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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

ZFF begrüßt Vorstoß der SPD Frauen: Familienstartzeit – ja. Weiterhin gilt: Kürzungen beim Elterngeld – nein!

Berlin, 17.09.2026 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt den Vorstoß der SPD Frauen für eine vierwöchige Familienstartzeit – eine Freistellung bei vollem Lohnausgleich für zweite Elternteile direkt nach Geburt, finanziert durch das U2-Umlageverfahren. Das ZFF fordert eine solche Freistellung bereits seit Langem. Trotzdem können durch eine solche Leistung Einschränkungen beim Elterngeld nicht legitimiert werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die ersten Wochen mit einem Neugeborenen sind für Familien eine besondere und oft herausfordernde Zeit. Eine Familienstartzeit schafft Raum, damit Eltern gemeinsam ankommen, Verantwortung übernehmen und die gebärende Person im Wochenbett entlastet wird. Wenn beide Eltern von Anfang an gemeinsam für das Kind sorgen, kann dies den Grundstein für eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit legen, die viele Eltern anstreben, aber nur wenige realisieren. Das ZFF fordert daher schon länger eine vierwöchige Freistellung mit vollem Lohnausgleich für den zweiten Elternteil direkt nach Geburt, verankert im Mutterschutzgesetz und finanziert über das bewährte Umlageverfahren. Auch Alleinerziehende müssen einbezogen werden: Sie sollten eine Vertrauensperson benennen können, die sie in dieser wichtigen ersten Zeit unterstützt. Viele Unternehmen haben erkannt, dass dies auch in ihrem Interesse liegt und sich bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit uns für eine solche Regelung eingesetzt.

Gerade in Zeiten, in denen an Familienleistungen – unter anderem am Elterngeld – die Axt angesetzt wird, ist es entscheidend, weiter für Entlastungen für Familien zu kämpfen. Aus unserer Sicht ist die Familienstartzeit nicht als Ersatz für ein gutes Elterngeld zu verstehen, sie kompensiert auch die vorgesehene Kürzung der Gesamtbezugsdauer von 14 auf 12 Monate nicht vollständig. Während die Familienstartzeit unmittelbar nach der Geburt ansetzt, schafft das Elterngeld über das erste Lebensjahr hinweg finanzielle Spielräume für die Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Deshalb brauchen wir beides: eine Familienstartzeit und ein starkes, gerechtes Elterngeld, wie wir es jüngst in unserem Positionspapier gefordert haben. Eine Familienstartzeit ist eine wichtige Ergänzung der familienpolitischen Leistungen – sie kann und darf ein starkes Elterngeld aber nicht ersetzen. Die geplanten Einschränkungen beim Elterngeld lehnen wir deshalb weiterhin entschieden ab.

Der Vorstoß der SPD-Frauen ist ein wichtiger Schritt. Jetzt kommt es darauf an, die Familienstartzeit zügig und für alle Familien zugänglich umzusetzen.“

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ZFF-Info

ZFF-Info 08/2026

AUS DEM ZFF

Kinder und Familien dürfen nicht die Sparbüchse des Bundeshaushalts sein. ZFF kritisiert geplante Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Kindersofortzuschlag.

Mit den geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kindersofortzuschlag und beim Wohngeld setzt die Bundesregierung aus Sicht des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ein falsches sozialpolitisches Signal. Statt Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und Familien verlässlich abzusichern, sollen ausgerechnet Leistungen gekürzt werden, die für armutsbetroffene Kinder und Familien von zentraler Bedeutung sind. Die geplanten Einsparungen machen Kinder und Familien zur Sparbüchse des Bundeshaushalts und treffen insbesondere Alleinerziehende, Familien mit geringen Einkommen und Kinder, die bereits heute einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wer den Haushalt auf Kosten von Kindern und Familien konsolidiert, setzt die falschen Prioritäten. Der Wegfall des Kindersofortzuschlags, die geplanten Kürzungen beim Wohngeld und die Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss bedeuten für viele Familien spürbare finanzielle Einbußen. Besonders kritisch sehen wir die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Karin Prien, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu gewähren. Alleinerziehende Familien tragen bereits heute eines der höchsten Armutsrisiken in Deutschland. Ihnen diese wichtige Unterstützung zu entziehen, verschärft soziale Ungleichheit und gefährdet die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen.“

Der Unterhaltsvorschuss ist eine zentrale Absicherung für Kinder, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Er stellt sicher, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht allein mit den finanziellen Folgen ausbleibender Unterhaltszahlungen bleiben.

Mit der geplanten Streichung des Kindersofortzuschlags setzt die Bundesregierung zudem ein falsches Signal bei der Bekämpfung von Kinderarmut. Die monatliche Leistung von 25 Euro unterstützt derzeit über eine Million Kinder im Kinderzuschlag, bei Leistungen nach dem SGB II/XII und beim Bezug von Asylbewerberleistungen. „25 Euro im Monat mögen für manche nach einem kleinen Betrag klingen. Für Familien, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, können sie darüber entscheiden, ob Kleidung angeschafft werden kann oder ob eine Freizeitaktivität möglich ist oder auch einfach das Eis im Freibad bezahlt werden kann. Wer ausgerechnet hier kürzt, verschärft die Ungleichheit zulasten von Kindern“, so Altenkamp.

Auch Kürzungen beim Wohngeld treffen Familien besonders hart. Angesichts steigender Mieten ist das Wohngeld für viele Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen eine wichtige Unterstützung, um Wohnraum sichern zu können.

Britta Altenkmap ergänzt: „Die geplanten Kürzungen stehen in deutlichem Widerspruch zum politischen Anspruch, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Familien brauchen gerade angesichts steigender Lebenshaltungs- und Wohnkosten verlässliche Unterstützung statt neuer Unsicherheit. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und zusätzliche Leistungen für Kinder sind unverzichtbare Sozialausgaben und zentrale Bausteine sozialer Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung Armutsbekämpfung zunehmend als einen Kampf gegen arme Familien missversteht.“

Das ZFF fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und stattdessen eine nachhaltige Strategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen. Dazu gehören gerechte Ausgestaltung staatlicher Leistungen in Form einer echten Kindergrundsicherung sowie eine verlässliche soziale Infrastruktur. Haushaltskonsolidierung darf nicht bedeuten, dass ausgerechnet Kinder und Familien zur Sparbüchse des Bundeshaushalts werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2026

Die Bundesregierung plant im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung den Sofortzuschlag für Familien im Kinderzuschlag ersatzlos zu streichen. Die monatlich 25 Euro sind ein letztes positives Überbleibsel aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung und sollen jetzt vor der Sommerpause noch schnell, still und heimlich für über 1 Millionen Kinder gestrichen werden. Dies geschieht laut Gesetzentwurf zu Gunsten der Haushaltskonsolidierung. Und auch für die rund 2 Millionen Kinder im Bürgergeld könnte der Sofortzuschlag bald Geschichte sein.

Das Bündnis Kindergrundsicherung lehnt diese Sparvorhaben auf dem Rücken von armutsbetroffenen Kindern vollumfänglich ab.

Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kommentiert:

„Armutsbetroffenen Kindern den Sofortzuschlag zu streichen, ist unverantwortlich und kurzsichtig. Wer ausgerechnet bei denjenigen kürzen will, die bereits jetzt mit erheblichen Einschränkungen leben müssen, verschärft soziale Ungleichheit und verbaut Zukunftschancen.

Für Familien mit geringem Einkommen ist der Alltag schon heute ein täglicher Kraftakt. Oft müssen sie sogar bei grundlegenden Bedürfnissen wie einer gesunden Ernährung Abstriche machen. Was sich reiche Menschen nicht vorstellen können: 25 Euro im Monat weniger in der Haushaltskasse würde diese Familien spürbar belasten. Das heißt für die Kinder noch schlechtere Chancen, dass es im Sommer für Schwimmbad, Eis oder die Sommerfreizeit reicht.

Statt bei Kindern zu sparen, braucht es mehr Engagement, um ihnen allen das bestmögliche Aufwachsen zu garantieren und ihre Rechte zu schützen. Daher lehnen wir die Streichung des Sofortzuschlags entschlossen ab.“

Daniel Grein, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Sofortzuschlag kompensiert Fehler eines Sozialsystem, dass aktuell versagt, allen Kindern ein gutes Aufwachsen finanziell zu ermöglichen. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt weiterhin in Armut.

Wir brauchen daher endlich eine umfassende Neuberechnung für das Existenzminimum von Kindern, damit wir ihre Bedarfe überhaupt erstmal umfassend kennen. Dafür müssen wir uns statt am absoluten Minimum an einem guten Aufwachsen und Kinderrechten orientiert. Wir brauchen vernünftige Unterstützungsleistungen für arme Kinder im Sinne einer echten Kindergrundsicherung. Eine pauschale Absenkung der bestehenden Hilfesysteme ist der völlig falsche Weg. Haushaltskonsolidierungen dürfen nicht auf dem Rücken von armen Kindern ausgetragen werden.“

Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Kindergrundsicherung vom 10.07.2026

Neues ZFF-Positionspapier zeigt Wege zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung.

Während der Deutsche Bundestag in seine letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause startet und die Debatten um den Bundeshaushalt in vollem Gange sind, veröffentlicht das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sein neues Positionspapier zur Reform des Elterngeldes. Die Botschaft ist klar: Wer soziale Gerechtigkeit herstellen, Gleichstellung voranbringen und Kindern gute Startbedingungen ermöglichen will, darf das Elterngeld nicht kürzen – sondern muss es zukunftsfest weiterentwickeln.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt: „Die Sommerpause bietet Raum für neue Perspektiven. Wir wünschen uns, dass die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen unser frisches Positionspapier als Impulslektüre mitnehmen. Statt immer neue Kürzungsszenarien zu diskutieren, sollten wir darüber sprechen, wie das Elterngeld den Herausforderungen unserer Zeit begegnen kann – sozial gerechter, geschlechtergerechter und einfacher zugänglich.“

In seinem Positionspapier schlägt das ZFF deshalb konkrete Reformen vor. Dazu gehört unter anderem eine Anhebung des Mindestbetrags auf 506 Euro – das entspricht dem Regelbedarf im SGB II für Volljährige in Partnerschaften – und eine anschließende Dynamisierung. Außerdem fordert das ZFF mehr Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die Ausweitung der pro Elternteil reservierten Monate, eine stärkere Förderung paritätischer Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit sowie den Abbau bestehender Ausschlüsse beim Elterngeld.

Langfristig wirbt das ZFF für das ElternGerechtigkeitsGeld in Höhe von 1.800 Euro, das allen anspruchsberechtigten Eltern unabhängig vom vorherigen Einkommen in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Damit würde Sorgearbeit unabhängig von Erwerbseinkommen gesellschaftlich anerkannt und soziale Ungleichheiten nicht länger reproduziert – Mütter erhalten das gleiche wie Väter, die Pflegekraft das gleiche wie die Ärztin. Alle können sich Gleichstellung auch tatsächlich leisten.

Sophie Schwab ergänzt: „Familienpolitik braucht wieder mehr Zukunftsdebatten, mehr Mut für gesellschaftliche Visionen und weniger reflexhafte Sparpolitik. Wir treten für eine Gesellschaft ein, in der Sorgearbeit den gleichen Respekt und Stellenwert erhält wie Erwerbsarbeit. Wer Fürsorge leistet, darf dafür nicht mit finanziellen Nachteilen, geringeren Karrierechancen oder wirtschaftlicher Abhängigkeit bezahlen müssen. Eine moderne Familienpolitik erkennt Sorgearbeit als unverzichtbare Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts an, verteilt sie zwischen den Geschlechtern um und bietet allen Familien die finanziellen Spielräume, paritätische Sorgearrangements zu realisieren – daran richtet sie ihre Leistungen konsequent aus.“

Das Positionspapier „Das Elterngeld – Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben“ finden Sie hier.

Das ZFF mit dem Positionspapier in der taz vom 06.07.2026 „Geplante Reform: Was sich beim Elterngeld ändern könnte„

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.07.2026

Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes – und will damit sparen. Aus diesem Grund beteiligt sich das ZFF als Erstunterzeichnerin an einer Petition gegen Kürzungen beim Elterngeld, für eine gerechte Reform des Elterngeldes und für mehr Geld für Familien.

https://weact.campact.de/petitions/keine-kurzungen-beim-elterngeld

01. Oktober 2026 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr im AWO Bundesverband, Berlin & online

Wohnen ist längst wieder eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Steigende Mieten, knapper bezahlbarer Wohnraum, Wohnungslosigkeit und zunehmende soziale Ungleichheiten stellen Familien vor große Herausforderungen. Besonders Familien mit geringen Einkommen erleben, wie schwierig es geworden ist, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.

Gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik möchten wir diskutieren: Wie sieht die Wohnsituation von Familien heute aus? Welche Folgen haben Mietbelastung, Wohnraummangel und soziale Segregation? Und was braucht es für eine Wohnungspolitik, die allen Familien Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht?

Neben wissenschaftlichen Einblicken stehen auch die Erfahrungen betroffener Familien im Mittelpunkt. Wir wollen gemeinsam darüber sprechen, wo Handlungsbedarfe liegen und welche konkreten Veränderungen notwendig sind.

Weitere Informationen zum Programm folgen.

Hier können Sie sich anmelden.

Mit der geplanten Reform des Kindschaftsrechts sollen das Kindeswohl, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie der Schutz vor häuslicher Gewalt stärker berücksichtigt werden. ZFF und AWO begrüßen diese Zielrichtung ausdrücklich und bewerten insbesondere die Stärkung der Kinderrechte, die Erweiterung des „kleinen Sorgerechts“ sowie die Verbesserungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt positiv.

Gleichzeitig sehen wir an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf: Sorge- und Umgangsrecht müssen sich konsequent am Kindeswohl und an den Lebensrealitäten von Familien orientieren. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ab und sprechen uns für die Beibehaltung des bestehenden Antragsmodells bei der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern aus. Auch beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bestehen weiterhin Lücken. Zudem bildet der Entwurf die Vielfalt heutiger Familienformen nur unzureichend ab, da die notwendige Reform des Abstammungsrechts erneut ausbleibt.

Unsere vollständige Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts finden Sie hier: www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/260709-ZFF_AWO_gemeinsame-Stellungnahme_KiMoG.pdf

Anlässlich der Debatte über die Reform der Pflegeversicherung kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), dass der vorliegende Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) die finanzielle Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung in erheblichem Maße zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien erreichen will. Statt pflegende An- und Zugehörige wirksam zu entlasten, droht die Reform den Druck auf Familien weiter zu erhöhen und Pflegeverantwortung noch stärker in den privaten Bereich zu verlagern. Dies gefährdet die Stabilität des Pflegesystems und ist ein erheblicher Rückschritt für die Gleichstellung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten den größten Teil der Pflege in Deutschland – und innerhalb der Familien vor allem die Frauen. Wer die Pflegeversicherung reformiert, darf dies nicht auf Kosten derjenigen tun, die das System tagtäglich tragen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht weiter privatisiert werden – zumal sich jetzt schon ein großer Teil der pflegenden An- und Zugehörigen oberhalb der Belastungsgrenze abrackert, zulasten der eigenen Gesundheit. Insbesondere die Frauen, die jetzt schon mit ihrer unbezahlten Sorgearbeit das System vor dem Kollaps retten, sollen nun für die Sanierung der Sozialen Pflegeversicherung geradestehen – ein fatales Signal für die Gleichstellung. Besonders skandalös sind hier die geplanten Einschnitte bei der rentenrechtlichen Absicherung pflegender An- und Zugehöriger. Wer über Jahre Pflegeaufgaben übernimmt und dafür Erwerbsarbeit reduziert oder aufgibt, darf dafür im Alter nicht zusätzlich mit Armut bestraft werden.

Wir sehen zudem die vorgesehenen Änderungen bei der Begutachtung für Pflegegrade mit großer Skepsis. Die Anhebung der Schwellenwerte erschwert künftig den Zugang und trifft insbesondere Familien, die frühzeitig auf Unterstützung angewiesen sind. Auch die in der Zusammenlegung der Budgets versteckten Leistungskürzungen beobachten wir kritisch, ebenso wie andere vorgesehene Kürzungen, beispielsweise beim Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1.

Außerdem bemängeln wir, dass die Lebensrealitäten und besonderen Bedarfe pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher im Gesetzentwurf kaum Berücksichtigung finden – dabei sind insbesondere die Belastungen für pflegende Mütter bereits heute fast unerträglich hoch. Die Lebenslagen junger Menschen werden damit erneut an den Rand der Pflegepolitik gedrängt.

Die Stabilisierung des Pflegesystems ist eine der großen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft. Die Vielfalt der Pflegesettings muss dabei als wertvolle Ressource verstanden werden: Pflegebedürftige sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und hochaltrige Menschen. Sie alle sind auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Pflegende sind Eltern, Lebenspartner*innen, Nachbar*innen, Freund*innen, Geschwister oder Großeltern. Sie übernehmen tagtäglich Verantwortung und leisten einen unschätzbar wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Statt Leistungseinschränkungen und neuer Zugangshürden brauchen beide verlässliche Unterstützung und Entlastung. Die Bedürfnisse pflegender An- und Zugehöriger müssen in der Pflegepolitik endlich konsequent mitgedacht werden.

Dazu gehört auch, dass endlich wie angekündigt Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet wird. Gleichzeitig dringen wir auf die rasche Einführung eines Familienpflegegeldes – einer Transferleistung, die sozial gerecht ausgestaltet ist und mehr Männer für die Pflege gewinnt. Dies geht nur mit einer angemessenen Höhe. Pflege darf Familien nicht weiter in die Armut stürzen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.07.2026

Zum Weltflüchtlingstag setzt das Zukunftsforum Familie e.V. gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ ein Zeichen gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erklärt: „Wer vor Krieg, Verfolgung, Gewalt oder zerstörten Lebensgrundlagen flieht, braucht Schutz – besonders Kinder und ihre Familien. Familienzusammenhalt, Sicherheit und verlässliche Perspektiven sind entscheidend, damit Kinder gesund aufwachsen und ihr Potenzial entfalten können. Kinderrechte dürfen nicht an Staatsgrenzen enden. Eine Gesellschaft, die alle Kinder schützt, und Menschenrechte konsequent achtet, stärkt damit zugleich ihren Zusammenhalt.“

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, PRO ASYL, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland und Handicap International herausgegeben und von insgesamt 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung – Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 19.06.2026

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

SCHWERPUNKT I: Bundeshaushalt

Die vom Kabinett geplante Streichung des Kindersofortzuschlags kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) entschieden. Im Rahmen des anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetzes soll die Leistung abgewickelt werden. Zudem sind Verschärfungen für Grundsicherungsbeziehende vorgesehen. Dazu erklärt AWO-Bundesvorstand Dr. Marvin Deversi:

„Der Haushaltsentwurf der Koalition versucht, die leeren Kassen der öffentlichen Hand mit Geld zu konsolidieren, das den Ärmsten unserer Gesellschaft abgerungen wird. Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind, Alleinerziehende, jetzt dann eben auch noch Kinder in Armut. Es ist unhaltbar, dass die Regierung eher Kindern ihre Chancen streicht als großen Wohlstand endlich für das Gemeinwohl zu verpflichten.“

Rund 2,9 Millionen Kinder betroffen – Streichung rechnet sich nicht einmal fiskalisch

Der Kindersofortzuschlag kommt Kindern in Familien zugute, die Anspruch auf Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben – aktuell rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Armutsgefährdungsquote bei unter 18-Jährigen liegt nach amtlichen Daten bei rund 21 Prozent.

„25 Euro im Monat können darüber entscheiden, ob ein Kind mit seinen Freunden im Sommer ein Eis essen kann oder im Frühjahr ein neues Paar Schuhe bekommt“, so Deversi. „Wir sehen in unseren Einrichtungen tagtäglich, wie wichtig jeder Euro für Kinder aus benachteiligten Familien ist.“

Der Wohlfartsverband kritisiert, dass dieses Geld nun zuerst im Kinderzuschlag und später im Jahr voraussichtlich auch in weiteren Sozialleistungen gestrichen werden soll. Selbst die eigene Gesetzesbegründung der Bundesregierung zeigt demzufolge, dass die Rechnung nicht aufgeht. Durch die Streichung des Sofortzuschlags will der Bund beim Kinderzuschlag zwar 450 Millionen Euro im Jahr sparen. Gleichzeitig ergeben sich aber, weil ein Teil der betroffenen Kinder dann stattdessen Leistungen im SGB II (Grundsicherung) erhält, im SGB II Mehrausgaben von 150 Millionen Euro. Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit selbst vor, dass ein Drittel der für den Bereich des Kinderzuschlags versprochenen Einsparung unmittelbar wieder weg sind.

„Man nimmt den ärmsten Kindern etwas weg und gibt es ihnen über einen anderen Topf teilweise zurück – mit der politischen Botschaft, dass man sich nicht um sie kümmert“, so Deversi.

Nicht eingepreist sind zudem die langfristigen Folgekosten: Kinder, die in Armut aufwachsen, haben laut Forschung schlechtere Bildungs- und Gesundheitschancen über den gesamten Lebensverlauf – mit entsprechenden Folgekosten für Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystem, die in keiner Haushaltsrechnung der Koalition auftauchen. „Wenn wir über die Zukunft unseres Landes sprechen, müssen wir endlich verstehen, dass wir alles tun müssen, um Kindern und Jugendlichen die besten Chancen mit auf den Weg zu geben. Die ärmsten Kinder dabei zu vergessen, ist unhaltbar“, so Deversi. Durch die Streichung steigt zudem unmittelbar die Zahl der Kinder in Deutschland, die in Armut leben.

Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung

Zudem drohen Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung für Menschen im Grundsicherungsbezug. „Die Regelbedarfsermittlung nach der 2023 eingeführten Methode schafft es nicht wie ursprünglich vorgesehen, Preissteigerungen angemessen in Regelsatzerhöhungen zu übersetzen. Zukünftig soll nun wieder mit der Vorgängermethode gerechnet werden. Das löst die bestehenden Probleme nicht. Im Gegenteil: Wir sehen de facto einer weiteren Entkopplung von Teuerungen und Regelsätzen entgegen – und voraussichtlich auch erstmals der Möglichkeit, dass Regelsätze im Vergleich zum Vorjahr gekürzt werden können. Eine absolute Katastrophe für Menschen, die darauf angewiesen sind“, so Deversi.

Durch die geplanten Änderungen bei der Fortschreibung im SGB II und XII sollen so jährlich zusätzlich etwa 102 Millionen Euro eingespart werden.

AWO-Vorschlag: Gegenfinanzierung ohne neue Schulden liegt längst auf dem Tisch

Dass es anders geht, zeigt ein Vorschlag, den die AWO selbst mit einer Kurzexpertise der DIW Econ vorgelegt hat. Die Studie berechnet, dass eine Kürzung der sogenannten BEA-Freibeträge (Freibeträge für Bildung, Erziehung und Ausbildung) auf das gesetzliche Minimum dem Staat rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen würde – ohne dass dafür auch nur ein Cent an anderer Stelle fehlt. Die BEA-Freibeträge sind progressiv ausgestaltet und begünstigen Familien mit hohem Einkommen überproportional, für Spitzenverdienende bis zu 3.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer arm ist, profitiert von dieser steuerlichen Vergünstigung dagegen kaum oder gar nicht.

„Genau diese Mittel könnten wir nutzen, um den Kindern, die am wenigsten haben, eine echte Chance auf ein gutes Leben zu geben“, so Deversi. Mit den 3,5 Milliarden Euro ließe sich der Kinderzuschlag um rund 120 Euro pro Monat und Kind erhöhen – finanziert allein durch die Angleichung einer Steuervergünstigung, die heute vor allem gutverdienenden Familien zugutekommt. „Das ist keine ideologische Neiddebatte, sondern simple Verteilungslogik: Wer die Mittel dort einsetzt, wo die Not am größten ist, bekommt mehr Wirkung pro Euro. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag statt der jetzt geplanten Kürzungen aufgreifen und den Kindersofortzuschlag signifikant erhöhen und nicht streichen.“

Quellen: DIW Berlin / DIW Econ, Kurzexpertise im Auftrag der AWO; Bundeszentrale für politische Bildung, APuZ „Jugend 2025“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.07.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kritisiert den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 scharf. Der Entwurf sieht Kürzung oder Wegfall zentraler Investitionen in sozialen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Gewaltschutz vor, während Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weiterhin nur in Ansätzen umgesetzt werden. Besonders die vorgesehenen Einschnitte bei den Programmen “Menschen stärken Menschen”, “Demokratie leben” und der Migrationsberatung für Erwachsene sind aus Sicht der AWO ein fatales politisches Signal. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Der Bundeshaushalt steigt und die Neuverschuldung ebenfalls – aber wofür? Wenn Milliarden in Rüstung, Digitalisierung und KI fließen sollen, während beispielsweise das Budget für die Sanierung von Kitas und Frauenhäusern halbiert wird, muss man die politischen Prioritäten in Frage stellen. Während Militär und Technik fit für die Zukunft gemacht werden, wird die weitere Erosion der sozialen Infrastruktur einfach in Kauf genommen: Die Streichliste verstärkt die Ungleichheiten in Deutschland. Die Dienste und Leistungen des Sozialstaats sind keine Sparmasse und die Löcher im Bundeshaushalt keine Rechtfertigung dafür, soziale Rechte abzubauen. Genau das sieht der vorliegende Entwurf aber vor. So soll beispielsweise bei Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gekürzt werden – zwei Leistungen für Menschen, die sowieso schon jeden Cent umdrehen müssen. Das spricht Bände: Die Sozialreformen der Regierung sind davon getrieben, kurz- und mittelfristig den Haushalt auf Kosten sowieso Benachteiligter zu sanieren – und nicht, das Leben der Menschen besser zu machen.”

Der Haushaltsentwurf sieht unter anderem den Wegfall mehrerer Programme in den Bereichen Migration und Engagement vor, darunter die Asylverfahrensberatung und das Programm “Menschen stärken Menschen”. Auch bei der Migrationsberatung für Erwachsene werden – entgegen anderslautender Signale im Vorfeld – fast vier Millionen Euro gekürzt.

“Es ist kaum vermittelbar, dass in Zeiten zunehmender Polarisierung ausgerechnet Programme für Verständigung und Demokratieförderung geschwächt werden sollen. Wer dort kürzt, wo Vielfalt gestärkt, demokratische Widerstandskraft aufgebaut und Ehrenamt gefördert wird, gefährdet den sozialen Zusammenhalt dieses Landes massiv”, so Groß zu den Kürzungsplänen.

Für das Investitions- und Sanierungsprogramm für Kitas und Frauenhäuser sind zwar weiterhin Mittel im Sondervermögen vorgesehen, diese bleiben aber mit weniger als der Hälfte der 2026 veranschlagten Mittel weit hinter den Bedarfen zurück. In anderen Haushaltstiteln wie dem Kinder- und Jugendplan bleiben die Fördersummen unverändert, was angesichts steigender Kosten eine de facto Kürzung bedeutet.

“Auf dem Rücken der sozialen Infrastruktur zu sparen, ist immer kurzsichtig”, so Groß, “Wie eine von uns beauftragte Studie am Beispiel von Jugendhilfeleistungen erst kürzlich gezeigt hat, rentieren sich Investitionen in soziale Angebote schon nach wenigen Jahren und schaffen langfristig finanzielle Mehrwerte. Statt den Haushalt zulasten armer und benachteiligter Menschen auszugleichen, braucht es einen solidarischen Aufbruch bei den Staatsfinanzen. Sehr hohe Einkommen und Vermögen müssen deutlich stärker an der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben beteiligt werden. Die geplante Einkommensteuerreform ist hier nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.07.2026

Der Deutsche Frauenrat kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr scharf. Deutschlands größte frauenpolitische Interessenvertretung warnt: Trotz Ausgaben in Rekordhöhe schlagen in den Bereichen Frauen, Familie, Gleichstellung und Gesundheit massive Kürzungen zu Buche. Diese drohen Frauen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu destabilisieren.

„Dieser Haushalt ist ein Armutstreiber für Millionen von Frauen. Mit Kürzungen beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und drastischen Einsparungen im Gesundheitsbereich sind Frauen die Leidtragenden einer ambivalenten Ausgabenpolitik, die riesige Summen für Rüstung ermöglicht, aber bei den Menschen, insbesondere Frauen, spart“, sagt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel.

Der Haushalt des Bundesfamilienministeriums soll im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen. Bis 2029 sind sogar Kürzungen von bis zu einem Fünftel im Vergleich zum diesjährigen Etat geplant. Gespart werden soll vor allem bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung, dem Elterngeld. „Die Bundesregierung hat jungen Menschen im Koalitionsvertrag versprochen, ihre Familienplanung mit einer verbesserten Leistung zu stärken. Nun soll im nächsten Jahr allein hier eine halbe Milliarde eingespart werden. Mütter werden diese Kürzungen zulasten der eigenen Berufstätigkeit kompensieren“, so von Miquel weiter.

Mit Existenzängsten werden sich Alleinerziehende konfrontiert sehen: Der Unterhaltsvorschuss, den sie vom Staat erhalten, wenn der zweite Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, soll um fast ein Drittel gekürzt werden. Alleinerziehende sind bereits jetzt die am stärksten von Armut betroffene Familienform.

Die Streichungen bei den Mitteln für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention um rund 15 Prozent sind vor dem Hintergrund weltweit zunehmender antidemokratischer und antifeministischer Tendenzen empfindliche Einschnitte: International nehmen Angriffe auf Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit zu, während sich gleichzeitig ein Einbruch der internationalen Zusammenarbeit vollzieht. Als einer der wichtigsten Geber weltweit ist Deutschland gefragt, diesen Trend umzukehren. Der Haushaltsentwurf zeigt jedoch, dass sich die Bundesregierung aus dieser internationalen Verantwortung verabschiedet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 06.07.2026

Die Bundesregierung will heute den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sowie den Finanzplan bis 2030 beschließen. Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell sagte am Montag in Berlin: 

„Dieser Haushalt ist geprägt von Reformdebatten, Kürzungsvorgaben und einem enormen Aufwuchs von Militärausgaben. Dass sozialstaatliche Leistungen – bei Gesundheit, Wohnen, Familie und in anderen Bereichen – für die Sanierung des Haushalts herhalten sollen, ist nicht hinnehmbar. Statt etwa bei Wohn- oder Elterngeld zu kürzen, müssen wir unseren Sozialstaat klüger und effizienter machen, um allen Menschen gute, solidarisch finanzierte Leistungen zu bieten. Eine Politik nach Kassenlage schafft Unsicherheit. Wer den Kurs Richtung Zukunft einschlagen will, muss aber Verlässlichkeit und Sicherheit im Wandel schaffen und den Sozialstaat stärken – auch um die Binnennachfrage im Land anzukurbeln.

Die Bundesregierung stellt Rekordinvestitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro für das kommende Jahr in Aussicht: Das ist richtig, um das Land klimagerecht zu modernisieren, Beschäftigung zu sichern und zu fördern. Dieser Weg muss unbedingt fortgeführt werden. Zwar decken das Sondervermögen und der Klima- und Transformationsfonds (KTF) einige Bereiche ab. Doch dass die Regierung ausgerechnet am KTF massiv den Rotstift ansetzen will, ist fatal: Der KTF finanziert und unterstützt zentrale Zukunftsinvestitionen, die Beschäftigte und Wirtschaft dringend brauchen. Der Finanzminister kürzt hier an der Zukunft unseres Landes. 

Zudem wird eine enorme Schieflage geschaffen, weil die Gelder für Zukunftsinvestitionen im Vergleich zu den Ausgaben für Verteidigung wesentlich geringer ausfallen und zeitlich befristet sind. Allein im kommenden Haushaltsjahr sollen die Verteidigungsausgaben auf rund 160 Milliarden Euro steigen – das entspricht einem Viertel aller Ausgaben des Bundes. Die massiv steigenden Verteidigungsausgaben und die hiermit verbundenen Belastungen durch Zinsen und die Schuldentilgung schränken die finanzielle Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren immer weiter ein. Für das Jahr 2030 sind derzeit 40 Prozent aller Bundesausgaben für Verteidigung oder Zinstilgung eingeplant. Es ist nicht vermittelbar, dass Bedarfe an jeder Stelle kleingerechnet und wichtige Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt gestellt sind, während über die Höhe der Verteidigungsausgaben nicht diskutiert wird.

