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ZFF-Info 04/2019

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag 2019

Bundesfrauenministerin Giffey besucht erstes Netzwerk-Treffen der Müllwerkerinnen Deutschlands und packt selbst mit an

Rollenbilder und Geschlechterklischees prägen noch immer manche Berufsfelder – doch es bewegt sich was, auch in der „Männer-Domäne“ Müllabfuhr: In Berlin sind heute (Donnerstag) anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages Müllwerkerinnen aus ganz Deutschland zu einem ersten Netzwerk-Treffen zusammen gekommen – unter der Schirmherrschaft von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sprachen sie über Herausforderungen und Perspektiven in diesem männer-dominierten Beruf. Dazu eingeladen hatte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

„Wir müssen aufräumen mit den Rollenklischees. Denn Frauen können alles: Vorstandsvorsitzende, Bauingenieurin, IT-Expertin – und eben auch Müllwerkerin“, unterstrich Franziska Giffey bei der Veranstaltung auf dem Betriebshof Forckenbeckstraße der Berliner Stadtreinigung (BSR). „Gleichstellung hängt von vielen Faktoren ab, das gilt auch für die Berufswahl. Ich möchte eine Arbeitswelt, in der Frauen in typischen Männerberufen genauso gut arbeiten können, wie Männer in typischen Frauenberufen. Frauen sollen überall wie ihre männlichen Kollegen Karriere machen können und in Führungspositionen aufsteigen können. Deshalb fördere ich zusammen mit dem Bundesbildungsministerium und dem Bundesarbeitsministerium die Initiative ‚Klischeefrei‘, die Mädchen und Jungen bei der Berufswahl unterstützt, frei von Stereotypen“, so die Ministerin.

Zuvor war Franziska Giffey mit der BSR bei einer Abfallentsorgungs-Tour unterwegs und hatte mit angepackt – ihr Fazit: „Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist körperlich ziemlich anstrengend – aber ist es deshalb ein Männer-Beruf? Ich konnte mir heute beim Besuch der BSR ein Bild davon machen, dass auch Frauen diesen Job erledigen können – dafür brauchen sie eine Portion Mut, gute weibliche Vorbilder und eine fördernde Unternehmenskultur.“

Im November 2018 hatte die BSR erstmals 15 Frauen bei der Müllabfuhr eingestellt. Insgesamt arbeiten bei der BSR 1.200 Müllwerker und Berufskraft-fahrer. Wie viele Frauen bundesweit als Müllwerkerinnen arbeiten, wird statistisch nicht erfasst. Bekannt ist, dass in der gesamten Kreislaufwirtschaft rund 290.000 Erwerbstätige arbeiten. Der Anteil der Frauen liegt bei knapp 17,4 Prozent.

Beim diesjährigen Frauentag geht es aber nicht nur um Geschlechterrollen im Beruf, sondern um eine Vielzahl weiterer Gleichstellungsaspekte. Deshalb betonte Franziska Giffey: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Dies zeigt nicht zuletzt die nach wie vor bestehende Ungleichheit bei der Bezahlung von Frauen und Männern. Wir müssen außerdem die sozialen Berufe weiter stärken. Ohne gut ausgebildete und bezahlte Pflegerinnen und Pfleger oder Erzieherinnen und Erzieher funktioniert keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden die Vorgaben für die Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen in großen Unternehmen weiterentwickeln und verbindlicher ausgestalten. Und im öffentlichen Dienst des Bundes werden wir das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen bis 2025 festschreiben. Klar ist: Alles, was Frauen an Gleichberechtigung erreicht haben, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern hart erkämpft worden.“

Informationen zur Bundesinitiative „Klischeefrei“: Sie wurde Ende 2016 vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen, um die Schere im Kopf bei der Berufswahl zu überwinden. Mehr als 100 Partner aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung machen bereits mit und engagieren sich dafür, dass Mädchen und Jungen wirklich eine Berufswahl frei von Klischees haben.

Nähere Informationen: www.klischee-frei.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Frauen werden in vielen Ländern noch immer unterdrückt. In Deutschland sind Frauen in vielen Bereichen noch immer unterrepräsentiert oder unterbezahlt. Zum Internationalen Frauentag fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine noch konsequentere Politik für Frauen und gleiche Rechte – weltweit.

„100 Jahre nach der Einführung des Wahlrechts für Frauen gibt es noch immer Benachteiligungen und Diskriminierungen. In den deutschen Parlamenten sitzen wesentlich weniger Frauen als Männer. Im Bundestag beträgt der Frauenanteil nur 31 Prozent, Frauen erhalten auch bei bereinigter Rechnung weniger Geld als Männer und sie entscheiden in Unternehmen und Organisationen weniger als Männer. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland keine Ausnahmeerscheinung.

Betrachtet man die Situation von Frauen weltweit, treten noch eklatantere Missstände zu Tage. Frauen werden diskriminiert, unterdrückt, vergewaltigt. Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen im Inland und im Ausland müssen in allen Politikbereichen nachdrücklich bekämpft werden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung ihren bevorstehenden Vorsitz im UN-Sicherheitsrat dafür nutzen will, die politische Teilhabe für Frauen zu stärken und sich für einen besseren Schutz vor sexueller Gewalt in Konfliktregionen einzusetzen. Die UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ muss weltweit umgesetzt werden und Deutschland muss dafür der Motor sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2019

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion ernst und begrüßt anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente.

„Wir wollen Gesetze, die zeitgemäße Rollenbilder von Frauen und Männern unterstützen. Auch wenn wir in den vergangenen Jahren beispielsweise mit dem Elterngeld, der Quote für Frauen in Führungspositionen, dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Rückkehrrecht auf vorherige Arbeitszeit viel dafür getan haben, laufen Frauen noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen zu können: Sie werden durchschnittlich schlechter bezahlt, steigen familienbedingt öfter und länger aus dem Job aus, steigen überwiegend in Teilzeit wieder in den Job ein, und das nicht selten unterhalb ihrer Qualifikation. Das wirkt sich negativ auf ihre Alterssicherung aus. Unsere aktuellen Vorschläge für eine Grundrente gehen diese Ungleichheit an. Vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder einschränken oder oft jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten, würden von der Grundrente profitieren.

Neben der Einführung einer Grundrente müssen wir aber gleichzeitig weiter daran arbeiten, dass Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg die gleichen Chancen wie Männer haben: auf einen gut bezahlten Job und letztlich auf eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung. Dazu gehört, dass wir die sozialen und die Gesundheitsberufe aufwerten. Es ist nicht plausibel, dass eine Arbeit mit so hohen Anforderungen und so großer Bedeutung für die Gesellschaft so gering entlohnt wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion will dringend etwas gegen den geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten tun. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist derzeit so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Unsere Antwort darauf ist ein Paritätsgesetz. Denn schon bei der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft haben wir gesehen, dass Selbstverpflichtungen nicht wirkungsvoll sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2019

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin:

Zum Weltfrauentag ziehen wir Bilanz: Vor 100 Jahren haben unsere Schwestern das Wahlrecht für uns erstritten. Das war revolutionär. Heute gehen wir mit Forderungen auf die Straße, die für manche genauso revolutionär scheinen: Sei es Parität im Parlament, die Streichung von §219a oder gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir machen weiter und sind noch lange nicht am Ende!

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene in Deutschland ist der Anteil von Frauen im Bundestag zuletzt deutlich gesunken. Hier muss sich etwas bewegen, damit Frauen nicht nur in der Politik repräsentiert sind, sondern damit endlich von gleichberechtigter Teilhabe gesprochen werden kann! Ein Paritégesetz kann dabei eine Voraussetzung zum Erreichen einer höheren Repräsentanz von Frauen in der Politik sein. Der Blick in andere europäische Länder und auch in die Bundesländer zeigt, dass viele inzwischen den Weg über verpflichtende Regelungen gegangen sind oder gehen.

Die Debatte um die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wird weitergehen, so lange Informationen für Frauen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt werden. Der schlechte Kompromiss um Paragraf 219a geht weiter einher mit Misstrauen gegenüber Frauen und zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte. Damit trägt der fortbestehende §219a zur Stigmatisierung von Abbrüchen bei und spricht Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.

Auch von gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Erwerbsarbeit sind wir immer noch weit entfernt. Das Entgelttransparenzgesetz bringt viel zu wenig und der Auskunftsanspruch wird so gut wie gar nicht genutzt. Wir fordern endlich ein Verbandsklagerecht und wollen, dass auch kleinere Unternehmen unter dieses Gesetz fallen, damit Frauen wirklich erreicht werden. Die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen sollen verpflichtend und für Verstöße wirksame Sanktionen vorgesehen werden. Das sind notwendige Änderungen, um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit baldmöglichst zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

„Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts wiegen die strukturellen Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen, die sich durch weibliche Biografien und den gesellschaftlichen Alltag ziehen, tonnenschwer“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den morgigen Internationalen Frauentag. Sie fährt fort:

„Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich über 20 Prozent weniger Lohn. Es sind überwiegend Frauen, die in Verantwortungsgemeinschaften den Großteil der unbezahlten Familienarbeit leisten. Frauen machen weitaus häufiger Gewalterfahrungen als Männer. Sie haben weltweit weniger Besitz und Vermögen. Der Frauenanteil in deutschen Parlamenten ist tendenziell rückläufig. Diese Liste geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ist ellenlang und ließe sich noch weiter fortsetzen.

Ich gehe davon aus, dass morgen so viele Frauen wie lange nicht auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu demonstrieren und die gesellschaftliche Aufgabe echter Gleichstellung wirksam voranzutreiben. Dazu gibt es in vielen Städten Gelegenheiten. In Berlin wird der erste in Deutschland organisierte Frauen*Streik ein breites Spektrum emanzipatorischer, feministischer, queerpolitischer, migrantischer Kämpfe zusammenbringen. Wer die Arbeit nicht verlassen kann, aber mitstreiken möchte, hat vielleicht die Möglichkeit, für einige Minuten sichtbar und entschlossen zu pausieren; Veränderung fängt immer auch im Kleinen an.

Als LINKE werden wir in und außerhalb der Parlamente weiter mit Nachdruck an den vielschichtigen Zielen, die sich frauen-, gleichstellungs- und queerpolitisch stellen, arbeiten. Das betrifft Initiativen zu Equal Pay, Ehegattensplitting, Kitaversorgung und Repräsentation in Parlamenten und Gremien genauso wie Schutz vor Ausbeutung oder Gewalt sowie das Vorantreiben wahlrechtlicher Regelungen für ein Paritätsgesetz. DIE LINKE im Bundestag arbeitet derzeit intensiv an verschiedenen Vorschlägen und einem eigenständigen Parité-Gesetzentwurf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.03.2019

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Gleichberechtigung von Frauen weiter zu fördern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen bessere Möglichkeiten für Frauen, sich aus alten Rollenmodellen zu lösen. Die Politik ist gefordert, dies mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen: Wir brauchen etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beispielsweise durch ein flexibleres Arbeitszeitgesetz. Zudem müssen die Vorteile der Digitalisierung ausgebaut und genutzt werden. Homeoffice-Modelle können dabei einen großen Beitrag leisten. Um mehr Frauen für die politische Arbeit in Parteien und Parlamenten zu gewinnen, müssen die Parteien die Gremienarbeit strukturell ändern und für Frauen attraktiver machen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 07.03.2019

DIW-Studie nimmt Lohnlücke in einzelnen Berufen unter die Lupe – In Berufen, in denen lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und überproportional entlohnt werden, sind Gender Pay Gaps größer – Weitere Studie widmet sich dem Gender Care Gap: Frauen erledigen immer noch Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt in Deutschland stetig an. Dennoch verdienen sie in vielen Berufen immer noch weniger als Männer, darüber hinaus bleibt ein Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung an ihnen hängen. Diese Hauptbefunde zweier Studien aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) liegen pünktlich zum internationalen Frauentag vor, der in diesem Jahr im Land Berlin zum ersten Mal ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bekannt ist, dass Deutschland beim Stundenlohn mit aktuell 21 Prozent eine der größten Verdienstlücken zwischen Männern und Frauen in Europa hat. Berücksichtigt man Berufswahl und Qualifikation, beträgt diese Lücke, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, immer noch sechs Prozent. Diese Werte gelten für alle Beschäftigten. Betrachtet man einzelne Berufe, schwankt der (bereinigte) Gender Pay Gap stark: In Berufen mit hohem Frauenanteil wie Krankenpflege oder Sozialarbeit ist er relativ niedrig, ebenso in typischen Männerberufen, zum Beispiel in der Fahrzeug- und Raumfahrttechnik. Am größten ist der Gender Pay Gap in sogenannten Mischberufen, in denen sich der Anteil von Frauen und Männern die Waage hält. Beispiele dafür sind Berufe in der Werbung, im Marketing oder bei Versicherungen.

Gender Pay Gap hängt mit dem Stellenwert der Arbeitszeit zusammen

In ihrer neuen Studie hat DIW-Genderökonomin Aline Zucco diese berufsspezifischen Gender Pay Gaps unter die Lupe genommen. „Die Lohnlücke ist in den Berufen besonders hoch, wo lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und wo der Stundenlohn überproportional mit den Arbeitsstunden steigt,“ fasst sie ihr Hauptergebnis zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Unternehmensorganisation (Unternehmensberatung, Controlling). Dort bekommen diejenigen, die in Vollzeit arbeiten, nicht nur monatlich, sondern auch auf die Stunde gerechnet mehr Lohn als beispielsweise Teilzeitbeschäftigte. Weil in Deutschland überwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigt sind (48 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen und elf Prozent der Männer), ist gerade in diesen Berufen der Gender Pay Gap überdurchschnittlich groß.

Viele Berufe mit geringen Gender Pay Gaps zeichnen sich im Gegensatz dadurch aus, dass die Entlohnung proportional ist: Die Anzahl der gearbeiteten Stunden tangiert den Stundenlohn nicht. Das ist beispielsweise in Gesundheitsberufen der Fall, wo Schichtarbeit und daher die Dokumentation von Arbeitsschritten (Patientenakten) die Norm sind. Das macht Beschäftigte leichter substituierbar und sorgt dafür, dass Teilzeitbeschäftigte den gleichen Stundenlohn bekommen als diejenigen, die Vollzeit oder mehr arbeiten.

Zuccos Untersuchung identifiziert auch andere Faktoren, die berufsspezifische Gender Pay Gaps erklären. So haben Berufe, die vorwiegend in öffentlichen Unternehmen oder Einrichtungen ausgeübt werden (LehrerInnen, ErzieherInnen, Polizeiberufe) geringe Gender Pay Gaps, was wohl auch an den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst liegt. Denn diese sichern allen Beschäftigten – bei gleicher Qualifikation – den gleichen Lohn zu. In Berufen mit einem hohen Anteil an Führungskräften, zum Beispiel in der Unternehmensorganisation, sind die Gender Pay Gaps größer.

„Will man die Gender Pay Gaps reduzieren, sind eine Reihe von Maßnahmen denkbar: zum Beispiel sollte das sogenannte Top-Sharing, bei dem mehrere Führungskräfte sich eine Position teilen, gefördert werden. Weiterhin kann der Ausbau von Tarifverträgen einen wichtigen Beitrag zur Lohngleichheit liefern. Vor allem aber muss man sich, als Chef und als Angestellte, von der Vorstellung befreien, dass nur jene, die viel und lange arbeiten, gute Arbeit leisten. Das erfordert ein großes Umdenken“, schlussfolgert Aline Zucco.

„Sonntag ist der Tag der Herren“

Eine andere DIW-Studie widmet sich dem sogenannten Gender Care Gap, der Lücke in der Zeitverwendung von Männern und Frauen für unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung. So verbringen Frauen in Paarhaushalten in Deutschland deutlich mehr Zeit mit Hausarbeit und Kinderbetreuung als Männer. Sie übernehmen dabei eher Arbeiten, die häufig anfallen und zeitlich unflexibel sind wie beispielsweise die Zubereitung der Mahlzeiten. Männer verbringen mehr Zeit mit Erwerbsarbeit und übernehmen zu Hause eher selten anfallende Tätigkeiten, die zeitlich flexibel sind wie etwa Gartenarbeiten. Besonders groß sind die Unterschiede in der Zeitverwendung bei Paaren mit Kindern bis zu sechs Jahren. Datenbasis ist das Sozio-oekonomische Panel (SOEP).

Häufig wird argumentiert, dass Männer weniger Hausarbeit übernehmen, weil sie aufgrund ihrer höheren Erwerbsbeteiligung weniger Zeit dafür haben als Frauen. Doch obwohl die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren konstant steigt, bleibt die Beteiligung von Männern an Hausarbeit und Kinderbetreuung auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Heute verbringen Frauen in Paarbeziehungen an einem Werktag rund zwei Stunden mit Kochen, Putzen und Wäsche waschen, Männer hingegen nur 52 Minuten.

DIW-Soziologin Claire Samtleben stellte nun das Argument der zeitlichen Verfügbarkeit auf den Prüfstand, indem sie untersuchte, wie die unbezahlte Arbeit an Sonntagen verteilt ist. „Auch an erwerbsfreien Tagen erledigen Frauen einen Großteil von Hausarbeit und Kinderbetreuung. Überspitzt gesagt: Sonntag ist der Tag der Herren“, fasst sie ihren Hauptbefund zusammen. „In vielen Familien ist es offenbar fest verankert, dass für bestimmte Hausarbeiten die Frau zuständig ist, auch wenn sie erwerbstätig ist.“

Weil sie weniger bezahlte und mehr unbezahlte Arbeit leisten als Männer, verdienen Frauen über ihren Lebensverlauf auch weniger, was wiederum Folgen für ihre Altersversorgung hat. Die Politik sollte deshalb die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter fördern und dem Gender Care Gap mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken. Denkbar wären zum Beispiel mehr Partnermonate beim Elterngeld, um das Engagement von Männern bei Hausarbeit und Kinderbetreuung zu fördern.

Studie zu Gender Pay Gaps im DIW Wochenbericht 10/2019

Interview mit Aline Zucco zu Gender Pay Gaps (Print und Audio)

Studie zum Gender Care Gap im DIW Wochenbericht 10/2019

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 06.03.2019

Im Jahr 2017 bestritten rund 72% der 25- bis 54-jährigen Frauen ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus einer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.März 2019 weiter mitteilt, hatte dieser Anteil vor zehn Jahren bei 65% gelegen. In der Altersgruppe der 55 – 64 Jährigen ist eine noch eindeutigere Veränderung zu sehen. Lag hier der Anteil der Frauen im Jahr 2007 noch bei 36%, stieg er im Jahr 2017auf rund 57%.

Verdienstunterschied zwischen Müttern und Vätern nimmt auch mit zunehmendem Alter der Kinder nicht ab

Nach Ergebnissen der Einkommensteuerstatistik 2014 erhielten Mütter im Jahr nach der Geburt des ersten Kindes (sofern sie weiterhin erwerbstätig waren) durchschnittlich 29000 Euro weniger Bruttolohn als Väter. Elterngeld ist dabei nicht berücksichtigt. Ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes verringerte sich die Differenz auf rund 22000 Euro und blieb zumindest bis zum 18. Lebensjahr in annähernd gleicher Höhe bestehen. Ältere Kinder sind nur noch in Ausnahmefällen steuerlich relevant und somit nicht mehr vollständig in der Statistik enthalten.

Aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung ist die Einkommensteuerstatistik erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Anteil von Frauen in Führungspositionen bei knapp 30%

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen betrug 2017 gemäß Arbeitskräfteerhebung 29,2%. Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6%) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3%) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. Im Baugewerbe war der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit 11% am geringsten.

Selbstständige: Höchster Frauenanteil in der Floristik, niedrigster in der Landwirtschaft

Im Jahr 2017 waren rund 35% der Selbstständigen im Alter von 25 bis 54 Jahren Frauen. Einen hohen Anteil an weiblichen Selbstständigen gab es in Berufen der Floristik (93%), der Körperpflege (87%) und in der Erziehung/Sozialarbeit (87%). Allerdings werden diese Berufe auch insgesamt von Frauen dominiert. In etwa ausgeglichen ist das Geschlechterverhältnis zum Beispiel in den Bereichen Redaktion und Journalismus (52%) und Reinigung (49%). Am unteren Ende liegt der Frauenanteil unter den Selbstständigen in den Berufen der Land- und Tierwirtschaft. Dieser betrug lediglich 15%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2019

Anlässlich des Frauentages am 08. März erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Auch 100 Jahre nachdem das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde, sind zentrale Menschenrechte für Frauen in Deutschland noch nicht verwirklicht.“ Nach Ansicht der AWO gehören die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Gesundheit zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können. Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen steht. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können“, betont Wolfgang Stadler. So habe der Streit um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Frauen über Schwangerschaftsabbrüche den Blick auf ein altes zentrales Thema – das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen, gelenkt. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und für die Abschaffung des §218 und §219a StGB ein.

„Die Grundlage einer geschlechtergerechteren Gesellschaft ist neben dem Recht auf körperliche Autonomie auch ein anderer Umgang mit dem Thema Care“ betont der AWO Bundesvorsitzende. Auch wenn nicht alle Frauen Mütter sind oder werden wollen, tragen sie privat wie beruflich die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung und erwarten im Alter eine deutlich geringere Rente.

Katastrophale Bedingungen in der Geburtshilfe, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die schlechte wirtschaftlich Situation von Alleinerziehenden und das deutlich erhöhte Armutsrisiko von Müttern im Alter sind nach Ansicht der AWO das Gegenteil von Lebensschutz. „Wirklicher Lebensschutz besteht aus unserer Sicht nicht in der Kriminalisierung von ungewollt schwangeren Frauen oder der Einschränkung von Ärztinnen und Ärzten. Politik sollte sich stattdessen darauf konzentrieren, die Bedingungen für ein Leben mit Kindern und Familiengehörigen deutlich zu verbessern“, erklärt Wolfgang Stadler.

Die Gründerin der AWO und erste Rednerin in einem deutschen Parlament Marie Juchacz bezeichnete das Frauenwahlrecht als eine Selbstverständlichkeit, mit der die Regierung endlich eine lange bestehende Ungerechtigkeit beseitigt hatte. Die AWO sieht die andauernde Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die mangelnde Anerkennung von Care-Arbeit als ebensolche Ungerechtigkeiten. Aus Anlass des Internationalen Frauentages erneuert der Verband daher seine Forderung nach dem Recht auf körperliche Autonomie und damit der Abschaffung des §218 und §219a StGB. „Flankiert werden muss dies endlich mit der Aufwertung von Care-Arbeit“, schließt der Bundesvorsitzende.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 06.03.2019

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Koalition auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung umgehend auf den Weg zu bringen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Donnerstag in Berlin:

„Vor allem Frauen profitieren von der Grundrente. Denn sie sind am Arbeitsmarkt oft strukturell benachteiligt und werden schlechter bezahlt als Männer. Im Alter haben sie das Nachsehen – zum sogenannten Gender Pay Gap kommt dann das Renten Gap hinzu: Nach einem Erwerbsleben mit oft nur geringem Einkommen droht vielen Frauen Altersarmut. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieses Thema endlich abzuräumen.

Für Beschäftigte mit niedrigen Rentenansprüchen, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die Rente aufgewertet werden. Wer 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll am Ende auch etwas herausbekommen, das für ein menschenwürdiges Leben reicht. Gerade für Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und eine Würdigung ihrer Lebensleistung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 07.03.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentags, der in Berlin zum ersten Mal ein Feiertag ist, sagt Maria Loheide, Vorstand der Diakonie Deutschland:

„Frauen sind in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt: Sie werden schlechter bezahlt als Männer und sind überproportional geringfügig beschäftigt. Sie sind stärker von Armut betroffen und häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Frauen leisten den weit überwiegenden Anteil an Familien- und Sorgearbeit und sie stellen nicht einmal ein Drittel der Führungskräfte oder Bundestagsabgeordneten. Längst überfällig sind Rahmenbedingungen und Strukturen, die Frauen eine eigenständige Absicherung ermöglichen. Wir brauchen Anreize, damit Frauen auch mit Familie (Vollzeit-nah) arbeiten können, flexibel Ganztagsangeboten für Kinder in Kita und Schule sowie familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer. Wir müssen auf Rentenreformen drängen, um die drohende Altersarmut unzähliger Frauen zu verhindern. Wir müssen weiterhin daran arbeiten, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen. Dafür sind konkrete Maßnahmen und auch gesetzliche Regelungen notwendig. Echte Gleichberechtigung braucht mehr als einen Feiertag am 8. März.“

Ein Interview mit Maria Loheide zum Internationalen Frauentag finden Sie unter: https://www.diakonie-rwl.de/themen/familie-frauen-bildung/internationaler-frauentag-0

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2019

»Der Internationalen Frauentag mahnt uns, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weiter zu verbessern. Die Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 hat Wesentliches verbessert. Aber es gibt weiterhin viel zu tun!«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Der djb legt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme dar, welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden müssen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland zu garantieren.

Grundlage dieser Auseinandersetzung bildet der im Juni 2017 erschienene Abschlussbericht der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht. Dessen Empfehlungen sind bisher nicht umgesetzt worden. In seiner Stellungnahme stellt der djb das derzeitige Sexualstrafrecht auf den Prüfstand. Ziel ist der konsequente Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch ein konsistentes und nachvollziehbares Sexualstrafrecht.

Insbesondere fordert der djb ein begleitendes Monitoring: Die im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 erfolgte Implementierung des sogenannten »Nein-heißt-Nein-Modells«, das den Anforderungen des Artikel 36 der Istanbul-Konvention grundsätzlich gerecht wird, stellt einen immensen Fortschritt des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberische Absicht auch in der Praxis voll verwirklicht wird, ist ein begleitendes Monitoring jedoch unerlässlich.

Zudem verbleiben bei allem Fortschritt durch die Sexualstrafrechtsreform noch einige wesentliche Schutzlücken. Zu diesen zählen unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Beispielsweise werden zum Teil hier Fälle von sexuellen Handlungen mit oder vor Dritten trotz vergleichbaren Unrechtsgehalts nicht erfasst. Hier fehlt es an einem stimmigen und umfassenden Schutzkonzept.

Schließlich fordert der djb in seiner Stellungnahme auch die gesetzliche Festschreibung eines Beschleunigungsgrundsatzes für Gerichtsverfahren, die Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben.

Die lange Verfahrensdauer in Strafverfahren stellt – neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, eine große Belastung dar. Dieser muss so weit wie möglich abgeholfen werden.

»Die Sexualstrafrechtsreform war ein wichtiger Meilenstein. Nun gilt es, auch den letzten Teil der Strecke zu bewältigen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu garantieren«, betont Wersig.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-07/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2019

Vielfalt von Frauen in gleichstellungspolitischen Maßnahmen berücksichtigen

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Alle Frauen haben ein Recht darauf, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) macht darauf aufmerksam, dass die Lesben immer auch ein starker und bedeutender Teil der Frauenbewegung waren und bis heute sind.

Die Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen ein breiter Ansatz verfolgt werden, der auch den unterschiedlichen Lebenslagen von lesbischen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Frauen gerecht wird.

Frauen sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familienrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt. Die bis heute notwendige Stiefkindadoption ist langwierig und diskriminierend und bildet die Familiengründung in Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien nicht sachgerecht ab.

Hintergrund
Stellungnahme des LSVD zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

Zum morgigen Internationalen Frauentag am 8. März ruft der Paritätische Gesamtverband auf, die Rechte von Frauen vollständig umzusetzen. Der Verband sieht diese Rechte in vielen Punkten noch nicht erfüllt.

„Der 8. März mahnt uns alle, nicht nur heute, sondern 365 Tage im Jahr für Frauenrechte einzustehen. Ganz egal ob Equal Pay, Altersarmut oder die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – die Politik ist mehr denn je gefragt zu handeln“, erklärt Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Insbesondere fordert der Verband auch die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie den altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Über den vorgelegten Kompromissvorschlag der Großen Koalition zu § 219a zeigte sich der Paritätische enttäuscht.

„Jede Frau muss sich ungehindert über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Das schließt Internetseiten von Ärztinnen und Ärzten durchaus mit ein“, sagt Marion von zur Gathen. Das gleiche gelte für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so von zur Gathen: „Jede Ärztin und jeder Arzt muss ohne Angst und umfassend, über das Ob und Wie im Netz informieren können.“ Leider sei dies vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage gegenwärtig nicht möglich, meint von zur Gathen.

Für den Verband ist es inakzeptabel, wenn Frauen am Zugang zu Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen durch sog. „Lebensschützer“ gehindert werden. Mit Unverständnis sieht der Paritätische Gesamtverband die Ankündigung von entsprechenden Aktivitäten in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern vor Einrichtungen seiner Mitgliedsorganisation Pro Familia. Der Verband fordert die Politik auf, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Frauen einen geschützten und ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsberatungsstellen, zu Arztpraxen und Kliniken zu ermöglichen und Schutzzonen zu schaffen.

Diese Entwicklungen sowie eine Zunahme von offen frauenfeindlichen Beiträgen im Deutschen Bundestag sowie in den Medien beobachtet der Paritätische mit Sorge und mahnt daher an, den Weltfrauentag in seiner Bedeutung wieder ernst zu nehmen und den Frauenrechten mehr Geltung zu verschaffen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Starkes-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.03.2019

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat sowie die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden von Sachverständigen prinzipiell begrüßt. Zugleich warnen sie davor, dass auch zukünftig zu wenige Anspruchberechtigte in den Genuss der Leistungen kommen werden. Dies war der Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zu dem von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) sowie zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut (19/1854, 19/7451).

Der Volkswirtschaftler Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) begrüßte die Gesetzesreform als „ökonomisch klug“. Die Ausweitung des Kinderzuschlags könne dazu führen, dass mehr von Armut bedrohte Familien vor dem SGB-II-Bezug bewahrt werden. So stellten der Plan, bei Inanspruchnahme des Kinderzuschlags jeden zusätzlich verdienten Euro der Eltern nur noch mit 45 statt wie bisher 50 Prozent anzurechnen, und der Wegfall der sogenannten Abbruchkante positive Erwerbsanreize dar.

Den Wegfall der Abbruchkante und die geringere Anrechnung zusätzlichen Einkommens wurde auch von Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband prinzipiell positiv bewertet. Sie sprach sich zugleich aber für ein echtes Wahlrecht zwischen dem SGB-II-Bezug und dem Bezug des Kinderzuschlags aus, bei dem weder Vorleistungen noch Einkommensgrenzen eine Rolle spielen. Die Evaluierung des Kinderzuschlags durch das Bundesfamilienministerium habe ergeben, dass sich bei einem echten Wahlrecht eine Mehrheit für den Kinderzuschlag entscheiden würde.

Der Humanwissenschaftler Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal bewertete das Starke-Familien-Gesetz skeptisch bis kritisch. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien „überfällig“ und reichten vor allem nicht aus, um die verdeckte Armut zu bekämpfen. Schon heute würden lediglich 30 Prozent der Anspruchberechtigten den Kinderzuschlag auch beziehen. Die Bundesregierung selbst gehe davon aus, dass sich dieser Anteil lediglich auf 35 Prozent erhöhen werde. Auf diesen Umstand verwies auch Jana Liebert vom Deutschen Kinderschutzbund. Sie plädierte dafür, den Kinderzuschlag möglichst automatisiert auszuzahlen, wie dies auch die Grünen fordern.

Auch Jürgen Liminski, Publizist und Geschäftsführer des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, bezweifelte, dass das Starke-Familien-Gesetz seinem Anspruch, Kinder- und Familienarmut zu beheben, erfülle. Er bemängelte ganz prinzipiell, dass die Kindergelderhöhungen der Vergangenheit in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten für Familien stünden. Der Erziehungsleistung von Eltern werde nicht ausreichend Rechnung getragen. In der Familienpolitik müsse ein Paradigmenwechsel von der Bedürftigkeit als Kriterium hin zur Leistungsgerechtigkeit eingeleitet werden.

Einhellig begrüßt wurde es von den Sachverständigen, dass die Beantragung des Kinderzuschlags und der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht werden soll. Karsten Bunk von der Bundesagentur für Arbeit mahnte, dass der Erfolg der Reform des Kinderzuschlags maßgeblich von einer guten Beratung der anspruchsberechtigten Familien abhängen werde. Die Bundesagentur werde deshalb auch eine Online-Beratungsmöglichkeit einführen. Für eine bessere Beratung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Behörden warb Insa Schöningh von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem müsse die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket deutlich entbürokratisiert werden. Um in den Genuss aller Leistungen zu kommen, müsste ein Elternpaar mit zwei Kindern derzeit etwa 17 verschiedene Anträge ausfüllen. Für einen Abbau von Bürokratie durch den Wegfall gesonderter Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket warben auch Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag und Nikolas Schelling von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 12.03.2019

Heute berät der Familienausschuss des Bundestages über das Starke-Familien-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und – endlich – so erweitert, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können.

Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht.

„Damit insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern wirklich etwas davon haben, muss es aber weitergehende Verbesserungen geben“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Mit dem Gesetz wird auch der Bezug des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert. Dies steht Kindern von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen beziehen, zu.

„Bislang müssen Eltern unglaublich viele Anträge stellen, um in den Bezug dieser Leistung zu kommen. Das wird jetzt – etwas – vereinfacht“, sagt Insa Schöningh.

„Allerdings könnte es ohne großen Aufwand noch weiter erleichtert werden. Außerdem muss es kompetente Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Familien geben, online, aber bei Fragen auch vor Ort“, so Insa Schöningh weiter.

Sie ist als Sachverständige im Bundestagsausschuss eingeladen.

Die Anhörung des Bundestagsausschusses wird über das Parlamentsfernsehen im Internet von 14 h bis 17 h übertragen: www.bundestag.de

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 11.03.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind, fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. Geplant ist, Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 statt 100 Prozent auf den Kinderzuschlag anzurechnen. Allerdings sollen nicht mehr als 100 Euro des Kindeseinkommens zusätzlich zum Kinderzuschlag übrig bleiben. Ab dann senkt es 1:1 den Kinderzuschlag.

„Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Barbedarf des Kindes, je älter es wird. Die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten. Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, egal wie alt ihre Kinder sind! Denn es gilt, Kinderarmut dort zu verhindern, wo sie besonders hoch ist!“, so Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Februar erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Wir brauchen mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Nur auf den ersten Blick sieht die aktuelle Situation auf den Arbeitsmarkt gut aus. Es reicht nicht, wenn nur die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn gleichzeitig Arbeit in zu vielen Fällen nicht vor Armut schützt. So gibt es deutlich mehr Erwerbstätige, die mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen (1.091.000 Menschen), als Langzeitarbeitslose (756.000). Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer von Erwerbstätigen, die einen Anspruch haben, aber keine Leistungen beziehen. Gerade für Erwerbstätige ist deshalb eine Garantiesicherung notwendig, damit sie besser vor Armut geschützt werden und zugleich Erwerbsarbeit besser belohnt wird.

Neben der Garantiesicherung müssen aber viele weitere Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden: Die prekäre Beschäftigung muss weiter eingedämmt werden, der Gender Pay Gap muss verringert werden und auch der Mindestlohn muss höher sein, um Erwerbstätige besser vor Armut zu schützen. Mit einem dauerhaft großen Niedriglohnsektor, sich verstetigender Leih- bzw. Zeitarbeit, einem zu niedrigen Mindestlohn und zu wenig Tarifbindung wird das aber nicht gelingen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2019

„Von flexiblen Arbeitszeiten ohne Schutzfunktion profitieren in erster Linie die Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgestellte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu den Auswirkungen von Home Office und flexiblen Arbeitszeiten. Ferschl weiter:

„Wieder eine Studie, die deutlich macht, dass flexiblere Arbeitszeiten häufig zu mehr Überstunden führen. Angesicht von über zwei Milliarden geleisteten Überstunden im Jahr 2017 ist es höchst fahrlässig, jetzt weitere Schutzgesetze für Beschäftigte aufweichen zu wollen. Ich fordere die Große Koalition auf, sich von ihrem bisherigen Kurs der Arbeitszeitflexibilisierung zu verabschieden. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht schon heute genügend Spielraum. Die geforderte Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit sowie die Reduzierung der gesetzlichen Ruhezeiten ist ein Angriff auf Beschäftigtenrechte und macht krank. Um Überstunden auch im Home Office zu vermeiden, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Dokumentationspflichten. Das von der SPD geforderte Recht auf Home Office darf nicht mit einem Weniger an Schutz für Beschäftigte erkauft werden.

DIE LINKE fordert mehr Schutz und Regulierung für gute und sichere Arbeitsverhältnisse sowie eine Umverteilung von Arbeitszeit. Wir setzen uns für eine Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein. Damit eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit nicht zu Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen. Um vor allem Frauen wirksam vor der ,Teilzeitfalle‘ zu schützen, brauchen wir ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.03.2019

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Equal Pay durchsetzen
BT-Drucksache 19/1005

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen
BT-Drucksache 19/1192

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a13/Anhoerungen/anhoerung-inhalt-627052

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterfamilienausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unterwww.bundestag.de/mediathekabrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Öffentliche Anhörung zum:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
BT-Drucksache 19/2665

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/abstammungsrechtliche-regelungen-584480

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterrechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/8087) zu Beschäftigungsverhältnissen von Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach Normalarbeitsverhältnissen, Leiharbeitsverhältnissen, Verdienst und Arbeitszeitvolumen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Das Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten in Deutschland betrug 2018 rund 52,3 Milliarden Stunden. Dabei ist das Arbeitszeitvolumen der Vollzeitbeschäftigten seit 1991 von 47,5 Milliarden Stunden auf 40,7 Milliarden Stunden im Jahr 2018 gesunken, aber das der Teilzeitbeschäftigten deutlich von 4,3 Milliarden Stunden auf 11,6 Milliarden Stunden gestiegen. Der Anteil des Vollzeitarbeitsvolumens am gesamten Arbeitsvolumen sank seit 1991 von 91,7 Prozent auf 77,9 Prozent im Jahr 2018, der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg von 8,3 Prozent auf 22,1 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/8076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7396) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Um breiter zu wirken, müsste sie allerdings für viel mehr Unternehmen gelten als die lediglich 107, die derzeit unter das Gesetz fallen. Denn die Ausstrahlung auf andere Firmen hält sich bislang in Grenzen, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Doch sie sorgt nicht unmittelbar für einen nachhaltigen Schub in Richtung Gleichstellung bei Führungspositionen. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich“, erklärt Studienautorin Marion Weckes vom I.M.U. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst werden, entfalte das Gesetz aber nicht.

Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Jahr zuvor (28 Prozent). 2005 waren es lediglich 10,2 Prozent. Einen Beitrag dazu hat die sogenannte Geschlechterquote geleistet, die seit 2016 gilt: Seitdem müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen übernommen werden, allerdings nicht in allen Kapitalgesellschaften, sondern nur in jenen, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen, in deren Aufsichtsräten der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent beträgt.

Von diesen 107 Firmen bleiben 22 noch unter der 30-Prozent-Quote. Bei einem Teil von ihnen haben noch keine Neu- oder Nachwahlen des Kontrollgremiums stattgefunden, sie müssen also demnächst nachziehen. Einige Unternehmen, bei denen schon gewählt wurde, haben von den Auf- und Abrundungsregelungen auf ganze Personen Gebrauch gemacht. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Aber gerade einmal 38 der 107 Unternehmen haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich (siehe auch die Übersicht mit den konkreten Frauenquoten für alle 107 Unternehmen in Abbildung 8 der Studie auf S. 13/14). In einem der 107 Unternehmen sitzen gleich viele Frauen wie Männer im Gremium. Ebenfalls in einem Unternehmen gibt es mehr weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder.

In den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen sind Frauen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 Vorstandsposten (9 Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. Da die Verträge von Vorständen in der Regel mehrjährige Laufzeiten haben, war nicht zu erwarten, dass innerhalb kurzer Zeit viel mehr Frauen in den Vorstand einziehen. Gleichwohl hätten die Unternehmen bereits weit vor der gesetzlichen Verpflichtung Maßnahmen ergreifen müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren, so Weckes.

„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, lautet das Fazit der Expertin. Sie plädiert dafür, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würde erreicht, so Weckes, dass nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet wären, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in zirka 2250 Unternehmen gelten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht an der Mitbestimmung im Aufsichtsrat festgemacht werden kann, argumentiert die Ökonomin.

*Marion Weckes: „Quötchen“ verschiebt nur die gläserne Decke und ist strahlungsarm. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019, Mitbestimmungsreport Nr. 48, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.03.2019

Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken. Dagegen helfen könnten klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, und stärkere Anreize für Väter, sich ausführlicher um ihre Kinder zu kümmern. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten. Das zeigt eine Studie von Dr. Yvonne Lott, Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Wer nicht um Punkt sieben Uhr auf der Matte stehen muss, sondern seinen Arbeitsbeginn selbst bestimmen kann, hat es leichter – wenn der Nachwuchs morgens zu lange trödelt, wird die verlorene Zeit eben nachmittags aufgeholt. Noch flexibler können Beschäftigte die Arbeitszeit handhaben, wenn sie von Zuhause arbeiten dürfen. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels, einer ausführlichen Befragung, an der mehrere tausend Haushalte teilnehmen, hat WSI-Wissenschaftlerin Lott ermittelt, wie viel Zeit am Ende auf Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und andere Aktivitäten entfällt.

  • Homeoffice: Mütter, die im Homeoffice arbeiten, kommen demnach in der Woche auf drei Stunden mehr Betreuungszeit für die Kinder als Mütter, die nicht von Zuhause arbeiten können. Zugleich machen sie eine zusätzliche Überstunde im Job. Bei Vätern sieht es anders aus: Sie machen im Homeoffice mehr Überstunden – wöchentlich zwei mehr als Väter ohne Heimarbeit –, nehmen sich aber nicht mehr Zeit für die Kinder.
  • Selbstbestimmte Arbeitszeiten: Noch mehr zusätzliche Überstunden, nämlich wöchentlich vier, machen Väter, die völlig frei über ihre Arbeitszeiten entscheiden können. Bezahlt wird davon nur ein relativ kleiner Teil, die sichtbare Präsenz dürfte sich aber positiv auf Karrierechancen auswirken, vermutet die Wissenschaftlerin. Um die Kinder kümmern sich Väter mit derartiger „Vertrauensarbeitszeit“ hingegen sogar geringfügig weniger lang als Männer mit Kindern und festen Arbeitszeiten. Haben Mütter selbstbestimmte Arbeitszeiten, widmen sie der Erwerbsarbeit wöchentlich eine knappe Stunde mehr als Mütter mit festen Arbeitsstunden. In die Zeit mit Kindern fließen bei ihnen anderthalb Stunden zusätzlich.

Zusätzliche Erholungszeit, also etwa für mehr Schlaf, individuell gestaltete Freizeit oder Sport, haben Beschäftigte mit Kindern im Haushalt durch flexible Arbeitszeiten generell nicht. Lotts Fazit ist eindeutig: „Einen Freizeitgewinn mit flexiblen Arbeitsarrangements gibt es weder für Mütter noch für Väter.“

Grundsätzlich führen flexible Modelle also bei beiden Geschlechtern im Schnitt zu längeren Arbeitszeiten im Job, zeigt Lott. Bei Männern sei dieser Effekt deutlicher ausgeprägt als bei Frauen. Wobei Letztere gleichzeitig mehr Zeit für die Kinder aufwenden und so häufig doppelt belastet sind. Der Abstand bei den Zeiten, die Mütter und Väter jeweils mit Erwerbstätigkeit und mit Kinderbetreuung verbringen, wächst mit der Flexibilität der Arbeit. Flexibles Arbeiten, das als wichtige Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt, hat damit durchaus eine Schattenseite, warnt die Forscherin: Ohne bessere Leitplanken als es sie heute in vielen Unternehmen gibt, kann es die traditionelle Rollenverteilung befördern.

Um die Gleichstellung zu fördern und die zeitliche Belastung von Eltern zu reduzieren, gäbe es der Forscherin zufolge eine Reihe politischer Maßnahmen: Die Zahl der Partner-Monate beim Elterngeld könnte von zwei auf sechs erhöht werden, um Anreize für Väter zu schaffen, sich stärker in der Kinderbetreuung zu arrangieren. Hinzukommen sollte ein Recht auf Familienarbeitszeit, das Männern die Teilzeitarbeit schmackhaft macht. Da das Ehegattensplitting offensichtlich eine ungleiche Verteilung zwischen den Partnern fördert, sollte es abgeschafft werden. Zudem hält Lott ein Recht auf Homeoffice für sinnvoll.

Doch auch die Sozialpartner sind gefragt: Eine „lebenslauforientierte Personalpolitik“ würde Beschäftigten in privat besonders belastenden Phasen mehr Luft verschaffen. Führungskräfte sollten überkommene Rollenbilder und die Vorstellung infrage stellen, lange Präsenz im Betrieb sei gleichbedeutend mit hoher Motivation. Dafür könnten Unternehmen Schulungen anbieten. Schließlich sollten klarere Regeln für Homeoffice und selbstbestimmte Arbeitszeiten geschaffen werden, um Selbstausbeutung zu verhindern, rät Lott. Da, wo völlig autonom oder zu Hause gearbeitet wird, kann auch eine Zeiterfassung helfen, die Überstunden begrenzt. In Betrieben mit Betriebsrat könnten die Arbeitervertreter dazu Regeln aushandeln, die für alle gelten.

*Yvonne Lott: Weniger Arbeit, mehr Freizeit? Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzen. WSI Report Nr. 47, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2019

2017 lebten in Deutschland 32% der Menschen im Alter von 85 Jahren und älter mit einer Partnerin oder einem Partner im Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag dieser Anteil 1997 bei rund einem Fünftel (21%) und ist damit in den letzten 20 Jahren um die Hälfte gestiegen.

Dabei bestehen große Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während 2017 knapp zwei Drittel (63%) der hochbetagten Männer mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im Haushalt lebten, traf dies nur auf knapp 16 % der Frauen dieser Altersgruppe zu.

Für beide Geschlechter gilt jedoch, dass eine Partnerschaft im hohen Alter im Zeitverlauf häufiger wurde. So lebten 1997 rund die Hälfte (52%) der Männer ab 85 Jahren und lediglich ein Zehntel (10%) der Frauen mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im selben Haushalt.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.03.2019

Im Jahr 2018 begannen 274000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen dieser Bildungsprogramme berufliche Grundkenntnisse erwerben oder einen Haupt- beziehungsweise Realschulabschluss nachholen, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm damit nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber dem Vorjahr ab.

Neben dem Übergangsbereich werden die Bildungsgänge in der integrierten Ausbildungsberichterstattung in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Wie bereits im Vorjahr nahmen 2018 rund 2,0 Millionen Personen ein Bildungsgang nach Verlassen der SekundarstufeI auf (+0,2% gegenüber 2017). Davon begannen 723000 Personen eine Berufsausbildung (+1,4% gegenüber 2017). Auch die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger, die in Bildungsgängen des SekundarbereichsII eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, stieg auf 484000 (+1,2% gegenüber 2017). Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger sank dagegen auf 514000 (-0,4% gegenüber 2017).

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die einen Bildungsgang anfingen, entsprach 2018 in etwa dem Niveau des Vorjahres (337000). Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren. Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 5,5% ab und in Bildungsgängen des Sekundarbereichs II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 0,2%. Dagegen stieg die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung um 8,4% und im Studium um 2,6%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 11. März bis 24. März 2019 gegen Rassismus. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Menschen und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Für die Menschen, Erwachsene und Kinder, denen Rassismus entgegenschlägt, ist Rassismuseine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Verbände und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen.

Der AWO Bundesverband veranstaltet am 21. März in Berlin das Diskussionsforum „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter Beteiligung von hochkarätigen Gästen wird es darum gehen, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In den letzten Jahren finden fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen insbesondere in den sozialen Netzwerken immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der AWO, in den sozialen Netzwerken gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit Position zu beziehen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ruft die AWO dazu auf, vom 11. – 24. März 2019 Selfies (via Bild oder Video) zu posten #awogegenrassismus. Weitere Informationen sind online hier zu finden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.03.2019

France Terre d’Asile, Heinrich Böll Stiftung, Cimade, Forum Refugees, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Pro Asyl und der AWO Bundesverband haben die „Pariser Erklärung“ unterzeichnet.

Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und Frankreich, die sich tagtäglich um die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen kümmern. Sie wollen gemeinsam unterstreichen, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl ebenso wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, wie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert, für die Europäische Union konstitutiv sind. Während Regierungen und Parteien in Deutschland wie in Frankreich und anderswo in Europa versuchen, das Thema der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zu instrumentalisieren, ist es an zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wie Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen wie auch Städten, sich jetzt gemeinsam öffentlich zu äußern. Die Länder der Europäischen Union müssen sich auf eine Flüchtlingspolitik verständigen, die den Schutz und die Interessen der Flüchtlinge als auch die Situation der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und im Zentrum berücksichtigt und der Verantwortung Europas auch für Fluchtursachen gerecht wird. Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden.

Die europäischen Regierungen handeln sehr unterschiedlich im Hinblick auf globale Herausforderungen des Flüchtlingsschutzes, sie folgen oft einer Logik der internen politischen Situation und der nationalen Interessen, häufig getrieben von einer einseitig aufgeheizten öffentlichen Debatte, in der oft Mythen statt Fakten dominieren. Die Handlungsunfähigkeit der europäischen Institutionen spiegelt die Uneinigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die Mitgliedsstaaten und die EU zeigen Einigkeit nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner: der stärkeren Überwachung und Absicherung der Außengrenzen und Verlagerung der Schutzverantwortung in Richtung Dritt-, Transit- und Herkunftsstaaten.

Die Folge davon ist ein härter werdender Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik, der in allen europäischen Ländern zu beobachten ist. Diese Entwicklung ruft zunehmend Verteidigerinnen und Verteidiger der Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten auf den Plan. Angesichts dessen sind zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Verbände und andere Organisationen ebenso wie Städte gefordert, die im Bereich der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten tätig sind, sich deutlich und gemeinsam in Europa zu Wort zu melden – und das nicht nur in Bezug auf ihre Praxiserfahrungen, sondern auch in Bezug auf Antworten auf die politischen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen, die damit verbunden sind. Integration gelingt nicht von alleine. Wir benötigen eine Integrationspolitik, die Mittel und Personen bereitstellt, die Integration fördern. Und wir benötigen Antworten, wie wir in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft leben wollen.

Gemeinsam wollen wir Vereine, Verbände und Organisationen wie auch Städte aus diesem Bereich zusammenbringen, zunächst vor allem aus Frankreich und Deutschland, anschließend aus mehreren europäischen Ländern. Zunächst in Paris, dann in Berlin und in anderen europäischen Kommunen, die sich daran beteiligen wollen, um sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen, Analysen und Forschungsergebnisse von Expertinnen und Expertinnen einzuholen, um auf dieser Basis ein gemeinsames Netzwerk aufzubauen. So können wir gemeinsam zur Debatte in Europa beitragen, dort Erfahrungen, Expertise und Impulse einbringen.

  • Bereits jetzt können wir die wichtigsten Forderungen nennen, die für uns alle zentral sind:
  • Unbedingte Beachtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement), ein in der Genfer Konvention verankerter Grundsatz, und zwar an allen Grenzen Europas;
  • keine Kriminalisierung von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, die Schutzsuchenden lebenswichtige Hilfe und Unterstützung bieten;
  • Vorrang der Seenotrettung und die sofortige Aufnahme von auf See geretteten und sonstigen an den Außengrenzen und in europäischen Häfen ankommenden Menschen. Es braucht einen solidarischen Verteilungsmechanismus zwischen europäischen Staaten, der das Recht auf ein faires Asylverfahren sicherstellt. Die Initiative „Sicheren Häfen“ von über 40 deutschen Städten ist hier ein wichtiges Beispiel;
  • Stärkung der Rolle der Städte und Kommunen bei der Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die sich bildenden Netzwerke von „solidarischen Städten“.
  • Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Für eine gelungene Integration und die Förderung ihrer Potentiale sind die Umstände ihrer Ankunft entscheidend. Erforderlich und hilfreich sind Wertschätzung der Flüchtlinge, eine menschenwürdige Unterbringung in der Mitte unserer Gesellschaft sowie ein möglichst schneller Zugang zu Kindertagesstätten, Schule, Ausbildung und Arbeit.

Ausgangspunkt der Pariser Erklärung ist eine deutsch-französische Initiative, an der sich die Organisationen der beiden Länder beteiligen, die das Thema vorantreiben wollen und diese Frage nicht den Hetzkampagnen des rechtsextremen Lagers überlassen wollen. Ausgehend von einem deutsch-französischen Tandem, soll ein Netzwerk entwickelt werden und ein regelmäßiges Austauschformat mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Kommunen weiterer europäischer Städte aufgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Das Aktionsjahr der AWO Freiwilligendienste unter dem Motto „Erfahrung für die Zukunft“ nahm die AWO zum Anlass, ihre Webseite zu den Freiwilligendiensten www.awo-freiwillich.de komplett neu zu gestalten. „Die Seite bietet vielfältige Einblicke in die praktische Arbeit der Freiwilligen und die begleitenden Seminare, in denen 2019 die politische Bildung besonders im Vordergrund stehen wird. Es werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Beiträge hinkommen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Im Bereich A-Z stehen alle Informationen zum FSJ und BFD übersichtlich gebündelt zur Verfügung – auch in einfacher Sprache. Freie Plätze lassen sich ganz einfach in der Einsatzstellenbörse finden. Hier kann man nach gewünschtem Ort und Einsatzbereich suchen und sieht sofort, ab wann der Platz frei und wer die zuständige Ansprechperson ist.

Im Aktionsjahr anlässlich des 100.Geburtstages der AWO beschäftigen sich die Freiwilligen in den Seminaren insbesondere mit den Themen soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Zu der Frage, wie eine sozial gerechtere Welt in 10 Jahren sein sollte und was sie selbst dazu beitragen können, setzen sie eigene Projekte um und präsentieren die Ergebnisse auf der Webseite.

Bei der AWO engagieren sich jedes Jahr fast 5.000 Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst. Die Freiwilligen helfen zum Beispiel in Kitas, bei der Betreuung in Ganztagsschulen und Horten oder in der Behinderten- und Altenhilfe. Die jährliche Befragung der AWO Freiwilligen zeigt deren hohe Zufriedenheit mit dem praktischen Einsatz (75 Prozent würden ihre Einsatzstelle weiterempfehlen) und der pädagogischen Begleitung durch die Träger der AWO (95 Prozent sind mit den Seminaren zufrieden). Bei 68 Prozent der Freiwilligen hat sich das Interesse an der sozialen Arbeit durch ihren Freiwilligendienst verstärkt.

Die neue Webseite der AWO Freiwilligendienste: www.awo-freiwillich.de

Das Aktionsjahr 2019 in den AWO Freiwilligendiensten! – #freiwillichfuerdieZukunft

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Eine neue Arbeitshilfe der AWO informiert in einfacher Sprache über die wichtigsten Fragen rund um Verbraucherrechte und Verbraucherschutz. Sie dient als einfaches Nachschlagewerk für Geflüchtete, für Beratungen oder zur Unterrichtsvorbereitung in Sprachkursen.

Nach Deutschland geflüchtete Menschen nehmen ab ihrer Ankunft am Konsumalltag teil. Mit vielen Gepflogenheiten, Hürden und Fallstricken des deutschen Konsumalltags sind sie aber nicht vertraut. So können sie besonders häufig und ohne eigenes Verschulden Opfer von Betrug werden und in schwere Notlagen geraten.

Die Arbeitshilfe gibt Tipps für Problemlösungen, zeigt Fallbeispiele und bietet Hinweise auf besonders zu beachtende Fallstricke. Durch nützliche Links zu aktuell online verfügbaren Informationen kann schnell und einfach ohne langwierige Recherche vertiefendes Hintergrundwissen abgerufen werden.

Zusätzlich bieten einige der Weiterleitungen Anregungen zur Gestaltung präventiver Angebote, beispielsweise für den Einsatz in Gruppenangeboten, Sprach- und Integrationskurse.

Die Arbeitshilfewird nur digital als PDF veröffentlicht, um sie unkompliziert nutzen und weitergeben zu können. Zugleich ist die laufende Aktualisierung der vielen Links und Hinweise dadurch möglich.

Zum Download der Arbeitshilfe „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten.“

Das AWO Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten“ wurde seit Dezember 2017 bis Februar 2019 durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Zum Abschluss des Projekts wurde die fertig gestellte Arbeitshilfe veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2019

Gemeinsam besser, gemeinsam stärker, gemeinsam erfolgreicher

Heute vor 20 Jahren, am 07. März 1999 wurde die Erweiterung des Schwulenverbandes in Deutschland zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes:

Die Erweiterung unseres Verbandes zum Lesben- und Schwulenverband war ein bedeutendes und prägendes Ereignis – für unseren Verband und für die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland. Ein Blick auf die zurückliegenden Erfolge und die kommenden Herausforderungen zeigt den Gewinn an politischer Schlagkraft, der in einer Zusammenarbeit, in einem Gemeinsam liegt. Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Für uns ist dabei klar: Gemeinsam ist besser, gemeinsam ist stärker, gemeinsam ist erfolgreicher!

In den letzten 20 Jahren wurde viel an persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit gemeinsam erkämpft. Die Ehe für alle ist sicherlich ein Meilenstein in der Geschichte der Bürger*innenrechte in Deutschland. Zugleich sind Homophobie und Transfeindlichkeit aber noch nicht überwunden, sondern in Teilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Homophobe und transfeindliche Stimmen sind in jüngster Zeit sogar wieder deutlich lautstärker geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, die gleichen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten LSBTI zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. So laufen sie Sturm gegen eine Pädagogik der Vielfalt oder diffamieren das Bemühen um mehr Geschlechtergerechtigkeit.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Der LSVD wird dafür eintreten. Wir fordern von der Bundesregierung insbesondere:

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Abstammungs- und Familienrechts
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und ein strafrechtliches Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen
  • eine menschenrechtskonforme und LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Gleichzeitig müssen wir immer auch selbstkritisch hinterfragen, wie wir diesem Anspruch gerecht werden können und wie Zusammenarbeit und Solidarität gelingt. Wir wollen der Diversität in unserem Verband und in der Community gerecht werden und sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich Pluralität umfassend bei uns wiederfindet.

Wie ist es zur Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gekommen?

Der Anstoß kommt von der Lesbeninitiative „Wir wollen heiraten“. Diese gründet sich nach einem gleichlautenden Workshop auf dem Lesbenfrühlingstreffen 1998 (LFT) in Freiburg. Obwohl sich der Initiative über 300 Frauen anschließen, findet diese bei den damaligen Lesbenorganisationen kein Gehör. Daher wendet sie sich an den damaligen Vorstand des Schwulenverbandes (SVD) und schlägt eine Zusammenarbeit vor. Bereits an der „Aktion Standesamt“ 1992 oder der Kampagne „Traut Euch“ 1996beteiligen sich auch Lesben und Frauenpaare.

Am 15. November 1998 findet ein Beratungstreffen zwischen politisch aktiven Lesben aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik und dem SVD-Vorstand statt. Die meisten anwesenden Frauen treten noch am gleichen Tag in unseren Verband ein. Dorothee Markert, Maria Sabine Augstein, Halina Bendkowski, Isa Schillen, Cornelia Scheel, Gerta Siller und viele andere Engagierten organisieren die erste große Eintrittswelle von Lesben in den Verband.

Im Dezember 1998 gehen sie und weitere lesbenpolitisch engagierte Frauen mit einem „Aufruf an alle Lesben, die sich eine wirkungsvolle Politik für unsere Rechte auf Bundesebene wünschen“ an die Öffentlichkeit und fordern dazu auf, den SVD zu erweitern. Gemeinsam mit der Initiative wird in Rekordzeit das Programm lesbenpolitisch erweitert, die Satzung ergänzt und beides dem Verbandstag zur Abstimmung vorgelegt. Wichtige Forderungen wie die Gleichstellung von Regenbogenfamilien werden neu aufgenommen. Auf dem Verbandstag am 6./7. März 1999 wird die Erweiterung beschlossen.

Zwanzig Jahre Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband – wie ist es dazu gekommen?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

„Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

„Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto teurer wird es. Den Vater beim Unterhalt zu entlasten, bedeutet für Mütter eine Kürzung des Unterhalts. Aber sie sparen gar nicht 1:1 an Kosten ein, was ein Vater zusätzlich ausgibt. Sie zahlen etwa für den kompletten Monat Miete fürs Kinderzimmer, egal wie oft das Kind beim Vater ist. Eine Reform muss die Mehrkosten des Erweiterten Umgangs berücksichtigen, um keine Milchmädchenrechnungen zu Lasten der Mütter auf dem Rücken der Kinder als Ergebnis zu haben. Kürzen lässt sich mit Augenmaß nur dort, wo der höhere Bedarf des Kindes gedeckt ist und die Mutter tatsächlich Kosten spart. In der Rechtsprechung ist es bereits Praxis, in diesen Fällen nach Düsseldorfer Tabelle moderat herabzustufen. Es braucht in beiden Haushalten ausreichend Mittel, um das Kind gut versorgen zu können“, betont Biehn.

„Die Alleinerziehenden tragen bereits ganz überwiegend die finanziellen Folgen einer Trennung, sie haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Die Weichen werden vor der Trennung gestellt: In 82 Prozent der Familien sind die Väter weiterhin der Haupternährer, die Mütter kümmern sich überwiegend um die Kinder, stecken beruflich zurück, verzichten auf Karriere. Das Steuerrecht fördert immer noch diese traditionelle Arbeitsteilung. Nach der Trennung stecken die Mütter in der Teilzeitfalle fest, tragen den Löwenanteil der Kinderbetreuung und kämpfen mit schlechter Vereinbarkeit. Hier ist familiäre Solidarität nach Trennung gefragt, die dringend im Familienrecht verankert werden muss, um familienbedingte Nachteile auszugleichen. Väter sind oftmals beruflich gut aufgestellt, weil die Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb ist es nicht ungerecht, sondern solidarisch mit dem Kind, wenn die Väter einen Großteil der Mehrkosten übernehmen. Mütter, die im paritätischen Wechselmodell sogar Barunterhalt zahlen müssen, brauchen Zeit und Gelegenheit, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Hierfür fordern wir angemessene Übergangsfristen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16.März 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung der Naturfreunde Deutschlands – Landesverband Thüringen e.V., der Friedrich-Ebert-Stiftung – Landesbüro Thüringen und dem Zukunftsforum Familie e.V.

Ort: Mühlhausen

Das Ausmaß von Kinder-und Familienarmut in unserer reichen Gesellschaft sorgt regelmäßig für Betroffenheit, oft verbunden mit Hilflosigkeit. Mit der aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung in der Bundesrepublik sind große Erwartungen zur Armutsbekämpfung verbunden. In Thüringen haben sich die Landesregierung und viele Landkreise und kreisfreie Städte unter Nutzung von EU – Förderung die Armutsprävention zur Aufgabe gemacht. Der Unstrut-Hainich Kreis hat in der Folge eine Agenda sozialpolitischer Schwerpunktsetzungen entwickelt und bereits im Kreistag beschlossen.

Was bedeutet Armut im Alltag der Kinder und der Familien und was kann, sollte, müsste von wem zur Armutsbekämpfung und zur Armutsprävention geleistet werden?

Diesen zentralen Fragestellungen wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen als Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienförderung, den Fachverwaltungen, der Politik, den Verbänden und nicht zuletzt mit Ihnen als interessierte Bürgerinnen und Bürgern der Thematik widmen. Ihre Expertise, Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Zur besseren Planung und Vorbereitung der Teilnahmebestätigungen bitten wir möglichst bis zum 14.03.2019 um Rückmeldung unter folgenden Link: https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=233900

Termin: 21.März 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.

Ort: Leipzig

Antimuslimischer Rassismus und Geschlechterkonstruktion

Wir beschäftigen uns mit historischen und gegenwärtigen Entwicklungen des antimuslimischen Rassismus und seiner sozialen und politischen Effekte. Teilnehmende unterstützen wir dabei, gelernte Denk-, Fühl und Verhaltensweisen etwa in lnteraktions-Situationen mit muslimisch markierten Männern (besser) zu verstehen und diskriminierungskritische Handlungsoptionen
(weiter) zu entwickeln.

Um Anmeldung wird gebeten, da es eine Mindest- und Maximalanzahl von Teilnehmenden gibt. Hierfür bitte eine kurze Mail mit Namen, ggf. Institution/Organisation, und Telefonnummer an vaterzeit@verband-binationaler.de; Anmeldeschluss ist der 15. März 2019.

Termin: 25.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Es wird herzlich zur Vorstellung des neuen Buches von Franz Müntefering „Unterwegs – Älterwerden in dieser Zeit“ am 25. März 2019 ab 18 Uhr im Haus 1 der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eingeladen.

Franz Müntefering schreibt unbeschwert aber nachdenklich über das Leben im Älterwerden, über Engagement und Mobilität, über Solidarität zwischen Menschen, über Europa, unsere Demokratie und, mit besonderer Dringlichkeit, über die Frage, wie wir zukünftigen Generationen die Welt hinterlassen. Sein Buch ist getragen von der Zuversicht, das Dinge gestaltbar sind, abhängig von der Bereitschaft zum Engagement und vom Mut zum Handeln – in der Politik, in der Gesellschaft und persönlich.

Weitere Informationen finden Sie in dem Einladungsflyer.

Anmeldungen werden hier entgegen genommen.

Termin: 20. Mai 2019/ 13. September 2019/ 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile
übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie
teilnehmen möchten – oder rufen Sie an. Für die ganztägigen Fortbildungen wird eine
Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AKTUELLES

Ein Policy Paper des Expert/innenkreises Weiterbildung der Heinrich-Böll-Stiftung

Wir brauchen eine neue Weiterbildungskultur, denn die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt rasant. Weiterbildung wird künftig in ihrer Relevanz der Erstausbildung nicht mehr nachstehen, so die Ausgangsthese des neuen böll.briefs „Weiterbildung 4.0“. Die Konsequenz ist, dass Weiterbildung in öffentliche Verantwortung gehört.

Der Erwerb neuer Qualifikationen und Kompetenzen soll nicht länger dem Zufall überlassen werden. Er darf nicht von den Fähigkeiten der oder des Einzelnen abhängen, sich auf einem weitgehend chaotischen Anbietermarkt das passende Angebot herauszusuchen. Er darf auch nicht von höchst unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten bestimmt werden.

Für gute Weiterbildungsangebote zu sorgen, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die solidarisch gelöst werden muss. Der Expertenkreis Weiterbildung schlägt ein „Parlament der beruflichen Weiterbildung“ vor. Er formuliert Empfehlungen, wie Zeit für Weiterbildung zu Verfügung gestellt, Beratung verbessert und Finanzierung gewährleistet werden kann.

Das Policy Paper finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss 219a StGB

Anlässlich des beschlossenen Eilverfahrens im Bundestag sowie der morgigen Debatte im Bundesrat zum Kompromiss des §219a fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF), Frauen und Ärzt*innen endlich ernst zu nehmen und den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

Mit der erneuten Einbringung des Regierungsentwurfs zur Reform des § 219a StGB als Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist der Weg frei für ein beschleunigtes Verfahren im Parlament. Bereits Ende kommender Woche soll die Reform verabschiedet werden. Gleichzeitig beraten aber erst morgen der Bundesrat sowie der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Mit der Einbringung des Gesetzestextes als Fraktionsantrag bedienen sich die Regierungsparteien eines Kniffs, der dafür sorgt, dass die politische Debatte im parlamentarischen Verfahren so gut wie vorbei ist, bevor sie erst richtig losgehen konnte. Das ist der Bedeutung dieses frauenpolitisch so wichtigen Themas unwürdig!“

Reckmann fordert: „§219a StGB entmündigt Frauen und begegnet Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit Misstrauen. Daran ändert auch die geplante Reform nichts. Zwar mag es an einzelnen Stellen Verbesserungen geben, indem etwa Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich sagen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Auch eine qualitativ aufgewertete Adressliste sowie die gesicherte Information über Methoden des Abbruchs verbessert die Informationslage. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht öffentlich selbst darüber informieren, wie sie bei einem Abbruch vorgehen. Es kann nicht sein, dass den Fachleuten unlautere Absichten unterstellt werden, während radikale Abtreibungsgegner*innen ihre Ansichten ungehindert im Netz verbreiten dürfen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a!“

Im April und Oktober veröffentlichte ein breites Bündnis von Organisationen einen Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, den das ZFF mit auf den Weg gebracht hat. Diesen finden Sie u>.

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2019

Zum Kabinettsbeschluss zu Paragraf 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Was uns die Bundesregierung bei §219a als Lösung zu verkaufen versucht, ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein restriktiver Gesetzentwurf. Anstatt endlich für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, verstärkt die Regierung vor allem das Misstrauen und die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten. Das lehnen wir Grüne ab.

Es ist doch absurd, dass Ärztinnen und Ärzten ausschließlich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ erlaubt werden soll, jede weitere Silbe und individuelle Informationen jedoch strafbar bleiben sollen. Anklagen gegen Ärztinnen und Ärzte sind den Plänen zufolge weiterhin möglich. Sie blieben kriminalisiert und könnten strafrechtlich belangt werden.

Ein so fortbestehender §219a Strafgesetzbuch gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren, da er zur Stigmatisierung von Abbrüchen beiträgt. Die Union hat sich bei diesem Kompromiss offensichtlich durchgesetzt – selbst mit einem Gutachten über ein sogenanntes Post-Abortion-Syndrom, welches durch verschiedene Studien bereits widerlegt wird. Das zeugt nicht von Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte, was sehr bedauerlich und bitter ist. Dies kann die SPD so nicht hinnehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Unsere Hoffnungen liegen auf der SPD. Sie kann jetzt die Chance ergreifen, den parlamentarischen Prozess zur Korrektur zu nutzen. Gemeinsam mit uns kann sie sich für die geradlinige Lösung entscheiden. Eine, die ohne Umwege für Klarheit und Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten sorgt und Frauen vertraut. Diese Lösung heißt: Streichung von §219a aus dem Strafgesetzbuch. Eine Mehrheit im Bundestag steht dafür bereit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

Zur geplante Studie zu psychischen Folgen von Abtreibungen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Spahns Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen wird keinen Erkenntnisgewinn bringen. Denn deren psychische Folgen sind seit Jahren ausführlich und umfassend untersucht. Das bestätigen Mediziner und Psychologen. Spahns Studie hat einen anderen Sinn: Sie soll keinem wissenschaftlichen Zweck dienen, sondern ist ein Zugeständnis an radikale Lebensschützer. Dass der Steuerzahler für diesen Unsinn auch noch fünf Millionen Euro bezahlen darf, setzt dem Ganzen die Krone auf. Stattdessen wäre ein enttabuisierter und aufgeklärter Umgang mit dem sensiblen Thema angebracht. Studien legen nämlich nahe, dass mitunter dieStigmatisierung zupsychischen Problemen bei den Betroffenen führen kann. Die FDP-Fraktion fordert daher einen Stopp der geplanten Studie und darüber hinaus eine Streichung des Paragrafen 219a. Das würde Frauen wirklich helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.02.2019

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 36. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch(19/7693) an. Der Abstimmung voran ging eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisierten und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage stellten. Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am Montag hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.

In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeugte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, Paragraf 219a zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die „sehr hart gegeneinander stehen“. Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.

Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man 219a am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung von 219a wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03. April 2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) wurde vertagt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre Christian Lange und Rita Hagl-Kehl (beide SPD) beantworteten Fragen der Abgeordneten zu Aktivitäten des Bundesjustizministeriums auf EU-Ebene, zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Brexit und zum Bericht der Bundesregierung über festgestellte Mängel bei den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zum letzten Punkt hieß es, aufgrund der beim Bundesamt für Justiz laufenden Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, die zu Stellungnahmen aufgefordert worden seien, seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.190 vom 20.02.2019

Überwiegend kritisch sahen die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693). Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten in der bereits zweiten Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzentwurf der Regierung, der wortgleich mit dem bereits in der vergangenen Woche im Plenum erörterten Entwurf der Fraktionen ist, steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), nach dem auch die Information darüber strafbar sein kann. Laut Entwurf soll der Paragraf um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Während die beiden geladenen Ärzte widersprüchliche Meinungen zum Entwurf vertraten, war die Ablehnung der Wissenschaftler fast einmütig. Die wegen eines Verstoßes gegen 219a angezeigte Kasseler Gynäkologin Nora Szász meinte, dass die Gesetzesreform mit der Prämisse des Erhalts des Paragrafen 219a gesellschaftliche Realitäten rund um Frauengesundheit und frauenärztliche Tätigkeit nicht berücksichtige und dabei wesentliche Grundrechte missachte. Zwar seien die Ziele – Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte – grundsätzlich zu begrüßen, der vorliegende Entwurf könne diese Ziele aber nicht erreichen. In den zentralen Punkten hinke er gesellschaftlichen Realitäten hinterher.

Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff aus Bad Aibling den Gesetzentwurf als ausgewogen und meinte, er werde die Informationen für ungewollt Schwangere verbessern. Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a nicht, denn Schwangere könnten sich in der heutigen Zeit sehr wohl zeitgemäß und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren. Eine komplette Abschaffung des Werbeverbotes wird Vorhoff zufolge zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die jeweilige einen Schwangerschaftsabbruch durchführende Institution führen. Beide Ärzte betonten die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Berufskollegen und -kolleginnen, die Abtreibungen vornehmen. Diese dürften nicht länger stigmatisiert werden. Um die Frage des Schutzes der Ärzte durch den Staat bewegten sich auch viele Fragen der Abgeordneten, die sich darüber hinaus vor allem für eine klare Definition des in Frage stehenden Rechtsguts und die Möglichkeiten der vom Gesetzgeber vorgesehen Informationspraxis interessierten.

?Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg lehnte eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a ab. Der Entwurf der Koalition stelle die deutlich vorzugswürdige Alternative dar, führte der Strafrechtsprofessor in seiner Stellungnahme aus. Er beseitige Informationsdefizite und sorge für eine einheitliche qualitativ hochwertige Information auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie anderer Institutionen und auf der Homepage von Ärzten und Krankenhäusern, die dazu lediglich eine Verlinkung herstellen müssten. Zudem verschaffe er Ärzten die lange geforderte Rechtssicherheit. Den Klagen selbst- und sogenannter Lebensschützer sei damit endgültig die Basis entzogen. Auch in rechtspolitischer Hinsicht sei der Entwurf zu begrüßen, da er einen ideologisch aufgeladenen und parteipolitisch hart umkämpften Streit beende. Er sehe jedoch einen „Optimierungsuftrag“ für den Gesetzgeber.

Eine gänzlich andere Auffassung vertrat Reinhard Merkel von der Universität Hamburg. Da Werbung weiter strafbedroht sein soll, könne der mit dem Entwurf nur unzulänglich korrigierte Paragraf 219a vor der Verfassung weiterhin keinen Bestand haben. Er finde es befremdlich, sagte der Strafrechtsprofessor, dass in der rechtspolitischen Diskussion das Problem des 219a offenbar allein unter dem Gesichtspunkt wahrgenommen und erörtert wird, ob sich Frauen hinreichend informieren können – und nicht unter dem offensichtlich vorrangigen, nämlich, was der Staat legitimerweise mit Strafe bedrohen darf. Die geplante Gesetzesänderung führe zu großen rechtsstaatlichen Ungereimtheiten und sei nicht akzeptabel.

Ulrike Busch vom Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, um die Information über den Schwangerschaftsabbruch wirksam zu verbessern. Nach wie vor blieben die Informationsrechte von Frauen und Ärzten strafrechtlich limitiert, sagte die Professorin für Familienplanung. Der Entwurf betrachte weiterführende sachliche Information durch Ärzte als Straftatbestand, dieselbe Information auf der Liste beziehungsweise den Verweis auf der ärztlichen Homepage darauf aber nicht. Er sei Ärzten gegenüber diskreditierend und von Misstrauen geprägt. Aus ideologischen Gründen und letztlich auch parteipolitischen Erwägungen werde an einem verzichtbaren und gesellschaftlich überholten Paragrafen festgehalten.

Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig sagte, der Gesetzentwurf stelle zwar eine Verbesserung der Informationslage dar, löse aber nicht das grundsätzliche Problem des Paragrafen 219a. Durch die fortgeltende Kriminalisierung sachlicher Information würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufweisen. Inhalte, die auf den Homepages von Ärztekammern oder Beratungsstellen zulässig und erwünscht sind, könnten nicht dadurch Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, dass sie im Namen von Ärzten verbreitet werden, sagte die Strafrechtsprofessorin. Das Verbot lasse sich auch nicht mit der Annahme begründen, dass Ärzte im Einzelfall die Grenze zur anpreisenden Werbung überschreiten könnten, denn dies sei ohnehin mit Sanktionen verbunden.

Der Deutsche Juristinnenbund begrüße grundsätzlich, dass die Bundesregierung die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie ungewollt schwangere Frauen beseitigen möchte, sagte dessen Vertreterin Ulrike Lembke. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen könnten aber die verfassungsrechtlichen Mängel der Regelung in Paragraf 219a nicht beseitigen, sagte die Vorsitzende des Arbeitsstabs Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte. Er sei „rechtsdogmatisch grober Unfug“ und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Zudem könne er zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen. Der Juristinnenbund fordere daher die Streichung des Paragrafen. Stattdessen sollte ein Ordnungswidrigkeitentatbestand im Schwangerschaftskonfliktgesetz geschaffen werden.

Nadine Mersch, Leiterin der Stabsstelle Sozialpolitik beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), betonte in ihrer Stellungnahme, 219a könne nicht aufgegeben werden, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz zu unterlaufen und die Gesamtstatik der gesetzlichen Lösung zu gefährden. Der SkF sei erleichtert, dass die Fraktionen von CDU/ CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einen Kompromiss gefunden haben, mit dem unter Beibehaltung des Werbeverbotes vorhandene Informationslücken geschlossen werden können und mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Ärztinnen und Kliniken erreicht wird. Damit komme der Staat seiner Pflicht und Verantwortung nach, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu bewahren und gleichzeitig Frauen in Not- und Konfliktsituationen die angemessenen Informationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.178 vom 18.02.2019

Anlässlich der heutigen öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des §219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die breit geführte Debatte um die Durchsetzung des Informationsrechts von ungewollt schwangeren Frauen und um die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zeigt, wie groß das öffentliche Interesse an diesem Thema ist. Dieses berechtigte Interesse durch ein Eilverfahren im Bundestag zu ignorieren und damit die politische Auseinandersetzung einfach so abzuwürgen, anstatt sie im Parlament angemessen zu Ende zu führen, wird weder dem Thema noch dem Interesse der Menschen gerecht.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den bisherigen Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des §219a StGB als eigenen Gesetzentwurf zusätzlich in den Bundestag eingebracht und dadurch das parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigt. Das Reformvorhaben sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine öffentliche Information über diesbezügliche Methoden wird aber weiterhin als Werbung und damit als Straftat gewertet. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Informationen, die für die freie Arztwahl von großer Bedeutung sind, auf einer von der Bundesärztekammer geführten Liste legal sind, nicht aber auf der Homepage des Arztes oder der Ärztin stehen dürfen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende vor allem vor dem Hintergrund, dass Abtreibungsgegner weiterhin ungestraft Falsch- und Schmähinformationen über Ärztinnen und Ärzte im Internet verbreiten dürfen. „Die AWO setzt sich nach wie vor für die ersatzlose Streichung des §219a StGB ein. Wir stehen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.02.2019

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Nicht ersatzlos streichen, nur ergänzen: Die Bundesregierung will den Zugang zu Informationen erleichtern, hält aber an dem umstrittenen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. „Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen“, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

Gesetz verbietet „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“

Ärztinnen und Ärzte, die über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs infomieren, können sich strafbar machen: Eine Ärztin aus Gießen ist verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website eine Infodatei zu dem Thema zum Download angeboten hat. Grundlage dafür ist Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Dieses Werbeverbot ist stark umstritten. Die Bundesregierung hat nun beschlossen: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Schwangere sollen sich künftig leichter darüber informieren können, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Am 6. Februar soll das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden.

Frauen haben Recht auf Information

„Das Gesetz schafft immerhin mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, aber es ist und bleibt bedauerlich, dass sich die Union nicht zur Abschaffung des §219a durchringen konnte“, kritisiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende und CDU-Mitglied. „Es bleibt abzuwarten, ob die weitere Ausnahme im Gesetz ausreicht, um das heuchlerische Geschäft der selbsternannten Lebensschützer zu unterbinden. Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen. Allebetroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen – auch und gerade im Netz.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 29.01.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) formuliert in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Ergänzung von § 219a StGB. „Die vorgeschlagene Regelung belässt es bei einem unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte“, kommentiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Es entstehen neue Wertungswidersprüche, indem Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache öffentlich informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, schon bei Informationen zu Methoden aber auf Listen anderer Stellen verweisen müssen.

Der djb fordert weiterhin die Abschaffung von § 219a StGB. Für die Regelung der Grenzen des öffentlichen Diskurses über den Schwangerschaftsabbruch präsentiert der Verband einen Formulierungsvorschlag für eine Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Darin soll das kommerzialisierte oder grob anstößige Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte, auf welche die Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss haben, geregelt werden. Auch Werbung für rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche soll darin erfasst sein.

Die Schaffung eines solchen Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Wahrung eines minimalen gesellschaftlichen „Klimaschutzes“ muss schließlich auch die immer häufiger zu beobachtende Relativierung, Instrumentalisierung und Verharmlosung des Holocaust in diesem Kontext unterbinden. Der politische Missbrauch jener deutschen Vergangenheit, die nie vergeht, stört nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern ist auch eine reale Verletzung der Opfer und ihrer Angehörigen. „Wer über die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses über Schwangerschaftsabbrüche reden will, darf über Holocaust-Vergleiche nicht schweigen“, wirbt die Präsidentin um Unterstützung für den Vorschlag des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2019

pro familia spricht sich in einer Stellungnahme erneut für die Streichung des §219a StGB aus

Morgen, am 6. Februar 2019, will sich das Bundeskabinett mit dem §219a StGB beschäftigen. Zur Diskussion und Abstimmung steht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den das Ministerium vor einer Woche vorgelegt hatte.

Der pro familia Bundesverband hat eine Stellungnahme zu diesem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ abgegeben. Darin kritisiert pro familia, dass die Informationsrechte weiterhin eingeschränkt bleiben sollen. Auch werde der Referentenentwurf dem Anspruch nicht gerecht, juristisch und gesellschaftlich der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Stigmatisierung von Ärzt*innen, die ihn medizinisch durchführen, entgegenzuwirken.

pro familia spricht sich in der Stellungnahme erneut für die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Einführung zentraler Listen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lehnt der Verband ab. Diese Listen wären nie vollständig, denn pro familia weiß um die Problematik vieler Ärzt*innen, die zwar Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich genannt sein wollen.

Für pro familia ist es nicht plausibel, warum die gesetzliche Änderung des §219a StGB mit der Heraufsetzung der Altersgrenze für kostenlose, ärztlich verordnete Verhütungsmittel auf 22 Jahre verknüpft wird, zumal diese neue Altersgrenze willkürlich ist. Zu den sexuellen und reproduktiven Rechten gehört, dass alle Menschen Zugang zu sicheren und gesundheitsschonenden Verhütungsmitteln haben müssen. „Wenn die Bundesregierung einerseits anerkennt, dass die hohen Verhütungskosten eine Belastung sind, die eine Finanzierung durch die Krankenkasse erfordert, und sie andererseits die Überzeugung vertritt, dass kostenlos zur Verfügung stehende Verhütungsmittel die Schwangerschaftsabbruchzahlen senken, dann ergibt eine Altersgrenze keinen Sinn“, heißt es in der Stellungnahme. pro familia setzt sich deshalb für den kostenlosen Zugang zu allen – auch nicht verschreibungspflichtigen – Verhütungsmitteln für alle Menschen ein. Die derzeit im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft geführten Debatten über den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln müssen weitergeführt werden. Zu kurz greifende, schnelle Lösungen werden dem Recht auf gute gesundheitliche Versorgung, das alle Menschen haben, nicht gerecht.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 05.02.2019

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zum Wechselmodell

Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Thema Wechselmodell plädiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dafür, vielfältiges Familienleben auch nach einer Trennung der Eltern wahrzunehmen und das Wechselmodell im Umgangsrecht zu ermöglichen, jedoch nicht zum Regelfall zu erheben.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert am morgigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Anträge der FDP, die das Wechselmodells im Umgangsrecht als Regelfall etablieren möchten, sowie der Linken, die dieses ablehnen. Das ZFF hat sich bereits Anfang 2018 dazu umfassend positioniert.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen, auch im Umgangs- und Unterhaltsrecht. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Bei einer Trennung muss aber genau bedacht werden, wie die bisherige Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb der Familie vor der Trennung war, wer künftig welche zeitlichen und verantwortungsvollen Anteile übernehmen kann und welche Aufteilung, zumindest am Anfang, die höchste Kontinuität für die Kinder darstellt. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Aufteilung der Barunterhaltspflichten ausdrücken, denn der Unterhalt dient in erster Linie der Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Kindes und darf nicht zum Spielball elterlicher Konflikte werden.“

Im Hinblick auf das Wechselmodell fordert Reckmann: „Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in vielen Lebensbereichen. Um ein Wechselmodell für diejenigen lebbar zu machen, die nach einer Trennung Zeit und Verantwortung für ihre Kinder wirklich teilen wollen, fordert das ZFF u.a. den Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für alle Trennungsfamilien, qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, um die wirtschaftliche Existenz aller Kinder sicher zu stellen. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Familienorganisation vom Beginn des Familienlebens an.

Alle Familien und alle Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren individuellen Bedürfnissen ernst genommen zu werden, auch im Trennungsfall. Daher lehnen wir eine rechtliche Situation, die ein Wechselmodell im Umgangsrecht als ‚Regelfall‘ definiert, ab. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, jeder Trennungsfamilie das Umgangsmodell zu ermöglichen, welches sie leben will und kann – ganz im Sinne des Wohlergehens der Kinder.“

Das ZFF-Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ (Januar 2018) finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.02.2019

Für eine bessere Betreuung von Kindern geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch in einer Anhörung im Rechtsausschuss zu Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke aus. Während die FDP (19/1175) das familienrechtliche Wechselmodell als Regelfall einführen will, ist Die Linke (19/1172) gegen eine Festschreibung des Modells, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Sie fordert aber eine Neuregelung des Unterhalts. Der FDP-Antrag war vor rund einem Jahr bereits Thema einer Plenardebatte, wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Mehrere Experten verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die bereits seit Jahren zum Teil heftig und auch ideologisch geführte Diskussion zum Thema Wechselmodell. Auch sähen weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Gesetzgebers, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung vorzugeben. Die Abgeordneten wollten von den Sachverständigen vor allem wissen, wie mögliche Reformen im Umgangsrecht aussehen könnten, wie sich das Wechselmodell in finanzieller Hinsicht auf die Eltern auswirkt und wie der Staat bei einer stärkeren paritätischen Betreuung Unterstützung leisten kann.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsicherungsbezug entwickelt werden. Meyer-Wehage betonte wie auch die anderen Sachverständigen, dass jede gesetzliche Änderung unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu stehen habe. Für Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen zeigt sich kein einheitliches Bild in den internationalen Forschungsergebnissen zum Thema Wechselmodell, wobei sich in Deutschland nur wenig Forschung dazu finde. Die Praxis zeige, dass es die Dominanz eines Modells aus der Kinderperspektive nicht geben könne. Vielmehr müsste im Einzelfall auf die Bedürfnisse des Kindes und die Familiensituation abgestellt werden.

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten und sich für ein Betreuungsmodell entscheiden, welches den Bedürfnissen aller Beteiligten, aber vorrangig dem Wohl ihres Kindes Rechnung trägt. Nötig sei dabei eine ergebnisoffene Beratung. Auch Hoheisel gab zu Bedenken, dass Vorteile eines Wechselmodells für Kinder wissenschaftlich nicht belegt und die langfristigen Wirkungen auf Kinder noch nicht ausreichend erforscht seien. Zudem stelle es hohe Anforderungen an alle Beteiligten und eigne sich nicht als gleichstellungspolitisches Instrument. Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtssprechung des BGH, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind, und damit einem Wechselmodell nichts im Weg stehe. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert. Stattdessen bräuchten die Eltern mehr staatliche Unterstützung zum Beispiel bei der Mediation. Ferner regte sie an, außergerichtliche Einigungen verbindlich zu machen.

Heinz Kindler, Diplompsychologe vom Deutschen Jugendinstitut, konstatierte ein wachsendes Interesse am Wechselmodell. Hier sei die Politik gefordert, Voraussetzungen zu schaffen. Keine Grundlage sehe er jedoch für die Einführung des Wechselmodells als Regelfall. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spreche dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken. Mathias Zab, Fachanwalt für Familienrecht, sieht ebenfalls keine Notwendigkeit, das ohnehin praktizierte Wechselmodell gesetzlich festzulegen. Die bestehenden Vorgaben reichten völlig aus. Entscheidend beim Wechselmodell sei die Frage des Unterhalts. Aus seiner Sicht profitiere das besserverdienende Elternteil von diesem Modell.

Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dagegen für das Wechselmodell als „Leitbild“ aus. Die gesellschaftliche Realität habe sich geändert. Die von den meisten Eltern gelebte und gewünschte partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit in der Partnerschaft werde nach Beendigung der Partnerschaft im Wechselmodell fortgesetzt. Auch stehe das Leitbild des Wechselmodells im Einklang mit Grundrechten von Kindern und Eltern. Sünderhauf-Kravets schränkte jedoch ein, dass das Wechselmodell weder eine Lösung für jede Trennungsfamilie, noch ein Allheilmittel für alle Probleme zwischen Trennungseltern ist. Für flexible Regelungen, die Eltern und Kindern zugute kommen, sprach sich Josef Linsler vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht aus. Modelle dürften nicht praktischen Regelungen im Wege stehen. Am sichersten und gerechtesten werde die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung umgesetzt, wenn beide Elternteile ihre individuelle Regelung treffen. Hier sei das Wechselmodell eine mögliche Antwort. Der FDP-Antrag liefere indes einen Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.167 vom 14.02.2019

Wochentags bei der Mutter, jedes zweite Wochenende beim Vater – so sieht der Lebensalltag von 73 Prozent aller Scheidungskinder aus. Das so genannte Wechselmodell sieht eine andere gesetzliche Regelung als Normalfall vor. Dabei leben die Kinder abwechselnd zu gleichen Teilen bei der Mutter und dem Vater. Der Bundestag wird sich mit diesem Betreuungsmodell beschäftigen. „So vielfältig wie Familien sind, so individuell müssen die Lösungen sein, wenn sich Eltern nach Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder kümmern wollen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag.

„Entscheidend ist, dass sich getrennt lebende Eltern, die sich die elterlichen Aufgaben weitgehend paritätisch teilen wollen, einvernehmlich verständigen. Ob die Kinder mal bei dem einen oder anderen Elternteil wohnen, muss dabei in der Eigenverantwortung der Eltern bleiben und darf nicht gesetzlich vorgeschrieben werden „, betont Loheide. Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Betreuungsmodell müsse sich vor allem am Wohl der Kinder orientieren. „Das Wechselmodell stellt für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar.

Außerdem sind viele familien- und steuerrechtliche sowie sozialrechtliche Fragen noch nicht geklärt. Das führe bei dem einen oder anderen Elternteil zu Ungerechtigkeiten „, sagt Loheide.

Die Diakonie hält nichts von einer gesetzlichen Verankerung eines einheitlichen Betreuungsmodells. „Notwendig ist eine gute Begleitung und ein leicht erreichbares und flächendeckendes Beratungsangebot für Familien in der Trennungsphase, um die beste Lösungen für die Kinder und die Eltern zu finden.“, betont Loheide.

Die Position der Diakonie zum Wechselmodell finden Sie unter https://www.diakonie.de/diakonie-texte/05-2018-wechselmodell-nur-unter-beachtung-des-kindeswohls/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 13.02.2019

Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall. Anlässlich der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses zum „Wechselmodell als Regelfall“ erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ausgerechnet ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, ist für das Wohl des Kindes risikobehaftet und nicht zu empfehlen. Kinder leiden unter den Konflikten ihrer Eltern, nicht unter Betreuungsmodellen.

Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Es geht also um Vielfalt und nicht darum, Trennungsfamilien ein Leitmodell vorzuschreiben. Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben.

Das Umgangsrecht ist deshalb nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach der Trennung. In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung. Hier besteht Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.“

Ein Positionspapier zum Wechselmodell ist als Download auf www.vamv.de verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.02.2019

SCHWERPUNKT III: Starke-Familien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Februar 2019 in erster Lesung den Entwurf für ein Starke-Familien-Gesetz debattiert. Damit verbessern wir Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinem Einkommen. Auch für diese Leistungsträgerinnen und Leistungsträger wird es sich in Zukunft lohnen, mehr Einkommen zu erzielen.

„Familien mit kleinem Einkommen profitieren nicht oder kaum von Steuererleichterungen. Deshalb setzen wir für sie nicht im Steuer- sondern im Sozialleistungsrecht an. Wir unterstützen armutsgefährdete Kinder mit einem besseren Kinderzuschlag und besseren Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weil wir es nicht nur gut meinen, sondern auch gut machen wollen, haben wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Wechselwirkungen dieser Leistungen mit Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschussleistungen und Grundsicherungsleistungen beachtet.

Wir bauen den Kinderzuschlag aus. Er hilft Eltern, die zwar für sich selbst sorgen können, aber deren Einkommen nicht mehr für die Bedürfnisse ihrer Kinder reicht. Für sie verringern wir die Anrechnung von Eltern- und Kindeseinkommen und bauen bürokratische Hürden ab. Wir machen den Kinderzuschlag insgesamt attraktiver und werden damit in Zukunft deutlich mehr Kinder und ihre Familien erreichen, darunter auch viele Alleinerziehende.

Für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen, werden wir in Zukunft verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung stellen. Wir erhöhen das Schulstarterpaket auf 150 Euro, streichen die Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung und ermöglichen für mehr Schülerinnen und Schüler individuelle Lernförderung.

Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2019

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kinderzuschlags und den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Dies sieht der gemeinsam von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf eines sogenannten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) vor, mit dem Familien mit geringem Einkommen finanziell stärker unterstützt und die Teilhabe ihrer Kinder am gesellschaftlichen und schulischen Leben verbessert werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor: Zum 1. Juli 2019 soll er von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht werden. Zudem soll der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet werden. So soll das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen – bis zu einer Höhe von 100 Euro den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Zukünftig soll der Zuschlag für sechs Monate gewährt und rückwirkend nicht mehr überprüft werden.

Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte „Abbruchkante“ durch Aufhebung der oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Familien auch dann den Kinderzuschlag erhalten, wenn die Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden. Dieser erweiterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien in verdeckter Armut soll allerdings zunächst auf drei Jahre befristet werden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht der Gesetzentwurf zum 1. August 2019 eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro vor. Zudem sollen die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 156 vom 13.02.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlags neu geregelt und das Bildungs- und Teilhabepaket verändert. Die Bundesregierung will damit Familien mit geringem Einkommen und in verdeckter Armut zukünftig besser sozial absichern. „Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist leider nur ein halber Schritt in die richtige Richtung und hält nicht, was es verspricht“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Nach Meinung von Fachleuten würden nur 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien die erforderlichen Anträge auf Leistungen stellen, hat der Ausschuss für Familien im Bundesrat ermittelt. Heute wird sich der Bundestag in 1. Lesung, am Freitag der Bundesrat mit dem Starke-Familien- Gesetz befassen.

„Endlich wird das Mittagessen in der Schule für arme Kinder kostenfrei sein. Die Förderung des Schulbedarfs zu erhöhen war längst überfällig, deckt aber leider nicht die tatsächlichen Kosten“, erklärt Loheide. Ebenso fehle eine konkrete Bedarfsermittlung, die auch der Situation in den Bundesländern gerecht werde.

Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist das Antragsverfahren nach wie vor zu kompliziert und die anspruchsberechtigten Familien müssen besser über den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket informiert werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich außerdem für realistische und gerechte Berechnungen sowie ein unbürokratisches Antragsverfahren ein. „Um Armut von Kindern und ihren Familien wirksam zu vermeiden, müssen weitere Leistungen wie z.B. das Wohngeld in den Blick genommen werden. Die hohen Mieten in unseren Städten belasten gerade Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen enorm“, betont Loheide.

Die Stellungnahme der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 14.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“ umfangreiche Nachbesserungen zur wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung darf nicht das Ende der Fahnenstange sein. Natürlich begrüßen wir es sehr, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick genommen werden sollen. Das ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und stellt wichtige Weichen, um zukünftig Familien und ihre Kinder auch in verdeckter Armut besser zu erreichen. Aber zugleich werden grundlegende Widersprüche im System der Förderung armer Kinder nicht konsequent behoben. Der Kinderzuschlag bleibt weiter so kompliziert, dass selbst die Bundesregierung davon ausgeht, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 35 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Das zeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Deshalb sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Die bisher vorgesehenen marginalen Verbesserungen sind absolut unzureichend und dürfen sich außerdem nicht nur auf den schulischen Bereich beschränken, sondern müssen auch den Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen erfassen. Ziel muss es sein, dass allen Kindern an ihrem Lebensort über eine bedarfsgerechte Infrastruktur Teilhabe ermöglicht wird“, so Hofmann.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Und es muss besser daran gearbeitet werden, dass durch Schnittstellenproblematiken Familien und ihre Kinder durch Anrechnungen zukünftig weniger Einkommen zur Verfügung haben als bisher. Hier ist noch viel Detailarbeit am Gesetzentwurf nötig“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für Alleinerziehende verbessert werden, damit diese nicht länger im Bermudadreieck von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld verloren gehen,“ fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der morgigen ersten Lesung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im Bundestag. „Die 100 Euro Grenze für unberücksichtigtes Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag muss entfallen.“

Der Kinderzuschlag soll Familienarmut verhindern. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Ausgerechnet diese profi­tieren bislang kaum vom Kinderzuschlag, trotz niedriger Erwerbsein­kommen. Denn Einkommen des Kindes wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden bislang zu 100 Prozent vom Kinderzuschlag abgezogen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. „Nach 15 Jahren ist es überfällig, diesen Geburtsfehler des Kindeszuschlags zu korrigieren. Die Pläne werden unterm Strich aber nicht ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Denn die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten.“

Maximal 100 Euro Kindeseinkommen dürfen unberücksichtigt bleiben. Diese geplante Regelung zum Kindeseinkommen ist in­transparent und bürokratisch. „Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen, dort schließt sich der Deckel. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Anspruch des Kindes, je älter es wird. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Bundestags sich dafür stark zu machen, den 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz raus-zunehmen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 13.02.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey legt den Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vor

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989 beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Länder Europas zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist. In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt. So haben wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht – im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Und es werden auch die Interessen von Kindern inzwischen stärker berücksichtigt, wenn es in Gerichtsverfahren um die Trennung der Eltern und die Belange der Kinder geht. Wir tun aber noch mehr. Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kindertagesbetreuung und mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir gegen Kinderarmut vor. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“

Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt.

Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.

Der Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen.

Damit sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben.

Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:

Sie gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen.

Den gesamten Staatenbericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Für mehr Qualifizierung, für bessere Arbeitsbedingungen und für gute Zusammenarbeit in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege steht heute als familiennahe, attraktive und bedarfsgerechte Betreuungsform gleichberechtigt neben der Betreuung in der Kita. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege stieg zwischen 2006 und 2018 um 280 Prozent. Knapp 44.200 Kindertagesmütter und -väter betreuen heute rund 167.500 Kinder in ganz Deutschland.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute (1. Februar) das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ vor: Bis 2021 wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bundesweit 43 Standorte mit insgesamt 22,5 Mio Euro dabei unterstützen, die Kindertagespflege weiter zu stärken.

„Die Kindertagespflege ist für viele Eltern mit kleinen Kindern eine gute Alternative zur klassischen Kindertagesstätte. Hier können Kinder in kleinen Gruppen spielen, toben und entdecken. Begleitet werden sie von engagierten Tagesmüttern und –vätern. Sie werden wir stärken, denn gemeinsam mit den Eltern sind sie die ersten Bezugspersonen für die Kinder und legen den Grundstein für deren weiteren Bildungsweg. Mit unserem neuen Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ unterstützen wir Kommunen und Landkreise dabei, Kindertagesmütter und –väter gut zu qualifizieren und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern“, so Bundesfamilienministerin Giffey.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ setzt nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ drei Schwerpunkte: mehr Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, zum Beispiel durch Fortbildungsförderung. Bessere Arbeitsbedingungen, indem unter anderem praktische Vertretungsregelungen für Krankheitsfälle und Urlaube erarbeitet werden. Und: Gute Zusammenarbeit, beispielsweise durch die Finanzierung einer Koordinierungsstelle bei den jeweiligen Jugendämtern, die sich der Vernetzung und Beratung der Kindertagespflegepersonen widmet.

Bei einem gemeinsamen Besuch einer Tagespflegestelle in Berlin übergab Bundesfamilienministerin Giffey der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres die erste Förderzusage im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ in Höhe von 430.000 Euro für 2019 bis 2021.

Sandra Scheeres, Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:

„Berlin steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Herausforderung, neue und gute Betreuungsplätze gerade auch in der Kindertagespflege zu schaffen und zu sichern. Dabei setzen wir auf eine bessere Qualifizierung und auf die Weiterentwicklung der Kindertagespflege, zum Beispiel im Bereich Inklusion. Gemeinsam mit den zwölf Bezirken will das Land die Standards in den Fachberatungen weiterentwickeln und das Profil der Kindertagesbetreuung bekannter machen.“

Mit den jährlich von BMFSFJ fließenden bis zu 150.000 EUR wird Berlin wie alle anderen 42 Standorte in ganz Deutschland eine Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Tagespflegestellen vor Ort einrichten und die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) finanzieren, das sind Schulungen mit 300 Unterrichtseinheiten, davon140 Stunden berufsbegleitend. Mit dem QHB soll neues Personal für die abwechslungsreiche Tätigkeit angeworben werden. Für die gut 1200 Tagespflegepersonen, die in Berlin derzeit rund 5700 Kinder betreuen, werden die Angebote zur Beratung und Begleitung und insbesondere zur gegenseitigen Vertretung ausgebaut.

Weitere Informationen: www.prokindertagespflege.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2019

Heute wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag debattiert. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den im Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend gestarteten umfassenden Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Damit wollen wir die Grundlage für eine behutsame und passgenaue Reform des 8. Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) legen.

„Unser Kinder- und Jugendhilfegesetz ist auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert seit Inkrafttreten immer noch modern. Es sieht individuelle Hilfen für Familien vor. Mit vielfältigen Instrumenten schützen, fördern und beteiligen wir Kinder und Jugendliche. Das Gesetz ist gut, aber besser geht immer.

Deshalb wollen wir an unsere Vorarbeiten aus der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen. Alle beteiligten Stellen sollen beim Kinderschutz verlässlich zusammenarbeiten. Wir wollen flächendeckend unabhängige Ombudsstellen, die Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bei Konflikten mit einzelnen Leistungsanbietern und Jugendämtern helfen. Familien sollen Hilfen aus einer Hand bekommen und nicht zwischen mehreren in Frage kommenden Sozialleistungsträgern hin und her geschoben werden.

Darüber hinaus wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alle Regelungen der Kinder und Jugendhilfe noch einmal unter die Lupe nehmen und besonders aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen kritisch prüfen.

Wir halten daran fest, dass wir die Hilfen für körperlich und geistig behinderte Kinder langfristig mit in das SGB VIII integrieren wollen. Die einzelnen Regelungen sollen so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche eingeladen werden und niemand ausgeschlossen wird – passgenau, inklusiv und solidarisch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 21.02.2019

„Seit der Reform des Unterhaltsvorschusses 2017 sind die Jugendämter mit einer steigenden Zahl von Anträgen konfrontiert, es gibt zahlreiche Beschwerden über die Bearbeitungszeit, und nun sinkt auch noch die Rückholquote. Es ist dringend geboten, die Jugendämter personell besser auszustatten, damit sie ihre Arbeit verrichten können“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf aktuelle Berichte über sinkende Rückzahlungen beim Unterhaltsvorschuss. Werner weiter:

„Die Regierung ist in der Verantwortung, Menschen in die Lage zu versetzen, Unterhalt zahlen zu können. Dazu braucht es eine gute Arbeitsmarktpolitik: zwölf Euro Mindestlohn, Kampf gegen den Niedriglohnsektor und gegen Leiharbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.02.2019

Die Bundesregierung plant keine Reform des sogenannten steuerlichen Ehegattensplittings. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/7611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7323) mit. Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage auf die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen verwiesen, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstigen würde. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten würden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und seien nicht durch eine einzige Tatsache allein bestimmt.

Die FDP-Fraktion hatte sich auch nach der Haltung der Bundesregierung zur Ansicht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung erkundigt, das in einer Studie unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen als anreizfeindlich beurteilt hatte. Dazu erklärt die Regierung, der Einkommensteuertarif gewährleiste durch den Grundfreibetrag, die Freistellung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifverlauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen habe die Bundesregierung zu Jahresbeginn erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression seien die übrigen Tarifeckwerte angepasst worden. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, werde zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet. Insgesamt würden damit für Geringverdiener stärkere Arbeitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progressionswirkung im unteren Tarifbereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 213 vom 25.02.2019

Die FDP-Fraktion fordert eine Reform der kinderbezogenen Leistungen für Familien. In einem Antrag (19/7692) spricht sie sich dafür aus, die bisher den Eltern zustehenden Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ zu bündeln. Diese Bündelung schaffe die Möglichkeit für eine zentrale Stelle für Beantragung, Beratung und Auszahlung der Leistung.

Das Kinderchancengeld soll nach dem Willen der Liberalen in drei Säulen aufgeteilt werden. In der ersten Säule sollen alle bisherigen einkommensunabhängigen Leistungen gebündelt werden und nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert werden. Dieser Grundbetrag soll jedem Kind zustehen und automatisiert ausgezahlt werden. In der zweiten Säule sollen insbesondere die Leistungen für Kinder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch und den rechnerischen Anteil an Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie das Kinderwohngeld zusammenfassen. Die dritte Säule soll schließlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beinhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 14.02.2019

Ein nationales Aktionsprogramm gegen Obdachlosigkeit – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/7734). Unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ rufen die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, mit einem Bündel von Maßnahmen bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen. Mit weiteren vielfältigen Projekten solle zudem darauf hingewirkt werden, dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.169 vom 14.02.2019

Für die sozialen Auswirkungen von Arbeit 4.0 auf Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7204). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach einer Bewertung der Chancen der digitalisierten Arbeitswelt im Hinblick auf Arbeitszeitsouveränität.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 30.01.2019

Die zukünftigen zentralen Herausforderungen für Kinderrechte sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/7251) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung zu der Forderung steht, für Entscheidungen auf internationaler Ebene eine Ombudsstelle einzurichten, die politische Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wohl künftiger Generationen überprüfen soll. Außerdem interessiert sie, welche Maßnahmen die Koalition ergreift, um Partnerländer beim Aufbau von Systemen für zivile Registrierung und Bevölkerungsstatistiken (CRVS) zu unterstützen, um so zu einer umfassenden Registrierung aller Kinder beizutragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 29.01.2019

Kinderarmut zu vermeiden steht hoch auf der aktuellen politischen Agenda. Wir haben Kinder und Jugendliche gefragt, was sie aus ihrer Sicht zum guten Aufwachsen brauchen. Die ersten Ergebnisse zeigen: Eine bessere materielle Ausstattung allein reicht nicht.

Die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind nach eigenem Bekunden gut versorgt. Zwar gibt mehr als die Hälfte von ihnen an, sich gelegentlich, häufig oder immer um die finanzielle Situation ihrer Familie zu sorgen. Doch sie zeigen sich grundsätzlich zufrieden mit ihrer materiellen Ausstattung. Aus zahlreichen Armutsstudien wissen wir aber, dass es etwa jedem vierten Kind kaum möglich ist, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daher schlagen wir ein Teilhabegeld vor – eine finanzielle Direktleistung, die besonders arme Kinder und Jugendliche unterstützt.

Eine repräsentative Befragung, die Prof. Sabine Andresen von der Goethe-Universität Frankfurt gemeinsam mit uns mit rund 3.450 Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat, deckt allerdings Nöte fernab der finanziellen Absicherung auf, die sonst unter der Oberfläche bleiben. Sicherheit, Zeit mit Eltern und Freunden, Zuwendung sowie erwachsene Vertrauenspersonen und Beteiligungsmöglichkeiten zählen aus Sicht der großen Mehrheit der Kinder und Jugendlichen zum guten Aufwachsen. In zusätzlichen ausführlichen Gruppendiskussionen konnte die Studie aufzeigen, was Kinder und Jugendliche belastet. Dazu gehört, dass sie Erfahrungen mit Ausgrenzung machen und den Eindruck haben, keine Stimme bei politisch weitreichenden Entscheidungen zu haben. Andresen schlussfolgert: „Kinder und Jugendliche sind Experten. Wissenschaft und Politik sollten sie zu ihren Rechten, Interessen und Bedarfen systematisch und regelmäßig anhören.“

Gutes Aufwachsen ist mehr als finanzielle Absicherung

Gut fünf Prozent der Achtjährigen finden nicht, dass es in ihrer Familie jemanden gibt, der sich um sie kümmert. Bei den 14-Jährigen sind es sogar rund zehn Prozent. Überraschenderweise beklagen gerade ältere Kinder häufiger die fehlende Zeit ihrer Eltern. Auch mit Blick auf Vertrauenspersonen in der Schule hat ungefähr die Hälfte der älteren Schüler nicht den Eindruck, dass sich ihre Lehrer um sie kümmern oder ihnen bei Problemen helfen. Für unseren Vorstand Jörg Dräger leitet sich daraus ab, dass die Gesellschaft insgesamt mehr für Kinder und Jugendliche da sein muss:

Besorgt blickt Dräger deshalb auch auf eines der Studienergebnisse, laut dem sich rund ein Drittel der Kinder an Haupt-, Gesamt- oder Sekundarschulen nicht sicher fühlt: „Kinder müssen sich an ihrer Schule sicher fühlen können. Das ist eine Grundvoraussetzung für Lernen und Chancengerechtigkeit.“ Zudem geben 50 bis 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, nicht oder nicht sicher über ihre Rechte Bescheid zu wissen. Je älter die Kinder werden, desto weniger haben sie den Eindruck, tatsächlichen Einfluss auf Entscheidungen in der Schule nehmen zu können.

Kinder und Jugendliche für Sozialberichterstattung selber befragen

Dräger ist der Auffassung, die Politik sollte ihr Ohr näher an den jungen Menschen haben und sie konsequent beteiligen. Er fordert eine neue Art der Sozialberichterstattung, die Kinder und Jugendliche direkt zu ihren Bedarfen und Interessen befragt: „Wir brauchen eine solide Grundlage, um die Höhe des Teilhabegeldes zur Bekämpfung von Kinderarmut festlegen zu können. Mit einer konsequenten Befragung von Kindern und Jugendlichen ließe sich die Unterstützung und Infrastruktur bedarfsgerecht ausrichten. Zudem können durch regelmäßige Befragungen politische Maßnahmen überprüft und besser angepasst werden.“

Link zur Studie:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/februar/fragt-sie-doch-selbst-kinder-und-jugendliche-sind-experten-ihrer-lebenswelt/

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 19.02.2019

Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2016 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7100Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 7700Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben auf 6200Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8200Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler mit 4900Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im Dualen System zurückzuführen.

Circa 80% der Ausgaben für öffentliche Schulen wurden für Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5800Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin beziehungsweise Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400 Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9200Euro) und Hamburg (9000Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6200Euro) und Schleswig-Holstein (6300Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, können der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2016“ entnommen werden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 21.02.2019

91% der Väter im Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag der Anteil der erwerbstätigen Männer dieser Altersgruppe ohne Kinder niedriger und betrug 77%. Väter sind in allen Altersgruppen zwischen 18 und 64 Jahren häufiger erwerbstätig als Männer ohne Kinder. Für Mütter zwischen 18 und 64 Jahren lag die Erwerbstätigenquote bei 71% und unterschied sich kaum von der Quote der Frauen ohne Kinder (74%).

Väter arbeiten auch häufiger in Vollzeit: Der Anteil erwerbstätiger Väter im Alter von 18 bis 64 Jahren, die Vollzeit arbeiteten, lag 2017 bei 94%. Bei den Männern ohne Kinder waren es nur 88%. Dagegen gingen nur zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen ohne Kinder (67%) einer Vollzeittätigkeit nach und nur ein Drittel der Mütter (34%).

Als Väter und Mütter werden im Mikrozensus Personen gezählt, die mit ihren Kindern im selben Haushalt wohnen. Die hier betrachtete realisierte Erwerbstätigkeit berücksichtigt nur Väter, die ihrer Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgehen und nicht in Elternzeit sind. 0,5% aller Väter zwischen 18 und 64 Jahren befanden sich 2017 in Elternzeit.

Diese und weitere Ergebnisse finden sich im Fachbericht „Lebenssituation von Männern – Ergebnisse des Mikrozensus 2017„.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 20.02.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ausbau der Ganztagsgrundschulen, Einführung der Kindergrundsicherung, Stärkung der Familienzentren sind nur drei der insgesamt 61 Forderungen, die heute im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Kampagne gegen Kinderarmut an Vertretungen von Kommune, Land und Bund übergeben worden sind. Hannovers Dezernentin für Jugend, Bildung und Familie Rita Maria Rzyski, Staatssekretär für Soziales Heiger Scholz und die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack sagten zu, sich der Forderungen anzunehmen.

„Die Kampagne gegen Kinderarmut war ein voller Erfolg“, sind sich Afra Gamoori, schul- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, und Christopher Finck, jugendpolitischer Sprecher, einig. Beide hatten die Kampagne „Gemeinsam Chancen schaffen gegen Kinderarmut“ federführend für die SPD-Ratsfraktion gestaltet. „Wir haben in Netzwerktreffen und Fachgesprächen intensiv gearbeitet und wollten Hannover zur Ideenschmiede zur Bekämpfung von Kinderarmut machen. Wir sind froh und dankbar, dass viele sich daran beteiligt und ihr Spezialwissen eingebracht haben“, so Finck.

„Uns war es wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema noch einmal zu erhöhen. Das Einkommen der Eltern darf nicht über den Lebensweg der Kinder entscheiden“, ergänzt Gamoori. „Daran kann und muss auf jeder politischen Ebene gearbeitet werden.“ Die breite Beteiligung von verschiedenen Organisationen, u.a. Trägern der freien Jugendhilfe, zeige, wie wichtig das Thema sei. Der Forderungskatalog habe man gemeinsam erarbeitet.

Dieser Forderungskatalog soll nun als weiterhin wichtiger Schwerpunkt in die politische Arbeit einfließen und Grundlage für Anträge der SPD-Ratsfraktion sein. Ein Ziel ist dabei, die Netzwerke zur Umsetzung der Forderungen zu nutzen und alle Beteiligten weiterhin für das Thema Kinderarmut zu sensibilisieren.

Quelle: Pressemitteilung SPD Ratsfraktion Hannovervom 23.02.2019

Gestern veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu seinem Urteil, nachdem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Deutschland wurde eine wichtige Lektion erteilt: Wieder einmal musste ein Gericht dafür Sorge tragen, dass Menschen ihre Grundrechte genießen können. Die AWO hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass dieses seit langem bekannte, gesetzliche Unrecht endlich beendet wird.“ Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Damit Wählerinnen und Wähler selbstbestimmt wählen können, sind Wahlen generell barrierefrei zu gestalten. Brigitte Döcker fordert daher: „Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen.“ Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – insbesondere ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.

Hintergrund: Die Allgemeinheit der Wahl ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Alle Bürger haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, so steht es in Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Seit Jahren fordern Betroffene und zahlreiche Verbände dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden müssen. Der Wahlrechtsausschluss erstreckt sich aufgrund gleichlautender Vorschriften in den betreffenden Gesetzen ebenfalls auf die Teilhabe an Europa-, vielen Landtags- und Kommunalwahlen. Bei der letzten Bundestagswahl wurden 84.550 Menschen an der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts durch ein an dieser Stelle diskriminierendes und im Ergebnis willkürliches Bundeswahlgesetz gehindert. Acht Menschen zogen – nachdem ihr Einspruch gegen die Bundestagswahl vom damaligen Bundestag abgelehnt wurde – mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Außerdem wurden die Wahlrechtsausschlüsse 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert. 2016 rügte das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem ersten Menschenrechtsbericht die Wahlrechtsausschlüsse als diskriminierende und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden. 2019 stellt nun das Bundesverfassungsgericht klar, dass die bestehenden Wahlrechtsauschlüsse nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und erzwingt dadurch politischen Handlungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2019

Juchacz Denkmal wird Teil der „Straße des Friedens“

Mit einer Gedenkveranstaltung ehrt die AWO heute einen besonderen Moment in der Geschichte des deutschen Parlaments – zum 100. Mal jährt sich, dass mit der Sozialdemokratin Marie Juchacz erstmals eine Frau im deutschen Reichstag eine Rede hielt. Noch im selben Jahr war Marie Juchacz verantwortlich für die Gründung der Arbeiterwohlfahrt (als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD). An der heutigen Veranstaltung nahmen rund 100 Gäste aus der AWO und der Sozialdemokratischen Partei teil. Dazu erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt: „Marie Juchacz war zu einer Zeit politisch hochengagiert, in der Frauen Politik gänzlich verboten war. Sie kämpfte stellvertretend für alle Frauen in diesem Land für Gleichberechtigung, Solidarität und Gerechtigkeit. Und ihr Kampf ist noch nicht zu Ende. Es gibt noch viel zu leisten in diesem Land bis Männer und Frauen und Männer nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Praxis gleichberechtigt sind.“

Die SPD Parteivorsitzende Andrea Nahlesbekräftigte: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden auch in Zukunft das fortführen, was Marie Juchacz begonnen hat: Wir kämpfen für die Gleichstellung als unumstößliches Menschenrecht. Denn wer den Frauen dieses Menschenrecht abspricht, der spricht ihnen auch das Menschsein ab.“

Auch der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller würdigte Marie Juchacz und erklärte warum, der Berliner Senat sich dafür entschieden habe, den 08. März, also den internationalen Frauentag, zum Feiertag zu machen. Ziel sei es, mit Hilfe dieses Feiertages immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe.

Ein weiterer Höhepunkt der heutigen Veranstaltung bestand darin, dass das Denkmal der AWO Gründerin Juchacz im Rahmen der Veranstaltung offiziell als Denkmal in die Straße des Friedens aufgenommen wurde. Verantwortlich ist der Verein „Straße des Friedens – Straße der Skulpturen in Europa – Otto Freundlich Gesellschaft e.V.“. Hierbei handelt es sich um ein von Leo Kornbrust initiiertes Kunstprojekt mit internationaler Bedeutung.

Das Denkmal für Marie Juchacz wurde 2017 feierlich enthüllt. Der Platz für das Denkmal wurde wohlbedacht gewählt. So befanden sich unweit des heutigen Mehringplatzes in Berlin-Kreuzbergbis 1933 die Zentrale und die Wohlfahrtsschule der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

„Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind.“

Marie Juchacz, 19.02.1919

Marie Juchacz: Sie gründete die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und war von 1919 bis 1933 deren Vorsitzende. Sie gehörte zu den Frauen, die in Deutschland gegen erbitterten Widerstand das Frauenwahlrecht erstritten. Marie Juchacz war von 1917-1933 war Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Leiterin des Frauenbüros der Partei und von 1919 bis 1933 Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und des Reichtages. In der Weimarer Nationalversammlung hielt sie am 19. Februar 1919 als erste Frau eine Rede in einem gewählten Parlament in Deutschland. Bis 1933 blieb sie als führende Sozial- und Frauenpolitikerin der SPD Mitglied des Reichstags.

Als Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gründete, hat sie ganz sicher nicht im Sinn gehabt, dass die Arbeiterwohlfahrt rund einhundert Jahre nach ihrer Gründung bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helfenden sowie 215.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden getragen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2019

Anlässlich der Verabschiedung des Papiers „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit.“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO begrüßt, dass die Sozialdemokratie sich auf ihre Wurzeln besinnt und wieder stärker den Arbeitsalltag der Menschen in den Blick nehmen möchte. So zum Beispiel setzt sich die AWO für eine starke Tarifbindung auch im sozialen Bereiche ein. Soziale Arbeit schafft die Basis für eine funktionierende Gesellschaft. Das muss sich auch in den Löhnen widerspiegeln. Nur so wird Soziale Arbeit wieder attraktiv, denn gerade hier macht sich ein Fachkräftemangel verstärkt bemerkbar.“

Die AWO unterstützt zudem das Vorhaben Hartz IV abzuschaffen. „Hartz IV funktioniert nicht. Es ist vielmehr eine Brandmarke dafür, ganz unten zu stehen. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich Arbeit lohnen muss. Wer arbeiten geht, muss besser gestellt sein, als jemand der es nicht tut“, betont Stadler. Auch die leidige Sanktionspraxis sollte durch mehr persönliche Beratung und Betreuung ersetzt werden. Nach Ansicht der AWO ist die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für diejenigen, die lange gearbeitet haben, ein richtiger Schritt. In wie weit sich ein Verzicht auf Prüfung von Vermögen bei der Beantragung des Bürgergeldes sich in der Praxis bewährt, muss abgewartet werden.

Nach Ansicht der AWO sind alle Vorschläge unterstützenswert, die es Familien ermöglichen, ihre Arbeit so flexibel wie möglich an ihre familiären Bedürfnisse anzupassen. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist beispielsweise ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

In Sachen finanzielle Absicherung von Familien beschloss die AWO bereits im Jahr 2008 auf ihrer Bundeskonferenz die Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. „Die derzeitige Kinder- und Familienförderung ist sozial ungerecht und intransparent. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Aus Sicht der AWO stellt die Kindergrundsicherung eine gute Möglichkeit dar, allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu geben. Gleichwohl müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden, damit Kinder und Jugendliche qualitativ gut betreut, gefördert und beraten werden können. „Die AWO unterstützt die Forderung nach mehr kostenfreien Betreuungs- und Essensangeboten für Kinder. Dies darf aber nicht zu qualitativ schlechterem Essen oder dazu führen, dass immer mehr Kinder von immer weniger Fachpersonal betreut werden. Deshalb setzt sich die AWO schon lange für ein bundesweit geltendes Gesetz ein, dass eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Alles in allem finden sich in dem „Sozialstaatspapier“ der SPD Bundestagsfraktion viele solidarische und gerechte Ideen und Forderungen, die es nach Meinung der AWO zu unterstützen lohnt. „Wir hoffen, viele der Vorhaben in den nächsten Jahren auch in konkreten Gesetzesvorhaben wiederzusehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.02.2019

Zum Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Mit seinem Konzept für eine Grundrente hat Hubertus Heil einen guten und klugen Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgelegt, der jetzt schnell auf den Weg gebracht werden muss.

Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens. Diese entscheidende Bedingung erfüllt die Grundrente im Gegensatz zu den früheren Modellen voll und ganz.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Denn Rente, Wohngeld und Grundsicherung sind kommunizierende Röhren. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentnern dafür, dass sie nicht zum Grundsicherungsamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen einen besseren Zugang zum Wohngeld erhalten sollen. Damit das vor dem Hintergrund der vielerorts rasant steigenden Mieten auch so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Wer trotz der Grundrente und des Wohngeldes auf Grundsicherung angewiesen ist, hat für jahrzehntelange Arbeit ebenfalls Respekt und Anerkennung verdient. Für Kleinstrenten muss es daher Verbesserungen in der Grundsicherung geben. Ein Freibetrag in der Grundsicherung, wie es ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge gibt, ist hierfür der richtige Weg.“ Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.02.2019

Der Bundesverband der Familienzentren (BVdFZ) stellte auf seiner Fachtagung am 14. Februar 2019 in Heilbronn die erste Landeskoordinierungsstelle für Familienzentren und ihre Aufgaben vor.

Die neue Koordinierungsstelle in Stuttgart gibt Impulse für regionale Weiterentwicklungen und informiert über Best-Practice-Beispiele. Sie bietet Vernetzungsmöglichkeiten, lädt zu regionalen Fachtreffen und Diskussionsrunden ein und sucht den Austausch mit den zuständigen Regierungsstellen und Trägern von Familienzentren.

„Mit dieser Koordinierungsstelle schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle in Baden-Württemberg, an die sich Familienzentren mit ihren Fragen wenden können. In den Angeboten werden insbesondere landesspezifische Chancen und Herausforderungen zum Thema Familienzentren berücksichtigt. Wir hoffen natürlich, dass weitere Koordinierungsstellen in anderen Bundesländern folgen“, sagte BVdFZ-Präsidiumsmitglied Dorothea Rieber. Sie wird künftig die unabhängige Koordinierungsstelle in Stuttgart ehrenamtlich leiten. Zu erreichen ist sie per E-Mail unter info@bundesverband-familienzentren.de.

Brigitte Lösch, Mitglied des Landtags und Vorsitzende des Ausschusses für Kultus, Jugend & Sport, begrüßte die Koordinierungsstelle als trägerübergreifende fachliche Stärkung der Praxisorte. Auch die Vertreterinnen der evangelischen Landeskirche Württemberg, Birgit Kleinert, und der Caritas, Ulrike Wehinger, zeigten sich begeistert und freuen sich auf die künftige bereichernde Zusammenarbeit.

Zentrales Thema der Fachtagung im Hans-Rießer-Haus der Evang. Kirche Heilbronn war „Partizipation – Leitgedanke für Familienzentren“. Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des BVdFZ, betonte in ihrem Vortrag, dass es wichtig sei, Eltern und Kinder in all ihren Belangen zu beteiligen und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken: „Partizipation ist dann gelungen, wenn für alle Beteiligten eine Win-win-Situation entsteht. Wenn Menschen mitwirken und mitentscheiden stärkt das ihr Verantwortungsgefühl, ihr Selbstbewusstsein und letztlich auch ihr Demokratieverständnis.“

Familienzentren richten daher den Blick sowohl auf das „System Familie“ als auch auf das soziale Umfeld: Wenn es Eltern gut geht, geht es auch den Kindern gut. Im Familienzentrum arbeiten und kooperieren Fachkräfte, die Kinder fördern sowie Erwachsene bilden und beraten. Pädagogische Unterstützung und gesellschaftliche Vielfalt sind hier ebenso Thema wie die gemeinsame Gestaltung eines familienfreundlichen Lebensumfelds.

Auf dem Podium „Partizipation aus dem Blickwinkel der Praxis“ beschrieben drei Leitungskräfte von Familienzentren (FZ) anhand von Beispielen, wie wichtig es ist, das Fachteam im Familienzentrum, die Eltern und die Kinder passgenau zu stärken. Monika Hülle (Kinderhaus Bachwiesenstraße Stuttgart), Gerhard Loewe (St.Josefs gGmbH Stuttgart) und Martina Werz (FZ Schillerstraße Heilbronn) waren sich trotz der unterschiedlichen Entwicklung ihrer Einrichtungen einig, dass Eltern sich gerne mit ihren Ideen einbringen, wenn für diese ernsthaft eine Umsetzung angestrebt wird. Konsens bestand auch darin, dass eine verlässliche, kontinuierliche und den Aufgaben angemessene Förderung durch das Land und die Träger für die Planung und Entwicklung eines Familienzentrums zwingend nötig wären. Der Bundesverband der Familienzentren fordert sogar eine volle zusätzliche Stelle pro Familienzentrum, um eine zielführende Kooperation mit anderen Akteuren im Quartier sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) vom 15.02.2019

Deutscher Familienverband fordert von der Rentenkommission die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Rentenversicherung und eine eigenständige Elternrente

Der Deutsche Familienverband (DFV) zeigt in seinem aktuellen Positionspapier Wege für eine familienorientierte Reform auf und fordert die eingesetzte Rentenkommission unter Vorsitz von Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) zum Handeln auf.

„Die Rentenversicherung hat einen folgenschweren Konstruktionsfehler. Eltern werden mit den hohen Kosten der Kindererziehung allein gelassen und gleichzeitig mit niedrigen Renten in die Altersarmut gedrängt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Jede Rentenreform, die die Bedeutung der Kindererziehung für die Existenz der Rentenversicherung übersieht, fährt unweigerlich gegen die Wand.“

Der DFV kritisiert in seinem Positionspapier die bis heute übliche Diskriminierung von – insbesondere kinderreichen – Familien in der Rente: Mit der Erziehung ihrer Kinder leisten Eltern einen kostenintensiven Beitrag für die Zukunft der Rentenversicherung. Gleichzeitig zahlen Eltern – bei gleichem Einkommen – genauso hohe Rentenbeiträge wie kinderlose Versicherte.

„Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Das ist ein Verfassungsprinzip“, sagt Zeh. „In der Sozialversicherung wird das Grundgesetz ignoriert. Familien zahlen doppelt ein, mit der Kindererziehung und mit Geldbeiträgen. Damit macht sich der Sozialstaat mitverantwortlich für die Kinderarmut in Deutschland.“

Reformnotwendigkeit: Kinderfreibetrag und Elternrente

Für eine familiengerechte Rente muss die Rentenkommission die Erziehungsleistung von Eltern deutlich berücksichtigen, will sie die Zukunft des Rentensystems sichern. Zur Umsetzung schlägt der DFV die Einführung eines Kinderfreibetrages in die Gesetzliche Rentenversicherung – analog zum Einkommenssteuerrecht – vor.

Der DFV hält es für dringend notwendig, die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu verändern. Der Beitrag, den Eltern durch die Erziehung von Kindern für die Rentenversicherung leisten, muss hervorgehoben werden. Eine Elternrente muss sich an der Dauer der gesamten Erziehungszeit richten und von Rentenkürzungen ausgenommen sein, die durch eine ältere werdende Bevölkerung entstehen. „Durch die Erziehung von drei Kindern über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahren würde ein Rentenanspruch ergeben, der dem einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht“, so Zeh.

Kein Mut mehr zu Familie

Das Positionspapier des Deutschen Familienverbands hebt hervor, dass sich seine Forderungen auf wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts stützen. Drei Mal hat das höchste Gericht die grundlegende Bedeutung des generativen Beitrags – also der Kindererziehung – in der Vergangenheit bestätigt und die Politik zum Handeln aufgefordert. Drei Mal wurden Familien von der Politik enttäuscht.

„Die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte haben zu Folge, dass immer weniger Menschen den Mut haben, eine Familie zu gründen – geschweige denn eine mit mehreren Kindern. Wer zwei oder mehr Kinder erzieht, sorgt zwar gut für das Rentensystem vor, läuft aber Gefahr im Alter selbst arm zu sein“, sagt Zeh.

Der DFV hat bereits 2015 gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) zum ersten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik aufgerufen (Kampagne: „Wir jammern nicht, wir klagen!“ / www.elternklagen.de). Tausende Familien haben sich angeschlossen und werden von den Verbänden juristisch begleitet. Klagen zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung sind inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das Positionspapier „DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag“ ist auf der Website des Deutschen Familienverbandes zum Download verfügbar: https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.02.2019

1. Vor 100 Jahren haben Frauen für Frauen das Wahlrecht erkämpft. Nun ist es an uns Frauen, dieses Recht zu nutzen und am 26. Mai 2019 unsere Europaabgeordneten zu wählen. Wir dürfen die demokratische Teilhabe an der Europäischen Union nicht anderen überlassen.

2. Durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen zeigen wir, dass wir überall gleichberechtigt mitwirken und die große Bedeutung des Engagements des Europäischen Parlaments für Frauenrechte sowie Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union besonders in Zeiten einer lebhaften Wertediskussion anerkennen.

3. Ein demokratisches, gerechtes und solidarisches Europa braucht ein starkes Europäisches Parlament, in dem Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung Europas, aber nur gut ein Drittel des Europäischen Parlaments. Unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen auch zur Hälfte Frauen sein und insgesamt die Vielfalt der Menschen widerspiegeln.

4. Erstwählerinnen vergesst nicht, dass wir – anders als unsere Großmütter und Bürgerinnen Großbritanniens nach einem Austritt aus der Europäischen Union – bei unserer Entwicklung zu selbstbestimmten und wirtschaftlich unabhängigen Frauen vom Einsatz des Europäischen Parlaments für fortschrittliche Politiken profitieren. Nicht nur die Freizügigkeit in der Europäischen Union, die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen, die Erasmus-Programme, die Abschaffung der Roaming-Gebühren sind Errungenschaften, die es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt, sondern auch zahlreiche gleichstellungspolitische Errungenschaften wie unter anderem der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Regelungen gegen die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, das Verbot sexueller Belästigung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeiten und Mutterschutz, geschlechtergerechte Steuerpolitiken sowie Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

5. Das Europäische Parlament soll weiter als Garant und Motor für die Gleichstellung der Geschlechter die notwendigen Arbeiten engagiert fortführen. Dafür bieten die europäischen Verträge und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein solides Fundament. Das Europäische Parlament steht hier in der Verantwortung.

6. Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auf Augenhöhe mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat profiliert sich als unermüdlicher Mahner und Verfechter von zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und Projekten zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Teilerfolge müssen mit folgenden Zielen fortentwickelt werden:
– der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern,
– dem gleichen Entgelt für Frauen und Männer,
– Gerechtigkeit in der Alterssicherung insbesondere zur Bekämpfung der Altersarmut,
– gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, auf dem Arbeitsmarkt und in Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft,
– der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben unter anderem durch verpflichtende Elterngeldmonate, Pflege- und Väterzeiten,
– der aktiven und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der digitalen Welt und
– der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

7. Das Europäische Parlament ruft nachdrücklich zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt auf. Konsequent fordert das Europäische Parlament die Ratifikation der Istanbul-Konvention, das heißt des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union selbst.

8. Die #metoo-Debatte hat das Ausmaß der sexuellen Grenzüberschreitungen verdeutlicht. Das Europäische Parlament hat sich in die Debatte aktiv eingeschaltet. Es fordert »null Toleranz« bei sexuellen Belästigungen und wendet sich gegen Frauenfeindlichkeit und Hassrede im Netz.

9. Ohne das Europäische Parlament kann der EU-Haushalt nicht verabschiedet werden. Dabei achtet das Europäische Parlament auf Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Es sollte nachdrücklich Gender Budgeting fordern und durchsetzen und jedweden Kürzungen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung eine Absage erteilen.

10. Eine Europäische Außenpolitik, welche die Teilhabe, den Schutz und die Rechte von Frauen bei der Friedenspolitik anerkennt, und damit zugleich für die Aufrechterhaltung von 70 Jahren Frieden in Europa einsteht, kann nur mit der weiteren Unterstützung des Europäischen Parlaments gelingen.

Der djb appelliert daher an alle Frauen, ihr Europawahlrecht zu nutzen und durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen die Rolle des Europäischen Parlaments als Vorreiter bei der Geschlechtergleichstellung anzuerkennen und zu unterstützen.
Das Europäische Parlament sollte sich die Forderung des djb nach einer ambitionierten und nachhaltigen Geschlechtergleichstellungsstrategie auf europäischer Ebene zu Eigen machen und dabei den gegenwärtigen gefährlichen Regressionstendenzen entschieden entgegentreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland im Bundeshaushalt deutlich stärker zu priorisieren. Dafür muss aus Sicht der Kinderrechtsorganisation neben Maßnahmen wie dem „Starke-Familien-Gesetz“, das nur ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ist, dringend die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze in den Blick genommen werden. „Die Bundesregierung spart durch das aus unserer Sicht politische Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro. Deshalb helfen hier kein Herumbasteln an Sonderbedarfen oder die jährlichen Erhöhungen des Regelsatzes um ein paar Euro. Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. „Dadurch wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Children’s Worlds+“ der Bertelsmann Stiftung eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen insbesondere durch die Verankerung von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und eine Absenkung des Wahlalters. „Wenn sich jedes zweite Kind Sorgen um die finanzielle Situation der Familie macht, ist das ein Alarmsignal, das aufschrecken muss. Dabei ist gutes Aufwachsen mehr als materielle Absicherung, sondern umfasst auch strukturelle Rahmenbedingungen für eine altersgerechte gesellschaftliche Teilhabe und andere Aspekte subjektiven Wohlbefindens. Dazu gehören beispielsweise Ansprechpartner in Familie und Schule, die ihnen auf Augenhöhe begegnen, die sie ernst nehmen und an die sie sich jederzeit wenden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie „Children’s Worlds+“ zeigt sehr deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden muss. Dafür brauchen wir dringend ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt. Und es braucht mehr Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen ebenso wie ein Programm, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert. Denn viel zu oft werden gerade die Interessen benachteiligter Gruppen nicht gehört. Außerdem wird Kinder- und Jugendarbeit insgesamt durch Beteiligung passgenauer und bedürfnisgerechter“, so Hofmann.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert. Frühe Beteiligung von Kindern leistet aber auch einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. „Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Beteiligungsrechte sind eng mit dem Kindeswohl verbunden, da sie der Feststellung der kindlichen Interessen dienen. Es geht darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist zudem die Vermittlung von Kinderrechten und Beteiligungsmethoden von Kindern und Jugendlichen in den Curricula zentraler Berufsgruppen. Dieses Wissen muss in allen Berufen etabliert werden, die Entscheidungen über das Aufwachsen und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen treffen. „Beteiligung fördert Resilienz, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit, stärkt somit alle Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder, denn Beteiligung hilft auf die längere Sicht dabei, die Armutsvererbung zu durchbrechen. Zudem vergrößert die Beteiligungserfahrung als Kind und Jugendlicher die Wahrscheinlichkeit, sich auch als Erwachsener kommunal zu engagieren“, so Hofmann.

Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Eine Senkung des Wahlalters würde nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es seit einigen Jahren mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention als gute Grundlage, die Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind insbesondere das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die angestrebte dauerhafte Absicherung der unabhängigen Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wichtige Schritte. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass erstmalig vor Erstellung des Berichts Kinder und Jugendliche zu ihren Perspektiven auf die Umsetzung des Übereinkommens befragt wurden. Das gilt auch für die Planung der Bundesregierung, eine für Kinder geeignete Version des Staatenberichtes zu veröffentlichen.

„Der Staatenbericht zeigt aber auch ganz deutlich, dass bei der vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Hier sehen wir die Bundesregierung insbesondere bei der Bekämpfung der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland in der Pflicht. Und auch beim Thema Beteiligung geht es insgesamt zu langsam voran. Bundesländer und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung der Justiz in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim digitalen Aufwachsen. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine Politik der kleinen Trippelschritte nicht leisten. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen darüber nachdenken, wieder einen ,Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland‘ auf den Weg zu bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sind schon gespannt, wie der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Staatenbericht bewerten wird. Kernpunkte der Kritik am letzten Bericht waren vor allem, dass im Grundgesetz keine Kinderrechte verankert sind, dass es keine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gibt, und die hohe Zahl armutsbetroffener Kinder in Deutschland. Bei allen drei Themen sind wir nicht ausreichend vorangekommen. Insofern muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter. „Wichtig ist auch der Ergänzende Bericht, den die Kinderrechtsorganisationen und weitere Verbände der Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen einreichen werden. Nur so ergibt sich ein komplettes Bild der Kinderrechtssituation in Deutschland, aus der sich Kritik und Handlungserfordernisse ableiten“, so Hofmann.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss Alternativberichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgt dieses Jahr die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Safer Internet Day wirksamere gesetzliche Maßnahmen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versagt der Kinder- und Jugendschutz im Internet sowohl beim Schutz vor Belästigungen und Abzocke als auch bei der Einstufung und konsequenten Durchsetzung von Altersgrenzen beim Zugang zu Spiele-Apps. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Prüfstand und schleunigst nachgebessert werden, insbesondere im Bereich der Spiele-Apps.

„Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett, das Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Barley gemeinsam bohren müssen. Aber die Zeit drängt. Denn Studien wie beispielsweise der Stiftung Warentest oder von jugendschutz.net zeigen dringende Handlungsbedarfe in diesem Bereich. Wenn der Schutz von Kindern vor Belästigungen und Cyber-Grooming vernachlässigt wird oder die Alterseinstufung von Apps nur sehr unzureichend funktioniert, wenn ein simples Häkchen ausreicht, um Altersgrenzen zu umgehen oder Kinder durch Spiele-Apps abgezockt werden, brauchen wir verbesserte gesetzliche Schutzmaßnahmen und gleichzeitig verstärkte Kontrollen, damit gesetzliche Vorgaben nicht wie bisher teils systematisch unterlaufen werden können. Und wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gehören die entsprechenden Apps in Deutschland vom Markt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Eine Jugendmedienschutzreform sollte aus unserer Sicht sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und die Förderung von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nehmen. Die aktive Beteiligung von Kindern an der Diskussion um Medieninhalte selbst sowie die Förderung von Medienkompetenz können Kindern dabei auch einen kompetenteren Umgang mit potenziellen Gefahren in und durch Medien gewährleisten“, so Hofmann weiter.

Probleme gibt es beispielsweise bei vielen Spiele-Apps mit den Datenschutzerklärungen, die in der Regel so kompliziert und umfangreich sind, dass auch vielen Erwachsenen nicht bewusst ist, wie ihre Daten verarbeitet und weitergegeben werden. Für Kinder sind diese Bestimmungen undurchschaubar. In Spiele-Apps enthaltene Werbung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes so gekennzeichnet sein, dass Kinder sie als solche erkennen können. Insbesondere dürfen Kinder nicht in die Situation gebracht werden, vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen zu werden, wenn sie keinen Kauf tätigen. „Außerdem muss bei Spiele-Apps für Kinder sichergestellt werden, dass nicht Werbung für ein anderes Spiel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren gezeigt wird. Das geht gar nicht“, so Hofmann.

Wichtig ist zudem ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigungen und Cyber-Grooming. Kinder müssen die Möglichkeit haben, Spiele-Apps ungefährdet nutzen zu können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. „Unmoderierte Chats in Spiele-Apps für Kinder passen dazu nicht. Hier ist einem Missbrauch von Kindern Tür und Tor geöffnet“, so Hofmann weiter.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das System der Alterseinstufung von Apps. „Die Bestimmung der Altersgrenze über einen Fragenkatalog, den das Unternehmen selbst ausfüllt, kann nur funktionieren, wenn dieses System ausreichend kontrolliert und bei Verstößen Sanktionen drohen. Wenn jugendschutz.net feststellt, dass von 100 Apps aus den Top-Listen des Google Play Stores die meisten zu niedrig eingestuft sind und daraus anscheinend keine Konsequenzen folgen, ist dieses System ad absurdum geführt“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.02.2019

Aus Anlass des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar hat der Verband binationaler Familien und Partnerschaften eine kleine Umfrage durchgeführt: welche Wörter gibt es in anderen Sprachen, die es im Deutschen nicht gibt und umgekehrt.

Die Einreichungen reichen von Mahtab (beschreibt im Persischen den feinen Ring um den Mond) über die Feststellung, dass es im Deutschen zwei Plurale für Wort gibt: Wörter und Worte bis zum türkischen Herz. Hier gibt es mehrere Wörter für Herz, u.a. Liebesherz Gönül, ein Mutherz yürek oder einfach nur das Organ kalp. Das zeigt, dass die eigene Welt, so wie wir sie über unsere Sprache wahrnehmen und erklären, immer nur relativ ist.

Einsprachige Gesellschaften sind ein Mythos, auch Deutschland war und ist mehrsprachig. Von den anerkannten Minderheitensprachen über die vielfältigen Dialekte bis hin zur lebensweltlichen Mehr-sprachigkeit heute. Menschen sind nicht auf Einsprachigkeit angelegt, die meisten Menschen sind mehr-sprachig.

Im deutschen Bildungssystem ist gelebte Mehrsprachigkeit im Unterricht noch kaum integriert. Von solch einer Integration würden alle Schüler*innen profitieren. Studien belegen, dass das Vertiefen der sogenannten Erst- oder Herkunftssprache auch den Spracherwerb im Deutschen und in weiteren Sprachen fördert. Mehrsprachigkeit ist Gehirnjogging – das Verwenden mehrerer Sprachen fördert die Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit unserer Gehirne – ergo: es fördert die gesamte kognitive Entwicklung

Von dem Ziel eines mehrsprachigen inklusiven Unterrichts ist das deutsche Bildungssystem noch weit entfernt. 10 Bundesländer bieten den sogenannten herkunftssprachlichen Unterricht an und dies auch nicht flächendeckend. An Stelle der Schulen treten Konsulate, Gemeinden oder Verbände. Diese Angebote sind nicht im Regelunterricht.

Laut Statischem Bundes­amt (2018) hat etwa ein Drittel der rund 11 Millionen Schüler*innen in Deutschland einen Migrations­hinter­grund und 10,7 Prozent der Kinder besitzen nicht die deutsche Staats­angehörig­keit. Viele dieser Familien leben mehrsprachig.

„Angesichts unserer globalisierten Welt ist es eine nicht nachzuvollziehende Ressourcenverschwendung, Mehrsprachigkeit nicht stärker zu fördern,“ meint dazu die Expertin für Mehrsprachigkeit, Maria Ringler, vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Das müsse schon in den Kitas mit einem wertschätzenden Umgang der unterschiedlichen Familiensprachen der Kinder beginnen „Es muss viel stärker schon in Kitas darauf geachtet werden, dass sprachliche Vielfalt Kompetenz bedeutet. Statt nur danach zu schauen, wie gut ein Kind Deutsch spricht.“

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Verband Broschüren zu mehrsprachiger Erziehung, zweisprachig in das Thema einführen. Mittlerweile gibt es die Broschüren in 12 Sprachen. Gerade erschienen die Broschüren in rumänisch-deutsch und französisch-deutsch.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.02.2019

Elternbroschüre zur mehrsprachigen Erziehung jetzt auch in Französisch und Rumänisch

Mehrsprachigkeit ist immer ein Potential und die Elternbroschüre „In vielen Sprachen zu Hause“ will Familien unterstützen, dieses Potential zu fördern. Die Broschüre ist mit Unterstützung des Landesfamilienministeriums NRW nun in zwei weiteren Ausgaben in den Sprachen deutsch-französisch und deutsch-rumänisch kostenlos erhältlich.

Für rund einem Drittel der Familien in Deutschland gehören mehrere Sprachen zum Alltag. Doch zwei- oder mehrsprachig leben in einer sich einsprachig verstehenden Gesellschaft, geht nicht ohne weiteres zusammen. Mehrsprachige Erziehung stellt daher viele Eltern vor Herausforderungen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. möchte diese Eltern stärken und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.

Überfordert Kinder das Aufwachsen in mehreren Sprachen? Wie können Eltern die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder gut begleiten? In wieweit hat die Förderung der Familiensprache auch einen positiven Einfluss auf die Sprachentwicklung in weiteren Sprachen? Gibt es an öffentlichen Schulen Angebote für die Familiensprachen? Auf diese und andere Fragen gehen die ansprechend gestalteten Broschüren ein. Sie sind insbesondere für die Auslage in Kindertagesstätten und Familienzentren, Kinderarztpraxen oder Beratungsstellen geeignet.

Die Broschüren in den zwölf Sprachen Deutsch-Arabisch, -Bulgarisch, -Englisch, -Französisch, -Italienisch, -Kurdisch, -Polnisch, -Portugiesisch, -Rumänisch, -Russisch, -Spanisch und -Türkisch erhalten Sie gegen Erstattung der Versandkosten unter nrw@verband-binationaler.de und unter www.mehrsprachigvorlesen.verband-binationaler.de zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2019

Nun hat auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt

Das Eheöffnungsgesetz bestimmt: „Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.“ (Art. 3 Abs. 2 EheöffngsG). In der Begründung der Vorschrift wird gesagt, dass der Gesetzgeber damit die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten rückwirkend beseitigt habe. Deshalb müssten bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden.

Die rückwirkende Änderung von rechtkräftigen Verwaltungsakten ist im Einkommensteuerrecht in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und im Verwaltungsrecht, also hinsichtlich des Familienzuschlags, in § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG des Bundes bzw. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer vorgesehen. Der Antrag auf Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags muss binnen drei Monaten nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe gestellt werden.

Die Steuerverwaltung und viele Besoldungsstellen haben zunächst bestritten, dass aus Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG solche Ansprüche abgeleitet werden können. Auf unseren Druck hin haben die Koalitionsfraktionen den Anspruch auf nachträgliche Zusammenveranlagung durch Art. 97 § 9 Abs. 5 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) bejaht und geregelt.

Daraufhin hat nun auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt. Das Bundesverwaltungsamt hat einem Betroffenen mitgeteilt, „dass ich aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, dass Ansprüche nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgrund des Eheöffnungsgesetzes nunmehr zu erfüllen sind, meinen ablehnenden Bescheid“ widerrufen habe. Sie können die Mitteilung des Bundesverwaltungsamt hier herunterladen.

Wenn Sie mit Ihrem Besoldungsamt über die Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags streiten oder Klage erhoben haben, empfehlen wir Ihnen, die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts Ihrer Besoldungsstelle zu übersenden. Wir gehen davon aus, dass Ihre Besoldungsstelle dann bei seinem Landesinnenministerium nachfragen wird, wie es sich verhalten soll, und dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Falls Sie schon Klage erhoben haben, sollten Sie die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts auch dem Verwaltungsgericht übersenden und hinzufügen, dass Sie davon ausgehen, dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Eine Erläuterung der Rechtslage samt entsprechenden Mustertexten finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 20.02.2019

Bundesregierung muss Verbot endlich auf den Weg bringen

Das Europäische Parlament hat heute die erste Resolution zu den Menschenrechten intergeschlechtlicher Menschen angenommen. Darin werden normalisierende Operationen und Behandlungen scharf verurteilt und die zügige gesetzliche Anerkennung der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen gefordert. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments und fordert ein schnelles Verbot von Zwangsoperationen und Zwangsbehandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Das hätte bereits im Zuge der Erweiterung des Personenstandsrechts um eine dritte Geschlechtsoption passieren müssen. Auf was wartet die Bundesregierung?

Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde. In Deutschland verstoßen Ärztinnen und Ärzte tagtäglich gegen bestehende medizinische Leitlinien und unternehmen diese unnötige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Die Bundesregierung muss das im Koalitionsvertrag beschlossene Verbot endlich auf den Weg bringen! Chirurgische, medikamentöse und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.

Hintergrund

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat bereits 2017 einen Vorschlag gemacht, wie ein solches Verbot gesetzlich umgesetzt werden kann. Der LSVD unterstützt diesen Vorschlag.

Zwischen 2005 und 2016 wurden in Deutschland jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind zwischen fünf bis sechs Operationen pro Tag.

European Parliament resolution on the rights of intersex people (2018/2878(RSP))

Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up‐Studie von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch (2019)

Gesetzesvorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Gutachten „Geschlechtervielfalt im Rechte“ (2017). S. 9.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2019

Durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages und die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag der GroKo stehen die „vergessenen Kinder“ endlich auf der politischen Agenda. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Hilfen für diese Kinder endlich gesetzlich geregelt und finanziert werden.

„Sie leiden extrem – nicht nur unter der Krankheit in der Familie, sondern vor allem auch unter der Stigmatisierung und Tabuisierung der Erkrankung der Eltern“, sagte heute Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes auf der Auftaktpressekonferenz zur zehnten bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien in Berlin. „Diese Kinder suchen sich oft keine Hilfe, aus Scham oder aus Angst vor den Konsequenzen. Stattdessen übernehmen sie in ihren Familien Rollen, die weder ihrem Entwicklungsstand noch ihren Kräften entsprechen. Das alles hat häufig zur Folge, dass sie selbst eine Erkrankung entwickeln.“

Kinder aus Suchtfamilien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung und lebenslang hochgefährdet für psychische Krankheiten sowie soziale Störungen. Laut dem aktuellen DAK-Kinderreport haben diese Kinder um 32 Prozent erhöhte Gesundheitskosten. Internationale Studien legen nahe, dass die Schädigungen der Kinder in der lebenslangen Perspektive zu Kosten in Milliardenhöhe führen. Das Leid der Kinder ist mit Geld nicht zu ermessen.

Der Deutsche Bundestag hat 2017 in einem überfraktionellen Antrag beschlossen, dass Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern in Deutschland Hilfen bekommen sollen. Derzeit arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge für die Bundesregierung aus.

Der Bundestag trug der Bundesregierung darüber hinaus auf, Sucht und psychische Erkrankungen mit Aufklärungskampagnen zu entstigmatisieren und diese Themen in die Aus- und Weiterbildung aller Erzieher/ innen, Lehrer/innen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut/innen aufzunehmen. Beides ist bislang nicht ansatzweise umgesetzt.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die vom Parlament beschlossenen Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung sowie die geplante Entstigmatisierungskampagne 2019 bundesweit zu starten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel in angemessenem Umfang im Bundeshaushalt 2020 auszuweisen und bereitzustellen“, forderte Rolf Rosenbrock.

Auf die Wichtigkeit der Aus- und Weiterbildung wies Henning Mielke von der Geschäftsstelle der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien, NACOA, hin: „Nur eine winzige Zahl von Kindern hat heute in Deutschland das Glück, ein spezialisiertes Hilfeangebot für Kinder von Suchtkranken nutzen zu können. Umso wichtiger ist es, dass in jeder Kita und jeder Schule die dort tätigen Menschen in der Lage sind, diese Kinder zu erkennen, zu verstehen und zu unterstützen, damit sie nicht die Süchtigen und psychisch Kranken von morgen werden.“

Die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien startet mit einem reichen Angebot von 120 Veranstaltungen in über 60 deutschen Städten. Viele davon sind Weiterbildungen für Fachkräfte. Das Programm der Aktionswoche ist unter www.coa-aktionswoche.de zu finden. Die Schauspielerin Katrin Sass ist Schirmherrin der Aktionswoche. Sie wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gefördert. Zeitgleich finden Aktionswochen auch in den USA, Großbritannien und erstmals auch in der Schweiz statt.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.02.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Februar – 01.März 2019

Veranstalter: ROSA LUXEMBURG STIFTUNG

Ort: Berlin

«Wem gehört die Stadt? Euch gehört die Stadt! Das Menschenrecht auf Wohnen! Zusammen gegen Mietenwahnsinn! Eine Stadt für Alle» – für einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist die Wohnungsfrage zu einer der wichtigsten sozialen Fragen überhaupt, wenn nicht zu DER sozialen Frage geworden. Auch die Bundesregierung hat das erkannt und legt Sonderprogramme auf, brüstet sich mit Investitionen und Anreizen für den Wohnungsneubau und veranstaltet sogenannte Wohngipfel. Die Maßnahmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD gehen aber an den wirklich wichtigen Fragen und den grundsätzlichen Fragen in Bezug auf die Wohnungsversorgung, die Mietsituation, die Realisierung des Rechts auf Stadt für Alle, für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorbei. In Berlin versucht der Rot-Rot-Grüne Senat seit gut zwei Jahren auch in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik neue Wege zu gehen. 30.000 neue Wohnungen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode entstehen, die geplanten 194.000 neuen Wohnungen bis 2030 zur Hälfte im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau entstehen, die Bürger sollen beteiligt werden, das Vorkaufsrecht wird verstärkt genutzt, die Zweckentfremdung von Wohnraum wird erschwert, Initiativen werden gefördert, Genossenschaften werden verstärkt einbezogen, eine andere Bodenpolitik wird diskutiert; vieles weitere kann genannt werden.

Die Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung will diese und weitere Fragen kritisch unter der Überschrift RLS-Cities diskutieren. Was ist aktuell eine Rebellische, eine Linke, eine Solidarische Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik? Was sind aktuelle politische Praxen? Was sind die politischen Schlüsselthemen? Was muss noch auf die Rot-Rot-Grüne Agenda? Die Konferenz will kommunalpolitisch Aktive und Mandatsträger, VertreterInnen von Inititativen und Gruppen und Bewegungen, Betroffene, kritische Wissenschaft, Verwaltung und Verbände ansprechen und sowohl Mut machen für eine noch stärkere Vernetzung als auch das Forum bieten für mehr inhaltlichen Austausch über die politische Praxis. Die Schlüsselfrage lautet: «Was kann und will linke Stadt- und Wohnungspolitik?»

Programm und Anmeldung

Facebook Event

Termin: 01.März 2019

Veranstalter: Heinz und Heide Dürr Stiftung und das DIW Berlin

Ort: Hamburg

Die Heinz und Heide Dürr Stiftung fördert und unterstützt seit 20 Jahren bundesweit die Implementierung des Early-Excellence-Ansatzes in Deutschland, der auf eine gute Einbindung von Familien in frühkindliche Bildungsprozesse zielt. Das DIW Berlin befasst sich mit bildungs- und familienrelevanten Fragen, vor allem auch im Hinblick auf eine zukunftsweisende „Bildungsrendite“.

Das DIW Berlin hat in einer Studie zusammengestellt, welchen Auftrag frühkindliche Bildungsinstitutionen haben, Familien in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. In der Studie wurden auch internationale und nationale Ansätze zusammengetragen, die in Richtung von Zentren für Familien gehen.

Bitte melden Sie sich hier an: https://www.diw.de/de/diw_01.c.610843.de/veranstaltung_familien_im_zentrum_warum_wir_eine_staerkere_familienorientierung_in_kindertageseinrichtungen_brauchen_online_registrierung_2019.html

Termin: 08.März 2019

Veranstalter: SPD-Parteivorstand gemeinsam mit den SPD-Frauen und den Jusos

Ort: Berlin

War’s das schon?! 100 Jahre Frauenwahlrecht, 100 Jahre Kampf um eine geschlechtergerechte Gesellschaft, und jetzt?!

Jetzt stehen wir vor einer Europawahl, in der es um die Grundwerte der Europäischen Union geht: Es geht um den Erhalt einer freiheitlichen Demokratie, es geht um Rechtsstaatlichkeit, es geht um den Frieden in Europa.Vor allem für uns Frauen ist die Europawahl im Mai 2019 eine Richtungsentscheidung. Wird dieEuropäische Union weiter vorangehen bei der Gleichstellung auf dem europäischen Arbeitsmarkt? Wird sie weiterhin einstehen für gleiche Rechte und Chancen? Wird sie konsequent jegliche Art von Gewalt gegen Frauen bekämpfen? Oder wird der nationalchauvinistische und antifeministische Druck von rechts stärker und wir erleben eine Rückwärtsrolle bei Frauenrechten und Selbstbestimmung?

Für uns ist klar: Unser Europa muss ein Europa der Frauenrechte und des Zusammenhalts sein.

Dr. Katarina Barley, SPD-Spitzenkandidatin bei der Europawahl, Andrea Nahles, SPD-Parteivorsitzende und Ferda Ataman, Journalistin und Sprecherin der Neuen Deutschen Organisationendiskutieren darüber, was das konkret heute bedeutet.

Außerdem freut man sich auf die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und die Europakandidatinnen Delara Burkhardt, Maria Noichl und Gabriele Bischoff.

Also kommt zusammen für ein Europa der Frauen!

Bitte nutzen Sie, um sich anzumelden, folgenden Link: https://link.spd.de/Frauentag2019

Termin: 11.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

2019 jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Ein Grund zum Feiern! Aber auch ein Grund für eine kritische Bestandsaufnahme. Anlässlich des Internationalen Frauentages wollen wir uns diesem besonderen Ereignis aus feministischer Perspektive nähern.

Mutige Bürgerinnen und Bürger haben 1989 durch friedlichen Protest und politisches Handeln tiefgreifende soziale, gesellschaftliche und politische Veränderungen herbeigeführt. Für viele Frauen bedeutete die Friedliche Revolution in erster Linie: Freiheit und einen Aufbruch zu neuen Ufern. Gleichzeitig bedeutete das neue Zeitalter aber auch: ökonomische Unsicherheit, Arbeitsplatzverlust, komplette Neuerfindung des eigenen Selbst. 30 Jahre später kämpfen Frauen in Ost und West noch immer für gleiche Chancen, gerechte Teilhabe und für eine geschlechtergerechtere Gesellschaft. Ist es also Zeit für ein feministisches Update? Wie kann durch den Einbezug deutsch-deutscher Perspektiven der gleichstellungspolitische Fortschritt in Gesamtdeutschland befeuert werden?

Wir wollen zurückblicken: Von welchen Frauen war die friedliche Revolution getragen? Welche Bedeutung haben die Vorkämpferinnen von damals auch heute noch? Was bedeutete die friedliche Revolution für Frauen und die Geschlechterverhältnisse in Ost und West? Wir wollen das Jetzt analysieren: Welche Ungleichheiten schreiben sich auch heute zwischen den Frauen in Ost und West fort? Brauchen wir einen differenzierteren Feminismus – treiben Frauen in Ost und West andere Fragen und Herausforderungen um? Wenn ja, welche?

Wir wollen für die Zukunft lernen: Was können wir von den Vorkämpferinnen der friedlichen Revolution für die aktuellen feministischen Kämpfe lernen? Wie trägt man den Hashtag-Aktivismus aus dem Internet zum friedlichen Protest auf die Straße? Was bedeutet es heute, Bürgerrechtlerin zu sein?

ANMELDUNG bitte unter folgendem Link:https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=232339oder per Fax an: 030-26935-9241

Anmeldebestätigungen werden nicht versandt.

Termin: 13. -14.März 2019

Veranstalter: Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit bigas – Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht und eaf – evangelische arbeitsgemeinschaft Familie

Ort: Berlin

Familienpolitik war in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit auf das Modell des verheirateten (meist männlichen) Alleinverdieners ausgerichtet. Wichtige ihrer Instrumente setzten an der Ehe an. Der gesellschaftliche Wertewandel und die stärkere Orientierung von Frauen an der Erwerbstätigkeit führten zu einem Prozess, der als „Erosion der Familie“ beschrieben wurde. Die Schwierigkeiten, Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen, führten vermehrt dazu, dass Menschen ihre Kinderwünsche nicht in dem von ihnen eigentlich erhofften Maße realisierten.

Die traditionelle Familienpolitik, die als Normalfall voraussetzte, dass „die Leute immer Kinder kriegen“, führte aber unintendiert auch dazu, dass Familien im Vergleich zu Kinderlosen tendenziell wirtschaftlich schlechter gestellt wurden. Vor allem Familien von Alleinerziehenden wurden, wie auch Mehrkindfamilien, häufig in schwierige wirtschaftliche Lagen gebracht.

Trotz erheblicher Änderungen und einem bedeutenden Ausbau der sozialen Infrastrukturen zur Unterstützung von Familien in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben zentrale Elemente dieser Familienpolitik weiter Bestand.

Im Inland und v.a. im Ausland gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine Familienpolitik, deren Leistungen stärker an den Kindern ansetzt und eine gleichmäßigere Erwerbs- und Familienbeteiligung in Partnerschaften ermöglicht, zu einem „Aufschwung der Familie“ führen kann. Strukturelle Rahmenbedingungen, die an den Erfordernissen von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit ansetzen, ermöglichen es den Menschen, gehegte Kinderwünsche zu realisieren und Familie zu leben.

Für die Familienpolitik wurde daher ein Perspektivenwechsel gefordert (https://www.eaf-bund.de/documents/Veroeffentlichungen/Positionspapier-In_Verantwortung_fr_Kinder.pdf): Demzufolge ist das subsidiäre Verhältnis von Familie, Gesellschaft und Staat neu auszutarieren: Gesellschaft und Staat sind gefordert, Familien stärker zu unterstützen, aber nicht, sie zu ersetzen. Der Workshop soll zur Klärung der Frage beitragen, wie ein solches neues Gleichgewicht in konkreten, aktuell diskutierten Politikfeldern ausgestaltet werden kann.

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Frage zu beteiligen.

Prof. Dr. Ursula Rust, bigas, Universität Bremen; Vorsitzende des Beirats, Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie eaf e.V.
Dr. Joachim Lange, Tagungsleiter, Evangelische Akademie Loccum
Dr. Stephan Schaede, Akademiedirektor

Das Programm als pdf >

Tagungsgebühr: 100,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende bis 35 Jahre, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 50,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.

> zur online-Anmeldung

Termin: 14.März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Die Wahlen zum Europaparlament werden von Rechten und Anti-Gender-Bewegungen dazu genutzt, die liberalen Demokratien in Europa anzugreifen und grundlegend zu verändern. Das Feindbild „Gender-Ideologie“ bildet dabei den symbolischen Kitt zwischen verschiedenen religiösen, fundamentalistischen und politischen Kräften. Menschenrechte und die Gleichheit aller Geschlechter werden in Frage gestellt, gesellschaftliche Diskurse immer weiter nach rechts verschoben.

Ausgehend von aktuellen Entwicklungen in Ungarn analysiert Prof. Andrea Petö, was das Neue an diesen Angriffen auf feministische Errungenschaften ist. Aktuell äußert sie sich auch in der New York Times zu bevölkerungspolitischen Maßnahmen Orbans. Anti-Gender-Bewegungen sind eine nationalistische, neokonservative Antwort auf die Krise der globalen neoliberalen Weltordnung. Umso wichtiger ist es, sich ihnen entgegenzustellen.

Andrea Petö ist Professorin für Gender Studies an der Central European University in Budapest und eine der profiliertesten Historikerinnen Ungarns. Ihre Arbeiten zu Gender, Politik, Holocaust und Krieg wurden in 18 Sprachen übersetzt. Sie forscht zurzeit am Institut für Zeitgeschichte der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat sie eine feministische Einschätzung zur Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn 1956 abgegeben.

Die Veranstaltung wird auch als Livestream übertragen.

Weitere Informationen dazu im Web und auf Facebook.

Termin: 15.März 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

u.a. mit Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Annalena Baerbock MdB, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katja Dörner MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Dr. Irene Becker, Dipl.-Volkswirtin, freiberufliche Wissenschaftlerin, Schwerpunkt: Empirische Verteilungsforschung, Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die sachgerechte und verlässliche Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir Grüne kritisieren die geltende Praxis der Regelsatzermittlung als völlig unzureichend. Die nächste Regelsatzermittlung auf Basis der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist die Chance die Regelsätze endlich fair und verlässlich zu ermitteln.

Es soll mit Ihnen diskutiert werden: Was sind die Alternativen der Regelsatzermittlung zum Status Quo? Wie stellen wir sicher, dass die Regelsätze tatsächlich soziale Teilhabe ermöglichen? Welche Bedarfe sind überhaupt pauschalierbar? Wie können die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe im Regelsatz aufgehen? Wie kann der elterliche Bedarf berücksichtigt werden?

Gemeinsam mit Ihnen sollen Antworten gefunden werden.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 13. März 2019 möglich.

Termin: 18.März 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Berlin

Familienentlastungsgesetz, Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz: Wenn man sich die Überschriften anschaut, könnte man meinen, die Regierung tue alles, um die Situation von Familien zu verbessern. Genaueres Hinsehen zeigt: Die Gesetze haben erhebliche Mängel und die Verbesserungen gehen an den Familien vorbei, die sie am dringendsten benötigen.

Doch was müssen wir tun, um Familien wirksam vor Armut zu schützen? Wie muss eine unterstützende Infrastruktur ausgestaltet sein und welche besonderen Bedürfnisse haben Einelternfamilien? Wie können wir Familien im Alltag stärken, beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder in außergewöhnlichen Lebenslagen wie Trennungssituationen? Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Sexualität. Doch was ist notwendig, um die Vielfalt von Familienformen im Recht abzubilden und wie können Familiengründungen erleichtert werden?

Diese und weitere Fragen sollen auf der familienpolitischen Konferenz gestellt und gemeinsam mit Referent*innen und Gästen Lösungen diskutiert werden.

Unser Geschäftsführer Alexander Nöhring hält hier eine Diskussionsinput zum Thema "Was brauchen Familien, um den Alltag zu bewältigen?"

Termin: 19. März 2019

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Berlin

Rassismus hierarchisiert und entwertet Menschen. Die Zuschreibung von konstruierten, meist negativen gruppenbezogenen Merkmalen und Eigenschaften führt zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Alltag. Betroffen davon sind alle Lebensbereiche und gesellschaftlichen Ebenen.

In welchen Situationen zeigt sich Alltagsrassismus?

Welche individuellen und strukturellen Ausprägungen hat er? Welche Rolle spielen Vorurteile und Macht? Wie rassismuskritisch ist mein Sprachgebrauch? Was können wir gegen Alltagsrassismus tun? Mit diesen Fragen möchten wir uns auf unserer Veranstaltung beschäftigen. Am Vormittag werden uns Ibrahim Gülnar (Islamwissenschaftler M.A.) und Katrin Riedel (Pädagogin M.A.) vom Mobilen Beratungsteam Berlin – für Demokratieentwicklung von der Stiftung SPI eine Einführung in das Thema geben.

In den Workshops am Nachmittag wollen wir unsere Erfahrungen aus einer persönlichen Perspektive betrachten und verstehen. Praktische Übungen sollen dabei zu Selbstreflexion anregen und gewonnene Erkenntnisse vertiefen.

Weitere Informationen und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 05.April 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung Stuttgart

Ort: Stuttgart

Kitas sind heute zunehmend vergleichbar mit kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Sie müssen sich wandelnden gesellschaftlichen, aber auch neuen pädagogischen Anforderungen stellen und sich deshalb weiterentwickeln. Doch wie können solche Entwicklungsprozesse in den Einrichtungen selbst und auf Trägerebene sinnvoll gefördert und gesteuert werden? Wie gehen pädagogische Fachkräfte mit immer neuen Erwartungen und Herausforderungen um?

Mit dem Handbuch „Organisationsentwicklung in Kitas – Beispiele gelungener Praxis“, das in gemeinsamer Arbeit der Universitäten Heidelberg und Hildesheim mit der Robert Bosch Stiftung entstanden ist, werden gelungene Veränderungsprozesse sicht- und nutzbar gemacht. Es bietet Leitungskräften, Trägern und Fachberatungen konkrete Ansätze und neue Impulse für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen.

Orientiert an den vier Hauptthemen: „Partizipation“, „Leitung“, „Personal“ und „Wachstum“ werden Ergebnisse aus Fallstudien in verschiedenen elementarpädagogischen Einrichtungen für die konkrete Arbeit in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen aufbereitet mit dem Ziel Kitas dabei zu unterstützen, Herausforderungen und Möglichkeiten zu reflektieren und die eigene Entwicklung zukunftsweisend zu gestalten.

Professorin Monika Buhl und Dr. Ariane Wahl von der Universität Heidelberg werden das Projekt rund um die Entstehung des Studienbuches vorstellen. Als Impuls werden die beiden den innovativen Organisationsentwicklungsansatz von Frédéric Laloux (Reinventing Organizations) vorstellen und anhand verschiedener Praxisbeispiele und Ergebnisse aus den Fallstudien die Möglichkeiten der Übertragbarkeit in Kitas aufzeigen.

Anschließend laden wir Sie alle herzlich ein, mit uns gemeinsam über den Vortrag und das Thema ins Gespräch zu kommen: Welche Fragen und Erfahrungen haben Sie? Der Dialog über aktuelle Themen ist uns wichtig.

Der pfv wird die Diskussionsergebnisse der Dialogveranstaltung in weitere kindheitspädagogische, politische sowie in Diskurse über die strukturelle Weiterentwicklung des frühpädagogischen Feldes einbringen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Dorothea Rieber, Mitglied im Vorstand des pfv, sowie von den weiteren Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 27.3. an.

Durch die Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung, die die Räume, Verpflegung und die Referierenden zur Verfügung stellt, ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 08. – 09.April 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Die Tagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Jobcenter und Arbeitsagenturen, an Flüchtlingskoordinator/innen in Jugend- und Sozialämtern, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden. Im Mittelpunkt steht der fachliche Austausch zu Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete junge Erwachsene.

Junge volljährige Geflüchtete erleben ihren Alltag häufig als unsicher und vielfach belastet. Der Wegfall der Möglichkeit des Familiennachzugs, eingeschränkte persönliche Ressourcen sowie ggf. das Auslaufen von Jugendhilfemaßnahmen erschweren den Anschluss an schulische und berufliche Bildungsangebote. Für etliche ist zudem der Übergang ins Erwachsenenleben mit einer unsicheren oder schlechten Bleibeperspektive und infolgedessen einem eingeschränkten Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderung verknüpft.

Gleichzeitig werden an das Gelingen der Integration dieser jungen Menschen hohe Erwartungen geknüpft, auch in Bezug auf die Deckung des lokalen und bundesweiten Fachkräftemangels.

Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an eine konkrete rechtskreis-, träger- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarktintegration und Aufenthaltssicherung besonders hoch.

Die Fachveranstaltung will zur Vernetzung und zur Verbreitung sinnvoller Konzepte beitragen und die Praxis vor Ort stärken.

Unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und bestehender rechtlicher Regelungen werden fachliche Konzepte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zum Wohl der jungen Menschen eruiert.

Bitte melden Sie sich bis zum 1.3.19 an (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-junge-volljaehrige-gefluechtete.

Die Seminarkosten betragen 150 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 187,50 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 30.April 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Zu Fragen der Beteiligung von in Armut Lebenden hat die Diakonie Deutschland die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien“ der Ermutigung entwickelt. https://www.diakonie.de/diakonie-texte/082018-armut-macht-ohnmacht-strategien-der-ermutigung/).

Der Text ist selbst Ergebnis eines beteiligungsorientierten Prozesses.

Auf diesem Fachtag soll Beteiligung diskutiert und reflektiert werden:

– Die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung“

– Praktische Erfahrungen in der Betroffenenbeteiligung in diakonischen Projekten

– Erfahrungen aus der Federführung der Diakonie in der Nationalen Armutskonferenz 2017/2018

– Perspektiven einer besseren Beteiligungskultur in der Diakonie

Die Kolleginnen und Kollegen von der Diakonie Deutschland würden sich freuen, wenn Sie sich über den folgenden Link anmelden: https://eveeno.com/320697614

Besondere Unterstützungsbedarfe vermerken Sie bitte dort im Anmeldeformular.

Termin: 08. und 09. Mai 2019

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

An dieser Veranstaltung (Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Migrantinnen und Migranten, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.) können noch weitere Interessierte teilnehmen.

Anmeldeschluss ist am 8. März 2019.

Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier; Ihre Anmeldung ist online möglich (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-integration-migranten.

Die Seminarkosten betragen 180 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 225 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.

Prof. Dr. Annette Treibel-Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe thematisiert die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien. Sie nimmt Bezug darauf, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe dieser Familien beeinflusst werden.

Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen der (muslimischen) Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie „Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien“ (2017) dar.

In drei Workshops sollen weitere Aspekte vertieft werden:

1. „Kita“: hier steht der Umgang Fachkräfte und Familie im Vordergrund.

2. „(K)ein muslimischer Vater“: beschäftigt sich mit dem Männerbild, das im Rahmen des antimuslimischen Rassismus bedient wird.

3. „Familie“: hier bewerten Familien selbst ihre Situation und entwickeln Strategien für das eigene Empowerment.

Ab 19 Uhr ist ein Abendprogramm vorgesehen.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich des SPD-Beschlusses zum neuen Sozialstaat unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung einer Familienpolitik, die auf soziale Gerechtigkeit und Zeitsouveränität setzt.

Der gestern gefasste Beschluss des SPD Parteivorstandes „Sozialstaat für eine neue Zeit“ macht konkrete Vorschläge, um Arbeit, soziale Absicherung und Zeitsouveränität für Familien miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn, ein „Recht auf Arbeit“, eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld, ein persönliches Zeitkonto sowie eine Kindergrundsicherung.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Der gefasste Beschluss des SPD-Parteivorstandes ist wegweisend und kann dazu beitragen, Familien das richtige Maß an Unterstützung in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur zu gewährleisten!

Für eine gute Absicherung von Familien ist die eigenständige Existenzsicherung grundlegend. Deshalb sind die Vorschläge zur Erhöhung des Mindestlohns und die bessere Absicherung neuer Erwerbsformen überfällig. Darüber hinaus fordert das ZFF die Abschaffung der Minijobs, da hier maßgeblich Frauen und Mütter unter der mangelnden sozialen Sicherheit leiden.

Dass die SPD zudem das Konzept der Familienarbeitszeit mit Familiengeld wieder aufgreift, welches sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, stimmt uns hoffnungsvoll. Als ZFF unterstützen wir Instrumente, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen, ausdrücklich! Dieses entspricht dem Wunsch der allermeisten Familien.“

Zur Forderung einer Kindergrundsicherung sagt Reckmann:

„Als ZFF fordern wir gemeinsam seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns, dass sich nun auch die SPD eindeutig zu einer Kindergrundsicherung bekennt!

Ebenso unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben, allen Kindern einen Zugang zu guter Infrastruktur im Bereich Bildung, Begleitung und Freizeit sicherzustellen. Allerdings wird die Teilhabe nie ganz kostenfrei sein – insofern setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass neben dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von derzeit 408 Euro pro Kind und Monat auch mehr Geld für Bildung und Freizeit in den Familien ankommt. Unser Konzept sieht in Abhängigkeit vom Familieneinkommen einen maximalen Betrag von derzeit 628 Euro pro Kind und Monat vor. Das ist exakt der Betrag, um welchen gut verdienende Familien bereits heute bei der Steuer entlastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.02.2019

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 07.02.2019

AKTUELLES

„Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ in aktualisierter Neuauflage

Moderne Gesellschaften ermöglichen grundsätzlich, das eigene Leben auf vielfältige Art und Weise zu gestalten: So ist z.B. gleichgeschlechtliche Liebe weitgehend akzeptiert, Frauen und Männer sind gesetzlich gleichgestellt und können im Prinzip entscheiden, wie sie leben wollen. Allerdings werden diese Errungenschaften von rechtspopulistischen und religiös-fundamentalistischen Kräften, aber auch aus der bürgerlichen Mitte heraus zunehmend bekämpft und infrage gestellt. Das betrifft Diskussionen im Alltag, in der Kneipe, auf Veranstaltungen oder Beiträge in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Internet-Blogs, Artikeln und Büchern. Von „Gender-Ideologie“ ist die Rede oder „Frühsexualisierung unserer Kinder“. Mit dem Satz „Das muss man doch mal sagen dürfen…“ werden z.B. rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen, Hass und Verunglimpfungen in die Welt getragen und gerechtfertigt.

Ist Ihnen das auch schon begegnet? Wollten Sie Behauptungen in Gesprächen und Diskussionen gerne widerlegen, wussten aber nicht genau wie? Die Broschüre „‘Gender raus!‘ Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ bietet verständliche Argumente und Anregungen, wie antifeministische Behauptungen und Parolen entlarvt und richtiggestellt werden können.

Die gemeinsam vom Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebene Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Autorin Franziska Schutzbach 2017 erstellt und jetzt aktualisiert.

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Wechselwirkungen von Medizin und Gesellschaft

Die medizinischen Möglichkeiten, die Fortpflanzung des Menschen zu beeinflussen, nehmen zu. Reproduktions- und Pränatalmedizin eröffnen Handlungsoptionen, um Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Geburt mit hoher Präzision zu gestalten. Social Freezing, das die Flexibilität für die Verwirklichung eines Kinderwunsches vergrößern soll, und nichtinvasive Pränataltests (NIPT), mit denen ohne gravierende Risiken für Mütter und ungeborene Kinder nach genetischen Auffälligkeiten gesucht werden kann, sind aktuelle Beispiele, deren gesellschaftliche Folgen diskutiert werden müssen.

Diskussionspapier der Konrad Adenauer Stiftung und Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften „Planbare Schwangerschaft – perfektes Kind“ kann hier heruntergeladen werden.

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ZFF-Info 02/2019

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Die politische Teilhabe von Frauen stand im Vordergrund einer Podiumsdiskussion im Bundespräsidialamt, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht geladen hatte. Dr. Franziska Giffey forderte dabei mehr Unterstützung für Frauen in der Politik.

Vor hundert Jahren, am 19. Januar 1919, durften Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Deutsche Juristinnenbund haben zu diesem Anlass am 15. Januar zur Matinee „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“ ins Schloss Bellevue eingeladen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey forderte während einer Podiumsdiskussion vor Ort mehr Unterstützung für Frauen in der Politik sowie die Verankerung von Geschlechterparität in der anstehenden Wahlrechtsreform.

Dr. Franziska Giffey:

„Es ist eine beschämende Entwicklung, dass der Frauenanteil im Bundestag von 38 auf 31 Prozent gesunken ist – und dies hundert Jahre nachdem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde und dadurch auch Frauen in Ämter gewählt werden können! Wir müssen dringend verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen. Deshalb unterstützt das Bundesfrauenministerium Netzwerke für mehr Frauen in der Politik wie zum Beispiel das Helene Weber-Kolleg. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um Frauen für eine politische Karriere zu ermutigen. Aber auch das Wahlrecht müssen wir uns anschauen. So gibt es bereits in vielen Ländern Regelungen, die sicherstellen, dass Frauen und Männer paritätisch in allen Parlamenten vertreten sind.“

Noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe

Auch hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts gibt es immer noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Frauenanteil im deutschen Bundestag so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. In den Landtagen zeigt sich ein allgemeiner Rückgang des Frauenanteils mit Werten von bis zu zwölf Prozent.

An der Veranstaltung nahmen neben Dr. Franziska Giffey unter anderem auch die Juristin und Frau des Bundespräsidenten Elke Büdenbender sowie Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), teil.

Auch der Deutsche Bundestag würdigt das Jubiläum: Am 17. Januar wird eine Feierstunde im Plenarsaal abgehalten, an der auch die Bundesfrauenministerin teilnehmen wird.

Bundesweite Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“

Das Bundesfamilienministerium hat zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) in Berlin eine Jubiläumskampagne zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erarbeitet. Die Kampagne wird von mehr als 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter anderem mit einem Statement auf der Kampagnenwebseite unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es dort monatliche Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet. Die Materialien zur Kampagne können kostenfrei genutzt werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2019

Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Es waren allen voran couragierte Sozialdemokratinnen wie Marie Juchacz, Clara Zetkin und Luise Zietz, die das aktive und passive Wahlrecht für Frauen hart erkämpft hatten. Der Deutsche Bundestag hat diesen historischen Wendepunkt heute mit einer Feierstunde gewürdigt.

„Die politischen Erfolge der Frauen in den vergangenen hundert Jahren waren keine Selbstläufer. Das sind sie bis heute nicht – im Gegenteil: Durch eine rückwärtsgewandte Rhetorik und Programmatik nicht nur von Rechtspopulisten – auch auf europäischer Ebene – fühlen sich jene gestärkt, die diesen gesellschaftlichen Fortschritt zurückdrehen wollen.

Auch wenn sich der übergroße Teil der Gesellschaft zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt, werden die Errungenschaften der Frauen- und Gleichstellungspolitik neuerdings infrage gestellt. Das ist auch ablesbar am erstmals seit Langem gesunkenen Frauenanteil im Deutschen Bundestag. Nur 31 Prozent der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages sind Frauen. So gering war der Anteil zuletzt nach der Bundestagswahl 1998. Dieser Entwicklung stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion mit aller Entschlossenheit entgegen. Auch wenn der Frauenanteil in der SPD-Bundestagsfraktion deutlich über dem Schnitt liegt, ist das kein Grund nachzulassen. Mindestens die Hälfte der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten müssen Frauen sein. Denn die Hälfte der Macht für Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es ein Wahlgesetz, das die paritätische Besetzung des Bundestages vorschreibt. Eine Selbstverständlichkeit, dass die anstehende Wahlrechtsreform diesen Anspruch einlöst. “

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.01.2019

Am 19. Januar vor 100 Jahren hieß es in Deutschland zum ersten Mal „Frauen an die Urnen!“. Und einen Monat danach bereits „Frauen in das Parlament!“. Nachdem mehr als 80 Prozent der Frauen ihre Stimme abgegeben hatten, zogen 37 weibliche Abgeordnete in die Nationalversammlung ein. Ein kleiner erster Schritt, bedenkt man, dass dort insgesamt 423 Abgeordnete saßen.

Dieser kleine erste Schritt war der Beginn einer neuen Selbstverständlichkeit sein. Eine Selbstverständlichkeit, die uns heute oft davon ablenkt, dass Frauen nach wie vor nicht so gleichgestellt sind, wie es uns das Papier und manch andere Partei manchmal versucht glauben zu machen. Zwar dürfen wir wählen und uns zur Wahl stellen. Wir haben auch eine Bundeskanzlerin. Aber Parität herrscht in unseren Parlamenten auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht nicht. Politikerinnen sind zudem weiterhin einem extremen Druck ausgesetzt, werden häufiger unterbrochen, unterschätzt, auf Grund ihres Geschlechts beleidigt und bedroht und oft erst in höhere Ämter berufen, wenn sich Männer einig sind, dass dort gerade nichts mehr zu retten ist.

Unseren sozialdemokratischen Schwestern und Brüdern verdanken wir, dass der Gang zum Wahllokal und die Teilhabe in der Politik für uns Frauen heute eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Unsere Aufgabe, 100 Jahre später, ist es dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in unseren Parlamenten vertreten sind und damit die Gesellschaft und ihre Vielfalt widerspiegeln und dementsprechend vertreten. Deshalb ist klar: der nächste Schritt muss die Parität sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.01.2019

Anlässlich des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Heute feiern wir den Erfolg der Frauen vor 100 Jahren, morgen arbeiten wir wieder weiter in ihrer Tradition an unserer nächsten Aufgabe: Die Hälfte der Parlamentssitze den Frauen. Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt, der Rückgang des Frauenanteils ist ein Armutszeugnis vor allem für Union, FDP und AfD. Wenn diese Parteien eine gerechte Vertretung des Wahlvolkes so offensichtlich nicht hinkriegen wollen oder können, brauchen wir ein Paritégesetz. Daran werden wir mit aller Kraft arbeiten, um eine Lösung aus der Mitte des Hauses für den Bundestag zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.01.2019

Zu 100 Jahren Einführung des Frauenwahlrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

„Das Frauenwahlrecht ist eine der großen Errungenschaften unserer Demokratie. Starke Frauen haben lange dafür gekämpft. Ein Beispiel ist die Liberale Marianne Weber, die als erste Frau 1919 eine Rede in einem deutschen Parlament gehalten hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag so gering ist. Dieses Problem lässt sich aber nicht mit gesetzlichem Zwang beheben. Wählerinnen und Wählern vorschreiben zu wollen, welches Geschlecht ihre Abgeordneten haben müssen, wäre eine Beschränkung der freien Wahl. Das lehnt die Fraktion der Freien Demokraten ab. Wir wollen mit einer Reform des Wahlrechts am Grundsatz festhalten, dass frei, gleich und geheim gewählt wird. Das Wahlrecht darf nicht vorab festlegen, wie das Ergebnis einer Wahl auszusehen hat. Notwendig sind weitere gesamtgesellschaftliche Anstrengungen, damit mehr Frauen erfolgreich bei Wahlen kandidieren. Nur so wird es gelingen, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen, ohne unsere Verfassung zu verletzen – und die gesamte Bevölkerung dabei mitzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 17.01.2019

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Seitdem ist vieles für die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden, aber es bleibt auch noch viel zu tun – auch bei der Repräsentanz in den Parlamenten. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag mit 30,7 Prozent niedriger als vor über 20 Jahren. Deshalb startet der Deutsche Frauenrat mit dem Aufruf #mehrfrauenindieparlamente seine Kampagne für Parität in der Politik. Darin werden die demokratischen Parteien aufgefordert, im Rahmen von Wahlrechtsreformen sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte in den Parlamenten vertreten sind – sowohl bei Listen- als auch bei Direktmandaten.

Dazu sagt Elke Ferner, DF-Vorstandsmitglied und Leiterin des DF-Fachausschusses Parität: „Wir fordern vor allem die weiblichen Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen, Kreistagen und Gemeinderäten auf, fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten zu ergreifen und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zuzustimmen. Die gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten ist in erster Linie eine politische Frage. Wenn der politische Wille vorhanden ist, sind auch rechtliche Änderungen möglich. Die Beispiele in anderen Ländern zeigen das.“

Die DF-Vorsitzende Mona Küppers sagt: „Wir brauchen einen Wandel in der politischen Kultur. Denn Frauen wollen nicht nur wählen. Sie wollen auch selbst gewählt werden und über die Geschicke der Gesellschaft gleichberechtigt mitbestimmen. Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet. Wir lassen uns nicht mit Argumenten abspeisen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig sei. Solche Todschlagargumente ersticken die notwendige politische Debatte im Keim.“

Der Aufruf #mehrfrauenindieparlamente wird von über 200 ErstunterzeichnerInnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften, Medien und Verbänden mitgetragen und wirbt um weitere Unterstützerinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 16.01.2019

Vor fast genau 100 Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden, ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Der Bundespräsident und Elke Büdenbender gaben heute zu diesem Anlass gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) eine Matinee im Schloss Bellevue „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“. In seiner Ansprache betonte der Bundespräsident: „Es kann keine Demokratie als Idee von Freiheit und Gerechtigkeit geben, an der Männer und Frauen nicht gleichberechtigt beteiligt sind.“

Das historische Jubiläum bedeutet auch einen Auftrag für die Zukunft. Denn Frauen sind in deutschen Parlamenten massiv unterrepräsentiert. „Gleiche Rechte auf dem Papier führen eben nicht automatisch zu gleichen Chancen und gleichen Entfaltungsmöglichkeiten. Das haben wir mühsam lernen müssen.

Gleichberechtigung ist ein Versprechen, das eingelöst werden muss, täglich aufs Neue! Gerade auch, wenn es um politische Partizipation geht. Das aktive und passive Wahlrecht, von Frauen vor 100 Jahren hart erkämpft, ist dafür die Voraussetzung. Aber verbriefte Rechte müssen auch gelebt werden können.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb in ihrer Begrüßungsansprache.

Die Schauspielerin Esther Schweins las Auszüge aus Reden mutiger Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht, wie Anita Augspurg, Juristin und Aktivistin, und Marie Juchacz, Politikerin, Sozialreformerin und erste weibliche Abgeordnete. In der anschließenden Podiumsdiskussion, hochkarätig besetzt mit Elke Büdenbender, Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Barbara Stamm, Landtagspräsidentin a.D., PD Dr. Hedwig Richter, Historikerin und Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, wurde darüber debattiert, wie gleiche politische Teilhabe 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts endlich zur Realität werden kann. „Wir müssen Erfolgsgeschichten erzählen, um Frauen Mut zu machen. Erfolge feiern heißt aber nicht, sich mit dem Erreichten zufriedengeben.“, so Elke Büdenbender.

Im Vorfeld der heutigen Veranstaltung hat der djb in einem Forderungspapier erste Schritte vorgeschlagen, wie Parität – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – gefördert werden kann. Im Parteiengesetz könnten Parteien verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit zu ergreifen, wie beispielsweise quotierte Wahllisten. Auch dürfen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung begünstigt werden.

Zudem fordert der djb eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen.

Frauen leisten 60 Prozent mehr an unbezahlter Arbeit als Männer. Ihre Unterrepräsentanz in der Politik liegt nicht an ihrem fehlenden Engagement. Das zeigte schon ein Blick in den Saal, bis auf den letzten Platz besetzt mit hoch engagierten Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft. »Es geht um Macht. Wer den Frauen die Verantwortung für ihre strukturelle Benachteiligung zuschreiben will, dem geht es letztlich um die Verteidigung des Status quo.«, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 15.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher. Die Auszubildendenzahlen sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungsstätten für die Pflege soll bis 2023 um zehn Prozent erhöht werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe 1 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorbereitet und heute von den Partnern der KAP beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Pflege ist ein digitalisierungssicherer Zukunftsberuf, allerdings mit Rahmenbedingungen, die wir unbedingt verbessern müssen. Mit der Einführung der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020 machen wir die Ausbildung moderner und attraktiver. Niemand wird in Deutschland mehr Schulgeld bezahlen müssen. Alle Auszubildenden bekommen eine angemessene Ausbildungsvergütung. Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘ (2019-2023), die wir in der Arbeitsgruppe 1 der KAP unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit unseren Partnern erarbeitet haben: 111 konkrete Maßnahmen, um mehr Menschen für diesen Beruf zu begeistern und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Neben einer großangelegten Informationskampagne geht es auch darum, die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen fit zu machen und Menschen aller Altersgruppen mit einer gezielten Berufsberatung für die Pflege zu gewinnen. Damit legen wir jetzt los.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei. Auch das Gesundheitsministerium wird sich an der Ausbildungsförderung beteiligen. Wer sich vom Pflegehelfer zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren möchte, soll künftig weiter das Pflegehelfergehalt bekommen können. Mit dem Ausbildungspaket heute legt die Konzertierte Aktion erste Ergebnisse vor. Das ist ein Anfang, um Pflege attraktiver zu machen. Mitte des Jahres folgt dann das Gesamt-Paket.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es ist gut, dass wir die Herausforderungen im Arbeitsbereich Pflege gemeinsam anpacken. Ohne gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne steuern wir auf eine Krisensituation zu. Daher freut es mich, dass derzeit mehrere Arbeitgeber aus der Wohlfahrt daran arbeiten, einen mitgliederoffenen Arbeitgeberverband zu gründen. Dies istnotwendig, um bundesweite Tarifverträge schließen und damit letztlich auch eine bessere Bezahlung für die Pflegenden erreichen zu können. Ich appelliere an alle Beteiligten, dieses Vorhaben möglichst bald umzusetzen. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem Ziel, den Fachkräftebedarf im Inland zu decken.“

Der Inhalt der „Ausbildungsoffensive Pflege“

Auf insgesamt 111 Initiativen haben sich die Beteiligten der Konzertierten Aktion geeinigt. Dazu zählen unter anderem:eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werdeneine bundesweite durch das BMFSFJ gemeinsam mit den Partnern umzusetzende Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberufdie Pflegeschulen sollen befähigt werden, die digitalen Weiterentwicklungen im Arbeitsfeld Pflege im Unterricht adäquat abzubildenKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zurVereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichenGesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und AusbildungMit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachpersonen noch besser gefördertDie Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung.

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern werden dazu bis zum Sommer 2019 konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de sowie unter www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.01.2019

Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hat die große Koalition heute einen Antrag zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration beschlossen. Das Programm wird zeitnah starten, über zehn Jahre laufen und ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben.

„Die soziale Herkunft und der Ort, an dem man lebt, haben in unserem Land nach wie vor einen viel zu großen Einfluss auf den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Schulen in benachteiligten sozialen Lagen stehen hier vor ganz besonders großen Herausforderungen. Wir dürfen sie, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Problemen nicht alleine lassen.

Vorbild für die Ausgestaltung ist die Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, die bereits erfolgreich in den Ländern umgesetzt wird. Das Vorhaben beginnt mit einer Erprobungsphase an bundesweit ausgewählten Modellschulen, auf die der Transfer von bewährten Praxisbeispielen in die Fläche folgt. Der Bund wird dabei für die Förderung der begleitenden Forschung und für die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zuständig sein. Aufgabe der Länder ist die Auswahl der Schulen sowie die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen.

Damit das wichtige Vorhaben so schnell wie möglich beginnen kann, wurden für den Haushalt 2019 bereits zwei Millionen Euro als Anschubfinanzierung eingestellt. Dieses Geld soll zum Beispiel für eine noch in diesem Jahr stattfindende Fachkonferenz genutzt werden.

Die Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und besonderen Aufgaben der Integration ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechter Zugänge zu Bildung und gleicher Aufstiegschancen für alle. Gemeinsam werden Bund und Länder nun daran arbeiten, dass die Umsetzung in den Schulen zum zweiten Schulhalbjahr 2019/2020 starten kann.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.01.2019

Zur heutigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht über die Sanktionen bei Hartz IV erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die deutliche Kritik im Rahmen der heutigen Anhörung zeigt, dass die Sanktionen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zu halten sind. Wenn Minister Heil schlau ist, kommt er einem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvor und legt jetzt endlich einen Gesetzentwurf vor. Dieser muss zumindest die besonders harten Sanktionen für junge Arbeitssuchende entschärfen, Gelder für Heizung und Unterkunft von Sanktionen ausnehmen und dafür sorgen, dass niemand mehr von einer kompletten Streichung der Grundsicherung bedroht ist. Dass aktuell rund 40 Prozent der beklagten Sanktionen durch Urteile der Sozialgerichte wieder zurückgenommen werden müssen, zeigt, wie falsch auch rechtlich die jetzige Praxis ist. In der Situation in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind individuelle Unterstützung und Augenhöhe entscheidend, um Mitwirkung zu erreichen – nicht Androhung und Strafe.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Sanktionen können Stromsperren oder Wohnungslosigkeit auslösen und damit Menschen in existenzielle Notlagen drängen. Das ist mit dem Auftrag des Grundgesetzes, die Würde des Menschen zu wahren, nicht vereinbar.

Sanktionen belasten das Klima in den Jobcentern und rauben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertvolle Zeit, die ihnen bei der wichtigen Vermittlungsarbeit fehlt. Außerdem sind Sanktionen kein Beitrag zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.

Ein moderner Sozialstaat setzt auf Motivation und individuelle Förderung statt auf Sanktionen und Gängelung. Wir brauchen bessere Hinzuverdienstregeln, ein Recht auf individuelle Qualifizierung und Umschulungen und einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung.

Es ist bedauerlich, dass weder Bundesregierung noch Bundestag mehrheitlich diesen Weg gehen wollen. Wir hoffen daher, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird, einen Umgang mit Erwerbslosen zu finden, bei dem die Würde der Betroffenen im Vordergrund steht. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Zu Ihrer freien Verwendung finden Sie auch ein kurzes Audiostatement zu selben Thema hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2019

„Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussieht, zeigt auf den zweiten Blick das skandalöse Frauenbild der Regierungskoalition: Schwangere Frauen dürfen sich weiterhin nicht frei informieren, Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin nicht frei informieren“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Referentenentwurf des Justizministeriums zum Paragraphen 219a. Möhring weiter:

„Die Gängelung von Ärztinnen geht damit weiter. Bei keiner anderen medizinischen Leistung gibt es solche kruden Vorschriften. Der Entwurf erlaubt Medizinern lediglich die Information, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Jegliche weitere Information, zum Beispiel über die verschiedenen Methoden, bleibt ihnen weiterhin verwehrt und ist nur über die Verlinkung zu staatlichen Seiten möglich. Schwangerschaftsabbrüche sollen nach dem Willen der Regierung in der Schmuddelecke bleiben, tabuisiert und ausgegrenzt werden. Webseiten wie die Homepage der Ärztin Kristina Hänel würden somit weiterhin verboten bleiben.

Die Regierung will uns mit diesem Entwurf an der Nase herumführen. Das Bereitstellen von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch über staatliche Seiten und über Listen ist jetzt schon problemlos möglich. Dafür brauchen wir keine Reform des Paragraphen 219a.

Auch scheint die Regierungskoalition noch nicht verstanden zu haben, dass ihr Festhalten am Verbot für ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche, um das ‚Rechtsgut des ungeborenen Leben zu schützen‘, vollkommen an der Realität vorbeigeht. Keine Frau entscheidet sich aufgrund von ‚Werbung‘ für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Die Regierung scheint zu denken, dass Frauen derart blöd und manipulierbar seien.

Wir brauchen keinen ‚Ausnahmetatbestand‘ – wir brauchen die Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen, der auch nach einer Reform den schwangeren Frauen und den Ärztinnen das Leben erschwert. Die Bundesregierung muss endlich verstehen, dass Frauen vernunftbegabte Wesen sind, die selber über ihren Körper zu entscheiden haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.01.2019

Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie will die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und den Ländern gemeinsam Weichen stellen, um eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente sollen besser verzahnt und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern gebündelt werden. Das schreibt sie in der Antwort (19/7037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6205). Dabei handelt es sich um einen Beratungs- und Diskussionsprozess, der am 12. November 2018 mit einer Auftaktsitzung offiziell begonnen hat. Die Strategie soll im Sommer 2019 vorlegt werden.

Im Jahr 2016 hätten 50 Prozent aller Deutschen im erwerbsfähigen Alter an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Die Weiterbildungsbeteiligung verbleibe damit auf hohem Niveau, nachdem sie zwischen 2010 und 2012 stark angestiegen sei. Besonders weiterbildungsaktiv seien die Altersgruppen bis 50 Jahre, aber auch die Generation der über 50-Jährigen habe in den letzten zehn Jahren ihre Weiterbildungsbeteiligung kontinuierlich gesteigert. Bei den über 65-Jährigen nehme immerhin noch jeder Fünfte an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Weiterbildungsbeteiligung von Deutschen mit Migrationshintergrund sei seit 2012 um zehn Prozentpunkte auf 43 Prozent gestiegen.

Im Rahmen der weiteren Beratungen zur Weiterbildungsstrategie würden viele der gestellten Fragen, unter anderem zu dem Zuschnitt von Qualifikationsangeboten, der Finanzierung, möglicher Modellversuche, jeweilige Verantwortlichkeiten der Akteure sowie Aspekte von etwaigen Rechtsansprüchen oder ähnlichem thematisiert und diskutiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hätten innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Erarbeitung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die Nationale Weiterbildungsstrategie werde gemeinsam mit den Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit sowie in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 80 vom 23.01.2019

Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke nach wie vor nicht für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet. Zu viele bleiben im Laufe ihres Lebens aufgrund ihrer sozialen Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7026) und beziehen sich darin auf den Nationalen Bildungsbericht 2018.

Vom Mangel an frühkindlichen Bildungsangeboten seien vor allem Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Die Betreuungsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund sei mit 40 Prozent doppelt so hoch wie die bei Kindern mit Migrationshintergrund. Benachteiligte Kinder hätten seltener Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita als andere. Nur 16,4 Prozent der Kinder, deren Eltern über einen Hauptschulabschluss verfügten, besuchten eine Kindertagesstätte. Von diesen Bildungsangeboten profitierten dagegen 37,7 Prozent der Kinder, deren Eltern die Hochschulreife erworben hätten. Für die Kompetenzentwicklung könne gerade der Besuch einer Kindertagesstätte später zu einer höheren Bildungsbeteiligung beitragen.

Obwohl Kinder während der Grundschulzeit oft gemeinsam lernen, zeigten sich auch dort soziale Ungleichheiten. Diese würden sich vor allem aus der voranschreitenden sozialen Entmischung von Wohngebieten ergeben, die sich dann ebenfalls in der Schülerschaft widerspiegele. Beim Wechsel in eine weiterführende Schulform habe ein Viertklässler aus einer Akademikerfamilie bei gleicher kognitiver Fähigkeit und gleicher Lesekompetenz durchschnittlich eine fast vier Mal größere Chance, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als ein Kind aus einer Arbeiterfamilie.

Der Nationale Bildungsbericht zeige, dass Kinder in den unterschiedlichen Schulformen von unter-schiedlichen Lernzuwächsen profitierten. Besonders große Unterschiede gebe es auch zwischen strukturschwachen und prosperierenden Regionen. Ostdeutschland sei flächendeckend von einer doppelt so hohen Zahl von jungen Menschen ohne Schulabschluss wie die westdeutschen Bundesländer betroffen. In einigen ostdeutschen Regionen würden nahezu 16 Prozent der Jugendlichen die Schule abbrechen. Die niedrigsten Schulabbruchquoten gebe es in Südwestdeutschland. Infolgedessen verschärfe sich auch die soziale Lage der strukturschwachen Regionen immer weiter, weil beispielsweise die Arbeitslosigkeit steige oder das allgemeine Bildungsniveau stärker absinke.

Junge Menschen mit akademisch gebildeten Eltern studierten fast zu 80 Prozent. Verfügten jedoch beide Elternteile über keinen beruflichen Abschluss, begännen nur zwölf Prozent ein Studium. Auch in der beruflichen Bildung dominierten sozialstrukturelle Aspekte die Erfolgschancen junger Leute. Das zeige die geringe Einmündungsquote von 18 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss in eine vollqualifizierende Ausbildung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler könnten sich auf mehr als 60 Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht einmal bewerben. Mittlerweile verfügten über zwei Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 34 Jahren verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Verantwortungsvolle und nachhaltige Bildungspolitik müsse einen Schwerpunkt auf den Abbau von sozialer Ungleichheit setzen, schreiben die Abgeordneten. Dafür sei eine gemeinsame Bildungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen nötig, die mit festen Zielen und Maßnahmen sowie konkreten Finanzmitteln für ein sozial durchlässiges Bildungssystem Sorge trage.

Die Linke fordert im Dialog mit den Ländern und Kommunen, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften eine bundesweite Bildungsstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, bildungsspezifische Disparitäten entlang der gesamten Bildungskette abzubauen. Ferner soll ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt werden, das Mindeststandards für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege definiert ohne bestehende höhere Qualität abzusenken. Außerdem soll eine Neuregelung der Lastenverteilung bei Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern vorangetrieben werden, die eine stärkere Beteiligung des Bundes und eine indirekte Entlastung derjenigen Kommunen zur Folge hat, die bei der bisherigen Regelung ungleich stark für die laufenden Kosten aufkommen müssten. Außerdem müsse der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher aufgewertet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 22.01.2019

Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 auf 1.908 Euro erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6381) mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Millionen Euro angegeben. Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Millionen und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Millionen Euro führen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Bis zum 30. November 2018 sind der Bundesregierung zufolge knapp 40.800 Anträge auf Baukindergeld eingereicht worden. Wie aus der Antwort (19/6940) auf eine Kleine Anfrage (19/6497) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, würde sich die maximale Förderung auf mehr als 851 Millionen Euro summieren, sollte allen Anträgen statt gegeben werden. Die Verwaltungsaufwendungen für die KfW beliefen sich den Angaben zufolge 2018 auf elf Millionen Euro. Die Anträge sollen ab März geprüft werden.

In der Antwort listet die Bundesregierung die Anträge detailliert nach Bundesländern, Kinderzahl sowie Neubau oder Erwerb von Eigentum auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (19/7027). Die Sicherung eines bestmöglichen Lern- und Bildungserfolges und eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft sei der großen Koalition ein zentrales Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sei deshalb eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördere. Diese Schulen stünden vor großen Herausforderungen, da dort ein besonders hoher Anteil an Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet würde, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet seien. Diese Kinder und Heranwachsenden hätten oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind dürfe zurückgelassen werden.

Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen. Es gelte, die bestehenden Erkenntnisse systematisch auszuwerten und neue Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu generieren.

Nach Vorstellung der großen Koalition sollen Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung gestärkt werden, um auf die besonderen Anforderungen ihrer Schülerschaft reagieren zu können und auch bei ungünstigen Ausgangssituationen erfolgreich arbeiten zu können. Dazu gehöre auch die individuelle Unterstützung junger Menschen und der Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.

Die große Koalition fordert, dass die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration entwickeln soll. Das Vorhaben soll für eine Laufzeit von 10 Jahren und in zwei Stufen konzipiert werden, wobei auf eine Erprobungsphase in Form von Modellprojekten eine zweite Phase für den Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche erfolgen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Obwohl die Bildungsbeteiligung steigt, sind Bildungschancen ungerecht verteilt. Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsstand besuchen häufiger allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand. Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 16 und 29 Jahren gehen seltener in eine Hochschule als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund, schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/7031) und bezieht sich dabei auf den gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern „Bildung in Deutschland 2018“.

Die umfassende Modernisierung des Bildungssystems würde Länder und Kommunen allein überfordern, dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ist die FDP überzeugt. Deshalb müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern auch die Schulen unterstützen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.

Zudem kritisiert die Fraktion, dass das Zehn-Prozent-Ziel für Ausgaben in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren erneut nicht erreicht worden sei. Bildung sei die Chance zum sozialen Aufstieg und für soziale Integration. Sie befähige die Menschen, auch in einer komplexen Umwelt selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Chancengerechte Bildung unterscheide nicht anhand von Herkunft oder Behinderung – chancengerechte Bildung bringe durch individuelles Fördern und Fordern die Potentiale jedes Einzelnen zur Geltung. Die Digitalisierung eröffne dem Bildungssystem dabei völlig neue Möglichkeiten für individuelles Lernen, innovative Lehrkonzepte sowie moderne Lehr- und Lernmittel.

Die FDP fordert in ihrem Antrag, eine Strategie zu entwickeln, wie der Anteil der Bildungsinvestitionen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) so angehoben werden kann, dass Deutschland demnächst unter den TOP 5 der OECD-Staaten liegt. Aktuell bewege sich Deutschland nur im Durchschnitt. Zudem soll die frühkindliche Bildung in Deutschland gestärkt werden. Sie lege die Grundlage für die weitere Bildungskarriere und ermögliche auch denjenigen Kindern einen guten Start, denen Unterstützung aus dem Elternhaus aus verschiedenen Gründen fehle. Die obersten Ziele bei der Unterstützung der frühkindlichen Bildung müssen die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der kostenlose Zugang zu Kitas für bedürftige Familien sein.

Zudem müsse der Wunsch der großen Mehrheit in der Bevölkerung nach mehr finanzieller und gestalterischer Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung soll nach einem erfolgreichen Vermittlungsverfahren die Möglichkeiten des durch Beschluss des Deutschen Bundestages geänderten Art. 104c GG nutzen, um bundesweit einheitliche und ambitionierte Bildungsstandards durchzusetzen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht länger ein Problem für Schüler und Eltern sein.

Zusammen mit den Ländern müsse ein Förderprogramm aufgelegt werden, um die Schulen durch exzellente Fortbildungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen, damit sie die ambitionierten Standards erreichen können. Dabei müssten Schulen mit besonderen Problemen, wie etwa Schulen in Brennpunkten, besonders unterstützt werden. Positive Vorbilder könnten dabei das Talentschulprogramm aus Nordrhein-Westfalen und die Förderung aufgrund des Sozialindex in Hessen sein. Das Land Nordrhein-Westfalen will bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einrichten und mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten werden. Es soll erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülern an diesen Schulen durch besondere Konzepte im Unterricht, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stelle das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen.

Positive Erfahrungen habe auch das Land Hessen mit der Einführung des Sozialindex gemacht. Dort würden zusätzliche Stellen über einen Sozialindex an die Schulen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten. Der Sozialindex beschreibe das Umfeld einer Schule aufgrund bestimmter Sozialindikatoren, wie zum Beispiel: den Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, den Anteil der Hartz IV – Empfänger aber auch den Anteil der Einfamilienhäuser.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es in der Antwort (19/6872) auf eine Kleine Anfrage (19/6314) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie daraus hervorgeht, wandten sich zwischen 2015 und 2017 insgesamt 247 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden beziehungsweise sich beraten zu lassen. Elf Menschen meldeten sich wegen einer Benachteiligung wegen der Religion, 33 wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung erklärt, die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingehend zu beobachten und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu prüfen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 16.01.2019

Die Fraktion Die Linke wollen eine „zukunftsweisende und soziale Ernährungspolitik“ für Kinder. Die Abgeordneten legen dazu einen Antrag (19/7025) vor, der unter Beteiligung des Bundes eine kostenfreie Verpflegung in allen Schulen und Kindertagesstätten fordert, die den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen soll. Die Kinder und Jugendlichen sollen zudem in den Einrichtungen durch gemeinsames Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten sowie den Anbau von Nahrungsmitteln in Schulgärten einbezogen werden, um eine anwendungsorientierte Ernährungsbildung zu gewährleisten. Die Linksfraktion möchte außerdem eine verbindliche Reduktionsstrategie für Zucker-, ungesättigte Fettsäure- und Salzanteile in Fertiglebensmitteln festschreiben lassen, die sicherstellt, dass es zu keinem Austausch von wertgebenden hin zu billigen Inhalts- oder Zusatzstoffen kommt, sondern eine Qualitätssteigerung das Ziel ist. Die Bundesregierung soll zudem ein Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung und für zucker- und kalorienreiche Fertiglebensmittel, Fastfood, Süßwaren, salzige Snacks und Softdrinks im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gesetzlich verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 16.01.2019

Welche Verantwortung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als öffentlicher Vermieter für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zukommt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6748) von der Bundesregierung erfahren. Außerdem wird gefragt, welchen Beitrag die BImA zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leistet. „Lebenswerte Städte und Gemeinden zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten zu bewahren, sind erklärte Anliegen des Bundes“, schreiben die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage und verlangen, dieses Anliegen müsse sich auch hin der Liegenschaftspolitik des Bundes widerspiegeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Bis Ende des Jahres will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dis kündigte die Ministerin am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. Derzeit werde in einer Bund-Länder-arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten.

Giffey verwies in der Sitzung auf das Ende vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedete „Gute Kita Gesetz“. Die Ministerin hofft, mit allen 16 Bundesländern Verträge über die jeweiligen Maßnahmen in den Ländern Vereinbarungen zu treffen, mit denen die Qualität der Kita-Betreuung verbessert und die vom Bund mitfinanziert werden sollen. Dazu gehöre auch die Abschaffung beziehungsweise soziale Staffelung von Kita-Gebühren. Das Anfang des Jahres im Bundeskabinett verabschiedete „Starke Familien Gesetz“ soll nach Auskunft der Ministerin in der ersten Jahreshälfte die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten.

Ebenfalls in diesem Jahr will die Ministerin die Eckpunkte für einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden. Giffey kündigte zudem an, im Juli dieses Jahres die Evaluierung zum Engelttransparenzgesetz vorzustellen. Bis 2020 soll nach Angaben der Ministerin die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung fertiggestellt und eine Bundesstiftung Gleichstellung ins Leben gerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Immer mehr Geflüchteten gelingt die Integration in das deutsche Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin auf der Basis einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei.

Die Hälfte der in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten besuchte bei der Folge-Befragung 2017 einen Integrationskurs oder hatte diesen bereits abgeschlossen – im Jahr 2016 traf dies erst auf ein Drittel zu. Betrachtet man nicht nur die Integrationskurse, sondern alle Arten von Sprachkursen, hatten 2017 sogar insgesamt drei Viertel der Geflüchteten an mindestens einem Sprachkurs teilgenommen. Dementsprechend berichtete 2017 rund ein Drittel (33 Prozent) der Geflüchteten von guten oder sehr guten Sprachkenntnissen – fast doppelt so viele wie bei der ersten Befragung im Jahr 2016 (18 Prozent). Ein weiteres Drittel berichtete 2017 von mittleren deutschen Sprachkenntnissen. Diese Selbsteinschätzungen deckten sich im Großen und Ganzen mit den Einschätzungen der Interviewerinnen und Interviewer zu den Sprachkenntnissen der Befragten.

„Wenn man bedenkt, dass der Erwerb der deutschen Sprache ein bedeutender Schlüssel für die Integration ist, sind diese Zahlen besonders erfreulich,“ kommentiert BAMF-Forscherin Nina Rother. „Die Erhebung zeigt allerdings auch, dass noch ein erheblicher Bedarf bei der Sprachförderung insgesamt und insbesondere für Frauen mit Kindern besteht.“

Rund zehn Prozent der erwachsenen Geflüchteten gingen 2017 in Deutschland zur Schule, studierten oder machten eine Ausbildung. Damit ist die Bildungsbeteiligung unter den Geflüchteten gegenüber der ersten Befragungswelle im Jahr 2016 um vier Prozentpunkte gewachsen. Insgesamt hat rund ein Fünftel der Geflüchteten, die 2016 angaben, eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen zu wollen, diesen Wunsch 2017 umgesetzt. Der noch recht geringe Anteil sei teils auf noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse, teils auf fehlende allgemeinbildende oder berufsbildende Voraussetzungen zurückzuführen, so die Studie.

Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran

Rund 20 Prozent der seit 2015 zugezogenen Geflüchteten gingen im Jahr 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Bis Oktober 2018 ist dieser Anteil auf 35 Prozent gestiegen, wie aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen. „Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran“, stellt IAB-Forscher Herbert Brücker fest. „Diese Ergebnisse sollten ein Ansporn sein, Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt weiter mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen, zum Beispiel indem Qualifikationen schneller anerkannt werden“, erklärt Brücker.

Geflüchtete Frauen sind allerdings deutlich seltener am Arbeitsmarkt aktiv als geflüchtete Männer. Die Unterschiede hängen der Studie zufolge teilweise mit den Familienkonstellationen zusammen, insbesondere wenn Kleinkinder zu betreuen sind.

Nicht geringes Risiko psychischer Erkrankungen

Erstmals wurde bei einer repräsentativen Befragung Geflüchteter in Deutschland auch das Thema Gesundheit angesprochen. Zwar sind der physische Gesundheitszustand und die allgemeine Gesundheitszufriedenheit der Geflüchteten gut, aber es zeigen sich deutlich höhere Risiken von psychischen Erkrankungen wie Depressionen bei den Geflüchteten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Auch zeichnet sich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit posttraumatischer Belastungsstörungen bei den Geflüchteten ab. Dies trifft insbesondere für geflüchtete Frauen und Ältere zu. „Das heißt allerdings nicht, dass die große Mehrheit von solchen Erkrankungen betroffen ist“, betont DIW-Forscher Hannes Kröger. „Nichtsdestotrotz muss hier gezielt geholfen werden, denn eine psychische Belastung stellt ein gewaltiges Hindernis für die Integration in Deutschland dar.“

Die Studie ist im Internet abrufbar unter www.iab.de/250119, www.bamf.de/kurzanalyse-sprache-und-beschaeftigung und http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.612216.de/19-4.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus legt die AWO am Sonntag, den 27. Januar einen Kranz in Sachsenhausen nieder und gedenkt so der millionenfach Verfolgten und Ermordeten.

„Die Verbrechen, die während des nationalsozialistischen Regimes begangen wurden, sind beispiellos in der Geschichte der Menschheit und müssen uns eine Mahnung bleiben. Es ist eine Frage der historischen Verantwortung, die Erinnerung daran wachzuhalten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss aktiv verteidigt werden gegen diejenigen, die sich von Hass blenden lassen und so an den Grundfesten unserer Gesellschaft rütteln“, betont Wolfgang Stadler.

Im Fokus des diesjährigen Gedenktages stehen die Novemberpogrom-Häftlinge im KZ Sachsenhausen. Ihnen ist die Ausstellung „Im Reich der Nummern. Wo die Männer keine Namen haben. Haft und Exil der Novemberpogrom-Gefangenen im KZ Sachsenhausen“, die am selben Tag in der Gedenkstätte eröffnet wird, gewidmet.

„Für die AWO ist das Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus ein zentraler Bestandteil ihrer Identität. Parteien, Organisationen oder Gruppierungen, die rassistisch motivierte Straftaten verüben, die die Menschenwürde verletzen, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie des Nationalsozialismus aufweisen und unsere demokratische Wertevorstellungen gefährden, lehnen wir entschieden ab. Die AWO steht für Toleranz und Vielfalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2019

Anlässlich der aktuellen Debatte im Bundestag zu den Empfehlungen des 7. Nationalen Bildungsberichts fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler grundlegende Verbesserungen in der Bildung und Förderung junger Menschen: „Der Bildungsbericht 2018 kann viele Fortschritte im Bildungsbereich aufführen. Zugleich stellen wir fest, dass dieser Trend zu mehr Bildung nicht bei allen Menschen ankommt. Insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien nehmen nicht in gleichem Maße an den Verbesserungen teil. Immer noch sind zu viele Kinder von Armut bedroht, der Abstand zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Grundschüler*innen hat sich in Deutschland vergrößert, der Anteil Jugendlicher ohne Schulabschluss ist von 5,8 % auf 6 % gestiegen.“ Wolfgang Stadler sieht hier große Verbesserungsbedarfe: „Wir müssen für diese abgehängten Kinder und Jugendlichen besondere Anstrengungen unternehmen und zusätzliche Angebote bieten. Dafür fehlt jedoch qualifiziertes Personal. Die Folge: Kita-Gruppen werden immer größer, qualitativ gute pädagogische Arbeit in Kita und Grundschule kann nicht mehr überall gesichert werden.“

Wolfgang Stadler fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Bildung und zum Abbau von Armut umzusetzen: „Insbesondere muss die Situation von Kindern aus armen Familien wirksam verbessert werden. Wir benötigen die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einen Ausbau einer präventionsorientierten kommunalen Infrastruktur. Des Weiteren ist neben der quantitativen Erhöhung der Plätze ein qualitativ ansprechendes Angebot an Ganztagsbetreuung für Schulkinder notwendig. Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen muss der Fokus auf die Qualitätsentwicklung gelegt werden. Wir fordern eine konzertierte Aktion aller gesellschaftlichen Kräfte, um das Problem fehlender Fachkräfte im pädagogischen und schulischen Bereich anzugehen und Qualität zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.01.2019

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Mit fast 200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft war es in der Berliner Kalkscheune rappelvoll. In bester Stimmung startete die AWO mit ihren Gästen in ihr 100. Jubiläumsjahr, dementsprechend betonte auch der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt: „Das neue Jahr kann nur ein gutes Jahr werden, denn schließlich feiern wir unser 100. Jubiläum. Dass wir als AWO auch nach einhundert Jahren nicht nur existieren, sondern ein großer Wohlfahrtsverband sind, ist die Leistung von Hunderttausenden ehren- und hauptamtlich Engagierten. Wir konnten uns aber nur deshalb so erfolgreich entwickeln, weil wir uns immer an unseren Grundwerten orientiert haben.“

Ein Höhepunkt des Abends war der Film „100 Jahre AWO – #wirmachenweiter“. Der 19-Minüter zur Geschichte der AWO beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des Verbandes anhand der Epochen: Weimarer Republik, Zerschlagung durch die Nationalsozialisten, Bonner Republik und Berliner Republik.Dabei stehen Meilensteine und Arbeitsfelder genauso im Fokus wie ausgewählte Biografien von Wegbegleiter*innen der AWO. Der Film wirft einen Blick zurück, bietet aber im Sinne des Jubiläumsmottos „#wirmachenweiter“ auch einen Ausblick in die Zukunft.

Ein zweiter Höhepunkt bestand in der Verleihung des Lotte-Lemke-Preises (Foto aller Preisträger und Laudatoren). Damit wurde kreatives und herausragendes Engagement gewürdigt.Der Jury fiel die Wahl schwer, denn bei den 56 Bewerbungen waren etliche preisverdächtige Projekte dabei. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2019 ging an das Projekt: ZusammenWachsen – AWO Interkultureller Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V.. Seit Juli 2017 können im interkulturellen Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V. Geflüchtete, Menschen mit Migrationserfahrung, ehrenamtliche Helfer*innen und Anwohner*innen in der Natur zusammenkommen. Ob Gärtnern, Grillen, Musizieren, Kreativworkshops, Ausstellungen, Feste oder Deutschkurse – das Angebot ist groß und denkt die unterschiedlichsten Menschen und Familien aus dem Quartier mit.

Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und Kolumnistin Mely Kiyak würdigten in ihren Reden die Leistungen der AWO und besonders die ihrer wichtigsten beiden Frauen Marie Juchacz und Lotte Lemke. Während Mely Kiyak die AWO als Wohlfahrtsorganisation und historische Widerstandsbewegung würdigte, verwies die SPD Vorsitzende Nahles auf die wichtige Rolle von Politikerinnen. Sozialpolitik, so Nahles, wurde immer dann ausgebaut, wenn sich Frauen stark in der Politik engagierten. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigte sich zufrieden: „Alles in allem war der Neujahrsempfang ein gelungener Auftakt in das Jahr. Wir haben viel vor und sind optimistisch, dass dies ein erfolgreiches Jahr für die Arbeiterwohlfahrt wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2019

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels hat mit dem Beginn des Jahres der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen übernommen. Mit ihrer neuen Vorsitzenden Erika Biehn sowie mit Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken, als zweitem Vorsitzenden, startet die AGF in das neue Jahr.

„Die AGF hat sich in den letzten Jahren erfolgreich in der Breite aufgestellt“, betont Erika Biehn zur Amtsübernahme. „Insbesondere in den Bereichen zur Beseitigung von Kinderarmut, der Digitalisierung im Familienleben, der Qualität in der Kindertagesbetreuung hat die AGF substantielle Beiträge geleistet. Daran werden wir während unserer Federführung anknüpfen und daran arbeiten, dass Eltern auf die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Betreuung vertrauen können – unabhängig davon, wo sie wohnen.“ Neuen Schwung erwartet die Vorsitzende der AGF auch in der Debatte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: So sei das von der Europäischen Kommission angestoßene Paket zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Beitrag, der auch auf den nationalen Ebenen neue Impulse geben sollte. Insbesondere erwartet Erika Biehn hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie der Qualität in der Kinderbetreuung von Kita und Kindertagespflege intensive Diskussionen, die an die Ergebnisse des Berichts vom Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie aus dem aktuellen sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ anknüpfen. „Als AGF steht bei uns die ganze Lebensphase von Familien im Zentrum. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen für die Bewältigung von Pflegeaufgaben ebenso wie für die Kinderbetreuung. Für beides werden wir uns weiterhin einsetzen.“

Zudem stellt die neue Vorsitzende die Bedeutung der Zusammenarbeit der Verbände heraus „Die Synergien aus der Zusammenarbeit zu intensivieren, weitere Themen gemeinsam zu erarbeiten und dabei die Vielfalt der Familienformen einzubeziehen, wird das Ziel unserer Federführung sein.“

Der AGF steht in einem zweijährigen Turnus ein Mitgliedsverband federführend vor. Mit dem Jahreswechsel löst der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (VAMV) den 2017-2018 amtierenden Familienbund der Katholiken ab. Die Vorsitzende des VAMV, Erika Biehn, wurde Ende 2018 einstimmig zur neuen Vorsitzenden der AGF gewählt. Der Familienbund der Katholiken e.V. (FDK) stellt mit seinem Präsidenten Ulrich Hoffmann nun den zweiten Vorsitzenden der AGF.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 15.01.2019

Die Diakonie begrüßt es, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den im Sozialgesetzbuch II geregelten Sanktionen für Hartz IV-Bezieher befasst. „Eine solche Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes ist dringend notwendig. Wir hoffen, dass endlich Klarheit geschaffen und entschieden wird, dass das Existenzminimum nicht gekürzt bzw. gestrichen werden darf“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Hartz IV gewährleistet das, was Menschen unbedingt zum Leben brauchen. Die Sanktionen gefährden genau diese Lebensgrundlage. Wer sanktioniert wird, dem fehlt es nicht an den Annehmlichkeiten des Lebens, sondern schlicht am Geld für Essen, Kleidung, Wohnen. Die Menschen geraten in existentielle Not und verlieren nicht selten ihre Wohnung“, betont Loheide.

Sanktionen träfen diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen, da sie z.B. in einer persönlichen Krise stecken oder wegen Kommunikationsschwierigkeiten sich nicht regelmäßig melden. „Betroffen ist, wer z.B. in einer depressiven Phase seine Post nicht öffnet, eine Maßnahme schleifen lässt oder sich beim Schreiben von Bewerbungen besonders schwer tut“, sagt Loheide. „Sanktionen motivieren die Menschen nicht dazu, sich effektiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sondern sie resignieren. Sie treffen Menschen, die im Umgang mit Behörden unsicher sind oder Anforderungen und Informationsblätter falsch verstehen.“

Die Diakonie Deutschland geht davon aus, dass das Existenzminimum immer gesichert bleiben muss und setzt sich für die Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung ein. „Den Betroffenen die Leistungen für Miete und Heizung sowie das Allernotwendigste zum Leben zu streichen ist eine unzumutbare Härte und unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar.“, betont Loheide.

Unseren Themenschwerpunkt „Menschenwürdiges Existenzminimum“ finden Sie unter https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bildungspolitik in Deutschland und den Nationalen Bildungsbericht 2018 auf stärkere Investitionen des Bundes in der Bildung und eine dauerhafte Kooperation in diesem Bereich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Bei der Bildung gibt es dringende Aufgaben zuhauf, beispielsweise den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote, die Sanierung und den Neubau von Schulen oder die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Und auch die Frage von Bildungsungleichheiten, von sozialen und regionalen Disparitäten muss dringend angegangen werden. Dafür braucht es Investitionen in einem Ausmaß, das Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Wer diese Aufgaben als politische Kür begreift, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, sondern auch den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufgegeben werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gute Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Menschen oder ihrem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und chancengerechtes Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen Personen, die ihre Bildungserfolge weiter ausbauen, und anderen, deren ungünstige Ausgangslagen langfristig nachwirken, größer werden könnte. Bildung, die allen Kindern gleiche Bildungschancen verspricht, erfordert nicht nur warme Worte und leidenschaftliche Absichtserklärungen. Sie erfordert vor allem ordentliche Personalschlüssel, Zeit für pädagogisches Gestalten, eine gute Ausbildung von Fachkräften und eine zeitgemäße Ausstattung mit Bildungsmitteln. Dafür müssen wir Bildungseinrichtungen mindestens mit einem Finanzierungsvolumen von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausstatten“, so Hofmann weiter.

Die letzte PISA-Studie hatte erneut die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Bereits im Oktober 2017 hatte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften den Appell „Gute Bildung für alle Menschen!“ veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: „Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlangt bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über gesunde Ernährung gesetzliche Maßnahmen für besseres Essen in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind die zahlreichen Appelle und Ankündigungen der letzten Jahre weitgehend wirkungslos geblieben. Ein erster Ansatzpunkt für konkrete Maßnahmen wäre eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

Zudem unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse generell abzuschaffen. Dies würde nicht nur in der Breite den Konsum von Obst und Gemüse befördern und darüber gesunde Ernährung begünstigen. Gerade im Hinblick auf Kinder aus armen Familien könnte kostengünstigeres Obst und Gemüse zu einer ausgewogeneren und gesünderen Ernährung beitragen, wenn eine Steuerbefreiung tatsächlich über niedrigere Preise bei den Kindern und Jugendlichen ankommen würde.

„Jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule braucht eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler in die Essensplanung mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das europäische Schulobst- und -gemüseprogramm auszubauen. „Von diesem Programm können sowohl Kinder in Grundschulen als auch in Kitas profitieren. Eine gesunde Ernährung und Bewegung sind die wesentlichen Grundlagen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist das Ernährungsverhalten ein zentraler Bestandteil eines gesunden Lebensstils. Dieser wird wesentlich im Kindesalter erlernt und gebildet. Die hier erworbenen Ernährungsmuster behalten Kinder und Jugendliche oft ein Leben lang“, so Hofmann weiter. Die bisherigen Evaluationen des Schulobstprogramms haben eine deutliche Zunahme der Beliebtheit und Akzeptanz von Obst und Gemüse ergeben. Zudem stieg das Bewusstsein der Kinder um die Wichtigkeit von Obst und Gemüse als Bestandteil einer gesunden Ernährung. Darüber hinaus verzehrten sie insgesamt mehr Obst und Gemüse: Besonders signifikant war der Anstieg bei den Kindern, die vor Beginn des Programms einen niedrigen Verzehr aufwiesen.

Länderübergreifend wird bei Schulen in sozialen Brennpunktlagen eine besondere Wirksamkeit des Programms festgestellt: Bei Schülerinnen und Schülern mit einem niedrigen sozioökonomischen Status stiegen Konsum und Wissen am meisten.

„Wir müssen zudem darüber diskutieren, wie wir unsere Kinder vor ausuferndem Lebensmittelmarketing schützen. Kindermarketing für verarbeitete Lebensmittel mit sehr hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt ist ein Unding.

Auch hier unterstützen wir die Forderung der WHO, dass nur für gesunde Lebensmittel ein direkt an Kinder gerichtetes Marketing erlaubt sein sollte“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit 3,93 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. „Damit ist der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstmals unter vier Prozent gefallen. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendklubs, Abenteuerspielplätze, Mädchentreffs und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen. Gleichzeitig hat die Kinder- und Jugendarbeit heute mehr Arbeit als früher, weil sie beispielswei se vermehrt Angebote in Schulen am Vormittag abdeckt und mehr Kinder und Jugendliche Bedarf zum Beispiel an psycho-sozialer Unterstützung haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um knapp 3,4 Milliarden Euro (rund 7,5 Prozent) steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 64,3 Millionen Euro (rund 3,5 Prozent) entgegen. „Natürlich begrüßen wir den kräftigen Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Dieser ist vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland zunehmend an die Wand gefahren“, so Hofmann weiter.
„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein riesiges Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein enormes Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Kinder und Jugendlichen entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Zirkusprojekten, Zeltlagern und Verbänden ebenso wie auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann.
Kinder- und Jugendarbeit ist in Zeiten knapper Kassen grundsätzlich erheblichem finanziellen Druck ausgesetzt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 11) festgelegt, dass sie eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Diese enthält nicht nur eine eindeutige Leistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, sondern bringt auch zum Ausdruck, dass entsprechende Angebote in bedarfsgerechtem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.
Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.01.2019

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) feiert 65. Geburtstag. Die älteste und größte deutsche Kinderschutzorganisation wurde am 16.11.1953 in Hamburg gegründet. Gefeiert wurde das Jubiläum mit einem prominent besetzten Fachtag in der Hansestadt. Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, würdigten die jahrzehntelange Arbeit des Verbandes.
Zum Auftakt der Veranstaltung stimmte Bundesjustizministerin Barley die Gäste in ihrer Keynote auf das Thema Kinderrechte ein: „Es ist an der Zeit, Kinderrechte auch in unserer Verfassung besser sichtbar zu machen und im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen wir deutlich machen, dass Kinder auch eigene Rechte haben und das Kindeswohl stets berücksichtigt werden muss.“
DKSB-Präsident Heinz Hilgers wurde von zahlreichen Wegbegleitern für seine 25-jährige Präsidentschaft und sein großes Engagement für Kinderrechte und gegen Kinderarmut gewürdigt. „65 Jahre Kinderschutzbund, in dieser Zeit haben wir einiges erreicht. Aber es gibt noch viel zu tun! Wir wollen in diesem Jahr erleben, dass die Kinderrechte in vollem Umfang ins Grundgesetz aufgenommen werden. Und wir werden weiterhin klar Position beziehen und uns aktiv einbringen, wenn es um wichtige gesellschaftspolitische Fragen geht.“
Dank an den Kinderschutzbund gab es auch vom Vorstandsvorsitzenden der HanseMerkur Versicherungsgruppe, mit deren Unterstützung der Fachtag veranstaltet wurde. „Der DKSB ist seit fast 30 Jahren ein verlässlicher Partner des HanseMerkur Preises für Kinderschutz. Unsere breite Kooperation ist eine Win-win-Situation, die der Hand in Hand-Leitidee unseres Unternehmens entspricht“, so Eberhard Sautter. Katarina Barley erklärte: „Der Deutsche Kinderschutzbund hat in den vergangenen 65 Jahren viel in der Gesellschaft bewegt und zur Verbesserung des Kinderschutzes maßgeblich beigetragen. Das stolze Jubiläum ist daher zu Recht ein Grund zum Feiern!
An einer anschließenden Diskussionsrunde zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nahmen unter anderem Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., teil. Über Kinderarmut und die Wege, diese zu bekämpfen, debattierten unter anderem Dr. Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband, die Aktivistin und alleinerziehende Mutter Fee Linke sowie die Autorin Julia Friedrichs.
Zu der Jubiläumsfeier waren Kinderschützer*innen aus ganz Deutschland sowie zahlreiche Vertreter*innen der Zivilgesellschaft angereist. Zum Abschluss gab es bei leckeren Kleinigkeiten Gelegenheit zum persönlichen Austausch und dazu, den Abend entspannt ausklingen zu lassen. Im Kinderschutzbund mit seinen 16 Landes- und mehr als 400 Ortsverbänden engagieren sich rund 5.000 hauptamtliche und etwa 17.000 ehrenamtliche Mitarbeiter für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 17.01.2019

LSVD gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur Wachsamkeit

Am 27.Januar wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 74. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Dazu erklärt Henny Engels aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) möchte am heutigen Tag an die Millionen Menschen erinnern, die im nationalsozialistischen Deutschland unermessliches Leid erfuhren und ermordet wurden. Auch die Lebenswelten von Schwulen und Lesben wurden durch diese Verbrechen zerstört. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt. Mehrere Tausend wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten diese Lager nicht. Auch lesbische Frauen wurden in Lagern und Gefängnissen inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet. All das geschah, weil sie wie Jüd*innen, Sinti und Roma und viele andere nicht in die menschenfeindliche Ideologie der Nationalsozialisten passten.

Wir fordern Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble auf, seinen Widerstand dagegen aufzugeben, dass der Deutsche Bundestag für den 27. Januar 2021 eine Gedenkstunde für homosexuelle Opfer vorsieht. Das Gedenken an die Opfer hält nicht nur die Erinnerung an jede*n einzelne*n wach, sondern ist uns auch Mahnung für die Gegenwart.

Wenn heute wieder Ideologien der Ungleichwertigkeit in Länderparlamente einziehen und die Grenze des Sagbaren auch im Bundestag nach rechts verschoben wird, müssen wir mutig und deutlich widersprechen und diese Ideologien demaskieren. Daher ist es wichtig und notwendig, dass auch der Deutsche Bundestag 2021 der Würdigung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus Raum gibt, ihrer gedenkt und deutlich macht, dass Homophobie und Transfeindlichkeit genau wie jede andere Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nie mehr zur Maxime staatlichen Handelns werden darf. Damit kann der Bundestag auch ein deutliches Zeichen gegen die heutige Verfolgung und Entrechtung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in vielen Teilen dieser Welt setzen. Man denke nur an die erschütternden Berichte über die neue Verfolgungswelle in Tschetschenien.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 27.01.2019

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Ersten Senats des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken:

„Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verhaltensabhängig. Statt auf Sanktionen sollte deshalb stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gesetzt werden, um den Betroffenen endlich auf Augenhöhe zu begegnen.“, betont Gerwin Stöcken

„Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Beschäftigungspolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen anstatt Arbeit im Niedriglohn-sektor zu befördern. Notwendig sind neben einer Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.“, so Stöcken weiter.

„Eine Entschärfung des Sanktionssystems hinsichtlich Bedarfsgemeinschaften wäre zudem ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut. Denn Kinder haben im ‚Hartz-IV-System‘ nichts verloren! Das derzeitige System mit seiner starren Sanktionsdauer von drei Monaten ist viel zu rigide und drastisch und trifft besonders Familien mit unvermittelter Härte. Aus den Erfahrungen vieler in der nak aktiver Menschen im SGB II-Leistungsbezug wissen wir, Sanktionen sind konterproduktiv, denn sie befördern Existenzängste und Existenznot.“

„Das BVerfG muss deshalb Farbe bekennen und klare Kante zeigen gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Als absoluten Minimalkonsens erwarten wir, dass das BVerfG zumindest erheblich engere Vorgaben für die Verhängung von Sanktionen formuliert und die unterschiedlichen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährge kippt, bekräftigt der Sprecher der nak abschließend.

Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 15.01.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Februar 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,00 €

Eine demokratische Gesellschaft entsteht und besteht nicht einfach selbstverständlich, sondern sie muss kontinuierlich gestärkt und weiterentwickelt werden. Vor allem aber muss sie als demokratische Praxis auf allen Ebenen erfahrbar sein und schon in der Kindheit verlässlich erlebt, erlernt, eingeübt und erprobt werden können. Die Familie als Lern- und Übungsfeld für Demokratie kommt dabei zunehmend in den Blick – sie ist der erste und ein wesentlicher Lernort für Kinder, die in Zukunft unsere plurale und vielfältige Demokratie stärken und tragen sollen. Sollte Demokratie dann nicht auch für die Eltern und Familien in ihren sozialen Nahräumen, in Kita, Familienzentrum, Schule erfahrbar sein? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns gemeinsam mit allen Teilnehmenden auf der Veranstaltung näher befassen, Erfahrungen austauschen und neue Ideen und Herangehensweisen entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 01. März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung e.V

Ort: Berlin

Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis 2019 werden die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász für ihre beharrliche Verteidigung des Informationsrechts von Frauen ausgezeichnet. Die zwei Gynäkologinnen und die Allgemeinmedizinerin wurden wegen vermeintlicher Werbung für Schwanger­schafts­abbrüche angezeigt. Das wird als Verstoß gegen §219a Strafgesetzbuch beurteilt. Alle drei weigern sich, die Information über ihre ärztliche Leistung von ihren Webseiten zu nehmen. Die drei Ärztinnen führen einen gerichtlichen und öffentlichen Streit um das freie Informationsrecht von Frauen und für die Abschaffung von §219a STGB, der bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte.

Der Anne-Klein-Frauenpreis wird zum achten Mal verliehen und ist mit 10.000 € dotiert. Die Jurybegründung, Porträts und Fotos der Preisträgerinnen gibt es hier.

Bitte melden Sie sich bis 24. Februar 2019 an: Jetzt anmelden

Weitere Informationen finden Sie im Web und auf Facebook.

Termin: 22. März 2019

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz und Forum Menschenrechte

Ort: Berlin

Die nak hatte sich im letzten Jahr erstmals am Staatenberichtsverfahren zum UN Sozialpakt beteiligt und einen Parallelbericht beim UN Sozialausschuss eingereicht. Im Rahmen des Fachtags soll nun ein Überblick über die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses an die Bundesregierung gegeben und diskutiert werden, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um die Einhaltung der sozialen Rechte in Deutschland zu gewährleisten und wie die Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. und 11. April 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem DGB, der AWO und der Nationalen Armutskonferenz

Ort: Berlin

Trotz Mindestlohn, Bildungs- und Teilhabepaket und Mietpreisbremse – das Thema Armut lässt Deutschland nicht los. Im Gegenteil: An immer mehr Stellen besteht dringend Handlungsbedarf, damit sich die sozialen Gegensätze nicht weiter verschärfen. Deshalb wird der Armutskongress dieses Jahr unter dem Motto „Baustelle Deutschland. Solidarisch anpacken!“ gestellt. Gemeinsam sollen Lösungen diskutiert und konkrete Forderungen entwickelt werden.

Es erwarten Sie spannende Referentinnen und Referenten. Dr. Andrej Holm wird in seinem Vortrag der Frage nachgehen „(Kein) gutes Wohnen für alle? Wie ‚Armutsprobleme‘ in der Mitte der Gesellschaft ankommen“. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch wird einen Vortrag zum Thema „Instrumentalisierung von Armut durch Rechts“ halten. Darüber hinaus begrüßt Sie Herrn Dr. Heribert Prantl als Eröffnungsredner.

Begleitet werden die Vorträge von zahlreichen Impulsforen zu den Themen Wohnen, Rente, Gesundheit, Bildung, Hartz IV u.v.m.

Melden Sie sich jetzt an: https://www.armutskongress.de/dabei-sein-2019/anmelden/

Teilnehmende, die für Anreise und Unterkunft finanzielle Unterstützung benötigen, können diese bei der Nationalen Armutskonferenz beantragen.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Dresden

Bei der Veranstaltung werden die Ergebnisse der geführten Interviews mit Geflüchteten und Einsatzstellen zum Thema ehrenamtliches Engagement vorgestellt. Im Anschluss daran, möchte man mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen. Außerdem wird zum Thema Teilhabe durch Engagement diskutiert werden und genug Raum und Zeit für den gegenseitigen Austausch bereitgestellt.

Eine Einladung mit den Details zur Veranstaltung folgt demnächst.

AKTUELLES

Die Broschüre kann kostenlos bei der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie bezogen werden.

Die Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ bietet pädagogischen Fachkräften Unterstützung, praxisnahe Informationen und Ideen für ihre tägliche Arbeit mit geflüchteten Kindern und deren Familien.

Die praxisnahe und anschauliche Broschüre beantwortet Fragen aus dem pädagogischen Alltag zu verschiedenen Themen vom Ankommen über die Zusammenarbeit mit geflüchteten Eltern, Mehrsprachigkeit bis hin zum Umgang mit traumatisierten Kindern.

Die Broschüre entstand aus der Arbeit der Beratungs- und Servicestellen „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“, die die Karl Kübel Stiftung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an drei hessischen Standorten zeitlich befristet eingerichtet hatte. Die konkreten Fragen und Anliegen, die im Projektverlauf an die Beratungs- und Servicestellen herangetragen wurden, finden sich nun in der neu erschienenen Handreichung wieder.

Alle Themen, die den Fachkräften sozusagen unter den Nägeln brennen, wurden zusammengestellt und mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, Checklisten, Arbeitsblättern und weiterführenden Materialangaben aufbereitet. So können Fachkräfte – auch in anderen Bundesländern – sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Informationen verschaffen und neue Inspirationen und Anregungen für die Praxis erhalten.

Die Handreichung kann auf unserer Homepage www.kkstiftung.de kostenlos heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss zu §219a

Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.12.2018

Kommentar von Maria Noichl, Bundesvorsitzende der ASF, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Gleichstellungsausschuss des Europäischen Parlaments:
Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen und für alle Frauen in der SPD sage ich „Nein und nochmals Nein“ zu dem erarbeiteten Papier zu § 219a.

Ich möchte mit dem Schluss des Papieres beginnen.

Die CDU/CSU hat sich hier mit einem populistischen Gedanken durchgesetzt, der mir rote Flecken am Hals macht. Unter Punkt fünf wird eine Studie in Aussicht gestellt, die sich mit den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche auseinandersetzen soll. In ganz Europa ist das einer der Argumentationsstränge von angeblichen „Lebensschützern“, die – mit dem Ziel, Abtreibungen generell zu verbieten – über Frauen und ihr Leben bestimmen wollen. Dass alle Frauen mit einem seelischen Schaden aus dieser Situation hinausgehen, ist seit Langem ein Mantra, das die Bewegung gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche vor sich herträgt und bei seiner Arbeit gegen Paragraph 218a verwendet. Dass sich dies nun in der Grundlage für eine Überarbeitung des Paragraphen 219a wiederfindet, zeigt nur, dass auch der Paragraph 218a Vielen in der CDU/CSU, die immer weiter nach rechts rückt, ein Dorn im Auge ist. Schon die Tatsache, dass diese Argumentationslinie übernommen wurde, offenbart die tatsächliche der CDU/CSU und macht deutlich, dass mit ihnen kein Kompromiss möglich ist.

Ein Kompromiss müsste ein Treffen auf halber Strecke sein. Im vorgeschlagenen, angeblichen Kompromisspapier wird aber der § 219a nicht gestrichen, sondern nur verändert. Dem können die SPD Frauen niemals zustimmen. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll weiterhin verboten bleiben. Eine längst fällige Distanzierung von dem Wort „Werbung“ wurde nicht vollzogen. Allein das Wort „Werbung“ suggeriert, Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen, weil sie heute gerade nichts Anderes zu tun hätten… Dies ist und bleibt zynisch.

Wir kämpfen weiterhin für eine Streichung des Paragraphen 219a – nur die Streichung wird der Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und dem Recht, das durch Paragraph 218a gesichert wird, gerecht.

In der Vorlage, die nun für die Formulierung des Gesetzes vorliegt, sind auch gute Punkte enthalten. Wir begrüßen ganz klar, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zukunft zentralisiert über die Namen der Ärztinnen und Ärzte verfügen soll, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies wird uns in Zukunft auch ermöglichen, genauer zu sehen, in welchen Regionen Deutschlands die Versorgung eventuell sogar gefährdet ist. Besonders wichtig ist das versprochene Signal, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Doch auch diese wichtigen und grundlegenden Punkte können unsere Bewertung des Papieres leider nicht verändern.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.12.2018

„Das, was gestern von den Ministerinnen und Ministern der großen Koalition als Lösung im Streit um den §219a präsentiert wurde, ist alles, aber kein Kompromiss: Medizinerinnen und Mediziner werden weiterhin kriminalisiert, Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert und die selbst ernannten Lebensschützer bekommen eine Studie zu ihrer Fake-Krankheit Post-Abortion-Syndrom geschenkt“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Einigung im Streit um Paragraph 219a. Möhring weiter:

„Die SPD wählt Opportunismus statt Haltung, die Union bleibt standhaft in ihrer Doppelmoral: Während sie den ´mündigen Bürger` als Argument gegen ein Tabakwerbeverbot anführt, sind Frauen für sie anscheinend noch weit entfernt davon, selbstständig denken und entscheiden zu können. Die SPD stützt mit dieser Entscheidung das nicht akzeptable Frauenbild der CDU und verrät die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und aller Frauen in Deutschland.

Wir fordern weiterhin die umgehende Streichung des Paragraphen 219a. Das Anbieten einer legalen medizinischen Leistung hat nichts im Strafgesetzbuch zu suchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Das vorliegende Ergebnis ist kein Zeichen für ernsthafte politische Kompromissfähigkeit. Dieser sogenannte Kompromiss ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Großen Koalition und ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Frauen. Nach einem Jahr Verhandlung wurde gestern Abend ein Vorschlag vorgelegt, der die Situation der Frauen und die der Ärztinnen und Ärzte eher verschlimmert, als verbessert. Das im Kompromiss verankerte Ziel der Hilfe und Unterstützung für ungewollt schwangere Frauen, wird so nicht erreicht. Wer das erreichen will, muss den Paragraphen streichen.“

Seit November 2017 wird um die Abschaffung des §219a StGB, dem Werbeverbot über Schwangerschaftsabbrüche, politisch und gesellschaftlich gerungen. Der vorgelegte Kompromiss stigmatisiert Schwangerschaftsabbrüche und ungewollt schwangere Frauen weiter. Damit handelt die Koalition gegen die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung. Es werden bürokratische Regelungen aufgesetzt, die die einfache Bereitstellung von Informationen in keiner Weise verbessern werden. Als Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit steht die AWO fest an Seite der betroffenen Frauen und wird sich weiterhin für die Informationsfreiheit von Frauen und die Abschaffung des §219a einsetzen.

In einem offenen Brief setzte sich die AWO mit anderen Verbänden für die Abschaffung von § 219a ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

Enttäuscht zeigt sich Britta Altenkamp, Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, vom Kompromiss der großen Koalition zum §219a. „In dieser Frage bedarf es keiner Formelkompromisse. Der §219a gehört abgeschafft“, so Britta Altenkamp. „Frauen- und Informationsrechte sind nicht als Spielbälle für politisches Taktieren geeignet. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss verschriftlich nur, was bereits jetzt schon möglich ist. Weder bietet diese Lösung Rechtssicherheit noch kommt es dem Informationsbedürfnis von Frauen nach, sich bei den Ärzt*innen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können“, kritisiert die AWO Bezirksvorsitzende.

Fassungslos zeigt sich auch die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses Nicola Völckel. Bereits seit 1983 ist das Lore-Agnes-Haus in Essen eine Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, führt als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch durch und stellt die erforderliche Beratungsbescheinigung aus. „Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die Sorgen und Nöte der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss geht an der Lebenswirklichkeit dieser Frauen vorbei. Und er stellt Ärzt*innen nach wie vor unter einen Generalverdacht mit Strafandrohung“, betont Nicola Völckel. Insbesondere an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion appelliert Nicola Völckel daher, diesem Formelkompromiss die Zustimmung zu verweigern. „Bei der ‚Ehe für alle‘ hat die SPD die Entscheidung zu einer Koalitionsfrage gemacht. Dies sollte auch für Frauenrechte gelten“, fordert die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 13.12.2018

Wir, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), unterstützen seit mehr als einem Jahr unsere Mitglieder Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, sowie die anderen ÄrztInnen, die wegen Verstoß gegen den § 219a angeklagt sind.
Kristina Hänel ist verurteilt.

Der AKF beteiligt sich aktiv an der Kampagne gegen den § 219a.
https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/themen/schwangerschaftsabbruch-themenuebersicht/

Wir fordern, dass der § 219a abgeschafft wird.

Nun wenden sich die drei Ärztinnen erneut an die Öffentlichkeit,
Presseerklärung zum Vorschlag der Minister*innen Barley, Seehofer, Giffey und Braun
https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2018/12/12/presseerklaerung-zum-vorschlag-der-ministerinnen-barley-seehofer-giffey-und-braun/

da die Große Koalition in Berlin einen faulen Kompromiss ausgearbeitet hat.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und

Gesellschaft e.V. (AKF) vom 17.12.2018, gekürzt

Am 12. Dezember legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor.

Hierzu erklärt Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig: „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.“

Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden.

Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben.

Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“

Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung Bündniss für sexuelle Selbstbestimmung vom 13.12.2018

Zum Kompromissvorschlag der Koalition / Paragraf 219a hier ein Statement von Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Das ist ein fauler Kompromiss. Den Paragrafen 219a lediglich zu ergänzen, löst das Problem nicht. Denn damit bleibt die unsichere Rechtslage bestehen, die sogenannte Lebensschützer und Rechtspopulisten heute missbrauchen, um gegen Ärzte und Ärztinnen zu klagen, die auf ihrer Website öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ein zentrales Register, wie es nun vorgesehen ist, würde den selbsternannten Lebensschützern ihr heuchlerisches Geschäft noch erleichtern und Ärztinnen und Ärzte zusätzlich unter Druck setzen.

Auf Betreiben großer Teile der Union unterlässt es die Bundesregierung, mit einer Streichung des Paragrafen 219a klare Kante zu zeigen gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte.

Die Gewerkschaften bleiben dabei: Alle betroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit von Abbrüchen – auch und gerade im Netz. Ärzte dürfen wegen dieser Informationen nicht kriminalisiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung DGB-Bundesvorstand vom 13.12.2018

pro familia lehnt den halbherzigen Vorschlag der Bundesregierung ab

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der pro familia Bundesverband:

Der Vorschlag bietet keine Lösung in der Sache §219a StGB. Anstatt mit einer Streichung des Paragraphen ein für alle Mal Rechtsicherheit für Ärzt*innen zu erreichen, will die Bundesregierung die Informationsmöglichkeiten von Ärzt*innen weiterhin einschränken. pro familia bleibt dabei, dass die Informationen, die Ärzt*innen auf ihre Webseiten stellen, keine Werbung sind und der §219a StGB gestrichen werden muss.

Laut Vorschlag sollen Ärzt*innen künftig auf ihren Webseiten nur darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bei allen anderen Fragen sollen sie auf staatliche Internetseiten verweisen. Unsere Erfahrung aus der Beratung zeigt aber, dass Frauen weitergehende Informationen benötigen, wie z.B. nach welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird, wie der Ablauf ist und wie die Haltung der Praxis bzw. der Klinik zum Schwangerschaftsabbruch aussieht. Diese Informationen werden weder auf einer staatlichen Internetseite oder einer zentralen Kontaktliste zu finden sein, dabei sind sie für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, essentiell.

Völlig unverständlich ist für pro familia, warum die Bundesregierung in ihrem Vorschlag die Idee einer Studie über die seelischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs formuliert. Es liegen ausreichend seriöse Studien dazu seit Jahren auf dem Tisch, eine weitere ist nicht notwendig. Das Post-Abortion-Syndrom ist eine Erfindung von Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung und hat mit dem Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.

Solange der §219a StGB weiter besteht, hat er Folgen für:

  • die Kriminalisierung von Ärzt*innen,
  • die Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft,
  • das dahinterliegende problematische Frauenbild (z. B. die Unterstellung, die Sichtbarmachung von medizinischen Angeboten zum Schwangerschaftsabbrüchen produziere eine Nachfrage nach Schwangerschaftsabbrüchen),
  • die Bereitschaft von (jungen) Ärzt*innen einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, die immer geringer zu werden scheint,
  • eine flächendeckende Versorgung, die nicht mehr gewährleistet wird.

pro familia ist über das dürftige, fachlich kontraproduktive Ergebnis des langen zähen Ringens bestürzt. Wir fordern von der Bundesregierung ein deutliches Signal an Ärzt*innen, dass die Informationen auf ihren Webseiten zulässig sind. Für Ärzt*innen und informationssuchende Frauen gibt es nur eins: Der §219a StGB muss gestrichen werden!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.12.2018

SCHWERPUNKT II: Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.01.2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellen das Starke-Familien-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachten heute gemeinsam den Entwurf zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen und für bessere Teilhabechancen von Kindern auf den Weg: Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun. Das heute vom Kabinett im Entwurf beschlossene Gesetz wird das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Wir erhöhen damit den Zuschlag zum Kindergeld und machen ihn leichter zugänglich. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleibt und Arbeit sich lohnt. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen.“

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und schaffen somit konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder: Wir erhöhen im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr undbefreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist. Mir ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft.“

Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes wie z.B. Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1.1.2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können – damit sich Erwerbstätigkeit lohnt.

Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro – unter dem SGB II Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe:

Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.

Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019.

Den Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz– StaFamG)“ im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2019

Zum Entwurf des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes, den das Kabinett heute beschlossen hat, erklären Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Gegen Kinderarmut bräuchte es einen großen Wurf. Davon ist der Gesetzesentwurf aber bei allen richtigen Verbesserungen leider meilenweit entfernt. Kinder und Familien mit keinem oder kleinem Einkommen benötigen einen unbürokratischen und kostenfreien Zugang zu Leistungen, die ihnen Teilhabechancen garantieren. Minimallösungen sind zur Bekämpfung von Kinderarmut schlicht zu wenig. Die Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe wird sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht spürbar verbessern.

Die Auszahlung des Kinderzuschlags muss endlich so einfach werden wie heute die Förderung von Spitzenverdienern über den Kinderfreibetrag. Das gelingt nur über eine automatische Auszahlung. Es muss sichergestellt sein, dass alle Kinder, die einen Anspruch darauf haben, den Kinderzuschlag auch erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt auch mit diesem Gesetzentwurf weiterhin ein Bürokratiemonster. Durch das komplizierte Antragsverfahren werden die geplanten Leistungsverbesserungen nur bei denjenigen Familien und Kindern ankommen, die die Leistungen auch beantragen. Dies war in Jahr 2017 gerade einmal jedes dritte Kind im Grundsicherungsbezug. Dabei ist es stark vom Wohnort abhängig, welche kulturellen oder sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Die Bundesregierung muss endlich die Weichen für den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung stellen, die Schluss macht mit dem Anrechnungswirrwarr und Antragsdschungel unterschiedlicher Leistungen. Familien mit keinem oder kleinem Einkommen stärkt man nicht mit Schmalspurlösungen. Das Familienstärkungsgesetz ist eine vertane Chance, Teilhabechancen für alle Kinder unabhängig vom Elternhaus und Wohnort sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

„Mit dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ möchte die Bundesregierung Familien unterstützen, die trotz Arbeit von Armut bedroht sind, doch das Gesetz geht nicht weit genug. Die über zwei Millionen Kinder, die in Deutschland in Hartz-IV leben, profitieren nicht von der Erhöhung des Kinderzuschlags. Lediglich 40.000 Kindern sollen durch das Gesetz aus dem Hartz-IV-Bezug herausgenommen werden. Das ist schwach und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Werner weiter: „Bis 2021 sieht die Bundesregierung etwa 1,6 Milliarden Euro vor, um das Gesetz umzusetzen. 4,4 Milliarden möchte sie 2019 hingegen mehr für Rüstung und Militär ausgeben. Hier sehen wir deutlich die Prioritäten der Regierung und das ist unverantwortlich. Wir brauchen ein Kindergeld in Höhe von 328 €, das bei allen Kindern ankommt, auch bei denen, die in Hartz-IV leben. Langfristig muss endlich eine Kindergrundsicherung geschaffen werden, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

Zum Kabinettsbeschluss des Starke-Familien-Gesetzes erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Gregorios Aggelidis:

„Die Fraktion der Freien Demokraten fordert, dass endlich alle Familien, die Unterstützung brauchen, sie leicht und unbürokratisch erhalten. Die Bundesregierung hat allerdings wieder ein Gesetz beschlossen, dasmit großem Namen blendet. Darin enthalten sind nämlich nur Änderungen an den bestehenden Leistungen. Der Kinderschutzbund liegt richtig, wenn er den Gesetzentwurf als Starke-Bürokratie-Gesetz bezeichnet. Die Änderungen gehen am Kern des Problems vorbei: Der hohen Quote der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen. Die größte Hürde bleibt weiterhin das komplizierte Verfahren bei der Beantragung des Kinderzuschlags. Dabei müssen die Familien auf fünf Seiten Angaben zu Miete, Schulbesuch, Schwangerschaft, Versicherung, Unterhalt, Fahrtkosten und mehr machen. Besser wäre daher die Bündelung aller Familienleistungen in einem Kinderchancengeld, wie es die FDP-Fraktion fordert. Dieses beinhaltet eine einkommensunabhängige Förderung, darüberhinausgehende Unterstützung für bedürftige Familien und erhöhte Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Kinderchancengeld könnte schnell und unkompliziert online beantragt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 09.01.2019

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das so genannte „Starke-Familien-Gesetz“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Es gibt zu viele arme Kinder in diesem Land, es ist höchste Zeit zu handeln. Insofern begrüßen wir einzelne Maßnahmen in dem Gesetz, sind aber der Ansicht, dass diese lange nicht ausreichen, um Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen. Das Gesetz ist kein Schritt dahin, dass Dickicht familienpolitischer Leistungen abzubauen. Grundsätzlich ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Betroffenen kaum zu durchschauen und birgt die Gefahr, dass die Leistungen nicht bei den Familien ankommen, die diese am Nötigsten bräuchten. Wir brauchen perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt.“

In Bezug auf die finanziellen Verbesserungen fordert die AWO dringende Korrekturen am Gesetzentwurf, u.a. die unzureichende Neugestaltung des Kinderzuschlags zu verbessern und die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld aufzugeben. „Stellt die Erhöhung der Mittel für den Schulbedarf auf 150 Euro zwar eine Verbesserung dar, dürfte in der Realität damit kaum eine Familie auskommen“, kritisiert Wolfgang Stadler.

Dass das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium die soziale Absicherung von Kindern angeht, ist aber ein zukunftsweisender Schritt, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.01.2019

Zum heute von der Bundesregierung beschlossenen Starke-Familien-Gesetz sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Die geplante Reform des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sind ein wichtiger und richtiger Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und Kindern Teilhabechancen zu eröffnen. Die Gewerkschaften haben lange eine grundlegende Reform gefordert. Mit der Reform werden mehr Familien Anspruch auf Kinderzuschläge haben, insbesondere Geringverdienende, die bislang am Rand des Existenzminimums leben mussten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dies auch für Alleinerziehende gilt, die bisher aufgrund der vollständigen Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss oftmals faktisch vom Kinderzuschlag ausgeschlossen waren.

Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die Koalition die Mehrkosten aufgrund der Reform auf eine Milliarde Euro in der Legislaturperiode begrenzen will. Dieser Kostendeckel verhindert notwendige, beherztere Maßnahmen gegen Kinderarmut: Die Kinderzuschläge müssen deutlich stärkerangehoben und nach Kindesalter gestaffelt werden, da die Ausgaben für Kinder mit dem Alter steigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 09.01.2019

Zur Entscheidung des Bundeskabinetts, das „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg zu bringen, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das heute vom Kabinett verabschiedete ‚Starke-Familien-Gesetze‘ verfolgt eine gute Absicht, verfehlt aber leider vollständig das Ziel. Durch die Veränderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinem Einkommen und auch viele Alleinerziehende nicht ausreichend entlastet. Studien belegen, dass die geplante Erhöhung des Schulbedarfs auf 150 EURuro nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Existenzminimum von Kindern und damit die Höhe des Kinderzuschlags von 183 Euro – wie er im Referentenwurf bis 2020 festgeschrieben werden soll – wurde wieder nicht realistisch ermittelt, sondern aus Ausgabepositionen ärmster Haushalte abgeleitet. Ziel muss eine einheitliche finanzielle Grundförderung sein, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt.

Auch die Neugestaltung des Kinderzuschlags ist unzureichend. Außerdem ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets viel zu kompliziert und für Familien zu unübersichtlich. Die Gefahr, dass die Leistungen erst gar nicht bei den armen Familien ankommen, ist groß.“

Eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Gesetzentwurf finden sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 09.01.2019

Das Kabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien (Starke-Familien-Gesetz) verabschiedet. Darin werden insbesondere der sogenannte Kinderzuschlag reformiert und die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, plant die Bundesregierung Familien mit kleinen Erwerbseinkommen stärker zu unterstützen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass künftig mehr Kinder, die in Armut leben oder von Armut gefährdet sind, durch diese Reformen erreicht werden sollen. Auch werden einige bürokratische Hürden im Leistungszugang abgebaut. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er beseitigt – endlich – einige Konstruktionsfehler des Kinderzuschlages und des Bildungs- und Teilhabepaktes. Allerdings wirken sich manche Regelungen nachteilig für Alleinerziehende aus. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb.

1. Reform des Kinderzuschlags

Positiv ist zu bewerten, dass der Kinderzuschlag erhöht und dynamisiert wird.

Auch die seit langem kritisierte Abbruchkante, die bislang dazu führt, dass der Kinderzuschlag beim Überschreiten der oberen Einkommensgrenzen abrupt wegfällt, wurde abgemildert, so dass der Kinderzuschlag zukünftig nur sukzessive entfällt. Zudem ist geplant, Kindeseinkommen nur noch mit 45 Prozent statt mit 100 Prozent anzurechnen und auch der Vermögensfreibetrag von Kindern wird verdoppelt. Beides stellt für viele Familien eine Verbesserung dar.

Allerdings können die vorgesehen Regelungen gerade Alleinerziehende auch schlechterstellen. Hier besteht nach Ansicht des djb Korrekturbedarf an der Schnittstelle zu Unterhaltsvorschussleistungen und Unterhaltszahlungen. Diese Beträge liegen bei älteren Kindern häufig über der Anrechnungsgrenze, sodass es bei Alleinerziehenden mit älteren Kindern zu Verschlechterungen kommt. Die verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit kommt ihnen so weiterhin nicht voll zugute. Entsprechend sollte auch die Schnittstelle zum Wohngeld noch einmal auf ungleiche Wirkungen je nach Alter und Familienkonstellation hin überprüft werden.

Der djb begrüßt es grundsätzlich, dass Familien an der Schwelle zum SGB II zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag wählen dürfen. Allerdings sollte dieses Wahlrecht nicht auf Fälle begrenzt werden, in denen bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen beziehungsweise noch nicht auf den Kinderzuschlag verzichtet wurde. Will man armutsgefährdete Familien unterstützen, sollte allen Schwellenhaushalten dieses Wahlrecht zustehen.

2. Reform des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Der Referentenentwurf sieht weiterhin eine Verbesserung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor: Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Schulbedarfsleistungen sowie die Abschaffung der Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen. Diese Maßnahmen waren überfällig. Der djb begrüßt es, dass die Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einer transparenten Berechnungsmethode der Leistungen. Bisher gibt es beispielsweise keine empirische Erhebung, ob 150 EUR die Schulbedarfe tatsächlich abdecken können.

3. Zugang zu Leistungen

Ein besonderes Problem ist, dass viele Familien keine Kenntnis von der Existenz des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben oder vor dem aufwändigen Verfahren zurückschrecken. Dies geht der Gesetzesentwurf jedoch nicht an. Um möglichst viele anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, muss auch der Zugang zu Informationen verbessert und die Antragstellung erleichtert werden. Das komplexe Nebeneinander von Sozialleistungen ist nur schwer durchschaubar. Beispielweise ist eine informierte Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II nur mit fundierter Beratung möglich.

Denkbar sind etwa Telefon- oder Onlineberatungsangebote oder die Einrichtung von Servicestellen.

Der djb fordert zudem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der -gewährung, zum Beispiel durch Onlineanträge oder die Einführung eines einheitlichen BuT-Antrages statt verschiedener Einzelanträge. Darüber hinaus sollten sämtliche BuT-Leistungen als Geldleistungen und nicht als Gutscheine gewährt werden, da diese bürokratisch aufwändig sind und von vielen Familien als stigmatisierend empfunden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 10.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt beim heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetz“ auf umfangreiche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gemacht. Aber leider bleiben die Reformvorschläge an vielen Stellen unzureichend, beispielsweise beim Kinderzuschlag oder beim Bildungs- und Teilhabepaket. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter sehr kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Jedes Kind, das einen Anspruch auf Kinderzuschlag hat, muss diesen erhalten. Beim Bildungs- und Teilhabepaket beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Kinderarmut ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein systemisches Problem, das wir auch systemisch lösen müssen. Kleine Anpassungen bei den bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Kinderarmut reichen hier nicht aus. Deswegen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag so erhöht werden soll, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Auch die Regelung, dass die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durch einen einheitlichen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten und durch feste Bemessungszeiträume wesentlich vereinfacht wird, ist ein wichtiger Schritt in der Armutsbekämpfung. „Besonders positiv ist der Wegfall der Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt. Dafür haben wir uns als Kinderrechtsorganisation seit Langem eingesetzt“, so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass eine Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ein Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung sowie die Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung geplant ist. „Das sind alles kleine Bausteine zur Bekämpfung der Kinderarmut. Wir brauchen aber endlich in diesem Bereich einen großen Wurf. Den können wir beim ‚Starke-Familien-Gesetz‘ nicht erkennen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 09.01.2019

Heute berät das Kabinett über eine Reform des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Unterstützung. Ihn erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden. Bislang kommt der Kinderzuschlag überwiegend kinderreichen Familien zugute, demnächst sollen auch Alleinerziehende stärker profitieren.

Der Kinderzuschlag soll zukünftig, ggf. zusammen mit einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, existenzsichernd sein.

Ab 2021 soll der Betrag dem Existenzminimumbericht entsprechend dynamisiert steigen. Auch die harte Einkommensgrenze („Abbruchkante“), ab der Familien übergangslos keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag mehr haben, soll abgeschafft werden.

„Das sind gute Nachrichten für Familien mit niedrigen Einkommen. Auch wenn es noch einigen Nachbesserungsbedarf in Details gibt, ist das ein Schritt vorwärts zur besseren Unterstützung von Eltern und Kindern“, betont Insa Schöningh, die Geschäftsführerin der eaf.

Die Reform des Kinderzuschlags ist Teil des „Starke-Familien-Gesetzes“. Die eaf hat zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_230/181127_stn_stafamg.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 09.01.2019

SCHWERPUNKT III: SPD für Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen begrüßt die Ankündigung der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles, dass sich auch die SPD hinter das Konzept einer Kindergrundsicherung stellen wolle. Das Bündnis fordert die CDU auf, sich einem solchen Konzept für die konsequente Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ebenfalls nicht weiter zu verschließen.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr Informationen unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2019

„Wir freuen uns, dass die SPD Kinderarmut als Problem erkannt hat. Was uns aber fehlt, ist der Glaube, dass die SPD daran etwas ändern wird“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Positionierung der SPD für eine Kindergrundsicherung. Norbert Müller weiter:

„Kinderarmut ist Familienarmut, und Familienarmut hat Ursachen. So lange Sanktionen gegen Familien im Hartz IV-Bezug verhängt werden, so lange keine armutsfeste Anhebung der Hartz IV-Regelsätze angestrebt wird und so lange kein armutsfester Mindestlohn in Sicht ist, setzt die SPD ihre realitätsfremde Politik fort. Es braucht ein konkretes sowie auch umsetzbares Konzept, mit dem nachweislich armen Kindern und Familien geholfen wird. Wo Kindergrundsicherung draufsteht, ist nicht automatisch eine armutsfeste Kindergrundsicherung drin, die auch bei den ärmsten Familien zu deutlichen Verbesserungen führt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion, ein Modell für eine Kindergrundsicherung vorzulegen. Im Gespräch ist eine Grundsicherung in Höhe von 620 Euro. Hierzu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des VAMV:

„Trotz guten Willens an vielen Stellen sind die bisherigen familienpolitischen Gesetzespakete für Alleinerziehende kein Durchbruch, denn das schlichte Erhöhen von einzelnen Leistungen bringt ihnen wenig. Statt einer Verbesserung stellen Alleinerziehende in der Regel fest, dass sie zwar mehr Geld in der linken Tasche, aber dafür weniger in der rechten Tasche haben. Teilweise haben sie sogar weniger Geld als zuvor. Deshalb ist ein grundlegender Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung notwendig.

Die Kindergelderhöhung um 10 Euro in diesem Jahr ist ein Beispiel dafür: Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Die jetzige Familienförderung ist gut für verheiratete Eltern mit höherem Einkommen. Für Alleinerziehende ist sie eher ein Dschungel mit vielen Fallstricken. Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld sind so schlecht aufeinander abgestimmt, das manche Alleinerziehende nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschuss 2017 mit weniger Geld als zuvor dastand. Mit dem gerade vom Kabinett gerade beschlossenen „Starke-Familien-Gesetz“ wird sich daran leider wenig ändern.

Deshalb begrüßen wir, dass nach der LINKEN und den GRÜNEN nun auch die SPD die Forderungen nach einer Kindergrundsicherung aufgreift. Wir brauchen eine Förderung von Familien, die Kinder unabhängig von der Familienform ihrer Eltern erreicht und ihr Existenzminium absichert. Damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht. Denn jedes Kind ist gleich viel wert.“

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetzes beschlossen.

Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Dass sich künftig auch junge Menschen in Teilzeit engagieren können, öffnet die Freiwilligendienste für noch mehr Interessierte und macht den Dienst für die Gemeinschaft auch attraktiver. Damit setzen wir einen ersten Punkt meines Konzeptes für ein ‚Jugendfreiwilligenjahr‘ in die Tat um. Die Frage ‚ganz oder gar nicht‘ gehört damit der Vergangenheit an.“

Durch entsprechende Änderungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Ableistung eines Teilzeit-Jugendfreiwilligendienstes bzw. eines Teilzeit-Bundesfreiwilligendienstes für junge Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres geschaffen.

Die Voraussetzungen werden beispielsweise dadurch erfüllt, dass Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind, als Flüchtling noch nebenbei einen Deutschkurs besuchen und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Vollzeit absolvieren können oder ähnliche vergleichbar schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Jedes Jahr absolvieren mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland – aktuell rund 53.000 im FSJ, rund 3.000 im FÖJ und rund 27.000 im BFD. Mit dem am 3. Dezember durch Ministerin Giffey vorgestellten Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr und bessere Rahmenbedingungen sollen diese Zahlen künftig noch erhöht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher vor

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute das neue Bundes-programm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten.

„Es muss attraktiver werden, eine Ausbildung anzufangen, sie abzuschließen und danach im Beruf zu bleiben. Das ist eine Aufgabe für alle: Bund, Länder, Kommunen und Tarifparteien. Gemeinsam müssen wir jetzt dafür sorgen, Verbesserungen zu erreichen“, erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Investitionen in qualitativ gute Kinderbetreuung sind Investitionen in die Fachkräfte selbst, in die Chancen der Kinder und in den Zusammenhalt in der Gesellschaft insgesamt.“

Geplant ist, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen Euro als Impuls den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen – zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz, die unter anderem für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung vorgesehen sind und zusätzlich zum Sonderinvestitionsprogramm Kitaplätze.

Die Fachkräfteoffensive umfasst die drei „P“s fürs Personal :

• Praxisintegrierte vergütete Ausbildung:

Das Programm fördert 5.000 Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherfachschülerinnen und –fachschülern ab dem Ausbildungsjahr 2019.

• Praxisanleitung:

Damit sich mehr Erzieherinnen und Erzieher zu professionellen Anleitungsfachkräften weiterqualifizieren und Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis bekommen, werden entsprechende Weiterqualifikationen und Freistellungen gefördert.

• Perspektiven mit Aufstiegsbonus:

Damit sich höhere Qualifikation und die Übernahme besonderer Verantwortung besser bezahlt machen, werden Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften gefördert, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden und so mehr verdienen.

„Alle Bemühungen um mehr Qualität werden nur dann funktionieren, wenn es fähige Menschen gibt, die das vor Ort machen,“ so Ministerin Giffey. „Nach aktuellen Berechnungen wird die Personallücke in der frühen Bildung bis zum Jahr 2025 bei bis zu 191.000 Erzieherinnen und Erziehern liegen. Diese Zahlen einer neuen prognos-Studie verdeutlichen, dass mehr passieren muss, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Erzieherinnen und Erzieher werden zwar wertgeschätzt, das muss sich künftig aber auch konkret bei ihnen bemerkbar machen. Dafür will ich mit der Fachkräfteoffensive einen spürbaren Anstoß geben.“

Die prognos-Studie zeigt auch Potenziale auf, die sich mit einer attraktiveren Ausbildung, der Gewinnung neuer Zielgruppen und einer besseren Bindung der Fachkräfte ergeben. Eine neue Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach macht deutlich, welch große Bedeutung die Bevölkerung dem Erzieherberuf beimisst. So sagen 86 Prozent der Befragten, die Arbeit sei fordernd und anspruchsvoll. 66 Prozent finden, dass Erzieherinnen und Erzieher zu wenig verdienen. 83 Prozent halten es für nicht richtig, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Die Mittel aus dem Bundesprogramm können von Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über ein Onlineverfahren beantragt werden. Das Interessenbekundungsverfahren soll im Februar 2019 starten. Informationen dazu finden sich dann auf www.fruehechancen.de.

Hintergrundinformationen: www.bmfsfj.de/allensbach-studie und unter www.bmfsfj.de/prognos-studie.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.12.2018

Nach Ansicht von Experten und Interessenvertretern ist eine erneute umfassende Evaluation der familienpolitischen Leistungen derzeit nicht nötig. Vielmehr sollten einzelne Aspekte und Fragestellungen, die bei der vom Bundesfinanz- und vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene „Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2014 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, untersucht werden. Dies war das mehrheitliche Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zum Antrag der FDP-Fraktion (19/3174), die eine turnusmäßige Evaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen fordert.

Der Arbeitsmarktforscher Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) argumentierte, dass die Gesamtevaluation die Datenbasis für eine evidenzbasierte Familienpolitik erheblich erweitert hat. Gegen eine erneute Gesamtevaluation spreche der Umstand, dass das System der ehe- und familienpolitischen Leistungen sich seitdem nicht verändert habe. Bonin sprach sich für ein Monitoring-Verfahren zu den zentralen 13 Leistungen aus, die rund 75 Prozent des finanziellen Volumens aller Leistungen abdecken. In einem solchen Monitoring-Verfahren könnten beispielsweise der demographische Wandel oder die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der familienpolitischen Leistungen untersucht werden. Bonin verwies zudem darauf, dass die Kosten einer erneuten Gesamtevaluation in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnissen stünden. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kamen auch Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Andreas Heimer vom Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos, Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie und die Familien- und Bildungsökonomin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Matthias Dantlgraber monierte, dass bei der Gesamtevaluation einseitig Leistungen unter dem übergeordneten Ziel der Erhöhung von Erwerbsarbeit geprüft worden seien. In künftigen Evaluationen sollte verstärkt das Ziel „Zeit für Familie“ berücksichtigt werden. Katharina Spieß sprach sich für Untersuchungen zu der Frage aus, wo sich die Ziele von familienpolitischen Leistungen widersprechen. So ziele beispielsweise der Ausbau der Kinderbetreuung vor allem auf die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auf eine Erhöhung der Erwerbsarbeit ab. Das Ehegattensplitting aber gebe eher einen Anreiz für Ehepartner, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen. Ebenfalls untersucht werden sollte, aus welchen Gründen Leistungen von Familien nicht abgerufen werden, sagte Spieß.

Die Sachverständigen verwiesen darauf, dass die Politik auf die Ergebnisse der Gesamtevaluation von 2014 reagiert habe. Als Beispiele nannte Alexander Nöhring den weiteren Kita-Ausbau, die Reform des Unterhaltsvorschusses oder die Einführung des Elterngeld-Plus. Andreas Heimer warnte, dass eine Evaluation der seit 2014 eingeführten oder reformierten Leistungen erst nach einer gewissen Zeit Sinn mache. Politische Maßnahmen bräuchten Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Andreas Aust mahnte, dass entscheidende Erkenntnisse der Gesamtevaluation bis heute nicht berücksichtigt worden seien. So kämen die ehe- und familienpolitischen Leistungen bei sozial schwachen Gruppen sehr viel seltener an, soziale Unterschiede würden dadurch noch verstärkt. Es fehle an einer einheitlichen Definition für das Existenzminimum.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 14.01.2019

Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind, der ein monatlicher Bruttoverdienst in Höhe des Mindestlohns (bei Vollzeit-Tätigkeit) zur Verfügung steht, dürften die Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 336 Euro monatlich betragen, damit kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6250) auf eine Kleine Anfrage (19/5341) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist in dem Zusammenhang jedoch darauf, dass aufgrund von Freibeträgen für Erwerbseinkommen das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarfe, Mehrbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums liege. Insofern sei es in konkreten Einzelfällen auch denkbar, dass die erwerbstätige Person diese zusätzlichen Mittel für höhere Wohnkosten einsetzt. Die angestellte Musterrechnung sei nur bedingt aussagekräftig, da dem SGB II vorrangige Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld nicht berücksichtigt werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 992 vom 13.12.2018

DIW-Studie untersucht auf Basis von SOEP-Daten die Entwicklung der Privatschulnutzung in West- und Ostdeutschland – Im Osten spielt neben der Bildung auch das Einkommen der Eltern eine immer größere Rolle – Private und öffentliche Schulen sollten für alle Kinder gleichermaßen attraktiv sein

Der Anteil von Kindern in Deutschland, die eine Privatschule besuchen, hat sich seit den 1990er Jahren in etwa verdoppelt: Mittlerweile gehen gut neun Prozent und damit fast jedes zehnte Kind hierzulande auf eine private und nicht auf eine öffentliche Schule. Ostdeutschland hat in dieser Hinsicht mit etwas mehr als zehn Prozent PrivatschülerInnen die westdeutschen Bundesländer inzwischen leicht überholt. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben Katja Görlitz, C. Katharina Spieß und Elena Ziege aus der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unter anderem herausgefunden, dass PrivatschülerInnen immer häufiger aus Akademikerhaushalten kommen. In den ostdeutschen Bundesländern hängt der Besuch einer Privatschule zudem zunehmend vom Einkommen der Eltern ab. „Die soziale Segregation zwischen privaten und öffentlichen Schulen hat in den vergangenen 20 Jahren deutlich zugenommen“, so Spieß.

Nutzungsunterschiede steigen im Osten schneller als im Westen

Besonders deutlich haben sich die Privatschulnutzungsquoten nach der Bildung der Eltern auseinanderentwickelt. In Westdeutschland gab es im Jahr 1995 noch gar keine Unterschiede: Kinder aus akademischen Elternhäusern gingen mit einem Anteil von knapp vier Prozent nicht häufiger auf eine Privatschule als Kinder, deren Eltern keine Berufsausbildung haben. Ganz anders die Situation im Jahr 2015: Fast 17 Prozent der Akademikerkinder besuchten zu diesem Zeitpunkt eine private Schule. Zwar gingen auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern öfter auf eine Privatschule als 20 Jahre zuvor, mit sieben Prozent waren es jedoch deutlich weniger als aus bildungsnahen Elternhäusern. Noch gravierender war die Entwicklung im Osten Deutschlands: Dort gingen Kinder von Eltern ohne Berufsausbildung im Jahr 1995 sogar etwas häufiger auf eine Privatschule als Kinder mit Akademikereltern. 20 Jahre später lagen die Anteile der Privatschulnutzung bei gut vier beziehungsweise 23 Prozent zugunsten der Akademikerelternhäuser.

In Ostdeutschland werden auch mit Blick auf die Haushaltseinkommen die Unterschiede in der Privatschulnutzung immer größer. Fast 21 Prozent der Kinder aus Haushalten, die zu den 20 Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen gehören, gingen 2015 auf eine Privatschule. Aus den Haushalten, die bei den Haushaltseinkommen zu den untersten 20 Prozent gehören, waren es nur gut acht Prozent. 20 Jahre zuvor gab es diesen Nutzungsunterschied nicht. Schriebe man die Entwicklungen fort, würden Kinder aus einkommensstarken und bildungsnahen Haushalten in den kommenden Jahren einen immer größeren Anteil der PrivatschülerInnen ausmachen.

Zunehmend getrennte Lernumwelten sollten verhindert werden

Das deutsche Grundgesetz verlangt, dass sich Privatschulen ihre SchülerInnen nicht nach den „Besitzverhältnissen“ der Eltern aussuchen dürfen – das Schulgeld muss also für alle Familien zu schultern sein. Damit sind bereits wichtige Grundlagen geschaffen, um eine zu große Differenzierung der Schülerschaft zu verhindern. Um dem zunehmenden Trend einer sozialen Segregation entgegenzuwirken, sind weitere Maßnahmen möglich. Unter anderem könnten beispielsweise Höchstbeträge beim Schulgeld oder eine Einkommensstaffelung verbindlich vorgeschrieben werden. Bisher ist das nur in einzelnen Bundesländern der Fall. „Wenn es auch künftig neben öffentlichen Schulen private Schulen geben soll, müssen jedoch die öffentliche Förderung und andere Regelungen einen fairen Wettbewerb zwischen beiden Schultypen ermöglichen“, sagt C. Katharina Spieß. Letztlich gehe es darum, öffentliche und private Schulen gleichermaßen für Kinder aus allen Haushalten attraktiv zu machen, um die soziale Segregation einzudämmen, wenn getrennte Lernumwelten vermieden werden sollen.

Studie im DIW Wochenbericht 51+52/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: „Besuch einer Privatschule hängt immer stärker von der Bildung der Eltern ab“ (Print und Audio)

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2018

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang kaum Wirkung, nur eine Minderheit der Unternehmen ist bislang aktiv geworden. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin).* Nötig sind strengere Auflagen und spürbare Sanktionen.

