösungen, dem Problem des Beschäftigungsverlustes in emissionsstarken Branchen und Entlastungen für energieintensive Industrien; damit stehen männerdominierte Branchen im Mittelpunkt der Bemühungen. Die Folgen des Klimawandels für frauendominierte Branchen, etwa für Dienstleistungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, werden demgegenüber vernachlässigt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 19.03.2025

Die Bundesregierung befasst sich nicht mit der Finanzierung privater gemeinnütziger oder nicht gemeinnütziger Vereine und Stiftungen. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/15079) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14957) mit. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob der Regierung bekannt ist, dass der gemeinnützige Verein „Dezernat Zukunft“ der „Lebensgefährtin von Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt“ weit überwiegend von ausländischen Großspendern finanziert werde.

Die Regierung verweist auf das öffentlich abrufbare und beim Deutschen Bundestag geführte gemeinsame Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, in dem weitere Angaben zu „Dezernat Zukunft“ auffindbar seien. Der Verein gebe auf seiner eigenen Internetseite auch Auskunft über seine Finanzierung. Davon abweichende Erkenntnisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Auf die Frage, ob die Regierung es für angemessen oder bedenklich hält, dass ausländische Geldgeber unbegrenzt politisch aktive Nichtregierungsorganisationen finanzieren dürfen, heißt es in der Antwort, die politische Betätigung stehe jedermann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu. Die Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgten „nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrages“ Finanzströme extremistischer und terroristischer Bestrebungen. Den bestehenden Rahmen für das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht hält die Bundesregierung für „zweckmäßig“. Kritisch merkt sie an, es sei nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 112 vom 06.03.2025

Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, sie habe in den zurückliegenden drei Jahren der Ampel-Regierung zu wenig getan, um Familien und Kinder besser zu unterstützen. In einer Antwort (20/14997) auf eine Kleine Anfrage (20/14653) der CDU/CSU-Fraktion beantwortet sie unter anderem die Frage nach Maßnahmen zum Kampf gegen Kinderarmut mit dem Verweis, dass das Gesetz für eine Kindergrundsicherung im parlamentarischen Verfahren stecken geblieben sei. Darüber hinaus habe die Regierung aber dafür gesorgt, dass sowohl das Kindergeld zum ersten Januar 2025 gestiegen ist und die steuerlichen Freibeträge für Kinder und Kindergeld ab 2026 steigen. Auch sei der Kinderzuschlag erhöht worden. Die Antwort reagiert auf insgesamt rund 100 Fragen der Unionsfraktion zu familienpolitischen Komplexen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuung und vielen anderen Themen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 26.02.2025

Nach Details zum Familiennachzug nach Deutschland erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/14979). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Personen sich Ende Januar 2025 auf der zentralen Warteliste für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und wie viele Personen sich aktuell auf anderen Wartelisten der deutschen Auslandsvertretungen befanden, um ein Familiennachzugsvisum zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 25.02.2025

Die Integration von Frauen und Männern aus der Ukraine in den deutschen Arbeitsmarkt hat im vergangenen Jahr eine dynamische Entwicklung genommen. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, waren im vierten Quartal 2024 gut 43 Prozent der schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer erwerbstätig, obwohl sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gegenüber den Vorjahren verschlechtert hat. Im Frühjahr 2024 lag der Vergleichswert noch bei 30 Prozent und im Sommer 2022 bei 16 Prozent. Im dritten Jahr des Aufenthalts der Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland haben sich die Übergangsraten in Erwerbstätigkeit gegenüber den ersten beiden Jahren spürbar erhöht.

Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit Kriegsbeginn zweimal jährlich die immer gleichen ukrainischen Geflüchteten zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt. Die mittlerweile fünfte Erhebung wurde zwischen Ende Oktober und Dezember 2024 durchgeführt.

 

Sprachkenntnisse eine Schlüsselqualifikation für den Job

 

Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass nun zunehmend mehr Schutzsuchende in den Arbeitsmarkt gelangen, die bislang aufgrund der Teilnahme an Sprachkursen nicht erwerbstätig sein konnten. „Dieser sogenannte ,Lock-in‘-Effekt, der sich durch den Besuch von Integrationsmaßnahmen in den ersten zwei Jahren nach Ankunft in Deutschland ergeben hatte, löst sich allmählich auf“, erklärt Studienleiter Dr. Andreas Ette vom BiB. Auch unter den bisher noch nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainern zeigt sich eine weiterhin hohe Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme: „Rund 24 Prozent von ihnen geben an, sofort eine Beschäftigung aufnehmen zu wollen, weitere 45 Prozent streben dies innerhalb der nächsten zwölf Monate an“, so Ette.

Eine zentrale Herausforderung bleibt das auf dem Arbeitsmarkt häufig erforderliche deutsche Sprachniveau. Zwar haben etwa drei Viertel der Schutzsuchenden aus der Ukraine mindestens einen Sprachkurs abgeschlossen, aber erst 27 Prozent haben das für viele Berufe erforderliche Sprachniveau B2 bescheinigt bekommen.

 

Kinderbetreuung hindert vor allem Frauen an Erwerbstätigkeit

 

Großes Potenzial für den Arbeitsmarkt besteht weiterhin bei den ukrainischen Frauen mit Kindern. Nach wie vor nimmt mehr als die Hälfte von ihnen (57 %) die elterliche Sorge ihrer Minderjährigen in Deutschland alleine wahr. Auch deshalb schlagen sich bei dieser Gruppe anfallende Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in einer geringeren Erwerbstätigenquote nieder. Gegenwärtig sind fast zwei Drittel (63 %) der Väter, die mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt leben, erwerbstätig – bei Müttern ist es nicht einmal jede Vierte (23 %). Sobald der Sorgeaufwand für die Kinder sinkt, reduziert sich der Abstand zwischen den Geschlechtern: Väter mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren sind zu 57 Prozent erwerbstätig, bei Frauen sind es 46 Prozent.

„Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen das große Potenzial geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer für den deutschen Arbeitsmarkt“, fasst BiB-Direktorin Prof. C. Katharina Spieß zusammen. „Um dieses vollständig zu nutzen, sind weiterhin gezielte Maßnahmen zur Sprachförderung und zur Arbeitsvermittlung erforderlich, genauso wie Angebote bei der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2025

Die Zahl der von berufstätigen Frauen jährlich geleisteten Arbeitsstunden war 2023 im Schnitt 24 Prozent niedriger als die der Männer. Damit lag die Arbeitszeitlücke um gut 100 Stunden oder 4 Prozentpunkte unter dem Stand von 2000 und hat sich seitdem nur langsam verringert. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Männer ihre Arbeitszeit verkürzt haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentliche Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Insgesamt verbrachten Frauen 2023 im Durchschnitt rund 350 Stunden im Jahr weniger mit Erwerbsarbeit als Männer. Die Arbeitszeitlücke besteht über alle Altersgruppen hinweg, vor allem aber in der Familienphase: Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren arbeiteten im Schnitt 1.105 Stunden pro Jahr, bei den Männern waren es 1.569 Stunden.

Die Gründe für den Gender-Working-Time-Gap liegen vor allem in den unterschiedlichen Teilzeitquoten und Wochenstunden von Frauen und Männern: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ausschließlich bei den Teilzeitbeschäftigten gestiegen. Während mittlerweile fast 60 Prozent aller beschäftigten Frauen in Teilzeit arbeiten, sind es bei den Männern rund 20 Prozent. Zudem arbeiten Frauen und Männer in Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Jobs unterschiedlich lange. So war die Jahresarbeitszeit bei vollzeitbeschäftigten Frauen 2023 rund 5 Prozent kürzer als die der vollzeitbeschäftigten Männer. „Männer und Frauen sind in verschiedenen Berufen und Branchen tätig“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. „Aber insbesondere leisten Männer mehr Überstunden oder arbeiten häufiger in Führungspositionen mit sehr langen Arbeitszeiten.“

Es zeigen sich auch deutliche regionale Unterschiede: In Westdeutschland, wo traditionelle Geschlechternormen nach wie vor stärker ausgeprägt sind, lag der Gender-Working-Time-Gap 2023 bei 27 Prozent, in den ostdeutschen Bundesländern lediglich bei 18 Prozent. Hier sind Frauen schon seit DDR-Zeiten stärker in den Arbeitsmarkt integriert. Dies zeigt sich noch immer in einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie in niedrigeren Teilzeitquoten.

„Um diese Ungleichheiten zu reduzieren, müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert und aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören ein besserer Zugang zu Kinderbetreuung, stärkere finanzielle Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit und möglichst flexible, selbstbestimmte Arbeitszeitregelungen. Zugleich beeinflussen bessere Rahmenbedingen auch die Arbeitszeitpräferenzen von Müttern, denn sie führen tendenziell dazu, dass auch die gewünschte Zahl der Arbeitsstunden steigt“, so Wanger.

Die Studie beruht auf der IAB-Arbeitszeitrechnung zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/die-arbeitszeitunterschiede-zwischen-frauen-und-maennern-verringern-sich-nur-langsam/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.03.2025

Bei 56,6 % der Paare im Jahr 2024 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 33,1 % liegen beide in etwa gleichauf

In den meisten Paarhaushalten in Deutschland steuern nach wie vor Männer einen größeren Teil zum Einkommen bei als Frauen. Lediglich in jedem zehnten Paarhaushalt (10,3 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mit. Bei 56,6 % der Paare war es umgekehrt und der Mann die Haupteinkommensperson. In 33,1 % der Fälle lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. 

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede etwas geringer aus – mit Kindern noch stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt fällt das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommenspersonen etwas weniger stark, aber immer noch deutlich aus. In 11,8 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 51,1 % der Mann. Bei 37,1 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen. 

In Paarfamilien mit Kindern sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensperson. So hatte die Frau bei Paaren mit Kindern im Haushalt in nur 7,8 % der Fälle das höhere Einkommen. Mit einem Anteil von 65,7 % war dagegen ganz überwiegend der Mann die Haupteinkommensperson. In 26,5 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen. Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten häufiger in Teilzeit als Frauen ohne Kinder. Bei Männern ist es umgekehrt: Väter arbeiten seltener in Teilzeit als Männer ohne Kinder.

Anteil der Frauen mit höherem Einkommen stagniert, Anteil der Paare mit in etwa gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich das Geschlechterverhältnis mit Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren kaum verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensperson liegt seit 2021 (10,5 %) auf einem ähnlichen Niveau. Leicht zurückgegangen ist im selben Zeitraum der Anteil der männlichen Haupteinkommenspersonen: von 58,8 % im Jahr 2021 auf 56,6 % im Jahr 2024. Zugenommen hat entsprechend der Anteil der Paare, bei denen beide in etwa gleich viel Einkommen haben. 2021 traf das auf 30,7 % aller Paarhaushalte zu, 2024 hatten in 33,1 % der Fälle beide Partner ein ähnliches Einkommen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Erstergebnisse, die dargestellten Ergebnisse für 2021 bis 2023 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. 

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet. 

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld I, BaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen. 

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung. 

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind. 

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht. 

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2024 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 13. Februar 2025

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert. 

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.03.2025

Studie belegt negative Auswirkungen auf Einstellungen zu Minderheitengruppen

Verschwörungserzählungen wirken sich negativ auf das soziale Miteinander aus. Menschen, die konspirativen Darstellungen ausgesetzt sind, entwickeln nachweisbar negativere Einstellungen gegenüber bestimmten Minderheitengruppen wie zum Beispiel Muslimen, Chinesen oder Russen. Das zeigt eine neue Studie von Eylem Kanol, Gastforscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), und Rebecca Endtricht von der Universität Hamburg.

Für die Untersuchung führten Kanol und Endtricht ein Umfrageexperiment in Deutschland durch. Die Teilnehmenden wurden mit konspirativen Darstellungen von Gesundheits-, Wirtschafts- und Sicherheitskrisen konfrontiert, ohne dabei auf bestimmte Narrative oder Gruppen hinzuweisen. Anschließend sollten sie ihre Einstellungen gegenüber verschiedenen Gruppen bewerten. Höhere Werte stehen für stärkere negative Gefühle (siehe Grafik). 

Bei den Gruppen handelte es sich zum einen um Angehörige von Minderheiten in Deutschland wie Jüdinnen und Juden, Geflüchtete und Muslime und zum anderen um Staatsangehörige der Länder USA, China und Russland, da auch diese Nationen häufig Ziel von Verschwörungstheorien sind. Um den kausalen Effekt der konspirativen Darstellungen nachzuweisen, wurde zusätzlich eine Kontrollgruppe eingerichtet. Die Befragten in dieser Gruppe bewerteten die genannten sozialen Gruppen, ohne zuvor mit den Verschwörungsszenarien konfrontiert worden zu sein.

Ohne Krisenszenario bewerteten die Befragten Muslime, Geflüchtete und Russinnen und Russen am negativsten, während Juden und US-Amerikaner*innen am positivsten eingeschätzt wurden. In Verbindung mit einer konspirativen Darstellung einer Krise verschlechterte sich die Bewertung in fast allen Szenarien deutlich. Die Studie ergab insbesondere, dass eine verschwörungsorientierte Darstellung von Kriegen die stärkste negative Auswirkung auf die Wahrnehmung verschiedener Gruppen hatte. Ebenso hatten konspirative Darstellungen von Wirtschaftskrisen eine starke negative Wirkung.

Je weiter sich Personen von der politischen Mitte nach links oder rechts bewegen, desto anfälliger sind sie für feindliche Einstellungen, wenn sie mit verschwörungstheoretischen Erzählungen konfrontiert werden. Während rechtsgerichtete Personen besonders auf wirtschaftliche Szenarien reagieren, sind es bei Linken in erster Linie gesundheitliche Narrative, die einen starken Einfluss haben. Menschen, die sich in der politischen Mitte verorten, zeigen hingegen eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber konspirativen Erzählungen.

„Verschwörungserzählungen verstärken in Zeiten von Unsicherheit und Krisen die Trennung zwischen ,uns‘ und ,denen‘ und fördern die Entstehung von Vorurteilen“, erklärt Eylem Kanol. „Angesichts aktueller Entwicklungen, wie dem Verzicht vieler Social-Media-Plattformen auf Faktenprüfungen und dem wachsenden Einfluss rechtsextremer Parteien, die oft auf Verschwörungstheorien Bezug nehmen, ist es wichtiger denn je, diese Auswirkungen zu erkennen und anzugehen.“

Die Daten dieser Studie stammen aus einer repräsentativen Umfrage, die in Deutschland zwischen dem 18. März und dem 10. Juni 2021 im Rahmen des Forschungsclusters „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung (MOTRA)“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kriminologie an der Universität Hamburg durchgeführt wurde. An der Studie nahmen mehr als 4.000 Personen in Deutschland teil.

Die Studie erlaubt keine Aussagen über die langfristigen Auswirkungen der experimentellen Manipulation auf die Einstellungen der Menschen. Bisherige Forschungsergebnisse legen nahe, dass der Glaube an Verschwörungen über längere Zeit hinweg bestehen bleibt und potenziell anhaltende Feindseligkeit gegenüber Fremdgruppen fördern kann. Um dies empirisch zu belegen, sind jedoch weitere Studien erforderlich.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLoS ONE erschienen und unter diesem Link frei verfügbar.

Rebecca Endtricht, Eylem Kanol (2024): Conspiracy beliefs and negative attitudes towards outgroups in times of crises: Experimental evidence from Germany. In: PLoS ONE 19(11).

Eylem Kanol ist Gastforscher am WZB, wo er bis Januar 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Migration, Integration und Transnationalisierung tätig war. Seit Februar forscht er an der Freien Universität Berlin.

Rebecca Endtricht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut diversen Medienberichten hat die erste Pflegekasse Finanzhilfen wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt angesichts dieser Zuspitzung erneut vor einem Pflegekollaps und fordert die politisch  Verantwortlichen auf, schnellstmöglich zu handeln. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:   

“Es ist jetzt eingetreten, wovor Expert*innen seit Jahren gewarnt haben: Der Kollaps der Pflege hat begonnen. Auch viele Tropfen auf einem heißen Stein verpuffen letztlich. Es braucht jetzt endlich statt kurzfristiger Notmaßnahmen mit höchstens kosmetischer Wirkung eine solide und nachhaltige Finanzierungsbasis. Handelt die Politik jetzt nicht, lässt sie sehenden Auges zu, dass das Vertrauen in die staatlichen Versorgungssysteme unwiederbringlich erodiert. Es ist politisch unklug, das Vertrauen in den Staat weiter zu schwächen, indem man die Dringlichkeit der Lage ignoriert und notwendige Maßnahmen, ja Reformen immer wieder hinauszögert. Wir müssen durch Steuerzuschüsse umgehend dafür sorgen, dass die Pflegekassen zahlungsfähig bleiben und dann endlich nachhaltige Lösungen finden, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern. Die AWO schlägt dazu eine Verbreiterung der Einnahmenbasis vor. Ein erster Schritt könnte die Verbeitragung anderer Einkommensarten sein und der Einbezug aller in den Finanzausgleich. Nur durch gerechte und langfristige Lösungen können wir das Vertrauen der Bürger*innen in unser Sozialsystem wieder stärken und der Abkehr und dem Misstrauen gegenüber dem Staat begegnen. 

Die unsichere Finanzlage bringt auch für viele pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen, die Pflegeeinrichtungen und Dienste, die diese Menschen Tag für Tag versorgen, aber auch für alle gesetzlich Versicherten, große Unsicherheit mit sich, so der Verband. Die notwendige Reform der Sozialen Pflegeversicherung war zwar von der letzten Bundesregierung angekündigt, jedoch nicht vollzogen worden, insbesondere auch aufgrund des vorzeitigen Koalitionsbruches. Was blieb, war eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahresende als Notmaßnahme. “Die AWO erwartet daher, dass in den Koalitionsverhandlungen die Prioritäten im Sinne der Menschen gesetzt werden und die seit Jahren anstehende Reform der Pflegeversicherung unmittelbar nach Bildung einer Bundesregierung angegangen werden. Denn: Selbst wenn die neue Bundesregierung eine solche Reform sofort angeht, wird diese nur in einem längeren Gesetzgebungsverfahren zu realisieren sein. Daher braucht es für die schnelle Abhilfe dringend eine Finanzspritze aus Steuermitteln zur Entlastung von versicherungsfremden Leistungen, am besten über ein Sondervermögen Pflege“, so Sonnenholzner abschließend.

