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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2026

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Beratung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Kabinett mahnt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass Reformen nicht auf dem Rücken von Familien und sozial Schwächeren ausgetragen werden dürfen. Freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – nicht zur Haushaltskonsolidierung der GKV. Gleichzeitig begrüßen wir Schritte in Richtung mehr Gleichstellung, insbesondere die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatt*innen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: „Mit der geplanten Reduzierung des Kinderkrankengeldes und des Krankengeldes sowie steigenden Zuzahlungen drohen spürbare Belastungen für Familien – insbesondere für Frauen, die den Großteil der Sorgearbeit leisten und häufig weniger verdienen. Gerade sie trifft jede Verschlechterung im Sozialversicherungssystem besonders hart. Das ZFF fordert die Bundesregierung daher auf, von diesen Leistungskürzungen Abstand zu nehmen und soziale Härten konsequent zu vermeiden.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatt*innen ist aus unserer Sicht aber längst überfällig. Sie setzt endlich Anreize für eine eigenständige Existenzsicherung – insbesondere von Frauen – und überwindet eine Regelung, die überholte Rollenbilder und wirtschaftliche Abhängigkeiten festschreibt. Die Koppelung an die Ehe benachteiligt viele Familienformen und wird der gesellschaftlichen Realität längst nicht mehr gerecht. Gleichzeitig fordern wir, dass freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen nicht zum Stopfen der Haushaltslöcher in der GKV missbraucht werden, sondern gezielt Familien mit besonders intensiver Sorgeverantwortung zugutekommen – etwa Eltern mit sehr kleinen oder pflegebedürftigen Kindern. Maßgeblich sollte künftig der tatsächliche Unterstützungsbedarf sein, nicht der Familienstand. Sozialverträgliche Lösungen für chronisch kranke Menschen und Frauen, die nach langen Erwerbspausen wieder einsteigen wollen, sind dabei unerlässlich.

Für echte Gleichstellung braucht es darüber hinaus weitere Reformen – etwa im Steuer- und Sozialrecht, die die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen stärken und Familien unterstützen. Das ZFF fordert daher: die Abschaffung des Ehegattensplittings und der Minijobs, die weitere Fehlanreize gegen eine eigenständige existenzsichernde Erwerbstätigkeit setzen, sowie die Einführung einer echten Kindergrundsicherung für alle Kinder, die Familienarmut wirksam bekämpft und Familien dauerhaft entlastet.

Sorgearbeit ist gesellschaftlich unverzichtbar – sie darf nicht durch finanzielle Risiken bestraft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.04.2026

                           

SCHWERPUNKT: Gesundheitsreform

Kabinettsentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wird detailliert geprüft

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Simone Borchardt:

Albert Stegemann: „Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat mit dem Gesetzentwurf eine der grundlegendsten und wichtigsten Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gestartet. Die vorgeschlagenen Einsparungen sind notwendig, um die entstandene Beitragslücke in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu schließen und die Beitragssätze so zu stabilisieren. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen werden dazu einen Beitrag leisten müssen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die Vorschläge detailliert analysieren. Gleichzeitig werden wir in der Koalition auch die Fragen der Reduzierung des Bundeszuschusses sowie der Übernahme der Krankenkosten von Grundsicherungsempfängern eingehend diskutieren.“

Simone Borchardt: „Wir brauchen jetzt den Mut, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen endlich konsequent zu heben. Es reicht nicht, nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Entscheidend ist, dass wir strukturell vorankommen. Wir müssen Doppelstrukturen abbauen und Bürokratie zurückdrängen. Überhaupt müssen wir die Versorgung stärker vom Patienten her denken. Wer die Gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft stabilisieren will, muss Effizienzreserven nutzen und klare Prioritäten setzen. Unser Ziel ist kein kurzfristiges Sparprogramm, sondern ein nachhaltiger Kulturwandel, der Beitragszahler entlastet und die Versorgung zukunftsfest macht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2026

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, heißt es in einem Antrag (21/5487) der Fraktion, der am Donnerstag erstmals beraten werden soll.

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

“Wir sind erleichtert, dass einige der größten Härten der Reform auf den letzten Metern abgeräumt wurden. Dazu zählt, dass das Krankengeld in voller Höhe erhalten bleibt und die neuen Beiträge für Mitversicherte nochmal nach unten korrigiert wurden. Auch die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze ist wichtig, um hohe Einkommen stärker an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen.

Insgesamt bleibt es aber dabei: Die Reform hat eine Unwucht zulasten von Patient*innen und Leistungserbringern. Im parlamentarischen Verfahren müssen Union und SPD sicherstellen, dass die Zuzahlungen für Medikamente im Rahmen bleiben, denn Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Außerdem müssen Tarifsteigerungen in Rehabilitation und Behandlungspflege weiterhin vollständig refinanziert werden. Statt einer Reform, die sich nur an Einsparzielen orientiert, bräuchten wir einen neuen Aufbruch für mehr Prävention. Denn gute Gesundheitspolitik sollte vor allem ein Ziel verfolgen: die Gesundheit der Menschen zu stärken.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.04.2026

Kompromiss bei Familienversicherung ist Nebelkerze – Stufenplan zur Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende nötig – Existenz gemeinnütziger Anbieter in der häuslichen Krankenpflege gefährdet

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa kritisiert im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung den aktuellen Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht der Caritas ist mit den Korrekturen der letzten Tage die Schieflage keinesfalls überwunden.

„Auch wenn die Kürzungen beim Krankengeld zurückgenommen wurden, bleiben dynamische Erhöhungen bei den Zuzahlungen bei Medikamenten, die in der geplanten Form Menschen mit kleinen Einkommen sehr hart treffen“, so Welskop-Deffaa. Dabei seien zugleich Fehlanreize bei den Packungsgrößen hoch wahrscheinlich.

Weiterhin kritisiert die Caritas den Kompromiss bei der Familienversicherung „Hier wirft die Regierung Nebelkerzen“, so Welskop-Deffaa. „Es ist dringend zu hoffen, dass die Begrenzung der Mitversicherung der Ehepartner im parlamentarischen Verfahren aus dem Entwurf herausgenommen wird. Bürokratie wird die ohnehin kleinen Einnahmegewinne, die hier verbucht werden, auffressen. Wer Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt beheben will, muss die Minijobs abschaffen und nicht die Familienmitversicherung.“

Verärgert ist der Caritasverband über das Ergebnis bei den nicht beitragsbezogenen Leistungen: „Während die Regierung bei der Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende mit homöopathischen 250 Mio. Euro einsteigen will, kürzt sie drastisch den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung für andere ungedeckte Leistungen. Die Caritas fordert einen echten Stufenplan für die Refinanzierung der Beiträge für Bürgergeldversicherte, mindestens in Höhe von 4 Mrd. Euro im ersten Schritt.“

Unverständlich ist, dass die Regierung den Vorschlägen der Finanzkommission beim Herstellerrabatt für die Pharmaindustrie nicht konsequent folgt. „Die Regelung im Kabinettsentwurf ist windelweich. Wenn die Bundesregierung die deutsche Pharmaindustrie subventionieren möchte, sollte sie die benötigten Mittel transparent im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) einstellen – und diese nicht den Beitragszahlern aufbürden.“

Last but not least: Die geplante Aufhebung der Tarifbindung für häusliche Krankenpflege (HKP) und Rehaeinrichtungen ist aus Sicht der Caritas eine unverständliche Gefährdung der tariftreuen Anbieter: „Es muss mindestens eine Regelung analog zu den Krankenhäusern geben, um faire, tarifliche Löhne weiterhin zahlen und gute Arbeitsbedingungen sichern zu können. Eine Gefährdung der Existenz gemeinnütziger tariftreuer Anbieter kann nicht gewollt sein, wenn wir in einer alternden Gesellschaft gute Versorgung gerade in der eigenen Häuslichkeit stärken wollen und müssen.“

Abschließend mahnt die Caritaspräsidentin: „Die sozialen Unwuchten müssen im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren dringend korrigiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 29.04.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) lehnt die heute im Kabinett beschlossene Reform der Ehegatten-Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden ab.

Auch der gegenüber früheren Planungen reduzierte Beitragszuschlag von 2,5 Prozent ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Aus Sicht des DFV wird die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern damit abgeschafft und durch eine erhebliche finanzielle Belastung von Familien ersetzt.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, Sebastian Heimann, erklärt dazu:

„Der Kabinettsbeschluss ist aus familienpolitischer Sicht ein falsches Signal. Statt Familien zu entlasten, werden bewährte Strukturen schrittweise zurückgebaut und neue finanzielle Belastungen eingeführt. Das trifft insbesondere Ehepaare, die ihre familiäre Arbeit bislang im Rahmen eines solidarischen Systems abgesichert wissen konnten.“

Der DFV betont, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern bislang ein zentraler Bestandteil der familienpolitischen Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Ihre Einschränkung stellt einen grundlegenden Systemwechsel zulasten von Familien dar.

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, das Vorhaben im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.

„Familien brauchen Verlässlichkeit und Entlastung, keine zusätzlichen finanziellen Hürden in Zeiten eines dramatischen Geburtenrückgangs“, so der Bundesgeschäftsführer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.04.2026

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zum Kabinettsbeschluss zur Gesundheitsreform:

„Auch wenn es gelungen ist, Kürzungen beim Krankengeld zu verhindern, hat der Kabinetts-Beschluss zur Gesundheit immer noch massiv Schlagseite zulasten der Versicherten. Zwar übernimmt die Koalition endlich mehr Verantwortung für die Krankenversicherung der Bürgergeldbezieher. Aber gleichzeitig soll der Bundeszuschuss zur GKV deutlich gekürzt werden. Am Ende zahlt der Bund weniger als vorher. Wenn das so durchs Parlament geht, würden die Beitragszahler wieder zur Stabilisierung des Bundeshaushalts herangezogen werden. Richtig wäre es, stattdessen endlich hohe Vermögen und Einkommen gerecht zu besteuern. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.04.2026

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Etliche Sparmaßnahmen belasten vor allem Menschen, die es sowieso schon schwer haben – beispielsweise Geringverdiener und chronisch kranke Menschen. „Gesundheit darf keine Frage des Einkommens sein. Wir befürchten, dass dieses Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten derjenigen geht, die ohnehin wenig Geld haben“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Besonders kritisch sieht der evangelische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. „Die geplanten Maßnahmen sind sozial ungerecht: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und beim Krankenhausaufenthalt gefährden den Zugang zu einer guten und gerechten Gesundheitsversorgung für alle. Wir brauchen keine Sparpolitik auf dem Rücken der Menschen, die eh schon wenig haben, sondern ein solidarisches System, das die Versorgung für alle sichert“, so Schuch. Wenn sich Menschen mit wenig oder geringem Einkommen keine Medikamente mehr leisten könnten oder aus Angst vor der Zuzahlung einen Krankenhausaufenthalt scheuen, sei das ein Problem.  

Die Diakonie Deutschland fordert seit Langem, dass die Gesundheitsleistungen von Menschen, die Grundsicherung beziehen, in Zukunft kostendeckend durch Steuermittel finanziert werden. Dafür sind zunächst zusätzlich 250 Millionen Euro für 2027 eingeplant. Gleichzeitig kürzt die Bundesregierung aber den Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um jährlich zwei Milliarden Euro. „Das kann nicht funktionieren und führt ganz sicher nicht dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfähig aufgestellt wird“, kritisiert Rüdiger Schuch.  

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Diakonie Deutschland ist die Aufhebung der Refinanzierung von Tarifen in der medizinischen Behandlungspflege und Rehabilitation. Diese Maßnahmen werden die Existenz wichtiger Einrichtungen gefährden. Schuch betont die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen für die Versorgungsqualität: „Eine Rehabilitation und Pflege, die den Menschen im Blick hat, braucht gute und faire Entlohnung. Dafür braucht es die volle Anerkennung der Tarife und eine verlässliche Refinanzierung.“  

Die einmalige Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2027 um zusätzlich 300 Euro sieht die Diakonie Deutschland als einen Schritt in die richtige Richtung. Langfristig sei das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu einem solidarisch finanzierten einheitlichen Krankenversicherungssystem weiterzuentwickeln, das allen Menschen einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz bietet, fordert der evangelische Wohlfahrtsverband.

Weitere Informationen:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 29.04.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die geplanten Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Frauen besonders stark treffen werden. Die Reform des Gesundheitssystems darf nicht zulasten von Frauen gehen. Insbesondere Kürzungen beim Kinderkrankengeld und Krankengeld würden bestehende Ungleichheiten verschärfen.

„Die GKV-Reform wäre ein Rückschritt für die Gleichstellung – sie trifft insbesondere Frauen, die weiterhin den Großteil der Sorgearbeit tragen“, betont die Präsidentin des djb Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16. April 2026 sieht eine Absenkung des Kinderkrankengeldes von 90% auf 85% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts vor. Diese Leistung ist jedoch zentral, um Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit zu vereinbaren. Kinderkrankengeld wird etwa 3-mal häufiger von Müttern als von Vätern in Anspruch genommen, sodass dieser Vorstoß de facto eine Beitragsstabilisierung auf dem Rücken von erwerbstätigen Müttern und keine geschlechtsneutrale Kürzung darstellt.

Auch die pauschale Kürzung des Krankengeldes um 5% für Versicherte wird insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen und damit insbesondere Frauen und Alleinerziehende belasten. Der djb fordert stattdessen eine gerechte Stärkung der Einnahmeseite: Gutverdienende sollten stärker einbezogen werden, etwa durch eine Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung weiterer Einkommensarten wie Kapital- oder Mieteinnahmen. Zudem könnte eine Krankenversicherungspflicht für Minijobs sowohl Mehreinnahmen schaffen als auch den eigenständigen Versicherungsschutz von Frauen stärken.

Die geplanten Einschnitte bei der beitragsfreien Familienversicherung bewertet der djb differenziert. „Die beitragsfreie Familienversicherung ist konsequent und realitätsgerecht an der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige auszurichten“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich. Zwar ist eine Reform grundsätzlich richtig, doch die vorgesehene Begrenzung der Mitversicherung auf das sechste Lebensjahr eines Kindes verkennt die Lebensrealität vieler Familien. Gerade mit dem Übergang in die Grundschule fehle häufig verlässliche Betreuung. Der djb spricht sich daher für eine Mitversicherung bis zum 14. Lebensjahr aus.

Abschließend stellt der djb klar: Einzelmaßnahmen greifen zu kurz. Unter Bedingungen unzureichender Kinderbetreuung und ungleicher Verteilung von Sorgearbeit gehen sie oft zulasten von Frauen. Für echte Gleichstellung in Sorge- und Erwerbsarbeit braucht es ein Bündel an Maßnahmen:  Neben der Reform der Familienversicherung gehören etwa auch die Abschaffung von Minijobs, eine Reform des Ehegattensplittings und ein Elterngeld dazu, das Väter stärker in die Verantwortung nimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.04.2026

  • Beitragszuschlag trifft besonders Haushalte mit nur einem Einkommen
  • Langzeitkranke wären von Krankengeld-Kürzung massiv betroffen gewesen

Das Bundeskabinett hat heute Kürzungen im Gesundheitsbereich beschlossen. VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert:

„Der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner ist eine erhebliche Belastung für Familien in finanziell angespannten Lebenslagen und mit besonderen Bedarfen. Haushalte mit nur einem Einkommen, die sich auf das jahrzehntelange Versprechen des gesetzlichen Solidarprinzips verlassen haben, trifft es besonders hart. Aber auch Familien, in denen eine Person auf Grund von Krankheit oder Behinderung einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden den Beitragszuschlag stark spüren. Für Familien mit kleinen Einkommen entscheiden 30 bis 50 Euro mehr im Monat oft über den Wocheneinkauf. Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.

Die medizinische Versorgung für Beziehende von Bürgergeld bleibt richtigerweise in vollem Umfang gesetzlich garantiert, so wie es das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Das eigentliche Problem ist jedoch die erhebliche staatliche Unterfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Der Bund drückt sich vor seiner finanziellen Verantwortung und verlagert die Kosten auf die gesetzlich Versicherten. Die jetzt angekündigte Refinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfangende bleibt so weit hinter den tatsächlichen Ausgaben zurück, dass sie kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Gleichzeitig erhöht die Reduzierung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro den finanziellen Druck auf die Krankenkassen zusätzlich.

Für Langzeitkranke wäre die Kürzung des Krankengeldes finanziell katastrophal gewesen. Wer nach einer schweren Operation, mit psychischen Problemen oder bei einer Krebserkrankung monatelang ausfällt, kämpft ohnehin schon mit dem Sprung vom vollen Gehalt auf das niedrigere Krankengeld. Kranksein darf nicht zur Armutsfalle werden. Wer monatelang um seine Gesundheit kämpft, darf nicht gleichzeitig um seine Existenz bangen müssen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 29.04.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen: Mit ihm soll der Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessert und der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gebremst werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Begrenzung der Steigerung von Indexmieten vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent im Jahr nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Außerdem enthält der Entwurf neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum: Mit diesen neuen Regeln sollen Rechtsunsicherheiten behoben und der Mietpreisbremse bessere Wirkung verliehen werden. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Ausweitung der Regelung über die sogenannte Schonfristzahlung: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen durch Nachzahlung der Miete eine Kündigung einmalig abwenden können. Im Interesse von Vermieterinnen und Vermietern sollen außerdem Kleinmodernisierungen erleichtert werden: Dazu soll die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen angehoben werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Mit unserem Gesetzentwurf ‚Miete II‘ verbessern wir den Mieterschutz spürbar und ganz konkret: Wohnungssuchende und Mieterinnen und Mieter profitieren von mehr Fairness, mehr Transparenz und besserem Schutz vor überhöhten Kosten. Wir schließen gezielt Schutzlücken im sozialen Mietrecht, die bislang vielen Menschen das Leben schwer machen. Künftig regeln wir klar und nachvollziehbar, was bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen erlaubt ist – und setzen damit wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse. Gleichzeitig begrenzen wir Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen wirksam. Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden. Diese Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach, aber zur Demokratie gehört der Kompromiss. Und der lohnt sich für alle. Denn ‚Miete II‘ ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf dem Wohnungsmarkt – mit zielgenauen Maßnahmen gegen explodierende Mieten und einem fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieterseite. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg entschlossen weiterzugehen: Bezahlbares Wohnen muss für alle Menschen in Deutschland geschützt und gesichert werden.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende 2025 außer Kraft getreten. Neben dem Entwurf „Mietrecht II“ plant das BMJV weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorzuschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

Im Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Begrenzung für Indexmietsteigerungen
    In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen die Steigerungen des für Indexmietverträge maßgeblichen Verbraucherpreisindexes nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine –rapide steigt.
  2. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen
    Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Wird der Möblierungszuschlag nicht ausgewiesen, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Vermieterinnen und Vermieter können die Ausweisung aber nachholen. Auch dann gilt die Wohnung noch 2 Jahre ab Nachholung als unmöbliert.
    Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Dafür schlägt der Gesetzentwurf eine Berechnungsmethode vor.
    Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Ist die Möblierung nicht angemessen, greift die Pauschale nicht.
    Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.
  3. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge
    Für Kurzzeitmietverträge soll es erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können und unter bestimmten Voraussetzungen auf insgesamt 8 Monate verlängerbar sein. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
    Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge auf Grund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.
  4. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung
    Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.
  5. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen
    Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29.04.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Versorgungsausgleichs – eine faire Teilhabe beider Eheleute an den in der Zeit der Ehe erworbenen Rentenansprüchen – auch wirklich erreicht werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung Rentenansprüche fair zwischen den Ex-Partnern aufteilen. Bislang gab es hier eine Gerechtigkeitslücke: Wenn bei der Scheidung Rentenansprüche verschwiegen oder übersehen wurden – ob versehentlich oder absichtlich –, ging das zulasten des anderen Ex-Partners. Das ist nicht hinnehmbar. Künftig sollen solche Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Damit sorgen wir für mehr Fairness zwischen geschiedenen Partnern. Eine Scheidung darf nicht zum Armutsrisiko werden.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch hälftig aufgeteilt, der während der Ehe erworben wurde. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten- und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehegatten sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun beschlossenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen.

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs aus der Ehezeit zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind (also als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden), sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein geschiedener Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert unter anderem auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.04.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sog. digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und wurde über mehrere Monate hinweg im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen. Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher. Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphonekameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen steigen rasant.

Deshalb haben wir in den letzten Monaten einen ambitionierten Gesetzentwurf dazu erarbeitet. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt schließen wir Strafbarkeitslücken – vor allem in Bezug auf pornographische Deepfakes und digitalen Voyeurismus. Wir werden außerdem die Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern – und dafür sorgen, dass notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können. Denn der Rechtsstaat darf nicht schulterzuckend zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden.

Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Gewalt genauso ernst nehmen wie körperliche Gewalt – und die Betroffenen stärken. Genau dafür steht das Gesetz gegen digitale Gewalt. Nicht die Betroffenen sollen verstummen, sondern die Täter – und digitale Gewalt muss endlich konsequent geahndet werden.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Neue Straftatbestände gegen digitale Gewalt

Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen drei neue Straftatbestände geschaffen werden.

  • „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ (§ 184k des Strafgesetzbuchs (StGB)): Die Vorschrift soll bildbasierte sexualisierte Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen erfassen. Dazu soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial unter Strafe gestellt werden – unabhängig von der Herstellungsform (reale oder computergenerierte Aufnahme) und dem Ort der Aufnahme (privat oder öffentlich). Das betrifft insbesondere pornographische Deepfakes, Fälle des sogenannten digitalen Voyeurismus (das heimliche Filmen oder Fotografieren an öffentlichen Orten, soweit es auf unbekleidete intime Körperstellen zielt oder „in sexuell bestimmter Weise“ auf bekleidete intime Körperstellen). Ebenfalls erfasst sind Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos.
  • „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB): Die Vorschrift soll das unbefugte Zugänglichmachen (aber nicht bereits das Herstellen) sonstiger Deepfakes erfassen, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden. Satirische Darstellungen sind nicht erfasst. Erfasst sind beispielsweise das Zugänglichmachen täuschend echt aussehender Bildaufnahmen, die reale Personen (ohne deren Einverständnis) vermeintlich bei der Begehung schwerer Straftaten zeigen.
  • „Unbefugte Überwachung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik“ (§ 202e StGB): Die Vorschrift soll insbesondere Cyberstalking mittels GPS-Trackern erfassen.

Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene

Betroffene von digitaler Gewalt sollen bei strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen besser gegen die Verletzer ihrer Rechte vorgehen können. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden.

  • Auskunftsanspruch: Betroffene sollen von Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern einfacher und weitergehender als bisher Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern erhalten können; dafür soll ein neues Auskunftsverfahren mit Richtervorbehalt etabliert werden. Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten.
  • Beweissichernde Anordnungen: Gerichte sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter anlassbezogen verpflichten können, bereits bei ihnen vorhandene Daten über einen mutmaßlichen Rechtsverletzter zu sichern. So soll erreicht werden, dass die Rechtsdurchsetzung nicht an einem Datenverlust scheitert, weil die zur Rechtsdurchsetzung benötigten Daten vor Beendigung des Verfahrens gelöscht wurden.
  • Zeitweilige Accountsperre: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene eine zeitweilige Sperre des Verletzer-Accounts gerichtlich beantragen können. So soll insbesondere verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt in schwerwiegender Weise schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
  • Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten: Betreiber von sozialen Netzwerken mit Sitz außerhalb der EU sollen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann ein Gericht eine solche Benennung im Einzelfall, d.h. in einem konkreten Gerichtsverfahren, anordnen können. Dadurch soll es Betroffenen einfacher möglich sein, Rechte gegenüber den Plattformen durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 22.05.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf [sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen] finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.04.2026

Zur Veröffentlichung der Bestandsaufnahme der unabhängigen Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erklären Anna Lührmann, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, und Denise Loop, Sprecherin für Bildung, Familie, Senioren und Jugend:

Die Bestandsaufnahme zeigt noch einmal den enormen Handlungsdruck. Tech-Konzerne sind profitorientiert, das Kindeswohl ist ihnen egal. Wir brauchen endlich sichere soziale Netzwerke, insbesondere für junge Menschen.

Soziale Medien können Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe, Austausch und Wissen eröffnen– besonders dort, wo analoge Angebote fehlen oder gekürzt werden.

Doch es bestehen erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche: Hass, Cybergrooming oder ungewollter Kontakt mit altersbeschränkten Inhalten sind nur einige Beispiele. Immer mehr junge Menschen zeigen eine suchtartige Nutzung. Diese Risiken hängen eng mit dem Design der Plattformen zusammen. Hier mangelt es nicht an Gesetzen und Regeln. Das Problem ist, dass digitale Plattformen sich nicht an geltende Gesetze halten und Konsequenzen bisher meist ausbleiben. Deswegen braucht es eine Umsetzungsoffensive mit konkreten Vorgaben und empfindlichen Sanktionen.

Die Standardeinstellungen von sozialen Medien müssen sicher für alle sein. Die Bestandsaufnahme zeigt auch, wie wichtig Medienkompetenz ist. Doch bei der Förderung von Medienkompetenzen ist Deutschland ein Flickenteppich. Hier muss die Bundesregierung Verantwortung übernehmen. Sie muss die Vermittlung von Medienkompetenz in der Fläche sicherstellen und eine angemessene Finanzierung garantieren, zum Beispiel durch eine Abgabe auf digitale Werbeumsätze.

Die Bestandsaufnahme bietet eine gute Grundlage für die schnelle Umsetzung zielführender Maßnahmen. Die Kinderrechte – Schutz, Befähigung und Teilhabe – sollten der Kompass der Bundesregierung für die rasche Umsetzung von Maßnahmen sein. Das Bundesfamilienministerium muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung der Maßnahmen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2026

Ob die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel festhält, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/5611) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und Förderprojekte die Regierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans plant, um die Wohnungslosigkeit effektiv zu reduzieren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, Wohnen sei ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, so dass gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukomme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 359 vom 04.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) Sexualstrafrecht weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten will.

Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen.

Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als ‚erkennbar‘ gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“

Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des ‚erkennbaren entgegenstehenden Willens‘ soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ‚Mittel‘ aufgeführt werden.“

Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand in Paragraf 179 StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/5396), den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag.

Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Fraktion Die Linke will die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden reduzieren. In einem Antrag (21/5395) setzt sie sich für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit ein.

„Entgegen häufig vorgebrachter Behauptungen lassen sich längere Arbeitszeiten nicht als ökonomische Notwendigkeit begründen. Das Gesamtarbeitszeitvolumen erreichte im Jahr 2024 mit rund 54,9 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung“, kritisieren die Abgeordneten. Gleichzeitig liege die Arbeitsproduktivität je geleisteter Erwerbstätigenstunde trotz eines leichten Rückgangs seit 2022 weiter auf einem historisch hohen Niveau. Viele Beschäftigte würden nicht von Arbeitserleichterungen, sondern von Arbeitsverdichtung, hohem Zeitdruck und psychischen Belastungen berichten. „Psychische Belastungen zählen mittlerweile zu den Hauptursachen für krankheitsbedingte Fehltage und Erwerbsunfähigkeit“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Fraktion fordert deshalb unter anderem, die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden zu reduzieren, unter Beibehaltung einer täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Der Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz soll schrittweise von 24 auf 30 Werktage angehoben werden. Außerdem soll durch verschiedene Maßnahmen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit verbessert werden, unter anderem durch die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die Überwindung der multiplen Kita-Krise und den bedarfsdeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll auf alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet werden und nur bei dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Bevölkerung ist sich weitgehend einig darin, dass der Staat mehr Geld in die Infrastruktur stecken muss – auch wenn dafür neue Kredite nötig sind. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Umfragedaten.*

Der Investitionsstau in Deutschland ist unübersehbar: Züge fallen regelmäßig aus, Schulunterricht auch, Krankenhäuser und Brücken sind marode, die gesetzlichen Klimaziele wurden zuletzt nur knapp erreicht. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit hat sie einem weit verbreiteten Bedürfnis Rechnung getragen: Schon 2021 sprach sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für zusätzliche öffentliche Investitionen aus. Laut der neuen Untersuchung des IMK hat diese Zustimmung nicht nachgelassen – im Gegenteil: Trotz des Sondervermögens hat der Anteil derjenigen, die noch mehr staatliche Ausgaben befürworten, mit Blick auf die meisten Bereiche der öffentlichen Infrastruktur und unabhängig von der Parteipräferenz zugenommen. Kredite zur Finanzierung dieser Ausgaben befürworten 59 Prozent, weitere 20 Prozent sind in dieser Frage unentschieden. Bevorzugt werden allerdings Umschichtungen in staatlichen Haushalten.

Für ihre Analyse haben IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien Angaben von rund 2.700 Personen zwischen 18 und 75 Jahren ausgewertet. Diese haben im Oktober und November 2025 an einer repräsentativen Befragung teilgenommen, die im Auftrag des IMK durchgeführt wurde. „Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Menschen in Deutschland in praktisch allen zentralen Bereichen eine Ausweitung öffentlicher Investitionen wünschen, wenn auch mit unterschiedlich großen Mehrheiten“, erklären die Wissenschaftler.

Am deutlichsten ausgeprägt ist dieser Wunsch mit Blick auf Gesundheitswesen und Pflege, hier sprechen sich 91 Prozent der Befragten für eine Erhöhung der Ausgaben aus. Mehr Geld für die Bildung befürworten 87 Prozent, für Straßen, Brücken und Autobahnen 82 Prozent, für öffentliche Sicherheit 80 Prozent, für Bahnverbindungen und öffentlichen Nahverkehr 78 Prozent. Auf geringere, aber immer noch mehrheitliche Zustimmung treffen Mehrausgaben für Mobilnetz und Internet mit 56 Prozent, für Klima- und Umweltschutz mit 53 Prozent sowie für Fußgänger- und Fahrradwege mit 51 Prozent.

Im Vergleich zur Vorläuferumfrage des IMK von 2021 hat der Anteil derjenigen, die sich für zusätzliche Investitionen aussprechen, mit 23 Prozentpunkten am stärksten bei Straßen, Brücken und Autobahnen zugelegt. Bei der öffentlichen Sicherheit sowie bei Bahnverbindungen und öffentlichem Nahverkehr beträgt das Plus jeweils 11 Prozentpunkte. Rückläufig ist die Tendenz nur in drei Bereichen: Die Zustimmung für mehr Investitionen ist mit Blick auf Klima- und Umweltschutz um 20 Prozentpunkte gesunken, hinsichtlich Mobilnetz und Internet um 12 Prozentpunkte, bei Fußgänger- und Fahrradwegen um 4 Prozentpunkte.

„Analysiert man die Investitionswünsche nach der Parteipräferenz, so lässt sich festhalten, dass bei den meisten abgefragten Kategorien die Anhängerinnen und Anhänger aller Parteien mehrheitlich eine Ausweitung der Investitionen wünschen“, schreiben Behringer und Dullien. Das gilt für sechs der acht abgefragten Bereiche. Allerdings fallen hier die Mehrheiten zum Teil je nach Parteipräferenz deutlich unterschiedlich groß aus, zeigen die Forscher.

Bei den Investitionen in Fußgänger- und Radwege wünscht sich von den Befragten, die mit der AfD sympathisieren, nur eine Minderheit mehr Geld. Am stärksten polarisiert sind die Einstellungen laut der Befragung mit Bezug auf Klima- und Umweltschutz: Bei der Anhängerschaft der Grünen ist die Zustimmung für mehr staatliche Ausgaben in diesem Bereich mit 91 Prozent am größten, gefolgt von Befragten, die der Linken (82%) oder der SPD (72%) zuneigen. Unter Anhänger*innen der Union wollen zwar nur 46 Prozent mehr Investitionen für Klima und Umwelt. Das ist aber immerhin doppelt so hoch wie der Anteil, der für eine Reduzierung ist. Dagegen würden Menschen mit Sympathien für die AfD zu 58 Prozent eine Senkung der Ausgaben begrüßen, lediglich 19 Prozent sind für mehr Investitionen.

In Sachen Finanzierung zeige sich, dass „eine große Mehrheit der Bevölkerung einer Kreditaufnahme für öffentliche Investitionen grundsätzlich zustimmt“, heißt es in der Studie. 59 Prozent der Befragten äußern sich entsprechend, 20 Prozent sind in dieser Frage neutral, lediglich 21 Prozent stimmen eher oder überhaupt nicht zu. Die Parteipräferenz scheint dabei meist eine untergeordnete Rolle zu spielen: Anhänger*innen von Grünen, SPD, FDP, Union und Linken befürworten zu jeweils rund zwei Dritteln kreditfinanzierte Investitionen. Lediglich die AfD-Anhängerschaft ist deutlich skeptischer, aber selbst sie weist eine Zustimmungsrate von 42 Prozent auf. Ungeachtet der grundsätzlichen Offenheit für kreditfinanzierte Infrastrukturausgaben treffen Umschichtungen in den öffentlichen Haushalten auf die größte Zustimmung in der Bevölkerung. Bei der Frage nach der primär gewünschten Finanzierungsoption nennen 66 Prozent Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen, 19 Prozent Kredite.

„Insgesamt lassen sich die Ergebnisse dahingehend interpretieren, dass die Bevölkerung in Deutschland die Finanzierung öffentlicher Investitionen über Kredite in gewissem Umfang akzeptiert – wie es etwa durch das im Rahmen der Schuldenbremsenreform 2025 beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht wird. Zugleich wird eine kritische Überprüfung bestehender Staatsausgaben gewünscht, sodass ineffiziente Ausgaben zugunsten öffentlicher Investitionen gekürzt werden“, so Behringer und Dullien. Sie empfehlen, die verfügbaren Mittel aus dem Sondervermögen konsequent für zusätzliche Investitionen einzusetzen, um die öffentliche Infrastruktur und Wirtschaft zukunftsfähig zu machen.

Allerdings dürften diese Mittel den Investitionsbedarf, der sich nach Berechnungen des IMK im Jahr 2024 auf mindestens 600 Milliarden Euro belief, selbst bei strikt investiver Verwendung bestenfalls zu zwei Dritteln decken, erklären die Forscher. Daraus ergebe sich weiterer Anpassungsbedarf bei der aktuellen Schuldenregel. „Unsere Ergebnisse legen nahe, dass eine Weiterentwicklung der Schuldenregel, die Raum zur Finanzierung öffentlicher Investitionen schafft, in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stoßen dürfte.“

Trotz Sondervermögen: Deutschlands Bevölkerung wünscht massive Erhöhung öffentlicher Investitionen, IMK Policy Brief Nr. 213, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BunHans-Böckler-Stiftung vom 22.04.2026

Eine Analyse von D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Auch nach Berücksichtigung von Alter, Bildung, Einkommen, beruflicher Position sowie Einstellungen und Kompetenzen bleibt ein Gender AI Gap von 8 Prozentpunkten bestehen. Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu unterstützen, sollten Unternehmen KI-Nutzung nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern aktiv und flankiert durch Qualifizierungen implementieren. Das geht aus einer gemeinsamen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Initiative D21 hervor.

Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt. Wer sie einsetzt, steigert seine Effizienz, erweitert seine Handlungsspielräume und verbessert seine Karrierechancen. Es ist deshalb eine zentrale Gleichstellungsfrage unserer Zeit, ob Frauen an dieser Dynamik gleichberechtigt teilhaben oder strukturell ins Hintertreffen geraten. Um zu untersuchen, ob sich hier neue Ungleichheiten abzeichnen und wie ihnen wirkungsvoll begegnet werden kann, hat das IAB gemeinsam mit der Initiative D21 die Studie ‚Digital Gender Gap – Schwerpunkt 2026: Künstliche Intelligenz‘ durchgeführt.

Frauen nutzen KI seltener und weniger intensiv als Männer

Die Analyse der im Juli 2024 erhobenen bevölkerungsrepräsentativen D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Selbst wenn Unterschiede im Alter, in der Bildung und dem Haushaltseinkommen berücksichtigt werden, bleibt der Unterschied mit 13 Prozentpunkten groß und signifikant. Besonders alarmierend ist der Befund für junge Erwerbstätige: In der Generation Z+, also den Jahrgängen 1996 bis 2010, nutzt die Hälfte aller Männer KI intensiv, bei den Frauen derselben Altersgruppe sind es weniger als ein Drittel. „Gerade da, wo es um zukünftige Karrierechancen geht, ist der Gender AI Gap am größten: Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, berichtet IAB-Forscherin Carola Burkert. „Denn ähnlich wie beim Gender Pay Gap drohen sich diese Muster ohne gezielte Intervention zu verfestigen“, ergänzt IAB-Forscherin Katharina Diener.

Die betriebliche Implementierung ist ein zentraler Gleichstellungshebel

In Unternehmen, die KI aktiv einsetzen, digitale Anwendungen erproben und entsprechende Weiterbildungsangebote bereitstellen, nutzen Beschäftigte KI deutlich häufiger – und der Gender AI Gap verliert statistisch an Bedeutung. „KI-Strategien sollten anwendungsorientiert implementiert werden. Wichtig ist, dass die Einführung von KI als nützlich für die Erledigung von unliebsamen Arbeitsaufgaben erlebt wird“, erklärt IAB-Forschungsbereichsleiterin Britta Matthes. Die Bereitstellung digitaler Geräte und einer entsprechenden Infrastruktur allein reicht also nicht aus. Zwar erhöhen die Notwendigkeit das Internet beruflich zu nutzen oder digitale Anforderungen im Job die KI-Nutzung insgesamt, schließen den Gender AI Gap aber nicht. Oft profitieren Männer sogar stärker von solchen Bedingungen.

Qualifizierung und Weiterbildung wirkt – besonders bei Frauen

Sowohl selbst initiierter als auch arbeitgeberfinanzierter Wissenserwerb erhöht die Wahrscheinlichkeit der KI-Nutzung signifikant. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Frauen überdurchschnittlich stark von selbst initiiertem Kompetenzerwerb profitieren – ihre KI-Nutzung steigt um 15 Prozentpunkte, bei Männern sind es 8 Prozentpunkte. Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen reduzieren den Gender AI Gap für intensive KI-Nutzung sogar auf nur noch 1 Prozentpunkt. Soziales Lernen, also Hilfe durch Kolleginnen und Kollegen, Familie oder Freundinnen und Freunde, vergrößert hingegen die Lücke: Männer profitieren hier signifikant, Frauen nicht. Informelle Netzwerke reproduzieren damit bestehende Ungleichheiten. „Wer betriebliche Weiterbildung nicht gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Ausgangssituationen seiner Beschäftigten ausrichtet, verstärkt am Ende ungewollt die Ungleichheiten statt sie zu beseitigen,“ betont Sandy Jahn, Referentin Strategic Insights & Analytics der Initiative D21.

Datengrundlage

Die Ergebnisse der Studie beruhen auf einer Analysestichprobe von 4.806 Personen im erwerbsfähigen Alter (14 – 69 Jahre), der Befragungszeitraum war Juli 2024.

Weiterführende Links

Die Studie ist online abrufbar unter: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki

Interviews zur Studie mit der IAB-Vizedirektorin Melanie Arntz, der Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt Universität zu Berlin Jutta Allmendinger sowie dem Präsidenten der Initiative D21 Marc Reinhardt können Sie hier abrufen: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki/material

Ein begleitendes Interview mit den Studienautorinnen finden Sie zudem im IAB-Forum: https://iab-forum.de/der-gender-ai-gap-ki-wird-zur-schluesselressource

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 23.04.2026

Bei Vätern mit einem Kind unter drei Jahren liegt die Erwerbstätigenquote bei 88,7 %

Mütter von kleinen Kindern übernehmen mehr Sorgearbeit und sind deutlich seltener erwerbstätig als Väter in derselben Familiensituation. Im Jahr 2025 gingen 39,7 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren einer Erwerbsarbeit nach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10. Mai mitteilt. Bei Vätern, die mit einem oder mehr Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebten, war die Erwerbstätigenquote mit 88,7 % mehr als doppelt so hoch.

Mütter kleiner Kinder häufiger erwerbstätig als zehn Jahre zuvor

Mütter von unter Dreijährigen sind aktuell etwas häufiger erwerbstätig als noch vor zehn Jahren: Im Jahr 2015 hatte die Erwerbstätigenquote bei 36,0 % gelegen. Bei den Vätern ist die Erwerbstätigenquote im selben Zeitraum nahezu unverändert: Von ihnen waren 89,5 % im Jahr 2015 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen.

Erwerbstätigenquote von Müttern steigt mit Alter der Kinder

Wenn die Kinder älter werden, werden Mütter wieder verstärkt erwerbstätig. Im Jahr 2025 arbeiteten 71,2 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Bei den Vätern spielt das Alter der Kinder mit Blick auf die Erwerbstätigkeit hingegen kaum eine Rolle. Die Erwerbstätigenquote von Vätern mit minderjährigen Kindern lag mit 91,4 % nur geringfügig höher als von Vätern mit kleinen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Betrachtet wird der Anteil von erwerbstätigen Müttern und Vätern an allen Müttern und Vätern im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter drei beziehungsweise unter 18 Jahren (in Hauptwohnsitzhaushalten). Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit, das heißt, Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind enthalten.

Weitere Informationen:

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Darüber hinaus bietet der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstellte Digitale Gleichstellungsatlas Gleichstellungsindikatoren in regionaler Untergliederung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anhörung im Bundesministerium zum Referatsentwurf 1. KJHSRG

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich heute an der mündlichen Anhörung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Referatsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) beteiligt. Die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin Angela Smessaert stellte die Position der AGJ auf Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme vor, die dem Bundesministerium am 16. April vorgelegt wurde.

Darin begrüßt die AGJ, dass der Referatsentwurf das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Der Referatsentwurf hebe außerdem die hohe Relevanz der Kinder- und Jugendhilfe hervor.

Inklusion voranbringen – Strukturen endlich vereinfachen

Besonders positiv bewertet die AGJ die geplante Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung unter dem Dach des SGB VIII ab 2028. Damit werde ein zentraler Reformschritt vollzogen, der seit Jahren von Fachpraxis und Verbänden gefordert werde.

„Die Bündelung der Zuständigkeiten unter einem Dach würden die ressourcenraubenden typischen Verschiebestreitigkeiten und Zuständigkeitskonflikte endlich beenden. Ermöglicht würde dadurch eine passgenaue Hilfe aus einer Hand“, sagte Angela Smessaert.

Durch den Abbau von Schnittstellen und Doppelstrukturen könnten sowohl die jungen Menschen und ihre Familien als auch die Verwaltung spürbar entlastet werden.

Kostendebatte greift zu kurz

Der Haushaltsdruck in den Kommunen sei real, die Gründe für die Kostensteigerungen im Etat der Kinder- und Jugendhilfe würden politisch jedoch zu oberflächlich, teils verfälschend betrachtet. Zwar sieht die AGJ die geplanten niedrigschwelligen Regelstrukturen grundsätzlich positiv, sie warnt jedoch davor, diese als bloßes Instrument zur Kostensenkung gegen individuelle Rechtsansprüche auszuspielen.

„Sowohl das Angebot infrastruktureller Bildungsassistenz wie auch konzeptionell klug aufgestellte niedrigschwellige Infrastrukturangebote – z. B. Kita-Sozialarbeit oder inklusive Familien- und Erziehungsberatung – können entscheidend zu Teilhabe und dem gelingenden Aufwachsen junger Menschen beitragen. Daneben werden aber weiter Einzelfallhilfen gebraucht. Dass der Referatsentwurf dies anerkennt, ist unbedingt zu bewahren und ein deutlicher Unterschied zu dem Vorschlagspapier aus dem Bundeskanzleramt,“ erläuterte Smessaert.

Steigende Ausgaben seien überwiegend auf äußere Faktoren wie Inflation, Tarifsteigerungen und ungelöste Probleme in anderen Politikfeldern zurückzuführen – nicht auf strukturelle Defizite der Kinder- und Jugendhilfe selbst. Wer hier falsche Erwartungen schüre, drohe notwendige Qualitätsstandards zu untergraben.

Rechte junger Menschen sind kein Luxus

Die AGJ betont, dass die Rechte junger Menschen und ihrer Familien nicht im Widerspruch zu einem funktionierenden Sozialstaat stehen – im Gegenteil.

„Gerade in Zeiten von Krisen und demografischem Wandel sind Investitionen in junge Menschen keine Belastung, sondern eine Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, so Smessaert.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei ein tragender Pfeiler des Sozialstaats und sichere die Grundlagen für gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe.

Erfolg der Reform hängt an realistischer Umsetzung

Entscheidend für den Erfolg der Reform ist aus Sicht der AGJ eine sorgfältige und realistische Umsetzung. Überhöhte Erwartungen könnten schnell zu Enttäuschungen führen – sowohl bei den Adressat*innen und Bürger*innen als auch in den Verwaltungen.

Wenn politische Versprechen und praktische Umsetzbarkeit auseinanderfallen, droht das Vertrauen in die Reform zu schwinden“, sagte die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin.

Die AGJ ruft daher zu einem besonnenen Vorgehen auf und bietet ihre fachliche Expertise für den weiteren Reformprozess an.

Hintergrundinformationen:

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 27.04.2026

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kritisiert der AWO Bundesverband geplante Kürzungen der Bundesregierung zulasten von Menschen mit Behinderungen. Grundlage ist ein geleaktes Arbeitspapier von Bund, Ländern und Kommunen, das Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vorsieht und damit Inklusion und Selbstbestimmung gefährdet. Der Verband stellt sich klar gegen die Vorhaben.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner anlässlich des geleakten Arbeitspapieres: „Die hinter verschlossenen Türen geplanten Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zeigen, dass die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe Menschen- und Kinderrechte ohne Skrupel zur Disposition stellen. Viele der formulierten Ideen würden für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien den Ausschluss aus gesellschaftlicher Teilhabe sowie auch neue Wege in die Armut bedeuten.“

Besonders kritisch bewertet der Wohlfahrtsverband die möglichen Folgen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Es ist nicht hinnehmbar, jungen Menschen mit Behinderungen ihre individuellen Rechte auf Teilhabe an Bildung zu nehmen und sie auf örtlich nicht näher definierte vorrangige Kita- und Schulstrukturen zu verweisen.

Die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen ist der AWO bewusst. Sie rechtfertigt jedoch nicht, ausgerechnet bei individuellen Rechtsansprüchen den Rotstift anzusetzen.

Die AWO fordert Bund, Länder und Kommunen auf, konkrete Wege aus der dieser scheinbar alternativlosen Kürzungsdebatte zu finden. Es gilt, die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen und der sie unterstützenden Dienste und Einrichtungen in einer nachhaltig finanzierten Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sicherzustellen. Aus Sicht der AWO ist es daher vorrangig notwendig, sich über Bürokratieabbau und über eine Verbesserung der staatlichen Einnahmenseite zu verständigen. Um die Rechte von allen Kindern im Bildungssystem zu verbessern, fordert die AWO die Bundesregierung und die Länder auf, eine inklusive, nachhaltige Bildungsstrategie zu entwickeln, und Gelder für Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz und Teilhabe zur Verfügung stellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.05.2026

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Der Erbfall – Was ist zu tun?“ aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was im Falle eines Behindertentestaments nach dem Versterben der Eltern für die Erben, den rechtlichen Betreuer und den Testamentsvollstrecker zu tun ist. 

Der umfassend überarbeitete Ratgeber stellt die Fortsetzung des beliebten bvkm-Ratgebers „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ dar. Er geht davon aus, dass Eltern zugunsten ihres behinderten Kindes ein Behindertentestament in der klassischen Form der Vor- und Nacherbschaftsvariante errichtet haben. Mit Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist dann zu tun? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Erben, der rechtliche Betreuer und die für die Testamentsvollstreckung vorgesehene Person? Für diese Fragen möchte der Ratgeber eine erste Hilfe sein.

Neben Fragen nach der Haftung und Kontrolle des Testamentsvollstreckers wird zum Beispiel auch die Frage behandelt, ob die Kosten einer rechtlichen Betreuung aus dem Erbe des behinderten Menschen zu bestreiten sind.

Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.

Mitautor des nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. 

Der Ratgeber steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von 3 Euro (Mitglieder) bzw. 4 Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden. Ab 10 Exemplaren gibt es einen Mengenrabatt. 

Weiterführende Informationen

» Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung:  Hilfreiche Tipps, wie ein Behindertentestament zu gestalten ist, gibt der Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“, der ebenfalls im Webshop des bvkm erhältlich ist. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht. Der Ratgeber ist 2025 in 9. Auflage erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 29.04.2026

Um Kinder noch stärker darin zu unterstützen, ihren Schulweg zu Fuß zurückzulegen, müssen Politik und Kommunen mehr für ihre Sicherheit tun. Dies fordert das Bündnis „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aus dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW), dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dazu gehören der bessere Ausbau von Schulwegen, beispielsweise durch übersichtlichere Kreuzungen, ebenso wie ausreichend lange Ampelphasen und die vermehrte Ausweisung von Schulstraßen. Denn zwei Drittel der Kinder in Deutschland gehen gern zu Fuß; aber nur gut die Hälfte fühlt sich sicher, wenn sie auf dem Schulweg allein unterwegs sind.

Grundsätzlich gehen 67 Prozent der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gern zu Fuß. 38 Prozent der Kinder, die ihren Schulweg zu Fuß zurücklegen, bewerten diesen als „sehr gut“ – während Kinder, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind, dies nur zu 28 Prozent so bewerten. Das zeigt der Monitor Fußverkehr 2024 des Sinus-Instituts im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums: Die große Mehrzahl der Befragten genießt es, andere Kinder zu treffen, frische Luft zu bekommen oder zwischendurch einen Stopp, beispielsweise auf einem Spielplatz, einzulegen. Doch nur gut die Hälfte von ihnen (53 Prozent) fühlen sich sicher oder sehr sicher, wenn sie allein zu Fuß unterwegs sind.

Die größte Angst haben Kinder vor Autos (38 Prozent). Auch vor dem Überqueren von Kreuzungen fürchten sich viele Kinder. Die Verbände fordern deshalb, Schulwege besser auszubauen: Verkehrsarten müssen besser voneinander getrennt und Kreuzungen übersichtlicher gestaltet werden. Tempo 30 und ausreichend lange Ampelphasen sind wichtige Maßnahmen, um Wege für Kinder sicherer zu machen. Für das unmittelbare Schulumfeld regen die Verbände an, Schulstraßen auszuweisen, um den Autoverkehr dort in Stoßzeiten ganz fernzuhalten. Ein erster Schritt kann auch das Einrichten von Elternhaltestellen sein, die deutlich vom Schultor entfernt sind, um den unmittelbaren Eingang auf das Schulgelände sicherer zu gestalten.

Auch Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher können viel dafür tun, dass Kinder sich auf dem Weg zur Schule oder in die Kita sicherer fühlen. Deshalb rufen DKHW, VBE und VCD auch dieses Jahr zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf.

Vom 21. September bis 02. Oktober 2026 können Kinder mit ihren Bezugspersonen eigene Projekte rund um dieses Thema entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch Kommunen oder (Sport-)Vereine können die Initiative ergreifen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: zu-fuss-zur-schule.de.

Zum Hintergrund: Der vom Bundesverkehrsministerium geförderte „Monitor Fußverkehr“ 2024 hatte erstmals umfassend das Verhalten und die Einstellung der Bevölkerung in Deutschland zum Zufußgehen untersucht. Befragt wurden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu Themen wie Intermodalität, Sicherheit, Fußgängerfreundlichkeit und Schulwege. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit dienen, um Mobilitätsmaßnahmen bedarfsgerecht zu gestalten. Aufgrund seines Grundlagencharakters ist das Projekt so angelegt, dass künftige Wiederholungen möglich sind, um Entwicklungen im Fußverkehr kontinuierlich zu beobachten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 21.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung und den Landesregierungen ein entschlossenes Handeln gegen die Kinderarmut in Deutschland. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes beträgt der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II 32,5 Prozent. Damit bleibt dieser Wert trotz leichtem Rückgang weiter auf viel zu hohem Niveau. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren von rund 5,59 Millionen Menschen in Bedarfsgemeinschaften etwa 1,81 Millionen Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes endlich eine zielgerichtete Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und letztlich auch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die Kindern wirklich helfen kann, nachhaltig aus der Armut herauszukommen. Eine solche Strategie muss als nationale Aufgabe verstanden werden, und im Sinne eines übergreifenden Gesamtkonzepts monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenken sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme überprüfen.

„Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in der Grundsicherung nach dem SGB II ist zwar leicht gesunken, gleichwohl ist die junge Generation in Deutschland in besonderem Maße von Armut betroffen. Das zeigt sich daran, dass ein knappes Drittel der Grundsicherungsbeziehenden Kinder und Jugendliche sind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland derzeit nur bei rund 17 Prozent liegt. Mehr als 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Bedarfsgemeinschaften, und damit in Armut. Deshalb brauchen wir eine ambitionierte Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch die Zahlen des kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt, zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen statt einzukürzen. Nur so lässt sich Kinderarmut in Deutschland signifikant reduzieren und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv stärken“, so Lütkes weiter.

„Deshalb gehören die Förderung einkommensarmer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen von Armut betroffene Familien Hilfen aus einer Hand und eine klare Anlaufstelle. Es braucht zudem eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen. So fordert es im Übrigen auch das EU-Parlament, das eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Anne Lütkes.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Zugleich verpflichteten sie sich, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten. Auch eine nationale Koordinierung für die Europäische Kindergarantie musste ernannt werden. Weitere Infos zur Europäischen Kindergarantie unter https://www.dkhw.de/informieren/unsere-themen/kinderarmut/die-europaeische-kindergarantie/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2026 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Spielen verbindet – auch digital!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Gaming als wesentlichem Bestandteil der Lebenswelten junger Menschen aufmerksam machen.

Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen und nach der UN-Kinderrechtskonvention ein ausgewiesenes Kinderrecht – auch in der digitalen Welt. Games sind fester Bestandteil einer Kinder- und Jugendkultur, die von Eltern sowie Fachkräften des Kinder- und Jugendmedienschutzes kritisch begleitet werden muss. Denn auch in digitalen Räumen gibt es Risiken, vor denen junge Menschen geschützt und über die sie aufgeklärt werden müssen. Gleichzeitig bieten Games vielfältige Potenziale, die gemeinsam erkundet werden können. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, übernommen. Botschafter des Weltspieltags 2026 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Partner des Weltspieltags ist die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

„Beim Spielen überwinden wir neben Grenzen auch Barrieren und finden generationenübergreifend zueinander – heutzutage auch immer mehr im digitalen Raum. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Kinder und Jugendliche beim Gaming in einem sicheren Umfeld bewegen, ihnen kulturell hochwertige Inhalte vermittelt werden und sie einen gesunden Umgang mit dem Medium erlernen. In diesem Sinne zeichnen wir jährlich beim Deutschen Computerspielpreis das ‚beste Familienspiel‘ aus und steigern die Attraktivität des deutschen Standorts für die Entwicklung unterhaltsamer und zugleich pädagogisch wertvoller Spiele“, so die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

„Kinder und Jugendliche wechseln zwischen analoger und digitaler Welt hin und her – das ist das Normalste überhaupt. Und Überraschung: Computerspiele gehören ganz selbstverständlich mit dazu. Junge Menschen können sich da mit Gleichgesinnten austauschen, verschiedene Rollen ausprobieren und sich allein oder gemeinsam neuen Herausforderungen stellen. Und damit das nicht aus dem Ruder läuft, sind Erwachsene wichtig, die sich wirklich für diesen Teil der Welt interessieren, die Ahnung haben und die mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Denn das Recht auf Spiel gilt auch vorm Bildschirm“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2026.

„Kinderzeit ist Spielzeit – und Games gehören heute einfach dazu! Damit Heranwachsende ihr Recht auf Spiel und digitale Teilhabe wahrnehmen können, sind wir Erwachsenen am Zug: Statt Spielverboten müssen Anbieter in die Pflicht genommen werden, Games altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig brauchen wir moderne Medienkompetenzförderung für die ganze Familie, damit Kinder gestärkt werden, digitale Spielewelten sicher und selbstbestimmt zu erobern“, betont Markus Sindermann, Geschäftsführung der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

Inhalte aus digitalen Welten sollten unbedingt auch in analogen Räumen gemeinsam aufgegriffen werden. So können auch junge Menschen erreicht werden, die für rein analoge Angebote weniger zu begeistern sind. Dies ermöglicht es, mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, ihre Interessen ernst zu nehmen, gemeinsam zu reflektieren und vor allem zu lernen, was Kinder und Jugendliche wirklich bewegt und begeistert. Wie wäre es zum Beispiel, gemeinsam mit anderen Spielebegeisterten, die eigenen Avatare auch offline zum Leben zu erwecken? Kostüme zu basteln, in Charaktere zu schlüpfen, gemeinsam Hindernisparcours zu bauen und zu überwinden, bekannte Videospiele nachzuspielen oder sogar eigene Regeln zu erfinden? Wird gemeinsam mit Jugendlichen ein E-Sport Turnier organisiert, so können sie nicht nur ihre Fähigkeiten in der Hand-Auge-Koordination und Reaktionsschnelle im Spiel erproben, sondern auch gemeinsam mit der Peer Group vor Ort digitale Räume erleben und lernen, sich für das einzusetzen, was ihnen wichtig ist.

„Es gibt für Kinder und Jugendliche ganz unterschiedliche Motivationen für das Spielen in der digitalen Welt. Sie erholen sich nach einem langen Schulalltag, probieren verschiedene Rollen und Perspektiven aus, sie suchen Verbindung zu anderen jungen Spielenden oder nutzen das Spiel zur Ablenkung und weil es einfach Spaß macht. Digitale Spiele können auf diesem Weg ganz nebenbei zur Identitätsentwicklung beitragen und unterschiedliche Kompetenzen fördern. Mit den richtigen Rahmenbedingungen und verantwortungsbewusster Begleitung können Problemlösungsstrategien sowie logisches Denken, aber auch Teamfähigkeit und Kommunikation geschult werden. Spätestens während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig digitale Räume für sozialen Austausch, die Erfahrung von Gemeinschaft und Teilhabe geworden sind. Und auch für Menschen mit Behinderungen bieten digitale Welten einen wertvollen Zugang zu chancengerechter Teilhabe. So können beispielsweise Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammengebracht werden, indem sie gemeinsam digitale Spiele erkunden, dabei mögliche Barrieren innerhalb der Games identifizieren und in der Gruppe nach praktischen Lösungen für diese suchen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2026 wird deutschlandweit zum 19. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Kommunen, Initiativen und Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit, kulturelle Teilhabe und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Anlässlich des morgigen Tags der gewaltfreien Erziehung warnt der Kinderschutzbund vor Fehlentwicklungen bei der geplanten Reform des SGB VIII. Die notwendige inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dürfe nicht als Feigenblatt genutzt werden, dass Hilfen zur Erziehung geschwächt, Jugendämter weiter belastet und fachliche Standards abgesenkt werden. Genau davor warnt der Kinderschutzbund auch in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

„Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist richtig und überfällig. Aber die angekündigten Reformen werden hier klammheimlich genutzt, um Einsparungen durch die Hintertür in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Kinder, die Gewalt oder Vernachlässigung erleben, brauchen Unterstützung – und keine Zuständigkeitsdebatten oder Kürzungen“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere, dass Hilfen zur Erziehung durch allgemeine Angebote in Kitas oder Schulen ersetzt oder zurückgedrängt werden könnten.

„Wenn ein Kind zu Hause massive Gewalt oder Vernachlässigung erfährt, können Kita und Schule wichtige Orte des Hinsehens sein – sie können gezielte Hilfen und Interventionen aber nicht ersetzen. Der Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass vernachlässigte oder von Gewalt betroffene Kinder keine oder erst viel zu spät Hilfe bekommen“, sagt Grein weiter.

Seit Jahren steigen die Anforderungen im Kinderschutz. „Mehr Sensibilität in der Gesellschaft und damit mehr Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen führen natürlich zu Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Man kann eine Kindeswohlgefährdung aber nicht wegsparen. Wir brauchen im Gegenteil starke Jugendämter, verlässliche Strukturen und ausreichend qualifiziertes Personal, um dem zu begegnen“ so Grein.

Besonders kritisch sieht der Kinderschutzbund, dass der Gesetzentwurf Sparlogiken und Fachlichkeit enger miteinander verknüpft. Wenn in Leistungsvereinbarungen künftig Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stärker betont und Anforderungen an die Qualifikation des Personals neu gefasst werden, wächst in der Praxis der Druck auf Träger, mit weniger oder geringer qualifiziertem Personal arbeiten zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf kinderschutzbund.de

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2026

eaf fordert, familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungskategorie in das AGG aufzunehmen

Die aktuell anstehende Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollte unbedingt dafür genutzt werden, das Merkmal der „familiären Fürsorgeverantwortung“ in den Diskriminierungsschutz in § 1 AGG aufzunehmen. Dies fordert die evangelische arbeitsgemein­schaft familie e. V. (eaf) und bedauert, dass diese Erweiterung im vorliegenden Referentenentwurf fehlt.

„Das Antidiskriminierungsrecht soll Stereotypen bekämpfen“, erklärt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Erstaunlich viele Menschen sehen familiäre Sorgearbeit bewusst oder unbewusst immer noch überwiegend als Pflicht und Aufgabe von Frauen an. Diesem Vorurteil begegnen insbesondere Väter nach wie vor in ihrer beruflichen Umgebung, wenn sie beispielsweise Elternzeit in Anspruch nehmen oder mit Kleinkindern ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Oder auch nur früher Schluss machen wollen, um ihr Kind von der Kita abzuholen. Hier wandelt sich die Gesellschaft viel zu zögerlich!“

Eine im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle 2022 durchgeführte Studie zeigt, dass viele erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige Benachteiligungen im Job erleben. Deshalb hat auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung in einem Grundlagenpapier die Aufnahme des Merkmals „familiäre Fürsorgeverantwortung“ in den Katalog des § 1 AGG gefordert.

„Väter müssen ihre Rechte auf Zeit für familiäre Sorgearbeit und Zeit für die Familie ohne Angst vor Karrierenachteilen, Kündigung oder auch nur dummen Sprüchen gerade in männer­dominierten Berufen und Branchen geltend machen können“, fordert Bujard. „Nur so können sie ihren Anteil an der familiären Sorgearbeit übernehmen und dadurch ihren Partnerinnen ermöglichen, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Übernehmen viele Väter ihren Anteil an der Sorgearbeit weiterhin nicht, hat dies negative Konsequenzen für die beruflich-ökonomische Entwicklung von Frauen, für Gesellschaft und Wirtschaft.“

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wird ganz richtig festgestellt: „Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung.“ Besonders Menschen mit Fürsorgeverantwortung werden in der Arbeitswelt täglich Steine in Form von Unverständnis, Benachteiligung und Abwertung in den Weg gelegt. Als Konsequenz ziehen sich viele erst einmal weitgehend oder sogar ganz aus dem Job zurück.

„Immer weniger Kolleg:innen und Vorgesetzte haben aus eigener Erfahrung Verständnis für die Situation von Eltern minderjähriger Kinder, weil in immer weniger Haushalten Menschen mit Kindern zusammenleben“, gibt Bujard zu bedenken. „In Deutschland sind es mittlerweile nur noch knapp 30 Prozent. Daher muss der Gesetzgeber jetzt dafür sorgen, dass berufstätige Eltern mit ihrer besonderen Situation gesehen, geschützt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 29.04.2026

eaf befürchtet negative Entwicklungen für betroffene Familien durch Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote

Die dringend notwendige finanzielle Stärkung der in den §§ 16-18 SGB VIII verankerten, vorwiegend präventiv ausgerichteten Leistungen fehlt im aktuellen Referentenentwurf des BMBFSFJ für eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Dies kritisiert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

„Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, die ihren Blick überwiegend auf Sparpotentiale richtet, ist aus unserer Sicht wenig vorausschauend“, warnt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Insbesondere die im Entwurf vorgesehene neue Systematik der Leistungsgewährung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, die einen Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote vor kostenintensiveren individuellen Ansprüchen vorsieht, sehen wir mit großer Sorge.“

Der Referentenentwurf lässt offen, woher eine Stärkung der in § 16 SGB VIII verankerten, überwiegend präventiv ausgerichteten Angebote wie Familienbildung, Erziehungsberatung und Familienerholung in den Kommunen kommen soll. Dies besorgt umso mehr, wenn diese Leistungen nun sogar zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung herangezogen werden können.

„Die Kommunen kürzen im Bereich freiwilliger Leistungen nach § 16 SGB VIII seit Jahren. Deshalb fordert die eaf seit langem eine auskömmlichere finanzielle Förderung in diesem Bereich“, erläutert Bujard. „Zum Beispiel durch die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf diese allgemeinen Förderleistungen im SGB VIII oder durch die Finanzierung von Familienbildungs­einrichtungen auch in ihrer Funktion als Akteure der Demokratiebildung in der Familie. Hier fehlen in den meisten Bundesländern gesetzliche Grundlagen für eine verbindliche bedarfsgerechte Ausgestaltung. Doch unsere Vorschläge wurden bislang nicht umgesetzt.“

Jetzt ausdrücklich vorrangig auf diese zunehmend finanziell geschwächte Infrastruktur zu verweisen und damit eine individuelle Hilfeplanung für Familien ersetzen zu wollen, erscheint aus Sicht der eaf unrealistisch, wenn eine begleitende Finanzierungs- und Stärkungspolitik für diese Strukturen fehlt und eine Überlastung der Angebote droht.

„Zudem sind Hilfen zur Erziehung individualisierte, rechtsanspruchsbasierte Leistungen, während infrastrukturelle Angebote nach § 16 SGB VIII eine allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie anstreben. Das eine wird das andere vielfach nicht ersetzen können, sondern sollte eher ergänzend gedacht werden“, erläutert Bujard. „Der neue Vorrang ist deshalb aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir befürchten, dass unter dem in vielen Kommunen herrschenden Kostendruck auch dort auf Leistungen mit eher präventivem Ansatz verwiesen werden könnte, wo die Familien individuelle Hilfe benötigen, weil „das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist.

Aus Sicht der eaf ist ein Szenario, in dem Familien mit individuellem Hilfebedarf aus Kostengründen auf allgemeine Regelangebote verwiesen werden, sehr beunruhigend. Zum einen, weil diese dem Bedarf der Familien womöglich nicht gerecht werden können. Zum anderen, weil diese infrastrukturellen Ressourcen für die dringend notwendige Präventionsarbeit verloren gehen, die im besten Falle gerade verhindern soll, dass ein Bedarf auf Hilfen zur Erziehung in den Familien überhaupt erst entsteht.

„Es ist wichtig, bei der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe den Fokus auf eine Stärkung der präventiven Angebote zu setzen“, resümiert Bujard. „So kann langfristig voraussichtlich viel mehr Geld gespart werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.04.2026

„Die Geburtenrate in Deutschland ist 2025 auf den Tiefstand von 1,35 Kindern pro Frau gesunken – ein historisches Tief. Viele Menschen wünschen sich mehr Kinder, scheuen aber die Realisierung ihres Kinderwunsches wegen fehlender finanzieller Sicherheit, mangelnder Betreuungsplätze und unzureichender Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Diskussion über die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten besonders problematisch. Beide Regelungen ermöglichen Familien Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und entlasten sie finanziell. Eine Streichung würde viele Haushalte zusätzlich belasten und die Freiheit der Familien einschränken. Mögliche Folgen wären ein weiterer Geburtenrückgang und die Verschärfung des demografischen Wandels.“ Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesdelegiertenversammlung am 26.4. in Schwerte folgenden Beschluss gefasst:

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die Ehegattenmitversicherung und das Ehegattensplitting in der bestehenden Form zu erhalten. Sie sind Ausdruck des besonderen Schutzes von Ehe und Familie im Grundgesetz, entsprechen dem Verständnis der Ehe als umfassender Verantwortungsgemeinschaft und geben Familien die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf nach ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen zu vereinbaren.

Die aktuellen Reformüberlegungen der Bundesregierung reduzieren Familie auf eine arbeitsmarktpolitische Funktion und verkennen die eigenständige Bedeutung von Familie als Ort von Verantwortung, Fürsorge und Solidarität mit einer vielfältigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb von Familien. Viele Familien entscheiden sich bewusst für unterschiedliche Erwerbsmodelle, um Betreuung, Erziehung oder Pflege sicherzustellen. Diese auch durch objektive Umstände – wie fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten – vorgezeichneten Entscheidungen dürfen nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligt werden. Wie Familien ihr Familienleben ausgestalten, ist Sache der Familien.

Erhalt der „beitragsfreien“ Mitversicherung von Ehegatten

Die „beitragsfreie“ Mitversicherung muss bleiben. Sie ist ein zentrales Element der solidarischen Krankenversicherung. Diese bemisst Beiträge nicht nach individuellen Risiken, sondern nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Da grundsätzlich das gesamte Erwerbseinkommen verbeitragt wird, kann von einer „beitragsfreien“ Mitversicherung keine Rede sein. Es ist nicht solidarisch, zusätzliche Beiträge auf gar nicht vorhandenes Einkommen zu verlangen und damit Einkommensschwächere  besonders zu treffen. Vielmehr wäre es solidarisch, Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Denn Familien erbringen neben den monetären Beiträgen durch die kostenaufwendige Kindererziehung und die unbezahlten Sorgeleistungen bei Krankheitsfällen in der Familie auch einen generativen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Im demografischen Wandel ist die gesetzliche Krankenversicherung in besonderem Maße auf Kinder angewiesen, um die steigenden Kosten für ältere Menschen zu bezahlen. Auch junge Familien tragen bereits durch ihre Geldbeiträge zur solidarischen Finanzierung der älteren Generationen bei. Studien haben gezeigt, dass Familien durchschnittlich erst ab vier Kindern mehr aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten als sie einzahlen. Die Ehegattenmitversicherung muss mindestens so lange gelten, wie unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen sind. Vereinfachend kann an die Kindergeldberechtigung angeknüpft werden. Denn auch bei Kindern, die älter als sechs Jahre sind, erbringen Eltern den generativen Beitrag für die Krankenversicherung.

Auf jeden Fall erhalten bleiben muss die beitragsfreie Mitversicherung, wenn Unterhaltspflicht für einen Familienangehörigen im existenziellen Risiko (registrierte Arbeitslosigkeit, Langzeiterkrankung von mehr als18 Monaten, Privatinsolvenz etc.) besteht.

Erhalt des Ehegattensplittings

Der Familienbund lehnt eine Abschaffung oder Einschränkung des Ehegattensplittings ab. Für viele Familien wäre das eine erhebliche Steuererhöhung. Zudem würden zahlreiche neue Ungerechtigkeiten entstehen. Das Ehegattensplitting sorgt in der bestehenden Form für Gerechtigkeit. Alle Ehen werden bei gleichem Gesamteinkommen gleich besteuert. Dass in der Ehe eine Gesamtbetrachtung und keine Individualbetrachtung erfolgt, entspricht der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft, die rechtlich durch Unterhaltspflichten, Einkommensanrechnungen, Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausgestaltet ist. Die steuerliche Leistungsfähigkeit von Ehepaaren lässt sich nur bei einer Gesamtbetrachtung realitätsgerecht feststellen. Beim aktuellen Vorschlag eines „fiktiven Realsplittings“, bei dem nur noch die Besteuerung eines fiktiven Unterhaltsbetrags von 13.805 Euro auf den Ehepartner übertragen werden könnte, würden Ehepaare mit größeren Einkommensunterschieden benachteiligt. Zugleich würde durch die Individualbesteuerung ein Raum für Steuergestaltungen eröffnet. Arbeitnehmerfamilien mit geringen Gestaltungsmöglichkeiten würden gegenüber Selbstständigen und Freiberuflern benachteiligt, die die Wirkung des Ehegattensplittings individuell wiederherstellen könnten. Nachteile hätten auch alle, die ihre Steuergestaltungsmöglichkeiten nicht kennen und keine Ressourcen haben, sich steuerlich beraten zu lassen.

Reformvorschläge des Familienbundes

Eine sachgerechte Reform im Bereich zur Erhöhung des Beitragsaufkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre eine Abschaffung der Minijobs für alle außer Rentner:innen, Schüler:innen und Studierenden. Für knapp 7 Millionen Minijobs werden keine regulären Krankenversicherungsbeiträge verlangt, insofern dürfen dort keine Beiträge gefordert werden, wo gar kein Einkommen vorliegt.

Eine sachgerechte Reform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die realitätsgerechte Finanzierung der Beiträge für Beziehende von Bürgergeld und Grundsicherung. Die bisherige pauschale Erstattung ist nicht kostendeckend und belastet die Versichertengemeinschaft. Die Absicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind die Beiträge vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

Eine geeignete Reform im Berich der Ehebesteuerung wäre die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V. Diese besteuert den weniger verdienenden Ehepartner übermäßig, ohne zu gewährleisten, dass dieser Nachteil im Rahmen der Steuererklärung wieder zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird. Jede Diskussion über das Ehegattensplitting, die nicht klar zwischen den Steuerklassen und dem Ehegattensplitting unterscheidet, verkennt zentrale steuerrechtliche Zusammenhänge. Die Steuerklassen sollten reformiert werden, aber das Ehegattensplitting muss erhalten bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken vom 28.04.2026

Dem Paritätischen Gesamtverband liegt ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument, das heute vom Paritätischen veröffentlicht wird, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.

Der Paritätische zeigt sich angesichts der Kürzungspläne von Bund, Ländern und Kommunen entsetzt: Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

„Was hier unter dem harmlosen Titel ‘Effizienter Ressourceneinsatz’ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden. Dass solche grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen so radikal gekürzt werden sollen und die Debatte an den Menschen vorbei im Verborgenen geführt wird, ist gleichermaßen skandalös. Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, dass aktuell diskutierte Vorschläge auf einen Kahlschlag in ganzen Leistungsbereichen zielen”, sagte Rock.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.04.2026

Pläne für drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt, dass ein Rückfall auf willkürliche Begrenzungen den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wieder einschränken soll. Die Deckelung auf 6 Jahre Bezug und eine Altersgrenze, wonach mit dem 12. Geburtstag der Anspruch entfällt, gehören weiter in die sozialpolitische Gruselkammer und nicht auf eine aktuelle Vorschlagsliste. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindes-unterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). 1 Milliarde Euro ausgerechnet bei den Kindern sparen zu wollen, die bereits im Vergleich zu Kindern in anderen Familien mit einem deutlich höheren Armutsrisiko leben müssen, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Der Paritätische Gesamtverband hat gestern eine sozialpolitische Streichliste einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen an die Öffentlichkeit gebracht, die Vorschläge für Kürzungen für die Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe enthält. Dem Papier ist zu entnehmen, dass die kommunalen Spitzenverbände vorschlagen, die Reform des Unterhaltsvorschuss von 2017 zurückzudrehen, da mit der Reform die Kosten und der Aufwand enorm angestiegen seien. Nach Presseberichten ist die Strichliste noch nicht geeint.

„Mit der Reform 2017 ist ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschuss erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Denn der Anstieg zeigt, in welchem Ausmaß der Unterhaltsvorschuss vor 2017 durch die willkürlichen Beschränkungen bei Alter und Bezugsdauern unzureichend war. Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, den Koalitionsvertrag umzusetzen, der eine Erhöhung des Unterhaltsvorschuss und eine Verbesserung des Rück-griffs verspricht und keinesfalls durch Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss auf den Rücken von Kindern getrennter Eltern zu sparen“, fordert Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.04.2026

  • VdK unterstützt Initiative von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
  • Ehrentag ist starkes Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt die Initiative „Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle.“ von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026. Der erste deutsche Ehrentag und die begleitende Aktionswoche werben für bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie setzen starke Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit.

VdK-Präsidentin Verena Bentele betont anlässlich der Pressekonferenz im Schloss Bellevue die zentrale Bedeutung des Ehrenamts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Mit mehr als 60.000 ehrenamtlich engagierten Mitgliedern ist für uns beim VdK jeder Tag Ehrentag. Ohne das Engagement von vielen Millionen Freiwilligen wäre Deutschland unsozialer, einsamer und weniger solidarisch. Der Ehrentag ist ein wichtiges Signal: Er würdigt bestehendes Engagement und lädt zugleich zum Mitmachen ein. Wir möchten alle ermutigen, sich einzubringen – im VdK oder an anderer Stelle. Bereits wenige Stunden im Monat machen einen großen Unterschied. Wer sich engagiert, übernimmt Verantwortung und gestaltet unsere Gesellschaft aktiv mit.“

Am Beispiel des VdK wird deutlich, dass ehrenamtliches Engagement bessere Unterstützung verdient: „Ehrenamtliche leisten enorm viel, erfahren aber oft nicht die Würdigung, die sie verdienen. Neben gesellschaftlicher Bestätigung braucht es unbedingt auch von staatlicher Seite gute Rahmenbedingungen: durch mehr Förderung, bessere Qualifizierungsmöglichkeiten und verlässliche Strukturen,“ so Bentele. Unter anderem setzt sich der VdK dafür ein, das Ehrenamt als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dies würde die gesellschaftliche Anerkennung stärken und den Staat verpflichten, freiwilliges Engagement aktiv zu fördern und zu schützen.

Ehrenamt ist vielfältig

Der VdK ist mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands und wird maßgeblich vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Bundesweit setzen sich allein im VdK mehr als 60.000 Freiwillige für andere Menschen ein, beraten, begleiten und ermöglichen soziale Teilhabe. „Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und ein wichtiger Beitrag zu einer lebendigen Demokratie“, sagt Bentele. Mit der Kampagne „Alles geht zusammen“ stellt der VdK seit 2025 die Bedeutung des Ehrenamts in den Mittelpunkt.

Jeden Tag zeigen VdK-Mitglieder die Vielfalt ehrenamtlichen Engagements. So bringen sie beispielsweise als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Erfahrung in die Rechtsprechung ein und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit.

Auch in der Ferienbegleitung in Bayern zeigt sich diese Vielfalt im Ehrenamt: Seit mehr als 40 Jahren unterstützen ehrenamtliche Freizeitbegleiterinnen und -begleiter Kinder und Jugendliche bei inklusiven Ferienaufenthalten. Sie gestalten gemeinsame Aktivitäten und leisten bei Bedarf auch pflegerische Unterstützung.

Ein weiteres Beispiel kommt aus dem Ortsverband Wallerfangen im Saarland: Dort bietet ein 61-jähriges VdK-Mitglied einen Selbstverteidigungskurs an, an dem auch über 70-jährige Mitglieder teilnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Mai 2026

Veranstalter: Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V. und Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 

Ort: Berlin

Mehr als 500 Pflegekräfte drängen am 12. Mai vor dem Bundesgesundheitsministerium auf Umsetzung der Pflegereform 

Die Pflege steht bundesweit unter Druck. Die angekündigte Reform lässt weiter auf sich warten, die Ankündigung kurzfristiger Sparmaßnahmen verunsichert eine ganze Branche. Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai machen Pflegekräfte, Verbände und pflegende Angehörige auf Einladung der Diakonie in Berlin verbände- und trägerübergreifend öffentlich auf die zugespitzte Lage aufmerksam. Für das Ministerium wird StS Dr. Kippels vor den Demonstrierenden Stellung beziehen.

Datum: Dienstag, 12. Mai 2026 
Uhrzeit: 11.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr  
Bildtermin mit Redner:innen und Teilnehmenden: 10.50 Uhr 
Ort: Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin 
Motto: „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ 

Es werden rund 500 Teilnehmende aus Pflege, Verbänden und Zivilgesellschaft erwartet. 

Begrüßung 

  • Elke Ronneberger (Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland)
  • Dr. Ursula Schoen (Direktorin Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz)
  • Thomas Neeb (Vorstandsvorsitzender Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.)

Redner:innen (Auswahl) 

  • Dr. Georg Kippels, MdB (Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium für Gesundheit)
  • Lisa Thelen (Kommunikationsreferentin wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.)
  • Christian Zander MdA (CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Anmeldung an presse@dwbo.de

Fachlicher Hintergrund:

Die Bundesregierung hat eine umfassende Pflegereform angekündigt, zu der im Mai 2026 der Referentenentwurf vorliegen wird. Die Eckpunkte vom 11. Dezember 2025 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der politische Diskurs setzen kontraproduktive Akzente: Die angestrebte „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ ist für die Pflege fatal und wird einen immensen wirtschaftlichen Druck erzeugen. Pflegerische Bedarfe lassen sich faktisch nicht an die Einnahmenseite koppeln. 
Zur langfristigen Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland braucht es außer einer sozial gerechten und ausgabenstabilisierenden Finanzreform zwingend auch eine Strukturreform. Die Versorgungslage verschärft sich spürbar, sowohl in Ballungsräumen wie Berlin als auch in Flächenländern wie Brandenburg. Die Kundgebung setzt verbände- und trägerübergreifend ein Zeichen für eine zügige und nachhaltige Weiterentwicklung der Pflege sowie für tragfähige Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Einrichtungen und pflegende Angehörige.

Veranstaltungshinweis Walk of Care zum Tag der Pflegenden, 12. Mai, 14 Uhr

  • Demonstration für ein gerechtes Gesundheitssystem
  • ab 14:00 Uhr: Startpunkt Grünfläche Invalidenpark
  • Demoroute via Instagram: @walkofcare
  • Alle Infos hier

Termin: 19. Mai 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist regelmäßig Teil der politischen Debatte. Meist geht es um Kürzungen und Abschreckung, kaum jedoch um die Situation der Leistungsbezieher*innen selbst. Besonders selten wird auf die Lebenssituation von Kindern im AsylbLG-Bezug eingegangen. Anhand einer Umfrage unter knapp 450 Fachkräften haben der Paritätische Gesamtverband und Save the Children versucht, diese Lücke zu schließen. Die zahlreichen und detaillierten Rückmeldungen, u.a. zu den Bereichen Teilhabe, Wohnen, Gesundheit, Bezahlkarten und Leistungskürzungen geben einen umfassenden und anschaulichen Eindruck davon, wie sich das AsylbLG auf Kinder auswirkt. In der Veranstaltung werden Ergebnisse der Umfrage und daraus folgende Handlungsempfehlungen präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis zum 18.05.2026 über folgenden Link an: https://eveeno.com/300359733.

Sie erhalten die Einwahldaten zur Online-Veranstaltung direkt nach Ihrer Anmeldung per Mail. Bitte prüfen Sie diesbezüglich ebenfalls Ihr Spam-Postfach. Für Fragen hinsichtlich der Anmeldemodalitäten senden Sie bitte eine E-Mail: an Nadine Hog, nadine.hog(at)paritaet.org.

Termin: 05. Juni 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule rückt aktuell erneut in den Fokus bildungspolitischer Diskussionen. Zunehmend wird nach fundierten Diagnostikverfahren und Instrumenten zur Kompetenzprofilerfassung gefragt, die die kindliche Entwicklungsstände am Übergang transparent machen sollen. Gleichzeitig steht die Praxis vor der Herausforderung, diesen Übergang chancengerecht zu gestalten und anschlussfähige Bildungsbiografien in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft zu fördern.

Diskutieren Sie mit:

Thema:

Zwischen Beobachtung und Vermessung

Kompetenzfeststellung bzw. -diagnostik im Übergang Kita–Schule: Professionelle Einschätzung, standardisierte Tests und ihre Grenzen

Tag:

FREITAG, 05. Juni 2026

Zeit:

09:00-12:00 Uhr

Ort:

TU Dresden, Münchner Straße 1, 01187 Dresden, Raum MS1 101 (Aula)

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt.

Anmeldung bis zum 01.06.2026

Hier geht es direkt zur Anmeldung

Termin: 08. Juni 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das 3-Fragen-Modell ist ein einfaches und praxisnahes Tool für lösungsorientierte Gespräche in der Arbeit mit Eltern und Familien. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Perspektiven zu öffnen, Ressourcen in den Blick zu nehmen und Gespräche klar, wertschätzend und dialogisch zu gestalten. Als Ansatz aus der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung bietet es eine gut anwendbare Orientierung für den pädagogischen Alltag.

Ergänzend führt der Impuls in die 10 Einladungen zum Dialog ein, die einen Rahmen für die Reflexion, Aktivierung und Weiterentwicklung der eigenen pädagogischen Haltung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei Perspektivoffenheit, Lösungsorientierung und die Frage, wie dialogisches Handeln in der Praxis wirksam werden kann.

Mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

WEITERE INFORMATIONEN

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes V

„Familien sind heute vielfältiger denn je: Menschen leben verheiratet, unverheiratet, mit und ohne Kinder oder als Patchworkfamilie zusammen. Häufig wissen Paare und junge Eltern aber nicht gut darüber Bescheid, welche Unterschiede es macht, verheiratet zu sein oder nicht – von rechtlichen Fragen bis hin zu finanziellen Aspekten. Oft zeigt sich erst bei einer Trennung oder im Todesfall, welche Folgen es haben kann, wenn man nicht verheiratet war und auch nicht anderweitig vertraglich vorgesorgt hat.

Mit dem Magazin „Ja. Nein. Vielleicht? Magazin für Familien mit und ohne Trauschein“ informiert das Bundesfamilienministerium daher zu den wichtigsten Regelungen zu Vermögen, Rente, Unterhalt und Sorgerecht. Es will Paare dazu anregen, rechtzeitig zu klären, was für sie im Alltag, im Krisenfall und für die Zukunft wichtig ist – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Ehe entscheiden. In jedem Fall gilt: Reden hilft, auch über Geld!

Das Magazin wird gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium herausgegeben. Es ist kostenlos erhältlich und kann unter www.bmbfsfj.bund.de/magazin bestellt werden.“

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit und die Demokratie zurückzugewinnen. Im zurückliegenden Projekt haben wir große Fragen der beiden Politikfelder in unterschiedlichen Formaten mit zahlreichen Stakeholdern diskutiert und daraufhin vier Reformimpulse als Studien in die Debatte eingebracht.

Die wissenschaftlichen Studien beschäftigen sich mit der Zukunftsorientierung des Bundeshaushalts (Peter Bofinger), der Umsetzung von großen Investitionen (Michael Thöne), den Antworten des Sozialstaats auf Klimarisiken (Frank Nullmeier) und dem Fachkräftemangel in zentralen zukunftsrelevanten Branchen (Michaela Evans Borchers).

Nun haben wir verschiedene Stränge der geführten Diskussionen und analysierten Herausforderungen zusammengeführt, sortiert und unsere wichtigsten Schlussfolgerungen auf den Punkt gebracht. Das Ganze lässt sich unserem neuen Policy Paper „Erneuerung ermöglichen“ nachlesen und in der Podcast-Folge „Impulse für die Finanz- und Sozialpolitik“ des böll.podcast nachhören.

Im neuen Dossier finden Sie alle Materialien zum Projekt gebündelt, einschließlich der vier Studien sowie die Aufzeichnungen der Mittagsgespräche, die wir dazu geführt haben.

Zum Dossier

Giulia Maira vertritt im Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) die Nationale Armutskonferenz (nak). Sie ist Leiterin des Referats Soziale Sicherung für den Diözesan-Caritasverband in Paderborn und koordiniert die Caritas in NRW. Hier zeigt sie anhand konkreter Beispiele, warum es auch in Zukunft einen eigenständigen ESF braucht.

Frau Maira, die Caritas setzt mit Mitteln des ESF soziale Projekte um, u.a. im Bereich Arbeitsmarktintegration und Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft. Welchen Nutzen des ESF sehen Sie dabei?

Maira: In jedem Gespräch mit einzelnen Projektträgern merke ich: Der ESF wirkt an so vielen Stellschrauben und unterstützt Menschen bedarfsgerecht. Da ist beispielsweise die Frau aus Afghanistan, die in ihrer Heimat weder lesen noch schreiben lernen durfte und vor den Taliban geflüchtet ist. Hier hat sie dagegen die Chance erhalten, ein selbstständiges Leben zu führen. Gelungen ist ihr das mit Hilfe des ESF Plus-geförderten Projekts MY TURN. MY CAREER.. Im Projekt wurde sie zum Spracherwerb und zur Kinderbetreuung beraten und individuell beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt. Im Ergebnis konnte sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und sich mithilfe der Begleitung auch von ihrem gewalttätigen Mann trennen. So hat sie sich sowohl persönlich weiterentwickelt als auch Stabilität und neue Perspektiven für ihre Familie geschaffen. Für mich zeigt dieses Beispiel, wie wir mithilfe der ESF-Förderung den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft intensivieren und damit letztendlich auch unsere Demokratie stärken können.

Welchen Mehrwert bringt der ESF für die Arbeit der Sozialverbände wie der Caritas?

Maira: Der ESF bietet den Verbänden die Gelegenheit, in Projekten komplett neue Wege zu gehen. Mithilfe innovativer Ideen finden wir heraus, wie die Menschen vor Ort am effektivsten unterstützt werden können. Das ist einzigartig. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die angesichts des Fachkräftemangels und internationalen Wettbewerbs gestärkt werden müssen. Die Freie Wohlfahrtspflege engagiert sich seit Jahren bei dem ESF Plus-Programm „rückenwind3„, das auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern abzielt und innovative Projekte in Unternehmen der Sozialwirtschaft umsetzt. Dabei legt es den Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Das Programm unterstützt die Verbände im Rahmen des Strukturwandels; etwas bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen und beim Kompetenzerwerb der Beschäftigten.

Ein Blick auf die aktuelle Diskussion zur Zukunft des ESF: Wo sehen Sie Chancen, wo sehen Sie Risiken?

Maira: Eine Chance besteht darin, dass der Verwaltungsaufwand bei den Projekten jetzt deutlich reduziert werden kann – nein, eigentlich sogar muss. Zukünftig sollte das sehr wahrscheinlich geringere ESF-Budget nicht mehr so stark in die Administration fließen. Eine weitere Chance sehe ich darin, uns mehr als bisher auf Projektevaluationen und den Austausch mit den Projektträgern zu fokussieren. Denn wir wollen ja Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Themenschwerpunkte wir in Zukunft über den ESF fördern sollten. Ich wünsche mir von den ESF-Verwaltungsbehörden: Bitte berücksichtigt bei der Konzeption neuer ESF Plus-Programme, dass die individuelle Begleitung von Menschen mehr Zeit erfordert, um erfolgreich zu sein. Das Beispiel aus dem ESF Plus-Programm „MY TURN“ macht dies sehr deutlich. Es zeigt uns, dass kurze Projektlaufzeiten nicht sinnvoll oder erfolgreich sind, wenn wir Menschen nachhaltig unterstützen wollen.

Angesichts der Pläne der EU-Kommission befürchte ich, dass das Thema „Soziales“ durch die neue Struktur verwässert wird. Aktuell wird dort noch vieles unter „Soziales“ zusammengefasst, das meiner Meinung nach nicht dazugehört. Zum Beispiel Tourismus. In einem Zeitungsartikel wurde dazu kürzlich der treffende Begriff „Selbstbedienungsladen“ verwendet. Wir treten daher für einen weiterhin eigenständigen ESF mit einem eigenen Budget ein. Das Thema „Soziales“ darf nicht nachrangig behandelt werden. Es geht uns ja um ein soziales, ein sozial gerechtes Europa. Der ESF ist deshalb kein „Nice-to-have“, sondern von ganz zentraler Bedeutung.

Welches konkrete Projekt sehen Sie als Best Practice-Beispiel?

Maira: Eine große Stärke der ESF-Projekte ist, dass Projektträger Verbünde bilden und jede teilnehmende Organisation in der Region ihre spezifischen Kompetenzen einbringen kann. Diese Vernetzung vor Ort und das Zusammenwirken der Träger sind für die Menschen, die unsere Angebote in Anspruch nehmen, sehr wertvoll. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt GISAA (Geflüchtete in Schule Ausbildung Arbeit) aus dem ESF Plus-Programm WIR. Caritas, Diakonie und AWO arbeiten hier gemeinsam daran, Geflüchteten die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Land Nordrhein-Westfalen, das mithilfe des ESF die Beratungsstellen Arbeit (BSA) finanziert. Diese unterstützen insbesondere Menschen in prekären oder ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Wir haben im letzten Sommer den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann zu einem der Projektträger, dem Caritasverband Arnsberg in den Hochsauerlandkreis eingeladen. Es ist wichtig, dass auch die Politiker als Entscheidungsträger erleben, wie die Mittel aus dem ESF gut angelegt werden und vor Ort wirken.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft (des ESF)?

Maira: Ich habe drei Wünsche:

  1. Wir brauchen eine spürbare Verwaltungsvereinfachung. Projektträger sollten zukünftig mehr Zeit für die direkte Projektarbeit mit den Menschen haben, statt für Dokumentation. Verwaltung muss praxisorientiert sein und das Gelingen der Projekte unterstützen! Derzeit zögern einige Träger, Anträge im ESF einzureichen, aus Sorge vor dem enormen Verwaltungsaufwand. Das muss sich ändern.
  2. Ich wünsche mir für den ESF, dass gemeinnützige Träger in Zukunft einen deutlich niedrigeren Eigenanteil in die Projekte einbringen müssen. Anders als gewinnorientierte Unternehmen dürfen gemeinnützige Träger kaum Rücklagen bilden und können deshalb keine hohen Eigenanteile aufbringen. Wenn die EU die Kofinanzierungssätze bei 60 Prozent bzw. 40 Prozent belässt, können sich Träger – und auch Kommunen – ohne zusätzliche Mittel von Bundes- oder Landesebene nicht mehr für ESF-Projekte bewerben. Das gilt insbesondere für den Bereich der sozialen Innovationen oder für das ESF Plus-Programm EhAP Plus, in dem den am stärksten benachteiligten Personen geholfen wird.
  3. Ich wünsche mir eine (weiterhin) starke Einbindung der Zivilgesellschaft. Letztendlich geht es doch darum, die Programme so zu gestalten und umzusetzen, dass sie den Bedarfen vor Ort entsprechen. Eine enge und echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft ist daher unerlässlich.

Darum ist meine Bitte an Bund und Länder: Uns ist bewusst, dass im ESF künftig weniger Geld zur Verfügung stehen wird. Bund und Länder sollten daher eine Verstetigung der erwiesenermaßen nötigen und wirksamen Projekte ermöglichen, da sonst aufgebautes Wissen, Strukturen und Netzwerke verloren gehen – zum Nachteil derjenigen, die diese Unterstützung brauchen. Denn bisher hat sich immer wieder gezeigt, dass in ESF Plus-Programmen erfolgreich erprobte Ansätze in die Regelförderung bestimmter Zielgruppen übernommen worden sind. So finanziert beispielsweise der Kreis Olpe die Kompetenzagentur KOOL inzwischen dauerhaft, ein Angebot des Katholischen Förderbands Olpe, das aus dem ESF Plus-Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN“ hervorgegangen ist.

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ZFF-Info

ZFF-Info 04/2026

AUS DEM ZFF

Interessen von Familien, Kindern und Jugendlichen ins Zentrum der Aufarbeitung der Corona-Pandemie rücken

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern, die Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Familien während der Corona-Pandemie sowie die zukünftige Vertretung ihrer Interessen in Krisenlagen stärker ins Zentrum der Aufarbeitung zu rücken.

Im Rahmen ihrer heutigen Mitgliederversammlung fand ein sehr konstruktiver Austausch zwischen Ates Gürpinar, MdB und Mitglied der Enquete Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ und den Familienorganisationen statt. Aus Sicht der Familienorganisationen hat die Pandemie zu erheblichen Belastungen für Familien geführt, die bis heute nachwirken. Viele Kinder und Jugendliche haben durch die Pandemie wichtige Chancen für Lernen, Entwicklung und Teilhabe verloren, deren Folgen bis heute u.a. in erhöhten psychischen Erkrankungsraten sichtbar sind. Gleichzeitig habe sich bei ihnen und ihren Familien die Erfahrung verfestigt, dass ihre Interessen in politischen Abwägungsprozessen häufig weniger Gewicht hatten als andere – insbesondere wirtschaftliche – Interessen.

Familien seien in der Pandemie in besonderem Maße belastet gewesen. Sie hätten aber auch zentrale Aufgaben der Krisenbewältigung übernommen – von der Organisation von Betreuung und Bildung bis zur Stabilisierung des Alltags unter schwierigen Bedingungen. Diese Rolle als Krisenmanager und gesellschaftlicher Stabilitätsanker sei jedoch weder ausreichend anerkannt noch systematisch unterstützt worden.

Zugleich kritisierten die Verbände, dass es während der Pandemie an einer institutionellen Verankerung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisenstäben und zentralen Entscheidungsgremien gefehlt habe. Auch in Politik und Medien habe es nur wenige Stimmen gegeben, die damals diese Perspektiven mit Nachdruck vertreten hätten. Die Familienorganisationen sehen eine umfassende und systematische Aufarbeitung der Belastungen sowie der unzureichenden Berücksichtigung von Familieninteressen als notwendig an. „Wenn aus der Pandemie ernsthafte Lehren gezogen werden sollen, müssen die Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und Familien systematisch aufgearbeitet und politisch ernst genommen werden“, so die Verbände. „Eine zukunftsfähige Krisenpolitik braucht die Perspektive von Familien – nicht am Rand, sondern im Zentrum.“

Ziel müsse es sein, gemeinsam mit Familien-, Senioren-, Kinder- und Jugendorganisationen konkrete Empfehlungen zu entwickeln, die eine verbindliche und systematische Beteiligung dieser Gruppen in zukünftigen Krisen sicherstellen. Dazu gehöre insbesondere, Kinderrechte sowie Beteiligungsrechte von Familien stärker in krisenrelevanten gesetzlichen Regelungen zu verankern – etwa im Infektionsschutzgesetz und angrenzenden Rechtsbereichen.

Pressemitteilung: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.04.2026

                                                          

SCHWERPUNKT I: Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat sich auf Entlastungen bei den hohen Sprit- und Energiepreisen geeinigt. Zu den geplanten Maßnahmen eine Einschätzung von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):

„Die bislang angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bei den Energiepreisen greifen zu kurz und sind in Teilen sogar kontraproduktiv. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel birgt die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Entlastung nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne landet. Gleichzeitig setzt sie falsche Anreize, da sie den notwendigen Rückgang des Energieverbrauchs im Straßenverkehr nicht unterstützt und damit den Preisdruck an anderer Stelle eher verstärken kann.

Auch die steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro durch Arbeitgeber ist kein zielgenaues Instrument. Sie kommt vor allem Beschäftigten in größeren und finanzstarken Unternehmen zugute, während viele andere Gruppen leer ausgehen – etwa Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Beschäftigte in kleinen Betrieben. Die Maßnahme ist damit sozial unausgewogen und erreicht gerade die besonders belasteten Haushalte nur unzureichend.

Insgesamt weist das Maßnahmenpaket eine deutliche soziale Schieflage auf. Dies droht die gesellschaftliche Akzeptanz für die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu untergraben. Entscheidend wäre eine stärker zielgerichtete Entlastung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen in den Blick nimmt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.03.2026

Zu den heute Vormittag durch die Bundesregierung vorgestellten Ergebnissen des Koalitionsausschusses erklärt AWO-Präsident Michael Groß:
“Wir begrüßen, dass die Koalition in der Energiepreiskrise Handlungsfähigkeit beweist und konkrete Entscheidungen zur Entlastung der Bürger*innen getroffen hat. Die Absenkung der Energiesteuer ist pragmatisch und relativ zielgerichtet. Von ihr profitieren auch soziale Einrichtungen, wie ambulante Pflegedienste. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Preissenkungen an den Zapfsäulen auch in vollem Umfang weitergegeben werden.

Vergessen hat die Koalition zusätzliche Entlastungen für Armutsbetroffene, die auch über die Spritpreise hinaus schon bald unter steigenden Preisen leiden werden. Expert*innen aus der Lebensmittelbranche, auch der Bauernverband, rechnen fest damit, dass infolge der gestiegenen Energiepreise schon bald auch die Lebensmittelpreise deutlich anziehen werden. Trotz steigender Preise gab es in der Grundsicherung zuletzt zwei Nullrunden. Davon betroffen sind auch Millionen von Rentner*innen und Menschen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen. Auch die Kosten der Warmmiete werden massiv steigen – hier braucht es dringend Entlastung.

Wir nehmen die Parteichefs, und ganz besonders Markus Söder, deshalb bezüglich langfristiger Entlastungen beim Wort und werden darauf achten, dass die Reform der Einkommensteuer auch wirklich eine umverteilende Wirkung haben wird. Und zwar von oben nach unten. Ganz konkret schlagen wir als AWO eine radikale Absenkung des Kinderfreibetrags vor, von dem aktuell wohlhabende Familien stark profitieren. Die dadurch eingesparten Milliarden sollten gezielt für armutsbetroffene Familien und die untere Mittelschicht eingesetzt werden. Das heißt: armutsfeste Sozialleistungen, ein höherer Grundfreibetrag und ein schwächerer Anstieg der Steuerbelastung bei kleinen Einkommen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.04.2026

Im Hinblick auf das heutige Treffen des Vizekanzlers mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie auf den Koalitionsausschuss am Sonntag kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen angesichts steigender Sprit- und Energiepreise. Dazu kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen sind sozial ungerecht. Die Erhöhung der Pendlerpauschale unterstützt zwar Personen, die aufs Auto angewiesen sind – aber erst mit der Steuererklärung und nicht jetzt, wo die Spritpreise hoch sind. Außerdem schließt sie diejenigen von der Entlastung aus, die nicht von der Pendlerpauschale Gebrauch machen können, aber besonders stark unter den gestiegenen Preisen leiden. Die Stromsteuersenkung hilft zwar auch Menschen mit kleinen Einkommen bzw. im Grundsicherungsbezug, aber sie ist eine typische Gießkannen-Entlastung, die auch denen zugutekommt, die die Teuerung dank extrem großer Einkommen oder Vermögen leicht abfedern können.

Wir fordern nach wie vor eine unbürokratische, zeitnahe und spürbare Entlastung für Menschen ohne oder mit geringen Einkommen, zum Beispiel durch einen „Butterbonus”, der als Einmalzahlung eine Verschnaufpause ermöglicht. Darüber hinaus braucht es langfristige Entlastungen z.B. durch eine konsequente Inflationsanpassung in den Sozialleistungen und Reformen bei der Einkommenssteuer. Außerdem müssen gemeinnützige soziale Einrichtungen, die unter den gestiegenen Kraftstoffpreisen ebenfalls leiden, wie ambulante Pflegedienste, gezielt unterstützt werden. Was die Diskussion über die Pendlerpauschale auch zeigt, ist, dass wir dringend mehr in bezahlbare, nachhaltige Mobilität investieren müssen – auch und gerade im ländlichen Raum.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.04.2026

Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Montag in Berlin: 

„Es ist gut, dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket für Beschäftigte auf den Weg bringt – angesichts der aktuellen Belastungen ein wichtiges Zeichen.

Die Absenkung der Mineralölsteuer begrüßen wir. Entscheidend wird dabei sein, dass die Entlastungen bei den Verbrauchern ankommen und nicht als weitere Gewinne bei den Konzernen versickern. Krisengewinne müssen endlich konsequent abgeschöpft werden. Die angekündigten kartell- und steuerrechtlichen Maßnahmen folgen unserer Forderung nach einer Übergewinnsteuer. Das ist richtig: Wer von der Krise profitiert, muss zahlen.

Die Entlastungsprämie kann Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird. Zudem wäre eine Verlängerung des Bezugszeitraums sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten Zugang zu ermöglichen.

In Anbetracht der gravierenden geopolitischen Krisen muss die Bundesregierung jedoch weitere Maßnahmen vorbereiten: Die Pendlerpauschale sollte zu einem gerechteren Mobilitätsgeld weiterentwickelt und direkt ausgezahlt werden. Energetische Abhängigkeit muss durch eine klare Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien abgebaut werden.

Die geplante Einkommensteuerreform muss kleine und mittlere Einkommen spürbar entlasten. Diese Entlastung darf aber nicht durch eine höhere Mehrwertsteuer konterkariert werden. Vielmehr muss zum Ausgleich endlich eine gerechte Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer kommen.

Zur GKV-Reform bleiben zentrale Fragen offen. Wer Ausgaben an Einnahmen koppeln will, muss zuerst für gerechte Einnahmen sorgen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Versichertengemeinschaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben ohne Steuerfinanzierung aufgebürdet werden. Hier braucht es ein Umsteuern statt weiterer Belastungen für Beschäftigte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 13.04.2026

  • Staatliche Maßnahmen drohen zu verpuffen, während Unternehmen profitieren
  • VdK fordert zielgenaue Entlastung statt pauschaler Maßnahmen

VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Entlastungspaket:

„Die Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent pro Liter für zwei Monate wird als Entlastung verkauft. In Wirklichkeit ist sie aber keine gezielte Hilfe für Menschen mit geringen Einkommen. Denn ob diese Entlastung überhaupt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, ist völlig offen. Einen wirksamen Mechanismus, der die vollständige Weitergabe garantiert, gibt es nicht. Damit droht sich ein bekanntes Muster zu wiederholen: Staatliche Maßnahmen verpuffen, während Unternehmen profitieren. Gerade Menschen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, gehen dann leer aus.

Hinter der Entscheidung steht einmal mehr die Hoffnung, dass Entlastungen über den Markt bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Doch diese Rechnung geht für viele nicht auf. Wer schon heute kaum über die Runden kommt, kann sich auf solche indirekten Effekte nicht verlassen. Soziale Entlastung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird, und zwar direkt und verlässlich.

Auch die geplante steuerfreie Prämie für Beschäftigte greift zu kurz. Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Familien mit geringen Einkommen profitieren kaum oder überhaupt nicht davon. Gerade diejenigen, die besonders stark unter steigenden Preisen leiden, bleiben also außen vor.

Unterm Strich zeigt sich eine Schieflage: Während wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden, fehlt es an wirksamer Unterstützung für einkommensschwache Haushalte. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine klare Neuausrichtung: weg von pauschalen Maßnahmen, hin zu zielgenauer Entlastung. Denn soziale Gerechtigkeit entsteht nicht durch Hoffnung, sondern durch konkrete Maßnahmen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 13.04.2026

SCHWERPUNKT II: Krankenkassenreform

Zu den Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende: 

Noch nie haben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen so hohen Anteil ihres Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung aufbringen müssen und sehen sich zugleich mit einer zunehmend schlechteren Versorgung konfrontiert. Diese Entwicklung droht zu einem ernsthaften Legitimationsproblem für unseren Sozialstaat zu werden.

Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, die steigenden Beiträge zu stabilisieren und gleichzeitig ein verlässliches Versorgungsniveau sicherzustellen, sind gesellschaftliche Verwerfungen unausweichlich. 

Seit heute liegen nun endlich Vorschläge auf dem Tisch, an denen sich die Bundesregierung messen lassen muss. Klar ist aber auch: Teile dieser Vorschläge bedeuten zusätzliche Belastungen für die rund 75 Mio. gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger. Während die Bundesregierung durch die faktische Rückabwicklung der Krankenhausreform Milliardenkosten verursacht und überfällige Strukturen auf die lange Bank schiebt, setzt sie durch eine einseitige Belastung der Versicherten völlig falsche Prioritäten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren.

Eine Bundesregierung, die nicht bereit ist, die notwendigen Einschnitte und Reformlasten fair auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen, sondern einseitig die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler belastet, während große Krankenhauskonzerne und die Pharmaindustrie weitgehend verschont bleiben, wird keine tragfähigen Reformen auf den Weg bringen.

Dabei liegen seit Monaten wirksame und strukturelle Einsparvorschläge auf dem Tisch, die ohne zusätzliche Belastungen für die Versicherten auskommen könnten: eine echte Reform der Notfallversorgung und Rettungsdienste, die konsequente Scharfschaltung der Krankenhausreform, eine verbindliche Patientensteuerung zur Stärkung der Primärversorgung sowie die Umsetzung der Vorschläge des Sachverständigenrats zur Begrenzung der Arzneimittelpreise.

Die überwiegende Mehrheit der Maßnahmen ist seit Monaten bekannt und liegen in Teilen beschlussfertig im Ministerium vor. Der Bundesgesundheitsministerin fehlt schlicht bislang der notwendige Reformwille und die notwendige Kraft, in die Umsetzung zu kommen. 

Die Zeit der Lippenbekenntnisse und Versprechen muss vorbei sein. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung ins Handeln kommt. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob ihr das tatsächlich gelingt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2026

Anlässlich der heutigen Vorstellung der Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit warnt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) davor, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einseitige Kürzungs- und Effizienzdebatten zu verengen. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: 

„Die aktuell diskutierten Maßnahmen – von möglichen Einschnitten bei Leistungen über Strukturreformen bis hin zu Forderungen nach Ausgabenmoratorien – sind zu sehr verengt darauf, durch die Einschränkung von Leistungen zu sparen. Dabei kann eine gerechtere Beteiligung großer Einkommen an den Kosten und ein stärkerer Fokus auf Prävention die Finanzierung der GKV langfristig auf viel solidere Füße stellen. Wenn zentrale Leistungen oder solidarische Prinzipien wie die Mitversicherung infrage gestellt werden, geraten besonders Menschen mit niedrigen Einkommen unter Druck. Das verschärft gesundheitliche Ungleichheiten – und treibt langfristig sogar die Kosten.“

Die AWO begrüßt, dass Prävention in der politischen Debatte zunehmend genannt wird – etwa durch Vorschläge wie eine stärkere Gesundheitsförderung. Doch im Verhältnis zu den Einspar- und Strukturvorschlägen bleibt sie weiterhin randständig. Die AWO fordert deshalb einen klaren Perspektivwechsel: Gesundheitliche Chancengleichheit gehört ins Zentrum der Reformen. Gesundheitsförderung und Prävention müssen in allen Reformpaketen langfristig verankert werden – zum Beispiel auch durch den Aufbau gesundheitsfördernder Verhältnisse im Alltag der Menschen und niedrigschwelliger Angebote in den Quartieren.

„Die Debatte um Milliarden-Einsparungen greift zu kurz, wenn nicht gleichzeitig darüber gesprochen wird, wie diese Kosten überhaupt entstehen“, betont Sonnenholzner. „Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV gelingt nur, wenn weniger Menschen krank werden – nicht allein durch Einsparungen im System.“

Mit Blick auf die kommenden politischen Entscheidungen appelliert die AWO an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die Reform nicht auf kurzfristige Entlastungen zu reduzieren: „Jetzt ist der Moment, Prävention endlich ins Zentrum der Gesundheitspolitik zu rücken. Andernfalls droht eine Reform, die Kosten verschiebt, aber keine Probleme löst“ so Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.03.2026

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zu den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit:

„Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen vorgelegt – jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Jede Maßnahme, die die Reparaturarbeiten am System auf dem Rücken der Beschäftigten ablädt, lehnt der DGB ab. Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, wie und ob sie den Empfehlungen folgt und mit Mut endlich die richtigen Reformen anpackt. Was der Maßstab sein muss: Erstens – Kosten senken ohne Leistung zu kürzen. Zweitens – schnelle, sinnvolle Strukturreformen. Drittens – die Einnahmenseite gerecht stärken.

Jede Kürzung der Lohnfortzahlung oder Absenkung des Krankengeldes gefährden die Gesundheit der Beschäftigten, wenn sie aus Angst vor Lohnausfällen krank zur Arbeit gehen. Wer krank ist, muss sich auskurieren können – alles andere wird teurer. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen träfe Millionen Familien – vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben. Wer diese solidarische Leistung streicht, bestraft Care-Arbeit.

Dabei geht es auch anders. Der DGB hat Kostensenkungs-Potenziale von über 100 Milliarden Euro ausgemacht, die funktionieren, ohne dass eine einzige Leistung gekürzt werden muss. Wie das geht: Leistungen wie Impfkampagnen, Investitionsförderung für Krankenhäuser oder Prävention sind keine Aufgabe der Beitragszahlenden. Dafür muss der Bund in die Finanzierung einsteigen und darf sich nicht länger mit rund 34 Milliarden Euro pro Jahr bei den Versicherten bedienen. So könnten 10 bis 43 Milliarden Euro jährlich eingespart werden.

Weil Gesundheit zum Geschäftsmodell geworden ist, kaufen Private-Equity-Firmen und Investoren Arztpraxen, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren auf. Dort werden die Leistungen dann mit 10 Prozent pro Patient mehr abgerechnet – nicht weil die Patient*innen kränker sind, sondern weil mehr Umsatz mehr Gewinn bedeutet. Die Bundesregierung muss das Non-Profit-Prinzip umsetzen: Gesundheit darf kein Geschäft sein. Gemeinwohlorientierte müssen gefördert und Rendite-Abflüsse gestoppt werden.

Mit der Digitalisierung sind ebenfalls Kosten zu reduzieren: Elektronische Patientenakte, automatisierte Prozesse, weniger Doppeluntersuchungen sparen 8 bis 13 Milliarden Euro jährlich ein und die Versicherten haben kürzere Wege und weniger Doppeluntersuchungen. Dafür braucht es kluge Investitionen, mehr regionale Gesundheitszentren, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und ein Ende der Doppelstrukturen. Wenn Hausärzte, Fachärzte, Pflege und Therapeut*innen unter einem Dach zusammenarbeiten, bedeutet das kürzere Wege, weniger Wartezeiten, bessere Behandlung und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Das reduziert die Kosten um bis zu 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich und reduziert auch den Stress von Patient*innen.

Die Bundesregierung muss auch ran an die Einnahmeseite. Wir brauchen endlich eine Bürgerversicherung für alle: Selbstständige und Gutverdiener zahlen ein, Kapitaleinkünfte werden einbezogen. Einnahmepotenzial: mindestens 20 Milliarden Euro jährlich. Und wir brauchen eine Stärkung der Tarifbindung: Tarifflucht kostet die GKV 14 bis 16 Milliarden Euro jährlich, unbezahlte Überstunden weitere 4 bis 5 Milliarden Euro. Mehr Tarifbindung und bezahlte Überstunden stabilisieren die Einnahmeseite des Gesundheitssystems.

Die Bundesregierung muss sich jetzt entscheiden: das System verbessern geht ohne die Versicherten zu belasten. Wir haben die Lösungen vorgelegt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.03.2026

Heute hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Sparvorschläge der „Finanzkommission Gesundheit“ vorgestellt. Sie sollen die steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Die Diakonie Deutschland unterstützt dieses Ziel ausdrücklich, warnt aber vor Mehrbelastungen für einkommensschwache Versicherte.

Der evangelische Wohlfahrtsverband begrüßt Vorschläge zur Streichung von Zuschlägen für die Terminvermittlung in der ambulanten Versorgung: Sie wurden seinerzeit eingeführt, um Wartezeiten zu verkürzen, haben diesbezüglich aber keine Verbesserungen erzielt. „Statt zusätzlicher finanzieller Anreize für Ärztinnen und Ärzte brauchen wir grundlegende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Um auch krankmachende soziale Probleme wie Einsamkeit oder familiäre Belastungen zu adressieren, brauche es den Ausbau niedrigschwelliger Primärversorgungszentren, in denen multiprofessionelle Teams gemeinsam eine umfassende gesundheitliche Versorgung anbieten. 

Scharfe Kritik übt die Diakonie an Plänen für höhere Zuzahlungen bei Medikamenten. Diese erschweren insbesondere Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Versorgung. Auch die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern lehnt der Verband ab. Dies könne dazu führen, dass viele Menschen ihren Krankenversicherungsschutz komplett verlieren. Bundesvorständin Ronneberger sagt: „Höhere Zuzahlungen errichten neue Barrieren. Langfristig müssen wir ein einheitliches, solidarisch finanziertes Versicherungssystem aufbauen, das allen Menschen in Deutschland eine sichere gesundheitliche Versorgung garantiert“, betont Ronneberger. 

Es wird zudem die Erhöhung der Steuern auf Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Zuckersteuer vorgeschlagen. Die Diakonie wertet dies als wirksames Instrument zur Senkung des Konsums und zur Vermeidung chronischer Erkrankungen und vorzeitiger Todesfälle. „Die Mehreinnahmen aus den Steuern sollten zweckgebunden direkt in das Gesundheitswesen fließen, um die gesetzliche Krankenversicherung spürbar zu entlasten“, so Ronneberger weiter. 

Hintergrund:  
Die GKV steht aufgrund massiver Ausgabenzuwächse unter finanziellem Druck. Die von Ministerin Nina Warken im September 2025 einberufene „Finanzkommission Gesundheit“ soll Vorschläge machen, wie die Beitragssätze stabilisiert werden können. Der heute vorgestellte erste Bericht umfasst kurzfristige Maßnahmen; ein zweiter Bericht mit langfristigen Reformansätzen wird für Dezember 2026 erwartet.

Weitere Informationen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/finanzkommission-gesundheit-pm-12-09-2025

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 30.03.2026

  • VdK: Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit gehen teilweise zulasten der Patienten
  • Große Einsparungen in anderen Sektoren sachgerecht

Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen für Reformen im Gesundheitswesen vorgestellt. Das Gremium empfiehlt insgesamt 66 Maßnahmen, um die Milliardenlöcher bei den Krankenkassen zu schließen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Vorschlägen:

„Aus Sicht des VdK sind die vorgelegten Reformvorschläge differenziert zu betrachten. Der Sozialverband VdK begrüßt, dass erhebliches Einsparungspotenzial bei den Leistungserbringern identifiziert wurde. Vorgeschlagene Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten sieht der VdK aber kritisch. Zentrale Elemente der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht aus kurzfristigen Sparzwängen heraus geschwächt werden.

Die diskutierte Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten weist der VdK zurück. Dabei handelt es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.

Ebenso kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschnitte beim Krankengeld. Eine Absenkung von derzeit 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent sowie von maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf 85 Prozent würde insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen. Statt pauschaler Kürzungen braucht es differenzierte und sozial ausgewogene Lösungen, wie sie in anderen Maßnahmenvorschlägen begrüßenswerter Weise vorkommen: Die Kommission kann soziale Staffelung, muss es aber an jeder Stelle zeigen. Denkbar ist für den VdK eine Staffelung, die sich am vorherigen Einkommen orientiert und sicherstellt, dass Betroffene nicht verstärkt in die Grundsicherung gedrängt werden.

Gezeigt hat sie dies bei der Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen um 50 Prozent. Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Behandlungen können drastische Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, die sich diese nicht leisten können. Dass hier eine soziale Staffelung angedacht ist, begrüßt der VdK. Wir fordern, dass diese antragslos gewährt werden müssen, sonst verfehlen sie ihre Wirkung.

Die Einführung eines Teilkrankengeldes auf Basis abgestufter Arbeitsunfähigkeit lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt. Zudem ist die praktische Umsetzung in vielen Berufen schlicht nicht realisierbar.

Positiv hebt der VdK hervor, dass die Wiedereinführung einer Praxisgebühr offenbar nicht weiterverfolgt wird. Ebenso ist es ein richtiger Schritt, versicherungsfremde Leistungen wie beispielsweise das Bürgergeld künftig stärker aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Dies hatte der VdK schon lange gefordert, denn auch der Bund muss seinen Anteil an der Konsolidierung des Gesundheitssystems leisten. 

Der VdK fordert insgesamt: Reformen im Gesundheitswesen müssen sich an sozialer Gerechtigkeit und Solidarität orientieren – nicht an kurzfristigen Einsparzielen. Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht die Leidtragenden sein.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 30.03.2026

SCHWERPUNKT III: Umbau "Demokratie leben!"

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (21/4932) zum Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, welchen Zeitplan sie für die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie hat und ob an dem Prozess auch Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratien und weitere Organisationen oder weitere Akteure im Bundesprogramm beteiligt oder im Vorfeld konsultiert werden. Außerdem möchten die Grünen wissen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass das Förderziel „Vielfalt gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 30.03.2026

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat bekannt gegeben, dass die Förderung für 200 Projekte im Programm DemokratieLeben überraschend zum Jahresende ausläuft. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den vorzeitigen Förderstopp scharf. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:  

„Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite der vom geplanten Förderstopp betroffenen Projekte. Wer der demokratischen Zivilgesellschaft systematisch die Mittel entzieht, höhlt die Demokratie aus. Dass ausgerechnet eine Bildungsministerin diesen Kurs einschlägt, ist ein erschütterndes Signal. Die betroffenen Projekte im Bereich Innovationen und bundeszentrale Strukturen sind Anker für viele weitere lokale Initiativen; der Dominoeffekt wird nicht lange auf sich warten lassen. Bewährte und geprüfte Projekte der Demokratieförderung als „linksextrem“ zu diffamieren, ist schlicht ideologiegetriebener Kulturkampf. Vielfalt sei nicht staatliches Förderziel, lässt Frau Prien sich zitieren. Wie genau soll denn eine funktionierende Demokratie ohne Vielfalt aussehen? Die gezielte Delegitimierung von demokratischem Engagement untergräbt Vertrauen und liefert Vorwände für den Abbau zivilgesellschaftlicher Strukturen, die ein unverzichtbares Bollwerk gegen rechte Agitation sind. Mir ist vollkommen schleierhaft, was damit guten Gewissens erreicht werden soll. Einsparungen können jedenfalls nicht das Ziel sein: Der Bund fördert die Zivilgesellschaft sowieso schon mit nur 0,11% des Bundeshaushaltes. Was wir brauchen, ist ein Demokratiefördergesetz und nicht die Axt am Fundament unseres demokratischen Miteinanders.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2026

Mit Blick auf die Aktuelle Stunde im Bundestag zu Änderungen im Programm „Demokratie leben!“ sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die von Familienministerin Prien geplanten Änderungen beim Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ sind ein harter Schlag für die Demokratiearbeit in diesem Land. 

Ausgerechnet in einer Zeit, in der demokratische Strukturen weltweit und auch bei uns unter Druck stehen wie noch nie, will die Ministerin 200 Projekten die Mittel streichen und droht einer kritischen Zivilgesellschaft mit dem Ende der Unterstützung.

Als DGB stehen wir an der Seite der bedrohten Demokratieprojekte. Sie sind unsere verlässlichen  Partner*innen beim Einsatz für Demokratie und im Kampf gegen die extreme Rechte.

Von der zuständigen Ministerin erwarten wir dringend eine Weiterentwicklung von ‚Demokratie leben!‘ auf Basis von überprüfbaren Erkenntnissen  und wissenschaftlicher Evaluation. Auch wenn eine kritische Zivilgesellschaft manchmal unbequem ist, kann und darf man ihre Initiativen nicht kaputt sparen. Wohin ein solcher Umgang mit bürgerlichem Engagement am Ende führt, sehen wir aktuell in vielen Ländern, die ohne diese demokratischen Strukturen aus dem Ruder laufen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.03.2026

Anlässlich der Bundestagsdebatte zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fordert der Paritätische Gesamtverband, die bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Vereine und Initiativen vor Ort sind unerlässlich, um die Demokratie zu stärken und menschenverachtenden Tendenzen entgegenzutreten. Demokratie lebt von Engagement und Vielfalt.