Frauen müssen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Das soll das seit Mitte 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz sicherstellen. Allerdings: Das Gesetz zeigt bisher „keine spürbaren Effekte“, schreiben Dr. Helge Baumann, Dr. Christina Klenner und Dr. Tanja Schmidt in ihrer Untersuchung. Die Forscherinnen und Forscher haben analysiert, was sich aus der Sicht von Betriebsräten, die an der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 teilgenommen haben, in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes getan hat. Die Ergebnisse seien repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten.

Nach dem Entgelttransparenzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Männern und Frauen für vergleichbare Arbeit gleich viel zu zahlen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – also für etwa ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – gilt zusätzlich ein „individueller Auskunftsanspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Danach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende Ungerechtigkeiten offengelegt und schließlich beseitigt werden. Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten weitere Vorgaben: Sie sollen regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht, und dazu einen Bericht erstellen.

Ein Großteil der Unternehmen hat zum Zeitpunkt der Befragung, sieben bis zehn Monate nach Inkrafttreten, noch keine Aktivitäten zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes unternommen. In nur zwölf Prozent der Betriebe ist die Geschäftsführung von sich aus aktiv geworden. „Offenbar fühlte sich nur ein kleiner Teil der Betriebe von der Aufforderung angesprochen, im Betrieb für Entgeltgleichheit zu sorgen“, schreiben Baumann, Klenner und Schmidt. Am höchsten ist dieser Anteil in mittelgroßen Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten: hier haben 19 Prozent der Betriebe etwas unternommen. Die großen Unternehmen ab 501 Beschäftigten kommen auf 18 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Unabhängig von der Betriebsgröße sind Unternehmen, in denen Betriebsräte nach eigenem Bekunden ein „sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung“ haben, bei der Umsetzung des Gesetzes weiter.

Auch die Beschäftigten selbst zögern noch: In 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe hat sich mindestens eine Person einen bis vier Monate nach Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs an den Betriebsrat gewandt, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen sind es immerhin 23 Prozent, die von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht haben (Abbildung 2). Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen, steigt deutlich, wenn im Betrieb viele Hochqualifizierte arbeiten. Der Frauenanteil spielt dagegen keine Rolle.

In gut einem Drittel der Betriebe mit Betriebsrat wurden die Entgelte von Frauen und Männern in den letzten zwei Jahren vor der Befragung, teilweise bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes, auf Ungleichheit überprüft. Insgesamt taten das aber nur rund 10 Prozent mit anerkannten externen oder statistischen Prüfverfahren, wie es das Gesetz fordert.

Betriebe mit einer jungen Belegschaft haben überdurchschnittlich oft Prüfungen vorgenommen. Außerdem haben Betriebe, die sich nach Einschätzung der Betriebsräte bemühen, „dass die Mitarbeiter gerne hier arbeiten“, und die bestrebt sind, die „Arbeit menschengerecht zu gestalten“, häufiger die Entgelte überprüft. Gelten Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung oder zu Familienfreundlichkeit, geht das ebenfalls mit überdurchschnittlich häufigen Überprüfungen einher. „Das lässt den Schluss zu“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „dass Prüfungen eher in gut mitbestimmten Betrieben, die ihre Personalpolitik in starkem Maße auf die Belange der Beschäftigten ausgerichtet haben und so auch Personal anziehen und binden wollen, durchgeführt worden sind“.

Die Forscher raten dazu, das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher auszugestalten. Dazu gehöre erstens, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen. Dazu gehöre zweitens, die Hürden für den individuellen Auskunftsanspruch zu verkleinern und Beschäftigte in kleineren Betrieben einzubeziehen. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen müsse das Gesetz „wirksame Sanktionen“ vorsehen, die es bisher überhaupt nicht gebe.

*Helge Baumann, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt? Eine Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 (pdf)

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 11.01.2019

Überbelegungsquote mit 16 % im EU-Durchschnitt deutlich höher

7% der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in einer überbelegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Wie das Statische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die bundesweite Überbelegungsquote im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:

  • einen Gemeinschaftsraum,
  • einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

  • sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
  • sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
  • Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Besonders von Überbelegung betroffen waren in Deutschland armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder (jeweils 19%). Erwachsene mit ausländischem Pass (17%) lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass (6%). In Städten war die Bevölkerung mit einem Anteil von 11% rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen wie in ländlichen Gebieten (4%).

Vergleichsdaten der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigen, dass in den Nachbarländern der Wohnraummangel im Jahr 2017 zum Teil noch deutlich größer war. So lebten zum Beispiel in Polen 41% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In Österreich waren es 15% und in Frankreich 8% der Bevölkerung. Niedriger als in Deutschland lag die Quote in den Niederlanden (4%). EU-weit am geringsten waren die Überbelegungsquoten in Zypern und Malta (je 3%). Der EU-Durchschnitt betrug 16%. Ebenso wie in Deutschland war im EU-Durchschnitt die Überbelegungsquote unter armutsgefährdeten Personen und Erwachsenen mit ausländischem Pass (je 27%) sowie Alleinerziehenden und ihren Kindern (23%) überdurchschnittlich hoch.

Die Ergebnisse zur Überbelegung stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC und können in der Eurostat-Datenbank im EU-Vergleich sowie nach Einkommen, nach Haushaltstyp, nach Staatsbürgerschaft und nach Verstädterungsgrad abgerufen werden. Daten für einzelne Städte und Gemeinden liegen nicht vor.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.01.2019

Seit 25 Jahren steigt die Zahl privater Schulen in Deutschland kontinuierlich an. Im Schuljahr 2017/2018 gab es 5839 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht das 81% mehr als im Schuljahr 1992/1993 (3232).

Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen Ende der 1990er Jahre aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen zurückging. So hat sich die Zahl der Schulen insgesamt von 2000 bis 2017 um 19% verringert. Die Anzahl der Privatschulen stieg dagegen im selben Zeitraum um 43%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 08.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Verhandlung* des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im SGB II erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass das BVerfG endlich Farbe bekennt und verbindlich klärt, ob Kürzungen der Grundsicherung vereinbar sind mit dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Statt auf Sanktionen, sollte stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung gesetzt werden. Nur das kann die Betroffenen tatsächlich näher an den Arbeitsmarkt heranführen. Die AWO fordert außerdem, dass das Sanktionssystems hinsichtlich von Bedarfsgemeinschaften entschärft wird. Dies wäre ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.“

Das derzeitige Sanktionssystem im SGB II geht davon aus, dass Leistungsbeziehende aktiviert und diszipliniert werden müssen, um ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen. „Dass diese Regelungen in der Praxis greifen, darf bezweifelt werden“, kritisiert Stadler. Tatsächlich gibt es nur wenige Erkenntnisse darüber, ob und wie Sanktionen wirken. Eine besonders negative Regelung besteht für junge Menschen. „Die schärferen Sanktionsregelungen für die unter 25-Jährigen lehnen wir entschieden ab“, betont Stadler. Jungen Menschen kann quasi alles – von der Unterkunft bis zur Heizung –wegsanktioniert werden. Diese Sanktionspraxis verschärft deren ohnehin schwierigen sozialen Verhältnisse und führt oft zu einer Isolation oder gar zur Wohnungslosigkeit. „Das Vertrauen der jungen Menschen in staatliche Institutionen darf nicht aufgegeben werden, denn einzig und allein auf Leistungskürzungen zu setzten, ist der falsche Weg“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

*Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2019

Nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen haben sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu wenig Platz zum Leben. Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum realisierbaren Traum. Wir benötigen drei Sofortmaßnahmen für mehr angemessenen Wohnraum: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau. Darüber hinaus ist es notwendig, Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten. Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung müssen außerdem regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden.“*

Wie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, sind von Überbelegung besonders armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Auch Erwachsene mit ausländischem Pass lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass.

Als eine der Maßnahmen gegen die zunehmende Verknappung des Wohnraums in Ballungsgebiete, wo die Bevölkerung rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen ist, wie in ländlichen Gebieten, spricht sich die AWO u.a. auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Die Geltungsdauer des Mietspiegels sollte von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermietungen nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland und Europa eine Vielzahl überbelegter Wohnungen. Das bedeutet, der Haushalt verfügt über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Eine ausführliche Positionierung* zum Thema „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ hat die AWO 2018 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.01.2019

Zum Jahresanfang erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Für die AWO hat ein ganz besonderes Jahr begonnen – sie wird 100 Jahre alt. Damals wie heute wird sie gebraucht, um denjenigen eine Stimme zu geben, die nicht immer für sich selbst eintreten können oder schlicht nicht gehört werden. Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. In einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten, über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein.“

Die Politik des Jahres 2019 wird im Zeichen der Europawahl, aber auch mehrerer deutscher Landtagswahlen stehen. „Wir müssen einen Rechtsruck befürchten. Umso wichtiger ist es, die bundesdeutsche Gesellschaft zusammenzuhalten. Es gibt zu viele Menschen, die nicht an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben konnten“, kritisiert Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklung muss es die Aufgabe der Politik sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen.“

Auch im Jahr 2019 sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gegründet und ihr Selbstverständnis und ihren Anspruch geprägt hat, wieFrauenrechte, Vielfalt, Teilhabe, Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität, die Themen, für die sich die AWO engagiert. Dazu kommen neue gesellschaftliche Herausforderungen, die beispielsweise aus dem demografischen Wandel resultieren. So gibt es einerseits eine steigende Nachfrage nach sozialen Dienstleistungen beispielsweise für ältere Menschen sowie für die Betreuung von Kindern und andererseits einen wachsenden Fachkräftemangel, der in vielen Einrichtungen und Diensten schon heute spürbar ist. „Die AWO wird sich den Herausforderungen stellen und ihre knapp 100 Jahre Erfahrung in der sozialen Arbeit auch für die Zukunft bestmöglich nutzen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO in ihr 100. Jubiläumsjahr. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt sie zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.100JahreAWO.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.01.2019

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt das nun im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellte Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen/Erzieher“. Der Vorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:

„Dass Menschen mit Interesse am Erzieherberuf bislang zunächst kein Ausbildungsgehalt bekamen oder sogar Schulgeld zahlen mussten, hat viele Interessenten abgeschreckt. Der Erzieherberuf braucht mehr Anerkennung. Eine vergütete und praxisintegrierte Ausbildung ist deshalb genau so zu begrüßen wie die vorgesehene professionelle Praxisanleitung und die Möglichkeit, durch Weiterqualifikation finanziell zu profitieren. Das Bundesprogramm setzt hier an der richtigen Stelle an: Die Maßnahmen sind eine wichtige Weichenstellung für die Aufwertung des Berufsfeldes und damit auch für die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesfamilienministerium selbst prognostiziert aber, dass bis 2030 fast 200.000 Fachkräfte in Kitas fehlen werden. Da kann dieses Paket nur der erste Schritt sein. Es müssen schnell weitere Maßnahmen folgen, die den Beruf attraktiver machen.“

Das Bundesprogramm baut auf drei Säulen auf. Der größte Baustein stellt die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen dar. Hier sollen ab dem Ausbildungsbeginn 2019 bis zu 5000 Fachschüler gefördert werden. Weiterhin soll durch das Bundesprogramm die Praxisanleitung gefördert werden, sodass die Fachschüler eine professionelle Anleitung während der Praxisphasen erhalten. Bereits berufstätige Erzieher können weiter von dem dritten Baustein, einem Aufstiegsbonus für herausgehobene Aufgaben, profitieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.12.2018

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO heute an ihrem 99. Geburtstag in ihr 100. Jubiläumsjahr. Die Arbeiterwohlfahrt wurde am 13. Dezember 1919 auf Initiative von Marie Juchacz gegründet. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt die AWO zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. „Das Gesicht unserer Gründerin Marie Juchacz ist das Gesicht unserer Jubiläumskampagne, unsere Kernthemen sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz das Selbstverständnis und den Anspruch der AWO geprägt hat:Frauenrechte, Vielfalt, Gegen Almosen – Für Teilhabe, Menschenwürdiges Leben, Gerechtigkeit und Solidarität“, erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt. Den Start in das Jubiläumsjahr wird online durch verschiedene Aktionen begleitet.

Die Jubiläumskampagne wird mit einer Jubiläumswebseite www.100JahreAWO.org das gesamte Jahr begleitet. In den verschiedenen Social-Media-Kanälen werden regelmäßig Berichte, Portraits, kurzweiligen Informationen und Bildformate veröffentlicht. Jeder der zwölf kommenden Monate widmet sich einem sozialpolitischen Thema. Bundesweit wird es eine Vielzahl an Aktionen geben.Die Veranstaltungen sind so vielfältig, wie die AWO. Von politischen Tagungen, über Stadtfeste, Karnevalsbeteiligungen bis zur Teilnahme an Sportveranstaltungen natürlich im AWO-Dress.

Die Not der Armen und vieler Frauen während des ersten Weltkrieges brachte Marie Juchacz zur Gründung der AWO. Durch diese Erfahrungen geprägt, setzte Marie Juchacz 1919 ihreIdee um, eine sozialdemokratische Wohlfahrtspflege zu gründen. DerParteiausschuss der SPD stimmte der Gründung des „Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt“ zu. Dieser sollte die sozialen Anliegen der Arbeiterschaft in der Wohlfahrt durchsetzen. Juchacz kämpfte für das Frauenwahlrecht, leistete Widerstand gegen die Nationalsozialisten, musste ins Exil fliehen und setzte sich ihr Leben lang für diejenigen ein, die in der Gesellschaft keine Stimme hatten.

Die Motive ihres Wirkens fasst Marie Juchacz selbst 1927 so zusammen: „Der Gedanke der Solidarität, der alle Zweige der Arbeiterbewegung so wundervoll belebt, ist auch die Triebfeder unseres gemeinsamen Handelns zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen. Der Starke soll mit eintreten für den Schwachen zum Wohle des Ganzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

„Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit im Kampf gegen Kinderarmut“, kommentiert die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die Einführung der Kindergrundsicherung erneut zu vertagen. Bereits im Dezember 2017 hatte die 94. ASMK beschlossen, bis zur 95. Konferenz ein Grobkonzept einer Kindergrundsicherung zu entwickeln und dabei auch die Umsetzung aufzuzeigen.

„Indem nun weiter in einer Arbeitsgruppe sondiert werden soll, wurde erneut eine wichtige Chance vertan, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Wenn die Sozialminister*innen nicht willens sind, die politischen und rechtlichen Fragestellungen zu lösen, laden wir sie herzlich ein, ihre Fragen zu beantworten. Das Bündnis Kindergrundsicherung hat nämlich ein Konzept für die Umsetzung. Wir dürfen nicht noch mehr Zeit tatenlos verstreichen lassen“, so Britta Altenkamp.“

Jürgen Otto, Geschäftsführer des AWO Bezirksverbands Niederrhein betont, „dass alleine in Nordrhein-Westfalen jedes fünfte Kind in Armut lebt. Trotz aller Maßnahmen und Programme steigt die Kinderarmut – nicht nur in NRW – kontinuierlich an. Ein kompletter Systemwechsel bei den kindorientierten Leistungen ist daher jetzt erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass die ASMK unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns mehr Mut aufbringt als unter dem Vorsitz NRWs und den Weg für die Kindergrundsicherung frei macht“, wünscht sich Jürgen Otto.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 07.12.2018

Im Jubiläumsjahr 100 Jahre Frauenwahlrecht sitzen gerade mal 30,9 Prozent weibliche Abgeordnete im Bundestag. In den Länderparlamenten sieht es teilweise noch schlechter aus. Die Hoffnung, dass Frauen schon „von allein“ mit jeder Wahl mehr repräsentiert sind, hat sich zerschlagen. Zurecht wird die Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen lauter – und zwar in nahezu allen politischen Parteien. Erste Schritte, dies zu erreichen, nennt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in einem heute veröffentlichten Positionspapier. Der djb fordert darin konkrete – auch gesetzliche – Maßnahmen zur Förderung von Parität in den Parlamenten.

„Wenn Parteien Frauen deutlich seltener zur Wahl stellen als Männer – auch dann, wenn es geeignete Bewerberinnen um Mandate gibt -, kann der Staat das auf Dauer nicht hinnehmen. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes. Die Wahlchancen von Frauen müssen gewährleistet und ihre strukturelle Benachteiligung in der deutschen Politik beseitigt werden. Solange eine Anpassung des Wahlrechts mit dem Ziel der Förderung von Parität aussteht, müssen der Gesetzgeber und die politischen Parteien das schon heute Mögliche tun. Auch die Parteien sind verfassungsrechtlich der Gleichberechtigung verpflichtet. Die heute präsentierten Vorschläge sind mit dem entsprechenden politischen Willen ohne weiteres umsetzbar.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Als wichtigen ersten Schritt schlägt der djb vor, im Parteiengesetz festzulegen, dass „Frauen bei der Aufstellung der Kandidaturen für politische Wahlen geeignet gefördert werden“ müssen. Die Verpflichtung aller Parteien zu geeigneten Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit wäre damit ausdrücklich im Parteiengesetz verankert. Sie ist durch Regelungen in den Satzungen der Parteien zu erfüllen. Außerdem sollen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung belohnt werden. Der djb macht sich schließlich dafür stark, eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen in den Geschäftsordnungen der Parlamente zu verankern. Damit würden die Parlamente sich zu Grundsätzen bekennen, die für die Besetzung von Gremien der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft längst etabliert sind.

Gleichzeitig wendet sich Wersig gegen Stimmen im politischen Prozess, die gesetzliche Maßnahmen ablehnen und Frauen auffordern, sich mehr in Parteien zu engagieren: „Das Engagement ist nicht das Problem. Politisch engagierten Frauen kann nicht die Schuld für strukturelle Diskriminierung zugeschoben werden. Die Parteien haben in unserer Demokratie eine Verantwortung, nicht nur um Wählerinnen zu werben, sondern auch um Kandidatinnen. Gesetzliche Maßnahmen, die dafür sorgen, sind möglich und angesichts der Situation auch nötig.“

Das ausführliche Forderungspapier finden Sie unter: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/st19-02/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 11.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“ ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen, besonders dann, wenn beispielsweise bei einer Kürzung der Kosten für die Unterkunft Wohnungslosigkeit droht. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

„Wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter. Das grenzt an Sippenhaft. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Raum für weitere Einsparungen besteht bei den Kindern also nicht mehr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, bei denen für die Eltern gar keine Zahlungen mehr geleistet werden. Diese Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“.

Auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Reform der Hartz-IV-Gesetze, damit Familien mit minderjährigen Kindern zukünftig von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden. Diese Reform sollte einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Wer verantwortlich handeln und dabei vor den zukünftigen Generationen bestehen will, muss die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen als einen ,vorrangigen Gesichtspunkt‘ für politisches Handeln in den Blick nehmen. Dazu sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem Kinderrechte im Grundgesetz verankert, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg gebracht sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Angriff genommen werden. Auch wenn es seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben hat, müssen wir der deutschen Gesellschaft in der Gesamtschau eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Deswegen kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz besondere Bedeutung zu. Denn die Kinderrechte leiden in Deutschland noch immer unter einem gravierenden Umsetzungsdefizit. „Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht vollumfänglich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis verwirklicht. Das Prinzip dieser Konvention, dass nämlich Kinder Träger eigener Rechte sind, muss sich auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichrangig festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung zu Jahresbeginn nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Dazu gehört eine wirksame soziale Absicherung von Kindern ebenso wie gute Bildungschancen für alle Kinder. Es reicht es nicht aus, Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder zu beschwören. Gerade die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung und finanzielle Absicherung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, die auf eine Stärkung nachwachsender Generationen angewiesen ist“, so Krüger.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, für die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich grundlegende Reformschritte in die Wege zu leiten und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation im Rahmen einer Gesamtstrategie ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet. Die zum 1. Januar 2019 vorgesehene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder und Jugendliche um fünf bzw. sechs Euro ist nach Ansicht des Verbandes angesichts des nachhaltigen Problems der Kinderarmut in Deutschland nicht mal mehr ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Durch ein Bundeskinderteilhabegesetz könnten arme Kinder und Jugendliche in Deutschland besser erreicht werden und die ihnen zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein Gesetz, das auf der einen Seite transparent Rechtsansprüche auf Förderung und Teilhabe sicherstellt und auf der anderen Seite regelt, wie die Kommunen vom Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen vor Ort umsetzen, könnte armutsbetroffene Kinder und Jugendliche nachhaltig aus der Armutsfalle herausführen. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob arme Kinder und Jugendliche gut versorgt und gefördert werden. Der föderale Flickenteppich der regionalen Armutsbekämpfung muss mit einer bundesweiten Gesamtstrategie beendet werden. Sofern eine Änderung des Grundgesetzes zur wirkungsvollen Umsetzung eines solchen Vorhabens notwendig ist, sollte diese zügig in Angriff genommen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. „Aber leider bleiben die vorgesehene Reform des Kinderzuschlags und die beabsichtigen Änderungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes auf nicht einmal halber Strecke stehen. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter zu kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Beim Bildungs- und Teilhabegesetz beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören auch eine entsprechende Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Krüger weiter.

Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.12.2018

Die nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft EY enorm gestiegene Angst der Deutschen, im Alter zu verarmen, sei mehr als begründet, betont der Paritätische Gesamtverband mit Verweis auf seinen aktuellen Armutsbericht. Um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, fordert der Verband ein umfassendes Maßnahmenpaket: Von einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Erhöhung der Regelsätze in der Altersgrundsicherung von 424 Euro auf 628 Euro.

Nach dem Paritätischen Armutsbericht sind ein Viertel der erwachsenen Armen in Deutschland in Rente oder Pension. Damit stellen Rentner*innen und Pensionär*innen derzeit hinter den Erwerbstätigen die zweitgrößte Gruppe in dieser Population. Nach Einschätzung des Paritätischen werde die Altersarmut geradezu zwangsläufig weiter zunehmen, wenn nicht umgehend politisch gegengesteuert wird.

„In den nächsten Jahren werden viele Langzeitarbeitslose und Menschen aus dem Niedriglohnsektor ins Rentenalter kommen. Für viele von ihnen ist der Weg in die Altersarmut vorprogrammiert“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Politik und vermeintliche Experten haben das Thema nicht ernst genommen oder in unverantwortlicher Weise schön geredet. Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider.

Die aktuellen Neuregelungen bei den Erwerbsminderungsrenten und der so genannten Mütterrente stellten zwar Verbesserungen dar, reichen aber aus Sicht des Verbandes bei weitem nicht aus, um dem Problem gerecht zu werden und Altersarmut wirksam zu vermeiden. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung stärken, fordert der Paritätische. Im Detail reichen die Forderungen des Verbandes von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12,63 Euro über die Streichung der Riester-Unterstützung bis zur Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine umfassende Reform der Altersgrundsicherung.

Der aktuelle Armutsbericht ist im Internet zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 02.01.2019

Ein Drittel der erwachsenen Armen in Deutschland ist erwerbstätig, jede*r vierte arme Erwachsene ist in Rente oder Pension und nur ein Fünftel ist arbeitslos, so nur einer der vielen brisanten Befunde des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der Verband, für den die Paritätische Forschungsstelle mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (DIW) gerechnet hat, legt mit dem Bericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der Armut in Deutschland vor. Ein Novum ist, dass der Bericht unter anderem erstmals der Frage nachgeht, wer die rund 13,7 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, faktisch sind. Er räumt dabei mit diversen Klischees und Vorurteilen auf. So trifft offenbar auch die gängige Formel, Bildung allein schütze vor Armut, nicht zu: Wie die Analyse des Paritätischen zeigt, weisen fast drei Viertel der ab 25-jährigen Armen ein mittleres oder sogar hohes Qualifikationsniveau auf.

„Es ist Zeit, dass populäre, aber falsche Bilder über Armut in Deutschland korrigiert werden. Der Bericht zeigt, dass eine Neujustierung des armutspolitischen Instrumentariums dringend nötig ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Mit Blick auf den hohen Anteil Erwerbstätiger (33,2 %) und Rentnerinnen und Rentner (24,8 %) unter der Gesamtheit der erwachsenen Armen sei es fatal, dass die Politik regelmäßig auf die vergleichsweise unterdurchschnittlichen Armutsrisikoquoten dieser Bevölkerungsgruppen verweise und das Problem der Altersarmut und der Armut trotz Arbeit herunterzuspielen versuche. „Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider. Armut trotz Arbeit sei dabei entgegen der weit verbreiteten Annahme keinesfalls hauptsächlich ein Problem von Minijobs, so ein weiterer Befund. „Minijobber machen nur etwas mehr als ein Viertel der erwerbstätigen Armen aus. Die ganz überwiegende Mehrheit ist mehr als nur geringfügig tätig und 41 Prozent sind sogar voll erwerbstätig. Armut geht jedoch vergleichsweise oft mit befristeter Beschäftigung und Zeit- bzw. Leiharbeit einher“, erläutert Schneider.

Der Armutsbericht des Paritätischen enthält weiterhin auch Befunde zur „klassischen Betrachtung“ von Armut, die bestätigen, dass insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Qualifikationsniveau und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Dass hier auch nach Jahren aller politischen Absichtsbekundungen zum Trotz keine Verbesserung erkennbar ist, sei ein „politischer Skandal“, so der Verband. Insbesondere die Kinderarmut ist laut Paritätischem Armutsbericht anhaltend und alarmierend hoch: Nicht nur jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, sondern auch jeder fünfte arme Mensch in diesem Land ist ein Kind. Wie die Analysen der Paritätischen Forschungsstelle zeigen, steigt bei Alleinerziehenden dabei das Risiko der Einkommensarmut, desto jünger die Kinder sind: Weit über die Hälfte (56%) der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern unter 15 Jahren, leben in Armut.

Angesichts der Befunde fordert der Paritätische eine Neujustierung der Armutspolitik, die künftig deutlich breiter verstanden und ausgerichtet sein müsse. „Die Bekämpfung von Kinderarmut und insbesondere der Armut unter Alleinerziehenden, Arbeitslosen und Migranten ist mitnichten obsolet oder zweitrangig. Klar ist jedoch auch: Die armutspolitische Agenda muss deutlich breiter werden. Armut wird niemals in der Breite bekämpft werden können, ohne entsprechende Reformen in der Alterssicherung, ohne eine anspruchsvolle Arbeitsmarkt- und Mindestlohnpolitik und ohne einen Familienlastenausgleich, der arbeitende Eltern zuverlässig vor Armut schützt“, fordert Schneider.

Für das kommende Frühjahr kündigt der Paritätische einen großen Armutskongress an, der gemeinsam mit DGB, AWO und Nationale Armutskonferenz ausgerichtet und von zahlreichen Organisationen unterstützt wird.

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 181213_Armutsbericht2018_Pressestatement_Schneider.pdf

Den aktuellen Armutsbericht ist zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Verschiedene Infografiken zum Armutsbericht finden Sie hier: cloud.paritaet.org/1.1/

Details und Anmeldung zum Armutskongress am 10. und 11.04.2019 in Berlin unter: www.armutskongress.de

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Februar 2019

Veranstalter: Deutsche Juristinnenbund und das Deutsche Institut für Menschenrechte , in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin, laden sehr herzlich ein zum Fachtag „Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ am 1. Februar 2019, von 9:30 bis 15:45 Uhr, im BMFSFJ, Glinkastraße 24 in Berlin.

Am 1. Februar 2019 ist die Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates, in Deutschland ein Jahr in Kraft. Sie war der Anlass für die Reform des Sexualstrafrechts. Das war ein wichtiger erster Schritt. Die Istanbul-Konvention verlangt aber darüber hinaus umfassend den Schutz und die Unterstützung von Frauen unabhängig von ihren vielfältigen Lebenssituationen sowie den Aufbau von nachhaltigen Koordinierungs-, Implementierungs- und Monitoringstrukturen. Ein wichtiger Motor für die Umsetzung sind auch die Rechtsanwender*innen.

Der Jahrestag der Ratifizierung bietet Anlass, mit Vertreter*innen des Europarates, von Praxis, Wissenschaft, Behörden und Politik zu diskutieren, welche ersten Ansätze es für das innerstaatliche Wirksamwerden der Istanbul-Konvention bereits gibt. Darauf aufbauend wollen wir die nächsten notwendigen Schritte für die weitere Umsetzung der Menschenrechte von gewaltbetroffenen Frauen erörtern.

Eine zeitnahe Anmeldung wird empfohlen. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/190201_IK/

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Gemeinnützige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH (DKJS)

Ort: Berlin

Auf Grund der positiven Resonanz zur Veranstaltung „Vision Bildung: Zukunftsreise mit der DKJS“ und dem krankheitsbedingten Ausfall der Veranstaltung am 27.11. möchten man Sie nun herzlich zum Nachholtermin der Veranstaltung am 20.2.2019 einladen.
In einem kreativen Gedankenaustausch will man mit Ihnen an diesem Tag diskutieren, wie Bildung von Morgen aussehen soll und was wir heute schon für den Bildungserfolg junger Menschen in 25 Jahren tun können. Dazu wird auf eine gemeinsame Tour mit dem Bus „Linie 94“ und den ZUKUNFTSBAUERN durch die Berliner Bildungslandschaft eingeladen.

Zum Hintergrund der Veranstaltung:

Digitalisierung, Urbanisierung, veränderte Arbeitswelten, Nachhaltigkeit – die Diskurse um unsere Zukunft werden von vielfältigen Entwicklungen bestimmt, deren Auswirkungen niemand abschätzen kann. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung wagt gerade deshalb den Blick nach vorn und fragt: Wie wird die Welt aussehen, in der junge Menschen in Zukunft leben werden und welche Kompetenzen sind dann wichtig? 2044 sind Kinder, die in 2019 geboren werden, 25 Jahre alt. Wie müssen sich Bildungsangebote und Lernwelten schon heute verändern, damit diese Kinder und Jugendliche in 25 Jahren Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können? Was können wir gemeinsam tun, um diese Förderung zu ermöglichen?

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2019 über den folgenden Link an: https://eveeno.com/25next-berlin

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frederike Lindau: frederike.lindau@dkjs.de

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Besonders für Alleinerziehende ist eine verlässliche, gut funktionierende Kinderbetreuung die wichtigste Grundlage für ihre Existenzsicherung. Manche sind auch auf eine Betreuung ihrer Kinder an Rand- und in Notzeiten angewiesen. Diese liegen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, und dafür gibt es bislang so gut wie keine Lösungen. Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg möchte deshalb Expert_innen unterschiedlichster Disziplinen und von verschiedenen Organisationen an einem Tisch zusammenbringen, um mit ihrer Expertise und aus ihrer Perspektive gemeinsam Ideen zu entwickeln, die diese Form der Kinderbetreuung realisierbar und bezahlbar machen.

Vorgestellt wird u.a. ein verstetigtes Projekt zur ergänzenden Kinderbetreuung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Essen. Mit Ihnen als Expert_innen werden wir in einen kreativen Diskussionsprozess einsteigen, um praktikable Lösungsvorschläge zur Umsetzung an die Landesregierung weitergeben zu können.

Anmeldung: bis 11.02.2019 über Evang. Frauen Württemberg, efw@elk-wue.de

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.netzwerk-alleinerziehendenarbeit.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.01.2019

Bei der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Familien brauchen ein Zuhause“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, endlich umfangreich tätig zu werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

Familien brauchen ein gutes Zuhause!

„Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken.“ Damit sind Familien von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält.

In den vergangenen Jahren hat sich dieses jedoch immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Der Wohnraum innerhalb von Städten und in stadtnahen ländlichen Gebieten wird knapper und damit teurer. Manche Familien rücken aufs Engste zusammen, wenn sie sich vergrößern, da sie keine Umzugsperspektive mehr haben. Die Nebenkosten steigen kontinuierlich an. Im Wohnumfeld werden durch Nachverdichtung zahlreiche Freiräume genommen. Viele müssen ihre vertraute Nachbarschaft verlassen und ihr Familienleben ohne ein soziales Unterstützungssystem organisieren. Gleichzeitig wird der Kampf um ausreichenden und guten Wohnraum überwiegend dem Markt überlassen mit der Folge, dass es Familien insgesamt, einkommensarme Familien in besonderer und Familien mit Migrationsgeschichte in außerordentlicher Weise, schwer haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Arme oder von Armut bedrohte Familien müssen in engen, schlecht ausgestatteten Wohnungen leben. Einige werden wohnungslos.

Wir, die Mitglieder des Zukunftsforum Familie e.V. sagen STOP! Familien brauchen ein gutes Zuhause! Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss endlich umfangreich tätig werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Dazu gehört für uns die Umsetzung des Rechtes auf Wohnen, eine wirksame Mietpreisbremse, der Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, eine sozial-integrative, inklusive und diskriminierungsfreie Stadtentwicklung sowie die sozial gerechte Weiterentwicklung von Transferleistungen, die das Existenzminimum für Wohnen absichern.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.12.2018

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Christiane Reckmann aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden. Die Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin führt den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2002.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes in Nordrhein-Westfalen.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sowie Renate Drewke, Vorsitzende des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Mitglied im AWO Bezirksvorstand, und Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin, bestätigt.

Darüber hinaus freuen wir uns über ein neues Vorstandsmitglied. Neu gewählt im Amt der Beisitzer*innen wurde Britta Altenkamp, MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.12.2018

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer hat sich auf ihrer Sitzung am 05./06. Dezember 2018 erneut für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung ausgesprochen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Bundesregierung, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und alle Kinder und Jugendliche erreicht.

Der Beschluss der ASMK sieht vor, an einem grundlegenden Konzept einer Kindergrundsicherung weiterzuarbeiten, das die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung erleichtern soll. Dieses Gesamtpaket soll sich in der Höhe an einem neu berechneten Existenzminimum orientieren und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle geben, bei der Familien Leistungen beantragen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder sich erneut zu einer Kindergrundsicherung bekennen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. „Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt ernst nehmen und mutige Reformen angehen, anstatt sich weiterhin im Klein Klein zu verlieren. Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket, wie sie aktuell geplant sind, sind zwar kurzfristig notwendig, aber sie verhindern Kinderarmut nicht nachhaltig. Das kann nur eine Kindergrundsicherung.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 619 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

„Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die wirklich hält, was der Name verspricht: Dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen“, ergänzt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Entscheidend dafür ist, dass wir damit wirklich alle Kinder erreichen! Dass Leistungen wie der Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hindernisse und fehlender Transparenz nur bei 35 Prozent der Kinder ankommen, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen einen echten Systemwechsel bei den kindbezogenen Leistungen“, so Hilgers weiter.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.12.2018

Pressekonferenz und Präsentation des Sozialatlas mit dem Schwerpunkt Kinderarmut

Schlechte Zähne, ungesunde Ernährung, eingeschränkte soziale Teilhabe, psychische Beeinträchtigung: Entbehrungen gehören für arme Kinder zum Alltag. Diese Befunde gelten auch für das reiche Bayern. Wir, das Zukunftsforum Familie e.V (ZFF), haben die Zahlen und Fakten zur Kinderarmut in Bayern recherchiert und haben diese auf einer Pressekonferenz am 14.12.2018 in München vorgestellt. Hierfür wurden wir von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern als Expert*innen geladen.

„Das reiche Bayern geht in vielen Fällen mit Kindern und ihren Familien beschämend um. Die Faktenlage zeigt, dass für eine Selbstzufriedenheit der für die Familienpolitik Verantwortlichen hierzulande kein Anlass besteht“, erklärte Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Gemeinsam mit Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF), wurden Ursachen und Auswirkungen von Kinderarmut augefzeigt. Auch haben die beiden beleuchtet, wo das reiche Bayern anderen Bundesländern hinterherhinkt. Nöhring: „Auch wenn die Armutsquoten in Bayern auf den ersten Blick im Bundesvergleich gut aussehen, so verbergen sich hinter diesen Zahlen viele Einzelschicksale: Armut grenzt aus und steht einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen entgegen. Arme Kinder haben schlechtere Karten.“

Außerdem haben Beyer und Nöhring erstmals der Öffentlichkeit den zweiten Atlas zur sozialen Ausgrenzung in Bayern vorgestellt. Der erste befasste sich mit allgemeinen Aspekten von Ausgrenzung, der aktuelle hat den Schwerpunkt Kinderarmut.

Hier finden Sie den Atlas und das Hintergrundpapier: awo-bayern.de/fileadmin/awo-extern/pk_sozialatlas.zip

AKTUELLES

Die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat am vergangenen Freitag die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, in den siebenköpfigen Vorstand des familienpolitischen Fachverbandes gewählt.

AWO-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Otto freut sich über diese Personalentscheidung, „da der AWO Bezirksverband Niederrhein damit auf Bundesebene aktiv das Zukunftsthema Familienpolitik noch stärker mitgestalten und sein Fachwissen einbringen kann.“ Dafür sei die Essenerin Britta Altenkamp eine hervorragende Wahl. „Denn Britta Altenkamp ist als Landespolitikerin und als AWO-Vorsitzende über die Partei- und Landesgrenzen hinweg als Familienpolitikerin respektiert und anerkannt. Von ihrer Expertise als Interessensvertreterin von Familien und Kindern kann das ZFF nur profitieren“, so Jürgen Otto.

Das in Berlin ansässige ZFF wurde 2002 auf Initiative der AWO als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag seiner Mitglieder setzt es sich seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen tritt das ZFF für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 10.12.2018

Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Die insgesamt positive Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland hat einen Teil der Familien nicht erreicht. Familien mit kleinen Einkommen sind trotz hoher Erwerbsorientierung und guter Qualifizierung der Eltern nicht immer vor Armutsrisiken oder Transferbezügen geschützt. Knappe Einkommen belasten den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Kindern. Das Policy Paper „Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen. Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern sichern“ der Prognos AG stellt wichtige Daten und Fakten zu Familien mit kleinen Einkommen vor und verdeutlicht, wie ein weiterentwickelter Kinderzuschlag diese Familien stärkt und bessere Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern schafft. Worauf es ankommt? Arbeitsanreize stärken, Alleinerziehende besser erreichen und Transparenz und einfachen Zugang zur Unterstützung sicherstellen.

Policy Paper der Prognos AG: Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Wie sieht der Alltag von Familien mit kleinen Einkommen aus? Wie erleben sie ihre finanzielle Situation, wie wirkt sich diese auf die Kinder aus und welche Rolle spielt die staatliche Familienförderung für sie? Diesen und weiteren Fragen ist das Institut für Demoskopie Allensbach in einer aktuellen Befragung von Familien mit kleinen Einkommen nachgegangen. Deutlich wird: Familien mit kleinen Einkommen benötigen finanzielle Entlastung, damit ihr Familienalltag leichter wird und Kinder bessere Bedingungen für ein gutes Aufwachsen haben.

Allensbach-Studie zu Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Familienhaushalte im unteren Einkommensbereich sind aktuell durch Steuern und Sozialabgaben sowie das Abschmelzen von Transferzahlungen stark belastet. Mehr zu arbeiten lohnt sich für sie oft nicht, weil „mehr Brutto“ für diese Familien nicht immer auch „mehr Netto“ bedeutet. Zwei Gemeinschaftsstudien – eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Ifo-Institut sowie eine vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigen, welche Reformoptionen es gibt, um bestehende Fehlanreize der Arbeitsmarktbeteiligung zu korrigieren. Im Ergebnis sind positive Effekte in den Haushalten, aber auch auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.

Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit: Arbeitsangebotseffekte einer Reform des Kinderzuschlags

Quelle: ImFokus. Newsletter des BMFSFJ Nr. 69 vom 09.01.2019

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Verein gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt. Insbesondere die Debatte um Fragestellungen über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung wurden in dem Prozess bilanziert, befördert und fortgesetzt.

Die Dokumentation steht hier zum download bereit: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/dialogforum-17/doku-dialogforum_07-12-2018.pdf

Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? In den Beiträgen zu den Familienformen mit multipler Elternschaft beschreiben die Autorinnen und Autoren die Entstehungszusammenhänge und quantitative Verbreitung von Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Regenbogenfamilien sowie Familien nach Gametenspende und diskutieren deren Herausforderungen und Potentiale. Anschließend werden die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Familienformen dargestellt und der Reformbedarf aufgezeigt. In einem weiteren Beitrag geht es um die Repräsentation von Familie in Fernsehserien. Zuletzt werden wichtige ethische Fragen im Kontext multipler Elternschaft erörtert.

Das Buch richtet sich an Fachkräfte der Familien-, Kinder und Jugendhilfe, Familiensoziologinnen und -soziologen sowie Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler anderer Fachrichtungen. Ihnen soll das Buch ermöglichen, den Blick auf Familie zu erweitern, indem wichtige Themen aufgezeigt werden, die im Familienleben mit multipler Elternschaft von Bedeutung sind.

Das Buch „Familien mit multipler Elternschaft. Entstehungszusammenhänge, Herausforderungen und Potenziale“ von Pia Bergold, Andrea Buschner, Birgit Mayer-Lewis, Tanja Mühling steht seit kurzem auf der Seite des Budrichs Verlags kostenlos zum Download zur Verfügung: https://shop.budrich-academic.de/wp-content/uploads/2017/05/9783847411215.pdf?v=3a52f3c22ed6

Quelle: www.shop.budrich-academic.de

Kinder und Jugendliche sollen in Wohlergehen aufwachsen und sicher ins Leben starten. Sie sollen die Bildung genießen, die ihren Interessen und Begabungen entspricht und teilhaben am Leben in dieser Gesellschaft. So können aus ihnen selbstbewusste und zufriedene junge Erwachsene werden. Das ist zu schaffen – aber nur, wenn politische Entscheidungen dauerhaften Fortschritt bringen. Nachhaltig heißt, die Bekämpfung von Kinderarmut nicht als Summe von Einzelmaßnahmen, sondern als Ganzes zu begreifen. Und das bedeutet nicht nur eine punktuelle, regionale Verbesserung anzustreben, sondern das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen strukturell zu verändern.

Nötig ist eine Gesamtstrategie, mit deren Hilfe der Bund die Kommunen unterstützen kann. Eine Strategie, die junge Menschen materiell absichert und eine nachhaltige soziale Infrastruktur entwickelt. Der hier vorgestellte Ansatz eines neu zu schaffenden Bundeskinderteilhabegesetzes (BKThG) soll armutsbetroffenen jungen Menschen zum ersten Mal an zentraler Stelle einen ganzheitlichen Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantieren.

Es wird damit auch geregelt, wie die vom Bund finanzierten infrastrukturellen Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet und umgesetzt werden müssen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die im bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen Leistungen direkt und unbürokratisch über die Institutionen vor Ort zur Verfügung gestellt bekommen und diese sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können.

Ein bundesweites Monitoring und Evaluationen auf kommunaler Ebene sollten die Fortschritte begleiten und regelmäßig messen. Mit seinen Regelungen verwirklicht das Bundeskinderteilhabegesetz eine nachhaltige Kinderteilhabestrategie, die Armutsprävention für Kinder und Jugendliche als Ganzes denkt. So können die Lebenslagen armutsbetroffener Kinder tatsächlich und spürbar verbessert werden.

https://www.boell.de/sites/default/files/boll.brief_tg7_sicherer_start.pdf?dimension1=division_sp

Arbeitsmarktrisiken von Eltern werden oft an ihre Kinder weitergegeben, wie bereits vorliegende Studien zeigen. In diesem Kurzbericht wird untersucht, inwiefern die Teilnahme von Arbeitslosengeld-II-Beziehern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die späteren Erwerbschancen ihrer Kinder verbessert. Der Fokus liegt auf generationenübergreifenden Wirkungen von geförderten beruflichen Weiterbildungen, Lohnsubventionen und Ein-Euro-Jobs. Weiterbildungsteilnahme und Lohnsubventionen der Eltern weisen klare positive Effekte auf: Kinder von geförderten Eltern haben später größere Chancen, in betrieblicher Ausbildung oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Dagegen ist die Wirkung von Ein-Euro-Jobs geringer und beschränkt sich auf bestimmte Personengruppen. Insgesamt können solche Investitionen nicht nur den Geförderten selbst zugutekommen; sie verringern auch die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsmarktrisiken an die nächste Generation weitergegeben werden.“ (Autorenreferat, IAB-Doku)

http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2718.pdf

Was wird in der immer schnelleren digitalen Welt aus dem Verweilen im gegenwärtigen Moment, dem zeitvergessenen Genießen und Tun, der Muße? Fehlt uns die Zeit dafür, und wenn ja, dann warum? Was in den digitalen Medien hindert uns daran? Lassen wir uns von der ständigen Möglichkeit zu kommunizieren, hindern? Wie verändert die sofortige Erreichbarkeit beliebiger Informationen, wie die Möglichkeit, jederzeit und von überall aus überall hin zu kommunizieren, das Umgehen mit Zeit? Diese Ausgabe enthält Philosophisches, Historisches und Neuro­,psychologisches dazu sowie Forschungsergebnisse und Überlegungen zu digitalem Lesen, Tagebuchschreiben und Muße-Apps.

http://www.zeitpolitik.de/zeitpolitikmagazin.html#zpm33

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 18/2018

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Kinderrechte

„Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann, erklärt hierzu im Namen der Kinderkommission: „Mit der Konvention wurde die besondere Schutzwürdigkeit der Kinder erstmals allgemeinverbindlich anerkannt. Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung hat die Bundesregierung die Kinderrechte innerhalb Deutschlands für rechtswirksam erklärt. Damit ist auch ein besonderer Auftrag verbunden, den sich auch die Kinderkommission selbstverständlich zu eigen macht: Wo es bei der Umsetzung der Kinderrechte Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt, diese aufzuzeigen und Verbesserungen einzufordern. Das zeigt auch das Arbeitsprogramm der Kommission für diese Legislaturperiode. Ich bin sicher, wir können wirksame Anstöße geben.“

Die Familienpolitikerin betont weiter: „Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird es den vielen Beteiligten in der Zivilgesellschaft leichter fallen, die Kinderrechte auch anzunehmen, das gemeinschaftliche Zusammenleben weiterzuentwickeln und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese aktive Rolle schon früh einzuüben und eigene Anliegen in demokratischen Verfahren vertreten zu lernen, wird Heranwachsende zu starken Verfechtern unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung machen, die heute an vielen Orten unter Druck ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.11.2018

Anfang des Jahres 2018 hat die SPD-Bundestagsfraktion die Stärkung von Kinderrechten in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Jetzt, am 20. November 2018, dem Internationalen Kinderrechtetag, sind wir bereits mitten in der Umsetzung.

„Stärkere Kinderrechte in Deutschland bedeuten für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Kinder besser zu fördern, besser zu schützen und besser zu beteiligen.

Mit bezahlbaren und hochwertigen Bildungsangeboten von der Kita bis zur Hochschule fördern wir Kinder und ihre Familien. Wir sorgen für mehr Kindergeld, besseren Kinderzuschlag und größere Bildungs- und Teilhabe-Pakete. Bildungs- und Lebenschancen sollen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade kleine Kinder brauchen Schutz. Deshalb führen wir die erfolgreichen „Frühen Hilfen“ fort. Wir setzen uns für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Wir wollen Kinder und Jugendliche wirksam beteiligen. Sie sollen demokratisch mitentscheiden können. Deshalb unterstützen wir Initiativen zur Demokratiebildung und fordern, dass Kinder ab 16 Jahren die Parlamente mitwählen können.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen für die zügige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit wollen wir für Rückenwind für Kinder und Jugendliche sorgen. Gleichzeitig wäre das auch Rückenwind für ihre Eltern, denn sie sind es, die diese Rechte im Alltag durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.11.2018

Wer sich gesunde Ernährung nicht leisten kann und wer für den Winter keine warme Jacke und Schuhe besitzt, für den ist die Mitgliedschaft in einem Verein oder das Feiern des eigenen Geburtstags mit Freund*innen oft unerschwinglich. „Materielle Not tut physisch und psychisch weh. Vor allem Kinder leiden unter der Benachteiligung, ziehen sich zurück und trauen sich weniger zu als andere Gleichaltrige. Und was in jungen Jahren erlebt wird, prägt für das gesamte Leben. Das ist fatal und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geändert werden“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich des morgigen Weltkindertags.

Was vonnöten ist, um den Teufelskreis aus Armut und Stigmatisierung zu durchbrechen, wird der AWO-Chef am 14. Dezember, 11 Uhr, gemeinsam mit dem Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF) in seiner alljährlichen Pressekonferenz (PK) im Münchner Presseclub aufzeigen und einen neuen – den zweiten – Sozialatlas erstmals der Öffentlichkeit vorstellen. Der Sozialatlas wird den Schwerpunkt Kinderarmut in Bayern haben. Einladung und Informationen zur PK folgen in Kürze.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Bayern e.V. vom 19.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte dazu auf, sicherzustellen, dass die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine reine Symbolpolitik bleibt. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation kommt im Wortlaut des Grundgesetzes bislang der Gedanke nicht zum Ausdruck, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Stimme von Kindern mehr Gewicht bekommt.

"Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht verwirklicht. Es ist an der Zeit, dass die nachwachsende Generation stärker Berücksichtigung findet. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichranging festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert", so Krüger weiter.

Ein vor Kurzem im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 19.11.2018

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und brauchen ihre eigenen Rechte, darauf weist der Kinderschutzbund zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2018 hin. Dass die Bundesregierung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich beschlossen hat, sieht der Verband als historische Chance. Nun gilt es, den politischen Prozess zu begleiten und mit Aktionen und Kampagnen Druck aufzubauen, damit die Kinderrechte vollumfänglich in der Verfassung verankert und im Alltag entsprechend ausgestaltet werden.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit Jahren für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein, und noch nie waren die Aussichten so gut, dieses Anliegen politisch durchzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2019 einen konkreten Formulierungsvorschlag vorlegen. „Diese Gelegenheit müssen wir nutzen! Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist die Zeit dafür wirklich reif. Würden die Kinderrechte im Grundgesetz stehen, müsste das Kindeswohl bei vielen Entscheidungen in Politik und Justiz, beim Sorgerecht oder beim Städtebau stärker berücksichtigt werden“, erklärt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte als eindeutige, einklagbare Grundrechte festgeschrieben werden, und es nicht, wie von einigen Politikern und Verfassungsrechtlern bevorzugt, bei einer unverbindlichen Staatszielbestimmung und damit einer reinen Absichtserklärung bleibt. Auch in der Zivilgesellschaft wächst die Zustimmung zu einem solchen Schritt. In fast allen Landesverfassungen sind die Kinderrechte inzwischen mit unterschiedlichen Formulierungen und in unterschiedlicher Ausgestaltung verankert. Zuletzt stimmten fast 90 Prozent der Wähler*innen in Hessen für eine Aufnahme von Kinderrechten in die hessische Landesverfassung. „Das ist ein wirklich starkes Signal aus der Bevölkerung für eine Änderung des Grundgesetzes. Diese enorme Zustimmung sollte auch in der Politik die letzten Zweifler überzeugen“, sagt Heinz Hilgers.

Der DKSB macht die Kinderrechte im kommenden Jahr zum Schwerpunkt seiner Arbeit. Mit verschiedenen Aktionen und Aktivitäten sollen die Kinderrechte Beteiligung und Berücksichtigung des Kindeswillens gestärkt und einer breiten Bevölkerung besser bekanntgemacht werden. Der Kinderschutzbund setzt sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein, in der die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert wird. Dabei sollen sie an allen Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die sie betreffen, beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2018

Das geht alle an: Kinder haben Rechte. Und sie sollten nicht nur auf dem Papier der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Dafür demonstrierten in Stuttgart und Karlsruhe am Internationalen Tag der Kinderrechte insgesamt über 400 Menschen. Ihre Forderungen waren vielfältig und bezogen sich zum Beispiel auf mehr Mitbestimmung für Kinder und mehr Zeit für Spiel und Erholung.

Jeweils rund 200 Demonstrantinnen und Demonstranten jeden Alters machten sich in Stuttgart und Karlsruhe am Dienstag, 20. November, für Kinderrechte stark. „30 fahren in der Tempo-30-Zone!“, „Spielen ist ein Kinderrecht“, „Recht auf Meinungsfreiheit“, „Ich darf laut sein!“: Diese und viele weitere Forderungen standen auf den Plakaten der Kinder. In ihren Kitas und Schulen hatten sie sich im Vorfeld mit Kinderrechten beschäftigt und ihre wichtigsten Anliegen zu Papier gebracht. In Stuttgart stellten einige der Kinder ihre Forderungen den Demo-Teilnehmerinnen und 
-Teilnehmern selbst vor. In Karlsruhe nahm Bürgermeister Martin Lenz den Demonstrationszug in Empfang und las die Forderungen auf den Transparenten nacheinander vor.

20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Den Zeitpunkt für den Protestmarsch hatte die veranstaltende element-i Bildungsstiftung nicht zufällig gewählt: Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. „Noch immer haben wir deutlichen Nachholbedarf, was die Umsetzung der UN-Kinderrechte angeht“, erklärt Meike Betz-Seelhammer von der element-i Bildungsstiftung. „Dabei haben die Vereinten Nationen (UN) bereits vor fast 30 Jahren die Rechte der Kinder in einer eigenen Konvention festgelegt.“

Kinderrechte bekannt machen

Trotzdem kennen viele Menschen, die mit Kindern leben, sie betreuen und begleiten, die Rechte der Kinder zu wenig. Zwei Vertreterinnen der Stiftung, Franziska Pranghofer (in Stuttgart) und Jacob Hesselschwerdt (in Karlsruhe), riefen daher bei den Abschlusskundgebungen die zehn wichtigsten Kinderrechte in Erinnerung. Neben weitgehenden Schutzrechten stehe Kindern das Recht auf Privatleben, das Recht auf Bildung, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Spiel, Spaß und Erholung zu. „Helft mit, diese Kinderrechte bekannt zu machen!“, forderten die Rednerinnen die Anwesenden auf.

„Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt!“

„Wir müssen Kinderrechte ernster nehmen“, unterstrichen Carola Kammerlander, Begründerin der element-i Pädagogik, (in Stuttgart) und Clemens Matthias Weegmann, Geschäftsführer der element-i Schulen, (in Karlsruhe). Sie riefen Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen auf, Kindern mit echtem Interesse zuzuhören. Sie sollten den Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, wirklich mit zu entscheiden und Gemeinschaft zu gestalten. „Kinder brauchen Spielräume und Rückzugsmöglichkeiten, um sich zu entfalten und gut zu entwickeln!“, sagten sie dann. So könnten sie zu starken, ausdauernden, kreativen und liebevollen Persönlichkeiten heranwachsen. „Das heißt: Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt“.

Abschlusslied: „Wir sind Kinder einer Erde“

Das war auch den teilnehmenden Kindern wichtig: Auffällig oft thematisierten sie den Wunsch nach Frieden und dem Ende von Kriegen. Ihr Blick ging über persönliche Anliegen hinaus in die Welt. Dazu passte das gemeinsame Abschlusslied „Wir sind Kinder einer Erde“, das die Mädchen und Jungen begeistert sangen. Es endet: „Viele Kinder fremder Länder sind in unserer Stadt zuhaus‘. Wir sind Kinder einer Erde, doch was machen wir daraus? Ihre Welt ist auch die uns’re, sie ist hier und nebenan. Und wir werden sie verändern: Kommt, wir fangen bei uns an!“

Abdruck honorarfrei, Beleg bzw. Link erbeten.

Unter www.element-i-bildungsstiftung.de/presse/ finden Sie zum Download:

• Redebeiträge von den Abschlusskundgebungen

• folgendes Bildmaterial zu diesem Text

Quelle: Pressemitteilung element-i-Bildungsstiftung vom 23.11.2018

Vor 29 Jahren – am 20. November 1989 – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern und hat sich damit verpflichtet, die Rechte der Kinder in Deutschland umzusetzen.
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nimmt den Jahrestag zum Anlass, bei einem Parlamentarischen Frühstück mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu diskutieren. Die Regierungsparteien haben dieses Ziel nach intensivem Druck auch von zivilgesellschaftlicher Seite im Koalitionsvertrag festgehalten. „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ heißt es da und „Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“ Das ist mehr als eine Absichtserklärung. Über die genaue Ausgestaltung berät derzeit eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, im aktuellen Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu vereinbaren. Was wir brauchen, ist ein Formulierungsvorschlag, der die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls in den Mittelpunkt stellt. Die Ausgangslage für eine Grundgesetzänderung im Sinne der Kinder war selten so gut“, so Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Schirmherr der National Coalition.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst zu nehmen. Die UN hatten mehrfach gefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen! Die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Politik, im öffentlichen Leben und in der Justiz spielen immer noch eine Nebenrolle. Kinder tauchen im Grundgesetz lediglich im Zusammenhang mit dem Elternrecht auf. Ein Kindergrundrecht würde subjektive Rechtsansprüche garantieren. Eine Formulierung als Staatsziel reicht nicht aus“, so Jörg Maywald, Sprecher, und Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition.
Mitglieder des Beirats der National Coalition haben in einem Schreiben an die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Auftrag haben einen Formulierungsvorschlag vorzulegen, diesem Anliegen Nachdruck verliehen und ihre Beratung und Mitarbeit angeboten.
Der Rückhalt aus der Bevölkerung für eine Grundgesetzänderung ist da, das hat zuletzt auch die Volksabstimmung in Hessen zur Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung gezeigt.

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition vom 22.11.2018

SCHWERPUNKT II: Studie ZEW/ Bertelsmann Stiftung: „Kommt das Geld bei den Kindern an?“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie des ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung „Kommt das Geld bei den Kindern an?“, unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung wirksamer Reformen des Familienlastenausgleichs für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den Ergebnissen der Studie: „Arme Eltern sparen eher bei sich, bevor sie an den Kindern sparen und geben täglich alles dafür, dass ihre Kinder gut aufwachsen. Leider findet diese Familienrealität in vielen politischen Debatten nur wenig Beachtung und Vorurteile oder das berühmte „Bauchgefühl“ verhindern wirksame Reformen der Familienförderung. Daher ist es gut, nun schwarz auf weiß nachlesen zu können: Direktzahlungen in die Familie werden nicht zweckentfremdet. Mehr noch: Höhere Geldleistungen für Kinder führen zu einer besseren Teilhabe an Kita, Sport oder Musikschule. Spätestens mit dieser Studie ist nun hoffentlich Schluss mit einer Haltung, die arme Familien bevormundet.“

Merkel erwartet umfassende Reformen des Familienlastenausgleichs: „Die aktuell geplante Reform des Kinderzuschlags ist ein guter Schritt, da künftig einkommensarme Familien mehr Geld in der Tasche haben werden. Am untersten Ende der Einkommensleiter geht jedoch auch diese Reform vorbei. Wir brauchen endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die sozial gerecht, einfach und transparent ist und alle Kinder in unserem Land endlich aus der Armut befreit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.11.2018

Zur Bertelsmann-Studie über staatliche Leistungen für Familien erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Die Studie zeigt klar: Familien brauchen deutlich unkomplizierteren Zugang zu Förderleistungen. Doch anstatt endlich eine Reform der kindesbezogenen Leistungen vorzulegen, verschließen Union und SPD die Augen. Um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, will die FDP-Fraktion Leistungen für Kinder bündeln, vernetzen und verbessern. Unser Reformprojekt ‚Kindergeld 2.0‘ soll genau das erreichen: Es steigert die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder durch eine unbürokratische Förderung. So wird Kindern und Familien ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Wie auch die Bertelsmann-Studie zeigt, ist das der richtige Ansatz, da es kaum Zweckentfremdung der Fördergelder durch Eltern gibt. Statt eine solche Reformanzustoßen, zaubert die Große Koalition lieber neue Leistungen oder Gesetze aus dem Hut, ohne damit das System grundlegend zu verbessern oder zu reformieren. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 21.11.2018

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Ansicht bestärkt, dass Eltern am besten wissen, was in der jeweiligen Lebenssituation gut für ihre Kinder ist und dass der Staat darauf vertrauen sollte.

Anlass ist eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Darin hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim untersucht, ob finanzielle Leistungen für Familien tatsächlich bei den Kindern ankommen und wie Eltern das Kindergeld und das Landeserziehungsgeld einsetzen.

„Das Ergebnis der Studie deckt sich mit unseren Erfahrungen. Geldleistungen, die an Familien gezahlt werden, kommen in der Regel direkt den Kindern zugute und werden von den Eltern nicht zweckentfremdet“, sagt DFV-Vizepräsident René Lampe. „Die Untersuchung belegt auf eindrucksvolle Weise, dass Vorurteile gegenüber Eltern unbegründet sind. In der Regel sorgen sie sehr verantwortungsvoll für ihre Kinder. Es ist falsch, sie mit der Ausgabe von Sachleistungen und Gutscheinen zu entmündigen.“

Ein Forscherteam des ZEW hatte über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren die Verwendung des staatlichen Kindergeldes und des Landeserziehungsgeldes in den Familien untersucht. Demnach profitieren die Kinder direkt von den Zahlungen. Das Geld wird in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und die Hobbys der Kinder investiert.

Vor allem Familien mit geringem Einkommen geraten Lampe zufolge häufig in den Verdacht, staatliche Geldtransfers für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik zweckentfremdet einzusetzen. „Solche Fälle gibt es, aber sie sind die Ausnahme und nicht die Regel“, räumt Lampe ein, der als DFV-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit Familien in Kontakt ist. „Der Staat sollte helfend eingreifen, wo es nötig ist. Aber es ist falsch, arme Familien unter Generalverdacht zu stellen“, so Lampe.

Der Deutsche Familienverband macht darauf aufmerksam, dass Familienarmut in vielen Fällen vermieden werden könnte, wenn Familien von vornherein besser entlastet würden. Der Verband fordert seit langem, die finanzielle Belastung von Familien durch die Einführung von Kinderfreibeträgen in der Sozialversicherung zu reduzieren (elternklagen.de). Darüber hinausgehende Hilfen für Familien sollten direkt ausgezahlt werden. Das ist sinnvoller als die Ausgabe von Gutscheinen für Bildung und Teilhabe, die aufwendig beantragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V.vom 21.11.2018

Zu den Ergebnissen der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung "Kommt das Geld bei den Kindern an?" sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

"Die aktuelle Bertelsmann-Studie belegt, dass Eltern staatliche Geldleistungen wie das Kindergeld keinesfalls für ihre eigenen Bedürfnisse ausgeben. Sie investieren es vielmehr in größere Wohnungen, bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder. Das Problem der Kinderarmut liegt also ganz woanders. Die gerade beschlossene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Familien, die Hartz IV beziehen, und bei vielen Alleinerziehenden erst gar nicht an, denn es wird mit dem Arbeitslosengeld II und dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Auch die geplante Erhöhung des Schulbedarfs im Bildungs- und Teilhabepaket reicht bei weitem nicht aus. Nicht die Eltern, sondern die unzureichenden Instrumente zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut sind das Problem. Diese Einsicht muss endlich politische Bedeutung erlangen, anstatt Eltern pauschal und fälschlicher Weise unter Generalverdacht zu stellen, das Geld für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik auszugeben."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 21.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesregierung auf, endlich die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen armer Kinder zu schaffen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass das oft vorgetragene Vorurteil, das Geld für arme Familien käme nicht bei den Kindern an, nicht belegbar ist. Ganz im Gegenteil, höhere Transfers wirken sich unmittelbar auf die Teilhabe von Kindern an Sport- oder Musikangeboten, aber auch bei der Kinderbetreuung aus. Es bleiben keine Ausreden mehr, um Kinder finanziell endlich so abzusichern, dass sie unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen können. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

„Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn die Bundesregierung nun kleine Reformen am Bildungs- und Teilhabepaket umsetzen will, ändert dies nichts daran, dass viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems verzweifeln und ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen. Deswegen braucht es ein Bundeskinderteilhabgesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt. Ein solches Gesetz regelt auch an einer zentralen Stelle, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet werden“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 21.11.2018

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Start der neuen Kampagnezum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute (20.11.2018) die „Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2017“. Erstellt wurde die Auswertung durch das Bundeskriminalamt. Außerdem stellte sie die neue Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ vor.

Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt 2017

Die Auswertung wurde gegenüber den beiden Vorjahren erweitert und an die neue Gesetzeslage angepasst. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2017 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Bundesfrauenministerin Dr. Giffey: „Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: Für viele Frauen ist das eigene Zuhause ein gefährlicher Ort – ein Ort, an dem Angst herrscht. Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. 2017 starben insgesamt 147 Frauen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt. Das ist für ein modernes Land wie Deutschland eine unvorstellbare Größenordnung. Es geht um Straftaten, die geahndet werden und für die die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Genauso wichtig ist, den Frauen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu haben wir ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen gestartet und einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen eingerichtete, der abgestimmte Gegenmaßnahmen erarbeiten wird.“

Im Jahr 2017 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 138.893 Personen Opfer versuchter und vollendeter Taten. Zu den Delikten gehören Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Insgesamt waren 113.965 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die Auswertung des BKA zeigt: Es sind zu über 82 Prozent Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte (49,1 Prozent) von ihnen lebte in einem Haushalt mit dem Tatverdächtigen.

Die gesamte Auswertung finden Sie hier:https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Start der neuen Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, stellte die Bundesministerin heute die neue Öffentlichkeitskampagne des Hilfetelefons vor.

Mit starken, entschlossenen Persönlichkeiten will die Kampagne noch mehr Frauen ermutigen, sich bei Gewalt Hilfe zu holen. Obwohl jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfährt, suchen nur 20 Prozent der Betroffenen Unterstützung. Die unterstützenden Botschaften sollen betroffenen Frauen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „„Du bist doch selber schuld“. „Dir glaubt doch eh’ keiner“. „Die Familie wird dich verstoßen“. Es sind Sätze wie diese, mit denen gewaltbetroffene Frauen eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen – in Deutschland, Tag für Tag, quer durch alle Gesellschaftsschichten. Doch die Frauen in der Kampagne lassen sich nicht mundtot machen. „Aber jetzt rede ich“ lautet ihre Antwort. Diese Frauen setzen der Gewalt etwas entgegen, indem sie nicht länger schweigen. Reden ist für viele Frauen der erste Schritt aus der Gewaltspirale. Mit der neuen Kampagne „Aber jetzt rede ich“ wollen wir noch mehr Betroffenen Mut machen, sich Hilfe zu holen und Unterstützungsangebote wahrzunehmen.“

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt. Helga Roesgen, Präsidentin des BAFzA: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein enorm wichtiger Baustein im Beratungs- und Unterstützungssystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit zeigen wir, dass es eine Stelle gibt, an die sie sich wenden können – genau dann, wenn sie bereit dafür sind“.

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, präsentierte Ministerin Giffey den neuen Kampagnen-Spot sowie acht Kampagnenmotive, die die Vielfalt der betroffenen Frauen aufgreifen. „Unsere Kampagne zeigt Frauen, die mutig, selbstbestimmt und entschlossen sind, einen Weg aus der Gewalt zu finden“, so Petra Söchting. „Es sind Frauen, die die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln. Denn, so belegen Studien und so zeigt auch die Erfahrung beim Hilfetelefon: Gewalt kann jede Frau treffen – unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund.“

Dem neuen Kampagnenspot leiht die Schauspielerin Alina Levshin der Kampagne ihr Gesicht. Die Bambi-Preisträgern, bekannt aus dem Spielfilm „Kriegerin“, engagiert sich dafür, dass das Thema „Gewalt gegen Frauen“ in der Öffentlichkeit wahr- und ernstgenommen wird. „Jede Frau, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, sollte es nicht länger dulden und sich beim Hilfetelefon melden“, so die unter anderem mit dem Deutschen Film- und Fernsehpreis ausgezeichnete Schauspielerin. „Das Thema braucht öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die das Thema zur Sprache bringen.“

Ein bundesweites Unterstützungsnetzwerk trägt die Kampagne in die Breite

Eine besondere Rolle bei der Bekanntmachung der neuen Kampagne kommt den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu. Sie kämpfen vor Ort gegen Gewalt an Frauen und machen das Angebot des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ flächendeckend bekannt. Für die neue Öffentlichkeitskampagne versteht sich die Bochumer Gleichstellungsbeauftragte Regina Czajka als Kampagnenbotschafterin: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Unterstützungsangebot in den Gemeinden und Städten. Darum machen wir auf regionaler Ebene auf das bundesweite Angebot aufmerksam.“

Steigende Beratungskontakte durch höhere Bekanntheit

In den fünf Jahren seit seiner Gründung verzeichnet das bundesweite Beratungsangebot kontinuierlich steigende Beratungszahlen. 143.020-Mal wurden Ratsuchende per Telefon, Chat oder E-Mail zwischen März 2013 und Dezember 2017 beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ beraten.

Ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel – das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, zu allen Formen von Gewalt zur Seite. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 18 Sprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort.

Auch Männer, die sich beim Hilfetelefon melden, werden im übrigen nicht abgewiesen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2018

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die aktuelle Auswertung des Bundeskriminalamtes hat es gerade wieder gezeigt: Viele Frauen erleben immer noch täglich brutale Gewalt. Der Großteil dieser Frauen erfährt körperliche und psychische Verletzungen innerhalb der eigenen vier Wände durch den Partner. Das Zuhause ist für sie und auch für die Kinder kein sicherer Ort. Sich aus der Gewaltspirale zu lösen, Schutz in einem Frauenhaus zu suchen oder Hilfe über eine professionelle Frauenberatungsstelle zu bekommen, ist für Frauen oft der einzige Ausweg. Wenn Frauen in Not jedoch keinen Schutzraum finden und abgewiesen werden müssen, weil Plätze fehlen, lassen wir Frauen auf unverantwortliche Weise allein.

Gerade weil häusliche Gewalt häufig im Privaten stattfindet, ist es notwendig, eine öffentliche Debatte darüber zu führen, wie Frauen und ihre Kinder vor Gewalt dauerhaft geschützt werden können. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss entschiedener bekämpft werden. Diese Gewalt muss vor allem beim Namen genannt werden. Tötung aus Eifersucht, Rache oder sonstigen niedrigen Beweggründen sind Morde und keine Beziehungsdramen oder Familienstreitigkeiten. Die verbale Verharmlosung der Delikte, die sich gegen Leib und Leben von Frauen richten, verwässert das Problembewusstsein und relativiert die Gewalt.

Dringend benötigt werden jetzt Verbesserungen bei der Prävention und Wege aus der Gewalt. Dazu ist bundesweit und flächendeckend eine gute und vor allem jederzeit erreichbare Infrastruktur aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Schutzwohnungen erforderlich. In Deutschland fehlen tausende Frauenhausplätze und das Frauenunterstützungssystem ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutzraum einzuführen, die Frauenhausinfrastruktur auszubauen, die langfristige Finanzierung der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewährleisten sowie die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Angriff zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestagvom 23.11.2018

Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Sonderauswertung „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vor. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigt sich entsetzt angesichts der Zahlen, nach denen in Deutschland im Schnitt jeden zweiten bis dritten Tag ein Mann seine Partnerin oder ehemalige Partnerin tötet. „Überkommene Vorstellungen von Männlichkeit und die Verknüpfung von Männlichkeit und Gewalt gehören endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses diese noch immer keine stabile und auskömmliche Finanzierung erhalten. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass es nicht geschafft wird, die Opferzahlen im Bereich häuslicher Gewalt zu senken. Wir benötigen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt und zwar schnell.“

Laut der Statistik wurden im vergangenen Jahr 147 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 113.965 Frauen erfuhren psychische oder physische Gewalt. Die AWO begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, so etwa die Einführung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt aber: „Dieser politische Prozess muss mit einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen enden und darf nicht zur Alibiveranstaltung verkommen“

Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen der AWO leisten seit mehr als 40 Jahren wichtige Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Mit einem ausdifferenzierten Instrumentarium an Ansätzen und Methoden der psychosozialen Beratung versuchen sie Frauen zu stärken und somit zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt beizutragen. „Das Hilfesystem entwickelt sich kontinuierlich weiter – aber die Politik nicht. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem“, schließt Wolfgang Stadler ab und präzisiert die AWO Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Demnach muss dieser unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung gewährleistet werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November auf, die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zügig und zielgerichtet umzusetzen.

Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, ist eine erste Maßnahme.

Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssen diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gibt es bisher nicht. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist bisher ebenfalls nicht geschehen.

Dass heute die Zahl der Frauen steigt, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, ist eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Mona Küppers stellt fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,

  • die ersten Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention zu einem nationalen Aktionsplan weiterzuentwickeln,
  • schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene einzurichten,
  • zur Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten,
  • Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubeziehen und deren Expertise gezielt für die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zu nutzen.

Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2018

138.893 Menschen wurden 2017 Opfer von Gewalttaten ihrer Partner oder Ex-Partnern. Von Partnerschaftsgewalt waren insgesamt 113.965 Frauen betroffen. "Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Sie zeigen einen Stillstand bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. "Zudem müssen wir weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Häusliche Gewalt ist in Deutschland immer noch tabuisiert. Die Ursachen sind vielschichtig: Scham, Angst, fehlende Ressourcen und die Sorge um die Kinder", betont Loheide. "Leider reichen die Plätze in Frauenhäusern immer noch nicht aus, um betroffenen Frauen in akuten Notsituationen Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zu bieten", kritisiert Loheide.

Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, betont Loheide.

Damit verpflichte sich Deutschland, für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu sorgen. "Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz und Beratungsleistungen haben, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Aufenthaltsstatus oder gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. Die Diakonie fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie ein Bundesgesetz mit entsprechenden Regelungen", bekräftigt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 23.11.2018

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul-Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für die Stellung und Rechte von Opfern in Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland jedoch bisher nicht umgesetzt worden.

Trotz des Umsetzungsbedarfs sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung und die Wahrheitsfindung ausgespielt.

Diese Entwicklungen nimmt der djb zum Anlass, sich drängenden Fragen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt zu widmen.

»Der Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen ist eine Grundvoraussetzung einer geschlechtergerechten Gesellschaft«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), »das gilt insbesondere für ihre Unterstützung als Opferzeug*innen in Strafverfahren wegen sexualisierter oder anderer Formen geschlechtsbezogener Gewalt«.

Anlässlich der heutigen djb-Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Ulrike Lembke werden zunächst Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt. Anschließend wird das Policy Paper des djb zum Thema »Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt« präsentiert und diskutiert. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und Perspektiven werden der aktuelle Stand analysiert und Reformmöglichkeiten sowie rechtspolitische Forderungen entwickelt.

Das djb-Papier beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren und setzt sich dabei insbesondere mit dem Einfluss internationaler Verträge auf die nationalen Vorschriften auseinander. Es wird erläutert, warum vor allem die deutsche Strafprozessordnung den internationalen Vorgaben zum Opfer- und Zeug*innenschutz in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt bisher nicht vollkommen gerecht wird. Zugleich erhebt der djb erneut die Forderung, bestehende Schutzlücken zu schließen. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nur in bestimmten, eng gefassten und zum Teil in das Ermessen des Gerichts gestellten Konstellationen. Zwar können sich grundsätzlich alle Betroffenen der psychosozialen Prozessbegleitung bedienen, müssen diese im Zweifel jedoch selbst finanzieren. Für viele Betroffene ist das wirtschaftlich nicht möglich, so dass ihren Schutzbedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. »Es zeigt sich wieder einmal, dass es noch viel zu tun gibt, bis Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen faktisch zugänglich sind,« kommentiert Wersig.

Hier können Sie das Policy Paper zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt vom 22.11.2018 abrufen: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st18-18/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 22.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2019 wird mit rund 10,45 Milliarden Euro so groß sein wie nie. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 141 Millionen Euro zusätzlich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte heute, bei der Beratung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag: „Ein starkes Land braucht starke Familien. Damit alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Dafür machen wir das Starke-Familien-Gesetz: für einen besseren Zuschlag zum Kindergeld und mehr Bildung und Teilhabe in der Schule. Neben starken Familien brauchen wir auch starke Institutionen. Das heißt: Qualität, Kapazität und Personal. Die Qualität in der frühen Bildung bringen wir mit dem Gute-Kita-Gesetz voran. Dieser Haushalt ist ein Haushalt für die Familien und für das Engagement in Deutschland, für Jung und Alt. Für ein zukunftsfähiges Land, das alle im Blick behält. Damit machen wir Deutschland spürbar stärker.“

Starke-Familien-Gesetz

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wollen wir im kommenden Jahr den Kinderzuschlag erhöhen und einfacher gestalten. Der neue Kinderzuschlag wird eine Art KindergeldPlus, mit dem wir Familien mit kleinem Einkommen unterstützen und zugleich dafür sorgen, dass sich mehr Arbeit für sie lohnt. Wir vereinfachen die Leistung und machen sie für 1,2 Millionen Kinder mehr zugänglich – bisher sind nur 800.000 anspruchsberechtigt. Der Mittelansatz wurde entsprechend aufgestockt. Es stehen nun für 2019 575 Millionen Euro zur Verfügung. Und wir verbessern das Bildungs- und Teilhabepaket: Mit dem Schulstarterpaket, einem kostenlosen Mittagessen, einem kostenlosen Schülerticket für Bus und Bahn und kostenloser Lernförderung nicht erst bei Versetzungsgefährdung leisten wir einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Gute-KiTa-Gesetz und Ausbau von Kitaplätzen

Für eine gute Betreuung unserer Kinder brauchen wir starke Institutionen. Wir verbessern den weiteren Ausbau des Platzangebots im kommenden Jahr mit 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau. Für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder ab 2019 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Bis 2020 fördert der Bund zudem den Bau von 100.000 Kitaplätzen.

Außerdem starten wir im Sommer 2019 unsere Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, denn neben ausreichenden Platzkapazitäten und guten Voraussetzungen für Qualität braucht es Menschen, die unsere Kinder gut und gern betreuen. Dafür werden wir in 2019 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Fortsetzung des Bundesprogramms Kita-Plus hat der Haushaltsausschuss 16 Millionen Euro bereitgestellt. Damit ist es uns möglich, dass Programm im kommenden Jahr bedarfsgerecht weiterzuführen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen. Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Im Jahr 2019 stellen wir dafür 6,1 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2020 sollen dann 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2022 sind rund 100 Mio. € für das Programm geplant.

Gute Rahmenbedingungen für Engagement

Der Kinder- und Jugendplan wird um 11,5 Millionen Euro erhöht auf dann 205 Millionen Euro. Damit wollen wir auch in die politische und internationale Jugendarbeit investieren. Für die Einrichtung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks werden wir in 2019 erstmalig eine Million Euro bereitstellen.

Wir werden gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen, hierfür gründen wir im nächsten Jahr die Deutsche Engagementstiftung (DES). Das für die Stärkung des Engagements für Demokratie wichtige Programm „Demokratie leben!“ werden wir auch über 2019 hinaus fortsetzen. Dafür stehen 2019 115 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die bestehenden Projekte weiter auf gleichem Niveau finanzieren werden.

Wir stärken die Freiwilligendienste und stellen dafür zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen dann für die Freiwilligendienste knapp 328 Millionen Euro bereit. Damit wollen wir wichtige Schritte dafür gehen, dass jeder, der es will, einen Freiwilligendienst machen kann, und dass unabhängig vom Geldbeutel oder der Herkunft der Eltern. Und wir wollen Menschen mit Behinderungen eine stärkere Beteiligung ermöglichen.

Zur Verstetigung der Aufgabe des Unabhängigen Beauftragten für den sexuellen Kindesmissbrauch und sein Team werden 1,4 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit stehen für diese wichtige Aufgabe im nächsten Jahr rund 5,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2018

ESF–Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier geht in die zweite Förderrunde

Beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben brauchen junge Menschen Unterstützung. Das Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier hilft Kommunen dabei, Jugendliche mit anhaltenden individuellen und sozialen Problemen zu aktivieren und ihre Kompetenzen zu fördern. Heute (Donnerstag) hat Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz den Startschuss für die zweite Förderrunde des Programms JUGEND STÄRKEN im Quartier gegeben.

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin würdigte Staatssekretärin Seifert das Engagement der Kommunen in den vergangenen vier Jahren: „54.000 junge Menschen wurden in der Schule oder bei der Ausbildungssuche unterstützt. Mehr als 1.300 Projekte sind umgesetzt worden, das ist eine tolle Bilanz. Ich freue mich, für weitere dreieinhalb Jahre den engagierten Kommunen eine Weiterförderung zusagen zu können. Es ist wichtig, die Jugendsozialarbeit wieder sichtbarer zu machen und gemeinsam mit den Arbeitsmarkt-Akteuren vor Ort zu schauen, was gebraucht wird.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Wanderwitz bewertet das Programm im Kontext der sozialen Stadtentwicklung: „In den Projekten engagieren sich die jungen Menschen für ihr Quartier, etwa indem sie Parks oder öffentliche Plätze aufwerten, ein Stadteilfest organisieren oder Angebote von Quartierseinrichtungen erweitern. Das unterstützt die Jugendlichen bei ihrem Einstieg ins Arbeitsleben und fördert den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Damit schafft das Programm einen echten Mehrwert!“

Mit dem Vorhaben fördern beide Ministerien seit 2015 insgesamt 175 Modellkom-munen mit Angeboten und individuellen Hilfen für junge Menschen, die besonderem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Der Schwerpunkt der Projektförderungen liegt in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und vergleichbaren Regionen. Dadurch wird die kommunale Jugendsozialarbeit vor Ort entscheidend gestärkt.

Mit "JUGEND STÄRKEN im Quartier" bündeln das Bundesjugendministerium und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstmals Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem gemeinsamen Programm.

Ab 2019 geht das Programm für weitere dreieinhalb Jahre in eine zweite Förderrunde. Insgesamt werden 162 Kommunen gefördert. Der Bund beteiligt sich mit rund 97 Millionen Euro aus dem ESF und rund 4 Millionen Euro aus Bundesmitteln an der Förderung.

Mehr Informationen unter:

www.jugend-staerken.de

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2018

Die SPD setzt mit der heute vom Finanzausschuss beschlossenen Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau einen steuerlichen Impuls für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

„Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Es ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums und sieht die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vor. Innerhalb eines vierjährigen Abschreibungszeitraums können 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden. Dies ist ein attraktiver Anreiz für private Investoren, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren. Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern auch die Schaffung von Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Um einen Impuls für eine zeitnahe Investitionsentscheidung zu setzen, wird die Sonderabschreibung für Mietwohnungen gewährt, für die der Bauantrag in den Jahren 2019 bis 2021 gestellt wird.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird außerdem der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. Wohnungsgenossenschaften sind in ihrem Vermietungsgeschäft bisher nur steuerfrei, wenn ihre anderen Einnahmen etwa aufgrund der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen, einen Anteil von zehn Prozent der Gesamteinnahmen nicht übersteigen. Diese Grenze wird für Mieterstrom auf 20 Prozent erhöht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.11.2018

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben heute eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro.

Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 23.11.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt auch 2019 wieder über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Alt und Jung, Männer und Frauen und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Über 220 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2018 stellt der Bundestag zur Verfügung.

„Wir unterstützen Familien mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Mit dem Gute-Kita-Gesetz sorgen wir für mehr Qualität und weniger Gebühren. Das flankieren wir mit einer Offensive für mehr Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird das Bundesprogramm KitaPlus fortgesetzt. Von diesen Maßnahmen profitieren besonders Alleinerziehende.

Dieser Haushalt bedeutet außerdem mehr Geld für die Freiwilligendienste: Insgesamt 65 Millionen Euro zusätzlich erhalten der Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste. Alle, die sich engagieren möchte, sollen das auch können – und zwar freiwillig.

Wir steigern die Mittel für Gleichstellung: 1,5 Millionen Euro gibt es in den kommenden beiden Jahren für die Entwicklung einer Gleichstellungsstrategie mit dem Ziel, ein Institut für Gleichstellung zu etablieren. Wir wollen echte Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Mit dem Geld für das Familienministerium fördern wir weiter den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und investieren in unsere Zukunft sowie in ein solidarisches Land.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.11.2018

Zur Vorstellung des aktuellen DGB Index „Gute Arbeit 2018“, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2018 sind alarmierend. Deshalb brauchen wir eine neue Arbeitskultur und dringend mehr Anstrengungen von Bundesregierung und Unternehmen für einen besseren Arbeitsschutz.

Gerade die Beschäftigten, die viel mit Kunden, mit Patientinnen und Patienten oder als Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern arbeiten, leiden neben dem alltäglichen Stress durch Zeitdruck oder Hetze häufig auch unter emotionalem Stress. Wenn sie nach der Arbeit nicht abschalten können, weil die Arbeit sie emotional und damit auch psychisch belastet, dann sollte uns das zu denken geben. Kein Wunder, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz immer stärker zunehmen.

Nachhaltig ist das nicht. Denn so macht Arbeit krank. Zudem fehlt gerade den Beschäftigten in Pflege und Sozialwesen die notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich viele Beschäftigte nicht vorstellen können, bis zur Rente durchzuhalten. Wir brauchen deshalb dringend eine neue Arbeitskultur. Betriebe müssen aktiv dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten sich nicht ihre Gesundheit bei der Arbeit ruinieren. Und dazu braucht es auch eine ausreichende Personaldecke.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung endlich den Arbeitsschutz stärken. Gefährdungsbeurteilungen müssen die psychischen Belastungen der Arbeit stärker in den Fokus nehmen. Und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern muss das Arbeitsschutzgesetz mit einer Verordnung konkretisiert werden, damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte ein Werkzeug an die Hand bekommen, um gemeinsam geeignete Lösungen gegen jede Form von Stress zu entwickeln. Die Bundesregierung sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen deutlich nachhaltiger sind. Die Beschäftigten haben das verdient. Und gute Arbeitsbedingungen schützen die Wirtschaft außerdem vor Fachkräftemangel und die Gesellschaft vor hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Handeln ist daher angesagt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.11.2018

„Die Bundesrepublik hat die zweithöchste Erwerbstätigenquote in der EU, lautet die vermeintliche Erfolgsmeldung. Schaut man genauer hin, bröckelt die Fassade: Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland ist prekär beschäftigt und arbeitet im Niedriglohnbereich“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vom Statistischen Bundesamt vorgestellte Sonderauswertung der EU-Arbeitskräfteerhebung von Eurostat. Ferschl weiter:

„Die Agenda-Reformen haben Anfang der 2000er Jahre den Arbeitsmarkt großflächig dereguliert, aber nicht mehr Arbeit geschaffen. Durch Mini- und Midijobs sowie unfreiwillige Teilzeitarbeit wurde das vorhandene Arbeitsvolumen lediglich auf mehr Köpfe verteilt und die Beschäftigten unter Lohndruck gesetzt. Wer nicht mitspielt, wird im Hartz-IV-System sanktioniert. Das Ergebnis dieses ‚Förderns und Forderns‘ ist, dass viele Menschen arm trotz Arbeit sind. Wir brauchen endlich eine Abkehr von der unsäglichen Agenda-Politik und ihren verheerenden Auswirkungen.

Deswegen setzt sich DIE LINKE für einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro, eine Streichung der Ausnahmen sowie die Ausweitung der Kontrollen ein. Darüber hinaus wollen wir, dass Beschäftigte von der ersten Arbeitsstunde an in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen werden. Sachgrundlose Befristungen und Leiharbeit wollen wir eindämmen und langfristig ganz abschaffen. Stattdessen wollen wir gute Arbeit für alle.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

„Die Sicherung des Zugangs zu Bildung ist von elementarer Bedeutung. Doch zu vielen Kindern und Jugendlichen bleibt das universell garantierte Recht auf Bildungszugang noch verwehrt“, erklärt Birke Bull-Bischoff, Sprecherin für allgemeine und berufliche Bildung der Fraktion DIE LINKE, zum heute erstmals in Berlin veröffentlichten Weltbildungsbericht der UN-Bildungsorganisation. Bull-Bischoff weiter:

„Laut Bericht leben über 800 Millionen Menschen weltweit in Slums, in denen es keinen Zugang zu Strom, Wasser und Bildung gibt. Die UN-Bildungsorganisation beschreibt Wege, wie Bildung Geflüchtete und Migranten besser integriert. Umso wichtiger ist es, das Potenzial und die Kompetenzen Geflüchteter und Menschen mit Migrationshintergrund in den Fokus zu stellen, nicht die Annahme des kurzzeitigen Aufenthalts und der daraus resultierenden Abschottung.

Auch in Deutschland ist ein Gegensteuern der aktuellen Trends u.a. der Unterfinanzierung erforderlich, um alleine bis 2030 die Ziele der vier Leitbereiche Bildungsqualität und lebenslanges Lernen, Chancengerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen. Daneben bedarf es deutlich höherer Ausgaben für Entwicklungshilfe.

Wir sollten alle Kraftanstrengungen unternehmen für ein inklusives, chancengerechtes und hochwertiges Bildungssystem und zur Sicherstellung der Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen – ganz im Sinne der ‚Agenda Bildung 2030‘ der Vereinten Nationen. Bis 2030 sollen geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bildung beseitigt und der gleichberechtigte Zugang z.B. von Menschen mit Behinderungen oder Angehörigen indigener Völker sowie Kindern in prekären Situationen zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleistet werden.

Es ist erfreulich, dass es auch positive Entwicklungen gibt, etwa beim Zugang von Frauen zur Sekundarschulbildung. Zwar sind immer noch 63 Prozent aller Analphabeten weltweit Frauen, aber die Mehrheit derjenigen, die eine tertiäre Ausbildung wie Studium oder Berufsausbildung beginnen, sind heute weiblich. Ein gewaltiger Fortschritt mit Blick auf die globale Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.11.2018

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

Rückkehr zur Vollzeit garantiert

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Gesetzestext soll es einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit dem 1. Januar 2019.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Gesundheits- und Rechtsexperten fordern eine Reform des Abstammungsrechts und damit auch Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Derzeit gebe es nur fragmentarische und unzureichende Regelungen, obgleich diese Fragestellungen enorme praktische Bedeutung hätten und sich auf viele Rechtsgebiete erstreckten, erklärten Fachleute anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Thema künstliche Befruchtung. Zudem müsse das Kindeswohl stärker in den Blickpunkt rücken. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch im Bundestag sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1832) sowie um einen Antrag (19/5548) der Fraktion Die Linke mit dem Ziel, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung auf unterschiedliche Paarkonstellationen auszuweiten. So sollte nach Ansicht der Grünen eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden.

Auch die Linksfraktion fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. Derzeit würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert. Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden.

Bisher ist die Kostenübernahme bei den Krankenkassen auf heterosexuelle Ehepaare begrenzt. Die Krankenkassen tragen bei Eheleuten 50 Prozent der Behandlungskosten, wobei nur die Ei- und Samenzellen des Paares (homologe Insemination) verwendet werden dürfen. Was die Restkosten betrifft, stellen Bund und Länder gemeinsam Mittel bereit. Mit einer 2016 in Kraft getretenen Änderung der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums ,,zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" ist die Bundesförderung auf unverheiratete Paare ausgedehnt worden.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollten die rechtlichen Fragestellungen zuerst geklärt werden, bevor an eine Leistungsausweitung gedacht werde. So habe der Bundesgerichtshof 2018 festgestellt, dass die Ehefrau der Kindesmutter nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mitelternteil des Kindes werde. Die Überschneidung wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Aspekte führe zu einer besonderen Komplexität dieses medizinischen Gebietes, wobei auch "der hohe Rang des Kindeswohls" zu berücksichtigen sei. Es sei ein "schwer überschaubares Normengeflecht" entstanden.

Ähnlich argumentierte die Rechtsanwältin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, die darauf hinwies, dass es eine frei wählbare Eltern-Kind-Zuordnung nicht gebe. Auch in einer heterosexuellen Partnerschaft gebe es noch Regelungslücken. Erkenne ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater die Vaterschaft nicht an, bestehe trotz genetischer Verbindung keine Möglichkeit, ihn zum rechtlichen Vater des Kindes zu machen. Ebenso könne ein Samenspender nicht aufgrund seiner genetischen Vaterschaft als rechtlicher Vater festgestellt werden. Somit sollte die gesetzliche Festlegung der Elternschaft zwingend überarbeitet werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte, die möglichen Fallvarianten machten deutlich, dass den verschiedenen Erstattungssystemen kein einheitlicher Plan zugrunde liege. Das widerspreche den Gerechtigkeitsvorstellungen der Bürger. Eine Korrektur sei dringend geboten. Studien zeigten, dass die Motive bezüglich Kindern bei Lesben und Schwulen identisch und "ebenso existenziell" seien wie bei heterosexuellen Eltern.

Der Fachverband pro familia kritisierte, alleinstehende oder lesbische Frauen erlebten Ausgrenzung und eine Tabuisierung der Kinderwunschthematik. Unsinnige Reglementierungen und Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Behandlungswünsche veranlassten Frauen und Paare, vermehrt Behandlungen im Ausland wahrzunehmen. Nötig sei ein neues Reproduktionsmedizingesetz. Der Verband sprach sich dafür aus, alleinstehenden und lesbischen Frauen eine heterologe Insemination zu ermöglichen und dafür einen gesetzlichen Anspruch zur partiellen Kostenübernahme zu schaffen.

Der Verein Spenderkinder äußerte sich hingegen kritisch zu einer möglichen Übernahme von Behandlungskosten einer Samenspende. Dies bedeute keine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Paaren zu Ehepaaren, weil die Behandlungskosten für Samenspenden bei Eheleuten auch nicht übernommen würden. Bei einer Samenspende handele es sich um eine besondere Familiengründung zu dritt, die "mit psychologischen Herausforderungen" verbunden sei und nur nach gründlicher Aufklärung eingegangen werden sollte. Mit der Kostenübernahme würde die nötige Reflexion jedoch voraussichtlich entfallen und der Eindruck vermittelt, dass kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde. Zu berücksichtigen sei überdies, dass bei einer Samenspende den so gezeugten Menschen der genetische Vater bewusst vorenthalten werde. Dies sei ethisch bedenklich.

Die Erweiterung des Leistungsanspruchs auf Fälle der heterologen Befruchtung mit Fremdsamen nicht allein für gleichgeschlechtliche, sondern auch für verheiratete oder andere heterosexuelle Paar berührt nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes zahlreiche Fragen der Reproduktionsmedizin. Die damit zusammenhängenden auch rechtlichen Fragestellungen müssten zunächst beantwortet und in Regelungen gefasst werden.

Der Frauenarzt Jan-Steffen Krüssel vom Universitätsklinikum Düsseldorf wies wie andere Sachverständige auf die in den Vorlagen unscharf formulierten Voraussetzungen für eine Kostenerstattung hin und nannte als Beispiele die Begriffe "medizinische Gründe", "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft" oder "medizinisch begründete Kinderlosigkeit". Die Nutzung dieser unbestimmten Begriffe hätte zur Folge, dass Ärzte in einer rechtlichen Grauzone Entscheidungen treffen müssten. Insofern sei eine Rechtsentwicklung für die Reproduktionsmedizin erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.926 vom 28.11.2018

Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie oft und in welcher Höhe Sozialhilfeträger seit 2010 Gesundheits- und Pflegekosten für Ausländer leisten mussten, die über keinen Versicherungsschutz verfügten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5906) auf eine Kleine Anfrage (19/5406) der AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.920 vom 28.11.2018

Die von der FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf geplante dynamische Erhöhung der Höchstgrenzen für Verdienste bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) (19/4764) ist während einer öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag bei Gewerkschaftsvertretern auf Ablehnung und bei Arbeitnehmervertretern auf Zustimmung gestoßen.

Die FDP schlägt in dem Gesetzentwurf vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Im kommenden Jahr solle die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, wird argumentiert.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Verdienstgrenzen seien seit 2013 nicht angehoben worden, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zuließen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzierten sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürfen. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist der Gesetzentwurf, "ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig". Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt weiter verschärfen, sagte der DGB-Vertreter Johannes Jakob. Statt einer Ausweitung der Minijobs müsse eine Exit-Strategie entwickelt werden, damit in einer Übergangszeit die Minijobs vollständig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Minijobs seien ihrer Konstruktion nach eine Falle, hieß es von Seiten der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie leisteten durch die fehlende volle Versicherungspflicht einen Beitrag zu niedrigen Renten – insbesondere bei Frauen, sagte NGG-Vertreter Micha Heilmann. "Wir sollten nicht die Anreize für diese Art der Beschäftigung verstärken", betonte er.

Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies hingegen darauf, dass Minijobs gerade kleinen Unternehmen helfen würden, in besonderen Situationen ihre Beschäftigung "passgenau zu organisieren". Die starre Verdienstgrenze führe aber dazu, dass geringfügig Beschäftigte auf Lohn- und Gehaltsanhebungen mit Arbeitszeitreduzierungen reagieren würden. Bei einer Dynamisierung der Verdienstgrenzen sei eine solche "ungewollte" Reduzierung der Arbeitszeit nicht mehr nötig, argumentierte der BDA-Vertreter.

Die Einschätzung, dass bei steigenden Löhnen die Arbeitszeit der Minijobber sinken würde, teilte auch Erik Thomsen, Leiter der Minijobzentrale. Profitieren von einer Anhebung der Verdienstgrenze würden seiner Aussage nach vor allen jene, die momentan nahe an der Grenze von 450 Euro seien. 33 Prozent der Minijobber verdienten derzeit zwischen 400 und 450 Euro. Ebenfalls profitieren würden Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung aber mehrere Minijobs ausübten.

Der Sozialrechtler Ulrich Preis nannte den Gesetzentwurf den "völlig falschen Weg". Zentrales Element einer Neuordnung müsse hingegen die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit für all jene Beschäftigungsverhältnisse sein, die über eine Bagatellvergütung von 100 Euro monatlich hinausgehen, sagte er.

Aus Sicht von Jens Stegmaier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung darf eine Reform der geringfügigen Beschäftigung nicht – wie mit dem Gesetzentwurf vorgesehen – in Richtung einer Ausweitung gehen. Vielmehr müsse es eine schrittweise Eingrenzung geben, sagte er.

Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erkannte hingegen den Bedarf für eine Dynamisierung der Verdienstgrenzen. Diese sei nötig, damit die Verdienstgrenzen nicht durch Lohn- und Preisentwicklungen ständig entwertet würden, sondern konstant bleiben könnten.

Zwar sei eine jährliche Anhebung der Verdienstgrenze sinnvoll, urteilte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Wenn bei Midijobs aber die Verdienstgrenze bei 1.333 Euro liegen solle, wie aus dem FDP-Entwurf hervorgehe, bestehe die Gefahr, dass "in nicht geringer Zahl" reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in bei Steuern und Abgaben privilegierte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt würden, warnte Brenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.913 vom 26.11.2018

Eine verstärkte Weiterbildungsförderung im Rahmen des digitalen Wandels ist dringend geboten und der entsprechende Gesetzentwurf (19/4948) der Bundesregierung ein richtiger Schritt in diese Richtung. Diese Ansicht vertraten die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 26. November 2018. Ebenfalls positiv bewertet wurde auch die geplante Verlängerung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I von 24 auf 30 Monate. Einige Sachverständige bezeichneten das jedoch als nicht ausreichend.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll die Förderung von Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden und gleichzeitig der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab Januar 2019 von 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt werden. Außerdem soll die 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung verlängert werden.

Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) betonte Jürgen Wuttke, dass Weiterbildung eine Kernaufgabe von Arbeitgebern sei und auch bleiben müsse. Die Arbeitslosenversicherung könne dies zwar ergänzen. Jedoch habe die BDA die Sorge, dass die Arbeitslosenversicherung finanziell überlastet werde, wenn die Zielgruppe so weit gefasst bleibe wie derzeit vorgesehen. Die BDA fordert deshalb eine Eingrenzung, vor allem für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, um eine "uferlose" Förderung zu verhindern. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, betonte Friedhelm Siepe von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Weiterbildung solle auch in Zukunft Sache der Betriebe bleiben, aber angesichts der Dimension des technologischen Wandels müsse dies gesamtgesellschaftlich gestützt werden, sagte er. Ähnlich argumentierte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die öffentliche Weiterbildungsförderung als sinnvoll bezeichnete, zumal sie auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sei. DGB-Vertreter Johannes Jakob schlug jedoch vor, die Vier-Jahres-Frist, die zwischen zwei Weiterbildungsförderungen liegen soll, zu flexibilisieren. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, brauche es klar definierte Grenzen, betonte Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf ein Anreiz für Betriebe sein könne, verstärkt in Weiterbildung zu investieren.

Wie der DGB plädierte auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband für eine Verlängerung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld I auf 36 Monate. Ein Viertel der Menschen, die arbeitslos werden, rutschten direkt in den ALG-II-Bezug, sagte Jakob. Tina Hofmann vom Paritätischen Gesamtverband kritisierte, dass zwei Drittel der Arbeitslosen im Hartz-IV-System gefangen seien. Die BDA hielt dagegen die 30-Monats-Frist für "vertretbar" angesichts der schwierigen Erwerbsbiografien vieler Beschäftigter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.911 vom 26.11.2018

Rund 24 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2017 ständig oder regelmäßig am Wochenende. Das geht aus der Antwort (19/5657) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5246) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass rund 18 Prozent der Beschäftigten ständig beziehungsweise regelmäßig abends und rund fünf Prozent ständig beziehungsweise regelmäßig nachts arbeiteten. Von Schichtarbeit waren demnach 14 Prozent der Beschäftigten (fünf Millionen) betroffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Im März 2018 gab es in Deutschland rund 7,6 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Darunter waren 4,7 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5462) auf eine Kleine Anfrage (19/4681) der Fraktion Die Linke. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen demnach 14 Minijobber. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass 260.000 Menschen mit Minijob mindestens noch eine weitere solch geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten.

Zu den beruflichen Qualifikationen der Minijobber heißt es in der Antwort, dass 22 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten über keinen Berufsabschluss, 42 Prozent über einen anerkannten (nicht-akademischen) Berufsabschluss und sechs Prozent über einen akademischen Berufsabschluss verfügten. Bei den 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten hatten demnach 15 Prozent keinen Berufsabschluss, 67 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und zehn Prozent einen akademischen Berufsabschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Die Zahl der Anträge auf Baukindergeld ist in den ersten fünf Wochen seit dem Programmstart deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort (19/5479) auf eine Kleine Anfrage (19/4697) der FDP-Fraktion hervorgeht, sind in der ersten Woche (Kalenderwoche 38) 9.574 Anträge eingegangen, in der zweiten Woche waren es knapp 5.500, in der fünften Woche dann noch 2.810 Anträge. Insgesamt sind bis 19. Oktober 2018 den Angaben zufolge 24.399 Anträge auf Baukindergeld eingegangen. Die meisten davon kamen von Familien mit einem oder zwei Kindern.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass insgesamt etwa 550.000 Familien Baukindergeld erhalten könnten. Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 werde mit Ausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.885 vom 19.11.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über die Umsetzung des Bundesprogramms "KitaPlus" informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/5447) möchte sie erfahren, in welcher Höhe die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Bundesländern abgerufen wurden, um zeitlich flexible Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu ermöglichen. Zudem wollen die Grünen wissen, wie viele Einrichtungen ihre Öffnungszeiten im Rahmen des Programms nach 17 Uhr erweitert haben und wie viele Kinder in dieser Zeit betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.878 vom 15.11.2018

Wissenschaftliche Forschung und Praxisexpertise auf den Themenfeldern Arbeit, Wirtschaft und Soziales zusammenführen: Das ist das Markenzeichen der WSI-Mitteilungen. Die Zeitschrift, herausgegeben vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung, feiert in diesen Tagen 70. Geburtstag. Die Jubiläumsausgabe erscheint Anfang Dezember, sie zieht eine aktuelle Bilanz und sie blickt in die Zukunft. Zentrale Fragen: Wie ist es in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt um die gesellschaftliche Integrationskraft von Arbeit bestellt? Welche Rolle spielen solidarische Orientierungen und die Bereitschaft zum Handeln, um Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und Europa leistungsfähig, demokratisch, gerecht und sozial zu gestalten? Welchen Herausforderungen müssen sich Politik, Gewerkschaften und Verbände dazu dringend stellen? Neben zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die unter anderem die Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, bei Gleichstellung und Alterssicherung durchleuchten, steuern auch die Vorsitzenden von DGB, IG Metall und Ver.di, Reiner Hoffmann, Jörg Hofmann und Frank Bsirske, Analysen bei.

Das Inhaltsverzeichnis und die Abstracts der neuen Ausgabe finden Sie am Ende dieser PM verlinkt; für Ihre Berichterstattung schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne das pdf des Heftes zu.

Die ersten Ausgaben der „Mitteilungen“ lieferten 1948 noch unkommentierte statistische Informationen, etwa über die Zahl der Beschäftigten, die Brotpreise und die Lohnentwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Später entwickelten sie sich zur Hauszeitschrift, in der ausschließlich Wissenschaftler – und ab 1952 auch Wissenschaftlerinnen – des damaligen „Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften“ (WWI) publizierten.

Über die Jahrzehnte haben sich Institutsname und -zugehörigkeit ebenso gewandelt wie das Profil der Zeitschrift und der Autorenschaft: Seit 1995 ist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) eine Abteilung der Hans-Böckler-Stiftung. Und das Gros der Beiträge stammt von externen, zum Teil auch internationalen, Autorinnen und Autoren. Daneben haben aber natürlich auch die jährlichen großen Analysen des WSI ihren festen Platz in der Zeitschrift: So erscheint in der Jubiläumsausgabe auch der aktuelle Verteilungsbericht zu Armut, Reichtum und sozialer Mobilität. Verlegt werden die WSI-Mitteilungen seit Anfang 2018 vom Nomos Verlag.

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 27.11.2018

Deutschland hatte 2017 mit 79 % EU-weit die zweithöchste Erwerbstätigenquote bei den 20- bis 64-Jährigen nach Schweden (82 %). Im EU- Durchschnitt lag sie bei 72 %. Die Erwerbstätigenquote misst den Anteil aller Erwerbstätigen an der Bevölkerung im jeweiligen Alter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „Arbeitsmarkt auf einen Blick – Deutschland und Europa“ weiter mitteilt, hat sich die Erwerbstätigenquote in Deutschland gegenüber 2007 (73 %) um sechs Prozentpunkte erhöht. Im EU-Durchschnitt stieg die Quote in diesen zehn Jahren nur um zwei Prozentpunkte (2007: 70 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.11.2018

Am 31.12.2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um 83 000 (+5 %).

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 23.11.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Martin Schulz würdigt Dreyer in seiner Laudatio

Mit der heutigen Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises wird das Wirken und Handeln von Malu Dreyer gewürdigt. Der AWO Präsident Wilhelm Schmidt erklärt zu Beginn der Preisverleihung im Konzerthaus auf dem Berliner Gendarmenmarkt: „Mit dem Heinrich-Albertz-Friedenspreis zeichnet die AWO Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für deren Engagement für den sozialen Frieden aus. Mit der diesjährigen Wahl auf die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigt die AWO Malu Dreyers Verdienste, das Bürgerschaftliche Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken und ihren unermüdlichen Einsatz für Menschenwürde, Demokratie und unseren Sozialstaat.“

Nach der Begrüßung der mehr als einhundert geladenen Gäste durch Wilhelm Schmidt hält der vorherige Heinrich-Albertz-Friedenspreisträger Martin Schulz, die Laudatio auf Malu Dreyer. Schulz ehrt Dreyer u.a. mit den Worten: „Malu Dreyer ist eine herausragende Politikerin, die unsere sozialdemokratischen Werte von Toleranz, Humanität und Solidarität jeden Tag mit Leben füllt. Sie steht wie kaum eine andere Politikerin in Deutschland für eine unverstellte, menschliche Politik – sie ist ein Fels der Verlässlichkeit für Ihr Land Rheinland-Pfalz und für die Sozialdemokratie insgesamt."

Der AWO Präsident Schmidt erklärt abschließend: „Die AWO verbindet mit dem Preis eine Aufforderung an die Gesellschaft und die sie tragenden Gruppen, sich der Bedeutung von Toleranz gegenüber Andersdenkenden und anderer Kulturen und der Unterstützung der Schwachen für ein friedliches Zusammenleben der Menschen immer bewusst zu sein.“

In diesem Jahr der Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises jährte sich der Todestag von Heinrich-Albertz zum 25. Mal.

Mit dem Preis ehrt die AWO seit 1999 in unregelmäßigen Abständen Persönlichkeiten, die Solidarität und soziale Verantwortung in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen und die sich um die Ausgestaltung der Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und um den inneren und äußeren Frieden in besonderer Weise verdient gemacht haben.

Bisherige Preisträger:

2016: Martin Schulz

2015: Franz Müntefering

2013: Egon Bahr

2011: Jutta Limbach

2008: Hans-Jochen Vogel

2005: Gerhard Schröder

2001: Paul Spiegel

1999: Johannes Rau

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2018

Zweitägige Fachtagung in Hamburg-Wilhelmsburg

Über 220 Träger, Fachberatungen und Fachkräfte von Familienzentren aus ganz Deutschland diskutierten am 15. und 16. November 2018 im Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg, wie sie angesichts einer erkennbaren Zunahme an Vielfalt, Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus den Familien demokratische Werte vermitteln sollen. Anlass war die Jahresfachtagung des Bundesverbands der Familienzentren e.V., die in diesem Jahr zum Thema „Familienzentrum – Partizipation und Teilhabe inklusiv“ in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem Deutschen und dem Hamburger Roten Kreuz, der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Fachstelle Familien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stattfand.

„Dass viele Interessierte aus Platzgründen abgewiesen werden mussten, zeigt die Brisanz des Themas“, erklärte Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des Bundesverbandes. „Familienzentren sind als Knotenpunkte in den Sozialräumen Seismographen für gesellschaftliche Herausforderungen.“ Diese werden überwiegend in Sozialräumen gefördert, in denen viele Familien eine belastete Biografie haben. Weit über die Hälfte von ihnen haben eine Migrationsgeschichte, bis zu drei Viertel nutzen eine nichtdeutsche Familiensprache, viele Eltern sind alleinerziehend, arbeitslos oder psychisch belastet.

„Familienzentren sollen dafür sorgen, dass es nicht dem Zufall überlassen wird, ob Familien erreicht werden“, so Kobelt Neuhaus. Dass dies eine herausfordernde Aufgabe ist, bestätigten die Teilnehmenden der Fachtagung in allen Diskussionsforen. Immer wieder ging es darum, wie Eltern gewonnen werden können, sich aktiv zu interessieren: für die Chancen ihrer Kinder, für das Lebensumfeld und das Land, in dem sie leben. Immer wieder wurde auch deutlich, dass Partizipation mehr ist, als sich an Elternabenden zu beteiligen oder Kuchen zu backen, obwohl dies für viele Familien bereits eine große Leistung bedeutet.

Familienzentren haben im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen im Sozialraum eine aktive Rolle. „Partizipation und Teilhabe sind Zubringer zur Chancengerechtigkeit und zur Nichtausgrenzung“, so Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg. Prof. Dr. Timm Albers von der Universität Paderborn wies in seinem Vortrag darauf hin, dass Familienzentren durch die Kooperation mit Partnern lokal die gemeinschaftliche Verantwortung stärken.

Im Verlauf der Fachtagung präsentierten die Teilnehmer*innen Beispiele gelungener Praxis, die anderen als Anregung dienten. In den Workshops ging es um unterschiedliche Formen der Teilhabeförderung, zum Beispiel um Stärkung der Erziehungskompetenz im Alltag. Weitere Themen waren das kultursensitive Zusammenleben, Prävention und Gesundheitsförderung. Die Teilnehmenden tauschten sich auch über Arbeitsweisen und Methoden von Familienzentren aus, auf dem Weg zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis.Weitere Informationen unter www.bundesverband-familienzentren.de

Quelle: PressemitteilungBundesverband der Familienzentren e.V. vom 19.11.2018

Vorsitzende Waltraud Weegmann: „Der Gesetzentwurf setzt falsche Prioritäten“

Der Deutsche Kitaverband kritisiert in einer Stellungnahme zum "Gute-Kita-Gesetz" u.a. das Fehlen verbindlicher, bundesweit einheitlicher und fundierter Mindest-Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. „Im Gesetzentwurf wird die Gebührenfreiheit zu stark priorisiert. Wichtiger wären Investitionen in mehr Qualität und Personal“, erklärt Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Bundesverbands. Entscheidend sei zudem ein langfristiges Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Ferner fordert der Zusammenschluss privater unabhängiger Träger von Kindertagesstätten eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe, wie es die Monopolkommission der Bundesregierung bereits vor 20 Jahren verlangt hat. „Gleicher Marktzugang und gleiche Förderung für gleiche Leistung würde in hohem Maße zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beitragen“, so Weegmann.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 19.11.2018

Impulspapier der konfessionellen Wohlfahrts- und Altenhilfe-Fachverbände für sorgende Gemeinschaften und Reform der Pflegeversicherung

Würdiges Altwerden braucht sorgende Gemeinschaften – mit diesem Leitmotiv haben der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland mit ihren Fachverbänden, dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), ein Impulspapier zur Weiterentwicklung der Altenhilfe in Deutschland vorgelegt.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind auf ein unterstützendes Umfeld in ihrer Nachbarschaft angewiesen. Freiwilliges Engagement zu stärken, um Vereinsamung entgegen zu wirken, bleibe wesentlich für eine an den Bedürfnissen älter werdender Menschen orientierte Arbeit der Verbände.

Die örtliche soziale Infrastruktur müsse im Zusammenwirken der Akteure der Altenhilfe, der Selbst- und Nachbarschaftshilfe und der kommunalen Daseinsvorsorge weiterentwickelt werden.

Die Verbände betonen: Als Träger der sozialen Infrastruktur ist ihnen die Lebenswirklichkeit der alten Menschen und ihr Umfeld vertraut. Mit dieser Expertise wollen sie sich in die kommunalen Planungsprozesse ebenso wie in die Reform der Pflegeversicherung einbringen. "Die Versicherten sollen künftig für bedarfsgerechte Pflegesachleistungen im Leistungsfall nur einen begrenzten Selbstbehalt zahlen", fordern die Verbände. Die Entlastung pflegebedürftiger Menschen und der Kommunen, die ersatzweise zahlen müssen, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist ein Schritt zu einer grundlegenden Reform der Altenhilfe.

Die konfessionellen Verbände schlagen vor, dass frei werdende Mittel dafür genutzt werden sollen, vor Ort Pflegenetzwerke zu knüpfen, in denen Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer und Pflegeprofis zusammenwirken können. Mit ihrem Impulspapier, das heute in Berlin vorgestellt wird, setzen sich die kirchlichen Wohlfahrts- und Altenhilfeverbände für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und der kommunalen Aufgaben im Bereich der Altenhilfe ein.

Das Impulspapier der Verbände finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Angesichts der Stimmungsmache und öffentlichen Angriffe von Rechtspopulisten hat sich der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes ausdrücklich hinter die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes gestellt. Der Paritätische warnt vor einer mutwilligen Verzögerung der Ratifizierung des Paktes, dem mehrjährige Beratungen der Vereinten Nationen vorangegangen sind.

Die in der aktuellen Debatte vorgebrachten Vorwürfe, mit dem Pakt würde die nationale Souveränität bei der Gestaltung der Migration aufgegeben, einer Masseneinwanderung würden Tür und Tor geöffnet, die Pressefreiheit werde beschnitten, um migrationskritische Berichterstattung zu unterbinden, entbehrten jeder Grundlage, heißt es in der Vorstands-Resolution des Paritätischen. „Es handelt sich hier um übelste Stimmungsmache mit Falschinformationen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die grundsätzlich positive Sicht auf Migration, die der Pakt „in politisch rauen Zeiten“ transportiere, wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband entschieden unterstützt. Der Pakt stelle einen „Meilenstein in der internationalen Migrationspolitik dar, da sich erstmals unter Führung der UN die überwiegende Mehrzahl der UN-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Vision von sicherer, geregelter und legaler Migration einigen“, so die Positionierung.

„Wir appellieren an die Politik zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren und nicht die rechtspopulistische Stimmungsmache nicht weiter anzuheizen. Wer die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes jetzt in Frage stellt oder künstlich verzögert, gießt Wasser auf die Mühlen von AfD und anderen Rechten“, warnt Rolf Rosenbrock.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2018

Ausdrücklich unterstützt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Überlegungen von SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Andrea Nahles und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Überwindung von Hartz IV. Die grundsätzlichen Aussagen gingen in die richtige Richtung. Die Grundsicherung müsse vom Hilfebeziehenden aus gedacht werden und dürfe sich nicht in erster Linie vom Gedanken leiten lassen, wie sich Missbauch verhindern lässt.

"Insbesondere die kritischen Äußerungen zu den Strafen in Hartz IV zeigt, dass nun auch in der Spitze der SPD Bewegung hinsichtlich der Abschaffung von Sanktionen gekommen ist", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Wir brauchen ein Grundsicherungssystem, das angstfrei funktioniert, Teilhabe ermöglicht und auf Sanktionierung und Drangsalierung vollständig verzichtet."

Auch die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die Kinder auf jeden Fall vor Hartz IV bewahrt, begrüßt der Paritätische mit Nachdruck. Der Verband macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich alle Überlegungen letztlich daran messen lassen müssen, ob die Grundsicherungsleistungen wirklich existenzsichernd sind und Teilhabe ermöglichen, was derzeit nicht der Fall sei.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 17.11.2018

Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung und nicht gleichzeitig Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden. Zudem warnen die Organisationen davor, dass die Regelungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben.

„Wir befürchten ein Förderprogramm für Schul- und Studienabbrüche“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wenn Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und Ausbildung bestehen, werden zahlreiche junge Menschen die Schulen verlassen und arbeiten, statt ihren Bildungsweg fortzusetzen.“ Notwendig ist eine Regelung von der Studierende, Schüler, Azubis und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren.

Bereits jetzt verlassen viele Jugendliche zu früh die Schule, da sie ihren Aufenthalt nur über die Ausbildung sichern können. In der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen wird dieses Problem unter „Ausbildungszwang“ diskutiert. Bleibt es bei der öffentlich gewordenen Einigung droht ein „Beschäftigungszwang“ und ein mögliches Abrutschen in prekäre Arbeitsverhältnisse. Ein solcher Beschäftigungszwang wäre auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv, da höhere Bildungsabschlüsse die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und dauerhaften Leistungsbezug sind.

Der Ansatz greift darüber hinaus zu kurz, wenn Geduldete zum Teil erst gar keine Arbeit aufnehmen dürfen. „Wir brauchen echte Perspektiven statt eiliger Kompromisse“, erklärt Günter Burkhardt von PRO ASL. „Wenn Menschen weiterhin Arbeit und Ausbildung verboten werden kann, läuft jede Neuregelung ins Leere“.

Laut Medienberichten sieht ein Kompromiss zwischen Union und SPD zum Einwanderungsgesetz eine neue Beschäftigungsduldung vor, wenn geduldete Schutzsuchende mindestens eineinhalb Jahre mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zudem soll es Verbesserungen für Auszubildende geben. „Personen, die halbtags arbeiten können, wie etwa Alleinerziehende, dürfen nicht im Stich gelassen werden. Sonst drohen insbesondere Frauen ausgeschlossen zu werden“, warnt Burkhardt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:30.November 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit dem landespolitischen Frühstück „KINDERRECHTE (BE)TREFFEN POLITIK“ lädt das SOS-Kinderdorf Berlin Landespolitiker, NGOs und weitere Akteure in die Botschaft für Kinder ein. In dieser Reihe wird regelmäßig diskutiert, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Berlin besser umgesetzt werden können. Denn: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleiche Chancen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialem Status. Als ersten Gast konnten wir hierfür Frau Sawsan Chebli, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales und Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund gewinnen.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir am 30. November folgende Themen diskutieren: Wie können Landespolitik, Verbände, Institutionen und NGOs gemeinsam die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung besser gestalten? Wie können Dialog und Zusammenarbeit zwischen Institutionen, NGOs und Politik zum Thema Kinderrechte in der Praxis noch besser werden? Was wünschen sich Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfs konkret von der Politik?

Das detailliertere Programm des politischen Frühstücks entnehmen Sie bitte der Einladung.

Termin:07.Dezember 2018

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Damit beginnt Artikel 1 der am 10. Dezember 1948 in Paris verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Sie stehen jedem Menschen – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Einkommen, Sprache, Religion oder sexueller Orientierung zu. 30 Jahre nach dem Ende des Ersten und drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war vor 70 Jahren vielen bewusst, wohin es führt, wenn die Würde des einzelnen Menschen nicht anerkannt und nicht geschützt wird. Die universellen Menschenrechte bilden das Fundament für unser Zusammenleben auf diesem Planeten und in menschlicher Gemeinschaft. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bilden eine elementare Grundlage für Gerechtigkeit, Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige Entwicklung.

Der 70. Jahrestag ist für die Grüne im Bundestag ein Anlass zum Feiern – aber auch ein Ansporn zu reflektieren und kritisch zu evaluieren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist als Keimzelle internationaler Menschenrechtsstandards heute noch so aktuell wie damals. Die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und das Recht eines jeden Menschen auf ein Leben in Würde, ohne Furcht und ohne Not werden global wieder in Frage gestellt. Nicht nur in Kriegen wie in Syrien oder dem Jemen und nicht nur von autokratischen Regimen werden Menschenrechte massiv verletzt. Auch in Demokratien ist der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenrechte nicht mehr selbstverständlich. Weltweit häufen sich Herabwürdigungen von und Austritte aus menschenrechtlichen Institutionen, und die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden in vielen Staaten zunehmend beschränkt („Shrinking Spaces“). Menschenrechtsverteidiger*innen werden bedroht und verfolgt.

Vor diesem Hintergrundsoll am 7. Dezember auf der ganztätigen Konferenz „RESPECT. PROTECT. PROMOTE. 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ mit Gästen und Expert*innen aus der ganzen Welt über Handlungsoptionen für die Stärkung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Menschenrechten diskutiert werden.

Auf insgesamt neun Panelssoll mandarüber sprechen, wie u.a. Minderheitenrechte effektiver dadurch durchgesetzt werden können, dass Angehörige unterschiedlicher Minderheiten, wie bspw. Muslim*innen und LSBTII zusammenarbeiten. Angesichts weltweiter sexualisierter und genderbasierter Gewalt in all ihren Facetten erörtert man, wie man mit konkreten Handlungsstrategien und feministischen Narrativen für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen eintreten könnte. Nach wie vor kommt es auch in Europa zu Ausbeutung und Zwangsarbeit – auch hier sind Frauen besonders häufig betroffen. Angesichts dessen stellen wir uns der Frage, wie ein modernes Einwanderungsgesetz aussehen kann, das die Rechte von Arbeitsmigrant*innen schützt. Kinder bilden ebenfalls eine besonders vulnerable Gruppe; ihre Rechte werden weltweit missachtet und verletzt. Mit zwei Expertinnen diskutieren Sie, welche konkreten Schritte notwendig sind, um Kinderrechte in vollem Umfang umzusetzen. Die voranschreitende Digitalisierung ist mit Blick auf den Menschenrechtsschutz ein bislang vergleichsweise unbetretenes Terrain. Es wird mit ausgewählten Expert*innen diskutiert, welche Risiken und Chancen der digitale Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten bietet. Zeitgleich werden weltweit Versammlungs-, Presse- und Organisationsfreiheit systematisch eingeschränkt; wie demgegenüber neue partizipative Räume und Möglichkeiten für Menschenrechtsverteidiger*innen aussehen können, wollen wir am Beispiel von aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und Armenien beleuchten. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es, schwerste Menschenrechtsverletzungen weltweit zu ahnden, ungeachtet von Blockaden im UN-Sicherheitsrat und einer Überlastung des Internationalen Strafgerichtshofs. Auch auf die Umsetzung dieses Mechanismus wird im Rahmen unserer Konferenz umfassend eingegangen. Was Menschenrechtsaktivist*innen Tag für Tag in ihrer Arbeit antreibt, wie Menschenrechtsschutz ganz unmittelbar aussehen kann und das Menschenrechtsschutz uns alle angeht, demonstrieren Vertreter*innen von SOS Méditerranée und Viva con Agua.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Referentenentwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)" aktuell geäußert.

Die Verbesserung der Situation armer und von Armut gefährdeter Familien und die damit einhergehende Forderung nach einer ausreichenden Existenzsicherung für alle Kinder stehen seit vielen Jahren im Fokus der Arbeit des ZFF.

Auf Grundlage dieser Perspektive begrüßt das ZFF den vorliegenden Referentenentwurf als einen wichtigen Schritt. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe der Leistung gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die sozio-kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte sich jedoch aus Sicht des ZFF bei der Existenzsicherung von Kindern nicht auf eine Minimallösung konzentrieren. Insbesondere bei Kindern sind die Kosten für ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum, das die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder sichert, auch als Investition in die Zukunft zu sehen, die hohe gesellschaftliche Folgekosten von Armut vermeiden hilft.

Die ZFF Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Datenreports 2018 mit dem Schwerpunkt „Wie leben Kinder in Deutschland?“, fordert das ZFF die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, arme Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu stellen.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Daten: „Vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut. Gleichzeitig werden einem großen Teil zentrale Kinderrechte verwehrt: sie wachsen unter schlechten ökonomischen Bedingungen auf und ihr Alltag ist von zahlreichen Entbehrungen geprägt. Kinder, die in materieller Armut aufwachsen, leben mit gesundheitlichen Einschränkungen, schlechten Bildungschancen, in beengten Wohnverhältnissen und leiden unter sozialer Stigmatisierung. Häufig prägen diese Erfahrungen die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, brauchen arme Kinder und Jugendliche ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien brauchen Zeit füreinander und es müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereit stehen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Aus diesem Grund wollen wir die Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße stellen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit nicht ein Teil der Gesellschaft dauerhaft abgehängt bleibt und alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Davon hängt langfristig der Wohlstand unserer Gesellschaft ab.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.11.2018

AKTUELLES

Ende September dieses Jahres fand der 4. Gender Studies Tagung "(Un)gleich besser?! – Die Dimension Geschlecht in der aktuellen Ungleichheitsdebatte" statt, die vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veranstaltet wurde.

Jetztsteht ihnen die Dokumentation der Tagung mit Downloads von Beiträgen und einem Tagungsvideo zur Verfügung.

Thematisch ging es um Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Zudem wurden Auswirkungen der Gleichstellungsaktivitäten auf die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Blick genommen und kritisch hinterfragt: Wem nutzen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden, und wenn ja, wie?

Lassen sie sich von den Antworten der hochrangigen Gäste überraschen.

Die Diakonie hat heute in Berlin eine Handreichung zum Umgang mit Rechtspopulismus vorgestellt. "Sie richtet sich an alle, die in der Diakonie jeden Tag engagiert an der Seite der Menschen arbeiten", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Das Erstarken rechtspopulistischer Kräfte stellt auch die Diakonie vor neue Herausforderungen. Wir dulden in unseren Einrichtungen keinen Rassismus oder Antisemitismus, keine Ausgrenzung oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit", erklärt der Diakonie-Chef weiter. "Die Diakonie bleibt bei ihrem christlichen Selbstverständnis und an der Seite der Schwachen und Benachteiligten", sagt Lilie. Die Angebote der Diakonie stehen allen Menschen offen, unabhängig von Hautfarbe und Geschlecht, Weltanschauung und Religion. Mit der Handreichung will die Diakonie ihren Mitarbeitenden helfen, angemessen auf Provokationen und Tabubrüche – auch aus den eigenen Reihen – zu reagieren. "Die Frage ist doch, wo müssen wir klare Grenzen setzen, und an welcher Stelle können wir gelassen bleiben, um den Populisten nicht in die Hände zu spielen?", fragt Lilie.

"Der Einzug der Rechtspopulisten in die Parlamente hat die Maßstäbe und Grenzen des Sagbaren verschoben. Eine Verrohung der Sprache und des Umgangs, unterschwelliger oder offener Rassismus begegnen uns auch in der Diakonie", erklärt Lilie. So wolle eine Bewohnerin eines Pflegeheimes zum Beispiel nur von deutschen Pflegekräften gepflegt werden. In einem anderen Fall seien in einer Kita Erzieher beim Wickeln auf einen Hakenkreuz-Body gestoßen. In einer diakonischen Einrichtung sei ein Mitarbeiter durch ihre Thor-Steinar-Kleidung aufgefallen. Völlig inakzeptabel sei es, dass Mitarbeitende einer Tafel bedroht wurden, nachdem sie eine Spende der AfD abgelehnt hätten. Auch bei der aktuellen "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie sei es gelegentlich zu Hass-Kommentare gekommen, erklärt Lilie.

Die Broschüre "Umgang mit Rechtspopulismus" finden Sie unter https://www.diakonie.de/broschueren/handreichung-zum-umgang-mit-rechtspopulismus/

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ZFF-Info 17/2018

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Frauenministerin Giffey: „… aber der Kampf um mehr Frauenrechte geht weiter!“

Heute fand der feierliche Festakt mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts im Deutschen Historischen Museum in Berlin statt. Bundesfrauenministerin Giffey erinnerte an den langen Weg, den sich Frauen um die Gleichberechtigung der Geschlechter erkämpfen mussten: „Frauen können alles. Das ist Fakt und Forderung zugleich. Und wenn Frauen – und auch einige Männer, etwas so Bahnbrechendes wie das Frauenwahlrecht erreicht haben, ist es wichtig, daran zu erinnern“, so Giffey.

Trotz der Freude über die Errungenschaften macht Bundesfrauenministerin Dr. Giffey auf die auch heute noch verbleibenden Aufgaben aufmerksam: „Heute geht es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Aufwertung der sozialen Berufe und um den Schutz vor Gewalt. Es ist wichtig, dass Frauen wählen gehen. Genauso wichtig ist, dass sie für politische Ämter kandidieren und gewählt werden. Dann bewegt sich nämlich mehr für Frauen. Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind gut für die Demokratie.“

Derzeit sind Frauen in keinem Parlament in Deutschland gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag ist der Frauenanteil nach der letzten Wahl um 6 Prozentpunkte auf 31 Prozent gesunken und hat damit den Stand von vor 20 Jahren. Die Ministerin betont weiter: „Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern ist noch immer keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder neu erkämpft werden.“

Am 12. November 1918 wurde die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht geschaffen. Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Der 12. November 1918 gilt somit als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Beim feierlichen Festakt einhundert Jahre danach würdigten die Bundeskanzlerin und Bundesministerin Giffey im Deutschen Historischen Museum mit rund 350 Gästen diejenigen, die für Gleichberechtigung der Geschlechter, das Wahlrecht für Frauen und einen positiven Wandel gekämpft haben.

Ministerin Giffey: „Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Wir können stolz darauf sein, auch auf das, was sich Frauen seitdem erkämpft haben. Und auch heute ist es wichtig zu fragen: Wofür streitest Du? Jede und jeder einzelne kann sich einsetzen für eine bessere Gesellschaft mit gleichen Rechten. Deshalb haben wir dazu eine deutschlandweite Kampagne gestartet.“

Im Januar 1919 fand erstmalig die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten statt. Es kandidierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete ins Parlament einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80 Prozent.

Kampagne zu 100 Jahre Frauenwahlrecht

Der Festakt am 12. November ist Höhepunkt der Jubiläumskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Das Kampagnenmotto lautet: „Streiten für gleiche Rechte – Wofür streitest Du?“ Über 1.800 Plakate hängen an über 400 Orten.

Die Kampagne wird von über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Alle Informationen rund um das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht sowie die Jubiläumskampagne finden Sie unter: https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/startseite.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts am 12. November erklären Katrin-Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Das Frauenwahlrecht ist ein Meilenstein unserer heutigen Demokratie. Unser Respekt gilt den starken Frauen, die gegen alle Widerstände vor 100 Jahren für sich und die nachfolgenden Generationen Frauen die Teilhabe an politischen Prozessen erstritten haben. Wir sind es diesen Kämpferinnen schuldig, dass wir uns weiter für die Gleichstellung einsetzen. 100 Jahre später ist viel erreicht, aber es gibt noch zu viele Baustellen: Die gläserne Decke steht immer noch, Männer verdienen im Durchschnitt weiterhin mehr als Frauen und in den Vorständen der DAX-Unternehmen liegt der Frauenanteil im einstelligen Prozentbereich. In der Bundesregierung sieht es kaum besser aus, nur ein Viertel der Staatssekretäre sind weiblich besetzt, Bundesminister wie Horst Seehofer oder Andreas Scheuer kommen gleich ganz ohne Frauen auf dieser Ebene aus. Dies ist nicht nur eine schlechte Bilanz, sondern es ist das Bild einer Regierung, die nicht auf der Höhe der Zeit ist. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist festzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit bei den anderen Fraktionen noch kein Selbstläufer ist, der Frauenanteil im Bundestag ist erstmals wieder gesunken. Wir werden deshalb weiter für mehr Gerechtigkeit kämpfen, in guter Tradition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.11.2018

Zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Einführung des Frauenwahlrechts markierte einen Meilenstein im Kampf für Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. 100 Jahre später ist dieser Weg noch immer nicht zu Ende. Wir müssen noch mehr tun, um etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt zu erreichen. Zudem müssen Benachteiligungen und Diskriminierung konsequent abgebaut werden. Darüber hinaus wollen wir, dass sich mehr Frauen politisch engagieren können – bis in die Spitzenämter. Dafür müssen wir allerdings nicht das Wahlrecht, sondern die Parteiarbeit und -kultur ändern. Die Freien Demokraten haben den Auftrag für sich bereits angenommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts fordert der DFV eine Reform des Wahlrechts und die Abschaffung des Wahlalters

Heute jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Beim Deutschen Familienverband (DFV) ist die Freude verhalten. „Das Frauenwahlrecht ist eine wichtige demokratische Errungenschaft, aber auch nach 100 Jahren dürfen nicht alle Frauen wählen“, so Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Bis heute sind etwa 6,5 Millionen Mädchen und junge Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie unter 18 Jahre alt sind. Diese fehlende politische Vertretung ist eine maßgebliche Schwachstelle unserer Demokratie. 18 Jahre lang haben junge Menschen kein Stimmrecht, obwohl sie durch die heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung ihrer Interessen allein abhängig vom guten Willen. „Wenn Heranwachsende ausgeschlossen werden, fallen entscheidende Stimmen weg. Demokratie lebt aber von der Beteiligung aller, auch der Minderjährigen. Sie sind keine Bürgerinnen zweiter Klasse“, sagt Heimann.

Der demografische Wandel verschärft das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich. Wenn sich die Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Gesellschaft orientiert, geraten die Bedürfnisse von jungen Menschen ins Hintertreffen. Der DFV befürwortetdie Änderung des Grundgesetzes (Art. 38 Abs. 2; Wahlaltersgrenze) sowie des Bundeswahlgesetzes, durch die das Wahlrecht solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden kann, bis das Kinddie Wahlmündigkeit erreicht. „Wir müssen jetzt den Mut zu einer jungen Demokratie haben, in der alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen können. Sofern sie die Wahlmündigkeit noch nicht erreicht haben, sind Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Heimann. Am Geburtstag des Frauenwahlrechts heißt das: Kein starkes Frauenwahlrecht ohne Wahlrecht ab Geburt.

In der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt. Nur wer wählt, zählt!““ engagiert sich der Deutsche Familienverband mit Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., für eine Stärkung des Wahlrechts durch das Wahlrecht ab Geburt. Weitere Informationen unter: https://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.11.2018

Heute vor 100 Jahren, am 12. November 1918, rief der Rat der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht in Deutschland aus. Parität wurde bisher jedoch noch in keinem deutschen Parlament erreicht. Im Bundestag ist der Frauenanteil mit 30,9 Prozent seit der letzten Wahl sogar auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Im Europäischen Parlament sind weniger als ein Drittel der 96 deutschen Abgeordneten Frauen.

"Die Zahlen zeigen: Gleichberechtigte politische Teilhabe ist keine Selbstläuferin. Die mangelnde Repräsentanz von Frauen in der Europäischen Union, in der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik wirft kein gutes Licht auf unsere Demokratie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert daher eine Änderung des Wahlrechts. Die Parteien müssen zu einer geschlechtergerechten Besetzung ihrer Wahllisten verpflichtet werden. Denn auch sie haben hinsichtlich der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern einen Verfassungsauftrag zu erfüllen", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. In Frankreich gibt es eine solche Regelung schon seit 16 Jahren. Auch acht weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Gesetze zur Förderung von Parität eingeführt, darunter Irland, Polen, Belgien und Spanien.

Zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts hebt Wersig hervor: "Unsere Vorgängerinnen haben in den letzten 100 Jahren wichtige Meilensteine erkämpft.

Die Gleichberechtigung ist im Grundgesetz verankert, wir haben heute eine Bundeskanzlerin. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten noch immer ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Das zeigt sich nicht nur in der Politik, sondern auch in Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft, Medien und Kultur."

Der djb wird heute gemeinsam mit dem Maxim Gorki Theater und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in einer ausverkauften Festveranstaltung den Stand der Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland auf den Prüfstand stellen – mit Auszügen aus der Inszenierung "Stören" von Suna Gürler, einem Impulsvortrag von Mely Kiyak und einer Podiumsdiskussion, unter anderem besetzt mit Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König. "Das Frauenwahlrecht wurde durch den ausdauernden Einsatz einer breiten, verschiedene Flügel übergreifenden Bewegung erstritten. In diesem Zeichen und getreu dem Titel unserer heutigen Veranstaltung ‚Gleichberechtigung kommt noch…‘ wollen wir optimistisch in die Zukunft blicken", so Wersig. Der Abend wird ausklingen mit einem Konzert der Band Britta und Musik von DJ Ipek.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks starten Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey hat heute auf einer Konferenz in Berlin den Startschuss für einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII münden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir dazu beitragen, dass auch die Jüngsten gut durchs Leben kommen: die Kinder. Mit unserem Beteiligungsprozess wollen wir die Fachwelt in die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts schon vor dem Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen. Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden.“

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.

Nach der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess fließen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ein.

„Wir alle wollen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die wirksam für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen arbeiten kann. Wir setzen dabei auf einen breiten Dialog, auf einen umfassenden Austausch mit allen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in angrenzenden wichtigen Bereichen, Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks zur Eröffnung der Konferenz.

Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de, die ab heute online ist. Hier wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert.

Bei der Organisation und Umsetzung des Dialogprozesses wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, die „IJOS GmbH (Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement)“ und das „Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)“ unterstützt.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden im Nachgang auf der Projektplattform www.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht.

Geschäftsstelle

Ansprechpartner für den Dialogprozess ist eine Geschäftsstelle, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Geschäftsstelle für den Dialogprozess„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) Zebralog GmbH & Co. KG

Chausseestraße 8

Aufgang A, 5.Etage

10115 Berlin

geschaeftsstelle@mitreden-mitgestalten.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat heute die Programmkonferenz „Demokratie leben!“ eröffnet. Ca. 500 Programmpartner folgten der Einladung des Bundesfamilienministeriums nach Berlin.

In ihrer Eröffnungsrede erklärte Frau Dr. Giffey, dass das Programm mittlerweile überall in Deutschland für konkrete Projekte zur Demokratieförderung vor Ort genutzt wird und sehr gut ankommt. „Wir wollen „Demokratie leben!“ vereinfachen und neu ausrichten: mit klareren Strukturen und weniger Bürokratie“, so Ministerin Giffey. „Wir werden das Programm ab 2020 auf drei Kernziele konzentrieren: (1) Demokratie fördern, (2) Vielfalt gestalten, (3) Extremismus vorbeugen.“

Nach einer Eröffnungsrede erörterte Ministerin Giffey die Weiterentwicklung des Bundesprogramms. Auf der Konferenz wurden die unterschiedlichsten Erfahrungen aus der Projektarbeit und die Nachhaltigkeit der entwickelten Präventionsansätze diskutiert. Die Programmpartner nutzten zudem die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung untereinander.

Auch die längerfristige Perspektive der Demokratieförderung in Deutschland war Thema der Konferenz. Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Demokratiearbeit braucht verlässliche Strukturen und Kontinuität. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz. Ich kann niemandem erklären, dass der Bund zwar auf ewig regionale Wirtschaftsförderung vor Ort mitfinanzieren darf, aber Projekte und Initiativen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, immer nur für ein paar Jahre von Modellprojekt zu Modellprojekt.“

Neben den konkreten Fragen der Programme diskutierten die Teilnehmenden auch grundsätzliche gesellschaftliche Fragen: Wie können wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken? Wie können wir die zunehmende Polarisierung aufhalten? Wie schaffen wir es, dass sich mehr Menschen für unsere Demokratie engagieren? Wie können wir die für die Demokratie Engagierten besser unterstützen?

Das BMFSFJ erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie für das Programm „Demokratie Leben!“. Für das Jahr 2018 stehen derzeit gut 120 Millionen Euro für „Demokratie Leben!“ zur Verfügung. Die Haushaltsverhandlungen für 2019 laufen. Neue Förderaufrufe werden im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht. Dafür hat die Programmkonferenz wichtige Impulse gegeben.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Das Bundesfamilienministerium hat die Förderung von Projekten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Engagements für die Demokratie in Chemnitz deutlich verstärkt und erweitert. Wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zwei Monate nach ihrem ersten Besuch heute in Chemnitz erklärte, wurden seit September allein die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die „Partnerschaft für Demokratie Chemnitz“ verdreifacht – von 100.000 Euro auf 300.000 Euro in diesem Jahr. 41 Vereine und Nichtregierungsorganisationen können damit Projekte für Jugend- und Kulturarbeit in Chemnitz umsetzen.

Unter anderem unterstützt der Bund damit ein medienpädagogisches Bildungsprojekt für Kinder und Jugendliche zum Abbau von fremdenfeindlichen Vorurteilen, einen Theaterworkshop, einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über Angst, Enttäuschung und Gerechtigkeit sowie Patenprogramme zum Austausch zwischen Migranten und Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern.

Mit dem Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ fördert der Bund gezielt die Jugendarbeit in Chemnitz. In den vergangenen drei Jahren waren es mehr als 700.000 Euro. Eine Weiterfinanzierung in der nächsten Förderphase von 2019 – 2022 ist geplant. Das Programm richtet sich an junge Menschen in sozial benachteiligten Gebieten. Es soll ihnen helfen, ihre individuellen Probleme beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu meistern, etwa durch konkrete Beratung und Unterstützung im Einzelfall.

Das Chemnitzer Kulturfestival “Aufstand der Geschichten“, das am Abend eröffnet wird, bekommt vom BMFSFJ zusätzlich 77.000 Euro und damit rund 177.000 Euro Förderung.

Zudem wird es ab dem Sommersemester 2019 einen neuen Studiengang „Präventionsmanagement“ an der Technischen Universität Chemnitz geben, dessen Konzeption und Evaluation vom BMFSFJ finanziert wird – mit fast 200.000 Euro bis 2020. Es werden Präventionsfachleute ausgebildet, die bei lokalen Konflikten vermitteln, junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen und Extremismus vorbeugen.

Insgesamt stellt der Bund Chemnitz in diesem Jahr mehr als 3,2 Millionen Euro für zivilgesellschaftliches Engagement, Jugendarbeit und Demokratieförderung zur Verfügung. Dieses Niveau soll 2019 beibehalten werden.

Ministerin Giffey „Wir haben in den letzten zwei Monaten mit der Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Partnerschaft für Demokratie erarbeitet, wie konkrete Unterstützung durch den Bund weiter gestaltet und ausgebaut werden kann. Wir werden den Akteuren vor Ort auch künftig den Rücken stärken. Das hatte ich im August versprochen und das wird gehalten. Aber es geht nicht allein um Chemnitz. Hass und Hetze etwas entgegenzusetzen und die Demokratie und den Dialog zu fördern, ist eine Aufgabe überall in Deutschland.“

Die Ministerin trifft sich in Chemnitz mit Unternehmern, Sozialpartnern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie von Stiftungen und mit Betroffenen rassistischer Übergriffe. Franziska Giffey macht deutlich: „Nur gemeinsam – Bund, Land, Stadt und Zivilgesellschaft können wir die gesellschaftspolitischen Herausforderungen für unsere Demokratie meistern.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2018

Zur neuesten Diskussion um die Höhe des Mindestlohns erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal fordert Olaf Scholz, der Mindestlohn müsse gesetzlich auf 12 Euro festgelegt werden. Dabei war es seine Vorgängerin, Andrea Nahles, die den Mindestlohn einführte, und die festlegte, dass die Höhe dieses Mindestlohns von einer Mindestlohnkommission festgelegt wird – und nicht von der Politik.

Auch mit der im kommenden Jahr geplanten Erhöhung ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig und schützt nicht vor Armut.

Bei der Erhöhung des Mindestlohns soll sich die Kommission daher nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren, sondern muss die Bekämpfung von Armut im Mindestlohngesetz verankern. Dazu haben wir die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert. Ohne rechtliche Änderung bleibt der Mindestlohn immer auf niedrigem Niveau, auch wenn eine deutliche Erhöhung ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten wäre. Insgesamt muss der Mindestlohn stärker und schneller steigen, denn Löhne müssen auskömmlich sein und zum Leben reichen. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

Anlässlich der heute veröffentlichten Armutszahlen in Deutschland und Europa erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:

Die Große Koalition sitzt die seit Jahren alarmierend hohen Armutszahlen aus und verweigert sich der nachhaltigen Armutsbekämpfung. Es ist politisches Versagen, wenn in einem reichen Land wie Deutschland jeder fünfte in Armut lebt oder sich nicht einmal einen einwöchigen Urlaub leisten kann. Sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch sozialpolitisch sind die Handlungsbedarfe groß. Es ist gut, dass der Mindestlohn steigt, aber es reicht bei weitem nicht, um Menschen wirksam vor Einkommensarmut zu schützen. Gleichzeitig sind in Deutschland 7,6 Millionen Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen und erfahren täglich was Armut und soziale Ausgrenzung bedeutet. Wir Grüne sagen klar, dass sich Deutschland eine armutsfeste Garantiesicherung leisten kann und muss.

Die Bundesregierung muss mehr Anstrengungen unternehmen, die viel zu hohe Zahl von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen sind, zu senken – und zwar sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Ein wichtiger Schritt wäre eine europäische Mindesteinkommensrichtlinie, die Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme festlegt. Besonders erschreckend ist das Ausmaß von Kinderarmut. Hier müssen neue Ideen her, wie wir in der EU gemeinsam Kinderarmut vermeiden können. Deutschland sollte dabei mit der Einführung einer Kindergrundsicherung voran gehen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

„Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind ein Spiegelbild der Missstände auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind eine Folge unzureichender Regulierung. Der vielgelobte Beschäftigungsboom täuscht: Eine kaum wachsende Arbeitsmenge verteilt sich auf immer mehr Personen. Es gibt also nicht mehr Arbeit, sondern nur mehr Menschen, die sie erledigen – viele davon in miesen Beschäftigungsformen wie Minijobs, unfreiwilliger Teilzeit, Leiharbeit und Werkverträgen“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Zimmermann weiter:

Die Arbeit ist auch noch ungleich verteilt: Die einen schieben immer mehr Überstunden vor sich her, die anderen würden gern mehr arbeiten, können aber ihre Arbeitszeit nicht aufstocken. Wer zu viel arbeitet oder die Wochenarbeitszeit erhöhen will, hat dafür oft finanzielle Gründe: Niedriglohn und Arbeitszeitwünsche hängen miteinander zusammen. Manche brauchen sogar zwei oder drei Jobs, um über die Runden zu kommen.

Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern: Teilzeitbeschäftigte brauchen einen Anspruch auf eine Mindest-Wochenarbeitszeit von 22 Stunden. Umgekehrt muss die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Löhne müssen so bemessen sein, dass man davon leben kann. Die Instrumente dafür sind eine Stärkung der Tarifbindung und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Wir wollen gute Arbeit statt mieser Jobs. Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge sind durch reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen.

Ein Kurswechsel in der Arbeitspolitik wäre von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, denn gute Arbeitspolitik ist zugleich auch Gleichstellungspolitik. Das geltende Recht setzt Fehlanreize und hält Frauen sogar von der Erwerbstätigkeit ab. Der Großteil der Teilzeitbeschäftigten ist weiblich. Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist viel zu stark eingeschränkt, um daran grundlegend etwas zu ändern. Auch Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Sie fördern finanzielle Abhängigkeiten. Wegen der häufig gewählten Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind sie auch ein Motor von Altersarmut, von der Frauen ohnehin stärker betroffen sind. Wer es mit der Frauenpolitik ernst meint, muss bei der Arbeitspolitik ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 01.11.2018

Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht). Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Für Ehepaare wird das Existenzminimum für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) beziehungsweise 5.004 Euro (2020).

Zur Ermittlung der Beträge heißt es in dem Bericht, es werde bei Alleinstehenden von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern ausgegangen. Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer solchen Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben. Für Verheiratete wird eine Wohnung von 60 Quadratmetern als angemessen angesehen. Als Bruttokaltmiete für Ehepaare wurden 444 Euro (2020) ermittelt.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, soweit sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hätten. "Wohnkosten, die die im steuerlichen Existenzminimum berücksichtigten Beträge übersteigen, werden durch Wohngeld abgedeckt, soweit Höchstbeträge, die in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Mietenstufe festgelegt sind, nicht überschritten werden", heißt es dazu in dem Bericht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.866 vom 12.11.2018

Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4670) vorgelegt. Laut Unterrichtung (19/5413) regt der Bundesrat unter anderem an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie vorgesehene Änderungen in diesem und einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufeinander abzustimmen sind. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Prüfbitten Stellung und betont, dass sie im weiteren Verlauf der beiden Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf Kohärenz achten werde. Zwei Änderungsvorschlägen stimmt die Bundesregierung zu.

Der Entwurf soll die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleisten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen dem Entwurf zufolge unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.842 vom 06.11.2018

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen kämen Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte "Steuertarif auf Rädern" zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als "Tropfen auf den heißen Stein". Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen "Tarif auf Rädern" zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern für alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.846 vom 07.11.2018

Die Fraktion Die Linke fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. In einem Antrag (19/5548) heißt es, derzeit sei die Kostenübernahme auf jene Ehepaare begrenzt, die eigene Ei- und Samenzellen hierfür einsetzen könnten.

Dadurch würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert.

Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden. Das betreffe auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft lebten.

Zugangsbeschränkungen zur künstlichen Befruchtung sollten nur zulässig sein, wenn die Erfolgsaussichten zu gering oder das Risiko unvertretbar hoch sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.859 vom 08.11.2018

Nach der Höhe des nötigen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5341). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung maximal sein dürfen, damit bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter sechs Jahren, die Vollzeit arbeitet, der aktuelle Mindestlohn ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.861 vom 08.11.2018

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag "Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen" (19/5078).

Einhellig begrüßten die Sachverständigen, dass der Bund zukünftig sich verstärkt auch am qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung engagieren möchte und dafür in den kommenden vier Jahren den Bundesländern rund 5,5 Milliarden Euro bereitstellen will. Ebenso einhellig kritisierten sie, dass die Finanzierung des Gesetzes nicht über das Jahr 2022 gesichert sei. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken bezifferte den jährlichen Finanzbedarf für die Realisierung einer angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation in den Kitas auf rund acht Milliarden Euro. Würde eine generelle Gebührenfreiheit eingeführt, erhöhe sich der jährliche Finanzbedarf gar auf 18 Milliarden Euro. Dantlgraber plädierte dafür, dass der Bund seine Bemühungen deshalb auf die Realisierung eines angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation konzentrieren soll. In diesem Sinne argumentierten auch Frank Jansen vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Heiko Krause vom Bundesverband Kindertagespflege, Maria-Theresia vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung und die Erziehungswissenschaftlerin Susanne Viernickel von der Universität Viernickel. Die Sachverständigen unterstützten deshalb auch den Antrag der Grünen, die eine Fachkräfte-Kind-Relation von 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über dreijährige Kinder fordern. Überwiegend kritisch bewerteten die Sachverständigen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas. Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert, in der derzeitigen Situation jedoch nur schwer zu finanzieren. Die dafür bereitgestellten Gelder würden dann für eine Steigerung der Kita-Qualität fehlen.

Unterstützt wurde die Forderung nach einer bundeseinheitlich festgelegten Fachkraft-Kind-Relation von dem Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Für diesen Bereich habe der Bund gemäß der Vorgaben des Grundgesetzes und verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgericht im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eine Gesetzgebungskompetenz. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Staatsverträge zwischen dem Bund den 16 Bundesländern über einzelne Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität sei in dieser Form jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da dadurch die Autonomie der Länder zu stark eingeschränkt werde.

Gegen eine bundeseinheitliche Fachkräfte-Kind-Relation und andere Qualitätsstandards sprach sich hingegen Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aus. Die Anforderungen und Probleme in den Kommunen seien höchst unterschiedlich. Deshalb sollte vor Ort entschieden werden, wie und in welchen Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität ergriffen werden.

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit wies den Gesetzentwurf zurück, weil er einseitig Familien unterstütze, die ihre Kinder in Kitas betreuen lassen. Die elterliche Betreuung hingegen werde benachteiligt. Resch sprach sich deshalb für ein Betreuungsbudget aus, das den Eltern zur Verfügung gestellt werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.839 vom 06.11.2018

Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Familien ist von mehreren Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als unzureichend kritisiert worden. So erklärte der Bund der Steuerzahler, die Pläne der Bundesregierung würden "hinter den Erwartungen vieler Familien zurückbleiben". Die Bundessteuerberaterkammer wies auf den hohen Anteil von Alleinerziehenden in Deutschland hin. Die Freibeträge für Alleinerziehende und Freibeträge für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf seien seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben worden und würden im Zeitablauf inflationsbedingt an Wert verlieren. Eine Anpassung müsse geprüft werden.

Grundlage der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten öffentlichen Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723), der eine Entlastung um jährlich knapp zehn Milliarden Euro vorsieht. Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, erwartet die Bundesregierung. Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Der Bund der Steuerzahler monierte, bei dem Paket handele es sich nicht um politisch motivierte Entlastungen, sondern um das "verfassungsrechtlich notwendige Pflichtprogramm". Es werde nur ein bisschen mehr getan als getan werden müsse. Wie schon die Bundessteuerberaterkammer kritisierte auch der Steuerzahlerbund, dass der Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf seit 2010 unverändert bei 1.320 Euro pro Kind und Elternteil liege. Zudem verlangte die Organisation eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums. Insbesondere Bezieher des Mindestlohns sollten keine oder nur eine geringe Steuer entrichten müssen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine regte an, die Erhöhung des Kindergeldes um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2019 vorzuziehen. Nach Angaben des deutschen Kinderschutzbundes ist die Kinderarmut drastisch angestiegen. Erforderlich sei daher die Einführung einer Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte, "dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreiche werden. Insbesondere Alleinerziehende werden wenig profitieren." Die Erhöhung der Steuerfreibeträge komme bei Alleinerziehenden mit oft kleinen Erwerbseinkommen kaum an. "Die Erhöhung des Kinderfreibetrags verstärkt insgesamt die bereits bestehende soziale Schieflage im System der Familienförderung, das Besserverdienende über den Kinderfreibetrag überproportional gegenüber denjenigen unterstützt, die lediglich das Kindergeld erhalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete den Grundfreibetrag als zu niedrig und wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass schon die gesetzliche Pfändungsfreigrenze bei 1.140 Euro im Monat liege und damit höher als die geplanten Anhebungen. Kritisiert wurde auch, dass Höherverdienende durch die Nutzung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen, denen Kindergeld gezahlt werde. Jedes Kind müsse dem Staat gleich viel wert sein, verlangte der DGB.

Dagegen bescheinigte Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) dem Maßnahmenpaket "insgesamt spürbare Entlastungen". Nach seinen Berechnungen erhält ein Single mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro eine jährliche Entlastung (inklusive Solidaritätszuschlag) von 207 Euro oder 0,46 Prozent des Bruttoeinkommens. Für ein Ehepaar mit gleichem Einkommen würde die Entlastung 241 Euro (0,53 Prozent des Bruttoeinkommens) betragen und für ein Ehepaar mit zwei Kindern sogar 470 Euro (1,04 Prozent). Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) sprach von "wahrnehmbaren Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen". Abseits dieser positiven Maßnahmen stelle sich aber die Frage, inwieweit sich in dieser Legislaturperiode weitere Spielräume für eine Entlastung der Steuerpflichtigen bieten würden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Maßnahmen gegen die Effekte der alten Progression. "Bessere wäre es aus Sicht der Unternehmen allerdings, eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsentwicklung einzuführen", so die Organisation.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.838 vom 05.11.2018

Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5417) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden. Der Bundesrat erläutert, dass mit dem Gesetz steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau in die Tat umgesetzt werden sollen. Die Steuervergünstigung hindere die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlags zu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.833 vom 05.11.2018

Das Ausmaß der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4790). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stützt sie sich – da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert – auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W),

"Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ", schreibt die Bundesregierung weiter. Somit seien Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich. Zudem könne nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg beziehungsweise andauernd wohnungslos waren oder sind.

Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren der Antwort zufolge im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in 860.000 Fällen Personen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg wohnungslos. Diese Zahl beinhalte – erstmals – auch die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, "die jedoch keineswegs ohne Unterkunft auf der Straße leben, sondern in der Regel weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind". Diese Gruppe werde auf 440.000 Personen geschätzt. Ohne die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge seien laut BAG W im Jahr 2016 in 420.000 Fällen Menschen in Deutschland zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wohnung gewesen. "Nach Schätzung der BAG W lebten im Jahr 2016 in 52.000 Fällen Menschen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße", heißt es ferner in der Vorlage.

"Hilfsweise zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W" nennt die Bundesregierung darin Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht hätten. Nordrhein-Westfalen weise als bevölkerungsreichstes Land aus, dass dort am Stichtag des 30. Juni 2017 insgesamt 32.286 Personen von den Kommunen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden waren.

Für Bayern liegen den Angaben zufolge Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Danach wurden laut Vorlage zum Stichtag insgesamt 12.053 wohnungslose Personen in Bayern gemeldet, die von den Kommunen und Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich hätten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe noch weitere 3.716 "anhängige" Klienten gemeldet, die im Laufe des Monats Juni beraten oder betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.820 vom 01.11.2018

Seit Jahren wächst das Kita-Personal auf konstant hohem Niveau: 724.109 Beschäftigte arbeiteten im Jahr 2018 bundesweit in einer Kindertageseinrichtung. Mit rund 621.000 Personen entfällt der weitaus größte Anteil von ihnen auf pädagogisches und leitendes Personal, während 103.000 Personen in Verwaltung und Hauswirtschaft arbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Kita-Träger mehr als 31.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eingestellt (+5 %). In den vergangenen zwölf Jahren wurden somit 300.000 neue Stellen geschaffen (+74%). Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren wächst

Das Personalwachstum ist insbesondere auf den U3-Ausbau zurückzuführen. So stieg zwischen 2006 und 2018 die Zahl betreuter Kinder unter drei Jahre von 287.000 auf 790.000 Kinder (+175%). Die Quote der Inanspruchnahme liegt damit bei gut einem Drittel (33,6%) – im Vergleich zu etwa einem Siebtel (13,7%) im Jahr 2006. Dennoch ist der Bedarf nicht gedeckt: Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wünschten sich 45% der Eltern 2017 einen Kita-Platz für ihre unter 3-jährigen Kinder.

Kitas haben Probleme, Personal zu finden

Das starke Wachstum stellt Kindertageseinrichtungen vor große Herausforderungen. Bei einer aktuellen Erhebung der WiFF schätzen fast alle befragten Kindertageseinrichtungen (89%) es schwierig bzw. eher schwierig ein, Stellen für pädagogisches Personal ohne Leitungsfunktion zu besetzen. Jeder dritten Einrichtung fehlt aufgrund der Probleme bei der Personalgewinnung die Zeit für die Entwicklung des pädagogischen Personals, z.B. durch Fort- und Weiterbildungen. An der schriftlichen Befragung nahmen über 1.400 Kitas von Dezember 2017 bis Mai 2018 teil.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Über WiFF

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts e.V. und wird aus Mitteln des BMBF gefördert.

Quelle: Information Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 31.10.2018

Einkommen in Deutschland: Verfestigung an den Rändern

Die Einkommen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren polarisiert, und das gleich auf zwei Ebenen: Zum einen ist die Gruppe der mittleren Einkommen geschrumpft, weil der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze deutlich und der über der statistischen Reichtumsgrenze etwas zugenommen hat. Zum zweiten haben sich Armut und Reichtum verfestigt. Das lässt sich daran ablesen, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm beziehungsweise einkommensreich sind, wobei die Tendenz bei armen Haushalten erneut deutlich ausgeprägter ist. Zudem zeigen sich wesentliche Unterschiede nach Geschlecht und Region: Dauerhafte Armut kommt in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern. Westdeutsche Männer haben am häufigsten ein dauerhaft hohes Einkommen: Etwa zwei Drittel der Wohlhabenden sind männlich, insgesamt leben 95 Prozent der Einkommensreichen in den alten Bundesländern. Bildung und Vollzeiterwerbstätigkeit sind wesentliche Faktoren, um Armut zu vermeiden und ein höheres Einkommen zu erzielen. Daher müssen soziale Hürden beim Bildungszugang abgebaut und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die Stabilität der Gesellschaft habe ihr Fundament im "Gründungsversprechen der deutschen Demokratie, dass sich jede und jeder Kraft eigener Leistung, flankiert von sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen, einen Platz in der Mitte der Gesellschaft sichern kann", schreibt WSI-Verteilungsexpertin Dr. Dorothee Spannagel in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Doch die Realität sehe anders aus, warnt die Forscherin. "Nicht nur geht die Einkommensschere auf, auch die Lebenswelten von Armen, Mittelschicht und Reichen fallen immer weiter auseinander."

Dieser Prozess beschleunige sich, wenn die soziale Mobilität weiter sinke, weil auf die Dauer beispielsweise die soziale Mischung von Wohnvierteln abnehme. "Nur, wenn es gelingt, verfestigte Armut aufzubrechen und zu verhindern, dass sich die Reichen von der Gesellschaft absetzen, gelingt es auch, jene gut integrierte gesellschaftliche Mitte zu erhalten und zu stärken, auf der die Stabilität unserer Demokratie beruht", betont die WSI-Expertin.

Aus ihren Befunden leitet WSI-Expertin Spannagel vier zentrale Handlungsfelder ab, um weiterer Polarisierung entgegen zu wirken:

– Lohnungleichheiten zwischen Ost- und Westdeutschland verringern: Aktuell liegt das mittlere Bruttoarbeitseinkommen für versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland bei 3.339 Euro im Monat. In Ostdeutschland sind es lediglich 2.600 Euro. Diese Diskrepanz gelte es zu verringern. Dabei spielten nicht nur Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur eine große Rolle, die im Osten stärker von Kleinbetrieben geprägt ist. Ein wichtiger Faktor seien auch Tarifverträge, die in den alten Ländern für deutlich mehr Beschäftigte gelten als in den neuen.

– Bildungsungleichheit reduzieren: Hier anzusetzen sei zentral, wenn man soziale Mobilität stärken will. Von frühester Kindheit an müssten Kinder aus benachteiligten Familien gezielt gefördert werden, um ihnen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen, der tatsächlich auch ihren Begabungen entspricht.

– Langzeitarbeitslosigkeit abbauen: Eine dauerhaft gesicherte, gut bezahlte sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist ein wirksamer Schutz vor dauerhafter Armut. Geeignete Instrumente zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit setzten vor allem bei der gezielten individuellen Förderung der Langzeitarbeitslosen an. Das umfasse intensive Beratung, etwa im Fall von Überschuldung oder gesundheitlichen Problemen sowie umfangreiche qualifikationsadäquate Weiterbildungsangebote, schreibt die Forscherin.

Personen, die keine Chancen haben, dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, müsse der Zugang zu öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht werden.

– Mehrverdienerhaushalte fördern: Leben in einem Haushalt mehr als ein Verdiener, sinkt das Risiko, dass dieser Haushalte dauerhaft von Armut betroffen ist, zeigt die WSI-Analyse. Daher bleibe eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Top-Thema, damit Männer wie Frauen in Haushalten mit Kindern erwerbstätig sein können. Die Forscherin empfiehlt einen weiteren Ausbau und möglichst auch den kostenlosen Zugang zu Kinderbetreuung ebenso wie flexiblere Arbeitszeitmodelle für erwerbstätige Eltern. Solche Maßnahmen kämen insbesondere auch Alleinerziehenden zugute – einer Bevölkerungsgruppe, die überdurchschnittlich häufig in dauerhafter Armut lebt.

*Dorothee Spannagel: Dauerhafte Armut und verfestigter Reichtum. WSI Verteilungsbericht 2018. WSI Report Nr.43, November 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_43_2018.pdf

Quelle: Pressemitteiung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2018, gekürzt

2017 wünschten sich rund 2,4Millionen Erwerbstätige im Alter von 15bis 74 Jahren eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,4 Millionen kürzer arbeiten wollten (Überbeschäftigte). Berücksichtigt wurden sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten unterbeschäftigte Personen insgesamt eine durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit von 28,5Stunden. Sie wünschten sich Mehrarbeit von 10,9Stunden. Überbeschäftigte kamen 2017 dagegen auf eine gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 41,8 Stunden. Sie wünschten sich eine Verkürzung um 10,8Stunden. Bei der Frage nach den Arbeitszeitwünschen sollten die Befragten berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren Verdienst und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Einbeziehung einer möglichen zweiten Tätigkeit hatten alle Vollzeiterwerbstätigen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,8 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen unverändert blieb. Dies sind Ergebnisse des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung.

Bei gemeinsamer Betrachtung aller Erwerbstätigen betrug die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit im Jahr 2017 durchschnittlich 35,5Stunden. Die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche würde – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,3Stunden je Erwerbstätigen führen.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden in Haupt- und – soweit vorhanden – Nebentätigkeit. 5,4% der Erwerbstätigen hatten 2017 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,0 Stunden (Teilzeit: 19,2 Stunden; Vollzeit: 41,2 Stunden).

Methodische Hinweise:
Die Erfassung von Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen mit Hilfe von Personen- oder Haushaltsbefragungen kann – trotz ähnlicher Frageformulierungen – zu ganz unterschiedlichen Resultaten führen. Dies ist beispielsweise beim Vergleich von Mikrozensus und Sozio-oekonomischem Panel (SOEP) der Fall. Ergebnisse einer analysierenden Studie enthält der Artikel "Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche: Unterschiede zwischen Mikrozensus und SOEP", der in Wirtschaft und Statistik, Heft 4/2017 veröffentlicht ist.

Die Stichprobe des Mikrozensus und der darin integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde zum Berichtsmonat Januar 2016 auf eine neue Auswahlgrundlage umgestellt, die jetzt auf den Ergebnissen des Zensus 2011 basiert. Durch den Umstieg kann die zeitliche Vergleichbarkeit mit Ergebnissen des Mikrozensus aus früheren Jahren eingeschränkt sein.

Ausführliche Untersuchungen in ausgewählten vergangenen Berichtsjahren zu Unter- und Überbeschäftigten sind im WISTA Themen-Archiv: Arbeitsmarkt zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018, gekürzt

Im Jahr 2017 hatten 10% der Frauen, die mit einem Partner im Haushalt zusammen lebten, den formal höheren Bildungstand in der Beziehung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traf der umgekehrte Fall häufiger zu: Bei über einem Viertel der Paare (27%) hatte der Mann im Vergleich zu seiner Partnerin einen höheren Bildungsstand. Überwiegend (63%) hatten in einer Partnerschaft lebende Frauen und Männer in Deutschland jedoch in etwa das gleiche Bildungsniveau.

Ehepaare, die die Mehrzahl der Paargemeinschaften stellen, unterschieden sich kaum vom Durchschnitt aller Paare. In gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, also bei unverheirateten Paaren hatten 15% der Frauen einen höheren Bildungsabschluss als ihre Partner. Dass der Mann einen höheren Bildungstand hatte, kam zu 20% vor. 65% der Frauen und Männer in diesen Lebensgemeinschaften hatten ein ähnliches Bildungsniveau.

Bei einer regionalen Betrachtung gab es ebenfalls Unterschiede im Bildungsniveau der Partner. In Ostdeutschland waren 13% der Frauen besser qualifiziert als ihre Partner, Männer hatten hier in 20% der Fälle den höheren Abschluss. Westdeutschland unterschied sich dagegen kaum vom Bundesdurchschnitt.

Auch von den in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebenden Personen hatte die Mehrzahl (63 %) einen gleichen Bildungstand wie ihre Partnerinnen beziehungsweise Partner. Nach dem Geschlecht differenziert, traf das auf 60 % der Männer und 66 % der Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus 2017, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht berücksichtigt. Für diese Auswertung werden Ehepaare und Lebensgemeinschaften nach dem International Standard Classification of Education (ISCED) betrachtet, einer Kombination aus Schul- und Berufsbildungsabschluss.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018

In Deutschland waren im Jahr 2017 rund 15,5Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 19,0% der Bevölkerung. Im Jahr 2016 waren es mit 16,0Millionen Menschen noch 19,7% der Bevölkerung gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, betrug der Anteil in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2017 durchschnittlich 22,5%.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:

  • Mit 16,1% der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2017 armutsgefährdet (2016: 16,5%). Das entsprach rund 13,1Millionen Menschen. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2017 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1096Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2302 Euro im Monat.
  • 3,4% der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2017 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2016: 3,7%). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
  • 8,7% der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20%. Im Jahr 2016 hatte der Wert bei 9,6% gelegen.

Im EU-Durchschnitt waren 16,9% der Bevölkerung von Armut bedroht sowie 6,9% von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 9,3% lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes durch den Bundestag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Dieses Gesetz war lange überfällig. Menschen, die lange Zeit ohne eine reguläre Beschäftigung sind, können ohne spezielle Maßnahmen nicht so einfach in den Arbeitsmarkt zurückkommen. Für Langzeitarbeitslose ist das Gesetz eine Chance, wieder am Berufsleben teilhaben zu können.“ Die AWO begrüßt besonders die jüngsten Änderungen, wie die Orientierung des Lohnkostenzuschusses am Tariflohn.

Aus Sicht der AWO war es wichtig, das Gesetz so auszugestalten, dass es in der Praxis auch tatsächlich in größerem Umfang angewendet und genutzt wird. „Mit der Tariflohnorientierung hat der Gesetzgeber die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, dass sich viele Arbeitgeber daran beteiligen könnten“, betont Wolfgang Stadler und ergänzt: „Dass es nun ein Instrument gibt, bei dem über einen Zeitraum von fünf Jahren Menschen beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben unterstützt werden können, stimmt uns erleichtert.“

Kritisch sieht die AWO die Zielgruppendefinition. Hier wird noch eine Weiterfassung und stärkere Berücksichtigung individueller Bedarfe der Menschen gefordert. Auch wird es weiterhin herausfordernd sein, bei einer jährlichen Degression der Lohnkosten von 10 Prozent ab dem dritten Jahr förderwillige Arbeitgeber zu finden. Wichtig wird hier sein, die Teilnehmenden entsprechend ihrer individuellen Interessen und Bedarfe gut zu vermitteln und passende Begleitangebote, wie Weiterbildung und Betreuung anzubieten. Wünschenswert wäre, dass in der Praxis auch auf die Expertise der Wohlfahrtsverbände zurückgegriffen werden wird.

„Die AWO sieht sich selbst in der großen Verantwortung als Arbeitgeberin, alle Möglichkeiten auszuloten in ihren Einsatzfeldern langzeitarbeitslose Menschen zu fördern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend. Deshalb unterstützt sie diese Initiative grundsätzlich und hofft auf ihre Verstetigung und die Beseitigung ihrer Schwachstellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.11.2018

Angesichts der europaweiten Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) zur Armutsentwicklung erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, zu den deutschen Ergebnissen:

„Die Auswertung ist für Deutschland ein Armutszeugnis. Wir erleben ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und ein Rekordtief bei der Arbeitslosigkeit, dennoch bleibt das Risiko von Armut und Ausgrenzung unverändert hoch und alarmierend stabil.

Ein großer Teil der Bevölkerung profitiert also nicht vom wirtschaftlichen Erfolg, und das größtenteils trotz Erwerbsteilnahme! Daher müssen endlich atypische Beschäftigungsverhältnisse konsequent eingedämmt werden, vor allem aber muss der Mindestlohn weiter kontinuierlich steigen.

Das Zusammenspiel von prekärer Beschäftigung, Armut und Ausgrenzung wirkt zudem für die vielen Betroffenen weit in ihre Zukunft hinein, weil ihnen Altersarmut droht. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Vorschläge für eine Grundrente vorzulegen, die sicherstellt, dass sich Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, auf ein armutssicheres Alterseinkommen verlassen können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2018

Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.11.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF teilt die Einschätzung, dass Familien auf Grund der Kindererziehung einen Beitrag zur Stabilität der Sozialversicherungssysteme leisten (generativer Beitrag). Allerdings ist eine Entlastung über die Beiträge zur Sozialversicherung der falsche Weg. Sozialversicherungen sind nicht dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen bereitzustellen, wie etwa Gesundheitsleistungen, Pflegeleistungen oder Renten, auch die Mütterrente. Und diese richten sich meist nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine Beitragsentlastung von Familien könnte daher zu einer Absenkung dieser Leistungen führen. Zudem: Eine Beitragsentlastung würde überproportional (besser verdienende) Männer entlasten und ggf. Frauen durch niedrigere Leistungen belasten. Und dies umso mehr, je höher das Einkommen ist. Wir sagen deshalb: Eine Familienentlastung in der Sozialversicherung muss auf der Leistungsseite geschehen durch die bessere Anerkennung von Fürsorgearbeit oder die bessere Übernahme von Gesundheitsleistungen (bspw. Sehhilfen oder Zahnersatz). Das wäre sozial gerecht.

Die Diakonie Deutschland wird eine eigene wissenschaftliche Studie zu sexuellem Missbrauch in diakonischen Einrichtungen in Auftrag geben. Nötig sei eine eigenständige und unabhängige Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag im Würzburg.

Dort tagt die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch die EKD hat zwei unabhängige Studien zum Thema angekündigt.

"Wir müssen bei den Menschen Vertrauen zurückgewinnen, die unseren Einrichtungen ihre Kinder und Angehörigen anvertrauen", sagt Lilie. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer eigenen Studie für die Diakonie: "Die Situation eines Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Betreuungseinrichtung ist eine ganz andere als die etwa im Konfirmationsunterricht, mit anderen Macht- und Abhängigkeitsfaktoren."

Seit 1950 sind im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie etwa 480 Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt geworden. Die Diakonie Deutschland und die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen engagieren sich gemeinsam für die Aufklärung.

Das aktuelle Diakonie-Bundesrahmenhandbuch ‚Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt‘ stellt eine Vielzahl von Präventions- und Schutzmaßnahmen vor.

Zahlreiche Vorkehrungen sind in den Verbänden und Einrichtungen schon getroffen worden, sagt Lilie. Dazu zählen das Vier-Augen-Prinzip bei der Betreuung, fachliche und organisatorische Standards, Supervision und unabhängige Ansprechpartner für Betroffene sowie Kinder- und Jugendparlamente.

Der Schwerpunkt der zu beauftragenden Untersuchung der Diakonie wird bei den besonders kritischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe liegen und soll die Wirksamkeit der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen evaluieren.

Eine Vielzahl von Missbrauchsfällen der 50-er und 60-er Jahre ist bereits am Runden Tisch Heimerziehung in den Jahren 2009 und 2010 aufgearbeitet worden.

"Jetzt müssen wir unser Augenmerk besonders auf die Zeit seit Anfang der 70er Jahre richten", sagt der Diakonie-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.11.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags zum Teilhabechancengesetz fordert die Diakonie Deutschland erneut, den Zuschuss, den Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen erhalten sollen, am tatsächlichen Lohn auszurichten.

"Wenn Arbeitgeber Tariflohn zahlen, aber das Jobcenter lediglich Mindestlohn fördert, werden die Arbeitgeber keine Langzeitarbeitslosen einstellen. Damit läuft ein guter Ansatz ins Leere", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Auch bei der Definition der Zielgruppe wünscht sich die Diakonie Nachbesserungen. Menschen, die bereits vier Jahre Hartz IV beziehen, haben so gut wie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung erst nach 7 Jahren vor. "Statt Jahr für Jahr verstreichen zu lassen sollte der Gesetzgeber die Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen früher ermöglichen", sagt Loheide.

Grundsätzlich begrüßt die Diakonie Deutschland den Gesetzentwurf. Mit dem neunen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sollen Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Loheide.

Mehr zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit finden Sie unter https://www.diakonie.de/langzeitarbeitslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2018

"Nur 55 Frauen von 205 Abgeordneten im bayerischen Landtag und 45 Frauen von 137 Abgeordneten im Hessischen Landtag – mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert. Im 100. Jahr nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind dies beschämende Zahlen. Sie stellen unserer Demokratie kein gutes Zeugnis aus", kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 32,8 Prozent liegt Hessen damit nur geringfügig über dem desaströsen Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Bayern bewegt sich mit seinen 26,8 Prozent noch deutlicher als Hessen zurück zu Zahlen, die mit dem letzten Jahrhundert als überholt galten. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in beiden Ländern Frauen der Parteien CDU/CSU, FDP und AfD. Bei Letzteren liegt der Frauenanteil sogar teilweise nur bei 10 Prozent. Dabei fällt auf, dass diese Parteien entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben.

Prof. Dr. Maria Wersig: "Der Ruf der Frauen wird immer lauter nach einer Gesetzgebung, die die bisher freiwilligen Frauenquoten in den Parteisatzungen verpflichtend macht. Nicht nur die Wahlergebnisse, auch die Schilderung von Frauen, wie sie parteiintern von aussichtsreichen Listenplätzen beziehungsweise Direktkandidaturen abgehalten werden, zeigt den Handlungsbedarf. In manchen Parteien erinnern die Strukturen doch mehr an die Zeit vor 100 Jahren als an den Beginn des 21. Jahrhunderts. Es ist eine Frage politischer Kultur, dass auch aussichtsreiche Kandidaturen von Frauen nicht nur als Gnadenakt männlicher Mehrheiten möglich sind. Letztlich geht es um Chancengerechtigkeit!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu den möglichen Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder. Die Kampagne unter dem Motto "Medien wirken. Ein Leben lang." arbeitet mit fünf aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landingpage (www.dkhw.de/medienwirken) mit Informationen zum Thema Medienkonsum von Kindern.

"Kinder müssen beim Medienkonsum begleitet werden, egal ob beim Fernsehen, Surfen im Internet oder Chatten in Sozialen Medien. Hier sind zuallererst die Eltern in der Pflicht, denn vor allem in der Kindheit ist die Mediennutzung stark durch die Familie geprägt. Eltern haben hier eine wichtige Orientierungsfunktion, um ihre Kinder auf dem Weg zu einer sicheren, kreativen und reflektierten Mediennutzung zu begleiten. Allerdings stellt die unüberschaubar große Vielfalt an Rundfunk- und Onlineangeboten, Social-Media-Formaten oder Spielen Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder angemessen in der digitalen Lebenswelt zu begleiten, zu befähigen und zu schützen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Neben Angeboten zur Medienerziehung in der Familie braucht es gleichzeitig einen im Interesse von Kindern und Eltern gestalteten Jugendmedienschutz, der die überholte und veraltete Unterscheidung nach unterschiedlichen Medienarten weitgehend beseitigt und sich an der fortschreitenden Medienkonvergenz orientiert. Gleichzeitig brauchen wir aber auch ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten beim Medienkonsum vermitteln", so Krüger weiter.

"Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene ,Stiftung Medienkompetenz‘ erreicht werden, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden", so Krüger.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.11.2018

Anlässlich der Beratungen zum Familienentlastungsgesetz kritisiert der Kinderschutzbund (DKSB), dass das geplante Gesetz zu kurz greift und die Entlastung bei vielen nicht ankommt. Vor allem Kinder aus ärmeren Familien gehen leer aus. Ein Maßnahmenpaket, das alle Familien entlastet, muss das Problem der Kinderarmut entschlossen angehen.

Für fast jedes vierte Kind in Deutschland zahlt der Staat Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Rechnet man die verdeckte Kinderarmut hinzu ist es sogar jedes dritte Kind. Deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, fordert der DKSB. Über das Familienentlastungsgesetz beraten am heutigen Montag der Finanzausschuss sowie am 08.11.2018 abschließend der Deutsche Bundestag. Nach Ansicht des DKSB sind die geplanten Maßnahmen zwar grundsätzlich für viele Familien zu begrüßen, allerdings völlig ungeeignet, um das drängende Problem der Kinderarmut zu lösen.

„Genau hier versagt das Entlastungspaket. Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, und viele Familien können sich darüber auch freuen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Das Problem ist aber: An Kindern in Armut und Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen die geplanten Maßnahmen komplett vorbei. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet, also direkt wieder abgezogen.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Bundesregierung immer noch nicht in Angriff genommen, wie etwa eine umfassende Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Dabei steigt die Kinderarmut trotz hervorragender Wirtschaftsdaten und niedriger Arbeitslosigkeit seit fünfzehn Jahren kontinuierlich an. Deshalb sind wir für einen kompletten Umbau der Familienförderung und für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Idee findet auch zunehmend in der Politik Unterstützung.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Mehr Informationen dazu unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 05.11.2018

Der Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt, dass sich die hessischen Wähler*innen mit überwältigender Mehrheit von fast 90 Prozent für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung entschieden haben. Mit der Verankerung des Gesetzestextes erhält Hessen die deutlichste Formulierung in Bezug auf Kinderrechte.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden! Nun werden wir daran arbeiten, dieses Verfassungsrecht mit Leben zu füllen“, erklärt Verone Schöninger, Vorsitzende des DKSB-Landesverbandes Hessen. „Besonders im Hinblick auf Bildungsförderung und auf den Ausbau der Qualität der Kinderbetreuung muss nun einiges geschehen, damit die Kinderrechte Wirklichkeit werden in Hessen. Als Kinderschutzbund wollen wir auch mitwirken, dass die Kinder selbst um ihre Rechte wissen und sie darin unterstützen, ihre Anliegen in ihren Familien oder bei den Behörden vorzutragen.“

Damit sind die Kinderrechte in 15 von 16 Landesverfassungen verankert. Auch auf Bundesebene wächst die Zustimmung zu einer Regelung, die Kinder als Rechtssubjekte ansieht und ihnen damit eine andere Stellung im Rechtssystem zuspricht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist damit beauftragt, wie im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehen, bis Ende 2019 einen Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten.

„Wir gratulieren den hessischen Wählerinnen und Wählern zu diesem beeindruckenden Votum, das ganz klar zeigt, die Bedeutung der Kinderrechte ist in der Bevölkerung angekommen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. „Vor allem begrüßen wir, dass der Gesetzestext ausdrücklich die Berücksichtigung des kindlichen Willens festschreibt. Das ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, wenn es darum geht, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit langem für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und hat dafür gemeinsam mit anderen Organisationen im Bündnis Kinderrechte einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

Mehr Informationen finden Sie auf https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 01.11.2018

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Leistungen von Familien für die umlagefinanzierte Renten- und Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Verbandes gehtes dabei aber nicht um eine stärkere Belastung Kinderloser, sondern um eine Entlastung von Familien. „Das Sozialversicherungssystem benachteiligt bislang Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung im Alter leisten", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Lasten, die durch Kindererziehung entstehen, dürfen nicht denFamilien allein überlassen bleiben, während von der Sozialversicherung alle profitieren. Kindererziehung muss deshalb auch Einfluss auf die Beitragshöhe von Eltern und die Rente haben. Das ist nur gerecht."

Hoffmann sagte weiter: „Für die Renten-, Kranken- undPflegeversicherung ziehen Eltern künftige Beitragszahler heran, ohne im Sozialversicherungssystem angemessen entlastet zu werden. Mehr als elfMillionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen heute doppelt in die Sozialversicherungein: Neben den Geldbeiträgen leisten sie auch einen ebenso wichtigen Erziehungsbeitrag, der bislang nicht berücksichtigt wird. Familiengerechtigkeit sieht anders aus. Dieses schräge System verlangt nach einer sozialen Korrektur in Anlehnung an das Steuerrecht. Umdas Sozialversicherungssystem familiengerecht und zukunftsfähig zu gestalten, muss in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein Freibetrag für Eltern eingeführt werden, der sich am Kinderfreibetrag im Steuerrecht orientiert."    

Hoffmann stellt klar, dass es nicht um die finanzielle Benachteiligung von Kinderlosen oder die Bewertung von Lebensstilen ginge, sondern darum, Familien zu entlasten, die hohe Kosten tragen,die nachher allen zugutekommen. „Das ist ein Akt von Gerechtigkeit und Solidarität, auf den unsere Gesellschaft gründet", betonte Hoffmann. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2001 den Gesetzgeber verpflichtet habe, die Erziehungsleistungen von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen und somit Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. Diese Entscheidung gelte auch für die Kranken- und Rentenversicherung. Der Gesetzgeber habe aber diesen verfassungsrechtlichen Auftrag bislang nur in der Pflegeversicherung umgesetzt, und auch da nur unzureichend und verfehlt.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 13.11.2018

Die Kosten für eine nachhaltige Pflegereform, die den Weg aus der Pflegedauerkrise ebnet, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband auf mindestens sechs Milliarden Euro. Nach Ansicht des Verbandes brauche es insbesondere zusätzliches Personal, eine Begrenzung des Eigenanteils der Kosten für Pflegebedürftige und eine deutlich stärkere Entlastung und finanziell bessere Absicherung pflegender Angehöriger. Mit der angekündigten Erhöhung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent allein seien die notwendigen Maßnahmen unfinanzierbar.
"Die Finanzierung der Pflege steht auf tönernen Füßen. Was es braucht, ist nicht nur ein beherztes Gesamtkonzept, um die Dauerkrise in der Pflege zu beenden, sondern auch eine Komplettreform der Pflegefinanzierung", mahnte Prof. Dr. Rolf Rosenbrock-Freese, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich des Paritätischen Pflegekongresses, auf dem am 14. und 15. November Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis in Berlin erwartet werden. "Die geplante Beitragssatzanhebung stopft allenfalls die Löcher, die die demografische Entwicklung entstehen lässt. Um weitere wichtige Aufgaben erfolgreich anzugehen, braucht es mehr Geld beispielsweise für mehr und besser bezahlte Pflegekräfte", so Rosenbrock-Freese.
Die einseitige Mehrbelastung Kinderloser, wie von Minister Spahn jüngst vorgeschlagen, lehnt der Paritätische ab und fordert stattdessen die Einführung einer Bürgerversicherung. "Statt Menschen ohne Kinder einseitig finanziell noch stärker als ohnehin schon zu belasten, sollten endlich diejenigen in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen werden, die sich dem solidarischen System bisher völlig entziehen. Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung muss verbreitert werden, so dass vom Freiberufler bis zum Beamten alle einbezahlen und alle Einkommensarten berücksichtigt werden." Darüber hinaus plädiert der Verband für ein Auflösen des Pflegevorsorgefonds, um die Mittel für die jetzt bereits dringend anstehenden Aufgaben einzusetzen.
Nach Schätzungen des Paritätischen ist ein Finanzvolumen von zusätzlich mindestens sechs bis zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung jährlich notwendig, um die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Eigenanteile für die Betroffenen zu begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2018

Anlässlich der heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz stattfindenden Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen, um einen effektiven Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unzumutbaren Mietsteigerungen und Verdrängung zu gewährleisten. Der Verband fordert in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete u.a. die Abschaffung aller Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, Strafen für rechtsbrüchige Vermieter sowie die Stärkung von Mieterrechten u.a. durch die Einführung eines kollektiver Klagemöglichkeiten (Verbandsklage).

„Es reicht nicht aus, ein paar Stellschrauben an der defekten Mietpreisbremse zu drehen in der Hoffnung, dass dieses Gesetz rund läuft. Um Mieterinnen und Mieter wirklich vor Verdrängung zu schützen, braucht dieses Gesetz eine Generalüberholung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Eins von vielen noch unzureichend gelösten Problemen sei die Modernisierungsumlage, die auch nach dem neuen Gesetzentwurf einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehe. „Es kann nicht sein, dass Hauseigentümer sich ausschließlich auf Kosten ihrer Mieter sanieren“, so Schneider. Der Paritätische fordert, dass Modernisierungen nicht zu einer Mehrbelastung für Mietende führen dürfen. Eine Anpassung der Mieten müsse warmmietenneutral erfolgen, also maximal um die eingesparten Energiekosten. Grundsätzlich sei es zentral, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt werden. „Die Schaffung kollektiver Klagemöglichkeiten sind die Voraussetzung, dass Mieterinnen und Mieter sich organisieren und auch juristisch gemeinsam gegen Vermieter und Immobilienkonzerne wehren können“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt inzwischen auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeit sozialer Träger habe, die ebenfalls Mieter sind. Hier brauche es entsprechende Reformen. „Soziale Träger können zunehmend ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, weil sie keine geeigneten Räumlichkeiten finden und vor allem Gewerbemietverträge abschließen müssen, die vom gängigen Kündigungsschutz nicht betroffen sind. Angesichts des zunehmenden Wertes von Wohn- und Mietraum ist es für die Vermieter sehr verlockend, diese wichtigen Projekte bei der nächsten Gelegenheit auf die Straße zu setzen. Immer öfter müssen die kleine Kita oder der Seniorentreff dem Café oder Restaurant weichen, das mehr Umsatz generieren kann. Hier braucht es eine gesetzliche Lösung, damit unsere Städte auch zukünftig lebenswert bleiben“, fordert Schneider.

Den Brief an die Ausschussmitglieder finden Sie hier:

www.der-paritaetische.de/fachinfos/oeffentliche-anhoerung-zum-mietrechtsanpassungsgesetz-im-ausschuss-des-bundestages-fuer-recht-und-verbr/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2018

Zu den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsentwicklung sowie der heute vom Kabinett beschlossenen Anhebung des Mindestlohnes erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

"Wenn trotz boomender Wirtschaft selbst nach der unzuverlässigsten Datenquelle, nämlich EU-SILC, die Armut auf außerordentlich hohem Niveau verharrt, ist das mehr als bedenklich. Der stark wachsende Wohlstand kommt offensichtlich nicht bei allen an. Selbst unter den Erwerbstätigen haben wir ein beträchtliches Maß an Armut trotz Arbeit. Statt der armutspolitisch weitestgehend irrelevanten Erhöhung des Mindestlohnes auf gerade einmal 9,19 Euro wäre eine Anhebung auf 12,63 Euro erforderlich. Auch die Rahmenbedingung müssen sich ändern. Wir brauchen eine Eindämmung der Leiharbeit und eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Sie sind neben dem Niedriglohnsektor die Hauptarmutstreiber auf dem Arbeitsmarkt."

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Anlässlich der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zum Familienentlastungsgesetz, erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„10 Euro mehr Kindergeld und ein extra hoher Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der Kinderfreibetrag wird über dem Existenzminimum eines Kindes liegen, statt dessen Höhe abzubilden. Das ist großzügig, aber nicht notwendig. Im Gegenteil: Bereits jetzt krankt die Familienförderung an einem 3-Klassen-System: Kinder in Familien mit hohen Einkommen profitieren weiter von Steuerentlastungen von bis zu knapp 300 Euro pro Monat, Kinder in Familien mit mittleren und kleinen Budget erhalten das Kindergeld in Höhe von 204 Euro, bei Kindern in Familien mit niedrigen oder ohne Einkommen kommt gar keine zusätzliche Förderung an, wenn ihre Familie auf SGB II angewiesen ist.

Die Bekämpfung von Kinderarmut sollte Priorität haben, nicht Steuergeschenke für Familien, die diese gar nicht dringend benötigen. Bei der kommenden Reform des Kinderzuschlags ist es dringend, diesen für Alleinerziehende zu verbessern. Wegen der schlechten Abstimmung von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld steht manche Alleinerziehende mit weniger Geld da als zuvor. Hier Lösungen umzusetzen, darf nicht am Geld scheitern!

Wir bedauern, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende außen vor geblieben ist. Dieser muss angehoben werden, um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt wünschen wir uns den Mut für eine grundlegende Reform: Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Die VAMV-Stellungnahme zum Familienentlastungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:19.November 2018

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für ein gesundes Leben. Deshalb muss es allen Menschen, unabhängig vom Bildungs- und Sozialstatus, möglich sein, sich gesund zu ernähren. Doch das ist nicht immer der Fall. Darunter leiden nicht nur Erwachsene, sondern schon Kinder und Jugendliche.  

Aus Untersuchungen zur Kinder- und Jugendgesundheit wissen wir, dass Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien sich ungesünder ernähren und häufiger unter ernährungsbedingten Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen leiden. Auch die Konzentrationsfähigkeit und die schulische Leistung werden durch die Ernährung beeinflusst.   

Die SPD-Bundestagsfraktion will Gesundheit und Chancengleichheit für alle! Eine ausgewogene Ernährung kann dabei helfen. Soziale Gerechtigkeit beginnt bereits beim Essen. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit Ihnen und mit Initiativen, Betroffenen und Expert*innen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialberatungsstellen und Tafeln diskutieren: Gesunde Ernährung für Alle erleichtern – wie gelingt das? Welche Faktoren wirken auf das Ernährungsverhalten ein? Wo stehen die Verhältnisse einem gesunden Leben entgegen? Warum sind sozial benachteiligte Menschen besonders von ernährungsbedingten Krankheiten betroffen? Welche Möglichkeiten haben wir, dieser doppelten Benachteiligung entgegenzuwirken und für Chancengleichheit zu sorgen? Wie erreichen wir insbesondere Kinder und Jugendliche?  

Zu dieser Diskussion wird herzlich eingeladen und es wird sich auf Ihre Anregungen gefreut!

Ab sofort können Sie sich online auf aglandwirtschaft@spdfraktion.de oder per Fax unter: 030 – 227 70134 anmelden.

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/181122/

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen veranstaltet der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) eine Paneldiskussion zum Thema Opferschutz im Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt. Zu Beginn werden Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt.

Auf dem Podium diskutieren vier Expertinnen, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten:

– Nebenklagevertreterin Christina Clemm (Fachanwältin für Strafrecht, Berlin)

– GREVIO-Mitglied Sabine Kräuter-Stockton (Oberstaatsanwältin, Saarbrücken)

– Strafrechtswissenschaftlerin Dr. Anneke Petzsche, MSc (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Humboldt-Universität zu Berlin), Fernsehautorin Nicole Rosenbach (WDR, Köln)

– Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M.

(Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg)

– Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke (Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt Universität zu Berlin)

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für Stellung und Rechte von Opfern im Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland bisher nicht vollständig umgesetzt worden. Dennoch sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung des Angeklagten und die Wahrheitsfindung ausgespielt. Diese Entwicklungen nimmt die Veranstaltung zum Anlass, drängende Fragen des Opferschutzes in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt zu diskutieren.

Das Policy Paper der djb-Strafrechtskommission zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt wird ebenfalls auf der Veranstaltung vorgestellt.

Der Abend endet mit einem vom djb ausgerichteten Sektempfang, der insbesondere der Vernetzung der Teilnehmer*innen dient.

Bitte melden Sie sich an unter: geschaeftsstelle@djb.de.

Termin: 27. November 2018

Veranstalter:AWO-Parlamentariergruppe zusammen mit dem AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Eine gute Familienpolitik hilft Familien in schwierigen Lebenssituationen und schützt sie vor Armut und Ausgrenzung. Die Herkunft aus einer reichen oder armen Familie darf nicht über die Zukunft von Kindern entscheiden. Deshalb müssen Kinder und Familien in schwierigen sozialen Lebenslagen unterstützt werden. Dabei kommt es auf eine gute Betreuungssituation und starke soziale Einrichtungen genauso an wie auf eine gezielte materielle Förderung. Die unterschiedlichen Einzelmaßnahmen müssen als Teil eines Gesamtkonzepts eine große Aufgabe übernehmen: Familien stärken – und damit auch den sozialen Zusammenhalt in diesem Land!

Wie das gelingen kann und was die nächsten Schritte sind, darüber diskutieren die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Dr. Franziska Giffey, der Präsident des AWOBundesverbandes,Wilhelm Schmidt, moderiert vom Vorsitzenden der AWO-Parlamentariergruppe der SPD-Bundestagsfraktion,Michael Groß.

Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. November 2018 an nadine.buder@awo.org.

Termin: 06. Dezember 2018

Veranstalter:Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Antidiskriminierendes Handeln in derfrühkindlichen Bildung – Zusammenarbeit mit Eltern im Fokus

Kern der frühkindlichen Bildung ist es, Kinder zu stärken, zu ermutigen und demokratisch zu bilden. Die Teilhabe aller Kinder an dieser Bildung setzt aber voraus, dass Fachkräfte erkennen, welche Ausschlussmechanismen wirken und ihnen aktiv begegnen.  

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unerlässlich, die Familien der Kinder in den Blick zu nehmen: Anhand verschiedener Differenzlinien erleben Kinder unterschiedliche Bedingungen und unterschiedliche Akzeptanz und Wertschätzung ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Um dem zu begegnen, ist die inklusive Gestaltung des Kitaalltags und dabei die Zusammenarbeit mit Eltern ein wesentlicher Faktor. Wir möchten mit dem Fachtag Fachkräften Mut machen und sie dabei unterstützen, das vielschichtige Miteinander in derKita und mit den Eltern diskriminierungssensibel, ressourcenorientiert und vorurteilsbewusst zu gestalten – nicht als zusätzliche Aufgabe, sondern als Kern ihrer Verantwortung. Der Fachtag findet im Rahmen des ESF-Bundesprojektes „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" statt.

Weitere Informationen zur Qualifizierung: www.elternchance.de

Alle Kinder haben gleiche Rechte

Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung in der Kita verwirklichen

Ein an den Kinderrechten orientierter Ansatz bindet gute Qualität in der Arbeit mit Kindern an die Verwirklichung der jedem Kind zustehenden Rechte. Für die Praxis in Kitas ergeben sich zahlreiche Fragen: Wie können junge Kinder altersgerecht mit den ihnen zustehenden Rechten vertraut gemacht werden? Was tun, wenn es zu Ausgrenzung und Diskriminierung durch Kinder, Eltern oder Fachkräfte kommt? Auf welche Weise können die Eltern für die Rechte ihrer Kinder sensibilisiert werden und wie kann eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen?

Prof. Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga fürdas Kind, Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam und Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Information und Anmeldung: weinbrenner@pb-paritaet.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich verschiedener Medienberichte zu den Eckpunkten des geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ begrüßt das ZFF die Vorhaben des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Eckpunkten: „Endlich kommt die lang erwartete Reform des Kinderzuschlags. Die Leistung soll erhöht und von einigen Konstruktionsfehlern befreit werden: Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug nicht mehr abrupt enden und durch eine geänderte Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen künftig auch Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ebenfalls sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Das ZFF begrüßt diese Reformen als wichtige Schritte zum Abbau von Kinderarmut.“

Merkel kritisiert die Reform jedoch als unzureichend: „Dieser Vorstoß erfüllt nur in Teilen unsere langjährigen Forderungen und geht uns nicht weit genug: Der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags wird nicht, wie ursprünglich angedacht, zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums entsprechen, sondern mit dem Verweis auf den Anspruch des Bildungs- und Teilhabepakets um einen Betrag von 19 Euro reduziert. Diese Reduktion des Auszahlungsbetrages ist ungerecht, denn Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket schaffen keine automatische Teilhabe von Kindern. Es wird daher weiterhin bei einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums in den anspruchsberechtigten Familienhaushalten bleiben. Darüber hinaus führt erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums dazu, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden.

Langfristig wollen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.11.2018

ZFF gehört zu den Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“

Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände die Bundesregierung auf, „mit großer Priorität wirksam und zielgerichtet die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bekämpfen“.

„Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder, die in Familien von Alleinerziehenden leben. Knapp 40 Prozent leben mit Sozialleistungen“, berichtet Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Betroffene ihr letztes Hemd geben, um das Nötigste für Ihre Kinder finanzieren zu können. Das können und wollen wir nicht weiter hinnehmen!“

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, da sie auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet würden, heißt es in der Erklärung. Die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets seien unzureichend.

„Zwar wird jetzt eine Erhöhung des Schulbedarfspakets angekündigt, aber wiederum gibt es keine ordentliche Bedarfsermittlung“, kritisiert Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. „Wir wissen aus Studien der Diakonie, dass bis zu 200 Euro für Schulmaterial fällig sind. Es reicht nicht aus, die bisherigen 100 Euro Pi mal Daumen zu erhöhen, ohne nachzurechnen, was wirklich nötig ist.“ Außerdem müssten das schulische Mittagessen und der ÖPNV für Schulkinder kostenlos werden.

Wesentliche Probleme würden sich durch die bisherige Konstruktion der Familienförderung ergeben, so Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie, der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher bekommen nicht die ärmsten Familien die stärkste Hilfe. Ein undurchschaubares Dickicht aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Basiselterngeld, Kinderregelsatz, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass gerade in Armut Lebende Familien ihre sozialen Rechte nicht durchsetzen können. Wir müssen die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Dafür brauchen wir ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und besondere und unbürokratische Hilfen für die, die sie am dringendsten benötigen“, so Nöhring.

„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinder-rechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fasst zusammen: „ Bisher wurde viel angekündigt – aber wenig umgesetzt. Leistungen müssen alle Familienformen erreichen, egal ob verheiratet oder nicht, Alleinerziehende ebenso wie Familien mit vielen Kindern. Besonders wichtig ist die Infrastruktur vor Ort – vom Schwimmbad über Sozialarbeit bis hin zu Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, die nicht mehr weiter wissen.“

Die Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden finden Sie hier im Wortlaut: Link

Erstunterzeichnende:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

AWO Bundesverband e. V.

Diakonie Deutschland

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(Vamv)

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)

Weitere Unterstützende:

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

Deutscher Bundesjugendring e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.

DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonie Mitteldeutschland

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern)

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

ver.di Erwerbslosengruppe Karlsruhe

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.11.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2018

SCHWERPUNKT I: Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz

Am heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut veröffentlicht die Nationale Armutskonferenz ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.

"Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: "Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte". Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: "Es ist noch viel zu tun".

Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen.

In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt:

Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen auf 9,6%. "Prekäre Beschäftigung schafft Unsicherheit, führt in Altersarmut und behindert die Lebensplanung", so Eschen.

Besonders problematisch seien Minijobs mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten, ergänzte Erika Biehn, die seit 1991 als Betroffenenvertreterin in der nak aktiv ist. "Diese ermöglichen in der Regel keinen Einstieg in gute Arbeit, sondern sind berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und oftmals schlechten Arbeitsbedingungen. Insbesondere für Frauen", so Biehn. Die Nationale Armutskonferenz fordere die Bundesregierung daher auf, "sich für gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzusetzen, statt ‚Arbeit um jeden Preis‘ zur Devise zu machen".

"In den meisten deutschen Städten fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Und das nicht nur für wohnungslose Menschen, sondern zunehmend auch für einkommensarme Haushalte, Alleinerziehende, Studierende, Geflüchtete oder Seniorinnen und Senioren", schilderte die stellvertretende nak-Sprecherin Werena Rosenke und verwies ebenfalls auf Forderungen des UN Sozialausschusses. Die Nationale Armutskonferenz fordert daher die auch Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus sowie die realistische Ermittlung angemessener Wohnkosten in der Grundsicherung.

In ihrem Statement ging Barbara Eschen auch Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ein: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen ‚fit für den Arbeitsmarkt‘ zu machen. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Notwendig seinen zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Link zum Schattenbericht: https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/schattenbericht/

Link zum Bestellformular einer gedruckten Version des Schattenberichts: https://diakonie-webshop.de/Publikationen-und-Medien/Zentrum-Migration-und-Soziales/Armut-stoert-Schattenbericht-der-Nationalen-Armutskonferenz::2266.html

Weitere Informationen zu den Empfehlungen des Sozialausschuss der Vereinten Nationen an die deutsche Bundesregierung vom 16.10.2018: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Armutskonferenzvom 17.10.2018

Anlässlich des heute erschienenen Schattenberichts der Nationalen Armutskonferenz erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz legt an vielen wesentlichen Stellen den Finger in die Wunde. Das Grundrecht auf Existenzsicherung muss für alle Menschen realisiert werden. Deswegen muss das Thema Armut aus dem Schatten ins Licht. Besonders problematisch ist, dass auch in Deutschland zunehmend viele Erwerbstätige von Armut betroffen sind. Nach Angaben des Berichts hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.

Wir wollen eine Garantiesicherung, durch die Hartz IV überwunden wird, das Existenzminimum für alle Menschen garantiert und Erwerbstätigkeit stärker belohnt wird. Gegen Kinderarmut fordern wir eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und gegen Altersarmut eine Garantierente, mit der kleine Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung auf ein Mindestniveau aufgestockt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir zugunsten einer Einbeziehung Leistungsberechtigter in unsere regulären Sozialleistungssystem abschaffen und darüber hinaus soziale Sicherheit stärker europäisch ausrichten: Hierzu soll die EU verbindliche Mindeststandards in Form einer Mindesteinkommensrichtlinie für angemessene und existenzsichernde Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten schaffen.

Armut ist weitverbreitet – oftmals übersehen oder kleingeredet, soziale Rechte werden nicht realisiert oder gar versucht zu umgehen. Die Bundesregierung muss endlich für alle Menschen die hier leben, egal ob deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder Geflüchteter, eine Gesamtstrategie gegen die vielen Facetten der Armut in unserem Land, vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

„Der Schattenbericht zeigt eindrücklich, dass die herrschende Politik kläglich bei der Beseitigung von Armut versagt. Treffend wird darin festgestellt, dass Armut übersehen, übergangen, geleugnet, beschimpft und bestenfalls etwas gelindert wird, und dass Menschen, die von Armut betroffen sind, sich in Behörden oft gemaßregelt und bevormundet fühlen“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Vorsitzende der Partei DIE LINKE, zum heute erscheinenden Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz zur Armut in Deutschland. Kipping weiter:

„Es ist Zeit, Armut in Deutschland endlich zu beseitigen. Dazu schlägt DIE LINKE gut bezahlte Erwerbsarbeit, den Ausbau der Arbeitslosenversicherung, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto, eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit ca. 600 Euro, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto vor. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen. Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das allen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Es muss Schluss sein mit dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz. Grundrechte gelten für alle, sie sind unteilbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gute-Kita-Gesetz beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird damit für mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas sorgen. Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro unterstützen wir Kitakinder und ihre Eltern genau da, wo der Schuh am meisten drückt.

„Wir wissen, dass jede Kita, jede Region und jedes Bundesland mit anderen Herausforderungen zu kämpfen hat. Deshalb schreiben wir den Ländern auch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kitas vor. Vielmehr stellen wir ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung, mit dem sie flexibel, etwa in mehr Erzieherinnen und Erzieher, ihre Qualifizierung oder in zusätzliche ganzheitliche Bildungsangebote, investieren können.

Damit auch alle Kinder eine gute Kita besuchen können, müssen sich die Familien das leisten können. Deshalb werden die Eltern, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig nicht mehr für die Betreuungsplätze zahlen müssen. Außerdem führen wir bundesweit ein, dass Kitagebühren sozial gestaffelt werden müssen. Das hilft vor allem Familien mit kleinerem Geldbeutel.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben vor unserer Regierungsbeteiligung mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas versprochen. Das lösen wir jetzt ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.10.2018

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaften sehen Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Dazu haben sie ein Forderungspapier erarbeitet.

Die größer werdende Bedeutung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung machen einen Ausbau der Kindertagesbetreuung und langfristige Investitionen des Bundes, auch in die Qualität der Angebote, notwendig. Die Investitionen sollten über 2022 hinausgehen, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher, der auch die Präsidentschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) innehat. Nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sei davon auszugehen, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung konsequent weiterentwickeln.

Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag unterstreichen die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände die Notwendigkeit, die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen und diese über ein Sondervermögen des Bundes an die Länder zu verteilen. Kritisch bewerten sie, dass die Zuschüsse an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden sollen. „Mit den zusätzlichen Mitteln dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden, sondern das Geld muss zwingend zur Qualitätsverbesserung der KiTas verwendet werden“, betont Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di. „Die Bundesmittel müssen vor allem für die Verbesserung der Personalschlüssel und für die Ausbildung von Fachkräften eingesetzt werden, und dies muss der Bund sicherstellen können“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

„Grundsätzlich ist das Engagement des Bundes zu würdigen“, sagt Björn Köhler, Vorstandsmitglied der GEW. „Wir befürchten aber, dass ein großer Teil der Mittel für die Beitragsfreiheit verwendet wird“, so Köhler. Hierin sehen die Verbände und Gewerkschaften zwar eine wichtige familienpolitische Aufgabe, diese dürfe aber in der aktuellen Debatte nicht gegen den Qualitätsausbau ausgespielt werden.

„Ein wirklich Gutes-Kita-Gesetz muss Strukturen schaffen, in denen jedes Kind, gleich gut betreut und gefördert, vergleichbare Zukunftschancen hat. Deutschland ist zu reich, um Ausreden dafür zu haben, dass der Wohnort über den Zugang zu guter Bildung entscheidet“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Änderungsanträge einzureichen, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes und eine Finanzierung über ein Sondervermögen sicherstellen.

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaften die Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ gegründet. Der Initiative gehören an der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., der Deutsche Caritasverband e.V. mit dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland mit der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V, der Paritätische Gesamtverband, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das "Gute-Kita-Gesetz" Nachbesserungen zur nachhaltigen Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung. "Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Aus unserer Sicht ist aber nicht gewährleistet, dass durch das Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterentwickelt und die Bedingungen in den Bundesländern angeglichen werden. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund, da andernfalls gute Kindertagesbetreuung nach wie vor vom Wohnort abhängig sein wird. Zudem birgt die nicht auf Dauer angelegte finanzielle Unterstützung der Bundesländer die Gefahr, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"In Kombination mit der nur unzureichenden Gesamtfinanzierung droht mit dem Gute-Kita-Gesetz ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe und Ende 2022 nicht erledigt. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen deutlicher als vorgesehen in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern und finanziell auszustatten, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 18.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesjugendministerin Giffey informiert sich über Interaktionsrisiken wie Cybergrooming und rechtsradikale Köder in sozialen Medien

Beim Besuch von jugendschutz.net in Mainz hat Bundesjugendministerin Franziska Giffey betont, dass junge Menschen für den Umgang im Internet befähigt und gestärkt werden müssen. „Kinder und Jugendliche werden in Chats, auf Instagram Facebook und Snapchat tagtäglich mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Haltungen konfrontiert. „Wenn Rechtsextreme Jugendliche so gezielt ins Visier nehmen, müssen wir handeln“, betonte Giffey.

Jugendschutz.net stellte der Bundesjugendministerin seine Beobachtungen zu sogenannten Interaktionsrisiken im Netz vor. Ein Schwerpunkt war der „Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz“. Der Bericht zeigt, mit welchen Mitteln Rechtsextreme Kinder und Jugendliche im Netz zu ködern versuchen. Dokumentiert wurden allein im Jahr 2017 1.228 Fälle mit mehr als 1.340 Verstößen wie Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Holocaustleugnungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde durch jugendschutz.net eine Löschung oder Sperrung erreicht.

„Wir müssen Jugendlichen helfen, demokratiefeindliche Inhalte im Netz zu erkennen und ihnen konkrete Tipps geben, wie sie damit umgehen können. Auch die Provider müssen wir in die Pflicht nehmen. Gefährdende Inhalte müssen schnell gelöscht werden oder dürfen gar nicht erst ins Netz kommen. „Der Schutz, der in der analogen Welt gilt, muss auch online gelten“, so Bundesjugendministerin Giffey.

Dies bezieht sich nicht nur auf extremistische Inhalte, sondern vor allem auch für die im interaktiven Web 2.0 besorgniserregend angestiegene sexuelle Anmache von Kindern und Jugendlichen, dem sogenannten Grooming. „Auch bei der Bekämpfung von sexualisierter Anmache und dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Netz ist jugendschutz.net ein zentraler Partner. „Wir wollen dafür sorgen, dass unser Jugendschutzgesetz, das aus dem Zeitalter von CD-ROMs stammt im digitalisierten 21. Jahrhundert ankommt. Dafür werden wir die Erkenntnisse von jugendschutz.net nutzen und ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten“, so Ministerin Giffey.

Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Auch beim anschließenden Besuch von Ministerin Giffey bei der Kinder- und Jugendredaktion des ZDF stand der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Mit den Redakteuren der Kindernachrichtensendung „logo!“ diskutierte die Ministerin darüber, wie Kinder und Jugendliche effektiv über Phänomene wie Cybermobbing und Cybergrooming informiert werden sowie Eltern und Fachkräfte bei der Stärkung ihrer Kinder unterstützt werden können.

Der Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz von jugendschutz.net steht unter https://www.hass-im-netz.info/themen/detail/artikel/bericht-2017-rechtsextremismus-im-internet/ zum Download bereit.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.10.2018

Bundesministerin Giffey gibt Startschuss für die Umsetzung des Bundeskooperationskonzeptes „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“

Am heutigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel stellte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Konzept für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland vor.

Im Jahr 2017 gab es laut Bundeskriminalamt 171 minderjährige Opfer von Menschenhandel in Deutschland. Fachleute gehen jedoch von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus. Berichte von Beratungsstellen legen nahe, dass die Zahl weit höher ist. Der Fall in Staufen zeigt, dass Menschenhandel mit Kindern in Deutschland Realität ist, der wir uns stellen müssen. Häufig geht es dabei um sexuelle Ausbeutung, es liegen aber auch Berichte über Ausbeutung von Kindern in so genannten „Bettel-Banden“ vor. Auch die Ausbeutung zur Begehung von Straftaten oder zur Arbeit, z.B. auf dem Bau, sind Formen des Menschenhandels mit Minderjährigen. Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht als Opfer erkannt. Grund dafür ist, dass sie in einer extremen psychischen, emotionalen oder tatsächlichen Abhängigkeit von den Ausbeuterinnen und Ausbeutern stehen – organisiert von kriminellen Netzwerken. Kinder werden dabei zum Beispiel auf Schulhöfen angesprochen, mitunter sind aber auch Mitglieder der Familien der Opfer an der Ausbeutung beteiligt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschenhandel findet statt, auch in Deutschland. Gegen diese Form der modernen Sklaverei des 21. Jahrhunderts müssen wir konsequent vorgehen. Wir wollen Fachkräfte dabei unterstützen, Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern zu erkennen, denn das ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung und für Schutz und Hilfe. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Nur wenn Polizei, Jugendämter, Jugendhilfe, Fachberatungsstellen und Kinderschutzambulanzen eng kooperieren, haben wir eine Chance, dem Handel mit und der Ausbeutung von Kindern Einhalt zu gebieten. Wir müssen besser organisiert sein als die organisierte Kriminalität. Dazu dient das heute vorgestellte Kooperationskonzept.“

Das gemeinsam veröffentlichte Bundeskooperationskonzept bietet eine Handlungsorientierung für eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit von u.a. Polizei, Jugendamt und Fachberatungsstellen. Es wurde von der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V., dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. sowie dem Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Praxis erarbeitet und bündelt Wissen, um eine Verantwortungsgemeinschaft für jedes betroffene Kind zu schaffen, damit Kinder umfassend Hilfe erhalten und künftig besser vor Menschenhandel und Ausbeutung geschützt werden können.

Dr. Dorothea Czarnecki, stellvertretende Geschäftsleitung von ECPAT e.V. und federführende Autorin des Kooperationskonzeptes: „Wir müssen Kinderschutz neu denken. Es fällt Jugendämtern oft schwer, Verdachtsfällen von Kinderhandel und Ausbeutung auf den Grund zu gehen. Dies erfordert spezifisches Fachwissen, denn Kinderhandel findet oft im Verborgenen statt. Kriminelle Netzwerke ändern ihr Tatverhalten, zunehmend wird der Handel mit Kindern im Darknet organisiert. Keine Institution kann Kinder alleine schützen. Nur wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure entwickelt wird, bei der das Kind im Mittelpunkt steht, können wir die bestehenden Schutzlücken schließen und verhindern, dass sich ein Fall wie Staufen wiederholt.“

Barbara Eritt, Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA, ruft dazu auf, das Leid der Kinder zu beenden: „Kein Kind soll mehr sagen müssen: ‚Sie haben mich gezwungen, mit vielen Männern Sex zu haben, und danach hat es so weh getan‘.“

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, um die auf der Bundesebene entwickelten Empfehlungen auf die Länderebene anzupassen und umzusetzen. Ziel ist die konkrete Verbesserung und Stärkung verankerter Schutz- und Hilfestrukturen für von Ausbeutung und Handel gefährdete Kinder und Jugendliche.

Den Weg bereiten Berlin und Bremen, die als erste Bundesländer bereits den Anstoß für die Umsetzung des Konzeptes gegeben haben. Dafür steht die Beratung durch ECPAT zur Verfügung.

Das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ ist unter www.bmfsfj.de/bundeskooperationskonzeptverfügbar. Ein Kurzer Erklärfilm auf der Website zeigt anschaulich, worum es geht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet Pilotphase mit Berlin und Sachsen

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey heute (Dienstag) gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten. Es wird sicher von vielen Berliner Eltern gerne angenommen.“

Weitere Informationen zum ElterngeldDigital finden Sie unter www.elterngeld-digital.de

Einige Eckdaten zum Elterngeld: ingeführt wurde das Elterngeld im Jahr 2007. 2015 folgte das ElterngeldPlus. Informationen zum Elterngeld und was sich durch die Einführung des ElterngeldPlus geändert hat, finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeldFür das Elterngeld sind im Haushalt 2018 6,67 Mrd. Euro eingestellt. Die Nachfrage ist über die vergangenen Jahre stets angewachsen, auch im Jahr 2019 erwarten wir weiter steigende Antragszahlen. Im 1. Quartal 2018 haben deutschlandweit gut 976.000 Personen Elterngeld bezogen.Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland: 91 Prozent der Bevölkerung kennen das Elterngeld, 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen sei.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2018

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag starten heute die parlamentarischen Beratungen zum Mieterschutzgesetz. Die zunehmend dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Stärkung des Mieterschutzes dringend erforderlich. Der Regierungsentwurf ist ein erster wichtiger Schritt dazu. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert für noch weitergehende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1.1.2019.

„Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent vor. Zusätzlich soll erstmalig eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungskosten gelten. Die Miete soll maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Wenn Mieterinnen und Mieter gezielt aus ihren Wohnungen herausmodernisiert werden, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000Euro verhängt werden.

Diese Regelungen wollen wir zugunsten der Mieterinnen und Mieter weiter verbessern: Wir wollen die Umlagefähigkeit auf sechs Prozent und die Kappungsgrenze auf zwei Euro zu senken. Dies geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus, doch die ernste Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es aus unserer Sicht erforderlich, die Festlegungen von Januar dieses Jahres zu überdenken.

Mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtung von Vermietern zur Offenlegung der Vormiete können Mieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags erkennen, wenn unzulässig hohe Mieten verlangt werden. Damit wird die Mietpreisbremse verbessert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt brauchen wir die bundesweite Geltung, vor allem, weil immer mehr unionsgeführte Länder die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Ferner muss der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Das anstehende parlamentarische Verfahren muss genutzt werden, um diese Vereinbarung des Wohngipfels vom 21.9.2018 schnellstmöglich umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.10.2018

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die aktuell guten Arbeitsmarktzahlen dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass schon heute der Arbeitsmarkt tief gespalten ist und gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt vor uns stehen.

Der ökologische Umbau der Wirtschaft, die Digitalisierung, der demographische Wandel und eine gut gestaltete Migration bieten dabei große Chancen. Dafür müssen allerdings insbesondere auf dem Arbeitsmarkt die Rahmenbedingungen verändert werden, damit diese Veränderungen auch bei allen Menschen zu Verbesserungen führen und nicht als Bedrohung empfunden werden. Dazu muss die Bundesregierung deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit muss bekämpft, prekäre Beschäftigung muss eingedämmt und die bestehenden Niedriglohnfallen überwunden werden. Zu viele Menschen sind trotz Erwerbstätigkeit arm. Wir brauchen eine Garantiesicherung, die auch und gerade bei Erwerbstätigkeit das Existenzminimum garantiert und zusätzliche Erwerbstätigkeit belohnt. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt werden, damit weniger Arbeitslose auf Hartz IV angewiesen sind. Um auch Erwerbstätige fit für die Arbeit der Zukunft zu machen, muss die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden. Dafür braucht es ein Recht auf Weiterbildung, verbunden mit einer besseren finanziellen Absicherung und Angeboten sowohl für Arbeitslose als auch für alle Erwerbstätigen inklusive der Selbständigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2018

Zu den Ergebnissen der neusten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Arbeit muss ohne Hetze und Stress machbar sein. Die Untersuchung zeigt aber deutlich, die Menge der Arbeit ist häufig nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu schaffen. Immerhin sagt das ein Drittel der befragten Beschäftigten. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Die Arbeitsorganisation im Betrieb muss stimmen und natürlich braucht es ausreichend Personal. Gleichzeitig ist auch die Politik gefordert, die den Arbeitsschutz hier konkretisieren muss, um Stress zu minimieren. Denn ungeplante Überstunden, die anfallen, weil die Zeit nicht reicht, um die Arbeitsmenge zu erledigen, führen in der Regel zu Stress, und das macht krank.

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist es erfreulich, dass die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Denn individuelle Möglichkeiten, die eigene Arbeitszeit flexibel zu gestalten, unterstützen Beschäftigte dabei, Arbeitsbelastungen abzufedern und ihren Alltag stressfreier zu gestalten. Das zeigt, unser Arbeitszeitgesetz bietet ausreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten und muss daher nicht verändert werden.

Gleichwohl macht die ständige Erreichbarkeit per Email oder Smartphone immer mehr Beschäftigten zu schaffen. Immerhin ein Viertel der Befragten gibt an, dass von ihnen erwartet wird, auch in der Freizeit erreichbar zu sein. Arbeit und Freizeit entgrenzen so immer mehr. Hier brauchen wir klare Regeln, die diese Entgrenzung verhindern. Menschen haben ein Recht darauf, auch einmal zur Ruhe zu kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

Zu der heute veröffentlichten OECD-Studie zu Bildungschancen, erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Die OECD zeigt wieder eindrücklich: Das Elternhaus entscheidet in Deutschland weiterhin sehr stark über den Bildungserfolg. Trotz leichter Verbesserungen über die letzten Jahre ist das Ergebnis noch immer niederschmetternd und nicht weiter akzeptabel.

Es gilt, die soziale Schieflage endlich anzugehen und das Aufstiegsversprechen durch Bildung mit Leben zu füllen. Hierfür müssen wir mehr gemeinsames Lernen ermöglichen und den Ganztagsausbau auf allen Ebenen vorantreiben. Das heißt neben den baulichen Voraussetzungen auch, konsequent multiprofessionelle Teams an den Schulen zu etablieren. Mithilfe von Sozialarbeiterinnen, Kunst- und Musikerziehern, Technikerinnen, Verwaltungsmitarbeitenden und Therapeuten werden Lehrkräfte entlastet und individuelle Förderung ermöglicht. Daneben steigt die Qualität des Unterrichts und die Zufriedenheit aller in der Schule. Außerdem wirken diese Teams dem Lehrkräftemangel entgegen, der heute schon akut ist und sich weiter verschärfen wird. Hier braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, zusammen mehr in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu investieren – das gilt sowohl für die Qualität als auch für die Quantität.

Vor dem Hintergrund der OECD-Zahlen können wir es nicht hinnehmen, dass der Bund den Ländern immer wieder den Schwarzen Peter aufdrücken und sich aus der Verantwortung nehmen möchte. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aus der sich der Bund mit Verweis auf das Kooperationsverbot heraushält. Die Hürde Kooperationsverbot muss endlich weg. Nur so können Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür sorgen, Schulen so gut und attraktiv zu machen, damit unsere Kinder auf die Welt von morgen vorbereitet sind. Das Zuständigkeitsgerangel auf dem Rücken von Schülern, Lehrerinnen und Eltern muss durch mehr politischen Dialog ersetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.10.2018

"Überstunden sind ein gravierendes Problem, denn sie gehen oft einher mit Überlastung, Arbeitshetze und Leistungsdruck. Wenn Beschäftigte ihre Arbeit in der vereinbarten Arbeitszeit nicht mehr schaffen, dann läuft etwas gewaltig schief. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitsmenge und Arbeitszeit zusammenpassen. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Gesetzgeber auch noch Spielräume für Unternehmen schafft, um bestehende Grenzen der Arbeitszeit weiter auszuweiten. Der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss schwerer wiegen als die einseitigen Flexibilisierungswünsche der Unternehmen", sagt Jessica Tatti, Sprecherin für Arbeit 4.0 der Fraktion DIE LINKE, zur heute veröffentlichten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Tatti weiter:

„Es ist arbeitswissenschaftlich bewiesen, dass spätestens nach acht Stunden Arbeit die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten rapide abnimmt. Das hat dramatische Folgen: Überlange Arbeitszeiten machen krank, erhöhen das Unfallrisiko und führen Beschäftigte bis in die soziale Isolation. Wer länger arbeitet, braucht überproportional länger, um sich zu erholen. Dafür gibt es im Arbeitsleben vieler Beschäftigter oft keinen Raum. Wir brauchen dringend eine Anti-Stress-Verordnung und eine Reduzierung der gesetzlichen Wochenhöchstarbeitszeit auf 40 Stunden. Betriebs- und Personalräte müssen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zu Fragen der Arbeitszeit, Arbeitsmenge und Personalbemessung erhalten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

„Wir brauchen endlich einen tatsächlichen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik, um die Mieterinnen und Mieter effektiv vor Mietpreissteigerungen zu schützen. Notwendig ist dafür eine umfassende, soziale Reform des Mietrechts. Dazu gehören u.a. eine echte Mietpreisbremse – flächendeckend, ausnahmslos und unbefristet – die Abschaffung der Modernisierungsumlage, ein verbesserter Kündigungsschutz und ein soziales Gewerbemietrecht. Und natürlich muss der soziale und preisgünstige Wohnungsneubau deutlich ausgeweitet und durch dauerhafte Bindungen gesichert werden“, erklärt Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur Mietenstudie des SoVD. Korte weiter:

„Die Studie des SoVD zeigt erneut, dass der Mietenwahnsinn aktuell eine der drängendsten sozialen Fragen ist. Die explodierenden Mieten spalten die Gesellschaft und führen zu massenhafter Verdrängung. Wenn mehr als eine Million Haushalte in Deutschland durch ihre hohe Miete unter Hartz-IV-Niveau rutschen und vor allem Ärmere, Alleinerziehende, Rentner und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich viel für die Miete ausgeben, dann läuft etwas gewaltig schief. Die Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung. Sie hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Boden-, Immobilien- und Mietpreise in absurde Höhen schießen, Spekulation und Immobilienvermögen rasant wachsen und immer mehr Menschen in der Angst leben, aufgrund von Mietsteigerungen und Kündigungen ihre Wohnungen zu verlieren oder keine geeignete Wohnung zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" ( * 19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Der Gesetzentwurf ist am Montag, 5. November 2018, zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (* 19/5078) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa drei Stunden.

Die Sitzung wird am Montag, 5. November 2018, ab 16 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen, heißt es im Regierungsentwurf. Finanziert werden könnten Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) solle eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:2 für unter Einjährige, 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über Dreijährige festgelegt werden, die nach einer Übergangsfrist in Kraft treten soll. Zudem will die Fraktion erreichen, dass die von der Jugend- und Familienkonferenz entwickelten Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz umgesetzt werden und dass der Bund sich an der Finanzierung beteiligt.

Zur Förderung der Qualität in der Kindertagespflege soll nach dem Willen der Grünen die Eignungsvoraussetzung für Tagespflegepersonen mindestens an das Absolvieren eines Lehrgangs geknüpft werden. Um die pädagogische Qualität zu sichern fordern die Grünen, dass die jeweils nach fünf Jahren zu erneuernde Erlaubnis zurKindertagespflege durch die Einführung eines Gütesiegels ergänzt wird.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit den großen Unterschieden in der Kita-Qualität in den Bundesländern. Alle Kinder hätten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort „die Chance auf ein gutes Aufwachsen verdient". (che/24.10.2018)

Zeit: Montag, 5. November 2018, 14 bis 17 Uhr

Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/22736805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

*Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Dokumente

Quelle: Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum Deutscher Bundestag

Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Entlastung der Familien durch. Die Anhörung beginnt am Montag, den 5. November, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 16.15 Uhr dauern.

Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Geplant ist eine Reduzierung der Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des steuerlichen Grundfreibetrages sowie ein Ausgleich der Effekte der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer.

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.812 vom 31.10.2018

Im Mai dieses Jahres haben 583.000 Menschen nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen festgestellten Anspruch auf mindestens eine Leistungsart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehabt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4303) hervor. Danach hatten im Mai 2015 noch "480.000 Personen im SGB II" einen solchen Anspruch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Mit "atypischen Arbeitszeiten in Deutschland" befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5246). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Nach der Zahl sogenannter Midijobs in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5236). Auch fragt sie darin unter anderem, um wie viele Personen sich die Zahl der Beschäftigten, die unter die "Midijob- Regelungen" fallen, erhöhen würde, wenn der Personenkreis für diese Regelungen "wie von der Bundesregierung geplant von derzeit 850 Euro Bruttomonatsverdienst auf 1.300 Euro angehoben" würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Die Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung die mit dem Präventionsgesetz 2015 einhergehenden Vorgaben erfüllt. Während die Kassen 2015 für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten im Schnitt 0,54 Euro für jeden Versicherten ausgaben, waren es 2017 im Schnitt 2,12 Euro, wie aus der Antwort (19/5010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4630) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Mit der neuen Präventionsstrategie seien die Weichen für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention gestellt worden, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.795 vom 23.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/4860) zur Übernahme der Unterkunftskosten beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie hoch die übernommenen Kosten in den Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2007 bis 2017 waren, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Haushaltstypen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.777 vom 17.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.776 vom 17.10.2018

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag (19/4525) ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag (19/2511) unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.773 vom 17.10.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/4790) zum gesellschaftlichen Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem, wie sich Wohnungslosigkeit auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen verteilt und wie sich die Zahl der Notunterkünfte in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.770 vom 17.10.2018

Studie untersucht Familienstruktur und Wohlbefinden von Personen, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind – Vor allem Männer leben häufig von ihren Kindern getrennt – Wohlbefinden der Geflüchteten ist deutlich geringer, wenn minderjährige Kinder im Ausland leben – Erkenntnisse sollten in Debatte um Familiennachzug stärker beachtet werden

Geflüchtete in Deutschland, die minderjährige Kinder im Ausland haben, sind deutlich unzufriedener als andere Geflüchtete. Auch die Frage, ob die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner in Deutschland lebt, ist entscheidend für das Wohlbefinden der Geflüchteten. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Hertie School of Governance hervor, die auf Basis einer Befragung von Geflüchteten erstmals detaillierter deren Familienstruktur und das Wohlbefinden unter die Lupe nimmt. Demnach haben neun Prozent aller nach Deutschland Geflüchteten im Alter von 18 bis 49 Jahren mindestens ein minderjähriges Kind, das nicht bei ihnen in Deutschland, sondern im Ausland lebt. Bei zwölf Prozent ist das mit Blick auf die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner der Fall. Betrachtet man nur die Geflüchteten, die überhaupt Kinder haben und die überhaupt verheiratet sind, liegen die Anteile derer, die Familienangehörige im Ausland zurückgelassen haben, mit 23 Prozent (Kinder) und 27 Prozent (EhepartnerIn) deutlich höher.

„Familie hat für das Wohlbefinden eine große Bedeutung – deshalb geht eine Trennung von der Familie bei vielen Geflüchteten nachweisbar mit einer größeren Unzufriedenheit einher“, sagt Diana Schacht, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, eine der Studienautorinnen. Die Integration von Geflüchteten gelinge eher, wenn Kinder und EhepartnerIn vor Ort seien, so Schacht. „Das Potential der Familie für eine gelungene Integration sollte nicht unterschätzt und etwa in der Debatte um den Familiennachzug stärker beachtet werden“, ergänzt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin.

Männer flüchten mehrheitlich alleine nach Deutschland

Gemeinsam mit Ludovica Gambaro aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin sowie Michaela Kreyenfeld, Professorin für Soziologie an der Hertie School of Governance, haben Schacht und Spieß Daten der sogenannten IAB-BAMF-SOEP-Stichprobe von Geflüchteten ausgewertet. Dabei handelt es sich um eine Befragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das SOEP gemeinsam unter Personen durchgeführt haben, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind. Insgesamt werteten die Studienautorinnen die Angaben von fast 3 400 Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren aus.

Die Analysen zeigen auch, dass es in erster Linie Männer sind, die von ihren Kindern getrennt leben. Besonders häufig trifft das auf Geflüchtete aus afrikanischen Ländern der Subsahara zu. Vor allem aufgrund der Trennung von den Kindern sind Geflüchtete deutlich weniger zufrieden mit ihrem Leben in Deutschland – andere Faktoren haben einen geringeren Einfluss. Auf einer Skala von 0 (ganz und gar unzufrieden) bis 10 (ganz und gar zufrieden) geben Männer im Durchschnitt einen Wert von 6,8 an, Frauen von 7,2.

Potential von Familie für gelungene Integration sollte besser ausgeschöpft werden

Die Autorinnen empfehlen, die Erkenntnisse der Studie etwa beim Familiennachzug stärker zu berücksichtigen. „Im Familienkontext ist die Lebenszufriedenheit von Eltern nicht nur deshalb bedeutend, weil ein höheres Wohlbefinden ein Wert an sich ist, sondern weil sich die Zufriedenheit der Eltern unmittelbar auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt“, erklärt C. Katharina Spieß. Zudem sollten Familien stärker unterstützt werden, und zwar über das Angebot von Sprachkursen hinaus, um das Potential von Familie für die Integration zu nutzen. „Gefragt sind niedrigschwellige und alltagsorientierte Angebote für Familien, die schon als Kernfamilie in Deutschland leben, und spezifische Unterstützungsangebote für Geflüchtete, die ihre Kinder oder die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner im Ausland haben“, ergänzt Michaela Kreyenfeld. Dabei komme es auf ein sinnvolles Zusammenspiel der Familien-, Integrations- und Migrationspolitik an.

Wochenbericht-Themenausgabe "Migration und Integration"

Die Studie zur Familienstruktur und zum Wohlbefinden von Geflüchteten ist im DIW Wochenbericht 42/2018 erschienen. Diese Schwerpunktausgabe zum Thema "Migration und Integration" enthält außerdem eine Studie zur Beschäftigung und zu Bildungsinvestitionen von Geflüchteten sowie einen Bericht zum Zugang zu Bankkonten für Geflüchtete und deren Nutzung von Finanzprodukten.

DIW Wochenbericht 42/2018

Interview mit Diana Schacht: "Wenn Integration gelingen soll, muss eine längere Trennung von Familien verhindert werden"

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785000 Babys um etwa 7000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016(1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.

In den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) war 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,61 Kindern je Frau höher als im Westen Deutschlands (ohne Berlin) mit 1,58. Das Land mit der höchsten zusammengefassten Geburtenziffer von 1,64 Kindern je Frau war Brandenburg. Die niedrigste Geburtenziffer von 1,48 Kindern je Frau wies Berlin auf.

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei Geburt des Kindes war 2017 mit 31 Jahren und 2 Monaten um zwei Monate höher als im Jahr 2016. Mütter waren beim ersten Kind 2017 durchschnittlich 29 Jahre und 10 Monate alt. Beim zweiten Kind waren die Mütter knapp 32 Jahre alt, beim dritten Kind knapp 33 Jahre. Nach wie vor sind die Mütter bei Geburt ihres Kindes in den ostdeutschen Bundesländern jünger als im Westen Deutschlands. Beim ersten Kind betrug der Altersunterschied 11 Monate (knapp 29 Jahre in Ostdeutschland gegenüber knapp 30 Jahre in Westdeutschland).

Die Frage nach der Zahl der Kinder, die Frauen im Laufe ihres Lebens tatsächlich bekommen haben, kann für Frauenjahrgänge beantwortet werden, die das Ende des gebärfähigen Alters erreicht haben, das statistisch mit 49Jahren angesetzt wird. Im Jahr 2017 haben die Frauen des Jahrgangs 1968 das Ende der gebärfähigen Phase erreicht. Dieser Jahrgang hat bisher mit durchschnittlich 1,49 Kindern je Frau die geringste bisher gemessene Kinderzahl zur Welt gebracht. Bei Frauen der folgenden jüngeren Jahrgänge bis voraussichtlich Ende der 1970er Jahre wird die endgültige durchschnittliche Kinderzahl höher als beim Jahrgang 1968 sein. Bei diesen Jahrgängen ist das Ende der gebärfähigen Phase noch nicht erreicht. Dennoch ist bei ihnen die bereits erreichte Kinderzahl je Frau zum Teil schon jetzt höher als beim Jahrgang 1968 beziehungsweise ist es aufgrund der bisherigen Entwicklung absehbar, dass sie höher ausfallen wird.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018

Im Jahr 2017 waren 62% der erwachsenen Männer in Deutschland übergewichtig. Gegenüber der letztmaligen Erhebung von 2013 bleibt der Anteil damit unverändert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltmännertags am 3. November mit, einem internationalen Aktionstag zur Gesundheit von Männern. Der Anteil übergewichtiger Frauen lag sowohl 2017 (43%) als auch 2013 (44%) deutlich niedriger.

Übergewicht wird in der Regel anhand des sogenannten Body-Mass-Index bestimmt. Dazu wird das Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße (gemessen in Metern) geteilt. Diese Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft der im Mikrozensus befragten Personen. Die Weltgesundheits­organisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index über 25 als übergewichtig ein. Mit einem Wert über 30 gelten Erwachsene als stark übergewichtig oder adipös. Dies traf 2017 auf 18% der Männer zu (2013: 17%).

Der Anteil der Personen mit Übergewicht steigt mit zunehmendem Alter: Mehr als 70% der Männer ab 55 Jahren waren im Jahr 2017 übergewichtig. Im Vergleich dazu lag der Anteil beispielsweise bei den 20- bis unter 25-jährigen Männern bei 33%.

Erfreulich ist die Entwicklung bei den Rauchgewohnheiten: Im Jahr 2017 rauchten 27% der erwachsenen Männer regelmäßig oder zumindest gelegentlich. Der Anteil ist im Vergleich zu 2013 (30%) gesunken.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2018

Zum Jahresende2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5% weniger als Ende 2016. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging er damit das zweite Jahr in Folge zurück. Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7%).

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII"Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII"Sozialhilfe" bezogen knapp 1,1Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2%.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 468000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7%, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
  • Knapp 127000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII"Sozialhilfe". Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9%.

Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-6,0%). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6% weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2017 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt ist entsetzt über die bekannt gewordenen Geschehnisse bei der Abschiebung am 6. Juni 2018. Dazu erklärt Brigitte Döcker aus dem AWO Bundesvorstand:

„Offenbar wurden von Krieg und Vertreibung traumatisierte Menschen gefesselt, Familien auseinandergerissen, Schwangere und Folteropfer abgeschoben. Diese Menschen sind besonders schutzbedürftig. Das Verhalten von Staatsrepräsentanten ihnen gegenüber ist nicht hinnehmbar. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung darüber, was sich bei der Abschiebung genau ereignet hat. Es muss ein klares Signal gesetzt werden, dass Abschiebungen nicht im rechtsfreien Raum stattfinden und die Menschenrechte zu wahren sind.“

Am 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. DieBundesregierung bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin haben eingeräumt, dass eine Person in das Flugzeug getragen wurde und fünf Personen mit einem sogenannten Body Cuff gefesselt wurden. Sie bestätigt auch die Trennung von drei Familien durch die Abschiebung sowie die Abschiebung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden (darunter u.a. 12 Familien mit minderjährigen Kindern – zusammen 41 Personen-, ein Opfer von Folter, neun Personen mit psychischer Traumatisierung, zwei Schwangere und eine Person mit geistiger Behinderung). Nach Auskunft der Berliner Innenverwaltung sei es zur – nicht näher erläuterten – „Ausübung unmittelbaren Zwangs“ gekommen.

Geflüchtete, die an Bord der Abschiebemaschine saßen, berichten über weitere Vorkommnisse, die die Pressemeldung des Flüchtlingsrates im Einzelnen aufführt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Heute berät der Bundestag einen Antrag für ein umfassendes Qualitätsmanagement im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). AWO Bundesvorstand Brigitte Döcker begrüßt den Vorstoß: „Eine Qualitätsoffensive für das BAMF ist dringend erforderlich. Die Einhaltung der Europa- und im Verfassungsrecht festgeschriebenen Verfahrensgarantien und Qualitätsstandards muss systematisch gesichert werden. Dies ist unerlässlich, wenn man den Schutz von Asylsuchenden sicherstellen und Fehlentscheidungen vermeiden möchte.“

Bereits im November 2016 hat die AWO zusammen anderen Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen in einem Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland auf bestehende Probleme im Asylverfahren hingewiesen und umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie Asylverfahren qualitativ verbessert werden können. Der heutige Antrag zur Qualitätsoffensive beim BAMF greift viele Vorschläge des Memorandums auf und bezieht sich auch auf die aktuellen Herausforderungen von Asylverfahren.

Grundsätzlich ist es dem BAMF bereits gelungen, die unzumutbar langen Verfahrensabläufe zu verringern und den Verfahrenstau abzubauen. „Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten der inhaltlichen Qualität gehen. Deshalb benötigen wie entsprechende Qualifizierungen der Mitarbeitenden sowie die Festschreibung von Verfahrensstandards“, betont Brigitte Döcker. Richtigerweise fordert der Antrag weiter, dass zu einem qualitativen Verfahren auch gut informierte Asylsuchende gehören. „Allen Asylsuchenden muss darum der Zugang zu staatlich unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Verfahrensberatung ermöglicht werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend. Grundlage dafür ist, dass den Betroffenen ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen zwischen ihrer Registrierung als asylsuchend und der tatsächlichen Asylantragsstellung zur Verfügung steht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.10.2018

Mehr Ressourcen und bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft notwendig.
Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Die Deutsche Liga für das Kind fordert die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, einen angemessenen Teil der in den kommenden Jahren im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes vorgesehenen zusätzlichen Mittel für eine bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft einzusetzen.

„Wie es Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen geht, hängt stark davon ab, wie gut die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte bzw. Kindertagespflegepersonen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Neben dem Fachkräfte-Kind-Schlüssel, der Anzahl der Kinder pro Gruppe und dem Qualifizierungsniveau ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ein zentraler Indikator für gute Qualität“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Dabei geht es nicht nur um einen wertschätzenden Austausch im Alltag. Ebenso wichtig sind der kompetente Umgang mit Beschwerden und Konflikten und der Dialog mit den Eltern bei besonderen, oft heiklen Anlässen wie zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten des Kindes.“

Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt das vom Bundeskabinett kürzlich verabschiedete Gute-Kita-Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung einer besseren Qualität in der Kindertagesbetreuung, dem weitere folgen müssen. Weiterhin unterstützt die Deutsche Liga für das Kind die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Kindergerechtigkeit. Eltern werden hierdurch in die Lage versetzt, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Instanzen besser durchzusetzen.
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Gemeinsame Verantwortung für das Kind. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung“ am 19./20. Oktober im Roncalli-Haus in Wiesbaden fordert die Deutsche Liga für das Kind (1) die Erweiterung des Stundenkontingents der Pädagoginnen und Pädagogen für sogenannte mittelbare pädagogische Tätigkeiten wie Elterngespräche und Vernetzung im Sozialraum, (2) die Einrichtung von für Eltern leicht erreichbaren Ombuds- und Beschwerdestellen, (3) die Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kitas und Kindertagespflegestellen, (4) die Vermittlung kultursensibler Beratungs- und Elternbildungskompetenzen in den Aus- und Fortbildungen sowie (5) den Ausbau der Forschung im Bereich Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Stefan Grüttner, Minister für Soziales und Integration des Landes Hessen, gehören u.a. Daniela Kobelt Neuhaus (Vorstand Karl Kübel Stiftung Bensheim), Prof’in Dr. Tanja Betz (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Prof’in Dr. Birgit Leyendecker (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Bernhard Kalicki (Deutsches Jugendinstitut München). An der abschließenden Podiumsdiskussion nimmt auch Prof’in Dr. Katharina Gerarts teil, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte.
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute rund 250 Mitglieern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 19.10.2018

Erstmalig wird ein Lebenslagenindex entwickelt, der wissenschaftlich signifikante Aussagen zur Lebenslagen wohnungsloser Menschen in Deutschland ermöglicht. Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) – Fachverband für Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe und die Alice Salomon Hochschule Berlin haben wohnungslose Menschen anhand von objektiven Kriterien nach ihrer materiellen Situation, ihrem Erwerbsstatus, ihrer Gesundheit, nach ihrer Wohnsituation, ihren sozialen Netzwerken und ihrer Sicherheit befragt. Außerdem wurden sie um eine subjektive Einschätzung ihrer Lebenssituation gebeten. Das Ergebnis: Viele Befragte schätzen sich subjektiv belasteter ein als die objektivierbaren Daten hergeben.

Gut die Hälfte (52,2 %) der befragten 1.135 Wohnungslosen befindet sich in einer mittleren Lebenslage, 28 % in einer schlechten oder sehr schlechten. Werden nur die subjektiven Einschätzungen berücksichtigt, befinden sich allerdings mehr als 40 % in einer schlechten oder sehr schlechten Lebenslage.

"Wohnungslosigkeit bedeutet mehr, als keine Wohnung zu haben", sagt Professorin Susanne Gerull von der Alice Salomon Hochschule Berlin, die wissenschaftliche Projektleiterin. Fehlender Wohnraum sei mit vielen Lebensbereichen verknüpft.

"Haupteinflussfaktor auf die Lebenslage ist die existenzielle Sicherheit, die stark von der tatsächlichen Wohn- und Übernachtungssituation, der Wohnzufriedenheit, dem Sicherheitsgefühl und dem Zugang zu medizinischer Versorgung abhängt. Alles zusammen wirkt sich entscheidend darauf aus, ob das eigene Leben als sicher und berechenbar eingeschätzt wird. Die individuellen Einschätzungen wohnungsloser Menschen müssen wir zukünftig noch mehr berücksichtigen."

"Wohnen ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Wohnungslosigkeit verletzt die Menschenwürde jedes Einzelnen. Sie missachtet individuelle Grundrechte und schadet unserer gesamten Gesellschaft. Wir fordern daher die Politik auf, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, für besonders verletzliche Menschen zugänglich zu machen, Notunterkünfte abzuschaffen und durch Vermittlung in menschengerechte Wohnungen zu ersetzen", betonen Jens Rannenberg, Vorsitzender von EBET, einem Fachverband der Diakonie, und Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Dazu brauche es die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie von Vermietervereinigungen, Mieterbünden und Freier Wohlfahrtspflege. "Wir müssen dringend präventive Lösungen finden, damit Menschen ihre Wohnung nicht durch die Aufhäufung von Miet- und Energieschulden oder durch Leistungskürzungen aufgrund von Hartz-IV-Sanktionen verlieren", bekräftigen Loheide und Rannenberg.

Zur Methodik der Studie:

Die Studie bildet die Lebenslagen akut wohnungsloser erwachsener Menschen ab, die die Angebote der diakonischen Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe in Deutschland nutzen. Gefragt wurden wohnungslose Menschen in 70 Einrichtungen und Diensten in allen 16 Bundesländern. Dazu gehören ambulante Dienste und stationäre Angebote, Beratungsstellen, Tagesstätten, spezifische Einrichtungen für EU-Bürger und Frauen, Angebote der medizinischen Versorgung, Notübernachtungen, Streetwork-Projekte sowie Angebote der Straffälligenhilfe.

Gefragt wurde in neun Sprachen. Neben dem deutschsprachigen Fragebogen wurden vor allem die rumänischen, polnischen, englischen und bulgarischen Übersetzungen genutzt. Insgesamt wurden 1.135 Fragebogen ausgewertet. Folgende sechs Lebenslagenbereiche wurden abgefragt: Materielle Situation, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit und Partizipation/Soziale Netzwerke. Dabei sollten die Befragten auch ihre subjektive Einschätzung, ihre Zufriedenheit mit der eigenen Situation angeben. Die Fragebögen wurden zusammen mit betroffenen Menschen entwickelt. Nicht gefragt wurden wohnungslose Menschen ohne Anbindung an das Hilfesystem.

Link zur Studie: https://www.ebet-ev.de/nachrichten-leser/erste-systematische-untersuchung-der-lebenslagen-wohnungsloser-menschen.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Vorstoß der Gesundheitsministerkonferenz für ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation im letzten Jahr eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2018

Bescherung zwei Monate vor Weihnachten: Im Rahmen der bundesweiten Initiative "Mehr Mut zum Ich" haben Dove und Rossmann heute in Potsdam einen Spendenscheck in Höhe von 180.000 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk überreicht. Mit dem Geld werden jetzt Projekte unterstützt, die sich im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und ihren Müttern speziell dem Thema "Selbstwertgefühl von Mädchen" widmen. Die Stärkung der Persönlichkeit von jungen Mädchen soll dabei Mittelpunkt der Arbeit sein.

Eine Förderung aus dem "Mehr-Mut-zum-Ich"-Spendentopf in Höhe von 3.000 Euro hat das Projekt "Potsdamer Mädchentage 2018" bekommen. Bei den Potsdamer Mädchentagen, die unter dem Motto "Ich. Bin. Bunt!" standen, handelte es sich um ein Camp mit Workshops und Plenum-Aktionen. Schwerpunkte lagen dabei in der Umwelt- und Natur- sowie der Erlebnis- und Sozialpädagogik. An dem Camp haben 80 Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren teilgenommen. Sie wurden von ehrenamtlich tätigen Frauen begleitet, die unterschiedlichste soziale und berufliche Hintergründe haben.

"Es ist wirklich klasse, dass ich diese riesige Spendensumme für das Deutsche Kinderhilfswerk entgegennehmen kann. Ein großes Dankeschön dafür an Dove und Rossmann und auch an die vielen Kundinnen und Kunden, die diese tolle Spende möglich gemacht haben. Es freut mich ganz besonders, dass die Spendengelder dafür verwendet werden, um Mädchen und junge Frauen in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Unser Land braucht starke Mädchen und Frauen, und die Projekte, die jetzt aus dem ,Mehr-Mut-zum-Ich‘-Spendentopf unterstützt werden, werden dazu beitragen", betont Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Scheckübergabe in Potsdam.

"Dove setzt sich als Unilevers größte Marke im Bereich Körperpflege bereits seit vielen Jahren für ein gesundes Selbstbewusstsein von Frauen und Mädchen ein. Dieses Ziel ist auch fest in unserem Unilever Sustainable Living Plan verankert, dem Nachhaltigkeitsplan des Unternehmens. Umso mehr freut es mich, dass dank der Initiative "Mehr Mut zum Ich" viele wichtige Projekte des Kinderhilfswerks unterstützt werden können", sagt Stefan Pfeifer, Vice President Customer Development Deutschland bei Unilever in Hamburg.

"Seit vielen Jahren setzt sich Rossmann gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit der Kampagne ,Mehr Mut zum Ich‘ möchten wir den Zusammenhalt von Müttern und ihren Töchtern in der Pubertät stärken und sie in der Entwicklung eines positiven Schönheitsempfindens und Selbstwertgefühls bestärken", erklärt Uwe Matthäus, Geschäftsleitung Einkauf der Dirk Rossmann GmbH.

Um die sozialen Projekte des Deutschen Kinderhilfswerkes zu realisieren, konnten Verbraucher von Mitte August bis Anfang September drei Wochen lang mit ihrem Einkauf bei Rossmann Gutes tun: Pro gekauftem Dove-Produkt flossen 10 Cent direkt in den "Mehr Mut zum Ich"-Spendentopf. Aus diesem Förderfonds werden jetzt Zuwendungen für Projekte bewilligt, die sich an Mädchen und gegebenenfalls ihre Mütter richten und einmalig, oder über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stattfinden. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro als Festbetragsfinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.10.2018

Ein breites Bündnis von 25 Verbänden und Organisationen fordert die politische Absicherung von niedrigschwelligen Zugängen zur Natur für alle. Nach Ansicht der Verbände aus Naturschutz, Stadtentwicklung und sozialen Bereichen der Gesellschaft sollen zu diesem Zweck geeignete Freiflächen in den Bauleitplanungen stärker berücksichtigt sowie Aktivitäten und Erlebnisse in und mit der Natur stärker in die Programme von Bildung, Erziehung und sozialer Arbeit einbezogen werden. Dafür seien sowohl gute Beispielprojekte als „Leuchttürme“ als auch zusätzliche kommunale Mittel erforderlich. Die Organisationen sind Mitglieder des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der BUND, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, die Deutsche Umwelthilfe, die Diakonie Deutschland und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Die gemeinsame Erklärung stellt heraus, dass gemeinschaftliche Naturerlebnisse den sozialen Zusammenhalt stärken und zur positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Aufenthalt, Bewegung, Sport und Spiel in der Natur förderten zudem Gesundheit, Wohlbefinden und Bildung. Deshalb fordern die Organisationen mehr attraktive multifunktionale Naturflächen, Grünräume und Kleingärten in den Städten und auf dem Land, die für alle barrierefrei verfügbar sind.

„Die räumliche Lebenswelt von Kindern hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Dies gilt vor allem für städtische Räume. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Es ist der Mangel an Brach- und Freiflächen sowie die fortschreitende Dominanz des Straßenverkehrs, die öffentliche Räume für Kinder unattraktiv machen. Das bedeutet nicht nur eine Verarmung von Erlebnisqualitäten, von Erfahrungsreichtum, also dem, was Kindheit ausmacht. Unter dem Verschwinden von Kindern aus dem öffentlichen Raum leidet die Stadtqualität insgesamt – Städte ohne sichtbar spielende Kinder veröden zunehmend“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im Rahmen des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland kommen Organisationen aus den sozialen Bereichen der Gesellschaft, der Stadtentwicklung und dem Naturschutz zusammen. Ziel ist, die große Bedeutung, die Naturvielfalt für den Zusammenhalt und eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft bietet, bekannter zu machen und zu stärken.

Die gemeinsame Erklärung mit einer Liste aller Verbände und Organisationen kann unter www.dkhw.de/NaturVielfalt heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2018

In der Debatte um die Dokumentation „Elternschule“, die seit kurzem in deutschen Kinos läuft, bezieht der Kinderschutzbund (DKSB) Position. Nach Ansicht des Verbandes enthält der Film, der in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen gedreht wurde, zahlreiche Szenen, in denen Kinder psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme appelliert der DKSB an alle Bürger*innen, für das Recht auf gewaltfreie Erziehung einzutreten.

Der Film „Elternschule“ dokumentiert die Behandlung psychosomatisch erkrankter Kinder und Kleinstkinder. Nach Einschätzung des DKSB zeigt er einige verzweifelte Mütter, die in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen. Einzelne Kinder werden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt.

Nach Ansicht des DKSB basiert eine die Entwicklung fördernde Erziehung auf Schutz, Beteiligung und der Berücksichtigung des kindlichen Willens, und nicht auf der machtvollen Durchsetzung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. „Verhalten sich Eltern gegenüber ihren Kindern so wie das Klinikpersonal in dem Film, dann ist das rechtswidrig“, konstatiert Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. „Auch den Mitarbeiter*innen von Kitas und Schulen ist ein solches Verhalten verboten und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Der Kinderschutzbund will nicht in Abrede stellen, dass die im Film gezeigten Kinder und ihre Eltern in großer Not sind und intensive Unterstützung benötigen. Über den gewaltvollen Charakter vieler Szenen kann der Verband aber nicht hinwegsehen. „Die in den Film gezeigten Behandlungsmethoden können keinesfalls Vorbild für die Erziehung von Kindern in Deutschland sein“ sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des DKSB sowie Kindheits- und Familienforscherin. „Diese Praktiken führen zu einer Verunsicherung von Eltern im Umgang mit ihren Kindern.“

Ob die angewandte psychische und physische Gewalt im Rahmen der Verhaltenstherapie in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zur Behandlung psychosomatischer Erkrankungen zulässig und notwendig ist oder einen Anfangsverdacht der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB darstellt, muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft und durch das Gericht entschieden werden.

Für Eltern, die Unterstützung bei einer anleitenden, gewaltfreien Erziehung benötigen, gibt es zahlreiche Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auch vom Kinderschutzbund. Dazu gehören etwa Elternkurse, Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Wer sich über passende Hilfsangebote informieren möchte, kann sich an das bundesweite, kostenlose Elterntelefon unter der Nummer 0800 111 0550 wenden.

Die komplette Stellungnahme finden Sie auf https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Die aktuelle Studie zur Lebenszufriedenheit von Geflüchteten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. bestätigt die jahrelange Forderung unseres Verbandes: Familien gehören zusammen und stellen einen Integrationsmotor dar.

Seit Jahrzenten setzen wir uns als interkultureller Familienverband für den Familiennachzug ein, weil Familienleben unteilbar sein muss. Laut der oben genannten Studie ist die Lebenszufriedenheit deutlich geringer, wenn ihre Kinder weiterhin im Ausland leben müssen und nicht zu ihren Vätern oder Müttern nachziehen können.

Und diese Unzufriedenheit gilt nicht nur für aktuell Geflüchtete, sondern betrifft auch diejenigen, die seit Jahren auf ihre Familienangehörigen warten. Familien gehören zusammen und ein wirkliches Ankommen in einem Land hängt auch davon ab, ob ich als Familie neu starten kann.

„Viele Geflüchtete wirken verstört und voller Sorge“, bestätigt Swenja Gerhard, Beraterin im Verband binationaler Familien und Partnerschaften. „Das Zurücklassen ihrer Familie ist oft aus einer Notsituation wie beispielsweise fehlender finanzieller Mittel oder der großen Gefahr einer Flucht heraus entstanden.“

Ganz im Sinne unseres Verbandes ist die Quintessenz der Studie: die Migrations-, Integrations- und Familienpolitik sollte die Erkenntnisse stärker berücksichtigen, bspw. in den Debatten um den Familiennachzug. Die logische Forderung auch aus dieser Studie ist und bleibt daher, den Familiennachzug endlich als etwas Positives und Integrationsförderndes zu erkennen und ihn nicht länger zur Stimmungsmache und Gefahr zu instrumentalisieren. Ein Land zeigt seine Werte auch in der Art und Weise, wie es Familien und Kinder behandelt und unterstützt.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.10.2018

„Damit Armut nicht krank macht – über starke Familien zu gesunden Kindern“ lautet der Titel einer Kooperationstagung, zu der das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen mit elf weiteren Institutionen und Verbänden am 18. Oktober 2018 nach Berlin eingeladen haben. Die Tagung will zu mehr Teilhabe der Familien in Armutslagen beitragen und so die Chancen von Kindern verbessern.
Hierzu erklärt Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Frühe Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern. Mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen fördern wir dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen und psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien in schwierigen Lebenssituationen. Gerade wenn Familien wenig Geld haben, können sie von diesen niederschwelligen und vernetzten Angeboten stark profitieren. Nur wenn wir Ressourcen bündeln, gelingt es, die Situation von Kindern in prekären Lebensverhältnissen spürbar zu verbessern.“

Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), betont: „Die Zusammenarbeit von Akteuren des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der KiTas und Schulen, der Sozialhilfe oder auch der Agentur für Arbeit ist genau der richtige Ansatz, um Familien in Armutslagen wirkungsvoll zu unterstützen. Gemeinsames Ziel muss sein, allen Kindern einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu leisten auch die Gesundheitsuntersuchungen einen wichtigen Beitrag.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Träger des NZFH, unterstreicht die Bedeutung nachhaltiger Kooperationen: „Um die Lebenslage von Familien in Armut zu verbessern, ist es entscheidend, dass wir sie in ihrer Lebenswelt erreichen und ihr gesamtes Umfeld miteinbeziehen. Daher ist die Vernetzung derjenigen Akteure wichtig, die in der Kommune auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen Einfluss darauf haben. Die Beteiligung der Familien ist dabei zwingend erforderlich.“
Wie wichtig es ist, dass Familien in Armutslagen erreicht werden, zeigt eine Studie des NZFH: „Wir wissen, dass 28,4 Prozent der Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, von vier und mehr Belastungsfaktoren, beispielsweise den Anzeichen einer Depression, betroffen sind. Bei Familien ohne staatliche Förderung sind dies nur 3,7 Prozent. Damit potenzieren sich in Armutslagen die Risiken für Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung“, berichtet Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, Kooperationspartner im NZFH.

Aktuelle Daten belegen, dass derzeit 20 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland von Kinderarmut betroffen sind. Andauernde Armutserfahrungen im Kindesalter haben gravierende Folgen für das ganze Leben: Sie führen zu erheblichen Einschränkungen für die gesundheitliche und persönliche Entwicklung und gehen mit geringen Bildungs- und damit Teilhabechancen der Kinder einher. Oftmals sind die Eltern-Kind-Beziehungen sowie das Erziehungsverhalten der Eltern beeinträchtigt. Betroffen können insbesondere Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund und Eltern, die schon lange arbeitslos sind, aber auch Familien mit mehr als drei Kindern sein.
Auf der Tagung beleuchten Expertinnen und Experten die Folgen von Armut auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und gehen der Frage nach, welche Bedarfe die Familien in Armut haben und wie wirkungsvolle Ansätze gestaltet sein müssen.

Folgende dreizehn Institutionen und Verbände haben sich für die Tagung zu einem Bündnis zusammengeschlossen: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Berufsverband der Frauenärzte (BVF), Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen, Bundesärztekammer (BÄK), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), SeeYou, Stiftung des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift, Hamburg, Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF).

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) vom 18.10.2018

Anlässlich des Verbändegesprächs bei Bundeskanzlerin Merkel fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband mehr und bessere Integrationsangebote auch für Geduldete, die zum Teil schon viele Jahre in Deutschland leben. Viele der rund 170.000 geduldeten Flüchtlinge seien nach wie vor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Quantität und Qualität der Integrationskurse seien zudem grundlegend auszubauen, so die Forderung des Verbandes.

„Wer Integration ernst nimmt, kann nicht zugleich Geduldete von Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen fernhalten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir sollten nicht geizen mit dem Zugang zu unserer Sprache und unserer Gesellschaft.“ Der Paritätische plädiert dafür, sich in der Integrationsdebatte grundsätzlich von Fakten und nicht von Stimmungen leiten zu lassen. „Fakt ist, dass 170.000 Menschen seit vielen Jahren als geduldete Flüchtlinge in Deutschland leben und vom Arbeitsmarkt und Integrationsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind. Statt jahrelang Energien darauf zu verschwenden, Menschen auszugrenzen, braucht es Integration vom ersten Tag an“, so Schneider.

Insbesondere was die Integrationskurse angeht, sieht der Paritätische deutlichen Verbesserungsbedarf nicht nur was den Zugang für Geduldete angeht. So brauche es nach Ansicht des Verbandes etwa kleinere Klassen, individuelleren Unterricht sowie weiterführende Angebote u.a. zur Integration in den Arbeitsmarkt. Skeptisch sieht der Verband dagegen Überlegungen des BAMF für mehr Restriktionen und Kontrolle bei den Integrationskursen. „Es fehlt in der Regel nicht an Integrationsbereitschaft bei den Geflüchteten, sondern an ausreichenden und passgenauen Angeboten für alle, die hier sind“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 23.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:05.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) und Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

IMK und WSI stellen ihre Forschung zur Diskussion:

Die Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt mit dem Thema Rente und Demografie.

Vortrag mit anschließender Diskussion:„Den demografischen Wandel bewältigen: die Schlüsselrolle des Arbeitsmarktes“

Referenten: Florian Blank (WSI) und Rudolf Zwiener (IMK)

Die Einladung richtet sich an Referentinnen und Referenten aus Ministerien, Stiftungen, Gewerkschaften, Fraktionen und Parteien.

Kurzvorträge, Diskussion, Mittagsimbiss und Zeit für informelle Gespräche – Anmeldung erbeten bis 25.10.2018 per email an pia-korn@boeckler.de.

Termin: 13. – 14. November 2018

Veranstalter:Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung

Ort: Berlin

Die Kindertagesbetreuung – als erste Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinstanz außerhalb der Familie – hat den Auftrag, Kinder auf das Zusammenleben in einer vielfältigen, demokratisch verfassten Gesellschaft vorzubereiten. Dieser pädagogische Anspruch bekommt umso mehr Gewicht, wenn demokratische Werte durch die zunehmende gesellschaftlicheund politische Akzeptanz von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung verstärkt unter Druck geraten.

Doch wie kann er konkret umgesetzt werden? Welche praktischen Ansätze und Konzepte gibt es? Welche Handlungsebenen sind einzubeziehen?Und was trägt das Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" dazu bei? Diesen Fragen will die Fachtagung nachgehen und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Wohlfahrtsverbänden,Trägern, Kita-Leitungen und Fachberatungen nach Antworten suchen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Nähere Informationen finden Sie im Programmflyer.

Termin:13.bis 14. November 2018

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

In Deutschland ist die Realisierung der Kinderrechte bis heute ein langwieriger und schwieriger Prozess. Zwar ist die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 von der Bundesrepublik ratifiziert worden, jedoch mit einer Einschränkung für geflüchtete Kinder. Sie konnten schon im Alter von 16 Jahren in Abschiebehaft genommen werden. Die Regelung wurde erst im Jahr 2010 aufgehoben. Im selben Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass alle Kinder ein Recht darauf haben, dass ihr materielles Existenzminimum unabhängig von dem ihrer Eltern berechnet wird. Diese Schlaglichter machen deutlich, dass Kinderrechte zu ratifizieren nur das eine ist, ob und inwieweit Politik und Gesellschaft diese Rechte respektieren das andere.

Die diesjährige Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) beschäftigt sich in Foren und Vorträgen mit der Bedeutung der Kinderrechte und deren Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren relevanten Lebensbereichen. Sie findet am 13. und 14. November im Hotel Aquino in Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:15. und 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Hamburg-Wilhelmsburg

Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Wenn es Familien gut geht, geht es auch der Gesellschaft gut. Aber: Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sich Stärken, Begabungen und Potenziale entfalten? Welche Unterstützung und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich? Inwiefern sind Familienzentren in der Lage, die Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien zu stärken und eine chancengerechte Bildung für Kinder und Eltern zu gestalten?

Um diese und weitere Fragen geht es bei der Fachtagung des Bundesverbandes der Familienzentren. Die Tagung im Bürgerhaus Wilhelmsburg steht unter dem Motto „Familienzentrum: Partizipation und Teilhabe inklusiv?“

Die Kooperationspartner des Bundesverbands sind die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Kinder- und Jugendhilfe des DRK Hamburg, die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, die Fachstelle für Familien der Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. Sie alle machen deutlich, dass Familienzentren es nicht dem Zufall überlassen können, ob Familien erreicht werden oder nicht.

Familienzentren nehmen eine aktive Rolle im Lebensumfeld der Familien wahr und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit Netzwerkpartnern fordert Familienzentren in besonderer Weise heraus. Zudem verstecken sich vielfältige Herausforderungen zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren.

Vor diesem Hintergrund geht es bei der Fachtagung insbesondere darum, Strategien, Konzeptionen, Methoden und Instrumente zu betrachten, die Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis unterstützen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bundesverband-familienzentren.de

Termin: 20. November 2018

Veranstalter:SOS Kinderdorf

Ort: Berlin

Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte.

An diesem Tag jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 29. Mal. Zugleich wird gegenwärtig politisch beraten, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgestaltet werden kann.
Wenngleich durch die Implementierung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt geleistet wird, weiß das SOS Kinderdorf e.V. aus Erfahrung, dass noch Weiteres geschehen muss, damit Kinder und Jugendliche im Alltag von ihren Rechten profitieren. Gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir daher anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte folgende und weitere Fragen diskutieren: Wie profitieren Kinder und Jugendliche im Alltag von Kinderrechten in Deutschland heute? Welche politischen Möglichkeiten gibt es, um Kinderrechte zukünftig noch mehr zu stärken?

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, wirdmit einem Grußwort in das Thema einführen. Darüber hinaus wird SOS-Kinderdorf e.V. vorstellen, wie junge Menschen im Alltag unterstützt werden, sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen und für ihre Belange einzutreten. In einer anschließenden Podiumsdiskussion werden die damit verbundenen Herausforderungen aufgegriffen und diskutiert, welche Lösungsansätze Politik, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaft zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland bereitstellen.

Weitere Informationen über die Veranstaltung und SOS-Kinderdorf e.V. unter https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/news/einladung-52444

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Forum Umwelt und Entwicklung und VENRO

Ort: Berlin

Etwas mehr als drei Jahre nach der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDG) am 25. September 2015 hat die zu Beginn herrschende Aufbruchsstimmung etwas nachgelassen. Daher ist es an der Zeit, wieder mehr Bewegung in die Umsetzung der Agenda 2030 und der SDG zu bringen! Wir müssen dafür sorgen, dass die Agenda und ihre 17 Ziele bekannter werden und Politiker_innen an ihre Verpflichtung zur Umsetzung erinnert werden.

Die Umsetzung in Deutschland fokussierte sich bisher weitestgehend auf institutionelle Umbauprozesse, deren Wirkung bisher kaum zu erfassen ist. Die große transformative Wirkung, die von der Agenda 2030 ausgehen könnte, wird bis jetzt nur von wenigen Akteur_innen verstanden. Wir sollten jetzt dafür sorgen, dies zu ändern.

Das Jahr 2019 bietet gute Ansatzpunkte, um das Thema zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele in Politik und Gesellschaft verstärkt einzubringen und medienwirksam zu bespielen. So wird der SDG-Gipfel im Rahmen der UN-Vollversammlung im September 2019 die Möglichkeit eines erhöhten öffentlichen Interesses für das Thema bieten. Auch die Zukunft Europas müsste viel intensiver an die erfolgreiche Umsetzung der Sustainable Development Goals gekoppelt werden. Auf nationaler Ebene wird das Jahr 2019 entscheidend sein, um die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in eine progressive Richtung zu lenken.

Es soll der regelmäßige zivilgesellschaftliche Austausch genutzt werden, um diese Ereignisse zu diskutieren und einen Informationsaustausch zwischen der Vielzahl von Akteur_innen ermöglichen, die die Umsetzung der Agenda 2030 in, mit und durch Deutschland begleiten. Themen sollen dabei neben den genannten politischen Schwerpunkten auch Möglichkeiten der gemeinsamen Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit sein. In einem dritten Block werden auch die Aktivitäten der Wirtschaft für eine beschleunigte Umsetzung der SDG im Fokus stehen.

Es wird um Anmeldung gebeten unter staudt@forumue.de.

Ein ausführliches Programm folgt in Kürze.

Termin: 23. November 2018

Veranstalter:Projekt Familien stärken und Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienpolitik in Württemberg (eaf)

Ort: Stuttgart

Es tut weh, wenn die Freund / innen ins Kino gehen oder alle anderen ins Schullandheim fahren. Jedes fünfte Kind im Land ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg von Armut bedroht.

Betroffen sind vor allem Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden, Paare mit drei oder mehr kindern sowie Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Kinder sind materiell unterversorgt, haben weniger Chancen auf soziale und kulturelle Teilhabe. Sie erreichen öfter niedrigere Bildungsabschlüsse oder sind gesundheitlich eingeschränkt. Armutserfahrung prägt die Entwicklung von kindern ein Leben lang. Teilhabemöglichkeiten an Bildung und sozialer Einbindung für Familien in prekären Lebenslagen müssen verstärkt werden. Die Bekämpfung von Familien- und damit auch von Kinderarmut durch ausreichend finanzielle Unterstützung und Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Ausbildung ist notwendig.

Es wir eingeladen, mit Expert / innen und Politiker / innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren, um Familien langfristig zu stärken.

"Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird auf der Tagung mit einem Input mit dem Titel "Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen" vertreten sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. November 2018

Veranstalter:DGB Bundesvorstand in Kooperation mit der Nationalen Armutskonferenz und dem EMIN-Projekt

Ort: Berlin

Mit der Initiative zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) solldie soziale Dimension in der EU gestärkt werden. Diese muss allerdings noch mit Leben gefüllt werden. Das gilt in besonderer Weise für die Bekämpfung vonArmut in der EU.

Das europäische Projekt EMIN hat konkrete Maßnahmen für eine effektivere Armutspolitik vorgeschlagen. Im Mittelpunkt stehen soziale Regelungen zur Mindestsicherung, die allen Menschen ein menschenwürdiges Leben sichern. 

In Deutschland haben prekärer Arbeit zu einem Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Auch die Regelsätze von Hartz IV reichen nicht aus, um Armut zu verhindern. 

Auf der Veranstaltung werden Strategien diskutiert, wie die Einführung von Standards zur europäischen Mindestsicherung auch in Deutschland stärker unterstützt werden kann.

Weitere Informationen unter www.dgb.de.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert zum heutigen Tag zur Beseitigung von Armut, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderarmut nicht zur Priorität macht. Statt nur an kleinen Stellschrauben des Familienförderungssystems zu drehen ist es höchste Zeit, konsequent zu handeln und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Über die Kindergrundsicherung diskutiert das Bündnis anlässlich des Internationalen Tags auch mit Spitzenvertreter*innen verschiedener Parteien im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut zu verstärken. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert die Politik zu einem grundlegenden und mutigen Systemwechsel auf.

Mehr als 3 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland aktuell von Armut betroffen – das ist mehr als jedes 5. Kind. Das hat nicht nur kurz – sondern auch langfristig Folgen für die Bildungschancen von Kindern, für soziale Teilhabemöglichkeiten und für die Gesundheit.

„Armut vererbt sich. Einer der Gründe, warum wir diesen Kreislauf nicht durchbrechen können, ist das komplizierte und stigmatisierende System der Kinder- und Familienförderung. Dass die Leistungen oft gar nicht in Anspruch genommen werden, wird einfach in Kauf genommen“, stellt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.) für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fest. „Wir sagen: Wenn ein Kind einen Leistungsanspruch hat, muss diese Leistung einfach und unbürokratisch ankommen, ohne Wenn und Aber“, so Merkel weiter.

„Die Erkenntnis, dass dieses System reformiert werden muss, ist inzwischen auch in der Politik angekommen. Darüber freuen wir uns nach knapp zehn Jahren Bündnisarbeit sehr“, betont Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund, Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Über eine grundsätzliche Reform der kinder- und familienpolitischen Leistungen diskutiert derzeit auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK), die im Dezember ihre Empfehlung aussprechen will. Auf Bundesebene unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, SPD und FDP favorisieren eine umfassende Weiterentwicklung des Kindergeldes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine monatliche einkommensabhängige Kindergrundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 12 Wissenschaftler*innen an. „Unser Reformvorschlag stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Die Kindergrundsicherung orientiert sich an ihrem tatsächlichen Existenzminimum, sie fasst viele Leistungen zusammen und löst damit absurde Anrechnungsprobleme“, sagt Heinz Hilgers.

„ Zudem ist sie sozial ausgestaltet – wird also mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und den Familien unbürokratisch und einfach ausgezahlt“. Auch Zwischenschritte wie die anstehende Reform des Kinderzuschlags müssten sich an diesen Kriterien messen lassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 17.10.2018

AKTUELLES

Im Rahmen des movemen-Projektes von Bundesforum Männer entstand eine Studie, die erstmals den Blick auf Motivationen und Bedürfnisse von jungen geflüchteten Männern sowie auf ihre Erfahrungen und Lebensumstände in Erstaufnahmeeinrichtungen, Schulen und mit Behörden lenkt.

Im Auftrag des Bundesforum Männer hat das Christliche Jugendwerk Deutschlands (CJD Nord) die Studie „Geflüchtete Männer in Deutschland – Bedarfe, Herausforderungen und Ressourcen“ über die Situation und Bedarfe junger geflüchteter Männer in Deutschland durchgeführt.

Die Studie basiert auf der Auswertung von rund 85 Interviews geflüchteten Jungen und jungen Männern und 31 Interviews mit haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen. Thematisch werden die zentralen Lebensbereiche wie etwa Soziale Kontakte, Wohnen und Unterbringung, Bildung und Arbeit, Familie und Gesundheit behandelt. Die Interviews mit den Helfer_innen geben eine ergänzende Perspektive auf Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit geflüchteten jungen Männern.

Fachkommentare von Expert_innen helfen die Ergebnisse einzuordnen. Zusammenfassend gibt das Bundesforum Männer politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von geflüchteten Männern in Deutschland.

Die Langfassung der Studie steht als Download zu Verfügung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die neue Broschüre des Projekts dokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg entwickelt wurden.

Mit

  • „Hegemonie, Bündnispolitik und die soziale Frage“ (Bodo Niendel, Referent für Queerpolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE)
  • „Ethnopluralistischer“ Nationalismus und Antisemitismus“ (Carl Chung, Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. (JFDA))
  • „Der Kulturkampf von Rechts“ (Georg Matzel, Leiter der Rainbow Connection LSVD Sachsen-Anhalt)

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Link zur Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen vom vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2018

SCHWERPUNKT: Abschaffung § 219a StGB

Anlässlich des morgigen Berufungsverfahrens im Fall Kristina Hänel fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit vielen Verbänden erneut, den Paragraphen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Nach der Zurückstellung des Antrages auf Aufhebung des § 219a StGB der SPD-Fraktion im Bundestag hatte sich die Regierungskoalition darauf verständigt, im Herbst einen Vorschlag zur Regelung vorzulegen. Mittlerweile ist es sicht- und spürbar Herbst geworden und noch immer warten wir auf eine Regelung, die endlich Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schafft und Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch einräumt.

Aus diesem Grund legt das ZFF gemeinsam mit 27 Organisationen den Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, der bereits im April an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD verschickt wurde, nochmals vor.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF und Mitinitiatorin des Offenen Briefes) erklärt dazu: „Die Zeit drängt! Noch immer verhindert der völlig veraltete § 219a den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und schränkt Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darüber öffentlich sachlich informieren wollen, in ihrer Handlungsfreiheit ein. Mehr noch: Die Zahl der Anzeigen nimmt zu, sodass wir befürchten müssen, dass Frauen, die beraten wurden und sich dennoch für einen Abbruch entschieden haben, bald niemanden mehr finden, der ihnen hilft. Und dies in einer ohnehin psychisch höchst belastenden Situation. Für uns ist diese Situation nicht hinnehmbar und wir erwarten von der Bundesregierung die Aufhebung des § 219a StGB! Nur die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Den Wortlaut des Offenen Briefes finden Sie u>.

Folgende Organisationen haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Bundesjugendwerk der AWO e.V.

BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bundesverband Liberale Frauen e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

Feministische Offensive der LINKEN.

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

pro familia Bundesverband e.V.

Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialverband Deutschland e.V. SoVD

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.10.2018

Anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen wegen der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen sogenannter unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Nach der erneuten Verurteilung von Kristina Hänel muss sich Katharina Barley fragen lassen, worauf sie eigentlich noch wartet. Es reicht nicht, monatelang eine Lösung anzukündigen. § 219a muss raus aus dem StGB – und zwar so schnell wie möglich. Wenn selbst das Gericht die Verfassungsmäßigkeit des Urteils anzweifelt, aber zu verstehen gibt, dass ihm die Hände gebunden seien und der Gesetzgeber hier gefragt ist, dann zeigt das einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf auf.

Am vergangenen Mittwoch wurde die Beratung zu unserem grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Rechtsausschuss erneut vertagt. Das erinnert bedauerlicherweise an das undemokratische und zermürbende Gebaren der Großen Koalition aus der vergangenen Wahlperiode, als Woche für Woche die Entscheidung zur Einführung der Ehe für Alle vertagt wurde.

Es wird Zeit, dass die Große Koalition ihren für den Herbst angekündigten Gesetzentwurf endlich vorlegt, statt sich wöchentlich vor einer Entscheidung zu drücken. Wenn die Differenzen in der Koalition nicht ausgeräumt werden können, dann sollte die SPD darauf drängen, eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang herbeizuführen. Wir sind uns sehr sicher, dass dies eine deutliche Mehrheit für unseren Gesetzentwurf hervorbringen würde.

Weder den Ärztinnen und Ärzten noch den Frauen ist geholfen, wenn man so wichtige Entscheidungen wegen politischer Unstimmigkeiten aufschiebt. Wir brauchen hier konkrete Lösungen für die Betroffenen. Gerichtsverfahren wie das heutige müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir kämpfen weiter parlamentarisch für die Abschaffung. § 219a StGB darf nicht zur neuen Ehe für Alle 2.0 zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.10.2018

„Für die Verhandlung am Freitag wünsche ich Kristina Hänel einen guten Verlauf. Sie kämpft vor Gericht für die Rechte von allen Frauen. Es gibt immer noch frauenfeindliche Gesetze. In diesem Fall der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs, der angebliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet und somit verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte informieren können“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der morgigen Berufungsverhandlung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Möhring weiter:

„Der Paragraph 219a ist komplett überflüssig. Frauen werden sich nicht aufgrund von ´Werbung` für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der Paragraph ist eine Einschränkung des Berufsrechts, denn die Medizinerinnen und Mediziner informieren lediglich über eine – nicht verbotene – medizinische Leistung. Die Folge: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor, aus Angst vor Kriminalisierung und auch vor Anfeindungen aus der Gesellschaft. Dies führt schon jetzt zu eklatanten Versorgungslücken in vielen Regionen. Vor diesem Hintergrund ist es ungehörig und anmaßend, wenn Autoritäten wie der Papst Frauen in ihrer Notsituation verurteilen und Ärztinnen und Ärzte quasi als Auftragsmörder bezeichnen.

Die Union blockiert bei Paragraph 219a und die SPD lässt sich blockieren. Dabei gibt es schon lange eine Mehrheit im Parlament, um den Paragraphen 219a endlich zu streichen. Unser Antrag zur Abschaffung des Paragraphen liegt seit einem Jahr auf dem Tisch. Diese Woche wurden die Anträge durch die Fraktion der großen Koalition vor den Ausschusssitzungen abgesetzt. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Mediziner dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Frauen haben ein Recht auf Informationsfreiheit, gerade auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 11.10.2018

Zur Debatte über den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Fast ein Jahr diskutieren wir im Deutschen Bundestag über eine Änderung des Paragrafen 219a StGB. Trotz mehrerer Gesetzentwürfe, zahlreicher Diskussionen im Rechtsausschuss und einer öffentlichen Anhörung hat es die Große Koalition bis heute nicht geschafft, eine gemeinsame Linie zu finden. Damit lassen Union und SPD Frauen in ihrer Notsituation weiterhin völlig allein. Der jüngste Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley ist durchschaubar getrieben vom anlaufenden Berufungsprozess Kristina Hänels. Wir würden uns zwar freuen, wenn es tatsächlich zu Verbesserungen käme, doch haben wir daran große Zweifel, denn die Union verweigert jegliche Bewegung. In ihrem Starrsinn verdrängen CDU und CSU aber, dass es mit der SPD und den Oppositionsfraktionen eine parlamentarische Mehrheit für eine Änderung des Paragrafen 219a gäbe. Die Sozialdemokraten müssen daher endlich Farbe bekennen. Die Fraktion der Freien Demokraten wirbt für eine angemessene Änderung des Paragrafen. Wir werden uns aber auch keiner anderen Initiative verschließen, die eine Verbesserung für Frauen herbeiführt. Daher appellieren wir an die SPD, jetzt zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 12.10.2018

Anlässlich der Berufungsverhandlung im Fall der Frauenärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen fordern der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband die Abschaffung des §219a StGB. Der Fall Kristina Hänel stehe wie kein zweiter für das Informationsrecht von Frauen. Am 24. November 2017 war am Amtsgericht Gießen ein Urteil gegen Kristina Hänel ergangen, wonach sich die Ärztin nach § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft verbietet, strafbar gemacht haben solle. Aus Sicht des AWO Bundesverbandes und des Paritätischen Gesamtverbandes ein Fehlurteil, das dringend aufgehoben werden müsse, so die Forderung der beiden Wohlfahrtsverbände.

„Wenn ein bloßer Hinweis auf die Durchführung von nach § 218a StGB nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten führt, folgt daraus große Rechtsunsicherheit – auch für die Patientinnen. Frauen haben neben der psychosozialen Beratung ein Recht auf eine uneingeschränkte, sachliche und legale Information in einer Praxis ihrer Wahl“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. „Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Der § 219a StGB ist frauenfeindlich, schikaniert Ärzte und Patientinnen und gehört endlich abgeschafft“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Beide Verbände begrüßen die ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des § 219a StGB und appellieren gemeinsam mit weiteren 25 Verbänden in einem offenen Brief an die Politik, weiter in der Sache zu verhandeln. Der Streit um den § 219a StGB ist aus Sicht der Verbände weit mehr als eine Frage darum, wer Recht hat. Er sei Sinnbild dafür, wie Informationsfreiheit in unserer Gesellschaft gelebt wird. Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband fordern den umfassenden Schutz des Informationsrechts von Frauen, wozu auch das Recht auf Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, welche Ärztinnen und Ärzte diese durchführen, gehören.

Zum Hintergrund: Auf der Homepage der Praxis von Kristina Hänel befand sich ein Hinweis, dass in ihrer Arztpraxis, neben anderen medizinischen Leistungen, Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können. Über den Link "Schwangerschaftsabbruch" wurde dabei eine PDF zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie dessen Durchführung und die möglichen Methoden in der Praxis enthielt.