Siehe dazu auch:

https://awo.org/pressemeldung/dak-gutachten-zu-pandemiekosten-awo-warnt-vor-beitragserhoehungen-in-der-pflegeversicherung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Der djb begrüßt die vorgeschlagenen Neuerungen, sieht jedoch gleichzeitig Nachbesserungsbedarf, um Betroffene effektiv zu schützen und digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen. „Wir müssen aufhören, nur zu diskutieren. Wir brauchen ein starkes Gesetz, das digitale Gewalt konsequent bekämpft“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb unterstützt insbesondere die Ausweitung des Auskunftsanspruchs bei anonymen Rechtsverletzungen, die Einführung zeitweiliger, richterlich angeordneter Accountsperren und die Verpflichtung aller ausländischer Anbieter zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um wirksam gegen Täter vorzugehen und konsequent rechtsverletzende Inhalte zu ahnden.

Gleichzeitig weist der djb auf entscheidende Lücken im Entwurf hin: Es fehlen Maßnahmen wie die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung digitaler Gewalt, umfassende Beratungsangebote für Betroffene sowie eine Ausweitung der Entschädigungsregelungen auf Opfer psychischer Gewalt. Besonders problematisch ist zudem, dass der Entwurf das Verbandsklagerecht für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht vorsieht. Ohne diese Möglichkeit bleiben Betroffene oft auf sich allein gestellt und müssen hohe Hürden für die Durchsetzung ihrer Rechte überwinden.

Darüber hinaus kritisiert der djb, dass die geplanten Maßnahmen nur bei bestimmten Straftatbeständen greifen sollen. Damit fallen zahlreiche Formen digitaler Gewalt, wie das unbefugte Veröffentlichen höchst privater Informationen, aus dem Anwendungsbereich der geplanten Regelungen, obwohl sie gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Der djb fordert daher, dass jede rechtswidrige Verletzung absoluter Rechte als Voraussetzung etwa für den Auskunftsanspruch genügen muss.

„Digitale Gewalt ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Wir brauchen klare rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht nur reaktiv, sondern präventiv wirken“, fordert Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales im djb. Der djb appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf schnell zu überarbeiten, um eine wirksame rechtliche Grundlage gegen digitale Gewalt zu schaffen und den Schutz von Betroffenen zu stärken. Der djb wird sich weiterhin mit Nachdruck für diese Forderungen einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und würdigt die zentralen Ergebnisse. Das Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ zeigt eindrucksvoll, dass Klimapolitik nur dann wirksam und gerecht sein kann, wenn sie die Dimension der Geschlechtergerechtigkeit systematisch mitdenkt.

„Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht macht deutlich: Eine sozial-ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn Gleichstellung als Querschnittsthema verankert wird. Der djb begrüßt insbesondere die Forderung, bestehende Normen zu hinterfragen und Konzepte wie eine geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung zu fördern, die Gemeinwohl, Sorgearbeit und Klimaschutz verbinden“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Das Gutachten, das von einer interdisziplinär besetzten Sachverständigenkommission unterstützt von der Bundesstiftung Gleichstellung erarbeitet wurde, hebt hervor, dass Frauen und einkommensarme Gruppen von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind. Gleichzeitig sind sie in politischen Entscheidungsprozessen nach wie vor unterrepräsentiert. Der djb unterstützt die Empfehlung, gerechte Teilhabe aller Geschlechter an umwelt- und klimarelevanten Entscheidungen sicherzustellen. Dazu braucht es mehr verfügbare Zeit, so dass zurecht auf die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeitmodelle in der Erwerbsarbeit und diesbezüglich auf den Vorschlag des djb für ein Wahlarbeitszeitgesetz verwiesen wird.

Ein zentrales Anliegen des Gutachtens ist die Notwendigkeit, Klimapolitik nicht einseitig technikorientiert zu gestalten. Stattdessen braucht es eine umfassende Perspektive, die gesellschaftliche Strukturen und Gleichstellungsfragen einbezieht. So zeigt der Bericht auf, dass aktuelle Klimamaßnahmen oft männerdominierte Industrien im Fokus haben, während frauendominierte Berufsbereiche, etwa im sozialen Sektor, vernachlässigt werden. Das Gutachten betont richtig die Verantwortung der arbeitgebenden Unternehmen, gute Arbeitsbedingungen in der Transformation zu sichern und verweist hinsichtlich Regelungsmöglichkeiten auf die djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft.

„Gleichstellungspolitik darf nicht als Nebenschauplatz der Klimapolitik betrachtet werden. Vielmehr ist sie eine entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation unserer Gesellschaft“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Gutachtens aufzugreifen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit endlich anzugehen. Der Gender Care Gap – die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern – bleibt eine zentrale Gerechtigkeitslücke mit direkten Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen. Trotz jahrzehntelanger Debatten fehlen wirksame Maßnahmen, um Sorgearbeit fair zu verteilen und gesellschaftlich aufzuwerten.

„Der Equal Care Day 2025 ist ein erneuter Weckruf: Die strukturelle Benachteiligung von Frauen durch ungleiche Sorgeverantwortung muss endlich beseitigt werden“, fordert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb hat im Vorfeld der Bundestagswahl in seinen Wahlforderungen betont, dass eine Reform sozial-, familien- und arbeitsrechtlicher Regelungen unerlässlich ist. Er fordert unter anderem eine bessere Abstimmung und Bündelung von Familienleistungen sowie eine gerechtere Gestaltung des Elterngeldes, die stärker auf symmetrische Partnermonate setzt. Mit Blick auf Trennungsfamilien braucht es eine Reform des Bürgergelds und des Unterhaltsrechts.

„Der Gender Care Gap führt zwangsläufig zum Gender Pension Gap. Die gesetzliche Rente muss als zentrales Sicherungssystem gestärkt werden“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich. „Sorgearbeit muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt werden. Der Staat muss Strukturen schaffen, die Sorgearbeit wertschätzen und eine gerechte Verteilung für alle ermöglichen“, ergänzt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Dagegen sind solche Strukturen abzuschaffen, die Frauen den Wechsel in eine existenzsichernde Beschäftigung erschweren und ihre eigenständige finanzielle Absicherung im Lebensverlauf behindern. Dazu gehören u.a. das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklasse V, mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Hürden auf dem Arbeitsmarkt, die eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie verhindern. Der djb fordert daher die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 und die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, um benachteiligende Teilzeitstrukturen zu überwinden. „Die Unternehmen müssen die Bedingungen der Erwerbsarbeit ändern und diskriminierungsfreie Zugänge sowie Teilnahme sichern. Allen Beschäftigten sind gleiche Verwirklichungschancen einzuräumen, auch und gerade Müttern“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb zeigt in seiner Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft praktikable Wege auf, wie Unternehmen Diskriminierungsfreiheit erreichen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Dabei braucht es beim Kampf gegen das weitere Erstarken nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen einen besonderen Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

 

„Die Förderung von Antirassismus- und Menschenrechtsbildung darf keine Altersgrenze nach unten kennen. Deshalb kommt neben den Eltern insbesondere den pädagogischen Fachkräften in Kita, Hort und Ganztag sowie den Lehrkräften an Schulen eine eminent wichtige Rolle zu, denn wie sie mit Ausgrenzungen und Rassismus umgehen, prägt auch die Kinder in erheblichem Maße. Bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass Medien wie TikTok, YouTube oder Instagram für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit auch für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 als Kooperationspartner.

 

„Viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen sollten sich ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Hier gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Thomas Krüger weiter.

 

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 finden vom 17. März bis 30. März statt und stehen unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 ist der Unternehmer, Aktivist, Autor und Künstler Gianni Jovanovic.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.03.2025

Das Thema Kinderrechte gehört ganz nach oben auf die politische Agenda. Dabei ist die Ganztagsgrundschule der ideale Bildungsort, in dem sich Kinder aktiv mit dem Thema auseinandersetzen können. Im KUCOBINA-Projekt arbeitet Seitenstark mit dem Deutschen Kinder-hilfswerk (DKHW) zusammen. Als Ergebnis ist ein digitales Lernangebot für pädagogische Fach- und Lehrkräfte entstanden, das am 11. März 2025 in der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung vorgestellt wird.

 

KUCOBINA steht für: „Kuratierter Content für Bildungsangebote im Ganztag“. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt setzen der Seitenstark e. V. und die Technische Hochschule Köln gemeinsam um. Das DKHW stellt für das Vorhaben Inhalte seiner Kinderseite http://www.kindersache.de/ zum Thema Kinderrechte und Demokratiebildung zur Verfügung. Daraus ist im Rahmen des Projekts nun ein digitales Lernangebot entstanden.

 

Das DKHW engagiert sich seit über 20 Jahren im Seitenstark-Netzwerk mit hochwertigen Angeboten für Kinder im Internet und für die Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Bereich.

 

„Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum. Dabei geht es aber nicht nur um Schutz und Bildung, sondern vor allem auch um das Recht von Kindern auf altersgerechte, qualitätsvolle Angebote! Genau dafür steht das KUCOBINA-Projekt von Seitenstark e.V., das wir mit unserer Kinderseite http://www.kindersache.de/ gerne unterstützen. Denn Kinder brauchen heute jenseits kommerziell ausgerichteter Medienangebote Chancen und Möglichkeiten, um den digitalen Raum mitzugestalten, mitzuerleben und ebendiese digitale Medienwelt sicher zu entdecken. Dafür braucht es eine Vielfalt guter Inhalte und kindgerechte Zugänge auch im Internet “, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Die Gestaltung qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsangebote für Kinder ist eines der wichtigsten Anliegen unseres Vereins“, erklärt Seitenstark-Geschäftsführerin Helga Kleinen. „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Im KUCOBINA-Projekt haben wir gemeinsam mit den Kinderseiten in unserem Netzwerk ganztagsrelevante Themen für Kinder didaktisch aufbereitet, sodass pädagogische Fach- und Lehrkräfte sie zielgerichtet in der Praxis einsetzen und Kinder mit Spaß lernen können.“

 

Einladung zur Online-Abschlussveranstaltung Die Präsentation ausgewählter Lernangebote findet am 11. März 2025 im Rahmen der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung statt. Das Grußwort spricht Stefan Angermüller (stellv. Referatsleiter Projektgruppe „Nationaler Digitaler Bildungsraum“, BMBF), Silke Müller (Schulleiterin, Digitalbotschafterin des Landes Niedersachsen, Buchautorin) führt mit einer Keynote ins Thema ein. Die Veranstaltung findet Online als Zoom-Videokonferenz statt.

 

Projekt-Info: https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-projekt

Informationen zur Veranstaltung https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-abschlussveranstaltung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Seitenstark e. V. vom 20.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich zu priorisieren. Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung sieht die Kinderrechtsorganisation vor allem das Spitzenpersonal der nächsten Bundesregierung in der Verantwortung. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen.

„Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich demgegenüber von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung und Verzicht aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potentiale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit dramatischen Konsequenzen für sie selbst aber auch unsere Gesellschaft insgesamt. Zugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Kinder- und Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Davor darf die kommende Bundesregierung nicht weiter die Augen verschließen, wir brauchen endlich konsequente, tragfähige Lösungen als Hilfe für die betroffenen Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche leben viel häufiger in Stadtteilen, in denen es an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen mangelt. Die erlebte und objektive Chancenungleichheit erschwert es betroffenen Kindern und Jugendlichen, einen guten Schulabschluss zu erwerben, da dieser wesentlich mit dem Einkommen und dem Abschluss der Eltern zusammenhängt. Ein schlechter oder gar kein Schulabschluss erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, selbst im Erwachsenenalter in Armut zu leben. Hier müssen also dicke Bretter gebohrt werden, um endlich Abhilfe zu schaffen“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb die nächste Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut vorzunehmen. So sollten der Kinderzuschlag und die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden. Zudem bedarf es einer flächendeckenden Kampagne, damit anspruchsberechtigte Familien endlich wissen, was ihnen zusteht. Trotz des Scheiterns der Kindergrundsicherung, die aus der Holschuld der Familien eine staatliche Bringschuld machen wollte, muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Ansprüche schnell und möglichst unbürokratisch geltend gemacht werden können. Als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin, am Ziel der Kindergrundsicherung festzuhalten.

Zudem muss der kindzentrierte Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung gestärkt werden. Voraussetzung hierfür ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme auf Wirksamkeit und Zugänglichkeit bzw. Inanspruchnahme überprüft. Der Bund hat hierbei eine koordinierende Aufgabe, die er endlich federführend wahrnehmen muss. Schließlich müssen Konzepte einer armutssensiblen Pädagogik in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert werden, um klassistischen Diskriminierungen und Ausschlüssen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dabei steht die Frage an vorderster Stelle, wie von Armut betroffene Kinder von Beginn an beteiligt und wie Stigmatisierungen und Vorannahmen wirksam bekämpft werden können. Konzepte einer armutssensiblen Praxis zielen hier sowohl auf die Reflektionsfähigkeiten des pädagogischen Personals als auch auf eine Sensibilisierung der Kinder für diese Themen. Konzepte zum Umgang mit Armut in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sollten dabei in den Ausbildungscurricula fest verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2025

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Thema Pflege befasst. Gleichzeitig mahnt er eine langfristige Strategie sowie eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern an.

Morgen, am Mittwoch,12. März, steht die Zukunft der Pflege auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die MPK mit dem Thema befasst. Gleichzeitig mahnt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, eine langfristige Strategie an: „Wir brauchen eine Pflege Roadmap 2040, eine langfristige Strategie mit einer klugen Kombination von Lösungen für die Probleme in der Pflege.“ Denn angesichts steigender Pflegekosten, wachsender Personalnot und einer zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger steht das deutsche Pflegesystem vor massiven Herausforderungen.

Dramatische Lage: Pflegekosten steigen, Personal fehlt

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die Kosten für stationäre Pflege betragen nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen durchschnittlich 2.400 Euro pro Monat. Viele Pflegebedürftige verzichten im ambulanten Bereich aus finanziellen Gründen auf notwendige Leistungen und riskieren damit eine Unterversorgung. „Wir befinden uns in einer Pflege-Krise“, warnt Rock und drängt auf eine längst überfällige, nachhaltige Reform.

Eine 15-Jahres-Offensive solle zentrale Aspekte wie steigende Pflegebedürftigkeit, hohe Eigenanteile, Fachkräftemangel und die Unterstützung pflegender Angehöriger in den Fokus nehmen. „Auch Entbürokratisierung, verbindliche kommunale Altenhilfe und wirtschaftliche Sicherheit für Pflegeeinrichtungen sind essenziell“, erklärt Rock.

Pflegevollversicherung schützt Betroffene

Die zu erwartende Kostensteigerung dürfe allerdings nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, betont Rock. Um pflegebedingte Armut zu vermeiden, sei es notwendig, die pflegebedingten Kosten durch ein stabiles Versicherungssystem vollständig zu übernehmen. Deswegen hält der Paritätische eine umfassende Entlastung der Pflegebedürftigen durch eine Pflegevollversicherung für dringend geboten. Dabei verweist der Paritätische auf ein gemeinsam mit Partnern erarbeitetes Gutachten, das eine gerechte Finanzierungsmöglichkeit aufzeigt. Eine solidarische Bürgerversicherung, die gesetzliche und private Versicherungszweige zusammenführt und die Einnahmebasis verbreitert, sei technisch leicht möglich und unproblematisch finanzierbar. So könnte eine langfristige Finanzierung der Pflege bei wachsenden Ausgaben sichergestellt werden.

Langfristige Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich

Die Planung und Umsetzung einer solch umfassenden Pflege Roadmap 2040 erfordert eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Rock verweist auf das Vorbild der „Konzertierten Aktion Pflege“, die 2017 bis 2021 von der damaligen Großen Koalition ins Leben gerufen worden war. „Die neue Bundesregierung steht zusammen mit den Bundesländern in der Pflicht, den Weg für eine nachhaltige Lösung zu ebnen und Sicherheit zu schaffen“, betont Rock.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.03.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Hamburg ist mit der verpflichtenden Vorstellung viereinhalbjähriger Kinder bei der Grundschule und einem ausgeprägten Vorschulsystem für manche Bildungspolitiker*innen ein Vorbild für gezielte Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule. Doch wie gut gelingt dieses Modell in der Praxis und welche Hinweise auf die Wirksamkeit dieses Modells gibt es tatsächlich? Gelingt der Spracherwerb in vorschulischen Settings nachweislich besser? Und was brauchen Kinder für den Übergang in die Grundschule aus der Perspektive der frühkindlichen Bildung? Diesen Fragen gehen wir in der Online-Veranstaltung nach.

Mit
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Programm:
Vorstellung des Hamburger Modells zur Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg

Es wird vorgestellt, welche Instrumente in Hamburg genutzt werden und welche Rahmenbedingungen darüber hinaus in Hamburg für den Übergang relevant sind. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob es Erkenntnisse zu Zusammenhängen zwischen Lern- bzw. Entwicklungsstand der Kinder und spezifischen Fördermaßnahmen gibt.

Wie können Kinder bei der sprachlichen Bildung unterstützt werden?
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband

Der Beitrag befasst sich mit Mythen und Missverständnis rund um Sprachentwicklung und den Begriff der „Sprachförderung“ und beleuchtet, welche Rahmenbedingungen sich für die sprachliche Entwicklung als geeignet erwiesen haben.