Der finanzielle Druck wird weiter steigen, weil wir uns nach wie vor weitreichende Steuerprivilegien für Riesenvermögen und -erbschaften, Kapitalerträge und große Unternehmensgewinne leisten. Die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer kostet bis 2032 rund 75 Milliarden Euro. Dabei gibt es keinen Beleg, dass Unternehmen deshalb auch nur eine Investition mehr in den Standort Deutschland tätigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.07.2026

Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Haushaltsbegleitgesetz und der darin enthaltenen Streichung des Kindersofortzuschlags

„Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes versteckt sich eine der weitreichendsten Kürzungen zulasten armer Kinder seit Jahren. Der Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat erreicht Kinder und junge Menschen in der Grundsicherung, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz sowie Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ihnen allen will die Bundesregierung nun Monat für Monat 25 Euro nehmen. Das verschärft Ausgrenzung, es ist beschämend und durch nichts zu rechtfertigen.

Wenn der Gesetzentwurf beklagt, der Zuschlag führe zu Mehrausgaben des Bundes, dann heißt das übersetzt: Das Geld kommt bei armen Kindern an. Genau dafür war es gedacht. Besonders bitter ist die Begründung. Weil die versprochene Kindergrundsicherung gescheitert ist, soll nun auch noch die Überbrückung dorthin fallen. Die Kinder sind deshalb gleich doppelt benachteiligt.  Das Vorhaben reiht sich mit der geplanten Kürzung des Wohngeldes und den geplanten Einschränkungen der Familienversicherung und des Elterngeldes in eine Reihe von Kürzungsmaßnahmen ein, die vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen treffen. 

Und es bleibt nicht bei den 25 Euro. Die Bundesregierung will zu einem Verfahren zurückkehren, bei dem die Regelsätze steigenden Preisen wieder stärker hinterherlaufen, ausdrücklich auch beim persönlichen Schulbedarf. Und sie kündigt an, den Bestandsschutz der Regelsätze in der anstehenden Novelle des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ‚aufzugreifen‘. Bisher garantiert dieser Schutz, dass die Leistungen für Menschen in der Grundsicherung im Zuge der jährlichen Anpassungen nicht sinken. Wer ihn ausgerechnet in einem Spargesetz ‚aufgreift‘, will erkennbar an ihn heran. Millionen Menschen müssten dann mit noch weitergehenden Kürzungen rechnen. 

Wir fordern den Bundestag auf, die geplanten Kürzungen bei Kindern und Menschen mit geringen Einkommen zu stoppen und endlich aktiv gegen Kinder- und Familienarmut vorzugehen. Wer den Haushalt auf dem Rücken armer Kinder saniert, spart an der Zukunft dieses Landes.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 08.07.2026

Drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt über die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Prien, dass für Kinder ab 16 Jahren der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen soll. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Ausgerechnet bei den Kindern zu sparen, die bereits das höchste Armutsrisiko unter den Familien haben, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Prien hat am 12.7. gegenüber der Nachrichtenagentur KNA angekündigt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken und gleichzeitig das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurückgenommen, die Kindergeldanrechnung auf den Unterhaltsvorschuss zu verbessern. Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss bereits um ein Drittel von 1,4 auf 0,9 Mrd. gekürzt. Die Kosten des Unterhaltsvorschusses tragen zu 40 Prozent der Bund und zu 60 Prozent die Länder, die wiederum Teile der Kosten an die Kommunen weitergeben.

„Mit der Reform 2017 war ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschusses erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Der Anstieg zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützung ist“, unterstreicht Jaspers. „Für Alleinerziehende ist das eine massive Verschlechterung. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Jugendliche 394 Euro im Monat. Die schlechten Rückgriffsquoten machen wenig Hoffnung, dass Alleinerziehende erfolgreich den Unterhalt werden einfordern können. Für den Tankrabatt hat der Staat dieses Jahr problemlos ca. 1,6 Milliarden. Euro für eine Gießkannenleistung locker gemacht, während für eine zielgenaue Unterstützung wie den Unterhaltsvorschuss nicht genügend Geld da ist. Auf dem Rücken von Kindern zu sparen, ist schlicht unwürdig“, kritisiert Jaspers. „Und wir dürfen nicht vergessen: Auf der Gewinnerseite stehen die Unterhaltspflichtigen, die der Staat aus der Verantwortung entlässt, wenn mit dem Unterhaltsvorschuss auch der Rückgriff entfällt.“ 

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 13.07.2026

SCHWERPUNKT II: Empfehlungen der Rentenkommission

Zu den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission, die am Wochenende bereits publik wurden, äußert sich Peter Haan, Rentenexperte und Leiter der Abteilung Staat im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:

„Die Vorschläge der Rentenkommission sind ein guter Aufschlag und gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch umgesetzt und nicht verwässert werden. Grundsätzlich steht das Rentensystem wegen der Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen: Zum einem muss die Finanzierung und die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet werden, zum anderen muss das Rentensystem eine Absicherung des Lebensstandards der Rentner*innen garantieren.

Die nun bekannt gewordenen Vorschläge der Rentenkommission enthalten wichtige Elemente, um diesen Herausforderungen zu begegnen: Die Abschaffung der Rente für besonders langjährige Versicherte („Rente mit 63“) sorgt für finanzielle Entlastung – laut Schätzungen des DIW Berlin um voraussichtlich rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Auch eine moderate Erhöhung des Renteneintrittsalters über das Alter von 67 Jahren hinaus geht in diese Richtung. Wichtig ist zu betonen, dass eine Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht über Nacht, sondern mit viel Vorlauf und gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung kommen soll. Zudem soll es über individuelle Gesundheitsprüfungen weiterhin möglich sein, früher in Rente zu gehen. Zentral ist, dass auch schon im Erwerbsleben in Gesundheit und Weiterbildung investiert wird, damit möglichst viele Menschen das reguläre Renteneintrittsalter überhaupt erreichen können. Das gleiche gilt für die Einbeziehung von Selbstständigen, Vorständ*innen, Bundestagsabgeordneten und Beamt*innen in die Rentenversicherung, auch hier sind die Details zentral. Eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Modell kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten – zumindest langfristig. Das bedeutet aber auch höhere Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern. Wenn diese moderat ausfallen, sollten sich die höheren Rentenbeiträge nicht nennenswert negativ auf die Beschäftigung auswirken. 

Zentral ist nun, wie die Bundesregierung diese Vorschläge umsetzt und wie sie die Interessenverbände und die Bevölkerung überzeugen kann. Es ist unvermeidlich, dass einzelne Gruppen durch die Reformen belastet werden. Daher ist es wichtig, dass unter anderem über individuelle Gesundheitsprüfungen sichergestellt wird, dass Menschen mit geringen Einkommen und körperlich belastenden Jobs frühzeitig und ohne größere Abschläge in Rente gehen können und nicht noch stärker Armutsrisiken im Alter ausgesetzt sind. Wenn das gelingt, sollte ein politischer und gesellschaftlicher Konsens möglich sein.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 22.06.2026

Angesichts der aktuellen Debatte über die Reform des Rentensystems weist das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seine Sonderseite zum Thema Rente (www.destatis.de/rente) hin. Dort sind relevante Daten zu den Bereichen Demografie, Erwerbstätigkeit, Einkommen und Staatshaushalt gebündelt, unter anderem mit diesen Inhalten:

Die Lebenserwartung steigt aktuell wieder

Die Lebenserwartung bei Geburt ist in Deutschland über Jahrzehnte hinweg nahezu kontinuierlich angestiegen. Seit etwa 2010 nimmt die Lebenserwartung allerdings weniger stark zu als in den vorangegangenen Jahrzehnten. Im Zuge der Coronapandemie kam es ab 2020 für drei Jahre in Folge zu einem leichten Rückgang. In den Jahren 2023 und 2024 ist die Lebenserwartung wieder deutlich angestiegen. Das Vor-Corona-Niveau wurde dadurch wieder erreicht.

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig als früher. 2025 waren nach Erstergebnissen des Mikrozensus 19,9 % der 67-Jährigen erwerbstätig, 2015 lag die Quote in der Altersgruppe bei 13,3 %. Nach wie vor gehen viele vorzeitig in den Ruhestand: 2025 waren 60,9 % der 63-Jährigen erwerbstätig. Allerdings ist die Quote in der Altersgruppe gestiegen: 2015 lag sie noch bei 38,9 %. Die Gründe für einen vorzeitigen Renteneintritt sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangebote von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit.

Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre nimmt zu

Am 1. Januar 2025 gab es nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Zusätzlich bezogen rund 382 100 Hinterbliebene wie Witwen und Witwer oder Waisen Versorgungsleistungen. Das entspricht einem Zuwachs von 17,7 % beziehungsweise 0,1 % im Vergleich zum 1. Januar 2015.

Damals waren es noch rund 1,2 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre sowie rund 381 800 Hinterbliebene mit Versorgungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2026

Die Rentenkommission legt heute Vormittag Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ihren Bericht vor. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

„Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten in einzelnen Punkten durchaus positive Ansätze. Wer Privilegien nicht länger unangetastet lassen will, muss jedoch klare Kante zeigen: für die konsequente Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine degressive Abflachung hoher Rentenanwartschaften. Wir fordern zudem die Berücksichtigung von Miet-, Pacht- und Kapitaleinnahmen bei der Finanzierung der ersten Säule. Die geplanten Einschnitte beim Renteneintrittsalter sind völlig inakzeptabel. Sie verkennen die Lebensrealität vieler Menschen und verschärfen soziale Ungleichheit – dies nicht zuletzt deshalb, weil die (steigende) Lebenserwartung maßgeblich von Faktoren wie der Einkommenshöhe abhängt. Sollten die Empfehlungen dennoch umgesetzt werden, werden wir mit Argusaugen darauf schauen, dass der angekündigte „vereinfachte Zugang“ für gesundheitlich Beeinträchtigte bedürfnisgerecht ausgestaltet wird, statt ein reiner Papiertiger zu werden. Und nicht zuletzt gilt: Nur hohe Löhne und verpflichtende Betriebsrenten sowie stabile Erwerbsbiografien schützen wirksam vor Altersarmut.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.06.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt sich deutlich gegen Rentenkürzungen und warnt vor den Folgen weiterer Einschnitte in die gesetzliche Alterssicherung. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das das Präsidium des Wohlfahrtsverbands anlässlich der erwarteten Empfehlungen der Rentenkommission verabschiedet hat. AWO-Präsident Michael Groß erklärt dazu: 

„Der Konflikt bei der Rente verläuft nicht zwischen Jung und Alt – sondern zwischen Arm und Reich. Immer mehr Menschen können im Alter nicht von ihrer Rente leben. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Altersarmut endlich wirksam zu bekämpfen. Wer ein Leben lang hart gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter würdevoll und ohne Existenzängste leben zu können. Kürzungen auf dem Rücken von Menschen, die eh schon nicht viel haben, dürfen keine Option sein. Die neuen Schlechterstellungen, die durch die Pflegereform für pflegende Angehörige drohen, werden die Lage weiter verschärfen.“

Die AWO fordert stattdessen nachdrücklich, die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung zu stärken.

„Für eine nachhaltige Lösung führt kein Weg vorbei an einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – ob Angestellte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte oder Abgeordnete. Kurzfristig sollte die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden, um hohe Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen.“ 

Darüber hinaus spricht sich die AWO für eine stärkere Beteiligung von Kapital-, Miet- und Pachteinkünften an der Finanzierung der Alterssicherung aus.

„Nur so können wir das Vertrauen der Menschen in das System der Rentenversicherung wahren“, sagt Groß. „Wir fordern die Bundesregierung und die Rentenkommission daher auf, bei ihren Entscheidungen die soziale Realität von Millionen Rentnerinnen und Rentnern in den Mittelpunkt zu stellen und die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest und solidarisch weiterzuentwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.06.2026

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:  

„Wir brauchen endlich eine armutsfeste Alterssicherung, mit einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen und echter Geschlechtergerechtigkeit. Es ist gut, dass sich die Kommission klar in diesem Sinne positioniert hat. Grundsicherung, Grundrente und Rente müssen besser aufeinander abgestimmt sein. Rentenansprüche für Menschen mit geringen Einkommen müssen aufgestockt, verdeckte Altersarmut überwunden und Antragswege für alle armutsbezogenen Hilfen im Alter unkomplizierter werden. Daran wird die Diakonie die Rentenreform der Bundesregierung messen.“  

Schuch unterstreicht: „Wer ein Leben lang an unserer Gesellschaft mitwirkt, verdient im Alter finanzielle Sicherheit. Diese solidarische Zusicherung stärkt ganz wesentlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Sie darf nicht ausgehöhlt werden.“  

Schuch zufolge geht es bei einer zukunftssicheren Rente um mehr als nur um finanzielle Machbarkeit: „Es geht vor allem auch um die Anerkennung von Lebensleistung.“ Doch die Realität sehe anders aus: „Prekäre Beschäftigung, Phasen der Erwerbslosigkeit, Pflege oder die Erziehung von Kindern führen schon heute oft direkt in die Altersarmut. Bisher gehen diese Ungleichgewichte vor allem zu Lasten von Frauen. Dabei leisten sie den Großteil der Sorgearbeit. Gleichzeitig sind sie am stärksten von Altersarmut bedroht.“  

Darum seien grundlegende Reformen notwendig: „Jede Form der Erwerbstätigkeit sollte konsequent zur gesetzlichen Altersvorsorge beitragen. Das Ungleichgewicht zwischen Grundsicherung im Alter und Rentenansprüchen muss neu austariert werden. Die bestehende Grundrente greift zu kurz, da sie an strenge Zugangskriterien gekoppelt ist. Pflege- und Erziehungszeiten müssen neubewertet werden“, so Schuch.  

Langjährige Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit müsse zu einer Alterssicherung führen, die das Grundsicherungsniveau substanziell übersteige: „Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss mindestens einen Freibetrag für die gesetzliche Altersvorsorge bekommen“, so Schuch. „Wir begrüßen, dass die Rentenkommission diese zentrale Forderung der Diakonie aufgenommen hat. Es muss zukünftig gelten: jeder Euro Rentenbeitrag muss im Alter zu höheren Ansprüchen führen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Menschen substanzielle Beiträge leisten, die Grundrentenschwelle aber nicht erreichen und dann im Alter genauso dastehen, als hätten sie gar nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Darum ist der Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung für die Menschen existenziell wichtig.“

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zur Rente und zur Bekämpfung von Altersarmut 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 23.06.2026

  • Forderung des VdK aufgegriffen: Kleine Renten sollen bei der Grundsicherung künftig besser geschützt werden
  • Gesundheitlich gefährdete Ältere und Menschen mit niedrigen Renten dürfen nicht die Verlierer sein

Der Sozialverband VdK sieht die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als wichtigen Schritt an, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Positiv bewertet der Verband vor allem die geplante Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung, darunter Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Entscheidend wird nun die Umsetzung der Vorschläge sein.“ Der Verband werde „darauf drängen, dass gesundheitlich angeschlagene ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht die Verlierer der Reform werden“. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge dürften nicht die Kosten der Reform tragen.

„Ich freue mich, dass die Kommission eine zentrale Forderung des VdK im Kampf gegen Altersarmut aufgegriffen hat: Kleine gesetzliche Renten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden“, so Bentele. Der Freibetrag dürfe aber nicht mit Erwerbseinkommen oder kleinen Betriebs- und Riester-Renten verrechnet werden.

Positiv bewertet der VdK zudem das klare Bekenntnis der Kommission, dass das Rentenniveau künftig nicht sinken, sondern perspektivisch steigen soll. Damit erteile die Kommission Überlegungen zu einer bloßen Basisabsicherung eine Absage. Kritisch sei allerdings, dass dieses Ziel maßgeblich von den Erträgen einer ergänzenden Aktienrente abhängen soll. Bentele warnt: „Hohe Renditeerwartungen dürfen nicht zu riskanten oder gesellschaftlich schädlichen Investitionen führen.“ Kapitalanlagen dürften etwa nicht Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen unter Renditedruck setzen oder steigende Mieten befördern.

Der VdK lehnt eine schnelle und ersatzlose Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie höhere Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten ab. Das durchkreuzt die Lebensplanung derer, die sehr lange durch ihren Beitrag das soziale Sicherungssystem stabilisiert haben.

Vor einem späteren Renteneintritt brauche es zudem „eine Reha-, Präventions- und Weiterbildungsoffensive“, so Bentele. Ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen und schlechten Arbeitsmarktchancen dürften „nicht im Regen stehengelassen werden“. Die vorgeschlagene Sonderregelung für diejenigen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, müsse einfach und bürokratiearm umgesetzt werden. Zugleich betont Bentele: „Für mich sind die heutigen Altersgrenzen bei der Rente wegen Schwerbehinderung unantastbar.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.06.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Drogenbeauftragter Hendrik Streeck und Schauspielerin Lina Larissa Strahl unterstützen Aktion

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am Freitag eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot „Hilfen im Netz“ für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Ministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. „Hilfen im Netz“ bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Familienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert – oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Für viele betroffene junge Menschen sind die ‚Hilfen im Netz‘ der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die ‚Hilfen im Netz‘ für weitere drei Jahre verlängern konnten.“

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt ‚Hilfen im Netz‘ an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort.“

Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: „Ich bin Botschafterin für ‚Hilfen im Netz‘, da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie ‚Hilfen im Netz‘ unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden.“

Der Außenwerber Wall sponsort das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellt acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5.000 Flächen für sogenannte City Light Poster an ÖPNV-Haltestellen und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.

Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: „Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für ‚Hilfen im Netz‘ mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. ‚Hilfen im Netz‘ bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann.“

Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an „Hilfen im Netz“ wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.

Mit dem Slogan „Schreiben statt Schweigen“ möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland e.V.) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: „In vielen betroffenen Familien gilt: ‚Darüber spricht man nicht.‘ Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.“

Zur Online-Plattform „Hilfen-im-Netz“:

https://www.hilfenimnetz.de/

Zum Plakat (Der Link ist erst ab 14 Uhr zur Ansicht und zum Download freigeschaltet): 
https://www.bmbfsfj.bund.de/hilfen-im-netz-plakat-data.pdf

Hintergrund:

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.07.2026

Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.

Das neu aufgestellte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität werden wir eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen.

Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in den vier Programmebenen und im Sondervorhaben wie folgt dar:

1.     Programmebene Kommune

In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

2.     Programmebene Land

Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

3.     Programmebene Bund

In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Demokratiebildung wird dabei als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der unter anderem den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert. Die Extremismusprävention berücksichtigt alle relevanten Erscheinungsformen des Extremismus wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus. Zudem wird unter anderem die Präventionsarbeit zu Antisemitismus und Antiziganismus gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

4.     Programmebene Digitaler Raum

Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung insbesondere im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

5.     Sondervorhaben Integration und Teilhabe

Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

Der Zeitplan für das weiterentwickelte Bundesprogramm sieht folgende Etappen vor:

  • Juni 2026, Start des Interessensbekundungsverfahrens mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.
  • August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.
  • Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das BMBFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.
  • Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.

Alle Förderaufrufe und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ www.demokratie-leben.de zur Verfügung. Ab August wird dort auch das Förderportal zu finden sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2026

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien übergeben. Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.

Die im September 2025 auf Basis des Koalitionsvertrags eingesetzte Expertenkommission hat nach ihrer im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme insgesamt 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die interdisziplinär besetzte Kommission betrachtete dabei unterschiedliche Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen sowie die Verantwortung verschiedener Akteure. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen über bundesweite Workshops unmittelbar in die Arbeit der Kommission ein.

Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen ebenso wie an die europäische Ebene, zudem an Eltern, Bildungseinrichtungen, an die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste; sie basieren dabei auf einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Modell.

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. Sie machen deutlich, dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen. Dazu gehört, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. Jugendschutz heißt hier: Safety by design. Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt. Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung habe ich eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB – ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Die Empfehlungen zeigen, dass wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tun haben. Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien müssen gemeinsam handeln. Erfolgreicher Kinder- und Jugendschutz kann nur gemeinsam gelingen. Die vorliegenden Vorschläge sind dafür eine starke Grundlage.

Als Ministerin, die auch für den Jugendschutz zuständig ist, werde ich diesen Prozess mit Nachdruck weiter vorantreiben. Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche die digitale Welt sicher nutzen und ihre Chancen bestmöglich entfalten können.

Ich danke den Mitgliedern der Expertenkommission für ihre engagierte und wissenschaftlich fundierte Arbeit. Mein besonderer Dank gilt ganz besonders auch den Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen, Erwartungen und Sorgen eingebracht haben, die sie klar benannt haben. Ihre Stimmen sind unverzichtbar, denn sie zeigen, was junge Menschen brauchen, um die Chancen der digitalen Welt sicher, kompetent und selbstbestimmt nutzen zu können.“

Co-Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Olaf Köller: „Die Arbeit der Expertenkommission hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen. Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz. Daher sind drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben. Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen liegt nicht an einer einzigen Stelle und schon gar nicht allein beim Kind. Deutschland fehlt es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung. Die Empfehlungen sind Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozesses mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen. Junge Menschen müssen den digitalen Raum mitgestalten und wir begleiten und stärken sie dabei. Die nun vorgelegten Handlungsempfehlungen ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine geschützte Teilhabe.“

Co-Vorsitzende der Kommission Nadine Schön: „Mit unseren 56 Handlungsempfehlungen legen wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören dabei für uns zusammen und bilden den roten Faden. Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten – nicht umgekehrt. Unser Ziel ist ein lernendes Umsetzungssystem, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam macht.“

Hintergrund:

Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde im September 2025 von Bundesministerin Karin Prien eingesetzt.

Auf Grundlage einer umfassenden Analyse digitaler Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche hat die Kommission 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz: Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensphasen junger Menschen und richten sich gezielt an die Akteure, die jeweils die größte Verantwortung tragen. Ziel ist es, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über alle Entwicklungsstufen hinweg wirksam zu stärken und dabei das Zusammenwirken von Politik, Gesellschaft und weiteren Verantwortlichen zu fördern.

Die Empfehlungen bauen auf der im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme auf. Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen werden bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht. Der Abschlussbericht der Kommission, einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beiträge aus den Fachanhörungen, folgt im September 2026.

Weitere Informationen:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2026

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute ihr Positionspapier „Für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Bildung, Familie und Jugend, Anja Weisgerber, sowie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Digitales, Inge Gräßle:

Anja Weisgerber: „Kinder müssen sicher aufwachsen. Das gilt für die analoge wie auch die digitale Welt. Angesichts der Risiken im Netz braucht es ein wirksames und risikobasiertes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche. Anstelle eines pauschalen Social-Media-Verbots setzen wir auf differenzierte Altersgrenzen je nach Risiko der jeweiligen Sozialen Plattform oder ähnlicher Dienste. Dafür wollen wir die Anbieter in die Pflicht nehmen. Wir lassen ihre Altersgrenzen überprüfen sowie gegebenenfalls anheben und fordern von ihnen die technische Einhaltung der Altersgrenzen ein – etwa über die datensparsame EUDI-Wallet.

Unser Maßnahmenpaket geht über risikobasierte Altersgrenzen für die einzelnen Apps und Plattformen hinaus. Wir stärken Medienkompetenz bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, fördern mentale Gesundheit und verschärfen das Strafrecht. Für die Plattformbetreiber soll gelten: Wer trotz Kenntnis offensichtlich strafbare Inhalte nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang blockiert, muss unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Pflichten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Gleiches gilt bei der systematischen Missachtung der gesetzlich neu geregelten Altersgrenzen durch die Plattform- oder Servicebetreiber. Verstöße gegen verlässliche Altersverifikation können von der EU-Kommission im Rahmen des Digital Services Act mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Gleichzeitig schärfen wir bestehende Straftatbestände nach, damit digitale Gewalt und Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen – etwa Cybergrooming und Sextortion – wirksam und hart bestraft werden.

Wir werden als nationaler Gesetzgeber entschlossen handeln und in enger Zusammenarbeit mit Bundesfamilienministerin Karin Prien und dem Koalitionspartner im Herbst konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Inge Gräßle: „Geschäftsmodelle sozialer Medien bergen Gefahren für Kinder- und Jugendliche. Der Wunsch der großen Mehrheit der Bevölkerung nach Altersbeschränkungen für soziale Medien ist deshalb verständlich – und wir kommen ihm deshalb nach. Pauschale Altersgrenzen sind angesichts fortschreitender technologischer Entwicklungen aber zu einfach. Altersbeschränkungen sollen sich der Plattformarchitektur und ihrem Gefahrenpotential anpassen können. Nur so kann der Kinder- und Jugendschutz mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.“

Hier geht´s zum Positionspapier „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt„.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke).

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme.

Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden.

Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte.

Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“.

Matthias Dantlgraber (Familienbund der Katholiken) befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen.

Florian Theißing (Agora Digitale Transformation) beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen.

Außerdem ging es in der öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen.

Die Steuergewerkschaft lehnte den Entwurf der AfD ab. Er erzeuge erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, belaste die betroffenen Familien mit neuer Unsicherheit und beruhe auf einer unionsrechtlichen Annahme, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst ausdrücklich verworfen habe. Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien wiesen auf das Urteil hin, an das man sich halten müsse.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 506 vom 22.06.2026

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch zwei Oppositionsanträge gegen Kürzungen des Wohngeldes zurückgewiesen. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/6363) mit einer Aufforderung an die Bundesregierung, das Wohngeld nicht zu kürzen, wurde in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich.

Ebenfalls von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6339), in dem die Regierung aufgefordert wird, die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro beim Wohngeld zurückzunehmen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beizubehalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich.

In der Aussprache warf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der SPD vor, komplett gegen ihre eigene Politik der letzten Wahlperiode zu verstoßen. Angesichts steigender Mieten, Heizkosten und Kürzungen in anderen Bereichen müssten diese geplanten Kürzungen zurückgenommen werden.

Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Ankündigung der Wohngeldkürzung habe zu massiver Verunsicherung geführt. Es gehe hier nicht um effizientere Gestaltung, wie angekündigt worden sei, sondern es würden nur Kürzungen vorgenommen. Das Wohngeld müsse dringend erhalten bleiben, denn es sei eine Form der Solidarität, dass man die Menschen nicht alleine lasse. Bei Kürzung des Wohngelds drohe eine massive Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit.

Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass viel getan werde, um die Bautätigkeit zu verbessern und das Wohnungsangebot zu erhöhen. Der gegen die Koalition erhobene Vorwurf, sie tue nichts, sei falsch. Auch die Rechte von Mietern würden gestärkt. Die Menschen dürften nicht langfristig von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig sein, sondern man müsse darauf hinarbeiten, dass sich der Wohnungsmarkt entspanne, erklärte die SPD-Fraktion. Und das geschehe zum Beispiel durch den Bau-Turbo, das serielle Bauen und durch beschleunigte Bau- und Planungsverfahren.

Auch die AfD-Fraktion erklärte, Kürzungen beim Wohngeld würden Geringverdiener, Familien und Rentner besonders treffen. Die Unterstützung mit Wohngeld sei grundsätzlich richtig. Das Wohngeld sollte nicht verringert, sondern sogar erhöht werden, da alles teurer werde. Forderungen nach einem Mietpreisdeckel lehnte die Fraktion aber ab, da dadurch der Wohnungsmangel noch verschärft werde. Solange der Wohnraum knapp sein, würden die Mieten hoch sein. Es müsse mehr gebaut werden.

Niemandem falle es leicht, Veränderungen beim Wohngeld vorzunehmen, erklärte die CDU/CSU-Fraktion. Aber die haushalterische Lage sei herausfordernd, so die Union. Die Zinsausgaben für den Bund hätten sich binnen weniger Jahre verzwanzigfacht. Man befinde sich in einer schwierigen Situation und müsse damit umgehen. Außerdem wies die Fraktion darauf hin, dass sich die Zahl der Anspruchsempfänger durch die Wohngeldreform der letzten Wahlperiode deutlich erhöht habe. Jetzt diese Änderungen in Teilbereichen zurückzunehmen, falle niemandem leicht, aber es sei notwendig. Die Bundesregierung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Wohngeld in Zukunft höher sein werde als vor der in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Reform.

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag außerdem auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet das Wohngeld in ihrem Antrag als unverzichtbare Sozialleistung, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, warnt die Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 562 vom 08.07.2026

Der Finanzausschuss hat die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Entwurf vorgenommen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die Neuregelung nur dann gelte, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden.

Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung zudem Gesetzentwurf wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. In einer Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen heißt es, die Koalition sei sich einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Es sei aber angesichts der Regelungen in dem Gesetzentwurf zu erwarten, dass die Zahl der Mütter unter den Berechtigten überproportional zunehmen werde. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden. Die CDU/CSU empfahl, die jeweilige IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern zu speichern, was die Zuordnung erleichtern werde.

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass durch die Neuregelung viele Punkte unklar bleiben würden. Das jetzt geschaffene Doppelsystem werde die Kosten erhöhen und nicht senken. Denn die bisherigen Strukturen müssten erhalten bleiben, zum Beispiel für im Ausland lebende Kinder. Die AfD-Fraktion kritisierte auch, dass der Missbrauch beim Kindergeld besonders bei Zahlungen ins Ausland erheblich sei.

Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Tag für die Familien und Kinder sowie für die Entwicklung digitaler staatlicher Leistungen. Erfahrungen aus anderen Ländern würden zeigen, dass es richtig sei, die Änderungen Schritt für Schritt einzuführen. Durch Kontrollregelungen sei sichergestellt, dass nur antragsberechtigte Eltern in den Genuss der Neuregelung kommen könnten.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeichnet sich ein handlungsfähiger Staat dadurch aus, dass keine unnötigen bürokratischen Hürden den Leistungen für Familien im Weg stehen würden. Deshalb sei dieser Gesetzentwurf grundsätzlich der richtige Schritt. Die Automatisierung greife, wo die Familienkasse die Daten schon habe. Aber damit dürfe die Regelung nicht aufhören, sondern sie müsse auch für Erstkinder gelten. Und es wäre gut, wenn auch kompliziertere Fälle einbezogen werden könnten.

Die Fraktion Die Linke sprach von einem überfälligen Schritt. Die Neuregelung hätte aber schneller kommen können. Zum Kindergeld selbst erklärte die Fraktion, dieses sei viel zu niedrig. Bezieher höherer Einkommen würden durch den steuerlichen Kinderfreibetrag bevorzugt.

Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Für den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 557 vom 08.07.2026

Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag begleitet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das Ministerium habe hierfür einen Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6674) auf eine Kleine Anfrage (21/6373) der Fraktion Die Linke.

Vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben aus dem GewHG würden die Länder insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036 erhalten. Die Mehreinnahmen ab dem Jahr 2030 stünden den Ländern erst zur Verfügung, nachdem sie dem BMBFSFJ einen Bericht über die Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung, einschließlich des Finanzierungskonzeptes, sowie deren Umsetzungsstand übermittelt haben, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 538 vom 30.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will kleine und mittlere Einkommen steuerlich gezielt entlasten. In einem Antrag (21/6644) wird die Bundesregierung aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen.

Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel.

Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten.

Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“.

Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 521 vom 24.06.2026

Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen.

Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform.

Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Die Einführung einer Teilkrankschreibung etwa sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Auch die Arbeitgeber äußerten sich in der Anhörung kritisch zu der aus ihrer Sicht bürokratischen Neuregelung.

Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet werden.

Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen.

Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe.

Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen.

Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt.

Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 506 vom 22.06.2026

Mit dem neuen Familienbericht legt die Landesregierung erstmals seit 2015 eine ausführliche wissenschaftliche Bestandsaufnahme der Lebenslagen von Familien in Nordrhein-Westfalen vor.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat den Bericht im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration erstellt. Er untersucht zentrale Lebenslagen von Familien im Land und befasst sich mit inhaltlichen Schwerpunkten von Familienvielfalt und Bildung über Erwerbs- und Sorgearbeit bis hin zu Armut, Wohnen, Teilhabe, Gesundheit und dem Umgang mit multiplen Krisen.

Der Bericht zeigt ein differenziertes Bild: Die meisten Familien schätzen ihre Lage als gut ein. Zugleich sehen sich Familien belastet durch Krisen, wirtschaftliche Unsicherheit, Armutsrisiken und ungleiche Teilhabechancen. Eine zentrale Herausforderung bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist hier eine wichtige Unterstützung. Der Familienbericht zeigt auf, dass eine große Mehrheit der befragten Eltern mit der Qualität der Betreuung zufrieden ist.

Es sind nach wie vor allem die Frauen, die beruflich für die Kinder kürzertreten. Zwar sinkt auch bei den Männern der Arbeitsumfang leicht auf durchschnittlich 39 Wochenstunden. Gleichzeitig ist bei den Müttern der Umfang ihrer Erwerbstätigkeit zuletzt etwas angestiegen. Er liegt jetzt bei durchschnittlich 27 Stunden geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit. Der Erwerbsumfang von Müttern ist damit aber weiterhin deutlich geringer als der von Vätern.