Dass sich die Bundesfamilienministerin zur Weiterführung des Programms bekannt hat, ist gut. Den digitalen Raum stärker in den Blick zu nehmen und auch hier mehr Menschen zu erreichen, ist wichtig. Aber das gelingt am besten, wenn man an die erfolgreiche Arbeit der Organisationen anknüpft. 

 „Auf die über Jahre aufgebauten vielfältigen Ansätze und Erfahrungen aus der Zivilgesellschaft können wir nicht verzichten“, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.  „Das Programm braucht keinen Neustart. Das bestehende Engagement für Vielfalt und Demokratie muss ermutigt, gestärkt und dauerhaft stabil gefördert werden.

Besonders schutzbedürftig sind Initiativen, die aktiv gegen Rechtsextremismus eintreten, sowie Gruppen von Menschen mit Migrationsgeschichte, queere Gruppen und Menschen mit alternativen Lebensentwürfen. Sie stehen unter zunehmendem Druck, werden eingeschüchtert und bedroht. Sie verdienen besondere Wertschätzung und staatliche Förderung für ihr wertvolles und wirksames Engagement. 

„Einmal verlorenes Engagement lässt sich nicht einfach wiederbeleben. Das dauert Jahre. Sind Initiativen einmal verloren, lassen sie sich nicht einfach wiederherstellen. Die beteiligten Organisationen brauchen schnell Planungssicherheit“, fordert Rock.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Konkret sieht der gemeinsame Gesetzentwurf von BMJV und BMBFSFJ folgende Neuerungen vor:

  1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.

  1. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote

Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.

Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll im Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.

Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.

  1. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll sie künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu dem jeder Zugang hat, der der Ansicht ist, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Die ADS soll auf diese Weise eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördern. Zudem soll sie das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.

  1. Anpassung der „Kirchenklausel“

Die sogenannte „Kirchenklausel“ im AGG (§ 9 AGG) soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.

  1. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 17. April 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf und ein begleitendes Informationspapier finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.04.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Seit 1967 wird der Internationale Kinderbuchtag am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.

In diesem Jahr steht der Kinderbuchtag unter dem Motto „Sät Geschichten und die Welt blüht auf!“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt:

„Geschichten, ob auf Papier oder digital, sind Samen, die Neugier, Empathie und Fantasie in jungen Herzen keimen lassen. Es liegt uns besonders am Herzen, dass jedes Kind Zugang zu Büchern hat, die es inspirieren: ob im Klassenzimmer, in der Familie, in der Bibliothek oder auf dem Tablet. Geschichten öffnen nicht nur Türen zu neuen Welten, sondern verbinden uns auch über Grenzen hinweg. Lasst uns gemeinsam die Freude am Lesen fördern und so die Grundlage für eine lebenslange Liebe zu Geschichten legen.“

Leider bekommen nicht alle Kinder die Chance, das Abenteuer Lesen für sich zu entdecken. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Lese- und Bücherräume für Kinder vor Ort sind dazu wirksame Mittel. Lesen und Vorlesen sollte für alle Kinder zum Alltag gehören – wünscht sich die Kinderkommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.03.2026

Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag der Grünen-Fraktion (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gynäkologe Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete.

Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends.

Die Gynäkologin Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden.

Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch.

Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde, Stephanie Wallwiener, von der Uniklinik Halle. Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden.

Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit der Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten.

Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche.

Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) erklärte, eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 305 vom 15.04.2026

Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten seien sich jedoch einig, dass es den gesetzlichen Regelungen bislang an Klarheit fehlt und genauere Regelungen zu einer weiteren Sensibilisierung von allen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufen führen sollten.

Vor diesem Hintergrund sehe sie im Kontext des Sorge- und Umgangsrechts sowie des familiengerichtlichen Verfahrens insoweit Reformbedarf, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 enthalte den Auftrag, sich bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen und häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren maßgeblich zu Lasten der gewalttätigen Person zu berücksichtigen.

Entsprechende Referentenentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts sowie zur Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen bald vorgelegt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Überdies habe sie am 19. November 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verabschiedet, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde ( 21/4082).

Darin wird laut Vorlage unter anderem die Möglichkeit eröffnet, „auch in einem Umgangsverfahren dem Gewaltschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen gegen einen Elternteil anzuordnen, von dem eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht“. Das beinhalte die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, wenn diese unerlässlich für den Schutz des Kindes ist.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, zudem am 25. März 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen zu haben, mit dem Opfer von schweren Straftaten im Strafprozess besser unterstützt werden sollen. Dazu solle die psychosoziale Prozessbegleitung gestärkt werden. Insbesondere sollten Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollten sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen solle der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.

Auch erarbeite das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Angaben zufolge derzeit einen Regelungsvorschlag, der es Betroffenen von häuslicher Gewalt erleichtern soll, ihren Anspruch auf Zustimmung des Täters zur Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags durchzusetzen. „Denn die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt ist in der Praxis oft mit hohen Hürden verbunden“, heißt es dazu in der Antwort des Weiteren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 285 vom 13.04.2026

Nach der Entwicklung beim Elterngeld und dem ElterngeldPlus erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5072). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, wie viele Personen das Elterngeld seit 2021 in Anspruch genommen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 281 vom 09.04.2026

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach bisheriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin mit höherrangigem Recht vereinbar. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (21/4915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4189).

Die Bundesregierung beachte bei der Rechtsauslegung und -anwendung die einschlägige Rechtsprechung, so auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung widerspricht zudem Vorwurf der Fragesteller, dass sie bei der Beantwortung wesentliche Informationen vorenthalten habe und verweist auf eine frühere Antwort auf Drucksache 21/1732.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/4925) auf eine Kleine Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit. Mit dieser soll die derzeitige Regelung einer täglichen Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden abgelöst werden. Dazu schreibt die Regierung, es gehe bei der Wochenarbeitszeit nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Gestaltungsspielraum für Sozialpartner und Arbeitsvertragsparteien. „Dabei ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können.“

Das Arbeitszeitgesetz gebe dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Darüber hinaus würden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente. Zur genauen Ausgestaltung des Vorhabens könne die Regierung derzeit noch keine Angaben machen, da es sich noch im Beratungsprozess befinde, heißt es weiter in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um die am 1. Januar 2025 in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommene Förderung wohngemeinnütziger Zwecke (Neue Wohngemeinnützigkeit – NWG) zu befördern. Wie es in der Antwort der Regierung (21/4908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (21/4553) heißt, wird auch geprüft, wie der in der NWG geforderte Abstand zur marktüblichen Miete (in der Regel bestimmt durch die ortsübliche Vergleichsmiete) im Einzelnen konkret und rechtssicher festgelegt werden könne. Eine bundesweite Differenz zu den Mieten der als gemeinnützig bezeichneten Wohnungsunternehmen lasse sich nicht ermitteln, da diese immer im Einzelfall zu bestimmen wären.

Die Bundesregierung plant nicht, Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Umsatzsteuer zu begünstigen. Der Koalitionsvertrag enthalte keine Festlegungen dahingehend, eine Umsatzsteuerbefreiung oder eine ermäßigte Besteuerung von Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen einzuführen, heißt es in der Antwort.

In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass es in Deutschland nur noch eine Million soziale oder gemeinnützige Wohnungen gebe. Zugleich hätten aktuell etwa elf Millionen Haushalte einen Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung. Das sei einer der Gründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Steuerpflichtige mit Kindern sind wegen ihrer Betreuungspflichten, die ihre Arbeitskraft oder ihre Zahlungsfähigkeit beanspruchen, im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder steuerlich weniger leistungsfähig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4483) hin und bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Würde der auf der elterlichen Pflicht zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beruhende Bedarf bei der Bemessung der Einkommensteuer außer Betracht gelassen, wären die Eltern gegenüber kinderlosen Steuerpflichtigen benachteiligt, da deren Leistungsfähigkeit nicht durch die Erfüllung elterlicher Pflichten gemindert werde. Das Gebot der horizontalen Gleichheit wäre verletzt, schreibt die Regierung.

Der Betreuungsbedarf muss nach Angaben der Regierung als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt werde. Auf die Frage, warum Steuerpflichtige mit höherem Einkommen stärker entlastet würden, antwortet die Regierung: „Dass sich die Freibeträge für Kinder (ebenso wie andere steuerliche Freibeträge) mit steigendem Steuersatz stärker finanziell auswirken, ist die notwendige Folge eines progressiven Einkommensteuertarifs. Jeder Abzugstatbestand oder Steuerfreibetrag führt in einem progressiven Einkommensteuertarif zu einer nominal höheren Entlastung einkommensstarker Steuerpflichtiger.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 253 vom 27.03.2026

Neue SOEP-Auswertung zur Altersvorsorge: Private Vorsorge wenig verbreitet und ungleich verteilt – Neues Altersvorsorgedepot soll Riester-Rente ablösen, zentrale Probleme bleiben aber bestehen – Auch bei betrieblicher Vorsorge deutliche Unterschiede – Mehrheit der Bevölkerung sieht Staat in der Verantwortung, Lebensstandard im Alter zu sichern

Der Bundestag hat vor wenigen Wochen ein neues Altersvorsorgedepot beschlossen, das die Riester-Rente ersetzen soll. Ziel ist es, die private Altersvorsorge zu stärken und breiter in der Bevölkerung zu verankern. Neue Auswertungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstreichen, dass der Bedarf dafür tatsächlich groß ist: Altersvorsorge über die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung hinaus ist in Deutschland bislang wenig verbreitet und unterscheidet sich stark zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Besonders selten sorgen Geringverdienende sowie Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien zusätzlich vor. „Ergänzende private Altersvorsorge erreicht bislang längst nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen und verstärkt bestehende Ungleichheiten im Alter eher, als dass sie diese ausgleicht“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. Er hat die Studie gemeinsam mit Johannes Geyer und Marcus Borlinghaus erstellt.

Unter den heutigen Rentner*innen spielt die private Altersvorsorge bislang nur eine geringe Rolle. Weniger als zehn Prozent beziehen eine private Zusatzrente, bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es etwa ein Drittel. In der Erwerbsbevölkerung ist die Verbreitung von privat abgeschlossenen Riester-Verträgen deutlich höher, hat sich seit Mitte der 2010er Jahre aber nicht mehr erhöht und ist zuletzt sogar gesunken. Gleichzeitig bestehen deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen: Personen mit höherem Einkommen, höherer Bildung und ohne Migrationshintergrund verfügen deutlich häufiger über eine zusätzliche Altersvorsorge. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede – Frauen sorgen eher zusätzlich für das Alter vor als Männer.

Reform greift zentrale strukturelle Probleme nur teilweise auf

Die betriebliche Altersvorsorge ist insgesamt zwar weiter verbreitet als die private. Allerdings zeigen bestehende Studien und die verfügbaren Daten auch hier deutliche Unterschiede: Beschäftigte in größeren Unternehmen sowie in bestimmten Branchen nutzen entsprechende Angebote deutlich häufiger als Beschäftigte in kleinen Betrieben. Zudem bestehen Unterschiede nach Geschlecht und Region.

„Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen“ Johannes Geyer

Mit dem neu beschlossenen Altersvorsorgedepot sollen die Anreize für private Vorsorge verbessert werden. Einzelne Elemente, etwa renditestärkere Anlagestrategien oder ein staatliches Standardprodukt, könnten die Attraktivität zwar tatsächlich erhöhen. Gleichzeitig bleiben den Studienautoren zufolge aber zentrale strukturelle Probleme bestehen. „Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen, weil vor allem diejenigen vorsorgen, die ohnehin über ausreichende Ressourcen verfügen“, sagt DIW-Rentenexperte Johannes Geyer. Auch die neue Ausgestaltung der Förderung sei kritisch zu sehen, da sie tendenziell Haushalte mit höheren Einkommen begünstige. „Die Förderung hängt stark davon ab, wie viel eingezahlt wird – dadurch profitieren Menschen mit höherem Einkommen überproportional“, so Geyer.

Strukturelle Reformen erforderlich 

Aus Sicht der Studienautor*innen wäre eine stärkere strukturelle Verankerung der ergänzenden Altersvorsorge erforderlich, um alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Sinnvoll sei etwa ein verpflichtendes kapitalgedecktes System, das stärker an bestehenden Modellen der betrieblichen Altersvorsorge ansetzt und kollektive Elemente enthält, bei denen Risiken nicht allein individuell getragen werden, sondern innerhalb eines Jahrgangs teilweise ausgeglichen werden können. Dadurch lassen sich Renditeschwankungen und unterschiedliche Erwerbsbiografien besser abfedern als in Systemen mit strikt individuellen Vorsorgekonten.

Gleichzeitig gibt es offenbar eine breite gesellschaftliche Unterstützung für eine zentrale Rolle des Staates bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter. Rund 60 Prozent der im SOEP Befragten befürworten eine überwiegend staatliche Verantwortung, während nur eine kleine Minderheit eher jede*n Einzelne*n in der Verantwortung sieht.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)  vom 15.04.2026

Die Mehrwertsteuer erhöhen, um Löcher im Bundeshaushalt zu schließen und möglicherweise noch Senkungen bei Einkommensteuer oder einzelnen Sozialbeiträgen zu finanzieren? Die Idee wird nach Medienberichten in der Bundesregierung geprüft. Doch was sich nach einer einfachen Lösung anhört, belastet in Wahrheit Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien überproportional stark. Die Unwucht verschwindet nicht, wenn im Gegenzug der ermäßigte Mehrwertsteuersatz etwa auf Grundnahrungsmittel gesenkt wird, es sei denn die möglichen Mehreinnahmen des Staates schrumpfen stark zusammen. Hinzu kommt: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation weiter an und bremst Konsumlaune und Bautätigkeit, ergibt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Ausgerechnet in der aktuellen Situation „dem Energiepreisschock noch einen Mehrwertsteuerschock hinzuzufügen“ gefährde den Aufschwung und könnte die Europäische Notenbank zu schädlichen Zinserhöhungen bewegen, warnen Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober, die Autor*innen der Kurzstudie.

Die Mehrwertsteuer belastet ärmere Haushalte stärker als solche mit hohen Einkommen, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens ausgeben. Familien sind stärker belastet als Paare ohne Kinder oder Alleinstehende, weil sie bei gleichem Einkommen ebenfalls mehr für ihren Konsum ausgeben. Beispielsweise würde die Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer von 19 Prozent um einen Prozentpunkt eine Familie mit zwei Kindern und einem niedrigen Bruttoeinkommen von etwa 3.800 Euro im Monat um knapp 11 Euro zusätzlich belasten. Das entspräche etwa 0,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für Alleinlebende mit ähnlichen Einkommen betrüge die Belastung gut 0,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen von mehr als 13.000 Euro brutto monatlich wären es lediglich gut 0,1 Prozent.

Um dieses Problem abzumildern, wurde wiederholt vorgeschlagen, im Gegenzug den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer zu senken. Damit würden etwa Grundnahrungsmittel oder Tickets im Personenverkehr günstiger, Gütergruppen, für die Familien und ärmere Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens ausgeben als Besserverdienende. Eine Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt bei gleichzeitiger Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um zwei Prozentpunkte führt auch tatsächlich dazu, dass die meisten Haushaltstypen am Ende per Saldo nicht oder nur in sehr geringem Maß belastet würden. Allerdings fällt bei einer solchen Kombination auch der fiskalische Nutzen relativ gering aus: Während eine isolierte Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt allein dem Bund über 8 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen bringen würde, sind es bei gleichzeitig zwei Punkten niedrigerem ermäßigten Satz nur 4,6 Milliarden. 

Sollen die Mehreinnahmen nennenswert sein, müsste also stärker erhöht werden. Eine von Ökonomen vorgeschlagene Anhebung des Regelsatzes um drei Prozentpunkte bei gleichzeitiger Absenkung des ermäßigten Satzes um zwei Prozentpunkte, die dem Bund 21 Milliarden Euro einbringen würde, belastet aber wiederum alle Haushalte spürbar, und zwar erneut ärmere Haushalte stärker als Besserverdienende und Familien stärker als Alleinstehende (Tabelle 1 und Tabelle 2 in der Kurzstudie; Link unten). 

Zweites Problem neben der sozialen Schieflage: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation an: Rein rechnerisch würde eine Kombination aus drei Prozentpunkten höherem Regelsatz und zwei Prozentpunkten niedrigerem ermäßigten Satz die Inflationsrate um fast einen Prozentpunkt erhöhen, zeigen die Berechnungen des IMK. Dabei könnte der Effekt noch unterschätzt sein, weil nicht sicher ist, dass der Handel die Senkung des reduzierten Satzes vollständig an die Konsument*innen weitergeben würde.

Eine durch eine Mehrwertsteuererhöhung verstärkte Inflation könnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung deutlich schädigen, und zwar gleich auf zwei Wegen. Einmal würden zusätzlich steigende Preise den privaten Konsum und den Wohnungsbau bremsen, und damit zwei wesentliche Faktoren dafür, dass es in diesem und im kommenden Jahr trotz Iran-Kriegs und deutlich gestiegener Energiepreise doch noch zu einer wirtschaftlichen Erholung kommt. Zum Zweiten stiege der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB), die Zinsen zu erhöhen. Zinserhöhungen würden die Investitionstätigkeit dämpfen und dürften auch die ohnehin vom Energiepreisschub hart getroffene Industrie belasten.

Kompensationen durch niedrigere Einkommensteuern oder Sozialabgaben bringen wenig

Von Ideen, die Wirtschaft anzukurbeln, indem Einnahmen aus einer höheren Mehrwertsteuer in eine Senkung von Einkommensteuer oder Sozialabgaben fließen, halten die Forschenden des IMK wenig. Grund: Solche Umschichtungen kommen insbesondere bei ärmeren Haushalten gar nicht an. Viele von ihnen zahlen kaum oder gar keine Einkommensteuer. Und würden beispielsweise die Krankenkassenbeiträge gesenkt und der Fehlbetrag durch Zahlungen des Bundes an die Versicherungen ausgeglichen, käme nur die Hälfte der Entlastung bei den Haushalten an, während die andere Hälfte an die Unternehmen gehen würde. „Auch hier wäre ein vollständiger Ausgleich der Belastungen durch die höhere Mehrwertsteuer unrealistisch“, betonen Dullien und Tober.

Hinzu kommt ein psychologisches Phänomen, das das IMK in den vergangenen Jahren mit Befragungen durchleuchtet hat: Entlastungen bei der Einkommensteuer oder bei Sozialabgaben werden von Steuerzahler*innen und Versicherten oft nicht vollständig wahrgenommen. In Befragungen des IMK während der Covid-Pandemie unterschätzten so die Menschen die Entlastung durch direkte Maßnahmen wie Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer oder Auszahlungen von Einmalzahlungen, während Preisveränderungen sehr stark wahrgenommen wurden. „Überträgt man das auf die aktuelle Situation, so besteht die Gefahr, dass die Entlastungen nicht oder nur unvollständig wahrgenommen werden, während die Preiserhöhungen aus der klar angekündigten Mehrwertsteuererhöhung negativ auf die Konsumstimmung durchschlagen“, warnen die Forschenden.

Mehrwertsteuererhöhung: Schlechte Politik mit riskantem Timing. IMK Kommentar Nr. 19, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.04.2026

Noch deutlich höhere Teilzeitquoten als in Deutschland, Stress, emotionale Erschöpfung durch Arbeitsdruck und Zeitnot mit Milliardenkosten für die Wirtschaft – die langen Arbeitszeiten in der Schweiz haben deutliche Negativ-Effekte und sind in der Eidgenossenschaft keineswegs unumstritten. Das zeigt eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

In vielen Diskussionen über die Erwerbsarbeitszeit in Deutschland wird auf die Schweiz verwiesen. Ein Vergleich zeige, dass es bei der Ausweitung der individuellen Erwerbsarbeitszeiten in Deutschland noch deutliche Spielräume gebe. Beispielsweise durch eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Aufhebung der täglichen Höchstarbeit, wie sie auch der Bundesregierung vorschwebt. Tatsächlich ist die betriebsübliche bzw. vertragliche Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle im Nachbarland mit 41,7 Stunden höher als in Deutschland oder anderen EU-Staaten. Doch der oberflächliche Zahlenvergleich greife zu kurz, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Ein detaillierter Blick auf die Schweiz zeigt, dass der gesellschaftliche Preis für diese hohen Arbeitszeiten sehr hoch ist, denn sie wirken sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus.“

Hoher Vollzeitstandard, gleichzeitig sehr hohe Teilzeitquote

Auffällig ist, dass in der Eidgenossenschaft nicht nur die Stundenzahl bei Vollzeitbeschäftigung hoch ist, sondern auch die Quote der Teilzeitbeschäftigten. 2024 waren 58,4 Prozent der Frauen in der Schweiz in Teilzeit erwerbstätig und 21,1 Prozent der Männer. Damit liegt der Teilzeitanteil von Frauen sogar noch über dem in Deutschland (49 Prozent). Auch Männer (12 Prozent) arbeiten in Deutschland seltener mit reduzierter Stundenzahl.

Das Beispiel der Schweiz zeige: „Eine hohe Vollzeitnorm führt zu einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten“, analysieren Kohlrausch und ihre Ko-Autorin Noémie Zurlinden von der schweizer Gewerkschaft Unia. „Gerade für Frauen ist dies daher kein nachhaltiger Weg zu einer Ausweitung der Erwerbsbeteiligung.“ Hintergrund: Frauen tragen den deutlich größeren Anteil an unbezahlter Care-Arbeit, also etwa Kinderbetreuung, Haushaltsarbeit oder Pflege: Das gilt in der Schweiz wie in Deutschland und vielen anderen Ländern und führt dazu, dass Erwerbsarbeit oft nur in Teilzeit möglich ist. Durch die langen Vollzeit-Arbeitszeiten ist dieser Druck in der Schweiz besonders groß. Auch die Teilzeit ist vergleichsweise lang: Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen in der Schweiz im Mittel rund 31 Wochenstunden im Erwerbsjob, in Deutschland sind es etwa 27 bis 28 Wochenstunden.

Daraus folgt, dass Frauen in der Schweiz, bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammengerechnet, mehr als Männer und auch mehr als Frauen in Deutschland arbeiten. Nach Daten des eidgenössischen Bundesamtes für Statistik sind es bei Frauen in der Schweiz insgesamt durchschnittlich 57,2 Stunden pro Woche, schweizer Männer kommen auf 54,3 Stunden. Die Gesamt-Wochenarbeitszeit in Deutschland beläuft sich bei Frauen auf 54 und bei Männern auf 53 Stunden. Auch wenn die Datengrundlagen – wie bei internationalen Arbeitszeitvergleichen sehr oft – nicht vollständig vergleichbar sind, „so ist dies doch ein deutlicher Hinweis auf die hohen Belastungen, die vor allem für Frauen mit hohen Erwerbsarbeitszeiten einhergehen“, schreiben Kohlrausch und Zurlinden.

Lange und entgrenzte Arbeitszeiten mit Folgen für Gesundheit und Produktivität

Lange Arbeitszeiten gehen zudem oft mit einer Entgrenzung und Fragmentierung von Arbeit einher, die besonders belastend sein kann. So zeigt die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingung (EWCTS 2024), dass entgrenzte Arbeitszeiten und die damit einhergehende Überlagerung von Arbeit und Privatleben sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ein Problem sind – in der Schweiz aber noch deutlich ausgeprägter. Während schon in Deutschland 19 Prozent der Arbeitnehmer*innen mehrere Male pro Monat in der Freizeit arbeiten, um die Arbeitsanforderungen zu erfüllen, sind es in der Schweiz sogar 29 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten, die im letzten Monat mindestens einmal weniger als elf Stunden Ruhezeit zwischen dem Ende eines und dem Beginn des nächsten Arbeitstages hatten, liegt in der Schweiz mit 25 Prozent acht Prozentpunkte über dem Anteil in Deutschland. In der Schweiz arbeiten 15 Prozent 48 oder mehr Stunden pro Woche. Das ist mehr als doppelt so häufig wie in Deutschland, wo bereits sieben Prozent der Befragten angeben, dass ihre Arbeitswochen 48 oder mehr Stunden betragen, obwohl die Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden liegt.

Höchst problematische Werte, warnen Kohlrausch und Zurlinden. Untersuchungen zeigten, dass tägliche Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden und wöchentliche Arbeitszeiten von 48 Stunden und mehr zu gesundheitlichen Beschwerden, Burnout-Symptomen und Stresserleben führten. Zahlreiche Studien belegten darüber hinaus einen deutlichen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und einem erhöhten Unfallrisiko. So steigt etwa das Verletzungsrisiko nach der neunten Arbeitsstunde exponentiell an. Auch „fragmentierte“ Arbeitszeiten, bei denen Arbeitnehmer*innen ihre Erwerbsarbeit unterbrechen und beispielsweise abends wieder aufnehmen, gehen nach Untersuchungen des WSI für Deutschland oft einher mit mehr Zeit- und Leistungsdruck, was die Gesundheit negativ beeinflussen kann.

Die Gesundheitsförderung Schweiz, eine von Kantonen und Versicherern getragene Stiftung führt einen Job-Stress-Index. Danach hat der Anteil von gestressten Erwerbstätigen im letzten Jahrzehnt zugenommen, so die Forscherinnen. Während 2014 noch 24,8 Prozent der Beschäftigten gestresst waren, waren es 2022 bereits 28,2 Prozent. Daten von Gesundheitsförderung Schweiz zeigen auch, dass in diesem Zeitraum der Anteil der Erwerbstätigen, die sich emotional erschöpft fühlten, von 24,0 Prozent auf 30,3 Prozent wuchs. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Fälle von Langzeitarbeitsunfähigkeit unter schweizer Beschäftigten. Die Gesundheits-Stiftung berechnete für 2022, dass arbeitsbezogener Stress die schweizer Wirtschaft unter dem Strich rund 6,5 Milliarden Franken kostete – und das bezogen auf ein Achtel der Erwerbstätigenzahl Deutschlands.

Zudem kommen verschiedene Studien zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsproduktivität bei langen Arbeitszeiten sinkt. Im Laufe langer Arbeitstage werden mehr Fehler gemacht, es braucht mehr Zeit, Tätigkeiten zu erledigen. Das gelte nicht nur bei überwiegend körperlicher Arbeit, sondern „auch für wissensnahe Tätigkeiten und Büroarbeit“, betonen die Expertinnen.

Was wirklich hilft: Vereinbarkeit verbessern, Arbeitsfähigkeit Älterer erhalten

Alles in allem zeige ein vertiefter Blick in die Schweiz, dass der Ansatz, die Arbeitszeiten forciert auszudehnen, in die falsche Richtung gehe, um Erwerbspotenziale, die es in Deutschland durchaus gibt, auszuschöpfen. So sei eine Erhöhung des Erwerbsvolumens von Frauen ein wichtiger Faktor. Das funktioniere allerdings nur mit einer Neuverteilung der Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen, wenn es nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Frauen führen solle, analysieren Kohlrausch und Zurlinden. „Dafür muss es zeitliche Spielräume gerade für Männer geben, einen größeren Anteil der Sorgearbeit zu übernehmen. Eine hohe Vollzeitnorm hätte hier sicherlich eher den gegenteiligen Effekt.“ Ein Ausbau von institutioneller Kinderbetreuung und Pflege sei ebenfalls eine wichtige, wenngleich nicht hinreichende, Voraussetzung für eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen.

Anstatt die Erwerbsarbeitszeiten weiter auszudehnen, sollte der Reduktion von arbeitsverursachtem Stress eine höhere Bedeutung zukommen, so die WSI-Analyse. „Zur Verbesserung von Wohlbefinden und Gesundheit der Arbeitnehmenden, aber auch um die Produktivitätsverluste aufgrund von arbeitsbezogenem Stress und langen Arbeitszeiten zu reduzieren und den Beschäftigten zu ermöglichen, das gesetzlichen Rentenalter zu erreichen.“ Die Realität in Deutschland sieht jedoch häufig anders aus. In der Betriebs- und Personalrätebefragung des WSI gaben mehr als ein Sechstel der befragten Personal- und Betriebsräte an, dass sich der Betrieb beispielsweise „gar nicht“ darum bemühe, die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter ihren Bedürfnissen entsprechend besser zu gestalten.

Arbeitszeitflexibilisierung und lange Erwerbsarbeitszeiten: Warum die Schweiz kein Vorbild ist. WSI Kommentar Nr. 8, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.04.2026

Ausbildungsabbrüche haben im Schnitt erhebliche Einkommensverluste zur Folge. Jugendliche, die ihre Ausbildung aufgrund einer anderen attraktiven Ausbildung oder Beschäftigung abbrechen, erzielen in den zehn Jahren nach Abbruch im Durchschnitt etwa die Hälfte des Einkommens vergleichbarer Absolventinnen und Absolventen. Diese Einkommensverluste sind sozial stark ungleich verteilt. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung von Forschenden des Instituts für Arbeitsmarkt – und Berufsforschung (IAB), der Universitäten Bamberg und Bielefeld und des Schwedischen Instituts für Sozialforschung.

Der negative Effekt eines Ausbildungsabbruchs konzentriert sich stark auf Jugendliche aus eher benachteiligten Familien. Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, konnten im zehnjährigen Untersuchungszeitraum im Schnitt ein Einkommen von 153.000 Euro erzielen. Bei denjenigen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, beläuft sich dieses auf lediglich 82.000 Euro. Für Jugendliche aus sozial besser gestellten Familien zeigen sich hingegen keine Einkommensnachteile. Trotz des Abbruchs erreichen sie langfristig im Durchschnitt vergleichbare Einkommensniveaus wie Absolvent*innen aus derselben Herkunftsgruppe.

„Die Folgen eines Ausbildungsabbruchs hängen auch mit den verfügbaren sozialen Ressourcen zusammen“, so IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Jugendliche aus nicht benachteiligten Haushalten nehmen nach einem Abbruch häufiger erneut eine Ausbildung auf, sogenannte Zweite-Chance-Wege. Außerdem unterscheiden sich die Arbeitsmarktzugänge derjenigen, die keinen weiteren Abschluss erwerben. Abbrecher*innen aus nicht benachteiligten Familien arbeiten deutlich häufiger in Tätigkeiten, die formal eigentlich einen Berufsabschluss erfordern. Sie sind also häufiger „unterqualifiziert“ für ihren Job, haben aber dennoch vergleichsweise gute Einkommens- und Aufstiegschancen.

„Bessere Möglichkeiten des Wiedereinstiegs in die berufliche Bildung, eine engere Begleitung beim Übergang in Beschäftigung sowie der Abbau von Zugangsbarrieren zu qualifizierten Tätigkeiten könnten dazu beitragen, die langfristigen Folgen eines Ausbildungsabbruchs zu begrenzen“, folgert IAB-Forscher Alexander Patzina.

Die Studie ist abrufbar im IAB-Forum unter https://iab-forum.de/wann-der-ausbildungsabbruch-zur-einkommensfalle-wird-und-wann-nicht/. Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von rund 650.000 Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung, die zwischen 2000 und 2007 ihre Erstausbildung nach der Haupt- oder Realschule begonnen haben. Dabei wird soziale Herkunft über die Bildungsabschlüsse der Personen aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Jugendlichen hergeleitet.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.04.2026

  • 1,19 Millionen Frauen und 417 000 Männer bezogen 2025 Elterngeld; Väteranteil mit 25,9 % nahezu unverändert
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 40,3 % auf neuem Höchststand
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2025 bei Frauen mit 14,9 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2025 Elterngeld erhalten. Das waren rund 62 000 oder 3,7 % weniger als im Jahr 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 15 000 oder 3,4 % auf 417 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 47 000 oder 3,8 % auf 1,19 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 % niedriger als 2021. Diese Entwicklung spiegelt auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider.

648 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2025 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 45,2 % der berechtigten Mütter und 26,1 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 40,3 % (2024: 36,7 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,3 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil lag im Jahr 2025 mit 25,9 % nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (2024: 25,8 %). 2024 war der Väteranteil erstmals leicht rückläufig, nachdem er zuvor seit 2015 kontinuierlich gestiegen war – von damals 20,9 %.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2025 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,0 %) und Bayern (27,6 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2025 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (21,0 %).

Erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2025 unverändert bei 14,9 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre nahezu konstant (2024: 3,8 Monate; 2023: 3,7 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2025 sowie für das 4. Quartal 2025 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2025 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.04.2026

Altersabstand in Ostdeutschland deutlich größer als in Westdeutschland

Über den idealen Altersabstand zwischen Geschwistern wird viel diskutiert. In Deutschland lagen zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Geschwisterkindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,1 Jahre (Median), wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Geschwister am 10. April mitteilt. Der Altersabstand ist damit etwas geringer als zehn Jahre zuvor: 2014 lag er bei 3,3 Jahren.

Gibt es weitere Geschwisterkinder, so liegen diese altersmäßig weiter auseinander: So betrug der Abstand zwischen der Geburt des zweiten und des dritten Kindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre. Zwischen drittem und viertem Geschwisterkind lagen 3,6 Jahre. Hier gab es gegenüber dem Jahr 2014 kaum Veränderungen: Damals lagen zwischen zweitem und drittem Kind 3,9 Jahre und zwischen drittem und viertem ebenfalls 3,6 Jahre.

Zwischen Geburt von erstem und zweitem Kind liegen in Ostdeutschland 3,8 Jahre

Der Altersabstand von Geschwistern ist in Ostdeutschland größer als in Westdeutschland. Zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes lagen in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre, in den westdeutschen waren es 3,0 Jahre. Zwischen dem zweiten und dritten Kind waren es 4,4 Jahre beziehungsweise 3,7 Jahre. Ein Grund für den Unterschied könnte sein, dass Frauen in Ostdeutschland bei der Geburt ihres ersten Kindes mit durchschnittlich 29,2 Jahren mehr als ein Jahr jünger waren als Frauen in Westdeutschland mit im Schnitt 30,5 Jahren.

Methodische Hinweise:

Bei den hier genannten Geburtenabständen zum Geburtstag des vorangegangenen Kindes der Mutter handelt es sich um Median-Werte. Betrachtet werden Einzelkinder sowie das jeweils erste Mehrlingskind.

Das Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet.

Weitere Informationen:

Zeitreihen zum Geburtenabstand bei Kindern derselben Mutter sind in einer Internettabelle in unserem Webangebot zu finden. Weitere Ergebnisse zur Geburtenfolge bietet die Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.04.2026

Das Risiko gewalttätiger Angriffe schreckt Frauen nicht von der Lokalpolitik ab – wenn sie hoch motiviert sind

Die Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffe, denen kommunalpolitisch Engagierte immer stärker ausgesetzt sind, führen nicht dazu, dass Frauen sich aus diesem Feld zurückziehen. Eine Studie der Forscher Jeyhun Alizade und Fabio Ellger vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung mit internationalen Co-Autoren belegt für Deutschland anhand von Statistiken und Umfragedaten: Weder die Häufigkeit noch die Schwere politischer Angriffe beeinflussen den Anteil von Kandidatinnen auf den Wahllisten der betroffenen Gemeinden negativ. Dass die zunehmende Gewalt Frauen auf kommunaler Ebene nicht einschüchtert, gilt allerdings nur für die, die ohnehin hoch motiviert sind. Frauen, die sich als politisch weniger interessiert beschreiben, werden durch das steigende Risiko durchaus von einer möglichen Kandidatur abgehalten. Dieses „Pipeline-Problem“ trifft auf eine Situation, in der Frauen deutlich unterrepräsentiert sind: In neun von zehn deutschen Rathäusern regiert ein Mann, der Frauenanteil in lokalen Räten liegt bei unter einem Drittel.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums nahmen die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker im Jahr 2023 um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, 2024 gab es einen erneuten Anstieg um 20 Prozent. Es stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung Einfluss auf die politische Teilhabe bislang ohnehin unterrepräsentierter Gruppen hat. Zur Beantwortung dieser Frage verband das Forscherteam zwei empirische Zugänge. Für mehr als 2.000 Gemeinden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Hessen wurde der Zusammenhang zwischen Angriffen auf politisch Aktive und dem Anteil von Kandidatinnen bei Kommunalwahlen untersucht. Außerdem wurden über 3.500 Menschen mit Informationen über die steigende Gewalt konfrontiert und anschließend nach ihren politischen Ambitionen befragt.

Die Auswertung der Listen bot eine Überraschung: Selbst dort, wo es zu gravierenden Übergriffen kam, lässt sich kein Rückzug von Frauen aus der lokalen Parteipolitik beobachten. Die Repräsentation von Frauen auf kommunaler Ebene erweist sich gegenüber einem zunehmend konflikthaften politischen Umfeld als erstaunlich stabil. Die ergänzenden Online-Befragungen zeichnen ein differenziertes Bild: In der Gruppe mit hohem politischem Interesse führte die Konfrontation mit Gewaltstatistiken eher bei Männern dazu, dass ihre Bereitschaft zum Engagement sank. Dieser Effekt verringert die bestehende Gender-Lücke tendenziell, da in dieser Gruppe die Bereitschaft der Frauen stabil bleibt. Abschreckend wirken die Informationen allerdings auf Frauen, die sich selbst politisch als weniger interessiert einstufen. Die Forscher sprechen von einem „Pipeline-Problem“: Es fehlt die zweite Reihe, aus der neue Engagierte gewonnen werden können. „Offensichtlich entscheiden sich überhaupt nur Frauen für diesen Weg, die bereits eine hohe Resilienz mitbringen“, erläutert Jeyhun Alizade.

Männer dominieren also weiterhin das Bild in der deutschen Kommunalpolitik. Die Befürchtung, dass die zunehmende verbale und physische Gewalt Frauen noch weiter verdrängen könnte, wird durch die vorliegende Studie zwar nicht bestätigt. Die Ergebnisse sind dennoch beunruhigend. „Eine lebendige Demokratie darf nicht zur Voraussetzung machen, dass ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten über eine außergewöhnliche Risikobereitschaft verfügen“, betont Co-Autor Fabio Ellger. „Besserer Schutz der Engagierten ist unabdingbar für eine vielfältige Demokratie.“

Alizade, J., Ellger, F., Grünewald, M. and Tichelbaecker, T. (2025), Does political violence undermine descriptive representation? The case of women in politics. European Journal of Political Research, 64: 2106-2121. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.1111/1475-6765.70017

Sie finden einen Artikel zur Studie in den neuen WZB-Mitteilungen: „Politische Gewalt und lokales Engagement – Reagieren Männer anders auf Angriffe als Frauen“.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 31.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

DFV zieht Bilanz: Wohnen wird für Familien zunehmend zum Armutsrisiko

Von Oktober 2025 bis Anfang April konnten Mieterinnen und Mieter deutschlandweit ihre Erfahrungen zur Wohnsituation im Rahmen der ARD-Mitmachaktion #besserwohnen teilen. Über 800 Menschen beteiligten sich an der Aktion, die der Deutsche Familienverband (DFV) gemeinsam mit der ARD und weiteren Partnerorganisationen durchführte. Für den DFV war besonders die Perspektive von Familien von Interesse.

Die Ergebnisse machen deutlich: Viele Familien stehen unter erheblichem Druck. Sie müssen einen großen Teil ihres Einkommens für Miete aufbringen, finden kaum passende Wohnungen und sind vom sogenannten Lock-in-Effekt betroffen – Umzüge in größere oder günstigere Wohnungen sind oft nicht möglich. Familien berichten zudem über Nachteile bei der Wohnungssuche im Vergleich zu kinderlosen Haushalten.

„Die Mitmachaktion zeigt sehr anschaulich, wie stark Familien auf dem Wohnungsmarkt unter Druck stehen“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Bezahlbarer und familiengerechter Wohnraum muss dringend ausgebaut werden. Familien dürfen nicht zwischen Wohnqualität und finanzieller Sicherheit wählen müssen.“

Der DFV fordert deshalb ein umfassendes wohnungspolitisches Maßnahmenpaket, das Familien konsequent in den Mittelpunkt stellt:

  • Ausbau von familiengerechtem Wohnraum
  • Stärkung gemeinwohlorientierter Akteure
  • Schutz für Familien mit mittlerem Einkommen
  • Bekämpfung von Diskriminierung
  • Förderung von Wohneigentum für Familien

Die Abschlussdokumentation der Mitmachaktion „#besserwohnen – Wie können wir die Mietkrise stoppen?“ wurde bereits ausgestrahlt und fasst die Erkenntnisse zusammen. Durch die Kooperation konnte der DFV seine Expertise sichtbar einbringen und die Belange von Familien auf dem Wohnungsmarkt hervorheben.

Weitere Informationen:

Bericht (SWR): Wird Wohnen zum Armutsrisiko? – Was sagen Unterstützer und Teilnehmende der ARD-Mitmachaktion #besserwohnen?

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.04.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Petition “Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen”. Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform zu Einschnitten bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen lehnt der DGB ab. 

Anja Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstands:

„Teilhabe und Inklusion sind keine freiwilligen Leistungen, die man in schwierigen Zeiten zusammenstreichen kann. Wer meint, Kosten sparen zu können, indem Leistungen gekürzt, Eigenanteile erhöht oder Standards abgesenkt werden, greift die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen direkt an. Das wäre ein Rückschritt bei der Inklusion und eine Rückabwicklung der Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes.

Mehr Effizienz, bessere Koordination und weniger Bürokratie in der Eingliederungshilfe unterstützen wir ausdrücklich. Aber sozialer Kahlschlag unter dem Deckmantel von ‘Steuerung’ oder ‘Kostendämpfung’ kommt nicht in Frage. Teilhabe und Inklusion sind ein grundlegendes Recht – verankert im Sozialstaat. Deutschland hat sich durch die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet.“

Hintergrund:

Anlass der Petition ist die Empfehlung Nr. 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) von Ende Januar 2026, die “zeitnahe Kostensenkungen” in der Eingliederungshilfe fordert. Im Raum stehen unter anderem: Änderungen beim Umgang mit Tarifsteigerungen (Folge: Lohndruck auf 410.000 Beschäftigte), Verlagerung von Leistungen in die Pflegeversicherung mit niedrigeren Standards und Einschränkung von Mitwirkungsrechten der Betroffenen.

Eine DGB-Analyse zeigt: Rund 90 Prozent des Ausgabenanstiegs von 2020 bis 2024 (von 21,6 auf 29,5 Milliarden Euro) sind durch gestiegene Fallzahlen (+ 9,5 Prozent auf 1,03 Millionen Menschen) sowie Lohn- und Preisentwicklung erklärbar – nur etwa eine Milliarde Euro gehen auf Leistungsverbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz zurück.

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einem selbstbestimmten Leben – etwa beim Wohnen, Arbeiten oder in der Freizeit. Ein breites Bündnis aus Verbänden unterstützt die Petition der Lebenshilfe gegen Kürzungen. Die Petition fordert den Deutschen Bundestag auf, keine Kürzungen oder Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe vorzunehmen. Das bestehende Recht (SGB IX) soll geschützt und gestärkt werden – mit klarer Priorität für Teilhabe statt Kostensenkung.

Weitere Informationen und die Petition finden Sie unter: www.teilhabeistmenschenrecht.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 14.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die nachhaltige Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine strukturelle Stärkung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern. Diese Stärkung sollte sowohl durch ausreichende monetäre Leistungen als auch durch einen Ausbau infrastruktureller Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern erfolgen. Zudem müssen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bürokratische Hürden bei der Inanspruchnahme familienpolitischer Leistungen nachhaltig abgebaut werden. Die ab dem Jahr 2027 geplante weitgehend automatische Auszahlung des Kindergeldes könnte dabei Blaupause für weitere finanzielle Leistungen sein, beispielweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch hier muss es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes entsprechende Änderungen geben, um die Inanspruchnahmequoten dieser Leistungen deutlich zu erhöhen.

„Aus den Zahlen des Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt und in den letzten Jahren zudem stärker als diejenige der Gesamtbevölkerung gestiegen ist, leitet sich ein klarer Handlungsauftrag für die Bundesregierung ab. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht stellt fest, dass ein Aufwachsen in Armut für Kinder und Jugendliche oft von Einschränkungen in elementaren Lebensbereichen begleitet ist. Demnach leben sie häufig in überbelegten Wohnungen geringerer Qualität mit negativen Folgen für das Familienklima und die Persönlichkeitsentwicklung. Sie haben seltener Zugang zu sogenannten non-formalen Bildungsangeboten, zu frühkindlicher Bildung und Betreuung. Laut Bericht hängen Bildungschancen in Deutschland weiterhin maßgeblich mit dem sozioökonomischen Status der Familie zusammen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten und die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche ist in Deutschland von der sozialen Lage abhängig.

„Damit zeichnet die Bundesregierung ein klares Bild der vielen negativen Auswirkungen der Kinderarmut in Deutschland, die mit einem breiten, ressortübergreifenden Ansatz bekämpft werden muss. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das fordert im Übrigen auch das EU-Parlament, dass eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Holger Hofmann.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbrechen kann. Denn durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. April 2026

Veranstalter: Einstein Centers Population Diversity

Ort: Zoom

(mit englisch-deutscher Simultanübersetzung)

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Dr. Nicoletta Balbo

Außerordentliche Professorin für Soziologie in der Abteilung für Sozial- und Politikwissenschaften an der Bocconi-Universität Mailand

Kinder mit Behinderungen sind allzu oft eine unsichtbare Bevölkerungsgruppe, obwohl es weltweit mehr als 240 Millionen und in Europa rund 3,5 Millionen gibt. Was bedeutet es, im Alltag mit einem Kind oder einem Geschwister mit einer Behinderung in der Familie zu leben? Und welche Spillover-Effekte ergeben sich für die Klassendynamik, wenn Kinder mit der Behinderung eines Mitschülers oder einer Mitschülerin konfrontiert sind? In diesem Vortrag gehen wir diesen Fragen nach, analysieren die Auswirkungen auf Familien und Schulen und leiten daraus relevante politische Handlungsempfehlungen ab.

Zur Anmeldung

Die jeweils an einem Dienstag des Monats von 13:00-14:00 Uhr stattfindenden Veranstaltungen stehen in Zusammenhang mit dem Einstein Center Population Diversity, das die Spitzenforschung zu diesem Thema erstmals in einer gemeinsamen Einrichtung bündelt und zur internationalen Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland beitragen soll. Der Förderfonds Wissenschaft in Berlin unterstützt diese wichtige Initiative in einem zukunftsweisenden Forschungsfeld.

Termin: 24. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Während die Bundesregierung über entgrenzte Arbeitszeiten und mehr Flexibilisierung diskutiert, bleibt Vereinbarkeit gerade für Frauen oft ein ungelöstes Versprechen. Viele Beschäftigte arbeiten bereits heute an oder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Psychische Erkrankungen nehmen zu und insbesondere Menschen mit Sorgeverantwortung zahlen dafür einen hohen Preis.

In Fachgespräch am Freitag, den 24.4.2026 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages beleuchten wir gemeinsam mit Expert*innen die Vielfalt von Vereinbarkeit und wie Arbeit gut ins Leben passt: 

  • Wie lassen sich Arbeitszeiten so gestalten, dass sie nicht zu neuen Ungleichheiten der Geschlechtern führen?
  • Wie können staatliche Rahmenbedingungen verhindern, dass Sorgearbeit überwiegend von Frauen übernommen wird?
  • Welche Best Practices Vereinbarkeit gibt es in Unternehmen – und wo stoßen flexible Modelle an strukturelle Grenzen?
  • Welche Rolle spielen Mitbestimmung, Tarifbindung, Betriebsräte und Gleichstellungsbeauftrage für bessere Vereinbarkeit?

Das Fachgespräch richtet sich vornehmlich an Frauen/FLINTA und findet statt im Rahmen von Frauen.Stärken.Wirtschaft – ein Prozess der Grünen Bundestagsfraktion für Gleichstellung als Motor einer zukunftsfähigen und souveränen Wirtschaft.

Mit dabei:

Lisa Paus MdB | Ricarda Lang MdB | Ulle Schauws MdB | Dr. Sandra Detzer MdB und Expertinnen aus Forschung, Wirtschaft und Verbänden und Gewerkschaften

Zum Termin

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Empirische Bildungsforschung (EBF) 

Ort: Webex

Die Familie ist der erste Bildungsort von Kindern – hier entstehen die Grundlagen für soziale Kompetenzen, die kognitive Entwicklung und viele weitere wichtige Fähigkeiten. Aktuelle Studien, wie der IQB-Bildungstrend und IGLU zeigen immer wieder, dass die Bildungs­biografien von Kindern und Jugendlichen stark vom sozialen Umfeld abhängen. Der Bildungshintergrund der Eltern und ihr Einkommen wirken sich deutlich darauf aus, mit welchen Kompetenzen ein Kind eingeschult wird. Um diese Dynamik aufzubrechen, ist es hilfreich, wenn Eltern, Kitas und Schulen gezielt zusammenarbeiten. Zahl­reiche BMBFSFJ-geförderte Forschungsprojekte nehmen daher das familiäre Umfeld als Lernort in den Blick.

Im Transfer-Dialog wird mit Expertinnen und Experten aus diesen Projekten und weiteren Initiativen gesprochen und diskutiert aus verschiedenen Perspektiven, warum es so wichtig ist, die Familie als Lernort zu berücksichtigen und zu fördern.

Die Gäste sind:

  • Lucie Horn, Leiterin des Quartiersbildungszentrum (QBZ) Robinsbalje in Bremen
  • Dr. Sören Hoyer, Freie Hansestadt Bremen, Leiter des Referats Familienförderung
  • Dr. Ulrich Ludewig, stv. Projektleitung IGLU, Institut für Schulentwicklungsforschung, TU Dortmund
  • Dr. Margarete Menz, Koordinatorin des Verbundprojekts „Soziale und demokratische Teilhabe durch Elternbeteiligung. Eine Fallstudie zu den Gelingensbedingungen und zur Weiterentwicklung von Elternarbeit in der Kommune (SODETE)“, PH Schwäbisch Gmünd
  • Dr. Natalia Roesler, Vorstandsmitglied des Bundeseltern­netzwerks der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V.

Die Veranstaltung findet per Webex statt, im Anschluss können die Teilnehmenden Fragen stellen.

Zur Anmeldung

Termin: 29. April 2026

Veranstalter: Statistisches Bundesamt und  Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Ort: Berlin und per Livestream

Deutschland gehört zu den Ländern mit relativ niedriger Fertilität. Im Laufe ihres Lebens bringen hier Frauen im Durchschnitt 1,6 Kinder zur Welt. Die Stabilisierung der endgültigen Kinderzahl pro Frau auf diesem Niveau gehört zu den positiven Entwicklungen der 2010er-Jahre. Nun sinken die Geburtenzahlen seit 2022 das dritte Jahr in Folge wieder deutlich. Wünschen sich junge Menschen denn weniger Kinder? Wie entwickelt sich Deutschland im europäischen Vergleich – und welche politischen Handlungsspielräume ergeben sich daraus?

Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten des aktuellen Geburtenrückgangs in Deutschland und die Annahmen der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zur künftigen Fertilitätsentwicklung. Auf Basis des Generations and Gender Survey werden Kinderwünsche in Europa verglichen. Anhand ausgewählter Länderbeispiele, darunter Schweden, Italien und Ungarn, wird beleuchtet, wie sich die Geburtenzahlen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen entwickeln, sowohl im Ländervergleich als auch auf regionaler Ebene. Unsere Expert/-innen diskutieren außerdem die
Diskrepanz zwischen Kinderwunsch und Geburtenrate im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen und Polykrisen.

Anschließend gibt es bei Snacks und Getränken die Gelegenheit, den fachlichen Austausch zu vertiefen.

Weitere Informationen: www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldung per Mail: hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.

 

Termin: 05. Mai 2026

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung, Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung und die Abt. Integration des DeZIM

Ort: Online (Zoom)

Im Fokus stehen die Arbeitsmarktintegration und Teilhabe von Frauen mit Fluchterfahrung aus gleichstellungspolitischer Perspektive und wie sie verbessert werden können. Dabei geht es um spezifische Hürden, Besonderheiten und Potenziale dieser Zielgruppe sowie um strukturelle Ungleichheiten am Arbeitsmarkt.

Programm:

10:00 Uhr – Begrüßung & Einführung
Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:10 Uhr – Grußwort
Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:20 Uhr – Vorstellung der Publikation „Gender Migration Gaps: Geschlecht, Migration und Flucht auf dem deutschen Arbeitsmarkt“
Pauline Hachenberg (Bundesstiftung Gleichstellung), Lukas Zielinski (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:40 Uhr – Vorstellung der Publikation: „Wie kann die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung gelingen? Besonderheiten, Erfolgsfaktoren und Lösungsansätze“
Lejla Medanhodžić (Minor)

11:00 Uhr – Kommentar
Dr. Nora Ratzmann (DeZIM), Prof. Magdalena Nowicka (DeZIM)

11:10 Uhr – Offene Diskussion
Moderation: Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis Mittwoch, 29.04.2026 hier an:

ANMELDUNG

Aus technischen Gründen ist die Teilnehmendenzahl begrenzt.Der Zoom-Link wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.

Bei Rückfragen:

Lejla Medanhodžić | l.medanhodzic(at)minor-kontor.de | Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung

 

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Wie verhüten die 20-25jährigen Frauen heute? Welche Erwartungen haben sie an die Familienplanung? Welchen Einfluss hat die private und sozioökonomische Situation der jungen Frauen auf einen Kinderwunsch und die weitere Lebensplanung? Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Wiederholungsstudie „frauen leben“, die seit 2012 in mittlerweile fünf Wellen Frauen zu Kinderwünschen, Verhütungsverhalten sowie Idealvorstellungen von Familie und Partnerschaft befragt.“frauen leben 4“ zeigt:  Junge Frauen verhüten heute anders als noch vor zehn Jahren, auch haben sich die Erwartungen an Familie und Partnerschaften weiterentwickelt. Diese Erkenntnisse dienen der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. 

An der Veranstaltung wirkt mit:
Laura Olejniczak (M.A.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Cornelia Helfferich Institut für Geschlechter- und Familienforschung

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

 Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Gestalten Sie Berlins Familienpolitik aktiv mit

Der 1. Berliner Familiengipfel bringt alle an einen Tisch, denn einen Tag lang wollen wir die Köpfe zusammenstecken: Familien mit ihren Kindern, Expertinnen und Experten aus der Fachpraxis sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Landespolitik.

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein:

  • Machen Sie aktuelle Herausforderungen im Berliner Familienalltag sichtbar.
  • Entwickeln Sie in Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Nutzen Sie den Tag zur Vernetzung und für den Austausch auf Augenhöhe.
  • Und haben Sie Freude an Improtheater, Live-Musik und Mitmachangeboten für Groß und Klein.

Besonders wichtig: Ihre Impulse und Ideen werden nach dem Familiengipfel an die Berliner Landespolitik übergeben und haben so die Chance, die politische Agenda der kommenden Jahre mitzubestimmen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Für leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf unserer Website: www.familienbeirat-berlin.de/familiengipfel2026

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Mai 2026 auf der Plattform eveeno an: https://eveeno.com/Familiengipfel2026 

Termin: 25. Juni 2026

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Hannover

Das Wohlbefinden und der Schutz von Kindern in Kitas stehen unter Druck. Aktuelle Studien zeigen, dass verletzendes Verhalten und auch Kindeswohlgefährdungen in Kitas keine Einzelfälle sind: Verschiedene Ursachen, darunter unzureichende Rahmenbedingungen, erschweren vielerorts eine professionelle pädagogische Praxis. Damit verbunden ist eine Überlastung der pädagogischen Fachkräfte und die Herausforderung, Kinder so zu begleiten, zu schützen und zu fördern, wie es ihren Rechten entspricht.

Gelingendes Aufwachsen in Kitas braucht nachhaltige, abgestimmte und mutige Schritte auf allen Ebenen.

Von der Praxis über Träger und Verwaltung bis hin zur Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – jede Ebene ist an der Gestaltung von Handlungsspielräumen beteiligt. Daher ist es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen, Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, Verantwortung gemeinsam zu denken und Veränderung anzustoßen.

Diskussionsgrundlage bieten die aktuellen empirischen Erkenntnisse aus den Projekten

  •  „Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit (AVASA)“ (Alsago, Buballa, Meyer),
  • „Verletzendes Verhalten in Kitas“ (Boll, Remsperger-Kehm) und
  • „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der KiTa – Fachkräfte schauen hin!“ (Bock-Famulla, Dobelmann, Lagemann).

Eine Podiumsdiskussion und Workshops eröffnen die Möglichkeit, Herausforderungen zu identifizieren, Perspektiven auszutauschen und konkrete Handlungsbedarfe für Prävention und Intervention zu identifizieren, um auf allen Ebenen an Lösungen weiterzuarbeiten.

Wir wünschen uns einen partizipativen Dialog, der professionelles und verantwortungsvolles Handeln stärkt, ein kompetentes System, das gemeinsam Verantwortung übernimmt und Veränderungen von innen heraus gestaltet.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Perspektive einbringen und diesen Dialog mitgestalten.

Das genaue Programm folgt zeitnah auf unserer Projektseite.

Der Teilnahmebeitrag beträgt 10,00€.

Anmelden können Sie sich über die Seite von ver.di unter diesem Link: KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten

WEITERE INFORMATIONEN

Aktuelle Einblicke in unsere Arbeit für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt, die Ihr durch Eure Unterstützung ermöglicht

Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTIQ*. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Rechtspolitische*n Referent*in (w-m-d-) (24 – 32 Stunden/Woche)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin. Regelmäßige Präsenz im Hauptstadtbüro wird vorausgesetzt.

Bei der Besetzung der Stelle wollen wir gezielt auch Menschen ansprechen, die von Mehrfachdiskriminierungen bedroht oder betroffen sind. Wir laden daher insbesondere auch People of Color, trans* und intergeschlechtliche Personen und andere Personen, die von (mehrfach) Diskriminierung betroffen sind, zu einer Bewerbung ein.

Aufgaben
Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse durch das Verfassen unserer Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen. Zudem unterstützen Sie die Entwicklung von Verbandspositionen zu unterschiedlichsten queerpolitischen Themen. Zudem führen Sie Gespräche mit Politiker*innen und unterstützen unsere Kolleg*innen bei der Vorbereitung von Vertretungsterminen. Hin und wieder nehmen Sie an Fachtagungen und Konferenzen als Teilnehmer*in, Referent*in oder Moderator*in teil, führen Korrespondenz mit Ministerien, Landesregierungen oder Abgeordneten, entwickeln und koordinieren Schulungen, Workshops oder andere Veranstaltungen.

Darüber hinaus beantworten Sie Anfragen aus der Mitgliedschaft zu rechtspolitischen Themen, kümmern sich um Strafanzeigen wegen Hasskriminalität oder Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot und übernehmen die Kontaktpflege zu befreundeten Organisationen aus den Bereichen Queer- und Rechtspolitik sowie Rechtsstaatlichkeit/Demokratiestärkung.

Der LSVD⁺ bietet eine kostenlose Rechtsberatung per E-Mail an, die von jeder Person in Anspruch genommen werden kann und eine Ersteinschätzung von für LSBTIQA* relevanten Fragestellungen bietet. Ihnen obliegt die Fachaufsicht und Koordinierung der Rechtsberatung, die zurzeit von zwei Anwält*innen durchgeführt wird, sowie die ergänzende Beantwortung von Anfragen. Darüber hinaus sind Sie nach Absprache in die Koordination der Arbeit unserer Pressestelle eingebunden.

Anforderungen
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die sich mit unseren Zielen identifiziert und Dinge bewegen will. Sie verfügen über rechtspolitisches Verständnis und sind Jurist*in (1. oder 2. Staatsexamen) oder haben eine vergleichbare Ausbildung.

Sie kennen die rechtspolitische Arbeit unseres Verbandes und haben Kenntnisse im Asyl- und Migrationsrecht, Familienrecht, in Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung, der Rechtsstaatlichkeit und Demokratiestärkung bzw. Sie sind bereit, sich vertieft in diese Rechtsgebiete einzuarbeiten.

Ihnen liegt das schnelle und gründliche Einarbeiten in juristische Themen und das Verfassen von überzeugenden und verständlichen Fachtexten und Stellungnahmen zu komplexen Themen in kurzer Zeit. Zudem haben Sie Erfahrungen in Verbands- und Gremienarbeit und kennen sich gut aus in den aktuellen queerpolitischen Themen.

Sie verfügen über Kompromissfähigkeit, Organisationstalent und Flexibilität, haben Freude am Verfassen von Fachtexten, an der öffentlichen Rede in Gremien, auf Tagungen oder als Sachverständige*r in Parlamenten. Sie sind teamorientiertes Arbeiten gewöhnt, treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und sind kommunikativ kompetent.

Angebot
Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Angabe Ihres Gehaltswunsches senden Sie bitte digital bis zum 26.04.2026 an unseren Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 29. und 30. April in Berlin statt.

Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und zur Unterstützung von Familien im Alltag. Damit Familienbildung diese Funktion auch für Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam erfüllen kann, müssen ihre Angebote konsequent inklusiv gestaltet sein – entsprechend den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung“ greifen die spezifischen Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderungen auf und benennen zentrale fachliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung. 

Dabei wird insbesondere die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen betont. Eine nachhaltige Entwicklung inklusiver Familienbildung setzt verlässliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus. Familien mit Kindern mit Behinderungen müssen Angebote der Familienbildung kennen, erreichen und nutzen können. Angebote der Familienbildung sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und sollten sowohl inklusiv gestaltete Angebote für alle Familien als auch zielgruppenspezifische Formate bereitstellen. 

Die Empfehlungen richten sich an Fach- und Führungskräfte in der Familienbildung, Frühförderung und Verwaltung, an Fachverbände der Familienbildung und an Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe sowie an politische Entscheidungsträger*innen insbesondere auf Landesebene und auf Ebene der Kommunen.

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ZFF-Info

ZFF-Info 03/2026

AUS DEM ZFF

Das Ehegattensplitting ist ungerecht und überholt. Es begünstigt vor allem Paare mit ungleichen Einkommen – und verstärkt damit traditionelle Rollenbilder, in denen Frauen weniger oder gar nicht erwerbstätig sind.

Jährlich fließen Milliarden in ein bestimmtes, meist heteronormatives Lebensmodell – unabhängig davon, ob Kinder da sind. Dabei wird jedes dritte Kind außerhalb der Ehe geboren.

Für das ZFF ist klar: Statt dieses System weiter zu finanzieren oder den Staatshaushalt damit zu sanieren, sollte das Geld direkt Familien zugutekommen – z.B. über eine Kindergrundsicherung. Davon würden alle Kinder profitieren, nicht nur die, deren Eltern verheiratet sind.
Zeit für eine Steuerpolitik, die Kinder in den Mittelpunkt stellt – nicht den Trauschein. 

Wir als ZFF stellen uns entschieden gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung.
Wir kämpfen für Menschenwürde, Vielfalt und eine Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden. Deshalb unterstützen wir die Kampagne des @awobund

„Menschenwürde bedeutet für mich, den unantastbaren Wert jedes Menschen. Sie schützt Vielfalt,         verlangt Respekt und verpflichtet den Staat – ohne Ausnahme!“
— Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF

Seit Anfang des Jahres ist Florian Westphal, Geschäftsführ von Save the Children, Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG.

Gemeinsam mit dem ZFF und dem AWO Bundesverband hat er sich über die Zukunft des Bündnisses ausgetauscht. Wir freuen uns über den neuen Schwung für die Kindergrundsicherung. Auch wenn das Thema gerade nicht en vogue ist: Die Ziele bleiben aktueller denn je. Kinder brauchen eine armutsfeste Leistung, die Teilhabe und Zuversicht ermöglicht – denn wer in Kinder investiert, investiert in unsere gemeinsame Zukunft!

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Zum heutigen Weltfrauentag können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, gerne wie folgt zitieren:

Der 8. März erinnert an den Mut und die Leistungen unzähliger Frauen weltweit, die für Freiheit, Rechte und echte Gleichberechtigung kämpfen, vielerorts bis heute. Besonders sichtbar wurde dieser Mut im Iran, wo Frauen seit 2022 gegen Unterdrückung und Entrechtung aufstehen. Ihr Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung ist ein Zeichen der Hoffnung für eine Zukunft ohne die Herrschaft des Mullah Regimes.

 

Der Weltfrauentag ist zugleich Anlass, den Blick auf die Situation im eigenen Land zu richten. Die jüngst veröffentlichte LeSuBiA-Studie zeigt, wie viele Frauen in Deutschland weiterhin von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind und wie viele aus Scham oder aus Angst vor den Tätern schweigen. Zugleich sehen sich insbesondere junge Frauen in sozialen Medien zunehmend mit Gewaltverherrlichung und Frauenverachtung konfrontiert.

Hier darf unser Rechtsstaat nicht wegsehen. Wir stärken den Schutz von Frauen vor Gewalt, bauen Hilfs- und Beratungsangebote aus und sorgen dafür, dass Täter konsequenter verfolgt werden. Gleichzeitig setzen wir stärker auf Prävention und Aufklärung, damit Gewalt gar nicht erst entsteht.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2026

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2026 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der Internationale Frauentag ist uns ein dringender Appell, endlich konkrete Maßnahmen für Frauenrechte anzugehen. Auch im Jahr 2026 ist die Realität für viele Frauen von Ungleichheit geprägt: Sie verdienen immer noch weniger als Männer, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert und Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Die „Epstein Files“ zeigen, wie tief verwurzelt das systemische Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Frauen ist. Diese Enthüllungen sind ein dramatischer Weckruf: Wir müssen patriarchale Strukturen durchbrechen.

Was jetzt also notwendig ist, ist eine Bundesregierung, die endlich anpackt. Aber die aktuelle Bundesregierung und Frauenministerin Karin Prien haben auf die vielen drängenden Fragen keine Antworten und sitzen die Probleme deshalb lieber einfach aus. Dabei ist Gleichstellung eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Das weltweite Erstarken von rückwärtsgewandten Kräften und patriarchalen Machthabern mahnt in aller Deutlichkeit an, dass feministische Errungenschaften und demokratiestärkende Gleichberechtigung kein gesicherter Status quo sind.

Die Regierung muss endlich aus der Lethargie erwachen und sich stärker für die Frauenrechte einsetzen. An diesem 8. März fordern wir alle demokratischen, politischen Entscheidungsträger*innen und die Gesellschaft auf, nicht locker zu lassen. Wir müssen für ein gerechteres, gleichberechtigtes und sicheres Leben für Frauen kämpfen. Wir dürfen uns nicht mit halbherzigen Lösungen zufriedengeben. Es ist an der Zeit, konkrete Schritte zu gehen, um strukturelle Ungleichheiten endgültig zu überwinden. Der Kampf für Gleichberechtigung ist der Kampf für eine bessere Zukunft für alle – und dieser Kampf wird weitergehen, solange wir nicht unser Ziel erreicht haben.

Die Grünen werden weiterhin an der Seite der Frauen stehen. Deshalb haben wir diese Woche auch einen umfassenden Antrag („Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken und Rückschritten entgegentreten“ – Drucksachennummer 21/4502) in den Bundestag eingebracht.

Wir werden nicht ruhen, bis die Gleichstellung in allen Lebensbereichen Realität ist. Kein Schritt zurück!

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.03.2026

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur aktiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf. Gleichzeitig warnt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack vor zunehmenden antifeministischen Tendenzen in Betrieben und Gesellschaft.

„Die Demokratie steht unter Druck – weltweit und hier bei uns. Auch in den Betrieben wird der Ton rauer, Beschäftigte werden gegeneinander ausgespielt“, sagte Hannack. „Antifeminismus greift um sich und untergräbt Grundwerte wie Respekt und Vielfalt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Betriebsratswahlen als Chance für Gleichstellung

Hannack betont die zentrale Bedeutung der Betriebsratswahlen 2026: „Wer die Arbeitswelt weiblicher, vielfältiger und gerechter machen will, geht wählen. Mitbestimmung im Betrieb heißt: Haltung zeigen – gegen antifeministische und menschenfeindliche Ideologien. Wer wählt, stärkt Gleichstellung und Demokratie in Betrieb und Gesellschaft.“

Gleichstellung gelinge besonders dort, wo Betriebs- und Personalräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, so die DGB-Vize weiter. „Frauen verdienen in Deutschland immer noch durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer. Starke Betriebsräte gehen gegen die Benachteiligung vor und können für echte Lohngerechtigkeit sorgen.“

Statt ständiger Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten, auf Errungenschaften wie den 8-Stunden-Tag und das Recht auf Teilzeit forderte die Gewerkschafterin, den „Fokus auf das zu richten, was Beschäftigung und Zusammenhalt tatsächlich stärkt“: sichere Arbeitsplätze und faire Arbeitsbedingungen, echte Lohngerechtigkeit und gleiche Chancen für Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Menschen mit Sorgeverantwortung, ein Arbeitsumfeld frei von Sexismus, Diskriminierung und Hass sowie Wertschätzung und gleiche Teilhabe aller Menschen.

„Am Internationalen Frauentag 2026 gilt unsere Botschaft: mitgestalten statt aushalten, mitbestimmen statt aufgeben! Frauen und ihre Sichtweisen werden gebraucht – in den Betriebsräten, in den Gewerkschaften, im Kampf für eine solidarische Arbeitswelt“, betonte Hannack.

Die bundesweiten Betriebsratswahlen und die Personalratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05603.2026

Echte Gleichberechtigung ist ohne die Anerkennung von Sorgearbeit nicht zu erreichen. Nicht nur zum Internationalen Frauentag gilt es, gegen die fortgesetzte Geringschätzung von Sorgearbeit in Politik und Gesellschaft konkret vorzugehen und nicht nur wohlklingende Prüfaufträge zu erteilen.

„Wer über Frauenrechte spricht, darf über Carearbeit nicht schweigen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Ohne die Sorgearbeit von Frauen gäbe es viel weniger gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wohlstand.“

Der Internationale Frauentag steht für die Rechte der Frauen und ihren Kampf für Gleichberechtigung. Dazu gehört das Recht auf Sichtbarkeit, Wertschätzung und eine faire Verteilung der Lasten, wie Mental Load, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Familienarbeit. Schätzungen zufolge wird zwei Drittel der unbezahlten Carearbeit in Deutschland von Frauen geleistet. Diese Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen – weitgehend unsichtbar, unbezahlt und häufig auch unwürdig kommentiert.

Mit Sorge ist zu sehen, dass diese Care-Leistungen in öffentlichen Debatten immer wieder relativiert werden, etwa durch den Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jedoch, dass Teilzeit häufig strukturell bedingt ist, weil Kindererziehung geleistet wird, Betreuungsangebote fehlen oder Pflegeverantwortung getragen wird.

„Es ist zynisch, von Lifestyle zu sprechen, wenn Frauen zwischen Erwerbsarbeit und familiärer Verantwortung zerrieben werden“, betont Hoffmann. „Die Erwerbstätigenquote von Frauen ist in den letzten 20 Jahren um rund zehn Prozentpunkte gestiegen. Viele arbeiten in Teilzeit, weil es die Rahmenbedingungen gar nicht anders zulassen.“

Gerechtigkeit bedeutet auch, Lebensleistungen anzuerkennen. Die Debatte um die Mütterrente war zuletzt stark negativ konnotiert, dabei haben die betroffenen Mütter einen generativen Beitrag zur Rentenversicherung geleistet, indem sie Kinder großgezogen und damit die Grundlage für das umlagefinanzierte System geschaffen haben.

„Kindererziehung ist kein Privatvergnügen, sondern ein finanzwirksamer Beitrag für die Rente, der allen Rentenversicherten zugutekommt – gleichwertig mit den Geldbeiträgen. Wer Mütter unterstützt, stärkt das Rentensystem von morgen“, erklärt Hoffmann.

Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bleibt bislang hinter den Erwartungen zurück. Diese soll lediglich geprüft und allenfalls „perspektivisch“ umgesetzt werden. Angesichts dieser vagen Formulierung und der angespannten Haushaltslage droht die dringend notwendige Anerkennung von Pflegearbeit zu versanden. „Mit Prüfaufträgen kann man keine Miete bezahlen. Wenn Anerkennung von Sorgearbeit immer unter Haushaltsvorbehalt steht, löst sich diese in Luft auf“, erläutert Hoffmann.

Aber es gibt auch Fortschritte: Immer mehr Väter übernehmen Verantwortung und engagieren sich für die Familie. Arbeitgeber entwickeln familienfreundlichere Arbeitsmodelle. Doch es bleibt viel zu tun. „Rights. Justice. Action. – das diesjährige Motto des Internationalen Frauentags ist kein rein symbolisches Motto. Es ist ein Arbeitsauftrag – für echte Gleichberechtigung, für Frauen und ihre Familien“, so Hoffmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 05.03.2026

Zum Internationalen Frauentag_Feministischen Kampftag 2026 am 8. März fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Überwindung eines traditionellen Arbeitsbegriffs, der ausschließlich die bezahlte Erwerbsarbeit misst. Unbezahlte Aufgaben müssten stärker in den Fokus politischer Entscheidung gestellt werden, erklärte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik, am Donnerstag in Frankfurt am Main. „Wirtschaftspolitische Entscheidungen dürfen nicht allein am potentiellen Wirtschaftswachstum bemessen werden. Wenn Zeit für gesundheitliche (Selbst-)Fürsorge, ehrenamtliches Engagement und Sorgearbeit fehlt, leiden Wirtschaft und Gesellschaft.“ 

Unbezahlte Sorgearbeit trage die Gesellschaft und Wirtschaft – und bleibe doch unsichtbar. Eine Neuregelung des Umgangs mit Arbeitszeit sei daher dringend notwendig, so Breidenich weiter. Arbeitszeitreformen könnten jedoch nicht über die Verpflichtung oder den Anreiz zu mehr Arbeit erfolgen. Erwerbstätige Frauen leisteten schon jetzt wöchentlich acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Bei Müttern jüngerer Kinder betrage der Gender Care Gap sogar 15 Stunden. In pädagogischen Berufen erhöhten sich diese Zahlen noch, da mittelbare pädagogische Aufgaben bisher weder erfasst noch bezahlt würden. Frauen mit Sorgeverantwortung, insbesondere Alleinerziehende, hätten oft keinen Spielraum für längere Arbeitszeiten, selbst wenn sie es wünschten. Im weiteren Lebensverlauf führe dies häufig zu finanzieller Abhängigkeit, unzureichender Absicherung, Altersarmut, begrenzten Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen. 

Die von konservativer Seite geplante Beschränkung von Reduzierungsmöglichkeiten oder eine Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit durch die Wochenarbeitszeitregelung würden eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter erschweren und Menschen mit Sorgeverantwortung von der Arbeitswelt ausschließen, kritisiert Breidenich, „vor allem wenn eine qualitative Sorgeinfrastruktur hierzu nicht flächendeckend geschaffen wird“. Gepaart mit einem Steuerrecht, das mit Mini-Jobs und Ehegattensplitting Anreize an eines an der Lebensrealität von Familien vorbeigehenden Familienernährer-Zuverdienst-Modells fördere, würde eine Ausweitung des Acht-Stunden-Tags geschlechtsspezifische Ungleichheiten verschärfen. Eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Arbeitszeit müsse es allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbinden. Breidenich: „Geschlechterreflektierte, sorgesensible und lebenslaufbezogene Arbeitszeitmodelle sorgen für attraktive Arbeitsbedingungen und können auch einem Fachkräftemangel entgegenwirken. Hierzu braucht es neben einer Arbeitszeiterfassung Regelungen, die neben der traditionellen Erwerbsarbeit auch Sorgearbeit, das in einer Demokratie notwendige ehrenamtliche Engagement und Zeit für die gesundheitliche Selbstfürsorge einbeziehen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 05.03.2026

  • Unbezahlte Sorge- und Pflegearbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit
  • VdK fordert bessere Entlastung für Familien

Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, erinnern weltweit Millionen Menschen an den langen Kampf für Gleichberechtigung und bessere Arbeitsbedingungen von Frauen. Gerade vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Debatte über Einschränkungen des Rechts auf Teilzeit wie ein Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert den Vorwurf der „Lifestyle-Teilzeit“ als realitätsfern und respektlos. Wie ein kürzlich erschienener Bericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts aufzeigt, sind es de facto vor allem Frauen, die in Deutschland in Teilzeit arbeiten. Bentele ordnet daher ein:

„Frauen und Mädchen haben nicht den Wunschtraum, mit strukturellen Nachteilen zu leben. Sie verdienen weniger, erreichen seltener Führungspositionen und leisten deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit in Familien, zum Beispiel bei der Pflege Angehöriger oder in der Kinderbetreuung. Gerade diese unbezahlte Care-Arbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit – nicht aus Lifestyle-Gründen, sondern weil Alternativen fehlen. Diese Teilzeitbiografien mindern nicht nur das Einkommen, sondern führen häufiger zu Altersarmut. Teilzeit als bloße Lebensstilfrage zu bezeichnen, ist realitätsfern und respektlos.

Die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen muss gesellschaftlich endlich anerkannt und von der Politik stärker berücksichtigt werden. Es braucht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr sozialversicherungspflichtige Jobs statt Minijobs sowie eine gerechtere Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit für die Familie zwischen Frauen und Männern. Ich fordere ganz konkret, die Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur auszubauen, um Familien zu entlasten, sowie partnerschaftliche Modelle mit geteilter Sorgearbeit zu fördern – zum Beispiel durch eine Reform des Elterngeldes und den Ersatz des Ehegattensplittings durch ein Besteuerungsmodell für Familien. Darüber hinaus braucht es ein armutsfestes Rentensystem, das auch unbezahlte Arbeit wertschätzt.“

Der Internationale Frauentag entstand aus der Arbeiterinnen- und Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In den Vereinigten Staaten protestierten 1908 Frauen für bessere Arbeitsbedingungen und das Wahlrecht. 1910 schlug Clara Zetkin auf einer Konferenz in Kopenhagen einen internationalen Frauentag vor. 1911 wurde er erstmals in mehreren europäischen Ländern gefeiert. Das heutige Datum, der 8. März, geht auf einen Frauenstreik 1917 in Russland zurück. Heute steht der Tag weltweit für Gleichberechtigung und Frauenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 07.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung verteidigt die geplante neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes. In einer Antwort (21/4856) auf eine Kleine Anfrage (21/4481) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Die Ausnahmen hierzu sind in Paragraf 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Demnach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist. Ob eine Arbeit unzumutbar ist, ist darüber hinaus immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.“

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleiste allen erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht selbst bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Dazu ist der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet“, betont die Regierung weiter. Aufgrund der Nachrangigkeit staatlicher Leistungen seien Leistungsbeziehende im Gegenzug verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass sie ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen. Um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen, würden mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (13. SGB II-Änderungsgesetz) Mitwirkungspflichten gestärkt und Leistungsminderungen verschärft. „Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) gesetzt hat, werden dabei beachtet.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 25.03.2026

Die Fraktion Die Linke will erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und dass geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. In einem Antrag (21/4872) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.

Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 24.03.2026

Die Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4827). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Methoden und fachlichen Grundlagen sowie danach, wie Indikatoren, Datenquellen und Analyseansätze ausgewählt wurden.

Zudem wollen sie wissen, welche Akteure bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung einbezogen wurden und warum auf eine differenzierte Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und Promillebereich verzichtet wurde. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Kenntnisstand der Bundesregierung zur Armutsgefährdung älterer Menschen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Zu einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und zur Arbeitsweise der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt die Linksfraktion eine Kleine Anfrage (21/4788) an die Bundesregierung. Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Ergebnissen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und der Beteiligung Jugendlicher daran. Außerdem erkundigen sie sich nach der Position der Bundesregierung zu einem etwaigen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung.

Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.

Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegen getreten werden, dass es immer mehr Arme gebe.

Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe.

Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen.

Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei . Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging.

Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde.

Professor Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen.

Simon Japs, Deutscher Städtetag, meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen.

Professorin Henrike von Scheliha, Bucerius Law School, Hamburg, äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung.

Susann Thiel, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben.

Thorsten Völker, Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben.

Sarah Wagner, Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nicht-binären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinärer Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde.

Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent.

Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen.

Diese Datenübermittlungen sei aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 DSGVO unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers.

Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig.

Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle – also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin.

Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung – also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie.

Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben.

Monro überzeugte dies Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz sei so zu verstehen, dass die alten Daten – wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks – abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.$$$.a.u.html

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 225 vom 23.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/4776) den Umgang mit „Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt“ und fragt nach Verbesserungen beim Schutz betroffener Kinder und Elternteile.

Die Fraktion erkundigt sich unter anderem nach Daten zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren sowie nach Qualifizierungsstandards für beteiligte Berufsgruppen wie Familienrichterinnen und -richter oder Verfahrensbeistände. Auch möglicher gesetzgeberischer und organisatorischer Handlungsbedarf wird thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 23.03.2026

In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4671) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4223) hervor. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündele erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Um den Zugang zu Integrationskursen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4222). Wie die Fraktion darin schrieb, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Trägern von Integrationskursen mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“.

Das bedeute, „dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“, zitierte die Fraktion weiter aus dem Schreiben. Wissen wollte sie unter anderem, inwiefern die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt habe, dass „unter den Geduldeten viele sind, die letztlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden“.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass sie die Integrationskurse wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurückführe. Gefördert würden vor allem Menschen mit positiver Bleibeperspektive. „Integrationskurse stehen deshalb vor allem für diejenigen zur Verfügung, die dauerhaft in Deutschland bleiben können“, heißt es in der Antwort weiter. Geduldete seien hingegen weiterhin zur Ausreise verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Nach dem Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/4596). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele und welche Handlungsempfehlungen aus den im Rahmen des Beteiligungsprozesses des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ hervorgegangenen 14 Empfehlungspapieren seit deren Veröffentlichung umgesetzt wurden, sich derzeit in Umsetzung befinden oder nicht umgesetzt wurden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 16.03.2026

Opfern häuslicher Gewalt soll nach Willen des Bundesrates künftig im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Die Regelung soll als Alternative zur bislang möglichen Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung in dem Gesetz aufgenommen werden, wie die Länderkammer in ihrem Entwurf für ein Gesetz „zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ (21/4499) ausführt.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass für Opfer häuslicher Gewalt der Aufbau eines dauerhaft unabhängigen Lebens nach einem Aufenthalt im geschützten Umfeld eines Frauenhauses oft mit erheblichen Hindernissen verbunden sei. Voraussetzung für die Anmietung einer neuen Wohnung sei etwa, dass das Opfer sich aus einem bestehenden Mietvertrag löst. „Hierbei sind Opfer häuslicher Gewalt mit dem Problem konfrontiert, dass die Kündigung eines gemeinsam mit dem gewalttätigen Lebenspartner geschlossenen Mietvertrags dessen Zustimmung zur Kündigung voraussetzt, da alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist“, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund sei es „dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern“.

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sie die Einschätzung des Bundesrates teile und einen Regelungsvorschlag vorbereite, welcher Opfern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des Mietvertrags erleichtern solle.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 185 vom 12.03.2026

Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4519) auf eine Kleine Anfrage (21/4152) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären. Sollte eine leistungsrechtliche Entscheidung als fehlerhaft angesehen werden, stehen den Betroffenen die Möglichkeiten der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung zur Verfügung“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/4593) nach der Situation und der Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Informationen zur Zahl der Pflegekräfte, zum Monatslohn, zur Tarifbindung der Betriebe und zur Arbeitszufriedenheit erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Um die Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4553). Die Bundesregierung soll angeben, ob sie einen Investitionszuschuss für die Wohngemeinnützigkeit einführen will. Gefragt wird unter anderem auch, wie hoch der Abstand der Miethöhe in der vergünstigten Vermietung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren immer weiter aufgestockt worden seien. Die erhoffte Trendwende sei jedoch bisher ausgeblieben. Die Erhöhung der Bundesmittel auf mehr als das Dreifache habe nur zu einer Steigerung der geförderten Sozialwohnungen um 32 Prozent geführt. Die absolute Zahl der Sozialwohnungen sinke weiter.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 175 vom 09.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4538) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings würde die Reform nicht weit genug gehen. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreiben die Linken.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Selbstbestimmung für Frauen. In einem entsprechenden Antrag (21/4502) stellt sie fest: „Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung – in Deutschland und weltweit. Von voller Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geboten.“

Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der Lohnsteuerklassen müsse endlich als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und das Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Außerdem sollen nach Ansicht der Grünen Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt und Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren Führungsebenen von großen Unternehmen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4539) eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Wenn es im gesellschaftlichen und politischen Diskurs um die Geburtenentwicklung geht, steht meist die Zahl der geborenen Kinder pro Frau im Vordergrund, während belastende Erfahrungen wie Fehlgeburten oder ausbleibende Schwangerschaften wenig Beachtung finden. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) untersucht, welche reproduktiven Erfahrungen Frauen machen, und berücksichtigt dabei insbesondere Schwangerschaftsverlust und Infertilität, die zusammen „Fertilitätsbarrieren“ genannt werden. Davon ist laut der Studie in Deutschland etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter betroffen. Die Autorinnen der Studie empfehlen daher, über Fertilitätsbarrieren mehr zu informieren und aufzuklären.

Die Analyse basiert auf Daten des Familienpanels pairfam. Für die Studie wurden 1.862 Befragte aus drei Geburtskohorten über zehn Jahre begleitet. Rund 28 Prozent der befragten Frauen berichteten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren über Infertilität. Der Begriff Infertilität beschreibt das Auftreten von Problemen beim Versuch schwanger zu werden, sodass eine Schwangerschaft nur verzögert eintritt oder ausbleibt. Weitere 9 Prozent gaben an, eine oder mehrere Fehlgeburten erlebt zu haben. „Die Ergebnisse zeigen, dass etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter biologische Fertilitätsbarrieren erlebt“, erklärt Dr. Nadja Milewski, Forschungsgruppenleiterin am BiB und Mitautorin der Studie.

In den vergangenen Jahrzehnten ist das durchschnittliche Alter von Müttern bei der Geburt ihrer Kinder immer weiter gestiegen. Heute sind Mütter beim ersten Kind im Schnitt 30,4 Jahre alt und die Väter meist noch älter. Ein höheres Alter der Frau und des Mannes stellt einen wesentlichen Risikofaktor für Schwangerschaftsverlust und Infertilität dar: In der mittleren Altersgruppe, von etwa Mitte 20 bis Mitte 30, konzentriert sich die Familiengründung. Etwa 63 Prozent dieser Frauen bekamen innerhalb von zehn Jahren mindestens ein Kind (s. Abbildung). Im Alter ab 35 Jahren hat nahezu jede zweite Frau (47 Prozent) bereits Fertilitätsbarrieren wie Infertilität und/oder Schwangerschaftsverlust erlebt. Gleichzeitig ist der Anteil älterer Frauen, die eine Geburt ohne Fertilitätsbarrieren hatten, mit etwa 8 Prozent  deutlich geringer als in der mittleren Altersgruppe (41 Prozent). „Das Risiko, dass Kinderwünsche unerfüllt bleiben, ist bei den Frauen ab 35 Jahren erheblich“, betont Dr. Nadja Milewski.

Die Studie zeigt einmal mehr, dass neben den oft diskutierten strukturellen Problemen – etwa der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit – auch biologisch-medizinische oder nicht-planbare Faktoren, die sich der individuellen Kontrolle entziehen, eine Rolle bei der Familiengründung spielen. Mitautorin Dr. Jasmin Passet-Wittig betont: „Ein realistisches Verständnis darüber, wie das Alter das Risiko für Schwangerschaftsverlust oder Infertilität beeinflusst, kann Frauen und Männer bei der Familienplanung unterstützen.“ Gleiches gilt für Wissen über Möglichkeiten und Grenzen der assistierten Reproduktionsmedizin, ohne normative Vorgaben dazu zu machen, wann oder ob Kinder zu bekommen sind.

Die Pressemeldung basiert auf dieser Publikation:

Milewski, Nadja; Passet-Wittig, Jasmin (2026): Risikofaktor Geburtenaufschub – Schwangerschaftsverlust, Infertilität und Geburt im Lebensverlauf. In BiB.Aktuell 2/2026.

https:www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.03.2026

  • 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien
  • Mit insgesamt rund 221 500 Betroffenen 3 % mehr als 2023
  • Herkunftsfamilien: Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 134 000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87 500 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit zusammen rund 221 500 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie auf. Gegenüber 2023 ist die Zahl der Betroffenen um 3 % oder rund 7 000 Fälle gestiegen. Nach fünf Jahren Rückgang war dies bereits der zweite Anstieg in Folge (2023: +4 %).

Ein Grund für die erneute Zunahme sind die Entwicklungen rund um ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige: Nach einer vorübergehenden Inobhutnahme durch die Jugendämter werden sie oft in Heimen und betreuten Wohnformen oder – seltener – in Pflegefamilien untergebracht: Gut zwei Drittel des Anstiegs im Jahr 2024 (69 % oder 4 800 Fälle) können dadurch erklärt werden. Insgesamt wurden 2024 rund 25 300 junge Menschen nach Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Mit 94 % lebten die meisten von ihnen in Heimen, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen und nur 6 % in Pflegefamilien.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Die jungen Menschen, die 2024 in Heimen oder Pflegefamilien betreut wurden, waren etwas häufiger männlich (57 %) als weiblich (43 %). Etwa drei Viertel von ihnen waren noch minderjährig (76 %). Während Kinder bis 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien aufwuchsen, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Heimerziehung. Knapp ein weiteres Viertel (24 %) der Betroffenen waren „Careleaver“, also junge Volljährige im Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein selbstständiges Leben.

Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) – und damit besonders häufig – alleinerziehend. Bei knapp einem Fünftel (18 %) der Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare und in weiteren 16 % um Elternteile in neuer Partnerschaft. In den verbleibenden Fällen – zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise – war die Familiensituation unbekannt (17 %) oder die Eltern verstorben (2 %). Im Schnitt endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie nach 2,4 Jahren, wobei die Unterbringung in einem Heim mit durchschnittlich 1,8 Jahren deutlich kürzer war als in einer Pflegefamilie mit 4,3 Jahren.

Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson, eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Gefährdung des Kindeswohls

Knapp 61 100 junge Menschen wurden 2024 neu in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufgenommen. Der am häufigsten genannte Hauptgrund war mit 19 % der Ausfall der Bezugsperson dieser jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines Elternteils. An zweiter Stelle stand 2024 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (15 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische Überforderung. Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuelle Gewalt (13 %).

Methodische Hinweise:

Die Betreuung in einem Heim (einschließlich einer betreuten Wohnform) nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben (§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist als jährliche Fälle alle Hilfen nach §§ 33, 34, 41 SGB VIII nach, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Für das Berichtsjahr 2024 ist es aufgrund einer verspäteten Lieferung des Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein zu einer Verzögerung der Veröffentlichung des Bundesergebnisses gekommen. Weitere Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Umfassende Ergebnisse der Statistik der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) sowie der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.03.2026

Etwa ein Drittel der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind darauf zurückzuführen, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bezahlen. Das ergibt die Analyse von Daten zu Einkommen und Arbeitszeiten aller Beschäftigten im privaten Sektor in zehn europäischen Ländern und dem US-Bundesstaat Washington für die Jahre 2010 bis 2019. In diesem internationalen Vergleich sticht Deutschland negativ hervor: Nirgends ist der Beitrag der Unternehmen zum Gender Wage Gap so hoch.

Ein internationales Team von Forschenden, darunter Anne Sophie Lassen vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat die Daten ausgewertet. In Deutschland arbeiten besonders viele Männer bei Arbeitgebern, die ihre Angestellten überdurchschnittlich gut bezahlen. 30 Prozent des Gender Wage Gap sind hierzulande auf solche firmenspezifischen Lohneffekte („firm-specific wage premiums“) zurückzuführen. „Ähnlich hoch ist dieser Anteil nur in Ungarn oder den USA; in Deutschlands direkten Nachbarländern Niederlande, Frankreich, Dänemark oder Schweden liegt der Beitrag der Firmen zum Gender Wage Gap unter 20 Prozent“, erläutert die Ökonomin Anne Sophie Lassen.

Zwei Mechanismen tragen länderübergreifend zur Gehaltslücke bei: Erstens und vor allem arbeiten Frauen eher in Unternehmen, die Beschäftigte beider Geschlechter unterdurchschnittlich bezahlen, auch wenn man Beschäftigte mit ähnlichen Erfahrungen und Fähigkeiten vergleicht („sorting channel“). Zweitens kommt es vor, dass Frauen im selben Unternehmen für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalten als ihre männlichen Kollegen („pay-setting channel“).

Das geschlechtsspezifische Gehaltsgefälle ist in jenen Ländern besonders groß, in denen die Gehaltsunterschiede zwischen Firmen generell groß sind – Deutschland ist in beiden Dimensionen der Extremfall. Und auch ein anderes Muster lässt sich am deutschen Beispiel eindrücklich belegen: Frauen fallen hier im Laufe ihrer Karriere weiter zurück als Frauen in allen anderen untersuchten Ländern. Einkommenseinbußen nach der Familienphase haben Frauen in allen Ländern zu verzeichnen – im Unterschied zu Männern. Die negativen beruflichen Auswirkungen der Mutterschaft sind aber in Deutschland besonders groß. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau nach der Familienphase gar nicht ins Erwerbsleben zurückkehrt, hier bei 40 Prozent – gegenüber 25 Prozent in Frankreich und 3 bis 15 Prozent in skandinavischen Ländern. Zugleich gehört Deutschland zu den Ländern, die am wenigsten für frühkindliche Bildung und Betreuung ausgeben.

Die Politik hat wirksame Mittel, um Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Anne Sophie Lassen: „Familienpolitische Maßnahmen wie die Stärkung der Elternzeit für Väter sind ebenso wichtig wie Maßnahmen, die sich auf Unternehmen konzentrieren, also etwa die Lohntransparenz fördern oder Gewerkschaften stärken.“

Palladino, Marco G./Bertheau, Antoine/Hijzen, Alexander/Kunze, Astrid/Barreto, Cesar/Gülümser, Dogan/Lachowska, Marta/Lassen, Anne Sophie/Lattanzio, Salvatore/Lochner, Benjamin/Lombardi, Stefano/Meekes, Jordy/Muraközy, Balázs/Nordström, Oskar: „Firms and the Gender Wage Gap: A Comparison of Eleven Countries“. In: Federal Reserve Bank of Chicago, Working Paper, 2025, Nr. 24. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.21033/wp-2025-24

Die Studie ist Teil der OECD-Initiative LinkEED 2.0, die die Verbindung von Politik und Wachstum in Bereichen wie Energiewende, Arbeitsmarkt oder der Integration von Migrant*innen untersuchen soll. Die Daten für Deutschland stammen vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 05.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband kritisiert die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung, das geplante Förderprogramm zur energetischen Sanierung von sozialen Einrichtungen nicht umzusetzen.

Das von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagene und durch Teile der Bundesregierung unterstützte Programm sollte Investitionen in dringend sanierungsbedürftige Sozialimmobilien ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Sicherung sozialer Infrastruktur leisten. Vor dem Hintergrund eines erheblichen Investitionsstaus und steigender Anforderungen zeigt sich Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), über diese Entscheidung erschüttert:

„Dass dieses dringend benötigte Programm in letzter Minute gestoppt wurde, ist ein fatales Signal für den Klimaschutz, für die soziale Infrastruktur und für die Menschen, die auf die betroffenen Einrichtungen angewiesen sind. Wir sind der Sozialministerin und dem Umweltminister für ihre Unterstützung sehr dankbar. Umso bitterer ist es nun zu erfahren, dass sich andere Kräfte innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt und damit pragmatischen Klimaschutz, der bei den Leuten vor Ort ankommt, verhindert haben. Wir fordern die Bundesregierung umgehend auf, die Planungen für ein passgenaues Förderprogramm für gemeinnützige Träger umgehend wieder aufzunehmen und sofort umzusetzen. Die strukturellen Besonderheiten von gemeinnützigen sozialen Trägern müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.03.2026

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 16. bis 29. März engagieren sich AWO-Gliederungen, -Projekte und -Einrichtungen in ganz Deutschland mit Veranstaltungen, Aktionen und Infoangeboten für eine offene, solidarische und demokratische Gesellschaft. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Es braucht jetzt mehr denn je eine klare Haltung der Zivilgesellschaft: Menschenwürde gilt für alle Menschen – ohne Ausnahme. Populistischer, menschenfeindlicher Politik zwischen „Stadtbild“-Entgleisungen und Streichung unerlässlicher Integrationsangebote werden wir nicht einfach das Feld überlassen. Die AWO steht seit ihrer Gründung für Solidarität und Gerechtigkeit. Diese Werte in unserer Gesellschaft gilt es gerade dann zu verteidigen, wenn rassistische und rechtsextreme Positionen immer weiter von Politik und Medien normalisiert werden.“

Im Rahmen der Aktionswochen setzen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte der AWO mit vielfältigen Formaten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und für Vielfalt ein, beispielsweise mit Workshops, Diskussionsveranstaltungen oder öffentlichen Aktionen off- und online. In den sozialen Medien können die Aktivitäten unter #AWOGegenRassismus verfolgt werden. Ziel ist es, Betroffene zu stärken und demokratische Werte sichtbar zu machen.

„Die Internationalen Wochen gegen Rassismus sind ein wichtiger Anlass, Haltung und Solidarität zu zeigen“, so Sonnenholzner weiter, „Aber Rassismus ist kein vereinzeltes Phänomen, sondern tief in allen Bereichen unserer Gesellschaft verankert. Das hat gerade erst wieder eine aktuelle Studie zu Rassismus in Behörden eindrucksvoll belegt. Deshalb braucht es kontinuierliches Engagement und klare Signale von Politik und Zivilgesellschaft gegen Ausgrenzung, für ein respektvolles, offenes demokratisches Miteinander.“ 

Mit ihrer bundesweiten Kampagne „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!“ setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit Jahren aktiv gegen Diskriminierung ein. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt ruft alle Gliederungen, Partnerorganisationen und Engagierte dazu auf, sich aktiv an den Internationalen Wochen gegen Rassismus zu beteiligen und sich dauerhaft für Vielfalt, Teilhabe und Demokratie einzusetzen.

Alle Informationen zu AWO gegen Rassismus, Materialien und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es unter https://awo.org/service/kampagnen/awo-gegen-rassismus/ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren

Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung

Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht.

Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

  • die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,  
  • bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und 
  • im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wer ausgerechnet an der unabhängigen Beratung für Schutzsuchende spart, greift frontal die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren an. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt gibt es für einen solchen Schritt keinen nachvollziehbaren Grund, denn die Einsparungen wären gering, die Belastung für das Rechtssystem dagegen hoch. Es muss also die Frage gestellt werden, wie sich eine Schwächung rechtstaatlicher Fairness und ein Angriff auf Menschenrechte rechtfertigen lassen würde. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Asylverfahrensberatung fortzuführen, statt die Betroffenen wie die zuständigen Behörden und Gerichte im Regen stehen zu lassen.“ 

Hintergrund:

Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:

  1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit 

Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.

  1. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge 

Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.

  1. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe 

In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe – etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen – systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen‑ und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.

  1. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration 

Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete.

  1. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung 

Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann – nicht ihre faktische Abschaffung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 16.03.2026

Ein Jahr nach dem Beschluss des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ziehen Klima-Allianz Deutschland, Caritas und WWF eine kritische Bilanz. Die klimafreundliche Modernisierung unseres Landes stockt, da bisher viel zu wenig Geld in zentrale Zukunftsaufgaben wie die energetische Sanierung von Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Bahnstrecken fließt. Das Bündnis fordert von der Bundesregierung, die rechtlichen Vorgaben des Sondervermögens einzuhalten und zusätzliche Mittel konsequent für Klimaschutz, soziale Infrastruktur und Zukunftsinvestitionen einzusetzen.

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Mit dem Sondervermögen hat die Politik ein großes Versprechen abgegeben: das Leben der Menschen vor Ort spürbar zu verbessern. Bisher ist davon wenig zu sehen. Trotz des Sondervermögens stehen für den Klimaschutz im Jahr 2026 sogar weniger Mittel zur Verfügung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass die Politik jetzt anpackt. Es muss nun konkret darum gehen, Schulen, Pflegeheime und Bahnlinien zu sanieren und gleichzeitig in den Klimaschutz zu investieren. Diese Investitionen machen unser Land modern und beenden die Abhängigkeit von teuren Importen von Gas und Öl.“

Viviane Raddatz, WWF Deutschland: „Das Grundgesetz gibt klar vor, dass das Sondervermögen Klimaschutz und Infrastruktur gleichberechtigt voranbringen muss. In der Praxis degradiert die Bundesregierung den Klimaschutz jedoch oft zur Nebensache und finanziert aus dem Topf sogar klimaschädliche Projekte. Auch die klare Vorgabe, dass die Mittel zusätzliche Investitionen ermöglichen sollen und nicht Haushaltslöcher stopfen dürfen, beachtet sie zu wenig. Dabei entscheiden genau diese Investitionen über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts und den Erfolg der Energiewende. Wenn wir saubere Energien zügig ausbauen, befreien wir uns aus der Abhängigkeit von teuren fossilen Importen aus dem Ausland. Das stärkt die heimische Wirtschaft und sichert langfristig unseren Wohlstand. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich an die Vorgaben des Grundgesetzes hält und verlässlich in unsere Zukunft investiert. Gleichzeitig kann ein Sondervermögen nicht alles richten, was im Kernhaushalt falsch läuft. Auch der reguläre Haushalt muss so gesteuert werden, dass wir unsere Klimaziele sicher erreichen.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Finanzen und Recht, Deutscher Caritasverband: „Bisher nutzt die Bundesregierung die staatlichen Milliarden kaum, um Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe auf den neusten Stand zu bringen. Dabei geht es bundesweit um mehr als 100.000 Gebäude. Wenn wir diese Häuser mit einer besseren Dämmung, moderner Heiztechnik und Solaranlagen ausstatten, entsteht ein enormes Potenzial für den Klimaschutz. Gleichzeitig sinken für die Träger die Energiekosten, es entstehen wichtige Aufträge für das heimische Handwerk und der Sozialstaat wird dauerhaft entlastet. Die notwendigen Investitionen können gemeinnützige Träger jedoch nicht allein stemmen. Hier ist die Politik gefordert. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt nachsteuert, und fordern ein eigenständiges Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien der Freien Wohlfahrtspflege.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.03.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erteilt Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:

„Wir lehnen einen Mindestlohn zweiter Klasse kategorisch ab. Der gesetzliche Mindestlohn bildet eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten muss. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben. 

Ein geringerer Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen ist rechtlich nicht zulässig, weil dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Dies hatte selbst eine rechtliche Prüfung durch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ergeben. 

Zudem zeigen Modellrechnungen, dass die Verkaufserlöse etwa von Spargel, Erdbeeren und Gurken die sehr niedrigen Stundenlöhne bei Weitem übersteigen. 

Die Bundesregierung hat für Saisonarbeitskräfte bereits Sonderregelungen in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht, die wir sehr kritisch sehen und ablehnen: Auf Betreiben der Union wurde die sozialversicherungsfreie Höchstdauer für kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf 90 Tage ausgeweitet. 

Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft zahlen bereits heute unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dies drückt ihren effektiven Stundenlohn häufig unter das Mindestlohnniveau. Statt weiterer Ausnahmen fordern wir faire Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2026

Ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, freien Studierendeninitiativen sowie parteinahen und kirchlichen Hochschulgruppen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Reform endlich auf den Weg zu bringen.

Dazu Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Fast 40 Prozent der Studierenden in Deutschland sind armutsgefährdet – das unterstreicht die Dringlichkeit einer schnellen BAföG-Reform. Wir fordern gemeinsam mit einem breiten Bündnis, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Novelle jetzt zügig ins Parlament eingebracht wird. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze muss vorgezogen werden, damit die gesamte Novelle in einem Zug zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann. Dazu gehört die verabredete Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro monatlich, eine deutliche Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge und deren künftige automatische Anpassung. Studierende brauchen jetzt finanzielle Sicherheit, nicht weitere Verzögerungen.“

Die Erklärung des Bündnisses im Wortlaut: 
Mit großer Sorge sehen wir, dass die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Novelle offenbar im Kabinett feststeckt. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Novelle rasch auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Dies ist nötig, damit die BAföG-Ämter diese Novelle wie geplant zum Wintersemester 2026/2027 – für das Schüler-BAföG zum Berufsfachschulbeginn 1. August 2026 – umsetzen können und Studierende endlich entlastet werden.

Die stark steigenden Mieten in den Hochschulstädten, die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie setzen der jungen Generation enorm zu. Mindestens müssen die versprochenen BAföG-Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, der Wohnkostenpauschale und den Freibeträgen realisiert werden. Auch muss das BAföG dringend einfacher und digitaler werden. Es muss zu einem Leuchtturmprojekt der Staatsmodernisierung gemacht werden.

Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Regierungsparteien ihr BAföG-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht einhalten. Alle demokratischen Parteien müssen deutlich machen, dass sie die Anliegen der jungen Generation ernstnehmen. Die Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, dass für diese Generation soziale Gerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit zentrale Themen sind.

Die unterzeichnenden Organisationen:

  • Deutsches Studierendenwerk – DSW
  • Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW
  • freier zusammenschluss von student*innenschaften – (fzs) e.V.
  • Ring Christlich-Demokratischer Studenten – RCDS
  • Juso-Hochschulgruppen
  • Grüne Hochschulgruppen – Campusgrün
  • Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband – Die Linke.SDS
  • Liberale Hochschulgruppen Bundesverband – LHG
  • ArbeiterKind.de
  • Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen
  • Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland (ESG)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2026

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen zu wollen. Dazu sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Mit der Abschaffung der Asylverfahrensberatung würde die Bundesregierung einen folgenschweren Fehler begehen und ihrem selbstgesteckten Ziel widersprechen, mehr Ordnung in die Migration zu bringen. Schnelle und rechtssichere Asylverfahren kann es nur geben, wenn Menschen unabhängig beraten werden. Wer nach Deutschland flieht, kennt das deutsche Asylrecht nicht. Mit professioneller Asylverfahrensberatung können Asylsuchende besser im Verfahren mitwirken, damit die Bleibeperspektive schneller geklärt und Integration oder Rückkehr vorbereitet werden kann. Ohne diese Beratung würden die Verfahren länger dauern, statt kürzer. Das kann nicht Ziel der Bundesregierung sein.“ 

Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.00 Menschen beraten werden. 
Hintergrund zur geplanten Einstellung der Mittel für die Asylverfahrensberatung: 

Pressemitteilung der BAGFW: 
bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberatung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 16.03.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Reformankündigung des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD), das Ehegattensplitting abzuschaffen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte das Ehegattensplitting kürzlich öffentlich in Frage gestellt. Der djb fordert die Abschaffung schon seit Langem – u.a. in Themenpapieren zur Reform des Ehegattensteuerrechts sowie zu den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting.

Das Ehegattensplitting ist ein Relikt vergangener Jahrzehnte, das finanzielle Fehlanreize setzt und insbesondere Frauen benachteiligt. Es bevorzugt Haushalte mit einem Alleinverdienenden – insbesondere in höheren Einkommensgruppen – und setzt Fehlanreize für Zweitverdienende, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. In Deutschland betrifft dies vor allem Frauen, die überdurchschnittlich oft in Teilzeit arbeiten. Die Folgen sind gravierend: finanzielle Abhängigkeit, geringere Karrierechancen und ein erhöhtes Risiko von Altersarmut. Gleichzeitig kostet das Ehegattensplitting den Staat jährlich rund 25 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)  vom 25.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen ziehen fünf Jahre nach der Veröffentlichung des General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] eine positive Bilanz. Dieses Dokument des UN-Kinderrechteausschusses hat aus Sicht der beiden Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung insbesondere von Vorschriften, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld gespielt. So hat der General Comment zahlreiche nationale und internationale Gesetze positiv beeinflusst und dazu beigetragen, digitale Rechte in der allgemeinen Kinderrechtsagenda zu verankern. Beispiele dafür sind die Novellierung des bundesdeutschen Jugendschutzgesetzes oder der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.

„Gerade angesichts aktueller medienpolitischer Debatten kann der General Comment 25 als kinderrechtliche Leitlinie wertvolle Orientierung geben. Laut UN-Kinderrechteausschuss muss es bei der politischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung einer am Wohl von Kindern ausgerichteten Digitalisierung grundsätzlich um eine ganzheitliche Absicherung aller Kinderrechte gehen. Für politische Strategien müssen daher immer Schutz, Teilhabe und Förderung von jungen Menschen gleichermaßen abgesichert werden. Der General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld zeigt seit seiner Verabschiedung auf, dass Kinderrechte, wie das Recht auf Zugang zu Information und Kultur oder der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung auch im digitalen Raum gelten. Wir dürfen uns aber trotz der Fortschritte in diesem Bereich nicht zurücklehnen, denn wirksame Schutz-, Melde- und Beschwerdeverfahren sind nur der erste Schritt zu einem sicheren digitalen Umfeld für Kinder. Zudem sollten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Medienbildung von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur sollte ein Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt 2.0 zügig umzusetzen und dabei auch pädagogische Schulungen und administrative Aufwände abzusichern“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Nutzung digitaler Dienste ist heute ein wesentliches Element der Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, die gemäß UN-KRK uneingeschränkt von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten“, sagt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen. „Umso mehr freuen wir uns, dass mit der Allgemeinen Bemerkung 25 seit nunmehr fünf Jahren ein wegweisendes Instrument vorliegt, um diesen Rechten auch im digitalen Umfeld Geltung zu verschaffen. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sind regelmäßig Bestandteil der Staatenberichte und werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie der Stiftung Digitale Chancen, sowie Kindern und Jugendlichen selbst im Berichtsverfahren thematisiert. So schaffen wir Transparenz und können die Auswirkungen aktueller Entwicklungen des dynamischen digitalen Umfeldes auf die Rechte von Kindern sichtbar machen.“

Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Stiftung Digitale Chance vom 24.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des weiteren Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequenter als bisher für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dafür auch eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Diese Bildungsarbeit muss einhergehen mit dem Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

„Beim Thema Demokratieförderung kommt dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Vielmehr gilt es, die Strukturen des demokratischen Rechtsstaats als Rahmen für ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen gegen Angriffe jeglicher Art zu verteidigen. Denn so bieten wir eine verlässliche Basis für demokratisches Engagement. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus sind alle gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch und Solidarität mit Betroffenen, die gleichermaßen Vorbild und Ermutigung für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in politischen Debatten oder auch in den sozialen Medien“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 als Kooperationspartner.

„Eines ist dabei ganz klar: Gute Demokratiebildung gelingt nur mit verlässlicher langfristiger Förderung, diskriminierungskritischer Haltung und klaren Qualitätsstandards. Hier sollten sich viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Denn dort gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Anne Lütkes weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 finden vom 16. März bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 ist der Soziologe und Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Matthias Quent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2026

Konfessionelle Familienverbände fordern ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken fordern von der Bundesregierung ein ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm. Ziel müsse es sein, klimafreundliches Verhalten für alle Menschen zur attraktiven, bezahlbaren und leicht zugänglichen Alternative zu machen. Eine für alle zugängliche nachhaltige Infrastruktur sollte Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge werden.

„Die aktuellen Debatten nach den Preissprüngen für Kraftstoffe zeigen deutlich, wie eng Klima-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zusammengehören“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Ein Rückbau klimapolitischer Maßnahmen würde langfristig deutlich höhere gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten verursachen. Diese treffen Familien nicht nur heute, sondern auch ihre Kinder und weitere Generationen.“

“Gerade Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen müssen einen großen Teil ihres Einkommens für alltägliche Ausgaben aufwenden. Ihnen fehlen häufig die finanziellen Spielräume, um sich aus eigener Kraft an die Folgen des Klimawandels anzupassen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Dabei spielen Familien eine Schlüsselrolle in der Klimawende, das fängt beim Essen an und hört bei der Mobilität auf. Sie müssen in ihrer Rolle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels stärker anerkannt und unterstützt werden.“

Familienbund und eaf begrüßen, dass der erste Entwurf des Klimaschutzprogramms die besondere Situation von Familien bereits aufgreift. So sollen sich öffentliche Förderungen – etwa für Sanierungen oder E-Mobilität – nicht nur nach der Höhe des Haushaltseinkommens richten, sondern auch danach, wie viele Personen davon leben und ob Kinder zu versorgen sind.

Darüber hinaus fordern beide Verbände in den Bereichen Wohnen und Mobilität deutlich mehr Engagement. Gerade in Städten leben viele Familien zur Miete. Sie können zentrale Entscheidungen für klimafreundliche Lösungen – etwa bei Heizung, Gebäudesanierung oder Ladeinfrastruktur – nicht selbst treffen. Deshalb müssen die Belange von Mieterinnen und Mietern bei der Gestaltung der Wärmewende oder Regelungen zur Umlage von Sanierungskosten stärker als bisher berücksichtigt werden. Im Verkehr braucht es neben dem Ausbau des ÖPNV kostengünstige Angebote für Kinder im öffentlichen Nahverkehr wie beim Deutschland-Ticket, um mehr Familien für Bus und Bahn zu gewinnen.

Auch ein Tempolimit könne Klima und Familien entlasten: Es senkt Emissionen, Lärm und Luftverschmutzung, reduziert finanzielle Belastungen durch den geringeren Kraftstoffverbrauch und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

„Wir brauchen kein klimapolitisches Rollback, sondern ein entschlossenes, sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm“, so Bujard und Hoffmann. „Wenn Klimaschutz weiter nur als Schönwetterpolitik behandelt wird, lassen wir unsere Kinder und Enkel mit den Problemen und Kosten im Regen stehen.“

>> Beitrag der eaf und des Familienbunds im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 13. Januar 2026

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.03.2026

LSVD: Regierung lässt Regenbogenfamilien im Stich

Heute jähren sich die ersten Vorlagebeschlüsse zum Abstammungsrecht bereits zum fünften Mal. Im März 2021 haben das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin anerkannt, dass die geltende Beschränkung der zweiten Elternstelle auf einen „Mann“ die Grundrechte von Kindern und Eltern in queeren Familien verletzt. Weitere Vorlagebeschlüsse folgten. Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt sagt dazu:

Vor fünf Jahren haben wir einen rechtshistorischen Meilenstein gefeiert: Verschiedene Gerichte unterschiedlicher Instanzen haben anerkannt, dass die Beschränkung auf einen „männlichen“ zweiten Elternteil rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern verletzt. Es darf nicht abhängig vom Geschlecht des Elternteils sein, ob ein Kind ab Geburt abgesichert ist oder nicht! Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht ganze sieben Vorlagebeschlüsse, also konkrete Normenkontrollverfahren, und eine Verfassungsbeschwerde vor. Ein Erfolg der „Nodoption“-Familien. Doch das höchste deutsche Gericht entscheidet nicht – und auch politisch steht die Reform still.

Der heutige Jahrestag bietet keinen Anlass zur Freude – im Gegenteil. Dass der anerkannt verfassungswidrige Zustand seit mindestens fünf Jahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der Legislative hingenommen wird, erschüttert das Vertrauen der Familien in den Rechtsstaat. Und das in Zeiten, in denen wir als Demokrat*innen aufgefordert sind, für demokratische Werte einzustehen.

Die Kinder aus den ersten Verfahren sind mittlerweile im Grundschulalter. Nur weil ihr zweiter Elternteil nicht „männlich“ ist, wird ihnen die rechtliche Absicherung vorenthalten. Das gefährdet sie konkret: immer wieder hören wir, dass Kinder oder Eltern erkranken oder Paare sich trennen. Wenn dann auch noch die rechtliche Absicherung fehlt, wird aus einer schwierigen Situation oftmals eine Katastrophe. Das macht alle Beteiligten extrem vulnerabel. Eine verantwortungsvolle, am Kindeswohl orientierte Regierung muss jetzt handeln und das Abstammungsrecht endlich so reformieren, dass jedes Kind ab Geburt auch rechtlich zwei Eltern haben kann.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 24.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – dem Paritätischen Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) kritisiert: „Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.“

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V. fügt hinzu: „Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“

Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, Bundesverband Trans*, Trans-Kinder-Netz e.V., Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) und Der Paritätische Gesamtverband vom 23.03.2026

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. (pfv) veröffentlicht eine Vorstudie zu aktuellen Fragen der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Die Publikation bündelt zwei Expertisen, die sich mit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen, der Arbeitsteilung in Kita-Teams und den Qualifikationsanforderungen in der frühen Bildung befassen.

Seit über 150 Jahren engagiert sich der pfv als unabhängiges Forum für den fachlichen Austausch, die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und gute Aufwachsensbedingungen für Kinder. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse, pädagogische Praxis und rechtliche Gestaltungsspielräume zusammenzuführen, um Impulse für eine qualitätsvolle und bedarfsgerechte Entwicklung des Kita-Systems zu geben.

Die Vorstudie „Arbeitsteilung und Professionalisierung in der frühen Bildung. Dokumentenanalyse der Länderregelungen und Forschungsüberblick“ reagiert auf aktuelle Herausforderungen im System der Kindertagesbetreuung. Angesichts von anhaltendem Fachkräftebedarf, zunehmender Ausdifferenzierung des Berufsfeldes und wachsender multiprofessioneller Teams stellt sich die Frage, wie der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kitas auch künftig qualitativ gesichert werden kann. Für den pfv steht dabei im Mittelpunkt, dass pädagogische Fachkräfte ausreichend Zeit für die Arbeit mit den Kindern haben – für Interaktion, Bindungsarbeit, Beobachtung und individuelle Förderung.

Die Vorstudie vereint zwei Expertisen:

  • Detlef Diskowski analysiert in seiner Studie „Analyse der landesrechtlichen Bestimmungen zu Aspekten der Kooperation verschiedener Professionen und Arbeitsteilung in Kindertageseinrichtungen“ die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen in den Bundesländern unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfestatistik.
  • Nina Weinmann-Sandig untersucht in der „Expertise zum Zusammenhang zwischen Altersstruktur und Qualifikationsanforderungen in der Frühen Bildung und Betreuung“ anhand inter- bzw. nationaler Forschung den Zusammenhang von Qualifikation, Teamstruktur und pädagogischer Qualität.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle vom 13.03.2026

  • Lohn erst ab zweitem Krankheitstag trifft vor allem Beschäftigte mit kleinen Einkommen
  • Bentele: „Gefahr, dass sich kranke Menschen zur Arbeit schleppen“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer am ersten Krankheitstag keinen Lohn erhalten. Seiner Meinung nach ließe sich dadurch die Zahl sehr kurzfristiger Fehlzeiten reduzieren. VdK-Präsidentin Verena Bentele weist dies deutlich zurück:

„Dieser Vorschlag des Arbeitgeberpräsidenten ist inakzeptabel und zynisch. Denn gerade Beschäftigte mit kleinen Einkommen können oft nicht daheim arbeiten. Und sie können es sich nicht leisten, auch nur einen Tag Gehalt zu verlieren. Fällt der Karenztag weg, ist die Gefahr groß, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen. Und eines sollte klar sein: Wer durch Krankheit nicht vollkommen konzentriert bei der Sache ist, macht früher oder später Fehler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaft davon profitiert.

Ob ein Karenztag tatsächlich den Krankenstand reduziert, bezweifele ich stark. Aus einer erkälteten Person kann eine komplett erkrankte Abteilung werden. Eine Ersparnis bei der Lohnfortzahlung sehe ich daher nicht.

Die fortwährenden Angriffe auf die Errungenschaften des Sozialstaats, die dem Schutz der Arbeitnehmenden dienen, sind kontraproduktiv und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels das falsche Signal. Eine schlechte Idee wird nicht besser, wenn man sie alle drei Wochen wiederholt.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 06.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Derzeit wird ein Mindestalter für soziale Medien diskutiert. Wie denken junge Menschen darüber? Ab wann sollten soziale Medien zugänglich sein? Was hilft jungen Menschen, gut und souverän mit sozialen Medien umzugehen?

In einem Fachgespräch wollen wir die Perspektiven junger Menschen zu sozialen Medien und möglichen Beschränkungen diskutieren – gemeinsam mit Vertreter*innen von Eltern und Lehrkräften sowie Expert*innen aus Kinder- und Jugendhilfe und Psychologie.

Mit dabei:

Misbah Khan MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Anna Lührmann MdB, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung | Dr. Björn Hagen, Evangelischer Erziehungsverband e. V. – EREV | Norman Heise, Bundeselternrat | Markus Surrey, Schulpsychologe | Deutscher Lehrerverband (angefragt)

Zum Termin

Termin: 14. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online 

Die Online-Inforeihe „Migration und Flucht“ schafft Raum für den Austausch zu aktuellen migrations- und flüchtlingspolitischen Fragen. Den Auftakt der ein- bis zweistündigen digitalen Fachgespräche bildet jeweils ein Impuls von Expert*innen, der anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert wird.

Den Start dieser Inforeihe läutet die folgende Veranstaltung ein:

(Keine) Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen? Erkenntnisse aus der BiSKE-Studie

Dienstag, 14. April 2026, 14-15:30 Uhr, online über Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Menschenrecht auf Bildung und Schule. Doch in der Praxis ist Schulbildung nicht für alle gleichermaßen zugänglich. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland geflüchtet sind und in Aufnahmeeinrichtungen leben. Im Rahmen der Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE) wurde untersucht, welche Bildungszugänge ermöglicht werden. In der Vollerhebung wurden mittels einer Telefonstudie mehr als 200 Aufnahmeeinrichtungen im Zeitraum November 2024 bis Mai 2025 in allen Bundesländern zu ihrem Bildungsangebot befragt. Die Ergebnisse offenbaren Handlungsbedarf.

Referentin: Dr. B. Johanna Funck, Universität Bremen

Anmeldung bis 10.04.2026 unter: https://eveeno.com/343187923, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert.

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die konstruktive Kritikformel zeigt in fünf einfachen Schritten, wie konstruktives Kritisieren gelingt, ohne zu verletzen oder Beziehungen zu belasten. Das Praxis-Tool unterstützt Fachkräfte dabei, Beobachtungen klar zu benennen, Erwartungen transparent zu machen und gemeinsam mit Eltern und Familien tragfähige Lösungen zu entwickeln. Es ist Teil der Qualifizierungsreihe Elternbegleitung und bietet sofort anwendbare Orientierung für herausfordernde Gesprächssituationen im Arbeits-Alltag.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Gośka Soluch, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V., Koordinatorin Projekt Elternbegleitung, mehr Infos: https://www.konsortium-elternchance.de/worum-es-geht/

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Noch eine Runde spielen, schnell ein Reel anschauen oder eine Nachricht checken – und ehe man sich versieht, sind wieder Stunden vergangen.

Was zumeist unterhaltsam ist, kann für einige Kinder und Jugendliche zum digitalen Sog werden. Soziale Netzwerke, Games und Streaming-Portale ziehen junge Menschen in ihren Bann – oft so stark, dass analoge Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte daneben verblassen. Auch viele Erwachsene kennen das: Ein kurzer Blick aufs Smartphone – und schon ist man in den Tiefen auf Social Media versunken.