Was trägt zum Gelingen des Übergangs bei und welche (bundes-)politischen Maßnahmen könnten gezielt das Gelingen verbessern?
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Da nicht allein Sprache für das Gelingen des Übergangs von der Kita in die Schule relevant ist, fasst der Beitrag von Prof. Peter Cloos zusammen, welche Kompetenzen für Kinder zum Übergang in die Schule relevant sind und wie sich Kinder Wissen aneignen.

Anschließend werden unter Einbeziehung der Fragen aus dem Publikum Handlungsbedarfe für eine gute und kindgerechte Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule besprochen. Dabei wird sich möglicherweise zeigen, welche Aspekte des Hamburger Modells der vorschulischen Förderung einen Vorbildcharakter haben.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Thema: Zuversicht braucht Vertrauen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht

Referierende:
Prof. Dr. Karin Böllert,
Universität Münster, Vorsitzende der Sachverständigenkommission zum 17. Kinder- und Jugendbericht
Prof. Dr. Jens Pothmann,
Deutsches Jugendinstitut, Leiter der Geschäftsstelle zum 17. Kinder- und Jugendbericht

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Diese Veranstaltung wird per Webex stattfinden. Den Link für die Einwahl per Webex finden Sie hier:

Webex-Link zum Kolloquium

Termin: 27. März 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Online via Zoom

m Vorfeld des diesjährigen Boys’ Day sprechen wir am 27. März 2025 von 17:30 – 19:00 Uhr im Rahmen unserer digitalen Veranstaltungsreihe „BFM Impulse“ mit Prof. Dr. Tim Rohrmann über „Männer in Kitas“
In seinem Impulsbeitrag gibt Tim Rohrmann Einblicke in Hintergründe, Forschungsergebnisse und Strategien zur Gewinnung von Männern als pädagogische Fachkräfte für Kitas.

  • Warum sind männliche Fachkräfte in Kitas wichtig?
  • Welche Herausforderungen und Chancen gibt es?

Was kann getan werden, um männliche Jugendliche und Männer für eine Tätigkeit in Kitas zu gewinnen – und sie dort auch langfristig zu halten?

Tim Rohrmann ist Dipl.-Psychologe und Erziehungswissenschaftler. Er ist Studiengangsleiter für Kindheitspädagogik an der HAWK Hildesheim. Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a. Gender und Geschlechterbewusste Pädagogik, Männer und Frauen in Kindertageseinrichtungen, Group Gender Balance sowie Inklusion und Diversität.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Link zur Anmeldung

Termin: 08. April 2025

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e. V.

Ort: Berlin

SOS-Kinderdorf feiert 2025 sein 70-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie am 8. April in Berlin zu unserem Frühlingsfest einzuladen. Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Ihnen möchten wir über die Zukunft der Jugendhilfe sprechen: Was haben wir in den vergangenen 70 Jahren in der täglichen
Arbeit von SOS-Kinderdorf und in der Branche gelernt? Welche Herausforderungen beschäftigen uns als Träger der Jugendhilfe, aber auch unsere Kinder und Jugendlichen? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen, um die Jugendhilfe in Deutschland zukunftssicher aufzustellen?

Für das um 18 Uhr beginnende Frühlingsfest in unserer Botschaft für Kinder in Berlin mit anschließendem Empfang möchten wir Sie herzlich einladen. Ich möchte Sie bitten, Ihre Teilnahme hier anzumelden:

Anmeldung

Termin: 12. Mai 2025

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Im Fokus stehen die zentralen Aussagen des 10. Familienberichts „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“. Der Bericht hat u.a. die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern, die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung, die Berücksichtigung von Familien in besonders belasteten Lebenslagen und die Anerkennung und Förderung der Vielfalt von Familienformen als leitende Prämissen gewählt.

Die Veranstaltung bietet Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und Berichtsautorinnen zu den Analysen und Empfehlungen des Berichts. Wir freuen uns besonders, Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, stellvertretende Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, als Referentinnen begrüßen zu dürfen. Dazu werden die in der AGF organisierten Familienorganisationen Kommentare zum Bericht geben. Es soll ferner eine intensive Diskussion im Plenum Platz finden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Programm finden Sie anbei. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. April 2025:

Termin: 02. – 03. Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Hannover

zur Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, Grundsicherung für Arbeitssuchende“ vom 02.-03.06.2025 im Wyndham Atrium Hotel Hannover sind noch freie Plätze verfügbar.
Diese Fachveranstaltung beschäftigt sich im aktuellen Jahr schwerpunktmäßig mit Erfahrungen mit der Umsetzung von zentralen Neuerungen im Bürgergeld. Beiträge zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II sowie zum Kooperationsplan erörtern Erfahrungen mit den neuen Instrumenten sowie Einsatzmöglichkeiten aus einer Praxisperspektive.         

Weiterhin werden zentrale Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowie ihre Bedeutung für Jobcenter präsentiert. Zusätzlich soll ein Ausblick auf die Weiterentwicklung und Umsetzung des SGB II in der neuen Legislaturperiode gegeben werden.

Am zweiten Tag wird außerdem mit dem Thema Alleinerziehende in SGB II Bezug erörtert, wie diese spezifische Gruppe in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Hierzu werden Erfahrungen aus dem Jobcenter Region Hannover präsentiert.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Leistungserbringung.

 

AKTUELLE FRAGEN DES BÜRGERGELDES, GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3470/25

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 15.04.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-des-buergergeldes-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

Termin: 16. – 18. September 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Erfurt

Alle drei Jahre veranstaltet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. den Sozialkongress „Deutscher Fürsorgetag“.

Unter dem diesjährigen Motto TRANSFORMATIONEN · SOZIAL · MACHEN werden um die 1.700 Fachleute aus Sozialpolitik, Sozialrecht und Sozialer Arbeit vom 16. bis 18.9.2025 in Erfurt erwartet.

Über 40 Fachforen und über 100 Referierende bieten eine große Themenvielfalt: www.dft2025.de

Sichern Sie sich Ihr Ticket für den Kongress zum Frühbucherpreis bis zum 30. April 2025.

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In einem umkämpften Wohnungsmarkt haben Alleinerziehende sehr schlechte Chancen auf bezahlbaren und angemessenen Wohnraum. Dabei sind sie besonders häufig von Armut sowie Einsamkeit betroffen und auf unterstützende Strukturen angewiesen.

Die Stiftung Alltagsheld:innen setzt sich für ein besseres Leben von Alleinerziehenden ein.

Wir haben ein Förderprogramm aufgelegt, um ihre Wohnsituation zu verbessern. Damit unterstützen wir innovative Konzepte für gemeinschaftliches Wohnen mit Alleinerziehenden mit bis zu 10.000 Euro/Projekt. Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger und Initiativen. Es können sich sowohl laufende als auch neue Projekte bewerben, die Alleinerziehende bei der Umsetzung beteiligen.
Die diesjährigen Antragsfristen sind der 31. März und der 30. September 2025. Anträge können einfach online gestellt werden – https://alltagsheldinnen.org/foerderprogramm-gutes-wohnen-alleinerziehende/

Sie können helfen, indem Sie Ihre Kontakte über die Fördermöglichkeiten informieren. In der Anlage finden Sie unseren Info-Flyer, denen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in Papierform zusenden.

Und, wenn Sie noch mehr tun möchten, um die Wohnsituation von Alleinerziehenden zu verbessern: Unterstützen Sie mit ihrer Unterschrift die Forderungen des Bündnis GUTES WOHNEN für Alleinerziehende auf https://alltagsheldinnen.org/buendnis-gutes-wohnen/mitgestalten.

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ZFF-Info

ZFF-Info 03/2025

AUS DEM ZFF

Es ist soweit: Am kommenden Sonntag, den 23. Februar 2025, steht die Bundestagswahl an. Das ZFF hat in den letzten Wochen mit einer Kampagne darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist, Kinder, Jugendliche und Familien wieder in den politischen Fokus zu rücken. Denn Familienpolitik betrifft uns alle! Auf Instagram, Facebook, LinkedIn und Bluesky wurden die Themen Kinder- & Familienarmut, Vereinbarkeit & Zeitpolitik, Pflege in Familien sowie Gleichstellung & Vielfalt beleuchtet und damit die ZFF-Wahlforderungen veröffentlicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „In diesem kurzen Bundestagswahlkampf wurde Familienpolitik kaum beachtet – ein alarmierendes Signal. Denn sie ist kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Pfeiler sozialer Gerechtigkeit: Sie stärkt die wirtschaftliche Stabilität, sichert Fachkräfte und entlastet die Sozialsysteme. Familienpolitik ist Gesellschaftspolitik. Eine zukunftsorientierte Politik muss die vielfältigen Bedürfnisse von Familien endlich wieder in den Mittelpunkt rücken – für starken gesellschaftlichen Zusammenhalt, eine wehrhafte Demokratie und eine offene, vielfältige Gesellschaft, die entschieden gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung einsteht.

Für uns bedeutet eine gute Politik für Familien: Vielfalt anerkennen, reproduktive Rechte und Selbstbestimmung stärken, Generationenzusammenhalt festigen, Chancengerechtigkeit sichern, echte Gleichstellung und Inklusion durchsetzen sowie finanzielle Sicherheit garantieren. Darüber hinaus ist die Schaffung einer verlässlichen Betreuungsinfrastruktur und bezahlbaren Wohnraums für alle unabdingbar. Doch nicht alle Parteien teilen diese Ziele. Deshalb: Am Sonntag genau hinsehen und mit Ihrer Stimme ein Zeichen für eine starke, solidarische Familienpolitik setzen!“

Die Wahlforderungen des Zukunftsforum Familie e. V., die wir an alle demokratischen Parteien verschickt haben, finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/ZFF_unsere_Wahlforderungen.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2025

Für einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und gegen die Ausgrenzung von Migrant*innen und sozial benachteiligten Gruppen – dazu ruft Ärzte der Welt gemeinsam mit 136 Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen auf. Unter anderem haben das Zukunftsforum Familie, die Sozialverbände Vdk und SoVD, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Bundesvereinigung Lebenshilfe sowie die Wohlfahrtverbände Diakonie, AWO und der Paritätische Gesamtverband den Appell „Gesundheit unteilbar – Gemeinsam gegen Ausgrenzung und für ein gerechtes Gesundheitssystem“ unterzeichnet.

Die Organisationen zeigen sich besorgt über populistische und menschenverachtende Aussagen bis weit in die politische Mitte hinein. Diese würden die berechtigte Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Gesundheitssystem ausnutzen, um gegen Migrant*innen, Geflüchtete und andere marginalisierte Gruppen zu hetzen. Anstatt strukturelle Probleme in der Gesundheitsversorgung anzugehen, würden so Gruppen gegeneinander ausgespielt.

Eine Politik, die Grenzen schließen, Migration verhindern und Sozialleistungen für ohnehin benachteiligte Personengruppen streichen wolle, so der Appell, trüge nicht zu Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung bei, sondern würde diese im Gegenteil für große Teile der Bevölkerung weiter verschlechtern. Sollten rechtextreme Kräfte weiter erstarken, sei damit zu rechnen, dass dringend benötigte medizinische Fachkräfte und Pflegepersonal mit Migrationsgeschichte oder aus dem Ausland Deutschland verlassen beziehungsweise in Zukunft meiden werden.

Neben einem Aufruf zur Solidarität und für eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung aller Menschen in Deutschland formulieren die Organisationen auch konkrete Forderungen – darunter die Schaffung eines einheitlichen, sozial gerechten und nachhaltig finanzierten Krankenversicherungssystems.

Lesen Sie den Appell hier:   http://aerztederwelt.org/unteilbar

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gleichstellungspolitische Forderungen an die künftige Bundesregierung formuliert. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Bundestagswahl 2025 wird auch für die Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft eine Richtungsentscheidung sein. Die neue Bundesregierung muss Frauen- und gleichstellungspolitische Themen zur Priorität machen und sich für eine gleichberechtigte und gerechte Gesellschaft einsetzen. Dazu gehören vor allem die konsequente Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Bereich sexueller und reproduktiver Rechte und der schnelle bedarfsgerechte Ausbau des Schutzes vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.“

Eine zentrale Forderung der AWO ist die vollständige Streichung des §218 StGB. Noch immer macht er das selbstbestimmte Beenden einer Schwangerschaft zu einer Straftat – mit weitreichenden Folgen.

„§218 kriminalisiert und stigmatisiert ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, gleichermaßen. Die Streichung würde nicht nur die Kriminalisierung und Diskriminierung beenden, sondern auch die medizinische Versorgung verbessern: Schwangerschaftsabbrüche könnten als reguläre Gesundheitsleistung anerkannt und von den Krankenkassen übernommen werden. Die nächste Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle Schwangeren angemessen versorgt und unterstützt werden“, so Sonnenholzner.

Auch beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gibt es dringenden Handlungsbedarf, so der Wohlfahrtsverband. Zwar wurde am Ende dieser Legislatur mit dem Gewalthilfegesetz ein Meilenstein erreicht, doch das reiche nicht aus: „Das verabschiedete Gewalthilfegesetz bleibt hinter den Forderungen zurück, die für eine bedarfsgerechte Unterstützung von Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt notwendig wären. Wir brauchen ein Hilfesystem, das alle Betroffenen schützt – Frauen ebenso wie trans, inter und nicht-binäre Personen“, so Sonnenholzner.

Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter die Streichung des §218 StGB sowie ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.  Mehr dazu hier: awowaehltdemokratie.awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.02.2025

Gehen Sie zur Wahl. Nutzen Sie Ihre Stimme als Bürgerin und Bürger dieses Landes.

Die Herausforderungen für die künftige Bundesregierung könnten nicht größer sein. Die deutsche Wirtschaft muss wieder wachsen, damit wir Beschäftigung und Wohlstand sichern. Die Deindustrialisierung Deutschlands muss gestoppt werden. Und wir brauchen Antworten auf die sich mit Präsident Donald Trump tiefgreifend ändernden transatlantischen Beziehungen.

Auf diese Herausforderungen gibt es keine schnellen Lösungen. Deutschland auf den richtigen Kurs zu bringen, wird viel Kraft kosten. Deshalb brauchen wir eine stabile Regierung, die eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet und die die Probleme unseres Landes als gemeinschaftliches Projekt anpackt.

Wir erwarten von der neuen Regierung, dass sie unsere Wirtschaft stärkt, unsere Arbeitswelt zukunftsfähig gestaltet und dabei den Beschäftigten eine sichere Perspektive schafft. Sie muss in der Lage sein, dringende Aufgaben wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, Energiekosten, Digitalisierung und Sicherung des Fachkräftebedarfes zu stemmen. Und sie muss eine starke und zusammenführende Rolle in Europa übernehmen.

Für die anstehende Bundestagswahl geben wir Ihnen keine Wahlempfehlung. Es ist allein Ihre Entscheidung, wen Sie wählen.

Wir bitten Sie jedoch um drei Dinge:

  1. Gehen Sie zur Wahl. Nutzen Sie Ihre Stimme als Bürgerin und Bürger dieses Landes.
  2. Setzen Sie sich mit den Programmen der Parteien auseinander. Hinterfragen Sie die Konzepte. Überlegen Sie, was in der jetzigen Situation das Beste für Sie und unser Land ist.

Achten Sie bitte darauf, dass die Partei, für die Sie sich entscheiden, zu den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.02.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat seine Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 veröffentlicht. Darin analysiert der djb die Wahlprogramme der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, Linke und BSW umfassend mit Blick auf Themen der Geschlechtergerechtigkeit.

„Mit unseren Wahlprüfsteinen zeigen wir auf, welche Parteien sich wirklich für Gleichstellung, etwa im Bereich Gewaltschutz oder bei Fragen der reproduktiven Gerechtigkeit, einsetzen – und welche nicht“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb rückt die Wahlprüfsteine ab heute durch eine Social-Media-Kampagne in den Fokus der Öffentlichkeit. Zudem erscheint in Kürze eine Folge des djb-Podcasts Justitias Töchter, in der die Analysen und Forderungen ausführlich besprochen werden.

Bereits im November 2024 hat der djb seine zentralen Wahlforderungen für die kommende Legislaturperiode formuliert und sie seither kontinuierlich aktualisiert. Nun können Interessierte in den Wahlprüfsteinen des djb gezielt nachlesen, inwieweit die Parteien diese Forderungen in ihren Wahlprogrammen aufgreifen. In der Gesamtschau werden enorme Unterschiede zwischen den Parteien deutlich: Von Fragen der sozialen Sicherung und des Familienlastenausgleichs, ökonomischer Gleichberechtigung und sozialer Teilhabe bis hin zu einer geschlechtergerechten Daten- und Digitalpolitik zeigen sich in den Parteiprogrammen nicht nur verschiedene Schwerpunktsetzungen. Vielmehr offenbart sich auch, dass einige Parteien bestrebt sind, Geschlechtergerechtigkeit zu verhindern – und damit bereits erreichte Fortschritte gefährden und zurückdrehen wollen.