Familienministerin Verena Schäffer: „Der neue Bericht gibt tiefe Einblicke in die aktuelle Lebensrealitäten von Familien in Nordrhein-Westfalen. Er zeigt, wie Familien leben, welche Belastungen sie tragen und wo politisches Handeln besonders wichtig ist. Diese umfassende Untersuchung ist wichtig, weil sich Familien und die Herausforderungen, vor denen sie stehen, weiterentwickeln. Zentral ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Schlüssel ist auch eine verlässliche Kinderbetreuung. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes arbeiten wir gezielt daran, mehr Verlässlichkeit für Familien zu schaffen und frühkindliche Bildung zu stärken. Damit ermöglichen wir eine bessere Ver-einbarkeit, von der insbesondere Frauen profitieren, sowie beste Startchancen für den Bildungsweg der zukünftigen Generationen.“

Frau Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin am DJI ergänzt aus den Empfehlungen des Berichts: „Die Analysen zeigen, dass Familien zur gesunden Entwicklung ihrer Kinder maßgeblich beitragen – unter anderem durch ein positives Familienklima. Dieses kann auch während anstrengender Zeiten als Schutzfaktor fungieren. Gerade in Zeiten vielfältiger gesellschaftlicher Krisen können niedrigschwellige Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Gesundheitsförderung familiale Ressourcen stärken und Familien bei der Bewältigung von Belastungen unterstützen.“

In Nordrhein-Westfalen leben gut 2,5 Millionen Familien, darunter knapp 1,8 Millionen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Etwa die Hälfte der Bevölkerung lebt in einer Familie. Familienleben ist dabei vielfältiger denn je. Neben Ehepaaren mit Kindern gehören Alleinerziehende, nicht verheiratete Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien fest zur gesellschaftlichen Realität. Fast jede zweite Familie mit Kindern unter 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen (49 Prozent) hatte 2022 einen Migrationshintergrund.

Hintergrund:
Der nordrhein-westfälische Familienbericht wurde vom Deutschen Jugendinstitut erstellt. Grundlage sind unter anderem amtliche Statistiken, Sonderauswertungen von IT.NRW sowie Daten der DJI Studie AID:A 2023 HE sowie der landesspezifischen Befragung AID:A 2024 NRW+. Ergänzend flossen Erfahrungen aus landesweiten Familiendialogen ein.

Den Familienbericht finden Sie unter: https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/familienbericht_nrw.pdf .

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2026

Der Ausbau öffentlich finanzierter Kindertagesbetreuung führt nicht nur dazu, dass Mütter ihre Erwerbstätigkeit erhöhen, sondern auch zu Veränderungen im Erwerbsverhalten von Vätern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die Daten aus den Jahren 2012 bis 2022 untersucht hat – die Phase, in der in Deutschland ein starker Kita-Ausbau insbesondere für die unter Dreijährigen stattfand. Demnach nahmen Väter häufiger Elternzeit: Auf jeweils zehn neu geschaffene Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren kamen vier zusätzliche Väter, die Elternzeit nahmen. Im weiteren Verlauf reduzierten Väter ihre Arbeitszeit leicht, wenn die Verfügbarkeit von Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren stieg. Gleichzeitig kehrten Mütter früher in den Arbeitsmarkt zurück und erhöhten ihre Erwerbstätigkeit.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Kita-Ausbau das Erwerbsverhalten in Familien verändert, bei Müttern und bei Vätern“, erklärt Malin Mahlbacher, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. „Verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote schaffen somit die Voraussetzungen dafür, dass Eltern Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlicher organisieren können.“

Die Studie verdeutlicht, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und das Elterngeld als aufeinander abgestimmte familienpolitische Instrumente wirken. Wenn Eltern eher davon ausgehen können, nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes einen Betreuungsplatz zu bekommen, dann lassen sich Elternzeiten und Rückkehr in den Beruf besser koordinieren. Unter diesen Bedingungen gehen Väter häufiger zwei Monate in Elternzeit, meist wenn das Kind zwischen zwölf und 14 Monaten alt ist – also in der Phase, in der Kinder oft in die Kita übergehen. Mütter hingegen verkürzen ihre Elternzeiten. Im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes steigt die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich, während Väter häufiger Teilzeit statt Vollzeit arbeiten. Dadurch nähern sich die Arbeitszeiten beider Elternteile etwas an.

Die Forschenden weisen gleichzeitig darauf hin, dass sich die Verteilung der Sorgearbeit innerhalb der Familie bislang kaum verändert hat. „Trotz Kita-Ausbaus und damit einhergehender Veränderungen im Erwerbsverhalten übernehmen Mütter innerhalb der Familie nach wie vor den Großteil der Kinderbetreuung an Werktagen. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein für mehr Gleichstellung, muss aber mit anderen familienpolitischen Maßnahmen zusammenwirken“, so Dr. Mathias Huebener, Mitautor der Studie und Forschungsgruppenleiter am BiB. Dies liegt auch daran, dass Veränderungen gesellschaftlicher Rollenbilder Zeit benötigen. Einstellungen zur Kinderbetreuung und Sorgearbeit wandeln sich langsamer als das Erwerbsverhalten von Eltern.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Zusammenspiel mit den Anreizen des Elterngeldes nachweislich zu einer partnerschaftlicheren Arbeitsteilung innerhalb von Familien beiträgt. Besonders wirksam sind diese Maßnahmen, wenn sie ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.

Über die Studie

Die Studie untersucht die Auswirkungen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung auf Elternzeiten und Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern. Grundlage sind rund 94.000 Beobachtungen von Familien mit Kindern im Alter von 12 bis 35 Monaten aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), verknüpft mit regionalen Daten zum Ausbau der Kita-Betreuungsplätze. Die KiBS-Daten wurden zwischen 2012 und 2022 erhoben.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Huebener, Mathias; Mahlbacher, Malin; Schmitz, Sophia: Kita-Ausbau und Arbeitsteilung. Mehr Väter in Elternzeit und Teilzeit. In BiB.Aktuell 6/2026. www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-6

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 15.07.2026

Junge Erwachsene in Deutschland sind weiterhin besonders häufig von Einsamkeit betroffen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des familiendemografischen Panels FReDA aus dem Winter 2024/2025, die das Bundesinstitut für  Bevölkerungsforschung (BiB) anlässlich der Aktionswoche gegen Einsamkeit veröffentlicht hat: Demnach gaben rund 21 Prozent der 21- bis 30-Jährigen an, sich stark einsam zu fühlen. In der Altersgruppe der 31- bis 54-Jährigen liegt der Anteil bei 14 Prozent. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die erhöhten Einsamkeitswerte junger Menschen auch mehrere Jahre nach der Corona-Pandemie kaum verringert haben.

Insgesamt berichtet mit 34 Prozent rund ein Drittel aller befragten Erwachsenen im Alter von 21 bis 54 Jahren, sich mindestens teilweise einsam zu fühlen. Davon sind 16 Prozent stark und 18 Prozent moderat betroffen. Frauen gaben in allen Erhebungswellen seit 2022 etwas häufiger an, sich einsam zu fühlen als Männer. Zum jüngsten Zeitpunkt im Winter 2024/2025 berichteten 36 Prozent der Frauen und 32 Prozent der Männer von Einsamkeit.

Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Altersgruppen: Während 42 Prozent der 21- bis 30-Jährigen von Einsamkeitsgefühlen berichten, liegt der Anteil bei den über 31-Jährigen mit 31 Prozent deutlich niedriger. Die  Situation hat sich im Zeitvergleich kaum verändert: Im Jahr 2022 lagen die entsprechenden Werte bei 45 beziehungsweise 33 Prozent. „Das Einsamkeitsempfinden hat sich seit der Corona-Pandemie kaum zurückgebildet. Damit bestätigt sich, dass Einsamkeit unter jungen Erwachsenen kein kurzfristiges Phänomen während und nach der Pandemiezeit ist, sondern besonders für die Generation Z zu einer anhaltenden psychosozialen Belastung zu werden scheint“, sagt Dr. Sabine Diabaté, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB.

Die Ergebnisse basieren auf dem familiendemografischen Panel FReDA, erhoben im Winter 2024/2025. Die Studie erlaubt eine bundesweit repräsentative und langfristige Beobachtung von Einsamkeit in Deutschland. „Mit der FReDA-Studie verfügen wir über eine bundesweit repräsentative Datengrundlage, die es ermöglicht Einsamkeit in Deutschland differenziert und langfristig zu beobachten. Sie hilft uns, aktuelle Belastungen ebenso wie gesellschaftliche Veränderungen und Risikokonstellationen frühzeitig zu erkennen und besser zu verstehen“, erklärt BiB-Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

Für die höhere Betroffenheit jüngerer Erwachsener spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Die Phase des jungen Erwachsenenalters gilt grundsätzlich als eine besonders vulnerable Lebensphase. „In der Forschung sprechen wir von ,Emerging Adulthood'“, erklärt die BiB-Wissenschaftlerin Dr. Pauline Kleinschlömer. „Viele junge Menschen befinden sich in einer Phase der Orientierung und des Übergangs, was die Anfälligkeit für Einsamkeit erhöhen kann.“

Hinzu kommen gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Partnerschaften, soziale Netzwerke und Bildung wirken zwar schützend – gleichzeitig erhöhen prekäre Lebensverhältnisse und soziale Unsicherheit das Risiko für Einsamkeit. Gerade junge Erwachsene erleben durch multiple Krisen unsichere Zukunftsperspektiven. Insgesamt machen die anhaltend hohen Einsamkeitswerte deutlich, dass Einsamkeit weiterhin eine gesellschaftspolitische Herausforderung bleibt, die gezielte Aufmerksamkeit und nachhaltige Maßnahmen erfordert.

Die neuen Analysen werden anlässlich der bundesweiten Aktionswoche gegen Einsamkeit vorgestellt und im Rahmen des Beitritts des BiB zur „Allianz gegen Einsamkeit“ veröffentlicht. Ziel ist es, Einsamkeit stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und wissenschaftlich fundierte Grundlagen für politische Maßnahmen bereitzustellen.

FReDA ist eine Panelbefragung, die zweimal jährlich rund 30.000 Menschen befragt. Da die Befragung über mehrere Jahre läuft, werden die Teilnehmenden mit der Zeit älter. Dies muss bei Auswertungen über längere Zeiträume berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.06.2026

Mit der in dieser Woche beginnenden Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ startet auch eine Allianz gegen die Einsamkeit, an der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beteiligt ist. Theresa Entringer, Expertin für Einsamkeit beim Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) im DIW Berlin, begrüßt diesen Schritt:

„Die Gründung einer Allianz gegen Einsamkeit ist ein wichtiger Schritt. Denn das Problem der Einsamkeit als gesellschaftspolitische Aufgabe wird bisher weit unterschätzt. Der Zusammenschluss bedeutender Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen und Forschungseinrichtungen kann dazu beitragen, dem Thema mehr Raum im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu geben.

Einsamkeit ist kein rein individuelles Problem. Sie kann jeden Menschen treffen. Chronische Einsamkeit beeinträchtigt nicht nur das Wohlbefinden, sondern kann zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko werden, die soziale Teilhabe einschränken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Ihre Vermeidung und Bekämpfung ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus unserer Forschung am DIW Berlin wissen wir, dass Einsamkeit nicht allein durch persönliche Entscheidungen oder individuelles Verhalten entsteht. Auch strukturelle Lebensbedingungen spielen eine entscheidende Rolle. Die Allianz gegen Einsamkeit bietet die Chance, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller zu kommunizieren, Erfahrungen aus Forschung und Praxis zusammenzuführen und wirksame Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, chronische Einsamkeit sichtbar zu machen, Betroffene nicht zu stigmatisieren und wirksame Lösungen zu entwickeln. Einsamkeit betrifft uns als gesamte Gesellschaft – und wir können ihr nur gemeinsam wirksam begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 22.06.2026

Beschäftigte, die ihre Erwerbsarbeit regelmäßig unterbrechen und abends fortsetzen, machen im Schnitt mehr Überstunden und wünschen sich kürzere Arbeitszeiten, zeigt eine breit angelegte Datenanalyse. Das spricht dagegen, dass die von der Bundesregierung diskutierte Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes für mehr Flexibilität im Sinne von Beschäftigten sorgen oder das Arbeitsvolumen in Deutschland nachhaltig erhöhen kann. Möglich wäre sogar eine Verschärfung von Personalmängeln durch höhere Belastung, so eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* 

Für manche Menschen beginnt der Arbeitstag zweimal: Sie setzen sich nach einer längeren Unterbrechung später wieder an den Schreibtisch. Eine solche „Fragmentierung“ der Erwerbsarbeitszeit gilt Befürworter*innen einer Deregulierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes als Chance. Insbesondere Frauen und Mütter – so die These – könnten dadurch Erwerbsarbeit und Familie besser unter einen Hut bringen und daher ihre vertraglichen Arbeitszeiten ausweiten. Damit könne das Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.

WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott hat empirisch untersucht, was an diesem Argument dran ist. Fazit der Arbeitszeitexpertin: „Die Ergebnisse zeigen, dass fragmentierte Erwerbsarbeitszeiten nicht mit einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sondern mit höheren Überstunden verbunden sind. Wer den Arbeitstag unterbricht, wünscht sich kürzere Erwerbsarbeitszeiten. Das spricht eher für eine Mehrbelastung durch Fragmentierung als für Erholung und eine gute Work-Life-Balance“.

Für ihre Analyse hat die Sozialwissenschaftlerin Daten der Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt Arbeitsschutz für und Arbeitsmedizin (BAuA) ausgewertet. Diese stammen aus den Jahren 2019, 2021 und 2023 und beziehen sich auf Angaben von 21000 Beschäftigten, die teilweise an mehreren Befragungswellen teilgenommen haben. Schichtarbeitende wurden nicht berücksichtigt. Das Ausmaß der Arbeitszeit-Fragmentierung wurde erfasst über die Frage: „Wie oft kommt es vor, dass Sie die Arbeit aus privaten Gründen für mehrere Stunden unterbrechen und am Abend nach 19 Uhr weiterarbeiten?“

Was hilft wirklich? Echte Entlastung und digitale Erfassung von Arbeitszeiten statt Fragmentierung

Lotts Berechnungen zufolge, bei denen Faktoren wie Geschlecht, Beschäftigungsumfang oder Gesundheitszustand statistisch berücksichtigt wurden, gibt es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Fragmentierung und vertraglicher Arbeitszeit. Dagegen zeigt sich ein deutlicher Effekt auf Überstunden: Bei stärker fragmentierten Arbeitszeiten ist deren Zahl höher, ebenso wie die Diskrepanz zwischen gewünschter und tatsächlicher Arbeitszeit (mehr Daten in der Abbildung im Anhang und in der Studie; Link unten).

„Fragmentierte Arbeitszeiten erweisen sich damit nicht als nachhaltiges Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, so die WSI-Expertin. „Weil sie mit zusätzlichen Überstunden und dem Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten einhergehen, können sie auf Dauer nicht nur die Vereinbarkeit belasten, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten und ihre Bindung an den Arbeitgeber schwächen. Fragmentierte Arbeitszeiten können daher Fehlzeiten erhöhen und Personalmangel verschärfen.“

Für wirkliche Fortschritte in Sachen Vereinbarkeit sollte die Politik laut Lott durchsetzen, dass Arbeitszeit verlässlich digital erfasst wird, um Überstunden sichtbar zu machen. Es gelte, Erreichbarkeit am Abend zu begrenzen sowie für echte Entlastung zu sorgen, etwa durch den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Selbstbestimmte Arbeitszeitmodelle wie Wahlarbeitszeit oder Optionszeit sollten gestärkt werden.

„Diese wichtigen empirischen Befunde zeigen einmal mehr, dass eine Abschaffung des 8-Stunden-Tages nicht zu einer Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten von Frauen führen würde. Politik, die das erreichen möchte, sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich erleichtern, zum Beispiel durch verlässliche Kinderbetreuung“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI (weitere Forschungsergebnisse finden Sie unten verlinkt).**

Weitere Informationen:

Fragmentierte Arbeitszeiten bedeuten Überstunden und Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten, WSI Policy Brief Nr. 100, Juli 2026.

Forschungsergebnissen zur Arbeitszeit

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2026

In den letzten vier Jahren ging die Integrationsquote von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung zurück und erreichte nicht mehr das Niveau von vor 2020. Die Integrationsquoten in nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigung gingen ebenfalls zurück. Allerdings fielen diese Rückgänge schwächer aus als bei der Integrationsquote insgesamt. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

„Der Rückgang der Integrationsquote setzte bereits vor Einführung der Bürgergeldreform ein: Die Übergangsquote in Beschäftigung für alle erwerbsfähigen Leitungsbeziehenden war mit etwa 7,5 Prozent pro Quartal zwischen 2015 und 2018 nahezu stabil. Während der Corona-Krise brach sie auf 5,4 Prozent ein. Mitte 2021 erholte sich die Integrationsquote fast auf Vor-Corona-Niveau, danach ging sie bis 2023 kontinuierlich auf unter 6 Prozent zurück. Seitdem ist die Integrationsquote weiter leicht rückläufig und verharrt gut 1,5 Prozentpunkte unterhalb des Vor-Corona-Niveaus.

Ein Ziel der Bürgergeldreform war es, Leistungsbeziehende in möglichst nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Integrationsquote für alle Beschäftigungsverhältnisse lag 2023 und 2024 etwa 20 Prozent niedriger als 2019. Nachhaltige Integrationen gingen in diesem Zeitraum um durchschnittlich 17 Prozent zurück, die bedarfsdeckenden Integrationen um durchschnittlich 10 Prozent.

„Die Bürgergeldreform ging nicht mit einem Anstieg bedarfsdeckender oder nachhaltiger Integrationen einher“, so IAB-Forscherin Stephanie Prümer. Allerdings fielen die Rückgänge weniger stark aus als bei der Integrationsquote für alle Beschäftigungsaufnahmen insgesamt. Im Ergebnis ist der Anteil nachhaltiger und bedarfsdeckender Integrationen an allen Beschäftigungsintegrationen insgesamt nach der Bürgergeldreform etwas angestiegen.

„Der Rückgang der Integrationsquote in der Grundsicherung dürfte hauptsächlich der schlechten Konjunkturentwicklung geschuldet sein“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Die Verschlechterung nur auf die Bürgergeld-Reform zurückzuführen, greift zu kurz“, ergänzt IAB-Forscherin Katrin Hohmeyer.

Die Studie untersucht die Integrationsquoten aus der Grundsicherung in Beschäftigung für 25- bis 54-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den letzten 10 Jahren. Dabei beschränkte sich die Analyse auf Personen, die nicht im Zuge der Fluchtmigration seit Mitte der 2010er Jahre nach Deutschland gekommen sind, um auszuschließen, dass alleine die veränderte Zusammensetzung der Leistungsbeziehenden einen Einfluss auf die Entwicklung der Integrationsquote nimmt. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-11.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 16.07.2026

In Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten sind annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen eher die Ausnahme. Nur in rund 21 Prozent dieser Betriebe liegt der geschlechtsspezifische Lohnabstand demnach bei höchstens fünf Prozent. Auch beim Vergleich von Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und Anforderungsniveaus innerhalb eines Betriebs, zeigen sich Unterschiede. Das ergibt eine am Mittwoch veröffentlichte Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird voraussichtlich Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit mehr als fünf Prozent beträgt. In 70 Prozent der Betriebe verdienen Männer im Schnitt mehr als fünf Prozent mehr als Frauen, in 9 Prozent der Betriebe mehr als fünf Prozent weniger. Jedoch berücksichtigt dieser Blick auf Betriebe noch nicht die gleichwertige Arbeit, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten.

Ein genauer Blick auf vergleichbare Beschäftigtengruppen zeigt deutliche Unterschiede: Selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer im selben Betrieb. Für einen großen Anteil der Beschäftigten könnten somit Maßnahmen nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes vorgeschrieben werden.

„Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich ein genauer Blick auf betriebliche Strukturen lohnt. Dort, wo Frauen und Männer für vergleichbare Tätigkeiten gleich bezahlt werden, können Betriebe wichtige Anhaltspunkte gewinnen, wie sich Entgeltunterschiede abbauen lassen – beispielsweise durch transparente Gehaltsstrukturen oder familienfreundliche Maßnahmen“, so IAB-Forscher Florian Zimmermann.

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Deutschland bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die geplante Umsetzung jedoch auf spätestens Anfang 2027 verschoben. Sie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch vergleichbar gut verdienen. Gemäß der Richtlinie gelten entsprechende Lohnunterschiede nur dann als gerechtfertigt, wenn sie fünf Prozent nicht überschreiten. Wie viele deutsche Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten dieses Ziel 2024 tendenziell bereits erfüllt haben oder nicht, lässt sich auf Basis der „Stichprobe Integrierter Employer-Employee-Daten“ (SIEED) des IAB analysieren. Aus methodischen Gründen werden nur Vollzeitbeschäftigte betrachtet. Nicht berücksichtigt werden bei der Analyse die Anzahl möglicher Überstunden, die Berufserfahrung oder etwaige Leitungsfunktionen. Die Analyse ist abrufbar im IAB-Forum: https://iab-forum.de/in-rund-jedem-fuenften-groesseren-betrieb-betraegt-die-geschlechterlohnluecke-fuer-vollzeitbeschaeftigte-hoechstens-fuenf-prozent/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.07.2026

Ob Stifte, Hefte oder Bücher – der Schulanfang nach den Sommerferien ist in der Regel mit einigen Anschaffungen verbunden. Für den Kauf von Schulbüchern, Schreib- und Zeichenmaterialien mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2026 mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich etwa die Preise für Schul- oder Lehrbücher im Juni 2026 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum ebenfalls um 2,3 %.

Papierprodukte etwas günstiger als ein Jahr zuvor

Bei anderen Schulmaterialien fiel die Preisentwicklung unterschiedlich aus. So sind die Preise für Papierprodukte wie Schulhefte oder Zeichenblöcke leicht gesunken: Sie lagen mit -0,3 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Für anderes Schreib- und Zeichenmaterial mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2026 dagegen 3,5 % mehr zahlen als im Juni 2025. Darunter fallen beispielsweise Füller, Stifte oder Farbkästen.

Methodische Hinweise:

Die genannten Produkte sind im Verbraucherpreisindex für Deutschland enthalten. Die Preisentwicklungen für die Positionen „Schulbuch oder Lehrbuch“ (0,38 Promille), „Papierprodukte“ (0,53 Promille) sowie „Anderes Schreib- und Zeichenmaterial“ (1,87 Promille) fließen mit den in Klammern genannten Gewichten in die Berechnung des Gesamtindex (1000 Promille) ein.

Weitere Informationen:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die hier dargestellten Preisentwicklungen sind in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 61111-0004 und 61111-0006 abrufbar und beziehen sich auf die folgenden Positionen:

CC13-09512 Schulbuch oder Lehrbuch

CC13-09541 Papierprodukte

CC13-09549 Anderes Schreib- und Zeichenmaterial

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.07.2026

  • Im Schnitt 5 200 Euro Zuschuss für Geförderte
  • Trotz Rückgang: Erzieherinnen und Erzieher weiterhin meistgeförderter Beruf
  • 30 Jahre Aufstiegs-BAföG: Jährliche Gefördertenzahl seit Beginn der Statistik fast vervierfacht

Im Jahr 2025 haben 186 100 Personen in Deutschland Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Aufstiegs-BAföG erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Geförderten damit im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (-3 600 Fälle oder -1,9 %). Insgesamt wurde im Jahr 2025 im Rahmen des Aufstiegs-BAföG eine Fördersumme von 1,1 Milliarden Euro bewilligt. Die Fördersumme stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 %. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.

Durchschnittliche Förderungsbeträge leicht gestiegen

Das Aufstiegs-BAföG wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen gewährt. Geförderte erhielten im Jahr 2025 im Durchschnitt einen Zuschuss in Höhe von 5 200 Euro, das waren 100 Euro mehr als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden Darlehen in Höhe von durchschnittlich 1 800 Euro pro Person bewilligt, auch das waren 100 Euro mehr als im Jahr zuvor. Mit den Förderungsbeträgen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lebensunterhalt und Kinderbetreuung sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt gefördert werden.

Weniger geförderte Erzieherinnen und Erzieher als im Vorjahr

Im Jahr 2025 waren die staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher weiterhin der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf (52 000 Geförderte). Diese Gruppe machte etwas mehr als ein Viertel aller Geförderten aus (28 %). Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der geförderten Erzieherinnen und Erzieher um 6 % zurück (-3 200 Fälle). Nach den Erzieherinnen und Erziehern wurden die Berufe Industriemeister/-in Metall (9 600 Geförderte) und Wirtschaftsfachwirt/-in (9 100 Geförderte) am häufigsten gefördert.

Gefördertenzahl und Frauenanteil seit Einführung des Aufstiegs-BAföG deutlich gestiegen

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz trat vor 30 Jahren in Kraft. Die erste vollständige Erhebung liegt für das Jahr 1997 vor. Die Zahl der Geförderten ist seitdem deutlich gestiegen: 1997 wurden 49 300 Personen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert. Im Jahr 2025 waren es 3,8-mal so viele (186 100 Geförderte). Die bislang höchste Gefördertenzahl war im Jahr 2022 zu verzeichnen (192 400 Geförderte).

Im Zeitverlauf hat der Frauenanteil unter den Geförderten deutlich zugenommen. So waren im Jahr 1997 nur 17 % der Geförderten weiblich, im Jahr 2025 betrug der Frauenanteil 42 %. Der bislang höchste Frauenanteil lag bei 44 % in den Jahren 2022 und 2023.

Methodische Hinweise:

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, fördern Bund und Länder berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung. Dabei erhalten Personen ein Aufstiegs-BAföG, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen. Das Aufstiegs-BAföG wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen gewährt. Der durchschnittliche Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag pro Person entspricht jeweils dem Mittelwert unter denjenigen Geförderten, denen ein Zuschuss bzw. ein Darlehen bewilligt wurde.

Bundesweit vollständige Daten liegen in der Statistik seit 1997 vor.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.06.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert das im Koalitionsausschuss beschlossene Reformpaket der Bundesregierung. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:  

„Das angekündigte Maßnahmenpaket soll Deutschland „flottmachen“, hat aber vor allem eins: Massive Schlagseite zu Ungunsten großer Teile der Bevölkerung. Man muss sich die Frage stellen, welches Bild die CDU/CSU-geführte Bundesregierung von ihren Bürgerinnen und Bürgern hat, die die Daumenschrauben für Arbeitnehmer*innen anzieht, den Arbeitsmarkt zu ihren Ungunsten flexibilisiert und mit den versprochenen Steuererleichterungen vor allem Familien mit höherem Einkommen entlastet.“ 

Der Wohlfahrtsverband begrüßt zwar den höheren Reichensteuersatz von 48% als wichtigen Schritt, Besserverdienende fairer für die Finanzierung des Gemeinwesens in die Pflicht zu nehmen. Gleichzeitig ginge jedoch ein Großteil derer leer aus, die tatsächlich Entlastung bräuchten.  

„Stärkere Schultern müssen mehr Lasten tragen, deshalb ist die Erhöhung der Reichensteuer für sehr hohe Einkommen folgerichtig“, so Groß, „die Effekte der Einkommenssteuerreform werden bei vielen Menschen mit kleinem Einkommen dagegen wahrscheinlich durch die Kürzungen beim Wohngeld wieder aufgefressen.“ 

Von erhöhten Kinder- und Steuerfreibeträgen profitierten zudem systematisch vor allem Familien mit höherem Einkommen. „Wir haben im Kern eine Reform nach Gießkannenlogik, die viel kostet und vor allem die entlastet, die sowieso gut dastehen“, so Groß.  

Leer gehen laut AWO bei der Reform die Ärmsten aus: Wer keine Einkommensteuer zahlt, kann von den Entlastungen wie der Erhöhung des Grund- sowie des Kinderfreibetrags erst gar nicht profitieren. Die Erhöhung des Kindergeldes verpufft bei Familien im Grundsicherungsbezug, da sie direkt mit den Sozialleistungen verrechnet wird. Für Menschen im Grundsicherungsbezug bleibe daher nur noch zu hoffen, dass es eine Verbesserung im anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetz geben wird. 

Arbeitsmarktpolitisch könnten die Vorschläge für junge Menschen ohne Abschlüsse wichtige Impulse setzen, es gelte aber in der Bewertung, die Ausgestaltung abzuwarten. Weitere angekündigte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Wohlfahrtsverband kritisch. 

„Es ist ein vielsagendes Signal an die Bevölkerung, dass die Bundesregierung vermeintliche „Fesseln am Arbeitsmarkt“ lösen möchte, längere Befristungen und die Vorlage von Krankschreibungen am ersten Krankheitstag ankündigt“, erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner, „Dass Arbeitnehmer*innen sich nun bei jeder Krankmeldung direkt zum Arzt schleppen müssen, zeigt, dass man die Lebensrealität von Menschen zunehmend aus den Augen verliert und ein tiefes Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorherrscht. Vor dem Hintergrund der geplanten Einschnitte in der ambulanten Versorgung wird diese Entscheidung für mehr Bürokratie in den Arztpraxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter verschlechtern.“   

„Mehr prekäre Beschäftigung, mehr Druck, zunehmend flexiblere Arbeitsverhältnisse zulasten von Arbeitnehmer*innen – das wird weder mehr Jobs noch mehr Fachkräfte schaffen“, schließt Michael Groß ab. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.07.2026

Im Positionspapier formulieren wir als AWO Bundesverband Forderungen für mehr Solidarität in der Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

In unseren vielfältigen Beratungs- und Betreuungsangeboten vor Ort nehmen wir wahr, dass immer mehr Menschen im Alter nicht mehr aus eigener Kraft finanziell für sich sorgen können und sich daher gezwungen sehen, ergänzende Sozialleistungen zu beantragen. Rund 739.000 Personen bezogen im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter. Weitere knapp 700.000 Rentner*innen und Pensionär*innen erhielten Wohngeld, wobei darin auch Erwerbsminderungsrentner*innen enthalten sein dürften. Die Dunkelziffer jener, die einen Anspruch hätten, ihn aber nicht geltend machen, dürfte deutlich höher sein. Ein wirksamer Schutz vor Armut wird jedoch auch durch die ergänzenden Leistungen nicht erreicht, so etwa mit Blick auf die sog. Wohnkostenlücke im SGB XII.

Die Ursachen für Altersarmut sind komplex. Sie reichen von einer generellen Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus, lückenhaften Erwerbsbiografien (Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege), geringen Löhnen und Teilzeitarbeit bis hin zu fehlender bzw. unzureichender betrieblicher und privater Vorsorge. Frauen, Alleinerziehende und Geringqualifizierte sind besonders häufig betroffen. Zudem zeigt sich – u.a. aufgrund längerer Phasen der Erwerbslosigkeit – ein Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland: In Ostdeutschland waren in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen zuletzt 24 % von Armut bedroht (Bundesdurchschnitt: rund 17 %).

Unsere Forderungen

So vielfältig die Ursachen für Armut im Alter und bei Erwerbsminderung sind, so umfassend müssen sie auch bekämpft werden. Die gute Nachricht ist: Viele Wege, die helfen, das Rentensystem solidarischer auszugestalten, tragen zugleich dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung auf finanziell stärkere Füße zu stellen. Wir fordern:

  • Staatliche Vorsorge statt Privatisierung von Risiken: Die gesetzliche Rente muss weiterhin den Schwerpunkt der Absicherung bilden!
  • Rote Linie beim Rentenniveau: Auf die gesetzliche Rente muss Verlass sein!
  • Lebensleistung anerkennen: Für einen Ausbau der Grundrente!
  • Ein Lebensabend in Wohlbefinden für alle: keine Erhöhung des Renteneintrittsalters!
  • Gesetzliche Rente konsequent sozial: Solidarprinzip in der ersten Säule stärken!
  • Prävention statt Nachsorge: Risikofaktoren für Altersarmut frühzeitig minimieren!
  • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf breitere Füße stellen: arbeitsmarkt-, sozial- und verteilungspolitische Einnahmequellen erschließen!
  • Für alle statt für die Wenigen: Ausbau der betrieblichen und solidarischere Ausgestaltung privater Altersvorsorge vorantreiben!

Details dazu enthält unser Positionspapier.