Das Amtsgericht Gießen ging in erster Instanz davon aus, dass die Ärztin nicht nur über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs informieren würde. Sie böte vielmehr gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfülle demnach den Tatbestand des § 219a StGB, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft sei. Dabei sei es entgegen der amtlichen Überschrift des § 219a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen.

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband lehnen diese Begründung ab und streiten gemeinsam im Bündnis mit weiteren Partnern in einem offenen Brief für eine Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel und die Abschaffung von §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. und Paritätische Gesamtverband e.V. vom 10.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

"Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestags hat sich fraktionsübergreifend auf gemeinsame Empfehlungen zur Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung verständigt. Das ist ein deutliches Zeichen des Unterausschusses für die Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement", sagt Katrin Werner, Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag mit Blick auf ein gemeinsames Papier des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement zur Expertenkommission, die die Bundesregierung ins Leben rufen möchte. Die Empfehlungen wurden der Bundesregierung übergeben.

Werner weiter: "Besonders freue ich mich über die Empfehlung, die Federführung der Kommission beim Deutschen Bundestag anzusiedeln, um die Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kreise sowie die Vielfalt der Zusammensetzung sicherzustellen. Auch die Vorschläge zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und MigrantInnen ist ein wertvolles Signal für die Offenheit und Vielfalt unserer Gesellschaft."

Das Papier des Unterausschusses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung von Katrin Werner, MdB Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 15.10.2018

Der Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am Montag, den 15. Oktober 2018, zu einer Anhörung über den Entwurf der Bundesregierung als auch über einen Antrag (19/4525) der Fraktion Die Linke geladen. Während Arbeitgebervertreter den Regierungsplan als überflüssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit werteten, kritisierten Arbeitnehmervertreter vor allem die im Entwurf enthaltene Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.

Der Entwurf sieht vor, einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Die Linke fordert in einem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gelten soll.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Pläne ab. Ein befristeter Teilzeitanspruch entziehe den Betrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung. Um der mittelständischen Struktur dieser Betriebe gerecht zu werden, solle jedenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes auf den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht auf das Unternehmen abgestellt werden, fordert der ZDH. So könne vermieden werden, dass die Arbeitnehmer aller Filialen und Betriebsteile größerer Betriebe bei der Schwellenwertberechnung addiert werden müssten, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert in seiner Stellungnahme: "Das Arbeitsverhältnis ist ein zweiseitiger Vertrag, an den beide Vertragsparteien gebunden sind. Der Gesetzgeber verschiebt dieses Grundverständnis hin zu einem einseitig allein vom Arbeitnehmer frei gestaltbaren Vertragsverhältnis."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, der Entwurf bleibe hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück. Die Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit mehr als 45 Arbeitnehmern und die Quotierung dieses Rechts mittels "Zumutbarkeitsquote" bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Arbeitnehmern führten dazu, dass auch künftig ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht davon profitieren könne, schreibt der DGB in seiner Stellungnahme.

Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte den Ansatz der Bundesregierung. Dennoch kritisierte er unter anderem, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive der Reduzierung (Pflege, Erziehung) nicht vorgesehen sei . Stattdessen sei von einem "arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegen" die Rede. "Das ist zu weit. Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt, wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will", schreibt Thüsing in seiner Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 15.10.2018

Das Baukindergeld steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4697). Dabei möchten die Abgeordneten wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mittelvergabe erfolgt und wo nach Ansicht der Bundesregierung offene rechtliche Punkte bestehen. Sie erkundigen sich auch nach einer Einschätzung zu möglichen Auswirkungen der Maßnahme wie etwa Mitnahmeeffekte und steigende Immobilienpreise.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.759 vom 11.10.2018

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (19/4852). Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie sie mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen weiteren Antrag zur Wohnungspolitik vorgelegt (19/4885). Unter der Überschrift "Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern" beantragen die Abgeordneten, dass der Bundestag umgehend einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Mietrechts vorlegt. Diese solle unter anderem eine Verbesserung der Mietpreisbremse, die Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, die Reduzierung von Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum, die Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte von Mietern und die Ausweitung des Schutzes für Mieter vor Kündigung und Wohnungsverlust enthalten. Zur Begründung heißt es, die Entwicklung der Mieten steige seit vielen Jahren steil nach oben und habe sich von der Entwicklung der Löhne entkoppelt. Die Mietpreisbremse, die diese Entwicklung stoppen sollte, habe sich in den meisten Fällen als wirkungslos erwiesen. Nur mit einer umfassenderen Reform des Mietrechts und einer deutlichen Stärkung der Mieterrechte werde es gelingen, den Mietwohnungsmarkt für Spekulationen unattraktiv zu machen und Mietenexplosion und Verdrängung zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke dringt auf "umfangreiche Reformen" zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland. In einem Antrag (19/4828), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion darauf, dass sich in der jüngeren Vergangenheit " grundlegende Prozesse gesellschaftlichen Umdenkens in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" vollzögen. Dies betreffe neben homo- und bisexuellen Menschen auch jene Menschen, "deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt anhand des körperlichen Augenscheins durch Dritte vollzogenen Geschlechtseintrags übereinstimmt (transgeschlechtliche Menschen) oder die nach den bisherigen medizinischen Definitionen des Geschlechts nicht in die beiden Kategorien ,männlich‘ und ‚weiblich‘ zuzuordnen waren" (intergeschlechtliche Menschen).

So habe das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 festgestellt, "dass ein Personenstandsrecht, das nur Geschlechtseinträge für Männer und Frauen vorsieht, nicht verfassungsgemäß ist", führen die Abgeordneten ferner aus. Zuvor habe es bereits zwischen 1982 und 2011 sieben Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gegeben, die die meisten Paragraphen des Gesetzes "über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" (Transsexuellengesetz) " wegen Verfassungswidrigkeit außer Kraft setzten".

Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Transsexuellengesetz aufgehoben und das Personenstandsgesetz (PStG) erweitert wird. Dabei soll nach dem Willen der Fraktion die "bislang fortbestehende menschenrechtswidrige Praxis der frühkindlichen Operationen zur Herstellung einer augenscheinlichen Geschlechtseindeutigkeit, die zum Teil mit einer Sterilisation einhergehen", gesetzlich unterbunden werden. "Operationen vor Erreichen der Einwilligungsfähigkeit und ohne interdisziplinäre Aufklärung sowie einer angemessenen Bedenkzeit sind grundsätzlich unzulässig. Maßnahmen zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder zur Abwendung einer schwerwiegenden körperlichen Gesundheitsbeeinträchtigung sind von diesem Grundsatz ausgenommen", heißt es in der Vorlage weiter.

Das Personenstandsrecht soll danach so geändert werden, "dass alle Menschen ohne gravierende Hürden ihren Personenstand und/oder Vornamen frei wählen dürfen". Eine "neue Gutachten- oder Attestpflicht" wird im Personenstandsgesetz nicht eingeführt werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem, die Kostenübernahme für alle geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.753 vom 11.10.2018

Soziale Wohnraumförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: In diesem Befund sind sich Experten und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen einig. Dies wurde in einem öffentlichen Fachgespräch des Bauausschusses unter Leitung von Mechthild Heil (SPD) am Mittwochvormittag deutlich. Die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung, die eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung ermöglichen soll, wurde von den Experten einhellig begrüßt.

So sagte Oliver Arentz vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, man habe es derzeit vor allem in den Ballungsräumen mit zunehmender Wohnungsknappheit und steigenden Preisen zu tun. Dies mache es vor allem Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das größte Problem der bisherigen sozialen Wohnraumförderung sei, dass sie nur "wenig treffsicher" sei: Bis zu jede zweite gebundene Wohnung werden von Haushalten genutzt, die nicht mehr anspruchsberechtigt seien. Die Zahl der bestehenden Sozialwohnungen sei mit etwa 1,3 Millionen angesichts des hohen Bedarfs viel zu gering, daher gebe es in diesem Bereich allenfalls eine "Förderlotterie".

Andrej Holm, Humboldt-Universität zu Berlin, betonte, noch in den 1950er und 1960er Jahren habe es rund 4 Millionen geförderte Mietwohnungen gegeben, heute seien es nur noch 1,2 bis 1,3 Millionen. Bestand und Neubau dieser Wohnungen und Mietentwicklung hätten sich etwa in Berlin seit dem Jahr 2009 entkoppelt, das stelle Haushalte mit niedrigem Einkommen vor "dramatische Probleme". Die soziale Wohnraumförderung müsse "aus der Marktlogik raus", weil sie eine wichtige soziale Funktion erfülle. Schwierig sei vor allem die auslaufende Bindung der Wohnungen, diese müsse langfristig und dauerhaft garantiert werden.

Andreas Ibel, der Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., wies darauf hin, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei – ebenso wie die Nutzung der finanziellen Mittel. Einige Bundesländern würden diese aufstocken, andere nutzten sie als "Reserve für zukünftige Investitionen". Auch Ibel bemängelte eine "fehlende Zielgenauigkeit": Nur sechs Prozent des Wohnraums seien sozial gebunden, gleichzeitig hätten 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Gleichzeitig stehe man vor dem Problem, das viele Berechtigte diesen Anspruch nur zeitweilig hätten; hier müsse es eine "effektivere Fehlbelegungsüberprüfung" geben. Zudem seien im Jahr 2016 nur 26.000 gebundene Wohnungen fertiggestellt worden, während gleichzeitig 89.000 aus der Bindung herausgefallen seien.

Für den Deutschen Städtetag sagte Sebastian Klöppel, es sei besonders wichtig, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bund in eine finanzielle Mitverantwortung nehme. Die Wohnraumförderung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen erfüllen müssten. Zum Problem der Fehlbelegungsabgabe müsse festgestellt werden, dass nach Untersuchungen etwa in Frankfurt am Main und Wiesbaden nur zehn Prozent der Wohnungen fehlbelegt seien. Dies sei zwar eine "nennenswerte" Zahl, aber nicht so viel wie gemeinhin gedacht.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, forderte eine "Wohnbau-Offensive": Nötig seien nicht 5 Milliarden Euro für die gesamte Zeit, sondern pro Jahr. Allein um den jetzigen Stand gebundener Wohnungen zu halten, müssten jährlich 40.000 Wohnungen gefördert werden. Es sei falsch gewesen, 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufzuheben. Nötig seien auf Dauer geförderte Wohnungen.

Die Unionsfraktion wies im Fachgespräch darauf hin, dass die Länder ihren Aufgaben in der sozialen Wohnraumförderung höchst unterschiedlich nachkommen würden und häufig zu stark auf kommunale Gesellschaften setzen würden. Gebraucht würden auch private Investoren.

Die SPD zog in Betracht, Städtebauförderung und Wohnungsbau "in die gleiche Verantwortungslinie" zu setzen, während die AfD-Fraktion eine Fehlbelegungsabgabe forderte, die betroffene Haushalte "zum Wohle aller" zahlen sollten.

Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Bedarfe hinsichtlich der Angemessenheit einer Wohnung sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten: Noch in den 1990er Jahren habe man von 30 Quadratmeter pro Person gesprochen, heute seien es rund 50 Prozent mehr.

Die Linke plädierte für eine dauerhafte Bindung der Wohnungen, hier müsse über die rechtliche Ausgestaltung nachgedacht werden. Die Grünen thematisierten das Verhältnis von Subjekt- und Objektförderung bei der sozialen Wohnraumförderung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.744 vom 10.10.2018

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montagmittag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen. Außer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) nahmen die geladenen Experten und Verbandsvertreter zu Anträgen der AfD (19/4543) und Linken (19/13) sowie einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) Stellung. Die Anträge beziehen sich auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass durch eine Änderung des Artikels 104c Grundgesetz der Bund künftig den Ländern Mittel für "für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen" von Kommunen und Ländern "im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur" gewähren können soll. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau finanziell unter die Arme zu greifen. Gegenstand des Gesetzentwurfes sind zudem die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen sowie eine Änderung mit Bezug zur Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Bundesautobahnen.

Zustimmend äußerte sich in der Anhörung Verena Göppert vom Deutschen Städtetag. Die Bildung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, es sei daher richtig, dass der Bund über Finanzhilfen unterstützen kann. "Wir sehen den Bund mit in der Pflicht", sagte Göppert. Der Vorschlag der Bundesregierung sei gut und richtig. Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag sprach sich hingegen gegen die Vorschläge der Bundesregierung aus. Finanzhilfen seien nicht der richtig Weg, vielmehr müssten die Kommunen finanziell grundsätzlich besser ausgestattet werden.

Ähnlich argumentierte Thomas Lenk (Universität Leipzig). Tatsächlich sei die Primärverteilung der Staatseinnahmen reformbedürftig. Lenk schlug vor, die Umsatzsteuerverteilung vertikal und horizontal anzugehen. Letzteres sei nötig, da nach dem aktuellen Modus der horizontalen Verteilung wirtschaftsstarke Kommunen bevorteilt würden.

Der Bundesrechnungshof schlug vor, im Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz, die Zusätzlichkeit der Bundesmittel festzuschreiben. Damit solle verhindert werden, dass der Bund durch die Finanzhilfen Ersatzinvestition leiste und die Länder keine eigenen Mittel aufbringen müssten. Auch der Rechnungshof betonte, dass die Verteilung der Steuereinnahmen gegebenenfalls ein gangbarer Weg sei, um die Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend auszustatten.

Ulrich Vosgerau (Universität zu Köln) bezweifelte in der Anhörung, ob die vom Bundesrechnungshof geforderte Vorgabe umgesetzt werden könne. Grundsätzlich warnte Vosgerau vor "verfassungswidrigem Verfassungsrecht". Zwar möge die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform "gerade noch" verfassungsgemäß sein. Aber der eingeschlagene Weg, dem Bund bei einer eigentlich den Ländern obliegenden Aufgabe zunehmende Mitspracherechte einzuräumen, könne laut Vosgerau auf längere Sicht gegen die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz normiere Ewigkeitsgarantie verstoßen.

Christian Seiler (Eberhard Karls Universität Tübingen) sah hingegen nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen Gefahr laufen würden, verfassungswidrig zu sein. Es müssten aber die Auswirkungen der Änderungen im Blick behalten werden. Seiler warnte mit Verweis auf das Bundesstaatsprinzip darauf, dass Mischfinanzierungen "demokratisch bedenklich" seien. Eine Verflechtung von Zuständigkeiten laufe demnach der klaren Zuweisung von Verantwortung zuwider. Seiler verwies ebenfalls auf die Möglichkeiten, im Sinne der Artikel 106 und 107 Grundgesetz an der Steuerverteilung zu arbeiten. Eine Gemeinschaftsaufgabe – statt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzhilfen – im Bildungsbereich sei allerdings die "schlechteste Lösung", da die Verantwortungszuweisung dann unklar sei, sagte Seiler.

Ulrich Häde (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)) betonte ebenfalls, dass Finanzhilfen des Bundes eigentlich Ausnahmen bleiben sollten. Eine degressive und befristete Ausgestaltung sei sinnvoll. Dies berühre aber nicht die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen. Hier sei noch "viel Spielraum", sagte Häde.

Johannes Hellermann (Universität Bielefeld) sagte, Kurzfristigkeit sei bei Investitionshilfen des Bundes nicht erforderlich. Die unbefristete Ausgestaltung, die die Bundesregierung im neuen Artikel 104d Grundgesetz vorschlägt, sei daher in Ordnung. Mit Blick auf die Frage, ob der Bund mit den vorgeschlagenen Änderungen zu viele Kompetenzen im Bildungsbereich erlange, sagte Hellermann, dass die Änderung im 104c Grundgesetz zwar einen größeren Einfluss für den Bund bedeuten würde. Allerdings wäre eine Änderung im Artikel 91b Grundgesetz, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern "in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre" regelt, ein größerer Eingriff in den Aufgabenbereich der Länder.

Für eine stärke Rolle des Bundes im Bildungsbereich sprach sich Berthold Wigger (Karlsruher Institut für Technologie) aus. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen gingen nicht weit genug. Der Bund müsse sich dauerhaft und über die Infrastruktur hinaus finanziell in den Bereich einbringen. Mit nationalen Bildungsstandards könne zudem ein "wohlfahrtsfördernder Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern" erreicht werden, schrieb Wigger in seiner Stellungnahme.

Kai Maaz (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung) sprach sich für ein "partizipatives Steuerungsmodell" im Bildungsbereich aus. Die Verantwortung solle zwar letztlich bei den Ländern verbleiben, Bund und Länder müssten aber gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen. Zeitlich befristete Hilfen seien dabei nicht zielführend. Für die Herausforderungen, die sich aus Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten im Bildungsbereich ergeben würden, brauche es neue Konzepte, da sie aktuell in "Form eines Fleckenteppichs" bearbeitet würden, forderte Maaz.

Katja Rietzler (Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung) verwies auf den milliardenschweren Investitionsstau in den Kommunen. Um diesen zu überwinden, brauche es eine dauerhafte und sichere Finanzierung. In ihrer Stellungnahme schlug Rietzler unter anderem vor, dass der Bund einen Teil der Kassenkredite hochverschuldeter Kommunen übernehmen könne. Um Länder und Kommunen finanziell besser auszustatten, sei zudem eine näherungsweise Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer denkbar, statt ihn abzuschaffen, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.736 vom 08.10.2018

Die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll ein Gesetz zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes gewährleisten, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4670). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen dem Entwurf zufolge konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht. Zusätzlich seien weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich. Der Entwurf stelle klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem werde klargestellt, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.724 vom 04.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Thema Kinderbetreuung ist in der Gesellschaft derzeit präsent wie selten zuvor. Das bekommen auch wir in der Bundesgeschäftsstelle zu spüren: Mehrmals täglich wenden sich junge Eltern an den Deutschen Familienverband und schildern die Situation der Betreuungsangebote in ihren Heimatorten. Zum Problem, überhaupt eine geeignete Kindertagesstätte am Wohnort zu finden, gesellen sich andere Fragen: Passen die KiTa-Öffnungszeiten zu unserem Berufsalltag? Wird der Entwicklungsstand unseres Kindes ausreichend berücksichtigt? Welche Alternativenzur Unterbringung in der KiTa gibt es und wie bekommen wir dies finanziert?

Nicht immer haben wir sofort einen passenden Rat zur Hand. Zu unterschiedlich ist die Betreuung in den einzelnen Kommunen und Bundesländern geregelt und zu individuell ist auch die Situation in den Familien. Eines aber kristallisiert sich mit jedem Anruf heraus: Noch lange nicht ist das Thema Kinderbetreuung endgültig im Topf, wo’s kocht.

Immerhin hat sich die Bundesregierung nach Jahren des Stillstands im September das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Eine höhere Qualität der Arbeit in den Tagesstätten und geringere Elternbeiträge sind das Ziel. Dafür will die Bundesregierung bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das klingt toll, greift aber viel zu kurz. Denn die Kinderbetreuung durch eine „gute KiTa“ ist nur eine Lebensrealität von vielen. Das Wohl von Kindern liegt zunächst einmal in der Verantwortung ihrer Eltern, so steht es im Grundgesetz. Und hier bleibt uns das Bundesfamilienministerium Antworten schuldig: Wer unterstützt die Familien, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren zu Hause betreuen oder in die Obhut einer Tagesmutter geben wollen oder müssen? Wer garantiert für die zugesicherte hohe Qualität der Kinderbetreuung, egal in welcher Region das Kind aufwächst? Und was überhaupt macht eine „gute KiTa“ aus?

Der Deutsche Familienverband hat dazu eindeutig Position bezogen: Nur ein Betreuungsbudget, das jeder Familie während der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit ausgezahlt wird, macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen. Denn was für eine Familie die beste Lösung ist, das entscheidet allein die Familie, nicht der Staat.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.10.2018

Zur heutigen Bundestagsanhörung zur Brückenteilzeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„Die geplanten Reformen für eine moderne Arbeitszeitpolitik sind überfällig und zwingend erforderlich – ein weiteres Hinauszögern ist nicht hinnehmbar. Die Vorschläge des Regierungsentwurfs überfordern die Wirtschaft in keiner Weise. Außerdem hat sie seit Jahren von ausschließlich arbeitgeberseitig orientierter Arbeitszeitflexibilität profitiert. Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften sind diese Reformvorschläge, gerade weil sie verschiedene Beschäftigtengruppen adressieren, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Laut Stellungnahme wollen die Arbeitgeber die Ansprüche noch stärker einschränken, wenn die Reform denn schon nicht mehr zu verhindern sei. Abzustellen sei auf den Filial- oder Betriebsbegriff, für den Schwellenwert dürfe nicht nach Köpfen gezählt werden. Außerdem müsse Arbeit auf Abruf weiter erleichtert werden. Würden sich diese Positionen durchsetzen, bliebe ein wirkungsloses Regelungswerk übrig, Vorteile für die Beschäftigten blieben völlig auf der Strecke.

Die DGB-Gewerkschaften halten nach wie vor die vorgeschlagenen Schwellenwerte für zu hoch. Es ist nicht einzusehen, warum die Brückenteilzeit nur bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten gelten soll. Viele der Beschäftigten würden ausgeschlossen. Ginge es nach den Gewerkschaften, würde der Schwellenwert komplett gestrichen.

Gut ist aber, dass die Reform auch die Teilzeitbeschäftigten mit Aufstockungswunsch sowie Beschäftigte, die lediglich die Verteilung ihre Arbeitszeit anpassen wollen, in den Blick nimmt. Im Sinne erwerbstätiger Menschen, die eine moderne Arbeitszeitpolitik wollen, sollten die Bundestagsabgeordneten die Forderungen der Arbeitgeber zurückweisen. Sie sollten auch nicht beim vorliegenden Entwurf stehen bleiben und sich zumindest dafür einsetzen, möglichst vielen die Chance auf Brückenteilzeit zu eröffnen. Möglich wäre das durch eine Vereinheitlichung der Schwellenwerte auf 15 Beschäftigte, das sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz schon vor.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2018

Heute wurden die Ergebnisse der Studie "Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung" im Rahmen eines Fachgesprächs vorgestellt.

Untersucht wurden die länderspezifischen Finanzierungssystemen als eine Grundlage von Inklusion in der Kindertagesbetreuung. "Die Studie offenbart, dass Förderung der Inklusion von Kindern mit Behinderung und die Unterstützung der Familien regional sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen für diese Familien kann bei der Kindertagesbetreuung keine Rede sein", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse.

In Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Gesamtverband und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung die Finanzierungssysteme aller 16 Bundesländer analysiert. Der besondere Fokus der Analyse lag dabei in der systematischen Betrachtung der länderspezifischen Finanzierungsregelungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung in der Kindertagesbetreuung. Die Ergebnisse verdeutlichen eindrucksvoll die landesrechtliche Vielfalt bei der Finanzierung.

"Wenn wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen müssen wir Zugangshürden abbauen, für Familien mehr Verbindlichkeit schaffen und für Einrichtungen Anreize bei der Finanzierung von Inklusion in der Kindertagesbetreuung erhöhen", betont Loheide.

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Gestaltung eines inklusiven Systems von Bildung, Betreuung und Erziehung seit 2008 verpflichtende Aufgabe für alle. Auch im frühkindlichen Bereich sind Teilhabe und Selbstbestimmung wesentliche Leitlinien dafür. Eine Öffnung der Kindertagesbetreuung und Konzepte für gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung sind nicht erst mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Angriff genommen worden. Für die Umsetzung und Sicherung inklusiver Bildung spielt die Finanzierung eine wichtige Rolle und ist auch vor dem Hintergrund der Debatte um eine inklusive Lösung bei der SGB VIII-Reform relevant.

Die Expertise mit den Studienergebnissen finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/schluessel-zu-guter-bildung-erziehung-und-betreuung-finanzierung-inklusiv/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das Familienentlastungspaket der Bundesregierung Nachbesserungen zugunsten armer Familien und ihren Kindern. Das geplante Paket ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien steuerlich zu entlasten, gleichzeitig ist es aber sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Denn die Familienförderung in Deutschland sollte sich auch am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausrichten. Die Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs sind hingegen keine geeigneten armutspolitischen Maßnahmen.

"Es ist gut, dass für die Familienförderung in Deutschland Geld in die Hand genommen wird, aber es muss an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Das ist nicht nachvollziehbar", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besonders problematisch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Diese Anrechnung führt zu Einsparungen von rund 130 Millionen Euro im nächsten Jahr und rund 260 Millionen Euro ab dem übernächsten Jahr, und die vorgesehenen Hartz-IV-Erhöhungen für Kinder fallen wesentlich niedriger aus.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland müssen zügig umgesetzt werden. So ist es neben Erhöhungen der Sozialleistungen auch dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Hier warten wir dringend auf Lösungsvorschläge der Bundesregierung die Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlags sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.10.2018

Für eine vollständige Gleichberechtigung von Mädchen und jungen Frauen fordert der Kinderschutzbund zum morgigen Internationalen Mädchentag gleiche Teilhabechancen für alle Kinder in allen Bereichen der Gesellschaft.

Immer noch sind Frauen mit rund 30 Prozent in den MINT-Fächern unterrepräsentiert. Nach wie vor trauen sich Mädchen und junge Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in naturwissenschaftlichen und mathematischen Themenbereichen deutlich weniger zu als gleichaltrige Jungen und Männer – obwohl Mädchen in der Schule deutlich besser abschneiden als Jungen.

„Das lässt sich in erster Linie auf gesellschaftliche Rollenerwartungen sowie soziale und kulturelle Faktoren zurückführen, die Mädchen und junge Frauen daran hindern, ihre individuellen Möglichkeiten frei zu entfalten“, sagt Cordula Lasner-Tietze, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes anlässlich des UN-Mädchentags am 11. Oktober.

Daher setzt sich der Kinderschutzbund für die Umsetzung der UN-Konventionen über die Rechte des Kindes in Deutschland ein. „Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft stärkt Mädchen und junge Frauen und trägt maßgeblich dazu bei, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen und die Gesellschaft aktiv mitgestalten“, so Lasner-Tietze weiter.

Der Kinderschutzbund bietet zahlreiche Angebote speziell für Mädchen an, die sie durch unterschiedliche pädagogische Ansätze ermutigen, ihre Rechte und Wünsche selbstverständlich einzufordern. In speziellen Mädchengruppen können Schülerinnen Fragen stellen, die sie sich in einem gemeinsamen Unterricht mit Jungen nicht zu stellen wagen. In Sportgruppen werden Mädchen trainiert, selbstbewusst aufzutreten und Grenzüberschreitungen frühzeitig abzuwehren. „Gleichzeitig ermöglichen diese Angebote Schülerinnen mit Fluchterfahrung, Rollenbilder ihrer unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten zu reflektieren und unterstützen sie dabei, ihren Weg zur gleichberechtigten Teilhabe in der Aufnahmegesellschaft zu finden“, so Lasner-Tietze.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband vom 10.10.2018

Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge

Die AfD will die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser wird heute im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD ein Programm zur Entrechtung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger starten. Das sollte auch den Letzten die Augen öffnen, die die AfD noch für eine „normale Partei“ halten. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist schon lange klar, dass gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt wahrlich nicht zur Leitkultur der AfD gehören. Ihre Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik ist ein Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge. Dazu will sie mit einer vorgeschobenen und absolut dünnen verfassungsrechtlichen Begründung gleichgeschlechtlichen Paaren wieder die Ehe zu verbieten. Die AfD will spalten und ausgrenzen und sich nicht damit abfinden, dass für die große Mehrheit in diesem Land längst gilt: Nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, machen das Eheverständnis aus.

Die Eheöffnung wurde 2017 mit einer sehr großen Mehrheit und Stimmen aus allen damals im Parlament vertretenen Parteien verabschiedet. Inzwischen hat auch die CSU ihren Frieden mit der Entscheidung gemacht. Die beiden von der bayerischen Staatsregierung nach der Eheöffnung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten folgen der Argumentation des LSVD, dass die Ehe für alle im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes steht. Folglich war für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung notwendig.

Hintergrund
AfD – eine unberechenbare Alternative

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Oktober 2018

Veranstalter:Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

DerDF und UN Women Nationales Komitee Deutschland laden am 17. Oktober zu einem gemeinsamen Herbstforum für NGOs nach Berlin.ImMittelpunkt des Treffens stehtdie 63. Sitzung derUN-Frauenrechtskommission (CSW63), die im März 2019 in New York stattfinden wird.Das Schwerpunktthema im kommenden Jahrlautet: „Soziale Sicherungssysteme, Zugang zu öffentlichen Dienst-leistungen und nachhaltiger Infrastruktur für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen”.

Das Herbstforum von DF und UN Women NKD versteht sich als Austausch und Vorbereitung für NGOs auf die CSW63. Neulinge und erfahrene CSW-Teilnehmerinnen sind gleichermaßen herzlich willkommen.

Einladung und Programm des Herbstforums als PDF

Anmeldung zum Herbstforum

Termin:09.November 2018

Veranstalter: Freie Hansestadt Bremen Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), Universität Bremen und Jacobs Foundation

Ort: Berlin

Was weiß die Forschung über Bedingungsfaktoren wirkungsvoller frühkindlicher Förderung und wie kann eine erfolgreiche Implementierung wissenschaftlicher Erkenntnisse gelingen? Diese Fachtagung fördert den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis, für ein gemeinsames Engagement im Hinblick auf eine erfolgreiche Politik der frühen Kindheit.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Unmittelbar nach der Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der USA setzten sich im Januar 2017 Millionen von Menschen weltweit für soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Demokratie in Bewegung. Der Women’s March setzte ein Zeichen gegen zunehmende Frauenfeindlichkeit und Rassismus – und wurde mit 4 Millionen Teilnehmenden allein in den USA zur größten eintägigen Demonstration in der US-amerikanischen Geschichte. Aus diesem ersten Protest wurde in kurzer Zeit eine der größten sozialen Bewegung weltweit.

Am 12. November nehmen stellvertretend für alle Beteiligten Vertreter_innen des Women’s March den Menschenrechtspreis 2018 der Friedrich-Ebert-Stiftung entgegen. Damit ehrt die FES ihren Einsatz für eine starke, aktive und inklusive Zivilgesellschaft, intersektionale Bündnisse sowie eine gendergerechte Demokratie. Bis heute hat der Women’s March entscheidend zur Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen und politischen Diskurs beigetragen. Das wollen wir feiern und diese Ideen gemeinsam mit Vertreter_innen aus den USA und Deutschland weiterdenken. Die Laudatio wird Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey halten. Durch den Abend tanzt, singt und moderiert die Autorin und Entertainerin, Gayle Tufts.

Die Veranstaltung findet auf Deutsch und Englisch statt. Eine Simultanübersetzung wird durchweg angeboten.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

Termin:12./ 13. 12. 2018 und 18./ 19. Februar 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Alle Kinder nehmen Unterschiede zwischen sich selbst und anderen Menschen wahr und thematisieren diese in vielerlei Form. Das betrifft u.a. Fragen von Herkunft, Religion, geschlechtliche Identität und Behinderung. Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten im respektvollen Umgang zeigen und wiederholt zu ausgrenzendem Verhalten und abwertender Sprache gegenüber anderen Kindern neigen, das kann mit problematischen Botschaften zu tun haben, die sie zum Thema Vielfalt von ihren Eltern erhalten. Fachkräfte treffen erfahrungsgemäß auch auf Eltern, die ihre Ressentiments offen zum Ausdruck bringen, zu Hause und auch in den Kitas. Einrichtungen der Frühpädagogik sehen sich hier vor zwei große Anforderungen gestellt: 1. Bei der „Kooperation auf Augenhöhe“ im Kontakt mit Eltern stellt sich die Frage, wie in solchen Situationen souverän, angemessen und professionell reagiert werden kann: Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit Eltern herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? 2. Bei der Gestaltung pädagogischer Interaktionen mit den Kindern aus solchen Familien stellt sich die Frage, welche Integrations- und Bildungsangebote dem diskriminierenden Verhalten der Kinder entgegengehalten werden können: Welche Form der Thematisierung von Unterschiedlichkeit einerseits und Vielfaltserfahrungen andererseits kann in der pädagogischen Arbeit mit Kindern sinnvoll sein? Mit inhaltlichen Inputs, praktischen Handlungsmöglichkeiten und Methoden möchten wir einen fachlich angemessenen Umgang in der unmittelbaren Interaktion mit Eltern und in der Arbeit mit Kindern zur Diskussion stellen. Die dialogische Vergewisserung über gemeinsame Werte und pädagogische Ziele mit dem Team sind ebenfalls wichtiger Teil der Leitungs- und Beratungsaufgaben und sollen in der Fortbildung thematisiert werden. Die Unterstützung und Begleitung solcher Auseinandersetzungsprozesse ist eine zentrale Aufgabe der Leitungen und Fachberatungen, die sich ihrerseits „fit fühlen“ sollen im Umgang mit diesen Themen. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden werden konkrete Praxisbeispiele thematisiert. Der Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung© unterstützt Fachkräfte darin in ihren Einrichtungen Vielfalt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede respektvoll im Alltag sichtbar zu machen und zu besprechen sowie bei allen Diskriminierungen aktiv einzugreifen.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Familienentlastungsgesetz weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Weitere Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Das bedeutet für rund 3 Millionen Kinder in Deutschland, dass sie in beengten Wohnverhältnissen groß werden, ihnen Raum zum Spielen fehlt oder um ihre Hausaufgaben in Ruhe zu erledigen. Sie haben nicht das nötige Geld, um einen Nachmittag mit Freunden ins Kino zu gehen oder ihren Geburtstag zu feiern. Sie fühlen sich in der Schule ausgegrenzt und nicht ernst genommen.

Trotz dieser Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen. Stattdessen wird ein „Familienentlastungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das eine Förderung mit der Gießkanne darstellt und einer gerechten Familienförderung diametral entgegenläuft: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Demgegenüber ist das Kindergeld zwar eine bekannte Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben nichts von einer Erhöhung.

Dagegen lassen Maßnahmen auf sich warten und sind darüber hinaus im Koalitionsvertrag mit zu wenig Geld hinterlegt, die Familien und insbesondere Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lagen helfen würden. Die angekündigte Reform des Kinderzuschlags liegt noch immer nicht vor und nach jetzigem Stand wird der Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets allenfalls ein „Reförmchen“ werden.

Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie em>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.10.2018

AKTUELLES

Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. Sechs Millionen Menschen beziehen Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“). Sie müssen große Barrieren überwinden, um ihr (Menschen-) Recht auf soziale Sicherheit durchzusetzen. Auch ihr Recht auf Wohnen steht praktisch in Frage, wenn sie keine bezahlbare Wohnung finden oder Teile der Grundsicherung für steigende Mietkosten einsetzen müssen.

Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche konkreten Hürden hindern sie daran, zu ihrem Recht kommen? Wie können diese Barrieren überwunden werden und was muss geschehen, damit die Betroffenen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?

Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung“, die das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Armutskonferenz und Akteure der Arbeitslosenselbsthilfe am 11. Oktober gemeinsam veröffentlicht haben.

Dokumentation Wie kommen die Armen zu ihrem Recht_bf

Statement Eschen

Die Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus hat im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
und Gleichstellungsstellen (BAG) eine Handreichung (PDF-Dokument)zu Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus erarbeitet.

Aus dem Vorwort:

„Liebe Kolleginnen,

die Handreichung „Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus“ soll Euch als „Grundlagenwerk“ nützlich sein und Euch dabei helfen, die Ziele und Vorgehensweisen von rechtspopulistischen Strömungen und Parteien kennenzulernen und einordnen zu können. Viele von Euch haben uns davon berichtet, dass sie in ihrer Funktion als Frauen- oder Gleichstellungs- beauftragte von Vertreter*innen rechtspopulistischer Parteien angegriffen und mit Anfragen konfrontiert werden. Häufig wird auch gefordert, Gleichstellung und Gleichstellungsbeauftragte abzuschaffen. (…)

Wer sind diese Akteur*innen, welches Gesellschaftsbild vertreten sie, welche Ziele verfolgen sie und welche Strategien wenden sie an, um Gleichstellung zwischen Mann und Frau zu bekämpfen? Die Amadeu Antonio Stiftung ist in unserem Auftrag diesen Fragen nachgegangen und hat Antworten formuliert.

Zentraler Teil sind Interviews mit insgesamt acht Kolleginnen aus ost- und westdeutschen Städten, Kreisen und Gemeinden, die über ihre oft erschreckenden Erfahrungen mit Rechtspopulisten in Stadtparlamenten, Land- oder Kreistagen berichtet haben. Ein Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit Geschlechterbildern und Familien- und Geschlechterpolitik von Rechtspopulist*innen, ein weiteres mit Frauen in der rechten Szene. Auch Ideologien und Strategien werden beleuchtet, etwa in Parlamenten, Verwaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Dr. Regina Frey von der Geschäftsstelle Zweiter Gleichstellungsbericht stellt in ihrem Interview heraus, wie wichtig Daten und Fakten sind, um rechtspopulistische Behauptungen gegen Gleichstellung argumentativ zu bekämpfen. Mit dieser Handreichung möchten wir Euch außerdem Gegenstrategien an die Hand geben, die Euch dabei helfen können, im Alltag mit Antifeminismus und Rechtspopulismus umzugehen. Dazu gibt es einen ausführlichen Praxisteil. Die Handreichung finden Sie im öffentlichen Bereich unserer Website. Ein Serviceteil mit Literatur und Ansprechpartner*innen, sowie Berater*innen und Referent*innen schließt die Handreichung ab. Wir wünschen uns, dass Euch diese Handreichung im Alltag hilft und gegen die Angriffe von „Rechtsaußen“ stärkt."

Die Bundessprecherinnen

Tipps zum Umgang mit Rechtspopulismus | BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter Deutschlands

Handreichung "Antifeminismus als Demokratiegefährdung.Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus" (PDF-Dokument)

Teilzeitarbeit ermöglicht eine bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben. Allerdings sichert das geringere Einkommen nicht immer den Lebensunterhalt und eine ausreichende Altersvorsorge. Wie viele Menschen in Deutschland arbeiten Teilzeit und in welchen Branchen sind sie besonders häufig anzutreffen? Die wichtigsten Fakten hat das Statistische Bundesamt in seinem neuen STATISTIKBRIEF zusammengefasst.

Der Statistikbrief steht hier zum download bereit: https://www.destatis.de/Statistikbrief

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2018

SCHWERPUNKT: Abschaffung 219a

„Kinder brauchen Freiräume" ist das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dazu erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission, Bettina M. Wiesmann MdB:

„Kinder brauchen Freiräume, in der Tat! Dies ist ein Kern des Heranwachsens in unserer Zeit: Kinder müssen neben allen Anregungen und angeleiteten Erfahrungen auch in Ruhe und ungestört sein, immer wieder. Denn Kinder brauchen den Raum, die Freiheit zum selbstbestimmten Spiel, zu ungesteuertem Ausprobieren und Entdecken der Welt um sie herum. Zugleich brauchen sie freie Räume im wörtlichen Sinn: Freiflächen im Stadtviertel, Spielplätze, Gärten, Parks, Wiesen, Naturflächen und Wald. Und genauso brauchen sie freie Räume in Häusern, zum Beispiel in der Schule, die sie selbst gestalten und in denen kein Unterricht und kein Lernprogramm stattfindet, sondern wo Entspannung, Spiel und Gespräch dominieren."

„Freiräume für Kinder, das heißt auch, dass sie gefragt werden sollen, was sie möchten, und Mitverantwortung erhalten", so die Abgeordnete weiter. „Kinder sollen einbezogen werden in die Gestaltung des Lebens in ihrem unmittelbaren Umfeld. Nicht nur in der Familie, sondern auch und gerade im öffentlichen Raum, in Nachbarschaft, Schule und Verein. Die Politik hat dies erkannt. Seit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sind viele kleine und größere Verbesserungen entwickelt und auch umgesetzt worden. Aber vieles ist noch zu tun: Im kommunalen Bereich ist deutlich mehr Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen möglich, und auch in der Schule gibt es – vom Klassensprecherparlament bis zu den „Pausen-Freunden", die auf dem Schulhof bei Bedarf helfen, trösten oder vermitteln – viele Ansätze für mehr Beteiligung und mehr Verantwortung. Als Kinderkommission des Bundestages unterstützen wir diese Bemühungen, indem wir gute Ansätze diskutieren und bekanntmachen sowie das Verständnis für mehr Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt fördern."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Bundestag vom 19.09.2018

Am 20. September 2018 ist Weltkindertag und die SPD-Bundestagsfraktion kümmert sich: Wir haben in den Koalitionsverhandlungen verbindliche Initiativen im Kampf gegen Kinderarmut, beim Schutz von Kindern vor Gewalt und für starke Kinderrechte im Grundgesetz vereinbart. Und die setzen wir jetzt konsequent um. Wichtig ist uns außerdem, dass Kinder und Jugendliche Freiräume dafür haben, sich auszuprobieren und einzumischen. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll Chancen auf ein gutes Leben haben.

„Alle Kinder und Jugendliche in Deutschland haben Ideen und Wünsche. Die SPD-Bundestagsfraktion will ausreichend Gelegenheiten dafür schaffen, dass sie diese auch in die Politik einbringen können. Wir achten dabei besonders darauf, auch die Kinder mitzunehmen, die aus dem Ausland zu uns kommen oder deren Familien arm sind.

Heute wurde eine repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2018 im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks veröffentlicht. Danach ist der Weg hin zu einem umfassend kinderfreundlichen Deutschland noch weit.

Deshalb wollen wir keine weitere Zeit verlieren. Wir werden im Kampf gegen Kinderarmut die finanziellen Familienleistungen und Kitas ausbauen. Zudem entwickeln wir die Kinder- und Jugendhilfe weiter. Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern müssen bei allen sie betreffenden staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Diese zentrale Regelung aus der UN-Kinderrechtskonvention wollen wir ins Grundgesetz aufnehmen. Es geht um nicht weniger als den rechtlichen Rahmen dafür, dass jedes Kind es packt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Anlässlich des morgigen Weltkindertages erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss Frauen, Senioren, Familie und Jugend:

Kein Kino, kein spontanes Pizzaessen mit Freunden, kein Auszug aus dem Elternhaus zum Studium oder für die Ausbildung – das ist die Realität für viele Kinder, die mit Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II aufwachsen. Damit wird weit über zwei Millionen Kindern ihre Chance auf Teilhabe geraubt.

Die aktuelle repräsentative Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks belegt, dass die Bekämpfung von Kinderarmut für einen Großteil der Befragten ein zentraler Baustein einer kinderfreundlichen Gesellschaft ist. Es ist höchste Zeit, Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Kinderarmut laufen ins Leere, denn Kindergelderhöhungen gehen an Kindern aus Hartz-IV-Familien einfach vorbei, da jeder zusätzliche Cent angerechnet wird. Notwendig ist eine Gesamtstrategie, um Kinder zu fördern und aus der Armut zu holen. Hierzu muss eine Kindergrundsicherung gehören, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und den Anrechnungs-Wirrwarr der Familienleistungen beendet. Sie muss automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden. Egal, ob ihre Eltern auf Grundsicherung angewiesen sind oder nicht, der Mindestbedarf von Kindern muss immer gesichert sein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wenn Kinder und Jugendliche unsere Zukunft sind, müssen wir in der Gegenwart die bestmöglichen Bedingungen für sie schaffen. Es reicht nicht, von Kinderrechten nur zu reden – Deutschland muss das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Eine längst überfällige Maßnahme sieht die AWO darin, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die AWO ist überzeugt, dass gesetzlich verbindliche Kinderrechte, das allgemeine Bewusstsein für die eigenständigen Rechte von Kindern und Jugendlichen von Politik, gesellschaftlichen Institutionen, Rechtspraxis und Verwaltung stärken und ihre Beteiligung im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse verbindlich machen. „Eine moderne, zukunftsgewandte und glaubwürdige Politik muss sich daran messen lassen, wie ernst sie die Anliegen und Bedürfnisse ihrer nachwachsenden Generation nimmt“, ist Stadler überzeugt.

In Deutschland, aber auch weltweit sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Ethnie, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. „Es muss darum gehen, Kindern in der Gesellschaft eine deutliche Stimme zu geben und es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte zu verwirklichen. Notwendig sind wirksame Strategien zum Abbau von Armut und Bildungsbenachteiligung, aber auch der nachhaltige Umgang mit und eine gerechte Verteilung von Ressourcen“, ist Stadler überzeugt.

Aufgabe von Politik und Verbänden ist es, die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, aber auch ihrer Eltern und Familien in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen. Nur so kann es gelingen, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen. „Eine lebenswerte kinder- und familienfreundliche Gesellschaft gestalten heißt: Kinder und Jugendliche fördern, schützen und beteiligen und ihre Interessen ernstnehmen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Der Weltkindertag wird in über 145 Staaten der Welt begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Aber Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Internationalen Kindertag ganz oben auf der Agenda stehen. Die AWO steht für Partizipation, Selbstbestimmung und Wertschätzung junger Menschen in ihrer täglichen Arbeit.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverbande.V.vom 20.09.2018

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20. September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
"Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen", so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

"Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des Kindes als Träger von Menschenrechten", so Kittel weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland und von allen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schon jetzt anzuwenden. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis bestehen zum Teil weitreichende Umsetzungsdefizite, die auch auf das fehlende Verständnis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuführen sind.

Schon seit Jahren fordert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Regierungskoalition hat sich diesen Auftrag in den Koalitionsvertrag geschrieben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Formulierungsvorschlages beauftragt.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer sind Rechte von Kindern bereits festgeschrieben. Zentraler Maßstab für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sollte die UN-Kinderrechtskonvention sein. Mit der Europäischen Grundrechtecharta gibt es für diese Umsetzung bereits ein überzeugendes Vorbild.

Weitere Informationen:

"Kinderrechte ins Grundgesetz – Kinder als Träger von Menschenrechten stärken". Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (Position Nr. 7, November 2016).

Quelle: PressemitteilungDeutsches Institut für Menschenrechtevom 20.09.2018, gekürzt

Deutscher Familienverband fordert Umsteuern in der Wohnungspolitik

(Berlin). Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2018 fordert der Deutsche Familienverband (DFV) von der Politik, dass Familien mit Kindern nun endlich noch stärker in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik gestellt werden. Die Auswirkungen von Wohnungsknappheit und überteuerten Mieten für Familien in Ballungsgebieten werden immer dramatischer.

„Die Wohnraumversorgung ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, insbesondere für Familien. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab“, betont Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh den hohen Stellenwert bezahlbaren und familiengerechten Wohnens.

„Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Leidtragenden sind vor allem Familien mit mehreren Kindern: Sie werden durch die hohen Wohnkosten in schlechte Wohnlagen oder in beengte Wohnungen getrieben“, beschreibt Zeh die Situation in Deutschland. Bundesweit steht über 40 Prozent der Mehr-Kind-Familien nur eine Wohnfläche von bis zu 20 qm pro Kopf zur Verfügung. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und größerem Raumbedarf reiche die Zahl geeigneter Mietwohnungen bei Weitem nicht aus. Um den Wohnbedürfnissen von Familien gerecht zu werden, fordert der Deutsche Familienverband, belegungsgebundene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die soziale Wohnraumförderung in den Ländern sowie die Stadt- und Baulandentwicklung in den Kommunen den Bedürfnissen von Familien gerecht und das Wohngeld regelmäßig der realen Preisentwicklung angepasst werden.

In diesem Zusammenhang beklagt der DFV das Fehlen einer ausreichenden familienorientierten Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum. Seit der Streichung der Eigenheimzulage 2006 wurden auf Bundesebene der Bau und Erwerb von Wohnraum nicht mehr nennenswert familienspezifisch gefördert. Überhöhte Baulandkosten, eine familienblinde Grunderwerbsteuer und eine Kreditvergabe, die junge Familien benachteiligt, haben die Wohneigentumsbildung sogar noch weiter erschwert. „Dabei ist Wohneigentum gerade für Familien mit mehreren Kindern oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, stellt Klaus Zeh klar. Aus diesem Grund setzt sich der Deutsche Familienverband für die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkompliziert handhabbaren Wohneigentumsförderung nach dem Vorbild der Eigenheimzulage sowie für eine Senkung der Grunderwerbssteuer für Familien ein. „Das kindgerechte und bezahlbare Wohnen für Mehr-Kind-Familien gehört dringend auf die Tagesordnung der Politik, damit endlich alle Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem sich ihre Persönlichkeit entfaltet“, so Zeh.

Klicken Sie hier für weiterführende Informationen

Quelle: PressemitteilungDeutscher Familienverband e.V.vom 20.09.2018

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, dass die Bildungschancen von Kindern in Deutschland nach wie vor vom Portemonnaie der Eltern abhängen:

"Gut lernen kann man nur, wenn der Magen nicht knurrt und es nicht an Stiften und Heften mangelt. Die Erfahrungen zeigen aber, dass viele Kinder aus armen Familien beim Mittagessen in der Schule zuschauen müssen oder nur die Reste essen dürfen, weil ihre Eltern den Eigenanteil am Mittagessen nicht aufbringen können. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepakets reichen bei weitem nicht aus, um alle erforderlichen Schulmaterialien zu erwerben und Kinder aus benachteiligten Familien zu unterstützen. So kommen Kinder am ersten Schultag ohne die notwendigen Schulmappen, Hefte und Stifte in den Unterricht.

Zusätzliche und förderliche Materialien oder Angebote sind überhaupt nicht drin.

Alle Kinder haben ein Recht auf gleiche Bildungschancen und einen guten Start ins Schuljahr. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Maßnahmen für bessere Bildungschancen, die im Koalitionsvertrag stehen, nicht längst umgesetzt werden.

Es muss dringend politisch gehandelt werden, denn die Leidtragenden sind unsere Kinder."

Mehr Informationen zum Thema Kinderarmut finden Sie unter https://www.diakonie.de/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2018

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des morgigen Weltkindertages zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für die Politik, mehr als bisher für eine kinderfreundliche Gesellschaft in Deutschland zu tun. Dabei wurden verschiedene Aspekte abgefragt: 85 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass sich Politikerinnen und Politiker genügend um die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland kümmern. Dass sie dies tatsächlich machen, meinen nur 16 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Unterstützung von Familien, beim Schutz von Kindern vor Gewalt, bei Fragen hinsichtlich selbstbestimmter Zeit sowie ausreichender Erholung und Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder. Außerdem sehen mehr als ein Drittel der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert.

Gleichzeitig ist eine knappe Mehrheit der Befragten von 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Das sind zwei Prozentpunkte weniger als noch vor drei Jahren. Nach dem Urteil von 39 Prozent der Befragten ist Deutschland dagegen kein kinderfreundliches Land.

"Die Ergebnisse der Umfrage zum Weltkindertag 2018 sind ein Armutszeugnis für unser Land. Die Diskrepanz zwischen den Ansprüchen der Menschen an eine kinderfreundliche Gesellschaft und deren Verwirklichung ist teilweise erschreckend. Das gilt insbesondere für die Bekämpfung der Kinderarmut und den Schutz von Kindern vor Gewalt. Wir schaffen es aber auch nicht, unseren Kindern genug selbstbestimmte Zeit und Erholung sowie ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Zahlen sind ein klarer Auftrag für die Politik zu handeln, damit wir uns endlich auf den Weg zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft für alle Kinder machen, und es egal ist, woher ein Kind kommt oder ob seine Familie arm ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für Kinderfreundlichkeit ist neben der Politik auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn sie beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Schließung von Spielstraßen, Verwahrlosung von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft", so Krüger weiter.

Weitere Ergebnisse der Umfrage können unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag-2018 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018, gekürzt

Zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September fordert der Kinderschutzbund (DKSB) die Politik auf, angesichts der erschreckenden Kinderarmut entschlossen gegen die nicht mehr tragbare finanzielle Belastung vieler Familien durch Schulkosten vorzugehen. Die Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind zu niedrig bemessen, willkürlich festgelegt und erreichen Millionen Kinder nicht, kritisiert der Verband.

„Bildung ist ein Kinderrecht, so steht es auch in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung versagt vollständig, wenn es darum geht, allen Kindern den gleichen Zugang zu guter Schulbildung zu ermöglichen“, stellt Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fest.

Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes profitieren weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Diese sehen eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterreicht vor.

„Wenn man die verdeckte Kinderarmut mit berücksichtigt, erreichen die Leistungen nur etwa 10 Prozent der materiell berechtigten Kinder. Obwohl diese Kinder unterhalb ihres Existenzminimums leben, haben sie formell keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, nur weil ein Antrag fehlt“, kritisiert Heinz Hilgers. „Das ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Die Bundesregierung muss angesichts von mehr als 4,4, Millionen Kindern in Armut, wie wir kürzlich errechnet haben, endlich handeln."

Zum diesjährigen Weltkindertag setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund landesweit mit Aktionen und Veranstaltungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine tatsächliche Lernmittelfreiheit in allen Bundesländern ein.

Das Recht auf Bildung und Teilhabe hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen werden“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Betrag von 100 Euro wurde dagegen 2011 willkürlich festgelegt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2014 feststellt. Zudem ist der Schulbedarf in den vergangenen 10 Jahren nicht angehoben worden. Eine derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutierte Erhöhung von 100 auf 120 Euro im Jahr für den Schulbedarf lehnt der Kinderschutzbund als deutlich zu gering ab.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 20.09.2018

„Kinder brauchen Freiräume“, so lautet das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dahinter steht der Appell, Kindern und Jugendlichen endlich mehr Möglichkeiten zu Mitgestaltung und Beteiligung zu schaffen. Wie aber steht es um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland? Fühlen sie sich ernst genommen? Werden sie bei der Gestaltung ihres Alltags beteiligt? Was stört sie? Was empfinden sie als ungerecht? Unter dem Motto „Check deine Rechte“ hat die National Coalition Deutschland sechs Monate lang Kinder und Jugendliche befragt, wie sie die Rechte nach der Kinderrechtskonvention umgesetzt finden.

„In den vergangenen Monaten haben wir mit Unterstützung unserer Mitglieder hunderte Anliegen von Kindern und Jugendlichen gesammelt“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland. „Die meisten Äußerungen haben wir zum Thema Bildung und Armut erhalten, dicht gefolgt von Anliegen rund um das Thema Umwelt, Freizeit und Beteiligung. ‚Viele beantragen schon gar keine Hilfen mehr, zum Beispiel bei Klassenfahrten, weil alles so kompliziert ist und man sich auch schämt. Und dann fragt der Lehrer auch noch vor der ganzen Klasse nach dem Formular!, schreibt ein Mädchen aus Hessen. Dieses Anliegen hat mich besonders bewegt“.

Die gesammelten Anliegen, in Form von Frage- und Ausrufezeichen, werden am 25. September 2018 von Kindern der Grundschule Coburg-Neuses der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, persönlich vorgestellt.

„Die Statements der Kinder und Jugendlichen belegen eindrucksvoll, dass ihre Perspektive unverzichtbar ist, um bewerten zu können, wie es um die Verwirklichung der Kinderrechte steht. Sie fließen ein in die nächste Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Deutschland wird sich an konkreten Taten zur Verwirklichung der Kinderrechte messen lassen müssen“, sagt Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland. Die Ergebnisse von "Check deine Rechte" dienen der National Coalition Deutschland als Vorbereitung für einen eigenständigen Kinderrechtereport an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Hierzu wird Ende des Jahres ein eigenes Beteiligungsprojekt zum UN-Dialog an den Start gehen.

„Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die wiederholten Mahnungen des UN-Ausschusses ernst zu nehmen und die Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufzunehmen! Eine wichtige Auswirkung wäre zum Beispiel, dass Gerichte und Behörden die Kinder selbst anhören und ihr Wohl mit Vorrang berücksichtigen müssten. Das ist heute nicht immer verpflichtend und wird zudem in der Praxis häufig nicht umgesetzt“, so Pfütze und Maywald.

Zwischenergebnisse wurden fortlaufend auf der FB-Seite der National Coalition Deutschland veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC)vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Für mehr Qualität und weniger Gebühren

Heute hat das Bundeskabinett das Gute-KiTa-Gesetz* beschlossen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Der Bund bekennt sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.

"Mehr Qualität und weniger Gebühren. Diesen Zielen sind wir heute einen großen Schritt näher gekommen. Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen. Das wollen wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz erreichen und damit Familien in Deutschland spürbar stärker machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sorgen", so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen.

"Jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. Es gibt keine Einheitslösung, die überall funktioniert", erläuterte Ministerin Giffey. "Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren, damit sich jede Erzieherin und jeder Erzieher mehr Zeit für die Kinder nehmen kann. Ein anderes Land setzt auf längere Öffnungszeiten, damit auch das Kind einer Pflegerin im Schichtdienst eine Chance auf frühkindliche Bildung hat. Ein drittes investiert darin, dass den Kitaleitungen mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben bleibt. Vor Ort entscheiden die Fachleute, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessert. Denn unsere Kinder haben die beste Betreuung verdient. Egal, in welchem Bundesland sie leben."

Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.

Ministerin Giffey: "Gute Kitas dürfen kein Privileg gut situierter Familien sein. Alle Kinder müssen eine gute Kita besuchen können. Empfänger von Sozialleistungen haben schon heute den Anspruch von den Kitagebühren befreit zu werden. Wer aber arbeitet und nur ein geringes Einkommen erzielt und deshalb Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht andererseits mit hohen Kita-Gebühren belastet werden. Künftig werden überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein. Damit haben künftig 1,2 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Wir wollen für mehr Teilhabe an guter Kindertagesbetreuung sorgen, und Zugangshürden abbauen. Nicht auf Kosten der Qualität, sondern als Teil von Qualität für alle."

Damit das Geld auch ankommt

Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt das BMFSFJ mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.

Gute Kita – aus Sicht der Kinder

Nach dem Bundeskabinett war Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute zu Gast in der FRÖBEL-Kita „mittendrin“ in Berlin-Mitte. Dort stellte sie das Gute-KiTa-Gesetz vor und sprach mit den Kindern darüber, was sie an ihrer Kita mögen – und was noch besser werden kann. Pädagogische Qualität steht in der Kita „mittendrin“ im Zentrum. Ein besonderer Schwerpunkt wird außerdem auf die sprachliche Bildung gelegt: Die Kita nimmt teil am Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist".

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

* Voller Titel des Gesetzes: "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung"

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Damit jedes Kind die gleichen Startchancen bekommt – unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Wohnort.

„Noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert: Bis 2022 stellt der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereit. Damit die jeweiligen Länder dort investieren können, wo der Bedarf am größten ist, müssen sie zunächst ein Lagebild von der Qualität in der Kinderbetreuung erstellen, daraus den Handlungsbedarf ableiten und genaue Ziele formulieren.

Das Gute-Kita-Gesetz gibt ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Vielmehr sollen die Länder das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Der Bund knüpft demnach an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits in den Ländern an und stellt ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung: Beispielsweise bedarfsgerechter Betreuungsumfang und -zeit, guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung in der Kindertagesbetreuung, Stärkung von Leitungskräften, bessere sprachliche Bildung oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder besonderen Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen. Für die Umsetzung der Ziele schließen Bund und Länder Verträge. Inwieweit die Länder ihre Ziele erreicht haben, wird jährlich in einem Monitoringbericht des Bundesfamilienministeriums transparent gemacht.

Und das Gute-Kita-Gesetz schafft einen ganz entscheidenden Qualitätssprung: Wenn Eltern Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen sie für ihre Kinder keine Kitagebühren mehr zahlen. Damit haben 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Darüber hinaus werden die unteren Einkommen entlastet, indem sozial gestaffelte Elternbeiträge bundesweit eingeführt werden. Das ermöglicht Eltern mehr finanziellen Spielraum und ihren Kindern gleiche Startchancen von Anfang an.

So macht man Kitas stark: Mehr Qualität dort, wo sie vonnöten ist. Gebührenfreiheit, damit alle Kinder eine gute Kita besuchen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Zum Kabinettsbeschluss zum Gute-Kita-Gesetz erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly:

„Das Gute-Kita-Gesetz wird seinem Anspruch einer besseren Betreuungsqualität bei weniger Beiträgen bei Weitem nicht gerecht. Schon jetzt zeigt sich, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel zum Großteil in die Beitragsfreiheit investieren werden, anstatt echte Verbesserungen in der Betreuungsqualität zu erreichen. Für diese bliebe dann nur ein Bruchteil übrig. So gefährdet das Gesetz die frühkindliche Bildung, statt sie zu verbessern. Hier verpasst die Große Koalition ein weiteres Mal die Chance, die Weichen für weltbeste Bildung zu stellen.

Das Ziel der FDP-Fraktion ist eine hohe Betreuungsqualität für alle Kinder, unabhängig von der sozialen Herkunft. Darauf müsste das Gute-Kita-Gesetz den Schwerpunkt setzen. Das bedeutet: Zuerst sollte die Qualität mit ausreichenden Mitteln für gut ausgebildetes Fachpersonal, einen guten Betreuungsschlüssel und Sprachförderung gesichert werden.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 19.09.2018

Anlässlich des „Gute-Kita-Gesetzes“, das morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, bedauern die in der Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen zusammengeschlossenen Verbände, dass die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf ihre Ziele verfehlt.

„Mit gutem Vorsatz hat sich die Familienministerin einmal auf den Weg gemacht, die Angebote der Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland zu verbessern. Das ist auch dringend nötig, damit die Kindertagesbetreuung den an sie gestellten Anforderungen an die frühkindliche Bildung wirklich gerecht werden kann. Der vorliegende Entwurf eines „Gute-Kita-Gesetzes“ zeigt aber, dass die Bundesregierung kein klares Ziel vor Augen hat“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.

Die Familienorganisationen vermissen in dem Entwurf gleich mehrere Elemente, die in den letzten Monaten in der Diskussion gewesen seien. So sei es gerade angesichts der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern erforderlich, verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards als gemeinsames Ziel einzuführen. Eine Forderung, die von 34 Organisationen, Verbänden, Kitaträgern und Gewerkschaften gemeinsam getragen wird. Mit dem Vorschlag der Regierung bliebe jedoch völlig unklar, ob die bisherigen Regelungen auch wirklich dazu führen können, dass sich die zum Teil erheblichen Unterschiede verringern.

Nötig seien dafür bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bundes und höhere finanzielle Mittel. Mehrere Studien und auch die eigenen Arbeitsergebnisse, die Bund und Länder im letzten Jahr gemeinsam erzielt haben, zeigen einen deutlich höheren finanziellen Gesamtbedarf. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung geht von 6,7 Mrd. Euro/jährlich zusätzlich zu den geplanten Bundesmitteln für Bund, Länder und Kommunen aus. Zudem bestimmt der Gesetzentwurf ein Auslaufen der Förderung im Jahr 2022. „Dies sei geradezu eine Einladung an die Bundesländer, in die übliche „Projektitis“ zu verfallen, ohne dass eine dauerhafte Anhebung der Qualität erreicht wird. Wirklich gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist jedoch eine Daueraufgabe und keine, die Ende 2022 erledigt ist“ betont Stefan Becker. Es sei aus Sicht der Verbände geradezu zwingend notwendig, dass sich der Bund dauerhaft mit mindestens fünf Mrd. Euro jährlich beteiligt.

In diesem Zusammenhang positionieren sich die Familienverbände auch klar für eine Priorität der Verbesserung der Kitaqualität vor der generellen Abschaffung von Kitabeiträgen. Da kein Kind vom Besuch einer Kita aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden darf, begrüßen die Familienorganisationen jedoch die geplante Verbesserung der sozialen Staffelung der Elternbeiträge.

Letztlich sei es noch sehr kritisch, dass die Finanzierung über eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs erfolgen soll. Auf diesem Wege nehme sich der Bund jede Möglichkeit, steuernd tätig zu werden – daran würden auch die individuellen Zielvereinbarungen mit den Bundesländern nichts ändern. Zumal das Gesetz gar nicht in Kraft treten könne, solange nicht alle Bundesländer eine solche Zielvereinbarung unterschrieben hätten.

„Insgesamt“, so Stefan Becker abschließend, „ist die Zielrichtung des Gesetzes richtig, aber es reicht nicht aus, den Bundesländern einen Topf mit zu wenig Geld und einen sogenannten „Instrumentenkoffer“ hin zu stellen, ohne auch nur annäherungsweise lenken zu können, was mit den Mitteln letztendlich passiert.“

Quelle: PressemitteilungArbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.vom 18.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. „Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass es um die frühkindliche Betreuung in Deutschland nicht zum Besten steht. Von daher ist jedes Gesetz, dass auf Verbesserungen abzielt, zu begrüßen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider wird es diesem Gesetz nicht gelingen, die frühkindliche Bildung flächendeckend zu verbessern.“ Nach Meinung der AWO müssten dafür in Sachen Finanzierung mindestens die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden. Im aktuellen Gesetzentwurf gibt der Bund seine finanziellen Zusagen nur bis zum Jahr 2022. „Der Bund muss in die Pflicht und dauerhaft Gelder in die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung investieren“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Aus Sicht der AWO erschwert der immer stärker werdende Fachkräftemangel die Situation zusätzlich. „Alle Gesetze nützen wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver wird“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Gerade im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen vielerorts weit auseinander. Die Anforderungen an die Fachkräfte sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. „Eine gute Kinderbetreuung ist ohne Kita-Fachpersonal nicht möglich, hier muss dringend gehandelt werden“, betont Wolfgang Stadler.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverband e. V.vom 19.09.2018

DFV erneuert Forderung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards für Kindertagesstätten

(Berlin). In dieser Woche soll im Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz) diskutiert werden. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, sich stärker für eine Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung einzusetzen.

Zugleich benennt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh einige erhebliche Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfs: „Kindererziehung liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Eltern und nicht in der des Staates. Im vorgelegten Entwurf finden die Erstverantwortung von Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder und die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung keine Berücksichtigung.“ Der Verband bemängelt außerdem, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kindertagesstätten beinhaltet. Zudem reicht die Summe, die die Bundesregierung für die Kinderbetreuung auszugeben bereit ist, nicht annähernd aus, um eine bessere Qualität von Bildung und Erziehung zu schaffen.

„Grundsätzlich darf nicht, wie bisher, vom Wohnort abhängen, ob ein Kind gut oder schlecht betreut wird“, fordert Zeh unter Hinweis auf bestehende Unterschiede in der Betreuungsqualität zwischen einzelnen Kommunen und Bundesländern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt jedoch bundesweit einheitliche verbindliche Qualitätsstandards vermissen. „Wir erwarten in diesem Zusammenhang Nachbesserungen im Betreuungsschlüssel. Für Kinder von ein bis drei Jahren muss ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:4 verbindlich werden, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt von mindestens 1:9“, so Zeh. Als zentrales vorschulisches Angebot muss der Kindergarten bundeseinheitlich kostenfrei sein. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verankerung der Gebührenfreiheit bzw. -entlastung für Kindertagesstätten ist aber keine Maßnahme zur Verbesserung der Betreuungsqualität, wie den Familien suggeriert werden soll.“

Für besonders problematisch hält es der Deutsche Familienverband, dass der Gesetzentwurf keine Unterstützung für Eltern vorsieht, die während der Elternzeit ihre unter dreijährigen Kinder selbst betreuen möchten. „Eltern sind laut Grundgesetz erstverantwortlich für die Erziehung ihrer Kinder. Sie wissen am besten, welche Betreuungsform ihrem Kind am besten entspricht“, sagt Zeh: „Eine echte Wahlfreiheit ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nicht gegeben, so lange die staatliche Förderung ausschließlich in Betreuungseinrichtungen fließt.“ Der DFV fordert deshalb ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro monatlich, welches direkt an die Familien ausgereicht wird. Nur die Hinwendung von der objekt- zu einer subjektgeförderten Unterstützung der Kinderbetreuung im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen.

Weitere Informationen: Stellungnahme des DFV zum KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2018

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) im Namen des Leibniz-Forschungsverbunds Bildungspotenziale

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale, darunter das DIW Berlin und das IPN in Kiel, legen Positionspapier zur frühen Bildung vor – Vorschläge zur Qualitätsverbesserung von Kitas und Grundschulen und zur gezielten Förderung von Kindern

Eine höhere Kita-Qualität mit bundesweit einheitlichen Regelungen, weniger regionale Unterschiede bei den Kita-Gebühren, mehr Nachqualifizierung bei Quereinsteigerinnen und -einsteigern unter den Lehrkräften und eine breitere Förderung für Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund: Diese und weitere Empfehlungen geben Bildungsforscherinnen und -forscher des Forschungsverbunds „Bildungspotenziale“ der Leibniz-Gemeinschaft in einem umfangreichen Positionspapier für den Bereich der frühen Bildung, das vielfältige Maßnahmen vorsieht.

Das Positionspapier, das 22 Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Angebote in der frühen Bildung umfasst, zielt vor allem auf eine bessere Qualität der Betreuung und der Wissens- und Kompetenzvermittlung – wohlwissend, dass auch die Quantität im Moment in vielen Regionen in Deutschland ein Problem ist. Zehn der vorgestellten Maßnahmen betreffen den Bereich der Kindertageseinrichtungen und gehen dabei weit über das geplante „Gute-Kita-Gesetz“ hinaus, auf das sich die Bundesregierung vergangene Woche geeinigt hat. Auch der Grundschulbereich und die Familie als zentrale Akteure der frühen Bildung finden im Positionspapier des Forschungsverbunds Beachtung.

„Frühe Bildung ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern und deren Kompetenzen, für die mittelfristigen Bildungswege in der Schule und auch langfristig für das Erwerbsleben und damit sogar für die Altersversorgung – kurz gesagt also für das ganze Leben“, so C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Leider gibt es in Deutschland sowohl mit Blick auf die Quantität als auch auf die Qualität derzeit einen Flickenteppich, wodurch viele Potenziale verschenkt werden. Das von der Bundesregierung geplante Gute-Kita-Gesetz ist ein seit langem überfälliger Start, um dem entgegenzuwirken. Es reicht aber noch nicht aus.“

Olaf Köller, wissenschaftlicher Leiter des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), ergänzt: „Gute frühkindliche Bildungsangebote stehen und fallen mit einer hohen Qualität der Einrichtungen und vor allem des Personals. Hier kommt es zum einen darauf an, frühpädagogische Berufe aufzuwerten, Erzieherinnen und Erzieher höher zu qualifizieren und besser zu entlohnen. Zum anderen sollten aber auch bundesweite Qualitätsregelungen definiert werden.“

So fordern die Forscherinnen und Forscher, die Bildungspläne im Kita-Bereich zumindest länderübergreifenden Mindestvorgaben zu unterstellen, außerdem sollte es einheitliche Instrumente zur Qualitätsmindestsicherung geben. Auch eine einheitliche Gebührenordnung und eine Verständigung darüber, was die notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen der frühpädagogischen Fachkräfte sein sollten, wären wünschenswert.

Engere Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen wäre hilfreich

Nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürften die Anstrengungen in der frühen Bildung aber nicht nach der Kita Halt machen. Auch im Grundschulbereich gebe es einiges zu tun, insbesondere bei der Ganztagsbetreuung, für die die Große Koalition noch in dieser Wahlperiode einen Rechtsanspruch einführen möchte. Auch hier komme es neben der Quantität maßgeblich auf die Qualität der Betreuung an, heißt es im Positionspapier. Zudem müsse die aktuelle Praxis, aufgrund des akuten Mangels an qualifizierten Lehrerkräften in Grundschulen Quer- und Seiteneinstiege zu ermöglichen, von intensiven Nachqualifikationen begleitet werden.

Nicht zuletzt sollten Kitas und Grundschulen enger miteinander kooperieren, um den Übergang für die Kinder besser zu gestalten, etwa mit Blick auf eine übergreifende Förderung sprachlicher Kompetenzen. Das gelte insbesondere auch für Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Diesen müsse zudem ein breiteres Förderangebot gemacht werden, das über das Erlernen der deutschen Sprache hinausgehe.

Im Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale haben sich mehr als 20 Institute der Leibniz-Gemeinschaft sowie weitere Bildungsforschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um ihr multidisziplinäres Fachwissen zu vernetzen und auszubauen. Der Verbund will Potenziale von und für Bildung identifizieren sowie zu ihrer besseren Nutzung beitragen. Die Koordinationsstelle des Forschungsverbundes ist am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) angesiedelt (leibniz-bildungspotenziale@dipf.de).

Positionspapier zur frühen Bildung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland, kritisiert das heute im Bundeskabinett beschlossene "Gute-Kita-Gesetz" aber als nicht zielführend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird das von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte Gesetz nicht den Erfordernissen gerecht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterzuentwickeln und die Bedingungen in den Bundesländern anzugleichen. "Die nicht auf Dauer angelegte Unterstützung der Bundesländer durch den Bund birgt die Gefahr, dass die Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden. Kritisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk insgesamt vor allem die fehlende Verbindlichkeit des Qualitätsausbaus in den Ländern, beispielsweise in Form von klar definierten Zielvereinbarungen mit dem Bund, an denen sich die Bundesländer orientieren müssen. In Kombination mit der unzureichenden Gesamtfinanzierung besteht die konkrete Gefahr, dass die angestrebte bundesweite Angleichung von Lebens- und Bildungsverhältnissen nicht erreicht werden kann", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als eigenständige Qualitätsfaktoren für frühkindliche Tagesbetreuung stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT III: Berufstätige Eltern

Heute wird der Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit im Bundestag beraten. Die SPD löst damit eines ihrer zentralen Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf ein. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Wir brauchen eine moderne Arbeitswelt mit mehr Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlicher Entwicklung.

„Ab 2019 erhalten Beschäftigte, die in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig sind, ein Recht darauf, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren – mit der Sicherheit, anschließend wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren zu können. Dank der Brückenteilzeit brauchen sie dafür keine Begründung anzugeben: Wer eine Zeitlang kürzer treten will, sich den Kindern, der Weiterbildung oder dem Ehrenamt widmen möchte, kann das künftig in einem vorher mit dem Arbeitgeber vereinbarten Rahmen tun.

Das bedeutet mehr Zeitsouveränität und mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer neben der Arbeit auch persönliche Ziele verfolgen kann, lebt gesünder und motivierter. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. Mit der Brückenteilzeit reagieren wir auf die zunehmenden Anforderungen und Wünsche nach mehr Flexibilisierung bei gleichzeitiger Planbarkeit im Arbeitsleben.

Außerdem verbessern wir durch das Rückkehrrecht die finanzielle Situation der Beschäftigten, auch derjenigen, die derzeit in der Teilzeitfalle stecken. Die meisten davon sind Frauen, die nicht nur weniger, sondern oftmals viel zu wenig verdienen, um sich im Alter eine auskömmliche Rente leisten zu können. Der heute beratene Gesetzesentwurf trägt so auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.09.2018

„Wegen der Blockadehaltung insbesondere der CDU/CSU ist es für berufstätige Mütter nach wie vor praktisch unmöglich, der Teilzeitfalle zu entfliehen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung. Ferschl weiter:

„Auch mit der geplanten Brückenteilzeit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bleiben fast drei Viertel aller betroffenen Mütter in der Teilzeitfalle kleben. Anstatt ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle Beschäftigten umzusetzen, kuscht die Große Koalition vor den Arbeitgebern und verhindert damit selbstbestimmte Arbeitszeiten und Lebensentwürfe für Frauen.

DIE LINKE fordert statt Arbeitszeitausweitungen für alle und Miniverbesserungen für wenige ausgewählte Beschäftigte einen Rechtsanspruch für alle, um ihnen die Rückkehr in Vollzeit zu ermöglichen. Dazu fordern wir eine Reduzierung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche. Zudem brauchen die Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte, damit sie mehr Einfluss auf die eigene Arbeitszeitgestaltung haben. Nur so wird aus fremdbestimmter Zeitflexibilität eine selbstbestimmte Zeitsouveränität.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestagvom 14.09.2018

Anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September möchte die AWO allen Müttern und Vätern ihre Anerkennung und ihren Dank aussprechen. In diesem Sinne erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Tagtäglich werden in Familien vielfältige Leistungen erbracht, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Besonders gefordert sind Eltern, die jeden Tag ihre Familie mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren zu versuchen. Für alleinerziehende Berufstätige ist die Situation am schwierigsten. Sie verdienen nicht nur unseren Respekt, sondern benötigen gezielte Unterstützung.“

Ein Blick auf den Arbeitsumfang von Müttern zeigt, dass Alleinerziehende im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche mehr arbeiten, als Mütter in Paarhaushalten. Trotzdem sind Familien Alleinerziehender – und das sind zu fast 90 Prozent die Mütter – von Armut besonders häufig und nachhaltig betroffen. „Was Alleinerziehende neben ihrer Erwerbstätigkeit alltäglich an Herausforderungen bewältigen, um auch für ihre Kinder da zu sein und deren Bedürfnisse berücksichtigen zu können, bedarf nicht nur unserer Anerkennung, sondern benötigt gezielte Unterstützung von Seiten der Politik“, betont Stadler. Die AWO fordert daher, die Situation der Alleinerziehenden deutlich stärker als bisher zu berücksichtigen und wirksame Maßnahmen z.B. im Steuerrecht und Sozialrecht zu ergreifen. Daneben braucht es Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die sich an den Lebensrealitäten der Familien und Bedürfnissen und Rechten der Kinder orientieren und nicht am Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt fordert die AWO eine Kindergrundsicherung, die auch den Kindern Alleinerziehender ein gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen sichert.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

Im Jahr 2017 waren 69 % der erwerbstätigen Mütter und 6 % der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September weiter mitteilt, lag der Anteil bei alleinerziehenden Müttern bei 58 %. In einer Partnerschaft lebende Mütter waren wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt, nämlich zu 71 %. Im Vergleich dazu waren alleinerziehende Väter zu 12 % in Teilzeit tätig, in einer Partnerschaft lebende Väter zu 6 %.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.09.2018

SCHWERPUNKT IV: Wohnungspolitik

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Baukindergeld ein Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum. Unsere Wohnraumoffensive ist ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Unsere Ansage: Trendwende im Wohnungsbau jetzt.

„Mit der SPD wurde das Baukindergeld ermöglicht. Es ist ein wesentlicher Baustein, um gerade Menschen mit Kindern die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Die eigene Wohnung schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut. Das ist ein Bestandteil unserer Wohnraumoffensive für mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir brauchen ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Insbesondere in den Städten droht, dass steigende Mieten und explodierende Bodenpreise die Stadtmauern der Neuzeit werden. Unsere Antwort lautet: Trendwende jetzt. Wohnungen sind keine Geldanlage für Gewinne von Konzernen. Wohnungen sind ein Zuhause für Menschen und keine Ware wie jede andere. Mieterinnen und Mieter zählen zuerst, lautet die Devise.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Die Bundesregierung bekräftigt ihr Festhalten an der Mietpreisbremse. In der Antwort (19/4492) auf eine Kleine Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt sie Vorschläge aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zur Wohnungspolitik ab. "Insbesondere die Empfehlungen, die sogenannte ,Mietpreisbremse‘ ersatzlos zu streichen und den sozialen Wohnungsbau zurückzufahren, werden von der Bundesregierung nicht geteilt." Ungeachtet dessen sei das Gutachten wertvoll: Es sei gerade Sinn und Zweck einer unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, dass auch solche Vorschläge gemacht werden, die nicht der aktuellen Politik der Bundesregierung entsprechen. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören den Angaben zufolge derzeit 38 Mitglieder an. Die Gutachten würden grundsätzlich nicht zwischen den Ressorts abgestimmt, erklärt die Bundesregierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.717 vom 01.10.2018

Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau, und zwar sofort – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/4549). Der Trend des schrumpfenden Sozialwohnungsbestands müsse gestoppt werden, schreiben die Abgeordneten. Es gehe darum, Menschen zu entlasten und den sozialen Zusammenhalt wieder zu stärken. Die Bundesregierung wird neben dem Aufstocken der Mittel aufgefordert, eine neue Wohnungsgemeinnütigkeit auf den Weg zu bringen und die Mietpreisbremse anzuziehen. Weiter reichende Punkte beziehen sich auf die Modernisierung und den Umbau von Gebäuden, bessere Bedingungen für Genossenschaften und Anreize für Neubau. Auch Instrumente für attraktiven Wohnraum auf dem Land kommen zur Sprache.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.712 vom 27.09.2018

Der Bauausschuss will sich in einem Fachgespräch mit Möglichkeiten einer Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus informieren. Die Abgeordneten beschlossen bei ihrer Sitzung am Mittwoch, für den Vormittag des 10. Oktober 2018 Experten zum Thema "Situation und Perspektiven des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland" einzuladen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.704 vom 26.09.2018

Nach aktuellem Stand wurde die Mietpreisbremse bisher in insgesamt 313 Kommunen eingeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3945) zum Thema Bilanz von drei Jahren Mietpreisbremse. Darin heißt es, die Regelungen der Mietpreisbremse gälten unabhängig davon, ob in dem von der Landesregierung als angespanntem Wohnungsmarkt bestimmten Gebiet ein qualifizierter Mietspiegel besteht oder nicht. Neuer Wohnraum, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen könnte, werde durch die Mietpreisbremse nicht geschaffen. Sie diene dem sozialpolitischen Ziel, den Mietanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen, während Maßnahmen zur Schaffung weiteren Wohnraums noch keine ausreichende Wirkung entfalten können. Neben der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens plane die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket insbesondere mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Wohnungsneubau weiter zu verbessern. Weiter schreibt die Bundesregierung, grundsätzlich flössen Neuvertragsmieten und damit auch die Mieten der vermieteten Neubauten der letzten vier Jahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Es komme aber immer auf den Einzelfall an. Eine Bitte der Bundesländer nach einer Verlängerung der Mietpreisbremse liege bislang nicht vor.

Zur Frage nach der Wirksamkeit der Mietpreisbremse, heißt es, der Bundesregierung lägen bislang zwei von ihr in Auftrag gegebene Studien vor. Sie sei bestrebt, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Mietpreisbremse bis Ende des Jahres 2018 zu evaluieren, umzusetzen. Ein entsprechender Auftrag sei an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vergeben worden. Vorerst gelte es die Ergebnisse dieser Evaluation abzuwarten. Der Antwort sind unter anderem Tabellen über die Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen, zur Entwicklung der Neubautätigkeit von Wohnungen sowie zur Entwicklung der Wohnungsmieten von Neubauwohnungen beigefügt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.687 vom 24.09.2018

Um ein wohnungspolitisches Gutachten des wissenschaftlichen Beirats im Bundeswirtschaftsministerium geht es in einer Kleinen Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten erkundigen sich nach einer Bewertung der Ergebnisse. Vor allem interessieren sie sich für Interpretationen zu den Wohngeld-Aussagen und für Planungen zur künftigen Ausgestaltung der Fördermaßnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.662 vom 13.09.2018

Wohngeld, finanzielle Förderung von Sozialwohnungen und die Mietpreisbremse

– das sind die drei zentralen Instrumente, mit denen der deutsche Staat versucht, Wohnen auch für Menschen mit geringeren Einkommen bezahlbar zu machen. Derzeit erreicht keines die gesetzten Ziele vollständig, allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen, ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie*. So ist die Förderung von Sozialwohnungen grundsätzlich wirksam, um eine bezahlbare Wohnraumversorgung zu erreichen, schließlich erhöht dieses Instrument direkt das Wohnraumangebot. Als problematisch sehen die Forscher die Befristungen der Förderprogramme an, weil sie dem Aufbau eines dauerhaft leistbaren Wohnungsbestandes entgegenstehen. Zudem ist das aktuelle Fördervolumen nach gut zwei Jahrzehnten Flaute im öffentlichen Wohnungsbau viel zu niedrig, zeigen die Studienautoren, Stadtsoziologen an der Humboldt-Universität zu Berlin. In den zehn größten deutschen Städten, in denen die Wohnungsnot besonders ausgeprägt ist, würde es beispielsweise beim aktuellen Förderumfang rund 185 Jahre dauern, um die aktuelle Lücke an günstigen Wohnungen zu schließen (detaillierte Ergebnisse unten). Die Mietpreisbremse wiederum ist bislang durch zahlreiche Ausnahmen und praktische Defizite in ihrer Wirkung beschränkt. Würde sie konsequent angewandt und kontrolliert, müssten Vermieter im Durchschnitt der 44 Großstädte mit Mietpreisbremse ihre Aufschläge bei Neuvermietung um 17 Prozent reduzieren. Damit könnte sie immerhin für viele Mittelschichthaushalte eine spürbare Entlastung bringen.

Am wenigsten soziale Wirkung attestieren die Wissenschaftler dem Wohngeld:

Es erreicht nur relativ wenige Haushalte, die zudem oft trotzdem noch eine prekär hohe Mietbelastungsquote aufweisen. Zudem hat es keine direkte dämpfende Wirkung auf die Mietentwicklung.

Die vollständige PM mit Tabellen finden Sie unter: https://www.boeckler.de/pdf/pm_fofoe_2018_09_18.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2018, gekürzt

Am Freitag findet im Bundeskanzleramt der sogenannte „Wohngipfel“ statt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum zu verwirklichenden Traum. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“* Zudem fordert Wolfgang Stadler, die zunehmende Wohnungsnot der Einrichtungen und Dienste sozialer Träger ernst zu nehmen: „Für ihre wichtige Arbeit benötigen soziale Dienstleister kostengünstige Räume und Gebäude, um ihre Einrichtungen unterzubringen und Dienste überhaupt ausüben zu können.“

Grundsätzlich kann das Thema Wohnen aus Sicht der AWO nicht betrachtet werden, ohne auch die angrenzenden Aspekte der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. „Die AWO fordert deshalb Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten, da diese unmittelbar an bezahlbares Wohnen anknüpfen. Außerdem müssen auch soziale Leistungen, wie das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

In ihrem Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ spricht sich die AWO auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Demnach müsste die Geltungsdauer des Mietspiegels von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermieten nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

*AWO Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware “, Juni 2018

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner traf sich die Kommission zur konstituierenden Sitzung. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm an der Auftaktsitzung teil.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte: „Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird das Herzstück einer neuen Heimatpolitik sein. Sie wird nach Wegen suchen, sowohl die Infrastruktur als auch das Wohlbefinden der Menschen vor Ort zu verbessern. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gemeinsam gelingen wird. Wir werden das Land neu vermessen und einen tragfähigen Maßstab für den Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse definieren. Richtschnur sollte dabei eine echte Chance für jeden einzelnen auf Wohlstand, Zugang zu Bildung, Wohnen, Arbeit, Sport und Infrastruktur sein – egal, ob er in Gelsenkirchen, Prenzlau oder Hamburg wohnt.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Deutschland ist vielfältig und das ist gut. Aber wenn aus regionalen Unterschieden schwerwiegende Nachteile werden, müssen wir etwas dagegen tun. In manchen Städten finden Familien keine bezahlbare Wohnung mehr, woanders müssen junge Leute wegziehen, weil sie keine Perspektive für sich sehen. Unser Land driftet auseinander, wenn es Regionen gibt, in denen der Arzt unerreichbar scheint, auch noch die letzte Gaststätte schließt oder der Beitrag für einen Kitaplatz sich um mehrere hundert Euro unterscheidet. Aufgabe der Kommission wird sein, praktische Vorschläge zu machen, wie wir Daseinsvorsorge überall im Land – in Ost und West – sicherstellen können: in der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Altenhilfe und Pflege, bei der Kinderbetreuung, der Jugendarbeit und der Engagementförderung. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind eine nationale Zukunftsaufgabe für ein modernes und erfolgreiches Deutschland.“

Mit dem Start der Kommission, werden nun sechs Facharbeitsgruppen mit ihrer Arbeit beginnen und sich mit folgenden Themen beschäftigen:

1.„Kommunale Altschulden“

2.„Wirtschaft und Innovation“

3.„Raumordnung und Statistik“

4.„Technische Infrastruktur“

5.„Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“

6. „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“

Die ersten Arbeitsgruppen kamen bereits heute zu einer ersten Arbeitssitzung zusammen. Die Kommission wird bis Juli 2019 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen vorlegen.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Bund-Länder AG eröffnet Dialog und diskutiert über Rechtsanspruch

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder höchste Priorität. Bis zum Jahr 2025 soll ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantiert werden. Für Investitionen in den Ganztagsausbau stellt der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Um die notwendigen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte für dieses Vorhaben zu definieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen, haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung heute mit Vertretern der Länder und Kommunen in Berlin getroffen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: “Wenn aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine Nachmittagsbetreuung anbietet. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts müssen rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden. Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hält fest: „Im Ganztagsausbau in der Grundschule und im Hort wollen wir Schülerinnen und Schüler besser fördern und ihnen mehr Chancen eröffnen. Wichtig dabei ist, das zeigt auch unsere Forschung, dass gute Ganztagsangebote einen Bildungs- und Qualitätsanspruch erfüllen müssen.“

Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren von Schleswig-Holstein und amtierender Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz: „Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung die Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter in schulischen und außerschulischen Angeboten ausbauen und unterstützen will. Wichtig ist allerdings, dass bei der Umsetzung des Rechtsanspruches die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die bereits bestehenden Angebote von Jugendhilfe und Schule und die vorhandenen Qualitätsstandards in den Ländern berücksichtigt werden.“

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport: „Die heute angestoßene Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines verlässlichen Betreuungssystems. Ganztagsschulen bieten das Potential, Schülerinnen und Schüler über die reguläre Unterrichtszeit hinaus individualisiert zu fördern. Allerdings muss aus Ländersicht auch die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten eines solchen Vorhabens geklärt werden.“

Angesichts des gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Vorhabens sind sich alle Beteiligten darin einig, gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Aus diesem Grund werden sowohl die Kultus- als auch die Jugendressorts, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an eng eingebunden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.09.2018

Morgen startet Arbeitsgruppe „Ausbildung und Qualifizierung“ in der Konzertierten Aktion Pflege

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat heute (Donnerstag) die Berliner Einrichtung „Pro Seniore Residenz Wasserstadt“ besucht. Im Gespräch mit Auszubildenden ging es um Zukunftsperspektiven in der Pflege und die Vorbereitungen auf die neue Pflegeausbildung, die ab 2020 starten soll. Begleitet wurde die Ministerin von einem Beratungsteam des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA). Die Teams des BaFzA bereiten die Umsetzung der Pflegeausbildung vor Ort vor. Zum Beispiel helfen Sie den Schulen die neuen Ausbildungsabläufe zu gestalten.

„Wer Pflegebedürftige versorgt, übernimmt Verantwortung für das Leben und Wohlergehen anderer Menschen. Das macht nicht jede und jeder, und das können auch nicht alle“, betonte Bundesfamilienministerin Giffey: „Wenn wir hierfür mehr junge Menschen gewinnen wollen, dann müssen wir die Pflegeberufe attraktiver machen: durch bessere Rahmenbedingungen, bessere Ausbildungsbedingungen und durch eine bessere Bezahlung. Einen großen Schritt haben wir schon mit der neuen Pflegeausbildung geschafft. Ab 2020 wird es überall eine Ausbildungsvergütung geben. Das Schulgeld wird abgeschafft und der Weg in ein Pflegestudium eröffnet. Jetzt sind wir in der konkreten Vorbereitung, damit es 2020 wirklich losgehen kann.“

Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ nimmt morgen (Freitag) die Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“ ihre Arbeit auf. Den Vorsitz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020.“

Mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ will Bundesfamilienministerin Giffey zusammen mit Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesarbeitsminister Heil die Situation in der Pflege verbessern. Es geht darum, alle zusammenzubringen, die Verantwortung tragen für die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsmarkt und die Entlohnung.

Die Reform der neuen Pflegeausbildungen legt einen Grundstein für die Aufwertung des Berufsbilds. Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“.

In der neuen Ausbildung wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen. So müssen sich in Krankenhäusern Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise zunehmend auch um demente Patienten kümmern.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2018

Franziska Giffey startet Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen – Hilfen für betroffene Frauen werden ausgebaut

Der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Arbeit aufgenommen. Er ist ein wichtiger Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“. Ziel der Zusammenarbeit ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere häuslicher Gewalt handelt es sich auch in der heutigen Gesellschaft nicht um Einzelfälle: In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im Jahr 2016 wurden fast 110.000 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Delikten – darunter Mord, Totschlag, Körper-verletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch ihre Partner oder Ex-Partner. Und das sind nur die Taten, die bei der Polizei angezeigt wurden. Diesen Frauen müssen wir helfen, der Gewalt zu entkommen. Es geht darum, dass wir für die betroffenen Frauen konkret etwas verbessern und Hilfestrukturen vor Ort stärken, die langfristig tragen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.“

Neben dem Bund sind am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen auch alle 16 Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Die Bremer Frauensenatorin und amtierende Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Anja Stahmann, erklärte: „Für viel zu viele Frauen ist die häusliche Umgebung alles andere als ein sicherer Ort. Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf aber an der Haustür nicht enden. Die Versorgung mit Frauenhäusern ist zudem nicht in allen Regionen der Bundesrepublik gleichermaßen gesichert, und die Finanzierung der Aufenthalte nicht für alle Frauen geklärt. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden.“

Für die kommunalen Spitzenverbände unterstrich Bürgermeisterin Sonja Leidemann aus Witten, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages: „In Not geratene Frauen brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe und einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Beispielsweise geht es darum, die Anzahl der vorhandenen Frauenhäuser und die zur Verfügung stehenden Plätze deutlich zu erhöhen. Um flächendeckend Hilfsangebote bereitzustellen für von Gewalt betroffene Frauen, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Dafür ist der Runde Tisch ein guter Anfang.“

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen.

Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit 5,1 Millionen Euro dafür vor. Im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro durch den Bund dafür zur Verfügung gestellt werden.

Dass ein Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen einberufen wird, ist im Koalitionsvertrag verankert. Zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Zu erarbeiten sind außerdem die Eckpunkte für das Bundesförderprogramm und die Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Notfall, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des BMFSFJ im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt in dieser Woche den Haushaltsentwurf 2019 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,3 Milliarden Euro stehen dem Bundesfamilienministerium demnach 2019 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 79 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden: zum Beispiel in die gute Betreuung und frühe Förderung unserer Kinder, für die Verbesserung des Kinderzuschlags, für Demokratie und Engagement und für Maßnahmen gegen Gewalt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Ereignisse in Chemnitz haben uns noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, hinzuschauen, was vor Ort passiert und darauf zu reagieren, was vor Ort gebraucht wird. Hingehen, zuhören und dann auch handeln – das ist jetzt notwendig. Wir tun das mit dem Haushalt für 2019. Damit es jedes Kind packt. Damit Familien unterstützt werden. Damit Menschen vor Gewalt geschützt sind. Und damit die, die sich um das Zusammenleben und die Demokratie kümmern, den Staat und das ganze Land im Rücken haben.“

Demokratie und Engagement

Der Schutz unserer Demokratie und die Unterstützung der Menschen, die sich vor Ort engagieren, sind Daueraufgaben. Daher müssen Maßnahmen wie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Dauer gesichert werden. Außerdem ist ein Ausbau der Freiwilligendienste notwendig, um dem Engagement in Deutschland einen stabileren Rahmen zu geben.

Im Haushaltsentwurf 2019 sind zudem 32,5 Millionen Euro für die Gründung einer Engagementstiftung vorgesehen. Sie wird Engagement ganz praktisch unterstützen: zum Beispiel in ländlichen Regionen, an Orten die wenig ehrenamtliche Strukturen haben oder im Umgang mit der Digitalisierung.

Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung

Damit es jedes Kind packt, ist frühkindliche Bildung die langfristig wichtige und nötige Investition. Nach vier Jahren Dialogprozess mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern wird der Gesetzentwurf für das Gute-Kita-Gesetz in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist, die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln. Langfristig soll das Gesetz auch einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland leisten. Ab 2019 sollen die Mittel im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung an die Länder fließen, in 2019 werden es bereits 500 Millionen Euro sein.

Flankiert werden soll das Gute-Kita-Gesetz durch die Fachkräfteoffensive, für die wir im Haushalt 2019 einen ersten Betrag von 30 Millionen Euro eingestellt haben. Im Jahr 2020 wollen wir 60 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Denn wir müssen mehr Menschen für den Erzieherberuf gewinnen und die Ausbildungsbedingungen verbessern. Hier wird der Bund die Länder zusätzlich zum Gute Kita Gesetz unterstützen. Auch der Ausbau des Platzangebots wird fortgesetzt: Für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau stehen im Jahr 2019 planmäßig insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Kinderzuschlag

Genauso wichtig wie die frühkindliche Bildung ist es, Kinderarmut direkt anzugehen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei dem Kinderzuschlag zu, den wir im nächsten Jahr nicht nur erhöhen, sondern einfacher und attraktiver gestalten werden. Im Haushalt 2019 sind 575 Millionen Euro und damit 185 Millionen Euro mehr als in 2018 vorgesehen. Mit dem neuen Kinderzuschlag, dem höheren Kindergeld sowie mit den verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe bringen wir für 2019 ein ganzes Paket gegen Kinderarmut auf den Weg.

Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule

Zur Prävention gegen Gewalt hat das BMFSFJ in diesem Sommer die ersten Anti-Mobbing-Profis an die Schulen geschickt. Insgesamt werden 170 von ihnen die Arbeit aufnehmen, und das Programm geht auch 2019 weiter.

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Viele Frauen, die Gewalt erleben, finden Schutz in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Aber es gibt Lücken und große regionale Unterschiede im Hilfesystem. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden wir Frauen und ihre Kinder stärken. 5,1 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf 2019 hierfür vor. Das Programm wird auch 2020 fortgesetzt. Ab dann sollen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung gestellt werden. In der nächsten Woche, über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses, kommen Bund, Länder und Kommunen zum ersten Mal zu einem Runden Tisch zusammen, um gemeinsam die Initiative gegen Gewalt an Frauen zu ergreifen.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Größter Einzelposten im Haushalt des Familienministeriums bleiben das Elterngeld und ElterngeldPlus. Beide Leistungen kommen bei den Familien gut an – gerade auch bei den Vätern. Heute geht bereits jeder dritte Vater in Elternzeit (34 Prozent) – in einigen Regionen sind es bis zu 57 Prozent. Immer mehr Väter entscheiden sich für eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. Der Ansatz für das Elterngeld steigt deshalb gegenüber 2018 um 190 Millionen Euro auf insgesamt 6,86 Milliarden Euro.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Mobbing und Belästigung in Social Media | Plattformbetreiber müssen besser vorsorgen | Jahresbericht von jugendschutz.net vorgestellt

Kinder und Jugendliche werden in Social Media Tag für Tag mit Beleidigungen und Belästigungen konfrontiert – und benötigen besseren Schutz. Das macht der heute vorgestellte Jahresbericht von jugendschutz.net deutlich.

Über 100.000 Angebote überprüfte jugendschutz.net 2017 auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz und stellte 7.513 Verstöße fest. Zwar konnte in 80 % aller Verstoßfälle eine schnelle Löschung erreicht werden, gleichzeitig geht aus dem Bericht hervor, dass die Plattformen bislang zu wenig Vorsorge ergreifen.

"Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Teilhabe – auch in den sozialen Medien", betont Staatssekretärin Juliane Seifert (BMFSFJ). Wer eine App anbiete, die bei einer jungen Zielgruppe beliebt ist, müsse auch sichere Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten. "Um Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen, werden wir die gesetzlichen Schutzregelungen modernisieren und Anbieter dazu verpflichten, die Prävention zu verbessern", so die Staatssekretärin.

"Es reicht nicht aus, dass Anbieter wie Tik Tok oder Instagram nur auf Hinweise reagieren", erklärt Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net. "Wenn bereits 8-Jährige in den Diensten unterwegs sind, sind sichere Voreinstellungen ein Muss."

"Das Social Web ist fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Im Zeitalter von Smartphones und Social Media müssen Eltern besser dabei unterstützt werden, die Eignung einer App für das Alter ihres Kindes einschätzen zu können", unterstreicht die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. "Es kann nicht sein, dass das Risiko, beschimpft und belästigt zu werden, bei der Altersangabe von Apps keine Rolle spielt."

"Die bestehenden Schutzprogramme sind im Social Web nahezu wirkungslos – ausgerechnet dort, wo Kinder und Jugendliche online überwiegend unterwegs sind ", konstatiert Dr. Wolfgang Kreißig, der Vorsitzende der KJM. Angesichts der Fülle an Verstößen und Übergriffen seien funktionierende technische Mechanismen ein wichtiger Bestandteil zeitgemäßen Jugendschutzes. "Wir setzen dafür die Standards und werden Lösungen fördern, die auch ‚Künstliche Intelligenz‘ einbeziehen."

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht unter http://jugendschutz.net/pdf/bericht2017.pdf zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Seit heute (13. September) ist das Digitale Deutsche Frauenarchiv online. Erstmals macht es zahlreiche Exponate zur deutschen Frauenbewegung online zugänglich. Dr. Franziska Giffey hat das Portal in Berlin eingeweiht.

Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts ist heute ein in Europa einzigartiges Projekt online gegangen: das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF). Erstmals bündelt das Online-Archiv umfangreiches Wissen zur deutschen Frauenbewegung.

Während eines Festaktes in der Humboldt-Universität zu Berlin hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey das Portal eingeweiht:

"Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht erstritten – doch auch heute ist die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht. Wir alle zusammen müssen immer wieder und weiter für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen kämpfen, so wie es in der Vergangenheit schon viele Frauen getan haben. Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv wird die Geschichte der deutschen Frauenbewegung digitalisiert und für alle Interessierten verfügbar gemacht. Hier können wir sehen, nachvollziehen, uns inspirieren lassen, was die Frauen in den vergangenen Jahrzehnten für uns alle erkämpft haben. Und wir sind noch lange nicht fertig. Frauen können alles. Wo die Rahmenbedingungen dafür noch nicht stimmen, müssen wir dafür streiten."

Frauengeschichte online bewahren

Digitalisiert wurden ausgewählte Bestände von rund 40 Einrichtungen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Italien, die alle dem Dachverband deutschsprachiger Lesben-/Frauenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen (i.d.a.) angehören. Dazu gehören Bücher und Zeitschriften, zum Teil unveröffentlichte Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder Tonaufnahmen, aber auch Stücke aus privaten Nachlässen von feministischen Wegbereiterinnen. Sie alle machen die vielfältigen Perspektiven der Frauenbewegung erfahrbar.

Bewahrt und aufgearbeitet wurden die Dokumente bislang analog – jetzt sichert das DDF die Bestände des i.d.a.-Dachverbands dauerhaft auch digital. Das Online-Archiv ist verlässliche Quelle für Bildungs-, Forschungs- und Medienarbeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellungspolitik, etwa indem es Akteurinnen der Frauenbewegung in Verbindung setzt, historische Zusammenhänge erläutert und ihre politische Bedeutung – auch für die Gegenwart – aufzeigt.

Der Auf- und Ausbau des DDF wird vom Bundesfrauenministerium gefördert. Er setzt das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel um, Frauengeschichte in einem zentralen Archiv zu bewahren und wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Kampagne zu 100 Jahren Frauenwahlrecht

Der Onlinegang des Digitalen Deutschen Frauenarchivs ist Teil der Jubiläumskampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht des Bundesfrauenministeriums und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF).

Die Kampagne wird von 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Die Materialien können kostenfrei genutzt werden www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2019 erneut über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Wir kümmern uns um Familien in Deutschland – durch ein höheres Kindergeld, steuerliche Entlastungen, das Baukindergeld, höhere Sozialleistungen und niedrigere Betreuungskosten.

„Es ist gut und richtig, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Der Erfolg des Elterngelds und des ElterngeldPlus zeigt, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses zahlt sich weiter aus, auch hier sieht der Entwurf mehr Gelder vor. Mit dem Gute-Kita-Gesetz übernimmt der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich ab dem kommenden Jahr Verantwortung bei der Verbesserung der Kita-Qualität. 3,5 Milliarden Euro werden wir bis 2021 investieren in Gebührenbefreiung, ordentliche Betreuungsschlüssel und Sprachförderung.

Frauen, die Gewalt erleiden müssen, wollen wir noch besser helfen. Wir unterstützen den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen mit 5,1 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Das Engagement für unsere Demokratie und ein solidarisches Miteinander fördern wir weiter konsequent mit Bundesprogrammen und Initiativen: Demokratie leben!, Menschen stärken Menschen, Projekten der Jugendmigrationsdienste, den Freiwilligendiensten und vielem mehr. Alles das hilft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern. Wir unterstützen den Vorschlag unserer Familienministerin Franziska Giffey, diese Programme nicht nur im jährlichen Haushaltsgesetz zu verankern, sondern ein eigenes Gesetz zur Förderung der Demokratie zu erarbeiten, das dem Stellenwert dieser Aufgabe gerecht wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Zum Beschluss des Bundeskabinetts, die Regelsätze bei Hartz IV zum Jahresbeginn 2019 um acht Euro anzuheben, erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Erhöhung der Regelsätze für Alleinstehende um acht Euro und bei Teenagern um sechs Euro ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Regelsätze würden deutlich höher liegen, würde die Bundesregierung nicht bei der Regelsatzberechnung tricksen. Sie berücksichtigt nur die 15 Prozent der untersten Einkommen, ignoriert verdeckte Armut und rechnet alltägliche Bedarfe aus der Berechnung heraus. So entsteht ein Regelsatz, der nicht armutsfest ist.

Hartz IV sichert vielleicht das Überleben, aber Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist kaum möglich. Angesichts krasser Bedarfsunterdeckungen für Menschen im Grundsicherungsbezug und grundsätzlicher methodischer Mängel bei der Regelsatzermittlung ist mehr notwendig, als die jährliche Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung.

Die Regelsätze müssen endlich sachgerecht und auf Grundlage aussagekräftiger Zahlen berechnet werden. Außerdem müssen die Sanktionen abgeschafft werden, die derzeit dafür sorgen, dass das rechtlich garantierte Existenzminimum noch gekürzt werden darf. Wir fordern eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt. Um Kinderarmut gezielt zu verhindern, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Bedarfe von allen Kindern deckt und die automatisch und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Der Bundesrat möchte, dass es junge Eltern bei der Beantragung von Eltern- und Kindergeld leichter haben: ELFE. So heißt das Projekt, für das er sich mit einer am 21. September 2018 gefassten Entschließung einsetzt. Das Kürzel steht für "Einfach Leistungen für Eltern".

Eine Unterschrift würde reichen

Mit ELFE könnten Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie Kinder- und Elterngeld ausgezahlt bekommen, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge stellen müssen. Allein mit ihrer Unterschrift in der Geburtsklinik würden die erforderlichen Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt werden.

In Bremen bereits erfolgreich getestet

In Bremen lief zu dem beim IT-Planungsrat angesiedelten Projekt eine Machbarkeitsstudie, bei der geprüft wurde, ob die technischen Voraussetzungen für dieses digitalisierte Antragsverfahren bereits gegeben sind. Das Ergebnis war positiv. Damit Steuerbehörden, Kindergeldstellen und Standesämter mit Einwilligung der Eltern die erforderlichen Daten untereinander austauschen und die Auszahlung von Kinder- und Elterngeld veranlassen können, braucht es allerdings noch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Technisch schon machbar, juristisch noch nicht

Mit ihrer Entschließung möchten die Länder erreichen, dass die Bundesregierung insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schafft und entsprechende Gesetzesvorschläge zur bundesweiten Einführung des Projektes unterbreitet.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.09.2018

mehr in Bundesratkompakt

Quelle: 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Die aus ihrer Sicht auftretenden Probleme bei der Umsetzung der Ehe für alle thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4433). So wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob innerhalb der Bundesregierung weiterhin Meinungen vertreten werden, das am 28. Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Eheöffnung sei für verfassungswidrig zu erklären. Weitere Fragen betreffen eine angebliche Blockade der rückwirkenden Gleichstellung im Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht durch das SPD-geführte Finanzministerium sowie aus Sicht der Fragesteller im Abstammungs- und Familienrecht notwendige gesetzliche Anpassungen zur vollständigen Gleichstellung. So fragen sie, was die Bundesregierung in Bezug auf die noch immer fehlende Angleichung im Abstammungsrecht plant, damit jedes Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Ehe von zwei Lesben hineingeboren wird, von Anfang an die Absicherung durch zwei rechtliche Elternteile erhält.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.699 vom 26.09.2018

Mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in eine Kleinen Anfrage (19/4303). Familien könnten über diese Förderung die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten oder Schulmaterialien geltend machen. Allerdings sei das Antragsverfahren bürokratisch und mit hohen Hürden verbunden.

Die Abgeordneten wollen nun Bilanz ziehen und fragen die Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und in wie vielen Fällen die Angebote trotz eines Anspruchs nicht wahrgenommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.677 vom 19.09.2018

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) waren 2016 rund 100.000 Frauen in Deutschland wohnungslos. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4158) auf eine Kleine Anfrage (19/3888) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont darin, selber über keine Daten und hinreichenden Erkenntnisse über die geschlechtsspezifischen Formen der Wohnungslosigkeit zu verfügen. Sie habe aber den Bedarf erkannt, "Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen, und berücksichtigt dabei auch geschlechtsspezifische Aspekte". Deshalb fördere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2017 ein entsprechendes Forschungsprojekt, das im Frühjahr 2019 seine Ergebnisse vorstellen soll, so die Regierung weiter. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind demnach bisher nicht geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.659 vom 12.09.2018

Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene "Bildungsgipfel-Bilanz" des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm stellt klar: "Die vermeintliche "Bildungsrepublik Deutschland" bleibt ein sozial gespaltenes Land. Die soziale Schieflage bleibt die Achillesferse unseres Bildungssystems", zitieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleine Anfrage (19/4078) die Bilanz. Die Zahl der jungen Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleibe bedrückend hoch. Auch bei der Weiterbildung und im Studium öffne sich die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern. Es gebe zudem Anlass zur Sorge, dass gerade seit 2015 wieder Verschlechterungen bei den Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss, bei der Versorgung mit Krippenplätzen und bei der Bildungsfinanzierung zu verzeichnen seien.

Die Grünen fragen, in wieweit die auf dem Bildungsgipfel 2008 beschlossenen Bildungsstandards- und Ziele erreicht worden seien und wollen gerne wissen, inwiefern die gemeinsamen Bildungsstandards nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Zweck, mehr Vergleichbarkeit zwischen den Ländern und mehr Qualität in der Schulbildung zu schaffen erreicht worden sind. Zudem interessiert die Grünen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass laut Bildungsfinanzbericht 2017 des Statistischen Bundesamts Bund, Länder und Kommunen zwar mehr Geld in die Bildung investieren, gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands der Anteil der Ausgaben allerdings stetig sinke. 2010 seien noch 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung investiert worden, 2014 seien es nur noch 6,6 Prozent und 2015 gar nur noch 6,4 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.657 vom 12.09.2018

DIW-Studie zeigt: Arbeitszeitpräferenzen hängen vom Beschäftigtenstatus ab, nicht vom Geschlecht – Paare würden Arbeitszeiten gerne symmetrischer verteilen – Restriktionen bei der Verwirklichung der Wünsche sind größer in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, für gering Qualifizierte, ausländische und ostdeutsche Beschäftigte sowie bei unzureichender Kinderbetreuung.

Viele Teilzeitbeschäftigte würden gerne mehr arbeiten, viele Vollzeitbeschäftigte lieber weniger. Paare wünschen zunehmend, ihre Arbeitszeiten gleichmäßiger aufzuteilen. Die tatsächlichen Arbeitszeitmuster sind aber seit 30 Jahren erstaunlich stabil. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW-ÖkonomInnen haben auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untersucht, inwieweit Wunsch und Wirklichkeit bei den Arbeitszeiten auseinanderklaffen, aber auch, welche Restriktionen der Verwirklichung von Arbeitszeitwünschen im Wege stehen.

„Die Tatsache, dass die meisten Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, verführt zu der Annahme, dass Frauen grundsätzlich gerne mehr arbeiten würden. Offensichtlich ist aber der Beschäftigungsstatus und nicht das Geschlecht ausschlaggebend“, fasst Studienautor Kai-Uwe Müller die Ergebnisse zusammen. Tatsächlich zeigt die Studie, dass sich in vergleichbaren Arbeitssituationen die Wünsche von Männern und Frauen nur geringfügig unterscheiden: Vollzeitbeschäftigte Frauen würden ebenso wie Männer ihre Arbeitszeit lieber reduzieren und Männer in Teilzeitjobs ebenso wie Frauen gerne aufstocken.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

Studie auf Basis von SOEP-Daten untersucht Kita-Nutzungsquoten nach verschiedenen Merkmalen eines Haushalts – unter anderem haben Migrationshintergrund und Erwerbstätigkeit der Eltern einen großen Einfluss – Politik sollte mehr Maßnahmen ergreifen, damit Kinder aus allen Familien vom Kita-Ausbau profitieren

Obwohl das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) für Kinder unter drei Jahren in den vergangenen zehn Jahren massiv ausgebaut wurde und es seit 2013 für jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, hängt der Kita-Besuch nach wie vor stark vom Elternhaus ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach spielen der sozioökonomische Hintergrund eines Haushalts – also beispielsweise die Bildung der Mutter, die Erwerbstätigkeit der Eltern und das Armutsrisiko – sowie der Migrationshintergrund der Eltern nach wie vor eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ob und in welchem Umfang ein Kind in einer Kita betreut wird. „Mit dem Kita-Ausbau und der Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr war teilweise auch die Hoffnung verbunden, dass sich Nutzungsunterschiede nach dem Familienhintergrund reduzieren“, erklärt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Diese Hoffnung hat sich bisher jedoch nicht erfüllt.“

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: "Die Politik ist gefragt, damit alle Haushalte vom Kita-Ausbau und Rechtsanspruch profitieren können" (Print und Podcast)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

DIW-Studie untersucht auf Umfragebasis, als wie gerecht Erwerbseinkommen in Deutschland wahrgenommen werden – Dass Einkommen ungleich verteilt ist, wird grundsätzlich akzeptiert – Überwältigende Mehrheit der Befragten nimmt aber untere Arbeitseinkommen als zu niedrig wahr – Um Gefühl der Gerechtigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen, muss Politik bei niedrigen Löhnen ansetzen.

Die allermeisten befragten Erwerbstätigen empfinden vor allem niedrige, aber auch mittlere Arbeitseinkommen als zu gering und ungerecht. Das ist ein zentrales Ergebnis einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) von Jule Adriaans und Stefan Liebig, Direktor der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Befragt wurden hierfür in einer repräsentativen Umfrage (LINOS-2) Beschäftigte zu ihrer Gerechtigkeitswahrnehmung bestimmter Einkommensklassen (hohe, mittlere und niedrige Erwerbseinkommen). Hohe Einkommen (6.100 Euro brutto im Monat im Durchschnitt) werden von etwa der Hälfte der Befragten als gerecht bewertet, 38 Prozent finden sie zu hoch. Mittlere Einkommen (durchschnittlich 2.700 Euro im Monat) empfinden 81 Prozent als zu niedrig, geringe Einkommen von etwa 1.200 Euro im Monat nehmen gar 96 Prozent der Befragten als zu niedrig wahr.

„Aus Sicht fast aller befragten Beschäftigten sind Menschen in Deutschland am unteren Ende der Einkommensverteilung unterbezahlt, und das empfinden alle als ungerecht“, fasst Studienautorin Jule Adriaans das Ergebnis zusammen. „Auch mittlere Einkommen finden sehr viele unfair. An hohen Einkommen wiederum stören sich viel weniger, rund ein Drittel der Befragten — vielleicht auch, weil nicht die Topeinkommen Gegenstand der Frage waren, zu denen die Wahrnehmung sicherlich nochmal eine andere ist.“

Die Studie beschäftigt sich auch mit der Wahrnehmung des eigenen Einkommens. In der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) wird regelmäßig erfragt, welchen Bruttolohn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für sich selbst als gerecht erachten würden. Die Analyse zeigt: In dieser „fairen“ Welt, wo alle das bekommen, was sie gerecht finden, würde die Verteilung der Einkommen nicht grundsätzlich anders ausfallen als in der Realität, auch wenn untere und mittlere Einkommen etwas höher ausfallen würden.

„Das Muster der Verteilung ist in einer ‚gerechten‘ Welt dem Muster der realen Welt auffallend ähnlich“, so Jule Adriaans. „Die Tatsache, dass es Ungleichheiten gibt, wird grundsätzlich akzeptiert. Die meisten wünschen sich, was die Einkommen angeht, keine egalitärere Gesellschaft, solange das Leistungsprinzip, wonach diejenigen, die sich am meisten anstrengen, auch am meisten bekommen, respektiert wird. Allen voran die, die wenig verdienen, würden aber für sich eine höhere Entlohnung gerechter finden.“

Bei niedrigen Erwerbseinkommen besteht der größte Handlungsbedarf

Jule Adriaans und Stefan Liebig haben auch untersucht, welchen Effekt die aufgezeigten Ungerechtigkeitswahrnehmungen auf das Verhalten am Arbeitsplatz einerseits und auf die politische Teilhabe andererseits haben könnten.

Befragte, die sich selbst als unterbezahlt sehen, tendieren dazu, ihre Leistung am Arbeitsplatz zurückzufahren (TeilnehmerInnen der LINOS-Studie wurden gefragt, inwieweit sie der Aussage „Ich reduziere meine Arbeitsleistung auf ein Minimum“ zustimmen). Ebenso geht die Einschätzung, dass hohe Einkommen zu hoch sind, mit einer Leistungszurückhaltung im Job einher – möglicherweise, weil sie als Verletzung des Leistungsprinzips gesehen wird.

Sowohl Personen, die ihr eigenes Einkommen als zu niedrig empfinden, als auch diejenigen, die untere Einkommen generell als zu gering einstufen, tendieren darüber hinaus dazu, sich politisch zurückzuziehen. Als Indikator hierfür dient die Absicht, bei der nächsten Bundestagswahl eine Stimme abzugeben. Diese wird ebenfalls in LINOS abgefragt.

„Wenn ich mich unterbezahlt fühle, sinken meine Motivation am Arbeitsplatz und mein Interesse am politischen Meinungsbildungsprozess. Aber auch der Blick, den ich auf die Verteilung der Einkommen im Allgemeinen werfe, scheint auf beide Komponenten einen Effekt zu haben: Das Gefühl, dass es insgesamt ungerecht zugeht, ist sowohl für das Engagement am Arbeitsplatz als auch für die politische Teilhabe nicht förderlich“, erläutert Stefan Liebig.

„Die gefühlte Gerechtigkeit ist in einer Gesellschaft entscheidend“, so Liebig weiter. „Sollen die Menschen in Deutschland das Gefühl bekommen, dass es gerechter zugeht, sind die niedrigen Arbeitseinkommen auf jeden Fall ein prioritäres Handlungsfeld. Mit der Einführung des Mindestlohns wurden hier bereits erste Schritte unternommen.“

DIW Wochenbericht 37/2018

Interview mit Stefan Liebig: "Die Konsequenz von empfundener Ungerechtigkeit kann ein Rückzug sein" (Print und Audio)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 12.09.2018

Wie groß ist das Prekariat, wenn man einen strengen empirischen Maßstab anlegt? In der Erwerbsbevölkerung leben gut 12 Prozent oder gut vier Millionen Menschen dauerhaft in prekären Umständen. Das heißt: Job ohne Perspektive, zu wenig Einkommen, mangelhafte soziale Absicherung, und das über mehrere Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Der Begriff Prekariat war jahrelang in aller Munde. Dennoch existiert bis heute keine allgemeinverbindliche Definition. Klar ist immerhin: Gemeint ist eine Gruppe, die zwischen der sozial abgesicherten Mehrheit der Erwerbstätigen und den beinahe gänzlich aus dem Erwerbszusammenhang Ausgeschlossenen, etwa Langzeitarbeitslosen, steht. Sie strampelt sich in wechselnden, schlecht bezahlten Jobs ab, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen. Aber lebt jeder befristet Beschäftigte, Leiharbeiter, Minijobber oder mit geringem Erfolg Selbstständige automatisch in prekären Umständen?

Nein, sagt das Forscherteam der Studie um Prof. Dr. Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und Prof. Dr. Markus Promberger von der Universität Erlangen-Nürnberg. Wenn jemand beispielsweise vorübergehend prekär beschäftigt ist, jedoch in einem relativ wohlhabenden Haushalt lebt, könne man zwar von einer prekären Erwerbssituation, jedoch nicht von prekären Lebensumständen sprechen. Dazu müssen verschiedene Faktoren für einen längeren Zeitraum zusammentreffen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler legen also einen mehrdimensionalen Maßstab an, um zu ermitteln, wie verbreitet verstetigte Prekarität in Deutschland ist.

Die Forscherinnen und Forscher haben eine Reihe sozialer Indikatoren zusammengestellt, die als Indizien für ein prekäres Leben dienen können.

Diese beziehen sich zum einen auf das Erwerbsleben, darin enthalten sind etwa Niedriglohn, ein unsicherer Job oder fehlender Kündigungsschutz. Zum anderen geht es um den Haushaltskontext: Armut, beengte Wohnverhältnisse oder auch Überschuldung. Von einer "prekären Beschäftigungsepisode" sprechen die Wissenschaftler, wenn wenigstens zwei der auf den Arbeitsmarkt bezogenen Negativkriterien erfüllt sind. Nach dem gleichen Muster bestimmen sie "prekäre Haushaltsepisoden". Dies sei ein "konservatives Messverfahren, das erst bei einem deutlicheren Problemumfang" anschlage.

Anhand repräsentativer Befragungsdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) haben die ForscherInnen berechnet, wie groß die Gruppe ist, die längerfristig sowohl von prekärer Beschäftigung als auch von einer prekären Haushaltslage betroffen ist. Der Kalkulation liegen die repräsentativen Angaben von fast 10.000 Personen zugrunde, die in einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren mindestens einmal erwerbstätig waren. Der Untersuchungszeitraum reicht von 1993 bis 2012 und wird in zwei Perioden unterteilt.

Ergebnis: 12,3 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren in einem Zehnjahreszeitraum überwiegend prekär beschäftigt und mussten sich anhaltend mit einer ebensolchen Haushaltslage arrangieren.

Unter ihnen bilden Frauen im Haupterwerbsalter, die meistens Kinder und mal keinen, mal einen schlechten Job haben, mit 6,7 Prozent der Erwerbstätigen die größte Teilgruppe. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus "Vätern in anhaltend prekärer Lage", denen es selbst bei dauerhafter Erwerbstätigkeit nicht gelingt, "gemeinsam mit der Partnerin die Familie sicher zu versorgen". Das sind 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Weitere 1,3 Prozent entfallen auf junge Männer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Allen drei Gruppen gelingt im zehnjährigen Beobachtungszeitraum unter den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nennenswerte Verbesserung ihrer prekären Lebens- und Erwerbsumstände; man kann diese soziale Gruppe mit einigem Recht als "Prekariat" bezeichnen. Das gesamte Risikopotential ist sogar noch größer, wenn man Menschen einschließt, die kurz- oder mittelfristig prekär beschäftigt sind und vorübergehend in prekären Haushaltslagen leben (siehe auch die Infografik; Link unten).

Die Politik sei gut beraten, resümieren die ForscherInnen, sich mit dem Phänomen des Prekariats intensiver auseinanderzusetzen, das in der zahlenmäßigen Größenordnung dem Problem des Hartz-IV-Bezugs ähnelt, sich jedoch in vielen Fällen substanziell davon unterscheidet, vor allem im Hinblick auf die ausgeprägte Erwerbsnähe und Erwerbsbeteiligung. Der Mindestlohn sei für diese Gruppe eminent wichtig, könne aber das Problem nicht alleine lösen. Nachzudenken sei auch über eine "solidarische Lohn- und Steuerpolitik mit Umverteilungskomponenten in Richtung von Geringverdienern" und ihren Haushalten. Außerdem gebe es Potential für arbeitsrechtliche Reformen: Einschränkung von Befristungen, Regeln für Leiharbeit und Werkverträge, leichterer Zugang zum Arbeitslosengeld für Menschen mit regelmäßigen Erwerbsunterbrechungen.

*Markus Promberger u.a.: Existiert ein verfestigtes "Prekariat"? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 85, September 2018.

Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_085_2018.pdf

Infografik zum Download: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/23945

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.09.2018

Im Jahr 2017 lag der Frauenanteil unter Führungskräften in Deutschland bei 29,2 % und damit niedriger als ihr Anteil an allen Erwerbstätigen (46,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand aktueller Ergebnisse zur Qualität der Arbeit weiter mitteilt, gab es mehr Frauen in Führungspositionen als vor 20 Jahren (26,6 %). 1997 lag ihr Anteil an allen Erwerbstätigen bei 42,9 %. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte unterscheidet sich je nach Branche: Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3 %) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. In diesen Branchen ist auch der Frauenanteil unter den Erwerbstätigen insgesamt höher. Zu den Führungspositionen zählen Vorstände und Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer sowie Führungskräfte in Handel, Produktion und Dienstleistungen. 2017 waren 4,6 % aller Erwerbstätigen Führungskräfte.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 24.09.2018

Die Erwerbslosenquote der 25- bis 64-Jährigen insgesamt lag in Deutschland im Jahr 2017 mit 3,5 % unter dem OECD-Durchschnitt von 5,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Erwerbslosenquote für Personen mit einem tertiären Bildungsabschluss (2,0 %) nur halb so hoch wie der OECD-Durchschnitt von 4,1 %. Personen mit mittlerem Qualifikationsniveau waren in Deutschland mit einer Erwerbslosenquote von 3,3 % nur in geringem Umfang von Erwerbslosigkeit betroffen. Der OECD-Durchschnitt betrug im Vergleich dazu 6,1 %. Deutlich höher war dagegen die Erwerbslosenquote für Personen mit niedrigem Bildungsstand. Sowohl in Deutschland (9,2 %) als auch im OECD-Durchschnitt (10,4 %) waren 2017 rund ein Zehntel dieser Geringqualifizierten erwerbslos.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.09.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Tafel Deutschland und vier große Verbände der freien Wohlfahrtspflege – der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Paritätische Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband – fordern in der gemeinsamen Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen – Gemeinsam gegen Armut und Ausgrenzung“ die Politik auf, sich stärker gegen Armut und Ausgrenzung einzusetzen. Die Zahl der von Armut betroffenen alleinerziehenden und kinderreichen Familien, Senioren und Seniorinnen und Menschen mit Migrationshintergrund steigt. Auch Arbeit schützt längst nicht mehr generell vor Armut.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege tragen mit ihren Angeboten, Diensten und Einrichtungen vor Ort vielfältig dazu bei, von Armut und Ausgrenzung bedrohte und betroffene Menschen zu unterstützen. Tafeln arbeiten daran, eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel zu bauen. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen für eine würdige Existenz jedes Menschen zu schaffen. Denn die Überwindung von Armut und Ausgrenzung ist eine Voraussetzung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Die Unterzeichnenden fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung die Politik auf, die Weichen für deutliche Verbesserungen in den Bereichen der Grundsicherung, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen, Bildung, Alterssicherung und der Integration zu stellen. Die Forderungen im Einzelnen:

• Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz müssen nicht nur das physische Existenzminimum abdecken, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen.

• Die Unterzeichnenden plädieren für eine Neuberechnung und einheitliche Gewährleistung des Existenzminimums, das es Kindern und Jugendlichen in allen Lebensphasen bis zur Volljährigkeit ermöglicht, in materieller Sicherheit aufzuwachsen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

• Die Politik muss dafür sorgen, dass kein junger Mensch ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung bleibt. Denn hierdurch entscheidet sich bereits im jungen Alter, wer zu den armen und armutsgefährdeten Menschen von morgen gehört.

• Die Alterssicherung muss auf ein solides Fundament gestellt werden, damit Menschen im Alter die Sicherheit haben, nicht in Armut zu geraten.

• Die Unterzeichnenden erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass die Herausforderung Integration ernst genommen wird – und allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht wird.

Die Gemeinsame Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen“ wurde anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Tafel-Bewegung veröffentlicht und auf dem Zukunftskongress der Tafel Deutschland am 28. September 2018 vorgestellt. Die Tafeln arbeiten von Beginn an eng mit den Wohlfahrtsverbänden zusammen. Etwa 60% der Tafeln in Deutschland sind Initiativen und Einrichtungen in Trägerschaft der an dieser Erklärung beteiligten Wohlfahrtsverbände und anderer Verbände. Tafel Deutschland e.V. ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V.

Zur gemeinsamen Erklärung (PDF).

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.09.2018

Gestern erschien der Sonderband der TUP zum Thema Digitalisierung. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Digitalisierung wird die Soziale Arbeit weiter verändern. Dabei darf der Kernauftrag der Sozialen Arbeit, nämlich die Förderung des sozialen Zusammenhalts zwischen den Menschen und die Verbesserung ihres Wohlergehens, nicht aus dem Blick geraten.“

Inwieweit werden die sozial-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Folgen und Herausforderungen der Digitalisierung ernst genommen und nicht auf die Frage von Kupfer- oder Glasfaserkabeln reduziert?

Haben technologische Entwicklungen die Menschen bereits fest im Griff oder sollen sie den Menschen im Griff haben?

Ist die oft dahinter stehende ökonomische Logik so dominant, dass die sozialen Konsequenzen (wachsende soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Ausgrenzung) in Kauf genommen werden?

Diese und andere Fragen werden mit Blick auf die Folgen von Digitalisierung für Gesellschaft und Soziale Arbeit von den Autorinnen und Autoren im aktuellen Sonderband der Fachzeitschrift „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“ (TUP) von Autor*innen wie Oskar Negt, Philipp Staab, Petra Grimm, Sina Arnold und vielen anderen analysiert und diskutiert.

Zum Inhaltsverzeichnis und PDF-Download einzelner Artikel:

https://www.awo.org/unsere-arbeit/theorie-und-praxis

Die TUP ist eine derführenden Fachzeitschriften in den Feldern der sozialen Arbeit. Die Fachzeitschrift der AWO erscheint 4 x jährlich + 1 Beiheft, jeweils im Februar, April, Juni, September und Dezember. Der Sonderband kostet 20,00 Euro. Die TUP erscheint im Verlag BeltzJuventa.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 21.09.2018

Gemeinsam fordern AWO Bundesverband, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Ver.di, und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die geplante Gesetzesänderung, die zu einer finanziellen Benachteiligung pflegender Rentnerinnen und Rentner führt, zurückzunehmen. Bisher können gerade die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten ihre Bezüge etwas aufbessern, wenn sie Angehörige pflegen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienstleister der Republik. Viele von ihnen sind bereits selber schon im Rentenalter. Dass sie durch ihre Pflege finanziell etwas bessergestellt werden, sollte selbstverständlich sein. Deshalb fordert die AWO Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentnerinnen und Rentner.“.

Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen

Berlin, 14. September 2018. Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.

Für Altersrentner*innen galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen. Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab. Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner*innen ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf 1 % ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 % beanspruchen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Anna bezieht eine Altersrente in Höhe von 800 Euro und pflegt ihren Mann Benno, für den der Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Würde Anna eine Teilrente von 99 % in Anspruch nehmen, würde sich ihre gesetzliche Monatsrente um 8 Euro reduzieren und sie würde nur noch 792 Euro als Teilrente erhalten. Für ein Jahr der Pflege würde sich ihre Rente um rd. 7 Euro erhöhen (im Pflegegrad 3 um rd. 11 € (heutige Werte unterstellt)). Nach drei Jahren übernimmt der gemeinsame Sohn die Pflege und Anna kehrt zu ihrer Vollrente zurück, die sich um 21 Euro (bei Pflegegrad 2) auf 821 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassung) erhöht hat.

Ob und wie viele Rentner*innen von dieser Neuregelung Gebrauch machen, ist noch unklar. Im Jahr 2018 zahlen die Pflegekassen für alle Pflegeleistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung 1,5 Mrd. Euro (Zahlen der gemeinsamen Finanzschätzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Juni 2018). Es ist zu vermuten, dass der Anteil, der Altersrentner*innen zur Erhöhung ihrer Renten zufließt, deutlich unter 10 % liegt und verhältnismäßig viele Rentnerinnen von der Regelung profitieren, deren oftmals kleine Renten dadurch aufgebessert werden können.

Der Bundesgesundheitsminister will diese für Rentner*innen positive Regelung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nun wieder zurückdrehen.

Dabei wurde im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, „die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen“. Diesem wichtigen Anliegen wird durch das geltende Recht Rechnung getragen. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden.

Da überdies viele Versorgungswerke bei einem Teilrentenbezug einen Ausschluss der Betriebsrente vorsehen, würde sogar einiges dafür sprechen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auch für den Fall eines Vollrentenbezugs vorzusehen. In diesem Fall könnten auch Betriebsrentner*innen von den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige profitieren.

Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrags verabredeten Ziels erreicht werden.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind noch immer vom Wahlrecht und damit von echter demokratischer Partizipation ausgeschlossen, kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV). Anlässlich des Internationalen Tages der Demokratie am 15. September bekräftigt Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann die Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an.

Grundrechte gelten grundsätzlich nicht erst ab der Volljährigkeit. Dies betrifft auch das Wahlrecht. „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen mitbestimmen, wer ihre Zukunft gestalten soll. Aber wählen dürfen sie nicht“, sagt Heimann. „In dieser Hinsicht besteht im politischen System Deutschlands ein gravierendes Demokratiedefizit. Wir brauchen ein Wahlrecht von Geburt an, das von den Eltern als gesetzliche Stellvertreter ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen.“

Nach Auffassung des Nürnberger Juristen Dr. Axel Adrian widerspricht die gegenwärtig in Deutschland praktizierte Rechtslage den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Kinder sind unstreitig Staatsbürger, aber das Wahlrecht wird ihnen vorenthalten. Damit hat die nachwachsende Generation kein Stimmrecht in entscheidenden Zukunftsfragen. Stattdessen orientiert sich die Politik immer mehr an den Interessen einer immer älter werdenden Generation, von der ein stetig größer werdender Teil keine Kinder hat“, so Adrian. Um das zu ändern und der Zukunft künftig eine Stimme zu geben, unterstützt er als Botschafter die vom DFV initiierte Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt“.

Nach Auffassung Adrians wäre ein Wahlrecht ab Geburt nicht nur ein großer Gewinn für die Demokratie, sondern auch für die politische Gesprächskultur in Deutschland: „Die Politik wäre gezwungen, sich intensiver mit jugend- und familienpolitischen Fragen auseinanderzusetzen und Familieninteressen nachhaltig zu verfolgen.“ So lange unter 18-Jährige aufgrund ihres fehlenden Stimmrechts politisch nicht wahrgenommen werden, sind demokratische Grundprinzipien auch in Deutschland nicht erfüllt.

„Eine Gesellschaft, die der jungen Generation das Wahlrecht entzieht, steht unter besonderem Begründungszwang“, betont DFV-Bundesgeschäftsführer Heimann. „Kinder und Jugendliche sind nicht Bürger zweiter Klasse. Ich sehe kein logisches Argument, ihnen das Wählen zu verbieten.“

Der Internationale Tag der Demokratie findet seit 2007 alljährlich am 15. September statt. Er wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf den Wert der Demokratie in der Welt aufmerksam zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2018

Anlässlich des 72. Deutschen Juristentages fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die Rahmenbedingungen gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung zu verbessern. Die Verankerung eines bestimmten Betreuungsmodells als gesetzliches Leitbild lehnt der Verband ab.

Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) beschäftigt sich vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig in der Abteilung Familienrecht mit Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht bei gemeinsam getragener Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung. Im Fokus steht die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Wechselmodell, also der Betreuung der gemeinsamen Kinder – abwechselnd – durch beide Eltern nach Trennung und Scheidung. Häufig wird in diesem Zusammenhang von »geteilter Betreuung« gesprochen. Diese Formulierung sieht die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig kritisch, da »die Elternverantwortung immer eine gemeinsame ist, das trennende Element der Begrifflichkeit führt hier in die Irre.«

Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Sorge- und Umgangsrecht ist die im Grundgesetz verankerte Elternautonomie, die den Eltern nicht nur Rechte gewährt, sondern ihnen auch Pflichten in Bezug auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder auferlegt. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, gestalten die Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder eigenverantwortlich.

Die Vorgabe eines bestimmten Betreuungsmodells ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar ausgeschlossen. »Politischen Bestrebungen, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild zu verankern, ist deshalb eine (deutliche) Absage zu erteilen.«, wie Prof. Dr. Maria Wersig hervorhebt (siehe dazu Pressemitteilung 18-23* des djb vom 15.6.2018). Der djb begrüßt die These aus dem Gutachten von Prof. Dr. Eva Schumann, wonach im Hinblick auf ein Betreuungsmodell kein gesetzliches Leitbild vorgegeben werden sollte.

Die rechtliche Absicherung unterschiedlicher Betreuungsformen bedarf keiner Festschreibung eines »Leitbildes«, sondern eines Rahmens, der die (Grund-)Rechte aller Beteiligten im Blick behält. Dies kann beispielsweise auch durch Elternvereinbarungen geschehen, deren Rahmen der Gesetzgeber vorgeben kann und sollte.

Mit gesellschaftlichen Veränderungen hat sich auch der Lebenszuschnitt von Familien verändert. Mit einem Wechselmodell oder auch einem erweiterten Umgang befassen sich Eltern nach Trennung und Scheidung heutzutage verstärkt. Dabei entsteht nicht selten der Eindruck, »das Wechselmodell als Betreuungsform diene vorrangig dem Bedürfnis der Eltern nach Teilhabe an ihren Kindern und nicht dem Kindeswohl«, so Prof. Dr. Maria Wersig ergänzend. Ob die betroffenen Kinder zu einem ständigen Wechsel ihres Aufenthaltsortes bereit sind und die Entscheidung ihrer Eltern dauerhaft mittragen ist ungewiss und abhängig vom Alter. Empirische Untersuchungen fehlen.

Ein weiterer zentraler Punkt des djt ist – mit Bezug auf die gemeinsame Betreuung – der Änderungsbedarf im Kindesunterhalt. Hier warnt der djb vor vermeintlich einfachen Lösungen wie beispielsweise schematischen Onlineberechnungen. Diese haben zwar einen gewissen Charme, sind aber stets nur so gut wie ihr*e Verwender*innen bzw. die Programmierung und mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens.

Die Realität ist im Fall von Trennung und Scheidung zudem häufig von dem Grundsatz beherrscht, dass eine*r betreut und keine*r zahlt. Die Betreuenden sind in der Regel noch immer die Frauen, der Kindesunterhalt wird nach empirischen Studien häufig nicht oder nicht in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt. Insbesondere die Alleinerziehenden stehen dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung, gehen überwiegend Teilzeitbeschäftigungen im Niedriglohnsektor nach und sind damit einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, nicht nur, aber auch im Alter. Der djb mahnt zur Besonnenheit bei Reformbestrebungen, um nicht die finanziellen »Lasten« einseitig zu verteilen.

Ungelöst sind schließlich auch zahlreiche Fragen des Wechselmodells bei Bezug von Sozialleistungen. Insbesondere in der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss die Gesetzgebung eine realitätsnahe und handhabbare Lösung für getrenntlebende Familien finden. Der djb fordert daher seit Langem, einen Mehrbedarf für den Umgang von Kindern mit dem getrenntlebenden Elternteil im Existenzsicherungsrecht (SGB II, XII) einzuführen (siehe dazu Pressemitteilung

16-17** des djb vom 17.6.2016). Dieser Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Elternhaushalten sichergestellt ist. Die aktuelle Rechtsprechung, wonach der Regelsatz des Kindes tageweise zwischen den Haushalten aufzuteilen ist, geht an der Lebensrealität von getrenntlebenden Familien vorbei, ignoriert deren spezifische Bedarfe und belastet zudem die Jobcenter unnötig mit hohem Verwaltungsaufwand. Gemeinsame Elternverantwortung darf kein Privileg »Besserverdienender« sein und muss auch Eltern im ALG-II-Bezug ermöglicht werden.

* https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/pm18-23/

** https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm16-17/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.09.2018

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer braucht eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel, damit bei zunehmenden Beratungsgesprächen weiterhin qualitativ gute Arbeit geleistet werden kann.

Deshalb rufen die Träger der Migrationsberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege am 20. September zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Ziel ist, auf die Bedeutung der Migrationsberatung im Integrationsprozess aufmerksam zu machen.

"Wenn wir wollen, dass sich Zugewanderte schnell integrieren, brauchen sie in der ersten Zeit intensive Unterstützung und Begleitung. Das gilt gleichermaßen für Zugewanderte die als Schutzsuchende oder als Fachkräfte zu uns kommen. Die Migrationsberatung leistet diese Aufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des bundesweiten Aktionstages der Migrationsberatungsstellen.

Bei den Beratungsgesprächen geht es um die Vermittlung in Integrationskurse, Schreiben an Behörden oder Telefonate mit Dienststellen. Spracherwerb, Anerkennung von ausländischen Berufs- oder Studienabschlüssen und vieles mehr.

Viele Standorte sind seit 2015 wegen der erheblich gestiegenen Nachfrage überlastet. Ratsuchende müssen oftmals lange Wartezeiten in Kauf nehmen. 2017 wurden durchschnittlich 371 Fälle pro Vollzeitstelle bearbeitet – 150 dürften es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität zu sichern. Viele Ratsuchende haben sehr komplexe Beratungsbedarfe. Die Diakonie hält für eine vorläufig angemessene Entlastung der Beratungsstellen eine Aufstockung der Mittel um ca. 19 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 auf insgesamt 70 Millionen Euro für notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Münchener TV-Sender RTL II starten im Rahmen der Fernsehsendungen "Armes Deutschland – Deine Kinder" und "Hartz und herzlich" eine Kooperation zum Thema Kinderarmut. Die Zusammenarbeit umfasst das vierteilige Special "Armes Deutschland – Deine Kinder", das ab 9. Oktober ausgestrahlt wird, sowie neue Folgen von "Hartz und herzlich", die derzeit und zukünftig produziert werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt in Kontakt mit den gezeigten Familien und bietet bei Bedarf Unterstützung an wie beispielsweise psychologische Hilfe oder Förderprogramme für Kinder. Zudem informiert das Deutsche Kinderhilfswerk über das Thema auf der Website www.dkhw.de. Mit Einblendungen während der Sendungen und weiterführenden Informationen auf www.rtl2.de macht RTL II auf das Hilfsangebot des Deutschen Kinderhilfswerkes aufmerksam.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerkes, betont: "Seit über 45 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Dabei steht auch die nachhaltige Überwindung von Kinderarmut sowohl durch politische Lobbyarbeit als auch durch konkrete Förderung von Kindern im Mittelpunkt der Arbeit. Obwohl viele Familien von Armut betroffen sind, wissen noch immer viele Menschen nicht, was es bedeutet, arm zu sein, insbesondere was es für Kinder bedeutet in Armut aufzuwachsen. ,Armes Deutschland – Deine Kinder‘ und ,Hartz und herzlich‘ zeigen die Realität, vor der wir nur allzu gern und zu oft die Augen verschließen."

Tom Zwiessler, Bereichsleiter Programm RTL II, sagt: "Die verbreitete Armut im reichen Deutschland wird von immer mehr Menschen wahrgenommen und kontrovers diskutiert. Wir wollen wissen, wie es tatsächlich um die Realität der Betroffenen steht. Vor allem interessiert uns, wie es Kindern geht, die in sozial schwachen Umfeldern aufwachsen. Wie erleben sie ihre Situation, was sind ihre Wünsche und Träume? Genau diesen Fragen gehen wir auf den Grund."

Begleitet wird das Special von RTL II mit einer großen Marketingkampagne und einer Fotoausstellung, die am 17. Oktober in Berlin eröffnet und mit einem Online-Special erweitert wird. Im Rahmen einer Social-Media-Aktion würdigt RTL II Menschen, die sich gegen Armut engagieren. Dabei werden auf Facebook und Instagram Menschen vorgestellt, die sich gegen Armut engagieren und anderen helfen. Mit Fotos und Beschreibungen ihres sozialen Engagements werden Helden des Alltags gezeigt, die ohne viel darüber nachzudenken und ohne Gegenleistung Gutes tun.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

„Mehr Bildungsgerechtigkeit für ALLE Kinder durch tatsächliche Lernmittelfreiheit“ – mit dieser Forderung traten der DKSB-Bundesverband und der Landesverband Schleswig-Holstein gemeinsam mit der GEW in Kiel vor die Presse. Der Schulbedarf müsse endlich realistisch und transparent ermittelt werden. Lernmittelfreiheit dürfe keine Mogelpackung bleiben.

„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass viele Kinder und Jugendliche immer noch langfristig auf ihrem Bildungsweg benachteiligt werden, weil ihre Eltern sich die Ausgaben rund um den Schulbesuch nicht leisten können“ kritisierte Irene Johns, die Landesvorsitzende des DKSB in Schleswig-Holstein.

Eine vor drei Jahren vom Landtag in Kiel in Auftrag gegebene Studie habe längst bestätigt, dass die Kosten zu hoch seien, so Johns weiter. „Allein die Ausgaben für die für den Schulunterricht notwendige Grundausstattung, die alle Eltern leisten müssen, liegen mit durchschnittlich 400 Euro weit über den dafür vorgesehenen Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets (BuT) von 100 Euro. Und rechnen wir noch die Kosten für Sportschuhe, Taschenrechner, Schulausflüge oder Nachhilfeunterricht dazu sind wir schnell beim Zehnfachen des BuT- Basissatzes“, mahnte Johns.
Die sogenannte Lernmittelfreiheit, wie sie in Schleswig-Holstein und sieben weiteren Bundesländern besteht, reicht nach Ansicht des DKSB bei Weitem nicht aus. Anlässlich des Weltkindertages am 20. September setzt sich der Verband bundesweit für eine tatsächliche Lernmittelfreiheit ein.

„Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass Bildungs- und Teilhabeleistungen bei allen Kindern ankommen, die einen Anspruch darauf haben“, forderte DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Aktuell leben mehr als 4,4 Millionen Kinder in Armut, aber nur ein Bruchteil von ihnen bekommt das Bildungs- und Teilhabepaket. Das liegt vor allem an der unglaublichen Bürokratie. Zudem sind einzelne Leistungen viel zu niedrig und willkürlich festgesetzt, so wie der Schulbedarf von 100 Euro“, so Hilgers weiter.

Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, machte deutlich: „Eine echte Lernmittelfreiheit muss endlich auf den Weg gebracht werden. Arbeitsheft, Lektüre, Taschenrechner oder Tuschkasten sind notwendige Lernmittel, um erfolgreich in der Schule mitzuarbeiten. Es muss Schluss damit sein, Kinder und Jugendliche zu beschämen, die das nötige Geld nicht oder erst am nächsten 1. haben. Es muss Schluss damit sein, dass Lehrkräfte mit dem Abkassieren von Kopier- oder Zeichengeld beschäftigt sind statt mit den Unterrichtsinhalten.“

Unterstützt wird das Anliegen auch von der Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte in Schleswig-Holstein sowie von Landesschülervertretern der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen: „Tagtäglich erleben wir als Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, was an Kosten für Schule anfällt. Das heißt, dass wir im Dialog zum Thema Schulkosten unbedingt angehört werden müssen, da wir konkrete Beispiele und somit Verbesserungsvorschläge nennen können. Zum Beispiel müssen oft in den Kernfächern sogenannte Arbeitshefte angeschafft werden. Das Problem jedoch ist, dass diese mindestens zehn Euro kosten und in den meisten Fällen kaum, beziehungsweise gar nicht genutzt werden“, so die 16jährige Christin von der LSV Gymnasien.

Nach Ansicht von DKSB und GEW ist die aktuelle Ausgestaltung von Lernmittelfreiheit und Bildungs- und Teilhabepaket nicht geeignet, um wirkliche Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Auch die von der Union kürzlich in dem Entwurf eines Bildungspapiers für eine Klausurtagung des Fraktionsvorstandes geforderte Erhöhung des Schulbedarfs im BuT um 20 Euro im Jahr lehnt der DKSB als deutlich zu gering ab.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 noch einmal bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen“ werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

1. Der tatsächliche Schulbedarf muss transparent und nachvollziehbar ermittelt und nicht willkürlich festgelegt werden.

2. Der Schulbedarf im Bildungs- und Teilhabepaket muss entsprechend angepasst werden und diese Anpassung muss an die Anhebung der Regelsätze gekoppelt werden, damit die Gewährleistung von Bildung- und Teilhabe nicht je nach Kassenlage verhandelbar ist.

2. ALLE Materialien, die für den Schulalltag notwendig sind, müssen kostenfrei zur Verfügung stehen. Lernmittelfreiheit darf keine Mogelpackung bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 13.09.2018

Kinderarmut: Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sind nicht ausreichend, um diesen eine angemessene Teilhabe und Gerechtigkeit in ihren Möglichkeiten der Bildung zu sichern

Kinderarmut: Nicht einmal 15 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen profitieren von Teilhabeleistungen

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die Leistungsart sieht eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor und war 2011 neu eingeführt worden. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband sehen in den Ergebnissen der Studie den Beleg für das Scheitern des damals geschnürten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ und fordern eine Totalreform. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die soziokulturellen Leistungen kommen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“. Statt auf ein bürokratisches Konzept zu bauen, das Familien verärgert und die kommunale Verwaltung und Leistungsanbieter belastet, brauche es daher einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, so die gemeinsame Forderung von DKSB und Paritätischem Wohlfahrtsverband. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen“, warnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden.“ Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr als doppelt so viel, als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen“, betont Hilgers.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September rufen die Verbände zu lokalen Aktionen und Veranstaltungen rum um das Thema Kinderrechte und Kinderarmut auf. Mehr unter: www.dksb.de, www.mensch-du-hast-recht.de, www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband und Der Paritätische Gesamtverband vom 18.09.2018

Familie zu leben ist anspruchsvoll. Die Gesellschaft stellt an Eltern, Kinder und Jugendliche hohe Erwartungen. Entsprechend dürfen sie auch erwarten, dass sie von der Gesellschaft begleitet und unterstützt werden. Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel ein: Das Wohlergehen von Kindern ist die gemeinsame Verantwortung von Familie und den verschiedenen staatlichen Ebenen. Alle Familien haben anspruchsvolle Aufgaben zu meistern, und alle brauchen dabei so viel Unterstützung, wie jeweils notwendig ist. Eine Beschränkung auf Problemgruppen ist nicht mehr zeitgemäß.

Die eaf fordert:

1.Die Rechte von Kindern gehören in unser Grundgesetz. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt dafür die Inhalte und den Rahmen vor.

2.Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss aufgehoben werden. Es ist insbesondere bei der Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen in Bildungsfragen ein Hindernis! Ziel soll sein, dass Bund, Länder und Gemeinden für die Familien gut zusammenarbeiten und sich ergänzen.

Die eaf begrüßt sehr, dass diese beiden Anliegen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart sind. Wir fordern die Koalitionsparteien nachdrücklich auf, diese Vorhaben umzusetzen.

Doch politisches Handeln für Familien und Kinder geht sehr viel weiter:

3.Die Rechte von Kindern und Familien auf Förderung haben die Voraussetzung aller Sozialgesetzbücher zu sein.

4.Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie muss im Kinder- und Jugendhilfegesetz gestärkt und damit verbindlicher werden. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung brauchen Eltern überall. Sie haben ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung zu stehen. (§ 16 SGB VIII)

Die Umsetzung der letzten Forderung ist die Aufgabe der Länder, Landkreise und Kommunen. „Nicht nur der Bund, alle staatlichen Ebenen müssen die Familienförderung in das Zentrum ihrer Bemühungen stellen. Einige Bundesländer sind bereits auf dem Weg zu neuen, bedarfsgerechten Formen der Familienunterstützung. Familienförderung soll ein Angebot an alle Familien sein. Sie ist eine Chance, schwierige Lebenslagen zu vermeiden oder einen konstruktiven Umgang damit zu finden. Wir fordern Länder und Kommunen auf, das Wohl der Kinder und der Familien in den Mittelpunkt ihres Handels zu stellen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

https://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.09.2018

Achtzehn private Träger von Kindertagesstätten gründeten diese Woche den „Deutschen Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger“. Die Gründungsmitglieder wählten Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin der Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH in Stuttgart, zur Vorsitzenden. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Tim Arndt-Sinner, Geschäftsführer der Kinderfreunde Wedemark gGmbH, gewählt.

„Endlich gibt es eine Vertretung der freien unabhängigen Kita-Träger auf Bundesebene. Es ist ein toller Erfolg, dass wir auf Anhieb 20.000 Kitaplätze repräsentieren. Wir vertreten kleine, mittlere und große Träger gleichermaßen und haben eine gute regionale Mischung. Das ist eine sehr gute Basis, auf der wir aufbauen und weiter machen wollen“, erklärt Weegmann.

Während der zweitägigen Gründungsveranstaltung kamen 80 Trägervertreter aus ganz Deutschland in der Berliner Repräsentanz der Robert Bosch Stiftung (Tag 1) und im Deutschen Bundestag (Tag 2) zusammen. Die Themen Vielfalt, Gleichberechtigung und Qualität in der Kita-Landschaft wurden aus philosophischer, ökonomischer und politischer Sicht diskutiert. Gesprächspartner waren der Schriftsteller und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Dr. Michael Schmidt-Salomon, Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln sowie die Bundestagsabgeordneten Grigorios Aggelidis (FDP), Norbert Müller (Die Linke), Sönke Rix (SPD) und Marcus Weinberg (CDU).

Weegmann betont, dass der Verband eine gesellschaftspolitische Verantwortung sehe: „Wir setzen uns ein für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und für deren Qualität. Weitere Ziele sind die Vernetzung der Branche, die Gleichberechtigung der Trägerformen, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für private Träger sowie einen höheren Stellenwert der Kleinkind-Pädagogik und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von ErzieherInnen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 28.09.2018

Wichtiger Meilenstein zur Akzeptanz

Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für eine gerechtere, offenere und demokratischere Gesellschaft. Sie ist der bewegende Höhepunkt eines jahrzehntelangen Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte in Deutschland.

Nun geht es darum, mit einer Vielzahl an Maßnahmen aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden Kinder.

Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht auch noch nach der Eheöffnung: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das ist ungerecht. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss dabei zudem auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in allen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

30 Jahre Kampf – Ehe für Alle. Eine Chronik

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 28.09.2018

Erstmals beteiligt sich die Nationale Armutskonferenz (nak) am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt und hat einen eigenen Parallelbericht vorgelegt. Dieser zeigt, inwiefern Armut in Deutschland auch ein menschenrechtliches Problem darstellt. Anlass der Veröffentlichung ist die Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen am 25. September 2018 in Genf.

"Armut in Deutschland ist Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", so nak-Sprecherin Barbara Eschen. Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen: "Leider gilt weiterhin, dass Armutsbekämpfung von der Bundesregierung sträflich vernachlässigt wird." So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen von 4,8% auf 9,6%.

Im Krankheitsfall zum Arzt gehen zu können, ein Dach über dem Kopf zu haben, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch in Deutschland sind diese Dinge nicht für alle Menschen selbstverständlich. Verletzungen sozialer Menschenrechte kommen auch bei uns immer wieder vor. Dabei hat Deutschland bereits 1973 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert und sich damit verpflichtet, eben diese Rechte zu schützen.

"Denn Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte.

Hierzu gehört das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Wohnung, Nahrung und Kleidung. Aber auch das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Gesundheit und soziale Sicherheit.", erklärte Eschen.

In ihrem Statement ging Frau Eschen auch darauf ein, weshalb Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger problematisch sind: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen "fit für den Arbeitsmarkt" zu machen.

Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Hintergrund:

Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen. Die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN- Sozialpakts in Deutschland aufzeigt.

Die Bundesregierung wird sich am 25. September 2018 in Genf den kritischen Fragen des UN Sozialausschusses stellen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 21.09.2018

Am 19.09.2018 luden die Naturfreunde Thüringen zur Diskussion. Thema war "Familienbildung in Thüringen – Herausforderungen für öffentliche und private Träger". Ca. 40 Menschen aus Jugendämtern, Thüringer Ministerien, der Stiftung FamilienSinn und aus Politik, Wissenschaft und Praxis waren zu Gast. Die durch Prof. Fischer vorgestellte Studie zeigte Handlungsbedarf für die Thüringer Familienbildung auf. Praxisbeispiele des Kinderschutzbundes und der Naturfreunde gaben einen ersten Einblick in die Vielfalt von Bildungsangeboten.

In der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass sich durch das neue Landesprogamm „Familie“ ab 2019 neue Möglichkeiten eröffnen – sowohl finanziell als auch inhaltlich. Denn es gibt noch viel zu tun. Neben einer aktiveren Einbeziehung der Familien in die Gestaltung der Angebote, fehlt es vor allem an der breiten Vernetzung der Akteure. Noch sind die Angebote häufig zufällig, nicht ausreichend bekannt und abgestimmt. Zukünftig sollen deshalb sowohl in den Kommunen als auch auf Landesebene Familienförderpläne mit allen Beteiligten incl. der Familien erarbeitet werden. Das Erfurter Jugendamt ist bereits damit befasst.

"Eine Veranstaltung, wie diese ist ein guter Startpunkt zur Information und Vernetzung“ so eine Verantwortliche aus dem Erfurter Jugendamt.

Auch wurde die Frage nach der Förderung von internationalen Familienbegegnungen insbesondere innerhalb der EU gestellt. Internationale Jugendaustausche haben bereits Tradition. Warum gibt es das Angebot nicht auch für Familien? Die Förderung von Familienbildung und Familienbegegnung endet bislang an den Grenzen der Kommunen bzw. des Bundeslandes. Die Thüringer Naturfreunde haben mit einem Modellprojekt „Familientrainer International“ gemeinsam mit Projekten aus 5 weiteren Ländern der EU Pionierarbeit geleistet. Die Anregung wurde von den Vertreter*innen der Landes- und Kommunalpolitik gern aufgenommen.

Auch der Auftakt einer Plakatreihe für gute Beispiele der Familienbildung wurde präsentiert. Diese können ab dem 26.10.2018 im Mehrgenerationenhaus, Mitmenschen e.V. am Moskauer Platz betrachtet werden. Interessierte Familien sind eingeladen, ihre Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen.

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 21.09.2018

Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Als Sofortmaßnahme fordert der Verband die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent: Nach den Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 416 um mindestens 155 Euro angehoben werden. Der Paritätische fordert darüber hinaus die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt.

Der Verband hatte zuletzt im Frühjahr unter dem Motto "Hartz IV hinter uns lassen" eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose gefordert. "Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden", so Schneider. Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert dazu u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. Eine Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Siehe auch: www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-menschenwuerdige-neuausrichtung-der-grundsicherung-fuer-arbeitslose-un/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 12.09.2018

pro familia fordert den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben

Seit dem 26. September 2018 und insgesamt 40 Tage lang belagern Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung pro familia Beratungsstellen. Sie verweigern Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden und lehnen die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab. Damit werden alle Nutzer*innen der Angebote von pro familia (Sexuelle Bildung, Sexualberatung, Beratung zu Elterngeld, Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Beratung zu Pränataldiagnostik), die die beiden betroffenen Beratungsstellen in Frankfurt und Pforzheim in den 40 Tagen aufsuchen, singenden und betenden Aktivist*innen ausgesetzt. Diese schrecken nicht einmal davor zurück, durch Fotografieren die Privatsphäre der Klient*innen zu verletzen, obwohl dies strafbar ist. Das im Schwangerschaftskonfliktgesetz formulierte Recht auf anonyme Beratung und Information wird konterkariert und Ratsuchende werden in unzumutbarer Weise belästigt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Prof. Dr. Davina Höblich:

„Und wieder wird die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch in Frankfurt zum Spießrutenlauf. Erneut werden Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung der ‚40 days for life‘ Ratsuchende mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen verunsichern, bevormunden und demütigen. pro familia hat schon anlässlich der Belästigungen an Ostern Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen gefordert, damit ratsuchende Frauen, Männer und Paare von Demonstrierenden unbehelligt bleiben. Nun appellieren wir erneut an den Gesetzgeber, alles dafür zu tun, damit der gesetzliche Auftrag, eine vertrauliche, ergebnisoffene Beratung anzubieten, sichergestellt werden kann.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht vor, dass die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ergebnisoffen und auf Wunsch anonym gestaltet werden soll. Dies ist durch die Belagerung der Beratungsstellen nicht gewährleistet. Deshalb fordert pro familia den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben. Durch eine Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – wie es beispielsweise auch bei der Einführung der Vertraulichen Geburt notwendig war und umsetzt wurde – sollte der Gesetzgeber Bedingungen definieren, wie die Vertraulichkeit der Beratung sichergestellt werden kann.

pro familia nimmt ihre Aufgabe sehr ernst, Frauen zu helfen, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Diese Arbeit darf nicht durch unzumutbare Belästigungen torpediert werden. Frauen, Männer und Paare dürfen nicht an der Wahrnehmung ihres Rechts auf unabhängige Beratung und Information gehindert werden.“

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.09.2018

Die überholte Begünstigung traditioneller Rollenverteilungen behindert nicht nur gleichwertige Teilhabe am Arbeitsmarkt und Einkommen zwischen den Geschlechtern, sondern hat durch den Einfluss auf die Erwerbsbiografie auch einen negativen Einfluss auf die Rente insbesondere für Frauen. Denn Altersarmut hat ein Gesicht und das ist weiblich! Mit dem Fall des Ehegattensplittings ist der Weg frei für ein zeitgemäßes Steuerrecht, was der Vielfalt der Familien gerecht wird und den Weg für die langjährige Forderung des VBM nach Individualbesteuerung frei macht und das Erwerbspotential von Frauen anders als bisher nutzbar macht!

Köln/ Berlin, 30.09.2018 Mit der Empfehlung aus dem Bundesfinanzministerium, das Ehegattensplitting abzuschaffen, werden langjährige Forderungen vieler Frauenverbände, Berufsverbände, Organisationen und auch des VBM sowie wissenschaftliche Studien, wie beispielsweise beide Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, gestützt. „Wir begrüßen, dass inzwischen auch Expert*innen des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting einschätzen, was es letzten Endes in der Regel insbesondere für Frauen darstellt: Ein Hemmnis für die Erwerbstätigkeit von Frauen und ein steuerrechtliches Instrument, das der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Geschlechtern entgegensteht. Paare werden durch das Ehegattensplitting überwiegend in die Einernährer- mit Zuverdienerrolle gedrängt. Wir wissen aber aus der Praxis und belegt durch Studien seit langem, dass weder Männer noch Frauen dies wünschen und auch viele Familien inzwischen auf gleichwertige gute Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten angewiesen sind. Der mit dem Ehegattensplitting verbundene Splittingvorteil kommt nur Verheirateten zu Gute und hierbei mit dem meisten Gewinn, wenn die Gehälter sich in Höhe stark unterscheiden. Ehegattensplitting in der Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse, dem arbeitsmarktpolitischen Instrument des Minijob und im Rentenbezug der Witwenrente sowie der Präsenzkultur am Arbeitsmarkt anstelle beispielsweise „Führen in Teilzeit“, steht den gesellschaftlichen Entwicklungen der Vielfalt von Familienformen – von Patchwork über Allein- bis Getrennterziehend – klar entgegen. Zudem hemmt das Ehegattensplitting die am besten ausgebildete Frauengeneration auch an gleichwertiger Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt mit entsprechendem Einkommen, Posten und Positionen entsprechend jeweiliger Qualifikation. Mit dem Wegfall des Splittings wäre der Weg zu echter Wahlfreiheit der Aufgabenverteilung in der Partnerschaft eröffnet und andere Erwerbsbiografien vor allem auch für Frauen, insbesondere vor dem Hintergrund von familiären Verpflichtungen, möglich“ erklärt Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. und Initiatorin des Equal Pension Day und führt weiter aus: „Dies hat mit der Rente als Spiegel des Erwerbslebens dann auch eine entscheidende Auswirkung auf die Rentenhöhe. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kommt der aktuelle Vorstoß seitens des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting zu kippen sicherlich auch den Vertreter*innen aus der Wirtschaft entgegen.“

Spachtholz bringt es auf den Punkt: „Mit dem Wegfall des Ehegattensplittings und der Etablierung der Individualbesteuerung wären wir einen großen Schritt weiter, für uns Frauen, aber auch für die gesamte Gesellschaft: Den Vätern mehr Familie, den Müttern mehr Karriere – und somit auch endlich ein Aufbrechen der ungleichen Bezahlung zwischen den Geschlechtern. Auch IWF-Chefin Lagarde forderte bereits 2016 Regierungen und Unternehmen auf, Männern und Frauen die gleichen ökonomischen Möglichkeiten zu bieten und Equal Pay umzusetzen, da sie wichtige Bausteine für Wirtschaftswachstum und Wohlstand seien."

Die Vorstandsvorsitzende des VBM ist überzeugt: „Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Etablierung der Individualbesteuerung sind wichtige Erfüllungsgehilfen für Equal Pay."

Quelle: PressemitteilungVerband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 01.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Oktober 2018

Veranstalter:AWO Landesverband Thüringen e. V.

Ort: Erfurt

Hinter den Schlagwörtern Familie, Pflege und Demografie verbirgt sich die größte sozialpolitische Verantwortung der kommenden Jahrzehnte. Nicht neu, jedoch lauter werdend, ist die Forderung, Fürsorge vom Anfang bis zum Ende des Lebens gemeinsam zu denken. Welche Wohnformen und Wohnkonzepte entsprechen den anstehenden Herausforderungen und können zur Entlastung von Familien beitragen? Wie kann ein stärkeres Miteinander der Generationen gefördert werden und welche passgenauen Dienste der gesellschaftlichen Fürsorge im Sinne der Familie braucht es? In unserem kommenden Gesprächsformatsoll sich diesen und weiteren Fragen gewidmet werden.

Als Gesprächspartner*innen können wir Frau Dr. Andrea Töllner vom Bundesmodellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“, Frau Dr. Friderun Schreiber von der Konvoi Potsdam Wohnungsbaugenossenschaft, Herrn Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie, Herrn Jochen Strauch von der Kreiswohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbHSiegen, Frau Ulla Schauber vom WohnStrategen e.V. aus Weimar sowie weitere Praktikerinnen und Verantwortliche von Mehrgenerationenwohnprojekten begrüßen.

In offener Atmosphäre wird im Anschluss der Diskussion zu einem Imbiss eingeladen. Rückfragen und Anmeldung zur Veranstaltung per Mail an sebastian.perdelwitz@awo-thueringen.de

Auf Grund der begrenzten Platzkapazitäten wird um Anmeldung bis spätestens zum 04. Oktober 2018 gebeten.

Termin: 16. – 17. Oktober 2018

Veranstalter:Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Gesellschaftliche Veränderungen wie Individualisierung und Digitalisierung wirken sich auch auf die Arbeit von Seniorenorganisationen aus. Vor welchen Herausforderungen steht die verbandliche Arbeit in einer sich verändernden (Medien-)Gesellschaft? Wie erreichen Seniorenorganisationen ihre Zielgruppen und wie können sie sie auch in Zukunft nachhaltig an sich binden? Wie können Seniorenorganisationen wirkungsvoll Einfluss auf politische Entwicklungen und Entscheidungen nehmen? Wie behaupten sie sich in der Flut von täglichen Informationen gegenüber anderen Akteuren? Wo sollten sie eigenständig agieren, wo nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker" – besser gemeinsam mit Partnern?

Mit der Fachtagung möchte die BAGSO Impulse geben, um verbandliche Arbeit neuen Anforderungen anzupassen und im Sinne einer größeren Wirksamkeit strategisch weiterzuentwickeln. ImZentrum stehen dabei die Themen Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Die Tagung richtet sich anverantwortliche Akteure in Seniorenorganisationen – hauptberuflich oder ehrenamtlich, auf Bundes- oder Landesebene. Besonders ansprechen möchten wir mit dieser Einladung auch die in unseren Mitgliedsverbänden in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind noch bis zum 10. Oktober 2018 möglich.

Termin: 18. Oktober 2018

Veranstalter:Koordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kita in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF)

Ort: Potsdam

„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ (A. Schopenhauer) – Die diesjährige Veranstaltung bettet sich ein im Themenjahr „Gesundheit“ der Initiative „Starke Familien, starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“. Die Fachtagung soll durch einen fundierten Überblick über den gesundheitlichen Zustand der Kinder in Korrelation mit ihrer sozialen Lage, potentielle Präventionsansätze für einen gesundheitsfördernden Kita-Alltag aufgreifen.

Die Fachtagung ist kostenfrei. Für die Mittagsverpflegung steht ein Catering zur Verfügung. Den Programmablauf sowie weitere Informationen entnehmen Sie dem Einladungsflyer.

Sie können sich per Mail oder Postanmelden. Wir laden jede Kita ein, eine Elternvertretung mitzubringen. Wählen Sie dabei jeweils einen Workshop aus!

Die Fachtagung wurde gemäß § 24 BbgWBG als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt.

Auf Grund der neuen DSGVO-Richtlinien, bitten wir Sie um eine Weiterleitung an Ihre Netzwerke und Ihre Elternvertretung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eine Antwort wird erbeten bis zum 12. Oktober 2018.

Weitere Informationen zum Netzwerk Gesunde Kita finden Sie hier: www.gesunde-kita.net.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Berliner Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Ort: Berlin

Zu viele Berliner Kinder wachsen in Armut auf. Neben den finanziellen Einschränkungen haben sie weniger gute Chancen, gesund aufzuwachsen und eine gute Förderung zu genießen. Beim Fachtag widmen sich Expert_innen dem Thema in unterschiedlichen Vorträgen und Interviews. Programm im beigefügten PDF-Dokument.

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut wurde 2017 vom Berliner Senat eingesetzt, um ressortübergreifend und unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft und der Berliner Bezirke strategisch gegen Kinder- und Familienarmut in Berlin vorzugehen. Ziel ist, eine gesamtstädtische Strategie zu entwickeln, die anhand von definierten Ziele und messbaren Indikatoren Armut nachhaltig reduziert.

Der Landesjugendring Berlin ist auf Arbeitsebene im Bereich Bildung und Teilhabe Teil der Landeskommission.

Anmeldung:
Bis 1. Oktober 2018 per E-Mail an Fachtag-Kinderarmut@senbjf.berlin.de

Programmflyer_Fachtag-Kinderarmut-12.11.2018.pdf

Termin:15.November 2018

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

In Berlin gibt es in der Grundbildung immer mehr Akteure und lokale Netzwerke, die Zusammenarbeiten. Deshalb ist das Motto in diesem Jahr:

»Die Berliner Grund-Bildungs-Landschaft sind WIR alle!«
Kooperation und Zusammenarbeit sind die Hauptthemen des Fachtages.
Dabei gibt es viel Raum für Austausch, Vernetzung, Ideenentwicklung und für das Schmieden von Kooperationen.

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Kursleitende, Fachkräfte insbesondere aus den Volkshochschulen und Mehrgenerationshäusern, Mitglieder der Alpha-Bündnisse sowie Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Das Programm finden Sie hier: https://grundbildung-berlin.de/wp-content/uploads/2018/09/180920_GBZ_Einladung.pdf

Bitte melden Sie sich bis zum 9. Oktober 2018 verbindlich unter folgendem Link an:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeieTAxjoTglYefgMeekno8NPGBxO9NqDjjyLO2BPr8ATtMrg/viewform

Termin:04.Dezember 2018

Veranstalter: FRÖBELBildung und Erziehung gemeinnützige GmbH

Ort: Berlin

Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita-Fachkräftegewinnung: Welche Rahmenbedingungen kann das „Gute-Kita-Gesetz“ schaffen?“. Gemeinsam mit Ihnen und den Podiumsgästen soll diskutiert werden, ob wir uns auf einem guten Weg befinden, die aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Gewinnung von mehr Fachkräften zu lösen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.

Freuen Sie sich auf spannende Beiträge und eine angeregte Debatte mit:

•Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

• Britta Ernst, Landesministerin für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg (angefragt)

•Norbert Hocke, ehem. Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

•Niels Espenhorst, Referent Kindertageseinrichtungen, Der Paritätische Gesamtverband

•Manfred-Müller-Neuendorf, ehem. Schulleiter des Erzbischöflichen Berufskollegs in Köln

•Sünne Espert, Personalmanagement, Leiterin Ausbildung bei den Berliner Wasserbetrieben

•Pia Schnadt, Leiterin Personalentwicklung und Fortbildung bei FRÖBEL

•Annette Höhne, Lernort Praxis-Koordinatorin, Leiterin eines FRÖBEL-Kindergartens

Anmeldung: Eine Anmeldung ist aus formalen Gründen unbedingt notwendig – bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an: www.froebel-gruppe.de/plenum-2018/anmeldung

Anmeldeschluss ist der 15. November 2018.

AUS DEM ZFF

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich in einem Gutachten für die Abschaffung des Ehegattensplittings ausgesprochen. Das ZFF fordert schon lange eine Reform der überholten Regelung im Steuerrecht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordert eine Reform des Ehegattensplittings. Es stammt aus den 50er Jahren, als Ehe und Familie als deckungsgleich galten. Davon kann heute keine Rede mehr sein, die Vielfalt von Familie nimmt zu. Das Splitting kostet den Staat fast 20 Mrd. jährlich, es nützt Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern aber überhaupt nichts.

Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting eine hierarchische Arbeitsteilung fördert überwiegend zu Lasten von Frauen mit negativen Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die eigenständige Absicherung vor allem im Alter.

Das ZFF fordert deshalb eine Reform der Familienförderung: Weg von der Eheförderung, weg von der Förderung über Steuern hin zu einer Förderung, die geleistete Fürsorgearbeit ins Zentrum rückt. Dies beginnt bei einer Kindergrundsicherung, setzt sich fort in der Förderung von Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und schließt mit einer Rente, die geleistete Fürsorge über den Lebensverlauf hinweg ernst nimmt.

Für Partnerschaften von Erwachsenen, ganz gleich, ob sie verheiratet, heterosexuell oder homosexuell sind, soll die Individualbesteuerung gelten: Es gilt für jede*n Arbeitnehmer*in die Lohnsteuerklasse 1 und bestehende Unterhaltspflichten werden über einen übertragbaren Grundfreibetrag berücksichtigt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.10.2018

Rassismus und Menschenverachtung dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind.
Wir sehen uns am 13. Oktober in Berlin. Kommt vorbei, macht mit, fordert lautstark eine offene und freie Gesellschaft.

Weitere Informationen unter: https://www.unteilbar.org/

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2018

SCHWERPUNKT: Wohnungspolitik

Am Jahresende 2017 bezogen in Deutschland rund 592000 Haushalte Wohngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,4% aller privaten Haushalte. Die Zahl der Wohngeldhaushalte ist gegenüber 2016 um 6,2% gesunken.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,0% am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 0,8%.

Am Jahresende 2016 hatten noch rund 631000 Haushalte Wohngeld bezogen, was einem Anteil von 1,5% aller Privathaushalte entsprochen hatte. Der vorübergehende Anstieg der Zahl der Wohngeldhaushalte im Jahr 2016 war insbesondere auf die Wohngeldreform 2016 und die damit verbundenen Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der Wohngeldreform 2009 zurückzuführen. Zuvor war die Zahl der Wohngeldberechtigten seit dem Jahr 2010 stetig gesunken.

Ende 2017 hatten in rund 95% der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). 5% der Wohngeldhaushalte waren wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Ende 2017 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten 153Euro, von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 150Euro.

2017 gaben Bund und Länder zusammen 1133,7Millionen Euro für Wohngeld aus und damit rund 1,1% weniger als im Vorjahr. 2016 hatten die gezahlten Wohngeldbeträge bei 1146,7Millionen Euro gelegen.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 04.09.2018

Die SPD sagt: Mietenwende jetzt! SPD-Chefin Andrea Nahles und SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel haben eine sozialdemokratische Antwort auf die soziale Frage des 21. Jahrhundert skizziert. Nachdem die SPD vor einigen Tagen schon bessere Mieterrechte und mehr Schutz vor Modernisierungswucher durchs Kabinett gebracht hat, geht sie jetzt noch einen Schritt weiter.

Der SPD-Vorstoß hat ein Ziel: Wir müssen es langfristig schaffen, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Denn diese Faustformel gilt schon längst nicht mehr für Millionen Menschen im Land – vor allem in den großen Städten.

Darum macht sich die SPD für die beste Mietpreisbremse stark: Bauen, bauen, bauen – und zwar bezahlbare Wohnungen! In ihrem Plan für eine wirksame Mietenwende [PDF] veröffentlichen Nahles und Schäfer-Gümbel Ideen, wie bei öffentlich geförderten Wohnungen deutlich länger günstige Mieten garantiert werden können. Wie Bauland-Spekulanten ausgebremst werden.

Weil sich die Preisspirale in der Zwischenzeit schnell weiterdrehen könnte, will die SPD daher kurzfristig einen Mietenstopp von fünf Jahren. In dieser Zeit soll in angespannten Wohnlagen die Miete lediglich um die jeweilige Inflationsrate steigen dürfen.

Mit dem Kabinettsbeschluss für mehr Mieterschutz hat die SPD erste wichtige Schritte für bezahlbares Wohnen durchgesetzt.

Jetzt wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weitergehen – und Druck auf die Union machen, damit sie nicht weiter auf der Bremse steht. Denn: Bezahlbare Mieten sind die soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Die SPD gibt die Antwort.

Den Forderungskatalog finden Sie hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/Mietenwende_Jetzt.pdf

Quelle: Aktuelle Nachrichten unter www.spd.de vom 08.09.2018

Auf der morgigen Tagesordnung des Bundeskabinetts steht die Verschärfung der Mietpreisbremse. Wie nötig das ist, zeigen die heutigen Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Zahl der Wohngeldempfänger. Demnach benötigen fast 600.000 Haushalte staatliche Unterstützung, um ihre Miete bezahlen zu können. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller, doch die eigene Miete zahlen, können offensichtlich immer weniger Menschen. Ohne eine funktionierende Mietpreisbremse wird die Zahl derjenigen, die Wohngeld benötigen immer weiter steigen. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“*

Gegenwärtig wird bezahlbarer Wohn­raum mit guter infrastruktureller Anbindung in deutschen Groß- und Studentenstädten für immer mehr Menschen und vor allem für Familien kaum mehr erschwinglich. „In vielen Großstädten bedeutet eine volle Berufstätigkeit noch lange nicht, auch seine Miete zahlen zu können“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.“ In Sachen Wohngeld fordert Wolfgang Stadler: „Wer seine Wohnkosten nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, benötigt einen verlässlichen staatlichen Zuschuss. Eine Erhöhung allein reicht aber nicht aus. Wichtig wären vielmehr eine Entlastung bei den Heizkosten und auch eine dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Preisentwicklung.“ So leben besonders einkommensschwache Mieter häufig in unsanierten Häusern mit besonders hohen Heizkosten. Diese sind in den letzten Jahren so rasant gestiegen, dass Geringverdienende spätestens im nächsten richtig kalten Winter, vor finanziellen Problemen stehen werden.

Das zweite wichtige Instrument gegen immer teureren Wohnraum ist nach Ansicht der AWO eine wirksame Mietpreisbremse. In diesem Sinne fordert Wolfgang Stadler vor allem drei Maßnahmen: „Die Ausnahmeregelungen abschaffen, den Vermieter zur Auskunft über die Vormiete verpflichten und Verstöße zu sanktionieren.“ Nach Ansicht der AWO beeinträchtigen die vielen Ausnahmeregelungen, die einen Mietanstieg um mehr als 10 Prozent erlauben, die Wirkung der Mietpreisbremse erheblich. Darüber hinaus muss die Wirkung der Mietpreisbremse durch Einführung von Informationspflichten des Vermieters zu Mietbeginn verbessert werden. Genauso wichtig ist es aber, Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremsenregelungen halten in das Gesetz aufzunehmen.

Die AWO sieht in einem verstärkten sozialen Wohnungsbau eine wichtige Möglichkeit, auch Haushalte mit niedrigen Einkommen mit modernem Wohnraum zu versorgen. „Die öffentlichen Investitionen müssen verstärkt wer­den. Darüber hinaus gilt, es den Bestand an Sozialwohnungen zu erhalten. Dafür müssen Kommunen die ausgelaufenen Bindungen zurückkaufen und eindeutige Zweck­bindungen für die soziale Wohn-/Mietraumförderung zu vereinbaren, damit eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur auch räumlich ermöglicht wird.“

*Die AWO hat mit „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ ein Papier mit ihren Positionen zum Thema Wohnen erarbeitet.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 04.09.2018

Eine entschlossenere Politik gegen steigende Mieten hat DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auf einer Wohnungspolitischen Konferenz des Gewerkschaftsbundes am Dienstag in Frankfurt am Main gefordert. Die Bundesregierung befasst sich Mittwoch mit der Reform des Mietrechts.

"Bund, Länder und Kommunen können und müssen mehr tun gegen die Wohnungsnot, denn die Mieten steigen weiter, wie zuletzt sogar das Bundesinnenministerium festgestellt hat. Die öffentliche Hand muss klotzen statt kleckern, um bezahlbaren Wohnraum für Gering- und Durchschnittsverdiener zu schaffen, sagte Körzell.

"Gegen die Wohnungsnot brauchen wir neben einer wirksamen Mietpreisbremse vor allem neue Wohnungen, und zwar 400.000 Einheiten im Jahr, davon mindestens 100.000 Sozialwohnungen. Staatlich geförderter Wohnraum muss künftig dauerhaft Sozialbindung unterliegen. Die von der Bundesregierung zugesagten Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau können nur ein Anfang sein. Der Bund sollte sich hier im Sinne einer aktiven Wohnungsbaupolitik dauerhaft finanziell engagieren. Überdies darf die öffentliche Hand ihre Grundstücke nicht länger an Höchstbietende verkaufen, sondern nach Konzeptvergabe und in erster Linie an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen. Gerade in den Ballungszentren können die Kommunen kurzfristig Wohnraum schaffen, indem sie leerstehende Bürogebäude in Wohnraum umwandeln.

Die im aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Reparaturmaßnahmen bei der Mietpreisbremse reichen nicht aus. In das Gesetz müssen Sanktionen, etwa in Form von Bußgeldern, wenn gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen wird. Da inzwischen flächendeckend alle Ballungszentren von steigenden Mieten betroffen sind, wäre es angebracht, die Mietpreisbremse ebenfalls flächendeckend und unbefristet zu gestalten. Überdies müssen die Bemessungszeiträume der Mietspiegel von 4 auf 10 Jahre verlängert werden, um ein realistisches Bild der örtlichen Mieten abbilden zu können.

Um das sogenannte "Herausmodernisieren" von Mietern zu erschweren, sollte die Modernisierungsumlage nicht wie jetzt vorgesehen, von 11 auf 8 sondern auf 4 Prozent gesenkt werden. Die Vermieter dürfen Modernisierungen nicht länger als lukrative Geldanlagen nutzen, die die Mieter zu bezahlen haben."

Der DGB beteiligt sich am alternativen Wohngipfel, der unter dem Motto „zusammen gegen #Mietenwahnsinn“ am 20. September in Berlin stattfindet.

Mehr Informationen unter: www.mietenwahnsinn.info/wohngipfel–2018

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.09.2018

Als „enttäuschend“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute im Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsreform. Insgesamt seien die geplanten Maßnahmen entgegen der Absichtserklärung der Bundesregierung nicht geeignet, dafür zu sorgen, dass zukünftig Mieten in Ballungsräumen wieder bezahlbar werden und bleiben. Aus Sicht des Paritätischen muss wieder mehr bezahlbarer Wohnraum für geringere und mittlere Einkommen geschaffen werden. Der Verband sieht zwar in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen, aber um die derzeitige Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig.

Vermieter müssen in Zukunft Auskunft über die Vormiete und getätigte Sanierungen erteilen. „Das begrüßen wir. Damit haben Mieterinnen und Mieter endlich die Möglichkeit zu wissen, ob sie ihre Miete überhaupt bremsen können. Mehr Transparenz ist aber nur ein erster Schritt“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Vermieter, die bewusst die Mietpreisbremse umgehen und bei der zulässigen Höhe der Vormiete getäuscht haben, sollten jeden zu viel verlangten Cent zurückerstatten müssen.“ Der Verband fordert außerdem, alle Ausnahmen der Mietpreisbremse zu streichen. Die Mietpreisbremse müsse dauerhaft und flächendeckend greifen, zudem brauche es kollektive Verbandsklagerechte für Mietervereine.

Eine weitere Entlastung für Mieterinnen und Mieter sollen die Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf 8 Prozent in bestimmten Gebieten und die Einführung einer Kappungsgrenze bewirken. Der Verband ist skeptisch: „Das grundsätzliche Problem, nämlich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, bleibt bestehen. Trotz der Begrenzung der Umlage werden Mietsteigerungen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter in finanzielle Not bringen“, so Schneider. Der Verband weist daraufhin, dass gerade einkommensärmere Haushalte nicht selten bereits mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Hier drohe mit jeder Erhöhung ein Auszug und im schlimmsten Fall die Wohnungslosigkeit.

Der Paritätische spricht sich unter anderem für die Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus, ein höheres Wohngeld, Prävention von Wohnungsverlust, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und die Bereitstellung von genügend passendem Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus und ist auch daher Mitveranstalter des Alternativen Wohngipfels am 20. September in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Achte Altersberichtskommission der Bundesregierung nimmt Arbeit auf – Schwerpunktthema: „Ältere Menschen und Digitalisierung“

Der digitale Wandel verändert alle Lebensbereiche – ob Technik, Industrie, Wirtschaft, im Alltag und in der Kommunikation. Und das bei Jung und Alt. Mit dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ werden sich die zehn Mitglieder der Achten Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die heute (Donnerstag) von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, berufen wurden. Den Vorsitz des Sachverständigengremiums übernimmt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Bundesseniorenministerin Giffey betonte: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Seniorenpolitik die Menschen darin, im Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Mit der Digitalisierung und dem Einsatz technischer Produkte für das Leben im Alter verbindet sich die Hoffnung, das Alltagsleben und die Versorgung älterer Menschen verbessern zu können.

Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat. Zugleich sollen die gesellschaftlichen, sozialen und ethischen Fragen beleuchtet werden, die eine zunehmende Technisierung des Alltags älterer Menschen mit sich bringt. Der Expertenbericht soll bis November 2019 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.

Mitglieder der Achten Altersberichtskommission sind:

Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)

Prof. Dr. Birgit Apfelbaum, Halberstadt

Prof. Dr. Britta Böckmann, Dortmund

Prof. Dr.-Ing. Andreas Hein, Oldenburg

Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler, Vallendar

Dr. Sybille Meyer, Berlin

Junior-Prof. Claudia Müller, Siegen

PD Dr. Helga Pelizäus-Hoffmeister, Neubiberg

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin

Prof. Dr. Hans-Werner Wahl, Heidelberg

Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:1993 Erster Altersbericht zur Lebenssituation der älteren Generation in Deutschland1998 Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“2001 Dritter Altersbericht „Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Alter und Gesellschaft“ (einschließlich der Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands)2002 Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“2005 Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“2010 Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“2016 Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2018

Bundesfamilienministerin Giffey legt Bericht über den Ausbau des Unterhaltsvorschusses vor

Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Denn von dieser Leistung profitieren durch den Ausbau knapp 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des UVG hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht wird jetzt dem Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt: „Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist. Dass wir mit dieser Leistung 300.000 Kinder mehr erreichen als vorher, ist ein großer Erfolg und verbessert die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele von ihnen sind tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gibt es aber die Unwilligen, die zahlen könnten, sich aber davor drücken. Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen. Bund und Länder haben vereinbart, gemeinsame Standards zu entwickeln, um die sogenannte Rückholquote zu verbessern. Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“

Dem Bericht der Bundesregierung zufolge erhielten zum Stichtag 31. März 2018 rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss, fast 300.000 mehr als vor der Reform. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei rund 1,1 Milliarden Euro. Der Bund trug davon gemäß seinem Anteil an den Ausgaben von 33 Prozent im 1. Halbjahr und von 40 Prozent im 2. Halbjahr insgesamt rund 405 Millionen Euro. Die Einnahmen aus dem Rückgriff beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 209 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen. Klar ist, dass nicht alle Ausgaben auch wieder zurückgeholt werden können, weil bei einem Teil der Unterhaltspflichtigen einfach nichts zu holen ist.

Nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode den Kinderzuschlag grundlegend verbessern. In diesem Rahmen soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungen Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss gut aufeinander abgestimmt sind.

Hintergrund: Reform des UVG

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird seit dem 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab.

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird alle zwei Jahre durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Daraus ergeben sich derzeit für den Mindestunterhalt folgende Beträge:

– für Kinder unter sechs Jahren:348 Euro

– für Kinder ab sechs und unter zwölf Jahren:399 Euro

– für Kinder ab zwölf und unter 18 Jahren:467 Euro

Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wirddas für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe (194 Euro) von der Unterhaltsleistung abgezogen.

Dementsprechend gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

Für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich: 154 Euro

Für Kinder ab 6 bis unter 12 Jahren monatlich: 205 Euro

Für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren monatlich: 273 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.08.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich über die positiven Wirkungen des reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Alleinerziehende nicht vom Ausbau profitieren: Schnittstellen, wie z.B. zum Kinderzuschlag, führen dazu, dass sie weniger Geld als vorher in der Tasche haben. Auch die volle Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss muss endlich beendet werden. Nur so können wirkliche Verbesserungen für alle Alleinerziehenden geschaffen werden!

Bundeskabinett beschließt Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Das Bundeskabinett hat heute die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Sie soll konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sollen mit den übrigen Bundesressorts, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Ungleichheiten und Probleme in den Regionen erkannt, und gemeinsam angegangen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen betrifft Fragen wie: Wo fühle ich mich wohl? Wie sieht es mit der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen aus? Wie kann ich Lebensqualität in meiner Kommune mitgestalten? Kann ich im Alter in meinem gewohnten Umfeld leben? Kommunen brauchen für ihre Antworten Gestaltungsspielraum. Die Kommission soll mit ihrer Arbeit eine Orientierung geben, wie die Situation in den Regionen Deutschlands – von Ost nach West, von Nord nach Süd – verbessert werden kann.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Egal, ob im Großstadtkiez oder auf dem Land, ob im Osten oder Westen – gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, heißt, dass Menschen sich überall wohlfühlen können und das vorfinden, was sie zum Leben brauchen – in jedem Alter. Damit überall gut gelebt werden kann, braucht es Menschen, die sich kümmern – in sozialen Berufen, im Ehrenamt, in der Familie. Die sozialen Berufe müssen überall aufgewertet werden – von der Erzieherin bis zum Altenpfleger. Es braucht bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung, um dem Fachkräftemangel landauf landab entgegenzuwirken. Das ehrenamtliche Engagement muss stärker unterstützt und gefördert werden, damit Menschen teilhaben und teilgeben können. Wir brauchen starke Familien für ein spürbar stärkeres Deutschland. Gerne arbeite ich daran auch in der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse.“

Bundesinnenminister Seehofer: „Wir brauchen gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, damit die Menschen in Deutschland dort gut leben können, wo sie gerne leben wollen. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ kümmert sich daher um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Alltagsprobleme aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Es geht auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in Politik und Verwaltung zurück zu gewinnen und Perspektiven zu schaffen.“

Bundeslandeswirtschaftsministerin Klöckner: „Gleichwertige Lebensverhältnisse heißt Versorgungs- und Entwicklungssicherheit nicht nur in den Verdichtungsräumen, sondern auch in den ländlichen, in den entlegeneren Regionen. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Grundlage für politische Stabilität und die Antwort auf Polarisierungstendenzen in Deutschland. Unser Land besteht zu einem großen Teil aus ländlichen Gebieten – das sind die Kraftzentren Deutschlands! Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Bürger in diesen Regionen nicht abgehängt fühlen und es auch nicht werden, sondern an der Modernisierung unseres Landes teilhaben.“

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird sechs themenspezifische Facharbeitsgruppen einsetzen. Diese bilden die Schwerpunktbereiche der Arbeit der Kommission ab, nämlich: Kommunale Altschulden, Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, Technische Infrastruktur, Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft. Betrachtet werden die Themen jeweils aus der Perspektive der Verdichtungsräume und der ländlichen Räume.

Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft können beratend eingebunden werden und so punktuell die Arbeitsgruppen unterstützen.

Mit den Vorschlägen der Kommission sollen bis zum Ende der 19. Legislaturperiode und darüber hinaus effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden. Die Kommission wird ihr Gesamtergebnis in Form eines Abschlussberichts bis Herbst 2020 vorlegen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.07.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung von Bundesfamilienministerin Giffey nach einem Gesetz zur Förderung von Demokratie. Schon jungen Menschen soll vermittelt werden, wie ein gutes Zusammenleben überall in Deutschland gelingen kann. Die fremdenfeindlichen Demonstrationen rechter Gruppen und Einzelner in Chemnitz haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, auch mit bundesgesetzlichen Regelungen für mehr Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme zu sorgen.

„Die Bilder und Berichte aus Chemnitz sowie einzelne Kommentierungen dazu zeigen, dass die zentralen Werte für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben in Gefahr sind. Deshalb wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten insbesondere die politische Bildung in Deutschland auf allen Ebenen organisieren. Mit dem erfolgreichen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördern wir bereits seit Jahren Projekte, die sich für ein tolerantes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung und Extremismus engagieren. Um die aufgebauten Strukturen langfristig zu erhalten, ist jedoch eine dauerhafte Förderung erforderlich.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine nachhaltige Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit zur Stärkung einer gelebten Demokratie und ihrer Werte. Wir wollen jetzt ein Demokratiefördergesetz.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.09.2018

Mit ihrem heute vorgestellten Kinder- und Jugendreport 2018 legt die DAK-Gesundheit den Finger in die Wunde: Sie belegt aktuell anhand konkreter Abrechnungsdaten von rund 600.000 im Jahr 2016 bei der DAK-Gesundheit versicherten Kindern und Jugendlichen sowie 430.000 Eltern den Zusammenhang zwischen Armut, Bildung und Gesundheit. Kinder von Eltern ohne Bildungsabschluss haben danach ein deutlich höheres Risiko für eine chronische Erkrankung. Bei Adipositas liegt dieses Risiko sogar bei 247 Prozent.

„Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass es der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesundheitlich gut geht. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, für diejenigen zu sorgen, bei denen das nicht so ist. Hier bleiben wir, trotz aller Anstrengungen in den zurückliegenden Jahren, immer noch weit unter unseren Möglichkeiten. Im Juli 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz ihren ersten Bericht vorlegen. Spätestens dann werden wir wissen, ob und wie die in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Präventionsgesetz geschaffenen Möglichkeiten vor allem für die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wirken. Unabhängig davon könnten wir beim Thema gesunde Ernährung längst viel weiter sein. Es ist sehr bedauerlich, dass unserem Koalitionspartner für eine verbindliche Strategie zur Reduktion des Zucker-, Salz- und Fettgehaltes in Fertigprodukten, für eine Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln, für eine differenziertere Besteuerung von Nahrungsmitteln oder für ein Verbot von an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung der Mut fehlt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.08.2018

Die Zahl der Kinder, die beim Schulbedarf auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist in diesem Jahr auf mehr als eine Million gestiegen. Dazu erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Ein reiches Land wie Deutschland darf nicht hinnehmen, dass immer mehr Familien sich nicht einmal den Schulbedarf für ihre Kinder leisten können. Auch reichen 100 Euro pro Schuljahr vorne und hinten nicht, wenn seitens der Schulen die Anforderungen für Material weiter steigen.

Wir müssen politisch endlich umsteuern. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt, wenn es nur von einer Minderheit der Anspruchsberechtigten tatsächlich genutzt wird. Wir fordern die Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepakets. Wir brauchen stattdessen endlich existenzsichernde Regelsätze für Kinder und kostenfreie Angebote vor Ort bei Mittagessen, Nachhilfe, Sport, und Kultur. Es ist wichtig, dass Kinder, die Unterstützung brauchen, nicht mehr stigmatisiert werden. Das trägt auch zu einem guten sozialen Klima an den Schulen bei.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.08.2018

Zum Inkrafttreten des „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ für subsidiär Schutzberechtigte am 1. August erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Die Große Koalition hat aus dem grundrechtlichen Anspruch auf Familiennachzug eine Lotterie gemacht. Dadurch wird aus dem Grundrecht auf Familie ein Gnadenrecht des Staates. Die Rangfolge der im Gesetz genannten humanitären Kriterien für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach wie vor unklar und liegt allein im Ermessen der Behörden. Für die Betroffenen ist die Ausgestaltung des komplizierten dreiteiligen Verwaltungsverfahrens nicht nachvollziehbar. Dass Innenminister Seehofer hier überhaupt keine Klarheit über die Auswahl und das Verfahren bringt, zeigt seine hohe Inkompetenz in diesem Amt. Es ist mehr als fragwürdig, ob es auf dieser Grundlage überhaupt gelingt, 1.000 Menschen den Zugang zu dem Kontingent zu verschaffen.

Dies ist schäbig gegenüber den Menschen, die bereits mehr als zwei Jahre lang dem Versprechen der Großen Koalition vertraut haben, sie könnten ihre Familien endlich nachholen. Die Auswahl der Personen, die eines der Nachzugsvisa im monatlichen Kontingent von 1.000 Plätzen erhalten kann, wird in einem schwer durchschaubaren Zuständigkeitsgeflecht zwischen deutschen Botschaften, Bundesverwaltungsamt und Ausländerbehörden getroffen. Für die Betroffenen ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob und wann ihrem Antrag stattgegeben wird. Angesichts der hohen Zahl von Terminanfragen und der unklaren Anwendungspraxis wird für viele Betroffene der Nachzug ihrer Angehörigen mit diesem Gesetz auf weitere Jahre verhindert.

Daher müssen Bund und Länder nun wenigstens dafür sorgen, dass das zugesagte Personal für die deutschen Botschaften, das Bundesverwaltungsamt, aber auch die Ausländerbehörden zeitnah eingestellt wird, damit überhaupt Menschen das Nachzugsvisum erhalten können und ihre Liebsten hier wieder in die Arme schließen können. Noch besser wäre es, stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen. Der Familiennachzug ist einer der wenigen legalen Möglichkeiten, Schutz zu ersuchen und somit die Zahl der Toten auf dem Mittelmeer zumindest zu verringern. Dass die Bundesregierung diesen Umstand ignoriert, zeigt, wie gleichgültig ihr die Situation ist

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2018

„Dass nach jahrelanger Aussetzung des Familiennachzugs bislang nur wenige Dutzend Angehörige ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten haben, übertrifft alle Negativerwartungen. Schon die Deckelung auf 1.000 Fälle pro Monat war grundrechtswidrig und kleinherzig. In der bürokratischen Umsetzung wird das Menschenrecht auf Familienleben jetzt offenbar restlos zermahlen. Das ist schwer erträglich, gerade wenn man die konkreten Fälle auf Jahre getrennter Familien vor Augen hat“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, Meldungen, wonach im August bislang nur 42 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt wurden. Jelpke weiter:

„Selbst wenn sich die Bearbeitung der Anträge in den nächsten Monaten beschleunigt, habe ich Zweifel, dass es gelingen wird, das Tausenderkontingent voll auszuschöpfen. Und ab 2019 wird es nicht einmal mehr einen Ausgleich für die bürokratisch schleppende Bearbeitung geben. Die Leidtragenden sind Geflüchtete, die weitere Jahre von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.09.2018

Für die geplante Brückenteilzeit interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4110). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Beschäftigte in Betrieben mit 45 oder weniger Beschäftigten und in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten arbeiten. Die Grünen interessieren sich vor allem dafür, wie viele Frauen von der Brückenteilzeit nicht profitieren werden, da sie in Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeitern arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.647 vom 07.09.2018

Nach der rechtlichen Situation von "Regenbogenfamilien" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3927). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie viele gleichgeschlechtliche Paare seit der Öffnung der Ehe geheiratet haben, wie viele Pflegekinder in Familien mit Eltern in gleichgeschlechtlichen Ehen leben und welche Hilfsangebote es für trans- und intergeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch gibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.635 vom 31.08.2018

Die Entwicklung von Produktivität, Arbeit und Einkommen im Zeitalter der Digitalisierung steht im Mittelpunkt der Antwort (19/3916) auf eine Kleine Anfrage (19/3686) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Bundesregierung auf mehr als 200 Seiten detailliert Daten zu Arbeitsproduktivität, Reallohnentwicklung und weiteren Faktoren im zeitlichen Verlauf auf. Die Zeitreihen beginnen 1970 und schlüsseln das Zahlenmaterial sowohl nach Bundesländern als auch einzelnen Wirtschaftszweigen auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.633 vom 31.08.2018

Für obdach- und wohnungslose Frauen interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3888). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der betroffenen Frauen und nach geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/3901) zum Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Brückenteilzeit gestellt. Die Bundesregierung soll vor allem darüber Auskunft geben, in welcher Form externe Dritte Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Von den Beziehern des Elterngeldes haben sich im Jahr 2016 durchschnittlich 17,4 Prozent für das Elterngeld-Plus entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3533) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3310) mit. In den Bundesländern variiere der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 Prozent in Hamburg und 26,9 Prozent in Thüringen. Es sei zu beobachten, dass bestimmte Wohnortfaktoren wie zum Beispiel Stadt/Land oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld hat.

Nach Angaben der Regierung reduziert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien um fast zehn Prozent. Durch das Elterngeld sinke die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld-II-Bezug um gut 95.000.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.588 vom 13.08.2018

38 Prozent (14,37 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten Ende 2017 in Betrieben mit maximal 45 Mitarbeitern. 46 Prozent dieser Beschäftigten arbeiteten in Teilzeit. 26 Prozent (9,72 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3593) auf eine Kleine Anfrage (19/2959) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist das geplante Brückenteilzeitgesetz, das uneingeschränkt nur für Betriebe bis 45 Mitarbeiter gelten soll und für Betriebe mit 45 bis 200 Mitarbeitern eine Zumutbarkeitsgrenze vorsieht. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Gastgewerbe die Branche mit dem höchsten Teilzeitanteil ist und von den dort beschäftigten 1,06 Millionen Teilzeitbeschäftigten 805.000 in Betrieben mit maximal 45 Angestellten arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.575 vom 08.08.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/3452) zur Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.571 vom 08.08.2018

Das Kindesunterhaltsrecht steht seit Längerem auf dem Prüfstand. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3597) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3317), in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird. Da es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen, sei dem im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen, heißt es weiter in der Antwort. Das Bundesjustizministerium untersuche seit 2015 mögliche Lösungsansätze. Gleichzeitig prüfe das Ministerium intensiv auch die Frage nach einem etwaigen kindschaftsrechtlichen Reformbedarf. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass Eltern auch nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem sei festgehalten, dass dies beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 03.08.2018

Anteil an Frauen mit psychischen und gesundheitlichen Belastungssymptomen nimmt nach der Geburt zu – Mentales Wohlbefinden reduziert sich bei vielen Frauen im Verlauf der Mutterschaft weiter – vor allem institutionelle Entlastungsmaßnahmen gefordert

30 Prozent der untersuchten Mütter in Deutschland erfahren eine substanzielle Verschlechterung des gesundheitsbezogenen Wohlbefindens innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Geburt. Gleichzeitig profitieren aber auch 19 Prozent von einer substanziellen Verbesserung. In einer vergleichbaren Gruppe von kinderlosen Frauen nimmt das mentale Wohlbefinden im Altersverlauf ebenfalls ab, jedoch weniger stark. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basieren.

Vor dem Hintergrund der Regretting-Motherhood-Debatte hat der DIW-Wissenschaftler Marco Giesselmann, gemeinsam mit Marina Hagen von der Universität Frankfurt am Main und Reinhard Schunck vom Leibniz-Institut für Sozialwissenschaft, die Daten von Müttern vor und bis zu sieben Jahren nach der Geburt ausgewertet, um zu untersuchen, ob und inwieweit sich deren mentales Wohlbefinden in der Mutterschaft verändert. „In der 2015 unter dem Hashtag #regrettingmotherhood geführten Debatte wurden vor allem die gesellschaftliche Konzeption der Mutterrolle und deren negative emotionale Konsequenzen diskutiert. Die nun vorliegende Studie zeigt deutlich, dass die Mutterschaft das mentale Wohlbefinden vieler Müttern negativ beeinflusst“, fasst Giesselmann die Ergebnisse zusammen. Bei mehr als 46 Prozent der Mütter verschlechtert sich das mentale Wohlbefinden in den sieben Jahren nach der Geburt des ersten Kindes, bei knapp 30 Prozent sogar substanziell. Ein knappes Drittel berichtet allerdings auch über eine Verbesserung des mentalen Wohlbefindens, 19 Prozent sogar über eine substanzielle.

Belastungssymptome nehmen vier bis sieben Jahre nach der Geburt zu

Veränderungen ergeben sich vor allem bei Merkmalen mit Stressbezug: Von gelegentlichen oder häufigen Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit aufgrund emotionaler Probleme berichtet etwa ein Viertel der Frauen mit Kindern zwischen vier und sieben Jahren. Dies sind fast 50 Prozent mehr als vor der Mutterschaft. Auch der Anteil der Frauen, die unter fehlender Energie leiden, nimmt um rund 20 Prozent zu.

Deutlich wird zudem, dass mentale Belastungssymptome im Verlauf der Mutterschaft eher zu- als abnehmen, also nicht in der Phase der stärksten Eingebundenheit auftreten, sondern erst vier bis sieben Jahre nach der Geburt des ersten Kindes. „Es ist also weniger die starke physische Belastung der ersten Jahre, die den größten negativen Effekt auf das mentale Wohlbefinden der Mütter hat“, erläutert Giesselmann. „Vielmehr sind es möglicherweise Spannungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Mutterschaftsidealen, die mit den Jahren zunehmen. Dies legen auch gendertheoretische Forschungen nahe.“

Mentales Wohlbefinden der Vergleichsgruppe sinkt weniger stark

Um auszuschließen, dass das abnehmende Wohlbefinden womöglich gar nicht mit der Mutterschaft zusammenhängt, wurden auch die Daten einer annähernd strukturgleichen, aber kinderlosen Vergleichsgruppe ausgewertet. Zwar zeigt sich auch bei dieser Gruppe ein abnehmendes mentales Wohlbefinden im Laufe der Jahre, allerdings weniger ausgeprägt als bei Müttern. „Dass in der Kontrollgruppe das Wohlbefinden ebenfalls sinkt, zeigt, dass zumindest ein Teil des sinkenden Wohlbefindens bei Müttern wohl ebenfalls durch normale Alterseffekte begründet ist“, sagt Giesselmann. Trotz dieser Einschränkung legen die Ergebnisse einen negativen Effekt von Mutterschaft nahe, der im Sinne der Diskurse um das Schlagwort #regrettingmotherhood als Folge tradierter und widersprüchlicher Mutterschaftsideale interpretiert werden kann. Insbesondere die vom DIW Berlin eingebrachten Vorschläge zum Ausbau des Kinderbetreuungssystems und zur Abschaffung des Ehegattensplittings könnten Mütter potentiell entlasten und darüber hinaus langfristig helfen, gesellschaftliche Normen und Wertemuster offener zu gestalten – und so zu einem verbesserten mentalen Wohlbefinden von Müttern beitragen.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2018 | PDF, 191.21 KB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 29.08.2018

Rund eine Million Arbeitslose mit Hartz-IV-Bezug weniger als vor zehn Jahren – Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt aber zuletzt konstant – Trotz Mindestlohn kaum weniger Erwerbstätige, die Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen – Rufe nach Abschaffung von Hartz IV greifen zu kurz

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ist trotz des Arbeitsmarktbooms seit dem Jahr 2011 nicht weiter zurückgegangen – sie liegt relativ konstant in der Nähe der Sechs-Millionen-Marke. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, für die der DIW-Arbeitsmarktforscher Karl Brenke Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat. Allerdings gab es im vergangenen Jahr deutlich weniger Arbeitslose, die Hartz IV bezogen, als zehn Jahre zuvor. Um rund eine Million Personen – von knapp 2,6 auf fast 1,6 Millionen – sank in diesem Zeitraum die Zahl der erwerbslosen Personen, die Arbeitslosengeld II erhielten. „Obwohl ein großer Teil der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher, inzwischen fast zwei Drittel, keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, haben wegen der guten konjunkturellen Lage viele eine Beschäftigung gefunden“, so Brenke. „Es sind in den vergangenen Jahren zahlreiche gering qualifizierte Jobs entstanden, wovon die Hartz-IV-Arbeitslosen profitieren konnten.“

Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der sogenannten Aufstocker, also der Erwerbstätigen, die trotz des 2015 eingeführten Mindestlohns nicht ohne Hartz-IV-Leistungen über die Runden kommen, kaum gesunken. In der Gruppe der abhängig Beschäftigten, die mehr als 1 200 Euro im Monat verdienen – vor allem jene, die Vollzeit arbeiten – müssen heute sogar mehr Personen als vor Einführung des Mindestlohns ihren Verdienst aufstocken. Rechnet man noch die Arbeitskräfte hinzu, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und daher per Definition als arbeitslos gelten, gibt es insgesamt 1,1 Millionen Aufstocker.

Auch die Zuwanderung Asylsuchender hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt zuletzt nicht weiter gesunken ist. Nach ihrer Anerkennung stehen sie dem Arbeitsmarkt oftmals zunächst noch nicht zur Verfügung und beziehen zumindest vorübergehend Hartz IV, beispielsweise während sie Sprachkurse belegen. Im vergangenen Jahr war fast ein Viertel aller ausländischen Staatsangehörigen im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches hilfebedürftig.

Umfassende und finanzierbare Alternativen zu Hartz IV nicht in Sicht

In der politischen Debatte wird immer wieder gefordert, Hartz IV abzuschaffen. Ein Teil der Kritik bezieht sich auf die Sanktionen, die in Form einer Kürzung der Sozialleistungen im Falle eines Fehlverhaltens der Bedürftigen verhängt werden. Im ersten Quartal 2018 traf das auf gut 130 000 oder 3,1 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und damit einen eher kleinen Teil zu. In drei Viertel der Fälle waren Meldeversäumnisse die Ursache. Gleichwohl hat eine zusätzliche Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ergeben, dass zwar nach wie vor die allermeisten Hartz-IV-Arbeitslosen eine angebotene Stelle sofort annehmen würden – ihr Anteil ist aber von 80 Prozent im Jahr 2008 auf zwei Drittel im Jahr 2016 gesunken.

Aus Sicht von Studienautor Brenke sind überzeugende Alternativen zu Hartz IV, die umfassend und zugleich finanzierbar wären, aber nicht in Sicht. „Initiativen wie die Abschaffung von Hartz IV durch die öffentliche Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen greifen zu kurz, denn die Arbeitslosen sind infolge der günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nur noch eine Minderheit unter den Bedürftigen“, so Brenke. „Wenn wir zu dem alten System zurückgehen, das wir vor der Hartz-IV-Reform gehabt haben, dann müssen wir eine Zweiklassengesellschaft wiederherstellen, in der zwischen Arbeitslosen- und Sozialhilfe unterschieden wird. Ich glaube, man sollte froh sein, dass diese Ungerechtigkeit mit Hartz IV aus dem Weg geräumt wurde.“

Links

Studie im DIW Wochenbericht 34/2018 | PDF, 253.55 KB

DIW Wochenbericht 34/2018 als E-Book | EPUB, 2.79 MB

Interview mit Karl Brenke: "Ein großer Teil der Hilfebedürftigen unter Hartz IV ist gar nicht arbeitslos" (Print | PDF, 116.86 KB und Podcast) | MP3, 5.09 MB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 22.08.2018

In Deutschland lag der Gender Pay Gap bei Führungskräften im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 bei 30 Prozent – Ein maßgeblicher Erklärungsfaktor hierfür ist der Arbeitsumfang im bisherigen Erwerbsleben – Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient weniger – Arbeitgeber sind gut beraten, Frauen und Männern mehr Zeitsouveränität zu gewähren

Unter den vollzeitbeschäftigten Führungskräften in Deutschland sind Frauen mit 28 Prozent nicht nur unterrepräsentiert, sie erzielen auch nur 70 Prozent der Verdienste der Männer: Der Gender Pay Gap beträgt somit 30 Prozent. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Bruttostundenverdiensts vollzeitbeschäftigter Führungskräfte in der Privatwirtschaft in einer neuen Studie ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf den Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016.

Demnach verdienen Frauen in Führungsposition 20,60 Euro die Stunde brutto und Männer 29,30 Euro. Sieben Prozentpunkte der Verdienstlücke gehen dabei auf Unterschiede bei der Berufserfahrung in Vollzeit zurück, das entspricht fast einem Viertel des gesamten Gender Pay Gap. Auf Unterschiede im Humankapital insgesamt entfallen zehn Prozent, auf Unterschiede in der Sozialstruktur, zu der etwa die regionale Verortung in West- oder Ostdeutschland gehört, sieben Prozent. Auch die sogenannte horizontale Segregation – etwa die Wirtschaftsbranche, in der diese Führungskräfte tätig sind – erklärt den Verdienstunterschied, jedoch in geringerem Maße. Werden all diese geschlechtsspezifischen Merkmalsunterschiede herausgerechnet, verbleibt ein unerklärter oder „angepasster“ Gender Pay Gap von elf Prozent – so die Befunde der Gender-Ökonomin Elke Holst und ihrer Ko-Autorin Anne Marquardt. In Führungspositionen ist der Gender Pay Gap damit deutlich höher als im Schnitt aller Beschäftigten in Deutschland (22 Prozent im Jahr 2014, davon unerklärt sechs Prozent).

Studie DIW Wochenbericht 30+31/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 25.07.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die heute veröffentlichten Daten der Bertelsmann Stiftung stellen dem System Kindertageseinrichtungen in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Unterschiede in der Betreuung sind weder den Kindern noch den Eltern gegenüber erklärbar. Die Betreuungsqualität darf nicht vom Wohnort abhängen, deshalb benötigen wir bundeseinheitliche Standards“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Studie der Stiftung zeigt eklatante Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der von einer Fachkraft zu betreuenden Kinder zwischen den einzelnen Bundesländern.

Eine qualitativ gute Kinderbetreuung kann nur mit einer hohen Anzahl an gut ausgebildeten Fachkräften umgesetzt werden, doch in dem benötigten Umfang gibt es die nicht. „Wir benötigen einen Kurswechsel, denn ohne eine angemessene Attraktivitätssteigerung der frühkindlichen Förderung wird der Erzieherinnen- und Erziehermangel immer größer“, betont Stadler. Die Lösung sieht die AWO vor allem in einer deutlich verbesserten Bezahlung. „Wie sonst sollen sich so viele junge Menschen, wie wir benötigen, für diese Ausbildung entscheiden“, fragt Stadler. Grundsätzlich sollte die Familienpolitik eine höhere Priorität in diesem Land bekommen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Anlässlich des für heute angekündigten Treffens der Koalitionsspitzen zur Rente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Rente hat ein Demografie-Problem und dieses zu lösen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gleichwohl muss die Abwärtsspierale des Rentenniveaus endlich gestoppt werden. Nur so kann die gesetzliche Rente langfristig wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau gewährleisten. Sinkt das Rentenniveau immer weiter, werden zukünftig mehr Rentnerinnen und Rentner zum Sozialamt gehen müssen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben.“

Ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarte Haltelinie würde das Rentenniveau schon vor 2025 unter 48Prozent und nach 2030 unter 45Prozent sinken. Ein verlässliches Rentenniveau ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass auch die heutigen Beitragszahlenden und künftigen Rentnerinnen und Rentner sorgenfrei und finanziell unabhängig in den Ruhestand gehen können. „Damit sich Versicherte auf ihre gesetzliche Rente verlassen können, darf das Rentenniveau nicht weiter sinken. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Versicherten nach 2025 nicht mehr auf ein stabiles Rentenniveau verlassen können sollen. Deshalb darf das Versprechen eines stabilen Rentenniveaus nicht im Jahr 2025 enden, sondern muss wie von Bundesfinanzminister Scholz vorgeschlagen mindestens bis 2040 reichen“, betont Wolfgang Stadler.

Klar ist auch, dass das Rentenniveau nicht zum Nulltarif stabilisiert werden kann. Die Bewältigung des demografischen Wandels darf nicht nur den Versicherten aufgebürdet werden. Deshalb ist es richtig, wenn sich der Bund in stärkerem Maße an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. So reichen schon heute die Bundeszuschüsse nicht, um die versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig abzudecken. „Eine höhere Beteiligung des Bundes bei der Rentenfinanzierung ist das Gebot der Stunde“, sagt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Insgesamt 54 Organisationen setzen sich mit diesem Appell für die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ein. Jede rechtliche Konstruktion und jede Forderung, die ordnungspolitische Interessen über die Rechte von Kindern stellt, lehnen wir ab. Geflüchtete Minderjährige sind in erster Linie Kinder und Jugendliche und müssen in diesem Sinne von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. „Allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland müssen Schutz und Unterstützung zu Gute kommen – egal welcher Herkunft sie sind. Eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe ist mit der AWO nicht zu machen. Wir lassen nicht zu, wenn aus kurzfristigem politischem Kalkül versucht wird, geflüchtete Kinder und Jugendliche von notwendigen Unterstützungsleistungen auszuschließen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Mit dem Appell setzen sich alle beteiligten Organisationen für mehr Fachlichkeit und rechtsbasierte Diskussionen und Entscheidungen ein.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

In Deutschland wurden im Jahr 2017 über 61.000 Kinder in die Obhut des Staates* genommen, um sie zu schützen, zeigen heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen für vorläufige Schutzmaßnahmen durch die Jugendämter. „Die Ursachen liegen vor allem in einer zu hohen Belastung der Eltern bei einer gleichzeitigen Überforderung vieler Jugendämter“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Lösung sieht Stadler in der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten: „Kinder zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Doch wenn die Kassenlage einer Kommune über die Ausstattung des Jugendamtes bestimmt, werden Entscheidungen nicht nur nach pädagogischen, sondern häufig nach finanziellen Gesichtspunkten getroffen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Am Kinderschutz darf nicht gespart werden, der Bund sollte die kommunale Jugendhilfe nicht im Regen stehen lassen."

Für die Ausstattung der Jugendämter sind die Kommunen verantwortlich. Bei deren häufig knapper Kassenlage, bedeutet dies nicht selten zu wenig Personal. So ist mancherorts ein einziger Jugendamtsmitarbeiter für bis zu 100 Kinder und Jugendliche zuständig. „Die besten Hilfemaßnahmen nützen nichts, wenn die Fachkräfte in den Jugendämtern zu wenig Zeit haben, um mit den Familien die passenden Maßnahmen zu finden“, kritisiert Stadler. Ist jedoch eine intensive Arbeit mit den Familien nicht mehr möglich, spitzen sich Krisen zu und es kommt schließlich zu oft dazu, dass Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen. „Die AWO fordert den personellen Ausbau der allgemeinen sozialen Dienste in den Jugendämtern und eine bessere finanzielle Ausstattung der frühen Hilfen, der Kitas, der Familienbildung sowie der Erziehungshilfen. Überall dort wird zum Schutz der Kinder in den Familien gearbeitet“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Grundlage für die Angebote der Wohlfahrtsverbände und deren gelingender Zusammenarbeit mit den Familien – sei es Beratung, Familienbildung oder andere Erziehungshilfen – ist eine intensive Vorbereitung und Begleitung durch die Jugendämter.

*Die Statistik der Inobhutnahmen für das Jahr 2017 weist weiterhin ein sehr hohes Niveau der Zahlen aus, auch wenn durch die im Vergleich zu 2016 stark verminderte Anzahl der nach Deutschland geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen deren Inobhutnahmezahlen sich verringert hat.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

Geflüchtete werden besonders oft Opfer von Betrug und geraten durch ihr Unwissen über Verbraucherrechte in schwere Notlagen. Die AWO unterstützt deshalb mit ihrem Projekt „Stärkung von Verbraucherschutzkompetenzen bei Menschen nach der Flucht“ gezielt deren Wissen über ihre Rechte und Pflichten als Verbraucher. Das Projekt wird von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Wichtigste Maßnahme des Projektes sind Veranstaltungen, in Form von Workshops. Diese richten sich an Mitarbeitende der regionalen AWO Gliederungen aus den Migrationsfachdiensten. Geplant waren 10 Veranstaltungen in mehreren Bundesländern. Mit der vergangenen Veranstaltung in Delmenhorst konnten bereits die Hälfte der Multiplikatorenschulungen erfolgreich durchgeführt werden.

Ziel ist es, die AWO Beraterinnen und Berater für die Bedürfnisse der Geflüchteten zu sensibilisieren und ihnen Informationen über die vielfältigen Themen des Verbraucherschutzes an die Hand zu geben. Zudem wird die Kooperation mit den regionalen Angeboten, insbesondere der Verbraucherzentralen gestärkt. Das Besondere an den Workshops ist ihr thematischer Eingang auf diverse Schwerpunkte bzgl. des aktuellen Bedarfs der Teilnehmenden. Dieser wird im Vorhinein durch eine Online-Umfrage ermittelt. Auf der letzten Veranstaltung in Delmenhorst waren Betrug und Wucher durch vermeintlich günstige Handyverträge, ungewünschte Abos und der Umgang mit Mahnungen durch Inkassobüros von besonderem Interesse bei den Teilnehmenden. In der Gruppenarbeit wurden gemeinsame Berührungspunkte mit der Thematik, sowie Kooperationsmöglichkeitenmit regionalen Angebotenherausgearbeitet und präsentiert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass solche Angebote dringend notwendig sind und ausgebaut werden müssten. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker fasst es wie folgt zusammen: „Mit diesem Angebot setzt die AWO ihr bewährtes Prinzip von Hilfe zur Selbsthilfe um und bietet den Einwanderern gemeinsam mit den Verbraucherberatungsstellen vor Ort praktische Unterstützung. Mit der gezielten Informationsvermittlung ermöglichen wir Geflüchteten eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.08.2018

Gestern hatte das Bundesfamilienministerium ca. 30 Verbände und Fachorganisationen geladen, um den Gesetzentwurf zum „Gute-Kita-Gesetz“ zu erörtern. „Die AWO begrüßt, dass das Bundesfamilienministerium sich mit diesem Gesetz für eine qualitativ gute Kinderbetreuung einsetzten möchte“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Um einen gelingenden quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, müssen aber in diesem Gesetz die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden.“

Die Debatte um eine qualitativ gute Kinderbetreuung beschäftigt uns spätestens seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz 2013 intensiv. Doch das dafür notwendige Bundesqualitätsgesetz, das einheitliche Qualitätsstandards in allen Bundesländern vorsieht, lässt weiterhin auf sich warten. Aus Sicht der AWO erschwert es das geplante Gesetz in seiner jetzigen Form, tragfähige Lösungen über eine flächendeckende Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf Länderebene zu finden. „Dass der Bund finanzielle Zusagen nur bis zum Jahr 2022 geben möchte, dürfte für die Länder zu wenig Anreiz für einen nachhaltigen Ausbau der Kinderbetreuung darstellen“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.08.2018

Beim Spitzentreffen im Kanzleramt wurde beschlossen, dass Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, zusätzlich einen halben Rentenpunkt pro Kind erhalten.

„Familien sind die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem und werden dafür im Alter arm gemacht. Die Einigung im Mütterrentenstreit ist bestenfalls ein halber und sehr kleiner Schritt auf dem Weg zu dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.

Bis heute beklagt der Deutsche Familienverband (DFV) gravierende rentenrechtliche Gerechtigkeitslücken gegenüber Eltern. Eine nachhaltig familien- und leistungsorientierte Rentenreform setzt voraus, dass die Leistung Kindererziehung zu gleichwertigen Rentenansprüchen führt wie die Zahlung von Geldbeiträgen. Die Finanzierung der Rentenreform darf auch nicht in den steuerfinanzierten Familienleistungsausgleich ausgelagert werden, sondern muss innerhalb des Rentensystems erfolgen.

Dafür hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 im vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil den Weg vorgezeichnet. Die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit Kindern ist mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar – und notwendig.

Gegenwärtig stehen der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Verfassungsbeschwerden vor den Karlsruher Richtern und fordern eine Beitragsentlastung für Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2018

21 zu 3 – so lautet das aktuelle Verhältnis von Männern und Frauen als Präsident*innen und Direktor*innen an der Spitze der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern, wie der NDR berichtet; die traditionell stärker mit Frauen besetzte und deutlich kleinere Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ausgenommen. Die drei Frauen sind Direktorinnen von Amtsgerichten. Die sieben weiteren Amtsgerichte, vier Landgerichte, vier Staatsanwaltschaften, zwei Verwaltungsgerichte, das Finanz- und das Oberverwaltungsgericht sind ebenso wie das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft fest in männlicher Hand.

Und das soll nach dem politischen Willen der Entscheidungsträger wohl auch so bleiben. Nur fünf von 24 Spitzenämter in der Justiz ab der Besoldungsgruppe R3 wurden in den letzten fünf Jahren mit Frauen besetzt. Der ständige Verweis, dass im Sinne einer Bestenauslese einzig "Eignung, Leistung und Befähigung" ausschlaggebend für eine Beförderung im öffentlichen Dienst seien und das Geschlecht dabei keine Rolle spiele, hat mit den Realitäten erkennbar nichts zu tun. Ebenso wenig verfängt die Warnung mit der Verfassung oder – ganz aktuell – die angebliche Besorgnis um die Unabhängigkeit der Justiz. Letztere soll gefährdet sein, weil die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diesen ganz offensichtlichen Missstand aus Anlass aktueller Besetzungsverfahren erkannt, klar benannt und Abhilfe gefordert hat. Das ist nicht nur qua ihres Amtes ihre Befugnis, sondern auch ihre Pflicht, die nicht zuletzt in der Landesverfassung verankert ist: Artikel 13 gibt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel vor. Artikel 48 betont die originäre Verantwortung der Ministerpräsidentin bei Stellenbesetzungen.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), meint dazu: "Die Zahlen sprechen für sich. Die unsachlichen und am Thema vorbei lenkenden Zwischenrufe aus politischen und anderen Richtungen auch. Es wird höchste Zeit, dass die Ministerpräsidentin die Gleichberechtigung auch in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zur Chefinnensache macht. 19 von 24 Besetzungen von Spitzenämtern mit Männern in den vergangenen fünf Jahren und drei weitere in diesem Jahr, lassen nicht erwarten, dass sich in puncto Frauen in Spitzenämtern von selbst etwas verändert. Circa 41 Prozent Frauen arbeiten im richterlichen und im staatsanwaltlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben ganz offensichtlich nicht denselben Zugang zu den höchsten Ämtern wie die Männer. Denn wer soll glauben, dass es diese Richterinnen und Staatsanwältinnen nach Eignung, Leistung und Befähigung regelmäßig mit keinem männlichen Bewerber aufnehmen können?"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt die aktuelle Diskussion über die Freiwilligendienste. "Mit einem Freiwilligendienst können Geflüchtete gesellschaftlich teilhaben und sich zum Beispiel beruflich neu orientieren und schneller in Deutschland Fuß fassen. In ihren Einsatzfeldern lernen sie das Leben in Deutschland besser kennen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin.

Die Diskussion um eine Dienstpflicht – egal, ob für junge Menschen oder Geflüchtete – sieht die Diakonie Deutschland allerdings kritisch. "Wir plädieren dafür, das die Mittel aus dem Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst für Geflüchtete für alle Freiwilligendienstformate zu erhalten und nicht Ende des Jahres ersatzlos auslaufen zu lassen", sagt Lilie. "Der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein erfolgreiches Integrationsmodell. Wir haben in unseren Einrichtungen sehr gute Erfahrungen gemacht. Geflüchtete Menschen konnten nicht nur ihr Deutsch verbessern und berufliche Zukunftspläne entwickeln. Auch für die betreuten Menschen zum Beispiel in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch in Wohnheime für Menschenmit Behinderung profitieren von den Freieilligen", betont Lilie.

Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sind über die Evangelische Freiwilligendienste einer der größten Anbieter für Freiwilligendienste. 13.500 Menschen absolvieren jährlich einen Freiwilligendienst über diese Träger. Der Anteil an Menschen mit Fluchterfahrungen im Sonderprogramm liegt bundesweit bei ca. 33 Prozent, bei evangelischen Trägern sogar bei 50 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema unter

https://www.diakonie.de/freiwilligendienste/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesfreiwilligendienst/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/freiwilliges-soziales-jahr/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass Bundesregierung die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Qualität von Kindertagesbetreuung durch Bundesmittel unterstützen will. Dies müsse jedoch verbindlich und nachhaltig geschehen. Anlass ist die heutige Besprechung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

"Der vorgelegte Gesetzentwurf greift hier zu kurz und wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten, nicht gerecht", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. "Die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt mit geeigneten Maßnahmen weiter zu entwickeln darf nicht so unverbindlich geregelt sein und auch nicht 2022 wieder aufhören", betont Loheide. "Träger und Einrichtungen brauchen finanzielle Verlässlichkeit und auch Kinder und ihre Familien sollen darauf vertrauen können, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft in den Blick genommen wird und überall in Deutschland vergleichbare Bedingungen geschaffen werden."

Hintergrund:

Nachdem der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung lange Zeit im Vordergrund des politischen Interesses stand, gab es im vergangenen Jahr Bestrebungen von Bund und Ländern, auch die qualitative Entwicklung weiter voran zu bringen. Der Zwischenbericht "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" der Jugend- und Familienkonferenz im November 2016 sowie die im Mai 2017 verabschiedeten Eckpunkte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes waren entscheidende Schritte, auf deren Grundlage die finanzielle Beteiligung des Bundes hätte aufbauen können. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird jedoch keine Verstetigung der Bundeszuschüsse umgesetzt. Vielmehr ist fraglich, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität die Länder angesichts einer lediglich bis 2022 gesicherten Finanzierung überhaupt ergreifen werden.

Zudem ist die vorgesehene Finanzierung durch Umsatzsteueranteile nicht verbindlich genug, um sicherzustellen, dass die Mittel sachgemäß verwendet werden.

Zum "Gute-Kita-Gesetz" gibt es eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: https://www.bagfw.de/uploads/media/2018-08-03_Stellungnahme_Gute_Kita_Gesetz.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.08.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Erhöhung der Leistungen für den Schulbedarf von Kindern aus Hartz-IV-Haushalten um 20 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert die Kinderrechtsorganisation den Betrag als zu gering. „Nach sieben Jahren Stagnation in diesem Bereich reichen 20 Euro bei Weitem nicht aus. Das deckt gerade etwas mehr als die Inflationsrate ab. Der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat bereits vor zwei Jahren eine Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich gefordert. Das muss der Maßstab sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zudem für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere die Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

Es ist ein Armutszeugnis für ein reiches Land: Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland sind von Armut betroffen – rund 1,4 Millionen mehr, als in der Öffentlichkeit bisher bekannt. Das haben Berechnungen des Kinderschutzbundes (DKSB) aufgrund vorliegender Zahlen ergeben. Der DKSB fordert die Bundesregierung auf, mit konkreten Maßnahmen und Reformen gegen Kinderarmut vorzugehen. ´

Für drei Millionen Kinder zahlt der Staat Sozialleistungen, damit ihr Existenzminimum gesichert ist. Zählt man aber auch diejenigen Familien hinzu, die Anspruch auf Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, dies aber nicht nutzen, ist die Zahl der in Armut lebenden Kinder noch deutlich höher. Denn viele Familien beantragen Leistungen erst gar nicht, die ihnen aufgrund ihres geringen oder fehlenden Einkommens eigentlich zustehen.

Genaueres geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Grüne vom 18.6.2018 hervor. Ergänzende Leistungen bei Erwerbstätigkeit, sogenannte „aufstockende“ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nehmen geschätzt nur ca. 50 Prozent der tatsächlich Berechtigten in Anspruch. Das betrifft rund 850.000 Kinder unter 18 Jahren, die bislang nicht als arm galten. Dazu kommen nach Berechnungen des Kinderschutzbundes noch mal 190.000 Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind und trotzdem nicht mit anderen Leistungen aufstocken.

„Oft liegt es daran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlichtweg dafür schämen“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Diese Zahlen könnte die Bundesregierung auch klar nennen, aber das will sie offenbar nicht.“

Bei einzelnen Leistungen ist die Nicht-Beantragung sogar noch deutlich höher und liegt bei bis zu 70 Prozent, wie das Bundesfamilienministerium in seinem Familienreport 2017 für den Kinderzuschlag einräumt. Diesen nehmen nur 30-40 Prozent der Berechtigten in Anspruch. Davon betroffen sind mindestens weitere 350.000 Kinder unter 18 Jahren. Dazu kommen theoretisch auch noch nicht abgerufenes Wohngeld beziehungsweise nicht in Anspruch genommene SGB-XII-Leistungen, gesicherte Aussagen darüber liegen aber nicht vor.

„Zählen wir alles zusammen, kommen wir konservativ gerechnet auf eine Dunkelziffer von 1,4 Millionen Kindern. Alle diese Kinder sind offiziell nicht arm, doch sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, weil der Dschungel der Leistungen für viele Eltern undurchdringlich ist“, sagt Heinz Hilgers. “Wir fordern die Bundesregierung auf, energisch dagegen vorzugehen, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen will, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen schon im nächsten Haushaltsplan fest einzukalkulieren – auf der Habenseite.“

Werden zustehende Leistungen nicht abgerufen, ist das für die betroffenen Kinder doppelt ungünstig, denn dann fallen auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weg.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

Kurzfristig muss bei der jetzt anstehenden und im Koalitionsvertrag verankerten Reform des Kinderzuschlags im Mittelpunkt stehen, dass jedes Kind, das Anspruch auf diese Leistung hat, diese auch erhält.

Eine Reform des Kinderzuschlags muss mit der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets flankiert werden. Nur mit einer Anhebung kann z.B. der Schulbedarf von Kindern sichergestellt werden. Die dafür notwendigen Mittel müssen verbindlich im Bundeshaushalt eingestellt werden.

Perspektivisch fordert der DKSB jedoch gemeinsam mit 13 Verbänden und wissenschaftlichen Unterstützer*innen die Einführung einer einfachen und unbürokratischen Kindergrundsicherung, die eine Vielzahl von Leistungen zusammenfasst und sich an neu berechneten tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientiert. Weitere Informationen dazu gibt es auf: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 22.08.2018

Geschlechtseintrag „divers“ muss allen offenstehen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht umgesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Geschlechtseintrag entweder abgeschafft werden muss oder eine dritte positive Kategorie ermöglicht wird. Laut Kabinettsbeschluss soll es einen dritten positiven Eintrag mit der Bezeichnung „divers“ geben, der ausschließlich für Menschen mit sogenannten „Variationen der Geschlechtsentwicklung“ offen steht. Dazu erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hält den Kabinettsbeschluss für verfassungswidrig, weil nicht allen der geplante Geschlechtseintrag als „divers“ offensteht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber jedoch eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität zu leben. Der LSVD fordert auch für Deutschland eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität. Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.

Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Mit diesem Kabinettsbeschluss gelingt ihr das nicht. Begrüßenswert ist jedoch, dass die ursprünglich im Referentenentwurf des Innenministeriums geplante Bezeichnung „weiteres“ im Kabinettsbeschluss durch „divers“ ersetzt wurde. Offensichtlich konnten sich hier Justizministerin Barley und Familienministerin Giffey durchsetzen.

Der LSVD kritisiert auch den verwendeten Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Dieser reduziert intergeschlechtliche Menschen mit körperlichen Varianten und Variationen der Geschlechtsmerkmale auf eine nicht klar abgrenzbare und im ärztlichen Ermessensspielraum liegende medizinische Kategorisierung. Intergeschlechtlichen Menschen bevorzugen häufig als Selbstbezeichnung den nicht pathologisierenden weiteren Begriff „Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale“.

Ausführliche Stellungnahme des LSVD zum Referentenentwurf

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.08.2018

«Durch die Lagersituation ist zu befürchten, dass unabhängige Asylverfahrensberatung und eine umfängliche Prüfung der Fluchtgründe, die häufig mit der Gefährdung des Kindeswohls im Herkunftsland zusammenhängen, nicht erfolgt», erklärten die Naturfreunde, der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen, der pro familia Landesverband Thüringen, der Deutsche Familienverband und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem führe durch die Unterbringung von Menschen auf engstem Raum zu Konflikten und Gewaltübergriffen.

Die Organisationen befürchten auch, dass die Ankerzentren zu einem Anstieg der Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung führen könnten. «Die Unterkünfte bieten damit eine Fläche für Vorurteile, Angst und Hass und so einen Nährboden für Konflikte, die Rassismus und rechte Strömungen stärken.»

Thüringens CDU-Landesvorsitzender Mike Mohring hatte in einem Zeitungsinterview angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme durch die CDU ein Ankerzentrum im Freistaat aufbauen zu wollen, in dem Asylverfahren zentral bearbeitet würden.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Thueringer-Familienorganisationen-gegen-Ankerzentren-1300720608

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 03.08.2018

pro familia fordert: Ärzt*innen müssen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen

Übermorgen findet in Kassel ein Prozess gegen zwei Frauenärztinnen statt, die auf ihrer Webseite darüber informiert haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Dieser weitere Prozess gegen Ärzt*innen zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf, den §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der §219a StGB stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe, sondern bereits sachliche Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Zustand muss beendet werden. Sachliche Informationen sind keine „Werbung“.

pro familia berät jährlich rund 65 000 Menschen im Rahmen der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Die meisten von ihnen wollen wissen, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, welche Abbruchmethoden sie anbieten und welche Erfahrungen es dazu gibt. Schwangerschaftsberater*innen recherchieren die regionalen medizinischen Angebote zum Schwangerschaftsabbruch. So können sie bei Bedarf und auf Wunsch der Frauen dazu informieren und beraten. Wir von pro familia wissen, wie essentiell diese Informationen für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind – aber sie sind außerhalb der Beratung nicht zu erhalten. Denn der §219a StGB verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte die Informationen auf ihre Webseiten stellen. Er verhindert, dass sich Frauen niedrigschwellig informieren können, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

pro familia fordert – zusammen mit vielen Verbänden und Einzelpersonen–, dass Ärzt*innen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen. Der Beratungsverband setzt sich für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ein und wendet sich gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten durch den §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.08.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. September 2018

Veranstalter:BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Weiß, deutsch, hetero, Mittelschicht: Lassen sich so die Adressaten der aktuellen männerpolitischen Gleichstellungspolitik zusammenfassen? Wer kümmert sich dann um die Situation von bildungsbenachteiligten Jungen? Was haben Hartz-4-Väter und ihre Kinder vom Elterngeld? Was hat die Gleichstellungspolitik langzeitarbeitslosen Männern in den abgehängten ländlichen Gebieten Brandenburgs oder in den Industriebrachen des Ruhrgebiets zu bieten? Welche Angebote gibt es in psychosozialen Krisensituationen (bspw. bei Obdachlosigkeit, Sucht- und Gewaltbetroffenheit) gerade auch für Männer, die durch die gängigen Angebote nicht oder nur schwer erreicht werden?

Darüber soll mit Kollegen von Männerorganisationen aus dem deutschsprachigen Ausland gesprochen und einen Blick darauf geworfen werden, was Gleichstellungspolitik Männern und Jungen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen anzubieten hat.

Zudem möchten wird bei einem kleinen Snack und einem Getränk Gelegenheit geben für informellen Austausch, Vernetzung und Diskussion.

Bitte melden Sie sich / meldet euch hier an: https://bundesforum-maenner.de/jahresempfang-2018-anmeldung/

Termin: 17. – 21. September 2018

Veranstalter:Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Erinnern Sie sich an die Schlagzeilen aus dem letzten Jahr?Obdachlose wurden im Tiergarten geräumt. Hierunter auch viele Menschen, die aus EU-Ländern zu uns gekommen sind. Wie mit der Zunahme an Obdachlosigkeit in Berlin umzugehen ist, wird seither heftig diskutiert.In der Praxis wird die Verpflichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen oftmals mit der Begründung umgangen, dass diese keine Ansprüche auf Sozialleistungen hätten, obwohl die Rechtsgrundlage unabhängig von Sozialleistungsgewährung umzusetzen ist.

Nach welchen Kriterien wird insbesondere EU-Bürger*innen das Recht auf Obdach in Berlin verwehrt?

Dassoll diskutiert werden.

Eingeladen wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder, der bereits 2015 in einemRechtsgutachtendargelegt hat, dass in Berlin lebenden unfreiwillig obdachlosen Menschen, die in keinen Wohnraum zurückkehren können, Unterkunft zu gewähren ist, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit und unabhängig vom Anspruch auf Sozialleistungen. In seinem Vortrag wird er seine Position darlegen und begründen.

Was halten aber die politisch Verantwortlichen in Berlin von Ruders These? Welche Sichtweise nehmen sie ein? Wie begründen insbesondere die Bezirke ihr tägliches Vorgehen und die Nichtbeachtung bundesweit verbindlicher Grundsätze und Mindeststandards?

Es diskutieren: Die Senatorin für Integration, Arbeit und SozialesElke Breitenbach(DIE LINKE), der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte,Stephan von Dassel(Bündnis90/Die Grünen), RechtsanwaltKarl-Heinz RuderundPetra Schwaigervon der GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH. Moderiert wird die Veranstaltung vonAnja Nehls, Journalistin u. a. für denDeutschlandfunk.

Das Programm finden Sie auf der Webseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter:Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Mit: Annalena Baerbock MdB, Katja Dörner MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband, Fee Linke, Initiatorin „Es reicht für uns alle“ Familien-Demo, Dr. Irene Becker, freiberufliche Wissenschaftlerin, Gerda Holz, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., und vielen mehr.

Es tut weh, nicht mitzukönnen, wenn die Freundinnen und Freunde ins Kino gehen oder alle anderen Kinder im Feriencamp sind. Trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit ist in unserem reichen Land konstant jedes fünfte Kind von Armut bedroht.

Kinder sollten kein Luxus sein – doch vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft nicht aus. Die Kinderregelsätze sind nicht bedarfsgerecht. Der Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen nur bei wenigen anspruchsberechtigten Kindern überhaupt an. Familien werden durch das Kindergeld einerseits und die Kinderfreibeträge andererseits in unterschiedlicher Höhe entlastet. Zur Armutsbekämpfung braucht es außerdem starke Unterstützungsstrukturen vor Ort – durch Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Schule. Die Zeit zum Handeln ist mehr als reif. Kinder können nicht warten.

Auf der Konferenz sollen Wege hin zu einer eigenständigen Absicherung von Kindern skizziert und mit Ihnen debattiert werden. Was brauchen Kinder für ein gutes Aufwachsen und wie können allen Kindern unabhängig vom Elternhaus gute Startchancen garantiert werden? Wie soll eine am Kind orientierte Existenzsicherung definiert und wie kann sie ermittelt werden? Wie können benachteiligte Kinder und Jugendliche besser erreicht und gefördert werden?

Es wird herzlich eingeladen, gemeinsam Strategien zur wirksamen Stärkung von Familien und zur Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren!

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier. Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Formular.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter: Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Der Arbeitskreis Wohnungsnot veranstaltet vom17. bis 21. September 2018 eine Aktionswoche der Wohnungsnot, um ein Zeichen gegen Wohnungslosigkeit in Berlin zu setzen. Wir als Landesarmutskonferenz Berlin unterstützen diese wichtige Initiative mit einer eigenen Veranstaltung, zu der wir Sie gerne einladen möchten:

Recht auf Obdach?

Immer mehr Menschen leben in Berlin auf der Straße.

Von der Obdachlosigkeit betroffen sind besonders EU-Bürger*innen.

Die Stadt muss sich um die Unterbringung kümmern.

Wir fragen nach.

Programm & Anmeldung

Das Programm finden Sie auf unserenWebseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin:19.September 2018

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Thüringen

Herausforderungen für öffentliche und freie Träger

Familienbildung ist eine Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Kommunale Jugendämter und der Freistaat Thüringen fördern entsprechende Angebote und unterstützen unter anderem die Familienverbände und deren vielfältige Angebote.

Wem helfen solche Angebote? Sind sie ausreichend? Hat die Familienbildung bei den öffentlichen und freien Trägern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe den ihr gebührenden Stellenwert?

Diesen Fragen sollen auf der Veranstaltung gestellt werden.

Themen

· Familienbildung in Thüringen – Kommunale Perspektiven und Angebote (Prof. Jörg Fischer, FH Erfurt)

· Best Practice 1: Family Trainer International (Naturfreunde Thüringen e.V.)

· Best Practice 2: Integrationsbausteine (Deutscher Kinderschutzbund e.V.)

· Podiumsdiskussion Margit Jung (Die LINKE), Astrid Wabra (pro familia e.V.), Denny Möller (Stadtrat), Prof. Jörg Fischer (FH Erfurt)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:24.September 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Behindertenrat, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Naturschutzring, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima Allianz, Plattform Zivile Konfliktberatung undVerband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Die Weltbevölkerung nimmt stetig zu und: sie wird immer städtischer.Städte gelten als Zentren der Hochtechnologie und sozio-ökonomischer Chancen. Viele Menschen in Deutschland wie auch in den Ländern des globalen Südens zieht es in die Städte. Durch diese Bewegung weiten sich die Siedlungsflächen der urbanen Gebiete aus, Stadt und Land beginnen, ein Kontinuum mit Übergangsräumen und Ansiedlungen verschiedenster Größe zu bilden. Entsprechend leeren sich ländliche Räume. Gleichzeitig gewinnen sie, zum Beispiel in Deutschland, an Attraktivität als Erholungs- und Rückzugsräume der städtischen Bevölkerungen. Im globalen Süden sind es vor allem die Möglichkeiten ein Einkommen zu erwirtschaften, zum Beispiel in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft.

Mit diesen Trends verstärken sich bestehende politische, soziale und ökologische Herausforderungen: Wie können für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen die soziale Grundversorgung, eine gesunde Ernährung und umfassende gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden? Wie können städtische Ballungsgebiete zu Vorreitern beim Umweltschutz werden, der immense Ressourcen- und Flächenverbrauch von Siedlungsräumen reduziert und Mobilität von Menschen klimaschonend und gleichzeitig sozialverträglich gestaltet werden? Wie können soziale Konflikte, die sich aus den Wanderungsbewegungen ergeben, konstruktiv gestaltet werden? Wie können Menschen für eine weltoffene, soziale und ökologische Politik gewonnen werden? Angesichts dieser Herausforderungen müssen die engen Verflechtungen zwischen Stadt und Land sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Politik und Zivilgesellschaft stärker ins Blickfeld rücken. Die kommunale Ebene spielt für die politische, soziale und ökonomische Teilhabe eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Kommunen und lokale zivilgesellschaftliche Initiativen erproben bei uns und weltweit schon jetzt zielführende Ansätze für eine nachhaltige Zukunft in der Stadt und auf dem Land.

Bei der Konferenz werden folgenden Frage diskutiert: Wie können wir einenachhaltige und lebenswerte Zukunft für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen schaffen? Welche Vorschläge zur Erreichung nachhaltiger Entwicklung in den Kommunen gibt es? Welche Aufgabenergeben sich daraus für die Politik?

Entlang dieser Fragen werdenKonfliktlinien aufgezeigt, innovative Ansätze diskutiert undHandlungsräume für Politik und Zivilgesellschaft ausgelotet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:25.September 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. und AWO International e.V.

Ort: Berlin

Nachfolgende Generationen sollen mindestens die gleichen Lebensgrundlagen vorfinden, wie wir in der heutigen Zeit. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir ökologisches, ökonomisches und soziales Handeln noch stärker in Einklang bringen.    

Die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten neuenZiele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals") sind ein Meilenstein für die internationalen Bemühungen, das Leben aufunserem Planeten nachhaltig zu gestalten. Nachhaltigkeit wird dabei ganzheitlich verstanden: Nicht nur eine intakte Umwelt durch Klima- und Tierschutz entscheiden über eine gerechte und nachhaltige Zukunft, sondern auch die Reduzierung von Ungleichheit, die Beendigung von Armut, die Gleichstellung der Geschlechter und verantwortungsbewusste Produktions- und Konsumweisen. Themen, welche die Freie Wohlfahrtspflege in ihrem Kern berühren.

Die AWO hat ihre Verantwortung auf diesem Gebiet erkannt: Bereits vor 20 Jahren wurde das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit fest im Leitbild des Verbandes verankert. Darauf folgende Bundeskonferenzbeschlüsse zu einem nachhaltigen Handeln, einer wertegebundenen Unternehmensführung oder auch den Pariser Klimaschutzzielen haben dieses Selbstverständnis ebenso untermauert, wie zahlreiche lokale Initiativen von AWO-Gliederungen bzw. deren Einrichtungen und Diensten. Nun gilt es, die Ziele für nachhaltige Entwicklung damit in Verbindung zusetzen und gemeinsam auf ihre Umsetzung hinzuarbeiten.  

Vor diesem Hintergrund möchten der AWO Bundesverband und AWO International auf einem Netzwerktreffen am dritten Geburtstag der Ziele für nachhaltige Entwicklung ergründen, welche Chancen und Herausforderungen von den Zielen für dieFreie Wohlfahrtspflege ausgehen und welche Beiträge wir für ihr Erreichen leistenkönnen. Neben Impulsen zum Thema soll das Vorstellen und Kennenlernen von Projekten ausder Praxis sowie ein Austausch über gesammelte Erfahrungen im Vordergrund stehen. Hierzu laden wirVerbandsübergreifend haupt- und ehrenamtlich Engagierte sowie sonstigeinteressierte Personen herzlich ein.

ZUR ANMELDUNG

Termin:27.September 2018

Veranstalter: ​NETZWERK.BERLIN in der SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Armut wird heutzutage in Deutschland vererbt, damit ist Kinderarmut Dauerzustand. Was ist Ursache? Was ist Wirkung?

Politik für die Menschen bedeutet, die Betroffenen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen. Deshalb muss sozialdemokratische Politik vom Kind her denken. Bedarf es eines anderen, eines neuen Ansatzes? Vom Schräubchendrehen zum Paradigmenwechsel – wie bekämpfen wir Kinderarmut wirksam?

Zu den Mitwirkenden zählt auch der ZFF-Geschäftsführer Alexander Nöhring.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:08.Oktober 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. – Verband im Konsortium Elternchance

Ort: Berlin

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Elternchance ist Kinderchance"und ESF-Bundesprogramms "Elternchance II – Familien früh fürBildung gewinnen" wurden seit 2011 bis Anfang 2018 ca. 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiter*innen qualifiziert, die Mütter und Väter in Fragen rund um die Bildung der Kinder kompetent beraten und begleiten.

Elternbegleiter*innen finden durch eine dialogische Haltung einen guten Zugang zu Eltern in ihren Einrichtungen und erproben in ihrer alltäglichen Arbeit neue Wege der Zusammenarbeit. Damit stärken sie die Kompetenzen der Eltern in Bildungsfragen und tragen zum Abbau von Bildungsbarrieren bei.

Elternbegleitung schlägt Wurzeln – auch in Berlin! In den letzten Jahren haben sich viele Einrichtungen verändert und es sind regionale Konzepte der Elternbegleitung entstanden.

Mit dem Fachtag soll die Gelegenheit geboten werden, sich über das Programm zu informieren, Konzepte vernetzter Elternbegleitung kennenzulernen, aber auch Raum zur Begegnung und Kontaktaufnahme schaffen.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an franziska.vonfraunberg@awo.org.

Termin:09.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)

Ort: Berlin

In drei Jahren Programmlaufzeit wurden durch das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ Veränderungsprozesse in über 80 Kommunen intensiv begleitet und es fand eine Zusammenarbeit mit Akteuren an weiteren 150 Standorten statt. Ausgangspunkt des im Jahr 2015 gestarteten Programms war die Vision, geflüchtete Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ihr Grundrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe auszuüben.

Beim Transferforum zur Programmbilanz stehen die drei zentralen Themenfelder Kinderschutz, Bildung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung im Vordergrund: Wie muss ein geschütztes und sicheres Umfeld aussehen, damit geflüchtete Kinder und Jugendliche ihre Potentiale entfalten können? Wie können Zugänge zu Ausbildung und Arbeit für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung gestaltet und ein erfolgreicher Abschluss gewährleistet werden? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie ihr eigenes Umfeld sowie gesellschaftliche Prozesse aktiv mitgestalten können?

Das vollständige Programm sowie die Online-Anmeldung finden Sie unter:

https://www.willkommen-bei-freunden.de/aktuelles/termine/termin/bildung-und-teilhabe-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche/

Termin:10.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Der digitale Wandel hat die Familien längst erreicht. Eltern nutzen digitale Medien nicht nur privat, sondern auch beruflich. Kinder spielen, chatten, lernen spielend und vernetzen sich in ihren Peer-Groups und mit ihren Klassenkamerad/innen. Doch was macht das mit den Familien? Wie verändern sich die Rollen der Familienmitglieder? Welche Vereinfachungen bieten sich? Aber auch welche Konflikte bringt die Digitalisierung in die Familien? Chancen und Möglichkeiten, aber auch die Risiken des digitalen Wandels, werden höchst unterschiedlich bewertet. Die Menschen und vor allem Eltern und Fachkräfte aus dem Erziehungsbereich haben diesbezüglich sehr unterschiedliche Haltungen.

Wir diskutieren: Wie wirkt sich die Digitalisierung in den vielfältigen Familien aus? Was sind die Voraussetzungen und Gelingensbedingungen, damit der digitale Wandel sich in den Familien positiv vollzieht? Was ist der Beitrag, den vor allem Eltern, Kinder, Jugendliche, Kitas, Schulen und Jugendhilfe leisten müssen?

Als Podiumsgäste haben wir Dr. med. Uwe Büsching, Beauftragter für Jugendmedizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ); Jutta Croll, Vorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, Dr. Susanne Eggert, Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis; Jürgen Wolf, Evangelisches Beratungszentrum München e.V. (ebz) sowie Sabine Feierabend, SWR Medienforschung eingeladen.

Das Programm finden Sie hier, ebenso ein Formular zur Anmeldung.

Termin:19.Oktober 2018

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Im Rahmen des Fachkongresses werden wir die Erfahrungen und Ergebnisse unserer Projektarbeit der Öffentlichkeit präsentieren und im Dialog Bilanz ziehen und einen Ausblick – auch und gerade mit Blick auf europäische Dimensionen – wagen.

Die Anmeldung kann ab Anfang September über die Website des Projekts vorgenommen werden.

Eine offizielle Einladung wird noch erfolgen.

Termin:26.- 27. Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) und Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI)

Ort: München

Teilnahmegebühr: DGfZP Mitglieder 50,- € | Nicht-Mitglieder 80,- € I ermäßigt 30,- € | Jugendliche 20,- €

Jugendzeit.

Fremdbestimmt selbständig

Nicht mehr Kind und noch nicht erwachsen – wie erfahren, wie leben und wie erleben heutige Jugendliche den Übergang? Jugend ist eine Zeit der inneren Distanzierung von der Vergangenheit als Kind und des Suchens nach dem Selbst: Wer bin ich? Wer will ich sein? Die körperlichen Veränderungen in der Pubertätsphase bringen Körper und Psyche in Aufruhr, was zu einem ganz eigenen Lebensgefühl führt. Der inneren Distanzierung entspricht ein soziales Abgrenzen gegen die Welt der Erwachsenen: Die Beziehungen zu Eltern werden spannungsreicher, Beziehungen zu Gleichaltrigen werden wichtiger. Mit einer eigenen Jugendkultur in Musik, Mode, Sprache und sozialen Medien verorten Jugendliche sich jenseits der Erwachsenenwelt. Zugleich leben sie weiterhin im Schutz- und Vorbereitungsraum Kindheit. Sie sind eingebunden in das Ausbildungssystem, das ihre Alltagszeit in vorgegebenen Takten strukturiert. Und mindestens bis zum Ende der Schulzeit wohnen die meisten in der Familie, abhängig von elterlichen Ressourcen und Lebensweisen und mehr oder weniger behütet und kontrolliert. Auf der Tagung werden wir fragen, wie dieser Übergang heute normiert, geregelt und gehandhabt und wie er von Jugendlichen gelebt und erlebt wird. Wie wirken sich die aktuellen gesellschaftlichen Transformationen im Leben Jugendlicher aus, die sich nach Alter, Geschlecht, sozialen Milieus, Schul- und Ausbildungsgängen, religiöser Orientierung, Migrationshintergrund und Wohnort (Stadt/Land/Region) unterscheiden? Wie sehr erhöhen Zeit- und Konkurrenzdruck und erhöhte Qualifizierungsansprüche der globalisierten Arbeitswelt den Leistungsdruck beim Lernen und Arbeiten? Wie gehen Jugendliche mit der Überfülle an Konsumangeboten um, zumal die digitalisierte Kommunikation in sozialen Medien permanent Selbstdarstellung und Selbstoptimierung verlangt? Wie haben sich die Abgrenzungenzwischen Jugend und Erwachsensein, wie die Machtverhältnisse zwischen den Generationen verändert? Und wie verschärft oder entlastet jugendbezogene Zeitpolitik die Ambivalenzen fremdbestimmt selbständiger Jugendzeit? Über all dies werden auf der Tagung auch Jugendlichemitdiskutieren.

Weitere Informationen dazu und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Termin:29. – 30.Oktober 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Digitalisierung des Alltags hat in den vergangenen Jahren auch die Kinder- und Jugendhilfe erreicht. Onlineberatung, Kontaktaufnahme zwischen Schulsozial-arbeiter/innen und Jugendlichen über WhatsApp, Onlinepräsenz von Institutionen auf Facebook – dies alles gehört zu den digitalen Formen Sozialer Arbeit. Neue Mischungsverhältnisse zwischen Privatem und Beruflichem bzw. Öffentlichem ergeben sich in diesen Zusammenhängen, die Fragen an fachliche Standards wie Datenschutz (auch im Kontext der DSGVO), Jugendschutz und Medienkompetenz aufwerfen. Gleichzeitig gibt es viele Fachkräfte und Träger, die den digitalen Medien äußerst skeptisch gegenüberstehen, Zweifel am Sinn der Nutzung dieser Medien im pädagogischen Setting haben und die Befürchtung, sich mit technisch-medialen Fragen befassen zu müssen, die den "normalen" beruflichen Kontext überschreiten.

Diese Akademietagung bietet ein Forum, um sich über aktuelle Entwicklungen der Digitalisierung des Alltags von Adressat/innen (Kinder, Jugendliche, Familien) und Fachkräften sowie Organisationen (Fachsoftware, digitale Mediennutzung im privaten und beruflichen Kontext) der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und auszutauschen. Fachliche Fragen werden offen diskutiert. Dabei werden Grundkenntnisse über Handlungsmöglichkeiten mit digitalen Medien im institutionellen Alltag, fachliche Herausforderungen und Ansätze für den Umgang damit auf Fachkräfte- wie Trägerebene vermittelt.

Anmeldeschluss ist am 31.08.2018.

Bitte nutzen Sie die Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/at_4216-18.

Termin:29. – 31.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Ort: Rolandseck

2019 begeht die AWO ihr 100-jähriges Jubiläum. Anlass genug, inne zu halten und zu fragen: Was passiert gerade gesellschaftlich, politisch in unserem Land? Was bedeutet das für die Kinder und Jugendlichen und ihr Aufwachsen? Was brauchen sie? Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen auf den Verband, auf die Arbeitsfelder? Was kommt auf uns zu? Wo wollen wir hin?

Unter diesen Leitgedanken soll mit Ihnen und Euch und vielen hochkarätigen Dozent*innen im Haus Humboldtstein diskutiert, ausgetauscht, berichtet, gelacht und geplant werden. Dabei sollen alle Arbeitsfelder der AWO-Kinder- und Jugendhilfe zusammenkommen – von der Kindertagesbetreuung über die Erziehungsberatung und die Erziehungshilfe bis zur Jugend- und Jugendsozialarbeit.

Das genaue Tagungsprogramm ist im AWO-Tagungsservice unter diesem Link zu finden.

Die direkte Anmeldung ist auch hier möglich.

Die Tagungsgebühr beträgt 150,00 €.

Für Rückfragen stehen gerne zur Verfügung: Hubert Lautenbach Hubert.Lautenbach@awo.org und Mercedes von Kulessa Mercedes.vonKulessa@awo.org

Termin:08.November 2018

Veranstalter: Land Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ort: Potsdam

Wir laden Sie herzlich zur 11. Brandenburgischen Familienbildungsmesse des Landes Brandenburg ein. In diesemJahr lautet das Motto: Familie Digital – Analog war gestern?

Bitte reservieren Sie sich den 8. November 2018 in Ihrem Kalender, eine Einladung mit Programm folgt in den nächsten Wochen.

Anmeldungen sind bereits möglich unter: www.uawg-online.de/fbm.

Termin:15. – 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ)

Ort: Hamburg

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?
Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagungwurden wieder namhafte ReferentInnen verpflichtet und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Flyer(PDF 714 KB)

Anmeldung

Termin:20.November 2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Imzehnten Jahr des Bestehens werden die wichtigsten Meilensteine des Projekts ElternStärken Revue passiert, diskutiert mit den KooperationspartnerInnen ausder Familienhilfe,Kitaund Wissenschaft aktuell anstehende Themen.

Frau Prof. Iris Nentwig-Gesemann wird über den "Umgang mit rechtsextremen Orientierungen aus frühkindlicher Perspektive" referieren.

Zu dem Jubiläums-Fachtag werdenSie herzlich eingeladen: Diskutieren Sie mit und feiern Sie mit!

Termin:20. – 21.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Prekäre Jobs, Abstiegsängste, Arbeitswelt im Wandel – Welche Rolle können die Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten von verstärkter Unsicherheit spielen? Auf unserem Herbstforum 2018 wollen wir mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben darüber diskutieren, wie sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren lassen.

Das vollständige Programm und Informationen zur Anmeldung in Kürze auf www.wsi-herbstforum.de

Termin:23.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

ein. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit von Armut bedroht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr in Armut groß zu werden, besonders groß. Deshalb beschäftigen wir uns in dieser Veranstaltung mit den Fragen, welche Faktoren eine Verstetigung der Armut von Familien bedingen sowie welche Konsequenzen sich daraus ergeben um Teilhabe und Chancengleichheit zu verbessern.

Das Projekt „Familien stärken“ der evangelischen Landeskirche in Württemberg startete am 1. Juli 2018. Über einen Projektzeitraum von fünf Jahren will das Projekt dazu beitragen, Partnerschaft, Ehe und Familien zu stärken.
In dieser Veranstaltung möchten man ins Gespräch kommen. Es wird herzlich eingeladen ein, mit Expert/innen und Politiker/innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung der Armut von Familien zu diskutieren und mögliche nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung von Familien zu entwickeln. Bei Interesse merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung mit ausführlichen Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgt in Kürze.

AUS DEM ZFF

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine konsequente und mutige Reform und nennt Kriterien, an denen sich die Pläne messen lassen müssen. Oberstes Ziel muss sein, die Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen und das Existenzminimum für alle Kinder zu sichern. Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro pro Kind und Monat vor, die mit steigendem Haushaltseinkommen abgeschmolzen wird.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder aktuell umfassende Reformkonzepte prüfen und ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen wollen. Zudem freuen wir uns über die Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Wir erwarten nun, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden, um die drängenden Probleme anzugehen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die ASMK will im Dezember ein erstes Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen, die vorbereitende Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung tagt dazu am 21. August 2018.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat seinen Vorschlag in diesen Prozess eingebracht. „Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt, weil jedes Kind nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit hat. Jedes Kind muss deshalb Anspruch auf eine Kindergrundsicherung haben“, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

„Für uns ist eines wichtig: Wo Kindergrundsicherung draufsteht, muss auch Kindergrundsicherung drin sein“, führt Christiane Reckmann fort. „Eine Grundsicherung für Kinder muss alle Kinder im Blick haben und Armut tatsächlich verhindern. Auch Zwischenschritte wie die nun anstehende Reform des Kinderzuschlags müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.“

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht- Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich deshalb für eine monatliche einkommensabhängige Grundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 13 Wissenschaftler*innen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.08.2018

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung „Alleinerziehende in Deutschland 2017“ des Statistischen Bundesamtes fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien prioritär zu behandeln, um die Armutsbetroffenheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern schnell und zielgerichtet anzugehen.

Mittlerweile wachsen 2,4 Millionen minderjährige Kinder in einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den letzten 20 Jahren von 1,3 auf 1,6 Millionen angestiegen. Jede fünfte Familie in Deutschland ist damit eine Familie mit nur einem Elternteil. Mütter stellen unter den Alleinerziehenden die überwältigende Mehrheit dar, nur rund 12% der Alleinerziehenden sind Väter. Obwohl alleinerziehende Elternteile häufig einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind 33% der Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden leben, armutsgefährdet. Bei einer Paarfamilie mit Kindern sind es hingegen nur 11%.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Kinder alleine großzuziehen und dabei im Spannungsfeld von Betreuung, Erziehung und einer Erwerbstätigkeit zu stehen, wird weiterhin hauptsächlich von Frauen gestemmt: 9 von 10 Alleinerziehenden sind Mütter. Dieser Spagat wird für viele Alleinerziehende zur Herausforderung: Obwohl sie mehr als Mütter in Paarfamilien einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, gehören für diese Familienform materielle Armut, Entbehrungen und Überschuldung zum Alltag. Es fehlt an passender Kinderbetreuung, guten Arbeitszeiten und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, aber auch an materieller Unterstützung. Schon die Miete für eine Wohnung mit einem Einkommen zu stemmen, ist bei den steigenden Mietpreisen fast nicht zu schaffen. Auch der Wunsch, gemeinsam mit den Kindern in den Urlaub zu fahren und dem anstrengendem Alltag ein wenig zu entfliehen, ist für fast 40% der Alleinerziehenden nicht realisierbar. Hierfür fehlt schlichtweg das Geld.“

Reckmann fordert weiter: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Dazu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine Reform des Kinderzuschlags. Derzeit haben vor allem Alleinerziehende wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen, fordert das ZFF u. a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Langfristig fordert das ZFF seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.08.2018

AKTUELLES

Als Handlungsgrundlage für die Politik untersucht der Familienbericht regelmäßig die Situation von Familien in Deutschland. Dr. Franziska Giffey hat nun Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen in die Kommission zur Erstellung des Neunten Familienberichts berufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 11. Juli die Sachverständigenkommission zum Neunten Familienbericht berufen. Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Deutschen Bundestages verpflichtet, mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen. Der Neunte Familienbericht soll das Thema "Elternschaft in Deutschland" beleuchten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Im Zentrum des Neunten Familienberichts wird die Frage stehen, was es heute bedeutet, Eltern zu sein. Eltern haben hohe Ansprüche an sich selbst, an ihre Partnerschaft und an die Erziehung ihrer Kinder. Sie fordern eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gute Qualität von Kinderbetreuung und Schule. Aufgabe der Familienpolitik ist es, Eltern dabei zu unterstützen, das Beste für ihre Kinder und die ganze Familie zu erreichen. Der Familienbericht wird uns dafür wichtige Impulse geben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der Kommission."

Der Neunte Familienbericht

Im Mittelpunkt des Neunten Familienberichts stehen Eltern: als Akteure in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt, im Zusammenspiel mit Institutionen und familienpolitischen Leistungen, in ihren Familien, mit anderen Familien, mit ihren in den Herkunftsfamilien geprägten Werten und Einstellungen sowie als Dreh- und Angelpunkt für die Frage, wie das Wohlergehen von Kindern sichergestellt werden kann – auch vor dem Hintergrund des Digitalen Wandels.

Eltern in Deutschland stehen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen, bei denen Familienpolitik sie wirksam unterstützen muss. Deshalb soll sich die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission der Frage widmen, welche familienpolitischen Instrumente entwickelt werden können, um sozialen Aufstieg zu erleichtern und Familien als soziale Mitte der Gesellschaft zu stärken.

Eine Geschäftsstelle am Deutschen Jugendinstitut in München wird die Arbeit der Sachverständigenkommission unterstützen. Der Bericht der Kommission soll Mitte 2020 vorgelegt werden. Die Bundesregierung verfasst im Anschluss eine Stellungnahme und leitet den Gesamtbericht dem Parlament zu.

Die Familienberichtskommission

Mit der Erstellung des Neunten Familienberichts zum Thema "Elternschaft in Deutschland" sind folgende Sachverständige beauftragt:

Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut
Prof. Dr. Miriam Beblo, Universität Hamburg
Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn
Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School of Governance, Berlin
Prof. Dr. Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft
Prof. Dr. Reinhard Pollak, Wissenschaftszentrum Berlin
Dr. Helen Baykara-Krumme, Max-Planck-Gesellschaft

Die AGJ leistet mit dem Positionspapier „Zwischen Abwesenheit und Ankommen. Mehr Männer in Kitas“ einen Beitrag zur Diskussion über das Thema „Männer in der Kindertagesbetreuung“ und möchte deutlich machen, dass mehr männliche Beschäftigte einen Gewinn für die pädagogische Arbeit mit Kindern und die qualitätsorientierte Gestaltung institutioneller Bildung, Betreuung und Erziehung darstellen können. Nach einer Analyse der Ausgangslage werden die Bedingungen für die Tätigkeit von Männern im Berufsfeld Kindertageseinrichtungen thematisiert, und die Entwicklung einer Geschlechtsidentität bei Kindern sowie der gesellschaftliche Wandel von Männer- bzw. Väterrollen in den Blick genommen. Abschließend werden Handlungsempfehlungen und Forderungen formuliert. Zum Positionspapier: https://www.agj.de/artikel/news-artikel/zwischen-abwesenheit-und-ankommen-mehr-maenner-in-kitas.html

Das Positionspapier des DF „kontakt@frauenrat.de.

Die parteipolitischen Kontroversen über die Regulierung der Zuwanderung Geflüchteter werden immer schärfer geführt. Politische Machtinteressen und nationaler Egoismus verdrängen Humanität und Solidarität. Was hat Zeitpolitik damit zu tun? Die Beiträge lenken den Blick auf die betroffenen Menschen. Drei Zeitaspekte deren aktuellen Lebens werden hervorgehoben: der biografische Aspekt, die Wartezeit auf Asyl sowie Zeitmuster von Religionen. Welche zeitbezogenen Regelungen fördern, erschweren oder verhindern die Integration der Zuwandern.

Das Magazin steht unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.zeitpolitik.de/pdfs/zpm_32_0718.pdf

Zweite, erweiterte und aktualisierte Auflage

In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Dies soll etwa Menschen betreffen, die bereits in einem anderen Land der EU registriert wurden, wie auch Menschen, die über keine Papiere verfügen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Tatsächlich ist es aber mit europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, Menschen, die einen Asylantrag stellen, an den Grenzen Deutschlands zurückzuweisen. Die bestehenden europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen können auch nicht durch bilaterale Abkommen mit anderen EU-Staaten modifiziert werden, sodass Deutschland Asylsuchende auch nicht auf der Grundlage bilateraler Abkommen an der Grenze zurückweisen dürfte.

(PDF, 115 KB, nicht barrierefrei)

Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Stellungnahme

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 30. September 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Der 81. Deutsche Fürsorgetag im Mai 2018 in Stuttgart war mit rund 1.800 Teilnehmenden und wertvollen Impulsen für die Weiterentwicklung der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit ein großer Erfolg.

Dokumentation
Die ausführliche Dokumentation zum 81. Deutschen Fürsorgetag ist jetzt online verfügbar und abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/81-deutscher-fuersorgetag. In der Dokumentation finden Sie Zusammenfassungen, Präsentationen, Reden, Videos und Fotos zu allen Veranstaltungen. Viel Spaß beim Lesen und Stöbern.

Terminhinweis
Der 82. Deutsche Fürsorgetag findet vom 10. bis 12. Mai 2022 in Essen statt.

Ähnlich wie in Deutschland ist bei den Arbeitsbedingungen von Altenpflegekräften in Japan und Schweden noch viel Luft nach oben. Manches läuft insbesondere in Schweden allerdings besser, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Vergleichsstudie.*

Die Altenpflege wird angesichts des demografischen Wandels in den Industriestaaten immer wichtiger. Ein "Best Practice"-Beispiel, das gute Leistungen für Pflegebedürftige, gute Arbeitsbedingungen für Pflegende und eine gesicherte Finanzierung zusammenbringt, gibt es bislang in keinem Land. Interessante Unterschiede dagegen schon. Das zeigt die Studie der Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Hildegard Theobald von der Universität Vechta, die die Situation in Deutschland, Schweden und Japan vergleicht. Zeitdruck, Erschöpfung und prekäre Arbeitsverhältnisse sind demnach unter den Pflegekräften in allen drei Ländern verbreitet. Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht relativ schlecht dastehen. Außerdem haben es Beschäftigte mit Migrationshintergrund hierzulande vergleichsweise schwer.

Ein gemeinsames Merkmal der Entwicklung in den drei Ländern ist laut Theobald die Etablierung einer universellen Pflegepolitik, die das Pflegerisiko für die Gesamtbevölkerung sozial absichert. Die Schweden waren hier seit den 1960er-Jahren Vorreiter, Deutschland und Japan zogen in den 1990er-Jahren nach. Als eine weitere Gemeinsamkeit nennt die Autorin die "marktorientierte Restrukturierung" der Altenpflege: In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurde Konkurrenz zwischen Anbietern gefördert, Managementtechniken der Privatwirtschaft wurden übernommen, die Finanzierung wurde umgestellt auf festgelegte Preise für klar definierte Dienstleistungen – und zunehmend restriktiv.

Wie sich vor diesem Hintergrund die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Deutschland, Japan und Schweden darstellen, hat Theobald anhand von Befragungsdaten aus den Jahren 2005 bis 2012 erfasst, die sich auf insgesamt rund 2500 Beschäftigte beziehen. Zusätzlich hat sie in ihrer Untersuchung Ergebnisse der amtlichen Statistik berücksichtigt.

*Hildegard Theobald: Pflegearbeit in Deutschland, Japan und Schweden, Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 383, (unter Mitarbeit von Holger Andreas Leidig) August 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_383.pdf

Hintergrundinformation: Um die Probleme in der Pflege zu lösen, ist die Aufwertung sozialer Berufe dringend notwendig. Wie das gelingen kann, zeigt unsere aktuelle Analyse (komplette Studie am Ende der Zusammenfassung verlinkt): https://www.boeckler.de/114463_114470.htm

Im Jahr 2017 lebten 15,8 Prozent der Bevölkerung in Einkommensarmut – eine Zunahme um nur 0,1 Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr, aber damit der höchste Wert seit 1996. Eine Differenzierung nach Migrationsstatus zeigt, wie unterschiedlich die Entwicklung ausfällt: Unter den Eingewanderten ist die Armut erneut deutlich gestiegen, während sie in anderen Gruppen rückläufig ist.
WSI Verteilungsmonitor: Daten, Schaubilder, Kurzanalyse
Bericht auf Spiegel online
WSI Policy Brief 26, 08/2018 (pdf)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) geht in zweite Runde

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben heute die gemeinsame Förderrichtlinie zum EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Damit startet das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderrunde 2019 bis 2020.

Bundessozialminister Hubertus Heil:

„Auf diesem Erfolg möchten wir für die zweite Förderrunde aufbauen. Wir werden mit den zu fördernden Projekten insbesondere die Kommunen weiter unterstützen und neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Integration in Deutschland helfen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„Die Kinder der betroffenen Familien wachsen oft in einem problematischen Umfeld auf: Schwierige Wohnverhältnisse, Armut und Ausgrenzung prägen ihr Leben. Wir müssen diese Kinder besonders fördern, denn das ist die Basis für eine gute Entwicklung. Dafür brauchen wir gute Kitas, damit jedes Kind bestmöglich gefördert wird, egal aus welchem Elternhaus es kommt. Zum anderen müssen wir aber auch die Eltern unterstützen und sie von der Bedeutung frühkindlicher Bildung überzeugen.“

In Zukunft soll es daher den EHAP-Berater/-innen möglich sein, die Familien und Kinder bis zu einem halben Jahr beim Kita-Einstieg zu begleiten. Dieser Zeitraum ist entscheidend, da in diesen Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser Bildungssystem gestellt werden. Insgesamt hat die Erfahrung der ersten Förderrunde gezeigt, wie wichtig über die Beratung hinaus für alle Zielgruppen des EHAP eine intensivere Begleitung zu den lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten ist. Sie wird daher in der zweiten Runde verstärkt gefördert. Ab sofort können Kommunen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger Vorschläge für lokale bzw. regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Es können Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu einer Million Euro gefördert werden.

Der Hilfsfonds ist mit insgesamt 93 Millionen Euro ausgestattet, um Menschen in Armut und Ausgrenzung an lokal oder regional vorhandene Hilfeangebote heranzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Migrationserstberatung, die medizinische Beratung und Versorgung, der sozialpsychiatrische Dienst, die Familienberatung, das Jugendamt und die Wohnungslosenhilfe. In der ersten Förderrunde wurden bis Ende Juni 2018 rund 67.500 Menschen beraten.

Mehr Informationen finden Sie unter www.ehap.bmas.de sowie www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2018

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Mutterschutz

Nach der grundlegenden Reform des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat heute (Mittwoch) der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Zur Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Uta Ochmann vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München gewählt. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.

Anlässlich der Ernennung der Ausschussmitglieder erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juliane Seifert: „Frauen sollen während der Schwangerschaft und in der Stillzeit ihre Beschäftigung fortsetzen können, ohne dass sie sich oder ihr Kind gefährden. Schwangerschaft oder Stillzeit schließen eine Erwerbstätigkeit nicht aus, allerdings brauchen Frauen in diesen Zeiten Arbeitsbedingungen, die dem Mutterschutz gerecht werden und Beschäftigungsnachteilen entgegenwirken. Der Ausschuss für Mutterschutz spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er schafft für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes.“

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu entwickeln. Diese Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen:

Hier die wichtigsten Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind:Schülerinnen und Studentinnen wurden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Zudem wurden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.Auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau wie es für andere Beschäftigte gilt.Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wurde bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.Neu eingeführt wurde zudem ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wurden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr arbeiten zu wollen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung will die Bundesregierung mehr Menschen für die Pflege begeistern. Dafür starten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, heute die Konzertierte Aktion Pflege in Berlin. Ziel ist, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den führenden Köpfen des Sozialsystems und den relevanten Akteuren der Pflege sollen dazu innerhalb kürzester Zeit konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Ab heute gehen wir gemeinsam gegen den Pflegenotstand vor. Das geht nur mit mehr Pflegerinnen und Pflegern. Wir wollen mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern und dazu die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Pflegen nach der Stoppuhr muss ein Ende haben. Gute Pflege braucht Zeit, um für Menschen da sein zu können. Die Pflegekräfte leisten viel, sie haben höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung im Alltag mehr als verdient.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und genügend Personal. Deshalb starten wir die Konzertierte Aktion Pflege. Wir wollen mehr Menschen dazu bringen, diesen verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen. Wir wollen Pflegekräfte ermuntern, in den Job zurückzukehren oder wieder Vollzeit darin zu arbeiten. Täglich leisten die Pflegekräfte in unserem Land Großartiges für unsere Gesellschaft. Dafür verdienen sie mehr Wertschätzung im Beruf, gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Bei guter Pflege dreht sich alles um Menschen. Gute Pflegekräfte sind mehr als bloße Versorger. Darum werben wir dafür, dass es künftig deutlich mehr Frauen und Männer in Deutschland gibt, die sich um Pflegebedürftige kümmern. Wir wollen mit unserer Konzertierten Aktion den Pflegenden und den Pflegebedürftigen endlich die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die ihnen zusteht. Dazu ist es nötig, in dem Bereich mehr Tarifbindung zu schaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Verbindliche Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen

Die Konzertierte Aktion Pflege soll die Potentiale der in der Pflege beteiligten Akteure nutzen, um gemeinsam Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Situation nachhaltig verbessern. Bund, Länder und die relevanten Akteure in der Pflege (Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialpartner) sollen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung durch die jeweiligen Akteure verbindlich vereinbaren. Die Maßnahmen sollen binnen eines Jahres gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten in einem Dachgremium und fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen entwickelt werden.

Fünf Arbeitsgruppen entwickeln konkrete Maßnahmen

Um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, setzt die Konzertierte Aktion Pflege fünf Arbeitsgruppen ein.Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“

Die Konzertierte Aktion Pflege ist ein gemeinsames Projekt der drei Bundesministerien. Koordiniert wird die Aktion vom Bundesgesundheitsministerium, das dafür eine Geschäftsstelle einrichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag debattiert heute (Dienstag) über den Haushalt des Bundesfamilienministeriums. In ihrer Rede begrüßt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey den vorliegenden Haushaltsplan. Der Haushaltsausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.06.2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Danach stehen dem Bundesfamilienministerium in 2018 10,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um rund 702 Millionen Euro.

Bundesfamilienministerin Giffey:

„Familien und Kinder stehen im Mittelpunkt – im Koalitionsvertrag steht dieses Thema ganz vorn. Die Menschen in Deutschland verlassen sich darauf, dass die Regierung das anpackt. Das Elterngeld ist ein Erfolgsschlager, und zwar im doppelten Sinne: Es hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und es hilft Vätern, sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen. Die 6,67 Milliarden Euro sind gut investiertes Geld. Eine bessere Vereinbarkeit bringt auch das Gute-KiTa-Gesetz, das in der Ressortabstimmung ist. Bisher waren hierfür 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, an dieser Stelle noch einmal nachzulegen. Bis 2022 werden wir insgesamt 5,5 Milliarden Euro für Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung investieren – das ist ein gutes Signal für alle Familien und Kinder in unserem Land. Und wir kümmern uns um die Zukunft unserer Demokratie: Daher habe ich nach meinem Amtsantritt entschieden, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu entfristen. Mit dem vorliegenden Haushalt stellen wir 120 Millionen Euro für die Förderung von Demokratie und Vielfalt und zur Extremismusprävention bereit.“

Im Einzelnen:

Elterngeld

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Unterhaltsvorschuss

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Kinderzuschlag

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 288 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür bis 2022 zusätzliche 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, noch einmal 2 Milliarden Euro mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Etat um über 700 Millionen Euro.

„Vor allem Familien und Alleinerziehende profitieren von mehr Mitteln für Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Dieser Haushalt bringt nach den parlamentarischen Beratungen außerdem mehr Geld für die Jugendmigrationsdienste, die Jugendverbandsarbeit, das deutsch-polnische Jugendwerk sowie für Hilfen zur vertraulichen Geburt und zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Mit dem Geld fördern wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen besonders Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. Das Programm ‚Demokratie leben!‘ wird künftig unbefristet gefördert und das Programm ‚Menschen stärken Menschen‘ ausgeweitet. Darüber hinaus führen wir die Bundesförderung der erfolgreichen Mehrgenerationenhäuser fort

Wir beschließen in dieser Woche einen Etat, der zentral ist für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Das war der SPD wichtig – und das haben wir durchgesetzt.

Der Haushalt 2018 ist die Startrampe – unsere familienfreundliche Politik geht in den kommenden Jahren weiter: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode zusätzlich 3,5 Milliarden Euro ausgeben. Damit verbessern wir die Kita-Qualität und entlasten Eltern bei den Kita-Gebühren. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.07.2018

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zur Verteilungswirkung der geplanten Mütterrente II erklärt MarkusKurth, Sprecher für Rentenpolitik:

Die Bundesregierung schafft mit der neuen Mütterrente vor allem eines: neue Verliererinnen und Verlierer. Erstens wird sie bei drei Vierteln aller heutigen Rentner zu geringeren Rentenerhöhungen führen, ohne dass die selbst von der Mütterrente profitieren. Zweitens belastet die Mütterrente II sämtliche Beitragszahler über einen höheren Rentenbeitragssatz, ohne dass sie selbst diese Leistung in Zukunft beziehen können. Und drittens werden gerade Mütter mit wenig oder keinem Einkommen und vielen Kindern im Regen stehen gelassen, denn bei Empfängern von Grundsicherung wird die Mütterrente vollständig angerechnet.

Statt der Mütterrente II brauchen wir zielgenaue Instrumente, um Altersarmut zu verhindern: Von einer Grünen Garantierente und von einer Stabilisierung des Rentenniveaus profitieren sämtliche heutige Rentner und Beitragszahlerinnen, übrigens auch Mütter mit mehr als zwei Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.07.2018

Rund ein Viertel der Rentnerinnen würde von Mütterrente II profitieren – Haushaltsnettoeinkommen der einkommensschwächsten Rentnerinnen unter ihnen würde um sechs Prozent steigen, aber auch wohlhabende wären begünstigt – Kosten für die Reform in Höhe von 3,5 Milliarden Euro würde zu 40 Prozent von der Rentnergeneration getragen

Mit der Mütterrente II, deren Einführung die derzeitige Koalition für kommendes Jahr plant, sollen Mütter ein drittes Jahr Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten, wenn sie mindestens drei Kinder geboren haben. 24 Prozent der heutigen Rentnerinnen würden von dieser Reform profitieren, geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Insgesamt würde das Haushaltsnettoeinkommen der begünstigten Rentnerhaushalte um knapp vier Prozent steigen, haben die DIW-ÖkonomInnen Stefan Bach, Hermann Buslei und Michelle Harnisch auf Basis von Daten des am DIW angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) berechnet.

In den 20 Prozent der begünstigten Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen würde dieses sogar um sechs Prozent zunehmen. Am stärksten profitieren würden davon Rentnerinnen mit Hinterbliebenenrente (+ 6,5 Prozent) und alleinlebende Rentnerinnen, die älter als 75 Jahre sind (+ 8,5 Prozent).