Der djb ruft alle Wahlberechtigten auf, sich vor der Bundestagswahl umfassend zu informieren und für eine Politik der Gleichstellung einzutreten. „Wir sehen, wie inzwischen auch die etablierten Parteien immer weiter nach rechts rücken. Als Wahlberechtigte können wir dem am 23. Februar 2025 etwas entgegensetzen. Alle, die die Chance haben, sich mit ihrer Stimme für eine gerechtere Gesellschaft einzusetzen, sollten sie jetzt nutzen, bevor es zu spät ist“, betont Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb. „Demokratie und Gleichstellung sind keine Selbstverständlichkeit. Gerade jetzt ist es entscheidend, sich aktiv über die Wahlprogramme der Parteien zu informieren, und konsequent diejenigen zu wählen, die sich für unsere Werte einsetzen“, betont auch Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 11.02.2025

„Der Familienbund der Katholiken legt zur Bundestagswahl 2025 zehn zentrale familienpolitische Forderungen vor. Er fordert eine nachhaltige Familienpolitik, die Familien stärkt, Wahlfreiheit sichert und soziale Gerechtigkeit fördert. Zentral dafür sind ausreichend Zeit für Erziehung und Pflege, finanzielle Unterstützung, verlässliche Kinderbetreuung sowie gerechte Beiträge in den Sozialversicherungen. Nachhaltige Familienpolitik stärkt die Generationensolidarität und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Blick auf die zehn zentralen Forderungen des Familienbunds zeigt, wie eine gerechte und zukunftsorientierte Familienpolitik aussehen kann. Der Familienbund ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, bewusst wählen zu gehen – für eine Politik, die Familien in den Mittelpunkt stellt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der freiheitlichen Demokratie stärkt!“ Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken

 

Weitere familienpolitische Positionen des Familienbundes finden Sie – thematisch geordnet und den aktuellen Plänen der Parteien gegenübergestellt – auf unserer Website zur Bundestagswahl: https://familienbund.org/bundestagswahl-2025

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.02.2025

Das Netzwerk Familie in der Hochschule e.V. (FidH) mit mehr als 150 Mitgliedsinstitutionen verfolgt das Ziel, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben im deutschsprachigen Hochschulraum fest zu verankern und weiter zu entwickeln.

Zur Bundestagswahl 2025 haben wir eine Stellungnahme mit Eckpunkten verfasst.

Wir richten uns damit an alle, die sich in der Familien- und Gleichstellungspolitik engagieren und dafür einsetzen, dass Eltern und pflegende Angehörige gleichermaßen Ausbildung und Karriere verfolgen können, als Fachkräfte auch zukünftig zur Verfügung stehen und zugleich die unerlässliche gesellschaftliche Aufgabe der Care-Arbeit leisten können.

Quelle: Pressemitteilung Familie in der Hochschule e.V. vom 13.02.2025

  • Civey-Umfrage: 72 Prozent sind der Meinung, dass soziale Themen zu wenig behandelt werden
  • VdK fordert Diskussionen um die besten politischen Konzepte, die den Sozialstaat leistungsfähig und zukunftssicher machen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass soziale Themen in diesem Wahlkampf nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das sieht auch eine sehr große Mehrheit der Menschen in Deutschland so, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage zeigt, die der VdK in Auftrag gegeben hat. Präsidentin Verena Bentele sagt:

„Es wird in diesem Wahlkampf viel zu wenig über die Themen gesprochen, die die Menschen wirklich bewegen. Ich vermisse Diskussionen um die besten politischen Konzepte, die den Sozialstaat leistungsfähig und zukunftssicher machen. Es geht viel zu selten um ausreichend hohe Renten, ein funktionierendes und bezahlbares Gesundheits- und Pflegesystem. Ich höre von den Wahlkämpfern kaum etwas darüber, wie Armut bekämpft und eine Teilhabe aller Menschen an unserer Gesellschaft erreicht werden kann.

Dabei brauchen wir dringend gute Lösungen für eine gerechte Finanzierung unserer Sozialversicherungen, um den Sozialstaat auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Und es gibt auch vom VdK konkrete Vorschläge, wie die Sozialversicherungen zum Beispiel von der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben entlastet werden können. Doch die Wahlkämpfer konzentrieren sich bislang leider eher auf andere Themen.

Im Wahlkampf-Endspurt müssen die Parteien endlich Farbe bekennen und den Wählerinnen und Wählern klipp und klar sagen, was sie mit der Rente oder der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung vorhaben. Für uns ist klar: Ein guter Sozialstaat hilft allen Menschen, schützt unsere Demokratie und ist finanzierbar.“

Auch die Menschen in Deutschland vermissen soziale Themen im Wahlkampf. Eine vom Sozialverband VdK in Auftrag gegebene repräsentative Civey-Umfrage zeigt: 70 Prozent der Befragten finden, dass soziale Themen in diesem Wahlkampf zu wenig behandelt werden. Sogar mehr als die Hälfte ist der Auffassung, dass sie eindeutig zu wenig stattfinden. Nicht mal 15 Prozent geben an, dass soziale Themen genau richtig häufig behandelt werden. Nur zehn Prozent sagen, dass soziale Themen zu viel diskutiert werden.

Bentele: „Die Zustimmung zu unserer Beobachtung, dass soziale Themen zu wenig behandelt werden, zieht sich durch alle Bundesländer, Parteipräferenzen, Berufs- und Altersgruppen. Im Osten Deutschlands geben sogar fast 80 Prozent der Menschen an, dass soziale Themen nicht ausreichend behandelt werden.“

Die Umfrage belegt: Insbesondere die ganz normalen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Menschen in herausfordernden Lebenslagen, also zum Beispiel Geschiedene oder aktuell nicht erwerbstätige Menschen, vermissen soziale Themen im Wahlkampf.

Bentele appelliert an die politischen Parteien: „In der letzten Woche dieses Wahlkampfes müssen endlich soziale Themen auf den Tisch. Wir hoffen bei der nächsten Diskussion der Spitzenkandidatinnen und Kandidaten auf mehr Fragen zur Sozialpolitik. Das fast vollständige Fehlen der Sozialpolitik im Duell Merz gegen Scholz war ein Negativbeispiel.“

Zu den Umfrage-Ergebnissen

 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 16.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. In welcher Konstellation auch immer die neuen Regierungsparteien zusammenarbeiten werden – die anstehenden Themen sind vielfältig und die Dringlichkeit hinsichtlich der Präsentation überzeugender und kurzfristiger Lösungskonzepte hoch. Auch die Kinder- und Jugendhilfe steht vor großen Herausforderungen, welche nur unter gemeinsamer Anstrengung und durch das Zusammenwirken aller am Hilfeprozess Beteiligten erfolgreich bewältigt werden können. Die mit der Reform des SGB VIII einhergehenden Veränderungen sind zum großen Teil begrüßenswert. Aber um auch in Zukunft erfolgreich im Sinne junger Menschen wirken zu können, müssen die zukünftigen Regierungsparteien mit innovativen Ansätzen und einer angemessenen Finanzierung die Weichen für eine echte Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen stellen. Die Bedarfe der in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen lebenden jungen Menschen müssen fokussiert und ihre Anliegen in den Mittelpunkt gestellt werden. Gerade die geplante Umsetzung der Inklusion in all ihren Facetten, aber auch die Bekämpfung des vielerorts bestehenden Fachkräftemangels sowie der Umgang mit der stetigen Zunahme komplexer Fallverläufe stellen die Kinder- und Jugendhilfe vor Herausforderungen, denen nur durch das konstruktive und ergebnisorientierte Handeln von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern unter Partizipation der jungen Menschen begegnet werden kann.

Als Verband, der die Interessen und Bedarfe junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vertritt, hat der VPK-Bundesverband im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahlen eine Umfrage gestartet. Wir wollten herausfinden, welche Themen junge Menschen besonders beschäftigen und mit dieser Initiative zudem auch die Demokratiebildung unterstützen: Welche Ängste und Wünsche haben junge Menschen? Was erwarten sie von der kommenden Regierung? Wie stellen sie sich ihre Zukunft vor? Die Ergebnisse der nicht repräsentativen Umfrage haben klare Tendenzen gezeigt: Junge Menschen wünschen sich ein bezahlbares Leben, soziale Gerechtigkeit und eine sichere Zukunft. In einer Zeit voller Krisen – von Inflation und innerpolitischen Spannungen über den Klimawandel bis hin zu Kriegen – zeigt sich, dass junge Menschen sehr genau wahrnehmen, was um sie herum geschieht.

Sie finden Sie die Forderungen des VPK sowie die Ergebnisse unserer Umfrage unter jungen Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter https://www.vpk.de/de/

Quelle: Pressemitteilung

VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. vom 17.02.2025

SCHWERPUNKT II: Gewalthilfegesetz

Das Gewalthilfegesetz kommt – aber schützt explizit nur Frauen. Die Politik platziert Hilfseinrichtungen damit in einem Widerspruch zwischen Theorie und Praxis und stellt trans*, inter* und nicht-binäre Personen als nicht schutzwürdig dar. Trans*feminine Personen und trans* Frauen wurden in den Diskussionen um das Gesetz wieder einmal als Gefährdung dargestellt.

Wie von vielen Verbänden und der Zivilgesellschaft gefordert, hat die Politik den Weg für das Gewalthilfegesetz frei gemacht: SPD, Union und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einigten sich früher diese Woche im Familienausschuss. Läuft alles nach Plan, wird das Gesetz am heutigen Freitag im Bundestag und im Februar im Bundesrat diskutiert.

Tritt das Gesetz in Kraft, werden Frauenhäuser und Beratungsstellen in Zukunft besser finanziert: Die Länder und Kommunen müssen die Einrichtungen nicht mehr alleine tragen, sondern der Bund stellt bis 2036 rund 2,6 Milliarden Euro zusätzlich bereit.

Das Gesetz führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Gewalt ein. Das Gesetz nennt aber explizit nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob trans* Frauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen. Das Gesetz hatte in früheren Versionen explizit alle trans*, inter* und nicht-binären Personen in seinen Schutzbereich aufgenommen, u.a. auch weil Artikel 4 der Instanbul-Konvention diese Personengruppe als schutzwürdig definiert.

Ursache des nun erfolgten Ausschlusses ist die Position der CDU. Die Union wollte sogar noch einen Schritt weiter gehen und in den Gesetzestext aufnehmen lassen, dass das Gesetz Frauen und Kinder schütze, trans* Frauen hier aber explizit nicht mit gemeint seien.

Mari Günther vom Bundesverband Trans* sagt dazu: „Mit dieser Strategie hat die CDU nicht nur den Schutz von trans*, inter* und nicht-binären Personen verhindert, sondern auch die Rechte aller Frauen in diesem Land angegriffen. Sie hat die gewaltbetroffenen cis Frauen in diesem Land als Geisel gehalten – denn wenn SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Schutz für alle trans*, inter* und nicht-binäre Personen festgehalten hätten, wäre das Gesetz aufgrund der fehlenden Unterstützung der CDU geplatzt. All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden – und die CDU hätte das billigend in Kauf genommen. Die Rechte von Frauen und die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen werden hier gegeneinander ausgespielt. Die Trans*bewegung ist eine zutiefst feministische Bewegung. Daher sehen wir nicht nur den Ausschluss von trans*, inter* und nicht-binären Personen als Skandal, sondern auch wie er erreicht wurde.“

Die Strategie der Union basiert auf trans*feindlichen und vor allem trans*misogynen Narrativen. Es werden Falschinformationen über trans*feminine Personen und trans* Frauen verbreitet. Sie werden als potenzielle Gefährdung dargestellt. Diese Panikmache ist realitätsfern, die vermeintliche ‚Gefahr‘ erfunden und von keinerlei Daten untermauert – während gleichzeitig belastbare Zahlen vorliegen, die einen Anstieg der Gewalt gegen eben die Gruppe von Menschen demonstrieren, die selbst unbegründet als Gefahr konstruiert wird.

In der Praxis entscheiden Frauenhäuser nach hausinternen Richtlinien selbst, ob sie eine schutzsuchende Person aufnehmen. Die Beratung und Unterbringung von trans*, inter* und nicht-binären Personen ist in vielen Einrichtungen – teilweise seit Jahrzehnten – eine Selbstverständlichkeit.

Die fehlende klare Inklusion von trans* Frauen und allen trans*, inter* und nicht-binären Personen im Gesetzestext bringt trans* Frauen in eine prekäre Lage: Frauenhäuser, die ausschließlich cis Frauen aufnehmen, werden dies weiterhin tun. Frauenhäuser, die offen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind, werden es bleiben – da trans*misogyne und trans*feindliche Narrative aber immer mehr Verbreitung finden, muss die Zukunft zeigen, wie lange das noch so sein wird. Durch die Formulierung des Gesetzes wird die Diskussion darüber, wer geschützt wird und wer nicht, in die Einrichtungen verlagert.

Mari Günther dazu weiter: „In der Praxis wird die Exklusionsforderung der CDU erst mal nicht viel ändern. Der Versuch, Fachkräfte, die gewaltbetroffenen Personen helfen, zwischen das Gesetz und ihre etablierte Praxis zu stellen, zwischen das Gesetz und ihren Auftrag, Menschen zu schützen, ist untragbar. Dies geschieht in der Hoffnung, dass sie dazwischen zerrieben werden und künftig nicht nur trans* Männer, inter* Personen und nicht-binäre Personen ausschließen, sondern auch trans* Frauen.  Das ist ein Angriff auf das bestehende Hilfesystem. Auch wenn der BVT* die bessere Finanzierung und die zusätzlichen Ressourcen begrüßt, die durch das Gesetz ermöglicht werden, kritisieren wir den Ausschluss scharf. Gleich mehrere Gruppen, die oft von Gewalt betroffen sind, explizit auszuschließen und damit laut und deutlich zu sagen, dass diese Gruppen nicht schutzwürdig sind, zeigt uns, wie wenig Solidarität und wie viel soziale Kälte in diesem Land herrschen.“

In Anbetracht des gesellschaftlichen Rechtsrucks wäre Gewaltschutz für trans*, inter* und nicht-binäre Personen dringender denn je. Die im November 2023 erschienene Studie Antifeminismus als autoritäre Krisenreaktion? zeigt: Je autoritärer eine Gesellschaft wird, desto stärker können sich Personen dazu legitimiert sehen, menschenfeindliche Einstellungen durch Gewalt auszuagieren. Dies geschieht bewusst und unbewusst. Besonders trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind von diesen Gewaltformen betroffen.

Durch den gesellschaftlichen Rechtsruck ist bereits jetzt ein deutlicher Anstieg trans*feindlicher Gewalt in Deutschland zu beobachten: Das Bundesinnenministerium verzeichnet für 2023 besorgniserregende Fallzahlen für Hasskriminalität mit Bezug zu den Merkmalen „sexuelle Orientierung“ (1499 Straftaten) und „geschlechtsbezogene Diversität“ (854 Straftaten). Das ist ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr (insgesamt 1422 Straftaten in beiden Kategorien).

Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen weiter zunehmen wird. Das Gewalthilfegesetz lässt trans*, inter* und nicht-binäre Personen hier bewusst schutzlos zurück.

Hintergrund:

Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen ist und war lange gesellschaftlich normalisiert. Dies findet auch Ausdruck darin, dass es nicht sehr viele Erhebungen gibt, die belastbare Zahlen über Gewalt an trans* und nicht-binären Personen liefern. Erhebungen zu häuslicher Gewalt gegen trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind uns nicht bekannt. Wenn sich Erhebungen mit dem Thema Gewalt beschäftigen, wird meist allgemein nach körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt gefragt und selten der Kontext erhoben. Die Zahlen der existierenden Erhebungen sind jedoch eher hoch:

– In der EU-weiten Vergleichsstudie der Grundrechteagentur der Europäischen Union FRA (2014), geben 34 % aller befragten trans* Personen an, in den vergangenen fünf Jahren körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt zu haben: : Trans* Frauen sind mit 38 % am häufigsten Gewalt ausgesetzt. 32 % der trans* Männer und 27 % der nicht-binärenPersonen sind gewaltbetroffen..

– In der von LesMigras durchgeführten Studie mit dem Titel „..nicht so greifbar und doch real“  aus dem Jahr 2012 stimmten 74,5 % der 216 befragten trans* Personen der Aussage zu, dass ihnen unverschämte, sexualisierte Fragen zu ihrem Körper gestellt wurden. 30,9 % gaben an, sexualisierte Übergriffe erlebt zu haben.

– An der U.S. Transgender Survey aus dem Jahr 2016 nahmen 27.715 trans* und nicht-binäre Personen teil. Unter ihnen beantworteten 47 % die Frage, ob sie sexualisierter Gewalt ausgesetzt gewesen sind, mit Ja.

– Im Rahmen der Australian Trans and Gender Diverse Sexual Health Survey aus dem Jahr 2018 stimmten 53,2 % der teilnehmenden1613 trans und nicht-binären Personen der Frage „Wurden Sie jemals gezwungen oder eingeschüchtert, etwas Sexuelles zu tun, was Sie nicht tun wollten?“ zu.

– In der Partner 5-Studie aus dem Jahr 2021, die im deutschsprachigen Raum erhoben wurde, ordneten sich 42 Personen (5 %) der 861 Befragten der Kategorie „divers“ zu. Von diesen Personen stimmten 21 % der Aussage zu, eine Vergewaltigung überlebt zu haben.

Dieses Statement kann als PDF heruntergeladen werden. Hier klicken.

Weiterführende Links:

Autoritarismus-Studie:
Niendorf, J, Rodemerk, H. (2023). Antifeminismus als autoritäre Krisenreaktion? Sozialpsychologische Perspektiven auf die Ergebnisse der Leipziger Autoritarismus Studie 2022 in Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ): Wissen schafft Demokratie (2023), Bd. 13, Seite 86 bis 99. 

FRA:
European Union Agency for Fundamental Rights (2014). Being Trans in the EU: Comparative analysis of the EU LGBT survey data (S. 53-54). Publications Office of the European Union. doi:10.2811/92683

Zahlen aus Australien:
Callander, D., Wiggins, J., Rosenberg & S., Cornelisse et al. (2019). The 2018 Australian Trans and Gender Diverse Sexual Health Survey: Report of Findings (S. 10). UNSW Sydney. 

Zahlen aus den USA:
James, S. E., Herman, J. L. & Rankin, S. et al. (2016). The Report of the 2015 U.S. Transgender Survey (S. 205). National Center for Transgender Equality. 

Zahlen aus Deutschland:
LesMigraS (2012). „… nicht so greifbar, und doch real …“. Eine quantitative und qualitative Studie zu Gewalt und (Mehrfach-)Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans* in Deutschland (S. 23-95). 

Weller, K. et al. (2021): PARTNER 5 Jugendsexualität 2021. Primärbericht: Sexuelle Bildung, sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt (S 23-30). Hochschule Merseburg.

Zahlen zu Hasskriminalität.