  • Positionspapier

    Rentenkürzungen stoppen, Altersarmut verhindern, Lebensstandard sichern! – Forderungen der AWO für mehr Solidarität in der Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.06.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Absenkung der Wahlaltersgrenze bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation für eine deutliche Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen aus und setzt sich dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird. Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist.

„Die Absenkung des Wahlalters auch auf der Bundesebene wäre ein guter und notwendiger Schritt, um den Interessen junger Menschen ein stärkeres Gewicht zu verleihen und damit die Demokratie zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Sichtweisen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei der Europawahl sowie bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation Jugendlicher durch das Wahlrecht stark profitiert“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Antrag der Fraktion Die Linke „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“.

„Der heute noch jungen Generation wird zukünftig eine tragende Rolle beim Erhalt unserer Demokratie zukommen. Wenn Kinder und Jugendliche Demokratie als eine Gesellschaftsform erleben, in der sie mitgestalten können und in der ihre Ansichten berücksichtigt werden, so werden sie sich zukünftig für die Demokratie einsetzen. Ein wichtiger Beitrag hierbei ist eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Lütkes weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita und Schule sowie den umfangreichen Angeboten der Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil eine frühe Beteiligung sowie gute politische Bildung Voraussetzungen zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen sind, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 26.06.2026

eaf nimmt Stellung zum Referentenentwurf des KiMoG

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf für ein Kindschaftsrechtsmodernisierungs­gesetz (KiMoG) beinhaltet aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) viele gute Ansätze zur Schaffung eines besseren Gewaltschutzes. An einigen entscheidenden Stellen allerdings wird der Weg zu gesetzgeberischer Klarheit nicht konsequent bis zum Ende gegangen.

„Im Bereich häuslicher Gewalt muss stärker mit gesetzlichen Regelvermutungen gearbeitet werden“, so eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. „Bei Gewalt gegenüber dem Kind oder dem anderen Elternteil kommt in der Regel weder ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht noch ist der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil kindeswohldienlich. Im Ausnahmefall kann eine andere Entscheidung angebracht sein, aber dann muss genau hingeschaut und gut begründet werden. Das sollte klar im Gesetz stehen. Hier sehen wir einiges an Nachbesserungs­bedarf.“

Über den Gewaltschutz hinaus sieht die eaf bei weiteren Regelungen Änderungsbedarf:

Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils oder bei häuslicher Gewalt ist aus Sicht der eaf in der Regel nicht kindeswohldienlich und kommt deshalb regelmäßig nicht in Betracht. Auch dies sollte gesetzlich vermutet werden.

„Zudem sehen wir die geplante Alleinentscheidungsbefugnis jedes Elternteils in Angelegen­heiten des täglichen Lebens besonders in symmetrischen Wechselmodellen mit einigen Bedenken“, führt Trieloff weiter aus. „Diese Regelung sendet die Botschaft: Im Alltag macht jeder Elternteil sein Ding. Wenn die Eltern jedoch für das Kind ein Leben in zwei getrennten Welten aufbauen, kann dies zu einem für das Kind schädlichen „parallelen Coparenting“ führen. Gerade in einem symmetrischen Wechselmodell ist deshalb ein Konsens der Eltern auch in Angelegenheiten des täglichen Lebens wichtig.“

Die im Entwurf vorgesehene automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung mit Widerspruchsmöglichkeit lehnt die eaf ab: „Die gemeinsame Sorgeerklärung unverheirateter Eltern ist sinnvoll und hat sich aus unserer Sicht bewährt. Deshalb plädieren wir dafür, beim Status Quo zu bleiben“, erklärt Trieloff. „Selbst Kosteneinsparungen in der Verwaltung sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Stellt man die durch den Wegfall der Sorgeerklärung eingesparten Kosten denen gegenüber, die durch die dann nötige Belehrung über die Rechtsfolgen der Vaterschaftsanerkennung, den Widerspruch und die in der Folge zu erwartenden Streitigkeiten und Beratungen neu anfallen, muss mit einem zusätzlichen Kostenaufwand von 193.000 Euro gerechnet werden. Den geringen Zeitaufwand der Eltern von 10,5 Minuten pro Person halten wir für zumutbar. Dadurch werden die Eltern entlastet, die bereits durch einen Konflikt mit dem anderen Elternteil belastet sind.“

Das neue Recht des Kindes auf Umgang mit einem leiblichen, nicht rechtlichen Elternteil begrüßt die eaf. Hier liegt das Recht beim Kind und der Wunsch geht von ihm und gegebenenfalls seinen rechtlichen Eltern aus. Dieser Umgang kann der Identitätsfindung und Kenntnis der leiblichen Abstammung dienen und es ist nicht zu befürchten, dass ein Dritter Konflikte in die soziale Familie trägt.

Kritischer sieht die eaf die neuen Umgangsrechte auf Seiten der leiblichen, nicht rechtlichen Eltern: „Insbesondere sehen wir speziell bei Fremdadoptionen ein gesetzliches Umgangsrecht für den leiblichen Elternteil, der in die Adoption eingewilligt hat, kritisch,“ sagt Trieloff. „Nach jetzigem Stand der Erfahrungen aus der evangelischen Adoptionsvermittlung wäre es – auch unter Berücksichtigung der überwiegenden Wünsche und Bedarfe aller Beteiligten – sinnvoll, wenn persönliche Umgangskontakte weiterhin nur mit dem Einverständnis der Adoptiveltern möglich sind. Hier sollte der Wunsch nach Umgang von Kind und Adoptivfamilie ausgehen und nicht vom leiblichen Elternteil gerichtlich erzwungen werden können. Im Gegenzug würden wir die Adoptiveltern gerne zur Weitergabe allgemeiner Informationen an die leiblichen Eltern verpflichten.“

>Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 14.07.2026

Familien stehen zunehmend unter Druck – Unterstützung und politische Antworten dringend notwendig

Zur Veröffentlichung des aktuellen Familienberichts NRW begrüßt die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Familie NRW die Fokussierung auf herausfordernde Lebenslagen nordrhein-westfälischer Familien. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass viele Familien weiterhin unter erheblichem Druck stehen: steigende Lebenshaltungs-kosten, Vereinbarkeitskonflikte, Belastungen durch Pflege, zunehmende Unsicherheiten wegen Kürzungsdiskussionen zu (monetären) Leistungen, hohe Dynamiken nach Trennungen sowie wachsende Anforderungen an Erziehung und Bildung prägen den Familienalltag. Durch den Bericht wird zudem deutlich, dass die absolute Anzahl von Familien in Nordrhein-Westfalen bei anhaltendem Geburtenrückgang erkennbar durch Zuwanderung stabilisiert wurde.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Der Familienbericht macht deutlich, dass Familien in all ihrer Vielfältigkeit immer mehr Krisen und Belastungssituationen bewältigen müssen, die sie allein immer seltener tragen können“, erklärt Tanja Brückel, Vorsitzende der LAG Familie NRW. Besonders Familien mit geringem Einkommen, Allein-erziehende, Mehrkindfamilien sowie Familien mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf seien vielfach besonders betroffen. „Aber auch Regenbogenfamilien, Familien mit internationaler Familiengeschichte und Familien, in denen Angehörige mit Behinderungen leben, berichten von wachsenden emotionalen Verunsicherungen, wenn öffentliche Debatten Zugehörigkeit, Vielfalt, Inklusion und unterschiedliche Lebensformen verstärkt zum Gegen-stand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen machen“, so Brückel.

Aus Sicht der elf Landesverbände für Familienhilfe/ -selbsthilfe, welche in der LAG Familie NRW zusammengeschlossen sind und die die Interessen der hier untersuchten 2,55 Mio. Familien unseres Bundeslandes vertritt (davon 1,79 Mio. mit mind. einem minderjährigen Kind), braucht es deshalb eine nachhaltig-strategische Familienpolitik und -förderung.
Neben finanzieller Entlastung sind verlässliche Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Erholungsangebote entscheidend, um Familien in herausfordernden Lebenslagen wirk-sam zu unterstützen und Teilhabe zu gewährleisten.

Die LAG Familie NRW wird die Ergebnisse des Familienberichts gemeinsam mit ihren Mitgliedsstrukturen und Netzwerkpartner*innen auswerten und steht Medien, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur fachlichen Einordnung und Bewertung von Befunden gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW (LAG-F NRW) vom 08.07.2026

Zivilgesellschaftliches Lagebild Antifeminismus 2025 veröffentlicht

Politisch motivierte Angriffe auf Frauen, Gleichstellungsarbeit und Gewaltschutzeinrichtungen erreichen erschreckendes Aggressions- und Gewaltniveau / Zunahme antifeministisch motivierter, geschlechtsspezifischer Gewalt – auch im digitalen Raum

Die Meldestelle Antifeminismus dokumentierte im Jahr 2025 insgesamt 640 antifeministische Vorfälle. Das Dunkelfeld dürfte deutlich größer sein, da nicht alle Fälle erfasst oder gemeldet werden. Anhand der Zahlen ist eine deutliche Verschärfung antifeministischer Angriffsdynamiken erkennbar. Besonders stark nahmen Vorfälle mit misogynen Motiven (+60 Prozent auf 166 Fälle) sowie im Themenfeld geschlechtsspezifische Gewalt zu (+35 Prozent auf 113 Fälle).

Knapp ein Drittel aller gemeldeten Fälle (209) entfiel auf den digitalen Raum. Morddrohungen gegen kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die Veröffentlichung privater Wohnadressen und Fotos von Betroffenen im Netz oder KI-generierte Darstellungen von Femiziden und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Die Analyse der Vorfälle zeigt eine Zunahme antifeministisch motivierter, geschlechtsspezifischer Gewalt. Diese nimmt neue und zunehmend technologisierte Formen an. Per Klick können Deepfake-Vergewaltigungsbilder nach individuellem „Geschmack“ erstellt und tausendfach im Netz verbreitet werden.

Zum Angriffsgeschehen im digitalen Raum gehörten Vorfälle, bei denen Inhalte, die schwerwiegende misogyne, sexualisierte und physische Gewalt propagieren, massenhaft und in organisierter Weise verbreitet wurden. Regelmäßig gingen Meldungen zu entsprechenden Plattformen und Gruppen ein. Besonders drastisch verdeutlicht diesen Bereich der Meldungen etwa der Fall eines per Messenger-Dienst organisierten Vergewaltigungsnetzwerks: In entsprechenden Gruppen wurden Anleitungen zur Vergewaltigung, Information zur Sedierung von Frauen sowie Fotos und Videos der Taten verbreitet.

Palo Quirion, Referent*in der Meldestelle Antifeminismus, erklärt dazu:

„Antifeminismus ist Ausdruck einer tief frauenverachtenden Ideologie, die sich auch in digitale Räume und technische Infrastrukturen einschreibt und diese für die Verbreitung, Organisation und Legitimation geschlechtsspezifischer Gewalt nutzbar macht. In 2025 konnten wir dabei eindeutig auch die enorm steigende Relevanz von KI beobachten. Die rasanten technologischen Entwicklungen etwa bei KI-basierten Bild- und Videogeneratoren bringen die Quantität und Qualität dieser Gewalt auf ein neues Level.“

Neben der digitalen Verbreitung von Hass und Misogynie spielte im vergangenen Jahr auch das organisierte Vorgehen gegen Strukturen eine zentrale Rolle, wie zum Beispiel die gezielte Einschüchterung von Menschen, die sich für Gleichstellung, Demokratie und den Schutz vor Gewalt einsetzen. Neue Höchststände erreichten die Zahlen der Angriffe auf zivilgesellschaftliche Organisationen (169 Meldungen) und engagierte Einzelpersonen (170). Besonders Frauenorganisationen und Fachverbände im Feld geschlechtsspezifischer Gewalt werden zunehmend aggressiver und gezielter angegriffen. Dies betrifft sowohl die Strukturen als solche wie auch Mitarbeiter*innen, die z.B. im bundesweiten Hilfesystem Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützen. Dokumentiert wurden u.a. Bedrohungen, sexualisierte Übergriffe, Sachbeschädigun gen und Bran dstiftungen – etwa bei Fachberatungsstellen und Anti-Gewalt-Projekten -, sowie die Veröffentlichung geschützter Adressen von Frauenhäusern. Diese Vorfälle verdeutlichen eine strategische Einschränkung demokratischer Teilhabe und den Abbau von Geschlechtergerechtigkeit.

Enorm zugenommen haben auch koordinierte Angriffe auf Gleichstellungsarbeit. Besonders der Arbeitsalltag von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist inzwischen stark von Angriffen geprägt.

Mit Blick auf die Zahlen für das Jahr 2025 erklärt Dr. Atlanta Ina Beyer, Projektkoordination beim Trägerverein Lola für Demokratie e.V.:

„Frauenpolitisches Engagement und der Schutz vor Gewalt sollen delegitimiert und zurückgedrängt werden. Der Blick auf die Zusammenhänge ist wichtig. Antifeministische Narrative bilden den ideologischen Rahmen, innerhalb dessen verschiedenste Akteur*innen – u.a. Gleichstellungsbeauftragte, Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen oder Politiker*innen – als Feindbilder markiert und eingeschüchtert werden. In der Gesamtheit antifeministischer Angriffe wird deutlich, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur Angriffsthema und –mittel ist, sondern auch gezielt normalisiert wird.“

Aufgrund der Datenlage fordert Palo Quirion eine Gesamtstrategie im Umgang mit Antifeminismus in Politik und Zivilgesellschaft: „Der Gesamtheit der Gewalt auf Gleichstellungs- und Selbstbestimmungsrechte lässt sich nur dann wirksam begegnen, wenn die zerstörerischen Auswirkungen von Antifeminismus auf demokratische Strukturen und Prinzipien endlich ernstgenommen werden.“

Lagebild: (https://www.lola-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/sites/9/2026/07/Lagebild-Antifeminismus-2025_WEB-1.pdf)

Kurzzusammenfassung (https://www.lola-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/sites/9/2026/07/Kurzzusammenfassung-Lagebild_2025.pdf)

Quelle: Pressemitteilung Lola für Demokratie e.V.  vom 14.07.2026

LSVD⁺ startet Petition für Abstammungsrechtsreform

Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt hat bei Campact eine Petition zur Reform des Abstammungsrechts gestartet. Sie richtet sich an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und setzt sich dafür ein, dass alle Kinder unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern von Geburt an rechtlich abgesichert werden. Mehrere Gerichte haben erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am geltenden Abstammungsrecht geäußert und entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dazu erklärt Christina Klitzsch-Eulenburg für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:

Ein Kind darf nicht wegen des Geschlechts seiner Eltern diskriminiert werden! Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gilt trotz neun Jahren mit der Ehe für Alle weiterhin: Während bei Ehepaaren aus Frau und Mann der Ehemann automatisch als rechtlicher Elternteil gilt, gilt diese Regelung für verheiratete Zwei-Mütter-Familien oder Familien mit nicht-binären Elternteilen nicht. Die Folgen für die Kinder reichen von Unsicherheiten bei der elterlichen Sorge und medizinischen Entscheidungen bis zu Nachteilen im Unterhalts- und Erbrecht. Die nicht gebärende Person muss zudem den langwierigen, stigmatisierenden und unnötigen Prozess der Stiefkindadoption durchlaufen, um als Elternteil gleichgestellt zu sein.

Trotz des offensichtlichen Handlungsbedarfs steht eine gesetzliche Neuregelung weiterhin aus. Das Bundesverfassungsgericht und die Regierung dürfen sich nicht noch weiter gegenseitig die Verantwortung für die Beseitigung dieses Missstandes zuschieben! Wir fordern Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf, ihre Versprechen für eine Abstammungsrechtsreform wahr zu machen. Mit der Petition erhöhen wir den politischen Druck, damit die Bundesregierung die angekündigte Reform endlich umsetzt. Die Bundesregierung muss zeitnah sicherstellen, dass jedes Kind unabhängig von der Familienform von Geburt an dieselbe rechtliche Sicherheit erhält.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 03.07.2026

Die Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) kritisiert die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien, die Bezugsdauer des Elterngeldes künftig von 14 auf 12 Monate zu verkürzen. Zwar begrüßt die LUA das Ziel, Väter stärker in die Sorgearbeit einzubeziehen. Dieses Ziel darf jedoch nicht durch Kürzungen finanziert werden.

Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen sollen künftig drei Monate Elterngeld ausschließlich für jeden Elternteil reserviert werden. Gleichzeitig würde sich die Gesamtdauer des Elterngeldbezugs um zwei Monate verkürzen. Hintergrund der Reform sind Einsparungen im Bundeshaushalt.

„Mehr Väter in die Care-Arbeit einzubeziehen, ist richtig. Dieses Ziel darf aber nicht durch Leistungskürzungen erkauft werden. Wer Familien finanzielle Sicherheit nimmt, um Gleichstellung zu fördern, setzt zwei berechtigte Anliegen gegeneinander in Konkurrenz. Gute Familienpolitik schafft beides: mehr Partnerschaftlichkeit und eine verlässliche Absicherung von Care-Arbeit“, sagt Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

Die Liga für unbezahlte Arbeit weist darauf hin, dass das Elterngeld seit seiner Einführung real deutlich an Wert verloren hat. Die angekündigte Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags gleicht die Kaufkraftverluste nur teilweise aus. Gleichzeitig würden viele Familien durch die Verkürzung der Bezugsdauer finanziell schlechter gestellt.

Die geplanten Kürzungen sind kein Einzelfall. Sie stehen exemplarisch für eine Familienpolitik, in der unbezahlte Sorgearbeit regelmäßig als stille Reserve des Staatshaushalts behandelt wird. Wo gespart werden muss, geraten Leistungen für Care-Arbeitende besonders schnell unter Druck. Dabei sind es Familien, die einen erheblichen Teil der gesellschaftlich notwendigen Sorgearbeit leisten und damit Aufgaben übernehmen, die andernfalls der Staat organisieren und finanzieren müsste. Würde man die 117 Mrd Stunden Care-Arbeit durchschnittlich vergüten, käme man auf eine Summe von 1,2 Billionen Euro – ein Drittel der Wirtschaftsleistung (Quelle: Prognos 2024).

Die Liga verweist stattdessen auf das aktuelle Positionspapier des Zukunftsforums Familie (ZFF), das konkrete Reformvorschläge für ein gerechteres und partnerschaftlicheres Elterngeld vorlegt. Das ZFF schlägt unter anderem vor, die Leistung an die heutige Lebensrealität anzupassen, Kaufkraftverluste auszugleichen, Familien mit niedrigen Einkommen gezielt zu stärken und partnerschaftliche Sorgearbeit durch bessere Anreize statt durch Leistungskürzungen zu fördern. Diese Vorschläge greifen die tatsächlichen Herausforderungen junger Familien auf und zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Elterngeldes möglich ist, ohne Familien gegeneinander auszuspielen oder Leistungen abzubauen.

„Deutschland hat kein Ausgabenproblem beim Elterngeld. Deutschland hat ein Bewertungsproblem. Solange Sorgearbeit vor allem als private Angelegenheit verstanden wird, erscheint ihre Finanzierung als verzichtbare Sozialleistung. Tatsächlich ist sie die Voraussetzung dafür, dass unsere Gesellschaft überhaupt funktioniert. Wer mehr Väter in Verantwortung bringen will, muss Sorgearbeit besser absichern – nicht schlechter“, so die Position der LUA.

Die aktuelle Debatte macht erneut deutlich, dass familiäre Fürsorgeverantwortung in Deutschland bislang nicht ausreichend geschützt ist. Solange Menschen wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen finanzielle Nachteile, Karriereeinbußen oder geringere soziale Absicherung hinnehmen müssen, bleibt Care-Arbeit ein strukturelles Diskriminierungsrisiko. Die Liga für unbezahlte Arbeit fordert deshalb, familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Niemand darf wegen Care-Arbeit benachteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Liga für unbezahlte Arbeit e. V. vom 08.07.2026

Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz 

Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften mit Geflüchteten. Die Fachkräfte schlagen Alarm: 87 Prozent sehen die Teilhabe der Kinder eingeschränkt; 74 Prozent halten die Gesundheitsversorgung für unzureichend; über 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Die Bezahlkarte erweist sich in der Praxis als nicht alltagstauglich und stigmatisierend. 

Rund 100.000 Kinder in Deutschland beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vom Baby bis zum Teenager erhalten sie noch weniger Leistungen als Kinder, die Grundsicherung beziehen – dabei deckt nach Einschätzung vieler Fachleute schon die Grundsicherung den Bedarf nicht ausreichend. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die am meisten Unterstützung bräuchten: Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder und jene, die in abgelegenen Unterkünften leben. Wie sich das auf ihren Alltag auswirkt, zeigt die Befragung in Bereichen wie Ernährung, Gesundheit, finanzieller Unterstützung, Wohnen, Teilhabe und Mobilität. 

„Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen eindeutig: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland systematisch benachteiligt. Sie sind hier, weil sie Schutz brauchen, doch stattdessen wird ihnen das Leben schwer gemacht. Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt und lässt zu, dass sogar Neugeborene monatelang ohne Gesundheitsversorgung sind. Das ist skandalös“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, dass alle Kinder in Deutschland dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten – ein Anfang wäre eine echte Kindergrundsicherung.“

„Was diese Befragung zeigt, ist erschütternd: Kinder warten monatelang auf ihre Geburtsurkunde und bekommen zwischenzeitlich keine Versorgung. Familien werden Leistungen gestrichen, obwohl sie ohnehin am Existenzminimum leben. Das ist nicht hinnehmbar, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Leistungskürzungen und Leistungsausschlüsse dürfen Familien mit Kindern nicht mehr treffen, und die Versorgung Neugeborener muss immer Vorrang haben, auch wenn Papiere fehlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Kinder, die Schutz in Deutschland suchen, brauchen dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in Deutschland“, fordert Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. 

Für die Bezahlkarte sehen 90 Prozent derjenigen Befragten, die dazu Auskunft geben konnten, negative Folgen: vor allem Stigmatisierung und weniger Teilhabe am sozialen Leben. Ob Kuchenbasar oder Jugendclub, ohne Bargeld bleiben Kinder vielfach außen vor. Auch bei Leistungskürzungen sind Kinder mittendrin: Fast jede zweite Fachkraft berichtet, dass Familien mit Kindern zumindest im Einzelfall vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ähnlich oft Kinder und Neugeborene in Notsituationen, sagen knapp 70 Prozent der Befragten. Beim Wohnen sehen 73 Prozent Nachteile: Sammelunterkünfte sind selten auf Kinder ausgelegt. 

74 Prozent der Fachkräfte berichten von unzureichender Gesundheitsversorgung der Kinder. Dabei soll das neue GEAS-Gesetz, das die EU-Asylreform umsetzt, beim Leistungsumfang Verbesserungen bringen. Was vielleicht in der Theorie besser wird, scheitert jedoch in der Praxis oft an bürokratischen Hürden und fehlender Übersetzung. Besonders hart trifft es die Kleinsten: Weil Geburtsurkunden oft verzögert ausgestellt werden, bleiben manche Neugeborene monatelang ohne Leistungen und ohne Gesundheitsversorgung.  

Mehr als 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung sei mit dem AsylbLG nicht möglich. Ein Drittel berichtet, dass die Verpflegung in Sammelunterkünften weder ausreicht noch kindgerecht ist. Besonders hart trifft es Kinder außerdem, wenn Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden: Dann fehlt Familien das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial oder Hygieneprodukte.  

Die Forderungen von Save the Children und dem Paritätischen Gesamtverband: 

  • Der Gesetzgeber muss Leistungskürzungen und -ausschlüsse für Familien mit minderjährigen Kindern ausnahmslos ausschließen. Sie bringen Kinder und Familien in existenzielle Not.  
  • Behörden müssen die Versorgung Neugeborener immer vorrangig sicherstellen, auch wenn Geburtsurkunden fehlen. Ihre Mitarbeitenden brauchen dafür Schulungen. Die Versorgung Neugeborener muss Vorrang haben.  
  • Der Gesetzgeber muss prüfen, ob die statistisch ermittelten Regelsätze im AsylbLG eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung von Kindern überhaupt ermöglichen.  
  • Im SGB V sowie im AsylbLG sollte der Gesetzgeber dringend einen Rechtsanspruch auf Dolmetscher verankern. Sprachbarrieren gefährden den Erfolg jeder medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung. 
  • Für Familien mit Kindern muss der Gesetzgeber Bezahlkarten abschaffen. Sie bedeuten für Kinder Stigmatisierung, Scham und noch größere Armut.  

Stimmen aus der Praxis: 

„Alle von mir betreuten Neugeborenen im AsylbLG warten 2-3 Monate auf die Geburtsurkunde. Das hat Folgen: Ein Kind ohne Geburtsurkunde ist nicht registriert, bekommt keine Leistungen, hat keine Krankenversicherung.“ (Fachkraft aus Nordrhein-Westfalen) 

„Wenn der AsylbLG-Bescheid ausläuft, läuft damit einhergehend auch die Bewilligung von weiteren Leistungen aus, etwa die Bewilligung der Kostenübernahme des Mittagessens vom Jugendamt oder des Bildungs- und Teilhabepakets.“ (Fachkraft aus Mecklenburg-Vorpommern) 

„In Unterkünften darf oft kein eigenes Essen mitgebracht werden. Menschen können nur zu bestimmten Essenszeiten essen. Dies ist menschenunwürdig.“  (Fachkraft aus Bayern) 

„Die Geflüchteten können nicht dort einkaufen, wo es günstige Lebensmittel oder Kleidung gibt, zum Beispiel auf dem Flohmarkt, da sie einen Mangel an Bargeld haben.“ (Fachkraft aus Hamburg) 

„Im Alltag wird permanent, insbesondere bei Angeboten für Kinder, Bargeld benötigt: Im Jugendclub der Snack, der Beitrag für ein Angebot, das Kleingeld für den Kuchenbasar. Es erfolgt eine permanente Stigmatisierung und Ausgrenzung.“ (Fachkraft aus Thüringen) 

„Kinder, die in abgelegenen Dörfern in Gewährleistungswohnungen untergebracht sind, haben kaum Zugang zu sportlichen, kulturellen oder kreativen Angeboten. Auf der anderen Seite sehen wir die sehr positiven Auswirkungen von geflüchteten Kindern, wenn sie in die Landkreishauptstadt ziehen und dann Karate machen oder Ballett oder Fußball oder Kinderchor. Sie blühen sehr schnell auf.“ (Fachkraft aus Sachsen) 

„Das größere Problem ist jedoch, dass Gemeinschaftsunterkünfte in den meisten Fällen baulich hauptsächlich für Erwachsene geplant werden.“ (Fachkraft aus Bayern) 

„Ich kenne mehrere Familien, die gezwungen sind, zu viert in einem einzelnen Zimmer zu leben. Die Folgen sind permanente Müdigkeit (schreiende Babys), keine Privatsphäre, keine ruhige Ecke für konzentriertes Spiel/Hausaufgaben und keine Möglichkeit der Pflege von Freundschaften im freien Spiel indoor.“ (Fachkraft aus Bayern) 

Die komplette Expertise zum Download finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland und Paritätischer Gesamtverband vom 14.07.2026

  • Pläne belasten vor allem Rentner und Familien
  • Hunderttausende drohen in die Grundsicherung abzurutschen

Bund und Länder planen massive Einschnitte beim Wohngeld: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sollen 2027 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2028 soll die jährliche Kürzung sogar auf über zwei Milliarden Euro steigen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Bund und Länder wollen ausgerechnet bei Menschen sparen, die schon heute kaum ihre Miete bezahlen können. Was das Bauministerium hier vorlegt, ist eine der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre. Und sie trifft diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können.

Über die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten. 44 Prozent sind Familien, viele davon Alleinerziehende. Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen – sie haben das Wohngeld. Nun sollen sie erhebliche Teile dieser Unterstützung verlieren. Beim VdK gehen seit geraumer Zeit sehr viele Zuschriften von Mitgliedern ein, die Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Menschen in echter Not.

Für viele Haushalte entscheidet das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten können. Die Bundesregierung plant diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt, an dem vielerorts die Mietpreise explodieren, keine günstigen Wohnungen mehr auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden und ein Umzug damit illusorisch ist.

Besonders widersprüchlich ist, dass der Gesetzentwurf selbst einräumt, dass infolge der Kürzungen hunderttausende Menschen in die Grundsicherung gedrängt werden. Das ist kein Sparen, sondern eine Kosten-Verschiebung auf dem Rücken der Schwächsten. Wohnungsnot und Altersarmut lassen sich nicht durch Kürzungen verhindern.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 28.06.2026

  • Der Sozialverband VdK fordert bessere Bedingungen für pflegende Angehörige
  • Verena Bentele: „Bekämpfen wir nicht nur die Symptome – bekämpfen wir die Ursache von Einsamkeit“

Das Bundesfamilienministerium startet morgen am 22. Juni eine Aktionswoche gegen Einsamkeit, an der sich auch der Sozialverband VdK beteiligt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Einsamkeit kann jeden treffen. Besonders gefährdet sind jedoch Menschen, die wenig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Viel stärker in den Fokus rücken müssen hier die pflegenden Angehörigen. Vielen von ihnen fehlt es vor allem an Zeit und Kraft, sich neben der Pflege ihrer Liebsten im Verein zu engagieren, einem Hobby nachzugehen oder einfach nur mal ein Volksfest im Ort zu besuchen. Das ist ein riesiges Problem.

Wer unter Einsamkeit leidet, ist gesundheitlich besonders gefährdet: Das Risiko steigt, an psychischen Krankheiten wie Depressionen oder an körperlichen Leiden wie Herzkrankheiten und Schlaganfällen zu erkranken.

Die Reform des Pflegegesetzes birgt die Gefahr, dass noch mehr pflegende Angehörige von Einsamkeit betroffen sein werden. Die Sparmaßnahmen, die die Reform im Bereich häuslicher Pflege vorsieht, können dazu führen, dass pflegende Angehörige noch weniger Entlastungsmöglichkeiten haben und finanziell kaum noch Spielraum bleibt. Anstatt pflegende Angehörige zu entlasten, werden viele von ihnen gar nicht mehr an Leistungen kommen oder es werden Leistungen extrem gekürzt. Es geht nicht, dass die Regierung diese Lasten auf ihre Schultern ablädt. Pflegende Angehörige sind am Limit. Einsamkeit ist nur eins von vielen Symptomen, in denen sich die zu starke Belastung für pflegende Angehörige zeigt. Bekämpfen wir nicht nur die Symptome – bekämpfen wir die Ursache.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 21.06.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Viele Menschen machen sich Sorgen um die Zukunft der liberalen Demokratie, weil autoritäre und rechtspopulistische Kräfte immer mehr Zuspruch erfahren und Wahlen gewinnen. Die Veranstaltung zeigt anhand konkreter Beispiele, wie demokratische Kräfte Wahlen gewinnen und Menschen mit einer überzeugenden Vision für Demokratie erreichen können. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Geschichten der Hoffnung, welche Strategien und welche politischen Angebote Vertrauen zurückgewinnen.

Mit dabei:

 Katharina Dröge MdB, Fraktionsvorsitzende | u.a.

Termin: 23. – 24. September 2026

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wuppertal

Beginn ist am Mittwoch, dem 23. September, um 16:00 Uhr. Dann freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Frank Nullmeier „Gerechtigkeit und Sicherheit. Sozialstaat als basale Infrastruktur“ sowie auf den Impuls „Im Vertrauen wachsen – evangelische Perspektiven auf Sozialstaat und Familien“ von Präses Dr. Thorsten Latzel, Evangelische Kirche im Rheinland.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag nehmen wir die Empfehlungen der Sozialstaatskommission in den Blick und wollen uns in fachlichen Diskussionen sowie ganz praktisch in Workshops mit Fragen auseinandersetzen wie: Was würde eine Umsetzung dieser Vorschläge ganz konkret für Familien und ihren Alltag bedeuten? Wie sollten einzelne familienbezogene Leistungen ausgestaltet sein? Wie gewährleisten wir niedrigschwellige, gut erreichbare Zugänge und Verfahren?

Am Rande der Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche im Rheinland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Aktuelle Informationen zum Programm sowie dem Anmeldeformular finden Sie auf der Website unter Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf.bund.de).

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 14. August 2026 an.

WEITERE INFORMATIONEN

Falschinformationen erschüttern das Fundament demokratischer Öffentlichkeit. Digitale Kom­munikationsräume, die ursprünglich als Foren offener De­batten und gesellschaftlicher Teilhabe gedacht waren, sind zu Arenen politischer Einflussnahme, gezielter Manipulati­on und psychologischer Kriegsführung geworden. Daher hat die Europäische Union in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um einen kohä­renten Rahmen für die Regulierung von Onlinekommunika­tion zu schaffen: 2022 mit dem Digital Services Act und dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinfor­mation. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt allerdings weitgehend in den Händen der Mitgliedstaaten. 