Nicht begünstigt wären allerdings einkommensschwache Rentnerinnen, die Grundsicherung in Anspruch nehmen, da die Mütterrente II vollständig auf diesen Zuschuss angerechnet wird. „Aber gerade unter älteren Rentnerinnen gibt es auch einige, denen Grundsicherung zustünde, die sie aber aus Scham oder Unwissenheit gar nicht in Anspruch nehmen. Diesen Rentnerinnen mit versteckter Armut würde die Mütterrente II direkt helfen“, sagt Studienautorin Michelle Harnisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 11.07.2018, gekürzt

Zu den IAB-Zahlen zu befristeten Arbeitsverträgen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Es ist absolut nicht akzeptabel, dass bei einer so guten Konjunktur, wie wir sie in Deutschland erleben, 1,6 Millionen Jobs sachgrundlos befristet sind. Jeder zweite befristete Job wird so zur verlängerten Probezeit. Dabei gibt es genügend Sachgründe, um Stellen zu befristen. Eine Reform ist daher dringend geboten.

Das IAB hat Recht, wenn es darauf hinweist, dass bei einer entsprechenden Gesetzesänderung immer mehr Unternehmen auf die Leiharbeit ausweichen. Daher fordern wird auch für die Leiharbeit weiterhin eine grundlegende Reform. Für Menschen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, muss Equal Pay ab dem ersten Tag gelten. Außerdem müssen sie eine Bonuszahlung bekommen, denn sie sichern den Arbeitgebern ausreichende Flexibilität.

Flexibilität aber darf keine Einbahnstraße sein! Beschäftigte und Unternehmen müssen gleichermaßen davon profitieren. Beschäftigte brauchen beispielsweise mehr soziale Sicherheit, um ihr Leben besser planen zu können. Genau dieser Interessensausgleich zugunsten der Beschäftigten ist für die Regelungen bei Befristungen und bei der Leiharbeit dringend notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.07.2018

„Armutsbetroffene Familien leiden deutlich häufiger unter psychosozialen Belastungen als andere Familien, wozu maßgeblich die Sorge, mit dem wenigen vorhandenen Geld über die Runden zu kommen, der Druck von Ämtern und die belastende Gesamtsituation beitragen. Das zeigt ein weiteres Mal, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Familienarmut versagt hat und der Leidensdruck bei den Betroffenen enorm ist“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Ergebnisse des „Datenreports Frühe Hilfen“, der heute von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht wurde. Werner weiter:

„Gewalterfahrung, höheres Depressionsrisiko, erhöhte Stressbelastung der Eltern, häufige lautstarke Auseinandersetzungen: All das kommt in Familien, die Sozialleistungen beziehen, häufiger vor als in anderen Familien. Das geht natürlich auch an den Kindern nicht spurlos vorüber. Wir müssen den Kampf gegen Familienarmut endlich aufnehmen. Dazu brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die alle wirksam vor Armut schützt und so den Familien den Druck der Existenznot nimmt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.07.2018

Familien in Armut stärker von psychosozialer Mehrfachbelastung betroffen

Sind junge Familien, die in Armut leben und Sozialleistungen beziehen, häufiger von mehrfachen psychosozialen Belastungen betroffen als Familien, die nicht in Armut leben? Sind sie beispielsweise eher alleinerziehend oder früh Eltern geworden? Antworten auf diese Fragen liefert der Datenreport „Frühe Hilfen 2017“, den das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) gemeinsam mit dem Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Technischen Universität Dortmund herausgegeben hat.

Der Bericht enthält Daten, Analysen und Ausblicke zur Entwicklung der Frühen Hilfen in Deutschland und stellt Ergebnisse unterschiedlicher wissenschaftlicher Studien vor, unter anderem Daten der Studie „Kinder in Deutschland – KiD 0-3“ des NZFH. Demnach sind Eltern mit Sozialleistungsbezug deutlich belasteter als Eltern, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind. So geben 28,4 Prozent der Befragten mit Sozialleistungsbezug vier und mehr Belastungsmerkmale an wie „jemals Gewalt in einer Partnerschaft“ oder „Anzeichen einer Depression“. Bei Eltern ohne staatliche Förderung sagten dies nur 3,7 Prozent.

Zugleich beleuchtet der Bericht die Faktoren, die es Kommunen erschweren, mehr Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen einzusetzen: So nennt über die Hälfte der Kommunen Fachkräftemangel und zu knapp bemessene finanzielle Ressourcen als Begründung für eine Unterversorgung. Beispielsweise wird nur knapp jede fünfte Familie, die in Armut lebt und angesichts der Mehrfachbelastung in der Fürsorge für ihren Säugling beeinträchtigt ist, von einer Familienhebamme oder einer vergleichbaren Gesundheitsfachkraft betreut. Vor dem Hintergrund eines erneuten Geburtenanstiegs von sieben Prozent im Jahr 2016 muss mit einer wachsenden Versorgungslücke gerechnet werden.

Der neue Datenreport beinhaltet zentrale Ergebnisse aus der Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen, die zum 31. Dezember 2017 endete. Seit dem 1. Januar 2018 fördert die Bundesstiftung Frühe Hilfen dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen sowie die Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Das NZFH wird die Entwicklung in den Frühen Hilfen auch zukünftig wissenschaftlich begleiten und darüber berichten.

Datenreport Frühe Hilfen. Ausgabe 2017

Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom 04.07.2018

Der derzeit noch ausgesetzte Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab dem 1. August 2018 wieder möglich. Allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 grünes Licht für den vom Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossenen Kompromiss gegeben. Das Gesetz muss jetzt nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen.

Ausnahme für Gefährder

Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt das Gesetz keinen Familiennachzug. Die ursprünglich im Regierungsentwurf enthaltene Regel, die davon Ausnahmen machte, hatte der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder gestrichen. Ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen.

Kontingent zeitweise übertragbar

Wird das Kontingent der 1000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Ergebnis langer Auseinandersetzungen

Über die Familienzusammenführung war in den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen lange gestritten worden. Bei Personen mit einem subsidiären Schutzstatus geht es um Menschen, die nicht als individuell verfolgt gelten, denen in ihrer Heimat aber Folter, anderweitige unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen oder in deren Länder Krieg herrscht.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Mit Billigung des Bundesrats soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 1000 Familienangehörige pro Monat begrenzt werden. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert diesen Kompromiss und fordert das Recht auf Familie ein – und zwar für alle!

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer "Brückenteilzeit". Den entsprechenden Gesetzentwurf beriet er am 6. Juli 2018 fristverkürzt im ersten Durchgang- ohne Änderungswünsche.

Das Recht haben alle

Die Brückenteilzeit soll es Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, leichter in einen Vollzeitjob zu wechseln. Umgekehrt können danach aber auch Vollzeitbeschäftigte leichter auf Teilzeit gehen. Hierfür räumt der Gesetzentwurf Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase von einem bis zu fünf Jahren ein. Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen sie nicht geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Gelten soll der Anspruch für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Achtung Zumutbarkeitsgrenze

Für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern soll allerdings eine besondere Zumutbarkeitsgrenze gelten, das heißt, der Arbeitgeber muss nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren.

Erleichterungen bei Arbeitszeitverlängerung

Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, die Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken, die ohne zeitliche Begrenzung in Teilzeit arbeiten. So muss der Arbeitgeber Wünsche nach Veränderung der Arbeitszeit mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer künftig ausdrücklich erörtern. Außerdem trägt er die Beweislast, wenn er den Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ablehnt.

Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird. Nach der 3. Lesung und Verabschiedung im Bundestag befasst sich der Bundesrat in einem zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Die Fraktion Die Linke möchte wissen, welche Haltung die Bundesregierung zu einem Vorschlag der EU-Kommission vertritt, "dass EU-Grenzbehörden zukünftig auch Kindern im Alter von sechs Jahren unter Zwang Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abnehmen dürfen". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/3062) unter anderem danach, inwiefern aus Sicht der Bundesregierung auch im Visa-Informationssystem (VIS) die biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren unter Zwang abgenommen werden sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 05.07.2018

Die Bundesregierung lehnt eine erneute Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten ab. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2232) mit. Das Verhältnis von den zu erwartenden Nutzen und Kosten rechtfertigte eine solche Untersuchung nicht. Stattdessen werde sich die Regierung darauf konzentrieren, bei den einzelnen Leistungen die Bürokratiekosten zu senken. So sollen zukünftig verstärkt die Möglichkeiten digitaler Antragsverfahren bei den familienpolitischen Leistungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.482 vom 03.07.2018

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen. So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

Die Reichweite der geplanten Befristungsreform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen. Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne die Betroffenheit mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Auch die Reichweite der Begrenzung der Befristungsdauer könne zahlenmäßig nicht bestimmt werden, so Hohendanner.

Bei den geplanten Gesetzesänderungen sieht Hohendanner einige Risiken: „Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls könnte das Risiko bergen, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt werden. Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr“, schreibt er in der IAB-Studie.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1618.pdf. Die Formulierungen „sachgrundlos“ bzw. „mit und ohne Sachgrund“ beziehen sich auf die juristische Dimension.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 03.07.2018

Das Baukindergeld kommt: Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung auf die Details der Förderung für Familien mit Kindern, die in den eigenen vier Wänden leben wollen, geeinigt. Bereits im Vorfeld zog das eigentlich gut gemeinte Vorhaben, angesichts vielerorts selbst für Mittelschichtsfamilien unerschwinglicher Immobilienpreise Wohneigentum zu fördern, viel Kritik auf sich. Das Baukindergeld setze nicht am eigentlichen Problem an und begünstige Haushalte, die auf die Förderung gar nicht angewiesen seien und auch ohne sie kaufen beziehungsweise bauen würden. Die vorliegende Analyse auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kommt zu dem Schluss, dass dies nicht von der Hand zu weisen ist: Haushalte aus den oberen Einkommensgruppen profitieren von der Förderung den Berechnungen zufolge besonders stark. Das Problem immer höherer Eigenkapitalanforderungen, das vor allem für weniger einkommensstarke Haushalte eines ist, geht die Politik mit dem Baukindergeld hingegen nicht an. So droht die vergleichsweise teure Förderung – die Kosten dürften sich in den nächsten 13 Jahren auf fast zehn Milliarden Euro summieren – in Mitnahmeeffekten und höheren Grundstückspreisen zu verpuffen.

Die Große Koalition hat die Wohnungspolitik für die laufende Legislaturperiode weit oben auf die Prioritätenliste gesetzt. Gesucht werden Lösungen, um die anhaltende Wohnungsknappheit und die Folgen der hohen Immobilienpreisanstiege insbesondere in den großen Städten zu mildern. Vereinbart sind Veränderungen bei der Mietpreisbremse, eine steuerliche Förderung des frei finanzierten Geschosswohnungsbaus und mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Auch eine Reform der Grundsteuer steht – vor allem durch den Druck des Bundesverfassungsgerichts – auf der Agenda.[1]

Das Murren der Mittelschicht wurde erhört: Vielen Haushalten – besonders jenen, die keine Erbschaften oder Schenkungen in nennenswerter Höhe erwarten können – fällt es immer schwerer, der Marktentwicklung hinterher zu sparen und ausreichend liquide Mittel für den Kauf der eigenen vier Wände anzusammeln. Deshalb wurden auch Maßnahmen verabredet, um insbesondere Familien den Weg ins Eigentum zu ebnen. Dazu zählt die Absicht, ein Bürgschaftsprogramm der staatlichen Förderbank KfW einzuführen, das Eigenkapital ersetzen soll. Auch wurde vereinbart, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen, um die Kaufnebenkosten zu reduzieren. Langfristig soll die Wohnungsbauprämie, eine Unterstützung bei der Ersparnisbildung im Rahmen von Bausparverträgen, gestärkt werden.

Das Prestigeprojekt

der „GroKo“ ist allerdings das Baukindergeld, das noch in diesem Sommer in Kraft treten soll. Die Förderung erinnert nicht nur in ihrer Namensgebung an das von 1987 bis 1995 gewährte, gleichnamige „Baukindergeld“ sowie an die von 1996 bis 2005 gewährte „Eigenheimzulage mit Kinderzulage“. Wie damals ist das Ziel der Förderung, Familien mit einem oder mehreren Kindern beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Bezugsberechtigt sind Familien, deren zu versteuerndes Einkommen in den beiden Jahren vor der Antragstellung 75 000 Euro nicht überschreitet, zuzüglich eines Freibetrags von 15 000 Euro je Kind. Begünstigte Haushalte sollen für eine Dauer von zehn Jahren 1 200 Euro je Kind und Jahr erhalten. Entscheidend ist neben dem Höchstalter des Kindes von 18 Jahren, dass diese im Eigenheim wohnen und die Kriterien für den Kindergeldbezug noch erfüllt sind. Die Förderung soll von der KfW abgewickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

Stundenlöhne, vor allem niedrige Löhne, dank Einführung des Mindestlohns gestiegen – Für viele ist die Arbeitszeit aber gleichzeitig zurückgegangen, so dass Monatsverdienste nicht entsprechend zugenommen haben – Mindestlohn hat Einkommen und Lebensunterhalt von Niedriglohnbeschäftigten nicht spürbar verbessert

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 hat zu einer Steigerung insbesondere niedriger Stundenlöhne geführt. Im Schnitt haben aber Niedriglohnbeschäftigte am Ende des Monats nicht spürbar mehr in der Tasche, weil die Arbeitszeit vielerorts zurückgegangen ist. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam auf Basis von Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen (unterstes Dezil der Lohnverteilung) sind die Stundenlöhne zwischen 2014 und 2015 um sieben Prozent und zwischen 2015 und 2016 nochmal um rund sechs Prozent gestiegen – in den Jahren 2012 bis 2014, vor Einführung des Mindestlohns, betrug das Lohnwachstum im Durchschnitt nur 0,3 Prozent pro Jahr. In diesem untersten Dezil haben vor 2015 alle weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde (der Höhe des zum 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohns) verdient. Am oberen Ende der Verteilung ist das Bild ein anderes: Sind bei den zehn Prozent mit den höchsten Löhnen diese zwischen 2012 und 2014 im Durchschnitt um zwei Prozent gestiegen, war der Anstieg zwischen 2015 und 2016 unter einem Prozent.

Um auszuschließen, dass die gute Verfassung des Arbeitsmarkts der Hauptgrund für die positive Entwicklung der Löhne ist, und nicht die Einführung des Mindestlohns, haben die Autorinnen und Autoren der Studie den kausalen Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Lohnentwicklung untersucht. „Dabei zeigt sich, dass es tatsächlich die Einführung des Mindestlohns war, die die Löhne im unteren Segment nach oben getrieben hat“, fasst Autorin Alexandra Fedorets die Ergebnisse zusammen. „Das erkennt man daran, dass die niedrigen Löhne insbesondere in denjenigen Regionen gestiegen sind, wo zuvor überdurchschnittlich viele Menschen weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

2017 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 153 500 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Anzahl zuletzt im Jahr 1992 mit 135 000 niedriger gewesen. Gegenüber 2016 ist die Zahl der Scheidungen um knapp 9 000 oder 5,5 % zurückgegangen.
Einen stärkeren prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr hatte es nach der deutschen Einheit nur 2005 mit – 5,6 % gegeben.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 10.07.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bundesminister Spahn, Giffey und Heil haben heute geladen zur: „Konzertierten Aktion Pflege“. Die AWO ist einer der eingeladenen Verbände und fordert schon lange einkoordiniertes Vorgehen abgestimmter Maßnahmen, um die Pflege in Deutschland zu verbessern.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt betont: „Es ist eine große gesellschaftliche Herausforderung bei immer mehr älteren und pflegebedürftigen Menschen, eine gute und menschenwürdige Pflege zu garantieren. Dazu bedarf es in erster Linie mehr Pflegefachkräfte. Um im Wettbewerb mit anderen Berufen bestehen zu können, muss der Beruf attraktiver werden. In Punkto verbesserte Bezahlung der Fachkräfte sieht die AWO die Lösung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, d.h. einer einheitlichen Vergütung aller Pflegekräfte in Deutschland, um endlich das Lohnkostendumping zu beenden und die Arbeit in der Pflege auch finanziell attraktiver werden zu lassen.

Die Pflegeversicherung sollte in eine Sozialversicherung umgewandelt werden, die auch zukünftig eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Eine Pflegebedürftigkeit darf nicht bedeuten, dass man Sorge haben muss, von Sozialhilfe abhängig zu werden.

Die Pflegeversicherung muss grundsätzlich deutlich besser finanziell ausgestattet werden. Sie muss dynamisiert und sich an der allgemeinen Preissteigerung sowie an der Entwicklung der Lohnkosten orientieren. Darüber hinaus fordert die AWO, die Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umzubauen, den Pflegeversorgungsfonds aufzulösen, ihre Beiträge angemessen zu erhöhen und schließlich die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzuführen. Auch fordert die AWO die medizinische Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung zu finanzieren.

Das Ziel aller Maßnahmen muss es ein, das Risiko der Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen wirksam und auf Dauer abzusichern, die tarifgemäße Bezahlung der Mitarbeitenden zu refinanzieren, eine gute Personalausstattung in der Pflege zu ermöglichen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Gute Pflege darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 03.07.2018

In Brüssel haben die für Beschäftigung zuständigen Minister*innen der 28 Mitgliedstaaten am 21. Juni 2018 die länderspezifischen Empfehlungen zu den nationalen Reformprogrammen (NRP) beschlossen. Der Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) hatte das Nationale Reformprogramm Deutschlands bereits im Mai im Hinblick auf Änderungen bei der Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen als »enttäuschend" kritisiert.[1] Diese Einschätzung bestätigt der EU-Beschäftigungsrat nun mit deutlichen Worten, die es sich lohnt im Original wiederzugeben.

»Der Anteil der Teilzeitkräfte ist insbesondere bei Frauen sowie bei Menschen mit Migra­tionshintergrund und Betreuungspflichten einer der höchsten in der Union. Bei Frauen liegt dies vor allem an den Fehlanreizen, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, gepaart mit fehlenden Kinderbetreuungsangeboten und Ganztagsschulen. Besondere Steuerregelungen, insbesondere für Zweitverdiener und Geringverdienende, sowie die Lock-in-Effekte der Minijob-Verdienstgrenze von 450 EUR haben weitere Fehlanreize gegen eine Aufstockung der Arbeitszeit geschaffen. Deutschland weist eine der höchsten Steuer- und Abgabenbelastungen für Geringverdienende auf, die meist Frauen sind. Zum hohen Frauenanteil an der Teilzeitbeschäftigung gesellt sich eines der unionsweit höchsten geschlechtsspezifischen Lohngefälle bei der Teilzeitbeschäftigung (37,5 % gegenüber 23,1 % im Unionsdurchschnitt).

Dies trägt zu einem sehr großen Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in Deutschland bei. […] Durch die künftig abnehmende Angemessenheit der gesetzlichen Rente dürfte das Risiko einer Altersarmut insbesondere für Geringverdienende, Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit Erwerbsunterbrechungen zunehmen. Das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern ist eines der höchsten in der Union.«[2]

Die Empfehlungen weisen zum wiederholten Male auf den dringenden Reformbedarf bei steuer- und sozialrechtlichen Regelungen hin, die Anreize für geringfügige Beschäftigungsformen setzen und damit maßgeblich zum Gender Pay Gap, vor allem aber zum Gender Pension Gap beitragen.[3] Darüber hinaus müssen die anstehenden Reformvorschläge der Rentenkommission das eklatante Rentengefälle im Blick behalten, das nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung über alle Säulen hinweg bei 53 % liegt.[4]

»Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformen im Bereich der Ganztagsbetreuung sind gut, aber angesichts der Probleme ein Tropfen auf einen inzwischen rot glühenden Stein«, kritisiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. »Eine bloße Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt nicht, um die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende zu senken. Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme ist die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Zudem muss die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung reformiert werden.«

Auch die geplante Anhebung der Midijob-Grenze auf 1.300 Euro ist der falsche Weg. Im zweiten Gleichstellungsbericht wird darauf hingewiesen, dass weder Minijobs noch Midijobs ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten und kaum als Brücke in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung taugen. Um das Rentengefälle abzubauen, müssen Anreize für eine existenzsichernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesetzt werden: Dazu gehört auch die Abschaffung geringfügiger Beschäftigung.

Entlastungen in unteren Einkommensbereichen könnten über Steuergutschriften gewährleistet werden, wie es sie in Österreich gibt. Diese Steuergutschriften nützen – anders als die in Deutschland üblichen Steuervergünstigungen – auch Menschen mit wenig Einkommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.07.2018

Der leichte Rückgang bei den Zahlen vermisster Flüchtlingskindern bis 13 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kein Grund zur Entwarnung. Nach diesen Kindern muss nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation weiterhin intensiv gefahndet werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 895 Kinder (bis 13 Jahre) und 2.834 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die hohe Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahre macht uns Sorgen. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich erheblich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre weiterhin sehr groß. Die Nichtregierungsorganisation ,Missing Children Europe‘ warnt davor, dass sich kriminelle Netzwerke immer stärker auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder konzentrieren und psychischen oder physischen Druck auf sie ausüben, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Bei vermissten Kindern muss grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden, darauf weist das Bundeskriminalamt auf seiner Homepage selbst hin. Es muss deshalb nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. "Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb brauchen wir gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Rechtsansprüche auf Familiennachzug. Zudem gilt es verstärkt die Gründe dafür zu erforschen, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Aber nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann gezielt in Präventionsmaßnahmen investiert werden", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.07.2018

Nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent), in Großstädten sind es ein knappes Drittel (31 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt erschwerend hinzu, dass nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte im kommenden Jahrzehnt jeder zweite Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rente geht. Gleichzeitig machen junge Ärztinnen und Ärzte einen Bogen um den schlecht bezahlten Öffentlichen Dienst. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sorgt vor allem für die Gesundheitsförderung in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Die Ärztinnen und Ärzte gehen in Kitas und Schulen und untersuchen die individuellen Entwicklungsstände und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, und bei Bedarf kümmern sie sich um sozialpädiatrische Hilfe.

Für die Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 1.591 Eltern ab 18 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2018

„In der Höhe zu gering, zu intransparent, zu bürokratisch, ein Flickenteppich, dem klare Linien fehlen, schlicht eine Fehlkonstruktion." Deutlich hat Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin das aktuelle System aus Kindergeld füralle Familien und Kinderzuschlag für einkommensschwächereFamilien kritisiert. Der Verband bemängelt, dass mehr als zwei Drittel der Bezugsberechtigen des Kinderzuschlags die ihnen zustehenden Leistungen aufgrund bürokratischer Hürden nicht in Anspruch nehmen können. „Bis vor kurzem noch gültige Planungen, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenzulegen, hat die Bundesregierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen fallen gelassen", sagte Becker. „Die sozial schwächsten Familien und Alleinerziehenden dürfen beim Kindergeld endlich nicht mehrleer ausgehen.Auch ihre Erziehungsleistungen müssen anerkannt werden."Der Familienbund fordert eine grundlegende Reform des Kindergeldes in Deutschland und stellte dafür heute in Berlin erstmals ein eigenes umfassendes Konzept vor.

„Das Kindergeld in Deutschland muss familiengerecht, sozial undzukunftsweisend weiterentwickelt werden", sagte Becker. „Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen für untere und mittlere Einkommen deutlich erhöht werden. Dadurch lässt sich die Familienarmut wirksam bekämpfen. In Deutschland gelten seit Jahren unverändert fast drei Millionen Kinder als armutsgefährdet. Kindergeld und Kinderzuschlag müssen zu einer einzigen unbürokratischen und schlüssigen Familienleistung zusammengefasst werden. Dadurch steigt die Quote der Inanspruchnahme für den Kinderzuschlag von rund einem Drittel auf 100 Prozent."  

Der Familienbund wies darauf hin, dass es sich beim Kindergeld in seiner aktuellen Form nur zu einem kleinen Teilum eine Förderleistung für Familien handele. Das Kindergeld gewährleiste vielmehr in erster Linie die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Die Steuerreduzierung durch den verfassungsrechtlich erforderlichen Kinderfreibetrag werde über das Kindergeld ausgezahlt. „Das heißt", so Becker: „Der Staat zahlt über das Kindergeld Steuern zurück, die er nach dem Grundgesetz eigentlich gar nicht erheben dürfte. Diesen grundlegenden Webfehler des Kindergeldes korrigiert das reformierte Kindergeld des Familienbundes."   

„Die beiden KindergeldfunktionenSteuerfreibetrag undFamilienförderung müssen konsequent getrennt werden."

Das Konzept des Familienbundes sieht einen weitreichenden Umbau der Struktur des Kindergeldes in seiner heutigen Gestalt vor. „Die Familienleistungen müssen transparenterund leichter verständlich werden. Dafür müssen die beiden Kindergeldfunktionen Steuerfreibetrag und Familienförderung konsequent getrennt werden", sagte Becker. „Das hat auch einen weiteren positiven Effekt: Die Anhebung der Freibeträge führt nicht mehr automatisch zu einem Absinken der Familienförderung."

„Anders als heute dürfen künftig die sozial schwächsten Familien in Deutschland beim Kindergeld nicht leer ausgehen", betonte Becker. „Das Kindergeld muss auch die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden und Eltern anerkennen, die Grundsicherung beziehen. Bei ihnen werden beim reformierten Kindergeld des Familienbundes 99 Euro des Kindergeldes nicht auf Hartz IV angerechnet – eine deutlich spürbareVerbesserung. Bei den vielen Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschluss beziehen, wird das Kindergeld wie beim Unterhalt nurnoch hälftig angerechnet statt wie bisher voll. Dadurch hätte Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich 97 Euro mehr pro Kind zur Verfügung."   

Das neue Positionspapier „Das reformierte Kindergeld des Familienbundes der Katholiken – für mehr Chancengleichheit, Transparenz und eine bessere Unterstützung von Familien" finden Sie hier als pdf-Dokument auf der Website des Familienbundes der Katholiken.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 06.07.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. und 20. Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Wie sind die Einkommen in Deutschland verteilt? Welche Folgen für den Arbeitsmarkt hat der 2015 eingeführte Mindestlohn? Wie wirkt sich ein als ungerecht empfundenes Einkommen auf das Wohlbefinden und auf die Bereitschaft zu kündigen aus? Und welche Folgen für die Gesundheit hat es, wenn Menschen keine Arbeit haben?

Auf der 13. SOEP-Nutzerkonferenz stellen mehr als 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 15 Ländern ihre Forschungsergebnisse auf der Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Zentrales Thema der Konferenz ist die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft.

Das detaillierte Programm finden Sie hier: https://www.diw.de/en/diw_01.c.584414.en/soep2018_program.html

Termin:15.September 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Im Rahmen der Feministischen Sommer-Uni am 15. September 2018 in Berlin lädt der Deutsche Frauenrat zu einem internationalen Austausch über Wege zur Parität in Parlamenten und Politik.

Denn 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts garantiert das Recht zu wählen und gewählt zu werden noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. Nach den Bundestagswahlen 2017 sank der Anteil der weiblichen Abgeordneten auf 30,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 19 Jahren.Doch wie kann Parität in der Politik gelingen? Über gute Praktiken und Fallstricke gesetzlicher Regelungen im europäischen Vergleich diskutieren Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft aus Deutschland, Frankreich, Spanien und der Europäischen Union.

Die Rednerinnen:

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats
Dr. Helga Lukoschat, Geschäftsführerin Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft
Gwendoline Lefebvre, Präsidentin der European Women’s Lobby (EWL) und Vertreterin Coordination française pour le Lobby Européen des Femmes
Katharina Miller, Präsidentin der European Women Lawyers Association
Joanna Maycock, Generalsekretärin der European Women’s Lobby (angefragt)

Das aktuelle Programm der Veranstaltung erscheint im August.

Die Feministische Sommer-Uni 2018

Das Gesamtprogramm der Feministischen Sommer-Uni 2018

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen sollen unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieret werden.
In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen?
Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht?
In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Zur morgendlichen Keynote wirdProf. Angela McRobbie, PhD, von der University of London begrüßt und zum Abschluss der Veranstaltung Bundesministerin Dr. Franziska Giffey (BMFSFJ).
Dazwischen gibt es viele anregende Vorträge und Diskussionen von und mit spannenden Gästen.

*** Die Anmeldung ist ab sofort möglich ***

Programm und Anmeldeformular finden Sie unter: http://www.diw.de/gendertagung2018

Termin:28.September 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Hamburg

Vielfältige Zugänge zu Familien als professionelle Herausforderungen

Warum ist es von Bedeutung, dass Fachkräfte aus der Arbeit mit Familien das Vertraute fremd machen? Und wie kann das Fremde vertraut werden?

Pädagogische Fachkräfte, die Familien beraten und begleiten, werden sowohl mit gesellschaftlichen Norm- und Wertvorstellungen als auch mit eigenen Wahrnehmungen und Bewertungen von Familien konfrontiert. Die Reflexion berufsspezifisch geprägter Einstellungen von Pädagog*innen zu ihrer Arbeit stellt eine notwendige Bedingung professionellen Handelns dar. Die vielfältigen Zugänge zu Familien können als eine Herausforderung beschrieben werden. Die Verfremdung des eigenen Blickes auf die vertraute Institution und Handlungssituation sowie die Erweiterung der eigenen Perspektive auf vielfältige familiäre Lebenskonstellationen, -formen und -räume, sollen im Rahmen des Fachtages eine Reflexion des Verhältnisses von Eigenem und Fremden ermöglichen.

Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Kim-Patrick Sabla von der Universität Vechta, Arbeitsbereich Sozialpädagogische Familienwissenschafter

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Im Rahmen des bewährten ESF-Bundesprogramms „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen“ werden wir u. a. über Ziele und Möglichkeiten derWeiterqualifizierung zum*zur Elternbegleiter*in informieren.

Workshops:

  • Familienbilder professioneller Fachkräfte
  • Gleichgeschlechtliche Elternschaft – Alternative Familienformen in professionellen Kontexten
  • Herausforderungen pädagogischer Fachkräfte in der Arbeit mit geflüchteten Familien

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenfrei! Die Gesamtzahl der Teilnehmenden ist begrenzt – Anmeldeschluss ist der 14. September 2018!

Termin:14. – 15.November 2018

Veranstalter: Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Der Pflegenotstand ist zur Dauerkrise geworden, unter der alle Beteiligten leiden: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte. Was tut Politik, um den Weg aus dieser Dauerkrise im Pflegebereich zu finden? Was muss (noch) getan werden? Beim diesjährigen Paritätischen Pflegekongress betrachten wir, was durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben und umgesetzt wurde. Und wir diskutieren, wie es weitergehen muss, um das Recht auf gute und würdige Pflege für alle zu realisieren.

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der jüngsten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege zu folgenden Schwerpunkten thematisiert: Pflegekosten und die Gestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung; Sozialraumgestaltung und die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege; Personalbemessung und neue Pflegeausbildung; Stärkung der Fachlichkeit in der Pflege durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung; weitere Bausteine für eine gute Pflege wie z.B. Entsäulung ambulanter und stationärer Pflege, neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung. Am ersten Kongresstag stehen die strukturellen Themen und am zweiten Kongresstag Themen zum Personal und zur Fachlichkeit im Vordergrund.

Das Programm bietet neben den Workshopsessions zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:
1. Tag: Die Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe;
2. Tag: Neue Verfahren der Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege durch indikatorengestützte Instrumente sowie die Abschaffung des Pflege-TÜV ab Herbst 2019.

Den Abschluss des zweitägigen Kongresses bildet eine Diskussionsrunde mit Repräsentanten des Bundes, aus der Politik und aus Verbänden.

Zielgruppe:
Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände, Politik und Interessierte

Das Programm des Paritätischen Pflegekongresses können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Auch die Möglichkeit zur Anmeldung ist dort ab sofort für Sie freigeschaltet. Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2018, Frühbucher bis 14. September 2018.

AUS DEM ZFF

Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an. Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit.

Fast jede zweite Frau ist hierzulande in Teilzeit beschäftigt, damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Viele dieser Frauen haben sich auf Grund familiärer Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden. Hieraus ergeben sich allerdings viele Nachteile, etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Damit die reduzierte Arbeitszeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, hat die Bundesregierung bereits zum zweiten Mal die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer*innen sollen einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine*n von 15 Beschäftigten gelten.

Die Familienverbände erklären: „Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition erneut eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht profitieren vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung der Brückenteilzeit!“

Allerdings, so die Verbände weiter:

„Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität fordern wir die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben, muss daneben noch ein grundsätzliches Problem angegangen werden: Männer verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit heute immer noch deutlich mehr als Frauen. Niedrigere Löhne und Gehälter sind ein zentraler Grund für die hohe weibliche Teilzeitquote. Solange der Gender-Pay-Gap besteht, bleibt die Benachteiligung von Frauen bestehen – daran kann auch eine Brückenteilzeit nichts ändern.“

Die gemeinsame Pressemitteilung als PDF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.07.2018

AKTUELLES

Alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach

Morgen (Donnerstag) um 12 Uhr startet das neue zentrale Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter der Webadresse www.familienportal.de finden Familien erstmals unter einem digitalen Dach alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Übersichtlich, gut verständlich und leicht zu bedienen: Nur ein paar Klicks – und schon ist geklärt, wie lange ich Elterngeld bekomme oder wer mich zum Beispiel in Sachen Unterhaltsvorschuss beraten kann. Ob es um staatliche Leistungen geht, um Antragsverfahren oder gesetzliche Regelungen – alles ist gut erklärt und einfach zu finden: Das neue Familienportal versorgt Familien mit allem, was sie wissen müssen.“

Das neue Familienportal informiert nicht nur zielgenau über sämtliche staatliche Familienleistungen, sondern liefert auch wichtige Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Das Portal orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien und ist so aufgebaut, dass Nutzerinnen und Nutzer die gewünschte Information mit nur wenigen Klicks finden. Gleiches gilt für die Suche nach Angeboten vor Ort: Durch Eingabe ihrer Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können oder weitere Unterstützungsangebote bekommen.

Franziska Giffey: „Mit dem Startschuss für das Familienportal schaffen wir eine digitale Anlaufstelle für alle Familien in Deutschland. Das ist aber nur ein erster Schritt. Wir wollen den Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen und in Zukunft Familienleistungen selbst digitalisieren. Dann werden Familien über das Portal nicht nur alle Informationen bekommen, die sie brauchen, sondern ihre Familienleistungen auch direkt beantragen können. Ich bin stolz, dass wir bei diesem Thema Vorreiter innerhalb der Regierung sind.“

Schon jetzt sind die beliebten Online-Services des Bundesfamilienministeriums wie der Elterngeldrechner, das Infotool Familienleistungen oder der Kinderzuschlagscheck sowie Formulare zur Beantragung von Leistungen direkt über das Familienportal abrufbar.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Die Schriftenreihe der AGF ist eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der vierte und letzte Teil zum Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag ist seit heute auf der AGF-Website verfügbar. In der Reihe sind drei weitere Teile zum Sozialrecht, zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht erschienen. Alle Teile können als pdf heruntergeladen werden.

Im heute veröffentlichten vierten Teil Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum stellt die AGF die Leistungen Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag dar. Dabei werden sowohl die ursprünglichen Hintergründe und Ziele beleuchtet, als auch die Zugangsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung der beiden Leistungen. Verdeutlicht werden zudem die Wechselwirkungen mit weiteren Leistungen und Rechtsbereichen und ihre Folgen. Wie die vorangehenden drei Teile ist auch der vierte Teil unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entstanden. Mit diesem Teil ist die Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum in Deutschland abgeschlossen.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Weiterführende Links

Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik

FRAUKE BINNEMANN, SABINE MANNITZ

Etwa die Hälfte aller weltweit Geflüchteten ist weiblich. Gleichzeitig sind nur 35 bis 40 Prozent der in Deutschland zwischen 2015 bis heute Asylsuchenden Frauen und Mädchen. Ein Grund: Männer wagen oft als erste die Flucht und holen ihre Familien nach. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen auf der Flucht ist ein zentrales Motiv für dieses Vorgehen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte stark beschränkte Familiennachzug trifft daher vor allem Frauen und Kinder.

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Rörig: „Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent dagegen vorzugehen.“

Am 18.Oktober 2017 fand gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und dem Bayerischen Jugendring (BJR) die Fachtagung „Jetzt hör endlich auf!“ in Berlin statt. Die jetzt erhältliche, gleichnamige Dokumentation beleuchtet eine Vielzahl von Aspekten sexueller Übergriffe unter Jugendlichen im Kontext der Jugendverbandsarbeit. In sieben Einzelbeiträgen der Referentinnen und Referenten entsteht ein Gesamtbild der besonderen Herausforderungen und aktueller Fragestellungen. Die Dokumentation liefert zudem Praxisbeispiele und Lösungsansätze für die Prävention von sexualisierterPeergewalt.Der

Unabhängige Beauftragte, Johannes-Wilhelm Rörig, sagt: „Ich freue mich über die wichtige Kooperation mit dem DBJR und dem BJR. Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Dabei sind die Ähnlichkeiten, aber auch die Unterschiede zu sexuellem Missbrauch durch Erwachsene immer genau im Blick zu halten. Im Rahmen der Jugendarbeit müssen betroffene Jugendliche geschützt und übergriffiges Verhalten von Jugendlichen immer gestoppt werden. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent gegen sexuelle Gewalt unter Gleichaltrigen vorzugehen, damit klar wird, dass dies kein toleriertes Verhalten, sondern Unrecht darstellt und Hilfe holen richtig ist. Die jetzt vorliegende Dokumentation gibt eine wichtige Orientierung für alle, die in der offenen oder verbandlichen Jugendarbeit tätig sind."

Die Dokumentation können Sie sich hier herunterladen: https://beauftragter-missbrauch.de/jetzt-hoer-endlich-auf

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2018

SCHWERPUNKT I: Familienentlastungsgesetz

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)" aktuell dazu geäußert.

Aus unserer Sicht verdient das „Familienentlastungsgesetz“ seinen Namen nicht, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Zudem hätte der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden müssen, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen. Die Bundesregierung sollte daher ihre Bemühungen zunächst auf eine ausreichende Reform des Kinderzuschlags richten und dessen Schnittstellenprobleme beseitigen. Die Stellungnahme des ZFF können Sie hier herunterladen: u>

Die Große Koalition entlastet Familien. Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld erhöht. Es werden der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angehoben. Außerdem werden die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben.

„Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt stehen die Familien. Das Kindergeld wird um zehn Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht.

Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags werden wir 2021 vornehmen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp zehn Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen ab 2020 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.“

Quelle:Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2018

„Das Familienentlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn es geht an den Familien vorbei, die es am dringendsten benötigen. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen leer aus. Die Erhöhung des Kindergelds wird vollständig auf ihre Leistungen angerechnet und von Kinderfreibeträgen profitieren nur gut verdienende Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Werner weiter:

„Damit ist das Gesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet. Es kommt vor allem den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute. Sinnvoller wäre es, den Kinderzuschlag schnell bedarfsgerecht auszuweiten und so auszugestalten, dass er für alle armutsbetroffenen Familien zur Verfügung steht. Dazu wäre es notwendig, die Anrechnung auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss abzuschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.06.2018

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Familienentlastungsgesetz sieht eine geringfügige Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 10 Euro sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.812 Euro bis 2020 vor.

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Um der Familienrealität gerecht zu werden, muss der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrages angehoben werden. Denn Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen hätten.„Die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag wurde Familien bereits mehrfach zugesagt, zuletzt unmittelbar vor den Bundestagswahlen 2017 von der damaligen und jetzigen Bundeskanzlerin“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen. Jetzt werden Familien abermals enttäuscht!“

Beim Kindergeld ist es dringend geboten, die Erhöhung deutlich nach oben zu korrigieren. Gemäß dem Grundsatz „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein“ muss das Kindergeld an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Bei einem Gesamtkinderfreibetrag von 9.408 Euro (Grundfreibetrag 2020) entspricht dies einem Kindergeld in Höhe von 330 Euro.Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Facharbeiterlohn durch Steuern und Sozialabgaben finanziell dermaßen belastet ist, dass sie regelmäßig unter das steuerliche Existenzminimum fällt.

„Familien brauche ehrliche und gerechte Entlastungen. Dazu gehört ein existenzsicherndes Kindergeld von 330 Euro, die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag und ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung“, sagt Klaus Zeh. „Diese Maßnahmen wären eine gute und nachhaltige Entlastung des Familienbudgets. Das Familienentlastungsgesetz wirkt dazu nur wie ein Etikettenschwindel.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2018

Heute wurde der Referentenentwurf für ein Familienentlastungsgesetz vorgestellt. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Gesetz soll Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen und so Familien- und Kinderarmut verhindern. Leider ist dieser Weg viel zu kurz gesprungen und geht an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen. Der Entwurf mit dem Fokus auf die steuerrechtliche Entlastung wird seinem Anspruch, Familien zu stärken und zu entlasten, nicht gerecht. Familien im Hartz IV-Bezug profitieren nicht von diesem Gesetz. Dabei treffen die im Gesetzentwurf berücksichtigten Preisentwicklungen Familien im Hartz IV-Bezug genauso wie Familien mit einem existenzsichernden Einkommen. Gemessen an den zu niedrigen Regelsätzen für Kinder im SGB II fallen steigende Kosten sogar noch stärker als bei größeren Einkommen ins Gewicht."

Die Diakonie Deutschland setzt dieser Benachteiligung der finanziell schwächsten Familien ein eigenes Konzept entgegen: Eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder tritt an die Stelle der gegenwärtigen einzelnen Bausteine wie Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderregelsätze, über die das Existenzminimum von Familien gesichert werden soll. Eine solche Leistung würde auch endlich einen Schlussstrich unter die unnötige und komplizierte Bürokratie mit hoher Fehlerquote, bei der Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen untereinander ziehen. In besonderen schwierigen Notlagen sollten zusätzliche Leistungen den Hilfebedarf decken.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung das geplante Familienentlastungspaket der Bundesregierung als ambitioniert, kritisiert das Paket zugleich aber als sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es erfreulich, dass die Bundesregierung viel Geld für die Familienförderung zur Verfügung stellt, diese sollte jedoch konsequent am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausgerichtet sein. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ist hingegen keine geeignete armutspolitische Maßnahme.

"Es gibt im Koalitionsvertrag einige Ansatzpunkte im Kampf gegen die Kinderarmut, doch diese werden auf die lange Bank geschoben. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die soziale Spaltung sogar noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Dies widerspricht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dem Grundsatz, dass alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein sollten", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, wird das Kindergeld vollständig auf diese Leistung angerechnet. Damit wird keine Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern im Gegenteil diejenigen Familien bevorteilt, die ihren Kindern durch höhere Einkommen ohnehin bessere Startbedingungen geben können. Ein Familienentlastungsgesetz sollte alle Familien entlasten. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert daher dafür, die oben beschriebenen Differenzen zu beseitigen und allen Kindern eine bedarfsgerechte Förderung zukommen zu lassen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlages sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass – während die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag noch vor Veröffentlichung des Existenzminimumberichts vorangebracht wird – die spezifisch an arme Kinder gerichteten Reformen weiter auf sich warten lassen.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 27.06.2018

Der Gesetzentwurf zur Entlastung von Familien greift zu kurz, kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB). Die geplanten Maßnahmen kommen zwar vielen Kindern und Familien zugute, Kinder aus ärmeren Familien gehen jedoch leer aus. Damit vergibt die Bundesregierung die Chance, die Familienförderung neu auszurichten und entschlossen gegen Kinderarmut vorzugehen.

Fast jedes vierte Kind in Deutschland lebt nach neuesten Zahlen in Armut, deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, wie sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, fordert der DKSB.

„Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, bringt aber für Kinder in Armut unterm Strich nicht viel“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen leer aus. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu erklärt DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Regierung nicht in Angriff genommen, wie etwa eine Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Deshalb führt für uns mittelfristig kein Weg an der Einführung einer Kindergrundsicherung vorbei.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.dksb.de/fileadmin/user_upload/stellungnahme_des_dksb_zum_gesetzesentwurf_des_bmf___anlage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 15.06.2018

10 Euro mehr Kindergeld und eine höherer Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der VAMV fordert deshalb, das angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut zügig umzusetzen und insbesondere den Kinderzuschlag für Alleinerziehende zu verbessern. Insgesamt plädiert der VAMV für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle:Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vom 19.06.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie „Aufwachsen in Armutslagen“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung „Aufwachsen in Armutslagen“ und der Kabinetts-Debatte zum Familienentlastungsgesetz fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär zu behandeln, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter kann helfen, Ausgrenzung von Kindern zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel gegen Armut. Vor allem Alleinerziehende schaffen es selten, aus dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen. Wie die Forscher*innen des IAB weiter zeigen, brauchen Alleinerziehende einen Vollzeitjob, um ihre Familie aus der Armut zu holen. Dies ist aber vielen Alleinerziehenden nicht möglich, da sie alleine für die Erziehung und Sorge ihrer Kinder und für das Haushaltseinkommen zuständig sind. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden!“

Reckmann fordert weiter: „Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Kinder und ihre Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Darüber hinaus muss der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden, wie zum Beispiel der Ausbau des Kinderzuschlags. Das Familienentlastungsgesetz geht hier in die falsche Richtung, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.06.2018

Wenn Mütter nicht erwerbstätig sind, droht ihren Kindern Armut. Doch die Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit sind nicht immer gegeben. Dabei muss Kinderarmut unabhängig von der familiären Situation vermieden werden, denn arme Kinder sind dem Risiko ausgesetzt, vom sozialen Leben abgekoppelt zu werden. Ein neues Teilhabegeld für Kinder und unbürokratische Hilfe vor Ort könnten Abhilfe schaffen.

Das klassische Ein-Verdiener-Modell in Familien reicht in vielen Fällen nicht aus, um Kindern ein finanziell abgesichertes Aufwachsen zu ermöglichen. Wenn die Mutter erwerbstätig ist, ist das Risiko dagegen gering, dass die Kinder Armutserfahrungen machen. Kinder in Paarfamilien, deren Mütter dauerhaft in Vollzeit (mehr als 30 Wochenstunden), Teilzeit oder Minijobs arbeiten, sind fast alle finanziell abgesichert. Das Bild ändert sich aber deutlich, wenn die Mütter in Paarfamilien über einen längeren Zeitraum nicht erwerbstätig sind: 38 Prozent der Kinder gelten dann als finanziell abgesichert, 32 Prozent erleben dauerhaft oder wiederkehrend Armutslagen, 30 Prozent kurzzeitig. Für Kinder, deren Mütter im fünfjährigen Untersuchungszeitraum ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder verlieren, steigt das Armutsrisiko zudem signifikant an. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. In einer Armutslage leben laut Definition dieser Studie Kinder in Familien, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherungsleistungen (SGB II/Hartz IV) beziehen.

In Ein-Eltern-Familien hängt das Armutsrisiko von Kindern noch stärker an der Erwerbstätigkeit der Mütter. Nur wenn eine alleinerziehende Mutter über einen längeren Zeitraum in Vollzeit erwerbstätig ist (mehr als 30 Wochenstunden), kann in den meisten Fällen verhindert werden, dass ihre Kinder in einer dauerhaften Armutslage aufwachsen. Auch dann machen noch 16 Prozent der Kinder zumindest zeitweise Armutserfahrungen. Bei einer stabilen Teilzeitbeschäftigung der Mutter – oder wenn sie einen Minijob hat – leben 20 Prozent der Kinder dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen, weitere rund 40 Prozent zumindest zeitweise. Ist eine alleinerziehende Mutter nicht erwerbstätig, wachsen ihre Kinder fast immer in einer dauerhaften oder wiederkehrenden Armutslage auf (96 Prozent). Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind diese Zahlen alarmierend: "Kinderarmut hängt maßgeblich an der Erwerbstätigkeit von Frauen. Ob in Paarfamilien oder für Alleinerziehende: Müttern muss es erleichtert werden, arbeiten zu gehen. Gleichzeitig brauchen Kinder gemeinsame Zeit und Betreuung, so dass nicht in jeder Familiensituation eine umfängliche Erwerbstätigkeit für Mütter möglich ist." Er fordert: "Kinder müssen unabhängig von ihren Familien so unterstützt werden, dass sie nicht vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt sind."

Soziale Teilhabe von Kindern in Armutslagen deutlich eingeschränkt

Armut bedeutet in Deutschland in der Regel nicht, obdachlos oder hungrig zu sein. Sie geht aber dennoch mit materiellen Entbehrungen und insbesondere Einschränkungen in der sozialen und kulturellen Teilhabe einher. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft finanziell gesichert aufwachsen, sind in Vereinen aktiv – bei denjenigen in dauerhaften Armutslagen hingegen weniger als 40 Prozent. Diese Jugendlichen geben doppelt so häufig wie abgesicherte Jugendliche an, in ihrer Freizeit nicht an ihrer Wunschaktivität teilnehmen zu können. Sie fühlen sich zudem weniger zugehörig zur Gesellschaft und schätzen ihre eigene gesellschaftliche Position schlechter ein als Gleichaltrige. Sie wissen also schon in jungen Jahren, dass ihnen weniger Möglichkeiten offenstehen als finanziell besser gestellten Jugendlichen. "Schon früh erhalten Kinder in Armutslagen das Gefühl, ausgeschlossen zu sein und am gesellschaftlichen Leben weniger teilhaben zu können als abgesicherte Kinder in ihrem Umfeld", so Dräger. Was zum normalen Aufwachsen in Deutschland dazu gehöre, bliebe vielen von ihnen versagt. Dräger folgert: "Wenn Vereinsmitgliedschaft und andere Freizeitaktivitäten weiterhin stark vom Einkommen der Eltern abhängen, dann reicht das Bildungs- und Teilhabepaket hier offensichtlich nicht."

Kinder in dauerhaften Armutslagen sind zudem weniger stark vernetzt. Sie geben seltener als ihre besser gestellten Altersgenossen an, viele enge Freunde zu haben. Für Dräger hat dies auch mit den leeren Geldbeuteln der Eltern zu tun: "Wer aus finanziellen Gründen seine Freunde nicht nach Hause einladen kann oder kein Geld für gemeinsame Hobbies hat, dem fällt es schwerer, dabei zu sein und Freundschaften zu knüpfen."

Ein Teilhabegeld kann die Situation von Kindern verbessern

Laut Dräger haben alle Kinder ein Recht auf gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen – egal in welcher Familienform sie aufwachsen oder wie ihre Eltern erwerbstätig sind. Denn insbesondere alleinerziehenden Eltern sei es in vielen Fällen aufgrund der oftmals alleinigen Verantwortung für die Kinder nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten.

Die Bertelsmann Stiftung hat zur Verringerung von Kinderarmut ein drei Bausteine umfassendes Konzept entwickelt.

•Erstens ist eine Bedarfserhebung vorgesehen, in der eine belastbare Fakten-Grundlage darüber geschaffen wird, was junge Menschen brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
•Zweitens soll ein Teilhabegeld diese Bedarfe für alle Kinder sichern. Dieses Teilhabegeld ersetzt und bündelt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den SGB-II Regelsatz für Kinder, den Unterhaltsvorschuss und einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es müsste, so Dräger, zudem einkommensabhängig abgeschmolzen werden, um gezielt Armut zu vermeiden. "Das vorhandene Geld muss dort ankommen, wo es am meisten gebraucht wird."
•Als drittes sieht das Konzept vor, eine hochwertige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zu gewährleisten, die durch ein gutes Unterstützungssystem vor Ort ergänzt wird.

Die Studie finden Sie unter : https://www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/5837/.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Familienförderung in Deutschland konsequenter an der Bekämpfung der Kinderarmut auszurichten. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, wie stark das Armutsrisiko von Kindern an der Erwerbstätigkeit der Mütter hängt. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk braucht es zudem für die Situation von Alleinerziehenden. Auch sie müssen dabei unterstützt werden, dass sie sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Aufwachsen in Armutslagen" der Bertelsmann Stiftung.

"Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet", so Hofmann weiter.

Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2018

Die aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung belegt, dass Kinder in Einelternfamilien mit 62 Prozent deutlich häufiger dauerhaft oder wiederkehrend in Armut leben als Kinder in Paarfamilien mit 12 Prozent. „Um kein Kind zurückzulassen, brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro pro Monat!“, fordert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Eine Erwerbstätigkeit der Mütter schützt Kinder vor Armut, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Bei Alleinerziehen um so mehr, je höher der Arbeitsumfang ist. „Gerade für Alleinerziehende sind aber die Rahmenbedingungen für eine gute Vollzeitstelle nicht da: Alleinerziehende wollen eine gute Arbeit, von der sie leben können und eine Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt. Stattdessen sitzen sie nach einer Trennung häufig in der Teilzeitfalle oder kleben in einem Minijob. Für eine bessere Vereinbarkeit braucht es einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien sowie eine Stärkung der Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten“, unterstreicht Erika Biehn.

„Die aktuelle Familienpolitik kann ganz offensichtlich Kinderarmut nicht vermeiden“, bemängelt Biehn. „Alleinerziehende fallen bei den Leistungen für Familien durchs Raster. Verbesserungen werden vielfach von der rechten in die linke Tasche geschoben und kommen nicht an. Wir fordern deshalb ein Umdenken hin zum Kind, alle kindbezogenen Leistungen sollten gebündelt werden: Eine solche Kindergrundsicherung holt jedes Kind aus der Armut, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Außerdem brauchen wir eine Zeitpolitik, die auch Alleinerziehenden ausreichend Zeit mit ihren Kindern ermöglicht“, fordert Biehn.

Die Studie hat herausgearbeitet, welche Armut hat negative Folgen auf die Kinder: Mangelnde soziale und kulturelle Teilhabe koppelt Kinder von der Gesellschaft ab und mindert ihr Wohlbefinden und ihre Lebenszufriedenheit. Kinder in Armut sind seltener in Vereinen aktiv, Freundschaften zu pflegen ist für sie schwerer.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.06.2018

SCHWERPUNKT III: Weg mit § 219a StGB

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“

Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann u> heruntergeladen werden.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familiee.V.vom 27.06.2018

Zur heutigen öffentlichen Bundestagsanhörung in Punkto § 219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Nachdem das parlamentarische Verfahren aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien ins Stocken geraten ist, begrüßen wir, dass die Diskussion um die Abschaffung des § 219a StGB fortgesetzt wird. Es muss dringend eine Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte geben und Frauen und Paare der öffentliche Zugang zu wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gewährt werden. Das kann unserer Überzeugung nach nur durch die Abschaffung des § 219a StGB gelingen.

Was in der Diskussion häufig vergessen wird, ist, dass es eben nicht um die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geht. Es geht um das Recht, sich sachlich und neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können. In dieser schwierigen Zeit ihres Lebens müssen Frauen darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung treffen zu können.

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der AWO beraten Frauen und Paare qualifiziert und ergebnisoffen zu allen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei sind sie auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen angewiesen, um eine fachgerechte Begleitung gewähren zu können. Der freie Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch und über die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte vor Ort, würde die Beratungspraxis erleichtern und die zunehmende Rechtsunsicherheit, auch für die Beratungsstellen, aufheben.“

In der heutigen Anhörung im Bundestag werden drei oppositionelle Gesetzesentwürfe zum § 219a StGB „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ diskutiert. Gefordert wird eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“.

Der Bundesverband der AWO hatte sich bereits im Mai 2018 in einem breiten Bündnis von Verbänden und Organisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CSU/CDU und SPD für die Abschaffung des §219a StGB eingesetzt.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 27.06.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Abschaffung des §219a StGB und setzt sich ein für einen uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche und das Recht auf Selbstbestimmung und freie Arzt- oder Ärztinnenwahl von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 24.06.2018

Heute findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform beziehungsweise Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) statt. Als Sachverständige für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt Prof. Dr. Ulrike Lembke, Vorsitzende des Arbeitsstabs »Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte« und Vorsitzende der Kommission »Europa- und Völkerrecht« im djb, teil.

In seiner heute geltenden Fassung wird nach § 219a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert, wer »öffentlich« »seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise« »eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs« oder entsprechende Mittel oder Verfahren »anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt«. Damit ist nach herrschender Meinung nicht nur die überschriftgebende »Werbung« vom Tatbestand erfasst, sondern auch die sachliche Information insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Wie der djb in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 26. Juni 2018 erläutert, ist § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft § 219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.

Des Weiteren ist die Aufrechterhaltung einer Norm, welche die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die eine (umstrittene) medizinische Dienstleistung für Frauen in Notsituationen anbieten, nicht tragbar. Die steigenden Zahlen von Anzeigen und dutzende Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren zeigen, dass dies kein abstraktes Problem darstellt. Entgegen der Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers, Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen als tatbestandslos oder rechtmäßig anzusehen, werden Staatsanwaltschaften und Gerichte missbraucht, um eine Rechtswirklichkeit durchzusetzen, für die es keine Mehrheiten gibt.

Der djb fordert daher eine Streichung von § 219a StGB und eine Neuregelung zur Deckung des verbleibenden Regelungsbedarfs im Recht der Ordnungswidrigkeiten.

»Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprechen dringend dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen. Die übereinstimmende Einschätzung der vorliegenden Entwürfe, dass Ärztinnen und Ärzte bezogen auf die Zulässigkeit der sachlichen Information über den Schwangerschaftsabbruch Rechtssicherheit brauchen, macht Hoffnung auf eine fraktionsübergreifende Lösung«, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Weitere Informationen:

Stellungnahme (18-09) des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) vom 26.6.2018 für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2018 zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung bzw. Aufhebung von § 219a StGB – BT-Drs. 19/820 (Gesetzentwurf der Fraktion der FDP), BT-Drs. 19/93 (Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE) und BT-Drs. 19/630 (Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)auf der djb-Webseite: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st18-09/

als pdf: https://www.djb.de/static/common/download.php/save/2553/st18-09_219a.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2018

pro familia legt im Rechtsausschuss des Bundestags dar, warum der §219a StGB gestrichen werden muss

Heutefindet im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum §219a StGB statt. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Frauen und Männer haben in Deutschland ein Recht auf Zugang zu Gesundheits- und medizinischen Angeboten für den rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arztwahl. Der §219a StGB schränkt dieses Recht wesentlich ein. Er stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren bereits den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren. Dieser Zustand sollte beendet werden.

pro familia spricht sich für die Gesetzesentwürfe zur Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Streichung ist notwendig, um die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Männern auf Zugang zur ärztlichen Information und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu sichern und zugleich die Rechte von Ärztinnen und Ärzten umzusetzen. Eine Reform des §219a StGB, wie sie von Abgeordneten der FDP vorgeschlagen wird, eröffnet dagegen neue Auslegungsspielräume, die geeignet sind, Druck auf Ärztinnen und Ärzten auszuüben und gegen die Informationsrechte zu verstoßen.

pro familia hat dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, die die Notwendigkeit einer Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch verdeutlicht. Die Gesundheitswissenschaftlerin und ehemalige pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn wird dem Ausschuss als pro familia Sachverständige zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles/219a-stgb-informationen-zum-schwangerschaftsabbruch.html.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.06.2018

SCHWERPUNKT IV: Weltflüchtlingstag

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages: „Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sich zu den Inhalten ihres Koalitionsvertrages zu bekennen.“ Demnach müsse sich die Bundesrepublik zu ihren bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen bekennen und würde das Grundrecht auf Asyl nicht antasten. „Statt über Zurück- oder Abweisungen an deutschen Grenzen zu debattieren, muss die Bundesregierung ihren humanitären Verpflichtungen nachkommen“, fordert dann auch Döcker.

Des Weiteren wurde im Koalitionsvertrag schriftlich niedergelegt, sich zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekennen. Damit die Schutzsuchenden von ihren Rechten Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Weltflüchtlingstag an Staat und Gesellschaft, bei der Integration von Flüchtlingskindern nicht nachzulassen. Dazu sollte das Integrationsgesetz novelliert und sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert werden. "Es ist sehr erfreulich, dass wir bei der Integration von Flüchtlingskindern in Deutschland in den letzten drei Jahren große Fortschritte gemacht haben. Darauf müssen wir aufbauen und die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterführen, sondern verstärken. Dazu gehören passende Angebote zum schnellen Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Dabei kann eine gute Bildung schon für Kita-Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen, Vorbereitungskurse und örtliche Vereine müssen für die Kinder gut zugänglich, also örtlich erreichbar und durch entsprechende Verkehrsmittel angebunden sein. Gleichzeitig sollte eine Ausstattung der Kinder mit Fahrtickets und ausreichend Lernmitteln gewährleistet werden. All das kann am besten durch eine Novellierung des Integrationsgesetzes sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es auch eine nachhaltig ausgerichtete Demokratiebildung in Schule, Kita und Vereinen, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Wissen um unsere demokratische Gesellschaft zu vermitteln und Möglichkeiten für demokratisches Engagement erlebbar zu machen. Zugleich müssen den Menschen in Zeiten des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen die Sorgen und Ängste genommen werden, dass einheimische Kinder darunter leiden, wenn Flüchtlingskinder, die in Deutschland leben, von Anfang an die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Bei der Debatte zur Errichtung von AnkER-Zentren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu beachten, dass solche Maßnahmen der strukturellen Isolation die Integration und Teilhabe von Kindern und ihren Familien verhindern. Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in Massenunterkünften außerhalb von Ortschaften ohne Zugang zu Regelschulen, Freizeiteinrichtungen und Beratungsangeboten nicht möglich. Kinderrechte wie das Recht auf Bildung, Privatsphäre oder der Schutz vor Gewalt werden bereits in existierenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften verletzt.

"Nächstenliebe darf nicht an der geschürten und unbegründeten Angst scheitern, die Herausforderungen durch den Zuzug von geflüchteten Kindern nicht bewältigen zu können. Es muss klar sein: Der Zuzug von geflüchteten Kindern kann unser Land bereichern, insbesondere auch in Zeiten des demographischen Wandels. Flüchtlingskinder brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive", so Lütkes abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2018

Modellprojekt von pro familia unterstützt engagierte Helfer*innen mit Online-Plattform und Fachwissen

Schwangere, geflüchtete Frauen haben ein Recht auf medizinische Betreuung und psychosoziale Beratung. Für die Umsetzung dieses Rechts kommt es auf die Unterstützung durch Professionelle und Ehrenamtliche an. Anlässlich des Weltflüchtlingstags am Mittwoch, den 20. Juni 2018 informiert pro familia über die Bedarfe der Frauen und welche Angebote Fachkräfte nutzen können, um effizienter Hilfe zu leisten.

Zentrale Faktoren, die den Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren

„Schwangere, geflüchtete Frauen stehen meist vor mehreren gleichzeitigen Belastungen und brauchen daher schnelle und einfache – vor allem trägerübergreifende – Unterstützung“, erklärt Dr. John Litau, Leiter des Modellprojekts „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“. Eine Schwangerschaft stellt eine Ausnahmesituation im Leben einer Frau dar. Das Leben nach einer Flucht potenziert die Belastung um ein Vielfaches. Einfache Fragen können nur kompliziert gelöst werden: Welche Möglichkeiten der Versorgung stehen mir zur Verfügung? Wo und wie finde ich eine Frauenärztin? Wie kann mir durch eine Beratungsstelle geholfen werden? „Wer das Gesundheitssystem nicht kennt, kann sich ohne Unterstützung nicht die Hilfe holen, die benötigt wird“, führt Litau aus. Hinzu kommen pragmatische Fragen danach, wer sich um vorhandene Kinder während der Geburt kümmert, was normalerweise durch Familienstrukturen aufgefangen wird. Oder wie ein Neugeborenes in einer Sammelunterkunft adäquat versorgt werden kann und die Mutter selbst mal zur Ruhe kommt. Litau weist darauf hin, dass dies nur beispielhafte Faktoren sind, welche die Zugangsbarrieren von schwangeren, geflüchteten Frauen zu medizinischer Versorgung beschreiben: „Unsere Vernetzungsarbeit in acht Regionen in Deutschland und eine beauftragte Expertise zur Bestandsaufnahme vorliegender Angebote zeigen eindeutig, dass hier noch mehr Faktoren eine Rolle spielen. Nicht zuletzt auch ein teils nicht darauf eingerichtetes Gesundheitssystem. Insofern haben es auch Fachkräfte, die Hilfe leisten können, zum Teil schwer, schnell wirksame Unterstützung zu vermitteln.“

Vernetzung über Datenbank und Fachveranstaltungen

Mit dem Modellprojekt adressiert pro familia alle engagierten Helfer*innen und stellt eine Online-Plattform mit umfassendem, leicht zugänglichem und qualitativ hochwertigem Fachwissen zur Verfügung. Unter www.fachdialognetz.de finden Menschen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, inzwischen bereits über 270 Fachangebote und mehr als 230 Publikationen mit Hintergrundwissen und konkreten Handlungshilfen. Die Fachkoordinator*innen aus den acht Modellprojektstandorten und das Leitungsteam aus dem pro familia Bundesverband setzen darüber hinaus vor allem auf inhaltliche Auseinandersetzung: über 20 Fachveranstaltungen seit 2017. Teilnehmer*innen bekommen zum Beispiel Einblicke in kulturelle Traditionen rund um Schwangerschaft und Geburt und erweitern ihr Wissen zur Stärkung von Resilienz oder im professionellen Umgang mit Trauma-Erfahrungen.

Über das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen

Das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen ist ein Modellprojekt des pro familia Bundesverbandes. Es dient der professionellen Vernetzung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung von multidisziplinären Fachkräften, ehrenamtlichen Initiativen und Migrantenorganisationen – zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Geburtshilfe, der psychosozialen Beratung sowie aus Migrationsdiensten oder der Jugendhilfe. Ziel ist es Fachkompetenz zur Wahrung und Wahrnehmung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte im Dialog weiterzuentwickeln. Das Fachdialognetz wird über drei Jahre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert

Über den Weltflüchtlingstag

Seit 2001 ruft die UNO jedes Jahr am 20. Juni zum Weltflüchtlingstag auf. Mit weltweiten Aktionen soll die Lebenssituation der Millionen von Menschen auf der Flucht gewürdigt werden, insbesondere die Stärke, den Mut und die Widerstandsfähigkeit, die Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Staatenlose täglich aufbringen.

Mehr Informationen unter: www.fachdialognetz.de.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 18.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen vor

Für junge Familien in schwierigen Lebenslagen muss es nach der Geburt eines Kindes Unterstützungsangebote geben. Das Bundesfamilienministerium hat für diese wichtige Aufgabe die Bundesstiftung Frühe Hilfen ins Leben gerufen. Mit einem jährlichen Budget von 51 Millionen Euro fördert die Stiftung Angebote des präventiven Kinderschutzes. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute gemeinsam mit Partnern und Fachleuten vor Ort die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikums Neukölln vor.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es jedes Kind packt. Jedes Kind hat das Recht darauf, gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Wenn junge Familien überfordert sind, brauchen sie Unterstützung. Mit der Bundesstiftung Frühen Hilfen helfen wir jungen Eltern in schwierigen Lebenslagen. Wir stärken damit den Schutz der Kinder, dauerhaft – und bevor etwas passiert. Die Frühen Hilfen werden von Eltern sehr gut angenommen.“

Die Idee der Frühen Hilfen ist es, junge Eltern einfach, schnell und unkompliziert zu unterstützen und ihnen dadurch den Start ins Leben als Familie zu erleichtern. Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich nach den Bedürfnissen der Familien. Sie bieten Hilfe etwa nach einer schwierigen Schwangerschaft, im Falle einer Erkrankung oder wenn ein familiäres Netzwerk fehlt. Auch im schwierigen Fall einer Trennung oder wenn junge Eltern Geldsorgen haben, gibt es passende Unterstützungsangebote im Netzwerk der Frühen Hilfen. Vor Ort helfen Familienhebammen, die junge Eltern im ersten Jahr nach der Geburt besuchen und ihnen praktische Tipps für den Alltag geben. Anderen jungen Eltern ist schon geholfen, wenn ehrenamtliche Paten durch ihren Besuch einmal in der Woche etwas Luft verschaffen. Oder Familien nehmen die Hilfe von Babylotsen in Anspruch, die helfen, die für sie passenden Unterstützungsangebote wie eine Eltern-Kind-Gruppe im Wohnumfeld zu finden.

Dilek Kolat, die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, stellte das Projekt der Berliner Babylotsen vor, das von der für Jugend zuständigen Verwaltung aufgebaut wurde und nun von der Gesundheitsverwaltung auf die ganze Stadt ausgeweitet wird: „Wir erleben gerade einen Babyboom in Berlin. Das ist sehr erfreulich. Leider werden aber nicht alle Kinder in ideale Verhältnisse hinein geboren. Sie und ihre Eltern brauchen sehr früh unsere Hilfe. Für diese Familien ist das Projekt Babylotsen eine elementare Unterstützung. Berlin ist das so wichtig, dass wir die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch eigene Landesmittel ergänzen. Ich freue mich, dass wir die bewährten Babylotsen auf alle Geburtskliniken in Berlin ausweiten.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Ich freue mich, dass das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in der BZgA, in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), die Bundesstiftung weiter unterstützen wird. Wir tragen mit unseren Maßnahmen aus Forschung, Qualitätsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, dass die Netzwerke der Frühen Hilfen die Familien noch besser erreichen und sie wirkungsvoll unterstützen können.“

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey machte auch auf eine Kampagne zur Prävention von Schütteltraumata aufmerksam. Die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern werden vielfach unterschätzt. Mit einem bundesweiten Bündnis gegen Schütteltrauma klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) seit November 2017 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums über die Gefahren des Schüttelns auf und zeigt Eltern Wege auf, mit schwierigen Situationen besser umzugehen. Für die Kampagne stehen dieses Jahr 1 Million Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.06.2018

Betreuungsquote bei unter Dreijährigen steigt auf 33,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt sie bei 93,6 Prozent.

Der Ausbau der Kindestagesbetreuung kommt gut voran, dennoch ist der Bedarf an Plätzen weiterhin hoch. Das zeigen die aktuellsten Zahlen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die dritte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2017 bundesweit 762.300 Kinder unter drei Jahren und damit 42.800 mehr als im Vorjahr in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote stieg auf 33,1 Prozent. 2016 lag sie bei 32,7 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 41.500 auf knapp 2,4 Millionen gestiegen. Das entspricht einer Betreuungsquote von 93,6 Prozent. Dass die Betreuungsquoten trotz des massiven Ausbaus von Plätzen nicht höher sind, ist auf die höhere Geburtenrate und auf die Zuwanderung zurückzuführen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt dazu: „In der Kita und in der Kindertagespflege werden die Weichen gestellt für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Damit es jedes Kind packt, müssen wir weiter in die frühkindliche Bildung investieren. Jedes Kind muss deutsch sprechen, sich anziehen und einen Stift halten können, bevor es in die erste Klasse kommt. Damit es später einen Schulabschluss schafft, eine Ausbildung oder ein Studium. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kitas und wir entlasten die Eltern bei den Gebühren. Davon profitieren vor allem Familien mit geringem Einkommen. Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes wird der Bund in den nächsten drei Jahren 3.500 Millionen Euro an die Länder geben – parallel dazu starten wir eine Fachkräfteoffensive. Denn für mehr Plätze und bessere Qualität brauchen wir natürlich auch mehr Menschen, die sich für den Erzieherberuf entscheiden. All das sind lohnende Investitionen in unsere Zukunft.“

Auch die Bedeutung der Hortbetreuung wächst: Die Zahl der Grundschulkinder bis elf Jahren in der Hortbetreuung ist von 2016 zu 2017 um 13.800 auf 477.400 gestiegen. Die Betreuungsquote lag 2017 bundesweit bei 16,5 Prozent. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während einige Länder die außerschulische Betreuung vor allem durch Hortangebote umsetzen, bauen andere Länder die Ganztagsschulen aus.

Insgesamt lag die Zahl der Kinder unter elf Jahren, die in Kitas, Kindertagespflegestellen oder Horten betreut wurden, um 98.200 höher als noch 2016. Trotzdem besteht in allen Altersgruppen eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. Bei Kindern unter Drei liegt diese bei gut 12 Prozentpunkten: 45,2 Prozent der Eltern wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind, es werden jedoch nur 33,1 Prozent der Kinder betreut. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Differenz bei 3 Prozentpunkten und bei den Grundschulkindern bis unter elf Jahren bei 7 Prozentpunkten.

Der Bund wird daher nicht nur mit dem Gute-KiTa-Gesetz für bessere Qualität sorgen, sondern auch auf den weiter steigenden Bedarf an Plätzen reagieren. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen für den Ausbau von Betreuungsplätzen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Hintergrund zu den Zahlen:

Für die dritte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 des Deutschen Jugendinstituts (DJI) die Datengrundlage. Unter www.fruehe-chancen.de/Betreuungszahlen sind die Betreuungszahlen in Deutschland und den Bundesländern in interaktiven Grafiken abrufbar.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2018

Rund 30.000 Menschen in Deutschland dürfen sich „Demenz Partner“ nennen. Seit heute (Montag) gehören auch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu. Sie besuchten gemeinsam einen Kurs der Initiative „Demenz Partner“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.. In diesen 90-minütigen Kursen wird Grundwissen über Demenzerkrankungen und den Umgang mit betroffenen Menschen vermittelt – zum Beispiel geht es um Kommunikationsregeln: So lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie Blickkontakt mit Erkrankten aufnehmen können und dass für die Kommunikation einfache, kurze Sätze wichtig sind.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Verständnis wecken und Berührungsängste abbauen – das sind zwei zentrale Ziele dieser Initiative. Ich bin froh, dass ich heute die Gelegenheit hatte diesen Kurs zu besuchen: Weil ich viel dazugelernt habe über Demenz und vor allem darüber, was das für die Betroffenen bedeutet. In manchen Familien stellt die Diagnose Demenz ja das ganze Leben auf den Kopf. Für die Betroffenen ist es wichtig, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Dem stehen oft aber Tabus und Vorurteile im Wege. Damit müssen wir aufräumen und alle noch stärker für das Thema Demenz sensibilisieren – zum Beispiel durch die Kurse der Initiative ‚Demenz Partner‘.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen dürfen wir nicht allein lassen. Wir müssen alle lernen, mit dieser Krankheit im Alltag umzugehen, sie zu erkennen und ihr mit viel Verständnis zu begegnen. Wenn wir diese Krankheit verschweigen oder tabuisieren, hilft das weder den Erkrankten noch ihren Familien. Wir können Demenz nur gemeinsam begegnen. Für mich war die Schulung lehrreich und interessant. Ich kann sie nur weiter empfehlen – es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen teilnehmen.“

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Ich freue mich sehr, dass die Ministerin und der Minister mit gutem Beispiel vorangegangen sind und sich für das Thema Demenz engagieren. Dies ist auch im Hinblick auf die weiteren Arbeiten auf politischer Ebene, wie zum Beispiel für die Weiterentwicklung der Allianz für Menschen mit Demenz ein wichtiges Zeichen.“

Gefördert wird „Demenz-Partner“ durch die gemeinnützige SKala-Initiative sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den bundesweit stattfindenden Kursen werden neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Wer an den kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker (Vergissmeinnicht), der ihn als "Demenz Partner" ausweist.

Die Initiative knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion „Dementia Friends“ an.

In Deutschland leben derzeit 1,7 Mio. Menschen mit Demenz und die Zahl nimmt um geschätzt 40.000 Personen pro Jahr zu. Für das Jahr 2050 wird die Zahl der Menschen mit der Diagnose Alzheimer oder einer anderen Demenzerkrankung auf über 3 Millionen Menschen geschätzt.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.demenz-partner.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bmfsfj.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.06.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Mehr Geld für das Familienministerium bedeutet mehr Geld in der Familienkasse. Die Botschaft an alle gemeinnützigen Vereine und Initiativen ist, dass ihre Arbeit mehr denn je gebraucht und gewürdigt wird.

„Es ist ein positives Signal, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Die steigenden Ausgaben für das Elterngeld und das ElterngeldPlus zeigen, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses, die die SPD letztes Jahr durchgesetzt hat, zahlt sich jetzt aus: Alleinerziehende, deren Ex-Partner sich aus der Verantwortung für ihre Kinder stehlen, erhalten jetzt unbefristet bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder den staatlichen Unterhaltsvorschuss (vorher maximal 72 Monate bis zum 12. Lebensjahr).

Mit dem Geld, das wir dem Familienministerium geben, fördern wir gleichzeitig den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen die vielen Tausend Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. So läuft das Programm ,Demokratie leben!‘ künftig unbefristet; das Programm ‚Menschen stärken Menschen wird ausgeweitet.

Diese familienfreundliche Politik werden wir Sozialdemokraten konsequent fortführen. Familienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben werden zur Verbesserung der Kita-Qualität – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.06.2018

Zur Veröffentlichung des Berichts "Bildung in Deutschland 2018" erklärt MargitStumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Der Bildungsbericht 2018 ist damit ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich mehr in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Das 10-Prozent-Ziel bei Bildungsausgaben ist noch immer nicht erreicht. Das trifft vor allem Kinder aus bildungsfernen Haushalten und von Alleinerziehenden besonders hart. Während die Bildungsbeteiligung weiter steigt, herrscht in Sachen Chancengerechtigkeit unverantwortlicher Stillstand.

Noch immer wächst jedes vierte Kind in Deutschland in bildungsbezogenen Risikolagen auf. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund und von Alleinerziehenden bleiben zu oft von Aufstieg durch Bildung ausgeschlossen. Sie werden häufiger krank, leben unzufriedener und verdienen weniger. Solange Herkunft derart gravierend über Zukunftschancen entscheidet, ist etwas gehörig faul in der selbsternannten Bildungsrepublik.

Die Bundesregierung muss ihre Arbeit machen und allen jungen Menschen von der Kita über die allgemeinbildende Schule und die Berufsschule bis zur Hochschule unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen und gute Lebensperspektiven ermöglichen. Damit die soziale und regionale Schere geschlossen und alle Potenziale gefördert werden können, muss der Bund nicht nur mehr Geld in die Hand nehmen, sondern auch die Grundlage für einen modernen Bildungsföderalismus schaffen.

Denn auch das zeigt der Bericht: Der zunehmenden Vielfalt in deutschen Kitas und Klassenzimmern können Bund und Länder nur gemeinsam gerecht werden. Der Ausbau von Ganztagsschulen, die Digitalisierung im Klassenzimmer und die Gewinnung von Fachkräften im Bildungsbereich dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Ein inklusives und durchlässiges Bildungssystem stärkt den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist damit bestes Mittel gegen nationalistischen Populismus und rassistische Ausgrenzung.

Davon profitiert jedes Kind und ganz besonders auch die Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.06.2018

Die Weltgesundheitsorganisation(WHO) hat angekündigt, Transsexualität und andere Diagnosen in Zusammenhang mit Trans*Identitäten aus dem Katalog der psychischen Krankheiten zu streichen. Dazu erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Der Entschluss der WHO ist ein Meilenstein für die Menschenrechte. Transsexuelle und transgeschlechtliche Personen sind nicht krank. Sie leben einfach ihr gutes Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Es ist also längst überfällig, dass die WHO dies auch in ihrem Katalog der psychischen Krankheiten berücksichtigt. Die Ankündigung ist ein wichtiger Beitrag zur psychischen Gesundheit. Leider hat die WHO gleichzeitig eine Diagnose für Trans*Kinder vor der Pubertät eingeführt. Das kritisieren wir scharf, denn Kinder brauchen keine aufgezwungenen diagnostischen Prozesse, sondern ein akzeptierendes Umfeld, das sie in ihrem So-Sein annimmt und stärkt.

Die Bundesregierung muss die Entscheidung der WHO zum Anlass nehmen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung zu ersetzen. Denn bisher werden transgeschlechtliche Menschen in Deutschland gezwungen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern. Das ist aber eine freie und selbstbestimmte Entscheidung. Wir brauchen einfache Verfahren zur Änderung des Personenstandes und Vornamens, ohne psychologische Zwangsgutachten.

Ebenso brauchen wir ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, bis Ende diesen Jahres das Personenstandsrecht zu überarbeiten und eine "Dritte Option" beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen. Leider ist aus dem Hause Seehofer bisher nur ein Schmalspur-Gesetz bekannt, das die großen Fragen geschlechtlicher Selbstbestimmung ignoriert. Wir werden gemeinsam mit den Verbänden weiter Druck machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.06.2018

Die Umsetzung von Kinderrechten in den geplanten Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für Flüchtlinge thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/2902). Darin erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Herausforderungen und Problemstellungen hinsichtlich der "besonderen Bedarfe" von Kindern und Jugendlichen die Bundesregierung bei der Implementierung der sogenannten Anker-Einrichtungen sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Ende Dezember 2017 hatten 641.320 Kinder alleinerziehender Eltern Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2175) mit. Zudem hätten 266.000 Kinder in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen. Rund 130.000 Kinder alleinerziehender Elternteile haben nach Angaben der Regierung im Jahr 2016 Wohngeld bezogen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Der FDP-Antrag zur "Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion" (19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.

Mehrheitlich lehnten die Experten die derzeitige Regelung, nach der der Bund 25 Prozent der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung bei kinderlosen Paaren übernimmt, wenn das Bundesland sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt, als ungerecht ab. Die Übernahme der Kosten dürfe nicht vom Wohnort eines Paares abhängen. Die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung dürfe auch nicht vom Einkommen eines Paares abhängen. Einkommensschwache Menschen seien nicht schlechtere Eltern als wohlhabende Menschen, sagte Inge Landgraf von Donum Vitae in Bayern. Die Medizinethikerin Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Boch sagte, dass es zwar keine moralische Verpflichtung gebe, fortpflanzungsmedizinische Leistungen für ungewollt kinderlose Paare bereitzustellen. Wenn dies jedoch geschehe, dann müsste dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen.

Unterschiedlich bewerteten jedoch die Experten die Frage, ob auch Alleinstehende und unverheiratete Paare in den Genuss einer Übernahme der Kosten kommen sollten. Der Medizinethiker Axel W. Bauer vom Universitätsklinikum Mannheim verwies darauf, dass bereits 2,34 Millionen Kinder bei Alleinerziehenden lebten. Die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden sei zwar zu würdigen. Es sei jedoch etwas völlig anderes, diese Situation mit Hilfe der Reproduktionstechnik planvoll herbei zu führen und dies auch noch staatlich zu finanzieren. Die Frauenärztin Ute Czeromin von der Kinderwunschpraxis Gelsenkirchen sprach sich ebenfalls gegen die Übernahme der Kosten bei Alleinstehenden aus. Kinder bräuchten Eltern, sagte sie. Diese müssten nicht zwangsläufig verheiratet sein, sollten sich aber eben beide für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Auch der Reproduktionsmediziner Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg argumentierte ähnlich. Er plädierte sogar dafür, eine Übernahme der Kosten nur für Eheleute zu gewähren.

Überwiegend kritisch hinterfragten die Sachverständigen die derzeit geltenden Unter- und Obergrenzen beim Alter von Frauen. Der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel von der Universitätsfrauenklinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf argumentierte, dass es keinen Grund gebe, eine Übernahme der Kosten nur Frauen ab 25 Jahren zu gewähren. Ebenso sei die Obergrenze von 40 Jahren willkürlich. Jürgen Krieg argumentierte, auch Frauen über 40 Jahre könnten prinzipiell schwanger werden und ein Kind austragen. Die Frage der Erfolgswahrscheinlichkeit müsse individuell von einem Arzt beurteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.448 vom 25.06.2018

Überwiegend skeptisch bewerten Sachverständige einen Gesetzentwurf (19/1174) der FDP-Fraktion zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Die FDP möchte die Regelungen für eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abschaffen. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf noch zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke plädiert in ihrem Antrag (19/2522) unter anderem für ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei Fragen der Personalbemessung und der Arbeitszeiten. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/2511), dass Beschäftigte im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihre Arbeitszeit selber regulieren können.

In der Anhörung verwies Beate Beermann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf den "ungünstigen Einfluss" längerer täglicher Arbeitszeiten auf das Unfallrisiko, die Produktivität und die Gesundheit der Beschäftigten. "Um abschalten zu können, ist eine bestimmte Ruhezeit einfach nötig", sagte sie. Kai Seiler, Leiter des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte, die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufweichung der Ruhezeiten sei "auf Dauer keine günstige Kombination". Denn dann müsse am Schlaf gekürzt werden, mit den bekannten gesundheitlichen Folgen, so Seiler. Beide Sachverständige verwiesen außerdem darauf, dass der heutige Rechtsrahmen genügend Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten biete. Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes lehnte auch Nadine Absenger vom Deutschen Gewerkschaftsbund ab. "Längere Arbeitszeiten erfordern längere Ruhezeiten. Wie soll das funktionieren, wenn man aber die Arbeitszeit ausdehnen und die Ruhezeit gleichzeitig verkürzen will?", fragte sie. Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte kritisierte, dass der FDP-Entwurf keinerlei Begrenzungspunkte sowohl für die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten enthalte. Dadurch löse sich die Korrelation zwischen Belastung und Dauer der Arbeit auf, sagte er.

Zustimmung zu dem Anliegen der FDP kam dagegen von den Arbeitgebern. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sagte, dies würde zu einer Entzerrung der Arbeitszeiten führen, sie könnten so einfacher über die Woche verteilt werden. "Die Arbeitszeit bleibt gleich, sie wird nur anders verteilt", versicherte Wolf. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte sich zustimmend. Das Arbeitszeitgesetz passe nicht mehr in die moderne Zeit und auch die Arbeitnehmer würde eine Flexibilisierung einfordern, sagte Dirk Wohlfeil vom HDE. Ablehnend äußerten sich beide Vertreter zu den Oppositionsanträgen. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiere den Betriebsräten schon heute ausreichend Mitspracherechte. "Es gibt keinerlei Bedarf, das noch auszudehnen", sagte Wolf. Dirk Wohlfeil ergänzte, die Dienstleistungsbranche müsse sich an den Wünschen der Kunden orientieren und entsprechend planen und könne nicht danach gehen, wann die Beschäftigten arbeiten wollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.445 vom 25.06.2018

Im Oktober 2017 waren 1,16 Millionen Erwerbstätige auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). 1,08 Millionen waren abhängig beschäftigt und 89.000 Personen waren selbständig tätig. Rund die Hälfte von ihnen lebte in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2804) auf eine Kleine Anfrage (19/2211) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.441 vom 25.06.2018

Seit 2009 ist die Zahl der Kinder gestiegen, die sonderpädagogisch gefördert werden. Waren es 1990 noch 483.267 Schüler, hatte sich die Zahl 2016 auf 523.813 Schüler erhöht. Damit ist die Förderquote von 6,032 Prozent auf 6,990 Prozent gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2685) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2067). Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass trotz des Rechts auf inklusive Bildung noch viel getan werden müsste, bis inklusive Bildung auch in Deutschland für alle Schüler Realität geworden sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.433 vom 21.06.2018

Die Bundesregierung arbeitet noch an der konkreten Ausgestaltung des angekündigten Baukindergeldes, mit dem Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Aus der Antwort (19/2684) auf eine Kleine Anfrage (19/2105) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass sowohl Voraussetzungen als auch Nachweise und Kontrollen noch in der Abstimmung sind.

Zugleich sieht die Bundesregierung Unterschiede zur früheren Eigenheimzulage, die vor mehr als zehn Jahren aus Kostengründen eingestellt wurde. Das Baukindergeld sei zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. "Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaubt zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Monitoring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten", heißt es weiter. Dem Staat gingen durch die Zulage den Angaben zufolge Milliarden Euro verloren – im Jahr 2006 beliefen sich die Mindereinnahmen auf mehr als 9,3 Milliarden Euro, 2005 waren es 10,2 Milliarden Euro, 2004 mehr als 10,8 Milliarden Euro. Die Summen beziehen sich auf Grundförderung, ökologische Zusatzförderung und Kinderzulage.

Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.431 vom 21.06.2018

Die möglichen Auswirkungen einer Akademisierung der Hebammenausbildung werden noch geprüft. 2015 wurde eine Modellklausel, die seit 2009 erstmals eine akademische Ausbildung der Hebammen zuließ, evaluiert, heißt es in der Antwort (19/2709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Ergebnis seien weitere Erkenntnisse notwendig, um die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung auf den beruflichen Alltag von Hebammen und deren Arbeitsmarkt beurteilen zu können. Die Modellklausel wurde in der Folge bis 2021 verlängert.

Die Hebammenausbildung muss den Angaben zufolge aufgrund von EU-Vorgaben novelliert werden. 2013 sei die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden. Dabei sei die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben worden. Die Richtlinie müsse bis zum 18. Januar 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung prüfe derzeit die Einzelheiten der Novelle. In einer begleitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe suche der Bund den Austausch mit Ländern über die Ausgestaltung der künftigen Hebammenausbildung. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird in zahlreichen europäischen Ländern eine Hebammenausbildung auf akademischem Niveau angeboten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.427 vom 20.06.2018

Die Fraktion Die Linke fordert die kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel würden ab dem 21. Lebensjahr nur dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn sie medizinisch notwendig seien, heißt es in einem Antrag (19/2699) der Fraktion. Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmethoden würden nicht übernommen

Auch Notfallkontrazeptiva werden nur nach der Beratung durch einen Arzt und mit Rezept von der GKV erstattet. Damit werde die seit 2015 geltende Rezeptfreiheit, die eine zeitnahe und niedrigschwellige Einnahme ermöglichen solle, für "sozial marginalisierte Frauen" faktisch wirkungslos.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufzunehmen. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein.

Dazu sollte den Versicherten ein monatliches Budget bereitgestellt werden, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl inklusive Kontrazeptiva abgerufen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.422 vom 18.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Hintergrund ist dem Entwurf (19/2665) zufolge, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zwar die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Eherecht beseitigt hat, die geltenden Abstammungsregeln daran aber noch nicht angepasst seien. Deshalb soll, so der Entwurf, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Zweitens eröffne die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.417 vom 14.06.2018

Für die Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II (ALG II) interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/2536) fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.414 vom 14.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über den Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/2504) möchte sie wissen, wie groß in den Bundesländern der zusätzliche Personalbedarf für die Kita-Betreuung, in der Hort- und Ganztagsschulbetreuung für Grundschulkinder und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist. Zudem wollen die Grünen über das Verhältnis von arbeitslosen Fachkräften und offenen Stellen unterrichtet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.406 vom 13.06.2018

Im Jahr 2014 hatten 19 000 von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 600 Steuerpflichtige mehr als 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 21.06.2018

Im Jahr 2017 haben 1,35 Millionen Mütter und 410 000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 7 % mehr Personen als im Jahr 2016. Während die Anzahl der Mütter mit Elterngeld um 6 % zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um gut 11 %.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 14.06.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Freitag fand im Rahmen des Bundesausschusses der AWO ein Festakt zum 40. Dienstjubiläum des AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler statt. Neben den knapp 100 Delegierten ließen sich zur großen Überraschung von Wolfgang Stadler dieses Ereignis auch prominente Gäste nicht nehmen, wie der BAG-Präsident Dr. Neher, der Präsident des Deutschen Vereins Johannes Fuchs, ver.di Vorstandsmitglied Sylvia Bühler, der Direktor des Deutschen Jugendinstituts Prof. Rauschenbach, der Präsident der AWO Ostwestfalen-Lippe Norbert Wellmann.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt dankte Wolfgang Stadler für sein 40 Jahre andauerndes Engagement im Sinne einer gerechteren und solidarischen Gesellschaft. Alle prominenten Gäste, die meisten von ihnen sind langjährige Wegbegleiter Wolfgang Stadlers, wollten ihm in so genannten Blitzstatements ihre Anerkennung zeigen. Neben amüsanten Anekdoten, wurde er vor allem als wichtiger Akteur der Zivilgesellschaft gewürdigt. Die dafür notwendige Glaubwürdigkeit hat er in seinem gesamten Berufsleben immer wieder bewiesen. Hervorgehoben wurde sein unermüdlicher Einsatz, gepaart mit seiner hohen Kompetenz, Kreativität und seinem Durchhaltevermögen. Inhaltlich wurden vor allem sein hoher Sachverstand in der Kinder- und Jugendhilfe und sein Engagement für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege betont.

Wolfgang Stadler ist seit 2010 Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes der AWO. Der gebürtige Duisburger, Jahrgang 1954, hat unmittelbar nach seinem Studium der Soziologie seinen Zivildienst bei der AWO verrichtet. Seitdem ist er der AWO eng verbunden, er leitete bei der AWO in Ostwestfalen-Lippe bis 1982 ein Weiterbildungswerk, wurde dann stellvertretender Bezirksgeschäftsführer, bis er von 1993-2009 Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes wurde. Er begründete 2006 den AWO ElternService – heute AWO lifebalance – und ist dort bis heute als Geschäftsführer tätig. Beim AWO Bundesverband liegen seine Schwerpunkte in den Themenbereichen Arbeit und Soziales, Kinder und Jugend und Verbandspolitik und-entwicklung. Wolfgang Stadler war maßgeblich verantwortlich dafür, dass in dem gesamten Verband der AWO 2017 verbindliche Richtlinien für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und –kontrolle eingeführt wurden. In den Jahren 20113 und 2014 war er Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

Anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Anzahl von Beschäftigten mit Mindestlohn erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„1,4 Mio. Menschen in Deutschland werden zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.Januar 2015 war ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Wahrheit ist aber auch: Der gesetzliche Mindestlohn ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es würden viel mehr Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, wenn seine Einhaltung schärfer kontrolliert und die zahlreichen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn endlich auf den Prüfstand gestellt würden. Es ist nicht hinnehmbar, dass langzeitarbeitslose Menschen in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. Dies öffnet einer „hire and fire“-Politik zu Lasten der langzeitarbeitslosen Menschen Tür und Tor und erschwert ihre langfristige Wiedereingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aus Sicht der AWO muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich angehoben werden. Seit eineinhalb Jahren verharrt er bei 8,84Euro, obgleich die Tariflöhne seit Anfang 2017 kräftig gestiegen sind. Vollzeitbeschäftigte erhalten bei einem Mindestlohn von 8,84Euro gerade einmal rund 47Prozent des aktuellen Durchschnittslohns in der Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AWO müsste der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr aber 12,19Euro pro Stunde betragen, damit Vollzeitbeschäftigte nach 45Beitragsjahren eine Rente in Höhe des Sozialhilfeniveaus erhalten. Beim gegenwärtigen Mindestlohn von 8,84 Euro müssen Vollzeitbeschäftigte hingegen mehr als 60Jahre arbeiten, um im Alter eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu erhalten. Deshalb muss die Bundesregierung unabhängig von der Mindestlohnhöhe auch bei der Rente sicherstellen, dass Niedrigverdienende im Alter ausreichend abgesichert sind. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – Schwerbehindertenstatistik zeigt erneuten Anstieg

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, leben derzeit rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. „Die Zahlen belegen, dass Deutschland mehr in Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung investieren muss. Der AWO Bundesverband fordert, dringend gesetzliche Regelungen bezüglich einer verpflichtenden Barrierefreiheit für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen festzuschreiben“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen muss endlich die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen garantiert werden.“

In Deutschland fehlt es an geeignetem barrierefreiem Wohnraum, passenden Arbeitsplätzen und an einem gleichberechtigten Zugang zu Reha-Maßnahmen besonders für ältere Betroffene. Schon Kinder mit Behinderungen werden mit Diskriminierung und Vorurteilen konfrontiert. So wird bspw. in einigen Bundesländern das inklusive Schulsystem in Frage gestellt bzw. es mangelt an qualifizierter Umsetzung. „Es gilt auch die Barrieren in den Köpfen durch gezielte Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu entkräften. Die grundsätzliche Voraussetzung für Teilhabe ist eine vollumfängliche Barrierefreiheit “, erklärt Brigitte Döcker. In diesem Sinne habe die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Initiativen, wie mehr barrierefreie Bahnhöfe, Förderprogramme für mehr kommunale Barrierefreiheit, Förderung von Modellvorhaben der beruflichen Rehabilitation und das Hinwirken auf mehr barrierefreie Angebote in Film und Fernsehen, ankündigte.

„Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ihren Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt Deutschlands leisten können, fordert die AWO Bund, Länder und Kommunen auf, mehr in Barrierefreiheit und Menschenrechte zu investieren. Die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, Dienstleitungen und Produkten muss verbessert werden", so Vorstandmitglied Döcker weiter. Die Arztpraxis um die Ecke nützt auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen nichts, wenn eine Treppe zum Eingang führt. Wie gut erreich- und nutzbar ist der Supermarkt für blinde Menschen, wenn es keinen Leitstreifen vom Gehweg zum Markt gibt und auch ein taktiler Übersichtsplan mit der Anordnung der Regale fehlt? Und wie können Menschen mit Lernschwierigkeiten am Geldautomaten Geld abheben, wenn die Bedienung der Automaten von Gerät zu Gerät variiert? „Der Handlungsbedarf ist noch immer erschreckend groß“, fast Döcker abschließend zusammen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.06.2018

Die Familienorganisationen der AGF fordern die Bundesregierung eindringlich auf, beim Treffen des Ministerrats am 21. Juni die europäische Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Dies erklären die Organisationen im Vorfeld des Treffens, bei dem über die Initiative der Europäischen Kommission entschieden wird und deren Verabschiedung noch nicht sicher ist.

„Das Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auf der europäischen Ebene die wichtigste und konkreteste Maßnahme für die Familien seit langem und enthält spürbare Verbesserungen für die Familien in Europa“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker. „Dies darf auf keinen Fall ausgerechnet an der deutschen Regierung scheitern, die doch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiges Ziel benannt hat.“

Die Familienorganisationen der AGF begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission ausdrücklich und unterstützen die geplante europäische Direktive, die wesentliche familienpolitische Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit für Eltern und pflegende Angehörige vorsieht. Die Verbände stellen fest, dass die Initiative wichtige Anliegen des Koalitionsvertrages unterstützt, wie zum Beispiel die partnerschaftlich ausgehandelte Aufgabenverteilung zwischen Eltern und in Familien mit Pflegeaufgaben. Zudem setze die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen für Väter, die vor diesem Hintergrund durchaus positiv seien. Eine Ablehnung des Pakets stünde daher im direkten Widerspruch zu den Verlautbarungen der Bundesregierung, sich für eine bessere Vereinbarkeit einzusetzen.

Die Familienorganisationen fordern die Bundesregierung daher eindringlich auf, das Maßnahmenpaket der EU-Kommission konstruktiv zu unterstützen und mit der Zustimmung des Pakets ein wichtiges Signal für Familienfreundlichkeit zu setzen, sowohl innerhalb der EU als auch mit Blick auf die deutsche Familienpolitik. Auf keinen Fall dürften die Inhalte der Erklärung weiter verwässert werden, wie dies in den bisherigen Ratsberatungen im Laufe der letzten Wochen und Monate bereits geschehen ist oder es gar zu einem Scheitern der Initiative kommen.

Zum Hintergrund: die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine neue Vereinbarkeitsrichtlinie (sogenanntes „Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ oder „Work-Life-Balance Package“) vorgelegt, die derzeit unter den EU Mitgliedstaaten abgestimmt wird. In ihm finden sich unter anderem Vorschläge für Eltern- sowie Väter und Mütterzeiten und Auszeiten für die Pflege von Angehörigen. Nach einem längeren Beratungsprozess findet nun am 21. Juni die Sitzung des Ministerrats statt. Parallel zum Prozess zwischen den Staaten beraten die Ausschüsse des EU-Parlaments, in denen sich eine große Unterstützung der Initiative durch das Europäische Parlament abzeichnet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 18.06.2018

Die Präsidenten der beiden christlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender. Beide Präsidenten erklären:

"Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen auch künftig nicht an unseren Grenzen zurückgewiesen werden. Wir sehen mit Sorge die politischen Forderungen nach einem deutschen Alleingang in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Die Bundesregierung muss Rücksicht auf unsere europäischen Partner und auf internationales Recht nehmen.

Wir begrüßen eine Reform der so genannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union. Sie darf aber nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Ein rechtsstaatliches Verfahren für Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet bleiben.

Dazu gehört die Klärung, welcher EU-Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das muss nach geltendem EU-Recht nicht zwingend das Land sein, in dem ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Diese rechtliche Überprüfung – etwa bei Fragen der Familienbindung oder des Kindeswohls – muss weiter möglich bleiben.

Die Überstellung eines Geflüchteten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat setzt zudem die offizielle Zustimmung dieses Staates voraus. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, riskiert, dass Schutzsuchende in der EU umherirren. Das kann und darf kein Ziel deutscher Politik sein. Es drohen Kettenreaktionen europäischer Partner, die weder humanitär noch politisch gewollt sein können.

Angesichts rückläufiger Zahlen von Asylbewerbern sehen wir keine Notlage, die ein schärferes Kontrollregime an den deutschen Grenzen erfordert. Dies würde die Freizügigkeit im Schengen-Raum gefährden und damit auch Wirtschaft und Arbeit in der Europäischen Union. Die europäische Integration ist ein Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent. Dieses in sieben Jahrzehnten errungene hohe Maß an Stabilität darf nicht kurzsichtigen politischen Interessen geopfert werden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.06.2018

Für eine solidarische Lösung in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik

Angesichts der stockenden Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und der aufgeheizten Diskussion in Deutschland rufen Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland die Europäische Union auf, sich beim kommenden EU-Ratsgipfel auf die Vision eines geeinten Europas der Menschenrechte zurückzubesinnen. "Es ist ein Bruch mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, unsolidarisch und bedenklich kurzsichtig, dass einige EU- Regierungen sich weigern, überhaupt noch Schutzsuchende aufzunehmen. Damit wird ein Grundgedanke der EU leichtfertig aufgegeben, um kurzfristig innenpolitischen Druck abzuleiten.

So schieben wir die globale Verantwortung für die Folgen von Krieg und Gewalt von uns weg, während wir gleichzeitig davon reden, dass wir mehr globale Verantwortung übernehmen müssen", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Das evangelische Hilfswerk und die Diakonie Deutschland erfüllt diese Entwicklung mit großer Sorge.

Die aktuelle Reform des GEAS zielt darauf, Asylsuchende in "sichere Drittstaaten" abzuweisen. Darüber hinaus werden Auffanglager für Flüchtlinge im Westbalkan und in Nordafrika diskutiert. Auch in der innenpolitischen Debatte dominieren diese Forderungen. Die rechtstaatliche Notwendigkeit der Überprüfung aller Einzelfälle gerät so mehr und mehr in den Hintergrund.

"Dies hat zu einer gefährlichen und fahrlässigen Emotionalisierung der Debatte auf Kosten der Schutzbedürftigen geführt und könnte eine Kettenreaktion nationaler Alleingänge in Gang setzen", sagt Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland: "Wir müssen diese verheerende Abwärtsspirale im Flüchtlingsschutz stoppen. Vor allem den Bedürftigsten dürfen wir nicht verweigern Asyl zu bekommen, wenn Europa ein Europa der Menschenrechte bleiben will. Konzeptionelle Schnellschüsse wie Auffanglager außerhalb der EU mit völlig ungeklärten Rechtsgrundlagen tragen eher zur Verunklarung als zur Klärung der in der Tat drängenden Fragen bei."

Eine nachhaltige und faire Einigung über die Verteilung Schutzsuchender ist im Dublin-System nicht in Sicht. Lilie: "Zurückweisungen an der Grenze oder bilaterale Abkommen sind keine Lösung, Schutzsuchende gerecht auf die EU-Länder zu verteilen. So wird die Spaltung der EU nur weiter vorangetrieben. Die Probleme der Dublin-Verordnung sind nicht neu, das Prinzip der Zuständigkeit durch Ersteinreise hat schon immer zu einer unfairen Verteilung geführt." Die EU müsse endlich zu einer Sachpolitik zurückkehren, die nicht nur die nächsten Wahlen vor Augen habe, sondern einen echten Interessenausgleich der Mitgliedstaaten herstelle und auch Familie und sonstige Bindungen der Asylsuchenden berücksichtige.

Aktuell stellt die EU-Kommission ihren Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vor. Darin koppelt sie gezielt Entwicklungsprogramme für afrikanische Staaten an Migrationskontrolle. Verstärkter Grenzschutz bedeutet oftmals die militärische Aufrüstung autokratischer Regime mit Geldern aus der Entwicklungszusammenarbeit. "Statt nachhaltige Perspektiven zu schaffen, wie es Kernaufgabe der Entwicklungspolitik ist, soll kurzfristig die Zahl neuankommender Geflüchteter gesenkt werden – unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Diskriminierungen in den ‚Partnerstaaten’", sagt Füllkrug-Weitzel. Diese Politik stärke Autokraten und schaffe kurz- und mittelfristig zusätzliche Fluchtgründe, sie sei mithin kurzsichtig. "Eine zukunftsfähige Politik hingegen muss den Menschen in ihrer Heimat eine dauerhafte Perspektive bieten. Hierfür wären etwa eine energischere Klimaschutzpolitik und eine fairere Handelspolitik viel aussichtsreicher", so die Präsidentin von Brot für die Welt.

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für den Flüchtlingsschutz und ein starkes Recht auf Asyl einzutreten. Auf UN-Ebene müssen die Verhandlungen zum Global Compact on Refugees im Geist der internationalen Kooperation und Solidarität vorangetrieben werden.

Die Diakonie Deutschland hat – mit Expertise von Brot für die Welt – am 16.04.2018 im Innenausschuss des Bundestages zur aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Stellung genommen: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2018

"Die 100 Tage Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Frauen- und Gleichstellungspolitik ist durchwachsen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Mit der Brückenteilzeit hat ein wichtiges und längst überfälliges Vorhaben zur Beendigung der Teilzeitfalle das Bundeskabinett passiert. Für wesentliche gleichstellungsrelevante Vorhaben, wie ein Kita-Qualitätsgesetz und Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind erste Weichenstellungen erkennbar. Die Leerstellen im Koalitionsvertrag bleiben bestehen, dies sind zum Beispiel die Themen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit und das Steuerrecht.

Gleichstellung ist ein Querschnittsthema – dies muss in der Handschrift aller Ressorts der Bundesregierung sichtbar werden und sich sowohl inhaltlich als auch personell abbilden. Bezogen auf Spitzenämter der Politik hat auch diese Bundesregierung die paritätische Teilhabe von Frauen nicht annähernd erreicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.06.2018, gekürzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 13. Sitzung am 6. Juni 2018 beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum sogenannten Wechselmodell durchzuführen. Dazu liegen u.a. Anträge der Fraktionen FDP und DIE LINKE vor, die sich mit der Frage der Kinderbetreuung im Wechselmodell nach Trennung und Scheidung beschäftigen. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) diese Initiativen. "Die aktuelle Forderung, das Wechselmodell als Leitbild oder als gesetzlichen Regelfall festzuschreiben, ist allerdings keine Lösung", so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Zwar kann auch in Konfliktfällen eine gemeinsame Betreuung gerichtlich angeordnet werden; entscheidend ist im Streitfall allein das Kindeswohl. Dazu fehlt es aber an empirischen Untersuchungen, gerade zu dem in diesem Zusammenhang gern herangezogenen Kindeswillen, so die Fachkommission des djb. Es gibt keine zuverlässigen Studien, ob und unter welchen Bedingungen Wechselmodelle dem Kindeswohl entsprechen, etwa inwieweit Kinder die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile in zwei verschiedenen Wohnungen und die damit verbundenen häufigen Wechsel vom einen Haushalt in den anderen dauerhaft mittragen. Gleiches gilt für die Frage, ob sich ein etwaiger Wunsch ab einem bestimmbaren Alter erschöpft. Häufig zeigen sich erst in der praktischen Umsetzung dieses Betreuungsmodells dessen tatsächliche Defizite. Das Wechselmodell eignet sich deshalb nicht als Regelvorgabe für alle Kinder und Familien.

Darüber hinaus ist die Frage des Unterhalts und dessen Durchsetzung derzeit nicht zufriedenstellend gelöst. Das Wechselmodell darf nicht als Geschenk an den barunterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel noch immer der Vater, missverstanden werden. Denn Kinder brauchen beides – sowohl finanzielle Versorgung als auch Pflege, Erziehung und Betreuung. Das Unterhaltsrecht bietet zahlungsunwilligen Unterhaltsverpflichteten derzeit Anreize, sich über das Wechselmodell ihren Unterhaltspflichten zu entziehen, ohne echte Erziehungsverantwortung übernehmen zu wollen.

Entscheidend ist, den Bedarf des Kindes sicherzustellen und abzudecken. Allein die Betreuung genügt nicht. Besonders deutlich wird diese Problematik in den Fällen, in denen ein oder beide Elternteile Arbeitslosengeld II beziehen.

Unterhalts- und Existenzsicherungsrecht müssen gemeinsame Betreuungsmodelle (bis hin zum Wechselmodell) ermöglichen und dabei den Bedarf von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, verlässlich absichern.

Fazit: Nicht das Wechselmodell steht zur Diskussion, sondern Unterhalt und Existenzsicherung. Die Präsidentin des djb betont: "Der Gesetzgeber ist gefordert, Mütter und Väter, die trotz Trennung gemeinsame Sorgeverantwortung übernehmen wollen, zu unterstützen und entsprechende für die Kinder passende Rahmenbedingungen zu gewährleisten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.06.2018

Teilzeit ist für viele zur "Teilzeitfalle" geworden: "Einmal Teilzeit" bedeutete bisher oft "immer Teilzeit" – und dies stellt eine wesentliche Ursache für den Gender Pay Gap und den Gender Pension Gap dar. Längst überfällig war daher die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeitarbeit und ein leichter als bisher durchsetzbarer Anspruch für unbefristet in Teilzeit Beschäftigte auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass es endlich gelungen ist, den Widerstand aus der Wirtschaft und der Union gegen den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu überwinden und zu einem Kabinettsbeschluss zu kommen. Das nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetz löst zwar nicht alle Probleme von unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten. Aber ein befristeter Anspruch auf Teilzeit und die damit verbundene Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen auf Rückkehr zu Vollzeit ist ein wichtiger erster Schritt.

Bedeutsam ist auch die Vervollständigung dieses Anspruchs um eine effektivere Ausgestaltung des Rechts auf Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält. Dieser Punkt war besonders umstritten und es konnte auch nur eine Minimallösung erreicht werden.

Aber auch hier gilt: Kleine Schritte sind besser als keine Schritte! Zumindest ist es zu einem Teil gelungen, die Rechtsstellung auch derjenigen zu verbessern, die von Beginn an nur einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen wollten oder konnten.

Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig stellt fest: "Teilzeitarbeit wird ganz überwiegend von Frauen geleistet. Denn sie sind es, die familiäre und andere Sorgeverpflichtungen überwiegend übernehmen, weshalb Erwerbstätigkeit oft nur in Teilzeit möglich erscheint. Der Kampf gegen die ‚Teilzeitfalle‘ ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüßen."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schlägt die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich normiert, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die heutige Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug als menschenrechtliche Katastrophe. Die Kinderrechtsorganisation ist enttäuscht darüber, dass der Bundestag die zahlreichen Kritikpunkte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und vielen Bundesländern ignoriert hat und das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte aushebelt. Ein vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass das Gesetz mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Es missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen. Es wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Gerade geflüchtete Kinder sind auf besonderen Schutz angewiesen. Es ist eine menschenrechtliche Katastrophe, wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt das Familiennachzugsneuregelungsgesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft das Gesetz insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag an die Bundesregierung, die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung zu nutzen. "Es darf kein ,Weiter so‘ in der Familienförderung, sondern es muss eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland geben. Es müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da reichen die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht aus. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung. Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor fast zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. "Gerade durch die politische Kleinrechnung der Regelsätze wird armen Menschen in Deutschland das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Sozialexperten haben unlängst ermittelt, dass die Bundesregierung durch das Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro spart. Es hilft also nicht ein Herumdoktern an Sonderbedarfen oder minimale Erhöhungen des Regelsatzes, sondern es braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit", so Krüger weiter.

Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.06.2018

Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken

Anlässlich der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht aufgreift.

Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.

Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs- und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.06.2018

Heute regiert die große Regierungskoalition seit 100 Tagen. Nach den Medienberichten dominiert der Streit um Flüchtlinge zwischen CDU und CSU die Koalition. "Wir fragen uns: war da noch wer und etwas anderes?" verleiht Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ihrer Irritation Ausdruck. "Seit Jahren steigen die Armutszahlen in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. 3 Millionen Kinder und mehr als jede dritte Alleinerziehende leben in Armut. Die prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch. Es gibt genug Handlungsbedarf in der Armutsbekämpfung." Statt die wichtigen sozialpolitischen Themen anzupacken, zerlege sich die Union in der Frage, wie man Menschen in Not am Besten abwehren kann und die SPD sehe staunend zu.

Im Koalitionsvertrag gebe es immerhin ein paar Ansatzpunkte im Kampf gegen Kinderarmut. "Das Mittagessen in den Schulen soll für arme Kinder kostenlos sein, das Schulbedarfspaket solle erhöht werden. So steht es im Koalitionsvertrag würde diese Unterstützung direkt bei den Ärmsten ankommen.

"Statt an dieser Stelle mit einem Sofortprogramm für schnelle Hilfe zu sorgen, schiebt die Koalition Maßnahmen gegen Kinderarmut auf die lange Bank", kritisiert Eschen. Stattdessen wurde das Kindergeld erhöht und direkt auf Hartz IV angerechnet, so kommt von der Hilfe bei den Hilfsbedürftigen nichts an. "Auch die Reform des Kinderzuschlags steckt noch in den Kinderschuhen", beobachtet die Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. Die angekündigte Entbürokratisierung familienpolitischer Leistungen sei nur noch ein lauwarmer Prüfauftrag ans Ministerium.

Eine weitere besondere Notsituation zeichnet sich auf dem Wohnungsmarkt ab.

Immer mehr Menschen können sich die steigenden Mietkosten nicht mehr leisten, Menschen, die bereits in Armut sind, finden keine Bleibe oder werden von Mietwucher überrascht. Vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten ist die Lage alarmierend.

Die Gesundheitsversorgung muss ebenfalls zugänglicher werden.

Vor allem auf dem Gesundheitssektor wird deutlich, dass Armut und Gesundheit eng verknüpft sind. Die Präventionsmaßnahmen und die niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus. Studien belegen deutlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit bzw. der Höhe der Lebenserwartung gibt.

Insgesamt gäbe es einen hohen Handlungsbedarf, um Armut zu überwinden.

"Existenzsicherende Regelsätze, eine Ende existenzbedrohlicher Sanktionen, klare Regeln für gute Arbeit, eine soziale Beschäftigungsförderung nicht erst nach Jahren der Arbeitslosigkeit und ein höherer Mindestlohn – das sind nur einige Stichworte für eine dringend notwendige sozialpolitische Agenda", fasst Eschen zusammen. "Statt dem Schwesterstreit zuzusehen, fordern wir die SPD auf, ihr soziales Profil zu schärfen und sich darauf zu fokussieren. Es kann nicht sein, dass Hilfen für die Ärmsten in Deutschland im Unionsstreit einfach vergessen werden und ansonsten so getan wird, als wäre die Hauptbedrohung für die in Deutschland Lebenden die Hilfe für Menschen in Not." Vielmehr sei eine entschlossene Sozialpolitik gefragt. Außerdem soll die Große Koalition nach 100 Tagen an ihr Versprechen erinnert werden, nah an den Menschen und ihren sozialen Bedürfnissen zu sein und auf diese einzugehen. Eschen: "Soziale Politik ist die beste Hilfe gegen soziale Verunsicherung. Es wäre an der Großen Koalition, das nun endlich deutlich zu machen."

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 21.06.2018

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der „Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz“, darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift „Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa“ sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an nationalen oder europäischen Grenzen aus. Der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren müsse gewährleistet sein. Vorschläge, Schutzsuchende in nordafrikanische Staaten und damit vor Europas Grenzen „aus- bzw. zwischenzulagern“ und nur gezielt einige Menschen im Rahmen besonderer Programme aufzunehmen, seien keine akzeptable Lösung. „Das individuelle Recht auf Asyl kann nicht durch die Aufnahme einiger weniger Ausgewählter ersetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Organisationen eint die große Sorge, „dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als vielmehr dem Schutz der Grenzen dient.“ Trotz anhaltender Konflikte in Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar oder Somalia und weltweit steigender Flüchtlingszahlen, fänden schon jetzt immer weniger Flüchtlinge in Europa und Deutschland Schutz. Am Umgang mit Flüchtlingen zeige sich jedoch, wie verlässlich das Versprechen Europas sei, die Menschenrechte einzuhalten, heißt es in der Erklärung. Die Bundesregierung müsse klar Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa übernehmen. Die „solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung“ seien das Gebot der Stunde.

Insbesondere angesichts der dramatisch zugespitzten Situation im Mittelmeer warnt das Bündnis vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, endlich wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten: „Wir fordern die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer und ihre Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen.“ Zivile Seenotrettungsorganisationen dürften nicht an ihrer Arbeit gehindert werden. „Das Recht auf Leben gilt auch auf Hoher See.“

Die Erklärung finden Sie als pdf zum Download hier: https://www.der-paritaetische.de/presse/eu-gipfel-breites-buendnis-fordert-von-bundesregierung-verantwortung-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-d/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.06.2018

Als „völlig unzureichend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die leichte Erhöhung des Mindestlohns um gerade einmal 35 Cent auf 9,19 Euro. Der Paritätische fordert einen Mindestlohn von mindestens 12,63 Euro.

Die Erhöhung sei selbstverständlich begrüßenswert, erklärt der Paritätische, doch sei der Mindestlohn mit 9,19 Euro armutspolitisch nach wie vor kaum relevant. „Dieser Mindestlohn schützt nicht vor Armut“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Schon bei Single-Haushalten sei der Abstand zu Hartz IV selbst bei Vollzeitbeschäftigten nicht allzu hoch. Bei Haushalten mit Kindern werde die Grundsicherungsschwelle endgültig nicht mehr erreicht.

Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang auch an den Arbeitgeberverbänden. „Die mittlerweile ritualisierten Krisenszenarien und Unkenrufe, mit denen die Arbeitgeber jegliche armutsfeste Anpassung des Mindestlohns verhindern wollen, sind schon peinlich, betrachten wir die gesamtwirtschaftliche Lage“, so Schneider.

Als Maßstab für einen angemessenen Mindestlohn schlägt der Verband die zu erwartende Rente nach 45 Versicherungsjahren vor, die auch bei Mindestlohn oberhalb des Mindestlohns liegen müsse. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums wären dies derzeit 12,63 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. schaut auf 100 Tage Koalitionsarbeit und sieht vor allem eine Fokussierung auf das Thema Migration, das zudem einseitig als Bedrohung und Sicherheitsrisiko dargestellt wird. Es wird Zeit für eine Regierungsarbeit, die weitere wichtige gesellschaftliche Themen aufnimmt und sich für alle Familien stark macht.

Wir haben lange auf die Regierungsbildung warten müssen. Wir haben auch sehr genau hingeschaut auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die vor allem binationale und zugewanderte Familien betreffen. Wir haben uns für eine menschenrechtskonforme, familienfreundliche und weltoffene Politik positioniert. Nach den ersten 100 Tagen Koalition stellen wir fest: „Themen wie der begrenzte Familiennachzug, Ankerzentren, ein Migrations-Masterplan, der bislang nicht öffentlich ist, aber vehement für Streit sorgt, lassen die Koalitionsarbeit menschenrechtlich in einer Schieflage und vor allem thematisch in einer einseitigen und negativen Fokussierung zurück“, resümiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes.

„Dieser negative Blick auf Migration verkennt die Realität einer vielfältigen und offenen Gesellschaft und schadet letztendlich einem friedlichen Zusammenleben.

Wir fordern stattdessen den Fokus auf Maßnahmen zu richten, die ein gelingendes interkulturelles Zusammenleben stärken und die gesellschaftliche Teilhabe voranbringen. Es gilt die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst zu verbessern.

Wir sehen viele weitere dringliche Fragen wie: Familien zu stärken und monetär zu entlasten, die Armut zu bekämpfen und die prekäre Wohnsituation in den Städten anzugehen, die Kinderbetreuung zu verbessern und die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Das Gesetz zur Verbesserung der Kita-Qualität ist ein Schritt in die richtige Richtung, für mehr Bildungsgerechtigkeit sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Die Menschen brauchen ein verlässliches und auf ihre Lebensbedürfnisse ausgerichtetes Regierungshandeln. Es ist Zeit, interne parteipolitische Querelen endlich einzustellen.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. verwehrt sich gegen den wachsenden sogenannten Scheineheverdacht und die Kriminalisierung von binationalen und internationalen Paaren.

Im Zuge von Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und der kontroversen Diskussion über Ankerzentren wird nun wieder einmal die „Keule“ Scheinehe hervorgekramt. Das bedeutet ganz konkret, dass immer mehr binationale Ehen unter Generalverdacht gestellt werden. Verdächtigt werden die binationalen Paare, nur zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels zu heiraten. Ihnen wird die Beweislast auferlegt, aus den „richtigen“ Gründen zu heiraten. Um das zu beweisen, müssen sie teilweise sehr intime Befragungen und Eingriffe in ihre Privatsphäre über sich ergehen lassen.

Ein zukunftsfähiges, offenes und modernes Deutschland schätzt seine interkulturelle Gesellschaft und weiß, dass gerade in binationalen Paaren und Familien eine große integrative Kraft liegt. Diese zu kriminalisieren, ist ein absolut falsches Signal für ein erfolgreiches Zusammenleben.

„Der grundgesetzlich verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie wird in der aktuellen Visavergabepraxis und im Erwerb eines Aufenthaltstitels viel zu oft missachtet“, kritisiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. „Wir erleben in unserer Beratung wieder verstärkt, dass binationale Paare verdächtigt werden, illegale Migration zu betreiben.“

Im Jahr 2017 wurden 30 Fälle eines Verdachts (!) auf sogenannte Scheinehe von der Bundespolizei erfasst (Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/2220). In der medialen Öffentlichkeit wird mit der wachsenden Fokussierung auf wenige Fälle jedoch ein Bild der massenhaften Bedrohung auch durch binationale Paare vermittelt. Als Vergleich: man verdächtigt auch nicht generell alle Fahrer eines Fahrzeuges in einer Großstadt einer fehlenden Fahrerlaubnis. Ja, man würde einige wenige identifizieren, aber der Großteil fährt zu Recht das Fahrzeug.

„Das ist diskriminierend und alarmierend. Es muss aufhören, dass binationale Paare neben den vielen rechtlichen Herausforderungen und Schwierigkeiten (bspw. dem Sprachnachweis vor Einreise) auch noch diesen unerhörten Verdächtigungen ausgesetzt sind“, so Stöcker-Zafari. Dabei muss es auch den zuständigen Behörden bewusst sein, dass sie sich nicht zum Spielball populistischer Kräfte machen lassen dürfen. Gerade strukturelle Diskriminierung wird durch solche Verstärkungen in der Überprüfungspraxis verfestigt und nicht reduziert – ein Unterfangen, das nicht zuletzt in der gestrigen Integrationskonferenz im Bundeskanzleramtes als wichtiger Fokus gesehen wurde.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 14.06.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 05.Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde sollen die Beschäftigte in Deutschland ab 2019 erhalten, 9,35 euro ab 2020. So hat es die Mindeslohnkommission diese Woche festgelegt.

Wie hat sich der 2015 eingeführte Mindestlohn bisher auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt? Was hat er für die Menschen in unterschiedlichen Branchen und aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gebracht? Welche Verteilungseffekte hat die Mindestlohneinführung mit sich gebracht und wie hat sich die Arbeitszufriedenheit verändert?

Im Projekt „Evaluation des Mindestlohns in Deutschland“ (EVA-MIN) haben WissenschaftlerInnen des Sozio-oekonomischen Panel am DIW Berlin gemeinsam mit Forschenden der Universität Potsdam und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Auswirkungen des Mindestlohns untersucht. Ihre wichtigsten Ergebnisse stellen Sie vor:

auf der Konferenz zur „Evaluierung des Mindestlohns“ am Mittwoch, den 4. und Donnerstag, den 5. Juli 2018 im DIW Berlin, Mohrenstraße 58, 10117 Berlin

Das genaue Programm finden Sie hier: https://eva-min.soep.de/?p=571

Wir bitten um Anmeldung unter presse@diw.de.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Berlin

Auf dem Podium sitzen:

  • Diana Golze, Brandenburger Arbeits- und Sozialministerin
  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Kindheitsforscherin, Goethe-Universität Frankfurt
  • Dr. Holger Stichnoth, ZEW Mannheim
  • Dr. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung

Moderiert wird die Diskussion von Ute Holzhey, rbb. Im Rahmen der Inforadiosendung „Das Forum“ wird der rbb die Veranstaltung am 08.07.2018 ausstrahlen.

Nähere Informationen finden sich hier: https://www.inforadio.de/medienpartnerschaften/teaser_podiumsdiskussion/kinder-haben-ein-recht-auf-gutes-leben–.html

Termin:19.September 2018

Veranstalter: Deutscher Bundesjungendring

Ort: Duisburg

Während über (Kinder)Armut in Gesellschaft, Politik und Verwaltung zunehmend diskutiert wird, wird Jugendarmut als eigenständiges, separat zu betrachtendes Phänomen kaum wahrgenommen. Beim Fachtag am 19. September 2018 soll sichüber Ursachen und Folgen ausgetauscht werden, über den Umgang mit Jugendarmut und mit Maßnahmen gegen Jugendarmut.

Gerade für junge Menschen bedeutet Armut oft Verlust persönlicher Zukunftsperspektiven, sie verlieren das Vertrauen in die Gesellschaft und in sich selbst. Dabei sind sie ohnehin in einer Lebensphase mit entscheidenden Umbrüchen am Anfang ihres eigenständigen Lebensweges.

Über Jugendarmut im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs wird Professor Dr. Christoph Butterwegge sprechen. Als Dozent war er an der Universität zu Köln (Humanwissenschaftliche Fakultät – Politikwissenschaft) beschäftigt, ist inzwischen erimitiert und beschäft sich weiter intensiv mit sozialen Fragen und als einer der wenigen Wissenschaftler explizit mit Jugendarmut. Ein weiterer Impuls nennt Zahlen und Fakten zum Stand der Jugendarmut in Deutschland.

Geplant sind Workshops zu folgenden Them

  • Übergänge: Armutsrisiken zwischen Schule, Ausbildung und Beruf
  • Kann ich mir nicht leisten: Zum Umgang mit Armut und deren Folgen
  • Solidarität erleben: Empowerment durch die Jugend(verbands)arbeit

Die Abschlussdiskussion trägt den Titel „Armutskreislauf überwinden?!“. In Tischrunden wird mit Expert_innen aus Politik und Gesellschaft über Herausforderungen und Strategien zur Bekämpfung der Jugendarmut diskutiert.

Der Fachtag richtet sich an Expert_innen und Multiplaktor_innen aus dem Feld der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.

Zur Anmeldung.

Termin:19. – 20.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Wiesbaden

Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Was aber bedeutet Partnerschaft genau? Wie können sich Eltern und pädagogische Fachkräfte oder Tagespflegepersonen in ihren Perspektiven, Aufgaben und Kompetenzen sinnvoll ergänzen? Welche Formen der Kooperation mit Eltern sind notwendig? Und nicht zuletzt: was tun, wenn es zu Konflikten kommt? Auf der Tagung wird erörtert, wie eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen kann, welche Aufgaben Fachkräfte, Leitungen und Träger haben und was die Politik tun sollte.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung gehören: Daniela Kobelt Neuhaus, Karl Kübel Stiftung (Wie Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita/Kindertagespflege gelingt); Prof‘in Dr. Tanja Betz, Goethe-Universität Frankfurt am Main (Familie und Kita: Zusammenarbeit ungleicher Partner); Dr. Thomas Meysen, International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kindertagesbetreuung aus juristischer Perspektive); Prof‘in Dr. Birgit Leyendecker, Ruhr-Universität Bochum (Zusammenarbeit zwischen zugewanderten Familien und Kita); Prof’in Dr. Rahel Dreyer, Alice Salomon Hochschule Berlin (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita aus Sicht des Kindes); Claudia Ullrich-Runge, Deutsches Jugendinstitut, Halle (Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen); Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Deutsches Jugendinstitut, München (Erziehungspartnerschaft: die Perspektiven der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte auf frühe Bildung und Elternkooperation).

Online-Anmeldung unter: http://www.fruehe-kindheit-online.de/index.php?cat=c13_Jahrestagung-2018-Jahrestagung-2018.html

AUS DEM ZFF

Eine gerechte Familienförderung muss sich nach Ansicht des ZFF an den Familien und ihren tatsächlichen Lebensweisen orientieren und vor Armut schützen. Davon ist das System der ehe- und familienbezogenen Leistungen aber derzeit weit entfernt: Fast 3 Millionen Kinder- und Jugendliche sind von Armut bedroht. Aus diesem Grund positioniert sich das ZFF zu der Frage, wie die Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verlässlich, gerecht und zukunftsweisend gelingen kann.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Trotz dieser langjährigen Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen und nimmt damit das Kindergesicht der Armut in Kauf. Vor allem die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträge läuft einer gerechten Familienförderung diametral entgegen. Durch die Kinderfreibeträge werden vor allem gutverdienenden Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Das Kindergeld ist zwar eine bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen verrechnet wird. Unter dem Strich haben Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende nichts von einer Erhöhung. Das duale System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen zementiert damit die Ungerechtigkeiten des heutigen Systems monetärerer Leistungen und stellt eine Förderung mit der Gießkanne dar!“

Christiane Reckmann weiter:

„Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Wie dies gelingen kann, möchte das ZFF mit dem nun vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier darlegen. Einerseits möchten wir einen Überblick über das derzeitigen System der Familienförderung liefern und Ungerechtigkeiten aufzeigen, andererseits kurz-, mittel-, bis langfristige Handlungsoptionen auf dem Weg zu einer gerechten und existenzsichernden Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung beschreiben.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie u> herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.06.2018

Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ statt. Gut 80 Fachleute und Interessierte werden teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen.

Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Familien sind zentral für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie müssen in ihrer Sorge für sich und andere umfassend gestärkt werden: Durch gute Kitas, Kindertagespflege und Hortplätze, durch Familienbegleitung und –Beratung, durch finanzielle Entlastungen und durch die Schaffung zeitlicher Freiräume. Eine gute Familienpolitik muss alle Familien und ihre Bedürfnisse im Blick behalten, unabhängig vom gelebten Familienmodell oder der sexuellen Identität der Familienmitglieder.“

Gabriela Lünsmann, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unterstreicht: „Familienleben ist vielfältig: Viele Kinder wachsen hierzulande in Regenbogenfamilien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* oder intergeschlechtlichen Elternteil auf. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf aber bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert:

„Seit Jahren können wir eine Pluralisierung von Familienformen beobachten, der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien nimmt zu – Vielfalt Familie ist längst gesellschaftliche Realität. Zugleich orientieren sich viele Rechtsbereiche, aber auch gesellschaftliche Vorstellungen über „die Familie“ nach wie vor an einem traditionellen Familienbild. Es liegt in öffentlicher Verantwortung, Familien in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel zu akzeptieren und sie durch gute rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen. Nur so können wir uns auf den Weg zu einer vielfaltssensiblen und inklusiven Familienpolitik machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.06.2018

AKTUELLES

Aus seiner Praxiserfahrung heraus nimmt der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wahr, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kindesentführungen, Kinderschutz und auch Platzierung im Ausland konfrontiert sind.

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund legt der Deutsche Verein nun eine Handreichung für die grenzüberschreitende Einzelfallarbeit vor. Die Handreichung zeigt anhand von Beispielen Handlungswege zu typischen Fallkonstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen.

Sie finden die Handreichung auf der Webseite des Deutschen Vereins unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2018-handreichung-zur-grenzueberschreitenden-einzelfallarbeit-in-der-kinder-und-jugendhilfe-2986,1375,1000.html

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ZFF-Info 10/2018

SCHWERPUNKT: Sanktionen bei Hartz IV

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Sanktionspraxis bei Hartz IV erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Sanktionspraxis in den Jobcentern nicht mehr haltbar ist. Sieben von zehn Sachverständigen sprechen sich für eine Entschärfung der Sanktionsregeln oder sogar für eine vollständige Abschaffung aus. Die Bundesregierung darf die warnenden Stimmen aus der Wissenschaft und der Verbändelandschaft nicht länger ignorieren. Arbeitsminister Heil hat angekündigt, die Sanktionen kritisch zu überprüfen. Das darf nicht länger auf sich warten lassen.

Menschen das Existenzminimum zu nehmen, geht gar nicht. Die Sanktionen in der sozialen Grundsicherung schaffen ein Klima der Angst. Wenn das gesetzlich garantierte – eh schon auf Kante genähte – Existenzminimum gekürzt oder gar komplett gestrichen wird, dann kann kein Vertrauen zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern entstehen. Sanktionen führen vielmehr zu sozialen Härten bis hin zur Wohnungslosigkeit. Sie basieren auf der falschen Annahme, Erwerbslosigkeit sei individuelles Versagen. Fakt ist aber, dass ausreichende Arbeitsplätze, gerade für Langzeitarbeitslose, und individuelle Qualifizierungsangebote fehlen.

Die Bundesregierung sollte die Jobcenter bedarfsdeckend ausstatten und die Fördermaßnahmen verbessern, statt an der unwürdigen und ideologischen Sanktionspraxis festzuhalten. Wir Grüne halten an unserer Forderung fest, eine sanktionsfreie, würdevolle Grundsicherung zu schaffen. Dazu gehören auch das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Eingliederungsmaßnahmen und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (BT-Drs. 19/103) erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

„38,5 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV gehen zugunsten der Betroffenen aus. Das deutet auf eine enorm hohe Fehlerquote bei Entscheidungen der Jobcenter hin. Daran sind aber nicht die Beschäftigten dort schuld, vielmehr läuft systematisch etwas falsch. Hier besteht wirklich ein Aufklärungs-, Untersuchungs- und Handlungsbedarf, denn wir reden bei Hartz-IV-Betroffenen von Menschen, die kein finanzielles Polster haben. Sanktionen bedeuten deshalb fast immer wirkliche Existenznot. Die Bundesregierung, speziell Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, steht in der Pflicht aufzuklären, wie es zu derart vielen Fehlern kommt – Fehlern, die unmittelbar zu Existenznot führen. Durch Sanktionen geraten die Betroffenen in Bedrängnis, streichen Arztbesuche, mitunter droht der Verlust der Wohnung oder der Krankenversicherung. Kurz: Diese Menschen stehen mit dem Rücken zur Wand.

Deshalb: Weg mit Hartz IV und den Sanktionen. Wir fordern gute Arbeit, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto sowie eine eigenständige Kindergrundsicherung von etwa 600 Euro monatlich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen sind jeden Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Wenn den Eltern die Regelsätze gekürzt werden, leiden Kinder zwangsläufig mit darunter. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte deshalb baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden.

"Eine Kürzung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs der Familie aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen äußerst heftig. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet, entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und lässt damit sehr wenig Spielraum. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Hier sind schleunigst Änderungen angesagt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Hartz-IV-Sanktionen und sozialer Teilhabe.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 04.06.2018

Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. Zu einer grundlegenden Neuausrichtung gehörten insbesondere längerfristige Förderungsmöglichkeiten, ein verbessertes Qualifizierungssystem für Langzeitarbeitslose und eine damit verbundene, deutliche Aufstockung der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Zwingend notwendig, auch verfassungsrechtlich geboten, sei insbesondere die sofortige Abschaffung der Sanktionen.

„Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar. „Es zeugt von einer besonderen Kaltherzigkeit, dass 34.000 Menschen durch Totalsanktionen sogar jegliche staatliche Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwehrt wurde“, ergänzt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.06.2018

SCHWERPUNKT: Familiennachzug

Der Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug zielt auf die Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat ab. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert den getroffenen Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern als völlig unzureichend und fordert die die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke zum künftigen Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern in Deutschland geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Saal 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich bis zum 8. Juni mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438) sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen werden. Dabei sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, "in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist", die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll. Zugleich betont die Fraktion in der Vorlage, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln könne, "bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat".

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordern die Abgeordneten in ihrer Vorlage (19/2515).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 06.06.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (19/2438) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Der Entwurf sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren.

Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 370 vom 06.06.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung und der anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Familiennachzug im Bundestag und Bundesrat fordern die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam, der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen.

In einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten sowie an die Bundesminister des Inneren und für Familie drücken die beteiligten Organisationen ihre Sorge über den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Familiennachzug von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz aus. Dieser sieht eine neuerliche erhebliche Einschränkung desFamiliennachzugs vor, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen und nur für ein schmales Kontingent von Angehörigen.

Die Unterzeichner des Briefes halten die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer für nicht hinnehmbar: „Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützen das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise. Dieser Schutz gilt auch für geflüchtete Menschen." Zudem haben die Organisationen massive Zweifel an der Anwendbarkeit des Entwurfs und beklagen, dass dieser noch nicht einmal eine zwingend notwendige Evaluation vorsieht.

Weiter mahnen sie an: „Die Argumentation um mögliche Grenzen der ‚Integrationsfähigkeit‘ sehen wir als irreführend an. Vielmehr kann die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten, da sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit."

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordern Abgeordnete und Regierung auf, statt Ängste zu schüren ein Signal zu setzen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie auch für Geflüchtete gerecht wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 11.06.2018

Die Diakonie Deutschland lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Eltern und minderjährige Kinder ab. "Der Familiennachzug muss subsidiär Schutzberechtigten genau so ermöglicht werden, wie anerkannten Flüchtlingen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag. "Die Lebenssituation von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ist vergleichbar und rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung. Beide können in ihren Herkunftsländern nicht als Familie zusammen leben", betont Loheide.

Besonders dramatisch ist die Situation für unbegleitete minderjährige Schutzberechtigte. Der Gesetzentwurf sieht lediglich den Elternnachzug vor und keinen Familiennachzug inklusive Geschwisterkinder. "Es ist unzumutbar, dass sich Eltern entscheiden müssen, ob sie ihr Kind in Deutschland oder ihr Kind im Herkunftsland allein lassen oder ob sie sich trennen. Der Schutz der Familie gilt der ganzen Familie", erklärt Loheide. Daher muss auch der Nachzug minderjähriger Geschwister gemeinsam mit den Eltern möglich sein.

Kritisch beurteilt die Diakonie auch, dass der Gesetzentwurf keine klaren Kriterien enthält und offen lässt, welcher humanitäre Grund – Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – stärker gewichtet oder welchem Integrationsaspekt mehr Gewicht beigemessen wird. "Das halten wir für problematisch", betont Loheide und fragt, ob Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Integrationserfolge vorweisen können, dann überhaupt eine Chance hätten, ihre Familie nachzuholen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über das Familiennachzugsneuregelungsgesetz erneut nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus umfassend zu ermöglichen. Ein vor kurzem von der Kinderrechtsorganisation veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass der Gesetzentwurf mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Er missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen und wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Diese leben in ständiger Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, und brauchen ein Gesetz, das es ihnen ermöglicht, schnellstmöglich mit ihrer Familie in Deutschland zusammenleben zu können. Gerade geflüchtete Kinder mit belastenden Erfahrungen sind auf besonderen Schutz angewiesen. Stabilität und Unterstützung durch die Wiederherstellung der Einheit der Familie ist für die Entwicklung dieser Kinder von essentieller Bedeutung. Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Zudem lässt es der Gesetzentwurf an Klarheit vermissen. Das hat jüngst auch der Nationale Normenkontrollrat gerügt. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regelungen, wie der Familiennachzug in der Verwaltungspraxis zukünftig geregelt werden soll", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt der Entwurf desFamiliennachzugsneuregelungsgesetzes gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft der Gesetzentwurf insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Das Gutachten zu kinderrechtlichen Aspekten der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey plant "Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen"

Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen und ihre Kinder Realität. Allein 2016 waren fast 110.000 Frauen in Deutschland von Partnerschaftsgewalt betroffen – und das sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.

„Diese Frauen brauchen dringend Schutz. Der Staat muss dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt, um Frauen in Notmomenten aufzufangen und ihnen dabei zu helfen, sich dauerhaft aus Gewaltsituationen zu befreien. Darum plane ich ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen“, machte Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in Bremerhaven deutlich.

Jedes Jahr finden über 34.000 von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der rund 350 Frauenhäuser sowie einer der 40 Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile mehr als 800 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Doch vielerorts reicht das Angebot leider nicht aus. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung an.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:

„Mein Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Ich werde deshalb einen „Runden Tisch“ einberufen, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Praktikern über sinnvolle und notwendige Maßnahmen beraten. Zu den finanziellen Mitteln bin ich bereits mit dem Bundesfinanzminister im Gespräch.“

Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz warb Bundesministerin Dr. Franziska Giffey für ihr Vorhaben:

„Wir brauchen eine Lösung, die auch langfristig trägt. Das wird nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Darum will ich, dass Bund, Länder und Kommunen hier eng zusammen arbeiten.“

Der Runde Tisch soll in der zweiten Jahreshälfte seine Arbeit aufnehmen. Ein zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Außerdem werden Eckpunkte für das Aktionsprogramm besprochen, das Innovations- und Investitionsaspekte beinhalten soll. Auch weitergehende bundesgesetzliche Lösungen sollen diskutiert und entwickelt werden, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen will der Bund einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Versorgungssystem leisten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.06.2018

Bundesfamilienministerin Giffey ernennt die Engagement-Botschafterinnen und Botschafter 2018

Über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland ehrenamtlich aktiv – auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Das spiegelt sich auch in den sehr unterschiedlichen Projekten der diesjährigen Engagement-Botschafter und der –Botschafterin wider, die dieser Vielfalt ihr Gesicht geben und mit ihrem Einsatz als Vorbilder glänzen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und Brigitta Wortmann Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) haben heute (Montag) die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018 ernannt. Deutschlands größte Freiwilligenbewegung – die Kampagne „Engagement macht stark!“ – wählt jedes Jahr drei beeindruckende Persönlichkeiten aus, die zeigen, was durch Engagement alles möglich ist. Sie stehen stellvertretend für die Millionen von Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz in Initiativen, Projekten und Vereinen unsere Gesellschaft lebenswerter machen.

Die Engagement-Botschafter 2018 sind: Klaus Hirrich, vom Verein FAL e.V. aus Wangelin, Johannes Müller, CorrelAid e.V. aus Konstanz und die Engagement-Botschafterin 2018 ist Katja Sinko, von The European Moment aus dem Raum Berlin-Brandenburg.

„Diejenigen die sich für den gemeinschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich fühlen, die sich dafür engagieren, sich kümmern, die da anpacken, wo Hilfe benötigt wird, sind das Herz unserer Gesellschaft. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, den diesjährigen Engagement-Botschaftern und der Engagement-Botschafterin meine persönliche Anerkennung auszusprechen und ihnen – stellvertretend für die vielen Engagierten bundesweit – für ihren Einsatz zu danken“, sagte Dr. Franziska Giffey bei der feierlichen Ernennung.

Brigitta Wortmann fügte hinzu: „Es gibt sie, die Menschen, die sich für andere einsetzen – sei es, indem sie die ländlichen Räume wieder lebendiger gestalten, ihr digitales Know-How für gute Zwecke zur Verfügung stellen oder den europäischen Gedanken vorantreiben. Unsere Engagement-Botschafter und –Botschafterinnen zeigen vorbildlich wie das ganz konkret funktionieren kann.“

Das sind die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018:

Klaus Hirrich, FAL e.V., Wangelin

Botschafter Engagement in ländlichen Räumen

Der gelernte Schlosser Klaus Hirrich begann nach dem Fall der Mauer, das Schicksal seines kleinen Wohnortes Wangelin bei Plauen am See in Mecklenburg-Vorpommern selbst in die Hand zu nehmen. Aus einer „ausgeräumten Landschaft“, vielen zu Ruinen verfallenen Häusern und einem ehemaligen sowjetischen Schießplatz machten er und seine Mitstreiter*innen einen lebenswerten und blühenden Ort. Gemeinsam wurden über 50.000 Bäume und Sträucher gepflanzt. Seit seiner Gründung hat der Verein den sowjetischen Schießplatz in ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang verwandelt und die Europäische Bildungsstätte für Lehmbau gegründet. Viele der einstmals verfallenen Häuser wurden fachgerecht mit dem günstigen Baustoff Lehm saniert. Nach und nach zogen Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen dort ein. Deren Produkte verkauft der FAL. e.V. im eigenen Laden.

„Wir wollen den Beweis antreten, dass durch gemeinsames Engagement ein nachhaltiges Leben auf ökologischer Grundlage machbar ist – und haben noch sehr viel vor“, freut sich der frisch ernannte Engagement-Botschafter Klaus Hirrich.

Mehr zu den Nominierten, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der Kampagne unter www.engagement-macht-stark.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2018, gekürzt

Bundesfamilienministerin Giffey verleiht erstmals Preis für Mehrgenerationenhäuser

540 Mehrgenerationenhäuser bringen Alt und Jung in ganz Deutschland zusammen, bieten Beratung in allen Lebenslagen und nachbarschaftliche Hilfe. Fünf dieser Mehrgenerationenhäuser hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute (Montag) als „DemografieGestalter 2018“ ausgezeichnet. Der mit jeweils 2.000 Euro dotierte „Mehrgenerationenhauspreis“ wird in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen. In vier Kategorien und einer Sonderkategorie wurden besonders gelungene Projekte bei der Bewältigung des demografischen Wandels gewürdigt. Über 70 Mehrgenerationenhäuser hatten sich beworben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte bei der feierlichen Preisverleihung: „Alle, die sich in den Mehrgenerationenhäusern engagieren, haben großes Lob verdient. Allen voran die Preisträger, unsere „DemokratieGestalter“. In den Mehrgenerationenhäuser, die es in ganz Deutschland gibt, leisten Menschen gute Arbeit. Denn nichts hält die Gesellschaft so zusammen wie Hilfe und Kontakt in der Nachbarschaft. Und nichts ist für Menschen so wichtig wie Andere, die sich um sie kümmern. Was diese Männer und Frauen leisten, verdient unsere größte Anerkennung. Ihre Arbeit muss sichtbarer werden. Deshalb freue ich mich, heute diesen Preis überreichen zu können. In den Mehrgenerationenhäusern wird das Miteinander der Generationen gelernt und gelebt. Deshalb sind sie aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken.“

Als „DemografieGestalter 2018“ in der Kategorie Kultur- und Freizeitangebote wurde das Mehrgenerationenhaus Kelsterbach ausgezeichnet – für sein Projekt „Das Café-Bike bringt Menschen zusammen“. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass das Haus die Menschen mit dem zum Mini-Café umgebauten Lastenfahrrad auf kreative Art und Weise und mit geringen Kosten dort abholt, wo sie sich gerade befinden: auf Märkten, Spielplätzen oder Festen.

Den Preis in der Kategorie Bildung, Beratung, Betreuung erhielt das Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum Kiel. Das Projekt U.Sch.I – Unsere Schulinitiative“ konnte mit einem Konzept überzeugen, bei dem junge alleinerziehende Mütter, die ihren Schulabschluss nachholen wollen, u.a. durch die Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden.

Das Mehrgenerationenhauses Taufkirchen (Vils) gewann mit dem Projekt „Taufkirchen für alle – eine Gemeinde praktiziert Inklusion“ in der Kategorie Partizipationsprozesse. Damit sollen alle Menschen, auch die mit Behinderungen, gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben eingebunden werden und daran teilhaben.

In der Kategorie Integrationsarbeit wurde das Mehrgenerationenhaus „Gelbe Villa“ Kirchen mit dem Projekt „Fahrradwerkstatt mit Verkehrssicherheitstraining“ gekürt. Die Fahrradwerkstatt verbindet Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte über Sprachgrenzen hinweg in der gemeinsamen Arbeit und beim Sicherheitstraining, so die Jury, und ganz nebenbei tausche man sich über Regeln und Gepflogenheiten des Zusammenlebens in Deutschland aus.

Preisträger des Sonderpreises „Gestaltung des demografischen Wandels“ wurde das Mehrgenerationenhaus Dorflinde Langenfeld mit dem Projekt „Daheim statt im Heim!“ Engagierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, um Strukturschwächen in der dortigen ländlichen Region erfolgreich zu kompensieren.

Der „DemografieGestalter – Der Mehrgenerationenhauspreis“ wird auch im nächsten Jahr verliehen. Ab Herbst sind die rund 540 Mehrgenerationenhäuser wieder aufgerufen, sich mit ihren besten Projekten zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen vor Ort zu bewerben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht heute (01. Juni 2018, 12:00 Uhr) das Kindertagsfest im „FEZ“ in der Wuhlheide in Berlin. Vor Ort spricht sie über Kinderrechte und ihre Vorhaben, die Unterstützung für Kinder und ihre Familien zu verbessern. Ministerin Giffey:

„Ich will, dass es jedes Kind packt, egal ob die Eltern reich oder arm sind. Jede einzelne Initiative, die ich dazu anschiebe wird ganz konkret die Lage von Kindern und ihren Familien verbessern. Wir erhöhen das Kindergeld, wir verbessern den Kinderzuschlag, wir bieten neue Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und wir wollen ganz explizit Alleinerziehende stärken – zum Beispiel stellen wir deutlich mehr Geld für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses bereit. Aber auch die Kitas und die Kindertagespflege müssen gestärkt werden. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ investieren wir bis 2021 insgesamt 3.500 Millionen Euro in mehr Qualität und weniger Kita-Gebühren.“

Der Internationale Kindertag wird weltweit begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Das FEZ-Berlin informiert im Rahmen des Kindertagsfestes über Kinderrechte, aber auch über Themen wie Sport, Spiel und Natur. Auf ca. 40.000qm werden verschiedene Aktionen angeboten, die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, auf einem Rundgang über das Fest besichtigt.

Die spezifischen Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern hält das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, fest. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. In Deutschland trat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft und gilt seit 2010 ohne Vorbehalte.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2018

Das Familienministerium und die BZgA ziehen positive Bilanz zur Landeskooperation mit Berlin und sprechen über Zukunftsperspektiven

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auch nach 2018 jährlich jeweils rund zwei Millionen Euro zur Verfügung, um die bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch fortzuführen. Die bisherige Finanzierung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die Initiative wird gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Kooperation mit verschiedenen Bundesländern umgesetzt.

Im Mittelpunkt der Initiative steht das Theaterstück „Trau dich!“, das Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), heute im Heimathafen Neukölln besuchen. Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Missbrauch sind die Themen des Theaterstücks, das heute vor rund 600 Kindern und ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgeführt wird. Es sensibilisiert Kinder und gibt ihnen die Möglichkeit, über diese Themen zu sprechen. Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren werden über ihre Rechte aufgeklärt. Dadurch wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt und sie erfahren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jedes Kind muss lernen zu erkennen, wann Grenzen überschritten sind oder Regeln missachtet werden. Es muss wissen: Wenn mich jemand so anspricht oder so anfasst oder wenn ich ein komisches Gefühl habe – dann ist das nicht richtig! Das Stück ‚Trau dich!‘ ist ein gutes Beispiel dafür, wie Präventionsarbeit gelingen kann. Ich werde die Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den kommenden Jahren fortführen und dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, damit auch die restlichen Bundesländer davon profitieren können.“

In Berlin wird die Initiative seit April 2017 erfolgreich unter der Schirmherrschaft von Sandra Scheeres, der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, durchgeführt.

Bislang haben bundesweit fast 50.000 Kinder das Theaterstück „Trau dich!“ gesehen. Allein in Berlin waren es im vergangenen Jahr 3.700 Kinder aus den Klassen 5 und 6, knapp 440 Berliner Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops zum Thema weiter.

Anlässlich der vorläufig letzten Theateraufführung im Rahmen der Landestour erklärt Senatorin Sandra Scheeres, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin: „Vielen Kindern, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen hat die Initiative ‚Trau dich!‘ geholfen, sich diesem schwierigen Thema zu nähern, Hilfen zu erkennen und in Anspruch zu nehmen. Deshalb möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Leider sind in den letzten Jahren die bekanntgewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen stark angestiegen. Deshalb setze ich mich für Projekte wie diese auch weiter ein, um damit die Sensibilisierung des Themas sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen weiter voranzubringen.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit. Es ist in Berlin gelungen, Kinder, Eltern, Schulen und verantwortliche Stellen mit dem schwierigen, oftmals tabuisierten Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu erreichen. Die Initiative ‚Trau dich!’ hat Wege aufgezeigt, um für das Thema zu sensibilisieren, ins Gespräch zu kommen sowie Partner vor Ort vorgestellt, die Betroffenen im Ernstfall Hilfe leisten.“

Berlin ist nach Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern das achte Bundesland, das mit der Bundesinitiative „Trau dich!“ kooperiert. Die Landestour des Theaterstücks wird heute vorerst beendet, die Kooperation mit dem Land Berlin läuft noch bis Ende 2018 weiter. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Die ARD-Moderatorin Caren Miosga unterstützt die Initiative „Trau dich!“ als Botschafterin. Sie sagt: „Als Mutter weiß ich, wie schwierig es sein kann, für das Thema Missbrauch die richtigen Worte zu finden. Genau hier hilft die Initiative ‚Trau dich!‘. Eltern erfahren, wie sie mit ihren Kindern offen über Gefühle, Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch reden können. Das stärkt das Selbstbewusstsein unserer Kinder – und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich eher jemandem anvertrauen.“

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter. In einem eigens für sie entwickelten Methodenheft erhalten sie Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks.

Broschüren mit dem Titel „Du bist stark!“ für Mädchen und Jungen motivieren die Kinder, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und sich an eine Vertrauensperson zu wenden.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 wurden bundesweit 11.547 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern bundesweit erfasst. In Berlin waren es 774 aktenkundig gewordene Fälle. Damit ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Prozentgestiegen: 2016 und 2015 lag die Zahl bei 686 Fällen. (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin)

Pressefotos stehen im Laufe des Nachmittags bereit unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2018

Bereits zum neunten Mal hat eine Kinderkommission ihre verantwortungsvolle Arbeit aufgenommen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in dieser Legislaturperiode zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist.

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU), Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD), Abgeordneter Johannes Huber (AfD), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE.) und Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die Mitglieder der Kommission wechseln sich im Vorsitz ab. Entsprechend der Fraktionsstärke ist die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 19. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Sechs Fraktionen werden ihre Themen einbringen und so erwarte ich eine große Vielfalt an Fragen, denen die Kinderkommission nachgehen wird, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in Deutschland zu sichern. Mir liegen während meines Vorsitzes vor allem zwei Fragen am Herzen: Wie können wir Kindern in familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden? Und: Wie können wir die Chancen der digitalisierten Gesellschaft ohne Risiken für die Kinder wahrnehmen, damit sie weiterhin frei und chancenreich aufwachsen können? Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission, damit wir gemeinsam unseren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten können.“

Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.06.2018

Am heutigen Internationalen Tag des Kindes schaut auch Deutschland aufmerksam hin: Jedes fünfte Kind lebt hier zu Lande über mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Dabei haben vor allem Kinder von Alleinerziehenden ein erhöhtes Risiko, langfristig in Armut zu leben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass auch diese Kinder gut aufwachsen können.

„Oft bleibt der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils aus. Der Staat springt dann mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Leistung wurde in der vergangenen Legislaturperiode reformiert und wird seither bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Doch bestehen nach wie vor Schnittstellenprobleme zwischen Unterhaltsvorschuss zu Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Unterhaltsvorschuss nicht immer ausgleichen kann. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass diese Schnittstellenprobleme korrigiert werden. Denn die Trennung der Eltern darf für kein Kind in Deutschland ein Armutsrisiko sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2018

Die Brückenteilzeit wird kommen, nicht nur weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, sondern weil sie der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Die Menschen brauchen eine Arbeitszeitbrücke zur Vereinbarkeit mit der Familie, dem Ehrenamt und für Weiterbildung.

„Bundesminister Heil hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der dem Koalitionsvertrag und der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Führende Vertreter von CDU und CSU wissen das eigentlich. Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass CDU und CSU offenbar noch internen Klärungsbedarf haben, so dass der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch noch nicht im Kabinett sein wird. Die SPD ist klar und entschlossen. In jedem Fall muss das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf auf den Weg bringen, damit die Brückenteilzeit ab dem 1. Januar.2019 durch Gesetz Wirklichkeit wird. Wir sind sicher, das Gesetz wird kommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 30.05.2018

Zum geplanten Familienentlastungspaket von Finanzminister Olaf Scholz erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Über die geplante Familienentlastung dürfen sich viele Kinder und Familien freuen, das ist gut so. Doch leider geht diese Erhöhung an armen Kindern und Familien komplett vorbei. Angesichts der jüngsten Veröffentlichungen über Kinderarmut ist das ein fatales Signal. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut, das darf der Bundesregierung nicht egal sein.

Zentraler Fehler ist, dass jeder Euro mehr Kindergeld bei Familien im ALG-II-Bezug wie auch bei Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss erhalten, direkt wieder abgezogen wird. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll nicht angehoben werden.

CDU/CSU und SPD verteilen weiterhin das Geld mit der Gießkanne anstatt Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen. Das ist in Anbetracht der seit Jahren hohen Zahlen armer Kinder besonders bitter.

Wir brauchen endlich eine umfassende Kindergrundsicherung, die den Anrechnungswirrwarr der unterschiedlichen Leistungen beendet. Als einen ersten Schritt haben wir einen Vorschlag zur Reform des Kinderzuschlags vorgelegt. Er muss erhöht werden und mit der automatischen Auszahlung auch bei allen, die Anspruch haben, ankommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Befruchtung erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zu assistierten Reproduktion sind ein großer Schritt nach vorn. Endlich werden auch im ärztlichen Berufsrecht alle Familienkonstellationen gleich behandelt. Die Bundesärztekammer hat verstanden, dass es darauf ankommt, dass Kinder willkommen sind und nicht darauf, ob ihre Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Es ist beschämend, dass sie als letzter Dinosaurier unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Gleichberechtigung bei der künstlichen Befruchtung verweigert. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Änderung, damit auch diese Paare gleichberechtigt durch Bund und Krankenkassen finanziell bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt werden. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt muss die Große Koalition nur noch ihr überkommenes Gesellschaftsbild loswerden.“

Hier finden Sie den Grünen Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901832.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur "Dritten Option" und möglicher Auswirkungen auf das Transsexuellengesetz gestellt. Zur vorliegenden Antwort der Bundesregierung (anbei) erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Das Hick-Hack innerhalb der Bundesregierung verschleppt die Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt in Deutschland. Anders kann ich mir die schmallippige Antwort der Bundesregierung nicht erklären. Fast ein dreiviertel Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes findet die Bundesregierung keine Antwort darauf, wie sie das Urteil umsetzen will. Ich finde es unfassbar, dass das federführende Heimatministerium bisher keinen Kontakt zu den Fachverbänden aufgenommen hat, gleichzeitig aber die Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" für beendet erklärt. Das Heimatministerium bietet offenbar nicht allen Menschen in Deutschland eine Heimat.

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Die Umsetzung der Dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen. Menschen sind nicht einfach „anders“, sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich. Auch den Eintrag offen zu lassen sollte eine Möglichkeit sein. Geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation sind leider traurige Realität in Deutschland und ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Sie müssen verboten werden.

Wir fordern zudem, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Chance genutzt wird, das Transsexuellengesetz durch ein menschenrechtskonformes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Transsexualität ist keine Krankheit, wird aber im deutschen Recht noch so behandelt. Denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank begutachten zu lassen, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Die Verfahren dazu sind entwürdigend und bürokratisch.

Unsere Gesellschaft ist reich an geschlechtlicher Vielfalt. Wir brauchen ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und Menschen die selbstbestimmte Entscheidung über ihren Personenstand ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2018

Anlässlich des Armutskongresses des Netzwerkes gegen Kinderarmut „Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund“ am 2. Juni 2018 in Leipzig erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Im Deutschen Bundestag, Dr. Dietmar Bartsch:

„Kinderarmut ist in Deutschland zu einer Klassenfrage geworden: Über 2,7 Mio. Kinder bekommen schlechtere oder keine Chancen zum Aufstieg. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Bildungs- und später schlechtere Einkommenschancen. Sie leben häufiger ungesund, was zu einer schlechteren Lebensperspektive und einer geringeren Lebenserwartung führt. Kinder brauchen unseren Schutz. Tatsache ist: Kinderarmut wird in der Gesellschaft häufig negiert, weder ernst genommen, noch ernsthaft bekämpft. Wenn das so bleibt, berauben wir uns unserer eigenen Zukunft.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, stellte im Rahmen des gestrigen Armutskongresses klar, dass „es wesentliches Moment ist, dass unsere Gesellschaft ihre Haltung zu Kindern und Familien verändert. Kinderarmut ist nicht selbstverschuldet und es muss alles dafür getan werden, dass Kinder aus der Armutsspirale herausgeholt werden.“

„Die momentane Familienpolitik folgt dem Matthäus-Prinzip: Wer hat dem wird gegeben.“, so Professor Dr. Michael Klundt. Dies unterstützte die Familienministerin des Landes Thüringen, Heike Werner und wies darauf hin: „Die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft gefährdet unsere Demokratie.“

Der Journalist, Alexander Hagelüken (Süddeutsche Zeitung) spitzt die Situation zu, nimmt das Wort „Bürgerkrieg“ in den Mund und sagt deutlich: „dass nur ein neuer Gesellschaftsvertrag sozialen Frieden und Gerechtigkeit sowie Wohlstand für alle sichern kann.“

Der Kampf gegen Kinderarmut duldet keinen Aufschub. Jedes verlorene Jahr ist ein Lebensjahr eines Kindes. Kinderarmut raubt Lebensfreude und Lebenschancen, sie zerstört Kindheit. Wir müssen die zivilisatorische Errungenschaft „Kindheit“ bewahren und verteidigen. Kinderarmut ist eine zivilisatorische Tragödie! Ich danke den engagierten Referenten: Dr. Thomas Lampert, Robert-Koch-Institut und Wolf Dermann, Geschäftsführer von Arbeiterkind.de <http://Arbeiterkind.de> .

Wir brauchen in Deutschland keine Worte mehr, sondern entschlossene Taten. Wir werden den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, den Kampf gegen Kinderarmut entschlossen anzugehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 03.06.2018

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug wird Ende 2018 nicht verlängert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1963) mit. Im Rahmen des Sonderprogramms, das 2015 aufgelegt und bis zum 31. Dezember 2018 befristet wurde, waren jährlich 10.000 zusätzliche Stelle im Bundesfreiwilligendienst geschaffen worden für Tätigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe. Nach Angaben der Regierung ist dieses Kontingent jedoch nie ausgeschöpft worden. So traten seit Beginn des Programms am 1. Dezember 2015 bis zum 4. Mai 2018 lediglich 11.040 Freiwillige ihren Dienst im Rahmen des Programms an. Bei der Festlegung auf 10.000 Plätze jährlich seien die hohen Zuwanderungsraten sowie das enorme Engagement in der Bevölkerung für Flüchtlinge ausschlaggebend gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Doch bereits bei Aufbau des Programms gingen die Zuwanderung von Flüchtlingen bereits wieder zurück.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.383 vom 07.06.2018

Die Länder konnten durch freigewordene BAföG-Mittel rund 1,077 Milliarden Euro einsparen und für den Bildungsbereich ausgeben. Das sind rund 1,7 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2016 angegeben wurden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/2498) hervor.

Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Gelder eingesetzt haben, die dadurch frei geworden sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.

Zehn Länder meldeten nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2017 wie für das Jahr 2016 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen meldeten einen leichten Anstieg der freigewordenen BAföG-Mittel (um rund 1,7 Millionen Euro beziehungsweise 2 Millionen Euro), ebenso Schleswig-Holstein (rund 1,6 Millionen Euro) und Thüringen (rund 280.000 Euro).

Hamburg und Sachsen verzeichneten einen leichten Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von rund 3 Millionen Euro und rund 120.000 Euro. Im Vorjahresvergleich wurde das freigewordene Kapital über alle Länder hinweg in nahezu identischer Höhe für den Schul- sowie Hochschulbereich ausgegeben.

Nun haben einige Länder andere Schwerpunkte gesetzt: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen verwendeten etwas weniger Gelder im Hochschulbereich als im Vorjahr (bis zu 2 Millionen Euro). Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelte im Vergleich zum Vorjahr die Beträge im Hochschulbereich, indem die gesamten freigewordenen Gelder in diesem Bereich eingesetzt wurden. Hamburg gab an, die freigewordenen BAföG-Mittel 2017 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert wurde. (Die Mittel werden daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zugeordnet.)

Einen deutlichen Anstieg im frühkindlichen Bildungsbereich verzeichnete Niedersachsen mit 17,8 Millionen Euro. Wie auch im Vorjahr seien die Beträge für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Hessen erhöhte mit einem Teil der freigewordenen BAföG-Mittel die Grundfinanzierung der Hochschulen (um rund 11,5 Millionen Euro). Sachsen gab an, mehr Kapital für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Teilhabe von Studenten sowie Mitarbeiter mit Behinderung an Lehre und Forschung verwendet zu haben (rund 10 Millionen Euro); dafür seien rund 12,7 Millionen Euro weniger für investive Maßnahmen im Hochschulbau verwendet worden.

Schleswig-Holstein gab an, die Mittel im Jahr 2017 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Etats dagegen ausschließlich im Hochschulbereich. Im Schulbereich haben die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (mehr Lehrkräfte, Unterrichtsvertretungen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderbedarf, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und für die Stärkung der Aus- und Weiterbildung eingesetzt. Einige Länder investierten Teile des Geldes auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).

Im Hochschulbereich gaben die Länder an, in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Ko-Finanzierung des Professorinnenprogramms (Saarland), zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.380 vom 06.06.2018

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Effizienz der familienpolitischen Leistungen des Bundes. In einer Kleine Anfrage (19/2232) will sie unter anderem wissen, welche Bürokratiekosten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung beim Bildungs- und Teilhabepaket, beim Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss, bei Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, beim Wohngeld für Geringverdiener mit Kindern, beim Arbeitslosengeld I für Arbeitslose mit Kindern und beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anfallen. Zudem erkundigt sie sich nach den messbaren Kosten für die Antragsteller, die durch Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.365 vom 04.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 1. Juli 2017. In einer Kleinen Anfrage (19/2175) will sie unter anderem wissen, wie viele Alleinerziehende derzeit Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen, wie viele den Kinderzuschlag und wie viele Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Kinder von Alleinerziehenden einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und wie viele mindestens eine dieser Leistungen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.349 vom 30.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/2211) zu erwerbstätigen Armen in Deutschland gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie viele erwerbstätige Menschen ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle haben und wie lange erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher durchschnittlich diese Leistungen beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2268) auf eine Kleine Anfrage (19/1806) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

DIW-Studie analysiert, wie sich die Klassengröße auf den Lernerfolg in Grundschulen auswirkt – Positiver Effekt einer reduzierten Klassengröße zeigt sich für große Klassen ab etwa 20 SchülerInnen – Dort führen kleinere Klassen zu besseren Leistungen in Deutsch und Mathematik – Auch der Anteil der Klassenwiederholungen sinkt in kleineren Klassen

Kleinere Klassen in Grundschulen führen zu besseren Leistungen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem senken sie die Wahrscheinlichkeit, dass SchülerInnen eine Klasse wiederholen müssen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dafür haben die Autoren Maximilian Bach und Stephan Sievert aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin Ergebnisse in Deutsch- und Mathetests von mehr als 38.000 SchülerInnen ausgewertet, die im Rahmen landesweiter Orientierungsarbeiten im Saarland erhoben wurden.

„Bisher lagen für Deutschland keine Studien vor, die methodisch exakt zeigen können, dass ein besserer Lehrer-Schüler-Schlüssel tatsächlich bessere schulische Leistungen zur Folge hat“, erklärt DIW-Bildungsökonom Maximilian Bach. „Mit unseren Daten und dank einer weiterentwickelten Methodik können wir nun aber sehr deutlich zeigen, dass die Klassengröße für die schulischen Leistungen entscheidend ist und Kinder in kleineren Klassen mehr lernen.“ Die Methodik erlaubt es unter anderem, mögliche Verzerrungen des Klassengrößeneffekts auszuklammern, beispielsweise, dass leistungsschwächere SchülerInnen von vornherein kleineren Klassen zugeordnet werden.

Effekt fast ausschließlich in großen Klassen ab etwa 20 SchülerInnen

Vor allem in großen Klassen, in denen mindestens 20 SchülerInnen unterrichtet werden, zeigt sich ein Effekt, wenn die Schülerzahl reduziert wird. Jedes Kind weniger führt in solchen Klassen in der dritten Jahrgangsstufe im Fach Deutsch zu Leistungszuwächsen, die – bezogen auf ein Schuljahr – denen von zweieinhalb Unterrichtswochen entsprechen. Das bedeutet: Derselbe Unterrichtsstoff kann ohne Leistungseinbußen in mehr als zwei Wochen weniger vermittelt werden. Die Auswirkungen einer durchaus realistischen Reduzierung einer großen Klasse um fünf SchülerInnen entsprächen den Leistungszuwächsen von knapp drei Monaten. Im Fach Mathematik sind in kleineren Klassen vor allem bei Mädchen bessere Testresultate zu erwarten, Jungen profitieren hingegen eher wenig.

Auch die Wahrscheinlichkeit, eine Jahrgangsstufe wiederholen zu müssen, sinkt in kleineren Klassen: In der ersten Klasse führt jedes Kind weniger im Klassenverbund zu einem um 0,1 Prozentpunkte niedrigeren Anteil an SitzenbleiberInnen, wie Studienautor Stephan Sievert erklärt. „Das klingt im ersten Moment nicht nach einem großen Effekt – da aber der Anteil der Klassenwiederholungen im ersten Schuljahr insgesamt bei nur 2,3 Prozent liegt, führt jedes Kind weniger zu einer Reduzierung der Wiederholerquote um knapp fünf Prozent.“

Kleinere Klassen könnten sich gesamtwirtschaftlich lohnen

Die DIW-Studie zeigt, dass es sich lohnen könnte, große Klassen zu verkleinern, um das Leistungsniveau von GrundschülerInnen anzuheben. Zwar würden dadurch die Personalkosten für LehrerInnen steigen, jedoch führen bessere Leistungen in der Schule beispielsweise häufig zu höheren Einkommen im Berufsleben. Auf diese Weise könnten sich die staatlichen Mehrausgaben im Schulbereich über höhere Einkommensteuereinnahmen als rentabel erweisen. „Eine Reduzierung der Klassengröße in kleineren Klassen, die weniger als 20 Schülerinnen und Schüler haben, ist auf Grundlage unserer Berechnungen dagegen nicht zu empfehlen. Das würde Geld kosten, ohne die gewünschten Lernerfolge zu bringen“, erläutert DIW-Forscher Maximilian Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 30.05.2018

Selbst Fachkräfte in Kranken- und Altenpflege verdienen deutlich unterdurchschnittlich – Aufwertung sozialer Berufe gegen Pflegenotstand

Fachkräfte für soziale Dienstleistungen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, werden dringend gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit signalisiert für alle 16 Bundesländer beginnende oder bereits gravierende Fachkräfteengpässe. Trotzdem sind die Brutto-Stundenlöhne von examinierten Kräften in der Altenpflege mit im Mittel 14,24 Euro, in der Krankenpflege (16,23 Euro) und von Erzieherinnen und Erziehern (15,91 Euro) spürbar niedriger als der Mittelwert für alle Beschäftigten in Deutschland, der bei 16,97 Euro liegt. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.* Helferinnen und Helfer in der Kranken- und der Altenpflege verdienen mit 11,09 bzw. 11,49 Euro brutto pro Stunde noch deutlich weniger (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Das niedrige Einkommen ist ein zentraler Faktor, der eine Beschäftigung in sozialen Dienstleistungsberufen unattraktiv macht. Weitere Hürden sind körperliche und seelische Überlastung, oft in Folge zu schlechter Personalausstattung, für den Lebensunterhalt zu kurze, ungünstige Arbeitszeiten, oft am Abend oder am Wochenende, und ein unübersichtliches Ausbildungssystem in diesen Berufen, das berufliche Mobilität und Entwicklung im Lebensverlauf erschwert.

„Soziale Dienstleistungen sind Teil der gesellschaftlichen Infrastruktur“, schreiben die Böckler-Expertinnen Christina Schildmann und Dr. Dorothea Voss in ihrer Untersuchung. „Wo sie nicht zur Verfügung stehen, wird das Leben im Alltag oft zur Zerreißprobe“. Deshalb könne es sich eine moderne, individualisierte, zudem alternde Gesellschaft wie die deutsche nicht länger leisten, bei der Versorgung mit Pflege- oder Erziehungsleistungen implizit immer noch auf ein „familienbasiertes“ System zu setzen, bei dem ein großer Teil der Arbeit von Angehörigen oder Freunden scheinbar kostenlos übernommen werde. Da Deutschland wegen des demografischen Wandels auf eine steigende Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen angewiesen ist, sei diese „Fiktion, extrem wichtige Dienstleistungen umsonst zu bekommen“ ohnehin nicht mehr aufrecht zu erhalten, betonen die Wissenschaftlerinnen. Eine umfassende „Aufwertung sozialer Dienstleistungen“, die Sozialberufe attraktiver macht, sei deshalb auch volkswirtschaftlich absolut sinnvoll, zumal durch höhere Löhne und größeres Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten Staat und Sozialversicherungen zusätzliche Einnahmen erzielten.

In ihrer Untersuchung zeigen Schildmann und Voss über umfangreiche Daten auf, wie man den oft problematischen Ist-Zustand im Sozialbereich verbessern könnte – und wo derzeit Stolpersteine liegen.

*Christina Schildmann, Dorothea Voss: Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen. Forschungsförderung Report Nr. 4, Juni 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_004_2018.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Stellungnahme der AWO zur Einrichtung sogenannter AnkER-Zentren.

Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018 vereinbart, plant die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER- (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs-) Zentren. Dazu erklärt Brigitte Döcker vom Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die Arbeiterwohlfahrt lehnt die geplanten AnkER-Zentren entschieden ab. Diese bedeuten – nach allem, was bis zu diesem Zeitpunkt darüber und über die Probleme in den bayerischen Vorbild-Lagern bekannt ist – eine systematische Strategie zur Desintegration von Geflüchteten. Dies erscheint nicht nur flüchtlings-, sondern auch zuwanderungs- und arbeitsmarktpolitisch als weitgehend fehlgeleiteter Ansatz im Umgang mit den geflüchteten, schutzsuchenden Menschen. Zudem sind die geplanten AnkER-Zentren aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt nicht in Einklang zu bringen mit dem Bekenntnis zu den völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.“

Das Bundesinnenministerium will bald einen Plan für die Umsetzung vorlegen, so dass im September die ersten fünf bis sechs AnkER-Zentren als Pilotprojekte eröffnen können. In den neuen AnkER-Zentren sollen zunächst alle Schutzsuchenden bis zu 18 Monate untergebracht werden. Nach einer umfassenden Identitätsfeststellung und der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wird dort dann bei den volljährigen Geflüchteten das Asylverfahren durchlaufen.

„Geflüchtete, die in Deutschland ankommen, brauchen Schutz und eine menschenwürdige Unterbringung. Dazu gehört der Zugang zu Sprachkursen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie der Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung und die Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Die Unterbringung in AnkER-Zentren verhindert all dieses und birgt zudem ein unnötiges Konfliktpotenzial unter den Bewohner*innen und mit der Nachbarschaft“, so Döcker weiter.

Die vollständige Stellungnahme (PDF) zum Download.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Über 30 pädagogische Fachkräfte der AWO Ganztagsbetreuung an Ganztagsschulen trafen sich vom 04. bis 06. Juni zu ihrer diesjährigen Jahrestagung, um über Faktoren gelingender Schulkindbetreuung zu diskutieren.

„Bis überall in Deutschland eine gelingende und chancengerechte Bildung für alle Schüler verwirklicht werden kann, ist es noch ein weiter Weg“ so die Einschätzung von Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Zusage der neuen Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen, ist ein richtiger Schritt in Richtung einer gesicherten qualifizierten Schulkindbetreuung. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Rechtsansprüche U 3 und Kita zeigen, dass eine solche Entscheidung ein zentraler Gelingensfaktor für die qualitative Ausgestaltung wichtiger Sozialisationsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist.“

Schwerpunkte der Beratungen in Haus Humboldtstein in Remagen-Rolandseck waren zentrale Qualitätsaspekte einer gelingenden Schulkindbetreuung an Ganztagsschulen. Dabei wurde deutlich, wie anforderungsvoll diese pädagogische Arbeit in der Schule ist und wie schwierig oft die Rahmenbedingungen vor Ort sind, unter denen diese Arbeit am Kind geleistet werden muss.

Die Teilnehmenden der Jahrestagung arbeiteten an einem Profil einer qualifizierten Schulkindbetreuung. Zu dessen gelingender Umsetzung bedarf es pädagogisch qualifizierten Personals, geeigneter Räumlichkeiten, gut ausgestatteter Angebote, der Einbindung in ein professionelles Team an der Schule und einer Verlässlichkeit und Kontinuität in der finanziellen Förderung.

Wolfgang Stadler erklärt: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII geregelt werden soll. Diese rechtliche Zuordnung ist ein folgerichtiger Schritt, um qualitätsvolle und damit an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in Ganztagsschulen und weiterer Ganztagsbetreuungsangebote zu ermöglichen“.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Landhaus Fernblick ist Deutschlands erste Vorsorgeklinik für pflegende Angehörige

Das Landhaus Fernblick der AWO darf sich nun offiziell als erste stationäre Vorsorgeeinrichtung speziell für pflegende Angehörige in Begleitung des an Demenz erkrankten Partners bezeichnen. Die Entwicklungsschritte vom Erholungsangebot zur ersten Vorsorge-/ Kureinrichtung Deutschlands dieser Art wurde über mehrere Jahre durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe proaktiv begleitet. Die Einrichtung der AW Kur- und Erholungs GmbH, in Trägerschaft des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen, ist die erste Vorsorgeeinrichtung Deutschlands dieser Art. Sie befindet sich in Winterberg im Sauerland (NRW).

„Pflegende Angehörige können sich hier präventiv für ihren anstrengenden Alltag stärken. Wir haben Strategien und Therapien entwickelt, mit denen wir Menschen, die pflegen, vorsorglich behandeln, bevor es zu ernsthaften Belastungsstörungen kommt“, so Andreas Frank, Geschäftsführer der AW Kur und Erholung, ein Tochterunternehmen des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund.

Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines kassenfinanziertes Vorsorgeangebotes für pflegende Angehörige hat bereits die Medizinische Hochschule Hannover bestätigt. Sie hat von 2016 bis 2017 eine groß angelegte Studie im Landhaus Fernblick durchgeführt und pflegende Angehörige befragt.

„Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, benötigen dringend Entlastung und Entspannung. Während einer Kur lernen sie Methoden kennen, die ihnen das Leben deutlich erleichtern“, so Frank.

„Auch die Krankenkassen in Westfalen-Lippe begrüßen es sehr, dass es nun eine Vorsorgeeinrichtung gibt, die sich auf diese Zielgruppe spezialisiert hat“, so Oliver Knies von der AOK Nordwest.

Die Besonderheit der AWO-Vorsorgeklinik: Auch die pflegebedürftigen Angehörigen können mitkommen und werden im Landhaus Fernblick von erfahrenen Fachkräften betreut. „Das ist für die meisten besonders wichtig, weil sie oft Hemmungen haben, ihre Angehörigen etwa in einer Kurzzeitpflege unterzubringen, während sie eine Kur machen“, sagt Andreas Frank.

"Mit der freiwilligen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen leisten pflegende Angehörige einen wertvollen Beitrag zum solidarischen Zusammenleben. Doch viele Angehörige pflegen unter prekären Bedingungen und die sozialen Risiken sind immens. Die AWO fordert hier schon lange Entlastung. Mit der stationären Vorsorgeeinrichtung für pflegende Angehörige gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass das Landhaus Fernblick nur die erste von vielen solcher Einrichtungen ist“, so AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Die Vorsorgeklinik Landhaus Fernblick bildet therapeutische Maßnahmen in den Indikationsbereichen Muskel- oder Skeletterkrankungen, psychosomatische Beschwerden oder Diabetes Typ 2 ab .

Weitere Informationen unter www.aw-kur.de

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 31.05.2018

Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus. Dies führt zu einem stetigen Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen. Die Kosten für Pflege steigen vor allem durch die Lohnentwicklung. Die gesetzlich festgelegten und gedeckelten Leistungen passen sich aber nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen.

Die Eigenanteile an der Pflege im ambulanten und stationären Bereich belaufen sich fürPflegebedürftige bereits auf beinahe 50 Prozent. Laut Barmer Pflegereport 2017 zahlen pflegebedürftige Menschen im stationären Sektor im Schnitt 587 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Pflegekosten. Zusammen mit weiteren Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung und den sogenannten Investitionskosten ergibt sich eine monatliche Gesamtbelastung von 2.278 Euro. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden. Die Vorstellung, die wachsende Versorgungslücke privat schließen zu können, führt zur finanziellen Überforderung weiter Teile der Bevölkerung und letztlich zur ,,Mehrklassenpflege". Deswegen fordern wir, dass Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar wird", sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigenverbände.

Dynamisierung auch an Lohnkosten orientieren

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen begrüßen, dass die Große Koalition das Problem angehen und die die Sachleistungen laut Koalitionsvertrag kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen will. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

* Die Dynamisierung muss jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit der Kostenentwicklungstandzuhalten.

* Sie muss sich neben der Preisentwicklung an der Lohnkostenentwicklung orientieren, dadiese die entscheidende Größe bei den Pflegekosten ist.

* Der bereits entstandene Kaufkraftverlust muss unmittelbar durch eine einmalige Anpassungausgeglichen werden.

Bisherige Instrumente kosten den Pflegebedürftigen viel Geld

Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 bis zum Jahr 2008 kam es durch die Orientierung der Leistungen an den Einnahmen der Pflegeversicherung zu einem Wertverlust von ca. 20 Prozent, der bis heute nicht wett gemacht worden ist. Dies bedeutet für pflegebedürftige Menschen, dass sie bei gleicher Leistung ein Fünftel der Pflegekosten selbst tragen mussten und müssen. 2008 erfolgte zwar eine Änderung der Dynamisierungsregel, die sich nun im Drei-JahresRhythmus an der Inflationsrate orientiert. Doch auch diese Ausrichtung nach der allgemeinen Preisentwicklung greift zu kurz, da gut zwei Drittel der Kosten im Pflegesektor Personalkosten sind, die sich nicht im Warenkorb der Preisindexberechnung wiederfinden. Die Erhöhungen der Jahre 2008 bis 2014 lagen damit ebenfalls deutlich unter den Preissteigerungen für Pflegeleistungen.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen

Die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die BAG SELBSTHILFE, die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen (BAGSO) und der Sozialverband VdK Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 04.06.2018

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Folgen belasten meist ein Leben lang. "Wir verurteilen sexualisierte Gewalt. Wir wollen, dass Kindern und Jugendlichen umfassender Schutz zuteil wird, insbesondere dort, wo individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik bei der Vorstellung des Bundesrahmenhandbuchs "Diakonie-Siegel: Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" am Mittwoch, 30. Mai in Berlin.

Um Schutzkonzepte in Einrichtungen einzuführen und umzusetzen, ist ein Prozess der Qualitätsentwicklung erforderlich. Der vorliegende Leitfaden soll diesen Prozess unterstützen. Ziel ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt als festen Bestandteil des eigenen Wertekanons in Einrichtungen und Organisationen zu verankern und das fachliche Handeln danach auszurichten.

Das Bundesrahmenhandbuch versteht sich als ein Angebot zur kritischen Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Das Handbuch dient den Mitarbeitenden der Einrichtungen als Orientierung, zur Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit.

Die Erarbeitung des Bundesrahmenhandbuches "Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" erfolgte in Zusammenarbeit des Diakonischen Instituts für Qualitätsentwicklung mit Expertinnen und Experten aus den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, den Diakonischen Werken und Fachverbänden, die sich mit dem Thema Schutzkonzepte befassen, und dem Projekt "Begleitung bei der Aufarbeitung und Implementierung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2018

In gut einem Jahr ist die Wahl zum Europäischen Parlament (EP). Deutschland hat dort derzeit 96 Sitze, von denen lediglich 33,1 Prozent auf Frauen entfallen.

Der Frauenanteil bleibt damit sogar hinter dem durchschnittlichen Anteil von Frauen im EP in Höhe von 36,1 Prozent zurück. "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert Geschlechtergerechtigkeit für die Wahlen zum Europäischen Parlament", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Dafür müssen die Wahllisten der Parteien alternierend mit Frauen und Männern besetzt sein."

Die Landesverbände aller Parteien beginnen schon jetzt, erste Kandidat*innen für die EP-Wahl zu nominieren. Die Listen der Grünen werden paritätisch ausgestaltet sein. Auch die SPD und Die Linke achten bei der Aufstellung ihrer Wahllisten auf Geschlechtergerechtigkeit. Diese Parteien haben sich entsprechende Selbstverpflichtungen auferlegt. Andere Parteien verweigern ihren Beitrag zur Geschlechterdemokratie.

Wenn die Parteien intern selbst keine geschlechtergerechten Zugangsvoraussetzungen regeln, ist der Bund verpflichtet, aktiv zu werden, um flächendeckend die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik zu gewährleisten. Das Europawahlgesetz äußert sich hierzu nicht, doch ergeben sich die entsprechenden staatlichen Handlungspflichten aus Artikel 4 und 7 der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW). Auch die auf die Beseitigung von Diskriminierung und die Gewährleistung substantieller Gleichberechtigung zielenden Artikel 21 und 23 der Europäischen Charta der Grundrechte gebieten dies.

In CEDAW hat sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass Frauen hinsichtlich ihrer Wählbarkeit nicht diskriminiert werden – auch nicht durch verkrustete Strukturen in den Parteien. Die Quotierung von Wahllisten adressiert diese Strukturen. Sie ist nötig, um diskriminierende Praxen im Zugang zu Wahlämtern effektiv zu beseitigen. Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland wiederholt, zuletzt nochmals 2017, aufgefordert, die Anzahl von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen zu erhöhen.

Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: "Selbstverpflichtungen einiger Parteien sind nicht genug. Der Staat ist in der Pflicht, die menschenrechtlich gebotene umfassende, gleichberechtigte, freie und demokratische Teilhabe von Frauen am politischen Leben zu garantieren. Sie ist die Basis für die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen. Demokratie gelingt nur, wenn ihre Spielregeln nicht diskriminieren."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert erneut nachdrücklich für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlt dort bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.

Heute kommt erstmals eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, die bis Ende 2019 einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll. An der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Arbeitsgruppe sind das Bundesjustizministerium, das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt beteiligt, auf Seiten der Länder sind Vertreter von Justiz- und Familienministerien Teil der Kommission.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Krüger weiter.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vor kurzem vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.06.2018

Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen.

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnKER-Zentren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverha¨ltnissen, fehlender Privatspha¨re, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in überlasteten Sanitärbereichen verschärfen vielerorts die Situation.

Innen- und Heimatminister Horst Seehofer plant die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnKER-Zentren weiter voran zu treiben.

In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird, und begleitete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monaten oder länger in den AnKEREinrichtungen verbleiben müssen.

(Schutz)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.

„Der Aufenthalt in der Erstaufnahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kindheit in Lagern verbracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechenland, im Libanon. Sie hoffen auf Schule, ein Zuhause und Sicherheit. Was sie dann aber in Deutschland erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht",

berichtet Jibran Khalil, Mitglied der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, der eigene Erfahrungen im Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) gemacht hat.

„Die geplanten AnKER-Zentren, die die Kasernierung von Kindern und ihreDiskriminierung durch Sondergesetzgebung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen einer absoluten Verrohung der Politik", so Khalil weiter.

Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspolitischen Erwägungen diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.

Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, sich nicht am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung dieLandesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYLvom 31.05.2018

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht ebenfalls Reformbedarf

Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich auf ihrer Frühjahrskonferenz für eine Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Unterstützung der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Modernisierung des Abstammungsrechts. Nun ist Justizministerin Barley am Zug. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Zudem darf kein Kind wegen seiner Familienform diskriminiert werden. Das schadet dem Kindeswohl. Die jetzige Situation geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Familien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder intergeschlechtlichen Elternteil aufwachsen.“

Hintergrund
Die als Grundlage von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hervorgehobenen Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrechts sind erste Schritte in die richtige Richtung. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig.

Es gibt aber noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten rechtlichen Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ einfordert.

Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“
Gemeinsame Fachtagung mit dem Zukunftsforum Familie e.V. am Donnerstag, den 14.06.2018, Centre Monbijou, Berlin
LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Elternschaft im Wandel – Anforderungen an ein modernes Abstammungsrecht. Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Anerkennung des Unrechts, Konsequenz der Aufarbeitung und Garantie für ein „Nie wieder“

Anlässlich der Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz erklärt Henny Engels, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

In Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss endlich stehen, dass auch niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre eine Anerkennung des Unrechts, eine Konsequenz der Aufarbeitung und eine Garantie für ein „Nie wieder“. Wir brauchen einen verbrieften Antidiskriminierungsschutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die entsprechende Bundesratsinitiative und fordert die anderen Bundesländer dazu auf, diese Initiative zu unterstützen. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre – das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung zügig auf den Weg zu bringen.

Ein solches ausdrückliches Diskriminierungsverbot bringt unmissverständlich eine klare Ablehnung von Ideologien zum Ausdruck, die eine Ungleichwertigkeit von Menschen propagieren. Es wäre ein staatliches Bekenntnis, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gleichwertig zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das würde auch unser Vertrauen in den Rechtstaat und eine demokratische Gesellschaft stärken. In seiner jetzigen Fassung hatte es das Grundgesetz nicht vermocht, Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Als wichtigen Schritt, die Arbeitslosenversicherung wieder funktionsfähig zu machen und den heutigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Reformpläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Durch die angekündigte Verlängerung der Rahmenfrist sowie die Absenkung der Mindestversicherungszeit würden insbesondere Beschäftigte an den prekären Rändern des Arbeitsmarkts vor dem sofortigen Sturz in Hartz IV bewahrt. Neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung sei jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende notwendig.

„Wer Hartz IV politisch hinter sich lassen will, muss in einem ersten Schritt an dem der Grundsicherung vorgelagerten System, dem Arbeitslosengeld, ansetzen. Mit den Hartz-Reformen ist die Arbeitslosenversicherung als armutspolitisches Instrument zunehmend ausgehöhlt worden. Die Hürden zum Anspruch auf Arbeitslosengeld wurden erhöht, seine maximale Bezugsdauer verkürzt und die Arbeitslosenhilfe gleich ganz abgeschafft“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis erhalte nicht einmal mehr jeder dritte registrierte Arbeitslose Arbeitslosengeld. „Wenn der Minister sich jetzt mit seinen Ideen durchsetzt, drückt er einen entscheidenden Hebel zur zukunftsfesten Restaurierung der maroden Arbeitslosenversicherung. Hunderttausend Arbeitslose könnten durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem Fall in Hartz IV bewahrt werden“, so Schneider.

Angesichts der Zunahme nur kurzzeitiger, befristeter Beschäftigungsverhältnisse und sogenannter Mehrfacharbeitslosigkeit seien Reformen dringend erforderlich. „Ich freue mich, dass Hubertus Heil hier notwendige Kurskorrekturen einleitet. Die solidarische Unterstützung für die, die darauf angewiesen sind, ist Kern unseres Sozialstaates. Die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung muss Priorität haben, bevor über großzügige Beitragssenkungen verhandelt wird“, fordert Schneider mit Blick auf die Kritik von Arbeitgeberseite an den Plänen des Arbeitsministers, die Beiträge der Arbeitslosenversicherung lediglich um 0,3 Prozent abzusenken.

In einem Elf-Punkte-Programm skizziert der Paritätische ein Konzept zur grundlegenden Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er fordert darin neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung und einer Anhebung der Regelsätze in Hartz IV u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.05.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Für den Großteil der Alleinziehenden wird das allerdings nicht der Fall sein. Anlässlich der Ankündigung des Finanzministeriums, das Familienentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Familienentlastungsgesetz muss Hand in Hand mit den angekündigten Maßnahmen gegen Kinderarmut gehen. Sonst wird es für Alleinerziehende erneut heiße Luft statt Entlastung für ihre Familie geben. Das Kindergeld soll um 10 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhaltsvorschuss oder das Hartz IV-Geld. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an.

Die Reform des Kinderzuschlags gehört nach oben auf die Agenda. Es braucht kurzfristig eine Verbesserung des Kinderzuschlags für Alleinerziehende. Dieser kann nur dann Armut in Einelternfamilien senken, wenn das Anrechnen von Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr zum Wegfall des Kinderzuschlags führen. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss vergangenes Jahr hat dieses Problem sogar ausgeweitet und manche Alleinerziehende mit kleinen Einkommen schlechter gestellt. Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, müssen Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld und das Bildungs- und Teilhabepakt so aufeinander abgestimmt werden, dass unterm Strich der Ausbau des Unterhaltsvorschuss bei allen Alleinerziehenden im Portmonee ankommt.

Insgesamt brauchen wir einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.06.2018

Viele Eltern können ein Lied davon singen: Die Kita öffnet um 8:00, die Schicht beginnt um 6:00. Solche Betreuungslücken bedeuten für Alleinerziehende oft das Aus. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die Politik auf, einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien einzuführen sowie durch das Arbeitsrecht die Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten zu stärken.

Im Rahmen der Fachtagung „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ hat Antje Beierling vom VAMV-Landesverband NRW das Modellprojekt „Sonne, Mond und Sterne“ vorgestellt. Dank der ergänzenden Kinderbetreuung früh, spät und am Wochenende konnten Alleinerziehende ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung sichern. Als besonders positiv hob die Projektleiterin hervor, dass sich auch Teilhabe und Perspektive der Kinder verbessert haben. Auch Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe als Mitglied des Beirats der begleitenden Evaluation stellte die Erfolgsgeschichte der Modellprojekte heraus, welche der VAMV ergänzend zu den Regeleinrichtungen in Essen, Berlin und Mainz angeboten hat: Die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der ökonomischen Situation sowie mit der Vereinbarkeit ist deutlich gestiegen. Meier-Gräwe regte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen als einen gangbaren Weg an, um ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche zu bringen.

Die Fachtagung hat gezeigt: Familienfreundliche Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zwei Seiten einer Medaille. „Wir müssen das Ganze von oben in Bewegung bringen und rechtliche Ansprüche verankern. Denn Familien sollen nicht gezwungen sein, sich einseitig den Zeitanforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen, sondern auch die Arbeitswelt muss familienfreundlicher werden“, forderte Elisabeth Küppers, VAMV-Bundesvorstand, beim abschließenden Podiumsgespräch.

Die Handlungsempfehlungen des VAMV „Betreuungslücken schließen: Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Regeleinrichtungen und ergänzende Kinderbetreuung auf den Weg bringen – Arbeitszeitsouveränität stärken!“ können Sie hier lesen. Die Evaluation zu den Modellprojekten Ergänzende Kinderbetreuung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

DGBTermin: 18. Juni 2018

Veranstalter: DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit dem DGB NRW

Ort: Düsseldorf

Seminarkostenpauschale: 225 Euro (USt-frei), zzgl. ca. 30 Euro Verpflegung (zzgl. USt)

Die Konferenz zeigt die Vielfalt der Anforderungen an Gleichstellung in der Arbeitswelt auf, fokussiert dabei auf Chancen und Herausforderungen aktueller Entwicklungen und stärkt die Handlungskompetenz der gesetzlichen Interessenvertretung zur Förderung von Gleichstellung in Betrieb und Dienststelle. Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch, Vernetzungsangebote sowie die Ausstellung "Lust auf Gleichstellung" runden die Konferenz für erfahrene und neue gewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte ab.

Ziel

  • Qualifizierung
  • Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch
  • Vernetzungsangebote

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: KOFRA e.V., Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation

Ort: München

Das „Wechselmodell“, die Betreuung des Kindes nach der Trennung der Eltern je zur Hälfte bei Mutter und Vater in der jeweiligen Wohnung, wird immer häufiger von Vätern gegen den Willen der Mütter gerichtlich verlangt. Dies geschieht gerade in Fällen, in denen die Beziehung der Eltern hochkonflikthaft ist und der Vater einen Anspruch auf das Kind erhebt. In diesen Fällen steht nicht das Wohl des Kin des im Mittelpunktsondern, sondern Anspruchsdenken sowie gegen den Willen der Mutter zu handeln und ihr damit zu schaden und letztlich geht es auch um Geld: der Mutter kein Betreuungsgeld mehr zu zahlen. Auch bei kleinen Kindern wurde das Wechselmodell bereits gerichtlich durchgesetzt. Es wird von den BefürworterInnen die Auffassung vertreten, es sei gut für das Kind, die Lebenswelt beider Eltern zu kennen und engen Kontakt zu beiden zu haben, auch gegen den Willen der Mutter und des Kindes. Dieser Auffassung wird besonders in ausländischer Forschung vehement widersprochen, insbesondere, wenn es um kleine Kinder geht. Französische KinderpsychiaterInnen z.B. kämpfen energisch dagegen, das Modell als Regelfall einzuführen unter Hinweis auf nachweislich große Probleme, die für Kinder häufig entstehen.

Auf dieser Fachtagung werden die einschlägigen Forschungsergebnisse und die Situation in mehreren Ländern referiert. Es werden die Möglichkeiten diskutiert, wie das Erleben der Kinder in den Mittelpunkt der Beachtung auch in Deutschland gestellt werden kann, um die für sie beste Betreuung in einer für sie ohnehin oft belastenden Situation zu fördern, einer deutlichen Mütterfeindlichkeit und dem bereits geforderten 50/50- Wechselmodell als Regelfall entgegenzutreten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Interessenvertretung der Zukunft
Perspektiven für eine Erneuerung der Arbeitsbeziehungen

Sozio-ökonomische Unsicherheit und Abstiegsängste dominieren seit einigen Jahren die politische Auseinandersetzung. Trotz guter Beschäftigungsentwicklung gibt es einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf zu Themen wie soziale Gerechtigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Pflegenotstand, bezahlbares Wohnen und Durchsetzung von Mindestlöhnen. Frühere Gewissheiten z.B. über den Wert beruflicher Bildung sind in dem Maße abhanden gekommen, wie sich der Niedriglohnsektor auch in qualifizierten Berufen ausgebreitet hat. Viele Menschen erleben das Arbeitsleben als unsicherer, belastender und unübersichtlicher als früher. Die sich abzeichnende Veränderung von Produktions- und Geschäftsmodellen im Zuge der Digitalisierung wird diesen Trend verstärken. Angesichts dieser Entwicklungen sollen beim diesjährigen WSI-Herbstforum die grundsätzliche Frage gestellt werden: Welche Rolle können Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten verstärkter Unsicherheit spielen?

In den Wohlfahrtsstaaten der Nachkriegszeit waren stark organisierte kollektive Akteure das Rückgrat der Arbeitsbeziehungen, sie prägten die Regulierung von Arbeit und Arbeitsmarkt sowie die sozialen Sicherungssysteme. Seit Mitte der 1990er Jahre ist nicht zuletzt in Deutschland eine Erosion der Institutionen der Arbeitsbeziehungen zu beobachten. Die Tarifbindung sinkt, betriebliche Interessenvertretungen verlieren an Boden und Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände erleben einen Mitgliederrückgang.

Lassen sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren? Welche Strategien lassen sich im Umgang mit neuen Beschäftigungs- und Unternehmensformen entwickeln? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Parteien verändert, und welche Rolle spielen Gewerkschaften in der Sozialpolitik? Welche Rechtsdurchsetzungsmechanismen brauchen wir dort, wo sich Gewerkschaften und Betriebsräte als nachhaltig schwach erweisen? Und wie kann kollektive Regulierung mit einem Mehr an Beteiligung und Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten verbunden werden?

Diese Fragensollen auf dem Herbstforum 2018 mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutiert werden.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen.

AKTUELLES

Im Jahr 2015 hat der Deutsche Verein Empfehlungen zur vertraulichen Geburt verabschiedet, die auf dem in 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ basieren. Aufbauend auf der in 2017 veröffentlichten Gesetzesevaluation Ihres Hauses („Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden“) und den Entwicklungen in der Praxis hat der Deutsche Verein diese Empfehlungen nun aktualisiert.

Die aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt finden Sie hier.

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ZFF-Info 9 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey besucht den 12. Deutschen Seniorentag und ehrt Deutschlands coolste Seniorensportgruppe

Unter dem Motto „Brücken bauen“ hat heute (Montag) in Dortmund der 12. Deutsche Seniorentag begonnen. Zu dem dreitägigen Kongress werden rund 15.000 Besucher erwartet. Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey stellt vor allem das große freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren in den Vordergrund:

„Viele Seniorinnen und Senioren bauen Brücken: denn sie engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrem Heimatort. Vor allem in kleinen Städten und in ländlichen Gegenden sind es oft Ältere, die die Vereine tragen und in der Kommunalpolitik aktiv sind. Außerdem kümmern sie sich um ihre Enkelkinder und pflegen oft auch den Partner oder die Partnerin. Der Deutsche Seniorentag macht sichtbar, was ältere Menschen in unserer Gesellschaft leisten – und dass es ohne sie nicht geht“, so Ministerin Giffey.

Der 12. Deutsche Seniorentag zeigt mit seinen vielen Angeboten und seinem Motto „Brücken bauen“, wie wichtig ein solidarisches Miteinander von Jung und Alt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. In mehr als 200 Veranstaltungen informieren und diskutieren Expertinnen und Experten außerdem über aktuelle seniorenpolitische Themen, eines davon ist die Pflege. Hier machte Bundesseniorenministerin Giffey noch einmal deutlich, wie wichtig die Aufwertung der sozialen Berufe ist:

„Ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in den sozialen Berufen. Diese Frauen und Männer sind unverzichtbar – in der frühkindlichen Bildung genauso wie in der Pflege. Zwar können Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein altersgerechter Umbau der Wohnung das Leben sehr erleichtern, aber letztendlich braucht man Menschen, die sich kümmern. Unser Fokus deshalb: Mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu gewinnen. Ein erster Schritt ist mit dem Pflegeberufegesetz gemacht. In Zukunft muss kein Schulgeld gezahlt werden, stattdessen erhalten die Azubis eine Ausbildungs-vergütung. Denn niemand soll sich mehr die Frage stellen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachkraft zu werden. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen, indem wir für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung sorgen“, so Franziska Giffey weiter.

Zum Auftakt des Seniorentages hatte die Ministerin die Preise für „Deutschlands coolste Seniorensportgruppe“ verliehen – ein Wettbewerb, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) initiiert hat. Insgesamt fünf Gruppen konnten sich gegen die 319 weiteren Bewerber durchsetzen. Der erste Platz ging an die Gruppe SILBERFIT des Tai Chi Zentrums in Bühlertal, die für ihre gemeinsamen Aktivitäten mit einem lokalen Seniorenzentrum ausgezeichnet wurde und sich über ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro freuen darf. Den zweiten Platz belegte die Gruppe „Raus aus dem Haus“, die in Hamburg-Langenhorn den Kiez auf sehr kreative Weise für Sport und Bewegung nutzt. Der dritte Platz ging an die Inliner- und Tischtennisgruppe des Fördervereins für Bewegungswissenschaften der Universität Hamburg. Auf den Plätzen vier und fünf folgten die inklusive Tanzgruppe des Magdeburger Turnvereins sowie der Boxclub 20/50 aus Dortmund.

Franziska Giffey unterstrich bei der Preisverleihung: „Ich bin begeistert, dass so viele Seniorensportgruppen an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Vom Inliner bis zum Boxer – alles ist mit dabei. Nie waren so viele Ältere so fit, so gesund und so aktiv wie heute. Und all diese Frauen und Männer sind tolle Vorbilder für andere. Indem wir dieses Engagement unterstützen, unterstützen wir das ‚aktive Altern‘.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.05.2018

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird entfristet und damit auch nach 2019 weitergeführt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte heute (Freitag) am Rande eines Besuchs im sächsischen Pirna:

„Menschen in ganz Deutschland engagieren sich jeden Tag gegen Extremismus und für eine vielfältige Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen Populismus und Hetze um sich greifen, müssen wir diesen Menschen vor Ort den Rücken stärken. Wir kümmern uns um die Kümmerer! Das Programm „Demokratie leben!“ hat sich bewährt und die Arbeit ist eine Daueraufgabe. Es macht keinen Sinn, alle fünf Jahre völlig neu zu starten. Das Engagement braucht Planungssicherheit. Darum habe ich entschieden, das Programm zu entfristen.“

In Pirna trifft Bundesfamilienministerin Giffey heute Vertreter der Aktion Zivilcourage und Vertreter der Politik vor Ort. Darunter den Landrat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler und den Oberbürgermeister der Stadt Pirna, Klaus-Peter Hanke.

Mit der Entscheidung ist gesichert, dass das Programm auch über 2019 hinaus fortgeführt wird. Die Aktivitäten des Bundes werden sich künftig noch stärker konkret an den Problemen vor Ort orientieren. Dazu soll das Programm noch besser mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und der Zivilgesellschaft verzahnt werden.

Zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie und gegen jede Form des Extremismus ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zentrale Orte dieser gelebten Demokratie sind die bundesweit rund 600 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ direkt geförderten Projekte. Durch das Programm werden derzeit in ganz Deutschland insgesamt 265 Städte, Gemeinden und Landkreise darin unterstützt, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dies geschieht im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie". Mehr als 3.600 Einzelmaßnahmen konnten 2017 durch die Partnerschaften vor Ort umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen in jedem Bundesland Landes-Demokratiezentren die Weiterentwicklung vonKonzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten. Ebenso werden wichtige nichtstaatliche Organisationen durch das Bundesprogramm bei ihrer Professionalisierung unterstützt. Hinzu kommt die überregionale Förderung von aktuell über 260 Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention.

2017 war das Bundesprogramm mit einem finanziellen Volumen von 104,5 Millionen Euro ausgestattet. Für den Haushalt 2018 wurde seitens des BMFSFJ eine Summe von 115,5 Millionen Euro angemeldet.

Im Rahmen von „Demokratie leben!“ hat das BMFSFJ in dieser Woche ein neues Interessenbekundungsverfahren für Städte und Kommunen gestartet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!": www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des Bundesfamilienministeriums im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt den Haushaltsentwurf 2018 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,2 Milliarden Euro stehen dem BMFSFJ danach in 2018 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 681 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden. Unter anderem in eine gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende, für ältere Menschen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte bei der Vorstellung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag:

"Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder. Damit alle Talente gefördert werden und Träume fliegen lernen. Damit es jedes Kind packt. Wir investieren in gute Kinderbetreuung und damit in die Fachkräfte, die für einen wichtigen sozialen Beruf mehr Anerkennung verdient haben. Wir kümmern uns um die Kümmerer. Und wir investieren in starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter, die alles können: Familie und Beruf zusammen. All das sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 263 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey spricht auf dem 81. Deutschen Fürsorgetag in Stuttgart

In Stuttgart ist heute (Dienstag) im Beisein von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der 81. Deutsche Fürsorgetag eröffnet worden: „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ lautet das Motto des dreitägigen Kongresses für die Zukunft der sozialen Arbeit in Deutschland. Die Bundesfamilienministerin ist Schirmherrin dieser Fachtagung, die alle drei Jahre stattfindet.

In einer Grundsatzrede zur Eröffnung des Fürsorgetages betonte Franziska Giffey: „Fürsorge heißt für mich: Befähigen, nicht versorgen! Wir haben einen leistungsfähigen Sozialstaat, und es ist unsere Aufgabe, soziale Unterschiede auszugleichen und den Menschen, die es aus eigener Kraft nicht packen, verlässlich Sicherheit zu geben. Wenn es ums Befähigen geht, dann müssen viele zusammenarbeiten, natürlich auch die freien Träger und die Zivilgesellschaft. Mit Ihnen will ich dabei an einem Strang ziehen. Wir kümmern uns um die Kümmerer“, so die Ministerin.

Der Deutsche Fürsorgetag, der seit der Gründung des Deutschen Vereins vor 138 Jahren regelmäßig stattfindet, bringt diejenigen zusammen, die sich um ein solidarisches Miteinander in Deutschland kümmern. Er erkennt wie ein Seismograph frühzeitig aktuelle soziale Entwicklungen und Herausforderungen, und bietet denjenigen, die sich im Sozialbereich engagieren, den nötigen Raum für Debatten und Austausch. In diesem Jahr werden 1.500 Gäste aus ganz Deutschland erwartet.

Thema wird auch der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung und in der Pflege sein. Ministerin Giffey machte deutlich, was der Personalmangel für Kitas und Seniorenheime bedeutet: „Weniger Leute machen die Arbeit, für die eigentlich mehr Leute notwendig sind. Das bedeutet mehr Stress und weniger Zeit für das, was eigentlich am wichtigsten ist: die Menschen. Viele Fachkräfte steigen aus: wegen der Arbeitsbedingungen oder auch wegen der Bezahlung. Auch Nachwuchs zu finden, ist nicht leicht. Deshalb haben wir uns vorgenommen, das Schulgeld für die Sozial- und Gesundheitsberufe abzuschaffen. Denn niemand darf sich die Frage stellen, ob er oder sie es sich leisten kann, einen sozialen Beruf zu lernen.“

Nach ihrer Rede besuchte die Bundesministerin auf dem „Markt der Möglichkeiten“ einige der Stände und informierte sich unter anderem über die Förderung von sozialen Innovationen in den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Weitere Informationen zum 81. Deutschen Fürsorgetag finden Sie hier: https://www.deutscher-fuersorgetag.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2018

Das Rückkehrrecht von Teilzeit zurück in Vollzeit ist lange überfällig. Im Koalitionsvertrag wurde schon vor Monaten eine Einigung mit der Union erzielt. Bundesarbeitsminister Heil hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz muss jetzt kommen.

„Viele Beschäftigte verringern ihre Arbeitszeit, um Familie, Pflege von Angehörigen und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, verdient weniger und bezieht dann im Alter eine entsprechend geringere Rente. Vor allem Frauen sind betroffen und sitzen, wenn sie wieder mehr Stunden arbeiten wollen, in der ‘Teilzeitfalle‘. Sie haben das Versprechen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD, dass diese Situation endlich überwunden wird. Unverständlich ist, dass Arbeitgeberverbände hier auf der Bremse stehen. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber sein, den Wünschen von Beschäftigten nach mehr Arbeitsstunden nachzukommen. Die Union sollte sich nicht zum Sprachrohr der Arbeitgeberverbände degradieren lassen und den Weg für das neue Gesetz zur Brückenteilzeit endlich frei machen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt, der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Erneut wurde im Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ausgehandelt, die hier Abhilfe schaffen würde: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden. Das ZFF setzt sich für eine zügige Umsetzung dieser Gesetzesinitiative ein und fordert die Koalitionspartner dazu auf sich im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien endlich zu einigen!

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik, und Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Politischer Druck hat in Deutschland dazu geführt, die Ehe für alle durchzusetzen. Doch weder hier noch in der EU oder weltweit sind Rechte für LGBTTIQ* eine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil. Überall arbeiten Populist*innen, Nationalist*innen und Neokonservative mit vereinten Kräften daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Auch die Bundesregierung plant derzeit, die Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sogenannten "sicheren Herkunftsländer" zu erklären.

Länder, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert und bedroht werden, sind aber nicht sicher. Wir werden nicht aufgeben, bis wir in einer gerechten, freien Welt leben, in der jeder Mensch so leben und lieben kann, wie sie oder er es will.

Hintergrund:

Seit 2005 findet am 17. Mai jährlich der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) statt. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von ihrer Liste der psychischen Krankheiten, auf welcher Transidentität allerdings bis heute zu finden ist. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle sowie queere Personen (LGBTTIQ*) setzen am 17. Mai auf der ganzen Welt Zeichen gegen Homo-, Bi-, Trans*- und Interfeindlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Anlässlich der heutigen Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch das Deutsche Kinderhilfswerk erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Sachen Kinderrechte muss in Deutschland dringend etwas passieren. Es ist erschreckend, dass weder unter Kindern und Jugendlichen noch unter Erwachsenen die Kinderrechte als eigenständige Rechte umfassend bekannt sind. Und das, obwohl die Bundesrepublik sich vor mehr als 25 Jahren mit der UN-Kinderrechtskonvention auf die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland verpflichtet hat.

Kinder können die ihnen zustehenden Rechte nur einfordern, wenn sie sie auch kennen. Wir fordern die Bundesregierung auf, für eine breit angelegte Aufklärung über die konkreten Kinderrechte und ihre Relevanz zu sorgen.

Es ist längst überfällig, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Hier müssen Union und SPD zeigen, ob sie es wirklich ernst meinen mit ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag. Die Kinderrechte müssen mit einer klaren Formulierung eindeutig genannt und gestärkt werden. Nur damit würden Kinder und Jugendliche endlich in allen sie betreffenden Angelegenheiten umfassend und angemessen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Zum Streit zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union über die befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal verfallen die Koalitionspartner in Streitigkeiten um die Regelungen für eine befristete Teilzeit. Wenn auch der zweite Anlauf für dieses Gesetz scheitert, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Große Koalition. Nach all den Ankündigungen müssen endlich Taten folgen. Das Taktieren der Union darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Gesetz entweder gar nicht kommt oder noch weiter verwässert wird. Die geplanten Regelungen sind jetzt schon viel zu bürokratisch und zu wenige werden davon profitieren. Die Bundesregierung muss endlich Wort halten und die berufstätigen Frauen stärken. Denn sie sind es vor allem, die von einer befristeten Teilzeit profitieren. Immer noch arbeiten viele Frauen unfreiwillig in Teilzeit. Damit muss Schluss sein und daher brauchen wir klare und einfache Lösungen für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Und zwar für alle.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

„Alle bisherigen Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit hatten das gleiche Ziel, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu lockern. Die SPD scheint gar nicht zu merken, dass sie sich hier vor den Karren der Arbeitgeber spannen lässt. Die Arbeitgeber wollen Beschäftigte, die rund um die Uhr verfügbar sind. Diese Idee eines unbegrenzten Arbeitstages ist nicht neu, sondern entspringt dem Denken des frühindustriellen 19. Jahrhunderts. Die Digitalisierung wird von den Arbeitgebern lediglich als Scheinargument vorgeschoben, um fundamentale Rechte der Beschäftigten auszuhebeln. Das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen ist weder sinnvoll noch notwendig. Schon heute gibt es genug Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Ankündigung einer Initiative für flexiblere Arbeitszeiten durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Tatti weiter:

„Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Der Anstieg der Krankentage aufgrund arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in den letzten 15 Jahren ist dramatisch. Eine Bundesregierung, die Arbeitszeiten über zehn Stunden hinaus ermöglicht, wird dieses Problem nicht bekämpfen, sondern verschärfen. Beschäftigte wollen nicht arbeiten ohne Ende, sondern mehr Zeitsouveränität und eine bessere Work-Life-Balance. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten auf Dauer und Lage der Arbeitszeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.05.2018

Kita-Beiträge belasten laut einer neuen Elternbefragung vor allem arme Haushalte überproportional. Dennoch wäre eine Mehrheit aller Eltern bereit, noch höhere Kosten für Kitas in Kauf zu nehmen, sofern die Qualität besser wird. Eine politisch gewünschte Beitragsfreiheit würde nach neusten Schätzungen pro Jahr 7,3 Mrd. Euro benötigen und den Qualitätsausbau ausbremsen.

Gütersloh 28.05.2018. Die finanzielle Belastung durch Kita-Beiträge ist ungerecht verteilt: Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern – trotz einer vielerorts gültigen Sozialstaffel. Denn Eltern, die über weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens verfügen, zahlen monatlich durchschnittlich 118 Euro und damit zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihres Kindes; bei denjenigen Eltern oberhalb der Armutsrisikogrenze sind es hingegen nur rund fünf Prozent des Einkommens, im Durchschnitt 178 Euro. Zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zu diesen Ergebnissen kommt der ElternZOOM, eine repräsentativ angelegte Befragung von Kita-Eltern, die von infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde.

Darüber hinaus werden ärmere Haushalte durch Zusatzkosten – etwa für Ausflüge, Verpflegung oder Bastelmaterialen – mehr als doppelt so stark belastet wie wohlhabendere Haushalte: Sie zahlen dafür 3,3 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens, während wohlhabendere Familien lediglich 1,4 Prozent hierfür aufwenden müssen. Diese Zusatzgebühren werden unabhängig von der finanziellen Lage der Familie veranschlagt, monatlich rund 45 Euro.

Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Mrd. Euro aufbringen, für Zusatzgebühren weitere 1,6 Mrd. Euro. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, weist darauf hin, dass bereits für den Aufbau ausreichender und kindgerechter Kita-Plätze allein acht Mrd. Euro im Jahr aufgebracht werden müssten. "Bei der Kita-Finanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander." Beitragsfreiheit und Qualitätsausbau kosten insgesamt jährlich 15,3 Mrd. Euro – dem gegenüber hat der Bund bislang 3,5 Mrd. Euro für die aktuelle Legislaturperiode zugesagt. Allein im Jahr 2021 fehlen nach aktuellen Planungen 13,3 Mrd. Euro. "Dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehlt die finanzielle Substanz. Aktuell ist zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt."

Für Eltern steht Qualität vor Beitragsfreiheit

Trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren wäre – unabhängig vom Einkommen – die Mehrheit der Eltern bereit, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 Prozent der Eltern oberhalb, aber auch 53 Prozent der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren. Dazu Dräger: "Gute Qualität in den Kitas ist Eltern wichtig. Dafür sind sie auch bereit, zu zahlen." Derzeit haben 17 Prozent der Eltern ein Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Zwei Drittel von ihnen zahlen Kita-Beiträge, obwohl diese sozial gestaffelt sind. Dräger fordert daher: "Wir brauchen eine Befreiung einkommensschwacher Familien von Kita-Kosten." Laut Schätzungen auf Basis des ElternZOOMs würde dies rund 730 Mio. Euro jährlich kosten.

Wohnort bestimmt maßgeblich über finanzielle Belastung durch Kita-Besuch

Zusätzlich zur repräsentativ angelegten Umfrage hat die Bertelsmann Stiftung sechstausend Eltern aus der ganzen Republik über einen Onlinefragebogen zu ihrer Perspektive auf Kitas befragt. Im Ergebnis wurden große regionale Unterschiede bei der finanziellen Belastung der Eltern zwischen den Bundesländern sichtbar.

Ein Beispiel hierfür ist Berlin mit weitgehender Beitragsfreiheit: Die Gesamtkosten für Kita-Betreuung, also die Summe von Kita-Beiträgen und Zusatzgebühren, machen nur rund zwei Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens von Kita-Eltern aus. Gleichzeitig ist die Qualität der Krippengruppen, gemessen am Personalschlüssel, in Berlin deutlich schlechter als im Bundesdurchschnitt. In Baden-Württemberg sind die Personalschlüssel demgegenüber bundesweit die Besten, hier beteiligen sich Eltern mit rund sieben Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens an der Kita-Finanzierung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Personalschlüssel bundesweit mit die ungünstigsten, gleichwohl müssen Eltern mehr als acht Prozent ihres Haushaltseinkommens für Kita-Beiträge und Zusatzgebühren zahlen.

Dräger kritisiert, dass der Wohnort maßgeblich über die finanzielle Belastung der Eltern entscheide. Fairer wäre es, die Kita-Beiträge bundesweit einheitlich zu bemessen – etwa prozentual am Äquivalenzeinkommen. Berücksichtigt würde dabei nur jener Teil des Einkommens, der oberhalb der Armutsrisikogrenze liegt. Armutsgefährdete Eltern sollten vollständig sowohl von den Kita-Beiträgen als auch den Zusatzgebühren befreit werden. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen im Kita-Bereich rät Dräger davon ab, die Beitragsfreiheit für alle Eltern zu überstürzen: "Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher, und die Betreuungsschlüssel stimmen in vielen Kitas nicht. Jetzt alle Eltern zu entlasten, würde den politischen Handlungsspielraum für den Qualitätsausbau unnötig verengen." Für ihn ist klar: "Erst die Qualität und dann die Beitragsfreiheit."

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

Die verfügbaren Einkommen der Personen in privaten Haushalten sind in Deutschland im Durchschnitt und für die meisten Einkommensklassen gestiegen – Die Einkommen bei den 20 Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen allerdings nicht – Steigender Anteil älterer Menschen und Zuwanderung entscheidend für diese Entwicklung – Zielgenauere Unterstützung von Zuwanderinnen und Zuwanderern ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft erforderlich

Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sind in Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2015 um 15 Prozent gestiegen. Die meisten Einkommensgruppen haben davon profitiert, die untersten aber nicht. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der letzten verfügbaren Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Unterteilt man die Bevölkerung in zehn gleich große Gruppen nach Höhe des Einkommens (Dezile), so haben die acht oberen Dezile Einkommenszuwächse erfahren – zwischen fünf Prozent für das dritte und 30 Prozent für das oberste Dezil, also die einkommensstärksten zehn Prozent. Bei den zehn Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen, die monatlich im Durchschnitt real über rund 640 Euro verfügen, waren die Einkommen im Vergleich zum Jahr 1991 rückläufig; im zweiten Dezil haben sie stagniert. „Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Menschen, die in den 1990er Jahren niedrige Einkommen erzielten, heute individuell schlechter gestellt sind, denn sie können sich mittlerweile in einer anderen Einkommensgruppe befinden,“ erklärt Studienautor Markus Grabka. „Aber es zeigt, dass bei weitem nicht alle von der positiven Einkommensentwicklung, die in den letzten Jahren im Wesentlichen dank der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit stattgefunden hat, profitiert haben.“

Dafür gibt es mehrere Gründe, unter anderem die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der wachsende Bevölkerungsanteil älterer Menschen, deren Alterseinkommen im Schnitt geringer als deren Erwerbseinkommen sind. Eine weitere Rolle spielt auch die Zuwanderung. „Die Zuwanderung hat seit dem Jahr 2007 zugenommen, das heißt, dass viele Menschen noch relativ neu im Land sind. Diese neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben aber in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel niedrige Einkommen“, erläutert Jan Goebel, der andere Autor der Studie. „Das zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Personen mit direktem Migrationshintergrund, die also selbst nach Deutschland zugewandert sind, an den niedrigen Einkommensgruppen zunimmt – mittlerweile liegt er in den zwei untersten Dezilen bei etwa einem Viertel.“

Die Daten des SOEP zeigen jedoch auch, dass sich die Einkommensposition der Migrantinnen und Migranten verbessert, je länger sie sich im Land aufhalten.

Im Vergleich zu früheren Migrationswellen sind die seit dem Jahr 2000 gekommenen neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zudem qualifizierter beziehungsweise sie haben ein höheres Bildungsniveau, was ihren Arbeitsmarkterfolg und damit die Angleichung ihrer Einkommen beschleunigen dürfte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

DIW-Studie untersucht relative und absolute soziale Mobilität im Berufsstatus der Jahrgänge 1939 bis 1971 in Westdeutschland – Vor allem für untere Statusgruppe verringert sich die soziale Durchlässigkeit hinsichtlich des Berufsstatus – In allen untersuchten Geburtsjahrgängen stiegen absolut betrachtet mehr Personen auf als ab – Männer steigen öfter ab als früher, Frauen steigen öfter auf

Von starker sozialer Durchlässigkeit mit Blick auf den Berufsstatus ist Deutschland immer noch weit entfernt. Das ist das Fazit einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die die soziale Mobilität in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) untersucht hat. Dabei haben Autorin Sandra Bohmann und Autor Nicolas Legewie nicht nur die absolute soziale Mobilität unter die Lupe genommen, also inwieweit sich die tatsächliche soziale Stellung im Vergleich zu den Eltern verändert hat. Sie betrachteten auch die relative soziale Mobilität, also inwiefern Kinder im Vergleich zu anderen aus der gleichen Generation besser gestellt sind, als dies bei ihren Eltern der Fall war. So können die verhältnismäßigen Aufstiegswahrscheinlichkeiten in einer Gesellschaft untersucht werden.
„Es hat sich gezeigt, dass es zwar in allen Kohorten mehr Auf- als Abstiege gab, bei der relativen Durchlässigkeit dagegen aber nur geringe Veränderungen zu finden sind“, fasst Studienautor Legewie die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

50 Prozent der männlichen und gut 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. Überdurchschnittlich häufig wollen Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und größerer beruflicher Autonomie weniger arbeiten. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Gerade in anspruchsvollen Jobs besteht ein hohes Risiko, in Wochenstundenzahlen hineinzurutschen, die man eigentlich nicht wollte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Flexible Arbeitszeitmodelle wie eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung, Langzeit-Arbeitszeitkonten sowie ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit wären hier mögliche Lösungsansätze.

Mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten würden gerne 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten. Oft stehen diesem Wunsch jedoch Haushaltsverpflichtungen sowie fehlende Kinderbetreuungsangebote entgegen. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung auch im Haushalt, umfassende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie bessere steuerliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen könnten hier Veränderungen bringen, heißt es in der Studie. Derzeit würden das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen einer Ausweitung der Arbeitszeiten von Frauen tendenziell entgegenwirken. Der Anteil der männlichen Beschäftigten, die mindestens 2,5 Stunden mehr arbeiten wollen, liegt bei knapp zehn Prozent. Männer geben als Grund für Teilzeitarbeit am häufigsten an, dass eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei, wohingegen Frauen in Teilzeit insbesondere familiäre Verpflichtungen nennen.

Jeweils rund 40 Prozent der männlichen und weiblichen Beschäftigten sind mit dem Umfang ihrer Arbeitszeit zufrieden. Im Durchschnitt würden Männer gerne rund 37 Wochenstunden arbeiten, Frauen rund 30.

Die Daten zu den Arbeitszeitwünschen und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen. Je nach Befragungsweise können die gemessenen Arbeitszeitdiskrepanzen variieren. Daher fallen sie beispielsweise im Mikrozensus geringer aus.

Die Studie von Enzo Weber und Franziska Zimmert ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1318.pdf.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.05.2018

Die Anzahl der Integrierten Gesamtschulen hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 auf rund 2100 Schulen im Schuljahr 2016/2017 nahezu verdreifacht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Daten aus der Broschüre „Schulen auf einen Blick 2018“ weiter mitteilt, waren dagegen vor allem Hauptschulen von Schließungen betroffen: Von 2006/2007 bis 2016/2017 ging ihre Zahl um 45% auf 2600 zurück. Bei den Realschulen belief sich der Rückgang auf 30%, bei den Förderschulen auf 14 %. Insgesamt gab es im Schuljahr 2016/2017 in Deutschland 33500 allgemeinbildende Schulen. Dies waren 8% oder 2800 Schulen weniger als vor zehn Jahren.

Von den knapp 8,4Millionen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet wurden, gingen 34% auf eine Schule des Primarbereichs. Knapp die Hälfte (49 %) aller Schülerinnen und Schüler besuchte den Sekundarbereich I und 12% den Sekundarbereich II. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 gingen die Schülerzahlen insgesamt um 11% zurück. Insbesondere aus demografischen Gründen war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich (–10%) und in der Sekundarstufe I (–14%) niedriger als vor zehn Jahren. Immer mehr junge Menschen streben den Erwerb der Hochschulreife an: Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 13% mehr Schülerinnen und Schüler einen allgemeinbildenden Bildungsgang im SekundarbereichII als noch zehn Jahre zuvor.

Diese und weitere aktuelle statistische Kennzahlen sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf werden in der Broschüre „Schulen auf einen Blick“ zusammengefasst dargestellt und anschaulich beschrieben.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 16.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gebührengerechtigkeit für Kindertagesstätten.

Berlin, den 28.05.2018. Die Belastung durch Kita-Gebühren ist sozial höchst ungerecht verteilt. Das zeigte jetzt eine von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie auf Grundlage einer Elternbefragung.

„Gebührenfreiheit, zumindest aber Gebührengerechtigkeit, sind das Gebot der Stunde“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO. „Es gilt in jedem Fall zu verhindern, dass Kinder aufgrund von Gebühren der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Kindertagespflegeangebotes nicht möglich ist. Dass ca. die Hälfte der Eltern der unteren Einkommensschichten dennoch bereit ist, für gute Kitas zu zahlen, zeigt, wie wichtig ihnen die Qualität der Angebote ist“, so Stadler weiter.

„Um die in Kindertagesstätten gestellten Erwartungen erfüllen zu können, brauchen diese mehr Personal, freigestellte Leitungen und gute fachliche Begleitung. Die hierfür im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel von 3,5 Mrd. Euro für die gesamte Legislatur reichen hier bei Weitem nicht aus. So verführerisch es auch erscheinen mag: Gebührenfreiheit und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eltern dürfen nicht vor die Wahl zwischen Urlaub oder Kita, Fahrrad oder Bildung gestellt werden. Alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, Betreuung und Erziehung. Ausgaben in diesem Bereich sind nichts anderes als eine Investition in die Zukunft“ so Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.05.2018

Die AWO fordert gemeinsam mit über 20 Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter PRO ASYL, Deutsches Kinderhilfswerk, Der Paritätische Wohlfahrtsverband und terre des hommes, in einem Offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten.

»Auf Grundlage der bisher bekannten Pläne steht für uns fest: Ankerzentren werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein«, sagte terre des hommes-Kinderrechtsexperte Thomas Berthold.

45 Prozent der 2017 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge waren Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssen in allen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Besuch von Schulen und Kindergärten und eine Umgebung, in der Kinder sicher und gesund aufwachsen können. »Es ist pädagogisch und rechtlich außer Frage, dass Kinder nicht nur besonderen Schutz benötigen, sondern ihnen elementare Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Das Kindeswohl muss Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben«, so Nerea González Méndez de Vigo, juristische Referentin beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. »Die geplante Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe«.

Ankerzentren stoppen! Der Offene Brief der Verbände

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.05.2018

20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

Berlin, 18. Mai 2018. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe – kurz Hartz IV – sorgt auch nach mehr als 12 Jahren noch für heftige Diskussionen. Nach aktuellen Berichten des Politmagazins Monitor ist es wohl gängige Praxis, den Hartz-IV-Regelsatz runter zu rechnen. Empfänger müssten demnach monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu:

„Bei den Ärmsten der Armen zu tricksen, um zu sparen, ist mehr als beschämend. Und es zeigt mal wieder ganz deutlich, dass das aktuelle System der Grundsicherung – kurz Hartz-IV –nicht funktioniert. Die AWO fordert eine einfachere, transparentere und betroffenenorientiertere Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Menschen müssen wieder in den Mittelpunkt der Leistung gerückt werden. Sie müssen zuverlässiger und transparenter nachvollziehen können, welche Ansprüche ihnen zustehen und welche Institution verantwortlich ist. Nur so kann es ihnen gelingen, ihre Hilfsbedürftigkeit dauerhaft zu überwinden und aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Bis heute fehlt ein Konzept, eine klare Stoßrichtung für eine Grundsicherungsleistung im Sinne der Betroffenen. Das System muss deshalb grundlegend überarbeitet werden, denn seine Bilanz fällt nach mehr als 12 Jahren vernichtend aus. Hartz-IV wurde zum Inbegriff des gesellschaftlichen Abstiegs. Um dem entgegenzutreten, hat die AWO 20 Forderungen für eine Grundsicherung im Sinne der Betroffenen entwickelt.

Die vorliegenden 20 Forderungen der AWO für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II sollen dazu dienen, die soziale Situation und Rechtsstellung der Leistungsbeziehenden zu stärken und damit auch die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern.“

Zusammenfassend beinhalten die 20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II nachfolgenden Ansprüche:

  1. Regelbedarfe müssen bedarfsgerecht bemessen werden.
  2. Mobilitätsbedarfe müssen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Existenzsichernde Deckung der Unterkunftsbedarfe.
  4. Neuausrichtung der Bedarfe für Bildung Teilhabe.
  5. Gesonderte Bedarfe, wie weiße Ware.
  6. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen.
  7. Überarbeitung der Sanktionsregelungen im SGB II, insbesondere Abschaffung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige.
  8. Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkts.
  9. Umfassender Leistungszugang für EU-Ausländer*innen/EU-Migrant*innen.
  10. Integration der Ansprüche für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthaltsstatus in die Grundsicherung und Sozialhilfe.
  11. Integration aller voll erwerbsgeminderter Hilfebedürftigen in die Grundsicherung.
  12. Stärkere Berücksichtigung von Fragen der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.
  13. Neuausrichtung der Bedarfsgemeinschaft.
  14. Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern und die Bezugsdauer verlängern.
  15. Vorgelagertes System von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld bedarfsdeckend und zeitgemäß ausgestalten.
  16. Einführung einer einkommensabhängigen und bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.
  17. Anerkennung von Mehrbedarfen wegen Trennung.
  18. Leistungskatalog in der GKV umfassend wiederherstellen.
  19. Schnittstellenprobleme zwischen SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beheben.
  20. Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden ersatzlos streichen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 18.05.2018

Die Pläne des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Andreas Westerfellhausen mit Hilfe von Prämienzahlungen mehr Fachkräfte in den Beruf zurückzuholen, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:

„Der Fachkräftemangel in der Pflege lässt sich nicht mit einmaligen Geldgeschenken bekämpfen. Prämien haben nur einen kurzfristigen Effekt. Zudem wären solche Prämien ein demotivierendes Signal für diejenigen, die den Beruf seit Jahren zuverlässig ausüben. Ihre Arbeit würde damit weniger wertgeschätzt. Die Lösung für dauerhaft mehr Fachkräfte liegt darin, endlich einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflegebranche einzuführen. Hierfür müssen von Seiten der Politik endlich die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege würde die Arbeitsbedingungen verbessern und eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte ermöglichen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 17.05.2018

Berlin, 17. Mai 2018. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem recht gegeben: Die Besetzung der 3. Pflegekommission war rechtswidrig. „Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen“, sagt der Vorsitzende des AGV AWO, Rifat Fersahoglu-Weber.

Hintergrund für die Klage war die Ablehnung des Ministeriums, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission zu berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verbänden in seinem Urteil nun recht gegeben: Das Ministerium hat die freigemeinnützigen Träger zu Unrecht nicht berücksichtigt, obwohl sie über die meisten Beschäftigten verfügen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:

„Die Streitigkeiten bei der Besetzung der Kommission zeigen, dass wir dringend einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege brauchen, der über einen reinen Mindestlohn hinausgeht. Das Ziel sind spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Altenpflege, um eine höher Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wäre ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege.

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass flächendeckende Tarifverträge in der Altenpflege zur Anwendung kommen sollen. Die Politik ist nun aufgefordert, schnell die Weichen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu stellen. Mit tariflich geregelten Arbeitsbedingungen würde langfristig kein Pflegemindestlohn mehr notwendig sein.“

Quelle: Pressemitteilung AGV Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vom 17.05.2018

„In unserem Sozialstaat ist die Politik verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Alter für alle ein würdiges Leben möglich ist", erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Eröffnung des 12. Deutschen Seniorentages am 28. Mai 2018 in den Westfalenhallen Dortmund. In seiner Festrede sprach er den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich für andere einsetzen, Dank und Anerkennung aus. Die Älteren bildeten „das Rückgrat der Ehrenamtlichen". Mit Blick auf die Herausforderungen in der Pflegepolitik forderte er, dass die pflegenden Berufe endlich die verdiente Wertschätzung erhalten. „Ich hoffe, dass das Wort ‚Pflegenotstand‘ nicht dauerhaft zum deutschen Sprachgebrauch gehören muss", so Steinmeier.

Im Anschluss an die Festrede des Bundespräsidenten richteten Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund ihre Grußworte an die Besucherinnen und Besucher. Alle Redner hoben das große gesellschaftliche Engagement älterer Menschen hervor. Bundesseniorenministerin Giffey versprach, sich um diese Kümmerer zu kümmern.

Zuvor hatte die Ministerin gemeinsam mit Franz Müntefering, dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), bereits die Messe des 12. Deutschen Seniorentages eröffnet. Mit über 200 Ausstellerinnen und Ausstellern auf 10.000 Quadratmetern Fläche ist sie ein fester Bestandteil des Deutschen Seniorentages.

Der Deutsche Seniorentag ist seit 1987 eine der wichtigsten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in Deutschland. Bis zum 30. Mai werden mehr als 15.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Einzelpersonen, Seniorengruppen und Fachpublikum informieren sich in mehr als 200 Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit und Pflege, Bildung und soziales Engagement. Der Deutsche Seniorentag wird BAGSO ausgerichtet.

Aktuelle Bilder zum 12. Deutschen Seniorentag finden Sie in Kürze hier: http://www.deutscher-seniorentag.de/presse/pressefotos.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 28.05.2018

Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) sucht ab sofort „Leuchtturmprojekte" aus den Bereichen Seniorenbildung und Digitalisierung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen aus ganz Deutschland. Die Organisatoren schreiben Fördergelder in Höhe von 200.000 Euroaus.

Mit bis zu 5.000 Euro werden 40 „Leuchtturmprojekte", die Bildungs- undDigitalisierungsangebote für ältere Menschen in ihren Fokus stellen, ein Jahr lang bezuschusst. Die BAGSO ermutigt besonders jene Projekte eine Bewerbung einzureichen, die sich an schwer erreichbare Zielgruppen richten: zum Beispiel an ältere Migrantinnen und Migranten, Seniorinnen und Senioren mit wenig Bildungserfahrung, Ältere im ländlichen Raum und körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte ältere Menschen. Eine Expertenjury wählt bis zu 40 innovative Projekte mit einem niedrigschwelligen Angebot für die Förderung aus.

Die Bewerbungsunterlagen können online ausgefüllt werden unter: www.wissensdurstig.de

Die Ausschreibung endet am 30. Juni 2018.

Portal wissensdurstig.de stellt „Leuchtturmprojekte" vor

Die „Leuchtturmprojekte" werden auf der Onlineplattform wissensdurstig.de als gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Ab Ende Mai bietet die Informationsplattform der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" Informationen rund um Bildung und neue Medien im Alter. Auf dem Portal finden sich Projektbeispiele sowie Tipps und Materialien für Bildungsanbieter. Eine Datenbank für Veranstaltungen, Kurse und Treffen bringt Seniorinnen und Senioren mit Bildungsanbietern in ihrer Nähe zusammen. Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 09.05.2018

Bei der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25. Mai in Goslar steht u.a. das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Tagesordnung. "Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung sind durchsetzt von Rollenstereotypen, die dringend beseitigt werden müssen. Unmittelbar diskriminierend enthalten sie das Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden". So ist im Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die "Ehefrau"« vorgesehen. Diese Reihung ist auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuer­erklärung wird immer unter dem Namen des Ehemannes geführt.

Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen.

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – aus organisatorischen Gründen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Ehen scheinen diese organisatorischen Gründe lösbar.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 wurden die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 konnten sich Lebenspartner*innen bereits als Lebenspartner/in A oder B eintragen. Nach der Einführung der Ehe für alle ermöglicht der Mantelbogen für die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als "Person A"/"Person B" bzw. "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. An der – fett gedruckten – Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" hat sich jedoch nichts geändert.

Das überkommene Rollenklischee wird in der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt: Nach dem "Beispiel" in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz.

Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GMFK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig:

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind. Die Steuervordrucke sind umgehend diskriminierungsfrei zu gestalten. Überkommene Rollenklischees haben darin nichts zu suchen und auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.05.2018

Ab sofort sind Bewerbungen für den neuen Mikroförderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes für die frühkindliche Demokratiebildung möglich. Mit diesem Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Beschaffung von Praxismaterialien sowie die Inanspruchnahme von Teamfortbildungen. Ziel ist es dabei, frühkindliche Beteiligung, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Anträge können Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Kindertagespflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen des frühkindlichen Bildungsbereichs stellen. Bewerbungen sind bis zum 15.07.2018 möglich. Die Mikroförderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

"Die Beteiligung von Kindern und Demokratieförderung kennen keine Altersuntergrenze. Deshalb wollen wir Kindertageseinrichtungen bei ihrer Arbeit in diesem Themenfeld unterstützen. Bereits im Kita-Alltag muss es darum gehen, ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn eine beteiligungsorientierte und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Bildungsbereich stärkt die demokratischen Kompetenzen von Kindern und beugt gleichermaßen Tendenzen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im späteren Erwachsenenalter vor", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anträge sind im Online-Verfahren über die Datenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Konkret können die Beschaffung von Spiel- und Lesematerialien zu den Themenbereichen Kinderrechte, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsbereich in Höhe von bis zu 300 Euro, sowie die Inanspruchnahme von externer Expertise in Form von Teamfortbildungen zu diesen Themen in Höhe von bis zu 700 Euro beantragt werden. Beide Förderoptionen können auch in kombinierter Form beantragt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/mikrofonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.05.2018

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zur UN-Kinderrechtskonvention zeigt an vielen Stellen Umsetzungsdefizite konkreter Kinderrechte in verschiedenen lebensweltlichen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. So sagen nur 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 23 Prozent der Eltern, dass sie sich mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten "ganz gut auskennen". Nur 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt, 13 Prozent gelegentlich.

39 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, dass es in ihrer Schule einen Internetzugang für alle Schülerinnen und Schüler gibt, bei weiteren 21 Prozent einen für bestimmte Altersgruppen. Im Unterricht spielen wichtige Themen in Bezug auf digitale Medien, wie Mobbing im Internet (58 Prozent), Urheberrechte (56 Prozent), Datenschutz (55 Prozent) oder Cyber-Grooming (51 Prozent) nur in gut der Hälfte der Klassenzimmer eine Rolle.

Nur ein geringer Teil der Kinder und Jugendlichen nutzt häufig Spielplätze

(6 Prozent), Parks und öffentliche Grünanlagen (12 Prozent), Jugendzentren und Jugendclubs (5 Prozent) oder Sportanlagen (31 Prozent). Hier gibt es allerdings sehr starke Altersdifferenzierungen, außerdem nutzt ein Teil der Befragten diese Angebote zumindest gelegentlich. Als häufigsten Grund für die Nichtnutzung gaben die Befragten an, dass es kein passendes Angebot für ihr Alter gibt oder ihnen das Angebot nicht gefällt. Eltern sehen die Qualität von Spielplätzen eher positiv, insbesondere wenn es um die leichte und sichere Erreichbarkeit geht. Gleichzeitig hält nur eine knappe Mehrheit (58 Prozent) die Spielplätze für sauber, und nur 49 Prozent sind der Auffassung, dass die Spielplätze vielfältig und anregend gestaltet sind.

Diese zentralen Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public stellte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, gemeinsam mit Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin vor.

Die Daten wurden für die Pilotstudie "Kinderrechte-Index" erhoben, die das Deutsche Kinderhilfswerk im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Bei dieser Studie wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

"Auch wenn wir bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an einigen Stellen in den letzten Jahren Fortschritte erzielt haben, müssen wir in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Bisher ist es nicht gelungen, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. An diesem Ziel müssen wir uns aber als eine der reichsten Industrienationen der Welt messen lassen. Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachkommt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Systematische Datenerhebungen sind ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu bewerten. Dies hat auch der UN-Kinderrechteausschuss mehrmals in seinen Empfehlungen an Deutschland angemerkt. Im Pilotprojekt Kinderrechte-Index werden aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte Kinderrechte-Indikatoren zu verschiedenen Themenbereichen der UN-Kinderrechtskonvention entwickelt und für ihre Bewertung relevante Daten und Studienergebnisse zusammengetragen. Der Kinderrechte-Index soll langfristig die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern messen", sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Charts mit den Ergebnissen der aktuellen Umfrage für den Kinderrechte-Index finden sich unter www.dkhw.de/umfrage-kinderrechte2018sowie eine Zusammenfassung unter www.dkhw.de/zusammenfassung-umfrage-kinderrechte2018.

Für die aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinderrechte-Index wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 3.182 Personen befragt: 1.591 Kinder und Jugendliche (10 bis 17 Jahre) und 1.591 Eltern/Erziehungsberechtigte (ab 18 Jahre). Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels durchgeführt.

Manche Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse in den beiden Umfragen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2018

LSVD und Bundesvereinigung Trans* schreiben offenen Brief

Berlin, am 24. Mai2018 – Bundesinnenminister Horst Seehofer hat laut Medienberichten vor, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sogenannten Dritten Option im Personenstandsrecht mit einem unzureichenden Minimalgesetz umzusetzen: Danach sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können, wenn sie sich selbst weder weiblich noch männlich verorten. Dafür sind ärztliche Bescheinigungen notwendig. Dies schließt viele Menschen aus, weil es eine medizinische Diagnose zur Voraussetzung macht. Außerdem verstößt die geplante Regelung gegen Menschenrechte, da sie eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellt und zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Daher wenden sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) mit einem offenen Brief an den Bundesinnenminister und fordern eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option auf Basis von Selbstbestimmung.

Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* erklärt:
„Der Vorschlag des Innenministers ist nicht nur herabsetzend und unzureichend, sondern auch nicht menschenrechtskonform. Indem ärztliche Bescheinigungen verlangt werden, wird die unwürdige Praxis der Fremdbestimmung von Menschen durch Gutachten und Gerichte weitergeführt. Außerdem schließt der Entwurf zahlreiche Menschen aus, da er sich bisher ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen bezieht. Laut Studien wurde in Deutschland bis zu 1,3 Millionen Menschen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, das sie falsch oder unzureichend benennt. Dies kann sowohl intergeschlechtliche Menschen als auch trans* Personen betreffen. Wir fordern einen Gesetzesentwurf auf Basis von Selbstbestimmung, der allen Menschen offensteht.“

Gabriela Lünsmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes ergänzt:
„25 Jahre nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus dem Verzeichnis der Krankheiten zu streichen, wird voraussichtlich auch Transsexualität demnächst aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen. Die WHO folgt damit der wissenschaftlichen Erkenntnis, nach der die Geschlechtsidentität eine Vielzahl von Ausprägungen aufweist, die gleichwertig und ohne unmittelbaren Krankheitswert sind. Davon abgesehen fehlen in dem Entwurf Folgeregelungen, wie Menschen mit dem Geschlecht ‚anders‘ im Recht behandelt werden sollen. Viele Regelungen gehen davon aus, dass es nur Menschen mit dem Geschlecht ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ gibt. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Chance, das deutsche Personenstandsrecht an internationale Standards anzugleichen und den wissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand über die geschlechtliche Vielfalt von Menschen zur Grundlage der entsprechenden Regelungen zu machen.“

Der LSVD und die BVT* unterstützen Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, die den Entwurf ebenfalls deutlich kritisieren.

Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 24.05.2018

Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen
Identität

Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige

Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.

Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.

Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.05.2018

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) am 17.05.2018 erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Notwendig sind

  • ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Am 17.05.2018 finden weltweit Aktionen unter dem diesjährigen globalen Motto „Alliances for Solidarity“ statt. In Deutschland ist der LSVD an zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen beteiligt. Einen Überblick gibt es hier.

Hintergrund
Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Transgeschlechtliche Menschen hingegen werden nicht nur in Deutschland noch immer pathologisiert und müssen demütigende Verfahren über sich ergehen lassen. Auch an intergeschlechtlichen Menschen werden noch heute irreversible verstümmelnde Eingriffe und hormonelle Behandlungen vorgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.05.2018

Als Ausdruck verteilungspolitischen Versagens bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuellen Armutsquoten des DIW, nach denen die Armut in Deutschland auf 16,8 Prozent und damit einen neuen traurigen Rekordstand gestiegen ist. Der Verband kritisiert, dass das Thema Armutsbekämpfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD so gut wie keine Berücksichtigung findet. Notwendig seien konsequente armutspolitische Maßnahmen und eine offensive Sozial- und Integrationspolitik für alle.

„Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen, dass die Armut trotz boomender Wirtschaft in diesem reichen Land Jahr für Jahr steigt. Diese Gesellschaft befindet sich vor einer sozialen Zerreißprobe. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Not, sind im Alltag ausgegrenzt und abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir brauchen endlich konsequente armutspolitische Maßnahmen und können uns nicht länger mit großkoalitionären Halbheiten zufriedengeben.“

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthalte keine überzeugenden Antworten auf die zunehmende Spaltung dieser Gesellschaft, kritisiert der Paritätische. „Die Lösung der wirklich großen sozialen Probleme, vor denen wir stehen, ist die Große Koalition noch schuldig geblieben. Altersarmut, Wohnungsnot oder Kinderarmut werden zwar behandelt, aber nicht konsequent genug angegangen. Mit dem Verzicht auf einen steuerpolitischen Kurswechsel hat sich die Koalition schlicht selber armutspolitisch lahmgelegt“, so Schneider. „Wenn nicht auch diese Legislaturperiode armutspolitisch vergeudet werden soll, muss jetzt umgesteuert werden.“

Notwendig sei eine offensive Sozial- und Integrationspolitik, die alle mitnehme und keinen zurücklasse. „Wir brauchen eine intensive Integrationspolitik. Voraussetzung dafür sind bezahlbare Wohnungen, bessere Mindestlöhne, mehr Qualifikation und bedarfsgerechte Grundsicherungsleistungen für alle, genauso wie mehr Bildungsanstrengungen für alle benachteiligten Kinder und Jugendliche“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.05.2018

pro familia froh über das Ergebnis des Referendums zum Schwangerschaftsabbruch

Die Mehrheit der Irinnen und Iren will die Rechte von Frauen auf Zugang zu Gesundheitsangeboten für den Schwangerschaftsabbruch umsetzen. Das ist das erfreuliche Ergebnis des Referendums vom Freitag.

Zukünftig soll es in Irland erlaubt sein, dass Frauen und Ärzt*innen eine Schwangerschaft in den ersten Monaten abbrechen können. Die unwürdige und teure Reise ins Ausland, die 5000 Frauen pro Jahr machen mussten, wird damit der Vergangenheit angehören. Das Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg der Aufklärungsarbeit und der breiten politischen Debatten für reproduktive Rechte von Frauen und Männern, an der sich viele Menschen in Irland beteiligt haben. Unter dem Motto „Würde, Mitgefühl, Gesundheit“ hatten in den vergangenen Wochen Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Parteien und Frauenverbände für das Ja zu dem Referendum geworben, das von der irischen Regierung unter dem Premier Leo Varadkar vorangetrieben wurde.

Seit 2013 ist der Schwangerschaftsabbruch in Irland nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist. Vor diesem Zeitpunkt war er gänzlich ausgeschlossen. Erst, nachdem eine Frau an einer Blutvergiftung starb, weil ihr die ärztliche Hilfe verweigert wurde, setzte eine breite gesellschaftliche Debatte ein, die schließlich zu einem Wandel der Einstellungen im ehemals sehr katholischen Irland führten.

„Wir sind sehr froh über den Ausgang des Referendums in Irland. Frauen müssen vor Ort die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs haben“, sagte Prof. Dr. Davina Höblich, pro familia Bundesvorsitzende. „Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft nicht weiter fortzuführen, berührt das ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit über ihren Körper.“

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz 1993 in Kairo formuliert worden. Sie müssen garantiert und geschützt werden.

pro familia Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf

Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Schwangerschaftsabbruch_kurz_2018-04.pdf

Schwangerschaftsabbruch. Was Sie wissen sollten – Was Sie beachten müssen https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.05.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) veröffentlicht heute ein Positionspapier zum Wechselmodell. Der Bundestag berät zur Zeit über Anträge und gesetzliche Änderungswünsche hierzu. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit jedoch die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall.   

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, wird dem Wohl der betroffenen Kinder nicht dienen", erläutert Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. „Aus psychologischer Sicht ist nicht die Quantität, sondern die Qualität des Kontaktes entscheidend. Generelle Vorteile eines Wechselmodells für Kinder hat die Forschung bislang nicht gefunden."

Auch die Lebensverlaufsperspektive findet zu wenig Beachtung. Gerne ist die Rede von Eltern, die sich bereits vor der Trennung Erwerbs- und Sorgearbeit gleichmäßig aufteilen. Diese jedoch kann man in Deutschland mit der Lupe suchen: „In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen – im Gegensatz zu den Vätern – selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung", so Biehn. Hier sieht der VAMV Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.

Ein Betreuungsmodell sollte in erster Linie den Bedürfnissen des Kindes und nicht der Gleichstellung der Eltern dienen. „Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen", betont Biehn. „Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben. Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht nach der Trennung."

Das Positionspapier ist als Download auf www.vamv.deverfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 23.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15.Juni 2018

Veranstalter:Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt/M.

Vielfältige Lebens- und Familienformen sind Ausdruck einer diversen Gesellschaft und gelebte Realität in Deutschland. Dass ein gemeinsames Zusammenleben dabei nicht immer konfliktfrei abläuft, steht außer Frage. Dies kennen binationale/bikulturelle Familien aus eigenem Erleben. Von ihnen wissen wir: Herausforderungen und Schwierigkeiten zu erkennen, anzunehmen und mit ihnen konstruktiv umzugehen, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, Aushandlungsprozesse auch als bereichernd ansehen und gestärkt weiter machen zu können und zu wollen. Es lohnt sich daher, den Blick auf die Potentiale der Familien zu werfen. Selbst unterstützende Angebote für spezifische Bedarfe bikultureller oder eingewanderter Familien lassen Raum für die Einbindung vorhandener Ressourcen.

Und vor allem: nur auf diese Weise gelingt es, Angebote zu entwickeln, die in der Praxis wirklich benötigt werden.

Über die Anforderungen in einer diversen Gesellschaft wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und dabei die Praxis nicht zu kurz kommen lassen.

Zum geplanten Ablauf:

Es wurde Prof. Dr. Vassilis Tsianos, Fachhochschule Kiel, für denEinführungsvortrag gewonnen . Er wird über die Rahmenbedingungen und ebenso über Haltungen und Einstellungen sprechen, die für ein gesellschaftliches Zusammenleben unterstützend und förderlich sind.

Anhand ausgewählter Praxisbeispiele werden Standpunkte überprüft und mit denProtagonist*innen der Projekte in wechselnden Foren vertieft. Diese sind:

* „Bewusst – gesund-aktiv" – Gesundheitsförderung von Familien in benachteiligten Stadtteilen mit einem partizipativen Ansatz.

* „Eltern gemeinsam aktiv" – Eltern unterschiedlicher Herkunft erfahren gegenseitige Unterstützung und Empowerment.

* „Vaterzeit im Ramadan?!" – gesellschaftliche Sensibilisierung für eine differenzierte Sicht auf migrantische muslimische Väter.

* „Familie Schwarz-weiß" – Empowerment von Familien im Umgang mit Rassismus.

* „Das interkulturelle Spielzimmer" – Einsatz von Spielmaterialien, die Vielfalt wertschätzend darstellen und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes fördern.

* „Bilder im Kopf" – Vorurteile in Kinder- und Jugendmedien erkennen und bewusst damit umgehen.

Den detaillierten Ablauffinden Sie in Kürze auf der Internetseite www.verband-binationaler.de

Die Teilnahme ist kostenfrei. Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden.

Termin: 15. Juni 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: München

Teilnahmegebühr 15,00 €

Der Fachkräftemangel beschäftigt inzwischen zahlreiche soziale Berufe, auch die Kinder- und Jugendhilfe. Trotz Ausbaus der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen mancherorts aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die eine verlässliche Betreuung benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch fürdie Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird. Die zuständigen Bundesländer haben inzwischenverschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch teilweise unter dem Aspekt der pädagogischen Qualität fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen.

Gemeinsam mit Ihnensoll die aktuelle Situation diskutiert werden.

* Wie ist die Situation bundesweit zu bewerten und wie gehen einzelne Länder damit um?

* Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?

* Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden hier diskutiert?

* Welchen Beitrag kann die Ausbildung leisten?

* Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Es wurde Katharina Stadler eine Mitarbeiterin der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) für einen fachlichen Input gewonnen. Sie wird zum Auftakt der Dialogveranstaltung einige aktuelle Forschungsergebnisse vorstellen und über unterschiedliche Ansätze berichten. Danach soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum Thema ausgetauscht werden, unterschiedliche Praxisansätze beleuchten, aber auch Probleme und Grenzen in der täglichen Arbeit benennen.

Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:16. -18.September 2018

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Karlsruhe

Der Empfang der Stadt Karlsruhe wird am Sonntag, den 16. September 2018 ab 18.00 Uhr, im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe | http://zkm.de/ stattfinden.

Die Konferenz tagt am 17. und 18. September 2018 in der Messe Karlsruhe.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey wird zur Eröffnung ein Grußwort halten. Ebenso Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/slider/aktionshalle.php

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt des bundesweiten Netzwerkes der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Fast siebzig Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes gilt es unserem gemeinsamen Auftrag deutlich mehr Nachdruck zu verleihen, dem „Verfassungsauftrag Gleichstellung“.

Der Programmflyer ist auf der BAG Internetseite zu finden: www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/programmflyer_25._buko_karlsruhe_2018_0.pdf

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 170,00 Euro. Darin enthalten ist bei dieser Konferenz ein Kombiticket für die drei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 25. Bundeskonferenz.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite frauenbeauftragte.de. Dort finden Sie kompakt alle Informationen rund um die Bundeskonferenz: www.frauenbeauftragte.org/g%C3%A4steanmeldung-25-bundeskonferenz-2018-karlsruhe

Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer_innen der 25. Bundes-konferenz, buchbar bis spätestens zum 15. August 2018, können Sie über diese Portalseite direkt buchen: www.hrs.de/web3/?clientId=ZGVfX2J1a29iYWc,1

Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH stellt Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein exklusives Angebot für Ihre bequeme An- und Abreise zur Bundeskonferenz zur Verfügung. Dieses müssen Sie über folgende Internetseite unter dem Punkt „Anreise mit der Bahn“ buchen: www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/besucher/anreise/anreise.php

Rahmenprogramm

Auch die Anmeldung zu den Rahmenprogrammpunkten am Montag, den 17.9.18 ab ca. 18 Uhr, erfolgt über die Internetseite der BAG. Die Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Angebote des Rahmenprogramms sind ebenfalls auf der Internestseite einzusehen.

Vor Ort ist eine Anmeldungen zu den Führungen nicht mehr möglich.

Wir bitten den Teilnahmebeitrag und die Unkosten für das Rahmenprogramm, bitte getrennt, auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen wollen wir unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieren. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen? Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich.

Die Einladung und das Programm werden voraussichtlich im Juni verschickt.

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ZFF-Info 8 2018

SCHWERPUNKT: Neufassung Familiennachzug

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung über die Neuregelung zum Familiennachzug für Geflüchtete kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD als unzureichend und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, das Recht auf Familie für alle Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: "Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber! Integration und ein Ankommen in einem fremden Land kann nur gelingen, wenn man seine Lieben in Sicherheit weiß, als Familie füreinander Verantwortung übernehmen kann und gemeinsam lebt. Dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze ab August zurückgenommen werden soll, ist eine längst überfällige Maßnahme. Aber die geplante Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht weiterhin an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei. Dadurch leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben."

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.05.2018

Heute wird das Bundeskabinett die Neuregelung der Großen Koalition zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status beschließen. Die AWO hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Dementsprechend kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Regelung wie folgt:

„Die Willkommenskultur der Bundesregierung hat den Stresstest nicht bestanden. In ihrer Not greift die Große Koalition nun zu immer restriktiveren Gesetzen. Die AWO lehnt die Regelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ab. Das individuelle Recht auf Asyl lässt sich nicht durch eine Kontingentlösung auflösen. Die geplante Regelung, ein monatliches Kontingent von 1.000 Nachzügen einzuführen, dürfte auch juristisch auf Dauer kaum zu halten sein. Die im Gesetzentwurf beschriebenen humanitären Kriterien der Auslese treffen auf so viele Menschen zu, dass letztlich das Kriterium der Integration ausschlaggebend sein wird. Das ist aber weder definiert noch ist geklärt, wer Integrationsaspekte feststellt und wie sie ermittelt und bewertet werden sollen. Zudem ist es unter der Sorge um Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten sehr schwer, deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Bei dieser Regelung besteht die Gefahr willkürlicher und intransparenter Entscheidungen.

Für den allergrößten Teil der Betroffenen bedeutet die Begrenzung, noch deutlich länger von ihren Familienmitgliedern getrennt zu sein. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr, soweit dieses Kontingent überhaupt ausgeschöpft wird, wird es viele Jahre dauern, bis die letzten Familienangehörigen wieder zusammen sind. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten. Subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil globale Krisenherde und kriegerische Auseinandersetzungen häufig langfristig bestehen und eine Rückkehr der Menschen in ihre Heimatregionen verhindern. Ungerechte Regelungen für den Familiennachzug führen zu Verzweiflungstaten und lebensgefährlichen Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nach zu holen.“

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2018

Zum Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Viele Geflüchtete in Deutschland haben vor zwei Jahren darauf vertraut, dass der Familiennachzug nur zeitweilig ausgesetzt wird. Die alte und die neue Große Koalition hat dieses Vertrauen und ihr Versprechen gebrochen und treibt schutzsuchende Menschen in eine verzweifelte Situation.

Bereits jetzt liegen 26.000 Anträge auf Familiennachzug vor. Jeden Tag kommen neue Anträge hinzu. Mit der Kontingentierung auf 1.000 Menschen pro Monat wird es auch für die, die das Glück haben, in dieses Kontingent aufgenommen zu werden, absehbar Jahre dauern, bis die Familieneinheit wieder hergestellt ist. Für viele gibt es überhaupt keine Chance mehr, mit ihren Familien in Sicherheit in Deutschland zu leben. Das ist gerade für Familien mit kleinen Kindern ein untragbarer Zustand. Hinzu kommt, dass der Nachzug von Geschwistern komplett versagt wird und auch die Härtefallregelung absehbar ins Leere laufen wird.

Geld für Hartherzigkeit scheint allerdings da zu sein, denn allein die Umsetzung dieser komplizierten Kontingentlösung, die viele Menschen komplett außen vor lässt, wird mehrere Millionen Euro kosten.

Statt den Fokus auf die Menschen zu richten, stiften Union und SPD mit der geplanten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes bei der Auswahl der Familiennachzugsberechtigten absehbar weiteres Chaos. Als hätte man aus den Problemen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überhaupt nichts gelernt.

Für uns Grüne bleibt klar: Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Das gilt auch für das Recht auf Familieneinheit. Wir werden dieses Gesetz im Bundestag entschieden ablehnen.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus weiter auf Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben. Das ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien. Der Bundestag darf diesem flüchtlingsfeindlichen und verfassungswidrigen Gesetz auf keinen Fall zustimmen“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Jelpke weiter:

„Die weitreichenden Einschränkungen werden mit der irreführenden Behauptung begründet, beim subsidiären Schutz handle es sich um einen nur vorübergehenden Schutzstatus. Das ist jedoch falsch. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, ganz überwiegend auf Dauer in Deutschland bleiben. Am stärksten betroffen sind Geflüchtete aus Syrien. Angesichts der dramatischen Entwicklungen in dem Land kann niemand ernsthaft erwarten, dass eine gefahrlose Rückkehr für sie in naher Zukunft möglich sein wird.

Die geplante Regelung ist das Gegenteil von humanitär. Sie ist die pure Grausamkeit. Subsidiär Schutzberechtigten muss der Familiennachzug endlich wieder in vollem Umfang ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

Die Familienorganisationen fordern die Mitglieder des Bundeskabinetts auf, den morgen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf für den Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten noch einmal zu überarbeiten und der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Statt auf dem Rücken von Familien mit abstrakten Zahlen zu jonglieren sollte Deutschland besser einen Beitrag zum Schutz der Familien aus Kriegs- und Krisengebieten leisten.

„Die Regierungsparteien haben stets betont, dass die Unterstützung von Familien in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität sein soll“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker, „gleich in einem ihrer ersten Gesetzesentwürfe tut sie leider das Gegenteil, in dem sie einem Großteil der subsidiär Geflüchteten die Grundlage für ein Familienleben entzieht.“

Mit großer Sorge betrachten die Familienorganisationen die aktuellen Vorschläge zum Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten, die eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vorsehen, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen.

Die Organisationen betonen, dass die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist: Aus guten Gründen schützen sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise – auch für geflüchtete Menschen.

Die Familienorganisationen beunruhigt auch der zunehmende Einwand von vermeintlich erreichten Grenzen der „Integrationsfähigkeit“: er ist irreführend, da die Zusammenführung der Kernfamilie gerade einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten kann, indem sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit.

„Statt mit unrealistisch hohen Nachzugszahlen und Begriffen wie „mangelnder Integrationsfähigkeit“ Ängste zu schüren, sollte die Regierung besser ein christlich-humanitäres Signal setzen und dafür einstehen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird“ betont Stefan Becker.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 08.05.2018

Zur morgigen Kabinettsbefassung mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dem Gesetzesentwurf gelingt es nicht, den Grund- und Menschenrechten von Familien und insbesondere Kindern gerecht zu werden. Beim Vorrang von Familien mit minderjährigen Kindern und beim Nachzug von minderjährigen ledigen Geschwistern sind dringend Nachbesserungen erforderlich. Den Schutz von Ehe und Familie darf man nicht zahlenmäßig begrenzen, auch nicht bei subsidiär Schutzberechtigten. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass die Kriege in Syrien und anderswo andauern und eine Rückkehr für die Betroffenen bis auf weiteres lebensgefährlich wäre."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.05.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zum Familiennachzug scharf. Die geplante Abschaffung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für Menschen mit nur subsidiärem Schutzstatus verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, das sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Die zusätzlich vorgesehenen Restriktionen seien grund- und menschenrechtswidrig. Insbesondere die geplante Obergrenze von maximal 1000 Menschen, denen pro Monat der Nachzug überhaupt gewährt werden soll, sei absolut inakzeptabel. Der Verband appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Paritätische fordert stattdessen die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK). Für beide Gruppen soll der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.

Der Paritätische kritisiert, es sei irreführend jemandem „vorgaukeln“ zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier und damit die Einschränkung des Familiennachzugs zu begründen. „Es geht um Menschen, die vor drohender Todesstrafe, Folter oder anderen Bedrohungen von Leib und Leben geflohen sind. Ob und wann eine Rückkehr und damit eine Familienzusammenführung in ihrem Heimatland möglich sein wird, ist in der Regel nicht absehbar. Den Betroffenen in ihrer Not zu verwehren, ihre Familie nachzuholen, ist schlicht inhuman“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das geplante Gesetz, das für tausende Familien eine zwangsweise dauerhafte Trennung bedeute, sei dabei auch integrationspolitisch unvernünftig, warnt der Verband: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Trennung von Familienangehörigen und damit die Sorge um die Familie eine erhebliche psychische Belastung darstellt, die den Integrationsprozess entscheidend erschweren kann. Wer also tatsächlich die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen Herausforderungen angehen will, darf nicht mit der Verzögerung oder gar Verweigerung der Familienzusammenführung ein zentrales Integrationshemmnis aufbauen“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband auch für eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für volljährige Geschwister aus.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, legale Zugangswege zu internationalem Schutz in Deutschland auszubauen statt immer weiter einzuschränken. Dazu gehörten neben der wirksamen Ermöglichung des Familiennachzugs nicht nur der massive Ausbau von Resettlementprogrammen sondern auch weitere Möglichkeiten humanitärer Visa und Aufnahmeprogramme.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auf Fachtag Unterstützungsprojekt „Pausentaste“ vor

Wenn Papa an Krebs erkrankt, wenn die kleine Schwester plötzlich einen Rollstuhl braucht und nachts künstlich beatmet werden muss oder wenn die Oma auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann – dann übernehmen Kinder und Jugendliche oft Aufgaben, die schon für erwachsene Angehörige sehr belastend sind. Mit der Situation dieser jungen Menschen hat sich heute (Montag) der Fachtag „Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung“ in Berlin beschäftigt.

Als Gastrednerin betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für über 230.000 Kinder und Jugendliche ist es Realität, dass sie Familienangehörige pflegen, beim Essen helfen, den Haushalt schmeißen, sich um jüngere Geschwister kümmern. Diese jungen Menschen verdienen unseren Respekt, aber sie brauchen auch unsere Hilfe. Denn oft fällt ihnen einfach die Decke auf den Kopf. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können. Das Projekt „Pausentaste“ hilft direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jemanden, der zuhört. Und darüber reden, das hilft.“

Mit dem Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ soll pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, Überlastungen abzubauen und einer Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken. Nach einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland substanziell und regelmäßig Angehörige. Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.

Ziele des Projekts

„Pausentaste" hilft jungen Pflegenden dabei, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. www.pausentaste.de richtet sich aber nicht nur an pflegende Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt sollen auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

Die drei Säulen des Projekts

Das Projekt besteht im Wesentlichen aus der Website www.pausentaste.de, einer Telefon-Hotline und einer E-Mail-Beratung. Die Website präsentiert seit dem 1. Januar 2018 Erfahrungsberichte, Interviews, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte. Demnächst geht auch ein Chat an den Start.

„Nummer gegen Kummer“ e.V. übernimmt die Telefon- und E-Mail-Beratung für ratsuchende pflegende Kinder und Jugendliche. Diese können sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der Nummer 116 111 oder rund um die Uhr per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Die speziell ausgebildeten, ehrenamtlich tätigen Beraterinnen und Berater des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ unterstützen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hotline ist von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr erreichbar. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch ehrenamtliche Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren.

Im Juli 2017 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem ein Netzwerk zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Pflegeverantwortung ins Leben gerufen. Bisher nehmen 20 Initiativen teil. Dem Netzwerk gehören u.a. verschiedene Hilfetelefone und Interessenvertretungen pflegender Angehöriger an.

Weitere Informationen: www.pausentaste.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.05.2018

Jeden Tag leisten Kita-Fachkräfte und Tageseltern wertvolle Arbeit, damit Kinder gut aufwachsen können. Am Tag der Kinderbetreuung soll diesem Einsatz die nötige Anerkennung gezollt werden. Davon unabhängig kann die Qualität in der Kinderbetreuung noch besser werden.

„Der Bund greift den Ländern beim Qualitätsausbau in der Kinderbetreuung kräftig unter die Arme: mit zusätzlich 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Mehr Qualität und weniger Gebühren. Das Gute-Kita-Gesetz schafft die Grundlage für gute Bildung von Anfang an. Damit jedes Kind es packt.

Wichtig ist uns als SPD-Bundestagsfraktion: Jedes Kind überall in Deutschland soll die beste Betreuung bekommen – und das unabhängig vom Einkommen der Eltern. Um die unteren Einkommen zu entlasten, sollen sozial gestaffelte Elternbeiträge in allen Bundesländern Pflicht werden. Zusätzlich sollen Familien mit geringem oder ohne eigenes Einkommen von den Kita-Gebühren befreit werden.

Die Länder sollen das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Sie wissen selbst am besten, wo die eigenen Kitas noch besser werden können. Weniger Gebühren, mehr Erzieherinnen und Erzieher, Betreuung in Randzeiten – die Länder können je nach Bedarf entscheiden, an welcher Stelle sie die zusätzlichen Mittel des Bundes einsetzen.

Das Beste für die Kleinsten – das Gute-Kita-Gesetz sorgt dafür.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.05.2018

Das Bundeskabinett hat heute die Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die es dem Bund ermöglichen, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Länder und Kommunen vorzunehmen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags wie den Digitalpakt für Schulen umzusetzen.

„Der alte Geist, der Bund und Länder in der Bildungspolitik in Konkurrenz zueinander gesetzt hat, wird mit der vorliegenden Änderung des Grundgesetzes überwunden. Mit dem neuen Geist des kooperativen Bildungsföderalismus können wir die Herausforderungen in unserem Bildungssystem entschlossen angehen. Es ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein großer Erfolg, dass das Kooperationsverbot fällt.

Die neuen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir schnell nutzen. Beim Digitalpakt haben sich Bund und Länder weitgehend auf eine Vereinbarung geeinigt. Es gilt, die Umsetzung schnell auf die Schiene zu setzen. Damit stellen wir die Wirkung des kooperativen Bildungsföderalismus im Alltag spürbar unter Beweis.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.05.2018

Zum angekündigten Kita-Qualitätsgesetz sowie der angedachten finanziellen Bundesbeteiligung erklären Ekin Deligöz MdB und Annalena Baerbock MdB:

Man darf auf das vollmundig angekündigte Vorhaben gespannt sein. Erhebliche Skepsis ist angebracht, wenn dabei primär auf politische Vereinbarungen statt auf bundesgesetzliche Standards gesetzt wird. Eines steht aber schon fest: die geplante Bundesfinanzierung ist vollkommen unzureichend. Auch die neue Familienministerin ist in die Falle getappt, Großes in diesem Bereich anzukündigen, ohne das finanziell angemessen hinterlegen zu können.

Die Liste der GroKo-Versprechen bei der Kinderbetreuung ist lang. Sie verspricht einen deutlichen Platzaufwuchs, die Streichung von Kita Gebühren und, nicht zuletzt, umfängliche Qualitätssteigerungen. Ministerin Giffey plädiert auch fortwährend für eine bessere Entlohnung des Kita-Personals. Für all das will der Bund in dieser Wahlperiode gerade mal 3,5 Milliarden Euro aufbringen. Das ist bei weitem zu wenig, um diese wichtigen Schritte erfolgreich gehen zu können. Die Enttäuschung bei Kindern und Familien, aber auch beim Kitapersonal und Tagesmüttern, ist vorprogrammiert. Und die Kommunen, die das größtenteils schultern müssen, sehen sich dann auch noch mit dem angekündigten, unterfinanzierten Betreuungsanspruch von Schulkindern konfrontiert. Wir werden die Haushaltsberatungen des Bundes in diesem Jahr nutzen, die unsolide Finanzierung dieser Vorhaben und konstruktive Alternativen aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

„Das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey scheint nicht mehr als eine Worthülse zu sein. Klar ist schon jetzt: Die 3,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung in dieser Wahlperiode zur Verfügung stellen will, reichen nicht einmal, um den bundesweiten Mangel an Kita-Plätzen zu beheben. Einen Ausbau der Qualität oder gar einen Einstieg in die Gebührenfreiheit wird es so nicht geben“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ankündigung des Familienministeriums, zeitnah mit dem Gesetzesvorhaben in die Ressortabstimmung zu gehen. Müller weiter:

„Als die Ministerin ihr Vorhaben vergangene Woche im Ausschuss vorstellte, konnte sie weder Nachfragen zu ihrem Gesetz beantworten noch dazu, wie sie das Fachkräfteproblem in den Griff bekommen will. Es ist daher zu befürchten, dass von dem Vorschlag für ein Gute-Kita-Gesetz nicht mehr bleibt als eine gute Überschrift. Wir fordern daher von der Ministerin, ein echtes Kita-Qualität-Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz muss eine echte finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen festschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode bekräftigen CDU, CSU und SPD weiterhin die Pläne für den bereits im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgeschlagenen "DigitalPakt Schule" zwischen Bund und Ländern. Die FDP möchte in ihrer Kleinen Anfrage (19/1973) wissen, wie der genaue Zeitplan der Bundesregierung aussieht und wann die geplante Änderung des Artikel 104c Grundgesetz in Kraft tritt.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen seitens des Bundes fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 303 vom 11.05.2018

Nach einer möglichen Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1974). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes "Qualität in der rechtlichen Betreuung" (460/1/17) zu reagieren. Das Forschungsprojekt war vom Justizministerium in Auftrag gegeben und Ende 2017 veröffentlicht worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12427) war in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat mit der Begründung nicht beraten worden, dass erst die Ergebnisse des Vorhaben abgewartet werden sollten. In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem, dass eine Erhöhung der Stundensätze beziehungsweise der Vergütung geboten sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 302 vom 11.05.2018

Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland mit einer Entbindungsstation ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 2006 waren es 880 Kliniken, 2016 nur noch 690, wie aus der Antwort (19/1924) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1619) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Auch die Zahl der Geburtshäuser ist tendenziell rückläufig. 2010 waren es den Angaben zufolge 135, 2016 noch 112. Die Anzahl der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen hat sich den Angaben zufolge hingegen in den vergangenen Jahren erhöht, von 4.516 im Jahr 2009 auf 5.518 im Jahr 2017.

Die Zahlen zu den Hebammen stammten aus der Vertragspartnerliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die für 2017 angegebene Zahl gehe auf Angaben der Hebammen selbst zurück und sei deutlich höher als die Zahl der Hebammen (3.040), die den Sicherstellungszuschlag beantragt hätten.

Der GKV-Spitzenverband gehe daher davon aus, dass die der Vertragspartnerliste entnommene Zahl überhöht sei. Einige der freiberuflich tätigen Hebammen seien zugleich in Kliniken und Geburtshäusern angestellt und tauchten somit auch in der dortigen Statistik auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.295 vom 07.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Erhöhung und eine automatisierte Auszahlung des Kinderzuschlags ein. In einem entsprechenden Antrag (19/1854) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den bisherigen Kinderzuschlag ersetzt und sicherstellt, dass die Auszahlung der Leistung ebenso einfach geregelt wird wie die automatische Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen im Rahmen der Steuererklärung. Zudem soll der maximale Auszahlungsbetrag so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld für Kinder jeden Alters existenzsichernd ist. Ebenso sollen die Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft werden. Bei Alleinerziehenden, bei denen ein Elternteil den Unterhalt für sein Kind nach einer Trennung nicht zahlt, sollen der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag in voller Höhe zusammengeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 27.04.2018

Wer sind die sechs Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die keine Kita besuchen? DIW-Studie zeigt, dass Nicht-Kita-Kinder beispielsweise häufiger einen Migrationshintergrund haben, das trifft aber längst nicht auf alle zu – Kita-Pflicht hätte vermutlich nur einen äußerst geringen Nutzen – Besser wäre eine gezieltere Förderung, beispielsweise von Kindern mit Sprachförderbedarf

Kinder, die im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen, kommen – anders, als vor allem BefürworterInnen einer Kita-Pflicht häufig annehmen – keinesfalls nur aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten. Zwar haben Nicht-Kita-Kinder – im Altersbereich von drei bis sechs Jahren handelt es sich um sechs Prozent aller Kinder – tatsächlich häufiger einen Migrationshintergrund und kommen eher aus Haushalten, die in die untere Hälfte der Einkommensverteilung fallen. Das trifft aber längst nicht auf alle Kinder zu, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt. Demnach gibt es über alle Einkommens- und Bildungsgruppen hinweg Familien, die ihr Kind nicht in einer Kita betreuen lassen.

„Eine pauschale Kita-Pflicht für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung wäre daher kaum geeignet, gezielt Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Haushalten zu fördern“, sagt DIW-Bildungs- und Familienökonomin C. Katharina Spieß, die gemeinsam mit Sophia Schmitz untersucht hat, aus welchen Haushalten Nicht-Kita-Kinder kommen. Dafür verwendeten die Forscherinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin und der Zusatzstichprobe „Familien in Deutschland“. Stattdessen sollten tatsächlich förderbedürftige Kinder gezielter unterstützt werden, etwa wenn es um Sprachfähigkeiten geht. „Das wäre effizienter und damit auch kostengünstiger zu machen als mit einer Kita-Pflicht“, so Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 09.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

In Deutschland hatten im Jahr 2016 rund 2,4 % der Erstgeborenen eine Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 40 Jahre alt war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Muttertages weiter mitteilt, ist der Anteil gegenüber 2010 (2,5%) relativ stabil. Die Zahl der erstgeborenen Kinder mit einer Mutter ab 40 Jahren erhöhte sich zwischen 2010 und 2016 von rund 8500 auf rund 9200.

In elf EU-Staaten war der Anteil der Erstgeborenen von Müttern im höheren gebärfähigen Alter größer als in Deutschland. Nach Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hatten 2016 in Italien bereits 7,2% der Erstgeborenen eine Mutter ab 40 Jahren. In Spanien waren es 6,6% und in Griechenland 5,3%. Am geringsten war der Anteil in Litauen mit 1,0%. Der EU-Durchschnitt lag bei 3,2%.

Die Daten stehen in der Eurostat Datenbank zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 11.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerks hat begonnen

Bis zum Muttertag am 13. Mai sind wieder viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auf den Straßen und an den Türen unterwegs, um Spenden für erschöpfte und kranke Mütter zu sammeln. Die Spendenaktion – dieses Jahr unter dem Motto „Mission Mutter: Überlasteten Müttern neuen Antrieb geben“ – wird seit 1950 vom Müttergenesungswerk (MGW) durchgeführt. Elke Büdenbender, Schirmherrin der gemeinnützigen Stiftung, rief mit einem Spendenappell zur Unterstützung auf.

„Hilfe und Unterstützung für Mütter und ihre Familien sind heute notwendiger denn je. Ich freue mich sehr, dass sich auch in diesem Jahr viele Sammlerinnen und Sammler in Kommunen, Kirchengemeinden, Frauenverbänden, Schulen und Vereinen engagieren und dazu beitragen, dass erschöpfte und kranke Mütter eine Kurmaßnahme in Anspruch nehmen können. Für die Arbeit des MGW ist die Sammlung von großer Bedeutung“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.

Wofür das Müttergenesungswerk sammelt

Rund zwei Millionen Mütter sind durch die Doppel- und Dreifachbelastung in Familie, Haushalt und Beruf so erschöpft und ausgelaugt, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil nimmt an einer Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur teil. Im MGW sind es rund 50.000 Mütter pro Jahr. Zusätzlich stärkt das MGW Mütter nicht nur mit Kurmaßnahmen, sondern oft auch mit direkten finanziellen Zuschüssen: Wenn Mütter sich die gesetzliche Zuzahlung, Kurausstattung oder Taschengeld nicht leisten können, können sie ggf. einen Zuschuss aus Spendenmitteln erhalten, damit sie nicht auf die dringend benötigte Kurmaßnahme verzichten müssen.

In den bundesweit rund 1.200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund können sich Mütter kostenlos zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme beraten lassen. Zudem unterstützen Nachsorgeangebote Mütter in ihrem Alltag, um den Kurerfolg langfristig zu sichern.

Auch online Spenden sammeln

In diesem Jahr gibt es eine Neuerung: Alle, die die Sammlung unterstützen wollen, können online ihre eigene Spendenaktion starten. Freundinnen und Freunde, Bekannte und Verwandte werden per Link zur Unterstützung eingeladen. Zum Muttertag wollen wir die Spenden-Rakete für Mütter zünden – gemeinsam mit den Sammlerinnen und Sammlern auf den Straßen und an den Türen, den Beratungsstellen und Kliniken und allen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern online und vor Ort. Jede Hilfe ist willkommen! www.muettergenesungswerk.de/spenden-und-helfen.

Spendenkonto: IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC: BFSWDE33MUE

Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Ansprechpartnerin für die Sammlung: Petra Gerstkamp

Tel.: 030/33 00 29-12, gerstkamp@muettergenesungswerk.de

Kurtelefon: 030/33 00 29-29

www.muettergenesungswerk.de

www.muettergenesungswerk.de/sammlungen

Pressebilder zur Muttertagssammlung 2018 finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 11.05.2018

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai macht Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf die belastende Lebensphase von Paaren aufmerksam, bei denen es mit einer Schwangerschaft nicht klappt:

"Die allermeisten Menschen wünschen sich Familie mit einem eigenen Kind. Aber nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. 6 Millionen Männer und Frauen in Deutschland im Alter zwischen 25 und 59 Jahren (2016) sind ungewollt kinderlos.

Schwangerschaftsberatungsstellen der Diakonie begleiten Frauen, Männer und Paare auch mit unerfülltem Kinderwunsch. Denn gerade in dieser oft belastenden Lebensphase brauchen Paare neben der medizinischen Abklärung psychosoziale Unterstützung. Viele Paare sind, wenn sie in die Beratung kommen, erschöpft durch einen immer wiederkehrenden Kreislauf des Hoffens und Bangens um ein Kind, das nicht kommen will. Sie fühlen sich angesichts der zahlreichen medizinisch- technischen Möglichkeiten oft überfordert. Die Beraterinnen und Beratern nehmen sich viel Zeit um Paaren bei der Klärung von persönlichen und auch finanziellen Fragen zu begleiten.

Egal, ob sich der Traum vom eigenen Kind erfüllt oder nicht, die Schwangerenberatungsstellen helfen den Paaren, mit ihren Gefühlen und mit den Belastungen zu recht zu kommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Donnerstag, den 3. Mai 2018, die Mitglieder der Rentenkommission vorgestellt, die – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – bis März 2020 Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme aufzeigen soll.

Immerhin vier der zehn Mitglieder der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" sind Frauen. Das Ziel der paritätischen Gremienbesetzung ist damit fast erreicht. Gleichzeitig wurden u.a. mit Annelie Buntenbach (DGB), und Prof. Dr. Simone Scherger (Universität Bremen) Personen einbezogen, die Geschlechtergerechtigkeit in der Rente mitdenken.

Auftrag der Kommission ist es, vor dem Hintergrund im Wandel begriffener Beschäftigungsstrukturen und demographischen Veränderungen ein neues Fundament für die gesetzliche, private und betriebliche Rente zu entwickeln. "Der Entwurf für einen verlässlichen Generationenvertrag trägt allerdings nur dann, wenn auch die Frage nach einer angemessenen Alterssicherung von Frauen beantwortet wird", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Der Gender Pension Gap, das heißt die Differenz der Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern, die in Deutschland mit 46 Prozent besonders hoch ist, darf nicht weiter zementiert werden."