Quelle: Pressemitteilung Familie in der Hochschule e.V. vom 13.02.2025

eaf begrüßt Schutzanspruch für Frauen und Kinder

Der von der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) schon seit Längerem geforderte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt wird durch das am Freitag im Bundesrat verabschiedete Gewalthilfegesetz Wirklichkeit, allerdings erst ab 2032.

„Endlich bekommen gewaltbetroffene Frauen besseren Schutz und mehr Hilfe! Gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl hat das Gewalthilfegesetz nun auch im Bundesrat grünes Licht bekommen“, zeigt sich eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard erleichtert. „Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.“ Der Ausbau der viel zu wenigen Schutzplätze in Frauenhäusern ist zwingend notwendig. Eine zentrale Neuerung des Gesetzes ist zudem, dass betroffene Frauen künftig nicht mehr für ihre Unterbringung und Beratung zahlen müssen. „Dass Schutz vor Gewalt bisher oft auch eine finanzielle Frage war, ist kaum zu fassen – umso wichtiger, dass sich das nun ändert“, so Bujard.

Gewalt in der Familie verursacht großes Leid, wirkt sich negativ auf die Entwicklung von Kindern aus und verhindert die Gleichstellung von Frauen. Die eaf setzt sich für eine politische Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Partnerschaftsgewalt und häuslicher Gewalt ein. Dazu sind weitere Gesetzesvorhaben notwendig.

„Wir brauchen zeitnah die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Umgangs- und Sorgerecht“, betont Bujard. „Umgangsrechte müssen hinter dem Gewaltschutz zurücktreten, solange keine Gefährdungsanalyse vorliegt. Das muss sich auch im Familienverfahrensrecht widerspiegeln. Bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen andere Verfahrensregeln gelten. Das sind dringliche Aufgaben für eine neue Bundesregierung.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 17.02.2025

Der Bundesrat hat am letzten Freitag mit seiner Zustimmung den Weg für ein Gewalthilfegesetz frei gemacht. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

„Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ist ein Meilenstein für den Gewaltschutz und für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der VAMV hat sich zusammen mit anderen Organisationen für das Zustandekommen des Gesetzes eingesetzt – wir sind sehr froh, dass es nun tatsächlich beschlossen ist! Aktuell fehlen über 14.000 Frauenhausplätze. Das bedeutet: tagtäglich müssen Schutzunterkünfte gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder abweisen – Frauen werden unter Umständen in lebensbedrohliche Situationen zurückgeschickt.“

„Es ist ein ermutigendes Zeichen für den Gewaltschutz, dass das Gesetz durch den Konsens demokratischer Parteien in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden konnte“, erklärt Jaspers. „Das Gewalthilfegesetz schafft nun endlich einen Anspruch auf Schutz und Beratung. Ein Wermutstropfen ist, dass der Anspruch erst ab 2032 besteht. Es ist die Grundlage für den Ausbau eines flächendecken-den und bedarfsgerechten Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Nun kommt es darauf an, diesen Ausbau zügig um-zusetzen.“

Jaspers ergänzt: „Allerdings braucht es für einen effektiven Schutz vor Gewalt und für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention dringend weitere Schritte: An der Schnittstelle zwischen Gewaltschutz und Umgangs- und Sorgerecht bestehen weiterhin erhebliche Schutzlücken. Umgangsrechte werden oft auf Kosten des Gewaltschutzes umgesetzt. Auch das familiengerichtliche Verfahren schützt gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nicht in ausreichendem Maß. Hier braucht es eine Neujustierung: der Schutz gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder muss an erster Stelle stehen, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Eine neue Bundesregierung muss daher unverzüglich eine Reform des Umgangs- und Sorgerechts sowie eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Angriff nehmen, um diese Lücken zu schließen.“

VAMV_PM_Gewalthilfegesetz_18022025.pdf 

Quelle: Pressemitteilung VAMV Bundesverband e.V. vom 18.02.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten.

Fehlgeburten ab der 13. Woche

Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.

Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.

Bundesrat hatte Ausweitung des Mutterschutzes gefordert

Der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 in einer Entschließung an die Bundesregierung das Eingreifen des Mutterschutzes deutlich vor der 20. Woche gefordert. Dadurch könne verhindert werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele so das Abrutschen in den Krankengeldbezug, hatten die Länder argumentiert.

Wie es weitergeht

Da im Bundesrat kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt wurde und die Länder das Gesetz somit gebilligt haben, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2025

Löhne sind mit Inflation 2022 insgesamt real gefallen, nicht aber in der untersten Lohngruppe – Niedriglohnsektor schrumpft weiterhin, insbesondere in Ostdeutschland – Haushaltseinkommen steigen in der langen Frist deutlich, stagnieren aber in untersten Einkommensgruppen – Armutsrisikoquote sinkt dennoch, insbesondere in Ostdeutschland, bei Kindern und Jugendlichen sowie Alleinerziehenden

Mit der rasant steigenden Inflation sind die Bruttostundenlöhne im Jahr 2022 im Schnitt zwar gefallen, das unterste Lohndezil holte aber aufgrund der starken Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 gegenüber allen anderen Dezilen auf. Der Niedriglohnsektor schrumpfte dadurch, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. Auch deutet sich eine Trendumkehr bei der seit Jahren steigenden Armutsrisikoquote an. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Einkommenserhebung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die jährlich rund 30.000 Personen in Deutschland befragt werden.

„Insbesondere in Ostdeutschland sehen wir eine erfreuliche Entwicklung. Sowohl der Niedriglohnsektor als auch die Armutsrisikoquote, die sich nach den Haushaltsnettoeinkommen bemisst, sinken dort deutlich, liegen aber weiterhin über den Werten in Westdeutschland“, resümiert SOEP-Studienautor Markus M. Grabka. Deutschlandweit schrumpfte der Niedriglohnsektor seit seinem Höchststand 2007 von 23,4 Prozent auf nunmehr 18,5 Prozent der abhängig Beschäftigten, in Ostdeutschland sank er sogar um 14 Prozentpunkte – von 38 auf zuletzt 24 Prozent.

Armutsrisikoquote bei Jugendlichen und Alleinerziehenden sinkt beträchtlich

Von den steigenden Haushaltsnettoeinkommen, die seit 1995 inflationsbereinigt um im Schnitt 35 Prozent zunahmen, konnten die einkommensschwächsten Haushalte allerdings wenig profitieren. Ihre Einkommen stagnierten, während die Einkommen der reichsten Haushalte um 58 Prozent stiegen. Die hohe Inflation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine schlägt sich hier allerdings noch nicht nieder, da bei den Jahreseinkommen bisher nur das Jahr 2021 erfasst wurde.

Schaut man aber auf die Monatsnettoeinkommen der Haushalte, die 2022 abgefragt wurden, deutet sich ein Trendbruch bei den Niedrigeinkommen an. Nach einer langen Phase des Anstiegs sinkt erstmals die Armutsrisikoquote derjenigen, die über weniger als 60 Prozent des Medians des Haushaltsnettoeinkommens verfügen. Insbesondere in Ostdeutschland und unter ostdeutschen Kindern und Jugendlichen zeigt sich ein starker Rückgang bei der Armutsgefährdung. Auch die Quote der Alleinerziehendenhaushalte, die von Armut bedroht sind, ist von einem Höchststand bei 37 Prozent im Jahr 2018 auf 31 Prozent im Jahr 2022 gefallen, in den ostdeutschen Ländern im gleichen Zeitraum sogar von 43 auf 32 Prozent. „Die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen für Alleinerziehende wie Änderungen rund um den Unterhaltsvorschuss oder der erhöhte steuerliche Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende haben sichtbar gewirkt“, konstatiert Studienautor Grabka und führt aus: „Die sinkenden Werte bei der Armutsrisikoquote sind ein erfreulicher Befund, der sich aber verstetigen muss, um von einer Trendumkehr zu sprechen.“

Wolle man das weiterhin hohe Armutsrisiko reduzieren, sollten Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden, da der Anteil der frühen Schulabgänger*innen zuletzt gewachsen ist. „Ohne qualifizierten Bildungsabschluss sind Armutskarrieren sehr wahrscheinlich. Gezielte Bildungsausgaben, die zum Beispiel über höhere Steuern auf Vermögen finanziert werden könnten, sind auch aus diesem Grund dringend erforderlich“, empfiehlt Grabka.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.02.2025

Union, FDP und AfD versprechen umfangreiche Steuerentlastungen, die das Staatsdefizit um bis zu vier Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hochtreiben und vor allem Besser- und Hochverdienende entlasten. SPD und Grüne wollen Steuerentlastungen auf die unteren und mittleren Einkommen konzentrieren und die Steuern bei Hochverdienenden und Vermögenden erhöhen. Wachstumseffekte reduzieren die Mindereinnahmen nur zum geringeren Teil. Daher sollten Steuerentlastungen vor allem auf Erwerbseinkommen und Unternehmen konzentriert werden. Steuererhöhungen für hohe Einkommen und Vermögen sollten nicht tabu sein, aber nicht übertrieben werden. Der steuerpolitische Elefant im Raum ist die Mehrwertsteuer.

Mehr…

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.02.2025

Fast überall in der Europäischen Union sind die Mindestlöhne zum Jahresanfang gestiegen. Für Mindestlohnbeziehende kamen dabei zwei günstige Entwicklungen zusammen: Zum einen fielen die Erhöhungen meist kräftig aus. Im Mittel (Median) betrug die nominale Steigerung gegenüber dem Vorjahr 6,2 Prozent. Zum anderen ist die Inflation gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) im Verlauf des Jahres 2024 europaweit zurückgegangen. Anders als in den vergangenen Jahren bleibt damit auch nach Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten mit 3,8 Prozent im Median ein deutliches reales Plus. Wermutstropfen bei der Entwicklung ist, dass die Zuwächse geographisch sehr ungleich verteilt sind. So stammen die neun Länder mit den größten realen Zuwächsen – jeweils oberhalb von 5 Prozent – allesamt aus Osteuropa. Im Rest der EU verzeichnen Irland (+4,9 %), Portugal (+3,3 %), Griechenland (+3,3 %) und die Niederlande (+2,7 %) vergleichsweise hohe reale Steigerungen. In Deutschland übertraf die Anpassung des Mindestlohns auf 12,82 Euro zum Jahresanfang die HVPI-Inflationsrate des Vorjahres nur geringfügig, sodass für Menschen, die hierzulande zum Mindestlohn arbeiten, lediglich ein reales Wachstum von 0,8 Prozent übrigbleibt. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Als einen Grund für die Erhöhungen macht der Bericht den Einfluss der Europäischen Mindestlohnrichtlinie aus. „Durch Referenzwerte für angemessene Mindestlöhne, die im Zuge der Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie in den nationalen Mindestlohngesetzen verankert wurden, entsteht in viele Ländern ein Sog hin zu strukturellen Mindestlohnerhöhungen, die über die normalen regelmäßigen Anpassungen hinausreichen“, bilanzieren die Studienautoren Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten. Um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu beurteilen, ist in der Richtlinie unter anderem der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns verankert – also des Lohnes, der die Lohnverteilung in zwei gleichgroße Hälften teilt. Nach den aktuellsten verfügbaren Daten der OECD, die sich auf das Jahr 2023 beziehen, erreichten zuletzt nur Portugal (68,2 %), Slowenien (63,0 %) und Frankreich (62,2 %) diese Zielvorgabe. Deutschland verfehlte das Ziel mit 51,7 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten deutlich. Bereits im laufenden Jahr wäre ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig, um das 60-Prozent-Ziel zu erreichen, so die WSI-Forscher.

Viele Länder haben eine langfristige Zielgröße für den Mindestlohn gesetzlich verankert oder auf andere Weise festgelegt (siehe Übersicht 1 im Bericht). Die Bilanz der vergangenen zehn Jahre zeigt, dass dies dem Mindestlohn einen deutlichen Schub gibt: In Westeuropa verzeichnen Spanien (+48,9 %), Portugal (+40,3 %) und Irland (+30,7 %) gegenüber dem Jahr 2015 ein deutliches Realwachstum, in Großbritannien stieg der Mindestlohn preisbereinigt in den letzten zehn Jahren sogar um 76,0 Prozent (siehe Tabelle 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das Ex-EU-Mitglied Großbritannien verfolgt inzwischen das ambitionierte Ziel, ein Living Wage in Höhe 66 Prozent des Medianlohns zu erreichen. Auch Irland will sein derzeitiges Ziel von 60 Prozent des Medians überprüfen, um perspektivisch ein Living Wage von 66 Prozent des Medians einzuführen.

Verhaltene Zehn-Jahres-Bilanz für Deutschland

Demgegenüber fällt die Zehn-Jahres-Blanz in Deutschland deutlich bescheidener aus: Hierzulande stieg der Mindestlohn real um 16 Prozent gegenüber dem Einführungsniveau aus dem Jahr 2015. Dies entspricht in etwa der Erhöhung des Mindestlohns durch den Deutschen Bundestag von 10,45 Euro auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022. „Per Saldo haben die Anpassungen unter der Ägide der Mindestlohnkommission über die vergangenen zehn Jahre zu keiner nennenswerten realen Erhöhung geführt, sondern lediglich inflationsbedingte Kaufkraftverluste ausgeglichen – ähnlich wie dies in Frankreich und Belgien durch eine Indizierung des Mindestlohns erreicht wird“, so das Fazit der Studienautoren Lübker und Schulten. „Wenn der Mindestlohn auch in diesem Jahr wieder Thema im Wahlkampf ist, hat sich die Mindestlohnkommission das ein Stück weit selbst zuzuschreiben“, ergänzt Lübker. „Insbesondere die letzte Anpassungsentscheidung, die gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen gefällt wurde, hat den Ruf der Kommission in den Augen Vieler beschädigt.“

Inzwischen deute sich jedoch Grund zur Hoffnung auf eine Kurskorrektur der Kommission an: In ihrer neuen Geschäftsordnung hat sich diese darauf festgelegt, sich künftig unter anderem am Wert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten zu orientieren und wieder im Konsens zu entscheiden. Die nächste Entscheidung steht zum 30. Juni dieses Jahres an. „Um den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns dauerhaft als Zielgröße zu etablieren, wäre auch in Deutschland eine Aufnahme in das Mindestlohngesetz sinnvoll“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

Deutschland fällt in der Europäischen Union auf den 5. Platz zurück

Mit dem aktuellen Mindestlohnniveau lag Deutschland unter den 22 EU-Ländern mit gesetzlichem Mindestlohn zum Stichtag 1. Januar 2025 hinter Luxemburg (15,25 €), den Niederlanden (14,06 €) und Irland (13,50 €) auf dem 4. Platz. Da Belgien seinen Mindestlohn am 1. Februar von 12,57 Euro auf 12,83 Euro erhöht hat, ist diese Rangfolge allerdings inzwischen obsolet und Deutschland (12,82 €) ist mittlerweile auf den 5. Platz vor Frankreich (11,88 €) abgerutscht. Auch in Großbritannien liegt der Mindestlohn mit umgerechnet 13,51 € oberhalb des deutschen Niveaus und steigt dort zum 1. April 2025 auf umgerechnet 14,42 €.

In Süd- und Osteuropa gelten niedrigere Mindestlöhne, wie beispielsweise in Spanien (8,37 €), Slowenien (7,39 €) und Polen (7,08 €). Am Ende der Tabelle finden sich Lettland (4,38 €), Ungarn (4,23 €) sowie Bulgarien (3,32 €; siehe Abbildung 1 in der pdf-Version). Durch das kräftige Mindestlohnwachstum in den osteuropäischen Ländern hat sich das Gefälle innerhalb der EU in den letzten Jahren allerdings deutlich verringert. In Österreich, Italien und den nordischen Ländern existiert kein gesetzlicher Mindestlohn. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark gestützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Lohnuntergrenze.

Deutscher Mindestlohn kaufkraftbereinigt auf Position 6 in der EU

Die Unterschiede im Mindestlohnniveau werden durch unterschiedliche Lebenshaltungskosten innerhalb der EU teilweise relativiert. Der WSI-Mindestlohnbericht weist deswegen auf Basis von Daten des Internationalen Währungsfonds (IMF) auch kaufkraftbereinigte Mindestlöhne aus. Durch das vergleichsweise hohe Preisniveau in Westeuropa fallen hier die Mindestlöhne in Kaufkraftstandards auf Euro-Basis (KKS €) niedriger aus: Luxemburg (12,29 KKS €), die Niederlande (12,26 KKS €) und Irland (12,16 KKS €) liegen nach dieser Betrachtungsweise fast gleichauf, gefolgt von Frankreich und Belgien (beide 11,92 KKS €). Deutschland (11,81 KKS €) liegt mit geringem Abstand auf dem 6. Rang (Abbildung 2 im Bericht). In Ost- und Südeuropa kommt aufgrund von tendenziell niedrigeren Lebenshaltungskosten ein gegenläufiger Effekt zum Tragen: So schließen Polen (10,36 KKS €), Spanien (9,32 KKS €) und Slowenien (8,64 KKS €) zu Westeuropa auf und auch beim Schlusslicht Bulgarien (5,48 KKS €) fällt der Mindestlohn nach Berücksichtigung der geringeren Lebenshaltungskosten deutlich höher aus.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von, jeweils umgerechnet, 14,70 Euro in Australien, 12,95 Euro in Neuseeland oder 11,08 Euro in Kanada über 6,80 Euro in Korea oder 6,44 im japanischen Landesdurchschnitt bis zu 3,75 Euro in der Türkei, 1,45 Euro in Argentinien, 1,18 Euro in Brasilien und 1,10 Euro in der Ukraine. Auch außerhalb Europas fallen die Unterschiede in KKS häufig etwas weniger groß aus.