Ab wann wird die Mediennutzung zu viel und ab wann spricht man von einer Sucht? Was können wir vorbeugend tun und ab wann müssen Erwachsene eingreifen?

Pamela Heer, Medienpädagogin bei der EU-Initiative klicksafe ordnet in dieser Veranstaltung Begrifflichkeiten und den Themenbereich ein, benennt suchtfördernde Eigenschaften von digitalen Medien, gibt Orientierung und praktische Tipps – und stellt Infos bereit, an wen sich Eltern, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte wenden können, wenn exzessive Mediennutzung krank macht.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. April 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. in Kooperation mit Universität Vechta, Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe) und Bundeselternvertretung KiTa (bevki)

Ort: Universität Vechta / digital

Wie können Kita-Plätze gerecht vergeben werden – besonders für Familien mit erschwertem Zugang zum Bildungssystem? Und wie gelingt ein guter Start in die Kita für Eltern, unabhängig von z.B. Sprache, Herkunft oder familiären Hintergrund?

Die Veranstaltung widmet sich der chancengerechten Platzvergabe und dem kultur- und armutssensiblen Onboarding von Familien. Im Fokus stehen praxisnahe Ansätze für eine faire, transparente Vergabe sowie bewährte Strategien der Elternarbeit. Gemeinsam mit Fachkräften, Trägern und kommunalen Vertreter:innen diskutieren wir, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Partizipation gestärkt werden können.

In Anlehnung an Friedrich Fröbel verstehen wir frühkindliche Bildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Fachpraxis und Gesellschaft. Familie ist dabei der erste und wichtigste Bildungsort, in dem das Kind durch Beziehung, Spiel und Nachahmung seine Welt erschließt. Fröbel betonte die enge Verbindung zwischen Elternhaus und öffentlicher Erziehung und sah im Kindergarten einen Raum, der diesen Dialog bewusst stärkt. Familienbildung und eine dialogische Zusammenarbeit mit Eltern sind deshalb kein „zusätzliches Angebot“, sondern ein Kernauftrag frühpädagogischer Praxis.

Drei kurze Inputs sorgen für Einblicke und Anregungen, u.a. aus der Arbeit eines Familienzentrums sowie von Familienbegleiterinnen aus Osnabrück. Der Fokus liegt auf praxisnahen Ansätzen, fachlicher Diskussion und der Entwicklung von Handlungsoptionen, um Zugangsbarrieren abzubauen und Partizipation zu fördern.

Impulse:             

  • Strukturelle Armutsprävention in Barsinghausen – Die sozialraumorientierte Kita-Platzvergabe führt zu mehr Teilhabe! Réne Beck, Stadt Barsinghausen
  • Ohne Beziehung geht es nicht– Beziehung als Schlüssel zu Zugang. Karina Hooper und Karina Kosbab, Familienbegleiterinnen Stadt Osnabrück
  • Zugang, Vertrauen, Teilhabe: Familienzentren als Brücke zu Bildung. Sandra Köper-Jocksch, nifbe

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt. Die Veranstaltung wird hybrid angeboten: eine digitale Teilnahme umfasst die Impulsvorträge sowie einen digital moderierten Austausch. Die Zugangsdaten werden Ihnen kurzfristig zugeschickt.

Informationen auf www.pfv.info/ oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission und deren Umsetzung erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können. Zielgruppe dieser Veranstaltung sind daher Vertreter*innen des Bundes, der Länder und Kommunen, Interessenverbände, familien- und sozialpolitische Expert*innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Wir freuen uns, wenn Sie sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Alle weiteren Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Die Anmeldung ist bis 31. März 2026 möglich.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Unser Wirtschaftsmodell steht im Umbruch. Die neuen geopolitischen Realitäten, der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die Alterung der Gesellschaft und die Dekarbonisierung der Wirtschaft wirken bis tief in die Arbeitswelt und in das Leben vieler Menschen hinein. Gewissheiten gehören der Vergangenheit an, der Anpassungsdruck an Beschäftigte und Unternehmen ist vielerorts hoch.

Im Rahmen der Konferenz wollen wir mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Arbeitswelt diskutieren, worauf es jetzt wirklich ankommt. Welche Ausrichtung in der Arbeitsmarktpolitik weist den Weg in eine moderne, resiliente und gerechte Arbeitsgesellschaft? Wo liegen neue Potenziale des Wandels für Beschäftigung und Wohlstand?

Das erwartet Dich/Sie am 27. April in der Heinrich-Böll-Stiftung:

  • Keynote von Prof. Dr. Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Politische Keynote und Q&A mit Felix Banaszak, Bündnis 90/Die Grünen
  • Podiumsdiskussion mit Katharina Dröge (angefragt), Prof. Lisa Herzog, Tatiana Ohm, Prof. Enzo Weber und Jan Philipp Albrecht
  • Vier Workshops zu den Themen:
    » KI auf dem Arbeitsmarkt – Wie wollen wir in Zukunft arbeiten?
    » Migration und Integration im demografischen Wandel
    » Arbeitsmarktpolitik zwischen Dynamisierung und Sicherheit
    » Wie kommt die Arbeitsgesellschaft durch den Strukturwandel?

Weitere Informationen im Web.

Jetzt anmelden

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Migration, Flucht und Diversität sind gesellschaftliche Realität und stellen als Querschnittsthemen spezifische Anforderungen an die Frühen Hilfen. Studien zeigen, dass geflüchtete Frauen bislang nur unzureichend von den Angeboten erreicht werden und ihre Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt häufig durch Zugangs- und Verständigungsbarrieren fragmentiert ist. Frühe Hilfen können für Geflüchtete und neu Zugewanderte eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Versorgungskontinuität spielen. Der Vortrag diskutiert, wie Frühe Hilfen inklusiver und diversitätsgerechter gestaltet und die interprofessionelle sowie institutionelle Kooperation gestärkt werden können, damit kein Kind und keine Familie aus dem Blick gerät.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Theda Borde, Projektleitung, Projekt „Empowerment für Diversität“, Charité Universitätsmedizin Berlin

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 05. – 08. Mai 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Halle (Saale) & Leipzig

Fortbildung kompakt: erleben, erkennen und gestalten

Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 (GaFöG) stellt Kommunen, Träger und Fachkräfte in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Während vielerorts noch über Ausbaupläne, Umsetzungsmodelle und pädagogische Konzepte diskutiert wird, bietet ein Blick in ostdeutsche Städte bereits jetzt wertvolle Erkenntnisse – aus der Praxis, der Wissenschaft und der Trägerperspektive.

Die 3,5-tägige Reise nach Halle (Saale) und Leipzig führt mitten hinein in zwei Bundesländer, in denen ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter seit Jahrzehnten erfolgreich gelebt und weiterentwickelt wird. Vor Ort lernen Sie bewährte Strukturen, Qualitätsansätze und innovative Modelle kennen und gewinnen im Austausch mit Wissenschaft, Praxis und Verwaltung wichtige Impulse. Die Reise verknüpft strukturelle, pädagogische und wissenschaftliche Perspektiven und schafft Raum für den gemeinsamen Transfer – für eine zukunftsfähige Ganztagsbildung in ganz Deutschland.

Das Angebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Kommunen, Trägern, Jugendämtern sowie an Wissenschaftler:innen der (Früh-)Pädagogik und alle Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich ein fundiertes Bild davon machen möchten, wie Ganztagsbildung auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung konkret gelingen kann.

Der Teilnahmebeitrag für die 3,5-tägige Exkursion beträgt 305,- Euro p.P., pfv-Mitglieder erhalten einen Rabatt. Enthalten sind die Unterkunft im 2-Bett-Zimmer inkl. Frühstück sowie die Teilnahme an allen Workshops und Veranstaltungen. An- und Abreise, Verpflegung und ÖPNV sind nicht inbegriffen.

Weitere Informationen unter www.pfv.info/Bildungsreise  oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 06. – 07. Mai 2026

Veranstalter: Domberg-Akademie in Kooperation mit der Hauptabteilung Außerschulische Bildung im EOM und der LAG der Bayerischen Familienbildungsstätten

Ort: München

Familie stützt Demokratie als Lebensform: nicht nur politisch, sondern auch im sozialen Miteinander. Hier findet primär Wertebildung statt und die Erprobung von demokratischen Strukturen und Praktiken im Alltag. Aus gelebter Demokratie im Kleinen entsteht erst ein solidarisches und machtkritisches Gemeinwesen. Umgekehrt bemisst sich aber auch ein gelingendes soziales Miteinander an der Art und Weise, wie man Familienleben gestaltet und täglich miteinander umgeht, wie man Fairness lebt und Interessen aushandelt, wie die Einzelnen gesehen und gehört werden undeilhaben können.
Was brauchen Familien aber für ein gutes Miteinander, für Praktiken der Selbst- und Mitbestimmung und gelebte Demokratie im Kleinen? Wie begegnen wir anti-demokratischen Leitbildern von Familie in Beratung und Bildung – und wie gehen wir (Eltern, Familienbildner:innn in der Beratung) mit der medialen Einflussnahme, anti-demokratischen Influencer:innen um? Wie gelingt und was wäre ein Demokratie-förderndes Familienleben?

Dazu bringen wir Expert:innnen aus Forschung und Praxis mit uns ins Gespräch und in einen gemeinsamen Austausch. Wir laden ein zu einer zweitägigen Factagung mit Vorträgen und Workshops im Tagungshaus Schloss Fürstenried.

REFERENT:INNEN & Themen:

  • Bianka Pergande: „Kinder an die Macht? Gelingende Demokratiebildung in Kitas und Familienzentren. Zu Demokratiebildung und den Einfluss der Familie und die Rolle der Bildungseinrichtungen“
  • Dr. Karin Jurczyk: „Zeit zum Leben – Zeit als demokratisches Gerüst von Familien“
  • Georg Cadeggianini, Autor, Journalist, SZ-Redakteur für Familienthemen und Elternschaft: „Für ein neues Miteinander – beim Essen und darüber hinaus“
  • Dr. phil. Christian Boeser, Uni Augsburg, Fachbereich Erwachsenenbildung + Begründer der Streitförderer: https://www.streitfoerderer.de/: „Aushandlungsprozesse in der Familie“
  • Tessa-Marie Menzel: „Social Media als Meinungs-, Familienbildung als Orientierungsgeber“

BITTE BEACHTEN: nur begrenzte Zimmer-Anzahl: max. 50 Teilnehmende mit ÜN möglich, sonst Tagesgäste: max. 100 TN.

Günstige Tagungsgebühr ermöglicht mit Förderung durch das BMFSFJ und durch die AKF.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: https://domberg-akademie.de/veranstaltungen-detail/paedagogische-fachtagung-1

Termin: 18. Mai 2026

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialstaatskommission hat weitreichende Vorschläge zur Neusystematisierung von Leistungen, zur Rechtsvereinfachung und zur Digitalisierung der Sozialverwaltung vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, den Sozialstaat effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels stärkere Erwerbsanreize zu setzen und Erwerbspotenziale zu erschließen. Wir möchten in der Veranstaltung gern die Potenziale der Reformvorschläge für Familien diskutieren. Mögliche unbeabsichtigte Effekte sollen beleuchtet werden und ob und ggf. welche Familienformen zu den Verlierern der Reformen gehören könnten. Zudem soll diskutiert werden, wie die Vorschläge der Kommission familiengerecht ausgestaltet und umgesetzt werden können.

Themen sollen neben einem Überblick über die Vorschläge der Kommission aus familienpolitischer Perspektive die Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen und Verbesserung finanzieller Arbeitsanreize sein sowie die Gewährleistung des Gleichgewichts zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit für Familien durch ein integriertes Steuer-Transfersystem.

Dafür freuen wir uns über Inputs und Diskussionsbeiträge durch:

*          Almut Enderlein, Abteilungsleiterin im BMBFSFJ

*          Nermin Fazlic, Abteilungsleiter im BMAS und Vorsitzender der Sozialstaatskommission

*          Dr. Kerstin Bruckmeier, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

*          Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Institut für Sozialökologie

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 6. Mai 2026 möglich über die Webseite: https://ag-familie.de/de/18mai26-va-sozialstaatskommission/ oder per Email: anmeldung@ag-familie.de <mailto:anmeldung@ag-familie.de>

Termin: 01. – 02. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ beschäftigt sich dieses Jahr schwerpunktmäßig mit dem 13. Änderungsgesetz SGB II. Zudem gibt die Fachtagung einen Ausblick auf die Auswirkungen der Empfehlungen der Sozialstaatskommission auf das SGB II sowie auf weitere Gesetzgebungsverfahren innerhalb der laufenden Legislaturperiode.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachtagung bilden zum einen die Neuregelungen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU), zum anderen die Weiterentwicklung des Kooperationsplans als zentrales Instrument der Eingliederungsarbeit sowie die Neuregelung der Leistungsminderungen und des Leistungswegfalls.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Umsetzungsstrategien bei der Leistungserbringung.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 07.04.2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeit-13-aenderungsgesetz-sgb-ii/

Termin: 01. – 03. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater*innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schulkinderbetreuung). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachbera-ter*innen sind Vermittler*innen und Multiplikator*innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Die Veranstaltung nimmt aktuelle Entwicklungen im Feld der Kindertagesbetreuung in den Blick, so unter anderem das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz und die hier vorgesehene Stärkung der sprachlichen Bildung sowie den Abbau von Barrieren, die Kinder den Zugang zu den Angeboten der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung erschweren oder sie ausschließen. In diesem Zusammenhang werden auch demographische Entwicklungen diskutiert und mögliche Lösungswege erarbeitet, die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung zukunftsfester zu gestalten. Des Weiteren befasst sich die Tagung mit möglichen Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung sozialpädagogischer Fachkräfte hinsichtlich einer stärkeren Verantwortung von Kita-Trägern für die Ausbildung.

Leitende Fragestellung wird sein, welchen Beitrag Fachberater*innen zur Mitgestaltung der genannten Entwicklungen leisten können und welche Rahmenbedingungen dabei für ihre Arbeit erforderlich sind. Die Veranstaltung bietet Raum für fachlichen, bundesweiten Austausch, fachpolitische Orientierung sowie träger- und länderübergreifende Vernetzung.

Ziel der Veranstaltung ist, die derzeitige Situation der Fachberatung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu beleuchten sowie konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis der Fachberater*innen sowie des Unterstützungssystems insgesamt zu identifizieren.

Die Veranstaltung richtet sich Fachberaterinnen und Fachberater mit und ohne Fach- und Dienstaufsicht aus dem Feld der Kindertageeinrichtungen und der Kindertagespflege

Anmeldeschluss ist spätestens der 31. März 2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-fachberatung-fuer-kindertagesbetreuung-2026/

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ und DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Im Rahmen unserer familienpolitischen Fachtagung diskutieren wir die Möglichkeiten der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsstrukturen im Kontext der Fachkräftesicherung. Dabei sind u. a. Bundesfamilienministerin Karin Prien, die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack und Dr. David Juncke, Leiter Familienpolitik der Prognos AG. Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. In fünf verschiedenen Workshops beleuchten wir unterschiedliche Aspekte von Vereinbarkeit und Fachkräftesicherung im Detail: von Arbeitszeit über die Bedarfe von Alleinerziehenden bis hin zu Einblicken in unsere Beratung. Im Fokus stehen dabei die konkreten Stellschrauben in Betrieb und Dienststelle und die Frage danach, wo wir ansetzen können, damit Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt.

Anmeldung

Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an:

https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen/fachtagung

Freistellung

Die Teilnahme ist kostenlos. Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den*die Arbeitgeber*in davon in Kenntnis zu setzen.

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ZFF-Info

ZFF-Info 02/2026

AUS DEM ZFF

Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Als Zukunftsforum Familie stehen wir für eine Familienpolitik, die auf der Anerkennung von Vielfalt und dem konsequenten Schutz von Kindern basiert. Dieser Gesetzentwurf geht in die entgegengesetzte Richtung und greift beides an: Er schürt rassistische Ressentiments, stellt Familien unter Generalverdacht und reduziert Elternschaft zunehmend auf biologische Nachweise. Damit wird das Familienrecht ein Stück weit zurückgedreht – weg von sozialer Verantwortung und gelebter Fürsorge, hin zu Misstrauen. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen und rechtliche Sicherheit von Anfang an – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Ehestatus ihrer Eltern. Wer Familienrechte beschneidet und Abstammung über Fürsorge stellt, gefährdet das Kindeswohl. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:

„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.

„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.

Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung.  Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.

Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden des Offenen Briefs, dass

  • Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
  • sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
  • bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.

Der Offene Brief ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.02.2026

Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.

Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen für Eltern von Kleinkindern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Kinder und Jugendliche sind keine Randnotiz sozialpolitischer Entscheidungen — sie spüren deren Folgen unmittelbar. Wenn verschärfte Sanktionen im SGB II dazu führen, dass Familien weniger Mittel für Ernährung, Kleidung oder Teilhabe haben, wird nicht gespart — es wird an Entwicklungschancen gekürzt. Armut prägt Alltag, Gesundheit und Bildungswege junger Menschen. Wer zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, rüttelt an den wenigen stabilen Räumen, die Sicherheit und verlässliche Beziehungen ermöglichen. Damit steht nicht nur materielle Sicherheit infrage, sondern das Fundament für Vertrauen, Integration und Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen.“

Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.

Der Offene Brief zur Reform des SGB II “Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen“ ist hier abrufbar.

Folgende Verbände und Organisationen unterstützen den Offenen Brief zur Reform des SGB II:

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf), Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), pro familia Bundesverband e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV),

Alltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen, BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V., Bundesverband der Mütterzentren e. V., Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA), Business and Professional Women (BPW) Germany e. V., Deutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF), Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Evangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA), Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA), Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD), Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL), Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI), Fair für Kinder e. V., Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V., Frauenwerk Stein e. V., Sanktionsfrei e. V., Save the Children Deutschland e. V., SOLOMÜTTER,  Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), SKM Bundesverband e. V., Sozialverband Deutschland SoVD e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., TOTAL E-QUALITY e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., wir pflegen e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.02.2026

                                                                               

SCHWERPUNKT I: Reform der Grundsicherung

Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541). Außerdem standen Anträge der Fraktionen der AfD (21/3605; 21/2222), von Bündnis90/Die Grünen (21/3606) und der Fraktion Die Linke (21/3604) zur Diskussion.

Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.

Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten – Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.

Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Regierungsentwurf grundsätzlich „positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.

Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.

Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 23.02.2026

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds verabschiedet, der eine Umgestaltung hin zu einer neuen Grundsicherung vorsieht. Der Entwurf befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundestag beraten. Damit rückt erneut die Frage in den Fokus, welches Einkommen in Deutschland als ausreichend gilt, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Eine aktuelle Kurzbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Zwar bewertet die Mehrheit der Befragten ihr Haushaltsnettoeinkommen als ausreichend, doch empfinden es Menschen mit weniger als 2000 Euro monatlich als unzureichend, um ein würdevolles Leben zu führen.

Mehr…

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2026

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Neuen Grundsicherung erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ ist erneut eine Zäsur für die soziale Sicherheit. Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen gestartet, den Sozialstaat zu reformieren und das soziale Sicherungsniveau dabei zu bewahren. Doch bevor die Empfehlungen ihrer Sozialstaatsreform-Kommission umgesetzt werden, legt die Regierung noch schnell die Axt an den Sozialstaat an. Im Fokus der Politik sollte stehen, die Rahmenbedingungen für sozialen Aufstieg zu schaffen und Ungleichheit zu bekämpfen.

Dass im Bundestag noch leichte Verbesserungen für Familien mit Kindern sowie im Bereich der individuellen Förderung erzielt wurden, begrüßen wir. Andererseits unterstreichen die Änderungen des Parlaments an anderer Stelle nochmals das gewachsene Misstrauen und den erhöhten Druck auf die Leistungsberechtigten.

Als AWO fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich endlich den wirklichen Problemen hierzulande zu widmen: Kinderarmut, fehlende Unterstützung für arbeitssuchende Menschen, überhöhte Mieten, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Statt diejenigen mit härteren Sanktionen zu gängeln, die ohnehin in Not sind, sollte die Bundesregierung für ein bezahlbares Leben und soziale Sicherheit sorgen.” 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2026

Anlässlich der heutigen Ausschuss-Anhörung im Bundestag zur sogenannten Neuen Grundsicherung hat der AWO Bundesverband eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der Verband lehnt diesen ab und macht konkrete Gegenvorschläge für eine wirkungsvolle Unterstützung und einen menschenwürdigen Umgang mit Personen in schwierigen Lebenslagen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

“Wer Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen möchte, muss auf Vertrauen setzen statt auf Druck. Diese Haltung scheint die Bundesregierung leider nicht zu teilen, denn ihr Vorschlag zur Neuen Grundsicherung sendet ein anderes Signal: ‘Wenn ihr ohne Arbeit seid oder in Zukunft Euren Job verliert, dann seht besser selbst zu, wie ihr zurechtkommt.’ Das heißt übersetzt: härtere Sanktionen, eine weitreichende Absenkung des Schonvermögens und keine vollständige Übernahme der Wohnkosten mehr in der Karenzzeit. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine andere Haltung einzunehmen und Vertrauen, Unterstützung und Solidarität in den Entwurf der Regierung hineinzuschreiben.”

In ihrer Stellungnahme fordert die AWO unter anderem, dass Menschen nicht vom ersten Tag in der Grundsicherung ihre Ersparnisse aufbrauchen und im Zweifel eine neue Wohnung suchen oder die zu hohe Miete durch Verzicht auf Notwendiges im Alltag kompensieren müssen. Sie sollten sich voll und ganz auf Qualifizierung und die Suche nach guter Arbeit konzentrieren und brauchen dafür passgenaue Angebote und Förderung auf Augenhöhe.

„Wer Menschen nachhaltig in Arbeit bringen will, muss sie stärken, nicht gängeln. Arbeitslosigkeit entsteht durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Strukturwandel und fehlende Chancen. Eine Politik, die das bewusst ignoriert, schadet der Wirtschaft und riskiert, dass die Menschen das Vertrauen in Sozialstaat und Solidargemeinschaft verlieren. Wer Arbeitslosigkeit senken will, muss den Standort Deutschland stärken statt Bürger*innen die Konsequenzen der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Situation alleine ausbaden zu lassen. Wer eine echte Perspektive schaffen will, braucht gezielte Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung, soziale Infrastruktur und eine verlässliche individuelle Unterstützung statt immer neuer Sanktionsmechanismen“, erklärt Groß dazu abschließend.

Zur Stellungnahme: awo.org/pressemeldung/anhoerung-neue-grundsicherung-awo-stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.02.2026

Die Angriffe der Union und der Arbeitgeber auf den Sozialstaat und die Beschäftigten werden immer unverschämter. Wir fordern einen Stopp dieser Kahlschlag-Debatten. Sie verunsichern die Menschen, würgen den schwachen wirtschaftlichen Aufschwung ab und bringen kein Wachstum. 

Beschäftigte sind nicht das Problem – sie sind die Lösung

Was derzeit als „Reformdebatte“ daherkommt, ist ein Armutszeugnis für die Union und viele Wirtschaftsverbände. Sie wollen mit dieser Kampagne von den vielen strategischen Fehlentscheidungen in den Chefetagen und den großen Herausforderungen ablenken: fehlende Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Transformation, mangelnde Tarifbindung, ungerechte Steuerpolitik und eine verfehlte Wirtschaftspolitik. Statt diese Baustellen anzugehen, wird ein radikaler sozialer Kahlschlag gefordert – mit immer abenteuerlicheren Vorschlägen auf Kosten der Menschen im Land, die angeblich zu faul, zu krank, zu oft in Teilzeit seien.  Diese Debatten spalten unsere Gesellschaft, gefährden die Demokratie und lösen keine Probleme. 

Wir Gewerkschaften sagen klar: Wir dulden keine weiteren Angriffe auf die Beschäftigten und den Sozialstaat. Wer die Beschäftigten an seiner Seite wissen und die Demokratie stärken will, muss gute Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung stärken, statt die Menschen gegeneinander auszuspielen. 

Wir fordern ein Ende der Debatten, die nur verunsichern und die Gesellschaft spalten. Statt Abrisspläne für Arbeitsrechte und Sozialstaat braucht es mehr Steuergerechtigkeit für hohe Einkommen und Vermögen. Statt Beschäftigten ihre hart erkämpften Rechte abzusprechen, braucht es entschlossene Reformen, die Deutschland voranbringen.

Reformen sind nicht dann gut, wenn sie den Menschen besonders wehtun. Gute Reformen schaffen Wachstum, stärken den sozialen Zusammenhalt, geben Perspektiven und bringen Deutschland voran.

Wir Gewerkschaften fordern einen Kurswechsel: weg von Scheindebatten, hin zu echten Reformen – zu denen die Reichen und Überreichen endlich beitragen müssen. 

Wir Gewerkschaften stehen bereit für einen konstruktiven Dialog über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen gemeinsam eine solidarische, demokratische und gerechte Gesellschaft gestalten – eine Gesellschaft, in der gute Arbeit, faire Löhne und soziale Sicherheit für alle selbstverständlich sind.

Gemeinsam für einen starken Sozialstaat. Gemeinsam für gute Arbeit. Gemeinsam für eine gerechte Zukunft.

Deutscher Gewerkschaftsbund und Mitgliedsgewerkschaften

Zitate der Gewerkschaftsvorsitzenden

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: „Statt die drängenden wirtschaftlichen und strukturellen Probleme unseres Landes anzugehen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Sündenbock gemacht. Menschen krank zur Arbeit zu schicken oder von ihnen zu verlangen, später in Rente zu gehen – das bringt keinen einzigen neuen Auftrag in unser Land. Es ist eine völlige Illusion zu glauben, dass man durch Kahlschlag am Sozialstaat Wirtschaftswachstum generieren könnte. Diese permanent aufgegriffene Debatte um Einschnitte bei sozialen Errungenschaften ist respektlos und schäbig. Sie geht völlig an der Realität der Beschäftigten vorbei und ist nur Öl ins Feuer wachsender gesellschaftlicher Unzufriedenheit. 2026 darf kein verlorenes Jahr für die Arbeitnehmer werden.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: „Die Union arbeitet gerade völlig an der Realität vorbei. Die Lage der Industrie ist nicht einfach, und wir brauchen Wachstum und zukunftsfeste Geschäftsmodelle. Aber die Lösung heißt: Investitionen, moderne Infrastruktur, Innovationen und qualifizierte, motivierte Beschäftigte. Wirklich niemandem helfen halbgare Ideen, die einfach nur darauf abzielen, den Menschen nach und nach immer mehr Rechte wegzunehmen. Schluss mit diesen Nebelkerzen, die Unsicherheit und Wut befeuern. Her mit konstruktiven, sinnvollen Reformvorschlägen. Darüber können wir ins Gespräch kommen. Über Lifestyle-was auch immer und Zahnarztbesuche nicht.“

Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender: „Angefangen von Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Einführung von Karenztagen bei Krankschreibungen über die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die Streichung von Zahnbehandlungen bis zur Schwächung der gesetzlichen Rente als zentrale Säule der Altersabsicherung reichen die sozialpolitischen Kahlschlagphantasien der letzten Wochen von Teilen der Union einschließlich des Bundeskanzlers. Die Drohungen gegen weite Teile der arbeitenden Bevölkerung, der Rentnerinnen und Rentner und Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen ein Ende haben. Die Menschen brauchen in schwierigen Zeiten keine neoliberale Horrorshow sondern Sicherheit und Zuversicht. Dafür werden wir als Gewerkschaften entschieden kämpfen.“

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGBCE: „Immer neue, immer schrillere Vorschläge, Beschäftigte zu belasten, sind respektlos und werden Deutschland nicht zurück auf den Wachstumspfad bringen – im Gegenteil: Sie empören zu Recht die Menschen, die ohnehin schon jenseits der Überlastungsgrenze arbeiten. Wer einen Aufbruch in eine innovative Zukunft, wer Ideen und Engagement für unser Land fördern will, der muss der arbeitenden Bevölkerung mehr Vertrauen schenken.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Alles beginnt mit guter Bildung. Da sind sich alle einig – zumindest in der Theorie. Die Praxis: Trotz des enormen Fachkräftemangels bieten die Arbeitgeber für Fachkräfte in den Kitas sehr viele Teilzeitarbeitsplätze an. Von dem Gehalt als Kita-Teilzeitkraft kann man kaum leben, schon gar nicht, wenn eine Familie zu ernähren ist. Viele Studien zeigen: In den Schulen ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass sie gesundheitsgefährdend ist. Um sich zu schützen, erkaufen sich viele Lehrkräfte den Erhalt ihrer Gesundheit mit Teilzeit. Mit Lifestyle hat das nichts zu tun.“

Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Diese gemeine Sozialstaatsdebatte trifft uns Polizisten genau wie alle Menschen in unserem Land. Viele Polizistinnen arbeiten im Schichtdienst in Teilzeit, weil zu wenig Kinderbetreuung angeboten wird. Polizeibeamte müssen um Ihre Pension fürchten und sind von Preisanstiegen der Pflegeversicherung und Krankenversicherung ebenfalls direkt betroffen. Es ist falsch, jetzt auch noch Beamte zur gesellschaftlichen Spaltung zu missbrauchen und eine heftige Neiddebatte loszutreten. Wir Polizistinnen und Polizisten beschützen täglich Menschen und verdienen ebenfalls Schutz vor den wilden politischen Angriffen auf unsere eigene Absicherung im Sozialstaat.“

Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): „Es gibt keinen zu rechtfertigenden Anlass für Leistungskürzungen oder eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Dennoch wird diese Scheindebatte immer dann neu entfacht, wenn sich die wirtschaftliche Lage eintrübt. Wer so argumentiert, stellt Millionen Beschäftigte pauschal unter Verdacht. Das ist respektlos und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Gerade im Bau, im Handwerk oder in der Industrie ist die Rente mit 65, 66 oder 67 für viele unserer Kolleginnen und Kollegen schon heute kaum erreichbar. Statt den Beschäftigten immer noch mehr abzuverlangen, muss der Bundeskanzler die Beschäftigten schützen und Tarifbindung endlich zur Regel machen.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Statt Beschäftigte zu Sündenböcken verfehlter Politik zu machen, sollte sich die Union lieber darum kümmern, den dringend nötigen Wandel anzupacken. Das Gastgewerbe zeigt doch, wie groß die Probleme sind: Rund die Hälfte arbeitet im Niedriglohn, Tarifverträge sind eher die Ausnahme und Fachkräfte fehlen an allen Ecken. Viele Menschen machen ihren Job jeden Tag mit vollem Einsatz – oft bis an die Belastungsgrenze. Sie haben mehr verdient. Wer jetzt auch noch längere Arbeitstage fordert, macht alles nur schlimmer. Das machen wir nicht mit. Wir setzen uns klar ein für starke Schutzrechte, mehr Tarifbindung und wirklich gute Arbeitsbedingungen.“

Martin Burkert, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): „Unsere Kolleginnen und Kollegen halten dieses Land jeden Tag unter schwierigen Bedingungen in Bewegung. Doch statt Anerkennung und Respekt verbreitet die Union Horrormärchen und verunsichert genau diejenigen, die den Laden am Laufen halten. Diese lebensfremde Politik von oben geht an der Realität der Beschäftigten vorbei und sie wird auf entschiedenen Widerstand stoßen. Wer glaubt, sozialen Kahlschlag durchsetzen zu können, irrt. Das Gemeinwohl wird nicht durch Druck auf Arbeitende gesichert, sondern durch eine stärkere Beteiligung von Vermögenden und Erben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.02.2026

Der Bundestag verabschiedet heute die neue Grundsicherung. Aus Sicht der Diakonie Deutschland wirkt sich das Gesetz negativ auf Anspruchsberechtigte wie Familien mit Kindern aus. Insgesamt braucht es aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes mehr Unterstützung auf Augenhöhe statt mehr Sanktionen. Dazu erklärt Diakoniepräsident Rüdiger Schuch:

„Die neue Grundsicherung ist stark von Misstrauen und Kontrolle geprägt. Die vorgesehenen Sanktionen können bis in die Wohnungslosigkeit führen. Das kann kein Ziel im Sozialstaat sein. Große Sorgen mache ich mir um Familien mit Kindern. Denn bereits heute leben in jedem dritten sanktionierten Haushalt Minderjährige. Für uns ist nicht hinnehmbar, dass sie existenzielle Not erfahren.“

Schuch fordert einen Perspektivwechsel in der politischen Debatte: „Wir müssen endlich davon wegkommen, vor allem über Leistungsmissbrauch zu diskutieren. Die allermeisten Menschen, die in schwierigen Phasen auf Unterstützung angewiesen sind, halten sich an die Regeln und bemühen sich darum, wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Über Leistungskürzungen in der Grundsicherung lassen sich die Finanzierungsprobleme der staatlichen Haushalte nicht lösen.“

Spielraum für Einsparungen im Sozialstaat sieht die Diakonie unter anderem beim Abbau von Bürokratie und Doppelarbeiten. „Wie von der Sozialstaatskommission gefordert, müssen Leistungen besser ineinandergreifen, weniger Bürokratie produzieren und faire Teilhabe ermöglichen.“ Wenn über mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat diskutiert werde, müsse außerdem nicht nur über die Einkommensschwächsten gesprochen werden: „Dem Staat und damit uns allen entsteht jedes Jahr ein Schaden von schätzungsweise 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Dieses Geld fehlt für Bildung, für die marode Infrastruktur oder für soziale Arbeit.“

Die Diakonie Deutschland und die Nationale Armutskonferenz berichten immer wieder von falschen Annahmen über die Grundsicherung und die Leistungsberechtigten. Deshalb hat sich die Nationale Armutskonferenz im Vorfeld der 2./3. Lesung im Bundestag mit einem Quiz (Grundsicherungsquiz für Bundestagsabgeordnete) an Bundestagsabgeordnete gewandt. Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für Bürgergeld am Bundeshaushalt? Wie viel Geld steht einem sechs bis 13-jährigen Kind in der Grundsicherung für Essen zur Verfügung? Mit solchen und anderen Fragen sollen Politikerinnen und Politiker für die Belange von Menschen, die von Armut betroffen sind, sensibilisiert werden. Die Ergebnisse des Quiz werden am Tag nach der Abstimmung über das Gesetz auf der Webseite der Nationalen Armutskonferenz (https://www.nationale-armutskonferenz.de/ veröffentlicht.

Bei der Gestaltung des Quiz hat die Diakonie Deutschland mit dem Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt, der nationalen Armutskonferenz, der Organisation Armutsnetzwerk, in dem sich Menschen mit Armutserfahrung engagieren sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit zusammengearbeitet.

Downloads: 
Stellungnahme Verbändebündnis zum 13. SGB II-Änderungsgesetz (Neue Grundsicherung): https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/buendnis-warnt-neue-grundsicherung-verschaerft-soziale-not-und-wohnungslosigkeit  

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 05.03.2026

Vor der abschließenden Beratung der Reform des SGB II im Deutschen Bundestag am kommenden Donnerstag warnt der Kinderschutzbund vor erheblichen Risiken für Kinder und Familien.

„Wenn Leistungen gekürzt werden, trifft das nicht nur die sanktionierte Person. Kinder tragen die Folgen unmittelbar mit – obwohl sie keinen Einfluss auf das Verhalten ihrer Eltern haben“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. „Kinder dürfen nicht in Mithaftung für Versäumnisse ihrer Eltern genommen werden.“

Die geplanten Verschärfungen bei Sanktionen und Leistungen treffen zwar formal einzelne Leistungsberechtigte, wirken sich in der Praxis jedoch auf ganze Haushalte aus – und damit auch auf Kinder. Jede dritte Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeldbezug ist eine Familie mit minderjährigen Kindern. Werden Leistungen gekürzt oder gestrichen, fehlen Mittel für Ernährung, Kleidung und den Alltag der gesamten Familie.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere geplante Regelungen, die nach mehrfach versäumten Meldeterminen im Jobcenter bis zum vollständigen Wegfall des Regelbedarfs führen können. „In der Realität fehlt dann das Geld für grundlegende Bedürfnisse im Familienalltag. Die Folgen reichen von eingeschränkter Versorgung bis hin zu instabilen Wohnsituationen“, so Daniel Grein weiter.

„Das Existenzminimum von Kindern muss in der Grundsicherung verlässlich gesichert sein – unabhängig davon, ob ihre Eltern gerade Arbeit finden oder nicht. Arbeitsmarktintegration gelingt nicht durch zusätzlichen Druck. Familien brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Kinderbetreuung und realistische Beratungsangebote“, so Grein.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 05.03.2026

Die Reform des SGB II würde alleinerziehende Leistungsberechtigte hart treffen. Der VAMV mahnt dringende Nachbesserungen an. Probleme Alleinerziehender, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden und den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder außerhalb des SGB II zu sichern, lassen sich nicht mit härteren Sanktionen und verschärften Anforderungen zur Aufnahme von Arbeit lösen. Denn individueller Druck räumt keine strukturellen Barrieren aus dem Weg, die einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder einer (Weiter-)Qualifizierung mit Kindern im Weg stehen.

Auf unserer Website finden Sie die Stellungnahme zur Kenntnis.

  • Neue Grundsicherung setzt auf Druck statt Unterstützung
  • VdK befürchtet Zunahme von Mietschulden und Wohnungslosigkeit

Die geplante Neuausrichtung der Grundsicherung stößt beim Sozialverband VdK Deutschland auf deutliche Kritik. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist klar: „Die neue Grundsicherung ist alles andere als neu. Sie ist eine Rolle rückwärts. Totalsanktionen und Vermittlungsvorrang haben schon in der Vergangenheit nicht dazu geführt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“

Statt auf Druck und Sanktionen zu setzen, braucht es nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung. „Diese Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in einer Notsituation befinden. Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektiven schaffen“, so Bentele weiter.

Besonders kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten. Die vorgesehene sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze würde dazu führen, dass Mietanteile bereits in der Karenzzeit nicht mehr vollständig übernommen werden – auch dann, wenn Betroffene keine realistische Möglichkeit haben, ihre Wohnkosten kurzfristig zu senken.

„Eine solche Deckelung bedeutet für viele Menschen ein erhebliches Risiko von Mietschulden. Das kann bis zur Wohnungslosigkeit führen“, warnt Bentele. Mögliche Ausnahmen, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, reichen bei weitem nicht aus, um die Härten der Neuregelung abzumildern.

Mit großer Sorge sieht der Verband zudem Pläne, Leistungsbeziehende zu verpflichten, ihre Vermieterinnen und Vermieter zur Einhaltung der Mietpreisbremse aufzufordern und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen. „Hier wird das Risiko einseitig auf die Mieterinnen und Mieter verlagert. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass Mietende in diesen Fällen ein hohes Risiko eingehen, die Wohnung dann zum Beispiel durch eine Eigenbedarfskündigung zu verlieren“, so Bentele. Eine Zunahme der Wohnungslosigkeit sei durch die neue Grundsicherung vorprogrammiert.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.03.2026

SCHWERPUNKT II: Equal Pay / Equal Care Day

Zum Equal Pay Day, dieses Jahr am 27.2., erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Lisa Paus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Morgen ist Equal Pay Day. Genau ab dem Tag hat die Bundesregierung noch 100 Tage, um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. 

Die EU hat die Richtlinie bereits 2023 beschlossen. Seitdem ist klar: Deutschland muss seine Gesetze reformieren, damit Lohntransparenz verbindlich wird und die Lohnlücke der Geschlechter, aktuell noch 16 %, wirksam in die Schranken kommt. Bis heute fehlt aus der Bundesregierung jedoch der Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz. Auch die von Frauenministerin Prien eingesetzte Kommission zu Entgelttransparenz hat keine Klarheit gebracht.

In 100 Tagen muss die Umsetzung gelingen. Das weckt Zweifel, ob Ministerin Prien eine wirksame Umsetzung überhaupt erreicht. Halbherzige Schritte helfen betroffenen Frauen nicht weiter, sondern verlängern nur den Status quo der Ungleichheit. Versäumt die Bundesregierung diese Reform, muss Deutschland nicht nur mit Sanktionen von Seiten der EU rechnen, sondern vertut auch die einmalige Chance, der eklatanten Lohnlücke endlich ein wirksames Gesetz entgegenzusetzen.

Kern der EU-Richtlinie ist echte Lohntransparenz. Künftig hat jede Person in jedem Unternehmen ein Auskunftsrecht. Denn ohne Transparenz bleibt gleiche Bezahlung ein Versprechen ohne Kontrolle. Eine der wichtigsten Verbesserungen zum aktuellen Entgeltransparenzgesetz ist, dass künftige Arbeitgeber*innen in der Pflicht stehen. Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen sie entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Das sind aktive und transparente Schritte hin zu mehr Lohngleichheit. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen. Die Durchsetzung von Lohngleichheit wird damit endlich nicht mehr auf einzelne Personen abgeschoben, sondern zur strukturellen Aufgabe. Das gilt auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren. Zudem müssen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stelle geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist. 

Die Bundesregierung darf jetzt keine Zeit verlieren, denn gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist kein nice-to-have, sondern existentiell für wirtschaftliche Unabhängigkeit, die eigenständige Absicherung einer jeden Frau.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2026

Zum Equal Care Day am 01. März 2026 erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik: 

Zum Equal Care Day wird erneut sichtbar, was politisch seit Jahren verschleppt wird: Sorgearbeit trägt unsere Gesellschaft – doch sie wird überwiegend von Frauen geleistet, häufig unbezahlt, schlecht abgesichert und politisch vernachlässigt. Diese strukturelle Schieflage ist kein Naturgesetz, sondern Folge politischer Entscheidungen – und politischer Versäumnisse.

Die Bundesregierung muss jetzt zügig Eckpunkte vorlegen, um das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz endlich zusammenzuführen. Wir brauchen ein übersichtliches, praxisnahes und unbürokratisches Gesamtgesetz, das Angehörigen echte Sicherheit gibt statt komplizierter Einzelregelungen. Wer Angehörige pflegt, darf nicht länger durch einen Dschungel aus Zuständigkeiten und Anträgen geschickt werden.

Zentral ist dabei die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige. Pflege darf nicht arm machen. Wer seine Arbeitszeit reduziert oder zeitweise aussetzt, um Eltern, Partner oder Kinder zu versorgen, übernimmt eine gesellschaftliche Aufgabe – vergleichbar mit der Betreuung kleiner Kinder. Diese Verantwortung muss finanziell abgesichert werden. Alles andere ist nicht nur ungerecht, sondern verschärft Altersarmut und wirtschaftliche Abhängigkeit – insbesondere von Frauen. 

Gleichzeitig braucht es einen schnellen Neustart der bereits erarbeiteten Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Pflegeberufs. Die Konzepte liegen auf dem Tisch – doch sie verstauben seit einem Jahr in den Schubladen der Regierung. Pflegefachpersonen brauchen bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Personalschlüssel und erweiterte Kompetenzen. Ohne eine starke professionelle Pflege werden wir weder dem demografischen Wandel noch dem wachsenden Pflegebedarf gerecht.

Equal Care bedeutet mehr als symbolische Worte alle Schaltjahre. Es bedeutet, Care-Arbeit gerecht zu verteilen, finanziell abzusichern und strukturell aufzuwerten. Es bedeutet, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Pflege zu stärken. Und es bedeutet, endlich die politischen Prioritäten zu setzen, die dieser gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.02.2026

Emotionale Stabilität hängt positiv mit Bruttostundenlohn zusammen, Verträglichkeit negativ – Zusammenhang ist bei Frauen schwächer als bei Männern – Stereotype und Rollenbilder könnten eine Rolle spielen

Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale gehen mit Unterschieden im Bruttostundenlohn einher. Hat jemand eine höhere emotionale Stabilität, erzielt er oder sie durchschnittlich höhere Löhne, während eine stärker ausgeprägte Verträglichkeit mit niedrigeren Löhnen verbunden ist. Die Größenordnung dieser Zusammenhänge ist vergleichbar mit dem Zusammenhang zwischen kognitiven Fähigkeiten und Löhnen.

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt zudem: Bei Männern sind die Zusammenhänge etwa doppelt so stark wie bei Frauen. „Im Durchschnitt profitieren Frauen von emotionaler Stabilität weniger, während Verträglichkeit bei ihnen mit geringeren Lohnabschlägen verbunden ist“, sagt Studienautor Maximilian Schaller.

Auch für den Gender Pay Gap sind Persönlichkeitsmerkmale relevant

Die Studie zeigt außerdem, dass sich die Persönlichkeitsprofile zwischen Männern und Frauen leicht unterscheiden. So erzielen Männer höhere Werte bei emotionaler Stabilität, Frauen höhere Werte bei Verträglichkeit. Verträglichkeit drückt sich unter anderem in Hilfsbereitschaft, Empathie sowie Kooperationsorientierung aus. Emotionale Stabilität beschreibt Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Stressresilienz und Ausgeglichenheit.

Vor diesem Hintergrund kann der bei Frauen und Männern unterschiedlich ausgeprägte Zusammenhang zwischen Persönlichkeit und Lohn – zusätzlich zu Faktoren wie Beruf, Beschäftigungsumfang und Erwerbsbiografie – einen Beitrag zur Erklärung der Lohnunterschiede leisten. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland aktuell bei rund 16 Prozent.

Die Auswertung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1991 bis 2023. Sie identifiziert keine kausalen Effekte (Ursache-Wirkung-Beziehung), sondern statistische Zusammenhänge. Berücksichtigt wurden die Big-Five-Persönlichkeitsmerkmale: emotionale Stabilität, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion. Für Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion konnten keine signifikanten Zusammenhänge nachgewiesen werden.

Stereotype und Rollenbilder können Zusammenhang erklären

Die Forschenden verweisen darauf, dass soziale Erwartungen eine Doppelrolle spielen: Sie können beeinflussen, welche Persönlichkeitseigenschaften Frauen und Männer durchschnittlich stärker ausprägen, und wie diese Eigenschaften in Betrieben bewertet und entlohnt werden.

„Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Harmonieorientierung werden häufiger mit weiblichen Rollenbildern verbunden – bei Männern kann dadurch dasselbe Verhalten weniger lohnförderlich sein. Umgekehrt wird Selbstsicherheit stärker mit männlichen Stereotypen assoziiert, wovon dann Frauen weniger profitieren“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Gehaltsverhandlungen sind ein möglicher Mechanismus. „Frauen initiieren diese seltener und werden bei forderndem Auftreten teils negativer bewertet als Männer. Persönlichkeitsausprägungen können mit solchen Erwartungen zusammenwirken“, so Studienautorin Wrohlich. Geschlechterstereotype abzubauen, etwa durch höhere Frauenanteile in Führungspositionen oder höhere Männeranteile in frauendominierten Berufen, könnte daher (langfristig) auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede verringern.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.02.2026

Was hat sich zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten, wo gab es Fortschritte bei der Gleichstellung, wo Stagnation? Diesen Fragen gehen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Svenja Pfahl und Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) in einer neuen Studie nach*. Anhand von knapp 30 zentralen Indikatoren aus dem WSI-Genderdatenportal liefert ihr Report auf Basis der aktuellsten verfügbaren amtlichen Daten eine Übersicht über den Stand der Gleichstellung (siehe auch den tabellarischen Überblick in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Daten zu allen Indikatoren in den Infografiken der Studie; Links unten). Zentrale Trends: Zwar hat sich der Rückstand von Frauen bei Einkommen und Rente verringert. Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und der Aufteilung von Sorgearbeit sind sie jedoch nach wie vor deutlich im Nachteil. „Es bestehen weiterhin deutliche Unterschiede am Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern. Die Geschlechterungleichheiten fallen besonders deutlich aus, wenn Kinder mit im Haushalt leben“, schreiben die Forschenden. So haben erwerbstätige Mütter und Väter im Durchschnitt zwar jeweils eine Gesamtarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Das Verhältnis von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit unterscheidet sich jedoch stark (mehr unten).

„Der systematische Blick auf die relevanten Zahlen macht deutlich, wie wohlfeil Appelle sind, die Menschen in Deutschland müssten einfach mal mehr ‚Bock auf Arbeit‘ haben und sich ins Zeug legen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gerade Menschen mit Sorgeverpflichtungen und ganz besonders Frauen, die Kinder haben oder Angehörige pflegen, müssen zwei Jobs unter einen Hut bringen. Sie sind echte Leistungsträgerinnen, für die die Politik gerade wenig tut. Denn viele diskutierte Verschlechterungen sozialer Standards würden sie, und wiederum insbesondere die Frauen, besonders treffen. Das gilt etwa für die Deregulierung von Arbeitszeiten ebenso wie für direkte oder indirekte Kürzungen bei der Rente.“

Mütter sind seltener erwerbstätig und stärker belastet

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt sieben bis acht Prozentpunkte unter der von Männern. An diesem Abstand hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert. Eine wichtige Rolle spielt dabei Elternschaft. So sind Väter in Deutschland deutlich häufiger erwerbstätig als Mütter. Wenn Kinder im Haushalt leben, ist der Anteil der Paare mit einem männlichen Alleinverdiener doppelt so hoch wie bei kinderlosen Paaren. Eine Vollzeit-Vollzeit-Konstellation ist nur in Paarhaushalten ohne Kinder das dominierende Arbeitszeitmuster.

Zugleich sind abhängig beschäftigte Frauen in ihrer Erwerbsarbeit stark beansprucht: Arbeitsunterbrechungen, Zeitdruck und die Kontrolle ihrer Gefühle bei der Arbeit belasten Frauen deutlich stärker als Männer. Das hat nach Einschätzung der Forschenden damit zu tun, dass besonders viele Frauen im sozialen, im Erziehungs- und im Dienstleistungsbereich arbeiten, wo direkter, nicht immer einfacher Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit

Der Gender Working Time Gap, also der Abstand zwischen den durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern, beträgt aktuell noch 7,5 Stunden pro Woche. Er ist seit rund 15 Jahren leicht rückläufig, was vor allem am langsamen Rückgang der Arbeitszeiten der Männer liegt. Einer der Hauptgründe für den Unterschied bei Erwerbsarbeitszeiten ist der höhere Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau – aber nur jeder achte Mann – arbeitet normalerweise weniger als 32 Stunden pro Woche. Knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind Frauen.

Dabei sind Frauen mit Kindern 1,7-mal häufiger in Teilzeit tätig als Frauen ohne Kinder. Männer mit Kindern sind dagegen seltener in Teilzeit tätig als Männer ohne Kinder. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle: Ab dem 30. Lebensjahr nehmen Frauen verstärkt eine Teilzeittätigkeit auf, während Männer zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich in Vollzeit erwerbstätig sind. Frauen und Männer nennen dafür unterschiedliche Gründe: Betreuungsaufgaben sind für Frauen ein viel wichtigerer Grund für eine Reduzierung der Arbeitszeit als für Männer. Männer sind dagegen häufiger wegen fehlender Vollzeitstellen sowie aufgrund von Aus- oder Fortbildungszeiten in Teilzeit tätig. Dies gilt am stärksten für Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern mit Kindern.

Eltern wollen ihre Arbeitszeit verkürzen

Sowohl Frauen als auch Männer – und noch deutlicher diejenigen mit Kindern – wünschen sich insgesamt eine deutliche Verkürzung ihrer wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten. Frauen möchten im Durchschnitt 3,8 Stunden und Männer sogar 4,4 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es Frauen mit Kindern, die sich die kürzesten Erwerbsarbeitszeiten wünschen und diese am deutlichsten reduzieren möchten. Doch auch Väter in Vollzeit haben einen ausgeprägten Verkürzungswunsch. Eltern in Teilzeit wünschen sich dagegen im Durchschnitt etwas längere Erwerbsarbeitszeiten.

Frauen leisten mehr Sorgearbeit

Erwerbstätige Eltern haben im Durchschnitt eine Gesamtarbeitszeit von jeweils 60 Stunden pro Woche. Bei Müttern besteht diese überlange Arbeitswoche zu 60 Prozent aus unbezahlter Haus- und Sorgearbeit, bei Vätern hingegen zu 60 Prozent aus bezahlter Erwerbsarbeit. Im Vergleich dazu fallen die Gesamtarbeitszeiten von Frauen und Männern ohne Kinder mit 52 beziehungsweise knapp 51 Stunden pro Woche deutlich kürzer aus.

Mütter investieren 1,8-mal so viel Zeit wie kinderlose Frauen in Haus- und Sorgearbeit. Insgesamt werden die Kinderbetreuungszeiten zu zwei Dritteln von Frauen und zu einem Drittel von Männern übernommen. Entsprechend bewerten Männer die gemeinsam mit den Kindern verbrachte Zeit häufiger als zu kurz, während Frauen mit Kindern ihre Erwerbsarbeitszeit eher als zu kurz bewerten.

Männer nehmen seltener und kürzer Elternzeit

Elterngeld wird aktuell nur von knapp der Hälfte der Väter, doch von so gut wie allen Müttern in Anspruch genommen – trotz aller Steigerungen der Väterbeteiligungsquote in den letzten Jahren. Mit der Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist die Geschlechterlücke bei der Nutzungsdauer sogar noch größer geworden: Mütter nutzen mehrheitlich zehn bis 14 Monate Elterngeld, Väter mehrheitlich zwei Monate. Allerdings haben Mütter auch einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Väter, denn sie arbeiten vor der Geburt häufiger in Teilzeit und verdienen weniger.

Eine positive Entwicklung zeigt sich beim Angebot von institutioneller Kinderbetreuung: Die Ganztagsbetreuung von Kindern unter sechs Jahren wurde stark ausgeweitet und erreicht aktuell rund jedes zweite Kind von drei bis unter sechs Jahren. Von den Kindern zwischen zwei bis unter drei Jahren werden inzwischen zwei Drittel zumindest einen Teil des Tages institutionell, also außerhalb der Familie, betreut.

16 Prozent Pay Gap, 43 Prozent Pension Gap

Der Gender Pay Gap lag 2024 erstmals „nur” bei 16 Prozentpunkten, blieb damit aber weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit und Qualifikation durchschnittlich 4,10 Euro pro Arbeitsstunde weniger als Männer. Zugleich erzielen vollzeitbeschäftigte Frauen 1,5-mal so häufig wie ihre männlichen Kollegen mit weniger als 2530 Euro pro Monat nur ein Bruttomonatsentgelt im unteren Bereich.

Nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen kann die eigene Existenz langfristig aus eigenem Erwerbseinkommen sichern, während dies immerhin drei Vierteln der abhängig beschäftigten Männer gelingt. Ein langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich selbst und zusätzlich noch ein Kind zu erzielen, gelingt sogar nur rund einem Drittel der abhängig beschäftigten Frauen sowie rund der Hälfte der Männer.

Die geringeren Einkommen von Frauen summieren sich über den Lebensverlauf hinweg. Trotz eines allmählichen Rückgangs in den letzten drei Jahrzehnten ist daher der Gender Pension Gap immer noch groß. Im Jahr 2023 erhielten Frauen im Durchschnitt eine um 43 Prozent niedrigere Alterssicherung als Männer.

Diskriminierung sichtbar machen und aktiv abbauen

„Die benachteiligte Arbeitsmarktsituation von Erwerbstätigen mit Fürsorgeaufgaben, insbesondere von Frauen, ist zum Teil auf diskriminierende Erfahrungen in der Arbeitswelt zurückzuführen“, schreiben Pfahl, Unrau und Lott. Diese zeigten sich etwa in Form von sozialer Herabwürdigung, materieller Benachteiligung oder dem Nicht-Gewähren von familienfreundlichen Leistungen während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, bei der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie nach der Rückkehr in den Beruf und während der Pflege von Angehörigen. 

„Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Wissenschaft und Politik familiäre Fürsorgeverantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Personen dauerhaft als zentrales Analysemerkmal neben dem Geschlecht berücksichtigen – und nicht, wie bisher, nur punktuell“, schreiben die Forschenden. Die Nachteile und Diskriminierungen im Zusammenhang mit Fürsorgepflichten müssten sichtbar gemacht und aktiv abgebaut werden. Flankierend brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, mit dessen Hilfe die Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Arbeitsleben effektiv unterbunden werden kann.

Bei 55,8 % der Paare im Jahr 2025 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 34,3 % liegen beide in etwa gleichauf

Dass die Frau einen größeren Teil zum Einkommen beisteuert als der Mann, kommt in Paarhaushalten in Deutschland selten vor. Nur in jedem zehnten Paarhaushalt (9,9 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 mit. Bei 55,8 % der Paare, die in einem Haushalt zusammenleben, war es umgekehrt und der Mann der Haupteinkommensbezieher. In gut jedem dritten Paarhaushalt (34,3 %) lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren persönliches Nettoeinkommen einen Anteil von 60 % oder mehr am Gesamteinkommen des Paares hat.

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede geringer aus – mit Kindern stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt ist das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommensbeziehende zwar weniger stark, aber immer noch deutlich. In 11,4 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 50,1 % der Mann. Bei 38,5 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen.

In Paarfamilien mit Kindern im Haushalt sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensbezieherin. Hier hatte die Frau in nur 7,7 % der Fälle das höhere Einkommen. In knapp zwei von drei Paarhaushalten mit Kindern (64,6 %) war dagegen der Mann der Haupteinkommensbezieher. In 27,7 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen.

Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als erwerbstätige Frauen insgesamt. Bei den erwerbstätigen Männern ist es umgekehrt: Hier arbeiten Väter sogar seltener in Teilzeit.

Anteil der Haupteinkommensbezieherinnen leicht gesunken, Anteil der Paare mit gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern beim Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren wenig verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensbezieherinnen ist leicht gesunken – von 10,5 % im Jahr 2021 auf 9,9 % im Jahr 2025. Rückläufig ist auch der Anteil der männlichen Haupteinkommensbezieher: von 58,8 % auf 55,8 %. Erhöht hat sich dadurch der Anteil der Paarhaushalte mit in etwa gleich hohen Einkommen von 30,7 % auf 34,3 %. Diese Entwicklung zeigt sich in ähnlicher Weise bei Paaren mit Kindern sowie bei Paaren ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Erstergebnisse. Sie basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Die dargestellten Ergebnisse für 2021 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011.

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet.

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld IBaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2025 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025.

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.03.2025

  • Unbereinigter Gender Pay Gap und Gender Hours Gap unverändert bei 16 % beziehungsweise 18 %
  • Rückgang des Gender Employment Gap von 9 % auf 8 %
  • Gender Gap Arbeitsmarkt im Osten (22 %) deutlich geringer als im Westen (39 %)

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Da sich Verdienstungleichheit jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt, berechnet das Statistische Bundesamt mit dem Gender Gap Arbeitsmarkt einen Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit. Dieser betrachtet neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 mit 37 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Damit stagniert die Entwicklung, nachdem der Indikator im Jahr 2024 noch rückläufig war.

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit sind weiterhin geringere Stundenverdienste und Arbeitszeiten von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2025 bei 16 %. Das heißt, Frauen verdienten 16 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Der unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede insgesamt zwischen Frauen und Männern ist weiterhin die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2025 über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg durchschnittlich gut 34 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen knapp 28 Stunden pro Woche. Damit brachten Frauen wie in den vergangenen Jahren 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap).

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2024 zeigen, dass knapp 74 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es rund 81 %. Damit sank der Gender Employment Gap im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 8 %.

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Besonders im Zeitverlauf und im Vergleich zwischen Regionen ermöglicht der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit.

Weiterhin klare Unterschiede zwischen Ost und West

Auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein geteiltes Bild: In den östlichen Bundesländern fiel der Indikator für die erweiterte Verdienstungleichheit 2025 mit 22 % wesentlich geringer aus als im Westen (39 %). Am niedrigsten war der Gender Gap Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern (17 %), gefolgt von Sachsen-Anhalt (20 %). In den westlichen Bundesländern lag der Wert hingegen höher: am höchsten in Baden-Württemberg und Bayern mit 41 %, gefolgt von Hessen, Niedersachsen und dem Saarland (jeweils 40 %). Ein wesentlicher Grund für das Ost-West-Gefälle ist die historisch bedingte, höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den östlichen Bundesländern. Zudem arbeiten sie häufiger in Vollzeit, wodurch sowohl der Gender Pay Gap, der Gender Hours Gap als auch der Gender Employment Gap dort geringer ausfallen als im Westen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap und Gender Hours Gap werden aus der Verdiensterhebung mit dem repräsentativen Berichtsmonat April berechnet. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. Die aktuellsten Zahlen basieren auf den Endergebnissen von 2024.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede“. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“; sie sind zudem bei Eurostat verfügbar. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.02.2026

Anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar macht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die nach wie vor unveränderte Lohnlücke von 16 Prozent zwischen Frauen und Männern aufmerksam – und auf deren zentrale Ursache: die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: 
„Statt für echte Vereinbarkeit zu sorgen, werden aktuell immer wieder Beschäftigte zum Problem gemacht – mit Debatten um ‚Lifestyle-Teilzeit‘ und Angriffen auf den Achtstundentag. Dabei ist nichts schädlicher für Vereinbarkeit als unkalkulierbare Arbeitszeiten. Die Abschaffung des Achtstundentags würde vor allem Frauen hart treffen. Was wir brauchen, ist eine Politik, die ermutigt: Politik, die es Männern und Frauen gleichermaßen möglich macht, zu arbeiten und sich um die Familie zu kümmern. Das stärkt ebenso die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Das sichert Familien ab. Und es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Wir brauchen mehr Kita-Plätze, familienfreundliche Arbeitszeiten und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Deshalb muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich umgesetzt werden. Lohnunterschiede sichtbar zu machen, ist der erste Schritt, um sie abzubauen.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: 
„Mit Tarif verdienen auch Frauen mehr. In der Metall- und Elektroindustrie brutto sogar über 11 Euro mehr – und zwar pro Stunde! Pro Monat macht das eine vierstellige Summe aus! Das zeigt einmal mehr: Tarifbindung wirkt – und gehört dringend nachhaltig und für alle gefördert! Die rückläufige Tarifbindung verschlechtert Gerechtigkeit beim Einkommen. Das ist eine problematische Entwicklung, denn wer mehr Geld verdient, ist unabhängiger, das eigene Leben zu gestalten und rutscht seltener in die Altersarmut.  
Die zu große Entgeltlücke, die wir trotzdem noch viel zu oft im Arbeitsleben sehen, geht auf strukturelle Probleme zurück, die Politik und Unternehmen endlich angehen müssen. Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit und haben damit schlechtere Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg. Zuverlässige Betreuungs- und Pflegestrukturen zu guten Bedingungen könnten dieses Problem deutlich verringern!“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: 
„Die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen beträgt in Deutschland 16 Prozent. Eine wesentliche Ursache sind die systematisch niedrigeren Bruttostundenlöhne von Teilzeitbeschäftigten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen benachteiligt werden, weil sie ihre Arbeitszeit reduzieren, um den Großteil der Sorgearbeit zu übernehmen – Arbeit, ohne die keine Volkswirtschaft funktionieren kann. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt werden kann. Nur mit mehr Gleichstellung und Gerechtigkeit kann unser Land vorankommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.02.2026

Acht Stunden und 52 Minuten – so viel mehr Care-Arbeit leisteten Frauen 2025 durchschnittlich pro Woche im Vergleich zu Männern im selben Haushalt. Mit Kindern wurde der Abstand noch größer: 14 Stunden mehr. Der Equal Care Day macht darauf aufmerksam. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert dazu auf, weniger über Teilzeit und mehr über geteilte Zeit zu sprechen – und Anreize für eine faire Verteilung von Sorgearbeit zu setzen. Dann lässt sich der Gender Care Gap schließen – eine Gerechtigkeitslücke mit unmittelbaren Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen.

„Unbezahlte Sorgearbeit leisten vor allem Frauen, und diese Ungleichheit ist nach wie vor meist unsichtbar. Das hat spürbare Folgen für die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen im gesamten Lebensverlauf. Stattdessen sollte Zeitpolitik gute Anreize setzen, um Sorgeverantwortung für alle gleich zu verteilen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Angesichts aktueller Debatten über Arbeitszeitmodelle und Sozialleistungen setzt sich der djb für eine differenzierte Perspektive ein: Sorge- und Pflegearbeit – ob in Familien oder im Ehrenamt – ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Statt einzelne Erwerbsformen pauschal zu bewerten, braucht es Reformen, die eine bessere, gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen.

„Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern: Anreize im Steuer- und Sozialrecht, eine verlässliche Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege sowie Arbeitsmodelle, die echte Wahlfreiheit eröffnen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. „Das Ziel bleibt die eigenständige Existenzsicherung für alle, also auch für Frauen”, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb setzt sich dafür ein, überkommene Muster und Erwartungen zu überwinden. Das bedeutet: Sorgearbeit fair teilen, Kinderbetreuung tatsächlich für alle sichern, das Ehegattensplitting abschaffen, Erwerbsarbeit gerecht gestalten. Die Sorge für andere ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle angeht. Die Gleichberechtigung gehört dazu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.02.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert zum Equal Pay Day am 27. Februar 2026 die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umzusetzen. Deutschland ist dazu verpflichtet; die Frist läuft am 7. Juni 2026 ab. Es ist also höchste Zeit!

„Erschreckend, dass der Entgeltgleichheit immer wieder Steine in den Weg gelegt werden! Unternehmen brauchen klare Rahmenbedingungen, Beschäftigte brauchen realistisch durchsetzbare Rechte. Für beides sorgt die Entgelttransparenzrichtlinie. Das Zögern der Bundesregierung erzeugt unnötige Unsicherheit. Gefragt ist stattdessen, endlich beim Lohn für Gleichberechtigung zu sorgen“, betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb

Seit 2024 stagniert der „Gender Pay Gap” bei 16 % und auch die „bereinigte“ Lohnlücke von 6 % bleibt unverändert. Frauen werden also für gleiche und gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt. Das hat weitreichende Folgen, auch mit dem Risiko von Altersarmut, und es trifft Frauen ganz direkt, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.

Trotzdem fehlt der Wille. Ein Gesetzentwurf zum „Entgelttransparenzgesetz 2.0“ wollte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu Beginn dieses Jahres vorlegen – doch er bleibt bis jetzt aus. Jede Verzögerung und auch die Schwächung der Instrumente schadet jedoch allen Beteiligten – der Wirtschaft fehlt Klarheit, den Betroffenen Gerechtigkeit.

Der djb appelliert daher erneut an die Bundesregierung: Setzen Sie die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Durchsetzungsmechanismen fristgerecht, effektiv und rechtskonform um. Nur das trägt dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes Rechnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2026

SCHWERPUNKT III: Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit

Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.02.2026

„Die Zahlen der Dunkelfeld-Studie sind erschreckend: Partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt betrifft Millionen Menschen und bleibt dennoch in den meisten Fällen unsichtbar. Zwar gibt es vielerorts bereits spezialisierte Gewaltschutzstrukturen – bei der Polizei, in Krankenhäusern und auch die Zahl der Frauenhausplätze sowie Beratungsangebote wurde ausgebaut. Dennoch zeigt sich: Wenn sich 95 Prozent der Betroffenen nicht trauen, Hilfe zu holen, reicht das offenkundig noch nicht aus. Wir müssen uns intensiv mit den Ursachen dahinter beschäftigen und konkrete Konsequenzen ziehen – sei es bestehende Angebote zu verbessern, Hürden abzubauen oder dort nachzusteuern, wo Schutz und Unterstützung noch nicht wirksam genug greifen. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch das Bundesfamilienministerium eng begleitet wird und ab 2027 über zehn Jahre hinweg 2,6 Milliarden Euro für den Gewaltschutz bereitstehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der LeSuBiA – Studie (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir haben ein massives Gewaltproblem in unserer Gesellschaft und Frauen sind davon besonders stark betroffen. Das verdeutlichen die Ergebnisse der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA. Frauen erleben häufiger und schwerer Gewalt, vor allem sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und Stalking. Frauen tragen oft gravierende, teils lebensgefährliche Folgen davon. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht länger akzeptieren. Wir müssen uns entschlossen gegen Frauenhass und jede Form von Gewalt stellen. 

Die Erhebungen machen außerdem sehr deutlich, dass nur ein Bruchteil der Fälle von Gewalt überhaupt angezeigt wird. Die Anzeigequote von Partnerschaftsgewalt liegt bei deutlich unter fünf Prozent. Wir müssen sehr genau analysieren, warum viele Betroffene sich keine Hilfe bei öffentlichen Stellen suchen. Es braucht ein stabiles und niedrigschwelliges Schutznetz für Betroffene von Partnerschaftsgewalt. Die Strukturen in den Strafverfolgungsbehörden, in der Justiz sowie auch in den Beratungsstellen und Einrichtungen müssen konsequent ineinandergreifen. Dazu gehören auch bessere Schulungen in den Behörden und in allen beteiligten Berufen, damit die Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt besser verstanden werden und mit Betroffenen gut umgegangen wird.

Mit dem Gewalthilfegesetz sind wir in der letzten Legislatur einen großen Schritt gegangen und haben Frauenhäuser und Beratungsangebote massiv gestärkt. Die Bundesregierung muss das fortsetzen und deutlich mehr in Prävention und Aufklärung investieren. Dazu gehört auch, dass Frauen echte Handlungsfreiheit erlangen durch finanzielle Absicherung, Zugang zu Wohnraum und die konsequente Berücksichtigung von Gewalterfahrungen in Sorge- und Umgangsverfahren nach Trennung. Das ist bisher nicht der Fall. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. 

Ebenso muss der Schutz für queere Menschen nachgebessert werden, da auch sie besonders stark von Gewalt betroffen sind. Daher ist es unverständlich, dass die Regierung den Aktionsplan „Queer leben“ nicht weiterführen will. Das ist nicht glaubwürdig.

Die Dunkelfeldstudie muss uns alle aufrütteln. Es dürfen nicht die Betroffenen sein, die Angst oder Scham empfinden, sondern die Gewalttäter. Das ist die Botschaft an alle heißt: Gewalt ist nie legitim.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3918) stark. Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen. „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonen die Abgeordneten und fordern, die Ursachen konsequenter zu analysieren.

Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangt Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund solle sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, heißt es in dem Antrag.

Zu weiteren Forderungen gehören eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 83 vom 02.02.2026

Zur heute vorgestellten Dunkelfeldstudie über Gewaltbetroffenheit im Alltag erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Die Studie zeigt eine hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern. Über 16 Prozent der Befragten haben körperliche Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt. Fast jede zweite Person hat sexuelle Belästigung und mehr als jede zehnte Person einen sexuellen Übergriff erfahren. Dabei sind Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich häufiger und schwerer von Gewalt betroffen als Männer. Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben.

Die geringe Anzeigebereitschaft von rund zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar deutlich darunter, zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich Hilfe zu holen. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Signal. Der Staat muss Verantwortung auf höchster Ebene übernehmen und sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person jederzeit und ohne Hürden die Gewaltsituation verlassen kann. Wir fordern seit Jahren, dass kostenloser Gewaltschutz für alle garantiert wird. Dazu gehört, dass das Gewalthilfegesetz und der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung jetzt zügig und konsequent umgesetzt werden.“

Das vor einem Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz ist aus Sicht der AWO ein wichtiger Meilenstein. Auch die Bereitstellung von 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Sanierung von Frauenhäusern ist ein notwendiger Schritt. Langfristig braucht es jedoch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an gesicherter Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems im laufenden Betrieb. In den Ländern und Kommunen müssen außerdem ausreichend Kapazitäten sichergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2026

Heute haben Bundesfamilienministerin Karin Prien, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BKA-Präsident Holger Münch die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland (Lesubia) vorgestellt. 16 Prozent der Frauen erleben körperliche Gewalt und nahezu 50 Prozent psychische Gewalt in der Partnerschaft. Außerdem würden nur fünf Prozent dieser Taten angezeigt.  

Dazu erklärt Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  

„Deutschland hat ein massives Problem mit Gewalt gegen Frauen – aber die Kommunen ziehen sich aus der Finanzierung von Unterstützungsangeboten wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zurück. Das ist ein Skandal, denn wenn diese Angebote schließen müssen, verlieren betroffene Frauen oft ihre letzte sichere Anlaufstelle. Prävention und Gewaltschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Wer den Schutz von Frauen und Mädchen vor Partnergewalt nicht nur propagiert, sondern ernst nimmt, muss auch das Geld dafür bereitstellen.  

Gewaltfreie Konfliktlösung, Respekt und Verantwortung müssen früh vermittelt werden. Dazu brauchen wir mehr präventive Arbeit mit Jungen und Männern. Nur so lassen sich Gewaltmuster rechtzeitig durchbrechen und langfristig verhindern, bevor sich Gewalt verfestigt. Auch dafür muss der Staat Mittel bereitstellen.“

Link zur Studie Lesubia: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/LeSuBiA/lesubia_node.html 

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt-frauenhaeuser

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 10.02.2026

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen.

Die heute veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA belegt: Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften kommt 20-mal häufiger vor, als angezeigt wird (Anzeigeverhalten unter fünf Prozent). Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben. Jede siebte Frau erlebt sexualisierte Gewalt. Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders stark von Gewalt betroffen. Dabei geht die Gewalt gegenüber Frauen überwiegend von Männern aus (98 Prozent in der Partnerschaft, 90 Prozent bei sexualisierter Gewalt, 70 Prozent bei digitaler Gewalt). Was die Organisationen seit Jahren sagen, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Für Betroffene ist es nach wie vor unglaublich schwer, wirksame Unterstützung zu finden, um eine Gewaltbeziehung zu verlassen.

Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) ist ein gemeinsames Projekt vom Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Seit der letzten großen Dunkelfeldstudie von 2004 fehlten in Deutschland aktuelle, repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit. LeSuBiA schließt diese Lücke und erfasst erstmals geschlechterübergreifend das gesamte Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt – unabhängig davon, ob die Taten angezeigt wurden oder nicht.

„Bei der ,Innersten Sicherheit’ – der Sicherheit im eigenen Zuhause – darf es angesichts der erschreckenden Ergebnisse der LeSuBiA-Studie keinen weiteren Aufschub geben”, konstatiert FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. FHK fordert deshalb, dass auf einer Nationalen Gewaltschutz-Konferenz alle relevanten Akteure zusammenkommen und verbindliche Sofort-Maßnahmen auf den Weg bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht in der LeSuBiA-Studie einen klaren Auftrag an das Justizsystem: „Die Zahlen zeigen, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen. Rechtsanwendende aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen verpflichtend zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fortgebildet werden – nicht als Option, sondern als Standard. Dafür braucht es auch fortlaufend empirische Daten zu sämtlichen Formen und Auswirkungen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ”, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb. Der djb fordert die gesetzliche Verankerung verpflichtender Fortbildungen für alle in Familien- und Strafverfahren beteiligten Personen. Nur mit spezialisiertem Wissen können Gerichte das wahre Ausmaß von Gewaltdynamiken erkennen und angemessen urteilen.

Die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Polizei in einer Schlüsselrolle: „Wenn nicht mal fünf Prozent der (Ex-)Partnerschaftgewalt überhaupt zur Anzeige kommen, muss die Polizei besser vorbereitet und mehr sensibilisiert werden, um rechtzeitig Warnsignale zu erkennen und Betroffene zu schützen. Dazu gehören ein vertieftes Verständnis für Dynamiken von Gewaltbeziehungen sowie klare Einsatzstandards, die Betroffenen Sicherheit geben, auch dann, wenn sie selbst noch nicht den Schritt zur Anzeige wagen”, so Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der GdP.

Die Frauengruppe der GdP fordert die flächendeckende Einrichtung von Fachkommissariaten in den Dienststellen, die zwingend notwendigen Ressourcen hierfür sowie verbindliche, regelmäßige Fortbildungen bei der Polizei. Dass Sensibilisierung wirkt, zeigt u.a. die Kampagne der Brandenburger Polizei zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 „Worte statt Wunden”: Polizistinnen und Polizisten lasen öffentlich zum Thema häusliche Gewalt und brachten Hilfsangebote direkt zu den Menschen. Auch die gesetzlichen Änderungen im Land Schleswig-Holstein sind beispielhaft hervorzuheben. Dies dürfen jedoch keine Punktlösungsansätze bleiben.

Gleichzeitig stellt Sibylle Schreiber, FHK-Geschäftsführerin fest:Aber nicht nur politische, sondern alle gesellschaftlichen Akteure müssen Verantwortung gegen die Gewalt und für mehr Sicherheit für alle Frauen übernehmen, zum Beispiel auch Unternehmen und Konzerne.“ Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Kosmetikfirma cosnova, die seit mehreren Jahren mit FHK kooperiert.

Mit der Initiative „cosnova says no“ setzt sich cosnova seit drei Jahren klar gegen Gewalt an Frauen ein. Ziel ist es, Gewalt sichtbar zu machen, gesellschaftliche Verantwortung einzufordern und Betroffenen eine Stimme zu geben. „Gewalt an Frauen ist kein privates Problem, sondern ein gesellschaftliches“, sagt Astrid Haury, Senior Corporate Responsibility Manager bei cosnova. „Wir wollen aufklären, Bewusstsein schaffen und konkrete Unterstützung ermöglichen.“ cosnova finanziert den Unterstützungsfonds der Frauenhauskoordinierung e.V., unterstützt Präventionsarbeit und engagiert sich langfristig für eine gleichberechtigte und gewaltfreie Zukunft von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) und Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 10.02.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, legt eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vor. Dies kündigte sie beim Schweriner Arbeitsmarktfrühstück an. Die neue „Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)“ soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das BMBFSFJ einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien – das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel – und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land.“

Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
  • Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
  • Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
  • Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechtem Aufstiegs-BAföG.

Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.02.2026

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. 

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer. Das liegt auch am Mietrecht. Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken. Wir wollen diese Probleme gezielt beheben. Es geht uns zum einen um möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen: Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht. Das erspart Rechtsstreitigkeiten – und verhindert Umgehungen der Mietpreisbremse. Mieterinnen und Mieter sollen außerdem eine Chance bekommen, eine ausgesprochene Kündigung wegen verspäteter Zahlung noch einmal abzuwenden. Denn jede und jeder hat eine zweite Chance verdient. Und auch das Thema Indexmietverträge gehen wir an. Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt. Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln – jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind. Unser Gesetz hat einen wirkungsvollen Schutz von Mieterinnen und Mietern zum Ziel – und behält zugleich die Interessen der Vermieterseite im Blick. Wir setzen auf passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion.“

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende des vergangenen Jahres außer Kraft getreten. Neben dem jetzt vorgelegten Entwurf „Mietrecht II“ wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

In dem Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Ein Deckel für Steigerungen von Indexmieten

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt werden. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – plötzlich rapide steigt.

  1. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen

Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.

  1. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge

Für Kurzzeitmietverträge soll es künftig erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

  1. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung

Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.

  1. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen

Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.02.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich hat sich insgesamt bewährt – muss aber an wenigen Stellen nachgebessert werden.

Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir nun: Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Bei einer Scheidung stellt der Versorgungsausgleich sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Das verringert das Risiko von Altersarmut gerade für Frauen. Denn Beiträge zum Familienunterhalt sind gleichwertig, egal ob die Arbeit in den Beruf oder die Familie geflossen ist.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch, der während der Ehe erworben wird, hälftig aufgeteilt. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehepartnern sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun vorgeschlagenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein Ex-Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 05.02.2026

Anlässlich des heutigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm über Schwangerschaftsabbrüche in einer katholischen Klinik erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:

„Dieses Urteil ist für Joachim Volz ein Erfolg – aber dennoch ist es kein guter Tag für Frauen. Denn das Gericht hat nur Prof. Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Es wird keiner weiteren Ärztin und keinem Arzt erlaubt. 

Aber schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. 

Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:  

„Durch das Urteil im Fall Volz wird die Versorgung für Frauen in Not, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, nur begrenzt gut. Das Pränatalzentrum Lippstadt wird damit mittelfristig gefährdet. Das ist und bleibt fatal für Frauen.

Es ist aber gesetzliche Verpflichtung, dass die Länder einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. Dies muss politisch gelöst werden – und das müssen Bund und Länder gemeinsam gewährleisten. Wir Grüne bringen darum jetzt einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist. Allemal, wenn sie staatliche Gelder bekommen.

Für uns ist klar: Reproduktive Rechte sind ein essenzieller Bestandteil von Frauengesundheit. Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden, ist ein Menschenrecht und darf nicht aus religiösen Gründen verwehrt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.02.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum.

Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird.

Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“

Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar.

Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.02.2026

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entschei­dung angenommen, die die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft.

Die Beschwerdeführerin, eine Eigentümerin und Vermieterin ei­ner in Berlin gelegenen Wohnung, wendet sich mittelbar gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn sowie die auf die­ser Grundlage vom Senat von Berlin erlassene Mietenbegrenzungsverordnung aus dem Jahr 2020. Durch die mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffene Regelung wurde die im Jahr 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch einge­führte Miethöhenregulierung, welche zunächst faktisch auf fünf Jahre beschränkt war, verlängert.

Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Weder die mittelbar angegriffene Regulierung der Miethöhe bei Miet­beginn (Mietpreisbremse) noch die Mieten­begrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten. Die Kammer knüpft hierbei an die Erwä­gungen aus dem Beschluss vom 18. Juli 2019 an (vgl. Pressemit­teilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019), wonach die durch die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 bewirkten Grundrechtseingriffe gerechtfertigt waren, und führt aus, dass auch die seitdem festzustellenden Entwicklungen zu keinem anderen Abwägungsergebnis führen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-012.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.02.2026

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3193) „zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag“ während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.

Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.

In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Konkret geht es um eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion betonten, das Gesetz mache vieles einfacher und flexibler und helfe den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die AfD-Fraktion kritisierte, der Staat werde zum Problemlöser für Probleme, die er selbst geschaffen habe. Die Linke sagte, die freien Träger der Jugendarbeit würden als Sparmodell missbraucht, wodurch sich aber das Problem der Unterfinanzierung nicht lösen lasse. Die Grünen attestierten dem Gesetz, die Logik der Kinder- und Jugendarbeit, die auf Freiwilligkeit beruhe, nicht zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. In einem Antrag (21/4455), der am Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, stellt die Fraktion fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreiben die Linken.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 159 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit – das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern – ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Der Antrag steht am Freitag, 27. Februar 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 133 vom 25.02.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) beschlossen. Damit ist der Weg für die am Donnerstag vorgesehene zweite und dritte Lesung der Vorlage frei. Im Ausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den noch auf Antrag der beiden Fraktionen geänderten Entwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Vorlage.

Neu geregelt werden soll laut Bundesregierung die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen.

Wie die Bundesregierung ausführt, will sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umsetzen, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden.

Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden.

Die im Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die von der Koalition angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein.

Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten in der Sitzung an, sich auch dem Thema Vaterschaft im Kontext privater Samenspenden annehmen zu wollen. In Anbetracht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen sei dies im vorliegenden Entwurf nicht geschehen, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 129 vom 25.02.2026

Die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien die im Koalitionsvertrag getroffene Annahme basiert, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 121 vom 23.02.2026

Zur verdeckten Armut in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (21/4152) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie diese die Aussagekraft der Studie zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen mit Blick auf ältere Menschen und Menschen auf dem Land einschätzt vor dem Hintergrund, dass diese Gruppen in der Studie unterrepräsentiert sind. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Maßnahmen sie plant, um die Datengrundlage bei diesen Zielgruppen künftig zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 120 vom 23.02.2026

Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für rückständige Unterhaltsforderungen eines zahlungspflichtigen Elternteils ist derzeit nicht geplant. Für den ordnungsgemäßen Vollzug seien die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltenden Verjährungsfristen ausreichend, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4111) auf eine Kleine Anfrage (21/3852) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Erhöhung der Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) durch Umstellung von der vollen zu einer hälftigen Kindergeldanrechnung im Koalitionsvertrag enthalten sei und die Regierung prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden könne. Eine zentrale bundesweite Inkassostelle für Unterhaltsschulden einzurichten, könne den Rückgriff auf diese Leistung effizienter machen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 116 vom 19.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/4062) zu Berichten über verspätete Elterngeldzahlungen und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge auf Elterngeld seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter Geburtsurkunden zurückgestellt werden mussten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen der IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe) zieht, die strukturelle Überforderung, fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale Risikofaktoren für Gewalt identifiziert habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die Bundesregierung plant grundlegende Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082) vorgelegt.

Mit dem Entwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichte die Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4081) vorgelegt. Darin erläutert die Regierung: Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zeichne sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen zu können und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründen oder stärken zu können.

Zwar habe der Gesetzgeber auf dieses Phänomen bereits reagiert, jedoch reichten die rechtlichen Mittel bisher nicht aus, um diesen Missbrauch wirkungsvoll zu beenden. Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz erheblich weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden.

Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) vorliegt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen künftig strafbewehrt sein.

Ein Missbrauch soll künftig leichter – anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungen – festgestellt werden können. Diese sollen sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stärker an Erfahrungswerten aus der ausländerbehördlichen und der standesamtlichen Praxis orientieren.

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben, gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Anteil an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde, ist von 2021 bis 2023 von 68,8 Prozent auf fast 80 Prozent gestiegen. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch wieder leicht auf 77 Prozent gesunken. Das geht aus dem 8. Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz hervor, der nun als Unterrichtung (21/4000) vorliegt.

Darin heißt es weiter, dass es von 2020 bis 2024 eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in diesen Aufsichtsgremien gab. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil demnach bei 48,1 Prozent, bis zum 31. Dezember 2024 ist er auf 52,3 Prozent gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat mehrere Kleine Anfragen zur Entwicklung der Mindestlöhne und deren Kontrollen in verschiedenen Bundesländern gestellt: zu Bayern (21/4119), Berlin (21/4120), Thüringen (21/4121) und zum Saarland (21/4122).

Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz hatte, wie viele Arbeitgeberprüfungen die FKS durchgeführt hat und wie oft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024 liegt als Unterrichtung (21/3900) vor. Die Auswertungen zeigten, dass die praktische Umsetzung des BGleiG in den einzelnen Dienststellen zum Teil deutlich variiere.

Während einige Behörden bereits ein hohes Maß an Gleichstellungsorientierung etabliert hätten, bestünden in anderen Bereichen noch erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der Vorgaben. Da der Wirkungsbereich des BGleiG den gesamten Bundesdienst umfasse, könnten die Ziele nur als erreicht gelten, wenn die Vorgaben flächendeckend umgesetzt würden, heißt es in dem Bericht.

Insgesamt hätten die Daten der Gleichstellungsstatistik bis 2023 einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst gezeigt, im Sinne einer gleich verteilten Teilhabe von Frauen und Männern an den verschiedenen Positionen.

Der Frauenanteil in Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen sei zwischen 2019 und 2023 deutlich angestiegen. Die deutlichsten Veränderungen fanden sich den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2023 in den obersten Bundesbehörden und in den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (KAS).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

„Sanktionen bei Kindern“ beim Bürgergeld thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/4019). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern in den Jahren 2018 bis 2024 von mindestens einer Leistungsminderung betroffen waren.

Und hier die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104288.pdf

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

Die Grünen-Fraktion fordert eine bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen. 2024 seien in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet worden, darunter etwa 96 Prozent im Einklang mit der gesetzlichen Beratungsregelung, heißt es in einem Antrag (21/3909) der Fraktion.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) habe umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zu zentralen Einflussfaktoren der Versorgungslage sowie zum Unterstützungsbedarf betroffener Frauen gebracht. Die Ergebnisse hätten einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt.

In mehreren Bundesländern werde der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzten und Einrichtungen übernommen. Insgesamt berichtete den Angaben zufolge jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Abbruch zu finden. Die Versorgungslage verschlechtere sich seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Kliniken und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nehme demografisch bedingt ab.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 82 vom 02.02.2026

Neue Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) belegen den hohen Stellenwert sozialer Kontakte für die Versorgung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine. Demnach erhalten 46 Prozent der jungen Menschen mit geringem psychischem Wohlbefinden professionelle Unterstützung, wenn ihre Eltern täglich Zeit mit Deutschen verbringen. Bei Familien mit selteneren Kontakten liegt dieser Anteil nur bei 29 Prozent. Die Ergebnisse basieren auf Daten der BiB/FReDA-Befragung „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“. Darin wurden Eltern im Jahr 2025 gefragt, ob ihre Kinder seit der Ankunft in Deutschland aufgrund psychischer Probleme Unterstützungsangebote in Anspruch genommen haben. Erfasst wurde dabei ein breites Spektrum an Hilfen – von professionellen Angeboten etwa von Kinderärzten, (Schul-)Psychologen, Sozialarbeitern und weiteren Fachdiensten bis hin zu informeller Unterstützung durch Freunde oder Bekannte.

Wie aus der Befragung hervorgeht, war das psychische Wohlbefinden ukrainischer Kinder und Jugendlicher zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland deutlich schlechter als das von Gleichaltrigen im Land. Obwohl sich ihre Verfassung nach einem einjährigen Aufenthalt verbesserte, wiesen 2023 noch immer 67 Prozent der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ein schlechteres psychologisches Wohlbefinden auf. „Mentale Gesundheit ist die Grundlage für eine förderliche Entwicklung und die Ausschöpfung von Bildungspotenzialen“, erklärt Dr. Anna Daelen vom BiB die Bedeutung des psychischen Wohlbefindens. Zugleich kann eine gute psychosoziale Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe stärken und langfristigen sozialen und gesundheitlichen Folgekosten vorbeugen.

Rund jedes dritte Kind mit geringerem mentalem Wohlbefinden bekam fachliche Hilfe

Die Auswertungen des BiB zeigen: Von ukrainischen Kindern und Jugendlichen mit geringem psychischem Wohlbefinden hat seit ihrer Ankunft in Deutschland bis 2025 knapp jedes dritte Kind (32?Prozent) formelle Unterstützungsangebote genutzt. Konkret wandten sich 18?Prozent an einen Kinderarzt, 10?Prozent erhielten therapeutische Hilfe durch Psychologen oder Psychiater. Beratung durch Schulpsychologen oder die Nutzung psychologischer Online-Angebote waren mit jeweils 6?Prozent vergleichsweise selten.

Dabei besteht kein Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme professioneller Hilfsangebote für ukrainische Kinder und Jugendliche und dem Geschlecht, der elterlichen Bildung oder der Erwerbstätigkeit der Eltern. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eltern schon frühzeitig regelmäßig Zeit mit Deutschen verbracht haben. Demnach nahmen Eltern, die im Jahr 2023 angegeben hatten, täglich Zeit mit Deutschen zu verbringen, bei psychischen Problemen ihrer Kinder deutlich häufiger professionelle Unterstützungsangebote in Anspruch als Eltern mit weniger Kontakt zu Deutschen.

Die Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig der Kontakt zur Bevölkerung im Zielland für Geflüchtete und ihre Familien sein kann. „Unabhängig davon, ob die geflüchteten Kinder und Jugendlichen langfristig in Deutschland bleiben oder später in ihre Heimat zurückkehren: Es ist essentiell für ihre weitere Entwicklung, ihre Teilhabe zu fördern und ihr psychisches Wohlbefinden zu verbessern“, betont die Direktorin des BiB, Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Hier können Kontakte zu Deutschen, die sich mit dem hiesigen Gesundheitssystem oder weiteren Hilfsangeboten besser auskennen, sehr hilfreich sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2026

Die Menschen in Deutschland sollen noch mehr im Erwerbsjob arbeiten, so die Forderung von Bundesregierung und Arbeitgebern. Doch dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen, insbesondere für Erwerbstätige mit Familie oder anderen Sorgeverpflichtungen. Da hapert es häufig, zeigen neue Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zur Stabilität der Kinderbetreuung in Deutschland: 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die eigentlich eine externe Kinderbetreuung in einer Kita, bei Tageseltern oder in einer schulischen Ganztagsbetreuung haben, waren im Herbst 2025 an einem oder mehreren Tagen mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen Schließungen der Einrichtung konfrontiert, beispielsweise wegen Personalmangels. Das ergibt sich aus der neuen Welle der WSI-Erwerbspersonenbefragung, in deren Rahmen rund 900 Personen mit Kindern in Betreuung befragt wurden. Weiteres Ergebnis: Fast ein Drittel der von Ausfällen oder Kürzungen Betroffenen musste die eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen. Mehrheitlich springen Frauen ein, gleichzeitig reduzieren betroffene Männer etwas häufiger ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob, wahrscheinlich, weil sie häufiger Vollzeit arbeiten.

Bei einer Vorläuferbefragung Ende 2024 hatten sogar gut 59 Prozent der Eltern von Ausfällen oder Kürzungen bei der Kinderbetreuung berichtet. Dies ist zwar im Zeitverlauf ein leichter Rückgang, jedoch befinden sich die Ausfallzeiten immer noch auf einem hohen Niveau, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. Vor dem Hintergrund dieser Betreuungssituation gehe die aktuelle Diskussion über angeblich zu hohe Teilzeitquoten an der Realität vorbei, weil die Beschäftigten aufgefordert würden, mehr Erwerbsarbeit zu leisten, ohne die Rahmenbedingungen und damit auch die Verantwortung des Staates in den Blick zu nehmen.

„Unter den aktuellen Umständen können berufstätige Eltern nicht verlässlich planen und vor allem Frauen müssen sich zweimal überlegen, ob sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ausweiten können. Die Zahlen unterstreichen, dass die aktuelle Arbeitszeitdebatte vielfach falschherum aufgezäumt ist: Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung. Zumal ja zusätzlich noch hunderttausende Betreuungsplätze fehlen“, sagt Kohlrausch. „Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise die von der Regierung geplante Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“

Im Detail gaben von den im November und Dezember 2025 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei Tageseltern oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, 35 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten zuvor an mindestens einem Tag kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte. Bei 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf bundesweit 54 Prozent. Dabei waren die Ausfall-Quoten in Ostdeutschland niedriger als im Westen, insbesondere mit Blick auf Schließungen. So gaben 21 Prozent der Eltern in Ostdeutschland an, in den drei Monaten vor der Befragung einen Ausfall der Betreuung an mindestens einem Tag erlebt zu haben, während dies im Westen 39 Prozent der befragten Eltern betraf. Und während im Osten 39 Prozent der Eltern eine Reduktion der Betreuungszeiten erlebten, waren dies im Westen der Republik 45 Prozent.

Besonders häufig waren Eltern von kleinen Kindern betroffen: 40 Prozent der Befragten mit Kindern unter drei Jahren berichteten im bundesweiten Schnitt von Schließungen. Auch bei den Eltern von Drei- bis Sechsjährigen waren es 39 Prozent. Mit Reduktionen der Öffnungszeiten waren 49 Prozent mit Kindern unter drei und 51 Prozent bei Eltern von Drei- bis Sechsjährigen konfrontiert, während all diese Werte bei Eltern älterer Kinder niedriger liegen.

Unter allen Eltern mit Kindern in einer der genannten Betreuungsformen mussten rund 11 Prozent mit Schließungen an einem Tag zurechtkommen, 17 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp 3 bzw. 4 Prozent sogar an sechs oder mehr Tagen.

Um die Betreuungslücke auszugleichen, sprang in den meisten Fällen ein Elternteil ein. In Partnerschaften waren dabei Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter. So gaben 73 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, unter den Frauen sagten das 39 Prozent über ihren Partner. Insgesamt 30 Prozent der von Kürzungen oder Schließungen betroffenen Eltern gaben an, als Reaktion auf Ausfälle kurzfristig ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob reduziert zu haben. Unter den Männern reduzierten 33 Prozent die Erwerbsarbeitszeit, unter den Frauen 26 Prozent. Die Forschenden des WSI vermuten, dass das auch daran lag, dass Frauen häufiger nicht Vollzeit arbeiten. Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen: 42 Prozent der betroffenen Eltern berichteten, auf ihr privates Umfeld zurückgegriffen zu haben.

„Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Problematisch ist auch, dass die unzuverlässige Betreuung die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen und damit geschlechtsspezifische Muster der Verteilung und Sorge- und Erwerbsarbeit eher verschärft. Auch das steht einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen entgegen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Das Geld für eine Fachkräfteoffensive und verbesserte Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen wäre damit doppelt gut angelegt. Solche Investitionen sind allemal wirkungsvoller als zusätzlicher Druck durch Deregulierungen.“

Informationen zur Befragung
Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von infratest dimap online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.
Hier geht es zu unserem Forschungsüberblick mit Studien zur Arbeitszeitdebatte.
 
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.02.2026
  • Anteil der Verheirateten an der volljährigen Bevölkerung gesunken: von 60 % Ende 1994 auf 50 % Ende 2024
  • Durchschnittsalter bei erster Heirat gestiegen: Frauen 2024 im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre
  • Scheidung erfolgte 2024 nach durchschnittlich 14,7 Jahren – 2,7 Jahre später als 1994

Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt. Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet

Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen

Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen

Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.

Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren

Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren. Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet.

2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.

Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt

Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0). Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Bevölkerung in Deutschland nach dem Familienstand beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember des Jahres. Sie stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung 1987 für die Jahre bis 2010, auf Grundlage des Zensus 2011 für die Jahre 2011-2021 und des Zensus 2022 ab 2022.  Daher gibt es Brüche in der Zeitreihe. Weitere methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht zur Bevölkerungsfortschreibung.

Für den EU-Vergleich 2023 lagen keine Daten für Dänemark, Irland und Zypern vor.

Weitere Informationen:

Weitere Daten zur Bevölkerung nach Familienstand liefern die Tabellen zur Bevölkerung in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Daten zu Eheschließungen bieten dort auch die Tabelle zu Eheschließungen seit 1950 sowie der Statistische Bericht „Eheschließungen 2024„.

Lange Zeitreihen zu Ehescheidungen sind in der Tabelle zu Ehescheidungen seit 1950 in GENESIS-Online sowie im Statistischen Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2024 verfügbar.

Ergebnisse für die EU-Mitgliedstaaten sind in der Eurostat-Tabelle zu Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.02.2026
  • Darüber hinaus ist die Betreuung von Angehörigen bei Frauen wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit, bei Männern die Aus- und Weiterbildung
  • Wer wegen Betreuungspflichten seine Arbeitszeit reduziert, tut dies mehrheitlich auf eigenen Wunsch

Die Gründe für eine Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an. Das traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).

Ein weiterer wichtiger Grund für die Teilzeittätigkeit ist die Betreuung von Angehörigen. 23,5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal so hoch wie bei Männern mit 6,8 %. Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 % ein Teilzeitgrund. Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von 21,5 % deutlich häufiger an als Frauen (8,4 %).

Ein weiterer Grund für das Arbeiten in Teilzeit waren die eigene Krankheit oder Behinderung (4,9 %). Weitere 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten würden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle dazu finden. Die restlichen 27,4 % hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.

Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland 30,6 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen war die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich höher als bei Männern (13,9 %).

Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten spielt untergeordnete Rolle bei Entscheidung, Angehörige selbst zu betreuen

Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern oder Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab überwiegend an, das auf eigenen Wunsch zu tun. Knapp zwei Drittel (65,3 %) derer, die wegen Betreuung in Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 11,1 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 3,1 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 15,4 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Methodische Hinweise:

Betrachtet werden Erwerbstätige im Alter ab 15 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten. Bei den Angaben handelt es sich um Endergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2024. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund nach der Selbsteinschätzung der Befragten.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit nach Geschlecht sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ gebündelt.

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.01.2026

Anreize in der Schule können sozioökonomische Ungleichheiten aber verringern

Welche Kinder strengen sich in der Schule mehr an, und was hat das mit ihrer sozialen Herkunft zu tun? Bislang konnte die Bildungsforschung darauf kaum empirisch fundierte Antworten geben. Eine gerade im Wissenschaftsjournal American Sociological Review erschienene WZB-Studie zeigt jetzt mit Hilfe eines innovativen Experiments: Kinder aus Familien mit höherem sozialen Status strengen sich zwar mehr an als Kinder aus weniger privilegierten Familien – vor allem wenn es keine Belohnungen gibt. Mit greifbaren Anreizen für die Bearbeitung von Aufgaben wird dieser Unterschied aber deutlich kleiner.

Jonas Radl, Gastforschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat mit einem Team von internationalen Forscher*innen seit 2018 am WZB untersucht, wie sich die soziale Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft von Schulkindern auswirkt. Sein interdisziplinäres Projekt „Effort and Social Inequality“, das von WZB-Direktorin Heike Solga begleitet wurde, erweitert das Wissen über Bildungskarrieren um einen entscheidenden Aspekt: Während es viele Erkenntnisse darüber gibt, wie stark der Einfluss des sozialen Hintergrunds auf die Fähigkeiten junger Menschen ist, war die Frage bislang wenig untersucht, wie groß der Einfluss der sozialen Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft ist. Arbeiten privilegierte Kinder härter – und tun sie dies, weil sie mehr Unterstützung erfahren? Und wie könnten auch Schüler*innen motiviert werden, die nicht aus Akademikerfamilien stammen?

Das Studiendesign

In der experimentellen Studie lösten 1.360 Fünftklässler*innen aus Madrid und Berlin einfache kognitive Aufgaben, mit denen Konzentration, Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle gemessen werden konnten. 60 Klassen aus 32 Schulen waren beteiligt. Die simplen, aber anstrengenden Aufgaben wurden in verschiedenen Situationen bearbeitet: einmal ohne Belohnungen für richtige Antworten, dann mit kleinen Geschenken und schließlich im Wettbewerb mit zusätzlicher symbolischer Anerkennung.

Die Ergebnisse

Schulkinder aus privilegierten Elternhäusern zeigen mehr kognitive Anstrengung als jene aus benachteiligten Verhältnissen, besonders wenn keine Belohnung angeboten wird und es allein um die intrinsische Motivation geht. Die Lücke zwischen beiden Gruppen ist jedoch nicht sehr groß, und sie kann durch Anreize wettgemacht werden. Sobald es kleine Belohnungen wie Spielzeuge oder soziale Anerkennung für die Lösung einer Aufgabe gibt, arbeiten Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern fast genauso engagiert wie privilegierte Kinder.

Persönlichkeitseigenschaften oder die Intelligenz der Kinder können den Unterschied in der Anstrengung nicht erklären. Die Befunde zeigen vielmehr, dass das Anstrengungsverhalten entscheidend von der sozialen Umgebung beeinflusst wird. Lebensumstände spielen eine wichtige Rolle, etwa welche Ressourcen es in den Familien gibt und wie viel Sicherheit die Kinder erleben. Wenn Kinder mit Mängeln aufwachsen, z. B. mit fehlenden finanziellen Mitteln oder weil ihre Eltern wenig Zeit im Alltag für sie haben, fällt es ihnen schwerer, sich auf eine bestimmte Aufgabe zu konzentrieren.

Individuelle Fortschritte prämieren

Die Ergebnisse haben auch eine politische Dimension. Bildungschancen könnten gerechter gemacht werden, wenn nicht nur Leistung, sondern auch individuelle Fortschritte im Klassenraum prämiert würden, so Jonas Radl. „Schulische Belohnungen, spielerisches Lernen und soziale Anerkennung können helfen, Unterschiede im Anstrengungsniveau zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten zu verringern“, sagt der Forscher. Heike Solga, Mitautorin des Artikels und Direktorin der Abteilung Ausbildung und Arbeitsmarkt am WZB: „Die Studie liefert wichtige Hinweise, wie der Einfluss der sozialen Herkunft in der Schule besser ausgeglichen werden kann. Das ist wichtig für ein faireres Bildungssystem und gleiche Chancen.“

Die Studie wurde im Februar im Journal American Sociological Review veröffentlicht: Jonas Radl, William Foley, Lea Katharina Kröger, Patricia Lorente, Alberto Palacios-Abad, Heike Solga, Jan Stuhler, Madeline Swarr (2026): “The Social Origins of Effort: How Incentives Reduce Socioeconomic Disparities among Children”. In: American Sociological Review, 91(1). https://doi.org/10.1177/00031224251401933.

Link zur Abbildung: Unterschiede in der Anstrengungsintensität von Schüler*innen

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 25.02.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eine aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien 

Wohlfahrtspflege zeigt eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation im sozialen Sektor. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der anhaltende Ressourcenmangel nicht nur konkrete Hilfsangebote, sondern auch Möglichkeiten des freiwilligen Engagements bedroht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Reform des Sozialstaates in Deutschland und der Haushaltsverhandlungen für die kommenden Jahre warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland), dass ohne stabile soziale Infrastruktur weder gesellschaftliche Teilhabe noch sozialer Zusammenhalt dauerhaft gewährleistet werden können.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

Über 80 Prozent der Einrichtungen und Dienste erwarten zukünftig Einschränkungen oder die Einstellung von sozialen Angeboten

82 Prozent der Befragten rechnen damit, dass sie perspektivisch weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 28 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.

20 Prozent der Einrichtungen und Dienste mussten Angebote schließen

Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie in den vergangenen beiden Jahren auf Grund von Kostensteigerungen und/oder Kürzungen Angebote eingeschränkten oder ganz einstellen mussten. Der Anteil der Einrichtungen und Dienste mit vollständig eingestellten Angeboten stieg im Vergleich zu einer Umfrage Mitte 2024 von 14,7 % auf 20 %.

Regionale Versorgung zunehmend unzureichend

Mehr als 60 Prozent der Einrichtungen geben an, dass das soziale Angebot in ihrer Region nicht (10%) oder nur teilweise (51%) ausreichend ist.

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die soziale Infrastruktur wird derzeit kaputt gespart. Jahr um Jahr verlieren wir weitere Orte, an denen Menschen zusammenkommen und Hilfe erfahren: Beratungsstellen für Migrant*innen, Projekte zur Arbeitsmarkteingliederung, Kitas und viele weitere Einrichtungen, die unser Land am Laufen halten. Das Wegfallen dieser Orte trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten. In Zeiten, in denen der Sozialstaat immer häufiger infrage gestellt wird, müssen wir ihn stärken, statt ihn zu kürzen. Das Problem sind dabei nicht die Kosten, sondern die Tatsache, dass die breitesten Schultern nicht ausreichend in die Verantwortung genommen werden. Wir brauchen dringend eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um gerade auch in benachteiligten Quartieren wieder mehr in den sozialen Aufstieg investieren zu können.”

Ein weiterer Aspekt: Viele soziale Angebote sind Ankerpunkte für freiwilliges Engagement. Die Umfrage zeigt: Mehr als zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass der Wegfall von Angeboten auch die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement verringern wird. Damit wird das zivilgesellschaftliche Fundament geschwächt, das für einen modernen, partizipativen Sozialstaat unverzichtbar ist.

Die Verbände betonen: Eine nachhaltige Reform des Sozialstaates muss eine stabile Finanzierung sozialer Dienste sicherstellen, die Freie Wohlfahrtspflege als verlässlichen Partner anerkennen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt als Kernziel verankern.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfragen steht zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2026

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zu Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Vermögenssteuer kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

„Die extrem ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland ist ein Skandal. Während die einen Jahr für Jahr höhere Milliardenbeträge auf dem Konto haben – oft völlig leistungslos durch Erbschaften –, nimmt die Zahl derer, die von Armut bedroht sind, weiter zu. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts diese Woche gezeigt haben, stieg die Zahl der Armutsgefährdeten allein im letzten Jahr um 300.000 an. Diese Gerechtigkeitslücke ist eine schwere Hypothek für unsere Demokratie, denn Menschen erwarten zurecht, dass die Demokratie für faire, gleichwertige Lebensbedingungen sorgt.

Als AWO fordern wir seit Jahren eine gerechte Besteuerung von Vermögen, und dazu gehört u.a. die Wiedererhebung der Vermögenssteuer. Wie die neue Studie des DIW zeigt, ergäbe sich schon bei einem Steuersatz von nur 1 Prozent (und Freibeträgen in Millionenhöhe!) ein jährliches Steueraufkommen von 42 Milliarden Euro. Als „Ländersteuer“ käme die Vermögenssteuer direkt den Bundesländern zugute. Aus unserer sozialen Arbeit vor Ort wissen wir, unter welchem Sparzwang Länder und Kommunen stehen und wie sich dies in Form von Kürzungen bei sozialen Einrichtungen niederschlägt. Wir sollten die Reichsten in unserem Land dringend stärker daran beteiligen, dass Kitas, Schulen und soziale Angebote funktionieren. Das wäre ein wichtiger Schritt, um insbesondere Menschen in benachteiligten Quartieren zu unterstützen.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.02.2026

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gestern in der Berliner Kulturbrauerei mit über 200 Gästen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft seinen traditionellen Neujahrsempfang ausgerichtet. Die Veranstaltung markierte den Auftakt in ein sozialpolitisch bedeutendes Jahr und wurde durch Impulse von Andreas Bovenschulte,

Präsident des Bundesrates und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, sowie von Prof. Dr. Reyhan Şahin alias Lady Bitch Ray eingeordnet. Im Mittelpunkt stand die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises, der in drei Kategorien sowie mit einem Sonderpreis vergeben wurde. Ausgezeichnet wurden Projekte aus verschiedenen Regionen Deutschlands. 

Unter dem Motto „Die AWO: Gestern. Heute. Weiter.“ spannten die Beiträge des Abends den Bogen von den historischen Wurzeln der AWO zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Deutlich wurde: Solidarität, Demokratie und soziale Gerechtigkeit bleiben zentrale Werte, die angesichts sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Spaltung aktiv weiterentwickelt werden müssen. Ehrenamtliches Engagement wurde dabei als tragende Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorgehoben.

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis ging in diesem Jahr an Projekte für Kinder, gegen Einsamkeit und für eine humane Migrationspolitik. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurde das „Schülergericht Chemnitz“ des AWO Kreisverbandes Chemnitz und Umgebung e.V. ausgezeichnet. Der Preis in der Kategorie „Engagement wirkt nachhaltig“ ging an die „Kinderspielstadt Schängelheim“ des AWO Kreisverbandes Koblenz Stadt e.V. In der Kategorie „Engagement gegen Einsamkeit und Armut“ wurde die „Mobile Plauderbank – Begegnung gegen Einsamkeit“ des AWO Kreisverbandes Nürnberg gewürdigt.

Mit einem Sonderpreis ehrte die Jury das bundesweite Projekt „100 Boote – 100 Millionen Menschen“, das ein starkes Zeichen für Solidarität, Vielfalt und Menschlichkeit gesetzt hat. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt die AWO jährlich ehrenamtliche Projekte, die ihre Grundwerte im Alltag lebendig machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2026

Einen guten Start ins Leben für alle Kinder – Caritas fordert gesetzliche Grundlage zur verlässlichen Finanzierung von Babylotsen

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Stiftung SeeYou fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Lotsendiensten in Deutschlands Geburtskliniken zu schaffen. Babylotsen beraten Eltern unmittelbar nach der Entbindung und vermitteln den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Bei 15 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder ist eine gute Entwicklung heute erkennbar gefährdet, weil die Familien erheblich belastet und Unterstützungsangebote für sie nur schwer erreichbar sind. Das sind doppelt so viele wie 2017. Die Zahl der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung ist auf einem Höchststand. Die gesetzlich verbindliche Finanzierung von Babylotsen-Angeboten, für die pro Geburt 56 Euro veranschlagt werden müssten, ist deutlich weniger kostspielig als die Folgekosten der beschriebenen Gefahren, betonte der Caritasverband bei einer Veranstaltung mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Die Finanzierung könnte je hälftig aus Mitteln der Gesundheits- und der Jugendhilfe erfolgen.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa mahnt: „Im Sinne der Prävention sollten Babylotsen zur Grundausstattung jeder Geburtsklinik gehören. Es braucht einen guten Start ins Leben für alle Kinder! Viele gesundheitliche Probleme und psychische Beeinträchtigungen können in den ersten Lebensmonaten abgewendet werden. Je früher belastete Familien auf Hilfsangebote aufmerksam werden, umso besser für die Kinder und umso kostengünstiger für die Gesellschaft insgesamt. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Mütter in der besonders sensiblen Phase nach der Entbindung niedrigschwellige Zugänge zu frühen Hilfen erhalten.”

Dr. Sönnke Siefert, Geschäftsführer SeeYou Stiftung, ergänzt: „Lotsendienste in Geburtskliniken sind nicht nur Wegweiser, sie stärken Eltern in belasteten Lebenslagen, eröffnen früh Unterstützung und fördern stabile Bindungen von Anfang an. Wenn psychosoziale Versorgung verlässlich, wohnortnah und gut vernetzt ist, investieren wir direkt in die Resilienz von Familien und in die gesunde Entwicklung von Kindern. Deshalb verdienen Babylotsen eine dauerhafte, transparente Finanzierung.“

Unterstützung bekommen die Babylotsen-Angebote von Dr. Lina Seitzl, MdB: „Die ersten Lebensjahre sind prägend für die gesamte Entwicklung eines Kindes. Gerade rund um die Geburt müssen wir Eltern verlässlich begleiten und stärken, damit sie auch in belastenden Situationen handlungsfähig bleiben und ihren Kindern Sicherheit geben können. Babylotsen sind dafür ein zentraler Baustein moderner Prävention: Sie vernetzen Familien frühzeitig mit passgenauen Unterstützungsangeboten und sorgen dafür, dass Hilfe verlässlich und flächendeckend erreichbar ist. Es darf nicht vom Wohnort oder von Zufällen abhängen, ob Familien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.“

Prof. Michael Abou-Dakn, Chefarzt einer der größten und geburtenstärksten Kliniken Deutschlands, des St. Joseph Krankenhauses in Berlin-Tempelhof, weiß aus der Erfahrung des Angebots der Babylotsen seit 2019 in seinem Haus: „Es muss gelingen, allen Familien, die diese Unterstützung dringend benötigen, mit den Babylotsen bundesweit ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Sozialarbeit, psychologischer Betreuung zu bieten. Mit ihrem spezialisierten Wissen und ihrer Beratung tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei.“

Mit ihrem konkreten Gesetzesvorschlag zur Finanzierung der Babylotsen aus Mitteln der Gesundheits- und der Kinder- und Jugendhilfe greifen Deutscher Caritasverband und SeeYou Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Gesundheitsministerkonferenz aus den Jahren 2024 und 2025 auf. Beide Konferenzen hatten die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Die neue Bundesregierung hat sich der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und der Staatsmodernisierung zur besseren Erreichbarkeit wichtiger Leistungen verschrieben, Lotsendienste in Geburtskliniken wären ein besonders drängender Anwendungsfall. „In einer alternden Gesellschaft gehören Investitionen für das gute Heranwachsen aller Kinder oben auf die Agenda der wichtigsten politischen Anliegen. Kinder sind viel zu oft eine Minderheit ohne Schutz,“ so Welskop-Deffaa.

Zum Hintergrund: Geringe Investition statt hoher Folgekosten

Im Jahr 2025 arbeiteten immerhin zwei Drittel (67 Prozent) der Geburtskliniken (mit mehr als 300 Geburten pro Jahr) mit Lotsendiensten. In mehr als der Hälfte dieser Häuser ist die Finanzierung allerdings befristet und basiert auf komplizierten Mischmodellen aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Eigenmitteln und anderen Förderungen. 72 Prozent der Lotsendienste werden derzeit vollständig oder anteilig aus Mitteln der Bundesstiftung getragen.
Der Deutsche Caritasverband greift nun den Vorschlag der JFMK und GMK auf und schlägt eine je hälftige Finanzierung aus Mitteln der Gesundheits- sowie der Jugendhilfe vor. Die Kosten dabei sind überschaubar. Rund 56 Euro pro Geburt für eine bundesweite Umsetzung, das wären etwa 38 Millionen Euro insgesamt und jeweils 19 Millionen Euro für die Gesundheits,- sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

Lotsendienste erkennen Risiken für die Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung verursacht im Lebensverlauf Folgekosten von mindestens 400.000 Euro, u.a. medizinische Behandlungskosten, Kinder- und Jugendhilfekosten aber auch Wertschöpfungsverluste infolge geringerer Erwerbsbeteiligung. Neben Kosteneinsparungen kann viel menschliches Leid vermieden werden.

Quelle: ZUFA Monitoring ZuFa Monitoring Geburts- und Kinderkliniken 2024. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.) 2025. Link zum Monitoring

Fact-Sheet Babylotsen

Die Caritas steht Kindern und Familien bundesweit mit rund 183.800 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ca. 6.680 Einrichtungen der Familienhilfe, rund 250.800 Einrichtungen der Gesundheitshilfe, 41.200 weiteren sozialen Diensten – worunter u.a. Beratungsdienste fallen – sowie Online-Beratungsangeboten mit Hilfe und Unterstützung zur Seite.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 24.02.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den aktuellen Antrag der Jungen Union für den kommenden CDU-Parteitag, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der Kinderzahl zu staffeln.

Nach Ansicht des Verbandes ist eine solche Differenzierung zwingend erforderlich, um die Gerechtigkeitslücke im Generationenvertrag Rente endlich zu schließen.

Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt dazu:

„Der Vorstoß der Jungen Union ist eine sehr gute Idee und für ein gerechtes Rentensystem längst überfällig. Was wir in der Pflegeversicherung durch jahrelangen Einsatz des DFV und wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts bereits erreicht haben, muss umso mehr für die Rentenversicherung gelten. Das Prinzip ist simpel: Erst durch die nachwachsende Generation ist das System Rente überhaupt überlebensfähig. Ohne Kinder gibt es keine gesetzliche Rente. Es ist daher nur folgerichtig, dass Eltern, die durch die Erziehung ihrer Kinder das Fundament für die zukünftigen Rentenzahlungen legen, bei den Beiträgen entlastet werden.“

Nicolaisen weiter:

„Aktuell tragen Eltern eine doppelte Last. Sie zahlen ihre Geldbeiträge und erbringen gleichzeitig die generative Leistung für die Gesellschaft. Wer keine Kinder erzieht, spart diese Kosten und lässt sich die Rente durch die Kinder anderer Leute mitfinanzieren. Die geforderte Staffelung ist kein Privileg für Familien, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich. Eine Beitragsreduzierung für Eltern muss ab dem ersten Kind über die aktive Erziehungszeit der Eltern hinweg erfolgen. Wer das Generationensystem Rente erhalten will, muss die Beitragsgerechtigkeit an der Kinderzahl ausrichten. Alles andere ist eine Ausbeutung der Familien.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.02.2026

Die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Am heutigen Donnerstag kamen alle Mitglieder in Berlin zu einer ersten konstituierenden Sitzung zusammen.

Ziel der Kommission ist es, ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung zu beraten. Im Mittelpunkt dieser Beratungen steht die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung als solidarische Basis für alle Erwerbstätigen. Zugleich werden Fragen der Finanzierung, eines fairen Renteneintrittsalters, der betrieblichen Altersversorgung sowie sozial abgesicherter Übergänge in den Ruhestand in thematischen Laboren vertieft bearbeitet. Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft bringen hierzu ihre Expertise ein.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte nach dem Auftakt: „Mit der heutigen Sitzung ist der Startschuss gefallen. Wir werden in den kommenden Monaten intensiv daran arbeiten, ein schlüssiges und solidarisches Gesamtkonzept mit eigener wie externer Expertise zu reflektieren. Klar ist: Gute Arbeit muss im Alter Sicherheit und Würde garantieren – heute und in Zukunft.“

Weitere Information zur DGB-Rentenkommission finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt in der Diskussion um Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche risikoorientierte Lösungsansätze an, die sowohl rechtlich als auch technisch umsetzbar sind. Maßgeblich für politische Lösungsansätze muss aber eine ganzheitliche Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bleiben so wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für die Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media der bereits bestehende Rechtsrahmen zumindest bedingt trag- und ausbaufähig, und muss konsequenter als bislang angewendet werden, um sein Potenzial zu entfalten.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die derzeitigen parteipolitischen Schnellschüsse an vielen Stellen kontraproduktiv. Deshalb plädiert die Kinderrechtsorganisation nachdrücklich dafür, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre fachlich fundierte Arbeit machen zu lassen und deren Ergebnisse abzuwarten. Am Ende muss für eine nachhaltig Strategie zum Umgang mit Online-Risiken eine verbindlich abgesicherte Medienbildung ebenso im Mittelpunkt stehen wie eine Verantwortungsübernahme von Anbietern. Pauschale Social-Media-Einschränkungen von jungen Menschen entmündigen Kinder und Jugendliche und verhindern letztlich digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz.

„Es ist wichtig, dass die Regierungsparteien zu dem von Ministerin Prien gesetzten Fahrplan stehen und die eigens eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit machen lassen. Es braucht Lösungen, mit denen risikofördernde Praktiken von Plattformen unterbunden werden und zudem skalierbare Schutzmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen, ohne grundsätzlich in die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen einzugreifen. Ein Blick Richtung Großbritannien und Australien zeigt, dass reine Ausschlussstrategien vor allem dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zunehmend Umgehungsstrategien zur Nutzung von Social Media entwickeln und dadurch noch schlechter geschützt sind als zuvor. Dies hilft weder den Kindern noch ihren Familien“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wichtig ist daher vielmehr, jungen Menschen ihrem Alter entsprechende Onlineangebote zu bieten, statt sie komplett von der digitalen Welt auszuschließen. Das muss sich auch in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern niederschlagen, einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht und einer Medienkontrolle, die diesen Rahmen auch konsequent nutzt. Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen wagen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, so Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit eine Priorisierung der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation notwendig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Zugleich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk den Beschluss des EU-Parlaments von letzter Woche, mit dem das Parlament eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordern die Abgeordneten ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie.

„Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen endlich in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Dabei ist Armut ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt. In Deutschland entscheiden noch immer die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. „Hier braucht es durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Denn wenn es um ihre Zukunftschancen geht, brennt es an allen Ecken und Enden. Wir müssen deutlich mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für die Bekämpfung der Kinderarmut, für mehr Medienbildung oder für die Beseitigung des Fachkräftemangels im Bildungssystem aufbringen. All das muss eingebettet sein in einen breiten Beteiligungsprozess, der Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheidet, denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2026

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt grundsätzlich das Verankern einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung und von Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Umgangsrecht als einen von vielen notwendigen Schritten, Frauen und Kinder vor Gewalt besser zu schützen und die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Der Bundestag berät morgen über einen entsprechenden Gesetzentwurf.

„Es fehlt jedoch an einer Gesamtstrategie, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Diese muss bei der Prävention ansetzen, Hilfesysteme wie Frauenhäuser aus-bauen und Akteure im Gewalthilfesystem finanziell und personell stärken und qualifizieren. Daher geht auch der Verweis auf Spanien als Vorbild ins Leere, da dort eine Gesamtstrategie inklusive auf häusliche Gewalt spezialisierter Gerichte vorliegt“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Eine solche Gesamtstrategie erfordert insbesondere systematische Risikoanalysen in Gewaltschutzverfahren sowie in allen Verfahren zu Sorge und Umgang unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder“, sagt Jaspers.