Welche Ziele eine zukunftsfähige nationale Strategie hierzu verfolgen sollte, ist Gegenstand unserer aktuellen Analyse:

Resiliente Informationsräume

nationale Strategien gegen Desinformation im europäischen Mehrebenensystem

Zum Download (PDF)

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Als zentrale Elemente benennen die Autor:innen die institutionelle Integration der bestehenden Akteure in einer kohärenten Governance-Struktur sowie die strukturelle Förderung von Informationskompetenz als langfristige Bildungs- und Kulturaufgabe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beispielhaft hierfür ist in Europa der konsequent auf enge sektorübergreifende Zusammenarbeit und lebenslanges Lernen basierende Ansatz Finnlands. Wie Finnland die demokratische Resilienz seiner Bevölkerung stärkt um Desinformation wirksam zu begegnen, behandelt die Analyse:

Medien- und Informationskompetenz in Finnland

wie lebenslanges Lernen zur Grundlage für den Kampf gegen Desinformation und Propaganda werden kann

Zum Download (PDF)

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Weitere Informationen finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Wer Familien stärken will, darf beim Elterngeld nicht sparen!

Neues ZFF-Positionspapier zeigt Wege zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung.

Berlin, 06.07.2026 – Während der Deutsche Bundestag in seine letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause startet und die Debatten um den Bundeshaushalt in vollem Gange sind, veröffentlicht das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sein neues Positionspapier zur Reform des Elterngeldes. Die Botschaft ist klar: Wer soziale Gerechtigkeit herstellen, Gleichstellung voranbringen und Kindern gute Startbedingungen ermöglichen will, darf das Elterngeld nicht kürzen – sondern muss es zukunftsfest weiterentwickeln.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt: „Die Sommerpause bietet Raum für neue Perspektiven. Wir wünschen uns, dass die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen unser frisches Positionspapier als Impulslektüre mitnehmen. Statt immer neue Kürzungsszenarien zu diskutieren, sollten wir darüber sprechen, wie das Elterngeld den Herausforderungen unserer Zeit begegnen kann – sozial gerechter, geschlechtergerechter und einfacher zugänglich.“

In seinem Positionspapier schlägt das ZFF deshalb konkrete Reformen vor. Dazu gehört unter anderem eine Anhebung des Mindestbetrags auf 506 Euro – das entspricht dem Regelbedarf im SGB II für Volljährige in Partnerschaften – und eine anschließende Dynamisierung. Außerdem fordert das ZFF mehr Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die Ausweitung der pro Elternteil reservierten Monate, eine stärkere Förderung paritätischer Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit sowie den Abbau bestehender Ausschlüsse beim Elterngeld.

Langfristig wirbt das ZFF für das ElternGerechtigkeitsGeld in Höhe von 1.800 Euro, das allen anspruchsberechtigten Eltern unabhängig vom vorherigen Einkommen in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Damit würde Sorgearbeit unabhängig von Erwerbseinkommen gesellschaftlich anerkannt und soziale Ungleichheiten nicht länger reproduziert – Mütter erhalten das gleiche wie Väter, die Pflegekraft das gleiche wie die Ärztin. Alle können sich Gleichstellung auch tatsächlich leisten.

Sophie Schwab ergänzt: „Familienpolitik braucht wieder mehr Zukunftsdebatten, mehr Mut für gesellschaftliche Visionen und weniger reflexhafte Sparpolitik. Wir treten für eine Gesellschaft ein, in der Sorgearbeit den gleichen Respekt und Stellenwert erhält wie Erwerbsarbeit. Wer Fürsorge leistet, darf dafür nicht mit finanziellen Nachteilen, geringeren Karrierechancen oder wirtschaftlicher Abhängigkeit bezahlen müssen. Eine moderne Familienpolitik erkennt Sorgearbeit als unverzichtbare Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts an, verteilt sie zwischen den Geschlechtern um und bietet allen Familien die finanziellen Spielräume, paritätische Sorgearrangements zu realisieren – daran richtet sie ihre Leistungen konsequent aus.“

Das Positionspapier „Das Elterngeld – Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben“ finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 06/2026

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass unsere Kollegin Lilly Schön, Referentin im ZFF, das Frühstücks-Webinar aktiv mitgestalten wird. Sie wird ihre Erkenntnisse und Zukunftsvisionen mit den Teilnehmenden teilen und wertvolle Impulse für den gemeinsamen Austausch geben.

Termin: 18. Juni 2026 | 9.00 – 10.00 Uhr

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fair teilen und Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn)

Ort: Online via Zoom

Nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren viele Mütter ihre Erwerbstätigkeit über längere Zeit oder kehren in Teilzeit in den Beruf zurück. Dadurch gehen Unternehmen wertvolle Kompetenzen verloren. Gleichzeitig wünschen sich viele Väter, mehr Sorgeverantwortung zu übernehmen.

Elterngeld und Elternzeit beeinflussen maßgeblich, wie Care-Arbeit in Familien langfristig verteilt wird. Sie sind entscheidend für die berufliche Teilhabe und wirtschaftliche Eigenständigkeit von Müttern – und damit auch für faire Karrierechancen und mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen.

Immer mehr Arbeitgeber*innen beschäftigen sich daher mit der Frage: Wie kann partnerschaftlich geteilte Kinderbetreuung konkret unterstützt werden?

In dem Frühstücks-Webinar werfen wir einen Blick auf das ElternPlus-Programm der Roche Diagnostics GmbH: Wie funktioniert das Modell, das reduzierte Arbeitszeiten von Eltern kleiner Kinder finanziell ausgleicht? Welche Erfahrungen machen Mitarbeiter*innen und Unternehmen damit? Und welchen politischen Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus bei Elternzeit und Elterngeld sowie für gute Rahmenbedingungen für die geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Darüber möchten wir mit Ihnen diskutieren. Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen und Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) laden Sie herzlich zu diesem Webinar im Rahmen der Aktionswoche „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (15. bis 19. Juni 2026) ein.

Anna-Maria Karstens und Wolfgang Bissdorf von der Roche Diagnostics GmbH (Mitglied des Demographie Netzwerks) und Lilly Schön vom Zukunftsforum Familie (Mitglied des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen) teilen Erfahrungen, Erkenntnisse und Zukunftsvisionen.

Im Anschluss freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

ANMELDUNG (bis Mittwoch, 17. Juni 2026)

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine soziale, vielfaltsorientierte und demokratische Familienpolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: : „Wir warnen vor einem zunehmenden Auseinanderklaffen zwischen familienpolitischer Rhetorik und politischer Realität. Während Familie öffentlich immer wieder als Fundament der Gesellschaft beschworen wird, fehlen vielerorts konkrete Unterstützung, soziale Sicherheit und eine Politik, die Familien in ihrer Vielfalt tatsächlich konsequent anerkennt, schützt und stärkt.

Gerade Familien mit Rassismus-Erfahrungen, queere Familien oder Alleinerziehende erleben derzeit nicht nur soziale Unsicherheit, sondern zunehmend auch gesellschaftliche und politische Ausgrenzung. Wenn gleichzeitig Programme gegen Diskriminierung und demokratische Teilhabe geschwächt werden, sendet das ein fatales Signal. Auch die umfassenden Kürzungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe gefährden aus unserer Sicht massiv den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Wir erleben eine Zeit multipler Krisen: steigende Lebenshaltungskosten, eine überlastete Infrastruktur, Kriege, Klimakrise, soziale Spaltung und ein Erstarken rechter und autoritärer Kräfte. Umso alarmierender ist es, wenn selbst aus der politischen Führung heraus Narrative bedient werden, die Menschen gegeneinander ausspielen und rassistische Ressentiments verstärken, statt gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Gerade jetzt braucht es eine Politik, die Familien stärkt und soziale Sicherheit schafft.
Dazu gehören eine gerechte Reform des Elterngeldes statt weiterer Kürzungen, die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, der Ausbau qualitativ hochwertiger Bildungs- und Betreuungsangebote, bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, mehr bezahlbarer Wohnraum sowie die rechtliche, finanzielle und soziale Anerkennung aller Familienkonstellationen.
Auch ein Familienpflegegeld für pflegende Angehörige wäre ein wichtiger Schritt, um Sorgearbeit endlich stärker abzusichern.

Familien sind Orte von Fürsorge, Solidarität und demokratischem Lernen. Wer Familien stärkt, stärkt deshalb auch gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Resilienz und Zukunftsvertrauen. Eine menschenfreundliche und solidarische Politik ist eine der wirksamsten Antworten auf gesellschaftliche Polarisierung und rechten Populismus.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.05.2026

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern zum internationalen Tag der Familie, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Elterngeldes bald umzusetzen. Dabei bestehe vor allem die dringende Notwendigkeit, den Kaufkraftverlust der Leistung mit den Lebensrealitäten von Familien wieder in Einklang zu bringen. Zudem müsse eine Väterzeit eingeführt werden, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen zwei Wochen nach der Geburt zusteht.

Die AGF begrüßt, dass eine Reform des Elterngeldes im Koalitionsvertrag verankert ist. Entscheidend sei nun, dass eine substanzielle Erhöhung des Elterngeldes schnell umgesetzt wird. Sie betont, dass das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 ein zentrales familienpolitisches Instrument zur Unterstützung junger Familien und zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist. Jedoch sei die Höhe der Leistungen seit der Einführung mit einem Mindestbetrag von 300 Euro bzw. 1.800 Euro Höchstbetrag nicht angepasst worden, obwohl seitdem die kumulierte Inflation den ursprünglichen Kaufkraftwert deutlich reduziert hat – bis 2024 um 40,9 Prozent. Ein entsprechender Ausgleich würde die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro anheben. Ohne diese Anpassung verliere das Elterngeld angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend an Wirksamkeit.

Zudem sei es von großer Bedeutung, auch eine Väterzeit einzuführen, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen bzw. zweiten Elternteilen sowie bei Alleinerziehenden einer Vertrauensperson zwei Wochen nach der Geburt zusteht. Damit würde dem entsprochen, dass die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht ist und dabei helfen, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Zudem würde Deutschland damit dem Europäischen Vereinbarkeitspaket gerecht.

Zum internationalen Tag der Familie betonen die Familienorganisationen, dass das Elterngeld viele Familien nicht mehr in der Weise erreicht, wie es ursprünglich intendiert war. Um Wirkung zu erzeugen und das Elterngeld weiterhin als einen zentralen Baustein für Familien zu erhalten, fordert die AGF insbesondere:

  • eine deutliche Anhebung der Elterngeld-Sätze, die mindestens die Verluste durch die Inflation ausgleicht,
  • insbesondere eine Erhöhung des Mindestbetrags, um Familien mit geringen Einkommen zu erreichen,
  • einen regelhaften Anpassungsmechanismus der Leistungen, um Kaufkraftverluste künftig zu vermeiden sowie
  • die Einführung einer 14-tägigen Familienstartzeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. vom 15.05.2026

                                                                      

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesbildungsministerin Prien stellt Berufsbildungsbericht 2026 im Kabinett vor

Der heute im Kabinett vorgestellte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den ‚Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.

Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Hintergrund

Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent).

Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent).

In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2026

Den Datenreport des BIBB hier: www.bibb.de/datenreport-2026

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2026

Sachverständige kommen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Politik und Verwaltung und beziehen junge Menschen in ihre Beratungen ein

Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik. 

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: „Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen – etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.“

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.

Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
  • Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
  • Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences in der Kaiserswerther Diakonie
  • Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
  • Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
  • Daniel Poli, Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
  • Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
  • Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
  • Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland

Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.

Weitere Informationen: https://www.bundesjugendkuratorium.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Neue Mittel unter anderem für Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung – gezielt für bessere Startchancen

Bund und Länder bringen gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung schaffen sie die Grundlage dafür, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“: Insgesamt stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen – besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den 4 Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit – etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll – und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.“

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen – einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

Fakten im Überblick

  • 4 Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
  • Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
  • Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
  • Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.

Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Im Gesetzentwurf ist unter anderem ein neuer Wahlgerichtsstand vorgesehen: Er soll gewaltbetroffenen Elternteilen eine Möglichkeit eröffnen, in familiengerichtlichen Verfahren ihren aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten. Auch soll klargestellt werden: Familiengerichte sollen in Fällen von häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken. Sie müssen außerdem Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt benötigen. Zudem soll das Scheidungsrecht modifiziert werden: Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.  Der Gesetzentwurf sieht daneben Änderungen vor, mit denen die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden soll. Außerdem sollen bestimmte Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: 

„Die Reform des Familienverfahrensrechts ist ein weiterer Baustein im Kampf gegen häusliche Gewalt. Gewalt in der Familie ist kein privates Problem. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat Schutz bietet und konsequent zur Seite steht. Die Familiengerichte haben hier eine Schlüsselrolle. Denn in Familiengerichten werden zentrale Entscheidungen getroffen – wie zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Unterhalt und Scheidung. Wir wollen deshalb sicherstellen, dass der Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt wird. Unsere Reform setzt an mehreren Stellen an. Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass im Gerichtsverfahren der eigene Aufenthaltsort offenbar wird. Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass Familienrichterinnen und -richter für die besonderen Dynamiken von häuslicher Gewalt sensibilisiert sind. Hinweise auf Gewalt müssen früh erkannt und ernst genommen werden. Denn häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit der Trennung – oft setzt sie sich gerade im Streit um Kin-der, Unterhalt oder Umgang fort. Ein weiterer Schritt betrifft das Scheidungsrecht. Ich bin überzeugt: Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können. Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Unser Ziel ist der umfassende Schutz vor Gewalt – das verankern wir im Rahmen unserer Gesamtstrategie.“

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Vorgesehen sind unter anderem die nachfolgenden Änderungen

  1. Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und Kinder im gerichtlichen Verfahren ist insbesondere die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen vorgesehen: Bislang müssen solche Verfahren zumeist am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden. Künftig sollen sie auch an einem früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. So soll eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts des gewaltbetroffenen Elternteils ermöglicht werden.
  • Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll konkretisiert werden: Es soll klargestellt werden, dass das Gericht entsprechenden Anhaltspunkten frühzeitig nachgehen muss, damit gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen frühzeitig ergriffen werden können.
  • Es soll klargestellt werden, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen hinwirken soll. Denn von einem Elternteil, der häusliche Gewalt erlitten hat, kann regelmäßig nicht erwartet werden, dass er sich auf Aushandlungsprozesse mit dem gewalttätigen Elternteil einlässt.
  • Der Informationsfluss zwischen den an Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren beteiligten Stellen soll durch neue Mitteilungspflichten verbessert werden.
  • Durch eine Ergänzung der Qualifikationsvoraussetzungen für Familienrichter soll sichergestellt werden, dass diese bessere Vorkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt haben.
  • Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine Scheidung in Fällen häuslicher Gewalt in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich ist.
  1. Weitere Änderungen
  • Der Gesetzesentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren zu stärken. So sollen insbesondere die Möglichkeiten für Kinder ab 14 Jahren, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, erweitert werden und die Pflegeeltern besser in das Verfahren eingebunden werden. Auch die Stellung des Verfahrensbeistands soll gestärkt werden, indem Eltern verpflichtet werden, dem Verfahrensbeistand das persönliche Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus sollen Verfahren durch Änderungen im Erkenntnis-, Beschwerde- und Nachlassverfahren beschleunigt und alle beteiligten Stellen und Personen hierdurch entlastet werden. Z.B. sollen Verfahren zur elterlichen Sorge künftig auch durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden können.
  • Weitere Änderungen betreffen u.a. die Voraussetzungen für die Beeidigung von Dolmetschern nach dem Gerichtsdolmetschergesetz und die Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht zu Forschungszwecken.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.05.2026

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig wird, kann der Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist. Mit der Reform sollen außerdem Kinderrechte gestärkt werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Gestärkt werden soll auch die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt. Mit unserer Reform des Kindschaftsrechts werden wir endlich umfassende Regeln für den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht schaffen.

Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden – auch dann, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet ist. Denn Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben. Umgangsrechte dürfen außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert zu werden.

Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können. Denn unser Ziel ist es, Kinder besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Mit der Reform stärken wir die Kinderrechte.“

Das Kindschaftsrecht regelt die rechtliche Beziehung des Kindes zu seinen Eltern. Es umfasst insbesondere das Sorge- und Umgangsrecht. Die vorgeschlagene Reform des Kindschaftsrechts enthält insbesondere folgende Änderungen:

  1. Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Gesetzentwurf enthält erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Schon nach geltendem Recht sind Familiengerichte verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Es fehlt derzeit jedoch an ausdrücklichen Regeln betreffend häusliche Gewalt. Hier sollen die neuen Regelungen Abhilfe schaffen. Das Gesamtkonzept zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht umfasst insbesondere folgende Änderungen:

  • Häusliche Gewalt soll im Sinne der Istanbul-Konvention klar definiert werden: Sie umfasst jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt, die zwischen Elternteilen oder zwischen einem Elternteil und dem Kind oder innerhalb der Familie oder des Haushalts vorkommt.
  • Es soll im Gesetz klar benannt werden, dass zum Kindeswohl nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt.
  • Es soll erstmals gesetzlich klargestellt werden, dass der Umgang mit dem Kind für einen Elternteil bei Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung ist, dass dies geboten ist, um zu verhindern, dass körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils gefährdet ist.
  • Familiengerichte sollen in Kinderschutzverfahren soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen anordnen können. Eine gleichlautende Regelung zum Umgangsverfahren ist bereits im Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel und zu Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz enthalten.
  • Es soll im Gesetz klargestellt werden, dass in Fällen von häuslicher Gewalt die Vermutung nicht gilt, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient.
  • Familiengerichte sollen eine Umgangspflegschaft auch zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils anordnen können, wenn der Umgang nicht ohnehin ausgeschlossen werden muss.
  • Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt und anderen Fällen von Unzumutbarkeit die Pflicht zur Rücksichtnahme nicht gilt. Die Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt die bislang im Gesetz enthaltene „Wohlverhaltenspflicht“ und verpflichtet jeden Elternteil, sich so zu verhalten, dass das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil nicht beeinträchtigt und die Erziehung des Kindes nicht erschwert wird.
  • Umgangsbegleiterinnen und -begleiter sollen nach ihren fachlichen Kenntnissen geeignet sein müssen, den Umgang so zu begleiten, wie es das Wohl des Kindes erfordert.
  1. Stärkung der Kinderrechte

Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Dazu sollen neue Mitbestimmungsrechte geregelt werden. Dabei geht es um Sorgeerklärungen und bestimmte Vereinbarungen über Umgang und Sorge. Außerdem sollen die verschiedenen Aspekte des Kindeswohls klarer geregelt werden. Die dem Kindeswohl zugeordneten Aspekte orientieren sich dabei an der familiengerichtlichen Rechtsprechung und der UN-Kinderrechtskonvention.

  1. Erleichtertes gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet und erkennen übereinstimmend die Vaterschaft an, sollen sie ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn kein Elternteil widerspricht. Bislang müssen beide Elternteile – zusätzlich zur Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann und der Zustimmung der Mutter hierzu – übereinstimmende Sorgeerklärungen öffentlich beurkunden lassen.

  1. Stärkung der partnerschaftlichen Kinderbetreuung nach Trennung

Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum über Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden dürfen. Die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle nach Trennung sollen erstmals im Gesetz benannt werden, ohne einem Modell von Gesetzes wegen Vorrang einzuräumen. Mögliche Betreuungsmodelle sind das Residenzmodell, das asymmetrische Wechselmodell mit Betreuung durch beide Elternteile zu wesentlichen Teilen oder das symmetrische Wechselmodell mit paritätischer, also hälftiger oder nahezu hälftiger, Betreuung. Letzteres wird oft auch nur als Wechselmodell bezeichnet

  1. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang

Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Eltern Vereinbarungen untereinander oder mit Dritten zur Sorgerechtsausübung und zum Umgang treffen können. Durch die klare Regelung im Gesetz sollen einvernehmliche Lösungen gestärkt werden. Gleichzeitig soll Rechtssicherheit unter den Eltern, aber auch bei Dritten erreicht werden, die die Sorgeberechtigten regelmäßig bei der Betreuung und Erziehung des Kindes unterstützen wollen (etwa bei der Abholung aus Kita oder Schule).

  1. Bessere Systematisierung

Das Kindschaftsrecht soll neu strukturiert und insgesamt verständlicher werden. So soll seine Anwendung in der Praxis erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein begleitendes Informationspapier und FAQ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.05.2026

Die frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Merz macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/6017) zum Thema. Darin fragt sie unter anderem, ob sich die Wahlrechtskommission bereits mit Regelungen zur Geschlechterparität im Bundestag befasst hat, ob die Bundesregierung den Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni 2027 einhalten wird und welche Schritte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Koordinierung des Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes bereits unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 428 vom 26.05.2026

Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5989) auf eine Kleine Anfrage (21/5712) der Fraktion Die Linke und verweist ferner darauf, dass die neue Förderrichtlinie für das Programm noch in Arbeit sei, detaillierte Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht gemacht werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 426 vom 22.05.2026

Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag (21/6013) kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“

Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Wie das Elterngeld reformiert werden könnte, dazu macht die Bundesregierung in einer Antwort (21/5926) auf eine Kleine Anfrage (21/5072) der Fraktion Die Linke keine Angaben. Überlegungen zur „Weiterentwicklung“ des Elterngeldes, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert worden seien, seien noch nicht abgeschlossen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat geebnet. Die Abgeordneten beschlossen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5441), der auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden war.

Für die nunmehr als Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ firmierende Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD stimmte einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes zu und enthielt sich bei anderen Teilen und dem Gesetzentwurf im Übrigen. Bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der übrigen Fraktionen passierte auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen den Ausschuss. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestag ist für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplant.

Ziel des Entwurfes ist vornehmlich eine Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts des Anwaltsnotariats. Zum einen sollen der Berufseinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, indem beispielsweise die dreijährige Zulassungspflicht für die notarielle Fachprüfung gestrichen wird. Zudem wird der Umgang mit der Altersgrenze für Notare neu geregelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Ausschuss nahm an diesem Teil des Entwurfes noch einzelne Änderungen vor. So wurde etwa eine Ausnahmeregelung von der vorgesehenen Fortbildungsregelung eingefügt.

Die sachfremden Änderungen in dem Gesetzentwurf begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf damit, „um bei verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten zu ermöglichen“.

Angepasst wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr.

Ferner sind auf Antrag der Koalitionsfraktionen drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4782) zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen worden. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 419 vom 20.05.2026

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung beziehungsweise in der Länder- und Verbändebeteiligung. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/5886) auf eine Kleine Anfrage (21/5582) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden die Referentenentwürfe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich zugänglich gemacht.

Seit dem 6. Mai 2025 habe das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) drei Gesetzentwürfe ins Kabinett eingebracht – den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Alle drei Gesetze sieien vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden, wie die Bundesregierung schreibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 407 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung plant keine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der Neukonzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5895) auf eine Kleine Anfrage (21/5471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werde – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. „Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) zu Änderungen beim Unterhaltsvorschuss und prüft aktuell deren Umsetzung. Maßgabe sei dabei, dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden. Änderungen des Umfangs oder der Dauer von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind nicht Gegenstand der Empfehlungen der KSR gewesen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5896) auf eine Kleine Anfrage (21/5589) der Fraktion Die Linke.

„Der Vollzug des UVG und damit auch der Unterhaltsrückgriff nach dem UVG sind Aufgaben der Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe. Eine Möglichkeit, den Unterhaltsrückgriff effektiver zu machen, sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Empfehlung der KSR zur Bündelung des Unterhaltsrückgriffs für alle Sozialleistungen“, schreibt die Regierung und verweist darauf, dass sie derzeit an Maßnahmen zur Entlastung Alleinerziehender arbeite.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Für den Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5712). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie diese mit Projekten umgehen will, denen zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Programms in Aussicht gestellt wurde und ob für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende Fördermöglichkeiten vorgesehen ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 394 vom 11.05.2026

Bafög-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In einem Antrag (21/5780) befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung.

Die Abgeordneten fordern unter anderem eine umfassende Bafög-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die Bafög-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben. Außerdem solle das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung – und nicht mehr an deren Eltern – überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Linksfraktion fordert einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem: Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend, heißt es in einem Antrag (21/5828) der Fraktion. Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen.

Eine Reform der Pflegeversicherung müsse eine nachhaltige Finanzierung und eine bedarfsgerechte Verbesserung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen beinhalten. Eine solidarische Lösung sei die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung.

Die Abgeordneten fordern, dass die pflegebedingten Kosten in der stationären Langzeitpflege vollständig durch die SPV übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollen Leistungen der SPV um die durchschnittlichen Eigenanteile erhöht werden. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sollen auf 15.000 Euro im Monat angehoben und perspektivisch abgeschafft werden, heißt es in dem Antrag.

Neben Beiträgen auf Arbeitseinkommen und Renten sollen dem Konzept zufolge künftig auch Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung für die Finanzierung der SPV erhoben werden. Die Private Pflegeversicherung (PPV) soll in die SPV integriert und abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren“ (21/5783) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es demnach, Defizite im Kindschaftsrecht bei der Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu beseitigen. „Zwar muss das Familiengericht bereits nach derzeitiger Rechtslage häusliche Gewalt bei der Prüfung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des Sorge- und Umgangsrechts berücksichtigen. Insgesamt mangelt es dem Gesetz nach Einschätzung von Expertinnen und Experten insoweit aber an Klarheit“, führt die Fraktion zur Begründung an.

Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass eine gemeinsame elterliche Sorge „in der Regel nicht in Betracht kommt“, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil Gewalt ausgeübt hat. Zudem soll das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen können, wenn dies zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten das Kindeswohl im Bürgerlichen Gesetzbuch umfassender definieren. Dabei sollen unter anderem der Schutz vor Gewalt sowie das Miterleben von Gewalt gegen Bezugspersonen ausdrücklich berücksichtigt werden. Zur Begründung verweist die Fraktion auf steigende Zahlen häuslicher Gewalt und auf Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 390 vom 11.05.2026

Soziale Unterschiede in der Arbeitsmarktbeteiligung werden oft nur einseitig entweder über den Anteil der Erwerbstätigen oder über die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden erfasst. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) hat nun erstmals mit dem Indikator „Lebensarbeitszeit“ beide Aspekte zusammen betrachtet. Das Ergebnis: Personen mit hoher Bildung, wie etwa einem Hochschulabschluss, verzeichnen in Deutschland durchschnittlich die längste Lebenszeit in Erwerbsarbeit, gefolgt von Personen mit mittleren und niedrigen Bildungsabschlüssen. Frauen holten in den letzten Jahrzehnten bei der Lebensarbeitszeit gegenüber Männern auf, liegen aber weiterhin deutlich zurück.

Aktuelle Zahlen für 2025 zeigen, dass die Lebensarbeitszeit bei Männern mit hoher Bildung bei 40,6 Jahren liegt. Damit ist sie mehr als neun Jahre länger als bei Männern mit niedriger Bildung (31,3 Jahre). Bei Frauen beträgt der Unterschied zwischen Personen mit hoher und niedriger Bildung sogar 14 Jahre (31,9 im Vergleich zu 17,9 Jahren). Insgesamt verzeichnen Männer eine Lebensarbeitszeit von 38,8 Jahren, während Frauen auf einen Wert von 28,8 Jahren kommen.

Bei der Betrachtung der Entwicklung seit 1991 wird deutlich, dass die Lebensarbeitszeit in Deutschland nach der Wiedervereinigung zunächst zurückging. Um das Jahr 2005 erreichte sie einen Tiefpunkt, bevor sie anschließend wieder relativ stetig anstieg. Dabei zeigen sich im Gesamtverlauf deutliche Unterschiede zwischen den betrachteten Gruppen. Frauen mit niedriger Bildung kamen im Jahr 2025 auf eine Lebensarbeitszeit von 17,9 Jahren und lagen damit rund zwei Jahre unter dem Niveau von 1991 (20,2 Jahre). Hoch gebildete Frauen legten dagegen zu und erreichten zuletzt 31,9 Jahre (1991: 30,8 Jahre). Die höchsten Anstiege aller Gruppen verzeichneten Frauen mit mittlerer Bildung mit einer Zunahme von 25,7 auf 29,7 Jahre. Bei Männern mit hoher Bildung lag der Wert 2025 mit 40,6 Jahren leicht über dem von 1991 (40,4 Jahre), während niedrig gebildete Männer mit 31,3 Jahren deutlich darunterblieben (1991: 36,0 Jahre). Insgesamt sind niedrig gebildete Personen bei der Lebensarbeitszeit in den letzten Jahrzehnten gegenüber Personen mit hoher und mittlerer Bildung zurückgefallen.

„Die vergleichsweise hohe Lebensarbeitszeit von Personen mit hoher Bildung lässt sich vor allem auf ihre durchgehend höheren Erwerbstätigenquote zurückführen“, analysiert der BiB-Wissenschaftler und Mitautor der Studie, Harun Sulak. „Diese gleichen zusammen mit der höheren Wochenarbeitszeit den im Durchschnitt späteren Eintritt in das Erwerbsleben durch längere Ausbildungszeiten mehr als aus. Ein Studium führt also nicht zwangsläufig zu einer verkürzten Lebensarbeitszeit.“ Die Erwerbstätigkeit von Personen mit niedriger Bildung ist dagegen stärker von der konjunkturellen Entwicklung und der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig, weshalb deren Erwerbsbiografien öfter unterbrochen sind.

Allgemein ist die Lebensarbeitszeit heute mit 33,8 Jahren mehr als anderthalb Jahre länger als Anfang der 1990er Jahre (1991: 32,1 Jahre). Damit werden die Beschäftigungspotenziale pro Person in einem höheren Maße ausgeschöpft, was sich fördernd auf die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme in einer alternden Bevölkerung auswirkt. Verbleibendes Potenzial sehen die Forschenden vor allem bei Frauen, bei älteren Personen und bei jüngeren und mittleren Altersgruppen mit niedriger Bildung. „Dabei ist bei Frauen und auch bei Männern weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Thema“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. „Bei älteren Personen sind gesundheitlicher Arbeitsschutz und lebenslanges Lernen von hoher Bedeutung.“ Die BiB-Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass es weiterhin einen hohen Anteil von Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss gibt: „Wenn es uns gelingt, diesen Anteil zu reduzieren, könnten weitere Arbeitsmarktpotenziale erschlossen werden.“

Zur Methodik: Die Auswertungen basieren auf repräsentativen Daten des Mikrozensus. Bei diesen wurden alle Personen in Deutschland im Alter zwischen 15 und 74 Jahren und ihre Erwerbsbeteiligung in dieser Altersspanne berücksichtigt. Die obere Altersgrenze von 74 Jahren wurde gewählt, da ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig ist. Dies ist bei Personen mit hoher Bildung besonders ausgeprägt. Die geleisteten Wochenarbeitszeiten wurden auf Basis einer 40-Stunden-Woche gewichtet, wodurch Tätigkeiten in Teilzeit anteilig berücksichtigt wurden (dies wird auch als „Vollzeitäquivalent“ bezeichnet). Zeiten der Erwerbslosigkeit wurden nicht zur Lebensarbeitszeit gerechnet. Ein konkretes Berechnungsbeispiel: Wenn etwa von sämtlichen Personen in einem bestimmten Alter 80 Prozent erwerbstätig sind und durchschnittlich 40 Stunden pro Woche arbeiten, fließen für dieses Alter 0,8 Jahre an Lebenszeit in Erwerbsarbeit in die Berechnungen ein. Der Bildungsabschluss wurde nach der ISCED Klassifikation (ISCED 2011) abgegrenzt, wobei ISCED 0 bis 2 einem niedrigen (kein beruflicher Abschluss und kein Abitur), 3 bis 4 einem mittleren (Abitur oder Lehre oder vergleichbarer Abschluss) und ISCED 5 bis 8 einem hohen Bildungsabschluss ((Fach-)Hochschul- oder Meisterabschluss) entsprechen. Bei den Qualifikationsniveaus ist zu berücksichtigen: Erwerbstätigkeiten vor dem Erreichen eines bestimmten Bildungsabschlusses fließen jeweils in die Lebensarbeitszeit der nächstniedrigeren Bildungsgruppe ein, wodurch u. a. Erwerbstätigkeiten während der Ausbildung oder des Studiums nicht in die Lebensarbeitszeit der Personen mit mittlerem bzw. hohem Bildungsabschluss eingehen. Dies führt tendenziell zu einer leichten Unterschätzung der Lebensarbeitszeit von Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Sulak, Harun; Dudel, Christian; Loichinger, Elke; Klüsener, Sebastian (2026): Trends in working life expectancy and untapped employment potential in an ageing population: The case of Germany. European Journal of Population, 42/14.

https://link.springer.com/article/10.1007/s10680-026-09773-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 27.05.2026

Die Debatte über Smartphone-Nutzung sollte längst nicht nur Kinder und Jugendliche betreffen: Eine aktuelle Umfrage des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass quer durch die Bevölkerung auch das Handynutzungsverhalten von Erwachsenen kritisch betrachtet wird. Zwar stimmen die Befragten mehrheitlich weniger Smartphone-Zeit für Jugendliche unter 16 Jahren zu, zugleich sprechen sie sich jedoch für einen bewussteren Umgang bei Erwachsenen und insbesondere bei Eltern in Gegenwart ihrer Kinder aus.