Die zurückliegenden Rentenreformen innerhalb der Europäischen Union haben gezeigt, dass Maßnahmen, die ausschließlich die Finanzierbarkeit des Rentensystems betreffen, zu kurz greifen. Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf private und betriebliche Vorsorgearten besteht beispielsweise das Risiko, dass Frauen noch schlechter gestellt werden, weil Sorgearbeit in der zweiten und dritten Säule weniger berücksichtigt wird und die Alterssicherung noch stärker von der Erwerbsdauer und der Einkommenshöhe abhängt.

Rentensysteme müssen vor diesem Hintergrund nicht nur nachhaltig konzipiert sein, sondern eine angemessene Alterssicherung gewährleisten können. Dazu gehört u.a., geschlechtsbezogene Ungleichheiten im Lebensverlauf und deren Ursachen besonders in den Blick zu nehmen, die sich im Gender Pension Gap manifestieren: Erwerbsverläufe, Einkommensdifferenzen, Sorgearbeit.

Gleichzeitig geht es um die Ausgestaltung des Rentensystems selbst, das etwa durch die unzureichende Berücksichtigung von Sorgearbeit oder aber den unterschiedlichen Zugang zu betrieblicher Altersvorsorge und daran anknüpfenden Steuervorteilen zum Gender Pension Gap beiträgt. Im Koalitionsvertrag finden sich hier erste, aber immer noch unzureichende Ansätze.

Das Europäische Parlament (EP) hat erst Mitte des letzten Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Gender Pension Gap zu reduzieren.[1] Dazu – so das EP – sind vielschichtige Maßnahmen erforderlich, die erstens bei Nachteilen im Erwerbsleben und der Verteilung von Sorgearbeit im Lebensverlauf und zweitens beim Rentensystem selbst ansetzen. Darüber hinaus müssen Reformen im Hinblick auf gleichstellungspolitische Ziele analysiert und ggf. angepasst werden. Für die Rentenkommission folgt daraus: Jede Reform muss einen Abbau des Gender Pension Gaps zum Ziel haben und jeder Änderungsvorschlag muss aus gleichstellungspolitischer Sicht evaluiert werden. Zugegeben, keine leichte Aufgabe, aber die Kommission muss die Voraussetzungen für eine angemessene und zumindest existenzsichernde Alterssicherung schaffen: für Männer UND Frauen.

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[1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (2016/2061(INI)), http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2016/2061%28INI%29

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´07.05.2018

Deutsche Männer haben bessere Chancen als Frauen und Personen mit Migrationshintergrund, die juristischen Staatsprüfungen mit Prädikatsexamen abzuschließen. Dies gilt umso mehr, wenn die Prüfungskommission ausschließlich männlich besetzt ist – was in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2016 in 65 Prozent der mündlichen Prüfungen so war. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt zu den Ergebnissen: "Wir müssen das Problem von Diskriminierung in der juristischen Ausbildung systematisch und strukturell in den Blick nehmen. Es braucht mehr Frauen als Vorbilder und Prüferinnen."

Die aktuellen Daten bestätigen: Die juristische Ausbildung hat ein Diskriminierungsproblem. Der djb-Arbeitsstab "Ausbildung und Beruf" fordert schon länger eine stereotypenfreie Gestaltung von Ausbildungsmaterial und mehr weibliche Lehrpersonen an juristischen Fakultäten und in der Referendar*innen-Ausbildung.

Die nun vorliegende Studie zeigt in einer wissenschaftlichen Langzeitstudie auf breiter Datengrundlage, dass Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Benotung statistisch signifikant schlechter abschneiden. Frauen mit Migrationshintergrund trifft diese Form der Benachteiligung doppelt hart.

Die Präsidentin des djb weiter: "In kaum einem Fachgebiet hängt der berufliche Weg so sehr von der Abschlussnote ab wie in Jura. Ein Prädikatsexamen ist auch heute noch in vielen juristischen Berufsfeldern Voraussetzung für die Einstellung. Diese Aussagekraft der Abschlussnote ist zu hinterfragen, wenn die Note von Geschlecht oder Herkunft beeinflusst ist."

Zentrale Ergebnisse der Studie

In einem interdisziplinären Team haben die Professoren Andreas Glöckner, Emanuel V. Towfigh und Christian Traxler die Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016 in einer methodisch aufwändigen Studie untersucht. Die Ergebnisse ihrer Analyse von rund 18.000 Jura-Abschlüssen stellten sie am 26. April 2018 in Berlin vor. Die Auswertung zeigt:

* Frauen schneiden in beiden Staatsexamina statistisch schlechter ab als Männer

– sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung. Für letztere gilt dies selbst dann, wenn sie zuvor in den schriftlichen Prüfungen gleiche Ergebnisse erzielten.

* Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen die Schwelle zu einem Prädikatsexamen überwinden, ist deutlich geringer als bei Männern.

* Noch deutlicher zeigt sich die ungleiche Benotung bei Absolvent*innen mit Migrationshintergrund oder ausländisch klingendem Namen. Auch sie erreichen mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit ein Prädikatsexamen.

* Die Zusammensetzung der Kommission in der mündlichen Examensprüfung beeinflusst deren Notengebung. Wenn Frauen mitprüfen, verschwindet zumindest der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung.

Empirische Untersuchung zur Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016, vorgelegt von Prof. Dr. Andreas Glöckner, Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, Prof. Dr. Christian Traxler:

https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/180331-v_fin-Abschlussbericht-korr1.pdf

Zusammenfassung der Studie:https://www.hertie-school.org/fileadmin/4_Debate/Press_releases/2018-04-26_Traxler_juristischer_Staatsexamen/Zusammenfassung_Geschlechts-undHerkunftseffektebei_der_Benotung_juristischer_Staatsexamen.pdf

djb-Stellungnahme vom 16.11.2016 zur juristischen Ausbildung anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2016 in Berlin: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st16-25/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Familienministerkonferenz bei Bund, Ländern und Kommunen wesentlich mehr Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Das jetzt von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte "Gute-KiTa-Gesetz" darf aus Sicht der Kinderrechtsorganisation nicht dazu führen, dass sich die Kita-Qualität in den Bundesländern noch weiter voneinander entfernt. "Es steht zu befürchten, dass sich beispielsweise die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel durch das Gesetz eher verstärken. Der Bund muss bei den angestrebten Vereinbarungen mit den Bundesländern darauf achten, dass die im Gesetz enthaltenen Kriterien so genutzt werden, dass möglichst bundesweit einheitliche Verhältnisse bei der Kita-Qualität entstehen. Hier wird es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Bundes ankommen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das wird an vielen Stellen auch mit deutlich mehr Investitionen in die Kita-Qualität einhergehen müssen. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre zur Verbesserung der Kita-Qualität aus. So hatte es die Große Koalition im Jahre 2016 als mittelfristiges Ziel auch angekündigt. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes steht zu befürchten, dass durch die Verlagerung der Diskussion um die Kita-Qualität auf die Länderebene sowie durch die Vielzahl der Kriterien und Vereinbarungen die Situation und die Vergleichbarkeit der Kita-Qualität noch undurchsichtiger wird. "Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Bundesländer ihnen nicht genehme Kriterien abblenden. Diese hängen jedoch sehr eng zusammen und bedingen sich an vielen Stellen gegenseitig. Kritisch ist aus kinderrechtlicher Sicht auch zu sehen, dass die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rückt. Dabei könnten so die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Kinderzuschlag die Bundesregierung auf, mit einer umfassenden Reform des Kinderzuschlags einen notwendigen Schritt zur Reduzierung der Kinderarmut in Deutschland einzuleiten. Neben einer notwendigen Erhöhung der Leistung sollte dabei die Entbürokratisierung des Kinderzuschlags im Mittelpunkt der Reform stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte der Kinderzuschlag so gestaltet werden, dass alle anspruchsberechtigten Kinder die Leistung auch tatsächlich erhalten.

"Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider erreicht der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst. Armutsforscher gehen davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Komplizierte Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze führen dazu, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen "Kinderzuschlag automatisch auszahlen – verdeckte Armut überwinden".

"Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz bereits vor zwei Jahren präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Auch soll die Höhe des Kinderzuschlags regelmäßig überprüft werden. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden. Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Wünschenswert wäre hier eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen", so Hofmann weiter.

Der Kinderreport 2018, den das Deutsche Kinderhilfswerk im Februar vorgelegt hat, zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Geldleistungen sind dabei nur ein Baustein von vielen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Familien sind eine der wichtigsten Grundlagen der Gesellschaft. Sie sorgen für Zusammenhalt und Unterstützung, für das gute Heranwachsen von Kindern und sie pflegen Familienmitglieder. Um all das zu leisten, brauchen sie die Stärkung ihrer Ressourcen und – wenn nötig – Hilfe. Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai ist Anlass, die Leistungen von Familien zu würdigen.

Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel der Familienpolitik ein: Die staatliche Gemeinschaft sollte nicht erst tätig werden, wenn es (fast) zu spät ist, sondern grundsätzlich fördernde Strukturen für alle bereit halten, wie z. B. Familienbildung und Familienberatung. Familien, deren Kinder eine Behinderung haben, brauchen tatsächliche Inklusion in allen Lebensbereichen von Anfang an.

Noch viel zu oft werden sie zwischen verschiedenen Bereichen des Sozialrechts hin- und hergeschoben. „Unser gesamtes Sozialrecht ist auf den Einzelnen fokussiert und berücksichtigt Familienzusammenhänge zu wenig“, stellt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf, fest. „Es ist wenig hilfreich, alle Belange der Kinder- und Jugendlichen auf ein Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu konzentrieren. Die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Familien muss vielmehr grundsätzlich in der Sozialgesetzgebung verankert werden. Wir fordern eine entsprechende Berücksichtigung im Sozialgesetzbuch I (SGB I), sozusagen als Präambel für alle zwölf Sozialgesetzbücher“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.

Zum Perspektivwechsel in der Familienpolitik hat die eaf ein Positionspapier veröffentlicht: www.eaf-bund.de

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 14.05.2018

Eine bezahlbare und ausreichend große Wohnung ist der dringende Wunsch vieler Familien, ganz besonders natürlich von armen Familien. Wohnraum ist vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern in den Städten kaum noch zu finden. Die Wohnung ist aber der unmittelbare Lebens- und Entwicklungsraum für kleine Kinder.

Zur Aktionswoche „Wohnen ist ein Menschenrecht für Alle“ erklärt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf:

„Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Wohnungsbau zu sorgen, aber dafür müssen sie nun auch zügig die Voraussetzungen schaffen. Mehr Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind wichtiger als das verabredete Baukindergeld. Das wird kaum eine Familie, die nicht ohnehin schon Eigentumserwerb plant, veranlassen zu bauen oder zu kaufen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 02.05.2018

Internationaler Regenbogenfamilientag

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Children‘s Rights Matter“ am Sonntag, den 06. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Familie ist, wo Kinder sind. Die staatliche Verpflichtung, Familien zu schützen, ist im Grundgesetz festgelegt. Zudem hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Stärkung und Entlastung von Familien ausdrücklich zum Ziel gesetzt und sich verpflichtet, kein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben. Eine Stärkung und spürbare Entlastung wäre ein modernes Familien- und Abstammungsrecht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen. Homophobie und Transfeindlichkeit schaden dem Kindeswohl und Familien.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.

Ferner verspricht die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht zu prüfen. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig. Der LSVD fordert außerdem, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das entweder eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 04.05.2018

Verbandswochenende von pro familia rückt die Auseinandersetzung um den §219a StGB in den Mittelpunkt

pro familia wird sich weiterhin für die Abschaffung des §219a StGB einsetzen und sich solidarisch mit Ärzt*innen zeigen. Der Verband sucht den Dialog mit politischen Vertreter*innen und stellt seine fachliche Expertise zu Verfügung. Gleichzeitig muss in die aktuelle Diskussion die defizitäre Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch einbezogen werden, ebenso wie die Stigmatisierung, die immer noch mit dem Thema verbunden ist. So lautete das Fazit der pro familia Fachtagung, die am 5. Mai 2018 in Offenbach stattfand.

Unter dem Titel „Kann Aufklären Sünde sein? Die Informationsrechte von Menschen zum Schwangerschaftsabbruch stärken“ diskutierten die Teilnehmer*innen der Fachtagung darüber, wie der §219a StGB sich auf das Recht auf Information auswirkt.

„Menschen werden daran gehindert, sich niedrigschwellig und umfassend über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, Ärzt*innen wird verweigert, im Netz sachlich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, den sie in ihrer Praxis durchführen, und Beratungsstellen werden verunsichert, ob sie vom §219a StGB betroffen sind und welche Informationen über Ärzt*innen sie weitergeben dürfen. Deshalb ist die Streichung des §219a StGB dringend erforderlich“, resümiert die pro familia Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Davina Höblich.

Die Diskussion der letzten Monate habe allerdings weitere Defizite in der Versorgung deutlich gemacht. So gebe es keine Erkenntnisse darüber, was die Länder dafür tun, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ sicherzustellen, wie es der §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes fordere. Denn Meldungen beispielsweise aus Niedersachsen und aus Bayern weisen schon jetzt auf Defizite in der Versorgung hin. Zudem werden die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärzt*innen und die fehlenden Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten dazu führen, dass es künftig immer weniger Ärzt*innen geben wird, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

„Wir sehen kritisch, welches Frauenbild bei den aktuellen Diskussionen über den Schwangerschaftsabbruch zutage tritt“, so Höblich weiter. „Frauen wird immer noch das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbstbestimmt und verantwortlich mit ungewollten und ungeplanten Schwangerschaften umzugehen.“

Auf dem Podium der Diskussionsveranstaltung am Abend herrschte Einigkeit über den Änderungsbedarf beim §219a StGB: Dr. Katja Mast (SPD), Cornelia Möhring (Die Linke), Cordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Grüne) und Stephan Thomae (FDP) verdeutlichten die Haltung ihrer jeweiligen Fraktion und ließen den klaren Willen zur Zusammenarbeit zu diesem Thema erkennen. Ein/e CDU-Vertreter*in für die Podiumsdiskussion konnte im Vorfeld nicht gefunden werden. Die Ärztin Kristina Hänel bereicherte die Diskussion um Beispiele aus ihrer ärztlichen Praxis, die deutlich machen, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, gute Gründe dafür haben und Unterstützung benötigen, anstatt verurteilt und diffamiert zu werden. Die pro familia Bundesvorsitzende versprach, weiterhin mit fachlicher Arbeit, Dialogen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. „Wir werden unsere föderative Struktur nutzen und uns auf Orts-. Landes- und Bundesebene für die Informationsrechte zum Schwangerschaftsabbruch einsetzen“, so Höblich.

Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 6. Mai 2018 wurde eine neue stellvertretende Vorsitzende gewählt: Dr. med. Gülhan Inci, Gynäkologin an der Charité in Berlin, trat die Nachfolge von Verena Mörath an. Der Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul wurde für weitere drei Jahre in den Bundesvorstand gewählt.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.05.2018

Am 09. Mai ist Europatag und als VBM unterstützen wir die Initiative der Frauen, die sich rund um Pulse of Europe im März 2017 in Berlin gefunden haben, einen Frauenmarsch für Europa zu organisieren. Dieser Frauenmarsch und das Frauenfest am 09. Mai 2018 von 11.-14.00 Uhr am Brandenburger Tor, Berlin, sollen ein deutliches Signal für humanistische Werte in unserer Gesellschaft und gegen „toxic masculinity“ senden..

Mit dem Motto „Women for Europe und Europe for Women“ möchten die Veranstalterinnen neue Wege von Frauen und Männern im Zusammenleben in unserer Gesellschaft aufzeigen. Hierbei verfolgen sie das Ziel gegen Populismus, Autokratie und Patriarchat sowohl in Deutschland als auch in Europa zu bewegen.

Das Programm und die Redner*innenliste liest sich spannend, so wird z.B. Bundesministerin Frau Dr. Franziska Giffey vor Ort sein.

„Wir müssen ein deutliches Signal setzen, da wir bisher weder Art. 1 und Art. 3 unserer Verfassung noch Art. 1 und Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfüllen“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM). und fordert. „Es ist längst überfällig, dass wir Frauen die gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit erhalten müssen, dass die Berufe, in denen überrepräsentativ wir Frauen beschäftigt sind, deutlich finanziell aufgewertet werden müssen und dass wir als Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ebenso in allen Führungsebenen vertreten sind wie das männliche Geschlecht. Die klare Forderung heißt: Equal Care, Equal Pay, Equal Position und Equal Pension. Why not? Unsere Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey ist überzeugt, dass Frauen Alles können. Ja, wir können Alles – aber wir brauchen endlich auch den Rahmen hierfür, mit einer konsistenten, in sich stimmigen zeitgemäßen gleichstellungsorientierten Familienpolitik für die gesamte Lebensverlaufsperspektive, z. B. weg mit dem Ehegattensplitting hin zur Individualbesteuerung, weg mit dem Kindergeld und hin zur Kindergrundsicherung und wo bleibt eigentlich die Krippe, Kita & Co sowie Schule mit einem guten pädagogischen Konzept hin zu einem Lern- und Lebensort, genügend gut qualifizierten Personal, bedarfsgerechten Öffnungszeiten und das Ganze bitte kostenfrei?!“

Spachtholz macht deutlich, dass lange genug diskutiert und wissenschaftlich geforscht wurde und wir jetzt mit „Women4Europe – Europe4Women“ auch noch ein weiteres Mal dazu aufstehen und marschieren – zu einem weiteren Aktionstag neben dem Internationalen Frauentag, dem Equal Pay Day und dem Equal Pension Day – und dass es an den politischen Entscheider*innen und den Entscheider*innen in der Wirtschaft läge, endlich zu handeln, den Rahmen zu gestalten und zu verändern, dann gelänge auch ein kultureller Wandel. „Es ist wie mit der Gurtpflicht“, so Spachtholz, „es gab Menschen, die nutzten den Gurt bereits vor Einführung der Gurtpflicht, mit der Einführung der Gurtpflicht gab es Widerstand und Aufschrei… und heute…Jahre später? Es ist in der Regel eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Losfahren im Auto den Gurt anzulegen, mit den bekannten positiven Effekten! Und genauso eine Selbstverständlichkeit wünschen wir uns für unsere Vita als Frauen in der Ausübung unserer Rechte, die verfassungsrechtlich geschützt sind, aber auch mit Leben gefüllt sein müssen – hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung und das hat nicht nur eine deutsche Dimension, sondern eine europäische!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 08.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Mai 2018

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Der Teilnahmebeitrag für die Tagung beträgt 20 Euro.

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“soll diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständiger Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden? Wie können durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen Betreuungslücken reduziert werden?

Aus dem Programm:

Vortrag

„Sonne, Mond und Sterne‘ – Erfahrungen und Erfolge des Modellprojekts Ergänzende Kinderbetreuung des VAMV NRW“, Antje Beierling, Projektleiterin, VAMV NRW

Vortrag

„Bertreuungslücken schließen: Das Potenzial ergänzender Kinderbetreuung und arbeitsrechtliche Reformbedarfe“, Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte

Podiumsdiskussion

Ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche – was bringt‘s und wer macht’s?

Es diskutieren:

  • Marion Binder, Leiterin des Referats für Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung, BMFSFJ
  • Ilse Petilliot-Becker, Leiterin des Referats für Grundschulen, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Kultusministerium Baden-Württemberg
  • Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte
  • Antje Beierling, Projektleiterin „Sonne, Mond und Sterne“, VAMV NRW
  • Moderation: Inge Michels

Flyer mit ausführlichem Programm unter: https://www.vamv.de

Wir bitten um Anmeldung bis zum 14.5.2018 (siehe Flyer).

Termin: 28. Mai 2018

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Berlin

Der sich seit langem anbahnende Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung sowie Kinder- und Jugendhilfe wird zusehends gravierender und öffentlich spürbar. Kaum ein anderer Bereich der Arbeitswelt ist in den letzten Jahren so sehr gewachsen wie die Kindertagesbetreuung. Trotz Beschäftigtenzahlen auf Rekordhoch fehlen zehntausende Fachkräfte. Die Folgen: Der Kitaausbau stockt, die Jugendämter haben Schwierigkeiten, Personal für ihre gesetzlichen Aufgaben zu finden und die freien und öffentlichen Träger werben teilweise verzweifelt um neue Mitarbeiter/-innen.

Die Bundespolitik schaut konzeptlos zu. Leidtragende davon sind neben den Kindern, Jugendlichen und Familien die Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund wollen wir am 28. Mai mit Euch Ursachen für den Fachkräftemangel diskutieren, die Bedingungen für die Beschäftigten analysieren und Lösungsansätze skizieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: DIE LINKE. und Netzwerk gegen Kinderarmut

Ort: Leipzig

Die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland befindet sich seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau. Wir wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz,und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, kann dieser Gesellschaft sicherlich nicht viel abgewinnen. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Man möchte gemeinsam mit Ihnen ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema Kinderarmut mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. -15.Juni 2018

Veranstalter: Kinderschutz-Zentren

Ort: Leipzig

Die Kinderschutz-Zentren veranstalten in Kooperation mit dem Kinderschutz-Zentrum Leipzig am 14. und 15. Juni den Kongress „Hochstrittige Eltern und das Wohl des Kindes“. Hochstrittige Eltern bilden einen spannungsvollen und belastungsreichen Entwicklungskontext für Kinder und Jugendliche. Wenn Eltern sich immer weiter voneinander entfernen und Streit und gegenseitige Verletzungen an Schärfe zunehmen, birgt dieses Konfliktmilieu immense Entwicklungsrisiken und Gefährdungen für Kinder. Sie werden immer weniger als Individuen mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen wahrgenommen, geraten zunehmend aus dem Blick oder werden im elterlichen Konflikt instrumentalisiert.
Gemeinsam wollen wir diskutieren, was Kinder und ihre hochstrittigen Eltern brauchen, welche methodischen Ansätze es gibt und welche Handlungsmöglichkeiten es zum Beispiel für Kita-Fachkräfte im Umgang mit betroffenen Eltern gibt. Das komplette Programm lesen Sie im Flyer.

Termin: 22. -23.Juni 2018

Veranstalter: FernUniversität in Hagen (Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrike Lembke) in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund djb e.V. (djb-Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften« und der djb-Arbeitsstab "Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte")

Ort: Hagen

Ist das geltende Abstammungsrecht unter Berücksichtigung moderner Lebensformen, aber auch fortschreitender Medizintechnik noch zeitgemäß?

Reformbedarf lässt sich in vielfacher Richtung ausmachen, wie die Ergebnisse des Arbeitskreises Abstammungsrecht (BMJV) zeigen. An welchen Schnittstellen konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wie er umzusetzen ist, soll erörtert werden ebenso wie die Frage, ob die Praxis andere Weg geht und nach Alternativlösungen sucht.

Rechtliche Folgeprobleme wie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland oder der Umgang mit sozialer Elternschaft schließen sich an. Dabei darf nicht aus dem Fokus geraten, dass alle Überlegungen am Kindeswohl auszurichten sind. Keine leichte Aufgabe!

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/180622-23_AbstammungsR/

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Zu dieser Tagung werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Die Vermeidung von Armutsrisiken für Familien und Kindern ist eine der zentralen familienpolitischen Zielsetzungen. Dass dieses Ziel noch nicht hinreichend erreicht ist, zeigen die nach wie vor hohen Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwachsen. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat das Thema nun aufgegriffen und sieht neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ein Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut vor. Darunter sind insbesondere Veränderungen beim Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket gefasst. Das diesjährige Forum monetärer Leistungen für Familien und Kinder nimmt dies zum Anlass, sich über Handlungsbedarfe und Reformvorschläge auszutauschen und insbesondere darüber zu diskutieren, welche Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen „Masterplan gegen Kinderarmut“ notwendig sind. Wie bereits in den Vorjahren versteht sich der Fachtag dabei auch weiterhin als Forum für den Austausch über eine weiterreichende Umstrukturierung des Systems monetärer Leistungen.

Das Programm mit weiteren Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2263-18.

Ihre Anmeldung wird bis zum 17. Mai 2018 erbeten.

Wir freuen uns sehr, dass die ZFF-Vorsitzende, Christiane Reckmann, auf dem Podium der Veranstaltungen mitdiskutiert und unseren „Masterplan gegen Kinderarmut“ vertreten wird.

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 95 € inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie im auf der Homepage.

Termin:02.Juli 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das diesjährige Europäische Fachgespräch der AGF findet am 02. Juli 2018 zusammen mit der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin statt. Im bewährten europäischen Austausch wollen wir aus den Perspektiven verschiedener Akteure der europäischen Ebene und einzelner Mitgliedstaaten das Work-Life-Balance-Paket der Europäischen Kommission diskutieren.

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission das Paket zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorgestellt. Es enthält teilweise sehr konkrete Maßnahmen und neue bzw. ausgeweitete Mindeststandards, u.a. hinsichtlich Elternzeiten, Pflegezeiten und flexiblen Arbeitszeitregelungen. Derzeit erarbeiten der Europäische Rat und das Europäische Parlament ihre jeweiligen Stellungnahmen zum Paket. Entsteht aus dem Vorschlag eine europäische Richtlinie, kann dies unmittelbare Folgen für die Rechtssetzung in den einzelnen Staaten haben, sind sie doch verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen – sofern die nationalen Regelungen den neuen Richtlinien nicht bereits entsprechen oder diese übertreffen.

Das Fachgespräch wird den aktuellen Stand und die weiteren Planungen hinsichtlich des WLB-Pakets aufgreifen und dabei den Blick vor allem auf die Bewertung der Maßnahmen und die nationalen Debatten dazu richten, aber auch die möglicherweise nötigen Veränderungen der vorhandenen Vereinbarkeitsregelungen in den Mitgliedstaaten thematisieren. Inputs kommen von der Europäischen Kommission, dem Bundesfamilienministerium, der COFACE – Families Europe sowie voraussichtlich aus Finnland, Österreich, Italien und von weiteren Akteuren aus dem Teilnehmer/innenkreis.

Alle Beiträge werden simultan deutsch-englisch übersetzt, eine Reisekostenbeteiligung wird angestrebt.

Die Einladung und das finale Programm folgen demnächst.

AUS DEM ZFF

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung„Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ am 14.06.2018, 10-16 Uhr im Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin.

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie hier.

Die Anmeldung kann bequem online über www.zukunftsforum-familie.de/anmeldung erfolgen. Alternativ können Sie sich auch postalisch oder per Fax anmelden. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular in der Einladung.

Anmeldeschluss ist der 4. Juni 2018. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 18. Mai 2018.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Am morgigen Internationalen Tag der Familie ist es soweit: unserer aktuelle Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ Nr. 28/2018 erscheint. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt im Blick: Auf dem Weg zu einer modernen Familienpolitik“ beleuchten wir rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens und stimmen uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit dem LSVD am 14.06. in Berlin ein. Darüber hinaus haben wir ein Interview mit der Wissenschaftlerin Dr. Andrea Buschner geführt. Sie forscht u.a. zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und der Pluralisierung von Familienformen. Unser Mitglied der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. stellt sich mit seinem vielversprechenden Projekt Mo.Ki vor und was „Familie ist“, das sagt uns dieses Mal Erich Fenninger, der Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich. Viel Spaß beim Lesen uns Stöbern!

Unsere Zeitschrift „vielfalt familie“ wird morgen verschickt und kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.

Die „Stuttgarter Erklärung" von 2015 ist eine Aktion Transsexualität und Menschenrecht ( ATME) e. V.-Initiative in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen um ihr Geschlecht zuzugestehen und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen, eine Initiative zur Einhaltung ethischer Standards und Menschenrechten. Mit der vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und menschenrechtliche Aspekte des respektvollen Umgangs im Bereich der Medizin, Psychotherapie, Beratung und Begleitung mit geschlechtsvarianten und allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären, was möglich und notwendig ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie respektvollen Umgang miteinander möglich zu machen.

Die Erklärung können Sie hier herunterladen und unterzeichnen: www.die-erklärung.de

Quelle: www.die-erlärung.de, gekürzt

AKTUELLES

Die neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlage hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.

Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird.

Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen – so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, erklärt im Interview, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur_innen dafür von großer Bedeutung ist.

Die beiden Interviews können Sie hier lesen: Interview mit Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, und Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V.

Weitere Informationen:

Landkarte Kinderrechte – Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten

Menschenrechtsbericht 2017 des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Schwerpunkt auf dem Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil

"Children’s Right to Contact with their Incarcerated Parent", english translation of the chapter of the Human Rights Report 2017

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017

Human Rights Report 2017 Short Version

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017 in Leichter Sprache

Die Dokumentation zum Europäischen Fachgespräch „Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit – So wird die Beteiligung von Vätern an Familienarbeit in Europa gefördert“ ist veröffentlicht!

Die Dokumentation steht hier zum Download für Sie bereit.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) und die Beobachtungsstelle luden für den 29. und 30. Mai 2017 zum Europäischen Fachgespräch nach Berlin ein. Es bildete den Auftakt zu einer Reihe von Fachgesprächen zur Vereinbarkeitspolitik in Europa. Expertinnen und Experten nutzen diese Möglichkeit, sich über staatliche Maßnahmen zur Steigerung von Väterbeteiligung an Familienarbeit auszutauschen. Insgesamt wurden Politikinstrumente und deren Erfolge aus acht europäischen Staaten diskutiert. Die Dokumentation bietet eine Zusammenfassung der einzelnen Inputs und einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Fachgespräches.

Die Broschüre „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland“ ist vor Kurzem online erschienen. Sie stellt aktuelle sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland in knapper Form dar. Online finden Sie die Broschüre unter https://doi.org/10.24352/UB.OVGU-2018-096.

Quelle:Hertie School of Governance gemeinnützige GmbH vom 27.04.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 7 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht Schule für Altenpflege in Berlin

Wir werden immer älter. Was dazu führt, dass immer mehr Menschen im Alter auf professionelle Pflege angewiesen sind. Doch es fehlen schon heute die Fachkräfte dafür. Unsere Aufgabe ist deshalb, mehr Menschen für diesen Zukunftsberuf zu begeistern.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Mittwoch) die Berufsfachschule für Altenpflege des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Spandau besucht, um mit Auszubildenden zu sprechen und sich einen Eindruck über die Bedingungen zu verschaffen.

„Wer Menschen pflegt und sich um sie kümmert, verdient Anerkennung – und bekommt doch leider viel zu wenig Geld für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist ein Grund, warum wir einen Mangel an Fachkräften in der Pflege haben“, betonte die Ministerin. „Das fängt schon in der Ausbildung an. Deshalb ist es der einzige richtige Schritt, dass Azubis ab 2020 kein Schulgeld mehr zahlen müssen, sondern stattdessen eine Ausbildungsvergütung bekommen, wenn sie diesen Beruf erlernen. Denn niemand soll sich die Fragen stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden?“

Anna Schlicht, Schulbereichsleitung der Berufsfachschule für Altenpflege erklärte: „Das Arbeiten in der Altenpflege ist ein schöner, erfüllender Beruf. Aber für so eine hochspezialisierte, professionelle Tätigkeit benötigen wir qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte. Daher müssen die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Komplexität der Pflegeausbildung angepasst werden. In ein so wichtiges Arbeitsfeld muss jetzt investiert werden.“

Wichtiges Thema in den Gesprächen mit Vertretern der Einrichtung und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) war die Frage, wie die gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Reform der Pflegeberufe umgesetzt werden soll. Dabei ging es auch um begleitende Unterstützungsmaßnahmen zum Beispiel durch Musterlehrpläne.

Ministerin Giffey unterstrich: „Die Modernisierung der Ausbildung ist wichtig. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Immer weniger Pflegeprofis sorgen für immer mehr Patienten. Die Folge: weniger Zeit fürs Kümmern, mehr Stress für die Pflegekräfte. Unsere Aufgabe ist es, uns um die „Kümmerer“ zu kümmern – und mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.“

Hintergrund zum Pflegeberufegesetz:

Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. In der neuen Ausbildung soll der pflegewissenschaftliche Fortschritt berücksichtigt werden. Es wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen, in Krankenhäusern kümmern sich Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise oft auch um demente Patienten.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen:

Zur Reform der Pflegeberufe informiert die Homepage „altenpflegeausbildung.net“ des BMFSFJ und das „Beratungsteam Altenpflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.04.2018

Bundesfamilienministerin Giffey will auch die Qualität in der Kindertagespflege stärken

Kuchenbacken im Sandkasten, Papiergirlanden basteln oder Märchen vorlesen, zwischendurch Windeln wechseln und Trost spenden, und mittags das Essen für die Kleinen kochen – Daniela Reschkes Alltag mit ihren vier Tagespflegekindern ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie ist eine von bundesweit 44.000 Tagesmüttern und –vätern, die in Deutschland Kinder unter drei Jahren betreuen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Kindertagespflegestelle von Daniela Reschke in Herne besucht und ist überzeugt: „Hierher bringen Eltern ihre Kinder gerne und mit gutem Gewissen – denn die Kleinen sind hier nicht nur gut aufgehoben, es ist weit mehr: sie können sich in familiärer Atmosphäre bestens entwickeln und ihre Talente voll entfalten. Auch in der Kindertagespflege brauchen wir mehr Plätze – auch mit guter Qualität. Deshalb wird das geplante Gute-Kita-Gesetz auch die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit und für die Kindertagespflegepersonen weiter verbessern.“

Das Gesetz will Bundesfamilienministerin Giffey in enger Abstimmung mit den Ländern vor dem Sommer vorlegen. Der Bund stellt in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Eine Investition, die sich lohnt.

„In der Kita und in der Kindertagespflege wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt“, so Dr. Franziska Giffey. „Ein Fünfjähriger, der sich nicht alleine anziehen kann, Probleme beim Sprechen hat und keinen Stift halten kann, hat keine guten Startbedingungen für die 1. Klasse. Schlimmstenfalls endet das einmal mit einem Schulabgang ohne Abschluss. Das bedeutet: keine Ausbildung, keine Arbeit. Wir müssen deshalb so früh wie möglich ansetzen, um ungleiche Startchancen der Kinder auszugleichen – damit es jedes Kind packt!“

Daniela Reschke, selbst Mutter zweier Kinder, ist seit fast zehn Jahren mit Herzblut Kindertagespflegeperson. Sie bildet sich regelmäßig fort, um ihre pädagogische Arbeit weiter zu verbessern. Dabei profitiert sie davon, dass die Stadt Herne im Rahmen des Bundesprogramms „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Das Bundesprogramm stärkt das System und die pädagogische Qualität der Kindertagespflege. Von Januar 2016 bis Dezember 2018 werden rund 30 Modellstandorte aus 11 Bundesländern gefördert, die das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB) Kindertagespflege“ implementieren sowie die damit verbundenen strukturellen Erweiterungen im regionalen System der Kindertagespflege umsetzen.

Rund 15 Prozent aller Kinder, die in Deutschland von Kindertagesbetreuung profitieren, werden von Kindertagesmüttern oder –vätern betreut. Insgesamt sind es etwa 160.000 Kinder, zwei Drittel davon sind jünger als drei Jahre. Die Kindertagespflegepersonen sind zu 95 Prozent Frauen. Im Schnitt betreuen sie 3,5 Kinder, meist im eigenen Haushalt.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey lobt in Dortmund die Rolle der Mehrgenerationenhäuser in Städten und Gemeinden

Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen – und zentrale Orte dafür sind die bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser (MGH). Heute (Freitag) hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Dortmund e.V. besucht. Von der Hausaufgabenhilfe über Sprachkurse und Erzählcafés bis hin zur Vermittlung von Wunschgroßeltern an junge Familien reichen die Angebote. Dahinter steckt die Arbeit von acht hauptamtlich Beschäftigten und 55 freiwillig Engagierten – über die Hälfte der Angebote wären ohne die Ehrenamtlichen nicht möglich.

Ein Engagement, das immer noch nicht genügend Wertschätzung erfährt, findet die Familienministerin: „Wer sich um andere kümmert, macht unser Land stärker. Was diese Menschen leisten, verdient mehr Anerkennung, muss sichtbarer werden. Die Mehrgenerationenhäuser leisten Großartiges für unsere Gesellschaft, gerade auch bei der Integration, und sie sind als Orte des Miteinanders aus den Städten und Gemeinden nicht wegzudenken“, so Dr. Franziska Giffey.

Die Ministerin sprach im MGH mit großen und kleinen Besuchern, mit freiwillig Engagierten und hauptamtlich Tätigen. Der Koordinatorin des Hauses, Anke Piepenstock, übergab sie ein Set der sogenannten MINT-Starterboxen. Das sind Experimentierkästen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Dem gemeinsamen Werkeln, Löten und Programmieren von Jung und Alt steht nun nichts mehr im Wege. Im vergangenen Jahr wurden bereits an140 MGH solche Starterboxen verteilt, in diesem Jahr werden weitere 155 Häuser damit unterstützt.

Das MGH Mütterzentrum Dortmund ist ein Mehrgenerationenhaus der ersten Stunde und wird bereits seit 2006 gefördert. Einer der Schwerpunkte des Hauses liegt in der Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen. Eine große Rolle spielt zudem die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.

Nach ihren Gesprächen im MGH stattete Dr. Franziska Giffey auch dem Demokratie-Festival auf dem nahe gelegenen Wilhelmplatz einen Besuch ab. Mit der Veranstaltung setzt der Verein zur Förderung von Respekt, Toleranz und Verständigung in Dortmund Dorstfeld e.V. ein Zeichen gegen Rechts – unter dem Motto: “Vielfalt lieben, Dorstfeld leben”. Das MGH Mütterzentrum sowie mehrere durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte sind auf dem dreitägigen Festival mit einem eigenen Stand vertreten.

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus werden rund 540 Mehrgenerationenhäuser gefördert. Die Häuser haben täglich insgesamt über 60.000 Besucher. Mehr als 33.000 Freiwillige halfen im Jahr 2017 dabei, die rund 18.000 Angebote bundesweit umzusetzen. Die Mehrgenerationenhäuser stärken damit die Nachbarschaften und helfen, die Herausforderungen des demografischen Wandels in den Kommunen besser zu bewältigen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Am heutigen 26. April 2018 findet wie jedes Jahr der Girls‘ Day statt, der einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben leistet. Auch dieses Mal beteiligt sich die SPD-Bundestagsfraktion wieder daran und bietet 50 Mädchen einen Einblick in die Arbeit des Parlaments. Denn wir brauchen mehr Frauen in allen Männerdomänen – auch und gerade in der Politik.

„Es ist wichtig, dass junge Frauen ihre Perspektiven im Berufsleben überblicken und sich auch damit auseinandersetzen können, wie die Arbeit in Berlin aussieht. Deshalb lernen die Mädchen bei einer Besichtigung des Reichstagsgebäudes und der Teilnahme an einer Plenarsitzung den parlamentarischen Alltag kennen. Bei einem Planspiel erhalten die jungen Frauen vertiefte Einblicke in den Prozess der Gesetzgebung – vom ersten Entwurf eines Gesetzes bis zu dessen Verabschiedung. Wie Frauen erfolgreich im politischen Betrieb arbeiten können, ist schließlich Gegenstand einer Diskussionsrunde, bei der erfahrene Politikerinnen den Mädchen Rede und Antwort stehen. Auch die alltägliche Büroarbeit der Abgeordneten lernen die Teilnehmerinnen kennen.

Der Girls’ Day unterstützt junge Frauen bei der Berufsorientierung. Um deren Perspektiven auch über die Berufswahl hinaus zu stärken, haben wir uns dafür eingesetzt, dass zahlreiche Verbesserungen für Frauen in der Arbeitswelt im Koalitionsvertrag verankert wurden. So wird sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Einführung der Brückenteilzeit noch in diesem Jahr deutlich verbessern. Auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird es bald geben. Außerdem werden wir soziale Berufe aufwerten und Befristungen ohne Sachgrund drastisch einschränken. Damit machen wir unbefristete Arbeit wieder zur Regel. So stärken wir allen Frauen den Rücken – sowohl im Berufsleben als auch auf dem Weg dorthin.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.04.2018

Zum heute vorgestellten Konzept des Paritätischen Gesamtverbandes zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitssuchende erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Paritätische Gesamtverband hat heute mit Vorschlägen zur Neuausrichtung der Grundsicherung einen wichtigen Beitrag in der Debatte um Hartz IV vorgelegt. Wir Grüne begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich. Hartz IV wird dem Anspruch, ein Leben in Würde zu ermöglichen, nicht gerecht. Die Bundesregierung hat auch bei der letzten Regelsatzneuermittlung die Regelsätze durch eine Vielzahl von Rechentricks künstlich kleingerechnet. Herausgekommen sind zu niedrige Regelsätze, die auf Kante genäht sind und für die knapp sechs Millionen Grundsicherungsbeziehende in Deutschland, darunter zwei Millionen Kinder, nicht ausreichen, um ihr Anrecht auf Wohnen angemessen zu realisieren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ein Drehen an kleinen Stellschrauben ist aber nicht genug. Wir müssen die HartzIV-Logik der Stigmatisierung von Erwerbslosen überwinden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, der mit der Logik des Misstrauens und der Kontrolle bricht. Dazu gehört auch eine Abschaffung der Sanktionen, die ineffektiv und bürokratisch sind. Die Würde des Menschen ist sanktionsfrei und genau so sollte die Grundsicherung auch sein. In den Jobcentern der Zukunft sollte es eine Beratung und Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten geben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.04.2018

Zu den Ausführungen der Bundesregierung zum Verwaltungshaushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung heute einräumen müssen, dass die Lücke im Verwaltungshaushalt der Jobcenter weiter gestiegen ist. Sie übersteigen seit Jahren das im Haushalt vorgesehene Budget. Während im Jahr 2016 die Mehrausgaben, die aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet wurden, 766 Millionen Euro betrugen, waren es 2017 bereits 911 Millionen Euro. Das sind alarmierende Zahlen, die den Handlungsdruck deutlich machen. Diese 911 Millionen Euro fehlten im letzten Jahr für die Eingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Seit Jahren ist der Verwaltungshaushalt der Jobcenter unterfinanziert. Im Jahr 2017 haben mittlerweile über 900 Millionen Euro gefehlt und die wurden – wie jedes Jahr – mit einem Griff in das Eingliederungsbudget gedeckt. Das ist nicht akzeptabel, denn diese Mittel fehlen für notwendige Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen. Besonders betroffen sind davon all jene, die schon längere Zeit erwerbslos sind und drohen weiter in der Langzeitarbeitslosigkeit festzustecken. Gerade diese Personengruppe braucht aber deutlich mehr Unterstützung, als sie sie in der Vergangenheit bekommen hat.

Wir fordern von der Bundesregierung, die Jobcenter endlich so zu finanzieren, dass diese ihrem Auftrag endlich gerecht werden können, die soziale und berufliche Integration zu fördern und Arbeitssuchenden Chancen und Perspektiven zu bieten. Alles andere geht zulasten der Menschen, die Unterstützung brauchen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.04.2018

Zum angekündigten Gesetzesentwurf über eine befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die geplanten Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber viel zu bürokratisch und ein Gesetz nur für wenige. Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke sondern ein höchst ungerechtes Behelfskonstrukt, das zu Konflikten im Betrieb führen wird.

Dringend notwendig ist eine klare und einfache Lösung für alle, die von einer befristeten Teilzeit Gebrauch machen wollen oder müssen. Komplizierte Regelungen aber werden es den Beschäftigten schwer machen, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Große Koalition mit ihrem Gesetzesentwurf erneut in Details verliert und der Gesetzesentwurf wieder in der Versenkung verschwindet.

In einer modernen Gesellschaft muss die Arbeit besser ins Leben passen. Darauf muss sich auch die Politik einstellen. Auch um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten brauchen wir ein praktikables und gerechtes Gesetz. Vor allem Frauen, die nach einer Familienphase auch wieder mehr Stunden arbeiten wollen, müssen davon profitieren. Heute bleiben sie häufig unfreiwillig in Teilzeit hängen. Wenn Zeitsouveränität für die Beschäftigt möglich wird und zwar einfach und gerecht, dann haben letztendlich alle etwas davon: die Beschäftigten und auch die Betriebe.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2018

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (19/1832) vor. Viele nicht verheiratete Paare blieben in Deutschland kinderlos, argumentieren die Grünen. Es gebe zwar kein Recht auf Elternschaft, aber darauf, bei der Chance auf eine Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.

Nach der derzeitigen Regelung des Paragrafen 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben nach Angaben der Grünen lediglich verheiratete Paare einen Anspruch, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Dies gelte nur für homologe Befruchtungen, dass heißt wenn Samen und Eizelle der jeweiligen Partner verwendet werden. Diese Regelung, so kritisieren die Grünen, schließe unverheiratete Paare ebenso aus wie lesbische Paare, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. November 2014 festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen selbst auf freiwilliger Basis die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren nicht übernehmen dürfen, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Ermessen des Gesetzgebers liege, die Gewährung von Leistungen nach Paragraf 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 275 vom 26.04.2018

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn soll es nicht mehr geben. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1829). Zwar dürfe seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche der Mindestlohn unterschritten werden, dennoch seien weiter Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keine Rechtfertigung gebe, kritisieren die Abgeordneten. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose müsse der Mindestlohn uneingeschränkt gelten, verlangen die Linken deshalb.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 25.04.2018

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Qualität der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in die parlamentarische Beratung einbringen. Dies kündigte Giffey am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Ziel des Gesetzes sei es, bundesweit gültige Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung festzulegen und die Gebühren für Kitas zu senken. Gemeinsam mit den Ländern habe man sich auf verschiedene Instrumente, etwa beim Betreuungsschlüssel, geeinigt, führte die Ministerin aus. Giffey informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben für 2018 und stellte sich den Nachfragen der Abgeordneten.

Vorbereitet werden soll in diesem Jahr auch die Verankerung auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses Gesetzesvorhaben werde allerdings noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, sagte Giffey. In die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien soll zudem die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags gehen. Es sei ein "Fehlanreiz", wenn der Kinderzuschlag gänzlich entfalle, wenn eine Mutter sich entschließe, etwas mehr zu arbeiten und zu verdienen, sagte Giffey. Diese "harte Abbruchkante" soll durch ein stufenweises Abschmelzen des Kinderzuschlages ersetzt werden, kündigte sie an.

Ministerin Giffey kündigte an, die sozialen Berufe in Deutschland aufwerten zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium werde man deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung im Pflegebereich zu verbessern. Geplant sei eine kostenfreie Ausbildung beziehungsweise Umschulung zur Pflegekraft.

Die Familienministerin will zudem verstärkt gegen Mobbing von Kindern und Jugendlichen an Schulen vorgehen. Mit Beginn des neuen Schuljahres würden deshalb 170 "Anti-Mobbing-Profis" an die betroffenen Schulen entsandt, um entsprechende Workshops zu veranstalten und zu beraten. Dafür würden in diesem Jahr rund 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sagte Giffey. Fortgesetzt werden soll auch das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Dieses war ursprünglich bis 2019 begrenzt gewesen. Fortgesetzt und ausgebaut werden soll zudem das Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen", das Patenschaften zu Flüchtlingen vermittelt und unterstützt. Zukünftig sollen auch prinzipiell benachteiligte Menschen in dieses Programm einbezogen werden. Giffey kündigte zudem ein Aktionsprogramm gegen Gewalt gegen Frauen an. Zu diesem Zweck werde noch in diesem Jahr ein Runder Tisch eingerichtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 265 vom 25.04.2018

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die für die Zahlung von Kinderpflegekrankengeld bestehende Altersgrenze der erkrankten Kinder heraufzusetzen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags "zur Kenntnis zu geben".

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, haben Versicherte nach Paragraf 45 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber) , wenn das entsprechend einem ärztlichen Zeugnis erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch bestehe in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens 20 Arbeitstage, schreibt der Ausschuss. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Anspruches sei, dass das zu beaufsichtigende, zu betreuende und zu pflegende Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist – etwa durch eine Familienversicherung.

Was die Altersgrenze angeht, so habe diese bis 1991 bei acht Jahren gelegen und sei dann auf zwölf Jahre erhöht worden, heißt es in der Vorlage. Damit habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr körperlich, geistig, und seelisch durchschnittlich soweit entwickelt sieht, "dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege besteht".

Der Petitionsausschuss verweist in der Beschlussempfehlung auf weitere – neben den erwähnten sozialrechtlichen Regelungen zur Freistellung von der Arbeitspflicht und zu Entgeltersatzleistungen – Regelungen zivilrechtlicher Art, die die Betreuung erkrankter Kinder ermöglichen würden. So bestehe zum einen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das nicht an Altersgrenzen gebunden sei.

Außerdem bestehe der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gemäß Paragraf 616 Satz 1 BGB. Danach verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht, wenn er "unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleitung gehindert ist". Nach Ansicht des Petitionsausschusses kann die Betreuung eines erkrankten Kindes darunter fallen. Altersgrenzen, so heißt es in der Vorlage, seien in diesem Fall nicht festgelegt.

Trotz der dargestellten Situation sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf in Sachen Anhebung der Altersgrenze bei erkrankten Kindern. Neben der Materialüberweisung an das BMG empfehlen die Abgeordneten daher auch, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet scheint".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 259 vom 25.04.2018

Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes verfügen Studenten in Deutschland durchschnittlich über 918 Euro im Monat zur Deckung ihres Lebensunterhalts, der Hälfte aller Studenten stehen sogar nur 860 Euro oder weniger zur Verfügung. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1748). Sie fordert die Bundesregierung auf, umgehend den Entwurf einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorzulegen und den BAföG-Fördersatz unter anderem für den Grundbedarf auf 560 Euro und die Wohnpauschale auf 370 Euro zu erhöhen.

Ferner soll eine Pauschale für ausbildungsbedingte Ausgaben von 120 Euro eingerichtet werden. Die Berücksichtigung des Einkommens von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern soll entfallen. Zudem tritt die Fraktion dafür ein, das BAföG "Bologna-tauglich" zu machen. Masterstudiengänge sollten uneingeschränkt gefördert werden, auch wenn das Studium unterbrochen wurde. Ferner soll nach Vorstellung der Linken die Altersgrenzen abgeschafft werden und Teilzeitstudien grundsätzlich förderfähig sein.

Die Abgeordneten argumentieren, dass unter einem monatlichen Einkommen von 1.050 Euro netto monatlich Armut droht und schlussfolgern, dass Studieren somit für die überwältigende Mehrheit der Studenten ein Leben deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze bedeute. Aber auch für Auszubildende und Studenten gelte uneingeschränkt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die Förderung nach dem BAföG sei nach Zuschüssen von Familienangehörigen und eigenem Einkommen heutzutage nur die drittwichtigste Einnahmequelle der Studenten. Das BAföG sei damit zwar weiterhin die zentrale Säule der staatlichen Studienfinanzierung. Seinem Zweck, wirksam soziale Zugangsbarrieren zu einem Hochschulstudium zu beseitigen sowie bedarfsgerecht Lebensunterhalt und Ausbildung zu fördern, werde das BAföG allerdings nicht mehr gerecht.

Aktuell erhalte nur noch ein Sechstel aller Studenten Leistungen nach dem BAföG, während über zwei Drittel aller Studenten (69 Prozent) neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies stelle eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar, die die volle Konzentration auf das Studium erschwere und sich die Zahl der Studienabbrüche erhöhe.

Der BAföG-Höchstsatz von 735 Euro, von denen 250 Euro für Unterkunftskosten und 86 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorgesehen seien, reiche nicht aus, um den Anspruchsberechtigten die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben zu ermöglichen. Der Bedarfssatz für den Lebensunterhalt liege im BAföG noch unter dem Niveau Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.

Ebenso befände sich die Wohnpauschale noch deutlich unter den nach SGB II anerkannten Kosten der Unterkunft. Gleichzeitig würden die Mietpreise für studentische Unterkünfte, selbst für die raren Plätze in studentischen Wohnheimen, laut aktuellen Erhebungen unterschiedlicher Forschungsinstitute wie des Moses Mendelssohn Instituts oder des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im bundesweiten Durchschnitt weit über 250 Euro liegen, und nur in vier der 93 deutschen Universitätsstädte im Rahmen der BAföG-Wohnkostenpauschale.

Der freie Zugang zu Bildung sei ein Menschenrecht. Bildung dürfe nicht von Einkommen, Vermögen oder Bildungsstand des Elternhauses abhängen, wie es in Deutschland viel zu häufig der Fall sei, argumentieren die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 23.04.2018

Gesundheits- und Sozialexperten sind sich einig: In der Kranken- und Altenpflege werden mehr Fachkräfte gebraucht. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag machten Experten deutlich, dass in allen Pflegebereichen das Personal aufgestockt werden müsste. Zugleich wiesen Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen darauf hin, dass eine verbesserte Pflegeversorgung mehr Geld kosten wird, zumal aufgrund der demografischen Entwicklung perspektivisch mit viel mehr Pflegefällen zu rechnen sei.

Zur Debatte standen je zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/30; 19/79) und Bündnis 90/Die Grünen (19/446; 19/447), die darauf abzielen, die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern und damit auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte. Dazu wird eine verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen eingefordert. Zudem sprechen sich Grüne und Linke dafür aus, den Pflegevorsorgefonds umzuwidmen oder aufzulösen und mit dem Geld das Pflegepersonal aufzustocken. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm Pflege mit 8.000 neuen Fachkraftstellen vereinbart.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die Pflegeversorgung "am Limit". Arbeitsverdichtung und chronischer Personalmangel bestimmten den Alltag der Pflegekräfte. In der Folge drohten vermehrt Behandlungs- und Pflegefehler. Verbindliche Personalschlüssel seien überfällig, wobei eine gute Pflege an den Bedürfnissen der Patienten zu orientieren sei und nicht an Mindestanforderungen. Um mehr Personal zu gewinnen, müsse der Pflegeberuf attraktiver werden, mit insgesamt besseren Arbeitsbedingungen, einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit und Weiterqualifizierung.

Was die mögliche Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte betreffe, müssten Qualifikationen und Sprachkenntnisse intensiv überprüft werden. Die Stiftung sprach sich dafür aus, auch die Pflegeversicherung in eine "echte Teilkaskoversicherung" umzuwandeln und damit die Eigenanteile der Versicherten zu begrenzen. Bis dahin sollten die Pflegesachleistungen pauschal um 500 Euro monatlich erhöht werden.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit verwies auf die im internationalen Vergleich "ausgesprochen niedrige" Pflegekraftquote in Deutschland sowie die "hohen physischen und psychischen Belastungen der Pflegekräfte". Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Mit Sorge sieht das Bündnis Berichte über Personalleasing bei Pflegekräften. Dies könne die Belastung des festen Personals noch erhöhen, wenn die Leasingkräfte jeweils eingewiesen werden müssten. Jobangebote sollte es auch für ausländische Pflegekräfte geben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sprach sich dafür aus, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen. Mit dem Geld könnten rund 20.000 Vollzeitstellen in der Pflege finanziert werden. Allerdings könnten derzeit 17.000 Stellen in den rund 13.500 stationären Pflegeeinrichtungen wegen Personalmangels nicht besetzt werden. Wichtig seien auch eine Entlastung der Fachkräfte von Bürokratie sowie die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Nach Darstellung der Gewerkschaft Verdi gehört die hohe Teilzeitquote in der Pflege zu den großen Problemen der Branche. Zunehmend reduzierten Beschäftigte ihre Arbeitszeit, um ihre Gesundheit zu schützen. Tatsächlich werde die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Pflegekräfte "messbar" verschlissen. Bessere Arbeitsbedingungen könnten "die Flucht in die Teilzeitarbeit stoppen".

Der Wirtschaftsexperte Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ging auf die zunehmenden Pflegekosten ein. Die personelle Ausstattung des Pflegedienstes in Krankenhäusern etwa werde sich angesichts des demografischen bedingt wachsenden Versorgungsbedarfs "dynamisch" entwickeln müssen. Bis 2030 müsse mit 3,1 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet werden, bis 2050 mit vier Millionen. Für das Jahr 2030 ergebe sich ein um mindestens 40 Prozent erhöhtes Ausgabenniveau, bis 2050 sogar eine Steigerung um 80 Prozent gemessen am Status quo. Bei einem unveränderten Beitragssatz drohe eine Deckungslücke in der Pflegeversicherung bis 2030 von 7,6 Milliarden Euro und bis 2050 von mehr als 16,5 Milliarden Euro.

Der Versorgungsforscher Stefan Greß von der Hochschule Fulda sagte, mit den Mitteln des Pflegevorsorgefonds könnten dauerhaft 40.000 zusätzliche Pflegestellen finanziert werden. Dies wäre ein wichtiges politisches Zeichen zur Aufwertung des Pflegeberufs. Der Fonds sei ohnehin zu klein, um den nach 2035 zu erwartenden Beitragsanstieg spürbar reduzieren zu können. Zudem müsse die Entlohnung der Langzeitpflege besser werden, da die Fachkräfte dort mit 2.621 Euro brutto 16 Prozent weniger verdienten als im Schnitt der Beschäftigten. Um die Finanzierung langfristig zu sichern, führe an einer Pflegebürgerversicherung kein Weg vorbei.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes aufwendig. Eine solche Änderung der Vergütungssystematik brauche eine ausreichende Vorbereitungszeit. Es dürfe zudem keinen Rückfall in die "ineffiziente Selbstkostendeckung" geben. Mit der Einführung des DRG-Systems seien Anreize für wirtschaftliches Handeln gesetzt worden. Wesentlich sei, dass die in den DRG’s kalkulierten Personalkosten auch tatsächlich für das Pflegepersonal eingesetzt und nicht für Sanierungen der Häuser zweckentfremdet würden. Eine entsprechende Nachweispflicht sei unumgänglich.

Der Pflegeexperte Josef Hug, der im Städtischen Klinikum Karlsruhe als Pflegedirektor arbeitet, warnte vor einer demografischen Delle. Wenn die Generation der Babyboomer in den nächsten zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand gehe, fehlten den Kliniken bis zu 40 Prozent des derzeit eingesetzten Pflegepersonals. Hug sprach von einer der größten Herausforderungen bei der Personalgewinnung der kommenden Jahre.

Einen Blick in den problematischen Pflegealltag gewährte der Auszubildende Alexander Jorde, der auch als Sachverständiger in die Anhörung eingeladen war. Jorde warnte, wenn sich für Patienten und Pflegekräfte die Lage nicht bald entscheidend bessere, sei der jetzige Pflegenotstand gemessen an dem, was noch komme, "pillepalle". Die Politik müsse "klare Anreize schaffen", um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, finanziell und inhaltlich. Derzeit hätten Pflegekräfte gar keine Zeit, um im Dienst ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, das sei frustrierend und demotivierend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 18.04.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/1687) zur Bekämpfung der Armut in Deutschland vorgelegt. Er wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten. Die Linke fordert darin zum einen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Über eine sanktionsfreie Mindestsicherung soll zudem sichergestellt werden, dass niemand von weniger als derzeit 1.050 Euro im Monat leben muss. Prekäre Beschäftigungsformen sollen zurückgedrängt werden, indem Mini- und Midijobs voll in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden, sachgrundlose Befristungen abgeschafft und Leiharbeitsverhältnisse strikt begrenzt und langfristig verboten werden sollen. Als Sofortmaßnahme soll das Kindergeld auf 328 Euro pro Kind erhöht und sichergestellt werden, dass auch Kinder im SGB-II-Bezug diese Erhöhung erreicht. Schließlich soll das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden, verlangt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 18.04.2018

Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Reformgesetzen entrichten nach Angaben der Bundesregierung Pflegebedürftige der bisherigen Pflegestufen II und III in der vollstationären Pflege geringere Eigenanteile. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ergänzend Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, sei zwischen 2011 und 2016 leicht rückläufig gewesen, heißt es in der Antwort (19/1572) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1170) der Fraktion Die Linke.

Die durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteile lagen den Angaben zufolge zu Jahresbeginn 2017 bundesweit bei rund 555 Euro. In den bisherigen Pflegestufen I, II und III lagen die Eigenanteile zum Ende des Jahres 2015 bei rund 426 (I), rund 643 (II) und rund 873 (III) Euro.

Die durchschnittlichen Eigenanteile fallen in den jeweiligen Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite liegt zwischen rund 171 Euro in Thüringen und rund 830 Euro in Berlin. Zur Entwicklung des durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteils und der sonstigen Heimkosten seit Jahresbeginn 2018 lägen noch keine Informationen vor, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Bundesregierung hat nicht vor, die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/1620) auf eine Kleine Anfrage (19/1242) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gebärdensprache sei bereits als eigenständige Sprache anerkannt, während die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen auf den Schutz von herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates gebrauchten Sprachen abzielt, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Vorstellungen über die derzeit diskutierte Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" gehen auch unter Experten weit auseinander. Dies wurde am Montag in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu Anträgen der Links- (19/577) und der Grünen-Fraktion (19/244) zu der Reform deutlich.

Die Linke dringt in ihrem Antrag auf eine "offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik" der EU und fordert, Initiativen zur "Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus der EU" zu widersprechen. Die Grünen pochen in ihrer Vorlage auf die "Sicherung menschen- und grundrechtlicher Standards" bei der Reform und wenden sich gegen einen Umbau des EU-Asylsystems "zu einem Abbauprogramm von Flüchtlingsrechten".

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, Befürchtungen der Antragsteller um die künftige Ausgestaltung des Asyl- und Flüchtlingsrechts der EU sei zu widersprechen. Amann sprach zugleich vor einem "enormen Zuwanderungsdruck der Zukunft", von dem eine "existenzielle Bedrohung einiger europäischen Staaten" ausgehen werde. Auch warnte er davor, "dass die Europäer als – global betrachtet – kleine ethnische Minderheit binnen historisch kurzer Zeit durch hunderte Millionen afrikanischer und nahöstlicher Einwanderer ausgelöscht werden könnten".

Kerstin Becker vom Paritätischen Gesamtverband betonte dagegen, mit der Reform des europäischen Asylsystems drohten weitgehende Absenkungen der aktuellen Schutzstandards. Sie berge auch das Risiko, den Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa abzuschaffen und "den Flüchtlingsschutz perspektivisch sehr weitgehend aus Europa auszulagern". Die Konzepte erster Asylstaaten und sicherer Drittstaaten dienten im wesentlichen dazu, Asylsuchende an andere Staaten zu verweisen, die an Stelle der EU-Länder die Flüchtlingsverantwortung übernehmen sollen. Die zur Rechtfertigung dieser Politik angeführte Überforderung des europäischen Asylsystems liege jedoch nicht vor und sei aktuell auch nicht zu befürchten.

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz warb dafür, Asylbewerber bei der Ersteinreise in ein EU-Land zu registrieren und unmittelbar einem zuständigen Staat zuzuweisen. Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten und sicheren Drittstaaten sollten nach seinen Worten "von der Verteilung ausgenommen sein und bereits in EU-Aufnahmeeinrichtungen in einem beschleunigten Asylverfahren überprüft und gegebenenfalls mit Unterstützung der europäischen Grenz- und Küstenschutzbehörde umgehend in ihre Heimat oder sichere Drittstaaten zurückgeführt werden".

Professor Marcel Kau von der Universität Konstanz bejahte die Frage, ob sich die vorgesehene Harmonisierung des Asylrechts "außerhalb der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" bewege. Dies sei jedoch keine gravierende Einschränkung. Das Bundesverfassungsgericht werde prüfen, "ob der Grundrechtsschutz, der im neuen System gewährt wird, im wesentlichen vergleichbar ist", und dies sei hier der Fall. Wenn es überhaupt eine Reduzierung des Grundrechtsschutzes gebe, sei diese nur "sehr gradueller Natur".

Gerald Knaus von der "Europäischen Stabilitätsinitiative" (ESI) mahnte, man brauche so schnell wie möglich "ein humanes, effizientes, mehrheitsfähiges und europäisches System". Ein solches System habe es in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben, und es werde auch nicht mit den Vorschlägen der EU-Kommission sowie des Rates und des Europäischen Parlaments geschaffen. Gebraucht werde ein System, bei dem ab einem Stichtag schnell entschieden werden könne, wer Schutz benötigt, sowie Abkommen mit Herkunftsländern in Afrika, "die ab diesem Stichtag jeden zurücknehmen, der nach einem fairen Verfahren keinen Schutz bekommt".

Professorin Anna Lübbe von der Hochschule Fulda verwies darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) "keine Minimalversorgung" regele, sondern Gleichbehandlungsrechte. Zugleich mahnte sie, dass für Drittstaaten-Konzepte der GFK-Standard verbindlich sein müsse. Das könne durch weitere menschenrechtsbasierte Anforderungen an den Drittstaat ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte, bei der Reform müsse es darum gehen, die Zahl der Flüchtlinge, die Aufnahme in Europa suchen, dauerhaft zu begrenzen. Das setze vor allem eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen in den Heimatländern voraus. Darüber hinaus solle man "bei voller Anerkennung des Völkerrechts und unserer menschenrechtlichen Verpflichtungen" dafür sorgen, dass nur tatsächlich schutzbedürftige Menschen aufgenommen werden. Deshalb begrüße er Vorschläge zu einer "konsequenten Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und des sicheren Herkunftslandes".

Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland sagte, ihr Verband unterstütze das Anliegen der Links- und der Grünen-Fraktion, "der aktuellen Entwicklung deutlich entgegenzutreten, den individuellen Flüchtlingsschutz in entscheidenden Punkten im EU-Recht abzuschwächen". Die derzeitige Diskussion über eine Absenkung der hohen Standards im europäischen Flüchtlingsschutz "auf das gerade noch völkerrechtlich erlaubte Minimum" sei völlig verfehlt.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, zahlreiche Urteile nationaler und europäischer Gerichte zeigten, dass die EU-Gesetzgebung teilweise über die völker- und menschenrechtlichen Mindeststandards hinausgingen. Den EU-Organen stehe es jedoch auch "frei, überobligatorische Bestimmungen abzubauen, so wie es die Staats- und Regierungschefs für sichere Drittstaaten wünschen". Dabei berührten die neuen Drittstaatsklauseln "nicht das Herzstück der GFK, das Refoulement-Verbot".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.234 vom 16.04.2018

Um den "Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Wahlbeteiligung" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1548). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber hat, "unter welchen Bedingungen Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, geringe Schulzeiten und andere sozial- und arbeitsrechtliche Merkmale von Prekarisierung beziehungsweise prekären Lebenslagen zu in der Tendenz dauerhafter Wahlenthaltung führen". Auch will sie wissen, ob die Bundesregierung eine Gefahr für die Demokratie sieht, "wenn bestimmte soziale Schichten aus dem demokratischen Prozess ausscheiden".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 17.04.2018

Wirtschaftsleistung und Beschäftigung im Sozialwesen sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen – Löhne liegen allerdings weit unter dem Durchschnitt, gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Personal

Die Wirtschaftsleistung im Sozialwesen, zu dem insbesondere die ambulante und stationäre Altenpflege sowie die Kinder- und Jugendhilfe gehören, ist zwischen 1991 und 2015 überdurchschnittlich gestiegen: um 140 Prozent. In der gesamten Wirtschaft waren es 40 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in diesem Bereich seitdem fast verdoppelt, während sie in der gesamten Volkswirtschaft lediglich um elf Prozent stieg. Die Löhne im Sozialwesen erreichen indes nur etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnniveaus in Deutschland – und das, obwohl die Nachfrage nach qualifizierten Kräften vor allem im Bereich der Pflege wächst. Seit 2012 spiegelt sich dies nun auch in stärker steigenden Löhnen wider. Das sind die Hauptergebnisse einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) über die Entwicklung des Sozialwesens in Deutschland. Die DIW-Ökonomen Karl Brenke, Thore Schlaak und Leopold Ringwald haben zu diesem Zweck Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistik der Arbeitnehmerverdienste sowie die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusammengetragen und ausgewertet.

Während auf das Sozialwesen gerade mal zwei Prozent an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung entfallen, ist seine Bedeutung gerade für die Beschäftigung enorm. Seit Anfang der 90er Jahre entfiel jeder fünfte zusätzlich geschaffene Arbeitsplatz in Deutschland auf das Sozialwesen. Inzwischen zählen knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen zum Sozialwesen, 1991 waren es lediglich etwas mehr als drei Prozent. Das Wachstum hat sich vor allem in den vergangenen Jahren noch mal beschleunigt; dasselbe gilt für die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Rund 15 Prozent hat das Sozialwesen zur Ausweitung der geleisteten Arbeitsstunden beigetragen.

Hohe Arbeitsintensität und niedriges Lohnniveau

Die Arbeitsintensität im Sozialwesen ist in der Regel enorm hoch, das Lohnniveau aber zugleich gering. Das ist überall in Europa so. In Deutschland zeigt sich aber, dass der Abstand zum gesamtwirtschaftlichen Lohnniveau besonders groß ist. Nur in fünf anderen europäischen Ländern (Estland, Griechenland, Kroatien, Rumänien sowie Vereinigtes Königreich) liegen die Löhne im Sozialwesen so weit unter dem nationalen Durchschnitt wie in der Bundesrepublik.

Nur zu einem kleinen Teil ist die niedrige Entlohnung darauf zurückzuführen, dass einfache Tätigkeiten im Sozialwesen relativ stark verbreitet sind. Denn auch qualifizierte Tätigkeiten werden immer noch vergleichsweise gering bezahlt. Allerdings haben seit 2012 die Stundenentgelte kräftiger als in der Gesamtwirtschaft zugelegt. Besonders stark fiel der Anstieg bei den Löhnen jener Beschäftigten aus, die eine Tätigkeit im mittleren Qualifikationssegment oder in den unteren Leistungsgruppen ausüben. Das dürfte Ausdruck des schon seit geraumer Zeit bestehenden Mangels an Arbeitskräften sein – insbesondere an qualifizierten.

Im Sozialwesen ist Teilzeitarbeit stark verbreitet. Die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind Teilzeittätigkeiten. Das hängt auch damit zusammen, dass in diesem Wirtschaftsbereich die Beschäftigung von Frauen stark verbreitet ist, denn drei Viertel der Beschäftigten sind weiblich. „Da im Sozialwesen weibliche Beschäftige weit überrepräsentiert sind, drängt sich der Eindruck auf, dass das Lohnniveau immer noch von der unseligen Tradition beeinflusst ist, Arbeit von Frauen nur unterdurchschnittlich zu bezahlen“, sagt Studienautor Karl Brenke.

Politik muss gegensteuern

„Zu den niedrigen Löhnen trägt auch die Politik bei“, konstatiert Studienautor Thore Schlaak. Der Versuch der Politik, die Beitragssätze in der Pflege niedrig zu halten, ziehe eine Deckelung der Preise und damit der Löhne im Sozialwesen nach sich. „Angesichts der demografischen Entwicklung und damit zunehmender Nachfrage nach Pflegekräften muss darüber diskutiert werden, was die Leistungen des Sozialwesens der Gesellschaft heute und in Zukunft wert sein sollen“, resümiert Studienautor Brenke. Das gelte umso mehr, als sich abzeichne, dass das Sozialwesen weiter an Bedeutung gewinne. So ist in den skandinavischen Ländern der auf das Sozialwesen entfallende Anteil an der Wirtschaftsleistung mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland; auch in den Niederlanden oder in Frankreich spielt dieser Wirtschaftszweig eine viel größere Rolle als hierzulande.

Die Pläne der neuen großen Koalition, 8000 neue Stellen im Pflegebereich zu schaffen, gingen zwar in die richtige Richtung, meinen die Ökonomen. Ob aber genug Fachkräfte gefunden würden, bleibe abzuwarten. Realitätsnäher seien die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele, die Ausbildung in pflegerischen Berufen finanziell attraktiver zu gestalten, Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten zu verbessern und den Flächentarifvertrag zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 18.04.2018

DIW-BildungsökonomInnen untersuchen längerfristige Effekte eines frühen Kita-Besuchs – Jugendliche, die ein Jahr eher einen Kita-Platz bekamen, sind durchsetzungsfähiger und gewissenhafter – Kita-Ausbau sollte noch mehr forciert werden, um Zugang für alle zu gewährleisten

Gehen Kinder ein Jahr früher in eine Kindertageseinrichtung (Kita) als andere, sind sie im Alter von etwa 15 Jahren kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten für Deutschland die längerfristigen Auswirkungen eines frühen Kita-Eintritts auf die Persönlichkeitseigenschaften im Jugendalter untersucht. Dafür haben die DIW-BildungsökonomInnen Maximilian Bach, Josefine Koebe und Frauke Peter Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 NeuntklässlerInnen analysiert, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten.

„Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind“, sagt Studienautorin Frauke Peter. „Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren.“

Kita-Eintrittsalter hängt in der Studie nur von verfügbaren Kita-Plätzen ab

Seit die Politik im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr eingeführt hat, sind die Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren noch stärker in den Fokus gerückt. Vielerorts deckt der Kita-Ausbau aber noch immer nicht den Bedarf. Ähnlich war die Situation Ende der 1990er Jahre, nachdem 1996 ein Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung ab dem vierten Lebensjahr eingeführt wurde. Da die Kommunen mit dem Ausbau nicht nachkamen, wurde eine Stichtagsregelung erlassen: Nur Kinder, die vor Beginn eines Kita-Jahres im August oder September drei Jahre alt wurden, bekamen noch im selben Jahr einen Platz, alle anderen erst ein Jahr später.

Diese Konstellation ermöglichte es den StudienautorInnen, das Kita-Eintrittsalter ausschließlich in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen zu betrachten. Andere Einflussfaktoren auf das Eintrittsalter rechneten sie heraus – dazu zählen etwa der Bildungshintergrund der Eltern oder das Haushaltseinkommen. Den Berechnungen zufolge sind Jugendliche, die Ende der 1990er Jahre aufgrund ausreichend vorhandener Plätze mit drei Jahren in eine Kita gehen konnten, deutlich kommunikativer und durchsetzungsstärker als Jugendliche, die erst ein Jahr später einen Kita-Platz bekamen. Der entsprechende Effekt liegt bei acht Prozent, bei der Persönlichkeitsdimension Gewissenhaftigkeit sind es sieben Prozent.

Weitergehende Analysen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass diese Ergebnisse auch dann Bestand haben, wenn man den möglichen Einfluss durch die Persönlichkeitseigenschaften der Eltern herausrechnet.

Studienergebnisse dürften auf heutige Situation übertragbar sein

Auch wenn die Studienergebnisse auf Daten zu mindestens drei Jahre alten Kindern beruhen, die Ende der 1990er Jahre in die Kita gingen, ließen sich Parallelen zur heutigen Situation vermuten, sagt Bildungsökonomin Josefine Koebe: „Auch für das heute noch jüngere Kita-Eintrittsalter ist zu erwarten, dass ein Unterschied beim Kita-Eintritt um ein Jahr die Persönlichkeitseigenschaften längerfristig beeinflusst.“ Dafür spreche auch, dass für die aktuelle DIW-Studie zwei völlig voneinander unabhängige Datensätze verwendet wurden, die beide zum selben Ergebnis führen.

Der Kita-Ausbau sollte demnach noch mehr forciert werden, um den Bedarf zu decken. Mit Blick auf die Entwicklung der Kinder dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Kita-Qualität steigen müsse, betont Studienautor Maximilian Bach. Das könne etwa durch einen verbesserten Personalschlüssel oder mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Fachpersonal gelingen. „Davon würden nicht nur die Kinder selbst, sondern die Volkswirtschaft als Ganzes profitieren – schließlich legt eine qualitativ gute frühkindliche Bildung heute den Grundstein für gut ausgebildete Erwerbstätige von morgen“, so Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 11.04.2018

Studie: Potenziale für mehr und bessere Beschäftigung nutzen

Belastungsanstieg durch demografischen Wandel lässt sich auf ein Drittel bis ein Fünftel reduzieren

Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die deutsche Gesellschaft, gerade auch die Sozialsysteme, können durch eine bessere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf etwa ein gutes Drittel bis ein Fünftel reduziert werden. Damit blieben die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung bis 2060 finanziell gut beherrschbar, größere Eingriffe ins Rentensystem könnten dauerhaft vermieden werden. Der Schlüssel dazu liegt in einer besseren Erwerbsintegration, indem die Erwerbstätigenquote vor allem von Frauen und Migranten erhöht und Unterbeschäftigung mit sehr kurzen Arbeitszeiten, insbesondere in Minijobs, abgebaut wird. Dabei geht es um durchaus realistische Ziele: Die genannte Pufferwirkung um knapp zwei Drittel bis vier Fünftel (Berechnung dazu unten) lässt sich erreichen, wenn in Deutschland bis 2050 eine Erwerbsbeteiligung erreicht wird, wie sie Schweden bereits heute hat. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans Böckler Stiftung gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung, mit Forschern der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien sowie Prof. Dr. Camille Logeay (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Senior Research Fellow des IMK) erarbeitet hat.* Die Untersuchung wird heute in Berlin vorgestellt.

Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei "Katastrophen-Szenarien", konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Zudem setzen sie auf ungeeignete Indikatoren. So wird, anders als oft dargestellt, das für die Lastenverteilung sehr wichtige Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und (Sozial-)Leistungsempfängern nicht nur durch den "Altenquotienten" (Altersgruppe 65+ relativ zur Altersgruppe 15-64) bestimmt. Mindestens ebenso wichtig wie die Demografie ist der ökonomische Status der Menschen, so die neue Studie. Dazu komme, dass viele Einschätzungen auf Arbeitsmarktdaten beruhen, in denen die Erwerbstätigkeit über- und Arbeitslosigkeit unterschätzt wird. Ausgeblendet werde damit, dass in Deutschland trotz deutlich gesunkener Arbeitslosigkeit heute und in der Zukunft noch erhebliche Beschäftigungspotenziale brachliegen. Werden diese Potenziale ins Blickfeld gerückt, wird deutlich, dass dem Arbeitsmarkt die "Schlüsselrolle" für eine "sozial und ökonomisch sinnvolle Bewältigung des demografischen Wandels" zukommt, so die Wissenschaftlerin und die Wissenschaftler. Das hat erhebliche sozialpolitische Folgen: "Mit besserer Erwerbsintegration kann der demografisch bedingte Ausgabenanstieg ganz erheblich eingedämmt werden, ohne die Leistungsniveaus schmälern zu müssen und ohne das gesetzliche Rentenalter weiter nach oben zu verschieben", schreiben Dr. Rudolf Zwiener (IMK), Dr. Florian Blank (WSI), Prof. Dr. Camille Logeay, Mag. Erik Türk und Dr. Josef Wöss (AK Wien) in ihrem Fazit (weiteres Zitat zur Studie am Ende der PM).

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2018, gekürzt

WSI und IMK haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission Bilanz gezogen: Der gesetzliche Mindestlohn hat sich bewährt – ist aber noch kein "Living wage". Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen. Eine deutliche Erhöhung wäre sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll. Außerdem sollte parallel das Tarifsystem gestärkt werden.
WSI Policy Brief 24 (pdf)
Kernaussagen im Videoüberblick (youtube)

Quelle: Pressemitteilung Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom 23.04.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und FES beschäftigen sich mit Gleichstellung

Im öffentlichen Bereich gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft eine Quotenregelung für Aufsichtsräte, doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern die Fachveranstaltung von AWO und Friedrich-Ebert-Stiftung „Gleichstellung – (k)ein Thema in Non-Profit-Organisationen?“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärte in seiner Begrüßung: „Für uns als Arbeiterwohlfahrt war die Veröffentlichung unseres ersten Gleichstellungsberichtes Anfang dieses Jahres der Anlass, die heutige Veranstaltung zu organisieren. Wir möchten uns nun auch mit anderen Verbänden über drängende Fragen in Punkto Vielfalt und Gleichstellung austauschen. Gefragt sind erfolgreiche Strategien für mehr Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit.“ Die Leiterin des Forums Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Stefanie Elies forderte dann auch in ihrer Begrüßung: „Wir brauchen einen geschlechtergerechten Kulturwandel in der Arbeitswelt.“

Im Verlauf der Veranstaltung wurde immer wieder deutlich, dass Veränderungen häufig erst durch Druck von außen entstehen. Klar benannt wurde ebenso, dass Führungskräfte entscheidende Akteure sind, um Gleichstellung voranzutreiben und Gleichstellung mehr bedeuten muss, als eine größere Vielfalt in Führungspositionen zu fördern. Auch das Verhältnis von Gleichstellung und Vielfalt wurde kontrovers diskutiert. Elena Kalogeropoulos, Geschäftsführerin von Deutsch Plus e.V. – Initiative für eine plurale Republik forderte in der abschließenden Podiumsdiskussion die bisherige „Monodimensionierung“ zu überwinden: „Wir können die einzelnen Vielfaltsmerkmale nicht auseinander dividieren oder addieren sondern müssen sie im Zusammenhang denken.“

Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die mangelnde Geschlechtergerechtigkeit im Non-Profit-Sektor auch aus ihrer Tätigkeit selbst resultiert. So forderte Barbara König, Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung: „Ich will eine gerechte Bezahlung. Der Dienst am Menschen soll genauso viel wert sein wie der Dienst an der Maschine.“

Der Titel des ersten Gleichstellungsberichtes der AWO lautet: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt: Eine Frage des verbandlichen Überlebens“. Für die AWO ist klar, dass Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt Themen sind, an denen die AWO nicht vorbeikommt, möchte sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen. So schlussfolgerte Wolfgang Stadler auch klar: „Als Mitgliederverband, als Arbeitgeberin, als Anbieterin sozialer Dienste und als gleichstellungspolitische Akteurin muss sich die Arbeiterwohlfahrt an ihre Grundwerte von Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz binden und sich daran messen lassen. Mit ihrem Gleichstellungsbericht hat sich die AWO auf den Weg gemacht, tradierte Arbeitsteilungen, lieb gewordene Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin geschlechtergerecht weiterzuwachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiterzuentwickeln“.

Eine Tagungsdokumentation wird im Kürze auf unserer Webseite www.awo.org veröffentlicht.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.04.2018

"Einander anzuhören, sich Zeit nehmen, den Anderen – wir sagen: den Nächsten – zu verstehen: Das ist dringend geboten und neu einzuüben in unserer Gesellschaft, die älter, bunter und ungleicher wird. In der gesamten Gesellschaft ebenso wie für uns in der Diakonie", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch beim Wichernempfang der Diakonie im Museum für Kommunikation in Berlin vor rund 200 Gästen aus Politik und Verbänden, Kirche und Diakonie, Wirtschaft und Wissenschaft. Unter dem Motto #zuhören wirbt die Diakonie in ihrer aktuellen Kampagne für eine offene Gesellschaft und dafür, einander zuzuhören statt zu verurteilen.

"Zusammenhalt wird weniger über gemeinsame Werte erzeugt, sondern mehr über Erfahrungen von Sicherheit und Gerechtigkeit für alle und das Gefühl aller Gruppen, gehört zu werden und mitgestalten zu können", sagte der Soziologe und Sozialphilosoph Professor Hans Joas in seiner Rede. Teilhabe und Wohlstand seien für den Zusammenhalt wichtiger als ein gemeinsamer Wertekanon. "Auch die zustimmende Haltung zur Demokratie in Deutschland-West wurde in den 50-er Jahren ja durch das Wirtschaftswunder gestützt", betonte Joas und plädierte für echte Gespräche, die ein Klima des Respekts entstehen ließen, das den Umgang miteinander nachhaltig verändere.

Weiterer Redner beim Wichernempfang war Staatssekretär Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer neuen Kampagne "Unerhört!" für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ein. Sie gibt Menschen, die sich in dieser Gesellschaft unerhört und an den Rand gedrängt fühlen, eine Stimme und ein Gesicht. Ziel ist eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für soziale Gerechtigkeit.

Nähere Informationen zur "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie Deutschland finden Sie im Internet unter www.unerhört.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 18.04.2018

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der Rat im letzten Jahr Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters zum wiederholten Mal auf die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden hingewiesen und angemahnt, Fehlanreize, die Zweitverdienende von einer Erwerbstätigkeit abhalten, zu verringern und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern.[1] Nach den inzwischen regelmäßig veröffentlichten Zahlen zur Steuer- und Abgabenbelastung von Zweitverdienenden, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, steht Deutschland nach wie vor besonders schlecht da.[2] Als Gründe für die hohe finanzielle Belastung, die vor allem Frauen trifft, nennt die EU ausdrücklich die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten, das heißt das Ehegattensplitting und die kostenfreie Krankenversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten.[3]

Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) beschränkt sich dem Vernehmen nach jedoch nach wie vor auf marginale Änderungen beim Lohnsteuerverfahren: den seit dem 1. Januar 2018 erleichterten Wechsel in die Steuerklassenkombination IV und die schon lange beschlossenen Erleichterungen bei der Beantragung des Faktorverfahren ab 2019.

Die Ausführungen entsprechen den im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen.

Änderungen beim Ehegattensplitting selbst waren in einer Koalition von CDU/CSU und SPD nicht zu erwarten. Umso enttäuschender, dass noch nicht einmal die Lohnsteuerklasse V gestrichen werden soll, die dazu führt, dass die ohnehin niedrigeren Einkommen von Frauen und die daran anknüpfenden Lohnersatzleistungen netto noch geringer ausfallen.

Ebenso wie im letzten Koalitionsvertrag soll lediglich die Akzeptanz des Faktorverfahrens verbessert werden, diesmal durch einen Hinweis im Steuerbescheid. Es ist höchst fraglich, ob die Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt, um eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehepaaren zu gewährleisten und die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden zu senken. Die beitragsfreie Krankenversicherung ist weder im Koalitionsvertrag noch im NRP erwähnt.

Das NRP wird von der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, als »enttäuschend" kritisiert: »Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren sind nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren. Was fehlt, sind effektive Reformen, die den Wechsel in reguläre existenzsichernde Beschäftigung erleichtern und Fehlanreize zu Lasten von Frauen im Steuer- und Sozialversicherungssystem abbauen.«

Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme wäre die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Davon würden nicht nur Frauen, sondern auch der Staat profitieren, denn in der Steuerklassenkombination III/V werden monatlich häufig zu wenig Steuern gezahlt. Einnahmen, die dem Staat frühestens im Folgejahr zur Verfügung stehen. Ein weiterer Schritt wäre eine gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern als erwerbsbedingte Aufwendungen. Ob die im Koalitionsvertrag geplanten Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung und Pflege diese Belastungen zu Verbesserungen führen, muss sich erst zeigen. Das im zweiten Gleichstellungsbericht empfohlene Gutscheinsystem könnte zumindest eine Alternative zur steuerlichen Förderung in § 35a EStG sein. Derzeit ist dessen gleichstellungspolitische Wirkung sehr begrenzt, denn für einen Großteil der Haushalte mit mittleren oder geringen Einkommen sind Steuererleichterungen einkommensbedingt keine Unterstützung. Auch bei den für Sozialversicherungsbeiträge geplanten Entlastungen in unteren Einkommensbereichen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Steuergutschrift würde beispielsweise gerade Menschen mit geringen Einkommen erreichen und damit auch Frauen nützen, die einen Weg aus der Minijobfalle suchen.

[1] Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (2017/C 261/05), siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017H0809(05)&from=EN.

[2] European Commission (2017), Tax Policies in the European Union. 2017 Survey, S. 55f., https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/tax_policies_survey_2017.pdf

[3] Erwägungsgrund 15 der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (siehe Fn. 1)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´25.04.2018

"In Sachen Gleichstellung hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) viel erreicht. Von Anfang an setzte er sich für Gleichberechtigung und Frauenrechte ein. Viele der heute fast selbstverständlichen Errungenschaften im Recht wurden unter großem Einsatz der djb-Mitglieder durchgesetzt." resümiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Unter dem Motto "Viel erreicht – noch viel zu tun" findet am 13. und 14. April 2018 in Dortmund die Jubiläumsveranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des djb statt.

Mit Grußworten von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin), Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin), Dr. Ricarda Brandts (Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster) und Manfred Sauer (Bürgermeister der Stadt Dortmund) wird das Jubiläum am Freitagabend im Westfälischen Industrieklub festlich begangen.

"In Fragen der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau begleitet der djb nun seit 70 Jahren nicht nur die Rechts- und Sozialpolitik durchsetzungsfähig mit wichtigen kreativen Impulsen, sondern bietet auch eine unverzichtbare Plattform für sachliche Diskussionen und ein Netzwerk für persönliche Kontakte", fasst Dr. Ricarda Brandts anlässlich der Feierlichkeiten die Geschichte des djb zusammen.

"Der Fortschritt ist auch im Recht oft weiblich. Das beweist die eindrucksvolle Liste von Vorhaben, die engagierte Juristinnen in den vergangenen 70 Jahren durchgesetzt haben, oft gegen heftige Widerstände.

Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass wir heute in einer gerechteren Gesellschaft leben. Gerade bei der Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt aber noch viel zu tun", so Dr. Katarina Barley zu Bedeutung und Entwicklung des djb seit seiner Gründung vor sieben Jahrzehnten.

Auch Dr. Franziska Giffey wirft einen Blick auf die zukünftigen Aufgaben des djb: "Wir müssen uns weiter gemeinsam für gleiche Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Das fängt an mit dem Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und den Partner oder die Partnerin frei zu wählen. Und das reicht bis zu der Chance, Vorstandsvorsitzende eines großen Unternehmens oder Abgeordnete zu werden. Ich sage ganz deutlich: Frauen können alles. Deshalb werden wir auch gemeinsam weiter für die Gleichstellung kämpfen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bürgermeister Manfred Sauer misst den Jubiläumsfeierlichkeiten in zweifacher Hinsicht besondere Bedeutung bei: "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. feiert in diesem Jahr sein 70-jähriges Bestehen. Für die Stadt Dortmund ist das ein doppelter Grund zur Freude: zum einen über eine sieben Jahrzehnte währende Erfolgsgeschichte eines Vereins, der immerhin einJahr älter ist als unser Grundgesetz. Und insbesondere freuen wir uns darüber, dass der in Berlin beheimatete Juristinnenbund sein Jubiläum dort feiert, wo er 1948 gegründet worden ist: in Dortmund", kommentiert Manfred Sauer die Jubiläumsfeierlichkeiten in der Ruhrmetropole.

Den inhaltlichen Rahmen bilden verschiedene Redebeiträge, Schlaglichter zur Historie des djb und Workshops zu vielfältigen Themen, unter anderem "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung", "Sexismus und Diskriminierung in der juristischen Ausbildung" und "Juristinnen der ersten Stunde".

Abschließend wird am 14. April 2018 zu Ehren von Rechtsanwältin und Notarin Hildegard Gethmann, Gründungsmitglied und 1. Vorsitzende des djb, an ihrem ehemaligen Kanzleisitz eine Gedenktafel enthüllt. An diesem Ort trafen sich am 28. August 1948 sieben Frauen und gründeten die "Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V." als Nachfolgeorganisation des1914 gegründeten und in den 30er Jahren aufgelösten "Deutschen Juristinnen-Vereins".

"Die Erfolgsgeschichte unseres Verbands gibt allen Anlass, das Jubiläum würdig zu feiern", so Prof. Dr. Wersig. "Sie ist uns aber auch Ansporn und Ermutigung, weiterhin mit ausgewiesener Kompetenz für die Rechte von Frauen einzutreten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundesrat dazu auf, mit einer Änderung der Leistungen für Bildung und Teilhabe den Eigenanteil armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas abzuschaffen. Dieser Eigenanteil führt regelmäßig zu einem unmittelbaren Ausschluss der betroffenen Kinder von der Mittagsverpflegung und teilweise auch zu einem Verlust des Betreuungsplatzes. Außerdem entstehen ein großer Verwaltungsaufwand und damit verbunden unverhältnismäßig hohe Bürokratiekosten.

"Die Abschaffung des Eigenanteils armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas ist ein erster kleiner Schritt für mehr Teilhabe armutsbetroffener Kinder. Wichtig ist es dabei, dass alle Kinder davon erfasst werden, also auch diejenigen, die mittags in Kindertageseinrichtungen wie beispielsweise Horten essen. Und auch die Ferienzeiten müssen in die Regelung mit einbezogen werden. Insgesamt greifen die Vorschläge des Bundesrates aber zu kurz. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland reichen Trippelschritte nicht aus, sondern es sollte zügig eine umfassende Reform für eine Verbesserung der sozialen Sicherheit aller Kinder in Deutschland auf den Weg gebracht werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Übernahme der gesamten Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. So stellt die bereits vor zwei Jahren veröffentlichte "Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" fest, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeigt deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Deshalb plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Dafür sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe entbürokratisiert, über eine zentrale Stelle vermittelt sowie an Orten "angedockt" werden, an denen sich Kinder ohnehin regelmäßig aufhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Kommunen und Landkreise dazu auf, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist. Anwohner-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären Spielstraßen werben.

"Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes können temporäre Spielstraßen dafür sorgen, dass auch Kinder in dicht bebauten Innenstadtbereichen zumindest zeitweise ausreichende Bewegungs- und Freiflächen direkt in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorfinden. Denn durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte gehen für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten verloren. Auch die Stadtplanung und als Teil davon die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Wir sollten uns ein Beispiel an Städten wie London nehmen. Dort wurden durch Beschluss der Stadtregierung und bürokratische Erleichterungen in den letzten drei Jahren rund 100 temporäre Spielstraßen eingerichtet", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Gutachten "bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen [straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der betroffenen Straße erforderlich macht." Das Gutachten führt weiter aus, dass "die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten Spielstraßen. (.) Zur Beschilderung könnte neben dem Zeichen 250 (Fahrverbot) und dem Zusatzzeichen 1010-10 (Ballspielendes Kind) ein weiteres beschränkendes Zusatzzeichen wie 1042-34 dienen, auf dem die Wochentage und die Uhrzeit des Fahrverbots angegeben sind."

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

Weitere Infos zum Thema unter https://bit.ly/2JQ4wNE

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2018

„Die zum 1. Januar 2019 geplante Anhebung der Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, begrüßen wir. Gleichzeitig fordern wir, dass auch Frauen, die ihr drittes Kind erst nach 1992 geboren haben, die Mütterrente II verdienen.“ kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) im Vorfeld des Gesetzentwurfes, der in den nächsten Wochen vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegt werden soll. Frauen oder Väter, die drei oder mehr Kinder erzogen haben, haben in vielen Fällen eine eingeschränkte berufliche Entwicklung. Für sie ist – wie auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt – die Mütterrente II ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut und der Wertschätzung ihrer Leistung für die Gesellschaft. „Daher ist es umso wichtiger“, so Elisabeth Müller, „dass rasch Klarheit über den Empfängerkreis besteht und alle kinderreichen Familien berücksichtigt werden.“

DIe knappe Passage, die im Koalitionsvertrag zur Mütterrente II enthalten ist, trifft keine eindeutige Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt Väter und Mütter drei und mehr Kinder erzogen haben müssen, damit sie künftig das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Sollte die in der bisherigen Medienberichterstattungdargestellte Lesart, dass für die Gewährung des dritten Entgeltpunktes pro Kind die Geburt von drei und mehr Kindern vor 1992 erforderlich ist, zutreffen, ist in jedem Fall eine Korrektur erforderlich.Denn dies führt sonst zu einer Schlechterstellung der Anspruchsberechtigten in kinderreichen Familien, in denen das dritte Kind erst nach 1992 geboren wurde, gegenüber solchen in denen drei und mehr geborene Kinder vor oder nach diesem Datum erzogen wurden. „Alle Mütter oder auch Väter aus kinderreichen Familien verdienen die Mütterrente II. Es geht darum, eine Gesetzeslücke zu schließen – nicht darum, eine neue zu schaffen“ bekräftigt Elisabeth Müller die Haltung des KRFD.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 25.04.2018

Lesbeninklusive Gleichstellungspolitik voranbringen

Anlässlich des Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am heutigen 26.04. erklärt Ulrike Schmauch, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Lesben sollten in jedem Lebensalter und in ihren unterschiedlichen Lebenslagen, in ihrer Vielfalt und ihrer Power, mit ihren Themen und Interessen, ihren Beiträgen zu Kultur und Geschichte und insbesondere zu Geschichte der Frauenemanzipation sichtbar sein. Allerdings werden die Bedürfnisse und Belange von lesbischen Frauen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit aber auch in der Community wenig bis gar nicht thematisiert. Lesben werden sowohl mit ihren Potentialen als auch mit ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen ignoriert oder nur unzureichend wahrgenommen.

Die kommende Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss die spezifische Situation von Lesben in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familien- und Abstammungsrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Trotz Eheöffnung ist bis heute eine langwierige und diskriminierende Stiefkindaoption notwendig. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt.

Das neue Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung untereinander fördern. Es sollen Forderungen und Handlungsstrategien erarbeitet werden, um Erfahrungen und Bedürfnisse von Lesben deutlich zu machen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Hintergrund
Lesben unterliegen grundsätzlich der Mehrfachdiskriminierung aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer sexuellen Identität. Lesben sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch von vielen anderen Faktoren geprägt. So sind Schwarze Lesben, Lesben of Color, migrantische Lesben, körperlich und geistig beeinträchtigte Lesben, Lesben aus der Arbeiter*innenklasse, akademische und nicht akademische Lesben, Lesben mit Fluchterfahrung, alte und /oder transgeschlechtliche Lesben von zusätzlicher Mehrfachdiskriminierung betroffen. In der Verschiedenheit lesbischer Identitäten wird die komplexe Interdependenz von Diskriminierungserfahrungen deutlich.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 26.04.2018

30. LSVD-Verbandstag: „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht. Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Mitgliederversammlung auf dem 30. LSVD-Verbandstag ein neues Grundsatzprogramm unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ mit deutlichen Schwerpunkten in Sichtbarkeit, Repräsentanz und Teilhabe.

Neben den Grundsätzen finden sich daher auch zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt.

  1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln
  2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
  3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
  4. Hass und Hetze entgegentreten
  5. Familie umfassend denken
  6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
  7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
  8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
  9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
  10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

Eingeladen war auch die Historikerin Kirsten Plötz. Sie verwies auf die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Definition von Homophobie, Verfolgung und Repression. Für lesbische Frauen zeigten diese sich in erster Linie die generelle Unterordnung von Frauen sowie der gesetzliche und soziale Rahmen der Ehe. Die Ehe mit einem Mann war die einzig mögliche soziale Absicherung für Frauen. Sie bedeutete zugleich eine rechtlich extrem untergeordnete Rolle und die Unmöglichkeit lesbischen Begehrens und lesbischer Liebe. Sie verwies auf die gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Abwertung, Ignoranz und Unachtsamkeit, die es bis heute unmöglich machen, Biographien und Geschichte von lesbischen Frauen ausreichend zu erforschen und sichtbar zu machen. Mit Auswirkungen bis in die Gegenwart: Lesben werden mit ihren Potentialen und Interessen sowie ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit noch längst nicht ausreichend wahrgenommen. Das neue LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung fördern, um Erfahrungen und Bedürfnisse zu verdeutlichen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Als Gäste begrüßte der LSVD die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Nordrhein-Westfalen, der in seiner Rede versprach, dass die Landesregierung ein starker Partner für die Anliegen der Community und des LSVD ist.

Mit einer Schweigeminute gedachte der LSVD auch an den im Herbst 2017 verstorbenen Eduard Stapel, die treibende Kraft bei der Gründung unseres Verbandes 1990 in Leipzig. Die Mitarbeitenden des LSVD stellten zudem die Projekte

Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien, Miteinander stärken und Queer Refugees Deutschland vor. Bei den Wahlen zum Bundesvorstand stellten sich Imke Duplitzer, Benjamin Rottmann und Sandro Wiggerich nicht erneut zur Wahl und wurden mit herzlichem Dank aus dem Gremium verabschiedet. Im Amt bestätigt wurden Günter Dworek, Henny Engels und Stefanie Schmidt. Neu gewählt wurden Timon Delawari, Marion Lüttig und Christian Rudolph. Weiterhin gehören die 2017 für eine zweijährige Amtszeit gewählten Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner, Inken Renner, Jenny Renner, Ulrike Schmauch und Uta Schwenke dem LSVD-Bundesvorstand an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 23.04.2018

Notwendige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass es Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein muss, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören müssen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz für alle Menschen ist eine Frage der Chancengleichheit und Gerechtigkeit und so für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht. Kirchen können sich nicht länger pauschal auf ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Ausnahme vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Urteil zeigt folglich die Notwendigkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 war ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, um Menschen vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung u.a. aufgrund der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften zu schützen. Doch nach wie vor gibt es deutliche Lücken. Der LSVD fordert, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass Beschäftige im kirchlichen Bereich pauschal vom Diskriminierungsschutz ausgeschlossen werden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten.

Immer wieder kommt es zu Kündigungen von bei kirchlichen Trägern angestellten Lesben und Schwulen, wenn sie sich verpartnert haben bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Das kann als arbeitsrechtlich zu ahnender Verstoß behandelt werden. Im Koalitionsvertrag verspricht die Regierung, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.04.2018

Mit einem „Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose“ mischt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband in die aktuelle parteiübergreifende Debatte zur Überwindung von Hartz IV ein. Der Verband fordert einen konsequenten Paradigmenwechsel, der mit dem negativen Menschenbild, das dem System Hartz IV zu Grunde liege, bricht, und Respekt und die Würde des Menschen in das Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rückt. Insgesamt elf konkrete Reformmaßnahmen schlägt der Paritätische vor, die von einer Stärkung der Arbeitslosenversicherung, über die Abschaffung von Sanktionen und den Ausbau von Qualifizierungs- und öffentlichen Beschäftigungsangeboten bis hin zu einer Anhebung der Regelsätze auf ein menschenwürdiges Niveau reichen. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist dafür eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf 571 Euro (statt derzeit 416 Euro) erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

Hartz IV sei gefloppt, konstatiert der Paritätische. Zwar sei mit guter Konjunktur und entsprechend guter Arbeitsmarktlage über die Jahre die Zahl der offiziell gezählten Langzeitarbeitslosen zurückgegangen, 42 Prozent der Langzeitarbeitslosen sei jedoch schon länger als vier Jahre im Bezug und über eine Million Menschen bereits seit Einführung des Systems auf Leistungen angewiesen. Die faktische Vermittlungsquote der Arbeitsverwaltung bei arbeitslosen Hartz IV-Beziehern liege bei lediglich etwa fünf Prozent. Die Regelleistungen schützten zudem in keiner Weise vor Armut. Entsprechend gering sei die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Hartz IV steht in der Bevölkerung längst nicht mehr für Hilfe. Hartz IV wird heute ganz überwiegend als ein System wahrgenommen, das im besseren Fall von Tristesse und im schlechteren Fall von Sanktionierungen gekennzeichnet ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband fordert vor diesem Hintergrund unter dem Motto „Hartz IV hinter uns lassen“ eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose. „Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“, so Ulrich Schneider. Der Leitsatz des Förderns und Forderns sei mit Blick auf die Realitäten nur noch ein Euphemismus. „Kompass für Reformen muss der Respekt vor dem Mittel- und Arbeitslosen und seinen Angehörigen sein. Menschenwürde und Individualität statt Massenverwaltungstauglichkeit, Hilfe statt Strafe sind die Leitlinien, an denen sich echte Reformen der Grundsicherung für Arbeitssuchende orientieren müssen.“

Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert in seinem Elf-Punkte-Programm dazu unter anderem die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. „Nur indem wir den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen und ihn in seinen individuellen Fähigkeiten, aber auch in seinem individuellen Unvermögen annehmen, kann es uns gelingen, ein System zu schaffen, das von Respekt und Rücksicht geprägt ist und zugleich Potentiale von Menschen zu entdecken und zu fördern in der Lage ist“, so Schneider. Darüber hinaus fordert der Paritätische als Sofortmaßnahme die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent und die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt. Die Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.04.2018

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Die Funktionäre der AfD vertreten ein nationalistisches, anti-egalitäres und antisoziales, in einigen Aspekten faschistisches Programm. Sie tolerieren Ideologien der Ungleichwertigkeit in den eigenen Reihen nicht nur, teilweise propagieren sie diese ganz offen. Sie stellen sich offen rassistisch und aggressiv in Ton und Inhalt gegen die Aufnahme von Geflüchteten, wollen individuelle Grundrechte wie das Recht auf Asyl abschaffen bzw. einschränken, lehnen die Gleichstellung von Mann und Frau ab oder sprechen sich ausdrücklich gegen Inklusion als staatliches Ziel und gemeinschaftlichen Wert aus.

Die bisherigen Erfahrungen mit der AfD, auch in den Parlamenten, offenbaren eine Strategie, die versucht, Menschen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Offenheit, Vielfalt und Toleranz engagieren, öffentlich zu diskreditieren. Fakten werden dabei planmäßig und bewusst verzerrt und verfälscht. Wut und Angst werden mobilisiert, die sich auch in Taten niederschlagen. Beleidigungen, persönliche Herabwürdigungen und sogar Gewalttaten werden in Kauf genommen. Tabubrüche und eine menschenverachtende Rhetorik sind genauso Kalkül wie vermeintlich sachliche Auftritte, die die Grenzen des Sagbaren nach rechts verschieben.

All dies ist mit den Werten des Paritätischen unvereinbar. Mit derartigen Strategien, Positionen und Haltungen kann es keinen Ausgleich geben.

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands hat vor diesem Hintergrund einstimmig am 19. April 2018 die "Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD" beschlossen.

Mehr Informationen unter: www.vielfalt-ohne-alternative.de

Quelle: Positionierung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.04.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) fordert der Paritätische die Bundesregierung auf, auch zukünftig den Zugang zum individuellen Recht auf Asyl innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Der Paritätische Gesamtverband ist in großer Sorge, dass insbesondere mit den vorgeschlagenen Änderungen zum sicheren Drittstaaten-Konzept der Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa perspektivisch abgeschafft werden soll. Um „Anreize zu vermeiden“, soll Schutzsuchenden, die „illegal“ eingereist sind, der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung ihres Schutzbegehrens versagt und sie weitgehend bereits vor der Einleitung eines Asylverfahrens in Europa auf andere Staaten außerhalb der EU verwiesen werden. „Es kann und darf nicht sein, dass die Europäische Union so weit wie möglich die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf Dritt- und Transitstaaten abwälzt. Der Zugang zum individuellen Asylrecht muss erhalten bleiben. Das darf nicht an dem Unvermögen scheitern, sich auf eine solidarische Flüchtlingsaufnahme innerhalb der EU zu einigen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Wenn selbst ein so reicher Kontinent wie Europa seine Grenzen für Schutzsuchende verschließt, bierge dies zum einen das Risiko von Nachahmung in weniger wohlhabenden Ländern. Zum anderen aber belaste es die Staaten, die bereits jetzt den weitaus größten Teil der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen, zusätzlich. Tatsächlich sei es bereits jetzt so, dass immer mehr Staaten in der Region um Syrien ihre Grenzen verschließen, so der Verband.

Statt die Verantwortung aus der EU auszulagern, müsse die Europäische Union alles daran setzen, eine solidarische Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU zu erreichen. Dabei müssten die Bedürfnisse der Schutzsuchenden zwingend Berücksichtigung finden, fordert der Paritätische. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages konkretisiert der Verband seine Forderungen.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 16.04.2018

Der Bundesverband Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender SHIA e.V. appelliert dringlichst an die neue Bundesregierung, eine bundesweite Gesamtstrategie gegen die ARMUT ALLEINERZIEHENDER ELTERN UND DIE DRASTISCHEN FOLGEN DER KINDERARMUT IN DEUTSCHLAND vorzulegen, diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten und zielgerichtet umzusetzen!

19,3 Prozent aller Kinder in Deutschland – d.h. jedes 5. Kind – sind laut Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat von Armut und Segregation betroffen. Dabei dürfte die Zahl armer Kinder, wie Wissenschaftler_innen der Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung im Februar veröffentlichten, aufgrund unangemessener Berechnungsmethoden noch weit höher liegen. Über die Hälfte dieser Kinder wächst länger als zehn Jahre in Armut auf und ist aufgrund der prekären finanziellen Situation ihrer Eltern von gleichberechtigter soziokultureller Teilhabe in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport ausgeschlossen. In dem sich durch soziale Selektivität auszeichnenden bundesdeutschen Bildungssystem werden arme Kinder bereits im Kleinkind- und Vorschulalter, fortgesetzt im dreigliedrigen Schulsystem und in der weiterführend Ausbildung wie im Studium benachteiligt, mit schwerwiegenden Folgen für den gesamten Bildungs-, Entwicklungs- und weiteren Lebensweg dieser Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Arm zu sein bedeutet für diese Kinder unfreiwilligen Verzicht auf das, was für andere ganz selbstverständlich zu einem normalen Leben gehört: ausreichend witterungsgerechte Kleidung, gesunde Ernährung, Mitgliedschaft im Sportverein, Erlernen eines Musikinstrumentes, Kinobesuche mit Freundinnen und Freunden, Kindergeburtstage, Urlaub in Familie etc. Armut bedeutet Scham und Ausgrenzung. Insbesondere die Kinder Alleinerziehender leben dauerhaft in Armut. Deutschlandweit sind 43 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, in deutschen Großstädten sind bis zu 70 Prozent aller Kinder alleinerziehender Mütter arm.

Quelle: Pressemitteilung Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. vom 19.04.2018, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07.Mai 2018

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Ort: Nürnberg

1000 Euro im Monat – einfach so und für jeden? Die Befürworter argumentieren unter anderem damit, dass die Digitalisierung menschliche Arbeitskraft, insbesondere für Geringqualifizierte, zusehends überflüssig mache. Das bedingungslose Grundeinkommen würde die Betroffenen von Existenznöten und dem Zwang zur schlecht bezahlten Erwerbsarbeit befreien – und mehr Raum für gemeinnützige Arbeit und ehrenamtliches Engagement bieten. Zugleich entfielen damit die hohen Verwaltungskosten für das komplexe Hartz-IV-System. Klingt erst mal gut. Doch stimmt die Prämisse, dass vielen Deutschen bald die Arbeit ausgeht? Und ist Erwerbsarbeit nicht auch eine Frage der Beteiligungsgerechtigkeit, das bedingungslose Grundeinkommen mithin eine „Stilllegungsprämie“, wie dessen Gegner einwenden? Schließlich: Wie soll es finanziert werden? Welche anderen Sozialleistungen soll es ersetzen? Und fördert es den „Sozialtourismus“ nach Deutschland?

Bei den Nürnberger Gesprächen am 7. Mai 2018 sollen diese und andere Fragen nachgegangen werden. Auf dem Podium diskutieren Heinrich Alt, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Ronald Blaschke, Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen, Prof. Anke Hassel, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, und Georg Schürmann, Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland, einer Nachhaltigkeitsbank, die mit den Einlagen ihrer Kunden Projekte und Unternehmen mit sozialem, ökologischem oder kulturellem Mehrwert finanziert.

Die Nürnberger Gespräche finden ab 18 Uhr im Heilig-Geist-Saal der Stadt Nürnberg statt (Spitalgasse 16, 90403 Nürnberg). Das IAB, die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Nürnberg lädt Sie herzlich dazu ein. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.iab.de/de/veranstaltungen/events/ng1_2018.aspx.

Termin: 26.Mai 2018

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ soll mit Ihnen am 26. Mai 2018 in Stuttgart diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständigen Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die begleitende Evaluation hat gezeigt, dass flexible ergänzende und weitestgehend gebührenfreie Kinderbetreuung die Erwerbschancen von Alleinerziehenden erhöht und zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen kann: https://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung/.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden?

Termin:26.Mai 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfl

Ort: Weimar

Elternvertreter_innen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gründen ein Bundeselterngremium, das sich für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einsetzt.

Das Interesse ist es, die begonnene Kooperation zu intensivieren: Als ein gemeinsames Gremium, wollen diesen Kindern und ihren Familien bundesweit eine Stimme gegeben werden. Es soll die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen mitgestaltet werden. Elternmitwirkung ist dabei unverzichtbar. Es soll erreicht werden, dass keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege auf Elternmitwirkung verzichtet. Eltern sind eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung von Mitwirkungsgremien darf keine freiwillige Aufgabe darstellen, sondern muss Pflicht sein. Es soll erreicht werden, dass die Elternvertretungen Teil der Kindertagesstättenförderungsgesetze in den Bundesländern werden und als solche gesetzlich verankert sind. Und mehr noch, die Mitwirkungsrechte der Eltern müssen darin verbindlich beschrieben sein.

Es begann die Zusammenarbeit auf der Bundesebene mit Elternvertreter_innen aus 13 Bundesländern. Das Ziel ist es, Elternvertreter_innen aus allen 16 Bundesländern in den neuen Gremium zu vereinigen. Daher wird das Ziel verfolgt in allen 16 Bundesländern die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist ein familienergänzendes Angebot. Eltern und Erzieher_innen begegnen sich als zwei Expert_innen auf Augenhöhe. Es soll erreicht werden, dass Eltern und Fachkräfte eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft nicht nur eingehen, sondern täglich leben können – zum Wohle unserer Kinder.

Anmeldungen sind per E-Mail bis zum 11. Mai möglich.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22.September 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein

Ort: Kiel

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) veranstaltet mit der Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren jährlichen Bundeselternkongress in Kiel.

Es wird Vorträge, Workshops, einen Markt der Begegnungen und Gelegenheiten geben zum Austausch rund um das Thema:

Frühkindliche Bildung Mehrwert für Gesellschaft und Eltern!

Unter www.bevki.de und www.kita-eltern-sh.de werden wir regelmäßig Updates zu den Referent_innen veröffentlichen. Dort finden Sie ebenfalls die Möglichkeit sich anzumelden.

Aktuell zusagt haben:

Dr. Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin für das Grußwort

Dr. Ilse Wehrmann zum Thema „Kindergarten-Rechtsansprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit"

Unternehmensberatung Roland Berger mit einem Vortrag zum Thema „Digitalisierung und Möglichkeiten für flexibleres Arbeiten sowie die Anforderungen an eine familienfreundliche Unternehmenskultur"

Dr. Petra Schulze-Lohmann, Deutsche Gesellschaft für Ernährung zum Thema "Kita-Verpflegung heute: Essen lernen – Essen genießen – mit dem Essen wachsen"

Es wird verschiedene Workshops von Multiplikator_innen des Konzepts „Die Kinderstube der Demokratie" zum Thema „Partizipation in Kindertageseinrichtungen" geben. Referent_innen: Kari Bischof-Schiefelbein, Anke Petersen, Jessica Schuch, Daniel Frömbgen und Andreas Schönefeld.

Die Moderation erfolgt durch Jörg Asmussen, freiberuflicher Moderator (asdor-MODERATION Neumünster) und Leiter des Fachdienstes Frühkindliche Bildung in Neumünster.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Daher melden Sie sich rechtzeitig an unterhttp://www.kita-eltern-sh.de/teilnahmeformular/#c950.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Ein kleines Mittagessen, Wasser und Kaffee stehen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Lediglich die Anfahrtskosten müssen Sie selbst tragen.

Kinderbetreuung ist möglich.

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Termin: 15. und 16.November 2018

Veranstalter:Bundesverbandes der Familienzentren e.V.

Ort: Berlin

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?

Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagung konnten wieder namhafte ReferentInnen verpflichten werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen! Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits vor.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (KiJu), Hamburg, dem Hamburger Senat, der Ev. Lutherische Kirche in Norddeutschland, der HAG | Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Der Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) versteht sich als Fachverband der Familienzentren in der Bundesrepublik Deutschlands. Seine Ziele sind die Entwicklung bzw. Umsetzung von Qualitätsstandards für Familienzentren, ohne deren Vielfalt einzuschränken, die bundesweite fachliche Entwicklung und Vernetzung sowie die Vertretung der Anliegen von Familienzentren gegenüber Politik und Gesellschaft.

Nähere Informationen zum Bundesverband finden Sie unter www.bundesverband-familienzentren.de.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion „Kinderzuschlag automatisch auszahlen – Verdeckte Armut überwinden“ begrüßt das ZFF die darin enthaltenen Forderungen u.a. nach einer automatischen und gemeinsamen Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld. Langfristig setzen wir uns jedoch für eine Kindergrundsicherung ein.

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt aktuell pro Kind maximal 170 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Kinderzuschlag und SGB II-Leistungen ist ausgeschlossen.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Der Kinderzuschlag kommt nicht bei den berechtigen Kindern und ihren Familien an! Durch einen starren Einkommenskorridor und umständliche Antragsverfahren ist der Kinderzuschlag eine komplizierte, bürokratisch aufwändige Unterstützungsmaßnahme mit einer hohen Ablehnungsquote. Vor allem Alleinerziehende haben wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes angerechnet werden. Dadurch nehmen nur rund 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag überhaupt in Anspruch. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen und Kinder aus der Armut zu holen, fordert das ZFF u.a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform geht uns hier nicht weit genug!“

Christiane Reckmann weiter:

„Der Kinderzuschlag ist zwar wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben, hilft er aber wenig. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.04.2018

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Den Offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.04.2018

Die Bundesregierung plant die Beantragung von Elterngeld und ElterngeldPlus durch das Onlinportal „ElterngeldDigital" künftig zu vereinfachen. In einer Stellungnahme begrüßt das ZFF die Maßnahme, weist aber darauf hin, dass auch der Zugang zu anderen Familienleistungen erleichtert werden muss – in einem guten Mix aus Online-Angebot und Offline-Struktur!

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

AKTUELLES

Für alle, die einen aktuellen Fortbildungs- und Beratungsbedarf haben, wirdam 30.05.18 von 9.00 – 16.30 Uhrin eine (kostenlose)Fortbildung angeboten.

Das Thema ist: "Diskriminierende Einstellungen von Eltern in Kita und Familienzentren".

Infos und Anmeldung unter der Email post@licht-blicke.orgoder mobil 0177/ 6843959. Sie erhalten dannalle weiteren wichtigen Informationen zum Ort und Thema.

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ZFF-Info 6 2018

SCHWERPUNKT I: Wechselmodell

14.03.2018 – Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zur Einführung eines Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung der Eltern spricht sich das ZFF für eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende und gemeinsam getrennt erziehende Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Nach der Trennung von Eltern ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche gut begleitet und in ihrem Aufwachsen gestärkt werden. Wenn sich ehemalige Paare dazu entscheiden, hierfür gemeinsam zu sorgen, verdient das Respekt und Anerkennung. Aus Sicht des ZFF braucht es aber mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Dazu gehören die Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit schon ab Beginn des Familienlebens, eine bessere Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs im Sozial-, Unterhalts- und Steuerrecht, der Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für Trennungsfamilien sowie qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren.“

Zu einer rechtlichen Vorrangstellung eines Wechselmodells erklärt Reckmann weiter:

„Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in allen Lebensbereichen: von der Kitaplatzwahl über den Besuch von Elternabenden bis hin zur emotionalen Begleitung in Pubertät und bei der Berufswahl. Dies fordert ein hohes Maß an elterlicher Kooperation und Konfliktfähigkeit, die nicht in allen Trennungsfamilien vorhanden ist. Darüber hinaus haben auch Kinder nach einer Trennung der Eltern vielfältige Bedürfnisse, die durch unterschiedliche Umgangsmodelle gewährleistet werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir die rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells ab und fordern die Anerkennung der Vielfalt von Trennungsfamilien.“

Unser Positionspapier zum Wechselmodell „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.03.2018

Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen, die in ihnen leben. Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: vielfältigen Familienkonstellationen gerecht zu werden. Dabei stehen für uns die Kinder und ihr Wohlergehen im Mittelpunkt.

Eine Trennung oder Scheidung ist für Eltern und Kinder nicht einfach. Um sich einvernehmlich und ohne Hilfe des Familiengerichts auf ein dem Kindeswohl entsprechendes Modell zu einigen, braucht es eine gute Kommunikation zwischen den Eltern. Da dies gerade im Trennungsfall oft schwierig ist, muss für Eltern ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Beratungstermine beim Jugendamt, einer Erziehungsberatungsstelle oder einem qualifizierten freien Träger muss es ohne lange Wartezeiten geben, damit sich die Fronten der Eltern bei einer Trennung nicht immer weiter verhärten.

Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn Kinder profitieren – ganz unabhängig von einer Trennung – davon, wenn beide Eltern für sie da sind. Zudem schützt die Berufstätigkeit beider Elternteile Familien vor Armut und vor allem Frauen vor der Altersarmut.

Kinder nicht belasten

Die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden, ist komplex und muss individuell beantwortet werden. Bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht.

Wir wollen kein Modell gesetzlich privilegieren, sondern alle gleichermaßen ermöglichen. Dafür müssen rechtliche Hürden, die dem Wechselmodell im Wege stehen identifiziert und abgebaut werden, etwa im Unterhaltsrecht oder durch einen Umgangsmehrbedarf im Sozialrecht. Egal ob Residenz-, Nest- oder Wechselmodell – maßgeblich muss in jedem Fall das Kindeswohl sein.

Verbindliche Qualitätsstandards für FamilienrichterInnen

Kommt es zu familiengerichtlichen Verfahren, ist es wichtig, dass die GutachterInnen eine (sozial-) pädagogische Berufsqualifikation oder entsprechende Zusatzqualifikation haben. Ebenso wichtig sind die Standards bei den Verfahrensbeistandsschaften, die im Streitfall die Kinder vertreten. FamilienrichterInnen tragen eine hohe Verantwortung in hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten und komplexen Kinderschutzverfahren. Sie brauchen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass es etwa für InsolvenzrichterInnen strengere Vorgaben für das Vorhandensein von Fachkenntnissen gibt, als für FamilienrichterInnen. Diese Qualifikationsanforderungen müssen verbindlich gesetzlich geregelt werden und es sind dafür entsprechende Einrichtungen und Ressourcen bereit zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

„Das Wechselmodell ist sehr voraussetzungsreich: Kindeswille, hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, sichere Bindung des Kindes zu beiden Eltern. Ist das nicht gegeben, geht es immer zu Lasten der Kinder. Daher sind wir gegen eine Festschreibung als Regelfall. Es kommt immer auf eine Analyse des Einzelfalls an“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Das Wechselmodell kann für viele Familien das richtige Modell sein, wenn sie sich gemeinsam darauf einigen. Wenige hochstrittige Fälle landen vor Gericht. Wir wollen Familien in der Entscheidungsfindung besser unterstützen und begleiten. Dazu sind unter anderem eine bessere Ausstattung der Jugendämter und mehr Mediatorinnen und Mediatoren notwendig.“

Den Antrag „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ können Sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, hatsich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018, beschäftigt. Die FDP-Fraktion (19/1175) und die Fraktion Die Linke (19/1172) haben dazu Anträge vorgelegt, die der Bundestag nach 45-minütiger erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen hat.Die Linke hätte die Federführung für ihren Antrag lieber beim Familienausschuss gesehen, konnte sich in der Abstimmung gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Das Wechselmodell solle bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Im Kindesunterhaltsrecht plädiert die FDP für eine anteilige Beteiligung der Eltern sowohl am Bar- als auch am Naturalunterhalt als Regelfall. Das Kindergeld solle beiden Elternteilen je zur Hälfte zustehen. Zu prüfen sei, inwieweit die Mehrbedarfe von Trennungsfamilien im Wechselmodell sowohl steuerlich als auch beim Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt werden können.

Die FDP will zudem prüfen lassen, ob die Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils in Angelegenheiten des täglichen Lebens, zum melderechtlichenWohnsitz,zur örtlichen Gerichtszuständigkeit sowie zu rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten reformiert werden müssen.

Antrag der Linken

Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.

Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert werden.

Die Debatte im Bundestag steht Ihnen hier als Podcast zur Verfügung.

Quelle: Information Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Die Linke spricht sich in einem Antrag (19/1172) gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern aus. Dieses Modell, bei dem ein Kind etwa hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, sei mit vielen Schwierigkeiten verbunden und stelle nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schreiben die Abgeordneten. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorzunehmen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen. Des weiteren sollen die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils soll verhindert werden, und es soll Familien erleichtert werden, eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs-, Haus- und Sorgearbeit vorzunehmen. Der Antrag wird zusammen mit dem der FDP, der eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorsieht, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/1175) eingebracht, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten. Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Die Familienpolitik sei der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt und bleibe weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück, heißt es in dem Antrag. Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden. Zur Begründung des Antrags erklärten die Abgeordneten, das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall werde dem Kindeswohl am besten gerecht und sei gerechter als das Residenzmodell. Das Prinzip "Eine(r) betreut, eine(r) bezahlt" sei überholt. Der Antrag wird zusammen mit dem der Fraktion Die Linke, die gegen eine Festschreibung ist, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Der Bundestag diskutiert heute darüber, ob das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungskinder gelten soll. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Fraktion eingebracht. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) sieht diese Forderung kritisch. Zwar kann das Wechselmodell durchaus im besten Interesse des Kindes sein, als gesetzlicher Regelfall ist es aber ungeeignet.
Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach einer Trennung von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Damit es gelingen kann, sind vor allem folgende Voraussetzungen notwendig: Das Wechselmodell muss auch der Wunsch des Kindes sein, die Eltern müssen trotz der Trennung gut miteinander kommunizieren können, in räumlicher Nähe zueinander wohnen und die finanziellen Mittel haben, um die Mehrkosten für Doppelanschaffungen zu tragen.
Für den DKSB ist klar: Oberste Priorität bei allen Trennungs- und Scheidungsprozessen muss stets das Wohl des Kindes haben. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes: „Kinder wollen regelmäßig Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht in einen Loyalitätskonflikt gestürzt werden. Sie müssen altersgerecht darüber aufgeklärt werden, was es konkret für sie bedeutet, ein Wechselmodell zu leben und bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden. Dabei müssen die Wünsche des Kindes ernst genommen werden.“
Gerade in hoch konfliktbehafteten Trennungssituationen ist die für ein Wechselmodell notwendige Gesprächs- und Aktionsbasis oft nicht vorhanden. So hat der Bundesgerichtshof zu Recht entschieden, dass ein Wechselmodell nicht geeignet ist, die notwendige Kommunikation zwischen den Eltern herzustellen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 15.03.2018

Gesetz kann Voraussetzungen nicht verordnen!

Der Bundestag wird morgen über das Wechselmodell diskutieren und die Frage, ob es als Regelfall für alle Trennungsfamilien in Frage kommt. Diese wird vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) klar verneint: „Das Wechselmodell ist ein sehr anspruchsvolles Modell für Kinder und Eltern. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, auch wenn es im Einzelfall eine gute Lösung darstellen kann“, betont Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Bei einem Wechselmodell müssen Eltern trotz Trennung eng kooperieren und konstruktiv kommunizieren. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für die – wesentlich teurere – Betreuung des Kindes in zwei Haushalten haben und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Eine repräsentative Befragung von Trennungseltern im Auftrag des BMFSFJ hat gezeigt: Für über die Hälfte kommt ein Wechselmodell nicht in Frage, weniger als 8 Prozent praktizieren es. Jene, die es praktizieren, haben ähnliche Vorstellungen in Erziehungsfragen, ziehen an einem Strang und haben erlebt, dass Absprachen funktionieren. „Diese Voraussetzungen lassen sich nicht per Gesetz verordnen“, gibt Biehn zu bedenken.

„Es ist positiv, wenn Eltern bewusst überlegen, wie sie das Familienleben nach der Trennung gestalten. Dabei sollten sie Bedürfnisse und Bindungen des Kindes bzw. ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen und Übergänge behutsam gestalten. Eltern, die ein Wechselmodell in Betracht ziehen, sollten die Auswirkungen auf den Alltag ihrer Kinder und ihren eigenen gut bedenken“, so Biehn. „Bislang sind in Paarfamilien vorwiegend die Mütter für die Kindererziehung verantwortlich und stecken beruflich zurück, der Gender Care Gap liegt bei 83 Prozent. In der Folge tragen Mütter überwiegend die finanziellen Risiken einer Trennung. Väter haben stärker Angst, die Beziehung zum Kind zu verlieren. Wer hier etwas verändern will, sollte mit dem Stärken von Partnerschaftlichkeit in Paarfamilien beginnen“, fordert Biehn. „Eine Individualbesteuerung für alle wäre auf diesem Weg ein überfälliger Schritt.“

Von einem Wechselmodell spricht die Fachwelt, wenn ein Kind annähernd hälftig bei beiden Eltern lebt und die Erziehungsverantwortung gleich zwischen den Eltern verteilt ist (BGH XII ZR 234/13).

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 14.03.2018

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Anlässlich des am Sonntag stattfindenden Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf allen Ebenen zu bekämpfen und so langfristig zu beseitigen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde in der letzten Legislatur ein Lohngerechtigkeitsgesetz verabschiedet. Dieses sichert Frauen (und Männern) in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrechts über Kriterien der Bezahlung zu. Der Anspruch ist seit Januar 2018 in Kraft.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Frauen gelten. Zwar hat sich das kürzlich in Kraft getretene Lohngerechtigkeitsgesetz die Bekämpfung dieser Lohnlücke zum Ziel gesetzt, es geht aber leider an der Realität vieler Frauen vorbei. So arbeitet ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen und kann so nicht vom individuellen Auskunftsrecht profitieren. Wir fordern daher ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte aller Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Daneben warten wir weiter auf die Umsetzung des schon lange angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.03.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2017 Frauen noch immer 21 Prozent weniger als Männer. „Deutschland muss endlich einen Schritt in Richtung Moderne gehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der massiven Ungerechtigkeit in Bezug auf die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern. Der Equal Pay Day am 18. März sei eine gute Möglichkeit, Bilanz zu ziehen: „In Sachen Gleichstellung ist Deutschland ein Entwicklungsland – Von Gerechtigkeit keine Spur“, kritisiert Stadler.

Noch viel zu häufig führten Schwangerschaft und Elternzeit zu deutlichen „Lohnstrafen“ für Frauen. Der AWO Bundesvorsitzende fordert deshalb endlich echte Reformen: „Wir brauchen nicht nur Entgeltgleichheit und diskriminierungsfreie Tarifverträge, sondern Arbeitszeitmodelle, die auch die Ausübung anspruchsvoller Tätigkeiten mit Familienaufgaben in Einklang bringen. Solange es auf der Führungsebene so wenige Frauen gibt, wird sich auch an der unterschiedlichen Bezahlung nichts ändern.“

Gleichzeitig fordert Stadler die Rücknahme von Anreizen, die das alte Rollenmodell in Familien zementieren. „Vor allem das Ehegattensplitting, das die geringer Verdienenden beim Steuerabzug schlechter stellt, muss weg“, betont Stadler. Im bisherigen Steuer- und Sozialsystem lohne eine volle Berufstätigkeit von Frauen selten. „Der so häufig und absolut zu Recht geforderte Ausbau der Kinderbetreuung auch von Schulkindern ist nur einer der notwendigen Schritte zur Gleichbehandlung von Mann und Frau. Mindestens genauso wichtig ist es, an den politischen Stellschrauben zu drehen“, betont Stadler abschließend.

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Er markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied von aktuell 21 Prozent. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten. während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 16.03.2018

„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Achelwilm weiter: „Während Island kürzlich mit dem ‚Equal Pay Act‘ Lohngleichheit gesetzlich festgeschrieben hat, sieht der Koalitionsvertrag ein entsprechendes verbindliches Lohngleichheitsgesetz auch weiterhin nicht vor, obwohl ausgerechnet Deutschland eine der gravierendsten Lohnlücken in Europa hat. Die Ursachen für die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern sind vielschichtig und gründen tief. Die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind in der Regel die mit den schlechteren Gehältern; viele Frauen arbeiten in kleineren Betrieben mit geringeren Löhnen und – familienbedingt – in Teilzeit. Frauen werden seltener befördert und steigen deshalb seltener in hochbezahlte Führungspositionen auf. Diese Benachteiligungen schafft man nicht aus der Welt, indem man Frauen nahelegt, doch einfach gut bezahlte Berufe oder Vollzeitstellen zu wählen. Wir müssen an die Wurzel der Probleme. Das bedeutet, dass die beruflichen Anforderungen und Belastungen in ‚Frauen-dominierten Berufen‘ – zum Beispiel soziale Arbeit, Pflege, Bildung – genauso honoriert werden müssen wie die in vergleichbaren männlich geprägten Berufen – beispielsweise IT- oder metallverarbeitende Industrie.

Angesichts der beschämenden Bilanz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit muss die Koalition einräumen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht greifen. Das Lohntransparenzgesetz der Vorgänger-Koalition wurde im Zuge der Gesetzgebung dermaßen weichgespült, dass es kaum ernsthafte Effekte bringt. Deshalb muss spätestens jetzt ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz her, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Die Betriebs- und Personalräte und die Frauenbeauftragten sollen verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten. Die Lohndiskriminierung gegenüber Frauen fängt bereits bei der Bewertung von Arbeit an, und sie hat Auswirkungen bis über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss gestoppt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.03.2018

Am 18. März ist Equal-Pay-Day – der „Tag für gleiche Bezahlung“ von Frauen und Männern. Er markiert in jedem Jahr symbolisch den Tag der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden, arbeiten Frauen quasi bis zum 18. März umsonst – und das für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch in dieser Legislaturperiode die strukturellen Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt konsequent abbauen – gleich zu Beginn mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

„Es ist ungerecht, dass Frauen für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit am Ende des Monats 21 Prozent weniger in der Tasche haben als ihre männlichen Kollegen. Und das hat weitreichende Folgen. So erzielen Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich weniger Einkommen und bekommen obendrein noch weniger Rente.

Mit der Einführung des Mindestlohns, dem Gesetz für Entgelttransparenz und der gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir bereits wichtige Schritte hin zu mehr Entgeltgleichheit erreicht. Klar ist aber auch: Es gibt nicht das eine Gesetz, das die Lohnlücke auf einen Schlag schließt.

Mit den Verabredungen im gerade erst unterzeichneten Koalitionsvertrag werden wir den eingeschlagenen Weg des Lückenschlusses beim Lohn fortsetzen. Wir stärken die Tariflöhne in der Pflege und bauen finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen ab. Da über 85 Prozent der Beschäftigten in dieser Branche weiblich sind, kommt dies vor allem Frauen zugute. Der öffentliche Dienst soll Vorbild sein. Dort sollen bis zum Jahr 2025 in Leitungsfunktionen genauso viele Frauen wie Männer vertreten sein. Und gleich zu Beginn werden wir das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf den Weg bringen. Das ist ein großer Schritt nach vorn, denn endlich haben Frauen und Männer die Möglichkeit, nach einer Teilzeitphase wieder auf die vorherige Arbeitszeit aufzustocken – und nicht länger in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben. Außerdem honorieren wir mit der Einführung der Grundrente die Lebensleistung vieler Frauen und bekämpfen damit Altersarmut.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten. Wir wollen, dass der Equal-Pay-Day in Zukunft auf den 1. Januar fällt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Zum diesjährigen Equal Pay Day am 18. März erklären UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

"Der Gender Pay Gap ist unverändert groß. Das macht ein Blick auf die neuesten Zahlen deutlich: es sind immer noch 21 Prozent, die Frauen weniger als Männer verdienen. Die Bundesregierung darf diese Ungerechtigkeit nicht einfach so hinnehmen. Die Frauenministerin muss als eine der ersten Amtshandlungen wirksame Maßnahmen ergreifen, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.

Das Gesetz zur Entgelttransparenz reicht nämlich nicht aus. Die Bundesregierung lobt sich für ein Gesetz, das wirkungslos ist. Denn nur ein Bruchteil der Frauen hat ein Auskunftsrecht. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Um geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen, muss konsequent nachgesteuert werden. Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren. Wir fordern, dass viel mehr Frauen einen Auskunftsanspruch erhalten. Außerdem brauchen wir ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht weiterhin alleine den schwierigen Klageweg beschreiten müssen.

Die Entgeltlücke darf nicht kleingeredet oder verharmlost werden. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zeigt, dass typische „Frauenberufe“ insgesamt schlechter bezahlt werden als „Männerberufe“. Wieso soll eine Altenpflegerin weniger verdienen als ein Techniker? Diese mittelbare Diskriminierung ist keine Lappalie. Sie ist schlicht und einfach ungerecht. Frauen haben mehr verdient, die Entgeltlücke muss geschlossen werden – dafür muss die neue Bundesregierung mehr tun als bisher. Sonst begehen wir den Equal Pay Day noch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein Verbandsklagerecht im Fall von systematischer Lohndiskriminierung einführen. In einem Antrag (19/1192) fordert sie eine entsprechende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes. Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, schreckten häufig davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Fehlende finanzielle Mittel und die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite über größere Ressourcen an Zeit und Energie verfüge, erweise sich als Barriere bei der Durchsetzung bestehenden Rechts, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot erheben dürfen. Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt und verdienten rund 21 Prozent weniger als Männer, argumentieren die Grünen. Zudem fordern sie, dass der im Entgelttransparenzgesetz verankerte Auskunftsanspruch auf die betrieblichen Entgeltstrukturen, nicht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll, sondern ausgeweitet wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 15.03.2018

Entgelttransparenz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Bekämpfung von Entgeltdiskriminierung. Fehlen Rechte für durchsetzungsstarke Akteur*innen zu ihrer Beseitigung, bleibt Transparenz folgenlos. Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz versagt beides. Gerade hinsichtlich der von der EU-Kommission jüngst vorgeschlagenen Kernmaßnahmen zur Erhöhung der Entgelttransparenz besteht Nachbesserungsbedarf: Der auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten begrenzte Auskunftsanspruch kommt bei einem Großteil der Frauen nicht an, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten, und legt zudem zu hohe prozedurale Voraussetzungen fest.

Sanktionen für Verstöße gegen die Berichtspflicht, die überdies nur große Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten betrifft, fehlen. Das dem Grunde nach besonders aussichtsreiche Prüfverfahren zur Aufdeckung diskriminierender Entgeltstrukturen ist nicht verpflichtend ausgestaltet. Die Privilegierung tarifvertraglicher Entgeltregelungen durch eine "Angemessenheitsvermutung" ist europarechtswidrig. Tarifverträge wie auch ihre Umsetzung können zumindest mittelbar diskriminierend sein, die Beweislast dafür darf nicht der einzelnen Frau aufgebürdet werden. Vor allem aber kann es nicht weiterhin den einzelnen Beschäftigten überlassen bleiben, auf eigenes Risiko gegen ihre Diskriminierung vorzugehen. Hierfür ist ein Verbandsklagerecht dringend geboten, aber das fehlt im Entgelttransparenzgesetz.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: "Dieser Papiertiger muss dringend zu einem effektiven Gleichstellungsrecht umgestaltet werden. Auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber und Vereinzelung der Beschäftigten basierende Ansätze haben sich als nicht effektiv erwiesen, um Entgeltgleichheit herzustellen. Die Arbeitgeber müssen konsequenter in die Pflicht genommen werden. Das Warten auf die im Koalitionsvertrag für Juli 2019 vereinbarte Evaluation des Gesetzes ist angesichts dessen offensichtlicher Schwächen nicht gerechtfertigt."

Allerdings sind auch über ein Entgeltgleichheitsgesetz hinaus gesetzliche Maßnahmen erforderlich, etwa in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. In frauendominierten Branchen werden erheblich geringere Entgelte gezahlt als in männerdominierten, was erheblich zur Entgeltlücke beiträgt. Hier aber stellen weder das geltende europäische noch das nationale Recht eine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Sollte die neue Große Koalition ihr Versprechen wahrmachen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar zu verbessern, würde dies einen Beitrag zu geschlechtergerechten Entgelten bedeuten.

Nicht zuletzt wirkt sich die Ausgestaltung von Sozialabgaben und Steuern in vielfältiger Weise auf das letztlich verfügbare Einkommen aus. Beispielsweise kommen Steuervergünstigungen häufig nur in hohen Einkommensgruppen an und orientieren sich an typisch männlichen Erwerbsmustern. "Entgeltgleichheit darf sich nicht nur am Bruttoeinkommen bemessen, sondern muss auch das Nettoeinkommen im Blick behalten", so Präsidentin Wersig. "Daher sollte künftig neben dem Gender Pay Gap, der sich am Bruttostundenlohn orientiert, auch ein am Nettoeinkommen orientierter Gender Pay Gap, ein sogenannter Gender Netto Pay Gap, berechnet werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.03.2018

Der 18. März ist das offizielle Datum für den diesjährigen Equal Pay Day. Es signalisiert, dass die geschlechtsspezifische Entgeltlücke in Deutschland seit langem bei rund 21 Prozent klafft. Das ist ein Armutszeugnis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollen. Der Weg zur Entgeltgleichheit muss aus Sicht des Deutschen Frauenrats daher von wirksameren Gesetzen begleitet werden.

„Denn das neue Entgelttransparenzgesetz reicht nicht aus, um dem Gender Pay Gap entgegen-zuwirken. Es muss zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz ausgebaut werden,“ sagt Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Dieses Gesetz muss einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen enthalten. Alle Unternehmen müssen verpflichtet werden, Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen. Darüber hinaus muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz endlich ein Verbandsklagerecht verankert werden, dass Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräten und Mitarbeitervertretungen erlaubt, stellvertretend für die Betroffenen zu klagen.

„Frauen müssten nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie würden damit gestärkt und ermutigt ihr Recht zu erstreiten. Denn Entgeltdiskriminierung ist kein individuelles Problem. Es sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die wir grundsätzlich verändern müssen“, so Lisi Maier.

Dreh- und Angelpunkt für eine geschlechtergerechte Bezahlung ist, der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Das ist auch die zentrale Empfehlung aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Männer und Frauen müssen Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit gleichermaßen miteinander vereinbaren können. Außerdem muss die professionelle Sorgearbeit – wie sie tagtäglich beispielsweise von Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Hauswirtschafterinnen geleistet wird– aufgewertet und endlich angemessen bezahlt werden.

„Die rücksichtslose Delegation der unbezahlten Sorgearbeit an Frauen wirkt sich direkt auf die Bezahlung professioneller Sorgearbeit aus. Denn was in der Familie ‚umsonst‘ geleistet wird, kann im Beruf keinen angemessenen ökonomischen Wert erzielen. Der Gender Pay Gap drückt also die Geringschätzung weiblicher Arbeit aus. Und daher sind wir im Deutschen Frauenrat davon überzeugt, dass es ohne geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit keine Entgeltgleichheit geben wird – und umgekehrt“, so die stellvertretende Vorsitzende Lisi Maier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. vom 16.03.2018

Equal-Pay-Day am 18. März -Weibliche Arbeit weniger wert? Neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap

Bis zum 18. März arbeiten Frauen in diesem Jahr umsonst. Erst dann haben sie statistisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke für das laufende Jahr abgearbeitet. Anlässlich des "Equal Pay Day" präsentieren das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen auf einer Tagung am 16. März am Campus Duisburg neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap.* Ein zentraler Befund: In Berufen, in denen viele Frauen arbeiten, wird meist schlechter gezahlt als in "männerdominierten" Berufen – auch wenn die Arbeitsanforderungen gleichwertig sind. Und höhere Anforderungen und Belastungen gehen in "Männerberufen" mit stärkeren Lohnzuwächsen einher als in "Frauenberufen".

Die Ursachen der Verdienstlücke sind vielfältig und wurden stellenweise statistisch noch nicht ausreichend untersucht. Um die Bewertungen und Bezahlungen weiblicher Erwerbsarbeit statistisch kritisch zu hinterfragen, haben die Forscherinnen von IAQ und WSI in Anlehnung an ein geschlechtsneutrales Arbeitsbewertungsverfahren (Paarvergleich aus dem eg-check) den "Comparable Worth-Index" (CW) entwickelt, der bei der Arbeitsbewertung nicht nur Wissen und Können erfasst, sondern z.B. auch Verantwortung für Andere oder psycho-soziale und physische Arbeitsanforderungen berücksichtigt. Der "CW-Index" ist ein Messinstrument, mit dem statistisch die Anforderungen und Belastungen in Berufen geschlechtsneutral verglichen werden können.

Die Analysen zeigen, dass insgesamt die Anforderungen und Belastungen in "Frauenberufen" geringer entlohnt werden als in "Männerberufen" und auch die Arbeitsleistung von Frauen im Allgemeinen geringer honoriert wird als die von Männern. "Hier können wir erstmals statistisch nachweisen, dass weibliche Erwerbsarbeit von systematischen Abwertungen betroffen ist, d.h. gemessen an ihren Anforderungen und Belastungen vergleichsweise geringer entlohnt wird als männliche Erwerbsarbeit", stellt die IAQ-Forscherin Sarah Lillemeier fest. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt 2 "Männerberufe" (Kraftfahrzeugführer, Lkw- und Busfahrer), die im Vergleich mit gleichwertigen "Frauenberufen" geringer entlohnt werden.

– Bewertung und Bezahlung per Tarifvertrag schützt – Tendenziell nimmt die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit denselben oder vergleichbaren beruflichen Anforderungen und Belastungen mit steigendem Anforderungsniveau zu. Die Tarifbindung der Beschäftigten verringert Unterschiede: "Wer tariflich entlohnt wird, ist meist besser dran. Denn dann fallen die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichen oder gleichwertigen beruflichen Anforderungen und Belastungen deutlich geringer aus", stellt Dr. Christina Klenner vom WSI fest.

"Die Leistungen von Frauen und Männern sowie in "Frauen"- und "Männerberufen" werden am Arbeitsmarkt nicht gleichermaßen honoriert", kritisieren die Forscherinnen und weisen darauf hin, dass dieses Ergebnis nur schwer zu vereinbaren ist mit dem gesellschaftlich vorherrschenden Legitimationsprinzip der Leistungsgerechtigkeit. Dabei bestätigt sich die These der bestehenden Abwertung weiblicher Erwerbarbeit ("Devaluationshypothese") auch unter Berücksichtigung weiterer verdienstrelevanter Faktoren, wie beispielsweise der Arbeitszeit, der Berufserfahrung, der Tarifbindung und der Branchenzugehörigkeit der Beschäftigten. Unter Kontrolle dieser Faktoren führt die Zunahme der beruflichen Anforderungen und Belastungen (der CW-Index steigt um eine Einheit) zu je einem Verdienstzuwachs von mehr als 6 Prozent bei den Männern und weniger als 5 Prozent bei den Frauen (siehe auch die Abbildung im Anhang der PDF-Version dieser PM; Link unten).

In vielen weiblich dominierten Bereichen wie Erziehung und Pflege sind die beruflichen Anforderungen und Belastungen vergleichsweise hoch, gleichzeitig fallen die Verdienste dort geringer aus. Legt man den "CW-Index" als Maßstab an, haben die Beschäftigten in der größtenteils von Frauen ausgeübten Altenpflege vergleichbar hohe Anforderungen und Belastungen zu bewältigen wie die in den männlich dominierten IT- und Technikberufen. Allerdings bekommen die Beschäftigten in der Altenpflege durchschnittlich nur 14,42 Euro pro Arbeitsstunde und die Beschäftigten im Technik- und IT-Bereich zwischen 25,72 Euro und 27,92 Euro. "Hier gibt es einen ganz zentralen politischen Handlungsbedarf, der insbesondere die Aufwertung der gesellschaftlich hoch relevanten personennahen Dienstleistungen zum Ziel haben sollte", fordert IAQ-Direktorin Prof. Dr. Ute Klammer.

*Zur Tagung: "Frauenverdienste – Männerverdienste", u.a. mit der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, laden wir Journalistinnen und Journalisten herzlich ein. Das Programm als PDF finden Sie hier. Anmeldungen bitte an presse@boeckler.de

Die PM mit Grafik als PDF steht hier zum Download bereit.

Basisdaten zur Entgeltungleichheit finden Sie hier im WSI-GenderDatenPortal.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.03.2018

Am 18. März ist Equal Pay Day, ein Tag, der zeigen soll, wie viel weniger Frauen im Vergleich zu Männern verdienen. Durchschnittlich sind es 21 % weniger – und das ohne signifikante Veränderung in den letzten Jahren! Der Equal Pay Day markiert also den Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch noch für das Vorjahr arbeiten, um auf das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu kommen.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und hat den BPW bereits Anfang 2014 darauf hingewiesen, dass -so gut die Kampagnenarbeit auch sei- es wichtig wäre, endlich an den Kern, an die Wurzel des Übels der Lohn- und GehaltsUNgleichheit zu gehen: „Die Grundlage der Lohn-und Gehaltsungerechtigkeit ist doch, erst mal zu wissen, worüber wir sprechen. Wir brauchen Transparenz der Gehälter und Löhne und ein Ende der Tabuisierung. Über Geld spricht man nicht, frau schon!“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day. Frauen erzielen weniger Einkommen v.a. aufgrund ihrer Berufswahl, ihren familienbedingten Auszeiten und weil sie häufiger wegen Kindererziehung, und -betreuung oder Angehörigenpflege in Teilzeit arbeiten. Das bedeutet auch, dass Frauen aus diesen Gründen pro Stunde weniger verdienen, weil z.B. noch immer eine Präsenz- und Verfügbarkeitskultur vorherrscht die selten Führen in Teilzeit unterstützt, oder nach Elternzeit oder in Teilzeit nicht im gleichen Maße Weiterbildung angeboten oder auch befördert wird. Berücksichtigt man ein ganzes Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Gemäß einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation, ist doch die Rente ein Spiegel der Erwerbsleistung anstelle der Lebensleistung“, so Cornelia Spachtholz,Initiatorin des Equal Pension Day. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich ca. 53%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt, wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, ob unbereinigt oder bereinigt, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer und die Abrechnung kommt nach dem Erwerbsleben mit der Rente. Für die Einkommensunterschiede gibt es vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“,
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren ohne Angst auf Karriereaus (Rückkehrrecht von Teilzeit auf vorherige Arbeitszeit bzw. Vollzeit),
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • bundeseinheitliche Bildungsstandards zur Chancengleichheit aller Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Gender Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen geleistet wird und meist schlecht bezahlt ist.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings mit Einführung der Individualbesteuerung und Begrenzung der Familienmitversicherung für Ehepartner*innen – um Fehlanreize zu beseitigen
  • und anstelle des Kindergeldes die Einführung einer Kindergrundsicherung, um kein Kind zurückzulassen und einen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder zu leisten

„Unser Wunsch an die neue Bundesregierung: Es wird Zeit, dass die Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik und Wirtschaft endlich zukunftsweisend die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der beiden Gleichstellungsberichte der Bundesregierung aus 2011 und 2017 umsetzen und an einem Strang ziehen – für alle Beschäftigten: also auch für Frauen und insbesondere für berufstätige Mütter! “, fordert Cornelia Spachtholz mit Nachdruck.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 16.03.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey und Bildungssenatorin Scheeres zu Besuch in der Kita „Abenteuerland“ in Marzahn-Hellersdorf

Gute frühe Bildung und Betreuung eröffnet Kindern bessere Chancen – und die Sprache spielt dabei eine Schlüsselrolle. Davon hat sich Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute ein eigenes Bild gemacht. Gemeinsam mit der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie im Land Berlin, Sandra Scheeres besuchte sie die Kita „Abenteuerland“ im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Einrichtung mit insgesamt 140 Kindern wird als Sprach-Kita im Rahmen des gleichnamigen Bundesprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey betonte: „Im Kitaalter wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt, deshalb muss die Qualität in den Kitas auch gut sein. Es geht darum, dass Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, egal, ob sie in einer reichen oder armen Familie geboren sind, ihren Weg machen können. Mit dem Gesetz für mehr Kitaqualität werden wir die Kindertagesbetreuung weiter verbessern. Wir brauchen aber zugleich mehr Anerkennung, besseres Gehalt und eine Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher. Es kann nicht sein, dass junge Leute, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen, sich die Frage stellen müssen, ob sie sich das leisten können. Deshalb setze ich mich für eine Fachkräfteoffensive ein, die von Bund und Ländern getragen wird.“

Bildungssenatorin Scheeres unterstrich: „40.000 neue Kita-Plätze, Verbesserungen beim Personalschlüssel und die Abschaffung der Gebühren – das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren im Kita-Bereich sehr viel erreicht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, möglichst mit dem Bund an unserer Seite. Berlin hat das Fachkräfte-Thema schon in den vergangenen Jahren immer wieder auf die bundespolitische Agenda gesetzt und ich freue mich sehr, dass die neue Bundesfamilienministerin Frau Dr. Franziska Giffey hier gleich zu Beginn ihrer Amtszeit so klar Position bezieht.“

Auch im Gespräch mit der Leitung und Beschäftigten der Kita „Abenteuerland“ wurde deutlich, wie wichtig eine gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist – gerade für benachteiligte Kinder. Neben der sprachlichen Förderung ist die Kita „Abenteuerland“ bewegungsorientiert und experimentierfreudig ausgerichtet. So gibt es hier eine Bewegungsbaustelle, einen Sportraum, Lernwerkstätten und Bereiche zum Experimentieren für die Kinder. Im Kita-Garten befindet sich zudem ein Gewächshaus, in dem die Kinder Gemüse anbauen und ernten können. Denn in dieser Kita wird auch auf ein „gesundes Aufwachsen“ der Kinder sehr viel Wert gelegt.

Gute frühe Bildung und Betreuung kann Kindern bessere Chancen vermitteln. Zuallererst trifft dies auf benachteiligte Kinder zu. Und dabei gilt: Je früher die Förderung einsetzt, desto besser! Gute Kindertagesbetreuung legt den entscheidenden Grundstein für die Bildungsbiographie, die Schule baut darauf auf.

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2016 bis Ende 2020 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. Mit der Verdopplung der Mittel ab 2017 auf jährlich 200 Millionen Euro können insgesamt bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden.

Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die von einer großen Zahl von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.03.2018

Bundesfamilienministerium und Bundesagentur für Arbeit feiern 10 Jahre Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Seit dem 8. März 2008 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Wiedereinsteigende bei der Rückkehr in das Berufsleben mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“.

Im Fokus des Aktionsprogramms stehen Frauen und Männer, die ihre Berufstätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen haben, um Kinder zu betreuen oder Pflegeaufgaben wahrzunehmen. Nach einer solchen Familienphase ist der Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Hürden versehen. Für diesen Prozess bietet „Perspektive Wiedereinstieg“ seit nunmehr 10 Jahren verschiedene Unterstützungsangebote.

„Ich freue mich sehr, dass wir in den vergangenen 10 Jahren viele Frauen und Männer bei einem perspektivreichen Wiedereinstieg unterstützen konnten“, so Dr. Ralf Kleindiek Staatssekretär im BMFSFJ. „Wir werden als Bundesfrauenministerium auch weiter Wiedereinsteigende bei einer ausbildungsadäquaten und möglichst vollzeitnahen Rückkehr in das Berufsleben unterstützen. Dabei legen wir auch einen Schwerpunkt auf die verbesserte Vereinbarkeit von Wiedereinstieg und der Verantwortung für zu pflegende Angehörige oder Freunde“, betont Dr. Ralf Kleindiek, „denn immer mehr Menschen steigen aus diesen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Und wir werden auch weiter für eine zeitliche Entlastung beim Wiedereinstieg durch die Inanspruchnahme von Haushaltsnahen Dienstleistungen werben“, so der Staatssekretär im Bundesfrauenministerium. „Damit wird gleichzeitig die legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen, gefördert.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, betont die Bedeutung der Initiative angesichts des wachsenden Bedarfs an Fachkräften: „Seit 10 Jahren unterstützen wir gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern die Perspektive Wiedereinstieg. „Frauen und Männer, die nach einer Familien- oder Pflegezeit zurück in den Beruf möchten, auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wird angesichts des kontinuierlich steigenden Fachkräftebedarfs in Deutschland immer wichtiger. Diese Menschen stellen ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial dar: Sie bringen wertvolle Lebens- und Berufserfahrung mit; darauf bauen wir auf. Unsere Beauftragten für Chancengleichheit spielen mit ihren Beratungsangeboten dabei eine besondere Rolle.“

Auf der Plattform www.perspektive-wiedereinstieg.de werden seit März 2008 umfangreiche Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg bereit gehalten. Monatlich erfolgen ca. 300.000 Zugriffe auf diese Informationsplattform, die Wiedereinsteigende wie ein Lotse durch den Wiedereinstiegsprozess führt. Da der Wiedereinstieg komplex ist und viele Lebensbereiche berührt, richtet sich das Lotsenportal nicht nur an Wiedereinsteigende, sondern auch an ihre Partnerinnen und Partner, Familien und Unternehmen.

Seit März 2009 gibt es auf dem Lotsenportal einen Wiedereinstiegsrechner, mit dem sich in 4 einfachen Schritten berechnen lässt, dass sich der Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt. Die XING-Gruppe: „Perspektive Wiedereinstieg: Klick Dich rein – für neue Wege“ bietet Möglichkeiten des Austauschs mit anderen Wiedereinsteigenden sowie Kontakte zu Unternehmen und ist ebenfalls über das Lotsenportal zu erreichen.

Herzstück des Aktionsprogramms sind die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Projekte. Deren Projektträger begleiten und unterstützen bundesweit Wiedereinsteigende und beziehen dabei Unternehmen in ihre Netzwerke ein.

In der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ über 30.000 Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger informiert und beraten. Knapp 7.000 wurden bei der Rückkehr in den Beruf eng unterstützt – das Ergebnis: eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Qualifizierung bei mehr als 65 Prozent der Teilnehmenden.

Im aktuellen ESF-Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ beraten und coachen seit Juli 2015 Projektträger an 22 Standorten bundesweit Wiedereinstiegsinteressierte. Gemeinsam mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort unterstützen die Projektträger einen qualitativen und nachhaltigen beruflichen Wiedereinstieg. Eine Liste mit den Standorten finden Sie hier.

Mit „PWE@online“ werden den Wiedereinsteigenden hier außerdem innovative Module der online-Qualifizierung zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie sich örtlich und zeitlich flexibel weiterbilden und digitale Arbeitsformen erproben können.

Eine 2. Förderphase des ESF-Programms ist ab 01.01.2019 geplant. Für die aktuelle ESF-Förderperiode stellt das BMFSFJ im Zeitraum von 2015 bis 2021 rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Die innovativen Ansätze des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem United Nations Public Service Award (2013), dem Comenius Siegel (2014) und beim Global Summit of Women (2015).

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bmfsfj.de

www.perspektive-wiedereinstieg.de

www.wiedereinstiegsrechner.de

www.esf.de/pwe

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2018

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Freibeträge für Kinder:Informationen ab sofort in sechs EU-Fremdsprachen

In Deutschland leben gut vier Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten. Ihre Familien haben im Rahmen der EU-Freizügigkeit Anspruch auf Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Häufig bestehen jedoch sprachliche Hürden, sich über die Möglichkeiten der Inanspruchnahmen von Familienleistungen oder steuerlichen Freibeträgen zu informieren.

Das Bundesfamilienministerium bietet deshalb in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab sofort Infografiken und Erklärfilme zu verschiedenen Leistungen für Familien in sechs EU-Sprachen an. Die Informationen werden auf der Internetseitewww.bundesfamilienministerium.dein der Mediathek neben Deutsch zukünftig in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch bereitgestellt. Erklärt werden die FamilienleistungenKindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.Künftig sollen weitere Leistungen für Familien, beispielsweise das Elterngeld, in den genannten EU-Sprachen erklärt werden.

Die Infografiken und Erklärfilme in den sechs EU-Fremdsprachen sind auch auf Youtube verfügbar. Alle Videos stehen unter der Creative Commons Lizenzby-nc-nd/3.0/. Das heißt, sie dürfenfür nicht-kommerzielle Zwecke unverändert und mit Nennung des Urhebers „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ weiterverbreitet und veröffentlicht werden.

Die fremdsprachigen Playlists auf Youtube sind unter folgenden Links zu finden:

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zu Berichten über den Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

„Wenn sich die ersten Meldungenüber den Entwurfzur Neuregelung des Familiennachzugs bewahrheiten, dann wird es noch schlimmer, als befürchtet.

Der Kreis der Nachzugsberechtigten darin ist viel zu eng und lässt Geschwister zurück. Nur wer weiß, dass seine Familie in Sicherheit lebt, wird sich schnell in Deutschland integrieren können. Minister Seehofer erreicht mit dem Gesetzentwurf das Gegenteil dessen, was gute Integration möglich macht.

Sollte es eine Verknüpfung des Nachzugsrechts aus humanitären Gründen mit der Eigensicherung des Lebensunterhalts geben, wäre das absurd und geht weit an der Lebensrealität von Schutzsuchenden vorbei. Es dauert seine Zeit, bis Sprache erlernt wird und Abschlüsse anerkannt werden.Mit dieser Regelung würde durch die Hintertür das Kontingent weiter reduziert.

Ich fordere die SPD auf, sich den Plänen wenigstens dieses Mal entgegen zu stellen und Nachbesserungen zu erwirken.

Als Grüne bleiben wir dabei: Das Grundrecht auf Zusammenleben der Familie gilt nicht nur für Deutsche.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Zu den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Kindern in Hartz IV-Bezug erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Wahrscheinlichkeit für Kinder, in Hartz IV aufzuwachsen, ist wieder gestiegen und erreicht mit über zwei Millionen Kindern im Hartz IV-Bezug einen desaströsen Höchststand. Weder der wirtschaftliche Aufschwung noch die sinkende Arbeitslosenzahl hat die hohe Kinderarmut verringert. Es braucht neue politische Antworten zur Beseitigung der Kinderarmut. Die Große Koalition macht jedoch da weiter, wo sie 2017 aufgehört hat: statt gezielter Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut gibt sie Geld mit der Gießkanne aus. Die geplante Kindergelderhöhung geht an armen Familien vorbei, denn das Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Die Reform des Kinderzuschlags bleibt halbherzig.

Deutschland braucht eine Regierung, die die Bekämpfung von Kinderarmut endlich ernst nimmt und Kinderarmut beseitigt. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwerbslosen. Sie gehören nicht in das Hartz IV-Regime des Förderns und Forderns. Wir brauchen ein neues System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, welches ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellt und Teilhabe für alle Kinder garantiert. Wir Grüne fordern daher die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung, die Kinderarmut wirksam reduziert

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Seit einem halben Jahr dürfen Lesben und Schwule inDeutschland heiraten.Dazu erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, queerpolitische Sprecherin und Sprecher:

„Seit einem halben Jahr genießen lesbische und schwule Paare die Eheschließungsfreiheit, die ihnen vorher verwehrt war. Seit einem halben Jahr dürfen sie sich, wie heterosexuelle Paare auch, das gleichberechtigte Ja-Wort geben. Tausende haben es seitdem getan. Damit wurde die Verheißung des Grundgesetzes nach gleichen Rechten für alle wahr – 30 Jahre nach den ersten Forderungen seitens mutiger Aktivisten und den Grünen. Gleichwohl ist nichts davon eingetreten, wovor die Gegnerinnen und Gegner immer gewarnt haben: Niemandem wurde etwas weggenommen, die deutschen Ehen und Familien fallen nicht auseinander, die Geburtenrate ist nicht gesunken. Vielleicht ein guter Moment, sich für die jahrelange Verleumdungskampagne zu entschuldigen?“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2018

"Wenn Franziska Giffey es ernst meint und Frauen bei selbstbestimmten Entscheidungen stärken will, dann sollte sie dafür sorgen, dass die SPD bei dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufhebt und die Abstimmung freigibt. Wir stehen bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen. Wenn die SPD ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen will, muss sie auch im Parlament handeln. Sonst werden vor allem Frauen den schönen Worten keinen Glauben mehr schenken."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.03.2018

Zur Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe am 12. März, die Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch kranker Eltern erarbeiten soll, erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

"Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Die Einsetzung der Arbeitsgruppe resultiert aus einem interfraktionellen Antrag, der im vergangenen Juni einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und der aus einer Initiative der Grünen Bundestagsfraktion hervorging.

Wenn Eltern psychisch krank werden, hatdas Auswirkungen auf die ganze Familie. Kinderpsychisch kranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld undqualifizierte Hilfe angewiesen.Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig alleine. Das erhöht ihr Risiko, später selbst an einer psychischen Störung zu erkranken. Es fehlt an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen. Experten gehen immerhin von drei bis vier Millionen betroffenen Kindern in Deutschland aus.

Deshalb ist es so wichtig, dass die interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe jetzt endlich substanzielle Vorschläge erarbeitet, um die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig, effektiv und passgenau zu verbessern.

Seit dem Bundestagsbeschluss ist schon viel Zeit vergangen und der im Antrag genannte Stichtag zur Vorlage des Berichts am 1. Juli 2018 wird nicht mehr zu halten sein. Wir appellieren deshalb an die zuständigen Ministerien nun möglichst zügig einen Bericht vorzulegen und dem Bundestag zuzuleiten. Wir werden den Prozess auf jeden Fall aufmerksam begleiten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2018

„Jedes Kind in Armut ist ein Kind in Armut zu viel. Zwei Millionen Kinder in Hartz IV sind beschämend. Der Kampf gegen Kinderarmut muss zur Chefsache werden, denn jedes Kind verdient es, die gleichen Chancen im Leben zu haben“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Wir werden die neue Bundesfamilienministerin an den Ergebnissen bei der Bekämpfung von Kinderarmut messen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, systematisch Kinder von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen und auf ihre Fähigkeiten in Zukunft zu verzichten. Hartz IV bleibt ein menschenunwürdiges System, welches die Bundesregierung dazu nutzt, Menschen in Armut zu parken und in Billigjobs zu bringen. Wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit sinnvollen und gut bezahlten Jobs."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

„Die Forderungen der Arbeitgeberverbände, den Acht-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten aufzuweichen, stellen massive Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten dar. Hierbei wird die Digitalisierung als Drohkulisse missbraucht, um auf die Politik Druck auszuüben“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Forderung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nach mehr Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln. Tatti weiter:

„Die Behauptung, das heutige Arbeitszeitgesetz sei starr, ist schlicht unwahr und geht an der betrieblichen Praxis komplett vorbei: Zig Betriebsvereinbarungen zu Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit, flexiblen Arbeitszeiten oder Schichtsystemen belegen, dass Flexibilität in den Betrieben bereits gelebt wird. Die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist weder notwendig noch im Interesse der Beschäftigten. Sie birgt stattdessen das gravierende Risiko, dass Arbeitgeber immer stärker in die Freizeit der Beschäftigten eingreifen, gerade weil online jederzeit hier und da Arbeit erledigt werden kann, selbst von zu Hause aus. Eine zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit wäre die Folge. Beschäftigte müssen ein Recht auf Feierabend haben, damit ungestörte Zeit für sich, Erholung und die Familie bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Das Bundesjustizministerium hat den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. In einer Unterrichtung des Bundestages (19/1450) heißt es, die Ergebnisse des dem Bericht zugrunde liegenden Forschungsprojekts zeigten zum einen, dass viele Befürchtungen, die mit der Einführung des vereinfachten Sorgeverfahrens verbunden waren und die Anlass zu dem Evaluierungsauftrag waren, nicht eingetreten sind. Zum anderen zeichne sich ab, dass die neuen Regelungen in der Praxis durchaus handhabbar sind. Aus dem Bericht ergebe sich daher zunächst kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Nach Artikel 6 des Gesetzes hat das Bundesjustizministerium dem Bundestag einen solchen Bericht vorzulegen. Mit der Evaluierung sollte geprüft werden, ob sich die 2013 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung, die seinerzeit ein Kompromiss zwischen zwei intensiv diskutierten Regelungsmodellen war, bewährt hat. Mit dem Forschungsvorhaben zum Thema "Auswertung der Sondererhebung zu § 1626a BGB in Verbindung mit § 155a FamFG zur Evaluation des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" hatte das Ministerium die Evangelische Hochschule Nürnberg beauftragt. Hintergrund der Neuregelung ist eine Rüge durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2009 und der diesem folgende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (1 BVR 420/09).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 06.04.2018

Mit dem Scheineheverdacht bei Familiennachzugsverfahren befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1485). Viele binationale Paare begegneten dem Problem, dass Behörden die Schutzwürdigkeit ihrer Ehe anzweifelten. So werde bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern sowie zwischen zwei Ausländern unterschiedlicher Nationalität oft unterstellt, dass die Ehe nur zum Zweck des Erwerbs eines Aufenthaltstitels geschlossen worden sei.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem, wie viele Visumsanträge zum Ehegattennachzug 2017 gestellt wurden und wie viele abgelehnt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 05.04.2018

Männer zahlen in Deutschland durchschnittlich 39,6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein, die durchschnittliche Beitragszeit für Frauen lag 2016 bei 27,6 Jahren. Das geht aus der Antwort (19/1222) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/945) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass 2016 313.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 60 Jahren und älter Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also Arbeitslosengeld II, erhielten. Das waren 7,3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Die Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren ist demnach nach den Daten des Mikrozensus von elf Prozent im Jahr 2005 auf 14,8 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Frauen sind mit 16,4 Prozent stärker betroffen als Männer mit 12,7 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 188 vom 26.03.2018

Die Bundesregierung geht davon aus, dass 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern das geplante Baukindergeld in Anspruch nehmen können. Wie es in einer Antwort der Regierung (19/1276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1022) heißt, entstehe damit ein direktes Fördervolumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr und Förderjahrgang. "Unter Berücksichtigung eines unterstellten Förderzeitraums von zehn Jahren wäre damit im Jahr der vollen Wirksamkeit von jährlichen Gesamtausgaben für den Bund von bis zu vier Milliarden Euro auszugehen", heißt es in der Antwort weiter. Auf die Frage, wie viele zusätzliche Wohnungen durch die Zahlung von Baukindergeld entstehen könnten, heißt es in der Antwort, mit dem Baukindergeld könne die Anzahl der Baugenehmigungen von selbstgenutztem Wohneigentum verstetigt und damit eine Trendumkehr bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ermöglicht werden.
Welche Steuermindereinnahmen durch die Einführungen neuer Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht angeben. Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reduzierung des Solidaritätszuschlages heißt es, bei einer Anhebung der Freigrenze auf 16.998 Euro würde es im Jahr 2021 bei unverändertem Steuertarif zu einer Entlastung von zehn Milliarden Euro kommen. 90 Prozent der bisherigen Zahler des Solidaritätszuschlages müssten diesen dann nicht mehr bezahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 26.03.2018

Studie vergleicht Einkommen und Mieten in 77 Städten

In Deutschlands Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen

In den 77 deutschen Großstädten fehlen gut 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen, darunter etwa 1,4 Millionen günstige Apartments unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung besteht ein besonders großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits in einwohnerstarken Städten mit vielen Niedrigverdienern (etwa Berlin, Leipzig, Dresden), andererseits in Großstädten mit hohem Mietniveau (z.B. München, Stuttgart, Düsseldorf). Konkret fehlen in Berlin mit rund 310.000 bundesweit die meisten bezahlbaren Wohnungen. Es folgen Hamburg mit einer Lücke von 150.000, Köln mit 86.000 und München mit 78.000 Wohnungen. Doch selbst in Großstädten mit relativ kleinen "Versorgungslücken" wie Moers, Wolfsburg, Koblenz oder Ulm überschreitet der Bedarf an günstigen Wohnungen das Angebot jeweils um mehrere tausend. Schaut man auf die Bundesländer, ist das Defizit im bevölkerungsstärksten Land Nordrhein-Westfalen mit knapp 550.000 Wohnungen am größten, gefolgt von Berlin, Bayern (rund 192.000), Baden-Württemberg (rund 156.000), Niedersachsen (110.000) und Sachsen (105.000) (Einzeldaten für alle Städte im Datenblatt zur PM sowie Daten für alle Bundesländer Karte 12 in der Studie; beides unten verlinkt).

In der Untersuchung gleichen Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt die jeweiligen Einkommen von Großstadthaushalten und das lokale Angebot an Mietwohnungen miteinander ab. Auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus 2014 liefern sie detaillierte Zahlen für alle deutschen Großstädte. Trotz stärkerer Neubautätigkeit dürfte die Versorgungslücke derzeit weiter wachsen, warnen die Wissenschaftler. Denn die Angebotsmieten bei Neuvermietung sind in fast allen Großstädten höher als die Bestandsmieten "und bieten keinen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Wohnungsversorgung in den Großstädten", konstatieren die Forscher Dr. Henrik Lebuhn, Dr. Andrej Holm, Stephan Junker und Kevin Neitzel. Um die Lücke bei bezahlbaren Wohnungen zu verkleinern, sei es sehr wichtig, das Angebot an Kleinwohnungen mit Nettokaltmieten von vier bis fünf Euro pro Quadratmeter stark auszubauen. "Das ist nur durch eine deutliche Stärkung des sozialen Wohnungsbau möglich", betonen die Wissenschaftler. "Dazu müssen einerseits weitaus mehr Sozialwohnungen als in den vergangenen Jahren neu entstehen. Andererseits muss auch die Sozial- und Mietpreisbindung im Wohnungsbestand wieder ausgeweitet werden." Dazu könnten beispielsweise öffentliche Träger Privatvermietern Wohnungen abkaufen.

Die Forscher hatten in einer ebenfalls von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung vom September 2017 bereits ermittelt, dass vier von 10 Großstadt-Haushalten in Deutschland mindestens 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Bruttokaltmiete – das heißt, inklusive Nebenkosten, ohne Heizkosten – zahlen müssen. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können.

In der neuen Studie widmen sich die Forscher nun dem "harten Kern" der aktuellen Wohnungsnot. Dazu leuchten sie die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot aus, die sich im vorhandenen Wohnungsbestand auch theoretisch nicht schließen ließe – indem man etwa alle Haushalte in einer Stadt zu einem Stichtag in die in Puncto Größe und Miethöhe für sie am ehesten passende Wohnung umziehen ließe. Selbst unter diesen – faktisch unrealistischen – "Idealbedingungen" bleiben in den Großstädten 1,9 Millionen Haushalte mit etwas über zwei Millionen Personen übrig, die keine finanziell passende Unterkunft finden und auf Wohnungen ausweichen müssen, die eigentlich einen zu hohen Mietpreis pro Quadratmeter haben und/oder zu groß sind. Daher müssen diese Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete (inklusive Neben- und Heizkosten) ausgeben und sind dadurch überlastet. Sozialtransfers und Wohngeld sind bei der Berechnung bereits berücksichtigt.

Das etwas weiter gefasste Kriterium für finanzielle Überlastung legen die Forscher an, weil die betroffenen Haushalte meist ein verfügbares Einkommen von maximal 80 Prozent des deutschen Mittelwerts haben. Knapp 1,5 Millionen von ihnen verfügen sogar nur über maximal 60 Prozent des mittleren Einkommens und gelten deshalb als armutsgefährdet. Das entspricht inklusive aller Sozialtransfers weniger als 1.1187 Euro (unter 60%: 890 Euro) monatlich bei einem Single-Haushalt oder 2.374 Euro (1.781 Euro) bei einem Drei-Personenhaushalt. Haushalten mit so geringen Einkommen bleibt absolut nur wenig Geld für die tägliche Lebensführung, wenn sie 30 Prozent oder mehr ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben müssen.

Da sich die Zahl von 1,9 Millionen Haushalten, für die bezahlbare Wohnungen fehlen, aus dem Mikrozensus 2014 ergibt und die Mieten seitdem weiter deutlich gestiegen sind, gehen die Forscher davon aus, dass die Lücke mittlerweile sogar noch größer ist.

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche deutschen Großstädte sich Angehörige bestimmter Einkommensklassen noch "leisten" können und welche nicht. So haben maximal 40 Prozent unter den armutsgefährdeten Haushalten in sämtlichen Millionenstädten, aber auch in zahlreichen anderen Orten wie Freiburg, Stuttgart, Düsseldorf, Kiel, Bonn, Münster, Regensburg, Aachen oder Darmstadt eine für sie bezahlbare Wohnung. Relativ entspannt ist die Situation nach den Mikrozensus-Daten lediglich in wenigen Städten, darunter Bottrop oder Ulm.

Unter Haushalten mit Einkommen von 60 bis 80 Prozent des Mittelwerts ist die "Versorgungsquote" generell höher. Doch auch von ihnen leben in Städten wie Heidelberg, Bergisch-Gladbach, Wiesbaden, Münster, Hamburg, Darmstadt oder München maximal 75 Prozent in bezahlbaren Wohnungen.

Schaut man auf alle Haushalte mit Einkommen bis zum Mittelwert, ist es in gefragten Studentenstädten wie Freiburg, Regensburg, Münster oder Aachen am schwierigsten, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

*Andrej Holm, Henrik Lebuhn, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 63, April 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_063_2018.pdf

Datenblatt mit den zentralen Ergebnissen für alle 77 Großstädte: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2018_04_08.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.04.2018

Im Jahr 2016 lebten 81% der zehnjährigen Kinder in Deutschland mit Geschwistern zusammen in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Geschwister am 10.April 2018 mitteilt, wächst damit ein Großteil der Kinder mit mindestens einer Schwester oder einem Bruder auf.

In einem Vergleich gegenüber 2006 blieb der Wert nahezu unverändert. Vor zehn Jahren lebten 82% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern zusammen.

Unterschiede zeigen sind hingegen zwischen Ost- und Westdeutschland. Während 2016 im Osten nur 75% der zehnjährigen Kinder mit Bruder oder Schwester zusammenlebten, betrug der Anteil der Kinder dieses Alters mit Geschwistern im Westen 82%.

Unterschiede gibt es auch zwischen großen und kleinen Gemeinden. Während in kleinen Gemeinden bis 5000 Einwohner 83% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern lebten, lag dieser Wert in Gemeinden ab 500000 Einwohnern bei 78%.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen befragt, über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Verbindungen werden dabei nicht betrachtet. Über das Aufwachsen mit Geschwistern liefern die Lebensumstände von zehnjährigen Kindern daher gute Hinweise, weil jüngere Geschwister in der Regel bereits geboren sind und auch ältere überwiegend noch im elterlichen Haushalt leben.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 09.04.2018

2016 wurden in Deutschland 792 131 Kinder geboren. Das waren 54 556 Babys oder 7 % mehr als 2015 (737 575). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Anzahl der Geborenen damit das fünfte Jahr in Folge und erreichte wieder das Niveau von 1996. In allen Bundesländern kamen 2016 mehr Kinder zur Welt als im Vorjahr. In den westdeutschen Flächenländern und in den Stadtstaaten stieg die Geborenenzahl durchschnittlich um 8 %, während sie in den ostdeutschen Flächenländern mit + 4 % etwas schwächer zunahm.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.03.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit dem Thema „Universal Health Coverage“ des diesjährigen Weltgesundheitstages am 07. April 2018 weist die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hin, wie wichtig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ist. „Als Verband der freien Wohlfahrtspflege tritt die AWO in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen ein. Der Zugang zum Gesundheitssystem muss allen Menschen unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status möglich sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und fügt hinzu: „Die AWO fordert Leistungsverbesserungen, die insbesondere sozial benachteiligten Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung ermöglichen. Gesundheit darf nicht vom sozialen Status abhängen.“

Rechtlich besteht zwar eine Absicherung im Krankheitsfall für alle Bürgerinnen und Bürger doch hat die Versorgungsforschung wiederholt nachgewiesen, dass soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung sowie Einkommen und Bildungsstand Einfluss auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen haben. Das bleibt nicht ohne Folgen für die gesundheitliche Situation sozial ohnehin schon benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Wie informiert ein Patient ist, in welchem Maße er seine Leistungsansprüche durchsetzt und was ihm durch den Arzt verordnet wird, hängt wesentlich vom sozialen Status des Patienten ab.

„Die AWO setzt sich ein für ein inklusives und interkulturelles Gesundheitssystem, dass sehr viel stärker als bisher die sozialen Lebenslagen berücksichtigt und gleichzeitig auf geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten eingeht“, fordert Döcker. Dazu gehören für die AWO beispielsweise Maßnahmen wie das Gesundheitssystem für Menschen ohne Krankenversicherung zu öffnen, wovon Menschen ohne Papiere profitieren könnten. Zudem müssen Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung erhalten. Auch für viele EU-Staatsbürger oder privat Versicherte ist das deutsche Gesundheitssystem zu schwer zugänglich. Weiterhin muss die gesundheitliche Versorgung von Straffälligen, z.B. durch eine freie Ärztewahl während der Haftzeit, verbessert werden. Für Menschen in besonderen Lebenslagen, vor allem ohne Papiere, fordert die AWO die Erweiterung der Möglichkeiten, Gesundheitsleistungen anonym in Anspruch nehmen zu können.

Die WHO befürwortet zum Weltgesundheitstag, dass überall auf der Welt jeder Mensch Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können soll, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.04.2018

Die neue Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat eine Debatte um die Bezahlung von Kita-Erzieherinnen und Erziehern angestoßen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die AWO begrüßt den Vorstoß von Dr. Giffey für eine bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern und hofft, dass hiervon mehr als nur eine Signalwirkung ausgeht. Diesen Beruf besser zu bezahlen ist mehr als überfällig. Im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen weit auseinander. Die Anforderungen an den Beruf sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Kita-Fachpersonal wird dringend gebraucht. Die Fachkraft ist die entscheidende Stellschraube für eine gute Betreuungsqualität und die hat einen Anspruch darauf, gut bezahlt zu werden.

Der Vorstoß der Ministerin betrifft somit gleich zwei zentrale Herausforderungen in Sachen guter Betreuung für Kleinkinder: Die Vergütung und den Fachkräftemangel. Vielerorts können bereits heute Krippengruppen nicht eröffnet und Einrichtungen nicht ausgebaut werden, weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Der Bund muss in die Pflicht und mehr Gelder für diese gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung übernehmen. Kommunen, Länder, Kitaträger und Eltern darf man damit nicht alleine lassen.

Als Trägerin von über 2.500 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben der wenig attraktiven Vergütung, ist die Ausbildung mit bis zu fünf Jahren deutlich zu lang und zu wenig praxisorientiert. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich damit immense Nachteile.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die neue Bundesfamilienministern unmittelbar nach Amtsantritt, die Bezahlung und Betreuungsqualität von Kleinkindern in den Fokus stellt. Gerade in ihrem Eintreten für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ist dieser Vorstoß ein wichtiges Signal über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Die AWO engagiert sich schon lange für ein Bundesqualitätsgesetz, das eine gute Betreuung von Kindern in der Kita sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 26.03.2018

Armut endlich wirkungsvoll bekämpfen / Bedürftige nicht gegeneinander ausspielen

Die AWO NRW kritisiert die aktuelle Diskussion um die Tafeln. Sie fordert die Politik auf, endlich zu handeln und Armut zu bekämpfen. Ansonsten drohe eine Eskalation der Situation. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, gegeneinander ausgespielt werden und aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität von Hilfen ausgeschlossen werden“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer der AWO in NRW.

„Die Politik hat das Thema Armut verdrängt. Es ist lange bekannt, dass die Situation vieler Menschen vor allem im Ruhrgebiet alarmierend ist.“

„Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Es ist eine Schande, dass es hier überhaupt Menschen gibt, die nicht genug Geld haben, um sich und ihre Familien mit Nahrungsmitteln zu versorgen.“ Die AWO NRW fordert, die Regelsätze für Hartz 4‐Empfänger anzupassen. Diese sehen zurzeit für einen Ein‐Personenhaushalt und Alleinerziehende täglich 4,75 Euro für Essen und Getränke vor.

Der Wohlfahrtsverband fordert zudem eine Kindergrundsicherung in Höhe von 572 Euro. Leidtragende seien vor allem Kinder. Besonders betroffen seien Kinder von Alleinerziehenden. „Ein Fünftel aller Familien in NRW sind Ein‐Eltern‐Familien. 40 Prozent von ihnen leben von Hartz 4.“

Es werde höchste Zeit zu handeln, damit sich die Situation nicht weiter verschärfe. Mit Blick auf die große Koalition fordert die AWO, die steigende Armut nicht weiter zu ignorieren. „Wir brauchen eine Sozialpolitik, die Bedingungen schafft, dass Menschen in unserem Land nicht mehr um abgelaufene Lebensmittel streiten müssen!“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBezirksverband Westliches Westfalen e.V.vom 07.03.2018

Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit.

Der Vorsitzende Franz Müntefering betont: „In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung – mindestens für einige Monate."

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, wurde nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt und hat sich damit nicht bewährt.

Die BAGSO fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Deshalb sind gesetzliche Neuregelungen notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten – wie beim Elterngeld – aus Steuergeldern finanziert werden. Vor allem aber brauchen die Pflegenden eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb.

Änderungen sind auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Zudem müssen die Tage flexibel eingesetzt werden können.

Alle Ansprüche müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 03.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute im Labyrinth Kindermuseum in Berlin gemeinsam mit dem Schauspieler Dietmar Bär das neue PIXI-Buch „Nur mit Mama UND Papa!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf beide Elternteile“. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt sowie Kinderarmut das vierte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

„Kinder haben eigene Rechte, und diese sollten immer und überall geachtet werden. Dafür setze ich mich seit Langem international ein, aber auch hier in Deutschland müssen wir uns um die Einhaltung der Kinderrechte kümmern. Deshalb freut es mich, dass das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen PIXI-Büchern schon Kindern im Kita-Alter ihre Rechte näher bringt. Die in der UN-Kinderrechtskonvention festlegten Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten, und alle Kinder sollten darüber Bescheid wissen“, sagt Schauspieler Dietmar Bär bei der Vorstellung des neuen PIXI-Buches im Labyrinth Kindermuseum in Berlin.

„Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Leider sind die Kinderrechte auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Eltern sind grundsätzlich gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich und sollten sich auch nach einer Trennung oder Scheidung dieser Verantwortung bewusst sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern ein Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen „Methoden für die Kitapraxis 4“, die sich den Themen Inklusion und Vielfalt, beispielsweise in Hinblick auf unterschiedliche Familienmodelle, widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkszeug, um Kinderrechte sowohl alltagsnah als auch altersgerecht mit den Kindern zu erarbeiten.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2018

Kindertageseinrichtungen sind nach eigener Auffassung auf gesellschaftliche Vielfalt gut vorbereitet und weitgehend in der Lage, alle Kinder unabhängig von Migrationshintergrund, Religion, Behinderung oder Familienform zu inkludieren. Dabei erschweren eng bemessene Personalschlüssel und Probleme bei der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs die Umsetzung gewünschter pädagogischer Aktivitäten wie einer verbesserten und intensiveren Zusammenarbeit mit Eltern, individuellen pädagogischen Angeboten für Kinder und Teamentwicklung. Unter engen räumlichen Bedingungen und defizitärer personeller Ausstattung leiden insbesondere Kinder, die auch aus dem familiären Umfeld weniger Bildungsressourcen mitbringen. Kinderarmut wirkt sich so doppelt negativ aus. Das sind die zentralen Ergebnisses des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" der Hochschule Rosenheim im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zuwanderung, demografische Veränderungen und familialer Wandel betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche und Akteure. Kindertageseinrichtungen als erste und wichtigste Bildungs- und Sozialisationsinstanzen nach den Eltern sind davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Kinderarmut, Zeitknappheit von Familien, Migration und soziale Ungleichheiten kommen hier zuallererst an und stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen gesellschaftliche Bewegungen, wie der neu erstarkte Rechtspopulismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Abwertung bis zu Rechtsextremismus. Hier muss mit verstärkter Demokratieförderung, Demokratiebildung und Partizipation entgegen gehalten werden", sagt Prof. Dr. Sabina Schutter von der Hochschule Rosenheim.

"Abstiegsängste und Ehrgeiz der Eltern bezogen auf ihre Kinder dringen direkt zu den Kitas durch, die Angst der Eltern vor dem Scheitern wächst und äußert sich als Druck auf die pädagogischen Fachkräfte. Zudem haben viele Einrichtungsleitungen Erfahrungen mit rechtsradikalen Familien. Da diese sich meist unauffällig verhalten gibt es insbesondere Unsicherheiten im pädagogischen Umgang mit deren Kindern. Mit den daraus resultierenden Anforderungen dürfen die Kitas nicht alleine gelassen werden", so Schutter weiter.

"Wir brauchen ein Kita-Programm der frühen Förderung von Demokratiebildung, Partizipation sowie eines wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt. Dabei muss es insbesondere darum gehen, auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention partizipative Prozesse sowie ein vielfalts- und vorurteilsbewusstes Miteinander in Kindertageseinrichtungen zu verankern. Dazu werden wir als Kinderrechtsorganisationen mit unseren Partnern einen Beitrag leisten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Forschungsbericht zeigt auch das mehrdimensionale Spannungsfeld auf, in dem sich die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen befinden: Die Erwartungen von Eltern mit hohen Bildungsansprüchen stehen in Spannung zu den Bildungserfordernissen von Kindern mit weniger Ressourcen. Gleichzeitig stehen die Erwartungen der Grundschulen an die abrufbaren Bildungsleistungen von Kindern im Widerspruch zu einer offenen situationsorientierten Pädagogik. In diesem doppelten Spannungsverhältnis sind Einrichtungsleitungen gefordert, den Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Konzepten treu zu bleiben. Zugleich äußern die Kita-Fachkräfte Fortbildungsbedarf im Bereich Kinderrechte, Partizipation und Umgang mit Vielfalt. Die Untersuchung hat darüber hinaus Fortbildungsbedarfe im Bereich der pädagogischen Qualität mit engen Ressourcen und im Bereich Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit identifiziert.

Der Forschungsbericht hat 94 Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Sachsen und Thüringen nach ihren Umgangsweisen mit gesellschaftlicher Vielfalt gefragt. Hierzu wurde spezifisch der Umgang mit benachteiligten Gruppen und mit Diversität untersucht. 10 qualitative Experteninterviews mit Einrichtungsleitungen wurden ergänzend dazu durchgeführt, um spezifischen und sensiblen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" sind in großen Teilen bundesweit übertragbar. Der Forschungsbericht und eine Zusammenfassung können unter www.dkhw.de/vielfalt-in-kitas heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2018

pro familia fordert Sperrzonen, damit Frauen vor den Beratungsstellen von Demonstrierenden unbehelligt bleiben

Frauen haben das Recht auf eine ergebnisoffene und anonyme Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Es muss uneingeschränkt sichergestellt sein, dass sie diese Beratung aufsuchen können, ohne bevormundet und gedemütigt zu werden. Der pro familia Bundesverband unterstützt die pro familia Beratungsstellen Frankfurt, Pforzheim, München und Wiesbaden in ihrer Forderung, dass für Demonstrationen gegen den Schwangerschaftsabbruch vor Beratungsstellen eine Sperrzone gelten muss. Nur so können Frauen unbehelligt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung wahrnehmen.

Seit Aschermittwoch demonstrieren Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung von „40daysforlife“ vor den pro familia Beratungsstellen in Frankfurt, Pforzheim und Wiesbaden. In München stehen an jedem 24. oder 25. des Monats Verfechter*innen reproduktiver Dogmen vor der Beratungsstelle. Erklärtes Ziel aller Demonstrierenden ist es, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu verhindern und die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen zu „bekehren“. Sie beeinflussen ratsuchende Frauen, Männer und Paare mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen und mit aufgestellten kleinen Kindersarg-Attrappen. Der Gang in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch wird auf diese Weise zu einem Spießrutenlauf. Diese Demonstrationen behindern Frauen, Männer und Paare in der Wahrnehmung ihres Rechts auf eine verantwortungsvolle und selbstbestimmte Familienplanung und auf Informationen und Beratung im Falle ungeplanter Schwangerschaften.

„Ungewollt schwangere Frauen werden gedemütigt und traumatisiert. Das können und wollen wir nicht hinnehmen“, betont Prof. Dr. Davina Höblich, Bundesvorsitzende von pro familia. „Unsere staatlich anerkannten Beratungsstellen haben den gesetzlichen Auftrag, die Beratung nach §219 StGB durchzuführen. Sie müssen dieser Aufgabe in Ruhe nachkommen können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass es bei der Beratung keinerlei Beeinflussung von außen geben darf. Angesichts der massiven Eingriffe ist dies nicht möglich.“

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsberatungsstellen ihren gesetzliche Auftrag erfüllen können: Frauen zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen und dabei gemäß §5 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu handeln: „Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden“.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 15.03.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte scharf. Die Vorschläge stellten eine massive Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Koalitionskompromisses zwischen Union und SPD dar, klagt der Verband. Die Hürden für den Familiennachzug drohten so hoch gelegt zu werden, dass es faktisch einer Abschaffung gleich komme. Darüber hinaus werde quasi „en passant“ der Familiennachzug für die Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde, komplett abgeschafft. Der Paritätische fordert Kabinett und Bundeskanzlerin auf, solchen Regelungen schnellstmöglich eine Absage zu erteilen.

„Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat war menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es kann nicht angehen, dass nun die Hürden so hoch geschraubt werden, dass der Familiennachzug für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter faktisch nahezu ausgeschlossen wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ganz selbstverständlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass zu uns kommende Familienangehörige in der Regel sofort von Sozialleistungen unabhängig seien und sogar Deutsch sprechen können. „Es ist ein wenig verschleierter Versuch, den Nachzugskompromiss zur Gänze auszuhebeln.“

Mit Blick auf die Begründung der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte kritisiert der Verband, es sei irreführend jemandem vorgaukeln zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier. Der Paritätische verweist darauf, dass er daher nach wie vor grundsätzlich eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte als inhuman ablehnt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.04.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt das Vorhaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den Koalitionsvertrag beim Wort zu nehmen und einen Sozialen Arbeitsmarkt für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose zu schaffen und darüber hinaus zu einer generellen Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gelangen. Der Paritätische reagiert damit auf einen Gastbeitrag von Hubertus Heil in der FAZ.

„Wir haben hunderttausende langzeitarbeitslose Menschen, die kaum noch auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Es ist höchste Zeit, dass Politik auch für diese Menschen Perspektiven schafft. Da wo der erste Arbeitsmarkt keinen Platz bereithält, braucht es passgenaue Hilfen und öffentlich geförderte gute Beschäftigung. Es ist gut, dass der Arbeitsminister das jetzt anpackt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Pläne des Bundesarbeitsministers, bei der Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes auf längerfristige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern – von privat-gewerblichen über gemeinnützigen bis hin zu kommunalen Arbeitgebern – zu setzen, markierten einen Meilenstein. Der Paritätische wirbt seit vielen Jahren für solche Beschäftigungsangebote. Die vorgesehenen vier Milliarden Euro zur Förderung entsprechender Angebote für zunächst 150.000 Langzeitarbeitslose könnten zwar nur ein Einstieg sein. Nichtsdestotrotz sei es ein ganz wichtiger Schritt nach vorn.

Positiv bewertet der Paritätische zudem die angekündigte grundsätzliche Neuausrichtung des Umgangs mit Menschen in Hartz IV. „Es wäre schön, wenn der Arbeitsminister mit dazu beiträgt dass das negative Menschenbild, das Hartz IV prägt, endlich revidiert wird“, so Schneider. Respekt und Teilhabe seien dabei grundsätzlich die richtige Richtschnur für Reformen. Konsequenterweise müssten die Regelsätze auf eine bedarfsgerechtes Niveau angehoben werden, das Teilhabe tatsächlich ermöglicht und die schikanösen Sanktionen abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 29.03.2018

Am Wochenende wird die Zeit um eine Stunde vorgestellt. Anlässlich der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung in der vergangenen Woche fragt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): Plant auch die Große Koalition mit ihrer Familienpolitik eine Zeitumstellung? Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode greift wichtige Anliegen von Alleinerziehenden wie etwa Kinderbetreuung auf, die Vereinbarungen zwischen CDU/CSU und SPD sind aber nicht weitreichend genug. Insbesondere bei der Familienförderung ist weiterhin die Zeit stehen geblieben.

Hierzu erklärt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende:
„Auch in der kommenden Legislatur gilt leider: Es hakt im Uhrwerk bei einer Förderung, die der Vielfalt der Familienformen gerecht wird. Für Alleinerziehende verpufft die Kindergelderhöhung, da diese vollständig auf den Unterhaltsvorschuss oder Hartz-IV angerechnet wird. Damit das Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut für Einelternfamilien nicht zur Luftnummer wird, darf es beim Umgangsmehrbedarf im SGB II und einer besseren Abstimmung von Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss nicht bei einer Prüfung bleiben. Hier besteht dringender Reformbedarf. Auch bei der Kinderbetreuung muss endlich ein Angebot sichergestellt werden, das tatsächlich bedarfsgerecht ist und auch Randzeiten abdeckt. Die Politik bewegt sich weiterhin in Trippelschrittchen auf ein neues Zeitalter in der Familienpolitik zu.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 23.03.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass die neue Regierung das Thema Kinderarmut auf die Agenda setzen will. „Allerdings müssen die Maßnahmen gegen Kinderarmut so gestrickt sein, dass sie bei Allein­erziehenden ankommen können. Sonst wird das Paket gegen Kinderarmut eine Luftnummer“, mahnt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Die geplanten höheren Leistungen für Familien verpuffen für viele Alleinerziehende, da sie verrechnet werden: Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhalts­vorschuss oder das Hartz IV-Geld. Der Kinderzuschlag soll als Maß­nahme gegen Kinderarmut steigen – aber solange Unterhalts­vorschuss und Unterhalt diesen mindern, wird er nicht die Armut von Alleinerziehenden und ihrer Kinder senken. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss hatte dieses Problem sogar ausgeweitet. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei Familien mit kleinen Einkommen nicht an. Alleinerziehende haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Nach neuen, realitätsge­rechteren Berechnungen liegt es sogar bei 68 Prozent.

„Unterm Strich fallen Alleinerziehende weiter durchs Raster“, bemän­gelt Erika Biehn. „Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, braucht es kurzfristig eine Reform des Kinderzuschlags. Allein­erziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kin­derzuschlag, wenn Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr angerechnet werden. Die neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen gegen Kinde­rarmut wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei“, unterstreicht Biehn.

„Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine gebührenfreie und tat­sächlich bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung weitere Schritte in diese Richtung machen möchte“, so Biehn.

Eine aktuelle Umfrage zur Wirkung des erweiterten Unterhaltsvor­schuss als PDF finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 13.03.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20.April 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bochum

Teilnahmegebühr: 15,00 €

Das Thema Fachkräftemangel ist inzwischen ein zentrales Thema in der Kinder- und Jugendhilfe.
Trotz Ausbau der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der außerfamiliären BEB droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen teilweise aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die verlässliche Öffnungszeiten benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch für die Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird.
Die zuständigen Bundesländer haben inzwischen verschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch
teilweise unter dem Fokus von Qualitätserhalt und -ausbau fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die aktuelle Situation in NRW und Bochum diskutieren.

  • Wie sieht die Situation in NRW und insbesondere in Bochum aus?
  • Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?
  • Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden diskutiert?
  • Welchen Beitrag kann die Ausbildung (Fach- und Hochschulen) leisten?
  • Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Diese und Ihre spezifischen Themen möchten wir nach einem kurzen Input mit Ihnen gemeinsam
diskutieren. Ihre Fragen und Erfahrungen sind uns wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.
Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Um Anmeldung bis spätestens 13.04.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 24.April 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Im öffentlichen Sektor gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft seit Kurzen immerhin eine Quotenregelung für Aufsichtsräte. Doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Welches Verständnis von Gleichstellung und welche Bemühungen zur Verwirklichung von Gleichstellung finden sich in unterschiedlichen Organisationen? Was sind Good-Practice Beispiele und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?

In Kooperation mit dem AWO Bundesverband lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung Sie herzlich dazu ein, diese und andere Fragen am 24. April im Rahmen einer Fachtagung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wohlfahrtsverbänden und Non-Profit-Organisationen zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:27. April 2018, 19:00 Uhr und28. April 2018, 10:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Stiftung Frauen in Europa, Heinrich-Böll-Stiftung Hessen, Frauen macht Politik, Gender- und Frauenforschungszentrumder Hessischen Hochschulen und Cornelia Goethe Centrum

Ort: Frankfurt/Main

Tagungsbeitrag:20,– Euro, ermäßigt 10,– Euro, Freitagabend Eintritt frei

Die Geschlechter- und Gleichstellungspolitiken der Europäischen Union galten einige Jahrzehnte lang als Erfolgsgeschichte. Inzwischen entwickeln sich europaweit rechtspopulistische Bewegungen, die gegen Genderpolitiken und sexuelle Selbstbestimmung mobilisieren. Erkämpfte Rechte und Praktiken, etwa im Bereich der Sexualität und Fortpflanzung, werden wieder in Frage gestellt.

Zusammen mit europäischen Expertinnen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wollen wir untersuchen, aus welchen historischen und ideologischen Quellen sich der gegenwärtige Antifeminismus speist und wie sich die Mobilmachung von RechtspopulistInnen auf Europa und die EU-Politik auswirkt.

Könnte in dieser Umbruchsituation nicht auch die Chance liegen, emanzipatorische Politik neu zu denken und zu begründen?

Die Tagung wird deutsch-englisch simultan übersetzt.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 17. Mai 2018

Veranstalter:Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ennepe-Ruhr (AWO EN)

Ort: Schwelm

Prävention im Fokus gegen Kinder- und Jugendkriminalität

Zu ihrem mittlerweile fünften Fachtag "Hinschauen, Gewalt verhindern & Opfer schützen" lädt die AWO EN am Donnerstag, 17. Mai, ins Schwelmer Ibach-Haus ein.

Hier können Sie den Flyer mit dem Programm des Fachtags als PDF herunterladen, hier das Anmeldeformular.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter:Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und Teilhabe – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Herkunft oder der Familienform, in der sie leben. In Deutschland ist aber jedes vierte Kind von Armut betroffen. Für die meisten von ihnen ist Armut ein Dauerzustand. Verzicht, Ausgrenzung und das Wissen um fehlende Chancen gehören für sie zum Alltag. Die Möglichkeit, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern, haben sie nicht.

Kinder- und Familienarmut muss endlich wirksam vermieden werden. Wir brauchen eine Abkehr vom bisherigen System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, denn das ist offensichtlich gescheitert! Es wird daher dazu eingeladen, neu zu denken, um allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu sichern. Dazuwird am 5. Juli 2018 ein neues Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche vorgestellt, das gemeinsam mit einem interdisziplinären Expertenbeirat entwickelt wurde.

Das Konzept besteht aus drei Bausteinen, die erläutert und mit Ihnen diskutieren werden sollen:

  1. einer neuen und kontinuierlichen Bedarfserhebung mit und für Kinder und Jugendliche,
  2. dem Teilhabegeld für Kinder und Jugendliche sowie
  3. einem erreichbaren, kompetenten und unbürokratischen Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort.

Ein empirischer Blick auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, neue Studienergebnisse zur Frage, ob Geldleistungen bei Kindern ankommen, Erfahrungen aus der kommunalen Arbeit und eine Podiumsdiskussion ergänzen die Vorstellung des Konzeptes.

Besonders gespannt können Sie auf die Ideen und Standpunkte des „JugendExpertenTeams“ sein, das das Konzept aus Sicht junger Menschen kritisch geprüft und kommentiert hat.

Tagungsort ist das Hotel Berlin, Berlin, Lützowplatz 17.

Die Einladung und das Programm zur Tagungfolgen Anfang Mai 2018.

Das „Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung" können Sie hier herunterladen.

Termin: 14. / 15.November 2018

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Der diesjährige Paritätische Pflegekongress nimmt alle Schwerpunktthemen in den Fokus, die durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben oder umgesetzt wurden. Der Kongress soll aufzeigen, was die Politik in der Dauerkrise tut bzw. tun muss und wie es weitergeht. Wie steht es um das Recht auf gute Pflege?

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der letzten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege insbesondere zu folgenden Schwerpunkten thematisiert:

  • Pflegekosten und die Gestaltung der Pflegeversicherung – Rationierung und Rationalisierung oder Evolution des Leistungsrechts?
  • Sozialraumgestaltung, Altenhilfe und Pflege – Die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege.
  • Wie weiter mit dem Personal? Fachkraftquote, Personalmix, Personalbemessungsinstrument und Co.
  • Die neue Pflege: Stärkung der Fachlichkeit durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung.
  • Satellitenthemen in der Pflege: Entsäulung und neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung.

Das Programm bietet daneben zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:

  • Qualitätsprüfung und -darstellung: Die Einführung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität und die Abschaffung der Pflegenoten im stationären Bereich in 2019.
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege: Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflege.

Der Paritätische Pflegekongress richtet sich an Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände und Politik. Die Veranstaltung wird im Tagungswerk Jerusalemkirche in der Lindenstraße 85 in 10969 Berlin-Kreuzberg stattfinden.

Das Programm und die konkrete Anmeldemöglichkeitfolgen im April. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Lisa Schmidt und Herr Thorsten Mittag unter altenhilfe@paritaet.org gerne zur Verfügung.

AUS DEM ZFF

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern den Paragraphen §219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Paragraph §219a StGB stellt „die Werbung“ über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und wird zunehmend genutzt, um gegen Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen vorzugehen. Wer öffentlich oder in Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche informiert, kann angezeigt und mit Bußgeldern belegt werden. Inzwischen hat die Debatte den Bundestag erreicht, einige Fraktionen haben Anträge zur Aufhebung von Paragraf 219a gestellt.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt:

„Auf Basis ihrer Grundsätze geht die AWO vom Recht auf Selbstbestimmung der Frau aus. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Dazu gehört neben dem Recht auf umfassende Informationen, das Recht auf eine freie Arztwahl. Die AWO sorgt in zahlreichen Schwangerschaftsberatungsstellen für eine Beratung, die den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Frau entspricht. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind keinesfalls als Werbung sondern als eine sachliche und neutrale Informationsweitergabe zu verstehen. Nur diese ermöglicht es den Frauen, in einer solchen Krisensituation, aufgeklärt und eigenverantwortlich zu entscheiden. Deshalb fordern wir die Regierungskoalition zum Handeln im Sinne der betroffenen Frauen auf. Die aktuelle Situation ist unhaltbar.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Alle Frauen haben das Recht, frei und selbstbestimmt die Entscheidung für oder gegen die Gründung einer Familie zu treffen. Das Gesetz § 219a StGB eröffnet jedoch eine völlig widersprüchliche Rechtslage. Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch weder befugt darauf hinzuweisen noch darüber zu informieren. Wir fordern die Abgeordneten im Bundestag dazu auf, klare Verhältnisse für Ärzt*innen, Beratungsstellen und Frauen in diesem Land zu schaffen und den veralteten Paragraphen 219a StGB endlich abzuschaffen. Nur eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.03.2018

AKTUELLES

Dein Ring tut Gutes

Scheidungsringe für Kinder ist eine Spendenkampagne, die Menschen dazu bewegen möchte, ihre abgelegten und in Schubladen schlummernden Eheringe, Verlobungsringe oder anderen Schmuck für Trennungskinder – oder wie wir lieber sagen für Kinder mit zwei Elternhäusern – zu spenden. Viele Kinder in Deutschland leben nach der Scheidung oder Trennung der Eltern oft hunderte Kilometer von einem Elternteil entfernt. Längst nicht jeder Vater und jede Mutter kann sich die Fahrt- und Übernachtungskosten leisten, die mit der räumlichen Distanz verbunden sind. Oft verfügen die Eltern auch nicht über ein unterstützendes Netzwerk von Familie und Freunden am Wohnort des Kindes. Genau hier setzt Deine Spende für Kinder an!

Der Erlös Deines gespendeten Rings oder Schmuckstücks kommt unserem von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgezeichneten Besuchsprogramm Mein Papa kommt zugute. Mit Mein Papa kommt bewahren wir die Eltern-Kind-Bindung, indem wir bundesweit getrennt lebenden Vätern und Müttern kostenfreie Übernachtungen und kinderfreundliche Umgangsorte am Wohnort des Kindes vermitteln. Und wir stärken in dieser herausfordernden Zeit die Eltern mit einer individuellen pädagogischen Elternbegleitung zu praktischen Themen rund um den Umgang aus der Ferne und vor Ort.

Mit Sicherheit verbunden

Mein Papa kommt ist eine Initiative der gemeinnützigen Flechtwerk 2+1 gGmbH. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Kinder eine für ihr Leben bedeutsame und innige Beziehung zu ihren beiden Eltern aufbauen können, unabhängig von der geografischen Distanz und vom Kontostand der Eltern. Denn eine gute Bindungserfahrung ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung anderer sozialer Kompetenzen im Laufe eines Lebens.

Wir geben Deinem abgelegten Schmuck eine neue Bestimmung damit noch mehr Scheidungskinder sagen können: „Weißt Du was? Mein Papa / Meine Mama kommt.“

Weitere Informationen findest du hier.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „VielFam. Doing family und doing reproduction in vielfältigen Familen“ an der Humboldt-Universität zu Berlin werden vielfältige Familienkonstellationen untersucht. Was eine Familie ist und wie sie zustande kommt, sind zentrale Fragen, mit denen sichdas Projekt beschäftigt. Dazu sollen lesbisch, bi, schwul, trans*, queer Familien zum Thema Kinder, Elternschaft und Familienleben interviewt werden- egal, ob alleine, als Paar, Co-Parenting oder Mehrelternkonstellation, egal, ob bereits Kinder da sind oder (weitere) geplant sind.

Die Daten der Teilnehmenden werden streng vertraulich behandelt. Alle Hinweise auf persönliche Informationen werden so verändert, dass die Identität der Interviewten vollständig anonym bleibt.

Wenn Sie selbst Interesse an einem Interview haben oder Kontakte zu passenden Familien vermitteln können oder den Aufruf an entsprechende Personen weiterleiten, freuensich die Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiterüber Ihre Unterstützung.

Für weitere Informationen und Fragen steht man sehr gern zur Verfügung.

Kontakt:
Dr. Almut Peukert/Julia Teschlade, M.A.
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Sozialwissenschaften
vielfamilie-sowi@hu-berlin.de
Tel: 0170 – 50 19 32 9
https://www.projekte.hu-berlin.de/de/ambivalente-anerkennung

Mittlerweile sind weitere Publikationen zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung verfügbar.

Wie es um die Gleichstellung in Deutschland steht, was erreicht wurde und was noch zu tun ist – eine neue Broschüre des BMFSFJ fasst die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zusammen. Sie können sie hier herunterladen (PDF 2 MB). Diese Zusammenfassung ist auch in Englisch und Französisch verfügbar.

Das Veranstaltungsset zum Zweiten Gleichstellungsbericht ist jetzt online. Hier erhalten Sie Materialien für die einfache Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen.

Strategien und Handlungsempfehlungen vom Vernetzungstreffen in Mannheim

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Diezweite Broschüre des Projektsdokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim zweiten Vernetzungstreffen in Mannheim entwickelt wurden.

Mit

  • Eine europäische Herausforderung für Akzeptanz?“ (Nina Horaczek, Chefreporterin des Falter, Wien)
  • „Islamfeindlichkeit, Homophobie und Rechtspopulismus“ (Danijel Cubelic, Universität Heidelberg)
  • „Die Familie als sogenannte Keimzelle der Gesellschaft. Fundamental-christliche und neurechte Agitationen gegen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ (Tanja Gäbelein, freie Referentin)

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.03.2018

Die Studie "Kinderbetreuung über Nacht" wurde nun veröffentlicht.

Sie ist in der Study-Reihe bei der Hans-Böckler-Stiftung erschienen und unter folgendem Link als kostenloses E-Book zu finden: https://www.boeckler.de/5248.htm?produkt=HBS-006836&chunk=1&jahr=

Quelle: Information SowiTra – Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer vom 04.04.2018

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse in Deutschland. Sie liefert Informationen über die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation, die Konsumausgaben, die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie die Wohnsituation der privaten Haushalte.

Seit Januar 2018 führen bundesweit bereits viele tausend Haushalte für drei Monate ein Haushaltsbuch. Dadurch verschaffen sie sich einen guten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und sind zugleich Teil einer unverzichtbaren Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Um ein realistisches Bild über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen, brauchen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch weiterhin Ihre Unterstützung.

Es wird insbesondere um die Mithilfe von weiteren

  • Paarhaushalten mit Kindern
  • Alleinerziehendenhaushalten
  • Mehrgenerationenhaushalten
  • Haushalten von Selbstständigen oder Landwirten
  • Haushalten von Arbeitern
  • Haushalten von Nichterwerbstätigen (ausgenommen Rentnern/Pensionären)
  • Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1 700 Euro

gebeten.

Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Geldprämie.

Mitmachen!? So geht’s!

Sie möchten teilnehmen? Dann füllen Sie einfach das Teilnahmeformular Ihres Bundeslandes aus. Aus allen Anmeldungen wird eine repräsentative Stichprobe gezogenund somit die Teilnehmer­innen und Teilnehmer der EVS2018 ausgewählt. Ihr Statistisches Landesamt kontaktiert und informiert Sie zeitnah zu Einzelheiten und zum Ablauf der Erhebung. Muster der verschiedenen Erhebungsbogen stehen zur Ansicht zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Landesämter sind für Sie während der gesamten Erhebung stets per Telefon oder E-Mail ansprechbar und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 5 2018

SCHWERPUNKT: Welttag für soziale Gerechtigkeit

Am Welttag für soziale Gerechtigkeit macht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. Etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche gelten derzeit als arm oder armutsgefährdet, das ist mehr als jedes fünfte Kind. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde damit Schluss machen. Neu angepasst hat das Bündnis seine Zahlen für 2018: 619 Euro braucht ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen.

Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt, die traurige Realität zeigt jedoch: Bei den von Armut betroffenen Familien kommt vom Flickenteppich staatlicher Fördermaßnahmen meist nicht genügend an. Zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend ist die Familienförderung in Deutschland. Und Kinderarmut setzt sich fort: Wer als Kind finanziellen Mangel leidet, hat auch später im Leben oft die schlechteren Chancen.

„Kinderarmut gehört jeden Tag auf die Agenda“, fordert deshalb Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. Aktuell sind über 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen, seit Jahren mit steigender Tendenz. Das sei für Kinder jeden Tag spürbar. „Zum Beispiel, wenn das Geld für die nötigsten Lernmaterialien in der Schule nicht reicht oder Kinder sich von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden zurückziehen, weil sie für vieles kein Geld haben. Das beschämt und entmutigt“, so Hilgers weiter.

Angesichts zuletzt ermutigender Signale aus der Politik, Kinderarmut zum Thema zu machen, fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und unbürokratischere Auszahlung des Kinderzuschlags, der zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums abdecken soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Das Grundproblem in der Familienförderung bleibe jedoch unangetastet: der Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinder aus wohlhabenden Familien stärker fördert als arme Kinder. Gleichzeitig stünden sich das magere Bildungs- und Teilhabepaket und der großzügige Steuerfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung gegenüber. „Wir müssen daher endlich die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir brauchen eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro“, fordert Reckmann. Damit würde eine Vielzahl bisheriger Leistungen zusammengefasst und je nach Höhe des Einkommens der Eltern bis auf etwa 300 Euro im Monat abgeschmolzen.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.02.2018

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018

Der AWO Bundesverband legt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine fachliche Stellungnahme vor. Darin finden einige Aspekte durchaus eine positiv Bewertung, gleichwohl auch noch Nachholbedarf identifiziert wurde. „In einem Land mit derart viel Kapital und Reichtum darf es keine Armut, keine Benachteiligungen und keine Ausgrenzung geben. Wir begrüßen deshalb, dass es sich die Koalitionäre zum Ziel gesetzt haben, den Wohlstand bei allen Menschen ankommen zu lassen. Oberstes Ziel der neuen Bundesregierung muss der Kampf gegen die soziale Ungleichheit und Armut sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Erforderlich dafür sei ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, sowie ausreichender und bezahlbarer Wohnraum und eine gerechte und transparente Förderung der Familien.

Trotz der erfolgreichen deutschen Wirtschaft sind gesellschaftliche Entwicklungen auszumachen, wie etwa der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung, die zahlreiche, neue Verteilungsfragen aufwerfen. „Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss auch durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kapitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer begegnet werden“, erklärt Wolfgang Stadler.

Der Freien Wohlfahrtspflege kommt bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Überwindung der Spaltung in unserem Land eine zentrale Rolle zu. So hat die Freie Wohlfahrtspflege in der 18. Legislaturperiode mit über 2,5 Millionen Engagierten und über 1,6 Millionen Hauptamtlichen einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft geleistet. Gemeinsam mit neu gegründeten Initiativen hat sie ein langfristiges Ankommen der über 1,6 Millionen Geflüchteten in dieser Zeit ermöglicht. „Die AWO begrüßt ausdrücklich das hervorgehobene Ziel der Koalitionspartner einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“ zu organisieren. Klar ist aber auch, dass dabei wie in der Vergangenheit die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren verlässlichen Strukturen, ihren Diensten und Engagierten ein verlässlicher Partner sein muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit, armen Familien und Kindern in Deutschland bestehende Leistungen der Armutsprävention besser zugänglich zu machen. Dafür sollte der Bundestag baldmöglichst ein Bundeskinderteilhabegesetz auf den Weg bringen, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe erhalten. Ziel ist dabei insbesondere, Bildung und soziale Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Familien und Kinder zu garantieren.

„Wir brauchen beispielsweise bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die derzeit nur unzureichend bei den Kindern ankommen, eine wesentlich erleichterte Antragstellung, und die am besten dort, wo sich Kinder und Jugendliche ohnehin regelmäßig aufhalten, also in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es wäre gut, wenn zukünftig nur noch ein Globalantrag gestellt werden müsste, und die Leistungen dann über die jeweiligen Institutionen abgerechnet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wünschenswert wäre auch eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen. Bisher geht der Kinderzuschlag aufgrund seiner komplizierten Beantragungs- und Anrechnungsmechanismen an vielen Anspruchsberechtigten vorbei. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Hofmann weiter.

Um Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger von Rechten und somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, könnte mit einem Bundeskinderteilhabegesetz auch ein eigenständiges Antragsrecht für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Über dieses sollte sichergestellt werden, dass Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Zudem könnte so die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Leistungsempfängerinnen und -empfänger gestärkt werden. Ein Bundeskinderteilhabegesetz sollte zudem in den Kommunen ein verbindliches Netzwerk nach dem Beispiel des Bundeskinderschutzgesetzes schaffen, in denen alle Akteure im Kontext der Förderung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, um die Bedarfe vor Ort zu ermitteln, die Angebote weiterzuentwickeln sowie die Information über existierende Leistungen zu verbreiten.

Zu den Möglichkeiten und Wirkungen eines Bundeskinderteilhabegesetzes hat das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung die gemeinsame Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ herausgegeben. Diese steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2018

An vielen Menschen geht der in Deutschland erwirtschaftete Reichtum vorbei. 16 Millionen Menschen sind von Armut bedroht, darunter viele Ältere: 350.000 Rentner müssen in Suppenküchen essen und sich bei den Tafeln kostenlos mit Lebensmitteln versorgen. Über zwei Millionen Kinder leben dauerhaft in armen Verhältnissen.

„Die deutsche Gesellschaft ist sozial gespalten“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Wir brauchen eine Politik, die die soziale Spaltung im Land als Problem wahrnimmt und entschlossen dagegen vorgeht. Im Mittelpunkt der Politik und ihres Handelns muss wieder die soziale Gerechtigkeit stehen.“

Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass sich die Politik um die Bedarfe und Themen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und ihr Handeln daran ausrichtet. Um verschiedenen sozialen Gruppen zu helfen, müssen unterschiedliche sozialpolitische Maßnahmen aufgelegt werden. „Um Arbeitnehmer zu unterstützen, sollte die Politik den Niedriglohnsektor eindämmen. Der VdK fordert die Einschränkung von Leiharbeit, von Befristungen und Minijobs sowie einen Mindestlohn von 12 Euro“, so Ulrike Mascher.

Um Altersarmut einzudämmen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist im Koalitionsvertrag eine Grundrente geplant. Dabei dürfen die Einstiegshürden nicht zu hoch sein und Zeiten der Arbeitslosigkeiten sollten berücksichtigt werden. Wenn Menschen im Berufsleben krank werden und nicht mehr arbeiten können, sollten sie dennoch ein gutes Auskommen haben. „Erwerbsminderung darf nicht zur Armutsfalle werden“, sagt Ulrike Mascher. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen bei Neu- und Bestandsrenten entfallen.“

Zum Thema soziale Gerechtigkeit gehört dem Sozialverband VdK nach aber auch, Fragen nach einer gerechten Verteilung von Reichtum und finanziellen Ressourcen zu stellen. Aktuell gehören den oberen zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des Vermögens. Um hier zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu kommen, fordert der Sozialverband VdK, den Steuersatz für Spitzenverdiener anzuheben und die Vermögenssteuer in zeitgemäßer Form wieder einzuführen. „Die Politik sollte auch die Steuern auf Erbschaften und Schenkungen anheben“, sagt Ulrike Mascher.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 20.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Tag und Nacht im Einsatz für gewaltbetroffene Frauen – über 143.000 Beratungen zwischen 2013 und Ende 2017

Morgen (Dienstag, 6. März 2018) wird das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ fünf Jahre alt. Über 143.000-mal haben sich zwischen März 2013 und Ende 2017 Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener, Fachkräfte, die Informationen benötigen.

Seit März 2013 sind qualifizierte Beraterinnen an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de erreichbar – kostenlos, vertraulich und zu allen Formen von Gewalt. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist damit das einzige bundesweite und anonyme Angebot, das Betroffenen zu jeder Zeit zur Seite steht. Am häufigsten wurde in den vergangenen fünf Jahren zu Fällen häuslicher Gewalt/ Gewalt in Partnerschaften und sexualisierter Gewalt beraten.

„Das Hilfetelefon macht Mut und weist Wege aus der Gewalt. Es ist die Anlaufstelle, die bei Gewalt schnell, sensibel und kompetent Rat und Unterstützung anbietet. Die Bilanz nach fünf Jahren ist sehr positiv und zeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist. Von Jahr zu Jahr melden sich mehr betroffene Frauen und ihnen nahestehende Personen, um Hilfe zu finden“, sagt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Das Hilfetelefon ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Unterstützungssystems in Deutschland geworden.“

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit dem Hilfetelefon Betroffenen und ihren Angehörigen auch in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden eine qualifizierte Erst- und Krisenberatung bieten können“, sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Helga Roesgen. 38 Prozent der Beratungsgespräche fanden zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens statt.

Auch als zentrale Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen, die nur wenig oder kein Deutsch sprechen, konnte sich das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ etablieren. Insgesamt wurden zwischen 2013 und Ende 2017 rund 5.500-mal Dolmetscherinnen für inzwischen 17 Fremdsprachen zu den Telefonaten hinzugeschaltet. Am häufigsten wurde auf Arabisch, Russisch und Türkisch beraten.

Im Zeitraum von März 2013 bis Ende 2017 wurden rund 69.000 hilfe- und schutzsuchende Personen an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt, am häufigsten an Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen (über 37.000-mal) und Frauenhäuser (rund 18.000-mal).

Noch immer gibt es in Deutschland ein hohes Ausmaß an Gewalt gegen Frauen. Nach der Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016 nahm die Anzahl gemeldeter Fälle weiter zu: Knapp 109.000 Frauen waren laut polizeilicher Registrierung Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking durch ihre Partner. Das Dunkelfeld ist erheblich größer.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nahm am 06. März 2013 seine Arbeit auf. Es ist deutschlandweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten von Gewalt betroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Den Jahresbericht zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zum heutigen Equal Care Day erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

„Menschen, die in Care-Berufen wie Pflege oder Kinderbetreuung arbeiten, legen das Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Verantwortung ist groß, das Gehalt dafür zu gering und die Arbeitsbedingungen sind oft schlecht. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen verbessern, damit Care-Berufe attraktiver werden.

Mit rund 80 Prozent Frauenanteil in diesen Berufen wird deutlich: Die Aufwertung von Care-Arbeit ist auch eine Frage von Gleichstellung. Das zeigt sich besonders im Pflegebereich: Nicht nur im privaten Bereich übernehmen viel mehr Frauen die pflegerische Betreuung ihrer Angehörigen. Auch im professionellen Bereich arbeiten über 80 Prozent Frauen, und das überwiegend in Teilzeit, oft schlecht bezahlt trotz großer Verantwortung. Hier stehen wir vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, für jedes Alter und alle Geschlechter.

Dafür müssen wir zunächst den Personalmangel beheben, um die enorme Arbeitsbelastung der Pflegekräfte anzugehen und eine gute Versorgung sicherzustellen. Wir fordern mit unseren grünen Sofortprogrammen je 25.000 zusätzliche Pflegefachkraftstellen in der Altenpflege und im Krankenhaus. Zudem brauchen wir schnell ein Personalbemessungsinstrument, das die Zahl des Pflegepersonals bedarfsgerecht und verbindlich festlegt. Um die Arbeit der Pflegekräfte aufzuwerten, setzen wir uns auch für einen verbindlichen Tarifvertrag ein, für ein durchlässigeres Aus- und Weiterbildungssystem und mehr Mitspracherechte der Pflegekräfte im Pflege- und Gesundheitssystem. Damit sorgen wir für gute und attraktive Arbeitsbedingungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2018

Zum Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung erklärt Beate Müller-Gemmeke MdB:

„Der Mindestlohn ist zu niedrig und muss deutlich steigen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In nahezu allen europäischen Ländern ist der Mindestlohn stärker gestiegen, als in Deutschland. Das ist bitter für die Beschäftigten, die davon betroffen sind. Der Bericht zeigt auch, dass der deutsche Mindestlohn gemessen am allgemeinen Lohnniveau in Deutschland niedrig ist und es deutliche Spielräume für Mindestlohnerhöhungen gibt. Und diese Spielräume müssen endlich genutzt werden.

Der Grund für das niedrige Niveau beim Mindestlohn liegt vor allem an der Festschreibung, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung orientieren soll. Das ist zu wenig. Der Mindestlohn muss deutlich stärker steigen. Nur dann kann der Mindestlohn gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Armut garantieren.

Die nächste Bundesregierung darf diese Fakten nicht weiter ignorieren. Sie muss die Mindestlohnkommission stärken und die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft aufwerten. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission müssen endlich verändert werden, damit der Mindestlohn tatsächlich stärker und schneller steigen kann. Ziel muss sein, dass der Mindestlohn vor Armut schützt.“

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Den Antrag „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2018

Anlässlich der neuen Ergebnisse von Eurostat, wonach Deutschland die höchsten Armutszahlen bei Arbeitslosigkeit in der EU hat, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Erwerbslose Personen in Deutschland sind im europaweiten Vergleich die am stärksten von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppe.

Laut neuer Zahlen von Eurostat beläuft sich die Armutsrisikoquote arbeitsloser Menschen bei über 70 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Europäischen Land. Dies ist ein trauriger Beleg für die Unzulänglichkeiten unseres Sozialleistungssystems mit Blick auf den Schutz vor Armut.

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II müssen armutsfest gestaltet sein, so dass sie bei Arbeitslosigkeit vor Armut schützen. Wir müssen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung für alle Menschen verbessern, auch für Kurzzeitbeschäftigte, Selbstständige und anderweitig nicht Abgesicherte. Darüber hinaus muss der Regelsatz der Grundsicherung erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Nur so kann das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung gewährleistet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2018

„Offenbar fehlt auch im Bundesrat der politische Wille, menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Länderkammer das flüchtlings- und familienfeindliche Gesetz der Großen Koalition in spe einfach durchgewinkt hat. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute erfolgte Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Jelpke weiter: „Die nun beschlossene Regelung verstößt besonders gegen die Rechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch ein vom deutschen Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Kinder dürfen nicht jahrelang von ihren Eltern getrennt werden – schon gar nicht, wenn dies allein dazu dient, den Forderungen rechter Hardliner nach einer Begrenzung der Einwanderung nachzukommen. Ich sage noch einmal deutlich: Flüchtlings- und Kinderrechte dürfen nicht einer willkürlich festgelegten Obergrenze geopfert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.03.2018

„Es ist längst überfällig, den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an diesem Donnerstag.

Möhring weiter: „Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Das ist absurd.

Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich so umfassend wie möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen und Ärzte zu informieren. Diese dürfen für diesen Eingriff und für das Bereitstellen von Informationen nicht kriminalisiert werden. Diese Forderung stößt auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. So hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel innerhalb kürzester Zeit 160.000 Unterschriften für die Sicherstellung des Informationsrechts für Frauen gesammelt.

Auch wenn die SPD in der morgigen ersten Lesung keinen eigenen Gesetzesantrag einbringt, gehe ich davon aus, dass sie sich nicht der ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen wird. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Grünen und der FDP zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden, an deren Ende die Abschaffung dieses überalterten Paragraphen steht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.02.2018

„Ein Baukindergeld ist der falsche Weg. Es ist keine Familienförderung, sondern eine indirekte Subvention der Bauwirtschaft“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen gemeinsamen Erklärung des Eigentümerverbands Haus und Grund und des Deutschen Mieterbunds (DMB) zum Baukindergeld.

Lay weiter: „Die Kritik des DMB und von Haus und Grund ist völlig berechtigt. Das von der Großen Koalition angekündigte Baukindergeld ist reine Symbolpolitik. Mit 1.200 Euro Förderung pro Jahr lassen sich weder rapide steigende Grundstückspreise kompensieren, noch ändert es etwas an der Tatsache, dass es den meisten Mittelschichtsfamilien angesichts der Mietenexplosion kaum möglich ist, Geld für den Eigenheimbau anzusparen.

Wer heute von Mieterhöhungen und Verdrängung bedroht ist, wird sich auch mit dem Baukindergeld keine Eigentumswohnung leisten können. Das Baukindergeld taugt bestenfalls als Subventionsprogramm für die Bauwirtschaft. Notwendig sind eine bessere Förderung von Familien, ein Stopp der Mietenexplosion und ein Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, damit es mehr bezahlbaren Wohnraum gibt. All das ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD leider nicht vorgesehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.02.2018

Bildinformationen öff„Verfassungsauftrag zu Gleichstellung erfüllen – Frauenanteil im Deutschen Bundestag erhöhen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/962), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind Frauen „in politischen Ämtern und Mandaten noch immer dramatisch unterrepräsentiert“. Mit 30,9 Prozent ist der Anteil weiblicher Mandatsträgerinnen im aktuellen Bundestag so niedrig wie zuletzt 1998.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass das Grundgesetz seit 1994 nicht mehr nur eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts verbiete, sondern mit Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 „die reale Verwirklichung der Gleichstellung“ verlange. Damit erteile das Grundgesetz dem Staat und seinen Organen den Verfassungsauftrag, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“. Auch stünden die Parteien in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Frauen für eine aktive Mitarbeit auf allen Ebenen zu gewinnen.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag seine Absicht bekunden, „im Rahmen der für die 19. Legislaturperiode geplanten Wahlrechtsreform die dringend erforderliche Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch eine gesetzliche Regelung zur Steigerung des Frauenanteils in Wahlmandaten zu berücksichtigen“. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, „auf eine Steigerung des Anteils von Frauen in Wahlämtern hinzuwirken“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 28.02.2018

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist noch immer sehr niedrig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. So lag der Anteil in den Vorständen und Geschäftsführungen von 65 Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung Ende 2017 bei lediglich 17,3 Prozent und damit sogar unter dem Wert von 18,2 Prozent im Jahr 2015. Leicht gestiegen ist hingegen der Frauenanteil in den Verwaltungs- beziehungsweise Aufsichtsräten dieser Unternehmen. Er stieg von 27,3 im Jahr 2015 auf 30,2 Prozent im Jahr 2017. Deutlich höher hingegen ist der Frauenanteil nach Regierungsangaben in den wesentlichen Gremien mit Bundesbeteiligung. Er lag Ende 2017 bei 42,4 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 27.02.2018

Das zweijährige Modellprojekt „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor häuslicher Gewalt“ wird durch das Bundesfamilienministerium in den Jahren 2017 bis 2019 mit insgesamt 329.000 Euro gefördert. Die fünf teilnehmenden Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachen-Anhalt und Sachsen bringen die restliche Finanzierung auf. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/554) mit. Alle 16 Länder seien eingeladen gewesen, an der Projektkonzeption mitzuwirken und Projektanträge einzureichen. Entscheidend bei der Auswahl der Projektanträge sei es gewesen, welcher „innovativen Ansatz“ gewählt wurde. Zudem sei auf einen breiten Mix aus unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen und auf regional unterschiedlich geprägte Standorte geachtet worden. Ziel des Modellprojektes sei es, Instrumente zu entwickeln und zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem besser an den Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Frauen ausrichten können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 100 vom 27.02.2018

Studie des DIW Berlin untersucht Zusammenhang zwischen AfD-Zweitstimmenergebnis und verschiedenen ökonomischen und soziodemografischen Variablen auf Wahlkreisebene – In Westdeutschland war die AfD in Wahlkreisen stark, in denen die Einkommen niedrig sind und viele Beschäftigte in der Industrie arbeiten – Im Osten in Wahlkreisen mit hohem Anteil an Älteren und mit hoher Dichte von Handwerksbetrieben

DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Ko-Autoren Christian Franz und Alexander Kritikos haben untersucht, wie das Wahlergebnis der Alternative für Deutschland (AfD) bei der letzten Bundestagswahl mit sieben ökonomischen und soziodemografischen Strukturvariablen der Wahlkreise im Zusammenhang steht. Bestimmte Merkmale, zum Beispiel die Arbeitslosenquote oder der Anteil an nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, scheinen hierbei kaum eine Rolle zu spielen. Für andere Faktoren ergeben sich positive Korrelationen, das heißt, dass in Wahlkreisen, in denen die AfD stark war, diese Merkmale besonders ausgeprägt sind. Die Muster unterscheiden sich dabei zwischen West- und Ostdeutschland.

„Im Westen ist die AfD in Wahlkreisen stark, in denen das verfügbare Haushaltseinkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt und der Anteil an Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe überproportional hoch ist. Im Osten schneidet die AfD in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen über 60 Jahren sowie in Regionen mit einer hohen Dichte an Handwerksbetrieben gut ab“, fasst Alexander Kritikos die Hauptergebnisse zusammen. Die Dichte der Handwerksbetriebe gibt Hinweise auf die Wirtschaftsstruktur eines Wahlkreises sowie auf seine Besiedlung: Landstriche mit anteilig überproportional vielen Handwerksbetrieben sind tendenziell dünner besiedelt. Demnach fährt die AfD besonders gute Ergebnisse in dünn besiedelten und überalterten Wahlkreisen ein.

Die Studie zeigt somit, dass monokausale Erklärungen für den Erfolg der AfD zu kurz greifen. „Die AfD ist eben nicht die Partei der Arbeitslosen, der Einkommensschwachen oder der Ostdeutschen, die Realität ist vielschichtiger“, so Christian Franz. „ Je nachdem, ob man West- oder Ostdeutschland betrachtet, scheinen andere Faktoren am Werk zu sein.“ Gleichzeitig betont er: „Unsere Untersuchung hat sich mit Strukturen und nicht mit individuellen Wahlentscheidungen und ihren Motivationen befasst.“

In einigen Wahlkreisen sind die untersuchten Faktoren weniger in der Lage, das AfD-Ergebnis abzubilden. Insbesondere in östlichen Grenzregionen in Sachsen und Bayern unterschätzt das Modell die Zustimmungsraten für die AfD. Die Autoren haben als zusätzliche Variable das Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl 2013 herangezogen, um diese Ausreißer in den AfD-Zweitstimmenergebnissen abzubilden. Tatsächlich besteht ein bedingt positiver Zusammenhang zwischen dem Zuspruch für die NPD vor vier Jahren und höheren Stimmanteilen für die AfD im Jahr 2017. Diese Korrelation ist für den Osten Deutschlands ausgeprägter als für den Westen.

„Wenn bestimmte strukturelle Merkmale besonders ausgeprägt sind, schwindet wohl der Rückhalt für etablierte Parteien und steigt offensichtlich der Zuspruch für die rechtspopulistische Partei AfD: niedrige Einkommen, ein starkes Gewicht der Industrie – hier könnte auch die Angst vor Jobverlusten durch Automatisierung und Digitalisierung eine Rolle spielen -, und eine überalterte Bevölkerung in dünn besiedelten Regionen“, schlussfolgert Marcel Fratzscher. „Gerade auf diese Landstriche im Osten der Republik, in denen viele Ältere leben und aus denen die Jüngeren wegziehen, muss die Politik ihr Augenmerk richten: Die soziale Teilhabe muss verbessert und mehr Gewicht auf öffentliche Investitionen gelegt werden, so dass die Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt und diese Regionen wieder lebenswerter werden.“

Zu den Daten und zur Methode

Die Studie basiert auf einer multivariaten Regressionsanalyse. Herangezogen wurden sieben Variablen, die jeweils auf Ebene der einzelnen Wahlkreise verfügbar sind: (1) das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen, (2) die Arbeitslosenquote, (3) der Anteil der Beschäftigten, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, (4) die Dichte an Handwerksbetrieben, gemessen an der Anzahl der Handwerksunternehmen pro 1.000 EinwohnerInnen, als Indikator für eine mehr oder weniger kleinteilige Wirtschaft und für die Besiedlungsdichte des Wahlkreises (5) der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, (6) der Anteil der Bevölkerung mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft (die Daten stammen allerdings hierbei aus dem Jahr 2015, und es haben in bestimmten Wahlkreisen seitdem erhebliche Änderungen stattgefunden), (7) die Abiturientenquote, als Indikator für den Bildungsgrad im Wahlkreis. Quelle für diese auf Wahlkreisebene aggregierten Daten ist der Bundeswahlleiter.

Berlin wurde aus der Analyse ausgeschlossen, da die Stadt aus 12 teils sehr unterschiedlichen Wahlkreisen besteht, die Daten aber nur für die ganze Stadt verfügbar waren.

DIW Wochenbericht 8/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 21.02.2018

„Gleichstellung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Allerdings ist sie nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend – dabei stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Der Geltungsbereich könnte und sollte deshalb schrittweise ausgeweitet werden. Wie das gehen kann, zeigt Marion Weckes, Expertin für Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung: In zwei Schritten könnte die Quote von etwas über 100 auf rund 2250 Firmen ausgedehnt werden (siehe auch die Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2018).

Seit 2016 gilt die Geschlechterquote: 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, müssen weiblich besetzt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass alle die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Aufsichtsräten leer bleiben müssen“, sagt die Ökonomin Weckes. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien“, so Weckes. Der Geltungsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierten Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur den börsennotierten Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung übertragen werden könne. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.

Weckes plädiert dafür, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen und das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen. Denkbar wäre, dass in einem ersten Schritt alle deutschen „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften verpflichtet werden. Damit würde die Frauenquote für alle diejenigen Unternehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr 2017 waren das 561 Unternehmen. Die Liste der „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Bei Firmen auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstattung in einem gesonderten Verfahren geprüft – eine Lehre aus Skandalen in den USA zu Beginn des Jahrtausends.

Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) zu übertragen, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2250 Unternehmen gelten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2018

Studie: Viele Unternehmen nicht fit für die Arbeit 4.0

Für die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels sind viele Unternehmen in Deutschland schlecht gerüstet. In jeweils rund 70 Prozent der größeren Betriebe werden großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterqualifizierung als Probleme wahrgenommen, die Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Beschäftigten gefährden können. Es hapert vor allem an einer ausreichenden Personalstärke, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, und im Gesundheitsschutz. 76 Prozent der Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgesehen durch. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Basis ist eine Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten.

Um einen Betrieb fit für die „Arbeit 4.0“ zu machen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schließlich sind Motivation und Eigenverantwortung immer wichtiger, wenn die Arbeitsaufgaben komplexer werden. Und gesunde Beschäftigte sind doppelt wichtig, wenn das Fachkräfteangebot schrumpft. Doch große Teile der deutschen Wirtschaft sind in dieser Hinsicht noch nicht auf der Höhe der Zeit, zeigt die WSI-Betriebsrätebefragung.

Dabei stehen Beschäftigte den Daten zufolge, die auf Interviews mit mehr als 2000 Betriebsräten im Jahr 2016 beruhen, der Digitalisierung durchaus offen gegenüber: Zwei Fünftel der befragten Arbeitnehmervertreter verbinden die neuen Technologien mit positiven Auswirkungen. 38 Prozent sind der Meinung, dass Beschäftigte mehr Möglichkeiten haben, eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Chancen, die der digitale Wandel im Hinblick auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet, bleiben allerdings zum Teil ungenutzt: Nur 13 Prozent der Betriebe erlauben ihren Beschäftigten beispielsweise, zu Hause zu arbeiten. Allenfalls im IT-Sektor scheint sich das Homeoffice durchzusetzen, ein allgemeiner Trend in diese Richtung sei aber nicht zu erkennen, so Ahlers.

In manchen Branchen dominiert der Studie zufolge eine dezidiert kritische Sicht auf die Folgen der Digitalisierung. Bei den Banken und Versicherungen etwa befürchtet jeder dritte Betriebsrat negative Auswirkungen wie zunehmende Rationalisierung, Standardisierung und Leistungskontrolle. Tatsächlich seien weite Teile der digitalen Arbeitswelt bislang kaum reguliert und böten wenig Schutz vor Überwachung und Datenmissbrauch, warnt die Sozialwissenschaftlerin.

Arbeitsintensität weiter gestiegen, Zufriedenheit gesunken

Dass bei den betrieblichen Rahmenbedingungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, zeigt sich auch daran, dass laut 78 Prozent der Befragten die Arbeitsintensität in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist. Besonders stressig sind die Dienstleistungen: Im Bereich Erziehung, Gesundheit und Schule sind 84 Prozent von Arbeitsintensivierung betroffen. Im Durchschnitt aller Branchen berichten 56 Prozent der Betriebsräte, dass die Arbeitszufriedenheit gleichzeitig gesunken ist. Was den aktuellen Zustand angeht, diagnostizieren 73 Prozent Personalmangel, 60 Prozent dauerhaften Zeitdruck. 76 Prozent geben an, dass es in ihrem Betrieb keine ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen gibt – obwohl beispielsweise die systematische Erfassung psychischer Belastungen seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

In einem sehr großen Anteil der befragten Betriebe waren die Themen Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck Themen auf Betriebsversammlungen oder bei Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber, so die Studie. „Die Betriebsräte sind aktiv, weil ihnen die Probleme unter den Nägeln brennen, trotzdem sehen sie offensichtlich oft nur langsame Fortschritte“, sagt WSI-Forscherin Ahlers. „Das ist auch ein Indiz dafür, dass es in Betrieben ohne Mitbestimmung, die wir mit unserer Befragung nicht untersuchen können, noch größere Probleme gibt.“

Wenn sie nach den wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre gefragt werden, nennen fast drei Viertel der Arbeitnehmervertreter eine angemessene Personaldecke. 70 Prozent der Betriebsräte halten es für notwendig, den permanent hohen Arbeitsdruck zu verringern, der an vielen Arbeitsplätzen üblich ist. Die Belegschaft für die Digitalisierung zu qualifizieren, halten 69 Prozent für dringend geboten, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben 63 Prozent. Dass der betriebliche Gesundheitsschutz an die neuen digitalen Bedingungen wie mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit angepasst werden muss, finden 58 Prozent.

Besonders gefragt: Mehr Personal, höhere Zeitsouveränität

Ahlers empfiehlt den Betrieben, ihr Personal so aufzustocken, dass die Beschäftigten ihre Arbeit ohne Risiken für die eigene Gesundheit bewältigen können. Besonders groß sei der Handlungsbedarf in Kitas und Krankenhäusern, wo zum Personalmangel oft noch widrige Arbeitsbedingungen und ungerechte Bezahlung hinzukämen. Zu mehr Zeitsouveränität könnten nach Einschätzung der Forscherin neben dem Homeoffice auch Arbeitszeitkonten beitragen. In der Gesundheitsprävention seien Ansätze gefragt, die dem Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Arbeitsautonomie und der Gefahr von Selbstausbeutung Rechnung tragen und individuell stärkend Hilfestellung anbieten. Nötig wäre dabei mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Regeln für einen präventiven betrieblichen Gesundheitsschutz mit partizipativen Gefährdungsbeurteilungen gebe es bereits – mit der Umsetzung sei es allerdings noch nicht weit her.

Quelle: Elke Ahlers: Sind die Betriebe in Deutschland fit für die Arbeitswelt 4.0?, WSI Policy Brief Nr. 20, 02/2018. Der Policy Brief steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2018

Neue Studie

Abstiegsängste sind in Deutschland bis weit hinein in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Menschen mit geringem Einkommen und Arbeitsplatzsorgen sind am stärksten belastet. Doch auch etliche Beschäftigte, die ihren Job für sicher halten, sorgen sich um ihren Lebensstandard oder die Alterssicherung und erleben zunehmenden Druck und Kontrolle bei der Arbeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Wie lässt sich erklären, dass diese Partei so viele Stimmen gewinnen konnte? Eine Analyse der Soziologin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch kommt zu dem Ergebnis: Die AfD profitiert von Verunsicherung in der Bevölkerung. Vor allem weit verbreitete Abstiegsängste spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie reichen weit in die Mittelschicht bis hin zu Besserverdienern. Bei vielen Menschen kommt ein Gefühl des „Ausgeliefertseins“ hinzu, vor allem am Arbeitsplatz. Für ihre Untersuchung hat die Wissenschaftlerin der Universität Paderborn eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Umfrage ausgewertet, durchgeführt Anfang 2017 vom Meinungsforschungsinstitut Policy Matters. Dabei wurden knapp 5000 Personen ab 18 Jahren zu ihren politischen Einstellungen, Werten sowie Sichtweisen auf die Arbeitswelt befragt.

Viele Menschen in Deutschland fürchteten um ihren sozialen Status, konstatiert die Forscherin mit Blick auf die Ergebnisse der Umfrage. Knapp die Hälfte der Befragten stimmt beispielsweise der Aussage zu: „Ich befürchte, meinen Lebensstandard nicht dauerhaft halten zu können“. Ebenso groß ist der Anteil derer, die sich Sorgen um ihre finanzielle Situation im Alter machen. Nur etwa ein Viertel der Befragten macht sich jedoch Sorgen um den Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass viele der Befragten um ihren sozialen Status fürchten, obwohl sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Abstiegsängste sind der Analyse zufolge am stärksten ausgeprägt bei Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen und sich am unteren Rand der Gesellschaft verorten. Von ihnen sorgen sich 90 Prozent um ihre finanzielle Situation. Diese Ängste nehmen mit höherem sozialen Status zunächst ab, wobei sie auch noch bei Personen, die sich der unteren Mittelschicht zuordnen, weit verbreitet sind und dort immerhin gut die Hälfte der Befragten betreffen. Auffällig ist, dass finanzielle Sorgen am oberen Ende wieder stärker ausgeprägt sind. Fast die Hälfte derer, die sich „ganz oben“ in der Gesellschaft verorten, sind betroffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einer anderen Frage: Die Sorge, den eigenen Lebensstandard nicht langfristig halten zu können, treibt mehr als 80 Prozent der Geringverdiener um, aber auch knapp 40 Prozent der Top-Verdiener. Abstiegsängste sind demnach nicht nur unter jenen verbreitet, die wenig haben, sondern auch unter jenen, die viel zu verlieren haben.

Die Verunsicherung in den unteren sozialen Schichten lasse sich mit der schwierigen materiellen Situation erklären, in der die Menschen stecken. In der Mittelschicht und insbesondere bei den Besserverdienern hat die Forscherin aber noch andere Ursachen beobachtet: Häufig entstehe Unsicherheit aufgrund bestimmter Erfahrungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Menschen, die ständigem Druck und zunehmender Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind. Die Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigten viele Arbeitnehmer insbesondere in den mittleren Gehaltsgruppen. Gleichzeitig seien Abstiegsängste unter Personen, die der Aussage „Durch die Digitalisierung wird die Kontrolle und Überwachung an meinem Arbeitsplatz immer größer“ zustimmen, besonders ausgeprägt.

„Abstiegsängste speisen sich auch aus dem Gefühl, den gesellschaftlichen Veränderungen, die Digitalisierung oder Globalisierung mit sich bringen, ausgeliefert zu sein. Sie sind nicht zuletzt Ausdruck des Gefühls, die Kontrolle über die Gestaltung des eigenen Lebens verloren zu haben“, schreibt die Soziologin. Diese Angst ziehe sich durch alle Gehaltsgruppen – und sei damit ein Stück weit von der finanziellen Situation entkoppelt. Dennoch habe sie einen realen Bezug, schließlich beruhe sie auf konkreten Erfahrungen am Arbeitsplatz. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer früheren Untersuchung, in der Kohlrausch und die Experten von Policy Matters nachgewiesen hatten, dass Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenslage Menschen dazu bringt, rechte Parteien zu wählen – und nicht allein „kulturelle Faktoren“ wie etwa die Ablehnung von Zuwanderung.

Die AfD mache sich „das eher diffuse Gefühl einer allgemeinen sozialen Verunsicherung“ zunutze, erklärt Kohlrausch. „Eine Politik, die dem etwas entgegensetzen möchte, sollte daher einerseits Angebote zu einer besseren sozialen Absicherung machen. Andererseits geht es aber auch darum, besser zu vermitteln, dass die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen politisch gestaltbar sind.“

*Die Studie „Bettina Kohlrausch: Abstiegsängste in Deutschland – Ausmaß und Ursachen in Zeiten des erstarkenden Rechtspopulismus, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 58, Februar 2018“ steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.02.2018

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2015 durchschnittlich 200Euro mehr aus als im Jahr 2014. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2015 durchschnittlich 6900Euro.

Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7500Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4700Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 6000Euro und an Schulen mit mehreren Bildungsgängen sowie an Integrierten Gesamtschulen 8000Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 3000Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5600Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (8900Euro) und Hamburg (8600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6000Euro) und Schleswig-Holstein (6200Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2015“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 22.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der aktuell veröffentlichten Daten zum Armutsrisiko bei Arbeitslosigkeit des EU-Statistikamtes Eurostat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land, in dem die Wirtschaft boomt und die Lage am Arbeitsmarkt so gut ist, die Gefahr bei Arbeitslosigkeit arm zu werden so groß ist, wie in keinem anderen EU-Land. Aus Sicht der AWO muss eine konsequente Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erfolgen, zum Beispiel durch realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen.

Die AWO fordert von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis, Armut und soziale Ausgrenzung konsequent bekämpfen zu wollen. Gefragt sind Taten. Hierzu gehört zum einen, der zunehmenden Spaltung zwischen arm und reich durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kaitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer zu begegnen. Gleichzeitig müssen die sozialen Sicherungssysteme insgesamt gestärkt werden. Insbesondere der Zugang zum Arbeitslosengeld muss dringend erleichtert und die Bezugsdauer verlängert werden. Erforderlich sind außerdem ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Die AWO setzt sich schon seit vielen Jahren für mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine konsequentere Armutsbekämpfung ein.

Diese wachsende soziale Ungleichheit bedeutet eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Deshalb werden die zentralen Aufgaben in der neuen Legislaturperiode, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Spaltung zu überwinden. Die AWO kann hierbei auf ein langjähriges sozialpolitisches Engagement zurückblicken. In ihren Einrichtungen und Diensten vor Ort setzt sie sich jeden Tag dafür ein, dass soziale Ungleichheiten ausgeglichen werden und alle Menschen eine Chance auf Teilhabe haben.

Den Zahlen von Eurostat zufolge lag das Armutsrisiko unter Arbeitslosen in Deutschland im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit höher als in jedem anderen Land der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug das Armutsrisiko für Arbeitslose zwischen 16 und 64 Jahren 48,7 Prozent. Im Jahr 2006 waren es noch 41,5 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

Vor genau einem Jahr veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) das Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft „Miteinander in Vielfalt“. Dieses Leitbild wurde in einer Kommission aus namhaften Mitgliedern* erarbeitet. Anlass genug für die FES heute zu einer Konferenz zu laden, um sich erneut mit diesem aktuellen gesellschaftspolitischen Thema auseinanderzusetzen. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker vertritt die AWO dort auf einer Podiumsdiskussion.

Döcker erklärt dazu: „Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass es für die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine gezielte Politik der Vielfalt braucht. Vielfalt soll nicht nur toleriert werden, sondern eine Gesellschaft muss sich dafür aktiv einsetzen. Das Leitbild der FES hat nicht im Geringsten an Wichtigkeit verloren, im Gegenteil, es muss endlich gelebte Praxis werden. So muss das Miteinander in einer Gesellschaft, immer wieder neu austariert werden und sich ändernden Lebensrealitäten anpassen. Dabei stehen die Fragen des respektvollen Umgangs und der Gemeinsamkeiten im Mittelpunkt.

Das Leitmotiv der AWO für ihre praktische Arbeit hat schon 1953 ihre langjährige Geschäftsführerin Lotte Lemke beschrieben, indem sie betonte, dass Hilfe, an keine anderen Voraussetzungen geknüpft sein dürfe, als an das Vorhandensein von Not. Die AWO unterstützt das Leitbild „Miteinander in Vielfalt“, denn wir sind der festen Überzeugung, dass Einwanderung viele Chancen mit sich bringt, wenn sie aktiv gestaltet wird.“

Die FES Agenda für die Einwanderungsgesellschaft macht Vorschläge, wie ein neues Wir in unserer Gesellschaft entstehen kann. Dabei soll es bewusst darum gehen, nicht auf die Verschiedenheit und deren vorgebliche Probleme zu fokussieren, sondern darauf, wie die gemeinsame Zukunft gestaltet werden kann.

*Die AWO war Mitglied in der Expert*innenkommission, die das Leitbild erarbeitete.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

„Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welttages für soziale Gerechtigkeit. Eine repräsentative Umfrage der Diakonie Deutschland im August 2017 ergab, dass 61,7 Prozent der Deutschen meinen, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Mit ihrer aktuellen Kampagne „Unerhört!“ lässt die Diakonie Menschen, die sozial ausgegrenzt sind, zu Worte kommen. „Viele Menschen fühlen sich in unserer Gesellschaft unerhört: Flüchtlinge und Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger und Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, alte Menschen und leider noch viele mehr“, betont Lilie.

„Wir müssen wieder lernen, zuzuhören“, sagt Lilie. Und weiter: „Wir dürfen den Populisten, die mit Sündenbock-Theorien und plakativen Lösungen auf Wählerfang gehen, nicht das Feld überlassen. Wir wollen mit Betroffenen sachlich über ihre Probleme diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen“, erklärt Lilie. Die derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen förderten einen zunehmend härteren Existenzkampf, der mit schwindender sozialer Absicherung und Abstiegsängsten einhergeht. „All diese Umwälzungen haben ein erhebliches Potential, Menschen in `unerhörte` Lebenssituationen zu stoßen. Je nach dem, ob man in München, Düsseldorf oder Gelsenkirchen oder in ländlichen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern lebt, verschärfen sich diese Lebensumstände erheblich“, sagt Lilie.

Weitere Informationen zur Unerhört!-Kampagne der Diakonie finden Sie unter www.unerhört.de

Eine Meinungsumfrage zur Unerhört!-Kampagne finden Sie hier im Video.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 19.02.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

Eine Streichung der Norm sollte flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen bzw. Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt.

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Hier finden Sie das Hintergrundpapier zur Zulässigkeit von Information und Werbung bei öffentlichen Hinweisen durch Ärzte und Ärztinnen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und bestehende Reformoptionen vom 7.12.2017.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, beim „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation verletzt das Gesetz mehrere Grund- und Menschenrechte. Ein dazu gestern vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegtes Gutachten stellt fest, dass das Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. „Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls. Kinder haben das Recht, in ihren Familien aufzuwachsen. Das ist international anerkannt und durch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten des Deutschen Kinderhilfswerkes legt dar, dass sowohl die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließende Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt.

Zudem hat die Praxis der vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Problematisch ist zudem, dass es Betroffene sehr schwer haben, bei Behörden und vor Gerichten angehört zu werden.

Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.03.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,08 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um mehr als 4,4 Milliarden Euro steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 71,6 Millionen Euro entgegen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit ist diese Entwicklung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr bedenklich.

„Der kräftige Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ist sehr zu begrüßen. Diese sind vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung und die Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weiter marginalisiert. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein großes Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein bedrohliches Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Gruppe entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Verbänden, Zirkusprojekten und Zeltlagern, auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann weiter.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt seit vielen Jahren Projekte, Einrichtungen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte. Mit diesem finanziellen Engagement ermöglicht das Deutsche Kinderhilfswerk Maßnahmen und Projekte, die von der öffentlichen Förderung nicht unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2018

Seit gestern herrscht endlich Klarheit: Es wird eine neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD geben. Damit tritt der zwischen diesen Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag in Kraft.

Zu begrüßen ist, dass die Koalition familienpolitisch einiges vorhat.

Welche Vorhaben geplant sind und an welchen Stellen aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) noch Nachbesserungsbedarf besteht, lesen Sie hier:

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag (PDF)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 05.03.2018

Elterngeld Plus zeigt, Väter beteiligen sich stärker an Aufgaben in der Familie. Drei Jahre nach dem Start legt die Bundesregierung den ersten Zwischenstand zum Elterngeld Plus vor, über den der Bundestag morgen berät. Die Bilanz ist positiv und zeigt, dass junge Familien vom neuen Elterngeld, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit profitieren. Die große Mehrheit der befragten Eltern (77%) bewertetet Elterngeld Plus als „gute Sache“, wobei insgesamt 28% das Elterngeld tatsächlich in Anspruch nahmen. „Endlich Zeit füreinander“ ist eines der Hauptargumente für den Bezug von Elterngeld Plus. Insbesondere Väter treten signifikant länger beruflich kürzer und können so einen größeren Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit leisten. Partnerschaftlichkeit bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen, war ein Ziel dieser Leistung für junge Familien.

„Ein Beispiel intelligenter Familienpolitik, die die Verantwortungsübernahme beider Elternteile unterstützt“, so Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin des Bundesverbands evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). „Ebenso wie an der Inanspruchnahme des Elterngeldes überhaupt lässt sich daran erkennen, dass junge Väter sich mehr bei familiären Aufgaben engagieren wollen und auf entsprechende Anreize reagieren. Das sollte die Politik ermutigen, die Möglichkeiten vorübergehender Stundenreduzierungen sowohl für junge Eltern als auch für Angehörige von Pflegebedürftigen auszuweiten.“

Wichtig ist es, alle Familien im Blick zu behalten, nicht nur die einkommens- und bildungsstarken. So lag das durchschnittliche Nettoeinkommen der Elterngeld Plus-Beziehenden bei 3.120 Euro im Monat, doch nur 14 % hatten ein Einkommen unter 2.000 Euro. Dass Elternzeit auch noch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden kann, wusste nur die Hälfte der Eltern mit einfachem Schulabschluss. Familien, die auf den Partnerbonus verzichten, tun dies aus Sorge vor Einkommensverlusten, beruflichen Nachteilen oder Unwägbarkeiten aufgrund der geforderten Stundenanzahl. Dies alles sind Faktoren, die einkommensschwächere Familien definitiv härter treffen. An diesen Stellen besteht somit weiterhin Handlungsbedarf.

Die „Forderungen der eaf für eine familienorientierte Politik der 19. Legislaturperiode“ stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 22.02.2018

Angebote der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung auch 2017 stark nachgefragt

Die Müttergenesung ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Stütze der Gesundheitsversorgung. Im vergangenen Jahr haben allein in den Kliniken der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung 31.000 Mütter und Kinder die Chance auf einen gesundheitlichen Neuanfang genutzt. Die Auslastung im größten Trägerverband innerhalb des Müttergenesungswerks bleibt damit wie in den Vorjahren hoch. „Frauen müssen sich im Alltag komplexen Herausforderungen stellen. Darum suchen Sie nach speziellen Angeboten, die sie dauerhaft für ihre jeweilige Lebenssituation stärken“, sagt KAG-Geschäftsführerin Margot Jäger bei der Vorstellung des Jahresergebnisses in Freiburg.

Die 21 in der KAG zusammengeschlossenen Kliniken bieten verschiedene Schwerpunktmaßnahmen. Das Angebot ist breit gefächert: Stärkung der Erziehungskompetenz, Trauerarbeit, Ernährungsprobleme oder Familienberatung – all das gehört heute zu den Leistungen der Einrichtungen. „Die Frauen suchen weniger eine Universal-Maßnahme, sondern benötigen den passenden therapeutischen Schlüssel für ihre Situation“, beschreibt Margot Jäger die Lage der Frauen. Für sie ist die ungebrochen hohe Nachfrage ein Beleg dafür, dass die innerhalb der KAG aufgestellte Bandbreite richtig gewählt ist. Jüngstes Beispiel sind die Väterkuren nur für Männer, die 2017 weiter ausgebaut wurden.

Krankenkassen übernehmen Leistungen

Die therapeutischen Angebote für Mütter, Kinder und Väter sind schon seit vielen Jahren eine verlässliche Stütze für die Familiengesundheit in Deutschland. Als solche gehören sie zu den Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Liegt eine medizinische Indikation vor, stellen Mütter oder Väter einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 2.000 Mütter und Kinder weniger betreut werden, weil die Kapazitäten in einigen Einrichtungen nicht voll zu verfügen standen. Die Klinikträger haben das Jahr für Renovierungen und Ausbauten genutzt, damit überall zeitgemäße Therapieräume und Unterkünfte zur Verfügung stehen. Geschäftsführerin Margot Jäger lobt diese „Investition in die Zukunft“, um mit Spezialisierungen dauerhaft der richtige Partner der Mütter und Kinder zu sein.

Die KAG Müttergenesung geht 2018 von Wartezeiten aus. Sie empfiehlt, sich frühzeitig mit den Beratungsstellen vor Ort in Verbindung zu setzen. Die Mütterberaterinnen helfen bei akuten Notfällen und der Suche nach geeigneten Einrichtungen. Bei allgemeinen Fragen zu Mutter-Kind-Kuren, Mütterkuren und Angeboten für Väter hilft auch das Service-Telefon der Arbeitsgemeinschaft unter der Nummer 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) weiter.

Quelle: Pressemitteilung Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 23.02.2018

„Das Alarmsignal der Essener Tafel ist eindeutig: Die Tafeln dürfen nicht länger Ausputzer der Nation sein. Die staatlichen Transferleistungen für Menschen, die von Armut betroffen sind, müssen deren Existenz zuverlässig sichern.“ sagt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg.

Die Entscheidung der Essener Tafel, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung auf zunehmen, zeige überdeutlich, wie groß die Zahl derer ist, deren Existenzminimum nicht zum Leben reicht. „Es sind Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete, – viel zu viele, für die knappen sozialen Angebote und Hilfen.“

Es sei unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt je in Konkurrenz zueinander stehen. „Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt.“

Die Nationale Armutskonferenz trete jeder Entsolidarisierung entgegen – alle in Armut lebenden Menschen litten unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Statt eine unsägliche Neiddebatte untereinander zu fördern, sei Solidarität der Wohlhabenden gefragt. „Daher fordern wir u.a. einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung und regelmäßige, angemessene Anpassung der Kosten der Unterkunft!“ so die Sprecherin der NAKund Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg. „Wir sehen in den nächsten Jahren einen eindeutigen zusätzlichen Bedarf im Bundeshaushalt in Milliardenhöhe pro Jahr, um die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Wohnen, Unterbringung, Bildung, Arbeit und Gesundheit bewältigen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 27.02.2018

Zu der Entscheidung der Essener Tafel erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“Der von ehrenamtlichem Engagement getragene Verein ist angesichts einer großen Zahl an Bedürftigen ganz offensichtlich überfordert. Wie die Tafel in Essen dieses Problem jetzt aber lösen will, läuft auf eine ethnische Diskriminierung hinaus und ist völlig inakzeptabel. Es gibt genug andere Beispiele in der Praxis, wie man in einer solchen Situation auch anders agieren kann. Wir erwarten deshalb ganz klar von der Organisation, dass sie diese Diskriminierung sofort beendet. Hilfe für Menschen in Not von Herkunft und Ethnie abhängig zu machen – das geht gar nicht. Aber auch die Politik, kommunal und auf Bundesebene, ist in der Pflicht:Die Verantwortlichen vor Ort, Tafel, Kommune, nach Möglichkeit auch die Wohlfahrtsverbände, müssen sich umgehend an einen Tisch setzen und Maßnahmen erarbeiten, wie die Situation in Essen gelöst werden kann. Die künftige Bundesregierung muss endlich die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und auch die Leistungen für Asylbewerber entsprechend anpassen. Ziel muss es sein, Tafeln überflüssig zu machen.Die Tafeln sind lediglich die Antwort auf das armutspolitische Versagen in diesem reichen Land.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.02.2018

Erste deutschlandweite Kita-Bewertungsplattform in Hannover vorgestellt

Am Dienstag, den 20. Februar 2018 präsentierte sich zum ersten Mal TopKita – die Online-Plattform zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Kitas auf der Bildungsmesse didacta in Hannover. TopKita ist die erste Kita-Bewertungswebsite, die Qualität in deutschen Kitas transparent und vergleichbar macht. Nach rund zwei Jahren Entwicklung haben Evaluations- und Pädagogik-Experten eine Plattform geschaffen, die einen echten Mehrwert für Kita-Mitarbeitende, Kita-Träger und Eltern darstellt. Dank verschiedener Unterstützer kann ein Großteil der Services auf topkita.de kostenfrei genutzt werden.

Dialogplattform für Transparenz und Austausch

TopKita ist eine Dialogplattform, die verschiedene Perspektiven mit einbezieht, um fundierte Aussagen zur Qualität in Kitas treffen zu können. Eltern geben per Online-Fragebogen direkt der Kita ihres Kindes Feedback. Sie helfen so dem Kita-Team, sich und ihre Arbeit besser einzuschätzen. Ein weiterer Service für Kitas: Auf der Plattform finden Pädagoginnen und Pädagogen eine umfangreiche Selbstevaluation, mit der sie ihre Arbeit analysieren können. Kita-Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten die Fragen und analysieren gemeinsam die Ergebnisse in der Online-Ansicht. In Kombination mit der Elternbefragung hat die Kita so bereits die ersten wichtigen Schritte in Richtung Qualitätssicherung und -steigerung gemacht. Für ein ausgewogenes Bild tritt neben die eigene Sicht und die der Eltern die Einschätzung externer Fachleute. Kitas buchen dafür TopKita Evaluationsexperten für ein Audit.

Instrumente wissenschaftlich fundiert

Auf die hohe Qualität der angebotenen Instrumente können sich die Nutzerinnen und Nutzer verlassen. TopKita arbeitet eng mit der Evaluationsexpertin Professorin Irene Dittrich zusammen, die an der Hochschule Düsseldorf zum Thema Qualitätsentwicklung in der Kita lehrt. „Die Instrumente Selbstevaluation, Elternbefragung und Audit sind aufeinander abgestimmt. Sie bieten Kitas die Chance, die pädagogische Qualität in ihrer Einrichtung gut zu erfassen. Denn erst, wenn sie wissen, wo sie stehen, können sie sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um noch besser zu werden“, erklärt Waltraud Weegmann, Initiatorin von TopKita.

„Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“

Der Beweggrund für die Entwicklung des Portals ist im Wesentlichen der Wunsch nach Transparenz für die Qualitätsentwicklung in deutschen Kitas. „Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“, so Weegmann, „ich erwarte, dass wir über TopKita noch mehr Interesse für Qualität in Kindertagesstätten erreichen.“ Weegmann ist Geschäftsführerin des 2017 ins Leben gerufenen TopKita Institut für Qualität.

Umsetzung dank großzügiger Unterstützung

TopKita wurde mit der Unterstützung der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg sowie der element-i Bildungsstiftung ins Leben gerufen. Daher kann ein Großteil der Angebote kostenfrei genutzt werden.

Weitere Infos zu TopKita sowie Bilder gibt es im Pressebereich auf www.topkita.de und auf Facebook unter www.facebook.com/TopKitaPortal

Quelle: Pressemitteilung TopKita Institut für Qualität gGmbH vom 20.02.2018

Seit dem Jahr 2000 wird der Internationale Tag der Muttersprache jährlich am 21. Februar begangen. Laut UNESCO werden heute rund 6.000 Sprachen gesprochen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die große Bedeutung der (Familien-)Sprachen.

„Wir hören immer wieder von unseren Mitgliedern, dass ihre Kinder ganz selbstverständlich mehrere Sprachen als ihre „Muttersprache“ verstehen und diese sprechen. Meist ist es für diese Kinder ein AHA-Erlebnis, wenn sie in den Kindergarten gehen und „einsprachige“ Kinder kennenlernen“, erklärt Maria Ringler, Referentin für interkulturelle Bildung und Beratung im Verband.

Frau Ringler gibt einen konkreten Familieneinblick: „So kann es durchaus vorkommen, dass ein Kind aus einer deutsch-iranischen Familie mit seinem Vater nur Farsi spricht. Das andere Kind redet hingegen lieber Deutsch mit seinem Vater. Wenn alle zusammen sind, dann nutzt die bikulturelle Famile häufig zusammen Farsi, vor allem, wenn es um familiäre Themen geht, aber bei Gesprächen rund um die Arbeit oder die Schule wechselt sie ins Deutsche. Und mit der deutschen Oma können sie eloquent auf hessisch babbele – sie hatte viele Jahre zuverlässig die Kinderbetreuung übernommen und den Kleinen immer Geschichten in ihrer Mundart erzählt.“

Für mehrsprachige Familien ist ein solches „Translanguaging“ normal: je nach Situation, Gesprächspartner oder auch nach „Lust und Laune“ nutzen sie unterschiedliche Sprachen. Sie setzen ihr individuelles sprachliches Repertoire in der Regel so ein, um sich ganz pragmatisch in ihrem mehrsprachig organisierten Alltag zu verständigen.

Es gilt nun, eine Übertragung vergleichbarer Situationen auch in den pädagogischen Alltag einzubinden. Es wäre sinnvoll, um für mehrsprachig aufwachsende Kinder Lernwelten und Alltagssituationen zu schaffen, in denen sie ihre Ressourcen wiederfinden und einsetzen können.

„Ich folge da ganz der Sprachwissenschaftlerin Argyro Panagiotopoulou“, erläutert Maria Ringler. „Es braucht Konzepte, mit denen versucht wird, einen alternativen entspannten Umgang mit dem Potential gelebter Mehrsprachigkeit von Kindern und pädagogischen Fachkräften zu ermöglichen. Diese innovativen sprachpädagogischen Konzepte scheinen dann auch eher den Belangen einer globalisierten mehrsprachigen Welt zu entsprechen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2018

Veranstalter: Amadeu Antonio Stiftung

Ort: Berlin

Die rechtsextremen „Identitären“ gehören ohne Zweifel zu den wichtigsten Akteur*innen des außerparlamentarischen Rechtsextremismus in Österreich und Deutschland. Ihr „Erfolgsrezept“ liegt einerseits darin begründet, sich nach außen hin vom Nationalsozialismus abzugrenzen und so behördlicher Repression nach dem „Verbotsgesetz“ aus dem Weg zu gehen und andererseits gesellschaftlich anschlussfähige Konzepte eines modernisierten völkischen Nationalismus zu propagieren. Dabei bedienen sie sich eines Straßenaktivismus, der geschickt mit Social-Media-Tools inszeniert und verbreitet wird. Bisherige Auseinandersetzungen mit diesem relativ jungen Phänomen übernahmen nicht selten unkritisch Selbstbezeichnungen der „Identitären“ als „weder links noch rechts“ oder „Neue Rechte“ und ließen dahinter stehende ideologische Denkmuster meist zu kurz kommen.

Der Sammelband nimmt daher eine kritische Analyse dieser Selbstinszenierungen vor, indem die hinter dem „identitären“ Denken stehenden Vordenker und Ideologeme wie (Neo-)Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus analytisch durchdrungen und mit anderen Formen des Rechtsextremismus in Verbindung gesetzt werden. Ergänzend werden bislang vernachlässigte Themen wie subkulturelle Bezüge der „Identitären“, propagierte Geschlechterbilder, Rhetoriken der Angst sowie ihr Verhältnis zu Islamismus und eurasischer Ideologie ins Zentrum der Analyse gerückt.

In der Buchpräsentation wird schwerpunktmäßig Fragen nach dem (modernisierten) rechtsextremen Charakter der „Identitären“ sowie den Geschlechterpolitiken, Antifeminismus und Homofeindlichkeit in ihrem Denken nachgegangen – diese spielen vor allem für die hierarchische Festigung bewegungsintern und für Anknüpfungspunkte an szeneexterne Diskurse eine große Bedeutung. Auch wird es einen Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und -strategien dagegen geben.

Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – finden Sie hier.

Termin: 16. März 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Duisburg

Thematisiert wird die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die Entlohnung am Arbeitsmarkt in ihrer Perspektivenvielfalt sowie aktuelle Forschungsergebnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik diskutiert. Die Debatte wird geleitet von der Frage, inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Maßnahmen bislang ineinandergreifen und an welchen Stellen weitere Handlungspotentiale liegen.

Die Tagung bildet den Abschluss des Forschungsprojekts „Comparable Worth – der blinde Fleck in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gap“. Mit Gewerkschafterinnen werden zudem politische Perspektiven zur Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz erörtert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21.03.2018 und 30.05.2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Fachkräfte in Kindertagesstätten nehmen in ihrem beruflichen Alltag Eltern wahr, die sich ausgrenzend und abwertend gegenüber Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Sprache äußern. Einige Eltern transportieren ihre politischen Botschaften über Kleidung und Symbolik in die KiTa. Auch Kinder übernehmen die Vorurteile der Erwachsenen und diskriminieren Kinder.

  • Wie lässt sich eine Kooperation mit Eltern zum Wohle des Kindes gestalten, ohne deren politische Positionen zu verharmlosen? Was bedeutet das für die unmittelbare Interaktion?
  • Was sind ethische Grundlagen für einen professionellen Umgang angesichts dieser Herausforderungen?
  • Welche Kinderrechte und welche Elternrechte geraten hier in Konflikt?
  • Was tun, wenn Kinder diskriminieren?
  • Was sind präventive Bildungsansätze und Methoden in der Arbeit mit Eltern?
  • Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es?

Ziel ist es, im kollegialen Austauschdurch Inputs und praktische Übungen die eigene Haltung und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Bitte melden Sie sich mit der Nummer 4863/18 direkt beim SFBB, www.sfbb.berlin-brandenburg.de, an. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Termin: 28./29. September 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Bochum

Soziale Benachteiligung hat viele Gesichter und soziale Ungleichheit ist eine Schande in einer reichen Gesellschaft. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diese zu beseitigen, gerechte Verhältnisse herzustellen und die Betroffenen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Gerade sozialpädagogische Fachkräfte erfahren täglich in ihrer Arbeit, dass Unterstützung und Hilfe nur dann wirkungsvoll und nachhaltig ist, wenn sie der jeweils individuellen Situation entspricht.

In der Vergangenheit hat sich die Politik zwar immer wieder bemüht, das Missverhältnis in unserer Gesellschaft zu korrigieren. Der neue Armutsbericht zeigt jedoch, dass dies bisher noch nicht wirkungsvoll genug war. Politik braucht für eine gezielte Steuerung sowohl verlässliche Daten und vertiefende Studien der Wissenschaft als auch konkrete Rückmeldungen aus der sozialpädagogischen Praxis. Aus der Sicht des pfv kann deshalb eine Verbesserung der Situation nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wissenschaft und Praxis eng zusammenarbeiten und die Veränderung der Verhältnisse als gemeinsame Arbeit begreifen.

Die Bundesfachtagung des pfv in Bochum wird eine Plattform bieten, sich mit verschiedenen Projekten, Programmen und Praxisansätzen sowie mit dem oben genannten Dreiecksverhältnis auseinanderzusetzen. Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis werden dazu ihre Expertise einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

06.03.2018 – Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, PRO ASYL und dem Zukunftsforum Familie e.V. unterzeichnet wurde.

Konkret gefordert wird die Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Sozialhilfe und der Leistungen für Asylbewerber auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau. „Die Leistungen in der Altersgrundsicherung, bei Hartz IV oder im Asylbewerberleistungsgesetz sind ganz einfach zu gering bemessen und schützen nicht vor Armut. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“, so Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Es sei ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Kritik äußert in diesem Zusammenhang Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, auch am Koalitionsvertrag der künftigen Regierung: „Wir wollen den Kern des Problems in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und das Thema Armutsbekämpfung auf die Agenda der Großen Koalition setzen. Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Niemand dürfte in unserem Sozialstaat auf Lebensmittelspenden angewiesen sein. Der Koalitionsvertrag zeigt hierzu eine bemerkenswerte Leerstelle.“

Nachbesserungsbedarf wird dabei unter anderem beim Thema Kinderarmut gesehen. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Die Tafeln leisten großartige Arbeit. Aber dass in einem reichen Land wie Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche gezwungen sind, die Tafeln zu nutzen, um satt zu werden, ist eine Schande. Der Staat hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass jemand, der Kinder hat, ganz normal im Supermarkt einkaufen gehen kann, und nicht auf kostenlose und freiwillige Angebote Dritter ausweichen muss. Dafür müssen die Regelsätze ausreichen und entsprechend bemessen werden.“

Gemeinsam positionieren sich die Organisationen ganz klar für Integration und eine offensive Sozialpolitik für alle hier lebenden Menschen. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: „Deutschland ist reich, in Deutschland gibt es genug Geld und erst recht genug Nahrung für alle. Flüchtlinge und Migranten werden als Sündenböcke instrumentalisiert und für Fehlentwicklungen wie Armut und Wohnungsnot verantwortlich gemacht, die die Politik zu verantworten hat. Wir brauchen eine auf Gerechtigkeit und Integration abzielende Sozialpolitik, die Flüchtlinge und Migranten einschließt. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Existenzminimums für alle Menschen in Deutschland. Hilfsbedürftige dürfen nicht nach Pass oder Nationalität gegeneinander ausgespielt werden.“

Auch Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg, warnt vor einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung und unterstreicht: „Alle in Armut lebenden Menschen leiden unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Es ist unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt in Konkurrenz zueinander stehen. Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt. Die Tafeln dürfen nicht länger die Ausputzer der Nation sein!“

Die Erklärung wird getragen von über 30 bundesweit aktiven Organisationen. Weitere interessierte Organisationen und Initiativen, auch lokal und regional aktive, sind eingeladen, den Aufruf mit zu unterstützen.

Mehr Informationen unter: www.der-paritaetische.de/aufruf

Liste der Träger des Aufrufs auf Bundesebene:

Der Paritätische Gesamtverband
Alevitische Gemeinde Deutschland
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“
Deutsche Diabetes-Hilfe
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
Erwerbslosenforum Deutschland
Fachverband Drogen- und Suchthilfe
Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Guttempler in Deutschland e.V.
Hilfswerk der Unitarier (Gesamtverband) e.V.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Nationale Armutskonferenz
NaturFreunde Deutschlands e.V.
PRO ASYL e.V.
Solidaritätsdienst International e.V.
SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e.V.
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.03.2018

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) positioniert sich in einer umfangreichen Bewertung des Vertrags und weist darauf hin, dass die Vielfalt der Familien mehr Unterstützung braucht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF erwartet von einer künftigen Bundesregierung, die Vielfalt der Familien durch eine Vielzahl von Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen, sodass diese gut leben und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen können. Dies reicht von größeren Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien über die Gleichstellung im Familienrecht sowie weiteren Schritten zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit bis hin zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.“

Die umfangreiche Bewertung des Koalitionsvertrags durch das ZFF steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.03.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistungen, bemängelt aber fehlende Impulse im Koalitionsvertrag für eine Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zeitpolitik für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Immer mehr junge Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus: Ende 2017 haben 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden Elterngeld Plus in Anspruch genommen und damit fast doppelt so viele wie noch 2015. Damit können sie von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Jetzt gilt es den familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, der eine geschlechterechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbstätigkeit unterstützt, konsequent weiterzuentwickeln. Trotz der wichtigen Fortschritte in der letzten Legislaturperiode weist der neue Koalitionsvertrag hier eine echte Lücke auf. Wir setzen uns weiter für eine partnerschaftliche und zeitbewusste Familienpolitik ein und fordern die Weiterentwicklung des guten Ansatzes des Elterngeld Plus hin zu einer Familienarbeitszeit mit dazugehörigem Familiengeld!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.02.2018

AKTUELLES

Das bundesweites Bündnis AufRecht bestehen fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-
II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern.

Dazu ist der Flyer „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ erschienen.

Der Flyer kann bei der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppe zu den folgenden Konditionen bestellt werden: Versandkostenpauschale von 5 Euro plus Porto, Mindestmenge 50 Stück.

Kontakt:

Heike Wagner
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
(Träger der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen)
Alte Jakobstr. 149 (IG Metall Haus)
10969 Berlin
Tel. 030 / 86 87 67 0-0
Fax 030 / 86 87 67 0-21
Internet: info@erwerbslos.de

Quelle: Information Nationale Armutskonferenz vom 05.03.2018

Derzeit befinden sich über 2,5 Millionen syrische Kinder auf der Flucht. Sie erfahren Gewalt statt Bildung und Geborgenheit. 740.000 Kinder unter ihnen haben keinen Zugang zur Schule, obwohl sie im Schulalter sind.

Der World Vision Deutschland e.V. will am 15. März 2018, um 11:00 Uhr auf dem Gendarmenmarkt ein öffentliches Zeichen setzen!

Legen auch Sie einen Teddy auf die Stufen des Konzerthauses!

Zusammen mit Schülern, Jugendlichen, Unterstützern, Medienvertretern und anderen engagierten Politikern wird der World Vision Deutschland e.V. symbolisch für die 740.000 betroffenen Kinder 740 Teddys auf den Stufen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt installieren und sich gegen die Gewalt engagieren, die der Krieg diesen hilflosen Kindern antut, ihnen ihr Recht auf Bildung verwehrt und ihre Kindheit zerstört.

Sie sind herzlich zu dieser Installation eingeladen! Seien auch Sie dabei und bringen Ihren Teddybären mit: Nach der Aktion freut sich ein Flüchtlingskind in Berlin oder in Azraq über Ihr Kuscheltier.

Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich über die World Vision Kampagne zu informieren und diese zu unterstützen: Machen Sie ein Selfie mit Ihrem Teddybären und laden sie es in Ihren social media Kanälen oder Ihrer Website mit dem Hashtag #jedekindheitzählt hoch. Alternativ lassen Sie sich von World Vision fotografieren und das Foto in den sozialen Medien platzieren.

Quelle: Information World Vision Deutschland e.V. vom 01.03.2018

Die Arbeitswelt verändert sich, und das immer schneller. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Arbeit- und Gesundheitsschutz.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 muss der/die Arbeitgeber*in bereits seit 1997 für alle Arbeitsplätze beurteilen, welche Gefährdungen für die Gesundheit bestehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist so etwas wie der TÜV-Check für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb. Hierbei spielt das Thema „Gender im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ von Anfang an eine bedeutende Rolle, erlangte zunehmend mehr Aufmerksamkeit und hat sich weiterentwickelt.

Diese Handlungshilfe beruht in der ersten Fassung auf Ergebnissen eines Projekts „Gender-Stress. Geschlechterrollen und psychische Belastungen in der Arbeitswelt“, das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und ver.di und von Sujet Organisationsberatung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse flossen in weitere Forschungs- und Praxisvorhaben ein und dienten u.a. als ein wesentliches Beispiel für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer zum Thema.

Nachdem die erste Auflage des Handlungsleitfadens vergriffen war, haben wir dies zum Anlass genommen, bei den damals beteiligten Projektteilnehmenden nachzufragen, was sich denn nach dem Abschluss des Projekts weiter getan hat. Die Ergebnisse dieser Gespräche und die Erfahrungen mit den verallgemeinerten Projektergebnissen in Beratungen sind nun in dieser überarbeiteten Broschüre aufgenommen worden. Damit hat dieser Handlungsleitfaden eine weitere Konkretisierungsstufe erreicht.

Die 3. Auflage des Handlungsleitfadens steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Quelle: Information ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 20.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 4 2018

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Berlin, 07.02.2018 – Anlässlich der heutigen Einigung von SPD und CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag weist das ZFF darauf hin, dass Anstrengungen hin zu einer sozial gerechten Familienpolitik weiterhin ausstehen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „SPD und CDU/CSU sind steckengeblieben: Eine sozial gerechte und innovative Familienpolitik sieht anders aus. Das Festhalten am Dualismus von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist fatal, ein Baukindergeld erreicht nur einen kleinen Teil gutverdienender Familien und Maßnahmen, um Partnerschaftlichkeit leben zu können, fehlen im Koalitionsvertrag komplett.

Zu einer sozial gerechten Familienpolitik gehört für uns, sich vom ungerechten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verabschieden und stärker in Maßnahmen zu investieren, die prioritär Familien ohne oder mit geringem Einkommen entlasten. Zwar ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung, unbürokratischere Auszahlung und Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlt der große Wurf: Gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden fordert das ZFF seit langem das System mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. So könnte Armut bekämpft und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet werden. Wie notwendig dies ist, zeigen die heute veröffentlichten Studienergebnisse der Bertelsmann Stiftung zur Einkommenssituation von armen Familienhaushalten.

Schwer enttäuscht sind wir von den geplanten Regelungen zum Familiennachzug: Diese werden dem Recht aller Menschen auf ein Familienleben nicht gerecht.“

Reckmann erklärt weiter: „Eine weitere Leerstelle im Koalitionsvertrag bleibt die Partnerschaftlichkeit: Es ist dringend geboten, die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, um ein partnerschaftliches Familienleben für alle zu ermöglichen. Wir halten an unserer Forderung nach einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und der Abschaffung des Ehegattensplittings fest und setzen uns auch zukünftig für soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik ein!"