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes eröffnet Familiengerichten die Möglichkeit, zur effektiveren Umsetzung und Kontrolle von Gewaltschutzmaßnahmen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Dadurch soll beispielsweise das Verbot effektiver durchgesetzt werden können, sich in der Nähe der Wohnung der Betroffenen aufzuhalten. Neu ist auch, dass die nach dem Gewaltschutzgesetz möglichen Schutzanordnungen auch im Rahmen von Umgangsverfahren erlassen werden können. Auch bei einer Umgangsbeschränkung oder einem Umgangsausschluss auf längere Zeit oder Dauer soll die Anordnung einer elektronischen Fußfessel eine Option darstellen.

Zudem soll die Anordnung von Täterarbeit sowohl im Gewaltschutz als auch im Umgangsverfahren möglich sein. „Diese Täterarbeit ist besonders wichtig, denn ohne ein Umdenken beim Täter wird sich die Gewalt-spirale nicht beenden lassen. Daher ist es sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung explizit schreibt, dass mit dem Gesetz keine Verpflichtung zu Einrichtung und Ausbau von Angeboten der Täterarbeit verbunden ist. Ohne flächendeckende, standardisierte und qualitative Angebote können diese Anordnungen jedoch ihren Schutzzweck nicht erfüllen“, erklärt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 26.02.2026

  • Machtwort des Bundeskanzlers gefordert
  • CDU-Wirtschaftsrat agiert zynisch

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisiert die aktuellen Vorschläge aus dem Umfeld der Union zur Kürzung von Leistungen im Gesundheitswesen und zur Ausweitung der Arbeitszeit und warnt vor der politischen Instrumentalisierung des Sozialstaats:

„Inzwischen ist es fast schon Normalität geworden, dass an Wochenenden abstruse politische Ideen medial breitgetreten werden. Dieses Mal hat sich der CDU-Wirtschaftsrat entlarvt. Sein Vorschlag, Zahnarztbesuche künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu lassen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Ich übersetze das mal in Klartext: Wer braucht schon gesunde Zähne, wenn er mitten im Arbeitsleben ist? Der Vorstoß ist ein erneuter Angriff auf Normal- und Geringverdienende, für die Zahngesundheit keine Luxusleistung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft ist. Wir wollen keine Zustände wie in den USA, wo am Zustand der Zähne ablesbar ist, wer sich eine Behandlung leisten kann und wer nicht.

Ich fordere vom Bundeskanzler ein Machtwort, um diese unselige Debatte zu beenden: Weisen Sie Vorschläge zum weiteren Abbau des Sozialstaats klar zurück und bekennen Sie sich öffentlich zu einem starken inklusiven Sozialstaat.

Dass ausgerechnet ein wirtschaftsliberaler Verband, dessen Legitimation in puncto Unabhängigkeit ohnehin umstritten ist, Leistungen aus dem solidarischen Gesundheitssystem streichen will, spielt in der Debatte vor allem in die Hände rechtsextremer Parteien. Ein Grund für die Wahlerfolge rechtspopulistischer Kräfte sind eben diese Diskussionen, die den Sozialstaat ständig in Grund und Boden reden. Einige Politikerinnen und Politiker der Mitte müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie nicht Steigbügelhalter für die Parteien am Rande sind.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit stand an diesem Wochenende wieder auf der Agenda. Ist es wirklich zielführend, in einer Gesellschaft, in der die Menschen den Glauben an Politik, Institutionen und unser Staatssystem immer mehr verlieren, zu sagen: Du bist zu teuer, du arbeitest zu wenig, und überhaupt bist du faul und machst an Freitagen und Montagen gerne mal blau? Die Menschen können und wollen es nicht mehr hören, dass der Sozialstaat und ihre eigenen Leistungen ständig schlecht geredet werden.

Dieser Sozialstaat, der andauernd negativ beurteilt wird, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seine positiven Aspekte werden viel zu selten benannt. Wir alle – auch die Kritiker – profitieren ständig von ihm. Es ist deshalb höchste Zeit, dass sich alle nach ihren Möglichkeiten am Erhalt des Sozialstaats beteiligen. Unser Vorschlag ist eine Bürgerversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen sollen. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Menschen, die arbeiten wollen, dies auch können.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.02.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. März 2026

Veranstalter: Bühnenmütter e.V. und Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Seit über 100 Jahren kämpfen Menschen am Internationalen Frauentag für Gleichberechtigung. Doch Gleichstellung ist kein „Frauenthema“ – sie geht uns alle an.

Am 8. März laden wir herzlich ein, Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe und als Gewinn für alle Geschlechter zu diskutieren. Aktuelle Entwicklungen zeigen, wie tief patriarchale Strukturen in die Gesellschaft wirken. Wenn sie bröckeln, entsteht Raum: für Fürsorge, für ein anderes Miteinander und für Care als Haltung. 

Freut euch auf einen Praxistag mit Keynotes, Panels, Workshops und Musik. Expert*innen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur laden zum Zuhören, Mitdenken und Diskutieren ein und zeigen, wie festgefahrene Männlichkeitsnormen unser Zusammenleben auf allen Ebenen prägen – und wie viel Veränderung möglich ist, wenn Feminismus nicht als Verlustgeschäft für Männer gesehen wird, sondern als echter Gewinn. Feminismus braucht Männer – und Männer brauchen Feminismus.

Menschen aller Geschlechter und Generationen sind willkommen.

Mit: Jutta Allmendinger, Fikri Anıl Altıntaş, Tobias Ginsburg, Gianni Jovanovic, Christop May, Emilia Roig, Robert Stadlober, Tarik Tesfu, Jens van Tricht und Sascha Verlan

Kinder sind herzlich willkommen. Es gibt Aktivitäten und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.

» Teilnahme vor Ort
im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin

Bitte melden Sie sich an. Die Anzahl der Plätze ist leider begrenzt. Sollte die Raumkapazität erschöpft sein, übertragen wir die Konferenz per Video in andere Räume. Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf einen Platz im Saal besteht.

» Livestream
Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.

» Auf dem Weg zur Barrierefreiheit
In der Heinrich-Böll-Stiftung bemühen wir uns um den stetigen Abbau von Barrieren. Ob bei uns im Haus, bei der Veröffentlichung von Publikationen, oder bei Online-Veranstaltungen. Alle Informationen hierzu finden sich gebündelt unter folgendem Link: https://www.boell.de/de/auf-dem-weg-zur-barrierefreiheit

Termin: 10. März 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. in Kooperation mit Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

das Thema Arbeitszeit ist hochpräsent in der medialen Öffentlichkeit. Arbeiten wir zu wenig? Zu schlecht? Zu wenig motiviert? Ist die Frage vielleicht schon falsch gestellt?

Wir meinen ja. 

Die Ergebnisse der deutschlandweit größten Studie zur 4-Tage-Woche wurden im November 2024 vorgestellt und haben, wie bereits viele andere ähnlich gelagerte Studien im Ausland, gezeigt, dass auch mit weniger Stunden ein besseres, weil produktives, teilweise sogar produktiveres und gesünderes Arbeiten möglich ist.

Insofern mutet es heute seltsam an, wenn gefordert wird, es müsse auf Teufel komm raus mehr an Stunden gearbeitet werden. 

Waren wir nicht schonmal viel weiter?

Wir wollen wissen: Wie sieht es ein Jahr nach den Erkenntnissen aus der Deutschland-Studie in der Praxis aus? Wie verändert sich die Debatte um Arbeitszeit und Flexibilisierung außerhalb der Öffentlichkeit? Was entsteht in den Großunternehmen, dem Mittelstand – und was wünschen sich Arbeitnehmer:innen? Und wie wird die 4 Tage Woche öffentlich und politisch diskutiert?

Das Ziel ist es zu zeigen, dass es in der Debatte um Arbeitszeit heute weit weniger um die Frage des „Wieviel“ geht – sondern vielmehr um das „Wie“:

  • Wie müssen wir arbeiten, um unsere beruflichen Aufgaben gut und produktiv zu erfüllen? 
  • Wie lässt sich gleichzeitig ausreichend Zeit für Familie, Freundschaften, Gemeinschaft und Selbstfürsorge sichern?
  • Geht es nicht längst um Arbeitszeitsouveränität – also darum, selbstbestimmt über die eigene Arbeitszeit verfügen zu können?

Auf diese Fragen wollen wir – aus unterschiedlichen Perspektiven – gemeinsam Antworten finden.

Das Programm finden Sie hier und auf unserer Veranstaltungswebseite. Sie können sich hier anmelden. 

Termin: 12. März 2026

Veranstalter: Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Ort: Online per Zoom

Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen ist defizitär. Ist die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen defizitär?

In den vergangenen drei Jahren haben das PSZ Brandenburg gemeinsam mit dem Partner XENION (Fürstenwalde), das Psychosoziale Zentrum Sachsen-Anhalt sowie das Psychosoziale Zentrum Rostock psychosoziale Beratungs- und Versorgungsangebote aufgebaut und weiterentwickelt. Dabei lag ein Fokus auf Vermittlung und Kooperation mit dem gesundheitlichen Regelsystem. 

Ergänzt wurde diese Zielsetzung mit einer wissenschaftlichen Erhebung zur Versorgungslage in den drei Bundesländern durch das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Unter Einbeziehung des Versorgungsauftrages der Psychosozialen Zentren entstand daraus ein Versorgungsbericht, der durch den Bundesverband Psychosozialer Zentren (BAfF) herausgegeben wurde.

Beim Fachtag werden sowohl Praxiseinblicke aus dem Projekt als auch Erkenntnisse aus dem Versorgungsbericht vorgestellt.

Anmeldung über https://eveeno.com/185945409 bis zum 09. März 2026.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können.

Sie können sich diesen Termin schon vormerken und sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Die Anmeldung ist bis 24. März 2026 möglich unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Weitere Informationen zum Programmablauf folgen zeitnah.

Termin: 27. und 28. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familien mit Kindern mit Behinderungen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Angebote der Familienbildung können hier wichtige Impulse geben, Orientierung bieten und Entlastung ermöglichen – vorausgesetzt, sie sind inklusiv gestaltet und erreichen die Familien tatsächlich.

Auf der Fachtagung „Inklusive Familienbildung. Was ist und was braucht eine inklusive Familienbildung?“ (F 2362/26) werden aktuelle fachliche Empfehlungen vorgestellt und diskutiert, wie Familienbildung barrierearm, bedarfsgerecht und wirksam ausgestaltet werden kann.

In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden u. a. Fragen der Organisationskultur, Qualifizierung von Fachkräften, Kooperationen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen aufgegriffen und anhand von Praxisbeispielen vertieft.

Sie werden herzlich eingeladen, sich einzubringen, mitzudiskutieren und Impulse für die Weiterentwicklung inklusiver Familienbildung mitzunehmen.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/inklusive-familienbildung-was-ist-und-was-braucht-eine-inklusive-familienbildung/

Termin: 29./30. Mai 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Kooperation mit Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Fulda

Gemeinsam soll den folgenden Fragen nachgegangen werden: Wie eignen sich Kinder Sprache(n) eigentlich an und was brauchen sie dafür wirklich (von uns)? Wie können wir Sprachbildung mit einfachen Mitteln alltagsintegriert, diskriminierungssensibel und bedarfsgerecht gestalten? Wie erkenne ich, was ein Kind schon alles kann und finde heraus, ob es Unterstützung braucht? Wie lassen sich politische Vorgaben kritisch reflektieren und meine pädagogische Arbeit bei der Vielfalt an alltäglichen Herausforderungen dennoch stärken? Welche Rolle spielen eigentlich meine eigenen Erfahrungen, die ich mit Sprache bisher gemacht habe – mit den Kindern, im Team, in meiner Familie?

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Jugendfamilienministerkonferenz oder kurz gesagt: Politik, setzt auf standardisierte Sprachstandserhebungen aller vierjährigen Kinder. In den öffentlichen als auch Fachdiskursen erklingt dieser Tage oft die Forderung nach normierender Messung und individueller Förderung für alle Kinder. Doch was bedeutet eine flächendeckende Diagnostik wirklich? Kann sie zu mehr Chancengleichheit führen oder drohen zu frühe Selektion, Etikettierung und mehr Druck auf Fachkräfte, Kinder und ihre Familien?

Das Programm sowie alle weiteren Informationen finden/findet Sie/ihr

unter folgendem Link: https://www.gew.de/veranstaltungen/detailseite/sprache-und-kommunikation-in-der-kita

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein! Beim Berliner Familiengipfel werden einen ganzen Tag lang die Köpfe zusammengesteckt: Familien mit ihren Kindern, Expert*innen aus der Fachpraxis und Vertreter*innen aus der Landespolitik.

In interaktiven Themenworkshops, Dialogforen und Podiumsdiskussionen werden aktuelle Herausforderungen für Familien in Berlin sichtbar, unterschiedliche Sichtweisen zusammengeführt und Impulse für eine familienfreundliche Zukunft entwickelt. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen für die Berliner Landespolitik. Denn Ihre Ideen, Kommentare und Fragen werden an Akteur*innen der Berliner Politik und Verwaltung übergeben und haben so die Chance, in den Koalitionsvertrag nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl im September mit einzufließen.

Das Programm ist so konzipiert, dass es vor allem Familien mit ihren Kindern eine flexible Teilnahme möglich macht. Für Fachkräfte ist eine Registrierung vorgesehen. Für Musik, leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Der Berliner Familiengipfel ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beirat für Familienfragen.

Sie werden schon heute herzlich eingeladen, sich den Termin für den 1. Berliner Familiengipfel vorzumerken. Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze auf der Website des Berliner Beirates für Familienfragen.

WEITERE INFORMATIONEN

Familien und Klima – Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven

Abschlusspublikation des Bundesforums Familie zum Thema „Familien und Klima. Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven“

Die Publikation macht deutlich, dass Familien zentrale Akteur*innen der sozial-ökologischen Transformation sind. Sie sind zugleich vom Klimawandel betroffen und gestalten durch ihre Alltagsentscheidungen, die in ihnen getragene Sorgeverantwortung und generationsübergreifenden Perspektiven den gesellschaftlichen Wandel mit. Gleichzeitig zeigt die Publikation, dass klimagerechtes Handeln im Familienalltag häufig mit strukturellen Hürden verbunden ist. Damit Familien ihre Potenziale entfalten können, braucht es politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Verhalten für alle Familienformen ermöglichen, soziale Ungleichheiten berücksichtigen und insbesondere vulnerable Gruppen stärken. Mit diesen Perspektiven liefert die Publikation wichtige Impulse für die Verknüpfung von Klima-, Sozial- und Familienpolitik.

▶ Download der Publikation

Das Bundesjugendwerk der AWO e. V. ist der eigenständige Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Bundesweit engagieren sich bei uns junge Menschen für junge Menschen. Unsere Wurzeln liegen in der Arbeiter*innenbewegung. Als deutschlandweiter Dachverband treten wir für eine tolerante, solidarische und gerechte Gesellschaft ein und setzen uns als politische Interessenvertretung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Werte sind Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Emanzipation und Toleranz. Sie basieren auf den Grundsätzen des Demokratischen Sozialismus und bilden die Grundlage unseres Handelns.

Für unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Mitarbeiter*in als

Geschäftsführung (m/w/d) – Elternzeitvertretung


Als Geschäftsführung erwarten Dich folgende Aufgaben:

  • Betriebswirtschaftliche und operative Steuerung des Bundesjugendwerks der AWO e. V.
  • Verantwortung für die Infrastruktur der Geschäftsstelle
  • Leitung des Teams in der Geschäftsstelle (Dienst- und Fachaufsicht)
  • Beratung und Begleitung des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitgliedsverbände
  • Strategische Planung und Außenvertretung der verbandlichen Interessen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Akquise von Fördermitteln und neuen Fördermöglichkeiten sowie Fördermittelmanagement
  • Planung, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Veranstaltungen
  • Entwicklung und Durchführung neuer Projektideen und Innovationen
  • Qualitätsmanagement im Bundesjugendwerk
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachausschüssen des AWO Bundesverbandes

Wir erwarten von Dir:

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Master oder Vergleichbares) im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder fachverwandten Disziplinen
  • Einschlägige Berufserfahrungen in Leitungspositionen auch mit Personalverantwortung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
    o Jugendverbandsarbeit
    o Kinder- und Jugendpolitik
    o Management von gemeinnützigen Organisationen; u. a. Controlling und Haushaltsplanung, Fördermittelakquise und -management
    o Politische Kommunikation und Netzwerkarbeit
    o Microsoft Office Programme
  • Vorausschauende, selbstständige und wertschätzende Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Identifikation mit den Zielen und Werten der Arbeiter*innenbewegung
  • Bereitschaft zu regelmäßigen bundesweiten Dienstreisen, Wochenendarbeit und Abendterminen
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert)

Wir bieten Dir:

  • Einen engagierten Vorstand und ein motiviertes Team in der Geschäftsstelle
  • Eine thematisch abwechslungsreiche und interdisziplinäre Tätigkeit
  • Ein dynamisches Arbeitsumfeld
  • Umfangreiche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Tätigkeitsfeldes
  • Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten nach Absprache
  • Einen attraktiven Arbeitsplatz im Herzen der Hauptstadt
  • Finanzielle Förderung von Fortbildungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Tarifliche Vergütung und tarifliche Sonderzahlungen
  • Einen Zuschuss zum Deutschlandticket
  • 30 Urlaubstage

Die Stelle hat einen Arbeitszeitumfang von 39 Stunden/Woche und ist befristet bis zum Ende der Elternzeit einer Mitarbeiterin (voraussichtlich ein Jahr) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV AWO-Bundesverband, EG 13.

Wir freuen uns auf vielfältige Bewerber*innen und ermutigen unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Alter ausdrücklich zur Bewerbung. Besonders zu einer Bewerbung einladen möchten wir Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte bzw. Menschen, die sich als Schwarz/Person of Color positionieren. Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Leider ist unsere Geschäftsstelle nicht barrierefrei, ein Fahrstuhl ist vorhanden. Im Zweifelsfall bitten wir um Rückfragen.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bis zum 12. März 2026 bei uns!

Wir freuen uns auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben und Lebenslauf ohne Foto in einer pdf-Datei sowie mögliche Rückfragen an Sarina Brauer unter bewerbung@bundesjugendwerk.de. Bitte teile uns in deiner Bewerbung auch deinen frühestmöglichen Einstiegstermin mit.

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ZFF-Info

ZFF-Info 01/2026

AUS DEM ZFF

                                                                                    

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein bundesweit tätiger familienpolitischer Fachverband. Wir setzen uns für eine gerechte, vielfältige und zukunftsorientierte Familienpolitik ein und arbeiten eng mit Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen.
Zur Unterstützung der Geschäftsstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strukturierte Persönlichkeit als Assistenz der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Verwaltung, Finanzen & Organisation.

Ihre Aufgaben:
In dieser Schlüsselposition unterstützen Sie die Geschäftsführung und tragen die Verantwortung für zentrale Verwaltungs-, Finanz- und Organisationsprozesse der Geschäftsstelle. Dazu gehören insbesondere:

  • Eigenverantwortliche Sachbearbeitung im Finanz- und Verwaltungswesen der Geschäftsstelle (u. a. laufende Finanzbuchhaltung, Aufbereitung von Unterlagen für Wirtschaftsprüfung und Zuwendungsgeber)
  • Zuarbeit bei Anträgen, Berichten, Haushalts- und Finanzplanungen
  • Koordination und fristgerechte Erfüllung gesetzlicher Melde- und Nachweispflichten (z. B. Lobbyregister, Künstlersozialkasse, Verwendungsnachweise)
  • Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs sowie Sicherstellung der fristgerechten Begleichung aller Verbindlichkeiten
  • Unterstützung der Geschäftsführung in allen finanz- und personalbezogenen Fragen
  • Vorbereitung, Nachbereitung und Dokumentation von Vorstandssitzungen und Beschlüssen (inkl. Sitzungsvorlagen, Beschlussübersichten)
  • Pflege und Weiterentwicklung interner Verwaltungs-, Dokumentations- und Ablagestrukturen
  • Eigenständige Termin-, Reise- und Korrespondenzorganisation für die Geschäftsführung
  • Aktive Entlastung der Geschäftsführung durch enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Übernahme organisatorischer Aufgaben

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene kaufmännische, verwaltungsbezogene oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Büromanagement, Verwaltung, Finanz- oder Verbandswesen) oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in diesen Bereichen
  • Sicherer Umgang mit MS Office (insbesondere Excel und Word) sowie mit Finanz- und Verwaltungssoftware (idealerweise Microsoft Dynamics NAV oder vergleichbar)
  • Sehr gutes Zahlenverständnis sowie Erfahrung im Umgang mit formalen, abrechnungs- und fristenbezogenen Prozessen

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • eine strukturierte, selbstständige und sehr zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und Dinge eigenständig voranzubringen
  • einen freundlichen und verbindlichen Umgangston
  • hohe Stressresistenz und die Fähigkeit, auch bei vielen parallelen Aufgaben den Überblick zu behalten
  • ausgeprägte Lösungsorientierung und Kreativität
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Gespür für Prioritäten
  • Lust auf die Arbeit in einem kleinen, engagierten Team inkl. Bürohund mit viel Eigenverantwortung

Wir bieten:

  • ein Stellenanteil von 25 h/Woche.
  • Vergütung nach TV AWO Bundesverband
  • eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem politisch relevanten, zivilgesellschaftlichen Umfeld
  • enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und Einblick in strategische Entscheidungsprozesse
  • ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsklima
  • Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.

Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet, mit der Perspektive auf eine anschließende Entfristung.

Als Organisation möchten wir vielfältige Perspektiven, Erfahrungen und Expertisen in unserem Team stärken. Wir ermutigen daher ausdrücklich Juden*Jüdinnen, BIPoC, Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte, LGBTQIA+, Sinti*zze und Rom*nja sowie Menschen mit Behinderung, sich bei uns zu bewerben.
Der Arbeitsplatz ist aktuell leider nicht vollständig barrierefrei. Bei Fragen zur Barrierefreiheit kommen Sie gern auf uns zu.

Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis So, 22.02.2026 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:

Zukunftsforum Familie e.V.
Frau Sophie Schwab – persönlich –
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin
personal@zukunftsforum-familie.de

Gespräche finden voraussichtlich am 02., 05. und 06. März in Berlin statt.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 0151 / 44 95 91 93 und per E-Mail zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.

In der Anhörung nun kritisierte Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund, dass der Gesetzentwurf über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinausschieße. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater „unbegrenzt viele Chancen“. Durch die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ werde immer wieder die „ganze Mühle“ der Prüfung, ob sich an den Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft etwas geändert hat, in Bewegung gesetzt.

Hier hakte auch Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie ein. Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem „dauerhaften Schwebezustand“ der Unklarheit über ihre Familienverhältnisse führen. Dies widerspreche dem Wohl des Kindes, das verlässliche Beziehungen brauche. Erschwerend kommt aus Sicht von Schwab hinzu, dass selbst Vergewaltigern und anderen Gewalttätern die Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen eröffnet werde.

Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die vorgesehene Anfechtungsfrist, die zusätzliche und schwierige Verfahren nach sich zu ziehen drohe. Zusätzliche Verfahren erwartet sie aber auch, weil „das Interesse der Väter an Teilhabe am Leben der Kinder“ zunehme. Die „engagierten Richter“ an den Familiengerichten würden das jedoch schaffen, zeigte sich Niethammer-Jürgens überzeugt.

Auch Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein befürchtet, dass die Anfechtungsfrist zu nicht erfolgversprechenden Verfahren führe, nur um die Frist einzuhalten. Für die Kindesentwicklung sei eine „frühzeitige Klärung“ der familiären Verhältnisse wichtig, betonte Oldenburger, und die „unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit“ widerspreche dem. Im Übrigen sollte das Recht auf Anfechtung an den erkennbaren Verantwortungswillen des leiblichen Vaters geknüpft sein.

Derartige Einwände wollte Gregor Thüsing von der Universität Bonn nicht in gleichem Maße teilen. Viele Bedenken, dass leibliche Väter die Familie ihres biologischen Kindes unter dauernde Beobachtung stellen und immer neue Verfahren eröffnen könnten, seien schon im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf geäußert und im vorliegenden Gesetzentwurf „hinreichend berücksichtigt“ worden.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Richterin am Bundesgerichtshof Christina Pernice befürchtet deshalb, dass „unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Horizonten“ in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen käme. Sie sieht deshalb die „Gefahr der Rechtszersplitterung“.

Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt. Dagegen wandte Gregor Thüsing ein, dass es dafür Zeit für eine gründliche Debatte brauche und es daher richtig sei, unter Einhaltung der von Karlsruhe vorgegebenen Frist die konkret aufgeworfene Frage zu lösen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 12.01.2025

Anlässlich der Einladung von Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, als Sachverständige zur Anhörung des Gesetzentwurfs zur Vaterschaftsanfechtung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat das ZFF seine Stellungnahme überarbeitet. Diese steht hier zum Download bereit: Microsoft Word – ZFF Stellungnahme GE Vaterschaftsanfechtung_final

SCHWERPUNKT I: Sozialstaatskommission

Die Kommission zur Sozialstaatsreform veröffentlicht ihren Abschlussbericht

Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten. Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen! Dabei ist der Kommission klar, dass das soziale Schutzniveau bewahrt bleibt. Ich danke der Kommission für die guten Empfehlungen und appelliere an alle in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam mit uns beherzt an die Umsetzung zu gehen.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Offizieller Bericht mit den Empfehlungen der Kommission

In insgesamt 26 Empfehlungen skizziert die Kommission zur Sozialstaatsreform, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch werden können. Die Empfehlungen sollen sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltungen zu deutlichen Entlastungen führen und gleichzeitig das soziale Schutzniveau wahren. Der Kommission gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände an. In ihrer fünfmonatigen Laufzeit hörte sie Expertinnen und Experten aus Verbänden, Wissenschaft sowie Praxis an und beriet anschließend die Vorschläge.

Die Kommission identifiziert vier zentrale Handlungsfelder für den Staat und schlägt in jedem mehrere konkrete Maßnahmen vor.

1. Neusystematisierung von Sozialleistungen

Im Bereich Neusystematisierung von Sozialleistungen soll ein einheitliches Sozialleistungssystem die bislang zersplitterten Zuständigkeiten zusammenführen und Komplexität reduzieren. Bürgerinnen und Bürger sollen einheitliche Anlaufstellen vorfinden, Drehtüreffekte zwischen verschiedenen Leistungen und Behörden lassen sich auf diesem Weg minimieren.

2. Erwerbsanreize

Die Erwerbsanreize für Leistungsbeziehende sollen verbessert werden. Bei Vollzeit- und vollzeitnaher Erwerbstätigkeit soll künftig weniger Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden.

3. Rechtsvereinfachungen

Zusätzliche Rechtsvereinfachungen in Form von Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und einheitlicheren Begriffen sollen zur Verständlichkeit beitragen und die Mitarbeitenden der Verwaltungen entlasten, die sich dann stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Menschen in Arbeit bringen.

4. Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung

Außerdem schwebt der Kommission eine umfassende Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung vor: Sozialleistungen sollen sich über ein einheitliches Portal beantragen lassen. Behörden würden dafür benötigte Informationen im Hintergrund tauschen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger immer wieder die gleichen Daten übermitteln müssen. Prozesse sollen vermehrt automatisiert und unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz laufen.

Die Kommission empfiehlt, unmittelbar mit der Umsetzung der Vorschläge zu beginnen, um zeitnah erste Ergebnisse und spürbare Verbesserungen für die Menschen zu erzielen.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 27.01.2026

Heute hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihre Reformempfehlungen vorgestellt. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz, wie folgt zitieren:

„Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ein umfassendes Reformkonzept vorgelegt, um den steuerfinanzierten Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die 26 Empfehlungen sind eine gute Grundlage, um jetzt zügig und gezielt Reformen auf den Weg zu bringen. Wir wollen keine Zeit verlieren, wenn es darum geht, Leistungen zu vereinfachen, Arbeit zu belohnen und die Verwaltung zu entlasten.  Ein moderner Sozialstaat muss verständlich, schnell und verlässlich sein – nicht kompliziert und bürokratisch. Je schlanker unser Sozialstaat ist, desto mehr Kosten können wir auch einsparen – bei aufwendigen Verfahren und schlecht aufeinander abgestimmte Leistungen. Damit bauen wir überflüssige Bürokratie ab. Teil der Empfehlungen sind deshalb auch mehr Pauschalierungen, automatisierte Verfahren sowie ein zentrales digitales Anlauf- und Serviceportal. Nicht zuletzt stärkt ein leistungsfähiger Sozialstaat auch das Vertrauen in Staat und Demokratie. Wer den Staat im Alltag als unterstützend erlebt, fasst wieder mehr Vertrauen in seine Institutionen. Auch dieses Ziel haben wir fest im Blick.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 27.01.2026

Mit einem klaren Bekenntnis zu einem starken Sozialstaat als Voraussetzung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) heute seine Sozialstaatskonferenz in Berlin eröffnet. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutieren unter dem Motto „Sozialstaat stärken. Teilhabe gewährleisten. Demokratie schützen“ über die Zukunft der sozialen Sicherung in Deutschland.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisierte die derzeitige öffentliche Debatte scharf: “Wir erleben eine Diskussion, die den Sozialstaat selbst zum Problem erklärt – und nicht seine unzureichende Ausstattung, seine zersplitterten Zuständigkeiten oder seine überlasteten Strukturen.“ Die Beschäftigten seien nicht schuld an der aktuellen wirtschaftlichen Lage. “Rentenkürzungen, längere Arbeitstage oder zusätzlicher Druck auf Arbeitslose werden keinen einzigen zusätzlichen Auftrag für Unternehmen schaffen”, so Fahimi. Die entscheidende Frage laute nicht, ob Deutschland sich den Sozialstaat leisten könne, sondern wie gut er funktioniere. Der DGB fordert einen Sozialstaat aus einer Hand mit dem One-Stop-Prinzip, digitalen Lösungen, die Beschäftigte und Verwaltung entlasten, und persönlicher Beratung. „Ein effizienter Sozialstaat bedeutet nicht weniger Schutz, sondern bessere Organisation, klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe.”

Zur Finanzierung des Sozialstaats forderte Fahimi eine Reform der Erbschaftsteuer. Die weitreichenden Ausnahmen für Betriebsvermögen seien seit Jahren die größte einzelne Steuersubvention der Bundesregierung. „Seit 2016 summieren sich diese Ausnahmen auf 79 Milliarden Euro – 79 Milliarden Euro, die wir als Gesellschaft bislang einer sehr wohlhabenden Unternehmerschicht schenken“, rechnete die DGB-Vorsitzende vor. „Eine solche Form der Reichenpflege können wir uns in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht mehr leisten.“ 

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel verteidigte den Sozialstaat gegen Vorwürfe der Unbezahlbarkeit: “Der Sozialstaat ist kein Wohltätigkeitsbasar und keine Verhandlungsmasse zur Haushaltskonsolidierung. Die Menschen im Land zahlen mit ihrer Arbeit dafür ein, jeden Tag und jede Stunde, dass diese zentralen Sicherungsanker sie halten – bei Krankheit, bei Schicksalsschlägen, wenn Risiken eintreten, die sie nicht verhindern können.” Piel warnte vor den demokratiegefährdenden Folgen von Sozialabbau: “Wer in seiner Not alleingelassen wird, der verliert Vertrauen in staatliche Ordnung, Rechtsstaat und am Ende in die Demokratie.” Ein moderner Sozialstaat dagegen stärke die Demokratie, schaffe Raum für Solidarität und beuge der Spaltung der Gesellschaft vor.

An der Konferenz nehmen unter anderem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der österreichische Finanzminister Dr. Markus Marterbauer, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft teil.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand vom 29.01.2026

Die Diakonie Deutschland bewertet die Reformvorschläge der Kommission zur Modernisierung des Sozialstaates als weitgehend positiv. Die Empfehlungen sind grundsätzlich geeignet, existenzsichernde Leistungen einfacher, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Die Reformvorschläge der Sozialstaatskommission sind ambitioniert. Die Kommission duckt sich nicht weg hinter einer Reihe von möglichen Lösungen, sondern formuliert geeinte Vorschläge. Das allein zeigt, dass sie die Bedeutung eines gut funktionierenden Sozialstaats für das Vertrauen in Staat und Demokratie ernst nimmt. Wichtig ist, dass es bei der Umsetzung der Vorschläge wie von der Kommission angekündigt tatsächlich nicht zu Leistungskürzungen kommt, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.“

Die Diakonie Deutschland hatte der Sozialstaatskommission vorgeschlagen, ortsnahe Erstanlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger sowie einfachere Zugänge zu Leistungen zu schaffen. Beides findet sich in den Empfehlungen der Kommission wieder. Rüdiger Schuch: „Die geplante umfassende Digitalisierung des Sozialstaats wird für viele Menschen Zugänge zu Leistungen vereinfachen, für einen Teil baut sie dagegen Hürden auf. Wir werden immer wieder darauf hinweisen, dass der Zugang aller Menschen zu Behörden und sozialen Leistungen im Blick sein muss.“

Die Diakonie Deutschland sieht in einigen Vorschlägen der Sozialstaatskommission das Risiko von Leistungsverschlechterungen und prüft diese im Detail kritisch. So bewertet sie auch den Vorschlag kritisch, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung sowie an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu koppeln.

„Die Verantwortung liegt eher bei den deutschen Arbeitgebern, die teilweise versuchen, Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen, anstatt ausreichende Vollzeitstellen anzubieten. Schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Arbeitsverträge sollten nicht den EU-Bürgerinnen und -Bürgern angelastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung vom 27.01.2026

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Absicht, den Sozialstaat zugänglicher zu machen, kritisiert geplante Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen aber scharf.

Mit Blick auf die Vorschläge der Sozialstaatskommission fordert der Paritätische, Kürzungen bei Menschen mit geringem Einkommen zu verhindern. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen. Das ist ein fatales Signal und untergräbt das Vertrauen in die geplante Reform“, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock.  

Menschen, die nicht Vollzeit arbeiten können, etwa weil sie körperlich beeinträchtigt sind oder wertvolle Sorgearbeit leisten, drohten zu Verlierer*innen der Reform zu werden. Das käme einer Entwertung von Pflege- und Sorgearbeit gleich. Beeinträchtigungen, Krankheiten und Lebenskrisen seien reale Probleme, keine persönlichen Kalkulationsfehler. 

Der Paritätische betont, dass der Sozialstaat zugänglicher und digitaler werden muss und begrüßt diese Zielsetzung. “Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, dass die Reform nicht auf Kosten von Menschen mit geringen Einkommen umgesetzt wird.”  

Insbesondere die geplante Zusammenführung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in eine neue Leistung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen schlechter gestellt werden.  

„Die vorgeschlagene Abschaffung von Wohngeld und Kinderzuschlag in der bisherigen Form stürzt Millionen Berechtigter in Sorge und Ungewissheit”, so Rock.  Betroffen seien insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende sowie Menschen, die aufgrund von Sorgearbeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Arbeitsmarktchancen nur in geringem Umfang arbeiten können. 

Die Praxis der Sozialen Arbeit zeige, dass die ökonomische Anreizrhetorik die Komplexität sozialer Lebenslagen unzureichend abbilde, so der Paritätische. Wer soziale Teilhabe und Armutsvermeidung ernst meine, müsse sicherstellen, dass Reformen realitätsgerecht sind und strukturelle Benachteiligungen nicht verstärken. 

Positiv hervorzuheben seien dagegen die geplanten Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt. Der Paritätische warnt davor, den Zugang zum Sozialstaat ausschließlich digital zu ermöglichen. Inklusion und Barrierefreiheit müssen zum Standard gehören, nicht nur ein Zusatz sein. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.01.2026

  • Gute Ansätze zur Vereinfachung von Teilen des Sozialstaats
  • Reduzierung bei Wohnkosten und Reform als Sparpaket inakzeptabel

Der Bericht der Sozialstaatskommission liegt vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung und erteilt Sparmaßnahmen eine klare Absage:

„Die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten wichtige und richtige Ansätze. Gleichzeitig betonen wir: Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten. Solche Einschnitte würden Menschen mit ohnehin geringen Einkommen zusätzlich belasten und sind inakzeptabel.

Wir begrüßen das klare Bekenntnis zum Sozialstaat als Fundament unserer Demokratie und einer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Dieses Bekenntnis muss nun von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben gefüllt werden. In der öffentlichen Debatte muss neben den steuerfinanzierten Leistungen der Blick jetzt auch ganz klar auf die Stärkung der Sozialversicherungen gerichtet werden. Leistungsstarke und gerecht finanzierte Sozialversicherungen sind eine absolut unverzichtbare Grundvoraussetzung für gelingende Reformen. Zu einer solchen Gesamtsicht hat der VdK zahlreiche Vorschläge gemacht.

Die Diagnose der Kommission, dass der derzeitige Sozialstaat für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung schwer durchschaubar ist, teilen wir aus der täglichen Erfahrung mit unseren Mitgliedern. Deshalb begrüßen wir die angestrebten Vereinfachungen. Die Idee, Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag durch die zentralen Anlaufstellen Jobcenter und Sozialämter zugänglich zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Zuständigkeiten klar definiert und barrierefrei organisiert werden.

Allerdings müssen Unterschiede zwischen einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. So dienen Wohngeld und die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung unterschiedlichen Zwecken: Das eine ist ein Zuschuss zur Wohnung, das andere Teil der Existenzsicherung. Die geplante Zusammenführung darf nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen. Angesichts der steigenden Wohnungslosigkeit lehnt der VdK derartige Kürzungsabsichten strikt ab.

Wir unterstützen Digitalisierungsschritte, die Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Das kann viele Hürden abbauen. Die derzeit hohen Nichtinanspruchnahmequoten sind ein erhebliches Gerechtigkeits- und Armutsproblem. Ein barrierefreier, digitaler Zugang zu Leistungen kann hier Fortschritte bringen, insbesondere wenn Daten digital zwischen Behörden geteilt werden und die Menschen nicht von Amt zu Amt laufen müssen.

Gleichzeitig darf die Nutzung von Pauschalierungen oder von KI-Anwendungen nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Pauschalen können zwar Verwaltungsaufwand reduzieren, sie bergen jedoch das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken. Ein Beispiel hierfür ist eine bundeseinheitliche Pauschale zur Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Steigen die realen Kosten, beispielsweise für Energie oder Lebensmittel, schneller als die Pauschale, würden die Betroffenen die Mehrkosten tragen müssen oder unter Qualitätseinbußen leiden. Dies muss vermieden werden.

Positiv bewerten wir, dass Digitalisierung vor allem hinter den Kulissen Prozesse vereinfachen soll. Bisherige Digitalisierungsprozesse haben zu oft Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung erzeugt. Das darf sich in Zukunft nicht wiederholen. Ein digitales Sozialportal kann Chancen eröffnen, aber nicht alle Menschen sind digital aufgestellt. Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dass es vor Ort zentrale Anlaufstellen geben soll, an denen Menschen Unterstützung erhalten, ohne digitale Hürden überwinden zu müssen, hatte der VdK ausdrücklich gefordert. Dies entspricht auch einem demokratischen Anspruch, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.

Die Vereinfachung der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche begrüßen wir ausdrücklich. Eine Befreiung von der Vorlagepflicht für Belege und die Auszahlung nach Bedarf kann zu mehr Chancengerechtigkeit führen. Auch die antragslose Gewährung von Kindergeld stellt eine wertvolle Entlastung für junge Familien dar.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 27.01.2026

SCHWERPUNKT II: Neue Grundsicherung

Das Bundeskabinett hat die Einführung der neuen Grundsicherung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz:

„Wir stehen zu unserer Verantwortung: Solidarität bedeutet, dass Unterstützung an Bedingungen geknüpft wird. Das System fordern und fördern ist wieder im Gleichgewicht – gleichzeitig schützen wir diejenigen, die Hilfe brauchen, und setzen Anreize, aktiv mitzuwirken. Gemeinsam gestalten wir einen Sozialstaat, der gerecht und effizient ist. Die neue Grundsicherung soll kein Endpunkt sein, sondern ein Sprungbrett in Arbeit. Wir wollen eine konsequente Vermittlung für alle, die arbeiten können. Ein modernes Sozialsystem muss beides leisten: schützen und aktivieren. So gelingt es uns, den Arbeitsmarkt und unsere Wirtschaft voranzubringen und zukunftsfest aufzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.12.2025

Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf (21/3539) der Bundesregierung vor, der am Donnerstag erstmals vom Bundestag beraten werden soll. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im AsylbLG, SGB II, SGB V (Krankenversicherung) und SGB XII (Unfallversicherung) vor.

Für den Bereich des AsylbLG soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“

Im Bereich des SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 15 vom 12.01.2026

Anlässlich des für heute geplanten Kabinettsbeschlusses zur „Neuen Grundsicherung“ erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Mit der Neuen Grundsicherung verwendet die Bundesregierung viel Energie darauf, Menschen in Not schärfer zu sanktionieren. Uns reicht’s: Es wurde lang genug darüber diskutiert, wie man weiter auf dem Rücken der Ärmsten sparen kann – diese Debatte ist für ein reiches Land wie Deutschland beschämend. Und sie lenkt ab von dem, was uns wirklich umtreiben sollte: In den letzten fünf Jahren sind die Preise für Lebensmittel um über 36 Prozent gestiegen – dieser Anstieg wurde für Menschen am Existenzminimum aber nicht ausgeglichen. Während Familien also darum bangen, am Monatsende ein warmes Essen für ihre Kinder auf den Tisch zu bekommen, beschäftigt sich die Regierung damit, verpasste Termine beim Jobcenter mit der Streichung der Wohnkosten zu bestrafen. Das ist eine verheerende Debatte, die an der Realität armer Menschen vorbeigeht und weder die Wirtschaft noch die knappen Kassen des Bundes weiterbringt. Was es braucht, ist ein konsequenter Einsatz dafür, Menschen in gute Arbeit zu bringen und sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Dafür fordern wir den Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen für Bürgergeld-Beziehende und mehr Anstrengungen bei der Arbeitsmarktintegration!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.12.2025

Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.

Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”

Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:

  • Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.
  • Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.
  • Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.

Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.

Folgende Statements können gerne vollständig oder in Auszügen verwendet werden:

Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.: „Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“

Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.”

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Reformpaket der Bundesregierung ist ein sozialer Rückschritt. Die Bundesregierung wird damit nicht einmal den Zielen gerecht, die sie sich selbst gesetzt hat. Die neue Grundsicherung bringt nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit, sondern verschärft stattdessen Existenzängste und soziale Härten. Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen. Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren. Das ist der völlig falsche Fokus. Die Bundesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln – dann kommen tatsächlich auch mehr Arbeitslose in Jobs. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz nur zu beschließen, wenn sich daran noch etwas zum Vorteil ändert.“

Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.”

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die neue Grundsicherung droht, Armut, Angst und Bürokratie massiv zu vergrößern. Wir brauchen einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und echte Unterstützung bietet, der Solidarität fördert und Steuerbetrug ein Ende bereitet.”

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD): „Das Fördern der Menschen im Leistungsbezug darf nicht am Alter festgemacht werden, damit die Leistungsberechtigten diskriminierungsfrei die benötigte Unterstützung erhalten, um ihre Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu überwinden.”

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK): „Die Kürzungen bei den Mietkosten würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbsgeminderte in der Grundsicherung treffen. Hier droht eine neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit.”

Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Die Änderungen im Vermittlungsprozess inklusive der Wiederbelebung des Vermittlungsvorrangs sind ein Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Durch Druck werden die Menschen in prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt. Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden. Der Vermittlungsvorrang verhindert notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter im SGB II – und somit deren Chancen auf eine langfristig gute Arbeitsstelle.”

Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Die neuen Grundsicherung bedeutet in erster Linie Verschlechterung für die Betroffenen. Es werden nicht nur Vorurteile gegenüber den Betroffenen bedient, darüber hinaus werden die Lebenssituationen ignoriert und Ursachen von Armut ausgeblendet. Keines der avisierten Ziele, nämlich Einsparungen, weniger Bürokratie und mehr Menschen in Arbeit, wird damit erreicht werden. Mit großem Aufwand wird stattdessen kontrolliert, sanktioniert und bestraft. Und während man Neid und Verdacht gegen die Ärmsten schürt, bleiben großer Reichtum und Gewinne unangetastet. Diese soziale Schieflage muss endlich beseitigt werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität vom 15.01.2026

Zur heute von der Bundesregierung beschlossenen Reform des Bürgergelds sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz ist unsozial und ungerecht – und es bringt nicht einmal die erhofften Einsparungen. Den Staatshaushalt kann und darf man nicht auf dem Rücken der Menschen im Bürgergeld-Bezug sanieren. Das Parlament muss jetzt nachbessern. 

Zwar enthält das Gesetz Verbesserungen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Aber die verschärften Sanktionen und Mitwirkungspflichten führen im schlimmsten Fall zu mehr Wohnungslosigkeit und verschärften sozialen Problemen. Die Härtefallregelungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen reichen nicht. Die Abschaffung der Karenzzeiten bei Vermögen und die Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten treffen vor allem diejenigen, die vorher oft jahrzehntelang in die Sozialkassen eingezahlt haben und dann, wenn sie selbst in Not geraten, im Regen stehen gelassen werden. 

Die Bundesregierung erhofft sich von dem Gesetz Einsparungen, die nicht eintreten werden. Wer mehr Kontrollen und Sanktionen will, muss auch das dafür notwendige Personal bezahlen, das es in den Jobcentern derzeit noch gar nicht gibt. Am Ende wächst nur die Bürokratie. Um die Staatsfinanzen in den Griff zu bekommen, braucht es eine gerechtere Besteuerung hoher Vermögen, Erbschaften und Einkommen. Allein die Wiedereinführung einer moderaten Vermögenssteuer würde pro Jahr rund 30 Milliarden in die Staatskassen spülen. Die Koalition sollte nicht den untauglichen Versuch machen, den Staatshaushalt auf dem Rücken der Ärmsten zu sanieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.12.2025

Die Diakonie Deutschland warnt vor harten Einschnitten durch den für heute geplanten Kabinettsbeschluss zur neuen Grundsicherung. Anstatt Menschen besser dabei zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, setzt der Staat vor allem auf Sanktionen und riskiert damit soziale Notlagen.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Mit der neuen Grundsicherung kehrt die Bundesregierung zu einem Sanktionsregime zurück, das wir mit dem Ende von Hartz IV eigentlich hinter uns lassen wollten. Statt den Druck zu erhöhen, sollte die Regierung die Jobcenter so ausstatten, dass sie Menschen durch gute und wirksame Beratung, Förderung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen können.“ 
 
Schuch warnt zugleich vor den Folgen für besonders verletzliche Gruppen: „Sanktionen treffen nicht selten Menschen in existenziell belastenden Lebenslagen – etwa mit psychischen Problemen. Gerade sie scheitern oft an starren Fristen und formalen Nachweispflichten. Ihnen droht durch die neuen Regelungen schlimmstenfalls sogar die Wohnungslosigkeit. Auch für viele Familien spitzt sich die finanzielle Lage weiter zu. Denn schon heute müssen viele Leistungsberechtigte einen Teil ihrer Miete selbst aus dem Regelsatz bestreiten. Werden sie zusätzlich sanktioniert, fehlt das Geld nicht nur für die Miete, sondern auch für die Kinder im Haushalt.“

Weitere Informationen:

Diskussionspapier der Diakonie Deutschland: „Existenzsicherung weiter denken“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland  vom 17.12.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der geplanten Bürgergeldreform ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche an. „Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Zwar werden offiziell nur die Regelsätze der Eltern gekürzt, Kinder werden aber, da das Geld in den Familien durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft. Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die Mietzahlungen eingestellt werden, droht den Kindern mit ihren Familien die Obdachlosigkeit. Das darf nicht sein, eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.

„Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsbenachteiligungen leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. In unseren Kinderhäusern müssen sich die Fachkräfte zunehmend um die Versorgung der Kinder anstatt um Bildungs- und Freizeitangebote kümmern. Schon jetzt sind rund 30 Prozent der Kundinnen und Kunden der Tafeln Kinder, bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 17 Prozent. Auch das zeigt, dass hier vieles im Argen liegt“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss deshalb die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich priorisiert werden. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Leistung für Kindern und Jugendliche mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Zudem müssen wir ihre Resilienz durch Angebote der Mitbestimmung, durch Sport und Spiel stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2026

Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken enthält die geplante Bürgergeldreform unangemessene Verschärfungen für Familien, die deren Sorgeverantwortung außer Acht lassen.

Anlässlich der ersten Lesung zur Grundsicherungsreform im Deutschen Bundestag warnt der Familienbund der Katholiken mit Nachdruck vor der geplanten Regelung, die Eltern im Grundsicherungsbezug bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwingt, sobald ein Kitaplatz zur Verfügung steht.

Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Eine solche Regelung setzt Familien in einer besonders sensiblen Phase unter erheblichen zusätzlichen Druck. Die Regelung steht im Widerspruch zur Elternzeitregelung, die Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Schonraum und Wahlfreiheit hinsichtlich ihres Familienmodells garantiert. Nach dem Grundgesetz obliegt es den Eltern zu entscheiden, welche Kinderbetreuung dem Kindeswohl am besten dient. Statt faktischem Zwang und fragwürdigen Erwerbsanreizen brauchen Familien wirksame Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg und verlässliche Rahmenbedingungen, die es Müttern und Vätern ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann ihr Kind für die Kita bereit ist und wie sie Betreuung und Beruf verantwortlich miteinander verbinden. Dazu gehören flächendeckend verlässliche frühkindliche Betreuungsmöglichkeiten in guter Qualität. Für Familien im unteren Einkommensbereich sollten diese beitragsfrei sein. Zudem müssen die Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt sein, damit sich die Erhöhung der Erwerbstätigkeit für Familien in jedem Fall finanziell lohnt.“

Der Familienbund sieht die Auswirkungen der geplanten Bürgergeldreform auf Familien kritisch: Er weist darauf hin, dass Familien durch Sorgeverantwortung gebunden sind und damit bereits eine gesellschaftlich wichtige Arbeit leisten. An Familien sollten daher andere Maßstäbe angelegt werden als an Alleinstehende, was Zumutbarkeitskriterien, Erwerbsaufnahme, Erwerbsumfang sowie vollständige Leistungskürzungen oder den Wegfall von Wohnkosten betrifft. Der Familienbund fordert verhältnismäßige Sanktionen, die vor allem Missbrauch und gravierende Versäumnisse adressieren. Bei Familien darf es keine Sanktionen auf Wohnkosten geben.

Der Familienbund hat ein Factsheet zum Bürgergeld veröffentlicht, in dem er bestehende Reformideen faktenbasiert einordnet. Dieses finden sie hier .

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 15.01.2026

Sozialpolitik muss wieder ernst genommen werden: Die Überwindung von Armut muss zentrales gesellschaftliches Ziel sein!

Durch die neue Grundsicherung sollen Kosten eingespart werden, indem Hilfen gegen Armut gekürzt werden. Diese Entsolidarisierung ist nicht hinnehmbar und zerstört Vertrauen in die Demokratie. Soziale Sicherheit schützt dagegen vor wachsendem Extremismus.

26-1-28 nak Neue Grundsicherung Erklärung

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 28.01.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zur Forderung aus der Union, das Recht auf Teilzeit einzuschränken, erklärt Lisa Paus, Berichterstatterin für Gleichstellung:

Kinderbetreuung, Pflege und Ehrenamt halten Wirtschaft und Demokratie am Laufen – oft nur möglich durch Teilzeit. Das als „Lifestyle“ kleinzureden, ist eine Respektlosigkeit. Teilzeit von Gnaden der Union und der Arbeitgeber ist fernab jeder Lebensrealität, insbesondere der von Eltern. Diejenigen, die die Union hier nebenbei als faul abstempelt, sind gerade jene hunderttausenden Frauen mit kleinen Kindern, die mehr arbeiten wollen – daran aber scheitern, weil Kitaplätze fehlen und das Steuersystem Vollzeit für Frauen unattraktiv macht.

Ohne gute Bedingungen für vollzeitnahe Teilzeit spitzt sich die Wahl zu zwischen Burnout oder Minijob. Das hat fatale Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen. Wer wirklich will, dass Menschen mehr arbeiten, muss die Anreize und Strukturen richtig setzen: Reform von Ehegattensplitting und Minijobs bis hin zum Ausbau von Kita, Ganztag und Pflege, statt knapp eine Milliarde in der Aktivrente zu versenken, von der zumeist gut situierte Herren profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2026

Zu den steigenden Eigenanteilen für pflegebedürftige Menschen erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik:

Die Zahlen zu den aktuellen Heimkosten sind alarmierend, aber nicht überraschend. Sie sind die absehbare Folge politischer Untätigkeit. Solange die Bundesregierung keine wirksamen Maßnahmen ergreift, werden die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen. Dabei liegen die notwendigen Vorschläge längst auf dem Tisch – was fehlt, sind klare politische Entscheidungen.

Der angekündigte Gesetzgebungsprozess zur Pflegereform ist richtig und notwendig. Er kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Gesundheitsministerium an politischer Führung mangelt. Entlastungen, die keiner großen Reform bedürfen, hätten längst umgesetzt werden können: die vollständige Rückerstattung der Corona-Mehrkosten, eine sofortige Entlastung bei den Ausbildungskosten oder die Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln. Das würde der Pflegeversicherung mehr Spielräume für eine bessere Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen ermöglichen. Ein weiterer Schritt zu mehr Fairness im System wäre auch ein Kostenausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.

Stattdessen wird Zeit verloren, während Pflegebedürftige Monat für Monat mehr bezahlen müssen. Wer es ernst meint mit Entlastung, muss jetzt handeln – nicht erst am Ende eines langwierigen Reformprozesses.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.01.2026

Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise Sportvereine nicht von Paragraf 11 SGB VIII erfasst seien. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich in Frage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

Aus Sicht von Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Professor Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und von der Technischen Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen.

Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der 6- bis 11-Jährigen zu erwarten, was zu Lasten der 12- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er.

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie.

Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Professor Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen.

Professor Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit vor allem – neben den Kommunen – von Jugendverbänden und den Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“.

Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei. Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine zeitliche Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah.

Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs- sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger.

Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 27.01.2026

Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage sei „heterogen und kontextabhängig“, betont die Regierung in einer Antwort (21/3703) auf eine Kleine Anfrage (21/3169) der Fraktion Die Linke.

Sie verteidigt den Plan, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen und schreibt weiter: „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Umsetzung der Vorhaben im Arbeitszeitgesetz unter Wahrung der hohen Standards im Arbeitsschutz erfolgt. Dies schließt die Prävention psychischer Erkrankungen ein.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 27.01.2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) will im zweiten Quartal 2026 einen Referentenentwurf für das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung vorlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3699) auf eine Kleine Anfrage (21/3411) der Fraktion Die Linke.

Seit Juli 2025 würden Vertretungen des BMBFSFJ und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden in einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG beraten, wie dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden könne. „Dabei wird auch über die vorgesehene Integration der Förderung von SprachKitas und Startchancen-Kitas beraten. Dem Ergebnis dieses Prozesses soll nicht vorgegriffen werden“, schreibt die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 26.01.2026

Der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten in nur börsennotierten Unternehmen hat 2024 bei 33,6 Prozent gelegen. Damit lag er leicht unter dem Anteil bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (38,4 Prozent) sowie den börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen (36,6 Prozent). Das geht aus dem Ersten Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen hervor. Dieser liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3450) vor und betrachtet die Entwicklung des Frauenanteils in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in den Geschäftsjahren 2023 und 2024.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 23.01.2026

Die Fraktion Die Linke will das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abschaffen und hat dazu einen entsprechenden Antrag (21/3571) formuliert. Sie kritisiert darin vor allem die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539), mit dem ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem AsylbLG anstatt nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) erhalten sollen. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten. „Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des AsylbLG“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des AsylbLG nicht weiter zu verfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das AsylbLG insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 13.01.2026

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (21/3509) „zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ vor. Die Länderkammer hatte den Entwurf in ihrer 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Bundesrat einen solchen Entwurf (20/7850) vorgelegt, der aber der Diskontinuität anheimgefallen war.

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.

In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf teilt die Bundesregierung mit, dass sie das Anliegen des Bundesrates unterstütze. „Ein aktuell in Arbeit befindlicher Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung verschiedener im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen soll ebenfalls Regelungsvorschläge im Hinblick auf diese beiden Themen vorsehen. Er soll möglichst zeitnah veröffentlicht werden“, heißt es weiter.

Wie die Bundesregierung weiter darlegt, solle der Referentenentwurf auch weiter Vorschläge „insbesondere zur erweiterten Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten, zur einmaligen Abwendbarkeit einer ordentlichen Kündigung durch eine sogenannte Schonfristzahlung sowie zur Anhebung der Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Kleinmodernisierungen enthalten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 8 vom 08.01.2026

Über unter anderem rechtsextreme Gewalttaten mit „misogynem und sexistischem Hintergrund“ informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/3371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2861). Die Regierung macht darin unter anderem Angaben zu in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Gewalttaten gegen Frauen, die dem rechtsextremistischen Milieu zugeordnet werden. Zudem gibt sie auf Fragen der Linken Auskunft über die Aufschlüsslung von politisch motivierten Gewalttaten nach Unterthemenfeldern wie „Frauenfeindlichkeit“ und „Geschlechterbezogene Diversität“. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2024 sowie das Jahr 2025 (Abfragestand vom 24. November 2025).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 2 vom 05.01.2026

Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, wie aus dem Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervorgeht, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3295) vorliegt.

Darin heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte, wie die Regierung schreibt.

Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in der Unterrichtung.

„Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Länder hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 718 vom 17.12.2025

Der Wirtschaftsflügel der CDU hat vorgeschlagen, das Recht auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies kommentiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin, wie folgt: 

„Die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde den Fachkräftemangel in Deutschland nicht lösen. Besser wäre es, an anderer Stelle anzusetzen: Zum einen müssten das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung deutlich verbessert werden, denn nicht alle Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit – manche würden gerne ihre Arbeitszeit erhöhen, können dies aber aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht.

Zum anderen müssten die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit speziell für die Gruppe erhöht werden, die derzeit besonders häufig in Teilzeit ist: verheiratete Frauen. Eine Reform des Ehegattensplittings könnte eine höhere Wochenarbeitszeit für Frauen finanziell deutlich attraktiver machen. Das jetzige Steuersystem belohnt vor allem die Aufteilung, dass einer Vollzeit arbeitet und (meist) eine im Minijob. Dementsprechend sollte auch die Minijob-Regelung reformiert und auf Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen begrenzt werden. Durch eine solche Reform wäre eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit für Paare attraktiver. Dies wäre nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer, sondern auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive wichtig: Es würde die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen erhöhen und hätte nicht zuletzt auch einen positiven Einfluss auf deren Alterseinkünfte.““

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.01.2026

Für die Erbschaftsteuerreform sollten Steuerprivilegien abgeschafft, höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden – Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt – Trotz deutlich weniger Steuerpflichtigen entstünden Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro – Übergangsregelung für Unternehmen bei Abschaffung der Steuerprivilegien empfohlen

Keine Ausnahmen mehr für Firmenübertragungen, Einführung von Lebensfreibeträgen und ein geänderter Steuertarif würden für Mehreinnahmen und steuerliche Gleichbehandlung bei der Erbschaftsteuer sorgen. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde dadurch halbiert und der Aufwand für Finanzämter und Steuerpflichtige deutlich reduziert. Dies zeigen Reformszenarien zur Erbschaftsteuer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat mit seinem Team im vergangenen Jahr mehr als 20 Reformszenarien für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen durchgerechnet und legt nun einen weiteren Ansatz vor, der über den aktuellen SPD-Vorschlag hinausgeht.

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird derzeit verfassungsrechtlich überprüft. Als wahrscheinlich gilt, dass das Bundesverfassungsgericht die Steuerprivilegien noch in diesem Frühjahr als rechtswidrig einstufen wird, da diese der Gleichbehandlung entgegenlaufen. Durch deren Wegfall könnten Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent des bisherigen Aufkommens entstehen, wobei die Mehrbelastung weitgehend die obersten Vermögensgruppen träfe.

Mehreinnahmen für höhere Lebensfreibeträge und Steuervereinfachung nutzen

„Die Mehreinnahmen könnten zumindest teilweise umverteilt werden. Dazu sollten nicht nur Lebensfreibeträge eingeführt werden, wie es die SPD derzeit fordert, sondern auch die Steuertarifstufen reformiert werden“, schlägt Bach vor. Der aktuelle SPD-Vorschlag sei zwar im Ansatz richtig, lasse aber die Tarifgestaltung offen. In seinem Vorschlag werden neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit sieben Tarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht. Die Progression bleibt aber erhalten. Die Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertem Steuertarif würde Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generieren und die Zahl der Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbieren.

DIW-Steuerexperte Bach zieht diese Lösung einem von verschiedenen Seiten geforderten einheitlichen Steuersatz für alle vor. „Eine Flat-Tax müsste mindestens 15 Prozent betragen, wenn das derzeitige Aufkommen erzielt werden soll. Und damit sind die Freiträge noch nicht erhöht“, erklärt er. Das belaste die kleineren Erbschaften zwischen nahen Verwandten, während hohe Erbschaften und von nicht-verwandten Personen entlastet werden.

Übergangsregelung bei Unternehmensübertragungen erforderlich

„Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise“, empfiehlt Bach. Die anfallende Steuer solle über 15 oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufenden Unternehmenserträgen gezahlt werden könne. „Zu prüfen wären weitere Finanzierungshilfen, etwa indem der Fiskus seine Steuerforderung nachrangig oder auch vom Unternehmenserfolg abhängig macht“, schlägt Bach vor. Ein zusätzlicher Freibetrag für Unternehmensübertragungen sei sinnvoll, darüber hinaus sollte man auch niedrigere Steuersätze prüfen, die allerdings nicht mehr bei dreistelligen Millionenerbschaften gelten sollten.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 21.01.2026

DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten stagnieren 2025 vielerorts oder sinken sogar – Nur Finanzsektor bildet Ausnahme – Rückblick auf 20 Jahre Managerinnen-Barometer zeigt Fortschritte, steigende Frauenanteile sind aber kein Selbstläufer – Zusätzliche Studie belegt: Frauen in Führungspositionen können geschlechterstereotype Zuschreibungen abbauen

Der Frauenanteil in den Vorständen der größten Unternehmen in Deutschland ist im vergangenen Jahr vielerorts kaum noch gestiegen. Im Spätherbst 2025 stagnierte der Anteil der Vorständinnen in den meisten untersuchten Unternehmensgruppen bei maximal etwa 20 Prozent, teilweise war er sogar rückläufig. In vielen Fällen war dies nicht auf eine sinkende Zahl von Frauen in Vorständen zurückzuführen, sondern auf einen im Vergleich zum Vorjahr stärkeren Zuwachs männlicher Vorstandsmitglieder. Eine Ausnahme bildet der Finanzsektor, in dem der Frauenanteil in den Vorständen weiter zulegen konnte. Das zeigt das aktuelle Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das in diesem Jahr zum 20. Mal erscheint.

„Noch ist unklar, ob wir es mit einer kurzfristigen Delle oder dem Beginn einer längeren Stagnation beim Frauenanteil in Spitzenpositionen zu tun haben“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. „Klar ist aber: Die jüngste Entwicklung ist ein Warnsignal, dass Fortschritte bei der Gleichstellung in Führungspositionen kein Selbstläufer sind.“

Über die vergangenen 20 Jahre hinweg fällt die Bilanz dennoch positiv aus. Seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2006 ist der Frauenanteil in den obersten Entscheidungsgremien großer Unternehmen hierzulande deutlich gestiegen. So lag der Anteil der Vorständinnen etwa in den 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors 2006 noch bei gut einem Prozent, im Spätherbst 2025 betrug er rund 19 Prozent. Die größten Banken und Versicherungen steigerten sich von zweieinhalb auf 21 bis 22 Prozent. Auch in den Aufsichtsräten nahm der Frauenanteil in allen Gruppen deutlich zu.

DAX-40 und Unternehmen mit Bundesbeteiligung gehen voran

Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte regelmäßige Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Spitzengremien in Deutschland. In die aktuelle Analyse flossen Daten von mehr als 500 Unternehmen ein, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, die 160 DAX-Unternehmen sowie die 100 größten Banken, 60 Versicherungen und über 70 Unternehmen mit Bundesbeteiligung.

Besonders hervor stechen weiterhin die DAX-40-Unternehmen. Noch Mitte der 2000er Jahre lag der Frauenanteil in deren Vorständen nahe null, inzwischen beträgt er gut ein Viertel. Auch Unternehmen mit Bundesbeteiligung weisen seit Jahren überdurchschnittlich hohe Frauenanteile in den Vorständen auf und liegen trotz eines leichten Rückgangs in den vergangenen beiden Jahren mit rund 32 Prozent weiterhin an der Spitze.

Frauen in Führungspositionen wirken Geschlechterstereotypen entgegen

Dass die Entwicklung der Frauenanteile in Führungspositionen nicht nur für die Zusammensetzung von Vorständen und Aufsichtsräten relevant ist, sondern darüber hinaus wirkt, zeigt eine weitere Studie im Rahmen des diesjährigen Managerinnen-Barometers. Auf Basis eines Befragungsexperiments untersuchte sie, wie Beschäftigte die Gerechtigkeit von Löhnen bewerten. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Gender Gap: Die Befragten betrachteten im Durchschnitt niedrigere Löhne für Frauen als gerecht. Wurde innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren jedoch eine Frau anstelle eines Mannes ihre direkte Führungskraft am Arbeitsplatz, passten die Befragten ihre Einschätzungen an und der Gender Gap in den als fair erachteten Löhnen sank.

Die Analyse verdeutlicht, dass nicht die bloße Anwesenheit von Frauen am Arbeitsplatz entscheidend ist, sondern die hierarchische Position. „Frauen in Führungsrollen können dazu beitragen, tief verankerte geschlechterstereotype Zuschreibungen aufzubrechen, indem sie etablierte Statusannahmen infrage stellen und als konkrete Vorbilder wirken“, so Wrohlich. „Sie beeinflussen also nicht nur die Arbeit in den Gremien, sondern potenziell die Einstellungen und Erwartungen der gesamten Belegschaft.“ Ein höherer Frauenanteil im Management könne so langfristig zu mehr Chancengleichheit beitragen. Eine Stagnation oder gar ein Rückgang der Frauenanteile in Führungspositionen würde diese positiven Effekte hingegen bremsen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.01.2026

Das Zusammenwirken von geltendem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen lässt Unternehmen viel Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Zugleich sind Regeln für die Gesundheit von Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unerlässlich. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Das Arbeitszeitgesetz steht unter Beschuss: Arbeitgeber haben es schon lange ins Visier genommen, die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, deutlich längere Arbeitstage zu ermöglichen, indem die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit durch eine Regelung für die Wochenarbeitszeit ersetzt wird. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sogar davon, das Arbeitszeitgesetz ganz abzuschaffen. Das Argument: Die geltende Regelung biete zu wenig Flexibilität. Doch die Kritik blendet aus, dass das geltende Arbeitsgesetz keineswegs starr ist. So kann beispielsweise die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Zudem ist das Arbeitszeitgesetz „tarifdispositiv“, das heißt Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können Abweichungen per Tarifvertrag aushandeln, die tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Das geschieht regelmäßig, zeigt Dr. Reinhard Bispinck in der Studie. Der ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs hat analysiert, wie Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt sind, und sich dabei auf 25 Tarifbereiche quer über alle Branchen konzentriert.

Der Auswertung zufolge verfügen die Unternehmen über erhebliche Spielräume. „Das Flexibilitätspotenzial der tariflichen Arbeitszeitbestimmungen aus Sicht betrieblicher Steuerungsinteressen ist seit langem sehr hoch“, schreibt der Forscher.

Das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen von Tarifverträgen schafft einen guten Ausgleich zwischen den Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber*innen und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Die könnte leiden, wenn durch Abschaffung der täglichen gesetzlichen Obergrenze zeitweilig Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden möglich würden. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie drohen erhebliche Nachteile, wie Forschende der Hans-Böckler-Stiftung und anderer Institutionen in verschiedenen Untersuchungen zeigen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). „Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder sinnvoll noch erforderlich, wie die Analyse der tariflichen Regelungen unterstreicht“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die Untersuchung zeigt, dass Unternehmen schon unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung haben. Gleichzeitig werden die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die Gestaltung miteinbezogen. Das Zusammenspiel von gesetzlichem Rahmen und passgenauen, fair ausgehandelten tariflichen Lösungen ist eine Stärke. Unternehmen müssen sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist.“ Aktuell hat nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland einen Arbeitgeber, der sich an einen Tarifvertrag gebunden hat. 

In der Regel ist in Tarifverträgen eine Wochenarbeitszeit vereinbart, schreibt Bispinck in der Auswertung. In Westdeutschland beläuft sie sich im Schnitt auf 37,6 Stunden, im Osten auf 38,6. Das Spektrum reicht von 35 Stunden wie in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40 Stunden, etwa in der Landwirtschaft. Pauschale Arbeitszeitreduzierungen hat es in den meisten Branchen seit langem nicht gegeben.

Ein wirkungsvolles Instrument zur Flexibilisierung stellen sogenannte Arbeitszeitkorridore dar. In der chemischen Industrie beispielsweise kann die Wochenarbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Betriebe mit Zustimmung der Tarifparteien angepasst werden auf einen Wert zwischen 32 und 40 Stunden. Auch die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit für Teile der Belegschaft oder befristete Verkürzungen zur Beschäftigungssicherung sind oft zulässig.

Die meisten Tarifverträge erlauben zudem eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind dabei Grenzen vorgegeben, beispielsweise maximal zehn Stunden täglich in der Papierverarbeitung oder 34 bis 60 Stunden pro Woche in der bayerischen Landwirtschaft. Der Ausgleichszeitraum, innerhalb dessen die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, beträgt meist sechs Monate bis ein Jahr, in Sonderfällen bis zu drei Jahre. Die Vorgaben seien generell im Laufe der Jahre weiter gefasst worden, so Bispinck.

Bei der Ruhezeit nach dem Feierabend sieht das Arbeitszeitgesetz ein Minimum von elf Stunden vor, von dem durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird in diversen Branchen Gebrauch gemacht. Samstagsarbeit lassen die meisten Tarifverträge in irgendeiner Form zu. Großen Spielraum haben Unternehmen zudem in Sachen Schichtarbeit, die ebenfalls in verschiedenen Formen in allen Tarifbereichen erlaubt ist.

Für Mehrarbeit ist in der Regel eine mehr oder minder großzügige Obergrenze tarifvertraglich festgelegt, vereinzelt – zum Beispiel in der Druckindustrie – gibt es gar keine Begrenzung.

Ein Novum in der tariflichen Arbeitszeitpolitik der vergangenen Jahre stellen Wahloptionen dar, die es Beschäftigten ermöglichen, individuell zwischen Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung zu entscheiden. Bei der Deutschen Bahn etwa können die Beschäftigten zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen, darunter zwölf zusätzliche Urlaubstage oder eine um zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit statt Entgelterhöhung. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordwest kann ein tarifliches Zusatzentgelt von 1000 Euro in bis zu fünf freie Tage umgewandelt werden.

Arbeitszeitkonten sind in der überwiegenden Mehrheit der Tarifbereiche verbreitet, Langzeitkonten, die etwa für Qualifizierung, Teilzeit oder Freistellung vor der Rente genutzt werden können, in sieben Tarifbereichen. In einzelnen Branchen wie der Eisen- und Stahl- oder der Chemieindustrie schreiben Demografie-Tarifverträge die Einrichtung betrieblicher Fonds vor, mit denen sich fest definierte Zwecke wie Altersteilzeit oder eine „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ finanzieren lassen. Altersteilzeit ist hin und wieder auch in speziellen Tarifverträgen geregelt.

Unter dem Strich zeige sich, dass den Unternehmen eine breite Palette von tarifvertraglichen Instrumenten zur Verfügung steht, mit denen sich Arbeitszeit gestalten lässt, so Bispinck. „Die Tarifvertragsparteien entwickeln seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich – ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen der Beschäftigten.“

Betriebliche Arbeitszeitflexibilität – individuelle Arbeitszeitoptionen. Was regeln die Tarifverträge? Eine Analyse von 25 Branchen und Tarifbereichen, Analysen zur Tarifpolitik Nr. 111, Dezember 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.01.2026

Die Europäische Union hat sich die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag dazu ist die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne vom Oktober 2022, die unter anderem nationale Referenzwerte vorsieht. Um diese sinnvolle Vorgabe zu erfüllen, sollte der Deutsche Bundestag den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten auch im Mindestlohngesetz festschreiben. Das geht aus einer Stellungnahme von Dr. Malte Lübker hervor.* Der Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zählt zu den Sachverständigen, die heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales angehört werden. Diese Rechtsklarheit würde auch das Mandat der Mindestlohnkommission stärken, so Lübker.

Die Mindestlohnkommission, die aus Vertreter*innen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besteht und für die Anpassung des Mindestlohns zuständig ist, habe sich in der Vergangenheit – wie derzeit im Gesetz vorgesehen – in erster Linie an der Tarifentwicklung orientiert, so Lübker. Doch dies ändert sich: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommission 2024 in einem Brief beauftragt, künftig auch den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigen zu berücksichtigen. Auch die Kommission selbst hat sich den neuen Referenzwert in ihre Geschäftsordnung geschrieben. „Die Mindestlohnkommission hat sich damit in einer für sie komplexen Situation als handlungs- und kompromissfähig erwiesen“, so Lübker. 

Die Neuerung trägt erste Früchte: Während die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 die Tarifentwicklung nachvollzieht, zeigt sich der Einfluss des Referenzwerts im zweiten Anpassungsschritt auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027. Dies entspricht in etwa 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten – wenn auch mit Stand vom April 2025. Ein gesetzlicher Referenzwert würde die Kommission darin bestärken, diesen Kurs fortzusetzen und es ihr ermöglichen, die Höhe des Mindestlohns eigenständig im Hinblick auf das Lohngefüge zu prüfen, erklärt der WSI-Forscher. Ein erneuter Eingriff wie 2022, als die Erhöhung auf 12 Euro gesetzlich vorgenommen wurde, werde so überflüssig.

Doch die Neuerungen in der Kommission haben auch Kritiker*innen auf den Plan gerufen – die öffentlichen Vorwürfe reichten bis hin zum Verfassungsbruch. Die derzeitige Situation hält der Wissenschaftler deshalb für unzumutbar: Die Kommission sehe sich einerseits mit der Erwartung konfrontiert, das Mindestlohngesetz europarechtskonform auszulegen und den Referenzwert in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits werde ihr vorgehalten, dass sie genau dies ohne eine vorherige Gesetzesänderung nicht dürfe. Das schwäche ihre Autorität in unnötiger Weise. Lübkers Empfehlung: Der Bundestag sollte die bisherige Behelfslösung ersetzen und den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten im Mindestlohngesetz verankern. Dies würde „Rechtsklarheit für die künftige Arbeit der Mindestlohnkommission schaffen, diese effektiv vor dem unberechtigten Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung schützen und das Mandat der Mindestlohnkommission stärken“.

Neben einer gesetzlichen Verankerung des Referenzwertes gibt es bei der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie noch weiteren dringenden Handlungsbedarf, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Der in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene nationale Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung ist inzwischen überfällig und sollte dringend vom Kabinett verabschiedet werden.“

60 Prozent des Medianlohns als Referenzwert für einen angemessenen Mindestlohn, Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages am 12. Januar 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.01.2026

Im Jahr 2022 hielten 55 Prozent der 18- bis 60-Jährigen eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden für Mütter mit unter dreijährigen Kindern für angemessen. Das zeigen am Dienstag veröffentlichte Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Fünftel befürwortet eine externe Ganztagesbetreuung in diesem Kindesalter.

Die Befragten hielten es im Schnitt für angemessen, dass Mütter ab einem Kindesalter von fünf Jahren und acht Monaten wieder in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Teilzeit wurde im Durchschnitt zwei Jahre und acht Monate nach der Geburt akzeptiert. 2011 lagen diese als angemessen betrachteten Altersgrenzen bei drei Jahren und sechs Monaten für Teilzeit, für einen Vollzeitjob bei sieben Jahren und einem Monat.

„Für eine Berufsrückkehr finden Mütter mit Kleinkindern weiterhin nur wenig Akzeptanz. Nur gut die Hälfte ist dafür, dass Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeiten sollten, bis zu einer Vollzeitbeschäftigung sollten sie jedoch bestenfalls warten, bis das Kind das Schulalter erreicht“, betont IAB-Forscherin Corinna Frodermann.

Weiter wurden die Teilnehmenden gefragt, ab welchem Alter ein Kind außerhalb der Familie (z. B. Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter) betreut werden kann – und zwar unabhängig davon, ob eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind tatsächlich verfügbar ist. Für eine regelmäßige externe Betreuung lag das durchschnittlich akzeptierte Kindesalter im Jahr 2022 bei zwei Jahren und vier Monaten, für eine ganztägige Betreuung bei vier Jahren und neun Monaten.

Eine frühere Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und eine frühere Ganztagesbetreuung befürworten vor allem Frauen, Eltern jüngerer Kinder, Ostdeutsche, Erwerbstätige, Paarhaushalte und Personen mit höherem Bildungsniveau.

Weiterführende Analysen zu Geschlechterunterschieden zeigen, dass insbesondere die eigene Elternschaft eine zentrale Rolle spielt. „Während die als angemessen empfundene Altersgrenze von Männern ohne Kinder bzw. ohne minderjährige Kinder deutlich über denen der Frauen in vergleichbaren Familienkonstellationen lagen, unterschieden sich Mütter und Väter mit sehr jungen Kindern kaum voneinander“, so IAB-Forscherin Claudia Wenzig.

Die Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und zur externen Kinderbetreuung wurden über zwölf Jahre hinweg in der IAB-Panelstudie „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ untersucht. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für 18- bis 60-Jährige in Deutschland. Die Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-02.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.01.2026

  • Zahl der Privatschulen binnen zehn Jahren um 7 % auf 3 800 gestiegen
  • 807 900 Schülerinnen und Schüler besuchen eine Privatschule
  • Durchschnittlich 2 042 Euro Schulgeld zahlen Eltern für einen Privatschulplatz

Die Zahl der Privatschulen in Deutschland nimmt zu: Im Schuljahr 2024/25 waren rund 3 800 allgemeinbildende Schulen hierzulande in privater Trägerschaft. Das war knapp jede achte allgemeinbildende Schule (12 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zugleich gab es gut 29 000 öffentliche allgemeinbildende Schulen. Die Zahl der Privatschulen ist in den vergangenen zehn Jahren um 7 % gestiegen: Im Schuljahr 2014/2015 hatte es knapp 3 600 Privatschulen gegeben. Im selben Zeitraum ging die Zahl der öffentlichen Schulen um knapp 4 % zurück (2014/15: gut 30 000 Schulen).

Anteil der Privatschülerinnen und -schüler nahezu unverändert

Der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler blieb im Zehn-Jahres-Vergleich jedoch weitgehend konstant: Im Schuljahr 2024/25 ging wie in den Jahren zuvor seit 2014/15 knapp ein Zehntel (9 %) der Kinder und Jugendlichen, welche allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Insgesamt waren das 2024/25 rund 807 900 von insgesamt gut 8,9 Millionen Schülerinnen und Schülern. Im Schuljahr 2014/15 hatten 736 900 der insgesamt 8,4 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besucht. Diese Konstanz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Privatschulen durchschnittlich kleiner als die öffentlichen sind und die Schließungen von öffentlichen Schulen häufig durch Vergrößerungen der verbliebenen öffentlichen Einrichtungen ausgeglichen wurden.

Jede achte Schülerin beziehungsweise jeder achter Schüler in Mecklenburg-Vorpommern geht auf eine Privatschule

Wie stark Privatschulen genutzt werden, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Am höchsten war der Anteil von Privatschülerinnen und -schülern in Mecklenburg-Vorpommern: Im Schuljahr 2024/25 gingen 13 % der Kinder und Jugendlichen, welche dort allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Auch in Sachsen (12 %) und Bayern (11 %) war der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen vergleichsweise hoch. Am niedrigsten war er in Schleswig-Holstein (6 %), Niedersachsen (6 %) und Hessen (7 %).

Ausländische Schülerinnen und Schüler seltener in privaten Schulen als deutsche

Von den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Privatschulen wurde im Schuljahr 2024/25 gut ein Drittel (34 %) an Gymnasien unterrichtet. 14 % der Privatschülerinnen und -schüler gingen auf eine Grundschule, 12 % auf eine Realschule. 11 % waren an einer Freien Waldorfschule angemeldet, 10 % an Schulen mit drei Bildungsgängen wie etwa Integrierte Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen und 10 % an Förderschulen. Die übrigen 9 % verteilen sich auf andere Schularten.

Ausländische Schülerinnen und Schüler besuchen deutlich seltener eine Privatschule als deutsche. Während 4 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler an einer allgemeinbildenden Privatschule unterrichtet wurde, lag der Anteil bei deutschen Schülerinnen und Schülern bei 10 %.

Eltern bezahlten im Schnitt 2 042 Euro pro Jahr für einen Privatschulplatz

Für einen Platz an einer Privatschule muss häufig Schulgeld gezahlt werden. Für rund 599 000 Kinder und Jugendliche wurde in der Lohn- und Einkommensteuer 2021 Schulgeld geltend gemacht. 2 042 Euro im Jahr zahlten deren Eltern im Durchschnitt für einen kostenpflichtigen Privatschulplatz. Für 7 % kostete der Platz mindestens 5 000 Euro im Jahr, knapp ein Viertel (24 %) machte zwischen 2 000 und 5 000 Euro steuerlich geltend, rund die Hälfte (48 %) zwischen 500 und 2 000 Euro und für 22 % beliefen sich die Gebühren auf weniger als 500 Euro im Jahr. Deutliche Unterschiede zeigen sich auf regionaler Ebene: Am höchsten war das durchschnittlich steuerlich geltend gemachte Schulgeld in Hessen mit 3 261 Euro je Kind, am niedrigsten in Sachsen mit 1 270 Euro.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben zum Schulgeld beziehen sich ausschließlich auf die Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 23 Jahren, die eine kostenpflichtige Privatschule besuchten und deren Eltern das Schulgeld in der Steuererklärung des Jahres 2021 angegeben haben. Nicht berücksichtigt sind Schülerinnen und Schüler, die kostenfreie Privatschulen besuchen, die aus bestimmten Gründen vom Schulgeld befreit waren oder deren Eltern das Schulgeld steuerlich nicht geltend gemacht haben.

Aufgrund der langen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und der Bearbeitungsdauer bei der Finanzverwaltung liegen die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung (circa 3,5 Jahre) vor. Die aktuellsten Ergebnisse sind daher für das Veranlagungsjahr 2021.

Weitere Informationen:

Daten zu allgemeinbildenden Privatschulen werden im Statistischen Bericht “Allgemeinbildende Schulen – Schuljahr 2024/25“ veröffentlicht.

Daten zum steuerlich geltend gemachten Schulgeld 2021 finden Sie im Statistischen Bericht “Lohn- und Einkommensteuer – Schulgeld – 2021“.

Interaktive Karten zeigen die Zahl der Kinder in kostenpflichtigen Privatschulen und die Höhe des Schulgeldes nach Kreisen.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite “Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2026
  • Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst bei 4 %, in der Privatwirtschaft bei 17 %
  • Bereinigter Gender Pay Gap ebenfalls unverändert bei 6 %

Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei 5 %, in Westdeutschland dagegen bei 17 %.

Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen Dienst

Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“. Bezieht man letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15 %. Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“) mit 4 % wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 %). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 60 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19 % der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 % des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 % der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 40 % des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Einfach erklärt werden beide Indikatoren in einem Video im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Seit 2022 können die Ursachen des Gender Pay Gaps jährlich auf Basis der monatlichen Verdiensterhebung untersucht werden. Zuvor stützten sich die Berechnungen auf die vierjährliche Verdienststrukturerhebung sowie einer Fortschreibung der Ergebnisse für die Zwischenjahre.

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen des repräsentativen Monats April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Abschnitt O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Zudem werden Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Abgrenzungen gewährleisten europaweit vergleichbare Ergebnisse, da die Datenerhebungen in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sind. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. Ausführlich informieren auch die Artikel „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen auf der Themenseite „Gender Pay Gap„. Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.12.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt heute in Berlin die Ergebnisse einer Befragung unter jugendlichen Internet-Nutzer*innen vor. Demzufolge greift ein generelles Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige zu kurz und löst Probleme mit Blick auf Jugendschutz nicht. Die qualitative Studie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt macht vielmehr deutlich: Statt pauschaler Verbote bedarf es stärkerer Plattformregulierung, mehr Medienbildung und niedrigschwelliger Unterstützungsangebote.

Die explorative Studie „Wenn man uns fragen würde …“ basiert auf Gruppeninterviews mit 30 Jugendlichen aus unterschiedlichen sozialen Lebenslagen, durchgeführt in Einrichtungen in sozioökonomisch benachteiligten Quartieren. Sie zeigt: Junge Menschen erkennen Risiken sozialer Medien sehr genau – etwa problematische Algorithmen, Suchtmechanismen, sexualisierte Inhalte oder Hass und Gewalt. Ein pauschales Verbot wird dieser reflektierten Nutzungspraxis nicht gerecht und geht an der Realität vieler Jugendlicher vorbei.

Stattdessen benennen sie einen klaren Bedarf an verbindlicher Regulierung der Plattformen. Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher deutlich mehr Medienbildung in Schule, Jugendhilfe und außerschulischen Angeboten sowie an niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, die auch Eltern und Fachkräfte einbeziehen. Zentral ist für sie zudem, dass junge Menschen selbst an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre digitale Lebenswelt unmittelbar betreffen.

„Ein Verbot verschiebt Verantwortung von Plattformbetreibern und Politik auf Jugendliche“, so Bundesvorstand Marvin Deversi. „Notwendig sind verbindliche Regeln für Anbieter, wirksamer Jugend- und Datenschutz sowie eine Politik, die Prävention und Befähigung ernst nimmt. Medienkompetenz ist dabei keine Frage des Alters, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Studie ist deshalb auch eine Aufforderung zum Perspektivwechsel: weg von symbolischer Ordnungspolitik, hin zu einer kohärenten Digital- und Jugendpolitik, die Schutz, Teilhabe und Verantwortung zusammendenkt.“

Marius Hilkert, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ISS, fügt hinzu: „Betroffene wissen am besten, wo Probleme liegen und was es zu ihrer Lösung braucht – das gilt auch für Jugendliche. Auch deshalb sind Beteiligungsprozesse wie in unserer Studie zu einem potenziellen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige so wichtig. Unsere Befragung macht die Lebensrealitäten junger Menschen sichtbar: Sie handeln als risikobewusste und wissbegierige Nutzer*innen und lehnen ein generelles Social-Media-Verbot größtenteils ab.“

Zum Download der Studie: https://awo.org/pressemeldung/kein-social-media-verbot-jugendliche-fordern-klare-regeln/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) vom 26.01.2026

Zu den Plänen der SPD zu einer Reform der Erbschaftssteuer erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:  

„Es ist gut, dass die Debatte über eine Reform der Erbschaftssteuer wieder aufgenommen wird. In einer Zeit wachsender sozialer Ungleichheit ist es notwendig, über eine faire und solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens zu sprechen. Sobald Vorschläge zur gerechteren Besteuerung großer Vermögen auf den Tisch kommen, folgt zuverlässig eine reflexhafte Empörungsdebatte aus den immer selben Kreisen. Es ist an der Zeit, dass wir uns nicht mehr von deren unrealistischen Horrorszenarien an der Ausgestaltung einer gerechten, solidarischen Steuerpolitik hindern lassen. Allen ist klar, dass wir jetzt Investitionen in Infrastruktur und Bildung brauchen. 

Die einzige Idee bisher scheint zu sein, aus den Ärmsten noch mehr herauszuholen, und dass das nicht funktioniert, zeigt aktuell die „Neue Grundsicherung“: Versprochen waren hohe Einsparungen, tatsächlich aber bringen die Gängelungen praktisch keine nennenswerten Einnahmen für die Staatskassen.  

Es ist schlicht richtig, Menschen mit sehr hohen Vermögen stärker als bisher an dieser Finanzierung zu beteiligen. Vermögensungleichheit ist Gift für die Demokratie und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein handlungsfähiger Staat braucht ausreichend Mittel und die müssen gerecht und solidarisch erhoben sein.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.01.2026

Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Geschenk. Sie ist ein begrenzter Ausgleich im Rahmen eines umlagefinanzierten Systems, in dem Familien durch ihren generativen Beitrag insgesamt höhere Beiträge leisten. Deshalb fordern der Bund katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung.

 

Berlin, Köln 8. Januar 2026 Trotz des Sparpakets der Bundesregierung haben zahlreiche Krankenkassen ab Januar 2026 ihre Beiträge angehoben. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken warnen angesichts des weiterhin bestehenden Spardrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung eindringlich vor einer Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Anstatt Familienbeiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen, fordern die Verbände Strukturreformen sowie mehr Wertschätzung und einen gerechten Ausgleich für die Leistungen von Familien.

Familien leisten mit der Erziehung von Kindern einen generativen Beitrag für das gesamte Sozialsystem. Die Krankenversicherung wird – wie die Rente – in einem Umlageverfahren finanziert. Sie ist auf die künftigen Beiträge der heutigen Kinder angewiesen. Die mit Abstand höchsten Kosten fallen im Alter an. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft demografisch bedingt älter. Die wachsenden Gesundheitskosten werden im Umlageverfahren der Sozialversicherungen somit zunehmend durch die Beiträge immer weniger Erwerbstätiger – insbesondere Jüngerer und Familien – finanziert.

Die Bezeichnung der Mitversicherung als „beitragsfrei“ ist aus Sicht der Verbände irreführend, da grundsätzlich auf das Gesamteinkommen der Familie Beiträge erhoben werden. Die beitragsfreie Mitversicherung entfällt zudem bei einem Einkommen von mehr als 565 Euro bzw. bei einem Minijob um 603 Euro im Monat. Sie ist damit vor allem für Personen relevant, die wegen Sorgearbeit nicht erwerbstätig sein können. Für diese ist sie aber sehr wichtig – z. B. in der Elternzeit.

Die Familienversicherung schützt auch die Wahlfreiheit der Familien. „Der Staat darf nicht in die Lebensplanung von Paaren eingreifen und sie für ihre Entscheidung bestrafen, Verantwortung füreinander und für Familienarbeit, Sorgearbeit und intergenerationales Miteinander zu übernehmen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Es geht aber nicht nur ums Geld. Es geht darum anzuerkennen, was Familie täglich leistet – für unsere Gesellschaft, aber auch für unsere Sozialversicherungen.“

„Wer Angehörige pflegt oder Kinder großzieht und zeitweise nicht erwerbstätig sein kann, darf nicht mit Beiträgen auf ein gar nicht vorhandenes Einkommen belastet werden“, ergänzt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling. „Wir brauchen keine Zusatzabgabe auf Familienarbeit, sondern eine nach der Kinderzahl gestaffelte Beitragsentlastung für Familien. Außerdem eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitssystems durch mehr Effizienz, Prävention und Digitalisierung“, so Nebeling weiter. „Die Verantwortung für tragfähige Finanzierungsmodelle darf nicht auf die Familien abgewälzt werden.“

Die Verbände weisen darauf hin, dass Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefördert werden. Forschungsergebnisse¹ haben gezeigt, dass im Durchschnitt erst bei Familien ab vier Kindern Gesundheitskosten anfallen, die höher sind als die Beiträge der Familien. Die meisten Familien sind trotz Familienversicherung Nettozahler – und erbringen zusätzlich den für jedes Umlageverfahren unverzichtbaren Beitrag der Kindererziehung.

¹ https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/familienlastenausgleich-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Bund katholischer Unternehmer (BKU)  und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 08.01.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Einrichtung einer eigenen Rentenkommission beschlossen. Ziel ist es, einen umfassend tragfähigen Vorschlag für die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland zu beraten. Die Kommission erarbeitet ein konsistentes Gesamtkonzept, das für alle Erwerbstätigen eine auskömmliche und verlässliche Rente gewährleistet.

Im Mittelpunkt steht eine starke gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die für alle eine solide Basis der Alterssicherung bietet. Ergänzend sollen kollektive Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie Elemente des sozialen Ausgleichs weiterentwickelt werden – insbesondere mit Blick auf geschlechtsspezifische Nachteile im Erwerbsleben, die Übernahme von Sorgearbeit und gesundheitlich bedingte Einschränkungen bis hin zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.

„Die Rente ist das zentrale Versprechen des Sozialstaats: Wer ein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter sicher leben können“, erklärt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Mit unserer Rentenkommission wollen wir einen eigenen, klaren und solidarischen Gegenentwurf vorlegen – jenseits von derzeitigem Stückwerk und kurzfristigen Debatten. Unser Ziel ist eine Alterssicherung, die den Lebensstandard sichert, Armut verhindert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.“

Der DGB-Rentenkommission gehören an: Yasmin Fahimi (DGB), Christiane Benner (IG Metall), Nils Hindersmann (IGBCE), Andrea Kocsis (ver.di), Maike Finnern (GEW), Nina Krüger (DGB Jugend), Verena Bentele, Dr. Joachim Rock, Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler, Prof. Dr. Katja Nebe, Peter Weiß, Ricarda Lang, Kevin Kühnert.

Zur inhaltlichen Vertiefung setzt die DGB-Rentenkommission vier thematische Labore ein:

  • Labor „Versorgungsanspruch aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung“
  • Labor „Finanzierung der Alterssicherung“
  • Labor „Fairer Renteneintritt und Arbeiten im Alter“
  • Labor „Sozial abgesicherte Übergänge von der Arbeit in die Rente“

In diesen Laboren erarbeiten Vertreterinnen aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft konkrete Lösungsansätze und formulieren Empfehlungen. Beteiligt sind unter anderem folgende wissenschaftliche Expertinnen: Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen), Prof. Dr. Antonio Brettschneider (TH Köln), Prof. Dr. Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler (Hochschule Bielefeld), Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel), Prof. Dr. Katja Nebe (Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Sebastian Dullien (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung), Dr. Florian Blank (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut), Dr. Johannes Geyer (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Prof. Dr. Hans Martin Hasselhorn (Universität Wuppertal), Prof. Dr. Claudia Vogel (Hochschule Neu-brandenburg) sowie Prof. Dr. Felix Wilke (Ernst-Abbe-Hochschule Jena).

Die konstituierende Sitzung der DGB-Rentenkommission ist für Ende Februar / Anfang März 2026 geplant. Eine Zwischenbewertung der Arbeiten erfolgt im späten Frühjahr, die Abschlussklausur im Sommer 2026. Anschließend ist eine zeitnahe Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.01.2026

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz eröffnet auch neue Perspektiven für gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr sollen künftig auch zivile Freiwilligendienste stärker gefördert werden. Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) begrüßen diese Entwicklung.

Mit Blick auf die Beratungen im Bundeskabinett und im Bundesrat zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Das Gesetz setzt einen klaren Impuls für mehr gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr werden auch zivile Freiwilligendienste gezielt gestärkt, was jungen Menschen neue Chancen eröffnet, sich aktiv in unserer Gesellschaft einzubringen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept zu entwickeln, das alle beteiligten Stellen, Partner und Dienstleistenden einbezieht. Da mit dem Beschluss des Bundestages nicht nur auf den Dienst in der Bundeswehr, sondern auch auf Möglichkeiten in sozialen Einsatzbereichen sowie dem Zivil- und Bevölkerungsschutz hingewiesen wird, leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Krisenfestigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“  

Diakonie Deutschland und aej setzen sich in dem aktuellen politischen und legislativen Prozess für den weiteren und zügigen Ausbau der Freiwilligendienste ein. Annika Schreiter, Generalsekretärin der aej, betont: „Junge Menschen sollten zur Teilnahme an einem Dienst motiviert und bewegt werden. Deshalb fordern Diakonie und aej weiterhin einen Rechtsanspruch auf einen Platz in bestehenden Freiwilligendiensten sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, um diese zu stärken und die Zahl der Freiwilligen zu verdoppeln. Dazu sind die neuen zusätzlichen Plätze ein erster Schritt. Die Evangelischen Freiwilligendienste stehen hier bereit.“ 

Gemeinsam mit anderen Verbänden haben aej und Diakonie die „Vision 2030“ erarbeitet, um die Freiwilligendienste bis 2030 von 100.000 auf 200.000 Plätze pro Jahr auszubauen. Ein Aspekt der „Vision 2030“ ist es, den Freiwilligendienst für alle zugänglich zu machen. Ein Freiwilligendienst sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch betont: „Das aktuelle Taschengeld in den Freiwilligendiensten reicht nicht, um unabhängig von den Eltern zu wohnen und zu leben. Die Diakonie fordert deshalb eine Erhöhung des Taschengeldes auf BAFÖG-Niveau von etwa 1.000 Euro im Monat.“ 

Zur Diskussion über ein mögliches Gesetz zur Wehrpflicht und zu Ersatzdiensten erklärt Rüdiger Schuch, man werde im Falle einer Wiedereinsetzung des Zivildienstes mit den beteiligten Organisationen und Dienststellen zusammenarbeiten. „Dabei ist es wichtig, die Erfahrungen aus dem ehemaligen Zivildienst zu prüfen und die erfolgreichen Modelle der heutigen Freiwilligendienste zu berücksichtigen. Diese Programme, die der Bildung, Orientierung und dem gesellschaftlichen Engagement dienen, müssen für alle Menschen zugänglich bleiben – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder körperlichen Einschränkungen. Der große Beitrag, den diese Dienste für die Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt leisten, darf nicht beeinträchtigt werden.“ 

Annika Schreiter bekräftigt, wie wichtig es sei, junge Menschen in die aktuelle Diskussion um Wehrdienst und Freiwilligendienst aktiv einzubeziehen. „Wenn komplette Jahrgänge angeschrieben oder gemustert werden sollen, braucht es Transparenz, echte Wahlmöglichkeiten und Raum für Gewissensbildung. Freiwilligkeit darf nicht durch ökonomische Anreize oder sozialen Druck ausgehöhlt werden. Evangelische Jugendarbeit begleitet junge Menschen verlässlich – nicht mit Druck, sondern mit Orientierung.“ 

Diakonie und aej organisieren gemeinsam die Freiwilligendienste in einer zentralen Stelle. Im Jahr 2024 engagierten sich rund 13.000 junge Menschen in Deutschland oder im Ausland, davon etwa 8.500 im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und rund 4.500 im Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 19.12.2025

Anne Lütkes ist neue Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie folgt auf Thomas Krüger, der nach einer langen Amtszeit von 30 Jahren auf der Mitgliederversammlung der Kinderrechtsorganisation nicht erneut kandidiert hatte. Als Vizepräsidentinnen wurden Nathalie Schulze-Oben und Anja Siegesmund gewählt, als Schatzmeister Haimo Liebich im Amt bestätigt. Den erweiterten Vorstand komplettieren Mustafa Akça, Siegfried Barth, Katja Dörner, Harald Geywitz, Ottilie Klein, Erik Lierenfeld und Katja Mast.

Anne Lütkes ist Fachanwältin für Familienrecht und seit 2006 im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerkes, zuletzt als Vizepräsidentin. Sie war von 2000 bis 2005 Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie sowie Stellvertreterin der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein. Von 2010 bis 2017 amtierte sie als Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf.

„Mein besonderer Dank gilt Thomas Krüger, der durch seine unermüdliche Arbeit als Präsident unserer Kinderrechtsorganisation maßgeblich dafür gesorgt hat, dass das Deutsche Kinderhilfswerk auf allen Ebenen des Vereins sehr gut aufgestellt ist und sich zu einem der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland entwickelt hat. Das hat ebenso wie unsere finanzielle Unabhängigkeit durch private Mittel dazu beigetragen, dass wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite fördern können“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unsere Arbeit wird auch in den nächsten Jahren insbesondere die Defizite bei der konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in den Blick nehmen. Eine starke Stimme für die Interessen und Rechte von jungen Menschen brauchen wir mehr denn je: Der von uns vor kurzem vorgestellte Kinderrechte-Index hat deutlich gezeigt, dass es auf allen staatlichen Ebenen eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik und damit einhergehend Strategien für die Umsetzung der Kinderrechte braucht. Das gilt insbesondere für die Kinder- und Jugendbeteiligung und die langfristige Förderung von Beteiligungsstrukturen, aber auch für die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land oder die Herausforderungen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes“, so Lütkes weiter.

„Weiterer Arbeitsschwerpunkt wird das Thema Kindgerechte Justiz sein. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Zudem werden wir uns verstärkt dem Thema Bildungschancen von Kindern widmen, zu dem wir im Sommer den Kinderreport 2026 vorlegen werden“, sagt Anne Lütkes.

„Und auch die Demokratiebildung im Kindesalter und die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur in diesem Bereich werden auf unserer Agenda ganz oben stehen. Die Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern sind hier zentral – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Dafür muss die Demokratiebildung auch politisch verbindlich gestärkt werden. Denn demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen“, so Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien das neue PIXI-Buch „Alle machen mit!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Bezugspersonen auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Kinderrecht auf Inklusion und der Ermöglichung von Beteiligung für alle Kinder. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, Kinderrecht auf beide Eltern, Kinderrecht auf Privatsphäre, Kinderrecht auf Information und Kinderrecht auf kulturelle Bildung das achte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Insgesamt haben die acht PIXI-Bücher inzwischen eine Auflage von mehr als 500.000 Exemplaren erreicht. Zum neuen PIXI-Buch gibt es erstmals einen begleitenden Kurzfilm, um auch auf diesem Wege Kindern die Geschichte und die Kinderrechte näherzubringen.

„Die Kinderrechte sind mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch immer zu wenig bekannt. Deshalb freuen wir uns umso mehr, den Kindern mit unserer PIXI-Buchreihe ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Inklusion wird fast flächendeckend viel zu wenig beachtet, dabei muss es für alle Kinder gleichermaßen umgesetzt werden. Alle Kinder haben das Recht auf gleiche Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung. Dafür müssen in unserer Gesellschaft Barrieren abgebaut und die individuellen Potenziale jedes Kindes gefördert werden. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten und können mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten. Das gilt ausnahmslos für alle Kinder. Deshalb steht das Recht auf Inklusion im Mittelpunkt unseres neuen PIXI-Buches“, betont Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Vorlesen ist ein zentraler Baustein frühkindlicher Bildung: Geschichten öffnen Welten, stärken Sprache, Fantasie und Empathie und vermitteln Werte. Gute frühkindliche Bildung ist kein Luxus, sondern ein Kinderrecht, das darüber entscheidet, ob Kinder ihr Potenzial entfalten oder schon am Start ausgebremst werden. Kinder müssen von Anfang an erleben, dass ihre Stimme zählt, dass Inklusion und Teilhabe selbstverständlich sind und dass alle dazugehören – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Fähigkeiten. Pädagogische Fachkräfte leisten dafür Unverzichtbares, denn sie begleiten Kinder aufmerksam und greifen ihre Fragen auf. Das neue PIXI-Buch zeigt auf kindgerechte Weise: Alle Kinder sollen sich gesehen fühlen und die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung haben. Wer heute verlässlich in hochwertige und inklusive Bildung investiert, investiert in Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien.

Die Geschichten der Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes drehen sich um eine Gruppe befreundeter Kitakinder, die die Herausforderungen in ihrem Alltag selbstbestimmt und kreativ lösen. In jedem Buch steht ein anderes Kind im Mittelpunkt. Dieses Mal ist Maja die Hauptfigur. Die altersgerecht formulierte und illustrierte Geschichte thematisiert gelebte Inklusion und Beteiligung im Kita-Alltag: Kinder mit und ohne Behinderung entdecken zusammen mit einer Erzieherin und einem Erzieher verschiedene Barrieren im Kita-Garten – und setzen sich gemeinsam aktiv für dessen Umgestaltung ein. Die Kita wird so als Ort gelebter Demokratie und Inklusion sichtbar – ein Ort, an dem alle Kinder teilhaben, ihre Umwelt mitgestalten und sich als selbstwirksam erleben können. Die gemeinsame Orientierung von Erwachsenen und Kindern an den Kinderrechten bildet hierfür die Grundlage.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der selbstverständliche Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich unterschwellig, wie ein roter Faden durch die Geschichten zieht. Die Figuren im Buch, die Zeichnungen und die verwendete Sprache sind bewusst so gewählt, dass Vielfalt als Normalität im Alltag wahrgenommen wird. So leben die Hauptfiguren in unterschiedlichsten Familienkonstellationen, haben verschiedene herkunftbedingte Ausgangssituationen und Lebenswelten. Ein Begleitheft zum PIXI-Buch unterstützt pädagogische Fachkräfte dabei, Kinderrechte – insbesondere in den Bereichen Inklusion und Vielfalt – in ihren Einrichtungen wirkungsvoll zu thematisieren und kleine Projekte dazu umzusetzen. Hierfür werden zwei praxisorientierte Methoden für den Kita-Alltag vorgestellt. Die erste Methode ermutigt die Kinder, ihre individuellen Stärken zu entdecken und verdeutlicht gleichzeitig, wie wichtig jedes einzelne Mitglied für die Gemeinschaft ist. Die zweite Methode lädt dazu ein, gemeinsam den Kitahof zu erkunden und sich dafür einzusetzen, diesen zum „Kinderrechte-Ort“ zu machen.

Das PIXI-Buch ist nicht im Handel verfügbar, sondern ist kostenfrei beim Deutschen Kinderhilfswerk erhältlich. Pädagogische Fachkräfte aus Kita und Hort können Gruppensätze à 15 oder 30 Stück und didaktisches Begleitmaterial bestellen: www.dkhw.de/shop. Der PIXI-Kurzfilm ist hier abrufbar: www.dkhw.de/pixi-film-alle-machen-mit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.01.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Staat und Zivilgesellschaft dazu auf, in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf die Kinderrechte zu legen. „Der von uns im letzten Monat vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch sehr vieles im Argen liegt. Mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen wird das Kindeswohl bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Hier braucht es dringend Veränderungen: Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden“, betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger.

„Als Kinderrechtsorganisation stehen wir für eine Gesellschaft ein, in der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mitbestimmen können und bestmögliche Chancen für ein gutes Aufwachsen erhalten. Wir wollen ein kindgerechtes Deutschland, in dem Kinder und Jugendliche als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft gesehen, behandelt und respektiert werden. Es muss Standard auf allen Ebenen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Zivilgesellschaft sein, dass Kinder unsere Gesellschaft mit ihrer Kreativität und Kompetenz mitgestalten können. Dabei ist die Beteiligung von Kindern ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Denn Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sondern vor allem auch unsere Gegenwart. Dass in die junge Generation kurz- und langfristig mehr investiert werden muss, zeigt sich beispielsweise beim drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung ist skandalös und hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach – Fortschritte aber sind kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist“, so Krüger weiter.

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es immer noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik entspricht, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft altersgemäß zu beteiligen sind. Schon die Diskussion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

„Gerade die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist notwendiger denn je. Hier sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat gefordert, endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz zu schaffen, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Aufgrund der hohen Hürden, die es bei einer Änderung des Grundgesetzes im Bundestag und Bundesrat gibt, braucht es zum Wohle der Kinder und für wirksame Kindergrundrechte hierfür eine ganz große Koalition von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren muss unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Langfristig würden so eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen und die Rechte der Kinder quer durch die Rechtsgebiete gestärkt“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2026

eaf kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Deutschen Bundestag noch einmal kritisch zu prüfen und dabei die Bedeutung sozialer Väter für das Kindeswohl stärker in den Blick zu nehmen.

Nach Auffassung der eaf wertet der vorliegende Entwurf die Rolle des sozialen Vaters erheblich ab und geht damit deutlich über den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hinaus, lediglich in besonders gelagerten Fällen die Rechte biologischer Väter zu stärken.

„Mehrere der vorgeschlagenen Regelungen sind aus Sicht des Kindeswohls nicht zielführend“, so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Wir gehen davon aus, dass das Auseinanderfallen von rechtlicher und biologischer Vaterschaft eher die Ausnahme als die Regel ist. Wenn zwei Väter ein starkes Interesse an der rechtlichen Vaterschaft haben, müssen die Hintergründe stets sorgfältig geprüft werden. Das ist nur möglich durch eine familiengerichtliche Einzelfallentscheidung, die die Interessen und Grundrechte aller Beteiligten berücksichtigt und eine umfassende Kindeswohlprüfung vornimmt.“

Besonders kritisch bewertet die eaf, dass nach der nun vorgesehenen Regelung volljährige Kinder aktiv widersprechen müssen, wenn der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft des sozialen Vaters anficht. Diese Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht vorgegeben. Sie könnte dazu führen, dass der soziale Vater seine Rechtsstellung über Nacht verliert, falls das von ihm großgezogene volljährige Kind eine Widerspruchsfrist versäumt. Die eaf schlägt stattdessen vor, für eine erfolgreiche Anfechtung stets die aktive Zustimmung des erwachsenen Kindes einzuholen.

Die neu geschaffene Möglichkeit für den biologischen Vater, alle zwei Jahre gerichtlich überprüfen zu lassen, ob seine sozial-familiäre Beziehung zum Kind die des sozialen und rechtlichen Vaters mittlerweile an Schutzwürdigkeit übertrifft, sieht die eaf ebenfalls mit großer Sorge: „Wir fragen uns, ob damit nicht eine Art neuer ‚Wettlauf um die Vaterschaft‘ etabliert wird, der eigentlich verhindert werden soll“, so Bujard. „Der Schutz der sozialen Familie droht hier stärker geschwächt zu werden, als es das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt hat.“

Auch die neue gesetzliche Vermutung, dass eine sozial-familiäre Beziehung frühestens nach einem Jahr rechtlicher Vaterschaft des sozialen Vaters vorliegen kann, bewertet die eaf kritisch. „In diesem gesamten Zeitraum könnte ein sozialer Vater den Rechten eines biologischen Vaters praktisch wenig entgegenhalten“, erläutert Bujard. „Geht das Gericht davon aus, dass keine sozial-familiäre Beziehung besteht, unterbleibt auch eine Kindeswohlprüfung. Die Vorgeschichte, die Motivation aller Beteiligten und die Bedeutung des sozialen Vaters für das Wohl des Kindes werden dann nicht in die Entscheidung einbezogen. Gerade in Fällen mit Gewaltkontexten ist dies jedoch elementar wichtig.“

„Leider berücksichtigt der aktuelle Entwurf die Interessen sozialer Väter und deren Beziehung zu ihren Kindern nicht ausreichend“, resümiert der eaf-Präsident Bujard und warnt: „Wenn ein sozialer Vater befürchten muss, dass er trotz Übernahme der rechtlichen Verantwortung immer darauf gefasst sein muss, durch den biologischen Vater ersetzt zu werden, untergräbt dies seine Rolle in der Erziehung, der finanziellen Absicherung und der emotionalen Bindung zum Kind.“

>>Stellungnahme der eaf zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 12.01.2026

Auf eine Anfrage des Abgeordneten Maik Brückner (die Linke) zum Aktionsplan „Queer leben“ verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort nur auf die vergangene Legislaturperiode. Einen Aktionsplan für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt hat die LSBTIQ*-Zivilgesellschaft lange gefordert. Dieses Versprechen hat die SPD/Grünen/ FDP-Regierung eingelöst und damit die Queerpolitik ganz wesentlich vorangebracht. Dazu erklärt Alexander Vogt für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wenngleich die Erarbeitung des Aktionsplans in der Vergangenheit liegt: die Umsetzung muss jetzt durch die Bundesregierung weitergeführt werden! Das würde lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) eine sichere Zukunft in Deutschland ermöglichen. Die Bundesregierung darf sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, denn queeres Leben in Deutschland ist derzeit so bedroht wie schon lange nicht mehr. Das belegen unter anderem die Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität in aller Deutlichkeit.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich bereits mehrmals zum Schutz und zur Förderung queeren Lebens in Deutschland bekannt: durch die Verstetigung des Amts der Queerbeauftragten, durch Bekenntnisse im Koalitionsvertrag, Bekräftigung in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen. Auch Kanzler Merz persönlich hat am 9. Juli 2025 im Bundestag bekräftigt: „Wir tun alles, um Menschen, die queer sind, ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Ich stehe persönlich dafür ein, dass das so ist und dass das besser wird. So wie es gegenwärtig ist, mit den vielfältigen Bedrohungen, kann es nicht bleiben.“

Diesen Worten müssen Taten folgen! Jetzt müssen die im Aktionsplan „Queer leben“ entwickelten Empfehlungen und Handlungspläne auch unter der schwarz-roten Regierung langfristig abgesichert werden: Als Querschnittsaufgabe aller Bundesressorts und mit finanziellen Mitteln hinterlegt. Die Ministerien haben sich im Aktionsplan jeweils zu Maßnahmen zum Schutz queeren Lebens verpflichtet, diese Verpflichtungen gelten über den Wechsel der Legislaurperiode hinaus. Auch viele unionsgeführte Landesregierungen haben diese Dringlichkeit erkannt und entsprechende Aktionspläne auf Landesebene verabschiedet.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 16.01.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Februar 2026

Veranstalter: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS)
Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise (BALZ)
Diakonie Deutschland

Ort: Online

Behördenleistungen werden digitaler. Mit dem Online-Service Jobcenter.digital und der Jobcenter-App digitalisiert die Bundesagentur für Arbeit derzeit ihre Leistungen in Jobcentern.

Leistungen beantragen, Termine vereinbaren, Bescheide erhalten rund um die Uhr und von überall – was für die einen Erleichterung im Alltag verspricht, baut für andere Hürden auf. Menschen, die die Online-Kommunikation nicht nutzen können, erleben Barrieren beim Zugang zu Sozialleistungen, weil bisherige Kommunikationskanäle eingeschränkt oder nicht anerkannt werden. Die Abbruchquote bei „Jobcenter.digital“ wird auf 50 % geschätzt. Beratungsstellen haben Schwierigkeiten, Menschen bei der digitalen Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs zu unterstützen.

In der Veranstaltung schauen wir auf Chancen sowie Herausforderungen von Jobcenter.digital. Nils Wohltmann hat durch seine Beratungspraxis im Berliner Arbeitslosenzentrum detaillierte Kenntnis der Hürden, mit denen Leistungsberechtigte konfrontiert sind und entwickelt daraus praxisorientierte Verfahrensvorschläge.
Ass.jur. Sabine Hummerich arbeitet bei der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürger Bremen. Sie wird, gestützt auf ihre Beratungserfahrungen, vor allem die rechtlichen Aspekte der Umstellung von analogen auf digitale Verfahren beleuchten.
Vor diesem Hintergrund möchten wir auf der Veranstaltung folgende Fragen diskutieren: Welche Chancen bieten digitale Lösungen und welche Risiken bergen sie? Wie kommen Leistungsberechtigte analog zu ihrem Recht? Wie können digitale Lösungen so entwickelt werden, dass sie die Bedarfe von Bürger*innen und Beratungsstellen mitberücksichtigen?

Wir sprechen mit:
Parsa Marvi (MdB Fraktion SPD, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung), Cansın Köktürk (MdB Fraktion Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), Timon Dzienus (MdB Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), N.N. (MdB Fraktion CDU/ CSU)

Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2026 unter diesem Link an.

Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Termin: 11. Februar 2026

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)

Ort: online

der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit dem Volkssolidarität Bundesverband und Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen die Expertise „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ vorgelegt. Sie bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse zum kindlichen Spracherwerb und benennt zentrale Handlungsbedarfe für eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung von Kindern in der Kita. Hier geht es direkt zur Broschüre: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/expertise-sprache-2026/

Die Expertise gibt Handlungsempfehlungen, wie in Kindertageseinrichtungen eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung umgesetzt werden kann, die eine gezielte individuelle Unterstützung von Kindern in Alltagssituationen bietet. Grundlage dafür sind die regelmäßig erfassten Entwicklungsstände der Kinder und tragfähige pädagogische Beziehungen mit qualifizierten Fachkräften. Denn die wirksamsten Bedingungen für Sprachentwicklung entstehen nachweislich in interessengeleiteten Interaktionen innerhalb authentischer Kommunikationssituationen.

Am 11. Februar 2026 findet die Veranstaltung „Mit und durch Worte wachsen – Wie Kinder sprechen lernen und wie wir sie dabei in der Kita unterstützen können. Erkenntnisse, Austausch und Impulse“ u. a. mit zwei Autorinnen der Expertise im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kita-Dialoge 2026: Wie werden Kitas dem Heute und Morgen von Kindern gerecht?“ statt.

Die Veranstaltung findet am 11.02.2026 online und kostenfrei in der Zeit zwischen 15.00 und 16.30 Uhr statt. Sie können sich hier anmelden (Website Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. – nifbe).

Die Veranstaltungsreihe Kita-Dialoge ist eine gemeinsame Initiative von Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)

  • Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
  • Institut für den Situationsansatz (ista)
  • Kompetenzzentrum Frühe Kindheit Niedersachsen der Universität Hildesheim
  • Netzwerk Gemeinsamer Diskriminierungsabbau in der frühkindlichen Bildung (GeDAB)
  • Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e. V. (nifbe)
  • Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
  • ver.di Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit

Termin: 25. Februar 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin oder online

Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen von klein auf und eröffnen Chancen für Lernen, Kreativität und Austausch. Zugleich stellen sie junge Menschen vor Herausforderungen wie Desinformation, manipulative oder schädliche Inhalte.

Im Fachgespräch diskutieren wir, wie Kinder und Jugendliche altersgerecht im digitalen Raum unterstützt werden können. Dabei bringen wir Perspektiven von Schüler*innen, Lehr- und Fachkräften, Wissenschaft, frühkindlicher Bildung, außerschulischer Medienpädagogik sowie zivilgesellschaftlicher Initiativen zusammen. Ziel ist es, konkrete politische Handlungsempfehlungen für den Bund abzuleiten.

MIT DABEI:

Misbah Khan MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende | Anja Reinalter MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Rüdiger Fries, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur | Amy Kirchhoff (angefragt), Bundesschülerkonferenz | Bianka Pergande, National Coalition Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland | Prof. Dr. Katharina Scheiter, Universität Potsdam

Termin: 16. – 17. April 2026

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Heidelberg

Nach zwei erfolgreichen Tagungen 2022 und 2024 laden wir Sie sehr herzlich zur 3. Tagung „Und wer fragt mich?“ 3.0 am 16./17. April 2026 in Heidelberg ein. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung und Finanzierung familienorientierter rechtskreisübergreifender Unterstützungsangebote für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern. Betroffene Kinder und ihre Familien benötigen bundesweit präventive Unterstützung zur Stärkung von Resilienz sowie kombinierte Hilfen in gemeinsamen Hilfeprozessen.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Politik, Wissenschaft und Menschen mit Erfahrungswissen diskutieren wir die aktuellen Bedarfe und innovativen Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder und das, was noch umgesetzt werden muss.

Die 19 Empfehlungen der AG KPKE aus dem Jahr 2019 haben wichtige Impulse zur Verbesserung der Situation von Kindern aus psychisch und sucht belasteten Familien gesetzt, doch die praktische Umsetzung komplexer Gemeinschaftsleistungen und deren Finanzierung bleibt eine zentrale Aufgabe. Wie verzahnen wir die Sozialgesetzbücher, damit Familien passgenaue, koordinierte Hilfen auch wirklich erhalten? Welche Finanzierungsmodelle bewähren sich? Und was sagen die Menschen, die diese Hilfen brauchen? Was ist für sie wichtig?

Lernen Sie bei der Tagung beispielhafte Leuchtturmprojekte aus Sozialpädiatrie, Gemeindepsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe und Frühen Hilfen kennen. Die Erfahrungen daraus können auch für Ihre Einrichtung oder Kommune interessant sein und bilden die Grundlagen für strukturelle Gelingensbedingungen auf Bundesebene.

Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus verschiedenen Sozialsystemen, Politik, Kostenträgern und betroffene Familien ins Gespräch.

Wir freuen uns auf zwei spannende Tage und die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen! Nur gemeinsam kommen wir wichtige Schritte weiter!

CME-Punkte für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen:

Eine Zertifizierung der Tagung „Und wer fragt mich? Unterstützung für Kinder 
psychisch kranker Eltern gestalten – 3.0“ als Fortbildungsveranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Kita-Kinder haben sehr unterschiedliche Bedarfe. Insbesondere die Bildung und Entwicklung von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache oder einer Eingliederungshilfe stellen erhöhte Anforderungen an die pädagogische Arbeit. Für eine bedarfsgerechte Förderung aller Kinder müssten mehr Kita-Teams in Deutschland personell besser aufgestellt sein. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei der fachlich empfohlenen Personalausstattung im Ost-West-Vergleich. Das von der Politik geplante Startchancen-Programm für Kitas könnte die Situation verbessern – wenn die Mittel dort zum Einsatz kommen, wo der Handlungsbedarf am größten ist. 

Weiterlesen können Sie hier.

Anlässlich des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt veröffentlichte die Beobachtungsstelle eine Publikationsreihe zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Europa bekämpfen“. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt.

  1. Expertise: Digitaler Schutzschild: Maßnahmen der EU gegen digitale sexualisierte Gewalt an Kindern undJugendlichen.
    Die Expertise stellt die bestehenden und geplanten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung digitalersexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.
  2. Übersicht: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Einblick in straf- und familienrechtliche Regelungenin Europa.
    Die Übersicht stellt ausgewählte straf- und familienrechtliche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewaltgegen Kinder und Jugendliche in Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien vor.
  3. Dossier: Wie Kinder und Jugendliche in Europa vor sexualisierter Gewalt im Netz geschützt werden.
    Das Dossier beschäftigt sich aus europäischen, zivilgesellschaftlichen und nationalen Perspektiven damit, wie Kinder und Jugendlichewirksamer vor (digitaler sexualisierter) Gewalt geschützt werden können.

Alle Veröffentlichungen können auf der Webseite
https://beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/schwerpunktthemen/gewalt#p88 kostenlos heruntergeladen werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen bildungspolitischen Debatte und der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten verpflichtenden Erfassung des Sprachentwicklungsstands von Kindern haben der Paritätische Gesamtverband und der Volkssolidarität Bundesverband gemeinsam mit ausgewiesenen Wissenschaftler*innen eine neue Expertise vorgelegt. Sie zeigt auf, wie Aneignung von Sprache in der frühen Kindheit fachlich fundiert, diversitätssensibel und wirksam begleitet werden kann – ohne den Fokus auf zusätzliche Tests und isolierte Förderprogramme zu verengen.

Die Expertise mit dem Titel „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse aus Frühpädagogik, Sprachwissenschaft, Logopädie und Bildungsforschung. Sie nimmt die zunehmende Problematisierung kindlicher Sprachentwicklung kritisch in den Blick und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für ein kohärentes System früher sprachlicher Bildung.