Demnach sind 83 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Gleichzeitig richtet sich die Kritik am digitalen Dauergebrauch nicht ausschließlich an die junge Generation: Viele Menschen sehen auch Erwachsene in der Verantwortung. So sprechen sich 73 Prozent dafür aus, dass Erwachsene ihre Smartphone-Nutzung in der Freizeit stärker begrenzen. Besonders ausgeprägt ist diese Ansicht bei Menschen mit Abitur (83 Prozent) sowie bei den über 50-Jährigen (81 Prozent).

Die größte Zustimmung erhält die Aussage, dass Eltern in Gegenwart ihrer Kinder weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Insgesamt sind 93 Prozent der Befragten dieser Ansicht – und zwar über alle Bildungs- und Altersgruppen hinweg. Unter Eltern findet diese Position eine ebenso hohe Zustimmung.

Die Ergebnisse basieren auf einer Pilotstudie und zeigen einen bemerkenswert breiten Konsens über alle untersuchten Gruppen hinweg. „Die Befunde lassen sich als Wunsch der Bevölkerung nach weniger Smartphone-Zeit interpretieren – und zwar gleichermaßen für Kinder, Erwachsene im Allgemeinen und Eltern im Speziellen“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB. Das ist besonders bemerkenswert, weil technologiebezogene Debatten sonst eher von Ambivalenz geprägt sind, etwa was die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz, sozialen Medien oder den Datenschutz betrifft. Bei der Smartphone-Nutzung, insbesondere von Eltern, zeigt sich stattdessen eine breite gesellschaftliche Zustimmung zu dem Wunsch einer geringeren digitalen Präsenz im Familienkontext.

Die Ergebnisse stellen zudem die Vorbildrolle von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. „Familien sind der erste Bildungsort von Kindern. Hier werden soziale Interaktionen erlernt und zwischenmenschliche Beziehungen geprägt. Die große Präsenz von Smartphones bei Eltern verändert das Zusammenleben und hat unweigerlich Vorbildwirkung auf die Kinder“, so Spieß. Ein bewussterer Medienumgang im Familienalltag könne vor allem dann glaubwürdig vermittelt werden, wenn Erwachsene ihn selbst vorlebten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 26.05.2026

Väter beteiligen sich bei der Kinderbetreuung vor allem an interaktiven und freizeitbezogenen Aufgaben wie dem Spielen mit den Kindern, die häufig zeitlich flexibel sind. Diese Aufgaben hängen zudem eher mit einer höheren Lebenszufriedenheit zusammen. Weniger flexible und stärker versorgende Tätigkeiten – etwa das Anziehen, die Essenszubereitung oder die Betreuung kranker Kinder – sind hingegen Aufgaben, die tendenziell mit einer niedrigeren Lebenszufriedenheit einhergehen und werden von Vätern seltener übernommen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Daten des Generations and Gender Survey (GGS) aus den Jahren 2020 bis 2024 zum Wohlbefinden von Vätern in neun europäischen Ländern veröffentlicht hat.

Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Aufgaben Väter ebenso häufig wie ihre Partnerinnen ausführen und sich in ähnlichem Maße an der Kinderbetreuung beteiligen. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Bei interaktiven und freizeitbezogenen Tätigkeiten wie dem gemeinsamen Spielen, dem Zu-Bett-Bringen oder dem Organisieren von Freizeitaktivitäten gibt in allen untersuchten Ländern jeweils die Mehrheit der Väter an, diese Aufgaben mindestens ebenso häufig zu übernehmen wie ihre Partnerin. Besonders ausgeprägt ist dieses Muster beim Spielen: In sieben von neun Ländern ist dies die Aufgabe, die Väter mindestens ebenso häufig wie ihre Partnerinnen erledigen. Die entsprechenden Anteile variieren zwischen 68 Prozent in Deutschland und 95 Prozent in Norwegen.

Bei der Beteiligung von Vätern an versorgenden Tätigkeiten – etwa der Betreuung kranker Kinder, dem Anziehen der Kinder oder der Zubereitung von Mahlzeiten – zeigen sich hingegen deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während in Norwegen 80 Prozent und in Finnland 67 Prozent der Väter berichten, kranke Kinder mindestens ebenso häufig zu betreuen wie ihre Partnerinnen, sind es in Tschechien nur etwa 29 Prozent und in Deutschland 42 Prozent. Auch bei anderen versorgenden Tätigkeiten liegen die Anteile in Deutschland im unteren Bereich des Ländervergleichs.

Zusammenhänge mit dem Wohlbefinden von Vätern

Die Studie untersucht zudem den Zusammenhang zwischen einzelnen Aufgaben der Kinderbetreuung und dem Wohlbefinden von Vätern: Väter, die nach eigenen Angaben mindestens so oft wie ihre Partnerinnen gemeinsam mit den Kindern spielen, berichten über eine höhere Lebenszufriedenheit. Die Betreuung kranker Kinder ist, wenn Väter diese Aufgabe mindestens ebenso häufig übernehmen wie ihre Partnerin, mit einer geringeren Lebenszufriedenheit verbunden. „Versorgende Tätigkeiten sind häufig stärker an feste Zeiten gebunden und lassen sich schwerer mit Erwerbsarbeit vereinbaren“, erklärt Dr. Stefanie Hoherz, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. „Interaktive und freizeitbezogene Tätigkeiten bieten dagegen größere zeitliche Flexibilität und können häufiger außerhalb von klassischen Kernarbeitszeiten übernommen werden – etwa nach Feierabend oder am Wochenende.“

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Kinderbetreuung nicht als einheitliche Tätigkeit verstanden werden kann. Vielmehr sind einzelne Aufgaben mit anderen Anforderungen verbunden und gehen – je nach Art der Tätigkeit – mit unterschiedlichen Mustern im Hinblick auf das Wohlbefinden von Vätern einher. Vor diesem Hintergrund gewinnen familienpolitische und arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen an Bedeutung: „Um eine ausgewogenere Verteilung der Kinderbetreuung zu fördern, sind insbesondere Rahmenbedingungen gefragt, die die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit zeitgebundenen oder kurzfristig anfallenden Betreuungs- und Versorgungsaufgaben verbessern, etwa durch flexiblere Arbeitszeiten für Eltern“, fasst Mitautor Dr. Claudius Garten, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB, zusammen.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Hoherz, Stefanie; Garten, Claudius (2026): Zufriedene Väter? Beteiligung an Kinderbetreuung und Wohlbefinden im europäischen Vergleich. In BiB.Aktuell 4/2026.

www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-4

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 13.05.2026

DIW-Wochenbericht zu sozial-ökologischer Transformation beleuchtet Nachhaltigkeit des Konsums und Klimasorgen in Deutschland – Planetare Grenzen bei Konsum dauerhaft überschritten – Besorgnis wegen Klimawandels wächst in allen Altersstufen – Breite gesellschaftliche Basis eröffnet Chancen für ambitionierte Klimapolitik

Die sozial-ökologische Transformation ist einer der Forschungsschwerpunkte des DIW Berlin. Die Arbeitsgruppe Sozial-ökologische Transformation bündelt Kompetenzen aus allen Abteilungen und untersucht die Risiken, Kosten und Chancen des Wandels für Haushalte, Unternehmen und staatliche Akteure. Im Mittelpunkt stehen drei miteinander verknüpfte Themenkomplexe: Erstens die Fragen rund um Energiewende und Ressourcenmärkte – von der Vollversorgung mit erneuerbaren Energien über die Rolle von Wasserstoff bis hin zum Umbau von Infrastrukturen. Zweites Themengebiet ist die Dekarbonisierung von Unternehmen und Haushalten. Dazu gehören die notwendige Kapitalstocktransformation in Immobilien- und Bauwirtschaft, Grundstoffindustrie und verarbeitendem Gewerbe sowie die Analyse von Wertschöpfungsketten und internationalem Handel. Als Drittes stehen die Wohlfahrtswirkungen und sozialen Implikationen der Transformation im Fokus. Untersucht wird etwa, wie sich Lasten und Gewinne des Wandels verteilen, wie Haushalte auf veränderte Preissignale und politische Anreize reagieren und welche Folgen die Transformation für individuelle Lebenslagen, gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Zusammenhalt hat.

Der Konsum in Deutschland überschreitet seit Jahrzehnten zentrale ökologische Belastungsgrenzen. Zwar sind Produktionsprozesse hierzulande effizienter und umweltfreundlicher geworden, doch nimmt der Ressourcenverbrauch insgesamt weiter zu. Berücksichtigt man die globalen Lieferketten, zeigt sich zudem: Ein großer Teil der Umweltbelastungen entsteht heute außerhalb Deutschlands. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Unsere Analyse liefert ein ernüchterndes Bild“, so Studienautorin Kristin Trautmann aus der Abteilung Makroökonomie. „Der Konsum in Deutschland verursacht ökologische Belastungen, die langfristig nicht tragfähig sind.“

Die Studie misst die Umweltbelastungen des deutschen Konsums entlang globaler Lieferketten in sieben Kategorien und vergleicht sie mit den planetaren Grenzen – also den maximalen Belastungen, die das Erdsystem dauerhaft tolerieren kann. Die Studie zeigt, dass der Konsum in Deutschland seit 1995 in sechs Umweltkategorien die planetaren Grenzen dauerhaft überschreitet: bei Feinstaubbelastung, Klimawandel, Nutzung fossiler und mineralischer Ressourcen, Landnutzung sowie photochemischer Ozonbildung. Lediglich bei der Wassernutzung wird die Grenze bislang eingehalten – allerdings hat sich die Situation auch hier verschlechtert.

Importe sind zentraler Treiber der Umweltbelastungen

Technische Fortschritte und Effizienzgewinne bei der Produktion von Konsumgütern im Inland werden durch einen insgesamt steigenden Verbrauch wieder aufgehoben. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der ökologischen Belastungen des deutschen Konsums im Ausland entsteht – dort, wo die importierten Güter produziert werden.

Die Studienautor*innen kommen zu dem Schluss, dass technologische Neuerungen allein nicht ausreichen, um Umweltbelastungen nachhaltig zu senken. Um innerhalb ökologischer Grenzen zu bleiben, müsse Umweltpolitik stärker den Konsum insgesamt sowie internationale Lieferketten einbeziehen. Dazu zählen unter anderem transparentere Umweltindikatoren, eine konsequentere Regulierung globaler Lieferketten und Maßnahmen, die umweltfreundliche Konsum- und Produktionsweisen fördern. „Solange steigender Konsum und globale Produktionsverflechtungen nicht systematisch berücksichtigt werden, bleiben die Umweltbelastungen hoch – trotz aller Effizienzgewinne“, bilanziert Sonja Dobkowitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Makroökonomie.

Klimasorgen nicht zurückgegangen

Die DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation werden regelmäßig im DIW Wochenbericht veröffentlicht. So wurden unter anderem der CO₂-Fußabdruck deutscher Haushalte in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung sowie die Frage untersucht, wie staatliche Fördermaßnahmen nachhaltigen Konsum anreizen können, ohne einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig zu belasten. Ein weiteres Heft widmete sich der Verkehrswende als Teil der sozial-ökologischen Transformation – mit Befunden zu den gesundheitlichen Effekten von Umweltzonen sowie zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs. Zuletzt standen die Verteilungswirkungen der CO₂-Bepreisung im Fokus, einschließlich der Frage, wie ein Klimageld ausgestaltet sein müsste, um eine soziale Schieflage abzufedern, sowie die Rolle von Unternehmenslobbyismus im politischen Prozess der grünen Transformation. Das vorliegende Themenheft setzt diese Reihe fort.

Die zweite Studie im Themenheft zur sozial-ökologischen Transformation untersucht die Klimasorgen der Bevölkerung in Deutschland im Zeitraum von 2009 bis 2023 basierend auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Die Besorgnis über klimatische Veränderungen nimmt der Studie zufolge nicht nur bei jungen Menschen, sondern über alle Altersgruppen hinweg seit 2013 zu. Das Sorgenniveau bleibt auch hoch, wenn andere Krisen wie etwa die Corona-Pandemie oder der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen auf die Energieversorgung die öffentliche Debatte dominieren. „Unsere Befunde widersprechen dem weit verbreiteten Eindruck, der Klimawandel sei seit der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs aus dem Fokus der Bevölkerung gerückt“, erklärt Studienautorin Franziska Holz, stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Zwar sorgen sich später geborene Generationen im Durchschnitt stärker als frühere Kohorten, was die Studienautor*innen darauf zurückführen, dass sie mit dem Klimawandel als gesellschaftlichem Thema aufgewachsen sind. Unabhängig davon nehmen die Klimasorgen innerhalb aller Generationen mit steigendem Lebensalter zu und erreichen ihren höchsten Wert bei Menschen über 80 Jahren. Ein möglicher Grund ist, dass ältere Menschen klimatische Veränderungen und deren Folgen bereits selbst wahrgenommen haben.

Hohe Akzeptanz für Klimapolitik eröffnet Handlungsspielraum

Die Studie zeigt, dass die Klimasorgen in Phasen mit gehäuften Extremwetterereignissen und verstärkter öffentlicher Debatte über den Klimawandel wie im Jahr 2019 besonders deutlich ansteigen – und zwar in allen Altersgruppen. „Wer sich Sorgen macht, ist eher bereit, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und auch sein eigenes Verhalten zu ändern“, sagt Laura Schmitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt. „Die Ergebnisse bieten eine gute Grundlage für entschlossenes politisches Handeln.“ Allerdings garantierten Klimasorgen allein noch keine Zustimmung zu konkreten Maßnahmen. Daher müsse Klimaschutz sozial ausgewogen gestaltet und Haushalte nicht überfordert werden. Zudem empfehlen die Studienautor*innen, klimapolitische Informations- und Beteiligungsangebote nicht nur an junge Menschen zu richten, sondern auch ältere Bevölkerungsgruppen einzubeziehen.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 07.05.2026

Väter waren 2024 bei Geburt eines Kindes im Schnitt 34,7 Jahre alt, Mütter 31,8 Jahre

Männer in Deutschland werden heute deutlich später Väter als vor gut drei Jahrzehnten: Im Jahr 2024 waren sie bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 3,8 Jahre älter als im Jahr 1991, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Vatertag am 14. Mai mitteilt. Väter waren 2024 bei der Geburt durchschnittlich 34,7 Jahre alt. 1991 lag das Durchschnittsalter bei 31,0 Jahren.

Väter bei Geburt im Schnitt 2,9 Jahre älter als Mütter

Väter waren bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 2,9 Jahre älter als Mütter. Mütter waren 2024 bei Geburt im Schnitt 31,8 Jahre alt. Auch Frauen bekommen heutzutage deutlich später Kinder als noch 1991, als sie im Schnitt 27,9 Jahre alt waren. Mehr als drei Jahrzehnte später waren sie bei der Geburt ihrer Kinder demnach 3,9 Jahre älter.

Männer wurden durchschnittlich mit 33,3 Jahren zum ersten Mal Vater

Betrachtet man nur das erste Kind der Mutter, so waren Väter 2024 im Schnitt 33,3 Jahre alt. Beim zweiten Kind waren sie durchschnittlich 35,4 Jahre, beim dritten 36,6 Jahre. Mütter waren bei der Geburt ihres ersten Kindes 30,4 Jahre alt. Ihr Durchschnittsalter beim zweiten Kind betrug 32,5 Jahre und beim dritten Kind 33,5 Jahre.

Methodische Hinweise:

Das Durchschnittsalter von Männern und Frauen bei der Geburt ihrer Kinder wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 69-jährigen Männern und 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet. Das Alter des Vaters bei der Geburt des ersten, des zweiten und des dritten Kindes bezieht sich auf die Geburtenfolge im Leben der Mutter. Berechnungen, zum Beispiel von Veränderungen über die Zeit, werden auf Basis von ungerundeten Werten durchgeführt. Dies erklärt die Abweichung der Differenz des Durchschnittsalters von Vätern bei der Geburt eines Kindes zwischen 1991 und 2024, die sich auf Basis der dargestellten gerundeten Durchschnittswerte ergeben würde (3,8 Jahre versus 3,7 Jahre).

Weitere Informationen:

Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter des Vaters bei Geburt des Kindes sind in Tabelle 12612-0022 unserer Datenbank GENESIS-Online und Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter der Mutter bei Geburt ihrer lebend geborenen Kinder nach Familienstand der Eltern in Tabelle 12612-10 im Statistischen Bericht „Geburten“ verfügbar.

Im Internetangebot des Statistischen Bundesamt gibt es weitere Daten für das Jahr 2024 zum durchschnittlichen Alter von Müttern und Vätern bei Geburt nach der Geburtenfolge. Weitere Ergebnisse bietet auch die Themenseite „Geburten„.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • 2,1 % oder 68 000 weniger Schutzsuchende als zum Jahresende 2024
  • Zahl der ersteingereisten Schutzsuchenden sinkt fast um die Hälfte
  • Erstmals seit Kriegsbeginn mehr Männer als Frauen unter den Ersteingereisten aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 3,9 % der Bevölkerung in Deutschland. Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 % oder 68 000 Schutzsuchende zurück. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 %), im Saarland (5,3 %) und in Berlin (5,2 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 %), Bayern (3,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 %). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainerinnen und Ukrainer (1 164 000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669 000) und afghanischen (321 000) Staatsangehörigen. Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 %) aller Schutzsuchenden.

Erstmals eingereiste Schutzsuchende im Jahr 2025 mehrheitlich aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren 155 000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren. Darunter waren Ukrainerinnen und Ukrainer mit 93 000 oder 60,3 % aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13 000 Syrerinnen und Syrern (8,3 %) und 13 000 Afghaninnen und Afghanen (8,1 %).

Erstmals in den Jahren seit Beginn des russischen Angriffskriegs waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51 000) als Mädchen und Frauen (43 000). Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen. Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.

Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 % oder -134 000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289 000 Personen). Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 %; -36 000 auf 13 000 Personen) und der Türkei (-65,0 %; -11 000 auf 6 000 Personen). Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainerinnen und Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 %; -45 000 auf 93 000 Personen).

83 % der Schutzsuchenden haben einen anerkannten Schutzstatus

Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 %) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 % oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 % (321 000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus. Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1 090 000 Schutzsuchende oder 40,4 %). An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500 000 Schutzsuchende oder 18,5 %) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373 000 Schutzsuchende oder 13,8 %).

Bei 361 000 Schutzsuchenden (2024: 427 000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 178 000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171 000). Davon waren 140 000 Personen oder 78,8 % im Besitz einer Duldung (2024: 136 000). 14 000 Schutzsuchende (7,8 %) waren latent und 24 000 Schutzsuchende (13,4 %) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Starker Anstieg der Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 %; +18 000 auf 60 000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 %; +51 000 auf 1 090 000 Personen). Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige „Aufenthaltsrecht auf Probe“ bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung. Insgesamt schließt die Zahl der rund 60 000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegattinnen und -gatten, Lebenspartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder ein.

Methodische Hinweise:

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Zu ihnen zählen Personen,

  • die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
  • denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
  • die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden und den verschiedenen Schutzstatus enthält ein ausführliches Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder im Vergleich zur Ausländerstatistik, bietet der Qualitätsbericht zur Statistik über Schutzsuchende.

Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht werden nicht zu den Schutzsuchenden gezählt; das Chancen-Aufenthaltsrecht ist als Übergangsregelung den sogenannten besonderen Aufenthaltsrechten zugeordnet, da sie bis Ende 2025 befristet war.

Bei der Interpretation der Entwicklung der Zahl von registrierten Schutzsuchenden ist zu berücksichtigen, dass diese sich aus mehreren Einflussfaktoren ergibt. Zu diesen Einflussfaktoren gehören neben der Einreise und der Abwanderung von Schutzsuchenden auch die Geburten von Kindern von Schutzsuchenden sowie Todesfälle. Dazu kommen Änderungen des Aufenthalts- beziehungsweise Schutzstatus und Einbürgerungen von Schutzsuchenden. Einen weiteren Einflussfaktor stellen Registerbereinigungen dar.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12531), im Statistischen Bericht „Schutzsuchende“ und auf der Themenseite „Migration und Integration“ verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • Insgesamt fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch im Alter von 15 bis 74 Jahren und damit gut 240 000 Personen mehr als im Vorjahr
  • Ein Großteil der Erwerbslosen und der Personen in Stiller Reserve verfügt über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau
  • In der Stillen Reserve sind bei Frauen Betreuungspflichten ein Hauptgrund für Inaktivität am Arbeitsmarkt, bei Männern gesundheitliche Einschränkungen

Im Jahr 2025 wünschten sich in Deutschland fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit, das waren gut 240 000 Personen oder 5,2 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, setzte sich das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei Nichterwerbstätigen aus knapp 1,7 Millionen Erwerbslosen und gut 3,2 Millionen Menschen in Stiller Reserve zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Erwerbslosen um 170 000 (+11,3 %) und die Zahl der Personen in Stiller Reserve um 70 000 (+2,3 %).

Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch zählen nur dann zu den Erwerbslosen, wenn sie in den letzten vier Wochen aktiv nach einer Tätigkeit gesucht haben und eine eventuell angebotene Arbeit innerhalb von zwei Wochen aufnehmen könnten. Zur Stillen Reserve zählen Personen, die kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen.

Geschlechterverteilung und Qualifikationsniveau

Die Gruppe der Erwerblosen bestand im Jahr 2025 aus 962 000 Männern und 723 000 Frauen. Der Männeranteil lag damit bei 57,1 %. Bei der Stillen Reserve überwogen dagegen Frauen mit einem Anteil von 55,2 % (knapp 1,8 Millionen Frauen zu gut 1,4 Millionen Männern).

68,3 % der Erwerbslosen und 59,5 % der Stillen Reserve hatten 2025 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 72,4 % (Erwerbslose) beziehungsweise 61,9 % (Stille Reserve) eine mittlere oder hohe Qualifikation (Männer: 65,2 % bzw. 56,5 %).

Hauptgründe für Inaktivität am Arbeitsmarkt bei der Stillen Reserve

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 30,7 % beziehungsweise 354 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 5,3 % beziehungsweise rund 40 000 Personen bestehende Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Dagegen spielen in dieser Altersgruppe gesundheitliche Einschränkungen insbesondere bei Männern eine bedeutende Rolle, werden aber auch bei Frauen häufig genannt: für 35,6 % der Männer und 23,6 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund, nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2025 Ergebnisse zu den Erwerbslosen und zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform und Alter des jüngsten Kindes. Ergebnisse zur Stillen Reserve werden darüber hinaus nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt und nach drei Kategorien differenziert. Zur ersten Kategorie gehören dabei Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Kategorie würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Kategorie ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, des europäischen Statistikamtes Eurostat und des Statistischen Bundesamtes. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesweites Bündnis „Zusammen für Demokratie“ fordert mehr Unterstützung für das Ehrenamt. Vom 23.05. bis 07.06.2026 ruft das bundesweite Bündnis „Zusammen für Demokratie“ zu den Aktionstagen „Zukunft für alle“ auf.

Rund um den Tag des Grundgesetzes am 23.05. finden über 60 Veranstaltungen für eine lebendige Zivilgesellschaft und zur Stärkung der Demokratie im gesamten Bundesgebiet statt. Ein Online-Veranstaltungskalender zum Tag des Grundgesetzes wurde vom Bündnis eingerichtet, um die zahlreichen Aktivitäten sichtbar zu machen.

„Wer unser Land nach vorne bringen will, setzt auf Respekt und Zusammenhalt – nicht auf Angst und Ausgrenzung“, kommentiert Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Teil des Bündnisses ist.

„Viele Vereine und Initiativen, die sich für ein faires Miteinander stark machen, haben es zunehmend schwer, weil Gelder gestrichen werden, während Anfeindungen und Bedarfe gleichermaßen zunehmen. Besonders dort, wo sich Engagierte für Migrant*innen, für queere Menschen oder für Menschen mit Behinderung einsetzen, versuchen rechte Hetzer, Stimmung zu machen, Teilhabe und Selbstbestimmung zu torpedieren. Die Politik ist dringend in der Pflicht, Vielfalt aktiv vor solchen Bestrebungen zu schützen.“

Auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm e.V.) ruft als Bündnismitglied zu den Aktionen auf: „Teilhabe und Mitbestimmung sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Gerade jetzt muss die Politik klar für sozialen Zusammenhalt eintreten. Sie muss Teilhabebarrieren abbauen und die Voraussetzungen für echte Inklusion schaffen. Darum fordern wir eine Politik, die Selbsthilfe und alle anderen Initiativen unterstützt, die sich jeden Tag für Demokratie, Menschenrechte und Teilhabe für alle einsetzen“, sagt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm.

Das Bündnis unterstützt lokale Initiativen vor Ort in ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte. In Sachsen-Anhalt kommen sie in dem Bündnis „Sachsen-Anhalt – Weltoffen!“ zusammen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz aus dem Grundgesetz muss sich jetzt beweisen. Weil wir sonst immer weiter nach Rechts rucken: weg von Würde, weg von Respekt, weg von Demokratie. Mit den Aktionstagen wollen wir sichtbar machen, was wir schützen müssen: unsere Würde, unser Land und unsere Demokratie. Mit dem Sommer des Engagements zeigen wir: Wir haben die Wahl. Wir sind Sachsen-Anhalt – engagiert und weltoffen“, sagt Peter Herrfurth des Bündnisses aus Sachsen-Anhalt.

„Zusammen für Demokratie“ ist mit 82 Organisationen aus verschiedenen Bereichen eines der größten Bündnisse der Zivilgesellschaft. Seit März 2024 setzt sich das Bündnis für Demokratie und gegen Angriffe der extremen Rechten ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband machen sich für verbindliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung stark.

Dafür müsse das Kita-Qualitätsgesetz weiterentwickelt werden. Das Bündnis warnt davor, dass die Qualitätsfrage in den Hintergrund gedrängt werde. „Investitionen in Bildung versprechen eine hohe Rendite und bilden den Grundstein für bessere Bildungsverläufe der Kinder. Dennoch wird in der aktuellen Haushaltsdebatte auch über Einsparungen im Bildungsbereich diskutiert – darunter die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes begrüßen die Länder zwar, verbindliche Standards sollen jedoch aufgeweicht werden“, begründen die drei Organisationen ihre Position am „Tag der Kinderbetreuung“.

„Bund und Länder müssen sich gemeinsam zu verbindlichen Standards in der Kindertagesbetreuung bekennen.

Das ist in Zeiten rückläufiger Geburtenraten und Kinderzahlen in den Einrichtungen ein entscheidender Schritt mit Blick auf die Bedeutung Frühkindlicher Bildung und ein wichtiges bildungs- und familienpolitisches Signal. Es geht um qualitativ hochwertige Bildung, verlässliche Betreuung und zukunftsfähige Erziehung“, betont das Bündnis für Kita-Qualität. Frühkindliche Bildung sei eine zentrale Grundlage für Bildungsbiografien und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen. Sollten Standards und Qualität sinken, habe das langfristige Folgen für alle, insbesondere jedoch für die Kinder, die auf verlässliche Förderung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis Bund und Länder auf, die aktuellen Verhandlungen und Gesetzesvorhaben zu nutzen, um Qualität verbindlich abzusichern und weiterzuentwickeln – statt diese infrage zu stellen.

Maike Finnern, GEW-Vorsitzende: „Bund und Länder sind in der gemeinsamen Verantwortung, gute Rahmenbedingungen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Ländern zu schaffen – die Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen, die Kinder kennenlernen. Sie brauchen stabile und gute strukturelle Bedingungen, die Fachkräfte das bestmögliche Arbeitsumfeld.“

Marvin Deversi, Vorstand im AWO-Bundesverband: „Der Fokus beim Qualitätsentwicklungsgesetz wird derzeit stark auf verpflichtende Sprachstandserhebungen gelegt. Sprache ist unbenommen ein wichtiger Faktor für gelungene Bildungserfahrungen. Aber eine verpflichtende Testung der Kinder kann notwendige Verbesserungen in der Strukturqualität nicht ersetzen. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen in der alltäglichen Arbeit, damit sich Prozessqualität in der Arbeit mit den Kindern entfalten kann.“

Mirja Wolfs, Vorstandsvorsitzende des KTK-Bundesverbandes: „Deutschland braucht ein Qualitätsentwicklungsgesetz, das sich konsequent an den realen Bedarfen der Praxis orientiert. Voraussetzung dafür ist, dass Bund und Länder gemeinsam tragfähige und dauerhaft wirksame Lösungen erarbeiten. Entscheidend ist dabei ein inklusiver Ansatz: Gesetzliche Veränderungen dürfen nicht ohne die Einbindung von Eltern, freien Trägern und Gewerkschaften erfolgen. Denn im Kern geht es um nichts Geringeres als die bestmöglichen Entwicklungs- und Bildungsbedingungen für unsere Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder KTK-Bundesverband e.V. vom 11.05.2026

Der Bundesrat hat der geplanten steuerfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorerst nicht zugestimmt. Dazu erklärt Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates zeigt deutlich: Entlastungsversprechen scheitern, wenn ihre Finanzierung nicht verbindlich geregelt ist. Für uns kommt das Aus der Prämie in der jetzigen Form daher nicht überraschend. Wir haben bereits im April darauf hingewiesen, dass eine steuerfreie Entlastungsprämie an der Realität vieler sozialer Einrichtungen vorbeigeht, solange eine vollständige und verlässliche Refinanzierung fehlt. Unsere Dienste und Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert – zusätzliche Leistungen können nicht einfach aus freien Mitteln finanziert werden. Ohne klare Zusagen der Kostenträger war die Prämie für viele Beschäftigte in der Sozialwirtschaft von Beginn an kaum praktikabel umsetzbar.

Dass die Länder nun vor hohen Steuerausfällen warnen, darf nicht dazu führen, dass der Druck auf die soziale Infrastruktur weiter wächst. Viele Träger mussten bereits Angebote einschränken und stehen wirtschaftlich unter erheblichem Druck.

Wer Beschäftigte in der Sozialwirtschaft wirksam entlasten will, muss Maßnahmen so ausgestalten, dass sie in der Praxis rechtssicher, vollständig refinanziert und tatsächlich umsetzbar sind.

Die aktuelle Entwicklung wirft deshalb auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie können politische Entlastungsmaßnahmen künftig so vorbereitet werden, dass Finanzierung, praktische Umsetzbarkeit und die Belastungen für Länder, Kommunen und soziale Träger von Anfang an gemeinsam berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2026

Caritas: Solidarität der Generationen stärken – Corona-Defizit ausgleichen – Länder in die Verantwortung nehmen

Mit Blick auf den erwarteten Gesetzentwurf zur Pflegereform warnt der Deutsche Caritasverband davor, ältere Menschen und ihre Familien durch Sparvorschläge in Angst und Schrecken zu versetzen. „Die Reformagenda der Bundesregierung braucht Zuversicht und die Überzeugung der Bevölkerung, dass die Prioritäten richtig gesetzt werden. Das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit muss für ältere Menschen überschaubar bleiben und ihre Angehörigen brauchen die Sicherheit, auch morgen noch einen verlässlichen Pflegedienst und einen Altenheimplatz zu finden, wenn er gebraucht wird,“ sagte Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa am Freitag in Berlin. „Angesichts der vielen Boomer, die absehbar demnächst pflegerische Unterstützung brauchen, kommt der Pflegereform unter den Sozialstaatsreformen eine herausragende Bedeutung zu. Sie sichert den Möglichkeitsraum für die Erwerbstätigkeit der heute 40jährigen und das gute Miteinander von Jung und Alt, indem sie der Überforderung pflegender Angehöriger vorbeugt.“

Aktuell wird ein ganzes Paket von Maßnahmen diskutiert, dass die Absicherung in der Pflege verschlechtern würde. U.a. sollen die Eigenanteile für die Pflege in einer Altenhilfeeinrichtung nicht mehr, wie bisher ab dem 12. Monat aus der Pflegeversicherung spürbar bezuschusst werden, sondern erst ab dem 18. Monat; erst nach dem 54., und nicht wie bisher ab dem 36. Monat sollen Entlastungen von 75 Prozent greifen.