„Weitgehend obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,70 Euro oder gerade einmal 4,85 Euro in KKS nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es daneben in rund 30 US Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. Dazu gehören die Bundesstaaten Washington (15,39 €), Kalifornien (15,24 €), New York (14,32 €), New Jersey (14,31 €) sowie Illinois (13,86 €).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.02.2025

Die Erwerbsbeteiligung in der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen ist seit 2015, als der erste Jahrgang der Generation Z in diese Altersgruppe vorrückte, um über 6 Prozentpunkte auf rund 76 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf eine zunehmende Erwerbsbeteiligung unter Studierenden zurückzuführen. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Montag veröffentlicht wurde.

Junge Leute beteiligen sich heute stärker am Arbeitsmarkt als noch in den vergangenen Jahrzehnten. „Dass die Generation Z viel fordert, aber wenig arbeitet, ist ein verbreitetes Vorurteil. Doch es ist falsch. Die jungen Leute sind fleißig wie lange nicht mehr“, erklärt IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber. Von 2015 bis 2023 ist zwar sowohl die Teilzeit- als auch die Vollzeitbeschäftigung unter den 20- bis 24-Jährigen gestiegen, die Teilzeitbeschäftigung aber wesentlich stärker.

Die höhere Erwerbsbeteiligung Jüngerer ist vor allem einem wachsenden Anteil von Studierenden mit Nebenjobs geschuldet: Die Erwerbsquote unter Studierenden im Alter von 20 bis 24 Jahren zwischen 2015 und 2023 hat um 19,3 Prozentpunkte auf 56 Prozent zugenommen. Gleichzeitig ist die Erwerbsquote unter allen Nichtstudierenden dieser Altersgruppe im genannten Zeitraum ebenso gestiegen – um 1,6 Prozentpunkte auf 85,9 Prozent. „Der Anstieg der Erwerbsquoten ist zu großen Teilen, aber nicht ausschließlich, auf eine höhere Erwerbsbeteiligung unter Studierenden zurückzuführen“, so IAB-Forscher Timon Hellwagner. „Dieser Befund widerspricht gängigen Klischees zur mangelnden Arbeitsbereitschaft der Generation Z, passt aber zu weiteren generationsspezifischen Ergebnissen. So wechseln junge Leute heute nicht häufiger den Job als früher und auch die Entwicklung der gewünschten Arbeitsstunden bei den Jungen unterscheidet sich nicht von der Älterer“, schreiben Hellwagner und Weber.

Die Studie beruht auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und des Mikrozensus für die Jahre 2015 bis 2023 und ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/generation-z-noch-ein-klischee-weniger/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 17.02.2025

  • Unbereinigter Gender Pay Gap geht so stark zurück wie noch nie seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006
  • Bereinigter Gender Pay Gap dagegen unverändert bei 6 %

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Dabei ging der unbereinigte Gender Pay Gap in den westlichen und östlichen Bundesländern gleichermaßen um 2 Prozentpunkte zurück. Damit blieb der unbereinigte Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im Osten weiterhin deutlich kleiner als im Westen: Im Osten lag er im Jahr 2024 bei 5 % und im Westen bei 17 %. 

Bruttomonatsverdienste stiegen bei Frauen stärker als bei Männern  

Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen gegenüber 2023 um rund 8 % von durchschnittlich 2 633 Euro auf 2 851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg schwächer um rund 5 % von 3 873 Euro auf 4 078 Euro. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern erhöhten sich nur geringfügig. Sowohl Frauen als auch Männer arbeiteten im Jahr 2024 mit 122 beziehungsweise 149 Stunden im Durchschnitt etwa eine Stunde mehr pro Monat als im Jahr 2023. 

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde 

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 63 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 24 % der Verdienstlücke (1,06 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. 2024 sank dieser Anteil auf 21 % (0,87 Euro). Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht rund 19 % des Verdienstunterschieds (0,79 Euro) aus. Etwa 12 % der Verdienstlücke (0,48 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 37 % des Verdienstunterschieds (1,52 Euro von 4,10 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2024 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 8 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen. 

Methodische Hinweise:

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Ein Erklärvideo im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht die Sinnhaftigkeit beider Indikatoren. 

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die vierjährliche Verdienststrukturerhebung durch die monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Zwischen den Berichtsjahren 2021 und 2022 ist daher ein Zeitreihenbruch entstanden. 

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden, ausführlich informieren auch die Artikel „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede„. Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gestern wurde bekannt, dass der Fortbestand des Bundesfreiwilligendienstes akut gefährdet ist. Anders als zunächst angekündigt, seien die Platzkontingente für das Haushaltsjahr 2026 nicht gesichert. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

 

„Wieder einmal lässt die Bundesregierung junge Menschen im Regen stehen und hält sich nicht an die Zusagen, die Freiwilligendienste bedarfsgerecht auszustatten. Unsere Zahlen zeigen, dass wir schon in wenigen Wochen keine neuen Bundesfreiwilligendienst-Vereinbarungen mit Engagierten mehr abschließen können, weil im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für 2026 nicht genügend Reserven zur Verfügung stehen. Damit werden Menschen enttäuscht, die sich ein Jahr lang als Freiwillige für die Gesellschaft engagieren wollen, aber keinen Platz bekommen. Diese Entwicklung bedroht aber auch grundsätzlich den Bundesfreiwilligendienst in seiner Existenz, denn das System bricht zusammen, wenn erst mit einem neuen Haushaltsbeschluss wieder Gelder bereitgestellt werden. Wann dieser Beschluss erfolgen wird, ist derzeit nämlich unklar. Das ist ein Offenbarungseid und vertieft die Verunsicherung und das Gefühl des Nicht-Gesehen-Werdens der jungen Generation. Wir werden daran erinnern, wenn die nächste populistische Debatte um einen sozialen Pflichtdienst aufgemacht wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.02.2025

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ruft die demokratischen Parteien dazu auf, die Bedeutung des Sozialstaats für die Demokratie im Wahlkampf zum Thema zu machen.  

„Vor zwei Wochen konnten wir im Bundestag erleben, dass der politische Anstand verloren geht, wenn Konservative und Rechtsextreme gemeinsame Sache machen. Auch beim Sozialstaat scheint eine große Nähe dieser Parteien zu bestehen – und ein ebenso großes Risiko, Vertrauen in die Demokratie zu beschädigen“, mahnt AWO-Präsident Michael Groß.  

Dabei sind fortschrittliche sozialpolitische Maßnahmen und Investitionen in unser Gemeinwesen aus Sicht der AWO das richtige Mittel gegen den Vertrauenslust in Politik und Demokratie: „Wer erlebt, dass der Staat in Notlagen da ist, Sicherheit gibt und Chancen schafft, erkennt auch die Funktionsfähigkeit und Wichtigkeit der Demokratie“, so Groß.  

Zur Finanzierung der dafür notwendigen sozialen Infrastruktur brauche es größere Hebel, so Groß: „Wir müssen dringend die seit 1997 ausgesetzte Vermögensteuer wieder erheben und die höchsten Einkommen stärker besteuern. Dadurch sind dem Staat bis heute viele hundert Milliarden verloren gegangen. Nur mit einer Stärkung der Einnahmenseite schaffen wir den nötigen finanziellen Spielraum, um den Investitionsstau der sozialen Dienste und Einrichtungen zu beheben.“ 

Die AWO ruft die Parteien auf, ihre Ideen für einen „Sozialstaat für die Demokratie“ zu diskutieren. Vor allem Kinder und Jugendliche müssten heute eine funktionierende Demokratie erleben, um sich für sie einzusetzen und zu leben. Daher fordert die AWO eine Reform der Familienförderung, die durch eine Senkung des Kinderfreibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung mehr Mittel zur Unterstützung armutsbetroffener Kinder ermöglichen würde, wie eine Studie von AWO und DIW jüngst ergeben hat.  

Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter die Forderung nach einer Vermögenssteuer und einer Reform der monetären Familienförderung. Mehr dazu hier: awowaehltdemokratie.awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2025

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Katholische Siedlungsdienst (KSD) fordern eine umfassende Reform der Bau- und Wohnungspolitik, um Familien den Zugang zu Wohnungen und Wohneigentum zu erleichtern. Die katholischen Verbände richten sich mit einem Forderungskatalog an die Politik, um im Vorfeld der kommenden Bundestagswahlen auf die Dringlichkeit einer familienfreundlichen Baupolitik hinzuweisen.

 

Wohnraum als Grundlage von Familienleben und Sorgearbeit sichern

„Eine familienfreundliche Baupolitik ist unverzichtbar für die demografische, soziale und wirtschaftliche und schließlich auch politische Zukunft unseres Landes“, erklären die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

„Die Familiengründung darf nicht dadurch erschwert werden, dass Wohnraum fehlt oder unerschwinglich ist. Wohnraum muss besonders für Familien wieder erschwinglich werden und dennoch nachhaltig und wirtschaftlich effizient bleiben. Darum fordern wir die Politik dazu auf, familienfreundliche Reformen des Wohnungsbaus anzugehen“, erklärt Dr. Martin Nebeling, Vorstand des BKU.

“Durch Reformen von Bau- und Sanierungsbestimmungen sowie gezielte Fördermaßnahmen für Familien muss sichergestellt werden, dass die nötige klimagerechte Ausgestaltung von Bau- und Sanierungsvorhaben mit einer Entlastung für Familien einhergehen, um sie vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen“, äußert Ulrich Hoffman, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Zudem brauchen wir dringend eine ernsthafte Entbürokratisierung und Digitalisierung des Baurechts“, ergänzt Thomas Hummelsbeck, Vorstandsvorsitzender des KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. „Dies hilft der gesamten Bau- und Wohnungswirtschaft und damit auch Familien. Ebenso muss die Förderkulisse einfacher gestaltet werden, um einen besseren Zugang zu ermöglichen und Projekte schneller auf den Weg zu bringen.“

 

Zentrale Forderungen für eine nachhaltige und familienfreundliche Baupolitik

 

Der Bund Katholischer Unternehmer, der Katholische Siedlungsdienst und der Familienbund der Katholiken fordern, dass die Politik entschlossene Schritte unternimmt, um:

 

  • Familien den Ersterwerb von Wohneigentum zu erleichtern: Der Verzicht auf die Grunderwerbsteuer oder ein nach Kinderzahl gestaffelter Freibetrag beim Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie, würde jungen Familien erhebliche finanzielle Erleichterung verschaffen und die Vermögensbildung fördern. Gerade in Bundesländern mit hohen Steuersätzen ist dies ein entscheidender Hebel, um Hürden beim Wohnungskauf abzubauen. In allen Bundesländern außer Bayern und Thüringen wurde die Grunderwerbsteuer seit 2006 stark erhöht.
  • Familien durch innovative Darlehensmodelle zu unterstützen: Eigenkapitalersetzende Nachrangdarlehen würden Familien unterstützen, die zwar die monatlichen Zins- und Tilgungsbelastungen tragen können, aber nicht das notwendige Eigenkapital haben. Ein Teilrückzahlungsverzicht je Kind – auch bei künftigem Familienzuwachs – könnte jungen Familien den Zugang zu Wohneigentum und die Entscheidung für Kinder weiter erleichtern.
  • Bezahlbaren, familiengerechten Wohnraum schaffen: Da Familien bei Investoren oft nicht im Blick sind, muss angemessener Wohnraum für Familien zielgenau in den angespannten Wohnungsmärkten geschaffen werden. Die Förderrichtlinien der Bundesländer sollten Quoten für familientaugliche Wohnungen und deren tatsächliche Vergabe an Familien verlangen. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau dürfen nicht gekürzt, sondern müssen erhöht werden.
  • Klimagerechtes und bezahlbares Bauen zu fördern: Bestehende Baubestimmungen sollten überarbeitet werden, um gezielt ökologisches Bauen und Sanieren zu erleichtern. und bspw. den Holzbau aufzuwerten. Dabei müssen soziale Aspekte wie bezahlbarer Wohnraum für Familien und wirtschaftlich schwächere Haushalte berücksichtigt werden.
  • Familien bei energetischen Vorgaben zu entlasten: Um die hohen Kosten von klimagerechtem Bauen und Sanieren tragbar zu machen, bedarf es einer angemessenen finanziellen Förderung für Privathaushalte mit geringen bis mittleren Einkommen. Ohne diese gezielte Entlastung würde die Umsetzung klimapolitischer Ziele das Ziel bezahlbaren Wohnraums konterkarieren.
  • Die relative CO₂-Verbesserung zu fördern: Statt auf starre Vorgaben für energetische Sanierungen zu setzen, sollten gezielte Anreize geschaffen werden, um effektive CO₂-Einsparungen zu belohnen.
  • Bauprojekte durch ernsthafte Entbürokratisierung beschleunigen: Das Baurecht muss umfassend und ernsthaft entbürokratisiert, (Genehmigungs-) Prozesse digitalisiert werden – dies hilft der gesamten Bau- und Wohnungswirtschaft. Dazu gehört auch eine einfachere, zugänglichere Gestaltung der Förderkulisse, die auskömmlich und verlässlich finanziert sein muss.

 

Weitere Informationen

„Acht Impulse für den Wohnungsbau“, www.bku.de/8impulse

Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit aus familienpolitischer Perspektive, https://familienbund.org/artikel/positionspapier-des-familienbunds-der-katholiken-zu-klimagerechtigkeit-und-nachhaltigkeit-aus-familienpolitischer-perspektive

Quelle: Pressemitteilung Bund Katholischer Unternehmer (BKU), Familienbund der Katholiken und KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. vom 17.02.2025

Für eine grundlegende BAföG-Reform nach der Bundestagswahl spricht sich ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, kirchlichen Hochschulverbänden, dem freien Zusammenschluss von Student*innenschaften sowie der Initiative Arbeiterkind aus. „Noch immer bekommen zu wenige Studierende BAföG. Rund ein Drittel der Studierenden lebt in prekären Verhältnissen“, heißt es in dem heute veröffentlichten Papier. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Montag in Berlin: 

„Nach der Bundestagswahl muss das BAföG zügig an die veränderten Studien- und Ausbildungsbedingungen sowie die höheren Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Bundesregierung muss endlich die Fördersätze erhöhen, damit sie zum Leben und für ein Dach über dem Kopf ausreichen. Ebenso sollte sie einen automatischen Inflationsausgleich einführen. Für die große Mehrheit der BAföG-Geförderten ist diese Unterstützung entscheidend, um überhaupt studieren zu können. Die Politik hat die Verantwortung, durch ein verbessertes BAföG für Chancengleichheit beim Ausbildungszugang zu sorgen, damit das Fachkräftepotential in Deutschland optimal genutzt werden kann.“

Die Erklärung im Wortlaut: 

Perspektiven eröffnen ‒ In die Zukunft investieren! 
Breites Bündnis präsentiert Eckpunkte für eine echte BAföG-Reform 
In einem breiten Bündnis fordern wir die kommende Bundesregierung und den Bundestag auf, nach den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 eine umfassende BAföG-Reform schnell anzugehen. 

Das BAföG ist das Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung. Und ein zentrales Instrument, um Chancengleichheit beim Zugang zur Hochschule zu sichern. Doch noch immer ist es nicht auskömmlich, und noch immer bekommen zu wenige Studierende BAföG. Rund ein Drittel der Studierenden lebt in prekären Verhältnissen. Wir haben bei der Studienfinanzierung ein Umsetzungs- und kein Erkenntnisproblem.

Die aus unserer gemeinsamen Sicht wichtigsten Punkte für eine echte BAföG-Reform sind: 

Das BAföG muss die Kosten für Lebenshaltung und Ausbildung decken: Das BAföG reicht noch immer nicht zum Leben aus. Die Bedarfssätze sind deshalb in einem ersten Schritt sofort auf ein existenzsicherndes Minimum anzuheben, durch höhere Freibeträge sind auch Familien mit mittlerem Einkommen zu erreichen. 

Wohnkosten müssen angemessen berücksichtigt werden: Die Wohnkostenpauschale muss im Einklang mit der Düsseldorfer Tabelle auf mindestens 440 Euro im Monat erhöht werden. Auch die Wohnkostenpauschale für Geförderte, die bei den Eltern wohnen, muss deutlich erhöht werden. 

Bedarfssätze und Freibeträge automatisch anpassen: Die Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG müssen unbedingt jährlich und automatisch an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden, denn Studierende brauchen Finanzierungssicherheit. Die Freibeträge vom eigenen Einkommen der Schüler*innen und Studierenden aus Minijobs sind automatisiert an die Minijob- Obergrenze zu koppeln. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sind automatisiert an die Höhe der Beiträge anzupassen. 

BAföG-Darlehensanteil reduzieren: Verschuldungsängste schrecken vor allem diejenigen ab, die am meisten von einer Förderung profitieren würden. Der Darlehensanteil muss schrittweise reduziert werden, bis das BAföG wieder als Vollzuschuss ausgezahlt wird.