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.02.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Auch wenn im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Bleiberecht und der Ausbildungsduldung vorgesehen sind, sieht der Bundesfachverband umF die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge.

Der gesetzliche Anspruch auf Familieneinheit für subsidiär Schutzberechtigte wird weiter ausgesetzt. Vielmehr ist ein Familiennachzug nur in Einzelfällen und im Rahmen von monatlichen Kontingenten vorgesehen. Dabei soll der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen offenbar von dem monatlichen Kontingent von bis zu 1000 Personen ausgenommen zu werden.

Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden. Unbegleitete Minderjährige sollen bis zu ihrer Alterseinschätzung dort verbleiben und erst danach von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger soll dann nicht länger durch die kommunalen Jugendämter, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Damit würde der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlinge faktisch abgeschafft.

Auch wenn der Wortlaut noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte beim Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als bereits jetzt älter gemacht werden und damit ungeschützt in den Erwachsenensystemen verbleiben. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesfachverband umF befürchtet zudem, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Anker-Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie mit zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Zahlreiche unbegleitete Kinder- und Jugendliche leiden bereits jetzt erheblich unter der Trennung von ihren Familien. 90,5 % der vom BumF befragten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe geben an, dass die Minderjährigen oft bzw. sehr oft in ihrem Alltag durch die Trennungssituationen beeinträchtigt sind. Statt die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, werden die Minderjährigen im Koalitionsvertrag jedoch zur expliziten Zielgruppe von Verschärfungen.

Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich lediglich bis zu 1000 Personen nachziehen können, wobei kein Rechtsanspruch formuliert wird. Zudem scheint der Eltern- und Geschwisternachzug hierbei von dem Kontingent ausgenommen zu werden, da die Koalitionspartner bei der Neuregelung Anreize ausschließen wollen, „die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden". Das Kindeswohl der in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährigen und ihr Recht auf Familie wird mit keinem Wort erwähnt.

Kindern und Jugendlichen das Recht auf Familieneinheit zu versagen widerspricht der im Koalitionsvertrag begrüßenswerterweise vorgesehenen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Den Familiennachzug zu Kindern und Jugendlichen nur bei Nachweis eines Härtefalls zu gewähren verlagert die rechtlich und bürokratisch aufwendige und langwierige Beweislast auf die Schultern Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 09.02.2018

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.

Soviel vorab: Die Parteien bekennen sich zur Stärkung der Familien und wollen sie in den Mittelpunkt stellen. Auch ein eigenes Kapitel ist Familien und Kindern weit vorne im Vertrag gewidmet. Aber nach dieser klaren Ansage wird es bei den konkreten Maßnahmen leider sehr dünn: Gute Ansätze gibt es vor allem beim Wohnen, dafür bleibt hier die Ausgestaltung vage.Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nur kleine Schritte geplant, Verbesserungen für Familien werden ans Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus verschoben, und zu den wichtigen Themen Sozialbeitragsentlastung und Wahlfreiheit für Familien schweigt sich der Vertrag ganz aus.

In den kommenden Jahren ist also viel Nachbesserungsarbeit und politische Einmischung erforderlich, damit es für Familien wirklich mit einem Aufbruch klappt.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.02.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass sich CDU/CSU und SPD in wichtigen Fragen zur Bildung einer Großen Koalition geeinigt haben. "Die getroffenen Vereinbarungen gehen in die richtige Richtung", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch in Berlin. "Sie bleiben allerdings in vielen Punkten weit hinter unseren Erwartungen zurück."

In der Familienpolitik und beim Thema Pflege vermisst die Diakonie den Mut zu strukturellen Veränderungen. "Kein Feuer wurde richtig gelöscht, die Milliarden werden wieder nach dem Gießkannenprinzip verteilt", kritisiert Lilie.

In der Flüchtlingspolitik ist die Diakonie Deutschland enttäuscht von den Ergebnissen. "Die Beschränkung beim Familiennachzug auf 1.000 Personen im Monat ist kleinherzig", sagt Lilie.

Bei aller Kritik sieht die Diakonie in den Koalitionsvereinbarungen Gestaltungsoptionen. "Wir sind gern bereit, uns an der Entwicklung von Lösungen bei den drängenden Problemen der Gesellschaft zu beteiligen", sagt der Diakonie- Präsident. "Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder eine stabile Regierung erhält."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im bisher bekannt gewordenen Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD für Kinder und Familien in Deutschland Licht und Schatten. "Wir sehen im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern werden. Dazu zählen die Erhöhung und angestrebte Entbürokratisierung von Kinderzuschlag und Kindergeld, die Erhöhung des Schulstarterpakets und der Wegfall der Eigenanteile für arme Kinder beim Mittagessen in Schulen und Kitas und bei der Schülerbeförderung. Diese Einzelmaßnahmen sind richtig und wichtig, aber wir vermissen ein Gesamtkonzept, das Kinder nachhaltig aus der Armut herausführt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Gleichzeitig ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Unding, dass es bei den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder keine Verbesserungen geben soll, um diese auf ein armutsfestes Niveau anzuheben und längerfristig die Bedarfe von Kindern auf eine solide Berechnungsgrundlage zu stellen. Zudem hätten wir uns wirkungsvolle Schritte hin zu einer Kindergrundsicherung gewünscht. An dieser Stelle setzen wir jetzt auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen will", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionen im allgemeinen Bildungsbereich positiv zu vermerken. Dadurch steht endlich mehr Geld für unsere Schulen zur Verfügung. Wichtig ist es an dieser Stelle, dass die Fachkräfteausbildung deutlich ausgebaut und so der Personalbedarf beispielsweise an Erzieherinnen und Erziehern sowie sozialpädagogischen Fachkräften gedeckt werden kann. Hierzu gehört nicht zuletzt auch eine angemessene Bezahlung für diese Gruppe. Auch die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind aus Familiensicht zu begrüßen. Denn für Familien mit Kindern ist es immer schwieriger, gerade in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu finden.

"Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert und die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben werden", so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt werden soll. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Für Flüchtlingskinder ist das Ergebnis des Koalitionsvertrages aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine große Enttäuschung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt die Pläne von Union und SPD, Kinderrechte ausdrücklich als Kindergrundrecht in der Verfassung zu verankern. Auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut sieht der DKSB substantielle Verbesserungen. Kritisch bewertet der Verband dagegen die Einigung zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus.

Seit mehr als 20 Jahren setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. „Nun soll das, was wir so lange gefordert haben, endlich Wirklichkeit werden. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Es wäre ein Meilenstein für die Kinder in Deutschland und würde helfen, ihr Leben Schritt für Schritt zu verbessern.“ Laut Koalitionsvertrag soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe spätestens bis Ende 2019 einen konkreten Vorschlag für ein Kindergrundrecht vorlegen.

Fortschritte sieht der Verband auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut. „Zum ersten Mal zeigt sich der Wille, systematisch an das Problem heranzugehen, indem man sich am Mindestbedarf des Kindes orientiert. Wenn die Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, schafft das mehr Transparenz und baut Bürokratie ab“, so Hilgers. Zusammen mit den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket wäre dies ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut – dieser dürfe allerdings nur ein Zwischenschritt bleiben. Dazu Heinz Hilgers: „Im Grundsatz drängen wir weiterhin auf die Einführung einer Kindergrundsicherung und lehnen das Bildungs- und Teilhabepaket als bürokratisch und stigmatisierend ab. Für viele Kinder und ihre Familien ist es mit großem Aufwand und dem Gefühl von Demütigung verbunden.“

Mehr als ein Wermutstropfen ist nach Ansicht des DKSB allerdings die Vereinbarung von Union und SPD zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte. „Diese Regelung ist kleinlich und peinlich und stellt den Verfassern des Koalitionsvertrages angesichts der niedrigen Fallzahlen bei der Härtefallregelung kein gutes Zeugnis aus“, so Heinz Hilgers. Für Kinder sei der Familienzusammenhalt so wichtig, dass eine gewaltsame Trennung über einen längeren Zeitraum zu Bindungs- und Beziehungsstörungen führen könne.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

„Die familienpolitischen Vorhaben für die Fortsetzung der großen Koalition setzen grundsätzlich richtige Akzente“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker zum Ende der Koalitionsgespräche. „Bei der konkreten politischen Umsetzung in nächster Zukunft würden wir uns für Familien jedoch noch mehr Ehrgeiz wünschen.“

Nachdem sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt haben, hat der Familienbund der Katholiken das mögliche künftige Regierungsprogramm einer kritischen familienpolitischen Bewertung unterzogen. Der Verband sieht zwar im Fall einer fortgesetzten großen Koalition die Familienpolitik grundsätzlich gestärkt. Er macht aber auch auf Korrekturbedarf und Fehlentwicklungen aufmerksam.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 07.02.2018

Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt es, dass die zukünftige Bundesregierung laut Koalitionsvertrag sich weiterhin aktiv gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen einsetzen will. Es ist für den Kinderschutz in unserer Gesellschaft ganz wichtig, die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu verstetigen. Und die Kommission schätzt es sehr hoch ein, dass im Koalitionsvertrag die Anerkennung und Wertschätzung des Engagements von sexueller Gewalt betroffener Menschen durch die Absicht, auch den Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten zu verstetigen, deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Wir hoffen, dass für beide Stellen auch eine gesetzliche Verankerung beabsichtigt ist.

Aber Prävention ist auch auf Aufarbeitung angewiesen und gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zielt auf die Anerkennung erlittenen Unrechts und Respekt gegenüber betroffenen Menschen. Vor dem Hintergrund unserer nun seit zwei Jahren laufenden Arbeit haben wir uns gefragt, warum die Fortführung von Aufarbeitung und damit die Arbeit der Kommission explizit nicht im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Wir hoffen sehr, dass die politisch Verantwortlichen auch an einer Weiterführung unabhängiger Aufarbeitung angesichts der großen Themen (z.B. Kindesmissbrauch in der Familie) und der Reichweite in die Gesellschaft hinein, interessiert sind und diese auch vorsehen.

Aufarbeitung ist wesentlich, um die Dimensionen und Folgen des Missbrauchs aufzuzeigen. Ohne Aufarbeitung der Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit kann kein nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingen.

Bei der Aufarbeitungskommission haben sich bisher 1500 Betroffene sexueller Gewalt gemeldet. Viele von ihnen können während der jetzigen Laufzeit der Kommission bis März 2019 nicht mehr angehört werden. Die Hoffnung dieser Betroffenen auf Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts in ihrer Kindheit und Jugend sollte von der Politik nicht enttäuscht werden.

Von Beginn an war klar, dass Aufarbeitung einen langen Atem benötigt, wenn wir den vielen Betroffenen und den zahlreichen Tatkontexten gerecht werden wollen. Bislang haben wir vertiefte Einblicke in die Tatkontexte Familie und DDR und wir arbeiten aktuell zu Kirchen und ritueller Gewalt. Aber andere Zusammenhänge etwa das Versagen von Jugendämtern in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik, Missbrauch in Schulen, in der Jugendbewegung beispielsweise bei den Pfadfindern oder im Sport haben wir noch nicht untersuchen können.

Wir würden gerne mit den politisch Verantwortlichen ins Gespräch kommen, wie die Arbeit der Aufarbeitungskommission über März 2019 hinaus weitergeführt werden kann – auf einer gesetzlichen Grundlage und mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung. Die Gesellschaft muss sich ihrer Verantwortung gegenüber Mädchen und Jungen aber auch gegenüber erwachsenen Betroffenen bewusst werden. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen. Die Erwartungen von Betroffenen und ihren Angehörigen an die begonnene gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung sind sehr groß.

Wir rufen die zukünftige Bundesregierung auf, lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Betroffene Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts erfahren, dass die Gesellschaft sich ihrer Verantwortung bewusst wird und dass Mädchen und Jungen in Zukunft besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.

Betroffene und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Stellungnahme Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 15.02.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf Maßnahmen gegen Kinderarmut geeinigt haben. Damit ein erhöhter Kinderzuschlag bei der Mehrheit der in Armut lebenden Kinder ankommt, braucht es weitere Reformen an der Schnittstelle zum Unterhaltsvorschuss. Denn obwohl Einelternfamilien überproportional armutsgefährdet sind, erhalten sie bisher häufig gar keinen Kinderzuschlag und profitieren kaum von höherem Kindergeld.

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, unterstreichen die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Einkommensentwicklung unterschiedlicher Familienformen. Demnach sind mit 68 Prozent deutlich mehr Alleinerziehende und ihre Kinder armutsgefährdet, als bislang angenommen. Dass ein Grund dafür im schlechten Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungen liegt, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des VAMV: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss schlechter dastehen als zuvor, da sie keinen Kinderzuschlag, kein Wohngeld und damit auch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erhalten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu: „SPD und CDU/CSU wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt besser auf-einander abgestimmt werden können. Es ist ein Fortschritt, dass die Politik das Problem erkannt hat. Denn Alleinerziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet wird. Eine neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei.

Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie bestätigen uns in unserer Forderung, dass die Politik endlich den Mut zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Familienförderung aufbringen muss. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung als einheitliche existenzsichernde Geldleistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine kostenfreie und bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass eine mögliche neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Schritte in diese Richtung machen möchte.“

Die ausführliche Auswertung unserer kürzlich veröffentlichten Umfrage inklusive anschaulicher Fallbeispiele finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

Die Koalitionsverhandlungen sind beendet, Ministerien verteilt und Entscheidungen getroffen. Der Verband binationaler Familien zieht ein erstes Resümee aus Sicht einer vielfältigen Gesellschaft.

CDU/CSU und SPD betiteln ihren Koalitionsvertrag unter anderem als einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Die bange Frage ist, was bedeutet dabei „neu“? „Aus Sicht der Familien wurde einiges berücksichtigt, das Familienleben stärkt“, fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, zusammen. „Die Kinderrechte sollen gestärkt, Eltern entlastet, Schulen modernisiert, die Digitalisierung bewusst gestaltet werden – alles gute Ansätze für ein zukunftsfähiges Land.“

Die Frage bleibt jedoch, ob die GroKo (Große Koalition) auch die zum Teil spezifischen Herausforderungen von Familien und Menschen mit einer sogenannten Migrationsgeschichte in Deutschland wirklich in den Blick nimmt? Der Familiennachzug subsidiär Geschützter wurde erneut ausgesetzt und eine Obergrenze für Geflüchtete ist vorgesehen – somit Maßnahmen, die familienfeindlich wirken.

Das Innenministerium und der/die Staatsminister*in für Integration sind zwei wichtige Bereiche für die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft. Nur hierin liegt die Chance, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Familien und Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Irritiert sind wir daher sehr über den neuen Zuschnitt des Ministeriums, das zukünftig einen Bereich Heimat hinzubekommt. Heimat für wen? Was soll in diesem Namen geschehen? Die Assoziationen mit diesem Begriff lassen eher Vergangenes und Überholtes aufleben, wo ist das „neue“, was versprochen wird? Wir erwarten und fordern vielmehr, Populismus und Rassismus in all seinen Formen entschieden entgegen zu treten und Deutschland auch in der Sicherheitspolitik vielfältig, demokratisch und offen zu denken.

Der Verband erwartet von den Verantwortlichen in der Koalition, die vielfältige Gesellschaft und Familien als Chance und zu schützendes Gut zu verstehen und dem radikalisierenden Populismus und Separatismus den Kampf anzusagen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 09.02.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie zu Familienarmut

Familien mit geringem Einkommen sind in den letzten 25 Jahren weiter abgehängt wor-den. Mit einer neuen Methodik haben Forscher im Auftrag der Bertelsmann Stiftung fest-gestellt, dass vor allem arme Familien bisher reicher gerechnet wurden als sie tatsächlich sind. Politisch gilt es nun, ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut zu legen.

Die Einkommenssituation von vielen Familien und insbesondere Alleinerziehenden ist schlechter als bislang gedacht. In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben Forscher der Ruhr-Universität Bochum jetzt erstmals für Deutschland ermittelt, welche zusätzlichen Kosten durch Kinder je nach Familientyp und Einkommensniveau entstehen. Dabei wird klar: je geringer das Familieneinkommen ist, desto schwerer wiegt die finanzielle Belastung durch jedes weitere Haushaltsmitglied.

Um die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen vergleichen zu können, wurden bisher die zusätzlichen Ausgaben für Kinder gemäß der OECD-Skala pauschal mit sogenannten Äquivalenzgewichten geschätzt. Bezugsgröße dabei sind die Ausgaben für einen alleinlebenden Erwachsenen. Ein zusätzliches Kind unter 14 Jahren erhält ein Gewicht von 0,3, eine zusätzliche Person über 14 Jahren von 0,5. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse machen jedoch deutlich, dass starre Skalen nicht angemes-sen sind. In der Studie wurden deswegen einkommensabhängige Äquivalenzgewichte berechnet, die einen realistischeren Blick auf die Einkommenssituation von Familien ermöglichen. Sie zeigen, dass die Anwendung der OECD-Skala die Einkommen armer Haushalte systematisch über- und jene reicher Haushalte unterschätzt. Denn für ärmere Familien ist die finanzielle Belastung durch Kinder im Ver-hältnis größer als für wohlhabende Familien. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Wir können Armut nur erfolgreich bekämpfen, wenn wir sie realistisch betrachten können.“

Kinderlose sind im Durchschnitt besser gestellt als Familien

Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass von 1992 bis 2015 Paare mit Kindern oder Alleinerziehende im Durchschnitt finanziell stets schlechter gestellt waren als kinderlose Paare. „Mit jedem zusätzlichen Kind wird die finanzielle Lage von Familien schwieriger. Kinder sind leider ein Armutsrisiko in Deutschland“, so Dräger. Zudem ist die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in diesem Zeitraum weiter aufgegangen. Seit den 90er Jahren ist es nur jenen Familien gelungen, ihre Einkommenssituation zu halten oder zu verbessern, die ihren Erwerbsumfang ausweiten konnten – in der Regel durch eine umfänglichere Erwerbstätigkeit von Frauen. Entscheidend hierfür war der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Kindergelderhöhungen hingegen haben die Einkommenssituation von Familien mit Kindern nicht nachhaltig verbessert. Diese Ergebnisse bestätigen frühere Untersuchungen, allerdings sind die Effekte – gemessen mit der neuen Methode – stärker als bislang gedacht. Darüber hinaus ergeben sich im Detail relevante Unterschiede.

Familien stärker von Armut betroffen als gedacht

So zeigt sich, dass die Armutsrisikoquote von Paarfamilien nach der neuen Berechnung knapp drei Prozentpunkte über den bisher ermittelten Werten liegt: nach neuer Berechnung sind 13 Prozent der Paare mit einem Kind armutsgefährdet, 16 Prozent jener mit zwei und 18 Prozent solcher mit drei Kindern. Besonders drastisch ist die Situation für Alleinerziehende. Lag deren Armutsrisikoquote nach früheren Berechnungen bei 46 Prozent – und damit schon sehr hoch –, sind es auf Basis der neuen Methode 68 Prozent. Gerade bei Alleinerziehenden führt die Anwendung der starren, einkommensunabhängigen OECD-Skala dazu, dass die zusätzlichen Ausgaben für ein Kind im Haushalt deutlich unterschätzt werden. Während beispielsweise ein Haushalt mit zwei Erwachsenen mit einem Schlaf- und einem Wohnzimmer auskommen kann, brauchen Alleinerziehende zusätzlich ein Kinderzimmer. Zudem fallen bei niedrigeren Einkommen die kinderspezifischen Ausgaben (etwa für Windeln, Schulsachen, neue und passende Kleidung) besonders ins Gewicht. Gleichzeitig ist es für Alleinerziehende aufgrund der aufwändigeren Betreuung und Fürsorge für die Kinder besonders schwer, ihren Erwerbsumfang zu vergrößern. Vergleichbar ist die Situation für kinderreiche Familien. Dräger fasst zusammen: „Von Armut sind vor allem die Familien betroffen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund besonders großer
Betreuungsverantwortung nicht steigern konnten.“

Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt der Familienpolitik stellen

Politisch sollte deshalb ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut gelegt werden. „Vor allem Alleinerziehende brauchen stärkere Unterstützung“, so Dräger. Zudem gilt es, die staatliche Existenzsicherung für Kinder neu aufzustellen. Dabei, so Dräger, sollte sich der Staat konsequent an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. „Mit einem Teilhabegeld als neue familienpolitische Maßnahme können wir das Kindergeld, die SGB II-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, den Kinderzuschlag und den größten Teil des Bildungs- und Teilhabepakets bündeln.“ Dieses neue Instrument soll gezielt arme Kinder und Jugendliche erreichen und mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen werden. Darüber hinaus brauchen Kinder und Eltern in ihrer Umgebung gute Bildungs- und Freizeitangebote sowie eine passgenaue, unbürokratische Unterstützung. Zudem sollten die neuen methodischen Erkenntnisse
dieser Studie in der Armuts- und Sozialberichterstattung der Bundesregierung berücksichtigt
werden, damit die bisherigen Verzerrungen aufgrund der OECD-Skala zukünftig nicht weiter auftreten. „Ansonsten“, so Dräger, „verlieren wir genau die aus dem Blick, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.“

Zusatzinformationen

In der Studie von Prof. Notburga Ott, Prof. Martin Werding und ihren Mitarbeitern an der Ruhr- Universität Bochum wird die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen seit Anfang der 90er Jahre differenziert nachgezeichnet und verglichen. Dazu werden in einem ersten Schritt sogenannte Äquivalenzskalen empirisch ermittelt, die man heranzieht, um Einkommen von Haushalten verschiedener Größe miteinander vergleichen zu können. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die Daten zu den Ausgaben der betrachteten Haushaltstypen liefert. Im Unterschied zu bisher vorliegenden Untersuchungen für Deutschland wird dabei berücksichtigt, dass angemessene Äquivalenzskalen von der Wohlstandsposition der Haushalte abhängen können. In einem zweiten Schritt werden die neu ermittelten Äquivalenzskalen herangezogen, um die Einkommenssituation von Familienhaushalten zu untersuchen. Datengrundlage sind dafür
die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die in Deutschland regelmäßig für Analysen der Einkommensverteilung herangezogen werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die Effekte der neu ermittelten Äquivalenzskalen im Vergleich zu bisher üblichen Methoden der Äquivalenzgewichtung aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 07.02.2018

„Die Familienarmut ist seit Jahren zu gering berechnet worden. Besonders bei Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko deutlich höher als bisher angenommen. Die Zahlen machen deutlich, dass der Kampf gegen Familienarmut endlich aufgenommen werden muss und die geplanten Maßnahmen der Groko zu dünn sind“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, mit Blick auf die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung.

Werner weiter: „Familienarmut ist Elternarmut. Deswegen muss endlich etwas gegen unsichere und schlecht bezahlte Jobs getan werden. Ein Mindestlohn von zwölf Euro und ein Verbot von Leiharbeit wären ein Anfang. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht. Als Sofortmaßnahme muss das Kindergeld auf 328 Euro für alle Kinder angehoben werden. Die geplante Kindergeld-Erhöhung der Groko ist deutlich zu niedrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.02.2018

Überall auf der Welt, aber gerade auch bei uns in Deutschland, muss es das Ziel sein, Kinderarmut zu beseitigen. Kinderarmut bedeutet meist Armut ein Leben lang.

Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es zentral, die Bekämpfung von Kinderarmut konsequent anzugehen. Deshalb wollen wir ein großes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen: Dazu gehört die Erhöhung und Verbesserung des Kinderzuschlags, und deutliche Verbesserungen der Leistungen für Kinder im Arbeitslosengeld II. Auch Verbesserungen der Erwerbssituation der Eltern durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen für die Erwerbsbeteiligung der Eltern, wie etwa einer Initiative zur Teilzeitausbildung, werden wir umsetzen. Und nicht zuletzt sorgen wir mit einem Milliardenpaket für Kitas dafür, dass Kinder gut betreut und Eltern von den Gebühren entlastet werden. Mit gezielten Geldleistungen, qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten aber auch mit der besseren Qualifizierung und Förderung von Langzeitarbeitslosen haben wir die notwendigen Schwerpunkte gesetzt damit Kinder in Deutschland gut aufwachsen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.02.2018

Zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie mit dem Titel "Wie hat sich die Einkommenssituation von Familien entwickelt? Ein neues Messkonzept" sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Es ist ein Skandal, dass die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in Deutschland in den letzten 25 Jahren immer weiter aufgegangen ist. Das Risiko in Armut zu leben, ist nach den Ergebnissen der Studie für kinderreiche Familien und Alleinerziehende noch größer als bisher gedacht.

Wir unterstützen den Appell der Studie, die bisherigen Instrumente der Familienpolitik neu zu denken. Um diese Ungerechtigkeit endlich auszugleichen, fordern wir einen Grundbetrag pro Kind. Wer daneben noch Wohngeld oder weitere ergänzende Hilfen, zum Beispiel für Schulmaterial, Mobilität oder Freizeit und Kultur braucht, soll diese bekommen – einfach, unbürokratisch und in Höhe der tatsächlichen Kosten. Dazu muss die Politik ihr Versprechen einlösen, die Rahmenbedingungen für familienfreundliche Erwerbstätigkeit zu verbessern."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend ansetzt, um Kinder nachhaltig aus der Armut herauszuführen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt auf, wie dringend die Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland ist. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zur Entwicklung der Einkommenssituation von Familien der Bertelsmann Stiftung.

"Die Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, was viele Familien mit Kindern seit Langem spüren, dass nämlich bei einem geringen Familieneinkommen die finanziellen Belastungen durch jedes weitere Haushaltsmitglied dramatisch steigen. Alleinerziehende sind hier vielfach in einer finanziell besonders prekären Situation. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau entlang der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gemacht hat. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. "Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Familienministerium baut Präventionsprogramm an Schulen aus

Um Jugendliche vor religiös begründeter Radikalisierung zu schützen, muss man sie dort erreichen und ansprechen, wo sich ihr Alltag abspielt – in der Schule. Um Schülerinnen und Schüler als mündige Bürgerinnen und Bürger zu stärken, bietet das Vorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen“ den Jugendlichen an 166 Standorten ab März bundesweit sozialpädagogische Begleitung, in der Schule und beim Übergang ins Berufsleben an. Der Halt und das Aufzeigen von Lebensperspektiven stabilisieren junge Menschen und sind damit ein wichtiger Schutz vor Radikalisierung. Hier setzt die Präventionsarbeit der Bundesregierung mit dem Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus an. Gemeinsam mit den Ländern wird mit diesem Vorhaben das Engagement an Schulen erheblich ausgebaut.

„Eine funktionierende Präventionsarbeit kann vor Ort nur in Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Vereinen, Kommunen und weiteren relevanten Akteuren erfolgreich sein. Die Schule spielt dabei die zentrale Rolle. Mit dem Präventionsprogramm an Schulen unterbreiten wir allen Jugendlichen Angebote, mit denen sie lernen können, sich selbst in der Diskussion mit anderen zu positionieren und unterschiedliche Meinungen auszuhalten. So können sie gezielt stark gemacht und in die Lage versetzt werden, radikale Propaganda zu erkennen, ihr zu widerstehen und argumentativ zu entgegnen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Umsetzungspartner des Vorhabens „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sind neben den Ländern die Jugendmigrationsdienste, Schulen, Träger der Radikalisierungsprävention und der politischen Kinder- und Jugendbildung.

Ab 1. März 2018 werden in 15 Bundesländern rund 172,5 Vollzeitstellen finanziert, die neben individueller Begleitung auch Gruppenangebote und Veranstaltungen in Schulen gemeinsam mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention anbieten.

Das Vorhaben wird auch über 2018 hinaus fortgesetzt. Weitere Informationen finden sie unter https://www.bmfsfj.de/jugendsozialarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2018

„Die 4. World Vision-Kinderstudie zeigt, was unter der Regierung von Union und SPD Realität geworden ist: die Rechte von Kindern werden durch die Politik ignoriert“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse der aktuellen Studie.

Norbert Müller weiter: „Die Zahlen zeigen: Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt sich oder seine Familie als arm. Kinder können die aus Armut resultierende Ausgrenzung deutlich spüren. Das beginnt bei Ausgrenzungserfahrungen in der Schule und geht damit weiter, dass häufig kein Geld für Freizeitaktivitäten oder einen Urlaub da ist. Die Bundesregierung hat es in den letzten vier Jahren massiv versäumt, etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Zwar definiert der Entwurf des Koalitionsvertrages die Bekämpfung von Kinderarmut endlich als Ziel. Die aufgezeigten Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um das Problem ernsthaft anzugehen. Damit wird das Recht der Kinder auf Teilhabe und eine gute Entwicklung weiter gefährdet.

Erfreulich sind hingegen die Ergebnisse hinsichtlich der Empathie von Kindern für die Lage von Flüchtlingen. Die Pläne von CDU/CSU und SPD zur faktischen Kasernierung von Flüchtlingen sprechen leider eine andere Sprache. Abschottung ist wie World Vision richtigerweise kritisiert ‚Gift für die Integration‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.02.2018

Liveübertragung: Donnerstag, 22. Februar, 17.40 Uhr

Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Die drei Gesetzentwürfe, welche die Fraktionen zu diesem Zweck vorgelegt haben, debattiert der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, in erster 45-minütiger Lesung. Danach werden sie zur weiteren Beratung – voraussichtlich unter der Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – in die Ausschüsse überwiesen.

Linke will Paragrafen ersatzlos streichen

Während der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine „Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vorsieht, wollen Grüne und Die Linke den Straftatbestand aufheben. Laut dem von der Linksfraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/93) macht sich nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet.

Aufgrund des Paragrafen sei jüngst eine Ärztin in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, so die Fraktion. Nach ihrer Ansicht besteht seit der Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Jahr 1976 „die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat Die Linke die Initiative ergriffen, Paragraf 219a ersatzlos zu streichen.

Grüne wollen sachliche Information ermöglichen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (19/630) Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, umfassende sachliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen und potenzielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass sie derartige Abbrüche vornehmen. Die Gesetzesänderung sei zwingend erforderlich, um Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen Zugang zu Informationen und eine freie Arztwahl zu ermöglichen.

Die Fraktion will den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches daher aufheben und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Da das Berufsordnungsrecht der Ärzte anpreisende Werbung untersage, bleibe empfehlende oder lobende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft unzulässig, betonen die Abgeordneten

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 12.02.2018

Bildinformationen öffneLiveübertragung: Freitag, 23. Februar, 9 Uhr

Zu Beginn der Sitzung am Freitag, 23. Februar 2018, debattiert der Bundestag eine Stunde lang über den Bericht der Bundesregierung „über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“. Der Bericht wird im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll voraussichtlich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernehmen.

Vier zusätzliche Monate bei Teilzeitarbeit

Laut dem Bericht (19/400) nehmen Eltern immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 07.02.2018

Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 ist die Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/412) hin. Auszubildende und Ausbildende können in einem gemeinsamen Antrag die Kürzung der Ausbildungszeit auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Allerdings sei das gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG erforderliche "berechtigte Interesse" an einer Teilzeitausbildung beziehungsweise die genaue Adressatengruppe einer Teilzeitausbildung im BBiG nicht definiert.

Die Abgeordneten hatten in der Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Laut Antwort sind im Jahr 2016 rund 0,4 Prozent der Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung in Teilzeit abgeschlossen worden, davon 0,06 Prozent für Männer und 0,95 Prozent für Frauen. 2008 waren insgesamt nur 0,1 Prozent aller Ausbildungsverträge solche mit Teilzeitregelung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 71 vom 15.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über das Modellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" des Bundesfamilienministeriums. In einer Kleinen Anfrage (19/554) will sie unter anderem wissen, welche Akteure an den Entwicklung des Projektes beteiligt waren und nach welchen Kriterien die fünf beteiligten Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, auf welche Dauer das Projekt angelegt ist und mit welchen finanziellen Mitteln es gefördert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 53 vom 07.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Belegrechte der Bundeswehr in Kinderbetreuungseinrichtungen. In einer Kleinen Anfrage (19/626) will sie unter anderem wissen, an welchen Standorten in den Jahren 2016 und 2017 Vereinbarungen zwischen der Bundeswehr und Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über Belegrechte für die Kinder von Bundeswehrangehörigen bestanden, welche Kosten dadurch entstanden und an welchen Standorten weitere Vereinbarungen geplant sind. Zudem will die Fraktion erfahren, wo die Bundeswehr in eigene Kindertageseinrichtungen betreibt und welche Kosten dadurch entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 06.02.2018

Die Fraktion Die Linken fordert von der Bundesregierung, Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu besseren Konditionen zu vermieten. Damit soll gegen steigende Mieten in Großstädten vorgegangen und Gering- und Durchschnittsverdienern bezahlbarer Wohnraum geboten werden. In einem Antrag (19/613) fordert die Fraktion, Mieterhöhungen zu begrenzen,Mieterräte einzurichten und Härtefallregelungen zu schaffen. Die Fraktion argumentiert, dass die BImA in den vergangenen Jahren Mieten deutlich erhöht und sich an den ortsüblichen Preisen orientiert habe. Stattdessen sollten nach Willen der Linken soziale Belange bei der Vermietung bundeseigener Immobilien im Mittelpunkt stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 06.02.2018

Dem Bundesfamilienministerium sind im Rahmen des Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" im vergangenen Jahr Kosten von insgesamt 60.434 Euro entstanden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/416) mit. Ziel des Dialogforums sei nicht gewesen, zu konkreten Ergebnissen zu kommen, sondern Meinungsbilder zu einzelnen Fragen und Problemfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe offenzulegen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte nach Angaben der Regierung durch das Bundesfamilienministerium und den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. aufgrund fachlicher Kriterien. Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl der Teilnehmer habe darauf gelegen, alle wesentlichen Akteure der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe und der freien Träger, sowie der Fachverbände, Bundesländer und der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Eltern nehmen immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/400) hervor. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Eltergeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Nach Angaben der Regierung bewerten 77 Prozent der befragten Bezieher des Elterngeld Plus dies als "gute Sache", 19 Prozent sagten "teils, teils" und nur ein Prozent bezeichnete es als "keine gute Sache". Die Zustimmungsrate falle bei den befragten Vätern mit 84 Prozent höher aus als bei den Müttern mit 75 Prozent. Bei der Entscheidung für das Elterngeld Plus sei es 65 Prozent der Mütter und 63 Prozent der Väter nach eigenen Angaben besonders wichtig, mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. 55 Prozent der Bezieher des Elterngeld Plus verzichten nach Aussage der Regierung wegen Sorge vor Einkommensverlusten auf den Partnerschaftsbonus, 27 Prozent aus Angst vor beruflichen Nachteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Das Risiko, durch Computer oder computergesteuerte Maschinen ersetzbar zu werden, steigt am schnellsten in Helferberufen. Viele neue Technologien sind marktreif geworden, die vor allem einfache Tätigkeiten ersetzen können. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Insgesamt sind 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland dem Risiko ausgesetzt, dass innerhalb ihres Berufs mehr als 70 Prozent der Tätigkeiten durch Computer oder computergesteuerte Maschinen übernommen werden könnten. Der größte Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, gut 46 Prozent, arbeitet in Berufen mit einer mittleren Substituierbarkeit. Das heißt, dass zwischen 30 und 70 Prozent der Tätigkeiten eines Berufs potenziell durch Computer erledigt werden könnten. Bei gut 28 Prozent der Beschäftigten könnten der IAB-Studie zufolge weniger als 30 Prozent der Tätigkeiten innerhalb des jeweiligen Berufs automatisiert werden.

Es sei aber keineswegs anzunehmen, dass dies in vollem Umfang geschehen werde, betonen die IAB-Forscherinnen Katharina Dengler und Britta Matthes. So können beispielsweise Kostengründe oder rechtliche Hürden dazu führen, dass nur ein Teil des technisch möglichen Automatisierungspotenzials ausgeschöpft wird.

Bildung und Qualifikation wirken tendenziell dem Risiko entgegen, dass berufliche Tätigkeiten von Computern übernommen werden könnten. So weisen Helferberufe, für die typischerweise keine berufliche Ausbildung benötigt wird, mit 58 Prozent das höchste Substituierbarkeitspotenzial auf. Bei Berufen, für die in der Regel ein vierjähriges Hochschulstudium erforderlich ist, liegt das Substituierbarkeitspotenzial bei 24 Prozent. Ein Vergleich mit einer von den beiden IAB-Forscherinnen drei Jahre zuvor erstellten Analyse der Substituierbarkeitspotenziale ergibt zudem, dass der Anstieg bei den Helferberufen mit rund zwölf Prozentpunkten doppelt so hoch ausfällt wie bei den Expertenberufen mit plus sechs Prozentpunkten. Während sich für die IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe kaum Veränderungen in den drei Jahren ergeben haben, sind die Substituierbarkeitspotenziale in den Verkehrs- und Logistikberufen am stärksten gestiegen.

Insgesamt sprächen die Ergebnisse dafür, dass die Befürchtungen eines massiven Beschäftigungsabbaus im Zuge der Digitalisierung dennoch derzeit unbegründet seien, erläutern Dengler und Matthes. Es würden keineswegs nur Tätigkeiten wegfallen, sondern auch neue entstehen.

Innerhalb der Berufe werde es aber große Umbrüche geben, erklären die Forscherinnen. Entscheidend sei daher, Ausbildungen so zu gestalten, dass alle Auszubildenden mit den neuesten technologischen Innovationen in ihrem Beruf vertraut gemacht werden. Die Möglichkeiten zur Weiterbildung, Höherqualifizierung und Umschulung müssten ausgebaut werden. Die Aus- und Weiterbildung sollte dabei nicht nur auf digitale Inhalte, sondern auch auf den Erwerb sozialer und fachübergreifender Kompetenzen gerichtet sein. Mit der Digitalisierung verändere sich auch die Art und Weise, wie gearbeitet wird – beispielsweise gewinne Arbeit in virtuellen Teams an Bedeutung. Deshalb werde es zukünftig noch wichtiger, über soziale Kompetenzen wie Kooperationsbereitschaft, Kommunikationsstärke, Selbstmanagement oder Empathie zu verfügen.

Die Studie steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.02.2018

52 % der volljährigen Personen in Deutschland lebten im Jahr 2016 mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin in einem gemeinsamen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Valentinstages auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. Männer ab 18 Jahren lebten zu 53 % in einer Ehe, Frauen zu 51 %.

Je nach Alter ergeben sich dabei zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. In der Altersgruppe von 18 bis unter 35 Jahren waren Frauen bereits häufiger verheiratet: 26 % der Frauen gegenüber 16% der Männer lebten mit Ehepartner oder -partnerin zusammen. Im Alter von 35 bis unter 65 Jahren galt dies für 62% der Männer und 64% der Frauen. In dieser Altersspanne gab es also kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Anders bei Personen im höheren Alter: Ab dem 65. Lebensjahr lebten 47% der Frauen in einer Ehe, auf Männer trifft dies für 74% zu. Der wichtigste Grund hierfür ist die höhere Lebenserwartung der Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 13.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.

In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig; mit der Lebenserwartung steigt ihre Zahl weiter. Es ist wichtig, aber bisher nicht hinreichend gewährleistet, dass deren Interessen zur Finanzierung und Gestaltung ihrer Pflege bedarfsgerecht gesichert werden.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen – und weitere Interessensverbände dieses Bereichs fordern mehr Mitbestimmung im Qualitätsausschuss Pflege, dem wichtigsten diesbezüglichen Gremium.

Es ist dringend erforderlich – wie im Bereich Patientenvertretung im Gesundheitsbereich generell üblich –, auch für den Bereich Behinderung und Pflege angemessene Bedingungen für eine qualifizierte Interessenvertretung zu schaffen.

„Gesetzliche Verbesserungen waren und bleiben wichtig, sind aber nicht ausreichend. In der praktischen Umsetzung ergeben sich immer wieder Regelungsbedarfe, die erhebliche Auswirkungen für die betroffenen Menschen haben. Wir wollen, dass dabei die Interessen dieser Menschen vertreten werden können und beachtet werden. Administration ist nicht beliebig, ihre Ausgestaltung im Interesse der betroffenen Menschen muss möglich sein. Dafür wollen wir uns einsetzen können“, so Franz Müntefering, BAGSO-Vorsitzender.

Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:

  • eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen,
  • stärkere finanzielle Unterstützung von Verbandsvertretern bei ihrer Gremienarbeit,
  • ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten,
  • einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt,
  • mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.

Zu den maßgeblichen Interessenverbänden, die die Kritik formulieren, gehören neben der BAGSO der Sozialverband VdK Deutschland, der SoVD Sozialverband Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG SELBSTHILFE und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland. Diese Interessenvertretung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist rechtlich in § 118 SGB XI geregelt, der die Beteiligung von Interessensvertretungen definiert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 07.02.2018

Die nächste Bundesregierung steht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor großen kinderpolitischen Baustellen. Dazu gehört vor allem die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Schwerpunkte sollten dabei die Themen Mitbestimmung und Beteiligung, Bekämpfung der Kinderarmut sowie die Integration von Flüchtlingskindern sein.

"Die heute vorgelegte 4. World Vision Kinderstudie zeigt deutlich auf, dass es mit der Partizipation von Kindern in Deutschland nicht voran geht. Dabei erleben wir derzeit ganz aktuell wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür müssen wir Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Große Defizite gibt es vor allem bei der Beteiligung in Schule und Familie", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Es ist problematisch, dass die Kinderpolitik insgesamt immer noch ein Nischendasein fristet. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern. Wir müssen unseren Kindern helfen, stark und gleichberechtigt zu sein, damit sie mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können. Hier brauchen wir Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen vorrangigen Gesichtspunkt in den Blick nehmen. Nur so werden wir dem Anspruch gerecht, verantwortlich für die heranwachsenden und zukünftigen Generationen zu handeln."

"Die Ergebnisse der 4. World Vision Kinderstudie zum Thema Kinderarmut lassen an Deutlichkeit nichts vermissen. Kinderarmut prägt die betroffenen Kinder nachhaltig und raubt ihnen an vielen Stellen ihre Zukunftschancen. Deshalb brauchen wir eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen in diesem Bereich und ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

Dass schon die jüngsten Kinder sehr viel Empathie und Bereitschaft zum Teilen mitbringen, wenn es um geflüchtete Menschen geht, stimmt das Deutsche Kinderhilfswerk zuversichtlich. "Davon sollten sich die Erwachsenen eine Scheibe abschneiden. Die Ergebnisse der gerade abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen gehen ja leider in eine andere Richtung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das darin festgelegte Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.02.2018

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 31. März 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2018

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinder brauchen Freiräume“. Damit rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen dazu auf, mehr Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtsorganisationen appellieren an Politikerinnen und Politiker, die Meinung der nachwachsenden Generation ernst zu nehmen und ihre Belange bei Entscheidungen, die sie betreffen, durchgehend zu berücksichtigen.

„Kinder und Jugendliche wollen ihren Platz in unserer Gesellschaft einnehmen. Dafür ist es notwendig, dass wir ihnen Freiräume eröffnen, damit sie ihre Ideen und Wünsche einbringen und ihr persönliches Potenzial entfalten können“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Es liegt in der Verantwortung der Politik, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Nur eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche ernst genommen werden und mitgestalten können, wird wirklich kinderfreundlich und damit zukunftsfähig.“

„Städte und Gemeinden müssen Strukturen und Einrichtungen entwickeln, die sicherstellen, dass die Kinderinteressen mehr Gewicht bekommen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Kinder und Jugendliche brauchen beispielsweise einen Platz am Verhandlungstisch, wenn es um die Planung von Spielplätzen oder von Jugendeinrichtungen geht. Die kommunale Politik muss Freiräume eröffnen, in denen echte Mitbestimmung und Entfaltung möglich wird.“

Kinder und Jugendliche brauchen aber auch in Schule und Freizeit mehr Freiräume. Ebenso sind Eltern dazu aufgerufen, ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entwickeln. Dazu gehören vor allem Freiräume, in denen sie sich eigenständig ihr Umfeld erschließen und ihre eigene Persönlichkeit ausbilden können.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Meinungsäußerung, Beteiligung und freie Entfaltung sind in der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention garantiert, die Deutschland 1992 ratifiziert hat. Zum Weltkindertag rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam zum Einsatz für die Verwirklichung der Kinderrechte auf.

Anlässlich des Weltkindertags (20. September) entwickeln bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kinder brauchen Freiräume“ Aktionen und machen mit Informationsständen auf die Kinderrechte aufmerksam.

Am Sonntag, den 23. September 2018, finden in Berlin und in Köln unter demselben Motto die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 09.02.2018

Steigende Verbraucherpreise, starre Mehrwertsteuer – wann werden Kinderprodukte endlich geringer besteuert?

„Nur wenn wir es wiederholen, besteht Aussicht auf Besserung.“ Mit diesen Worten kommentiert Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Forderung des Verbandes, bei Kinderprodukten zumindest den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Seit Erhebung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 werden Baby-Strampler, Kinderwagen und Schulranzen immer noch mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt. „Gerade für Familien mit vielen Kindern, die hohe Konsumausgaben haben, ist eine entsprechende Ermäßigung gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Hundefutter mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, Windeln aber nicht“ erklärt Müller.

Auch der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf seiner Sitzung im Januar noch einmal bekräftigt, dass viele Familien weiterhin auf eine Verbesserung dieser Situation warten. „Wir wissen,“ so der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, „dass wir den Stand bei der Mehrwertsteuer nicht über Nacht verändern können. Dies bedeutet aber nicht, dass wir das Thema nicht weiter verfolgen. Gerade weil familien- und steuerpolitischen Maßnahmen in der Diskussion sind, weisen wir noch einmal auf den Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Kinderprodukten hin“ so Brich. Um seine dauerhafte Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Kinderprodukte zu unterstreichen, wird der KRFD Bündnispartner bei der Kampagne „7% für Kinder“, die bereits vor einiger Zeit von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und der JAKO-O GmbH ins Leben gerufen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. März 2018

Veranstalter: Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb)

Ort: Würzburg

Familie befand sich seit jeher und befindet sich im Wandel. Dies zeigt auch die Zunahme an Familien, in denen die bio-genetische, rechtliche und/oder soziale Elternschaft auf mehr als 2 Personen verteilt ist. In der Folge wachsen Kinder immer häufiger in Familien auf, an deren Gründung mehr als zwei Elternteile beteiligt sind. Historisch bekannte Formen sogenannter multipler Elternschaft sind Adoptiv-, Pflege- und Stieffamilien. Durch eine Liberalisierung der Gesellschaft und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin differenziert sich Familie weiter aus und es kommen neuere Formen wie Regenbogenfamilien und Familien nach Gametenspende hinzu.

Für alle diese Familienformen stellt sich die Frage, wie Familie und Elternschaft definiert, hergestellt und nach außen kenntlich gemacht werden, wenn Abstammung als begründendes Element zwischen einigen oder allen Familienmitgliedern fehlt. Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? Die Fachtagung „Familien mit multipler Elternschaft“ soll genau diese Familienformen in den Blick nehmen und deren Herausforderungen und Chancen diskutieren. Eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung, der Kinder und Jugendhilfe sowie in der Beratung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. März 2018

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!" gemeinsam mit dem DGB Hamburg

Ort: Hamburg

Ein Workshop für Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und weitere familienpolitische Akteur*innen

Am 1. Juli 2015 wurden ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus eingeführt. Beide Regelungen ermöglichen berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und geben ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen und Lebensrealitäten zu gestalten. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sollen partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduzieren. Damit beides funktioniert, müssen Betriebe und Verwaltungen z.B. Teilzeit möglich machen – ganz praktisch und ohne Nachteile für die Beschäftigten. Doch es braucht noch mehr für eine gute Praxis!

Betriebs- und Personalräte spielen hierbei eine große Rolle: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern gehört zu ihren Aufgaben, wie auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Gesundheitsschutz. Im Workshop werden die Regelungen zu ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vorgestellt und es wird Resumee gezogen: wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der Praxis gegenüber? Es wird diskutiert, wie Interessenvertretungen dabei unterstützen können und welche betrieblichen Lösungen sich gut umsetzen lassen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE gemeinsam mit der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE und der Leipziger Stadtratsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Kinderarmutskongress " Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund " – eine Veranstaltung des 2016 durch Dietmar Bartsch initiierten "Netzwerkes gegen Kinderarmut"

Die Veranstalter freuen sich über die Zusagen der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Heike Werner; der Arbeits- und Sozialministerin des Landes Brandenburg, Diana Golze, dem Berliner Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales, Alexander Fischer; des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, und von Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Angewandte Kindheitswissenschaften.

Die Veranstalter bewegt zutiefst, dass die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau ist. Sie wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, wird dieser Gesellschaft nicht viel abgewinnen können. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Der Kongress soll die Gelegenheit bieten, ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema "Kinderarmut" mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Infos finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kooperiert eng mit anderen familien- und sozialpolitischen Akteuren und ist Mitglied diverser Vereine, Verbände und Bündnisse. Diese werden nun auch auf der ZFF-Homepage dargestellt: unter ÜBER UNS / Kooperationen.

AKTUELLES

Seit mehreren Jahren ist der AWO Bundesverband als Teil eines Trägerkonsortiums erfolgreich an der Umsetzung der ESF-Bundesprogramme Elternchance I und II beteiligt.

Im nun vorliegenden Positionspapier „ Konsortium Elternchance – Zwischenfazit und Forderungen nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung mit der Weiterqualifizierung zum_zur Elternbegleiter*in“ beschreiben die beteiligten Verbände sowohl Aufgaben und Auftrag von Elternbegleiter*innen als auch ihr Selbstverständnis als Konsortium und blicken auf Erreichtes. Abschließend werden fachpolitische Forderungen zur Stärkung des Arbeitsfeldes Familienbildung und zur Verstetigung von Elternbegleitung formuliert.

Das Positionspapier steht Ihnen hier als PDF zum Download bereit.

Quelle: Information Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Das ISS freut sich, Ihnen das Veranstaltungsset „Weichen stellen durch Gleichstellung“ zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorstellen zu dürfen.

Die Idee: Mithilfe des Veranstaltungssets möchte das ISS Sie dafür gewinnen, die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zu verbreiten und zu nutzen. Mit den bereitgestellten Materialien des Veranstaltungssets wird Ihnen die Arbeit für die Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung erleichtert.

Das Veranstaltungsset enthält die folgenden Materialien:

  • Sie erhalten einen ausführlichen Organisationsleitfaden, in dem zwei verschiedene Veranstaltungsformate (kurz und lang) ausgearbeitet sind.
  • Sie erhalten eine umfangreiche PowerPoint-Präsentation zu gleichstellungspolitischen Themen, die Sie nach Bedarf anpassen können.
  • Sie erhalten ein dazugehöriges Moderationsskript mit ausführlichen Notizen zu den einzelnen Folien der PowerPoint-Präsentation, das Sie bei Ihrem Vortrag unterstützt.
  • Sie erhalten Vorschläge für Einladungsschreiben, Handzettel- und Plakatvordrucke, die Sie ganz einfach individuell anpassen können.
  • Sie erhalten acht Kurzinfos, um einzelne Themen des Zweiten Gleichstellungsberichts vertiefen zu können.
  • Sie erhalten Zugang zu einem exklusiven Pool an externen Moderatorinnen und Moderatoren, die von uns speziell geschult worden sind und Sie bei Bedarf auf Ihrer Veranstaltung unterstützen können.

Das ISS würde sich freuen, wenn Sie mit dem Veranstaltungsset eine Veranstaltung organisieren, um den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu diskutieren und konkrete Schritte anzustoßen.

Zugang zum Veranstaltungsset erhalten Sie hier.

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zunächst einen Aktivierungslink, um Ihr Passwort einzurichten. Nachdem Sie sich mit diesen Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie die Materialien zum Veranstaltungsset "Weichen stellen durch Gleichstellung" herunterladen.

Sie finden im Download-Bereich auch in Kürze einen Evaluierungsbogen. Bitte vergessen Sie nicht, dem ISS Ihre Rückmeldung zu Ihrer Veranstaltung zukommen zu lassen.

Bei Fragen zum Veranstaltungsset erreichen Sie das ISS von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr telefonisch unter 030/616 717 9-16 oder per E-Mail unter gleichstellung@iss-ffm.de.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. vom 08.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 3 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der Einigung zum Familiennachzug in den Koalitionsverhandlungen kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die geplanten Regelungen als unzureichend und fordert die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass der heute erzielte Kompromiss beim Familiennachzug auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz bis zum Sommer 2018 abzielt. Auch die anschließend geplante Regelung, die den Nachzug von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht an der Realität vieler Geflüchteten vorbei. Bleibt es dabei, so leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben. Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber!“

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.01.2018

„Union und SPD bereiten die Umwandlung des Menschenrechts auf Familienleben in ein kontingentiertes Gnadenrecht vor“, kritisiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den heute von den Regierungsfraktionen vorgestellten Änderungsantrag zum Familiennachzug. Jelpke weiter:

„Der Änderungsantrag enthält für die Zeit ab August 2018 eine bloße Kann-Regelung. Die Zahl von 1000 ist nicht garantiert, es können auch wesentlich weniger sein. Jeglicher Rechtsanspruch auf Nachzug wird damit komplett abgeschafft. Vom Völkerrecht und dem Schutz der Familie haben sich die Koalitionäre verabschiedet, stattdessen fordern sie einen willkürlichen Umgang mit den Flüchtlingen. Das Trostpflaster Härtefallregelung ändert daran rein gar nichts: Als `Härtefälle´ konnten in den letzten zwei Jahren gerade einmal etwa 100 Personen nach Deutschland einreisen. Das ist reine Symbolpolitik, um die SPD-Basis für die Große Koalition einzunehmen.

Wir reden über etwa 60.000 Angehörige, meist Frauen und Kinder, die bereits seit zwei Jahren oder noch länger sehnsüchtig auf die Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten. Nach der vorgesehenen Kontingentregelung würde es weitere fünf Jahre dauern, bis diese Familien endlich zusammenkommen können. Und wer in der Zwischenzeit volljährig wird, hat jeglichen Anspruch verwirkt. Diese Regelung ist unmenschlich, grausam und inakzeptabel.

Der Änderungsantrag enthält im Kern einen vollständig neuen Regelungsgehalt. Deswegen hat DIE LINKE für die Sitzung des Hauptausschusses heute Abend den Antrag auf eine erneute Sachverständigenanhörung gestellt. Ich hoffe auf die Zustimmung von Grünen und FDP.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.

Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.

Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" vor.

Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.

Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.

In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration "Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen" brauche, die "knappe Güter" seien. Andererseits seien auch "familiäre Rahmenbedingungen" für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, "an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden", die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe "gelten weitgehend fort", sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation "für durchaus akzeptabel", lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters "niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt" in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und "abgestuft nach Alter" mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. "Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen", fügte Amann hinzu.

Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei "zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern". Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.

Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.

Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland "mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs" gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: "Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen."

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es "keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe" für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne "eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer" herangezogen werden.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.

Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 36 vom 29.01.2018

Laut Medienberichten haben sich Union und SPD auf einen Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status geeinigt. Dieser soll schon diesen Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker kommentiert dies wie folgt:

„Die AWO lehnt die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges entschieden ab. Eine weitere Aussetzung verweigert den Betroffenen das Recht auf ein Familienleben und ist damit grund- und menschenrechtswidrig. Zudem verstößt eine noch länger dauernde Trennung von Eltern und Kindern gegen das in der UN Kinderrechtskonvention geschützte Kindeswohl.

Zudem lehnt die AWO die geplante Regelung ab, ein monatliches Kontingent von Nachzügen einzuführen. Die Höchstzahl von 1.000 Nachzügen ab August 2018 bedeutet für den allergrößten Teil der Betroffenen faktisch einen Ausschluss des Familiennachzugs. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr wird es viele Jahre dauern bis die letzten Familienangehörigen einreisen können. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.01.2018

Zur heute bekanntgewordenen Einigung von Union und SPD zum Thema Familiennachzug von Flüchtlingen erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Die Diakonie Deutschland ist von dem Kompromiss von Unionsparteien und SPD zum Familiennachzug enttäuscht. Wir können keinen großen Fortschritt gegenüber dem Sondierungspapier erkennen.

Die Härtefallregelung war schon bisher unzureichend, sie wird auch künftig nicht ausreichen. Ein reiches Land wie Deutschland muss in der Lage sein, an dieser Stelle menschliche Not zu lindern. Insbesondere, wenn unbegleitete Minderjährige ohne ihre Familien aufwachsen müssen, ist das ein verheerendes integrationspolitisches Signal.

Aus Sicht der beiden Kirchen ist rechtlich, politisch und ethisch geboten, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in demselben Maß zu ermöglichen wie zu anerkannten Flüchtlingen und damit die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sofort zu beenden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 30.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Einigung zwischen SPD und Union zum Familiennachzug bei den Koalitionsverhandlungen als inhuman. Der Verband appelliert an alle Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf von SPD und Union zur Verlängerung der geltenden Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli am kommenden Donnerstag nicht zuzustimmen.

Der Verband lehnt darüber hinaus die Pläne der Koalitionsverhandler für eine weiterhin restriktive Familiennachzugsregelung und die geplante Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat als inhuman ab. Auch in der angekündigten Weiterführung der existierenden Härtefallregelung sieht der Paritätische keine substantielle Verbesserung.

„Die festgelegte Zahl von 1000 Menschen pro Monat, die zu ihren Familienangehörigen nachziehen dürfen, ist willkürlich und moralisch fragwürdig. Im Klartext heißt diese Obergrenze, dass zehntausenden von Menschen der Familiennachzug verweigert wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Schneider weiter: „Familien gehören zusammen, ganz egal wo sie herkommen. Der Schutz der Familieneinheit ist Menschenrecht! Es ist schlicht unvorstellbar, dass jemand auf Basis einer Nachzugsobergrenze seine Verwandten einen Monat länger in Unsicherheit und schwierigsten Bedingungen lassen soll.“

Die bestehende Härtefallregelung ist aus Sicht des Verbandes völlig unzureichend, da sie nur für ganz wenige Ausnahmen gilt und an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht. „Das Gesetz ist jetzt schon ein Rohrkrepierer. Faktisch ist die Zahl von Geflüchteten, die davon profitieren, bereits jetzt minimal. Trotzdem versucht uns die SPD dies als Verhandlungserfolg zu verkaufen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.01.2018

Als Verband binationaler Familien und Partnerschaften kennen wir die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen, die für einen Familiennachzug maßgebend sind, aus unserer langjährigen Arbeit und leider auch aus eigener Erfahrung. Nicht selten müssen wir um eine Familienzusammenführung kämpfen. Dabei geht es eigentlich um ein Menschenrecht – das Recht auf Familienleben!

Seit 2015 wird der Familiennachzug vor allem mit den Geflüchteten und deren Wunsch nach Zusammenführung mit ihren Angehörigen verbunden – ein Umstand, der in Hinsicht auf die lebensbedrohlichen Situationen in den Herkunftsländern nur allzu nachvollziehbar ist. Geflüchtete haben einfach keine andere Möglichkeit des Zusammenlebens außer in dem Land, in dem sie Schutz gesucht und gefunden haben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren am 17. März 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt. Danach soll er wieder wie zuvor automatisch in Kraft treten, also am 17. März 2018.

Aktuell wird folglich subsidiär Schutzberechtigten das Recht auf Familiennachzug verwehrt – obwohl die Einschätzung, ob ein Geflüchteter vollen oder nur subsidiären Schutz erhält – sehr diskussionswürdig erscheint. Immer mehr Geflüchtete erhielten diesen Titel nachdem die Bestimmung der Aussetzung des Familiennachzugs in Kraft war – was den Eindruck nahelegt, dass hier eine Begrenzung der Zuwanderung praktiziert wird, die subtil und undurchsichtig ist und auf den Rücken der Familien ausgetragen wird.

Familiennachzug konkret

Familiennachzug hört sich groß und über mehrere Genrationen hinweg an, doch es betrifft tatsächlich nur die Kernfamilie. Das bedeutet beispielweise für einen geflüchteten Syrer, dass er seine Frau und seine minderjährigen Kinder nachholen darf. Dies ist ein Recht, das er hat und in Anspruch nehmen kann und das ihm gleichzeitig die Grundlage dafür bietet, in einem neuen, ihm fremden Land anzukommen. Die Familie ist eine starke Einheit, die trägt, unterstützt und steuert – und das macht sie mit allen Familienmitgliedern gleichermaßen. Menschlich und moralisch völlig absurd erscheint dabei die rechtliche Regelung, dass einem unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zwar seine Mutter, nicht aber seine minderjährige Schwester folgen darf.

Allein an diesen beiden Beispielen sehen wir eine Schieflage in der Gleichstellung vor dem Gesetz und damit in dem Schutz der Familien – den sich ja so viele Parteien auf die Fahne geschrieben haben.

Familienleben ist ein Menschenrecht

Der Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz (Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.). Aber was ist dieser Artikel wert, wenn die Familie in zwei, drei Klassen unterteilt wird und nicht als grundsätzliches Menschenrecht verstanden wird? In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Abs.3 heißt es „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ Und dies betrifft jede Familie. Familien sind die ersten Erfahrungen im sozialen Miteinander. Erziehung zu demokratischen, sozialen Wesen ist vor allem in sicheren, sorglosen, lebbaren Familiensituationen möglich und formt nicht nur Einzelne sondern eine Gesellschaft nachhaltig. Daher ist es eine Pflicht und eine strategische sinnvolle und zukunftsorientierte Entscheidung, auch Migrant*innen und Geflüchteten das Familienleben und ein gesichertes Zusammenleben zu ermöglichen.

Ende oder Verlängerung des Nachzugsstopps?

Am 16. März 2018 läuft der Nachzugsstopp für subsidiär Schutzberechtigte aus. Zahlreiche Menschen vertrauen darauf, dass sie danach ihre engsten Angehörigen nachholen können – so wie es bei der Gesetzesänderung in 2016 festgeschrieben wurde.

Nun plant die Union auf die Schnelle, diesen Nachzugsstopp erst einmal zu verlängern. Ihre Fokussierung liegt ausschließlich auf eine zahlenmäßige Begrenzung, von der man sich eine Sicherheit für Deutschland erhofft, die menschenrechtlich und moralisch nicht nachvollziehbar ist. Dabei bleiben sowohl die prekären Lebenssituationen (Flucht vor Tod, Folter und Verfolgung) und die Gründe für eine Flucht, sowie die deprimierenden, angstbesetzten und frustrierenden Lebenssituationen im Aufnahmeland Deutschland – ohne die Familienmitglieder als stärkende Einheit – außen vor.

Wer einer Verlängerung zustimmt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Interesse an Familien und deren Schutz nicht wirklich im Sinn zu haben. Außerdem wird das Vertrauen der geflüchteten Menschen missbraucht, die davon ausgingen, dass sie ab Mitte März 2018 ihre Angehörigen nachziehen lassen können.

Der Verband binationaler Familien lehnt ein Nachzugsstopp ab, der eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Auch eine Härtefallregelung kann diese Schieflage nicht auffangen und ist daher ebenfalls abzulehnen.

Es gilt jetzt zu beweisen, dass Deutschland ein starkes Land ist, das in Europa und der Welt eine Verantwortung für den Schutz und die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und einer gemeinsamen lebenswerten Zukunft übernimmt. Diese Kraft hat dieses Land und es kann ein starkes Zeichen gegen den Rechtpopulismus und gegen den Zerfall von humanistischen Werten sein, für die Menschen in diesem Land immer wieder leidenschaftlich eingetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 22.01.2018

SCHWERPUNKT II: Koalitionsverhandlungen

Laut Medienberichten haben sich die Koalitionäre auf ein Sofortprogramm in der Pflege mit einer besseren Personalausstattung in der Altenpflege geeinigt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen dringend verbessert werden. Die AWO begrüßt, dass die möglichen Koalitionäre beim Thema Pflege auf mehr Fachkräfte setzen wollen. Allerdings bedeuten 8.000 zusätzliche Stellen umgerechnet auf die Zahl der deutschen Pflegeheime einmalig nur 0,6 Stellen pro Einrichtung. Die Situation in der ambulanten Pflege wird dabei ganz außen vor gelassen. Die Effekte des Sofortprogramms sind damit weder nachhaltig noch geeignet, die Situation vor Ort spürbar zu verbessern. Nach Ansicht der AWO muss das Sofortprogramm vor allem darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit der Pflegeberuf insgesamt attraktiver wird.

Die AWO unterstützt daher die Forderung des Bündnisses für Gute Pflege mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben, und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung zu finden.

Mehrkosten, die durch Personalverbesserungen entstehen, dürfen nicht allein zu Lasten der betroffenen Pflegebedürftigen gehen, sondern sie müssen und können stattdessen von der Pflegeversicherung getragen werden. Geld dafür wäre durchaus vorhanden. Allein durch die Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen aus der Krankenversicherung stünden für die Leistungen aus der Pflegeversicherung mindestens drei Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Dieses wäre eine systemische Verbesserung mit langfristigem Effekt. Darüber hinaus könnten durch Umwidmung des Pflegevorsorgefonds weitere finanzielle Mittel für mehr Personal und bessere Löhne bereitgestellt werden. Im Pflegevorsorgefonds werden jährlich rund 1,2 Milliarden Euro bei der Bundesbank geparkt, um ab 2035 Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung abzufedern. Aufgrund der aktuellen Zinslage fallen für die Anlage aber Negativzinsen an, so dass hier Geld für dringend benötigte Leistungsverbesserungen vernichtet wird.

Mit diesem Betrag würde der personellen Unterausstattung durch Behebung eines Systemfehlers begegnet und eine dauerhafte Verbesserung von deutlich mehr als 8.000 Stellen – für ca. 25.000 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen – erreicht.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Offener Brief der Berliner Erklärung 2017 vom 26.1.2018 an die Verhandlungsführer der Koalitionsgespräche: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Horst Seehofer, Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Vorsitzender der CSU Martin Schulz, Vorsitzender der SPD

* Exemplarisch wird der Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel versandt*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der kanadische Premierminister Justin Trudeau wird im Rahmen des G7-Vorsitzes von Kanada die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt der politischen Agenda rücken. Dies hat er bei seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum 2018 in Davos nochmals bekräftigt.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass bei den Sondierungen zur Bildung einer Bundesregierung die Gleichstellungspolitik bisher als Randthema behandelt wurde. Trudeaus Positionierung sollte für alle am Verhandlungstisch als Zielmarke dienen. Da wäre ein "we too" eine klare Botschaft. Lippenbekenntnisse und ein "Weiter so" reichen uns nicht!

Die in der Berliner Erklärung 2017 zusammengeschlossenen Frauenverbände akzeptieren keine gleichstellungspolitischen Lücken in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Im bisherigen Sondierungspapier fehlen verbindliche Maßnahmen, über die in den wesentlichen Fragen der gleichberechtigten Teilhabe, der gleichen Bezahlung und dem Mo-nitoring von Gleichstellungspolitik konkrete Fortschritte erzielt werden können. Substanzielle Verbesserungen und eine Agenda für Gleichstellung sind der Gradmesser für die Ernsthaf-tigkeit der nächsten Regierung.

Als führende Frauenverbände, die die Interessen von 12,5 Millionen Frauen in Deutschland vertreten, fordern wir von den Koalitionsgesprächen in den drei zentralen Themenbereichen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik verpflichtende Schritte und gesetzliche Maßnahmen.

[…]

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.01.2018

In wichtigen Bereichen wie Steuerpolitik, Bildung und Energie muss die zukünftige Große Koalition deutlich ambitionierter sein – Reformbedarf in Deutschland wird unzureichend angepackt.

Deutschlands nächste Regierung wird höchstwahrscheinlich erneut eine Große Koalition. Die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Unionsparteien und SPD, die als Basis für die gegenwärtigen Verhandlungen dienen, adressieren den großen Reformbedarf in Deutschland aber nur unzureichend. Das ist das Fazit mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Es gibt bei den Sondierungsergebnissen gute Ansätze, aber zu Europa, in der Steuerpolitik, in der Bildung, bei den Investitionen und auch in anderen Bereichen fehlt es an Visionen und Ambitionen“, fasst DIW-Präsident Marcel Fratzscher zusammen. „Die Koalitionsverhandlungen sollten mehr als nur ein Absegnen der erreichten Einigung bringen. Sie sollten dafür genutzt werden, an vielen Stellen nachzubessern. Deutschland mag es wirtschaftlich gut gehen, aber das Land braucht dringend Reformen. Gerade jetzt ist die Zeit, sie anzustoßen, um nicht weitere vier Jahre zu verschenken.“

Zu einzelnen Handlungsfeldern äußern sich DIW-Forscherinnen und -Forscher wie folgt:

Steuern: „Um geringe Einkommen zu entlasten, müssen indirekte Steuern gesenkt werden“

„Die Steuerpolitik ist eines der wenigen Felder, in denen Union und SPD politisch weit auseinanderliegen. Dementsprechend wenig ambitioniert fallen in diesem Bereich die Sondierungsergebnisse aus. An Steuerentlastungen ist nur ein Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2020/21 vorgesehen, was überwiegend Besserverdienenden zugutekommt. Für stärkere Entlastungen geringer und mittlerer Einkommen müsste man indirekte Steuern senken, beispielsweise die Mehrwertsteuer, oder die Sozialbeiträge gezielter reduzieren. Dazu fehlt das Geld, da man die Überschüsse vorrangig für Ausgabenprogramme verwenden will. Bei den Sozialbeiträgen werden die ArbeitnehmerInnen moderat entlastet, die Rückkehr zur Parität der Krankenversicherungsbeiträge belastet aber die Arbeitgeber. Der Groko 3.0 fehlt zudem eine klare Vision, die Staatsfinanzen langfristig zukunftsfähig zu machen. Sobald die Zinsen wieder steigen, werden sich die Überschüsse schnell zurückbilden“, sagt Steuerexperte Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat.

Rente: „Ohne Stärkung der privaten Vorsorge kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden“

„Im Rentenbereich sehe ich bei den Sondierungsergebnissen an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Rolle der privaten Vorsorge, vor allem für Menschen mit geringen Einkommen, muss präzisiert werden. Damit diese Säule ihre Rolle bei der Alterssicherung angemessen spielt, muss die aktuell freiwillige private Vorsorge gestärkt und vielleicht sogar Pflicht werden. Ohne eine Neudefinition dieser Säule kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden. Die Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut sind nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Grundrente schafft mit viel bürokratischem Aufwand eine neue Form von Sozialhilfe für eine kleine Gruppe älterer Menschen: Die wenigsten dürften die notwendigen 35 Beitragsjahre vorweisen können und trotzdem bedürftig sein. Stattdessen kann man mit weniger Aufwand die Freibetragsregelungen bei der Grundsicherung erweitern und die GRV gezielt für Geringverdienende stärken. Um Altersarmut langfristig vorzubeugen, muss auch an anderer Stelle angesetzt werden: Bei besseren Chancen während der Erwerbszeit“, sagt Rentenexperte Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat.

Gleichstellung von Frauen und Männern: „Ehegattensplitting schafft die falschen Anreize und muss reformiert werden“

„Im Sondierungspapier wird das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zwar erwähnt, aber ein zentraler Aspekt, das Steuersystem, bei dieser Frage außer Acht gelassen. Das Ehegattensplitting, vor allem in Kombination mit Mini-Job-Regelungen, schafft negative Anreize für Frauen, mehr und länger zu arbeiten, und sollte reformiert werden. Hier wäre eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ein vielversprechender Ansatz. Ein weiterer Ansatzpunkt für mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist eine Verstärkung der Partnerschaftskomponenten bei Familienleistungen, beispielsweise eine Verlängerung der Partner-Monate beim Elterngeld“, äußert sich Katharina Wrohlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Gender Studies.

Bildung und Familie: „Bundesbeteiligung und Qualität der Bildungseinrichtungen müssen noch stärker in den Vordergrund rücken“

„Begrüßenswert ist, dass die Koalitionäre Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle schaffen wollen. Die vereinbarte Kindergelderhöhung ist allerdings nicht zielführend: Sie ist teuer und bringt wenig. Die Beschlüsse enthalten auch gute Ansätze, zum Beispiel die Einführung eines Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Aber hier, genau wie beim Ausbau der frühkindlichen Bildung, reicht Quantität nicht aus, sondern muss die Qualität der Angebote noch stärker in den Vordergrund rücken. Alles in allem ist in diesem Bereich ein größeres Engagement des Bundes gefragt, sowohl im Bereich der Qualitätsregulierung, damit Deutschland in dieser Hinsicht kein Flickenteppich mehr ist, als auch bei der Finanzierung. Ich rate dringend davon ab, Kitas für alle Kinder flächendeckend gebührenfrei zu machen. Vielmehr könnte der Bund verbindlich regeln, dass die Gebührenstaffelung überall progressiver wird. Auch sollte das Kooperationsverbot in diesen Bereichen zumindest gelockert werden“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie.

Energie: „Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet werden und bis 2030 abgeschlossen sein“

„Die Koalitionäre bekennen sich zwar zu den Klimazielen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien und wollen schrittweise den Kohleausstieg einleiten, die Beschlüsse zur Energiepolitik sind aber insgesamt zu halbherzig. Ich vermisse Anreize für einen gezielten Ausbau der Erneuerbaren, also für einen lastnahen Zubau samt optimiertem Lastmanagement und dezentraler Smart Grids sowie für zusätzliche Speicher. Zudem sind mir die Absprachen in Sachen Kohleausstieg zu zaghaft: Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet und bis 2030 abgeschlossen sein. Energiesparmaßnahmen sollen forciert und die nachhaltige Verkehrswende inklusive Elektromobilitätsquote und Erhöhung der Dieselsteuer durchgeführt werden“, kommentiert Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Digitalisierung: „Klug gestaltete regulatorische Rahmenbedingungen statt staatliche Finanzierung um jeden Preis“

„In Sachen Digitalisierung strotzen die Sondierungsergebnisse vor guten Absichten, vom Ausbau der Infrastruktur bis zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 ist sicherlich wichtig, aber zu pauschal formuliert. Es sollte nur dort investiert werden, wo der künftige ökonomische Nutzen die Kosten übersteigt. Subventionen für den Netzausbau sollen zudem laut Sondierungspapier an die Glasfasertechnologie gebunden werden, womit das Prinzip der Technologieneutralität verletzt wird. So kann nicht sichergestellt werden, dass sich die beste Lösung durchsetzt. Staatliche Subventionen führen darüber hinaus in aller Regel zu Mitnahmeeffekten und damit zu Kosten, die bei klug gestalteten regulatorischen Rahmenbedingungen vermieden werden könnten. Die Vision eines Staates 4.0 ist ansprechend, leider fehlt aber ein konkreter Plan, wie man dahingelangen soll. Insbesondere sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kommunen nicht klar definiert“, so Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte.

Investitionen: „Investitionsschwäche in der Industrie und bei den Kommunen muss angegangen werden“

„Deutschland leidet seit Jahren an einer ausgeprägten Investitionsschwäche. Um dies zu adressieren, ist den Koalitionären nicht viel eingefallen. Eine investitionsorientierte Unternehmenssteuerreform kann aber bei den privaten Investitionen einen wichtigen Impuls liefern: Unternehmen, die in Deutschland investieren, sollen weniger Steuern zahlen als solche, die nicht investieren. Umsetzen lässt sich das durch Änderungen bei den Abschreibungsregeln. Es können entweder die steuerlich anzusetzende Nutzungsdauer verringert oder degressive Abschreibungssätze eingeführt werden. So würden vor allem für die Industrie Anreize geschaffen, in die Zukunft des Produktionsstandortes Deutschland zu investieren. Der Investitionsschwäche bei den Kommunen ließe sich durch die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe ´Kommunale Investitionen´ entgegenwirken. Ähnlich der vorhandenen Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ könnten hier Bund und Ländern verfassungskonform gezielt Investitionsprojekte in klammen Gemeinden anstoßen“, sagt Martin Gornig, Forschungsdirektor Industriepolitik.

Wohnen: „Reform der Grundsteuer könnte mehr Bauland verfügbar machen und Not auf dem Wohnungsmarkt lindern“

„Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt werden für die nächste Bundesregierung nicht kleiner werden – ganz im Gegenteil: Nach wie vor steigen die Mieten in Ballungszentren und vielen großen Städten kräftig, weil Wohnraum immer knapper wird. Unsere jüngste Prognose zeigt, dass der Neubauboom auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu Ende gehen wird, was die Lage noch verschärfen dürfte. Es greift viel zu kurz, den daraus resultierenden steigenden Mieten nur mit einer Mietpreisbremse begegnen zu wollen. Bestenfalls kann die Politik damit Zeit erkaufen, um das Problem endlich an der Wurzel zu packen. Dazu zählt, die Rahmenbedingungen für einen verstärkten Neubau von Wohnungen zu verbessern. Vor allem die Kommunen sind gefragt, mehr Flächen als Bauland auszuweisen und Brachen zu aktivieren. Ein möglicher Hebel dafür wäre eine durchdachte Reform der Grundsteuer: Würde statt des Gebäudewerts ein hypothetischer Bodenwert besteuert, errechnet aus den möglichen Nutzungserträgen einer Bebauung, entstünden daraus sehr wahrscheinlich Anreize für Investorinnen und Investoren, Grundstücke nicht mehr ungenutzt liegen zu lassen, sondern mehr Wohnungen zu bauen. Zudem muss der Fokus verstärkt auf bereits erschlossene Grundstücke gerichtet werden, wo man bestehende Gebäude aufstocken oder Hinterhöfe bebauen könnte. Dies könnte eine neue Bundesregierung mit einem Zuschussprogramm zur Stärkung des Eigenkapitals der Investorinnen und Investoren unterstützen“, so Immobilienökonom Claus Michelsen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Konjunkturpolitik.

Europa: „Die neue Bundesregierung muss schnell die Initiative ergreifen für eine umfassende Reform Europas“

„Die Sondierungsergebnisse räumen Europa einen großen Stellenwert ein. Das ist ein erfreuliches Zeichen, muss aber mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Unmittelbar nach der Regierungsbildung muss Berlin die ausgestreckte Hand aus Paris ergreifen und sich aktiv und konstruktiv in einen Reformprozess des Euroraums und der EU einbringen, der sowohl dem Wunsch vieler Mitgliedsländer nach mehr Risikoteilung als auch den deutschen Bestrebungen nach mehr Marktdisziplin gerecht wird. Dafür ist es höchste Zeit, denn Europas Wirtschaft ist noch fragil und die Währungsunion anfällig für Krisen. Für eine umfassende Reform liegen Vorschläge auf dem Tisch, unter anderem für eine neue Ausgabenregel, die das Maastricht-Defizitkriterium ersetzen würde. Wichtig ist bei dem Reformprozess, dass die Bundesregierung anderen gegenüber nicht belehrend auftritt, anders als es in der Vergangenheit oft der Fall war“, sagt DIW-Präsident Marcel Fratzscher.

Wochenbericht 1+2/2018 "Bauwirtschaft: Ende des Neubaubooms"

Wochenbericht 48/2017 "Gesetzliche Rente"

Wochenbericht 41/2017 „Kindertageseinrichtungen: Ausgaben der Familien sind von 1996 bis 2015 mitunter deutlich gestiegen“

Wochenbericht 20/2017 "Wie können mittlere Einkommen beim Einkommensteuertarif entlastet werden?"

Wochenbericht 13/2017 „Ehegattenbesteuerung: Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume“

Wochenbericht 11/2017: „Kommunale Investitionsschwäche: Engpässe bei Planungs- und Baukapazitäten bremsen Städte und Gemeinden aus“

Wochenbericht 47/2016: „Ganztagsschule und Hort erhöhen die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Grundschulkindern“

DIW aktuell Nr. 6: „Steuerpolitik zwischen Jamaika und GroKo 3.0: Untere und mittlere Einkommen gezielt entlasten“

DIW aktuell Nr. 4: „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor“

DIW aktuell Nr. 1: „Grundsicherung im Alter: Neuer Freibetrag macht private Vorsorge für GeringverdienerInnen attraktiver“

Wie Risikoteilung und Marktdisziplin in Einklang gebracht werden können: ein konstruktiver Vorschlag zur Reform des Euroraums (Kurzfassung, deutsch)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.01.2018

Zweiter Teilschritt erst für 2021 geplant – Frühere Umsetzung nötig.

„So wichtig und begrüßenswert die in den GroKo-Koalitionsverhandlungen geplante Kindergelderhöhung um 25 Euro pro Kind und Monat ist, so verbesserungsbedürftig ist der hierfür geplante Zeitrahmen“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Beschlusslage der auf der Zielgeraden befindlichen Verhandlungen. „Dass die zweite, höhere Tranche der Kindergelderhöhung erst 2021 greifen soll, bremst die unterstützende Wirkung für Familien“, so Müller.

Der KRFD fordert daher, dass die Kindergelderhöhung komplett im Juli 2019 umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist für Juli 2019 zunächst eine Erhöhung um zehn Euro und eine weitere um 15 EUR erst für Beginn 2021 vorgesehen. Gerade kinderreiche Familien sind von den derzeit stark steigenden Verbraucherpreisen – insbesondere bei Nahrungsmitteln und Energie – betroffen. Laut jüngsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhöhten sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2017 um 1,8 % gegenüber 2016 und damit stärker als in den letzten vier Jahren. Auch mit Blick auf diese Entwicklung spricht sich der Gesamtvorstand des KRFD für ein klares „Jetzt“ an Stelle eines „Klein anfangen und später durchstarten“ aus.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 05.02.2018

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) CDU/CSU und SPD auf, den Interessen einkommensarmer Menschen bei der Gesundheitsversorgung Priorität einzuräumen.

"Gesundheit ist ein Menschenrecht. In den Koalitionsverhandlungen spielt das Thema ‚gerechte Gesundheitsversorgung‘ seit langem endlich wieder eine Rolle. Die Einführung der paritätischen Finanzierung der Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt hin zu einem solidarischen Gesundheitssystem." sagt Barbara Eschen, Sprecherin der nak und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Für sozial benachteiligte Menschen, die von Hartz IV ihre Existenz sichern müssen, sei dies jedoch keine ausreichende Lösung.

Das Gesundheitsbudget im Regelsatz von 15,80 Euro pro Monat ist viel zu gering. "Davon können sich die Menschen weder eine Brille noch Zahnersatz leisten", kritisiert Eschen. Auch das Ernährungsbudget – für ein 5-jähriges Kind werden beispielsweise 2,80 Euro pro Tag bemessen – lässt eine gesunde Ernährung nicht zu. "Gesundheit und gesunde Ernährung dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen", sagt die nak-Sprecherin. Deshalb fordert die nak, für Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener die Eigenbeteiligungen wie beispielsweise bei Rezeptgebühren, Zuzahlungen bei physiotherapeutischen Maßnahmen und Krankenhausaufenthalten zu streichen.

Zudem müsse die Finanzierung einer Sehhilfe nach dem 18. Lebensjahr dringend wieder von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden. "Es ist paradox, dass beispielsweise die Behandlungskosten eines Unfalls aufgrund einer Sehschwäche bezahlt werden, die Anschaffungskosten einer Brille jedoch nicht übernommen werden", kritisiert der Sprecher der AG Gesundheit in der nak, Prof. Gerhard Trabert. Auch die oft sehr hohe Eigenbeteiligung trotz Härtefallregelung bei Zahnbehandlungen müsse gesenkt werden. "Sozial benachteiligte Menschen müssen sich genau wie alle anderen auch gesunde Zähne leisten können. Soziale Herkunft darf nicht am Zahnstatus erkennbar sein", betont Trabert. Die Koalitionsverhandlungen seien ein guter Zeitpunkt für die Politik zu reagieren und die Gesundheitsversorgung sozial gerecht zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.01.2018

Als „Augenwischerei“ und „armutspolitisch wirkungslos“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das rentenpolitische Gesamtkonzept, auf das sich Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Die geplante „Grundrente“ sei lediglich eine „Sozialhilfe plus“ für einige wenige, der Großteil der von Armut im Alter betroffenen Menschen gehe leer aus.

„Es sind keinerlei wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Sondierungspapier feststellbar. Union und SPD lassen jedes ernstzunehmende Engagement bei der Bekämpfung von Armut im Alter vermissen und bleiben die Antwort schuldig, wie sie der wachsenden Altersarmut in Deutschland entgegen wirken wollen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die geplante „Grundrente“ komme nur wenigen zu Gute und werde zu neuen Verwerfungen führen, warnt der Verband: Wer keine 35 Versicherungsjahre nachweisen könne oder eine Rente knapp über dem Grundsicherungsniveau habe, gehe leer aus. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Mütterrente gingen ausgerechnet an den Ärmsten vorbei, da die Leistungen voll auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

„Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum“, erklärt Schneider. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. Darüber hinaus fordert der Verband großzügige Freibeträge auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich fordert der Verband, das Rentenniveau von 48 Prozent wieder auf 53 Prozent anzuheben. „Was uns hier von Union und SPD als ausgewogenes Gesamtkonzept verkauft werden soll, geht an der Lebensrealität der wachsenden Zahl an Menschen, deren Rente im Alter nicht zum Leben reicht, einfach vorbei“, so Schneider.

Mit großer Skepsis sieht der Verband zudem die geplante Beitragsdeckelung bis zum Jahr 2025. „Wenn die Beiträge in der Rentenversicherung gedeckelt und keine weiteren Steuermittel fließen sollen, beraubt sich diese Koalition auf absehbare Zeit jedes rentenpolitischen Spielraums. Die Rücklagen würden aufgebraucht und ab 2025 wird es dann erst richtig hart. Die angekündigte Rentenkommission wird so letztlich nur noch Mangel moderieren können“, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 01.02.2018

Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sind die von Union und SPD vereinbarten Verbesserungen bei der Pflege nicht annähernd ausreichend, um den Pflegenotstand wirksam zu beheben. Die Verständigung auf die Einführung flächendeckender Tarifverträge sei unbedingt zu begrüßen, doch müsse dies konsequenterweise auch auf die Häusliche Krankenpflege ausgeweitet werden. Auf keinen Fall dürfe die Umsetzung mit einer finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen einhergehen, warnt der Verband. Die angekündigten 8.000 neuen Stellen dürften, so der Paritätische, zudem nur ein Einstieg sein. Der Verband verlangt eine Vereinbarung auch dazu, wie und bis wann insgesamt 100.000 zusätzliche Pflegekräfte gewonnen und finanziert werden sollen.

Der Paritätische begrüßt die Pläne zur Einführung flächendeckender Tarifverträge in der Pflege, fordert jedoch eine Klarstellung von Union und SPD, dass es zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen kommen darf. „Es ist gut und ein überfälliger Schritt, wenn Tarifverträge in der Pflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wenn die angehenden Koalitionäre dabei jedoch die Frage der Refinanzierung ausklammerten, wäre das ganze letztlich nicht mehr als ein ungedeckter Scheck. Es muss sichergestellt werden, dass es am Ende nicht die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger sind, die die Zeche zahlen. Eine weitere finanzielle Belastung ist den Betroffenen nicht zuzumuten“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert eine gesetzliche Regelung, dass die Pflegeversicherung künftig grundsätzlich mindestens 85 Prozent der Kosten übernimmt und der Eigenanteil der Pflegebedürftigen damit auf 15 Prozent gedeckelt wird.

Den Bedarf an zusätzlichem Pflegepersonal insgesamt schätzt der Paritätische mittelfristig auf rund 100.000 Pflegekräfte. Sollten dem Sofortprogramm für 8000 neue Stellen in der medizinischen Behandlungspflege keine weiteren verbindlichen Schritte folgen, sei das allenfalls ein „Trostpflaster“, das die Dauerkrise in der Pflege nicht heilen könne. „In der Pflege ist es mit Stückwerk nicht mehr getan. Gemessen an den Wahlkampfversprechungen von Schulz und Merkel ist es eigentlich ein schlechter Witz, was dem Publikum hier angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass den berechtigten Wahlkampfversprechen nun auch Taten folgen“, so Schneider.

Der Verband unterstreicht, dass deutlich umfassendere Maßnahmen und eine solidarische Strategie zur Refinanzierung der Kosten erforderlich sind, um den Pflegenotstand wirklich zu beenden. „Eine menschenwürdige gute Pflege für alle ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn die künftige Bundesregierung den Pflegenotstand endlich stoppen will, muss sie zusätzliche Milliarden in die Hand nehmen“, so Schneider. Ohne Beitragserhöhungen oder zusätzliche Steuermittel sei die Krise nicht zu beheben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 31.01.2018

SCHWERPUNKT III: Kinderreport

Anlässlich des heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichten Kinderreports 2018 mit dem Schwerpunkt Kinderarmut weist das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Kinderarmut nur über eine Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienförderung nachhaltig bekämpft werden kann.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu:„ Regelmäßig der gleiche Befund: Kinderarmut ist eines der größten sozialen Probleme in unserem Land, das sieht die Mehrheit der Bevölkerung so – und es ändert sich substanziell nichts. Die Ergebnisse des Kinderreports 2018 und damit die Ergebnisse der Befragung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zeigen das große Problembewusstsein innerhalb der Gesellschaft für die Thematik. Daraus lässt sich schließen: Armut von Kindern und Jugendlichen wird in einem reichen Land wie Deutschland immer sichtbarer.

Die Bekämpfung der Kinderarmut darf nicht bei leeren Versprechungen bleiben, sondern muss politisch endlich angegangen werden: Wir müssen weg von der Förderung über Steuer, weg von der Förderung der Ehe, hin zu einer Förderung der Kinder in Form einer Kindergrundsicherung. Eine Kindergrundsicherung, die das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellt und damit die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt.

Darüber hinaus fordern wir eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut, die neben der Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienarmut, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Eltern schafft und Alleinerziehende stärker in den Blick nimmt. Zudem braucht es bessere Zugänge zu einem guten Bildungs- und Betreuungssystem für alle Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.02.2018

Zum Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Wenn Kinder und Jugendliche in unserem reichen Land in Armut leben müssen, ist das ein unerträglicher Skandal. Wenn sie zudem den Eindruck haben, dass sich die Politik nicht für ihre Nöte interessiert und Abhilfe schafft, dann ist das unfassbar beschämend. Deswegen ist der Kinderarmutsreport ein unmissverständlicher Auftrag an die nächste Bundesregierung, beim Thema Kinderarmut nicht mehr zu kleckern, sondern endlich umfassende und wirksame Maßnahmen anzugehen.

Es ist ungerecht, wenn dem Staat Kinder unterschiedlich viel wert sind. Es kann nicht sein, dass bei Kindern, die im Sozialbezug leben, das Kindergeld auf diese Leistungen angerechnet wird, während andere Kinder durch Kinderfreibeträge und Ehegattensplitting in viel höherem Maße profitieren. Deshalb muss die Ehe- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir brauchen eine Familienförderung, die das Existenzminimum von Kindern sichert und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet. Ziel muss sein, dass Familien mit Kindern, die jetzt wenig oder kein Einkommen haben, sich materiell deutlich besser stellen.

Kinderarmut und eingeschränkte Teilhabe zeigen sich im Alltag besonders, wenn Kinder sich beispielsweise das Mittagessen in Kitas und Schulen nicht leisten können und in ihren Freizeitmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt. Die meisten Familien, die den Kinderzuschlag benötigen, kommen gar nicht in den Genuss der Leistung. Deshalb fordern wir eine Abschaffung des BuT und stattdessen das kostenfreie Mittagessen in Schulen und Kitas sowie einen freien und unbürokratischen Zugang zu Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.

Kinder und Jugendliche brauchen zudem Begleitung und Unterstützung durch entsprechend ausgebildetes Personal in Kitas und Schulen. Deswegen muss der Bund wieder mehr Verantwortung übernehmen, um ausreichend Fachkräfte in Kitas und Sozialarbeit in Schulen flächendeckend sicherzustellen. Diese Aufgabe darf nicht alleine auf die Kommunen und Länder abgewälzt und der dortigen Kassenlage überlassen werden.

Am heutigen Freitag hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2018 vorgestellt. 90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und 70 Prozent der befragten Erwachsenen geben an, dass es Kinderarmut in Deutschland gibt, weil sich die Politik diesem Problem nur unzureichend widme.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

„Der Kinderreport des Kinderhilfswerks mit dem Schwerpunkt Kinderarmut zeigt deutlich, dass die soziale Spaltung der Gesellschaft und der Abbau des Sozialstaats vielfach auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wird“, sagt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut ist ein zentrales Zukunftsthema. Es ist gut, dass der Kinderreport 2018 das Thema so klar in den Vordergrund stellt. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Chancen, ihr Potential zu entfalten. Sie sind im Alltag Scham und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie haben weniger Möglichkeiten, an der Gesellschaft teilzuhaben. Kurz: Sie haben weniger Chancen auf ein gesundes und erfülltes Leben, so der Kinderreport 2018.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem reichen Land wie Deutschland jedes 4. Kind armutsgefährdet ist oder bereits in Armut lebt. Seit Jahren müssen wir beobachten, dass Kinderarmut zunimmt und die Politik viel zu wenig tut. Kindergelderhöhungen oder die Erhöhung des Kinderfreibetrags helfen am Ende des Tages nur gut Verdienenden. Alleinerziehende werden weiterhin im Stich gelassen. Im Jahr 13 nach der Agenda 2010 wissen wir, wer die Zeche für Hartz IV zahlen muss: Kinder. Die Kinderarmut hat sich seitdem mehr als verdoppelt.

Der Bericht zeigt aber auch, dass die meisten Menschen in Deutschland Kinderarmut nicht hinnehmen wollen und sehr genau wissen, wer dafür verantwortlich ist: Herrschende Politik. 64 Prozent der Erwachsenen gaben an, dass sie Steuererhöhungen befürworten, wenn damit Kinderarmut bekämpft wird. Die deutliche Mehrheit gibt an, dass Deutschland die wirtschaftliche Möglichkeit hat, armen Kindern zu helfen. Das zeigt: Die Menschen in Deutschland sind für Umverteilung zu Gunsten armer Kinder. In der zu bildenden Bundesregierung muss die Bekämpfung der Kinderarmut endlich Chefsache werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland stellt Staat und Gesellschaft ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Rund drei Viertel sind der Ansicht, dass diese "eher wenig" oder "sehr wenig" tun, um Kinderarmut wirkungsvoll entgegenzutreten. Neben diesem unzureichenden Engagement sind zu geringe Einkommen der Eltern durch prekäre Arbeitsverhältnisse sowie die zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2018, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil heute in Berlin vorstellten.

"Der Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil würdigte bei der Präsentation der Kinderreports 2018 den Einsatz des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sorge bereite ihm insbesondere die anhaltend hohe Kinderarmut. Die im Sondierungspapier von Union und SPD vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes von 25 Euro reiche nicht, um die bedrückende Kinderarmut zu verringern. "Wir müssen deshalb intensiv über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutieren", sagte Weil. Trotz der hohen Armutsquote sei er aber optimistisch, sagte der Ministerpräsident. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung oder die Einsetzung einer Kinderkommission haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gestärkt, "und auf Bundesebene rückt die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz in greifbare Nähe".

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Bevölkerung eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, sowie kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel in staatlichen Einrichtungen, als wichtig erachtet. Von der Mehrheit der Bevölkerung werden außerdem eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und eine Erhöhung des Kindergeldes als notwendig bewertet.

Auch bei der Frage der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung: Knapp zwei Drittel der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Gleichlautende Bekundungen finden sich in fast allen politischen Lagern.

"Wer Vollzeit arbeitet muss in der Lage sein, den Familienunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb brauchen wir armutsfeste Löhne in Deutschland. Wenn Eltern dies nicht aus eigener Kraft können, muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben", so Thomas Krüger weiter. "Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren."

Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2018 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Die befragten Kinder und Jugendlichen stellen Staat und Gesellschaft in dieser Frage ein eher schlechtes Zeugnis aus. Für 3 Prozent wird "sehr viel" und für 20 Prozent wird "eher viel" von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Mit 66 Prozent ("eher wenig") bzw. 11 Prozent ("sehr wenig") überwiegt der Anteil derer deutlich, die die Maßnahmen als unzureichend sehen.

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die befragten Erwachsenen kommen zu ähnlichen Einschätzungen wie die Kinder und Jugendlichen. Lediglich 5 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass "sehr viel" getan wird, für 19 Prozent wird "eher viel" getan. Knapp drei Viertel beurteilen die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft hingegen eher negativ. Für 58 Prozent wird "eher wenig" und für 14 Prozent sogar "sehr wenig" in dieser Hinsicht getan.

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

94 Prozent der Kinder und Jugendlichen ("trifft voll und ganz zu" und "trifft eher zu") erachten geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut in Deutschland. Daneben wird Kinderarmut in Deutschland aus Sicht der Kinder und Jugendlichen außerdem dadurch begünstigt, dass das Thema von der Politik vernachlässigt wird: 90 Prozent sind der Ansicht, dass sich Politikerinnen und Politiker zu wenig um dieses Problem kümmern. Etwa ebenso viele Kinder und Jugendliche (89 Prozent) sehen eine zu geringe Unterstützung von Alleinerziehenden als ursächlichen Faktor für Kinderarmut in Deutschland an. Gut zwei Drittel (68 Prozent) sehen Kinderarmut darin begründet, dass arme Kinder zu wenig unterstützt werden, um einen guten Bildungsabschluss und damit einen Beruf zu bekommen. Dass wirtschaftliche Gründe eine zentrale Rolle spielen und sich Deutschland mehr Unterstützung für arme Kinder nicht leisten kann, glaubt lediglich ein Viertel (26 Prozent).

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die Einschätzung der Erwachsenen ähnelt im Wesentlichen dem Meinungsbild der Kinder und Jugendlichen. Neben zu geringen Einkommen (84 Prozent) halten es gut vier Fünftel (81 Prozent) für zutreffend, dass eine unzureichende Unterstützung von Alleinerziehenden Kinderarmut begünstigt. Fehlende Bildungschancen für arme Kinder (78 Prozent) und ein unzureichendes Engagement der Politik (73 Prozent) beurteilen immer noch deutliche Mehrheiten als wichtige Einflussfaktoren für Kinderarmut hierzulande. Dass die wirtschaftliche Lage Deutschlands mehr Unterstützung nicht gestattet, glaubt hingegen nur eine Minderheit von 32 Prozent.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Kinder und Jugendlichen eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Besonders favorisiert werden hier die Lehrmittelfreiheit ("sehr wichtig" und "wichtig" für 97 Prozent), mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent) sowie kostenfreies Essen in Schule und Kita (92 Prozent). Aber auch eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (92 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (91 Prozent) und eine Erhöhung des Kindergeldes (89 Prozent) werden überdurchschnittlich oft befürwortet. Daneben werden Gutscheine für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (86 Prozent) bzw. kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (85 Prozent) als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den befragten Erwachsenen gibt es durchgehend sehr hohe Zustimmungswerte zu den einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut werden vor allem gefordert, einkommensschwache Familien und deren Kinder mit Lehrmittelfreiheit (94 Prozent), kostenfreien Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (87 Prozent) sowie kostenlosen Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (87 Prozent) und kostenfreiem Essen in Schule und Kita (84 Prozent) zu unterstützen. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (93 Prozent) einzusetzen, die sich um benachteiligte Kinder kümmern, ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder in staatlichen Einrichtungen (84 Prozent), als wichtig erachtet. Auch wenn sich noch eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür ausspricht: Am geringsten sind die Zustimmungswerte hinsichtlich einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (72 Prozent) und Erhöhungen des staatlichen Kindergeldes (72 Prozent) als wirksame Unterstützungen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Entlang des Konzeptes für den Kinderreport 2018 wurde die Frage nach der Befürwortung oder Ablehnung möglicher Steuererhöhungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sprachlich angepasst und vereinfacht auch den Kindern und Jugendlichen gestellt. Das Ergebnis weicht deutlich von dem der Erwachsenen ab: Eine Steuererhöhung wird von einer Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (27 Prozent dafür, 73 Prozent dagegen) abgelehnt. Diese stark gegenläufigen Befunde lassen jedoch vermuten, dass die Frage von den befragten Kindern und Jugendlichen anders interpretiert wurde als von den Erwachsenen. Ein inhaltlicher Vergleich dieses Ergebnisses wird daher nicht vorgenommen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Bereitschaft zu höheren Steuerzahlungen mit immerhin fast zwei Dritteln (64 Prozent) der befragten Erwachsenen durchaus ausgeprägt ist. Die deutlichsten Unterschiede gibt es hier bei den Zustimmungsraten entlang der politischen Lager. Dabei variiert die Zustimmung zwischen 81 Prozent bzw. 74 Prozent bei den Grünen- und Linken-Anhängerinnen und -Anhängern, 67 Prozent bzw. 64 Prozent bei denen der SPD und der Union bis hin zu 61 Prozent bei der FDP. Am geringsten ist die Zustimmung bei der AfD, bei ihr sind als einziger im Bundestag vertretener Partei die Anhängerinnen und Anhänger mehrheitlich gegen entsprechende Steuererhöhungen (46 zu 53 Prozent).

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Bekanntheit der Kinderrechte bestehen in Deutschland weiterhin erhebliche Defizite. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen", sagen nur 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen (24 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den Erwachsenen ist die UN-Kinderrechtskonvention weitgehend unbekannt. Nur 12 Prozent der Befragten kennen sich "ganz gut aus", 75 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Achtel (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Wenn es um ihr unmittelbares Lebensumfeld geht, plädieren Kinder und Jugendliche vor allem für mehr Mitbestimmung in der Familie ("sehr wichtig" und "wichtig" für 96 Prozent) und in der Schule (96 Prozent). Eine sehr große Mehrheit von ihnen (86 Prozent) wünscht sich auch mehr Mitspracherechte im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich. Schlusslicht ist wie in den Vorjahren die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten in Kitas mit lediglich 42 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (79 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 70 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 60 Prozent.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Erwachsene

Die Erwachsenen sehen das in der Tendenz genauso, allerdings teilweise auf niedrigerem Niveau. Die Befragten plädieren vor allem für mehr Mitbestimmung im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich ("sehr wichtig" und "wichtig" für 83 Prozent), in der Familie (81 Prozent) und in der Schule (79 Prozent). Mehr Mitbestimmung in Kitas wünschen sich 44 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine Mehrheit der Erwachsenen (70 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 65 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 59 Prozent.

Erhebung und Untersuchungsdesign

Für den Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.621 Personen, davon 620 Kinder und Jugendliche sowie 1.001 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Frauen in Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden

In den obersten Bundesbehörden fehlen Frauen in Führungspositionen, auch wenn die Zahl weiblicher Führungskräfte wächst – wie der Gleichstellungsindex 2017 zeigt. Der Gleichstellungsindex misst jährlich die Geschlechteranteile von Führungspositionen in den Bundesbehörden und wird vom Statistischen Bundesamt heute (Montag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wir haben viele engagierte und gute Frauen, das muss sich auch noch mehr in den Spitzenpositionen widerspiegeln. Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Das gilt für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen ebenso wie für die Übernahme von Führungsaufgaben in Teilzeit.“

Mittlerweile sind 35,3 Prozent Frauen in Leitungsfunktionen – gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozentpunkte. In 19 von insgesamt 24 Behörden hat sich der Frauenanteil im vergangenen Jahr erhöht. Bei den beruflichen Aufstiegen kletterte der Frauenanteil sogar um 4 Prozentpunkte auf 58 Prozent.

„Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Frauen in Führungsverantwortung. Der Bund geht in Sachen Gleichstellung mit gutem Beispiel voran“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley, „doch können wir auch hier noch besser werden.“

Seit 2015 ist der Anteil an Frauen in Führungsverantwortung in den obersten Bundesbehörden um 2,7 Prozentpunkte gestiegen.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Eine interaktive Aufbereitung aller Daten aus dem Gleichstellungsindex finden Sie im Datentool auf www.bmfsfj.de/quote.

Der Gleichstellungsindex ist außerdem hier auf der Seite des Statistischen Bundesamts abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2018

„Eine bessere finanzielle Unterstützung von Menschen mit Kinderwunsch unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Beziehungsstatus ist überfällig. Die Vorschläge der FDP gehen aber am Problem vorbei: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur für heterosexuelle Paare die verheiratet sind. Nichtverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende erhalten keine Zuwendungen. Ihr Kinderwunsch scheitert häufig an den sehr hohen Kosten“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Wer etwas an dieser ungerechten Situation ändern möchte, der muss sich für eine volle Kostenübernahme der Krankenkassen einsetzen. Dafür brauchen wir eine Krankenkasse, in die alle nach der Höhe ihres gesamten Einkommens einzahlen. Eine Versicherung in der alle die gleichen Leistungen erhalten und zwar ohne Zuzahlung: unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder dem Beziehungsstatus.“

Quelle: Pressemitteilung Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 01.02.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/527) Kosten und Wirkungen wohnungspolitischer Instrumente. Die Fragesteller interessieren sich unter anderem für Auswirkungen des diskutierten Baukindergeldes. Auch erkundigen sich die Grünen nach möglichen Steuermindereinahmen bei der Einführung einer degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 49 vom 05.02.2018

Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, medizinische Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Wohnort zu fördern und dazu die betreffende Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion zu ändern. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in einem Antrag (19/585) der Fraktion.

Die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die GKV übernommenen Kosten beliefen sich für Ehepaare auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

Die Restkosten werden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums profitieren seit 2016 auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder.

Die Förderung des Bundes könnten Paare jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. In dem Fall übernähmen Bund und Land zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Ein Großteil der Bundesländer habe jedoch bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greife.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Die Förderung müsse auf Alleinstehende ausgedehnt werden. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 31.01.2018

Sabine Zimmermann (Linke) übernimmt in der 19. Wahlperiode den Vorsitz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In seiner konstituierenden Sitzung unter der Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) bestimmte der Ausschuss am Mittwoch gemäß einer interfraktionellen Einigung die Linken-Parlamentarierin zu seiner Vorsitzenden. Die CDU/CSU-Fraktion entsendet 14 Abgeordnete in den insgesamt 40 Mitglieder umfassenden Ausschuss, die SPD neun und die AfD fünf Abgeordnete. Die FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit jeweils vier Mitgliedern vertreten.

Die Unionsfraktion ist mit Maik Beermann, Melanie Bernstein, Silvia Breher, Ursula Groden-Kranich, Torbjörn Kartes, Michael Kießling, Silke Launert, Sylvia Pantel, Martin Patzelt, Stephan Pilsinger, Josef Rief, Felix Schreiner, Marcus Weiberg und Bettina Wiesmann im Ausschuss vertreten. Die SPD entsendet Ulrike Bahr, Leni Breymaier, Josephine Ortleb, Sönke Rix, Susann Rüthrich, Ursula Schulte, Stefan Schwartze, Svenja Stadler und Gülistan Yüksel. Für die AfD sitzen Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Nicole Höchst, Frank Pasemann und Martin Reichardt im Ausschuss. Die FDP vertreten Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Först und Matthias Seestern-Pauly. Die Linke entsendet neben Sabine Zimmermann zudem Doris Achelwilm, Norbert Müller und Katrin Werner. Für die Grünen sitzen Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws und Beate Walter-Rosenheimer im Familienausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 42 vom 31.01.2018

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet" nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/364).

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen gefordert, wodurch gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage "isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume".

Die Bundesregierung tritt der Auffassung entgegen, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat, schreibt die Bundesregierung. Sie unterstreicht, dass sich für das föderative Staatsprinzip der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat entschieden habe. Denn es biete zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern und ermögliche damit orts- und bürgernahe Entscheidungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen also nicht überall identische Bedingungen hergestellt werden, Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Das Grundgesetz ordne den staatlichen Ebenen (Bund und Ländern) Aufgabenbereiche zu und bestimmt, welche Ebene für die Gesetzgebung, den Vollzug und die Finanzierung der Aufgaben verantwortlich sei. Dies gelte für sämtliche Politikfelder.

Der Bildungsbereich sei ganz überwiegend den Ländern zugeordnet (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichne die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Es sei Bund und Ländern unbenommen, inhaltlich – im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten – zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe. Allein 2016 hätte der Bund den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro unterstützt. Daneben seien weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben erfolgt, sowie in der Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 würden die Kommunen darüber hinaus jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet.

Im Sommer 2017 sei zudem der bundesstaatliche Finanzausgleich im Einvernehmen von Bund und Ländern neu geregelt worden; durch die Neuordnung würden die Länder ab 2020 weiter um rund 10 Milliarden Euro jährlich durch den Bund unterstützt. Den Ländern stünden somit ausreichende Finanzmittel zur Deckung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ausgaben zur Verfügung. Dabei könnten sie bildungspolitische Prioritäten setzen.

Um Bildung als nachhaltige Entwicklung ganzheitlich im deutschen Bildungswesen zu verankern, habe die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 einen partizipativen Multi-Akteur-Prozess angelegt. Mitglieder in der Plattform seien ebenfalls Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Die Umsetzung erfolge entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Hinweise auf etwaige Hindernisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 30.01.2018

Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleistet den Sozialdatenschutz in vollem Umfang. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/507) auf eine Kleine Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesagentur für Arbeit beginnt in diesem Frühjahr die Testphase für dieses Auszahlungssystem, das ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen soll. Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. "Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz. Allerdings erhalten weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthält", schreibt die Bundesregierung. Den Auszahlungsschein sollen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/506) auf eine Kleine Anfrage (19/369) der Fraktion Die Linke. Demnach profitierten 56 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 von flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der öffentlichen Verwaltung verfügten 78 Prozent der Beschäftigten über flexible Arbeitszeitregelungen, in der Branche Bergbau, Energie, Wasser waren es 77 Prozent, im Gastgewerbe waren es dagegen nur 34 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Arbeit des vom Bundesfamilienministerium 2017 einberufenen Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe". In einer Kleinen Anfrage (19/416) will sie unter anderem wissen, welche Vereine, Verbände und Träger der Jugendhilfe teilgenommen haben und nach welchen Kriterien die Teilnehmer ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Dialogforum zieht und welche Ergebnisse in welcher Form in dieser Legislaturperiode politisch berücksichtigt werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 33 vom 25.01.2018

Nach den "Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/485). Unter anderem möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg im vergangenen Jahr von deutschen Flughäfen aus vorgenommen wurden und wie viele Abschiebungen 2017 auf dem Land- beziehungsweise Seeweg erfolgten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 24.01.2018

Studie: Lohnuntergrenze wirkt trotz Umgehungen positiv gegen Armut

In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).*

Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10 Euro Stundenlohn) zurückgegangen, zeigen die Berechnungen des WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch: 2014 hatten noch 20 Prozent von ihnen ein so geringes Einkommen, dass ein – realisierter oder nicht realisierter – Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen bestand. Bis 2016 sank die Aufstocker-Quote auf 17 Prozent, weil extrem niedrige Stundenlöhne erhöht wurden. Die Erwerbsarmut könnte aber noch deutlich stärker reduziert werden, wenn sich alle Arbeitgeber auch an das Mindestlohngesetz halten würden, betont der Forscher: „Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich das Problem seitdem erledigt hat.“ Denn nach wie vor sei die Kontrolldichte relativ gering, die zuständige Einheit des Zolls unterbesetzt.

Die SOEP-Auswertung zeigt auch, welche Unternehmens-internen Faktoren verhindern können, dass Beschäftigte um den Mindestlohn geprellt werden. So können sich Betriebsräte und Tarifbindung positiv auswirken, macht die Analyse deutlich. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent. Fehlte beides, erhielten hingegen 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den Mindestlohn, also mehr als fünfmal so viele. Eine Stärkung von Mitbestimmung und Tarifbindung kann zu faireren Arbeitsbedingungen beitragen, betont Pusch. […]

*Die vollständige Untersuchung "Toralf Pusch: Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief Nr. 19, Januar 2018" steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.01.2018, gekürzt

Durch die Zuwanderung wächst auch das Angebot an Haushaltsdienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Hauswirtschaft, der Kinderbetreuung oder der häuslichen Altenpflege. Eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Ein Anstieg des Anteils der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region erhöht bei den einheimischen Frauen die Wahrscheinlichkeit, mehr Stunden erwerbstätig zu sein. Gleichzeitig wenden die einheimischen Frauen dann im Schnitt weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit wie Waschen, Kochen und Putzen auf.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region um zehn Prozent, zum Beispiel von drei Prozent auf 3,3 Prozent, führt laut der Studie zu einer Erhöhung des Angebots von Haushaltsdienstleistungen um 18 Prozent. „Eine bessere Verfügbarkeit von Haushaltsdienstleistungen kann einheimische Frauen entlasten und damit einen möglichen Konflikt bei der Entscheidung zwischen Familie und Beruf entschärfen“, heißt es in der Studie.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung um zehn Prozent erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen länger als 30 Stunden erwerbstätig sind, um 0,9 Prozentpunkte. Die Wahrscheinlichkeit steigt dann von durchschnittlich 53 auf 53,9 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen mehr als 35 Stunden arbeiten, steigt um einen ganzen Prozentpunkt von 46 auf 47 Prozent.

Bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation ist der Effekt am stärksten. Hier beträgt er 1,2 Prozentpunkte bei einem Ausgangsniveau von 52 Prozent bei der 30-Stunden-Schwelle. Bei der 35-Stunden-Schwelle beträgt der Zuwachs 1,3 Prozentpunkte ausgehend von einem Niveau von 45 Prozent.

Zudem steigt bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation bei einem höheren Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung auch die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zu bekommen. So erhöht ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Gesamtbevölkerung einer Region um zehn Prozent die Wahrscheinlichkeit, ein Kind unter einem Jahr zu haben, im Durchschnitt für einheimische Frauen mittlerer Qualifikation um 0,3 Prozentpunkte. Da diese Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt bei 4,4 Prozent liegt, bedeutet das einen Anstieg auf 4,7 Prozent.

Dass der Effekt bei den Frauen mit mittlerer Qualifikation wie einer Berufsausbildung am stärksten ist, wird in der Studie damit erklärt, dass Akademikerinnen häufig finanziell besser gestellt seien und sich damit Haushaltsdienstleistungen oft selbst dann noch leisten können, wenn das Angebot knapper ist. Geringqualifizierte Frauen, also Frauen ohne Berufsabschluss, würden dagegen häufig so starken finanziellen Einschränkungen unterliegen, dass sie auch bei einer Ausweitung des Angebots an Haushaltsdienstleistungen diese kaum in Anspruch nehmen.

„Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass einheimische Frauen, insbesondere diejenigen mit mittlerem Qualifikationsniveau, mithilfe der Zuwanderung sowohl Erwerbstätigkeit und Hausarbeit als auch Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung leichter vereinbaren können“, lautet das Fazit der Studie.

Die IAB-Studie bezieht sich in ihren Ergebnissen auf einheimische Frauen im Alter von 22 bis 45 Jahren. Der Untersuchungszeitraum sind die Jahre 1999 bis 2012. Die Studie ist online hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.02.2018

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, äußert sich anlässlich des „Safer Internet Day“ besorgt über den fehlenden Kinder- und Jugendschutz im Netz: "Der Schutz in der analogen Welt muss auch für den digitalen Raum gelten.“

Rörig begrüßt den Vorstoß der Koalitionäre, das Jugendmedienschutzrecht zu reformieren und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Dieses müsse auch den digitalen Raum berücksichtigen. 0,5 % des für den Digitalpakt vorgesehen Budgets sollte laut Rörig in den digitalen Kinder- und Jugendschutz investiert werden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verändert sich durch die digitalen Medien fundamental. Immer mehr Minderjährige erleiden sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting und durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie und Exhibitionismus. Bereits 95 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren besitzen ein Smartphone. Täter und Täterinnen haben dadurch nahezu ungestörte Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen. Dennoch findet Kinder- und Jugendschutz im Netz nicht statt. Politik muss beim digitalen Kinder- und Jugendschutz endlich eine deutliche Schlüsselposition einnehmen. Ich erwarte von der künftigen Bundesregierung, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Netz zügig auf die Agenda ihres politischen Handelns hebt. Mindestens 0,5 Prozent des für den Digitalpakt angedachten Budgets sollte jetzt für eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ zur Verfügung gestellt werden. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Auch die großen Internet-Unternehmen müssen sich stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum engagieren. Mädchen und Jungen haben ein Recht darauf, sicher mit digitalen Medien aufzuwachsen.“

Rörig: „Von den Internet-Unternehmen erwarte ich, dass sie ihrer Verantwortung künftig stärker nachkommen und ihre wichtigste Zielgruppe, die „Digital Natives“, viel besser vor sexueller Gewalt schützen. Ich fordere zum Beispiel wirksame Zugangsbeschränkungen und Identifikationsverfahren, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und niedrigschwellige Beschwerde-möglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie kinder- und jugendschutzgerechte Grundkonfigurationen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich beispielsweise ein Jugendlicher, der ungewollt mit Pornografie konfrontiert wird und diese melden möchte, keine oder nur sehr versteckte Hinweise zu Hilfe- und Meldeangeboten findet. Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz im Internet bedeutet, dass junge Userinnen und User die Möglichkeiten der modernen Mediengesellschaft unbeschwert, sicher und selbstbestimmt nutzen können.“

Rörig verweist in Bezug auf den Digitalpakt und eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ auf sein Programm JETZT HANDELN zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen für die 19. Legislaturperiode. Darin fordert er auch eine zeitgemäße Medienbildung im vorschulischen und schulischen Alltag sowie eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, was sexueller Missbrauch ist, wie Täter und Täterinnen vorgehen, was man bei Verdacht oder Vermutung tun und an welche Hilfeangebote man sich wenden kann.

Weitere Informationen zum Programm JETZT HANDELN finden Sie hier.

Informationen zum Safer Internet Day:

Der jährliche internationale Safer Internet Day (SID) findet am 6. Februar 2018 statt. Unter dem Motto "Safer Internet Day 2018 – Create, connect and share respect: A better internet starts with you" ruft die Initiative der Europäischen Kommission weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit auf. Das Motto soll ein Aufruf an alle Stakeholder sein, ihren Teil der Verantwortung zur Schaffung eines besseren Internets für alle, insbesondere für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer, zu übernehmen. Jedes Jahr richtet der SID die Aufmerksamkeit auf ein aktuelles Online-Problem. Klicksafe initiiert und koordiniert die Aktivitäten in Deutschland mit dem Ziel, möglichst viele Akteure und Institutionen für den weltweiten Aktionstag zu gewinnen. Zum deutschen Safer Internet Center gehören klicksafe, die Internet-Hotlines von eco, FSM und jugendschutz.net sowie die Nummer gegen Kummer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.saferinternet.de und www.saferinternetday.org.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.02.2018

Altersverteilung der Beschäftigten nähert sich dem Gesamtarbeitsmarkt an

Im Jahr 2017 waren bundesweit knapp 173.000 Kita-Beschäftigte 50 Jahre und älter. Ihre Zahl hat sich von knapp 69.000 im Jahr 2006mehr als verdoppelt. Damit hat im ehemals jungen Arbeitsfeld Frühe Bildung im Zuge der Personalexpansion ein Alterungsprozess stattgefunden: Der Anteil älterer Beschäftigter am pädagogischen und leitenden Personal ist um 10 Prozentpunkte auf 29% gestiegen. Der längere Verbleib von Beschäftigten im Beruf sowie die Gewinnung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben dazu geführt, dass sich das Altersgefüge in der Frühen Bildung dem des Gesamtarbeitsmarkts angleicht. Dort waren 2014 etwa 35% der Beschäftigten mindestens 50 Jahre alt. Dies zeigen Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung.

Mehr ältere Fachkräfte im Osten

Während im Bundesschnitt das Verhältnis von jüngeren und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgewogen ist, zeigen sich starke regionale Unterschiede. So ist in Ostdeutschland die Gruppe der 50-Jährigen und Älteren mit 36% deutlich größer als in Westdeutschland (27%). Bei den Bundesländern verzeichnen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit 41% und 40% Kita-Fachkräften der Generation 50plus die im Schnitt ältesten Beschäftigten, wohingegen in Bayern und Baden-Württemberg nur 23% und 26% des Kita-Personals 50 Jahre erreicht hat. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf unterschiedliche Ausbaudynamiken: Bis 2002 waren die Beschäftigtenzahlen in ostdeutschen Kitas rückläufig, was mit niedrigen Ausbildungszahlen und wenigen offenen Stellen einherging.

Die allgemein ausgewogene Altersverteilung der Beschäftigten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auf Einrichtungsebene durchaus überalternde Teams gibt. „In mehr als jeder fünften Kita besteht die Belegschaft mindestens zur Hälfte aus Personen, die das fünfzigste Lebensjahr erreicht haben“, sagt Karin Beher von der Autorengruppe Fachkräftebarometer. „Angesichts der niedrigen Arbeitslosigkeit und des steigenden Personalbedarfs in der Frühen Bildung, können Generationswechsel dort nur schwer durch Neueinstellungen kompensiert werden.“

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Downloads:

Grafik "Pädagogisches Personal und Leitungen nach Altersgruppen 2016 bis 2017" (PNG)

Weitere Daten zum Alter der Kita-Fachkräfte

Quelle: Pressemitteilung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) vom 31.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neu in Deutschland angekommene Menschen müssen ihre Rechte und Möglichkeiten der Teilhabe kennen und bei deren Inanspruchnahme unterstützt werden. „Der AWO Bundesverband möchte geflüchtete Menschen darüber informieren, welche Rechte ihnen zustehen. Sie sollen über die Information hinaus erfahren, wo sie bei Bedarf Beistand für die Durchsetzung ihrer Rechte bekommen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, geht heute www.einfachmeinrecht.awo.org an den Start.

In vier Sprachen wird dort grundlegend informiert und hilfreicheInformationsmaterialien für Geflüchtete, aber auch Migrantinnen und Migranten zur Verfügung gestellt. So klären beispielsweise Flyer in acht Sprachen, verschiedene Plakate sowie drei Erklärfilme über das Recht auf Schutz, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Bleiben auf. Zudem können Beratungsstellen zu verschiedenen Themen, wie Gesundheit und Arbeit, gesucht werden, die zu diesen Themen weiterführend beraten und unterstützen.

„Grundsätzlich geht es darum, den Menschen zu verdeutlichen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben und ihnen, falls es notwendig sein sollte, die Möglichkeit offen steht, sich beraten und unterstützen zu lassen“, erklärt Brigitte Döcker. Genau hier setzt das Projekt „Einfach mein Recht“ an. Dank der Förderung durch Aktion Deutschland hilft sowie der Begleitung und Unterstützung durch Schutzsuchende aus Berliner Flüchtlingsunterkünften ist dies gelungen. Ab dem heutigen Tag werden die Materialien online zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Mit ihrem heute veröffentlichen Positionspapier „Gute Orte für Kinder – Anforderungen und Herausforderungen für eine gelingende Bildung von Schulkindern“ fordert die AWO ein gemeinsam von Schule und Jugendhilfe verantwortetes und qualitativ gut ausgestattetes Angebot an Ganztagsschulen. „Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist ein guter Weg, soziale Benachteiligungen abzubauen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt und ergänzt: „Das Potenzial von Ganztagsschulen bleibt viel zu häufig ungenutzt. Gute Ganztagsschulen sind mehr als Schule, sie sind ein Lern- und Lebensort, um das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Gute Ganztagsschulen können wirksame Beiträge zur Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg unabhängig von der Herkunft leisten.“

Die AWO zeigt in dem Positionspapier ganz klar die Mängel des bisherigen Ganztagsschulsystems auf. „Der Ausbau der Ganztagsschule ist bis heute nicht an bundesweite vergleichbare Mindestqualitätsstandards gebunden. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich deshalb stark in den Bundesländern und in den einzelnen Schulformen. Es existiert kein einheitliches Profil, kein vergleichbares pädagogisches Konzept und keine vergleichbare auskömmliche Finanzierung“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende. Hier setzt die AWO mit ihrem Positionspapier an und stellt für die Bereiche: Warum brauchen Schulkinder eine ganzheitliche Bildung?, Schule braucht Jugendhilfe!, und Ganztägige Bildung ist mehr als Betreuung! ihre Forderungen auf.

Zu ihren Forderungen gehören u.a.:

  • Richtlinien der Bundesländer für Standards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Ausstattung, die Räumlichkeiten, die Inhalte der Angebote, sowie den Ausbau der Jugendhilfeangebote an einer Ganztagsschule;
  • die Beteiligung von Schule und Jugendhilfe an der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung;
  • Qualifiziertes Fachpersonal von Jugendhilfeträgern arbeitsrechtlich abzusichern und tariflich zu entlohnen sowie
  • die kostenfreie Teilnahme von Kindern an allen Betreuungsangeboten in der Schule sowie ein gesundes Mittagessen.

„Der derzeit von den Koalitionären geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gelingt nur, wenn neben dem quantitativen Ausbau insbesondere auch qualitative Regelungen wie etwa gemeinsame Qualitätsstandards für alle Ganztagsschulen verbindlich vorgegeben werden“, schließt Wolfgang Stadler. Hier wird auch die Fachkräftesituation zentraler Faktor für den Ausbau erfolgreicher Ganztagsschulen sein. Die aktuelle Studie „Lehrkräfte dringend gesucht. Bedarf und Angebot für die Primarstufe“ zeigt was getan werden muss, um einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Die AWO hat die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12. Januar 2018 eingehend geprüft und im Hinblick auf die nun anstehenden Koalitionsverhandlungen eine Stellungnahme erarbeitet.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Sondierungspapier enthält viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Die AWO steht mit Anregungen und Hinweisen unterstützend zur Seite. Sie kann auf langes sozialpolitisches Engagement zurückblicken und hat sich dabei stets für die Überwindung von sozialen Problemen stark gemacht.

Die AWO begrüßt das klare Bekenntnis, die Europäische Union stärken zu wollen. Das Soziale Europa muss in den Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses rücken. Es braucht eine klare Formulierung, was die potentiellen Koalitionspartner unter dem Begriff „Sozialpakt“ verstehen und wie das „Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU“ verwirklicht werden soll. Ziel muss mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft sein. Viele der Vorschläge auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik sowie in den Bereichen Familie und Soziales weisen in eine richtige Richtung. Bei so essentiellen Vorhaben wie der Bekämpfung von Kinderarmut dürfen wir uns aber nicht in Einzellösungen wie der Anhebung des Kindergeldes oder der Ausweitung des Kinderzuschlags verlieren. Hier braucht es den Mut für eine Gesamtlösung. Die AWO setzt sich deshalb schon seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein.

Zu den großen Herausforderungen der neuen Legislatur werden auch die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege zählen. Aus Sicht der AWO muss das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Zudem bedarf es einer besseren Absicherung von Geringverdienenden und Erwerbsgeminderten. Die AWO unterstützt ausdrücklich die Vereinbarung, die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finanzieren. Auch in Sachen Pflege begrüßt die AWO, insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung des Pflegepersonals verbessern zu wollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen. In den Bereichen Migration und Integration fordert die AWO, in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung im Asylrecht zu unterlassen. Es muss das individuelle Recht auf Asyl gelten. Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte würde diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben absprechen.

Als soziale Dienstleisterin vermisst die AWO in einigen Bereichen des Sondierungspapiers ein klareres Bekenntnis zur Freien Wohlfahrtspflege, denn diese leistet einen unersetzlichen Beitrag für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Wir fordern wieder verstärkte Investitionen in den Sozialstaat, seine Infrastruktur sowie die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.“

Die Stellungnahme der AWO steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 25.01.2018

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Laut 57,7% der Befragten berichten die Jugendlichen oft bzw. immer von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen. Jugendämter, Träger und zuständige Ministerien müssen sich darauf einstellen, dass der Anteil (schwer) traumatisierter Minderjähriger weiter ansteigt, da die Fluchtrouten gefährlicher geworden sind.

Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

Der BumF fordert zudem, den Familiennachzug aus dem Ausland und Zusammenführungen innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Besonders schlecht bewerten die Fachkräfte zurzeit die Verfahren zum Eltern- und Geschwisternachzug. Doch auch bei der Zusammenführung von Minderjährigen mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen innerhalb Deutschlands wird von 44% angegeben, dass diese (sehr) schlecht funktionieren. Als häufigsten Grund (59,5% der Befragten) für Abgänge aus Einrichtungen wird daher angegeben, dass Jugendliche sich auf eigene Faust zu Angehörige bzw. Freunde begeben, die an anderen Orten leben. Sie gelten in der Folge vielfach als „vermisst“.

Am besten wurde die Unterbringungs- und Betreuungsqualität im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit zu 56,1% guten oder sehr guten Einschätzungen bewertet, am schlechtesten bei der vorläufigen Inobhutnahme mit nur 32,2% und den Hilfen für junge Volljährige mit 45,1% (sehr)guten Bewertungen. Trotz der gesunkenen Einreisezahlen und Verbesserungen gegenüber 2016 ist eine flächendeckend gute Unterbringungs- und Betreuungsqualität danach noch nicht überall hergestellt worden. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf – insbesondere im Bereich der (vorläufigen) Inobhutnahme sowie bei den Hilfen für junge Volljährige.

Während die Gesundheitsversorgung bei physischen Erkrankungen überwiegend positiv bewertet wird, ist sie bei psychischen Erkrankungen von 53,7% der Befragten als schlecht bzw. sehr schlecht eingeschätzt worden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehören u.a. der Ausbau der Strukturen der Psychosozialen Zentren durch Bundes- und Landesmittel sowie eine gesetzliche Sicherstellung der Erstattung von Sprachmittlungskosten.

Methodik

Insgesamt haben sich vom 19. Oktober bis 3. November 2017 2.211 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 1.347 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Die Auswertung der Online-Umfrage als PDF steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 27.01.2018

Istanbul-Konvention muss vorbehaltlos umgesetzt werden

Nach über drei Jahren tritt am 01.02.2018 die Istanbul- Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. "Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Darauf hat jede Frau einen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Fakt ist jedoch, dass in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus haben nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang dazu. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist es beispielsweise sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei sind. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen haben durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.

"Das muss sich dringend ändern. Die Diakonie fordert deshalb seit langen ein Bundesgesetz mit einem Rechtsanspruch für alle Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul- Konvention", sagt Loheide. Die von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalte müssten aufgehoben werden. Geflüchtete oder Frauen und Mädchen in der Migration benötigten für ihren Schutz oder wenn sie als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen wollen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

"Wir begrüßen sehr, dass CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen vereinbart haben, ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern aufzulegen und die Hilfestrukturen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Diesen Absichtserklärungen müssen rasch Taten folgen, um sexualisierter und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken", betont Loheide.

Zum Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Am 01. Februar 2018 tritt das Übereinkommen des Europarts zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft.

Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 31.01.2018

Am 25. und 26. Januar 2018 treffen sich die EU-Justiz- und Innenminister zu einem informellen Treffen in Sofia. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Teilnehmer des Treffens:

"Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards für Flüchtlinge müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems dürfen nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin stärker belasteten Krisen- und Transitstaaten führen. In der EU muss weiterhin um eine faire Verteilung der Schutzsuchenden gerungen werden. Nur wenn hier eine gute Lösung gefunden wird, kann Europa seiner weltweiten Verantwortung gerecht werden."

Die Diakonie Deutschland veröffentlicht heute gemeinsam mit elf weiteren Verbänden und Flüchtlingsorganisation das Positionspapier "Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa – zu den aktuellen Reformvorschlägen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)". Darin fordern sie einen weiterhin unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren mit einer inhaltlichen Prüfung des Asylgesuchs in Europa. Sie lehnen insbesondere eine verpflichtende Drittstaatenregelung ab, die gleichzeitig mit der Absenkung von Standards für die Sicherheit der Flüchtlinge in diesen Staaten verbunden werden soll.

Das gemeinsame Positionspapier finden hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 25.01.2018

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt zu dem Schluss, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Es stellt fest, dass ausdrückliche Kindergrundrechte ein deutlicher und rechtsstaatlich hinreichend bestimmter Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes wären und damit die Anwendung sämtlichen Rechts prägen könnten. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte positiv auswirken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht nur um die symbolische Funktion einer Verfassungsänderung, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Die explizite Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz würde also die Realisierung ihrer Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, dass die Gewährung von Rechten, die für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.

Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Thomas Krüger.

Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innenRat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht bleibt noch viel zu tun. Homophobie, Transfeindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Zusätzlich machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in unserer Gesellschaft.

Im Rahmen des bundesweit ersten Regenbogenparlaments soll gemeinsam darüber diskutiert werden, wie „Regenbogenkompetenz“ in der Sozialen Arbeit, im Sport, in Religionsgemeinschaften, bei der Versorgung und Integration von Geflüchteten, in den Medien und auch in der auswärtigen Kultur- und Sprachpolitik erhöht werden kann. Für den Bereich Soziale Arbeit wird ein Fachforum mit Fortbildungscharakter speziell für Fachkräfte der Sozialen Arbeit angeboten. In den Fachforen sollen Strategien und Anforderungen zur Umsetzung formuliert und ein Forum zum fachlich qualifizierten Austausch und zur Vernetzung angeboten werden.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Um Anmeldung bis spätestens 09.02.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie (Geschäftsführer Alexander Nöhring) und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 03. März 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

Ort: Magdeburg

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen.

Das nächste regionale Vernetzungstreffen findet am 03. März im Familienhaus Magdeburg statt. Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 05.-07. März 2018

Veranstalter: Die Armutskonferenz – Österreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Ort: Salzburg

Armut ist nicht nur ein Verlust an Einkommen. Armut ist stets verbunden mit einem Verlust an sozialem Status. In der Geschichte der Armutsdiskurse werden seit jeher die jeweiligen Verlierer*innengruppen eines grundlegenden sozialenWandels für ihre verschlechterte ökonomische Lage selbst verantwortlich gemacht, beschimpft und abgewertet. In dieser Arena des Kampfs um Anerkennungkommen die Begleitfolgen sozialen Abstiegs zum Vorschein: soziale Disqualifizierung, verletzte Gerechtigkeitsgefühle, Ohnmachtserfahrungen.

Die 11. Österreichische Armutskonferenz macht die Abwertungsspirale und das Ringen nach Anerkennung, Wertschätzung und Würde zum Thema. Sie nimmt dabei Bezug auf eine langjährige Tradition an theoretischen Beiträgen und Debatten in Armuts- und Verteilungsforschung und bezieht sich auf die unmittelbaren Erfahrungen von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen. In den Blick genommen werden auch die Zusammenhänge zwischen mangelnder Anerkennung, gesellschaftlichen Abstiegsängsten und dem Anstieg an gesellschaftlich wahrnehmbaren Aggressionen, die vor allem gegenüber so genannten Randgruppen zum Ausdruck gebracht werden. Wie können wir eine Politik der Umverteilung mit einer Politik der sozialen Anerkennung verbinden?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat –Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Ort: Berlin

Nachrichten bekommen wir auf unser Smartphone, Technologien verändern Berufe, unsere Netzwerke sind die Soziale Medien – die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Deshalb geht es bei der diesjährigen DF-Fachveranstaltung um das Thema „Frauen und Digitalisierung“. Es wird gezeigt, wie vielfältig die Auswirkungen der Digitalisierung sind – Chancen und Herausforderungen werden unter einem gendersensiblen Blick diskutiert.

Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken! Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten. Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: "Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen."

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: "Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: "Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden."

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos auch zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.02.2018

Anlässlich der erneuten Verhandlungsrunde begrüßt das ZFF die IG-Metall Tarifforderung nach einer Wahloption auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden, unterstützt durch einen Entgeltzuschuss für Beschäftige mit Sorgeaufgaben für Kinder oder ältere Angehörige.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die Tarifforderung der IG Metall kommt genau zum richtigen Zeitpunkt! Seit vielen Jahren sind steigende Arbeitsanforderungen von Seiten der Arbeitgeber*innen zu beobachten, die der Verantwortungsübernahme von Betreuungs- und Pflegeaufgaben für Kinder und ältere Angehörige zum Teil komplett zuwiderlaufen. Dabei ist die familiäre Sorgearbeit für die Beschäftigten zentral: Männer und Frauen wollen Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen! Auch die Seite der Arbeitgeber*innen muss endlich verstehen, dass diese Forderungen nicht im Gegensatz zu ihren Unternehmensinteressen stehen. Im Gegenteil: Ohne eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist keine gute Arbeit möglich!“

Reckmann erklärt weiter: „Vor diesem Hintergrund können wir die IG-Metall Tarifforderung nur unterstützen: Ein individueller Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate mit dazugehörigem Rückkehrrecht schafft mehr Zeit für das Familienleben. Wir begrüßen überdies die Forderung nach einem Entgeltzuschuss für Beschäftigte in besonders belastenden Arbeitszeitmodellen sowie für Arbeitnehmer*innen mit Betreuungsaufgaben für Kinder bis zu 14 Jahren oder ältere Angehörige. Neben den Tarifparteien ist aber auch die künftige Bundespolitik aufgefordert, Zeitpolitik für Familien ernst zu nehmen, die modernen Lebensrealitäten endlich anzuerkennen und das Arbeitsleben familienfreundlicher zu gestalten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.01.2018

AKTUELLES

Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) hat die fachliche und gesellschaftspolitische Diskussion um das sogenannte Wechselmodell für Kinder nach elterlicher Trennung aufgegriffen und kommt zu dem Schluss: Das Wechselmodell ist nichts für jede*n und taugt nicht als Leitmodell für den Regelfall.

Das AGIA Positionspapier zum Wechselmodell steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Information Fachbereiche Häusliche Gewalt/Gewaltschutz/AGIA – Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. vom 29.01.2018

Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Juni sein Schweigen über eines der bestgehüteten Tabus unserer Gesellschaft beendet: In einem fraktionsübergreifenden Antrag erkannte das Parlament erstmals an, dass in Deutschland drei bis vier Millionen Kinder mit psychisch kranken und 2,65 Millionen Kinder mit suchtkranken Eltern aufwachsen. Der Antrag benennt das erhöhte Risiko dieser Kinder, selber psychische oder Suchterkrankungen zu entwickeln und anerkennt ihren Anspruch auf Hilfe.

Der Bundestag greift in dem Antrag die seit Jahren von uns im Rahmen der Aktionswoche erhobene Forderung auf, dass die bislang nur spärlich vorhandenen Hilfen für die Kinder „personell und finanziell zu einem strukturellen und flächendeckenden Unterstützungssystem ausgebaut werden“ müssen. Dafür sollen „erprobte Modelle in die sozialen Regelsysteme überführt und verstetigt werden“. Als ersten Schritt fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die die Vorschläge zur Verbesserung der Situation betroffener Kindern und Jugendlicher erarbeitet und diese der neuen Bundesregierung vorlegt. Darüber hinaus fordert der Antrag Aufklärungsmaßnahmen zur Enttabuisierung von Sucht und psychischer Erkrankung in der deutschen Gesellschaft und die Verankerung dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung aller Berufsgruppen, die an der Versorgung von Kindern und d eren psychisch kranken Eltern beteiligt sind.

Die Initiatoren der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien begrüßen diese Entwicklung. Wir fordern die künftige Bundesregierung dazu auf, den Arbeitsauftrag ernst zu nehmen, den der 18. Deutsche Bundestag ihr gegeben hat. Sie möge die interdisziplinäre Arbeitsgruppe nun rasch einrichten und deren Arbeitsergebnisse umsetzen. Insbesondere die auskömmliche Finanzierung eines flächendeckenden Unterstützungssystems für Kinder aus sucht- oder psychisch kranken Familien muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen geregelt werden, damit sich entsprechende Netzwerkstrukturen bilden und nachhaltig entwickelt werden können. Diese Investitionen würden sich durch enorme Einsparungen in der Kranken- und Rentenversicherung innerhalb weniger Jahre auszahlen. Die günstige Finanzlage sollte unbedingt für diesen überfälligen Schritt genutzt werden.

Wie in jedem Jahr wird die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien die politischen Forderungen mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen unterstreichen. Alle Einrichtungen, Initiativen, Projekte und die Verbände der Sucht-Selbsthilfe sind eingeladen, ihre Stimme für die vergessenen Kinder zu erheben. Die Veranstaltungen sorgen dafür, dem Thema Kinder aus Suchtfamilien mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, Wissen zu vermitteln, Hoffnung zu verbreiten und betroffenen Familien und den Kindern Wege zu Hilfe und Genesung zu weisen.

Die Fort- und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Aktionswoche zielen insbesondere auf Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Gesundheitssystem, Jugendhilfe und Suchthilfe. Denn diese Einrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, die Kinder so zu unterstützen, dass sie sich trotz Widrigkeiten relativ gesund entwickeln können.

Alle Informationen zu den Veranstaltungen und Tipps, wie jedermann und jedefrau an der Aktionswoche teilnehmen kann, finden sich auf der Website www.coa-aktionswoche.de. Die Aktionswoche läuft parallel zur Children of Alcoholics Week in den USA und in Großbritannien. Sie steht in Deutschland unter der Schirmherrschaft der Schauspielerin Katrin Sass. Die Aktionswoche wird unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH).

Quelle: Presseinformation der NACOA Deutschland vom 22.1.2018

Quelle: Newsletter der Deutschen Liga fuer das Kind Nr. 694 vom 25. Januar 2018

Gegensteuern – Rechtspopulismus und Gleichstellungsgegner*innen die Stirn bieten

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die erste Broschüre des Projekts dokumentiert die beim ersten Vernetzungstreffen in Leipzig entwickelten Strategien und Handlungsempfehlungen zu Themen wie Pädagogik der Vielfalt, Rechtspopulismus sowie Religion und Fundamentalismus.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.01.2018

Armut hat viele Facetten. Geld hat entscheidenden Einfluss auf die Qualität wichtiger Lebensbereiche wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit und Bildung. Geldknappheit kann Mobilität und Freizeitverhalten und somit auch die soziale Teilhabe einschränken. Für einige Bevölkerungsgruppen in Deutschland ist das Armutsrisiko besonders hoch. Wer hierzulande zu den Betroffenen zählt, zeigt die neue Ausgabe von STATISTIKBRIEF:

Februar 2018: Armut in Deutschland: Wer ist gefährdet?

Quelle: Mitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 02.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 2 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der morgigen Beratungen im Bundestag zum Familiennachzug fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Recht auf Familie von Geflüchteten anzuerkennen und auf eine weitere Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte zu verzichten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass die morgigen Beratungen auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz abzielen. Das Recht auf ein Familienleben wird damit für eine Gruppe Geflüchteter weiterhin massiv beschnitten. Die Restriktion beim Familiennachzug behindert nicht nur die gesellschaftliche Integration, sondern sendet weiterhin ein fatales Signal an Frauen und Kinder in den Herkunftsländern, sich selbst auf gefährliche Fluchtwege zu begeben. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen ist ein humanitäres Gebot und nicht weiter verhandelbar!“

Das ZFF-Positionspapier zum Thema Familiennachzug „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug auch zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zu ermöglichen. In einem Antrag (19/454), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert sie die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung dem Antrag zufolge das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, "um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können".

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Recht auf Wahrung der Familieneinheit grundrechtlich geschützt sei. Eine Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für die subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018 widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren habe "fatale Folgen für alle Beteiligten", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat seien teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt; das Familienmitglied in Deutschland habe Angst um die eigene Familie und vermisse sie. Oft könnten sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie seien. Subsidiär Schutzberechtigte dürften zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihren ebenso schutzbedürftigen Kernfamilien – Ehegatten und minderjährige Kinder – werde jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 23 vom 18.01.2018

Die zum 16. März dieses Jahres auslaufende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/439) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht.

Darin verweisen die Abgeordneten "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs der Vorlage zufolge verlängert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 21 vom 17.01.2018

Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland soll nach den Willen der FDP-Fraktion grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/425) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte im Jahr 2016 mit dem sogenannten "Asylpaket II" bis zum 16. März dieses Jahres ausgesetzt wurde. Während die Kapazitäten zur Integration weiterhin angespannt seien und durch einen Familiennachzug der Angehörigen subsidiär Schutzbedürftiger zusätzlich stark belastet würden, stelle für die Betroffenen die Wartezeit bis zu einer Zusammenführung der Familie bereits jetzt eine große Härte dar.

Wie die Fraktion ausführt, bringt die Einschränkung der allgemeinen Regelungen zum Familiennachzug für weitere zwei Jahre für die Betroffenen eine "erhebliche Belastung" mit sich, "da sie nun in der Regel mindestens vier Jahre warten müssen, bis die familiäre Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann". Dies sei "gerade im Verhältnis zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern ein langer Zeitraum".

Die vorgesehenen Ausnahmefälle sollen laut Vorlage unter anderem Konstellationen erfassen, "in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten". Dies könne "aufgrund eines individuellen Härtefalls für die Person, zu welcher der Zuzug nach Deutschland erfolgen soll, oder für die nachzugsberechtigten Personen oder aufgrund einer Verschlechterung der humanitären Lage im Aufenthaltsstaat und einer daraus folgenden Gefahr von Leib, Leben und Freiheit der nachzugsberechtigen Personen der Fall sein".

Da der Familiennachzug "aufgrund der großen integrationspolitischen Herausforderungen in Deutschland beschränkt wird", ist es der Fraktion zufolge "nur konsequent", einen Familiennachzug ferner in den Fällen zu erlauben, in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird. "Dies ist zum einen in den Fällen anzunehmen, in denen die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, den Lebensunterhalt sowohl für sich als auch die nachzugsberechtigten Personen sichern kann. Darüber hinaus sollte ein Nachzug aber auch erlaubt werden, wenn die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 19 vom 16.01.2018

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, kommentiert den heutigen Gesetzesentwurf der Fraktion CDU/CSU zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

„Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, wie es der Gesetzesentwurf der CDU/CSU vorsieht, spricht diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben ab und ist somit grund- und menschenrechtswidrig. Diese Geflüchteten haben darauf gehofft, dass die Aussetzung am 17. März 2018 endet. Durch jegliche Neuänderungen wird ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat geschwächt. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, die Aussetzung im März dieses Jahres auslaufen zu lassen. Eine monatliche Höchstzahl von 1000 Nachzügen ab August 2018 lehnen wir zudem ab. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss unter den gleichen Bedingungen ermöglicht werden wie für Geflüchtete mit Schutzstatus nach die Genfer Flüchtlingskonvention. Familiennachzug trägt zu einer guten Integration bei und ermöglicht den Geflüchteten ein echtes Ankommen in der Bundesrepublik. Und das muss das Ziel der Politik sein.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 19.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte zum Familiennachzug nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu beenden. "Die seit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf viele Jahre", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für fast alle unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es derzeit unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren", so Lütkes weiter.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug bei Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kürze ein neues Rechtsgutachten veröffentlichen. Der Schwerpunkt dieses Gutachtens liegt auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2018

Vor den am morgigen Freitag im Bundestag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), dass die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte nicht verlängert wird.

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. kritisiert die Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus scharf. Sie widerspreche Geist und Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes, so der DKSB. „Menschenrechte sind nicht nur eine Schönwetterangelegenheit“, mahnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Gerade in schwierigen Zeiten und bei besonders Schutzbedürftigen müssen sie eingehalten werden.“

Für Kinder sei der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und nach ihrer Ankunft in einem anderen Land das Wichtigste, so der DKSB. Eine gewaltsame Trennung über einen langen Zeitraum führe oft zu gravierenden Bindungs- und Beziehungsstörungen, die irreparable Entwicklungsverzögerungen und Traumatisierungen verursachen können. Zudem sei eine Aussetzung des Familiennachzuges nicht integrationsfördernd.

Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 16. März 2018 geltenden Gesetzes bis Ende Juli strikt ab. „Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem nicht zustimmen werden“, erklärt Heinz Hilgers. „Die Menschenrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Dieser Tatsache muss auch eine künftige Regelung einer neuen Regierung Rechnung tragen. Die betroffenen Menschen hoffen oft seit Jahren darauf, wieder mit ihren Familien vereint zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.01.2018

Heute wird über das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus im Bundestag debattiert. „Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieses Recht wieder in Kraft zu setzen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel. „Familie ist ein grundrechtlich geschütztes Gut und nicht verhandelbar. Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern,“ so die Präsidentin der eaf weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 19.01.2018

Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert, ob der Familiennachzug auch über dieses Datum hinaus eingeschränkt werden soll.
Warum sind geflüchtete Familien überhaupt getrennt? Welche Flüchtlinge können gegenwärtig welche Familienmitglieder nach Deutschland nachholen? Wo finden sich die wesentlichen grund- und menschenrechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug? Wie wäre eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu bewerten? Wie wäre eine Regelung zu bewerten, die eine Kontingentierung vorsehen würde, etwa 1000 Menschen pro Monat?

Antworten auf diese und weitere, häufig gestellte Fragen zum Thema Familiennachzug hat das Institut in einem FAQ zusammengestellt:

Oft gestellte Fragen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Quelle: Information Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 12.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

SCHWERPUNKT II: Sondierungsergebnisse / Koalitionsverhandlungen

Anlässlich der Sondierungsergebnisse von CDU, CSU und SPD sieht das ZFF gute Ansatzpunkte für die weitere Familienförderung, vermisst jedoch innovative und nachhaltige Maßnahmen. Kritisch beurteilen wir die Vereinbarungen zum Familiennachzug.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Das Ergebnis der Sondierungen ist aus familienpolitischer Sicht unzureichend. Mit der vorgesehenen deutlichen Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages wird an dem ungerechten System der Familienförderung festgehalten. Um Kinder und deren Familien vor Armut zu schützen, begrüßen wir aber die angestrebte Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf dem Niveau des sächlichen Existenzminimums und die Erhöhung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese sollten aber so rasch wie möglich umgesetzt und perspektivisch zu einer Kindergrundsicherung ausgebaut werden.

Positiv sehen wir die geplante Einführung eines Anspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und die soziale Integration der Kinder gefördert.

Allerdings ist es aus Sicht des ZFF enttäuschend, dass sich die SPD offensichtlich nicht damit durchsetzen konnte, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wieder zurückzunehmen! Dabei ist es gerade das Wissen um die Sicherheit und Absicherung der eigenen Familie, die eine Integration erst möglich macht.

Als ZFF hoffen wir darauf, dass diese bisherigen Sondierungsergebnisse stabilisiert und im Rahmen von Koalitionsverhandlungen ausgebaut werden. Familien sind ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sie haben es verdient, gut und gemeinsam leben zu können“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.01.2018

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert das heute veröffentlichte Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD.

„In dem heute veröffentlichten Sondierungspapier sehen wir Licht und Schatten. Wir hätten uns mehr sozialpolitische Akzente erwartet. Es fehlt ein Maßnahmenpaket für die Bekämpfung der wachsenden Armut und sozialen Ungleichheit in der Gesellschaft. Eine schrittweise Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder aber auch eine stärkere Besteuerung von Vermögen bleibt aus. Insgesamt enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch viele Lücken und fragliche Weichenstellungen. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Dabei müssen insbesondere auch die folgenden Problempunkte aus Sicht der AWO Schwerpunkte der Koalitionsverhandlungen bilden:

Positiv ist, dass die Sondierer in der Rentenversicherung weitere Leistungsverbesserungen einführen wollen, das gilt auch für die angekündigte Mütterrente II, die für die Betroffenen eine weitere Leistungsverbesserung bedeuten würde. Aber nur wenn die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, kann auch ein verlässlicher Generationenvertrag sichergestellt werden.

Die AWO unterstützt zwar die Forderung, dass die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden soll und die Zusatzbeiträge abgeschafft werden sollen, dennoch können wir nicht nachvollziehen, warum die Bürgerversicherung mit keinem Wort erwähnt wird. Für die Koalitionsverhandlungen fordern wir, sich auf eine gerechte und zukunftsfähige Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung zu verständigen.

In Sachen Pflege begrüßt die AWO die geplanten Verbesserungen. Es muss aber sichergestellt werden, dass diese Verbesserungen vollständig refinanziert werden. Die Leistungsverbesserungen dürfen nicht auf die Pflegebedürftigen oder Einrichtungen abgewälzt werden. Die bessere Bezahlung und die flächendeckende Erstreckung von Tarifverträgen sind überfällige Schritte. Die Blockadehaltung von privaten Anbietern muss unterbunden werden.

Ein Gesetz zur bundesweiten Sicherstellung von Qualität in der Kinderbetreuung fehlt im Sondierungspapier. Im Gegenteil soll der Länderflickenteppich in Sachen Kitaqualität und Finanzierung sogar verstärkt werden, indem die Länderkompetenzen garantiert werden. Wie gut ein Kleinkind betreut wird, ist so weiterhin vom Wohnort abhängig. Auch der Rechtsanspruch auf Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen fehlt.

Widersprüchlich ist zudem, dass das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden, de facto aber eine Obergrenze eingeführt werden soll. Die AWO fordert in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung zu unterlassen und stattdessen den Familiennachzug auch für subsidiäre Schutzbedürftige zu ermöglichen.

Die AWO begrüßt die Stärkung der Zivilgesellschaft zum Beispiel durch den Ausbau der Freiwilligendienste. Viele Punkte bleiben aber noch offen und müssen in Koalitionsverhandlungen konkretisiert werden, zum Beispiel auch der Engagementbereich. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge für die Entbürokratisierung des Engagements und den Ausbau der Freiwilligendienste.

Selten waren die Ausgangsbedingungen für Koalitionsverhandlungen so günstig wie aktuell: eine gute Konjunktur, hohe Steuereinnahmen und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Ein Grund sich auszuruhen, ist das allerdings nicht, weil die Herausforderungen vor denen die Bundesrepublik steht keineswegs kleiner geworden sind.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 12.01.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen

Bundesweit sollen in zentralen ANkER-Einrichtungen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Abschiebung stattfinden. Auf die Kommunen verteilt werden sollen nur noch diejenigen, bei denen eine „positive Bleibeprognose“ besteht.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen vor ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter in den ANkER-Einrichtungen registriert und ihr Alter soll dort festgestellt werden. Damit wird die Primärzuständigkeit der Jugendhilfe für die Feststellung, ob eine Person unbegleitet und minderjährig, und damit besonders schutzbedürftig ist, in Frage gestellt. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Sondierungsergebnis.

Der Bundesfachverband umF befürchtet, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der ANkER-Einrichtungen ab. Die Verteilung auf die Kommunen und der Anschluss an die kommunale Versorgung müssen so schnell wie möglich erfolgen. Nur so kann ein zügiger Zugang zu Schule, Kita und Betreuung sichergestellt werden. Eine kind- und jugendgerechte Unterbringung muss ab dem ersten Tag sichergestellt werden. Die Primärzuständigkeit für die Identifizierung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Neuregelungen, die dieses Primat umgehen, lehnt der Bundesfachverband umF ab.

Familiennachzug

Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll ausgesetzt bleiben. Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich bis zu 1000 Personen nachziehen können, sofern hierdurch nicht die Obergrenze von 180.000–220.000 Zuwandernden (ohne Erwerbsmigration) insgesamt überschritten wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen scheint hierbei ausgeschlossen werden zu sollen.

Die Familie ist Grundvoraussetzung für ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen. Mit einer erneuten Aussetzung würden Minderjährige dazu gezwungen ohne (beide) Eltern aufzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere für unbegleitete Minderjährige. Für ihr Wohl ist der Nachzugsanspruch entscheidend, hierzu gehört auch die Zusammenführung mit Geschwistern.

Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen. Einer erneuten Aussetzung ohne zeitliche Beschränkung stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Sichere Herkunftsstaaten

Algerien, Tunesien und Marokko sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, ebenso Länder, deren Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt. Das bedeutet insbesondere eine höhere Darlegungs- und Beweislast der Schutzsuchenden sowie erhebliche Einschränkungen im Rechtschutzverfahren – auch für Minderjährige.

Die Einstufung eines Landes als sicher darf nur erfolgen, wenn in diesem Land keine Verfolgung herrscht. Dies muss der Gesetzgeber prüfen. Die Anerkennungsquote sagt nichts darüber aus, ob ein Staat als sicher eingestuft werden darf oder nicht. Wie aus Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, lag zudem die bereinigte Schutzquote zuletzt für Marokko bei zwölf Prozent, für Algerien bei zehn Prozent.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab. Die Einschränkungen, die hiermit einhergehen, sind u.a. mit dem Kindeswohl und der Garantie fairer Asylverfahren nicht vereinbar.

Bleiberecht und Ausbildungsduldung

Das Sondierungsergebnis sieht Verbesserungen bei den Bleiberechtsregelungen sowie eine einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vor.

Junge Menschen, die Integrationsleistungen erzielt haben, können nach vier Jahren ein Bleiberecht erhalten. Allerdings bestehen Altersgrenzen bei der Beantragung, die insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge trotz gelungener Integration von der Regelung ausschließen. Zudem führen die uneinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der breite Auslegungsspielraum im Gesetzestext momentan dazu, dass das Gesetzgebungsziel verfehlt wird und Ausbildungen nicht begonnen werden können.

Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht angestrebt werden. Insbesondere die Altersgrenzen der Bleiberechtsregelung sollten gestrichen werden. Auch bei der Ausbildungsduldung muss gesetzlich nachgebessert werden. Der Bundesfachverband umF fordert, Ausbildungen umfänglich zu ermöglichen, bestehende Ausschlussgründe zu streichen und einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. 12.01.2018

Das Bundesforum Männer, Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., fordert zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD von der zukünftigen Bundesregierung, Männer als gleichstellungspolitische Akteure in allen Politikfeldern stärker einzubeziehen.

„Gleichstellungspolitik ist Gesellschaftspolitik und gehört auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen“, so Martin Rosowski, Vorsitzender des Bundesforum Männer. „Um erfolgreich zu sein, muss moderne Gleichstellungspolitik auch Männer stärker in den Fokus nehmen“, erklärt Rosowski weiter.

Das Bundesforum Männer erwartet von der zukünftigen Bundesregierung gerade bei den Themen Vereinbarkeit, Familienpolitik, Gesundheit sowie Gewalt gleichstellungsorientierte männerpolitische Maßnahmen:

Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, Familien und Väter

Sorge- und Erwerbsarbeit sind zwischen Frauen und Männern nach wie vor ungleich verteilt. Nötig ist eine Gleichstellungspolitik, die strukturelle Benachteiligungen und Geschlechterstereotype abbaut und die Männern mehr Zeit für Familie, Hausarbeit und Pflege verschafft. Dazu gehören eine 2-wöchige Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt mit Lohnfortzahlung, eine bedarfsorientierte Familienarbeitszeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit, Abbau der steuer- und sozialrechtlichen Anreize für das traditionelle Ernährermodell sowie verbesserte Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige.

Die Voraussetzungen dafür müssen verbessert werden, dass Eltern in Nachtrennungsfamilien weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Dazu sollte die Position von getrennten Vätern mehr in den Blick genommen und das Wechselmodell als eine mögliche Umgangs- und Betreuungsform neben anderen gestärkt werden. Insgesamt braucht es eine größere Anerkennung und Unterstützung aller Formen von Familie, in denen langfristige Verantwortung für Kinder übernommen wird.

Regelmäßiges Berichtswesen zu Männergesundheit

Männer haben ein anderes Gesundheitsverhalten und einen anderen Bedarf an Gesundheitsangeboten als Frauen. Die wissenschaftliche Datenlage und -qualität zu Ursachen und Hintergründen ist unzureichend. Das Bundesforum Männer fordert eine regelmäßige Männergesundheitsberichterstattung und den Ausbau gendersensibler Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Jungen und Männer.

Schutz für männliche Opfer von Gewalt

Männer müssen beim Thema Gewalt nicht nur als Täter, sondern auch als Betroffene verstanden werden. Nötig ist beides: Der Gewaltschutz für Frauen muss gestärkt werden. Zugleich braucht es Hilfestrukturen für Männer, die nicht mehr Täter sein wollen oder die selbst Opfer von Gewalt geworden sind. Das Bundesforum Männer fordert eine Studie über Gewaltbetroffenheit von Männern und die Schaffung flächendeckender Schutz- und Beratungsangebote für beispielsweise von Partnerschaftsgewalt betroffene Männer.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 22.01.2018

Der Deutsche Frauenrat (DF) erwartet von den VerhandlerInnen der CDU/CSU und SPD starke gleichstellungspolitische Fortschritte. Die Sondierungsergebnisse zeigen, dass es für die Gleichstellungspolitik in die richtige Richtung geht. Aber beispielsweise beim Ehegattensplitting, Familiennachzug sowie beim Gewaltschutz besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf.

Zu den Sondierungsergebnissen sagt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Zum Ehegattensplitting können wir in den Sondierungsergebnissen nichts finden. Das ist schier unverständlich. Der DF fordert seit Langem das Ziel einer Reform des Ehegattensplittings. Nachdem die Jamaika-Sondiererenden mit der Abschaffung der Steuerklasse V bereits einen Schritt nach vorne gegangen sind, erwarten wir von CDU/CSU und SPD mehr.

Mit dem geplanten Familiennachzug von 1.000 Menschen pro Monat liegt der Kompromiss weit hinter dem Anfang der Woche geäußerten Vorschlag der SPD von 40.000 Menschen im Jahr. Stellen Sie sich vor, Sie warten seit drei Jahren darauf, Ihrem Ehemann nach Deutschland folgen zu können. Bei einer Quote von nur 1.000 Personen pro Monat können sich Familien ausrechnen, dass das Wiedersehen noch eine Weile dauern wird.“

Der Deutsche Frauenrat fordert von der zukünftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu Gewaltfreiheit und Antisexismus in Deutschland. Deshalb sollten die Verhandlungsführenden die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbaren. „Das geplante Investitions- und Sanierungsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist ausdrücklich zu begrüßen. Doch wir brauchen nach wie vor die Einrichtung einer Koordinierungs- und unabhängigen Monitoringstelle, so wie es in der am 1.2.2018 in Kraft tretenden Istanbul-Konvention steht“ so Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin der Frauenlobby.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 12.01.2018

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie fordert von Union und SPD Nachbesserungen bei Koalitionsverhandlungen.

Nach den Sondierungen von CDU/CSU und SPD für eine Große Koalition befürchtet die Diakonie Deutschland eine Wende in der Flüchtlingspolitik zu Lasten der Schutzbedürftigen.

"SPD und Unionsparteien verfolgen offenbar mit Vorrang, dass möglichst viele Geflüchtete rasch wieder ausreisen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dies sei ein Rückschritt zu den bisherigen Zielen und Erfolgen zur Integration.

Lilie ist enttäuscht darüber, dass die Hürden für den Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nicht abgeräumt werden. "Die Diakonie appelliert an die Parteien, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen noch einmal deutlich nachzubessern", sagt Lilie. "Eine Begrenzung auf 1.000 Personen im Monat ist für das wirtschaftlich prosperierende Deutschland kleinherzig." Vor allem unbegleitete Minderjährige bräuchten den Anschluss an ihre Angehörigen.

Die Diakonie sieht besonders die geplanten zentralen Aufnahmezentren kritisch.

In diesen Zentren sollen Flüchtlinge so lange bleiben, bis über Verbleib oder Rückführung entschieden ist. Vor allem die Beratungsarbeit der Wohlfahrtsverbände für die Geflüchteten werde dadurch erschwert. "CDU/CSU und SPD sagen nichts über eine flächendeckende und unabhängige Asylverfahrensberatung", bemängelt Diakonie-Präsident Lilie. "Die Jamaika- Sondierungen waren an dieser Stelle weiter gekommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD als gute Grundlage für eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland. "Insbesondere das vereinbarte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer Erhöhung von Kinderzuschlag und Kindergeld ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das gilt auch für die angestrebte Verbesserung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, die Erhöhung des Schulstarterpakets und den Wegfall der Eigenanteile beim Mittagessen in Schulen und Kitas. Wichtig ist es aber auch, die Hartz-IV-Regelsätze auf ein armutsfestes Niveau anzuheben. Hier muss noch nachgebessert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem der Wegfall des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich sind positiv zu vermerken. Jetzt kann endlich mehr Geld in unsere Schulen investiert werden. Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert werden und dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls entsprechen", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besteht allerdings erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der Flüchtlingspolitik. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Hier hoffen wir auf ein Einlenken und spürbare Verbesserungen für diese besonders schutzbedürftige Gruppe", so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.01.2018

DGB und Mitgliedsgewerkschaften zu den Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD

Nach einer ersten Analyse der Sondierungsergebnisse kommen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften zu der Einschätzung:

Im Vergleich zu den Jamaika-Verhandlungen enthält dieses Ergebnis weit mehr Substanz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören die Stabilisierung der Rente, die Wiederherstellung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Stärkung von Bildung und die Verbesserung der Pflege. Auch die Vorschläge für ein solidarisches und soziales Europa sind ein wichtiger Schritt.

Im Rahmen von Koalitionsverhandlungen muss es bei erkennbaren Schwachpunkten Verbesserungen geben, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu gestalten. Das betrifft insbesondere eine stärkere Akzentuierung von Zukunftsinvestitionen mit einer soliden Finanzierung und die Förderung von sicherer Arbeit und Tarifbindung.

Mit den Sondierungsergebnissen im Einzelnen wird sich der DGB-Bundesvorstand in der kommenden Woche beschäftigen.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 12.01.2018

„Mutige Ziele“ sehen anders aus

Anlässlich der Veröffentlichung des Sondierungspapiers von Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das bisherige Sondierungspapier verspricht „mutige Ziele“ und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, ignoriert Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aber weitgehend. Das ist enttäuschend. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert bei möglichen Koalitionsverhandlungen deutliche Nachbesserungen. Denn die Erfahrung zeigt, was nicht explizit im Koalitionsvertrag vereinbart wird, wird in der Regel auch nicht gemacht. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das Versprechen auf eines modernes Familien- und Abstammungsrecht muss ausdrücklich auch die Vielfalt der Familienformen ansprechen und alle Familien stärken. Auch Kinder in Regenbogenfamilien müssen rechtlich abgesichert und anerkannt werden. Die Vereinbarung für ein modernes Recht im Bereich Gleichberechtigung / Vielfalt muss explizit auch eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität erwähnen.

Besonders enttäuschend ist auch das Fehlen eines in die Zukunft gerichteten Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie bzw. eines Bund-Länder-Programms zur Prävention und Bekämpfung vorurteilsmotivierter Kriminalität bzw. Hasskriminalität. Das ist angesichts des Anstiegs homo- und transphober Hasskriminalität skandalös. Alle Menschen müssen in Sicherheit leben können.

Das Vorhaben die Verfolgerstaaten Algerien, Tunesien und Marokko zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu erklären verstößt wissentlich gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In allen drei Staaten werden Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt, ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI sieht anders aus, selbst wenn Union und SPD beteuern „sich für die unteilbaren und universellen Menschenrechte einzusetzen“.

Link zum Sondierungspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 12.01.2018

Als "dreisten Etikettenschwindel" und "armutspolitisch wirkungslos" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Sondierenden aus Union und SPD zur Einführung einer sogenannten "Grundrente". "Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Verband heute vorlegte, kann gerade einmal ein Fünftel der Altersgrundsicherungsbezieher 35 Jahre und mehr beitragspflichtige Erwerbsarbeit als Voraussetzung für die so genannte Grundrente vorweisen. Hinzu käme, dass nach den Plänen der Sondierenden die gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe angelegt werden: Erst müsse angespartes Vermögen eingesetzt werden und auch falls weitere ausreichende Einkommen, etwa von Ehepartnern vorhanden sind, entfalle der Anspruch auf die Leistung. "Hier von Rente zu sprechen, ist schon ein dreister Etikettenschwindel. Eine Rente ist ein Anspruch, der ganz unabhängig von weiteren Einkommen oder Vermögen erworben wird. Das hier ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe Plus für lediglich einen kleinen Teil der von Armut bedrohten Menschen", so Schneider.

"Armutspolitisch verpufft das Ganze im Nichts, da die Regelsätze in der Altersgrundsicherung eklatant kleingerechnet sind und damit nicht vor Armut schützen", so Schneider. Der Verband weist darauf hin, dass nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden müssten, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. "Ein zehnprozentiges Trostpflästerchen hilft vor diesem Hintergrund armutspolitisch überhaupt nicht weiter", so Schneider. "Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum. Doch dazu findet sich in dem Sondierungspapier kein Wort."

Statt der komplizierten und armutspolitisch wirkungslosen Neuregelung plädiert der Paritätische für die einfache Erhöhung der Grundsicherungssätze für alle Altersarmen sowie die Einführung von großzügigen Freibeträgen auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. "Der Vorteil wäre, dass hierbei alle erreicht würden, deren Rente nicht zum Leben reicht und nicht nur die wenigen mit 35 und mehr Versicherungsjahren", so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 19.01.2018

Als sozialpolitisch unambitioniert und flüchtlingspolitisch inakzeptabel bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Union und SPD. Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Das Versprechen der Verhandlungspartner, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, werde nicht eingelöst, vielmehr sei zu erwarten, dass sich die Spaltung durch die skizzierten Maßnahmen noch verschärfe.

„Das Sondierungsergebnis verspricht nicht mehr als ein konservatives Weiter so. Wirklich Neues lässt sich nicht erkennen. Es gibt keine großen Würfe, weder bei der Bekämpfung der Kinderarmut, noch bei der Rente“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gebe es zwar beispielsweise leichte Nachbesserungen und einen neuen Namen für die Grundrente, die bereits im letzten Koalitionsvertrag stand. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei jedoch geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Viele gute Themen – vom BAföG, neuen Angeboten für Arbeitslose bis zum Wohngeld – würden angesprochen, blieben jedoch wie schon beim letzten Koalitionsvertrag unverbindlich. Angekündigte Verbesserungen bei dem Bildungs- und Teilhabepaket oder zu der Pflege finden sich im Finanzierungsplan nicht wieder. „Es gibt zu viele ungedeckte Schecks.“

„Das Hauptmanko ist und bleibt die Unterfinanzierung all dessen, was nötig wäre“, bilanziert Schneider. „Wenn Union und SPD weder Beiträge noch Steuern erhöhen wollen, wird es keinen Spielraum für große Würfe geben. Wenn eine neue Große Koalition weiter darauf verzichtet sehr große Einkommen, Vermögen und Erbschaften endlich stärker als bisher zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, bleibt das Sondierungspapier zum größten Teil heiße Luft.“

Scharf kritisiert der Paritätische insbesondere die Kompromisse zur Flüchtlingspolitik. „Die doppelte Obergrenze beim Familiennachzug ist unter humanitären Gesichtspunkten völlig inakzeptabel genau wie die geplanten Sammellager für Asylbewerber und die massive Ausweitung der vermeintlich sicheren Herkunftsländer. Es geht hier ganz faktisch um die Exklusion geflüchteter Menschen. Wesentliche für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Prinzipien wie Solidarität oder auch humanitäre Hinwendung werden mit diesen Plänen schleichend aufgegeben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 12.01.2018

Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne An­sprüche auf andere Sozialleistungen.

Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:

„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvor­schussgesetzes vorzubereiten.“

Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerzie­hende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.

Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage inklusive anschaulicher Fall­beispiele finden Sie unter www.vamv.de

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Guter Schritt in Richtung Verbandsforderungen – eigenständige Familienpolitik für Kinderreiche bleibt Ziel des KRFD.

Mönchengladbach, den 19.01.2018: Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) begrüßt die im Rahmen der GroKo-Sondierungsgespräche geplante Erhöhung des Kindergeldes um 25 EUR pro Kind. „Für eine Familie mit drei Kindern sind 75 EUR im Monat eine spürbare Unterstützung und Wertschätzung“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes. Verständnis hat Müller für die vom bayerischen Landesverband angemahnte raschere Einführung der Kindergelderhöhung: „Die zweite Stufe der schrittweisen Erhöhung ist erst für 2021 vorgesehen, während beständig steigende Lebenshaltungskosten gerade Familien mit vielen Kindern treffen.“ Mit Blick auf das Gesamtpaket wird die Lockerung der harten Abbruchkante beim Kinderzuschlag einkommensschwache kinderreiche Familien entlasten. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche stellen ferner bei vielen weiteren Themen relevante Verbesserungen in Aussicht. „Von der flexibel ausgestalteten Ganztagsbetreuung über die Mütterrente II bis hin zu den vorgesehenen Erleichterungen bei Wohnungsbau und Miete sind viele Einzelmaßnahmen vorgesehen, die für Mehrkindfamilien in ihrer jeweiligen Lebenslage wertvoll sind“, so Müller. Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, ergänzt: „Die Ergebnisse der Sondierungskommission in ihrer Gesamtheit stellen einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Forderungen unseres Verbandes dar. Gleichzeitig vermissen wir eine eigenständige Familienpolitik für die Bedarfe kinderreicher Familien.“ Daher tritt der KRFD weiterhin für eine ergänzende Erhöhung des Kindergeldes ab dem dritten Kind ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 19.01.2018

SCHWERPUNKT III: Elterngeld

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit einem Bericht des Bundesfamilienministeriums zur Nutzung von Elterngeld Plus freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistung und fordert die Weiterentwicklung zu einer Familienarbeitszeit.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Elterngeld Plus erweist sich als Erfolgsmodell für junge Eltern! Mittlerweile entscheiden sich 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden für ein Elterngeld Plus und können von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren. Konkret erweitert die Familienleistung die Optionen nach der Geburt eines Kindes und beendet die finanzielle Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Eltern können flexibler entscheiden, wie sie die Sorge für ihr Kind und ihren Beruf verbinden – und zwar auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Der familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, die den Sorgeverpflichtungen von Frauen und Männern im Lebensverlauf Rechnung trägt, muss unbedingt weiterentwickelt werden. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre hier ein sinnvoller nächster Schritt!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.01.2018

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit beschlossen.

Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde das Elterngeld weiterentwickelt, um junge Eltern in ihrem Wunsch nach Familie und Beruf für beide Partner besser zu unterstützen. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, das Elterngeld seither länger beziehen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley zieht eine positive Bilanz: „Das Elterngeld Plus ist ein voller Erfolg. Es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Das Elterngeld Plus hat dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen: Der Partnerschaftsbonus ermutigt Eltern, die sich die Zeit für Familie und Beruf gleichmäßig aufteilen möchten, diesen Wunsch umzusetzen. Der Bericht zeigt: Die neuen Familienleistungen kommen gut bei den Eltern an und sie wirken.“

Elterngeld Plus kommt gut an

Die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus ist seit Einführung der Leistung stetig angestiegen und hat sich bis 2017 verdoppelt: Im 3. Quartal 2017 haben sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Prozent – der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für das Elterngeld Plus entschieden. Mehr als drei Viertel der Nutzerinnen und Nutzern (77 Prozent) bewertet das Elterngeld Plus als „gute Sache“.

Der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind ist für Mütter und für Väter wichtigster Beweggrund, die Leistung zu beantragen. Die Väter sehen zudem den Vorteil, einen größeren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen und die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 41 Prozent der Elterngeld Plus beziehenden Väter hätten sich ohne das Elterngeld Plus weniger Zeit für die Betreuung des eigenen Kindes genommen.

Partnerschaftsbonus stärkt Väter in der Kinderbetreuung

Bei den Vätern ist der Partnerschaftsbonus, der eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern stärkt, besonders beliebt: In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent.

Mit dem Elterngeld Plus, vor allem aber mit dem Partnerschaftsbonus, erfüllt sich für Eltern der Wunsch danach, sich die Betreuung des Kindes gleichmäßig aufzuteilen: während des Bezugs von Elterngeld Plus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf die große Mehrheit der Eltern zu (82 Prozent).

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erreichen ihre Ziele

Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus unterstützt die Familienpolitik Eltern wirksam dabei, sich Zeit für ihre kleinen Kinder zu nehmen, dabei weiter im Beruf engagiert zu bleiben und sich auch gegenseitig zu unterstützen – so wie sie es sich wünschen und ohne dass die wirtschaftliche Stabilität der Familie gefährdet wird. Denn im Bezug von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sind deutlich mehr Eltern erwerbstätig als während des Bezugs von Basiselterngeld.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordert: „Wir müssen die Wünsche der Mütter und Väter weiterhin im Blick behalten. Es wird darauf ankommen, Müttern und verstärkt auch Vätern Zeit für Familie und Beruf und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu geben – frühzeitig nach der Geburt und auch über die Kleinkindphase hinaus. Dann könnten auch mehr Kinder ihre Eltern als gleichermaßen enge Bezugspersonen im Alltag erleben und davon profitieren.“

Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht. Grundlage des Berichts sind Daten des Statistischen Bundesamtes zur Elterngeldnutzung sowie Ergebnisse einer Befragung von Bezieherinnen und Beziehern von Elterngeld Plus durch das Institut für Demoskopie Allensbach.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.01.2018

„Vom Elterngeld und Elterngeld Plus profitieren vor allem Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen oder Hartz IV-Bezug werden diskriminiert, da die Leistungen sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens richten und auf ALG-II-Bezüge angerechnet werden. Elterngeld und Elterngeld Plus sind damit keine geeigneten Instrumente, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen“, sagt Katrin Werner, Fraktion DIE LINKE, Expertin für Familienpolitik, mit Blick auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums, nach dem sich der Bezug von Elterngeld Plus seit Einführung des Instruments verdoppelt hat.

Werner weiter: „Die Anrechnung von Elterngeld und Elterngeld Plus auf Hartz-IV-Leistungen muss abgeschafft werden, denn sie führt dazu, dass Eltern nach der Geburt des Kindes häufig in Armut leben. Solange das nicht geändert wird, gehen die Leistungen an denen vorbei, die sie am dringendsten brauchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

Bericht des Familienministeriums zeigt, dass gesteckte Ziele erreicht wurden

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht des Familienministeriums über die Wirkung der Neuregelung zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus beschließen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Der Bericht zeigt, dass die neuen Familienleistungen wirken und wir den Eltern bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe noch besser entgegenkommen konnten. Wir wollten Eltern mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens geben. Das ist uns gelungen. Seit der Einführung des Elterngeld Plus hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Väter nutzen die Partnerschaftsbonusmonate gerne, um sich mehr Zeit für die Familien zu nehmen. Die Folge ist, dass sich die Eltern gegenseitig unterstützen und die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen: Geben dies lediglich 17 Prozent der Eltern an, die das Basiselterngeld beziehen, erhöht sich die Zahl beim Elterngeld Plus auf 24 Prozent und beim Bezug des Partnerschaftsbonus auf 82 Prozent.“

Marcus Weinberg:

„Die ersten Ergebnisse des Berichts machen deutlich, dass insbesondere auch Väter durch die Inanspruchnahme von Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus davon profitieren, mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Sie zeigen aber auch, dass wir bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien weiterhin im Blick haben müssen. Alle Familien müssen uns gleich viel wert sein – unabhängig davon, ob sich ein Elternteil in den ersten Lebensjahren ganz der Kinderbetreuung widmet, oder ob sich die Eltern die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Eine abschließende Bewertung über die Auswirkungen der Leistungen werden wir erst dann vornehmen, wenn uns eine vollständige Auswertung der Gesamtdaten zu den Auswirkungen der Leistungen Mitte 2019 vorliegt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bedarf besteht insbesondere bei der Bewältigung des demographischen Wandels

Langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen in soziale Infrastrukturprojekte erfahren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege durch die heutige Unterzeichnung des neuen Revolvingertrages zwischen Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank für Sozialwirtschaft AG, Herrn Prof. Dr. Harald Schmitz.

Der Vertrag sichert ab 2020 für weitere 30 Jahre das diesem zugrundeliegende Bundesvermögen von 176 Mio. €, mit dem die Wohlfahrtsverbände ihre Projekte von bundesweiter Bedeutung mit bis zu 50 Prozent durch ein zinsloses Darlehen finanzieren können. Die Bank für Sozialwirtschaft AG verwaltet den Fonds und trägt für eine ordnungsgemäße Einhaltung der Finanzierungsregelungen gewähr.

Investitionsbedarf besteht in den kommenden Jahren insbesondere bei der infrastrukturellen Bewältigung des demographischen Wandels. Dabei handelt es sich um eine gesamtdeutsche Herausforderung, die viele wirtschaftlich schwächere und periphere Regionen, aber auch strukturschwache Städte betrifft. Wachsende wie auch schrumpfende Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre sozialen und technischen Infrastrukturen an die Veränderungen der Bevölkerung anzupassen.

Daher werden mit der neuen Vertragslaufzeit auch wieder Projekte in der alten Bundesrepublik förderfähig sein. Derzeit sind auf Grund einer Regelung aus dem Jahr 1991 ausschließlich Vorhaben im Beitrittsgebiet der damals neuen Bundesländer förderfähig. Das war damals ein wichtiger Schritt, um zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West beizutragen.

Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek:

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern. Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demographischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“

Der Vorsitzende der BAGFW-Finanzkommission, Hans Jörg Millies, Finanz und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, ergänzt:

„Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedern stellt der neue Revolvingvertrag und die damit verbundenen, verbesserten Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von sozialer Infrastruktur einen echten Meilenstein dar. Wir sind dem Familienministerium für diese Unterstützung unserer Arbeit sehr dankbar. Mit diesem Finanzierungsinstrument werden wir zukünftig bundesweit noch intensiver den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen können“.

Der Revolvingvertrag hat eine nicht nur sozialpolitische, sondern auch volkswirtschaftlich beeindruckende Wirkung. Da die ausgeliehenen Darlehen mit Rückzahlung durch die Darlehensnehmer in den Fonds zurückfließen, stehen die Mittel für immer neue Projekte („revolvierend“) zur Verfügung, ohne dass dies die öffentlichen oder Verbandskassen neu belastet. Seit dem Bestehen des Fonds sind nach einer Erhebung der Bank für Sozialwirtschaft AG weit über 1500 Projekte teilfinanziert worden. Bisher konnten im Schnitt jährlich etwa 38 Darlehen vergeben werden, die ein Investitionsvolumen von rund 80 Mio. € mobilisierten.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Fortführung des Revolvingfondsvertrages die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch in den nächsten Jahrzehnten bei ihren gesellschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben tatkräftig unterstützen können“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG. „Die Konstruktion des Revolvingfonds sorgt dafür, dass die Wirkung der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Gelder vervielfältigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.01.2018

Ministerien fördern neues Programm "Jugendmigrationsdienste im Quartier"

Seit 2017 fördern das Bundesbau- und Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.

In den Jugendmigrationsdiensten, die bisher vornehmlich individuelle Begleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund anbieten, werden zukünftig auch gemeinschaftliche Aktivitäten in ihrem Wohnumfeld unter Einbeziehung der Nachbarschaft erprobt.

Das Vorhaben wird in sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen umgesetzt und dient dem Ziel, das Miteinander in den Ortteilen zu verbessern und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen in den Wohnvierteln zu erhöhen. Es sollen lebendige Nachbarschaften befördert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.

Die Maßnahmen reichen von kreativen Workshops für Jung und Alt bis hin zu gemeinsamen Exkursionen zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung. Vorhandene Angebote und Akteure im Quartier werden in Planung und Durchführung der Vorhaben so weit wie möglich einbezogen. Für das Programm stellen die beiden Ressorts in den nächsten Jahren knapp 7 Millionen Euro zur Verfügung. 2018 werden die 16 Modellvorhaben umgesetzt.

„Mit der Öffnung der Jugendmigrationsdienste für das Wohnumfeld erhoffen wir uns positive Impulse für den Zusammenhalt in strukturschwachen Wohnquartieren , da die Angebote nicht nur den jungen Menschen, sondern dem sozialen Umfeld als Lebensraum zu Gute kommen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Deutschlandweit können junge Menschen von den gemeinsamen Projekten profitieren. Die Mittel werden gezielt in sozialen Brennpunkten und benachteiligten Stadtgebieten einsetzt.“

Das Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ wird an folgenden Standorten umgesetzt: Stuttgart, Berlin, Potsdam, Hamburg, Frankfurt, Neubrandenburg, Peine/Salzgitter, Wuppertal, Trier, Völklingen und Wernigerode, Bremen, Ingolstadt, Dresden, Flensburg und Gotha.

Das Förderprogramm ist ein weiterer Baustein der ressortübergreifenden Zusammenarbeit für benachteiligte Quartiere. Seit 2017 stellt der Bund jährlich insgesamt 10 Mio. Euro für die modellhafte Förderung ressortübergreifender Maßnahmen zur Verfügung, die in sozial benachteiligten Quartieren einen Beitrag für mehr Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Die Maßnahmen ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt.

Mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt unterstützt die Bundesregierung bereits seit 1999 gemeinsam mit den Ländern die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtteile. 2017 stellte der Bund 190 Mio. Euro zur Verfügung, um Quartiere und Nachbarschaften für alle Menschen lebenswert zu gestalten und Integration und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2018

„Die neue Bundesregierung muss deutlich mehr für pflegende Angehörige tun. Diese Menschen tragen eine ungeheure Verantwortung, mit der sie finanziell und organisatorisch meist allein gelassen werden. Zudem belasten sie ihre eigene Gesundheit und werden nicht selten selbst krank und frühzeitig pflegebedürftig“, erklärt Pia Zimmermann, Pflegeexpertin der Fraktion DIE LINKE, angesichts einer heute veröffentlichten Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege, die belegt, dass pflegende Angehörige unzureichend über ihren eigenen Gesundheitsschutz informiert und kaum auf passende Angebote hingewiesen werden.

Zimmermann weiter: „Die Hauptlast der Pflege in Deutschland liegt auf den Schultern der pflegenden Angehörigen. Das war das Credo der bisherigen Regierungspolitik und wurde durch die Pflegegesetze der letzten Jahre noch verschärft. Es ist längst überfällig, die betroffenen Angehörigen zu entlasten, zu unterstützen und sie vor gesundheitlichen Schäden als Folge ihrer freiwilligen Arbeit zu bewahren. Der Pflegenotstand beschränkt sich nicht auf Krankenhäuser und Pflegeheime, er betrifft alle, die mit Pflege beschäftigt sind. Die Folgen einer verfehlten Pflegepolitik dürfen nicht auf dem Rücken der Familien mit Pflegebedarf ausgetragen werden. Wir brauchen dringend mehr Prävention, Personal und Fachkompetenz, insbesondere in der häuslichen Pflege. Hier muss eine neue Regierung ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 10.01.2018

Die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/412). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden, wie viele in welchen Berufsgruppen unbesetzt blieben und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Zudem fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Beweg- und Hinderungsgründe von Arbeitgebern hat, eine Teilzeit-Ausbildung aktiv anzubieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 22 vom 17.01.2018

Über die Zahl der seit 2015 "im Wege des Familiennachzugs zu allen Drittstaatsangehörigen eingereisten Personen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/295). Danach lag diese Zahl im Jahr 2015 bei insgesamt 89.724 und im Jahr 2016 bei insgesamt 114.511. Im vergangenen Jahr belief sie sich mit Stand vom 30. November 2017 auf insgesamt 84.961.

Die Zahl der vom Auswärtigen Amt weltweit bearbeiteten Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug betrug im Jahr 2015 laut Bundesregierung 81.052 und im Folgejahr 115.095 sowie im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September vergangenen Jahres 103.915.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 16 vom 12.01.2018

Für die Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Beschäftigten interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/369). Aus ihrer Sicht gehen durch flexible Arbeitsmodelle Grenzen verloren und festgelegte Zeiten werden überschritten. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Arbeitnehmer zurzeit in einem flexiblen Arbeitszeitmodell oder im Home Office arbeiten und ob solche Möglichkeiten gesundheitliche Folgen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Die Auszahlungspraxis der Jobcenter beim Arbeitslosengeld II steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke. Darin geht es um den Plan, Auszahlungen von Bargeld (zum Beispiel für Vorschüsse) künftig nicht mehr über einen Auszahlungsautomaten im Jobcenter, sondern über Supermarktkassen abzuwickeln. Dies solle laut Bundesagentur für Arbeit Behördengänge ersparen. Die Linke befürchtet dagegen eine Stigmatisierung der Erwerbslosen und ein Risiko für den Datenschutz. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Sozialdatenschutz gewährleistet wird, wie eine Diskriminierung verhindert werden kann und inwieweit Kassenpersonal speziell geschult werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Modernisierung qualitativ hochwertiger Internetseiten für Kinder.

Kindgerechte Angebote sollen verstärkt auch auf Mobilgeräten genutzt und mehrsprachig angeboten werden können.

Monika Grütters betonte: „Die mediale Welt der Kinder hat sich in den letzten Jahren enorm weiter entwickelt. Es ist daher wichtig, hochwertige Kinderangebote im Netz auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Mit dem Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, die hohe Qualität und Vielfalt kindgerechter Internetangebote zu erhalten und zu sichern.“

Die Sitzung der Jury, die für dieses Förderprogramm berufen wurde, fand im Dezember 2017 statt. Den Empfehlungen der unabhängigen Jury folgend unterstützt die Staatsministerin die Modernisierung der acht nachfolgend genannten Internetseiten für Kinder mit insgesamt rund 230.000 Euro:

  • www.audiyou.de ist eine Online-Audiothek, in der Kinder kostenlos Geräusche, Musikstücke und andere Audiodateien für die Produktion eigener Hörspiele herunterladen und ihre eigenen Aufnahmen mit anderen teilen können.
  • Die kostenlose und werbefreie Seite www.ohrka.de bietet Kindern von professionellen Sprechern vertonte Hörbücher, Hörspiele und Reportagen.
  • www.klexikon.de ist ein Online-Lexikon für Kinder.
  • Mit www.kinderzeitmaschine.de können Kinder virtuell durch die verschiedenen geschichtlichen Epochen reisen und Wissenswertes dazu erfahren.
  • www.frieden-fragen.de beantwortet kindgerecht Fragen rund um Krieg, Frieden, Streit und Leben in Vielfalt • www.junge-klassik.de führt Kinder durch Videos, interaktive Spiele und kurze Wissenstexte in die Welt der klassischen Musik ein und regt sie an, selbst zu musizieren. • www.kwerx.de vermittelt Kindern interaktiv und multimedial Wissen von der altägyptischen Kunst über die Kunst der Antike, des Barock und der Renaissance bis hin zur Kunst des Impressionismus und Expressionismus.
  • In der pädagogisch betreuten Videoplattform www.juki.de finden Kinder ausschließlich altersgerechte Videos und lernen, wie sie eigene Trickfilme und Videos erstellen und mit anderen teilen können.

Der Jury gehörten an:

Mechthild Appelhoff, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Andrea Kallweit, jugendschutz.net Marek Matysek, Deutsche Welle Anke Meinders, fragFINN e.V Jörg Risken, Egmont Ehapa Media GmbH

Das Förderprogramm „Ein Netz für Kinder“ ist eine Säule der gleichnamigen Initiative, die im Jahr 2007 gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes ins Leben gerufen wurde. Die andere Säule ist die von der Wirtschaft getragene Kindersuchmaschine fragFINN.de.

Nähere Informationen zur Förderung „Ein Netz für Kinder“ sind im Internet unter www.enfk.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung "Chef vom Dienst" vom 10.01.2018

ZQP-Bevölkerungsbefragung: Prävention kommt in der häuslichen Pflege offenbar oft zu kurz. Es fehlt unter anderem an wirksamer Beratung und Zeit zur Umsetzung.

Menschen ab 50 Jahren sind für die Themen Gesundheitsförderung und Prävention – gerade auch im Kontext Pflege – eine besonders wichtige Zielgruppe. Sie sind häufiger selbst von gesundheitlichen Belastungen und chronischen Erkrankungen betroffen als jüngere Menschen. Zugleich sind pflegende Angehörige am stärksten in der Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren vertreten. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) wollte daher wissen, welche Erfahrungen Menschen ab 50 Jahren in Deutschland mit Prävention, insbesondere im Kontext Pflege haben.

Die Studie mit über 1.000 Befragten zeigt: 72 Prozent der über 50-Jährigen haben großes Interesse an Informationen zur Prävention von Gesundheitsproblemen.

Bei den Personen, die selbst einen pflegebedürftigen Menschen zuhause versorgen oder dies getan haben, zeigt sich indes, wie schwierig es sein kann, die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu schützen und zu fördern. Weniger als die Hälfte (46 Prozent) von den Befragten mit einer solchen Pflegeerfahrung war nach eigener Aussage von einem Pflegeberater oder Pflegedienst darüber informiert worden, wie man gesundheitlichen Problemen des Pflegebedürftigen vorbeugen kann. Von diesen 46 Prozent setzte knapp ein Drittel (32 Prozent) die empfohlenen Maßnahmen nur teilweise oder gar nicht um. Gründe hierfür waren Zeitmangel (22 Prozent) oder Unsicherheit, wie die Maßnahmen richtig durchgeführt werden sollten (18Prozent).

Aus Sicht des ZQP zeichnet sich hier ein relevantes Problem ab: „Es ist sehr bedeutsam, pflegebedürftige Menschen so zu pflegen, dass ihre Fähigkeiten gestärkt werden. Das fördert die noch vorhandene Selbstständigkeit und kann den Verlauf von Pflegebedürftigkeit positiv beeinflussen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Gesundheitsförderung und Prävention sind zugleich auch für pflegende Angehörige selbst wichtig. Pflege sollte nicht krank machen – aber viele Angehörige sind erschöpft und überlastet. Da müssen heute schon vorhandenen Leistungen der Pflegeversicherung besser genutzt werden, wie zum Beispiel die kostenlosen Beratungs- und Schulungsangebote“, so Suhr weiter.

Tatsächlich geben die Zahlen Hinweise darauf, dass es um Gesundheitsschutz und -förderung von pflegenden Angehörigen oft nicht gut bestellt sein dürfte. So gaben 73 Prozent der Befragten mit Pflegerfahrung an, keine Beratung zur Prävention in Fragen der eigenen Gesundheit von einem Pflegedienst oder Pflegeberater erhalten zu haben. Von den 23 Prozent, die sagten eine solche Beratung erhalten zu haben, wurden wichtige Präventionsthemen aus den Gesprächen häufig nicht erinnert. So sah sich von diesem knappen Viertel nur die Hälfte (50 Prozent) auf Unterstützungsangebote wie Pflegekurse und Pflegeschulungen hingewiesen. Zudem empfanden wiederum 53 Prozent in dieser Gruppe es als teilweise schwierig oder gar nicht möglich, genannte Präventionshinweise zur ihrer eigenen Gesundheit im Alltag umzusetzen. Als wichtigster Grund hierfür wurde fehlende Zeit genannt (34 Prozent).

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP, kennt diese Probleme: „Um Zeit zu sparen oder weil Techniken nicht gelernt sind, wird der Körper oft stärker beansprucht als nötig wäre. Aktivierend zu pflegen, kann zum Beispiel zur Schonung des Rückens des Pflegenden und gleichzeitig zur Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen.“ Denn bei der aktivierenden Pflege nimmt man dem Pflegebedürftigen nach Möglichkeit nicht einfach alles ab, sondern nutzt seine Fähigkeiten soweit wie möglich. In Kinästhetik-Kursen kann man lernen, den eigenen Körper zum Beispiel beim Transfer des Pflegebedürftigen vom Bett in den Sessel kraftschonend einzusetzen und gleichzeitig die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu nutzen. Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten pflegende Angehörige vor allem einen Satz möglichst selten sagen: „Ich schaff‘ das schon alleine.“ Stattdessen sucht man sich besser Hilfe von anderen Familienangehörigen, Nachbarn, Ehrenamtlichen oder einem Pflegedienst.

Informationen zum Thema Prävention in der Pflege bietet das ZQP auf seiner Internetseite bestellung@zqp.de kostenlos bestellen.

Methoden und Vorgehensweise der Untersuchung

Diese Analyse beleuchtet das Thema Prävention von Gesundheitsproblemen aus Bevölkerungssicht. Hierfür wurden 1.042 zufällig ausgewählte Personen über 50 Jahre anonym zu ihrer Einstellung aus den Themenbereichen „Prävention von Gesundheitsproblemen“ und „Prävention in der Pflege“ befragt. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutschsprachige Bevölkerung ab 50 Jahren in Deutschland. Die Befragung wurde vom 02.bis13.November2017 durchgeführt. Als Erhebungsmethode kam das computergestützte Telefoninterview (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens zum Einsatz. Anschließend wurde die Stichprobe nach Geschlecht, Alter und Region gewichtet. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/-drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Zentrum für Qualität in der Pflege vom 10.01.2018

Männer und Frauen werden in Deutschland tendenziell immer später Eltern. Dies bedeutet jedoch keinen generell abnehmenden Trend zur Familiengründung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand eines Vergleichs von zusammengefassten Geburtsjahrgängen mitteilt, ist es bei Frauen zu Beginn des fünften Lebensjahrzehnts nach wie vor die Regel, als Mutter in einer Familie zu leben. Der Anteil der 40-jährigen Frauen der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1970 – 1974, welche als Mutter in einer Familie leben, ist mit 75% ähnlich hoch wie rund 15 Jahre zuvor. Damals hatte der Wert bei 78% (Geburtsjahrgänge 1955 – 1959) gelegen.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, welcher ausschließlich Personen als Eltern erfasst, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren ledigen Kindern leben. Verlässt ein Elternteil (in der Regel der Vater) nach einer Trennung den gemeinsamen Haushalt, wird er nicht länger als Elternteil erfasst. Dies führt dazu, dass es bei den Männern eine andere Entwicklung gibt als bei den Frauen: 66% der 40-jährigen Männer der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1955 – 1959 hatten als Väter in einer Familie gelebt. Mit dem gestiegenen Anteil der alleinerziehenden Mütter ist dieser Wert in den vergangenen Jahren auf 55% gesunken (Geburtsjahrgänge 1970 – 1974).

Detaillierte Analysen zur Partnerschaft, Elternschaft und Familiengröße finden sich im Beitrag „Familiengründung und -erweiterung im Kohortenvergleich“, der in der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik (Heft 6/2017) erschienen ist.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 10.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO veröffentlicht ihren 1. Gleichstellungsbericht

Der Bundesverband der AWO veröffentlicht heute den 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt. Damit setzt der Verband ein klares Zeichen, denn: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Mit der Veröffentlichung des Berichtes wird nach einem fast dreijährigen Prozess der Datenerhebung und intensiven innerverbandlichen Auseinandersetzung eine langjährige Forderung nach einer Gleichstellungsberichterstattung und der Implementierung von Maßnahmen zu mehr innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit endlich erfüllt.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Teil I bilden die Stellungnahme und Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes. Teil II ist der 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt, der von SowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut, erstellt wurde.

Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Den Gleichstellungsbericht der AWO können sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Gastrede von Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell

Am gestrigen Abend fand der Neujahrsempfang der AWO in Berlin statt. Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt begrüßte die mehr als 150 Gäste: „Das Jahr 2018 beginnt mit einer ungewohnten politischen Situation – es verspricht spannend zu werden. Doch ganz gleich welche Regierungskonstellation wir bekommen – die AWO hat Visionen und die werden wir versuchen, durchzusetzen.“ Der feierliche Empfang ließ Gelegenheit die Ergebnisse und Erfolge des zurückliegenden Jahres Revue passieren zu lassen und zugleich einen Ausblick auf die Herausforderungen des Jahres 2018 zu geben. In politischer Hinsicht, so stellte AWO Präsident Schmidt klar, gelten für die AWO klare Grundsätze: ,,Als Arbeiterwohlfahrt akzeptieren wir keine Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl“, und ergänzte: ,,Wir stehen für Vielfalt. Deshalb kämpfen wir für eine gerechte Gesellschaft und gegen jede Form von Rechtsextremismus.“

Einen interessanten Gastvortrag hielt der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell. Er setzte sich vor allem mit den Ergebnisse der Sondierung von SPD, CDU und CSU auseinander und kritisierte: „Es fehlt der große Wurf und der Wille zu grundlegenden Reformen. Wir werden einen massiven Anstieg von Altersarmut erleben, wenn wir nicht entscheidend etwas ändern.“

Für Unterhaltung sorgte das Bühnenprogramm „FLÜCHTLINGEN EIN GESICHT GEBEN" der AWO Hochsauerland/Soest von Flüchtlingen für Flüchtlinge. Im Anschluss bat Wilhelm Schmidt die Gäste zum Abendessen. Bei musikalischer Begleitung konnten sich die Gäste in entspannter Atmosphäre über die vor allen liegenden Herausforderungen des Jahres 2018 austauschen.

Zum Neujahrsempfang geladen, waren sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Vertreter*innen der AWO, sowie hochrangige Vertreter*innen aus Politik, Gesellschaft und anderen Verbänden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 17.01.2018

Den Unerhörten in dieser Gesellschaft eine Stimme und ein Gesicht geben, will die neue Diakonie-Kampagne "Unerhört!". Ab Januar schafft die Diakonie Deutschland damit eine Plattform für eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für mehr soziale Teilhabe.

"Mit unserer neuen Kampagne geben wir Menschen eine Stimme, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen: den Obdachlosen, Flüchtlingen, Homosexuellen, Hartz-IV-Empfängern, Alten und vielen anderen Gruppen. Wir treten damit ein für eine offene, lebendige und vielfältige Gesellschaft", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. "Dabei spielen wir ganz bewusst mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs, Unerhört!‘. Er soll provozieren und den Blick auf Menschen am Rande der Gesellschaft lenken, die sich unerhört fühlen", betont Lilie. "Unsere eindeutige Antwort heißt:

Zuhören! Der Anfang aller diakonischen Arbeit ist das Zuhören, die vorbehaltlose Zuwendung." Mit der Kampagne wolle die Diakonie aufrütteln und eine Diskussion anstoßen über soziale Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft.

Der Diakonie-Präsident sieht in der ganzen Gesellschaft einen Bedarf, stärker einander zuzuhören. "Und das bedeutet ausdrücklich nicht immer nur Zustimmung, sondern auch, den Weg eines strittigen Diskurses zu gehen", so Lilie weiter.

Die auf drei Jahre angelegte Kampagne "Unerhört!" ist eine integrierte Kommunikationskampagne, die nicht nur über Außenwerbung verbreitet wird, sondern auch über Dialogveranstaltungen, Aktionen, Social Media und im Internet. Im Rahmen der Kampagne, die mit den Plakaten "Unerhört! Diese Obdachlosen!" und "Unerhört! Diese Flüchtlinge!" startet, erzählen Unerhörte ihre Geschichte auf www.unerhört.de.

In seinem Blog schreibt Diakonie-Präsident Lilie, warum die Kampagne gerade jetzt notwendig ist.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 10.01.2018

„Lasst uns draußen spielen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2018. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass die Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern verbessert werden müssen. Gleichzeitig ist das Motto ein Aufruf an die Eltern, ihren Kindern den nötigen Freiraum dafür zu geben. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion am Weltspieltag 2018 teilzunehmen.

„Kinder sollen möglichst viel draußen spielen. So können sie am besten ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben, wichtige Naturerfahrungen machen und sich ihren eigenen Sozialraum aneignen. Aber die Bedingungen dafür haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, auch durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte, durch die immer mehr Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder verloren gehen. Zudem fahren gerade in Wohngebieten viele Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Das führt zusammen mit maroden Spielplätzen und meckernden Erwachsenen dazu, dass unsere Kinder zu wenig draußen spielen. Auch den Jugendlichen fehlen wohnortnahe Aufenthaltsräume im Freien, an denen sie sich treffen können, ohne in Konflikt mit anderen Nutzern zu geraten. Durch die zunehmende Ökonomisierung der Agrarwirtschaft lädt selbst der ländliche Raum nicht mehr selbstverständlich zum Draußenspiel ein, zumal hier vielfach der öffentliche Spielplatz als Treffpunkt für alle fehlt. Wir brauchen dringend eine kinderfreundlichere Gestaltung des öffentlichen Raums und mehr Toleranz und Akzeptanz für spielende Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt“, so Hofmann weiter.

Der Weltspieltag 2018 wird deutschlandweit zum elften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.01.2018

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD fordert der Deutsche Kinderschutzbund die Parteien aus aktuellem Anlass auf, ihr eigenes Wahlprogramm ernst zu nehmen und die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern:

An die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB
An den Vorsitzenden der Christlich Sozialen Union, Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
An den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Herrn Martin Schulz, MdB

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Schulz,

mit Verwunderung und Unverständnis haben wir die Äußerungen des gerade gewählten Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer, über die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz gelesen. Dass er diesen längst überfälligen Schritt für unnötig hält, finden wir – 25 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht vollständig umgesetzt hat – für die Interessen von Kindern in Deutschland verheerend.

Darüber hinaus ist es in unseren Augen nur schwer nachvollziehbar, dass ein Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes und einflussreiches Mitglied der Christlich Demokratischen Union sich in der Öffentlichkeit gegen eine Forderung ausspricht, die explizit im Wahlprogramm der CDU/CSU steht. Wir zitieren: „Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“

In diesen Tagen führen Sie erste Gespräche über eine mögliche neue Große Koalition. Verhandelt wird dabei auch über die Kinder- und Familienpolitik der nächsten Jahre – und dabei explizit über die Kinderrechte. Ministerpräsident Kretschmer allerdings äußert sich zum Start der Gespräche mit der Situation in Deutschland zufrieden und zweifelt daran, dass Probleme durch Rechte im Grundgesetz gelöst werden können.

Wir vom Kinderschutzbund sagen dagegen: Natürlich sind auch Kinder Menschen. Überflüssig sind Kinderrechte im Grundgesetz dadurch aber noch lange nicht, im Gegenteil. Gerade weil Kinder besonderen Schutz vor Gewalt, eine Förderung ihrer Entwicklung und eine altersangemessene Beteiligung brauchen, müssen für sie eigene Kinderrechte gelten. Darüber hinaus darf man nicht vergessen: Auch für Eltern sind Kinderrechte wichtig, denn dann können sie diese für ihre Kinder auch endlich einklagen.

Bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder in der Rechtsprechung werden die Rechte von Kindern bislang zu wenig berücksichtigt. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz müssten die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden, etwa bei Städtebauprojekten oder wenn es um die Unterbringung bei Pflegeeltern geht.

Im Aktionsbündnis Kinderrechte fordern deshalb UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind seit langem, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Aufnahme einer reinen Staatszielbestimmung anstelle konkreter Kinderrechte wird dem Anliegen nicht gerecht. Eine solche Staatszielbestimmung hätte lediglich deklaratorische Bedeutung und würde, wie der sächsische Ministerpräsident dann zu Recht bemerken würde, keine Probleme lösen. Vielmehr würde sie das wichtige Thema Kinderrechte in der Verfassung für Jahre blockieren und damit dem Anliegen schaden.

Wir als Aktionsbündnis Kinderrechte haben einen konkreten Vorschlag zur Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz gemacht, der Ihnen bekannt ist. Er orientiert sich auch an Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, der bei der Anwendung von Europarecht bereits unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist. Hinter dieser Bestimmung darf eine entsprechende Regelung im deutschen Grundgesetz keinesfalls zurückbleiben.

Wir fordern von Ihren Parteien, dass Sie in den laufenden Gesprächen Ihr eigenes Wahlprogramm ernst nehmen und sich an die Ankündigungen halten, die Sie darin gemacht haben.

Zu einem Austausch über dieses Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzlichst,
Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 10.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, das Betroffene häufig in existenzielle Notlagen zwinge.

„Hinter jeder dieser Strafmaßnahmen steckt ein Einzelschicksal. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden dadurch noch weiter in die Not gedrängt. Sanktionen sind keine pädagogischen Antworten, sondern lediglich Drangsalierung und häufig Ausdruck sozialer Ignoranz“ erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die ersatzlose Streichung von Hartz IV-Sanktionen und verweist auf deren Folgen, bis hin zu Obdachlosigkeit. Das Instrument der Sanktionen sei verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.

Ulrich Schneider warnt vor Pauschalurteilen gegen Menschen, die Transfer-Leistungen erhalten: „Der überwiegende Teil der Sanktionen geht auf Banalitäten wie Terminversäumnisse zurück. Das ist überzogen und absolut unverhältnismäßig.“

Programmhinweis: Über das Thema Sanktionen berichtet MDR "exakt – die Story" heute Abend um 20:45 Uhr. Im Gespräch dort auch Tina Hoffmann, Arbeitsmarktexpertin beim Paritätischen Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2018

Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF, nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund- und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband.

„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.01.2018

In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.

Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zählen zu den Mindestsicherungsleistungen. „Die dort geltenden Regelsätze reichen aber nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet“, so Mascher. Die VdK-Präsidentin verweist darauf, dass einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger nur 4,69 Euro pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung stehen. Einem zehnjährigen Kind aus einem Haushalt im Hartz IV-Bezug werden im Monat rechnerisch nur 2,71 Euro für Bücher zugestanden.

„Deshalb fordert das ‚Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum‘ von einer neuen Regierung eine grundsätzliche Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Regelsätze“, so Ulrike Mascher. „Außerdem muss die künftige Regierung Sofortmaßnahmen umsetzen, damit sich die Situation der Betroffenen schnell und spürbar verbessert.“

So müssen für die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Brillen wieder zusätzliche Einmalleistungen gezahlt werden. „Es ist unmöglich, solche Gegenstände aus dem Regelsatz zu finanzieren“, betont Mascher. Heute müssen immer mehr Hartz-IV-Bezieher für den Kauf solcher Gegenstände Darlehen bei den Jobcentern beantragen, die ihnen vom Regelsatz abgezogen werden.

„Unverzüglich verbessern muss sich die Situation der knapp zwei Millionen Kinder und Jugendlichen, die meist dauerhaft im Hartz-IV-Bezug leben“, fordert die VdK-Präsidentin. Sie erneuert die Forderungen des „Bündnisses“ nach einer Erhöhung des Schulbedarfspaketes und der Streichung des Eigenanteils bei der Mittagsverpflegung. Diese Forderungen hatten schon Eingang bei den Sondierungsgesprächen von Union, FDP und Grünen gefunden. Dahinter dürfen zukünftige Verhandlungen nicht zurückfallen.

Im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum arbeiten u.a. mit: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Ver.di Erwerbslosenbundesausschuss

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. Februar 2018

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt am 02.02.2018 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, den Kinderreport 2018 vor. Der Kinderreport greift in jährlichem Rhythmus Fragen zu kinderrechtlichen Kernthemen auf, um sowohl einen aktuellen Zustand abzubilden als auch eine Entwicklung in kinderrechtlich relevanten Gesellschaftsbereichen sichtbar zu machen. Dabei bilden Fragen zur Bekanntheit der UN-Kinderrechtskonvention und den darin festgeschriebenen Kinderrechten, zu Gründen für die Kinderarmut in Deutschland und zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft die drei stetigen Säulen unserer Befragung.

Als thematischen Schwerpunkt behandelt der Kinderreport 2018 vertiefend Fragen zur Kinderarmut in Deutschland. Derzeit ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, eine erschreckend hohe Zahl für eine der reichsten Industrienationen der Welt. In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind.

Dabei liefert der Kinderreport mit einer repräsentativen Umfrage unter Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen aktuelle Daten zu Einstellungen und Meinungen der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Kinderarmut, zudem werden ausführlich einzelne Aspekte des Schwerpunktthemas Kinderarmut beleuchtet und diskutiert.

Die repräsentative Umfrage durch das Politikforschungsinstitut Kantar Public beantwortet folgende Fragen:

  • Wie bewerten die Menschen in Deutschland die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, um Kinderarmut hierzulande zu bekämpfen?
  • Was sind die Ursachen für die hohe Kinderarmutsquote in Deutschland?
  • Welche Maßnahmen werden präferiert, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen?
  • Wären die Menschen dazu bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte?
  • Wie bekannt sind die Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland?
  • Wo sollten Kindern und Jugendlichen mehr Rechte auf Mitbestimmung eingeräumt werden?

Die ausführlichen Ergebnisse der repräsentativen Umfrage wollen wir Ihnen ebenso vorstellen wie eine politische Einschätzung, was getan werden sollte, um die Ursachen der Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.

Weitere Infos zur Vorstellung des Kinderreports 2018 und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. Februar 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Fast 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind hierzulande armutsgefährdet. Diese jungen Menschen haben oft schlechtere Bildungschancen, stehen häufiger im gesellschaftlichen Abseits und sind vielfach in ihrer gesundheitlichen Entwicklung beeinträchtigt. Das schränkt ihre Zukunftschancen von Anfang an ein. Wir sind der Überzeugung, dass sich unsere Gesellschaft diese Missstände nicht leisten darf.

Welche Lösungsansätze bietet die Politik, um dem anhaltenden Problem der Kinderarmut in Deutschland entgegenzusteuern? Welche Weichenstellungen müssen unternommen werden, um Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglichst gerechte Teilhabechancen zu bieten? Wie kann der Armutskreislauf junger Menschen mit konkreten Reformen im Bereich der Sozial-, Bildungs- und Familienpolitik durchbrochen werden?

Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/-innen sowie Vertreter/-innen aus Wissenschaft und sozialen Organisationen am Welttag der sozialen Gerechtigkeit diskutieret werden – bei der:

Abendveranstaltung von SOS-Kinderdorf e.V.
„Reiches Land, arme Kinder – ist das gerecht? Kinderarmut in Deutschland“
am 20. Februar 2018, ab 18:30 Uhr
in der Botschaft für Kinder, Lehrter Str. 66, 10557 Berlin

Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Frau Professorin Jutta Allmendinger, wird mit einem Impulsvortrag in das Thema einführen. Anschließend wird in einer Paneldiskussion debattiert, welche Lösungsansätze Politik, soziale Organisationen und Wissenschaft bereitstellen, um Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen.

Das vollständige Programm als PDF finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 2. Februar 2018 unter botschaft@sos-kinderdorf.de möglich. Geben Sie bei Ihrer Rückmeldung bitte an, falls Sie eine Kinderbetreuung während der Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten. Für Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen Herr Christoph Leisering telefonisch unter 030 / 288765 963 zur Verfügung.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Leipzig

Familienbildung mit ihren unterschiedlichen Facetten – Herausforderungen und Gelingensbedingungen für eine gute familienbezogene Arbeit

In komplexer werdenden Gesellschaften sind Familien für ein gelingendes Familienleben und ein erfolgreiches Ausfüllen ihrer Rolle als Sozialisationsinstanz in zunehmendem Maß auf Unterstützung angewiesen. Angebote der Familienbildung bieten hier eine wichtige Hilfestellung.

Familienbildung versteht sich dabei als präventive und informative soziale Dienstleistung, die einzelne Familienmitglieder wie die Familie als Ganzes in ihrem Familienleben stärkt.

Was ist nötig, damit die Angebote der Familienbildung die Familien erreichen und auch eine Wirkung entfalten können? Welches sind die Herausforderungen, die den Mitarbeitenden im Arbeitsfeld begegnen? Das sind die Fragen, um die es hier gehen wird. Dabei werden auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis der Familienbildung einfließen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts tritt zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Im Anhang finden Sie den Gesetzestext zum neuen Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Broschüre ist aktualisiert und berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft treten. Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.

Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ können Sie hier bestellen oder als PDF herunterladen.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

Die Dokumentation der Veranstaltung 2. Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ am 20. September 2017 in Berlin kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden Sie hier.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 1 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesbildungsministerium unterstützen mit einer gemeinsamen Initiative die Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen bei Erwachsenen. Rund 170 der vom Bundesfamilienministerium geförderten Mehrgenerationenhäuser erhalten dafür seit Jahresbeginn zusätzlich zwischen 5.000 und 15.000 Euro im Jahr. Das Bundesbildungsministerium stellt hierfür im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) bis zum Jahr 2020 Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer als Erwachsener nicht richtig lesen, schreiben oder rechnen kann, versucht dies meistens aus Scham zu verbergen. Diese Menschen sind mit herkömmlichen Angeboten oft nur schwer zu erreichen. Eine Chance bieten die Mehrgenerationenhäuser mit ihren niedrigschwelligen Angeboten für Freizeit, Bildung und Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese gut vernetzten Orte der Begegnung für unsere Initiative nutzen.“

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka unterstreicht: „Lesen und Schreiben sind wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben so gut wie möglich teilhaben zu können. Um Menschen mit nur geringen Lese- und Schreibkompetenzen an neuen Orten des Lernens zu erreichen, nutzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Dekade für Alphabetisierung nun auch den Lernort Mehrgenerationenhaus. Das verbessert flächendeckend die Angebote, Lesen und Schreiben zu lernen.“

In Deutschland gelten rund 7,5 Millionen erwachsene Menschen im erwerbsfähigen Alter als funktionale Analphabeten: Sie können zwar einfache Sätze lesen und schreiben, nicht aber zusammenhängende Texte wie Arbeitsanweisungen, Handyverträge oder Behördenpost verstehen. Funktionaler Analphabetismus geht zudem oft mit unzureichenden Kompetenzen in anderen Grundbildungsbereichen einher. Dazu zählen Rechnen, digitale und finanzielle Grundbildung oder auch soziale Kompetenzen.

Zwar gibt es mittlerweile nahezu flächendeckend Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung, beispielsweise an Volkshochschulen. Allerdings nehmen weniger als ein Prozent der Betroffenen diese Angebote wahr. Das soll sich im Rahmen der Nationalen Dekade bis 2026 ändern. Teil des Arbeitsprogrammes der Dekade ist auch das Erproben neuer Lehrmethoden und Lernorte, um auch Menschen mit negativen Schulerfahrungen für späteres Lernen zu motivieren.

Die Mehrgenerationenhäuser haben sich mit ganz unterschiedlichen Ansätzen als solche Lernorte beworben: Sie bieten Beratung und Unterstützung beim Lesen und Verstehen von behördlichen Schreiben an, richten Lerncafés und Vorleserunden ein oder stellen Lehrmaterialien zur Verfügung. Andere bieten begleitete Lernformate für die digitale Plattform ich-will-lernen.de an, die bereits über eine halbe Million angemeldete Nutzerinnen und Nutzer hat. Der Ausbau von Kooperationen zu lokalen Unternehmen und Bildungsträgern soll ebenso gefördert werden, wie die Einbindung von Bibliotheken.

Über die Nationale AlphaDekade

Die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und gesellschaftspolitischen Partnern. Ziel ist es, im Zeitraum von 2016 bis 2026 den funktionalen Analphabetismus bei Erwachsenen spürbar zu verringern und das Grundbildungsniveau zu erhöhen.

Mehr Informationen: www.alphadekade.de

Mehrgenerationenhäuser in Deutschland

Das Bundesfamilienministerium fördert bundesweit rund 550 Mehrgenerationenhäuser als nachbarschaftliche Orte der Begegnung. Sie unterstützen mit vielfältigen niedrigschwelligen Informations-, Bildungs- und Beratungsangeboten, Freizeitaktivitäten sowie Betreuungs- und Unterstützungsformaten bedarfsgerecht das generationenübergreifende Miteinander und freiwillige Engagement und fördern so den sozialen Zusammenhalt.

Mehr Informationen: www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.01.2018

Start des Beratungsprojekts „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“

Nicht nur Erwachsene kümmern sich um chronisch kranke, behinderte oder pflegebedürftige Angehörige. Nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig beispielsweise ihre Eltern oder Geschwister.

Um diese jungen Menschen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Das Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern“ ins Leben gerufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Mit der ‚Pausentaste‘ starten wir in Kooperation mit der ‚Nummer gegen Kummer‘ ein anonymes Hotline- und E-Mail-Angebot. Auch ist die Website www.pausentaste.de jetzt online gestellt. Damit geht das erste Unterstützungsangebot auf Bundesebene für pflegende Kinder und Jugendliche ans Netz, das Fragen rund um die Pflege beantwortet und Hilfestellung in belastenden Situationen bietet. Denn: Wer anderen hilft, braucht eben manchmal auch selber Hilfe“, so die Bundesministerin.

Junge Leute mit Pflegeverantwortung verrichten häufig wie selbstverständlich den Haushalt der Familie und kümmern sich um jüngere Geschwister. Sie leisten auch Pflegetätigkeiten wie z.B. Mobilisation und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Oft sind diese Kinder und Jugendlichen körperlich überanstrengt und haben weniger Freizeit als ihre Freundinnen und Freunde. Nicht selten verschlechtern sich ihre Leistungen in der Schule. Mit ihren Sorgen und Ängsten stehen sie häufig ganz allein da.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley dazu: „Über www.pausentaste.de wollen wir in erster Linie die Kinder und Jugendlichen erreichen. Wir wollen aber auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit für die Situation sensibilisieren.“

Online sind Erfahrungsberichte und Interviews mit jungen Pflegenden, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte.

Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der kostenlosen Nummer 116 111 oder per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Hintergrundinformation:

Nummer gegen Kummer e.V. ist ein Verein mit 109 Mitgliedern. Dies sind lokale Vereine, die einen Standort des Kinder- und Jugendtelefons und/oder einen Standort des Elterntelefons unterhalten. Diese Standorte sind in ganz Deutschland verteilt. Die lokalen Träger der Beratungstelefone sind überwiegend örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Vereine, die extra zu diesem Zweck gegründet wurden oder weitere örtliche Träger der Freien Jugendhilfe wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Dieses Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar.

Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren. Die ebenfalls anonyme E-Mail-Beratung über www.nummergegenkummer.de ist rund um die Uhr erreichbar (weitere Informationen unter www.nummergegenkummer.de).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.01.2018

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Höhe von 78,824 Millionen Euro für Zahlungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses genehmigt. Wie es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/318) weiter heißt, konnte das BMF von bereits angefallenen Mehrausgaben in Höhe von 20,2 Millionen Euro "nur noch Kenntnis nehmen, hätte aber bei rechtzeitiger Antragstellung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt". Bereits am 6. November 2017 sei eine erste Einwilligung nach Artikel 112 GG über eine überplanmäßige Ausgabe bis zu 50 Millionen Euro erteilt worden, schreibt die Bundesregierung.

Die Regelung zum Unterhaltsvorschuss waren im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im vergangenen Jahr reformiert worden. Untere anderem beteiligt sich der Bund nun stärker an der Finanzierung des Vorschusses.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 3 vom 03.01.2018

Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/295) unter anderem danach, wie viele Anträge auf Familiennachzug in diesen drei Jahren jeweils gestellt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1 vom 02.01.2018

Die Fraktion Die Linke will die finanzielle Situation von in der DDR geschiedenen Frauen verbessern. Dazu hat sie einen Antrag (19/220) vorgelegt, in dem sie von der Bundesregierung verlangt, ein Entschädigungssystem zur Ergänzung der Renten dieser Frauen vorzulegen. In der DDR existierte nicht, wie in der Bundesrepublik, ein Versorgungsausgleich bei Scheidungen, weshalb in der DDR geschiedenen Frauen ihre Renten damit nicht aufbessern können und vielfach unter Altersarmut leiden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 595 vom 18.12.2017

Die geltende Warteregelung beim Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach den Willen der Fraktion Die Linke "mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben" werden. Zur Begründung verweist die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/241) auf "verfassungsrechtliche, humanitäre und integrationspolitische" Aspekte. Angesichts "aktueller Überlegungen einzelner Parteien, den Familiennachzug weiter auszusetzen", benötigten die Betroffenen "ein schnelles positives Signal des Bundestages".

Wie die Fraktion ausführt, wurde mit dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eine zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten eingeführt. Dabei seien "vor allem Geflüchtete aus Syrien von der Aussetzung des Familiennachzugs betroffen". Die Familientrennung führe im Einzelfall "regelmäßig zu unerträglichen Härten". Ehegatten, Eltern und Kinder würden "gegen ihren Willen mitunter viele Jahre voneinander getrennt", da zur gesetzlichen zweijährigen Wartefrist "noch die Zeit der langen Asylbearbeitung in Deutschland und des Visumverfahrens" hinzukomme.

Die noch nicht in Deutschland lebenden Angehörigen befänden sich "regelmäßig in höchst prekären Lebensverhältnissen in Drittstaaten oder gar in Lebensgefahr, etwa in Syrien", heißt es in der Vorlage weiter. Eine gelingende Integration der bereits hier lebenden Angehörigen mit Schutzstatus sei kaum möglich, "wenn ihr Leben und ihre Gedanken bestimmt sind von der Sorge um ihre engsten Familienangehörigen". Auch handele es sich beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen "um einen der wenigen legalen und sicheren Einreisewege für schutzbedürftige Menschen".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 592 vom 13.12.2017

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Er hat am 15. Dezember 2017 eine Entschließung gefasst, nach der die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden sollen.

Ungewollte Schwangerschaften vermeiden

Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen, heißt es zur Begründung der Initiative. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen.

Dabei sollten die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekts "Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, Kostenübernahme, Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen" berücksichtigt werden. Zu prüfen sei auch, ob die Finanzierung – wie im Modellprojekt – aus Bundesmitteln erfolgen kann.

Derzeit eine Pauschale für alle Arzneimittel

Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug entfiel 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Einkommensschwache Frauen erhalten seitdem eine Pauschale von 15 Euro zur Gesundheitspflege, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird nun der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der amtierenden Bundesregierung gibt es nicht.

Quelle: Newsletter Bundesrat vom 15.12.2017

Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache sind häufig mit anderen solchen Kindern in einer Kita – Politik sollte Anreize für Mindestanteile von Kindern mit Migrationshintergrund abschaffen – Andere Studie zeigt, dass Kita-Qualität das soziale Verhalten von Kindern stark beeinflusst – Bei Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien ist der Effekt am stärksten

Mehr und mehr Kinder besuchen in Deutschland eine Kindertageseinrichtung – im Jahr 2016 waren es fast 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren und mit rund 94 Prozent bereits nahezu alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Qualität der Kitas und die Zusammensetzung der Kita-Gruppen spielen eine bedeutende Rolle für die Entwicklung des Verhaltens und der Sprachkompetenzen der Kinder. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt aber, dass Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, häufig eine Kita besuchen, in der das auch auf viele andere Kinder zutrifft.

So besuchten im Jahr 2016 über 45 Prozent der Kinder mit deutscher Familiensprache eine Kita, in der weniger als zehn Prozent der Kinder zu Hause eine andere Sprache hören und sprechen. Rund ein Drittel der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache dagegen sind in einer Kita, in der über 50 Prozent der Kinder in einer ähnlichen Situation sind. Das geht aus der Analyse eines umfassenden Datensatzes aus Westdeutschland (inklusive Berlin) für die Jahre 2007 bis 2016 hervor. Die ostdeutschen Bundesländer wurden ausgelassen, weil der niedrige Anteil an Kindern mit fremder Familiensprache in Kitas (rund vier Prozent) dort keine zuverlässigen Rückschlüsse zulässt.

„Im Hinblick auf Integration nicht sehr förderlich“

„Für Kinder, die zu Hause eine andere Sprache hören und sprechen als Deutsch, ist die Interaktion mit deutschsprachigen Kindern in der Kita von herausragender Bedeutung“, so Studienautorin Ludovica Gambaro. „Leider stellen wir fest, dass in Deutschland eine gewisse Segregation herrscht: Diese Kinder finden sich oft in Kitas wieder, in denen die meisten anderen Kinder auch eher eine andere Familiensprache haben als Deutsch. Das kann im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache und auf die Integration in die Gesellschaft nicht sehr förderlich sein.“ […]

Kita-Qualität fördert prosoziales Verhalten der Kinder

Neben der Zusammensetzung der Gruppen, die auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, sind auch andere Merkmale der Kita-Qualität wichtig für die Entwicklung der Kinder, so eine zweite DIW-Studie. Georg Camehl und Frauke Peter haben darin den Zusammenhang zwischen der Qualität der Einrichtungen – gemessen an den fünf Indikatoren Gruppengröße, Personalschlüssel, Schulabschluss der ErzieherInnen, verfügbares Spiel- und Lernmaterial und Anzahl der Gruppenaktivitäten – und dem prosozialen Verhalten der Kinder untersucht. Prosoziales Verhalten beschreibt, wie rücksichtsvoll Kinder miteinander umgehen, mit anderen teilen oder lieb zu jüngeren Kindern sind. Diese Eigenschaften sind für das spätere Arbeitsleben hoch relevant, weil sie beispielsweise eng mit der Fähigkeit zusammenhängen, in Teams zu arbeiten.

Die Analyse der Daten von Vier- und Fünfjährigen aus fast 200 Kitas zeigt, dass die Kita-Qualität in positivem Zusammenhang mit dem prosozialen Verhalten der Kinder steht. Insbesondere die Verfügbarkeit von Spiel- und Lernmaterial und die in der Gruppe unternommenen Aktivitäten fördern prosoziales Verhalten, so ein wichtiges Ergebnis. Das gilt besonders für Kinder aus benachteiligten Haushalten – gemessen am Haushaltseinkommen und am Bildungsstand der Mutter. […]

Studien im DIW Wochenbericht 51+52/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2017, gekürzt

Bei der Altersversorgung haben Frauen das Nachsehen: Der „Gender Pension Gap“ liegt bei 53 Prozent, zeigt ein neuer Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die aktuelle Auswertung des WSI-Gender-Daten-Portals macht deutlich, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Ruhestand steht. WSI-Forscherin Dr. Christina Klenner hat gemeinsam mit Dr. Alexandra Wagner und Dr. Peter Sopp vom Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt in Berlin die Einkommen von Rentnern und Rentnerinnen verglichen. Ihrer Analyse zufolge schneiden Frauen bei allen drei Säulen der Alterssicherung schlechter ab als Männer.

Wenn man die Einkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammenrechnet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein „Gender Pension Gap“ von 53 Prozent. Das heißt: Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen. Im Westen fällt die Lücke mit 58 Prozent deutlich größer aus als im Osten mit 28 Prozent. Im europäischen Vergleich hat Deutschland damit einen der höchsten Gender Pension Gaps – nur in Luxemburg ist die Differenz noch geringfügig größer.

Zwar sind auch in der gesetzlichen Rente – der mit Abstand wichtigsten Säule der Altersversorgung – die eigenen Ansprüche von Frauen weit niedriger als die von Männern, doch bietet die gesetzliche Rentenversicherung Mechanismen des sozialen Ausgleichs zugunsten von Frauen. So werden hier beispielsweise Phasen der Kindererziehung anerkannt. Die Höhe der gesetzlichen Rente betrug 2015 bei den Männern durchschnittlich 1.154 Euro, bei den Frauen 634 Euro pro Monat – eine Differenz von 45 Prozent.

Deutlich größer ist laut Studie die Kluft bei der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft: Hier liegen die Frauen mit 240 Euro knapp 60 Prozent gegenüber den Männern zurück, die auf 593 Euro kommen. Zudem haben nur 7 Prozent der Rentnerinnen überhaupt eigene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung, von den männlichen Ruheständlern immerhin 26 Prozent. Günstiger stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst dar. Von der Zusatzversorgung profitieren 12 Prozent der weiblichen und 10 Prozent der männlichen Rentner. Aber auch hier erhalten die Männer mit im Schnitt 369 Euro deutlich mehr als die Frauen mit 234 Euro. Laufende Leistungen aus der privaten Altersvorsorge beziehen 5 Prozent der Männer und 2 Prozent der Frauen, wobei Letztere mit durchschnittlich 311 Euro deutlich weniger ausgezahlt bekommen als die Männer mit 485 Euro.

Besser als die männlichen schneiden die weiblichen Ruheständler nur bei den Hinterbliebenenrenten ab: Bei den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen Witwen im Schnitt auf 660 Euro, Witwer auf 303 Euro.

Für Frauen sei es besonders wichtig die gesetzliche Rente zu stärken, schreiben die Forscherinnen. Viele Frauen hätten keine oder nur niedrige Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Alternsversorgung (zweite und dritte Säule). „Gerade für Frauen gilt, dass sie Rentenverluste bei der ersten Säule, der gesetzlichen Rente, kaum anderweitig kompensieren könnten“, sagt WSI-Expertin Christina Klenner.

Als Erklärung für die Rentenlücke verweisen die Autoren auf die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern: Berufstätige Frauen nehmen häufiger Auszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten öfter in Teilzeit, werden im Schnitt schlechter bezahlt – und erwerben dementsprechend weniger Rentenansprüche. Während 85 Prozent der männlichen Rentner in den alten Bundesländern auf mindestens 30 Versicherungsjahre kommen, sind es bei den Rentnerinnen nur 45 Prozent. Pro Versicherungsjahr sammeln Frauen im Schnitt nur drei Viertel der Entgeltpunkte der Männer.

Im Zeitverlauf sind der Analyse zufolge immerhin Fortschritte erkennbar: Der Abstand zu den Alterseinkommen der Männer nimmt von Jahr zu Jahr etwas ab, weil immer mehr Frauen erwerbstätig sind und Sorgearbeit mittlerweile zum Teil bei der Rente honoriert wird. Allerdings wird die Differenz auch deshalb kleiner, weil die Alterseinkünfte der Männer tendenziell sinken. Bis zur wirklichen Gleichstellung ist es zudem noch ein weiter Weg: Aus den Anwartschaften der aktuell Erwerbstätigen zwischen 25 und 65 Jahren ergibt sich bei der gesetzlichen Rente immer noch eine Lücke von 24 Prozent.

Alexandra Wagner, Christina Klenner, Peter Sopp: Alterseinkommen von Frauen und Männern, WSI Report Nr. 38, Dezember 2017

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.12.2017

Missbrauchsbeauftragter Rörig mahnt CDU, CSU und SPD, die Forderungen aus ihren Wahlprüfsteinen für einen besseren Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt bei den Verhandlungen nicht unter den Tisch fallen zu lassen.

Anlässlich der aktuellen Sondierungsgespräche zu einer Neuauflage der Großen Koalition appelliert der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, an Parteivorsitzende und Unterhändler:

„Alle drei Parteien, die aktuell Sondierungsgespräche führen, haben sich im Bundestagswahlkampf explizit zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz, gerade vor sexueller Gewalt, bekannt. Sowohl CDU, CSU als auch SPD äußerten im August 2017, unmittelbar vor der Bundestagswahl, ihren politischen Willen, Prävention, Aufarbeitung und Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt zu stärken und das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu sichern. Dies sollte jetzt nicht vergessen werden. Aktuell besteht eine große Diskrepanz zwischen der Dimension von Missbrauch und dem, was dagegen getan wird. Wir haben jährlich mehr 12.000 angezeigte Fälle von Kindesmissbrauch. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Wir müssen davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Kinder betroffenen sind. Dennoch wird von Politik und Gesellschaft noch immer viel zu wenig getan, um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt – auch durch die digitalen Medien – zu schützen. Dazu braucht es dauerhafte Prävention sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Ich fordere CDU, CSU und SPD auf, den Schutz von Minderjährigen endlich ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein. Die künftige Koalition bitte ich, sich auf das von mir vorgeschlagene „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ in meinem Programm „Jetzt handeln“ von Oktober 2017 zu verständigen, Prävention, Betroffenenbeteiligung und die unabhängige Aufarbeitung zu stärken und auch der Reform des Opferentschädigungsgesetzes höchste politische Priorität einräumen.“

„JETZT HANDELN. Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ des Unabhängigen Beauftragten für die 19. Legislaturperiode

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 09.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Tag der wohnungslosen Frauen am 21.12.

Vermehrt wird vor dem Weihnachtsfest auf Armut und Wohnungslosigkeit in den Medien hingewiesen – diese Schieflage in einem reichen Land findest aber das ganze Jahr über statt und das schon jahrelang und der Trend ist leider steigend.

Es gibt durchaus viele Angebote für und mit wohnungslosen Frauen und Männern, z.B. das 2. Wohnungslosencamp vom 23. bis zum 30. Juli 2017 in Freistatt (Niedersachsen) – dieses Camp wurde von 120 Teilnehmenden aus mehr als vierzig Orten in Deutschland, Finnland, Portugal, Österreich und Irland besucht.

Unter ihnen auch 25 wohnungslose Teilnehmerinnen aus Wilhelmshaven, Lüneburg, Berlin, Hannover, Köln, Bergisch Gladbach, Gumersbach, Göttingen, Frankfurt, Marburg, Pforzheim, Lissabon und Wien. Sie berichteten in einem Workshop, dass Frauen und Kinder ganz besonders betroffen sind von Not, Elend und Gewalt. Frauen, die ohne Wohnung leben müssen, werden oft angemacht und unfreundlich angesprochen, meist schlafen sie am Tag und in der Nacht sind sie unterwegs. Gerade für Frauen mit Gewalterfahrungen ist das schwer auszuhalten. Trotzdem schlüpfen Frauen bei Männern unter, die sie ausnutzen. Ein Schlafplatz im Tausch gegen Hausarbeit usw.. Frauen sind meist Einzelgängerinnen, sie neigen dazu, ihre Not zu vertuschen, und leben meist in "verdeckter Wohnungslosigkeit". Die Dunkelziffer ist sehr hoch und eine bundesweite Wohnungslosenstatistik gibt es nicht.

In der Tat haben es z.B. Frauen mit Kind und Familie sehr viel schwerer, mit den Vorurteilen zu leben. Sie haben eine große Scham wegen ihrer Situation und eine noch größere Angst, erkannt zu werden. Das betrifft ebenso sehr viele ältere wohnungslose Frauen.

In einem reichen Deutschland verlieren Familien z.B. wegen Mietschulden viel zu schnell ihre Wohnung. Die Einstiegshilfen können nicht geleistet werden: keine Adresse – kein Job, bürokratische Hürden, Schufa, Hartz IV usw., obwohl es einen hochen Wohnungsleerstand gibt (z.B. in Hamburg 1.500 Wohnungen), ist es nicht möglich, dass dort wohnungslose Frauen einziehen können.

Dieses "reiche Deutschland" lässt Menschen, die in Armut leben, im Stich. Um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gewährleisten, sind intelligente Lösungen und vertrauensvolle Maßnehmen gefragt.

Beim Wohnungslosentreffen 2017 in Freistatt haben sich jüngere und ältere wohnungslose Frauen gefunden und sich mithilfe des Armutsnetzes und den Frauenbüros in einigen Städten auf den Weg gemacht, dieser schon lange vorhandenen Situation entgegenzutreten – nicht nur für sich, sondern auch für die vielen Frauen, die dies nicht schaffen, und ebenso für die nachkommenden. Jede Unterstützung dieser Arbeit ist wichtig! U.a. kann unter dem Stichwort "Wohnungslose Frauen" an das Armutsnetzwerk gespendet werden.

www.armutsnetzwerk.de

Quelle: Pressemitteilung Armutsnetzwerk e.V. vom 21.12.2017

Studie zu Gewalt und Jugendlichen

Zu der Diskussion um die Studie: Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland mit dem Schwerpunkt auf Jugendlichen und Flüchtlingen erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Studie zeigt ganz klar, worin der größte Handlungsbedarf besteht: Junge Menschen egal welcher Herkunft, benötigen eine Perspektive für ihre Zukunft. Sie müssen ihre Möglichkeiten kennen, um sich als gleichberechtigtes Mitglied unserer Gesellschaft erleben zu können. Zum Zweiten unterstützen die Ergebnisse der Studie die AWO Forderung, die Einschränkungen des Rechts auf Familiennachzug umgehend aufzuheben, da gerade die jungen Männer ohne Familienangehörige drohen besonders schnell in die Kriminalität abzurutschen. So kann auch subsidiär geschützten Menschen die Integration ermöglicht und der besondere Schutz der Familien, wie er im Grundgesetz verankert ist, gewährleistet werden.

Im Rahmen der Jugendhilfe wird eine umfassende Betreuung – unabhängig vom Herkunftsland und der jeweiligen Aufenthaltsperspektive – für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gewährleistet. Doch diese Betreuung fällt bei einer Mehrzahl der Kommunen ab dem 18. Geburtstag weg, so dass viele junge Volljährige plötzlich ohne Unterstützung und Perspektive sind – obwohl bei individuellem Bedarf ein rechtlicher Anspruch bis zum 21. Lebensjahr bestünde. Die AWO fordert die bundesweite Gewährleistung des Schulbesuchs und die Schulpflicht für alle Geflüchteten beginnend am ersten Tag ihres Aufenthaltes. Geflüchteten muss es ermöglicht werden, auch über das 18. Lebensjahr hinaus die Schule zu besuchen.

Ferner muss neben dem Asylrecht und dem Integrationsrecht ein zukunftsorientiertes Einwanderungsgesetz geschaffen werden, das über eine reine Fachkräftesicherung hinausgeht und die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben Aller in unserer Gesellschaft regelt.

Die Autoren der Studie fordern verbesserte Rückkehrmöglichkeiten. Eine diesbezügliche Debatte, kann nur im direkten Zusammenhang mit einem qualitativ hochwertigen und humanen Asylverfahren diskutiert werden, welches den grund-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist. Dabei verbieten sich eine willkürliche, pauschalisierte Einteilung der geflüchteten Menschen in diejenigen mit oder ohne Bleibeperspektive, sowie der Ausschluss von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern von grundlegenden Rechten. Nur ein faires Asylverfahren kann zusammen mit einer echten Informiertheit der Betroffenen die Grundlage für eine freiwillige und zwangsweise Rückkehr, Weiterwanderung oder Abschiebung bieten.

Die Verfasser der Studie sehen die Flüchtlingseinwanderung als eine wesentliche Ursache für den Anstieg der Gewalt. Sie legen aber Wert darauf, dass diese Ergebnisse differenziert zu betrachten sind und das unterstützt die AWO. Erschreckend ist, wie nun einige Politiker versuchen, diese Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung zu instrumentalisieren.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 04.01.2018

Verschiedene Unionspolitiker/innen fordern die „medizinische Altersfeststellung“ bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen gesetzlich vorzuschreiben. (1) Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die IPPNW lehnen diese Vorschläge als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache ab.

Die Medizin ist nicht in der Lage, das Alter „festzustellen“. Expert/innen sind sich einig, dass nur eine grobe Schätzung mit einer Streubreite von mehreren Jahren möglich ist. Der Beweis, dass eine Person volljährig ist, lässt sich auch durch bildgebende Verfahren nicht mit der geforderten „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ erbringen. In der Praxis besteht daher ein erhebliches Risiko, dass Minderjährige durch die fehleranfällige Altersdiagnostik fälschlich zu Erwachsenen erklärt werden.

Der Gesetzgeber hat vor zwei Jahren ein Gesetz beschlossen, welches das Verfahren zur Alterseinschätzung im Rahmen der Jugendhilfe in § 42f SGB VIII abschließend regelt (Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, BGBl. I. 2015, S. 1802). Die ärztliche Untersuchung zur Einschätzung des Alters ist hier als ultima ratio gesetzlich festgeschrieben. Vorrang haben die Auswertung vorliegender Identitätsdokumente und die professionelle Inaugenscheinnahme pädagogisch geschulter Fachkräfte des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Dies entspricht kinderrechtlichen sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben, zumal medizinische Verfahren in die körperliche und seelische Integrität des Betroffenen eingreifen und kein verlässliches Ergebnis gewährleisten.

Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer hat im September 2016 empfohlen, bis auf weiteres Röntgen- und Genitaluntersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung abzulehnen (2), ebenso die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (3). Die European Academy of Pediatrics empfiehlt seit 2015 allen Kinder- und Jugendärzten dringend, „nicht am Prozess der Alters­festsetzung von Asylbewerbern teilzunehmen, die angeben minderjährig zu sein“, und „diese Auffassung an alle anderen Ärzte weiterzugeben.“ (4)

Auch auf europäischer sowie internationaler Ebene werden medizinische Verfahren zur Einschätzung des Alters wie u.a. die Untersuchung von Knochen und Zähnen aufgrund ihrer Ungenauigkeit und ihres Eingriffscharakters abgelehnt bzw. als alleinige Entscheidungsgrundlage ausgeschlossen und der Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“ betont. Gerade aktuell hat sich der Europarat sowie der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes gemeinsam mit dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen mit dieser Frage beschäftigt und dies erneut bekräftigt. (5) Vorrangig ist deshalb bei der Ermittlung des Alters ein „interdisziplinärer und ganzheitlicher Ansatz“. (6)

Daher lehnen wir jede weitere gesetzliche Festschreibung der medizinischen Altersdiagnostik ab. Diese kann nichts zur Klärung des tatsächlichen Alters junger Flüchtlinge beitragen, geschweige denn zur Prävention von Gewaltverbrechen, wenn auch die Forderung in diesem Kontext immer wieder reflexartig erhoben wird.

Herausgeber:
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF), Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW)

Verweise:
(1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article171425092/Medizinische-Altersfeststellung-gesetzlich-vorschreiben.html
(2) Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer „Medizinische Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen“. Deutsches Ärzteblatt, 30.09.2016, DOI: 10.3238/arztbl.2016.zeko_baek_SN_altersschaetzung2016_01
(3) Berliner Erklärung – „Grundrechte und Hilfebedarf minderjähriger Flüchtlinge in den Mittelpunkt stellen“ (Abschluss-Fazit der Fachtagung „Best Practice for young Refugees) 1.7.2015, https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Best_Practice_Refugees_2016.pdf
(4) Pieter J. J. Sauer, Alf Nicholson, David Neubauer (on behalf of the Advocacy and Ethics Group of the European Academy of Paediatrics): Age determination in asylum seekers: physicians should not be implicated. Eur J Pediatr 18.09.2015, DOI 10.1007/s00431-015-2628-z
(5) Council of Europe – Children’s Rights Division. (2017). Age Assessment: Council of Europe member states‘ policies, procdures and practices respectful of children’s rights in the context of migration, 09/2017; Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families/Committee on the Rights of the Child. (2017) Joint general comment No. 4 (2017) of the Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families and No. 23 (2017) of the Committee on the Rights of the Child on State obligations regarding the human rights of children in the context of international migration in countries of origin, transit, destination and return*, CMW/C/GC/4-CRC/C/GC/23
(6) European Asylum Support Office (EASO). (2013). Age assessment practice in Europe

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 18.12.2017

Die unterzeichnenden Verbände, darunter die Jugendinitiativen Careleaver e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG), appellieren an Politik und Verwaltung, unbegleitete Minderjährige auf dem Weg in die Volljährigkeit nicht alleine zu lassen. Systembedingt werden zum Jahreswechsel jugendliche Geflüchtete regelmäßig volljährig (gemacht). Werden sie dann sich selbst überlassen, drohen Destabilisierung, Schul- und Ausbildungsabbrüche und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Die Weichen für gute Übergänge und funktionierende Anschlussversorgung müssen daher jetzt von Politik und den zuständigen Trägern gestellt werden.

Während junge Flüchtlinge als „jugendlich, männlich, Ausländer“ medial insbesondere im Kontext von Kriminalität thematisiert werden, ist wenig bekannt über die zahlreichen Hürden, mit denen junge Geflüchtete tagtäglich zu kämpfen haben. Unbegleitete Minderjährige gehören zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Trotzdem werden ihnen, insbesondere seit dem Jahr des großen Flüchtlingszugangs 2015/2016, fundamentale Rechte vorenthalten: So wurde ihr Recht auf Elternnachzug massiv eingeschränkt und ihre Unterbringung und Versorgung in vielen Kommunen unterhalb geltender Standards der Jugendhilfe vielfach hingenommen.

Viele der damals als Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren eingereisten Geflüchteten werden nun volljährig, ein Großteil von ihnen zum 31.12. oder 1.1. – ein fiktives Geburtsdatum, das bei ungeklärtem oder nicht nachweisbarem Geburtstag behördlich festgelegt wird, ohne dass sich die jungen Menschen effektiv dagegen wehren könnten.

Mit diesem festgelegten Datum wird in zahlreichen Kommunen die Jugendhilfe beendet, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gibt, wenn ein individueller Bedarf vorliegt. Damit stellt sich insbesondere die Frage nach Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung neu. Eine Anschlussversorgung ist nicht immer unmittelbar gewährleistet. Mit den hier entstehenden Versorgungslücken bei Beendigung der Jugendhilfe haben auch junge Menschen ohne Fluchthintergrund, die die Jugendhilfe verlassen, zu kämpfen. Bei jungen Geflüchteten kommt hinzu, dass ihr Aufenthalt oftmals noch nicht gesichert ist, die Anschlussversorgung aber hiervon abhängt und sie zum Teil gezwungen werden, ihren Wohnort zu wechseln. Ohne Unterstützung führt dies zu Schul- und Ausbildungsabbrüchen, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder gar Obdachlosigkeit.

Fehlende Übergangsmechanismen, unzureichende Hilfe-Koordination, mangelnde Beratungsstrukturen und nicht aufeinander abgestimmte Gesetze sowie Behördenpraxis sorgen hier für Perspektivlosigkeit: „Für meine Freunde ist der 18. Geburtstag ein Freudentag. Ich habe große Angst davor 18 zu werden. Durch die Jugendhilfe bin ich dabei meine Ziele im Leben zu erreichen und plötzlich soll damit Schluss sein.“ sagt ein Jugendlicher der Initiative Jugendliche ohne Grenzen (JoG) befragt zu seinem bevorstehenden „Geburtstag.“ Belastend hinzu kommt die Angst vor Abschiebung, denn bei geduldeten Jugendlichen endet mit dem 18. Geburtstag der Schutz vor der Abschiebung.

Die Jugendhilfe ist deshalb in besonderem Maße gefordert, damit die erforderliche Unterstützung gewährt wird und der Übergang in die vorgesehenen Unterstützungssysteme gelingen kann. Sie darf aber mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Auch die Träger von Sozialhilfe und Jobcenter müssen endlich Verantwortung für die jungen Menschen übernehmen. Dafür ist allerdings zentral, dass Politik zu den jungen Menschen sowie zu ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft auch tatsächlich steht und ihnen (Aus)Bildung und Perspektivschaffung ermöglicht, statt diese durch fortwährende gesetzliche Verschärfungen zu torpedieren und zu verhindern.

„Bildungserfolge, Integration und Erfolge der Jugendhilfe dürfen an der Schwelle zur Volljährigkeit nicht riskiert werden“, erklärt Nerea González Méndez de Vigo vom Bundesfachverband umF. „Geschaffene Perspektiven müssen aufrechterhalten und verfolgt werden können, wenn Integration gelingen soll. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss nachhaltig umgesetzt werden. Gerade junge volljährige Geflüchtete benötigen vielfältige Unterstützung, um ihre Zukunft in die Hand nehmen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 14.12.2017

Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert scharf die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach, die mit Blick auf die Sondierungsverhandlungen vor einer besseren Mütterrente gewarnt hat.

„Die Mütterrente ist keine milde Gabe. Die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sollen die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern und damit die eigentliche Zukunftsinvestition in die Stabilität der Rentenversicherung anerkennen. Die Rente hat ohne Kinder keine Zukunft. Wenn Rentenversicherungspräsidentin Roßbach ausgerechnet die Leistungen der Familien kleinredet, die das ganze Rentensystem überhaupt am Leben halten, dann ist das auf gut Deutsch gesagt ein Stück aus dem rentenpolitischen Tollhaus“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 in dem vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern. 2001 hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass Eltern nicht nur bei den Rentenleistungen, sondern auch bei den Rentenbeiträgen verfassungswidrig gegenüber Versicherten ohne Kinder benachteiligt werden, die zwar Beiträge gezahlt, aber zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes nichts beigetragen haben.

„Die Politik missachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben seit über 25 Jahren. Für die Erziehung eines Kindes bekommt eine Mutter im Rentenalter über die angeblich so großzügige Mütterrente gerade einmal 60 Euro Rente. Und auf der Beitragsseite werden Eltern über Geldbeiträge und die generative Beitragsleistung Kindererziehung weiterhin doppelt zur Kasse gebeten. Gegen diese Ungerechtigkeit ziehen zur Zeit Tausende Familien mit derElternklagen-Kampagnevor das Bundesverfassungsgericht. Anstatt ein ungerecht austariertes Rentensystem auf dem Rücken von Müttern und Vätern noch ungerechter zu gestalten, ist eine familienorientierte Rentenreform gefordert, die das Rentensystem vom Kopf auf die Füße stellt“, so Heimann.

Dafür fordert der Deutsche Familienverband die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt zwei bzw. drei Jahren auf sechs Jahre pro Kind für alle Eltern und die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Heimann warnt davor, Elternrente und Beitragsgerechtigkeit für Familien auf die lange Bank zu schieben oder in die Steuer auszulagern: „Die Erziehungsleistung der Familien sichert die Zukunft des Generationenvertrages. Deshalb muss sie auch innerhalb dieses Systems anerkannt und berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 klargestellt, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit mehreren Kindern mit dem Eigentumsschutz vereinbar ist. Auch eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung kann Spielräume für dringend notwendige Verbesserungen schaffen. Es gibt gute Wege hin zu einer familiengerechten und verfassungskonformen Rentenreform – man muss nur den Mut haben, sie zu gehen“, fordert Verbandsgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Quelle: Newsletter Deutscher Familienverband e.V. vom 08.01.2018

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Tarifforderung der Industriegewerkschaft Metall nach einer Option auf befristete Arbeitszeitreduzierung, in bestimmten Fällen bezuschusst durch den Arbeitgeber.

Das Bedürfnis von Frauen und Männern, die Erwerbsarbeitszeit flexibel den wechselnden Erfordernissen im Lebensverlauf anzupassen, ist durch vielfältige Studien und Befragungen belegt. Unternehmen ist es gelungen, ihre Bedürfnisse nach Flexibilität in Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitszeiten mehr und mehr durchzusetzen. Hingegen haben in den meisten Unternehmen Arbeitnehmer_innen nur die Möglichkeit, sich auf die angebotenen Teilzeit-Arbeitsplätze zu bewerben oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Teilzeit in Anspruch zu nehmen. Damit sind aber nicht nur Nachteile bei Gehalt, Karriere und Rente verbunden, sondern auch erhebliche Zukunftsrisiken, denn ein Recht auf Aufstockung oder Rückkehr zur Vollzeit besteht nicht. Die »Teilzeitfalle« ist auch gleichstellungspolitisch fatal.

Es ist daher zu befürworten, dass sich die IG Metall in ihrer Tarifforderung dieses Problems annimmt. Sie fordert eine garantierte Wahloption für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten, die Arbeitszeit befristet für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf bis zu 28 Stunden/Woche zu reduzieren. Es soll einen Entgeltzuschuss geben, wenn die Arbeitszeit wegen Kindererziehung oder Pflege (in Höhe von 200 EUR monatlich) oder bei belastenden Arbeitszeiten wie Schichtarbeit (750 EUR im Jahr) verringert wird.

Die Einführung solcher Regelungen ist dringend erforderlich. Das gilt auch und gerade für eine Regelung, die den Entgeltausfall bei Arbeitszeitreduzierung zumindest teilweise kompensiert. Schon heute ist es nicht akzeptabel, dass sich nur diejenigen eine Anpassung ihrer Arbeitszeit an die Anforderungen in Familie und Pflege leisten können, die selbst oder deren Partner_in gut verdienen. Möglichkeiten für individuelles Ansparen von Geld und Zeit in Langzeitarbeitskonten sowie steuerliche Vergünstigungen für gesellschaftlich erwünschte Erwerbseinschränkungen können zwar hilfreich sein, wirken aber in der Praxis gleichermaßen selektiv.

Der Widerstand gegen diese Tarifforderung der IG Metall ist heftig. Eine Reduzierung von Arbeitszeit, so ein Gegenargument, würde den Fachkräftemangel verstärken. Dieser ist aber nicht nur eine Folge mangelnder Ausbildungsbereitschaft in der Vergangenheit, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass die Unternehmen – gerade im Metallbereich – nicht ausreichend vorhandenes Erwerbspotenzial erschließen, nämlich das der Frauen. Wenn arbeitszeitpolitisch vernünftige Tarifregelungen Eltern das Vertrauen geben würden, dass die Vereinbarkeit von Familie mit Erwerbsarbeit rechtlich durchsetzbar und auch finanzierbar ist, könnten Metallbetriebe sehr viel mehr als jetzt auch weibliche Fachkräfte gewinnen und halten.

Im Widerstand gegen die Tarifforderung wird auch behauptet, das Gleichbehandlungsgebot werde verletzt, sodass die angestrebte Tarifregelung rechtswidrig sei. Das überzeugt nicht. Beschäftigte mit und ohne Schichtarbeit haben ungleich belastende Arbeitsbedingungen. Auch Beschäftigte, die erziehen oder pflegen, befinden sich nicht in der gleichen Lage wie Beschäftigte ohne diese Aufgaben. Daher ist es rechtlich durchaus zulässig, diese Arbeitnehmergruppen unterschiedlich zu behandeln. Dies gilt selbst dann, wenn es dadurch zu geschlechterdifferenten Ergebnissen kommen sollte. Denn neben die sozialpolitische Rechtfertigung tritt die gleichstellungspolitische: Die vielen Männer, die sich mehr Zeit mit ihren Kindern oder auch für ihre pflegebedürftigen Eltern wünschen, können sich bei Durchsetzung der gewerkschaftlichen Forderung dann endlich trauen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne die aktuell bestehende »Teilzeitfalle« befürchten und ohne allzu große finanzielle Einbußen in den unteren Entgeltgruppen in Kauf nehmen zu müssen. Es ist eine für die Betroffenen unangenehme, aber durchaus rechtmäßige Folge sozialpolitischen Fortschritts, dass jene nicht profitieren können, die zuvor Entscheidungen wie den Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags getroffen haben, aufgrund derer sie nicht in den Genuss der Neuregelung kommen können. Einen etwaigen Unmut bereits Teilzeitbeschäftigter im Tarifgebiet können die Unternehmen auffangen, indem sie auch ihnen freiwillig einen Entgeltzuschuss zahlen.

"Die IG Metall ist eine männerdominierte Gewerkschaft. Umso mehr ist zu begrüßen, dass die Gewerkschaft eine Forderung erhebt, die nicht nur dem Gesundheitsschutz für Schichtarbeit dient, sondern auch die Gleichstellung fördert, indem Männern und Frauen in gleicher Weise die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit ermöglicht wird", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. "Ein Recht auf flexible Anpassung der Arbeitszeit mit finanzieller Unterstützung für diejenigen, die Sorgearbeit leisten, sollte gängige Praxis in den Unternehmen werden." Der IG Metall ist Erfolg zu wünschen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 09.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zu Jahresbeginn nachdrücklich an die nächste Bundesregierung, wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu spricht sich der Verband für Änderungen des Grundgesetzes, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut, eine konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auch für geflüchtete Kinder sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Deutschland aus.

"Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, sonst riskieren wir nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient. Kinderfreundlichkeit muss in der kommenden Legislaturperiode zu einer Leitlinie von Politik werden, um unsere Gesellschaft zukunftsweisend und nachhaltig zu gestalten. Die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, denn sie setzt die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern. Deshalb erwarten wir von der nächsten Bundesregierung deutliche Akzente zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, baldmöglichst das Grundgesetz entsprechend dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls zu ändern. Dazu gehört die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre und die Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich. Zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für einen Bundesweiten Aktionsplan aus, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt. Um die Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, den Vorrang des Kindeswohls auch für Flüchtlingskinder konsequent umzusetzen. Dazu sollte nicht zuletzt ein gesetzlicher Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2018

Bildungsgerechtigkeit – In Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer mehr professionelle Elternbegleiter*innen. Sie unterstützen das Selbstwertgefühl von Eltern, stehen für eine optimale Kindesentwicklung und leisten insbesondere wertvolle Integrationsarbeit von Familien mit Flucht- und Migrationserfahrung.

So wie Duygu Özbisikletci:

„Als ich selbst vor 15 Jahren nach Deutschland kam, war für mich alles fremd. Die Eltern-Kind-Gruppe, in der ich gelandet bin, war für mich wie eine Offenbarung, ein wertvoller Anker, wo ich viele Informationen bekam, die ich vorher nicht hatte.“ Duygu Özbisikletci, 37, ist eine von über 8000 Elternbegleiter*innen, die derzeit bundesweit mit Fördergeldern des Bundesfamilienministeriums und des europäischen Sozialfonds weitergebildet werden und wurden. Im Stadtteilhaus SalinO leitet Özbisikletci mittlerweile selbst mehrere Kleinkind-, Vorlese- und Kindergruppen mit Begleitperson, die so gefragt sind, dass das Angebot demnächst aufgestockt werden soll.

„Es ist in allen Kulturen gleich: Eltern wollen, dass es ihren Kindern gut geht“, sagt Özbisikletci. Beim Singen, Malen, Basteln und Spielen in den Gruppenstunden erfahren sie mehr über Kindesentwicklung, unterschiedliche Erziehungsansichten und das deutsche Bildungswesen. „Hier haben Eltern einen geschützten Raum, Fragen zu stellen, sich zu öffnen“, erklärt die türkischstämmige ehemalige Radiologin. Die Weiterbildung zur Elternbegleiterin hat sie im vergangenen Jahr abgeschlossen.

„Sich öffnen ist nicht für jeden leicht“, sagt Özbisikletci, „oft hindern uns Vorurteile, dem anderen offen zu begegnen. Das wird häufig später in der Schule zum Problem.“ Ein zentrales Element der vom Konsortium Elternchance entwickelten (kostenlosen) Weiterbildung ist deshalb die „dialogische Haltung“. Sie beruht auf einer Begegnung auf Augenhöhe, Achtsamkeit und Wertschätzung. Özbisikletci: „Die Weiterbildung hat mir gezeigt, wie man Menschen erreicht und dass „Zuhören“ ein großes Wort ist. Ich kann sie nur jedem empfehlen.“

Die Weiterqualifizierung wird seit Kurzem auch in zwei Tagungshäusern im Raum Lüneburg/Hannover/Hamburg angeboten. Sie ist neben der Bearbeitungsgebühr und den Reisekosten mit keinen weiteren Kosten verbunden. Interessent*innen können sich hier über Kurse in ihrer Nähe informieren und sich für die Weiterqualifizierung anmelden.

Weitere Informationen und die Pressemappe finden Sie unter www.konsortium-elternchance.de/presse

  1. Stimmen zum ESF-Bundesprogramm Elternchance II
  2. Inhaltlicher und zeitlicher Aufbau der Weiterqualifizierung
  3. Was ist das Besondere an Elternchance II? – Interview mit Andreas Zieske, Sprecher des Konsortiums
  4. Das sagen zertifizierte Elternbegleiter*innen
  5. Das Konsortium – Wer steckt hinter Elternchance II
  6. Standorte der Kurse

Quelle: Pressemitteilung Konsortium Elternchance Zentralstelle vom 21.12.2017

Offene und vielfältige Gesellschaft stärken

Anlässlich des Beginns der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deswegen fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), dass bei den anstehenden Sondierungsgesprächen auch die Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) eine wichtige Rolle spielen.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Union und SPD sollten sich daher auch auf folgende Punkte verständigen

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Neben diesen Anliegen äußerte der LSVD in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD seine große Besorgnis über rechtspopulistische Ausgrenzungsideologien und religiös-fundamentalistische Bewegungen.

Zu den eigentlichen Koalitionsverhandlungen wird der LSVD noch einen detaillierten Katalog vorlegen.

Hier finden Sie das Schreiben an CDU, CSU und SPD.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.01.2018

Assistierte Reproduktion muss allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offenstehen

Anlässlich der beiden am 03.01.2018 bekannt gewordenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Kosten einer unfruchtbaren Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese beiden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs als einen wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Gleichstellung von verheirateten, verpartnerten und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebenden Paare bei der Erstattung der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.

Der LSVD fordert, dass durch Bundesgesetz endlich klargestellt wird, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht. Wann Ärztinnen und Ärzte die Mitwirkung bei künstlichen Befruchtungen erlaubt ist, wird bisher nur in den Berufsordnungen der Landesärztekammern angesprochen. Da diese Regelungen sehr unterschiedlich sind, ist die Rechtsunsicherheit groß. Deshalb fordert auch die Bundesärztekammer ein solches Bundesgesetz.

Zudem darf die Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen nicht länger auf empfängnisunfähige Ehefrauen und die Verwendung von Spermien ihrer Ehegatten beschränkt bleiben, sondern muss auch die Kinderwunschbehandlung von Frauen mit Fremdspermien unabhängig von ihrem Familienstand und ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität umfassen.

Hintergrund

Regenbogenfamilien im Recht. LSVD-Positionspapier

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 2/17

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 47/15

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 04.01.2018

Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt Reformbedarf im Abstammungs- und Familienrecht

Anlässlich des heute bekannt gewordenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs, dass transgeschlechtliche Frauen rechtlich nicht als Mütter anerkannt werden können, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich den Reformbedarf. Die Reform des Abstammungsrechts muss Bestandteil eines modernisierten Familienrechts sein, dass eine rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen gewährleistet. Das stärkt auch das Kindeswohl in diesen Familien.

Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Der LSVD erwartet außerdem, dass der Gesetzgeber endlich eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität auf den Weg bringt. Dabei muss die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts die oberste Leitlinie der Reform der rechtlichen Regelungen für trans*- und intergeschlechtliche Menschen sein.

Hintergrund

Das Abstammungsrecht sieht geschlechtsspezifische Voraussetzungen und Bezeichnungen vor. Abstammung wird vor allem als biologische Herkunft verstanden, die eine durch die Geburt vermittelte abstammungsmäßige Zugehörigkeit eines Kindes zu einer bestimmten Frau als Mutter und zu einem bestimmten Mann als Vater vorsieht.

Die geschlechtsbezogenen Verknüpfungen und Zwänge führen zu Rechtsunsicherheiten bei der Elternschaft von Personen ohne einen Geschlechtseintrag im Sinne des inzwischen als verfassungswidrig eingestuften § 22 Absatz 3 PStG und bei der Elternschaft von Personen, deren Geschlechtseintrag nicht mit dem gelebten Geschlecht übereinstimmt. Trans*Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende Trans*Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender Trans*Mann als Mutter erfasst.

Regenbogenfamilien im Recht. LSVD-Positionspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 04.01.2018

Als alarmierend bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung.

„Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Armut ist ein Schicksal, von dem Menschen im Rentenalter mittlerweile überdurchschnittlich und besonders hart betroffen sind“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Diese Entwicklung sei kein Zufall, sondern auch eine Konsequenz aus den rentenpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte, mit denen beispielsweise das Ziel der Lebensstandardsicherung in der Rente dem Ziel der Beitragssatzstabilität geopfert worden sei, kritisiert der Paritätische. „Die Altersarmut wird mit hoher Dynamik in den kommenden Jahren weiter zunehmen, wenn nicht heute die politischen Weichen neu gestellt werden“, warnt Rock.

Der Paritätische fordert eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung und eine deutliche Erhöhung des Leistungsniveaus. „Wenn wir Altersarmut wirksam bekämpfen und allen Menschen im Alter ein Einkommen garantieren wollen, das ihnen ein Leben ermöglicht, das der Menschenwürde entspricht, müssen wir das gesamte Alterssicherungssystem neu aufstellen. Es wäre fatal, wenn sich die Politik jetzt alleine auf die Rentenpolitik konzentriert und den großen Reformbedarf bei der Altersgrundsicherung völlig ignoriert“, so Joachim Rock mit Blick auf die anstehenden Sondierungen von Union und SPD. Erforderlich sei unter anderem eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 530 Euro plus einen altersspezifischen Mehrbedarf. „Gerade für ältere Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben integriert sind, geht der Mangel an Geld meist auch mit einem besonderen Mangel an sozialer Teilhabe einher. Da die Regelleistungen nur für vorübergehende Notlagen konzipiert sind, ältere Menschen aber in aller Regel dauerhaft darauf angewiesen sind, fordern wir einen Zuschlag für ältere Menschen um 10 Prozent“, so Rock.

Details zu den alterssicherungspolitischen Vorschlägen des Paritätischen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.12.2017

Eine Reform der Kita-Finanzierung mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband an, um regionale Ungleichheiten zu beenden und in allen Regionen die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind und eine gute Qualität der Angebote sicherzustellen. Sowohl was die quantitative Versorgung, insbesondere aber was die Qualität der Kinderbetreuung angeht, gleiche Deutschland einem Flickenteppich. Der Paritätische fordert daher ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, in Landesrahmenverträgen einheitliche und transparente Finanzierungsregelungen einzuführen. Über das System der Entgeltfinanzierung soll dabei – analog zur Pflegefinanzierung – eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen besser als bisher sichergestellt werden.

„Obwohl es einen individuellen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gibt und der Staat in der Pflicht ist, entsprechende Angebote zu schaffen und zu finanzieren, ist die Kita-Finanzierung vielerorts nicht auskömmlich. Das muss sich ändern. Es kann nicht sein, dass Rechtsansprüche unterlaufen oder Angebote der Kindertagesbetreuung vielerorts nur nach Kassenlage, nicht aber nach Bedarfslage finanziert werden“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. In der Praxis würden so die intensiven Bemühungen zum Ausbau und zur Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung der vergangenen Jahre konterkariert. „Die Vielfalt regional unterschiedlicher Finanzierungsbedingungen führt dazu, dass es letztlich von der Postleitzahl abhängt, ob Kinder ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten oder nicht. Diese Willkür muss ein Ende haben“, so Hesse.

Von einer einheitlichen Umstellung auf das System der Entgeltfinanzierung seien neben mehr Planungssicherheit für die Träger auch positive Impulse für die Qualität der Angebote zu erwarten. „Statt Zuwendungen nach einem relativ willkürlichen und obrigkeitsstaatlichen Kostenerstattungsprinzip müssen die Leistungen durch kalkulierbare und planbare Entgelte finanziert werden. Verbindliche Qualitätsvereinbarungen wären die Basis für die Finanzierung von Leistungen“, so Stefan Spieker, Vorstandsvorsitzender des gemeinnützigen Kita-Trägers FRÖBEL e.V.. In den meisten Bundesländern seien die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen bisher nicht kostendeckend. Praktisch seien es vielfach Elterninitiativen oder Vereine, die die fehlenden Mittel aufwenden müssen. „Ein staatlicher Rechtsanspruch muss auch zur Gänze vom Staat getragen werden. Trägeranteile sind bei Rechtsansprüchen systemwidrig und gehören abgeschafft“, so Spieker.

Das ausführliche „Konzept für ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen“ finden Sie hier.

Das ausführliche Pressestatement von Werner Hesse sowie einige Zahlen zum Hintergrund finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Januar 2018

Veranstalter: Jusos Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

In Berlin lebt jedes 3. Kind in Armut. Gründe dafür sind vielfältig: Arbeitslosigkeit und/oder niedriger Bildungstand der Eltern oder auch Folgen von Trennung. Viele Alleinerziehende leben mit ihren Kindern an der Armutsgrenze. Ansätze zur Bekämpfung von Kinderarmut liegen im Ausbau von Bildungs- und Sozialinfrastruktur einerseits und Stärkung der Familieneinkommen andererseits. Berlin hat viel für die Infrastruktur getan: gebührenfreie Kita-Plätze, Berufscoaching für Alleinerziehende, niedrigschwellige Familienzentren. Ressortübergreifende Maßnahmen erarbeitet seit 2017 die „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“, der Senatsverwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagentur, u.v.m. angehören.

Zur Stärkung der Familieneinkommen wird bundesweit eine Kindergrundsicherung gefordert. Sie wurde vor fast 10 Jahren von einem Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft entwickelt: kinderarmut-hat-folgen.de

Die Kindergrundsicherung wird von SPD, Grünen und Linken unterstützt — viele Länder, auch Berlin, setzen sich für Reformen auf Bundesebene ein. Ein Durchbruch gelang auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Dezember 2017: eine Arbeitsgruppe wird bis Ende 2018 einen Stufenplan inklusive Kostenschätzung zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung entwickeln. Berlin wird sich auch hier beteiligen.

Gemeinsam mit Staatssekretärin Barbara König wollen die Jusos Friedrichshain-Kreuzberg über aktuelle Ansätze im Kampf gegen Kinderarmut sprechen. Dazu sind alle herzlich eingeladen, die sich für das Thema interessieren. Ob Jusos, Neumitglied oder einfach nur interessierte, alle sind herzlich willkommen.

Barbara König, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird über aktuelle Strategien und Konzepte berichten. Sie ist Mitglied der „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“ und hat 2009 als Geschäftsführerin des awo-nahen „Zukunftsforum Familie“ das Bündnis Kindergrundsicherung mit gegründet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innen Rat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen.

Hier können Sie die Vorankündigung als PDF herunterladen.

Hier finden Sie die entsprechende Facebook-Veranstaltung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von LSBTI* in der Gesellschaft. Im Vordergrund steht, LSBTI* ebenso zu stärken wie die Fachkräfte, die sie unterstützen und die Verbündeten, die mit ihnen zusammenarbeiten. Wichtig sind hierbei, die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homophobie, Transfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Ansprechpersonen für das Projekt „Miteinander stärken“ sind Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778.

Termin: 22./23. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

„Junge volljährige Geflüchtete, ein Fall für die Jugendhilfe? Jugendhilfe zwischen Arbeitsförderung und Abschiebungsbescheid“

Die Fachveranstaltung reflektiert integrationspolitische Handlungskonzepte für junge volljährige Flüchtlinge im Spannungsfeld von Jugendhilfe, Aufenthaltsrecht und Arbeitsförderung, bietet Gelegenheit zum Austausch und stellt Beispiele gelungener Praxis vor.

Zielgruppe sind Fach- und Leitungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Jobcentern und Arbeitsagenturen, Vormünder, Flüchtlingskoordinatoren in Jugend- und Sozialämtern, Sozialplaner/innen, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden.

Anmeldeschluss ist am 4.1.2018.

Die Seminarkosten betragen 120 Euro für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 150 Euro für Nichtmitglieder zzgl. Tagungsstättenkosten.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das ZFF positioniert sich zu der Frage, wie das Wohl der Kinder in ihrem Aufwachsen nach einer Trennung der Eltern gesichert werden kann. Wir betrachten die rechtliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte rund um das Thema und sprechen uns für eine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden und gemeinsam getrennt erziehenden Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Immer mehr Eltern wollen nach einer Trennung gemeinsam für ihre Kinder Verantwortung übernehmen. Aus Sicht des ZFF verdient dies Respekt sowie eine deutlich bessere Anerkennung und Unterstützung. Jede Umgangsregelung muss allerdings das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Aus diesem Grund lehnen wir es ab, das Wechselmodell als vorherrschende Norm zu verankern und es gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Aus Sicht des ZFF braucht es mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung wirklich gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an wäre ein guter Weg, ebenso wie die bessere Anerkennung der finanziellen Lasten, wenn ein Kind in zwei Haushalten lebt.“

Unser Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.01.2018

AKTUELLES

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. ist seit September mit seinem Modellprojekt „VIEL MEHR – Vielfalt in Mehrkindfamilien“ Programmpartner im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Das Projekt richtet sich gleichermaßen an Mehrkindfamilien mit Migrationshintergrund sowie an Angehörige der Mehrheitsbevölkerung an den Standorten Köln und Mönchengladbach sowie aus ganz Deutschland. Neben regelmäßigen Angeboten für die Teilnehmenden an den Standorten und aus weiteren Bundesländern sind Beratung für Familien mit Migrationshintergrund, Familienkongresse, mehrtägige Fahrten sowie ein eigenes Programm für ältere Kinder und Jugendliche aus Mehrkindfamilien Teil des Modellprojekts.

Auftakt, Austausch und Planung in Köln

Am 4. November 2017 fand in Köln mit dem ersten VIEL MEHR – Familienkongress die Auftaktveranstaltung statt, über die Familien aus ganz Deutschland erreicht konnten. Gemeinsam wurden Bedarfe von Mehrkindfamilien besprochen und ein Veranstaltungsplan für 2018 entwickelt. Der Projektmitarbeiter Nol Shala berichtete über seine Erfahrungen in der Beratung von Familien mit Migrationshintergrund und Lösungsansätze für häufig geschilderte Probleme und auftretende Fragen. Im Jugendprogramm erarbeiteten die Mädchen und Jungen gemeinsam mit Workshopleiter Oleksii Kysliak Möglichkeiten zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Der nächste VIEL MEHR – Familienkongress findet am 17.3.2018 in Jena statt. Interessierte Mehrkindfamilien und Kooperationspartner finden auf der Projekthomepage weitere Informationen und aktuelle Nachrichten. Über die E-Mail-Adresseviel.mehr@kinderreiche-familien.dekann direkt Kontakt aufgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 11.12.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 21/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley eröffnet den zweiten Deutschen EngagementTag in Berlin und übergibt den Deutschen Engagementpreis 2017

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) richtet gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den zweiten „Deutschen EngagementTag“ aus, der in diesem Jahr unter dem Motto „Engagement.Vielfalt.Demokratie“ steht und am 5. und 6. Dezember 2017 in Berlin stattfindet. Heute, am Internationalen Tag des Ehrenamtes, wird am Abend zudem feierlich der „ Deutsche Engagementpreis 2017“ verliehen.

In ihrer Eröffnungsrede zum „Deutschen EngagementTag“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley am Morgen: „Eine engagierte und selbstständige Zivilgesellschaft ist eine wichtige Säule für unsere Demokratie. Wir brauchen das Engagement in unserem Land in seiner gesamten Vielfalt. Darum verdient Engagement nachhaltige Strukturen, eine gesicherte Finanzierung und große Anerkennung, dafür setze ich mich weiterhin ein.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des SprecherInnenrats des BBE: „Engagement gestaltet unsere Gesellschaft. Engagementpolitik ist Gesellschaftspolitik, das ist unsere Überzeugung im BBE. Das heißt für uns: Engagementpolitik muss bei den großen Themen, die jetzt anstehen wie demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit, Klima, Städtebau usw. als unverzichtbares Element immer mitgedacht werden. Wir freuen uns, die Vielfalt des Engagements aber auch der Akteure im Rahmen des EngagementTags sichtbar zu machen. Eine lebendige Zivilgesellschaft braucht eine sektoren- und ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure.“

Der Deutsche EngagementTag

Der Deutsche EngagementTag findet zum zweiten Mal statt. Mit dem EngagementTag wollen BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralem Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbar machen. Die Fachveranstaltung bietet eine Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und für die Vernetzung der vielfältigen Akteure aus dem Engagementbereich. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine nachhaltige Engagementlandschaft, nachhaltige Infrastrukturen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und die Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Der Deutsche Engagementpreis 2017

Der Deutsche Engagementpreis stärkt die Anerkennung von freiwilligem Engagement in Deutschland. Initiator und Träger des seit 2009 vergebenen Deutschen Engagementpreises ist das Bündnis für Gemeinnützigkeit. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Generali Deutschland AG und die Deutsche Fernsehlotterie. Sechs Preisträgerinnen und Preisträger werden für ihr freiwilliges Engagement ausgezeichnet:

In der Kategorie Demokratie stärken gewinnt die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, die für eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus kämpft.

In der Kategorie Leben bewahren wurden die engagierten Mitglieder der Bürgerwerke eG aus Baden-Württemberg ausgewählt, die Gemeinschaft aus 71 Energiegenossenschaften versorgt Haushalte mit Bürgerstrom aus Solar-, Wind- und Wasserkraft aus der Region.

Die Datteltäter aus Berlin gewinnen mit ihrem Satirekanal auf YouTube, der die Zuschauer mit viel Humor zum Nachdenken über gesellschaftskritische Themen wie Rassismus, Sexismus, Radikalisierung, Hass, Stereotype und Ausgrenzung bringt, in der Kategorie Grenzen überwinden.

Das ElKiS-Projekt des Friedenskreis Halle e. V. aus Sachsen-Anhalt, das freiwillige Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Kitas ausbildet, die kulturell sensibel zwischen Eltern und Erziehern vermitteln, kann sich in der Kategorie Chancen schaffen über den Sieg freuen.

In der Kategorie Generationen verbinden gewinnt die niedersächsische Jugendhilfe Göttingen e. V. mit ihrem Projekt der Leinefischer im Netz, das Computerkurse für ältere Menschen anbietet. Die Besonderheit: Jugendliche aus dem offenen Vollzug Göttingens fungieren als Mentoren für die Senioren, so werden gegenseitige Vorbehalte abgebaut und der Dialog der Generationen gestärkt. Sie erhalten den Preis aus den Händen von Familienministerin Barley.

Der mit 10.000 Euro dotierte Publikumspreis, für den 120.000 Menschen online abgestimmt haben, geht an DEIN STERNENKIND. In der bundesweiten Initiative aus Hessen haben sich rund 600 Fotografen zusammengeschlossen, die ehrenamtlich Erinnerungsfotos von Neugeborenen anfertigen, denen der Tod unausweichlich bevorsteht oder die bereits verstorben sind. Die Aufnahmen der Sternenkinder halten die kurze gemeinsame Zeit bildlich fest und helfen den Eltern, mit dem schweren Verlust umzugehen.

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer zwölfköpfigen Fachjury. 685 Preisträgerinnen und Preisträger anderer Wettbewerbe für freiwilliges Engagement waren für den Deutschen Engagementpreis 2017 nominiert.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sagte bei der Preisverleihung im TIPI am Kanzleramt: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises 2017 sind wichtige Vorbilder für eine tolerante, gerechte und solidarische Gesellschaft. Dafür danke ich Ihnen herzlich und gratuliere zur Auszeichnung!“

Moderiert wurde die Preisverleihung von Pinar Atalay, weitere prominente Gäste wie DFB-Integrationsbeauftragter Cacau, Kolumnist Harald Martenstein, die Schauspielerin Marie-Luise Marjan und der Schauspieler Richy Müller sowie die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab würdigten die Engagierten.

Außerdem kündigte die Bundesfamilienministerin den Start einer Wertschätzungskampagne mit einem Kinospot an. Unter dem Titel „Du bist unersetzlich! Danke sagen für ehrenamtliches Engagement!“ möchte das BMFSFJ gegenüber den mehr als 30 Millionen Engagierten in unserem Land noch einmal ein besonderes Zeichen der Wertschätzung setzen. Der Spot läuft ab Donnerstag bundesweit in vielen Kinos und ist bei Youtube abrufbar unter: https://youtu.be/Jvr7H73KkCQ

Weitere Informationen

Bildmaterial zu den Preisträgerinnen und Preisträger und der Preisverleihung ab 18 Uhr unter:https://www.deutscher-engagementpreis.de/presse/mediathek/

Weitere Informationen zum Deutschen Engagementpreis unter:www.deutscher-engagementpreis.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2017

„Das Ehegattensplitting begünstigt verheiratete Paare unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist daher zur Unterstützung von Familien völlig ungeeignet. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen kommen in dieser Logik gar nicht vor und werden steuerlich benachteiligt. Eine moderne Familienpolitik muss sich nach den Lebensweisen richten, die in einer Gesellschaft gelebt werden, und nicht nach einer verstaubten konservativen Idealvorstellung“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE) mit Blick auf einen Gastbeitrag der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Die Welt“. Werner weiter:

„DIE LINKE will das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein familienfreundliches Steuermodell ersetzen, bei dem ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag zwischen verheirateten steuerlich übertragbar ist. Die Mehreinnahmen durch die Abschaffung des Ehegattensplittings wollen wir für eine Anhebung des Kindergelds auf 328 Euro verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

„Ein Grund zur Freude ist dieser Rekord nicht: Die hohe Zahl der Arbeitsstunden verteilt sich immer ungleicher. Während die einen bis zum Umfallen arbeiten, müssen sich die anderen mit Teilzeitstellen und Minijobs begnügen. Nie zuvor wurde so viel in prekären Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet“, kommentiert Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Zahlen zu Arbeitsvolumen und Überstunden. Krellmann weiter:

„Unbezahlte Überstunden sind Lohnraub. Die Arbeitgeber nutzen die Unsicherheit prekärer Beschäftigung und gleichzeitig die Angst derer, die noch einen Arbeitsplatz haben, aus. Hier sieht man, wie prekäre Beschäftigung Menschen diszipliniert und immer mehr Druck auf die Beschäftigten ausübt. Dieser Entwicklung müssen wir endlich einen Riegel vorschieben und gute Arbeit reorganisieren. Wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse für alle: mit einer kürzeren Vollzeit bei vollem Lohnausgleich – kurz: ein neues Normalarbeitsverhältnis.

DIE LINKE fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken. Die 35-Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen wollen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.12.2017

„Wer seine Arbeitszeit vorrübergehend reduziert, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, darf nicht in der Teilzeitfalle hängenbleiben. Es ist höchste Zeit, dass ein Rückkehrrecht in Vollzeit gesetzlich verankert wird“, erklärt Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung in Deutschland. Krellmann weiter:

„Ausreichend Vollzeitstellen – nicht nur für die Rückkehrer aus vorrübergehender Teilzeitbeschäftigung – fallen nicht vom Himmel. Sie entstehen nur, wenn die vorhandene Arbeit mit einem Entgeltausgleich umverteilt wird. Wir brauchen daher ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer kürzeren Vollzeit.

DIE LINKE setzt sich für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein. Es beruht auf einer kurzen Vollzeit für alle. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit soll von 48 auf 40 Stunden gesenkt werden. Zudem ist ein Rechtsanspruch auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche notwendig, um unfreiwillige Teilzeit mit nur wenigen Wochenstunden einzudämmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/131) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/130) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Elterngeld in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere aus der aufgrund der Geburtenentwicklung verstärkten Nutzung des Elterngeldes". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/58) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Zum Jahresende2016 erhielten in Deutschland knapp 7,9Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,6% weniger Empfängerinnen und Empfänger als Ende 2015. Damals hatten knapp 8,0Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen erhalten.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Knapp 6,0Millionen Menschen erhielten Ende 2016 Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII„Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV). Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 2,3%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII„Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0Millionen Menschen. Die Anzahl ging damit gegenüber dem Vorjahr um 1,2% zurück.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 728000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von 25,3%. Der Rückgang beruht insbesondere auf der hohen Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren. Die betroffenen Personen erfüllen nicht mehr die Leistungsvoraussetzungen des AsylbLG.
  • Rund 133000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII„Sozialhilfe“. Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 2,7%.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2016 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Auf dem SPD-Parteitag fordert heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ die Parteispitze auf, die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen, indem eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen fest in den Blick genommen wird.