Die Autor*innen der Expertise machen deutlich: Entscheidend ist nicht die Ausweitung standardisierter Sprachtests, sondern die Qualität der pädagogischen Begleitung im Alltag der Kindertagesbetreuung.

„Die Bundesregierung zeigt mit ihren Plänen im Koalitionsvertrag, dass sie sich für frühe sprachliche Bildung engagieren will – ein wichtiges Signal“, erklärt Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität. „Aber mehr Tests schaffen keine besseren Bildungs- und Teilhabechancen. Was Kinder brauchen, sind gut ausgestattete Kitas und qualifizierte Fachkräfte für eine beziehungsvolle sprachliche Bildung, die an tatsächlichen Lebens- und Sprachwelten von Kindern ansetzt.“

Die Expertise zeigt auf, dass Kinder Sprache vor allem in authentischen, interessengeleiteten Interaktionen erwerben – eingebettet in den pädagogischen Alltag. Eine defizitorientierte Engführung auf Deutschkenntnisse und punktuelle Screenings greifen insbesondere in vielfältigen Sozialräumen zu kurz und bergen die Gefahr von Fehlinterpretationen und Stigmatisierungen, vor allem bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern.

Neben einer kontinuierlichen, kontextsensitiven und fachkundigen Beobachtung des kindlichen Spracherwerbs empfehlen die Expert*innen für die Umsetzung der Ziele der Bundesregierung unter anderem:

  • die Stärkung der alltagsintegrierten und bedarfsgerechten Sprachbildung in Kitas,
  • die dafür notwendige personelle und strukturelle Ausstattung, insbesondere in sozial belasteten Regionen,
  • niedrigschwellige multiprofessionelle Kooperation zwischen Kitas, Familien, Kinderärzt*innen, Diagnostikzentren und Therapeut*innen
  • sowie verbindliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte im Bereich der sprachlichen Bildung.

„Wir wollen mit dieser Expertise eine fachlich fundierte Orientierung für Politik, Verwaltung und Praxis geben“, betont Karawanskij. „Ziel ist ein System, das frühzeitig unterstützt statt aussortiert und das dort besonders investiert, wo Kinder unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Dafür braucht es jetzt eine bundesgesetzliche Rahmung, die Planungssicherheit schafft und so die notwendigen Voraussetzungen in ganz Deutschland schafft – damit frühe alltagsintegrierte und bedarfsgerechte Sprachbildung allen Kindern zugutekommt.“

Lesen Sie die Expertise „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“.

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ZFF-Info

ZFF-Info 13/2025

AUS DEM ZFF

                              

                                

                                    

Mit dem neuen Dossier lädt das Gunda-Werner-Institut dazu ein, „Sicherheit“ grundlegend neu zu definieren: nicht als exklusiven Schutz für wenige, sondern als Grundrecht für alle — besonders für Menschen, die durch Armut, Gewalt oder Ausgrenzung verunsichert sind.

Unsere ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, setzt in ihrem aktuellen Beitrag für das Dossier „Deutschland: Fürsorge statt Festungen“ ein klares Zeichen: Sicherheit darf nicht allein an Waffen, Grenzen oder Kontrolle geknüpft werden. Sie plädiert dafür, den Blick zu öffnen — über Migrations-, Außen- und klassische Sicherheitspolitik hinaus — hin zu einer Sicherheit, die auf Beziehung, Fürsorge und dem Wissen basiert: Ich bin nicht allein.

Wer sicher leben will, braucht Zugang zu Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sowie die Möglichkeit, für andere zu sorgen, ohne selbst zu fallen. Sicherheit bedeutet deshalb auch: Zeit, Geld und Infrastruktur.

Mit Sicherheit – nicht? | Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung

Die Pflege eines Angehörigen kostet Zeit und Kraft. Wie lässt sich eine verantwortungsvolle Pflege mit dem Beruf verbinden? Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde eingesetzt, um Lösungen dafür zu erarbeiten.

Unsere ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, wurde zur Neubesetzung des Beirats für die Vereinbarkeit Pflege und Beruf als Mitglied berufen.

Weitere Informationen zum Beirat finden Sie hier.

Die dritte und letzte Folge der Trilogie über reproduktive Gerechtigkeit widmet sich der Frage, unter welchen Bedingungen Kinder in Deutschland tatsächlich würdevoll großgezogen werden können.

U.a. mit Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin, richtet die Folge den Blick auf die tief verwurzelte soziale Schieflage. Zugleich entwirft sie eine Vision davon, wie eine Gesellschaft aussehen könnte, die die Rechte von Kindern wirklich ernst nimmt und Familien solidarisch unterstützt.

Hier reinhören: Folge 51 | Was Familien wirklich brauchen – und was ihnen fehlt | Feminismus mit Vorsatz Podcast

Mit einem gemeinsamen Appell wenden sich die Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb), das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) an die Bundesregierung. Die Verbände fordern, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. „Eine nachhaltige Erwerbsintegration braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann nicht unter Sanktionsdruck in den Arbeitsmarkt gezwungen werden, wenn die strukturellen Voraussetzungen fehlen“, so die gemeinsame Position.

Betreuungsinfrastruktur fehlt

Bundesweit fehlen rund 430.000 Kita-Plätze. Öffnungszeiten decken häufig nicht die Arbeitszeiten ab, Ferienbetreuung ist vielerorts nicht verfügbar. Ohne gesicherte, verlässliche, qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur kann jedoch eine Erwerbsaufnahme nicht nachhaltig gelingen. Die strukturellen Defizite dürfen nicht auf einzelne Sorgeverantwortliche abgewälzt werden. Genau das sieht jedoch der Entwurf mit der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen vor, wenn Eltern schon ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen.

Qualifizierung muss Vorrang haben

Die Verbände sind sich einig: Qualifizierungsmaßnahmen müssen klar Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in eine beliebige Beschäftigung haben. „Nur so entstehen Perspektiven auf eine stabile, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die die eigenständige Existenzsicherung von Frauen langfristig sichert und sie vor Dequalifizierung schützt“, betont eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff.

Sanktionen gefährden ganze Familien

Besonders kritisch sehen die Verbände die geplanten Sanktionsverschärfungen. Kürzungen von 30 Prozent bis zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs treffen nicht nur die sanktionierten Personen, sondern faktisch auch ihre Kinder und ggf. Partner*innen. „Das gefährdet die Existenzsicherung ganzer Familien. Damit verfehlt der Sozialstaat seinen Schutzauftrag – und die Gleichberechtigung der Mütter kommt zu kurz“, warnt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. „Kinder und Jugendliche leiden damit unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Sollten zusätzlich auch noch Unterkunftskosten begrenzt werden, geraten auch Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollten „, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Der neue § 32a sieht vor, dass nach drei verpassten Meldeterminen der gesamte Regelbedarf entfällt. Zwar sind Ausnahmen denkbar, etwa wenn ein Kind krank ist, die Kita geschlossen bleibt oder ein Pflegenotfall eintritt. Die Nachweispflicht liegt jedoch bei den Betroffenen und ist schwer zu erfüllen. „Besonders Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern sind aufgrund ihrer Care-Verantwortung armutsgefährdet. Der Referentenentwurf trägt dieser Realität nicht Rechnung – im Gegenteil: Er verschärft die Situation durch unrealistische Anforderungen und existenzgefährdende Sanktionen“, kritisiert Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

 Umgangsmehrbedarf

Zurzeit wird der Regelbedarf eines Kindes im Haushalt von Alleinerziehenden für Umgangstage gekürzt und an den anderen Elternteil im Bürgergeld-Bezug gezahlt. Dies verursacht hohen bürokratischen Aufwand für Eltern und Behörden, der mit einem Umgangsmehrbedarf vermieden wird. „Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto höher sind die Kosten. Zusätzliche Kosten werden aber nicht eingespart. Wir fordern einen Umgangsmehrbedarf, damit der mitbetreuende Elternteil das Kind versorgen kann, während im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils nicht gekürzt wird“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Für das Reformpaket hatte der Koalitionsausschuss einen Umgangsmehrbedarf vorgesehen. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.

Die Verbände fordern:

  • Gesicherte Betreuungsinfrastruktur als Voraussetzung für Erwerbsaufnahme – nicht nur auf dem Papier, sondern real verfügbar und mit Arbeitszeiten vereinbar
  • Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung für nachhaltige Erwerbsintegration und Vermeidung von Dequalifizierung
  • Keine Gefährdung von Familien durch Sanktionen
  • Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien

Über die Verbände:

Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) e. V. ist die gewerkschaftsähnliche Interessenvertretung für alle familiär Care-Arbeitenden in Deutschland. Sie setzt sich für die rechtliche Absicherung und gesellschaftliche Aufwertung von Care-Arbeit ein. Mehr unter www.lua-carewerkschaft.de

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen, der sich für die Gleichstellung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Mehr unter www.djb.de

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein familienpolitischer Fachverband, der sich für eine solidarische und vielfaltsorientierte Familienpolitik einsetzt. Mehr unter www.zukunftsforum-familie.de

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen von Einelternfamilien in Deutschland und setzt sich dafür ein, diese als gleichberechtigte Familienform anzuerkennen und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mehr unter www.vamv.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der die Bedeutung und die Leistungen von Familien sichtbar macht, indem er sich für ihre Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen in Politik, Gesellschaft und Kirche engagiert. Mehr unter www.eaf-bund.de

Die vollständigen Stellungnahmen stehen zum Download bereit unter:

LUA: https://lua-carewerkschaft.de/2025/11/27/buergergeld-reform-trifft-menschen-mit-fuersorgeverantwortung-besonders-hart/

djb: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/zu-den-geplanten-aenderungen-im-sgb-ii-gleichstellung-sichern-care-arbeit-respektieren-soziale-risiken-vermeiden

ZFF: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20251120_ZFF-Stellungnahme_13.-SGB-II-AendG_endg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2025

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Vaterschaftsanfechtung warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor erheblichen Schwächen der geplanten Regelungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), betont: „Wir brauchen jetzt kein Inselreförmchen, sondern eine grundlegende, kohärente Reform des gesamten Abstammungsrechts. Es ist an der Zeit für eine Reform, die alle Kinder unterstütz. Das bedeutet soziale Elternschaft im Sinne des Kindeswohl ausdrücklich zu stärken, statt biologische Abstammung noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Außerdem heißt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – insbesondere in queeren Familienkonstellationen und Patchworkfamilien mit der Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft und der rechtlichen Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien. Zudem muss Diskriminierungs- und Gewaltschutz im Abstammungsrecht konsequent mitgedacht werden. Der vorliegende Entwurf schafft hingegen neue Unsicherheiten – gerade dort, wo Kinder Stabilität am dringendsten brauchen: in der Familie.

Aus unserer Sicht werden die geplanten Regelungen Konfliktsituationen, insbesondere bei Trennungen oder bestehender Gewalt, verschärfen. Sozial-familiäre Beziehungen zu rechtlichen Vätern werden abgewertet, verlässliche Bindungen destabilisiert und verfassungsrechtliche Spielräume für Vielfalt nicht genutzt.

Wir lehnen den Gesetzentwurf daher in seiner aktuellen Form ab, auch wenn an einigen Stellen durchaus richtige Impulse zu finden sind. Wir rufen die Parlamentarier*innen aller demokratischer Parteien dazu auf, sich im weiteren Verfahren für Verbesserungen im Sinne der Vielfalt von Familie einzusetzen.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter. Im gleichen Urteil wies das Gericht auch auf die Möglichkeit hin, rechtliche Mehrelternschaft zu etablieren – diese Möglichkeit wird hier allerdings nicht ausgeschöpft. Das ZFF nahm bereits zum Referent*innenentwurf ausführlich Stellung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.12.2025

Karin Prien im Austausch mit Familienverbänden

bmbfsfj.bund.de

Am 2. Dezember war die ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab zu Gast bei Bundesministerin Karin Prien. Das ZFF brachte in das Gespräch insbesondere drei zentrale Anliegen ein: die Situation pflegender Familien, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen sowie den dringenden Bedarf an verlässlicher Kinderbetreuung. Wir bedanken uns für den konstruktiven Austausch und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesregierung begründet ihren Referent*innenentwurf für die geplante Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit veränderten wirtschaftlichen und strukturellen Bedingungen. Gleichzeitig sollen Haushaltsmittel eingespart und Kontrollmechanismen im SGB II ausgeweitet werden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kritisiert den Entwurf deutlich, weil darin zentrale Prinzipien des Sozialstaats infrage gestellt werden. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dürfe nicht durch Sanktionsmechanismen relativiert werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu schützen und ihnen Perspektiven zu eröffnen – nicht sie durch Sanktionen unter das Existenzminimum zu drücken. Verschärfte Sanktionen erzielen darüber hinaus keine nachhaltigen Einsparungen, sondern verschärfen soziale Problemlagen. Die geplante Reform ist Symbolpolitik, die Misstrauen gegenüber Leistungsbeziehenden schürt, statt Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Besonders schwer wiegen die Auswirkungen für Familien und ihre Kinder. Werden Leistungen für Erwachsene gekürzt oder gestrichen, trifft dies diejenigen am härtesten, die keinerlei Einfluss auf die Situation haben: Kinder und Jugendliche. Sie leiden unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Damit wird aus Sicht des ZFF ein Bereich verletzt, der verfassungsrechtlich besonders geschützt ist: das kindliche Existenzminimum.“

Altenkamp fährt fort: „Viele Familien leben schon jetzt am Rand ihrer Belastbarkeit. Wenn zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, Karenzzeiten gestrichen und Eltern kleiner Kinder früher in Erwerbsarbeit gedrängt werden, geraten Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollen. Für Familien – und insbesondere Alleinerziehende – die jeden Tag aufs Neue kämpfen müssen, kann diese Reform den Schritt in existenzielle Not bedeuten und zu Wohnungslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und zum Verlust vertrauter Lebensorte führen.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und Familien zu entlasten, braucht es neben der Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und der Einführung eines Umgangsmehrbedarfs endlich eine realitätsgerechte Berechnung des kindlichen Existenzminimums. Kurzfristig müssen der Kindergeldübertrag im SGB II abgeschafft, das Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht und nicht-pauschalierbare Leistungen wie Klassenfahrten oder Mittagessen direkt über Schule und Kita bereitgestellt werden. Langfristig setzt sich das ZFF weiterhin für eine echte Kindergrundsicherung mit niedrigschwelligem Zugang und flächendeckenden Familienanlaufstellen ein.

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform grundlegend zu überarbeiten. Es braucht einen Ansatz, der Schutz, Teilhabe und Würde aller Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht Kontrolle und Sanktion!“

Die Stellungnahme des ZFF anlässlich des Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (13. SGB II-ÄndG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.11.2025

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

BMI, BMBFSFJ und BKA veröffentlichen Bundeslagebilder
„Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“
und „Häusliche Gewalt“ für das Jahr 2024

Die Zahl der weiblichen Opfer von Gewalt- und anderen Straftaten steigt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weiter an. Die Straftaten finden dabei sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Verbrechen, das wir nicht hinnehmen dürfen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Gewalt. Als Bundesfrauenministerin setze ich mich dafür ein, dass wir durch gezielte Maßnahmen und stärkere Prävention, bessere Daten und ein starkes Hilfsnetzwerk endlich echten Schutz bieten. Ich kämpfe für eine Gesellschaft, in der Frauen sicher und frei leben können.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Der Schutz von Frauen hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf klare Konsequenz und konsequente Kontrolle: Frauen sollen sich sicher fühlen und sich überall frei bewegen können. Deshalb führen wir die Fußfessel nach spanischem Vorbild ein – sie begrenzt die Wege der Täter und gibt den Betroffenen mehr Sicherheit. Zudem stufen wir K.O.-Tropfen, die zunehmend als verbreitetes Tatmittel genutzt werden, als Waffe ein. So schaffen wir die Grundlage für spürbar strengere Strafverfolgung.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Die Zahl der Straftaten an Frauen steigt kontinuierlich. Wir sehen hier allerdings nur das Hellfeld. Gerade bei Häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Erste Ergebnisse unserer aktuellen Opferbefragung LeSuBiA zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird. Darum müssen wir darauf hinwirken, dass mehr Betroffene den Mut finden, Taten anzuzeigen, um den Schutz und die Hilfe für Opfer zu verbessern. Eines ist klar: Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Gewalt im häuslichen Umfeld entschieden bekämpfen. Die heute veröffentlichten Lagebilder liefern zusammen mit den in Kürze veröffentlichten Ergebnissen von LeSuBiA eine verlässliche Grundlage, um die Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu entwickeln.“

Mehr Straftaten gegen Frauen und Mädchen

Im Jahr 2024 wurden in der PKS 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %).

2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als „Femizide“ im Sinne des allgemeinen Verständnisses „Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“ interpretiert werden, da keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Femizid“ existiert und in der PKS keine Tatmotivation erfasst wird. Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht möglich. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (-8,9 %, 2023: 360). Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den tatsächlich tödlich verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (–8,4 %; 2023: 938).

18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen – der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.

Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 %). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 %). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.

Lagebild zeigt Anstieg bei Häuslicher Gewalt

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer der Häuslichen Gewalt zuzuordnen. Die Opfer sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich. Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.

Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. 

Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. 

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. 

Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet (2023: 155, -16,1 %). 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.

Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4.876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2.027.

Hohes Dunkelfeld bei Häuslicher Gewalt

Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet – unabhängig vom Geschlecht – im Leben schonmal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. 
Die Studie LeSuBiA, die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, untersucht Gewalterfahrungen von Menschen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.

Weitere Informationen zum Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier:
www.bka.de/StraftatengegenFrauen2024

Weitere Informationen zum Lagebild „Häusliche Gewalt“ finden Sie hier: www.bka.de/HaeuslicheGewalt2024

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.11.2025

Häusliche Gewalt nimmt dramatisch zu und Schutzlücken bleiben gefährlich. Näherungsverbote allein helfen nicht – wir brauchen elektronische Fußfesseln und mehr Arbeit mit Tätern, um Gewalt endlich wirksam zu begegnen.

„Wir werden Gewalt gegen Frauen konsequent bekämpfen. Die Zahlen zur häuslichen Gewalt erreichen einen neuen, erschreckenden Höchststand. Alle zwei Minuten wird ein Mensch, meist eine Frau, Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Taten nicht angezeigt werden – aus Angst und Scham. Der gefährlichste Ort für Frauen bleibt dabei der Ort, an dem sie sich sicher fühlen sollten: das eigene Zuhause. Das darf nicht so bleiben, hier ist entschlossenes Handeln gefragt. Näherungsverbote allein reichen nicht aus, denn Täter halten sich oft nicht daran. Deshalb brauchen wir die elektronische Fußfessel, die Täter überwacht und Opfer schnell warnt. Außerdem muss bei den Tätern direkt angesetzt werden; mehr Täterarbeit ist dringend notwendig.

Jetzt braucht es Tempo. Der wichtige Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sollte zügig im Parlament beraten werden. Und ich bin froh, dass weitere Reformen Folgen werden. Wir müssen Frauen besser schützen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD Fraktion im Bundestag vom 21.11.2025

Anlässlich der Vorstellung der Bundeslagebilder „Häusliche Gewalt 2024“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ erklären Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Jeden Tag erleben Frauen Gewalt – zu Hause, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum. Es geht um Kontrolle, Körperverletzungen, sexualisierte Übergriffe und Mord. Die offiziellen Zahlen zeigen dabei nur einen Teil des von der Innenpolitik chronisch vernachlässigten Problems: Viele Betroffene erstatten aus Angst, Scham oder Abhängigkeiten keine Anzeige. Die neue Dunkelfeldbefragung „LeSuBiA“ (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) belegt eine extrem niedrige Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt von unter fünf Prozent. Auch belegen die Bundeslagebilder, dass Gewalt gegen Frauen weiter zunimmt – und das deutlich stärker als die Gewaltkriminalität insgesamt. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität gegen Frauen zeigt sich ebenfalls ein hoher Anstieg – ein Ausdruck von wachsendem Antifeminismus und Frauenhass als einendem Element unterschiedlicher rechter Ideologien. Diese Situation darf kein Normalzustand bleiben. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind ein erster Schritt, aber sie reichen nicht aus. Repressive Strafverfolgung ist ein Aspekt einer wirksamen Gewaltschutzstrategie. Aber die Fußfessel schützt nur einen kleinen Teil der Betroffenen und ist keine flächendeckende Lösung – das belegt sogar der Gesetzentwurf der Koalition selbst. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. Wir brauchen mehr Prävention, um Frauen tatsächlich wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen. Spanien geht beispielsweise sehr entschlossen vor mit einem umfassenden Gewaltschutzgesetz und staatlichen Strukturen, die Sensibilisierung, Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbinden. Solche Maßnahmen sollte die Bundesregierung zügig vorlegen, um Frauen tatsächlich wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen. Es darf nicht bei Lippenbekenntnissen der Bundesregierung bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.11.2025

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lässt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) das Haus des Bundesverbandes in Berlin in leuchtendem Orange erstrahlen. Die AWO setzt damit ein öffentlich sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen – und verbindet den Anlass mit einer klaren politischen Forderung: Der im neuen Gewalthilfegesetz verankerte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.

Die AWO engagiert sich seit ihrer Gründung für die Verbesserung der Lebenssituation gewaltbetroffener Frauen – politisch wie praktisch als Trägerin von Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen, Frauennotrufen und Schutzwohnungen. Aus der täglichen Arbeit ist bekannt, wie groß die Versorgungslücken im Hilfesystem sind. Viele schutzsuchende Frauen und mitbetroffene Kinder finden keinen Platz. Deutschland verfehlt weiterhin die Vorgaben der Istanbul-Konvention: Bundesweit fehlen mehr als 12.000 Frauenhausplätze.

Der aktuelle Bericht des Bundeskriminalamts „Häusliche Gewalt 2024“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ zeigt besorgniserregende Entwicklungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Ein Höchststand wurde 2024 bei häuslicher Gewalt erreicht: Ihr fielen 265.942 Menschen zum Opfer, überwiegend weiblich. Damit entfiel fast ein Viertel aller polizeilich registrierten Opfer auf dieses Deliktfeld.

„Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt weiter zu – das ist ein erschreckender Befund, der uns alle zum Handeln auffordert. Der Rechtsanspruch aus dem Gewalthilfegesetz auf Schutz und Beratung muss deshalb zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Die angekündigten Bundesmittel zum Ausbau des Schutz- und Hilfesystems dürfen nicht dazu führen, dass Länder und Kommunen sich angesichts angespannter Haushalte aus ihrer finanziellen Verantwortung zurückziehen. Betroffene brauchen die Möglichkeit, eine Gewaltsituation sofort hinter sich zu lassen. Dieses Recht darf nicht an fehlenden Plätzen oder Zuständigkeiten scheitern“, so Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbands.

Die AWO fordert daher den sofortigen Ausbau des Schutz- und Hilfesystems sowie die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in Ländern und Kommunen, damit der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Gewährleistet werden muss der vorbehaltlose und niedrigschwellige Zugang zum Hilfesystem, unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand oder Behinderungsgrad.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2025

Anlässlich des morgigen Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bund, Länder und Kommunen auf, das Gewalthilfegesetz unverzüglich und konsequent umzusetzen. Die alarmierenden Statistiken machen deutlich: Jeden zweiten Tag kommt eine Frau durch häusliche Gewalt zu Tode. Trotz der erschreckenden Zahlen weisen Hilfestrukturen und deren Finanzierung nach wie vor eklatante Lücken auf – tausende Frauenhausplätze fehlen.

„Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden, darf nicht vom Wohnort abhängen“, erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen gesichert und zugänglich sein. Die notwendigen Verbesserungen kommen nur im Schneckentempo voran – das ist inakzeptabel. Wir brauchen bundesweit verbindliche Regelungen, die ein breit gefächertes, bedarfsgerechtes Unterstützungssystem sicherstellen, das dauerhaft finanziert ist. Allen Opfern von häuslicher Gewalt müssen Schutz und Hilfe gewährt werden – unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung.“

Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt je nach Bundesland und Kommune in unterschiedlichem Maße; etliche Frauenhäuser sind sogar auf Spenden angewiesen. Betroffene, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, müssen in vielen Bundesländern so hohe Unterbringungskosten zahlen, dass sie sich einen Platz nicht leisten können. Der DGB fordert die Länder auf, die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes zügig umzusetzen und flächendeckend Beratungsangebote und Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder aufzubauen. Den ab 2032 einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung begrüßt der DGB ausdrücklich.

Der DGB macht sich zudem stark dafür, dass alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt so ausgestattet werden, dass die notwendigen personellen Ressourcen und Qualifikationen der Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auch eine verstärkte Täterarbeit sei notwendig, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen. „Wir fordern die ausreichende Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit“, so Hannack abschließend. „Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen muss endlich Priorität haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.11.2025

Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt ein massives gesellschaftliches Problem. Laut einer EU-weiten Studie ist jede dritte Frau in Deutschland von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen. Alle vier Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Diese Zahlen sind erschütternd und verlangen entschlossenes Handeln. Gewalt gegen Frauen, ob in Familie und Partnerschaft, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum ist eine Menschenrechtsverletzung. Ihre Bekämpfung gehört ganz oben auf die politische Agenda. Dass Frauen und Mädchen in unserem Land weiterhin so großer Gefahr ausgesetzt sind, darf keine Gesellschaft hinnehmen. Politik, Institutionen und jede und jeder Einzelne tragen Verantwortung. Wir müssen jeder Form von Gewalt mit Prävention, klaren Konsequenzen und gesellschaftlichem Wandel begegnen. Dafür braucht es auch Zivilcourage im Alltag – in Schulen, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft. Überall dort, wo Frauen Schutz und Solidarität brauchen.“ 

Die Zahl der bei der Polizei registrierten Fälle steigt seit Jahren kontinuierlich. Nach Einschätzung der Diakonie Deutschland zeigt dies, dass in der Vergangenheit zu wenige erfolgreiche Präventionsmaßnahmen umgesetzt wurden.  

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Mit dem im Februar in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz wird ab 2032 ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bestehen. Das ist ein wichtiger Schritt. Allerdings brauchen Frauen, die akut von Gewalt bedroht sind, jetzt Hilfe. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind aktuell von existenzbedrohenden Kürzungen betroffen. Wir sind besorgt, dass die vom Bund ab 2027 zugesicherten Mittel nur dafür genutzt werden, um bestehende Finanzierungslücken im Hilfesystem zu schließen, sie sind jedoch für den Ausbau des Hilfesystems gedacht.“ 

Zur geplanten Einführung der elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern sagt Ronneberger: „Die Maßnahme kann im Ansatz sinnvoll sein, droht jedoch zur reinen Symbolpolitik zu werden, wenn sie nicht Teil einer umfassenden Strategie ist, die die Ursachen von Gewalt gegen Frauen konsequent angeht.“ Darüber hinaus fordert die Diakonie gezielte Präventionsarbeit. Es brauche Kampagnen und Beratungsangebote, die sich auch an gewaltausübende Personen – überwiegend Männer – richten und gewaltfreie Handlungsoptionen aufzeigen. Prävention müsse früh ansetzen, betont Ronneberger: „In Schulen, Familienzentren, Jugendarbeit und Quartiersprojekten müssen Kinder und Jugendliche lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.“ 

Frauen erleben psychische und physische Gewalt auch am Arbeitsplatz. Bis Ende 2026 will die Diakonie Deutschland deshalb ihr Gewaltschutzkonzept fest verankert haben. Das Schutzkonzept sieht vor, dass es transparente Ansprech- und Meldewege bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung gibt.  

Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland: 
„Wir setzen uns entschieden gegen jede Form von Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt am Arbeitsplatz ein. Unsere Mitarbeitenden sollen sich sicher und geschützt fühlen. Dazu gehören auch Pflicht-Schulungen zur Gewaltprävention, um alle Mitarbeitenden, insbesondere Frauen, am Arbeitsplatz zu schützen.“ 

Hintergrund 
Am 25. November wird weltweit der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Dieser Gedenk- und Aktionstag macht auf die strukturelle, körperliche und psychische Gewalt aufmerksam, der Frauen und Mädchen überall auf der Welt noch immer ausgesetzt sind. Frauen erleben Gewalt häufig in ihrem engsten Umfeld – in Ehe und Partnerschaft, durch Familienangehörige oder Bekannte. Das Phänomen betrifft Frauen aus allen sozialen und kulturellen Milieus. Im Rahmen der Orange Days – einer weltweiten UN-Kampagne – werden Gebäude, Rathäuser und Denkmäler in oranger Farbe angestrahlt. Orange steht für eine Zukunft ohne Gewalt, für Hoffnung und Solidarität. 

EU-Studie: European Union Agency for Fundamental Rights (2014), Gewalt gegen Frauen  

Lagebilder BKA

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.11.2025

Der VAMV fordert die Politik auf, endlich ein umfassendes Konzept zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern vorzulegen und auch in familiengerichtlichen Verfahren das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen. 

„Viel zu oft treffen Familiengerichte Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, ohne eine aktuelle Gefährdungslage zu berücksichtigen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Der Schutz vor häuslicher Gewalt kommt zu kurz. Daher fordern wir gesetzliche Klarstellungen: In Fällen häuslicher Gewalt darf keine gemeinsame Sorge angeordnet werden und der Umgang des Kindes bei häuslicher Gewalt entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes“, so Daniela Jaspers. „Zudem müssen alle an den Verfahren beteiligten Professionen zu Dynamiken häuslicher Gewalt durch qualitativ hochwertige und zertifizierte Fortbildungen geschult werden.“

Gerade zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen der Vereinten Nationen (25.11.2025) ist es dem VAMV ein Anliegen, auf die Missstände in familiengerichtlichen Verfahren hinzuweisen. Zwar ist das Thema häuslicher Gewalt in den letzten Jahren etwas stärker in den Fokus der Politik und der Rechtsprechung (z.B.  OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2025 – 14 UF 4/25) gerückt. Dies ist insbesondere der Istanbul-Konvention sowie der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verdanken. Allerdings stehen entsprechende Reformen im Familienrecht und im Familienverfahrensrecht immer noch aus. Obwohl bekannt ist, dass nicht nur Gewalt gegen das Kind selbst, sondern auch Gewalt gegen seine Hauptbezugsperson kindeswohlschädlich ist, wird in diesen Fällen zum vermeintlichen Kindeswohl häufig (begleiteter) Umgang mit dem gewalttätigen El-ternteil angeordnet. Dies gefährdet das Kind und führt dazu, dass der gewaltausübende Elternteil weiterhin Kontakt zum gewaltbetroffenen Elternteil, meist der Mutter, hat, und diese weiterhin psychisch oder physisch schädigen kann. 

„In Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen müssen Kinder- und Frauenschutz immer zusammengedacht werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, unterstreicht Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 24.11.2025

  • Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist starkes Zeichen der Solidarität
  • Die Würde, der Respekt und der Schutz von Frauen und Mädchen sind nicht verhandelbar

Gewalt stellt laut der Weltgesundheitsorganisation eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen dar. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November vor dem alarmierenden Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Deutschland:

„Die Zahlen zeigen einen erneuten Anstieg der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Noch immer wird viel zu oft darüber geschwiegen. Dieses Schweigen schützt die Täter und lässt die Betroffenen allein. Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle. Wir müssen gemeinsam das Schweigen brechen. Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen setzen wir ein starkes Zeichen der Solidarität und sagen: Schaut nicht weg! Die Würde, der Respekt und der Schutz von Frauen und Mädchen sind nicht verhandelbar.

Wir dürfen nicht hinnehmen, dass statistisch gesehen eines von drei Mädchen im Laufe seines Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt. Als Gesellschaft müssen wir aktiven Schutz bieten. Das neue Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt in diese Richtung. Seine langsame Umsetzung führt jedoch weiterhin zu Lücken. Dass der geplante Rechtsanspruch auf Schutz und fachkundige Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder erst 2032 in Kraft treten soll, ist aufgrund der erneuten Zunahme der Gewalttaten für die Betroffenen dramatisch. Sie brauchen sofort Schutz, kompetente Beratung, Begleitung und ausreichend Plätze in Frauenhäusern.

Für Mädchen und Frauen mit Behinderung ist es sogar noch erschreckender: Rund jede zweite Frau in dieser Gruppe ist von sexualisierter Gewalt betroffen. Damit auch sie wirksam vor Gewalt geschützt werden, müssen alle Angebote barrierefrei ausgebaut werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Leistungserbringer von Hilfen für Menschen mit Behinderungen verbindliche Gewaltschutzkonzepte vorlegen und umsetzen.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 wurden 53.451 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualdelikten, fast die Hälfte davon war minderjährig. Zudem registrierte die Polizei 308 Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, 132 davon im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt. Auch bei der häuslichen Gewalt gibt es mit 265.942 Opfern einen neuen Höchststand: ein Anstieg um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und um 17,8 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Zu rund 70 Prozent sind die Opfer Frauen und Mädchen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.11.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Kinderrechte

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark, dieses Jahr unter dem Motto: „Jedes Kind zählt!“

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Weltweit sind aufgrund von Krisen, Kriegen und Konflikten mehr Kinder denn je auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig werden überall die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gekürzt. Das hat gravierende Folgen für Millionen Kinder und bringt nicht wenige von ihnen in akute Lebensgefahr. 
Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt hierzu:
„Kinderrechte sind keine wohlklingenden Absichtserklärungen, sondern konkrete Verpflichtungen. Sie gelten überall, im Krieg und im Frieden, im analogen wie im digitalen Raum. Gerade in einer Zeit, in der Kinder weltweit unter Armut, Gewalt und der Kommerzialisierung ihrer Lebenswelt leiden, braucht es eine Politik, die Kinder nicht nur schützt, sondern ihnen echte Teilhabe ermöglicht.

Die Kinderkommission setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte in allen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden: in der Bildung, im digitalen Umfeld und beim Schutz vor Gewalt. Jedes Kind zählt und jedes Kind hat ein Recht auf eine sichere und gerechte Zukunft.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 20.11.2025

Zum morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte fordert ein breites Bündnis aus 24 Kinder- und Jugendverbänden sowie Kinderrechtsorganisationen die Bundesregierung zu entschlossenem Handeln beim Klimaschutz auf: Bis Ende des Jahres soll ein sozial gerechtes Klimaschutzprogramm beschlossen werden, das die nationalen Klimaziele erreicht und das 1,5-Grad-Ziel ernst nimmt.

Das Bündnis appelliert an die Bundesregierung: „Klimaschutz ist mehr als ein ökologisches Ziel. Klimaschutz ist Kinderschutz. Klimaschutz ist Schutz vor Armut, Ungleichheit und Zukunftsangst. Klimaschutz ist unser Recht und eure Pflicht!“ Ohnehin benachteiligte Menschen trifft die Klimakrise am härtesten – ob im Globalen Süden oder in Deutschland. Die Verbände fordern ein Klimaschutzprogramm bis Ende des Jahres, das die Klimaziele bis 2040 erreicht und das 1,5-Grad-Ziel ernst nimmt.

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Für das gesunde Aufwachsen von Kindern braucht es auch eine gesunde Umwelt. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Gerade deshalb muss die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen.“

Anna-Luisa Jansen, stellvertretende Vorsitzende der Jugendorganisation der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Jugend, über die Forderungen des Bündnisses: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Zukunft und gesellschaftliche Teilhabe – deshalb fordern wir den Ausbau von Bus und Bahn. Wer den ÖPNV teurer macht, schließt junge Menschen aus und gefährdet das Klima. Wir brauchen faire Ticketpreise: Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerade Familien, Schüler*innen und Auszubildende sind auf Bus und Bahn angewiesen, um zur Schule, Ausbildung und Freund*innen fahren zu können. Dabei ist klar: Faire Preise brauchen faire Arbeit. Die Beschäftigten im ÖPNV-Sektor stehen seit Jahren unter immenser Arbeitsbelastung, denn schon jetzt gibt es viel zu viele unbesetzte Stellen. Der Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV gehen nur Hand in Hand mit ausreichend Kolleg*innen und guten Arbeitsbedingungen. Busse und Bahnen fahren nicht von alleine – dafür sorgen Beschäftigte, die seit Jahren unter Druck stehen. Sozial gerechter Klimaschutz bedeutet, dass niemand auf der Strecke bleibt. Mobilität ist keine Ware – sie ist Daseinsvorsorge und ein Versprechen an die nächste Generation.“

Konrad Brakhage, 1. Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, ergänzt: „Die Klimakrise betrifft junge Menschen jetzt! Gleichzeitig werden wir in Zukunft viel mehr von Extremwetterereignissen betroffen sein. Junge Menschen müssen in politische Entscheidungsprozesse, die ihr Leben so sehr beeinflussen, einbezogen werden. Deutschland muss mehr tun und bis Ende des Jahres ein Klimaschutzprogramm liefern, dessen Maßnahmen bei Kindern und jungen Menschen ankommen. Dabei ist eine ehrliche Beteiligung junger Menschen unerlässlich! Wir fordern gemeinsam mit allen unterzeichnenden Organisationen eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung von Kinder- und Jugendverbänden, sowie Jugendringen, die es ermöglicht, die Stimmen junger Menschen in den Prozessen der Klimapolitik zu stärken.“

Zeichnende Verbände:

. Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland . Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend . Brot für die Welt Jugend . Bund der Deutschen Katholischen Jugend . Bundesjugendwerk der AWO . BUND Jugend . Der Kinderschutzbund . Deutsche Schreberjugend . Deutsches Kinderhilfswerk . Deutsche Wanderjugend . Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Jugend . Fridays for Future Deutschland . Jugend des Deutschen Alpenvereins . Johanniter Jugend . Katholische Landjugendbewegung Deutschlands . Kindernothilfe . Landesjugendring Baden-Württemberg . Naturfreunde Jugend . NAJU – Naturschutzjugend im NABU . PLAN International . SOS-Kinderdörfer weltweit . Terres des Hommes . Verband Christlicher Pfadfinder*innen . ver.di Jugend

Den Appell können Sie hier abrufen: https://www.dkhw.de/appell-klimaschutz

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2025

Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung fordern Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordern der Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK): Der Grundsatz „Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht“ muss gesetzlich verankert werden. Die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung müssen endlich gegenüber den Elternrechten priorisiert werden. Stattdessen werden Kinder zum Verhandlungsobjekt und Druckmittel in Familiengerichtsentscheidungen und vorherige häusliche Gewalt in der Partnerschaft kaum berücksichtigt.

Trotz nachgewiesener häuslicher Gewalt und gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ordnen Familiengerichte regelmäßig Kontakte zum gewaltausübenden Elternteil an. Beide Verbände kritisieren, dass Kinder dadurch systematisch gefährdet werden. Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen V1erpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Häusliche Gewalt erreicht in Deutschland einen neuen Höchststand: 2024 waren über 265.000 Menschen betroffen, darunter Zehntausende Kinder. Rund 16.000 Kinder finden jährlich allein in Frauenhäusern mit ihren Müttern Schutz. Etwa 171.000 Fälle wurden im Bereich der Partnerschaftsgewalt registriert. Dabei sind in vielen Fällen auch Kinder direkt oder indirekt mitbetroffen. Dennoch werden Umgänge oft gegen den Willen der Kinder angeordnet.

Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Gewaltvorfälle bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen zwingend zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung wird derzeit nicht flächendeckend eingehalten, zum Nachteil von Zehntausenden Kindern.

„Im Familienrecht muss die Stimme der Kinder endlich mehr Gewicht bekommen. Es kann nicht sein, dass Kinder gegen ihren Willen zum Umgang mit gewalttätigen Elternteilen gedrängt werden.“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

„Solange Gerichte auf Umgang drängen, statt Gewalt als Ausschlusskriterium zu begreifen, bleiben Kinder und Mütter schutzlos. Die Bundesregierung muss das Familienrecht jetzt zügig und grundlegend reformieren, wie von Justizministerin Hubig angekündigt“, fordert Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und Frauenhauskoordinierung e. V. vom 20.11.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Karin Prien besucht Jugendamt und tauscht sich mit Pflegeeltern aus

Kindern ein Zuhause geben, in dem sie Zuwendung, Stabilität und Zeit, die prägt erfahren können – das ist das Ziel der neuen bundesweiten Kampagne des Bundesfamilienministeriums. Sie stellt die Bedeutung von Pflegefamilien in den Mittelpunkt und möchte mehr Menschen ermutigen, selbst ein Pflegekind aufzunehmen. Zum Auftakt der Kampagne besuchte Bundesfamilienministerin Karin Prien das Jugendamt Pankow in Berlin und tauschte sich dort mit Pflegeeltern sowie Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes über deren Alltag, Erfahrungen und Herausforderungen aus.

Im Gespräch schilderten zwei Pflegefamilien eindrucksvoll, was es bedeutet, Kinder mit schwierigen Lebenswegen liebevoll zu begleiten. Ebenso stand die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Pflegefamilien im Fokus – eine Arbeit, die entscheidend dafür ist, dass Kinder und Jugendliche gut unterstützt werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben Halt, Zeit, Wärme und ein Zuhause auf Zeit oder für immer. Dafür bin ich ihnen zutiefst dankbar. Ebenso danke ich den Mitarbeitenden der Jugendämter, die diese Familien fachlich begleiten und Tag für Tag Verantwortung tragen. Wir möchten Pflegefamilien sichtbar machen, ihnen danken – und Menschen ermutigen, diesen Weg selbst zu gehen. Denn: Jede Pflegefamilie schenkt einem Kind etwas, das ein Leben lang prägt.“

„Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – drei Motive, ein Ziel

Unter dem Kampagnenmotto „Zeit, die prägt“ startet das Bundesfamilienministerium mit drei Motiven – darunter „Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – eine breite Informationsoffensive. Die Kampagne will sowohl die wertvolle Rolle von Pflegeeltern sichtbar machen als auch Menschen informieren, die sich für eine Pflegeelternschaft interessieren.

Für viele Kinder sind Pflegefamilien ein sicherer Ort, ein Stück Alltag, Stabilität und Geborgenheit. Gleichzeitig fehlen bundesweit jedes Jahr rund 4.000 Pflegefamilien. Die Folge: Engpässe, übervolle Einrichtungen und Entscheidungen, die – trotz großer Bemühungen – nicht immer optimal im Sinne des Kindes getroffen werden können. Die Kampagne will diese Lücke verkleinern und auf ein Thema aufmerksam machen, das bisher oft zu wenig Beachtung findet.

Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bieten

Viele Kinder und Jugendliche können aus ganz unterschiedlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie brauchen eine Umgebung, die ihnen Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Die neue Kampagne stellt deshalb umfassende Informationen zur Pflegeelternschaft bereit – verständlich, gebündelt und niedrigschwellig.

Auf der Kampagnenseite finden Interessierte:

  • Voraussetzungen für die Pflegeelternschaft
  • Antworten auf zentrale Fragen
  • Erfahrungsberichte
  • Kontakte zu Anlaufstellen

Das Ziel: den Weg zur Pflegefamilie transparent und gut nachvollziehbar zu gestalten.

Weitere Informationen bietet das Familienportal des Bundes.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.12.2025

Bundeskabinett beschließt Bericht über Ausbaustand des Ganztags für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten. Damit werden bis im Schuljahr 2029/30 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken.“

Der dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Millionen aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 57 Prozent (westdeutsche Länder 51%, ostdeutsche Länder 84%). Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im deutschlandweiten Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, u. a., da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/27 (2029/30) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Laut Bericht rechnen die Landesverantwortlichen damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.

Die Bundesregierung stellt mit dem Beschleunigungsprogramm bis Ende 2022 sowie dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau 2023-2029 rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € pro Jahr ab 2030 angepasst.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmbfsfj.bund.de/ganztag und www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.12.2025

Auftaktsitzung der Unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten

Bundesministerin Karin Prien hat die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) einberufen. Die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission sollen zu einem besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, insbesondere zu einem besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, beitragen. 

Bundesministerin Karin Prien: „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.

Die Kommission wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.

Die Kommission wird gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. 

Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2025

Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus stellen neue Maßnahmen vor

Zum 10. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch haben Bundesbildungsministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, heute in Berlin neue Initiativen und Forschungsvorhaben vorgestellt, die den Kinderschutz in Deutschland weiter stärken sollen. Der Europäische Tag steht in diesem Jahr unter dem Zeichen der Forschung – denn eine solide Datengrundlage ist entscheidend, um Prävention, Aufklärung und Schutzmaßnahmen wirksam zu gestalten.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Wir wünschen uns alle mehr Anstrengungen für einen besseren Kinderschutz. Wichtig ist aber, dass unser Handeln wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert ist. Gerade im Bereich der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt es ein enormes Dunkelfeld. Deshalb freue ich mich besonders, dass mit dem Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen künftig eine sichere Datengrundlage – auch für politische Maßnahmen – geschaffen wird. Hinter jeder Zahl steht ein Schicksal, ein Mädchen oder ein Junge. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht uns alle an – „Schieb Deine Verantwortung nicht weg!“

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus: „Wir starten im kommenden Jahr die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Gerade in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen ist es essentiell, dass Politik zielgerichtet und evidenzbasiert handelt. Gleichzeitig wissen wir alle, dass die gesellschaftlichen Kosten, die sexuelle Gewalt verursacht, immens sind. Gewalterfahrungen führen zu  Bildungsabbrüchen, haben gesundheitliche Folgen und Konsequenzen in den Erwerbsbiografien Betroffener. Dies konsequent in einer wissenschaftlichen Studie zu erarbeiten, ist mir ein großes Anliegen. Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, dass sie  eine umfassende Folgekostenstudie auf den Weg bringt. Damit klar ist, was es uns als Gesellschaft kostet, wenn der Schutz von Kinder und Jugendlichen nicht priorisiert wird.“

Kampagne #NichtWegschieben wird 2025 fortgeführt

Ein zentraler Bestandteil der Aktivitäten zum Europäischen Tag ist die Fortführung der Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“. Die Kampagne läuft seit drei Jahren erfolgreich und richtet sich an Erwachsene, um das Bewusstsein für ihre Verantwortung im Kinderschutz zu stärken. Die bisherigen Ergebnisse zeigen deutliche Fortschritte: Der Anteil der Menschen, die sexuelle Gewalt auch im eigenen Umfeld für möglich halten, ist seit Beginn der Kampagne von 41 Prozent auf 53 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sehen heute 60 Prozent der Befragten Familie, Freunde und Bekannte in der Pflicht, Kinder zu schützen – vor der Kampagne waren es 50 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass kontinuierliche Aufklärung Haltungen verändern und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, nachhaltig stärken kann.

In 2025/26 rückt die Kampagne die Frage in den Mittelpunkt, was Erwachsene konkret tun können, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. Kernstück der Kampagne in diesem Jahr ist der Whatsapp-Messanger-Kurs „7 Wochen. 7 Tipps“, der sich an Eltern und Fachkräfte wendet. Ervermittelt, wie Erwachsene – insbesondere Eltern – Kinder stärken und Täterstrategien erkennen können. So empfiehlt die Kampagne etwa, Kinder ernst zu nehmen, Grenzen zu respektieren, offen über Sexualität und Körperwissen zu sprechen und nachzufragen, wie Kinder in Kitas, Schulen oder Vereinen geschützt werden. Die Kernbotschaft lautet: Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, Kinder zu schützen – indem wir hinsehen, zuhören und handeln – und aktiv werden, bevor etwas passiert.

In 2026/27 wird die Kampagne ihren Schwerpunkt auf digitale sexuelle Gewalt legen. Dabei soll besonders verdeutlicht werden, dass auch Online-Räume Schutzkonzepte benötigen und Erwachsene Verantwortung tragen, Kinder und Jugendliche im Netz zu begleiten und zu schützen.

Forschung als Grundlage: Das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt

Mit dem am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) bekommt das neue Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) beim Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) eine wichtige Rolle. Es soll helfen, Forschungslücken zu schließen und eine evidenzbasierte Grundlage für politische und gesellschaftliche Maßnahmen zu schaffen.

Das zentrale Projekt des von UBSKM geförderten Zentrums ist die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen und deren Folgen, die im Jahr 2026 startet. In dieser repräsentativen Untersuchung sollen rund 10.000 Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen bundesweit befragt werden. Ziel der Studie ist es, belastbare Daten über Häufigkeit, Formen und Folgen sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen zu gewinnen. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen und in die Berichterstattung der Unabhängigen Bundesbeauftragten Kerstin Claus an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einfließen.

Schutz im digitalen Raum: Expertenkommission hat Arbeit aufgenommen

Parallel hat das Bundesministerium die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie nahm im Herbst 2025 ihre Arbeit auf. Die Kommission wird eine umfassende Strategie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien entwickeln. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken, die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Fachkräften sowie die Erforschung der gesundheitlichen Folgen intensiver Mediennutzung. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten, um Kinder online wie offline besser zu schützen.

10. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt. Er wurde 2015 vom Europarat eingeführt, um die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu unterstützen. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, jede Form sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verurteilen und entschlossen dagegen vorzugehen. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Forschung als Grundlage wirksamen Schutzes“ – denn fehlende Daten sind ein Hindernis für Fortschritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt.

Weitere Informationen

Informationen zur Kampagne #NichtWegschieben:

www.nicht-wegschieben.de

Materialien und Spots zum Download print- und sendefähig:

https://files.rsm-support.de/s/cNdn5Nw7MpDxMdw   

Informationen zum Europäischen Tag gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern:

https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sexual-abuse-day

Zahlen und Fakten zu sexuellem Missbrauch:

https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/publikationen/zahlen-und-fakten

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen  Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vom 18.11.2025

„Kinderrechte sind keine freundliche Empfehlung, sondern ein Anspruch, der die ganze Gesellschaft bindet. Sie definieren nicht nur, was Kindern zusteht, sondern auch, was wir ihnen schulden. Wer von Kinderschutz spricht, spricht vom Fundament eines Gemeinwesens, das seine Zukunft ernst nimmt. Deshalb hat der Schutz von Kindern vor Gewalt, vor Ausbeutung, vor digitalen Risiken politische und moralische Priorität.

Die jüngsten Zahlen zur Gewalt gegen Kinder und Jugendliche lassen keinen Interpretationsspielraum. Sie zeigen, wie dringlich es ist, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden: Kinder brauchen verlässliche Sicherheit, in der analogen Welt genauso wie im digitalen Raum. Dazu gehört auch, jene technischen Instrumente endlich zu nutzen, die wir längst kennen und die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden: die verlässliche, rechtssichere Speicherung von IP-Adressen, ohne die schwerste Straftaten gegen Kinder oft nicht aufgeklärt werden können. Ein Rechtsstaat, der digitale Tatorte der meist anonymen Täter nicht mehr findet, verliert seine Fähigkeit, Kinder zu schützen.

Gleichzeitig müssen digitale Räume altersgerecht gestaltet sein. Plattformen wie TikTok, die Milliarden mit der Aufmerksamkeit junger Menschen verdienen, müssen endlich Verantwortung übernehmen. Ihre Algorithmen fördern Enthemmung, Aggression und Gewalt. Diese Risiken müssen wir endlich beherrschen. Wir werden handeln: entschlossen, wirksam – im Interesse unserer Kinder und der Zukunft unseres Landes.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.11.2025

Anlässlich der Beratung der Petition „Vermögenssteuer auf alle Vermögensarten“ im Petitionsausschuss erklären Karoline Otte, Mitglied im Finanzausschuss, und Max Lucks, Mitglied im Finanzausschuss und Petitionsausschuss:

„In Deutschland besitzen zwei Familien so viel Vermögen wie die untere Hälfte der Bevölkerung. Diese massive Ungleichheit ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis auch politischer Entscheidungen. Sie wird von der Bundesregierung verschärft, die Steuersenkungen beschließt und vorantreibt, von denen vor allem wenige sehr reiche Menschen profitieren.

Für uns Grüne ist klar: Massive Vermögensungleichheit gefährdet das Vertrauen in den Staat, erschwert Klimaschutzmaßnahmen und schwächt die demokratische Teilhabe. Deshalb sehen wir die Petition von Attac und ihre breite Unterstützung als wichtigen Rückenwind für unseren Einsatz gegen die wachsende Vermögensungleichheit.

Um die Vermögensungleichheit in Deutschland zu verringern und ihre gravierenden Folgen abzumildern, setzen wir uns für eine gerechtere Besteuerung von sehr hohen Vermögen ein. Daran arbeiten wir aktiv weiter und sind sehr dankbar für den Austausch mit der Zivilgesellschaft. Petitionen wie diese senden ein wichtiges Signal an alle Abgeordneten und sind ein zentraler Impuls für die parlamentarische Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.11.2025

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) vorgelegt. Damit sollen bestehende Schutzlücken im Umgang mit häuslicher Gewalt geschlossen werden. Der zivilrechtliche Gewaltschutz habe „einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf“ und sei „nicht immer das optimale Schutzinstrument“, heißt es in der Begründung.

Mit der Neuregelung soll laut Länderkammer insbesondere auf Fälle reagiert werden, in denen Täter trotz gerichtlicher Schutzanordnungen weiter eskalierend handeln. Die Länderkammer verweist darauf, dass zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen zwar schnell ergehen könnten, deren praktische Wirksamkeit jedoch maßgeblich von verfahrens- und vollstreckungsrechtlichen Vorgaben abhänge. In streitigen oder manipulativen Konstellationen verfügten die Familiengerichte zudem nicht über die gleichen Ermittlungsinstrumente wie die Polizei. Dies könne dazu führen, dass hochgefährliche Täter trotz mehrfacher Verstöße nicht effektiv gestoppt würden.

Nach Darstellung des Bundesrates zeigen insbesondere Hochrisikofälle im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz deutliche Parallelen zu eskalierenden Stalking-Fällen. Das bestehende System aus Schutzanordnung, Ordnungsmitteln und zivilrechtlicher Vollstreckung könne dieser Dynamik nicht hinreichend entgegenwirken, da Ordnungsgelder nicht selten ins Leere gingen und Vollstreckungsverfahren zeitverzögernd wirkten. In solchen Situationen bedürfe es „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten, durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“, heißt es weiter.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz deutlich anzuheben. Künftig sollen etwa Zuwiderhandlungen, bei denen Täter Waffen mit sich führen, das Opfer erheblich gefährden oder durch wiederholte und fortgesetzte Taten dessen Lebensgestaltung maßgeblich beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem soll in diesen Fällen die Möglichkeit einer vorbeugenden „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung eröffnet werden. Nach Auffassung des Bundesrates entspricht dies den Erfordernissen eskalierender Gewaltbeziehungen, in denen Täter trotz polizeilicher Gefährderansprachen und zivilgerichtlicher Anordnungen nicht von weiteren Übergriffen abgehalten werden können. Durch eine befristete Inhaftierung könne eine akute Gewaltspirale unterbrochen und das Opfer geschützt werden, bevor sich das Risiko schwerer Gewalttaten weiter verdichte.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengerichten und Polizei. Künftig sollen die Polizeibehörden bereits mit Eingang eines Antrags auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz unterrichtet werden. Dies soll den Behörden ermöglichen, Gefährdungslagen frühzeitig einzuschätzen, Erreichbarkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen der Gefahrenabwehr vorzubereiten. Nach Angaben des Bundesrates können so Schutzlücken vermieden werden, die entstehen, wenn eine verletzte Person noch vor Zustellung einer Entscheidung bedroht oder angegriffen wird.

Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag zur Stärkung des Informationsflusses grundsätzlich und prüft die weiteren Änderungen. Zugleich verweist sie auf einen eigenen, am 19. November 2025 beschlossenen Gesetzentwurf, der ebenfalls auf einen wirksameren Gewaltschutz zielt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 691 vom 10.12.2025

Um Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Gleichwohl sei der Personalbedarf insbesondere in den westdeutschen Ländern weiter nicht vollständig gedeckt, heißt es in der Antwort (21/3007) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2746) der Linksfraktion.

Es sei daher nachvollziehbar, dass Vorkehrungen getroffen würden, um mit dem Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Abweichungen von Standards sollten jedoch nur übergangsweise und gut begründet hingenommen sowie durch qualitätssichernde Initiativen flankiert werden. Richtschnur seien das Wohl und die gute Förderung der betreuten Kinder, heißt es in der Antwort.

Bund und Länder arbeiteten kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten.

Zudem unterstütze der Bund die Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025/2026 und stelle dafür rund vier Milliarden Euro bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 08.12.2025

Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich einen Anspruch auf Vermögensaufbau für Bürgergeldempfänger als nicht sachgerecht an. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer entsprechenden Eingabe abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Einkommen nicht berücksichtigt wird, „wenn es dem Aufbau von Vermögen im Rahmen der gesetzlich definierten Freibeträge dient“. Der Gesetzgeber erwarte von Beziehern von Grundsicherungsleistungen, dass sie außerplanmäßige Ausgaben, wie beispielsweise die Reparatur einer Waschmaschine, eines Staubsaugers oder einer elektrischen Zahnbürste aus Rücklagen finanzierten, schreibt der Petent.

In Paragraf 12 Absatz2 SGB II räume der Gesetzgeber zwar Freibeträge ein, ermögliche es den Leistungsbeziehern aber nicht, eine solche Rücklage aufzubauen. Selbst wenn Freunde oder Bekannte in Notsituationen finanzielle Hilfe leisten wollten, werde eine solche Zahlung auf den Regelbedarf angerechnet. Hierdurch werde sowohl eine finanzielle Unterstützung Dritter als auch ein regulärer Aufbau von Vermögen innerhalb der Freibeträge unmöglich, heißt es in der Petition. Dies ist aus Sicht des Petenten unangemessen und widerspricht dem Gedanken der Freibeträge. Er verweist zugleich darauf, dass sich durch die Schaffung einer „Bagatellgrenze“ auch sozialgerichtliche Verfahren reduzieren würden.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass das SGB II in Paragraf 12 zwar „für bereits vorhandenes Vermögen unterschiedlicher Art“ diverse Vermögensfreibeträge einräumt. Allerdings gehöre der weitere Vermögensaufbau während des Bezuges staatlicher Fürsorgeleistungen nicht zu den Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Vielmehr sei die Grundsicherung „eine nachrangige Fürsorgeleistung zur Sicherung des gegenwärtig notwendigen Existenzminimums“. Daher seien von den Leistungsberechtigten vorrangig auch alle Einnahmen in Geld – unter Beachtung der in Paragraf 11a SGB II geregelten Ausnahmen – für die Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen.

Durch eine Änderung bei der Grundsicherung sei seit dem 1. Januar 2023 Vermögen in bestimmtem Rahmen geschützt, um Arbeitsuchende in ihrem Bestreben zu unterstützen, sich von der Hilfe unabhängig zu machen, ihnen einen gewissen Spielraum in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten sowie eine nachhaltige soziale Herabstufung zu vermeiden, schreiben die Abgeordneten. Die bisher erbrachte Lebensleistung eines jeden Einzelnen finde zudem eine angemessene Anerkennung.

Vor dem Hintergrund, dass Grundsicherungsleistungen nur als vorübergehende, nachrangige und steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen ausgestaltet sind, hält der Ausschuss einen Anspruch auf Vermögensaufbau jedoch für „nicht sachgerecht“. Er könne sich dem Anliegen der Petition deshalb nicht anschließen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 664 vom 03.12.2025

Das Armutsrisiko von Familien hängt stark von ihrer Familienform ab: Vor allem Alleinerziehende sowie Haushalte mit drei oder mehr Kindern sind überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht. Eine neue Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Grundlage des familiendemografischen Panels FReDA nimmt neben objektiven Faktoren wie dem Einkommen auch die subjektive Einschätzung der eigenen finanziellen Lage in den Blick. Mit dem Ergebnis: Gerade Alleinerziehende, die ihr Einkommen als zu gering empfinden, haben deutlich häufiger das Gefühl, ihrer Elternrolle nicht vollständig gerecht zu werden.

„Unsere Analysen verdeutlichen, dass Kinder nicht grundsätzlich ein Armutsrisiko darstellen“, erklärt Dr. Pauline Kleinschlömer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Untersuchung. „Entscheidend ist vielmehr, in welcher Familienform sie aufwachsen.“ Neben kinderreichen Familien sind vor allem Alleinerziehende besonders armutsgefährdet. Sie sind es auch, die sich selbst am stärksten als arm empfinden. Dies hat spürbare Auswirkungen auf den Familienalltag: Bei Alleinerziehenden, die sich auch subjektiv als finanziell belastet ansehen, ist das Gefühl am ausgeprägtesten, ihren Kindern nicht gerecht zu werden.

Armutsgefährdung trotz Erwerbstätigkeit

Auch wenn Erwerbstätigkeit das Armutsrisiko im Allgemeinen mindert, reicht das Einkommen daraus in bestimmten Familienformen teilweise nicht aus, um eine Armutsgefährdung zu vermeiden. So arbeiten alleinerziehende Frauen besonders häufig in Vollzeit, dennoch sind sie und ihre Kinder von allen untersuchten Gruppen am stärksten armutsgefährdet. „Dieses Ergebnis zeigt, dass Maßnahmen zur Förderung einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit und staatliche Transferleistungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen Hand in Hand gehen sollten, um die Armutsrisiken von Gruppen wie Alleinerziehenden zu senken“, so Mitautor Dr. Jan Brülle vom BiB.

Betreuungsangebote und Transferleistungen können helfen

Gleichzeitig kann Erwerbstätigkeit aus Sicht der Forschenden nur dann zur Armutsvermeidung beitragen, wenn verlässliche und flexible Angebote zur Kindertagesbetreuung vorhanden sind. Frühere Analysen des BiB zeigen, dass besonders bei Alleinerziehenden und großen Familien der ungedeckte Betreuungsbedarf erheblich ist. Rund 27 Prozent der Alleinerziehenden und 33 Prozent der armutsgefährdeten Familien finden keinen Betreuungsplatz, obwohl sie einen Bedarf äußern.

Neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung bleibt auch die finanzielle Unterstützung ein zentrales Handlungsfeld. „Da Erwerbstätigkeit allein häufig nicht ausreicht, brauchen gerade Alleinerziehende und kinderreiche Familien ein Zusammenspiel aus bedarfsgerechter Betreuung und zielgerichteten sowie wirksamen staatlichen Transferleistungen“, resümiert Brülle.

Hier geht’s zum Download:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2025/Objektive-und-subjektive-Armut-von-Familien.html?nn=118888

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 10.12.2025

Die COVID-19-Pandemie hat zu einem deutlichen Rückgang der körperlichen Fitness bei Kindern und Jugendlichen in Europa geführt, insbesondere bei der Ausdauer, etwa beim Laufen über längere Strecken, und bei der Schnelligkeit, zum Beispiel beim Sprint. Vor allem die Ausdauer-Werte haben sich bis heute nicht vollständig erholt. Das zeigt eine am BiB durchgeführte Meta-Analyse, die Daten aus 32 Studien mit mehr als 270.000 Teilnehmenden aus 17 europäischen Ländern auswertete. Insgesamt flossen über 1,5 Millionen Fitnessmessungen in die Analyse ein – damit handelt es sich um die bislang umfassendste Auswertung pandemiebedingter Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit bei jungen Menschen in Europa.

Körperliche Fitness entsteht durch regelmäßige Bewegung und beschreibt messbare körperliche Leistungsfähigkeiten wie Ausdauer, Schnelligkeit oder Kraft. Während der Pandemie sank die Fähigkeit, den Körper bei Belastung ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen, die sogenannte „kardiorespiratorische Fitness“, besonders stark bei Kindern und Jugendlichen. Dabei gingen vor allem Ausdauer und Schnelligkeit deutlich zurück. Während sich Schnelligkeit beim Sprint nach der Öffnung von Schulen und Sportstätten rasch normalisierte, hat sich die Ausdauerfitness bis heute nicht vollständig erholt. „Vom Rückgang der Ausdauer waren in erster Linie Mädchen aller Altersklassen sowie Jugendliche beider Geschlechter im Alter von 13 bis 19 Jahren betroffen“, erklärt Mitautorin Dr. Helena Ludwig-Walz, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB). Im Gegensatz dazu blieb die muskuläre Fitness weitgehend stabil.Die Studie unterstreicht darüber hinaus, dass Länder mit strengeren Corona-Schutzmaßnahmen größere Rückgänge in der kardiorespiratorischen Fitness während der Pandemie verzeichneten.

Körperliche Fitness zählt zu den wichtigsten Indikatoren für die aktuelle und zukünftige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. „Kindheit und Jugend sind entscheidende Lebensphasen, in denen sich gesundheitliche Verhaltensweisen und Chancen für das gesamte Leben prägen“, betont Prof. Dr. Martin Bujard, Mitautor und Leiter des Forschungsbereichs Familie und Fertilität am BiB. Die weiterhin bestehenden Rückstände in der Ausdauerleistung könnten langfristig zu einer höheren Krankheitslast beitragen und bestehende gesundheitliche Ungleichheiten weiter verstärken. Vor diesem Hintergrund betont die Studie die Dringlichkeit gezielter Maßnahmen zur Förderung von Bewegung und Fitness, beispielsweise durch Politik, Schule, Sportvereine und Eltern. Angesichts steigender psychischer Belastungen von Kindern und Jugendlichen, die in anderen Studien des BiB nachgewiesen wurden, der Zunahme von starkem Übergewicht und wachsender Bildschirmzeiten, sollte körperliche Fitness stärker als zentrale gesundheitspolitische Aufgabe verstanden werden, so Ludwig Walz: „Besonders schulische Angebote und Sportvereine vor Ort bieten nachweislich wirksame Möglichkeiten, regelmäßige Bewegung wieder stärker im Alltag zu verankern.“

Dieser Text basiert auf folgender Publikation:

Ludwig-Walz, Helena; Heinisch, Sarah; Siemens, Waldemar; Niessner, Claudia; Eberhardt, Tanja; Dannheim, Indra; Guthold, Regina; Bujard, Martin (2025): Trends in physical fitness among children and adolescents in Europe: A systematic review and meta-analyses during and after the COVID-19 pandemic.

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2095254625000833?via%3Dihub

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.12.2025

Jede achte Person zwischen 18 und 49 Jahren führte im Jahr 2021 eine feste Partnerschaft in getrennten Haushalten. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) veröffentlicht hat. Besonders verbreitet ist diese Lebensform unter jungen Erwachsenen, vor allem während Ausbildung oder Studium. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf Angaben von über 20.000 Personen, die 2021 im Rahmen des familiendemografischen Panels FReDA befragt wurden.

„Partnerschaften in getrennten Haushalten stellen seit vielen Jahren eine etablierte Lebensform dar, die jedoch in den verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich häufig auftritt“, beschreibt Prof. Dr. Heiko Rüger vom BiB das Phänomen. So lebt unter den 18- bis 24-Jährigen fast ein Drittel getrennt vom Partner, während der Anteil bei den 40- bis 49-Jährigen nur noch bei rund sieben Prozent liegt.

Bilokale Beziehungen, wie diese Lebensform wissenschaftlich genannt wird, entstehen häufig durch äußere Umstände: Rund 62 Prozent der Betroffenen geben an, dass vor allem berufliche, finanzielle oder wohnungsbedingte Ursachen das Zusammenziehen in einen gemeinsamen Haushalt verhindern. Wenn das Getrenntwohnen bewusst gewählt wird, stehen Motive wie fehlende Zusammenzugsbereitschaft oder der Wunsch nach Autonomie im Vordergrund.

Für viele, meist jüngere Paare, stellt das getrennte Zusammenleben eine Übergangsphase im Lebenslauf dar, die sich oft aus äußeren Umständen ergibt. „Ältere Personen schätzen häufig die vergrößerte Autonomie und den individuellen Freiraum, die durch getrennte Wohnungen entstehen, bei gleichzeitiger emotionaler Nähe und den Vorteilen einer Beziehung“, so Rüger.

Besonders häufig treten solche Beziehungen bei höher Gebildeten auf, zudem bei Ledigen, Geschiedenen oder Verwitweten, während sie unter Verheirateten kaum verbreitet sind. Die räumliche Distanz zwischen den Partnern ist meist gering: Fast die Hälfte wohnt weniger als 30 Minuten voneinander entfernt, knapp ein Drittel lebt weiter als eine Stunde entfernt, was als Fernbeziehung gilt.

Hinsichtlich der Lebenszufriedenheit zeigt sich ein klarer Trend: Personen in bilokalen Beziehungen sind zufriedener als Singles, aber leicht weniger zufrieden als zusammenlebende Personen. „Mit zunehmender Distanz zwischen den Haushalten nimmt die Zufriedenheit etwas ab, bleibt aber über dem Niveau von Singles“ erklärt Dr. Robert Naderi, Mitautor der Studie. Berücksichtigt man Faktoren wie Einkommen oder Kinderzahl, gleichen sich die Zufriedenheitswerte zwischen bilokal und monolokal Lebenden weitgehend an. „Paarbeziehungen mit getrennten Haushalten bieten die Möglichkeit, Autonomie und Partnerschaft zu vereinen, und tragen trotz räumlicher Trennung zur höheren Lebenszufriedenheit bei“, fasst Naderi zusammen.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation:

Rüger, Heiko; Naderi, Robert (2025): Bilokale Paarbeziehungen in Deutschland: Häufigkeit, Gründe und Zufriedenheit. In: BiB.Aktuell 9/2025. https:www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-9

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 19.11.2025

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, liegt ebenfalls bei einem Höchstwert (detaillierte Daten unten und in den Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Einen erheblichen Einfluss hatte, dass die ausgleichende Umverteilungswirkung durch Steuern und Sozialtransfers seit 2010 tendenziell abgenommen hat. Insgesamt haben somit Personen mit niedrigen Einkommen von der relativ positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt oft nur vergleichsweise wenig abbekommen – auch wenn der gesetzliche Mindestlohn durchaus einen positiven Einfluss bei den Erwerbs- und damit auch bei den verfügbaren Einkommen hatte. Zudem sind solche Menschen von den Krisen seit 2020 am stärksten betroffen. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Parallel zur wachsenden wirtschaftlichen Ungleichheit nimmt laut der Studie die gesellschaftliche Polarisierung zu. Dabei zeigen sich deutliche Zusammenhänge auf mehreren Ebenen: Je niedriger das Einkommen ist, desto geringer fällt etwa das Vertrauen in staatliche und demokratische Institutionen aus. So vertraut knapp ein Viertel bzw. knapp ein Drittel der Erwerbspersonen unterhalb der Armutsgrenze Polizei oder Gerichten nicht oder nur in geringem Maße. Auch bei Angehörigen der unteren Mittelschicht ist die Skepsis erheblich (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version). Und obwohl die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2025 in allen Einkommensgruppen deutlich höher war als bei den Bundestagswahlen davor, lag sie auch dieses Mal mit sinkendem Einkommen niedriger. Schaut man auf die konkrete Wahlentscheidung, haben Erwerbspersonen, die in Armut leben, ihre Stimme überdurchschnittlich oft der AfD oder der Linken gegeben (Abbildung 2 in der pdf-Version; Link unten).

„Steigt die Ungleichheit der Einkommen, steigt gleichzeitig auch die Ungleichverteilung der Teilhabemöglichkeiten. Die Frage, wie sich die Konzentration der Einkommen entwickelt, hat somit eine eminent gesellschaftspolitische Bedeutung“, interpretiert Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin und Studienautorin, die Befunde. Das gelte gerade für die jüngste Entwicklung: Allein zwischen 2018 und 2022, dem aktuellsten Jahr, für das im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) Einkommensdaten vorliegen, ist der Gini-Koeffizient, der bekannteste statistische Indikator für Einkommensungleichheit, um gut sechs Prozent gestiegen (siehe auch Abbildung 3). „Das ist eine starke Zunahme, und dieser Trend wird durch Ergebnisse anderer Indikatoren unterstrichen“, sagt die WSI-Forscherin. Im Ergebnis hat die statistisch gemessene Einkommensungleichheit in Deutschland den höchsten Stand erreicht, seitdem das SOEP 1984 eingeführt wurde. Diese jährlich vom DIW Berlin durchgeführte Panelbefragung in 22.000 Haushalten ist eine maßgebliche Datenquelle für die Einkommenserhebung in Deutschland und den neuen Verteilungsbericht. Zudem stützt sich Spannagel auf die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die seit 2020 regelmäßig 5.000 bis 7.500 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt werden – zuletzt nach der Bundestagswahl im März 2025.

„Der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz spricht von einer globalen Ungleichheitskrise. Eine Variante sehen wir zunehmend deutlich auch bei uns in Deutschland. Wenn es eine soziale Marktwirtschaft nicht schafft, ihr Teilhabe- und Fairnessversprechen einzuhalten, ist das hoch problematisch für ihre Akzeptanz – und auch für die Akzeptanz unserer Demokratie“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Geradezu fatal ist es, wenn wirtschaftlich Mächtige und politisch Verantwortliche daraus die genau falschen Schlüsse ziehen. Mehr Einzelkämpfertum statt Miteinander, neue Hürden für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch deregulierte Arbeitszeiten, Abbau sozialer Rechte und sozialer Sicherung, Erleichterungen vor allem für Wohlhabende – das wird die Probleme unserer Gesellschaft nicht lösen, sondern verschärfen“, sagt die Soziologin. „Stattdessen sollten wir uns auf unsere Stärken besinnen und bewährte Arrangements erneuern, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge als praxisnahe, fair verhandelte und verbindliche Regeln im Arbeitsleben. Dazu zählt ein tragfähiges soziales Netz, das auch Mut dazu macht, sich auf Wandel und Transformation einzulassen, und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und bezahlbarer Energie bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem. Und dazu zählt eine fairere Steuerpolitik, die Privilegierungen für sehr hohe Vermögen abbaut. Etwa durch weniger Schlupflöcher für Superreiche bei der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer.“

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2025 stellt WSI-Expertin Spannagel die Einkommensentwicklung und insbesondere die Trends bei „armen“ und „reichen“ Haushalten. Dabei orientiert sie sich an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben: Haushalte in Armut sind die mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren (Median-)Einkommens. Das Medianeinkommen entspricht beispielsweise einem jährlichen Nettoeinkommen von 25.732 Euro für eine alleinlebende Person, die Armutsgrenze liegt dementsprechend bei 15.439 Euro für eine alleinlebende Person. Haushalte, die über weniger als 50 Prozent Pressedienst · 20.11.2025 · Seite 3 von 11 des Medianeinkommens verfügen (12.866 Euro), leben in „strenger Armut“. Auf der anderen Seite der Verteilungsskala finden sich Haushalte mit mehr als 200 Prozent des Medianeinkommens. Ab dieser Grenze, die aktuell bei knapp 51.500 Euro netto für einen Single liegt, gilt ein Haushalt als einkommensreich. Sind es mehr als 300 Prozent, spricht man von großem Einkommensreichtum. Haushalte mit Einkommen oberhalb von 60 bis unterhalb von 200 Prozent des Medians werden zur Mittelschicht gezählt. Dabei geht es jeweils um das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das heißt nach Abrechnung von Steuern und Abgaben und Hinzurechnung von Transfers. Haushalte unterschiedlicher Größe werden über eine sogenannte Äquivalenzgewichtung auf Basis einer OECD-Skala vergleichbar gemacht.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

– Ungleichheit der Einkommen auf Höchststand –

Wie gleich oder ungleich die Einkommen verteilt sind, lässt sich über mehrere statistische Maße ermitteln. Das in der Wissenschaft am häufigsten verwendete ist der so genannte Gini-Koeffizient. Der „Gini“ reicht theoretisch von null bis eins: Beim Wert null hätten alle Menschen in Deutschland das gleiche Einkommen, bei eins würde das gesamte Einkommen im Land auf eine einzige Person entfallen. Diese Bandbreite macht deutlich, dass auch vermeintlich kleine Änderungen des Koeffizienten erhebliche Bedeutung haben. In den späten 1990er und frühen 2000er Jahren gab es bereits einen deutlichen Zuwachs der Einkommensungleichheit in Deutschland, der auch im internationalen Vergleich enorm stark ausfiel. Danach verharrte der Wert einige Zeit auf dem erhöhten Niveau. Die Auswertung der neuesten verfügbaren SOEP-Daten im Verteilungsbericht zeigt, dass sich der Anstieg der Ungleichheit ab 2010 dann weiter fortgesetzt hat – in leichten Wellenbewegungen, aber insgesamt mit eindeutiger Tendenz und ab 2018 deutlich beschleunigt: 2010 lag der Gini-Wert noch bei 0,282. Bis 2022 kletterte er auf einen neuen Höchststand von 0,310 (Abbildung 3 in der pdf-Version dieser PM).

Der Trend zu mehr Ungleichheit zeigt sich unabhängig von der Fluchtmigration im letzten Jahrzehnt, er fällt allerdings schwächer aus, wenn man die Einkommensdaten geflüchteter Menschen bei der statistischen Analyse ausklammert. Tut man das, zeigt sich auf niedrigerem Niveau ebenfalls ein deutlicher Anstieg des Gini-Wertes.

Der sogenannte Theil-Index reagiert insbesondere auf Veränderungen am unteren Rand der Einkommensverteilung. Dagegen bildet der Palma-Index, das dritte statistische Maß, das WSI-Forscherin Spannagel berechnet hat, die Entwicklung am oberen Rand stärker ab. Auch diese beiden Indizes signalisieren von 2010 bis 2022, dass die Ungleichheit zugenommen und einen neuen Spitzenwert erreicht hat (Abbildung 4). Dabei ist der Theil-Index relativ stärker gestiegen als der Palma Index. Das deutet darauf hin, dass das vor allem an einer schwächeren Entwicklung niedriger Einkommen lag, die gegenüber den übrigen zurückgeblieben sind.

– Armut gewachsen, Reichtum relativ stabil, untere Mitte bröckelt –

Deutlich zugenommen hat seit 2010 auch die Einkommensarmut. Die Quote armer Haushalte stieg bis 2022, ebenfalls mit einzelnen Schwankungen, von 14,4 auf 17,7 Prozent (Abbildung 5). Auch bei der Armutsentwicklung war Fluchtmigration ein bedeutender Faktor, aber der Trend nach oben zeigt sich auch hier unabhängig davon, betont Forscherin Spannagel.  Relativ noch stärker breitete sich „strenge“ Armut aus: 2010 waren 7,9 Prozent aller Haushalte davon betroffen, 2022 bereits 11,8 Prozent.

Weniger hat sich hingegen beim Anteil der einkommensreichen Haushalte in Deutschland verändert: Deren Quote stieg von 7,6 Prozent 2010 zwischenzeitlich leicht auf gut acht Prozent und sank dann, mit einigen Schwankungen, auf 7,2 Prozent im Jahr 2022. Der Anteil der sehr einkommensreichen Haushalte blieb stabil, er lag 2010 bei 1,9 und 2022 bei 2,0 Prozent.

Auch bei einem genaueren Blick auf die Mittelschicht zeigt sich „oben“ mehr Konstanz als „unten“: Ein Einkommen von 100 bis knapp unter 200 Prozent des Medians hatten über den gesamten Untersuchungszeitraum rund 42 Prozent der Haushalte. Dagegen wurde die „untere Mitte“ (über 60 bis unter 100 Prozent) etwas kleiner – der Anteil sank von 35,6 auf 32,3 Prozent. „Damit legen die Daten nahe, dass sich die untere Mitte vor allem verkleinert hat, weil Menschen in Armut abgerutscht sind, weniger, weil sie in die obere Mitte aufgestiegen sind“, schreibt Verteilungsexpertin Spannagel.

– Arme sind häufiger kritisch gegenüber Institutionen, gehen seltener zur Wahl –

Eine schwierige finanzielle Situation geht häufig einher mit Frustrationen und Verunsicherung. Das wiederum spiegelt sich auch in der Identifikation mit staatlichen und demokratischen Institutionen, in der politischen Beteiligung und bei Wahlentscheidungen wider. Bei allen drei Punkten, für die die Erwerbspersonenbefragung Daten aus dem März 2025 liefert, zeigen sich „deutliche Bruchlinien zwischen den Einkommensgruppen“, so die Forscherin.

Ein klarer Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation zeigt sich etwa beim Misstrauen gegenüber der Polizei, das zwischen knapp 24 Prozent unter Menschen in Armut und knapp neun Prozent unter Menschen in einkommensreichen Haushalten variiert – die übrigen Einkommensgruppen liegen zwischen diesen Werten. Sogar knapp 32 Prozent der Armen setzen kein oder nur geringes Vertrauen in Gerichte, unter den Reichen gilt das für gut elf Prozent. Misstrauisch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Medien sind gut die Hälfte (51 Prozent) der Armen und gut 31 Prozent der Reichen. Gegenüber der Bundesregierung äußerten im März 61 bzw. 32 Prozent kein oder nur wenig Vertrauen.

Grundsätzlich ähnlich ist das Muster bei der Wahlbeteiligung: Sie sinkt ebenfalls mit dem Einkommen. Allerdings hat sich die Lücke bei der Bundestagswahl 2025 gegenüber dem Urnengang 2021 deutlich verkleinert. Dabei kam die laut der Erwerbspersonenbefragung erheblich gestiegene Beteiligung von ärmeren Menschen vor allem AfD und Linken zu Gute. Die beiden Parteien werden generell von Wähler*innen mit niedrigen Einkommen stärker gewählt als von Wähler*innen mit mehr Geld. Ein ähnliches Muster, aber weit weniger deutlich ausgeprägt, lässt sich noch bei SPD und BSW beobachten, während der Zusammenhang bei Union, Grünen und FDP in die andere Richtung geht.

– Drei Schwerpunkte gegen die materielle und politische Spaltung –

Die Daten zeigten, dass bei beschleunigt wachsender Ungleichheit „gesellschaftliche Spannungslinien stärker hervortreten“, warnt Spannagel. Auch andere Studien machten deutlich, dass „objektive Benachteiligungen, vor allem aber die Wahrnehmung `politischer Deprivation“, also das Gefühl, von politischen Akteuren marginalisiert zu werden, systematisch mit antidemokratischen Einstellungen und geringem politischen Vertrauen zusammenhängen.“ Um wachsender Ungleichheit, Armut und politischer Polarisierung gegenzusteuern, hebt die Wissenschaftlerin drei Maßnahmenkomplexe hervor:

Stärkung guter Erwerbsarbeit: Eine gut bezahlte, sichere Integration in den Arbeitsmarkt, wo gewünscht in Vollzeit, sei einer der Schlüssel, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu sichern, betont die Expertin. Die Rahmenbedingungen dafür gebe es längst: sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Tarifvertrag. Eine passgenaue Qualifizierung und maßgeschneiderte Beratung von Menschen an den prekären Rändern des Arbeitsmarktes wäre ein weiterer Baustein – und würde dazu beitragen, in Zeiten des demografischen Wandels dringend benötigte Arbeitskräftepotenziale zu heben. Das gelte auch für alle Maßnahmen, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Denn sie erleichtern Alleinerziehenden den Zugang zu angemessener Beschäftigung und ermöglichen Paarhausalten, vor allem mit Kindern, den Arbeitsumfang auszuweiten – für zahlreiche Haushalte ein Weg aus der Armut.

Stärkung der materiellen Teilhabe: Eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und eine verlässliche soziale Sicherung seien keine Gegensätze, sondern sie ergänzten einander, betont die Verteilungsexpertin. Sowohl die Rentenzahlungen als auch die Leistungen der (neuen) Grundsicherung müssten Menschen eine grundlegende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. In die falsche Richtung führten vor diesem Hintergrund die geplanten Nullrunden bei den Regelbedarfsleistungen und das Regierungsvorhaben, den „Vermittlungsvorrang“ wieder einzuführen, also das Prinzip: Die schnelle Vermittlung in womöglich nur kurzzeitige Erwerbstätigkeit hat Vorrang vor der nachhaltigen Sicherung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, etwa durch Qualifizierung.

Stärkere Besteuerung höchster Einkommen und Vermögen: Eine Erhöhung der Steuern für Top-Verdiener*innen, vor allem aber für Menschen mit Topvermögen, ist nach Spannagels Analyse gleich aus zwei Gründen relevant: zum einen als Einnahmequelle für die öffentliche Hand, zum anderen, um dem Ungerechtigkeitsempfinden vieler Menschen entgegenzutreten. Zu den sinnvollen Instrumenten zählt Spannagel, den Spitzensteuersatz anzuheben und die derzeitige pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent in die progressive Einkommenssteuer einzugliedern. In Zeiten knapper Kassen müssten Superreiche mehr zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen. „Dazu gehört auch die angemessene Besteuerung sehr hoher Erbschaften – wobei `Omas Häuschen´ selbstverständlich weiterhin steuerfrei zu übertragen sein muss“, betont Spannagel – und die Wiederaufnahme der Vermögenssteuer.

Mehr Ungleichheit – weniger politische Teilhabe. WSI-Verteilungsbericht 2025. WSI Report Nr. 108, November 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.11.2025

Rund 4,72 Millionen Beschäftigte in Deutschland gingen im dritten Quartal 2025 einer Nebentätigkeit nach – eine Steigerung von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Zudem erreicht die Teilzeitquote mit 40,1 Prozent den höchsten Wert in einem dritten Quartal. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Demnach übten 11,2 Prozent aller Beschäftigten neben ihrem Hauptjob noch eine Nebentätigkeit aus. Bezogen auf alle beschäftigten Arbeitnehmer*innen wurden pro Person mit 8,2 Stunden 0,2 mehr Arbeitsstunden in Nebenjobs geleistet als im Vorjahresquartal. Die Entwicklung folgt damit dem langfristigen Aufwärtstrend.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im dritten Quartal 2025 um 1,0 Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal, die der Vollzeitbeschäftigten hingegen sank um 0,7 Prozent. Die Teilzeitquote nahm um 0,4 Prozentpunkte zu und lag damit bei 40,1 Prozent. Der Anstieg der Teilzeitquote liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im Verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil.

Im Durchschnitt leisteten Beschäftigte 3,1 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden. Dies entspricht einem Rückgang um 0,1 beziehungsweise 0,2 Stunden gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die Zahl der Erwerbstätigen blieb mit 46 Millionen Personen im dritten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu gleich. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich ein Absinken um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Auch das Arbeitsvolumen blieb mit 15,7 Milliarden Stunden im Vergleich zum Vorjahresquartal fast unverändert. Saison- und kalenderbereinigt stieg es um 0,1 Prozent minimal gegenüber dem Vorquartal.

„Die Flaute im deutschen Arbeitsmarkt hält weiter an: Aufwärts geht es nur bei Nebenjobs und Teilzeitquote“, so Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB.

Datengrundlage

Die IAB-Arbeitszeitrechnung ist das Schlüsselprodukt zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland und liegt den Statistiken zum Arbeitseinsatz in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zugrunde. Im August 2024 gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt. Dabei wurden neue Daten und Methoden berücksichtigt und die Berechnungen für den Zeitraum ab 1991 entsprechend neu vorgenommen. Die auf diese Weise ermittelten Zeitreihen erlauben somit weiterhin den langfristigen Vergleich der Arbeitszeitentwicklung ohne statistische Brüche. Eine detaillierte Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung wurde am 24.09.2024 im IAB-Forschungsbericht 20/2024 veröffentlicht.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2503.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 02.12.2025

  • Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro
  • Niedriglohnanteil im Branchenvergleich im Gastgewerbe am höchsten
  • Besserverdienende hatten im April 2025 einen fast dreimal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende

Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland wie im Vorjahr unverändert bei 16 %. Zuvor sank die Niedriglohnquote innerhalb von 10 Jahren von 21 % im April 2014 auf 16 % im April 2024, wobei der stärkste Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 erfolgte. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um 3 Prozentpunkte von 19 % auf 16 %. Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen.

Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich

Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 %) im Gastgewerbe lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 %) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 %). In der öffentlichen Verwaltung (2 %), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 %), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 %) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 %) waren die Anteile dagegen am niedrigsten.

Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden bleibt deutschlandweit unverändert

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert.

Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 %) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2025: 39,65 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils, bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt (2025: 13,46 Euro).

Besserverdienende erzielten 2025 das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Zwischen April 2024 und April 2025 war der Anstieg des 1. Dezils mit +3,5 % und der Anstieg des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) mit +3,9 % allerdings höher als der Zuwachs beim 9. Dezil mit +1,5 %. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 %.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2025, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58 000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdiensterhebung für April 2024.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes ohne Sonderzahlungen (Median) entlohnt werden. Der Median lag im April 2025 bei 21,48 Euro je Stunde und im April 2024 bei 20,68 Euro je Stunde. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der Niedriglohngrenze (z. B. nach Branchen) bietet die Themenseite „Mindestlohn“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort ist auch eine Tabelle zur Lohnspreizung zu finden.

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.12.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes hebt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in einer gemeinsamen Untersuchung mit NABU und ISS die besondere Bedeutung des Engagements in Verbänden und Mitgliederorganisationen für die Zivilgesellschaft hervor. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Zu diesem Tag gilt unser Dank allen ehrenamtlich Engagierten. Ihr Einsatz hält im wahrsten Sinne unsere Gesellschaft zusammen. Wo Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und vor Ort gemeinsam Lösungen entwickeln, wird Demokratie konkret erlebbar. Verbände und Vereine bleiben dafür trotz aller gesellschaftlicher Krisen und Veränderungen zentrale Orte. Sie fördern Teilhabe und gegenseitiges Vertrauen – so machen sie unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Krisen und demokratiefeindliche Hetze.“

Damit Verbände wie die AWO auch in Zukunft attraktiv, handlungsfähig und offen für neue Formen des Mitmachens bleiben, müssen sie bereit sein, die Perspektiven zu wechseln und neue Wege zu gehen. Die gerade veröffentlichte Studie „Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken“ bietet hierfür wichtige Impulse. Gemeinsam mit dem Naturschutzbund (NABU) und dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) hat die AWO darüber nachgedacht, welche eigenen Hürden echten Veränderungsprozessen im Wege stehen und mehr Vielfalt im Engagement verhindern. 

Gleichzeitig zeigt der aktuelle Freiwilligensurvey: Mehr als die Hälfte aller Engagierten wirkt in einem Verein oder Verband mit, besonders im sozialen Bereich. Die Erfahrungen der AWO bestätigen dies: „Bei der AWO erleben wir täglich, wie tragend soziales Engagement ist“, so Sonnenholzner, „Zugleich sehen wir mit Sorge, dass die Belastungen für Engagierte wachsen, besonders dort, wo staatliche Daseinsfürsorge bröckelt – zum Beispiel im ländlichen Raum. Das Ehrenamt darf nicht zum dauerhaften Ersatz für erodierende öffentliche Infrastruktur werden. Wenn freiwilliges Engagement staatliche Aufgaben auffangen muss, überfordert das die Menschen und gefährdet langfristig die Stabilität des Ehrenamts. Wir brauchen deshalb endlich ein Demokratiefördergesetz für eine verlässliche, starke Förderung von Engagement und sozialer Infrastruktur, denn eine resiliente Demokratie braucht starke Engagementstrukturen.”

Zur Studie „Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken“: https://www.awo-nr.de/awo/aktuelles/detail/mitgliederverbaende-im-wandel-neue-publikation-jetzt-verfuegbar

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.12.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Eine inklusive Gesellschaft ist barriere- und diskriminierungsfrei. Davon ist Deutschland leider in vielen Bereichen noch sehr weit entfernt. Deswegen fordert die AWO die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, ihren Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderungen nachzukommen und die Barrierefreiheit und den Diskriminierungsschutz in Deutschland voranzutreiben. Aktuell sehen wir vor allem die Bundesregierung in der Pflicht: Der vorliegende Referentenentwurf für das Behindertengleichstellungsgesetz ist im Kern eine bittere Enttäuschung und bleibt hinter bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, den Versprechen der letzten Jahre und den Erwartungen der Betroffenen zurück, denn: Die Reform drückt sich vor einer umfänglichen Verpflichtung privater Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit – ein Armutszeugnis.“

Menschen mit Behinderungen sind vielerorts durch mangelnde Barrierefreiheit stark in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung eingeschränkt: Ob ein Termin in der Arztpraxis, ein Essen im Restaurant oder der vorweihnachtliche Besuch auf einem Weihnachtsmarkt: Für viele Menschen mit Behinderungen sind diese Orte aufgrund zahlreicher Barrieren unerreichbar, weil private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen – von den meisten Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit ausgenommen sind. Die AWO fordert daher seit mehreren Jahren eine entsprechende Verpflichtung, damit Menschen mit Behinderungen ihren Alltag gleichberechtigt gestalten können.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen findet in diesem Jahr zum 33. Mal statt. Ziel des Tages ist es, auf der ganzen Welt das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Der diesjährige Tag steht unter dem Motto „Förderung inklusiver Gesellschaften für den sozialen Fortschritt“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.12.2025

Zum Auftakt der 224. Innenministerkonferenz richtet die Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen dringenden Appell an die verantwortlichen Minister*innen der Länder: Die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) muss sich konsequent an Menschenwürde, Fachstandards und Rechtsstaatlichkeit orientieren.

Die AWO veröffentlicht hierzu heute einen offenen Brief an die Innenminister*innen der Länder. Darin macht der Bundesverband deutlich, dass die kommenden Wochen entscheidend dafür sind, welche konkreten Folgen die europäische Reform für Geflüchtete in Deutschland haben wird.

Als einer der größten Träger sozialer Beratung und Unterstützung für Migrant*innen und Geflüchtete formuliert die AWO drei zentrale Forderungen an die Landespolitik:

1. Bewegungseinschränkungen für Schutzsuchende ausschließen

Die derzeit geplanten Einrichtungen für Sekundärmigrationsverfahren bergen das Risiko haftähnlicher Bedingungen und zusätzlicher Belastungen für die Bewohner*innen. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit dürfen keinen Platz finden.

2. Besondere Schutzbedarfe fachlich – nicht polizeilich – feststellen

Die Vulnerabilitätsprüfung ist ein sensibler sozialfachlicher Prozess. Sie muss von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, nicht von Polizeikräften. Auch die Altersfeststellung gehört in die Jugendhilfe.

3. Gewaltschutz in Unterkünften verbindlich stärken

Die bundesweit entwickelten Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen müssen umgesetzt und mit klaren Zuständigkeiten, fester Finanzierung und der Expertise zivilgesellschaftlicher Angebote unterlegt werden.

Michael Groß, Präsident der AWO, erklärt dazu: „Die Länder tragen jetzt Verantwortung dafür, das neue Asylsystem im Rahmen ihrer Möglichkeiten so menschenwürdig wie möglich umzusetzen. Wir erwarten, dass Schutzsuchende nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und dass sensible Verfahren nicht an die Polizei delegiert werden. Deutschland darf hier nicht den Weg der Abschottung gehen, sondern zeigen, dass ein geordnetes Asylsystem und Humanität kein Widerspruch sind.“

Die AWO betont, dass die Umsetzung des GEAS nur gelingen kann, wenn Länder und Kommunen frühzeitig klare fachliche Standards verankern und die Perspektive der sozialen Arbeit ernsthaft einbeziehen.

Der offene Brief ist unter folgendem Link zum Herunterladen verfügbar:https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2025/20251201_offener-Brief-IMK.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.12.2025

In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme zur “Neuen Grundsicherung” warnt die Arbeiterwohlfahrt vor einem schwerwiegenden Angriff auf den Sozialstaat. Statt soziale Rechte abzubauen, brauche es ein neues Verständnis für die Bedeutung des Sozialstaats für die Demokratie.

Auf über 30 Seiten legt die AWO in ihrer Stellungnahme dar, welche Risiken die Reform für Betroffene birgt. “Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ wird ihrem Namen in keiner Weise gerecht: Statt Menschen in schweren Lebenslagen Sicherheit zu geben, drängt sie sie in noch größere Not, Überforderung und im schlimmsten Fall in die Wohnungslosigkeit”, resümiert AWO-Präsident Groß die Einschätzung des Verbands zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. “In unseren Schuldnerberatungen, bei unseren Arbeitsmarktträgern und in vielen weiteren Einrichtungen treffen wir als AWO jeden Tag auf Menschen, die arm oder armutsgefährdet sind. Was diese Menschen brauchen, sind nicht härtere Sanktionen und Drohkulissen, sondern Vertrauen und Unterstützung auf ihrem Weg in gute Arbeit. Wir brauchen Instrumente, die den sozialen Aufstieg ermöglichen und nicht weiter ausbremsen.”

Aus Sicht der AWO stellt der Rückbau sozialer Rechte aber nicht nur die Betroffenen vor unzumutbare Härten. Auch die demokratische Grundordnung gerate in Gefahr, so Michael Groß: “Die Menschen in Deutschland erwarten zurecht, dass ihnen in schwierigen Situationen die Solidarität der Gesellschaft zuteil wird – das ist das Versprechen unseres Sozialstaats. Wer diese Erwartung enttäuscht und die Leute auch noch in vermeintlich ‘Leistungslose’ und ‘Fleißige’ aufteilt – wie es das Sanktionsregime der ‘Neuen Grundsicherung’ vorsieht – der verspielt Vertrauen in die Demokratie.” Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken, braucht es aus Sicht der AWO einen Sozialstaat, der sich um die Nöte der Menschen kümmert und ihnen vorurteilsfrei begegnet.

“Armutsfest, einfach, diskriminierungsfrei – das ist es, was wir unter ‘antifaschistischer Sozialpolitik’ verstehen. Denn eine Politik, die sich an diesen Zielen ausrichtet, führt uns zusammen, statt uns zu spalten und Rechtspopulisten in die Arme zu treiben”, so AWO-Präsident Groß.

Die ausführliche Stellungnahme des AWO Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf zur Neuen Grundsicherung finden Sie unter folgendem Link: https://awo.org/position/stellungnahme-neue-grundsicherung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.11.2025

Vom 14. bis 16. November tagte die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt in Erfurt. Über 320 Delegierte aus ganz Deutschland berieten 198 Anträge und fassten dabei zentrale Beschlüsse für die politische und soziale Arbeit des Wohlfahrtsverbandes in den nächsten vier Jahren. Im Zentrum der Debatten standen der Einsatz für einen starken Sozialstaat und gegen Armut sowie der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus.

„Der Herbst der Reformen darf kein Herbst des sozialen Rückschritts werden“, erklärte AWO-Präsident Michael Groß zu einer von den Delegierten einstimmig beschlossenen Resolution. „Für uns ist klar: Wir werden uns der Agenda der Sozialkürzungen und des Rückbaus der sozialen Sicherheit, die die Bundesregierung verfolgt, entschieden widersetzen“. In der Resolution positioniert sich die AWO unter anderem gegen Leistungskürzungen und härtere Sanktionen im Bürgergeld. „Unsere Vorschläge orientieren sich nicht an vermeintlichen Einsparzielen auf dem Rücken der Ärmsten, sondern daran, Ungleichheit zu beenden und sozialen Aufstieg zu ermöglichen“, so Groß weiter. „Ich freue mich daher, dass wir als AWO heute die Forderung nach kostenlosem Mittagessen in allen Kindertagesstätten, Schulen und Ausbildungsstätten erhoben haben!“

In ihrer Rede vor der Bundeskonferenz dankte Bundessozialministerin Bärbel Bas der AWO für ihren unermüdlichen Einsatz für Gerechtigkeit und Solidarität: „Wer den Sozialstaat rasieren will, hat mich zur Gegnerin! Unser Sozialstaat ist nicht nur ein Sicherheitsnetz – er ist das Rückgrat unserer Demokratie. Wo Menschen sich sicher fühlen, wo sie wissen, dass niemand durch das Raster fällt, da wächst Vertrauen. Das ist es, was Hass und Hetze die Kraft nimmt. Sozialpolitik ist also immer auch Demokratiepolitik – das habt Ihr besser verstanden als viele andere im Land!“

Neben der Sozialstaatsdebatte beschäftigte die Delegierten auch der Einsatz für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit. Zu einer Resolution zu diesem Thema erklärte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Antisemitismus und Rassismus haben keinen Platz in unserer freien, demokratischen Gesellschaft. Mit großer Sorge müssen wir beobachten, wie menschenfeindliche Rhetorik und Gewalt von Jahr zu Jahr zunehmen – und immer salonfähiger werden. Wir stehen geschlossen zur Brandmauer und gegen alle, die sie angreifen.“

Die zentrale Rolle, die die Arbeiterwohlfahrt für eine nachhaltige, soziale Gesellschaft spielt, betonte auch Bundeskanzler Friedrich Merz in seinem Video-Grußwort an die Delegierten: „In diesen Zeiten kommt es mehr denn je darauf an, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen. Dass wir vorangehen, ohne jemanden zurückzulassen. Wir freuen uns, dass wir bei den großen Aufgaben, die vor uns liegen, die AWO an unserer Seite haben. Wir brauchen die Arbeiterwohlfahrt als konstruktiv-kritischen Partner der Politik.”

Vor Ort zu Gast waren neben der Bundessozialministerin auch der Thüringer Ministerpräsident Voigt, die Thüringer Sozialministerin Schenk sowie Erfurts Oberbürgermeister Horn.

Mario Voigt, Ministerpräsident des Freistaats Thüringen: „Die AWO ist einer der großen Player in der Wohlfahrtspflege und auch für viele Thüringerinnen und Thüringer entscheidende soziale Stütze. Das Motto der diesjährigen Tagung ‚Demokratie.Macht.Zukunft‘ trifft den Nerv der Zeit. Denn auch wenn sich unsere Gesellschaft und auch unser Sozialstaat in einem stetigen Wandel befinden, gilt: Ein demokratisches und solidarisches Miteinander bleibt tragendes Fundament unserer Zukunft als Gesellschaft. Die AWO setzt mit ihrer Arbeit ein klares Zeichen dafür, dass soziale Daseinsvorsorge und gesellschaftlicher Zusammenhalt keine abstrakten Ziele sind, sondern täglich erfahrbare Realität – und nicht zuletzt Herzensangelegenheit der vielen in der AWO Engagierten in Haupt- und Ehrenamt.“

Katharina Schenk, Thüringer Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie: „Die großen sozialpolitischen Fragen unserer Zeit – Rente, Pflege, Fachkräftemangel – lassen sich nur gemeinsam beantworten. Was es heißt, den Sozialstaat mitzugestalten, zeigt die AWO in Deutschland seit über einem Jahrhundert, seit 35 Jahren auch in Thüringen – pragmatisch, menschlich und zukunftsorientiert. Es braucht genau diese Mischung aus fachlicher Kompetenz und gesellschaftlichem Engagement, um einen handlungsfähigen, gerechten und solidarischen Sozialstaat zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.11.2025

Auf der ordentlichen Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt in Erfurt haben die Delegierten die Vorsitzenden des Präsidiums, Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner, im Amt bestätigt.

Wiedergewählt wurden auch die stellvertretenden Vorsitzenden Britta Altenkamp, Rudi Frick, Gabriele Siebert-Paul und Stefan Wolfshörndl. Ebenfalls gewählt wurden die 13 Beisitzer*innen des Präsidiums.

Die Arbeiterwohlfahrt gratuliert allen Gewählten zur Wahl und wünscht für die vierjährige Amtszeit eine glückliche Hand.

Die Bundeskonferenz ist das höchste Beschlussgremium der Arbeiterwohlfahrt. Sie tagt alle vier Jahre.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.11.2025

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die aktuelle wirtschaftliche Lage trifft Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte leider besonders hart; sie werden nicht nur vielfach aus Betrieben gedrängt, sondern haben es auch besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.

Dieses arbeitsmarktpolitische Armutszeugnis muss die Bundesregierung antreiben, Schutzlücken zu schließen. Solange Betriebe versuchen, Beschäftigte mit Behinderungen über Aufhebungsverträge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsätzlich den besonderen Kündigungsschutz oder die vorgeschriebene Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen.

Der DGB fordert deshalb: Die Schwerbehindertenvertretung muss einfach bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden, sonst dürfen sie nicht gelten. Was für eine Kündigung ohne Information und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gilt, muss endlich auch für Aufhebungsverträge gelten – alles darf erst mit der Begleitung wirksam werden. 

Darüber hinaus braucht es für Langzeiterkrankte einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer nach einer langen, schweren Erkrankung wieder arbeiten möchte, darf nicht länger mit einem Aufhebungsvertrag vom Hof geschickt werden.

Das alles fordern wir als Gewerkschaften, weil Gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit ein Menschenrecht ist – so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wir streiten solange dafür, bis dieses Recht in den Betrieben endlich konsequent durchgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 02.12.2025

Die Diakonie Deutschland erwartet von den für heute angekündigten Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ Antworten auf die drängenden Fragen der Finanzierung und der Versorgungssicherheit in der Pflege. Die Eckpunkte stecken den Rahmen für eine Pflegereform im kommenden Jahr ab.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die verlässliche Finanzierung der Pflegeversicherung muss jetzt geregelt werden. Die häusliche Pflege sollte gestärkt und pflegende Angehörige müssen entlastet werden. Klar ist: Die Kosten für die Pflege werden in den nächsten Jahren steigen, weil die Menschen immer älter werden und viele auch länger pflegebedürftig sind.“  

Verschiedenen Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums kann man entnehmen, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bis 2030 um ein bis eineinhalb Prozent ansteigen könnte. „Die Politik sollte alles tun, um diesen Anstieg zu bremsen“, so Ronneberger. Als Sofortmaßnahme fordert die Diakonie Deutschland die vollständige Erstattung der Corona-Hilfen aus dem Bundeshaushalt. Das verschaffe der Pflegeversicherung in den nächsten beiden wirtschaftlich entscheidenden Jahren die nötige Stabilität. Anstelle einer Erhöhung des Beitragssatzes sollte die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Außerdem müsse der Bund der Pflegeversicherung die versicherungsfremden Leistungen erstatten. „Ohne einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt ist der Beitragsanstieg in der Pflegeversicherung nicht zu bremsen“, so Ronneberger.

Besonders wichtig sei eine bessere Versorgung bei Pflegenotfällen. Die Diakonie begrüßt entsprechende Reformvorschläge, mahnt aber die Finanzierung von Vorhaltekosten und Kurzzeitpflegeplätzen an. Parallel arbeite man mit den anderen Wohlfahrtsverbänden an einem Pflegenotfall-Telefon.  

Ein besonderes Augenmerk solle die Bundesregierung auf die Digitalisierung der Pflege legen. „Tele-Pflege kann vor allem im ländlichen Raum Versorgungsengpässe abfedern. Videokommunikation ist derzeit eines der wichtigsten Nutzungsfelder der Digitalisierung. Damit das gelingt, müssen jetzt verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die geplanten Maßnahmen bleiben hier weit hinter den Erwartungen zurück“, so Ronneberger.  
Kritisch sieht die Diakonie Deutschland auch die blockierte Investitionsförderung der Länder. Sie könnte Eigenanteile senken und die Modernisierung der Pflegeinfrastruktur beschleunigen. 

Von den Kommunen erwartet Ronneberger mehr Engagement bei präventiven Hausbesuchen: „Wer ältere Menschen früh erreicht, kann Pflegebedürftigkeit deutlich verkürzen.“ Die geplante Aufwertung der kommunalen Pflegeplanung aufgrund besserer Daten sei aus diakonischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Die Pflegeplanung müsse verbindlich werden, damit die Kommunen hierfür Ressourcen einsetzen.

Für Interviews und O-Töne im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht stehen Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger sowie Dr. Peter Bartmann, Leitung des Zentrums für Gesundheit, Rehabilitation und Pflege, gerne zur Verfügung.

Wir machen uns stark für eine große Pflegereform

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 11.12.2025

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine neue Grundsicherung vorgelegt. Sie will eine effektivere Ausgestaltung der Sozialleistungen erreichen. Die Diakonie Deutschland bezweifelt, dass die neue Grundsicherung dabei hilft. „Ein großer Teil der Leistungsberechtigten muss sehr große Hürden überwinden, um sich selbstständig finanzieren zu können. Gründe dafür sind zum Beispiel persönliche Probleme, Lücken in der Ausbildung oder gesundheitliche Einschränkungen. Solche Barrieren lassen sich nicht einfach durch mehr Druck beiseiteschieben, sondern müssen aktiv bearbeitet werden. Dazu sind gezielte Maßnahmen zur sozialen und arbeitsmarktpolitischen Integration nötig: Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihr Leben langfristig selbstständig zu finanzieren“, erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland. Die Neuregelung stelle hingegen eine Abkehr von einer Unterstützung und Begleitung dieser Menschen auf Augenhöhe dar. Sie beende den von der Diakonie Deutschland mit der Einführung des Bürgergeldes begrüßten Paradigmenwechsel im Sozialgesetzbuch II.

Zwar könne von Leistungsberechtigten Mitarbeit und Mitwirkung eingefordert werden, so Schuch. „Kürzungen und Sanktionen treffen jedoch besonders Menschen mit psychischen Belastungen, Sprachbarrieren oder in persönlichen Krisen. Hier muss die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt werden.“ Das Versprechen von Ausnahmen bei Sanktionen helfe wenig, weil die Betroffenen entsprechende Nachweise oft nicht schnell genug erbringen könnten, da sie häufig sehr lange auf psychologische Unterstützung warten müssten.

Wie der aktuelle Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigt, nimmt fast die Hälfte aller Leistungsberechtigten ihre Ansprüche nicht wahr. Gründe dafür sind Scham, Angst vor Kontrolle oder mangelnde Kenntnis. „Nur wer sich traut, seinen Anspruch geltend zu machen, ist auch für Unterstützungsangebote erreichbar. Hier brauchen wir einen schnelleren und unbürokratischen Zugang. Besondere Hilfen am Arbeitsmarkt sind zwar gesetzlich vorgesehen, aber nicht ausreichend finanziert. Gezielte Investitionen in Begleitung, Integration und die Stärkung sozialer Teilhabe sind nötig. Hier muss die Koalition nachbessern.“

Kritisch sieht die Diakonie Deutschland außerdem die Kürzungen bei den Wohnkostenzuschüssen. „Diese Regelungen ignorieren die Realität auf dem angespannten Wohnungsmarkt und fördern Wohnungslosigkeit“, so Schuch.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf „Neue Grundsicherung“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 20.11.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat in einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zentrale Verbesserungen begrüßt, zugleich aber deutlichen Reformbedarf angemahnt. Entscheidend ist, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung als Leitprinzip ernst genommen und durchgängig umgesetzt wird.

„Der Entwurf enthält wichtige Impulse, bleibt aber beim konsequenten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung hinter internationalen und verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb kritisiert, dass der Entwurf kein Gesamtkonzept für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht erkennen lässt. Deutschland muss die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich umfassend umsetzen, sodass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung strafbar ist. Zudem problematisiert der djb, dass zentrale Begriffe, z.B. Zwangsprostitution, oft falsch eingesetzt werden und so Konsens und Gewalt vermischen. Mit Blick auf die neuen Straftatbestände warnt der djb vor Widersprüchen zum Prostituiertenschutzgesetz. Außerdem beanstandet der djb die begriffliche Einbettung von Minderjährigen in den Bereich „Ausbeutung in der Prostitution“, die verschleiert, dass es sich um sexuellen Missbrauch handelt.

Erneut betont der djb die Gefahren hinter einem pauschalen Sexkaufverbot. „Ein solches Verbot kriminalisiert selbstbestimmte Sexarbeit und verhindert nicht Ausbeutung, sondern verschärft sie häufig. Stattdessen braucht es ein regulatorisches Modell, das Rechte von Sexarbeiter*innen schützt, Ausstiegswege sichert und geschlechterbezogene Ungleichheiten berücksichtigt“, betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb.

Ein wirksamer Opferschutz setzt ein konsensbasiertes Gesamtkonzept voraus – mit präzisen Begriffen, klarer Gesetzgebung ohne Widersprüche und einer an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierten Strafverfolgung. Dafür braucht es auch flankierende Reformen in der Strafprozessordnung und im Aufenthaltsrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 01.12.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in Polen (EuGH, Urteil vom 25.11.2025 – C-713/23). Der Gerichtshof bestätigt damit: EU-Mitgliedstaaten müssen eine im EU-Ausland rechtswirksam geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe zweier Unionsbürger*innen anerkennen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare in Europa.

„Die Entscheidung stellt klar, dass gleichgeschlechtliche Paare auf das Recht setzen können. Auch ihre Ehe ist in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union geschützt. Das ist gelebte demokratische Rechtsstaatlichkeit, und darauf kann Europa stolz sein,“ betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. 

Dem Verfahren lag der Fall eines deutsch-polnischen und eines polnischen Staatsangehörigen zugrunde, die 2018 in Deutschland eine Ehe geschlossen hatten und anschließend ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen begründen wollten. Das Standesamt in Warschau verweigerte die Anerkennung der Ehe. Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine solche Verweigerung einen Eingriff in das europäische Recht der Freizügigkeit darstellt, weil sie zu schwerwiegenden Nachteilen führen kann. Unionsbürger*innen können ihr Recht auf Freizügigkeit nur sinnvoll ausüben, wenn ihnen ein kontinuierliches Familienleben garantiert bleibt – unabhängig davon, in welchem Unionsmitgliedstaat sie leben.

„Der EuGH hat alle von Polen vorgebrachten Argumente verworfen. Damit stärkt das Gericht den Grundrechtsschutz in der EU und setzt das Recht auf Freizügigkeit effektiv durch“, erklärt Valentina Chiofalo, Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht des djb.

Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Familienrechtskommission, hebt hervor: „Der EuGH stellt – im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – erneut klar, dass der grund- und menschenrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare gleichermaßen gilt.“

Der EuGH lässt den Mitgliedstaaten weiterhin Spielräume bei der Ausgestaltung ihres Familienrechts. Sie sind aus EU-Recht etwa nicht verpflichtet, eine Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen. Der Fall verdeutlicht aber einmal mehr die Grenzen eines diskriminierenden Familienrechts. Insofern ist das Urteil auch ein erneutes Signal an den deutschen Gesetzgeber, sein Familienrecht nach der Einführung der „Ehe für alle“ endlich auch bei den Ehewirkungen im Abstammungsrecht eigeninitiativ auf die Höhe der Zeit zu bringen – nicht nur über die Anerkennung von im Ausland begründeten Familien, sondern diskriminierungsfrei auch für alle Familien, die in Deutschland entstehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.11.2025

Der „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch großen Nachholbedarf gibt. Im Gesamtergebnis schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen im Durchschnitt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Dem „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes liegen 101 Kinderrechte-Indikatoren zugrunde, die basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat auf der Basis des ersten Kinderrechte-Index 2019 fortgeschrieben oder neu entwickelt wurden. Dabei wurden sechs Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

  • Bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung, das sowohl die politische Partizipation, Fragen einer kindgerechten Justiz als auch die Beteiligung in Bildungsinstitutionen in den Blick nimmt, schneiden Bremen, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab.
  • Das Recht auf Schutz, das neben dem präventiven Kinderschutz auch die Meldung und Behandlung von Kinderschutzfällen beinhaltet, setzen Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vergleichsweise am besten um.
  • In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen wird das Recht auf Gesundheit, das im Kinderrechte-Index sowohl den Zugang zum Gesundheitssystem als auch Prävention und Gesundheitsförderung umfasst, am besten umgesetzt.
  • Bei der Umsetzung des Rechts auf angemessenen Lebensstandard als eine Voraussetzung für die gute körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes schneiden Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen vergleichsweise am besten ab.
  • Das Recht auf Bildung auf der Grundlage der Bildungsinfrastruktur, der Chancengleichheit sowie der Vermittlung von Bildungsinhalten und -zielen setzen Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen am besten um.
  • In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen wird das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben als ein entscheidendes Kriterium für die Qualität der Kindheit und für eine optimale Entwicklung und die Förderung der Widerstandsfähigkeit, vergleichsweise am besten umgesetzt.

Der Index untersucht die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern und zeigt so vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern auf. Damit ist der „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Instrument insbesondere für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

„Der Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt ganz deutlich auf, dass die Chancen der jungen Menschen in unserem Land nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen kann insbesondere bezogen auf die Kinderrechte keine Rede sein. Der Wohnort entscheidet vielfach darüber, inwiefern Kinderrechte verwirklicht werden: etwa durch frühkindliche Bildungsangebote, Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Kommune oder in der Schule und im Verein, durch eine ausreichende ärztliche Versorgung, die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit oder funktionierende Kinderschutzsysteme. 33 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland stehen wir im Hinblick auf die Kinderrechte weiterhin vor einem föderalen Flickenteppich. Hier gilt es für jedes Bundesland, auf Grundlage der vielen Beispiele guter Praxis in den anderen Bundesländern ihre kinderrechtlichen Bemühungen zu verstärken. Dabei zeigt der Kinderrechte-Index 2025 ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen keine alleinige Frage der Kassenlage, sondern vielmehr des politischen Willens ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

„In mehreren Bereichen gab es in den letzten Jahren Fortschritte. So haben seit dem ersten Kinderrechte-Index 2019 einige Bundesländer Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche gesetzlich gestärkt, Landeskinderschutzstrategien entwickelt oder Programme gegen Kinderarmut gestartet. Aber kein Bundesland setzt die Kinderrechte umfassend um, hier ist noch viel Luft nach oben. So braucht es in allen Bundesländern eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik und damit einhergehend Strategien für die Umsetzung der Kinderrechte. Das gilt insbesondere für die Kinder- und Jugendbeteiligung und die langfristige Förderung von Beteiligungsstrukturen“, so Lütkes weiter.

„Auch die psychosoziale und mentale Gesundheit von Kindern muss flächendeckend gestärkt werden, beispielsweise durch den Ausbau von Vorsorge- und Hilfsangeboten. Landesstrategien zur Kinderarmutsprävention sollten Standard sein, kommunale Präventionsnetzwerke in diesem Bereich aufgebaut und langfristig gefördert werden. Es gilt zudem, Justiz und Verwaltung kindgerechter zu gestalten, etwa durch verbindliche Standards zur Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in diesem Bereich. Der Kinderrechte-Index hat aber auch gezeigt, dass ein bundesweites, indikatorengestütztes Kinderrechte-Monitoring unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen etabliert werden sollte. Denn in wichtigen Bereichen wie der Gesundheit oder dem Armutserleben von Kindern und Jugendlichen fehlt es an ausreichend aufgeschlüsselten und kontinuierlich erhobenen Daten. Hier ist insbesondere der Bund gefordert mehr langfristige Forschung zu finanzieren und seiner Verpflichtung zur Überwachung der Kinderrechte nachzukommen“, sagt Anne Lütkes.

Der Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem Methodenmix. So wurden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 101 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Es wurden Analysen zu Rahmenbedingungen wie Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten durch eine repräsentative Umfrage unter 3.218 Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern erhoben. Durch schriftliche Befragungen verschiedener Landesministerien aller Bundesländer und in weitergehenden Recherchen werden zudem Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Einschätzungen und Forderungen der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates des Deutschen Kinderhilfswerkes, der auch an der Schwerpunktsetzung der Studie, der Auswertung der Indikatoren und an der Entwicklung der Kinder- und Jugendumfrage mitgewirkt hat.

Der Kinderrechte-Index 2025 erscheint online. Den zusammenfassenden Studienbericht, die sechs Analysepapiere zu den Teilindizes, Steckbriefe zu den Ergebnissen der einzelnen Bundesländer sowie eine Beschreibung zur Methodik finden Sie unter www.dkhw.de/kinderrechte-index.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.12.2025

Mit Dynamischer Familienarbeitszeit win-win-win für Familien, Gesellschaft und Wirtschaft

Viele Mütter wünschen sich, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten und viele Väter hätten gerne mehr Zeit für die Kinder. Mit einer Dynamischen Familienarbeitszeit möchte die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) Eltern die Umsetzung ihrer Wünsche erleichtern. Eine heute von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung mit aktuellen Daten zur Rushhour des Lebens zeigt, dass ein solches zeitpolitisches Angebot für das Leben von Familien viele positive Effekte haben kann.

„Wir wenden uns mit unserer Idee insbesondere an die Väter“, so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Über 70 Prozent von ihnen wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Wir möchten sie darin unterstützen, in der Kleinkindzeit ihre Erwerbsarbeit zugunsten von Sorgearbeit zu reduzieren, wie es Mütter bereits seit Jahren tun. Nur wenn Väter früh Verantwortung für Haushalt und Kinder übernehmen, gelingt eine faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Eltern. Dann haben Mütter bessere Chancen, ihre Arbeitszeit in den verschiedenen Lebensphasen schrittweise wieder zu erhöhen.“

Ihre Eckpunkte für eine solche Dynamische Familienarbeitszeit für die Zeitspanne zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes hatte die eaf bereits 2022 vorgestellt: Elternpaare, bei denen beide in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit zugunsten von Sorgearbeit einschränken, sollen durch eine staatliche finanzielle Leistung unterstützt werden. Bedingung dafür ist, dass beide Elternteile nur innerhalb eines festgelegten Stundenumfangs erwerbstätig sind. Die eaf wird ihren Vorschlag in Kürze konkretisieren und als Forderung in die Politik tragen.

„Wir sehen hier die Chance auf eine win-win-win-Situation für Wirtschaft, Gesellschaft und Eltern“, erklärt Bujard, der zusammen mit Dr. Leonie Kleinschrot Autor der FES-Analyse ist.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.11.2025

Im Rahmen zweier Familienforen in Kooperation mit dem Familienzentrum der Lauterbach-Schulen in Reinickendorf kam der Berliner Beirat für Familienfragen mit Eltern, Schulkindern und Fachkräften ins Gespräch. Ein zentrales Ergebnis: Besonders Mütter, Alleinerziehende und Eltern mit Migrationserfahrung stehen vor großen Hürden auf dem Arbeitsmarkt.

Vor allem Mütter berichteten von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Trotz vorhandener Qualifikationen finden viele von ihnen keinen Zugang zu existenzsichernder Arbeit. Unflexible Arbeitszeiten und fehlende Kinderbetreuung in den Randzeiten verhindern die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten oder Sprachkursen. Gleichzeitig erschwert häufig die mangelnde Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse den beruflichen (Wieder-)Einstieg.

Die Eltern äußerten klar den Wunsch nach fair bezahlten Jobs jenseits klassischer Hilfstätigkeiten, besseren Chancen auf berufliche Qualifizierung und einem Arbeitsmarkt, der ihre familiäre Realität berücksichtigt. Im Austausch wurden weitere zentrale Problemlagen deutlich:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schichtarbeit, lange Arbeitswege oder die Betreuung von Angehörigen mit Beeinträchtigung bringen viele Familien an ihre Grenzen. Es fehlt an flexiblen Arbeitszeitmodellen und niedrigschwelligen Entlastungsangeboten.

  • Alltagsbelastung und finanzielle Unsicherheit

Steigende Lebenshaltungskosten, Wohnungsmangel und lange Bearbeitungszeiten bei Sozialleistungen führen zu wachsenden Existenzängsten und dauerhafter Überforderung.

  • Personalmangel in Schule und Hort

Eltern berichteten von fehlenden Fachkräften und mangelnder individueller Förderung an den Schulen ¬ mit direkten Folgen für die Bildungschancen ihrer Kinder.