Die Bündnispartner: 
Arbeiterkind.de 
Bundesverband katholische Kirche an Hochschulen 
Deutsches Studierendenwerk ‒ DSW 
Deutscher Gewerkschaftsbund ‒ DGB 
DGB-Jugend 
freier zusammenschluss von student*innenschaften ‒ fzs e.V. 
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ‒ GEW 
Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland 
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.02.2025

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Deutschland hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein 8-Punkte-Programm vorgelegt, das sich an Menschen ohne Berufsabschluss richtet. Ziel des Programms ist es, allen Menschen gute Chancen auf eine Ausbildung zu bieten, die Fachkräftepotenziale besser zu erschließen und den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Fast 2,9 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Insgesamt sind es in Deutschland mindestens 4,5 Millionen Beschäftigte – Tendenz steigend. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack warnte vor erheblichen Risiken sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft insgesamt, sollte sich diese Entwicklung nicht umkehren lassen. Die Gewerkschafterin sagte am Montag in Berlin:

„Wir fordern die kommende Bundesregierung auf, mehr Einsatz für Aus- und Weiterbildung zu zeigen und dringend ein umfassendes Aktionsprogramm für Menschen ohne Berufsabschluss aufzulegen. Die zunehmend hohe Zahl von Menschen ohne Berufsabschluss ist besorgniserregend. Es zerreißt unsere Gesellschaft, wenn immer mehr Menschen im Arbeitsleben abgehängt werden. Für die Betroffenen bedeutet es oft ein Leben in unsicheren Arbeitsverhältnissen, mit niedrigen Löhnen und kaum Perspektiven. Obendrein führt dieses ungenutzte Potenzial zu einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels: Während Betriebe immer öfter über fehlende Fachkräfte klagen, bleiben viele Menschen außen vor. Es reicht eben nicht, sich allein auf Zuwanderung oder kurzfristige Weiterbildungsmaßnahmen zu verlassen. Wir brauchen Priorität für unser Bildungssystem und mehr Geld für wirksame Instrumente, um Menschen zu einem Berufsabschluss zu führen.“

Mit seinem 8-Punkte-Plan hat der DGB klare Anforderungen für Aus- und Weiterbildung formuliert: Das Programm sieht vor, die Ausbildungsgarantie auszuweiten und das Nachholen von Berufsabschlüssen stärker zu fördern. Auch die Anerkennung ausländischer Qualifikationen soll verbessert und die Validierung von Berufserfahrungen gefördert werden. Zudem schlagen wir die Einführung einer Bildungs(teil)zeit vor, um Weiterbildung und den Erwerb eines Berufsabschlusses besser zu ermöglichen. Der DGB fordert zudem die Fortsetzung der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, um Menschen die notwendige Grundbildung für eine umfassende gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen.

Mehr Fachkräfte durch bessere Aus- und Weiterbildung – 8-Punkte-Programm für Menschen ohne Berufsabschluss zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.02.2025

Ein breites gesellschaftliche Bündnis, zu dem auch der Paritätische Gesamtverband gehört, startet Kampagne.

In ganz Deutschland werden ab heute an Kirchen und Gewerkschaftshäusern, Vereinsgebäuden, sozialen Einrichtungen und vielen weiteren Orten Banner und Plakate aufgehängt. Mit der Kampagne #DuEntscheidest wirbt ein breites gesellschaftliches Bündnis aus 69 Organisationen mit vier klaren Botschaften für demokratische Werte und gesellschaftlichen Zusammenhalt:

  • „Das Recht des Stärkeren schwächt alle anderen. Wir wollen solidarisch zusammenleben.“
  • „Menschenrechte gelten für alle Menschen. Wir wollen ein Land, das niemanden im Stich lässt.“
  • „Rassismus ist keine Meinung. Wir wollen Vielfalt leben.“
  • „Eine gerechte Gesellschaft ist eine Aufgabe, kein Traum. Wir wollen Veränderungen gemeinsam gestalten.“

Zum Auftakt der Aktion fand heute in Berlin eine gemeinsame Banner-Aktion der Bündnispartner statt. Daran beteiligten sich: Anja Piel (Geschäftsführender Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund), Gökay Sofuoğlu (Bundesvorsitzender Türkische Gemeinde Deutschland), Dr. Julia Duchrow (Generalsekretärin Amnesty International Deutschland), Achim Meyer auf der Heyde (Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes), Prälat Dr. Karl Jüsten (Leiter Kommissariat der deutschen Bischöfe), Marc Frings (Generalsekretär Zentralkomitee der deutschen Katholiken), Tareq Alaows (flüchtlingspolitischer Sprecher Pro Asyl), Dr. Christian Stäblein (Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) und Tobias Pforte-von Randow (stellv. Geschäftsführer Deutscher Naturschutz-Ring).

Auch in den Sozialen Medien zeigen unter dem Motto #DuEntscheidest zahlreiche Menschen Gesicht: Unsere Demokratie geht uns alle an! Das Engagement von jedem und jeder ist gefragt. Demokratie endet nicht am Wahltag. Sie lebt von der aktiven Beteiligung der Menschen – in der Politik, im Betrieb, in der Kirchengemeinde, in der Nachbarschaft oder im Ehrenamt. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, gleiche Chancen für alle und Klimagerechtigkeit gehören ebenso dazu wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Aktion #DuEntscheidest mit der Präsentation der Botschaften auf Bannern und in den Sozialen Medien über den Wahltag hinaus als sichtbares Zeichen gegen Spaltung und für Zusammenhalt. Das Bündnis will den vielen Engagierten den Rücken stärken und zugleich zu weiteren Initiativen ermutigen.

„Zusammen für Demokratie“ ist ein Bündnis, dem Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrt, Sport, Kultur, Bildung, Jugend, Menschenrechte, Migration und Klimaschutz angehören. Die Bündnispartner verbindet die Überzeugung, dass jeder Mensch die gleiche Würde hat.

Zum Hintergrund der Kampagne: Weltweit steht die liberale Demokratie unter Druck, auch in Deutschland. Rechtsextreme Akteure bestreiten die fundamentale Gleichheit aller Menschen und negieren die Menschenrechte. Statt konkrete Lösungen für bestehende Probleme anzubieten, spielen sie mit Ressentiments, schüren Rassismus und andere menschenfeindliche Haltungen, schwächen demokratische Institutionen und verachten die rechtsstaatliche Kultur. Auch das Projekt eines vereinten Europas bekämpfen sie. Dieser Gefahr stellen sich die Bündnispartner gemeinsam entgegen: „Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten“, so das Bündnis (https://zusammen-fuer-demokratie.de/ueber-uns/).

Achim Meyer auf der Heyde, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Demokratie wird in Vereinen und sozialen Initiativen vor Ort gelebt und verteidigt. Auf diesen Einsatz kommt es jetzt mehr denn je an, denn es ist etwas ins Kippen geraten in unserer Gesellschaft. Es ist Zeit solidarisch zu sein und zusammenzuführen, statt zu spalten!“

Gökay Sofuoğlu, Bundesvorsitzender Türkische Gemeinde Deutschland: „Dass wir gemeinsam vor der Geschäftsstelle der TGD mit vielen Organisationen Flagge zeigen für Demokratie und die Werte des Grundgesetzes, das gibt uns, den Menschen mit Migrationsgeschichte, die Kraft auszuhalten, dass die Brandmauer beschädigt wurde. Es gibt uns den Glauben zurück, dass dies auch unsere Heimat bleiben wird.”

Anja Piel, Geschäftsführender Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund: „Freie Gewerkschaften und Arbeitnehmerrechte sind fester Bestandteil einer jeden echten Demokratie. Ohne diese substanziellen Rechte gibt es keine Tarifverträge, keine Mitbestimmung und keine soziale Sicherheit. Wir machen uns als Gewerkschaften stark für Vielfalt, Respekt und Zusammenhalt ohne Unterscheidung von sozialer oder ethnischer Herkunft – in den Betrieben, auf der Straße und mit dieser Aktion auch sichtbar im ganzen Land.“

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin Amnesty International Deutschland: „Menschenrechte müssen im Alltag verteidigt werden. Denn sie sind die Grundlage unseres täglichen Zusammenlebens. Wer die Rechte einiger verletzt, verletzt die Rechte aller. Wir lassen uns nicht gegeneinander in Stellung bringen!“

Marc Frings, Generalsekretär Zentralkomitee der deutschen Katholiken: „Demokratie braucht Haltung. Gemeinsam stehen wir ein für die unverfügbare Menschenwürde, den Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit in einer vielfältigen Gesellschaft. Wir wollen ein Land, das niemanden im Stich lässt.”

Tobias Pforte-von Randow, stellv. Geschäftsführer Deutscher Naturschutz-Ring: „Als deutsche Umweltbewegung sehen wir in dem weltweiten Rechtsruck eine direkte Gefahr für die Gesellschaft als Ganzes und uns als Teil der Zivilgesellschaft: Wer Demokratie und Menschenrechte infrage stellt, bedroht auch den Schutz unserer Lebensgrundlagen. Denn Natur- und Klimaschutz braucht Kooperation. Dass nicht nur weltweit, sondern auch hier in Deutschland die fossile Lobby viel Geld aufbringt, um rechtsextreme Parteien zu stärken, zeigt: Eine lebenswerte Zukunft braucht eine offene, vielfältige demokratische Gesellschaft.”

Weitere Zitate der Bündnis-Partner: https://zusammen-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/2025/02/DuEntscheidest-Stimmen.pdf 

Bündnis Zusammen für Demokratie“: www.zusammen-fuer-demokratie.de

Die Materialien der Kampagne: https://shop.digitalcourage.de/buendnis-zusammen-fuer-demokratie-materialien/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.02.2025

80 Prozent der Menschen in Deutschland nehmen eine Spaltung der Gesellschaft wahr. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt die Studie „Verständigungsorte in polarisierenden Zeiten“ von midi, der Zukunftswerkstatt von Diakonie und evangelischer Kirche. Die gefühlte Spaltung verläuft nach Ansicht der meisten Befragten zwischen einer kleinen Minderheit und einer großen Mehrheit.

Nur knapp die Hälfte der Befragten ist mit der Demokratie in Deutschland zufrieden. Zwei Drittel der Befragten sind über gesellschaftliche Entwicklungen oder Ereignisse verärgert, viele sogar wütend. Besonders gering ist das Vertrauen in politische Institutionen wie Parteien und die Bundesregierung.  

Jeder dritte Befragte hat bereits erlebt, dass Diskussionen über polarisierende Themen unsachlich oder respektlos verlaufen, ein Drittel der Befragten hat schon einmal den Kontakt zu Menschen wegen kontroverser Themen eingeschränkt oder abgebrochen. Dies führt dazu, dass der Austausch über polarisierende Themen bewusst vermieden wird.  

Hier setzt die Kampagne #VerständigungsOrte an, mit der Evangelische Kirche und Diakonie deutschlandweit Orte des Dialogs über gesellschaftliche Krisen und Konflikte schaffen.  

Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Die Ergebnisse der Studie kann man durchaus als alarmierend bezeichnen. Die meisten Menschen in unserem Land spüren eine Spaltung. Und viele ziehen sich in ihre Blasen zurück. Als Kirche und Diakonie leiten wir daraus – und auch aus unserer biblisch-geistlichen Tradition – einen Auftrag und eine Verpflichtung ab. Wir wollen uns für Verständigung, Dialog und ein respektvolles Miteinander stark machen. Mit der Kampagne #VerständigungsOrte wollen wir dafür Räume schaffen und sichtbar machen.“ 

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Es sind nicht nur äußere Faktoren wie der Krieg in der Ukraine, die vielen Menschen Angst machen. Auch rapide gesellschaftliche Veränderungen und eine zunehmende Einkommensungleichheit sorgen für Verunsicherung. Hier gilt es, genau hinzusehen und diese vielen Realitäten in den Blick zu nehmen, sie auszusprechen – und dann in einen Dialog zu kommen, auf Augenhöhe und mit Respekt. Wir brauchen weniger Konfliktarenen. Wir brauchen mehr Verständigungsorte!“ 

Dr. Klaus Douglass, Direktor der Zukunftswerkstatt von Diakonie und evangelischer Kirche (midi): „Die Herausforderungen sind groß. Mit der Kampagne #VerständigungsOrte wollen Kirche und Diakonie im Jahr nach der Bundestagswahl den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, der gefühlten Polarisierung entgegenwirken und tragfähige Antworten auf die Frage liefern: Wie wollen wir in Deutschland zukünftig gemeinsam leben?“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 13.02.2025

Ohne ein Umsteuern in der Sozial- und Klimapolitik drohen die einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland weiter abgehängt zu werden. „In der Debatte um den Klimaschutz wird die Perspektive von Menschen mit wenig Geld viel zu oft vergessen,“ sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland, anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens der Diakonie Deutschland zum sozial-ökologischen Existenzminimum in Berlin.

Wegen der aktuellen Wirtschaftsentwicklung und der notwendigen Investitionen in dem Klimaschutz werden Menschen in den unteren Einkommensgruppen in absehbarer Zeit mit deutlich weniger verfügbarem Einkommen ihren Alltag bestreiten müssen. Zumindest dann, wenn sich die Verteilungsentwicklung der letzten 25 Jahre fortsetzen sollte. Das prognostizieren der Ökonom Dr. Benjamin Held und die Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker in ihrem von der Diakonie Deutschland in Auftrag gegebenen Gutachten. Gründe dafür seien die wachsende Einkommensungleichheit, die Kosten für Investitionen zum Beispiel in die Infrastruktur und steigende Preise. „Unser Gutachten zeigt, dass die Folgen der Klimakrise auch in Deutschland das Existenzminimum gefährden könnten, wenn die Politik nicht gegensteuert. Wir müssen neu darüber nachdenken, wie wir auch in Zukunft für alle die Teilhabe an der Gesellschaft sichern. Dazu müssen wir bei der Bestimmung des Existenzminimums ökologische Kriterien berücksichtigen. In Zukunft muss ein ‚sozial-ökologisches Existenzminimum‘ sicherstellen, dass wir niemanden bei der Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft zurücklassen“, so Ronneberger. 

Ein großes Problem sind die die gestiegenen Lohnunterschiede. Die Forscherinnen und Forscher zeigen, dass die Einkommensungleichheit in den vergangenen 25 Jahren deutlich zugenommen hat. So sind die verfügbaren Einkommen der obersten zehn Prozent der Haushalte zwischen 1995 und 2020 preisbereinigt um 51 Prozent gestiegen, die der untersten zehn Prozent dagegen nur um vier Prozent. Zugleich ist der Regelsatz für Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten, im gleichen Zeitraum preisbereinigt sogar um drei Prozent gesunken und erreicht erst jetzt wieder das Niveau von 1995. Parallel dazu führt die Klimakrise zu deutlichen Preissteigerungen, zum Beispiel durch die CO2-Bepreisung. Dies kann dazu führen, dass sich Menschen mit geringem Einkommen nicht ausreichend am Klimaschutz und am gesellschaftlichen Leben beteiligen können, weil ihnen schlicht das Geld dafür fehlt. „Die Folgen des Klimawandels wie Extremtemperaturen und Unwetter treffen soziale Einrichtungen sowie Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders hart. Klimaschutz und der Schutz vor Armut gehören untrennbar zusammen. Die nächste Bundesregierung steht zudem in der Verantwortung, soziale Einrichtungen bei den Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung finanziell zu unterstützen“, sagt Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbands. 

Die Abwärtsspirale kann durch einen Mix sozialpolitischer Maßnahmen durchbrochen werden. Dazu bedarf es unter anderem einer gezielten Stärkung von Geringverdienern, etwa durch eine Einkommensteuerreform, eine Erhöhung des Mindestlohns und eine Reform der Grundsicherung. Dr. Brigitte Knopf, Direktorin und Gründerin von Zukunft KlimaSozial und stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats für Klimafragen, betont die gesamtgesellschaftlichen Chancen, die das Zusammendenken von Klimaschutz und sozialen Fragen bietet: „Wenn die sozial gerechte Transformation zur Klimaneutralität erfolgreich sein soll, kommt es vor allem darauf an, dass wir auch Haushalten mit unterem und mittlerem Einkommen ermöglichen, aus einem CO2-intensiven Lebensstil auszusteigen. Das kann gelingen, wenn wir Klima- und Sozialpolitik von Anfang an zusammendenken. Mit einem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Ordnungsrecht, gezielter Förderung und einem sozial gestaffelten Klimageld ermöglichen wir eine positive Teilhabe an der Transformation für alle, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz von Klimaschutz insgesamt.“ So könnten sowohl die Klimaziele erreicht als auch gesellschaftliche Teilhabechancen gesichert werden. Im Gutachten werden fünf Lösungsansätze vorgestellt, die besonders geeignet sind, um diese Ziele zu erreichen und damit ein ‚sozial-ökologisches Existenzminimum‘ sicherzustellen. 

Renate Krause, Aktive in der Selbstvertretung von Menschen mit Armutserfahrung, ergänzt: „Auch Menschen, die in Grundsicherung oder im Bürgergeldbezug leben, sind entschlossen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Aber diese Mitwirkung ist nicht ohne Extra-Kosten möglich. Eine energetisch sanierte Wohnung ist gut für den Klimaschutz, aber der Umbau kann von Menschen mit wenig Geld nicht bezahlt werden. Viel zu häufig sind wir, besonders auf dem Land, auf das Auto angewiesen. Gut ausgebaute Infrastruktur und ein deutschlandweites Sozialticket fehlen immer noch. Gesunde und ökologisch produzierte Lebensmittel sind nicht finanzierbar. So können in Armut Lebende den Weg zur Klimaneutralität nicht unterstützen, der Weg bleibt verschlossen! Nur ein ‚sozial-ökologisches Existenzminimum‘ sichert die Möglichkeit zur Teilhabe an dieser Transformation! Nachhaltigkeit darf kein Luxus sein.“ 

Weitere Informationen:

Gutachten „Sozial-ökologisches Existenzminimum – Herausforderungen und Lösungsansätze für ein menschenwürdiges Existenzminimum in Zeiten der Transformation“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 11.02.2025

Anlässlich des diesjährigen Safer Internet Day (SID) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine stärkere Regulierung der Social-Media-Anbieter*innen sowie Betreiber*innen von Online-Plattformen und die konsequente Durchsetzung der EU-Daten- und Digitalgesetze. Der SID ist ein Aktionstag, um die Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Internet zu verbessern. Die Koordinierung läuft über die EU-Initiative klicksafe zum diesjährigen Thema „Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz“.