Falls die SPD an einer Regierung beteiligt sein wird, sieht das Bündnis darin eine Chance, zurück zu einer sozialen Umverteilung zu gelangen. „Wir brauchen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften“ heißt es in dem Brief, der heute stellvertretend für die gesamte SPD von MdB Daniela Kolbe, MdB Dagmar Schmidt und weiteren Unterstützer*innen übergeben wurde.

Seit Jahrzehnten nehmen in Deutschland soziale Ungleichheit und Unsicherheit zu. Zu beobachten ist eine soziale Spaltung in der Gesellschaft, die nicht zuletzt zum Erstarken der rechtsnationalistischen Kräfte bei der Bundestagswahl 2017 geführt hat. Als Bündnis von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen betrachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge.

Millionen Menschen in Deutschland sind von Erwerbslosigkeit oder Armut trotz Arbeit betroffen. Die Einkommen der Beschäftigten sind weit hinter der Entwicklung der Gewinne zurückgeblieben, viele Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Behinderung, Zugewanderte und andere Gruppen geraten immer mehr ins Abseits.

Wir brauchen dringend öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und Pflege, Kultur, Arbeitsmarktintegration. Die Rechte der Beschäftigten müssen gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherung aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden.

Der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates ist jedoch die Steuer- und Haushaltspolitik. Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen.

Wir halten daher eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens für unumgänglich. Was wir dringend benötigen, ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.

Wir appellieren an die Parteien einer möglichen Koalition, der Frage einer auskömmlichen und solidarischen Finanzierung unseres Sozialstaats in den laufenden Verhandlungen angemessen Rechnung zu tragen.

Fotos der Aktion: www.awo.org/buendnis-reichtum-umverteilen-fordert-notwendige-standfestigkeit-von-der-spd

Bündnis Umverteilen: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 07.12.2017

Heute stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen 2. Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland vor. Der Bericht beschäftigt sich auch mit der Versorgungs- und Unterbringungssituation von im Jahr 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte belegt: Asylsuchende Menschen mit Behinderungen erhalten oft keine bedarfsgerechte Versorgung und ihre Teilhabe- und Integrationschancen sind schlecht. Jetzt muss es darum gehen, die Situation der betroffenen Asylsuchenden mit Behinderung schnellstmöglich zu verbessern. Dazu muss Deutschland seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um Schutzsuchende mit Behinderung mittels eines qualifizierten Verfahrens systematisch zu erfassen, um so ihre Bedarfe und Schutzrechte erkennen und sicherstellen zu können.“

Grundsätzlich muss nach Überzeugung der AWO der Leitsatz gelten, dass alle geflüchteten Menschen den Anspruch auf einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen haben. Daher fordert die AWO den ins Bundesteilhabegesetz neu aufgenommenen §100 SGB IX ersatzlos zu streichen.Die AWO fordert ebenfalls, die familiäre Situation der geflüchteten Menschen mit Behinderungen, insbesondere die von Frauen und Mädchen,besonders zu berücksichtigen und beispielsweise durch beschleunigten Familiennachzug die Gewährung schneller und unbürokratischer Unterstützungsleistungen sowie die bevorzugte Vermittlung eines bedarfsgerechten, barrierefreien Wohnraumes zu stärken.

Damit Menschenrechte auch in Zusammenhang mit der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen beachtet und geschützt werden können, müssen inklusive Teilhabeangebot für Menschen mit Behinderungen vor Ort geschaffen und ausgebaut werden. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich vor Ort einbringen können, sich engagieren und an lokalen Angeboten teilhaben. Die Menschen, die hier Schutz finden, sollen Gelegenheit bekommen, sich einzubringen und der Gesellschaft, die sie aufgenommen hat, etwas geben zu können. Die AWO setzt sich daher für die interkulturelle Öffnung kommunaler Angebote und für die Schaffung eines inklusiven Sozialraumes ein. Aus Sicht der AWO sind daher Bund, Länder und Kommunen angehalten, inklusive Menschenrechtsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern.

Nach Angaben des 2. Berichts zur Lage der Menschenrechte in Deutschland haben nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen oft einen schlechten und einen zeitlich stark verzögerten Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung. Außerdem sind viele Beratungsstellen undGemeinschaftsunterkünfte nicht barrierefrei. Ebenfalls ist der Zugang zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert.

Der AWO Bundesverband hatte sich an der bundesweiten Konsultation des Deutschen Institutes für Menschenrechte beteiligt, eine eigene Stellungnahme veröffentlicht und wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung als Sachverständiger angehört.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 06.12.2017

Angesichts der am 7./8. Dezember tagenden Innenministerkonferenz, plädiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Unter den aktuellen Umständen darf die Bundesrepublik keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan oder Rückführungen nach Syrien durchführen. Die AWO fordert einen verantwortungsvolleren Umgang mit den schutzsuchenden Menschen bis sich die Lage in deren Heimatländern gebessert hat und damit sicherer ist.“ Eine Abschiebung nach Afghanistan geht im Hinblick auf die landesweit zunehmend eskalierende Gewalt mit unkalkulierbaren Risiken* für die Betroffenen einher.

In Deutschland sind afghanische Geflüchtete gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern deutlich schlechter gestellt. Zwar wurden ihnen seit Sommer 2017 Integrationsmaßnahmen des SGB III zugestanden, doch ab 01. Januar 2018 dürfen afghanische Geflüchtete in keinerlei Maßnahmen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, zur assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vermittelt werden. Eine Förderung von asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen mit vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 44 und 45 SGB III) ist dann erst nach einer dreimonatigen Wartezeit möglich, soweit die Erwerbstätigkeit nicht sowieso generell untersagt ist.

Brigitte Döcker kritisiert dies und fordert: „Integrationsfördernde Instrumente sollten unterschiedslos für alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, zugänglich sein.“ So setzt sich die AWO mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Einrichtungen und Diensten und insbesondere mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dafür ein, dass diese Menschen hier bleiben und aktive Mitglieder unserer Gesellschaft werden können. „Für viele ehrenamtlich Engagierte ist eine Abschiebung der von ihnen betreuten Personen in das derzeit lebensgefährliche Afghanistan absolut nicht nachvollziehbar“, betont Brigitte Döcker abschließend.

*Die UN-Agentur zur Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) erklärte erst am 26.11.2017: „Der verschärfte Krieg in Afghanistan lässt die Anzahl der Verwundeten nach oben steigen. Bis Mitte November meldeten Kliniken und Organisationen im Gesundheitssektor schon 69.000 Fälle, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.12.2017

#freiefahrtfuerfreiwillige – die Zentralstellen des FSJ, FÖJ und BFD unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland. Rund 100.000 Freiwillige in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Sie nehmen dabei Wege zur Einsatzstelle in Kauf, für die sie auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Busse und Bahnen sind die Verkehrsmittel Nr. 1 für viele Freiwillige.

Am 05.12. werden Freiwillige mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Dominik Evcimen, Bundessprecher der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst 2016/2017, weiß, wie groß der Unmut auf Seiten der Freiwilligen bei teuren Nahverkehrstickets ist. Er hat daher die Aktion initiiert. „Es geht uns hierbei um Gerechtigkeit und Anerkennung unseres Engagements. Freiwilliges Engagement sollte gewürdigt werden und nicht noch durch Hürden wie teure Ticketpreise bei der Anreise zum Freiwilligendienst behindert werden“, erklärt Evcimen.

Busse und Bahnen sollten so günstig wie möglich für die Freiwilligen nutzbar sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb unterstützen die Zentralstellen die Forderung, denn:

  1. Freiwillige müssen ihre Dienststelle erreichen,
  2. Freiwillige sollen sich einfach und schnell mit Gleichgesinnten treffen können,
  3. Freiwillige sollen ohne großen finanziellen Aufwand ihre Region erkunden können,
  4. Freiwilliges Engagement erhält so mehr Wertschätzung in der Öffentlichkeit.

„Die Freiwilligen schenken anderen Menschen ihre Zeit und Tatkraft und erleben ihren Dienst als eine wertvolle Zeit der Orientierung und der Bildung – persönlich wie sozial. Ein Freiwilligenticket wäre eine sehr konkrete und nachhaltige Wertschätzung dieses besonderen Engagements“, unterstützt Dr. Petra Bahr, Beauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Freiwilligendienste, die Forderungen.

„Durch Freiwillige wird unheimlich viel für die Gesellschaft geleistet. Die Politik ist gefragt, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für Engagement zu verbessern. Die AWO hat auf ihrer Bundeskonferenz 2016 beschlossen, sich aktiv für die Möglichkeit der vergünstigten Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs einzusetzen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler warum die AWO die Aktion #freiefahrtfuerfreiwillige unterstützt.

Zum Hintergrund: Als Anerkennung erhalten Freiwillige kein Gehalt sondern unter anderem ein Taschengeld (zurzeit maximal 381 €, teilweise aber unter 200 € pro Monat), von dem oft auch noch das Fahrtgeld zur Dienststelle aufgebracht werden muss. Lasse (22, Freiwilliger in Schleswig-Holstein) findet es nicht gerecht, dass er von seinem Taschengeld auch noch 46,20 € für ein Monatsticket in Kiel bezahlen muss. Seiner Meinung nach müsse eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs im Bundesland für Freiwillige das Ziel sein. Wilma (17, Freiwillige in Thüringen) pendelt für ihren Freiwilligendienst zwischen Jena und Weimar. Das kostet sie monatlich sogar 101,30 €. Ihr bleiben am Ende noch 98,70 €, weil der Rest des Taschengeldes auf das Sozialgeld ihrer Familie angerechnet wird.

Die verbandlichen Zentralstellen und Bundestutorate der Freiwilligendienste in Deutschland (BFD, FÖJ, FSJ) unterstützen die Initiative der Freiwilligen sich für kostenfreie bzw. kostengünstige Nahverkehrstickets in jedem Bundesland einzusetzen. Die Freiwilligendienste sind wichtige Bildungsjahre und Orientierungszeiten und eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.

Die Aktion wird unterstützt durch die verbandlichen Zentralstellen und Träger im BFD, FSJ und FÖJ.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.11.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahl der Mindestsicherungsempfangenden 2016 erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Es ist erfreulich, dass die Zahl der Beziehenden von sozialen Mindestsicherungsleistungen zurückgegangen ist. Trotzdem sind 7,9 Millionen Betroffene immer noch viel zu viel. Die gute konjunkturelle Lage und der Aufschwung am Arbeitsmarkt gehen an zu vielen Menschen vorbei. Auch wenn die Zahl leicht gesunken ist, ist es völlig inakzeptabel, dass in Deutschland trotz der außergewöhnlich guten Ausgangslage noch immer rund 7,9 Millionen Menschen auf staatlicheUnterstützung angewiesen sind.

Der sicherste Weg nicht von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, ist eine auskömmliche Arbeit zu haben. Doch die unverändert hohe Zahl von Menschen, die langzeitarbeitslos und dauerhaft ohne Arbeit ist, ist ein schrillendes Alarmsignal. Es muss mehr für die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt getan werden. Prosperierende Zeiten mit gefüllten Kassen müssen dafür genutzt werden, Menschen, die ansonsten nur schwer vermittelbar sind, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu integrieren. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der langzeitarbeitslosen Menschen eine dauerhafte und möglichst marktnahe Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.“

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten zum Jahresende2016 in Deutschland knapp 7,9 Mio. Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Diese Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die den grundlegenden Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu zählen Leistungen wie ArbeitslosengeldII/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXIIund Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 29.11.2017

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) zeigt auf, mit welchen, zum Teil widersprüchlichen Entwicklungen das Feld der Kinder- und Jugendfarbeit angesichts gesellschaftlicher Wandlungsprozesse konfrontiert ist. Die Stellungnahme benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen, denen sich Verbände, Einrichtungen und Träger sowie politische und administrative Verantwortliche stärker als bisher stellen müssen.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist neben Schule, Familie und Ausbildung ein wichtiger eigener Sozialisationsort für junge Menschen. Hier finden junge Menschen auf Freiwilligkeit basierende, altersgerechte, nichtkommerzielle Angebote und Gelegenheiten, mit Gleichaltrigen Lebenswelten zu gestalten, sich selbst zu erproben und Verantwortung zu übernehmen. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind in ihren Strukturen, Formen und Einrichtungen ausgesprochen heterogen. Diese Vielfalt nimmt angesichts gesellschaftlicher Veränderungen noch weiter zu.

Durch die Ausweitung von Schule, die Pluralisierung sozialer Milieus und Lebensformen sowie die Digitalisierung und Kommerzialisierung der Lebens- und Freizeitwelten steigen die Erwartungen an die Kinder- und Jugendarbeit. Das sind zum Beispiel präventive Aufträge, die Inklusion von benachteiligten jungen Menschen, Betreuungsaufgaben und unterstützende Aufgaben im Kontext von (Ganztags-)Schule. Gleichzeitig deuten aktuelle Daten auf schleichende Rückgänge und strukturelle Veränderungen bei Personal und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hin.

Insgesamt ist die Kinder- und Jugendarbeit somit erheblichen Veränderungen unterworfen. Anlässlich des 15. Kinder- und Jugendberichts sowie der neu konzipierten amtlichen Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, beleuchtet die Stellungnahme die grundlegenden Entwicklungen und Veränderungen im Feld der Kinder- und Jugendarbeit und benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen. Neben besseren Rahmenbedingungen für vielfältige Angebote sowie für die Qualifizierung von Fachkräften und jungen Ehrenamtlichen, spricht sich das BJK für eine bessere Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendarbeit aus. Die stärkere wissenschaftliche Dauerbeobachtung des Feldes sowie ein bundesweites Netzwerk zur Stärkung der fachpolitischen Interessensvertretung seien hierfür dringend notwendig.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit und kann dort auch bestellt werden.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugenkuratorium, Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 30.11.2017

Minderjährige Flüchtlinge, die alleine in Deutschland ankommen, bringen Konflikt-und Fluchterfahrungen mit und brauchen viel Unterstützung. "Der private Raum in einer Gastfamilie kann den jungen Menschen genau die Geborgenheit und den Schutz vermitteln, die sie benötigen, um gut in Deutschland anzukommen und ihre Fluchterlebnisse zu verarbeiten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am Freitag in Berlin anlässlich der Abschlusstagung des Projekts "Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Vormundschaften, Patenschaften", das die Diakonie Deutschland in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder durchgeführt hat.

Der Aufenthalt in einer Gastfamilie könne die Chancen der jungen Menschen auf Integration in die deutsche Gesellschaft deutlich verbessern. Die Förderung des Spracherwerbs und die Begleitung der Schul- und Ausbildung durch die sehr persönliche Unterstützung beeinflussten ihre Biographie positiv, betont Loheide. So wie Abdul, der mit 16 Jahren nach Deutschland kam und in einer Pflegefamilie lebt. In dem Video "Ich bin Abdul" schildern er und seine Gastfamilie ihr Zusammenleben: https://hilfe.diakonie.de/aus-dem-leben-eines-jungen-gefluechteten-in-einer-gastfamilie/

"Dennoch sind Gastfamilien kein Selbstläufer und brauchen professionelle und kontinuierliche Unterstützung durch die Jugendhilfe", erklärt Loheide. Dies gelte ebenso für weitere ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen mit Vormündern und Paten, die sich engagiert für die Belange der jungen Geflüchteten einsetzten.

In knapp zweijähriger Arbeit haben die Diakonie Deutschland und das Kompetenzzentrum Pflegekinder gemeinsam mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe an der Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen zur Unterstützung von Gastfamilien, Patenschaften und Vormundschaften für junge Flüchtlinge
gearbeitet. Erfahrungen und Empfehlungen, insbesondere zur Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Gastfamilien und zur Qualifizierung von Gasteltern für junge Geflüchtete werden auf der Abschlusstagung diskutiert. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dankte den Mitarbeitern des Diakonie-Projekts und den vielen ehrenamtlich Engagierten: "Sie bauen Brücken und geben jungen Menschen wieder eine Perspektive. Dieser anspruchsvolle Prozess braucht gute Rahmenbedingungen: die Flexibilität und das Know-How der Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die enorme Hilfsbereitschaft von Initiativen, Vereinen und einzelnen Personen vor Ort. Wir stärken und unterstützen dabei gerne und werden auch zukünftig eng mit Ihnen für einen guten Schutz und eine gelingende Integration der geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen zusammenarbeiten."

Informationen darüber, welche Voraussetzungen man als Gastfamilie für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling mitbringen muss, finden Sie hier.

Informationen über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.12.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. "Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir sehen nach wie vor die grundsätzliche Bereitschaft und ein großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement in Deutschland. Leider werden ihre Fähigkeiten aber noch immer stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass die Mitarbeit und das Engagement in Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendverbänden oder Kinder- und Jugendforen von Erwachsenen nicht ausreichend ernst genommen werden. Hier brauchen wir ein Umdenken hin zu mehr Akzeptanz und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen. Kinder brauchen aber auch Zeit für gesellschaftliches Engagement. Die fehlt an vielen Stellen. So ist die Engagementquote bei Schülerinnen und Schülern im Ganztag niedriger als bei denen im Halbtag, und auch bei G8-Schülerinnen und Schülern ist diese Quote unterproportional. Hier müssen freiwilliges Engagement und Schule besser als bisher verzahnt werden", so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder die Goldene Göre. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.12.2017

Krankenkassen sollten Kosten für PReP übernehmen

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 01. Dezember erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages erinnert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) an die vielen Millionen Menschen, die den Kampf gegen die Immunschwächekrankheit verloren haben. In Deutschland können heute die meisten Menschen mit einer HIV-Infektion, dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung, inzwischen ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können.

Selbstbewusst, offen und diskriminierungsfrei leben zu können ist auch eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Therapie. Statt Sexualität zu tabuisieren muss zielgruppengerecht über Übertragungswege und Safer Sex aufgeklärt werden.

Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Der LSVD fordert den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Zur Prävention gehört auch eine sensible und altersgerechte Sexualaufklärung an Schulen, die als Teil des schulischen Bildungsauftrags die elterliche Sexualerziehung ergänzt. Ziel der Sexualaufklärung sollte die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Für den LSVD ist es unverzichtbar, grundlegendes Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in die Sexualerziehung einzubinden, so wie es aktuell in den Lehrplänen einiger Bundesländer auch ausdrücklich vorgegeben ist.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.12.2017

Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist Frontalangriff auf Emanzipationserfolge

Anlässlich des Bundesparteitags der AfD am kommenden Wochenende in Hannover erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die AfD ist eine Partei, die unberechenbar, radikal und homo- und transphob auftritt. Da dürfen wir uns auch nicht von einer lesbischen Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion täuschen lassen.

Die Abgeordneten dieser Partei wollen eine autoritäre, antiliberale und völkisch-homogene Gesellschaft zur Leitkultur erheben. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wird gemeinsam mit vielen anderen weiter eintreten für eine vielfältige Gesellschaft, in der die Individualität jedes Menschen geachtet und respektiert wird. Davon haben wir alle was. Daher unterstützt der LSVD die Demonstration des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus.“

Demonstration am 02.12. in Hannover

Hintergrund

LSVD-Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative.“

LSVD-Projekt "Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegentreten."

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.11.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mangelnde Rechtssicherheit für ausbildungsbereite Betriebe und junge Geflüchtete, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben. Die 2016 geschaffene Duldungsregelung sei unzureichend und werde in der Praxis zu restriktiv gehandhabt. Nach wie vor komme es häufig zu Ablehnungen und sogar Abschiebungen während bereits begonnener Ausbildungen. Der Paritätische fordert von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heute und morgen in Potsdam tagt, umfassende Korrekturen der gesetzlichen Regelung sowie der Erteilungspraxis.

"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet den jungen Menschen, die sich selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und die hier bleiben wollen, durch restriktives Vorgehen der Behörden Perspektiven verbaut und immer wieder neue Steine in den Weg gelegt werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Engagierte junge Menschen werden zum Nichtstun verdammt, auf die Wartebank oder schlimmstenfalls sogar in ihre Herkunftsländer abgeschoben, wo nach wie vor Bürgerkrieg herrscht, während Betriebe händeringend nach Nachwuchsfachkräften suchen. Wir schaffen uns hausgemachte Integrationsprobleme“, so Schneider.

Der Paritätische fordert Rechtssicherheit und Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete. In einem offenen Brief an die Vorsitzende der ASMK fasst der Verband Problemanzeigen aus der Praxis und Korrekturvorschläge zusammen. Unter anderem brauche es einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag an die Ausländerbehörden, die Potenziale junger geflüchteter Menschen zu nutzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung folgerichtig die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorzunehmen. Die Ausbildungsduldung müsse zudem bereits bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags und nicht erst zum Ausbildungsbeginn erfolgen. „Wer es mit der Integration junger Geflüchteter ernst meint, muss sich den rechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Ausbildung dieser Zielgruppe annehmen und zeitnah Lösungen entwickeln. Ein weiteres Abwarten wäre aus jugend-, integrations- arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht fatal“, so Schneider.

Unabhängig von dem Korrekturbedarf der Duldungsregelung verurteilt der Paritätische die für heute geplanten Abschiebungen nach Afghanistan aufs Schärfste.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: GRIPS Theater

Ort: Berlin

Eintritt: kostenlos – um Anmeldung wird gebeten

Recherchiert – Expert*innen der Wirklichkeit im Gespräch über Kinderarmut und Chancengleichheit

Jedes vierte Kind in Deutschland ist laut aktuellen Studien von Armut betroffen. Doch was bedeutet „Armut“ in Deutschland? Welche sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Folgen hat es für Kinder, wenn das Geld der Eltern knapp ist? Wie wirkt sich das auf die Chancengleichheit aus? Was können Schule, Zivilgesellschaft und Politik tun, um dieser gesellschaftlichen Herausforderung sensibel und zielorientiert entgegenzutreten? Das GRIPS Theater lädt Sie ein, diese und ähnliche Fragen gemeinsam mit den geladenen Gästen und dem Inszenierungsteam von „Anton macht´s klar“ im Vorfeld der Premiere zu diskutieren.

Zur Auseinandersetzung mit einer alltagstauglichen „Philosophie des Geldes“ empfiehlt das GRIPS Theater außerdem den Besuch folgender Vorstellung:
Anton macht´s klar – Für Menschen ab 8 Jahren | Premiere 18. Januar 2018
Anton hat eine blühende Fantasie, manchmal eine ganz schön große Klappe und oft gute Ideen. Nur Heelys hat er keine – und das wurmt ihn. Denn alle in der Klasse haben diese schnellen Superrollschuhe! Von seinen Eltern aber bekommt er das Geld dafür nicht, schließlich ist gerade erst die Waschmaschine kaputt gegangen und sie sind pleite. Was tun? Ideen hat Anton genug. Doch ganz so einfach ist das mit dem Geld beschaffen nicht. Anton begreift, wie stark Geld das Leben beeinflusst, besonders wenn es fehlt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 20. Januar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit der Stadt Dortmund, Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente

Ort: Dortmund

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI* aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Auf dem regionalen Vernetzungstreffen in Dortmund wollen wir menschenfeindliche Parolen analysieren, effektive Gegenstrategien diskutieren und neue Kooperationen und Bündnisse schmieden. Darüber hinaus wollen wir konkrete Anforderungen an Politik und Gesellschaft zur Umsetzung von Maßnahmen formulieren und ein Forum zum fachlich-qualifizierten Austausch und zur Vernetzung bieten.

Wann: Samstag, 20. Januar 2018, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr

Wo: Rathaus Dortmund, Friedensplatz 1 in 44135 Dortmund

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Die Stärkung von LSBTI*, ihren Verbündeten und Fachkräften steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homo- und Transphobie, Rassismus, Antisemitismus, sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.

Vorankündigung als pdf / Facebook-Veranstaltung

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind: Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778

Termin: 27. Februar 2018

Veranstalter: SHIA e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin / Konsultationsangebot zum Themenfeld Regenbogenfamilien in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 20. Februar 2018

Wie Familienvielfalt gelebt und welche Unterstützung benötigt wird: Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedener Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum sollen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und die Gesellschaft identifiziert werden.

Eine Anmeldung per Telefon (030 / 42 80 09 01), Mail (margaretha.mueller@shia-berlin.de) oder Fax (030 / 4 25 11 86) ist erforderlich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar 2018.

Den Flyer zur Fachtagung finden Sie hier.

Der Deutsche Verein gestaltet mit den Fürsorgetagen Foren des fachlichen und fachpolitischen Diskurses. Fürsorgetage zeigen bedeutsame gesellschaftliche Entwicklungen auf und sind Seismographen sozialer Veränderungen und gesellschaftlicher Tiefenströmungen. Sie reflektieren soziale Veränderungen in ihrer Bedeutung für das gewachsene System sozialer Sicherung und sozialer Leistungen ebenso wie die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Soziale Arbeit und das soziale Leben insgesamt.

Mit dem Motto des 81. Deutschen Fürsorgetages „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ knüpft der Deutsche Verein an die momentan stürmischen Zeiten globaler Krisen und ihrer Folgen, aber auch an die gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland an. Die Vielgestaltigkeit einer offenen, in schneller Veränderung begriffenen und weniger verbindlich erscheinenden Gesellschaft braucht und fordert den sozialen Zusammenhalt und fordert ihn gleichzeitig heraus. Dieses Spannungsfeld zwischen sozialen Fliehkräften und sozialem Zusammenhalt in einer Gesellschaft mit vielen Gesichtern ist zu beleuchten.

Wie soll und muss es mit der Integration und Inklusion weitergehen? Wie müssen wir unsere sozialen Sicherungssysteme ausgestalten? Wie begegnen wir Familien in ihrer Vielfalt? Aber auch: Wie gelingt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe? Wie wirkt das neue Bundesteilhabegesetz? Wie schaffen wir es, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen? Was bringt die Digitalisierung für Änderungen mit sich? Dieses und vieles mehr steht im Fokus des kommenden Fürsorgetages.

Erwartet werden rund 2.000 Akteure aus Sozialpolitik, Sozialrecht und der Sozialen Arbeit, die drei Tage lang – über die Tagesaktualität hinaus – aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen sozialer Veränderungen reflektieren und diskutieren. Mit dem Ziel, wichtige Impulse zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zu setzen. Denn vor allem die im sozialen Bereich Tätigen übernehmen viel Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der gelebten Vielfalt.

Den Raum dafür bieten die auf dem Programm des Fürsorgetages stehenden drei Symposien und die über 40 Fachforen.

Informationen und Anmeldung zum 81. Deutschen Fürsorgetag unter www.deutscher-fuersorgetag.de

AKTUELLES

Ob Tandem, Mentoring oder Patenschaft genannt: Eins-zu-Eins-Beziehungen zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten boomen. Die Filmemacherin Julia Oelkers hat im Rahmen des Projektes „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge“ bei Tandempaaren nachgefragt: Was macht diese Art des freiwilligen Engagements so besonders?

Der Film steht auf der folgenden Website zur Verfügung:
https://fluechtlingshelfer.info/tandem/

Die Seite fluechtlingshelfer.info entstand im Rahmen des Programms „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen“. Im Rahmen dieses Programms werden ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer qualifiziert und Projekte für Asylsuchende und Flüchtlinge gefördert. Die Anschubfinanzierung für das Programm wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, zur Verfügung gestellt. Koordiniert werden die Projekte von den folgenden Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege:

  • AWO Bundesverband
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
  • Der Paritätische – Gesamtverband

Im Auftrag dieser Verbände hat der Informationsverbund Asyl und Migration den Aufbau und die Pflege der Webseite "fluechtlingshelfer.info" übernommen. Auf der Seite finden Sie insbesondere Informationen für Koordinatorinnen und Koordinatoren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, darüber hinaus aber auch Materialien für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Weitere Informationen zum Informationsverbund Asyl und Migration finden Sie unter www.asyl.net.

Das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ vernetzt, unterstützt und berät deutschlandweit geflüchtete LSBTI und Anlaufstellen für geflüchtete LSBTI. Wer flieht, hat dafür gute Gründe. Dies gilt besonders für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), die in ihren Herkunftsländern Verfolgung und Gewalt seitens des Staates, der Familie oder der Gesellschaft erfahren mussten. In über 90 Staaten der Erde droht LSBTI Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI die Flucht noch nicht vorbei. Zu der existentiellen Unsicherheit, die mit den oft langwierigen und schwierigen Asylverfahren verbunden ist, kommen Erfahrungen von Rassismus, aber auch von LSBTI-Feindlichkeit hinzu. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI haben sich aus der queeren Szene, aber auch seitens anderer gesellschaftlicher Akteur*innen, in ganz Deutschland eine ganze Reihe von Initiativen gegründet, die psycho-soziale Beratung leisten, Raum zur Begegnung bieten und geflüchtete LSBTI während des Asylverfahrens begleiten. Hierbei werden auch immer mehr geflüchtete LSBTI Teil dieser Initiativen oder bilden erste eigene Strukturen der Geflüchtetenselbsthilfe.

Ziel des neuen LSVD-Projektes „Queer Refugees Deutschland“ ist es, die deutschlandweit bestehenden Strukturen zu vernetzen und bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ganz konkret heißt dies, dass die Internetseite www.queer-refugees.de relauncht werden soll, so dass auf ihr per Online-Mapping Geflüchteten und Hilfeleistenden alle Informationen und Anlaufstellen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Weiter besteht für Flüchtlingsunterkünfte und Beratungsstellen die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes in Bezug auf ihre Arbeit mit geflüchteten LSBTI geschult oder beraten zu werden. In Zusammenarbeit mit den LSVD-Strukturen auf Landesebene wollen wir geflüchtete LSBTI bei der Selbstorganisation und beim Aufbau eigener Netzwerke unterstützen. Schließlich beinhaltet das Projekt auch eine eigene Rechts- und Sozialberatung für geflüchtete LSBTI. Das Projekt versteht sich auch als Lotsenstelle, über die Hilfesuchende Unterstützung erhalten und schnell und unbürokratisch an die nächstgelegene Anlaufstelle verwiesen werden können.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ sind

Das Projekt wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.12.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 20/2017

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bundesfamilienministerin Dr. Barley ruft zur Aktion „Wir brechen das Schweigen“ auf

Jahr für Jahr erinnert der weltweite Aktionstag am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Ein Tabuthema nach wie vor auch in Deutschland: Jede dritte Frau ist betroffen. Viele schweigen aus Angst und Scham, aber auch das Umfeld schaut oftmals weg.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ die Öffentlichkeit dazu auf, sich an der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ zu beteiligen. Unter dem Motto "WEG AUS DER GEWALT" zeigen sich viele Menschen solidarisch mit Betroffenen und bestärken sie darin, einen ersten Schritt zu wagen – weg aus der Gewalt, in ein neues Leben.

„Betroffene sollen wissen, dass sie auf dem Weg aus der Gewalt nicht allein sind und dass es Unterstützungsangebote wie das bundesweite Hilfetelefon gibt“, erklärt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein mitzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam das Schweigen brechen und die Hilfetelefonnummer 08000 116 016 weiter bekannt machen.“

Der Hashtag für die Aktion in den Sozialen Netzwerken lautet #schweigenbrechen. Doch auch Personen, die keine sozialen Medien nutzen, können teilnehmen. Auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de sind sämtliche Aktionsideen und Materialien zu finden.

Viele Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Prominente haben sich bereits an der Aktion beteiligt. „Ich bedanke mich bei allen, die an der Mitmachaktion teilnehmen. Die Beraterinnen des Hilfetelefons können nur dann helfen, wenn unser Unterstützungsangebot auch bekannt ist. Bislang wendet sich nur jede fünfte Betroffene an eine Beratungseinrichtung“, sagt Helga Roesgen, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, auch zuständig für das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen".

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Von März 2013 bis Dezember 2016 verzeichnet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund 105.000 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail. Über 61.500 von Gewalt betroffene Personen haben das niedrigschwellige Angebot genutzt und sich individuell beraten lassen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de

Weitere Informationen zur Mitmachaktion finden Sie unter: www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht das Bundeskriminalamt heute die zweite jährliche „Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2016 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Die Auswertung zeigt: Es sind zu über 80% Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Mehr als 51% von ihnen lebten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen.

Dazu Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: „Wir müssen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität einräumen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass Gewalt gegen Frauen im eigenen Zuhause und in der Partnerschaft ein drängendes Problem ist. Die bei der Polizei registrierten Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen zu physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord und Totschlag. Jede Tat von häuslicher Gewalt, ob gegen Frauen, Männer oder die häufig mitbetroffenen Kinder gerichtet, ist eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden. Gleichzeitig müssen wir vorhandene Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter stärken.“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2016 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 133.080 Personen Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Gegenüber 2015 ist die Anzahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte damit um 4,4% angestiegen, eine Entwicklung, die seit 2012 festzustellen ist.

Insgesamt waren 108.956 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 35% gemessen an allen unter den relevanten Straftatengruppen erfassten weiblichen Opfern.

In 2016 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte)

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.700
  • von Bedrohung: über 16.700
  • von gefährlicher Körperverletzung: rund 11.900
  • von Stalking: über 7.600
  • von Mord und Totschlag: 357

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 99% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81% der Opfer Frauen.

In den einzelnen Straftatbereichen entfiel der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt an der Gesamtopferzahl im Jahr 2016 auf Nachstellung (Stalking) (Anteil von Partnerschaftsgewalt bei den weiblichen Opfern 48%, bei den männlichen 23%), gefolgt von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,1%, bei den männlichen 6,1%) sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Anteil bei den weiblichen Opfern 18,2%, bei den männlichen 3,5%). Der Anteil von Partnerschaftsgewalt bei Mord und Totschlag lag bei den weiblichen Opfern hoch (Anteil an den weiblichen Opfern 35,8%, bei den männlichen 4,2%).

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley erklärt: „Die Zahlen sind erschreckend – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer. Die ansteigenden Zahlen der bekannt gewordenen Delikte sind aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen. Eine solche Entwicklung wird auch durch den veränderten gesellschaftlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen und Diskriminierung, wie etwa aktuell durch die metoo-Debatte, befördert. Einen wichtigen Beitrag hat hier auch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Strafrecht geleistet. Ich wünsche mir, dass die Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin steigt, ebenso wie der Mut, das Tabu der Auseinandersetzung mit dem Thema und das Schweigen darüber zu brechen, damit möglichst viele einen Weg aus der Gewalt finden!“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in insgesamt 18 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und unter www.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2017

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Deutsche Frauenrat die zukünftige Bundesregierung auf, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen.

Dazu sagt die Vorsitzende Mona Küppers: „Gut, dass die Istanbul-Konvention nun endlich auch in Deutschland zu geltendem Recht wird. Sie muss jedoch vollständig umgesetzt werden, um Betroffene von Gewalt wirksam zu schützen. Dafür brauchen wir einen Nationalen Aktionsplan. Außerdem muss der Vorbehalt der Bundesregierung zum Artikel 59, durch den zahlreichen Frauen der Zugang zu Schutz verweigert wird, schleunigst zurückgenommen werden.“

Mit seinem Vorbehalt zu Artikel 59 entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Durch die dreijährige Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels können gewaltbetroffene Frauen erneut massiver bis lebensbedrohender Gewalt ausgesetzt werden.

Das Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention tritt zum 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2017

djb zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

"Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein massives gesellschaftliches Problem", stellt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fest. "Der Staat darf nicht nachlassen, diese in allen Formen zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Umsetzung aller Verpflichtungen aus der inzwischen ratifizierten Istanbul-Konvention."

In Deutschland ist weiterhin jeden Tag eine Frau von einem versuchten Tötungsdelikt durch den eigenen Ehemann, Partner oder Ex-Partner betroffen. Jede Woche sterben dabei drei Frauen. 35 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren, weit überwiegend ebenfalls durch den eigenen Partner. Nur 5 bis 10 Prozent aller strafrechtlich relevanten sexuellen Übergriffe werden angezeigt. Rund 18.000 Frauen mit fast ebenso vielen Kindern werden jährlich in Frauenhäusern
aufgenommen. Zugleich müssen die Frauenhäuser jährlich aus Platzmangel rund 18.000 Abweisungen aussprechen. Unterstützungseinrichtungen sind nicht barrierefrei erreichbar, unterfinanziert und personell unterbesetzt. Dieser Befund widerspricht geltendem Recht, insbesondere Deutschlands Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – wurde 2011 erarbeitet. Sie enthält diverse Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, aber auch zur Prävention sowie zur umfassenden Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen. Deutschland ratifizierte die Konvention erst 2017, nachdem zuvor das Sexualstrafrecht entsprechend angepasst worden war. Innerstaatlich werden die
Regelungen daher ab Februar 2018 wirksam.

Der djb fordert, dass Deutschland Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft und unverzüglich seine Verpflichtungen aus der Konvention umsetzt. Dazu gehört unter anderem ein flächendeckendes, zugängliches und finanziell ausreichend ausgestattetes Unterstützungssystem für Betroffene von Gewalt inklusive Sprachmittlung, Kinderbetreuung, Beratung und sicherer Unterkunft. Ferner sind verpflichtende Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz vorzusehen. Jede Betroffene
von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt soll einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Die Misshandlung oder gar Tötung der Partnerin ist mit der Härte des Rechtsstaats zu verfolgen, und es sind effektive Präventionskonzepte gegen diese Gewaltformen zu entwickeln.

"Der Staat muss häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Tötungsdelikte durch (Ex-)Partner endlich als ernsthafte Sicherheitsprobleme begreifen", so Wersig. "Ein Leben frei von Gewalt ist die Basis für alle anderen Menschenrechte."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sehen die Arbeitgeber und die künftige Bundesregierung in der Pflicht, die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley sagte auf einer DGB-Fachtagung am Donnerstag in Berlin: „Noch immer verdienen Frauen fast ein Viertel weniger als Männer. Das können wir nicht hinnehmen. Die faire Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Viele junge Frauen wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, sie verdienen jedoch schlicht zu wenig, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. Er reicht jedoch bei weitem noch nicht aus.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte: „Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit, haben geringere Aufstiegschancen und werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. In vielen Unternehmen herrschen familienunfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Wir müssen alles daran setzen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hürden für Frauen einzureißen. Frauen müssen künftig die gleichen Chancen haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit.“

Die Fachtagung steht unter dem Motto „Den Wandel gestalten – Wir machen uns stark für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen!“. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack diskutieren mit 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gewerkschaften, Betrieben und Verwaltungen darüber, was nötig ist, damit Frauen – privat und im Beruf – ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das gemeinsame Projekt von DGB und BMFSFJ "Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!" organisiert die Fachtagung.

Das Projekt hat eine neue Beratungsplattform gestartet: Unter www.dein-sprungbrett.info bietet es jungen Fragen in Webinaren qualifizierte Beratung – ob für den Sprung auf der Karriereleiter oder für den Balanceakt zwischen Arbeit und Privatleben –, eine Plattform mit nützlichen Infos und nicht zuletzt eine Community mit Gleichgesinnten.

Weitere Informationen zum Projekt und zur Fachtagung unter: www.was-verdient-die-frau.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Anlässlich des morgigen (Samstag) Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch fordert Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley:

„Sexualisierte Gewalt an Jungen und Mädchen kann Leben zerstören. Sie verursacht extremes Leid und häufig lebenslange Belastungen für die Betroffenen. Deshalb müssen wir alles daran setzen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung offline wie online weiter konsequent zu verbessern. Betroffene brauchen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch konkrete Hilfen und Unterstützung.“

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet auf Initiative des Europarats bereits zum dritten Mal statt und richtet in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Umfeld. Mit der Einsetzung dieses Tages will der Europarat auch die Umsetzung der Lanzarote-Konvention unterstützen, die seine Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Formen sexualisierter Gewalt an Kindern zu verurteilen und dagegen anzukämpfen. Deutschland hat das Übereinkommen am 18. November 2015 ratifiziert.

Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Betroffener in Deutschland ist das Netz spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, das sich in den letzten vierzig Jahren entwickelt hat. Es bietet Betroffenen unbürokratische und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung. Darüber hinaus beraten spezialisierte Fachberatungsstellen Angehörige, Fachkräfte und Institutionen wie Kitas oder Schulen zum Thema sexualisierte Gewalt und sind damit auch wichtige Kompetenzzentren in der Prävention.

Mit dem Ziel, die Versorgung von Betroffenen zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ (BKSF) als bundesweite Vernetzungsstelle und politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatung. Am 16. und 17. November hat die BKSF zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen. Hier wurden neue Strategien und Ideen für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen diskutiert. An beiden Tagen fanden sich etwa 150 Fachleute zusammen, um gemeinsam Zukunftsmodelle zu entwickeln. Unter dem Motto „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen“ standen rechtliche und finanzielle Aspekte, aber auch transkulturelle Perspektiven im Mittelpunkt. Hier wurde etwa diskutiert, was die Fachpraxis tun kann, um bislang unterversorgte Gruppen besser zu erreichen. (www.bundeskoordinierung.de)

Einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung bietet auch das vom Bundesjugendministerium geförderte Kinder- und Jugendtelefon sowie das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Hier erhalten betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen kostenlos und anonym per E-Mail oder Telefon Rat, Hilfe und Unterstützung (www.nummergegenkummer.de).

Speziell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum weisen die vom Bundesjugendministerium geförderten Beschwerdestellen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und des eco – Verband Internetwirtschaft sowie jugendschutz.net auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und ein Bewusstsein für mögliche Risiken hin. Zur Aufklärung engagieren sich die Organisationen im Rahmen des Aktionstages mit verschiedenen Informationsaktivitäten in sozialen Netzwerken und geben fachliche Hinweise zum Thema (www.internet-beschwerdestellen.de).

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk sensibilisiert in einer aktuellen, vom Bundesjugendministerium finanziell unterstützen Kampagne für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien (www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz).

Das Bundesjugendministerium engagiert sich beim Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter in der Behindertenhilfe. Das Bundesmodellprojekt „BeSt – Beraten und Stärken“ zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen wird bis 20120 verlängert. Es wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) und bundesweit zehn spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2017

Weitere 3,65 Mio. Euro für Betroffene sexueller Gewalt im familiären Bereich

Das Bundesland Hessen hat als drittes Bundesland eine Beitrittsvereinbarung zur Beteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) unterzeichnet. Damit stehen 3,65 Mio. Euro mehr zur Finanzierung von Hilfeleistungen für Betroffene zur Verfügung, die ihre Anträge bis zur ursprünglichen Antragsfrist 30. April 2016 an den FSM gerichtet haben. Diese Frist hat der Bund aufgrund des fortwährend hohen Bedarfs an Hilfeleistungen ausgesetzt und stellt zunächst die Finanzierung für weiterhin eingehende Anträge alleine sicher.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Übernahme von Hilfen für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb ihres eigentlichen Schutzumfeldes – der Familie – erleiden mussten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es freut mich daher sehr, dass sich auch nach mehrjährigem Bestehen des für Betroffene so wichtigen Fonds mit Hessen ein weiteres Bundesland dem FSM anschließt. Die Zahl der täglich in der Geschäftsstelle eingehenden Anträge zeigt uns auf erschreckende Weise, wie hoch der Bedarf ist. Wir können nicht verantworten, dass die dringend benötigten Hilfen abbrechen.“

Der FSM wurde im Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RTKM) durch den Bund zunächst mit einem Volumen von 50 Mio. Euro errichtet. Ende 2013 beteiligte sich als erstes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit einer Summe von 1,03 Mio. Euro, im Juli 2014 folgte der Freistaat Bayern und zahlte 7,61 Mio. Euro in den Fonds ein. Durch die Beteiligung Hessens erhöht sich das Gesamtvolumen des FSM auf rd. 62,3 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich finanziert, die dazu beitragen sollen, das Erlittene zu verarbeiten. Bei der Geschäftsstelle des FSM können Sachleistungen wie Therapien (Psychotherapien, Komplementär-und Fachtherapien), Weiterbildungsmaßnahmen und individuelle Hilfeleistungen zur Aufarbeitung des widerfahrenen Leids beantragt werden. Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller/in sind, dass diese nicht oder nicht mehr durch die gesetzlichen Leistungsträger finanziert werden und zudem geeignet sind, zur Auf- und Verarbeitung des Erlebten beizutragen. Neben der antragsbearbeitenden Geschäftsstelle befasst sich die unabhängige Clearingstelle, bestehend aus mittlerweile neun Gremien mit je vier Mitgliedern, intensiv mit den Einzelfällen. Die Fachleute aus dem medizinischen, psychotherapeutischen und juristischen Bereich sowie Vertreter/innen aus dem Kreis der Betroffenen begutachten mit hohem Einfühlungsvermögen und Sachverstand die Anträge und sprechen Empfehlungen zur Entscheidung aus.

Die Organisationsstrukturen, die für den FSM im familiären Bereich seinerzeit geschaffen wurden, nutzen auch institutionelle Vereinbarungspartner zur Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen. Viele Institutionen und Länder haben sich seit 2013 dem System angeschlossen und übernehmen Arbeitgeber-verantwortung. Auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle treffen die Institutionen die Entscheidung zu Anträgen und finanzieren Hilfeleistungen eigenständig und unabhängig vom für den familiären Bereich bestehenden Fonds.

Auch im institutionellen Bereich sind weitere Vereinbarungspartner hinzugekommen. So haben sich im August dieses Jahres der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e.V. und der Internationale Bund (IB): Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. entschieden, künftig im Rahmen ihrer Arbeitgeberverantwortung Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu finanzieren.

Insgesamt wurden seit Mai 2013 bisher rund 9.500 Anträge an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch gerichtet; 95% dieser Anträge betreffen den familiären Bereich.

Umfassende Informationen zur Antragstellung, Details zum familiären und institutionellen Bereich sowie zu Beteiligungen sind auf der Webseite des FSM zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (BT-Drs. 19/101) ein Weihnachtsgeld für Kinder und Jugendliche in Höhe des halben Kindergelds. Dazu erklärt die Initiatorin des Antrags, Katja Kipping, MdB:

„Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen. Für Eltern ist dabei wichtig, ihren Kindern ein schönes Fest zu ermöglichen. Für Kinder wiederum gehört es dazu, ihre Eltern sorgenfrei zu erleben. Um gleiche Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder zu gewährleisten und um Kinderarmut zu vermeiden, empfehlen Verbände eigenständige Leistungen an Kinder. Dementsprechend halten wir eine weihnachtliche Unterstützung in Höhe des halben Kindergelds zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld für wichtig. Diese darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Auch Kinder von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerber haben selbstverständlich einen Anspruch auf diese Leistung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

„Wer Frauen wirtschaftlich unabhängiger machen will, sollte keine Reden schwingen, sondern im Kampf gegen Lohnlücken, Teilzeitfallen und Befristungen loslegen“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl (DIE LINKE) die heute in Berlin stattfindende DGB-Fachtagung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen.

Ferschl weiter: „Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, schlechter bezahlt werden, kaum Aufstiegsperspektiven haben und häufiger in Erwerbs- und Altersarmut landen. Nun gilt es, die Probleme endlich anzugehen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, denn Arbeitgeberverbände haben offensichtlich immer noch ein großes Interesse daran, Frauen als billige und flexible Arbeitskräfte auszunutzen. Wenn wir arbeitende Frauen wirklich ernst nehmen wollen, müssen wir ihre Anliegen gesetzlich unterstützen. Die vergangenen Streiks im Einzelhandel oder im Sozial- und Erziehungsbereich haben aber auch gezeigt, dass sich immer mehr Frauen in einer Gewerkschaft organisieren, um entschlossen für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit.

DIE LINKE fordert ein gleichstellungspolitisches Gesamtpaket für gute Arbeit besonders für Frauen. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit muss eingeführt, die sachgrundlose Befristung endlich abgeschafft werden. Das Schließen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen muss ebenso Realität werden wie ein flächendeckender armutsfester Mindestlohn von zwölf Euro und die Gleichstellung von Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.11.2017

„Die Rechte von Kindern müssen endlich im Grundgesetz verankert werden“, kommentiert Norbert Müller, Kinder- und Jugendpolitiker der LINKEN im Bundestag, zum Jahrestag der Verabschiedung der UN- Kinderrechtskonvention. Müller weiter:

„Die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich kinderspezifische Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung ableiten, finden im Grundgesetz bisher keine Erwähnung. So wundert es kaum, dass die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen im Gesetzgebungsprozess viel zu oft vernachlässigt werden. Zwar gibt es seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention immer wieder kleinere Verbesserungen, eine umfassende Strategie zum Schutz der Rechte von Kindern fehlt aber. Augenfälliges Beispiel ist das Thema Kinderarmut. Keine Bundesregierung der letzten Jahre hat etwas unternommen, um an der Situation der etwa 2,5 Millionen Kinder, die in Armut leben etwas zu ändern. Ich freue mich daher sehr über den erneuten Vorstoß der Brandenburger Landesregierung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Kleine Anfrage (19/54) zum Arbeitszeitvolumen in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen seit 2000 pro Jahr entwickelt hat. Diese Daten soll die Regierung differenziert nach verschiedenen Beschäftigungsformen (Teilzeit, Vollzeit, Minijob etc.) liefern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Zum Thema Überstunden in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/70) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viel bezahlte und unbezahlte Überstunden seit 2017 geleistet wurden und wie sich diese auf verschiedene Arbeitsverhältnisse verteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (19/29) die vollständige Gleichstellung aller Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente. Bisher werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit zwei Entgeltpunkten bei der Rente berücksichtigt. Für nach 1992 geborene Kinder gibt es drei Entgeltpunkte. Die Linke fordert nun drei Entgeltpunkte für alle Erziehungszeiten. Außerdem verlangt sie, dass die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 561 vom 15.11.2017

Vor den Sozialgerichten wird immer wieder darum gestritten, ob im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Wohnung nicht nur in „angemessener“, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Das Sozialgesetzbuch beschränkt die Erstattung auf „angemessene“ Aufwendungen. Die 2.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass diese Begrenzung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie bewohnt alleine eine 77 qm große Wohnung, für die das Jobcenter die Miet- und Heizkosten zunächst vollständig und seit 2008 nur teilweise übernahm. Ihre Klage auf vollständige Kostenübernahme wies das Sozialgericht ab; Berufung und Revision blieben erfolglos. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde trägt sie vor, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein. Daneben hat das Sozialgericht Mainz dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt, weil es die Regelung in §22 Abs.1 Satz1Sozialgesetzbuch (SGB)II zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hält.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen einer Verfassungswidrigkeit des §22 Abs.1 Satz1SGBII greifen nicht durch. Die Regelung genügt der Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

a) Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistet das gesamte menschenwürdige Existenzminimum, zu dessen Sicherung auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind. Das Grundgesetz gibt keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss aber durch ein Gesetz gesichert sein, das einen konkreten Leistungsanspruch enthält.

b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat. Zwar betrifft diese Bedarfsposition die grundlegende Lebenssituation eines Menschen. Doch ergibt sich daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären.

c) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als „angemessen“ zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.

2. Mit separatem Beschluss hat die Kammer festgestellt, dass die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz unzulässig sind. Es fehlte eine hinreichende Darlegung durch das vorlegende Gericht, dass und wie die Anspruchsgrundlage ausgelegt werden kann, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 14.11.2017

Frauen sind nach wie vor bei den Führungskräften deutscher Betriebe unterrepräsentiert. Im Jahr 2016 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Während sich der Anteil auf der ersten Führungsebene seit 2004 mit einem Plus von zwei Prozentpunkten nur wenig verändert hat, stieg er auf der zweiten Führungsebene um sieben Prozentpunkte. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten und zweiten Ebene liegt er bei 30 bzw. 47 Prozent, im Westen bei 25 bzw. 39 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene ist er damit in Ostdeutschland nur einen Prozentpunkt unterhalb des Beschäftigtenanteils von Frauen. Dieser beträgt in Ostdeutschland 48 Prozent, in Westdeutschland 43 Prozent, in Deutschland insgesamt 44 Prozent.

Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten sind 13 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 24 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 28 Prozent.

Chefinnen sind am häufigsten in Dienstleistungsbereichen wie Gesundheit, Erziehung und Unterricht zu finden. Aber auch hier bleibt ihr Anteil hinter dem Beschäftigtenanteil von Frauen in der Branche zurück: Auf der ersten Führungsebene beträgt der Frauenanteil 46 Prozent, auf der zweiten Führungsebene 71 Prozent und bei den Beschäftigten insgesamt 75 Prozent.

Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 34 bzw. 44 Prozent um acht bzw. vier Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil von 61 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Der Aufstieg in Führungspositionen hängt auch von betrieblichen Rahmenbedingungen ab. „Betriebe engagieren sich zwar zunehmend im Bereich personalpolitischer Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Die gezielte Förderung von Frauen, insbesondere zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben, ist aber nach wie vor selten zu finden“, so die IAB-Studie. Fünf Prozent der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten verfügen beispielsweise über Mentoringprogramme, Frauenförderpläne oder Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils.

Die IAB-Studie ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.11.2017

Für 53300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20% mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50%.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7000 im Jahr 2014 über 14400 im Jahr 2015 auf 21600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57%) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.11.2017

Am 18. November 2017 findet zum dritten Mal der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt, in diesem Jahr mit dem Fokus „Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“. Anlässlich des Tages fordert der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, die künftige Bundesregierung und die Internet-Unternehmen auf, jetzt konsequent gegen sexuelle Übergriffe in der digitalen Welt einzuschreiten.

Rörig: „Der Kinder- und Jugendschutz muss dringend an die digitale Welt angepasst werden. 95 Prozent der Mädchen und Jungen ab 12 Jahre besitzen ein internetfähiges Smartphone. Sie bewegen sich permanent und selbstverständlich im digitalen Raum. Hierbei erleiden immer mehr Minderjährige sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting oder durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie. Sie sind oftmals zu jung und unerfahren, um heikle oder gar gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Politik und Gesellschaft können nicht einerseits den Kinderrechten Verfassungsrang einräumen wollen, beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum aber so zögerlich bis untätig sein. Der Kampf gegen sexuelle Cyberkriminalität muss jetzt genauso konsequent geführt werden wie gegen jede andere Form von Kriminalität im Netz!“

Die Bundesregierung sollte auch bei den großen Internet-Unternehmen nachdrücklich darauf hinwirken, dass für den digitalen Raum Konzepte und weitere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Gleichzeitig seien aber auch die Unternehmen selbst in der Verantwortung. Rörig: „Kinderschutz muss vor Gewinnmaximierung stehen. Ich erwarte, dass die Internet-Unternehmen eine ihrer wichtigsten Zielgruppen, die minderjährigen „Digital Natives“, ausreichend vor sexueller Gewalt im Netz schützt. Das technische Knowhow und die finanziellen Ressourcen sind vorhanden, diesen Schutz zu gewährleisten. Ich fordere zum Beispiel wirksamere Zugangsbeschränkungen, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und auch barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wirksamere Identifikationsverfahren und kinderschutzgerechte Grundkonfigurationen.“

Rörig: „Ich appelliere an die künftige Bundesregierung, das Ausmaß sexueller Gewalt nicht länger hinzunehmen. Missbrauch ist bekämpfbar, aber nicht mit Minimallösungen. Es muss jetzt konsequent, dauerhaft und systematisch gehandelt werden. Alle sollten wissen, was sexuelle Gewalt ist, wie Täter und Täterinnen in der analogen und digitalen Welt vorgehen und an wen man sich bei sexuellen Übergriffen und Vermutung und Verdacht wenden kann.“

Rörig verweist hierbei auch auf sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode". Darin fordert er unter anderem eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Sie soll Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Kanäle erreichen, Wissen vermitteln, Handlungskompetenz schaffen und Hilfeangebote bekannt machen.

Die Videobotschaft des Unabhängigen Beauftragten zum 3. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch steht hier zur freien Verfügung.

Weitere Informationen und Statements des Betroffenenrates, Fachgremium beim Unabhängigen Beauftragten, ab 18.11.2017 auf Twitter unter: ubskm_de

Informationen zum Europäischen Tag:

Der „Europäische Tag zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ ist eine Initiative des Europarates und findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Lösungen zu finden, wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung geschützt werden können. Ziel ist es, das Problembewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen, der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenwirken, gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. Der 3. Europäische Tag steht unter dem Motto: „Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“

https://www.coe.int/en/web/human-rights-channel/end-online-child-sex-abuse

#EndChildSexAbuseDay

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 16.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesausschuss beschließt 1. Gleichstellungsbericht

Heute beschloss der AWO Bundesausschuss den 1. Gleichstellungsbericht der AWO. „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die genannten Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO nun auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Der Bericht wurde mit Hilfe vonSowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut erarbeitet.

Mit dem Beschluss des Bundesausschusses ist der Weg frei für eine Veröffentlichung des 1. Gleichstellungsberichtes der Arbeiterwohlfahrt, die im März 2018 erfolgen wird. Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Nach eingehender Prüfung möchte sich die AWO zu dem Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA) äußern, im kommenden Jahr Arbeitslosengeld II auch an Supermarktkassen auszahlen zu lassen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Haben Menschen Ansprüche auf Sozialleistungen, ist es die Pflicht des Staates, diese Mittel in einem geschützten Bereich auszuzahlen. Eine Kasse in einem Supermarkt ist dazu in keinster Weise geeignet. Leistungsbeziehenden im SGB II dürfen grundsätzlich nicht stigmatisiert werden.

Die neue Form der Auszahlung von Barmitteln darf nicht dazu führen, dass sich die Betroffenen vor den Augen von Kunden und Kassierern als Erwerbslose outen müssen. Es ist stark zu bezweifeln, dass Auszahlungsberechtigungen so neutral gestaltet werden können, dass niemand in der dicht gedrängten Schlange des Supermarkts bemerkt, dass hier eine Sozialleistung ausgezahlt wird. Selbst wenn das Logo der Behörde auf dem Barcode-Zettel zur Geldabholung nicht vorgesehen ist, bleibt die Befürchtung, dass Betroffene allein durch das Procedere und die Situation in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden könnten.

Sozialleistungsbeziehende haben wie alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher auch, ein Recht auf Diskretion. Für die Auszahlung von Sozialleistungen muss eine besondere Sensibilität gelten, nicht nur in datenschutzrechtlicher Hinsicht, sondern auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus. Deshalb lehnt die AWO die Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit in dieser Form ab.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe ist für viele Schulen unverzichtbar geworden. Deshalb veranstaltet der AWO Bundesverband heute die Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule.“ Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Schulsozialarbeit kann eine wichtige pädagogische Unterstützung bieten und eine Vernetzung der Schule mit dem sozialen Umfeld und den Eltern positiv befördern. Die hohen Anforderungen an die Schule lassen eine ganzheitliche Bildung notwendig werden, die das Individuum mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten ebenso ernst nimmt wie das soziale Lernen in der Gemeinschaft der Schulkinder.“

Schulsozialarbeiter verfügen über eine hohe Kompetenz darin, zwischen den Interessen von Schule und Jugendhilfe zu vermitteln und damit die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen in der Schule zu fördern. In diesem Sinne wurde an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit eingerichtet. Somit können sich auch interessierte sozialpädagogisch ausgebildete Hochschulabsolventen für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit qualifizieren. „Die AWO begrüßt es, dass die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit als ein originäres Professionsfeld der Jugendhilfe jetzt wissenschaftlich unterstützt wird.“

Der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit ist der erste Masterstudiengang im deutschsprachigen Raum, in dem Studierende der Sozialen Arbeit und des Lehramts gemeinsam in drei Semestern Schulsozialarbeit studieren. „Dieses innovative Studiengangangebot ist geeignet und in der Lage, die Kooperation der Erziehungs- und Bildungssysteme Jugendhilfe und Schule förderlich zu beeinflussen und zu bewegen“, zeigt sich Prof. Herbert Bassarak, Gründungsvater und Dozent im Masterstudiengang Schulsozialarbeit überzeugt.

Zurzeit ist Prof. Herbert Bassarak mit 23 Studierenden des ersten und zweiten Ausbildungsstudiengangs auf Praxisexkursion in Berlin. Heute nehmen die Studierenden an der AWO Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule“ teil. Sie hospitieren im Neuköllner Kiez Droryplatz an der Löwenzahn-Schule und der AWO Schulstation Pusteblume. Am Nachmittag diskutieren sie mit Verbandsvertretern und der Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ über die Entwicklungen und Herausforderungen einer zeitgemäßen Schulsozialarbeit.

Zeitgemäße Schulsozialarbeit bedeutet im Verständnis der AWO, wenn es gelingt die Schulsozialarbeit in eine verlässliche Kooperation mit der Schule zu bringen. Zudem erklärt der AWO Bundesvorsitzende: „Bund, Länder und Kommunen sollten ihre gemeinsame Verpflichtung anerkennen und verinnerlichen, dass eine eigenständige Jugendhilfe an Schulen einen systematischen Ausbau und eine professionelle Etablierung von Schulsozialarbeit erfordert. Dafür muss die Bundesregierung einen Rechtsrahmen und einen Finanzierungsweg schaffen, der auch Mindestqualitätsstandards für die Jugendhilfearbeit in der Schule festschreibt“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, ist die Zahl der von den Jugendämtern eingeleiteten Hilfen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen wieder gestiegen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler fordert mehr Aufmerksamkeit für diese Betreuungsform: „Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, brauchen erheblich mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit als dies bisher der Fall ist. Die nun erneut gestiegene Zahl der Hilfeeinleitungen in solche Wohnformen belegen, dass vieleEltern und Alleinerziehende sehr oft mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind.Zum anderen wird deutlich, dass die zu uns geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen eine sichere stationäre Betreuung benötigen.

Die AWO fordert dringend mehr Fachpersonal, um dem staatlichen Auftrag zum Schutz und der Betreuung der Kinder nachkommen zu können. Dies bleibt eine erhebliche Herausforderung für die Verbände und Kommunen gleichermaßen. Zudem fordert die AWO eine kontinuierlich bessere Finanzierung und Qualifizierung der stationären Erziehungshilfen. Über dieses wichtige Thema sollte nicht immer erst dann gesprochen werden, wenn Medien von einer schlagzeilenträchtigen und tragischen Kindeswohlgefährdung oder von Heimskandalen berichten.“

Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass für 53.300 Kinder oder Jugendliche die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2016 eine Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet haben – das sind 20 Prozent mehr als 2015 und sogar 50 Prozent mehr als im Jahr 2014.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.11.2017

Mit großer Sorge betrachtet der AWO Bundesverband die Aktivitäten mehrerer Bundesländer Geflüchtete dauerhaft in Großeinrichtungen unterbringen zu wollen. Auch wenn dies gesetzlich bis zu 24 Monaten erlaubt ist, kritisiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker diese Möglichkeit: „Die betroffenen Geflüchteten werden dadurch dauerhaft ausgegrenzt und sozial isoliert, eine Integration ist so unmöglich. Zudem kann so kaum ein menschenwürdiges Leben geführt werden.“ Darüber hinaus befürchtet die AWO, dass durch Großunterkünfte die Ressentiments in der Bevölkerung vor Ort deutlich ansteigen könnten.

Besonders für Kinder und Minderjährige ist das dauerhafte Wohnen in großen Erstaufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl verbunden. So erhalten Minderjährige oftmals keinen oder nur einen sehr geringen Zugang zu Bildung während der Unterbringung in der Erstaufnahme, da die Mehrzahl der Bundesländer die Schulpflicht an das Verlassen der Aufnahmeeinrichtung bzw. die landesinternen Zuweisung knüpft. „Das Kindeswohl wird außer Acht gelassen“, kritisiert Brigitte Döcker vor allem die Folgen für die jüngsten Geflüchteten und erklärt: „Die AWO fordert die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, von der Dauerunterbringung abzusehen. Schutzsuchende müssen menschenwürdig untergebracht werden. Nur so ist es möglich, vorhandene Berührungsängste abzubauen und Integration voranzubringen. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, die Kommunen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Alle viel stärker zu unterstützen.“

Nach Meinung der AWO haben auch Personen deren Asylverfahren bereits beendet ist, Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Mit einer Dauerunterbringung bspw. in einer Erstaufnahmeeinrichtung können Selbsthilfefähigkeiten, Produktivität und seelische Gesundheit stark beeinträchtigt werden. Geflüchteten wird über eine zu lange Zeit der Zugang zu Bildung, Schule, Arbeit, Nachbarschaft und Gemeinschaft aber auch zur deutschen Sprache versperrt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 14.11.2017

Anlässlich der heutigen gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes „Alterssicherung von Geringverdienenden: Herausforderungen und Optionen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge – Aufgabe für die 19. Legislaturperiode erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt:

"In der letzten Legislaturperiode wurde rentenpolitisch einiges auf den Weg gebracht. Trotzdem besteht die Gefahr von Altersarmut fort, vor allem für Geringverdienende. Hier hat die große Koalition trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag nicht geliefert. Dabei steht schon heute fest, dass vor allem Geringverdienende von Altersarmut betroffen sein werden. Sie leisten niedrige Beiträge und erhalten dafür niedrige Renten. Hinzu kommt, dass das Rentenniveau schrittweise sinken und damit die Lage der Geringverdienenden im Alter weiter verschlechtern wird. Schon heute muss ein Durchschnittsverdiener rund 29 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, um im Alter eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu bekommen. Geringverdienende müssen entsprechen länger Beiträge entrichten. Da ist Altersarmut programmiert.

Die Vorschläge, wie Altersarmut von Geringverdienenden verhindert werden kann, liegen seit langem auf dem Tisch. Es gibt gute Modelle für Ausgleichsleistungen für Geringverdienende in der Rente und in der Grundsicherung. Beide Wege wurden heute sehr eingehend auf einer gemeinsamen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes diskutiert. Jetzt ist der neue Bundestag am Zug. Denn unabhängig von einer neuen Regierungskonstellation darf der neu gewählte Bundestag nicht länger abwarten. Er muss seine ureigenste Aufgabe wahrnehmen und umgehend per Gesetz sicherstellen, dass Geringverdienende nicht in Altersarmut rutschen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wer arm ist, soll zuhause bleiben!?!

Die AWO NRW protestiert gegen den Beschluss der Landesregierung, das 2011 eingeführte Sozialticket wieder abzuschaffen. Damit werde die ohnehin schon stark eingeschränkte Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen noch stärker beschnitten. Die Landesmittel für das Sozialticket, dürfen – nach Auffassung der AWO – nicht gestrichen, sondern müssen – im Gegenteil – aufgestockt werden, damit arme Menschen den öffentlichen Nahverkehr zukünftig kostenfrei nutzen können.

"Ich will nicht unterstellen, dass diese Kürzung gezielt dazu dient, arme Menschen in ihre vier Wände zu verbannen: Aber, dass man es gerne in Kauf nimmt, in der Öffentlichkeit nicht so oft mit Armut konfrontiert zu werden, das kann ich mir durchaus vorstellen", sagt Landesgeschäftsführer Jürgen Otto von der AWO NRW. "Wenn man Armut nicht zu sehen kriegt, gibt’s auch keine Armut! – Problem scheinbar gelöst!"

Die AWO weist darauf hin, dass selbst mit dem Sozialticket die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für arme Menschen kaum bezahlbar ist: Im Arbeitslosengeld II Regelsatz sind pro Monat 27,40 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV vorgesehen. Weitere 6,50 Euro stehen für Fahrrad, Ersatzteile, Radreparaturen und Fernreisen (!) zur Verfügung. Ein VRR-Sozialticket kostet 37,80 Euro! Bei Einzeltickets – ca. 2,80 Euro – lassen sich im VRR wie im VRS aus dem Regelsatz pro Monat gerade einmal fünf Fahrten hin und zurück finanzieren. Das allerdings nur dann, wenn man die Stadtgrenze nicht über­schreitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 23.11.2017

Immer häufiger finden Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, keinen Schutz mehr in einem Frauenhaus. "Es gibt nicht genügend Plätze in Frauenhäusern, um Frauen und Kinder, die vor Gewalt, vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung fliehen, zu schützen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Nicht nur in Ballungsgebieten sei die Suche nach einem freien Platz in einem Frauenhaus geradezu aussichtslos. Auch im ländlichen Raum habe sich die Versorgungssituation drastisch verschlechtert, betont Loheide. "Viele Frauenhäuser müssen Frauen abweisen. Das Hilfesystem ist weder flächendeckend vorhanden noch ist es mit den erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet. Das ist nicht neu, dass zeigte bereits der Bericht der Bundesregierung über die Versorgungslandschaft von 2012", kritisiert Loheide. Die steigende Mieten sowie der Wohnraummangel verschärften das Problem. Hinzu käme, dass viele Frauen zur Bewältigung ihrer unterschiedlichen Problemlagen intensive Unterstützung brauchen.

"Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, müssen jederzeit unbürokratisch Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus erhalten. Das geht nur, wenn Frauenhäuser in ausreichender Zahl vorhanden und überregional zugänglich sind", sagt Loheide. "Der Bund muss endlich die Initiative ergreifen und mit einem klaren Steuerungsauftrag die Länder und Kommunen für tragfähige Lösungen mit ins Boot holen. Hilfe bei Gewalt ist keine freiwillige Leistung. Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte: Der Staat ist zum Schutz der Grund- und Menschenrechte verpflichtet." Die bestehenden Probleme ließen sich durch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt lösen. Erforderlich sei außerdem eine bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage, die eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern gewährleistet.

Hintergrundinformation

Mehr als jede dritte Frau in Deutschland (35 Prozent) hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft oder durch andere Personen erlebt in unterschiedlich schweren Formen und in unterschiedlicher Häufigkeit. Der europäische Durchschnitt liegt bei 33 Prozent (Quelle: European Union Agency for Fundamental Rights (FRA): Violence against women: an EU-wide survey. Main results. March 2014) Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamtes sind in Deutschland 2015 ca. 130.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 80 Prozent davon waren Frauen. Etwa 17.000 Frauen sind derzeit in den 350 Frauenhäusern untergebracht, davon gehören 33 zur Diakonie.

Mehr Informationen zu Frauenhäusern finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Schutz vor Gewalt für Frauen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.11.2017

Mit Sorge sieht die Diakonie die Diskussionen um die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems. "Die Kooperation mit Drittstaaten und ein verstärkter Grenzschutz dürfen nicht dazu führen, dass nationale Asylstandards aufgeweicht und die individuellen Rechte von Schutzsuchenden eingeschränkt werden", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag vor der EKD-Synode in Bonn. Für Deutschland erwarte er von der neuen Bundesregierung, dass sie die Weichen für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren stelle. Der Diakonie-Präsident bezeichnet es zudem als kurzsichtig, dass vielerorts die Anstrengungen für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten aus Kostengründen wieder zurückgefahren würden. "Die Geflüchteten brauchen mehr als Schutz und Versorgung", betont Lilie. "Sie brauchen Perspektiven!"

Grundsätzlich müsse das physische und soziokulturelle Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleicher Weise gewährleistet werden, sagt Lilie: "Dies ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe." Was passiere, wenn Menschen sich nicht gehört und beteiligt fühlten, habe die Bundestagswahl gezeigt.

Die Diakonie appelliert an die Politik, sich für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland einzusetzen. Es dürfe nicht zu einer dauerhaften Abwanderung aus strukturschwachen in wirtschaftlich attraktive Regionen kommen. "Woher man kommt, darf kein Hemmnis für Bildungschancen, Teilhabe am Erwerbsleben oder eine menschenwürdige Pflege im Alter sein", betont Lilie.

Lilie kritisiert die nach wie vor hohe Kinderarmut in Deutschland. Rund drei Millionen Kindern seien von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Das schränke die Bildungschancen dieser Kinder ein, aber auch ihre gesundheitliche Entwicklung sowie ihre Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Beteiligung. Die wirtschaftliche Situation der Eltern dürfe nicht länger in so hohem Maße über die Chancen ihrer Kinder entscheiden. "Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit und zur gesundheitlichen Prävention. Dabei geht es unter anderem um ein flächendeckendes Netz qualitativ guter Kindertageseinrichtungen, Frühförderung, Gesundheitserziehung und gesunde Ernährung für alle Kinder", sagt der Diakonie- Chef.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.11.2017

"Die juristische Ausbildung muss endlich verbessert werden. Der Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zur Juristenausbildung vom 9. November 2017 weist in Teilen in die richtige Richtung, darf aber in der Analyse nicht hier stehen bleiben. Die anschließenden Reformdiskussionen müssen sich nun darauf konzentrieren, wie die Ausbildung insgesamt so gestaltet werden kann, dass sie die gesellschaftliche Verantwortung von Juristinnen und Juristen reflektiert, wie der djb schon seit langem fordert", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Aktuell bietet hauptsächlich das Schwerpunktstudium Raum für vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung und kritische Reflexion. Es ist daher erfreulich, dass die JuMiKo von dem Vorhaben Abstand genommen hat, zugunsten einer Harmonisierung die Gewichtung der Schwerpunktleistung herabzusenken. Es ist der JuMiKo auch insoweit beizupflichten, dass die Probleme im Verhältnis von Pflichtfachstudium und Schwerpunktbereichsstudium, die in der Diskussion zu Tage getreten sind, damit noch nicht befriedigend gelöst sind. Der Bericht des Koordinierungsausschusses der JuMiKo bringt das Problem auf den Punkt, wenn dort beispielsweise kritisch bewertet wird, dass erst im Schwerpunktbereich der "erste und teilweise einzige unmittelbare Diskurs mit den Lehrenden" stattfindet.

"Der djb fordert schon lange, dass die juristische Ausbildung reflexive Kompetenzen für den kritischen Umgang mit Recht vermittelt sowie für Rechtsfragen von Diskriminierung, Hierarchien und Ungleichheiten sensibilisiert. Es entspricht zwar diesen Zielen, wenn künftig auch, wie von der JuMiKo beschlossen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum arbeitsrechtlichen Pflichtstoff gehören soll. Damit ist aber längst nicht alles getan. Pflichtfachstudium und Pflichtfachprüfung müssen systematisch daraufhin überprüft werden, wie sie diesen Zielen besser genügen können", betont Wersig.

In diesem Zusammenhang hält der djb an seiner Forderung fest, Gender- und Diversity-Kompetenz als juristische Kernkompetenz in den Fächerkanon aufzunehmen. Darüber hinaus braucht es nach wie vor eine umfassende Untersuchung, welchen Einfluss bestimmte Vorannahmen über Geschlecht, Herkunft und Behinderung auf die Examensergebnisse haben. (Vgl. u.a. Towfigh, Emanuel/Traxler, Christian/Glöckner, Andreas, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen – Eine empirische Analyse, in:Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2014, S. 8-27.)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2017

Die Berliner Erklärung 2017 stellt fest: unsere Kernforderungen zur Gleichstellungspolitik sind im aktuellen Sondierungsstand nicht berücksichtigt.

Die Verhandlungsergebnisse zum Kinderbetreuungsausbau oder zum Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit sind wichtig, uns fehlen aber progressive Schritte in der Gleichstellungspolitik. Zwei Zeilen ist nach den Ergebnissen der Sondierung alles, was die beteiligten Parteien gemeinsam an Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik ausmachen können. Das ist zu wenig. Als weibliche Zivilgesellschaft erwarten wir, dass unsere Kernforderungen in den Sondierungsverhandlungen berücksichtigt werden: gleichberechtigte Teilhabe, gleiche Bezahlung sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik. Der Zwischenstand von Donnerstagabend berücksichtigt diese Forderungen nicht und es steht zu befürchten, dass was nicht verhandelt und festgeschrieben, später auch nicht umgesetzt wird.

Weiter mit der Quote! Die bestehende Quoten-Regelung war nur ein erster kleiner Schritt. Wir fordern die Ausweitung der bisher nur für rund 100 Unternehmen geltenden Frauenquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzung der Aufsichtsräte der ca. 3.500 mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen. Sie unterliegen bislang nur der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei obersten Managementebenen. Für die operativen Führungsebenen (Vorstand und die beiden darunterliegenden Managementebenen) fordern wir deutlich ambitioniertere Zielgrößen als bisher, sowie die Einführung wirksamer Sanktionen.

Entsprechende Regelungen fordern wir in gleichem Maße für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft: die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien, sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, sowie verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.

Kein Stillstand bei der Entgeltgleichheit! Wir fordern eine Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes. Wir brauchen umfassende Prüfverfahren und eine gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen. Eine weitere zentrale Forderung ist die Reform des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen. Denn eine aktive Gleichstellungspolitik muss auch auf die Steuerpolitik einwirken. Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form geht an den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei.

Über Gleichstellungspolitik wird in den Sondierungsrunden offensichtlich weder ausreichend gesprochen noch verhandelt. Insbesondere vermissen wir in den bisherigen Ausführungen zur Gleichstellungspolitik die Kernforderungen, die die Berliner Erklärung 2017 den Parteispitzen überreicht und intensive Gespräche dazu geführt hat. Jetzt setzen wir auf die handelnden AkteurInnen, die im Vorfeld der Bundestagswahl mehr Gleichstellung eingefordert hatten. Sie müssen Gleichstellung nun auch nach der Bundestagswahl im Sondierungsvertrag verankern.

Detaillierte Forderungen der Berliner Erklärung können Sie der Website http://www.berlinererklaerung.de/ entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.11.2017

Laut Presseberichten über die Sondierungsgespräche ist die Lohnsteuerklasse V vielleicht bald Geschichte. Die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten "Faktorverfahren" soll nach Vorstellungen der CDU zum Regelfall werden. Da sich die Forderung nach Abschaffung der Steuerklasse V auch im Wahlprogramm der FDP findet und den Zielen der Grünen nach mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht entspricht, stehen die Chancen auf eine entsprechende Reform gut. "Die Reform des Lohnsteuerverfahrens allein reicht aber nicht!", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Nach über 50 Jahren brauchen wir endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Daher muss in den Sondierungsgesprächen auch die Reform des Ehegattensplittings auf den Tisch!", fordert Wersig.

Das Faktorverfahren wurde bereits 2010 als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder Lebenspartner/innen werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt (ausführlicher dazu die Pressemitteilung des djb 16-02 vom 11. Januar 2016).

Der djb setzt sich, ebenso wie zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände, seit vielen Jahren für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ein. "Von einer solchen Änderung", so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Wersig, "würden vor allem Frauen profitieren, die derzeit in Lohnsteuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führt bei ohnehin schon geringerem Bruttoeinkommen zu unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen. Der Netto Pay Gap ist also noch größer als der Gender Pay Gap." Die Reform des Lohnsteuerverfahrens kann daher nur ein erster Schritt sein. Auch das Faktorverfahren beseitigt nämlich keineswegs die negativen Effekte des Ehegattensplittings. Es regelt lediglich die monatliche Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Eheleuten, die über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Am Ehegattensplitting selbst ändert sich nichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte eine deutschlandweite Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Eine solche Offensive sollte vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene erreichen. "Kinderrechte im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention gehören in schulische Lehrpläne ebenso wie in Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Sie sind ein Querschnittsthema für das gesamte Handeln von Staat und Zivilgesellschaft und dürfen eben nicht nur dann ein Thema sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern geht. Alle Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention die gleichen Rechte, die auch in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit. Nur wer seine Rechte kennt, kann ihre Umsetzung vorantreiben. Kinderrechte haben eine besondere Bedeutung sowohl für die Lebensrealität als auch für die Wertevermittlung, für das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen. Wir brauchen selbstbewusste Menschen für die demokratische Gestaltung unseres Landes, insofern ist Kinderrechte-Bildung immer auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des morgigen Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, Kinderrechte in den Bildungseinrichtungen nicht nur als eines von vielen Projekten zu behandeln, sondern sie von Anfang an so zu thematisieren, dass sie gemeinsam von Erwachsenen und Kindern gelebt werden. Die Kultusminister der Länder sind aufgefordert, die Kinderrechte-Bildung durch eine Änderung der Lehrpläne flächendeckend verbindlich festzulegen. Um die herausgehobene Stellung der Kinderrechte deutlich zu machen, sollten die Bundesländer zudem die Bedeutung der Kinderrechte in den Schulgesetzen festschreiben. Das gilt analog auch für die Kita-Gesetze der Länder.

"Viele Kitas haben sich bereits auf den Weg gemacht, Kinderrechte schon in der vorschulischen Bildung altersgerecht und lebensnah zu vermitteln. Modellprojekte wie die ,Kinderstube der Demokratie‘ können hier Vorbild für alle Kitas in Deutschland sein. Zudem gibt es bereits eine Reihe von Kinderrechteschulen, in denen die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte mit den Schülerinnen und Schülern nicht nur abstrakt diskutiert werden, sondern ein konkreter Alltagsbezug aufgezeigt wird. Die Vermittlung und Umsetzung von Kinderrechten wird hier in den schulischen Leitbildern und Konzepten verankert und zu einem Leitgedanken der Einrichtungen gemacht. Dieses Modellprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, das auch von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesfamilienministerium unterstützt wird, sollte Vorbild für alle Schulen in Deutschland sein", so Krüger weiter.

In Deutschland bestehen erhebliche Defizite bei der Bekanntheit der Kinderrechte, obwohl sich aus der UN-Kinderrechtskonvention die Verpflichtung für die Vertragsstaaten ergibt, den Stand der Umsetzung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Defizite zeigt auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017 auf. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen und einzelne Kinderrechte nennen könnten", sagen nur 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 15 Prozent der Erwachsenen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie 73 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her und wissen über Einzelheiten nicht so gut Bescheid. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen (22 Prozent und ein Achtel der Erwachsenen (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2017

CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihren Sondierungsgesprächen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik erzielt. Nach Einschätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) greifen diese zu kurz. Deshalb appelliert er an die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer Maßnahmen voranzustellen, die Kinderarmut tatsächlich verringern.

Noch bis heute Abend laufen die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Aktuell stehen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik fest. So sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben werden. Diese Maßnahme sei allerdings eine „Förderung mit der Gießkanne“, so Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
„Durch die geplante Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergrößert sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter. Denn Familien mit sehr hohen Einkommen erhalten über den Freibetrag bis zu 100 Euro mehr als Familien, die Kindergeld beziehen.“ Insbesondere für Familien, die Hartz IV beziehen, ergeben sich also keine Verbesserungen, da das Kindergeld auf den Hartz IV-Satz angerechnet wird.

Vor allem hier müsste aber mit politischen Maßnahmen angesetzt werden, um Kinderarmut zu verhindern. „Denn“, so Heinz Hilgers weiter, „wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe.“ Der Deutsche Kinderschutzbund hält daher Veränderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für dringend geboten, denn jedes Kind hat ein Recht auf die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums, wozu auch Bildung und Teilhabe gehören. „Doch diese Anhebung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss den Bedarf transparent und nachvollziehbar abdecken“, erklärt Heinz Hilgers und verweist dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010.

Da die geplanten Maßnahmen allerdings unter Finanzierungsvorbehalt stünden, appelliert der Deutsche Kinderschutzbund an die verhandelnden Parteien, denjenigen Maßnahmen Priorität einzuräumen, die Kinderarmut wirklich verringern. Daher ist die Reform des Kinderzuschlags richtig, auch wenn die konkreten Vorschläge erst im Detail geprüft werden müssen.

Insgesamt hat sich der Deutsche Kinderschutzbund mehr von den Sondierungsgesprächen erhofft. Um Kinderarmut nachhaltig zu verringern, wird sich der DKSB weiter im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine sozial gerechte Grundsicherung für alle Kinder einsetzen, die das aktuelle System vom Kopf auf die Füße stellt und allen Kindern das garantiert, was sie tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.11.2017

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) hat auf seiner diesjährigen Hauptversammlung in Köln seine Forderungen an die Politik, die Rahmenbedingungen für Familien mit vielen Kindern wertschätzend zu verbessern, bekräftigt. Der bundesweit tätige Verband steht geschlossen für die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting und dafür, dass die Zahl der Kinder bei der Berechnung der Sozialabgaben stärker berücksichtigt wird. „Von Köln senden wir ein klares Signal an die Verhandlungspartner der Jamaika-Koalition: Die Kinderreichen leben ein wichtiges Familienmodell, das konkret berücksichtigt sein muss“, kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. fordert in seinem Positionspapier „Deutschland – familienfreundlich und kinderreich“, den Kinderfreibetrag bzw. das damit zusammenhängende Kindergeld gestaffelt nach der Zahl der Kinder, ab dem zweiten Kind in Höhe von 350€ Kindergeld (8000€ Freibetrag) und ab dem dritten Kind in Höhe von 500 € Kindergeld (10.000 € Freibetrag) zu gewähren. „Kinder sind unsere Zukunft – Familien mit vielen Kindern brauchen eine gesicherte Zukunft“, betont Dr. Müller, die deutlich macht, „dass das Konzept des Verbandes nicht auf die gänzliche Abschaffung des Ehegattensplittings zielt." Der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, weist darauf hin, dass die Forderungen des Verbandes zu steuerlicher Entlastung, Rente, Wohnraum, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Bildung, „bereits durch intensive Vorarbeiten des Bundesvorstandes unter Beteiligung der Landesverbände und des wissenschaftlichen Beirates erarbeitet wurden.“ „Die Bekräftigung durch die Hauptversammlung honoriert diese Arbeit und gibt den Forderungen die höchste Legitimation“, kommentiert Brich.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 16.11.2017

Die Nationale Armutskonferenz kritisiert Pläne der Bundesagentur für Arbeit, Sozialleistungen zukünftig in Supermärkten auszuzahlen.

Erwerbslose, die über kein eigenes Konto verfügen, sollen künftig ihre Sozialleistungen an der Supermarkt-Kasse erhalten. Die über 300 Bargeld-Automaten in Jobcentern werden laut der Bundesagentur aus Kostengründen abgeschafft. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, erklärt hierzu: "Ein solches Verfahren trägt zur weiteren Stigmatisierung von Leistungsberechtigten bei, die sich vor den Augen von Kundinnen und Kassierern als Erwerbslose outen müssten. Sie haben aber ein Recht auf Diskretion. Diese zu gewährleiten ist eine staatliche Aufgabe – und nicht die von Drogeriemärkten oder Discountern".

Die Pläne der Bundesagentur sehen vor, dass Leistungsberechtigte zukünftig an der Supermarktkasse einen Barcode-Zettel vorlegen müssen. "Auch wenn diese Barcode-Zettel nicht mit dem Logo der Arbeitsagentur versehen sind, werden Leistungsberechtigte hiermit bloßgestellt", kritisiert Eschen.

Entgegen der Darstellung der Bundesagentur stellt das neue Verfahren, das bereits im zweiten Quartal 2018 beginnen soll, für die Betroffenen keine Vereinfachung dar. Den Barcode-Zettel müssten sie voraussichtlich weiterhin persönlich beim Jobcenter abholen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.11.2017

Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland werden nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erheblich unterschätzt. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle steigt das Risiko, im Alter in Armut zu leben, mit jedem neuen Rentenjahrgang dramatisch. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil der älteren Menschen unter 70, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, verdoppelt. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Reform der Altersgrundsicherung.

„Lange Zeit war das Armutsrisiko älterer Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich. Die Menschen konnten darauf hoffen, dass sie im Alter in der Regel einigermaßen abgesichert sind. Dies hat sich in den vergangenen zehn Jahren drastisch verändert: Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Altersarmut ist kein drohendes Problem am Horizont, sondern heute bereits bittere Realität“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Die Armutsquote bei Rentnerinnen und Rentnern stieg zwischen 2005 und 2016 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent. Besonders stark ist der Anstieg der Armut bei Männern über 65 in Ostdeutschland.

Die noch immer vergleichsweise moderat erscheinende Grundsicherungsquote älterer Menschen verschleiere dabei die Dynamik der Entwicklung: Wie eine aktuelle Analyse der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, sind die neu ins Rentenalter eintretenden Jahrgänge sehr viel häufiger auf Grundsicherung angewiesen als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Grundsicherungsbeziehenden unter 70 Jahren hat sich von 2,4 Prozent (2005) auf 4,6 Prozent (2015) nahezu verdoppelt. Darüber hinaus sei gerade bei älteren Menschen die verdeckte Armut besonders hoch.

„Die rentenpolitischen Reformen der vergangenen Legislaturperioden haben erdrutschartige Verwerfungen ausgelöst. Wenn wir Armut und Bedürftigkeit im Alter heute bekämpfen und für die Zukunft verhindern wollen, müssen die politischen Weichen umgehend neu gestellt werden“, so Joachim Rock. Mit Blick auf den aktuellen Rentenversicherungsbericht appelliert der Paritätische an die Politik, nicht auf Beitragssenkungen zu setzen, sondern stattdessen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern. Der Verband fordert insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und darüber hinaus gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut. In einem Konzept hat der Paritätische dazu konkrete Vorschläge formuliert.

Die Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle finden Sie hier.

Das Konzept "Mut zur Korrektur: ein alterssicherungspolitischer Auftrag" mit detaillierten Reformvorschlägen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.11.2017

Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unterstreichen die heute von der BAG Wohnungslosenhilfe vorgelegten Befunde den dringenden Handlungsbedarf am Wohnungsmarkt. Neben der schnellstmöglichen Schaffung preiswerten Wohnraums und Maßnahmen zur Prävention von Wohnungsverlust fordert der Paritätische eine grundlegende Reform des Wohnungsmarktes.

„Die schnellstmögliche Schaffung preiswerten Wohnraums ist das A und O, aber Bauen reicht dafür sicher nicht aus. Der Staat muss auch Belegrechte sichern, Wohnraum zurück kaufen und konsequent vorgehen gegen Leerstände, die nur Spekulationszwecken dienen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Für eine nachhaltige Lösung des Problems brauche es dringend eine Entfristung der Sozialbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau und dort, wo die Sozialbindung bereits ausgelaufen sei, müsse der Staat aktiv Belegrechte zurückkaufen.

Die Anstrengungen zum Schutz vor Wohnungsverlust müssen nach Ansicht des Paritätischen deutlich verstärkt werden, u.a. durch Regelungen zur Mietschuldenübernahme im SGB II, einen Ausbau von Beratungsangeboten und eine effektivere Kooperation und Vernetzung von Kommunen, freien Trägern und Wohnungsunternehmen vor Ort. Räumungsklagen und Zwangsräumungen gelte es konsequent zu verhindern.

Mittelfristig sei eine Strategie zur Reform des Wohnungsmarktes notwendig. Die Wiedereinführung des 1990 abgeschafften gemeinnützigen Wohnungsbaus ist nach Ansicht des Paritätischen das Gebot der Stunde: „Wir müssen strategisch Weichen stellen, wie wir den Wohnungsmarkt bedarfsgerecht weiter entwickeln können. Für den Paritätischen sind gemeinnütziger Wohnungsbau und eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft als Alternative zum gewinnorientierten Wohnungsmarkt unabdingbar. Wir müssen den Wohnungsmarkt langfristig gemeinwohlorientiert gestalten und dürfen ihn nicht allein den Profitinteressen weniger überlassen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2017

pro familia zum Prozess gegen Kristina Hänel am 24. November 2017

Der Ärztin Kristina Hänel wird vorgeworfen, gegen den §219a StGB zu verstoßen: Angeblich betreibe sie „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch. Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Aus diesem Grund hält sie auf ihrer Webseite Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch vor.

Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, darf nicht als Werbung angesehen werden. Der Strafrechtler Prof. Dr. Cornelius Nestler kam bereits 2005 in seiner Stellungnahme für pro familia zu dem Schluss, ein Gesetz, das derartige Informationen unter Strafe stelle, könne nicht verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 erklärt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“*

Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.

Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“. Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten.

Aus Sicht von pro familia ist es dringend notwendig, umfassende, unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, über die regionale Versorgung und über die verwendeten Methoden zur Verfügung zu stellen. In Frankreich beispielsweise informiert eine vom Gesundheitsministerium betriebene Homepage ausführlich zum Schwangerschaftsabbruch (www.ivg.social-sante.gouv.fr). In der Schweiz, in der analog zu Deutschland der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber straflos ist, sind die Kantone per Gesetz verpflichtet, lokale Praxen und Spitäler zu benennen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

pro familia fordert vom Gesetzgeber, zeitnah das Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben. „Ärzt*innen, die einen straflosen und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchführen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Frauen und Männer müssen Ärzt*innen frei wählen und sich medizinisch und sachlich richtig zum Schwangerschaftsabbruch informieren können.“ betont Davina Höblich, Vorsitzende des profamilia Bundesverbands.

*BVerfG, 1BvR 1060/02 vom 24.5.2006, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060524_1bvr106002.html

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 20.11.2017

„Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.

Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Tren­nungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindest-unterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvor­sitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden.“

Der Offene Brief und die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018 unter: https://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 21.11.2017

Seit 1995 wird der Internationale Tag der Toleranz gefeiert. 2017 ist dieser Internationale Tag in Deutschland, Europa, der Welt so wichtig wie schon lange nicht mehr. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die Kraft des Zusammenhaltens.

Tolerieren heißt Andere, auch bislang Fremde anzuerkennen und ihnen einen Bedeutungsraum zuzugestehen. Konkret heißt das, sich auf einen anderen/fremden Menschen einzulassen, – etwas, was binationale Familien nur allzu gut kennen, lernen und einüben (müssen). Die Bereitschaft hierfür brauchen wir gerade JETZT, angesichts der separierenden Strömungen in Europa so dringend für Deutschland. Das Zusammenleben wird immer öfter in seiner Vielfalt in Frage gestellt und Andersartigkeit, andere Sitten oder Rituale als bedrohlich dargestellt.

Der Internationale Tag der Toleranz ist eine gute Gelegenheit, innezuhalten und sich der Kraft des Zusammenhaltens durch das Achten universeller Menschenrechte bewusst zu machen, das Verbindende zu betonen. Schafft man es, über seinen eigenen Tellerrand zu schauen und sich auch auf bislang Fremdes einzulassen, kann so viel Verbundenheit und gemeinsames Neues entstehen. So erhält jeder einen Platz und Herausforderungen können leichter und nachhaltig gemeistert werden.

Wie dies gelingen kann, kann man auf der Toleranzseite des Verbandes lesen: http://www.verband-binationaler.de/der-verband/toleranz-akzeptanzerfolgreiche-vielfalt/

Der internationale Tag für Toleranz findet 2017 am 16. November statt. Der Gedenktag geht zurück auf den 16. November 1995: damals unterzeichneten 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO feierlich die Erklärung der Prinzipien zur Toleranz. Seitdem erinnert die UNESCO mit dem Tag für Toleranz jährlich an jene Regeln, die ein menschenwürdiges Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Religionen auf unserem Planeten ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 16.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand

Ort: Berlin

PIA, OptiPrax, duale (orientierte) Ausbildung, Fachkraft für Kindertageseinrichtungen u.v.m. Die zahlreichen Debatten zur Reform der Erzieher*innenausbildung sind so vielfältig wie unübersichtlich und vielfach entsteht der Eindruck babylonischer Sprachverwirrung. Einigkeit scheint darin zu bestehen, dass es dringend mehr Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung bedarf.Aber auch für den Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Schulen, für Horte, die Hilfen zur Erziehung und anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich eine Versorgungslücke an Erzieher*innen ab. Zur Gewinnung neuer Fachkräfte scheint die Ausbildung dabei als eine der zentralen Stellschrauben. Unser Workshop soll über die aktuellen Entwicklungen informieren und Akteur*innen aus Wissenschaft, Verbänden, Politik, Gewerkschaften, Landes- und Bundesministerinen die Gelegenheit zur Kommentierung und Einordnung der gegenwärtigen Entwicklungen geben.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 06.12.2017 möglich. Das Anmeldeformular finden sie hier.

Termin: 13. Dezember 2017

Veranstalter: Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Wie funktioniert die "Dominanzkultur" in Deutschland? Wie kommt es, dass unsere Lebensweisen, Selbstinterpretationen sowie die Bilder, die wir vom Anderen entwerfen, in Kategorien der Über- und Unterordnung gefasst sind?

Sabine Hark und Paula-Irene Villa haben gemeinsam einen Essay verfasst, der aktueller nicht sein könnte.

Es werden gegenwärtige Funktionsweisen und Verschränkungen von Rassismus und Heteronormativität diskutiert und feministische Exitstrategien skizziert.

Information und Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Jamaika Unterhändler zu den Familienleistungen bedauert das ZFF das Festhalten am dualen System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Die Förderung mit der Gießkanne muss beendet und eine Konzentration auf Maßnahmen gelegt werden, die zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist für uns nicht der richtige Weg. Dieser Ausbau ist eine Förderung mit der Gießkanne und Familien, die in Armut leben, werden davon kaum erreicht. Wir hoffen jedoch auf einen verstärkten Einsatz für eine neue und existenzsichernde Leistung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollten zusammengeführt und einkommensabhängig mindestens in der Höhe des sächlichen Existenzminimums ausbezahlt werden. Diese Maßnahme würde zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen und sie vor Armut schützen. Um den Bedarf aller Kinder gleichermaßen zu decken und Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, ist eine weitreichende Reform der Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag ist noch nicht geschrieben. Wir hoffen daher auf den Mut für weitreichende und zielgerichtete Reformen.“

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von mehr als 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.11.2017

AKTUELLES

„Demokratieferne Räume? Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017“ vorgestellt

Die NPD hat der AfD den Weg geebnet: Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland profitiert die AfD von einer lokalen politischen Kultur, in der sich Demokratieverdrossenheit und Rechtsextremismus normalisieren konnten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft im Auftrag der Amadeu Antonio Stiftung, die diese heute vorstellte. Bislang wurde der hohe Wahlerfolg der AfD überwiegend als Protestwahl gedeutet. Daher konzentrierte sich die Analyse vornehmlich auf sozioökonomische Ursachen wie Arbeitslosenquoteund Einkommen. Auf dieser Grundlage wird der AfD-Erfolg häufig als Protest von Modernisierungsverlierern in abgehängten Regionen gedeutet.

Die ergänzende Untersuchung von politisch-kulturellen Aspekten ermöglicht eine weitergehende Analyse des Wahlverhaltens. Für die bundesweite Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017 wurde neben sozioökonomischen Rahmendaten ergänzend auf den Nichtwähleranteil sowie den Zweistimmenanteil der NPD zur Bundestagwahl 2013 zurückgegriffen. Diese Merkmale sind Ausdruck von Demokratieverdrossenheit und politischer Entfremdung. Die Studie konnte einen eindeutigen Zusammenhang zwischen demokratischer Entkoppelung und Abschneiden der AfD bei der diesjährigen Bundestagswahl zeigen. Dort wo die NPD 2013 einen hohen Stimmanteil verzeichnen konnte, hat auch die AfD signifikante Wahlergebnisse erreicht. […]

Die zweitstärkste Korrelation ergibt sich mit Blick auf den Nichtwähleranteil. Wo dieser 2013 höher ausfiel, konnte die AfD in diesem Jahr ebenfalls mehr Wähler an die Urnen mobilisieren, als dort, wo es zuvor eine höhere Wahlbeteiligung gab.[…]

Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident a.D., kommentiert die Ergebnisse der Studie: „Der Wahlerfolg der AfD ist nicht allein aus politisch-ideologischen und sozial-ökonomischen Ursachen zu erklären. Ohnehin sind diese Konfliktlinien kaum voneinander zu trennen. Die politische und gesellschaftliche Aufgabe lautet daher, die Anstrengungen sowohl für kulturelle Gleichwertigkeit als auch für soziale Gerechtigkeit zu steigern. Man muss über reale und wahrgenommene Bedrohungen ebenso offen diskutieren wie über latent vorhandenen Rassismus in allen gesellschaftlichen Kreisen.“

Der Anteil der Nichtwähler ist nach wie vor viel größer als die Zahl der AfD-Wähler. Es ist zubefürchten, dass die Rechtspopulisten hier zukünftig weitere Wählerschichten erschließen. Die demokratischen Parteien sollten ihre Anstrengungen auf diese Gruppe lenken und sind gefordert, zukunftsfähige Konzepte und Programme zur Stärkung der demokratischen Kultur und rechtspopulistischen Ausgrenzung vorzulegen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden in einer multivariablen Analyse zehn Mehrebenenmodelle hinsichtlich des Einflusses von 16 Variablen im sozioökonomischen und politisch-kulturellen Kontext in allen 299 Wahlkreisen untersucht. Die Datengrundlagen sind Angaben des Bundeswahlleiters sowie öffentlich einsehbare Daten der regionalen Statistikbehörden.

Die Studie steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Amadeu Antonio Stiftung und Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft vom 09.11.2011, gekürzt

Alleinerziehende und deren Kinder sind in NRW besonders armutsgefährdet. Rund ein Fünftel aller Familien sind Ein-Eltern-Familien – 40 Prozent von ihnen leben von Hartz IV. „Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir Alleinerziehende stärken“, so Jürgen Otto, Geschäftsführer der AWO NRW.

Ein unter Mitarbeit des ZFF entstandenes Positionspapier "Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen!" der AWO NRW verdeutlicht die Probleme und formuliert konkrete Forderungen an die Politik.

Das Positionspapier als PDF steht Ihnen hier zur Verfügung.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 18/2017

SCHWERPUNKT I: Bertelsmann Studie Kinderarmut

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik auf, endlich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Dazu kommt: Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen für die Kinder. Damit zeigen die Ergebnisse der Bertelsmann Studie zum wiederholten Male, mit welchen Belastungsfaktoren Kinder und Jugendliche in ihrem Aufwachsen konfrontiert sind und stärkt mit ihren Lösungsvorschlägen die langjährigen Forderungen von ZFF und dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Um Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren, muss neben dem Ausbau einer armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch die derzeitige Familienförderung aufgebrochen und kinderorientiert, armutsfest und endlich gerecht gemacht werden. Seit 2009 fordert das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden die Einführung einer neuen Leistung in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro. Darüber hinaus möchten wir in einem ersten Schritt das kindliche und soziokulturelle Existenzminimum im Hinblick auf die Frage, was ein Kind wirklich braucht, realitäts- und bedarfsgerecht ermitteln.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Kinderarmut erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut muss ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages werden."

Der Studie zur Folge haben von Armut betroffene Kinder oft keine Chance, dieser Situation zu entkommen. 21 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland lebten dauerhaft oder wiederkehrend in einer Notlage.

„Diese Fakten sind endlich ernst zu nehmen“, so Bartsch weiter. „Seit Langem ist klar, dass dauerhafte Armutserfahrung im Kindesalter sich verheerend auf die Zukunftsperspektiven junger Menschen auswirkt. Kinderarmut ist das größte Zukunftsrisiko für unsere Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der AWO Bundesverband e.V. die zukünftige Regierung auf, Kinderarmut endlich ernst zu nehmen und zu bekämpfen.

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, erklärt dazu:

„Wenn jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwachsen muss, dann stimmt etwas nicht in unserem reichen Land. In Armut aufzuwachsen bedeutet nicht nur, wenig Geld zu haben: Kinderarmut zeigt sich in geringeren Bildungschancen, schlechterer Gesundheit und weniger sozialer Teilhabe. Also kein Fußball, Tanzen oder Schwimmen, weil eine Mitgliedschaft im Sportverein keine Selbstverständlichkeit ist.

Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass hier – in einem Land, in dem es der Wirtschaft äußerst gut geht – über 2,7 Mio. unserer Kleinsten nicht die gleichen Chancen in der Schule, in der Gesellschaft und später am Arbeitsmarkt erhalten.Die neue Studie bekräftigt alte Erkenntnisse. Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist also längst überfällig. Die AWO ist schon lange Expertin in Sachen Kinderarmut: Gemeinsam mit dem ISS Frankfurt e.V. forschen wir seit Mitte der 90er Jahre zum Thema. Die AWO fordert deshalb, dass die Politik dieses Thema endlich ernst nimmt.

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich fördern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden. Das zeigte auch die Studie von ISS und AWO ganz deutlich. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können.

Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen.“

Die AWO ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Die Studie „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“, die das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat, zeigt, dass Kinderarmut weiterhin ein ungelöstes Problem in Deutschland ist.

Die Studienergebnisse führen auf, dass sich zwei Drittel der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage befinden. Bei Mehrkindfamilien ist die Lage besonders kritisch. Nur 16,5 % der Eltern mit drei und mehr Kindern leben überhaupt in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die IAB stellt fest, dass weder der wirtschaftliche Aufschwung und die damit verbundene sinkende Arbeitslosigkeit noch zurückliegende Reformen in der Familienpolitik an der hohen Armutsquote von Kindern etwas ändern konnten.

„Kinderarmut ist gleichzeitig immer Familienarmut. Abermals zeigt eine Studie, wie dringend es ist, die politischen Weichen endlich auf den richtigen familienpolitischen Kurs zu stellen“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „Dass ein Land wie Deutschland seit vielen Jahren ein erhebliches Problem mit Kinderarmut hat, ist in erster Linie einer familienblinden Sozialversicherung geschuldet, die Familien millionenfach in die Armut treibt. Bis heute findet die Politik nicht den Mut, diesbezügliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umzusetzen, um Familienarmut zu verhindern.“

Bereits 2001 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist, dass diejenigen, die Kinder erziehen und betreuen mit demselben Geldbeitrag in der Sozialversicherung belastet werden, wie diejenigen, die keine aktive Verantwortung für Kinder tragen.

„Der fehlende Kinderfreibetrag in den Sozialversicherungszweigen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist einer der wesentlichen Gründe dafür, warum wir bei der Lösung der Kinder- und Familienarmut nicht vorankommen“, sagt Stresing.

Nach Berechnungen des Deutschen Familienverbandes („Horizontaler Vergleich“) ist bereits für ein Ehepaar mit zwei Kindern die Steuer- und Abgabenlast so hoch, dass die Familie trotz Kindergeld unter das von der Verfassung vorgesehene Existenzminimum fällt. Je mehr Kinder Eltern zu versorgen haben, desto dramatischer wirken sich familienblinde Sozialversicherungsabgaben auf das Familieneinkommen aus. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro liegt beispielsweise 7.000 Euro unter dem gesetzlichen Existenzminimum.

„Trotz harter Arbeit sehen sich die meisten Eltern nicht in der Lage, ihre Kinder mindestens oberhalb der Grenze des existenzminimalen Lebensstandards zu erziehen, weil der Gesetzgeber Verfassungsvorgaben kontinuierlich ignoriert. Dieses Problem zu lösen, muss eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen Bundesregierung sein“, so Vizepräsident Stresing.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht eine familiengerechte Sozialversicherung ein. Drei Verfassungsbeschwerden stehen zur Annahme an.

Weitere Informationen:

Kampagne für eine familiengerechte Sozialversicherung „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 23.10.2017

Zu den Ergebnissen der neuen Bertelsmann-Studie über die Lebensumstände von Kindern im unteren Einkommensbereich sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Drei Millionen Kinder in Deutschland müssen auf vieles verzichten, was für andere zu einem normalen Leben dazu gehört: ein eigenes Zimmer, ein Internetzugang, Kicken im Fußballverein, Kinobesuche oder Urlaub mit der Familie. Wer als Kind von vielen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen bleibt, hat weniger Bildungschancen und auch im späteren Leben erhebliche Benachteiligungen. Nötig sind gezielte Hilfen insbesondere für Alleinerziehende, Familien von Langzeit-Erwerbslosen und für kinderreiche Familien. Dazu brauchen wir eine einheitliche Sockelförderung als Kindergrundsicherung, die durch weitere Unterstützungen und Maßnahmen wie kostenlose Verpflegung in Kita und Schule, Bildungsförderung, Beratungs- und Freizeitangebote ergänzt wird. Über 37.000 Einzelpersonen und mehr als 30 Verbände haben im Wahljahr unsere Kampagne #stopkinderarmut! unterstützt. Nun muss die Politik endlich handeln und konkrete Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag aufnehmen."

Hintergrund:

Die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz, der Deutsche Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk haben 37.000 Unterschriften für die Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" gesammelt und den Parteispitzen von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP übergeben:

https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 23.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an. Dazu muss es aus Sicht des Verbandes einen Bundesweiten Aktionsplan, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt, sowie grundlegende föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern geben. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt deutlich auf, dass das Aufwachsen von Kindern in Armut weitreichende Langzeitfolgen für ihre Entwicklung hat. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau, eine Reform des Kinderzuschlags hin zu einer Kindergrundsicherung sowie ein Bundeskinderteilhabegesetz, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe bekommen. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei. Dafür muss das Grundgesetz entsprechend geändert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Armutsmuster in Kindheit und Jugend" der Bertelsmann Stiftung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der letzten Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Die wenigen Lichtblicke der letzten Legislaturperiode wie die Anhebung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss reichen bei weitem nicht aus. "In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) die Politik auf, Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen.

Heinz Hilgers (Präsident des DKSB) erklärt dazu:

„Kinderarmut wächst sich nicht aus, sondern wird von Generation zu Generation weitervererbt. Die Ergebnisse der Bertelsmann Stiftung bestätigen das nun erneut. Aktuell wachsen 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut auf – mit weitreichenden Folgen. Wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem, wenn Armut zu einem Dauerzustand wird. Wir fordern das aktuelle System der Kinder- und Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen, um so die soziale Schieflage zu beseitigen und gerade Kinder von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern wirksam und unbürokratisch aus der Armut zu holen. Zusammen mit dem Ausbau der Infrastruktur vor Ort für Kinder und Familien kann so endlich ein Beitrag geleistet werden, echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Erst die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends, dann die der Bertelsmann-Stiftung zu Kinderarmut. Zwei erschütternde Studien innerhalb weniger Tage.

Die dramatischen Ergebnisse müssen wachrütteln. In fast allen Bundesländern schnitten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen schlecht ab, schlechter noch als 5 Jahre zuvor. Es wird nicht leichter: Die Zahl der Kinder mit Flucht- und Migrationserfahrung nimmt zu; Kinder sind zunehmend von Armut bedroht; immer mehr Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Zudem herrscht an unseren Grundschulen erhöhter Fachkräftemangel; Lehrkräfte sind überfordert. Diese Umstände wirken sich nicht nur erheblich auf die Unterrichtsqualität aus, sondern auch auf die Lern- und damit Zukunftschancen unserer Kinder.

Was über alle Landesgrenzen hinaus gilt: Kinder aus armen Familien bleiben in der Regel hinter ihren schulischen und beruflichen Möglichkeiten zurück, weil sie unzureichend gefördert werden. Das schadet Mädchen und Jungen persönlich, weil sie heute nicht die Möglichkeiten bekommen, später ausreichend Geld für ein angenehmes und gesundes Leben zu verdienen. Volkswirtschaftlich bedeutet es, dass sie als Erwachsene mehr Sozialleistungen beziehen statt Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen.

Je früher und je wirkungsvoller wir in die Bildung eines Kindes investieren, desto mehr legen wir die Grundlagen für ein Leben in persönlicher Lebenszufriedenheit und wirtschaftlicher Eigenständigkeit. Die Investition in Frühe Bildung lohnt sich also auch langfristig: Kinder, die sehr früh unterstützt werden, haben größere Entwicklungschancen, ihr Armutsrisiko ist geringer und sie werden später seltener delinquent.

Deutschland eilt – was Bildungschancen für Kinder angeht – ein schlechter Ruf voraus. Das gilt es, schnellstmöglich zu korrigieren. Als eine der reichsten Nationen der Welt sind wir es vor allem unseren Kindern schuldig. Doch bis tragfähige Lösungen entwickelt und Gesetze verabschiedet, ausreichend Fachkräfte ausgebildet und an den Grundschulen eingestellt werden, können Jahre vergehen. Diese Zeit muss verantwortungsvoll, gezielt und wirksam genutzt werden.

IMPULS Deutschland Stiftung e.V. fordert die Kommunen, Landesregierungen sowie die neue Bundesregierung auf, folgende kurzfristige Maßnahmen zu ermöglichen, um faire Bildungs- und damit spätere Beschäftigungschancen zu schaffen:

  1. Familienförderung ausbauen: Frühkindliche Bildung funktioniert am besten dort, wo Eltern mitwirken.
  1. Mütter und Väter ermutigen, sich an dem Heranwachsen ihrer Kinder zu beteiligen; sie in ihren Erziehungskompetenzen unterstützen.
  2. Kinder, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, frühestmöglich stärken. Schon vor der Einschulung.
  3. Lehrkräfte an Grundschulen entlasten – mit bestehenden Konzepten und erprobtem Material.
  4. Präventiv denken: Lieber früh investieren als spät reparieren.

Quelle: Stellungnahme IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 27.10.2017

Als einen „Beleg des armutspolitischen Scheiterns“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut in Deutschland, nach der 13 Prozent der Kinder in Deutschland dauerhaft seit fünf und mehr Jahren in Armut leben. Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionäre, dem Thema Armutsbekämpfung endlich Priorität einzuräumen und fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket.

„Es ist einfach beschämend, wie viele Kinder in diesem reichen Land in Armut aufwachsen. Wir reden hier von Millionen Kindern, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es ist ein unglaubliches armuts- und gesellschaftspolitisches Versagen, das sich in diesen Zahlen ausdrückt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket, das nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie in den Blick nimmt. „Wir werden die Kinder auch mit noch so vielen Bildungsprogrammen niemals aus der Armut herausbekommen, wenn wir nicht die finanzielle Situation für die ganze Familie verbessern. Es gibt keine armen Kinder ohne arme Familien“, so Schneider.

Konkret fordert der Verband die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro, einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze auch für die Eltern in Hartz IV, einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung und weitere passgenaue Hilfen für Langzeitarbeitslose sowie gezielte Angebote zur Unterstützung Alleinerziehender.

„Die künftigen Koalitionäre sind aufgefordert, diesen ungeheuren kinder- und armutspolitischen Skandal des Nichtstuns endlich zu beenden, einen Masterplan zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen und insbesondere die Leistungen für Familien bedarfsgerecht zu gestalten“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 23.10.2017

SCHWERPUNKT II: Sondierungsgespräche

Anlässlich der heutigen Fortsetzung der Sondierungsgespräche u.a. zu den Themen Arbeit und Soziales unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die aktuelle IG-Metall Forderung nach einem individuellen Anspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden und fordert mehr Zeitsouveränität für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Seit Jahren steigen die Anforderungen in der Arbeitswelt und gleichzeitig nehmen die Aufgaben zu, die Menschen in der Betreuung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Die familiäre Verantwortungsübernahme ist den meisten Beschäftigten wichtig. Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung der IG Metall nach einer temporären Verkürzung der Arbeitszeit auf 28 Stunden bei teilweisem Lohnausgleich durch die Arbeitgeber*innen. Doch dieses ist für uns nicht nur eine Aufgabe der Tarifparteien: Höhere Zeitsouveränität und zeitliche Entlastung für Familien müssen auf den Tisch der Verhandlungspartner*innen in der Bundespolitik, wenn sie eine familienfreundliche Politik gestalten möchten. Temporäre Arbeitszeitverkürzungen mit Lohnausgleich, Instrumente der Partnerschaftlichkeit sowie ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit gehören untrennbar dazu.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.10.2017

Das ZFF fordert gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verhandlungsführer*innen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen auf, in der kommenden Legislaturperiode eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die derzeitige Familienförderung muss neu gedacht werden! Seit 2009 arbeitet das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG daher an einem Konzept, das das kindliche Existenzminimum langfristig durch eine einfache und unbürokratische Leistung für alle Kinder und Jugendlichen garantiert. Auf dem Weg zu einer umfassenden Kindergrundsicherung könnte aber auch ein erster und wirkungsvoller Schritt sein, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenzuführen und in der Höhe des sächlichen Existenzminimums einkommensabhängig auszubezahlen. Wir hoffen daher auf den politischen Mut und die politische Durchsetzungskraft von Vorschlägen, die die Kinderarmut nachweislich verringern können. Erheben Sie Ihre Stimme für eine sozial gerechte Familienförderung!“

Der Offenen Brief des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG steht hier zum Download bereit.

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.10.2017

Nach der Bundestagswahl und mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Jeden Tag übernehmen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung, tragen Sorge für andere und schenken sich Zuwendung. Dieses geschieht in ganz unterschiedlicher Form, denn Familien sind heute so bunt, wie unsere Gesellschaft selbst. In Fachveranstaltungen, politischen Diskussionsrunden und Analysen vor der Bundestagswahl haben wir uns intensiv mit dem Geschlechter- und Familienbild der Parteien auseinandergesetzt. Wir fordern wir für die nun folgende 19. Legislaturperiode den verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens in Deutschland!

Dazu gehören für uns u.a. eine Politik, die auf Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit setzt, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich der Bekämpfung der Kinderarmut endlich annimmt, die Alleinerziehenden konsequent unterstützt und den Nachzug von Familienangehörigen uneingeschränkt ermöglicht.

Darüber hinaus fordern wir alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, sich konsequent allen rückwärtsgewandten und diskriminierenden Familienbildern entgegenzustellen, indem sie die Vielfalt unserer Gesellschaft betonen und wertschätzen.“

Unsere „10 Forderungen für die Vielfalt der Familie“ stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Zum Thema Vielfalt Familie: www.zukunftsforum-familie.de/themen/vielfalt-familie/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.10.2017

Anlässlich der ersten Sondierungsrunde CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen zu den Themen „Haushalt, Finanzen und Steuern“ fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften, um die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen. Eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik sei zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen unumgänglich, heißt es in einem offenen Brief des Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ an die Parteivorsitzenden.

Die über 30 Bündnisorganisationen schlagen ein Bündel an Maßnahmen vor, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und damit den Handlungsspielraum des Staates zu erweitern: „Was wir dringend benötigen ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden“, heißt es.

Dringenden Investitionsbedarf sehen die Bündnispartner in der Infrastruktur, der Bildung von der Kita bis zur Weiterbildung, dem Gesundheitswesen und der Pflege sowie der Kultur, Jugend und im Sport, aber auch in der Arbeitsmarktintegration und der Armutsbekämpfung. Die Rechte der Beschäftigten müssten gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherungen aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden, fordert das Bündnis.

Unabhängig von den sozialpolitischen Vorstellungen der verhandelnden Parteien im Detail, sei der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates die Steuer- und Haushaltspolitik. „Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen“, so das Bündnis.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands, dem BUND und dem Zukunftsforum Familie e.V..

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.10.2017

Bei den Sondierungsgesprächen der Parteien wird heute unter anderem über das Thema Bildung diskutiert. Das Dogma eines ausgeglichenen Haushaltes wird auch diese Verhandlungen beeinflussen. Der staatliche Sparzwang schadet einer gerechten Bildung. Die AWO fordert stattdessen deutlich mehr Investitionen in Bildung.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu:

„Angesichts einer nach wie vor steigenden Anzahl von in Armut lebenden Kindern und maroden Schulen in Deutschland muss umso dringlicher in Bildung und die zum Teil desaströse bauliche und personelle Infrastruktur im Bildungswesen investiert werden. Das in den Sondierungsgesprächen angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ist sicher zu begrüßen, darf aber nie Selbstzweck sein. Umso mehr, wenn er auf Kosten von Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen geht. Das kann und darf nicht das Ziel der künftigen Bundesregierung sein.

Gleichzeitig müssen Finanzierungsbarrieren zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter abgebaut werden. Seit der Grundgesetzänderung Mitte dieses Jahres darf sich der Bund an der Sanierung von Schulen beteiligen. Das war ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber noch lange nicht ausreichend.

Kurzum: Für die Finanzierung unaufschiebbarer Investitionen in die Zukunft unseres Landes und die Ausbildung seiner jungen Menschen benötigen wir einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel. Steuerlasten und Vermögen in Deutschland müssen schlicht wieder gerechter verteilt und obere Einkommensklassen stärker zur Finanzierung des solidarischen Gemeinwesens herangezogen werden. Denn klar muss sein: Herkunft darf nie über den Bildungserfolg bestimmen und Kinder müssen sehr viel stärker individuell gefördert werden. Dazu erwarten wir von den Parteien substantielle Lösungen“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.10.2017

Die AWO positioniert sich klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben.

Die AWO fordert anlässlich der heutigen Sondierungsgespräche zu den Themen Migration, Integration und Flucht, dass die Aussetzung des Familiennachzugs abgeschafft wird.

Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der AWO notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied im AWO Bundesvorstand: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar.“

Gegen den Familiennachzug wird häufig ins Feld geführt, dass so eine zu große Anzahl an Menschen unkontrolliert nach Deutschland einreisen könnte. Diese Befürchtung ist längst widerlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits seine Prognosen nach unten korrigiert. Und das Forschungsinstitut der Bundesanstalt für Arbeit legte nach einer repräsentativen Umfrage unter Geflüchteten Zahlen vor, nach denen für subsidiär Schutzbedürftige nur etwa 50.000 bis 60.000 Nachzüge zu erwarten wären.

„Es wird zu Unrecht das Schreckensbild eines unkontrollierten Flüchtlingsstroms durch den Familiennachwuchs gemalt. Diese Angstmache wird auf Kosten von Menschen betrieben, die jeden Tag Angst, Gewalt und Todesgefahr ausgesetzt sind. So darf nicht länger Politik gemacht werden!“, erklärt Döcker.

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V vom 26.10.2017

Dringende Sozialreformen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem offenen Brief an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen anlässlich der laufenden Sondierungen zu einer möglichen Jamaika-Koalition an. Notwendig seien Investitionen in den
Sozialstaat und ein umfassendes und konsequentes Reformpaket, um der wachsenden sozialen Unsicherheit entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

"Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes muss in den nächsten vier Jahren zentrales Ziel für eine jede Bundesregierung sein. Keine Partei kann es sich erlauben, über die sozialen Schieflagen in Deutschland und die Nöte der vielen auf Hilfe und Unterstützung angewiesenen Menschen einfach hinwegzusehen", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Unterschiedliche Gruppen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. "Ganz unabhängig von Weltanschauungen ist es jetzt ein Gebot
der Vernunft, Sozialpolitik so zu gestalten, dass keiner zurückgelassen und alle mitgenommen werden – Kinder, Alte, alle Menschen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

In einem gemeinsamen Brief mahnen Rosenbrock und Schneider konkrete Maßnahmen und Reformen an, insbesondere im Kampf gegen Kinder- und Altersarmut. Die Forderungen reichen von der Einführung einer einkommensorientierten und bedarfsdeckenden Kindergrundsicherung bis zur Stärkung der gesetzlichen Rente unter anderem durch die Anhebung und Stabilisierung des Rentenniveaus. Besonders dringlich seien darüber hinaus Maßnahmen gegen die anhaltend hohe
Langzeitarbeitslosigkeit und Reformen in den Bereichen Bildung, Pflege, Wohnen und in der Asyl- und Integrationspolitik.

Den gemeinsamen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.10.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bei ihrem Besuch in der Fachstelle für pflegende Angehörige der Diakonie Berlin-Stadtmitte e.V. informierte sich Familienministerin Dr. Katarina Barley im Gespräch mit Kindern und Jugendlichen, die Pflegeverantwortung in der Familie übernommen haben, über die Probleme und Wünsche der jungen Menschen.

„Es ist beeindruckend zu sehen, mit welcher Energie und Kompetenz sich die jungen Menschen für ihre Großeltern, Eltern oder Geschwister einsetzen. Dafür verdienen sie unseren Respekt, aber sie benötigen auch unsere Hilfe. Die Angebote der Fachstelle für pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für die Region. Von der hier angebotenen Online-Beratung können auch andere Einrichtungen profitieren“, erklärte Familienministerin Dr. Katarina Barley.

Im Gespräch mit den Jugendlichen wurde deutlich, welche große Verantwortung, aber auch Nähe und Vertrauen mit dem Einsatz für hilfebedürftige Familienmitglieder verbunden ist. Um daraus erwachsende positive Wirkungen zu verstärken, ist das Angebot von passenden Entlastungsangeboten und Auszeiten für die Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Um pflegende Kinder und Jugendliche bundesweit zu unterstützen, wurde vom Bundesfamilienministerium deshalb das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ ins Leben gerufen.

Ab dem 1. Januar 2018 bekommen Kinder und Jugendliche Hilfe und Rat beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“ – unter der kostenlosen Nummer 116 111. Die Beratung ist anonym und wird von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr angeboten. An Samstagen findet zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren statt. Auch online können sich Betroffene unter www.nummergegenkummer.de Rat und Hilfe holen.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist Standort einer Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz. Im gleichnamigen Bundesmodellprogramm sind 500 Lokale Allianzen mit Fördermitteln des BMFSFJ seit 2012 entstanden. Sie vernetzen Akteure und Angebote vor Ort und sorgen für Verständnis und Akzeptanz im sozialen Umfeld Betroffener.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2017

„Wir brauchen dringend höhere Löhne und mehr Personal im öffentlichen Dienst. Wer die Logik der Privatwirtschaft auf den öffentlichen Dienst gerade im sozialen Bereich überträgt, hat nichts verstanden. Arbeit am und mit Menschen kann und darf nicht in Kategorien von Produktivität und Wettbewerb gedacht werden. Produktivitätsfortschritt würde bedeuten, dass Lehrkräfte Klassen von 40 Kindern unterrichten oder auf einen Krankenpfleger 30 Patienten und mehr kommen. Das können wir nicht wollen“, erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute veröffentlichten Kurz-Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Lohnentwicklung.

Krellmann weiter:

„Wenn sich die künftigen Koalitionäre im Bund auf eine schwarze Null verständigen, sehe ich schwarz für die Beschäftigen. Erste Aufgabe wäre es, sich um die soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu kümmern. Damit ist es die Aufgabe des Sozialstaates und somit auch Aufgabe der nächsten Bundesregierung, soziale Dienstleistungen mit guter Arbeit allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, die mehrheitlich hierzulande von Frauen geleistet wird, muss entsprechend anerkannt und bezahlt werden. DIE LINKE will jährlich über 120 Milliarden Euro in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur investieren. Durch höhere Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen können diese Ausgaben mindestens zur Hälfte refinanziert werden. Durch mehr öffentliche Investitionen auf kommunaler Ebene, Bundes- und Länderebene und durch eine gerechte Verteilung der Arbeit können Millionen neue Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit geschaffen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2017

Die Bundesregierung soll eine Aushöhlung des Mindestlohngesetzes verhindern. Insbesondere soll eine Aufweichung der Dokumentationspflicht der Arbeitszeit verhindern werden. Die Dokumentationspflicht sei "eine notwendige Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns", verlangt die SPD-Fraktion in einem Antrag (19/17). Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, sich für eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einzusetzen und damit eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen.

In ihrem Antrag ziehen die Abgeordneten auch eine Bilanz des seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohns. Rund vier Millionen Menschen hätten durch den Mindestlohn zum Teil deutliche Lohnerhöhungen erhalten. Kaufkraft und Binnennachfrage seien durch den Mindestlohn gestärkt worden. Auch die Betriebe würden den Mindestlohn reibungslos umsetzen. Die im Vorfeld der Mindestlohneinführung verbreiteten Horrorszenarien über Beschäftigungsverluste hätten sich als gegenstandslos erwiesen: "Die aktuellen Daten der Arbeitsmarktstatistik weisen vielmehr einen ungebrochenen Trend zu mehr Erwerbstätigkeit und einem höheren Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus", schreibt die SPD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 551 vom 25.10.2017

Frauen erzielen in Deutschland nur die Hälfte des Gesamteinkommens der Männer und verdienen bei den Stundenlöhnen rund ein Fünftel weniger – Bei Erwerbseinkommen gibt es Gender Pay Gap zwischen „Männer-“ und „Frauenberufen“, aber auch innerhalb vieler Berufe – Deutschland weist eine im internationalen Vergleich hohe Lücke von rund 53 Prozent bei den Renteneinkommen aus – Handlungsbedarf der Politik an mehreren Fronten

Drei neue Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) befassen sich mit Einkommensungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Die AutorInnen schließen auf einen Handlungsbedarf der Politik an gleich mehreren Fronten. Deswegen müsse die Gleichstellung von Frauen einen hohen Stellenwert haben in den aktuell stattfindenden Gesprächen zur Bildung einer Koalition.

DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat die aktuellsten verfügbaren Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Jahres 2010 ausgewertet. Demnach erreichen Frauen beim gesamten Bruttoeinkommen insgesamt nur 51 Prozent des Einkommens der Männer.Bei den Arbeitseinkommen erreichen sie 52 Prozent des Einkommens der Männer.Bei Vermietungseinkünften oder Kapitalerträgen sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern weniger ausgeprägt.

Ein wesentlicher Grund für die Ungleichheit bei den Arbeitseinkommen ist die Lohnlücke, der sogenannte Gender Pay Gap. Dieser lag in Deutschland bezogen auf die Stundenlöhne zuletzt bei 21 Prozent und nimmt nur langsam ab.

Schon seit langem ist bekannt, dass ein Teil des Gender Pay Gaps mit der Berufswahl zusammenhängt, denn Berufe mit einem hohen Anteil an Frauen werden niedriger entlohnt als sogenannte „Männerberufe“, also solche, wo der Männeranteil bei mehr als 70 Prozent liegt. „Unsere Analysen zeigen aber, dass es auch innerhalb von Berufen mitunter sehr hohe Gender Pay Gaps gibt“, so Katharina Wrohlich, Autorin einer der Studien, die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen sind. So ist die Lohnlücke bei VerkäuferInnen (29 Prozent), Bankfachleuten (25 Prozent) und BuchhalterInnen (24 Prozent) noch höher als der durchschnittliche Gender Pay Gap. Entscheidet sich ein Mann für den typischen Frauenberuf der Sprechstundenhilfe, so verdient er im Durchschnitt sogar 43 Prozent mehr als seine Kolleginnen (siehe Grafik). Übt eine Frau als Dreherin oder Metallarbeiterin aber einen typischen Männerberuf aus, liegt ihr Gehalt auch unter dem ihrer männlichen Kollegen, und zwar um 28 Prozent.

„Andererseits gibt es auch Berufe, zum Beispiel KindergärtnerIn, bei denen wir keinen Gender Pay Gap beobachten“, so Studienautorin Aline Zucco. Es liegt nahe, dass Berufe, in denen der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst besonders hoch ist, geringere Gender Pay Gaps aufweisen. Dies lässt sich mutmaßlich auf die tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst zurückführen, die weniger Spielraum für Verhandlungen lassen als in der Privatwirtschaft. Eine konsequente Implementierung des Entgelttransparenzgesetzes könnte auch im privaten Sektor zu geringeren Gender Pay Gaps führen, vermuten die StudienautorInnen.

Deutschland weist großen Gender Pension Gap auf

Der Gender Pay Gap, aber auch weitere Faktoren wie Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie durch Kindererziehung haben Folgenfür das Renteneinkommen von Frauen. So betrug der sogenannte Gender Pension Gap, also die Lücke bei den Renteneinkommen zwischen Frauen und Männern, in Deutschland im Jahr 2012 rund 53 Prozent. Das ist ein im internationalenVergleichhoherWert, in Dänemark lag der Unterschied im selben Jahr bei lediglich 24 Prozent.

Zusätzlich zu den Unterschieden bei den Gender Pension Gaps haben die DIW-ForscherInnen AnnaHammerschmid, CarlaRowold und Peter Haan Unterschiede bei der Gesundheit von älteren Menschen in Deutschland, Dänemark undFrankreich untersucht und festgestellt, dass es bei derAnfälligkeit für Depressionen ähnliche Muster zu den Pension Gaps gibt: Deutschland hat im Vergleich zu Dänemark nicht nur eine höhere Rentenlücke, sondern ältere Frauen sind hierzulande im Vergleich zu Männern noch häufiger von depressiven Symptomen betroffen.

„Wir können aus unseren Ergebnissen nicht ableiten, dass dasEine mit dem Anderen kausal zusammenhängt“, so Studienautorin AnnaHammerschmid, „aber dieHypothese liegt nahe, dass die geringeren Einkommen von Frauen erhebliche negative Effekte haben können, die über das reine Einkommen hinausgehen.“

Um dem entgegenzuwirken ist nach Ansicht der AutorInnen aller drei Berichte ein Kulturwandel in der Gesellschaft undvor allem in der Arbeitswelt nötig – aber auch die Politik ist am Zug. „Die Verdienstlücke zu schließen ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“, so Wrohlich. „Bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – mehr und bessere Betreuung für kleine Kinder, mehr und qualitativ bessere Ganztagsschulen – sind hierbei wichtige Aufgaben für die Politik.“ Ebenso bedarf es stärkerer Anreize für eine ausgeglichene Aufteilung von Erwerb- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Verheiratete Frauen tragen als Zweitverdienerinnen häufig einen geringeren Teil zum Familieneinkommen bei. „Durch das Ehegattensplitting zahlen sie deutlich mehr Einkommensteuern als Ledige mit gleichen Einkommen, das ist einer der Gründe für den geringeren Erwerbsumfang vieler Frauen“, so Bach. „Das Ehegattensplitting muss auf den Prüfstand, denn es setzt in Kombination mit der Steuerbegünstigung von Mini-Jobs negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen.“ Auch könnte eine Verlängerung der sogenannten „Vätermonate“ beim Elterngeld bewirken, dass sich Männer mehr einbringen und die Sorgearbeit gleicher verteilt wird, so die DIW-ÖkonomInnen.

DIW Wochenbericht 43/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.10.2017

Wenn Menschen finanziell absteigen und nur noch ein Einkommen unter der Armutsgrenze zur Verfügung haben, führt das dazu, dass sich ihre sozialen Beziehungen verschlechtern. Das belegt nun erstmals eine für Deutschland repräsentative Studie auf Basis der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin. Demnach treffen sich in Armut geratene Menschen seltener als zuvor mit Bekannten, Kollegen und Kolleginnen oder Menschen in ihrer Nachbarschaft. Außerdem verändert sich ihr Freundeskreis. Dort finden sich immer weniger Menschen mit einem festen Job. Die Studie wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „European Sociological Review“ veröffentlicht.

Als armutsgefährdet gilt hierzulande, wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Um herauszufinden, wie sich Armut auf die sozialen Beziehungen auswirkt, analysierten die Hamburger SoziologInnen Petra Böhnke und Sebastian Link die Angaben von mehr als 50.000 Menschen, die zwischen 1992 und 2013 im Rahmen der Langzeitstudie SOEP in West- und Ostdeutschland immer wieder befragt wurden. Diese hatten unter anderem Fragen zu ihrem Einkommen und zur Häufigkeit ihrer sozialen Kontakte beantwortet.

Die Analyse der SOEP-Daten zeigt: In Armut geratene Menschen treffen sich weniger als zuvor mit anderen Menschen. Sie machen auch seltener Besuche oder empfangen Gäste. „Darüber hinaus ändert sich ihr Freundeskreis“, sagt Petra Böhnke. Zwar zählten in Armut geratene Menschen genauso viele Menschen zu ihrem Freundeskreis wie zuvor. Aber nach drei Jahren in Armut gehörten dazu beispielsweise weniger Menschen mit einem festen Arbeitsplatz. „Dadurch verringern sich die Möglichkeiten, wieder einen Weg aus der Armut heraus zu finden. Zum Beispiel, weil informelle Informationen zu Jobangeboten fehlen“, gibt Böhnke zu bedenken.

Die Beziehungen, die arme Menschen zu ihrer Familie pflegen, sind stabiler: Die SOEP-Daten zeigen, dass sich die Betroffenen im Durchschnitt genauso häufig mit Familienmitgliedern treffen wie zuvor. „Diese Beziehungen bilden ein starkes soziales Netz, das auch dafür sorgt, dass arme Menschen in der Regel nicht völlig sozial isoliert sind“, sagt Sebastian Link, Co-Autor der Studie.

Nichtsdestoweniger sei aus anderen Studien bekannt, dass sich arme Menschen sozial ausgegrenzt fühlten. Das sei ein Hinweis darauf, dass die Häufigkeit der Zusammentreffen nichts über die Qualität der Beziehungen in der Familie aussage. Zwar könnten Familien Notlagen auffangen, aber das würde auch zu Konflikten führen.

In ihrer Studie konnten die AutorInnen erstmals belegen, dass die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten ein wichtiger Grund dafür sind, dass sich die sozialen Beziehungen von armen Menschen zu deren Nachteil verändern. Darüber hinaus sei Armut oft mit Lebensumständen verbunden, die das soziale Gefüge aus FreundInnen und Bekannten ebenfalls belasten – etwa ein schlechter Gesundheitszustand.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 23.10.2017

14,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland beziehen Leistungen nach dem SGB II. Damit hat der Anteil der Kinder, die auf "Hartz IV" angewiesen sind, einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt leben rund 1,95 Millionen Kinder und Jugendliche in Familien, die SGB II beziehen – über 110.000 Kinder oder 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Das zeigt eine neue Auswertung der aktuellsten verfügbaren Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2017) durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Im Webangebot der Stiftung sind detaillierte Daten für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland verfügbar (Link unten).

Nach Analyse von WSI-Sozialexperten Dr. Eric Seils ist der Anstieg eine Folge der Zuwanderung, vor allem von Flüchtlingen, seit dem Jahr 2012. Zunächst hatte sie sich in einem Anstieg der Fallzahlen beim Asylbewerberleistungsgesetz bemerkbar gemacht, da Flüchtlinge in der Regel in den ersten 15 Monaten keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Mit einer Verzögerung kam es dann zu einer starken Zunahme der Zahl ausländischer Kinder im SGB II-System. Diese hat sich seit Dezember 2011 von 291.373 auf 583.639 ziemlich genau verdoppelt. Der sukzessive Übergang in SGB II stellt für Flüchtlingsfamilien trotz des niedrigen Niveaus eine Leistungsverbesserung dar. Die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit – ohne und mit Migrationshintergrund – in SGB-II-Haushalten ist dagegen seit Dezember 2011 um über 120.000 gesunken.

Regional konzentriert sich die Zunahme der Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind, auf Westdeutschland. Im Osten war nur im vergangenen Jahr ein kleiner Anstieg festzustellen. In den vergangenen Jahren habe dies zu einer gewissen Angleichung in beiden Teilen Deutschlands beigetragen, schreibt Seils. Es gibt aber weiterhin große regionale Unterschiede, vor allem auf der Ebene der Städte und Kreise: Die höchsten SGB II-Quoten unter Minderjährigen weisen Gelsenkirchen (41,0 Prozent), Bremerhaven (36,1 Prozent) und Halle an der Saale (34,3 Prozent) auf. Die Kreise mit den niedrigsten SGB II-Quoten liegen alle in Bayern: Pfaffenhofen an der Illm (2,2 Prozent), Eichstätt (2,3 Prozent) und Donau-Ries (2,5 Prozent).

Für Seils zeigen die neuen Daten die Notwendigkeit, noch mehr für die soziale Inklusion zu tun: "Sicherlich ist es erfreulich, dass die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung die Zahl der deutschen Kinder auf Hartz IV senkt. Aber dieser Rückgang vollzieht sich auf einem nach wie vor hohen Niveau und ist kein Selbstläufer", resümiert er. Auch die starke Zunahme der ausländischen Kinder im SGB-II-Bezug unterstreiche die Bedeutung von besserer Arbeitsmarktintegration der Eltern und von Bildungsinvestitionen – für Einwanderer, aber auch für die bereits länger in Deutschland lebende Bevölkerung. Die hohen Hartz-IV-Quoten in vielen ostdeutschen Regionen zeigten, dass die Masse der bedürftigen Kinder deutsche Staatsbürger seien. "Unabhängig von Herkunft und Wohnort profitieren alle Kinder von einer starken, kostenlosen Bildungsinfrastruktur und einer fairen Ordnung am Arbeitsmarkt, die es ihren Eltern möglich macht, die Familie aus eigener Kraft zu finanzieren", so Seils.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Städte und Kreise finden Sie hier: https://www.boeckler.de/wsi_111283.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.10.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation im Amt bestätigt worden. Der 58-jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Birgit Schmitz wiedergewählt. Den Vorstand komplettieren Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Nathalie Schulze-Oben.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk wird sich weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Wir müssen in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Bundesregierung unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nach der UN-Kinderrechtskonvention nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus", betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

Weitere zentrale Themen des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Fragen des Jugendmedienschutzes, der kinderfreundlichen Stadtentwicklung und die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sein. Zudem sollen bei der Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wichtige Akzente in der kinderpolitischen Auseinandersetzung gesetzt werden. "Wir sind als Kinderrechtsorganisation insgesamt, und vor allem in unseren Schwerpunktthemen Bekämpfung der Kinderarmut, Beteiligung und Mitbestimmung, Bildungsgerechtigkeit sowie Integration von Flüchtlingskindern sehr gut aufgestellt und einer der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland. Auch aufgrund unserer finanziellen Unabhängigkeit durch private Mittel können wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite zu fördern", so Krüger weiter.

In der politischen Lobbyarbeit steht weiterhin die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ganz oben auf der Prioritätenliste des Deutschen Kinderhilfswerkes. Damit würde die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gegeben. Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, dass sich die Prinzipien dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Deutsches Instituts für Wirtschaftsforschung und OECD Berlin Centre

Ort: Berlin

Bis zur Gleichstellung von Mann und Frau im OECD-Raum ist es noch ein weiter Weg. Junge Frauen sind im Schnitt besser gebildet als gleichaltrige Männer und auch die Erwerbsquote unter Frauen nähert sich immer mehr der von Männern an. Trotzdem verdienen sie nach wie vor durchschnittlich 15 Prozent weniger als Männer, sind seltener in Führungspositionen vertreten und erfahren häufiger Diskriminierung.

Welchen gläsernen Decken erschweren Frauen ihren beruflichen und wirtschaftlichen Werdegang? Wie können Regierungen sie dabei unterstützen, diese zu durchbrechen? Welche Auswirkung haben Familie und unbezahlte Arbeit auf das Einkommen und die Absicherung von Frauen?

Monika Queisser geht diesen und vielen anderen Fragen in ihrer Präsentation nach und stellt dabei die neuesten Zahlen aus der OECD-Studie „The Pursuit of Gender Equality – An Uphill Battle“ vor.

Nähere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie hier.

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Der gesellschaftliche Wandel sowie Migration und Integration verändern unsere Gesellschaft, in der Werte, Normen und Handlungsweisen stets neu ausgehandelt werden. Das Leben in pluralen Gesellschaften fordert von den Menschen Offenheit, sich in neuen Kontexten zu orientieren, andere Lebensweisen kennenzulernen und über seine eigenen Grenzen hinaus zu denken.

Jugendhilfe und Schule haben die Aufgabe junge Menschen auf ein Leben als mündige Bürger in der Demokratie vorzubereiten. Um dem gerecht zu werden müssen sie Erfahrungsräume zur Verfügung zu stellen, in denen junge Menschen soziale und demokratische Handlungskompetenz entwickeln und füreinander und im Umgang miteinander Verantwortung übernehmen

Ich, du, anders, normal?!: Was bedeutet eigentlich „normal“ in einer Gesellschaft, die durch Pluralität gekennzeichnet ist und wie kann das friedliche Zusammenleben in der Gemeinschaft gestaltet werden? Wie kann Demokratie für die jüngere Generation erlebbar gestaltet sein, in den Zusammenhängen, in denen sie sich tagtäglich bewegen? Im Rahmen des dritten bundesweiten Demokratietages soll darüber nachgedacht werden, welchen Beitrag Schule leisten kann zur Lösung der großen Herausforderungen, vor denen wir im Hinblick auf ein demokratisches Zusammenleben im 21. Jahrhundert noch immer (und wieder verstärkt) stehen.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin

Ort: Berlin

Einelternfamilien, Regenbogenfamilien, Pflegefamilien, Patchworkfamilien und viele weitere Familienmodelle gehören neben der Vater, Mutter, Kind(er)-Familie zu der real existierenden und gelebten Familienvielfalt. In allen diesen Familienmodellen übernehmen Menschen Verantwortung für Kinder und pflegebedürftige Personen.

Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedenster Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum solen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und Gesellschaft identifiziert werden.

Information und Anmeldung: margaretha.mueller@shia-berlin.de oder constanze.koerner@lsvd.de

Termin: 29. November 2017

Veranstalter: Konrad-Adenauer-Stiftung

Ort: Berlin

Kind und/oder Karriere? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Vortrag mit anschließender Diskussion

Viele Paare leben heute in egalitären Partnerschaften, in denen Erwerbs- und Hausarbeit fair zwischen den Partnern aufgeteilt wird, v.a. wenn beide über einen ähnlichen sozioökonomischen Hintergrund verfügen: so schön, so gut. Sobald jedoch das erste Kind geboren wird, ändert sich dies häufig – in vielen Partnerschaften kommt es zu einem sogenannten Re-Traditionalisierungsschub. Geschlechterrollen müssen neu verhandelt werden und das Thema Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Interessen wird lebensbestimmend/-entscheidend. Häufig stehen dabei Mütter im Fokus des Interesses (gender pay gap, gender care gap, motherhood penalty). Das Vereinbarkeitsproblem stellt sich jedoch auch für Väter, v.a. für jene, die eine aktive Vaterrolle anstreben (Partnermonate). Aktuelle Studien belegen, dass Mütter und Väter durch den Spagat zwischen Büro und Kinderzimmer in gleicherweise betroffen sind. Der Versuch, allen Ansprüchen gerecht zu werden, belastet beide Geschlechter, wobei es für Mütter in erster Linie um mehr Teilhabe am Erwerbsleben geht, während bei Vätern mehr Teilhabe am Familienleben im Fokus steht.

Im Rahmen des Vortrages werden beide Seiten der Vereinbarkeitsproblematik beleuchtet: Neben aktuellen familienpolitischen Gegebenheiten werden die Wünsche von Vätern und Müttern dargelegt und in einem weiteren Schritt mit der tatsächlichen Situation abgeglichen, um so mögliche Diskrepanzen aufzudecken. Dabei werden außerdem Ost-West-Unterschiede berücksichtigt, die nach wie vor erheblich sind: Die Mehrheit der Elternpaare in Ostdeutschland lebt ein Doppelverdienermodell (beide Vollzeit) während in Westdeutschland das sogenannte Hinzuverdienermodell (Mann Vollzeit/ Frau Teilzeit) dominiert. In einem Ausblick werden ferner Vereinbarkeitspotenziale diskutiert.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 05. Dezember 2017

Veranstalter: Frauen helfen Frauen e.V. Rostock, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit

Ort: Rostock / Warnemünde

Teilnehmerbeitrag: 50 Euro

Aus fachlicher Perspektive ist die komplexe Wechselwirkung zwischen Sucht und Gewalt unumstritten, Auswirkungen auf die Kooperation zuständiger Hilfesysteme hatte dies bislang dennoch kaum. Besonders Frauen tragen schwer an dieser Situation, erfahren als gewaltbetroffen und suchtbelastet eine doppelte Stigmatisierung und erleben auf Seiten der professionellen Helfer*innen nicht selten dieselbe Überforderung und Hilflosigkeit, die sie selbst nur allzu gut kennen.

Das Bundesmodellprojekt GeSA hat sich die Entwicklung eines Kooperationsmodells unter Beteiligung der verschiedenen, an der Unterstützung und Versorgung betroffener Frauen beteiligten Hilfesysteme zum Ziel gesetzt. Anliegen war es, Schnittstellenprobleme zu reduzieren, eine Strategie für eine effiziente Zusammenarbeit unterschiedlichster Professionen sowie konkrete Formen und Möglichkeiten der Kooperation im Einzelfall zu entwickeln und zu erproben.

Gemeinsam mit Ihnen als Expert*innen aus Praxis, Politik und Wissenschaft sollen Erfahrungen und Ergebnisse diskutiert und Überlegungen zur Verstetigung und Nachhaltigkeit vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Der Veranstaltungsort ist barrierearm. Bitte teilen Sie eventuellen Unterstützungsbedarf möglichst bald mit.

Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten bis zum 22.11.2017 an arbeit-soziales@diakonie.de unter Angabe von Name, Institution, Funktion und Kontaktdaten. Eine Abmeldung (bei vorheriger Anmeldung) wird aus organisatorischen Gründen ebenfalls erbeten.

AKTUELLES

"Düsseldorfer Erklärung" verabschiedet

Auf der 8. Sozialkonferenz der AWO zur Kinder- und Jugendhilfe am 4.3.2017 trafen und diskutierten über 250 Ehren- und Hauptamtliche aus der AWO über aktuelle Entwicklungen, verbandliche Positionen und Forderungen an die Politik.

Die Dokumentation der Tagung mit der "Düsseldorfer Erklärung" ist jetzt erschienen und kann hier auf der AWO-Homepage heruntergeladen werden.

Quelle: Information AWO Bundesverband e. V. vom 26.10.2017

Auch in diesem Jahr führt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Pflegeeltern, Beratende und weitere Personen richtet, die mit unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Geflüchteten in Kontakt stehen.

Mit dieser Befragung möchte sich der BumF einen Überblick über die Situation der Jugendlichen verschaffen, die sich in Deutschland aufhalten und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt werden bzw. wurden.

Der BumF lädt Sie alle ganz herzlich ein, bis zum 03.11.2017 unter dem folgenden Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://www.soscisurvey.de/Umfrage_BumF_2017/

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom 26.10.2017

Panini unterstützt LSVD

Am 12. Juni 2016 wurden bei einem Anschlag auf den Nachtclub Pulse in Orlando 49 Menschen brutal ermordet. Ein gezielter Gewaltakt gegen LSBTI und ihre Freund*innen, wie man ihn sich bis dahin nicht hatte vorstellen können. In der Comic-Anthologie „Love is Love“ von Panini reagieren die unterschiedlichsten Comic-Künstler*innen auf diese unfassbare Tat. In ihren Geschichten drücken sie Mitgefühl, Trauer und Sorge angesichts des Angriffs auf die homosexuelle Community aus, machen aber auch Hoffnung und setzen sich für Akzeptanz, Gleichberechtigung und Frieden ein.

In den USA wurde Love is Love zu einem großen Erfolg und der Gewinn der Veröffentlichung wurde an die Hinterbliebenen der Opfer gespendet. Vom Erlös des deutschen Bandes werden ebenfalls je drei Euro pro Band gespendet, zugunsten der LSBTI-Verbände in den USA und des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).

Die Anthologie Love is Love ist eine Zusammenstellung kurzer Comic-Episoden, in denen einige der bekanntesten Comic-Schaffenden aus der ganzen Welt ihre Gefühle nach dem Attentat auf den überwiegend von Homosexuellen besuchten Club Pulse in Orlando zum Ausdruck bringen, sich gegen Gewalt und für die Akzeptanz und die Gleichberechtigung von Homosexuellen aussprechen.

Der LSVD bedankt sich sehr bei Panini für die Zusammenarbeit.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 24.10.2017

LSVD-Projekt startet mit ersten Vernetzungstreffen in Leipzig

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen wird auch Stimmung gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) gemacht. Das neue bundesweit agierende Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) möchte Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Hierzu findet heute der Auftakt mit einem regionalen Vernetzungstreffen im Neuen Rathaus Leipzig statt.

Das Projekt „Miteinander stärken“ trägt dazu bei, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert und anerkannt werden. Gleichzeitig möchte es zusammen mit Partner*innen aus der Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen Gegenstrategien entwickeln und Vernetzungsprozesse anstoßen. Denn von einer demokratischen und offenen Gesellschaft profitieren alle. Sie schafft die Voraussetzung dafür, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden sein zu können.

In regionalen Workshops, Konferenzen und bundesweiten Foren werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren: Vereine und Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen, Medien, Wissenschaft, Kultur und Sport, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, migrantische und antirassistische Initiativen, Fachkräfte aus der Jugend-, Familien- und Bildungsarbeit und die LSBTI*-Community.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Vorankündigung: 09.12 in Mannheim: „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ – Regionales Vernetzungstreffen. Mehr auf www.miteinander-staerken.de

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 21.10.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 17/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Orientieren sich die Angebote der örtlichen Infrastruktur an den typischen Alltagsabläufen und Zeitbedarfen von Familien, zahlt sich das für Familien aus – und lohnt sich auch gesamtfiskalisch. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des BMFSFJ.

In ihrer Studie „Kosten und Nutzen lokaler Familienzeitpolitik“ sind das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität Köln der Frage nachgegangen, welche Akteure an Wohnorten von Familien dazu beitragen können, dass den Zeitbedürfnissen von Familien Rechnung getragen wird. Für die Studie wurden mehr als 1.200 Mütter und Väter mit Kindern unter 15 Jahren befragt.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Studie zeigt: Für Familien lohnt es sich, wenn ihre Zeitbedürfnisse vor Ort berücksichtigt werden. Sie gewinnen Zeit für den Beruf und die Familie. Damit sich Zeitpolitik nicht nur für die Gesellschaft lohnt, sondern auch für die Kommunen rechnet, wird sich das Bundesfamilienministerium für eine lokale Familienzeitpolitik mit finanzieller Unterstützung für die Kommunen stark machen.“

Die Studie zeigt erstens, dass Eltern pro Woche rund sieben Stunden mehr arbeiten würden, wenn zum Beispiel die Betreuungszeiten ihrer Kinder statt bis mittags bis abends gesichert wären. Mehr als dreieinhalb Stunden gewonnene Zeit würde im Schnitt der Familie zu Gute kommen. Das zweite wichtige Ergebnis der Studie ist, dass sich die Investitionen in Familienzeitpolitik durch Steuermehreinnahmen mehr als rechnen. Problematisch ist drittens jedoch, dass die Kosten der lokalen Familienzeitpolitik vor allem bei den Kommunen anfallen, während die Steuermehreinnahmen zum großen Teil bei Bund und Ländern eingehen. Daher rechne sich die Investition zwar für die Gesellschaft, aber nicht für die Kommunen. Die Autoren empfehlen eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern bei der Etablierung lokaler Familienzeitpolitik.

Für die Studie haben die Autoren eine Reihe typischer Ansatzpunkte in den Blick genommen, die Familien zeitlich entlasten können: die Ausweitung von Betreuungszeiten in Kitas, Kindergärten und Ganztagsschulen, eine Koordinierung von Betreuungsangeboten zu Randzeiten, die Sicherung von Schulwegen, der Ausbau des ÖPNV-Angebots zu typischen Arbeitszeiten sowie eine Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort. Die Berechnungen zeigen, in allen Fällen gewinnen Familien Zeit und der Staat höhere Einnahmen, die die Kosten mehr als decken.

Eine Kurzfassung der Studie ist auf www.bmfsfj.de nachzulesen, die Langfassung findet sich auf https://www.iwkoeln.de/familienzeitpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.10.2017

„Vor einem guten Jahr noch ging man im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon aus, dass rein rechnerisch pro anerkanntem syrischen Flüchtling etwa ein Familienangehöriger nachziehen würde. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der sogenannte Nachzugsfaktor eher bei 0,5 als bei 1 anzusetzen ist. Der Umfang des Familiennachzugs zu Flüchtlingen ist mithin viel geringer als ursprünglich angenommen – das ist eine wichtige Information angesichts der schäbigen Versuche der sich christlich nennenden Unionsparteien, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten weiter auszusetzen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über den zu erwartenden Familiennachzug zu syrischen und irakischen Schutzsuchenden.

Jelpke weiter: „Die Rechnung ist relativ einfach: Im Zeitraum 2015 bis Mitte 2017 haben etwa 360.000 syrische und irakische Asylsuchende einen Asyl- oder Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, der zum Familiennachzug berechtigt. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch nur gut 100.000 Visa für den Familiennachzug zu diesen Schutzberechtigten erteilt bzw. warten derzeit noch etwa 70.000 Familienangehörige darauf, ein entsprechendes Visum beantragen zu können. Daraus ergibt sich ein rechnerischer ‚Nachzugsfaktor‘ von 0,5 – im BAMF wurde dieser zuvor auf 0,9 bis 1,2 geschätzt. Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist damit nur etwa halb so groß wie vom BAMF vermutet.

Viel zu häufig wird mit unhaltbaren Prognosen schlechte Politik gemacht. Zur Rechtfertigung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten hatte der Bundesinnenminister beispielsweise von einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Die AfD warnte zuletzt im Wahlkampf sogar vor angeblich ‚zwei Millionen Migranten ab 2018‘ infolge des Familiennachzugs zu Flüchtlingen. Sekundiert wird solche Hetze durch Falschdarstellungen in Medien wie der Bild-Zeitung, die im Oktober 2015 von bis zu 7,4 Millionen Asylberechtigten infolge des Familiennachzugs fabuliert hatte. Diese grotesk falschen Zahlen setzen sich dann leider in vielen Köpfen fest.

Unabhängig von den konkreten Zahlen gilt: Das Recht auf Familienleben muss uneingeschränkt gelten. Es ist ein Menschenrecht, das keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterworfen werden darf. Die dauerhafte Aussetzung des Familiennachzugs zu schutzbedürftigen Flüchtlingen wäre eindeutig verfassungswidrig und ein Verstoß gegen die Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 11.10.2017

Unter den 20 wichtigsten Herkunftsländern sind im Jahr 2016 insgesamt 46.455 Visa zum Ehegattennachzug erteilt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13324) schreibt, seien in dieser Zahl auch Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten.

Die Abgeordneten hatten unter anderem die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 thematisiert. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort die Zahl der "Start Deutsch 1-Prüfungen" im Rahmen des Ehegattennachzugs weltweit für 2016 auf insgesamt 37.840 wovon 25.874 bestanden worden seien. Die Bestehensquote liege somit bei 68 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 540 vom 09.10.2017

Mehr als drei Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob. Oft sind Mehrfachbeschäftigte in ihrer Hauptbeschäftigung in Teilzeit tätig. Häufiger als bei den Einfachbeschäftigten sind unter den Nebenjobbern Frauen, ausländische Staatsangehörige und Personen mittleren Alters vertreten. Meistens wird eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Minijob kombiniert. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Hauptbeschäftigungen von Mehrfachbeschäftigten sind meistens weniger gut bezahlt als die Beschäftigungsverhältnisse von Personen ohne Nebenjob. Der Einkommensunterschied liegt bei rund 570 Euro pro Monat. Zu einem kleinen Teil lässt sich diese Differenz durch eine geringere Wochenstundenzahl bei den Beschäftigungsverhältnissen erklären. Ein weiterer Faktor sei jedoch, dass es sich bei der Hauptbeschäftigung von Mehrfachbeschäftigten oft um Berufe handelt, in denen weniger verdient wird, erklären die Studienautoren Sabine Klinger und Enzo Weber. So haben Mehrfachbeschäftigte beispielsweise häufig Berufe in den Bereichen Verwaltung und Büro oder Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei übt ein Drittel im Haupt- und Nebenjob denselben Beruf aus.

Seit 2003 hat sich die Anzahl der Mehrfachbeschäftigten mehr als verdoppelt. Begünstigt wurde dies durch die sehr gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, die über viele Jahre hinweg schwache Lohnentwicklung sowie die starke Zunahme der Teilzeitbeschäftigung, so die Studie. Einen wesentlichen Impuls setzten zudem gesetzliche Änderungen, die geringfügige Beschäftigungen für die Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben freistellen.

Diese Bevorzugung geringfügiger Zweitbeschäftigungen sehen Klinger und Weber kritisch. Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch Anreize zu belohnen sei zwar mit Blick auf die finanzielle Situation der Arbeitnehmer wie auch mit Blick auf Fachkräfteengpässe grundsätzlich richtig. Zudem sei gerade für Geringverdiener, die überdurchschnittlich häufig Nebenjobs ausüben, die Abgabenbelastung in Deutschland im internationalen Vergleich recht hoch. „Die Begünstigung einer zweiten Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist aber nicht das richtige Instrument, um hier gegenzusteuern. Erstens profitieren von der Regelung auch viele Gutverdiener. Zweitens leisten kleine Nebenjobs gerade für die Personen, für die es besonders wichtig wäre, kaum einen Beitrag für eine nachhaltige berufliche Entwicklung und Alterssicherung“, argumentieren Klinger und Weber. Sinnvoller sei es, die Arbeit in der Hauptbeschäftigung zu stärken, beispielsweise durch eine Entlastung niedriger Verdienste bei den Sozialabgaben.

Die IAB-Studie können Sie hier abrufen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 17.10.2017

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schaffen Voraussetzungen für gute Arbeit. Denn in mitbestimmten Unternehmen hat die Personalpolitik einen höheren Stellenwert. Das zeigen Ergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).*

Ob es nur irgendein Job, dauernde Quälerei oder gute Arbeit ist, hängt maßgeblich von der Personalpolitik des Arbeitgebers ab. Werden die Belange der Beschäftigten im Vorstand ernst genommen? Wird Nachwuchs ausgebildet und haben auch ältere Arbeitnehmer noch Perspektiven? Kommen bei der Besetzung von Chefposten auch Frauen zum Zug? All dies ist nicht nur wichtig, wenn es um Innovationskraft, internen Wissenstransfer oder die Bewältigung demografischer Herausforderungen geht. Auch für die Arbeitsbedingungen ist entscheidend, ob Unternehmen Energie in die Personalentwicklung stecken, so Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Und natürlich spielt die Personalstrategie auch in Umbruchsituationen, also etwa bei Fusionen von Unternehmen, eine herausragende Rolle.

Was den Forscher besonders interessiert, ist die Frage, wie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf die Personalstrategie wirkt. Daher hat er den Grad der Unternehmensmitbestimmung, gemessen durch den Mitbestimmungsindex MB-ix, ins Verhältnis zu verschiedenen Unternehmenskennzahlen gesetzt. Sein Datensatz enthält Informationen zu insgesamt 262 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2006 bis 2013. Es zeigt sich:

  • Einen Extra-Vorstandsposten für Personalangelegenheiten haben die großen mitbestimmten Unternehmen so gut wie immer. Von zehn Unternehmen ohne Mitbestimmung haben dagegen acht kein eigenständiges Personalressort.
  • Mitbestimmte Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren eine Ausbildungsquote – Anteil der Azubis an allen Beschäftigten in Deutschland – von etwa 4,5 Prozent. Ohne Mitbestimmung lag der Wert nur bei 3,6 Prozent. Dieses Ergebnis ist nach Scholz‘ Analyse im Übrigen nicht darauf zurückzuführen, dass mitbestimmte Unternehmen in anderen Branchen tätig oder im Schnitt größer sind als andere. Solche Faktoren haben dem Forscher zufolge keinen messbaren Einfluss auf die Ausbildungsquote.
  • Mitbestimmte Unternehmen beschäftigen mehr Ältere. Der durchschnittliche Arbeitnehmer ist hier 43 Jahre alt, in Firmen ohne Mitbestimmung dagegen drei Jahre jünger. Dies sei keineswegs als Anzeichen für "Überalterung" zu interpretieren, betont der Wissenschaftler. Schließlich stünden den älteren Belegschaften die höheren Ausbildungsquoten gegenüber.
  • Wenn Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind, gibt es häufiger Frauen im Vorstand. Das gilt, obwohl der Frauenanteil in den Belegschaften mitbestimmter Unternehmen unterdurchschnittlich ist.

"Ein Unternehmen sorgt für gute Arbeit, wenn es für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen angemessene Ressourcen zur Verfügung stellt und eine grundlegend höhere Diversität hinsichtlich der Geschlechter und der Altersproportionen gewährleistet", resümiert Scholz. Offenbar ist Mitbestimmung eine wichtige Voraussetzung dafür.

*Robert Scholz: Der MB-ix und ‚Gute Arbeit‘ – Was wir messen können, Wirkungen der Mitbestimmung auf Personalstruktur und Arbeitsbedingungen (pdf), MBF-Report Nr. 32. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2017_32.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.10.2017

Ob ein Kind eine gute oder schlechte Kita besucht, hängt nicht nur davon ab, in welchem Bundesland es betreut wird, sondern sogar in welchem Kreis. Es ist also der Wohnort, der innerhalb Deutschlands über die Bildungschancen von Kindern entscheidet – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Zusätzlich droht eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels in Kitas.

Die Qualität der Kitas in Deutschland steigt. Wie gut eine Kita ist, zeigt zum Beispiel der Personalschlüssel, der sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Während am 1. März 2012 eine Fachkraft rein rechnerisch noch 4,8 Krippenkinder betreut hat, waren es im März 2016 nur noch 4,3 Kinder. In Kindergartengruppen verbesserte sich der Personalschlüssel von 9,8 auf 9,2 Kinder pro Fachkraft.

Dennoch gibt es in Deutschlands Kitas vor allem wegen der regionalen Unterschiede noch Nachholbedarf. Schon im Nachbarort kann die Kita-Qualität erheblich besser oder schlechter sein – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Denn erstmals haben wir auch die Kita-Personalschlüssel der 402 Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet. Die Unterschiede innerhalb der Bundesländer sind enorm. In Bayern liegt der Personalschlüssel in Krippengruppen mancherorts bei 1 zu 2,7, andernorts bei 1 zu 5,0. Eine landesweit relativ einheitliche – wenngleich ungünstige – Betreuungsrelation bei den unter Dreijährigen erreicht Sachsen. Besser steht dagegen das Saarland da: Auch hier gibt es kaum Unterschiede zwischen den Kreisen – allerdings bei einer deutlich besseren Betreuungsrelation. In Kindergartengruppen unterscheiden sich die Personalschlüssel ebenfalls zwischen den Kreisen in Deutschland erheblich. Während in einigen Kreisen Baden-Württembergs eine Fachkraft 6,1 Kinder betreut, sind es in Mecklenburg-Vorpommern teilweise bis zu 14,3 Kinder. Auch die Gefälle innerhalb der einzelnen Bundesländer sind enorm. In Hessen kümmert sich je nach Kreis eine Fachkraft um 7,6 bis zu 11,9 Kinder. In Sachsen geht es deutlich einheitlicher zu: Dort betreut eine Fachkraft mindestens 12,9 und maximal 14,0 Kinder. Unser Vorstand Jörg Dräger sieht die große Spannweite innerhalb der Bundesländer kritisch: „Die Bildungschancen von Kindern hängen heute erheblich von ihrem Wohnort ab. Wir brauchen verlässliche Kita-Qualität in ganz Deutschland."

Auch wenn die Kita-Qualität bundesweit steigt, sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern nach wie vor gravierend. In westdeutschen Krippengruppen kümmert sich eine Fachkraft um deutlich weniger Kinder (1 zu 3,6) als in ostdeutschen (1 zu 6,0). Allerdings besucht im Osten gut die Hälfte der unter Dreijährigen eine Kita, während es im Westen lediglich 28 Prozent sind.

Bundesweit sind fast alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr in Kindertagesbetreuung. Im Westen kommen dabei 8,5, im Osten 12,2 Kinder auf eine Fachkraft. Damit überall die Qualität der Kitas sichergestellt werden kann, empfehlen wir einen einheitlichen Personalschlüssel von 1 zu 3,0 in Krippengruppen und 1 zu 7,5 in Kindergartengruppen. Der Ländervergleich zeigt: Baden-Württemberg erreicht diese Werte bereits jetzt schon – bundesweite Schlusslichter sind dagegen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

„Bund und Länder müssen einheitliche Qualitätsstandards umsetzen", fordert Dräger. Für einen kindgerechten Personalschlüssel müssen die Bundesländer unseren Berechnungen nach zusätzlich 107.200 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte einstellen und weitere 4,9 Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Der hohe Bedarf kommt auch zustande, weil die Geburtenzahlen wieder steigen und mehr Kinder aus anderen Ländern einwandern. Ohne attraktivere Rahmenbedingungen für das Kita-Personal wird es allerdings schwer, dem steigenden Fachkräftebedarf nachzukommen. Der Ausbau in Qualität und Quantität erfordert einen Kraftakt von Bund, Ländern, Kommunen und auch Eltern. Deshalb rät Dräger davon ab, kurzfristig auf die Elternbeiträge zu verzichten: „Erst wenn die Qualität stimmt und genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, können wir die Beitragsfreiheit angehen!" Trotzdem darf es nicht dazu kommen, dass manche Kinder die Kita nicht besuchen können, weil sich ihre Eltern die Gebühren nicht leisten können. Deshalb sollten Kita-Beiträge einkommensabhängig gestaffelt und Familien mit besonders niedrigen Einkommen komplett entlastet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.10.2017

DIW-Forscherinnen untersuchen erstmals für einen längeren Zeitraum, wie sich die Kita-Ausgaben in Deutschland entwickelt haben – Starke Ausgabenanstiege vor allem für Kita-Nutzung unter drei Jahre alter Kinder – Verbesserung der Qualität sollte Priorität vor Beitragsbefreiung für alle haben

Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, mussten dafür in den vergangenen Jahren im Durchschnitt immer tiefer in die Tasche greifen. Gaben sie im Jahr 2005 für ihre unter drei Jahre alten Kinder noch monatlich 98 Euro aus, waren es zehn Jahre später schon 171 Euro – jeweils berechnet in Preisen des Jahres 2010, um die allgemeine Inflation auszuklammern. Die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter, also ab drei Jahren, kostete im Jahr 1996 im Durchschnitt 71 Euro monatlich und im Jahr 2015 98 Euro. Gleichzeitig wurden immer mehr Haushalte vollständig von Beiträgen befreit – insbesondere im Kindergartenbereich. Allerdings müssen armutsgefährdete Haushalte, sofern sie für die Kita zahlen, mit rund acht Prozent nahezu den gleichen Anteil ihres Einkommens aufbringen wie andere Haushalte. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die Bildungsökonomin C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie, gemeinsam mit Sophia Schmitz und Juliane Stahl die Entwicklung der Kita-Ausgaben erstmals für einen längeren Zeitraum untersucht hat. Datengrundlage sind das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) im DIW Berlin und die Spezialstudie Familien in Deutschland (FiD).

Weitere Informationen: Studie im DIW Wochenbericht 41/2017

Quelle: Pressemiteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung vom 11.10.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eines der größten Armutsrisiken ist es, eine Frau zu sein. Als Mitglied der Nationalen Armutskonferenz (nak) möchte die AWO dies nicht länger stillschweigend hinnehmen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Hälfte unserer Bevölkerung hat schlechtere Chancen, sich selbst zu verwirklichen und auf eigenen Beinen zu stehen. Um das zu ändern, muss erstens der sogenannte Gender-Pay-Gap geschlossen werden. Das bedeutet den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und auch mehr Vollzeitjobs für Frauen. Zweitens fordern wir, dass Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Sozial- bzw. Gesundheitswesen, dringend gesellschaftlich wie finanziell besser gestellt werden. Und drittens darf die Verantwortung zu tragen, für ein Kind oder einen zu pflegenden Angehörigen, nicht länger ein Armutsrisiko bedeuten.“

Die AWO hat maßgeblich an der Broschüre der Nationalen Armutskonferenz „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ mitgewirkt. Diese wird anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut vorgestellt.

Fakt ist, Frauen sind von einem höheren Armutsrisiko betroffen als Männer. Das gilt bereits für junge Frauen, trifft aber die Frauen umso härter je älter sie sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig. So zum Beispiel leisten sie über die Hälfte mehr unentgeltliche Sorgearbeit (plus 52,4 Prozent), d.h. sie kümmern sich um Haushalt, Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Wollen sie nach einer Betreuungs- oder Pflegezeit wieder in ihren Beruf einsteigen, sind ihre Chancen auf Wiedereinstieg schlecht. Frauen müssen häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sein. Daraus resultieren deutlich geringere Renten und damit ein deutlich erhöhtes Risiko von Altersarmut betroffen zu sein. Besonders armutsgefährdet sind alleinerziehende Frauen. Fast die Hälfte (44 Prozent) von ihnen ist von Armut betroffen.

Die nak-Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ fasst die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen zusammen und stellt politische Forderungen auf, mit denen die Armutsrisiken für Frauen abgebaut werden sollen.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband vom 16.10.2017

Job weg, Geld weg, Wohnung weg, Freunde weg – so beschreibt die Hamburgerin Almut Hische ihren "Sinkflug ins soziale Abseits". Als alleinerziehende Mutter sitzt sie in der Armutsfalle – wie viele Frauen in Deutschland. Denn eines der größten Armutsrisiken in Deutschland ist, eine Frau zu sein. Die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen hat die Nationale Armutskonferenz jetzt in der Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" zusammengefasst und gemeinsam mit dem Aufruf "Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen" veröffentlicht. Anlass ist der morgige Internationale Tag zur Beseitigung von Armut.

Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. "Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen sind aktiv und engagiert. Sie kümmern sich um die Kinder, sie pflegen altgewordene Angehörige, sie wirken ehrenamtlich mit in der Kita oder Schule, im Sport oder in sozialen Initiativen. Sie bringen über die Hälfte mehr Zeit unentgeltlich in die Sorgearbeit ein als Männer (plus 52,4%). Als Dank ernten sie schlechte Rückkehrchancen in den Beruf, prekäre Arbeitsverhältnisse und deutlich geringere Renten", erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz.

Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin, kritisiert, dass sich das Recht auf eigenständige Existenzsicherung für Frauen in Deutschland, egal in welchen Zusammenhängen sie leben, noch nicht durchgesetzt habe. "Die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien-, Wohnungsbau- und Sozialpolitik immer noch an einem Familienmodell orientiert sind, das einen Haupternährer und eine Zuverdienerin vorsieht, verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt in prekäre oder unbezahlte Beschäftigungsverhältnisse."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, weist auf drei zentrale politische Forderungen hin: "Es gilt erstens den Gender-Pay- Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Einzelhandel oder im Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten."

Dafür brauche es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting müsse durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Downlaod bereit.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 16.10.2017

Beim AWO Bundesverband führten zwei Mitarbeiterinnen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft einen Kompaktkurs zum Thema Demenz durch, der auf großes Interesse bei den Beschäftigten der AWO stieß.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Wir wollten an der Aktion Demenz Partner teilnehmen, da wir als inklusiver Verband, zu einem besseren Verständnis des Krankheitsbildes Demenz beitragen möchten. Dafür ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie ein gesellschaftliches Miteinander gestaltet sein muss, damit es Menschen mit Demenz in unserer Gesellschaft besser geht. Die Aktion Demenz Partner möchte allen Menschen Sicherheit im Umgang mit Demenzkranken geben. Sie reiht sich ein in die Aktivitäten der AWO zum Thema Inklusion. Wir sehen uns als ein Teil einer inklusiven Gesellschaft, an deren Realisierung wir uns tagtäglich aktiv beteiligen möchten. Dafür stellen wir uns der Verantwortung alle aktiv teilhaben zu lassen – auch Menschen mit Demenz. Doch das funktioniert nicht allein über Bereitschaft, dafür braucht es Wissen.“

Wieso Demenz Partner? Saskia Weiß von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erläutert dazu:

„Demenz Partner wird man, indem man einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder einen solchen anbietet. Das bedeutet, dass jeder Demenz Partner werden kann – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Mensch mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Demenz Partner verbindet ihr Interesse, etwas über Demenzerkrankungen erfahren zu wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.10.2017

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft appelliert die Diakonie an die neue Bundesregierung, die palliative Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich weiterzuentwickeln. "Die neue Regierung wird sich an ihrem Engagement für die Pflege messen lassen müssen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welthospiztages am 14. Oktober. Dazu gehöre vor allem die Versorgung hochbetagter sterbender Menschen und die Zukunft der Pflegeberufe angesichts eines akuten Fachkräftemangels.

Der Gesetzgeber habe zwar die Rahmenbedingungen für die Versorgung sterbender Menschen in Hospizen und in der eigenen Häuslichkeit in den letzten Jahren verbessert. "Es sterben aber weitaus mehr Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen als in Hospizen. Auch in der eigenen Wohnung können sie oft nicht ausreichend versorgt werden. Daher kommt den stationären Altenpflegeeinrichtungen als Sterbeort eine hohe Bedeutung zu", betont Lilie.

Menschen bräuchten am Ende ihres Lebens neben einer an ihren Wünschen ausgerichteten und sensiblen medizinischen Begleitung, vor allem andere Menschen, die für sie sorgen und ihnen beistehen. "Ältere Menschen müssen sich darauf verlassen können, in der Sterbephase fachlich kompetent versorgt, liebevoll umsorgt und menschlich gut begleitet zu sein. Sie müssen spüren, dass sie nicht alleine sind und dass sich Menschen um sie kümmern" sagt Lilie. Hierfür jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine vorrangige Aufgabe der Politik in dieser Legislaturperiode.

Mehr Informationen zu den Themen Hospiz und Palliative Care finden Sie im Themenschwerpunkt "Hospizarbeit und Palliativversorgung".

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der erneut gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren eine Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 966 Kinder (bis 13 Jahre) und 4.994 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die erneut gestiegene Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre gibt Anlass zu größter Sorge. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre in den letzten Monaten weiter angewachsen. Gerade nach diesen Kindern muss intensiv gesucht werden. Bei ihnen besteht die große Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen. Bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder müssen die Polizeibehörden mehr Ressourcen mobilisieren. Wir dürfen uns nicht auf die Hoffnung verlassen, dass die Zahl der Vermissten lediglich auf Fehler bei der Datenerfassung zurückgeht. Das Bundeskriminalamt weist auf seiner Homepage selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen wird. Hier muss also nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme müssen verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an der entscheidenden Stelle in Präventionsmaßnahmen investiert werden.

"Eines ist aber jetzt schon deutlich: Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gute ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) vom 05.10.2017

Mit einer Jubiläumstagung unter dem Titel „Kinder schützen, fördern, beteiligen. Was ist erreicht, was bleibt zu tun?“ begeht die Deutsche Liga für das Kind am 13./14. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus ihr 40-jähriges Bestehen. Seit vier Jahrzehnten setzt sich die Liga für das Wohl und die Rechte von Kindern ein, vor allem in den ersten sechs Lebensjahren. Aktuelle politische Anliegen des Verbandes sind die Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der frühen Bildung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Katarina Barley, Bundes-ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die zur Eröffnung ein Grußwort spricht.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 unter dem Eindruck einer Gewalttat von Jugendlichen auf Initiative engagierter Lions Clubs gegründet. Heute gehören dem bundesweiten Netzwerk rund 250 Mitgliedsorganisationen an, darunter wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände sowie zahlreiche Lions Clubs. Zu den Erfolgen, an denen die Liga seit ihrer Gründung beteiligt war, gehören die Einführung des Rooming-in auf Entbindungsstationen, die Förderung des Stillens, die Abschaffung von Säuglingsheimen, die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten, die Einführung von Elterngeld und Elternzeit, die gesetzliche Verankerung des Rechts jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung, der Ausbau der frühen Tagesbetreuung und die schrittweise Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

„Wie ein roter Faden zieht sich durch die Arbeit der Liga der Einsatz für die Rechte jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Diese drei kinderrechtlichen Säulen hängen eng miteinander zusammen. Kinder, die ihre Rechte kennen und erfahren haben, dass ihre Meinung gehört wird, sind dadurch besser vor Gefahren geschützt. Und umgekehrt gilt: Ein wirksamer Kinderschutz ist auf frühe Bildung und Beteiligung der Kinder dringend angewiesen.“ „Wir alle stehen in der Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen aller Kinder zu schaffen“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Mit Kinderrechten im Grundgesetz wäre endlich klar, dass die Interessen von Kindern bei allem staatlichen Handeln besonders zu beachten sind. Ich danke der Liga, dass sie für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz eintritt und sich seit 40 Jahren konsequent für die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft einsetzt.“

In der Deutschen Liga für das Kind arbeiten Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Erziehung, Sozialwissenschaften und Recht zusammen. Sie ermöglichen einen intensiven Kontakt zu Wissenschaft, Praxis und Politik. Mit zahlreichen Filmen und Broschüren informiert die Liga Eltern und die Öffentlichkeit über die Bedeutung der frühen Kindheit. Sie ist Herausgeberin der Fachzeitschrift frühe Kindheit und Träger von Kindergarten plus, dem bundesweiten Programm zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeit in Kitas. Als Sachverständige wird die Liga von politischen Entscheidungsträgern angehört. Sie ist unter anderem Mitglied in der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und in der World Association for Infant Mental Health (WAIMH).

Zu den Vortragenden der Jubiläumstagung gehören unter anderem die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Prof’in Jutta Allmendinger Ph.D., und das ehemalige Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Am Abend des 13. Oktober findet im Medizinhistorischen Museum der Charité eine Festveranstaltung „40 Jahre Deutsche Liga für das Kind“ statt. Den Festvortrag hält die Politikwissenschaftlerin Prof’in Dr. Gesine Schwan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 13.10.2017

Als Obergrenze auf Kosten von Familien kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Kompromiss von CDU und CSU zu einer Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen. Faktisch werde eine Obergrenze von 200.000 Menschen definiert. Durch die geplante Begrenzung des Familiennachzugs seien dabei in erster Linie Familienangehörige von Schutzberechtigten von Verschärfungen betroffen.

„Vorschläge wie die Verhinderung des Familiennachzugs oder die dauerhafte Kasernierung in Aufnahmelagern sind mit den Menschenrechten kaum vereinbar und schlicht inhuman“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Auch die Absicht, durch weitere Abkommen nach dem Vorbild des umstrittenen EU-Türkei-Deals den Flüchtlingsschutz dauerhaft vor Europas Grenzen auszulagern und sich so aus der Verantwortung freizukaufen, sei perfide.

Der Verband appelliert an die politische und moralische Verantwortung der Politik: „Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich deutlich von AFD und anderen Rechtspopulisten abzugrenzen und auch und gerade in der Asylpolitik den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Humanität hatte in der Bundesrepublik noch nie eine Obergrenze und darf eine solche auch nie haben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 09.10.2017

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Berlin sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode vorgestellt.

Rörig appellierte heute an die künftigen Koalitionspartner, jetzt ein neues Kapitel im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuschlagen und sich deutlich hinter den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu stellen. Er fordert den Deutschen Bundestag auf, noch im Jahr 2018 ein „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ zu verabschieden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt ist ein permanentes und besonders tabuisiertes Problem unserer Gesellschaft. Noch immer wird viel zu oft weggeschaut und geschwiegen, aus Angst, Scham und Unsicherheit. Wir verzeichnen etwa 12.000 Straf- und Ermittlungsverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs jährlich. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Viele Menschen könnten helfen, wissen aber nicht, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Die künftigen Koalitionspartner können jetzt die richtigen Weichen stellen. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können wir große Fortschritte im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch erreichen. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein.“

Hintergrundinformationen sowie Teilbericht 3 des Monitorings unter: www.beauftragter-missbrauch.de (Presse & Service)

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 05.10.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2017

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die Tagung dient als Auftaktveranstaltung des am Tag zuvor gegründeten Vereins bbt und richtet sich an ein breites Publikum von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die sich mit Bildungsthemen von der Kita bis zu Hochschule beschäftigen.

Nach der Vorstellung des neu gewählten Vorstands von bbt wird die Tagung durch Grußworte aus dem Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesfamilienministerium eröffnet.

Frau Prof. em. Dr. Ursula Boos-Nünning leitet mit ihrem Vortrag inhaltlich in das Tagungsthema ein.

Im anschließenden Podiumsgespräch diskutieren Vertreter_innen des bbt mit ihr und Vertreter_innen aus Politik und Praxis über Zugänge, Barrieren und Herausforderungen der Beteiligung und des Engagements von Eltern mit Einwanderungsgeschichte im deutschen Bildungssystem.

Am Nachmittag werden die Teilnehmenden eingeladen, im Rahmen eines World Cafés Themen und Anliegen von bbt kennenzulernen, sich mit den bbt-Gründungsmitgliedern auszutauschen und Kooperationsperspektiven mit bbt zu erörtern.

Hier können Sie sich zur Fachtagung anmelden.

Hier finden Sie das Tagungsprogramm.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 80 Euro inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Zielgruppe: Pädagogische oder medizinische Fachkräfte der aufsuchenden Familienarbeit, die Familien im Rahmen von regelmäßigen und längerfristig angelegten Hausbesuchen begleiten (werden)

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Anmeldung: bis zum 20.10.201

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie unter http://www.pat-mitelternlernen.org/veranstaltungen/fortbildungen/

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Frauen darin zu bestärken, ihre Interessen und Anliegen kompetent und wirkmächtig zu vertreten, ist eine Aufgabe der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Kompetenz-Training „Listen to me!“ unterstützt die Teilnehmerinnen dabei, eine für sie stimmige Form der Präsentation zu finden, kommunikative Machthierarchien zu erkennen und sie zu durchbrechen. Rund 700 Frauen haben in den letzten fünf Jahren an diesen Seminaren teilgenommen und viel Wissen, Kraft und Ermutigung daraus in ihr berufliches und/oder ehrenamtliches Umfeld mitgenommen. Dieses kleine Jubiläum ist für uns Anlass, Zwischenbilanz zu ziehen und die Vernetzung dieser vielen engagierten Frauen voran zu treiben.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Fachkräfte, Kursleitende, und Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Mit der Veranstaltung sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Impulse zu geben, Erfahrungen auszutauschen und Gemeinsamkeiten zu nutzen.

Anmeldung: bis zum 07.11.2017

Informationen zu Programm, Anfahrt und Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF – auch mit Blick auf den Beginn der Sondierungsgespräche – eine sozial gerechte Familienpolitik. Hierzu gehören u.a. eine ausreichende Bildungsinfrastruktur, die Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit und ein monetäre Familienförderung, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gute Politik für Familien muss Armut von Kindern, Jugendlichen und Familien verhindern, denn Armut bedeutet ein Mangel an Ressourcen und Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravierend: Die Kinder und Jugendlichen haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und können damit nicht chancengerecht in unsere Gesellschaft hineinwachsen. Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen und erfahren häufig schon in jungen Jahren Diskriminierung und Ausgrenzung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Familien müssen daher mit Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort und der Schaffung von guter und existenzsichernder Arbeit für die Eltern unterstützt werden. Darüber hinaus braucht es dringend eine Reform der monetären Familienleistungen, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt. Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das ZFF appelliert daher an die Parteien, die morgen erstmals zu Sondierungsgesprächen zusammen kommen, sich für die Schaffung einer sozial gerechten Familienpolitik einzusetzen, die Armut verhindert und Familien unterstützt!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2017

AKTUELLES

Wo wachsen Kinder in Deutschland heute auf? Wo leben Familien in Zukunft? Eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt: Kinder in Deutschland sind immer häufiger „Stadtkinder“. Städte werden damit zunehmend zum zentralen Lebensraum für Familien.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Prognos AG eine Sonderauswertung der aktuellen Bevölkerungsdaten mit dem Fokus auf Kindern unter 6 Jahren durchgeführt. Damit wird der aktuellste Trend abgebildet. Die Auswertung belegt: Zwischen 2005 und 2015 hat sich der Anteil von Kindern dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung in unterschiedlichen Regionen stark verschoben. Lebten Kinder unter 6 Jahren 2005 eher in den ländlichen Regionen Westdeutschlands, sind es mittlerweile die Städte – viele davon im Osten der Bundesrepublik – die deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Spitzenreiter in punkto Steigerung des Kinderzahlen ist die Stadt Leipzig mit einer Zunahme der unter 6-Jährigen von 49,6 Prozent im Vergleich zu 2005. Kein Wunder also, dass kürzlich erst Hunderte von Leipziger Eltern für einen Kitaplatz anstanden.

Aber auch die Städte Dresden, Potsdam, Jena, Berlin, Frankfurt a.M. und München können bei dieser Altersgruppe Zunahmen von nahezu 25 bis sogar 37 Prozent verzeichnen und gehören damit zu den Top-10 „Boom-Regionen“ für Familien in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Reihe zentraler Gestaltungsaufträge an die Politik: Wie und wo werden diese Kinder und ihre Familien zukünftig wohnen? Miet- und Immobilienpreise explodieren in vielen Städten regelrecht. Familien stellt das vor besondere Schwierigkeiten, wie auch die letzte Auswertung des Berliner Mietspiegels gezeigt hat. Aber auch in die Geburtshilfe, den Kita- und den Schulausbau muss dringend mehr investiert werden.

Die vollständige Studie "Stadtkinder. Städte in Deutschland werden immer mehr zum Lebensraum für Familien" finden Sie hier.

Quelle: Information der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 09.10.2017

Wie können Eltern mit Migrationshintergrund besser dabei unterstützt werden, ihre Arbeitswünsche zu verwirklichen? Und was kann beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie für sie getan werden? Um diese und andere Fragen ging es bei einem Zukunftsgespräch im Bundesfamilienministerium. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden nun in einem "Monitor Familienforschung" veröffentlicht.

Die Analyse mit dem Titel "Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt" zeigt: Mütter mit Migrationshintergrund sind deutlich seltener und in geringerem Stundenumfang erwerbstätig als Mütter ohne Migrationshintergrund (52 Prozent gegenüber 73 Prozent). Dabei sind viele Mütter mit Migrationshintergrund sehr motiviert und verfügen über die notwendigen Qualifikationen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: 370.000 Mütter wollen sofort in den Beruf (wieder-)einsteigen.

Beim Thema Vereinbarkeit zeigt sich, dass das klassische Einverdiener-Modell mit erwerbstätigem Vater unter Familien mit Migrationshintergrund verbreiteter ist als bei Familien ohne Migrationshintergrund (38 Prozent gegenüber 24 Prozent). Gleichzeitig besuchen Kinder aus Zuwandererfamilien nach wie vor seltener Angebote der frühkindlichen Bildung.

Die Ausgabe Nr. 39 des Newsletters Monitor Familienforschung finden Sie hier.

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit, Zeit für Weiterbildung – das heißt für Betriebe auch: Vertretungen regeln, Arbeit neu organisieren. Wie können Arbeitszeitoptionen für moderne Lebensläufe betrieblich umgesetzt werden? Wie gehen Führungskräfte mit diesen neuen Herausforderungen um? Interviews in Polizeidienststellen, Krankenhäusern und Großbetrieben haben diese Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Der Policy Brief diskutiert verschiedene Strategien.

Der komplette Policy Brief steht hier zum Download bereit.

Quelle: WSI Newsletter 14/2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2017

SCHWERPUNKT I: Stimmen nach der BTW17

Anlässlich des dramatischen Ausgangs der Bundestagwahl 2017 fordert das ZFF einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt der Familie, Menschrechte und Demokratie. Der Einzug einer Partei mit rechtem und rassistischem Gedankengut in den 19. Deutschen Bundestag ist eine Gefahr für das Familienleben in unserem Land. Rechtsextreme Äußerungen und Hetze müssen von den demokratischen Parteien und der Gesellschaft bloßgestellt und entschieden bekämpft werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Einzug der AfD als drittstärkste Kraft in den 19. Deutschen Bundestag ist ein Angriff auf unsere Grundwerte der Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität. Die diskriminierenden, rassistischen und rückwärtsgewandten Familien- und Geschlechterbilder dieser Partei haben keinen Platz in unserer demokratischen Gesellschaft. Die rechtspopulistische Programmatik der AfD steht damit in einem krassen Widerspruch zu den Werten des ZFF. Wir hoffen nun auf ergebnisreiche Koalitionsverhandlungen und fordern die demokratischen Parteien dazu auf, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der die Vielfalt von Lebensformen, Kulturen und Meinungen als Bereicherung begriffen wird. Auch das ZFF wird sich weiterhin lautstark in die Bundespolitik einbringen und für eine Familien- und Sozialpolitik kämpfen, die der familiären Vielfalt gerecht wird und sie in all ihren Formen unterstützt. Nur gemeinsam sind wir stark und können uns gegen die weitere Verbreitung von rückwärtsgewandtem Gedankengut einsetzen und rechtspopulistische Parteien schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.09.2017

Zum Ergebnis der Bundestagswahl 2017 erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Ergebnis der Bundestagswahl und der Einzug der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in den Deutschen Bundestags ist für die Bundesrepublik ein Einschnitt. Der Einzug der AfD zeigt auch, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD viel Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern verloren hat und die Unzufriedenheit im Land gewachsen ist. Als Arbeiterwohlfahrt bekennen wir uns zum demokratischen Diskurs mit Vertreterinnen und Vertretern anderer politischer Überzeugungen. Die Grenze ziehen wir jedoch dort, wo durch Äußerungen Menschenrechte infrage gestellt werden, denn wir bekämpfen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus. Von den etablierten Parteien erwarten wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.

Eine Hauptaufgabe der kommenden Bundesregierung muss die Bekämpfung sich verfestigender Armut werden. Renten müssen auch zukünftig einen auskömmlichen Lebensstandard garantieren. Es braucht Rahmenbedingungen für gute Arbeit auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Eine qualitativ gute Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Eltern und Kinder entspricht, muss überall gewährleistet werden. Darüber hinaus erwartet die AWO von einer neuen Bundesregierung, dass sie zügig die Herausforderungen im Bereich der Pflege angeht.

Das Wahlergebnis sollte ein Weckruf sein, sich wieder für mehr soziale Gerechtigkeit einzusetzen. Es gilt, keine Zeit zu verlieren und die zentralen sozialen Zukunftsfragen anzupacken. Vor allem aber muss es allen demokratischen Parteien gelingen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 25.09.2017

Der Deutsche Frauenrat ist durch den Ausgang der Bundestagswahlen in dreifacher Hinsicht alarmiert. Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, am Tag nach der Wahl: „Der Einzug von fast hundert RechtspopulistInnen in den Deutschen Bundestag ist eine Provokation für unsere Demokratie. Gemeinsam müssen wir uns ihnen entgegenstellen und streitbar unsere Grundwerte verteidigen.“

Von einer geschlechtergerechten Besetzung ist der neue Bundestag weiter entfernt denn je. Nur rund 31 Prozent der Sitze werden von weiblichen Abgeordneten eingenommen. Das bedeutet gegenüber dem letzten Bundestag ein Rückgang von über fünf Prozent. „Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen wurden gewählt! Gewonnen haben Parteien ohne Quote. So ein schlechtes Verhältnis hatten wir zuletzt vor 15 Jahren. Die Forderung nach Parität ist für uns also aktueller denn je.“

Die Jamaika-Koalition, die aktuell gehandelt wird, verheißt zumindest nach Analyse der Wahlprogramme und -versprechungen für eine zukünftige Frauen- und Geschlechterpolitik der neuen Bundesregierung wenig Gutes.

„In Sachen Entgeltgleichheit, Geschlechterquote und Ehegattensplitting befürchten wir Stillstand, wenn nicht gar Rückschritte. Auch Themen wie Familienarbeitszeit und Gewaltschutz haben aktuell wenig Perspektive. Wir sind politisch auf vier harte Jahre eingestellt und setzen auf eine starke frauenpolitische Opposition außerhalb des Bundestags,“ so Mona Küppers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 25.09.2017

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie das Thema Bildungsgerechtigkeit stärker in den Fokus nimmt. "Die soziale Herkunft eines Kindes darf nicht länger über seine Bildungschancen entscheiden", sagt Lilie in einem Videostatement nach der Bundestagswahl.

Die einschneidenden Ergebnisse dieser Wahl zeigten deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen dringend um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland kümmern müssten. "Egal, ob jemand in Stuttgart oder Remscheid lebt, in Mecklenburg-Vorpommern oder in München, er muss er die gleichen Chancen auf Schulbildung und gleiche berufliche Perspektiven haben", betont der Diakonie- Chef.

Zum Einzug der AfD in den Bundestag sagt Lilie, dass sich die Diakonie mit allen Vertretern demokratisch gewählter Parteien auseinandersetzen und den fachlichen Austausch suchen werde. "Wir werden aber nicht mit Menschen zusammen arbeiten, die sich immer wieder rassistisch oder menschenverachtend äußern, die gruppenbezogen Menschenfeindlichkeit unterstützen oder selber proklamieren. Die disqualifizieren sich selber aus dem Kreis derer, die sich für eine offene und demokratische Gesellschaft einsetzen."

Das Videostatement finden Sie unter https://www.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 26.09.2017

Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Bundestag nach der Bundestagswahl fordert die neu gewählte Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

(djb) Prof. Dr. Maria Wersig "ein Nachdenken über Änderungen des Parteienrechts". Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat sich von 36,5 Prozent auf 30,75 Prozent verringert. Weniger als ein Drittel der Abgeordneten sind also Frauen. Damit fällt der Anteil der Frauen in unserer höchsten Volksvertretung auf den Stand von vor 20 Jahren zurück.

Betrachtet man die einzelnen Bundestagsfraktionen, so fallen von den bislang im Bundestag vertretenen Parteien besonders CDU/CSU auf: Bei ihnen ist der Frauenanteil auf unter 20 Prozent gesunken. Den höchsten Männeranteil haben die Neuzugänge AfD (88,3 Prozent) und FDP (77,5 Prozent). Lediglich solche Parteien, die sich von vornherein per Satzungsrecht zur Quotierung ihrer Wahllisten verpflichtet haben, erreichen ein angemessenes Verhältnis von Frauen und Männern in ihren Fraktionen. So die SPD, die ihre 40 Prozent-Frauenquote leicht übertrifft und auf 41,8 Prozent Frauen kommt. Bündnis 90/Die Grünen erreichen einen Frauenanteil von 58,2 Prozent, die Linke kommt auf 53,6 Prozent.

"Das Absinken des Frauenanteils um fast 6 Prozent lässt sich keineswegs damit rechtfertigen", so Prof. Dr. Wersig, "dass damit nur die Frauenanteile in den Parteien widergespiegelt würden. Der Erfolg von Frauenquoten im Satzungsrecht politischer Parteien belegt, dass niedrige Frauenanteile auch damit zu tun haben, dass männerdominierte Parteien qualifizierten Frauen keine Anreize zur politischen Arbeit bieten und ihnen keine adäquaten Betätigungsmöglichkeiten eröffnen." Damit widerspricht sie der im Vorfeld der Wahl geäußerten Behauptung, dass der Maßstab eines zu geringen Frauenanteils in Parlamenten die Zahl der weiblichen Mitglieder in diesen Parteien zu sein habe. Der Maßstab, der hier anzulegen ist, ist und bleibt der Anteil von Frauen in der Bevölkerung.

"Letztlich behaupten doch diejenigen, für die der Maßstab eines vertretbaren Frauenanteils im Bundestag das derzeitige Verhältnis der weiblichen und männlichen Mitglieder in den Parteien ist, dass die Frauen selbst daran schuld seien, wenn ihr Anteil in den Volksvertretungen so gering ist", sagte Prof. Dr. Wersig.

"Dem ist zu widersprechen. Die politischen Parteien müssen nicht nur um Wählerinnen werben, sondern auch um Kandidatinnen für politische Ämter.

Parteien haben die demokratische Verantwortung, Frauen und Männer gleichermaßen die Chance einzuräumen, politische Ämter zu bekleiden. Auch gegen bisherige Männermehrheiten. Gut die Hälfte der im Bundestag nunmehr vertretenen Parteien hat hier leider versagt." Prof. Dr. Maria Wersig schließt mit den Worten: "Für die Frauen in Deutschland war dieser Wahlsonntag unter mehreren Aspekten ein besonders schwarzer Tag."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.09.2017

SCHWERPUNKT II: Weltkindertag

Am 20. September wird der Weltkindertag gefeiert, mit dem nach der Empfehlung der Vereinten Nationen der Einsatz für die Rechte der Kinder und die Freundschaft unter den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden soll.

An diesem Tag wird dazu aufgerufen, die Rechte und Bedürfnisse aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

Mit dem diesjährigen Motto „Kindern eine Stimme geben“ ist die Forderung verbunden, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer, erklärt: "Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche noch mehr Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Mitbestimmungsformen brauchen sichere Rahmenbedingungen, Planungszeiten, verlässliche Anbindung an Entscheidungswege und Entscheidungsgremien, solide finanzielle Ausstattung und Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche angenommen fühlen. Politische Entscheidungsprozesse und Strukturen können Kindern und Jugendlichen am besten durch eigene Erfahrungen, egal ob durch direkte Mitarbeit oder durch aktive Wahl, vermittelt werden.“

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 20.09.2017

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2017 fordert Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: „Leider werden die Interessen und Rechte von Kindern noch nicht überall in Deutschland ausreichend beachtet. Deshalb will ich mich weiter dafür einsetzen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der Schutz und die Förderung ihrer Rechte, die besondere Berücksichtigung ihres Wohls bei jedem staatlichen Handeln und die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es um sie geht, gehören dorthin, wo die grundlegenden Werte unseres Zusammenlebens geregelt sind.“

Anlässlich des Weltkindertages machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland auf die Kinderrechte aufmerksam. In diesem Jahr werden mit dem Motto „Kindern eine Stimme geben“ die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in den Mittelpunkt gestellt: Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben alle Kinder das Recht auf Mitbestimmung, wenn es um ihre Belange geht.

„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. Sie gibt die Richtung vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen als einen vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen“, erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Der Weltkindertag wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1954 ins Leben gerufen, um die Rechte der Kinder zu stärken. Über 140 Staaten begehen den Weltkindertag, um auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen. Bereits vor 25 Jahren unterzeichnete Deutschland die VN-Kinderrechts-konvention. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält mit ihren 54 Artikeln spezifische Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2017

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“ Wenige Tage vor der Bundestagswahl macht das den Handlungsbedarf deutlich. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen Kinder und Jugendliche in Zukunft noch stärker beteiligen. Und wir werden das Wahlalter bei Bundestagswahlen absenken.

„Wir wollen, dass künftig auch auf Bundesebene Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Damit die Jugendlichen bei der Wahl auch mündig entscheiden können, werden wir unter anderem die politische Bildung stärken. Demokratieerziehung und Gesellschaftskunde müssen wieder zum festen Bestandteil des Schulunterrichts werden – nicht nur an Gymnasien, sondern an allen Schulen. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche schon früh bei Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden und lernen, ihre Interessen zu formulieren. Deshalb wollen wir die demokratische Mitbestimmung in Kitas, Schulen, Hochschulen und Ausbildungsbetrieben stärken und die Arbeit der Jugendverbände fördern. Dort, wo Teilhabe und Mitbestimmung gelernt und gelebt werden, wird Demokratie greifbar. Kinder und Jugendliche erfahren, wie wichtig es ist, sich mit Positionen und Meinungen anderer auseinanderzusetzen, lernen Demokratie und Akzeptanz. Und: Positive Erfahrungen mit der Demokratie und demokratischen Strukturen sind die beste Prävention gegen Extremismus.

Außerdem setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert werden. Denn Kinder und Jugendliche sind eigene Persönlichkeiten und haben eigene Rechte. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bewirkt, dass Parlamente, Verwaltungen und Gerichte das Wohl der Kinder und Jugendlichen überall dort, wo ihre Rechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen. Starke Kinderrechte, ein niedrigeres Wahlalter, mehr Mitbestimmung dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten – all dies soll ihnen helfen, sich für die eigenen Interessen und Rechte stark zu machen und die Stimme zu erheben. Dass diese Stimme dann auch gehört wird – dafür werden wir sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2017

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Rechte von Kindern dürfen nicht nur am Weltkindertag im Mittelpunkt stehen, sondern sollten basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention für sie rechtlich verbrieft werden. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist lange überfällig. Nur damit ist sichergestellt, dass in den sie betreffenden Belangen ihre Beteiligung gesichert und ihre Bedürfnisse maßgeblich berücksichtigt werden.

Zwar haben alle Kinder die gleichen Rechte, es kommen aber nicht alle zu ihrem Recht. So brauchen wir eine Familienförderung, die allen Kindern gleiche Teilhabechancen ermöglicht, unabhängig von ihren Eltern. Die Große Koalition hat es in den letzten Jahren versäumt, Kindern bessere Entwicklungs- und Bildungschancen zu geben. Das heute nach wie vor 2,8 Millionen Kinder in Deutschland armutsgefährdet sind, muss endlich ein Ende haben.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2017

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In einem Land wie Deutschland sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. Doch davon sind wir noch immer weit entfernt. Aus Sicht der AWO ist ein Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Denn Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Weltkindertag ganz oben auf der Agenda stehen.

In Deutschland werden die Kinder einkommensschwacher Eltern abgehängt. Sie wachsen häufig in schwierigen Wohn,- Lebens- und Bildungsverhältnissen auf. Ihre Lebenssituation schließt die Kinder aus einer erheblichen Zahl von Angeboten der Freizeitgestaltung, Bildung und Förderung aus. Das Ziel muss es damit sein, Kinder und ihre Eltern aus der Armut zu holen. Dafür benötigen wir ein wirksames Gesamtkonzept.

Es ist für alle Eltern eine große Herausforderung, Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten. Damit dürfen Eltern nicht alleingelassen werden. Für die AWO ist es selbstverständlich durch Angebote der Eltern- und Familienbildung und familienunterstützende Maßnahmen zu mehr Bildungs-, Teilhabe- und Chancengerechtigkeit beizutragen.

In den Mittelpunkt unseres Handelns müssen die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gestellt werden, um gemeinsam mit den Familien soziale Nahräume zu kinder- und familienfreundlichen Lebensräumen zu gestalten und ausreichend Raum für Kindheit, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen.

Es genügt nicht, nur über Familien zu reden. Familien benötigen, neben geeigneten familienpolitischen Strukturentscheidungen, eine familienfreundliche Umwelt und gesellschaftliche Wertschätzung – stärkende, unterstützende und an ihren Bedürfnissen orientierte Bildungs- und Informationsangebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.09.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner spricht auf der 4. UNECE-Ministerkonferenz in Lissabon über die Herausforderungen des demografischen Wandels

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, nimmt in Lissabon an der 4. UNECE-Ministerkonferenz zu Fragen des Alterns „A sustainable Society for all Ages – Realizing the Potential of living longer“ teil. Deutschland hat den Vize-Vorsitz bei der Konferenz.

Ältere Männer und Frauen wollen bis ins hohe Alter gut und selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Das unterstützt die Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner:

„Auch in der europäischen und internationalen Seniorenpolitik ist Pflege ein zentrales Thema. Ältere Menschen können in aller Regel heute länger aktiv, selbstbestimmt und in guter Gesundheit an der Gesellschaft teilhaben. Gleichzeitig steigt der Anteil pflegebedürftiger Menschen rapide an. Diese Entwicklung und der steigende Fachkräftemangel in der Altenpflege stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Altenpflege hinken in Deutschland im europäischen Vergleich immer noch hinterher. Die Reform der Pflegeberufe ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt müssen weitere folgen: insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Pflegekräfte.“

In ihrer Abschlusserklärung wollen die 56 UNECE-Mitgliedstaaten unter anderem das Ziel formulieren, die Qualität in der Pflege weiter zu fördern sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften und die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ spricht auf einem Experten-Panel zum Thema „Die Potenziale des längeren Lebens erkennen“ und bei einer Ministerrunde zum Thema „Längeres Arbeitsleben und Arbeitsfähigkeit unterstützen“.

Die UNECE-(United Nations Economic Commission for Europe)Ministerkonferenz von Lissabon zieht 15 Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen (MIPAA/ Madrid International Plan of Action on Ageing) Bilanz. Ausführlich dargelegt wird das in den „National Reports“ und dem daraus zusammengefassten Synthese-Bericht der UNECE. Deutschland hat diesen Nationalen Report auf Deutsch und Englisch vorgelegt. Er ist auf den Webseiten der UNECE (www.unece.org) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) einzusehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2017

Liebe gewinnt!

Zu den ersten Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland am 1. Oktober 2017 erklären Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter:

Endlich ist sie da: Die Ehe für alle. Dies ist ein historischer Tag für unsere Gesellschaft und für unsere Werte. Denn hier geht es um mehr als nur um ein Ja-Wort. Der heutige Tag ist die Krönung eines langen Kampfes für gleiche Rechte für alle und für die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ab heute wird umgesetzt und zelebriert, wofür wir Grüne jahrzehntelang gekämpft haben.

Endlich ist auch in Deutschland möglich, was bereits in 22 Ländern weltweit – darunter Frankreich und Finnland, in den USA und Uruguay, in den Niederlanden und Neuseeland– längst geltendes Recht ist. Überall wo die Liebe hinfällt, darf nun auch geheiratet werden – und das ist gut so. Unser Glückwunsch geht an alle, die sich heute und in Zukunft trauen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2017

Die soziale Schere zwischen Arm und Reich hat sich deutlich geöffnet. Was die Politik dagegen tun kann, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. IMK-Direktor Prof. Dr. Gustav A. Horn entwickelt darin gemeinsam mit seinen Forscherkollegen Jan Behringer, Dr. Sebastian Gechert, Dr. Katja Rietzler und Dr. Ulrike Stein konkrete Vorschläge, mit denen sich die Ungleichheit hierzulande wirksam reduzieren lässt. Dabei setzen die Forscher drei Schwerpunkte: Es gelte, die wirtschaftlich Starken mehr zu beteiligen, die Mitte zu stärken und Armut zu bekämpfen. "Viele Menschen empfinden die wirtschaftlichen Verhältnisse als ungerecht, wie Umfragen zeigen. Damit liegen sie auch richtig", sagt Gustav Horn. "Es ist Zeit, die Ungleichheit wieder zu reduzieren. Das sichert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und es verbessert Deutschlands wirtschaftliche Chancen für die Zukunft. Ein polarisiertes Land kann auf Dauer nicht erfolgreich sein." (Ausführliches Zitat unten).

Dass Ungleichheit ein gravierendes Problem darstellt, zeigen die IMK-Forscher anhand der neuesten Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Dabei haben sie die Bevölkerung in drei Einkommensgruppen eingeteilt: Wer weniger als 70 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gehört finanziell zur unteren Schicht, wer mindestens 150 Prozent ausgeben kann, zur oberen, der Rest zur Mitte. Den Berechnungen zufolge ist das durchschnittliche verfügbare Einkommen der oberen Gruppe von 1991 bis 2014 real um gut 17 Prozent gestiegen, das der Mitte um 10 Prozent. Die Geringverdiener mussten sich dagegen über den Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten mit Zuwächsen von insgesamt knapp 3 Prozent begnügen (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten; dort auch Link zum Datendownload). Die Diskrepanz zwischen den Einkommensklassen hat sich also deutlich vergrößert. Zugleich ist die Mittelschicht geschrumpft: Der Anteil der Haushalte mit 70 bis 150 Prozent des mittleren Einkommens hat zwischen 1991 und 2014 von 63 auf 56 Prozent abgenommen (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version).

Diese Entwicklung lasse sich nicht mit einer einzelnen Maßnahme umkehren, schreiben die Wissenschaftler in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Erforderlich sei ein "Bündel politischer Entscheidungen, die die Regeln wirtschaftlichen Handelns so verändern, dass einerseits die wirtschaftliche Dynamik erhalten bleibt, anderseits die Ungleichheit vermindert wird". Die nötigen Weichenstellungen reichen laut IMK von Änderungen bei der Arbeitsmarktregulierung über steuerpolitische Maßnahmen bis hin zu Initiativen für eine gerechtere Verteilung von Kapitaleinkommen (einen tabellarischen Überblick aller Empfehlungen finden Sie in der pdf-Version).

Zitat zur Studie von Prof. Dr. Gustav A. Horn:

"Zu viel Ungleichheit belastet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und die neuere Forschung liefert Indizien dafür, dass sie auch die Wirtschaftsentwicklung stört. Nach knapp drei Jahrzehnten, in denen die sozialen Unterschiede in Deutschland deutlich gewachsen sind oder selbst bei guter Wirtschaftslage stagnierten, sollten wir jetzt die Weichen neu stellen. Ungleichheit zu reduzieren, das beginnt am Arbeitsmarkt. Nötig sind Reformen, die nicht zuletzt durch den Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse und erweiterter Teilhabemöglichkeiten der Beschäftigten wieder faire Lohnzuwächse ermöglichen. Dabei sollte auch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.

Darüber hinaus brauchen wir einen Kurswechsel bei den Staatsausgaben zugunsten mittlerer und niedriger Einkommen. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, die wenig oder gar keine Steuern zahlen, haben am meisten davon, wenn die öffentliche Hand eine moderne, hochwertige Infrastruktur ohne oder zu möglichst geringen Gebühren zur Verfügung stellt. Das gilt für Kitas ebenso wie für den öffentlichen Nahverkehr oder bezahlbaren Wohnraum. Um das dafür nötige Geld zu mobilisieren, sollten im Gegenzug finanziell starke Haushalte, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten von mehreren Steuersenkungen profitiert haben, wieder stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden."

*Gustav Horn u.a.: Was tun gegen die Ungleichheit? Wirtschaftspolitische Vorschläge für eine reduzierte Ungleichheit, IMK-Report Nr. 129, September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_129_2017.pdf

"Videostatement von Prof. Dr. Gustav A. Horn": https://youtu.be/ORmbjbjMDNI

Die PM mit Abbildungen und Tabellen (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_imk_2017_09_18.pdf

Datendownload zu Abbildung 1: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21856

Datendownload zu Abbildung 2: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21857

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2017, gekürzt

Im Jahr 2016 wünschten sich nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung rund 5,4Millionen Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr Arbeitsstunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 255000 Personen (–4,5%).

Dieses ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setzte sich aus knapp 1,8 Millionen Erwerbslosen, 1,0Millionen Personen in Stiller Reserve und insgesamt 2,6Millionen Unterbeschäftigten zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (–176000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (–103000) deutlich, so dass es insgesamt zu einem Rückgang des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials kam, obwohl die Stille Reserve leicht gestiegen ist (+23000).

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2016 waren in Deutschland 6,4% der Erwerbs­tätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unterbeschäftigt. 12,6% der Teilzeitbeschäftigten und 4,0% der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich zusätzliche Arbeits­stunden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unterbeschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen.

Den 2,6Millionen Unterbeschäftigten standen knapp 1,2Million Erwerbstätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Überbeschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeitsstunden bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Überbeschäftigten erneut erhöht: 2016 gab es einen Anstieg um 147000 Personen, 2015 einen Anstieg um 98000 Personen.

Personen in Stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation jedoch nicht als erwerbslos. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind. Im Jahr 2016 gehörten 5,4% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur Stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,2% gelegen.

Sonstige Nichterwerbspersonen mit generellem Arbeitswunsch zeigen eine geringere Arbeitsmarktnähe als Personen der Stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind. Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größenordnung von knapp 1,3Millionen Personen (6,8% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.09.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO zum Tag des Flüchtlings

Anlässlich des heutigen Welttages des Flüchtlings erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Für die AWO ist klar, dass das individuelle Recht auf Asyl unantastbar sein muss. Jeder Mensch muss das Recht haben, darzulegen, inwieweit er schutzbedürftig ist. Daraus folgt, das der legale Zugang nach Europa möglich sein muss und der Einzelne in einem fairen Verfahren die Chance erhalten muss, seine Fluchtgründe mithilfe eines vertrauenswürdigen Dolmetschers umfassend vortragen zu können. Eine zahlenmäßige Obergrenze für den Zuzug von Menschen auf der Flucht ist folgerichtig im Rahmen der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen nicht möglich. Sie würde mit den Grundsätzen des individuellen Rechts auf Asyl brechen. Deshalb lehnt die AWO jede Form von Obergrenzen ab.

Für diejenigen, die in Deutschland Schutz erhalten, ist das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Stütze, um ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Die Verstetigung der ehrenamtlichen Unterstützung ist insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender rechtspopulistischer und flüchtlingsfeindlicher Stimmungen im Land von großer Bedeutung. Das zivilgesellschaftliche Engagement der AWO für Geflüchtete zeigt, wie wichtig ihr eine solidarische und demokratische Gesellschaft sind.

Klar ist aber auch, dass die ehrenamtliche Arbeit nur so gut funktionieren kann, wie sie durch professionelle hauptamtliche Strukturen gestützt und organisiert wird. Wir benötigen eine verlässliche Integrationsinfrastruktur. Integration und Teilhabe werden nur gelingen, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind. Dabei muss vor allem in Ausbildung und Bildung investiert werden. So können die Menschen ein wirklicher Gewinn für unsere Gesellschaft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.09.2017

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat in einer heute veröffentlichten Studie* berechnet, das bis zum Jahr 2025 bis zu 300.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden. „Diese Zahlen sind alarmierend, dürften aber niemanden überraschen. Schon seit Jahren fehlen Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung in Kita, Kindertagespflege, Hort und Ganztagsschule“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Fachkräftemangel wird sich noch deutlich verstärken, sollte ein Betreuungsanspruch auch für Grundschulkinder, wie es beide große Volksparteien fordern, umgesetzt werden. „Die AWO unterstützt den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung für Kinder in der Grundschule. Dieser muss aber von einem zielgerichteten und finanziell gefördertem Maßnahmenpaket begleitet werden, mit dem Ziel zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher gewinnen zu können.“

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen und somit die Kinder in Kita, Kindertagespflege und Hort betreut werden. „Familie und Beruf lassen sich aber nur vereinbaren, wenn es eine quantitativ und qualitativ gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur gibt. Und die wiederum basiert auf gut ausgebildeten Fachkräften“, betont Stadler.

Der Erzieherberuf muss attraktiver werden. Dafür fordert die AWO vor allem folgende Maßnahmen:

  • Aufwertung des Erzieherberufs vor allem durch eine bessere Vergütung,
  • Verbesserung der Aufstiegschancen,
  • Verbesserte Quereinstiegs- bzw. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten,
  • Erhöhung der Plätze an Erzieher*innenfachschulen und Fachhochschulen,
  • Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf durch die Bundesagentur für Arbeit,
  • Erhöhte finanzielle Förderung durch den Bund,
  • Erhöhte Ausbildungskapazitäten durch die Bundesländer.

„Als Trägerin von über 2.300 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut und weiß, dass es ohne staatliche finanzielle Unterstützung dauerhaft nicht gelingen wird, jedem Kind einen qualitativ guten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 15.09.2017

Anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings am 29. September tritt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie mit Nachdruck dafür ein, Flüchtlingen den Nachzug ihrer Familien zu ermöglichen. "Aus unserer Sicht kann Integration nur gelingen, wenn Menschen für sich und ihre Familien eine Zukunftsperspektive sehen. Wer verhindert, dass Flüchtlinge mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben können, darf sich über mangelnde Integration und auch über die dramatisch steigende Zahl von Gerichtsverfahren nicht wundern", sagt Lilie. Darauf habe der ehemalige Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, mit Recht hingewiesen.

Die Sorge um ihre Angehörigen erschwere den Flüchtlingen das Ankommen in Deutschland und ihre Integration. Für sie sei es daher sehr wichtig, ihre Angehörigen schnell auf sicherem Weg nachholen zu können. "Integration ist ein Familienprojekt und der Schutz der Familie ist unteilbar", betont Lilie.

"Insgesamt sollten wir uns bei der Debatte über Familiennachzug schnell daran gewöhnen, dass wir uns nicht auf rechte Ränder konzentrieren, sondern auf rechtsstaatlich und integrationspolitisch sinnvolle Maßnahmen und diese offensiv verteidigen. Mindestens das sollte eine Lehre aus dem Wahlergebnis sein", sagt Lilie.

Selbst, wenn sie offiziell als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind, ist es praktisch für sie sehr schwer, ihre Familien nachzuholen. Die größten Probleme sind lange Wartezeiten bei den Botschaften und Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaffung zur Prüfung der Familienzusammengehörigkeit. Vielen fehlt zudem das Geld für die Beschaffung der notwendigen Dokumente und die Reise. Oft wurden alle Mittel für die Flucht aufgebraucht. Im Durchschnitt kostet eine Familienzusammenführung etwas über 1.000 Euro. Dafür gibt es keine staatliche Unterstützung, auch nicht als Darlehen.

Die Diakonie unterstützt Familienzusammenführung daher mit einem eigenen Fonds.

Übernommen werden ein Drittel der Reisekosten nachziehender Angehöriger. Bereits über 1.600 Familien konnten 2016 und 2017 mit Geldern aus diesem Fonds in Deutschland wieder zueinander finden. Dafür wurden mehr als 500.000 Euro aufgewendet, je zur Hälfte aus Spenden der Diakonie und Mitteln der Evangelischen Kirche in Deutschland, die den Fonds unterstützt.

Informationen zum Familienzusammenführungsfonds der Diakonie Deutschland und den Spendenmöglichkeiten gibt es unter https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien/

Hintergründe zur Familienzusammenführung gibt es unter https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung

Was es für Flüchtlinge bedeutet, ohne Familie in einer neuen Heimat zu leben, lesen Sie auf https://hilfe.diakonie.de/vereint-in-eine-gemeinsame-zukunft/

In seinem Blog wirbt Diakonie-Präsiden Ulrich Lilie für den "Fonds für die Zusammenführung von Familien": https://praesident.diakonie.de/2017/09/27/dazu-gehoeren-das-megathema-zusammenhalt/#more-1380

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 27.09.2017

In Berlin ist auf dem Potsdamer Platz das bundeszentrale Weltkindertagsfest des Deutschen Kinderhilfswerkes eröffnet worden. Das Weltkindertagsfest steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“. Damit rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Zur Eröffnung forderte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, auch einen stärkeren Fokus auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. „Kinder und Jugendliche brauchen mehr als bisher die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die die Rechte von Kindern nachhaltig zur Geltung bringt. Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen konstatieren. Wir brauchen demgegenüber eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, so Thomas Krüger.

„Wir können nur dann die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft treffen, wenn wir die Kinder und Jugendlichen beteiligen und ihre Meinung berücksichtigen. Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden, und es lohnt sich auch für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen die Rechte der Kinder auch in der Verfassung verankert werden. Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung müssen wir sichern. Und wir müssen akzeptieren, dass auch wir von Kindern lernen können – z. B. im Umgang mit der Digitalisierung. Wir müssen Jugendlichen etwas zutrauen und ihnen Verantwortung übertragen. Ich setze mich daher dafür ein, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Denn 16-jährige Mädchen und Jungen wissen in der Regel schon sehr genau, was sie wollen und was gut für sie ist“, sagte Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, die das Fest als Vertreterin der Bundesregierung mit eröffnete.

„Einige Parteien unterstützen in ihren Programmen unsere Forderung, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Dies auch wirklich umzusetzen ist ein großer Schritt, weil die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen dann stärker berücksichtigt werden müssen und sie bessere Chancen bekommen, bestmöglich gefördert zu werden. Wir werden nach der Wahl im Blick behalten, ob aus guten Ansätzen Wirklichkeit wird“, betonte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die DFL Stiftung engagieren sich zukünftig gemeinsam für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Im Mittelpunkt der neuen Partnerschaft soll vor allem das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Spiel und Bewegung stehen. Startschuss für das gemeinsame Engagement ist das Weltkindertagsfest. Dazu erklärte Stefan Kiefer, Vorstandsvorsitzender der DFL Stiftung: „Fußball ist ein gleichermaßen niedrigschwelliges wie geeignetes Instrument, um junge Menschen in Aktion zu bringen. Kinder über die Folgen schlechter Ernährung und mangelnder Bewegung aufzuklären und sie für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu begeistern, das haben wir uns als DFL Stiftung zur Aufgabe gemacht. Weil wir dies als eine unserer Kernaufgaben begreifen, kommen 80 Prozent unseres Engagements Kindern und Jugendlichen zu Gute.“

Das Weltkindertagsfest in Berlin ist das größte nichtkommerzielle Kinderfest in Deutschland und die bundeszentrale Hauptveranstaltung zum Weltkindertag. Kooperationspartner des Berliner Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes ist UNICEF Deutschland. Das Motto „Kindern eine Stimme geben!“ für den diesjährigen Weltkindertag wurde vom Deutschen Kinderhilfswerk gemeinsam mit UNICEF Deutschland festgelegt. Dazu finden bundesweit viele hundert Aktionen statt. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland nutzen den Weltkindertag am 20. September gemeinsam mit zahlreichen anderen Kinder- und Jugendorganisationen, um mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Weitere Informationen zum Weltkindertag und zum Motto „Kindern eine Stimme geben“ unter www.weltkindertag.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.09.2017

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss immer neu belebt und geübt werden. Dieses Signal geht von der Jahrestagung der eaf eine Woche vor der Bundestagswahl aus. Demokratie ist mehr als freie Wahlen, Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung. Demokratisches Handeln zeigt sich auch in der Auseinandersetzung und im Streit, im öffentlichen und im privaten Rahmen. Professorin Regina Kreide und Professor Dierk Borstel haben überzeugend dargelegt, dass es notwendig ist, diese Auseinandersetzungen zu führen.

Demokratie einzuüben fängt früh an: in der Familie, im Kindergarten und in der Schule. Kinder und Jugendliche wollen beteiligt und ernst genommen werden und es ist die Aufgabe der Erwachsenen, genau das zu tun. Nur wenn Kinder und Jugendliche frühzeitig erleben, dass der Austausch von Meinungen kontrovers und konstruktiv geführt werden kann, entsteht Widerständigkeit gegen einfache Lösungen. Vieles ist nun einmal komplizierter als es auf den ersten Blick erscheint. Kinder und Jugendliche zu eigenen Urteilen zu befähigen, ist eine zentrale Aufgabe aller an Erziehung Beteiligten. Aufgabe der ganzen Gesellschaft und insbesondere der politisch Verantwortlichen ist es, ihnen nicht schon im ganz jungen Alter das Gefühl zu geben, nicht dazu zu gehören, weil die Eltern sich z. B. nicht den Beitrag für den Sportverein oder für die Klassenfahrt leisten können. Kinderarmut ist sehr undemokratisch, weil sie Beteiligung ausschließt. „Der neue Bundestag muss unbedingt dafür sorgen, dass Armut von Kindern der Vergangenheit angehört. Denn Demokratie fällt nicht vom Himmel, sondern muss auf der Erde ständig neu gelebt und errungen werden“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 18.09.2017

Lesben- und Schwulenverband startet Fotoaktion

Am 01. Oktober 2017 tritt das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Endlich Ja! Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für ein gerechteres und demokratischeres Deutschland. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen.

Im Nachgang zur Ehe für alle fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die schnelle Gleichstellung von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Ehen geboren werden. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss jedoch auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Das dient auch dem Schutz des Kindeswohls.

Zur Eheöffnung startet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Fotoaktion „Endlich Ja“ und veröffentlicht Fotos von Paaren, die nun heiraten bzw. ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Interessierte Paare bittet der LSVD, ihre Hochzeitsfotos an presse@lsvd.de einzusenden.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe.

Hintergrund
Ratgeber zur Ehe für Alle
Chronik zur Ehe für Alle

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 29.09.2017

Menschen mit Armutserfahrung treffen sich nach der Wahl in Berlin

Am 4. und 5. Oktober treffen sich auf Einladung der Nationalen Armutskonferenz Menschen mit Armutserfahrung in Berlin. Das Treffen kurz nach der Bundestagswahl soll den politischen Austausch und die Beteiligung von Armutsbetroffenen voran bringen.

"Den Menschen brennt auf den Nägeln, was nach der Bundestagswahl passiert", beschreibt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Sorgen der Teilnehmenden. "Wir haben gerade eine unglaubliche Neiddebatte erlebt. Die AfD spielt mit völkischen Parolen gezielt Menschen gegeneinander aus. Sie will ein Ende des sozialen Ausgleichs für Schwächere. Das macht gerade vielen in Armut lebenden Menschen Angst."

Eschen erwartet von der neuen Bundesregierung einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung, genug sozialen Wohnungsbau, ein Ende der Benachteiligung von Alleinerziehenden, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung und eine gerechte Kindergrundsicherung statt der bisherigen Bevorzugung reicher Familien. Zudem forderten die von Armut Betroffenen eine Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. "Sie erleben die ständige Kontrolle und Bestrafung durch die Ämter als respektlos und demütigend, da es auch bei jahrelangem Leistungsbezug kaum wirkliche Hilfsangebote gibt", erläutert die nak-Sprecherin.

"Viele in Armut Lebende haben das Gefühl, dass das, was politisch entschieden wird, mit ihnen nichts zu tun hat", kritisiert Eschen. Schon der Armuts- und Reich-tumsbericht der Bundesregierung habe thematisiert, dass politische Entscheidungen vor allem für Besserverdienende gefällt werden. "Darum ist es so wichtig, eine Lobby für Arme zu bilden. Wir wollen ihnen Gelegenheit geben, sich Gehör zu verschaffen", bekräftigt Eschen.

Auf der Tagung diskutieren Politikerinnen und Politiker von SPD, Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit den Teilnehmenden. "Die von Armut betroffenen Menschen wollen von den Politikern wissen, wie sie sich konkret einmischen können, wie sie Gehör finden", erläutert Eschen. Darum gebe es auch keinen Schlagabtausch mit verschiedenen Politikern, sondern diese stünden einzeln Rede und Antwort.

In weiteren Workshops werden Themen wie Wohnungsnot, Umgang mit Geflüchteten, Selbstorganisation von Erwerbslosen, Familienarmut und Rechte von Minderheiten bearbeitet, aber auch Möglichkeiten der künstlerischen Beteiligung geboten.

Das Programm der Tagung finden Sie unter www.nationalearmutskonferenz.de

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 04.10.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist heute dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. Das vom Bündnis vertretene Modell sei gerecht, einfach und geeignet, Einkommensarmut von Kindern wirksam zu bekämpfen. Es verdiene die volle Unterstützung des Verbandes. Nach der Bundestagswahl müsse die Bekämpfung der dramatisch hohen Kinderarmut Priorität erhalten, so der Appell des Paritätischen an die Politik.

„Im Verband gab es einen sehr langen und sehr gründlichen Diskussionsprozess, der letztlich dazu geführt hat, dass einstimmig und mit großer Überzeugung der Beitritt zum Bündnis Kindergrundsicherung beschlossen wurde“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Das Modell des Bündnisses sieht die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig.

„Das vom Bündnis vertretene Modell stellt den Familienlastenausgleich vom Kopf auf die Füße. Der Staat würde nicht länger Spitzenverdiener bevorteilen, sondern künftig die Familien besser fördern, die wenig haben und entsprechend mehr benötigen. Würde das Konzept umgesetzt, bekämen einkommensarme Familien endlich mehr Kindergeld als Spitzenverdiener“, so Schneider. Eine riesige Ungerechtigkeit in der bisherigen Familienförderung würde damit beendet.

Nach aktuellen Zahlen lebt mittlerweile jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. „Die hohe Zahl der Kinder in Armut spiegelt das Versagen der Politik in der Armutsbekämpfung wider. Angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam, kann diese Entwicklung kaum überraschen. Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Mehr Informationen zum Bündnis: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 22.09.2017

Frau Ministerin Barley rückt mit der Diskussion um einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder endlich ein Thema in den Vordergrund, was der VBM schon seit vielen Jahren fordert. Wir greifen diese Diskussion auf und übersenden Ihnen nachfolgend unsere Pressemitteilung.

Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder: Barley greift auf, was der VBM schon lange fordert.

Eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Betreuung von Kindern ist eine der wichtigsten Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Seit 1996 existiert deshalb der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahre und seit 2013 auf einen Krippenplatz für Kinder ab 1 Jahr. Mit dem Übergang in die Schule wird die Kinderbetreuung für viele berufstätige Eltern eine Herausforderung: Es gibt nicht genügend Plätze in der Nachmittagsbetreuung – von qualitativ hochwertiger Betreuung ist dabei noch gar keine Rede. Viele Betroffene berichten uns, dass sie aufgrund fehlender Betreuung beruflich zurückstecken mussten – meist mit Arbeitszeitreduzierung um Betreuung und Bildungsbegleitung adäquat leisten zu können.

Nun wird im Bundesfamilienministerium endlich über den Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder diskutiert (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dr–katarina-barley–wir-brauchen-einen-rechtsanspruch-auf-betreuung-fuer-grundschulkinder/117802). Familienministerin Barley stellt die Vorteile dar: „Startchancen von Kindern werden verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern verbessert und die öffentlichen Mehreinnahmen gesteigert.“
„Was nun endlich auf Bundesebene politisch diskutiert wird, fordert der Verband berufstätiger Mütter (VBM; vbm-online.de) schon seit mehr als 10 Jahren: den Rechtsanspruch für gebührenfreie Ganztagsbetreuung auch für Schulkinder bis 14 Jahre und die flächendeckende Einführung der gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule.“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des VBM und begrüßt daher den Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, dem Betreuungsknick nach Abschluss der Kindergartenzeit wirksam entgegenzusteuern.

Zwar steigt die Zahl der Ganztagsschulen bundesweit (StEG Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2012-2015), die Grundschulen wählen jedoch meistens die Form der nicht verpflichtenden „offenen Ganztagsschule“. Damit findet vormittags Unterricht, nachmittags Betreuung statt, wobei von Schule zu Schule ein verschieden großer Teil der Schülerschaft nachmittags betreut wird. Eine Rhythmisierung, wie sie für eine optimale Förderung und Bildung der Kinder von Pädagogen empfohlen wird, ist mit offenen Ganztagsschulen jedoch nur schwer umsetzbar. Für die Einführung von gebundenen Ganztagsschulen braucht es nicht nur der Unterstützung eines engagierten, aufgeschlossenen Kollegiums, wo Lehrer*innen und Erzieher*innen Hand in Hand arbeiten, sowie der Zustimmung der Eltern (beides ist nicht immer gegeben), sondern auch der Sicherstellung der finanziellen Ausstattung.

Die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Rechtsexpertise von Johannes Münder, Professor für Sozialrecht und Zivilrecht, weist auf einen weiteren Knackpunkt hin: Im Bereich der Schulen hat der Bund keine Regelungskompetenz. Johannes Münder empfiehlt deshalb: „[…] zwischen dem Bund und den Bundesländern zu einer Regelung zu kommen, die zwischen Bund und den einzelnen Ländern abgestimmt ist (und damit auch Finanzierungsaspekte einschließen kann)“. Schon lange auf der Agenda des VBM ist die Schaffung von bundeseinheitlichen Standards in Betreuung und Bildung für Schulkinder mit bundeseinheitlichen Lehrplänen und Abschlüssen der weiterführenden Schulen. Damit könnte auch eine kooperative Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bzw. von Lehrkräften und Sozialpädagog*innen/Erzieher*innen mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung von Schulkindern geregelt werden. Denn: Es ist nicht die beste Lösung, wenn die Verantwortung für die Schulkindbetreuung in den Händen von nur einer Profession liegt, z.B. in den Händen der Schulleitung. Wichtige und in langer Zeit entwickelte Qualitäten und Qualitätsmaßstäbe der Jugendhilfe dürfen durch das Konzept „Ganztagsschule“ nicht herabgesetzt werden; optimal wäre Hilfestellung durch eine Prozessbegleitung während der Umstellung auf den Ganztag.

Der VBM fordert eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Schulkindbetreuung, die in der Lage ist, die mit dem Ganztag verbundenen Ziele, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen und berufstätigen Eltern die Sicherheit gibt, ihre Kinder in ihrer Abwesenheit gut und sinnvoll aufgehoben zu wissen. Mit ihrem Vorstoß schlägt Bundesfamilienministerin Barley dabei die richtige Richtung ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 17.09.2017

In einer vielfältigen Gesellschaft sind mehrsprachig lebende Menschen ein Geschenk. Sie sind „Brückenbauer“ und „Übersetzer“, die Deutschland als Einwanderungsland dringend benötigt.

„Genauso wenig wie man vor Jahren nicht wahrhaben wollte, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, scheint es heute manchem befremdlich, Deutschland als Land zu sehen, in dem Mehrsprachigkeit in vielen Bereichen schon längst ganz selbstverständlich zum privaten und beruflichen Alltag gehört“, so Maria Ringler vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. „In binationalen Familien wird Mehrsprachigkeit gelebt und als Kompetenz genutzt. Viele dieser Familien sind oft nicht nur die sprachlichen, sondern auch die kulturellen Übersetzer von Regeln, kulturellen Codes und Verhaltensweisen und helfen somit ganz aktiv und oft ungesehen mit, Integration von alten und neuen Bürger*innen dieses Landes erfolgreich mit zu gestalten“, hält sie fest.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. fordert daher die Politiker*innen auf, die Lebenswelten und Bedarfe mehrsprachiger Menschen zu sehen und Mehrsprachigkeit als eine wichtige Ressource einer vielfältigen Gesellschaft anzuerkennen und entsprechend zu fördern.

Mehr zu unseren Forderungen findet man auf http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/Dokumente/statements/BT_Wahl_Familie_und_Migration_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.09.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0" sollen die zuerwartenden Veränderungen gezielt aus der Familienperspektive betrachtet werden: Welche der digitalen Umbrüche sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Bei der Veranstaltung werden drei Themenbereiche genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei einführende Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschläge hinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie sind herzlich eingeladen, gemeinsam die Herausforderungen der zunehmend digitalen Arbeit für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Tagungsbeitrag für beide Tage- mit Übernachtung, Abendessen und Frühstück: 100,00 € / ermäßigt 80,00 €- ohne Übernachtung: 80,00 € / ermäßigt 60,00 €

Tagungsbeitrag für einen Tag (2. oder 3. November 2017) 50,00 € / ermäßigt 40,00 € (Der ermäßigte Tagungsbeitrag gilt für Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung in der eaf.)

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 30. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Seminarkosten: 120,00 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins, 150,00 € für Nichtmitglieder

Der Deutsche Verein möchte auf dieser Fachveranstaltung die Potenziale des Zweiten Gleichstellungsberichts für die kommunale Gleichstellungspolitik gemeinsam mit Vertreter/innen der Sachverständigenkommission, des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und natürlich der kommunalen Fachpraxis diskutieren.

Dazu gehört zunächst eine Bestandsaufnahme: Wie gut ist eine lebenslauforientierte Gleichstellungspolitik auf der kommunalen Ebene heute bereits verankert? Daran anschließend werden ausgewählte Handlungsfelder vertieft. Ziel ist, möglichst konkrete gleichstellungspolitische Impulse für die kommunale Praxis herauszuarbeiten. Reflektiert werden soll auch, wie Bund und Länder erfolgversprechende Lösungsstrategien der kommunalen Ebene flankieren können.

Die Veranstaltung richtet sich daher gleichermaßen an Kommunalpolitiker/innen, kommunale Gleichstellungsstellen und Frauenbüros, gleichstellungspolitisch interessierte Leitungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialplanung, überörtlicher Träger und aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie alle gleichstellungspolitisch interessierten Expert/innen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2017.

Das Veranstaltungsprogramm wird zeitnah auf unserer Homepage eingestellt unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2273-17, hier kommen Sie auch zur Onlineanmeldung.

Da die Programmplanung derzeit leider noch nicht abgeschlossen ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Anmeldung bis zum 5. November 2017 kostenfrei stornieren können, sollte das finale Programm nicht Ihren Bedarfen entsprechen.

AUS DEM ZFF

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an den stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden, Ralf Stegner übergeben. In den letzten Wochen waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei CDU-Generalsekretär Peter Tauber, bei der Parteivorsitzenden der Linken, Katja Kipping, bei der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP, Katja Suding, und bei Bettina Jarasch, Bundesvorstandsmitglied von Bündnis90/Die Grünen.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Die Online-Petition wurde initiiert von:

Nationale Armutskonferenz | AWO-Bundesverband e.V. | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | Deutscher Kinderschutzbund e.V. | Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband | Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. | Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. | Zukunftsforum Familie e.V.

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 22.09.2017

AKTUELLES

Eine erfolgreiche Familienpolitik muss die Lebenswirklichkeiten und Bedarfe von Familien kennen. Was sagen Eltern selbst auf die Frage, wie es ihnen geht? Welche Themen treiben sie um? Werden sie von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erreicht? Was für Leistungen und Maßnahmen wünschen sich Eltern und aus welchen Gründen? Antworten auf diese und andere Fragen finden sich im vorliegenden Bericht.

Er enthält zentrale Befunde eines umfangreichen Befragungsprojekts, das das Allensbacher Institut für Demoskopie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Die Ergebnisse bestätigen den Trend, dass Eltern sich heute gemeinsam um ihr Kind kümmern und sich Familie und Beruf partnerschaftlich teilen wollen. Für Eltern stehen zudem die Kinder im Mittelpunkt: Sie sollen die bestmöglichen Chancen haben, sich gut zu entwickeln – unabhängig vom Elternhaus. Kein Kind soll Nachteile erfahren. Ein Plädoyer für Bildungsund Chancengerechtigkeit.

Die staatliche Familienförderung steht bei Eltern hoch im Kurs. Aus ihrer Sicht sollte sie darauf abzielen, gleichzeitig faire Bedingungen für alle zu schaffen, die soziale Kluft zwischen Familien zu verringern und Leistung zu würdigen und zu unterstützen. Familien zu erreichen bedeutet damit, ihnen die richtigen Angebote zu machen. Angebote, die verständlich, passgenau und fair gestaltet sind. Daran werden wir weiter arbeiten.

Die Ausgabe finden Sie hier.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 12. September 2017 Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie mit Mindeststandards für Elternzeit, Pflegezeit und Vaterschaftszeit bezogen. Er begrüßt die Initiative grundsätzlich. Aus seiner Sicht sollte die Elternzeit mindestens zehn bzw. 12 Monate betragen und nichtübertragbare mit übertragbaren Monaten kombiniert werden. Auch die Ausweitung der „flexiblen Arbeitsregelungen“, ein Rückkehrrecht zum vorherigen Arbeitsmuster wie auch die Einführung einer Pflegezeit auf EU-Ebene befürwortet der Deutsche Verein. Er plädiert gleichzeitig dafür, die dadurch entstehenden Herausforderungen an die Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Gemeinsam gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Kooperation von Bund und Freistaat Bayern bei Projekten zur Prävention

Bundesfamilienministerium, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Bayerisches Sozialministerium und Bayerisches Bildungsministerium ziehen Bilanz zur Initiative „Trau dich!“. Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs startet zum aktuellen Schuljahr.

Der Freistaat Bayern macht sich auch künftig im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch stark. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Bayern weiterhin die bundesweite Initiative „Trau dich!“. Zudem startet heute die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Bayern.

„Der Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt ist eine Aufgabe, der wir uns dauerhaft gemeinsam annehmen müssen“, erklärt der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, und führt weiter aus: „Mit der Präventionsinitiative ‚Trau dich!‘ ist ein wichtiger Baustein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Bayern erfolgreich umgesetzt worden. Wir dürfen in unseren Anstrengungen aber nicht nachlassen. Es ist wichtig, dass Eltern und Lehrkräfte sensibilisiert sind, wenn es um Kinderschutz geht – und dass sie wissen, wie sie zu handeln haben und an wen sie sich wenden können.“

Die bundesweite Initiative „Trau dich!“ kooperiert seit April 2016 erfolgreich mit dem Freistaat Bayern. Die Schirmherrschaft haben das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übernommen. Zentrales Element der Initiative, die sich an Kinder und Erwachsene richtet, ist das gleichnamige Theaterstück für Kinder zum Thema Kinderrechte und sexueller Missbrauch. Insgesamt hat „Trau dich!“ bislang mit 34 Theateraufführungen über 8.000 Grundschulkinder in Bayern direkt erreicht. Knapp 750 Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch, und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops weiter.

Hintergrundinformationen zu „Trau dich!“

„Trau dich!“ wurde im November 2012 auf Bundesebene ins Leben gerufen. Die Initiative läuft bis Ende 2018. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Für Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren bietet „Trau dich!“ altersgerechte Informationen über sexuellen Missbrauch und Kinderrechte.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die pädagogischen Fachkräfte bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter und erhalten pädagogisches Begleitmaterial zur Vertiefung.

Darüber hinaus möchte die Initiative zur besseren Vernetzung der Hilfeeinrichtungen in den Bundesländern beitragen und damit die Nachhaltigkeit von Prävention vor Ort stärken.

Für niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Eine Infografik mit den wichtigsten Zahlen zur Kooperation von „Trau dich!“ und Bayern finden Sie unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Pressefotos im Laufe des Nachmittags erreichbar unter www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.trau-dich.de

www.multiplikatoren.trau-dich.de

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Pressmitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.09.2017, gekürzt

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2017

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Unsere diesjährige Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“, die sich schwerpunktmäßig mit der Bundestagswahl 2017 beschäftig, ist erschienen.

Unter dem Motto „Vielfalt von Familie stärken“ haben wir einen Blick auf die Wahlprogramme einzelner Parteien gelegt. Die demokratischen Parteien vertreten hierzu unterschiedliche Ansätze, die sich zum Teil mit unseren fachlichen und politischen Vorstellungen decken. Mit großer Sorge beobachten wir jedoch rechtspopulistische Bewegungen, die diskriminierende und rückwärtsgewandte Familien- und Geschlechterbilder propagieren, die nicht in unsere moderne Welt passen, mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar sind und denen energisch Widerstand geboten werden muss. Ebenfalls berichten wir von unseren Aktivitäten im Wahljahr und der Kooperationsveranstaltung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema Rechtspopulismus und Familie(-npolitik).

Die Zeitschrift finden Sie hier.

AWO WahlcountdownWoche 11: Armutsbekämpfung

In zwei Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die elfte Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um das Thema Armutsbekämpfung. „Trotz der guten Lage in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Jetzt müssen die richtigen politischen Konsequenzen gezogen werden“, erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt im Drei-Fragen-Interview der Woche. Dazu gehören nach Meinung der AWO Einkommensreichtum und Vermögen stärker zu besteuern und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht hat gezeigt, dass die Frage der Verteilungsgerechtigkeit neu gestellt werden muss. „Wer wenig hat, muss mehr bekommen“, zeigt sich Wilhelm Schmidt überzeugt. Derzeit sind in Deutschland Einkommen und Vermögen extrem ungleich verteilt. Um das zu ändern, müsste vor allem der Spitzensteuersatz für besonders hohe Einkommen angehoben und die Vermögenssteuer neu geregelt werden. Darüber hinaus setzt sich die AWO dafür ein, Kapitalerträge höher zu besteuern und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen und umzusetzen. „Unser Sozialstaat ist nur dann handlungsfähig, wenn er solide finanziert ist“, zeigt sich der AWO Präsident überzeugt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Armutsbekämpfung ist, dass für immer mehr Menschen Wohnen zur Armutsfalle wird. „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Bund, Länder und Kommunen müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um sozialen Wohnraum zu schaffen“, fordert Wilhelm Schmidt und ergänzt: „Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass es auch für Menschen mit kleinen Einkommen bezahlbaren Wohnraum gibt.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Heute beginnt die elfte Themenwoche mit dem Thema Armutsbekämpfung.

Alle Drei-Fragen-Interviews auf awo.org:

Woche 11: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Armutsbekämpfung

Woche 10: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Pflege

Woche 9: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Rassismus und Rechtsradikalismus

Woche 8: AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler zur Bildung und Erziehung

Woche 7: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Gesundheit

Woche 6: Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum Thema Bürgerschaftliches Engagement

Woche 5: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Migration und Flucht

Woche 4: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Frauen und Familie

Woche 3: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Arbeitsmarktpolitik

Woche 2: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Kinder- und Jugendpolitik

Woche 1: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Alterssicherung

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.09.2017

Sechs Wochen vor der Bundestagswahl veröffentlicht der Deutsche Frauenrat (DF) seine Forderungen zur Bundestagswahl – und einen Gleichstellungs-Check. Dabei wird deutlich: Die Parteien messen der Frauenpolitik ganz unterschiedlich Bedeutung bei. Welche Rolle spielt Frauenpolitik in den Wahlprogrammen, welche Ideen haben die Parteien für die Lebensrealität von Frauen – und haben sie überhaupt welche? Der Gleichstellungs-Check des DF gibt Antworten in Form von Informationsgrafiken und dem „Check in Kürze“.

Der Deutsche Frauenrat, die größten Frauenlobby Deutschlands, hat die Wahlprogramme der Parteien vor dem Hintergrund seiner Beschlüsse geprüft – vom Umfang des Frauenkapitels über eine mögliche Reform des Ehegattensplittings bis hin zu einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik.

Bis auf die AfD widmen fast alle Wahlprogramme der Gleichstellungspolitik eigene Kapitel. SPD, LINKE und GRÜNE behandeln frauenpolitische Themen besonders umfangreich. Der Deutsche Frauenrat begrüßt das als klares Zeichen für das Bekenntnis zur Frauenpolitik.

„Parlamentarische Mehrheiten für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und eine Reform des Ehegattensplittings sind laut den Parteiprogrammen möglich. Unser Gleichstellungs-Check zeigt: Wer Frauenpolitik voranbringen will, muss eine bewusste Wahlentscheidung treffen“, betont Hannelore Buls, Vorstand DF und Leiterin des Fachausschusses zur Bundestagswahl 2017.

„In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2017 werden Frauenrechte nicht gleichermaßen berücksichtigt und teilweise sogar in Frage gestellt“, so Mona Küppers, Vorsitzende des DF. „Ich fordere alle auf: Nutzen Sie zur Bundestagswahl Ihre Chance, Frauenrechte zu verteidigen! Geben Sie Ihre Stimme für eine geschlechtergerechte und demokratische Gesellschaft ab!“ appelliert Küppers.

Die Ergebnisse des ausführlichen Gleichstellungs-Checks stellt der Deutsche Frauenrat in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung: In einer Kurzanalyse, einer Langversion und drei Info-Grafiken zu den Themen „Umfang des Frauenkapitels in den Wahlprogrammen“, „Rückkehrrecht auf Vollzeit nach familiär bedingter Teilzeit“ und „Reform des Ehegattensplittings“.

Der DF veröffentlicht gleichzeitig seine Forderungen zur Bundestagswahl als Zusammenstellung der aktuellen Beschlusslage.

Weitere Informationen und Materialien: https://www.frauenrat.de/gleichstellungs-check

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 09.08.2017

Vor den Bundestagswahlen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh von der Politik ein klares Bekenntnis zur zügigen Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.

"Der Kinderfreibetrag muss endlich realitätsgerecht auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Alle Familien wissen, dass Eltern für ihr Kind betimmt nicht weniger ausgeben als für sich selbst – eher im Gegenteil. Trotzdem liegt der Kinderfreibetrag um fast 1.500 Euro unter dem Grundfreibetrag, weil der Bedarf von Kindern immer wieder künstlich heruntergerechnet wird. Wir begrüßen, dass sich mehrere Parteien dafür stark machen, den Kinderfreibetrag entsprechend zu erhöhen. Das ist ein wichtiges und positives Signal. Die Anhebung wird Familien allerdings schon seit rund 10 Jahren versprochen und ist jetzt dringend überfällig. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.000 Euro pro Kind und Jahr, wie das für den Grundfreibetrag 2018 bereits vorgesehen ist, gehört ins Sofortprogramm jeder neuen Bundesregierung", so Klaus Zeh.

Zeitgleich muss das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld mitziehen, "Das Kindergeld soll übers Jahr die Rückerstattung von Steuerm aufs Kindesexistenzminimum sichern und darüber hinaus Familien fördern. Für beides ist das Kindergeld viel zu niedrig, weil es seit Jahren immer nur Mini-Erhöhungen gegeben hat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind", fordert Zeh.

Wie dringend Familien konkrete Entlastungen brauchen, zeigt der vom DFV regelmäßig erstellte "Horizontale Vergleich": Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr liegt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben um 2.000 Euro jährlich unter dem Existenzminimum, mit drei Kindern sogar um 7.000 Euro. "Solange ein Facharbeiter sich vom selbst Erwirtschafteten keine zwei Kinder mehr leisten kann, ohne in die Armuit zu rutschen, hat der Staat versagt", sagt Zeh.

Zeh warnt davor, die Erhöhung des Kinderfreibetrages erneut unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.: "Die steuerliche Freistellung des Familien-Existenzminimums ist keine milde Gabe, sondern Vorgabe der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 in seiner Entscheidung zum steuerfreien Existenzmiminum klar gestellt. Sogar die DRinglichkeit einer Haushaltssanierung – von der angesichts sprudelnder Steuereinnahmen derzeit ohnehin keine Rede sein kann – rechtfertigt lat Verfassungsgericht keine verfassungswidrige Besteuerung von Familien. Auch wenn der Staat auf Einsparungen angewiesen ist, muss er auf die gerechte Verteilung der Lasten achten". fordert Zeh.

Dringend notwendig sind außerdem Familienentlastungen in der Sozialversicherung: "Auch in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss ein Kinderfreibetrag eingeführt werden, um Beitragsgerechtigkeit für Familien zu erreichenj. Das gilt nicht nur für das bestehende System. Auch eine Bürgerversicherung baut auf die Erziehungsleistung der Familien und schadet sich selbst, wenn sie die Familien mit generativen und finanziellen Beiträgen doppelt belastet", so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 11.09.2017

61,7 Prozent der Deutschen sind der Meinung, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Diakonie Deutschland, die vom Berliner Meinungsforschungsinstitut Civey erstellt wurde.

"Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht überraschend", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit. Es braucht mehr politisches Engagement, damit Deutschland sozial gerechter wird!" Dazu könne jeder mit seiner Entscheidung bei der nächsten Wahl beitragen: "Wer bei der Bundestagswahl wählen geht, beeinflusst entscheidend die politische und soziale Entwicklung in unserem Land", sagt Lilie.

Mit einem neuen Frage-Antwort-Tool, dem Sozial-O-Mat, will die Diakonie ihren Beitrag dazu leisten. Er zeigt auf, welche Position zu ausgewählten sozialen Themen die einzelnen Parteien vertreten. Angelehnt an den Wahl-O-Mat müssen 12 Thesen aus den Themengebieten Familie, Flucht, Pflege und Armut mit "stimme zu", "stimme nicht zu", "neutral" oder "These überspringen" beantwortet werden.

CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD haben auf die gleiche Weise geantwortet. So können die Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen und der Grad der Übereinstimmung wird errechnet.

Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

"Beim Sozial-O-Mat geht es um die wichtigsten sozialen Themen unserer Zeit. Er soll die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Wahlentscheidung unterstützen und ihnen verdeutlichen, welche Auswirkung ihre Wahl für das Leben der Menschen in unserem Land hat", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sie finden den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 14.08.2017

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großer Freude haben wir Ihren Wunsch zur paritätischen Besetzung des neuen Kabinetts und Ihren Aufruf zur stärkeren Frauenförderung durch die Wirtschaft vernommen. Auch wir sehen große Chancen, aber auch die Notwendigkeit, jetzt die Weichen für eine weitere Stärkung der Frauen zu stellen, und bitten Sie daher um Unterstützung als Bundeskanzlerin und Spitzenkandidatin.

Mit einem Katalog von Forderungen zur Bundestagswahl haben wir uns als 17 führende Frauenverbände, die wir mehr als 12,5 Millionen Frauen vertreten, in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien gewandt. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien sowie der Zivilgesellschaft.

Wir Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere wirksame Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. 2018 und 2019 jähren sich 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre aktiver Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz.

Frauen in Deutschland haben lange genug zurückgesteckt, sind immer wieder Kompromisse eingegangen. Ohne nennenswerte Fortschritte. Jetzt müssen neue, verbindliche Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden.

Wir sehen am Beispiel der verbindlichen Geschlechterquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen, dass gesetzliche Vorgaben zur Beschleunigung der nötigen Veränderungsprozesse und dem Wandel der Rollenbilder in der Wirtschaft und in der Gesellschaft notwendig sind und erste Erfolge zeigen.

Im Einzelnen fordern wir

1. Gleiche Teilhabe

2. Gleiche Bezahlung

3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

Wir haben unsere Forderungen allen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien am 31. Mai und 1. Juni 2017 übergeben und mit ihnen diskutiert.

Annegret Kramp-Karrenbauer, in Ihrer Vertretung, bekundete grundsätzlich viel Übereinstimmung mit den Anliegen der Berliner Erklärung 2017, wobei sie persönlich – wie auch die Frauen Union – ein funktionierendes Monitoring für besonders wichtig hält.

An dieser Stelle wünschen wir uns von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, dass Sie unseren Forderungen in Ihrem Einflussbereich Nachdruck verleihen.

Wir werden aktiv und mit viel Einsatz nicht nur die bei uns organisierten 12,5 Millionen Frauen zur Wahl aufrufen. Dazu haben wir unseren Forderungskatalog mit den gleichstellungspolitischen Positionen der Wahlprogramme der Parteien abgeglichen und publiziert und promoten diese Ergebnisse auf der Website der Berliner Erklärung 2017. Uns allen ist bewusst, wie wichtig es ist, wählen zu gehen. Aber wir wollen auch, dass unsere Forderungen von den Mitgliedern der nächsten Regierung umgesetzt werden.

Frei nach Trudeau: Because it is 2017!

Wir freuen uns auf Ihre baldige Antwort.

Mit besten Grüßen

die 17 Initiatorinnen der Berliner Erklärung 2017

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.09.2017

LSVD-Check des AfD-Wahlprogramms und der AfD-Kandidat*innen

Anlässlich der Veröffentlichung des Online-Dossiers „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wer denkt, dass die AfD aufgrund einer lesbischen Spitzenkandidatin nicht homophob sein kann, der wird getäuscht. Ihre Programmatik wie zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern zeigen, dass für sie Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) ungleichwertig sind und bleiben sollen. Genauso wenig wie die AfD verteidigt Alice Weidel die Rechte von LSBTI. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist vielmehr ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

In seinem Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ hat sich der LSVD das AfD-Wahlprogramm sowie das AfD-Personal angeschaut. Es wird deutlich: Ob mit oder ohne Weidel – die AfD ist eine unberechenbare, radikale und zutiefst homophobe Partei.“

Online-Dossier "Die AfD – eine unberechenbare Alternative"

„Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ – Sieben LSVD-Forderungen zur Bundestagswahl

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.09.2017

Paritätischer Wohlfahrtsverband und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) veröffentlichen Umfrage zu Verteilungsgerechtigkeit und Steuerpolitik

Eine große Mehrheit der Bevölkerung bewertet die aktuelle Vermögensverteilung in Deutschland als ungerecht und spricht sich für einen Richtungswechsel in der Steuer- und Ausgabenpolitik aus, so das Ergebnis einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Dienstleistungsgesellschaft ver.di auf Basis einer repräsentativen Erhebung.

Konkret ergab die Studie: Ein stärkeres Engagement des Staates bei der Bekämpfung der Altersarmut wünschen sich 84 Prozent der Befragten, auch bei der Pflege (77 Prozent) und Hilfen für benachteiligte Kinder und Jugendliche (72 Prozent) wird großer Handlungsbedarf gesehen. „Die Menschen wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Auf dem Feld des Sozialen, in der Bildung und Wohnungspolitik wird von Anhängern aller Parteien, mit Ausnahme der FDP, besonders dringlicher Investitionsbedarf gesehen. Selbst bei den Unions-Anhängern beträgt die Zustimmungsrate für höhere Steuern 74 Prozent und liegt damit deutlich höher als noch vor der letzten Bundestagswahl. Drei Viertel der Befragten sind der Auffassung, Personen mit sehr hohen Einkommen und großen Vermögen sollten mehr Steuern zahlen, um mehr Geld für diese und andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung zu haben. Unter denen, die eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen befürworten, würden 77 Prozent die Vermögensteuer und 67 Prozent die Einkommensteuer erhöhen. Ausschließlich die Anhänger der FDP lehnen entsprechende Steuererhöhungen mehrheitlich ab.

„Wenn wir die Zukunft gestalten wollen, brauchen wir eine bessere staatliche Einnahmebasis durch mehr Steuergerechtigkeit. Deutschland muss nach der Bundestagswahl aufhören Steueroase für große Vermögen und reiche Erben zu sein“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.

„Wir appellieren – ganz unabhängig vom Wahlausgang – an alle Parteien, dieses klare Signal sehr ernst zu nehmen“, so Schneider und Bsirske.

Die Umfrage finden Sie hier: Umfrage_reichtum-umverteilen_2017_mitDeckblatt.pdf

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 170912_PK-Umfrage-Umverteilen_Statement_SNE.pdf

Mehr Informationen: www.der-paritaetische.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.09.2017

pro familia hat Wahlprüfsteine an CDU, CSU, SPD, Die Linke, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD verschickt. Nun liegen die Antworten vor. Sie machen deutlich: Für alle Parteien sind sexuelle und reproduktive Rechte ein wichtiges Anliegen. Die Unterschiede zeigen sich darin, ob Handlungsbedarf gesehen wird und worin. Sehr positiv zu vermelden: Alle Parteien, die geantwortet haben, sprachen sich für eine umfassende Sexualaufklärung aus.

Die AfD hat nicht auf unsere Fragen geantwortet.

Sie finden die Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien unter diesem Link.

Der Landesfamilienverband Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. LV Sachsen ruft alle Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich dazu auf, sich politisch einzumischen!

Die sächsischen Abgeordneten und Kandidat_innen für den kommenden Bundestag wurden zu alleinerziehendenrelevanten Themen befragt.

Die Antworten finden Sie hier: www.shia-sachsen.de/Wahl2017

Familien werden im Wahlkampf 2017 besonders umworben. Nicht alle Versprechen nutzen jedoch Alleinerziehenden. Mit seinen Wahlprüfsteinen will der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Einelternfamilien helfen, sich selbst ein Bild davon zu machen, welche Partei ihre Interessenvertritt. CDU/ CSU, SPD, GRÜNE, LINKE und FDP beantworteten für den VAMV einen Fragenkatalog.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu: „Im bestehenden System der Familienförderung nach Einkommen und Familienform werden Alleinerziehende kaum erreicht. Gut verdienende Eltern sparen mehr an Steuern als Eltern mit mittleren oder kleinen Einkommen an Kindergeld erhalten. Höhere Kinderfreibeträge folgen dem Prinzip `Wer hat, dem wird gegeben`. Die Familienförderung gehört nicht länger ins Steuerrecht.

Die Leistungen für Familien sind so schlecht aufeinander abgestimmt, dass Alleinerziehende durchs Raster fallen. Kindererhöhungen kommen bei Einelternfamilien kaum an, denn ein höheres Kindergeld senkt etwa den Unterhaltsvorschuss. Wir fordern deshalb für jedes Kind eine Grundsicherung von 613 Euro monatlich. Die Kindergrundsicherung soll jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden.“

In seiner Forderung nach einer Neugestaltung der Familienförderung sieht sich der VAMV durch die aktuellen Daten des Mikrozensus 2016 bestätigt. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist seit 2005 gestiegen und beträgt aktuell rund 44 Prozent. Was die Parteien vorhaben, um Kinderarmut zu senken und die Situation von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder wie sie es mit dem Wechselmodell halten kann unter https://www.vamv.de/politischeaktionen/ nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.08.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderarmut

Kinder und Jugendliche sind in Deutschland weiterhin am stärksten armutsgefährdet. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote. Demnach ist mehr als jedes fünfte Kind (20,2 Prozent) von Armut bedroht – trotz der anhaltend guten Wirtschaftslage und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine Reform der Kinder- und Familienförderung, die allen Kindern das Existenzminimum von 573 Euro monatlich garantiert.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einige Schritte unternommen, um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie hat jedoch die Chance auf eine echte Reform der Kinder- und Familienförderung verpasst und keine Maßnahmen geschaffen, um Kinder und Jugendliche wirklich und nachhaltig aus der Armut zu holen. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen“, erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Immer wieder wird von der guten Konjunktur und dem Aufschwung am Arbeitsmarkt gesprochen. „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern ist kein Allheilmittel gegen Armut und Ausgrenzung, wie die Parteien uns dies im Wahlkampf versprechen. Obwohl viele Eltern in Arbeit sind, leben die Kinder und damit die ganze Familie in Armut. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden. Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Eltern und Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Dafür hat der Staat Sorge zu tragen“, so Christiane Reckmann.

Trotz Erwerbsarbeit von Unterstützungsleistungen abhängig zu sein ist ein riesiger Stressfaktor und beschämend für Eltern und Kinder. Auch wenn sie weniger verdienen als andere, wollen Eltern Vorbilder für ihre Kinder sein. „Aber gleichzeitig müssen sie ständig Rechenschaft ablegen und Berge von Anträgen ausfüllen. Geldgeschenke zum Geburtstag der Kinder müssen offen gelegt oder für jede zusätzliche Leistung der Kinder für Bildung und Teilhabe, wie Klassenfahrt und Zoobesuch, ein weiterer Antrag gestellt werden. Es ist ohnehin unerträglich, dass Eltern, die arbeiten, nicht mehr zur Verfügung haben, als würden Sie keiner Arbeit nachgehen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt deshalb für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern elf Verbände und dreizehn Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel in der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.08.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt aktuelle Daten zum Thema Kinderarmut vorgestellt. Danach gibt es wieder mehr Kinder, die armutsgefährdet sind. Damit wird sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht abfinden. Wir sagen der Kinderarmut den Kampf an.

„Kinder von Eltern mit guten Jobs sind weniger von Armut bedroht. Deshalb wollen wir Existenz sichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung schaffen: Wir werden geringfügige Beschäftigung abbauen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, soll auch regulär bezahlt werden. Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung.

Daneben werden wir Kinderbetreuungsangebote ausbauen, in die Qualität von frühkindlicher und schulischer Bildung investieren und auch im Steuer- und Sozialrecht gezielte Verbesserungen für benachteiligte Familien vornehmen. Wir wollen zum Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag zu einem erweiterten Kindergeld ausbauen sowie einen Kinderbonus und ein Familiengeld einführen. Die Gebühren für Kinderbetreuung schaffen wir bundesweit schrittweise ab.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden an unsere Erfolge bei Mindestlohn, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Elterngeld anknüpfen und auch die soziale Grundsicherung regelmäßig überprüfen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.08.2017

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende

„Die wirtschaftliche Konjunktur in Deutschland brummt, aber die Zahl der Kinder, die in diesem Land in Armut aufwachsen, ist um über 20 Prozent auf einen desaströsen Höchststand angewachsen. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass immer mehr Kinder in Armut geraten, ist so groß wie schon lange nicht mehr. Dieser unakzeptable Zustand ist das Ergebnis einer verfehlten Sozialpolitik der großen Koalition. Mit Steuererleichterungen will Union und FDP die Vermögenden entlasten. Alleinerziehende, Kinder und Familien mit geringen Einkommen aber haben keinen Platz in der Politik dieser Regierung. Jedes Kind, das in Armut aufwachsen muss, ist eines zu viel. Deutschland braucht eine Regierung, die Kinderarmut ernst nimmt und endlich beseitigt.“

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik

„Um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen braucht es ein Umdenken in der Armutspolitik. Mit der Kindergrundsicherung, die für alle Kinder gleich hoch ist, wollen wir Umsteuern von der Eheförderung zur Förderung der Kinder und damit den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Familien mit geringen Einkommen erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen KindergeldBonus ohne zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung. Außerdem müssen die Kinderregelsätze neu berechnet und erhöht werden. Mit diesen drei Maßnahmen, dem Grünen Familienbudget, wollen wir Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um Zwölf Milliarden Euro entlasten und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an die Parteien, das Thema Kinderarmut in der neuen Legislaturperiode endlich zur Priorität zu machen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen in Deutschland von 2015 auf 2016 erneut angestiegen. Damit liegt die Kinderarmutsquote weiter deutlich über dem der Gesamtbevölkerung. Hier muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend gehandelt werden.

"Für uns kommt die gestiegene Quote armutsgefährdeter Kinder nicht überraschend, sondern ist ein Zeichen verpasster Chancen und fehlender Anstrengungen in Deutschland, um dieses wichtige Thema anzugehen. Während sich die Zahl armer Kinder, die in Deutschland geboren sind, auf einem erschreckend hohen Niveau eingependelt hat, war es absehbar, dass ein großer Teil der zu uns geflüchteten Kinder und ihre Familien in die Armutsstatistik eingehen. Die Gründe sind naheliegend, da sie beispielsweise keine Arbeitserlaubnis haben, noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse erwerben konnten oder auf die Anerkennung eines Abschlusses warten. Von der nächsten Bundesregierung erwarten wir, dass das Thema Kinderarmut endlich ganz oben auf die Agenda genommen wird und strukturelle sozialpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut schnellstmöglich angegangen werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist an der Zeit, dass sich die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirkt. Für eine deutliche Trendwende braucht es verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehören neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen, eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um ihre gesellschaftliche Teilhabe in der Zukunft zu sichern", so Hofmann weiter.

Schlüsselfaktoren bei der Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die schnelle Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Schulen. Bildungseinrichtungen müssen für die Kinder und ihre Familien aber auch tatsächlich zugänglich, das heißt insbesondere örtlich erreichbar sein und ihr Besuch darf nicht durch hohe Kosten für Lernmittel und Fahrkosten erschwert werden. Gute Bildung schon für Kita-Kinder befördert die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft und gleicht herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten aus. Dafür müssen die Bildungseinrichtungen finanziell so ausgestattet sein, dass sie den zusätzlichen Herausforderungen gewachsen sind und etwa ausreichend Personal einstellen sowie notwendige Fortbildungsangebote anbieten können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 29.08.2017

Zu den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armut in Deutschland erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz:

"Trotz guter wirtschaftlicher Lage und niedriger Arbeitslosenzahlen stagniert die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von fast 16 Prozent auf hohem Niveau. Diese Zahlen sind ein bedrückendes Zeugnis für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der letzten Jahre. Die Bundesregierung hat kaum etwas getan, um die systematische soziale Benachteiligung von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund zu überwinden. Sie hat die Notwendigkeit, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung zu fördern, nicht erkannt. Die aktuellen Armutszahlen sind ein Aufruf zum Handeln und zur klaren Schwerpunktsetzung in der heißen Phase des Wahlkampfes. Wir brauchen endlich eine entschiedene Politik der Armutsbekämpfung in Deutschland."

Hintergrund: Fast jede zweite Alleinerziehende lebt in Armut. Die Armutsquote von Seniorinnen ist vier Prozent höher als die von Männern im Seniorenalter.

Fast zwei Drittel aller Erwerbslosen lebt in Armut. Mehr als jede dritte Person mit geringem Qualifikationsniveau ist arm. Und das Armutsrisiko von Menschen mit Migrationshintergrund ist doppelt so hoch wie das aller anderen.

(Quelle: Statistisches Bundesamt – http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html)

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 29.08.2017

Als Armutszeugnis für die Bundesregierung wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Armutsquoten. Der Verband weist darauf hin, dass eine notwendige Trendwende noch immer nicht in Sicht sei und die Armutsquote auch in 2016 mit 15,7 Prozent auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung verharrt. Der Verband fordert von der künftigen Regierung, einen Masterplan zur Bekämpfung der Armut in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Zwar gebe es durchaus positive Entwicklungen in einigen Ländern, vor allem in den Stadtstaaten und in Ostdeutschland, doch sorge der auffällige Anstieg in einwohnerstarken Flächenstaaten wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Armutsquote bundesweit nicht sinkt. Für die besonders von Armut betroffenen Gruppen bleibe dagegen alles im Wesentlichen unverändert, wie der Paritätische feststellt. Erwerbslose, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund sind nachwievor die Hauptrisikogruppen. Die stärksten Zuwächse zeigten sich bei Haushalten mit Kindern sowie bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Der Verband geht davon aus, dass sich in diesen Zahlen auch bereits Geflüchtete wiederfinden, die 2015 nach Deutschland kamen.

„Insgesamt spiegeln die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes das Versagen der Bundesregierung in der Armutsbekämpfung wider. Es ist einfach eine Schande, wenn immer mehr Kinder in Deutschland in Armut leben müssen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Überraschen muss die schlechte Armutsentwicklung nicht, angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam. Die Große Koalition war auf dem armutspolitischen Auge blind, mindestens aber jedoch extrem kurzsichtig.“ Der Paritätische fordert die im Wahlkampf stehenden Parteien auf, sich zu den aktuellen Befunden des Statistischen Bundesamtes klar zu positionieren. „Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 29.08.2017

SCHWERPUNKT III: Bertelsmann-Studie

Initiative zur Qualitätssteigerung in Kitas und Kindertagespflege vorgestellt

Der Ausbau von Kitas und Kindertagespflege in den vergangenen Jahren war ein großer Erfolg. Aber nach wie vor gibt es große Unterschiede bei der Qualität der Angebote.

"Ich werde mich für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung einsetzen. Eltern und Kinder haben ein Recht auf gute Angebote. Die Weichen wurden dafür bereits mit dem Qualitätsprozess von Bund und Ländern in die richtige Richtung gestellt. Ein Qualitätsentwicklungsgesetz ist jetzt der nächste Schritt.", sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Dazu gehört, dass der Bund dauerhaft mehr Mittel für die Verbesserung der Qualität von Kitas zur Verfügung stellt. Wir müssen vor allem für bessere Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern sorgen und ihren Beruf attraktiver machen. Klar ist: Qualität kostet Geld, aber nirgendwo sonst ist unser Geld besser angelegt. Gute Kitas schaffen gute Chancen für alle Kinder.“

Bei ihrem Besuch in der AWO Kita "Schneckenhaus" in Berlin am 28. August hat Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley ihre „Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland“ vorgestellt.

Die heute vorgestellte Initiative im Wortlaut:

Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland

Mit dieser Initiative wollen wir für mehr Qualität und mehr Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in unserem Land sorgen. Die Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Lern- und Erfahrungsort für Kinder. Sie ist der Ort früher Bildung. Gute Bildung in der frühen Kindheit bringt jedem einzelnen Kind bessere Chancen, Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten ein Leben lang. Bei früher Bildung geht es um die persönliche Entwicklung des einzelnen Kindes. Es geht aber darüber hinaus auch um das Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft. Um dieses Versprechen zu halten, muss unsere Gesellschaft gleiche Bildungschancen für alle Kinder gewährleisten – von Anfang an und egal, ob die Eltern arm oder reich sind, ob sie deutsch sprechen oder nicht. Alle Kinder sollen die gleichen Bildungschancen haben. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dabei kommt es maßgeblich auf die Qualität in der Kindertagesbetreuung an. Denn nur eine hohe Qualität trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen auszugleichen und gleiche Chancen für alle zu eröffnen. Wir haben zwar immer mehr Plätze in Kitas und Kindertagespflege, es gibt aber nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Angebote. Das müssen wir unbedingt ändern!

1. Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes in der nächsten Wahlperiode

Bund und Länder haben sich 2014 gemeinsam auf den Weg gemacht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung und deren Finanzierung zu verbessern. Alle relevanten Akteurinnen und Akteure von den Kommunen über die Elternvertreterinnen und -vertreter bis zu den Trägern, Arbeitgeberverbänden wie Gewerkschaften, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis waren beteiligt. Der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aus 2016 definiert erstmals gemeinsame Qualitätsziele von Bund und Ländern. Mit dem JFMK-Beschluss vom Mai 2017 liegen Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz vor. Sie enthalten ein breit akzeptiertes Konzept für das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern bei der Qualitätsentwicklung. Das Qualitätsentwicklungsgesetz soll in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Dieses Vorgehen bietet die Chance, zügig und spürbar die Qualität von Kitas und Kindertagespflege zu verbessern.

2. Mehr Qualität für bessere Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung wird dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen der mittlerweile mehr als 700.000 Beschäftigten zu verbessern. Fachkräfte wünschen sich mehr Zeit, um sich den Kindern zuwenden zu können. Dass sie sich weiterbilden können und ihnen berufliche Perspektiven geboten werden. Kitaleitungen sollen mehr Zeit für Leitungsaufgaben erhalten und als zentrale Schaltstelle für Qualität in den Einrichtungen gestärkt werden. Das zweite Standbein der Kindertagesbetreuung, die Kindertagespflege soll weiter professionalisiert und qualifiziert werden.

3. Mehr Fachkräfte gewinnen für mehr Qualität

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Beides bedingt einander und nirgends wird diese Tatsache so deutlich wie beim sogenannten Betreuungsschlüssel – also der Fachkraft-Kind-Relation. Mittelfristiges Ziel ist die flächendeckende Einführung von Ausbildungsvergütung und die Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildungen. So machen wir die Ausbildung attraktiver und können mehr junge Leute für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung gewinnen. Ältere Beschäftigte sollen gleichzeitig mit mehr Gesundheitsförderung und neuen Beschäftigungsmöglichkeiten im Beruf gehalten werden.

4. Mehr Geld für mehr Qualität

Mehr Qualität kostet mehr Geld. Zur Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes soll der Bund 2018 erstmals eine Milliarde Euro mehr für die Qualität in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellen. Diese Summe soll von Jahr zu Jahr um eine Milliarde Euro aufgestockt werden, so dass der Bund die Länder ab 2022 dauerhaft und nachhaltig mit 5 Mrd. Euro jährlich unterstützt.

Link zur Initiative: www.bmfsfj.de/initiative-kitaqualitaet

Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

AWO-Aufruf von über 50 Professorinnen und Professoren unterzeichnet

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern bundeseinheitliche Regelungen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung in deutschen Kitas zu gewährleisten. In einem bereits von mehr als 50 Professorinnen und Professoren unterzeichneten Aufruf, über den die WELT in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, fordern renommierte Frühpädagoginnen, Bindungsforscherinnen und Erziehungswissenschaftlerinnen die kommende Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Die AWO hat den Aufruf initiiert. Ihr Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die breite Unterstützung für unseren Aufruf zeigt den längst überfälligen Handlungsbedarf.“

Der heute veröffentlichte „Ländermonitor Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ bestätigt die Forderung nach mehr Qualität. Zwar hat sich die Qualität in den meisten Bundesländern leicht verbessert, dennoch liegt sie aber immer noch, teils weit, unter dem was die Wissenschaft fordert. „AWO, Caritas und GEW fordern seit mehreren Jahren ein Gesetz, das Qualitätskriterien festlegt. Bundesweite Regelungen orientieren sich am Kindeswohl und nicht an der jeweils aktuellen Finanzlage von Ländern oder Kommunen. Dafür muss der Bund dauerhaft an den Kosten beteiligt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Nach den Ergebnissen des Ländermonitors kommt es aber nicht nur zwischen den Bundesländern sondern auch innerhalb der Länder zu erheblichen Unterschieden. „Die AWO hat die Debatte um eine bessere Qualität in Kitas und Kindertagespflege initiiert. Wir sind froh, dass sich Bund und Länder zumindest auf Eckpunkte eines zukünftigen Gesetzes verständigten. Doch nun müssen konkrete Finanzzusagen des Bundes und ein konkretes Gesetzgebungsverfahren folgen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Anlässlich des 10. Jubiläumstags des damaligen „Krippengipfels“, der seinerzeit den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch für unter Dreijährige begründete, und des aktuellen Ländermonitors der Bertelsmann-Stiftung betonen die Familienorganisationen die Bedeutung einer hohen Qualität in Kitas und fordern dafür bundesweit einheitliche Standards.

„Der Krippengipfel war damals ein wichtiger Schritt,“ erklärt Stefan Becker, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF), „seitdem hat sich insbesondere im quantitativen Ausbau der Kitaplätze enorm viel getan. Aber die aktuelle Situation ist nach wie vor nicht befriedigend. Eltern fordern ebenso, sich auf die Qualität in der Kita verlassen zu können – unabhängig davon, in welchem Bundesland oder in welcher Kommune sie wohnen. Dafür braucht es bundesweit einheitliche, wissenschaftlich fundierte Standards“, fordert Becker weiter.

Diesen Schluss zieht auch die Bertelsmann-Stiftung aus ihrem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“, in dem jährlich die Situation der frühkindlichen Bildungssysteme in den Bundesländern dargestellt wird. Hier wird auch in diesem Jahr deutlich, dass die Qualität der Kitabetreuung, insbesondere hinsichtlich des Personalschlüssels, regional höchst unterschiedlich ausfällt.

In einer gemeinsamen Erklärung haben 31 Kinderrechts-, Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kitaträger und weitere Organisationen bereits in den vergangenen Monaten mehrfach gezielt dazu aufgerufen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren. Die gemeinsame Erklärung findet sich unter http://www.ag-familie.de/home/kitastandards.html.

Die Familienorganisationen haben hierzu konkrete Qualitätskriterien vorgelegt, zu denen sie jeweils inhaltliche Vorschläge vorlegen. So fordern sie z. B. eine Höchstgrenze von maximal vier Kindern pro Fachkraft für unter Dreijährige. Die Familien sollen einen Anspruch auf ein Ganztagsangebot haben, die Betreuungskosten dürfen die Leistungsfähigkeit der Familien nicht übersteigen. Außerdem soll die Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte verbessert werden und diese teilweise über eine Hochschulausbildung verfügen. Insgesamt fordern die Familienorganisationen eine Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas, die stärker als bisher auf die individuelle Begleitung und Unterstützung des einzelnen Kindes sowie auf eine gute Erziehungspartnerschaft von Eltern und Einrichtungen abzielt. Weitere Kernaussagen finden sich im Anhang und die gesamten Vorschläge als Download unter http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Position_Kitaqualitaet_April16.pdf.

Die Familienorganisationen fordern nun eine schnelle Umsetzung der Qualitätskriterien und rufen die beteiligten Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, möglichst umgehend entsprechende Schritte gemeinsam zu erarbeiten und die Finanzierung dafür sicherzustellen. Die Aufnahme dieser Ziele in den kommenden Koalitionsvertrag ist dazu ein erster wichtiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei Bund, Ländern und Kommunen weitere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Nur so kann aus Sicht des Verbandes die im Vergleich zum Vorjahr derzeitig herrschende Stagnation beim Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen überwunden werden. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes bundeseinheitliche Kita-Qualitätsstandards. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zeigen, dass bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels im Vergleich zum Vorjahr nahezu Stillstand herrscht, und wir fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt sind. Selbst wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung, die letzten vier Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, brauchen wir noch zehn bis zwölf Jahre, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Jenseits der erforderlichen Investitionen zum quantitativen Ausbau spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zur Verbesserung der Kita-Qualität für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre aus. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung. "Wie wichtig bundeseinheitliche Standards sind, zeigen auch die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel. Es darf nicht sein, dass in einigen Landkreisen dreimal so viele Kinder auf eine Fachkraft kommen wie in anderen Gebieten", so Hofmann weiter.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

"Aber nicht nur der Personalschlüssel darf im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Auch die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sollte als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut. Und auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren", so Hofmann weiter.

Da die Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, brauchen diese aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes selbst mehr Zeit, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, und um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Auch das muss bei der Debatte um die Qualitätsverbesserung berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.08.2017

Als bildungspolitisch nicht mehr länger hinnehmbar wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die außerordentliche Diskrepanz bei der Qualität von Kindergärten und Krippen in Ländern und Kommunen. Der Verband fordert eine bundesgesetzliche Regelung mit klaren Zielvorgaben und verlässlicher Finanzierung, um gute Qualitätsstandards in allen Ländern und Kommunen zu erreichen. Priorität müsse die Verbesserung der Personalschlüssel und eine Aufwertung des Erzieherberufes haben.

„Die Postleitzahl darf nicht über die Bildungschancen von Kindern entscheiden“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Ländermonitorings zur frühkindlichen Bildung durch die Bertelsmann-Stiftung. „Wir brauchen schnellstmöglich eine Qualitätsoffensive in den Kitas mit klaren Zielvorgaben, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam umsetzen müssen. Im Zweifelsfall hat eine solche Initiative auch Vorrang vor Gebührenfreiheit für Besserverdienende. Gute Qualität für jedes einzelne Kind geht vor Beitragsfreiheit für alle“, so Schneider.

Voraussetzung zur Lösung des Problems ist nach Ansicht des Verbands eine deutliche Aufwertung des Erzieherberufes sowie eine Steuer- und Finanzpolitik, die die Kommunen in die Lage versetzt, ihrem Auftrag nachzukommen. „Bei unseren Erzieherinnen und Erziehern liegt nichts Geringeres als die Zukunft unseres Landes. Eine bestmögliche Ausbildung und eine angemessene Bezahlung sind in unser aller Interesse. Für beides hat die öffentliche Hand Sorge zu tragen“, so Schneider. Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung fehlen zur Sicherstellung der Kita-Qualität aktuell 107.200 Fachkräfte und 4,9 Milliarden Euro jährlich. Nach Auffassung des Paritätischen verlangt dies auch einen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik. „Wer es ehrlich meint mit Bildungspakten und Bildungsrepubliken, muss auch die Finanzierungsfrage ehrlich beantworten“, so Schneider. „Ohne Steuererhöhungen sind die vielen sozial- und bildungspolitischen Aufgaben in Deutschland nicht zu bewältigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.08.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino begrüßen neue Partner

Im Rahmen eines großen Netzwerktreffens aller Partner der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ haben Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die für Deutschland zuständige UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino die neuen Partner der Initiative begrüßt.

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurde gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF im Frühjahr 2016 ins Leben gerufen. Mit 16 Partnern entwickelte die Bundesinitiative Mindeststandards zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personengruppen, zu denen insbesondere Kinder, Jugendliche, Frauen, LSBTIQ-Geflohene sowie Menschen mit Behinderungen zählen. Die Mindeststandards erstrecken sich vor allem auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Mittlerweile ist die Bundesinitiative auf 37 national wie international tätige Verbände und Organisationen angewachsen. Alle eint das Ziel, den Gewaltschutz in den Unterkünften kontinuierlich zu verbessern und in einem nächsten Schritt die Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in der Gesellschaft zu unterstützen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „In weniger als einem Jahr ist es uns gelungen, den Schutz von tausenden Geflüchteten, darunter insbesondere Kindern und Frauen, deutlich zu verbessern. Dies war nur durch die Entwicklung von Schutzstandards und dem Einsatz von Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in Flüchtlingsunterkünften möglich.“

Bis Ende dieses Jahres werden in rund 100 Unterkünften entsprechende Schutzkonzepte eingeführt sein. Die Stellen der Gewaltschutzkoordinatoren werden vom Bundesfamilienministerium finanziert. UNICEF schult die Koordinatoren sowie Einrichtungsleitungen und unterstützt sie beim Erstellen und Weiterentwickeln eigener, auf die jeweilige Unterkunft zugeschnittener Schutzkonzepte.

„Kinder und andere besonders gefährdete Personengruppen brauchen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin dringend Schutz und starke Fürsprecher“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. “Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative weitere Partner dazugewinnen konnte, die sich mit uns für den Schutz und die Rechte von geflüchteten Menschen in Deutschland einsetzen.“

Am 20. Juni 2017 wurde bereits die zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht. In diese flossen die Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften sowie Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe ein. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung zusätzliche Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ* Geflüchtete sowie für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt waren mehr als 30 Organisationen und 138 geflüchtete Menschen an der Überarbeitung beteiligt.

Die zweite Auflage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften/117474

Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2017

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt Vorschläge von Migrantenorganisationen auf und verspricht Teilhabechancen zu verbessern

Heute (Mittwoch) hat Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley eine Erklärung für mehr Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft vorgestellt.