Eigenanteile in Höhe von mehr als 3000 Euro im Monat führen schon heute dazu, dass die Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim so lange aufgeschoben wird, bis das familiäre Sorge-Netz endgültig reißt. „Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland. Sie kombinieren die Versorgung ihrer hochaltrigen Eltern mit eigener Berufstätigkeit und sind in größter Sorge, wenn der Hausnotruf und die ambulante Pflege nicht mehr ausreichen, um die Unterstützungsbedarfe zu sichern. Anstatt über die Stabilisierung der Pflegeinfrastruktur und eine realitätsgerechte Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung zu sprechen, wird über eine Halbierung der Rentenpunkte pflegender Angehöriger nachgedacht. Dies wäre eine grobe Missachtung des generativen Beitrags in der Pflege. Stattdessen muss die Reform der Rentenversicherung die Solidarität der Generationen stärken“, so Welskop-Deffaa.

Coronahilfen und Länderverantwortung

Der Deutsche Caritasverband wiederholt mit Nachdruck seine Forderung, das Sechs-Milliarden-Loch, das die Coronahilfen in die Pflegeversicherung gerissen haben, unverzüglich aus dem Bundeshaushalt zu stopfen. „Diese Entlastung der Versicherten ist zentrale Voraussetzung für eine insgesamt prioritätengerechte Sozialversicherungsreform“, so Welskop-Deffaa.

„Zusätzliche Einnahmen müssen für den Auf- und Ausbau des Pflegevorsorgefonds genutzt werden, um für die Jahre vorzusorgen, in denen die Babyboomer pflegebedürftig sein werden“, mahnt die Caritas an. Die Einbeziehung von Selbständigen und Beamten in die Verantwortungsgemeinschaft der sozialen Pflegeversicherung sollte endlich umgesetzt werden.

Besonderes Augenmerk richtet der Caritasverband auch auf die Verantwortung der Länder. „Wie bei den Krankenhäusern sind die Länder gesetzlich zur Förderung der Pflegeinfrastruktur verpflichtet. Sie kommen den Anforderungen aber seit Jahren nur völlig unzureichend nach, sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus. Wenn die von den Ländern nicht getragenen Investitionskosten nicht mehr auf die Eigenanteile umgelegt würden, könnten Pflegebedürftige auf einen Schlag um 500 Euro monatlich entlastet werden“, so Welskop-Deffaa.

Einsparungen auf der Leistungsseite können in der Pflegeversicherung keine angemessene Antwort auf die demografische Entwicklung sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 22.05.2026

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. zeigt sich zutiefst besorgt über die bekannt gewordenen Pläne von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, die erhebliche Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe und bei Menschen mit Behinderungen vorsehen. Ein internes Arbeitspapier mit 70 Einsparvorschlägen in Höhe von über 8,6 Milliarden Euro sendet ein alarmierendes Signal für die Zukunft von Kindern und Familien in Deutschland.

Besonders betroffen von diesen geplanten radikalen Einschnitten in soziale Unterstützungsleistungen wären junge Kinder, denn:

  • Allein 100 Millionen Euro sollen durch einen Rückbau der Qualität früher Bildung eingespart werden (Verzicht auf ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz und Abschaffung der Betriebserlaubnispflicht für Kindertageseinrichtungen).  
  • Weitere 100 Mio. Euro sollen durch die Zurückstellung von Einzelfallhilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe) gegenüber Infrastrukturleistungen (z.B. Kindertagesbetreuung) eingespart werden. Dabei bleibt offen, wie Kitas – erst recht mit abgesenkter Qualität – die Unterstützungsbedarfe von Familien in den Hilfen zur Erziehung auffangen sollen.  
  • Auch die Finanzierung von Hilfsmitteln der Eingliederungshilfe, um die Eltern mit einem von Behinderung betroffenen Kind ohnehin oft lange kämpfen müssen, soll eingeschränkt werden.  
  • Der für viele Alleinerziehende essenziell wichtige Unterhaltsvorschuss soll nur noch sechs Jahre gewährt werden. Er endet also im Zweifelsfall beim Schuleintritt der Kinder, obwohl auch das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule aufgeschoben werden soll, so dass offen bleibt, wie Alleinerziehende dann durch ihre Erwerbsarbeit den Familienunterhalt sichern sollen.

In dieser frühen Lebensphase werden zentrale Grundlagen für Entwicklung, Bildung und Gesundheit gelegt. Einschnitte in die frühe Bildung und präventive sowie unterstützende Angebote treffen Kinder und ihre Eltern in einer besonders sensiblen Phase – mit potenziell langfristigen Nachteilen für ihre Entwicklungschancen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen

riskieren nicht nur, dass Familien unzureichend unterstützt werden, sondern sie stehen auch im offenen Wiederspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Diese verpflichtet staatliches Handeln dazu, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Artikel 3) und jedem Kind einen angemessenen Lebensstandard zur physischen, mentalen und sozialen Entwicklung zu sichern (Artikel 27). Auch die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern mit Behinderung müssen berücksichtigt werden (Art. 23). Kürzungen zentraler Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe gefährden diese Rechte unmittelbar.

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Kürzungspläne umgehend zurückzunehmen und stattdessen gezielt in die frühe Förderung und wirksame Prävention zu investieren. Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung. 

„Die Rechte von Kindern müssen auch in Zeiten knapper Kassen gewahrt bleiben. Familien brauchen gerade in schwierige Zeiten bedarfsgerechte Unterstützung und gesellschaftlichen Rückhalt.“ betont Sabine Walper, Präsidentin der deutschen Liga für das Kind e.V.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V. vom 05.05.2026

Die langjährige Forderung des Deutschen Familienverbandes (DFV) nach einer bezahlten Freistellung für Väter nach der Geburt eines Kindes erreicht europäische Juristen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Umsetzungspflichten angerufen hat, fordert der DFV die Bundesregierung auf, die blockierte „Familienstartzeit“ endlich gesetzlich zu verankern.

Hintergrund ist die Klage eines Vaters, der unter Berufung auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) zehn Tage Sonderurlaub einforderte. Während das Verwaltungsgericht Köln bereits im September 2025 einem Bundesbeamten diesen Anspruch unmittelbar aus EU-Recht zusprach, herrscht für die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft weiterhin Rechtsunsicherheit. Das Landgericht Berlin wies zudem jüngst Schadensersatzklagen wegen der verzögerten Umsetzung ab. Ein Zustand, den der DFV als untragbar für die Familienplanung bezeichnet.

„Dass Väter ihre Rechte erst vor dem EuGH erstreiten müssen, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Familienpolitik“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Die EU-Richtlinie hätte bereits bis August 2022 umgesetzt sein müssen. Die Väterfreistellung – oder Familienstartzeit – ist kein Bonus, sondern eine notwendige Ergänzung zum Mutterschutz. Sie schafft den Raum, den Familien in den sensiblen ersten Tagen nach der Geburt brauchen, um als Gemeinschaft zusammenzuwachsen.“

Der DFV untermauert seine Forderung mit zentralen Argumenten:

  • Frühe Bindung stärken: Die ersten zwei Wochen sind entscheidend für die Bindung zwischen Vater und Kind. Eine Freistellung ermöglicht es Vätern, von Anfang an eine aktive Rolle in der Pflege und Erziehung einzunehmen.
  • Entlastung der Mütter: Die Freistellung des Partners ist eine Form des Gesundheitsschutzes für die Mutter, die sich so besser von der Geburt erholen kann, während der Partner die häusliche Organisation übernimmt.
  • Gleichstellung im Alltag: Nur wenn Väter von Beginn an eingebunden sind, gelingt eine dauerhaft faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Die EU-Vorgabe zielt genau auf diese partnerschaftliche Vereinbarkeit ab.
  • Ende der Diskriminierung: Bisher sind Väter oft auf das Wohlwollen des Arbeitgebers oder den Einsatz von Erholungsurlaub angewiesen. Ein gesetzlicher Anspruch schafft faire Bedingungen für alle Beschäftigten.
  • Finanzielle Hürden abbauen: Viele Familien können es sich schlichtweg nicht leisten, dass der besser verdienende Vater in die reguläre, geringer vergütete Elternzeit geht. Für diese Familien ist die Väterfreistellung bei voller Lohnfortzahlung oft die einzige Möglichkeit, dass der Vater überhaupt die Chance hat, sich in die frühe Care-Arbeit einzubringen und die Mutter und Partnerin so gut es geht zu unterstützen.

Keine Ausreden mehr beim Haushalt

Die Bundesregierung hatte die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag fest zugesagt, die Umsetzung jedoch immer wieder mit Verweis auf die wirtschaftliche Belastung der Arbeitgeber verschoben. „Die Kosten einer nicht stattfindenden Familienförderung sind um ein Vielfaches höher“, warnt Schmidt. „Angesichts der dramatisch niedrigen Geburtenrate kann es sich Deutschland nicht leisten, den Anschluss an europäische Standards zu verlieren. Die Väterfreistellung muss jetzt kommen – und sie darf nicht gegen andere Leistungen wie das Elterngeld ausgespielt werden.“

Der DFV appelliert an den Gesetzgeber, nicht auf das Urteil aus Luxemburg zu warten, sondern aktiv für faire Startbedingungen für alle Familien zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.05.2026

Zur anhaltenden Debatte um eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen; dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden.

Leistungskürzungen lösen das Reformversprechen aber nicht ein. Mit der Verschiebung der Leistung auf irgendwann mal und gekürzten Zuschlägen für pflegerische Eigenanteile verteilt die Regierung aber noch mehr Lasten auf den Rücken der Schwächsten und Ältesten.

Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos. Wo Kriterien für Pflegebedürftigkeit allein aus Spargründen angeschärft werden, lässt man Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen allein.

Was gar nicht geht, ist Eigenanteile runterzufahren, indem in der Pflege gute tarifliche Bezahlung nur nach Haushaltslage stattfindet. Gute Pflege braucht anständig bezahltes Personal – als Gewerkschaften stehen wir gegen alle Kürzungsvorschläge zu Lasten der Versicherten und Beschäftigten – es braucht echte Lösungen.

Eigenanteile müssen wirksam gedeckelt werden, es braucht eine solidarischen Pflege-Vollversicherung und den längst überfälligen finanziellen Risiko-Ausgleich zwischen Sozialer Pflegeversicherung und Privater Pflegeversicherung – Private müssen zur Kasse gebeten werden.

Auch Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht, und kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert.

Die Schulden aus der Corona-Pandemie müssen beglichen werden, nur so entsteht der Spielraum für eine gute Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.05.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem 23. Ordentlichen Bundeskongress einen umfassenden Beschluss zur Stärkung des Bildungssystems in Deutschland (A08) verabschiedet. Angesichts eines Sanierungsstaus von über 220 Milliarden Euro allein bei Schulen, Kitas und Hochschulen sowie 2,7 Millionen junger Menschen ohne Berufsabschluss fordert der DGB eine grundlegende Bildungsoffensive von Bund, Ländern und Kommunen.

„Das Aufstiegsversprechen durch Bildung gilt in Deutschland längst nicht für alle Menschen gleichermaßen“, kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Wir können es uns als Gesellschaft nicht länger leisten, dass Bildungschancen vom Elternhaus, vom Wohnort oder vom Einkommen abhängen. Gute Bildung ist die Grundlage für demokratische Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Wirtschaft. Deshalb brauchen wir jetzt massive Investitionen – von der Kita bis zur Weiterbildung.“

Der DGB-Beschluss umfasst konkrete Forderungen für alle Bildungsbereiche: vom Ausbau qualitativ hochwertiger Kita-Plätze und der Ganztagsplätze an Grundschulen über die Ausweitung des Startchancen-Programms an Schulen, eine umfassende BAföG-Reform, die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Ausbildungsgarantie mit Ausbildungsumlage bis hin zur Verankerung der Weiterbildung als vierter Säule des Bildungssystems. Besonderes Augenmerk legt der DGB auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Bildungssektor sowie auf die Stärkung der Demokratiebildung an allen Lernorten.

Zur Überwindung des bildungspolitischen Stillstands fordert der DGB die Abschaffung des Kooperationsverbots im Grundgesetz und eine verpflichtende Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Zudem müssen die Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für die Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.

Antrag zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 12.05.2026

Verbände demonstrieren für dringende Entlastungen von Pflegenden, Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen

Zum Internationalen Tag der Pflege (12.5.) wächst die Erwartung an die Bundesregierung, die Pflegereform konsequent an der Versorgungspraxis auszurichten und nicht nur kurzfristige Sparmaßnahmen umzusetzen. DEVAP und EVAP haben zur Kundgebung unter dem Motto „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ vor dem Bundesministerium für Gesundheit aufgerufen. Über 500 Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Vertreter:innen der Sozialwirtschaft haben sich verbände- und trägerübergreifend versammelt und machen gemeinsam deutlich: Die pflegerische Versorgung in Deutschland steht unter erheblichem Druck. Politische Entscheidungen müssen diese Realität anerkennen. Stattdessen verschärfen das geplante GKV-Stabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz die Problematik – für Träger, Pflegekräfte, Versicherte und pflegende Angehörige.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Mehr als 80 Prozent werden zu Hause versorgt. Pflege findet damit überwiegend im privaten Umfeld statt und wird wesentlich durch Angehörige, ambulante Dienste und soziale Netzwerke getragen. Gleichzeitig steigen Kosten für die Pflegeanbieter, Personalengpässe nehmen zu und regionale Versorgungsunterschiede verstärken sich. In dieser Situation entwirft die Bundesregierung mit dem Pflegeversicherungsgesetz ein Sparpaket, zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Anstatt die Pflegebedürftigen durch gedeckelte Eigenanteile zu entlasten, plant das Ministerium einen Sparplan auf dem Rücken von Betroffenen und Arbeitnehmenden. Die Kürzung der Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner wird die privaten Kosten weiter in die Höhe treiben und erhöht das Risiko für Altersarmut drastisch. Gleichzeitig versperren strengere Hürden bei den Pflegegraden vielen Menschen den frühzeitigen Zugang zu Hilfe. Dabei sind diese oft für die Stabilisierung der häuslichen Pflege und Entlastung von pflegenden Angehörigen entscheidend. 

„Die vorgesehene Streichung der Vollfinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Pflege ist schlichtweg unverantwortlich“, so Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer die Refinanzierung tariflicher Löhne in der Pflege streicht, gefährdet nicht nur die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sondern setzt auch die wirtschaftliche Existenz vieler Träger aufs Spiel – und riskiert damit die Versorgungssicherheit für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Dies ist eine Abkehr von den bisherigen politischen und gesellschaftlichen Zielen, die pflegerische Versorgung durch bessere Arbeitsbedingungen zu stärken. Pflegeeinrichtungen sollen tarifgerecht bezahlen und Versorgung sichern, doch die Mittel für Personalkosten werden begrenzt. Das wirtschaftliche Risiko wird auf die Leistungserbringer verlagert – mit negativen Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.“ 

Die bisher bekannten Inhalte des Pflegeneuordnungsgesetzes und auch der Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes stehen deutlich im Widerspruch zu den programmatischen Zusagen im Koalitionsvertrag. „Der Schwerpunkt der angestrebten einnahmenorientierten Ausgabenpolitik liegt auf einer kurzfristigen Ausgabenreduktion und Beitragsstabilisierung durch Leistungskürzungen, strengere Zugangsvoraussetzungen und Mehrbelastungen – vor allem für diejenigen, die Pflegeleistungen benötigen oder in absehbarer Zeit darauf angewiesen sein werden. Die Abkehr von der Bedarfsorientierung ist im Hinblick auf die demographisch zu erwartende Entwicklung der Boomer Generation und die Angst der Menschen vor dem Armutsrisiko Pflege ein demokratiegefährdendes Signal“, so Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Die geplante Abkehr von der Anerkennung von Tarifzahlungen trifft die diakonischen Träger besonders hart und steht klar im Widerspruch zum Tariftreuegesetz. Dies gefährdet die pflegerische Versorgung massiv, denn bereits jetzt entscheiden sich Anbieter wegen des steigenden wirtschaftlichen Drucks vom Markt zu gehen.“ 

„Dieses Sparpaket geht zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Es löst die Vorhaben des Koalitionsvertrags nur teilweise ein und verkehrt diese zum Teil sogar in ihr Gegenteil“, so Dr. Ursula Schoen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. „Für eine nachhaltige, faire und verlässliche Pflegestruktur sind stattdessen Sofortmaßnahmen erforderlich, wie die Überführung der Kosten der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der informell Pflegenden sowie die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig gilt es das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, indem kurz-, mittel- und langfristige Schritte für eine sozial gerechte Finanz- und Strukturreform der Pflege in einer verbindlichen Roadmap, einem gemeinsamen Masterplan, definiert werden. Nur so kann die Versorgung in der Langezeitpflege wieder sichergestellt und Altersarmut vermieden werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland  vom 12.05.2026

Sehr große Teile der Bevölkerung in Deutschland fordern mehr staatliche Investitionen und umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um insbesondere von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. Dabei sprechen sich sowohl die Erwachsenen als auch die befragten Kinder und Jugendlichen für einheitliche Bildungsstandards und Bildungsbedingungen in ganz Deutschland unabhängig vom Bundesland aus, zudem sollte Bildung von der Kita bis zur Schule generell kostenfrei sein. Das sollte einhergehen mit mehr qualifiziertem Personal an Schulen und Kitas, um pädagogische Fachkräfte von organisatorischen Aufgaben zu entlasten. Auch die stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsinstitutionen wie Kita, Schule oder Jugendarbeit wird ebenso priorisiert wie die Forderung nach einem verpflichtenden und schnellen Zugang geflüchteter Kinder zur Schule.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen forsa-Umfrage unter Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2026, den die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anja Siegesmund, die Bundesbildungsministerin Karin Prien und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten. Als wichtige Maßnahmen, um Mitbestimmung, Teilhabe und demokratisches Lernen von Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule zu fördern, werden insbesondere eine verbindliche Demokratiebildung in Schulen und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im Schulalltag bewertet. Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprechen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern. Das gilt auch für Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.

„In Deutschland hängen Bildungs- und Teilhabechancen weiterhin in hohem Maße von sozialer Herkunft, Wohnort oder Aufenthaltsstatus ab. Diese Ungleichheiten widersprechen dem Recht jedes Kindes auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und auf bestmögliche Entwicklung. Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung“, betont Anja Siegesmund, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Deshalb braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Ein chancengerechtes Bildungssystem ist die Grundlage für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine demokratische und soziale Gesellschaft. Das beginnt bei der frühkindlichen Bildung und setzt sich in der Schule fort. Zukunftschancen entstehen, wo alle Kinder gefördert werden, statt soziale Ungleichheiten zu verstärken. Dafür sind im Zuge des Ganztagsausbaus massive Investitionen in Gebäude, Ausstattung und multiprofessionelle Teams notwendig. Bildung endet aber nicht am Schultor. Außerschulische Bildung und Offene Kinder- und Jugendarbeit sind unverzichtbar, um Teilhabe zu ermöglichen, soziale Benachteiligung auszugleichen und demokratische Kompetenzen zu stärken. Auch diese brauchen gute Rahmenbedingungen, eine Beteiligung in den kommunalen Bildungslandschaften auf Augenhöhe und gezielt und mehr finanzielle Mittel.“

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Bildung ist der Schlüssel zu fast allen Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Deshalb ist Bildungsgerechtigkeit eine Zukunftsfrage für unser ganzes Land. Denn ob Kinder ihre Talente entfalten können, ob sie selbstbestimmt ihr Leben gestalten und ihren Weg gehen, später Verantwortung übernehmen, darf nicht von Herkunft, Einkommen oder dem sozialen Umfeld abhängen. Bildungschancen entscheiden über gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Stärke und die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Deshalb stellen wir Kinder und Jugendliche konsequent in den Mittelpunkt unserer Politik.

Wir investieren gezielt in frühe Bildung, weil sich gerade in der Kita entscheidet, mit welchen Chancen Kinder ins Leben starten. Mit dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir die Sprachförderung und unterstützen besonders die Kinder, die auf Hilfe und Förderung angewiesen sind. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schaffen wir mehr Teilhabe, fördern Begabungen und Talente und eröffnen Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten ab dem Grundschulalter. Und mit dem Startchancen-Programm investieren Bund und Länder gezielt dort, wo die Herausforderungen am größten sind: in Schulen in herausfordernden Lagen. Über eine Laufzeit von zehn Jahren investieren wir in moderne Lernumgebungen, in Chancenbudgets für passgenaue Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen ein Bildungssystem, das Talente fördert und gerade den Kindern bessere Chancen eröffnet, die auf Unterstützung angewiesen sind.“

Der Kinderreport 2026 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2026 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2026 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2026 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.05.2026, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Diese Reform könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben. Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk aber Nachbesserungen am Gesetzentwurf an, damit die geplante Reform perspektivisch alle Familien und damit insbesondere alle Kinder erreicht. Zudem ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes perspektivisch notwendig, das neue Verfahren auch auf andere kindbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag und die pauschalierbaren Teile des Bildungs- und Teilhabepakets auszuweiten. Langfristiges Ziel muss eine Kindergrundsicherung für alle Kinder sein, die die Zerstückelung monetärer Leistungen und die daraus folgende Ungleichbehandlung von Kindern überwindet.

„Der Verzicht auf einen Antrag entlastet Eltern mit einem neugeborenen Kind und damit in einer besonders sensiblen Phase, was der materiellen Absicherung der Kinder zugutekommt. Als problematisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Zusammenhang die Voraussetzung, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden kann, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Nichterwerbstätige Eltern werden so jedoch von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen, obwohl gerade sie von der Entlastung durch einen Antragsverzicht profitieren würden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Prüfung, ob beide Eltern SGB-II-Leistungen beziehen und somit auch anspruchsberechtigt wären, erscheint in der Prüfung nicht aufwendiger als die Erwerbstätigkeit eines Elternteils. Eine Differenzierung zwischen beiden Fallgruppen ist somit nicht nachvollziehbar. Zudem verlängert die Voraussetzung der Antragstellung möglicherweise den Zeitpunkt der Auszahlung des Kindergeldes. Wenn Haushalte ohne Erwerbstätigkeit vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sind, kann dies zu einer mittelbaren Benachteiligung aufgrund der sozialen Situation führen“, so Holger Hofmann.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld laut Gesetzesbegründung in mehreren Ausbaustufen umgesetzt wird. Die erste Ausbaustufe soll dabei zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden, ein klarer Zeithorizont wird jedoch nicht genannt. „Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass die Themen Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt besondere Schwerpunkte der weiteren Arbeit der Jugend- und Familienministerkonferenz in diesem Jahr werden sollen. Das zeigt auf, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die an vielen Stellen verkürzte Diskussion um Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht annähernd gerecht. Hier braucht es eine ehrliche Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen.

Darüber hinaus braucht es risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete Gefahren abbauen und nicht nur in andere Verantwortungsbereiche verschieben. Denn klar ist aus pädagogischer Sicht: Ein Verbot allein schafft zwar Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir aber keine Lösungen finden, die sowohl rechtlich als auch technisch realistisch sind, und Kindern altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Lebenswelt ermöglichen, werden junge Menschen Umgehungsstrategien wählen, und Kinder und ihre Eltern werden mit ganz neuen Problemen alleine gelassen. Daher brauchen wir zusätzlich eine nachhaltige Absicherung von schulischer und außerschulischer Medienbildung für jungen Menschen, eine systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und vor allem wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum.

„Ausdrücklich unterstützen wir die Forderungen der Bundesländer nach kontinuierlicher Medienbildung von Anfang an sowie nach Fortbildungen für Eltern und Fachkräfte“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Beides ist in der sich rasant entwickelnden digitalen Welt unabdingbar. Denn undifferenzierte Social-Media-Verbote allein nach Alter sind als Lösung weder effektiv noch kinderrechtlich ausgewogen. Stattdessen sind aus kinderrechtlicher Sicht Anbieter in die Pflicht zu nehmen, digitale Räume anzubieten, die für junge Menschen risikoarm zu nutzen sind – was die digitale Welt im Übrigen auch für Erwachsene sicherer und gesünder machen würde. Für eine solche Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media ist bereits der bestehende Rechtsrahmen insbesondere durch den Digital Services Act aus unserer Sicht trag- und ausbaufähig, muss aber in der Rechtspraxis konsequenter als bislang angewendet werden, um sein volles Potenzial zu entfalten. Es braucht also eine konsequente Regulierung von Plattformen, eine Durchsetzung der bestehenden Rechtsrahmen und damit verbundener Ansprüche an digitale Angebote und damit nichts weniger als die Schaffung eines kindgerechten digitalen Ökosystems.“

„Es ist laut UN-Kinderrechtskonvention von großer Bedeutung, jungen Menschen entsprechende Onlineangebote und Teilhabechancen an der digitalen Gesellschaft zu bieten, diese müssen aber altersdifferenziert vorgehalten werden. Das muss sich zum einen in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern im Sinne des Kindeswohlvorrangs niederschlagen, zum anderen in einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht. Das schließt Altersgrenzen nicht aus, erfordert aber, dass dort, wo Kinder aus Schutzgründen begründeterweise Ausschlüsse erfahren, wir ihnen Alternativangebote in der digitalen Welt machen müssen. Zudem müssen Medienverbote aus kinderrechtlicher Sicht zwingend durch systematische Evaluationen begleitet und in ihrer Verhältnismäßigkeit abgesichert werden. Alles andere wäre Augenwischerei und entspricht nicht den Rechten von jungen Menschen“, so Hanke weiter.

„Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen vermögen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, sagt Kai Hanke.

Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel „Soziale Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten – Kompetenzen stärken – Teilhabe sichern“ steht unter www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bedeutung des Ehrenamtes in Deutschland eine bessere und nachhaltige Absicherung und Förderung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. „Schon viel zu lange wird beim Thema Ehrenamt vorrangig auf das Engagement von Erwachsenen geschaut. Dabei bestehen nach wie vor grundsätzliche Bereitschaft und großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement. Das zeigen sie beispielsweise in Sportvereinen, in sozialen Projekten, beim Umwelt- und Tierschutz, in Kinder- und Jugendparlamenten, in Kinder- und Jugendverbänden oder in Kinder- und Jugendforen. Aber ihre Fähigkeiten werden leider noch immer viel zu stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass das Engagement der Kinder und Jugendlichen von Erwachsenen vielfach nicht ausreichend ernst genommen wird. Dabei ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter für den Fortbestand unserer Demokratie eine der wesentlichen Voraussetzungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Bundestagsdebatte zum Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“.

„Deshalb muss das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen attraktiv gestaltet, nachhaltig gefördert und besser als bisher abgesichert werden. Hier wird in Jugendverbänden, in den zahlreichen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Kinder- und Jugendparlamenten oder in Sportvereinen wertvolle Arbeit geleistet, um nur einige Beispiele zu nennen. Attraktive Angebote werden von den Kindern und Jugendlichen schon jetzt zahlreich genutzt, und erübrigen die immer wieder aufflammende Diskussion um ein soziales Pflichtjahr für junge Menschen“, so Hofmann weiter.

Bereits vor Jahren konnte eine vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegte Studie zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund. Gerade die Schulen sind hier aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Pflicht, ihren Schülerinnen und Schülern beim ehrenamtlichen Engagement keine Steine in den Weg zu legen, wenn es beispielsweise um Freistellungen oder Fehlstunden geht.

„Wir brauchen aber auch ein generelles Umdenken hin zu mehr Akzeptanz von Kinderinteressen und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen“, sagt Holger Hofmann. Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch in diesem Jahr wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner ist der Europa-Park in Rust, die Preisverleihung findet am 22. Juni 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.05.2026

Zum heutigen Tag des Grundgesetzes fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen zeigt sich, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Kinder und Jugendliche sind eine demografische Minderheit ohne Wahlrecht. Zugleich sind sie in besonderer Weise von politischen Entscheidungen betroffen – etwa bei Bildung, Armut, Gesundheit, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt oder gesellschaftlicher Teilhabe. Die Verbände betonen: Kinderrechte im Grundgesetz würden das Kindeswohl, den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken und damit eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Deutschland schaffen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben eigene Rechte – und diese Rechte gehören endlich ins Grundgesetz. Der Tag des Grundgesetzes erinnert uns daran, dass Grundrechte wirksam geschützt werden müssen. Für Kinder und Jugendliche gilt das in besonderer Weise, denn sie können ihre Interessen politisch nicht im gleichen Maße durchsetzen wie Erwachsene. Wer Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert, stärkt das Kindeswohl, den Schutz von Kindern und die Verantwortung des Staates, gute Bedingungen für ihr Aufwachsen zu schaffen.“

Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Kinderrechte im Grundgesetz sind kein symbolischer Akt, sondern ein notwendiger Schritt für eine generationengerechte Politik. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch in politische Entscheidungen einfließen – unabhängig davon, wie groß ihr Anteil an der Bevölkerung ist oder ob sie bereits wählen dürfen. Besonders wichtig ist das Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche müssen gehört werden, wenn Entscheidungen ihr Leben und ihre Zukunft betreffen. Das stärkt nicht nur ihre Rechte, sondern auch unsere Demokratie.“

Die Verbände fordern, Kinder und Jugendliche konsequent ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken: durch starke Beteiligungsrechte, generationengerechte Gesetzgebung und die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinderrechte stärken dabei auch Familien und Eltern, denn sie richten staatliches Handeln stärker am Wohl und an den Bedürfnissen von Kindern aus.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 23.05.2026

Der Kinderschutzbund hat auf seiner heutigen Mitgliederversammlung eine Resolution beschlossen, in der geplante Kürzungen und rechtliche Verschlechterungen zulasten von Kindern und Jugendlichen entschieden zurückgewiesen werden. Unter der Überschrift „Kinder und Jugendliche sind keine Streichposten“ warnt der Verband vor einem kinder- und jugendpolitischen Rückschritt und fordert die Bundesregierung auf, geplante Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend zu überarbeiten.

„Kinder und Jugendliche dürfen nicht schon wieder die Ersten sein, die klamme Haushalte konsolidieren sollen. Wer ausgerechnet bei Schutz, Unterstützung und Teilhabe junger Menschen spart, gefährdet nicht nur ihr gutes Aufwachsen, sondern auch ihr Vertrauen in unsere Demokratie“, erklärt der Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes.

Die Mitgliederversammlung kritisiert insbesondere Vorschläge zur Änderung rechtlicher Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine Streichliste aus dem Bundeskanzleramt. Diese stellen das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen infrage und drohen, individuelle Rechtsansprüche, Beteiligung, Schutz und Unterstützung zu schwächen. Der Kinderschutzbund sieht darin einen verdeckten Abbau von Kinderrechten.

Der Verband fordert, dass Kinder, Jugendliche und Familien weiterhin verlässliche, einklagbare und am Einzelfall orientierte Hilfen erhalten. Dazu bedarf es starker Einrichtungen. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung muss Vorrang vor Sparlogik haben. Jugendämter und freie Träger brauchen eine auskömmliche Ausstattung, ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Strukturen und fachliche Standards. Auch die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss konsequent und verlässlich umgesetzt werden.

Zugleich weist der Kinderschutzbund geplante Einschnitte bei Leistungen für armutsbetroffene Kinder und Familien zurück. Rückschritte bei der Bekämpfung von Armut vor allem bei Kindern und Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verschärfen deren Situation. Auch Careleaver*innen sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete brauchen verlässliche Unterstützung und Schutz.

„Es soll sich niemand wundern, wenn junge Menschen das Vertrauen in Institutionen und Politik verlieren, wenn sie erleben, dass ihre Rechte, ihre Chancen und ihre Zukunft immer dann zur Disposition stehen, wenn Haushalte unter Druck geraten. Wer die Solidarität mit Kindern und Jugendlichen aufkündigt, gefährdet ihre Entwicklungsmöglichkeiten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Andresen weiter.

Der Kinderschutzbund fordert die Bundesregierung auf, das Gesetzesvorhaben grundlegend zu überarbeiten, Kinderrechte nicht unter Kostendruck zu stellen und die Finanzarchitektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen so auszugestalten, dass Kommunen handlungsfähig bleiben, ohne Rechtsansprüche junger Menschen einzuschränken.