„Die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ist dringend notwendig, aber nicht ausreichend. Social Media-Anbieter*innen sowie Betreiber*innen von Online-Plattformen müssen für das rechtswidrige Ausspielen jugendgefährdender und antifeministischer Inhalte spürbar zur Verantwortung gezogen werden“, erläutert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

In Europa und auch in Deutschland mehren sich Einzelpersonen und Personengruppen, die den Feminismus zum Feindbild erklären. Zu dieser gesellschaftlichen Stimmung tragen Social-Media-Anbieter*innen sowie Betreiber*innen von Online-Plattformen mit gezielter werblicher (Online)-Ansprache bei. Die Folgen sind dramatisch. Der Alltag von Mädchen und Frauen in den sozialen Netzwerken ist geprägt von Beschimpfungen, Drohungen, sexueller Belästigung und der Angst vor Demütigungen. „Der djb sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert ein Verbot der Beobachtung des Nutzer*innenverhaltens und politischer werblicher (Online)-Ansprache,“ betont Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales. Zu der Tatsache, dass die gängige Praxis gegen die Regelungen der DSGVO verstößt, hat sich der djb umfänglich geäußert. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern muss für alle Generationen und Geschlechter ein sicherer Ort sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 11.02.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und fordert anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsauschuss dessen zeitnahe Umsetzung. In seiner aktuellen Stellungnahme bekräftigt der djb, dass der Entwurf eine längst überfällige Reform darstellt, die die reproduktiven Rechte von Frauen und trans*, inter* und nichtbinären Personen stärkt. Die Entscheidung über diesen Entwurf muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. „Es ist ein Erfolg zivilgesellschaftlicher Initiativen, dass diese Anhörung überhaupt stattfindet. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, diesen ersten notwendigen Schritt zur reproduktiven Gerechtigkeit in der letzten Sekunde dieser Legislatur zu gehen,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nach einer Beratung zu legalisieren und damit aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Zudem sollen schwangere Personen nach dieser Frist grundsätzlich straffrei bleiben. Dies entspricht auch den langjährigen Forderungen des djb. Der Entwurf setzt damit zumindest teilweise internationale Empfehlungen um und korrigiert bestehende rechtliche Widersprüche.

„Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat noch nie zu mehr Schutz ungeborenen Lebens geführt, sondern vielmehr dazu, dass Abbrüche unsicher sind. Eine Neuregelung ist daher nicht nur juristisch möglich, sondern auch dringend notwendig,“ betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Kommission für Strafrecht im djb.

Der djb fordert jedoch, dass diese Reform nur als erster Schritt verstanden wird. Langfristig müssen auch die verpflichtende Beratung und die bestehende Frist von zwölf Wochen entfallen, um reproduktive Rechte umfassend zu gewährleisten und abzusichern.

„Es besteht seit Jahren ein breiter gesellschaftlicher und fachlicher Konsens über die Notwendigkeit einer Neuregelung. Der Bundestag muss diese Chance jetzt nutzen, um einen Paradigmenwechsel einzuleiten und das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung endlich ernst zu nehmen,“ so Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Der djb appelliert an alle demokratischen Abgeordneten, die Umsetzung des Entwurfs zu unterstützen und den Weg für eine gerechte und längst überfällige Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu ebnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 10.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich zu priorisieren. Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung sieht die Kinderrechtsorganisation vor allem das Spitzenpersonal der nächsten Bundesregierung in der Verantwortung. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen.

 

„Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich demgegenüber von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung und Verzicht aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potentiale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit dramatischen Konsequenzen für sie selbst aber auch unsere Gesellschaft insgesamt.

Zugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive

Kinder- und Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Davor darf die kommende Bundesregierung nicht weiter die Augen verschließen, wir brauchen endlich konsequente, tragfähige Lösungen als Hilfe für die betroffenen Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche leben viel häufiger in Stadtteilen, in denen es an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen mangelt. Die erlebte und objektive Chancenungleichheit erschwert es betroffenen Kindern und Jugendlichen, einen guten Schulabschluss zu erwerben, da dieser wesentlich mit dem Einkommen und dem Abschluss der Eltern zusammenhängt. Ein schlechter oder gar kein Schulabschluss erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, selbst im Erwachsenenalter in Armut zu leben. Hier müssen also dicke Bretter gebohrt werden, um endlich Abhilfe zu schaffen“, so Hofmann weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb die nächste Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut vorzunehmen. So sollten der Kinderzuschlag und die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden. Zudem bedarf es einer flächendeckenden Kampagne, damit anspruchsberechtigte Familien endlich wissen, was ihnen zusteht. Trotz des Scheiterns der Kindergrundsicherung, die aus der Holschuld der Familien eine staatliche Bringschuld machen wollte, muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Ansprüche schnell und möglichst unbürokratisch geltend gemacht werden können. Als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin, am Ziel der Kindergrundsicherung festzuhalten.

 

Zudem muss der kindzentrierte Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung gestärkt werden. Voraussetzung hierfür ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme auf Wirksamkeit und Zugänglichkeit bzw. Inanspruchnahme überprüft. Der Bund hat hierbei eine koordinierende Aufgabe, die er endlich federführend wahrnehmen muss. Schließlich müssen Konzepte einer armutssensiblen Pädagogik in

Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert werden, um klassistischen Diskriminierungen und Ausschlüssen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dabei steht die Frage an vorderster Stelle, wie von Armut betroffene Kinder von Beginn an beteiligt und wie Stigmatisierungen und Vorannahmen wirksam bekämpft werden können. Konzepte einer armutssensiblen Praxis zielen hier sowohl auf die Reflektionsfähigkeiten des pädagogischen Personals als auch auf eine Sensibilisierung der Kinder für diese Themen. Konzepte zum Umgang mit Armut in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sollten dabei in den Ausbildungscurricula fest verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2025

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ plädiert im Vorfeld der Bundestagwahl noch einmal nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden.  Langfristig wird damit eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen. Kinder in Deutschland können so besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen ansonsten nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft. Die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ weiß mit seiner Forderung eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter sich. In einer vor kurzem veröffentlichten repräsentativen Forsa-Umfrage für das Deutsche Kinderhilfswerk hatten 73 Prozent der Befragten die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung gesehen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben Rechte – und die müssen endlich im Grundgesetz verankert werden. Wir rufen alle Parteien dazu auf, sich im Bundestagswahlkampf klar für die Aufnahme der Kinderrechte einzusetzen. Nur so stellen wir sicher, dass das Wohl von Kindern bei politischen Entscheidungen wirklich im Mittelpunkt steht und sie den Schutz und die Förderung bekommen, die sie brauchen.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb braucht es im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsorientierte Politik. Damit würde die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen gewährleistet und ihre Anliegen in politischen Entscheidungen gehört. Investitionen in ihr Recht auf Schutz, Bildung und Gesundheit sind zugleich Investitionen in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut und zu viele müssen Diskriminierung, Gewalt oder Vernachlässigung erleiden. Nach wie vor hängen die Bildungschancen eines Kindes und ein gesundes Aufwachsen zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um die Folgen sozialer Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten, zuhause und in den Bildungseinrichtungen, und zwar von Anfang an.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wurde im Jahre 2021 von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Der Kinderschutzbund Bundesverband, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 13.02.2025

Der Weltkindertag am 20. September 2025 steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit, wie wichtig die Umsetzung der Kinderrechte für unser aller Zukunft und als Fundament der Demokratie ist. Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen und leben, verstehen besser, wie Demokratie funktioniert und wie sie sich aktiv einbringen können. Die beiden Kinderrechtsorganisationen fordern im Wahljahr 2025 dazu auf, die Rechte der jungen Generation stärker als bisher bei politischen Entscheidungen miteinzubeziehen – für ein zukunftsfähiges und kinderfreundlicheres Land.

„Das Motto des Weltkindertages 2025 unterstreicht die fundamentale Bedeutung der Kinderrechte für unser Zusammenleben“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Um unsere 14,3 Millionen Demokratinnen und Demokraten von Morgen zu stärken, braucht es eine Politik, die Kinder, ihre Chancen und die Verwirklichung ihrer Rechte gezielt fördert. Mit umfassenden Investitionen in Bildung, der Förderung benachteiligter junger Menschen vom Kita-Alter an und der Beteiligung der jungen Generation an politischen Entscheidungen können wir die Zukunftsfähigkeit des Landes vorantreiben und zugleich unsere demokratische Gesellschaft stärken.”

„Es braucht dringend konsequente politische Initiativen und Entscheidungen für eine Politik, die alle Generationen in den Blick nimmt. Denn bisher werden die Belange der Kinder und Jugendlichen in Deutschland an zu vielen Stellen systematisch ausgeblendet. Wir sehen tagtäglich, dass unsere Demokratie an vielen Stellen herausgefordert wird wie lange nicht. Deshalb ist es dringend angezeigt, unsere Demokratie zusammen mit der jungen Generation mit Leben zu füllen, ihre Voraussetzungen zu bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen zu verteidigen. Dafür braucht es auch die konsequente Umsetzung der Kinderrechte in allen Bereichen unserer Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 ist eine gemeinsame bundesweite Mitmach-Aktion von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk geplant. Dabei werden die Kinderrechte als Bausteine für Demokratie im Fokus stehen. Hinzu kommen zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen. Dabei werden sich Menschen aus ganz Deutschland für Kinder, deren Rechte und Bedürfnisse stark machen. Alle Informationen zum Weltkindertag gibt es unter http://www.unicef.de/weltkindertag und http://www.dkhw.de/weltkindertag.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF vom 12.02.2025

Anlässlich des morgigen Safer Internet Day veröffentlicht der Kinderschutzbund ein neues Haltungspapier zur Nutzung von Smartphones bei Kindern und Jugendlichen. Der Verband empfiehlt, dass Kinder frühestens ab einem Alter von zehn Jahren ein eigenes Smartphone erhalten sollten. Entscheidend dabei sei jedoch die individuelle Entwicklung des Kindes sowie das Kindeswohl.

„Ein Smartphone bedeutet für Kinder nicht nur neue Möglichkeiten der Teilhabe, sondern auch Risiken. Deshalb müssen Eltern ihre Kinder aktiv begleiten und Jugendschutzeinstellungen konsequent nutzen“, betont Joachim Türk, Vizepräsident des Kinderschutzbundes.

Laut aktuellen Studien haben bereits viele Kinder im Grundschulalter Zugang zu Smartphones – sei es über Familiengeräte oder eigene Endgeräte. Der Kinderschutzbund warnt jedoch davor, Kinder zu früh allein mit der digitalen Welt zu lassen. Neben der elterlichen Begleitung sind Schutzmaßnahmen wie Filtereinstellungen und altersgerechte Inhalte essenziell.

Empfehlungen des Kinderschutzbundes

  • Bis zum dritten Lebensjahr möglichst bildschirmfrei aufwachsen.
    • Vor der Grundschule kein eigenes Smartphone.
    • Erst ab zehn Jahren ein eigenes Smartphone – mit aktiver elterlicher Begleitung und Jugendschutzeinstellungen.
    • Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Eltern.

„Ein generelles Smartphone-Verbot für Kinder halten wir nicht für zielführend. Vielmehr muss die Medienkompetenz in Familien, Kitas und Schulen gestärkt werden, damit Kinder sicher und selbstbestimmt digitale Angebote nutzen können“, so Türk weiter.

Der Kinderschutzbund fordert zudem eine stärkere Verantwortung der Anbieter: Plattformbetreiber, Gerätehersteller und die Werbewirtschaft müssten mehr für den Schutz von Kindern tun. „Kinderschutz muss von Anfang an mitgedacht werden – durch sichere Voreinstellungen und klare Altersgrenzen“, erklärt Türk.

Das vollständige Haltungspapier ist ab sofort unter Kinderschutzbund.de verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.02.2025

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer eine Straftat. Frauen, die abtreiben, werden hier daher immer noch kriminalisiert – und das seit mehr als 150 Jahren! Das muss sich ändern, fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit mehr als 70 Organisationen und Verbänden, die am kommenden Montag (10. Februar 2025) an einer Verbändeanhörung des Deutschen Bundestages mitwirken. Dort wird ein interfraktioneller Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen beraten, der von 328 Abgeordneten unterzeichnet wurde. Eigentlich hätte der Entwurf längst im Plenum des Bundestages beraten werden sollen, aber Union und FDP blockieren das Gesetzverfahren.

Dazu sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Wir erwarten, dass Union und FDP den Wunsch einer mit 80 Prozent Zustimmung großen Mehrheit der Bevölkerung für straffreie Schwangerschaftsabbrüche nicht weiter blockieren und fordern sie auf, den Gesetzesentwurf der 328 Abgeordneten direkt nach der Verbändeanhörung an den Rechtsauschuss und noch in dieser Woche ins Plenum zur Gesetzesverabschiedung zu überweisen. Deutschland hat eins der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Das ist nicht zeitgemäß und muss geändert werden.“

Silke Zimmer, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Frauen‐ und Gleichstellungspolitik, ergänzt: „Partei- und Wahltaktik dürfen den Weg zu einer überfälligen Neuregelung nicht blockieren. Die Politik muss endlich handeln und die Bevormundung von Frauen beenden. Die jetzige Gesetzesinitiative ist ein guter erster Schritt. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich entkriminalisiert werden.“

ver.di fordert neben der Streichung des Paragraphen 218 den Ausbau freiwilliger Beratungsangebote zu Schwangerschaftsabbrüchen, die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen als festen Bestandteil der medizinischen Ausbildung im Bereich Gynäkologie sowie die Verpflichtung staatlicher Krankenhäuser, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Denn dadurch, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte wegen der Stigmatisierung Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssten ungewollt Schwangere lange Wege und hohe Kosten auf sich nehmen, wenn sie ihr Recht auf Gesundheitsversorgung wahrnehmen wollten. Dies müsste ein modernes Gesetz für die Zukunft anders und zu Gunsten der Betroffenen regeln.

Quelle: Pressemitteilung ver.di-Bundesvorstand vom 07.02.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. Februar 2025

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Ort: Online

Ernährungsarmut ist ein wachsendes gesellschaftliches Problem mit gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit, soziale Teilhabe und Chancengleichheit. Jüngst schockierte eine repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag von Save The Children unter Eltern minderjähriger Kinder. Fast ein Viertel (23 Prozent) der Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 3.000 Euro sagten, sie würden häufig bei gesundem Essen sparen.

Am 21. Februar organisiert der Ernährungsrat Berlin in Kooperation mit der Nationale Armutskonferenz (NAK), der Diakonie Deutschland und dem Deutsche Institut für Menschenrechte eine Fachtagung unter dem Titel Ernährungsarmut überwinden, das Recht auf Nahrung stärken – für eine gerechte und nachhaltige Ernährungspolitik, die alle erreicht! Die Tagung selbst ist bereits ausgebucht, aber wir empfehlen euch den Live-Stream mit den Auftaktreden, von 10:30 bis ca. 12:00, u.a. mit:

Michael Windfuhr (Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte)
Heike Towae (Armutsaktivistin)
Ulrike Arens-Azevêdo (Ökotrophologin und ehemalige Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.)

Material zur Konferenz kann auch nach der Veranstaltung noch im Netz aufgerufen werden.

Der Live-Stream kann auch über www.nationale-armutskonferenz.de aufgerufen werden.

Termin: 05. März 2025

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Das Statistische Bundesamt lädt Sie herzlich zum Fachgespräch ein, das wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) durchführen:

Im Jahr 2023 lebten in Deutschland 16,2 Millionen Eingewanderte und 5 Millionen Nachkommen, bei denen beide Elternteile eingewandert sind: Für ein gutes Viertel der Bevölkerung gehört damit ihre Einwanderungsgeschichte zur Lebenswirklichkeit. Die Integration eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche und ist Grundvoraussetzung für Teilhabe und Zusammenhalt.

Mit dem Dashboard Integration bietet das Statistische Bundesamt einen umfassenden Überblick zu den statistischen Trends des Integrationsgeschehens in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das Dashboard Integration wurde in
Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, als neuer eigenständiger Bereich des Dashboards Deutschland entwickelt und
aufgebaut. Damit wird der Integrationsbericht 2024 der Beauftragten erstmals um das Dashboard Integration ergänzt, das einen einfachen und interaktiven Zugang zu den im Bericht dargestellten Indikatoren und Daten bietet.

Interaktive Grafiken zu 60 Indikatoren in 14 Themenfeldern geben Antworten auf Fragen dazu, wie häufig und in welcher Form eingewanderte Menschen am Arbeitsmarkt aktiv sind, welche schulischen Kompetenzen und Bildungsabschlüsse sie aufweisen, wie sie ihren Gesundheitszustand einschätzen, wie zugehörig sie sich zu Deutschland und wie sicher sie sich in ihrem Wohnumfeld fühlen. Das Dashboard enthält dabei neben Ergebnissen der amtlichen Statistik
auch Daten von Behörden und der wissenschaftlichen Forschung. Die dargestellten Indikatoren wurden für den 14. Integrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) entwickelt.

In der Veranstaltung zeigen wir, wie Sie das Dashboard zur Informationssuche nutzen können. Wir stellen dabei die wichtigsten Trends des Integrationsgeschehens in ausgewählten Themenfeldern vor.

Im Anschluss gibt es bei einem kleinen Snack und Getränken die Möglichkeit zum fachlichen Austausch.

Weitere Informationen » www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldungen per Mail » hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder in Präsenz teilnehmen möchten.

Termin: 18. bis 21. März 2025

Veranstalter: TUSCH und TUSCH Koproduktion

Ort: Berlin

Vom 18. bis 21. März 2025 findet wieder das TUSCH Festival im Podewil in Berlin-Mitte statt. Rund 400 junge Menschen verschiedener Schulformen beschäftigen sich in 16 Theaterproduktionen mit kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Hintergründen:

Erwachsen-Werden und das Überwinden von Angst, mit Schubladen, Hierarchien, Gefühlen u. v. m. Wichtiges Merkmal des TUSCH Festivals ist, dass immer zwei Kooperationen in einem Programmblock aufführen. So spielt eine Gruppe von Schüler*innen während die andere zuguckt und anschließend spielt die andere Gruppe, während die eine zuguckt. So können die Schüler*innen nicht nur Theater Spielen selbst erleben, sondern schauen auch Theater von Schüler*innen für Schüler*innen.

In einem anschließenden, spielerisch gestalteten Nachgespräch tauschen sich die jungen Spieler*innen über das Gesehene aus und stellen sich Fragen zur Stückentwicklung und der Präsentation.

Das Programm und weitere Informationen unter: www.tusch-berlin.de