  • Sozialer Zusammenhalt und Diskriminierung

Diskriminierungserfahrungen etwa aufgrund des Kopftuchs oder einer Beeinträchtigung sind für viele Familien Realität. In den Gesprächen an der Reinickendorfer Schule war der Wunsch nach mehr Respekt und einem solidarischen Miteinander deutlich spürbar.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Familien stemmen tagtäglich enorme Belastungen – zwischen Arbeit, Sorge, Schule und Existenzsicherung. Damit Kinder gute Chancen haben und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt, müssen Politik und Verwaltung Familien konsequent entlasten und ihre Lebensrealität ins Zentrum des Handelns stellen: durch bessere Zugänge zum Arbeitsmarkt, verlässliche und flexible Kinderbetreuung, mehr Personal im Bildungsbereich sowie gezielte Maßnahmen gegen soziale Ungleichheit und Diskriminierung.“

Die detaillierten Ergebnisse der beiden Familienforen können Sie hier downloaden.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 03.12.2025

LSVD fordert Verantwortung der Bundesregierung ein

Heute ist der Welttag der Menschenrechte, der an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnert. Dazu erklärt Henny Engels für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt zur Bedeutung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weiteren queere Menschen (LSBTIQ*):

Dieses Jahr hat gezeigt, wie rasant der antidemokratische Backlash weltweit voranschreitet. Deutschland trägt eine besondere historische Verantwortung für die Verfolgung von LSBTIQ* und muss sich deswegen – auch weltweit –  für den Schutz von LSBTIQ* einsetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr internationales Engagement für die Menschenrechte von LSBTIQ* zu verstärken. Deutschland muss sein Wort halten und die bereits im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms nach Pakistan ausgereisten LSBTIQ* aus Afghanistan retten. Weil der Bedarf für humanitäre Hilfe seit Jahren ansteigt, dürfen die Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht bestehen bleiben. Mindestens 0,5 % der Gelder in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit müssen in LSBTIQ*-spezifische Projekte fließen. Zudem erwarten wir, dass Deutschland sein Engagement in der Equal Rights Coalition (ERC) fortsetzt und weiter ausbaut. Nur mit klaren politischen Signalen und ausreichenden Ressourcen kann der weltweit zunehmenden Bedrohung für LSBTIQ* wirksam begegnet werden.

Die demokratische Zivilgesellschaft gerät zunehmend unter Druck. Shrinking Spaces schränken ihre Handlungsmöglichkeiten ein: Während autoritäre Denkmuster an Einfluss gewinnen, verliert die Selbstverpflichtung zum Schutz von Menschenrechten an Bedeutung. Besonders deutlich wird dies bei der Menschenwürde von LSBTIQ*-Personen, die in vielen Ländern offen in Frage gestellt wird; unter anderem in Afghanistan, Georgien, Iran, Irak, Russland. In Ghana, Mali, Burkina Faso und Liberia stehen LSBTIQ*-kriminalisierende Gesetzesentwürfe vor der Verabschiedung. In Kasachstan steht ein landesweites Gesetz vor der Verabschiedung, das nach russischem Vorbild sogenannte „LGBTI-Propaganda“ verbieten soll – ohne jede rechtliche Definition und mit potenziell weitreichenden Folgen für LSBTIQ*-Personen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Medien, Kunst- und Kulturschaffende sowie den gesamten zivilgesellschaftlichen Raum. Auch innerhalb der EU muss Deutschland deutlicher Position beziehen, nicht nur bei der Bekämpfung von Rollbacks fundamentaler Rechte in anderen Mitgliedstaaten und bei Beitrittskandidaten, sondern auch bei der Aufrechterhaltung internationaler Schutzverpflichtungen, unter anderem bei der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 10.12.2025

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17.11.2025 seinen 2. Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Auch sieben Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen und Mädchen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten und Wohnungs- und obdachlose Frauen, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft. Offen ist auch, gesetzlich sicher zu stellen, dass der Gewaltschutz Vorrang vor dem Umgangsrecht hat.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.11.2025

Elterngeld-Befragung – Erfahrungen aus der Praxis gesucht

In einer aktuellen Befragung wird untersucht, welche Faktoren die Aufteilung von Elternzeit und Elterngeld beeinflussen und wie sich Einkommen und Elterngeld in unterschiedlichen Familienformen auswirken – etwa bei Paaren, Getrennterziehenden oder Alleinerziehenden sowie beim ersten und zweiten Kind.

Die Prognos AG führt die Befragung im Auftrag des Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM) durch. Ziel ist es, anhand realer Beispiele sichtbar zu machen, ob das heutige Elterngeld bestehende Einkommensunterschiede zwischen Müttern und Vätern verringert oder verstärkt.

Teilnehmen können Eltern, die

+seit 2015 erstmals Elterngeld bezogen haben,

+derzeit kein Elterngeld mehr beziehen und

+vor dem ersten Bezug ausschließlich abhängig beschäftigt waren.

Der Fragebogen umfasst Angaben zur eigenen Person, zur Aufteilung der Elterngeldmonate, zu Einkommen vor, während und nach dem Bezug sowie zur Höhe des Elterngeldes.

Weitere Hinweise und den Fragebogen finden Sie hier:  https://survey.prognos.com/index.php/719276

Quelle: Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM)

WEITERE INFORMATIONEN

Familien mit kleinen Kindern fehlt vor allem eines: Zeit. Unsere neue Analyse Eltern in der Rushhour des Lebens entlasten: Die Dynamische Familienarbeitszeit zeigt deutlich, wie stark sich Erwerbs- und Sorgearbeit in der „Rushhour des Lebens“ verdichten und wie groß die Lücke zwischen Ideal und Realität ist.

Väter arbeiten häufiger mehr Stunden, als sie wollen. Mütter älterer Kinder reduzieren ihre Erwerbsarbeit stärker, als es ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Das Ergebnis: ein hoher Gender-Care und Gender-Working-Time-Gap, der langfristige Ungleichheiten verstärkt.

Die Analyse von Martin Bujard und Leonie Kleinschrot (BiB) macht sichtbar, was sich Eltern wirklich wünschen, und wie die Dynamische Familienarbeitszeit zu einer Verbesserung der partnerschaftlichen Aufteilung beitragen kann.

Jetzt die neue Analyse lesen

Am 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Menschenrechte sind dann am stärksten, wenn sie universell gelten. Auch Bestrebungen zur Gleichstellung profitieren von der Solidarität möglichst vieler Menschen.

Intergeschlechtliche Menschen sind besonders stark von Menschenrechtsverletzungen betroffen. So wird beispielsweise ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, wenn nicht dringliche, medizinische Eingriffe an ihren Geschlechtsmerkmalen im Kindesalter (und damit häufig ohne effektive Einwilligung) vorgenommen werden.

Die Beobachtungsstelle hat sich intensiv mit Fragen der Gleichstellung intergeschlechtlicher Menschen beschäftigt:

  • Mit unserer Expertise zur Operationsverbot-Gesetzgebung in Deutschland, Malta und Portugal leisten wir einen inhaltlichen Beitrag zur europaweiten Debatte über den effektiven Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor Menschenrechtsverletzungen.
  • Mit unserem Dossier zur Gleichstellung intergeschlechtlicher Personen in Europa fragen wir, wie gut die EU die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen schützt, stellen die Europaratsempfehlung vom Oktober 2025 zum Thema vor und erfahren von politisch Aktiven der Zivilgesellschaft, wo sie Handlungsbedarfe sehen.
  • Unsere Infografik stellt die zentralen Aspekte der Europaratsempfehlung kurz vor.

Alle drei Veröffentlichungen sind auf Deutsch und Englisch erschienen und können unter https://beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/schwerpunktthemen/lgbtiq#89 kostenlos heruntergeladen werden.

Die eaf und EEB suchen zum 1. Januar 2026 ein neues Teammitglied, das sie als Projektkoordinator:in für das Programm „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“ verstärkt. Auf der Website finden Sie die dazu passende Stellenausschreibung.

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ZFF-Info

ZFF-Info 12/2025

AUS DEM ZFF

Die Geschäftsführerin des ZFF, Sophie Schwab, wird am Kitagipfel der Linken im Bundestag aktiv beteiligt sein. Gemeinsam mit Dominique Schneider (BEVKi) gestaltet Sophie Schwab den Workshop „Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag?“. Wir freuen uns auf den Tag und viele spannende und gewinnbringende Diskussionen.  

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Fraktion Die Linke im Bundestag

Ort: Berlin

Seit Jahren ignorieren die jeweiligen Bundesregierungen die Dauerkrise, in der sich das Kita-System befindet – seit Jahren fordern wir die Bundesregierungen auf, endlich die relevanten Akteure zusammen zu bringen, um Lösungen zu erarbeiten. Die Bundesregierung duckt sich mit großer Verlässlichkeit weg, während ein Autogipfel dem nächsten folgt. Nachdem das Problem von Regierungsseite nicht in die Hand genommen wird, kümmern eben wir uns – wie in unserem Hundert-Tage-Programm angekündigt – darum. Zusammen mit euch wollen wir die aktuelle Situation in ihren vielfältigen Dimensionen betrachten und Antworten auf die Kita-Krise erarbeiten und diskutieren.

Die Nachfrage ist groß und die Plätze sind begrenzt. Daher wir eine zeitnahe Anmeldung empfohlen unter: https://veranstaltungen.dielinkebt.de/kitagipfel/

Anmeldeschluss ist der 14.11.2025.

Programm:

09.00 Uhr Einlass

09.30 Uhr Kaffee

10.00 Uhr Eröffnung

Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek und Prof. Dr. Nikolaus Meyer (Hochschule Fulda)

11.00 Uhr Workshops I

  • Kita mal vom Kind aus gesehen – Kinderinteressen in den Mittelpunkt stellen. Mit: Sarah Matzke (Deutsches Kinderhilfswerk) Susann Rüthrich (Kinderbeauftragte Sachsen) und MdB Clara Bünger
  • Wo bitte geht´s zum Traumjob? Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen. Mit: Franziska Bruder (ver.di), Erzieher*innen, Melanie Krause (Kita-Fachkräfteverband Niedersachsen-Bremen) und MdB Anne Zerr
  • Herausforderungen sinkender Kinderzahlen: Bessere Qualität statt Schließungen. Mit: Sophie Koch (Volkssolidarität), Norbert Müller (GFB – Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH), Dr. Silvia Ristow (Oberbürgermeisterin Bernburg/Saale) und MdL Eva von Angern (Sachsen-Anhalt)
  • Ganztagsbetreuung als Chance: Lern- und Lebensorte kindgerecht gestalten! Mit: Alessandro Novellino (GEW), Regina Thinius (angefragt, Fachdienst „Finanzhilfen für Familien“, Landkreis Potsdam-Mittelmark), Ines Tesch (Schulleiterin Sigmund-Jähn-Grundschule, Fürstenwalde) und MdB Nicole Gohlke
  • Herausforderungen in der Erzieher*innenausbildung. Mit: Elke Alsago (ver.di), Ute Eggers (Bundesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien, nicht konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten e.V. BöfAE) und MdB Maren Kaminski

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Workshops II

  • Gerät die Qualität in der Krise unter die Räder? Gute Kitas für Alle! Mit: Birte Radmacher (GEW) und Judith Adamczyk (AWO) vom Bündnis Kita-Qualität und Daniela Heimann (Landeselternbeirat NRW)
  • Kitafinanzierung, Föderalismus und Beitragsfreiheit – Linke Vorschläge wider die vorherrschende Ohnmacht. Mit: U.a. MdL Ulrike Grosse-Röthig (Thüringen), Anna Weber (LAG Kinderarmut Berlin) und MdBB Miriam Strunge (Bremen)
  • Frühkindliche Bildung in Zeiten von Sprachdiagnostik und Deutschkursen. Mit Benedikt Wirth (Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM), Timm Albers (Universität Paderborn)
  • Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag? Mit: U.a. Dominique Schneider (Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege BEVKi), Sophie Schwab (Zukunftsforum Familie ZFF) und MdB Mandy Eißing
  • Früher Ausgrenzung entgegentreten: Wie verhindern wir soziale Selektion in Kitas? Mit: Niels Espenhorst (Der Paritätische) Kjersti Nichols & Alaa Yakoub Agha (Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt LAMSA e.V.) und MdB Cansin Köktürk

15.00 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Wie Weiter?!

Zwischenergebnisse  und Podiumsdiskussion. Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek

17.00 Uhr Ende & Verabschiedung

Wir freuen uns, dass unsere Geschäftsführerin, Sophie Schwab, am Abschlusspanel des Festivals „Reproductive Futures-  Feministische Visionen für gerechte Sorge“ am 22.11.2025 teilnehmen wird.

Das Abschlusspanel der Veranstaltung bringt Perspektiven aus Wissenschaft, Aktivismus und Praxis zusammen, um über feministische, queere und intersektionale Ansätze zu reproduktiver Gerechtigkeit, Care und Gemeinschaft zu diskutieren.  

Termin: 20. – 22. November 2025

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Kuration des Festivals: Sophie Bauer, zusammen mit dem Gunda Werner Institut, der Global Unit für Feminismus und Geschlechterdemokratie und Alisa Tretau mit disruptif e.V. (Nicht nur Mütter waren schwanger) 
Das zweitägige Festival „Reproductive Futures. Feministische Visionen für gerechte Sorge“ bringt Akteur*innen aus Wissenschaft, Kunst, Aktivismus und Praxis zusammen, um zentrale Fragen zur Zukunft von Reproduktion, Familie und Sorgearbeit interdisziplinär und intersektional zu beleuchten.
In den drei Programmschwerpunkten Körper, Raum und Zeit schauen wir etwa auf Leihmutterschaft, Schwangerschaftsabbruch und antifeministische Angriffe auf reproduktive Rechte, aber auch auf sorgezentrierte Infrastrukturen und die Zukunft von Sorge.

Freitag, 21. November, 19:00-22:00 Uhr:
Das Reproductive Futures Festival wird mit dem Dokumentarfilm„9-Month Contract” vonKetevan Vashagashvili eröffnet – einer sehr persönlichen Darstellung von Leihmutterschaft, Mutterschaft und Würde in einer unregulierten Reproduktionsindustrie in Tiflis, Georgien. 
Im Anschluss an die Vorführung hält Amrita Pande eine Keynote, in der sie ihren neuen Bericht „Mapping Global Surrogacy” vorstellt. Der Abend endet mit einer Podiumsdiskussion zum Thema Leihmutterschaft und Reproduktionsökonomie mit Amrita Pande, Irina Herb und Ketevan Vashagashvili, moderiert von Derya Binisik von der Global Unit for Feminism and Gender Democracy der Heinrich-Böll-Stiftung. 

Diese Veranstaltung am Freitagabend findet komplett auf Englisch statt und kann im Livestream mitverfolgt werden. Teilnehmende via Livestream müssen sich nicht vorab anmelden.

Samstag, 22. November, 11.00 – 20.30 Uhr:
Am 22.11. setzen wir den Tag mit verschiedenen Panels und Installationen rund um das Thema   Sorge und Reproduktion fort. Das englischsprachige Panel „Reproductive bodies – Bodies of reproduction“, u.a. mit Amrita Pande, Elizabeth Ngari von Women in Exile und Jonte Lindemann vom genethischen Netzwerk stellen sich die Frage, welche Körper sich gesellschaftlich eigentlich reproduzieren dürfen – und welche strukturell daran gehindert werden. In der Werkstatt zum Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigen wir uns mit der Sorge um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Wie geht’s weiter mit Paragraph 218, was ist ein sicherer Schwangerschaftsabbruch und welche Bilder zum Schwangerschaftsabbruch werden eigentlich medial produziert?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Mehr Arbeit, weniger Zeit: Während politische Debatten auf Wettbewerbsfähigkeit und Vollzeit setzen, drohen Care-Arbeit, Familie und Selbstsorge aus dem Blick zu geraten. Schon heute stehen viele Menschen vor der Herausforderung, Beruf, Familie und Pflege zu vereinbaren – oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit.
Unsere Dokumentation zeigt, warum Care-Arbeit die Grundlage unserer Gesellschaft ist – und wie sie endlich mehr gesellschaftliche Anerkennung finden und ihre geschlechtergerechte Aufteilung verbessert werden kann.

Die Dokumentation können Sie hier herunterladen.

Am 24. Oktober 2025 findet erstmals der Tag der pflegenden Eltern statt. Ziel ist es, die enorme, meist unbezahlte Pflegearbeit von Eltern sichtbar zu machen, die ihre Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung jahrelang betreuen und pflegen. Neben Anerkennung und Solidarität steht in diesem Jahr vor allem eine politische Forderung im Mittelpunkt: die soziale und finanzielle Absicherung der pflegenden Eltern.

Denn pflegende Eltern leisten rund um die Uhr Pflege- und Betreuungsarbeit, meist unbezahlt. Viele müssen ihre Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender zuverlässiger Unterstützungs- und Entlastungsangebote reduzieren oder ganz aufgeben. Einkommensverluste, Altersarmut und soziale Isolation sind die Folge. Besonders betroffen sind Allein- und Getrennterziehende, die häufig auf Bürgergeld angewiesen sind.

„Als pflegende alleinerziehende Mutter bin ich 365 Tage im Dienst. Ich habe keinen Urlaub, keine freien Wochenenden, keinen Feierabend. Zum Dank für meine ungesehene Arbeit bekomme ich dauerhaft Bürgergeld. Pflegende Angehörige leisten mehr als jeder 40-Stunden-Arbeitnehmer, werden aber mit Sanktionsdrohungen, Residenzpflicht und vielen weiteren Regeln des SGB II schikaniert. Das ist erniedrigend und zermürbend. Pflegende Angehörige gehören nicht ins Bürgergeld“, erklärt Melanie, die ihren autistischen Sohn mit Pflegegrad 3 pflegt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ergänzt: „Pflegende Eltern rackern sich ab, damit unser System nicht kollabiert – und bekommen dafür leere Versprechen und Hiobsbotschaften. Ein Familienpflegegeld wird laut Koalitionsvertrag nur geprüft, während gleichzeitig vehement über Einsparungen in der Pflegeversicherung diskutiert wird. Wenn die Bundesregierung weiter auf Kosten pflegender Familien spart, ist das ein Armutszeugnis. Es ist Zeit, Geld in die Hand zu nehmen! Pflegende Familien brauchen soziale und finanzielle Absicherung im Gegenzug dafür, dass sie den Laden jeden Tag am Laufen halten.“

Bundesweite Aktionen und Symbol der Solidarität

Am 24. Oktober sind bundesweit verschiedene Aktionen geplant: Unterstützer*innen zeigen ihre Solidarität, indem sie zwei gekreuzte Kinderpflaster als Symbol für die Herausforderungen pflegender Eltern tragen. Unter dem Motto „Stell dir vor, du arbeitest rund um die Uhr – und keiner nennt es Arbeit“ posten Eltern ihre täglichen Pflege- und Betreuungsstunden in den sozialen Medien, um die unbezahlte Care-Arbeit sichtbar zu machen.

Der Tag der pflegenden Eltern soll zukünftig jährlich am 24. Oktober stattfinden und ein starkes Signal für Anerkennung, Solidarität und politische Veränderung setzen. 2025 steht dabei klar die Botschaft im Vordergrund: Pflegearbeit ist Arbeit und verdient finanzielle Absicherung, beispielsweise durch ein Pflegegehalt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.10.2025

                                                             

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland sind groß: Zu viele junge Menschen bekommen keinen Berufsabschluss, gleichzeitig bleiben viele betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt – insbesondere, weil Ausbildungsbetriebe keine oder keine passenden Bewerberinnen und Bewerber finden. In Zeiten eines abnehmenden Fachkräftepotenzials aufgrund der hohen altersbedingten Abgänge vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren ist entschlossenes Handeln erforderlich. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeitet daher engagiert und intensiv daran, jungen Menschen die Perspektiven und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. So soll das duale Ausbildungssystem gestärkt werden.

Am 10. November treffen sich die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales nehmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, aus Wirtschaft, Gewerkschaften sowie der Länder an dem Spitzentreffen teil. 

Im Rahmen des Spitzentreffens werden die Ergebnisse der noch laufenden Allianzperiode (2023 – 2025) präsentiert. Verschiedene Initiativen wurden angestoßen, um möglichst vielen jungen Menschen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen und so das vorhandene Fachkräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören:

  • Ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafter-Initiativen: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete, die in Schulen gehen und bei Schülerinnen und Schülern über die duale Ausbildung berichten. Das Netzwerk umfasst bereits 110 Initiativen und bringt diese zum Austausch zusammen.
  • Ausbildungsgarantie: Die Allianz hat deren Start begleitet, ihre Fördermöglichkeiten bekannter gemacht und steht weiterhin für ihre Botschaft, dass allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung eröffnet werden soll.
  • Grundlegende Positionspapiere: Die Allianz hat sich darauf verständigt, die Grundkompetenzen bei Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern zu stärken, die Berufswahlkompetenzen junger Menschen zu fördern sowie Jugendberufsagenturen bundesweit zu stärken.
  • Sommer der Berufsausbildung: Im Rahmen der von Bundeskanzler Friedrich Merz mit einem Grußwort gewürdigten Initiative haben die  Allianzpartner sowohl bei jungen Menschen als auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit vielfältigen Veranstaltungen für die duale Ausbildung geworben.

In der neuen Allianzperiode ab 2026 wollen die Allianzpartnerinnen und -partner weiter Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen, möglichst allen Menschen die Chance für einen Berufsabschluss geben und unter anderem die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dazu sollen die berufliche Orientierung gestärkt sowie Unterstützungsangebote und -bedarfe zusammen gebracht werden.

Im Detail zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“

Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ ist seit über zehn Jahren die zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung. In der Allianz arbeiten Ministerien und Behörden aus Bund und Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam daran, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und somit zur Fachkräftesicherung beizutragen. 

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz: https://www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.11.2025

Kommission übergibt Vorschläge zur bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie an Bundesministerin Karin Prien

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – dieses Ziel verfolgt die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union. Sie soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern fördern und muss bis Juni 2026 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Bundesministerin Karin Prien hat dazu eine Kommission berufen, die heute ihre Vorschläge für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben.“

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente „Berichtspflicht“ und „Auskunftsanspruch“, zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.11.2025

Zur Vorstellung des Zehn-Punkte-Plans der Bundesschülerkonferenz zur Verbesserung der mentalen Gesundheit junger Menschen erklärt Dr. Anja Reinalter, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die mentale Gesundheit junger Menschen ist kein Nice-to-have – sie ist Grundvoraussetzung für Bildung, Entwicklung und Zukunft. Wer psychisch überfordert ist, verliert Lernkraft, Motivation und Vertrauen in sich selbst – und damit auch seine Ausbildungs- und Studierfähigkeit. Damit verlieren wir als Gesellschaft genau die jungen Menschen, die wir morgen als Fachkräfte so dringend brauchen.

Fehlende mentale Gesundheit hat nicht nur persönliche Folgen, sondern auch gesellschaftliche und wirtschaftliche: Allein im Gesundheitswesen entstehen dadurch jährlich Kosten von über 63 Milliarden Euro.

Jetzt muss die Bundesregierung liefern – mit einer nationalen Strategie für mentale Gesundheit, mehr Stellen für Schulsozialarbeit, mit Beratungsangeboten für Eltern und Fortbildung von Lehrkräften. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung das erfolgreiche Programm der Mental-Health-Coaches an Schulen auslaufen lässt. Zumal sie bisher keinerlei eigene Initiativen in diesem Bereich gestartet hat.

Zugleich braucht es eine stärkere Förderung digitaler und Medienkompetenz, damit Kinder und Jugendliche sich sicher im Netz bewegen. Vor allem müssen junge Menschen an politischen Prozessen, die sie betreffen, wirklich beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2025

Zum vorläufigen Scheitern des Verordnungsentwurfs zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen im Meldewesen für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen war erfolgreich. Ohne Mehrheit im Bundesrat musste die Bundesregierung die umstrittene Verordnung kurzfristig von der Tagesordnung nehmen.

Die Verordnung hätte diskriminierende Sonderregelungen geschaffen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dabei ist sie fachlich schlicht überflüssig: Das Selbstbestimmungsgesetz stellt bereits heute sicher, dass die Identität einer Person nachvollziehbar bleibt, auch für Sicherheitsbehörden.

Die Bundesregierung muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Vorgehen nicht nur unnötiges Misstrauen gegenüber queeren Menschen geschürt, und sich dabei erneut mit rechtsextremen und menschenfeindlichen Kräften gemeingemacht zu haben, sondern auch erneut versucht zu haben, ein verfassungsrechtlich höchst problematisches Vorhaben ohne gesicherte politische Mehrheit durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine grundlegende Reform des Aufstiegs-BAföG. In einem entsprechenden Antrag (21/2562) bezeichnet sie Weiterbildung als zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen und verweist auf die Fachkräftelücke. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmern würden steigen, zum Beispiel durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. „Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten“, schreiben die Abgeordneten. Wegen Zeitmangel, familiärer Verpflichtungen oder aus Kostengründen würden viele Interessierte jedoch keine Weiterbildung beginnen, hier müsse endlich gegengesteuert werden, heißt es in dem Antrag.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) vorzulegen. Dieser soll unter anderem den Unterhaltsbeitrag nach Paragraf 10 AFBG für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, öffnen. Außerdem soll der Unterhaltsbeitrag an den Bedarfssatz in Paragraf 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt werden. Auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe beziehungsweise Kompetenzniveau gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) führen, sollen für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet werden. Ferner verlangt die Fraktion, den Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 10 AFBG auf 250 Euro pro Monat anzuheben. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei werden, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material-, und Prüfungskosten gezahlt wird, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

 „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2575), der am kommenden Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

In Deutschland hat jede vierte Person eine Einwanderungsgeschichte. Von diesen 21,2 Millionen Menschen sind rund drei Viertel selbst nach Deutschland zugewandert, ein weiteres Viertel wurde hierzulande geboren. Doch wie geht es dieser vielfältigen Bevölkerungsgruppe – wie zufrieden ist sie? Antworten darauf gibt der aktuelle BiB.Monitor Wohlbefinden 2025 des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA und weiterer Datensätze untersucht der diesjährige Monitor, wie sich die Lebenszufriedenheit von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen nach ihrer Ein- und Auswanderungsgeschichte unterscheidet. Dies umfasst sowohl Zugewanderte und deren Nachkommen als auch Menschen, die aus Deutschland weggezogen sind. Das Besondere am BiB.Monitor Wohlbefinden: Er beleuchtet nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit, sondern identifiziert auch die Anteile der wenig und der sehr Zufriedenen, also die Verteilung an den Rändern.

Das subjektive Wohlbefinden ist ein zentraler Indikator für den individuellen und den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand. Im Kontext der Zuwanderung ist es darüber hinaus ein wichtiger Indikator dafür, wie gut Integration und Teilhabe gelingen. „Die Lebenszufriedenheit von Menschen mit Einwanderungsgeschichte variiert durchaus nach Herkunftsland“, erläutert BiB-Direktorin und Mitautorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Eine herkunftsbezogene Differenzierung bei der Erfassung des Wohlbefindens ermöglicht es, migrationsspezifische Herausforderungen sichtbar zu machen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiterzuentwickeln. „Dies kann uns wichtige Hinweise für eine gelingende Integration geben“, so Spieß.

Befragte, die selbst zuwanderten, sind zufriedener als die Kinder von Zugewanderten

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit ist bei der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte und bei Eingewanderten gleich hoch – sie liegt auf einer Skala von 1 bis 10 bei jeweils 7,1 Punkten. Vor allem eingewanderte Frauen berichten mit 7,3 Punkten eine relativ hohe Zufriedenheit, die über dem Wert der Männer liegt (7,0 Punkte). Interessant: Nachkommen von Eingewanderten liegen nur bei 6,8 Punkten; diese Gruppe weist zudem den höchsten Anteil wenig Zufriedener auf. Berücksichtigt man jedoch sozioökonomische und demografische Merkmale wie Einkommen, Bildung oder Haushaltsstruktur, verschwinden die Unterschiede. „Merkmale wie das Einkommen, die Erwerbstätigkeit, die formale Bildung oder die Haushaltszusammensetzung hängen sowohl mit der Einwanderungsgeschichte als auch mit der Lebenszufriedenheit zusammen. Deshalb ist es wichtig, sie bei dem Vergleich von Bevölkerungsgruppen und deren Wohlbefinden zu berücksichtigen“, erklärt Mitautor Dr. Sebastian Will, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB.

Mit längerem Aufenthalt ist die Lebenszufriedenheit höher

Die Lebenszufriedenheit von Zugewanderten ist mit zunehmender Aufenthaltsdauer in Deutschland deutlich höher. Besonders hoch ist sie bei Menschen, die bereits vor mehr als 45 Jahren eingewandert sind: Sie erreichen im Durchschnitt 7,8 Punkte und weisen mit 33 Prozent den größten Anteil sehr Zufriedener auf. Zugleich ist in dieser Gruppe der Anteil der wenig Zufriedenen am geringsten, während er in den anderen Gruppen mit kürzerer Aufenthaltsdauer höher ausfällt. „In der Tendenz gilt: Je länger Zugewanderte in Deutschland leben, desto zufriedener sind sie mit ihrem Leben“, resümiert Will.

Hohe Zufriedenheit bei Zugewanderten aus Osteuropa

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit liegt bei Zugewanderten aus dem westlichen Ausland mit 7,1 Punkten auf dem gleichen Niveau wie bei Menschen, die in Deutschland geboren wurden. Bevölkerungsgruppen aus Osteuropa weisen mit 7,2 Punkten noch etwas höhere Werte auf, während in Asien und Afrika Geborene mit 6,9 Punkten im Mittel geringere Zufriedenheitswerte zeigen. Nach Berücksichtigung von Merkmalen wie Einkommen, Alter oder Erwerbstätigkeit verringern sich die Unterschiede, sodass nur Eingewanderte aus Osteuropa weiterhin eine signifikant höhere Lebenszufriedenheit aufweisen.

Schutzsuchende aus der Ukraine mit geringeren, aber steigenden Zufriedenheitswerten

Ukrainerinnen und Ukrainer stellen derzeit die größte Gruppe der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden dar und weisen mit durchschnittlich 6,3 Punkten eine vergleichsweise niedrige Lebenszufriedenheit auf. Dies mag auch darin begründet liegen, dass in der Ukraine weiterhin Krieg herrscht. „Die allgemeine Zufriedenheit dieser Gruppe hat sich aber seit ihrer Ankunft in Deutschland von 5,9 Punkten im Jahr 2022 auf 6,3 Punkte im Sommer 2023 erhöht“, berichtet C. Katharina Spieß. „Dieser Anstieg hängt unter anderem mit dem Erlernen der deutschen Sprache, einer besseren Wohnsituation und einer Erwerbstätigkeit zusammen.“ Mehr als die Hälfte (51?Prozent) der ukrainischen Schutzsuchenden zählt zu den wenig Zufriedenen, wobei ältere Schutzsuchende über 50 Jahre besonders betroffen sind (60?Prozent).

Frauen aus der Ukraine sind im Durchschnitt unzufriedener als Männer, insbesondere Frauen über 50 Jahre, während Männer unter 50 Jahren am zufriedensten sind. Konkrete Faktoren, die die Lebenszufriedenheit erhöhen, sind gute Deutschkenntnisse, das Leben außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften, das Vorhandensein minderjähriger Kinder und einen Partner oder eine Partnerin im Haushalt und damit in Deutschland.

Ausgewanderte in Südeuropa am zufriedensten

Während viele Menschen nach Deutschland zuwandern, erwägen andere eine Auswanderung oder sind bereits ausgewandert. Im Jahr 2024 haben 0,4 Prozent der Deutschen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Von der im BiB.Monitor Wohlbefinden untersuchten Gruppe von Ausgewanderten leben die meisten seit durchschnittlich vier Jahren im Ausland und zu 71 Prozent in europäischen Ländern. Diese Ausgewanderten mit deutschem Pass berichten im Durchschnitt über eine höhere Lebenszufriedenheit als die Wohnbevölkerung in Deutschland, mit Spitzenwerten in Südeuropa (7,7 Punkte) und in nichteuropäischen Niedrigeinkommensländern wie der Türkei, China oder Mexiko (7,6 Punkte). Auch nach Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren bleiben vor allem die nach Südeuropa Ausgewanderten leicht zufriedener im Vergleich zu in andere Länder Ausgewanderten.

Deutlich weniger zufrieden zeigt sich hingegen die Bevölkerungsgruppe im jungen und mittleren Erwachsenenalter, die in Deutschland lebt, aber beabsichtigt, auszuwandern: Der durchschnittliche Zufriedenheitswert der Bevölkerungsgruppe, die eine eigene Auswanderung als wahrscheinlich einschätzt, liegt bei lediglich 6,4 Punkten.

Insgesamt ist die Lebenszufriedenheit in Deutschland leicht angestiegen

Insgesamt hat sich in Deutschland die durchschnittliche Lebenszufriedenheit im jungen und mittleren Erwachsenenalter (bis 52 Jahre) über alle Bevölkerungsgruppen hinweg stabilisiert und gegenüber den Vorjahren leicht verbessert. Im Vergleich zum Herbst 2022 stieg der Wert um gut 0,2 Punkte und lag Ende 2023 bei rund 7,1. „Der Anteil sehr Zufriedener nahm zu, während der Anteil wenig Zufriedener zurückging – ein deutlich positiverer Befund als etwa im Pandemiejahr 2021“, fasst BiB-Direktorin Spieß zusammen. Als mögliche Gründe für diese Entwicklung nennen die Forschenden das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen, einen gewissen Gewöhnungseffekt an die Ukraine-Krise sowie den Rückgang der Inflation ab Mitte 2023. Insgesamt nähert sich die Lebenszufriedenheit damit langsam wieder dem Vor-Pandemie-Niveau von etwa 7,4 Punkten an.

Studiendesign und zugrunde liegende Datensätze

Der BiB.Monitor Wohlbefinden untersucht einmal jährlich die Lebenszufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland. Dabei nimmt er wechselnde Aspekte in den Fokus. Die diesjährige Studie zum Wohlbefinden der Bevölkerung mit Wanderungsgeschichte stützt sich auf mehrere repräsentative Datensätze (FReDA, SHARE, BiB/FReDA-Ukraine-Stichprobe, IAB-BAMF-SOEP, GERPS), die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden. Die meisten Ergebnisse lassen sich auf das Jahr 2023 beziehen. Insgesamt ermöglichen die Datensätze einen breiten Blick auf das Wohlbefinden verschiedener Bevölkerungsgruppen mit realisierten oder geplanten Zu- und Auswanderungsabsichten.

Link zum Download der Studie:

www.bib.bund.de/wohlbefinden-2025

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.10.2025

Bei jungen Frauen in Deutschland dominiert ein egalitäres Rollenbild: Knapp zwei Drittel von ihnen haben entsprechende Einstellungen zur weiblichen Rolle. Sie erwarten beispielsweise keine negativen Folgen aus der Erwerbstätigkeit von Müttern auf ihre Kinder und sehen eine traditionelle Arbeitsteilung tendenziell nicht als die beste Lösung für Familien an. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hervor. Die Analysen basieren auf den Einstellungen zur weiblichen Rolle von 2.709 Frauen im Alter von 20 bis 30 Jahren, die über das familiendemografische Panel FReDA (2021 und 2023) befragt wurden.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, bilden unter den befragten Personen die als konsistent egalitär eingruppierten Frauen mit 62,2 % die größte Gruppe. „Sie stehen für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung bei Familie und Beruf und befürworten gleichstellungsbezogene Grundsätze“, erklärt Dr. Sabine Diabaté vom BiB und Mitautorin der Studie. Knapp ein Fünftel (19,3 %) und damit deutlich weniger vertritt ein vereinbarkeitsorientiertes Modell: Diese Frauen unterstützen Gleichstellung zwar grundsätzlich, halten – anders als die Frauen mit einer egalitären Einstellung – eine Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und Eltern insgesamt jedoch als schlecht vereinbar mit den Bedürfnissen der Kinder. Der reichweitenstarke Social-Media-Trend der sogenannten „Tradwives“ – Influencerinnen, die ein traditionelles Rollenbild von Weiblichkeit, Mutterschaft und Fürsorgearbeit idealisieren – spiegelt sich ebenfalls bei knapp einem Fünftel der jungen Frauen (18,5 %). Diese Gruppe vertritt Einstellungen, die jenen der „Tradwives“ ähneln, weil sie die Mutterschaft als existenzielle Lebensaufgabe einer Frau ansehen, die Ehe stark idealisieren und eine traditionelle Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau befürworten. Dazu zählen etwa die Überzeugungen, dass ein Kleinkind unter der Erwerbstätigkeit seiner Mutter leidet, eine Frau ohne ein Kind kein erfülltes Leben führen könne oder dass sich Frauen stärker auf die Familie als auf eine Karriere konzentrieren sollten.

Religion, Familie und Bildung als entscheidende Faktoren bei „Tradwife“-Überzeugungen

Eine vertiefte Analyse der jungen Frauen, deren Einstellungen zur weiblichen Rolle dem „Tradwife“-Muster stark ähneln, zeigt deutliche Zusammenhänge mit persönlichen Lebensumständen und sozialen Hintergründen: Vor allem Frauen, die sich selbst als religiös bezeichnen, vertreten mit höherer Wahrscheinlichkeit ein traditionelles Rollenbild. Auch Frauen, die selbst Mutter und verheiratet sind, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, solche Überzeugungen zu teilen. Zudem vertreten formal niedrig und mittel gebildete Frauen eher Einstellungen, die dem „Tradwife“-Ideal entsprechen, als hochgebildete. „Höher gebildete Frauen machen im Durchschnitt eher beruflich Karriere und sind häufiger finanziell unabhängig. Womöglich sind sie dadurch egalitärer eingestellt und hinterfragen traditionelle Rollenbilder – oder sie wählen gerade wegen ihrer egalitären Überzeugungen emanzipatorische Lebensentwürfe“, beschreibt Mitautorin Dr. Leonie Kleinschrot vom BiB das Phänomen.

Die Ergebnisse machen deutlich: Traditionelle Bilder der weiblichen Rolle sind zwar auf Social Media sichtbar und somit auch reichweitenstark, prägen jedoch im realen Leben nur eine Minderheit. Die Mehrheit der jungen Frauen in Deutschland orientiert sich an egalitären Vorstellungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.10.2025

inder von Eltern mit Wohneigentum haben höhere Chancen, eigene Immobilien zu besitzen, als Kinder von Mieter*innen – Zusammenhang schwächt sich aber in jüngeren Generationen ab: Immer mehr wohnen zur Miete – Abbau von Eigenkapitalhürden könnte sinnvoll sein

Junge Menschen in Deutschland besitzen deutlich seltener Wohnimmobilien als ihre Eltern und wohnen zunehmend zur Miete. Wer jedoch aus einer Eigentümerfamilie stammt, hat weiterhin deutlich bessere Chancen, selbst in den eigenen vier Wänden zu leben. Dieser Zusammenhang hat sich zwar abgeschwächt, ist im europäischen Vergleich aber hoch. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die DIW-Forscher Philipp Lersch mit zwei Kollegen von der Universität Oxford auf Basis von EU-SILC-Daten erstellt hat.

„Chancenungleichheit beim Wohneigentum aufgrund des familiären Hintergrunds besteht in Deutschland weiterhin, aber sie hat deutlich abgenommen“, fasst Lersch zusammen. Für die zwischen 1951 und 1954 geborenen Kinder lag die Wahrscheinlichkeit um 24 Prozentpunkte höher, Wohnimmobilien zu besitzen, wenn ihre Eltern ebenfalls Immobilien besaßen. Für die zwischen 1985 und 1989 geborenen Kinder sank sie auf 15 Prozentpunkte.

Der Trend geht zur Mietimmobilie

Die Menschen in Deutschland wohnen zunehmend zur Miete, auch wenn ihre Eltern Wohneigentum besaßen. Gleichzeitig besitzen weniger junge Menschen aus Mieterfamilien Immobilien als frühere Jahrgänge. Folglich schwächt sich der relative Zusammenhang zwischen elterlichem Wohneigentum und dem der Kinder über die Zeit deutlich ab. Zwar mag dies bei einigen auch Ausdruck sich wandelnder Wünsche an ihre Wohnsituation sein. Umfragen belegen aber den verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum, das als zentrale Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge gilt. „Selbst wenn junge Menschen gerne in die eigenen vier Wände ziehen würden, gelingt es ihnen immer seltener“, konstatiert Lersch, der im DIW Berlin die Forschungsgruppe Lebensverlauf und Ungleichheit leitet.

„Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein.“ Philipp M. Lersch

Ein Hauptgrund sind wohl die rasant gestiegenen Immobilienpreise: Seit 2011 legten sie in Deutschland um 77 Prozent zu – weitaus stärker als die Realeinkommen. Gleichzeitig sind die Mieten in Deutschland im europäischen Vergleich günstig und die Rechte der Mietenden hoch. Dies trägt dazu bei, dass im EU-Vergleich Wohneigentum in Deutschland wenig verbreitet ist. Dennoch hängt hierzulande der Wohneigentumsstatus der Kinder stärker von dem ihrer Eltern ab als in den meisten anderen europäischen Ländern.

„Politisches Ziel sollte nicht sein, allen Menschen zu Wohneigentum zu verhelfen“, meint Lersch. „Wichtiger ist es, Wohnraum zugänglich zu machen, der – unabhängig davon, ob im Eigentum oder zur Miete – den Bedürfnissen der Menschen entspricht.“ Dazu müsse eine umfassende Strategie entwickelt werden, die Menschen Auswahl und Entscheidungsfreiheit auf dem Wohnungsmarkt ermöglicht, die also für genügend Wohnraum zu erschwinglichen Preisen sorgt. „Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein. Eigenkapitalhürden sollten daher gesenkt werden – etwa durch Modelle wie den Mietkauf.“

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.10.2025

Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist sozialpolitisch notwendig, generationengerecht und finanziell tragbar. Gerade mit Blick auf Generationengerechtigkeit sollte eine Stabilisierung auf Dauer angelegt sein und nicht nur bis 2031, wie es der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht. Zusätzlich brauche es eine bessere Verzahnung aus Renten- und Arbeitsmarktpolitik, um ungenutzte Potenziale für eine stärkere Erwerbsbeteiligung zu erschließen. Das betont Dr. Ulrike Stein, Rentenexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer Stellungnahme für die heutige Expert*innenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags.*

„Ein stabiles Rentenniveau ist entscheidend für die Sicherung des Lebensstandards und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung – über Generationen hinweg“, so Stein. „Unsere Analysen zeigen: Von der Stabilisierung profitieren Jung und Alt gleichermaßen, jüngere Generationen werden nicht benachteiligt.“ Eine aktuelle IMK-Studie** zeigt detailliert, dass eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im gescheiterten Rentenpaket II der Ampelkoalition vorgesehen war, für Menschen aller Geburtsjahrgänge zwischen den 1940ern und 2010 die interne Rendite der gesetzlichen Rente erhöht. Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell kurz vor Eintritt ins Berufsleben stehen und ein wesentlicher Teil der heutigen Rentner*innen erhalten durch eine Stabilisierung im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente (Link zur Studie unten).

Seit den späten 1970er Jahren ist das Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf rund 48 Prozent gesunken, wo es nach dem Gesetzentwurf bis 2031 stabilisiert werden soll, zeigt Steins Analyse. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung hat sich dagegen seit 1970 lediglich von 17 auf 18,6 Prozent erhöht. Stein betont, dass ein weiter sinkendes Rentenniveau nicht nur die individuelle Lebensstandardsicherung vieler Menschen gefährde, sondern einen wesentlichen Teil der Kosten für die Allgemeinheit lediglich in die Grundsicherung verlagern würde. „Eine solide Haltelinie wirkt der Zunahme von Armutsrisiken entgegen und sorgt dafür, dass die gesetzliche Rente weiterhin eine tragende Säule des Sozialstaats bleibt“, so Stein. 

Die Stabilisierung sei zudem grundsätzlich finanzierbar. Dass sich der Bund im Rahmen des Rentenpakets 2025 stärker über Steuermittel an der Finanzierung beteiligen möchte, ist ebenfalls ein akzeptabler Weg, analysiert die IMK-Expertin. Seit 2003 ist der Anteil der Gesamtausgaben des Bundes an der Finanzierung der Rentenversicherung, gemessen an der Wirtschaftsleistung, von 3,5 auf 2,7 Prozent des BIP gesunken – obwohl die Zahl der Altersrenten um 16 Prozent gestiegen ist. Die Bundeszuschüsse und -mittel dienen dazu, Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu finanzieren, die nicht über Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen etwa Folgekosten der deutschen Wiedervereinigung. Allerdings decken die Bundeszuschüsse laut Deutscher Rentenversicherung die nicht beitragsgedeckten Leistungen längst nicht vollständig ab; allein 2023 betrug die Finanzierungslücke rund 40 Milliarden Euro. „Die gesetzliche Rente bleibt finanzierbar – wenn die Politik bereit ist, ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen“, so Stein.

Das Rentenpaket 2025 enthält zudem die Einführung der Mütterrente III, die eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vorsieht. Aus Gerechtigkeitsperspektive ist diese Maßnahme laut IMK nachvollziehbar. Allerdings ist nach Einschätzung von Stein der bürokratische Aufwand hoch, die individuelle Entlastung gering, und die volkswirtschaftlichen Kosten beträchtlich. Die Maßnahme koste rund fünf Milliarden Euro, bringe den Betroffenen aber netto oft nur rund 15 Euro monatlich pro Kind. Das Geld sei in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt.

Generell bewertet das IMK das Rentenpaket 2025 vor allem wegen der Stabilisierung des Rentenniveaus als Schritt in die richtige Richtung. An anderer Stelle scheue die Bundesregierung in ihrer Rentenpolitik aber vor einer notwendigen Veränderung der Schwerpunktsetzung zurück: „Anstatt zu diskutieren, wie Rentner*innen mit befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigt, die Regelaltersgrenze erhöht oder teure Anreize zum Weiterarbeiten (Aktivrente) geschaffen werden können, sollte der Fokus darauf liegen, ungenutzte Erwerbspotenziale unter Personen im erwerbsfähigen Alter besser zu aktivieren“, schreibt die Forscherin in ihrer Stellungnahme. Besonders bei Frauen und jungen Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss gebe es erhebliche Reserven. Stein verweist auf Defizite im Bildungssystem und Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem, die eine Ausweitung des individuellen Arbeitsvolumens behinderten. Wichtig sei zudem ein besserer Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige. Nur so könnten mehr Menschen – insbesondere Frauen – ihre Erwerbstätigkeit ausweiten und die soziale Sicherung langfristig stabilisieren. 

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bringt einen generationsübergreifenden Nutzen mit sich. Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten.

Stabilisierung des Rentenniveaus: Wer verliert und wer gewinnt wirklich? IMK Policy Brief Nr. 186, Februar 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.11.2025

Alle Jahre wieder: Nicht nur das Weihnachtsfest naht in großen Schritten, sondern auch das Weihnachtsgeld. So ist es zumindest für gut die Hälfte der Beschäftigten (51 Prozent), bei denen der Arbeitgeber die Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Gehalt überweist, und zwar meist schon im November. Einige Arbeitgeber tun dies freiwillig oder als eingeübte Praxis. Einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld sichert eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag. Deshalb macht es einen großen Unterschied, ob der Arbeitgeber nach Tarifvertrag zahlt oder nicht: Mehr als drei Viertel der Beschäftigten (77 Prozent) in Betrieben mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das ergibt eine Umfrage unter gut 58.000 Beschäftigten durch das Internetportal Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Die Umfrage zeigt außerdem, dass Männer (54 Prozent) etwas häufiger als Frauen (48 Prozent) Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen und Beschäftigte in Westdeutschland (53 Prozent) bessere Aussichten auf einen Bonus zum Fest haben als jene in Ostdeutschland (41 Prozent) (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Auch zwischen Beschäftigten mit einem unbefristeten Vertrag (52 Prozent) und einem befristeten Vertrag (48 Prozent) gibt es geringfügige Unterschiede, ebenso zwischen Beschäftigten in Vollzeit (53 Prozent) und in Teilzeit (46 Prozent). Der Analyse zufolge bleibt der entscheidende Faktor aber die Tarifbindung des Arbeitgebers.

„Auch die Grundgehälter sind mit Tarifvertrag in aller Regel höher – das Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder abgezwackt wird“, sagt Dr. Malte Lübker, Gehaltsexperte am WSI. „Tarifverträge lohnen sich für die Beschäftigten nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr über.“ Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im Jahr 2024 nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, verglichen mit 68 Prozent im Jahr 2000. Grund dafür ist neben dem Ausscheren etablierter Unternehmen – wie zuletzt beim Sportartikelhersteller Adidas –, dass neu gegründete Betriebe oft erstmal versuchen, einen Tarifvertrag zu verhindern. „Einen Tarifvertrag durchzusetzen, erfordert meist einen langen Atem – und setzt voraus, dass Belegschaft und Gewerkschaft gemeinsam dafür kämpfen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Umso wichtiger ist, dass die Politik Tarifbindung unterstützt und nicht unterminiert, wie das lange Zeit durch eine Vergabe öffentlicher Aufträge einfach nach dem billigsten Angebot ging. Das Bundestariftreuegesetz ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgelds variiert zwischen den einzelnen Branchen teilweise erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie in der Endstufe von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4.235 Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein. Vergleichsweise hohe Beträge werden auch in der Energieversorgung Nordrhein-Westfalen (4.113 Euro), der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 Euro) und der Textilindustrie Westfalen und Osnabrück (3.751 Euro) gezahlt. Auch im Privaten Bankgewerbe (3.719 Euro) und bei der Deutschen Bahn (3.399 Euro) können sich Beschäftigte in den kommenden Wochen über ein dickes Extra freuen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 ausgewählten größeren Branchen (siehe die Tabelle in der pdf-Version).

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2025 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend erhöht. Einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr gab es beispielsweise für die Tarifbeschäftigten im Gastgewerbe Bayern (+9,6 Prozent), bei der Deutschen Bahn AG (+9,0 Prozent) und in der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (+7,6 Prozent).

Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Privaten Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden. Auch im Öffentlichen Dienst gibt es eine einheitliche Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist. Sie beträgt bei den kommunalen Arbeitgebern, die für die Auswertung berücksichtigt wurden, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.

Da Tarifverträge oft regional ausgehandelt werden, gib es teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern und damit auch zwischen Ost- und Westdeutschland Unterschiede in der Höhe der Sonderzahlung. In einigen Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro zugunsten der Beschäftigten im Westen ausmachen. Ein Ausnahmefall ist die Landwirtschaft, wo das Weihnachtsgeld in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 Euro geringfügig höher ist als in Bayern (250 Euro). Keine Ost-West-Unterschiede gibt es beispielsweise in den bundesweit gültigen Tarifverträgen im Privaten Bankgewerbe, im Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst und der Deutschen Bahn AG.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk und der Floristik. Dasselbe trifft auf das ostdeutsche Bewachungsgewerbe zu, während in einigen Regionen Westdeutschlands das Weihnachtsgeld erst nach einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gewährt wird.

Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank

Die Berechnungen zur Häufigkeit von Weihnachtsgeld beruhen auf den Angaben von 58.119 Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 an einer Online-Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Eine Auswertung des Statistische Bundesamt war im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass sogar gut 85 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld erhalten. Die Differenz zur WSI-Auswertung ergibt sich aus jeweils unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Fragestellungen. In der Online-Umfrage von Lohnspiegel.de werden die Beschäftigten explizit danach gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. Das Statistische Bundesamt wertet hingegen Tarifverträge aus und rechnet auf dieser Grundlage die Verbreitung von Weihnachtsgeld hoch. Dabei werden alle Sonderzahlungen berücksichtigt, die im November oder Dezember ausgezahlt werden.

Die Pressemitteilung mit Abbildung und Tabelle (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2025

Die Beschäftigung von Rentner*innen und Pensionär*innen ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Betriebs- und Personalrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Mehr als die Hälfte der befragten knapp 3.700 Betriebs- und Personalräte berichtet, dass in ihren Einrichtungen Menschen über das Renten- oder Pensionsalter hinaus tätig sind. Diese Beschäftigung folgt oft einem stabilen Muster: 82,5 Prozent der Betriebs- und Personalräte, in deren Betriebe Ruheständler*innen arbeiten, berichten, dass die Betroffenen bereits vor Renten- oder Pensionsbeginn in derselben Einrichtung tätig waren. Und wenn sie weiterbeschäftigt werden, führen sie auch in der Regel ihre bisherige Tätigkeit fort. Rentner*innen und Pensionär*innen gehen ihrer Arbeit jedoch meist mit reduzierter Stundenzahl und ganz überwiegend in Minijobs nach. „Offensichtlich ist also unter den bestehenden Rahmenbedingungen bereits viel möglich und die Beschäftigung dieser Personengruppe folgt auch den Wünschen und Fähigkeiten der Betreffenden und den Einsatzmöglichkeiten in Branchen und Betrieben“, schreiben die Studienautoren Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. Die Befunde sind auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen interessant. Die Bundesregierung will über Steuererleichterungen („Aktivrente“) sowie vereinfachte Befristungsmöglichkeiten die Beschäftigung im Rentenalter fördern. Die Wissenschaftler warnen vor Nebenwirkungen der Pläne: Im ungünstigsten Fall könnten Arbeitgeber die geplante Förderung missbrauchen, um Ältere auszunutzen und Löhne zu drücken.

Die WSI-Befragung ist repräsentativ für Betriebe und Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebs- oder Personalrat. Die Daten von 2023 zeigen, dass rund 55 Prozent der mitbestimmen Betriebe Menschen beschäftigen, die eine Altersrente oder Pension beziehen. Dabei unterscheiden sich Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst kaum voneinander. In den genannten Betrieben machen Beschäftigte im Rentenalter 1,4 Prozent der Belegschaft aus. Überdurchschnittlich häufig arbeiten sie in kleineren Betrieben und in Dienstleistungsbranchen.

In der Befragung sollten Betriebs- und Personalräte auch angeben, aus welchen Gründen Ältere weiterbeschäftigt werden. 86 Prozent sagten, Wissen und Fähigkeiten der Älteren würden im Betrieb weiter gebraucht. Knapp 57 Prozent gaben zu Protokoll, dass keine anderen Arbeitskräfte verfügbar gewesen seien und fast ebenso viele, dass sich Rentner*innen und Pensionär*innen flexibel einsetzen ließen. Andere Gründe – Jüngere einarbeiten, Kostenersparnisse – spielten eine geringere Rolle. 89 Prozent gaben zudem an, dass mit der Weiterbeschäftigung den Interessen der Rentner*innen entsprochen werde. Ruheständler*innen werden am häufigsten in Form von Minijobs weiterbeschäftigt. Dies gilt vor allem für die private Wirtschaft.

In aller Regel arbeiten Ruheständler*innen, die im alten Betrieb weiterbeschäftigt sind, auch in ihrem alten Tätigkeitsbereich. Dabei genießen sie üblicherweise keine Vergünstigungen in Form von weniger anstrengenden Aufgaben oder weniger Verantwortung. Sie werden „eingesetzt und behandelt wie jüngere Beschäftigte“, so die Forscher. Im Vergleich zu Jüngeren haben sie aber meist eine geringere Wochenarbeitszeit, können ihre Arbeitszeiten relativ stark selbst bestimmen und müssen keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.

Es sei schwer zu sagen, ob die „Aktivrente“ und erleichterte sachgrundlose Befristungen zu noch mehr Beschäftigung im Rentenalter beitragen könnten, schreiben Blank und Brehmer. Zumal viele Beschäftigte lieber früher als später in den Ruhestand wechseln möchten und auch viele Unternehmen Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben anbieten.

Die Wissenschaftler sehen aber eine gewisse Gefahr darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen einen neuen „zweitklassigen Arbeitnehmer*innenstatus“ schaffen könnten, mit älteren Beschäftigten, die arbeitsrechtlich weniger geschützt sind als ihre jüngeren Kolleg*innen. „Im schlimmsten Fall würde die Verbindung aus der Rente beziehungsweise Pension und der Steuererleichterung im Sinne eines Kombilohns wirken“, erklären Blank und Brehmer. Dann liefe es auf eine Subventionierung von Unternehmen hinaus, die Ältere – die dank Rente weniger auf den Verdienst angewiesen sind – mit geringeren Löhnen abspeisen könnten. Das könnte wiederum Druck auf die Einkommen der regulär Beschäftigten ausüben.

„Anstelle der geplanten Änderungen, deren Wirkungen völlig unklar sind und die für den Staatshaushalt eine deutliche Belastung darstellen können, sollte der Fokus auf gute Arbeit, auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf Anerkennung ihrer Leistungen gelegt werden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Davon würden alle Beschäftigten, jüngere wie ältere, profitieren und sicher würden auch die Fähigkeit und die Bereitschaft steigen, länger zu arbeiten.“

Arbeiten im Ruhestand – Arbeit, Arbeitsbedingungen und Motive aus betrieblicher Sicht. Auswertung der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2023. WSI-Report Nr. 107, Oktober 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.10.2025

Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Doch wie viele Menschen von der neuen Regelung profitieren würden und wie hoch die Steuerersparnis ausfällt, war bisher unklar. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 1,4 Prozent aller Beschäftigten könnte sich künftig auf einen Steuerbonus freuen, der Rest geht leer aus.* Im Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland blieben deshalb nur 0,87 Euro pro Monat steuerfrei, die mittlere Steuerersparnis fällt mit monatlich 0,31 Euro noch einmal dürftiger aus. Gleichzeitig entfällt die Entlastung ganz überwiegend auf Beschäftigte aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung. Die Berechnungen des WSI beruhen auf der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes vom April 2024, die detaillierte Gehaltsdaten von rund 9,6 Millionen Beschäftigten enthält.

„In den Betrieben haben sich Arbeitszeitkonten durchgesetzt und Mehrarbeit kann später durch Freizeit ausgeglichen werden“, so Studienautor Dr. Malte Lübker. Nach den Ergebnissen der IAB-Arbeitszeitrechnung verfällt zudem die Mehrheit der Überstunden im engeren Sinne. „Bezahlte Überstunden sind inzwischen eher ein Randphänomen“, so Lübker. Laut Verdiensterhebung bekamen im April 2024 nur 5,1 Prozent der Beschäftigten Überstunden ausbezahlt, darunter waren 1,8 Prozent mit einem Überstundenzuschlag (siehe auch Tabelle 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Nach den Koalitionsplänen sollen Überstunden jedoch nur berücksichtigt werden, wenn diese über die normale Vollzeit hinausgehen, sodass sich mit 1,4 Prozent ein noch kleinerer Kreis von Begünstigten abzeichnet. Beschäftigte in Teilzeit erreichen die Vollzeitschwelle auch inklusive Überstunden nur in Ausnahmefällen, sodass von ihnen nur 0,2 Prozent einen Steuervorteil erwarten können. Geringfügig Beschäftigte gehen leer aus. Deutlich häufiger profitieren hingegen Vollzeitbeschäftigte (2,4 %). Für Beschäftigte mit Tarifvertrag (1,7 %) sind die Aussichten auf einen Steuerbonus etwas besser, als wenn der Tarifvertrag fehlt (1,1 %).

Da Frauen in Deutschland häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer, würden unter ihnen nur 0,5 Prozent von der Steuerbefreiung profitieren. Bei Männern ergibt sich ein höherer Anteil von 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich auch bei der Höhe der freigestellten Beträge: Während Männer künftig pro Monat durchschnittlich 1,46 Euro steuerfrei mit nach Hause nehmen würden, sind es bei Frauen nur 0,23 Euro pro Monat. Dies liegt nur zum Teil daran, dass Frauen aufgrund der ungleichen Verteilung der Sorgearbeit weniger Überstunden machen als Männer. Entscheidend ist vielmehr, dass bei Frauen aufgrund des Vollzeit-Erfordernisses nur rund die Hälfte (54 %) der Überstunden mit Zuschlag unter das neue Steuerprivileg fallen würde. Bei Männern sind es neun von zehn Überstunden mit Zuschlag (88 %). Entgeltexperte Lübker sieht darin einen Beleg für die mittelbare Diskriminierung von Frauen.

Auch wenn die individuelle Entlastung insgesamt sehr klein ist: Das Koalitionsvorhaben hat zudem problematische Auswirkungen auf die Einkommensverteilung. Rund 95 Prozent des Entlastungsvolumens käme Beschäftigten aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung zugute, während auf die untere Hälfte nur 5 Prozent der Gesamtsumme entfallen. Für Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttomonatsverdienst von bis zu 3.041 Euro beträgt die durchschnittliche Steuerersparnis gerade einmal 3 Cent pro Monat, für das Zehntel mit den höchsten Gehältern hingegen 1,18 Euro (siehe auch Tabelle 2 in der pdf-Version). „Die neue Studie zeigt, wie sozial unausgewogen das Vorhaben ist“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Statt eine breite Entlastung zu bewirken, würde von dem Steuerprivileg in erster Linie eine kleine Gruppe von Beschäftigten profitieren, die auch so ein auskömmliches Gehalt haben. Das trägt weiter zur Ungleichheit in der Gesellschaft bei und setzt ein falsches Signal.“

Das Vorhaben, das auf das Wahlprogramm der CDU/CSU zurückgeht, war zuletzt auch vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen scharf kritisiert worden. Die Ökonom*innen hatten argumentiert, dass die neue Regelung das Steuerrecht noch komplexer macht und erhebliche Bürokratiekosten bei Arbeitgebern und in der Finanzverwaltung verursachen würde. Außerdem bezweifelten sie, dass die Steuerersparnis aufgrund ihrer geringen Höhe einen wirksamen Anreiz für Mehrarbeit setzt. Der Beirat war dabei unter großzügigen Annahmen von einer Steuerersparnis von 3,50 Euro pro Überstunde ausgegangen. Die neue WSI-Analyse zeigt, dass der Steuerbonus in der Realität mit 1,35 Euro pro Überstunde deutlich geringer ausfallen dürfte. Für Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst von bis zu 3.041 Euro beläuft sich das durchschnittliche Plus beim Netto-Gehalt sogar nur auf 0,39 Euro pro steuerbegünstigter Überstunde mit Zuschlag. Grund dafür ist unter anderem, dass für Beschäftigte mit geringerem Einkommen auch der Steuersatz geringer ist und Überstundenzuschläge geringer ausfallen als bei Beschäftigten mit höherem Einkommen.

Handlungsbedarf besteht laut der neuen WSI-Studie in anderen Bereichen. So verfällt derzeit nach der IAB-Arbeitszeitrechnung mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden ohne Bezahlung und ohne Freizeitausgleich. Um dies zu verhindern, sollten laut Studie verbleibende Lücken in der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden. Zudem gibt es bei einigen Arbeitgebern – beispielsweise im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen – die fragwürdige Praxis, auch bereits erfasste Überstunden unter bestimmten Bedingungen wieder aus den Arbeitszeitkonten zu löschen.

Trotzdem hat sich auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland inzwischen ein Berg von fast 500 Millionen bereits geleisteter Stunden im Wert von rund 9,5 Milliarden Euro angesammelt. „Wenn Beschäftigte in Bereichen mit besonders hoher Arbeitsbelastung keine realistische Perspektive auf Freizeitausgleich haben, kann es sinnvoll sein, die Zeitguthaben auszuzahlen“, so Lübker. „Ob ein etwaiger Überstundenzuschlag dabei steuerfrei bleibt oder nicht, ist für die Beschäftigten eher zweitrangig.“

Steuerliche Freistellung von Überstundenzuschlägen. Geringe Entlastung und problematische Verteilungswirkungen. WSI Policy Brief Nr. 93, Oktober 2025.

Die Pressemitteilung mit Tabellen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.10.2025

Frauen stellen fast die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft, doch nur 29 Prozent der obersten Führungskräfte sind weiblich. Der Anteil hat sich seit über 20 Jahren um nur 4 Prozentpunkte erhöht. In Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen ist der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen stärker gestiegen als in Betrieben ohne solche Angebote – dennoch zeigt sich: Der Gender Leadership Gap bleibt bestehen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die auf dem IAB-Betriebspanel beruht.

Trotz hoher Qualifikation und hohem Bildungsniveau sind Frauen in Spitzenpositionen der Privatwirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. Im Jahr 2024 waren 29 Prozent der Positionen auf der obersten Führungsebene weiblich besetzt – deutlich weniger als ihr Anteil an allen Beschäftigten von 45 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene liegt der Anteil mit 42 Prozent fast auf Beschäftigtenniveau. „Familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben können helfen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ersetzen jedoch nicht öffentliche Angebote wie ausreichend Kinderbetreuungsplätze“, erklärt IAB-Forscher Michael Oberfichtner.

Deutlich besser schneiden ostdeutsche Betriebe ab: Hier liegt das Repräsentanzmaß für Frauen auf der obersten Führungsebene bei 0,72, in Westdeutschland nur bei 0,64. Das Repräsentanzmaß misst, wie stark Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen Beschäftigten in Führungspositionen vertreten sind. Ein Wert von 1,0 bedeutet Gleichstellung, Werte unter 1 zeigen eine Unterrepräsentanz. Besonders stark vertreten sind Frauen in Führungspositionen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bildungsbereich.

Der Anteil der Betriebe, die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten, ist seit 2016 von 32 auf 59 Prozent gestiegen. Am häufigsten werden flexible Arbeitszeiten angeboten, inzwischen in 56 Prozent der Betriebe. In diesen arbeiten 77 Prozent aller Beschäftigten. Unterstützung bei Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen bleibt dagegen selten. „Sorgearbeit wird noch immer überwiegend von Frauen übernommen. Betriebliche Unterstützung in diesen Bereichen ist daher ein wichtiger Baustein für mehr Gleichstellung in Führungspositionen“, so IAB-Forscherin Susanne Kohaut.

In Branchen, in denen familienfreundliche Maßnahmen bereits 2016 verbreitet waren, ist der Anteil weiblicher Führungskräfte seither stärker gestiegen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Gesundheit und Soziales sowie für Interessenvertretungen und Verbände. „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind längst kein reines Gleichstellungsthema mehr, sondern Wettbewerbsfaktor – gerade im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte“, so IAB-Forscherin Iris Möller.

Dennoch bleiben Netzwerke familienfreundlicher Unternehmen die Ausnahme: Nur zwei Prozent der Betriebe sind Mitglied in einem solchen Zusammenschluss.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-24.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.11.2025

  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren sinkt im zweiten Jahr in Folge, Betreuungsquote steigt dennoch auf 37,8 %
  • Erstmals sinkt auch die Gesamtzahl der betreuten Kinder, demgegenüber weiterhin Zuwachs bei Kitas und Beschäftigten
  • Zahl der Tagesmütter und -väter geht im fünften Jahr in Folge zurück

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum Stichtag 1. März 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 47 100 oder 5,6 % auf insgesamt 801 300 Kinder gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung damit im zweiten Jahr in Folge ab (2024: -8 200 Kinder bzw. -1,0 % zum Vorjahr). Dennoch stieg die Betreuungsquote unter Dreijähriger leicht auf 37,8 % (2024: 37,4 %). Der Anstieg der Betreuungsquote trotz rückläufiger Betreuungszahlen ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren stärker zurückging als die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe. Die Ursache dafür sind die sinkenden Geburtenzahlen der vergangenen drei Jahre. Auch die Zahl der insgesamt betreuten Kinder ist gesunken, während die Zahl der Kitas und die Zahl der Beschäftigten in Kindertagesstätten weiter anstiegen.

Insgesamt 0,8 % weniger Kinder in Kindertagesbetreuung

Insgesamt waren am 1. März 2025 bundesweit 4 059 400 Kinder in Kindertagesbetreuung. Das waren 33 800 oder 0,8 % weniger als im Vorjahr. Damit war die Gesamtzahl der betreuten Kinder erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 rückläufig, nachdem sie zuvor kontinuierlich um durchschnittlich 60 500 Kinder pro Jahr (+1,7 %) gestiegen war. Bereits im Jahr 2024 war der Anstieg nur gering (+0,1 %).

Von den insgesamt betreuten Kindern wurden 3 913 400 (96,4 %) in einer Kindertageseinrichtung betreut. 146 000 Kinder (3,6 %) wurden in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege, etwa durch Tagesmütter oder -väter, betreut.

Betreuungsquoten unter Dreijähriger im Osten nach wie vor höher als im Westen

Bei den Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern. So waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) zum Stichtag 1. März 2025 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,9 %). In den westlichen Bundesländern war die Betreuungsquote mit 34,5 % nach wie vor deutlich geringer.

0,6 % mehr Kitas, jedoch 5,9 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2025 gab es bundesweit rund 61 000 Kindertageseinrichtungen. Das waren etwa 400 oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 17 500 oder 2,2 % auf 795 700. Damit wuchs die Zahl der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen weiter, obwohl die Zahl der betreuten Kinder zurückging.

Auch wenn der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering ist, steigt dieser stetig an. Am 1. März 2025 waren 67 400 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 2 600 oder 4,0 % mehr. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,5 %.

Im Gegensatz zum Kita-Personal sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im fünften Jahr in Folge, und zwar um 2 300 auf 37 400 (-5,9 %). Da die Zahl der Tagesväter nahezu unverändert blieb (-0,2 %), ist der Rückgang fast ausschließlich auf die Tagesmütter zurückzuführen. Der Männeranteil bei den Tagespflegepersonen lag bei 4,5 %.

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Betreuungsquote beruht ab dem Berichtsjahr 2025 erstmals auf den Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. Dies führt zu einer neuen Datenbasis im Vergleich zu den Vorjahren, die auf dem Zensus 2011 beruhten. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und Tabellen auch mit Bundesländer-Ergebnissen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss am 13. November fordern Klima-Allianz Deutschland, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der AWO Bundesverband und der WWF Deutschland die Regierungsfraktionen auf, das Sondervermögen gezielt für Zukunftsinvestitionen zu nutzen. Das Bündnis kritisiert, dass der aktuelle Haushaltsentwurf an den Herausforderungen der Zeit vorbeigeht: Milliarden sollen weiter in fossile Projekte fließen, während für Klimaschutz, Busse und Bahnen oder die Sanierung sozialer Einrichtungen das Geld fehlt. Dabei würden Investitionen in diese Bereiche die Wirtschaft, soziale Daseinsvorsorge und Klimaschutz zugleich stärken und das Leben vieler Menschen einfacher und sicherer machen.

Michael Groß, Präsident AWO Bundesverband: „Die soziale Infrastruktur leidet unter einem enormen Sanierungsstau. Tausende Pflegeheime, Kitas und weitere gemeinnützige Einrichtungen verfügen nicht über die notwendigen Mittel, um ihre Gebäude klimaneutral zu sanieren. Eine aktuelle Erhebung der AWO zeigt: Mehr als die Hälfte der Kitas muss energetisch und mit Blick auf den Klimaschutz erneuert werden. Fast 80 Prozent der Kitas heizen mit fossilen Energien; Wärmepumpen und Photovoltaik sind nur vereinzelt im Einsatz. Wenn wir soziale Einrichtungen jetzt modernisieren, schützen wir nicht nur das Klima, sondern auch die Menschen, die dort leben, lernen und arbeiten. Die Bundesregierung muss dringend Mittel aus dem Sondervermögen mobilisieren, um die soziale Infrastruktur zukunftsfest zu machen!“

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Jetzt entscheidet sich, ob das Sondervermögen wirklich unser Leben und unsere Zukunft verbessert. Die Mittel müssen dorthin fließen, wo sie den größten Nutzen haben: in eine funktionierende, klimafreundliche Infrastruktur, in saubere heimische Energie, verlässliche Busse und Bahnen und in den Schutz der Menschen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind. Die Menschen in diesem Land erwarten, dass Union und SPD das Sondervermögen dafür nutzen, den Abschied von fossilen Strukturen einzuleiten und die Grundlage für den Wohlstand von morgen zu legen.”

Christine Behle, Stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Der ÖPNV geht auf dem Zahnfleisch: Verspätungen, Ausfälle, verschobene Investitionen, Fachkräftemangel. Der Bund darf sich hier nicht wegducken. Genauso wichtig wie auskömmliche Regionalisierungsmittel für den Regionalverkehr ist zusätzliches Geld für die Kommunen, die den Kostenaufwuchs im Nahverkehr nicht mehr allein tragen können, so ist auch eine Erhöhung der Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel (GVFG) auf mind. drei Mrd. € dringend geboten. Die Koalition darf die Kommunen nicht allein lassen, sonst riskiert sie die Funktionsfähigkeit des ÖPNV Damit wird sie ihrem eigenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht. Jeder Euro, der in Busse, Regionalzüge und Straßenbahnen investiert wird, stärkt die Wirtschaft, schafft gute Arbeitsplätze und bringt die Menschen zuverlässig ans Ziel.“

Viviane Raddatz, Leiterin der Abteilung Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF: „Über das Sondervermögen und den Klima- und Transformationsfonds sollen weiterhin fossile Projekte wie LNG-Terminals, Raffinerien oder Gasinfrastruktur finanziert werden. Das ist klimapolitisch falsch und nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten auch rechtlich fragwürdig. Diese Ausgaben widersprechen dem Ziel der Klimaneutralität, das im Sondervermögen selbst festgeschrieben ist. Statt fossile Strukturen zu stützen, sollte die Bundesregierung gezielt in klimaneutrale Technologien investieren, die Arbeitsplätze sichern und unserer Wirtschaft neue Perspektiven eröffnen. Die Green-Tech-Branche trägt bereits neun Prozent zur inländischen Bruttowertschöpfung bei und verschafft deutschen Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil auf den Weltmärkten.” 

Hintergrund: 

Kurzgutachten im Auftrag von ver.di und der Klima-Allianz Deutschland zur nachhaltigen Finanzierung des ÖPNV

Aktuelle Daten der AWO zu KITAS

Rechtsgutachten des WWF zum Finanzpaket: Einordnung der Grundgesetzänderungen aus Klimaperspektive

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Klima-Allianz Deutschland, ver.di und WWF Deutschland vom 11.11.2025

Fortschritt mit Einschränkungen

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – ein Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen (TIN*) in Deutschland. Es beendete nach Jahrzehnten das diskriminierende “Transsexuellengesetz” (TSG). Zum ersten Mal können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Namen selbstbestimmt ändern – ohne pathologisierende Verfahren und entwürdigende Zwangsbegutachtungen. Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich jedoch: Das Selbstbestimmungsgesetz ist zwar ein wichtiger Fortschritt, jedoch nicht das Ende der Arbeit für echte Selbstbestimmung. 

So ist der Zugang zum Gesetz eingeschränkt: Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem bzw. verlängerbarem Aufenthaltstitel können die Regelung nutzen. Hinzu kommen Anmelde- und Sperrfristen, die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binären Menschen implizit unterstellen, sich ihrer Entscheidung nicht sicher zu sein. Auch Sonderregelungen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zeigen, dass geschlechtliche Selbstbestimmung noch immer nicht bedingungslos anerkannt wird. Echte Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte auf Anerkennung und Würde haben – unabhängig von Herkunft, Pass oder Lebenssituation. Das SBGG war ein notwendiger Schritt, aber kein abschließender. Ein Jahr nach seiner Einführung ist klar: Dieses Gesetz muss weiterentwickelt werden – hin zu einer rechtlichen Realität, die geschlechtliche Vielfalt ohne Einschränkungen respektiert, schützt und stärkt.

Erschwerend kommt hinzu, dass in der politischen Debatte rund um das Gesetz wiederholt ein vermeintlicher Konflikt zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz von Frauen und Kindern konstruiert wurde. Diese Narrative haben Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden, obwohl es in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmungsgesetze umgesetzt haben, zu entsprechenden systematischen Problemen gekommen ist. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, das Gesetz verfrüht bis zum 31. Juli 2026 mit Fokus auf Frauen und Kinder zu evaluieren. Diese Schwerpunktsetzung orientiert sich stark an der gesellschaftlich polarisierten Debatte, in der das Selbstbestimmungsgesetz fälschlicherweise als Risiko für Frauen oder Kinder dargestellt wurde. Eine Evaluation muss sich jedoch an den Menschenrechten und Grundfreiheiten orientieren, die dem Gesetz zugrunde liegen, wie auch im Gesetz selbst als Ziel der Evaluierung nach fünf Jahren festgelegt. Nur so kann sie dazu beitragen, bestehende Schwachstellen zu benennen und zukünftige Weiterentwicklungen im Sinne echter Selbstbestimmung zu gestalten.

Zugleich lässt sich nach einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz sagen:

  • Das Gesetz funktioniert. Die Erfahrungsberichte von Personen, die das Gesetz genutzt haben und auf der Webseite sbgg.info gesammelt wurden, zeigen, dass die Umsetzung in weiten Teilen unbürokratisch, respektvoll und verlässlich verläuft. Menschen, die von der neuen Regelung Gebrauch gemacht haben, berichten von Erleichterung, mehr Sicherheit und einem neuen Gefühl gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Die Erfahrungen aus den Communitys und aus Beratungsstellen zeigen: Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt das Vertrauen in den Staat, weil es verdeutlicht, dass Grundrechte für alle gelten – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.  
  • Das Gesetz hat sich bewährt. Es trägt zur Entstigmatisierung und gesellschaftlichen Teilhabe bei und ist ein wichtiger Beitrag zu einem modernen, grundrechtsbasierten Staatsverständnis. Die positive Resonanz aus der Praxis spricht für sich.
  • Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer demokratischen Reife. Es steht für eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur anerkennt, sondern schützt. In einer lebendigen Demokratie darf es keine Gruppe geben, deren Identität und Würde in Frage gestellt oder staatlich geprüft werden muss. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – und in einer freiheitlichen Ordnung selbstverständlich.

Trotz aller Kritik bleibt festzuhalten: Das Selbstbestimmungsgesetz hat einen diskriminierenden Zustand beendet und erstmals gesetzlich den Grundsatz verankert, dass jeder Mensch über den eigenen Geschlechtseintrag nur selbst bestimmen kann. Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt damit nicht nur trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen – es stärkt uns alle. 

Unterzeichnende Organisationen:

  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Bundesverband Trans*
  • Deutscher Frauenrat
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • LSVD – Verband Queere Vielfalt 


Zusätzlich erklärt BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher:

“Das SBGG steht für Selbstbestimmung volljähriger Menschen. Echte Selbstbestimmung muss jedoch auch für Kinder und Jugendliche gelten, unabhängig von der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder gerichtlicher Entscheidungen.
Darüber hinaus kann das Signal, dass das Selbstbestimmungsgesetz an die Gesellschaft sendet, nur dann zu einer gelungenen demokratischen Zukunft beitragen, wenn alle Menschen in ihrer Identität gesehen und anerkannt werden.“

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Bundesverband Trans*, Deutscher Frauenrat, Evangelische Frauen in Deutschland e.V. und LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 31.10.2025

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt ist mau, die Zahl der Arbeitslosen verharrt knapp unter der Drei-Millionen-Grenze. Mit jeder neuen Meldung über Stellenabbau in der Industrie sorgen sich mehr Menschen um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung muss jetzt gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln ohne Menschen zu verunsichern.

Wer für Arbeitslose und Arbeitssuchende Leistungen streichen und das soziale Netz löchriger machen will,  tut nichts für Arbeitsplätze, sondern schürt nur Ängste vor dem sozialen Abstieg. Gerade in unsicheren Zeiten müssen Arbeitnehmer*innen sich darauf verlassen können, beim Verlust ihres Jobs gut abgesichert zu sein. Da das Arbeitslosengeld in der Regel nur ein Jahr gezahlt wird, ist das Schutzniveau der Grundsicherung für alle Beschäftigten ein wichtiges Thema.

Deshalb ist es falsch, dass die Bundesregierung den Menschen den Notgroschen abnehmen will, wenn sie Grundsicherung brauchen. Wer sich einen bescheidenden Wohlstand erarbeitet hat, soll nach dem Willen der Union nach sehr kurzer Zeit seine Ersparnisse aufbrauchen. Doch solche Ersparnisse sind oftmals für die Altersvorsorge gedacht, und bitter nötig, wenn die Rente alleine nicht zum Leben reicht. Offensichtlich sollen bei der Union nur große Vermögen geschont werden: Merz will Superreiche weiter bei der Steuer bevorzugen, und dafür Arbeitnehmer*innen, denen längere Arbeitslosigkeit droht, die Ersparnisse wegnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.10.2025

Ab sofort stellt das Deutsche Kinderhilfswerk ein umfangreiches Angebot rund um das Thema Kinderrechte gebündelt und kostenlos auf einer Plattform zur Verfügung. Auf dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de finden Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz ein umfangreiches Wissensangebot, praxisnahe Informationen und Projektimpulse. Ziel des Portals ist es, Fachkräfte dabei zu unterstützen, die Rechte der Kinder stärker in ihren Arbeitsfeldern zu integrieren.

 

Neben fundierten Wissensangeboten liefern verschiedene Datenbanken Ideen für den Arbeitsalltag, unterstützen die Bildungsarbeit, den fachwissenschaftlichen Austausch sowie die Vernetzung für Workshops, Beratungen und Veranstaltungen. Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Deutschen Kinderhilfswerkes bieten zudem praxisnahe Ansätze zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und dienen dazu, eigene Kompetenzen gezielt zu erweitern. Außerdem zeigen zahlreiche Praxisbeispiele, wie Kinderrechte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Das Praxisportal wird im Rahmen der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

 

„Aktuelle Umfragen des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen, dass wir bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland in den letzten Jahren zwar kleine Fortschritte erzielt haben, aber diese sind nicht zufriedenstellend. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Mit unserer Kinderseite www.kindersache.de sind wir diesbezüglich bei den Kindern schon sehr gut aufgestellt, mit dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de schaffen wir jetzt auch für die Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz eine hervorragende Möglichkeit, sich neues Wissen zum Thema Kinderrechte anzueignen, sich mit anderen Interessierten zu vernetzen oder beispielsweise von anderen Initiativen zu lernen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das neue Praxisportal bietet auch eine Methodendatenbank mit erprobten Ideen und Ansätzen für den Arbeitsalltag sowie eine Expertinnen- und Expertendatenbank, um erfahrene Fachpersonen für Workshops, Beratungen oder Schulungen direkt zu kontaktieren. Es gibt außerdem Einblicke in Förder- und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Deutschen Kinderhilfswerk – für alle, die eigene Projekte starten oder weiter vertiefen möchten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2025

eaf: Sanktionen für Eltern kürzen faktisch auch Existenzminimum der Kinder

 

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) warnt vor negativen Folgen der geplanten Regelungen zur Grundsicherung für Kinder, deren Familien derzeit Bürgergeld beziehen. Sie fordert Bundesregierung und Parlament dazu auf, die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Ziel muss es sein, die Lage von Kindern in armen Familien zu verbessern und nicht zu verschlechtern.

 

„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses von Anfang Oktober hatten uns in einem wichtigen Punkt sehr positiv gestimmt“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. “Die darin vorgesehene Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines pauscha­lierten Mehrbedarfs für umgangsberechtigte Elternteile entspricht langjährigen Forderungen der eaf – dies hätte die Situation vieler Trennungskinder deutlich verbessert. Der Blick in den nun vorliegenden Referentenentwurf ist jedoch enttäuschend – beides fehlt komplett darin.“

 

Statt Verbesserungen drohen laut eaf neue Belastungen. „Wir befürchten, dass Kinder künftig unter den Folgen verschärfter Sanktionsregelungen leiden. Wenn die Leistungen der Eltern gekürzt werden, sinkt das Budget der gesamten Familie – und Kinder trifft das immer mit. Werden zusätzlich die Kosten der Unterkunft gestrichen, droht im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit. Versäumnisse der Eltern – verschuldet oder unverschuldet – sollten nicht zu Lasten der Kinder gehen.

 

Kritisch bewertet die eaf zudem, dass Eltern künftig bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes verpflichtet werden können, eine Arbeit aufzunehmen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilzunehmen. „Es ist gut, Eltern frühzeitig zu beraten und sie beim Wiedereinstieg zu unterstützen“, betont die Bundesgeschäftsführerin. „Der Zeitpunkt sollte jedoch mit Blick auf das Wohl und die Entwicklung des Kindes gewählt werden – nicht allein nach arbeitsmarkt­politischen Zielvorgaben.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 04.11.2025

Menschen aus ganz Deutschland kommen zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin zusammen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Themen der dreitägigen Veranstaltung sind unter anderem der Schutz vor psychischer Gefährdung, eine zuverlässige Grundsicherung, ein sozialer Notfallmechanismus für gesellschaftliche Krisen, Kinder- und Jugendarmut und die Gewährleistung einer gesunden Ernährung.

Alex Embs berichtet: „Für mich stellt sich die Frage: Arm durch Krankheit oder krank durch Arbeit. Ich selbst bin aufgrund einer psychischen Erkrankung in die Armutsspirale geraten, Ich verbringe relativ viel Zeit damit, mich durch die Bürokratie zu kämpfen und extrem lange Bearbeitungszeiten kommen dazu.“ 
 
Sie kritisiert: „Die psychiatrische Gesundheitsversorgung ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Anlaufstellen in psychischen Krisen gibt es kaum oder sie sind in Krisenzeiten nicht erreichbar. Die Warteliste für einen Psychotherapieplatz sind zum Teil über 12 Monate und viele Therapeuten haben noch nicht mal mehr eine Warteliste. Das ist sehr belastend. Wir fordern anonym nutzbare, niedrigschwellige und zielgruppenspezifische Beratungs- und Therapieangebote, die rund um die Uhr und kostenfrei für Ratsuchende nutzbar sein müssen.“ Zudem müssten Informationen zu suizidpräventiven Angeboten einfach und übersichtlich zur Verfügung stehen. Hilfe in psychischen Krisen sollte so einfach zu bekommen sein, wie ein Friseurbesuch. 
 
„Psychische Erkrankungen und Belastungen kommen mit Armut zusammen. Das Kontroll-System der Jobcenter ist für viele Menschen schwer auszuhalten“, mahnt Alex Embs. Darum werde die gegenwärtige Sanktionsdebatte den Menschen überhaupt nicht gerecht. „Die Diskriminierung von Menschen mit psychischer Behinderung darf in der Politik keinen Platz haben!“ stellt Embs fest. Wirksame Hilfen fehlen: „Wartezeiten von 12 Monaten sind nicht auszuhalten. Der Zugang zu Psychotherapie muss so einfach wie ein Friseurbesuch werden!“ 
 
Manja Starke sorgt sich um die Menschen, die aufgrund von Sanktionen ihre Wohnungen verlieren: „Bisher haben einige Vermieter gerne Mieter mit Leistungsbezug gehabt, da damit die Miete gesichert war. Denn selbst wenn es eine Kürzung der Leistungen gab, blieb die Miete bisher davon weitgehendst unberührt. Die geplanten Änderungen führen aber dazu, dass die Miete eben nicht mehr sicher ist. Und das betrifft vor allem auch Menschen, die eh schon Probleme haben, ihr Leben auf die Reihe zu bekommen.“ Darum müssten die Kosten der Unterkunft immer sicher sein. 
 
Yvonne S. erlebt, wie existenzbedrohlich knappe Hilfen sind: „Der Bürgergeldsatz sieht 2 Euro im Monat für Bildung vor. Aber wo und wie kann man sich mit 2 Euro bilden? Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind pro Tag 10 Euro für ein gesunde Ernährung nötig. Der Regelsatz in der Grundsicherung sieht dafür nur 6,50 Euro für alleinstehende Erwachsene vor – Kinder und leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen noch weniger. Und: Kinder haben zwei Eltern. Es ist aber nicht dafür gesorgt, dass nach Trennungen an beiden Lebensorten des Kindes das Nötige finanziert wird. Außerdem möchte ich echte Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche.“ 
 
Auch Jobcenter sollten gefordert und in die Pflicht genommen und Rentenansprüche nicht einfach voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, so die Organisationsgruppe des Treffens: „Wir fordern: Fördern first!“ so die politische Erklärung zum Treffen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 06.11.2025

Fürsorge darf kein Nachteil sein – VBM fordert: Fürsorge-Verantwortung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Der Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) wurde 1990 in Köln am sprichwörtlichen Küchentisch gegründet — aus einer klaren Haltung heraus:

Unsere Gründungsfrauen waren es leid, dass bestqualifizierte, erwerbsfähige und erwerbswillige Frauen — berufstätige Mütter — ihre Karriereambitionen und Erwerbsarbeit als Mütter nur dann verwirklichen konnten, wenn private Aushandlungsprozesse dies erfolgreich zuließen.“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day

Daran hat sich bis heute wenig geändert. Wer unbezahlte Sorgearbeit leistet – ob für Kinder, Angehörige oder die Gesellschaft –, wird strukturell und kulturell benachteiligt, wenn es um gleiche Chancen, Einkommen und Anerkennung geht.

Deshalb unterstützt der VBM ausdrücklich den Vorstoß der LUA-Carewerkschaft, die mit ihrer Petition „Diskriminierung stoppen – Care ins Grundgesetz!“ fordert, „Fürsorgeverantwortung“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern.

„Diese Forderung greift ein zentrales Anliegen des VBM auf, dass der Verband seit seiner Gründung im Jahr 1990 immer wieder formuliert:

Fürsorge darf nicht benachteiligen — sie ist der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, allerdings bisher uns Frauen und Mütter karriere- und einkommensperspektivisch im Nacken sitzt mit dem Bumerang der Altersarmut, während sie gleichzeitig den Rücken der Männer stärkt.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Sandra Runge hat bereits während der Pandemie mit #ProParents einen wichtigen Impuls gesetzt, um sichtbar zu machen, dass Fürsorgeverantwortung auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden muss.

Dies haben wir als VBM von Beginn an unterstützt – und zugleich betont: Das AGG reicht nicht aus. Wir müssen an den Kern, an das Grundgesetz selbst.

Unser Dank gilt daher auch Jo Lücke, Franzi Helms und dem gesamten Team der LUA-Carewerkschaft für ihr Engagement.

Auch diese Initiative zeigt, wie stark zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit sein kann und dass wir im Schulterschluss gemeinsam dafür kämpfen müssen, dass unbezahlte Care-Arbeit endlich den Stellenwert erhält, den sie verdient.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Als Psychologin, Erzieherin und Mutter weiß ich, wie sehr Fürsorgearbeit unsere mentale Gesundheit, unser Selbstbild und unsere gesellschaftliche Teilhabe prägt.

Care-Arbeit ist Beziehungspflege, emotionale Intelligenz und gesellschaftliches Rückgrat in einem.

Es ist höchste Zeit, dass diese Verantwortung rechtlich anerkannt und vor Diskriminierung geschützt wird.

Wer Fürsorge trägt, trägt unsere Gesellschaft und verdient dafür Respekt, nicht Benachteiligung.“ Sanata Doumbia-Milkereit, Vorständin VBM e. V.

Hashtags: #Fürsorge #Care #CareArbeit #unbezahlteCarearbeit #Diskriminierungsmermal #Diskriminierung #Familienpolitik #Grundgesetz #Mütter #Frauen #Vereinbarkeit #Erwerbsarbeit #Karriere #Einkommen #Rente #Petition #BerufUndFamilie #Gleichberechtigung #Gleichstellung

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 10.11.2025

„Eltern erster und zweiter Klasse? – Zeit für echte Gleichstellung!“

Die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug schafft weitere soziale Ungleichheit. Der VBM fordert: Keine Benachteiligung von Eltern durch Armut, Herkunft oder Wohnort – sondern gleiche Rechte, gleiche Chancen! Zeit für ein Elternschutzgesetz und Fürsorge als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Die Bundesregierung plant die Elternzeit für Eltern im Bürgergeldbezug auf ein Jahr zu verkürzen. Was auf den ersten Blick als klares Signal für schnelleren Weg in die Erwerbstätigkeit aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Diskriminierung auf sozialer Ebene und auch als Gefahr „Eltern in erste und zweite Klasse“ einzuteilen.

Keine Eltern zweiter Klasse!

„Eine Mutter im Bürgergeldbezug darf keine Schlechterstellung ihrer Elternzeitwahl haben! Wir dürfen Eltern nicht in Eltern erster Klasse und Eltern zweiter Klasse stigmatisieren und diskriminieren, indem wir sie nicht mit gleichwertigen Elternrechten ausstatten! Ein weiterer Anlass ein Elternschutzgesetz zu fordern – und Fürsorgeleistung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz aufzunehmen!“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM).

Der VBM positioniert sich damit klar gegen die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug und fordert stattdessen Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und Gleichstellung aller Eltern – unabhängig vom sozialen Status oder Herkunft.

Elternzeit? So kurz wie möglich und so lange wie nötig!

Natürlich steht der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) seit jeher für das Motto:

„Elternzeit so kurz wie möglich und so lange wie nötig – am besten kombiniert mit Teilzeit oder Weiterbildung.“

Denn ein längerer Ausstieg aus dem Erwerbsleben benachteiligt insbesondere Mütter nachhaltig in Karriere, Einkommen und Rente.

Aber: Wenn politische Maßnahmen soziale Unterschiede verschärfen und Elternrechte beschneiden, ist eine Grenze überschritten!

„Es darf nicht sein, dass Eltern, die ohnehin mit finanziellen Einschränkungen leben, zusätzlich mit rechtlichen Benachteiligungen belastet werden.“ Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Ungleiche Bedingungen durch fehlende Infrastruktur

Gut ist, dass der Referentenentwurf zumindest berücksichtigt, dass Betreuungsplätze fehlen:

Laut DIW mangelt es bereits im Jahr 2024 an rund 300.000 Kitaplätzen für unter Dreijährige. Das ist ein strukturelles Defizit, das seit Jahren absehbar war und bekannt ist!

Doch das führt zu einem absurden Ergebnis:

  • In Regionen ohne ausreichende Betreuungsplätze dürfen Eltern länger Elternzeit nehmen.
  • In Regionen mit bedarfsgerechter ausreichender Betreuungsinfrastruktur wird Elternzeit auf ein Jahr verkürzt!

„Das ist keine Gleichstellung, sondern Standortlotterie!“ sind sich die VBM-Vorstandsfrauen einig.

Wahlfreiheit braucht Struktur und gleiche Lebensverhältnisse

„Wir brauchen Strukturen, die die gleichwertige Wahlfreiheit des Lebensmodells und gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen – unabhängig von Herkunft, Familienkonstellation, Arbeitssituation und Familienstandort!“ fordert Spachtholz.

Denn jedes Kind entwickelt sich individuell. Und jedes Kind braucht Zeit, um Vertrauen zu neuen Bezugspersonen außerhalb der Familie aufzubauen. Auch das Kindswohl muss in der Gesetzgebung berücksichtigt werden!

„Selbstverständlich muss auch weiterhin gelten: Eine Mutter darf ihr Kind so lange stillen, wie es für Mutter und Kind erforderlich ist.“ – Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Politik, die keine Elterngruppen gegeneinander ausspielen

Unterm Strich bleibt:

Unsere politischen Entscheidungsträger:innen dürfen nicht eine Elterngruppe gegen die andere ausspielen, indem sie Gesetze verschärfen, die soziale Spaltungen vertiefen.

Stattdessen braucht es:

  • Gleichwertige Elternrechte, unabhängig vom Einkommen
  • Verlässliche Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur
  • Und die rechtliche Anerkennung von (unbezahlter) Fürsorgearbeit als gesellschaftlich wertvolle Leistung

„Elternzeitverkürzung mit diskriminierender Klassifizierung in Eltern erster und zweiter Klasse, nein – aber qualitativer und quantitativer Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, unbedingt!“ fordert Spachtholz.

Unser Fazit:

Eltern sollen wählen dürfen und nicht kämpfen müssen.

Die geplante Regelung zeigt, wie dringend Deutschland ein Elternschutzgesetz braucht, das soziale und gleichstellungsorientierte Gerechtigkeit, Wahlfreiheit und das Kindswohl gleichermaßen schützt.

Fürsorge ist keine Schwäche, sondern eine Stärke – und sie gehört ins Grundgesetz!

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. November 2025

Veranstalter: SoVD, VdK und Volkssolidarität

Ort: Online

Im Fokus der Veranstaltung stehen die Fragen: „Wird die Grundsicherung den Lebensrealitäten der Menschen gerecht?“ und „Welche Reformen sind notwendig, damit die Grundsicherung auch wirklich alle Hilfebedürftigen erreicht?“.

Es wirken mit:

  • Margret Böwe (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referentin für Armut und Grundsicherung)
  • Rose Lang (Verdi-Sprecherin Erwerbslosenausschuss Rhein Neckar)
  • Dr. Armin Grau (MdB, Fraktion Die Grünen, Sprecher für Arbeit und Soziales).
  • Meral Ökten (Armutsaktivistin)
  • Michael Popp (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referent für Alterssicherung)
  • Dr. Julia Simonson (Deutsches Zentrum für Altersfragen, kommissarische Institutsleiterin)
  • Sarah Vollath (MdB, Fraktion Die Linke, Sprecherin für Renten- und Alterssicherungspolitik)
  • Holger Weidauer (Volkssolidarität Bundesverband e.V., Referent für Sozialpolitik)
  • Anna Wyduba (Sozialverband Deutschland e.V., Referentin für Sozialpolitik)

Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link an. Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung.

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Immer häufiger prägen Frauen die Führung und Außenwirkung rechter Parteien in Europa. Aber ist das „weibliche Antlitz“ des Rechtspopulismus oder -extremismus auch eine Triebkraft für die Wähler:innenwanderung aus der Mitte nach rechts? Und was steht auf dem Spiel, wenn es um Frauenrechte geht?

Ein neuer Film und eine Studie beleuchten diese Phänomene – und wir präsentieren beide in einem gemeinsamen Launch-Event.

Eine aktuelle Studie der Reihe „Triumph der Frauen?“ der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert, wie Charisma, Rollenbilder und Social-Media-Strategien weiblicher Führungspersonen, insbesondere der Spitzenpolitiker*innen Giorgia Meloni, Marine Le Pen und Alice Weidel zusammenwirken – und welche Folgen das für Gleichstellung und Demokratie hat.

Die Studie finden Sie hier. 

Zum Launch zeigen wir den ZDF-Film „Rechte Frauen – Weiblich, national, radikal“ – eine Dokumentation über politische Täuschung, emotionale Rhetorik und das gefährlich moderne Comeback alter Ideologien. 

Anschließend sprechen wir mit der Regisseurin Nicola Graef, einer Autorin der Studie sowie weiteren spannenden Gästen über eine historische und faktenbasierte Einordnung sowie demokratische Gegenstrategien.

Das Programm der Einladung finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich hier zur Veranstaltung an!

 

Termin: 25. November 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Online

Wir stecken mitten im Wandel: Arbeit, Leben, Männlichkeit – vieles wird neu gedacht.

Mit „New Work Men“ haben sich Jacomo Fritzsche und Daniel Pauw mit dem Wandel in der Arbeitswelt befasst: Wie können Männer in der modernen Arbeitswelt ihre Rolle anders gestalten, alte Muster hinterfragen und neue Formen von Führung, Kooperation und Selbstführung entdecken? Auf der Grundlage dieser Analyse haben die beiden ein Trainingsprogramm entwickelt, um Kompetenzen wie Selbstreflexion, mentale Gesundheit und kollaboratives Handeln gezielt zu stärken.

In dieser Ausgabe von BFM Impulse gehen beide Autoren mit uns auf Spurensuche: Wo stecken Männer in alten Arbeitsmustern fest? Welche neuen Impulse brauchen sie – beruflich und persönlich? Und was muss sich in der Arbeitswelt verändern, damit neue Wege möglich werden?
Willkommen zu einem Austausch über Arbeit, Männlichkeit und Zukunft.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Mehr Infos zur Veranstaltung

Anmeldung (Zoom)

Termin: 25. November – 10. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Frauen ein massives Problem. Die polizeilich erfassten Fälle stiegen in den vergangenen Jahren weiter an.

Der Paritätische möchte den Tag zum Anlass nehmen, um zu zeigen, dass Gewalt gegen Frauen alle angeht. In seinen Strukturen befinden sich 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen. Besonders häusliche Gewalt ist alles andere als eine Seltenheit. Frauen, Kinder und Jugendliche sind die Hauptbetroffenen.

Seit 1991 macht die UN-Kampagne „Orange the World“ auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Sie erstreckt sich vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Der Paritätische Gesamtverband möchte die sogenannten „Orange Days“ nutzen, um das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt insgesamt noch stärker in den Fokus zu rücken. Insbesondere soll auch die Situation der (mit)betroffenen Kinder und Jugendlichen beleuchtet werden.

Hier geht es zur Anmeldung

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Schon früh lernen Kinder, welche Gefühle sie zeigen dürfen und welche besser nicht. Jungen* sollen mutig sein, Mädchen* empathisch – beides engt ein.

Geschlechtsspezifische Gefühlserziehung prägt, wie Kinder sich selbst und andere wahrnehmen, wie sie Beziehungen gestalten und mit Herausforderungen umgehen und wie und ob sie lernen dürfen, gesunde und sozialverträgliche Ausdrucksformen für ihr Empfinden zu finden oder nicht.

In einem Online-Vortrag beleuchtet Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin, wie diese Prägungen entstehen, gibt Anregungen zur Reflexion und lädt ein, über die Folgen von Rollenstereotypen nachzudenken und eine gefühlsoffene Erziehung zu gestalten. 

Diese Punkte möchten wir gern im Nachgang des Vortrags mit Ihnen diskutieren.

Mit

Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin / Institut für Bindungsbegleitung | Geborgen Wachsen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Referat Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Welche Gemeinsamkeiten von Frühen Hilfen und Kindertagesstätten prägt die Unterstützung und Förderung von Kindern unter drei Jahren und deren Eltern? Inwieweit taugt der frühkindliche Bildungsbegriff als programmatische Klammer für eine interinstitutionelle und multiprofessionelle Kooperation? Wie gestaltet sich die konkrete Umsetzung der Kooperation? Welche Perspektiven ergeben sich daraus? – In einer partizipativ angelegten Infoveranstaltung sollen aus den Frühen Hilfen heraus Anknüpfungspunkte zu den Kindertagesstätten analysiert und vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen diskutiert werden.

An der Veranstaltung wirkt mit:

Prof. Dr. phil. Jörg Fischer, stellvertret. Vorsitzender des Beirats der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

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ZFF-Info 11/2025

AUS DEM ZFF

                                                                                 

                                                 

SCHWERPUNKT: Reform Bürgergeld

Zur Einsetzung des Gewerkschafts- und Sozialbeirats zur neuen Wahlperiode erklären Ricarda Lang, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Timon Dzienus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Ricarda Lang:
„Wir brauchen jetzt eine breite gesellschaftliche Bewegung gegen die soziale Kälte der Regierung. Die angekündigten Kürzungen im Bürgergeld sind Teil eines groß angelegten Angriffs auf den Sozialstaat und auf die Rechte von Beschäftigten. Die Koalition aus Union und SPD lässt arbeitende Menschen im Regen stehen, wir wollen ihr Leben verbessern – mit besseren Löhnen, mehr Mitbestimmung und guten Tarifverträgen.“

Timon Dzienus:
„Der Sozialstaat ist das Bollwerk gegen den Faschismus und eine der größten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Während die Regierung ihren Kürzungswahnsinn beim Bürgergeld fortsetzt und vom Ende des 8-Stunden-Tages spricht, suchen wir den Schulterschluss mit Gewerkschaften und Sozialverbänden. Wir wollen ein klares Signal an alle Beschäftigten in diesem Land senden: Mit uns Grünen werden eure Jobs sicherer und euer Leben bezahlbarer. Wir wollen, dass Wohnen endlich wieder bezahlbar und zum Ort von Gemeinschaft wird. Dafür braucht es eine funktionierende Regulierung der Mieten, die dem Mietwucher den Riegel vorschiebt. Für nachhaltige Lösungen suchen wir den Austausch mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden.”

Hintergrund: Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt in der neuen Wahlperiode den Gewerkschafts- und Sozialbeirat erneut ein. Das Gremium intensiviert den Austausch mit dem DGB, sieben Einzelgewerkschaften und 15 Wohlfahrtsverbänden, um sich mit kritischen sozialpolitischen Fragen zu befassen und gemeinsam an vorausschauenden Impulsen für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu arbeiten. Federführend verantworten die Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang und Timon Dzienus die Neuaufstellung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Nach der Ankündigung der Bundesregierung zur Reform der Grundsicherung zeigt sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) alarmiert: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses seien nicht weniger als die Abschaffung des Bürgergelds und ein Angriff auf den Zusammenhalt der Gesellschaft.  

Schärfere Sanktionen bis hin zum kompletten Leistungsentzug, absoluter Vermittlungsvorrang und sogar mögliche Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft – die Eckpunkte zur Reform der Grundsicherung bedeuten massive Eingriffe in die soziale Sicherheit von Millionen von Menschen und gehen hinter Hartz IV zurück. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:  

„Es kann nicht wahr sein, dass der Bundesregierung angesichts all der Krisen, die wir erleben, nichts Besseres einfällt, als schon wieder am Sozialstaat zu sägen. Nicht einmal ein Prozent der Bürgergeld-Empfänger*innen verweigert die Aufnahme von Arbeit. Unter dem Vorwand dieser sogenannten ‚Totalverweigerer‘ nun Millionen von Familien zu bestrafen, geht völlig an der Realität vorbei. Klar ist: In krisenhaften Zeiten muss Zusammenhalt organisiert werden – dafür wären Investitionen in Arbeitsmarktintegration, gute Betreuung und Pflege der richtige Weg. Wenn die Bundesregierung nach Finanzierungsquellen dafür sucht, dann wäre die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, für die sich auch Ministerin Bas einsetzt, ein klügerer Weg als Einsparungen zulasten der Ärmsten.“  

Die Einschätzung der Bundesregierung, wonach der vollständige Entzug der Leistungen und sogar die Kürzung der Kosten der Unterkunft verfassungskonform seien, bezeichnet die AWO als irrwitzig. „Man darf sich schon wundern, dass die Bundesregierung so hart an der Grenze der Verfassung operiert und sehenden Auges mit Verfassungsklagen rechnen muss. Doch auch jenseits der Verfassungskonformität: Es ist absurd, Menschen aufgrund verpasster Termine die Existenzgrundlage zu nehmen. Die Bundesregierung muss sich ernsthaft fragen, ob sie es verantworten möchte, dass Familien ihre Wohnung verlieren, nur weil sie nicht rechtzeitig beim Jobcenter waren. Das Existenzminimum ist die allerletzte Haltelinie und es ist auch heute nicht armutsfest. Was die Regierung nun plant, wird Menschen in die Obdachlosigkeit treiben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf eine Bürgergeld-Reform geeinigt.

Dazu erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Der Koalitionsausschuss setzt wichtige Impulse für eine bessere individuelle Förderung und Unterstützung bei der Integration in Arbeit. Wir begrüßen ausdrücklich, dass künftig jede Person gleich zu Beginn ein persönliches Angebot erhält und Eltern mit sehr kleinen Kindern frühzeitig beraten werden sollen. Besonders positiv ist, dass auf Qualifizierung gesetzt wird, wo sie eine nachhaltige Integration in Beschäftigung ermöglicht – und dass dabei junge Menschen besonders im Blick sind. 

Es ist richtig, die Mitwirkung von Menschen einzufordern, die Grundsicherung beziehen. Pflichtverletzungen müssen Konsequenzen haben – dafür reichen jedoch die bestehenden Regelungen aus. Kritisch sehen wir, wenn das Verhalten Einzelner negative Folgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft hat. Die existenzsichernden Leistungen für Kinder dürfen unter keinen Umständen gekürzt werden. 

Mit der Vereinbarung, dass die Kosten der Unterkunft künftig direkt an Vermieter überwiesen werden, erkennt die Koalition das reale Risiko von Wohnungslosigkeit an. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, wenn Leistungsberechtigte den Fehlbetrag zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Wohnkosten weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen müssen – das sind im Schnitt rund 116 Euro pro Monat.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 10.10.2025

Zur aktuellen Einigung der Bundesregierung auf eine Grundsicherung erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes:

„Rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben nach aktuellem Stand im Bürgergeld. Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Die Pläne der Bundesregierung, Sanktionen bis zur Streichung der Unterstützung zur Unterkunft, möglich zu machen, sind eine Katastrophe für diese Kinder und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche haben ein gesondertes Schutzrecht. Sie sind als Teil von Bedarfsgemeinschaften von Sanktionen immer mitbetroffen, das muss ausgeschlossen werden.  Ihnen bei Kürzung aller Bezüge die Existenzgrundlage bis hin zum Verlust der Wohnung zu nehmen, ist ethisch fragwürdig und dürfte wohl auch nicht verfassungskonform sein.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.10.2025

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock, verurteilt die Vorschläge der Bundesregierung als ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende.

Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: 

„Statt dem versprochenen Rückenwind für Arbeitsmarktintegration schafft die Bundesregierung ein Bürokratie-Monster. Die Pläne der Bundesregierung sind ein ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende. Zudem widersprechen sie den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Wo Menschen auf individuelle Unterstützung bei der Jobsuche hoffen, setzt die Bundesregierung auf Strafen statt auf Hilfe. Damit riskiert sie, Haushalte und Familien in verfestigte Armut und Existenznot zu treiben. 

Millionen Arbeitsuchende aufgrund von wenigen tausend Leistungsminderungsfällen unter Generalverdacht zu stellen ist maßlos und kontraproduktiv. Die geplante vollständige Streichung von Geldleistungen nach dem dritten Meldeversäumnis sowie die Möglichkeit, in weiteren Schritten sämtliche Leistungen einzustellen, ist zudem sozialpolitisch gefährlich und integrationshemmend. Der Verlust von Nahrung, Wohnung und Krankenversicherung zerstört Lebensgrundlagen. So bringt man niemanden in Arbeit, sondern treibt Betroffene in existenzielle Not.  

Wenn selbst die Kosten der Unterkunft gestrichen werden können, droht die Zunahme von Wohnungslosigkeit.  

Auch die geplante Abschaffung der Karenzzeiten bei der Vermögensanrechnung ist ein Rückschritt. Schon bei kurzfristigem Hilfebedarf werden dadurch aufwendige Verwaltungsverfahren ausgelöst, die weder effizient noch gerecht seien. Besonders befremdlich ist es zudem, Eltern bereits ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes mit Sanktionen zu drohen.  

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses führen in die falsche Richtung – und das mit erhöhter Geschwindigkeit.“

Der Paritätische fordert stattdessen, arbeitsuchende Menschen mit Respekt zu behandeln und ihnen echte Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration zu bieten. Dazu gehörten passgenaue Fördermaßnahmen, individuelle Beratung und die konsequente Ausrichtung der Jobcenter auf nachhaltige Hilfe.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.10.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung – in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst des Bundes, in Bundesunternehmen und in den Gremien des Bundes. In allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter.
Der Bund nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Mit einem Frauenanteil von 47 Prozent in Führungspositionen innerhalb der Bundesverwaltung setzen wir ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Unser Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.
Es ist ermutigend, dass auch in der Privatwirtschaft Fortschritte sichtbar werden – denn vielfältig besetzte Führungsteams sind nachweislich erfolgreicher. Eine chancengerechte Beteiligung von Frauen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit.“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Gleichberechtigung und eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind für mich überragend wichtige Ziele. Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt.  Die 9. Jährliche Information der Bundesregierung zeigt aber auch, dass die Führungspositionengesetze eine Erfolgsgeschichte sind. Es hat sich ausgezahlt, dass der Gesetzgeber großen Unternehmen klare Vorgaben gemacht hat. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen noch schneller ansteigt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen.“

Die Zahlen der 9. Jährlichen Information im Überblick:

Der Bericht wertet – je nach betrachteter Kategorie – Zahlen aus den Jahren 2022 bis 2024 aus.

In der Privatwirtschaft hat sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022 für die 1.915 betrachteten Unternehmen weiter erhöht. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2022 von 18,6 Prozent auf 27,4 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 um 7,1 Prozentpunkte übertroffen. Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich der Anteil auf 37,7 Prozent. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2022 trotz einer Steigerung um 1,5 Prozentpunkte bei lediglich 13 Prozent. In Vorständen werden die strategischen Entscheidungen für Unternehmen getroffen, deswegen ist weibliche Repräsentation hier besonders wichtig. Bei Unternehmen, die einer festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt nunmehr bei 17,9 Prozent.   

Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 73,4 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen haben 48,6 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Im Jahr 2024 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bereits bei 47 Prozent.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass nach wie vor erst zwei Drittel der Gremien einer paritätischen Besetzung unterliegen. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden. 

Bei den 55 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 45,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 31,9 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil in den obersten Leitungsorganen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern erfasst. Dort gibt es nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer – auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend erfüllt wird. So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 74 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 27 Prozent. Beides ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Über das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Für rund 2000 Unternehmen wurde die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen eingeführt. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Die Regelungen des FüPoG in den Bereichen Privatwirtschaft, im öffentlichen Sektor und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes wurden fortentwickelt und neue Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung gemacht.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.10.2025

Am 18. Dezember 1950 verkündete die Bundesregierung den ersten Bundesjugendplan. In den Trümmern der Nachkriegszeit sollte er mehr sein als ein Finanzierungsinstrument: Er gab jungen Menschen Unterkunft, Ausbildung, Möglichkeiten zur Selbstorganisation – und damit Hoffnung und Perspektive. 

Seither hat sich der Kinder- und Jugendplan stetig weiterentwickelt. Immer ging es darum, verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuführen. Nach der Deutschen Einheit wurde er zum Motor einer gesamtdeutschen Kinder- und Jugendhilfe, die große Transformationsprozesse bewältigen musste. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, heute SGB VIII) erhielt er eine feste rechtliche Grundlage, die bis heute trägt.

Heute ist der Kinder- und Jugendplan ein Garant für stabile, plurale Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Heute, 75 Jahre später, ist der Kinder- und Jugendplan ein bundesweit einmaliges und unverzichtbares Förderinstrument, das jungen Menschen Teilhabe ermöglicht und ihre Rechte schützt. Unverändert blieb das Ziel des Kinder- und Jugendplans: verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung auf Bundesebene zu schaffen und stetig weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir als Bundesregierung das Förderinstrument KJP mit einem strukturellen Blick auf Wirksamkeit und Effizienz prüfen. Der Bund fördert die Infrastruktur und Projekte von bundesweiter Bedeutung, während Länder und Kommunen den größten Anteil an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe schultern. Wichtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Für die Zukunft der Kinder- und Jugendpolitik haben wir uns drei Kernpunkte vorgenommen: Kinder und Jugendliche sollen ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten, sicher aufwachsen und eine gute frühe, schulische und außerschulische Bildung erhalten. Diese Ziele sind und bleiben unser gemeinsamer Kompass.“

 75 Jahre KJP bedeuten deshalb auch: 75 Jahre Investition in das, was die Zukunft trägt – die Jugend.

Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 einen Aufwuchs um 7,5 Mio. Euro vor und damit ein Finanzvolumen von über 251 Mio. Euro.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes stärkt seit Jahrzehnten die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Handlungsfeldern. Damit ergänzt er die wertvolle Arbeit, die in den Ländern und Kommunen geleistet wird. Diese Verantwortung liegt bewusst bei Ländern und Kommunen – und sie erfüllen sie mit großem Engagement.

Warum der KJP heute unverzichtbar bleibt

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist weit mehr als eine Förderrichtlinie. Er ist Garant für stabile und vielfältige Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Er schafft bundesweit Räume für Beteiligung, Bildung und Engagement junger Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. In einer Zeit, in der Demokratie, Zusammenhalt und Teilhabe unter Druck stehen, ist er ein unverzichtbares Instrument, um die junge Generation zu stärken und die Gesellschaft zukunftsfähig zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2025

Zum heute von unserer Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurf zur Ergänzung von Art. 3 GG erklärt Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende:

„Es ist notwendig, den Artikel 3 des Grundgesetzes endlich um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Und es war gut und wichtig, dass der Bundesrat auch mit Stimmen von CDU-geführten Bundesländern beschlossen hat, eine solche Änderung des Grundgesetzes vornehmen zu wollen.

Wir Grünen hätten uns gefreut, wenn CDU/CSU und SPD dazu bereit gewesen wären, gemeinsam mit uns Grünen diesen parteiübergreifenden Beschluss des Bundesrats auch in den Bundestag einzubringen. Wir bedauern, dass es hierfür bislang keine Bereitschaft der Koalitionsfraktionen gibt.

Wir Grünen bleiben dabei: Wir wollen gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen diese wichtige Änderung des Grundgesetzes vornehmen.

Angesichts zunehmender queerfeindlicher Hetze und Gewalt ist diese Ergänzung überfällig. Queere Menschen stehen derzeit unter massivem Druck. Die Zahl der Angriffe steigt, und Errungenschaften der letzten Jahre werden wieder infrage gestellt. Dieses Jahr wurde fast jeder dritte CSD von Rechtsextremen gestört. Häufig kam es dabei auch zu Gewalttaten gegen queere Menschen. Gerade jetzt ist es entscheidend, Haltung zu zeigen und sich klar zu positionieren.

Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der unmissverständlich deutlich macht: Queere Rechte sind Menschenrechte. Wir Grünen fordern bereits seit langem, Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Queere Menschen warten seit 76 Jahren darauf, endlich ausdrücklich im Grundgesetz geschützt zu werden – jetzt ist die Chance da.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.10.2025

Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau im Ausschuss für Gesundheit:

Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland funktioniert nicht – weder im Interesse der Frauen noch der Ärzt*innen. Das belegt deutlich die erste große wissenschaftliche Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die sogenannte ELSA-Studie. Unsere Bundestagsfraktion hatte dazu Anfang September ein öffentliches Fachgespräch im Gesundheitsausschuss für heute beantragt. In dem Fachgespräch sollten die Ergebnisse der ELSA-Studie diskutiert werden, die größte Verbundstudie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die noch unter Jens Spahn vom unionsgeführten Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde.

Die Koalition wollte das Fachgespräch zu Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitsausschuss allerdings nur hinter verschlossenen Türen durchführen. Da sie dafür in der heutigen Ausschusssitzung keine Mehrheit herbeiführen konnte, wurde schließlich das Fachgespräch verschoben, was für die interessierte Öffentlichkeit, die hochkarätigen Sachverständigen, die sich Zeit genommen haben, und eine kritische Oppositionsarbeit sehr bedauerlich ist. Wir setzen uns für eine zeitnahe geordnete Neuaufsetzung für ein öffentliches Fachgespräch ein.

Transparenz und öffentliche Auseinandersetzung gehören zur gelebten Demokratie dazu. Die gesundheitliche Versorgung von Frauen ist ein Thema, das uns alle betrifft. Eine offene und öffentliche Diskussion ist dringend notwendig, damit wir als Gesellschaft gemeinsam Lösungen finden können, um die schlechte Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Durch den Versuch der Koalition, das Fachgespräch nicht öffentlich zu machen, trägt sie nur zur weiteren Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bei.

Wir fordern einen bundesweit sicheren und barrierefreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und eine Gesetzgebung, die Ärzt*innen dabei unterstützt, diese Versorgung anzubieten, statt sie daran zu hindern. Es ist höchste Zeit, Schwangerschaftsabbrüche aus der Stigmatisierung zu befreien und die veraltete Gesetzgebung zu überwinden. Wir brauchen eine Enttabuisierung und eine Gesundheitsversorgung, die den Frauen die Unterstützung bietet, die sie benötigen. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche muss endlich legalisiert werden. Der veraltete § 218 schadet und verhindert den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.10.2025

Die Linksfraktion fordert den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in einem Antrag (21/2216) der Fraktion.

Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.

Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 553 vom 15.10.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/2038) eine Erhöhung des Elterngeldes. Zur Begründung führt sie an, dass der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus betrage, und diese Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden seien, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent gestiegen seien. „Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren außerdem, dass seit der Reform von 2011 das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet werde und es dadurch viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr erreiche. „Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende.“

Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro festlegen soll sowie die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Ferner soll die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung so reformiert werden, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 487 vom 08.10.2025

Die Bundesregierung weist Kritik an der Entscheidung des Statistischen Bundesamtes wegen dessen veränderter Armutsstatistik zurück. In einer Antwort (21/1915) auf eine Kleine Anfrage (21/1632) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, die Entscheidung des Bundesamtes, Armutsgefährdungsquoten aus dem Mikrozensus-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedians nicht mehr zu veröffentlichen, habe fachliche Gründe. Zum einen erfasse die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) das Einkommen von Haushalten (und daraus abgeleitet auch das bundesweite Medianeinkommen) sehr viel differenzierter als die Einkommensabfrage im Kernprogramm des Mikrozensus. „Zum anderen lässt die deutliche Erhöhung des Stichprobenumfangs einkommensbasierte Indikatoren wie die Armutsgefährdungsquote nun auch in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung auf Basis von EU-SILC zu. Damit wird zudem eine EU-weite Vergleichbarkeit von Armutsgefährdung ermöglicht“, argumentiert die Regierung. Sie sei aber nicht in die Entscheidung des Bundesamtes involviert gewesen, heißt es in der Antwort weiter.

Außerdem veröffentliche die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch weiterhin die Armutsrisikoquote für das Bundesgebiet, wie auch für die Bundesländer, mit einem bundesweit einheitlichen Referenzwert auf Grundlage von EU-SILC, so die Regierung.

Die Grünen hatten kritisiert, dass es nicht dem Standard der Armutsforschung entspreche, wenn die Ergebnisse aus dem Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote ausgewiesen würden, weil so ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1968) zur Nutzung von Lebensmittelausgabestellen durch Seniorinnen und Senioren gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den Gründen für die verstärkte Nutzung von Lebensmittelausgabestellen oder Suppenküchen durch Senioren und nach der Zahl der Senioren, die Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Hohe Inflation hat den Anstieg der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen gebremst – Einkommensungleichheit und Armutsrisikoquote stagnieren seit 2020 – Unter Geflüchteten und Erwerbslosen ist Armutsrisiko weit überdurchschnittlich hoch und deutlich gestiegen

Die hohe Inflation der Jahre 2021/22 hat die Reallöhne und verfügbaren Einkommen in Deutschland erstmals seit 2013 wieder sinken lassen. Gleichzeitig ist aber bei den Bruttostundenlöhnen die Ungleichheit weiter zurückgegangen, was vor allem an den positiven Entwicklungen am unteren Ende der Lohnverteilung liegt. Bei den verfügbaren Einkommen auf Haushaltsebene stagniert hingegen seit 2020 die Ungleichheit ebenso wie die Armutsrisikoquote. Das Armutsrisiko hat vor allem für Erwerbslose und Geflüchtete stark zugenommen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Erhebung zur Einkommensverteilung in Deutschland auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Die hohe Inflation hat den langfristigen Trend bei der Entwicklung der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen nicht umkehren können: Beide haben inflationsbereinigt seit 1995 deutlich zugelegt, insbesondere seit 2013. Seitdem ist auch die Ungleichheit der Stundenlöhne stark gesunken, und die Niedriglohnquote liegt wieder auf den Stand des Jahres 2000. „Die verschiedenen Arbeitsmarktreformen wie die Einführung des Mindestlohns scheinen Wirkung zu zeigen – insbesondere in Ostdeutschland“, resümiert Markus M. Grabka, der die Lohn- und Einkommensentwicklung jährlich auswertet. „Die Differenz der Niedriglohnquote zwischen Ost und West hat sich von 19 Prozentpunkten im Jahr 1995 auf nun knapp fünf Prozentpunkte reduziert.“

Armutsrisiko für Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch

Anders sieht es bei den Haushaltseinkommen aus: Dort ist die Ungleichheit seit 1995 gestiegen. Dies liegt zum einen an der steigenden Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, die häufig im unteren Lohnsegment arbeiten. Zum anderen sind in den Jahreseinkommen anders als bei den Stundenlöhnen auch die Sonderzahlungen erfasst, die am oberen Ende der Verteilung im Schnitt höher ausfallen. Seit 2020 stagniert die Einkommensungleichheit aber.

„Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“ Markus M. Grabka

Ähnliches gilt für die Niedrigeinkommensquote oder auch Armutsrisikoquote, die seit 2019 bei rund 17 Prozent liegt. Während sie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund seit mehr als zehn Jahren bei knapp 13 Prozent liegt, ist sie unter Personen mit Migrationshintergrund mit rund 25 Prozent überdurchschnittlich hoch. Insbesondere Geflüchtete haben ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko, das seit 2010 zudem stark zugenommen hat: Die Quote stieg von 42 auf knapp 64 Prozent. „Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“, sagt DIW-Ökonom Grabka.

Ebenfalls stark zugenommen hat die Armutsrisikoquote für Haushalte ohne Erwerbstätige. „Es zeigt sich deutlich, dass Arbeit vor Armut schützt“, stellt Grabka fest. „Um die Einkommensungleichheit und das Armutsrisiko zu senken, sollte die Integration bestimmter Gruppen in den Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Auch das Transfersystem müsste reformiert werden, da sich eine Ausweitung der Arbeitszeit gerade im unteren Einkommensbereich kaum im Geldbeutel bemerkbar macht“, empfiehlt Grabka.

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 15.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

BVT* und LSVD kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformer Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen geschaffen. Doch die jetzt geplanten Änderungen im Meldewesen (BR-Drucksache 419/25) drohen, diesen Erfolg wieder auszuhöhlen.

Bereits im Juli hat das Bundesinnenministerium Verordnungsentwürfe für verschiedene Änderungen des Meldewesens vorgelegt, die unverhältnismäßig in Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eingreifen. Mit der Einführung neuer Datenblätter (0702–0704 und 0304–0305) würden die Angaben über den ehemaligen Geschlechtseintrag und die Änderung künftig zum persönlichen Datensatz einer Person gehören. Wer Einsicht ins Melderegister hat, sieht sofort, dass eine Person trans*, intergeschlechtlich oder nicht-binär ist – auch wenn dies für den konkreten Verwaltungszweck keinerlei Relevanz hat. Nach Bekanntwerden kam in den Communities die Angst auf, dass damit sogenannte „rosa Listen“ angelegt werden könnten. Diese wurden in der Weimarer Republik geführt und haben die die Verfolgung von LSBTIQ*-Personen im Nationalsozialismus vereinfacht.

Anfang September hat das Bundesinnenministerium eine überarbeitete Version der Verordnungen zur Zustimmung an den Bundesrat übersandt, über die am 17.10. abgestimmt wird. Die Grundrechtseingriffe sind nach wie vor unverändert geplant. Neu ist einzig ein Zusatz, der festschreibt, dass eine gezielte Suche nach trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen im System ausgeschlossen sein soll. Wie dies sichergestellt werden soll, bleibt unklar. Der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Bundesrat empfohlen, die melderechtlichen Änderungen abzulehnen. 

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans* sagt dazu: „Statt Selbstbestimmung konsequent umzusetzen, sieht der Entwurf vor, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen zwangsgeoutet werden. Statt – wie zu Zeiten des sogenannten “Transsexuellengesetzes” (TSG) – die ehemaligen Daten mit einer Meldesperre vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, sollen der abgelegte Vorname und der abgelegte Personenstand nun auf den ersten Blick in den Meldedaten sichtbar sein. Und das ohne Erfordernis; bleibt doch die Nachvollziehbarkeit durch das Geburtenregister bestehen. Damit entsteht faktisch eine ‚Lebensakte Trans*‘. Selbstbestimmung bedeutet, dass die Gegenwart zählt. Die geplante Verordnung aber macht unsere Vergangenheit dauerhaft sichtbar. Statt Sicherheit zu schaffen, produziert die geplante Verordnung neue Risiken für Diskriminierung. Sie befeuert zudem die trans*feindliche Erzählung, dass Menschenrechte für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gefährlich wären. Das ist ein klarer Rückschritt. Besonders in einem politischen Klima, in dem trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen als Feindbild stilisiert werden.“

Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt: “Trans*feindlichkeit nimmt weltweit zu. Die Communitys haben die berechtigte Sorge, dass generell eine systematische Erfassung von geschlechtlicher Vielfalt erfolgt. Dass der persönliche Datensatz um die besonders sensiblen Informationen zum früheren Geschlechtseintrag erweitert wurde und diese Daten umfangreicher weitergegeben werden, höhlt das Recht auf geschlechtliche und informationelle Selbstbestimmung aus. Diese dauerhafte ‘Markierung’ ist absolut unverhältnismäßig und war in mehr als 40 Jahren TSG nie erforderlich. Das SBGG hat kein neues Ergebnis im Vergleich zum TSG. Am Ende stehen jeweils neue Vornamen und/oder ein neuer Geschlechtseintrag. Daher ist die geplante Änderung nicht nachvollziehbar und die Argumente des BMI lediglich vorgeschoben. Zudem kritisieren wir, dass derart sensible Fragestellungen überhaupt in Form einer Verordnung geregelt werden und nicht per Gesetzesentwurf, der dann im Bundestag diskutiert werden würde. Die Landesregierungen müssen jetzt die Kritik der Community und des Familienausschusses ernst nehmen und dieses Zwangsouting verhindern.”

Unsere Kritikpunkte:

  • Dauerhafte Sichtbarkeit: Die Transgeschlechtlichkeit einer Person ist unmittelbar aus dem Datensatz erkennbar. 
  • Sondermarkierungen: Spezielle Datenfelder für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen stigmatisieren, statt Gleichbehandlung zu sichern.
  • Offenbarungsverbot wird unterlaufen: Das SBGG garantiert Schutz – die Verordnung schwächt ihn ab.
  • Zwangs-Outings: Zugriff auf die Daten gefährdet Privatsphäre und Sicherheit von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen.
  • Unverhältnismäßigkeit: Der Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung ist nicht notwendig! Die Nachvollziehbarkeit einer Person ist bereits jetzt gewährleistet.

Robin Ivy Osterkamp sagt dazu weiter: „Das TSG hat Menschenrechte verletzt. Viele Personen haben das Gesetz daher nicht genutzt – und mussten sich in Folge dessen alltäglich Diskriminierung aussetzen. Das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes war es, Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen abzubauen. Wenn die geplanten Änderungen im Meldewesen umgesetzt werden, verletzen diese jedoch erneut die Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen. Warum müssen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen immer wieder Menschenrechtsverletzungen hinnehmen, wenn sie in Deutschland ihren Vornamen und Personenstand ändern wollen?“

Der Bundesverband Trans* und der  LSVD – Verband Queere Vielfalt fordern daher den Bundesrat dazu auf, die Verordnung in der vorliegenden Fassung abzulehnen. 

Hintergrund: 

Die Entwürfe für eine neue Bundesdatenmeldeverordnung sehen vor, dass der frühere Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname wie auch das Datum der Änderung der Daten nach Selbstbestimmungsgesetz sichtbar im persönlichen Datensatz einer Person erfasst werden. Begründet wird dies mit Nachvollziehbarkeit und dem Wunsch, Personen identifizieren zu können. Zudem soll die Weitergabe dieser Daten bei einem Umzug und an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden.
Deutschland führt jedoch seit 1981 Vornamens- und Personenstandsänderungen durch.Die Identitfizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Aus Sicht des BVT* und des LSVD⁺ ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung daher nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.  
Die Sitzung des Bundesrats, bei der voraussichtlich über die Meldedatenverordnung abgestimmt werden wird, ist für den 17.10. angesetzt.

Weiterführende Links:

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Trans* und LSVD+ – Verband Queere Vielfalt vom 15.10.2025

Der vom BMAS einberufene Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz ist beendet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und eine Abschaffung des Achtstundentags weiterhin entschieden ab.

Der Dialog hat gezeigt, dass das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form funktioniert. Die geplanten Änderungen würden nur Chaos stiften und zu Rechtsunsicherheit führen. Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst Realität – durch Tarifverträge, die Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam aushandeln. Ein Aufweichen des Arbeitszeitgesetzes bringt hingegen mehr Belastung statt mehr Flexibilität: Arbeitgeber erhalten erweiterte Befugnisse, während der Schutz für Beschäftigte – insbesondere für jene ohne Tarifbindung – eingeschränkt wird. Das ist ein Bruch mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition und ein Rückschritt in der Arbeitswelt.

Wer mehr Beschäftigung ermöglichen und dem Fachkräftemangel begegnen will, muss die tatsächlichen Hürden für mehr Beschäftigung abbauen. Eine aktuelle DGB-Umfrage zeigt: Wenn Beschäftigte mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an starren betrieblichen Abläufen und der Ablehnung durch Vorgesetzte. Die Arbeitgeber sind somit selbst das größte Hindernis für flexible Arbeit. Weitere wichtige Faktoren sind verlässliche Kinderbetreuung und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Statt die tägliche Höchstarbeitszeit auszuweiten, brauchen Beschäftigte mehr Arbeitszeitsouveränität. Dies gilt besonders für Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten. Viele von ihnen sind bereit, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, brauchen dafür aber die richtigen Rahmenbedingungen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Bundesregierung auf, dem Druck von Arbeitgeberverbänden nicht nachzugeben. Die Gesundheit der Beschäftigten und der Schutz vor Überlastung haben oberste Priorität.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2025

Die Bund-Länder-Kommission zur Reform der Pflegeversicherung will diese Woche ihren Zwischenbericht vorlegen. Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) warnen im Vorfeld vor einer Reformdiskussion ohne gesicherte Finanzierung.

„Eine Pflegereform ohne eine langfristige Finanzierung läuft ins Leere“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Die coronabedingten Mehrausgaben von rund sechs Milliarden Euro müssen endlich an die Pflegekassen erstattet werden. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für staatlich veranlasste Kosten aufkommen. Langfristig braucht es zudem einen verlässlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Kosten der Pflegeausbildung. Diese Aufgaben sind im gesamtgesellschaftlichen Interesse und dürfen nicht länger allein den Pflegeversicherten aufgebürdet werden.“ 

Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP e.V., betont die besondere Chance der Bund-Länder-AG in Bezug auf eine umfassende Strukturreform: „Die Finanzierungsfrage in der Pflegeversicherung ist momentan am dringendsten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Frage nach der tatsächlichen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Strukturreformen dahinter zurücksteht. Die Erosion des Solidarsystems gefährdet mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung. Zudem droht das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, zur Worthülse zu werden. Angesichts des demografischen Wandels muss die Politik hier groß denken. Kommunen haben eine Verantwortung für eine Altenhilfe und Pflegeplanung, aber hierfür müssen diese auch entsprechend befähigt werden. Sie dürfen nicht länger als ‚letzte Rettung‘ der Pflegekrise ohne entsprechende Unterstützung dienen: Ohne finanziellen und strukturellen Beitrag von den Ländern und vom Bund drohen eine Überforderung und ein ‚Regularienwildwuchs‘ in den Regionen.“ Die diakonischen Träger der Altenhilfe sind bereits jetzt vielerorts aktiv, um mit Kommunen Konzepte zu entwickeln und diese umzusetzen.  

Besonders kritisch sieht Ronneberger aktuelle Überlegungen, die Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen, um Geld einzusparen. „Dass freihändig über die Abschaffung der Leistungen bei Pflegegrad 1 diskutiert wird, zeigt die Hilflosigkeit der Politik“, sagt sie. „Es besteht das Risiko, am falschen Ende zu sparen. Hier sollte die Bund-Länder-Kommission gegensteuern.“ Es sei wichtig, Menschen schon ganz am Anfang der Pflegebedürftigkeit zu erreichen. „Aus der Praxis wissen wir, dass es für viele ältere Menschen schwierig ist, Unterstützung zu bekommen. Die Antragstellung ist kompliziert, viele Menschen fühlen sich nicht gut beraten und die Suche nach einem passenden Pflegedienst oder einer Tagespflege ist in vielen Regionen ein großes Problem“, so Ronneberger. Viele Betroffene versuchten dann, allein zurechtzukommen. „Das ist für pflegebedürftige Menschen wie auch für pflegende Angehörige oft der falsche Weg. Er führt in eine belastende Situation für alle Beteiligten – und das Pflegegeld ändert an dieser Situation wenig.“ 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit  
und Pflege e.V. vom 13.10.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland die konsequente Ausrichtung an der UN-Kinderrechtskonvention an. Die heute dazu im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe werden aus Sicht der Kinderrechtsorganisation diesem Anspruch nicht gerecht. Vielmehr sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in den Entwürfen gravierende kinderrechtliche Defizite.

„Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform. Geflüchtete Kinder stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Auch deshalb sind beispielsweise die Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Möglichkeiten der Bewegungsbeschränkungen in den Unterkünften nicht akzeptabel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersucht, welche Handlungsoptionen der Gesetzgeber hat, um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland kinderrechtskonform umzusetzen. Die Gutachter und Experten für Migrationsrecht, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass ohne klare rechtlich verankerte Kinderschutz-Maßnahmen schwerwiegende Kinderrechtverletzungen in Deutschland drohen.

Deshalb sollten kinderrechtliche Schutzgarantien möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern, so die Gutachter. Doch stattdessen schlage die Bundesregierung Verschärfungen vor – etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen seien nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstießen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers müsse es sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen.

Basierend auf dem Gutachten haben die Organisationen ein Positionspapier verfasst, in dem unter anderem ein gesetzlicher Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, und verbindliche Standards für die kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder gefordert werden. Wichtig sind außerdem eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern, kindgerechte Verfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder, sowie die Beibehaltung des Familienasyls zur Wahrung der Familieneinheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.10.2025

Von heute an wird das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition im Bundestag beraten. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen aus Sicht des Familienbundes der Katholiken, des Kolpingwerkes Deutschland und der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland kaum dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest aufzustellen. Es fehlt offensichtlich die politische Handlungsbereitschaft für eine grundlegende und generationengerechtere Reform der Alterssicherung. Beitragszahler:innen und zukünftige Rentner:innen müssen stärker in den Blick genommen werden.

„Ohne Mut zur Entscheidung werden wir nicht weiterkommen, jetzt müssen die Segel wirklich neu ausgerichtet werden. Das Finanzierungsproblem der Rente können wir nicht länger leugnen. Es reicht nicht, immer nur zu debattieren – es müssen endlich Taten folgen. Dazu gibt es bereits eine Reihe von Vorschlägen, jetzt geht es darum, sie auch umzusetzen. Wir brauchen eine gerechte und zukunftsfeste Rente – mit einer fairen Verteilung der Lasten, die niemanden überfordert und allen Generationen Perspektiven eröffnet“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Fixierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent– ein Kernanliegen des aktuellen Rentenpakets – garantiert für die kommenden Jahre ein stabiles Wachstum der gesetzlichen Renten. Zwar ist die Aufrechterhaltung eines gesetzlichen Sicherungsniveaus grundsätzlich zu begrüßen. Faktisch geschieht dies allerdings einseitig zu Lasten jüngerer Generationen. Zudem trägt der aktuelle Ansatz weder dazu bei, Armutsgefährdung im Alter ausreichend zu bekämpfen, noch sichert er eine stabile Leistungshöhe für künftige Generationen von Rentner*innen.

Die Neuregelung der Mütterrente, durch die Kindererziehung unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt eines Kindes für alle Generationen anerkannt wird, schließt eine Gerechtigkeitslücke. Aus Sicht der katholischen Verbände handelt es sich dabei nicht um ein Wahlgeschenk, wie zum Teil kritisiert wird. Denn die damit erreichten Eltern, überwiegend Frauen, haben mit der Erziehung von Kindern eine zentrale Leistung für das umlagefinanzierte Rentensystem erbracht.  Dass die Mittel dafür anders als bei früheren Angleichungen der Mütterrente aus Steuereinnahmen finanziert werden, ist folgerichtig, da es sich bei Kindererziehung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Insgesamt nimmt das Rentenpaket mit den vorgesehenen Einzelmaßnahmen dennoch  keine zukunftsweisenden Weichenstellungen vor. Die Verringerung von Altersarmut – ein wesentliches Ziel für die katholischen Verbände – wird nicht erreicht. Stattdessen werden die finanziellen Herausforderungen des Rentensystems verschärft. Dies wird auch daran deutlich, dass der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor außer Kraft gesetzt bleibt. Dieser sollte ursprünglich dazu beitragen, Rentensteigerungen angesichts einer alternden Bevölkerung moderat zu dämpfen. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich steigen und in zehn Jahren bei mehr als 21 Prozent liegen.

Dabei sind die Herausforderungen des Rentensystems seit langem bekannt. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentner:innen entwickelt sich seit den späten 1960er Jahren kontinuierlich zu Ungunsten der heutigen Beitragszahlenden. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung verdoppelt: Sie liegt derzeit bei mehr als 20 Jahren. Kurzfristige Entlastungen sowie ein Denken in Wahlperioden verhindern Reformoptionen, die auf lange Sicht stabilisierend wirken. Mit der Berufung einer Rentenkommission, die erst in zwei Jahren Reformvorschläge liefern soll, wird die Lösung drängender Probleme in die Zukunft verschoben. Mitglieder der aktuellen Bundesregierung haben schon vor Start der Kommission geäußert, in dieser Legislaturperiode nicht mehr an etwaige Vorschläge  anknüpfen zu wollen. Bereits in der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 arbeitete eine Kommission zur Reform der Alterssicherung, deren Ideen bis heute auf eine Umsetzung warten.

Die katholischen Verbände fordern eine echte Reform des deutschen Rentensystems. Hierzu gehören unter anderem die Einführung einer solidarischen, steuerfinanzierten Mindestrente im Alter und eine stärkere Berücksichtigung der gesellschaftlich gewünschten Sorgearbeit. Zusätzlich sollte die Rente zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Jedes weitere Abwarten erschwert die Problemlösung und beschädigt die Zukunft des Rentensystems. Die gesetzliche Rentenversicherung muss dingend Verlässlichkeit und Stabilität zurückgewinnen, nicht nur für bestehende und baldige Rentner:innen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 16.10.2025

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Mindestbetrags beim Elterngeld zeitnah umzusetzen. Es handelt sich um einen längst überfälligen Schritt zur besseren Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern. Seit 2007 stagnieren die Eckwerte des Elterngeldes. Eine Anpassung würde ein wichtiges Zeichen für Familien setzen, die in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder finanzielle Sicherheit und Zeit für Familie brauchen.

Morgen berät der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Elterngeld. Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Familien tragen Tag für Tag enorme Verantwortung – emotional, organisatorisch und finanziell. Dass der Mindestbetrag des Elterngeldes angehoben wird, wäre ein wichtiger Schritt. Gerade Familien mit geringem Einkommen spüren die steigenden Lebenshaltungskosten besonders stark. Für sie kann eine spürbare Erhöhung des Mindestelterngeldes einen echten Unterschied machen“.

Das Elterngeld ist die zentrale Anerkennungsleistung für die Erziehungsarbeit von Müttern und Vätern. Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat sich die wirtschaftliche Realität grundlegend verändert: Mieten, Energie- und Lebensmittelpreise sind deutlich gestiegen, während das Elterngeld immer mehr an Kaufkraft verloren hat. Das Elterngeld wurde als Rahmen konzipiert, um Einkommensrisiken abzufedern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

„Alle Eckwerte des Elterngeldes gehören dringend auf den Prüfstand. Denn seit der Einführung sind die Beträge unverändert geblieben – trotz steigender Preise und wachsender gesellschaftlicher Erwartungen an Familien. Wenn die Politik die im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen ernst nimmt, dann ist jetzt der Moment, sie einzulösen“ erklärt Hoffmann.

Bei Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 deckte der Mindestbetrag noch das gesamte sächliche Existenzminimum eines Kindes ab. Seither wurde er jedoch nie erhöht und hat damit erheblich an Wert verloren. Diesen Umstand beklagt bereits der neunte Familienbericht 2021. Sachgerecht wäre, das Mindestelterngeld am sächlichen Kinderexistenzminimum zu orientieren. Konkret bedeutet dies, den Betrag auf mindestens 500 Euro pro Monat zu erhöhen.

Um das Elterngeld an die wirtschaftliche Realität anzupassen, müssen jedoch alle Eckwerte, aus denen sich die Lohnersatzrate berechnet, angehoben werden. Dies betrifft neben dem Mindestbetrag von 300 Euro den Maximalbetrag von 1.800 Euro und die Einkommensgrenzen, aus denen sich die Lohnersatzrate ergibt. Die Anhebung des Elterngeldes würde nicht nur eine finanzielle Entlastung bedeuten, sondern wäre vor allem auch ein gesellschaftliches Signal der Wertschätzung.

„Wenn Politik wirklich Familien fördern will, muss sie die finanzielle Absicherung in der frühen Familienphase regelmäßig an die Inflation anpassen“, so Hoffmann weiter. „Eltern, die Zeit mit ihrem Kind verbringen, leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Zeit darf nicht zum finanziellen Risiko werden. Das Elterngeld ist nicht nur eine Sozialleistung, sondern eine Anerkennungs- und Förderleistung für elterliche Fürsorge und Verantwortung.“

Bei einer Reform des Elterngeldes hält es der Familienbund außerdem für wichtig, die Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung durch zusätzliche Partnermonate zu fördern und das komplexe Antragsverfahren für Familien zu erleichtern. Denn dieses stellt für Familien eine große Belastung dar.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 09.10.2025

LSVD: Chance ergreifen!

Heute hat der Bundestag über die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG zum Schutz von LSBTIQ* beraten. Dazu kommentiert Bundesvorstandsmitglied Alexander Vogt für den LSVD – Verband Queere Vielfalt:

“Die explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz ist eine jahrzehntealte Forderung der Community. In der heutigen Bundestagsdebatte wurde deutlich, wie dringend geboten eine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG ist: Die Zahl der Straftaten im Bereich „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Angriffe gegen queere Menschen, queere Orte – unsere Community – sind mittlerweile alltäglich. Wir begrüßen, dass Vertreter*innen aller demokratischen Parteien den Bedarf nach einem besseren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für LSBTIQ* heute so klar benannt haben.

Angriffe auf queeres Leben gehen nicht nur von Privatpersonen aus, sondern auch von Parteien und Regierungen – weltweit. In Ungarn, den USA oder kürzlich in der Slowakei werden die Rechte von LSBTIQ* beschnitten. Eine explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz hat einen wichtigen symbolischen Wert, der in diesen politischen Zeiten nicht zu unterschätzen ist. Das haben auch die verbalen Entgleisungen der AfD in der heutigen Debatte verdeutlicht. Und auch materiell-rechtlich macht die Einführung einer expliziten Kategorie einen Unterschied: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz sexueller Identität ist zwar mittlerweile gefestigt, aber kann sich dennoch wieder ändern. Art. 3 Abs. 1 GG hat schwule und bisexuelle Männer im unrühmlichen „Homosexuellenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1957 nicht geschützt.

Die Bundesratsinitiative vom 26.09. und die heutige Debatte zeigen große Einigkeit in der Sache. Wir fordern jetzt alle Abgeordneten auf, konstruktiv miteinander ins Gespräch zu kommen. Auch wir stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Diese Gelegenheit muss genutzt werden: Historische Schutzlücke schließen, Grundgesetz sturmfest für die Zukunft machen!”

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 09.10.2025

Jeder 6. Mensch in Deutschland lebt in Armut. Das belegt auch der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gleichzeitig besitzt das reichste Zehntel über 54% des Vermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3% des Vermögens besitzt. „Diese soziale Spaltung ist Sprengstoff für unsere Demokratie”, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband, den 683-seitigen Bericht zusammen.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung als ernüchterndes Dokument der sozialen Schieflage in Deutschland. „Der Bericht zeigt glasklar: Armut bleibt in Deutschland ein Massenphänomen, das sich zunehmend verfestigt. Gleichzeitig wird das Thema Reichtum weitgehend ausgeblendet – das ist ein fatales politisches Signal“, erklärt Joachim Rock.

Laut Bericht liegt die Armutsquote seit Jahren stabil auf viel zu hohem Niveau zwischen 14 und 18 Prozent. Besonders betroffen sind Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Selbst Erwerbstätigkeit schützt längst nicht zuverlässig vor Armut: Jeder sechste Job ist ein Niedriglohnjob. Hinzu kommt, dass die Reallöhne in den Krisenjahren trotz Mindestlohnerhöhungen gesunken sind.

Der Verband sieht sich dabei in seinen eigenen Analysen bestätigt: Die Befunde zeigen, dass Wohnen zu einem Schlüsselfaktor sozialer Ungleichheit geworden ist. Fast jeder achte Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens fürs Wohnen aufwenden. Bei Menschen in Armut ist es sogar mehr als jeder dritte Haushalt. „Ohne Erbschaften bleibt der Immobilienerwerb für junge Menschen außer Reichweite. Sozialer Aufstieg wird aussichtslos, wenn nicht einmal der Ausstieg aus Armut ermöglicht wird“, erklärt Rock. „Wir brauchen endlich ernsthafte Maßnahmen zur Umverteilung und Reduzierung von Ungleichheit“. Das reichste Zehntel der Bevölkerung verfügt über  54 Prozent des Nettovermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3 Prozent des Nettovermögens besitzt. 

Der Bericht dokumentiere nicht nur eine extreme Vermögensungleichheit, sondern zeige auch, dass soziale Ungleichheit in ungleicher politischer Teilhabe münde und so Demokratie und Zusammenhalt gefährde. Schon jetzt schwinde gerade bei Armutsbetroffenen das Vertrauen in Institutionen. „Diese Kluft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Wer über Armut spricht, darf über Reichtum und Privilegien nicht schweigen“, mahnt Rock. „Es reicht nicht, nur Armut zu bilanzieren. Was fehlt, ist der politische Wille zu einer Umverteilung von oben nach unten. Armut ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Der Bericht liefert die Daten – nun ist es Aufgabe der Politik, endlich entschlossen zu handeln.“

Der Paritätische fordert deshalb die stärkere Beteiligung von Superreichen an der Finanzierung des Gemeinwesens, die solidarische Finanzierung der Sozialversicherungen durch ihren Ausbau zu einer sozialen Bürgerversicherung, eine gerechtere Erbschafts- und Einkommensteuer, eine armutsfeste Grundsicherung und massive Investitionen in sozialen Wohnungsbau, Bildung, Inklusion und Gesundheit.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 02.10.2025

Vier von fünf berechtigten Kindern ohne Teilhabeansprüche.

Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle erreicht die Teilhabeleistung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) im Bundeschnitt mindestens 81 Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen nicht. Für vier von fünf anspruchsberechtigten Kindern läuft diese Leistung ins Leere. Damit schreibt diese Säule des BuT auch 14 Jahre nach seiner Einführung eine Misserfolgsgeschichte fort.

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien eigentlich helfen, Freizeit- und Sportangebote wahrnehmen zu können, die ihre Eltern ihnen sonst nicht finanzieren können. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Teilhabeleistung von bisher 15 Euro pro Kind auf 20 Euro im Monat zu erhöhen.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Paritätischen Gesamtverbandes verfehlt jedoch gerade diese Teilhabeleistung des Pakets die beabsichtigte Wirkung fast vollständig.  Der Wohlfahrtsverband schlägt deshalb vor, die geplanten 20 Euro Teilhabeleistung pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche auszuzahlen. Zudem gilt es einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, damit das Paket seine Wirkung entfalten kann.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes erklärte dazu: “Die von der Regierung beabsichtigte Entbürokratisierung kann ganz praktisch damit beginnen, dass die geplanten 20 Euro pro Kind monatlich pauschal ausgezahlt werden, ohne aufwändige Nachweise und Prüfungen.

Die bisherige Teilhabeleistung reiche nicht aus: “Die Teilhabeleistung ist gut gedacht, die Umsetzung oftmals schlecht gemacht.  Die regional massiv ungleichen Teilhabequoten zeigen, dass Teilhabechancen häufig von der Postleitzahl abhängen. Damit dürfen wir uns niemals abfinden”, so Rock. Er unterstreicht, dass bei einer Kinderarmutsquote von über 15 Prozent hier die Rede von Millionen Kindern in Deutschland ist: “In einem derart reichen Land wie Deutschland ist es ein Ärgernis, wenn Kinder nicht zum Fußball- oder Ballettunterricht gehen können. Das muss dringend geändert werden, zumal jegliche Bemühungen hin zu einer Kindergrundsicherung eingestellt scheinen.” Darüber hinaus betonte Rock, dass dieses Problem bereits seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 bestünde und man von der Bundesregierung endlich eine Lernkurve erwarten könne.

Als einen Grund für die geringe Nutzung des Angebotes vermutet der Paritätische Gesamtverband die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme. Hier schlägt der Paritätische eine starke Vereinfachung der Vorgänge vor. Die Leistungen sollten pauschal an alle Kinder und Jugendlichen, die Ansprüche auf sie haben, ausgezahlt werden. Diese pauschale Auszahlung ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Außerdem sei es wichtig, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen vor Ort durch Rechtsansprüche auszubauen und abzusichern.

Die Expertise können Sie hier herunterladen.

Dokumente zum Download

Teilhabequoten im Fokus. (2 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.09.2025

  • VdK kritisiert aktuelle Debatte um Sparpläne in der Pflege
  • Bentele fordert stärkere Anerkennung und Unterstützung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige in Deutschland leisten weit mehr als nur private Fürsorge. Laut einer Studie der Hochschule Zittau/Görlitz hätten die informellen Pflegeleistungen im Jahr 2023 – wären sie von angelernten Pflegehilfskräften erbracht worden – einen Wert von rund 206 Milliarden Euro gehabt. „Angesichts dieser enormen Summe unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen sind aktuelle Debatten um Einsparungen in der Pflege ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Sparpläne sind kein Ersatz für politische Fantasielosigkeit, und vor allem nicht für fehlende Strategien. Wenn sich nichts ändert, werden es auch in Zukunft die pflegenden Angehörigen sein, die den Laden am Laufen halten.“

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2023 etwa 86 Prozent (4,9 Millionen Menschen) der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, überwiegend durch Angehörige. Wer die Abschaffung des Pflegegrads 1 befürwortet, übersieht nicht nur den aktuellen gesellschaftlichen Wert und das Engagement der pflegenden Angehörigen, sondern ignoriert auch die zukünftigen Herausforderungen, so Bentele: „Mit dem demografischen Wandel, insbesondere dem Eintritt der Babyboomer-Generation ins Pflegealter, und dem anhaltenden Fachkräftemangel in der professionellen Pflege wird der Bedarf an pflegenden Angehörigen massiv steigen.“

Der Sozialverband VdK fordert eine deutliche Stärkung und Anerkennung pflegender Angehöriger ebenso wie verbindliche und nachhaltige Lösungen zur Absicherung der Pflegeversicherung. Dazu gehört, dass Angehörige entlastet werden — finanziell, institutionell und durch bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Verband setzt sich zudem für eine einheitliche Pflegeversicherung ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen und die alle Einkommensarten berücksichtigt.

Erwartungen an Einsparungen in der Pflege zu hoch

Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat ein theoretisches Einsparpotenzial von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich errechnet, sollten alle Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 sämtliche ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. In der Realität lagen die Ausgaben 2024 laut GKV-Spitzenverband jedoch bei nur 640 Millionen Euro, da viele Pflegebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nahmen. Diese Zahlen belegen, dass die Erwartungen an Einsparungen bei einer Abschaffung des Pflegegrads 1 zu hoch gegriffen sind. Gleichzeitig verunsichert die Diskussion Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Weitere Informationen

Die Studie „Der monetäre Wert der Pflegeleistungen von An- und Zugehörigen in Deutschland“ von Prof. Dr. Andreas Hoff, Prof. Dr. Steffi Höse, Prof. Dr. Martin Knoll und Prof. Dr. Notburga Ott steht auf der Website des GAT Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik an der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Oktober 2025

Veranstalter: verband binationaler familien und partnerschaften

Ort: Frankfurt

Die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Migrationsdebatten konzentrieren sich derzeit vor allem auf die Abwehr von Migration. Das ist kein neues Phänomen. Familien mit Migrationsgeschichte gehören jedoch schon lange zur Mitte unserer Gesellschaft, sie sind ein wesentlicher Bestandteil. Ihre Stimmen müssen daher gehört, ihre Anliegen ernst genommen und ihre Beiträge sichtbar gemacht werden – in der Politik ebenso wie im alltäglichen Zusammenleben.

Die Fachtagung stellt daher diese Familien und ihre Rolle in unserer Gesellschaft ins Zentrum. Auch angesichts zunehmender Diskriminierung, Ausgrenzung und Angriffen auf Vielfalt. Wir möchten den Fokus umkehren und die Lebensrealitäten dieser Familien sichtbar machen. Mit einem Rückblick auf frühere Migrationsdebatten, einer aktuellen Analyse, mit Beiträgen aus der Beratungspraxis, im Gespräch mit Politik und einer Gesprächsrunde über die Perspektiven binationaler Menschen.

Anmeldung: https://eveeno.com/ft2025

Mehr Infos hier.

Termin: 10. November 2025

Veranstalter: Evangelische Hochschule Dresden (ehs)

Ort: Online

es wird herzlich eingeladen zur Fachveranstaltung „Niedrigschwellige Familienbildung von und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“, die zugleich den Abschluss des gleichnamigen Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes bildet.

Geplantes Programm:

  • Fachimpuls der Projektleitung Prof. Dr. Christiane Solf
  • Vorstellung von Projektergebnissen und -publikation
  • Einblicke in die Praxisentwicklung mit Praxispartner:innen
  • Fachgespräch mit den Kooperationspartner:innen Ulrike Stephan (Referentin für Familienbildung, Ev. Arbeitsgemeinschaft Familie e.V.) und Dr. Verena Wittke (Referentin für Familienbildung, AWO Bundesverband e.V.)
  • Zwischendurch: Raum für Ihre Fragen und Gedanken

Die Veranstaltung wird am Montag, den 10. November 2025 von 12:00 bis 16:30 online stattfinden.

Um am Zoom-Meeting teilzunehmen, klicken Sie bitte auf diesen Link: https://ehs-dresden-de.zoom-x.de/j/67057412294 oder geben Sie die Meeting-ID 670 5741 2294 ein.

Für unsere Planung danken wir Ihnen, wenn Sie uns vorab per E-Mail über Ihre Teilnahme informieren.

Termin: 11. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Daten von Kindern gelten als besonders schützenswert. Gleichwohl finden sie sich in großen Mengen auf digitalen Plattformen und in sozialen Netzwerken wieder – oftmals freiwillig von Kindern selbst oder ihren Eltern und Verwandten preisgegeben.

Über mögliche Risiken und Maßnahmen zum Schutz der Daten von Kindern im digitalen Raum informiert Torsten Krause an den Beispielen Sharenting und Influencing. Anschließend laden wir zu einer intensiven Diskussion über das Thema ein.

Torsten Krause arbeitet als Kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk. Seit 2025 vertritt er die National Coalition zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland im Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 12. November 2025, 13:00–16:00 Uhr
14. November 2025, 09:30–12:30 Uhr
17. November 2025, 09:30–12:30 Uhr

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Trennung und Scheidung verändern Familien grundlegend. Allein- und getrennt erziehende Familien stehen oft vor der Herausforderung, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und das Wohl ihrer Kinder gleichzeitig zu bewältigen. Der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung nimmt diese Lebenslagen in den Blick und formuliert Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit, ökonomischer Eigenständigkeit sowie Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Mit Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Justiz, Verwaltung und Verbänden diskutieren wir zentrale Empfehlungen des Zehnten Familienberichts und ihre Umsetzungsperspektiven für Praxis und Politik.

Anmeldeschluss ist der 20. Oktober 2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/alles-bleibt-anders-familie-nach-trennung-und-scheidung-empfehlungen-des-zehnten-familienbericht-in-der-diskussion/

Termin: 18. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf ist für junge Menschen vielerorts eine Zeit mit besonderen Herausforderungen – die auch mit psychischen Belastungen und Erkrankungen einhergeht. Wie können die jungen Menschen sowie Fachkräfte im Umgang mit psychischen Krisen unterstützt werden?

In der Online-Veranstaltung werden folgende Fragen und Themen behandelt: Welche Bedeutung hat psychische Gesundheit beim Übergang von der Schule in den Beruf – und welche Folgen haben Belastungen in dieser Phase? Wie können junge Menschen in dieser Zeit bestmöglich unterstützt werden? Welche Netzwerke und Kooperationspartner braucht es, um einen gelingenden Start ins Berufsleben zu ermöglichen?

Das Präventionsprogramm „Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf“ wird vorgestellt. Ziel des Projektes ist es, psychische Krisen anzusprechen, das Hilfesuchverhalten zu stärken, gesundheitsförderliche Prozesse anzustoßen und das Stigma von psychischen Erkrankungen zu reduzieren. 

Mit: 

Wiebke Nonne, Programmleitung »Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf«, Irrsinnig Menschlich e. V., Leipzig

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Jennifer Puls, jsa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 325

Gabriele Sauermann, juvo(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 317

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 28. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Burn-out und psychische Erschöpfung nehmen seit Jahren drastisch zu – ein deutliches Zeichen für die strukturelle Überforderung unserer Arbeitswelt. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Arbeitszeitverkürzungen bei Lohnausgleich, wie etwa die 4-Tage-Woche, positive Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden haben. Dennoch setzt die aktuelle Bundesregierung auf Flexibilisierung und steuerliche Anreize für Mehrarbeit – ein Kurs, der Fragen aufwirft.

Gemeinsam mit u.a. Prof. Dr. Brigitta Danuser, Universität Lausanne, Stefan Boes, Autor und Journalist und Jan Dieren MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales möchten wir diskutieren, wie die 4-Tage-Woche einen Beitrag zu einer gesünderen Gesellschaft leisten kann – und welche politischen sowie praktischen Rahmenbedingungen dafür notwendig wären. Moderiert wird die Diskussion von Salwa Houmsi.

Die Tagung findet am Freitag, den 28. November 2025 von 14:00 – 20:15 Uhr in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Haus 1, Saal 1, Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und die Diskussion.

Alle aktuellen Infos zur Veranstaltung finden Sie auch auf unserer Webseite.

Hier geht es zum Programm

Hier geht es zur Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Montag, 13.10.2025 | Beginn 19:30 Uhr | wieder im RegenbogenKino, Lausitzer Str. 22, 10999 Berlin-Kreuzberg

Zur Präsentation des neuen Kalenders Wegbereiterinnen laden ein: Gisela Notz (Herausgeberin und Autorin), Heike Notz (Moderatorin), Bernd F. Gruschwitz, Annika Klanke und alle AutorInnen des Kalenders 2026.

Christa Weber und Jutta Kausch – beide Schauspielerin und Sängerin, begleitet vom Gitarristen Olaf Schäfer würdigen für uns die vorgestellten Frauen mit ihren Liedern.

Von den im Kalender vorgestellten Frauen werden präsentiert:
Pauline Roland/Edith Jacobson/ Phillis Wheatley

Im Jahr 2026 erscheint der Wandkalender „Wegbereiterinnen“ in der 24. Ausgabe. Seit er 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 276 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben in den Kalendern über Frauen geschrieben, die für eine friedliche Welt gekämpft haben.

Die Einladung kann gerne weitergegeben werden.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Geschichtssalon des Beginenhof Kreuzberg und der Regenbogenfabrik

Eintritt frei, Spenden für die KünstlerInnen sind willkommen.

 

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ZFF-Info 10/2025

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Weltkindertages warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor dem Ton in den aktuellen Debatten zur Zukunft des Sozialstaats.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Jedes Kind hat das Recht, geborgen, gesund und glücklich aufzuwachsen. Dafür braucht es einen starken und verantwortungsvollen Sozialstaat – einen Sozialstaat, der alle Kinder sieht, ihre Bedürfnisse ernst nimmt und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres und sorgenfreies Aufwachsen eröffnet.

Doch die aktuellen Debatten über die Zukunft des Sozialstaats sprechen eine andere Sprache: Sie verschärfen den Druck auf Familien und nehmen Kindern die Zuversicht. Wer als Kind erfahren muss, dass gesellschaftliche Anerkennung und politische Repräsentation am Kontostand hängen, verliert leicht das Vertrauen in beides.

Familien ohne oder mit geringem Erwerbseinkommen brauchen Unterstützung am dringendsten – weil Sorgearbeit, Pflegeverantwortung oder Niedriglöhne kaum Raum für existenzsichernde Erwerbsarbeit lassen. Kinder dürfen nicht zu Sündenböcken einer Gesellschaft werden, die Care-Arbeit nicht wertschätzt. Sie tragen keine Verantwortung für die Lebenssituation ihrer Eltern.

Statt Ängste zu schüren, braucht es jetzt entschlossene Schritte: Dazu gehört für das ZFF – als Grundlage für monetäre Familienleistungen – ein neu berechnetes kindgerechtes Existenzminimum, das nicht nur auf statistischen Erkenntnissen basiert, sondern auch die Perspektiven von Kindern einbezieht. Ebenso braucht es den klaren Verzicht auf weitere Kürzungen der öffentlichen Infrastruktur, weil Kinder Erlebnisse und Räume brauchen, in denen sie sich ausprobieren und entfalten können. Und nicht zuletzt braucht es eine verlässliche Unterstützung für Familien durch bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, leichtere Zugänge zu Leistungen und echte Teilhabechancen.

Nur so kann der Sozialstaat allen Kindern das Aufwachsen in einer starken Demokratie ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.09.2025

Für mehr folgt uns unter:

                                        

SCHWERPUNKT: Weltkindertag

Der 20. September ist der „Weltkindertag“. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder in Politik und Gesellschaft stärker in den Focus von zu rücken. Das diesjährige Motto lautet: „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“.

Für die Kinderkommission im Deutschen Bundestag erklärt hierzu deren Vorsitzender Michael Hose:

„Kinder und Jugendliche sollten ihre Rechte kennen, denn nur wenn sie wissen, wie sie sich aktiv einbringen können, verstehen sie, wie Demokratie funktioniert.
Die Meinung frei zu äußern, an Diskussionen teilzunehmen und sich für Themen zu engagieren, fördert nicht nur das politische Verständnis, sondern stärkt auch die Rolle in der Gesellschaft. Dies kann beispielsweise durch Mitbestimmung in der Schule, Teilnahme an Jugendparlamenten oder durch freiwilliges Engagement in sozialen Projekten geschehen. Das ist der Baustein für Demokratie. 
Andererseits liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche zu stärken und ihre Rechte zu wahren. 
Auch die Politik ist gefordert die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen, ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen und sie in politische Prozesse einzubeziehen. 
Jedes Kind ist ein Gewinn. Weshalb jeder Tag ein Kindertag sein sollte.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert; die damalige DDR beging am 1. Juni den „Internationalen Kindertag“. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2025

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September veröffentlicht die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ihre schriftliche Stellungnahme zur Anhörung der Kommission am 12.09.25 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie fordert darin umfassende Verbesserungen für Kinder und Jugendliche bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen. Dazu erklärt Dr. Marvin Deversi, Co-Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf soziale Sicherheit. Die soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist aus unserer Sicht seit Jahren defizitär. Viele Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland in prekären finanziellen Verhältnissen auf und erleben regelmäßig soziale Ausgrenzung – wir sehen das tagtäglich in unseren Einrichtungen und Beratungsstellen. Das können wir uns als reiche Gesellschaft nicht länger leisten – weder moralisch noch wirtschaftlich, und schon gar nicht im Hinblick auf den Erhalt unserer Demokratie. Wir fordern die Kommission dazu auf, in ihren Empfehlungen ein besonderes Augenmerk auf die Jüngsten in unserem Land zu legen und für mehr Chancengerechtigkeit einzutreten.“

Die von Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission soll zeitnah Empfehlungen vorlegen, wie der Sozialstaat durch Vereinfachungen und Leistungszusammenlegungen bürger*innenfreundlicher, transparenter und unbürokratischer werden kann. Die AWO begleitet die Arbeit der Kommission konstruktiv und hat konkrete Aufträge an diese formuliert:

„Damit alle Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft teilhaben und ihre Talente entfalten können, sehen wir besonderen Handlungsbedarf bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe“, so Deversi weiter. „Statt Nachweise für Vereinsbeiträge zu verlangen, sollten diese antrags- und nachweislos in Form von realistischen Pauschalen direkt an die Familien ausgezahlt werden. Auch für Klassenfahrten, Schulausflüge, ÖPNV für Schüler*innen oder die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wünschen wir uns ein echtes Umdenken. Durch eine bessere institutionelle Förderung der Kitas und Schulen könnten wir uns als Gesellschaft darauf verlassen, dass alle Kinder und Jugendlichen ausreichend und gesund verpflegt werden. Eine echte Reform beim Bildungs- und Teilhabepaket würde dazu führen, dass jeder Cent auch wirklich bei den Kindern ankäme und nicht in bürokratischen Antragsverfahren hängen bliebe. Das wäre ein echter Meilenstein für die Verwirklichung von Kinderrechten.“

Alle Forderungen der AWO an die Sozialstaatskommission: https://awo.org/pressemeldung/awo-sozialstaatsreform-weltkindertag-2025/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.09.2025

Bunte Aktionen für Kinderrechte – von Flashmob bis Familienfest

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 verwandelt die AWO Thüringen mit ihren Einrichtungen öffentliche Plätze an zehn Standorten in „Plätze der Kinderrechte“. Ziel ist es, Kinderrechte sichtbar zu machen und den Austausch zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern. Zudem soll der Fokus auf die vielen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit gelegt werden, die durch ihren täglichen Einsatz einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte leisten.

Ob ein Kinderrechte-Rap mit Flashmob in Jena, ein buntes Familienfest in Geschwenda, ein kreativer Kuscheltier-Protestzug in Erfurt oder eine bemalte Bank in Weida – die Aktionen sind vielfältig und setzen ein starkes Zeichen für Teilhabe, Mitbestimmung und Schutz von Kindern.

„Jeder Tag ist Kindertag – das gilt in den Kindergärten, Jugendzentren, Schulen und Kinderheimen der AWO in Thüringen. Mit den Aktionstagen rund um den Weltkindertag machen wir das in der ganzen Gesellschaft sichtbar“, erklärt Nadja Körner, Leiterin des Projekts „Zukunft mit Herz – Gemeinsam Demokratie gestalten“ des AWO Landesverbandes Thüringen. Und weiter: „Kinder haben Rechte – darauf wollen wir mit kreativen und lebendigen Aktionen aufmerksam machen. Wir laden alle Menschen ein, mitzufeiern, mitzusingen, kreativ zu werden und die Kinderrechte laut und sichtbar in den Mittelpunkt zu stellen.“

Aktionen zum Weltkindertag mit der AWO Thüringen:

  • Kindergarten Nordknirpse (Weimar) – 18. September 2025, 14:30–17:00 Uhr;
    Bonhoefferstraße 73, Weimar
    Familiencafé im Garten mit kleinem Fest und Gespräch über Kinderrechte. Die ganze Woche begleitet von Projekten im Kindergarten.
  • Begegnungsstätte (Geschwenda) – 18. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Gothaer
    Straße 12, Geschwenda
    Großes Kinder- und Familienfest mit Bastelständen, Aktionsstraße, Schminken, Musik, Imbiss und buntem Trödelmarkt.
  • Kindergarten „Ameisenburg“ (Weida) – 20. September 2025, ab 10:00 Uhr; Osterburg
    Weida
    Eröffnung des Festes der Vereine mit Kinderprogramm. Anschließend bemalt das Kinder und Jugendparlament gemeinsam mit Kindern eine Bank als Symbol für Kinderrechte.
    Dazu gibt es Mitmachaktionen, die die Rechte spielerisch vermitteln.
  • Jugend- und Familienhaus (Rudolstadt-Schwarza) – 20. September 2025, 15:00–19:00 Uhr;
    Platz der Opfer des Faschismus, Rudolstadt
    Fest unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ mit Spiel, Bewegung und kreativen Angeboten, gestaltet mit lokalen Partnern.
  • Kindergarten „Jenzigblick“ (Jena) – 22. September 2025, 10:00 Uhr; Faulloch, Jena
    Flashmob mehrerer Kindergärten mit eigens geschriebenem Kinderrechte-Rap, gemeinsam aufgeführt mit Musiker Christian Weihrich.
  • Kindergarten „Käferland“ (Arnstadt) – Woche um den 20. September 2025;
    Käfernburger Straße 41, Arnstadt
    Projektwoche zur Sensibilisierung für Kinderrechte. Höhepunkt ist ein Kinderfest, das Spiel, Spaß und die symbolische Feier eines „Platzes der Kinderrechte“ verbindet.
  • Kindergarten „Rabennest“ (Erfurt) – 24. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Am
    Rabenhügel 31A, Erfurt
    Unter dem Motto „Kinderrechte auf die Straße“ gestalten Kinder zusammen mit der MUFA und dem Thüringer Kinderschutzbund einen kreativen Kuscheltier-Protestzug für Kinderrechte: bunte Straßenbilder aus Kreide, Buttons, Quiz, Kinderschutzparcours und vieles mehr. Auch Erwachsene können sich am Info-Stand über Kinderrechte informieren.
  • Begegnungsstätte „Obermühle“ (Lauscha) – 26. September 2025, 08:00–12:00 Uhr &
    13:00–17:00 Uhr; Obermühle 1, Lauscha
    Kinder gestalten Wimpel, die als lange Kette öffentlich aufgehängt werden. Jugendliche verwandeln alte Stühle in „Plätze der Kinderrechte“, die später in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden.
  • Kindergarten „Schlösschen am Festplatz“ (Bleicherode) – Woche um den 20.
    September 2025; Uthemannstraße 9, Bleicherode
    Aktionen unter dem Motto „Wir haben Rechte!“: Kinder lernen spielerisch durch Tanz, Gesang, Parcours und eine große Wandtafel ihre Rechte kennen.
  • Jugendzentrum Xer & mobile Jugendpflege (Bad Langensalza u. Umgebung) – rund um den 20. September 2025; verschiedene Orte (Herbsleben, VG Bad Tennstedt, Bad Langensalza)
    Kinderfeste an mehreren Orten greifen das Thema Kinderrechte mit Spiel, Musik und kreativen Aktionen auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Thüringen vom 15.09.2025

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) versteht sich als Anwalt und Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien in Staat und Gesellschaft. In einer alternden Gesellschaft, in der junge Menschen einerseits zunehmend zum „knappen Gut“ werden und gleichzeitig noch immer zu wenig Gehör finden, ist es umso bedeutsamer ihre Rechtsposition zu stärken, dafür einzutreten, dass ihre Stimmen gehört und ihre Wünsche, Vorstellungen und Interessen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft angemessen berücksichtigt werden.

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September möchten wir als BVkE die Aufmerksamkeit auf ein zentrales Anliegen lenken: die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Der BVkE unterstreicht in seiner aktuellen Position, dass Kinder von Geburt an Träger aller Grund rechte sind. Gleichzeitig spiegelt das Grundgesetz ihre besondere Schutz- und Förderbedürftigkeit bislang nicht ausdrücklich wider. Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte im Verfassungstext – in Orientierung an die UN-Kinderrechtskonvention – würde ihre Grundrechtsposition stärken und ihrer
umfassenden Verwirklichung den notwendigen politischen und rechtlichen Nachdruck verleihen.

Dr. Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE, verweist insbesondere auf die Rechte von Kindern, die in der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden: „Kinder ohne elterliche Fürsorge, Kinder aus belasteten Familiensystemen oder geflüchtete Minderjährige – für sie ist es besonders wichtig, dass ihre Rechte nicht nur implizit anerkannt, sondern sichtbar und verbindlich im Grundgesetz verankert sind.“

Um die Rechte junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung, Beteiligung und Schutz nachhaltig zu sichern, müssen die Rechte von Kindern und jungen Menschen im Rahmen des gesellschaftspolitischen Generationenvertrags – insbesondere in der Rentenpolitik und im verbindlichen Rahmen für einen generationengerechten Klimaschutz – durch transparente und gerechte Mechanismen konkretisiert und nachvollziehbar ausgestaltet werden.

Generationengerechtigkeit beginnt damit, Kinder umfassend als eigenständige Träger:innen von Rechten zu sehen, ihre Zukunft auch als Zukunft der Allgemeinheit zu verstehen und diese als politische Priorität zu begreifen.

Weitere Informationen zu den BVkE Positionen erhalten Sie hier:
Kinderrechte ins Grundgesetz
Generationsgerechtigkeit

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. vom 19.09.2025

Zum diesjährigen Weltkindertag erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die dringende Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland zu verbessern. Im Fokus stehen insbesondere die Forderungen nach einer Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro sowie eine signifikante Erhöhung des Elterngeldes.

„Kinder sind nicht nur die Zukunft unseres Landes, sondern auch die Gegenwart unserer Gesellschaft“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für Familien so zu gestalten, dass jedes Kind in Deutschland gleiche Chancen auf eine gute Zukunft hat. Das bedeutet, dass wir die Familienleistungen dringend reformieren müssen.“

Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro

Das Kindergeld in Höhe von 360 Euro, das den maximalen Kindersteuerfreibetrag widerspiegelt, ist eine notwendige Maßnahme, um die Belastungen der Familien in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten abzufedern. Schmidt betont: „360 Euro Kindergeld sind nicht nur ein Schritt zur finanziellen Entlastung der Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Ein höheres Kindergeld ist eine entscheidende Grundlage dafür, dass Kinder in Deutschland in allen Einkommensschichten gleich behandelt werden. Dem Staat muss jedes Kind gleich viel Wert sein.“ Zudem ist es wichtig, dass das Kindergeld in Zukunft nicht nur automatisch direkt nach der Geburt des Kindes ausgezahlt wird, sondern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Damit soll der zusätzlichen Belastung von Familien während der Ausbildung ihrer Kinder Rechnung getragen werden.

Elterngeld: 600 + 2.300 Euro

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform des Sozialstaates ist die Anhebung des Basis-Elterngeldes auf mindestens 600 Euro. „Eltern müssen für den Zeitraum der Elternzeit ausreichend abgesichert sein“, so die Vizepräsidentin. „Die derzeitige Höhe des Basis-Elterngeldes von 300 Euro im Monat reicht längst nicht aus, um den finanziellen Herausforderungen nur annähernd gerecht zu werden.“ Bedingt durch die Inflation seit Einführung des Elterngeldes und die gestiegenen Lebenshaltungskosten muss das Basis-Elterngeld dringend nach oben angepasst werden.

Darüber hinaus fordert der DFV, den Maximalbetrag des Elterngeldes auf mindestens 2.300 Euro anzuheben. „Die Realität ist diejenige, dass Eltern ökonomisch entscheiden, wer von welchem Gehalt durch das Elterngeld Abzüge hinnimmt und wie lange. Wenn das Elterngeld ein großes Loch in die Familienkasse reißt, wird der höherverdienende Partner entweder kaum oder nur kurz in Elternzeit gehen“, so Schmidt. „Ideen zur Aufteilung der Elternzeit-Monate gibt es genug. Die einfachste Lösung liegt auf der Hand: Das Elterngeld erhöhen. Dann klappt es auch für die meisten Väter mit der Elternzeit“.

Der DFV fordert die Bundesregierung auf, diese Forderungen im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialstaates umzusetzen. „Der Sozialstaat muss mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität Schritt halten“, betont Schmidt. „Die Kinder- und Elterngelderhöhungen sind nicht nur eine Frage der Fairness gegenüber Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft. Kinder als Gemeinschaft in der Familie müssen in den Mittelpunkt der Sozial- und Steuerpolitik rücken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2025

Weltkindertag 2025: Über 1.000 Kinder und Jugendliche rufen bundesweit mit UNICEF und Deutschem Kinderhilfswerk zur Umsetzung der Kinderrechte auf

 

Zum Weltkindertag am 20. September fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland von Politik und Gesellschaft mit Nachdruck, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte der Kinder vollständig umzusetzen. Dafür müssen die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen und ihre aktive Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen umgesetzt werden – in Deutschland und in der internationalen Zusammenarbeit der Bundesregierung.

Denn die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, betreffen nicht nur Deutschland. Der bröckelnde gesellschaftliche Zusammenhalt, eine veränderte Lebenswelt, die sich immer mehr in digitalen Räumen vollzieht, sowie globale Krisen schmälern die Zukunftschancen der Kinder weltweit und nehmen ihnen die Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben. Auch die globalen Kürzungen in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit wirken sich gravierend auf die Lebensbedingungen von Kindern weltweit aus.

 

Für UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk ist die Umsetzung der Kinderrechte, besonders das Recht auf Mitbestimmung, grundlegend für das Wohlergehen der jungen Generation. Auch in Deutschland muss den Kinderrechten mehr Geltung verschafft werden. Dafür braucht es vor allem die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, entschiedene Maßnahmen gegen die Kinderarmut, und einen verstärkten Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Diese politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist entscheidend für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Schutz unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche setzten aus diesem Anlass heute zusammen mit den beiden Kinderrechtsorganisationen vor dem Brandenburger Tor ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte.

 

„Haus der Kinderrechte” am Brandenburger Tor

 

Dabei präsentierten Kinder und Jugendliche auf dem Pariser Platz in Berlin in Anwesenheit von Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ein „Haus der Kinderrechte“. Das kreative Bauwerk besteht aus einer Auswahl bunter Kinderrechte-Bausteine aus über 1.000 eingesendeten Forderungen und Wünschen junger Menschen aus ganz Deutschland zum Motto des Weltkindertags „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. Auf einem der eingesendeten Bausteine steht geschrieben: “Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, das Recht auf Beteiligung” – ein Ausdruck für einige der drängendsten Rechte für Kinder in Deutschland und weltweit.

 

Das Dach bildet eine eindrucksvolle kinderfreundliche Welt aus Spielbausteinen. Eine dritte Klasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin hatte diese mit den beiden Kinderrechtsorganisationen in einem Workshop kreiert. Unterstützt wurden sie dabei von einem Team von LEGOLAND Discovery Centre Berlin, das die Aktion mit zahlreichen LEGO-Bausteinen unterstützte und den Schülerinnen und Schülern beim Bau zur Seite stand. Mit dem kreativen Bauwerk bringen die Kinder die bundesweiten Ideen und ihre eigenen Visionen für eine kinderfreundliche Zukunft zum Ausdruck: etwa ein großes LEGO-Haus, in dem auch geflüchtete Kinder ein sicheres Dach und ein warmes Bett haben, einen Park mit schönen Toiletten und vielen Bäumen, einen voll bewachsenen LEGO-Regenwald mit geschützten Tieren und eine Schule für alle Kinder, mit vielen Pflanzen und neuen Büchern, in der das Lernen Spaß macht.

 

Die Stimmen der jungen Generation

 

Während der Veranstaltung trugen Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorTeams ihre wichtigen Botschaften vor: „Kinderrechte sind nicht verhandelbar. Ihre Durchsetzung ist das Fundament einer nachhaltigen, gerechten und friedlichen Welt. Eine Gesellschaft, die die Kinder und ihre Rechte nicht schützt, hat keine Zukunft”, sagten Matilda (17 Jahre) und Olivia (18 Jahre) aus dem JuniorTeam von UNICEF Deutschland.

 

„Ich finde, Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz, damit sie wirklich ernst genommen werden. Kinder sollen nicht nur geschützt werden, sondern auch mitbestimmen können, weil es um ihre Zukunft geht. Demokratie heißt, dass alle gehört werden, auch Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass Politik Kinderrechte stärker beachtet“, sagte der 13-jährige Nathan aus Köln, Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin im BMBFSFJ: „Kinderrechte sind das Fundament einer lebendigen Demokratie. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Als Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch im Alltag erfahren und aktiv mitgestalten können – in der Familie, in der Kita, in der Schule und in der ganzen Gesellschaft. Denn unsere Demokratie bleibt nur dann zukunftsfähig, wenn junge Menschen ihre Stimme erheben und gehört werden.“

 

Dagmar Wöhrl, Botschafterin von UNICEF Deutschland, sagte: „Kinder sind das verletzlichste und zugleich wichtigste Glied in unserer Gesellschaft. Sie sind die Zukunft. Doch leider verlieren Kinder durch Kriege, den Klimawandel, Flucht und Hunger nicht nur ihre Sicherheit und ihre Familie – sie verlieren vor allem ihre Kindheit und die Kraft, ihre eigene Zukunft mitzugestalten. Deshalb dürfen wir keine Zeit mehr verlieren: Es liegt an uns allen Kindern, hier und weltweit, eine Zukunft zu sichern.“

 

Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes, ergänzte: „Es lohnt sich, wenn Kinder und Jugendliche so früh wie möglich Beteiligung lernen und selbstwirksam werden. Ob Spielplatz, Radweg oder Jugendparlament – sich füreinander und miteinander einzusetzen, ist ein Wert an sich. Dieser Wert braucht ein starkes Fundament, das die Politik endlich schaffen muss: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Und wir brauchen eine bessere Verankerung von Demokratiebildung in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.”

 

Bundesweite Aktionen zum Mitmachen

 

Im Rahmen des Weltkindertags unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ finden in ganz Deutschland zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen statt. UNICEF Deutschland lädt Kinder und ihre Familien ein, aktiv zu werden: Mit selbstgestalteten Kinderrechte-Bausteinen und -Puzzlestücken sowie Freundschaftsarmbändern für mehr Zusammenhalt, können Kinder ihre Wünsche für eine kindgerechte Zukunft zum Ausdruck bringen. Unter dem Hashtag #wiestarkwäredasdenn können Familien und Einrichtungen Fotos ihrer Kreativaktionen in sozialen Medien teilen.

 

Zudem feiert das Deutsche Kinderhilfswerk den Weltkindertag den ganzen September hindurch mit einem digitalen „Kinderrechte-Spezial“ auf www.kindersache.de. Dabei können die Kinder in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen. Wir laden alle ein, sich am Weltkindertag für die Rechte von Kindern und Jugendlichen starkzumachen!

 

Die Geschichte des Weltkindertags

 

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 19.09.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesseniorenministerin Karin Prien hat heute die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht – unter besonderer Berücksichtigung non-formaler und informeller Lernformen sowie kognitiver Entwicklungen im Alter. Zugleich soll er Bildungsungleichheiten beleuchten zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich.

Bundesseniorenministerin Karin Prien: „Mit dem Zehnten Altersbericht rücken wir ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus: Bildung und Lernen im Alter. Dieses Thema ist nun vollständig im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verankert. Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. Denn Bildung ist die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen. In einer Gesellschaft des langen Lebens bedeutet Bildung weit mehr als reine Wissensvermittlung: Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung, gesellschaftlichem Engagement und einem aktiven, erfüllten Altern. Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft. Ich danke den Mitgliedern der Zehnten Altersberichtskommission herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Expertise in diesen wichtigen Bericht einzubringen.“

Vorsitzende der Zehnten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff: „Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor. Sie eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Bildung soll gelingendes Altern fördern – bei guter Gesundheit, sozialer Verbundenheit und im Dialog der Generationen. Im komplexer werdenden Alltag und in Übergängen wächst der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen und konzeptionelle Zugänge nötig sind. Der 10. Altersbericht greift diese Herausforderungen auf und skizziert neue Wege und Ansätze zur Stärkung der Bildungsbeteiligung in der nachberuflichen Phase.“

Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) zeigen: Die Bildungsbeteiligung der Älteren in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Jedoch bildet sich auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter. Dabei zeigen sich sowohl in der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbsarbeit Unterschiede nach Bildung und Einkommen. Der DEAS (2023) zeigt auch: Über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sehen das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit positive Erwartungen.

Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:

  • Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
  • Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
  • Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
  • Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
  • Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
  • Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
  • Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen

Über die Altersberichte der Bundesregierung
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:
2024: Neunter Altersbericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“
2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Neue Veröffentlichung: DZA-Fact Sheet „Bildungsbeteiligung und Altersbilder von Menschen in der zweiten Lebenshälfte: Befunde des Deutschen Alterssurveys (DEAS) 2023“:
https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Fact_Sheets/Factsheet_Weiterbildung_final_v2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1723) zu aktuellen Entwicklungen der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das zum 1. Januar 2025 weiterentwickelte sogenannte Kita-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz des Gute-Kita-Gesetz auf die Kostenentwicklung auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 436 vom 22.09.2025

Die Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1701) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II seit 2019 absolut und prozentual durch verschiedene Instrumente gefördert wurden, die in der Anfrage einzeln abgefragt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Nach den methodischen Änderungen der Armutsstatistiken durch das Statistische Bundesamt fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/1632). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, aus welchen Gründen das Statistische Bundesamt entschieden hat, die Armutsquoten auf Basis des Mikrozensus-Kerns künftig nicht mehr auf Bundesebene auszuweisen und welche Rolle das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern bei dieser Entscheidung gespielt haben.

Die Grünen kritisieren, Armutsquoten für Bundesländer nur noch auf Basis des Landesmedians und nicht mehr auf Basis des Bundesmedians zu veröffentlichen, entspreche nicht dem Standard in der Armutsforschung. „Außerdem wird mit dieser Änderung ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine kleine Anfrage zur Vermögensungleichheit in Deutschland eingereicht (21/1630). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch das gesamte Nettovermögen privater Haushalte in Deutschland laut aktuellster Datengrundlage der Bundesregierung sei, wie es sich verteile und wie es sich seit 2010 entwickelt habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 17.09.2025

Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1618) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Maßnahmen diese über die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ hinaus plant, um mehr Sichtbarkeit für die bei Kindern und Jugendlichen weit verbreiteten Krankheitsbilder wie Depression, Angststörung oder Anorexia nervosa zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 424 vom 16.09.2025

„Ehrenamt und Geschlecht“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1601). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ehrenamtlich in Deutschland engagieren. Auch will sie unter anderem wissen, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher, männlicher und diverser Ehrenamtlicher ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

„Entwicklungen im Bundesfreiwilligendienst“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1602). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie sich die Zahl der Bundesfreiwilligendienstleistenden seit 2020 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

Die kürzlich beschlossenen Handyverbote an Schulen in Hessen und Bremen verdeutlichen, wie intensiv die Smartphone-Nutzung von Kindern und Jugendlichen derzeit diskutiert wird und unterstreichen den bestehenden Handlungsdruck für Politik und Bildungseinrichtungen. Eine neue Untersuchung, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) nun veröffentlicht hat, liefert Erkenntnisse darüber, wie Erwachsene in Deutschland über Smartphone-Verbote an Schulen denken und welche Altersgrenzen für Smartphone- und Social-Media-Nutzung sie für angemessen halten.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, spricht sich die große Mehrheit der Befragten für klare Regeln aus: Ein Mindestalter von 12 Jahren für den Besitz eines eigenen Smartphones wird mehrheitlich befürwortet, für soziale Medien liegt die bevorzugte Grenze bei 14 Jahren. „Unsere Ergebnisse zeigen deutlich, dass Erwachsene ein Schutzbedürfnis für Kinder und Jugendliche sehen – gerade bei sozialen Medien“, betont Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und Mitverfasserin der Studie.

Darüber hinaus macht die Untersuchung anhand eines Experiments sichtbar, welchen Einfluss Informationen auf die geäußerten Einstellungen haben: Wer vor der Befragung über die Risiken digitaler Mediennutzung für Kinder und Jugendliche informiert wird – wie etwa Cybermobbing oder Kontakt mit ungeeigneten Inhalten und die möglichen Folgen davon –, spricht sich für ein im Schnitt vier Monate höheres Mindestalter aus. Werden dagegen Vorteile betont, sinkt die Altersgrenze. „Information wirkt“, fasst Mitautorin Dr. Sophia Schmitz zusammen. „Insbesondere, wenn die Risiken hervorgehoben werden, erhöht sich die Altersgrenze für eine eigenständige Nutzung digitaler Medien.“

Auch im schulischen Kontext sprechen sich die Befragten mehrheitlich für strengere Regelungen aus. Ein Großteil befürwortet ein Verbot von Smartphones an Grundschulen sowie ein Nutzungsverbot im Unterricht an allen Schulen. Zugleich wird eine stärkere Verantwortung von Politik und Plattformbetreibern gefordert. Schulen sollen nach Ansicht vieler Befragter nicht nur regulieren, sondern auch Medienkompetenz vermitteln. Ein reines Handyverbot reicht nach Ansicht vieler Befragter nicht aus. Schulen sollen Kinder und Jugendliche für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien befähigen.

Das Wissen darüber, wie Informationen die Einstellungen der Wahlbevölkerung in Deutschland über Smartphone- und Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen sowie in Bildungseinrichtungen beeinflussen, ist nach Ansicht der Forschenden wichtig: „Erkenntnisse über den Effekt von Information auf Einstellungen können wertvolle Ansatzpunkte für politische Entscheidungen liefern“, meint Spieß. „Etwa bei der Akzeptanz potenzieller Regelungen zu einem ‚digitalen Volljährigkeitsalter‘“.

Zum Studiendesign: Die Untersuchung basiert auf einer bundesweiten Befragung von 1.312 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18 Jahren. In einem sogenannten „Surveyexperiment“ wurden die Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip in vier Gruppen eingeteilt und erhielten unterschiedliche Informationen über die Folgen der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche: entweder nur positive Folgen, nur negative Folgen, eine Mischung aus beiden oder gar keine Informationen. Anschließend wurde erhoben, wie diese Informationen die Einstellungen zum Mindestalter für die eigenständige Nutzung von Smartphones und Social-Media beeinflussen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.09.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe noch bis zum 10. Oktober 2025 auf den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Praxispreis bewerben können. Der Praxispreis hat das Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Angesprochen sind damit alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden Arbeiten gesucht, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas Demokratiebildung und -förderung leisten, neue Impulse geben und Innovationspotenzial haben. Des Weiteren sind der Theorie- und Wissenschaftspreis und der Medienpreis (nur für Journalist*innen) nicht themengebunden ausgeschrieben. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Gestiftet wird der Preis von den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder. Die elektronischen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.09.2025

Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2025 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.

Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ausführlich geht der Ratgeber deshalb insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein. Eine solche Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn volljährige Menschen behinderungsbedingt Unterstützung z. B. bei dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages benötigen.

Auch in Bezug auf viele Sozialleistungen ist der 18. Geburtstag ein Meilenstein: Ab diesem Zeitpunkt haben z. B. Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungs-hilfe beteiligen, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch kann für Eltern behinderter Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bestehen.

Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichtige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken. 

Weiterführende Informationen

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form für 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) unter www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden. 

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 18.09.2025

Die Diakonie Deutschland fordert angesichts der Warnungen vor einer drohenden Schuldenwelle unter Jugendlichen mehr Finanzbildung an Schulen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Hinweise der Verbraucherschützer decken sich mit den Erfahrungen unserer Schuldnerberatungsstellen. Viele junge Menschen geraten durch verführerische Kreditangebote und steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten, weil ihnen grundlegendes Wissen im Umgang mit Geld fehlt. Um das zu verhindern, muss Finanzbildung verbindlich in den Lehrplänen verankert werden. Die unabhängigen Schuldnerberatungsstellen sollten ihre Expertise direkt in die Bildungsarbeit einbringen können.“

Weitere Informationen: www.diakonie.de/informieren/infothek/2025/juni/aktionswoche-schuldnerberatungsstellen

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.

„Der Gesetzgeber ist hier gefordert: Gewaltschutz muss endlich wirksam werden. Wichtig ist die Täterarbeit, um künftig Gewalt zu verhindern, aber die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann allenfalls in Einzelfällen kurzfristig bei entsprechender technischer Ausgestaltung und eingebettet in ein interdisziplinäres Risiko- und Fallmanagement schützen. Umfassender Gewaltschutz ist mehr als das, und auch menschenrechtlich gefordert“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Entwurf ermöglicht es, Täterarbeit anzuordnen, und setzt so eine Vorgabe der Istanbul-Konvention aus Artikel 16 um. Täterarbeit wirkt, wenn gewaltausübende Personen so Verantwortung übernehmen und Rückfallrisiken sinken. Benötigt werden allerdings bundeseinheitliche Qualitätsstandards nach anerkannten Leitlinien, gesicherte Finanzierung und flächendeckende Verfügbarkeit. Sonst läuft die Regelung ins Leere.

Zudem ist dringend für wirksame Schutzmaßnahmen auch vor und durch den Familiengerichten zu sorgen. „Es ist wichtig, beim Schutz vor Partnergewalt im familiengerichtlichen Verfahren anzusetzen. Aber das darf es nicht gewesen sein. Es müssen nun unbedingt Reformen im Sorgerechts- und Umgangsverfahren folgen, um Gewaltbetroffene effektiv zu schützen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Die derzeit geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung bewertet der djb kritisch. „Der Bezug zum spanischen Modell ist irreführend, weil wir in Deutschland weit von einem umfassenden Gewaltschutzkonzept wie in Spanien entfernt sind“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht. Benötigt werden bundesweit standardisierte Risikoanalysen, die enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Fallmanagement und ausreichende Ressourcen.

Der djb fordert deshalb, ernsthaft für Gewaltschutz zu sorgen. Dazu gehören Regelungen im Sorge- und Umgangsverfahren, die schnelle Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, verbindliche Fortbildungen für Richter*innen und andere Berufsgruppen sowie eine verlässliche Ausstattung von Schutz- und Beratungsangeboten. Nur so lässt sich der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam und nachhaltig stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.09.2025

er Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine „Checkliste für eine geschlechtergerechte Sozialstaatsreform“ veröffentlicht und an die von Bundesministerin Bärbel Bas eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform übermittelt. Die Checkliste zeigt: Eine Vereinfachung und Modernisierung des Sozialsystems kann nicht nur mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit schaffen, sondern muss auch konsequent die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen.

„Der Sozialstaat und die Gleichberechtigung gehören zusammen – und deshalb muss eine Reform die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb zeigt auf, dass das aktuelle Sozialsystem vielfach alte Rollenbilder zementiert, etwa im Recht der Bedarfsgemeinschaft, durch steuerrechtliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting oder durch Minijobs ohne ausreichende Absicherung. Zudem erschweren komplizierte Verfahren, fehlende Beratungsangebote und nicht aufeinander abgestimmte Leistungen insbesondere Alleinerziehenden – und damit ganz überwiegend Frauen – den Zugang zu existenzsichernden Leistungen. Auch Sorgearbeit wird immer noch überwiegend von Frauen übernommen und dem Sozialrecht fehlen konsequente Anreize für die partnerschaftliche Aufteilung.

Mit der Checkliste fordert der djb konkrete Verbesserungen, um der derzeitigen ökonomischen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken. Dazu gehören die eigenständige Leistungsansprüche statt faktischer Abhängigkeit, die gerechte Anerkennung von Sorgearbeit, die Dynamisierung und faire Ausgestaltung des Elterngeldes und die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Zudem muss das Steuerrecht auf gleichstellungsfeindliche Regelungen überprüft werden. Schließlich zielt der djb auf einen wirksamen Diskriminierungsschutz im Sozialrecht und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen ab, also auch von migrantischen und anderen besonders Betroffenen.

„Die Sozialstaatskommission hat die Chance, mit ihren Empfehlungen Strukturen zu verändern, die Frauen seit Jahrzehnten benachteiligen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb sieht in der Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform die große Chance, den Sozialstaat nicht nur bürgerfreundlicher und effizienter, sondern auch geschlechtergerechter zu gestalten. Die Checkliste des djb leistet dazu einen praktischen Beitrag. Es gilt, so gibt es das Grundgesetz vor, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ im gesamten Sozialsystem zu fördern und „bestehende Nachteile“ zu beseitigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.09.2025

eaf fordert beim Stakeholder-Gespräch der Sozialstaatskommission die Verknüpfung digitaler Lösungen mit sozialer Infrastruktur im Sozialraum

Eine Vielzahl von Leistungen, die von Familien als strukturelles „Leistungswirrwar“ erlebt werden: Unser Sozialstaat stellt Alleinerziehende und Familien mit niedrigem oder schwankendem Einkommen vor hohe Hürden. Dringend benötigte Unterstützung erreicht oft gerade diejenigen nicht, die sie am meisten brauchen.

Die von der Bundesregierung geplante Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats ist aus Sicht der eaf deshalb ein überfälliger und notwendiger Schritt, um das soziale Sicherungssystem zukunftsfähig, gerechter und verständlicher zu gestalten – gerade auch für Familien.

„Digitale Lösungen können entlasten und zu sozial gerechter Teilhabe führen. Aber das gelingt nur, wenn zuvor die digitale Teilhabe gesichert ist“, betonte Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff während des Stakeholder-Gesprächs der Kommission zur Sozialstaatsreform am 12. September 2025.

„Armutsbetroffenen Familien fehlen überdurchschnittlich oft die nötigen digitalen Endgeräte, ein Internetanschluss zu Hause und daraus folgend auch die nötigen digitalen Kompetenzen. Technische Ausstattung sowie ein Internetzugang sollten im Regelsatz zukünftig als eigen­ständiger Bedarf berücksichtigt werden. Doch das genügt nicht. Digitale Lösungen müssen immer auch mit niedrigschwelligen, persönlichen Anlaufstellen im Sozialraum verknüpft werden. Nur so verhindern wir, dass der digitale Sozialstaat zu einem ausschließenden System wird.“

Neben der Digitalisierung fordert die eaf in ihrer Stellungnahme für die Kommission eine realistische und kindgerechte Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums. Dies sollte sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern für ein gutes Aufwachsen, für gesunde Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe orientieren.

„Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder gerechte Teilhabechancen durch verlässliche Betreuungsinfrastruktur und ausreichende finanzielle Mittel vorfinden. Wo dieses Zutrauen schwindet, gerät auch das Vertrauen in Politik, Institutionen und letztlich in unsere Demokratie ins Wanken“, so Trieloff abschließend.

Die eaf sieht in der geplanten Reform des Sozialstaats großes Potenzial dafür, Familien besser zu erreichen, ihre Bedarfe klar zu definieren und Unterstützungsstrukturen für Familien wirkungsvoll zu gestalten. Aus Familienperspektive sollten dabei folgende Aspekte besondere Beachtung finden:

  • Digitale Lösungen können nur dann zu sozial gerechter Teilhabe führen, wenn zuvor digitale Teilhabe selbst gesichert ist. Sie müssen durch analoge Brückenstrukturen (Front Offices) im Sozialraum ergänzt werden.
  • Eine Vereinfachung von Verfahren genügt nicht, sie muss durch eine substanzielle Weiterentwicklung und Verbesserung der bestehenden Leistungen ergänzt werden – zielgenau, gerecht und zugänglich, insbesondere für Familien in prekären oder besonderen Lebenslagen.
  • Pauschalierungen – etwa bei typischen Regelfällen – können einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Doch sie dürfen nicht zum Einfallstor pauschaler Unterdeckung werden. Damit sie tatsächlich entlasten, müssen sie ausreichend hoch, bedarfsorientiert und praxistauglich ausgestaltet sein.
  • Neben niedrigschwelligen Zugängen benötigen Familien ganzheitlich orientierte Beratungs­angebote, die den Blick nicht auf einzelne Leistungen richten, sondern familiengerechte Lösungen über Zuständigkeitsgrenzen aufzeigen.
  • Durch inhaltliche Verbesserungen an den bestehenden Systemen sollten Leistungen an den Schnittstellen gut aufeinander abgestimmt gestaltet werden – gerade für Familien, die mit besonderen Belastungen oder prekären Lebenslagen konfrontiert sind.
  • Die Festlegung des Kinderregelsatzes darf sich nicht länger an einem statistisch ermittelten „Minimum“ orientieren, sondern muss sich – im Sinne des Kindeswohls, wie es auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert – am tatsächlichen Bedarf eines guten Aufwachsens ausrichten: mit Blick auf Bildung, Entwicklung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Das soziokulturelle Existenzminimum sollte sich nicht am Konsumniveau einkommensarmer Haushalte, sondern an den Lebensverhältnissen mittlerer Einkommen orientieren.

>>Stellungnahme der eaf zum Vorhaben der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 12. September 2025

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 16.09.2025

Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) warnt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 ins Leere laufen wird, wenn nicht schnell gehandelt wird.

Ohne einen bundesweit verbindlichen Rahmen wird der ab 2026 schrittweise geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ins Leere laufen. Das macht eine neue, durch die Max-Traeger-Stiftung der GEW geförderte Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen deutlich. Fehlende Standards, unklare Zuständigkeiten in der Zusammenarbeit und eine angespannte Personalsituation gefährden Qualität, Zugang und Verlässlichkeit der geplanten Angebote. Wenn hier nicht nachgesteuert wird, träfe das insbesondere Kinder aus sozio-ökonomisch benachteiligten Familien. Damit stünde ein zentrales bildungs- und sozialpolitisches Versprechen der Politik auf der Kippe.

„Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“ (Anja Bensinger-Stolze)

„Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Ganztag – unabhängig von Wohnort, Familieneinkommen und Herkunft. Derzeit ist die Qualität des Angebots jedoch noch ein Lotteriespiel nach Postleitzahlen“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule. „Wir brauchen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für die Arbeit im Ganztag, die allen Kindern gute Bildungschancen sichern. Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“

Zentrale Weichen stellen

Die Studie zeige, dass zentrale Weichen noch gestellt werden müssen. „Es braucht eine verlässliche Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe, eine sozialraumorientierte Ressourcensteuerung, den Abbau von Zugangsbarrieren sowie bessere Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen für die Fach- und Lehrkräfte sowie das pädagogische Personal“, betonte Bensinger-Stolze.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020

  • VdK-Präsidentin: Sinnvolle Reformen zur Stabilisierung der Sozialversicherungen notwendig
  • Auf den Reform-Herbst darf kein Winter der sozialen Kälte folgen

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 17.09.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Oktober 2025

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Wissenschaftliche Erkenntnisse werden angesichts eines Erstarkens antifeministischer und rechtspopulistischer Positionen aktuell zur politischen Verhandlungsmasse. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung, aber auch andere Forschungsfelder wie Umweltwissenschaften oder Postkoloniale Studien, werden zur Zielscheibe. Beispiele aus anderen Ländern, wie den USA oder Ungarn, zeigen, wie schnell und zerstörerisch eine autoritäre Einflussnahme auf das Wissenschaftssystem geschehen kann. 

Angriffe auf intersektionale Geschlechter- und Gleichstellungsforschung gefährden nicht allein die wissenschaftliche Freiheit. Als emanzipatorische Errungenschaft sozialer Bewegungen befördern diese kritischen Wissenschaften eine vielfältige, gleichberechtigte Gesellschaft. Sie sind relevant für eine menschenrechtsbasierte Bildung und eine aktive Zivilgesellschaft. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung zu verteidigen, heißt Demokratie zu verteidigen. Zudem ist Geschlechtergleichstellung Verfassungsauftrag und damit auch in Krisenzeiten eine Notwendigkeit. 

Daher möchten wir mit Ihnen diskutieren: Warum braucht es gerade jetzt die intersektionale Gleichstellungs- und Geschlechterforschung in Deutschland? Welche Potenziale hat sie, den aktuellen Krisen zu begegnen und eine gerechte, pluralistische und demokratische Gesellschaft zu stärken? Wie kann sie sich als Forschungsfeld und in ihrer Bedeutung für die Politikberatung gegen eine antifeministische und vielfaltsfeindliche Einflussnahme absichern? Was können wir im bundesdeutschen Kontext durch Erfahrungen aus anderen Staaten lernen?

Die Bundesstiftung Gleichstellung möchte im Rahmen des Veranstaltungsformats Gleichstellungs-Lectures den Wissensaustausch zwischen Gleichstellungsforschung, -politik und -praxis fördern. Dazu sind insbesondere Wissenschaftler*innen sowie ein interessiertes Fachpublikum aus der Politik und Praxis eingeladen. 

Nach einer Begrüßung durch Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, wird Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk, Soziologin an der Södertörn Universität Stockholm und der Universität Warschau in ihrem Vortrag Einblicke in die transnationale Anti-Gender Bewegung und antifeministische Angriffe auf Wissenschaft geben. Anschließend diskutieren Prof. Dr. Nikita Dhawan, Inhaberin der Professur für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politische Theorie und Ideengeschichte an der TU Dresden, Franziska Rauchut, Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung, und Dr. habil. Elżbieta Korolczuk in einer Paneldiskussion zu Herausforderungen und Handlungsoptionen für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und Wissenschaft. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung aus dem Publikum. 

Bitte beachten Sie: Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk wird ihren Vortrag auf englischer Sprache halten. Der übrige Teil der Veranstaltung wird auf Deutsch stattfinden. 

Weitere Details zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite. Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular an. Die Plätze sind begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Anmeldung zunächst per Mail eine Eingangsbestätigung erhalten. Dies ist noch nicht die Bestätigung, dass Sie angemeldet sind. Diese erhalten Sie in den kommenden Wochen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de wenden.

Termin: 12. – 13. November 2025

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut
der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Der sozial-ökologische Wandel ist für Gesellschaften und die Arbeitswelt eine immense Herausforderung. Dabei entstehen tiefgreifende Verunsicherungen, die zu zunehmenden gesellschaftlichen Konflikten führen – insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Schutz und ökologischer Umbau der Wirtschaft gegeneinander abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden können. Weitverbreitete Transformationsängste werden von anti-demokratischen Kräften gezielt in einem Ausmaß mobilisiert, das die integrative Kraft gesellschaftlicher Institutionen und eingeübter (Aushandlungs-)Prozesse ins Wanken bringt. Wie äußern sich sozial-ökologische Transformationskonflikte und wie können progressive Kräfte zu einer demokratischen Lösung beitragen? Welche Ansätze für eine nachhaltigere Arbeitswelt werden bereits diskutiert und umgesetzt – wie etwa durch Gewerkschaften?  

Das WSI-Herbstforum findet am 12. und 13. November 2025 im Spreespeicher Berlin (Stralauer Allee 2, 10245 Berlin) und online statt. Die Anmeldung ist möglich auf unserer Webseite www.wsi-herbstforum.de.  

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Andrea Nahles (Bundesagentur für Arbeit), Bernd Sommer (Technische Universität Dortmund), Miriam Rehm (Universität Duisburg-Essen), Bettina Kohlrausch (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Andreas Hövermann (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Simon Schaupp (Technische Universität Berlin), Cara New Daggett (Virginia Polytechnic Institute and State University) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin). 

Das ausführliche Tagungsprogramm steht hier zum Download zur Verfügung. 

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ gemeinsam mit dem DGB-Bundesvorstand und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Ort: Berlin

Euch erwartet ein spannender Mix aus

  • fachlichem Input,
  • praxisnaher Workshops und
  • vielfältigen Möglichkeiten zur Vernetzung

rund um die Frage, wie wir Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam besser gestalten können.

Wir freuen uns besonders, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, ihre Teilnahme bereits zugesagt haben.

👥 Die Veranstaltung richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie gewerkschaftliche und familienpolitische Multiplikator*innen. Ihr habt die Chance, euch mit Kolleg*innen auszutauschen, gute Beispiele kennenzulernen und gemeinsam Strategien für mehr Vereinbarkeit in Betrieb und Politik zu entwickeln.

📍 Die Fachtagung findet ganztägig und in Präsenz im DGB-Bundesvorstand in Berlin statt. Sie ist kostenlos und freistellungsfähig. Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.

👉 Also: Termin vormerken – 09. Juni 2026!

WEITERE INFORMATIONEN

Anlässlich der angespannten Personalsituation in vielen KiTas haben Dr. Marina Lagemann und Dr. Bianca Bloch am Institut für Kindheits- und Schulpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung eine empirische Studie konzipiert, die seit einigen Tagen bundesweit freigeschaltet ist. In der Befragung geht es darum, wie die Auswahl und Begleitung von neuem Personal durch Träger und KiTas gestaltet wird, welche Kompromisse dabei unter den aktuellen Bedingungen gegebenenfalls eingegangen werden (müssen) und welche Auswirkungen dies auf KiTa-Teams und Kinder im KiTa-Alltag hat.

Ziel der Studie ist es, aktuell bestehende Potenziale und Herausforderungen zu identifizieren, um Maßnahmen zur Systementlastung und Qualitätssicherung ableiten zu können.

Teilnehmen können bis zum 17. Oktober 2025  alle (stellvertretenden) KiTa-Leitungen in Deutschland unter diesem Link.

Die Befragung baut u.a. auf der Studie „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der Kita“ auf, die in Kooperation zwischen der JLU Gießen und der Bertelsmann Stiftung ausgewertet wurde. Die Ergebnisse der Studie und weitere empirische Befunde legen nahe, dass die Voraussetzungen für eine gelingende Integration neuen Personals in vielen Einrichtungen sehr ungünstig ausfallen.

Vor dem Hintergrund sich verändernder Personalverordnungen und regionaler Differenzen zwischen Fachkräftemangel und Angebotsüberhang stellen sich u.a. die Fragen, inwiefern

  • diese Gegebenheiten bei der Auswahl von neuem Personal und dessen anschließender Begleitung im KiTa-Alltag berücksichtigt werden,
  • Herausforderungen im KiTa-Alltag nach der Einstellung von neuem Personal professionell begegnet und
  • die Integration von nicht einschlägig qualifiziertem Personal professionell gemeistert werden kann.

Wir bitten Sie herzlichst, an der Studie teilzunehmen bzw. die Befragung in Ihrem Netzwerk zu streuen, sodass wir gemeinsam möglichst viele Leitungen erreichen können!

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 09/2025

AUS DEM ZFF

Stellungnahme Vaterschaftsanfechtung

Das BMJV hat dem ZFF den Referent*innenentwurf zur Umsetzung des BVerfG-Urteils zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter übersandt und um Stellungnahme gebeten. Wir bedanken uns für die Möglichkeit und nehmen hierzu Stellung:

Familie ist überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen – doch der aktuelle Referent*innenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung wird der vielfältigen Realität von Familien nicht gerecht. Er stärkt einseitig die Rechte leiblicher Väter, öffnet Missbrauch die Tür und vernachlässigt Förderung, rechtliche Anerkennung sowie Sichtbarkeit queerer, mehrelterlicher und sozial gelebter Familien. Wir lehnen den Entwurf in seiner jetzigen Form ab und fordern statt Inselreförmchen eine konsequente, umfassende Reform des ihrer Familien.

Stellungnahme Alleinerziehende

Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dem Zukunftsforum Familie e. V. die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zum Antrag des SSW „Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern“ abzugeben. Wir haben uns sehr über diese Gelegenheit gefreut und haben sie gerne wahrgenommen.

Über 80 % der Alleinerziehenden in Trennungsfamilien sind Frauen. Sie und ihre Kinder sind im Vergleich zu anderen Familienformen deutlich häufiger von Armut betroffen. Zwar sind rund 71 % der Alleinerziehenden erwerbstätig – viele davon in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit –, doch reicht ihr Einkommen oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das ZFF begrüßt daher den umfangreichen Antrag der SSW Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag und die darin geforderten Maßnahmen für eine bessere Unterstützung und Anerkennung von Alleinerziehende auf Landes- und Bundesebene. 

Die Debatte um Arbeitszeit ist in vollem Gange – und sie wird kontrovers geführt. Geplante Reformen versprechen mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch Fakt ist: Deutschland hat ein strukturelles zeitpolitisches Gleichstellungsproblem.

Erwerbstätige Frauen leisten 8 Stunden mehr unbezahlte Sorgearbeit pro Woche als Männer. Gleichzeitig arbeiten sie 7 Stunden weniger in bezahlter Erwerbsarbeit.

Das Impulspapier „Wir erwarten mehr: Zeit für eine entschlossene Gleichstellungspolitik!“ zeigt: Ein direkter Zusammenhang zwischen längerer Arbeitszeit und mehr Wohlstand ist nicht belegt – im Gegenteil. Überlange Arbeitszeiten gefährden Produktivität und Gesundheit. Was als Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gedacht ist, kann das Gegenteil bewirken.

Was es stattdessen braucht, ist eine entschlossene Gleichstellungspolitik, die Geschlechterungleichheiten wirksam bekämpft.

Das Papier ist ein Impuls des Netzwerks „Gerechte Zeiten“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das ZFF ist Teil des Netzwerks.

Jetzt das Papier lesen und teilen: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/22313.pdf

Jetzt anmelden: Digitales Mittagsgespräch zur Arbeitszeitdebatte

Diskutieren Sie das Papier, die zentralen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen mit den Autorinnen sowie der Journalistin und Autorin Teresa Bücker und Bettina Kohlrausch, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung – kompakt in der Mittagspause am 9. Oktober von 12.30-13.15 Uhr via Zoom.

Zur Anmeldung: https://www.fes.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/285607/anmelden

Nikola Schopp, Referentin im ZFF, wird an diesem Tag in Hannover mit dabei sein und mutig, unbequem und laut mitdiskutieren.

Zum Reinhören: Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, spricht im Podcast „Nicht vorgesehen – Wenn Familien durchs Raster fallen“ über vielfältige Familienformen und Familienarmut und wie sie das ZFF als Lobbyverband auf Bundesebene für mehr Sichtbar aller Familien einsetzt.  

Nicht vorgesehen – Wenn Familien durchs Raster fallen – PAblish

                    

Für mehr folgt uns unter:

                                        

SCHWERPUNKT I: Tag der wohnungslosen Menschen

Anlässlich des Tages der wohnungslosen Menschen am 11.09.2025 erklärt Sylvia Rietenberg, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

„Die letzte Bundesregierung hat unter bündnisgrüner Beteiligung mit dem Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit 2024 den richtigen und dringend notwendigen Weg eingeschlagen. Er eröffnete die Chance, dem Ziel näherzukommen, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Diese Gelegenheit darf die aktuelle Bundesregierung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Dafür braucht es verbindliche Maßnahmen, die konsequente Einbindung der Betroffenen und den Mut, ressortübergreifend und föderal zusammenzuwirken.

Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern Wege finden, die Finanzierung der Kosten der Wohnungsgewinnung abzusichern. Ebenso wichtig ist der Aufbau eines echten Best-Practice-Austauschs – gezielt für die Verwaltungen in den Kommunen. Nur so können erfolgreiche Ansätze – von wirksamer Prävention bis hin zu Housing-First-Projekten – bundesweit verbreitet und dauerhaft verankert werden. Schwarz-Rot sollte die Zuschüsse des Bundes für die wichtige Arbeit insb. der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe und des Housing First Bundesverbandes im Bundeshaushalt verstetigen. Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 sieht an dieser Stelle jedoch eine empfindliche Absenkung um insgesamt 750 000 € vor.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2025

Zum morgigen Tag der wohnungslosen Menschen macht der AWO Bundesverband auf die wachsende soziale Notlage vieler Menschen in Deutschland aufmerksam. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht. Wohnungslose Menschen zu übersehen und ihnen gesellschaftliche Teilhabe vorzuenthalten, ist nicht akzeptabel. Sie haben Anspruch auf Schutz, Würde und gesellschaftliche Solidarität. Wir rufen Politik, Zivilgesellschaft und jeden einzelnen Menschen dazu auf, gemeinsam für eine solidarische Gesellschaft einzustehen, in der niemand ohne Dach über dem Kopf leben muss. Wohnungslosigkeit ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck struktureller Probleme: fehlender bezahlbarer Wohnraum, unzureichende soziale Sicherungssysteme, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und mangelnde Prävention. Besonders betroffen sind junge Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Alleinerziehende.“

Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren zum Stichtag 31. Januar 2025 rund 474.700 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit in Unterkünften untergebracht – ein Anstieg von 8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Zahl bildet jedoch nur einen Teil der Realität ab: Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit – etwa jene, die bei Freund*innen, Bekannten oder in prekären Wohnverhältnissen leben – werden nur alle zwei Jahre erfasst. Die nächste umfassende Erhebung ist erst für 2026 geplant.

Wohnungslosigkeit ist eine direkte Folge von Armut. Wer von Armut betroffen ist, hat kaum Chancen auf dem angespannten Wohnungsmarkt, ist häufiger krank, sozial isoliert und in vielen Lebensbereichen benachteiligt. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, junge Erwachsene und Menschen mit Migrationsgeschichte.

„Besonders alarmierend ist die zunehmende Gewalt gegen obdachlose Menschen. Immer wieder werden sie Opfer von Übergriffen – verbal, strukturell und körperlich“, so Groß weiter, „Diese Gewalt ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Klimas, das von Ausgrenzung, Gleichgültigkeit und wachsender sozialer Kälte geprägt ist. Die politische Fixierung auf Sparen um jeden Preis befeuert ein solches Klima noch.“

Die AWO fordert deshalb:

  • mehr bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen
  • gemeinnütziges und genossenschaftliches Wohnen stärken
  • stärkere Präventionsmaßnahmen, um Wohnungsverlust frühzeitig zu verhindern
  • Schutz vor Gewalt und diskriminierungsfreie Zugänge zu Hilfesystemen
  • gesellschaftliche Teilhabe statt Ausgrenzung – durch niedrigschwellige Angebote, Beratung und Unterstützung
  • ein sozial gerechtes Mietrecht, das Mieter*innen besser vor Kündigung, Verdrängung und Mietwucher schützt

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.09.2025

Unter dem Motto „Politik in die Pflicht nehmen – Wohnungsnot beenden“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) die Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe dazu auf, von den politischen Entscheidungsträger*innen entschlossene Maßnahmen gegen die wachsende Wohnungsnot einzufordern. Auch die BAG W sucht das Gespräch: Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks im Deutschen Bundestag am 12. September 2025 geht sie mit der Politik in den Dialog.

Wohnen ist ein fundamentales Menschenrecht

Die Wohnungsnot ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Wohnen ist ein Menschenrecht, doch für über 600.000 Menschen in Deutschland bleibt es unerfüllt. Mit ihrem Fünf-Punkte-Plan fordert die BAG W deshalb bedarfsgerechten sozialen Wohnraum, wirksame Instrumente wie Mietpreisbremse und Schonfristzahlung, eine klare Strategie zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030, den Abbau von Stigmatisierung sowie präventive Hilfen und menschenwürdige Unterbringung.

„Wohnen ist ein Menschenrecht und kein Luxus. Wir brauchen endlich eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik, die für bezahlbaren Wohnraum sorgt und die Menschen schützt, die am stärksten unter der Krise leiden“, betont Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W.

Parlamentarisches Frühstück im Bundestag am 12. September 2025

Auf Einladung von der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner (CSU) veranstaltet die BAG W ein parlamentarisches Frühstück zu den Themen Prävention und niedrigschwellige Zugänge im Bundestag.

Emmi Zeulner selbst betont: „Bedürfnisse wohnungsloser Menschen müssen in den Blick genommen werden. Der heutige Tag der wohnungslosen Menschen ist ein guter Anlass, darauf aufmerksam zu machen. Alle Menschen in Deutschland sollen ein sicheres Zuhause finden und ein selbstbestimmtes Leben führen können – daran wollen wir arbeiten. Entscheidend sind die Prävention sowie der Ausbau niedrigschwelliger Zugänge, um Menschen in prekären Lebenslagen frühzeitig zu erreichen, ihnen eine Perspektive zu bieten und sogar den Verlust der Wohnung zu vermeiden. Ich danke allen Fachkräften für ihren täglichen Einsatz für die Menschen, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, und dabei einen wichtigen Beitrag leisten, dass diese wieder dort hinfinden können.“

Erfahrungsexpertin Astrid Thielo, Mitglied der Facharbeitsgemeinschaft Partizipation, bekräftigt: „Eine verantwortungsvolle, alle Menschen gleichermaßen fördernde und in ihren Grundrechten achtende Haltung in der Politik ist überfällig, damit das Leiden (ehemals) wohnungsloser Menschen ein Ende hat!“

Über 80 Einrichtungen und Dienste beteiligen sich mit Aktionen

Dem Aufruf der BAG W, sich aktiv in die politischen Debatten einzubringen, sind zahlreiche Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe gefolgt. Mit über 80 Aktionen wird bundesweit deutlich gemacht, dass Wohnungsnot nur durch entschlossenes politisches Handeln überwunden werden kann. Alle Veranstaltungen wie Lesungen, Fotoausstellungen und Flashmobs sind auf der Aktionslandkarte der BAG W zu finden.

„Wir brauchen eine Politik, die Menschen in Not unterstützt und ihnen echte Perspektiven auf ein sicheres Zuhause gibt. Die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe leisten dabei täglich unverzichtbare Arbeit“, ergänzt Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.

Quelle: Pressemitteilung BAG W – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V vom 11.09.2025

Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September fordert die Diakonie Deutschland von Bund, Ländern und Gemeinden, mehr bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Statt vor allem auf einen beschleunigten Wohnungsbau zu setzen, müsse die Politik vorrangig dafür sorgen, dass Wohnen für alle bezahlbar ist.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Tempo allein löst die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht. Es fehlt nicht an hochpreisigen Luxuswohnungen, sondern an ausreichend sozialen und gemeinnützigen Wohnungen, die auch ökologische Standards erfüllen. Darauf muss die Politik ihren Fokus legen.“

Die bundesweite Wohnkrise spitzt sich weiter zu: Immer mehr Menschen haben keine eigene Wohnung – selbst, wenn sie arbeiten. Laut aktuellem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) sind bereits 13 Prozent der Klient:innen der Wohnungsnotfallhilfe erwerbstätig, bei nicht-deutschen Klient:innen sogar 20 Prozent. Zudem sind viele Familien wohnungslos: Elf Prozent aller erfassten Personen leben mit mindestens einem Kind zusammen.

„Wer arbeitet, muss sich auch eine Wohnung leisten können. Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Insbesondere Kinder müssen vor Wohnungslosigkeit geschützt werden. Sie brauchen eine stabile Umgebung und ein sicheres Zuhause. Als Diakonie fordern wir, überall Fachstellen einzurichten, die Menschen beraten, wenn sie von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Das schützt Betroffene – und senkt die Kosten für die Kommunen deutlich“, so Elke Ronneberger. Eine von Teilen der Politik geforderte Pauschalierung der Unterkunftskosten lehnt die Diakonie Deutschland ab. Sie würde die Lage verschärfen, weil sie zu weiteren Wohnungsverlusten und damit auch zu höheren Unterbringungskosten führen würde.

Elke Ronneberger bei Aktionstag in Bremen 
Anlässlich des Tags der Wohnungslosen besucht Elke Ronneberger am 11. September die Aktion „Gemeinsam zu Tisch“ der Diakonie in Bremen. Vor und in der Kirche „Unser Lieben Frauen“ wird sie ein öffentliches Mittagessen mit Menschen in prekären Lebenslagen besuchen. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Aktionstages der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V statt: Aktionswebseite.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 10.09.2025

Zum Tag der Wohnungslosen macht der Kinderschutzbund auf die dramatische Situation wohnungsloser Kinder und Jugendlicher aufmerksam.

Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts lebten am 31. Januar 2025 insgesamt rund 130 000 Minderjährige in Notunterkünften. Weitere rund 6600 Kinder und Jugendliche lebten in sogenannter verdeckter Wohnungslosigkeit, also provisorisch bei Freunden, Bekannten oder Großeltern. 2000 Minderjährige leben vollständig auf der Straße. Fast jeder Dritte von Wohnungslosigkeit betroffene Mensch ist unter 18 Jahre alt.

„Kinder brauchen ein Zuhause, um gesund aufzuwachsen, Freundschaften zu pflegen und in der Schule anzukommen. Ein Leben in Notunterkünften bedeutet Unsicherheit, Stigmatisierung und fehlende Teilhabe. Und es hat Auswirkungen auf das gesamte Leben: Angefangen bei guter Gesundheit, ausreichend Schlaf und Rückzugsmöglichkeiten. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass so viele Kinder und Jugendliche ohne feste Wohnung aufwachsen“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Kinderschutzbund: Gerechtes Wohnen für Kinder und Familien

In einem aktuellen Positionspapier fordert der Kinderschutzbund konkrete Maßnahmen für bezahlbaren, inklusiven und kinderfreundlichen Wohnraum:

  • Engagement für bezahlbaren Wohnraum: Mehr sozialer Wohnungsbau, Mietpreisregulierung, Leerstandsmanagement und Förderung alternativer Wohnformen.
  • Unterstützung von Careleavern: Junge Menschen, die aus der Jugendhilfe kommen, brauchen spezielle Hilfen beim Zugang zu Wohnraum.
  • Wohnraum für junge Menschen: Ausbildungs- und Studierendenwohnheime müssen ausgebaut werden, damit Jugendliche den Schritt in die Selbstständigkeit schaffen.
  • Mehrgenerationenwohnen fördern: Gemeinschaftliche Wohnprojekte stärken Zusammenhalt und bieten stabile Lebensräume für Kinder und Familien.
  • Öffentlichkeit sensibilisieren: Der Zusammenhang von Wohnkosten, Wohnungsnot und Armut muss stärker in Politik und Gesellschaft diskutiert werden.

„Die Zahlen zeigen deutlich: Kinder sind in erheblichem Maße betroffen – ihre Perspektive fehlt aber fast völlig in der öffentlichen Debatte. Das muss sich dringend ändern“, so Grein weiter.

Das vollständige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.09.2025

SCHWERPUNKT II: Neuregelung Vaterschaftsanfechtung

Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt. „Mit dem aktuellen Referentenentwurf werden die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten für Kinder und Familien verschärft“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb kritisiert insbesondere, dass mit dem Referentenentwurf einseitig die Rechte von leiblichen Vätern gestärkt werden – zu Lasten der rechtlichen und sozialen Familie des Kindes. Eine umfassende Interessenabwägung, die auch die Perspektive des Kindes, der Mutter sowie des rechtlichen und sozialen Vaters einbezieht, findet nicht statt. Der djb ist insbesondere alarmiert, weil der Referentenentwurf nicht ausdrücklich klarstellt, dass Samenspender nicht vom personellen Schutzbereich des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst sind und ihnen folglich auch kein Anfechtungsrecht zusteht. Auch bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten „zweiten Chance“ für den Anfechtungsberechtigten geht der Referenten-entwurf ohne Not und vor allem zu Lasten der Rechtssicherheit der betroffenen Kinder und ihrer rechtlichen Eltern zu weit und destabilisiert das grundlegende familienrechtliche Prinzip der Statussicherheit. Der djb sieht hier die Gefahr von zukünftigen „Kettenverfahren“, die die betroffenen Familien über Jahre belasten und dem Kindeswohl konkret schaden.

„Was wir brauchen, ist ein modernes und kohärentes Abstammungsrecht, das alle Familien-formen in den Blick nimmt“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Der djb fordert den Gesetzgeber auf, die Reform nicht auf die sogenannte Sekundärebene zu beschränken, sondern endlich die überfällige Neuregelung der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung auf der Primärebene anzugehen. Die familien-rechtliche Realität in Deutschland ist vielfältig – das Recht muss ihr endlich gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 15.08.2025

eaf fordert Nachbesserungen an Referentenentwurf

Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht zum einen vor, dass Familiengerichte künftig im Einzelfall abwägen sollen, ob die rechtliche Vaterschaft beim sozialen Vater bleiben oder auf den biologischen Vater übergehen soll, wenn beide Anspruch darauf erheben und eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben. Zum anderen sieht der Referentenentwurf vor, dass die Interessen des sozialen Vaters und dessen Beziehung zum Kind in zwei nicht seltenen Szenarien dabei völlig unzureichend berücksichtigt werden.

Die aktuelle Rechtslage schützt ausnahmslos die soziale Familie und die sozial-familiäre Beziehung des rechtlichen Vaters zum Kind. Mit der Neuerung bezüglich besserer Möglichkeiten für biologische Väter für Einzelfallentscheidungen setzt der Referentenentwurf eine Ent­scheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Dies begrüßt die evangelische arbeitsgemein­schaft familie (eaf) in ihrer Stellungnahme grundsätzlich, warnt aber im Interesse des Kindes davor, die Rolle des sozialen Vaters zu stark abzuwerten.

Der Schutz der Rolle der sozialen Väter soll laut Entwurf in zwei Fällen komplett entfallen: Ist das Kind noch nicht älter als 6 Monate, soll der biologische Vater durch die Anfechtung immer auch rechtlicher Vater des Kindes werden. Ist das Kind bereits volljährig und widerspricht der Vaterschaftsanfechtung nicht aktiv – aus Unwissenheit oder fehlender Priorität für diese Dinge in der Lebensphase als junge/r Erwachene/r – soll der biologische Vater ebenfalls immer den sozialen Vater als rechtlichen Vater verdrängen.

„Diese beiden Ausnahmen sehen wir sehr kritisch“, erläutert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Sie stärken die Rechte biologischer Väter in einem verfassungsrechtlich nicht erforder­lichen Maße. Auch bei sehr jungen Kindern sollte bei zwei Vätern mit starkem Interesse an einer rechtlichen Vaterschaft eine Kindeswohlprüfung stattfinden, damit die Grundrechte und Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden können, beispielsweise in Fällen mit Gewaltkontext. Und der Gesetzgeber würde das Kind vollends mit dem Bade ausschütten, wenn selbst volljährige Kinder, die lediglich einen Widerspruch verpeilen, über Nacht einen neuen rechtlichen Vater bekämen.“

Genau das aber sieht der aktuelle Entwurf vor. „Hier plädieren wir dafür, dass ohne die Zu­stimmung des Kindes keine Rechtsänderung eintritt“, betont Bujard. „Stellen Sie sich vor, Sie haben 18 Jahre lang für ein Kind gesorgt, ihm abends vorgelesen, Fahrradfahren beigebracht und mit ihm die Pubertät durchlitten; nur weil dieses Kind die Tragweite einer Vaterschaftsan­fechtung nicht erkennt, soll es über Nacht nicht mehr mit Ihnen verwandt sein? Hier muss der Gesetzesentwurf dringend nachgebessert werden!“

Die rechtliche Verwandtschaft ist unter anderem die Grundlage für Unterhaltsansprüche und Erbrechte und beim minderjährigen Kind auch für das Sorgerecht, das alle wichtigen Ent­scheidungen für das Kind betrifft. Eine gute Begleitung und Beratung für alle Beteiligten hält die eaf deshalb in allen Abstammungssachen für außerordentlich wichtig.

„Eine gewisse Sicherheit und Verlässlichkeit ist für soziale Väter zentral, um ihre Rolle bei der Erziehung, der finanziellen Sicherung und der emotionalen Bindung zum Kind einzunehmen. Der Gesetzgeber riskiert mit der Neuregelung, dass Männer ihre aufwändige Rolle als sozialer Vater nicht annehmen, da sie Sorge haben, die rechtliche Vaterrolle für das Kind kann ihnen irgend­wann leicht weggenommen werden“, warnt Bujard. „Für Kinder, die mit einem sozialen Vater aufwachsen, wäre dies von erheblichem Nachteil.“

Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 15. August 2025.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.08.2025

LSVD nimmt Stellung zur geplanten Reform der Vaterschaftsanfechtung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vorgelegt. Der LSVD– Verband Queere Vielfalt hat mit Fokus auf queerpolitische Aspekte Stellung genommen. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine weitere biologistische Verschiebung des Abstammungsrechts vor, während eine kohärente Gesamtreform weiterhin fehlt. Die geplanten Änderungen gehen z.T. erheblich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Deutlich wird eine einseitige Privilegierung der Rechtsstellung des „leiblichen“ Vaters gegenüber den Interessen des Kindes, der rechtlichen Mutter und des rechtlichen Vaters. Damit wird die Bedeutung sozialer Elternschaft und die gelebte Realität vieler Familien verkannt. Insbesondere das geplante weite Anfechtungsrecht auch für private Samenspender bei gleichzeitigem Fehlen der Möglichkeit rechtsverbindlicher vorgeburtlicher Vereinbarungen birgt große Risiken für queere Familien. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Möglichkeit der Einführung von Mehrelternschaften wurde nicht hinreichend geprüft.

Wir kritisieren, dass das Bundesverfassungsgericht vor Bearbeitung der „Nodoption“-Verfahren über das Anfechtungsrecht entschieden hat. Der Ausschluss von v.a. Zwei-Mütter-Familien wird in mittlerweile sieben Normenkontrollanträgen und einer Verfassungsbeschwerde als verfassungswidrig bewertet. Die Verfahren der „Nodoption“-Familien sind z.T. seit 2021 beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Noch immer hat das Gericht nicht über diese Fälle entschieden, mittlerweile sind sogar Verzögerungsrügen erfolgt.

Wir fordern nun von der Legislative, keine weitere biologistische Teillösung zu schaffen, sondern endlich ein verfassungskonformes Gesamtkonzept für die Reform des Abstammungsrecht vorzulegen, das sich maßgeblich am Kindeswohl orientiert.

Hier zur ausführlichen queerpolitischen Stellungnahme.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 14.08.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2025“ erschienen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat heute mit der Publikation „Education at a glance – Bildung auf einen Blick 2025“ einen umfassenden Vergleich der Bildungssysteme aller OECD-Staaten sowie weiterer Beitrittsländer und Partnerstaaten veröffentlicht. Die Ergebnisse aus dem Länderbericht für Deutschland stellte die OECD gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), und der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Bundespressekonferenz vor.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Es ist wichtig und ermutigend, dass die OECD-Studie zeigt: Deutschland ist ein hochqualifiziertes MINT-Land. In keinem anderen Land der Welt macht ein höherer Anteil der Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich einen Abschluss in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Deutschland ist also MINT-Weltmeister! Das ist der große Standortvorteil Deutschlands. Dieses Potenzial gilt es, weiter zu heben – mit der Weiterentwicklung des MINT-Aktionsplans, mit MissionMINT sowie durch eine große BAföG-Reform, die die Reichweite der Förderung ausbaut und die Leistungen verbessert. Wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren, für verlässlichere Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir setzen mit dem 1.000-Köpfe-Plus Programm ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit und bauen die Attraktivität des Standortes Deutschland weiter aus. Und wir brauchen eine rasche und kraftvolle Umsetzung der Hightech-Agenda Deutschland, die wir vor wenigen Wochen im Kabinett beschlossen haben. Unser Ziel: Deutschland soll wieder an die Weltspitze in Schlüsseltechnologien. Neue Technologien sollen zum Markenzeichen Deutschlands werden. Durch mehr Investitionen in Zukunftstechnologien, durch bessere Rahmenbedingungen, durch Anreize, schneller von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Hightech Agenda Deutschland hilft, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, Abhängigkeiten zu reduzieren und den Alltag der Menschen zu verbessern.“

Parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf:„Deutschland steht im internationalen Vergleich besonders gut da, wenn es um berufliche Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen geht. Doch die Studie zeigt auch: Wir haben noch zu viele geringqualifizierte Menschen und Defizite bei den Grundkompetenzen. Die vielen jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss sind ein Risiko, sowohl für die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes als auch für den sozialen Zusammenhalt. Wir werden nachqualifizierende Wege zu einem Berufsabschluss ausbauen und bekannter machen – mit der Standardisierung und dem Ausbau von Teilqualifikationen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung weiter stärken und die berufliche Bildung insgesamt zukunftsfest gestalten. Zum Beispiel mit der geplanten Fortführung der Initiative Bildungsketten und mit dem Ausbau des Berufsorientierungsprogramms. Eine solide Ausbildung bleibt der Schlüssel für gute Perspektiven – beruflich und persönlich. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, in dem Bund, Länder und Kommunen so gut zusammenarbeiten, dass das System faire Chancen bietet – von der Kita über die Schule bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter. Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, allen Menschen in Deutschland eine gute Perspektive als künftige Fachkraft zu schaffen! Das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein.“

Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz Bettina Martin: „Die Ergebnisse der diesjährigen OECD-Studie zeigen, dass sich die Anstrengungen von Bund und Ländern der vergangenen Jahre gelohnt haben. Sie haben aber neben dem Licht auch noch einige Schatten. So ist es gelungen, den Anteil der jungen Erwachsenen mit einem Hochschul- oder Meisterabschluss (tertiär) von 33 auf 40 Prozent stark zu erhöhen. Das ist eine gute Entwicklung, denn wir brauchen zunehmend hochqualifizierte Fachkräfte in Deutschland – gerade auch im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, wo der Anteil derer mit einem Abschluss in Fächern international am höchsten ausfällt. Auch sind die deutschen Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren für ausländische Studierende immer attraktiver geworden. Ihre Anzahl hat sich mehr als verdoppelt. Diese positive Entwicklung werden wir Länder gemeinsam mit dem Bund mithilfe der Internationalisierungsstrategie der KMK weiter vorantreiben.

Damit der Hochschulstandort Deutschland auch zukünftig attraktiv bleibt, muss u.a. massiv in die Infrastruktur investiert werden. Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative im Hochschulbau angekündigt hat. Denn wir brauchen eine Infrastruktur, die auf dem neuesten Stand ist, vom Labor über den Hörsaal bis zur Mensa.“

Katharina Günther-Wünsch, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, äußert sich als Vertreterin der Bildungsministerkonferenz: „Die OECD-Studie zeigt: Deutschland verfügt über starke Säulen – unsere duale Ausbildung eröffnet jungen Menschen Perspektiven, die frühkindliche Bildung erreicht immer mehr Kinder, und unsere Hochschulen ziehen internationale Talente an. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, wo wir handeln müssen: Chancengerechtigkeit stärken, Abschlüsse sichern und dem Lehrkräftemangel entschlossen begegnen, gerade in den MINT-Fächern. Noch immer verlassen zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss, und die Herkunft prägt den Bildungserfolg nach wie vor zu stark. Deshalb investieren die Länder gezielt in Sprachförderung, Ganztagsangebote und moderne Wege der Lehrkräftegewinnung. Zugleich bauen wir die berufliche Bildung weiter aus, damit sie auch künftig eine verlässliche Brücke in Beschäftigung und Studium schlägt. Unser Ziel ist klar: Ein starkes Bildungssystem, das Leistung fördert, Qualität sichert und die Fachkräfte hervorbringt, die Deutschland für seine Zukunft braucht.“

Zentrale Ergebnisse „Bildung auf einen Blick 2025“

Der jährlich erscheinende OECD-Bericht „Education at a Glance“ hat das Ziel, anhand von quantitativen Indikatoren einen Vergleich der Bildungssysteme von 38 OECD-Staaten sowie weiteren Beitrittsländern und Partnerstaaten zu ermöglichen. Schwerpunktthema des diesjährigen Berichts ist die tertiäre Bildung.

Deutschland zeigt im internationalen Vergleich starke Ergebnisse bei beruflicher Bildung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen befinden sich in Ausbildung oder Studium, deutlich mehr als der OECD-Durchschnitt von 53 Prozent. Nur 10 Prozent sind weder in Bildung noch Beschäftigung, deutlich weniger als der OECD-Wert von 14 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 2,7 Prozent ebenfalls unter dem OECD-Durchschnitt.

Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil an MINT-Abschlüssen: 35 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen schließen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik ab – ein Spitzenwert weltweit. Zudem investiert Deutschland mit rund 19.500 US-Dollar pro Studierendem mehr als der OECD-Durchschnitt in die Hochschulbildung.

In den letzten fünf Jahren gab es positive Entwicklungen: Die Erwerbsquote von 25- bis 34-Jährigen ohne Sekundarabschluss stieg von 59 auf 61 Prozent, der Anteil mit Bachelor-Abschluss von 21 auf 23 Prozent. Weiterbildungsmaßnahmen werden zunehmend genutzt, besonders von Erwachsenen mit mittlerem Bildungsabschluss und hoher IT-Nutzung (54 Prozent gegenüber 49 Prozent OECD-Durchschnitt). Diese Trends zeigen die Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen für lebenslanges Lernen.

Trotz der Fortschritte bleiben Herausforderungen: Die Nichterwerbsquote bei geringqualifizierten Erwachsenen ist weiterhin hoch, und nach wie vor bestehen soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Politische Maßnahmen

Die Kultusministerkonferenz und der Bund setzen auf gezielte Programme wie „Schule macht stark“ und das Startchancen-Programm, um besonders benachteiligte Schulen zu unterstützen. Gegen den Lehrkräftemangel, vor allem in MINT-Fächern, fördern die Länder Quereinsteiger, nutzen außerschulische Lernorte und stärken digitale Bildungsangebote.

Im Hochschulbereich engagieren sich Bund und Länder gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität. Das „Professorinnenprogramm“ fördert Gleichstellung und den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen. Zudem unterstützen Maßnahmen wie das Tenure-Track-Programm die bessere Vereinbarkeit von Wissenschaftskarrieren und Familie. Mit dem 1.000-Köpfe-Plus-Programm bauen wir die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftsstandortes weiter aus.

Zur Ländernotiz Deutschland: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_b1cc11a5-de/deutschland_9a449e27-de.html

Zur vollständigen Studie: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_9783763979257.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2025

Bund investiert rund 3,8 Milliarden in den Ausbau der Angebote

Die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung bleibt trotz rückläufiger Geburtenzahlen hoch. Das zeigen aktuelle Zahlen aus der heute veröffentlichten Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“. Der Anteil der Kinder in Kitas und Kindertagespflege steigt in allen Altersgruppen. Gleichzeitig bestehen weiterhin deutliche Lücken zwischen dem Betreuungsangebot und dem tatsächlichen Bedarf von Eltern.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: 
„Kitas geben Kindern frühe Bildungschancen und die Möglichkeit Gemeinschaft zu erleben – hier wird der Grundstein für den weiteren Erfolg in Schule und Beruf gelegt. Fast jedes Kind zwischen drei Jahren und Schuleintritt besucht eine Kita und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote stetig. Eltern brauchen Kitas als verlässliche Partner. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die Kindertagesbetreuung weiter ausbauen, modernisieren und erhalten. Aus dem Sondervermögen stellt allein der Bund 6,5 Milliarden für Bildung und Betreuung bereit. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Denn jedes Kind verdient gute Startchancen – Investitionen in frühe Bildung sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.“

Zentrale Ergebnisse der „Kindertagesbetreuung Kompakt“:

Die Betreuungsquote ist erneut gestiegen: 37,4 Prozent der unter 3-jährigen Kinder besuchten 2024 eine Kita – 2023 waren es noch 36,4 Prozent. Bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenentwicklung bedeutet dies: Besonders in Ostdeutschland rückt der Erhalt der vorhandenen Plätze in den Vordergrund, während in Westdeutschland eine weitere Ausweitung des Angebots notwendig ist.