Die vollständige Resolution können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.05.2026

eaf warnt anlässlich des Internationalen Tages der Familie vor Kürzungen beim Elterngeld

500 Millionen Euro soll Bundesfamilienministerin Karin Prien in ihrem Haushalt einsparen und in der Presse verdichten sich die Hinweise, dass dafür das Elterngeld zusammengekürzt werden soll. Wer jedoch den Passus zum Elterngeld im Koalitionsvertrag studiert hatte, dürfte aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) alles andere als Kürzungen erwarten: Von erhöhten Lohnersatzraten, Unterstützung von Eltern und spürbarer Erhöhung von Einkommens­grenzen, Mindest- und Höchstbeträgen ist dort zu lesen.

Wenn anstelle der Elterngeld stärkenden Vorhaben im Koalitionsvertrag Kürzungen kommen, kommt dies einem gebrochenen Versprechen der Koalitionspartner gleich.

„Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, tritt junge Eltern mit Füßen. Seit das Elterngeld vor knapp 20 Jahren eingeführt wurde, ist es nicht mehr erhöht worden. Durch die Inflation ist es heute deutlich weniger wert, was dringend ausgeglichen werden muss. Die Geburtenrate in Deutschland ist auf einem historischen Tiefstand angekommen: Die Zahl der Geburten hat den niedrigsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht“, erläutert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Die soziale Sicherung unseres Landes beruht aber auf dem Generationenvertrag. Wenn rund ein Drittel eines Jahrgangs fehlt, bedeutet das deutlich weniger Einnahmen, weniger Wachstum und weniger Wohlstand.“

Während die Geburtenrate zwischen 2021 und 2024 noch einmal deutlich von 1,58 auf 1,35 Kinder pro Frau gesunken ist, blieb die – weit darüber liegende – Anzahl der gewünschten Kinder im gleichen Zeitraum stabil. Aus Sicht der eaf benötigt Deutschland eine Familienpolitik, die jungen Menschen Mut macht, eine Vereinbarkeitsperspektive gibt und sie darin unterstützt, sich ihre Kinderwünsche zu erfüllen. Das Elterngeld ist hier eine zentrale familienpolitische Leistung.

„Eine Kürzung des Elterngeldes steht in diametralem Gegensatz zu allen Erkenntnissen und Empfehlungen, die der wissenschaftliche Diskurs der letzten Jahre zum Elterngeld hervorge­bracht hat“, mahnt Bujard. „Im Gegenteil wird ganz einheitlich ein Ausbau des Elterngeldes und eine Erhöhung der Lohnersatzrate empfohlen, um das Elterngeld auch für Väter attraktiver zu machen.“

Die eaf fordert ein 18-monatiges Elterngeld, wobei sechs Monate exklusiv für die Mutter, sechs Monate exklusiv für den Vater und weitere sechs Monate zur freien Aufteilung zur Verfügung stehen. In einem 6+6+6-Modell sind 6 exklusive Vätermonate ein starkes Signal an Väter, Sorgeverantwortung zu übernehmen. Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes müssen deutlich erhöht werden.

„Von 2007 bis 2024 hat sich der ursprüngliche Kaufkraftwert um 40,9 Prozent reduziert“, erklärt Bujard. „Zu lange schon sind diese Beträge unverändert. Um die soziale Gerechtigkeit zu stärken und die Vereinbarkeitsziele der Leistung weiterhin zu erreichen, muss mindestens die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 15.05.2026

Die Ankündigung der Bundesregierung, beim Elterngeld 500 Millionen Euro pro Jahr einsparen zu wollen, setzt ein falsches Signal und wirft grundlegende Fragen nach den politischen Prioritäten auf. Statt Familien zu stärken und dem demografischen Wandel aktiv zu begegnen, droht zusätzliche Verunsicherung für Eltern – und damit eine weitere Hürde für die Entscheidung, Kinder zu bekommen. Der Familienbund der Katholiken warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung.

„Es ist ein fatales Signal, wenn der Staat Familien im Stich lässt, während er gleichzeitig ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft betont“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Eltern brauchen Planungssicherheit, gerade in einer Phase, in der sie Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Steigende Mieten, fehlende Betreuungsplätze, unzuverlässige Betreuungszeiten und nun mögliche Kürzungen beim Elterngeld verschärfen die ohnehin angespannte Lage vieler Familien. Die vielzitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf kein bloßes Versprechen bleiben.“

Die aktuellen demografischen Entwicklungen unterstreichen den Handlungsbedarf. Die Geburtenrate in Deutschland liegt bei rund 1,35 Kindern pro Frau, die Zahl der Geburten hat einen historischen Tiefstand erreicht. Damit sinkt bereits die Zahl der Familien, die Elterngeld in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund erscheinen weitere Einsparungen besonders kritisch.

Des Weiteren wurde das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 nicht an die Inflation angepasst und hat dadurch real an Wert verloren. Der entsprechende Haushaltsposten ist in den vergangenen Jahren – trotz Inflation – bereits gesunken, von 8,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf aktuell rund 7,5 Milliarden Euro. Die Ampel-Regierung hat durch die Absenkung der Einkommensgrenze schon eine Kürzung von jährlich rund 500 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Weitere Kürzungen von 500 Millionen Euro pro Jahr würden das Elterngeld weiter schwächen. Unklar ist, welche Familien besonders betroffen wären. Konkrete Details zur Ausgestaltung der Einsparungen liegen bislang noch nicht vor.

„Die Kürzungspläne der Bundesregierung stehen im eklatanten Widerspruch zu den Zielen, die im Koalitionsvertrag formuliert wurden“, so Hoffmann weiter. „Das Elterngeld soll Eltern Zeit für die Familie und finanzielle Stabilität geben, mindestens bis ein Betreuungsplatz verfügbar ist. Wird dieser Spielraum weiter eingeschränkt, leidet nicht nur die individuelle Planungssicherheit, sondern auch das Vertrauen in politische Verlässlichkeit. Kinder dürfen nicht als Armutsrisiko wahrgenommen werden, sondern müssen als Zukunftschance gelten. Für die Gesellschaft sind Kinder kein Kostenfaktor, sondern eine gute Investition. Genau deshalb wurde das Elterngeld geschaffen. Mit immer weniger Kindern werden wir weder unseren Lebensstandard noch das heutige Niveau des Sozialstaats halten können.“

Die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Debatten sind bereits Ausdruck des demografischen Wandels. Weniger Kinder bedeuten langfristig weniger Fachkräfte, geringere Einnahmen in den Sozialversicherungen und steigende Belastungen für kommende Generationen. „Wer heute bei Familien spart, spart an der Zukunft unseres Landes“, betont Hoffmann. „Der Wunsch nach Kindern ist bei vielen Paaren weiterhin vorhanden, doch die Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob er realisiert wird. Politik muss hier verlässlich unterstützen, statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen.“

Entscheidungen für ein weiteres Kind dürfen nicht an finanziellen Sorgen scheitern. Eine nachhaltige Familienpolitik braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen: bezahlbaren Wohnraum, ausreichend Betreuungsplätze, hohe Betreuungsqualität und eine stabile finanzielle Unterstützung. Nur so lässt sich echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen – und Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 12.05.2026

LSVD⁺ zum IDAHOBITA*: Keine Kürzungen in Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Am Sonntag, 17. Mai, ist der Internationale Tag gegen Homo- und Bisexuellen- sowie Trans*-, Inter-, A_sexuellen und A_romantik-Feindlichkeit (IDAHOBITA*), kurz Internationaler Tag gegen Queerfeindlichkeit. Zu diesem Anlass erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:

Am Tag gegen Queerfeindlichkeit richten wir unseren Blick auf die Lebensrealitäten queerer Menschen weltweit: In 65 Ländern wird einvernehmliche queere Sexualität noch immer strafrechtlich verfolgt. In vielen weiteren Ländern erleben LSBTIAQ* Ausgrenzung, Gewalt und eine massive Einschränkung ihrer persönlichen Entfaltung durch eine ablehnende Gesellschaft, politische Instrumentalisierung oder religiös geschürten Hass. An vielen Orten geraten LSBTIAQ* Menschen zunehmend gezielt unter Druck. Der Zugang zu lebenswichtiger Versorgung wird durch politische Willkür drastisch beschnitten. Die internationale Gemeinschaft darf sich von den Folgen nicht abwenden.

Wir wissen, welche Folgen staatliche Verfolgung, gesellschaftliche Ausgrenzung und fehlender rechtlicher Schutz für queere Menschen haben können. Deutschland hat heute in vielen Bereichen nahezu rechtliche Gleichstellung erreicht, aber es bestehen weiterhin gravierende Lücken, beispielsweise bei der Gesundheitsversorgung für trans* Personen, den Rechten von Regenbogenfamilien und queerer Geflüchteter. Hierzulande hielten Menschenrechtsverletzungen durch §175 Strafgesetzbuch und das sogenannte „Transsexuellengesetz“ bis weit in die Geschichte der Bundesrepublik an. Deutschland und die Bundesregierung stehen in der historischen Verantwortung, sich auch in der internationalen Gemeinschaft klar gegen Queerfeindlichkeit einzusetzen.

Wenn Deutschland ausgerechnet jetzt in der Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit kürzt, wirkt sich das direkt und indirekt auf queere Menschen weitweit aus. Bereits in diesem Jahr hat Deutschland das UN-Ziel für den Entwicklungsetat nicht erreicht. Für das Jahr 2027 will die Bundesregierung den Etat für Entwicklungszusammenarbeit erneut erheblich kürzen und das Engagement in Asien und Lateinamerika zurückfahren. Gerade bei mangelnder Finanzierung durch ehemals zentrale Geberländer wie die USA sind deutsche Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe entscheidend. Die Förderung – ob von Gesundheitsversorgung, Mikrofonds oder Kulturangeboten – muss inklusiv, auf Augenhöhe mit den Partner*innen und nach den Yogyakarta-Prinzipien erfolgen. Wer heute LSBTIAQ* weltweit stärkt, schützt Menschenrechte und Demokratie für morgen.

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Petition zu Entwicklungszusammenarbeit: Solidarität nicht kaputtsparen! Internationale Hilfe stärken!

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 15.05.2026

Better Birth Control und pro familia übergeben Forderungen an die Politik

Am heutigen Mittwoch empfangen die SPD-Politiker*innen MdB Svenja Schulze und MdB Dr. Tanja Machalet Vertreter*innen von Better Birth Control e.V. und pro familia e.V. im SPD-Wahlkreisbüro in Münster. Anlass ist die Übergabe der mehr als 40.000 Unterschriften der Petition „Kostenlose und gleichberechtigte Verhütung – JETZT!“ (https://innn.it/kostenlose-verhuetung). Im vergangenen Jahr hatten Better Birth Control und pro familia die Petition gestartet und darin eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkasse gefordert – und zwar für alle, unabhängig vom Alter, dem Geschlecht oder Einkommen. Außerdem sollen verstärkte staatliche Investitionen die Entwicklung und Verbesserung von Verhütungsmitteln vorantreiben, so die Initiator*innen. Die dritte Forderung der Petition nimmt Männer* in den Blick: Es brauche mehr Aufklärung über die Rolle des Mannes* bei der Verhütung, damit Verhütung nicht mehr ausschließlich als „Frauen*thema“ angesehen werde.

Rita Maglio, Better Birth Control:

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Frauen tragen dabei meist die größte Last: Sie zahlen, sie leiden unter Nebenwirkungen, und sie stehen oft ohne echte Alternativen da. Das ist kein Einzelschicksal, das ist ein strukturelles Problem.“

Monika Börding, pro familia Bundesverband:

„Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und selbstbestimmte Familienplanung sind ein Menschenrecht und müssen für alle Menschen gleichermaßen möglich sein. Der Zugang zu zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und individuell passenden Verhütungsmitteln darf keine Frage finanzieller Ressourcen sein.“

Beate Martin, Vorstand pro familia Nordrhein-Westfalen:

„Gerade jetzt braucht es klare politische Entscheidungen für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung. Kostenlose Verhütung ist kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in Prävention und Gleichstellung.“

43 Verbände und 41 Personen des öffentlichen Lebens haben die Petition als Erstunterzeichner*innen unterstützt, darunter der Deutsche Frauenrat, die AWO, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Terre de Femmes, der LSVD, Ver.di, Prof. Dr. Mandy Mangler, Dr. med. Mertcan Usluer, Thelma Buabeng, Katharina Linnipe und Ninia La Grande. Sie alle fordern zusammen mit Better Birth Control und pro familia, dass Verhütung endlich sicher, zugänglich und geschlechtergerecht werden soll.

Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Frauen*, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Dabei spielen Verhütungsmittel eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle diese leisten können.

Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen* mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Darüber hinaus bleiben Mehrmonatspackungen der Pille für viele unerschwinglich. Aus Studien ist bekannt: Menschen mit wenig Geld benötigen für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme. Ohne Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht dringend eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich und sicher ist. Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen müssen Zugang zu Verhütung haben.

* Wir sprechen zwar von Frauen und Männern, sind uns jedoch der Vielfalt von Geschlechtern bewusst und fordern eine bessere Verhütung für alle Menschen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.05.2026

pro familia führt Fachdiskussion über Weiterentwicklungen in der Sexualpädagogik

Social Media und KI prägen die Lebenswelten junger Menschen, Fachkräfte sehen sich zunehmend Anfeindungen ausgesetzt und Menschen mit Behinderung wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verwehrt. Die Sexuelle Bildung steht vor neuen und alten Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, kamen am 9. und 10. Mai 2026 in Offenbach am Main rund 140 Teilnehmende zur Fachdiskussion zusammen.

Mechthild Paul vom Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) betonte in ihrem Grußwort an die Teilnehmenden das Recht aller Menschen auf Sexuelle Bildung. Sie werde dringend gebraucht – auch aufgrund zunehmender sexualisierter Gewalt, von der insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind.

Micah Grzywnowicz, Regionaldirektorin der International Planned Parenthood Federation – European Network, unterstrich die Bedeutung umfassender Sexualaufklärung: Sie trage dazu bei, junge Menschen darin zu unterstützen, dem Autoritarismus zu widerstehen. Sexuelle Bildung mache sie widerstandsfähig gegen Manipulation, fähig zu Solidarität und Empathie sowie resilient gegen die verführerische Einfachheit der extremen Rechten. „Unter Beschuss von Extremist*innen zu geraten, kann sehr beängstigend sein, aber es ist ein Beweis dafür, wie wichtig eure Arbeit für den Widerstand gegen sie ist“, stellte sie klar.

In einem Salongespräch diskutierten Prof. Dr. Mart Busche von der Alice Salomon Hochschule in Berlin und Prof. Dr. Sebastian Schädler vom pro familia Bundesvorstand die aktuellen Herausforderungen in der Sexuellen Bildung. Angriffe auf Sexuelle Bildung habe es schon immer gegeben, stellten sie fest. Neu sei allerdings, dass durch Social Media in Empörungskanälen regelrechte Kampagnen befeuert würden, denen begegnet werden müsse. Sexuelle Bildung sei Teil demokratischer Bildungsprozesse und müsse sich gegenüber Angriffen immer auch in eine antifaschistische Tradition stellen, erklärte Prof. Busche. Aufgabe der Wissenschaft sei es, mit aktuellen Theorien zu Sexueller Bildung und mit Praxisforschungsprojekten in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen die Debatte zu versachlichen und neue Wege zu eröffnen.

Die Diskussion über die Diskreditierung von Fachkräften der Sexuellen Bildung durch rechte und antifeministische Akteur*innen setzte sich in einem Workshop fort. Vorfälle bei Elternabenden machen mittlerweile Schutzstrategien für Veranstaltungen und Angebote notwendig. Die Teilnehmenden berieten mögliche Handlungsoptionen, um demokratiestärkendes und geschlechtergerechtes Arbeiten weiterhin zu fördern.

Im Workshop „Sexualpädagogik zwischen Klassenchat und KI“ erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über aktuelle Trends, Dynamiken und Diskurse in Sozialen Medien. Pornografie, Sexting, Deep Nudes sowie emotionale Beziehungen zu digitalen Avataren prägen (jugendliche) Lebenswelten – darauf müssen Fachkräfte vorbereitet sein. Gleichzeitig gibt es guten Content im Netz, der Jugendlichen niedrigschwellig Antwort auf ihre Fragen liefert. Es wurde deutlich, dass in der Sexuellen Bildung heute mehr denn je digitale Realitäten berücksichtigt werden müssen, um zeitgemäße und lebensnahe Angebote zu gestalten. Dies setzt bei Fachkräften ein sehr breites Spektrum von sowohl medien- als auch sexualpädagogischen Kompetenzen voraus, was wiederum ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot erfordert.

„Nicht über uns, sondern mit uns!“ war das Motto eines weiteren Workshops, der sich mit dem Thema der Sexuellen Bildung von Menschen mit Behinderungen auseinandersetzte. Ein sogenanntes „Tandem-Team“ von pro familia Schleswig-Holstein stellte sein Konzept der partizipativen Zusammenarbeit vor: Sexualpädagogische Angebote werden von einer*m Expert*in in eigener Sache und einer Fachkraft gemeinsam gestaltet – ein vielversprechendes Format, das sich auf weitere intersektionale Angebote übertragen lässt.

Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ lernten die Teilnehmenden der Fachtagung unterschiedliche Projekte, Materialien und Methoden der Sexuellen Bildung kennen und kamen mit Fachkräften ins Gespräch. So zeigte QUEERFORMAT von pro familia Hessen Teile aus der ausleihbaren Ausstellung „selbstbestimmt bunt“ und Sexualpädagog*innen von pro familia Baden-Württemberg stellten kreatives sexualpädagogisches Material für Menschen mit geistiger Behinderung vor. Außerdem konnten Filme für verschiedene Zielgruppen und Anlässe angeschaut und darüber diskutiert werden.

Insgesamt verdeutlichte der Fachtag, dass eine menschenrechtsbasierte Sexuelle Bildung das Selbstbewusstsein stärkt, die Übernahme von Verantwortung sowie die Fähigkeit zur Abgrenzung fördert und somit gewaltpräventiv wirkt. Sie hat stets zum Ziel, sexuell gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Das Thema Sexuelle Bildung beschäftigte am folgenden Tag auch die Bundesdelegiertenversammlung. Die Delegierten beschlossen, einen Fachaustausch zur psychosexuellen Entwicklung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren innerhalb des Verbands zu organisieren. Ziel soll sein, gemeinsame fachliche Grundlagen für die Qualifizierung von Fachkräften und die Praxisarbeit zu entwickeln. „Fachkräfte sind zunehmend mit öffentlicher Kritik und politisch aufgeladenen Debatten konfrontiert. Der Verband ist in der Pflicht, ihnen Rückhalt zu geben – durch klare inhaltliche Rahmung und eine gemeinsam erarbeitete Haltung, die nach außen vertreten werden kann“, heißt es in dem Beschluss.

Der zweite beschlossene Antrag befasst sich ebenfalls mit der Zielgruppe Kinder. Eine Arbeitsgruppe soll zum Thema Sexuelle Bildung für die Altersgruppe 0 bis 12-Jährige ein Eckpunktepapier zu Qualitätsstandards der praktischen Arbeit mit der Zielgruppe erarbeiten, das für den gesamten Verband verbindlich ist. Damit soll die Expertise in den pro familia Landesverbänden und die große Zahl von Arbeitsmaterialien in einem Papier gebündelt werden – als klare Qualitätsstandards für die Arbeit von pro familia.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 12.05.2026

  • VdK fordert Schutz und Unterstützung für Familien statt weiterer Kürzungen
  • Koalitionsversprechen zum Elterngeld darf nicht gebrochen werden

Laut aktuellen Berichten prüft das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2027 Einsparungen in Höhe von rund 540 Millionen Euro. Auch familienpolitische Leistungen stehen dabei offenbar zur Disposition. Der Sozialverband VdK warnt eindringlich vor Kürzungen beim Elterngeld.

„Familiengründung darf nicht zur existentiellen Frage werden“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“

Für den VdK ist klar, welche roten Linien nicht überschritten werden dürfen: Weder darf der Bezugszeitraum von derzeit 14 Monaten verkürzt noch der Bezugssatz von 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Auch Zuschläge für Geringverdienende sowie Mehrlings- und Geschwisterboni dürfen weder gekürzt noch gestrichen werden.

Besorgniserregend ist aus Sicht des VdK, dass auch Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende diskutiert werden. Diese wichtige Leistung wurde erst 2017 allen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern zugänglich gemacht. Ein Zurückdrehen der damaligen Reform ist nicht hinnehmbar. Denn gerade Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern mit Behinderungen sowie Familien mit Frühgeborenen sind in dieser Lebensphase auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Sie würden von pauschalen Kürzungen besonders hart getroffen. 

„Die soziale Ungleichheit zwischen Familien wächst ohnehin. Sparmaßnahmen, die vor allem Kinder aus Familien mit wenig Geld treffen, sind nicht akzeptabel“, so Bentele weiter. „Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, das Elterngeld zu stärken und Mindest- sowie Höchstbetrag anzuheben. Dieses Versprechen muss eingehalten werden.“

Der VdK fordert die Bundesregierung daher auf, Alleinerziehende, Familien mit Kindern mit Behinderungen und Frühgeborenen sowie Familien mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen. „Diese Menschen leisten jeden Tag Außerordentliches und verdienen solidarische Unterstützung mehr denn je“, so Bentele. „An ihnen zu sparen wäre sozialpolitisch falsch, es würde die Chancen auf Bildung und Teilhabe von Kindern noch weiter einschränken. Vielmehr müssen Familienleistungen regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, um ihren realen Wert dauerhaft zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.05.2026

  • Bundesministerin Warken verschiebt die Kosten in die Zukunft
  • YouGov-Umfrage: Klares Nein zu erschwertem Zugang zu einem Pflegegrad

Der Sozialverband VdK Deutschland warnt eindringlich vor den Reformüberlegungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Zentrum stehen Pläne, den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 künftig zu erschweren, um die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Warken verweist dabei auf ein drohendes Milliarden-Defizit sowie weiter steigende Ausgaben, die die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährden könnten.

„Wer heute den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert, spart nicht wirklich – sondern verschiebt die Kosten nur in die Zukunft“, betont Bentele. Menschen ohne rechtzeitigen Zugang zu Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsleistungen entwickelten später häufig einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf. „Die Politik spricht von Stärkung der Pflege, handelt aber in die entgegengesetzte Richtung. In der aktuellen Reformdebatte fehlt eine klare Vision für die zukünftige pflegerische Versorgung. Was wir brauchen, ist mehr Zugang zu Unterstützungen und eine echte Stärkung der Prävention – nicht deren Abbau.“

Der VdK kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen vor allem kurzfristige Einsparziele verfolgen, aber keine strukturellen Antworten darauf liefern, wie Pflege in Zukunft sichergestellt werden soll. Der Verband schlägt deshalb vor, Pflege zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um bestehenden und künftigen Versorgungslücken zu begegnen, sollten Kommunen den Bedarf vor Ort erfassen, Pflegeangebote steuern und im Fall von Unterversorgung selbst Angebote aufbauen können. Bislang sind diese Aufgaben nicht verbindlich geregelt und ohne klare Zuständigkeit. Damit die ohnehin angespannte Haushaltslage der Kommunen nicht weiter verschärft wird, müssen Bund und Länder die aus der pflegerischen Versorgung entstehenden Aufgaben vollständig und dauerhaft finanzieren.

Zugleich fordert der VdK eine grundlegende finanzpolitische Neuaufstellung der Pflegeversicherung: durch eine Versicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, in der alle Einkunftsarten berücksichtigt werden und bei der die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben wird. Darüber hinaus müssen kurzfristig die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – durch Steuermittel ausgeglichen werden. Nur so lässt sich die Pflegeversicherung nachhaltig entlasten, ohne die Versicherten zusätzlich zu belasten.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des VdK zeichnet ein eindeutiges Stimmungsbild: Mehr als drei Viertel der Befragten (77 Prozent) lehnen einen erschwerten Zugang zu einem Pflegegrad, wie er derzeit diskutiert wird, ab. „Die Menschen in Deutschland wollen Sicherheit im Pflegefall – keine Sparpolitik auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“, fasst Bentele die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.05.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Juni 2026

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Hagen

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat einen umfassenden Empfehlungskatalog für einen transparenteren, einfacheren und effizienteren Sozialstaat vorgelegt. Vorgesehen sind u. a. die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, eine bessere Abstimmung von Leistungen sowie perspektivisch die Bündelung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II und XII in einer integrierten Sozialleistung.

Alleinerziehende sind überproportional häufig auf den Sozialstaat angewiesen – oft trotz Erwerbstätigkeit. Schnittstellenprobleme zwischen den unterschiedlichen Rechtsbereichen sorgen derzeit dafür, dass Leistungen nur unzureichend bei Einelternfamilien ankommen. Reformen des Sozialstaats müssen strukturelle Voraussetzungen schaffen, die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verhindern und ihnen den Übergang in die finanzielle Eigenständigkeit erleichtern.

Auf der geplanten Fachtagung wollen wir die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform aus der Perspektive von Einelternfamilien in den Blick nehmen, ihre möglichen Auswirkungen diskutieren und eigene tragfähige und armutsfeste Reformoptionen entwickeln.

Hauptvorträge:

Jörg Plewka, Leiter Referat „Wirtschaftliche und steuerliche Fragen der Familienpolitik im BMBFSFJ

Dr. Maximilian Sommer, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung

Workshops zu den Themen:

  • rechtliche Harmonisierung des Begriffs „Alleinerziehend“
  • Kein Unterhaltsvorschuss mehr bei existenzsichernden Sozialleistungen
  • Leerstelle realitätsgerechtes Existenzminimum.

Weitere Informationen zur Tagung, das Programm und die Anmeldung finden Sie in dem Flyer.

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Hauptvorstand

Ort: Online

Der pädagogische Alltag in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist geprägt von herausfordernden Momenten, emotionalen Dynamiken und der ständigen Balance zwischen Ansprüchen und Ressourcen. Gleichzeitig wissen wir: Feinfühligkeit, Wertschätzung und ein sicheres emotionales Klima sind die Grundpfeiler für die gesunde Entwicklung von Kindern und für ein gelingendes Miteinander im Team.

Die Pädagogische Reflexionsskala zeigt, wie feinfühliges Handeln gelingt – und wo die Übergänge zu verletzendem Verhalten liegen. Die 10 Basics aus der Broschüre bieten dabei konkrete Handlungsorientierungen: von Zugänglichkeit und Aufmerksamkeit über Emotionsregulation bis hin zu Teamarbeit und Didaktik. Sie sind eine Einladung, den eigenen pädagogischen Alltag zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Anmeldungen bitte über diesen LINK

Der Zugang wird am Tag der Veranstaltung zugesendet.

Fragen bitte gern an juhi@gew.de.

Termin: 15. und 16. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über aktuelle Themen und Trends der Sozialpolitik in Europa und die Aktivitäten der Europäischen Union. Diese sind für die weitere Entwicklung der sozialen Dienste und Einrichtungen in Deutschland sowie für die Europaarbeit in den Verbänden und Kommunen relevant. Ziel ist es, das Verständnis für die komplexen Prozesse und vielfältigen Akteure auf der europäischen Ebene zu fördern, um Auswirkungen in Deutschland besser einschätzen zu können.

Um das weite Spektrum der europäischen Politikansätze zu verdeutlichen und für die Zukunft besser nutzbar zu machen, werden die aktuellen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern aufgegriffen, z.B. die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut, die Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder (Bildung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit), die EU-Strategie zur Generationengerechtigkeit und europäische Impulse für die Digitalisierung in der Sozialverwaltung.

Die Fachveranstaltung richtet sich an: Leitungs- und Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltung:
Mitglieder: 90,00 € / Nichtmitglieder: 113,00 €

Sie werden herzlich zu dieser digitalen Fachveranstaltung eingeladen  und es wird um

Anmeldung bis zum 27.05.2026 gebeten.

Die Onlineanmeldung sowie das Programm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-entwicklungen-in-der-europaeischen-sozialpolitik-1/

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Anlässlich des zweiten Bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz)

In Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 formuliert unser Grundgesetz nicht nur die formale Gleichberechtigung von Frau und Mann, sondern verpflichtet den Staat explizit zum Abbau existierender Benachteiligung von Frauen. Gleichberechtigung auch de facto umzusetzen, ist für viele Lebensbereiche relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

Besonders eklatant klaffen Anspruch und Wirklichkeit mit Blick auf die Politik auseinander: Zwar ist die Hälfte der Bevölkerung weiblich, in Deutschlands Parlamenten sind Frauen jedoch deutlich in der Minderheit. Im Bundestag stellten Frauen aktuell nur 32,4 % der Mandatsträger*innen und auch in den Parlamenten der Länder sowie auf kommunaler Ebene liegt der Frauenanteil ebenfalls knapp unter einem Drittel.

De facto werden in Deutschland politische Entscheidungen von einer Überzahl an Männern getroffen – und zwar auf allen Ebenen der deutschen Politik!

Die Initiative #ParitätJetzt – ein solidarischer Zusammenschluss von Menschen aus mehr als 80 verschiedenen Verbänden, Organisationen und Netzwerken – fordert daher Regeln im Wahlrecht, die eine gleichberechtigte politische Teilhabe sicherstellen! Und Veränderung ist möglich: Mit der aktuellen Wahlrechtsreformkommission hat die Bundesregierung die Chance, bei der anstehenden Überarbeitung des Wahlrechts endlich die Weichen für gleichberechtigte Teilhabe zu stellen!

Anlässlich des zweiten bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt für das große Bündnis der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll. Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft!

Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion vor Ort oder im Livestream auf paritaetjetzt.de zu verfolgen!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: EAF Berlin in Kooperation mit Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Ort: Online via Zoom

Sexismus am Arbeitsplatz ist kein Randphänomen. Er zeigt sich nicht nur in den großen Skandalen, sondern auch in Sprüchen, Machtspielen und Rollenbildern, die viel zu oft als normal durchgehen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und alle, die nicht ins klassische Rollenbild passen.

Gleichzeitig geht Sexismus am Arbeitsplatz noch immer besonders häufig von Männern aus. Haben wir also ein Männerproblem – oder genauer: ein Problem mit überholten Vorstellungen von Männlichkeit? Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zur Online-Diskussion ein: „Männlichkeit unter Druck – warum Sexismus am Arbeitsplatz allen schadet und wie wir das überwinden können“.

Gemeinsam mit Expert*innen und den Teilnehmenden diskutieren wir, warum sich sexistische Muster so hartnäckig halten, welche Kosten sie für Teams, Beschäftigte und Organisationen verursachen und wie wir sie überwinden können.

Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:

  • Warum tun sich gerade Männer oft schwer mit Gleichstellungsthemen?
  • Wie können Männer zu Verbündeten werden, statt alte Rollenbilder zu stabilisieren?
  • Inwiefern sind Männer auch von Sexismus betroffen?
  • Wie wirken sich Sexismus und männlich dominierte Arbeitskulturen auf Mitarbeitende, Teams und Organisationen aus?
  • Was braucht es, damit aus Problembeschreibung endlich Veränderung wird?

Programm:

  • Impuls von Dr. Marc Gärtner, Bundesforum Männer, Referent für internationale Gleichstellungspolitik: Lebensgefühl und Einstellungen von (jungen) Männern, Hürden und Erreichbarkeit für Gleichstellungsthemen und neue Männlichkeitsvorstellungen.
  • Impuls von Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wie schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was braucht es, damit es in der Praxis gut wirkt?

An der anschließenden Diskussionsrunde werden zudem teilnehmen:

  • Martin Speer, Bestsellerautor, Speaker, Berater und HeForShe-Botschafter für UN Women Deutschland mit den Schwerpunkten Male Allyship, Geschlechtergerechtigkeit, Sexismus, Feminismus und Führung
  • N.N. Referentin Projekt “make it work!“ – für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff:) (angefragt)

Moderation: Stefanie Lohaus, Mitglied der Geschäftsführung, EAF Berlin

Veranstaltungsinformationen:

Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Bei der Anmeldung erhalten Sie die Möglichkeit, Fragen zum Thema der Veranstaltung an die Referent*innen zu stellen. Ihre Fragen werden zur inhaltlichen Vorbereitung der Diskussionsrunde verwendet. Gern können Sie Ihre Fragen auch zu einem späteren Zeitpunkt über die untenstehende Mailadresse einreichen. Sollten Sie eine Gebärdendolmetschung benötigen, teilen Sie uns dies gern bei Anmeldung mit.

Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gern an goeroglu@eaf-berlin.de