Nahezu alle Eltern (98 Prozent) wünschen sich für ihre Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt eine Kindertagesbetreuung. 91,6 Prozent haben tatsächlich einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Bei den unter 3-jährigen Kindern fällt der Bedarf noch deutlich größer als das Angebot: Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf beträgt hier weiterhin 14,6 Prozentpunkte.

Bund unterstützt den Ausbau der Kita-Infrastruktur und -Qualität

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Um die Qualität von Kitas und Kindertagespflege weiterzuentwickeln, unterstützt der Bund die Länder außerdem mit dem Kita-Qualitätsgesetz. Dafür stehen bis 2026 jährlich rund zwei Milliarden Euro bereit. Diese Mittel können die Länder in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und auch in Fachkräftesicherung investieren. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Kita-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.  

Fachkräfte als Erfolgsfaktor für Kita-Ausbau und Qualitätsentwicklung

Fachpersonal bleibt der Schlüssel für qualitative und quantitative Erweiterung der Kindertagesbetreuung: In Westdeutschland hängt der weitere Ausbau maßgeblich davon ab, ob es gelingt, pädagogisches Personal zu gewinnen und langfristig zu halten. In Ostdeutschland könnten durch zusätzliche Fachkräfte bestehende Angebote stabilisiert und verbessert werden. Auch hier müssen Familien derzeit mit ungeplanten Schließzeiten in Kindertageseinrichtungen aufgrund von Personalmangel rechnen. Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind daher von besonderer Bedeutung.  

Mit dem „Kompass Erziehungsberufe“ können am Beruf Interessierte online ihre Möglichkeiten checken, wie der Berufseinstieg in Kita oder Ganztag am besten gelingen kann: https://www.kompass-erziehungsberufe.de

Hintergrund zur Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“

Die zehnte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf in der Kindertagesbetreuung. Sie zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf und beleuchtet die Situation in den Bundesländern.

Die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/Kindertagesbetreuung Kompakt

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.08.2025

„Unser Sozialstaat braucht ein Update. Nur so können wir auch in Zukunft zielgerichtet all denen helfen, die Hilfe benötigen. Es geht jetzt darum, das Wirrwarr an Vorschriften aufzulösen um den Sozialstaat klarer, genauer und zielgerichteter auszugestalten. Der Einsatz finanzieller Mittel muss zukünftig besser und sinnvoller erfolgen. Wir müssen Einsparpotentiale identifizieren und Gelder für diejenigen einsetzen, die diese Mittel auch tatsächlich brauchen.

Seit jeher ist die Soziale Marktwirtschaft Markenkern der Union. Deshalb werden wir bei allen Reformvorschlägen Wirtschaft und Soziales zusammendenken und zusammenführen. Außerdem wollen wir die Chancen der neuen Technologien stärker nutzen, um mit Digitalisierung und KI Prozesse zusammenzuführen und unseren Sozialstaat noch leistungsfähiger zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 01.09.2025

Zur Veröffentlichung der Elsa-Studie erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Es wurde Zeit, dass Ministerin Warken nun endlich nach langem Zurückhalten die Elsa-Studie veröffentlicht hat. Gerade in der so aufgeheizten Diskussion um Paragraf 218 sind die Ergebnisse dieser breit aufgestellten Verbundstudie wichtige, fundierte und sachliche Informationen über die verschlechterte Versorgungslage in Deutschland. Die Ergebnisse zeichnen ein dramatisches Bild. Wörtlich heißt es im Kurzbericht der Studie: „Auf dem Weg zum Schwangerschaftsabbruch stießen vier von fünf Frauen und damit die Mehrheit auf mindestens eine Barriere, jede dritte Frau sogar auf drei und mehr Barrieren.“ Wir müssen die Studie nun ausführlich und seriös auswerten.

Unstrittig steht aber für uns fest, dass die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen die Versorgungslage verbessern würde. Dadurch wird nicht nur endlich die Stigmatisierung der betroffenen Frauen beendet. Die Entkriminalisierung erleichtert auch eine Kostenübernahme der Eingriffe durch die Krankenkassen und sie kann die Ausbildung von Ärzt*innen verbessern. Die Ergebnisse sind ein klarer Handlungsauftrag für alle demokratischen Fraktionen nun gemeinsam konstruktiv, an einer Lösung für die Entkriminalisierung zu arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.08.2025

Zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zur Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen in einer katholischen Klinik, erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:
„Dies ist kein guter Tag für die Frauen in Lippstadt und in ganz Deutschland. Schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Das betrifft Frauen, die ihre Schwangerschaft vor der 12. Schwangerschaftswoche beenden wollen, aber auch Schwangere, die aus gesundheitlichen Gründen eine gewollte Schwangerschaft nicht fortsetzen können. Diese Fälle sind besonders tragisch und für alle Beteiligten keine einfache Entscheidung. Dass diese Frauen nun durch die Dienstanweisung eines Bistums in Lippstadt nicht mehr versorgt werden, ist das Gegenteil von christlicher Nächstenliebe. Von der katholischen Kirche ist ein Umdenken in dieser Frage erforderlich. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:
„Es kann nicht sein, dass die medizinische Versorgung von Schwangeren verschlechtert wird, weil die katholische Kirche Schwangerschaftsabbrüche ablehnt. Es kann nicht sein, dass es ein überholtes katholisches Arbeitsrecht mit Sonderbefugnissen in unserem Land gibt, statt einer flächendeckenden guten, medizinischen Behandlung von Schwangeren. Wenn das Arbeitsrecht hier über der medizinischen Versorgung steht, dann muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Versorgung von Schwangeren über andere Wege gesichert wird. Frauen dürfen in dieser Situation nicht alleingelassen werden. Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wäre ein entscheidender Schritt, um die Versorgungslage für alle Schwangeren zu verbessern. Zugleich dürfen wir Ärztinnen und Ärzte, wie Prof. Volz, in dieser unmöglichen Situation nicht alleine lassen. Sie benötigen Rechtssicherheit und die Unterstützung von Gesellschaft und Politik.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.08.2025

Seit 1999 soll der von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Jugend deutlich machen, welche Bedeutung das Engagement von Jugendlichen in Staat und Gesellschaft in Bildung, Beruf und Privatleben hat. Der Tag soll außerdem auf das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen für Jugendliche sowie auf die Situation von jungen Menschen weltweit aufmerksam machen.

Der Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Michael Hose, MdB, erklärt: „Junge Menschen sind unsere Zukunft. Unsere Politik von heute hat direkte Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Es geht um Familie, Schule, Ausbildung, aber auch um Themen wie Mitbestimmung, soziale Gerechtigkeit, Umwelt und Klima.

Oft zeigen sich die Folgen politischer Entscheidungen erst über Generationen hinweg. Gerade deshalb ist es unerlässlich, nicht über, sondern mit jungen Menschen über die Zukunft zu sprechen, zum Beispiel beim Umgang mit Social Media oder der Aufarbeitung von Corona. Sie müssen mit ihren Anliegen, ihren Ideen und ihrem Engagement Gehör finden.“

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ruft die Jugendlichen auf und will sie ermutigen, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in politische und gesellschaftliche Jugendorganisationen einzubringen. Sie appelliert aber auch an Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.08.2025

Die Bundesregierung bekräftigt ihre Absicht, die Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu stärken. In einer Antwort (21/1312) auf eine Kleine Anfrage (21/1098) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie dabei mehrfach auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. So sei es unter anderem ein Ziel, „die duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens“ einzuführen, um die Attraktivität der Aus- und Weiterbildung in den Erziehungsberufen durch vergütete und praxisnahe Modelle in Anlehnung an die duale Ausbildung wie die hieran orientierten dualisierten Länderformate zu steigern. Die Regierung betont darüber hinaus, die Anerkennungsfrist für ausländische Berufsabschlüsse deutlich verkürzen zu wollen. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass von 2020 bis 2024 in insgesamt 257.072 Fällen eine Förderung der Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfolgte. Die Regierung betont, eine Weiterentwicklung des AFBG im Blick zu haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 84 vom 27.08.2025

Im grundsätzlichen Diskurs zur Digitalisierung muss zwischen der Nutzung privater Endgeräte, insbesondere Smartphones, einerseits und andererseits der Nutzung von für das Lernen technisch-pädagogisch optimierten Endgeräten an den Schulen unterschieden werden. Auch in Dänemark treffe man diese Unterscheidung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1335) auf eine Kleine Anfrage (21/1108) der AfD-Fraktion schreibt. Darin hatte die Fraktion nach der Digitalisierungsstrategie für Schulen vor dem Hintergrund gefragt, dass es in Dänemark und anderen Ländern eine gewisse Abkehr von der Nutzung digitaler Geräte im Unterricht gibt. Die Umsetzung des Digitalpakts Schule in den Bundesländern erfolge wie geplant. Gleichwohl verfolge auch die Bundesregierung den wissenschaftlichen Diskurs zu diesem Thema intensiv, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 84 vom 27.08.2025

Für die Themen Altersarmut und Alterssicherung interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1241). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 81 vom 20.08.2025

Um die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1242). Wie die Fraktion darin schreibt, trat das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 24. Juli 2025 in Kraft. Wissen will sie unter anderem, was mit den bei Inkrafttreten des Gesetzes existierenden Wartelisten geschieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 105 vom 20.08.2025

„Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1165). Danach hat das Bundesinnenministerium am 11. Juni 2025 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Darüber hinaus solle die Übermittlung dieser Daten von den Meldebehörden an die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern ausgeweitet werden.

Wissen wollen die Abgeordneten, warum nach Ansicht der Bundesregierung die bereits bestehende Speicherung früherer Personenstandsdaten nicht ausreicht. Auch fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung es rechtfertigt, „dass die im Entwurf zur Verordnung über das Meldewesen vorgesehene dauerhafte Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechtseinträge ausschließlich für Personen gelten soll, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz ändern, während bei anderen Namensänderungsverfahren keine vergleichbaren datenschutzrechtlich sensiblen Maßnahmen vorgesehen sind“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 100 vom 12.08.2025

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nyke Slawik, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Bundesinnenministerium hat mit seinem Schreiben vom 28. April 2025 an die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie nachrichtlich an das Bundeskanzleramt keine Sachverhalte im Bezug zum Hissen der Regenbogenflagge neu geregelt, sondern lediglich für Klarstellungen gesorgt. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/932).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 97 vom 07.08.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach Zusammensetzung und Arbeitsweise der von der Bundesregierung eingesetzten Expertengruppe Mietrecht. In einer Kleinen Anfrage (21/1253) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Mitglieder ausgewählt wurden und wie Mieterorganisationen im Verhältnis zur Immobilienwirtschaft eingebunden sind. Darüber hinaus fragt die Fraktion nach dem Zeitplan und den Themen der Expertengruppe. Auch die angekündigte Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung im Mietrecht sowie die Wirksamkeit der Mietpreisbremse sind Gegenstand der Anfrage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 368 vom 27.08.2025

Der Fach- und Arbeitskräftemangel stellt den Arbeitsmarkt in Deutschland heute schon vor große Herausforderungen – und aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur der Bevölkerung wird das Problem weiter zunehmen. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat auf Basis aktueller Forschungsprojekte beispielhafte Ansätze identifiziert, wie sich der demografisch bedingte Rückgang an Erwerbspersonen auffangen ließe. Ausgehend von verschiedenen Szenarien zeigen die Forschenden auf, welche konkreten Potenziale es gibt und wie sie zur Stabilisierung des Arbeitskräfteangebots beitragen können.

Erwerbspersonenpotenzial wird demografisch bedingt sinken

„Mit dem Übergang der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in den Ruhestand wird sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 67 Jahren deutlich reduzieren“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB. Aktuellsten Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge geht die Zahl der Erwerbspersonen von heute 51 Mio. auf 48 Mio. im Jahr 2040 zurück. „Eine zentrale Frage für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands wird somit sein, wie wir den demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials durch ein steigendes Erwerbsvolumen auffangen oder gar ausgleichen können.“

Mehrere Szenarien zur Hebung des Arbeitsvolumens möglich

Eine szenariobasierte Vorausberechnung des BiB zeigt: Ohne Veränderungen in der Erwerbsbeteiligung wird das Arbeitsvolumen in Deutschland bis 2035 deutlich sinken. Unter Beibehaltung des Status quo könnte selbst eine sehr hohe Nettozuwanderung von jährlich über 450.000 Personen bis 2035 den Rückgang nicht vollständig verhindern. Allerdings bestehen Handlungsspielräume: Ein höheres Erwerbsvolumen von Frauen, vor allem in Westdeutschland, könnte den Rückgang um bis zu 2,6 Prozentpunkte dämpfen. Steigen zudem die Erwerbsumfänge der über 55-Jährigen, ließe sich das Minus je nach Annahmen um weitere 3,2 bis 4,1 Prozentpunkte reduzieren. „Mehr Erwerbstätigkeit von Frauen sowie von Älteren könnte den Rückgang spürbar abfedern“, fasst Spieß die Ergebnisse zusammen.

Steigerungspotenzial besteht vor allem bei Müttern

Wie aus Daten des Familiendemografischen Panels FReDA hervorgeht, ist die als ideal angesehene Arbeitszeit von Müttern mit minderjährigen Schulkindern deutlich höher als die tatsächliche – im Schnitt 5 bis 6 Stunden pro Woche. Würde aus dem Ideal Realität, entspräche das einem Plus von rund 645.000 Vollzeitstellen. Väter von jüngeren Kindern hingegen arbeiten im Schnitt 3 bis 4 Stunden mehr als ideal angesehen. Würde auch hierbei das Ideal an die Realität angepasst, käme das rechnerisch einem Minus von 320.000 Vollzeitstellen gleich. Unterm Strich ergäbe sich dennoch ein Plus von 325.000 Vollzeitäquivalenten – mit zusätzlichem Potenzial, wenn auch Mütter mit erwachsenen Kindern ihre Arbeitszeit ausweiten könnten. Diese Idealvorstellungen zu realisieren ist nicht leicht und hypothetisch; es verdeutlicht aber die großen Potenziale für den Arbeitsmarkt und könnte gleichzeitig zum Wohlbefinden von Eltern beitragen.

Kindertagesbetreuung als Schlüssel für höhere Erwerbsbeteiligung

Die Verfügbarkeit einer Kindertagesbetreuung ist ein Schlüsselfaktor für die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren mangelt es insgesamt weiterhin an ausreichenden Betreuungsangeboten, trotz zuletzt sinkender Geburtenzahlen. Ergebnisse aus der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) belegen, dass jede fünfte Familie mit Kindern zwischen einem und unter drei Jahren keinen Kita-Platz hat, obwohl dafür Bedarf besteht. Gerade bei Müttern, die nicht erwerbstätig sind oder in Teilzeit arbeiten, besteht ein hoher, bislang ungedeckter Bedarf. Berechnungen des BiB zeigen: Wenn alle Familien, die einen Kita-Platz wünschen, auch einen erhielten, könnte die Erwerbsquote von Müttern mit Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren um bis zu 11 Prozentpunkte steigen. Besonders groß ist das Erwerbspotenzial bei ressourcenschwächeren Familien, da hier der ungedeckte Bedarf nach einem Kita-Platz besonders hoch und Erwerbswünsche vielfach vorhanden sind.

Zugewanderte aus der Ukraine mit Erfahrungen in Engpassberufen

Auch in der Bevölkerungsgruppe der Zugewanderten bestehen erhebliche Potenziale, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Exemplarisch zeigt die BiB-Forschung dies an den aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg schutzsuchenden Menschen. Sie stellen mit rund 1,1 Mio. eine bedeutende Zuwanderergruppe in Deutschland dar. Ihre Integration in den Arbeitsmarkt hat in den vergangenen Monaten zugenommen: Von den bis Sommer 2022 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden waren im vierten Quartal 2024 rund 43 Prozent erwerbstätig, mittlerweile ist der Anteil auf etwa 50 Prozent angestiegen. Ein zentrales Hindernis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bleiben die fehlenden Sprachkenntnisse. 92 Prozent derjenigen, die aktuell nicht nach einer Arbeitsstelle suchen, begründen dies mit laufenden Sprachkursen oder unzureichenden Deutschkenntnissen. Weitere 37 Prozent verweisen auf die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen sowie auf die baldige Rückreise in die Ukraine (34 Prozent).

Dennoch bietet diese Bevölkerungsgruppe großes Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt: Rund die Hälfte der ukrainischen Schutzsuchenden verfügt über Berufserfahrungen in sogenannten „Engpassberufen“, wie insbesondere in Pflege- und Gesundheitsberufen sowie im Handwerk. Diese Tätigkeiten zählen bereits heute zu den Bereichen mit erheblichem Fachkräftemangel in Deutschland. In Kombination mit einem weiterhin bestehenden Weiterbildungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, bedeutet dies perspektivisch ein weiteres Potenzial für den Arbeitsmarkt.

Realistische Einschätzung der Lebensdauer kann neue Erwerbspotenziale bei Älteren eröffnen

Um die Erwerbspotenziale älterer Menschen besser abschätzen zu können, ist die Planung des Erwerbsaustrittsalters von zentraler Bedeutung. Aus Analysen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) geht hervor, dass das geplante Erwerbsaustrittsalter bei Männern des Jahrgangs 1955 durchschnittlich etwa 63 Jahre betrug; für den Jahrgang 1970 ist es auf 65 Jahre angestiegen. Bei Frauen erhöhten sich die Vergleichswerte von knapp 63 auf 65 Jahre. Damit liegt das geplante Erwerbsaustrittsalter bei den geburtenstarken Jahrgängen der Babyboomer im Schnitt zwei bis drei Jahre unterhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Neben klassischen Faktoren wie Gesundheit, Einkommen, Ausbildung, Arbeitsmarktlage oder gesetzlichen Vorgaben spielt die persönliche Einschätzung der eigenen Lebensdauer eine wichtige Rolle für den geplanten Ruhestand. Menschen, die ihr Leben eher kürzer einschätzen, planen ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben im Schnitt rund ein Jahr früher als jene, die von einer realistischeren oder längeren Lebensdauer ausgehen. Besonders betroffen sind hier ältere Frauen: Sie arbeiten häufiger in Teilzeit und tendieren stärker als Männer dazu, ihre Lebenserwartung zu unterschätzen. Eine realistischere Selbsteinschätzung könnte daher gerade bei Frauen zusätzliche Erwerbspotenziale erschließen.

Zusammenfassung

„Das Erwerbspotenzial der in Deutschland lebenden Männer und Frauen ist noch lange nicht ausgeschöpft“, fasst Spieß zusammen. Gerade bei Frauen, und hier insbesondere bei Müttern, bestehen erhebliche Spielräume, die etwa durch ungedeckte Bedarfe bei der Kindertagesbetreuung eingeengt werden. Auch bei Frauen mit Zuwanderungsgeschichte können durch vereinfachte Anerkennung von Berufsabschlüssen zusätzliche Chancen erschlossen werden. Schutzsuchende aus der Ukraine bringen zudem Qualifikationen mit, die in vielen Engpassberufen dringend gebraucht werden. Darüber hinaus eröffnen eine steigende Lebenserwartung und unterschiedliche Pläne zum Renteneintritt Möglichkeiten für eine längere Erwerbstätigkeit. Maßnahmen, die die verschiedenen skizzierten Potenziale fördern, können dabei helfen, die Arbeitsmarktintegration zu stärken und Fachkräftelücken nachhaltig zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 04.09.2025

Die Arbeitszeit pro Kopf ist in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie liegt aktuell mit annähernd 29 Stunden pro Woche auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung. Dies zeigen aktuelle Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Berechnet wurde die geleistete wöchentliche Arbeitszeit pro Kopf für die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Hierdurch sind alle Personen in der Bevölkerung unabhängig von ihrem aktuellen Erwerbsstatus berücksichtigt. Der Anstieg geht insbesondere auf die Frauen zurück, bei welchen sich die Arbeitszeit pro Kopf in den letzten 15 Jahren deutlich erhöht hat. Bei Männern liegt die Arbeitszeit pro Kopf dagegen in etwa auf dem Niveau, das Anfang der 1990er Jahre verzeichnet wurde.

Frauen holen gegenüber den Männern auf

Während Frauen 1991 im Schnitt rund 19 Wochenarbeitsstunden leisteten, waren es 2022 bereits über 24 Stunden. „Dieser Anstieg wird durch eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen getragen. Die zunehmende Teilzeittätigkeit konnte durch eine starke Erhöhung des Anteils erwerbstätiger Frauen deutlich überkompensiert werden“, analysiert Harun Sulak vom BiB. So ist der Anteil erwerbstätiger Frauen innerhalb der letzten drei Jahrzehnte um fast ein Drittel gestiegen. Dennoch seien hier weitere Potenziale vorhanden: „So liegt die von Frauen und insbesondere Müttern als ideal angesehene Arbeitszeit nochmals höher als die aktuell realisierte Arbeitszeit. Familienpolitische Reformen wie der weitere bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung sind wichtige Rahmenbedingungen, damit Frauen und auch Männer Erwerbsarbeit und Familie besser vereinbaren können“, so Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB.

Arbeitszeiten der Männer auf dem Niveau vom Anfang der 1990er Jahre

Im Vergleich zu den Frauen zeigen sich bei Männern über den Zeitraum seit 1991 nur geringe Veränderungen. Bedingt durch die wirtschaftliche Schwächephase nach der Wiedervereinigung mit zahlreichen Betriebsschließungen vor allem im Osten Deutschlands sank die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zunächst ab und erreichte Mitte der 2000er Jahre ihren Tiefpunkt. Seitdem ist ein Wiederanstieg zu beobachten, der nur von der Coronapandemie unterbrochen wurde. „Die Daten belegen, dass Männer aktuell zwar häufiger erwerbstätig sind als 1991, und hier vor allem im höheren Alter. Allerdings arbeiten die erwerbstätigen Männer mittlerweile im Schnitt 2,6 Stunden pro Woche weniger. In der Summe gleichen sich die beiden Faktoren aus, sodass die Arbeitszeit pro Kopf bei Männern heute ziemlich genau auf dem Niveau von vor 30 Jahren liegt“, erklärt BiB-Forschungsdirektor Prof. Sebastian Klüsener.

Arbeitszeitangleichung als gesellschaftlicher Indikator

Insgesamt ergibt sich aus den Daten dennoch ein positiver Trend: Die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden pro Kopf sind gestiegen – vor allem durch die höhere Erwerbsbeteiligung bei Frauen. Der Abstand zwischen den Geschlechtern hat sich im Beobachtungszeitraum deutlich verringert. Während 1991 Frauen im Schnitt rund 14 Stunden weniger arbeiteten als Männer, beträgt der Unterschied heute nur noch gut 9 Stunden. „Diese Entwicklung ist nicht nur ein arbeitsmarktpolitisches Signal, sondern auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels“, so Klüsener.

Zur Methode: Die Berechnungen sind altersstandardisiert mit Bezug auf die Altersstruktur der Bevölkerung im Jahr 2022. Dies dient dazu, den Einfluss von Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung im Betrachtungszeitraum auf die beobachteten Trends herauszurechnen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 12.08.2025

Studie beleuchtet informellen Pflegebereich in Deutschland – Unbezahlte Pflege durch Angehörige ist zentrale Stütze des Pflegesystems – Pflegeleistende müssen stärker unterstützt und Strukturen der sozialen Pflegeversicherung auf Prüfstand gestellt werden

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Angehörigen, Freund*innen oder Bekannten versorgt – unentgeltlich und oftmals ganz ohne professionelle Unterstützung. Von den derzeit rund fünf Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, trifft das auf rund vier Millionen Menschen zu. Diese informelle Pflege nimmt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), von Forscherinnen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) sowie der Technischen Universität Dortmund unter die Lupe. Dabei zeigt sich eine große Vielfalt – nicht nur mit Blick auf unterschiedliche Pflegekonstellationen, sondern beispielsweise auch, was zeitliche und finanzielle Aufwendungen, Alter, Bildungshintergründe und Einkommensquellen der Pflegeleistenden betrifft. „Angehörige und andere nahestehende Personen sind der größte Pflegedienst Deutschlands“, sagt Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und einer der Studienautoren. „Im Zuge des demografischen Wandels wird die informelle Pflege in den nächsten Jahren noch bedeutender werden.“

Pflege findet meist außerhalb des eigenen Haushalts statt

Die Studie zeigt, dass der überwiegende Teil der informellen Pflege außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt, insbesondere durch Menschen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren, die häufig ihre Eltern pflegen. Pflege innerhalb des eigenen Haushalts ist seltener und betrifft vor allem Partner*innen. Frauen übernehmen in beiden Fällen den größten Anteil der Pflege: 64 Prozent der Pflegenden sind weiblich, 36 Prozent männlich. Bei innerhäuslicher Pflege verfügen 83 Prozent der Pflegebedürftigen über einen anerkannten Pflegegrad, bei außerhäuslicher Pflege sind es 74 Prozent. Fast die Hälfte (47 Prozent) der außerhäuslich Pflegenden leistet drei Mal pro Woche oder häufiger Unterstützung, ein Drittel davon sogar in einem anderen Ort als dem eigenen Wohnort. Innerhäuslich Pflegende sind oft bereits im Ruhestand (45 Prozent), unter den außerhäuslich Pflegenden sind es hingegen nur 16 Prozent.

Viele pflegende Haushalte sind auch finanziell belastet. Bei innerhäuslicher Pflege entstehen in der Hälfte der Fälle zusätzliche Kosten, die im Schnitt 138 Euro pro Monat betragen. Bei außerhäuslicher Pflege tragen zwar nur 20 Prozent der Haushalte zusätzliche Kosten, diese fallen mit durchschnittlich 226 Euro pro Monat jedoch deutlich höher aus. „Pflege durch Angehörige und Freund*innen ist oft eine erhebliche Belastung für die Pflegenden, zeitlich wie finanziell“, sagt Ulrike Ehrlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DZA. „Diese müssen nicht selten ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend sogar ganz aufgeben, was häufig geringere Einkommen und einen verstärkten Bezug von Transferleistungen bedeuten kann.“

Familienpflegegeld nur ein erster Baustein

Um die Belastungen abzufedern, prüft die Bundesregierung ein Familienpflegegeld. Als mögliche Maßnahme wird die Einführung einer Lohnersatzleistung diskutiert. Diese soll pflegende Angehörige finanziell unterstützen, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder aussetzen müssen. „Ein Familienpflegegeld kann helfen, die finanzielle Lage von Pflegenden zu stabilisieren. Es greift aber zu kurz, wenn langfristige Pflegesituationen oder Menschen außerhalb des Erwerbslebens nicht berücksichtigt werden“, betont Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. Da der absehbar steigende Pflegebedarf nach Ansicht der Studienautor*innen nicht allein durch Familien und Freundeskreise aufgefangen werden könne, müsse die Pflegeinfrastruktur gestärkt werden. Dazu gehöre nicht nur der Ausbau professioneller Pflegeangebote, sondern auch eine finanzielle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung. „Um private Pflegenot zu verhindern, muss die Pflegeversicherung mehr Mittel und Möglichkeiten erhalten. Informelle Pflege ist unverzichtbar, darf aber nicht überfordert werden“, so Haan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.09.2025

Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung und Gesundheit, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienleben sowie die Organisation ihres Alltags, wenn generell Arbeitstage von mehr als zehn Stunden möglich werden. Das wäre eine Folge der von der Bundesregierung favorisierten Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit. Frauen rechnen noch deutlich häufiger mit negativen Wirkungen als Männer, was daran liegen dürfte, dass sie deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit zusätzlich zum Erwerbsjob leisten. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie basiert auf einer Online-Befragung vom Juli 2025 unter mehr als 2000 Beschäftigten.* Um Aussagen über die Gesamtheit der Arbeitnehmer*innen in Deutschland treffen zu können, wurden die Daten gewichtet. Die Befragungsergebnisse unterstreichen auch, dass sehr lange und flexible Arbeitszeiten in Deutschland längst verbreitet sind. Immerhin 12 Prozent der vom WSI Befragten arbeiten wenigstens an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden. Und knapp 38 Prozent der Beschäftigten nehmen zumindest ab und zu abends nach 19 Uhr ihre Erwerbsarbeit nochmal auf, nachdem sie sie tagsüber aus privaten Gründen unterbrochen haben, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen. „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen: Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder erforderlich noch sinnvoll“, lautet daher das Fazit der Studienautorinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Eileen Peters vom WSI.

Die Bundesregierung und Arbeitgeberverbände wollen mehr Möglichkeiten für sehr lange Arbeitstage schaffen, indem die Höchstarbeitszeit für den Erwerbsjob nicht mehr pro Tag, sondern pro Woche geregelt wird. Damit würden kurzfristig generell Erwerbsarbeitstage von mehr als zehn Stunden, im Extremfall sogar von mehr als 12 Stunden möglich, die dann über einen längeren Zeitraum auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen werden müssen. Aktuell ist der Acht-Stunden-Tag der gesetzliche Referenzrahmen, allerdings kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Darüber hinaus lässt das Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen zu, die auch in erheblichem Umfang genutzt werden. Diese müssen aber transparent geregelt sein durch einen Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. 
Trotz dieser erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten argumentieren  Befürworter*innen einer generellen Deregulierung unter anderem mit mehr Flexibilität, die nicht nur im Interesse von Arbeitgebern sondern auch von Beschäftigten sei.

Weniger als 10 Prozent der Befragten sehen mögliche Vorteile

Das sieht eine große Mehrheit der potenziell Betroffenen jedoch ganz anders: 72,5 Prozent jener befragten Arbeitnehmer*innen, die bislang noch nicht länger als zehn Stunden an einzelnen Tagen in der Woche arbeiten, sagen, dass auch schon einzelne derart lange Arbeitstage ihre Fähigkeit, nach Feierabend abzuschalten und sich zu erholen, etwas bis deutlich verschlechtern würden. Nur sechs Prozent erwarten eine Verbesserung (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die kritische Einschätzung deckt sich mit Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin. Danach kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten langfristig häufiger zu stressbedingten Erkrankungen. Es steigt sowohl das Risiko für psychische Leiden wie Burnout und Erschöpfungszustände, als auch für körperliche Probleme, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich wächst auch das Unfallrisiko ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, so dass Arbeitszeiten über zehn Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden (mehr in unserem Forschungsüberblick; Link am Ende der PM).

Sogar 75 Prozent der Befragten rechnen damit, dass Arbeitstage über zehn Stunden für sie die Möglichkeit verschlechtern, familiäre oder private Verpflichtungen zu erfüllen. 73,5 Prozent erwarten negative Auswirkungen auf gemeinsame familiäre oder private Aktivitäten, 71,6 Prozent sehen die Gestaltung ihres Alltags erschwert. Der Anteil der Befragten, die hier Positives erwarten, liegt jeweils unter zehn Prozent. „Eine Aufhebung der täglichen Arbeitszeitgrenze droht, die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu verschlechtern“, fassen die WSI-Forscherinnen Lott und Peters die Sicht der meisten Arbeitnehmer*innen zusammen.

Deregulierung könnte Unwucht bei der Sorgearbeit noch weiter verschärfen – und so Erwerbstätigkeit von Frauen behindern

Die Deregulierung könne zudem Geschlechterungleichheiten verschärfen – weibliche Beschäftigte befürchten noch häufiger Verschlechterungen als Männer (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der pdf-Version). Ein wesentlicher Grund dürfte nach Analyse der WSI-Expertinnen darin liegen, dass Frauen in Beziehungen neben ihrem Erwerbsjob deutlich mehr als Männer unbezahlte Arbeit in Haushalt, Pflege von Angehörigen oder mit Kindern leisten. Realistisch ist, dass diese Unwucht weiter wächst, wenn der Partner künftig noch länger arbeitet.

Das legen auch die Aussagen jener 12 Prozent der Beschäftigten nahe, die bereits jetzt zumindest an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden im Erwerbsjob arbeiten. 48 Prozent von ihnen berichten, dass am Abend die Partnerin oder der Partner schon gelegentlich oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. Bei den Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage sagen das gut 17 Prozentpunkte weniger. Da die befragten Männer fast doppelt so häufig wie die Frauen zumindest gelegentlich mehr als 10 Stunden im Erwerbsjob arbeiten (15,4% gegenüber 8 %), bleibt die häusliche Mehrarbeit vor allem an Frauen hängen.

„Das ist nicht nur ein individuelles Problem der direkt Betroffenen, sondern es macht es insbesondere Müttern noch schwerer, ihre Arbeitszeit auszuweiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Damit könnte die Deregulierung der Höchstarbeitszeit ausgerechnet den Zuwachs bei der Erwerbstätigkeit von Frauen bremsen, der in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen in Deutschland beigetragen hat. Gleichzeitig könnte sie Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen, höhere Krankenstände begünstigen und die Entscheidung für Kinder schwerer machen. Die Deregulierung erscheint damit auch wirtschaftlich kontraproduktiv.“

Ohnehin ist die Flexibilität, mit der berufliche und private Anforderungen unter einen Hut gebracht werden sollen, bereits jetzt hoch und offenbar mit dem geltenden Arbeitszeitrecht vereinbar. So geben 37,6 Prozent der Befragten an, dass es zumindest gelegentlich bei ihnen vorkommt, dass sie die Arbeit tagsüber aus privaten Gründen für mehrere Stunden unterbrechen und dafür nach 19 Uhr weiterarbeiten.

Wichtige Gründe für Unterbrechungen sind Haushalt/Besorgungen, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Dass sie nach 19 Uhr die Erwerbsarbeit fortsetzen, begründen 60 Prozent der Befragten mit derart „fragmentierten“ Arbeitstagen damit, dass sie sonst nicht ihre Arbeit schaffen würden. Jeweils ein gutes Drittel sagt zudem, dass es die Arbeit erfordere, beispielsweise, weil sie mit beruflichen Kontakten in anderen Zeitzonen kommunizieren müssen, oder dass sie sonst nicht auf ihre Arbeitszeit kommen. Bei einem knappen Viertel der Befragten, die nach 19 Uhr noch einmal loslegen, erwarten das die Vorgesetzten.

Gut 60 Prozent der Befragten, die zumindest gelegentlich nach 19 Uhr noch einmal die Erwerbsarbeit aufgreifen, geben an, dass sie im Gegenzug „immer“ oder „meistens“ am Folgetag später mit der Arbeit beginnen können, weitere knapp 23 Prozent sagen, das sei „in Ausnahmefällen“ möglich. Wenn der Arbeitsbeginn entsprechend später erfolgt, kann die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene und für die Gesundheit wichtige Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden.

Allerdings geben Beschäftigte mit „fragmentierten“ Arbeitstagen deutlich häufiger als andere an, dass abends die Partnerin oder der Partner schon bei Haushalt oder Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. „Wir wissen auch aus anderen Studien, dass fragmentierte Arbeitstage und Arbeit am Abend für viele Beschäftigte bestenfalls eine Not- und keine Wunschlösung sind. Häufig sind sie verbunden mit hohem Stress und Zeitdruck“, sagt WSI-Arbeitszeitexpertin Yvonne Lott. „Sie werden aber genutzt, um Vereinbarkeitskonflikte zu entschärfen, und offenbar funktioniert das mit dem aktuellen Arbeitszeitgesetz. Die von der Bundesregierung angekündigte Deregulierung dürfte hingegen das fragile Verhältnis von Flexibilität und notwendigen Begrenzungen aus dem Gleichgewicht bringen, weil es gleichzeitig sehr lange und fragmentierte Arbeitstage begünstigt.“  

Anstelle der Abschaffung der täglichen Arbeitszeitgrenze seien vielmehr Reformen nötig, die Work-Life Balance und Partnerschaftlichkeit unterstützen, analysieren die Wissenschaftler*innen. Zu den zentralen arbeitszeitpolitischen Maßnahmen zählen sie:

  • Die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen
  • Bessere Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige, wie sie der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf empfiehlt
  • Eine Reform der Brückenteilzeit, indem Schwellenwerte abgeschafft, individuelle Arbeitszeitwünsche stärker berücksichtigt und flexible Anpassungen während der Laufzeit ermöglicht werden

Da sich Zeitwünsche und -bedarfe im Lebensverlauf der meisten Beschäftigten verändern, brauche es darüber hinaus Arbeitszeitmodelle, die Beschäftigten mehr Kontrolle über Dauer, Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit sowie über den Arbeitsort ermöglichen.

Lange und fragmentierte Arbeitstage: Verbreitung, Gründe und Auswirkungen. Policy Brief Nr. 92, September 2025.

Die Pressemitteilung mit Abbildungen.

Forschungsüberblick zu weiteren Folgen der Deregulierungspläne.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.09.2025
  • Mit dem Ausscheiden der Babyboomer geht dem Arbeitsmarkt knapp ein Drittel der heutigen Erwerbspersonen verloren
  • Jüngere Altersgruppen werden ältere zahlenmäßig nicht ersetzen
  • Erwerbstätigenquote älterer Menschen steigt stärker als in anderen Altersgruppen

Die Generation der Babyboomer spielt im Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitskräfteangebots in Deutschland eine wichtige Rolle. Innerhalb von 15 Jahren werden die zahlenmäßig stärksten Jahrgänge in den Ruhestand gegangen sein. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 mitteilt, werden bis 2039 rund 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschritten haben. Das entspricht knapp einem Drittel (31 %) aller Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr zur Verfügung standen.

Jüngere Altersgruppen werden die Babyboomer zahlenmäßig nicht ersetzen können. Obwohl die 60- bis 64-Jährigen bereits im Übergang zum Ruhestand waren, stellten sie im Jahr 2024 noch 4,4 Millionen Erwerbspersonen. Das entsprach einer Erwerbsquote von 68 % in dieser Altersgruppe. Von den jüngeren Babyboomern im Alter von 55 bis 59 Jahren war ein deutlich höherer Anteil (85 %) noch am Arbeitsmarkt aktiv. Mit 5,6 Millionen stellten sie über alle Altersgruppen hinweg die meisten Erwerbspersonen. Beide Altersgruppen umfassten zusammen 10,0 Millionen Erwerbspersonen und damit mehr als die jüngeren Altersgruppen bis 54 Jahre. Zwar hatten sowohl die 45- bis 54-Jährigen als auch die 35- bis 44-Jährigen mit 90 % beziehungsweise 89 % die höchsten Erwerbsquoten, allerdings reichte die Zahl der Erwerbspersonen mit 9,3 beziehungsweise 9,8 Millionen nicht ganz an die der Babyboomer heran. Auch die 25- bis 34-Jährigen lagen mit 9,0 Millionen Erwerbspersonen deutlich unter der Zahl der Babyboomer. Gleiches galt für die beiden jüngsten Altersgruppen unter 25 Jahren, die sich teilweise noch in ihrer Ausbildungsphase befanden und erst nach Abschluss ihrer Ausbildung vollumfänglich für den Arbeitsmarkt aktiviert werden könnten.

Erwerbstätigenquote älterer Menschen seit 2014 um 10 Prozentpunkte gestiegen

Um dem künftigen Arbeitskräftemangel zumindest kurzfristig entgegenzuwirken, wird diskutiert, die geburtenstarken Jahrgänge umfassender im Berufsleben zu halten oder dafür zu reaktivieren. Die Erwerbstätigenquote von älteren Menschen ist in den vergangenen zehn Jahren bereits gestiegen: Während 2014 knapp zwei Drittel (65 %) der 55- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nachging, waren es 2024 bereits drei Viertel (75 %). Das entspricht einer Steigerung von 10 Prozentpunkten. Damit ist die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen deutlich stärker gestiegen als in jüngeren Altersgruppen. Bei den 15- bis 24-Jährigen nahm sie im selben Zeitraum um 5 Prozentpunkte auf zuletzt 51 % zu. Am geringsten fiel die Steigerung bei den 25- bis 54-Jährigen aus: Hier stieg die Erwerbstätigenquote von 83 % im Jahr 2014 auf 85 % im Jahr 2024.

Großteil der Erwerbstätigen geht weiterhin vorzeitig in Ruhestand

Trotz der zunehmenden Erwerbstätigkeit älterer Menschen, gehen nach wie vor viele von ihnen vorzeitig in den Ruhestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangeboten von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit. Waren mit 58 Jahren im vergangenen Jahr noch 82 % (2014: 74 %) erwerbstätig, lag die Quote bei den 60-Jährigen bereits bei 79 % (2014: 69 %). Ab 62 Jahren nimmt die Erwerbstätigkeit deutlicher ab: 70 % (2014: 56 %) gingen in diesem Alter einer Erwerbstätigkeit nach, mit 64 Jahren waren es noch 46 % (2014: 33 %). Mit 66 beziehungsweise 68 Jahren war ein Großteil der Erwerbstätigen aus dem Berufsleben ausgeschieden: Die entsprechenden Erwerbstätigenquoten lagen im vergangenen Jahr bei 22 % (2014: 15 %) und 16 % (2014: 11 %).

Methodische Hinweise:

Erwerbspersonen setzen sich aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen zusammen. Die Erwerbsquote ist der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung, die Erwerbstätigenquote hingegen der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung, jeweils an derselben Altersgruppe. Die Daten für das Jahr 2024 basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.09.2025

Der Anteil junger Menschen in Deutschland ist weiterhin auf historisch niedrigem Niveau. Gut 8,3 Millionen Menschen waren zum Ende des Jahres 2024 im Alter von 15 bis 24 Jahren. Demnach war jeder zehnte Mensch (10,0 %) in diesem Alter, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August mitteilt. Bereits seit dem Jahresende 2021 liegt der Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung nahezu unverändert bei einem Tiefstand von 10,0 %. Dass er seitdem nicht weiter gesunken ist, sondern sich stabilisiert hat, liegt vor allem an der Zuwanderung vorwiegend junger Menschen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022.

Anfang der 1980er Jahre war jede sechste Person im jugendlichen Alter

Den höchsten Anteil an der Gesamtbevölkerung hatten junge Menschen in der ersten Hälfte der 1980er Jahre, als die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer im jugendlichen Alter waren. 1983 waren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik rund 13,1 Millionen Menschen 15 bis 24 Jahre alt. Das war jede sechste Person (16,7 %).

Zuwanderung wirkt der Alterung der Bevölkerung entgegen

Ohne Zuwanderung wäre der Anteil junger Menschen in der Gesamtbevölkerung noch niedriger. Betrachtet man die Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte, dann lag der Anteil junger Menschen von 15 bis 24 Jahren nach Ergebnissen des Mikrozensus 2024 nur bei 8,6 %. In der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte waren dagegen 12,0 % in dem Alter, also jede achte Person. Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind Personen, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 zugewandert sind.

Besonders hoch war der Anteil junger Menschen mit 20,7 % bei Nachkommen Eingewanderter – das heißt bei Menschen, die in Deutschland geboren wurden und deren Elternteile beide zugewandert sind. Ähnlich hoch war der Anteil mit 20,0 % bei Menschen mit nur einem eingewanderten Elternteil (einseitige Einwanderungsgeschichte). Bei Eingewanderten selbst waren 9,2 % im Alter von 15 bis 24 Jahren.

Anteilig weniger junge Menschen in ostdeutschen Bundesländern

Die Altersstruktur und damit auch der Anteil junger Menschen unterscheidet sich auch regional. Die Stadtstaaten Bremen (11,1 %) und Hamburg (10,5 %) sowie das Flächenland Baden-Württemberg (10,5 %) hatten Ende 2024 den höchsten Anteil an 15- bis 24-Jährigen. Anteilig die wenigsten jungen Menschen lebten in Brandenburg (8,7 %), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt (je 8,9 %).

In Deutschland leben anteilig weniger junge Menschen als im EU-Schnitt

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat lebten zum Jahresbeginn 2024 in Deutschland (10,0 %) anteilig weniger junge Menschen als im Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedstaaten (10,7 %). EU-weit am höchsten war der Anteil der 15- bis 24-Jährigen in Irland (12,6 %), vor den Niederlanden (12,3 %) und Dänemark (12,2 %). Den geringsten Anteil junger Menschen innerhalb der EU verzeichneten Bulgarien (9,2 %) und Litauen (9,5 %).

Methodische Hinweise:

Die Zahlen zur Gesamtbevölkerung nach Alter stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland ab 1950 nach dem Gebietsstand seit dem 3. Oktober 1990. Ab 2011 handelt es sich um die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 basiert die Fortschreibung auf den Ergebnissen des Zensus 2022. Aufgrund der Umstellung der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 sind die Ergebnisse ab 2022 mit denen vor 2022 nur eingeschränkt vergleichbar. Gleiches gilt für die Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Die Daten zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet. Dargestellt sind die Erstergebnisse des Jahres 2024 zur Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Stichtag für die Bevölkerungszahlen von Eurostat ist jeweils der 1. Januar des Jahres. Der Stand der Eurostat-Daten zum 1. Januar 2024 entspricht für Deutschland somit dem Stand der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2023. Der Anteil junger Menschen im EU-Durchschnitt für 2024 ist vorläufig beziehungsweise enthält zum Teil Schätzungen. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte in Deutschland bietet der Statistische Bericht Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte sowie das Dashboard Integration.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.08.2025
  • Mehrarbeit in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung am weitesten verbreitet
  • Knapp ein Fünftel der Betroffenen leistet unbezahlte Überstunden

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Knapp 4,4 Millionen von ihnen haben im Jahr 2024 durchschnittlich mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart war. Das entsprach einem Anteil von 11 % der insgesamt 39,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 % etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 %).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung leisten am häufigsten Mehrarbeit

Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, wo 17 % beziehungsweise 16 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen waren. Am niedrigsten war der Anteil mit 6 % im Gastgewerbe, gefolgt von der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen wie etwa Wach- und Sicherheitsdienstleistungen oder Reinigungsdienstleistungen (8 %).

15 % der Betroffenen mit mindestens 15 Stunden Mehrarbeit pro Woche

Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. 45 % gaben an, durchschnittlich weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei insgesamt 73 % waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leisteten 15 % der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.

Bei einem Großteil fließt die Mehrarbeit in ein Arbeitszeitkonto ein

Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann. Von den Personen, die 2024 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leistete knapp jede oder jeder Fünfte (19 %) unbezahlte Überstunden. 16 % wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 % nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Mehrarbeit wurde teilweise über eine Kombination der drei Formen geleistet.

Methodische Hinweise:

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen der Arbeitskräfteerhebung des Mikrozensus für das Jahr 2024.

Mehrarbeit bezieht sich auf die abhängig Beschäftigten im Alter ab 15 Jahren, die angaben, in der Berichtswoche in ihrer Haupttätigkeit mehr Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet zu haben. Diese Personen konnten weiterhin angeben, ob diese Stunden auf ein Arbeitszeitkonto einflossen oder als Überstunden entweder vergütet wurden oder unbezahlt waren. Es wurde berücksichtigt, dass Mehrarbeit auch über eine Kombination der drei Arten von Überstunden geleistet werden konnte. Abhängig Beschäftigte arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrages für einen Arbeitgeber und erhalten hierfür eine Vergütung. Dazu zählen Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen bundesweiten Tag der pflegenden Angehörigen erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Pflegende An- und Zugehörige sind das Rückgrat der häuslichen Pflege. Darum gilt es, ihnen an diesem Tag nicht nur Dank zu sagen, sondern vor allem auch bessere Unterstützung einzufordern.“

Rund 80% der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, mit und ohne Unterstützung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste. Diese Aufgabe ist nicht nur körperlich, psychisch und emotional herausfordernd, sondern oft auch mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen verbunden.

„Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, aktuell wird aber unter dem verklärenden Begriff von „mehr Eigenvorsorge“ politisch das Gegenteil diskutiert, nämlich ein Abbau von Hilfe: Pflegebedürftige und ihre Familien sollen künftig weniger unterstützende Leistungen erhalten, dafür noch mehr selbst pflegen und mehr selbst zahlen. Die Folgen sind absehbar: Pflegebedürftige, deren Zustand sich schneller verschlechtert, Pflegende, die unter massiver Erschöpfung und anderen gesundheitlichen Folgeschäden leiden. Damit sind häusliche Pflegearrangements gefährdet. Den Familien bleibt als Alternative zur Bewältigung der persönlichen Situation nur noch das Pflegeheim.“

Die Arbeiterwohlfahrt fordert, pflegende An- und Zugehörige zu entlasten, und zwar durch

  • den Ausbau von Pflege- und Entlastungsangeboten sowie pflegerischer Notfallversorgung;
  • die vertragliche Sicherstellung eines einheitlichen, flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugangs zu Kursangeboten für pflegende Angehörige und Schulungen in der Häuslichkeit;
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und Lückenschluss bei der rentenrechtlichen Absicherung
  • die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegepersonen analog des Elterngeldes
  • die Reduzierung der Eigenbeteiligung im stationären und im ambulanten Bereich.

Hintergrund

Der Tag der pflegenden Angehörigen wird in Deutschland immer am 8. September begangen, um das Engagement der An- und Zugehörigen zu würdigen, die zu Hause pflegebedürftige Menschen unterstützen oder oft die Hauptversorgung leisten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.09.2025

In einem gemeinsamen Offenen Brief sprechen sich der Bundeselternrat, die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk sowie D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt klar gegen pauschale Smartphone-Verbote an Schulen aus. Stattdessen fordern sie eine bundesweite Bildungsoffensive für Medien- und Demokratiekompetenz sowie die aktive Beteiligung von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften an schulischen Regelungen.

Aline Sommer-Noack, stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats, kommentiert: „Digitale Medien gehören heute zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – und damit auch in eine zeitgemäße Schule. Pauschale Handyverbote greifen zu kurz. Statt symbolpolitischer Schnellschüsse braucht es klare, altersgerechte und gemeinsam erarbeitete Regeln, die pädagogisch sinnvoll sind und die Verantwortung von Schule, Eltern und Schülern gleichermaßen einbeziehen.“

Die Medienpädagogin Anke Dana Tretter, die Mitglied der AG Bildung von D64 ist, ergänzt: „Pauschale Verbote privater Smartphones nehmen Schulen die Chance, digitale Herausforderungen pädagogisch zu begleiten. Verbote behindern die Entwicklung von Selbstregulation, kritischem Denken und demokratischer Verantwortung. Kompetenz entsteht nicht durch Abwesenheit des Gegenstands.“

Für Rüdiger Fries, den Co-Vorsitzenden der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) ist klar: „Medienkompetenz entsteht nicht durch Weglegen der Smartphones, sondern durch reflektierte Begleitung und pädagogisch-didaktische Gestaltung. Wir müssen Kinder und auch Jugendliche gleichermaßen schützen, befähigen und beteiligen, damit sie ausprobieren und kreativ sein können. Hilfreich ist die gemeinsame Entwicklung differenzierter Regulierungsmaßnahmen in der Schule. Ein pauschales Verbot greift zu kurz. Es fokussiert auf das Gerät als Ursache, statt die tieferliegenden pädagogischen, gesellschaftlichen und sozialen Faktoren in den Blick zu nehmen.“

Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerkes e.V. ergänzt: „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche und stehen in krassem Widerspruch zu ihrem in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Recht auf digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz. Beim Thema Medienkompetenz darf die Politik weder junge Menschen noch Familien alleinlassen. Deshalb braucht es statt allgemeiner Verbote endlich mehr Beteiligung junger Menschen und gute Lernbedingungen in der Schule sowie Verantwortungsübernahme von Anbietern, um bestehende Risken der Mediennutzung zu reduzieren.“

Im Brief heißt es: „Verbote schaffen keine Medienkompetenz – sie verschieben das Problem ins Private und lassen Eltern und Schüler:innen allein. Wir brauchen pädagogisch begleitete Erfahrungsräume, keine reflexartigen Verbote.“

Ziel müsse es sein, junge Menschen im Umgang mit digitalen Medien zu befähigen – nicht, sie davon auszuschließen. Schulen seien der zentrale Ort, um digitale Selbstregulation, kritische Informationsbewertung und demokratische Teilhabe zu erlernen. Pauschale Handyverbote stünden diesem Auftrag entgegen. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die Kultusministerkonferenz, nicht länger auf kurzfristige Verbote zu setzen, sondern auf langfristige Bildungslösungen, die Kinder und Jugendliche ernst nehmen – und ihnen vertrauen.

Die zentralen Forderungen:

  • Keine pauschalen Smartphone-Verbote, sondern pädagogisch begründete und lokal abgestimmte Regelungen
  • Verankerung von Medienbildung als Querschnittsaufgabe oder als eigene Fach im Bildungssystem
  • Verpflichtende Beteiligung der Schulgemeinschaft an der Regelentwicklung
  • Investitionen in Infrastruktur, Lehrkräftefortbildung und außerschulische Medienpädagogik
  • Gemeinsame Verantwortung von Politik und Bildungsakteur:innen für zeitgemäße Medienbildung

Der Offene Brief kann unter www.dkhw.de/medienkompetenz-statt-smartphone-verbote abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Bundeselternrat, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt und Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. vom 27.08.2025

Caritas fordert eine gesetzliche Finanzierung von Babylotsen in Geburtskliniken

Mindestens jede fünfte Familie in Deutschland ist nach Einschätzung des Klinikpersonals so stark belastet, dass die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet sein kann. Das ist das Ergebnis des am 9. September veröffentlichten ZuFa-Monitorings 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen. Für den Deutschen Caritasverband ist klar: Familien in schwierigen Lebenslagen brauchen verlässliche Unterstützung – und Babylotsinnen und -lotsen leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag.

Von den 648.221 Kindern, die 2023 in Deutschland geboren wurden, wachsen mindestens 140.000 in Familien mit erheblichen psychosozialen Belastungen auf. Besonders betroffen sind Kinder in Haushalten, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Dass der Anteil schwer belasteter Familien steigt, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf.

Geburtskliniken sind zentrale Orte der frühen Hilfe: Hier lassen sich Belastungen erkennen und Eltern gezielt unterstützen. Babylotsinnen und -lotsen sind dafür speziell qualifiziert. Sie arbeiten eng mit dem medizinischen Team auf den Stationen zusammen, kennen das Hilfesystem vor Ort und sorgen dafür, dass aus Überforderung keine Kindeswohlgefährdung wird.

Doch trotz nachgewiesenem Erfolg ist die Finanzierung unsicher: Mehr als die Hälfte der Lotsendienste arbeitet auf befristeter Grundlage. Zwar beteiligen sich in 72 Prozent der Kliniken Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen, doch deren Budget stagniert seit 2012 bei 51 Millionen Euro – trotz steigender Kosten und wachsender Bedarfe. Dieses Missverhältnis gefährdet zentrale präventive Angebote.

Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch: In 80 Prozent der Kliniken haben Lotsendienste die Zufriedenheit von Eltern und Fachkräften verbessert und die Vermittlung belasteter Familien in Hilfsangebote deutlich gestärkt. Allein 2024 wurden in rund 100 Kliniken über 40.000 Familien beraten, in 428 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Unsere Forderungen an die Bundesregierung:

  • Gesetzliche Regelfinanzierung von Lotsendiensten in Geburtskliniken – damit diese dauerhaft, flächendeckend und verlässlich wirken können,
  • Sicherung ausreichender finanzieller Mittel für die Frühen Hilfen auf Bundes- und Landesebene.

Die Realität ist alarmierend: 2023 wurde bei mindestens 63.700 Kindern eine Kindeswohlgefährdung festgestellt – ein neuer Höchststand. Jeder einzelne Fall bedeutet Leid für die Betroffenen und verursacht volkswirtschaftliche Folgekosten von mindestens 400.000 Euro. Das summiert sich auf 25,48 Milliarden Euro.

Demgegenüber stehen Kosten von lediglich 56 Euro pro Geburt für einen Lotsendienst. Schon mit 38 Millionen Euro jährlich ließe sich eine bundesweite Regelausstattung sichern – eine Investition mit maximalem Nutzen für Kinder, Eltern und Gesellschaft.

Das ZuFa Monitoring Geburtskliniken 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen ist eine repräsentative Befragung von Mitarbeitenden in Geburtskliniken mit mehr als 300 Geburten im Jahr. Die Datenerhebung wurde vom Deutschen Krankenhausinstitut DKI durchgeführt. Eine vergleichbare Studie wurde bereits 2017 durchgeführt; die aktuellen Ergebnisse ermöglichen also auch einen Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre.

Zur Studie: https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/kooperations-und-schnittstellenforschung/zusammen-fuer-familien-zufa-monitoring-gesundheit-und-fruehe-hilfen/zufa-geburts-und-kinderkliniken-2024/

Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit mehr als zehn Jahren gemeinsam mit der Stiftung SeeYou für Babylotsen in Geburtskliniken ein; unterstützt werden sie dabei von der Auridis Stiftung. Lotsendienste ermöglichen den Zugang zu fast allen Familien, weil 98% der Kinder in Geburtskliniken geboren werden. Sie bilden daher einen elementaren Baustein in der präventiven Arbeit für Familien, damit auch Kinder aus prekären Lebenslagen gesund aufwachsen können.

Mehr zum Programm Babylotse und zur Caritas-Studie: https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/familie/babylotsinnen–praeventive-beratung-rund?searchterm=Babylotsen+Studie 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.09.2025

Deutscher Caritasverband fordert höhere Pauschale und flächendeckende Lernmittelfreiheit

Das neue Schuljahr startet in vielen Bundesländern und wird für immer mehr Familien zur finanziellen Herausforderung. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Kinder mit der Angst ins neue Schuljahr starten, die eigene Ausbildung werde für ihre Familie zur untragbaren Belastung. Wenn die Kosten für Bücher, Stifte, Hefte oder Malkasten für die Eltern nicht zu schultern sind, ohne bei anderen lebenswichtigen Ausgaben heftig zu sparen, werden die ökonomischen Sorgen der Eltern die Freude der Kinder am Lernen überschatten. Das Kinderrecht auf Bildung darf von solchen Schatten nicht in Frage gestellt werden. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine klare Sprache: Die Kosten für Schulbücher steigen deutlich schneller als die allgemeine Inflation.“
Die Preise für Schul- und Lehrbücher sind den Zahlen des Amtes zufolge im Juni 2025 um 3,8 Prozent gestiegen, deutlich stärker als die allgemeine Inflation, die bei 2,0 Prozent liegt.

Schulbedarfspaket: Zu wenig und zu spät

Zwar erhalten Menschen im Bürgergeld-Bezug Zuschüsse für Schulbedarf, doch diese reichen bei weitem nicht aus. Das Schulstartpaket, aktuell bei 130 € zum Schuljahresbeginn und 65 € zum zweiten Halbjahr, deckt die tatsächlichen Ausgaben nicht ansatzweise ab.

„Die Preissteigerungen bei Schulmaterialien bringen gerade Familien mit mehreren Kindern an ihre Belastungsgrenze,“ mahnt Welskop-Deffaa. „Beim Wechsel von der Kita in die Grundschule oder auf eine weiterführende Schule braucht es eine neue Ausstattung, dafür reicht das Geld oft vorne und hinten nicht. Viel zu oft müssen die Familien die Kosten vorstrecken und wissen nicht wie.“

Schulbücher machen den Unterschied: Lernmittelfreiheit nicht überall gesichert

In vielen Bundesländern müssen Eltern die teuren Schulbücher selbst finanzieren, wo es keine Lernmittelfreiheit gibt. „Bildung, die von der Postleitzahl abhängig ist, darf nicht sein“, betont die Caritas-Präsidentin. „Leider wissen auch nicht alle Eltern, dass beim Jobcenter ein zusätzlicher ‚Mehrbedarf‘ für Schulbücher beantragt werden kann. Das Angebot muss dringend besser kommuniziert werden.“

Deutscher Caritasverband fordert: Sofortige Anpassung der Unterstützung

Eine realistische Anpassung der Schulbedarfs-Pauschale an die tatsächlichen Kosten, eine frühzeitige Auszahlung der Zuschüsse, damit die Familien nicht in Vorkasse gehen müssen und eine flächendeckende Lernmittelfreiheit, unabhängig vom Wohnort der Eltern sind dringend notwendig.

Hintergrund:
Preise für Schul- oder Lehrbücher sind im Juni 2025 +3,8% gestiegen (Inflation insgesamt: +2,0%, Quelle: Destatis).

In Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit kann beim Jobcenter ein Mehrbedarf für Schulbücher beantragt werden.
Bereits aus einer Umfrage aus 2021* unter Caritas-Beraterinnen und -Beratern wurde berichtet, dass die Pauschale für das Schulbedarfspaket nie (44 %) oder nur manchmal ausreicht (43 %). Nur 13 % halten demnach die Pauschale insgesamt für ausreichend.

*https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2021/artikel/das-bildungs-und-teilhabepaket-muss-bekannter-werden

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.08.2025

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten will weniger arbeiten 

Eine aktuelle repräsentative Umfrage des DGB-Index Gute Arbeit zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten und der Realität: Mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent) würde die eigene Arbeitszeit gerne verkürzen. Gleichzeitig scheitern Wünsche nach längeren Arbeitszeiten häufig nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an betrieblichen Strukturen und der Ablehnung durch Arbeitgeber.

Die Umfrage unter mehr als 4.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zeigt: Je länger die tatsächliche Arbeitszeit, desto ausgeprägter der Wunsch nach Verkürzung. Besonders deutlich wird dies bei Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten: 80 Prozent derjenigen, die mehr als 40 Wochenstunden arbeiten, wollen ihre Arbeitszeit reduzieren. Bei Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden wünschen sich die Beschäftigten sogar eine Verkürzung um durchschnittlich 14,8 Stunden pro Woche.

Wenn Beschäftigte hingegen mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht an den Grenzen des bestehenden Arbeitszeitgesetzes, sondern an anderen Faktoren: 51 Prozent nennen starre betriebliche Abläufe als Hindernis, 40 Prozent die Ablehnung durch Vorgesetzte. Fehlende Stellen (31 Prozent) und mangelnde Kinderbetreuung (29 Prozent) folgen erst danach. 

„Das Problem bei der Gestaltung von Arbeitszeiten ist nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern sehr oft sind es die Arbeitgeber selbst“, erklärt Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende. „Wir wissen, dass rund 2,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit gerne mehr arbeiten würden, aber Vorgesetzte das oft ablehnen und starre Arbeitsabläufe hinderlich sind. Die unflexible Arbeitsorganisation durch Arbeitgeber ist dabei sogar ein noch größeres Problem als die fehlende Kinderbetreuung.“

Fahimi kritisiert die Forderungen der Arbeitgeberverbände scharf: „Es geht auch deshalb völlig an der Realität vorbei, dass die Arbeitgeberverbände das Arbeitszeitgesetz ändern wollen, um den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Damit wird kein Problem gelöst, sondern nur ein neuer Konflikt provoziert. Das ist das Letzte, was die Betriebe gebrauchen könnten.“ Sie fordert mehr Effizienz statt längerer Arbeitszeiten: „Die Arbeitgeber sind selbst in der Verantwortung, mehr flexible Möglichkeiten anzubieten. Damit könnten auch Teilzeitkräfte, die das gerne möchten, mehr arbeiten. Der Schlüssel zu mehr Produktivität ist mehr Effizienz bei der Arbeitsorganisation und keinesfalls eine Verlängerung der Arbeitszeiten. Es ist hinlänglich belegt, dass die Beschäftigten in Deutschland seit langem im roten Bereich arbeiten. Deshalb äußern ja auch so viele den Bedarf, Arbeitszeiten reduzieren zu wollen, vor allem diejenigen, die mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.“

Die Auswertung basiert auf den Daten des DGB-Index Gute Arbeit 2025. Im Befragungszeitraum von Januar bis Mai 2025 wurden 4.018 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer telefonisch befragt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Deutschland beträgt 36,3 Stunden, wobei Männer mit 39,9 Stunden deutlich länger arbeiten als Frauen mit 32,3 Stunden.

DGB-Index Gute Arbeit „Wöchentliche Arbeitszeiten“ zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat ein Policy Paper zur geschlechtergerechten Bestenauslese im öffentlichen Dienst veröffentlicht. Darin wird deutlich: Frauen haben im Wettbewerb um Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin schlechte Karten. Zwar gibt es politische Bekenntnisse zur Gleichstellung, doch die Realität sieht anders aus: Das zentrale Auswahlinstrument für den beruflichen Aufstieg – die dienstliche Beurteilung – ist in vielen Fällen weder gendersensibel noch über Dienststellen hinweg vergleichbar.

„Solange berufliches Fortkommen von einem Beurteilungssystem abhängt, das überkommene Rollenbilder begünstigt, sind Frauen im Wettbewerb um Führungspositionen benachteiligt“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb weist in seiner Analyse auf tief verwurzelte Defizite hin: Unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien in jedem Ressort der Bundesverwaltung, uneinheitliche Bewertungsskalen, mangelnde Transparenz und politisch besetzte Beurteilende ohne Fachqualifikation – all das erschwert faire Chancen für alle, insbesondere für Frauen. Zudem zeigen Studien, dass bestimmte Bewertungskriterien wie „Durchsetzungsfähigkeit“ oder „Belastbarkeit“ oft geschlechtsspezifisch interpretiert werden und dadurch ungewollt männlich konnotierte Verhaltensweisen bevorzugen.

Das Policy Paper formuliert ganz konkrete Reformvorschläge. Der djb fordert unter anderem eine einheitliche Beurteilungsrichtlinie für die gesamte Bundesverwaltung, geschlechtergerechte Kriterien mit Fokus auf Verantwortung statt Präsentismus sowie unabhängige, paritätisch besetzte Beurteilungskommissionen. Beamt*innen sollen zudem stärker in den Beurteilungsprozess eingebunden werden, zum Beispiel durch eigene Leistungsberichte oder regelmäßige Zwischengespräche.

„Ein modernes Beurteilungssystem muss Leistung sichtbar machen – nicht Stereotype verstärken“, sagt Dr. Marianne Czisnik, stellvertretende Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Gerade der öffentliche Dienst steht als zentraler Teil staatlichen Handelns in der besonderen Verantwortung, Gleichstellung konsequent umzusetzen, auch als Vorbild für andere gesellschaftliche Bereiche. Der djb fordert die Bundesregierung auf, jetzt die Weichen für ein gerechtes und zukunftsfähiges System der Bestenauslese zu stellen, denn nur so lässt sich ein leistungsstarker und vielfältiger öffentlicher Dienst verwirklichen und sichern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zur geplanten EU Gender Equality Strategy 2026–2030 der Europäischen Kommission vorgelegt. Der djb begrüßte bereits den strategischen Fahrplan vom 7. März 2025 ausdrücklich. In seiner aktuellen Stellungnahme hinsichtlich der kommenden EU Gender Equality Strategy fordert der djb nun, dass die erzielten Fortschritte – etwa bei Entgelttransparenz, Gewaltschutz und Gleichstellung in Führungspositionen – aktiv verteidigt und weiterentwickelt werden. Dazu brauche es eine starke Rolle der Europäischen Kommission und eine klare politische und finanzielle Unterstützung von Gleichstellungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten.

„Europäische Gleichstellungspolitik ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie und eine wichtige Grundlage zur Durchsetzung von Menschenrechten“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb betont die Notwendigkeit eines ambitionierten Gender Mainstreamings in allen Politikfeldern und fordert verbindliches Gender Budgeting im kommenden EU-Haushalt. Die neue Strategie sollte außerdem überprüfbare Indikatoren enthalten, damit Gleichstellung nicht nur als Querschnittsziel, sondern als konkret messbares politisches Vorhaben verankert wird. Auch globale Perspektiven wie eine kohärente feministische Außenpolitik und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Korruption wie Sextortion müssen stärker berücksichtigt werden.

Zentrale Handlungsfelder sieht der djb zudem in der Verbesserung des Schutzes vor geschlechtsbezogener Gewalt, im Abbau struktureller Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, in der digitalen Gleichstellungspolitik sowie im Zugang zu (reproduktiver) Gesundheitsversorgung. Dabei müssen auch migrantisierte Frauen abgesichert werden. Denn die Europäische Kommission muss gewährleisten, dass soziale Sicherungssysteme grenzüberschreitend funktionieren.

„Die neue Gender Equality Strategy der Europäischen Kommission bietet eine Chance, auch in Zeiten des Backlashes ein klares Zeichen dahingehend zu setzen, dass Gleichstellung weder optional ist noch am Grenzzaun endet“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Schließlich mahnt der djb eine konsequente Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels an. Frauen und marginalisierte Gruppen sind nicht nur besonders von den Folgen betroffen, sondern spielen auch eine zentrale Rolle im Kampf für Klimagerechtigkeit. Eine erfolgreiche europäische Gleichstellungspolitik muss diese Perspektive systematisch einbeziehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.08.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die nur sehr unzureichende Umsetzung des Rechts auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland. Eine Analyse der Kinderrechtsorganisation auf Grundlage von Befragungen der Landesregierungen zeigt auf, dass die derzeitig gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten wird. Demnach sind die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer unter Berücksichtigung des Völkerrechts verpflichtet, für geflüchtete Kinder und Jugendliche den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aktuell warten viele geflüchtete Kinder und Jugendliche jedoch teils viele Monate oder sogar Jahre, bis sie ihr Recht auf Bildung durch den Besuch einer Regelklasse wahrnehmen können.

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die noch vom Bundestag beschlossen werden muss, soll auch die Rechtslage diesbezüglich geändert werden: Der Zugang zum Bildungssystem soll demnach so bald wie möglich erfolgen und darf nicht länger als zwei Monate nach Asylantragsstellung hinausgezögert werden. Dabei ist eine Beschulung außerhalb des regulären Bildungssystems auf höchstens einen Monat zu beschränken.

„Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Bundesländer haben sich entsprechend Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung für alle Kinder verpflichtet. Nach langem Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen vielerorts eine qualitativ unzureichende oder keine Beschulung stattfindet, kommt es auch nach der Umverteilung regelmäßig zu erheblichen Wartezeiten. Vorbereitungsklassen beginnen häufig erst danach und können bis zu zwei Schuljahre andauern. Insgesamt kann es für geflüchtete Kinder bis zu drei Jahre dauern, bis sie in einer Regelklasse unterrichtet werden. Damit bleiben diese Kinder bei der Bildung auf der Strecke. Das verstößt gegen ihre Rechte. Die langen Wartezeiten sind zudem ein bildungspolitisches Problem, denn sie erschweren eine effiziente Bildungsintegration und erfolgreiche Bildungsverläufe erheblich. Eine Verstärkung von Investitionen und Bemühungen zur Umsetzung einer schnellen Gewährleistung des Rechts auf Bildung rechnet sich langfristig für Schulen und Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben während des sogenannten Clearingverfahrens in der Regel keinen Zugang zur schulischen Bildung. Zwar sehen die gesetzlichen Regelungen für die vorläufige und reguläre Inobhutnahme Fristen von insgesamt fünf Wochen vor – jedoch haben die meisten Bundesländer kaum belastbare Daten zur tatsächlichen Dauer dieser Verfahren. Die Zahlen einiger weniger Bundesländer zeigen, dass diese dort durchschnittlich mehrere Monate dauern. Daher ist fraglich, ob der Zugang zur schulischen Bildung für diese besonders vulnerable Gruppe rechtskonform gewährleistet ist“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht es zudem als sehr problematisch an, dass es in keinem Bundesland möglich ist, systematisch auf Grundlage von Daten zu überprüfen, wie der Bildungszugang geflüchteter Kinder in der Praxis umgesetzt wird – insbesondere wie viel Zeit zwischen Asylantragstellung, Schulaufnahme und Integration in die Regelklasse vergeht. Auch die genaue Dauer der Beschulung in Vorbereitungsklassen oder Sprachlernklassen bis zur Integration in Regelklassen ist bislang kaum bekannt. Ebenfalls braucht es dringend ausreichend Daten über Bildungsverläufe von geflüchteten Kindern, um die Wirkungen der unterschiedlichen Bildungssysteme erfassen zu können. Verlässliche Datenerhebungen und ein schnellerer Zugang zur schulischen Bildung sollten deshalb Kernziele einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern und Kommunen sein.

Die Analyse „Einschränkungen beim Recht auf Bildung: Geflüchtete Kinder bleiben auf der Strecke“ fußt auf einer Befragung der Landesregierungen und wurde von der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt. Sie ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes, der voraussichtlich im Dezember dieses Jahres veröffentlicht wird. Im Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern untersucht und verglichen.

Die Analyse „Einschränkungen beim Recht auf Bildung: Geflüchtete Kinder bleiben auf der Strecke“ kann unter www.dkhw.de//bildungszugang-gefluechtete-kinder heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 04.09.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag 2025 einen ganzen Monat lang mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Ab heute dreht sich auf www.kindersache.de/weltkindertag im gesamten Monat September passend zum Weltkindertagsmotto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ alles um die Themen Kinderrechte, Demokratie und Teilhabe. Dabei können die Kinder auf kindersache.de in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen.

So können sich die Kinder an verschiedenen Rätseln und Challenges ausprobieren oder sich mit der kindersache-Community über ihre Wünsche und Fragen vor allem rund um die Themen Demokratie und Kinderrechte austauschen. Zudem wird die beliebte Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“ fortgesetzt und diesmal die Frage beantwortet: Wie können sich Kinder politisch einbringen und mitbestimmen? Darüber hinaus führt eine interaktive Kinderrechte-Rallye durch die verschiedenen Beiträge auf kindersache.de. Und: So wie überall auf kindersache.de wird auch beim „Kinderrechte-Spezial” die Beteiligung natürlich großgeschrieben – die Kinder können nicht nur kommentieren, sondern auch ganz eigene Beiträge und Ideen einreichen.

„Die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive in allen Bereichen unserer Gesellschaft ist dringend notwendig, nicht nur am Weltkindertag am 20. September. Das Thema geht uns alle an: Politikerinnen und Politiker, Verantwortliche in der Wirtschaft, Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, sie alle sind in der Pflicht, wenn es um die Verwirklichung kindgerechter Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gerade in Zeiten multipler Krisen zeigt sich, dass es der Kinderrechte mehr denn je bedarf“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Hier möchten wir mit unserem ‚Kinderrechte-Spezial‘ auf kindersache.de ein klares Signal für die Kinderrechte setzen. Alle Kinder und Jugendlichen können hier beim Weltkindertag mitfeiern, egal, wo sie gerade sind, und das den ganzen September hindurch.“

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ unterstreichen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland, wie wichtig die Umsetzung der Kinderrechte für unser aller Zukunft und als Fundament der Demokratie ist. Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen und leben, verstehen besser, wie Demokratie funktioniert und wie sie sich aktiv einbringen können. Die beiden Kinderrechtsorganisationen dazu auf, die Rechte der jungen Generation stärker als bisher bei politischen Entscheidungen miteinzubeziehen – für ein zukunftsfähiges und kinderfreundlicheres Land.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 01.09.2025

eaf fordert sofortige Maßnahmen gegen Kinderarmut

Kinderarmut und finanzielle Nöte von Familien müssen dringend in den Fokus des Regierungs­handelns rücken. Das fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) mit Blick auf die besorgniserregenden Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage, die eine deutliche Zunahme der finanziellen Zukunftsängste von Eltern im Vergleich zum Januar zeigt. 25 Prozent der Befragten haben aktuell Sorge, dass sie die Grundbedürfnisse ihrer Familie (Heizung, Wohnen, Kleidung, Nahrung) nicht oder nicht mehr ausreichend decken können.

„Dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, ist die Politik keinen Schritt nähergekommen. Auch die von der Regierung bis zum Sommer versprochene spürbare Verbesserung blieb bislang aus. Wenn Familien sich im Stich gelassen fühlen, verlieren sie das Vertrauen in die Politik, in Institutionen und in unsere Demokratie. Das ist fatal“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gute Rahmenbedingungen und gerechte Teilhabechancen haben. Dafür braucht es ausreichende finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall und eine soziale Infrastruktur mit hochwertigen Betreuungs- und Bildungsangeboten.“

Noch immer entscheiden Einkommen und Herkunft maßgeblich über Bildungswege und Zukunftschancen. Die eaf fordert deshalb eine Neudefinition des soziokulturellen Existenz­minimums für Kinder. Ebenso wichtig sind deutliche Investitionen in eine funktionierende Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur: in Kitas und Schulen ebenso wie in Beratungs- und Freizeitangebote, Familienbildung und Sprachförderung. „Dabei geht es nicht um Wohltaten, sondern um das, was alle Kinder für ein gutes Aufwachsen brauchen“, so Trieloff. „Die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag dürfen nicht länger aufgeschoben werden. Familien brauchen verlässliche Unterstützung im Alltag – nicht irgendwann, sondern jetzt!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.09.2025

Der Familienbund der Katholiken fordert angesichts der deutlich gesunkenen Geburtenrate, mit familienpolitischen Maßnahmen gegenzusteuern. Dabei müssen die Wünsche der Familien im Zentrum stehen. Ein zentraler Ansatzpunkt im Koalitionsvertrag ist das Elterngeld.

„Die aktuellen Zahlen zeigen eine alarmierende Entwicklung: In Deutschland ist die Geburtenrate weiter gesunken. Von Januar bis April 2025 wurden 7,5 % weniger Kinder geboren als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau liegt inzwischen nur noch bei 1,35 – so niedrig wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Besonders besorgniserregend ist die wachsende Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Während sich Paare in Deutschland weiterhin durchschnittlich 1,8 Kinder wünschen, bleibt die tatsächliche Kinderzahl deutlich darunter. Diese Entwicklung bedeutet nicht nur eine Einschränkung individueller Freiheit. Sie verschärft auch den Fachkräftemangel, erhöht den Druck auf das Rentensystem und hat langfristige Auswirkungen auf Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Hoffmann fordert verlässliche und flexible Rahmenbedingungen für Familien: „Wenn Eltern – je nach Lebenssituation – zwischen verschiedenen Modellen und Kombinationen von Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und Erziehungsarbeit wählen können, ohne dadurch wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten, entstehen echte Perspektiven für Familiengründung und -erweiterung. Eine moderne Familienpolitik muss dafür die Voraussetzungen schaffen“, so Hoffmann.

Eine Maßnahme, die den Wunsch nach Kindern unterstützt, ist das Elterngeld. Laut der „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ stieg die Geburtenzahl 2012 durch das Elterngeld um 7 %. Da die Eckwerte des Elterngeldes aber seit 2007 nie an die Preissteigerungen angepasst wurden, erfüllt das Elterngeld seine Funktion nur noch eingeschränkt. Ulrich Hoffmann erläutert: „Der Mindestbetrag von 300 Euro hat 2007 noch das sächliche Existenzminimum eines Kindes abgedeckt. Dieses liegt mittlerweile bei über 500 Euro. Und der Höchstbetrag von 1.800 Euro begrenzt heute bereits bei Durchschnittseinkommen die eigentlich vorgesehene Lohnersatzrate von 65 %. Für viele Familien ist es daher finanziell nicht mehr möglich, dass auch die besserverdienende Person Elternzeit nimmt. Eine Inflationsanpassung ist daher beim Elterngeld dringend erforderlich.“

Um den Wunsch vieler Familien nach einer gleichmäßigeren Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu unterstützen, fordert Ulrich Hoffmann zusätzliche Partnermonate, wobei die von beiden Eltern flexibel nutzbaren zwölf Monate erhalten bleiben müssten. „Die Flexibilität des Elterngeldes darf nicht eingeschränkt, sondern muss ausgebaut werden, auch durch die Möglichkeit eines Elterngeldbezugs in späteren Lebensphasen des Kindes. Das Wissen darum, in kritischen Situationen für das Kind da sein zu können, erleichtert Paaren die Entscheidung für Kinder.“

Damit das gewünschte Familienmodell auch nach dem Elterngeldbezug gelebt werden, braucht es eine verlässliche, flexible und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur, gute Bildung, familiengerechte Steuern und Sozialabgaben und eine besondere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. „Wer heute Familien stärkt, sichert morgen die Zukunft unseres Landes“, betont Hoffmann und schließt mit: „Politik muss endlich die Weichen stellen – für mehr Zuversicht, mehr Kinder und eine solidarische Gesellschaft von morgen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 23.07.2025

Gewerkschaft unterstützt Väter vor Gericht +++ Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland aus Sicht der Gewerkschaft nicht ausreichend umgesetzt +++ Zeit nach der Geburt entscheidende Phase für gesamte Erwerbsbiografie von Frauen

Die IG Metall unterstützt aktuell mehrere Väter, die gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen. Die Väter wollen erstreiten, für den von ihnen genommenen Urlaub in den ersten Wochen nach der Geburt ihrer Kinder angemessen kompensiert zu werden. Sie stützen ihre Klagen auf die mangelnde Umsetzung der Richtlinie 2019/1158 der Europäischen Union (Vereinbarkeitsrichtlinie) durch die Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend der Vereinbarkeitsrichtlinie müssen die Mitgliedsstaaten einen Freistellungsanspruch von mindestens zehn Tagen anlässlich der Geburt eines Kindes für den Vater oder den nach nationalem Recht anerkannten zweiten Elternteil einführen. Damit alle Väter sich diese Freistellung leisten können, muss sie auch vergütet werden. Eine solche Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes ist in Deutschland bisher nicht eingeführt worden.

Das Landgericht Berlin II hat nun zwei dieser Klagen abgewiesen. Die IG Metall unterstützt die Väter weiterhin, die in die nächste Instanz gehen wollen.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gewährt Vätern entsprechend der Vereinbarkeitsrichtlinie einen spezifischen Freistellungsanspruch anlässlich der Geburt. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Mitgliedsstaaten, die dem zweiten Elternteil bislang keine spezielle Freistellung anlässlich der Geburt gewähren.

Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass es eine Freistellungsphase für den zweiten Elternteil im engen zeitlichen Zusammenhang zur Geburt geben sollte. Die Elternzeit und das Elterngeld können diesen speziellen Freistellungsanspruch nicht ersetzen, weil sie nicht im Zusammenhang mit der Geburt in Anspruch genommen werden müssen und auch keine separate, vergütete Freistellung von zehn Tagen ermöglichen. Die spezielle Freistellung anlässlich der Geburt entlastet die Mutter in der für ihre physische und psychische Gesundheit bedeutsamen Phase nach der Geburt und fördert die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen in besonderem Maße. Eine frühe partnerschaftliche Aufteilung hat somit einen hohen emotionalen und gesundheitlichen Wert für Eltern und Kind. Sie fördert auch eine faire Aufteilung der Sorgearbeit in den späteren Lebensphasen des Kindes.

Care- oder Sorgearbeit wird noch immer zu großen Anteilen von Frauen geleistet – mit der Coronapandemie hat sich dieser Umstand weiter verstärkt. Dies birgt nicht nur eine größere zeitliche und körperliche Belastung für Frauen, sondern verschärft auch die sogenannte Teilzeit-Falle, also die unfreiwillige, reduzierte Erwerbstätigkeit von Frauen. Sie ist mit erheblichen finanziellen Einbußen in der gesamten Erwerbsbiografie von Frauen verbunden und ist eine wesentliche Ursache des Gender Pay Gaps, der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass die Phase nach der Geburt des ersten Kindes entscheidend für die gesamte Erwerbsbiografie ist.

Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform des Elterngeldes vor, um eine stärkere Beteiligung des zweiten Elternteils, meist der Väter, und damit eine gerechte Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit gerade im Hinblick auf die Geburt des Kindes zu fördern. Aus Sicht der IG Metall kann diese Zielsetzung durch die Einführung der Freistellung des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt des Kindes erreicht werden. Die Bundesregierung muss die Vereinbarkeitsrichtlinie vollständig umsetzen und diese Freistellung einführen.

Quelle: Pressemitteilung IG Metall vom 06.08.2025

Antifeministische Zustände in Deutschland 2024 – Eine massive Bedrohung für Betroffene und Zivilgesellschaft

Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Trauriges Rekordhoch: Die „Meldestelle Antifeminismus“ registrierte im Jahr 2024 insgesamt 558 antifeministische Vorfälle. Dies entspricht einem Anstieg um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Angriffe reichen von Beleidigung, Bedrohung und Hasskampagnen über Körperverletzung und Brandstiftung bis hin zu systematischer digitaler sexualisierter Gewalt.

Durchschnittlich 10 antifeministische Vorfälle pro Woche dokumentierte die Meldestelle Antifeminismus im vergangenen Jahr. Die nun als Kurzbericht veröffentlichte Auswertung der eingegangenen Vorfallsmeldungen und Betroffenen-Erfahrungen zeigt: Antifeminismus äußert sich zunehmend aggressiver.

Darauf weisen unter anderem die vielfältigen Angriffsformen hin. Sie reichten von Sachbeschädigung (77 Vorfälle) über konkrete verbale (96) und physische Gewalt (72), systematische Angriffe/Bedrohungen via E-Mail, Brief, Anrufen oder Hassnachrichten (57) bis hin zu geplanten oder umgesetzten Anschlägen (10), etwa in Form von Brandstiftung, Buttersäure-Anschlägen oder Angriffen mit Waffen.

Angriffe, die sich gegen Einzelpersonen richteten, trafen vor allem Frauen und (weitere) Menschen aus der LSBTIQA+-Community, insbesondere trans* Personen. Aber auch zivilgesellschaftliches Engagement für Frauenrechte, Gleichstellung sowie geschlechtliche, sexuelle oder familiäre Vielfalt stand massiv im Fokus. Dies belegen unter anderem die zahlreich gemeldeten, antifeministisch motivierten direkten Angriffe auf Organisationen (59), wie Gleichstellungs- und Beratungsstellen, Gewaltschutzverbände, Jugend- und Sportvereine und auf Veranstaltungen (102). Darunter registrierte die Meldestelle 92 Angriffe auf CSDs, ihre Teilnehmenden und Organisator*innen. Die hohe Zahl reiht sich ein in die Berichte und Statistiken zu Gewalt und extrem rechten Angriffen gegen CSDs im Jahr 2024 und macht erneut die feste Verankerung von LSBTIQA+-Feindlichkeit in antifeministischer Ideologie und Mobilisierung deutlich. Weitere Angriffe richteten sich gegen Kulturveranstaltungen oder solche zum 08. März.

Fast 30% der 2024 gemeldeten Vorfälle entfielen auf den digitalen Raum. So gab es zahlreiche Meldungen zu Online-Beiträgen, teils sogar ganzen Webseiten und Gruppen, die organisiert zu Gewalt gegen Frauen aufrufen und systematisch Bildmaterial von sexualisierter Gewalt, Vergewaltigungen, Femiziden verbreiten. Nicht nur hier übernimmt organisierter Antifeminismus die Funktion, Gewalt gegen Frauen und antifeministisch markierte Feindbilder zu propagieren, anzuleiten und letztendlich gesellschaftlich zu legitimieren. Das individuelle Sicherheitsgefühl hat sich für viele, vor allem mehrfachmarginalisierte, Betroffene deutlich verschlechtert. 2 Pressemitteilung: Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Die 2024 dokumentierten Vorfälle verdeutlichen darüber hinaus, welche Auswirkung die breite antifeministische Mobilisierung auf die Gesellschaft hat. Meldestellen-Leitung Ans Hartmann erläutert: Antifeminismus muss in seiner Relevanz für extrem rechte Bewegungen und Radikalisierung sowie im Zusammenhang mit steigenden Zahlen von Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt problematisiert werden. Antifeminismus gefährdet große Teile der Bevölkerung und ist ein massives sicherheitspolitisches Risiko, das dringend gesamtgesellschaftlich angegangen werden muss.“

Wie konkret sich Bedrohungslagen und Einschränkungen für die Zivilgesellschaft mittlerweile zeigen, spiegelt sich auch in den in 2024 zahlreich durchgeführten Fachberatungen und Fortbildungen wider. Der Bedarf an Informationen und Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Präventions- und Sicherheitskonzepten war bei frauen-/gleichstellungspolitischen Organisationen und im Bereich queerer Selbstvertretung und Bildungsarbeit besonders hoch.

Der Kurzbericht „Antifeministische Zustände in Deutschland 2024 – Eine massive Bedrohung für Betroffene und Zivilgesellschaft“ ist zu finden unter:

https://antifeminismus-melden.de

Quelle: Pressemitteilung Lola für Demokratie e.V. vom 13.08.2025

Sie zu erhalten, liegt im Interesse aller Demokrat*innen

Zu den systematischen Angriffen auf das mühsam errungene Selbstbestimmungsgesetz erklären die Frauenhauskoordinierung e. V., der Bundesverband Trans*, der LSVD – Verband Queere Vielfalt e.V. und das Jugendnetzwerk Lambda e.V. gemeinsam:

Demokratien stehen für die Gleichheit aller Menschen und die Unverletzlichkeit der Menschenrechte. Werte wie Gleichheit, Freiheit und Menschenwürde bilden das Fundament einer Demokratie und garantieren Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensweisen, Perspektiven und Identitäten. In Zeiten, in denen antifeministische, autoritäre und rechtsextreme Stimmen lauter werden, werden diese Werte zunehmend angegriffen. Selbstbestimmung ist dabei eines der Themen, die als Konfliktfeld ins Zentrum gerückt werden und an denen sich zeigt: Nur wenn Menschenrechte Tag für Tag verteidigt werden, bleiben sie erhalten.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gerät in diesem Hinblick immer wieder unter Beschuss. Dabei wird die Bedeutung des SBGG oft unterschätzt: Die öffentliche Debatte dreht sich hauptsächlich um Missbrauchsnarrative, anstatt den menschenrechtlichen Stellenwert des Selbstbestimmungsgesetzes in den Blick zu nehmen. Es bedeutet nicht nur einen menschenrechtskonformen Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Es drückt aus, dass jede Person das Recht hat, über das eigene Leben zu bestimmen und ihre Identität frei zu entfalten. Es bildet zudem ab, dass in unserer Gesellschaft weder Frauen noch Männer in starren Geschlechterbildern eingeschlossen werden sollen.

Die Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) Sibylle Schreiber erklärt: „Wie erwartet hat das SBGG an der Situation in Frauenhäusern nichts geändert. Vor der Verabschiedung des Gesetzes kursierte die angebliche Sorge, dass cis Männer sich durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern verschaffen könnten. Dieser unrealistischen Annahme haben wir schon damals widersprochen. Es werden hier immer wieder unnötig Schreckensszenarien konstruiert, während die alltägliche Gewalt durch cis Männer weitergeht – ohne dass es dafür eine aufwändige Änderung des Geschlechtseintrags braucht.
Ob ein Frauenhaus für eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder in der jeweiligen Situation die adäquate Anlaufstelle ist und passende Unterstützung bieten kann, wird stets von den Fachkräften vor Ort im Einzelfall entschieden. Dies gilt unterschiedslos für die Aufnahme von cis Frauen wie von trans* Frauen oder nicht-binären Menschen. Trans* Frauen, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen finden in Deutschland bereits seit vielen Jahren Schutz in Frauenhäusern.
Gleichzeitig gehören trans* Frauen, intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen zu den besonders vulnerablen und in hohem Maße von Gewalt bedrohten Personengruppen. Deshalb ist es notwendig, bedarfsgerechte und intersektionale Angebote für Schutz und Unterstützung bei Gewalt zur Verfügung zu stellen. Den diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz vor Gewalt halten wir für einen zentralen Gradmesser für die Verwirklichung eines gleichberechtigten Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft.“

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des BVT* sagt dazu: „Eine Demokratie muss sich daran messen lassen, wie sie mit Gruppen umgeht, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Stellt sie sich nicht schützend vor diese Gruppen, werden deren Menschenrechte als etwas Optionales dargestellt. Das widerspricht dem Grundgesetz. Ein strategischer Angriff auf das SBGG wie der von der rechtsextremen Person Liebich darf nicht dazu genutzt werden, das Selbstbestimmungsgesetz und damit auch die Grund- und Menschenrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen insgesamt in Frage zu stellen. Anstatt die Existenz des Selbstbestimmungsgesetzes zu hinterfragen, müsste im Zentrum stehen, wie Diskriminierung, die in verschiedenen Paragrafen des SBGG fortgeschrieben wird, beendet werden kann.“

Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristeten oder verlängerbaren Aufenthaltstiteln haben Zugang. Vornamens- und Personenstandsänderungen in zeitlicher Nähe zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall sind gesondert geregelt und werden im Hinblick auf die Verpflichtung zum „Dienst an der Waffe” unwirksam. Trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wird durch Anmeldefristen und Sperrfristen unterstellt, sie würden diese Angaben aus einer spontanen Laune heraus ändern. Es wird eine Bedrohung für Frauen und Kinder aus dem Selbstbestimmungsgesetz konstruiert, die in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen umgesetzt haben, eingetreten ist.

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt betont: „Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen hat die Community lange gekämpft. Die Zahlen offenbaren, wie sehnsüchtig viele auf diese vereinfachte und diskriminierungsarme Möglichkeit des Wechsels von Vornamen und Geschlechtseintrag gewartet haben. Die Statistiken zeigen, dass Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuletzt rückläufig waren und nach Inkrafttreten im November und Dezember 2024 rund zehntausend Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz durchgeführt wurden. Dadurch wird deutlich, für wie viele Menschen das Gesetz eine große Bedeutung hat – Demokrat*innen sollten diesen queerpolitischen Meilenstein nicht in Frage stellen.“

Oska Jacobs aus dem Bundesvorstand des Jugendnetzwerk Lambda sagt dazu: „Mit der Vulnerabilität junger Menschen zu argumentieren und gleichzeitig gegen das Selbstbestimmungsgesetz zu wettern, führt nicht nur in eine Sackgasse, sondern ist sogar im hohem Maße fahrlässig. Denn gerade um junge Menschen zu schützen, braucht es ein Gesetz, das es ermöglicht, ohne unnötige Hürden und menschenunwürdige Verfahren, über die eigene Identität bestimmen und diese behördlich verankern zu können. Viele junge queere, und vor allem trans* Menschen sind von psychischen Erkrankungen und großen mentalen Belastungen betroffen. Gerade in einer Lebensspanne die ohnehin von großen Veränderungen und Lebensfragen geprägt ist, an denen junge Menschen an Universitäten, Schulen und Ausbildungsplätzen jeden Tag damit konfrontiert werden, den offiziellen Namen angeben zu müssen, ist es umso entscheidender selbstbestimmt und barrierearm über die eigene Geschlechtsidentität entscheiden zu können. Das Selbstbestimmungsgesetz, und das zeigen auch die Zahlen, ist daher absolut unabdingbar und notwendig um die mentale Gesundheit junger Menschen gewährleisten zu können!“

Kontakt:
presse@frauenhauskoordinierung.de, presse@bv-trans.de, presse@lsvd.depresse@lambda-online.de

Zum Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 11.09.2025

Queere Sicherheit braucht politische Verantwortung

Heute ist Friedrich Merz seit 100 Tagen als Bundeskanzler im Amt. Der LSVD – Verband Queere Vielfalt zieht eine Zwischenbilanz. Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD erklärt:

Die ersten 100 Tage der neuen Regierung unter Bundeskanzler Merz haben viel Verunsicherung in die queere Community gebracht. Noch ist es zu früh, um eine umfassende queerpolitische Bilanz zu ziehen – dennoch gibt es bereits dringenden Handlungsbedarf.

Mit Sorge beobachten wir die politische Diskussion um Regenbogenfahnen, um die Teilnahme von Bundestagsmitarbeiter*innen am CSD und “Genderverbote”. Hier wird inzwischen ein offener Kulturkampf geführt, in dem Teile der Regierung rechtsextreme Narrative rund um einen angeblichen Woke-ism aufgreifen und legitimieren. Die Debatte um gendergerechte Sprache und queere Sichtbarkeit schlägt mediale Wellen, und genau das ist ihr Ziel: Ablenkung von tatsächlichen sozialen und politischen Problemen, die Millionen von Menschen in Deutschland betreffen.

Die Pläne zur Änderung des Meldewesens anlässlich des Selbstbestimmungsgesetzes kritisieren wir scharf. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen werden bei der geplanten Reform des Bundespolizeigesetzes nur mangelnd berücksichtigt. Die Beendigung aller humanitären Aufnahmeprogramme betrifft auch queere Menschen aus Afghanistan, die sich auf die Aussagen der letzten Bundesregierung verlassen haben und nach Pakistan ausgereist sind, wo sie nicht bleiben können. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan droht ihnen Verfolgung und Tod. Deutschland muss hier Wort halten: Diese Menschen müssen in jedem Fall aufgenommen werden. Dass es mit Sophie Koch weiterhin eine Queerbeauftragte gibt, begrüßen wir sehr. Wir hoffen, dass es ihr gerade in dieser politisch herausfordernden Zeit gelingt, eine starke Stimme für die Bedürfnisse der Community zu sein.

Die Liste der dringenden queerpolitischen Aufgaben ist lang, und die Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen, wie ernst sie diese nimmt. Das Familien- und Abstammungsrecht muss reformiert werden, um endlich der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht zu werden – zum Wohle der Kinder. Artikel 3 Abs. 3 GG muss um den expliziten Schutz aller queeren Menschen ergänzt werden. Die steigende queerfeindliche Hasskriminalität muss bundesweit konsequent erfasst, verfolgt und öffentlich verurteilt werden.

Wir fordern ein Ende der politischen Angriffe auf die queere Community und die Umsetzung dieser jahrzehntealten und teils immer wieder gerichtlich angemahnten Forderungen. Die Regierung Merz muss Verantwortung auch für queere Menschen übernehmen!

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 13.08.2025

Armutsbetroffene Kinder werden deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Fehlende Kindertagesbetreuung verstärkt damit die soziale Spaltung der Gesellschaft.

Wer arm ist, hat deutlich schlechtere Chancen auf einen Kitaplatz, das belegt ein aktueller Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Armut und Kita-Betreuung. Nur 19 Prozent der ein- bis zweijährigen Kinder aus armutsbetroffenen Familien besuchen eine Kita, während gleichaltrige Kinder aus nicht von Armut betroffenen Familien doppelt so häufig von einem Kitaplatz profitieren (41 Prozent). Der Bericht zeigt, dass die Kosten der Kinderbetreuung für viele armutsbetroffene Familien eine erhebliche Belastung darstellen und zahlreiche Familien daran hindern, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen.  

„Kinder aus armutsbetroffenen Familien werden beim Zugang zu frühkindlicher Bildung ausgebremst, weil finanzielle und regulative Hürden den Weg in die Kita versperren. Die Bundesregierung muss diese Ungerechtigkeit beenden und Kita-Betreuung für alle ermöglichen”, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock.  

Für Eltern bedeute die fehlende Kindertagesbetreuung Einschränkungen bei der Erwerbsarbeit und damit schlechtere Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern, mahnen die Autor*innen des Berichts. Bestehende soziale Ungleichheiten würden so verstärkt.   

Beziehende von Sozialleistungen haben eigentlich einen Rechtsanspruch darauf, bei den Kita-Kosten entlastet zu werden. Der Bericht des Paritätischen zeigt aber, dass es bei der Umsetzung erhebliche Mängel gibt. Als Lösung schlägt der Verband vor, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien – ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.   

Der Paritätische fordert zudem, dass der Bund sich dauerhaft finanziell an der Verbesserung des Kita-Systems beteiligt, da frühkindliche Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dabei sei es entscheidend, dass der Zugang zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, etwa die Kostenübernahme des Mittagessens in der Kita, erleichtert wird.   

Die Publikation „Ungleichheit von Anfang an. Bericht zu Armut und Kita-Betreuung“ ist Teil einer neuen Reihe von Veröffentlichungen zum Thema Armut, die jeweils verschiedene Schwerpunkte setzen. Dabei stützt sich der Bericht insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZ-SILC.   

Dokumente zum Download

Ungleichheit von Anfang an: Bericht zu Armut und Kita-Betreuung (September 2025) (1 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.09.2025

Paritätischer: Gemeinnützige Angebote in Gefahr

Es drohen erneut Kürzungen bei der Unterstützung für die Eingliederung benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt bei der Arbeitsmarktförderung. Die entsprechenden Titel im aktuellen Haushaltsentwurf der Regierung für 2025 konterkarieren das Vorhaben des Koalitionsvertrags, die Vermittlung in Arbeit zu stärken und sicherzustellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Paritätische Gesamtverband sieht darin mit zahlreichen Mitgliedsorganisationen, die aktiv in der Arbeitsmarktförderung sind und praktische Erfahrungen mit Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeiterwerbslose haben, ein falsches Signal. Diese Stimmen der Praxis rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun in einem Offenen Brief auf, die drohenden Kürzungen zu verhindern.

Die Verfasser*innen des Briefes erinnern daran, dass bereits in den Vorjahren starke Kürzungen in diesem Bereich vorgenommen wurden. So lagen die Haushaltsmittel für die Arbeitsmarktintegration 2021 noch bei 5 Milliarden Euro. In 2024 waren nur noch 4,15 Milliarden Euro geplant. In 2025 sollen sogar nur noch 4,1 Milliarden zur Verfügung stehen.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, hält diese Entwicklung für falsch: “Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind eine Investition in die nachhaltige Qualifizierung und Förderung von Menschen, die unsere Hilfe benötige und verdienen. Das lohnt sich, für alle. Die Bundesregierung darf deshalb nicht an der falschen Stelle sparen.

Der Paritätische fürchtet, dass weitere Kürzungen durch die Hintertür drohen. Hintergrund ist, dass die Verwaltungskosten der Jobcenter und der sog. Eingliederungstitel im Bundeshaushalt gegenseitig deckungsfähig sind. Das bedeutet: Jobcenter können das Geld aus der Arbeitsförderung auch für ihre Verwaltungskosten einsetzen. Das Verwaltungsbudget ist jedoch absehbar viel zu niedrig.

Die gemeinnützigen Organisationen berichten aus der Praxis, dass Jobcenter vielerorts bereits Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung ein oder bieten diese teils nicht mehr an. In der Folge seien die Zahlen der Teilnehmer*innen bereits stark zurückgegangen. Leidtragende seien die Menschen, die in den Qualifizierungsmaßnahmen ihre Chance für den Ein- und Aufstieg im Arbeitsmarkt sehen. Sozialen Einrichtungen und Diensten droht, dass sie ihre Dienstleistungen nun immer seltener anbieten können. Dies könne sogar existenzbedrohend werden.

“Der Paritätische mit seinen Mitgliedern weiß aus erster Hand, wie wichtig die Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt für viele Menschen sind. Sie sind unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, diesen Posten im Haushalt nicht weiter auszudünnen. Im Gegenteil. Er muss stärker finanziert werden”, so Dr. Joachim Rock.

Dokumente zum Download

Offener Brief an den Deutschen Bundestag (68 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.08.2025

  • Drei Viertel halten Pläne von Schwarz-Rot gegen Kinderarmut für unzureichend
  • Ein Viertel sorgt sich um finanzielle Zukunft – starker Anstieg seit Jahresbeginn
  • Kinder von Geringverdienenden und Alleinerziehenden vermehrt emotional belastet

Familien in Deutschland sorgen sich zunehmend um ihre finanzielle Sicherheit und erwarten von der Bundesregierung wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von Save the Children unter Eltern minderjähriger Kinder äußerten gut drei Viertel (76 Prozent) die Ansicht, dass die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderarmut nicht ausreichen.

„Die Erwartungen an die Politik sind hoch – und das Vertrauen in bestehende Strategien gering“, sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut bei Save the Children. „In den Familien nehmen die finanziellen Sorgen zu und Kinderarmut verharrt auf einem hohen Niveau. Aber die Bundesregierung verschließt die Augen und lässt ein familienpolitisches Gesamtkonzept vermissen, um Eltern und Kinder besser zu unterstützen. Auch der Koalitionsvertrag zeigt: Viele Ansätze gegen Kinderarmut bleiben bisher vage oder Stückwerk. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir brauchen endlich mehr Ambition in der Familienpolitik.“

Deutlich mehr Eltern als noch zu Jahresbeginn blicken pessimistisch auf ihre finanzielle Situation. 25 Prozent der Befragten äußerten mit Blick auf die kommenden zwölf Monate die Sorge, dass sie die Grundbedürfnisse ihrer Familie (Heizung, Wohnen, Kleidung, Nahrung) nicht oder nicht mehr ausreichend decken können, das bedeutet eine Steigerung um 10 Prozentpunkte. Denn in einer forsa-Umfrage für Save the Children vor der Bundestagswahl hatten noch 15 Prozent diese Sorge geteilt. Besorgniserregend ist die Entwicklung insbesondere bei Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 Euro: Hier geben 57 Prozent an, sich die Versorgung mit dem Notwendigsten nicht mehr leisten zu können – ein Anstieg um 21 Prozentpunkte seit Januar.

Fast die Hälfte (48 Prozent) der Familien mit weniger als 3.000 Euro netto im Monat können sich nie oder nur selten etwas wie Urlaub, Restaurantbesuche, Hobbys der Kinder oder neue Möbel leisten. Bei Alleinerziehenden sind es 33 Prozent. Ein Fünftel der Kinder aus diesen Gruppen reagiert mit seelischem Stress auf den finanziellen Druck.

„Die Ergebnisse bestätigen, dass Armut und finanzielle Sorgen große psychische Belastungen für Eltern, aber auch für Kinder und Jugendliche selbst sind“, kommentiert Prof. Dr. Julian Schmitz, Professor für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Universität Leipzig, die Umfrage, die ihm Save the Children zur Einordnung vorgelegt hat. „Wir wissen aus anderen Studien, dass Kinder aus finanziell benachteiligten Familien häufiger von psychischen Störungen betroffen sind und gleichzeitig schwerer Unterstützung finden. Die Folgen sind langanhaltende hohe gesellschaftliche und individuelle Kosten. Es ist daher eine zentrale politische Aufgabe, Kinderarmut endlich mit Nachdruck zu bekämpfen.“

Eric Großhaus ergänzt: „In den anstehenden Diskussionen und Reformen zur Zukunft des Sozialstaates und des Bürgergelds muss eins klargestellt werden: Familien und Kinder sind keine Bittsteller – sie haben ein Recht auf umfassende Unterstützung. Geringverdienende und Alleinerziehende brauchen nicht nur bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind auch auf mehr Unterstützung für das Aufwachsen ihrer Kinder angewiesen – etwa durch Bildungs- und Teilhabeangebote, den Abbau von Bürokratie bei Sozialleistungen oder auch teilhabesichernde Regelsätze in der Grundsicherung. Wir brauchen ein breites Bündel von Maßnahmen für Kinder. “

Im Januar hatten 88 Prozent der Eltern gesagt, dass Kinderarmut ein drängendes Problem sei, das die nächste Bundesregierung vorrangig angehen sollte – und die Erwartungen bleiben hoch: Quer durch alle Gruppierungen wünschen sich Eltern, dass die Politik mehr für Kinder tun sollte. Fast 90 Prozent halten mehr Investitionen in Bildung für „sehr wichtig“, zwei Drittel (66 Prozent) den Ausbau der Kinderbetreuung. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte der Befragten sagten, ihnen seien kostenlose oder günstige Freizeitangebote für Kinder, Bürokratieabbau bei Familienleistungen und eine bessere finanzielle Unterstützung für Familien „sehr wichtig“.

Forderungen von Save the Children:

  • Ein einfach zugängliches Sozialsystem für Familien sowie eine teilhabesichernde Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern. Eine für alle Kinder gültige Kindergrundsicherung muss weiterhin das Ziel bleiben und bei allen Reformen des Bürgergelds müssen die Rechte und das Wohl der über 1,8 Millionen Kinder im Leistungsbezug geachtet werden.
  • Eine politische Gesamtanstrengung und mehr Ambitionen gegen Kinderarmut. Ein wichtiger Ansatzpunkt dazu ist der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder. Der Bund sollte dieses Instrument stärken und mit finanziellen Mitteln ausstatten, um neue Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Kindern zu entwickeln. Zudem müssen alle föderalen Ebenen an einem Strang ziehen und gemeinsam an einer kohärenten Gesamtantwort auf die hohe Kinderarmut arbeiten. Es braucht sowohl eine armutsvermeidende Arbeitsmarktpolitik als auch monetäre Maßnahmen zur Vermeidung von Armut, Investitionen in die soziale Infrastruktur (vielfältige soziale Unterstützungsangebote für Kinder und Familien), Bildung und Zugang zu leistbarem Wohnraum und Gesundheitsversorgung.
  • Gezielte Maßnahmen zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern. Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarte Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ sollte die Belange von armutsbetroffenen sowie -bedrohten Kindern besonders adressieren. Es muss sichergestellt werden, dass alle Kinder bundesweit flächendeckend Zugang zu qualitativ hochwertigen und armutssensiblen psycho-sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Dazu gehören sowohl niedrigschwellige Angebote, wie etwa Schulsozialarbeit oder Mental-Health-Coaches an Schulen, als auch die Behebung des bestehenden Therapieplatzmangels.

Hinweise für die Redaktion:

  • Für die repräsentative Umfrage befragte forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im August 2025 insgesamt 1.003 Eltern minderjähriger Kinder in Deutschland.
  • Die Umfrage und eine Einordnung der Ergebnisse finden Sie hier.
  • Vorherige Umfragen von Save the Children zu Kinderarmut: Januar 2025; August 2024
  • Save the Children ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland e.V. vom 02.09.2025

  • VdK: Berechnung der Regelsätze und Bedarfe ist realitätsfern und veraltet
  • VdK-Präsidentin: „Weitere Nullrunde nicht vertretbar“

Für immer mehr Familien wird der Schulstart zur finanziellen Belastung. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert mehr Mittel, um die Teilhabechancen für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten zu verbessern:

„Das neue Schuljahr bringt für viele Familien eine weitere Hiobsbotschaft: Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten für Schul- und Lehrbücher binnen eines Jahres um satte 3,8 Prozent gestiegen. Für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten verschärft sich dadurch ein strukturelles Problem. Ihre Teilhabe an Bildung wird zunehmend erschwert.

Die aktuelle Entwicklung zeigt erneut: In der Grundsicherung reichen die derzeitigen Regelsätze und die ergänzenden Bedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket vielfach nicht aus. Sie sind realitätsfern, veraltet und nicht an die Lebensrealität der Menschen angepasst. Besonders hart trifft es wieder einmal Alleinerziehende und arme Familien mit mehreren Kindern.

Eine weitere Nullrunde bei der Höhe der Regelsätze und damit auch bei den Schulbedarfen ist nicht hinnehmbar. Sie verstärkt die seit Jahren bestehende Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien und trifft sie doppelt: durch sinkende Kaufkraft und eingeschränkte Teilhabechancen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 17.08.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. September 2025 

Veranstalter: Population Europe und We-ID

Ort: Berlin und live im Stream

Kinder betreuen und versorgen, Angehörige und Freund*innen pflegen oder sich um den Haushalt kümmern: Sorgearbeit ist der Normalfall im Lebensverlauf – und muss mit Erwerbstätigkeit vereinbar sein. Politische Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und für mehr Erwerbstätigkeit müssen den Realitätscheck dieser Normalität berücksichtigen. Was hilft, damit die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit und die ökonomische Eigenständigkeit Realität werden – für Männer und für Frauen?

Im Austausch mit Vertreter*innen von Wirtschaft und Politik diskutieren wir, wie Gesellschaft und Wirtschaft durch bessere Vereinbarkeit, mehr Partnerschaftlichkeit und die faire Verteilung von Sorgearbeit gestärkt werden können.

Freuen Sie sich auf spannende Impulse u.a. von Dr. Astrid Pape (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.), Prof. Dr. Katharina Wrohlich (DIW Berlin) und Michaela Hermann (Bertelsmann Stiftung), auf Erfahrungsberichte aus Betroffenenperspektive von Doreen Borchert (Verband alleinerziehender Mütter und Väter – Landesverband Bayern) und Martin Habedank (Vater und Führungskraft in Teilzeit) sowie aus Unternehmensperspektive von Linda König (Städtisches Klinikum Dresden).

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Zusätzlich wird sie live auf www.sorgearbeit-fair-teilen.de gestreamt. Eine aktive Beteiligung per Live-Stream (z. B. per Chat oder Fragen) ist nicht möglich. Eine Anmeldung für den Stream ist nicht notwendig.

Programm

Anmeldung (Anmeldefrist verlängert bis Sonntag, 14. September 2025, 23.59 Uhr)

Termin: 23. September 2025 

Veranstalter: Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung
und die Vernetzungsstellen Schulverpflegung der Bundesländer

Ort: Online

Unter dem Motto „Ohne Schulverpflegung kein Ganztag: Gemeinsam gut lernen & essen“ möchten wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Schule, Kommune, Wissenschaft und Politik diskutieren, wie guter Ganztag gelingt.

Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme!

Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie dies noch bis zum 16. September 2025 unter folgendem Link nachholen:
👉 Zur Anmeldung

Alle Informationen und Beiträge rund um die Online-Veranstaltung sind abrufbar unter:
www.gemeinsamgutessen.de/bundeslaender/aktionstag

Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu unter gemeinsamgutessen@ble.de

Termin: 28. September 2025 

Veranstalter: Internationaler Tag Alleinerziehender
Deutschland e. V.

Ort: Berlin

Am 28. September 2025, möchten wir Sie erneut herzlich einladen, mit uns die Freude, den nun schon 7. Internationalen Tag Alleinerziehender, unter dem Motto: „Wir feiern uns selbst, weil uns niemand feiert!“ zu teilen. Dieser Tag bietet eine besondere Gelegenheit, die täglichen Herausforderungen und Leistungen von Singleeltern in den Fokus zu stellen.

Im Mittelpunkt stehen inspirierende Gespräche, wertvolle Impulse und der Austausch mit Gleichgesinnten. Ein Glas Sekt mit oder ohne Alkohol, hebt die gute Laune.

Wir freuen uns darauf, diesen besonderen Tag mit Ihnen zu begehen und ein paar Stunden der Wertschätzung, dem Alltag von Alleinerziehenden zu entfliehen und mit Ihnen zu erleben.

Bitte kommen Sie und feiern Sie mit uns den 7. Internationalen Tag Alleinerziehender, den wir inzwischen in neun Ländern getragen haben. Dazu gehören neben uns Deutschen auch Österreich, die Schweiz, Norwegen, Kuba, Chile, Georgien, Ungarn, und Frankreich außerdem sind auch zwei weitere Bundesländer vertreten, nämlich Brandenburg und Baden-Württemberg.

28. September 2025, 13.00-15.00 Uhr, Berlin-Mitte, Alexanderplatz, Weltzeituhr

Termin: 07. Oktober 2025 18 – 20 Uhr (mit anschließendem Empfang)

Veranstalter: Population Europe und We-ID

Ort: Berlin

Podiumsdiskussion mit:

Hildegard Bentele, Mitglied des Europäischen Parlaments

Dr. Dr. h.c. Markus Dröge, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zukunft Berlin

Prof. Dr. Claudia Neu, Inhaberin des Lehrstuhls für die Soziologie ländlicher Räume an den Universitäten Göttingen und Kassel

Staatsministerin Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für Antirassismus

Die Veranstaltung wird von Dr. Andreas Edel, Executive Secretary von Population Europe | Max-Planck-Institut für Demografische Forschung, moderiert.

Zum Programm

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen folgende Fragen: Was definiert in Zeiten des demografischen Wandels und wachsender Bevölkerungsvielfalt politische Zugehörigkeit und Teilhabe in europäischen Demokratien? Wie kann ein inklusives und demokratisches Europa helfen, disruptiven und europakritischen Bewegungen zu begegnen? Welche Bedeutung hat dabei der ländliche Raum, und wie lassen sich diese Herausforderungen in einer Stadt wie Berlin gestalten?

Wer sind die Veranstalter?

Population Europe ist ein Netzwerk von über vierzig führenden Forschungseinrichtungen aus ganz Europa im Bereich der Bevölkerungswissenschaft mit Sitz im WissenschaftsForum Berlin, das sich der Politikberatung zu den Herausforderungen des demografischen Wandels verschrieben hat und von der Max-Planck-Gesellschaft getragen wird.

We-ID ist ein von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizon Europe gefördertes Forschungsprojekt mit Partnern aus Bulgarien, Deutschland, Italien, Kroatien, Schweden und dem Vereinigten Königreich, das sich mit den Schnittstellen von Migration, Integration, Identität und demografischem Wandel in Europa befasst und von der Universität Göttingen koordiniert wird.

Zur Anmeldung

Termin: 16. Oktober 2025 

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband 

Ort: Online

Klimakrise, Verlust biologischer Vielfalt und globale Ungleichheiten fordern unsere Gesellschaft heraus – und auch die Kinder- und Jugendhilfe steht vor der Frage: Wie können junge Menschen darin unterstützt werden, sich für eine gerechte und lebenswerte Zukunft einzusetzen? Wie lassen sich Themen wie biologische Vielfalt und Klimagerechtigkeit sinnvoll in pädagogische Angebote integrieren?

Das Projekt „Handeln JETZT!“  der Jugendumweltverbände BUNDjugend, Naturfreundejugend und Naturschutzjugend im NABU (NAJU) bietet konkrete Anregungen, um diese Themen in die Praxis zu bringen.

Mit dem „Young Impact Fund – Handeln JETZT! möglich machen“ unterstützt es junge Menschen dabei, selbst aktiv zu werden: Über diesen Förderfonds können Gruppen aus der Jugend(sozial)arbeit unkompliziert finanzielle Mittel beantragen, um eigene Projekte für biologische Vielfalt, Klimaschutz oder Klimagerechtigkeit umzusetzen.

In dieser Ausgabe der Inforeihe wird das Projekt „Handeln JETZT!“  vorgestellt. Im Anschluss ist Zeit für Rückfragen und Austausch:

  • Welche Erfahrungen gibt es bereits?
  • Wo bestehen Hürden?
  • Und wie können ökologische Themen in der Jugendhilfe verankert werden?

Das Projekt „Handeln JETZT!“ wird gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Mit

Elena Sumser, Referentin der NAJU für “Handeln JETZT!“

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 06. November 2025

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin und hybrid

Migrantische Familien sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen.
Sie kämpfen gegen strukturellen Hürden und Benachteiligungen in Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und erschwerter sozialer Teilhabe. Trotz neuer Maßnahmen und Leistungen steigt die Zahl der Familien in prekären Lebenslagen – und mit ihr der Handlungsdruck.

Die Herausforderungen sind bekannt – doch wie geht es weiter?

Die Tagung „Wie weiter? Zukunftspolitik für migrantische Familien in Armutslagen“ lädt dazu ein, über politische Verantwortung und konkrete Wege zu einer armutsfesten Familienpolitik ins Gespräch zu kommen. Als Abschlussveranstaltung des FamPower²-Projekts blicken wir auch hier gemeinsam nach vorne: Welche Impulse hat FamPower² gesetzt? Was bleibt und wie können die Erkenntnisse genutzt werden?

Teilnehmende erhalten fundierte Einblicke in aktuelle politische und wissenschaftliche Entwicklungen, begegnen praxiserprobten Lösungsansätzen und visionären Konzepten – und treten in Dialog mit Fachpersonen, politischen Akteur*innen und Vertreter*innen migrantischer Selbstorganisationen.

📩 Die ausführliche Einladung mit Programm folgt in Kürze.
Bitte merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hier geht es direkt zum Projekt FamPower²: FamPower² – Workshops für Familien-Multiplikator*innen

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Fröbel gemeinsam mit der Stiftung Kinder forschen, der Stiftung Lesen und dem Didacta-Verband.

Ort: Berlin

Das Vorschul-Experiment: Sind Kitas und Schulen gute Bildungspartner?

Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein zentrales Ereignis im Leben eines Kindes – und ein Prüfstein für unser Bildungssystem. Was brauchen Kinder, damit sie vom ersten Schultag an mit Freude lernen, gut mitmachen und die Lerninhalte erfassen können? Wie gelingt es, faire Bildungschancen von Anfang an zu schaffen und Grundsteine für erfolgreiche Bildungsbiografien zu legen? Wie können Kitas und Grundschulen gemeinsam echte Verantwortung für diesen Übergang übernehmen? Was können sie mit Blick auf die Bedürfnisse von Kindern besser machen? Und wie kann Politik dabei helfen, dass sich zwei Bildungsorte zu echten Partnern entwickeln?

Darüber wollen wir mit Ihnen beim 14. Plenum Frühpädagogik debattieren. Wir freuen uns auf Ihre Perspektiven und auf einen offenen Austausch darüber, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, dass alle Kinder stark und gut vorbereitet in ihre Schulzeit starten.

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialhilfe hat weiterhin in erheblichem Umfang existenzsichernde Leistungen zu erbringen. Eine Zunahme der Bedeutung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen des zunehmenden Risikos unzureichender Rentenansprüche wird auch im Jahr 2025 erwartet. Zudem stellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung immer neue Herausforderungen an die Fachkräfte. So hat das Bürgergeld auch in der Sozialhilfe Veränderungen mit sich gebracht, auf die in der Veranstaltung eingegangen wird. Die Veranstaltung informiert zudem über aktuelle Fragen der Rechtsentwicklung, insbesondere über Veränderungen im Leistungsrecht des SGB XII sowie aktuelle Rechtsprechung und eröffnet den Teilnehmenden die Möglichkeit, im kollegialen Austausch die eigene Praxis zu reflektieren.

Um aktuelle Entwicklungen aufgreifen zu können, werden die inhaltlichen Schwerpunkte der Fachveranstaltung am 20.-21.11.2025 in Berlin kurzfristig festgesetzt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte von Trägern der Sozialhilfe und von freien Trägern.

Anmeldungen bitte bis 19.09.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-des-sozialhilferechts-1/

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Um den aktuellen und absehbar wachsenden Herausforderungen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu begegnen, müssen langfristige Strategien und belastbare Versorgungsstrukturen (weiter)entwickelt werden. Zentral ist dafür die Stärkung der häuslichen Pflege, die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger und die Gestaltung flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen. In der Fachtagung werden gute Beispiele aus der Praxis zur Öffnung und Vernetzung ins Quartier vorgestellt und diskutiert. Ziel ist es, Impulse für die Entwicklung und Gestaltung einer zukunftsfähigen Pflegeinfrastruktur zu geben. Ein fachlicher Austausch zwischen den Teilnehmenden steht im Vordergrund.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Leistungserbringende, freie Wohlfahrtspflege, Pflegefachverbände und Pflegeberatung, Vertreter*innen aus Bundesländern und Kommunen, Pflegekassen, Interessenvertretungen älterer und pflegebedürftiger Menschen, Pflegewissenschaft.

Anmeldeschluss ist spätestens am 19. September 2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: 

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/pflegerische-versorgung-sichern-oeffnung-und-vernetzung-im-quartier/

WEITERE INFORMATIONEN

Die Nationale Armutskonferenz ruft die demokratischen Fraktionen des 21. Deutschen Bundestages zu einer aktiven Politik der Armutsbekämpfung auf. Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen. Dazu benötigt es konkrete Handlungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für armutsgefährdete und -betroffene Menschen.

Das aktualisierte Positionspapier ging heute an alle Abgeordneten im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages: 25-08-01 Nationale Armutskonferenz_Positionspapier Armut macht krank