Mit der Erklärung fordert die Ministerin ein Bekenntnis zu gesellschaftlicher Vielfalt und nennt erste Schritte zur Verbesserung von Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund.

„Damit Integration gelingt und mehr gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt wird, müssen sich auch die Gesellschaft und ihre Institutionen bewegen. Wir im Bundesfamilienministerium haben bei uns selbst angefangen, “ erklärt Bundesministerin Dr. Barley. „Durch diese gemeinsame Erklärung mit Organisationen von Migrantinnen und Migranten und Neuen Deutschen Organisationen wollen wir mit ihnen in einen strukturierten Dialog über interkulturelle Teilhabe eintreten.“

Frau Ministerin Dr. Barley unterzeichnete die Erklärung im Rahmen einer Dialogveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen.

Mit der Erklärung unterstützt Bundesfamilienministerin Dr. Barley die Forderung von Migrantenorganisationen nach mehr Teilhabe und interkultureller Öffnung. Vor mehr als einem halben Jahr haben mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9.Integrationsgipfel ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist.

Die Erklärung wurde zudem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, dem Deutschen Zentrum für Altersfragen sowie dem Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung unterzeichnet. Frau Ministerin

Dr. Barley wird zudem auf weitere Akteure zugehen, um diese für die Unterzeichnung der Erklärung für mehr Teilhabe in der postmigrantischen Gesellschaft zu gewinnen.

Den Text der Erklärung finden Sie hier: www.bmfsfj.de/erklaerung-postmigrantische-gesellschaft

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2017

Heute (Donnerstag) haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles zusammen mit der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer die Rheinhessen-Fachklinik, eine Einrichtung des Landeskrankenhauses, in Mainz besucht. Im Anschluss an Gespräche mit Beschäftigten des Landeskrankenhauses haben sie gemeinsam ein Aktionsprogramm zur Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe vorgestellt, um eine höhere gesellschaftliche Anerkennung sowie bessere Löhne in Sozial- und Gesundheitsberufen zu erreichen.

Der vorgestellte Maßnahmenkatalog beinhaltet fünf Bausteine: eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Fachkräftebasis.

Der Kostenwettbewerb in der Gesundheits- und Sozialbranche führt seit Jahren zu sinkenden Löhnen. Gleichzeitig sind die Arbeitsverhältnisse vielfach körperlich und emotional belastend und durch Schichtsysteme oder ungewollte Teilzeitbeschäftigung geprägt. Bund und Länder, aber auch die Arbeitgeber sind in der Verantwortung, gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, Ausbildungsvergütung, Fortbildungsförderung und bessere Löhne zu sorgen. Dazu gehören unter anderem bedarfsgerechte und gute Kinderbetreuungsangebote und klare Vorgaben zur besseren personellen Ausstattung in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Altenheimen sowie Schulgeldfreiheit.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

„Die 5,5 Millionen Beschäftigten in den Sozial- und Gesundheitsberufen haben ehrliche gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung verdient. Es kann nicht sein, dass wir diesen Beschäftigten, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind, nur so wenig Anerkennung – auch finanzieller Art – entgegenbringen.

Wir wollen, dass alle Auszubildenden der Sozial- und Gesundheitsberufe eine Vergütung während ihrer Ausbildung erhalten, wie es in anderen Branchen auch üblich ist. Wir müssen aber auch die Attraktivität dieser Berufe erhöhen. Das schaffen wir zum einen durch bessere Arbeitsbedingungen, durch höhere Personalschlüssel und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Nur so können wir im europäischen Vergleich Schritt halten. Wir müssen Interessierten einen Umstieg in die Branche leichter machen oder auch einen Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk möchte ich in einem ersten Schritt auf die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher legen.“

Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles:

„Arbeit mit Menschen, Arbeit für Menschen – Arbeit muss zu menschlichen und fairen Bedingungen geleistet werden. Dazu gehört ganz zentral ein anständiger Lohn. Fast ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet im Bereich soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege und Erziehung, davon sind 80 Prozent Frauen. Sie leisten harte Arbeit meist unter großem Druck und oft zu niedrigen Löhnen. Ich habe deshalb Gespräche mit Sozialpartnern und Wohlfahrtsverbänden aufgenommen. Der Schlüssel liegt in der Tarifpartnerschaft, denn es ist die Aufgabe der Tarifpartner, die Löhne auszuhandeln. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag Soziales wäre der beste Weg, um deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten in dieser Branche zu erreichen.“

Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer:

„Vor zehn Jahren hat Rheinland-Pfalz schrittweise die Gebühren für Kindertagesstätten abgeschafft. Damit sind wir bundesweit Vorreiter bei der Gebührenfreiheit. Gleichzeitig setzen wir auf Platzausbau und Qualität: Im kürzlich erschienen Ländermonitoring Frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung gehört Rheinland-Pfalz bei dem Fachkraft-Kind-Schlüssel zu den Spitzenreitern.“„Nach dem starken Ausbau der Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren geht es jetzt darum, die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen weiter voranzutreiben. Gut ausgebildete Fachkräfte bilden dabei die Grundlage für qualitativ wertvolle pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten. In der anstehenden rheinland-pfälzischen Novellierung des Kindertagesstättengesetzes wird es deshalb auch um die Qualitätssteigerung in den Einrichtungen gehen.“

„Das Land und allen voran die Kommunen als Träger der Einrichtung engagieren sich in hohem Maße finanziell für den Ausbau und die Qualität der Kindertagesstätten. Die Jugendminister und Jugendministerinnen der Länder haben im Frühjahr gemeinsame Eckpunkte für mehr Qualität beschlossen. Es ist begrüßenswert, wenn der Bund diesen Weg gemeinsam mit Ländern und Kommunen gehen will “

Zur Information:

Rund 5,5 Millionen Beschäftigte, die im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe tätig sind, bilden einen Arbeitsmarktanteil von knapp 18 Prozent. Das zeigt, welche gesellschaftliche Bedeutung das Berufssegment hat. Trotzdem erhalten die meisten Auszubildenden in den Sozial- und Gesundheitsberufen keine Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil: Zum Teil müssen sie für ihre Ausbildung noch Schulgeld zahlen. Den Auszubildenden entgehen damit im Schnitt pro Ausbildungsjahr 10 bis 13 Tausend Euro Ausbildungsvergütung.

Der Frauenanteil ist mit rund 80 Prozent in dieser Branche sehr hoch. Die im Vergleich zu anderen Branchen geringere Vergütung für ein Fünftel der berufstätigen Bevölkerung führt zu einer Erhöhung des Gender Pay Gaps – also dem Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. Hier muss sich was ändern – auch um drohender Altersarmut entgegenzuwirken.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.08.2017

Arbeitgeber und Beschäftigte nehmen die Familienfreundlichkeit der Unternehmen sehr unterschiedlich wahr. Unternehmen sehen sich insgesamt und in einzelnen Aspekten deutlich positiver als Beschäftigte. Das zeigt die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. So denken 44 Prozent der Arbeitgeber, ihre Unternehmenskultur sei sehr familienfreundlich – fast doppelt so viele wie Beschäftigte (24 Prozent). Während nur 19 Prozent der Beschäftigten der Meinung sind, dass individuelle familiäre Bedürfnisse bei der Termingestaltung berücksichtigt werden, denken dies fast 60 Prozent der Arbeitgeber. Zudem sind 88 Prozent der Arbeitgeber der Ansicht, die Unternehmensleitung nehme die Thematik wichtig oder sehr wichtig. Diese Ansicht teilen nur knapp 60 Prozent der Beschäftigten.

Die Studie wurde von der Roland Berger GmbH im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ durchgeführt. Auf Basis einer repräsentativen Befragung von Arbeitgebern und Beschäftigten wird der Zusammenhang zwischen dem Grad der Familienfreundlichkeit der Unternehmenskultur und einer tatsächlich gelebten Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum ersten Mal detailliert nachgewiesen. Zwar hat die Familienfreundlichkeit der Unternehmen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen – die Studie zeigt jedoch, dass Vielfalt und das Angebot von Maßnahmen nicht ausreichen. Sie können im betrieblichen Alltag nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Inanspruchnahme breit akzeptiert ist und keine negativen Konsequenzen drohen – also die Familienfreundlichkeit in der Unternehmenskultur verankert und tatsächlich gelebt wird.

Die Studie identifiziert vier Aspekte einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: Passgenauigkeit der Maßnahmen, Rolle der Führungskräfte als Gestaltende und Vorbilder, Transparenz und aktive Kommunikation, Nachhaltige Verankerung (Leitbilder, Betriebsvereinbarungen u.a.).

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte die ökonomische Relevanz einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: „Wir brauchen in den Unternehmen in Deutschland einen Kulturwandel: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss selbstverständlich werden! Dazu gehören auch Angebote für Väter, vollzeitnahe Teilzeitangebote und Führungskräfte, die auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen – nicht auf dem Papier, sondern im Unternehmensalltag. Das lohnt sich: Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten familienfreundliche Arbeitsbedingungen bieten, können sie und der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland davon profitieren: Väter sind bei der Arbeit und in ihrem Familienleben zufriedener, Mütter können früher wieder in den Beruf einsteigen und mit mehr Stunden arbeiten und es werden mehr Kinder geboren. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur ist kein Hindernis für wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung.“

Die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ erschienen, mit dem sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB für eine familienfreundliche Arbeitswelt einsetzt.

Mehr Info unter www.erfolgsfaktor-familie.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.08.2017

Dr. Katarina Barley und Petra Grimm-Benne unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen

Schwangere und Familien mit kleinen Kindern können auch künftig auf Frühe Hilfen bauen: Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley unterzeichnete heute beim Besuch einer Kinderklinik in Halle gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Damit stellt der Bund künftig Ländern und Kommunen Geld für den Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung.

Dr. Katarina Barley: „Ich freue mich, dass mein Ministerium von nun an dauerhaft 51 Millionen Euro für eine so wichtige Aufgabe bereitstellen kann. Jeder Euro für einen präventiven Kinderschutz ist gut investiertes Geld. Ich wünsche mir, dass überall in Deutschland Eltern mit Kleinstkindern, deren Lebenslagen besonders belastet sind, von Anfang an einen guten Zugang zu Frühen Hilfen erhalten.“

Petra Grimm-Benne, die aktuell den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz hat, betont: „Uns ist es wichtig, Familien frühzeitig über die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen zu informieren. Hier in Halle ist dies besonders gut gelungen. Rund um die Geburt in der Klinik erhalten Eltern bei Bedarf das Angebot, im ersten Lebensjahr des Kindes von einer Familienhebamme begleitet zu werden.“

Mit der im Bundeskinderschutz geregelten Bundesinitiative Frühe Hilfen sind seit 2012 in nahezu allen Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen entstanden. Dies zeigt die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durchgeführte Evaluation. In 86 % der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut dreiviertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden. Die nun gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermöglicht, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Angebote der Frühe Hilfen zur Unterstützung für Familien dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Bundesinitiative Frühe Hilfen finden Sie hier: https://www.fruehehilfen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

Der Bundespräsident hat gestern das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen unsere verlässliche Unterstützung. Wir nehmen die Bedürfnisse dieser Mütter und Väter ernst und haben hier für eine gute Lösung gesorgt. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Die Leistung kann – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.

Ich freue mich, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist. Die Jugendämter werden noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Hier bitte ich die betroffenen Mütter, Väter und ihre Kinder noch um etwas Geduld. Am Ende zählt: Alle Alleinerziehenden erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht.“

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen; ein entsprechender Weisungsentwurf liegt den Ländern zur Stellungnahme vor.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.08.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4. August 2017 das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Mithilfe dieses neuartigen digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können. Das spart eine Menge Zeit und unterstützt insbesondere diejenigen, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärte anlässlich des Livegangs des Infotools: „Für das Bundesfamilienministerium ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die familienpolitischen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren. Alle müssen die Möglichkeit haben, in Anspruch zu nehmen, was ihnen zusteht.“

Dieses interaktive, digitale Informationstool steht nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und geht mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Dabei ist das Tool so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Es ist ebenso für Tablet und Smartphone optimiert.

„Das Bundesfamilienministerium geht hier neue Wege. Wir sind ein digitales Familienministerium und gestalten den digitalen Wandel aktiv mit“, betonte Dr. Barley. Die Bundesfamilienministerin verwies auf die Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, um den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Infotool Familienleistungen. Aber auch die Beantragung von Leistungen will die Bundesministerin vereinfachen. Noch in diesem Jahr wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.

Das Infotool Familienleistungen – www.infotool-familie.de – soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung.

Verlinkungen:

www.infotool-familie.de

www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2017

Frauenanteil in deutscher Politik noch ziemlich weit entfernt von der Parität – Anteil der Kandidatinnen der aussichtsreichsten Parteien für die kommende Bundestagswahl bei 36 Prozent – Weibliche Repräsentation auf Landes- und vor allem Kommunalebene sehr heterogen – Parteien, aber auch Wählerinnen und Wähler, sind gefragt, um Situation zu ändern
Deutschland hat zwar seit vielen Jahren eine Kanzlerin und aktuell eine im Hinblick auf Genderparität fast ausgewogene Bundesregierung, die politischen Institutionen sind aber insgesamt noch ziemlich weit entfernt von Parität. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
Im aktuellen Bundestag sind 37 Prozent der Abgeordneten Frauen. Deutschland steht somit im internationalen Vergleich auf Platz 24. Saßen im Bundestag im Jahr 1949 nur sieben Prozent weibliche Abgeordnete, so ist dieser Anteil seit den 1980er Jahren stetig gestiegen. „Die Grünen, die von Anfang an auf Parität gesetzt haben und seit 1983 im Parlament vertreten sind, haben bei der Verbesserung der weiblichen Repräsentation eine maßgebliche Rolle gespielt, und die anderen Parteien sind mit Selbstverpflichtungen und Quoten nachgezogen“, so Studienautor Ronny Freier. „Allerdings hat sich der Zuwachs des Frauenanteils in den letzten 20 Jahren verlangsamt."

Der Anteil an Frauen unter den KandidatInnen der sechs Parteien, die laut aktuellen Umfragen den Einzug in den Bundestag schaffen werden, liegt bei 36 Prozent, also minimal weniger als der gegenwärtige Frauenanteil unter den Abgeordneten. Bei den Grünen/Bündnis 90 und der Linken bewerben sich dieses Jahr mehr Frauen als Männer. SPD und CDU/CSU stellen mehr Frauen auf als im Jahr 2013, mit respektive 41 Prozent und 37 Prozent Bewerberinnen. Bei der FDP liegt der Frauenanteil bei 23 Prozent, bei der AfD bei nur 12 Prozent. Auf vier Landeslisten der AfD sind überhaupt keine Frauen vertreten.

Politik hat auf allen Ebenen eine Vorbildfunktion
„Dabei zeigen viele Forschungsergebnisse, dass Parität in der politischen Repräsentation enorm wichtig ist, sowohl um sicherzustellen, dass die Interessen von Frauen – immerhin der Hälfte der Bevölkerung – adäquat vertreten sind, als auch als Impuls für die Besserstellung von Frauen in anderen Bereichen der Gesellschaft“, so Koautorin und Gender-Expertin Johanna Mollerstrom. „Politik hat hier ganz klar eine Vorbildfunktion.“
So könnte sich auch die nächste Bundesregierung, die aus den Wahlen hervorgeht, explizit das Ziel einer paritätischen Besetzung geben, wie das in einigen anderen Ländern der Fall ist, zum Beispiel in Frankreich oder Schweden.
Mollerstrom und Freier haben sich auch Bundesländer und deutsche Landkreise bzw. kreisfreie Städte angeschaut. In Landtagen und Kommunalparlamenten ist die Bandbreite des Frauenanteils unter den VolksvertreterInnen sehr groß: In den Landtagen reicht der Frauenanteil von 25 bis 41 Prozent, in den Kommunalparlamenten von zehn bis fast 50 Prozent. Auf kommunaler Ebene schneiden der Westen und der Norden Deutschlands insgesamt besser ab als der Süden und der Osten, aber keine einzige Versammlung erreicht die Genderparität.
Längerfristig können sowohl politische Parteien als auch Wählerinnen und Wähler für Verbesserungen bei der Repräsentation von Frauen sorgen. Bei den ersten sollten Quoten konsequent – also Quoten von 50 Prozent und nicht nur 30 oder 40 Prozent – auf allen Ebenen gelten und umgesetzt werden. Die zweiten können noch vehementer bei den Parteien und politisch Verantwortlichen Verbesserungen einfordern.

DIW Wochenbericht 37/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.09.2017

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich bei ausgeübten Berufen von Heterosexuellen, homosexuelle Männer verdienen weniger – Auch bei sozialen Beziehungen, den politischen Präferenzen und hinsichtlich der Lebenszufriedenheit gibt es Unterschiede, bei der Persönlichkeit dagegen kaum

Die Lebenslagen von Homo- und Bisexuellen (Lesbians, Gays und Bisexuals, zusammenfassend als LGBs bezeichnet) hat erstmalig das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet, das als eine der wenigen repräsentativen Befragungen in Deutschland die sexuelle Orientierung der Befragten erhebt.

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich demnach von Heterosexuellen hinsichtlich ihres Bildungsgrades und ihres Berufes. Sie haben seltener eine mittlere Reife/Hauptschule mit Berufsausbildung und dafür häufiger ein Abitur (auch Fachabitur) als Heterosexuelle, sind seltener als Arbeiterinnen und Arbeiter und häufiger als Angestellte beschäftigt.

Homo- und bisexuelle Männer verdienen auffällig weniger – brutto etwa zwei Euro pro Stunde – als heterosexuelle Männer. Dies legt nahe, dass es, ähnlich dem Gender Pay Gap, einen „Sexuality Pay Gap“ gibt. Basierend auf den Bruttostundenlohn liegt dieser bei zwölf Prozent – andere Lohngrößen ergeben einen Gap in einer Spannbreite von fünf bis 15 Prozent. „Die Differenz beim Stundenlohn lässt sich weder durch Qualifikation noch durch Berufserfahrung erklären“, so Studienautor Martin Kroh. „Ein solcher Sexuality Pay Gap, der in ähnlichem Umfang schon in anderen Ländern ermittelt wurde, legt eine Benachteiligung Homo- und Bisexueller nahe.“

Homo- und Bisexuelle leben deutlich häufiger in Städten und seltener auf dem Land. In Berlin, Köln und Frankfurt am Main wurden von allen Lebenspartnerschaften und Eheschließungen fünf Prozent oder mehr von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen geschlossen.

Unterschiede bei politische Präferenzen, sozialen Beziehungen und Lebenszufriedenheit

Homo- und Bisexuelle sind politisch interessierter als Heterosexuelle und unterstützen deutlich häufiger Bündnis 90/Die Grünen (27 Prozent) und Die Linke (13 Prozent) und seltener die CDU/CSU (21 Prozent) als Heterosexuelle gleichen Alters (respektive 16, sieben und 35 Prozent). Verglichen wurden hier Befragte mit langfristiger Bindung an eine Partei.

Zu den weiteren Befunden der Studie gehört, dass LGBs seltener als Heterosexuelle ihre Familienmitglieder als Vertrauenspersonen nennen. Dafür finden sich unter den Personen, denen sie vertrauen und die sie um Hilfe bitten würden, häufiger FreundInnen und Bekannte.

Homo- und Bisexuelle geben eine etwas geringere Lebenszufriedenheit als gleichaltrige Heterosexuelle an. Außerdem berichten Lesben, Schwule und Bisexuelle über eine etwas höhere psychische Belastung und sie sind häufiger von einer depressiven Erkrankung betroffen als Heterosexuelle. Eine Erklärung für diese Unterschiede könnte sein, dass LGBs aufgrund ihrer sexuellen Orientierung stigmatisiert und diskriminiert und dadurch chronischem Stress ausgesetzt sind.

Die Persönlichkeitsstruktur von LGBs, gemessen an fünf Dimensionen, über die die SOEP-Befragten Selbstauskunft geben („Big Five“), unterscheidet sich hingegen kaum von der Persönlichkeitsstruktur Heterosexueller. „Entgegen mancher Stereotype sind Lesben, Schwule und Bisexuelle nicht generell offener oder geselliger als Heterosexuelle“, so der Psychologe und Mit-Autor David Richter. „Hier kann die Datenanalyse einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Stereotypen liefern.“

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sollten Gegenstand der Sozialberichterstattung werden

„Auf Basis der SOEP-Daten schätzen wir, dass sich etwa zwei Prozent der erwachsenen Personen in Deutschland als homo- oder bisexuell identifizieren“, so Autor Simon Kühne. „Betrachten wir lediglich zusammenlebende Paare, so gehen wir von einem Anteil von 0,9 Prozent gleichgeschlechtlicher Paare aus.“ Dies ist mehr, als die amtliche Statistik ausweist: Laut Zahlen des Mikrozensus 2016 des Statistischen Bundesamtes liegt dieser Anteil gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland bei nur 0,46 Prozent. Die im Vergleich höhere Quote in den SOEP-Daten ist vergleichbar mit dem Anteil an gleichgeschlechtlichen Paaren in anderen Industrieländern, die diese Daten statistisch ermitteln – zum Beispiel den USA und Kanada.

„Die sexuelle Orientierung und auch die Geschlechtsidentität sollten systematisch in die Sozialberichterstattung integriert werden, wie das zum Beispiel in den USA schon der Fall ist“, so Martin Kroh. „Dadurch könnten Differenzen in Lebenslagen besser dokumentiert und Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Diskriminierung, die auch erhoben werden sollte, besser identifiziert werden.“

Zur Erfassung der sexuellen Identität im SOEP

Die anonymisierten Daten einer befragten Person wurden der Gruppe der Lesben, Schwulen und Bisexuellen (LGBs) zugeordnet, wenn die Befragungsperson im Beobachtungszeitraum (2010 bis 2016) in einem Jahr eine/einen gleichgeschlechtliche/n PartnerIn angab. Personen, die mindestens für zwei Jahre angaben, mit einer/einem verschieden-geschlechtlichen PartnerIn zu leben, und nie mit einer/einem gleichgeschlechtlichen, wurden als heterosexuell eingruppiert. Zudem wurde im Erhebungsjahr 2016 erstmals eine direkte Frage nach der sexuellen Orientierung in den Fragebogen der SOEP-Kern-Stichproben integriert. Die TeilnehmerInnen wurden gefragt, ob sie sich selbst als heterosexuell, homosexuell (also lesbisch oder schwul), bisexuell, oder als nichts davon betrachten.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.08.2017

Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung*.

Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung, wie eine Analyse von Dr. Yvonne Lott zeigt. Die Böckler-Expertin für Arbeitszeiten hat untersucht, welche Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitmodellen, Verhalten und Arbeitsbelastungen von Frauen und Männern bestehen. Die Auswertung basiert auf Angaben von gut 10.000 Personen aus der Haushaltsbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) der Jahre 2011 und 2012. Es zeigt sich:

– Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 45 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht.

– Bei völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt das Abschalten Arbeitnehmern schwerer als bei festen Zeiten. Interessanterweise ist dieser Effekt nur bei Männern zu beobachten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 40 Prozent, dass sie abends nicht zur Ruhe kommen, elf Prozentpunkte mehr als bei Männern mit festen Arbeitszeiten. Dies führt die Forscherin darauf zurück, dass gerade Männer dazu neigen, ohne vorgegebene Grenzen übermäßig lange zu arbeiten. Frauen seien hingegen „typischerweise geübtere Grenzgängerinnen“ als Männer, so Lott. Sie nutzten die zeitliche Flexibilität statt für unzählige Überstunden eher, um Haus- und Sorgearbeit mit dem Job unter einen Hut zu bringen.

– Mit selbstbestimmten, aber immer noch geregelten Arbeitszeiten, etwa Gleitzeit, fühlen sich Beschäftigte nicht übermäßig mehr belastet. Sie können zudem besser mit hohem Arbeitsdruck umgehen, was sich positiv auf die Work-Life-Balance auswirkt. Dies gilt aber wiederum nur für Männer.

– Ein unveränderlicher Arbeitsbeginn und eine feste Feierabendzeit können mit anderen Verpflichtungen kollidieren, die sich etwa aus den Abholzeiten von Kindergärten ergeben. Andererseits bieten klare Regeln Planungssicherheit, was Stress reduziert.

– Hoch ist die psychische Belastung bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten, die der Arbeitgeber kurzfristig ändert – vor allem für Frauen. Unvorhersehbare Dienstzeiten erschweren die Planung des Alltags enorm, worunter vor allem diejenigen leiden, die traditionell den größeren Teil der Haus-, Pflege- und Erziehungsarbeit übernehmen. Besonders ausgeprägt ist der Stress in Kombination mit hohem Arbeitsdruck.

Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Die Forscherin spricht vom „Risiko der Traditionalisierung von Partnerschaften“, weil eine Seite – wahrscheinlich meist die Frau – der anderen den „Rücken frei halten“ muss.

Dennoch hält Lott noch mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit grundsätzlich für vertretbar. Es müsse aber klare Regeln geben: zeitliche Obergrenzen, Zeiterfassung, realistische Vorgaben für das Arbeitspensum, genug Personal und Vertretungsregeln. Fortbildungen in „Grenzmanagement“ für Beschäftigte und Vorgesetzte seien ebenso notwendig wie verlässliche Schichtpläne und eine Sensibilisierung aller Beteiligten für die geschlechtsspezifischen Folgen flexibler Arbeitsarrangements. Wenn diese Voraussetzungen nicht nur im Betrieb, sondern auch beim mobilen Arbeiten oder im Homeoffice gegeben sind, könnten durchaus neue Spielräume für selbstorganisiertes Arbeiten geschaffen werden – zum Beispiel durch ein Recht auf Homeoffice, das bislang ein Privileg einzelner Beschäftigtengruppen und vielen Arbeitnehmerinnen nicht gestattet ist.

*Yvonne Lott: Stressed despite or because of flexible work arrangements?, Working Paper Forschungsförderung Nr. 046, Juli 2017. Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_046_2017.pdf

Selbst organisiertes Arbeiten als Ressource für Beschäftigte nutzen!, Policy Brief der Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 3, Juli 2017 Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_pb_003_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.08.2017

Rund 40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten müssen mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttokalt) zu bezahlen. Das entspricht rund 5,6 Millionen Haushalten, in denen etwa 8,6 Millionen Menschen leben. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung bleibt, insbesondere bei Menschen mit kleineren Einkommen. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können. Gut eine Million Haushalte (mit rund 1,6 Millionen Menschen) in den 77 deutschen Großstädten müssen sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Etwa 1,3 Millionen Großstadt-Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt. Die mittlere Mietbelastung (Medianwert) aller Großstadthaushalte liegt bei immerhin 27 Prozent. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie an der Humboldt-Universität zu Berlin.* Die Wissenschaftler um den HU-Stadtsoziologen Dr. Henrik Lebuhn haben dafür Daten des Mikrozensus ausgewertet.

Über Jahrzehnte in Deutschland gepflegte sozialpolitische Ansätze, beim Wohnen "Einkommensunterschiede zu mildern und einen Beitrag zur sozialen Kohäsion zu leisten, haben sich weitgehend aufgelöst", schreiben Lebuhn und seine Forscherkollegen. "Die Wohnbedingungen sind damit nicht nur ein Spiegel bestehender Ungleichheit, sondern tragen auch selbst durch die hohe Mietkostenbelastung zu einer wachsenden Ungleichheit bei."

Vor allem in Großstädten mit zunehmender Einwohnerzahl konstatieren die Wissenschaftler einen großen Mangel an bezahlbaren – insbesondere kleineren – Wohnungen. Die Mikrozensus-Daten zeigen, dass Menschen mit geringeren Einkommen generell pro Kopf weniger Wohnfläche zur Verfügung haben und in schlechter ausgestatteten Wohnungen leben. Trotzdem tragen sie im Mittel eine weitaus höhere Mietbelastungsquote als wohlhabendere Haushalte, weil oftmals auch für Wohnungen mit geringerem Standard relativ hohe Mieten zu zahlen sind. So liegt der Medianwert der Miethöhe bei den Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens haben, laut der Studie bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Haushalte, die über mehr als 140 Prozent des Einkommensmittels verfügen, zahlen im Mittel 8,10 Euro. Dementsprechend gravierend sind die Unterschiede bei der Belastungsquote: Während die Haushalte mit höherem Einkommen im Mittel 17,2 Prozent davon für die Bruttokaltmiete aufwenden müssen, sind es bei den Haushalten an der Armutsgrenze 39,7 Prozent.

Unter den 77 deutschen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern konstatieren die Forscher in 54 eine im Trend zunehmende Einwohnerzahl, 31 davon wachsen sogar überdurchschnittlich stark. Somit könne mindestens in diesen 54 Großstädten von einem "angespannten Wohnungsmarkt" ausgegangen werden. Da vor allem die Metropolen stark an Einwohnern gewinnen, sind sogar rund 80 Prozent der deutschen Großstadtbewohner mit angespannten Wohnungsmärkten konfrontiert. Das entspricht rund 20,4 Millionen Menschen oder einem Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

Basis der Untersuchung sind Daten des Mikrozensus 2014. Die amtliche Haushaltsbefragung erfasst alle vier Jahre auch repräsentative Daten zu Wohnbedingungen. Daher liefert die neue Studie auch detaillierte Zahlen zu Miethöhen und Mietbelastung für jede der 77 deutschen Großstädte von Berlin bis Siegen (direkter Link zum Datenblatt unten). Mit Blick auf die finanzielle Belastung von Mietern zeigt sich, dass hohe Belastungsquoten nicht auf bestimmte Regionen oder Stadt-Typen begrenzt sind. So finden sich unter den zehn Städten mit der höchsten Mietbelastungsquote (im Mittel über 28 Prozent) vergleichsweise wohlhabende Metropolen wie Hamburg oder Düsseldorf ebenso wie das wirtschaftlich schwache Bremerhaven oder Offenbach. Auch in einigen mittleren Großstädten wie Bonn, Mannheim oder Neuss liegt die relative Mietbelastung deutlich über dem deutschen Mittel. Bei den zehn Städten mit den niedrigsten Quoten (21 bis 24 Prozent) ist ebenfalls kein klares Muster zu erkennen. Allerdings sind ostdeutsche Großstädte wie Leipzig, Dresden, Erfurt oder Magdeburg relativ stark vertreten.

*Henrik Lebuhn, Andrej Holm, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wohnverhältnisse in Deutschland – eine Analyse der sozialen Lage in 77 Großstädten. Bericht aus dem Forschungsprojekt "Sozialer Wohnversorgungsbedarf", September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf

Datenblatt zur Mietbelastungsquote in allen 77 Großstädten (pdf): https://www.boeckler.de/pdf_fof/99312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.09.2017

Am Arbeitsplatz werden viele Stunden des Tages verbracht – oft mehr Zeit, als für Familie und Freizeit zur Verfügung steht. Durchschnittlich 41 Stunden pro Woche arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im Jahr 2016. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Pressekonferenz „Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt“ am 6.September in Berlin weiter mitteilt, arbeiteten 11% der Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich sogar mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit.

Die Betroffenheit von überlangen Arbeitszeiten steigt mit dem Alter an. Nur 2% der Vollzeiterwerbstätigen zwischen 15 und 24 Jahren arbeiteten 2016 gewöhnlich mehr als 48 Stunden wöchentlich. Bei den Vollzeiterwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 Jahren waren es dagegen 14%. Einer der Gründe für die deutlichen Unterschiede ist der hohe Anteil überlanger Arbeitszeiten bei Führungskräften, die eher in den höheren Altersgruppen zu finden sind. Ebenso prädestiniert für überlange Arbeitszeiten sind Selbstständige: Gut die Hälfte (51%) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit waren es dagegen nur 6%. Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, schlussfolgerte: „Überlanges Arbeiten ist bei Führungskräften und vor allem Selbstständigen fast normal.“

Arbeiten unter hohem Arbeitstempo und Termindruck bestimmt häufig den Berufsalltag. Im Jahr 2015 waren 40% der Erwerbstätigen mindestens drei Viertel der Zeit einer hohen Arbeitsintensität ausgesetzt. Männer waren dabei mit 44% etwas stärker betroffen als Frauen mit 36%. Bei der Anlagen- und Maschinenbedienung (56%), bei Führungskräften (54%) sowie in Handwerksberufen (52%) war jeweils etwas mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen belastet.

Ein immer größerer Teil der Erwerbstätigen arbeitet in Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 1996 hatte der Anteil noch bei 37% gelegen, 2016 betrug er bereits 45%. Zu den hoch Qualifizierten zählen beispielsweise Akademikerinnen und Akademiker, Fachkräfte im Technik- oder Gesundheitsbereich oder ganz allgemein Führungskräfte. Dabei arbeiten Frauen generell häufiger als Männer in den Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 2016 fanden sich 47% der erwerbstätigen Frauen in solchen Berufen – im Vergleich zu 42% bei den erwerbstätigen Männern. Der Unterschied ist auf den relativ hohen Frauenanteil beim Lehrerberuf oder auch bei Berufen der medizinischen und technischen Assistenz zurückzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.09.2017

Im Jahr2016 wurden in Deutschland 29,0 MilliardenEuro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,5% gegenüber 2015.

Von den insgesamt 29,0 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 16,5Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+5,3% zum Vorjahr). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 6,1Milliarden Euro ausgegeben (+2,4%), für die Hilfe zur Pflege 3,8Milliarden Euro (+6,4%). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4Milliarden Euro (+2,3%) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2Milliarden Euro (+1,9%).

Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 56,8% auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 20,9% der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 13,1% für die Hilfe zur Pflege. 5,0% der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,2% in sonstige Leistungen.

Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.08.2017

Die Frage, welche technischen Umstellungen in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden müssen, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13399) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Anpassungsbedarf wegen der Ehe für alle" (18/13274). Wie die Bundesregierung darin ausführt, geben die personenstandsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der standesamtlichen Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Ehe und der Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe vor, welche Daten im elektronischen Register zu beurkunden sind, welche Feldüberschriften (Leittexte) die einzelnen Datenfelder haben und wie sich der elektronische Mitteilungsverkehr gegenüber anderen Standesämtern und Behörden gestaltet. Die eingesetzten Formate sähen derzeit nur eine verschiedengeschlechtliche Ehe vor und müssten deshalb angepasst werden.

"Die Anpassung der Formate für den Datenaustausch (XPersonenstand) und die Registerschnittstelle (XPersonenstandsregister) erfolgt nach den Vorgaben der Personenstandsverordnung durch eine Spezifizierung in den zuständigen Gremien, Abnahme durch den Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz und Veröffentlichung", heißt es in der Antwort weiter. Auf dieser Grundlage würden in einem zweiten Schritt die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren programmiert, getestet und ausgeliefert. Hierfür stehe den Verfahrensherstellern grundsätzlich eine Vorlaufzeit von neun Monaten zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 507 vom 11.09.2017

Die Bundesregierung bewertet die Etablierung eines Armutsbeauftragten und die Formulierung einer nationalen Armutsstrategie als "nicht erfolgversprechend". Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/13431) auf eine Kleine Anfrage (18/13311) der Fraktion Die Linke. In dieser hatte die Fraktion nach der Unterstützung der "Tafeln" durch die Bundesregierung gefragt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 502 vom 06.09.2017

Im Dezember 2016 waren 13 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13232) auf eine Kleine Anfrage (18/13112) der Fraktion Die Linke. Die meisten davon waren demnach in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe beschäftigt. 22 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten keinen Berufsabschluss, jedoch 41 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und sechs Prozent einen akademischen Abschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 476 vom 25.08.2017

Die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/13324) der Fraktion Die Linke. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde erst Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Linksfraktion will nun erfahren, wie viele Visa zum Ehegattennachzug im Jahr 2016 beziehungsweise im ersten Halbjahr 2017 erteilt wurden und inwieweit hierbei Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten sind. Außerdem fragt sie nach den Teilnehmern von Sprachprüfungen sowie Bestehensquoten bei Goethe-Instituten weltweit.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 471 vom 22.08.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Frauen sind schon heute in besonderer Weise von Altersarmut bedroht. So waren im Juni 2016 rund 59 Prozent der Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, Frauen. Der Grund liegt darin, dass sie in den meisten Fällen die Versorgung und Erziehung von Kindern sowie die Versorgung, Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger übernehmen und auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichten. „Wer sich entscheidet, einen Angehörigen selber zu pflegen und dafür seine Berufstätigkeit reduziert, verzichtet auf Einkommen. Wer seinen Job ganz aufgibt, kann im schlimmsten Fall auf Hartz-IV bzw. die Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Damit dürfen wir nicht einverstanden sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

In Deutschland gibt es insgesamt 2,9 Millionen Pflegebedürftige, von denen die meisten (73 Prozent) zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden. 75 Prozent von ihnen sind Frauen. Da viele der pflegenden Frauen schon für ihre Kinder eine berufliche Auszeit nahmen, werden oft nur geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Diese führen zu einer kleineren Rente. „Mütter sind doppelt betroffen“, kritisiert Döcker und führt aus: „Wir verschleißen die Angehörigen, obwohl wir wissen, dass Erziehung und Pflege ohne sie nicht funktionieren. Wer beispielsweise pflegt, riskiert seine eigene Gesundheit, wird selber krank und pflegebedürftig.“ Trotz einiger Verbesserungen, wie z.B. dem Ausbau der Tagespflege, sieht die AWO dringenden Handlungsbedarf. „Wir verlangen, dass man die Angehörigen unterstützt und entsprechend in die Lage versetzt, die Pflege gut und unter Erhaltung der eigenen Gesundheit durchzuführen. Dazu gilt es, die rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen weiter zu verbessern. Eine Pflegeauszeit darf nicht zu Altersarmut führen. Menschen, die sich sozial einsetzen und sich um ihre Familien kümmern, dürfen nicht bestraft werden“, stellt Döcker klar.

Pflegende Angehörige sind vielfältigen gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn die Pflegesituation beendet ist, brechen viele regelrecht zusammen und werden selbst krank. Nur ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Im Ergebnis verlieren pflegende Angehörige Einkünfte, Karrierechancen und zukünftige Rentenansprüche. Etliche werden zudem zunehmend sozial isoliert und ausgegrenzt. „Eine solidarisch gestaltete Pflegeversicherung muss daher auch die Möglichkeiten Beruf und Pflege vereinbaren zu können, noch weiter verbessern“, erklärt Brigitte Döcker anschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 05.09.2017

Beim gestrigen Flüchtlingsgipfel einigten sich Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien auf die „Unterstützung Europas für Tschad, Niger und Libyen bei der Kontrolle und gesteuerten Verwaltung der Migrationsströme“. „Leider hat sich die EU auf das Prinzip Abschottung geeinigt, anstatt sichere Fluchtwege einzuführen“, bewertet AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das Gipfelergebnis und kritisiert: „Das Recht eines Jeden auf eine individuelle Prüfung der Fluchtgründe dürfte damit nicht gewährleistet werden, da die angewendeten Kriterien anhand derer Asylsuchende identifiziert und ausgewählt werden sollen, unklar bleiben. Die AWO lehnt ein derart intransparentes Verfahren ab.“

Nach einem Vorschlag Frankreichs sollen Schutzsuchende künftig schon im Niger und in Tschad, mit Hilfe des UNHCR identifiziert werden, um sie in Asylsuchende mit größeren bzw. geringeren Chancen auf Asyl unterscheiden zu können. „Die Flüchtlingspolitik soll nach außerhalb der europäischen Grenzen verlagert werden, um die gemeinsame Abschottungspolitik zu festigen. Damit wird das Problem nicht gelöst“, zeigt sich Döcker überzeugt.

Die betroffenen Länder sollen von der EU für ihr Engagement die Migration nach Europa zu stoppen, entschädigt werden. „Die AWO lehnt eine derartige Externalisierung der europäischen Flüchtlingspolitik ab. Die Einhaltung der Menschrechte ist in den kooperierenden afrikanischen Staaten nicht gewährleistet. Im Gegenteil verdeutlichen die Berichte von Menschenrechtsorganisationen schwere Verletzungen. Kooperationen wie zum Beispiel mit dem zerfallenen Staat Libyen müssen gestoppt werden“, erklärt AWO Vorstand Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Mit Sorge beobachtet der Deutsche Familienverband die rasant wachsende Tendenz, Kinder und ihre Eltern ausschließlich nach ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen zu beurteilen.

„Mit der Einführung des Elterngeldes hatten die beiden größten Fraktionen im Bundestag einen grundlegenden Systemwechsel in der Familienpolitik eingeleitet. Anders als beim Erziehungsgeld ist das Elterngeld als konkrete Entgeltersatzleistung konzipiert. Begründet mit einer finanzierbaren Wahlentscheidung zwischen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung wurden, auch für Akademikerinnen, Weichen gestellt, die mit raschen Schritten noch konsequenter den Weg für die `richtigen´ Lebensentwürfe vorgeben“, kritisiert Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Kinder werden nicht mehr als Wert an sich betrachtet, sondern lediglich hinsichtlich ihres volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Verstärkt wird diese Auffassung mit der Feststellung: „Kinderreichtum findet sich relativ häufig bei Familien mit einem Migrationshintergrund“. Damit werden Vorurteile geschürt und platte Wahlkampfparolen bedient, aber nicht die Bedürfnisse von Familien in all ihren Erscheinungsformen.

Zur Bundestagswahl 2017 wurde erstmals die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland untersucht. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ergeben sich bei dritten und weiteren Kindern ohne berufsqualifizierenden Abschluss Mehrkosten für die öffentliche Hand. Nur bei einer Familie mit mittlerem Einkommen, mittlerem Lebenslauf der Mutter und mittlerem Bildungsstand des Kindes ergäbe „sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert“ von fast 59.000 Euro, der bei hohen Bildungsabschlüssen sogar mit mehr als dem siebenfachen veranschlagt wird.

Anlässlich seiner Präsidiumssitzung stellt der Deutsche Familienverband hierzu fest:
„Jedes Kind muss unserer Gesellschaft gleich viel Wert sein! Für eine zivilisierte, offene und liberale Gesellschaft ist es ein Armutszeugnis, nur noch die `richtigen´ Lebensentwürfe, die Entscheidung für mehrere Kinder in der Mittel- und Oberschicht, positiv beeinflussen zu wollen. Einerseits Kinderrechte ins Grundgesetz zu fordern, aber gleichzeitig nach Herkunft, Kostenfaktoren und volkswirtschaftlichem Nutzen zu unterscheiden, degradiert die Familie zum bilanzierten Humankapital.“

Das Präsidium fordert von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Wertschätzung aller Familienentwürfe.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2017

Das deutsche Steuer- und Abgabensystem ist ungerecht, intransparent und leistungsfeindlich, kritisiert der Deutsche Familienverband seit Jahren. Bestätigt werden die Verbandsexperten nun durch eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW), die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt worden ist. Steuern, Transferleistungen und Sozialabgaben sind mangelhaft aufeinander abgestimmt, was regelmäßig dazu führt, dass geringe Einkommen deutlich stärker belastet werden als hohe Einkommen.

Ganze Berufszweige, wie Anlagen-, Transfer- und Steuerberater sind gegen Entgelt damit beschäftigt, unerwünschte Belastungswirkungen zu verhindern. Ein Euro zu viel verdient, kann den Verlust einer gesamten Leistung bedeuten. Für unerwünschte, leistungsfeindliche Grenzbelastungen im Steuersystem ist vor allem der "Mittelstandsbauch" bekannt. Dessen Abbau wird immer wieder aufs Neue zugesagt. Leistung soll sich wieder lohnen. Andererseits wird, um "mehr Gerechtigkeit" finanzieren zu können, über einen leicht erhöhten "Spitzensteuersatz" diskutiert. Das sorgt gerade in Wahlkampfzeiten für Aufmerksamkeit. Weniger Beachtung findet der Befund der ZEW-Studie: "Wer wenig hat, wird am stärksten belastet". Dass in der gesetzlichen Sozialversicherung durch eine Beitragsbemessungsgrenze hohe Einkommen von Beiträgen freigestellt sind, es aber im unteren Bereich keine Freibeträge, beispielsweis für Kindererziehung, gibt, wird in keinem Wahlprogramm aufgegriffen.

Seit Jahren weist der DFV in seinem "Horizontalen Vergleich"nach, dass eine 4-köpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr nicht einmal das behalten kann, was sie mindestens zur Teilhabe an dieser Gesellschaft, das sogenannte Existenzminimum, benötigt. Das ZEW stellt nun fest: Von jedem zusätzlich verdienten Euro wird ihr zwischen 54 und weit über 100 Cent abgezogen. Auch Alleinerziehende haben mit den Folgen des Steuer-, Transfer- und Abgabendschungels zu kämpfen. Bei einem Einkommen bis 23.800 Euro beträgt ihre Grenzbelastung über 60 Prozent.

„Eine Reform des Sozialstaates ist längst überfällig“, stellt der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, fest. „Den Anfang müssen die familienblinden Sozialversicherungsbeiträge machen. Wer Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpfen will, muss hier ansetzen.“ Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Tausend Familien dieKampagne `Wir jammern nicht, wir klagen!´ins Leben gerufen.

Ziel ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Fortsetzung des Pflegeversicherungsurteils von 2001. „Nachdem die beiden derzeit regierenden Parteien beabsichtigen, längst erworbene Erkenntnisse und Beschlüsse auch in der kommenden Legislaturperiode unter den Tisch fallen zu lassen, müssen wir leider diesen Weg durch die Instanzen beharrlich weitergehen, auch wenn dieser Familien und Gerichte über Gebühr beschäftigt“, erklärt Stresing und fügt hinzu: „Wir lassen Familien nicht im Regen stehen. Wer glaubt, Familien unbemerkt in die Tasche greifen zu können, muss mit uns rechnen!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die heute von Bundesfamilienministerin Barley vorgeschlagene Reform des Kindergeldes als wichtigen Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Die enge Verzahnung des Kindergeldes mit dem Kinderzuschlag kann dazu führen, dass Geringverdiener mit Kindern deutlich entlastet werden und die Kinderarmut in Deutschland sinkt. Das ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch angesichts der neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen dringend erforderlich. Die Reform des Kindergeldes und eine Zusammenführung mit dem Kinderzuschlag muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch zum Anlass genommen werden, für Kinder in Hartz-IV-Haushalten endlich armutsfeste Regelsätze auf den Weg zu bringen. Denn Haushalte im Sozialgeldbezug werden überwiegend nicht vom aktuell geplanten Reformschritt profitieren können.

"Die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland muss sich endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirken. Für eine deutliche Trendwende braucht es dringend verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehört zum einen die heute vorgeschlagene Reform des Kindergeldes, insbesondere wenn dadurch mehr Familien Zugang zu staatlichen Leistungen erhalten. Zum anderen brauchen wir vor allem armutsfeste Hartz IV-Regelsätze und eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um die gesellschaftliche Teilhabe dieser Kinder in der Zukunft zu sichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk zu Beginn des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.09.2017

Die Bundesministerinnen Barley und Nahles haben gestern zusammen mit Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz auf ein wichtiges Problem aufmerksam gemacht: Den Fachkräftemangel in Betreuungs- und Pflegeberufen.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie setzt sich seit Jahren für eine gesellschaftliche Aufwertung und eine bessere, die Verantwortung und Belastungen berücksichtigende, Vergütung ein. Nur allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass viel zu lange damit gewartet wurde, die Arbeitsbedingungen in Erziehungs- und Pflegeberufen zu verbessern. Nun werden die Versäumnisse und der Druck immer größer. „Junge Menschen erkennen, dass die Erwerbsbedingungen in anderen Berufen vielversprechender sind und entscheiden sich immer weniger für soziale Berufe mit der Folge, dass bundesweit ein Mangel an qualifizierten Fachkräften für Erziehung und Pflege herrscht.“ so Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf.

Gute Betreuung und Pflege sind für Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern ebenso wie für solche mit pflegebedürftigen Angehörigen wichtig. Gleichzeitig stärkt es Familien, wenn diese Berufe, die häufig von Frauen ausgeübt werden, besser bezahlt werden und die Arbeitszufriedenheit steigt, denn dann geht es auch den Kindern und den Pflegebedürfti-gen besser. Eltern und pflegende Angehörige möchten ihre Familienmitglieder gut betreut wissen.

Die von den Ministerinnen und der Ministerpräsidentin ins Spiel gebrachten Vorstellungen, wie z. B. eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen, weisen in die richtige Richtung. „Die eaf erwartet, dass den Ankündigungen auch Taten folgen und die Forderungen nicht nach der Bundestagswahl in den Schubladen der Ministerien verschwinden. Denn die Erkenntnisse der Politikerinnen sind nicht neu – Handeln ist jetzt angesagt, sonst droht uns ein Pflege- und Erziehungsnotstand!“ so Bernd Heimberg weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 01.09.2017

Wer sind die Mehrkindfamilien und welchen Mehrwert schaffen sie für unsere Gesellschaft? Dieser Frage widmet sich ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), das im Auftrag des Verbands kinderreichen Familien Deutschland e.V. (KRFD) erstellt wurde. Unter dem Titel „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ wird erstmalig im Rahmen von Musterberechnungen der ökonomische Mehrwert von Mehrkindfamilien beziffert: Bekommt eine Familie mit zwei Kindern, mittlerem Einkommen und mittlerem Lebenslauf der Mutter ein drittes Kind mit mittlerem Bildungsstand, ergibt sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert in Höhe von 58.700 Euro. Erreicht es sogar einen hohen Bildungsabschluss liegt der Wert bei 448.500 Euro. Erreicht das Kind allerdings keinen berufsqualifizierenden Abschluss ergeben sich Mehrkosten für die öffentliche Hand. „Nur wenn es gelingt allen Kindern aus Mehrkindfamilien eine gute Ausbildung zu ermöglichen, können diese ihre volkswirtschaftlichen Potenziale voll entfalten“, sagt hierzu der Studienleiter Prof. Dr. Axel Plünnecke, Leiter des Kompetenzfelds Bildung, Zuwanderung und Innovation beim IW Köln.

Entscheidend: Bildungsangebote und Wiedereinstiegsoptionen für Mehrkindfamilien

Ein großer Teil der 890.000 Mehrkindfamilien mit minderjährigen Kindern leben im Allein- oder Zuverdienermodell. So ist bei Dreikindfamilien die Kombination ein Elternteil in Vollzeit und einer in Teilzeit mit einem Anteil von 42,7 Prozent am häufigsten und bei Vierkindfamilien die Kombination eines Elternteils in Vollzeit / eines nicht erwerbstätig mit 44,9 Prozent. „ Die allermeisten Mütter in Mehrkindfamilien entscheiden sich ganz bewusst für diese Lebensformen, weil sie genügend Zeit für ihre Kinder haben wollen. Allerdings brauchen sie an ihren Bedarfen ausgerichtete Bildungsangebote und konkrete Optionen für den Wiedereinstieg, damit sie nach langjährigen Berufspausen am Arbeitsmarkt leichter wieder Fuß fassen können“ kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Wichtiger Zeitfaktor: Mut zum dritten Kind früh stärken

Das Gutachten betrachtet ferner, welche Faktoren die Entscheidung zu dritten und weiteren Kindern begünstigen oder hemmen. Positiv wirkt sich ihm zufolge insbesondere aus, wenn Familien früh ihre ersten und zweiten Kinder bekommen haben. Aber auch der Gesundheitszustand spielt eine wichtige Rolle. „Damit insbesondere junge Menschen aus der Mittelschicht nicht zulange mit der Familiengründung zögern und den Mut für das dritte Kind fassen, müssen die kurz- und langfristigen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden“, sagt Prof. Dr. Plünnecke und Dr. Müller ergänzt: „Die Forderungen unseres Verbandes – unter anderem bezogen auf steuerliche Entlastungen, Wohnraumsituation und Rentenperspektive – zielen bereits hierauf.“ Schließlich belegt das Gutachten auch eine weitere gesellschaftliche Zukunftsperspektive: Junge Menschen aus Mehrkindfamilien entscheiden sich substanziell häufiger für dritte und weitere Kinder als Einzelkinder.

Das Gutachten „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 07.09.2017

Einen grundlegenden Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband von der nächsten Bundesregierung. In einem 11-Punkte-Programm legt der Verband ein umfassendes Reformkonzept zur Sicherung der Renten und der Verhinderung von Altersarmut vor. Die mit großer Dynamik wachsende Altersarmut sei auch eine Konsequenz der Rentenpolitik seit der Jahrtausendwende. In seiner Analyse zeigt der Verband auf, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter bedürftig zu sein, mit jedem Rentenjahrgang steigt.

Der Verband weist daraufhin, dass die Armut seit 2005 bei keiner anderen Gruppe so stark zugenommen habe wie bei Rentnern und Pensionären. Mit 15,9 Prozent seien sie mittlerweile überdurchschnittlich von Armut betroffen. „Altersarmut ist kein Schatten am fernen Horizont, sondern bereits heute Realität. Es müssen jetzt die Weichen neu gestellt werden, wollen wir Schlimmeres verhindern“, warnt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische schlägt in seinem Konzept insgesamt elf konkrete Maßnahmen für den renten- und alterssicherungspolitischen Kurswechsel vor. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Die Spannweite der Vorschläge reicht von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns über die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Reform der Altersgrundsicherung mit einer bedarfsgerechten Erhöhung der Regelsätze.

„Kern unseres Konzepts ist die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir fordern die Einbindung aller Erwerbstätigen, eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie die faktische Abschaffung der Riester-Rente“, betont der Verbandsvorsitzende. „Wenn das Rentenniveau weiter sinkt, sind alle anderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut nur noch Kosmetik“, so Rosenbrock. Selbst wer über 40 Jahre durchschnittlich 2.300 Euro Brutto verdient und Rentenbeiträge einbezahlt hat, habe laut Paritätischer Forschungsstelle bei einem Rentenniveau von aktuell 47,7 Prozent eine Rente kaum noch oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erwarten.

Hier geht es zur Broschüre Mut zur Korrektur: Ein alterssicherungspolitischer Auftrag.

Das Statement des Vorsitzenden finden Sie hier: 170905_PK-Rente_Pressestatement_Rosenbrock_End.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 05.09.2017

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2018 um lediglich 7 Euro auf dann 416 Euro. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden.

„Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Insbesondere die Kinderregelsätze seien absolut unzureichend. „Die Erhöhung der Kinderregelsätze um lediglich drei bis fünf Euro sind ein kinder- und familienpolitischer Skandal. Die Bekämpfung von Kinderarmut hat offenbar nur in Sonntagsreden Platz“, kritisiert Schneider. Der Paritätische fordert von der kommenden Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.09.2017

Stellvertretend für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ forderten DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, am Mittwoch in Berlin die zur Wahl stehenden Parteien auf, mit Worten und Taten gegen Armut von Erwachsenen und Kindern vorzugehen.

Ulrich Schneider: "Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und bringt eine ausgesprochen negative Haltung gegenüber den Armen zum Ausdruck. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Die armutspolitische Ignoranz muss ein Ende finden. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein."

Annelie Buntenbach: „Ein völlig anderer Ansatz ist notwendig. Die Hartz-IV-Regelsätze dürfen nicht länger aus dem Wenigen errechnet werden, das die untersten, einkommensschwächsten Haushalte ausgeben können. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Das ist insbesondere für die Zukunftschancen von Kindern sehr wichtig. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 30.08.2017

Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.

Das Familienministerium hat die Frist für Anträge verlängert: Alleinerziehende müssen spätestens bis zum 30. September einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, um rückwirkend zum 1. Juli neue Ansprüche aufgrund der Reform geltend zu machen. Wenn Alleinerziehende einen Antrag im Oktober einreichen, gelten wieder die üblichen Regelungen. Danach ist eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses für einen Monat nur möglich, wenn sie bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen.

„Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet. Die Verzögerungen bei der Reform und zuletzt das Warten auf das Inkrafttreten haben zu Verunsicherungen geführt“, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss zügig auszuzahlen.“ Auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten.

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus wird rückwirkend zum 1. Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes und an der Schnittstelle zu Kinderzuschlag und Wohngeld.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.08.2017

Die Kita schließt um fünf, die Schicht geht bis um acht – solche Betreuungslücken erschweren Eltern ihre Erwerbstätigkeit, für Alleinerziehende bedeuten sie oft das Aus. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat in Berlin, Essen und Mainz durch Modellprojekte Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder zu Hause außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten angeboten sowie ganzheitliche Beratung. Die nun vorliegende Evaluation bestätigt: Flexible und ergänzende Kinderbetreuung erhöht die Erwerbs-chancen und kann zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen. Finanziert wurden Modellprojekte und Evaluation von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Das Programm lief von September 2014 bis August 2017.

Knapp 80 Prozent der befragten Alleinerziehenden gaben nach drei Jahren an, dass sich ihre Ausbildungssituation und/oder Erwerbstätigkeit positiv verändert haben. In Folge stieg bei knapp 19 Prozent der Allein-erziehenden auch das Erwerbseinkommen an. 13 Prozent konnten sich von der Angewiesenheit auf staatliche Grundsicherungsleistungen be-freien. Die Zufriedenheit mit der ökonomischen Situation insgesamt stieg innerhalb der Laufzeit von 26 Prozent auf 53 Prozent. Positive Effekte zeigten sich auch bei der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die von 30 auf 63 Prozent anstieg. Das wirkt auch positiv auf die Kinder: Die Entlastung im Alltag führte zu einer Entspannung im Familien-leben. Die Zahl der Alleinerziehenden, die ihren Kindern ohne Probleme alles bezahlen können, was sie brauchen, stieg von 3 auf 21 Prozent. Eine weitestgehende Gebührenfreiheit hat diese Effekte begünstigt.

„Die Ergebnisse der Evaluation sind außerordentlich: Nur wenige Stunden ergänzende Kinderbetreuung führen zu zufriedeneren Müttern, erhöhter Erwerbsbeteiligung und entspannteren Kindern! Die Politik ist nun gefragt dafür zu sorgen, dass es dieses Angebot überall in Deutschland gibt“, so das Resümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Erika Biehn. „Gleichzeitig sollten die Verantwortlichen auch an Stellenschrauben in der Arbeitswelt drehen: Es braucht eine Stärkung der Mitspracherechte von Arbeitnehmer/innen bei der Lage der Arbeitszeit, um Betreuungslücken von vorherein möglichst klein zu halten.“

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Gutes bewirkt haben“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Die Angebote sollten Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, und den Müttern und Vätern mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Ergänzende flexible Kinderbetreuung ist eine wirksame Unterstützung für Alleinerziehende. Es zahlt sich für Länder und Kommunen aus, diese Modelle in der Fläche anzubieten.“

Um die Wirksamkeit der Angebote sowie deren allgemeine Übertragbarkeit bewerten zu können, hat der VAMV-Bundesverband eine Evaluation durchgeführt, begleitet von einem wissenschaftlichen Beirat. Der End-bericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Ein-elternfamilien in Deutschland steht auf der Homepage des VAMV unter www.vamv.de als Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.09.2017

Seit August 2007 müssen Menschen, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland nachziehen wollen, einen Deutschtest vor der Einreise erbringen. 10 Jahre Familientrennung, Leid und Frustration kennzeichnen das traurige Jubiläum.

„10 Jahre nun schon müssen binationale Familien diesen Nachweis erbringen, der weder integrationsförderlich noch hilfreich ist“, macht Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, deutlich. „Wir fordern von der im Herbst neu gewählten Bundesregierung die Abschaffung des Nachweises und damit ein eindeutiges Ja zu allen Familien in diesem Land.“

Menschen werden – vor allem aus weniger wirtschaftlich starken Ländern – mit Hürden versehen, die für Familien oft zu monatelangem Warten und Vermissen führen. Gerade im heute sehr globalisierten und mobilen Familienleben gehört diese Regelung abgeschafft.

Im August 2007 trat die Novellierung des Zuwanderungsgesetzes in Kraft. Damals wurde im Rahmen des Ehegattennachzugs der Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise eingeführt, um mit dem Partner/der Partnerin von außerhalb Europas in Deutschland als Familie zusammen leben zu können.

„Wir fragen uns seit damals, ob ökonomische Interessen bedeutsamer sind als staatsbürgerliche Rechte? Wer qualifiziert ist, wandert über den Arbeitsmarkt zum Partner ein. Wer diese Möglichkeit nicht hat, hat kaum eine Chance auf ein gemeinsames Leben in Deutschland. Ein Staat, der die Partnerwahl von Bildungsbiografien abhängig macht, greift eklatant in Persönlichkeitsrechte ein“, erinnert Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 24.08.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 21. – 24. September 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Stuttgart

Leihmutterschaft, Regulierung von Samen- und Eizellspende sowie der Zugang zu Reproduktionstechnologien sind rechtspolitisch kontrovers diskutierte Themen rund um die Familiengründung. Der djb erweitert den Blick und stellt die Frage nach dem konkreten Gehalt reproduktiver Rechte und ihrer Bedeutung für Geschlechtergerechtigkeit in den Mittelpunkt der Debatte. Ob bzw. wie ist selbstbestimmte Schwanger- und Mutterschaft im Kontext von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik überhaupt denkbar? Was bedeutet die sogenannte Hebammen-Krise? Warum sind Verhütungsmittel in Deutschland nicht gratis? Wie ist der Stand der Diskussion zur Abtreibungsfrage? Warum wird kaum etwas gegen die Diskriminierung stillender Mütter getan? Und welches Ausmaß sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung wird eigentlich Frauen mit Behinderungen zugestanden? – Diese und viele andere Fragen werden Thema sein.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2017/2017Kongress/

Termine: 26. September 2017

Veranstalter: Nordische Botschaften

Ort: Berlin

Im Rahmen der Ausstellung »CENTURY OF THE CHILD. NORDISCHES DESIGN FÜR KINDER VON 1900 BIS HEUTE« laden die Nordischen Botschaften in Berlin herzlich zum Symposium ein:

»Kindheit« ist eine vergleichsweise junge Erfindung – erst seit gut hundert Jahren werden Kinder nicht mehr als unfertige Erwachsene erachtet, sondern als Menschen mit ganz eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Dabei verändert sich »Kindheit« immer weiter – das Symposium wirft einen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge in zwei wichtigen Lebensbereichen eines Kindes: der Familie (insbesondere in der Beziehung zum Vater) und dem baulichen Wohn- und Lebensumfeld.

14–16 Uhr Wann kommt Papa? – Über die Rolle der Väter

16.30–18 Uhr Aufbewahrungsanstalt oder Spielparadies? – Über Räume für Kinder

Die Teilnahme ist an beiden oder an nur einer der Diskussionsrunden möglich. Im Anschluss laden wir zum Empfang ein. Das Symposium findet in englischer und deutscher Sprache statt.

Bitte Anmeldung und nähere Informationen beachten: http://www.nordischebotschaften.org/veranstaltungen/framing-childhood

Termine: 06. Oktober 2017

Veranstalter: DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Ein Workshop des DGB-Projektes "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!"

Am 1. Juli 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Es ermöglicht berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und gibt ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Das ElterngeldPlus soll partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Das ElterngeldPlus ist dabei angelegt auf Eltern, die in Teilzeit arbeiten (können). Das geht nur, wenn im Betrieb/in der Verwaltung Teilzeit möglich gemacht wird! Das bedeutet zum Beispiel, dass Mütter und Väter keine Nachteile im Karriereverlauf haben. Ebenso wichtig: gute Vertretungsregelungen, Kontakthalteprogramme während der Elternzeit, informierte Führungskräfte – um nur einige Maßnahmen zu nennen. Betriebs- und Personalräte haben es in der Hand: ein familienbewusster Arbeitsplatz kann und muss gestaltet werden!

In unserem Workshop ziehen wir gemeinsam mit Petra Kather-Skibbe von der Beratungsstelle KOBRA ein Résumé: wie wird ElterngeldPlus genutzt? Trägt es zu einer partnerschaftlicheren Aufgabenteilung in Familien bei? Welche Stolpersteine gibt es und wie können Interessenvertretungen gute Bedingungen für Eltern schaffen? Wir stellen Best Practice Beispiele vor und erarbeiten gemeinsam konkrete Lösungsansätze.

Sie richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungs- und Familienbeauftragte sowie GewerkschafterInnen. Zur Anmeldung geht es unter rebecca.bober@dgb.de.

Termine: 09. Oktober 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Berlin

In der alltäglichen Arbeit mit Familien stehen Fachkräfte vor großen Herausforderungen und müssen einen neuen Umgang mit kultureller Vielfalt entwickeln. Um den pädagogischen Alltag in allen Einrichtungen der Familienbildung zu erleichtern, wollen wir auf unserer Fachtagung kultursensible Kompetenzen vermitteln. Es geht darum,

  • eine Willkommenskultur zu entwickeln und ein erfolgreiches Ankommen in der Einrichtung vor dem Hintergrund sprachlicher und kultureller Unterschiede zu ermöglichen;
  • den professionellen Umgang mit Vielfalt und Differenz zu erlernen und eine Haltung des gegenseitigen Anerkennens zu entwickeln;
  • mit Missverständnissen und Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen;
  • mit Hilfe der dialogischen Haltung einen Zugang zu Eltern in verschiedenen Lebenswelten zu finden;
  • persönliche Normalitätserwartungen zu hinterfragen und diese Selbstreflexion als Chance für die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu begreifen;
  • Kompetenzen für zielorientierte Gesprächsführung und die persönliche Ansprache von Eltern auf Augenhöhe zu erproben und einzuüben.

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Die Teilnahme am Fachtag ist kostenfrei. Das Programm mit Anmeldeformular finden Sie unter https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/fachtag_elternchance.

Termine: 12. Oktober 2017

Veranstalter: AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V

Ort: Berlin

Das Projekt „Interkulturelle Familienbildung für neu zugewanderte Kinder und Eltern in den Stadtteilen Marzahn-Nordwest und Marzahn-Mitte führt ein Familienseminar zum Thema „Kommunikation mit Eltern, Erfahrungen, Visionen und Strategien“ durch.

Im Mittelpunkt steht die Elternarbeit, insbesondere für neu zugewanderte Familien, in Schulen, Bildungseinrichtungen und Jugendfreizeitstätten mit Blick auf Konzepte, Handlungsansätze und Initiativen zur Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Diskriminierung aufgrund der sozialen, kulturellen, ethnischen, religiösen Identität, Herkunft oder Abstammung.

Das Seminar soll Raum und Gelegenheit für eine gemeinsame Reflexion, Diskussion und den Erfahrungsaustausch von Praktiker*innen über die Bedingungen, Grenzen und Möglichkeiten der Elternarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich geben.

Eingeladen sind Expert*innen aus der pädagogischen und sozialpädagogischen Praxis, Lehrkräfte, Schulsozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Erzieher*innen, Vertreter*innen von Vereinen, Projekten, Netzwerken und Kommunen.

Im Zeitraum zwischen 10.00 und 12.30 Uhr sind drei Referate zur Elternarbeit geplant, von 13.30 bis 15.30 Uhr werden zwei Workshops stattfinden und anschließend erfolgt die Präsentation der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit.

Termin: 16. – 18. Oktober 2017

Veranstalter: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Ort: Berlin

Teilnahme für ver.di-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder 270,00 Euro

Die Frage nach und die Berücksichtigung von gendergerechtenArbeitsbedingungen, das Doing Gender, bilden eine wichtige Voraussetzungzur Guten Arbeit für die Beschäftigten.

Als Personalrat hat man häufiger mit Gender-Themen zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar. Es ist eine Chance und Herausforderung,die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitender Interessenvertretung in den öffentlichen Verwaltungen zu kennen und umsetzenzu können.

Zum Beispiel:

  • Der Dienstherr, die Personalabteilung will Maßnahmen für einenTop Down Prozess zu Gender Mainstream auf den Weg bringen.Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte stellen fest:Wir werden unzureichend in die verwaltungsorganisatorischenund personalwirtschaftlichen Vorgänge eingebunden.
  • Die Interessenvertretung vermisst in der Verwaltung einen adäquaten Umgang mit dem AGG durch den Arbeitgeber und damit einhergehend eine Auseinandersetzung mit den in der Verwaltung stattfindenden Formen von Diskriminierungen. Für den Arbeitgeber ist dies kein Thema.

In diesem Gendertraining werden die rechtlichen Rahmenbedingungenvorgestellt, eine Standortbestimmung vorgenommen, strategischeFragen diskutiert, das Zusammenspiel mit möglichenVerbündetenund die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitenentwickelt.

Details zu diesem und weiteren Gender-Trainings der ver.di findet ihr hier zum Download als PDF: Gender Seminare und Trainings 2017

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Mit der Veranstaltung „Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0“ will man den sich abzeichnenden digitalen Wandel des Arbeitsmarktes einmal gezielt aus der Familienperspektive betrachten. Welche der digitalen Veränderungen sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Dafür werden sich drei zentrale Themenfelder genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen jeweils anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschlägehinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie werden herzlich eingeladen, gemeinsam die bevorstehenden digitalen Herausforderungen bei der sozialen Sicherung, der Arbeitszeitgestaltung und der Pflege in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie online unter http://www.ag-familie.de/home/termine.html?.

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Tagungsbeitrag: 40,– € / 30,– € für Netzwerkmitglieder; einschließlich Tagungsverpflegung

Familie ist die wichtigste Erziehungs- und Bildungsinstanz für Kinder mit weitreichenden Auswirkungen auf Bildungsverläufe und das ganze Leben. Es ist die Aufgabe von Eltern- und Familienbildung, Eltern in ihrer Verantwortung zu stärken, um allen Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen.

Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit und helfen, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Fragen und Herausforderungen auf und können Generationen in Verantwortung füreinander stärken. Sie sind damit ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung einer sorgenden und solidarischen Gesellschaft.

Damit Familienbildung ihrem Anspruch als wirkungsvolles Förder- und Präventionsinstrument gerecht werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Im Mittelpunkt steht neben der Qualität der Bildungsangebote – ein Anspruch, der sich in erster Linie an die Träger und Anbieter richtet – gleichzeitig auch die kommunale Planung. Denn Familienbildungsangebote mit nachhaltiger Wirkung müssen planvoll für und im Sozialraum entwickelt werden. Sie tragen idealerweise positiv zur Quartiersentwicklung bei, indem sie Identitätsbildung und Nachbarschaften und damit die Gesellschaft unterstützen. Von einer regelhaften und vernetzten Angebotsplanung sind wir in Baden-Württemberg aber noch entfernt, wenngleich sich hier ein Aufbruch abzeichnet.

Der 2. landesweite »Kongress Familienbildung« beschäftigt sich mit Qualitätsentwicklung in der Familienbildung vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Planung im Sozialraum und will zur Horizonterweiterung beitragen. Die Foren greifen aktuelle fachliche Entwicklungen auf und laden zum Gespräch und zur Vertiefung ein.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist.

Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte aus der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Kommunalverantwortliche, Sozialplaner und alle Interessierten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Hauptvorträge:

„Digitale und mobile Medien als Herausforderung für Eltern und Familien“, Prof. Dr. Friedericke Siller (TH Köln), „Medienkulturen in Familien in belastenden Lebenslagen“, Dr. Katrin Schlör (PH Ludwigsburg), „Medienkritik in Zeiten des Digitalen Kapitalismus“, Prof. Dr. Horst Niesyto (PH Ludwigsburg)

Arbeitsforen u. a. zu den Themen:

„Welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“, „Mediennutzung in Familien (FIM-Studie)“, „Medienpädagogische Arbeit mit Familien“, „Offene Lehr- und Lernmaterialien im Netz“, „Eltern-Blogs und Kinder-Apps“…

Den Flyer mit dem Tagungsprogramm, Anmeldemöglichkeit und weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/medienpaedagogische_fachtagung

Termine: 17. November 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e. V.

Ort: Berlin

Anlässlich des Internationalen Männertags (am 19.11.2017) laden das Bundesforum Männer und sein Projekt movemen zum Vortrag über geflüchtete Jungen und Männer ein. Vorgestellt werden die Ergebnisse unserer Befragung von jungen, geflüchteten Männern sowie Praktiker_innen aus der bundesweiten Flüchtlingsarbeit. Ziel der Studie ist es, typische Situationen und Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten sichtbar zu machen, um gemeinsam adäquate Antworten entwickeln zu können. Im Zentrum der Studie stehen folgende Fragen:

  • Welche spezifischen Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten gibt es? Welche Erwartungen und Vorstellungen an sie sind im Integrationsprozess wirksam?

  • Welche Handlungsempfehlungen für eine geschlechtersensible Arbeit mit männlichen Geflüchteten lassen sich daraus ableiten? Und was bedeutet dies für die politischen Rahmenbedingungen?

Anmeldung erbeten unter www.movemen.org.

Termin: 20. – 22. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Seminarkosten betragen 170,- € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 213,- € für Nichtmitglieder.

Im Rahmen dieser Fachveranstaltung sollen nach einer grundsätzlichen Einführung in die aktuelle Debatte, gemeinsame Lösungsoptionen und mögliche Konsenslinien – auf der Grundlage erfolgreicher Praxisbeispiele – aufgezeigt und herausgearbeitet werden. Abschließend wird der Blick auf das Spannungsverhältnis zwischen Wirkungsforschung und kommunalen Haushaltslagen gerichtet.

Anmeldeschluss ist am 19. September 2017.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-die-zeiten-aendern-sich-das-sgb-viii-auch-2528,945,1000.html.

Termin: 22. – 23. November 2017

Veranstalter: AWO Bundesakademie

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Leichte Sprache ist ein innovatives Konzept zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Schriftsprachbereich. Es bezeichnet eine sprachliche Ausdrucksweise, die sehr leicht verständlich ist. Komplizierte Sachverhalte werden zum Beispiel in kurzen Sätzen, mit gebräuchlichen Wörtern dargestellt und Publikationen übersichtlich gestaltet. Leichte Sprache ist eine Möglichkeit, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schaffen. Sie trägt dazu bei, schriftliche Informationen besser zu verstehen und zu verwenden und somit selbstbestimmter Entscheidungen treffen zu können. Im Kurs "Einstieg Leichte Sprache" werden theoretische Grundlagen zum Konzept Leichte Sprache vermittelt. Anhand von praktischen Übersetzungsübungen lernen die Teilnehmer*innen die Anwendung.

Inhalte des Seminars:

  • Die Geschichte der Leichten Sprache
  • Für wen ist Leichte Sprache? – Unterschiedliche Zielgruppen?
  • Die Regeln für Leichte Sprache
  • Leichte Sprache – Einfache Sprache
  • Gesetzliche Grundlagen – BITV 2.0, UN-BRK
  • Schreib- und Gestaltungsübungen von Texten
  • Besprechen eigener Beispieltexte – Texte der Teilnehmenden

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. – 30. November 2017

Veranstalter: WSI, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Seit geraumer Zeit erleben wir, dass sich ein breiteres Verständnis von sozialen Rechten als Bestandteil der globalen Wertegemeinschaft durchsetzt und im internationalen Recht zunehmend verankert ist. Gewerkschaftsrechte und Tarifautonomie aber auch soziale Sicherung, Mindestlöhne und Antidiskriminierung gehören heute zum universellen Wertegerüst westlicher Gesellschaften.

Zugleich wird es aber immer schwieriger soziale Rechte einzufordern und durchzusetzen. Deregulierung und Flexibilisierung von Arbeitsmärkten, die Entgrenzung von Arbeit durch Digitalisierung und neue Selbstständigkeit sowie zunehmend komplexe Unternehmens- und Zuliefererbeziehungen erfordern einerseits neue Regeln. Andererseits ist die Reichweite sozialer Rechte begrenzt und die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung sind heute eher schwieriger als früher.

Im Frühjahr hat die EU Kommission mit der Säule sozialer Rechte einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des sozialen Europas gemacht. Liegt darin ein sozialpolitischer Fortschritt in der EU trotz gleichzeitiger Austeritätspolitik in den Krisenländern? Wie können und müssen heute soziale Rechte definiert werden? Wo fehlen soziale Rechte? Welches sind die besten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung, wo gibt es Durchsetzungs- und Sanktionsdefizite? Wie kann man den Prozess am besten stärken und welche Hindernisse sind zu überwinden? Diese Fragen stellen wir auf dem diesjährigen Herbstforum des WSI. Wir wollen sie mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Gesetzgebung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutieren.

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AUS DEM ZFF

Termine: 18. September 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Kreisverbandes Trier-Saarburg e.V.

Ort: Kordel

Familienleben verändert sich und wird zunehmend vielfältiger. Doch nicht immer sind die rechtlichen Regelungen, Institutionen und politischen Ideen in der Lage, Familien so zu unterstützen, wie sie tatsächlich gelebt werden. Die „Ehe für alle“, die zum Ende dieser Legislaturperiode im Bundestag beschlossen wurde, war ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus stehen Menschen, die in Patchworkfamilien leben, allein- oder getrennt erziehend sind oder über Ländergrenzen hinweg zueinanderfinden wollen, vielfach vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bedrohen rechtspopulistische Bewegungen die Vielfalt von Familienleben.

Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Mit einer kreativen Protestaktion und dem klaren Appell an alle Parteien, sich nach der Wahl für den Abbau sozialer Ungleichheit und eine gerechtere Vermögensverteilung in Deutschland einzusetzen, wendet sich das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ eine Woche vor der Bundestagswahl an Politik und Öffentlichkeit. Der Zusammenschluss von über 30 bundesweit aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen, Sozialverbänden und Gewerkschaften fordert einen rigorosen steuer- und finanzpolitischen Kurswechsel. Zur Bekämpfung von Armut und der Finanzierung notwendiger Renten- und Sozialreformen sowie dringend benötigter Investitionen in das Gemeinwesen seien die stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften sowie der konsequente Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerschlupflöcher alternativlos.

Drei Viertel der Bevölkerung finden die Vermögensverteilung ungerecht

„Eine gerechte und solidarische Steuerpolitik ist aus unserer Sicht die Nagelprobe, ist der Glaubwürdigkeitstest für alle, die eine bessere Bildungs-, Sozial- oder Arbeitsmarktpolitik oder gar ein gerechteres Deutschland versprechen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer aktuellen Umfrage bewerten drei Viertel der Bevölkerung die aktuelle Vermögensverteilung als ungerecht und sprechen sich für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen aus, um öffentliche Aufgaben besser zu finanzieren. „Die Menschen in diesem Land wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren. Alle Parteien stehen, ganz unabhängig vom Wahlausgang, in der Pflicht, diesem überwältigenden Mehrheitswillen Rechnung zu tragen.“

Neben einer Erhöhung der Einkommensteuer, der Einführung einer Vermögensteuer und einer reformierten Erbschaftsteuer will das Bündnis auch finanzstarke Unternehmen stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. „Die aktuelle Ungleichheitskrise ist keine Naturkatastrophe, sondern von Menschen gemacht und zwar im Interesse einer Minderheit von Großkonzernen und Superreichen. Schuld an der wachsenden Ungleichheit hat auch eine Politik, die annimmt, der Markt brauche möglichst wenig Regulierung. In der Folge können sich internationale Konzerne auf vielfältige Art davor drücken, ihren fairen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten. Das muss ein Ende haben: Wir brauchen endlich echte Steuertransparenz, Steueroasen müssen auf eine Schwarze Liste gesetzt und mit Sanktionen belegt werden“, so Jörn Kalinski, Leiter Lobby- und Kampagnenarbeit bei Oxfam Deutschland.

Öffentliche Investitionen gefordert

Das Bündnis fordert u.a. mehr öffentliche Investitionen und mehr Personal für soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienste, für die Bereitstellung und den Bau von ausreichend bezahlbaren Wohnungen und im Kampf gegen Armut. Insbesondere die wachsende Altersarmut sowie die extrem hohe Kinderarmut in Deutschland ist für viele Partner Anlass für ihr Bündnisengagement. „Immer mehr Familien und ihre Kinder sind von der Entwicklung unseres Wohlstandes abgekoppelt. Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen der Eltern, Trennung, aber auch bereits die Entscheidung, mehr als zwei Kinder zu bekommen, erhöhen das Risiko, in Armut zu leben. Die derzeitige Familienförderung bekämpft die Armut nicht, denn Familien mit hohem Einkommen werden deutlich mehr steuerlich entlastet als Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen gefördert werden. Das darf nicht sein! Wir treten dafür ein, diese Schieflage zu beseitigen, die Förderung umzuverteilen und das System vom Kopf auf die Füße stellen“, fordert abschließend Christiane Reckmann, Vorsitzende Zukunftsforum Familie e.V..

Aktion vor dem Reichstag

Im Rahmen einer Aktion vor dem Berliner Reichstag verteilen heute als Superhelden verkleidete Aktivistinnen und Aktivisten des Bündnisses symbolisch das in Deutschland vorhandene Geld dahin um, wo es dringend benötigt wird – in Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen und bezahlbaren Wohnraum (heute, 12:30 Uhr, Platz der Republik, vor dem Reichstags-Besucherzentrum). Weitere dezentrale Aktionen und Veranstaltungen finden am morgigen Samstag statt.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW, über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität, bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands und dem BUND.

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 15.09.2017

Die Mitgliederversammlung des ZFF hat sie im Dezember 2016 verabschiedet: Die „Grundlagen einer guten Politik für Familien“. Damit erneuert das ZFF seinen Anspruch als politischer Fachverband, der die Vielfalt des Familienlebens in den Mittelpunkt rückt, aktuelle Herausforderungen für Familien in ihrem Alltag konsequent benennt und Politik von den Menschen aus denkt, die täglich füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Mit diesem unverändert gebliebenen Familienbild stehen wir in der Tradition der Arbeiterwohlfahrt und ihrer Werten der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.

Hierzu formulieren wir den Leitsatz: „Das Zukunftsforum Familie tritt dafür ein, dass alle Familien und ihre Mitglieder gut leben können. Nicht mehr und nicht weniger ist unser Ziel!“

Das Grundlagenprogramm finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Konzeptes für ein nach Einkommen gestaffeltes, neues Kindergeld durch die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordern AWO und ZFF die Bekämpfung von Kinderarmut entschieden anzugehen. Das neue Kindergeld ist ein erster Schritt. Mehr Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und eine Kindergrundsicherung müssen aber dringend folgen.

Die Bundesfamilienministerin plant in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Kindergeldes. Für ärmere Familien soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 Euro auf bis zu 201 Euro erhöht und mit dem Kindergeld einkommensabhängig und unbürokratisch ausbezahlt werden. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen würden damit für jedes Kind 393 Euro erhalten, was dem derzeit errechneten sächlichen Existenzminimum entspricht.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut bei Kindern- und Jugendlichen ist keine Bagatelle. Die Politik hat jedoch bisher die Chance verpasst, ein Gesamtkonzept zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung von Kindern und ihren Familien vorzulegen. AWO und ZFF begrüßen den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Barley, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammenzuführen und einkommensabhängig auszubezahlen. Neben einer ausreichenden Geldleistung braucht es aber dringend mehr Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege und der Familienförderung. Nur so gelingt es, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen und allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu garantieren.“

Die Vorsitzende des ZFF Christiane Reckmann ergänzt: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Kinder und ihre Familien brauchen daher eine unbürokratische Leistung, die die das kindliche Existenzminimum sichert und sie aus dem stigmatisierenden Bezug von SGB-II Leistungen herausholt. Es ist gut, dass nun das rechnerische Existenzminimum zur Grundlage einer familienpolitischen Leistung gemacht werden soll. Es fehlen allerdings die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Für die AWO und das ZFF darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sein. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordern wir den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 12.09.2017

Anlässlich des morgigen vierten Jahrestages des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres fordert das ZFF weitere Anstrengungen, um neben dem quantitativen Ausbau auch auf die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu achten. Gleichzeitig sollte der Rechtsanspruch hin zu einem Ganztagsanspruch ausgeweitet werden, der auch für Schulkinder gilt.

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Dies hat in den letzten Jahren zu einem Ausbau von Betreuungseinrichtungen geführt: Mittlerweile werden 763.000 Kinder in einer Kita oder Kindertagespflege betreut – mit steigender Tendenz. Betreuung von Kindern darf jedoch nicht mit dem Schulanfang enden. Nach Erkenntnissen der Prognos AG wünschen sich Eltern mehrheitlich, dass Familienpolitik einen weiteren Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder legen sollte.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kitas haben sich in den letzten Jahren vielfach zu einer Institution der Bildung und Sozialisierung von Kindern entwickelt und unterstützen Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es fehlt jedoch weiterhin an ausreichenden und vor allem qualitativ guten Kitaplätzen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften fordert das ZFF, dass länderübergreifende Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung festgeschrieben werden. Auch sollte der Rechtsanspruch zu einem Ganztagesanspruch ausgeweitet werden. Gute und ausreichende Bildung- und Betreuungsangebote dürfen jedoch nicht mit der Einschulung von Kindern enden. Gerade hier klaffen derzeit enorme Versorgungslücken. Der Rechtsanspruch sollte daher auf Schulkinder ausgeweitet werden und einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung enthalten.

Familien müssen durch qualitativ hochwertige, sozial gerechte und kostenfreie Bildungsangebote für Kita- und Schulkinder unterstützt werden. Zusammen mit einer Reform der monetären Familienförderungen können wir so gerechte Bildungschancen für alle Kinder schaffen und Familienarmut endlich vermeiden!“

Das heute veröffentlichte Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ der Prognos AG können Sie hier herunterladen:

https://www.bmfsfj.de/blob/117804/ba8d863ca9b4110f066f5756aca3176f/chartbook-gute-ganztagesangebote-fuer-grundschulkinder-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.07.2017

Die Veranstaltung „Zukunft Familienpolitik – zwei Entwürfe im Vergleich“, die für den 19. September in Hagen geplant war, findet nicht statt.

AKTUELLES

Aktuelle Daten, Fakten und Erkenntnisse über Familien in Deutschland 2017

Der heute erscheinende aktuelle Familienreport des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Entwicklungen und Trends der letzten Jahre und stellt neue Erkenntnisse vor, was Eltern und Kinder in Deutschland heute bewegt.

„Mehr Unterstützung für mehr Familien – das ist das Motto der vergangenen Jahre. Wir haben in dieser Zeit viele Familienleistungen verbessert, gleichzeitig sind mehr Kinder geboren worden. Der Familienreport zeigt aber auch: Es bleibt eine der wichtigsten Aufgaben, ein gutes Aufwachsen für alle Kinder zu sichern. Familien erwarten zu Recht eine gute Unterstützung. Hier ist es vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für die Politik und Wirtschaft sorgen muss. Jeder Euro, den wir in gute Kitas, Ganztagsschulen und Horte investieren, zahlt sich mehrfach aus. Allein vernünftige Angebote für Grundschulkinder am Nachmittag helfenMüttern dabei, ihrem Beruf nachgehen zu können. Deswegen brauchen wir ein Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder.“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Veröffentlichung des Familienreports 2017. „Ich setze mich dafür ein, ein neues Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen zu schaffen und überflüssige Bürokratie in diesem Bereich abzubauen. Ziel muss es sein, das durchschnittliche Existenzminimum eines Kindes abzusichern.“, so Barley weiter.

Der Familienreport 2017 stellt die Lebenslagen und Einstellungen von Familien in Deutschland und die Maßnahmen, mit denen Familienpolitik sie unterstützt, umfassend dar. Neben aktuellen statistischen Daten zum Zusammenleben wird die wirtschaftliche Situation von Familien und deren Bedeutung für das Aufwachsen von Kindern beleuchtet. In den aktuellen Erkenntnissen spiegeln sich die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern und Kindern ebenso wie der wachsende Trend zu mehr Partnerschaftlichkeit. Darüber hinaus wird die wichtige Rolle der Unternehmen deutlich, die diese bei einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen.

Der Familienreport befasst sich mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für Familien sowie mit den Studien über gesamtwirtschaftliche Renditen von Investitionen in Betreuungsinfrastruktur. Im letzten Kapitel „Sicht der Bevölkerung“ stehen Wünsche der Menschen im Mittelpunkt, die aus aktuellen demoskopischen Studien hervorgehen – einschließlich der damit verbundenen Erwartungen an die Politik.

Den aktuellen Familienreport finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/familienreport-2017

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.09.2017

Im Rahmen des Forschungsprojekts "Partnerschaftliche Arbeitszeiten aus Kinder- und Elternsicht", das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, wurden deutschlandweit Interviews mit 56 Eltern und 43 Schulkindern (im Alter von sechs und 14 Jahren) geführt. Befragt vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) wurden überwiegend Familien, in denen Mütter und Väter zwischen 28 und 36 Wochenstunden arbeiten und sich Familienarbeit teilen. In der Befragung kamen auch die Kinder zu Wort. Deutlich wird: Kinder in Familien mit zwei vollzeitnah arbeitenden Eltern sind mehrheitlich zufrieden. Sie erleben keinen Mangel an gemeinsamer Zeit.

Hier gehts zum direkten Download der PDF (1,1 MB)

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an die Parteivorsitzende der Linken, Katja Kipping übergeben. Am 16. September erfolgt die Übergabe an Katja Suding, FDP und am 19. September an Bettina Jarasch, Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Am 28. August waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei Peter Tauber, CDU-Generalsekretär.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitinitiator dieser Petition.

Bundesweiter Aktionstag am 16. September 2017
Auftakt in Berlin am 15. September 2017

In Deutschland gibt es so viel Reichtum wie nie zuvor, doch seit Jahrzehnten nehmen soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Jede und jeder Sechste ist von Armut und Ausgrenzung betroffen, während sich ein kleiner Teil der Gesellschaft finanziell immer weiter absetzt. Das gesellschaftliche Gesamtvermögen wird zunehmend zulasten der Schwachen und zugunsten der Reichen verteilt. Der Staat steht vor großen Herausforderungen, doch den politischen Entscheidungsträgern fehlt der Mut, sich mit den Topverdienenden und Besitzenden großer Vermögen anzulegen. Damit muss jetzt Schluss sein!

Eine Woche vor der Bundestagswahl macht das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" mit seinen Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit noch einmal Druck auf die Politik: am 16. September 2017 beim bundesweiten Aktionstag.

  • Steuergerechtigkeit muss Wahlkampfthema sein!
  • Die Positionen der Parteien zur Umverteilung müssen Wahlkriterium sein!

Alle Aktionen können auf www.reichtum-umverteilen.de in unseren Terminkalender eingetragen und eingesehen werden. Auf unserer Webseite gibt es zudem eine bunte Auswahl an Aktionsmaterial, das unter material@reichtum-umverteilen.de bestellt werden kann.

Den Auftakt zum Aktionstag macht Berlin bereits am 15. September um 12:30 Uhr mit einer Superheld/-innen-Aktion vor dem Deutschen Bundestag. Unter dem Motto „Wir fangen schon mal an: Superheld*innen verteilen um!“,werden alle Superheld*innen der Umgebung vor den Bundestag eingeladen, um von dort symbolisch das Geld dahin umzuverteilen, wo es dringen benötigt wird – in die Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen, bezahlbaren Wohnraum u.v.m. Zur Superheld*in zu werden ist ganz einfach: ein bisschen Schminke, ein Cape und den Mut, etwas zu bewegen!

Bei Fragen meldet euch gerne jederzeit: info@reichtum-umverteilen.de.

Wir weisen Sie auf die Veröffentlichung des zweiten Teils der Schriftenreihe zur Bestandsaufnahme des aktuellen Systems zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland hin. Die Reihe hat im März mit dem ersten Teil zum Sozialrecht begonnen und wurde jetzt mit dem Kinderexistenzminimum im Steuerrecht fortgesetzt. Beide Dokumente finden Sie mithilfe der untenstehenden Links oder direkt auf unserer Website unter www.ag-familie.de/home/WeiterePublikationen.

Ziel der Schriftenreihe ist es, die Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht transparent darzustellen sowie die vorhandenen Wechselwirkungen und deren Folgen zu verdeutlichen. Damit geben die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände einen Überblick über die in den jeweiligen Rechtsbereichen unterschiedlichen Kinderexistenzminima in Deutschland – von der Definition und Herleitung bis zur praktischen Umsetzung und zentralen strittigen Punkten.

Mit der Veröffentlichung der Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern.

Die unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entwickelte Schriftenreihe konzentriert sich auf die drei Bereiche Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. Der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag werden als zusätzliche Maßnahmen zur Existenzsicherung von Kindern gesondert behandelt. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden in den kommenden Monaten nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht.

– Download Teil 2: Das Kinderexistenzminimum im Steuerrecht: Kinderfreibetrag und Kindergeld: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil2_Steuerrecht_2017.pdf

– Download Teil 1: Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht: Regelbedarfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil1_Sozialrecht_2017.pdf

Neben den klassischen Gebieten Lehre und Forschung ist auch die Weiterbildung eine Kernaufgabe der HAW Hamburg. Der Weiterbildungs-Master Angewandte Familienwissenschaften (M.A.) wird von einem interdisziplinären Team aus Lehrenden der HAW Hamburg und externen Lehrenden durchgeführt.

Zielgruppe sind Personen mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Familie und einer parallel zu den Studienmodulen zu leistenden praktischen Tätigkeit. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können über das Bestehen einer Eingangsprüfung Zugang zu dem Studienprogramm erhalten. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch eine Zulassungskommission.

„Den Familien als gesellschaftlichen Grundeinheiten mit ihrem […] hoch bedeutsamen Aufgaben- und Leistungsspektrum wird es nicht gerecht, sie (nur) in verschiedenen Disziplinen „mitzubehandeln“; sie sind darüber hinaus als gesellschaftliche Grundeinheiten von einem möglichst ganzheitlichen wissenschaftlichen Ansatz her zu sehen und zu untersuchen […]“ (Wingen BMFSFJ 2002).

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 14/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz haben heute mit Migrantenorganisationen und den Neuen Deutschen Organisationen über eine verbesserte Teilhabe und interkulturelle Öffnung in der Engagement-, Familien, Frauen-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der Wohlfahrtspflege gesprochen.

Integration und Migration stellen Querschnittsthemen für das Bundesfamilienministerium als „Gesellschaftsministerium“ dar. Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration sind dabei eine verbesserte Teilhabe und die interkulturelle Öffnung von Programmen, Hilfsangeboten und Regelsystemen. Dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley: „Ich möchte den Dialog, den wir heute begonnen haben, zeitnah fortsetzen. Mit konkreten Zielen, die wir gemeinsam und verbindlich erarbeiten. Das Impulspapier der Migrantenorganisationen ist dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Integration ist keine Einbahnstraße. Stärker als bisher müssen wir uns der Frage widmen, wie wir eine echte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen können. Migration und gesellschaftliche Vielfalt müssen als selbstverständlich begriffen werden.“

Staatsministerin Aydan Özoğuz: „Die Migrantenorganisationen sind längst nicht nur bewährte Partner und Brückenbauer zwischen Alteingesessenen und neu Ankommenden. Sie liefern auch wichtige Impulse, wie sich unsere Gesellschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Organisationen und Institutionen nachhaltig interkulturell öffnen kann.“

Vor mehr als einem halben Jahr haben anlässlich des von der Integrationsbeauftragten ausgerufenen Themenjahres „Partizipation“ mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9. Integrationsgipfel auf Anregung der Beauftragten ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Mit dem Impulspapier haben die Migrantenorganisationen ihre Vorstellungen zusammengetragen, wie Teilhabe unter anderem durch interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen gelingen kann. Ziel des Papiers war es auch, Umsetzungsmöglichkeiten mit Organisationen aus Politik und Zivilgesellschaft zu diskutieren.

Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist. Das BMFSFJ plant, den Dialog in den nächsten Monaten mit weiteren Akteuren fortzusetzen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

Bundesfamilienministerin Dr. Barley stellt Evaluationsbericht zum Gesetz der vertraulichen Geburt vor

Die Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.

Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. “Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht nicht gefunden hätten”, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. “Vor allem das Hilfetelefon ‘Schwangere in Not’ und die Online-Angebote erleichtern vielen den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60 Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden haben.“

Über 16.000 Gespräche wurden seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt. “Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter wissen”, erklärt die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting. “Und wir ermutigen die Frauen, eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden.”

Neben dem Hilfeangebot bietet das Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: “Das ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren, woher es kommt.”

Dr. Jörn Sommer, Sozialwissenschaftler und Leiter der Evaluationsstudie, ergänzt: “Viele der Schwangeren, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, nutzten die vertrauliche Geburt als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe.”

Bundesfrauenministerin Dr. Barley ist zufrieden: “Wir haben das übergeordnete Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt an.”

Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.

Die Evaluation ist auf der Hompage des BMFSFJ veröffentlicht und kann hier http://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-evaluation eingesehen werden.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“

Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

Hier finden Sie den Link zur Studie des Allensbach Instituts: http://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Gemeinsam_erziehen_Kernergebnisse.pdf

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Familien sind heute bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Es überwiegt jedoch der Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlicher zu teilen. Viele Väter sehen sich dabei nicht mehr alleine in der Rolle des Ernährers: fast jeder 3. Vater geht zumindest für einige Monate in Elternzeit und nimmt das Elterngeld in Anspruch. Mit der wachsenden Bedeutung von Vaterschaft innerhalb der Familien wächst das Bedürfnis vieler Väter, auch nach einer Trennung gleichberechtigt mit der Mutter für die Kinder da zu sein. Auch Mütter bewerten die Bereitschaft von Vätern sehr positiv, sich auch nach der Trennung stärker in die Betreuung und Erziehung einzubringen. Das ZFF begrüßt es daher sehr, dass sich die Familienministerin Katarina Barley stärker für die Bedürfnisse von Trennungseltern einsetzen möchte. Gleichzeitig warnt das ZFF davor, die Situation aller Trennungseltern gleichzusetzen. Denn genau wie Familienformen vielfältig sind, trifft dies auch auf Trennungsfamilien zu. Darüber hinaus ist auch bei der Begriffsbestimmung Vorsicht geboten: Trennungseltern teilen sich im Jahr 2017 nicht alle die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Hier grundlegend von dem Begriff „getrennt erziehend“ auszugehen, würde daher in die falsche Richtung gehen und den vielen Frauen und wenigen Männern, die ihre Kinder alleine und ohne die Hilfe eines Partners oder einer Partnerin erziehen, nicht gerecht werden.“

Heute hat das Plenum des Bundesrates dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und der Änderung des Einkommensteuergesetzes (StrRehaHomG) zugestimmt.

Das Gesetz sieht eine pauschale Rehabilitierung und individuelle Entschädigung der Betroffenen vor. Auf diese Weise wird der fortwährende Strafmakel der Betroffenen durch die aus heutiger Sicht menschenrechtswidrige Verfolgung und Verurteilung beseitigt.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir können geschehenes Leid nicht ungeschehen machen. Mit der Rehabilitierung erhalten die Betroffenen ein Stück ihrer Würde zurück, die ihnen genommen wurde. Das ist eine Form von später Gerechtigkeit. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die rund 5.000, oft hochbetagten Personen, die Unterstützung, Beratung und individuelle Entschädigung bekommen, die ihnen zusteht.“

BISS richtet Beratungshotline ein

Um die Regelungen des Gesetzes bekannt zu machen und die Betroffenen adäquat zu beraten und zu begleiten, fördert das Bundesfamilienministerium ein Projekt der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS). Dafür soll eine Hotline eingerichtet werden, die über bestehende Beratungsmöglichkeiten vor Ort informiert und die Betroffenen bei der Abwicklung der Entschädigungsanträge über das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) unterstützt.

Link zur BISS: http://schwuleundalter.de/

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.07.2017

Demokratieförderung beginnt bereits im Frühkindalter. Deshalb legt ein neuer Teilbereich des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" den Fokus auf frühkindliche Demokratiebildung und Extremismusprävention. Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek unterzeichnete eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Am 4. Juli hat der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, eine Kooperationsvereinbarung zu Demokratiebildung und Extremismusprävention in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" bildet die Vereinbarung den Auftakt für mehrere Projekte in Kindertagesstätten. Kooperationspartner des Bundesfamilienministeriums sind die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände sowie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ).

Dr. Ralf Kleindiek betonte:

"Die Jugend wird schon morgen über die Zukunft der Demokratie entscheiden. Deshalb ist es bereits heute wichtig, im Frühkindalter mit Demokratiebildung zu beginnen und für ein Leben in Vielfalt zu sensibilisieren. Wir freuen uns, diese wegweisende Kooperation mit solchen engagierten Partnern auf den Weg bringen zu können."

Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 2.987.000 Euro. Die Projekte sollen frühzeitig den Grundstein dafür legen, dass Vielfalt und Toleranz vom Frühkindalter an gelebt werden. Konzipiert werden sie durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, den Deutschen Caritasverband, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der AGJ kommt eine koordinierende und vernetzende Funktion zu.

Zielgerichtete Präventionsstrategien und Angebote, die Demokratie und Vielfalt im frühkindlichen Bildungsbereich fördern, sollen im Rahmen der Kooperation weiterentwickelt werden. Zielgruppen der Projekte sind neben Kindern auch Eltern und das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen. Beide stellen unmittelbare Bezugspersonen für die Kinder da und sind damit wichtige Multiplikatoren für ein vielfältiges, demokratisches Miteinander und das Erlernen von gesellschaftlichem Engagement. Darüber hinaus sollen Akteure in der Praxis bundesweit vernetzt werden.

Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Die Kooperationsvereinbarung ist im neuen Teilbereich "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" des Programmbereichs "Demokratiebildung im Bildungsbereich" angesiedelt.

Schon bisher wurden unter anderem im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ einzelne Projekte im Bereich der frühkindlichen Präventionsarbeit gefördert. Durch die Bündelung der Ressourcen wird den Vertragspartnern nun ermöglicht, modellhaft gemeinsam tätig zu werden und Projekte im Rahmen des entsprechenden Teilbereichs wirkungsvoller zu verwirklichen als es ihnen einzeln möglich wäre.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2017

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4. Juli 2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Maas betonte bei der Übergabe des Berichts:

„Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.“

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, erklärte: „"Infolge der Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend:

"Wunscheltern", die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die – vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten – seine künftige Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen."

Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04. Juli 2017

US-Präsident Trump reaktivierte am 23. Januar 2017 die Global Gag Rule. Sie streicht allen ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die zum Thema Schwangerschaftsabbruch beraten oder diese direkt anbieten, die finanziellen Mittel der US-Regierung. Hieraus ergeben sich erhebliche Einschränkungen für den gesamten Gesundheitsbereich in Entwicklungsländern, mit bis zu 9,5 Milliarden fehlenden US-Dollar. Dies ist ein Rückschlag für die weltweiten Frauenrechte und ein eklatantes Hindernis in der Entwicklungszusammenarbeit.

„Die Global Gag Rule steht im fundamentalen Widerspruch zur UN-Agenda. Wir appellieren anlässlich des heutigen Family Planning Summit 2020 in London sowohl an Bundesentwicklungsminister Müller als auch an die Staatengemeinschaft, sich verstärkt für selbstbestimmte Familienplanung in Entwicklungsländern zu engagieren.

Die mangelnde sexuelle Selbstbestimmtheit von Frauen in Subsahara-Afrika trägt dazu bei, dass sich dort die Zahl der Menschen bis zum Jahr 2050 auf 2,4 Milliarden verdoppeln wird. Durch das starke Bevölkerungswachstum und dessen Folgen ist es fraglich, ob die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UN erreicht werden können.

In Entwicklungsländern kommt es jährlich zu 74 Millionen ungewollten Schwangerschaften. Daraus resultieren 36 Millionen Abtreibungen, von denen 20 Millionen unsicher sind und so die Gesundheit der Frauen gefährden. Etwa 220 Millionen Frauen in Entwicklungsländern würden verhüten, doch es fehlt der Zugang zu Verhütungsmitteln oder schlicht das nötige Wissen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.07.2017

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich die Erwerbsarmut in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Dazu erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sinkt, aber die Armut von Erwerbstätigen steigt. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen arbeiten und von dem Lohn, den sie erhalten nicht leben können. 3,6 Millionen Menschen geht es in Deutschland so. Sie sind trotz regelmäßiger Arbeit arm. Paradox daran ist: In unserem Land stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, gleichzeitig verzeichnete Deutschland im Europavergleich den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut. Dass der Anteil derjenigen, die sich arm arbeiten so rasant in den letzten Jahren angestiegen ist, liegt vor allem daran, dass unser Arbeitsmarkt immer stärker dereguliert wurde. Außerdem ist der Druck auf Erwerbslose gewachsen, Stellen anzunehmen, auch wenn sie schlecht bezahlt werden. Und darüber hinaus gibt es immer mehr prekäre Selbständige. Für zu viele Erwerbstätige, insbesondere Alleinerziehende, reicht daher das Einkommen nicht.

So werden aus arbeitslosen Armen erwerbstätige Arme. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen endlich wieder gute Arbeit, die es den Beschäftigten ermöglicht, von ihrem Entgelt auskömmlich zu leben. Arbeit muss endlich wieder adäquat bezahlt werden. Für Selbständige brauchen wir Mindesthonorare.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land in keiner Weise Erwerbsarmut verringert. Im Gegenteil, die Schere zwischen Arm und Reich klafft trotz Wirtschaftswachstum immer weiter auseinander. Dagegen muss die Bundesregierung endlich etwas unternehmen. Indem sie beispielsweise ein Rückkehrrecht auf Vollzeit schafft, damit die Menschen nicht langfristig in Teilzeitjobs oder Minijobs stecken bleiben. Indem sie die sachgrundlose Befristung endlich abschafft. Und indem sie die Leiharbeit reformiert. Wir brauchen dringend soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem dürfen Kinder kein Armutsrisiko sein. Das Grüne Familienbudget mit Kindergrundsicherung und Kindergeld-Bonus würde gerade erwerbstätige Eltern entlasten und vor Armut schützen.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.07.2017

Zum heutigen Treffen von Vertreter/innen von Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler/innen vom Bündnis Kindergrundsicherung mit der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE und mit den Sozialministerinnen Elke Breitenbach (Berlin), Diana Golze (Brandenburg) und Heike Werner (Thüringen), erklärte Katja Kipping:

Wem das Wohl von Kindern und Jugendlichen in unserem Land am Herzen liegt, der versucht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen – unabhängig vom Parteibuch oder von der Organisationszugehörigkeit. Das heutige Treffen mit Vertreter/innen des Bündnisses Kindergrundsicherung und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zeigte eins: Eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Abschaffung der Armut von Kindern und Jugendlichen sowie der Überwindung bestehender bürokratischer, nicht zielführender Sicherungssysteme.

Eltern von Kindern und vor allem Alleinerziehende haben schon viel um die Ohren, müssen Job und die Erziehung der Kinder unter einen Hut bekommen. Die bisher vorhandenen Leistungen für Kinder sind meist bürokratisch und kompliziert bei unterschiedlichen Stellen zu beantragen. Gerade Alleinerziehende fühlen sich dabei oft wie Jongleure. Wer ihnen wirklich helfen will, soll auf einfache, universelle Lösungen setzen wie die Kindergrundsicherung.

Gemeinsam diskutiert wurde, wie das Konzept Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden kann. Besprochen wurde auch, wie andere Parteien und Organisationen für die Unterstützung gewonnen werden können.

Ich meine, diese gemeinsamen Anstrengungen sind wir allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land schuldig.

DIE LINKE steht an der Seite des Bündnisses Kindergrundsicherung und fordert in ihrem Wahlprogramm ebenfalls eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 07.07.2017

„Die drastische Zunahme der Erwerbsarmut zeigt, dass diese Bundesregierung genauso wie die vorherigen bei der Sicherung guter Arbeit auf ganzer Linie versagt hat. DIE LINKE fordert die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro in der Stunde sowie die Abschaffung aller Ausnahmen. Zudem muss die systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit ebenso abgeschafft werden wie die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung. Arbeit, von der man leben kann, sollte wieder das Maß der Dinge sein, dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen. Arm trotz Arbeit darf es nicht länger geben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, der zufolge die Erwerbsarmut in Deutschland stark zugenommen hat. Zimmermann weiter:

„Verfehlte Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Hartz-Reformen haben erheblich zum Anstieg der Erwerbsarmut beigetragen. Die Zumutbarkeitskriterien wurden im Lauf der Zeit immer weiter verschärft und es wurde Druck auf Erwerbslose ausgeübt, niedrig entlohnte und nicht dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Prekärer Beschäftigung und Lohndumping wird so Vorschub geleistet, erworbene berufliche Qualifikationen werden entwertet. Diese Regelungen müssen verbessert bzw. abgeschafft werden. Niemand darf gezwungen werden, jede noch so schlechte Tätigkeit anzunehmen. Die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Statt Hartz IV brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 06.07.2017

DIW Berlin untersucht Entwicklung der Einkommensschichtung im Zusammenspiel mit Entwicklung der Erwerbsformen – Anteil der Bevölkerung in Deutschland mit mittlerem Einkommen ist zwischen 1995 und 2015 gesunken, Anteil der Armutsbedrohten und der Reichen hat zugenommen – In unteren Einkommensschichten sind niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse mehr verbreitet als noch vor 20 Jahren, in oberen Schichten haben mehr Menschen reguläre Stellen.

Nicht alle in Deutschland haben vom Beschäftigungsboom der letzten Jahre gleich profitiert. Trotz deutlichem Rückgang der Arbeitslosigkeit sind die Einkommen heute ungleicher verteilt als noch vor 20 Jahren, was im Wesentlichen an einer Zunahme der Ungleichheit bis zum Jahr 2005 liegt. Zudem sind in unteren Einkommensschichten Niedriglöhne weiter verbreitet als früher, während reguläre Arbeitsverhältnisse in den oberen Einkommensschichten häufiger sind als vor 20 Jahren. Das sind die Kernergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die frühere Analysen des DIW Berlin und anderer Forscher aufgreift und verfeinert.

Auf Basis von Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) haben die Autoren Peter Krause, Christian Franz und Marcel Fratzscher die Entwicklung der Einkommensverteilung sowie der Erwerbsformen der Menschen in Deutschland zwischen 1995 und 2015 untersucht. Die Verknüpfung der Einkommens- und Erwerbsbetrachtung erlaubt es, Verschiebungen der Erwerbsformen innerhalb der Einkommensgruppen zu identifizieren. Hierbei wurde sehr feinmaschig mit 15 verschiedenen Erwerbsformen gearbeitet. Eine Besonderheit der Studie ist auch, dass sie die gesamte Bevölkerung betrachtet, und nicht, wie in Bezug auf Erwerbsformen oft der Fall, nur 25- bis 64-Jährige.

Der Anteil derer, die über Einkommen um den Median verfügen (77 bis 130 Prozent des Medians), ist über den gesamten Zeitraum um gute sechs Prozentpunkte zurückgegangen (von 47,8 auf 41,4 Prozent). Gleichzeitig gab es im Jahr 2015 mehr Menschen (29 Prozent), die über ein Einkommen unterhalb von 77 Prozent des Medians verfügten, als 20 Jahre zuvor (25 Prozent). Der Anteil derer mit einem Einkommen über 169 Prozent des Medians ist von 12 auf 14 Prozent gestiegen. „Diese waren aber keine kontinuierlichen Entwicklungen“, so DIW-Präsident Marcel Fratzscher, „der Rückgang in der Mitte fand insbesondere bis 2005 statt. Seitdem hat sich der Prozess stabilisiert und verlangsamt“.

Parallel dazu hat die Erwerbsbeteiligung in Deutschland seit 1995 deutlich zugenommen, insbesondere bei Frauen und Älteren, die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen und der Anteil der Bevölkerung ohne Erwerb hat sich in der Altersgruppe zwischen 25 und 64 Jahren halbiert. „Andere Trends auf dem Arbeitsmarkt waren eine Zunahme der Lohnspreizung bis 2005 und ausdifferenzierte Arbeitszeiten, mit einer Verbreitung zum Beispiel von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“, so Christian Franz. „Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Einkommensverteilung sind allerdings nicht eindeutig, vielmehr wirken diese Faktoren in komplexer Weise zusammen und manchmal auch in gegenläufige Richtungen.“

So ist in den unteren Einkommensschichten der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (für das Jahr 2015 entspricht das Stundenlöhnen unter 10,66 Euro brutto) stetig gestiegen, und zwar mehr als in anderen Schichten. Die Nicht-Erwerbstätigkeit ging zurück. In den Gruppen mit mittlerem Einkommen blieb die Quote der Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen (Vollzeit) stabil, aber es gingen auch mehr Menschen einer niedrig entlohnten Beschäftigung nach. In den oberen Einkommensgruppen gibt es mehr Beschäftigte mit „normalen“ Arbeitsverhältnissen.

„Insgesamt hat die Bedeutung der typischen Arbeitsverhältnisse keineswegs abgenommen, sie sind aber weniger als früher auch in den unteren Einkommensschichten verbreitet. Dort ist Nichterwerbstätigkeit häufig atypischer Erwerbstätigkeit gewichen“, so Peter Krause.

„Insgesamt machen diese Entwicklungen deutlich, dass der erfreuliche Beschäftigungsanstieg der vergangenen Jahre nicht alle gleich erreicht hat und alleine nicht ausreichen dürfte, um allen in der Gesellschaft Wohlstand und Teilhabe zu ermöglichen“, so Fratzscher.

Zum Medianeinkommen
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht das Medianeinkommen beziehen. In Deutschland betrug das äquivalenzgewichtete Haushaltsmedianeinkommen im Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015 20 053 Euro pro Person.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.07.2017

IFA gestaltet und bewertet Muster-Kita

Schon einfache und kostengünstige Maßnahmen fördern Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.(© Christine Bay / Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Die Arbeit in Kitas ist oft kein Kinderspiel. Ungünstige Arbeitsbedingungen, wie Lärm, Raumluft, Licht und fehlende Ergonomie, haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Erzieherinnen und Erzieher. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Nachweis in einem Praxisprojekt erbracht: Laut IFA-Report "Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Kita" fördern schon einfache und kostengünstige Maßnahmen Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.

Die Studie "Strukturqualität und Erzieher_innengesundheit in Kindertageseinrichtungen" (STEGE) hat gezeigt: 60 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas klagen über Muskel-Skelett-Beschwerden. Sie sind der dritthäufigste Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. 73,3 Prozent der pädagogischen Fachkräfte in Kitas empfinden ihre Arbeit grundsätzlich als körperlich anstrengend. Optimal gestaltete Kitas sind deshalb ein wichtiger Beitrag, damit gesunde Kita-Beschäftigte gute Erziehungsarbeit leisten können.

"In mehreren Vorläuferprojekten hatten wir bereits Maßnahmen identifiziert, die zum einen Muskel-Skelett-Belastungen im Kita-Alltag erfolgreich vorbeugen", sagt Professor Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des IFA und Projektverantwortlicher. Zum anderen habe man auch Stellschrauben entwickelt und erprobt, mit denen sich Belastungen durch weitere Faktoren, nämlich Akustik, Raumklima und Beleuchtung, reduzieren lassen.

Alle im Vorfeld gesammelten Erkenntnisse sind in die Gestaltung einer so genannten Musterkita eingeflossen, die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und einem städtischen Träger in Neuwied realisiert wurde. Das IFA-Projektteam erhob den Status quo der Belastungen vor Projektstart, begleitete die Planungs- und Bauphase und ermittelte die Arbeitssituation der Beschäftigten nach erfolgter Grundsanierung und Teilneubau. Dabei kamen Messungen und Befragungen gleichermaßen zum Einsatz.

Ellegast: "Ob in puncto Lärm, Licht, Klima oder Ergonomie, wir konnten zeigen, dass die Maßnahmen die Arbeitssituation der Erzieherinnen verbessern und dass die Betroffenen das auch so empfinden, teils natürlich in unterschiedlichem Maße."

Oft helfen schon einfache Dinge: Schadstoffarme Baustoffe und Möbel verbessern von vornherein die Raumluft. Einfach nachzurüstende Akustikdecken verringern den Geräuschpegel und tragen so zu einer entspannten Arbeitsatmosphäre bei. Der punktuelle Einsatz von Stehlampen hilft bei besonderen Sehaufgaben wie Dokumentationsarbeit. Leichte und rollbare Möbel, zargenfreie Tische und höhenverstellbare Rollhocker schonen Rücken und Gelenke der Kita-Beschäftigten.

Ellegast: "Vor allem mit Blick auf die körperlichen Belastungen ist es außerdem wichtig, nicht nur die Rahmenbedingungen zu verbessern, sondern das Personal für ein gesundheitsgerechtes Verhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Und ganz grundsätzlich gilt: Beziehen Sie alle Beteiligten in den Prozess ein. Dann steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit!"

Die Ergebnisse aus dem Praxisprojekt sollen zusätzlich in die Weiterentwicklung von Kita-Mobiliar einfließen und in Form neuer Lehrmodule die Ausbildung des pädagogischen Fachpersonals ergänzen.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Gsetzlichen Unfallversicherung vom 12.07.2017

Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland: Zwischen 2004 und 2014 hat sich der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren verdoppelt (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der Studie; Link unten). Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dr. Dorothee Spannagel, Dr. Daniel Seikel, PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 EU-Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank.

Der Anteil der armen oder armutsgefährdeten Erwerbstätigen in der EU betrug im Jahr 2014 rund zehn Prozent – gemessen nach den gängigen EU-Statistikstandards an der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Obwohl sie regelmäßig arbeiten, müssen diese Menschen mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens in ihrem Land auskommen (mehr zur Methode und zur Armutsgrenze in Deutschland unten). Am höchsten war der Anteil in Rumänien mit 18,6 Prozent, gefolgt von Griechenland mit 13,4 Prozent und Spanien mit 13,2 Prozent. Mit 4,5 Prozent oder weniger hatten Belgien, die Tschechische Republik und Finnland die geringsten Erwerbsarmutsquoten. Deutschland lag mit 9,6 Prozent genau im Durchschnitt der EU-Länder (siehe auch die Abbildung 1 in der Studie).

Das Beispiel Deutschland sei „besonders bemerkenswert“, so die Forscher. Einerseits stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, andererseits verzeichnete Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut – trotz eines kleinen Rückgangs von 2013 auf 2014. Wie passt das zusammen? „Offensichtlich ist der Zusammenhang zwischen Beschäftigungswachstum und Armut komplizierter als gemeinhin angenommen“, so die Wissenschaftler. Mehr Arbeit sei keine Garantie für weniger Armut – zumindest dann nicht, wenn die neuen Jobs niedrig entlohnt werden und/oder nur einen geringen Umfang haben.

Die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt beruhe zu einem großen Teil auf einer Zunahme atypischer Beschäftigung, vor allem Teilzeit, häufig im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnsektor. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors sei durch weitgehende Deregulierungen des Arbeitsmarktes, die Kürzung von Transferleistungen und verschärfte Zumutbarkeitsregelungen beschleunigt worden. Der Druck auf Arbeitslose sei gestiegen, möglichst schnell eine Arbeit zu finden. „Maßnahmen, die Arbeitslose dazu zwingen, Jobs mit schlechter Bezahlung oder niedrigem Stundenumfang anzunehmen, können dazu führen, dass die Erwerbsarmut steigt, weil aus arbeitslosen armen Haushalten erwerbstätige arme Haushalte werden“, schreiben die Wissenschaftler.

Die Anfänge dieser sogenannten Aktivierungspolitik, in Deutschland bekannt unter dem Stichwort „Fördern und Fordern“, reichen zurück in die 1990er-Jahre. Eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland fand auch in anderen europäischen Ländern statt, wenn auch zunächst nicht so tiefgreifend. Im Zeitraum zwischen 2004 bis 2014 ist es nur in Polen gelungen, die Beschäftigung zu erhöhen und gleichzeitig die Erwerbsarmut zu senken. In Österreich und der Tschechischen Republik gab es ähnlich wie in Deutschland einen vergleichsweise starken Beschäftigungsanstieg, allerdings hier nur geringfügig mehr armutsgefährdete Erwerbstätige.

In den meisten Ländern ist die Erwerbsarmut schon vor Beginn der Krise im Euroraum gestiegen. Im Zuge der Krise hat sich die Lage in etlichen Staaten noch verschärft: Die Rezepte zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit sahen eine weitere Deregulierung der Arbeitsmärkte sowie eine Kürzung von Transferleistungen vor. In einigen Krisenländern, allen voran Griechenland, ging aber trotzdem die Erwerbstätigkeit so stark zurück, dass der statistische Anstieg bei der Erwerbsarmut relativ niedrig ausfiel.

Die Forscher können einen direkten Zusammenhang zwischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Erwerbsarmut belegen: Während niedrige Lohnersatz- und Sozialleistungen sowie strenge Auflagen für den Bezug von Transferleistungen zu höherer Erwerbsarmut führen, wirken sich hohe Ausgaben für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen wie Aus- und Weiterbildung positiv aus: „Unsere Ergebnisse verdeutlichen, dass eine Kombination aus investiver aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik in Form von auskömmlichen Lohnersatz- und Transferleistungen der beste Weg ist, um Erwerbsarmut zu bekämpfen“, schreiben die WSI-Experten. Immerhin sei der Mindestlohn ein erster Schritt zur Reduzierung der Armutsgefährdung von Erwerbstätigen. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Niedriglohnbereiches müssten folgen. Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung sollten ausgebaut und für atypisch Beschäftigte beziehungsweise für Beschäftigte im Niedriglohnbereich geöffnet werden, empfehlen die Wissenschaftler. Hartz-IV-Leistungen sollten erhöht, Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln entschärft werden.

Information zur Methode:

Als erwerbsarm gelten nach Definition der EU Personen, die im Jahr mehr als sechs Monate erwerbstätig sind und in einem Haushalt leben, der mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung auskommen muss. Für Deutschland bedeutet das beispielsweise: Ein Alleinstehender, der weniger als 869 Euro netto im Monat verdiente, war im Jahr 2012 armutsgefährdet. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle bei 1.826 Euro.

*Dorothee Spannagel, Daniel Seikel, Karin Schulze Buschoff, Helge Baumann: Aktivierungspolitik und Erwerbsarmut in Europa und Deutschland, WSI-Report Nr. 36, Juli 2017. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_36_2017.pdf

Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls 12/2017: https://www.boeckler.de/109849_109869.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2017

2016 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 1238 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aufgehoben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren Lebenspartnerschaften von Frauen mit 698 Fällen häufiger betroffen als von Männern (540 Fälle).

Gegenüber 2015 hat sich die Zahl der Aufhebungen um etwa 9 Prozent erhöht: (2015: 1136 insgesamt, davon 610 von Frauen und 526 von Männern).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162 397 Ehen geschieden, das waren knapp 1 000 oder 0,6% weniger als im Vorjahr. Den Scheidungen ging in den meisten Fällen eine vorherige Trennungszeit der Partner von einem Jahr voraus (82,6%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stellten die Ehefrauen 51,3% der Scheidungsanträge, die Ehemänner 40,9% und die übrigen wurden von beiden gemeinsam gestellt.

Gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 %) hatte minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,4% nur ein minderjähriges Kind. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.

Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzten sich 2016 weiter fort. Die Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre bis zur Scheidung bestanden, wobei etwa jede sechste Scheidung (15,6 %) sogar erst nach mehr als 25 gemeinsamen Jahren erfolgte. Durchschnittlich waren die Männer 2016 bei ihrer Scheidung 46 Jahre und 7 Monate alt und die Frauen 3 Jahre jünger (43 Jahre und 7 Monate).

1991 waren Ehen dagegen nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 9 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil der geschiedenen Langzeitehen: Nur etwa jede elfte Ehe (gut 9 Prozent) war damals nach mehr als 25 Jahren Ehedauer beendet worden. Das Durchschnittsalter der Geschiedenen hatte 1991 noch um über 7Jahre niedriger gelegen (Männer: gut 39 Jahre, Frauen: gut 36 Jahre). Allerdings wurde damals auch noch in jüngerem Alter geheiratet.

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt im Jahr 2016 die Scheidungsrate für die im Jahr 1991 geschlossenen Ehen – also nach 25 Jahren Ehedauer – bisher 392,6 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der nach 30 oder 40 Jahren durch Scheidungen beendeten Ehen noch höher liegen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 2016 lag diese Ziffer bei 346,3.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Ehen nicht allein gerichtlich durch Scheidungen gelöst werden. Auch Wanderungen oder der Tod eines Partners verändern ihren Bestand permanent.

Basisdaten und Zeitreihen zur Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen können über die Tabelle Ehescheidungen in Deutschland (12631) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

"Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/12911). Darin erkundigt sie sich danach, welche "generelle Kenntnis oder konkreten Kenntnisse" die Bundesregierung darüber hat, dass schwangere Ausländerinnen "deutsche Staatsangehörige für die Anerkennung von Vaterschaften bezahlen, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erlangen". Ferner fragt die Fraktion unter anderem, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe ist, die ausländische Frauen für eine falsche Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen zahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 425 vom 07.07.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/13037) zur Rentenlücke zwischen Männern und Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch diese Lücke in den verschiedenen Systemen der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge) ist. Ferner möchte sie Auskünfte über die wesentlichen Einkommensquellen der Menschen über 65 Jahre erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 423 vom 06.07.2017

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Fast jedes zweite Kind (40 Prozent) besucht in Deutschland eine Ganztagsschule. Doch das damit verbundene Versprechen auf bessere individuelle Förderung und mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder wird kaum eingelöst. Für den AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler liegen die Gründe auf der Hand: „Zu oft geht es nur darum, Plätze zu schaffen. Auf die Qualität und die Ausgestaltung dieser Plätze wird zu wenig geachtet. Auch erschwert die vielfach unzureichende Finanzierung die kontinuierliche und gute pädagogische Ganztagsbetreuung. Die AWO fordert eine Qualitätsoffensive für Ganztagsschulen.“ In diesem Sinne initiierte die Freie Wohlfahrtspflege NRW unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“, die heute vor dem Düsseldorfer Landtag ihren Abschluss findet.

Das bei Familien beliebte Ganztagsschulmodell kann nachweislich zu einer besseren Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg beitragen – allerdings nur, wenn es entsprechend ausgestattet ist. „Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft eines Kindes abhängen. Hier bieten Ganztagschulen die optimale Grundlage, alle Kinder individuell zu fördern“, erklärt Wolfgang Stadler. Doch der bisherige Ausbau sei nach dem Motto „Masse statt Klasse“ verlaufen. Zudem gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich Finanzierung, Standards und Strukturen. Deshalb fordert der AWO Bundesvorsitzende: „Der Bund muss sich dauerhaft stärker finanziell beteiligen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist sicherlich das Bekenntnis beider großer Volksparteien, sich für einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder einzusetzen. Neben bedarfsgerechten Kitas sind auch Ganztagsschulen gute und entscheidende Voraussetzungen für die Verbesserung von Teilhabechancen, insbesondere von Kindern aus benachteiligten Familien. Der Bund kann die Länder und Kommunen damit nicht allein lassen.“

Ganztagsschulen sind eine politische Antwort auf den PISA-Schock, der 2001 verdeutlicht hatte, wie stark der Bildungserfolg von Kindern von ihrer sozialen Herkunft, von ihrem Elternhaus, abhängig ist. Der Ruf nach Chancengerechtigkeit in der Bildung hat bundesweit zu einem flächendeckenden Ausbau an Ganztagsschulen geführt – allein im Primar- und Sekundarbereich I besuchten im Schuljahr 2015/2016 fast 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Ganztagsschule (2002 erst 10 Prozent).

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“ gestartet. Mit viel Unterstützung und zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen wurde in ganz Nordrhein-Westfalen auf die schwierige Situation in der Offenen Ganztagsschule aufmerksam gemacht. Die Abschlusskundgebung findet am heutigen 12.07.2017 vor dem Düsseldorfer Landtag statt, zu der der neue NRW-Ministerpräsident Armin Laschet eingeladen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.07.2017

Hartz-IV-Beziehende sind nach einem Zeitungsbericht immer länger arbeitslos. „Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht nur ein Sozialer Arbeitsmarkt.Klar ist, dass eine gute wirtschaftliche Lage für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kein Selbstläufer ist. Um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen, braucht es passgenaue Maßnahmen und einen langen Atem. Die AWO sieht die Lösung in einem Sozialen Arbeitsmarkt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Für Langzeitarbeitslose ist der Soziale Arbeitsmarkt eine echte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben.“

Nach Medienangaben habe in der Gruppe der Arbeitsfähigen, die im vergangenen Jahr auf Hartz-IV angewiesen war, die Dauer der Arbeitslosigkeit im Schnitt bei 629 Tagen gelegen. Die AWO setzt sich seit Jahren für einen Sozialen Arbeitsmarkt ein, bei dem die soziale Teilhabe der Menschen im Mittelpunkt steht. Er kann einer bestimmten Personengruppe von Langzeitarbeitslosen eine Chance bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Er muss Instrumente beinhalten, die den Neigungen und Bedürfnissen der arbeitslosen Menschen entgegenkommen. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

„Es liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft, die Würde der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu bewahren und zu stärken. Vorschläge, wie ein Sozialer Arbeitsmarkt aussehen und finanziert werden könnte, liegen auf dem Tisch. Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Weiter Informationen

Auf ihrer Bundeskonferenz verabschiedete die AWO 2016 den Beschluss: Für einen sozialen Arbeitsmarkt und öffentlich geförderte Beschäftigung.

Beschluss AWO Buko 2016

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.07.2017

In elf Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die zweite Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um die Frage der Kinder- und Jugendpolitik. „Wie zukunftsfähig eine Gesellschaft ist, entscheidet sich an ihrer Kinder- und Familienfreundlichkeit. Junge Menschen benötigen soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt dazu in dem Drei-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Eines der Hauptanliegen der AWO ist der Kampf gegen Kinderarmut. So erklärt Anna Pfeiffer: „Es ist ein Skandal, dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO seit dem 03. Juli 2017, jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Die Kampagne wird im Netz unter dem Hashtag #awobtw17 gebündelt. Heute beginnt die zweite Themenwoche zur Kinder- und Jugendpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 10.07.2017

Morgen steht im Bundesrat das so genannte Ehegattenbeistandsgesetz* auf der Tagesordnung. Daran verknüpft ist eine längst überfällige und dringend notwendige Reglung zur Erhöhung der Stundensätze im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

„Die AWO appelliert an die Länder, dem Gesetzesentwurf in der Bundesratssitzung am Freitag zuzustimmen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker, denn: „Betreuungsvereine sichern die Beteiligung und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Betreuungswesen, sie fördern das ehrenamtliche Engagement, die Nachbarschaftshilfe und sozialraumorientierte Quartiersarbeit.“

Der Gesetzentwurf zum Ehegattenbeistandsrecht sieht unter anderem vor, die Stundensätze für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer um 15 Prozent zu erhöhen. Dazu erklärt Döcker: „Die Existenz vieler Betreuungsvereine steht auf dem Spiel, denn die Stundensätze wurden seit 2005 nicht mehr an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst. Damit ist diese moderate Erhöhung längst überfällig.“

Seit 2013 mussten schon 28 Betreuungsvereine ihre Tätigkeit aufgeben, weitere mussten ihre Schließung bereits ankündigen. Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine tarifgebundene Bezahlung, damit sind die Ausgaben in den letzten Jahren um über 20 Prozent gestiegen. Mit den seit 12 Jahren stagnierenden Vergütungssätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) können diese Steigerungen durch die Vereine nicht mehr refinanziert werden.

Auch wenn die geplant höheren Stundensätze nur einen Teil der Kostenentwicklung auffangen können und auch keine Dynamisierung vorgesehen ist, wird den Betreuungsvereinen dadurch aber ermöglicht, bis zur Umsetzung von weiteren notwendigen, grundlegenderen Reformen durchzuhalten.

* Offiziell lautet es "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung".

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.07.2017

Zum 25. Jahrestag des vom Deutschen Familienverband (DFV) erstrittenen Trümmerfrauenurteils vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh, die verfassungswidrige Ausbeutung von Familien in der Rente zu beenden.

„„Das Bundesverfassungsgericht hat im Trümmerfrauenurteil den Gesetzgeber zur Rentengerechtigkeit für Familien verpflichtet. Aber auch ein Vierteljahrhundert später bestraft das Rentensystem Familien, weil Rentenansprüche zu eng an Erwerbseinkommen gekoppelt sind und Kindererziehung – ausgerechnet die Leistung, die das System überhaupt erst am Leben hält – kaum berücksichtigt wird. Der verfassungswidrige Raubbau an Familien muss endlich ein Ende haben“, so Zeh.

Mit dem Trümmerfrauenurteil hat das BVerfG am 7. Juli 1992 die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt und klargestellt, dass die Ausgestaltung der Rentenversicherung zu einer Benachteiligung von Familien, namentlich mit mehreren Kindern, führt. Eine der Klägerinnen war die kinderreiche DFV-Frau Rosa Rees. Ihre neun Kinder zahlten monatliche Rentenbeiträge in Höhe von rund 8.500 DM für die Allgemeinheit, während sie im Alter für ihre Erziehungsleistung mit einer Minirente von knapp 350 DM abgespeist wurde. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und Familiengerechtigkeit auch bei den Beiträgen zu den umlagefinanzierten Sozialversicherungen gefordert.

Das Trümmerfrauenurteil verpflichtet den Gesetzgeber, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern und stellt klar, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar ist. Aber auch 25 Jahre später ignoriert der Bundestag die Verpflichtung zur intragenerationellen Gerechtigkeit zwischen Familien und denjenigen, die keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen haben.

Weiterhin müssen Familien in der aktiven Erziehungsphase von ihrem ohnehin geringeren Einkommen hohe Strafbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, weil sie mit den gleichen Rentenbeiträgen belastet werden wie Kinderlose. Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum bezeichnet das Rentensystem „als nicht familiengerecht“ und empfiehlt dringend Reformen. Sein Fazit: Ein heute 13-Jähriger wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird. Seine Eltern jedoch haben davon wenig. Zwar haben sie mit der Gründung einer Familie und ihrer Erziehungsleistung der Rentenkasse diesen Überschuss erst ermöglicht. Aber weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose.

Und im Alter werden Eltern für ihre Erziehungsleistung mit Hungerrenten bestraft: Für die jahrelange Erziehung eines Kindes erhalten Eltern aus den Kindererziehungszeiten maximal nicht einmal 100 Euro Rente. „Diese Altersarmut hat die Politik selbst gemacht, denn sie betrifft vor allem Mütter, die wegen der Erziehung von Kindern auf eine bruchlose Erwerbsbiografie verzichtet haben“, sagt Zeh.

Gegen diesen Raubbau an Familien zieht der Deutsche Familienverband mit dem Familienbund der Katholiken derzeit mit über 2.500 Familien vor das Bundesverfassungsgericht. Am 20. Juli wird sich das Bundessozialgericht zum zweiten Mal mit den Elternklagen befassen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor (www.elternklagen.de).

Der DFV fordert umgehend die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung analog zum Einkommensteuerrecht und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind.

„Familien sind es leid, für ihr Recht immer wieder vor Gerichte ziehen zu müssen. Die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht gehört endlich auf die politische Agenda – nicht nur im Wahlkampf“, fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.07.2017

Wenn es um Gerechtigkeit geht, braucht man die Konstitution eines Leistungssportlers. Genau genommen, die eines Langstreckenläufers.

Seit nunmehr 16 Jahren (ja, richtig gelesen!) klagen wir zusammen mit dem Familienbund gegen Sozialversicherungsbeiträge, die Eltern massiv benachteiligen (rund240 € je Kind und Monat). 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht, es wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern doppelt in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen. Die monatlichen Geldbeiträge und die Kindererziehung seien gleichwertig. Eltern würden verfassungswidrig belastet und benachteiligt.

Am 20. Juli 2017 stehen zwei weitere Familien vor dem Bundessozialgericht (BSG) und kämpfen mit unserer Unterstützung für familiengerechte Beiträge in der Sozialversicherung.Der zuständige Senat, unter neuem Vorsitz, hat schließlich einiges nachzuholen,nachdem die juristische Fachliteratur das erste BSG-Urteil vom 30. September 2015 förmlich in der Luft zerrissen hat. Es war die Rede von rechtlichem Eigensinn und schweren methodischen Fehlern.

Nur dank der Hilfe unserer Mitglieder und Spender können wir seit 16 Jahren den juristischen Marathonlauf für Familien durchhalten. Helfen auch Sie – mit Ihrer abzugsfähigen Spende für die Aktion "Wir jammmern nicht, wir klagen!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 04.07.2017

Die kommende Bundestagswahl lässt befürchten, dass der Frauenanteil im Bundestag auf unter 30 Prozent absinken wird. Die Zusammensetzung der Landeslisten der sich zur Wahl stellenden politischen Parteien lässt leider vergleichbare Rückschritte wie bei den diesjährigen Landtagswahlen erwarten.

Denn die Landtagswahlen im Saarland im März 2017 sowie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Mai haben gemeinsam: In allen drei Ländern ist der Frauenanteil in den Parlamenten zurückgegangen. Im Saarland von 39,2 Prozent auf 35,3 Prozent, in Schleswig-Holstein von 39,1 Prozent auf 30,1 Prozent, in Nordrhein-Westfalen von 29,5 Prozent auf 27,1 Prozent. Einzig Parteien, die sich in ihrer Satzung zu einer deutlichen Frauenquote bekannt haben – wie Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und mit geringerer Quote auch die SPD -, sorgen derzeit noch dafür, dass der Frauenanteil in den Parlamenten nicht auf einen Stand wie vor 1980 zurückfällt. Die neue Partei des französischen Staatspräsidenten Macron hat es vorgemacht, wie es geht: Sie stellte hälftig Frauen zur Wahl. Das führt in der neuen französischen Nationalversammlung dazu, dass seit Juni 2017 deren Frauenanteil von fast 27 Prozent auf nahezu 39 Prozent gestiegen ist.

Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, kann es nicht gleichgültig sein, wie viele Frauen am Ende in den Parlamenten zu finden sind.

Die Wählerinnen und Wähler können – von Parteimitgliedern abgesehen – auf die Landeslisten der Parteien keinen Einfluss nehmen. Umso wichtiger wird es sein, dass sie ihre Wahl auch davon abhängig machen, inwieweit sich Parteien dazu verpflichten, die Lebensumstände und -bedingungen für Frauen in der Bundesrepublik zu verbessern. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat hierzu in seiner Pressemitteilung vom 24. März 2017 (https://www.djb.de/st-pm/pm/pm17-15/) deutliche Wahlforderungen genannt. Es gilt, die Wahlprogramme der Parteien hieran zu messen. Ob aber Parteien geglaubt werden kann, dass sie ihre frauenrelevanten Wahlversprechen auch halten werden, bedarf ebenfalls der Prüfung. "Die Erfahrung lehrt, dass Politik, die die Lebenssituation von Frauen ernst nimmt und gezielt verbessern will, häufiger von weiblichen Politikern vorrangig gefordert und durchgesetzt wird. Auch deshalb ist es ganz und gar nicht gleichgültig, wie viele weibliche Abgeordnete in den Parlamenten sitzen", erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb, "- und es müssen noch deutlich mehr werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund und Länder, gemeinsam eine nachhaltige Strategie für die quantitativen und qualitativen Herausforderungen im deutschen Bildungssystem auf den Weg zu bringen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen legt nahe, dass wir mit einem ,Weiter so‘ die Zukunftsaufgaben im Bildungssystem nicht bewältigen können. Bereits jetzt besteht bei der Modernisierung von Schulgebäuden ein massiver Investitionsstau in Milliardenhöhe. Mit den prognostizierten steigenden Schülerzahlen wird das Probleme der maroden Schulen noch drängender, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Qualität und die Bildungsgerechtigkeit weiter unter die Räder kommen, wenn wir nicht vehement gegensteuern. Schon die letzte PISA-Studie hatte die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder in Deutschland anzunehmen. Wir hoffen, dass der heutige Weckruf der Bertelsmann Stiftung bei der Kultusministerkonferenz nicht ungehört bleibt. Bund und Länder sind angehalten, endlich gemeinsam eine strukturell und wirtschaftlich weitsichtige Bildungspolitik anzustoßen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Demographischer Wandel adé – Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen" der Bertelsmann Stiftung.

Die von der Bertelsmann Stiftung prognostizierten großen regionalen Unterschiede bei der Entwicklung der Schülerzahlen zeigen deutlich, dass es zu einer verstärkten bundesweiten Koordinierung der Bildungspolitik kommen muss. Das gilt insbesondere auch im Bereich der Bildungsgerechtigkeit, die nach Expertenmeinung ein Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen darstellt. Hier braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen und der zunehmenden sozialen Segregation in Schulen entgegen zu wirken. Dafür müssen sowohl finanzielle Ressourcen mobilisiert und zielgerichteter gesteuert, als auch Schule und Schulunterricht selbst verändert werden. Dazu zählt beispielsweise die Vermittlung von Kinderrechten, die in Schulen zu einem Leitgedanken gemacht werden sollten, und die ins Leitbild jeder Schule gehören. Dazu sollte aber auch mehr Wert auf die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern gelegt werden, beispielsweise mittels Politik-, Ethik- oder Philosophieunterricht. "Mit dem derzeit gesetzlich fixierten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im schulischen Bereich wird uns das nicht gelungen. Deshalb gehört das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der schulischen Bildung komplett abgeschafft", so Hofmann weiter.

Zum Thema Bildungsgerechtigkeit hatte das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr den Kinderreport 2016 vorgestellt. Nach der dem Kinderreport zugrunde liegenden repräsentativen Befragung fordert eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um von Armut betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. 93 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass dafür ein einheitliches Bildungssystem ohne deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern "sehr wichtig" oder "wichtig" ist. Als weitere wichtige Maßnahmen werden die spezielle Förderung von benachteiligten Kindern in Kitas und Schulen (95 Prozent), mehr Erzieher/innen und Lehrer/innen (95 Prozent), aktuelleres und besseres Lehrmaterial (92 Prozent) sowie geringere Kostenbeiträge für Kita und Schule und Kostenfreistellungen für Lernmaterial, Tagesverpflegung und Teilnahme an Sport und Kultur (92 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass auch eine bessere Qualifikation und Leistungsanerkennung von Erzieher/innen und Lehrer/innen (88 Prozent), die Stärkung sozialer Kompetenzen (88 Prozent) und die individuelle Förderung armer Kinder (85 Prozent) helfen könne. Hohe Zustimmungsraten erzielen zudem die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung (82 Prozent) und ein längeres gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Leistungsniveaus (78 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich, dass nach SPD und Grünen auch CDU und CSU die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. "Damit scheint nach der Bundestagswahl endlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gesichert zu sein. Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, zukünftig Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben in jedem dritten der mit Sanktionen belegten Haushalte minderjährige Kinder, dies waren im Monatsdurchschnitt des letzten Jahres rund 44.000 Haushalte. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind in diesen Haushalten jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von den Kürzungen betroffen.

"Die geltenden Hartz-IV-Regelbedarfe haben bereits in der Ermittlung methodische Schwächen und halten durch politisch gesetzte Streichungen den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum, eine Kürzung aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen deshalb besonders gravierend. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Es ist im höchsten Maße ungerecht und in keinster Weise vereinbar mit dem in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrang des Kindeswohls, dass Kinder bei Fehlern ihrer Eltern in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollte nach der Bundestagswahl baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Kinder nicht von diesen Sanktionen betroffen sind", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Ehe für Alle: Bundesrat macht Weg frei

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Eheöffnung erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Die Ehe für Alle kommt. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht, entscheidet zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das schnelle und eindeutige Votum des Bundesrats für die Eheöffnung. Eine Blockade wäre ein Schlag ins Gesicht all jener gewesen, die sich über ein Vierteljahrhundert für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt eingesetzt haben.“

Ehe für Alle. Eine Chronik
Ratgeber zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Hintergrund

Vor einer Woche hat der Bundestag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesantrag aus dem Bundesrat angenommen. Die Länderkammer hatte sich bereits 2013 und 2015 für die Ehe für alle ausgesprochen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat muss nicht formal zustimmen, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.07.2017

Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht gehen nicht weit genug

Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat nach zweijähriger Arbeit seinen Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein modernes Familienrecht unabdingbar. Die rechtliche Anerkennung von Familienvielfalt dient dem Wohl der Kinder. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Daher begrüßt der LSVD, dass mit dem Bericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht nun erstmals konkrete Reformvorschläge vorliegen, die jedoch nicht weitgehend genug sind. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert der Arbeitskreis Abstammungsrecht mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Wenn Kinder von lesbischen Paaren als Wunschkinder in deren Partnerschaften hineingeboren werden, müssen beide Mütter endlich von Geburt an gleichberechtigte rechtliche Eltern ihres Kindes sein können.

In Deutschland gibt es jedoch die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familienform darf wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Der LSVD fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Es gibt noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Das wäre auch für heterosexuelle Patchworkfamilien eine mögliche Option.

Abstammungs- und Familienrecht müssen in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen, in Deutschland bereits gelebten Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden. Dazu hat der LSVD das Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ veröffentlicht.

Hintergrund
Während der Ehemann der Mutter automatisch rechtlich anerkannter Vater und damit zweites Elternteil ist, muss die Lebenspartnerin der Mutter (die Co- bzw. Mit-Mutter), das entwürdigende und langwierige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Erst so kann sie auch rechtlich anerkanntes Elternteil werden. Das wird sich leider auch nicht mit der Eheöffnung ändern. Diese diskriminierende Ungleichbehandlung muss dringend beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 05.07.2017

Durchgreifende Reformen in der Arbeitsmarktpolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts aktueller Zahlen, nach denen die Verweildauer von Arbeitslosen in Hartz IV erneut gestiegen ist. Einmal arbeitslos, sei es immer schwerer für Hartz-IV-Beziehende, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durchschnittlich dauere es mittlerweile 21 Monate, bevor die Menschen überhaupt Beschäftigung fänden, rund 400.000 Langzeitarbeitslose seien auf absehbare Zeit so gut wie gar nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote.

Nach Auffassung des Verbandes zeigt sich aktuell, dass Hartz IV kein Sprungbrett ist und niemals war. „Wenn überhaupt dann werden die Menschen zu großen Teilen in einem Hamsterrad gehalten, aber sie werden nicht in gute Beschäftigung vermittelt. Hartz IV ist für viele Menschen schlicht eine Sackgasse“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist darauf hin, dass die faktische Vermittlungsquote von arbeitslosen Hartz-IV-Beziehenden in Arbeit durch die Jobcenter lediglich bei knapp fünf Prozent liegt.

Das gesamte System Hartz IV gehöre auf den Prüfstand, fordert der Paritätische. Zwingend notwendig sei die Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV und ein Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung. „Alle Praktiker wissen, dass die Betreuung alleine nicht mehr weiter führt bei rund 400.000 Langzeitarbeitslosen, die praktisch nicht mehr auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Wenn es aber der erste Arbeitsmarkt nicht hergibt, dann braucht es andere Angebote“, so Schneider. „Statt sanktionsflankierter Maßnahmen ohne Perspektive brauchen wir echte maßgeschneiderte Betreuung in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 11.07.2017

Gemeinsame Erklärung zum aktuellen UN-Staatenberichtsverfahren zu den sozialen Menschenrechten

von:Janina Trebing

Die Bundesregierung hat kürzlich (verspätet) dem UN-Sozialausschuss den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im UN-Sozialpakt zugesicherten Rechten vorgelegt. In dem Berichtsverfahren wird geprüft, ob und wie diese Rechte umgesetzt werden – also das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung. Auch diesmal ist die Zivilgesellschaft aufgerufen, zum Staatenbericht Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die deutsche Regierung aufnehmen kann.

Eine wesentliche Kritik wird die ausstehende Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt sein. Die Bundesregierung hierzu: „In dieser Legislaturperiode wurde das Prüfverfahren zur Ratifizierung neu eingeleitet. Angesichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpaktes ist die Prüfung der Ratifizierung komplex und deshalb noch nicht abgeschlossen.“

Dieser Erklärungsversuch ist völlig unzureichend. Bereits im Jahr 2008 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beschlossen, auf dessen Basis sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren können. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat.

Die individuellen Freiheits- und Bürgerrechte können nur verwirklicht werden (so die Präambel zum UN-Sozialpakt, dessen 50 jähriges Bestehen 2016 gefeiert wurde, vgl. unsere gemeinsame Erklärung), „wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen wie kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“ Dies ist in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung aktueller denn je.

Wir rufen auch im Hinblick auf die Bundestagswahlen dazu auf, sich für die Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland einzusetzen und damit die Voraussetzungen zu schaffen für eine soziale Gerechtigkeit, die ihren Namen verdient. Dazu könnten dienen die Unterstützung der Schattenberichte an die Bundesregierung und kritische Interventionen zur Bundestagswahl mit „Wahlprüfsteinen“ und Anfragen an die Parteien über Abgeordnetenwatch.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „In Zeiten sozialer Spaltung beobachten wir mit Sorge, wie in der deutschen Politik und Öffentlichkeit die Sensibilität für Menschenrechte nachlässt. Die sozialen Menschenrechte müssen endlich stärkere Beachtung finden. Wachsende Armut und Ausgrenzung müssen auf solider Grundlage bekämpft werden können. Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls und die Erfüllung der Forderungen der Schattenberichte wären eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung.“

PMZusatzprotokoll4_7.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 26. Juli 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Mitwirkende:

  • Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes
  • Olga Pötzsch, Themenbereich „Kinderlosigkeit und Geburten“
  • Dr. Irene Kahle, Themenbereich „Familien“
  • Klaus Pötzsch, Pressesprecher

Die Geburtenzahl steigt und Entbindungsstationen melden Engpässe. Hat Deutschland sein Geburtenproblem gelöst? Deutschlands wichtigste Datenquelle zu Kinderlosigkeit und Müttern – der Mikrozensus – liefert aufschlussreiche Informationen zum Geburtenverhalten von Frauen und zur Situation der Familien.

Im Mikrozensus 2016 wurden Frauen zum dritten Mal seit 2008 zur Geburt von Kindern befragt. Neue Ergebnisse zeigen, welche Veränderungen in den letzten acht Jahren stattfanden.

Beantwortet werden unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch ist aktuell das Kinderlosigkeitsniveau und wie unterscheidet es sich regional?
  • Wie hoch ist derzeit die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen?
  • Wird die Kinderlosigkeit in Deutschland weiter steigen?
  • Welche Rolle spielen Bildung und Geburtsland der Mutter bei der Zahl der geborenen Kinder?
  • Wie sieht die Familienlandschaft heute aus?
  • Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kleinkindern verändert?

Im Falle einer geplanten Teilnahme wird eine Anmeldung empfohlen.

Die Pressekonferenz-Einladung sowie weitere Informationen dazu, sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

Termin: 25. – 27. September 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten für Mitglieder betragen 135 € bzw. für Nichtmitglieder 169 € zzgl. Tagungsstättenkosten.

Eine souveräne Mitgestaltung des digitalen Wandels durch die Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Kommunalverwaltung ist anspruchsvoll und setzt entsprechende digitale Kompetenzen voraus. Ziel der Fachveranstaltung ist es, neue Entwicklungen in der Mediennutzung durch Eltern und Jugendliche, innovative Projekte und drängende Handlungsfelder zu diskutieren und Ansätze für die Umsetzung vor Ort auszutauschen.

Anmeldeschluss ist der 27.7.2017.

Nähere Informationen und die Anmeldeformulare (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) finden Sie online unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2279-17.

Termin: 04. Oktober 2017

Veranstalter: Projektgruppe Frauen des AWO Bezirksverbandes Niederrhein e.V

Ort: Berlin

Im Februar diesen Jahres wurde im BMFSFJ eine erste umfassende qualitative und quantitative Studien zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland“ vorgelegt.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent.

Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. (Link zur Studie: https://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/)

Es konnten zwei Autorinnen der Studie, Frau Dr. Isabell Ihring und Frauke Czelinski, gewonnen werden, die wesentliche Ergebnisse vorzustellen. Im Rahmen des Vortrags sollen unterschiedliche Aspekte der Arbeit gegen weibliche Genitalbeschneidung sichtbar gemacht werden, mit dem Ziel, die Perspektive betroffener Menschen zu verdeutlichen und daraus Handlungsschritte abzuleiten. Aus einer machtkritischen Perspektive sollen gesellschaftliche, globale, (post)koloniale Verhältnisse reflektiert werden, um einen einseitigen ‚westlich‘ geprägten Blick zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Schritte nötig sind, um Betroffene zu erreichen.

Die Veranstaltung wendet sich an alle Menschen, die sich eingehender mit dem Thema beschäftigen möchten.

Es wird um Anmeldung unter loreagneshaus@awo-niederrhein.de gebeten.

AUS DEM ZFF

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Sommer.

Unser nächster Info-Dienst wird Mitte September erscheinen.

AKTUELLES

Gemeinsam mit der Stadt Monheim am Rhein und mehr als 60 Kooperationspartnern hat der AWO Bezirksverband Niederrhein in Monheim das Mo.Ki-Netzwerk zur Förderung von Familien und Kindern und damit einen zukunftsweisenden Ansatz zur Prävention von Kinderarmut entwickelt. Das Mo.Ki Netzwerk ist eine auf Prävention angelegte Infrastruktur. Entsprechend sind die Angebote konzipiert und aufeinander abgestimmt. Möglichen Probleme von vor allem armen Kindern und Jugendlichen soll somit systematisch entgegengewirkt werden; die soziale Benachteiligung und Ausgrenzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verhindert werden.

Die kind- und jugendbezogene Präventionskette ist „von der Geburt bis zum erfolgreichen Beruf(seinstieg)“ angelegt. Langfristiges Ziel ist der Ausbau einer präventiven Infrastruktur für Kinder und Jugendliche, um mit dem Motto „Stärken stärken und Schwächen schwächen“ in die Zukunft der jungen Generation und damit auch der Kommune zu investieren.

Mit der Entwicklung der Mo.Ki-Präventionskette wurde die kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Monheim am Rhein völlig neu ausgerichtet. Seit 2005 hat die Mo.Ki Präventionskette vier Elemente für die Altersgruppe 0 bis 17 Jahren entwickelt.

Weitere Informationen

Zum Projekt Monheim für Kinder.

Mo.Ki-Internetseite

Jedes fünfte Kind, das sind rund 2,5 Millionen Kinder, ist von Armut betroffen oder bedroht. Dies ist ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Langfristig lässt sich das Problem der Kinderarmut weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung lösen. Vielmehr ist eine grundlegende Reform unserer Transferleistungssysteme erforderlich, wenn das Problem der Kinderarmut nachhaltig und effektiv bekämpft werden soll.

Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienenden beziehen in der Regel Sozialgeld in einer nach dem Alter gestaffelten Höhe. Dabei wird das Kindergeld in Höhe von 192Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro für das vierte und jede weitere Kind vollständig auf das Sozialgeld angerechnet. Demgegenüber steht das Kindergeld denjenigen Erwerbstätigen, die mit ihrem unteren bis mittleren Einkommen den Lebensunterhalt ihrer Familie decken können und nicht ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind, zusätzlich zur Verfügung. Die Gut- und Spitzenverdienenden profitieren darüber hinaus mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich. Zusätzlich können Beziehende hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Diese unterschiedliche finanzielle Förderung von Kindern muss beendet werden. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Die AWO fordert deshalb eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt, eine bessere soziale Infrastruktur vorsieht und höhere materielle Leistungen für Kinder umfasst. Im Gegenzug kann das komplizierte und ungerechte System des Familienlastenausgleichs abgelöst werden.

Weitere Informationen

Die AWO wirkt bereits seit langem im Bündnis Kindergrundsicherung mit, in dem sich zahlreiche Verbände zusammengeschlossen haben.

Bündnis für Kindergrundsicherung

Internetseite Kindergrundsicheurung

Noch 11 Wochen bis zur Wahl:
Chancengerechtigkeit für alle Kinder

In elf Wochen wird der neue Bundestag gewählt. Die AWO startet dazu heute ihren Wahlcountdown. 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Bis zum Wahltag am 24. September 2017.

Thema diese Woche: Zukunft für Kinder und Jugend.

Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt unter anderem im 3-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Wichtig ist der konsequente Kampf gegen Kinderarmut. „Es ist ein Skandal", so Pfeiffer, "dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Politik für Vielfalt

LGBTIQ Menschen erleben immer noch Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt. AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler fordert in seinem heutigen Kommentar eine Politik für Vielfalt.

Projekt WAKE UP! Dein Weg in die Zukunft!

WAKE UP, ein Projekt der AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH für junge Menschen von 12 bis 26 Jahren mit Problemen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Mehr

Internationaler Jugendaustausch als Chance!

Kurz- und mittelfristige Auslandsaufenthalte ermöglichen Jugendlichen den Erwerb sozialer, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen. Die AWO setzt sich daher für eine konsequente Förderung des Internationalen Jugendaustauschs ein. Mehr

Kinderarmut im Ansatz verhindern

Zukunftsweisender Ansatz zur Prävention von Kinderarmut in Monheim am Rhein von der AWO entwickelt und umgesetzt.

AWO für eine Kindergrundsicherung

2,5 Millionen Kinder sind von Armut betroffen oder bedroht.Die AWO fordert daher eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt.

Die von 1997 bis 2012 durchgeführte AWO-ISS-Studie „Lebenssituation und Zukunftschancen von (armen) Kindern und Jugendlichen“ bietet Forschungsdaten, und breites Wissen über das Aufwachsen junger Menschen unter Armutsbedingungen in Deutschland.

AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut

AWO-ISS Studie zum Kindgesicht der Armut

Der dritte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages wurde vorgestellt.

  • Arbeitsleben
  • Private Dienstleistungen und Zugang zu Gütern
  • Wohnungsmarkt
  • Gesundheit und Pflege
  • Ämter und Behörden
  • Justiz und Polizei
  • Bildungsbereich
  • Öffentlichkeit und Freizeit, Medien und Internet

Der überwiegende Anteil der Beratungsanfragen betrifft den Bereich Arbeitsleben. Bei den an die ADS herangetragenen Fällen spielen sich 41 Prozent im Arbeitsleben ab. Insbesondere der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist für bestimmte Gruppen mit hohen Diskriminierungsrisiken verbunden. So klagen z. B. Menschen mit Behinderung, ungeachtet ihrer Qualifikation nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Menschen mit ausländisch klingenden Namen sehen sich ebenfalls ausgeschlossen, genau wie ältere Menschen. Frauen werden häufig im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft vom Zugang in den Arbeitsmarkt abgehalten, muslimische Frauen mit Kopftuch wegen ihrer Religion.

Menschen erleben Diskriminierung und suchen Unterstützung, auch wenn die Benachteiligung in keinem vom AGG geschützten Lebensbereich stattfindet oder nicht an ein geschütztes Merkmal anknüpft. Das betrifft vor allem die Lebensbereiche Bildung, Ämter und Behörden sowie Öffentlichkeit und Freizeit. Auch Benachteiligungen wegen Merkma­len außerhalb von § 1 AGG werden als Diskriminierung benannt, insbesondere die „soziale Herkunft“, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit oder die äußere Erscheinung.

Hintergrund des Berichts

Diskriminierungen aufgrund bestimmter tatsächlich vorhandener oder zugeschriebener Merkmale können den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalt unterminieren. Für demokratisch verfasste und der Idee der Menschenrechte verpflichtete Gesellschaften ist daher der Grundsatz fundamental und leitend, dass alle Menschen über gleiche Rechte und gleiche Chancen verfügen sollen.

Ziel dieses Berichts ist es, subjektive Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und Diskriminierungsrisiken zu identifizieren. Neben den in § 1 des AGG genannten Merkmalen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität spielen auch weitere Erfahrungen – etwa aufgrund der „sozialen Herkunft“, des Familienstatus oder des Aussehens – eine Rolle.

Grundlage bilden die Beratungsanfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), anderer staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; und schließlich noch die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene. Ausführlich werden daneben die Ergebnisse der von der ADS in Auftrag gegebenen Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ vorgestellt. Diese besteht zum einen aus einer Repräsentativbefragung, mit der ermittelt wurde, wie verbreitet Diskriminierungserfahrungen aufgrund der unter­schiedlichen Merkmale in verschiedenen Lebensbereichen sind. Zum anderen besteht sie aus einer nicht repräsentativen Betroffenenbefragung, in der die rund 18.000 Teilnehmenden eigene oder beobachtete Diskriminierungssituationen schildern konnten.

Weitere Informationen

Hier gehts zum direkten Download des Berichts (4,4 MB, 534 Seiten)

Hier gehts zur Pressemeldung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Alleinerziehende sind wahre Superhelden. Aber Anerkennung, Unterstützung und Honorierung fehlen. In Deutschland gibt es über 1,6 Millionen Alleinerziehende – 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter und 157.000 alleinerziehende Väter. Das ist jede 5. Familie. Und diese sind besonders oft von Armut betroffen. Zeit, das zu ändern!

Mit der Aktionswoche möchten die AWO diese Thematik sensibilisieren, die Schnittstellen zum AWO Bezirksverband Potsdam e.V. öffentlichkeitswirksam darstellen und Forderungen an die Politik erarbeiten. Sie wollen Wege aufzeigen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Bereichen sichern.

Als Ergebnis der Woche wird eine Broschüre mit Forderungskatalog entstehen, diese finden Sie unter: https://www.awo-potsdam.de/alleinerziehende.html#_blank

Die Kinderkommission setzte sich im letzten Quartal des Jahres 2015 mit der Fragestellung „was brauchen Kinder, um gut aufzuwachsen?“ auseinander. In drei öffentlichen Anhörungen wurde mit eingeladenen Expertinnen und Experten über die Themen „Wahrnehmung der Belange der Kinder, gesundheitliche Ausstattung“ (am 4.November2015), „Kinderarmut verhindern“ (am 11.November2015) und „Kinder brauchen Zeit“ (am 2.Dezember2015) diskutiert. Die veröffentlichte Stellungnahme ist eine Zusammenfassung der Inhalte und Konsequenzen, die die Kinderkommission daraus zieht.

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 28.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich, dass es mit seiner Expertise wichtige Impulse in die Stellungnahme der Kinderkommission einbringen konnte: Am 11. November 2015 haben Alexander Nöhring und Nikola Schopp bei einer Anhörung der Kinderkommission zum Thema „Kinderarmut verhindern“ das Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vorgestellt. Um langfristig, effizient und zielgerichtet die stetig steigende Kinderarmut zu beseitigen und damit auch den verheerenden Folgen von Armut zu begegnen, reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im System zu drehen. Seit 2009 fordert das ZFF zusammen mit mittlerweile 12 Verbänden und zwölf namhaften Wissenschaftlern/-innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der derzeitigen Familienförderung. Das bürokratische und sozial ungerechte System aus Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Hartz-IV-Regelsätzen soll durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro pro Kind und Monat ersetzt werden.

Vielleicht haben Sie schon einmal von Anna Julia Cooper, der Gründerin der „Colered Women’s League of Washington“, gehört oder von Käthe Leichter, die als promovierte Sozialökonomin die erste Frauenreferentin der Arbeiterkammer wurde und zu einer der bedeutendsten Persönlichkeiten der österreichischen Arbeiterbewegung zählte, vielleicht auch von Victoria Woodhull, die US-Amerikanische Journalistin und Frauenrechtlerin, die 1872 die „Equal Rights Party“ gründete und als Präsidentschaftskandidatin nominiert wurde. Aber kennen Sie Tatjana
Barbakoff, die russisch-jüdische Tänzerin, die im Februar 1944 in Ausschwitz ermordet wurde? Und wer war Lily Elbe, die dänische Künstlerin und eine der ersten intersexuellen Menschen? Oder Rirette Maitrejean, die Anarchafeministin, die 1940 vor den Nazis aus Paris flüchten musste und sich noch im Alter an den Kampagnen der Kriegsdienstverweigerer im Algerienkrieg beteiligte? Der Wandkalender 2018 im DIN A3-Format mit 12 Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung gibt über diese und andere Frauen Auskunft. Er erscheint 2018 zum sechzehnten Mal. Zwölf AutorInnen haben an den internationalen Biografien gearbeitet. Sie schreiben über Frauen, die zwischen den Welten gewandert sind und zeitlebens keine Ruhe geben wollten.

Bestellung: ISBN 978-3-945959-18-3 Konzipiert und herausgegeben wird der Kalender von Gisela Notz, Berlin.

Tel.: 07308 / 91 92 61 Fax: 07308 / 91 90 95

E-Mail: spak-buecher@leibi.de Web: www.agspak-buecher.de

Das Projekt „Ressourcen Geflüchteter nutzen – Erzieher/in werden“ wird seit Mai 2017 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und einer eingerichteten Regiestelle an der Stiftung SPI umgesetzt wird.

Menschen mit Fluchtgeschichte haben aufgrund fehlender formaler Zugangsvoraussetzungen in der Regel keine Möglichkeit, eine Erzieherausbildung zu beginnen. Trotz vorhandener hoher Motivation und fachlicher Eignung können sie ihre Potenziale nicht nutzen. Diesen Personenkreis möchte das Projekt erreichen und Geflüchtete mit pädagogischer Vorbildung im Rahmen des Schulversuchs in Fachschulen für Sozialpädagogik zu Erzieher/innen ausbilden. Geplant sind derzeit zwei Ausbildungsgänge, der erste ab Februar 2018, der zweite ab September 2018.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einer pädagogischen Vorbildung werden in Plausibilitätsgesprächen durch die Regiestelle sowie über Empfehlungen durch den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erfolgsfähigkeit der Ausbildung im Vorfeld sorgfältig eingeschätzt.

Für verschiedene Praxisphasen werden ab sofort interessierte Träger gesucht, die Praktika anbieten: Zunächst soll den Teilnehmenden im Rahmen eines Sommerprogramms zwischen Juli und September ein paar Schnuppertage in Einrichtungen ermöglicht werden, ab Oktober sind im Rahmen der Vorbereitungsphase mit einem B2-Sprachkurs (inhaltliche Ausrichtung auf den Erzieherberuf) mehrwöchige Praktika vorgesehen.
Ab Februar 2018 benötigen die Teilnehmenden Praxisplätze im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung.

Wenn Sie Interesse an einer Beteiligung als Praxisträger haben, können Sie das
gerne bis möglichst zum 19. Juli zurückmelden an ressourcen.gefluechteter@stiftungspi.de.

Kontaktieren Sie bei Fragen vorab auch gerne die Regiestelle der Stiftung SPI, die für die kontinuierliche Begleitung der Zielgruppe sowie die Koordination der Partner verantwortlich ist.
Kontakt:  ressourcen.gefluechteter@stiftung-spi.de  030/ 61 62 48 43

Frauen, die Stalking erleben oder erlebt haben, fühlen sich von ihrem Umfeld oftmals nicht richtig ernst genommen und machen sich selbst für ihre Situation verantwortlich. Dabei gibt es Beratungsstellen und Projekte, die spezifische Unterstützung und Wege aus der Isolation anbieten. In der letzten Newsletter-Ausgabe des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wurden zwei Berliner Einrichtungen vorgestellt: das Anti-Stalking-Projekt des FRIEDA Frauenzentrum e.V. und Stop-Stalking, ein Angebot des Krisen- und Beratungsdienst e.V.

Beide Newsletter-Beiträge können Sie hier nachlesen: http://bit.ly/2rjrh5Q

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ stellt die Inhalte des Newsletters interessierten Verbänden, Organisationen und Beratungsstellen vorbehaltlich der Zustimmung durch AutorInnen und ProtagonistInnen kostenfrei zur Verfügung. Der Newsletter erscheint vierteljährlich und informiert über das Beratungsangebot des Hilfetelefons, aber auch über Aktionen aus dem Partner- und Unterstützernetzwerk des Hilfetelefons.

Hier können Sie den Newsletter des Hilfetelefons kostenfrei abonnieren.

Der Bereich Genderpolitik veranstaltete am 07. Juli 2017 in Kooperation mit dem Referat Migrationspolitik und der FES, Forum Politik und Gesellschaft den 20. Gender Fachdialog mit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Unter dem Titel „11 Jahre Antidiskriminierungsgesetz – Anforderungen an gelebte Vielfalt in der Arbeitswelt“ stand die im Auftrag der Bundesregierung von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durchgeführte Evaluation zu 10 Jahren AGG. Es referierten u.a. Christine Lüders, Leiterin der ADS, und Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft.

„Diskriminierung im Arbeitsleben ist heute klar geächtet und wird zunehmend offen thematisiert“, so Lüders. Die Leiterin der ADS des Bundes betonte, gerade deshalb und angesichts der aktuellen Herausforderungen zur Integration von MigrantInnen ins Erwerbsleben und zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit ist das AGG heute aktueller den je.

Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft ist es in ihrer Präsentation ausgesprochen gut gelungen, die rechtlichen Aspekte zum AGG zu vermitteln und in der Diskussion auf die Möglichkeiten der Rechtsanwendung hinzuweisen.

Hier ist die Dokumentation und weiterführende Literatur sowie Handlungshilfen zu finden https://gender.verdi.de/service/++co++59e56b02-6bad-11e3-b045-52540059119e

und hier der Link zum Film: https://www.dropbox.com/sh/wm5d3ji5fxvyxl4/AAARYnBDy9BUehYoOrDBUm5za?dl=0

Angriffe gegen Feminismus, gleichgeschlechtliche Lebensweisen und emanzipative Familien- und Lebensmodelle, gegen Gender Studies, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitiken werden seit längerem in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Blogs, Artikeln und Büchern kontrovers verhandelt. Dies spiegelt sich auch in vielen Auseinandersetzungen im Alltag, in der Kneipe und auf Veranstaltungen wider. Mit dem Satz «Das muss man doch mal sagen dürfen…» werden rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen und Verunglimpfungen formuliert. Sie finden Resonanz in einem gesellschaftlichen Klima, das sich von emanzipativen Positionen und Diskursen weg nach rechts verschiebt.
Nicht allein rechts-gerichtete oder christlich-fundamentalistische Akteur*innen sind hier aktiv. Manches Argument findet auch in einer weiteren bürgerlich-konservativen Öffentlichkeit Anklang.
Der Kampf um errungene Gleichstellungs- und Emanzipationsziele von Frauen, Schwulen und Lesben, für alternative Formen des Familie-Lebens, für reproduktive Rechte und sexuelle Selbstbestimmung ist daher wichtiger denn je.
Geschlechterverhältnisse und Geschlecht zu leben, bedeutet eben nicht, biologische Faktoren gesellschaftlichen Verhältnissen voranzustellen, sondern zu verstehen, dass Erziehung, Kultur, Ökonomie und Machtstrukturen sich auf Geschlechterverhältnisse und Lebensweisen strukturierend auswirken.
Die gemeinsam von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung herausgegebene Broschüre stellt zwölf gängigen antifeministischen Positionen Richtigstellungen gegenüber und gibt Hintergrundinformationen. Sie liefert Argumente, z.B. gegen überkommene und national-konservative Vorstellungen von Familie und der Rolle und vermeintlichen Zuständigkeiten von Frauen für Kindererziehung oder dagegen, Geflüchtete als ‹Gefahr von außen› darzustellen und damit rassistische Ausgrenzungen zu legitimieren.

Download unter:
http//:www.rosalux.de/antifeminismus

http://www.gwi-boell.de/de/2017/07/04/gender-raus-12-richtigstellungen-zu-antifeminismus-und-gender-kritik

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2017

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Das ZFF begrüßt, dass über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare morgen im Bundestag abgestimmt werden soll und fordert alle Abgeordneten auf, die bestehende rechtliche Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen in Deutschland endlich zu beenden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang der Woche das Ende der Blockadehaltung der Bundestagsfraktion CDU/CSU bei der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule signalisiert. Nachdem am gestrigen Mittwoch der Rechtsausschuss den seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" mit einer rot-rot-grünen Mehrheit gebilligt hat, soll morgen die Schlussabstimmung im Plenum folgen. Kommt es dort zu der erforderlichen Mehrheit, dann kann der Bundesrat das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl zum Abschluss bringen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Das ZFF freut sich sehr, dass die Öffnung der Ehe noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden soll. Es ist an der Zeit, die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlicher Liebe und Verantwortungsübernahme endlich zu beenden! Als familienpolitischer Fachverband setzen wir uns seit unserer Gründung für die Anerkennung der Vielfalt von Familien ein, denn Familie ist überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Vor diesem Hintergrund fordern wir rechtliche Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Lebens- und Sorgeverhältnissen von Menschen und ihren Familien Rechnung tragen. Dazu gehört ganz zentral die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts und das dazugehörige Recht auf Adoption. Auch die Möglichkeit einer einfachen Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht den Wünschen vieler gleichgeschlechtlicher Paare. Die Einführung der „Ehe für alle“ und die Akzeptanz vielfältiger Familienmodelle stellt nicht nur eine Anerkennung gesellschaftlicher Realitäten dar, sondern ist überdies eine Frage der Gerechtigkeit. Wir fordern: die „Ehe für alle“ und zwar sofort!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2017

Der beharrliche und stetige Kampf der queeren Bürgerrechtsbewegung scheint nun auch in Deutschland Erfolg zu haben. Gestern teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit, dass sich die CDU/CSU, als letzte vertretene Fraktion im Deutschen Bundestag, nicht mehr gegen die Ehe für alle stellen würde.

„Es gibt keine Berechtigung dafür, eine Eheschließung nur gegengeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen. Die Ehe für alle ist ein längst überfälliger Schritt, der die Gerechtigkeit und Gleichstellung vielfältiger Lebensweisen anerkennt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wir erwarten jetzt noch vor der Bundestagswahl im September eine Abstimmung im Deutschen Bundestag.“

In vielen anderen europäischen Ländern – wie Spanien, Portugal, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Belgien, Norwegen, Dänemark oder Schweden – ist die Ehe für alle schon längst gelebte Normalität. Auch in der Unionspartei scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht mehr zu rechtfertigen ist – und nie zu rechtfertigen war. „Auch wenn der Schritt schon viel früher hätte kommen müssen – es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, führt Wolfgang Stadler aus und ergänzt: „Die AWO fordert seit Langem die komplette rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von nicht-heterosexuellen Lebensweisen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel schlägt eine Diskussion zur Ehe für alle als Gewissensentscheidung vor. Damit vollzieht die Kanzlerin wieder einmal eine 180-Grad-Kehrtwende gegen eigene Überzeugungen. Im Wahlkampf 2013 hatte sie noch beteuert, sie tue sich schwer mit der kompletten Gleichstellung und lehne einen Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare kategorisch ab.

„Das hat was von Torschlusspanik: Bundeskanzlerin Angela Merkel rückt von ihren Glaubenssätzen gegen die Gleichstellung homosexueller Paare ab – und das kurz vor der parlamentarischen Sommerpause. Vier Jahre hatten die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gelegenheit, ihr Gewissen zu befragen und über die Ehe für alle abzustimmen. Dass Merkel ausgerechnet jetzt diese Kehrtwende vollzieht, zeigt ihre Politik gegen die eigene Überzeugung.

Die Kanzlerin behauptet, die SPD hätte sich in den vergangenen vier Jahren nicht zur Ehe für alle ausgesprochen. Das ist nachweislich falsch. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für die Öffnung der Ehe stark gemacht. Das war mit der ideologisch festgelegten Union nicht zu machen. Doch wir sind unserer Linie treu geblieben und haben das Thema immer wieder in Gesprächen mit der Union auf die Tagesordnung gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird der Öffnung der Ehe jedenfalls in dieser Woche zustimmen. Um also den Ball an Merkel bzw. die CDU/CSU zurückzuspielen: Seltsam ist, vier Jahre die Ehe für alle zu blockieren – und es nicht mitzubekommen.

Schon im Jahr 2009 hat die Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine repräsentative Studie zur Situation von Kindern in Regenbogenfamilien durchgeführt. Das Ergebnis: Kindern mit homosexuellen Eltern geht es gut, sie sind in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt. Merkel und der Union dürfte die Studie bekannt sein. Insofern verwundert die gestrige Aussage der Kanzlerin, sie könne nach einer persönlichen Begegnung mit einer lesbischen Mutter mit sechs Pflegekindern nicht länger gegen das Kindeswohl in Regenbogenfamilien argumentieren.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2017

„LINKS wirkt! Und nicht zum ersten Mal“, erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die von Martin Schulz angekündigte Öffnung der „Ehe für alle“ im Deutschen Bundestag in der Woche des internationalen CSD und die Aussage der Kanzlerin vom 26. Juni, nun doch die Abstimmung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare zu befürworten. „Wir haben erfolgreich für die Entschädigung und Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten schwulen Männer gekämpft. Und wir wurden nie müde, immer wieder die Große Koalition aufzufordern, endlich die Beratung und Abstimmung der Anträge für die Eheöffnung anzugehen. Wir haben seit 2013, dem Jahr als DIE LINKE den ersten Gesetzentwurf für die ‚Ehe für alle‘ einreichte, der dreist-beharrlichen Blockadehaltung von CDU/CSU und SPD getrotzt und immer wieder im Bundestag und in der Öffentlichkeit die Debatte am Laufen gehalten. Schließlich zogen 2015 die Grünen und 2016 der Bundesrat nach.“ Harald Petzold weiter:

„Bislang wurde die Beratung dreißigmal seitens der SPD und CDU/CSU verhindert. Nun endlich zeichnet sich in dieser zermürbenden und die Betroffenen entwürdigenden Verzögerungstaktik ein Licht am Ende des Tunnels ab. Ich begrüße sehr die positive Äußerung Angela Merkels zur Eheöffnung sowie die Ansage von Martin Schulz, noch in dieser Woche endlich die Abstimmung im Deutschen Bundestag durchzuführen. Dies kann ein historischer Moment für die deutsche Demokratie werden, ausgerechnet in der Woche des internationalen Christopher Days. Nun sind CDU/CSU und SPD gefordert, ihre parteipolitischen Spielchen aufzugeben und diese Legislaturperiode noch möglichst würdig zu beenden. Ich hoffe sehr auf das demokratische Verständnis von Vielfalt und Menschenrechten im Bundestag und somit auf ein positives Ergebnis.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

LSVD legt Entwurf für Umsetzungsregelung vor

Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, die Ehe für alle sei technisch „nicht ohne Weiteres umsetzbar", erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warnt den Bundesinnenminister davor, die Ehe für alle zu verschleppen. Das vom Bundesrat vorgelegte und vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müssen nun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personenstandsverordnung umgesetzt werden.

Es ist absurd, dass eine Riesenbehörde wie das Bundesinnenministerium es binnen dreier Monate nicht schaffen soll, die notwendigen Verwaltungsregelungen für die Ehe für alle auf den Wegen zu bringen.

Der LSVD hat einen Entwurf für die notwendigen Regelungen in der Personenstandsverordnung innerhalb von nur drei Tagen ausgearbeitet und heute dem Bundesinnenminister übersandt. Wir wollen sichergehen, dass die Öffnung der Ehe dort zügig und seriös angepackt wird.

Es die Pflicht des Bundesinnenministers, für die fristgerechte Umsetzung des vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzes zu sorgen. Dabei darf es keine Rolle spielen, dass de Maizière persönlich ein harter Kämpfer für die Fortsetzung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist. Wenn er als Bundesinnenminister die Umsetzung der Ehe für alle verschleppt, wäre das klarer Amtsmissbrauch.

Brief an Innenminister Thomas de Maizière

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.07.2017

LSVD feiert die Ehe für Alle

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, erklärt der Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Das ist ein historischer Tag! Nicht nur für Lesben und Schwule, sondern auch für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht entscheidet, zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt allen Bundestagsabgeordneten, die heute ihrem Gewissen gefolgt sind und für die Liebe und die Gleichwertigkeit von homo- und heterosexuellen Partnerschaften gestimmt haben. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Denn eine offene und freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2017

Der Familienbund der Katholiken erhofft sich von der heutigen Entscheidung des Bundestages zur „Ehe für alle“ einen Impuls für eine bessere Förderung von Ehen und Familien. „Das Leitbild einer Beziehung, in der zwei Menschen verbindlich und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, hat zu Recht eine hohe Anziehungskraft“, sagte der Präsident des Familienbundes, Stefan Becker. „Die Leidenschaft, mit der in den letzten Tagen diskutiert wurde, wünschen wir uns auch bei der Frage, wie Familien so unterstützt werden können, dass jede Familie – unabhängig von ihrer jeweiligen Ausprägung – bestmöglich gelingen kann. Das Gesetz ist verabschiedet, aber die öffentliche Debatte um eine bessere Förderung von Ehe und Familie geht weiter!“

Für den Familienbund ist entscheidend, dass Kinder in guten und stabilen Verhältnissen aufwachsen. „Die rechtliche Form des Zusammenlebens der Eltern ist für Kinder weniger entscheidend als die konkreten Umstände des Zusammenlebens in der Familie. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass alle Kinder optimale Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung vorfinden.“

In der Debatte, ob das Rechtsinstitut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden sollte, hatte der Familienbund eine differenzierte Meinung vertreten. Hierzu Stefan Becker: „Wir hatten uns dafür eingesetzt, die rechtliche Gleichstellung in den zwei unterschiedlichen Rechtsinstituten der Ehe und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verwirklichen. Die kirchliche Ehe hat nun stärker als bisher ein Eigenprofil gegenüber der Zivilehe. Die Idee einer Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist nach unserer Auffassung ein attraktives Lebensmodell, das eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat und für das wir weiter werben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesgeschäftsstelle vom 30.06.2017

Der Bundestag hat heute (am 30. Juni 2017) für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. pro familia begrüßt diese parlamentarische Entscheidung als einen wichtigen Schritt, die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland zu verwirklichen.

„Als führender Fachverband für Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung in Deutschland tritt pro familia für das Recht aller Menschen auf eine selbstbestimmte Sexualität ein. Wir wollen, dass die Akzeptanz der vielfältigen sexuellen Lebensformen in allen Bereichen gefördert wird. Die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare spielt dabei eine wichtige Rolle“, unterstreicht Prof. Dr. Davina Höblich, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands.

Von der neuen Gesetzesformulierung geht eine Signalwirkung aus: Endlich wird eine Tür für die volle Gleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Ehepaaren bei der Adoption von Kindern geöffnet. Lesbische Ehepaare könnten künftig wie heterosexuelle verheiratete Frauen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu Samenspenden über eine Samenbank und bei ärztlich vorgenommener Insemination haben.

„Durch die Öffnung der Ehe für alle wird die Gleichwertigkeit von hetero- und homosexuellen Beziehungen betont. Wir hoffen, dass sich dies positiv auf das gesellschaftliche Klima auswirkt, so dass sexuelle Vielfalt und die Vielfalt von Familienformen in unserer Gesellschaft selbstverständlich werden“, so Höblich. „pro familia wird ihren Beitrag leisten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Sexuelle Vielfalt fester Bestandteil in allen Angeboten der Sexualpädagogik, Sexualberatung und der Familienplanung ist.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 30.06.2017

SCHWERPUNKT II: Unicef Studie

Anlässlich der heute veröffentlichten Analyse von Prof. Dr. Hans Bertram „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ im Auftrag für das deutsche Komitee für UNICEF weist das ZFF nochmal auf den dringenden Handlungsbedarf hin, für Chancen- und Teilhabgerechtigkeit aller Kinder zu sorgen. Gerade im Bundestagswahljahr sind die Parteien dazu aufgerufen, gute Konzepte zur Bekämpfung der Kinderarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Unicef-Studie bestätigt einmal mehr die bittere Wahrheit: Die Bekämpfung der Kinderarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Kinder und Jugendliche werden durch Armut dauerhaft abgehängt. Ihnen fehlt es an Teilhabe, Bildung, ausreichendem Platz zum Spielen und für die Hausaufgaben und an gesunder Ernährung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Vor allem bei Alleinerziehenden ist dies fast unmöglich geworden: Hier reicht häufig nicht mal eine Vollzeitbeschäftigung aus, um die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Der Staat muss Kinder, Jugendliche und ihre Familien endlich besser unterstützen. Gerade im Wahlkampf müssen die Parteien gute Konzepte für ein gesundes und sorgenfreies Aufwachsen aller Kinder vorlegen. Konzepte die kein leeres Wahlversprechen bleiben, sondern Wirklichkeit werden. Für das ZFF ist klar: Nur mit einer armutsfesten, materiellen Existenzsicherung in Form einer Kindergrundsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.06.2017

Zur Studie von UNICEF über Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Die Ergebnisse des von UNICEF vorgelegten Berichtes sind bitter, aber leider nicht verwunderlich. Wenn eine Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das Thema Kinderarmut ignoriert und keine Konsequenzen aus vorliegenden Evaluationen zieht, sei es zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Familienförderung, ist kein beherztes Handeln im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu erwarten.

Wir dürfen nicht akzeptieren, dass in einem reichen Land wie Deutschland der Anteil armer Familien und Kinder gleichbleibend hoch ist. Kinderarmut hat viele Ursachen und genauso vielfältig und breit aufgestellt müssen auch die Antworten der Politik sein.

Die wenigen Reformen der Großen Koalition sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn am System einer ungerechten Familienförderung wurde nichts geändert. Über die Freibeträge profitieren Familien mit besonders hohem Einkommen auch besonders von der staatlichen Familienförderung. Mit diesem „Wer hat dem wird gegeben“ in der Familienförderung muss endlich Schluss sein.

Genau hier hat die Bundesregierung versagt, sei es, endlich das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen oder eine armutsfeste Familienförderung zu gestalten. Seit langem ist bekannt, dass der Bildungsweg der Kinder vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Umso mehr brauchen wir endlich gute Kitas und Ganztagsschulen, die Kinder gut fördern und damit Eltern endlich bedarfsgerechte Angebote finden.

Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört die Teilhabe an Freizeit- und Kulturangeboten. Deshalb muss gewährleistet sein, dass alle Kinder zum Beispiel ein Instrument lernen oder einen Sportverein besuchen können, wenn sie das möchten. Ebenso muss Nachhilfe möglich sein, bevor im Zeugnis überall Fünfen stehen und zwar direkt in der Schule. Das Kooperationsverbot gehört daher endlich auf den Müllhaufen der Geschichte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2017

Analyse zur Lage von Kindern in Deutschland

Rund 100 Tage vor der Bundestagswahl ruft UNICEF Deutschland die Parteien dazu auf, sich für das Recht aller Kinder in Deutschland auf faire Teilhabe einzusetzen.

Die meisten Mädchen und Jungen in Deutschland wachsen – im internationalen Vergleich – in begünstigten materiellen und sozialen Verhältnissen auf. In einer Analyse für das deutsche Komitee für UNICEF, warnt der renommierte Mikrosoziologe Professor Hans Bertram jedoch davor, dass ein signifikanter Teil von Kindern in Deutschland dauerhaft abgehängt wird.

  • So wachsen der Analyse zufolge in manchen Städten im Ruhrgebiet oder in Berlin zwischen 30 und 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Haushalten auf, die von Hartz IV leben.
  • Kinder von Alleinerziehenden tragen ein doppelt so hohes Risiko in relativer Armut aufzuwachsen, wie ihre Altersgenossen in Familien mit beiden Elternteilen – selbst dann, wenn ihre Mütter oder Väter einen Arbeitsplatz haben.
  • Besonders häufig von relativer Armut betroffen sind Kinder aus zugewanderten Familien, deren Mütter selbst keine Schul- oder Berufsausbildung haben.

„Wenn Kinder und Jugendliche erleben, dass ihre Familien völlig von staatlichen Sozialleistungen abhängen, wird ein Zukunftsbild sozialer Abhängigkeit statt Selbstständigkeit und Selbstverantwortung vermittelt“, sagt Professor Bertram. „Faire Chancen und die Erfahrung, dass sie gebraucht werden, sind Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche Freiheit und Verantwortung leben lernen und in unserer Zeit des Umbruchs die Zukunft aktiv mitgestalten.“

„Trotz vieler Investitionen und einer vergleichsweisen guten Wirtschaftslage ist es in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht gelungen, die Chancen für benachteiligte Kinder deutlich zu verbessern“, sagte Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Wir brauchen eine politische Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, um die Teilhabe benachteiligter Kinder zu stärken. Jedes Kind braucht faire Chancen, ganz gleich in welcher Form von Familie oder an welchem Ort es aufwächst.“

Welche Kinder tragen das höchste Risiko für relative Armut?
In einer Analyse für UNICEF Deutschland hat der bekannte Wissenschaftler Hans Bertram aktuelle empirische Daten zu materiellem Wohlbefinden und zu Bildungschancen von Kindern in Deutschland und den OECD-Staaten ausgewertet. Danach sind in allen europäischen Staaten – auch bei hoher Erwerbstätigkeit der Frauen – erhebliche öffentliche Transferleistungen notwendig, um Kinder vor relativer Armut zu bewahren.

Ohne staatliche Hilfe liegt die unbekämpfte relative Kinderarmut in Deutschland auf der Basis von 50 Prozent des Medianeinkommens bei 24 Prozent.

Durch staatliche Transferleistungen sinkt diese Quote auf sieben Prozent. Allerdings erreicht diese Unterstützung Kinder sehr unterschiedlich: Während die Armutsquoten bei Kindern mit beiden Elternteilen auf etwa vier Prozent sinken, bleiben sie bei Alleinerziehenden mit 16 Prozent sehr hoch.

Würden zum Beispiel bei berufstätigen Alleinerziehenden die Beiträge für Krankenkasse und Rente wegfallen, würde das relative Armutsrisiko dieser Gruppe um rund sechs Prozent deutlich gesenkt. Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner nicht arbeitet, ist dieser durch den berufstätigen Partner automatisch abgesichert.

Regionale Trends in Deutschland
Relative Kinderarmut ist in Deutschland sehr unterschiedlich verteilt. So hat sich etwa die Lage in den neuen Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren verbessert. In Dresden leben noch 15 Prozent der Kinder in solchen Haushalten – gegenüber 30 Prozent in Berlin. Auch Leipzig hat sich von 40 auf 25 Prozent erkennbar verbessert. Um die Lebenssituation der betroffenen Familien einschätzen zu können, müssen diese regional differenziert betrachtet werden. So müssen zum Beispiel in München mit sehr hohen Einkommen auch sehr hohe Mieten gezahlt werden. In Rostock – wo eine viel höhere relative Kinderarmut festgestellt wird – fallen dagegen auch deutlich geringere Mieten an.

Mütter stärken – Chancen für Teilhabe und Integration verbessern
Besondere Kraftanstrengungen sind aus der Sicht von UNICEF für Kinder und Frauen aus zugewanderten Familien notwendig, damit diese ihre Kinder besser unterstützen können.

  • So waren 2011 – bereits vor dem aktuellen Zustrom von Flüchtlingen – zum Beispiel in Essen 35 Prozent aller Kinder, deren Mütter einen Migrationshintergrund haben, von relativer Armut bedroht. In Hamburg waren es 20 und in München zehn Prozent.
  • In Berlin oder im Ruhrgebiet haben 15 bis 17 Prozent der zugewanderten Frauen keinen Schulabschluss; etwa 30 bis 40 Prozent auch keine Berufsausbildung. Unterstützung und Qualifizierungsangebote für diese Mütter und jungen Frauen sind ein Schlüssel für die Förderung und die Integration ihrer Kinder.

Fürsorgeleistung der Eltern anerkennen
Die meisten Eltern – so die Analyse im Auftrag von UNICEF – neigen entgegen häufig geäußerter Vorurteile dazu, ihre Zeit und finanziellen Ressourcen als erstes in ihre Kinder zu investieren. Sie verzichten lieber auf eigene freie Zeit oder Ausstattung mit materiellen Gütern. Hierdurch versuchen Eltern – vielfach erfolgreich – Nachteile für ihre Töchter und Söhne aufgrund materieller und sozialer Belastungen auszugleichen.

Aus der Perspektive der Kinderrechte stellt sich die Frage: „Dürfen die Chancen eines Kindes, das in einer ökonomisch schwierigen Lebenslage aufwächst, allein von der Opferbereitschaft seiner Eltern abhängen – oder muss der Staat nicht gerade diese Kinder besser unterstützen?“, so Professor Bertram.

Empfehlungen von UNICEF Deutschland

  • Zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland müssen die Transferleistungen für Familien erhalten und weiterentwickelt werden. Sie müssen alle Kinder unabhängig von der Lebensform ihrer Eltern vor relativer Armut schützen.
  • Besonders in den Regionen, in denen sich negative Faktoren für das Aufwachsen von Kindern häufen, müssen Maßnahmen für die Teilhabe benachteiligter Kinder in ihrem direkten Lebensumfeld verstärkt werden. Dazu gehören Investitionen in frühkindliche, schulische und außerschulische Bildung sowie eine Stärkung der Jugendhilfe.
  • Als einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige und inklusive Gesellschaft empfiehlt UNICEF erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Die vollständige Analyse „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ steht hier zum Download bereit.

Parallel erscheint in Herausgeberschaft von Prof. Hans Bertram gemeinsam mit UNICEF das Buch „Zukunft mit Kindern, Zukunft für Kinder“. Die Publikation im Verlag Barbara Budrich umfasst aktuelle Fachbeiträge zum kindlichen Wohlbefinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 22.06.2017

SCHWERPUNKT III: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Am 7. Juli wird der Bundesrat noch zustimmen, so dass es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Damit findet ein Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl einen Abschluss, welches als Reform der Kinder- und Jugendhilfe gestartet war. Der Bundestagsfamilienausschuss hat aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung wesentliche strittige Punkte entfernt. So wurden die Änderungen zum Pflegekinderwesen zurückgenommen, ebenso die Einschränkungen des Jugendwohnens. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden Beratungsansprüche erweitert und die Befugnisse der Heimaufsicht erweitert.

„Die AWO ist erleichtert, dass der Familienausschuss und jetzt auch der Bundestag die breite Kritik der Verbände und Sachverständigen aufgenommen hat und einige Streitpunkte aus dem Gesetz gestrichen hat. Gerade noch rechtzeitig wurde damit der Sachverstand aus Forschung und Praxis berücksichtigt, was zuvor leider vernachlässigt worden war. Zum Beispiel bleibt das Jugendwohnen erhalten und unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden,“ äußert sich Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes zur Bundestagsentscheidung. „Mit Unverständnis nehmen wir jedoch zur Kenntnis, dass dennoch den Ländern jetzt die Möglichkeit gegeben werden soll, auf die finanzielle Ausstattung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete Einfluss zu nehmen. Hier haben die rein fiskalischen Argumente der Länder sich durchgesetzt, was sich zu Lasten der Leistungsstandards für junge Geflüchtete in der Jugendhilfe auswirken kann. Das kann und darf nicht zum Einstieg in eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen! Die kommende Bundesregierung wird die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe erneut aufnehmen müssen. Die AWO geht davon aus, dass der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und einer besseren Ausgestaltung von Leistungsangeboten nur über einen transparenten Aushandlungsprozess mit einer breiten Beteiligungsbasis beschritten werden kann. Erst so kann eine wirkliche Stärkung von Kindern und Jugendlichen per Gesetz erfolgen.“

Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2017

Dr. Katarina Barley und Johannes-Wilhelm Rörig: Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor Gewalt geschützt

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

„Für mich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht mit Blick auf ihre Schweigepflicht von Zweifeln daran gehindert werden, einen Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Hier schafft das Gesetz Klarheit“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Ich freue mich, dass sich viele meiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederfinden. Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird.“

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.

Das Gesetz erweitert darüber hinaus Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

„Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, so Dr. Katarina Barley.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.

Johannes-Wilhelm Rörig: „Bereits seit Sommer 2015 habe ich wiederholt gesetzliche Mindeststandards gefordert. Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen.“

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Zudem sieht das Gesetz eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor, führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein und schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

„Die Neuregelung der Kinder- und Jugendhilfe ist gescheitert. Gut, dass das auch die Unionsfraktion erkannt hat", so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den deutlichen Distanzierungen der Unionsfraktion von der geplanten Gesetzesänderung. Nach einer für die Bundesregierung verheerenden Anhörung im Familienausschuss hatte Nadine Schön, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, per Pressemitteilung angekündigt, dass die Unionsfraktion die vom Familienministerium eingebrachte Reform des SGB VIII nicht mitträgt. Norbert Müller dazu weiter:
„In einem völlig intransparenten Verfahren versucht sich das Familienministerium seit mehr als zwei Jahren an einer Reform des SGB VIII. Auch wenn der jetzige Entwurf als deutlich abgeschwächt gegenüber den Vorgängerversionen erscheint, ist die fachliche Kritik an ihm breit. So stünde laut Einsicht mehrerer Sachverständiger zu befürchten, dass die ohnehin schon hohe Zahl an Inobhutnahmen von Kindern weiter ansteigt, während andere präventive Hilfeformen weiter zurückgefahren würden. Die im Gesetz vorgesehene Zweite-Klasse-Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge war bereits vor der Anhörung von einem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände zurückgewiesen worden.
Wir fordern die Familienministerin Katarina Barley auf, das Gesetzvorhaben umgehend zu stoppen. Sie hat jetzt die Chance, den Scherbenhaufen ihrer Vorgängerin zu beseitigen und die seit Monaten vorgetragene Kritik aus der Fachwelt ernst zu nehmen.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 20.06.2017

Bei Experten stößt das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überwiegend auf Kritik. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/12330) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Stark ins eigene Leben – Wirksame Hilfen für junge Menschen" (18/12374) deutlich.

Nach Ansicht des Soziologen Wolfgang Hammer entspricht der Gesetzentwurf nicht dem Forschungsstand und dem Erfahrungswissen über Stärken und Fehlentwicklungen. So finde beispielsweise der 15. Kinder- und Jugendbericht nahezu keine Berücksichtigung. Hammer forderte, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und in der kommenden Legislaturperiode eine Enquete-Kommission für eine breit angelegte Reform der Kinder- und Jugendhilfe. So weit wollte Jörg M. Fegert von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zwar nicht gehen. Die konkreten Verbesserungen im Gesetzentwurf vor allem für Pflegekinder sollten umgesetzt werden. Allerdings kritisierte er, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren die ursprüngliche anvisierte "Große Lösung" bei der Reform des Achten Sozialgesetzbuches aus Anlass der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention nicht realisiert werde. In der kommenden Legislaturperiode müsse sich der Gesetzgeber diesem Problem erneut annehmen.

Die Familientherapeutin Marie-Luise Conen hingegen monierte die Regelungen des Gesetzentwurfes zu Pflegekindern. Er komme erneut nicht der Forderung von Experten nach, Kinder und ihre Herkunftsfamilien zu stärken. Es fehle eine verbindliche Regelung, die eine gezielte Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien in ihre Herkunftsfamilien ermögliche. Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß und ignoriere die Bindungen der Kinder zu ihnen. Deutschland sei mit einer Rückführungsquote von fünf Prozent ein Schlusslicht im internationalen Vergleich. Auch der Sozialpädagoge Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin mahnte an, dass der Staat zunächst die Verpflichtung habe, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Herkunftsfamilien zu verbessern. Statt dessen verlagere sich der Schutz von Kindern zunehmend in Richtung sozialer Kontrolle.

Positiv bewertet wurde von den Sachverständigen die Einrichtung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main plädierte allerdings dafür, aus der Kann-Bestimmung im Gesetzentwurf eine Soll-Bestimmung zu machen. Alles andere wäre "kleinlich". Unabhängige Ombudsstellen hätten sich bewährt und seien anerkannt.

Der Rechtsanwalt Thomas Mörsberger bemängelte prinzipiell eine ausufernde Bürokratie in der Kinder- und Jugendarbeit und bei der Arbeit mit Familien. Dies monierten auch Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring und Stefan Funck vom Landesjugendamt des Saarlandes am Beispiel der ehrenamtlichen Jugendarbeit. So erschwere die geplante Ausweitung der Meldepflichten für erlaubnispflichtige Einrichtungen auch auf nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen die ehrenamtliche Arbeit unnötig und stehe in keinem Verhältnis zum Regelungsbedarf.

Auf Ablehnung stieß die geplante Öffnungsklausel für die Bundesländer bei vorläufigen Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Nach dieser Regelung könnte die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen vom Abschluss eines Rahmenvertrages abhängig gemacht werden, monierten Ulrike Schwarz vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Sonja Schmidt von der Diakonie Deutschland. Diese Regelung sei diskriminierend und führe zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, sagte Schwarz.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kommt auf die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe eine massive Ausgabenerhöhung durch das Gesetzesvorhaben zu. Die Kosten seien im Entwurf nicht korrekt benannt. "Wir erwarten volle Kostentransparenz und einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen", sagte Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 378 vom 20.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als unausgegoren und unzureichend. "Nach monatelangem Ringen um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist vom anfänglichen Ansatz der Reform ,vom Kind her zu denken‘ nicht mehr viel übrig geblieben. Eine komplexe Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes lässt sich nur in einem partizipativen und transparenten Diskussionsprozess mit Verbänden, Expertinnen und Experten sowie der Praxis realisieren. Wir hoffen, dass es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf und ausführliche Diskussionsprozesse für die notwendige Reform gibt. Hierbei sollten auch die Bedenken in Bezug auf die bestehenden finanziellen Lücken bei gleichzeitigem Anstieg der Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe Gehör finden, die letztlich nur durch eine Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in diesem Bereich zu stemmen sind", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

"Einige der vorgesehenen Verbesserungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind wichtig und richtig. Zu nennen sind hier beispielsweise der uneingeschränkte Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen unabhängig von einer Krisensituation und den Eltern, oder die stärkere Einbeziehung von Medienkompetenzförderung in die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Und auch die Verankerung von fachlich ungebundenen, weisungsunabhängigen Ombudsstellen ist zu begrüßen, wenngleich eine verbindlichere Regelung besser gewesen wäre. Auf der anderen Seite befürchtet das Deutsche Kinderhilfswerk durch die Reform eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland, bei der Leistungen für junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt werden. Ein solches Vorhaben ist diskriminierend und verstößt damit gegen das Grundgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Für uns als Kinderrechtsorganisation ist klar: Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier appellieren wir insbesondere an die Länder, keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchzusetzen", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt grundsätzlich die Initiative, den Schutz von Minderjährigen und Frauen vor Gewalt in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Hierzu bedarf es jedoch einer gesetzlich klar normierten Verpflichtung zur Festlegung und Umsetzung von entsprechenden Schutzkonzepten. Sollen Frauen und Minderjährige vor Gewalt in solchen Einrichtungen nachhaltig geschützt werden, müssen die Träger dieser Einrichtungen effektiv verpflichtet werden, konkret vorgegebene Standards zu erfüllen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass zu Beginn der nächsten Legislaturperiode der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.06.2017

… als Bettvorleger gelandet“, an diesen Spruch wird man unweigerlich anlässlich der gestrigen spätabendlichen Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) erinnert. Von einer großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war und mit der die Inklusion flächendeckend eingeführt werden sollte, ist nicht einmal mehr ein Reförmchen übrig geblieben! Im nunmehr vorliegenden Gesetz finden sich einige mehr oder weniger sinnvolle kleine Anpassungen und Änderungen, aber ein Wurf ist das nicht, nicht einmal ein kleiner Wurf.

Damit sind die Verabredungen des Koalitionsvertrags keineswegs erfüllt. „In der nächsten Legislaturperiode muss die große Reform früher und energischer auf den Weg gebracht werden. Dringend erforderlich ist ein wirklicher Perspektivwechsel “, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Nur eine breite, gute und bedarfsgerechte Unterstützung versetzt Familien in die Lage, Kinder und Jugendliche zu stärken. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gelingendes Familienleben in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Staat. „Die Jugendhilfe muss unbedingt ihre Reparaturfunktion abstreifen und für alle Familien Angebote bereit halten“, so Christel Riemann-Hanewinckel weiter.

Die Forderungen der eaf für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik finden Sie hier: http://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel.

Sie basieren auf dem aktuellen Positionspapier der eaf >>>„In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

10 Punkte-Plan zur gesellschaftspolitischen Gestaltung der Digitalisierung vorgestellt

Die Digitalisierung muss aktiv gestaltet werden, wenn sie zu einer für alle lebenswerten Gesellschaft beitragen soll. Welche Schritte dafür notwendig sind, diskutierten Fachleute und Engagierte aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und der Netzgemeinde auf einer eintägigen Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin.

Die Digitalisierung beeinflusst alle gesellschaftlichen Bereiche. Entsprechend umfangreich waren die Themenpalette und Fragestellungen der Fachkonferenz des BMFSFJ zur Digitalisierung. Im Zentrum stand die Frage, wie Digitalisierung im Interesse der Menschen und im Einklang mit den Werten einer vielfältigen, demokratischen Gesellschaft gestaltet werden kann.

Auf Basis eines Impulspapiers diskutierten Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt in thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung, benannten aktuelle Herausforderungen und erarbeiteten Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft.

Bundesministerin Dr. Katarina Barley betonte anlässlich der Veranstaltung: „Digitalisierung ist ein Instrument des gesellschaftlichen Fortschritts. Wenn wir es klug anpacken, liegt in der Digitalisierung die Chance für mehr Lebensqualität und Zeit in unserer Gesellschaft. Digitale Technologien können den Weg zu mehr beruflicher und privater Selbstbestimmung, engerem persönlichen Austausch und gutem Zugang zu Bildung und Wissen ebnen. Dafür setze ich mich ein.“

Grundlage der Diskussionen war ein Impulspapier des BMFSFJ, in dem auch ein 10-Punkte-Plan mit Maßnahmen und Handlungsfeldern einer aktiven, digitalen Gesellschaftspolitik vorgestellt wurde. Dazu gehören die Stärkung digitaler Kompetenzen in allen Generationen und gesellschaftlichen Gruppen, die Nutzung technischer Mittel zur Stärkung der Teilhabe, die Verbesserung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die Digitalisierung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements. Auch die bessere Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt in der digitalen Welt ist ein Anliegen des BMFSFJ. Derzeit sind zum Beispiel Frauen in der Digitalwirtschaft unterrepräsentiert. Dadurch fehlen Perspektiven bei der Gestaltung dieser Zukunftsbranche und werden Potenziale verschenkt. Die Digitalisierung gesellschaftspolitisch zu gestalten bedarf deshalb der Verständigung über gemeinsame Werte und Visionen und vielfältiger Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek stellte klar: „Deshalb gehen wir als BMFSFJ mit gutem Beispiel voran. Wir wollen ein digitales Familienministerium sein. Wir werden digitale Technologien dazu nutzen, den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Schon bald können sich junge Familien mit dem Infotool Familienleistungen unkompliziert darüber informieren, welche Unterstützung ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Beantragung wollen wir vereinfachen. In wenigen Wochen wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.“

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt das BMFSFJ ebenfalls neue Maßstäbe. Beinahe alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf Basis einer kürzlich geschlossenen Dienstvereinbarung auch mobil arbeiten. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch digitale Technologien entscheidend verbessert.

Das Impulspapier ist unter folgendem Link www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung abrufbar.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Starts des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“

Heute wird das „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ als Grundlage des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit rückwirkender Inkraftsetzung zum 1. Januar 2017 verkündet. Mit einem Volumen von 1,126 Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt.

„Wir brauchen mehr Betreuungsplätze“, so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley. „Denn immer mehr junge Eltern möchten früher wieder in den Beruf zurückkehren, immer mehr Kinder werden geboren. Und immer mehr Eltern wissen: Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und gutes Aufwachsen. Betreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Ausbau der Plätze voran. Fest steht, der Bund muss die Länder und Kommunen dabei unterstützen.“

Durch die ersten beiden Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden bereits mehr als 2,73 Milliarden Euro umgesetzt und auch im dritten Investitionsprogramm wird eine vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel signalisiert.

Die Entwicklung der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren zeigt, dass die Investitionen wirken. Seit Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundesweiten Durchschnitt von 17,6 Prozent auf 32,7 Prozent (Stand 2016) fast verdoppelt.

43,2 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind (Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts e.V. 2015). Auch für die zu uns geflüchteten Kinder werden zusätzliche Betreuungsplätze benötigt.

Neben dem quantitativen Ausbau ist die zweite große Herausforderung, die Qualität der Angebote zu verbessern.

„Auch für die Verbesserung der Qualität der Betreuung muss der Bund eine größere finanzielle Verantwortung übernehmen“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Barley.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat im Mai Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet, die große Unterstützung bei Fachkräften, Eltern und Trägern erfahren. Auch die Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich in der vergangenen Woche der Forderung nach mehr und dauerhaften Bundesmitteln für bessere Qualität angeschlossen.

„Die Zeit ist also reif für ein stärkeres Bundesengagement. Dies muss eine der zentralen Aufgaben der nächsten Bundesregierung sein“, so Barley.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Vorstellung von Erkenntnissen aus Studien zu

Hundertjährigen / Langlebigen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, hat heute in einem Grußwort auf der Veranstaltung „Langlebige – Gesundheit und Teilhabe einer Bevölkerungsgruppe mit Zukunft“ die Studien des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité – Universitätsmedizin in der Hochaltrigenforschung gewürdigt.

Hochaltrige sind eine in Forschung und Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend beachtete Bevölkerungsgruppe. Dabei ist die Gruppe der über Hundertjährigen die am schnellsten wachsende Altersgruppe in Deutschland. Die aktuellen Studien der Charité widmen sich diesem neuen Phänomen und stellten heute ihre Ergebnisse zu Lebensperspektiven und zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen vor.

Der Trend zum immer längeren Leben ist ungebrochen, ein Ende gegenwärtig nicht absehbar. Der 100. Geburtstag kommt immer häufiger vor und ist ein viel bewundertes Jubiläum. Die steigende Zahl Hundertjähriger macht auf beeindruckende Weise sichtbar, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Erfreulich dabei ist, dass die meisten Menschen aufgrund der immer besseren Lebensbedingungen relativ gesund älter werden und der Pflegebedarf erst im hohen Alter deutlich ansteigt.

Die entscheidende Frage aus Sicht der Politik ist: „Wie gelingt es, älteren Menschen – auch bei Unterstützungsbedarf – ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins höchste Alter zu ermöglichen?“

Grundgedanke dabei ist, dass ältere Menschen weiter an der Gesellschaft teilhaben können. Teilhabe ist unverzichtbar für ein menschenwürdiges Leben. Förderung und Erhalt von Zugehörigkeit und Teilhabe stehen ganz oben auf der Agenda der Politik mit und für ältere Menschen.

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner: "Vor Ort muss Politik für ältere Menschen greifen; dort muss unsere Gesellschaft altersgerecht werden. Denn auch hochaltrige Menschen wollen solange wie möglich selbstbestimmt leben. Sie wollen mitbestimmen und mitgestalten. Teilhabe und Zugehörigkeit sind unverzichtbar für ein menschen-würdiges Leben. Deshalb ist es unser Ziel, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass ältere Menschen in der Mitte der Gesellschaft bleiben können.“

Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die Lebensperspektiven von sehr alten Menschen als auch die ihrer Angehörigen. Sie gewährten den Teilnehmenden einen Einblick in generationsübergreifende Beziehungen und ihre Lebenssituation. Darüber hinaus lieferte eine Studie mit Krankenkassendaten Erkenntnisse zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen im Alter von 80-89, 90-99, 100 Jahre und älter.

Die Ergebnisse zeigen, dass Hundertjährige heute an einer geringeren Anzahl von Krankheiten leiden als jüngere Kohorten hochaltriger Menschen. Im Quartal vor dem Tod wiesen Menschen, die als Hundertjährige verstarben im Durchschnitt 3,3 Erkrankungen auf. Im Vergleich dazu waren es 4,6 Erkrankungen bei Menschen, die als Achtzigjährige starben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.06.2017

Zweiter Gleichstellungsbericht vom Kabinett beschlossen

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode viel für Gleichstellung getan, aber wir sind längst noch nicht am Ziel“. Das betonte heute (Mittwoch) Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung im Kabinett. „Bei der Verteilung von Belastungen und Chancen zwischen den Geschlechtern geht es in unserer Gesellschaft immer noch ungerecht zu: Frauen arbeiten oft mehr und bekommen dafür weniger“, so die Ministerin.

Der Zweite Gleichstellungsbericht besteht aus einem Gutachten einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Frau Professorin Dr. Eva Kocher empfiehlt in ihrem Gutachten, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden kann. Sie hat dazu eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der bei 52,4 Prozent liegt. Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

In ihrer Stellungnahme schließt sich die Bundesregierung dieser Analyse an: „Gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Die statistisch nachweisbaren Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern sind ein Indiz dafür, dass Gleichstellung im Sinne verwirklichter Lebensplanungen noch nicht erreicht ist.“

Wichtige Schritte für mehr Gleichstellung sind nach Auffassung der Bundesregierung zum Beispiel die Aufwertung sozialer Berufe und die Schaffung weiterer Spielräume zugunsten von Familien für mehr Zeitsouveränität. Darüber hinaus werden die Impulse des Gutachtens gewürdigt, sich mit Gleichstellungspolitik weiter auch an Männer zu wenden und Strukturen der Gleichstellungspolitik zu stärken.

„Mit dem Zweiten Gleichstellungsbericht ist das Thema längst nicht abgeschlossen“, sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Die Empfehlungen der Sachverständigen müssen jetzt intensiv diskutiert werden. Um mehr Gleichstellung zu erreichen, brauchen wir eine bessere Unterstützung von Familien. Außerdem müssen wir mehr Möglichkeiten schaffen, um Familie und Beruf auch wirklich gut vereinbaren zu können. Eines meiner zentralen Anliegen ist die Aufwertung von sozialen Berufen. Hiervon werden in erster Linie Frauen profitieren.“

Der Zweite Gleichstellungsbericht knüpft an den Ersten Gleichstellungsbericht an, der bereits wichtige Impulse gesetzt hat. Vieles davon ist mittlerweile Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen. In ihrer Bilanz stellt die Bundesregierung fest: Der Erste Gleichstellungsbericht hat gewirkt.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die damalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig übergeben und im März 2017 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gleichstellungsbericht.de/

Das Gutachten der Sachverständigenkommission als Download: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf

Themenblätter zum Sachverständigengutachten Zweiter Gleichstellungsbericht: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.06.2017

Eine Personalpolitik zu schaffen, die Familien und die individuellen Lebensphasen der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt – dieser Aufgabe hatten sich in den vergangenen zwölf Monaten 353 Arbeitgeber (erneut) mit dem erfolgreichen Abschluss des Auditierungsverfahrens der berufundfamilie Service GmbH gestellt. Heute (Dienstag) sind sie dafür mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule ausgezeichnet worden. Die Urkunden zu dem Qualitätssiegel erhielten die 159 Unternehmen, 153 Institutionen und 41 Hochschulen aus den Händen von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dirk Wiese, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH.

Das audit-Verfahren unterstützt Arbeitgeber darin, maßgeschneiderte und gewinnbringende Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben umzusetzen und die Vereinbarkeit in der Unternehmenskultur zu verankern.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte: „Familienfreundlich zu sein und auf Vereinbarkeitsfragen einzugehen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber: Die Motivation der Beschäftigten steigt und die Bindung an das Unternehmen wächst. Ich freue mich, dass dies immer mehr Arbeitgeber erkennen. Sie wissen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute beides wollen – Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf. Familienfreundliche Maßnahmen sind für die Beschäftigten wichtig, um beruflichen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Daher sind parallel zu staatlichen Investitionen in die Betreuung und in gezielte Familienleistungen auch Investitionen der Unternehmen in familienfreundliche Angebote notwendig. Dazu gehören zum Beispiel mobiles Arbeiten, Betriebskitas und innovative Arbeitszeitmodelle. Bessere Arbeit und Erfolg durch mehr Familie: Davon profitieren wir auch im Bundesfamilienministerium. Ich bin stolz, dass mein Ministerium heute zum fünften Mal das Zertifikat erhält.“

Parlamentarischer Staatssekretär Dirk Wiese unterstrich: „Das Bundeswirtschaftsministerium war das erste Bundesressort, dass das Zertifikat erhalten hat. Es freut mich, dass heute für viele Unternehmen die Vereinbarkeit von „Beruf und Familie“ selbstverständlicher Teil ihrer zukunftsgerichteten Personalpolitik ist. Gleichzeitig gilt es, auch den Bedürfnissen älterer Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Damit ihre Erfahrungen langfristig genutzt werden können, sollte ihre Lebens- und Arbeitswelt partnerschaftlich mit einem aktiven Age-Management gestaltet werden. Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitswelt für alle Beschäftigten an ihre jeweilige Lebensphase anzupassen. Dies sollten Sie aktiv nutzen.“

Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, erklärte: „Niemals zuvor umfasste die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben so viele Themen wie heute: von der Kinderbetreuung über pflegebewusste Angebote bis hin zu Lösungen zur erhöhten Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Hinzu kommt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen vermehrt individuelle Lösungen nach. Das ist ein Effekt des Megatrends der Individualisierung, wird aber auch durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung erhoffen lässt, befördert. Führungskräfte befinden sich damit in einem wachsenden Spannungsfeld zwischen den betrieblichen, persönlichen und Team-Belangen. Lösungen, die alle Drei zufriedenstellen, lassen sich nur in dem finden, was wir als Vereinbarkeits-Trialog bezeichnen: ein strukturierter und inhaltlich ausgestalteter Aushandlungsprozess, der die Tätigkeit des Beschäftigten und die betrieblichen Erfordernisse in den Blick nimmt, auf die Belange des Beschäftigten zugeschnitten und auf die Bedarfe des Teams abgestimmt ist. Vereinbarkeit funktioniert nur im Trialog.“

Das audit setzt auf die Stärken des Aushandlungsprozesses und damit auf den nachhaltigen Effekt des Vereinbarkeits-Trialogs. Das haben auch Arbeitgeber erkannt, die bereits zum wiederholten Mal das audit erfolgreich durchlaufen haben: 74 der heute insgesamt 353 geehrten Arbeitgeber erhalten zum zweiten Mal das Zertifikat zum audit und 123 zum dritten Mal. 78 Arbeitgeber wurden zum vierten, 19 zum fünften und vier bereits zum sechsten Mal ausgezeichnet. Ein Teil dieser langjährig engagierten Arbeitgeber durchlief das neue Dialogverfahren, das in einem Zertifikat mit dauerhaftem Charakter mündet.

Insgesamt 677.900 Beschäftigte und 567.200 Studierende können das familien- und lebensphasenbewusste Angebot der diesjährigen Zertifikatsempfänger nutzen. Insgesamt tragen derzeit 971 Arbeitgeber das Zertifikat – mit insgesamt 1,86 Millionen Beschäftigten und 1,46 Millionen Studierenden.

Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – empfohlen wird.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung steht nach der Entscheidung des Senats entgegen, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

Sachverhalt:

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Antragstellerin) begehrt, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages (Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über drei weitgehend inhaltsgleiche Gesetzentwürfe der Antragstellerin, der Bundestagsfraktion DIE LINKE und des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare so zeitnah, spätestens aber am 28. Juni 2017, zu beschließen, dass eine Beschlussfassung des 18. Deutschen Bundestages hierüber in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni 2017 möglich ist.

Die Gesetzentwürfe liegen dem Antragsgegner als federführendem Ausschuss seit Dezember 2013, Juni 2015 beziehungsweise November 2016 vor. Danach wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe in den Sitzungen des Antragsgegners bis Mai 2017 in einer Vielzahl von Fällen vertagt.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben keinen Erfolg.

1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird.

2. Nach diesen Grundsätzen sind die Anträge der Antragstellerin abzulehnen. Dabei kann dahinstehen, ob ein noch einzuleitendes Hauptsacheverfahren überhaupt zulässig wäre. Die Anträge wären jedenfalls offensichtlich unbegründet. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand kann weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin festgestellt werden.

a) Aus dem Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG) folgt das Recht des Initianten, dass das Gesetzgebungsorgan sich mit seinem Vorschlag beschäftigt. Es muss darüber beraten und Beschluss fassen. Von einer Verletzung des Befassungsanspruchs ist auszugehen, wenn die Beratung und Beschlussfassung eines Gesetzentwurfs ohne sachlichen Grund gänzlich oder auf unbestimmte Zeit verweigert wird.

In zeitlicher Hinsicht beinhaltet das Befassungsrecht des Gesetzesinitianten die Pflicht des Gesetzgebungsorgans, über Vorlagen „in angemessener Frist“ zu beraten und Beschluss zu fassen. Allerdings enthalten weder das Grundgesetz noch die Geschäftsordnung des Bundestages konkrete Vorgaben zur Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer Gesetzesberatung. Dies ist Konsequenz des Umstandes, dass letztlich eine abstrakte Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer konkreten Gesetzesberatung nicht möglich ist. Stattdessen bedarf es einer Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles sowohl hinsichtlich des konkreten Gesetzentwurfs als auch hinsichtlich weiterer die Arbeitsabläufe des Parlaments beeinflussender Faktoren. Dabei ist es grundsätzlich dem Parlament vorbehalten, die Prioritäten bei der Bearbeitung der ihm vorliegenden Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Insbesondere folgt aus dem Befassungsanspruch des Gesetzesinitianten keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages, über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden. Vielmehr ist hinzunehmen, dass vorliegende Gesetzentwürfe mit dem Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfallen können.

Daher wird eine Verletzung des Anspruchs des Initianten auf Beratung und Beschlussfassung über seinen Gesetzentwurf allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Denkbar ist dies, wenn die Behandlung eines Gesetzentwurfs erkennbar ohne jeden sachlichen Grund verschleppt und auf diese Weise versucht wird, das Gesetzesinitiativrecht zu entleeren. Wann über ein Gesetzesvorhaben abzustimmen ist, bestimmt sich allerdings – wie der vorliegende Fall zeigt – gerade in politisch und gesellschaftlich umstrittenen Zusammenhängen auch nach Gesichtspunkten, die in stärkerem Maße das Ergebnis einer politischen Mehrheitsbildung als dasjenige einer rechtlich strukturierten und gerichtlich überprüfbaren Entscheidung sind.

b) Davon ausgehend kann eine Verletzung des Gesetzesinitiativrechts nicht festgestellt werden.

aa) Gegen die Annahme einer willkürlichen Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe ohne jeden sachlichen Grund spricht, dass auch nach der Darstellung der Antragstellerin die regelmäßige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung der vorgelegten Gesetzentwürfe durch den Antragsgegner Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein könnte. So trägt die Antragstellerin selbst vor, sie habe bis März 2017 nicht von einer Blockade ihrer Gesetzesvorlage ausgehen können, zumal auch in der mehrheitlich ablehnenden Unionsfraktion unterschiedliche Positionen erkennbar gewesen seien. Vor diesem Hintergrund erscheint es denkbar, dass der Verzicht auf die Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe mit dem Ziel der Herstellung oder Verbreiterung einer mehrheitlichen Unterstützung für das Projekt der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit nicht ohne sachlichen Grund erfolgte.

bb) Einer Verletzung des Gesetzesinitiativrechts steht ferner entgegen, dass die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe Gegenstand mehrfacher und ausführlicher Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages waren. Selbst nach Einschätzung der Antragstellerin ist der Inhalt der Gesetzentwürfe damit „bis zum Überdruss aller Beteiligten“ erörtert worden. Angesichts dieser Abläufe ist aber für die Annahme eines „Leerlaufens“ des Gesetzesinitiativrechts im vorliegenden Fall kein Raum. Der Bundestag hat sich mit den Gesetzentwürfen mehrfach intensiv befasst; die Gesetzesinitianten hatten die Möglichkeit, öffentlich die Inhalte der von ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe vorzutragen und zu begründen und dadurch auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Zugleich waren die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien gezwungen, sich zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zu positionieren. Allein der Umstand, dass es bisher nicht zu einer abschließenden Beschlussfassung über die Gesetzentwürfe gekommen ist, vermag die Annahme einer Entleerung des Gesetzesinitiativrechts nicht zu rechtfertigen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 46/2017 vom 20. Juni 2017

Heute beschließt der Bundestag die Reform der Pflegeberufe. Ab 2020 werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt und bundeseinheitlich über einen Fonds finanziert.

„Mit dem Pflegeberufereformgesetz kommt die längst überfällige Neuausrichtung der Pflegeberufe. Die Koalition reagiert damit auf die sich ändernden Pflegesettings, stellt die Berufsausbildung in der Pflege breiter auf und erhält den Pflegeberuf für die Zukunft attraktiv. Außerdem wird die Ausbildung durch die Abschaffung des Schulgeldes für alle endlich kostenfrei.

Die Reform der Pflegeberufe bildet den berufsrechtlichen Abschluss zahlreicher Gesetzesinitiativen, mit denen die Koalition in dieser Wahlperiode weitreichende Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht hat.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig: Das Gesetz führt die generalistische Pflegeausbildung als Regelausbildung ein. Für eine Übergangszeit wird es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege – als Wahloption und als Ausnahme zur generalistischen Regelausbildung – eine spezialisierte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr geben. Wir gehen davon aus, dass sich die Auszubildenden überwiegend für die generalistische Variante entscheiden werden, die ihnen den Einsatz in allen Arbeitsbereichen der Pflege ermöglicht.

Durch die Wahloption zur Spezialisierung, die langen Übergangs- und Bestandsschutzfristen, sowie durch den Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 haben Schulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Das Gesetz sieht außerdem zahlreiche Hilfen zur Umstellung vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass die noch ausstehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, für die das Gesetz einen Parlamentsvorbehalt vorsieht, zeitnah dem Bundestag zugeleitet wird. Alle Akteure der Pflegeausbildung sind jetzt aufgerufen, sich konstruktiv an der Umsetzung der Reform zu beteiligen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.06.2017

Zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

Die gleichstellungspolitische Bilanz der Bundesregierung ist miserabel. Für mehr Arbeit in Fürsorge und Pflege werden Frauen mit weniger Rentenansprüchen bestraft. Mit der Geburt des ersten Kindes trennen sich die Welten von Männern und Frauen. Dann werden aus Männern Ernährer und aus Frauen Zuverdienerinnen, die sich um Haushalt, Kinder und zu pflegende Angehörige kümmern. Die große Koalition hat versäumt, die richtigen Anreize dafür zu setzen, dass jedes Paar die für sich geeignete Arbeitsteilung wählen kann. Es ist fatal, dass die Bundesregierung das Rückkehrrecht auf Vollzeit versenkt hat. Das Familienministerium hat vier Jahre für die Familienarbeitszeit getrommelt, doch am Ende nichts geliefert. Auch Aufsichtsratsquötchen und weichgespültes Entgelttransparenzgesetz kratzen allenfalls an der Oberfläche. Die Bundesregierung muss endlich Frauen in den Blick nehmen und stärken: Durch eine bessere Bezahlung in den sozialen Berufe, ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, flexiblere Arbeitszeitmodelle für Familien und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2017

„Es ist gut, dass Martin Schulz die vorhandene Mehrheit im Bundestag für die Durchsetzung der Ehe für alle nutzen will. Aber das Eintreten des SPD-Spitzenkandidaten für mehr Gerechtigkeit ist nicht glaubwürdig, solange er die für wichtige soziale Forderungen ebenfalls vorhandene Mehrheit ungenutzt lässt“, kommentiert Sahra Wagenknecht die Ankündigung der SPD, in der letzten Sitzungswoche die Ehe für alle durchzusetzen. Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die SPD ist unglaubwürdig, wenn sie auf dem Parteitag die Abschaffung der Abgeltungssteuer beschließt, aber die dafür vorhandene Mehrheit mit Grünen und Linken im Bundestag nicht nutzt. Das Gleiche gilt für viele andere Beispiele, wie die Abschaffung der Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse oder das Verbot der sachgrundlosen Befristung. Der Verweis auf die Koalitionsdisziplin gilt jetzt nicht mehr. Offenbar lag es also doch am mangelnden eigenen Mut, soziale Forderungen gegen die Union durchzusetzen, die die Selbstbereicherung der oberen Zehntausend ernsthaft stören könnten."

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

Obwohl gut verdienende und besser gebildete Eltern stärker von der Elterngeldreform profitieren, hat sich die Ungleichheit zwischen Kindern nicht erhöht – Keine Effekte auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Förderbedarf

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 hat nicht dazu geführt, dass sich Kinder ungleicher entwickeln als zuvor. Das geht aus einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten der Frage nachgeht, ob die Elterngeldreform sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und den schulischen Förderbedarf beeinflusst. Mit dem Elterngeld, das im Gegensatz zum vorherigen Erziehungsgeld nahezu alle Eltern in Anspruch nehmen können und nicht nur bestimmte Einkommensgruppen, verbanden viele Kritikerinnen und Kritiker die Sorge, dass sich mit Blick auf die Entwicklung von Kindern die soziale Ungleichheit erhöhen würde. Denn seit der Reform erhalten auch viele Familien mit mittleren und hohen Einkommen durch das Elterngeld nicht unerhebliche staatliche Leistungen im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes. Somit können nun auch besser gebildete Mütter häufiger und länger vom Job pausieren und damit grundsätzlich mehr Erziehungszeit mit ihren Kindern verbringen.

Doch weder für Kinder bildungsnaher noch für Kinder weniger gebildeter Eltern konnten C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin, Mathias Huebener und Daniel Kühnle statistisch signifikante Veränderungen der Elterngeldeinführung auf die Entwicklung von Kindern feststellen. Folglich hat die Reform auch nicht dazu geführt, dass sich Kinder höher und niedriger gebildeter Elternhäuser ungleicher entwickeln als zuvor. „Das Ergebnis, dass sich die Elterngeldreform nicht auf die kindliche Entwicklung auswirkt, ist durchaus beruhigend“, so Spieß. „Somit werden andere positiv zu beurteilende Effekte des Elterngeldes zumindest nicht durch eine zunehmende Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung geschmälert.“

Studie basiert auf Daten aus Schuleingangsuntersuchungen
Für die Studie haben Spieß und ihre beiden Ko-Autoren Daten aus sogenannten Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein ausgewertet. Im Rahmen solcher Untersuchungen schätzen Expertinnen und Experten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter unter anderem ein, ob ein Kind ohne zusätzlichen Förderbedarf eingeschult werden kann. Solche Untersuchungen sind in fast allen Bundesländern obligatorisch, Schleswig-Holstein ist jedoch eines der wenigen Länder, das die Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt hat. Da sich die Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit Blick auf Bildungsniveau, Haushaltseinkommen und andere Merkmale kaum von anderen Bundesländern unterscheidet, dürften die Ergebnisse über Schleswig-Holstein hinaus gültig sein.
Im Durchschnitt weisen etwa 72 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger ausreichende Sprachfähigkeiten auf, 83 Prozent ausreichende motorische Fähigkeiten und 81 Prozent sind in ihrem sozial-emotionalen Verhalten unauffällig. Dies hat sich durch die Elterngeldreform nicht verändert. Um auszuschließen, dass manche Kinder profitiert haben und andere nicht und sich beide Effekte gegenseitig aufheben, haben die Autorin und die Autoren der Studie separate Analysen, beispielsweise nach dem Bildungshintergrund der Eltern und dem Geschlecht des Kindes, durchgeführt. Die Ergebnisse blieben jedoch bestehen: „Trotz sehr präziser Schätzungen, die auf den Ergebnissen von rund 45.000 Kindern basieren, lassen sich keine statistisch signifikanten Effekte des Elterngeldes mit Blick auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhalten und Förderbedarf der Kinder feststellen“, so Daniel Kühnle von der Universität Erlangen-Nürnberg.

Betreuungsalternativen spielen eine wichtige Rolle
Der Befund kann mehrere Ursachen haben: So waren besser gebildete Mütter, die heute häufiger und länger nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, vor der Elterngeldeinführung meist teilzeiterwerbstätig. Das hat aber nicht so große Auswirkungen auf die Kinder wie eine Vollzeittätigkeit. Zudem blieben auch besser gebildete und verdienende Mütter schon vor der Elterngeldreform meist zumindest in den ersten sechs Monaten nach der Geburt zu Hause. „Diese Monate sind sehr entscheidend für die kindliche Entwicklung. In diesem Zeitraum gab es durch das Elterngeld aber kaum Veränderungen“, erklärt Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Mit Blick auf einkommensschwächere Mütter, die heute – im Gegensatz zu Zeiten des bis zu zwei Jahre lang ausgezahlten Erziehungsgeldes – früher wieder in ihren Beruf zurückkehren, kommt es zudem darauf an, wie die Kinder stattdessen betreut werden, zum Beispiel in einer Kindertageseinrichtung mit hoher Betreuungsqualität.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 27.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Der Befund, dass das Elterngeld nicht zu mehr Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung führt, ist wichtig und bestärkt die Politik darin, das Elterngeld als wichtiges Instrument weiter auszubauen. Als ZFF wünschen wir uns jedoch darüber hinaus eine Debatte darüber, wie durch das Elterngeld Ungleichheit verringert werden kann, immerhin ist es mit mehr als 6 Mrd. Euro pro Jahr eine der wichtigen finanziellen Leistungen für Familien. Die Nichtanrechnung des Basiselterngeldes in Höhe von 300 Euro auf Leistungen nach dem SGB II/XII wären ein wichtiger Schritt, ebenso die Überprüfung der prozentualen Abstufung bei der Bemessung der Bezugshöhe. Aus der Erfahrung anderer Länder wissen wir zudem, dass eine Erhöhung der verbindlichen Partnermonate ebenso dazu beitragen kann, die gesamte Familie zu stabilisieren und die Ungleichheit im Aufwachsen der Kinder zu verringern.“

Ausschließlich am Kapitalmarkt orientierte Investoren wie US-Vermögensverwaltungen bauen im Zuge des Booms von passiven ETF-Fonds ihre Beteiligungen an deutschen Unternehmen aus. Allein dem Vermögensverwalter Black Rock gehörten Ende 2015 gut 5 Prozent aller Aktien der DAX-Unternehmen. Damit war das US-Unternehmen einer der größten Anteilseigner quer durch alle Branchen. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in Deutschland tiefgreifend. Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist in dieser Situation ein besonders wichtiger Stabilitätsanker für Gesellschaft und Wirtschaft, weil sie dazu beiträgt, dass sich Menschen am Arbeitsplatz weniger "ausgeliefert" fühlen. Dass die Beschäftigten in den Aufsichtsräten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitbestimmen und von Betriebsräten unterstützt werden, kann Frustrations- und Entfremdungsgefühlen entgegenwirken, die zugespitzte Konflikte um Arbeitsplätze und politische Radikalisierung auslösen (siehe auch die Zitate). Das kommt allen zugute: Studien zeigen, dass mitbestimmte Betriebe innovativer sind.

Allerdings erfassen die rechtlichen Regelungen zur Mitbestimmung, 40 Jahre oder älter, nicht mehr alle gängigen Unternehmensformen. Die Folge: Unternehmen nutzen, teilweise durch Europarecht entstandene, juristische Schlupflöcher, um ihren Beschäftigten Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat vorzuenthalten. Davon sind derzeit mehr als 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, mit steigender Tendenz (mehr Informationen in unserer digitalen Infomappe; Link unten). Unternehmen nutzen vor allem Lücken in der Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft SE, im Drittelbeteiligungsgesetz und bei exotischen Rechtsformkonstruktionen wie der plc & Co. KG, um Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verhindern. Wie Mitbestimmung gesichert und gestärkt werden kann und welche politischen Kräfte sich im Wahljahr dafür einsetzen, steht im Mittelpunkt der heute begonnenen Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte.

Bei der Konferenz sprechen unter anderem Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Direktor der NRW School of Governance. Ihre Reden und weitere Beiträge, unter anderem von parteipolitisch engagierten Aufsichtsräten, können Sie ab 11:30Uhr im Livestream verfolgen (Link siehe unten). Statements:

Andrea Nahles: "Die Mitbestimmung ist eine tragende Säule unserer starken Wirtschaft und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Aber es gibt gesellschaftliche, unternehmerische und rechtliche Entwicklungen, die mir ernstlich Sorgen machen. Sie drohen, die Mitbestimmung in den Unternehmen auszuhöhlen. Doch Tarifautonomie und Mitbestimmung müssen auch in der digitalen Wirtschaft das Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft bilden. Denn nur die Sozialpartnerschaft ermöglicht es, passgenaue Lösungen und gute Kompromisse auszuhandeln, die allen dienen. Der Staat kann und soll Raum für Aushandlungen lassen. Damit sind wir bisher in Deutschland sehr gut gefahren. Aber es gilt auch: Wo die Sozialpartner nicht mehr in der Lage sind, Probleme zu lösen, wo die Sozialpartnerschaft erodiert, ist der Staat gefordert. Dabei steht fest: Jede Lösung, die wir zum Erhalt der Mitbestimmung erfolgreich angehen wollen, wird auch eine europäische Dimension haben müssen."

Reiner Hoffmann: "Wenn wir jetzt nicht einschreiten, dann wird sich der Geltungsbereich der Mitbestimmung sukzessive auf die bereits heute mitbestimmten Unternehmen beschränken. Junge und wachsende Unternehmen werden sich vor der Mitbestimmung drücken. Das deutsche System verliert damit langfristig seine Relevanz als Gegenmodell zum angelsächsischen Modell, bei dem die Kapitalmärkte den Takt vorgeben. Wenn Finanzinvestoren Unternehmen und Arbeitsplätze als eine Art Handelsware sehen, liefert die Mitbestimmung das Gegenkonzept: Mitbestimmung im Aufsichtsrat bewirkt buchstäblich, dass der menschliche Maßstab für Unternehmen zum Führungsziel wird. Die deutsche Politik muss schnell aktiv werden, ehe der Standortvorteil Mitbestimmung verspielt ist.

Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Bundesrat.

Er hat in seiner Entschließung ,Mitbestimmung zukunftsfest gestalten‘ im Februar festgestellt, er betrachte mit großer Sorge, dass, ich zitiere, ,sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen‘ und damit ,den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage‘ stellen. Weiter heißt es: ,Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden‘. Damit ist die nächste Bundesregierung am Zug – wer immer sie auch stellt."

Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte: "Die Mitbestimmung gehört zur institutionellen Ausstattung der deutschen Gesellschaft, die durch ihre sozial ausgleichende Wirkung verhindert, dass die politischen Ränder ähnlich stark wachsen wie in unseren europäischen Nachbarländern."

Die Veranstaltung im Livestream verfolgen: https://www.boeckler.de/veranstaltung_107066.htm

Aktuelle Hintergrundinformationen in unserer digitalen Infomappe: https://www.boeckler.de/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-der-Sozialen-Marktwirtschaft.pdf

Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten": http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/740-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2017

Die Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren stärker wandeln als in den vergangenen Dekaden. Doch in welche Richtung die Veränderung geht, ist keine zwangsläufige Folge der Technikentwicklung, sondern gesellschaftlich und politisch beeinflussbar. Frühkapitalismus 4.0 oder menschengerechtere digitale Arbeit? Die Weichen werden heute gestellt. "Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt der Blick in die USA: Dort hat man es allein dem Silicon Valley überlassen, den Weg in die Digitalisierung vorzugeben. Das Ergebnis ist eine beeindruckende Dynamik, die aber auch krasse Schattenseiten hat: Es dominiert eine Kombination von Technikfixierung und Geschäftsideen, die auf maximale Marktmacht abzielen. Wir haben ein anderes Ziel: Die Frage zu klären, wie technische Innovationen in sozialen Fortschritt münden, der möglichst vielen Menschen zugute kommt", sagt Reiner Hoffmann.

Der Vorsitzende des DGB und des Vorstandes der Hans-Böckler-Stiftung hat, gemeinsam mit der Soziologin Prof. Dr. Kerstin Jürgens, eine Kommission geleitet, die Möglichkeiten auslotet, die Arbeit der Zukunft menschengerecht zu gestalten. Insgesamt 33 hochkarätige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Mitbestimmung, Unternehmensleitung und Politik haben auf Initiative der Hans-Böckler-Stiftung in den vergangenen zwei Jahren ihre Expertise eingebracht. Dabei stand nicht nur die Digitalisierung im Vordergrund, sondern auch weitere Großtrends, die Arbeitsmarkt und Gesellschaft prägen: der demografische Wandel, die veränderten Lebensentwürfe von Frauen und Männern, neue Ansprüche an die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit sowie die Zuwanderung.

Die Kommissionsvorsitzenden stellen Empfehlungen und Denkanstöße der Kommission heute auf einer Veranstaltung in Berlin vor. Dazu diskutieren sie unter anderem mit dem BdA-Präsidenten Ingo Kramer und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

"Arbeit transformieren!" – Der Abschlussbericht der Kommission ist ab sofort in einer Kurz- und einer Langfassung online erschlossen unter: http://www.arbeit-der-zukunft.de

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 28.06.2017

Im Jahr 2016 haben 1,64 Millionen Mütter und Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 5% mehr als im Jahr 2015. Während die Anzahl der Mütter um gut 3% zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um fast 12%.

Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,28 Millionen Empfängerinnen machten 77,8% der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag im Jahr 2016 bei 22,2% (2015: 20,9%). Den höchsten Väteranteil gab es 2016 in Sachsen mit 26,5%, den niedrigsten im Saarland mit 17,0%. Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden.

Im Jahr 2016 gab es 1,2 Millionen Leistungsbezieher, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Für diesen Personenkreis galten bereits die neuen Wahlmöglichkeiten des Elterngeld Plus, das insbesondere die Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges attraktiver machen soll. Das Elterngeld Plus kam vor allen bei den Frauen auf Anhieb gut an: Jede fünfte Mutter (20,1%), die im Jahr 2016 Elterngeld erhielt und die rechtliche Möglichkeit dazu hatte, plante im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein. Bei den Vätern lag dieser Anteil lediglich bei 8,2%. Insgesamt entschieden sich 17,4% der Beziehenden für die neue Form der Leistungsgewährung. Die Inanspruchnahme ist dabei regional unterschiedlich: Während in Hamburg nur 11,8% der Beziehenden Elterngeld Plus beantragten, waren es in Thüringen 26,9%.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2017

Setzt sich der Trend zu einem immer längeren Leben fort, dann könnten 2017 geborene Jungen durchschnittlich bis zu 90 Jahre, Mädchen bis zu 93 Jahre alt werden. Grundlage dieses Ergebnisses ist die höhere Variante der neu vorgelegten Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für Kohortensterbetafeln der Geburtsjahrgänge von 1871 bis 2017. Nach der niedrigeren Variante würde die durchschnittliche Lebenserwartung für heute geborene Jungen 84 Jahre und für Mädchen 88 Jahre erreichen. Vor 100 Jahren geborene Jungen und Mädchen hatten im Durchschnitt lediglich eine Lebenserwartung von 55 beziehungsweise 62 Jahren.

Die Ergebnisse der Kohortensterbetafeln verdeutlichen die gestiegenen Chancen, ein hohes Alter zu erreichen. Nur etwa 54 % der Männer und 65 % der Frauen, die 1917 geboren wurden, sind mindestens 65 Jahre alt geworden. Von den 2017 Geborenen könnten dagegen bis zu 95 % der Jungen und 97 % der Mädchen dieses Alter erreichen. Das Alter von 90 Jahren würden dann immer noch rund 62 % der Männer und 73 % der Frauen erleben. Eine Chance 100 Jahre alt zu werden, hätten bis zu 16 % der 2017 geborenen Jungen und bis zu 22 % der heute geborenen Mädchen. Voraussetzung ist, dass der Trend zu einem immer längeren Leben anhält. Dieser ist eng mit weiteren Fortschritten in der Medizin, mit gesünderen Lebensstilen und einem steigenden Wohlstand der Bevölkerung verknüpft. Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf die Lebenserwartung wie Kriege, Umwelt- oder Wirtschaftskatastrophen müssten ausbleiben.

Methodische Hinweise
Für die Berechnung von Kohortensterbetafeln werden die Sterbefälle und die Bevölkerungszahlen eines Geburtsjahrgangs über die Zeit hinweg betrachtet. Kohortensterbetafeln sind als Modellrechnung anzusehen, weil einerseits bei älteren Geburtsjahrgängen Datenlücken geschlossen und Gebietsveränderungen berücksichtigt werden müssen. Anderseits sind Schätzungen zur Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge notwendig, deren Angehörige noch leben. Mit den Kohortensterbetafeln kann dann jedoch der Frage nachgegangen werden, welche durchschnittliche Lebenserwartung einzelne Geburtsjahrgänge unter Berücksichtigung der möglichen künftigen Entwicklung der Sterblichkeit erreichen können. Hierfür wurden zwei verschiedene Sterblichkeitstrends unterstellt. Diese lehnen sich an die beiden Annahmen zur Entwicklung der Sterblichkeit aus der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes an.

Eine Kohortensterbetafel unterscheidet sich von den sogenannten Periodensterbetafeln, die das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Periodensterbetafeln bilden die durchschnittliche Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung während bestimmter Kalenderjahre ab, zuletzt für den Zeitraum 2013/2015. Sie beruhen auf der Zahl der Gestorbenen und der Bevölkerung in diesem Zeitraum. Als Beschreibung der gegenwärtigen Sterblichkeitsverhältnisse sind sie unverzichtbar. Im Gegensatz zu den hier vorgelegten Ergebnissen aus Kohortensterbetafeln werden bei den Periodensterbetafeln jedoch keine Vorausschätzungen künftiger Sterblichkeitsverhältnisse berücksichtigt.

Detaillierte methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisbeschreibungen können der Publikation „Kohortensterbetafeln für Deutschland – Methoden- und Ergebnisbericht zu den Modellrechnungen für Sterbetafeln der Geburtsjahrgänge 1871–2017“ entnommen werden. Den Tabellenband mit Übersichtstabellen und den ausführlichen Kohortensterbetafeln für einzelne Geburtsjahrgänge finden Sie ebenfalls im Themenbereich Bevölkerung unseres Internetangebots.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2017

Die meisten Menschen wählen eine Partnerin oder einen Partner mit gleichem Bildungsniveau. So hatten 2015 bei 62 % der 20,3 Millionen Paare in Deutschland die Lebensgefährten einen gleichen oder ähnlichen Bildungsabschluss. Wenn das Bildungsniveau sich unterscheidet, dann verfügt meistens der Mann über einen höheren Abschluss. Das war bei immerhin 28 % der Fall. Die umgekehrte Situation – dass die Frau einen höheren Bildungsstand hatte – gab es lediglich bei etwa jedem zehnten Paar (10 %).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruhe derzeit fast ausschließlich aus Einkünften aus Beschäftigung und werde hauptsächlich von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen getragen, heißt es in einem Antrag (18/12951) der Fraktion. Das sei unsolidarisch und gefährde die finanzielle Stabilität.

Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, Beamte, Minister, Abgeordnete und viele Selbstständige sorgten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur für sich selbst vor. Viele wünschten sich im Alter bei sinkenden Einkommen und steigenden Prämien eine solidarische Absicherung.

Das gespaltene Krankenversicherungssystem führe zu Rosinenpickerei und zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Das System biete für viele ältere Versicherte, für kleine Handwerker oder Soloselbstständige mit geringem Einkommen keine bezahlbare soziale Absicherung. Die Menschen müssten jedoch darauf vertrauen können, dass sie auch in Zukunft verlässlich und mit bezahlbaren Beiträgen abgesichert seien.

In die Bürgerversicherung müssten alle nach ihren finanziellen Möglichkeiten einzahlen. Auch andere Einkunftsarten wie Aktiengewinne würden in die Finanzierung einbezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden wieder jeweils zur Hälfte an den Beiträgen beteiligt. Die Zusatzbeiträge würden abgeschafft. Die Leistungen von Ärzten würden einheitlich vergütet und abgerechnet.

Zudem soll dem Antrag zufolge die Wahlfreiheit ausgebaut werden. So könne die Bürgerversicherung auch von der PKV angeboten werden, die sich dann dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen müssten. Alle Bürger könnten somit frei zwischen gesetzlichen und privaten Kassen wählen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12794) die Einführung eines Rückkehrrechts auf Vollzeit. Die sogenannte Teilzeitfalle, in der sich vor allem Frauen befänden, habe erhebliche negative Folgen für deren berufliche Entwicklung, das Einkommen sowie die Alterssicherung, kritisieren die Grünen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sei ein Rückkehrrecht auf Vollzeitstellen nötig, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, ein Maßnahmepaket für eine bessere gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. In einem entsprechenden Antrag (18/12795) fordern sie unter anderem, das Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen. Stattdessen sollten die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten gewährt werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Gesundheitsexperten sind in der Frage eines möglichen Systemwechsels in der Krankenversicherung gespalten. Befürworter der sogenannten Bürgerversicherung argumentieren mit den stetig steigenden Gesundheitsausgaben und setzen auf eine verbreiterte Einnahmebasis in einem einheitlichen Krankenversicherungssystem.

Gegner dieses Modells sehen in dem dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) hingegen die beste Lösung und warnen vor negativen wirtschaftlichen Folgen sowie erheblichen Belastungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die Systemfrage war am Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Die Linke.

Mit einem Systemwechsel kann nach Ansicht der Linksfraktion die Gesundheitsversorgung billiger und besser gestaltet werden. In ihrem Antrag (18/11722) fordern die Abgeordneten die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung und die Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung.

Mehrere Sachverständige wandten sich, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, entschieden gegen einen solchen Systemwechsel. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, das Nebeneinander von GKV und PKV sei "ein wesentlicher Grund dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem einen weltweit so herausragend hohen Entwicklungsstand erreichen konnte".

Eine "Einheitsversicherung" biete auch keine Antwort auf die Frage, wie das Gesundheitswesen angesichts der älter werdenden Gesellschaft dauerhaft finanziert werden könne. Zudem würden der ärztlichen Versorgung bis zu 5,3 Milliarden Euro pro Jahr entzogen, warnte die Ärzteorganisation in Anspielung auf die höheren Gebührensätze für Privatversicherte. Auch etwa Hebammen oder Physiotherapeuten müssten nicht unerhebliche Mindereinnahmen hinnehmen.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht in der solidarischen Bürgerversicherung vor allem ökonomische Risiken. Bei einer Abschaffung der Zusatzbeiträge müssten die Arbeitgeber in der ersten Runde sechs Milliarden Euro zusätzlich an Beiträgen zahlen. Die Firmen würden dann "nach Möglichkeiten suchen, diese zusätzliche Belastung zu kompensieren". Eine "pauschale Zuschreibung von solidarischen Eigenschaften" sei auch nicht möglich, zumal PKV-Mitglieder für die altersbedingt steigenden Ausgabenrisiken selbst vorsorgen müssten und auch nicht von der beitragsfreien Versicherung von Familienangehörigen profitierten.

Der Rechtsexperte Helge Sodan machte in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken geltend, falls die PKV-Vollversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würden. Die Altversicherten in der PKV könnten sich auf einen Bestandsschutz berufen. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre überdies "eindeutig unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig", weil mit steigendem Einkommen die Krankenversicherungsbeiträge grenzenlos mit ansteigen würden.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda machte als Befürworter der Bürgerversicherung "schwerwiegende Defizite" im dualen System aus. Die jetzigen Verzerrungen im System gingen zu Lasten der GKV und führten zu "nicht begründbaren Ungleichbehandlungen zwischen unterschiedlichen Versichertengruppen".

Die Integration der Versicherungssysteme "würde einheitliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Krankenversicherer untereinander schaffen" und damit die Ursachen für Risikoselektion, Ungleichbehandlungen und Fehlanreize beseitigen. Greß sprach sich für eine Stichtagsregelung aus, um die Vorzüge des neuen Systems sofort wirksam werden zu lassen. Die bisherigen PKV-Versicherten könnten ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen bekommen.

Der Sozialverband Deutschland monierte, die eigentliche Frage einer langfristig stabilen und gerechten Finanzierung der GKV sei bisher nicht im Sinne der Versicherten angegangen worden. Stattdessen seien Leistungen ausgegliedert, gekürzt und die Versicherten immer stärker einseitig belastet worden. Künftig sollten alle Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der solidarischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt werden. Für PKV-Versicherte sollte es Übergangsregelungen und einen Stichtag geben, bis zu dem sie entscheiden müssten, in welchem System sie versichert sein wollten. Dabei könnten sie auch weiter in der PKV bleiben. Die Altersrückstellungen der Wechselwilligen müssten in die Bürgerversicherung überführt werden.

Der GKV-Spitzenverband wollte sich zur Systemfrage nicht grundsätzlich positionieren, merkte aber kritisch an, dass bei einigen gesetzlichen Neuregelungen der Infrastruktur und Versorgungsstruktur die PKV auf Kosten der GKV profitiert habe. So sei etwa die PKV am Strukturfonds zur Reform der Krankenhauslandschaft nicht beteiligt, obwohl sie gleichermaßen vom Abbau der Überkapazitäten einen Nutzen habe. Was die Zuzahlungen der Versicherten angehe, verwies der Spitzenverband auf die Steuerungswirkung für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Leistungen. Die Zuzahlungen erbrächten rund vier Milliarden Euro, die nicht aus Beiträgen, Zusatzbeiträgen oder Bundesmitteln finanziert werden müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 390 vom 21.06.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag (18/8723) gegen das Votum der Linken und Bündnis/Die Grünen ab.
Aus den Reihen der Linksfraktion hieß es, dass gesamtgesellschaftliche Problem des Sexismus reiche von der ungleichen Bezahlung aufgrund des Geschlechts bis hin zu sexistischer Werbung. Deshalb müsse die Bekämpfung von Sexismus entsprechend breit angelegt sein. Hierbei sei auch staatliches Handeln gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass auch die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses den Antrag mehrheitlich unterstützt hätten.

Die Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch die Reform des Sexualstrafrechts, die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates, die Einrichtung des Hilfetelefons für Frauen oder das Gesetz zur Transparenz von Entgeltstrukturen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben einen Plan, wir brauchen keinen", hieß es von Seiten der CDU/CSU.

Die Grünen hingegen schlossen sich der Forderung und der Argumentation der Linken an. Die Behauptung, die Koalition habe ihre Hausaufgaben gemacht, zeige lediglich, dass die Union nicht bereit sei, an einer konstruktiven Lösung des Problems Sexismus zu arbeiten.

Auch die SPD verwies auf die Politik der Koalition in den vergangenen vier Jahren. Trotzdem sei man der Linksfraktion "dankbar" für den ihren Antrag. Auch wenn die Koalition "viel erreicht" habe, müsse Sexismus und die Ungleichbehandlung von Frauen auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent bekämpft werden. Allerdings sei der Sexismus-Begriff im Antrag der Linken zu ungenau definiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 386 vom 21.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute geht der Trailer zum AWO Wahlcountdown zur Bundestagswahl online. Der kurze Spot gibt einen Vorgeschmack auf den AWO Wahlcountdown, mit dem der AWO Bundesverband die heiße Phase des Wahlkampfes intensiv begleiten wird. Der Wahlcountdown startet nächsten Montag, den 03. Juli 2017. Dann sind es noch zwölf Wochen bis zur Wahl . 12 Wochen = 12 Forderungen an die Politik, bis zum Wahltag am 24. September 2017. Die AWO steht für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 26.06.2017

„Das lange Ringen um die Ausbildung in den Pflegeberufen endet heute mit einem Kompromiss. Auch wenn bei vielen Regelungen noch nicht klar ist, wie sie umgesetzt werden können, steht fest, dass auf die Einrichtungen und Dienste in der Pflege und die Pflegeschulen viel Arbeit zukommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Umsetzung des Gesetzes durch ein breites Monitoring der Akteure in der Alten- und Krankenpflege intensiv begleitet wird, um eventuelle Fehlentwicklungen schnell korrigieren zu können.

Den neu zu gründenden Ausbildungsfond begrüßt die AWO. Dass endlich das Schulgeld abgeschafft wird, muss als ein großer Erfolg der Reform gelten. Ob die neue Ausbildung dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu beheben, bleibt abzuwarten. Sie muss aber gewährleisten, dass genügend Auszubildende gewonnen werden können. Dabei müssen alle Auszubildenden die erforderlichen Kompetenzen erlangen, alte Menschen fachgerecht pflegen zu können.

Zukünftig absolvieren die Auszubildenden nach den ersten beiden Ausbildungsjahren eine Zwischenprüfung. Diese kann von den Bundesländern als Abschluss zur Pflegeassistenz anerkannt werden. Nach Meinung der AWO sollte diese gute Möglichkeit genutzt werden.

Grundsätzlich ist ein Kompromiss besser als keine Lösung und weitere jahrelange Unsicherheit für alle Beteiligten, vor allem für die Ausbildungsstätten. Allerdings birgt dieser Kompromiss die Gefahr, dass die Arbeit in der Altenpflege weiterhin schlechter bezahlt wird. Die Altenpflege darf aber nicht zu einem Pflegeberuf zweiter Klasse werden. Die Einführung eines Tarifvertrages Soziales wäre eine sinnvolle Lösung.“

Zum Gesetz:

Zukünftig wird es eine dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/man geben, allerdings können sich die Auszubildenden nach zwei Jahren entscheiden, ein spezialisiertes drittes Ausbildungsjahr zu absolvieren und dieses als Altenpflegende oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende abzuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.06.2017

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.

„Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden“, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht.“

Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen.

Bereits Anfang des Monats hatten die Familienorganisationen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in einem Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an die beiden Bundesministerinnen für Soziales und Familie gefordert, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt sowie alle relevanten Politikbereiche umfasst.

Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem: „Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. (…) Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden.“

Weitere Inhalte aus dem gemeinsamen Brief der Familienorganisationen und dem DKHW:
http://www.ag-familie.de/news/1496301507_PM_Kinderarmut_DKHW.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.06.2017

Mit einem Aufruf zur Verteidigung der Demokratie und Frauenrechte ist die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats am 25. Juni in Berlin zu Ende gegangen. Zwei Tage lang diskutierten die über 100 Delegierten aktuelle Herausforderungen, legten die politischen Schwerpunkte für das kommende Jahr fest, bestimmten Positionen und verabschiedeten ein Grundsätze-Papier.

Eröffnet wurde die Mitgliederversammlung mit einem Auftritt der neuen Bundesfrauenministerin Katerina Barley (SPD). „Die Demokratie ist längst nicht so sicher, wie wir geglaubt haben“, warnte sie mit Blick auf rechtspopulistische und -extreme Bewegungen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit: „Wenn Frauenrechte angegriffen werden, trifft das jede und jeden, es ist ein Angriff auf die Demokratie.“

Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Deutsche Frauenrat sein Selbstverständnis und seine Grundsätze umfassend niedergelegt. Ein entsprechendes Grundsatz-Papier wurde verabschiedet.

Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung wiederholte die Zustimmung des Deutschen Frauenrats zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und forderte diese auf, die Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Umsetzung von Gleichstellung im Lebensverlauf unverzüglich anzugehen. Darüber hinaus wurden u.a. folgende Forderungen beschlossen: ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit; die Berücksichtigung des Mutterschutzes bei der Rente; eine differenzierte Bewertung des sogenannten Wechselmodells für Getrennterziehende; eine stärkere Ahndung digitaler Gewalt gegen Frauen; ein bundesweites, ganzheitliches und interdisziplinäres Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen. Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung von Kinder- bzw. Minderjährigenehen fordert der Deutsche Frauenrat eine stärkere Ausrichtung auf das spezifische Wohl des Kindes. Darüber hinaus lehnt er ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Deutschland ab.

Schwerpunktthemen

Ein neuer Fachausschuss „Digitale Transformation“ wird das Schwerpunktthema „Digitalisierung und die Auswirkungen auf die Lebensbereiche von Frauen“ aufarbeiten. Drei weitere Schwerpunktthemen, „Geschlechtervielfalt im gesellschaftlichen Diskurs“, „Sorgearbeit“ und „Geschlechtergerechte Haushaltspolitik – strukturierte Finanzierung der Gleichstellungspolitik“, stehen für das neue Geschäftsjahr auf der Agenda.

Neu im Vorstand

Mit Birte Siemonsen (BPW Germany) als Leiterin des neuen Fachausschusses „Digitale Transformation“ zieht ein neues Mitglied in das sechsköpfige Führungsgremium des DF ein, das weiterhin unter Leitung von Mona Küppers (DOSB) arbeitet. Anna-Maria Mette (kfd), zuletzt Leiterin des Fachausschusses „Frauengesundheit“, schied aus dem Vorstand aus.

Neu im Verband

Gleich drei neue Mitglieder verstärken ab sofort die Lobby der Frauen. Aufgenommen wurden der Bundesverband der Mütterzentren, die Bundesfrauenkonferenz der Sozialistischen Jugend Deutschlands – die Falken und die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF).

Aktiv für Demokratie und Frauenrechte

Mit einer Resolution zur Verteidigung von Demokratie und Frauenrechte endete die zweitägige Mitgliederversammlung am 25. Juni. Darin fordert die Frauenlobby im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 alle KandidatInnen der demokratischen Parteien auf, sich angesichts wachsenden Zuspruchs für Rechtspopulismus und Antifeminismus für eine konsequente lebenslauforientierte Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik für Frauen und Männer stark zu machen und im Falle ihrer Wahl umzusetzen.

Grundsätze Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Alle Beschlüsse der MV 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass durch die heute in Kraft tretende Reform des Unterhaltsvorschusses möglichst viele Kinder nachhaltig vor Armut geschützt werden können. "Der Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Damit die Leistung jetzt zügig bewilligt und ausgezahlt werden kann, müssen die Jugendämter entsprechend organisatorisch und personell ausgestattet werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Trotz der positiven Änderungen beim Unterhaltsvorschuss bleibt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes aber noch eine Menge zu tun, nächste Schritte für Alleinerziehende und ihre Kinder müssen folgen. "So ist beispielsweise die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Zudem sollte die Regelung, nach der der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder zwischen 12 bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, geändert werden. Der Unterhaltsvorschuss sollte für alle Kinder eine vorrangige Leistung sein", so Krüger weiter.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt bei vielen von ihnen nicht an. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Sozial- und Familienministerien der Bundesländer, stärker auf die Möglichkeiten der direkten Bezuschussung von Ferienfahrten armer Familien hinzuweisen. Der Verband begrüßt die vielfältigen Bemühungen der Bundesländer, armen Kindern und ihren Familien durch Individualzuschüsse einen kostengünstigen Zugang zu Ferienfahrten und Maßnahmen der Familienerholung zu ermöglichen. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes gewähren 10 von 16 Bundesländern direkte Landeszuschüsse für arme Familien. Entsprechende Anträge können in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gestellt werden, während Familien mit Kindern in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein keine direkten Zuschüsse erhalten können. Allerdings gibt es in diesen Bundesländern – wie teilweise auch in den Bundesländern mit direkten Zuschüssen – Landesprogramme zur Förderung von gemeinnützigen Familienferienstätten, Ferienfahrten für Kinder oder andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

"Während für den Großteil der Kinder mit den Sommerferien und einer Familienreise die schönste Zeit des Jahres beginnt, müssen viele aus finanziellen Gründen auf eine gemeinsame Ferienreise mit ihren Eltern verzichten. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass es trotz der enormen finanziellen Herausforderungen für die Bundesländer flächendeckend Unterstützung für arme Kinder und Familien für die Familienerholung gibt. Insbesondere für arme Kinder ist es wichtig, einen Ausgleich zu den häufig belastenden Familienverhältnissen zu erleben. Dabei ist eine Ferienfahrt nicht nur Erholung für kurze Zeit, sondern das Kind profitiert nachhaltig. Ziel sollte sein, dass es zukünftig in allen Bundesländern eine direkte Unterstützung in diesem Bereich gibt, durch Werbe- und Aufklärungsmaßnahmen auch möglichst alle anspruchsberechtigten Familien davon wissen und genügend Geld für alle armen Kinder zur Verfügung steht. Langfristig gilt es jedoch strukturelle Lösungen gegen Kinderarmut und die damit einhergehenden Benachteiligungen zu finden, damit allen Kindern und ihren Familien genügend Geld für eine Reise in den Ferien zur Verfügung steht. Dafür brauchen wir einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die direkte Unterstützung von Familien mit Kindern unterscheidet sich je nach Bundesland ganz erheblich. So sind etwa die Einkommensgrenzen, die notwendige Familiengröße, die Höhe des Zuschusses sowie die Förderungsdauer und -art von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Manche Bundesländer fördern nur Eltern mit mindestens drei Kindern, andere fördern grundsätzlich nur die Kinder oder vorrangig Familien mit einem behinderten Kind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.06.2017

Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung legt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringende kinder- und jugendpolitische Handlungsbedarfe in Deutschland offen. Durch die leitende Perspektive "Jugend ermöglichen" zeichnet die Sachverständigenkommission ein differenziertes Bild der heutigen Lebensrealitäten von Jugendlichen in Deutschland. Handlungsbedarfe ergeben sich insbesondere bei der Chancengleichheit, aber auch bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut, im Bereich Beteiligung und in der Medienpolitik.

Der Bericht macht deutlich, dass die Lebenslagen junger Menschen in Deutschland durch erhebliche soziale Ungleichheiten gekennzeichnet sind, insbesondere im Bildungssystem. Zudem konstatiert der Kinder- und Jugendbericht zunehmende Segregationsprozesse in städtischen Wohnregionen.

Noch immer entscheidet die familiäre und regionale Herkunft, der soziale Status, die ethnische und nationale Zugehörigkeit, das Geschlecht, aber auch beispielsweise die körperliche Verfasstheit über die Verteilung der sozialen Teilhabechancen. Geflüchtete Jugendliche sind besonderen Diskriminierungen ausgesetzt. Deshalb müssen Kindern und Jugendlichen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ihre Rechte transparenter gemacht werden. Außerdem sollten sie stärker vor rassistischen und diskriminierenden Zuschreibungen und Ausgrenzungen geschützt werden. Dafür braucht es belastbarere kommunale Strukturen, die zur Not auch über Bundesmittel abgesichert werden müssen.

"Die Ergebnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht allen jungen Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten eingeräumt werden. Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer körperlichen Verfasstheit und ihrer nationalen Zugehörigkeit eine gute Kindheit und Jugend erfahren und gestalten können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermissen wir aktuell den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher in Deutschland anzunehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 15. Kinder- und Jugendbericht. "Bei der Integration von Flüchtlingskindern haben wir in Deutschland in den letzten zwei Jahren große Fortschritte gemacht. Jetzt gilt es, die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterzuführen, sondern zu verstärken. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, sind hier Schlüsselfaktoren. Das gilt auch für die Förderung der Beteiligung von geflüchteten jungen Menschen bei den sie betreffenden Entscheidungen.

Außerdem müssen wir sie zu gesellschaftlichem Engagement ermutigen", so Hofmann weiter.

Soziale Unterschiede zeigen sich auch beim politischen Interesse und bei der Zufriedenheit mit der Demokratie als Staatsform: Je höher das soziale Milieu, die ökonomische Lage der Familie und die Bildung, desto höher das politische Interesse junger Menschen und die Akzeptanz der Demokratie. Der Kinder- und Jugendbericht fordert daher, die Stärkung der Beteiligung als partizipatives Grundelement des Aufwachsens und als Voraussetzung für Demokratiebildung zu verstehen.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Vermittlung von Demokratiefähigkeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche sind die zukünftigen Akteurinnen und Akteure in einem funktionierenden demokratischen System. Wer früh beteiligt wird, engagiert sich später auch mit höherer Wahrscheinlichkeit politisch. Der Ausbau und die Stärkung von politischen Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Förderung derjenigen aus sozial benachteiligten Familien muss daher eine zentrale politische Konsequenz aus den Befunden des Kinder- und Jugendberichts sein", so Hofmann weiter.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den medienpolitischen Herausforderungen durch die Folgen der Digitalisierung. Zur Ermöglichung von Jugend in der digitalen Welt bedürfe es einer Jugendmedienpolitik, die sich als Anwältin von Jugend zur Durchsetzung von Medienbildungsinteressen versteht und dafür einsetzt, dass Institutionen und Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zu einem effizienten, kinder- und jugendgerechten Daten- und Verbraucherschutz verpflichtet werden. "Kinder und Jugendliche auch in medialen Räumen zu schützen und in ihren spezifischen Bedarfen zu unterstützen, erfordert ein Zusammenwirken von Staat, Eltern, Bildungsinstitutionen und Medienanbietern gleichermaßen.

Dabei ist nicht zuletzt die Vermittlung von Medienkompetenzen zentral, um die Rolle von Kindern und Jugendlichen als kompetent handelnde Personen in der digitalen Welt zu stärken", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.06.2017

Auf Einladung der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen sprach Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Barbara Eschen stellte die Kritikpunkte der Nationalen Armutskonferenz vor. Dazu gehören:

Wohnungsnot:
„Wohnungsnot ist ein zentrales Armutsrisiko. Wirksame Steuerungsinstrumente im Sinne eines sozialen Wohnungsmarktes sind nötig. Die bestehenden Steuerungsinstrumente reichen nicht aus. Die Mietpreisbremse ist unwirksam. Es fehlt ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nicht einmal eine bundesweite Wohnungslosenstatistik liegt vor“, sagte NAK-Sprecherin und Diakoniedirektorin Eschen.

Grundsicherung:
Eschen sagte: „Die Grundsicherung hat eine zentrale Bedeutung für in Armut Lebende. Das Existenzminimum muss ausreichend und sicher sein. Das ist nicht der Fall: der Regelsatz wird künstlich kleingerechnet. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit verstreichen lassen, hinreichende Regelsätze und ein sanktionsfreies Mindestniveau der Grundsicherung zu verwirklichen.“

Gesundheit:
„Die Gesundheitsversorgung für in Armut Lebende ist in Deutschland schlechter als für andere Personen. Wichtige gesundheitliche Leistungen fehlen, weil sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in der ergänzenden Grundsicherung voll abgedeckt sind. Für alle in Deutschland Lebenden müssen alle notwendigen Gesundheitsleistungen umfassend gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat keine Initiativen in dieser Richtung ergriffen“, kritisierte Eschen weiter.

Die komplette Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2017/06/5.-ARB-Stellungnahme-nak_final_17-6-16erg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.06.2017

Eine gerechte Steuerpolitik, gute Arbeit statt prekäre Beschäftigung und Sozialleistungen, die zum Leben reichen – das fordern die Veranstalter des zweiten Armutskongresses in ihrem gemeinsamen Aufruf. Der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Nationale Armutskonferenz wollen damit anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl zeigen, auf welche Politik es ankommt, um Armut wirkungsvoll einzudämmen. Unterstützt wird der Aufruf von 13 weiteren Sozial-, Wohlfahrts- und Fachverbänden sowie gewerkschaftlichen Organisationen.

Armut und Armutsgefährdung seien in Deutschland längst keine Randerscheinung mehr, sondern ein massenhaftes Phänomen mitten in unserer Gesellschaft, das auf mehreren Ebenen bekämpft werden müsse.

„Um die Schere in der ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung zu schließen und um eine weitere Spreizung der Gesellschaft zu verhindern, muss in der Steuerpolitik konsequent umgesteuert werden“, sagt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die dazu aktuell in der Diskussion stehenden Vorschläge der großen Parteien sind vom Umfang und der Zielrichtung her viel zu ambitionslos. Wir brauchen eine wirklich mutig eingreifende Steuer- und Finanzpolitik, um den anstehenden gesellschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, verwies auf den Zusammenhang von Armut und prekärer Beschäftigung: „Die Politik muss endlich umsteuern und der Spaltung am Arbeitsmarkt entgegentreten. Es geht darum, den Niedriglohnbereich auszutrocknen, Minijobs in abgesicherte Beschäftigung umzuwandeln und die sachgrundlose Befristung abzuschaffen.“ Besonders junge Beschäftigte würden immer öfter nur befristet Arbeit bekommen. Auch der Missbrauch von Werkverträgen und prekärer Soloselbständigkeit müsse gestoppt werden. „Die Menschen brauchen gute und sichere Arbeit, die anständig entlohnt wird und deren Arbeitsbedingungen stimmen. Wichtig dafür ist auch eine vollwertige Berufsausbildung – jedoch bieten die Arbeitgeber zu wenige Ausbildungsplätze an. Die Politik muss endlich eine gesetzliche Ausbildungsgarantie beschließen.“

Zu den Auswirkungen von Armut auf unser demokratisches Gemeinwesen sagte Barbara Eschen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg und Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz: „Die Regelsätze von Hartz IV sind zu niedrig. Maßstab bei der Berechnung scheint zu sein: Es muss Mangel da sein, damit sich die Menschen nicht einrichten.“ Trotzdem blieben fast die Hälfte der Menschen über vier Jahre im Leistungsbezug und hätten trotz aller Bemühungen keine Chance. „Prekär Beschäftigten soll anscheinend bewiesen werden: es geht noch schlechter. Das ist ein Druckmittel. Dabei geht es uns um viel mehr: Um echte Teilhabe. Arme Menschen haben Ideen, Wünsche, Vorstellungen, sie tun alles Mögliche, um ihre Situation zu verändern. Das wird nicht anerkannt. Wir als Nationale Armutskonferenz stärken die Stimme der in Armut Lebenden, damit sie sich einbringen können“.

Über den Armutskongress: Über 500 von Armut betroffene Menschen, Experten aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Journalismus diskutieren noch bis einschließlich morgen, 28. Juni, unter dem Motto „Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen“. Unterstützt wird der Kongress von 18 weiteren Sozial-, Wohlfahrtsund Fachverbänden, Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen sowie Gewerkschaften. Mehr unter: www.armutskongress.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

Auch das ZFF gehört zu den Unterstützer*innen des Aufrufs. Den Aufruf können Sie hier herunterladen.

Das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, wer sich anstrengt und sich bildet, kann auch sozial aufsteigen, wird trotz der anhaltend guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland immer weniger eingelöst, so der Befund des aktuellen Jahresgutachtens des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage in Deutschland. Der Bundesregierung sei es nicht gelungen, Armut und Ungleichheit spürbar zu reduzieren und mehr soziale Aufwärtsmobilität zu ermöglichen, so das Ergebnis zahlreicher Studien, die der Paritätische für das Jahresgutachten ausgewertet hat. Der Paritätische fordert eine "Agenda des Sozialen" und in der Konsequenz einen rigorosen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.
"Ungleichheit und die Blockade von Aufstiegschancen werden immer mehr zu einer Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt" warnt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Wachsende soziale Verwundbarkeit lasse sich nicht nur in einzelnen, vorübergehenden Lebensphasen beobachten, sondern bestehe heute über die gesamte Biografie und sogar generationenübergreifend.
Der Ausgrenzungsprozess beginne schon in der Kindheit. "Die seit Jahren relativ stabile Zahl von etwa 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, bestätigt nachdrücklich nicht nur das Versagen der bestehenden Sicherungssysteme, sondern auch das fehlende Interesse, daran etwas zu ändern", so Rosenbrock. Armut und wachsende soziale Ungleichheit seien mit Chancengleichheit und sozialer Aufwärtsmobilität nicht vereinbar.
Der Paritätische fordert in seinem Jahresgutachten eine „Agenda des Sozialen“, die u.a. eine nachhaltige Bildungsoffensive, einen sozialen Arbeitsmarkt, der Langzeitarbeitslosen Chancen eröffnet, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform enthalten muss. Um dies zu finanzieren, sei ein konsequentes Umsteuern in der Steuerpolitik unumgänglich. So müssten etwa große Erbschaften und Vermögen deutlich stärker zur Finanzierung sozialer Investitionen herangezogen werden. "Mit ein bisschen höheren Spitzensteuersätzen, ein bisschen mehr Reichensteuer und vagen Andeutungen zur Erbschaftsteuer kann es nicht getan sein", mahnte Prof. Rosenbrock, Vorsitzender des Verbandes.

Hier finden Sie das Pressestatement von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock und das Jahresgutachten in voller Länge.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.06.2017

Der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung „Invest in Future“ zeigt am 26. und 27. September 2017 in Stuttgart Chancen und Entwicklungen für neue Lern- und Arbeitswelten in einer „Gesellschaft 4.0“ auf. Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie Expertinnen und Experten von Bildungsträgern und aus der pädagogischen Praxis präsentieren Zukunftstrends und diskutieren sie mit dem Fachpublikum. Was bedeuten die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse für Kitas? Müssen wir frühe Bildung und Betreuung neu denken? „Invest in Future“ soll Lust darauf machen, innovativ zu sein und immer wieder neue Antworten auf die Frage zu finden, wie wir Bildung heute gestalten müssen, damit unsere Kinder in Zukunft gut mit den Auswirkungen leben können. Weitere Infos unter: www.invest-in-future.de

Stuttgart, 27. Juni 2017 – Ungewohnte Sichtweisen kennenlernen, neue Gedanken erproben, Impulse für den eigenen Arbeitsbereich mitnehmen: „Invest in Future“, der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung, der 2017 zum 13. Mal in Stuttgart stattfindet, regt an, querzudenken und mit an der Zukunft zu bauen. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und erhebt das Über-den-Tellerrand-Schauen zum Prinzip.

„In einer zunehmend digital vernetzten Welt verändern sich nicht nur Arbeits- und Produktionsprozesse, auch soziale Strukturen und Denkmuster wandeln sich. Was bedeutet das für die Arbeit von Menschen, die Bildungswelten (mit)gestalten und Rahmenbedingungen für das Lernen schaffen?“, fragt Kongress-Initiatorin Waltraud Weegmann von der Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, die das Symposium am 26. und 27. September 2017 zusammen mit der element-i-Bildungsstiftung veranstaltet. Invest in Future versteht sich als Ideenwerkstatt, die dieses Jahr unter dem Motto „Gesellschaft 4.0 – Auswirkungen auf die Kita-Welt“ steht. Der Kongress beleuchtet Chancen und Entwicklungen in unserer „Gesellschaft 4.0“ und bezieht sie auf die frühe Bildung. Er soll dazu beitragen, Antworten auf die Frage zu finden, wie wir (Früh)-Pädagogik gestalten müssen, damit sie unsere Kinder in die Lage versetzt, die vielfach noch unbekannten Herausforderungen der Zukunft gut zu meistern.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, engagiert sich als Schirmherr für die Veranstaltung.

Renommierte Vortragende – spannende Themen

Roger Spindler vom Zukunftsinstitut, einem der wichtigsten Think-Tanks der Zukunftsforschung, ist Trendexperte für Bildung und neue Medien. In seinem Eröffnungsvortrag spricht er über „Bildung der Zukunft – Wie der gesellschaftliche Wandel unsere Lebensformen und -stile prägt“. In einem anschließenden Themenforum geht er mit interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Frage nach, wie sich die Kita der Zukunft mit der smarten Gesellschaft vernetzen kann.

In einem für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglichen Plenumsvortrag mit dem Titel „Groß werden in einer digitalisierten Welt – die Zukunft unserer Kinder in der Gesellschaft 4.0“ spricht der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm darüber, wie die nachfolgenden Generationen eine „neue soziale Marktwirtschaft“ in digitalen Zeiten entwickeln und welche Rolle dabei Lernen, Bildung und Arbeit spielen könnten.

Die sogenannte „Arbeitswelt 4.0“ verändert auch die Rahmenbedingungen für Kitas. Was bedeutet das für die Bildungseinrichtungen? Dieser Frage widmen sich Brigitte Preuß, Leiterin Personal bei der Allianz Deutschland AG, Stuttgart, und Professorin Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, Ludwigshafen.

Gibt es so etwas wie eine Kita-Welt 4.0? Eine Querdenkerin mit „fächerübergreifendem Kompetenzprofil“, Dr. Cornelia Heintze, Leipzig, erklärt, wie sich eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung im Wirtschaftsleben auf Kinderbetreuung und frühe Bildung auswirken könnte.

Einblicke in eine „Pädagogik der Zukunft“ gibt außerdem Margret Rasfeld, Berlin, Gründerin der Initiative Schule im Aufbruch, die für einen radikalen Wandel in der Lern- und Schulkultur plädiert. Dr. Maike Rönnau-Böse, Professorin an der Evangelischen Hochschule Freiburg, berichtet von den Erkenntnissen aus ihrem Forschungsprojekt „Kinder stärken!“, das untersuchte, wie Kindertageseinrichtungen die Resilienz und seelische Gesundheit von Kindern fördern können.

„Die Bedeutung des Freispiels für die Zukunftsfähigkeit der Kinder“ ist Thema der bekannten Sozialpädagogin und Autorin Freya Pausewang. Zur Vertiefung ihres Vortrags finden anschließend eine Besichtigung und ein Workshop in einer Stuttgarter Kita statt.

Ein eigenes Themensegment richtet sich an Interessierte aus Wirtschaftsunternehmen. Es geht um Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflegeaufgaben. Die Referentinnen und Referenten gehen der Frage nach, wie sich die Digitalisierung der Arbeitswelt auf Konzepte für die Work-Life-Balance auswirkt und zeigen neue Möglichkeiten, die sich durch den digitalen Fortschritt eröffnen. Auch Babyboomer werden alt: Ihre Kinder stehen vielfach vor der Herausforderung, sie betreuen, pflegen und erwerbstätig sein zu müssen. Unternehmerinnen und Unternehmer diskutieren über Konzepte, die es ihren Beschäftigten erleichtern, den Spagat zu bewältigen.

Es erwarten die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer insgesamt drei spannende Plenumsveranstaltungen sowie 16 teilweise parallel stattfindende Themenforen, aus denen sie sich ihren „eigenen“ Kongress zusammenstellen können.

Abendveranstaltung: Verleihung des KitaStar
Am Abend des 26. September vergibt die element-i-Bildungsstiftung den Pädagogik-Innovationspreis KitaStar 2017 und lädt dazu in das Eventcenter SpardaWelt ein. Die Jury prämiert die besten Kita-Konzepte zum Thema „Die Welt ‚da draußen’“. Mit der Vergabe des Preises möchte die Stiftung innovative Konzepte und Lösungsansätze für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zwischen null und zehn Jahren bekannt machen und zur Nachahmung anregen.

Weitere Informationen zum Kongress „Invest in Future“, das komplette Programm sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Interessierte unter: www.invest-in-future.de. Für Fragen steht Projektkoordinatorin Nicole Lessig unter Telefon +49 (0)711-656960-35 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Invest the Future vom 27.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Juli 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Berlin Kreisverband Südost e. V.

Ort: Berlin

Familien sind vielfältig: Sie sind jung oder alt, multilingual oder einsprachig, arm oder reich, gleich- oder mehrgeschlechtlich … und immer auch ein bisschen dazwischen. – Wie gelingt die Balance zwischen Autonomie und Zwang in der Familienförderung? – Wie wird Geld am sinnvollsten investiert? – Wem kann wann und wo geholfen werden?

Diese und viele andere Fragen sollen gemeinsam mit Ihnen diskutiert werden.

Unsere Gesprächspartner*innen sind:
• Dr. Fritz Felgentreu, MdB
• Dr. Verena Wittke, Familienbildungsreferentin der AWO BV
• Alexander Nöhring, Geschäftsführer ZFF (Zukunftsforum Familie)

Die Moderation übernimmt Micaela Daschek, stellv. Geschäftsführung AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 07.Juli 2017 telefonisch unter 030-613 963 22 oder per E-Mail an stefanie-brenneis@awo-suedost.de an.

Termin: 21. September 2017

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 21. September 2017 findet beim AWO Bundesverband e.V. in Berlin die Fachtagung zur Gewaltprävention in stationären Einrichtungen statt.

Mitarbeiter*innen und verantwortliche Führungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind tagtäglich mit unterschiedlichen Formen der Gewalt konfrontiert. Die ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Phänomen ist der erste Schritt hin zur Gewaltprävention.

Hierzu bietet der AWO Bundesverband e.V. mit dieser Fachtagung eine Plattform zum innerverbandlichen Austausch an. Mit Fachvorträgen und Umsetzungsbeispielen aus der Praxis ist es Ziel der Veranstaltung, zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und Ansätze zur Gewaltprävention aufzuzeigen.

Anmeldungen und weitere Informationen sind unter: Website der AWO Bundesakademie

Weitere Informatione: Programm

Anmeldebogen

Termin: 04. – 05. Oktober 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz (nak)

Ort: Berlin

Seit 2006 organisiert die Nationale Armutskonferenz einmal jährlich ein Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. Die Treffen sollen eine Plattform für Austausch und Vernetzung bieten und fördern die politische Teilhabe der Menschen, die in Armut leben. In diesem lädt die NAK unter dem Motto „Flagge zeigen – Soziale Rechte, Beteiligung, Menschenrecht“ am 4. und 5. Oktober 2017 bundesweit zum 12. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ein.

Bitte melden Sie sich bis zum 3. September 2017 auf folgender Seite an: Zur Anmeldung zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung

An der Veranstaltung können bis zu 120 von Armut Betroffene teilnehmen. Die Anmeldebestätigungen wird nach Eingang der Anmeldungen versendet.

Die Nationale Armutskonferenz kann für maximal die Hälfte der Teilnehmenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernehmen. Daher wird darum gebeten, wenn möglich die Förderung über eine Ihnen bekannte Einrichtung oder Organisation zu beantragen.

Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können Sie auch das ausgefüllte Anmeldeformular per Post oder per Mail zusenden. Einladung und Anmeldeformular

AUS DEM ZFF

Anlässlich des heute in Kabinett und Bundestag diskutierten 2. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF die Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Forderung nach einem Wahlarbeitszeitgesetz unterstreicht das ZFF ausdrücklich!

Das Gutachten der Sachverständigenkommission für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt vielfältige gleichstellungspolitische Handlungsfelder auf. Zentral wird die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern thematisiert. So zeigt der erstmals berechnete Gender Care Gap, dass Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere leisten als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit. Der Bericht weist in dem Zusammenhang deutlich auf die Rolle widersprüchlicher politischer Leitbilder und Politiken bei der Herausbildung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung hin.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die Erkenntnisse des 2. Gleichstellungsbericht bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür brauch es, wie vom Bericht empfohlen, ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es Beschäftigten ermöglicht, in bestimmten Phasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und wieder auf Vollzeit aufzustocken. Damit man sich diese Auszeiten auch leisten kann, müssen gesellschaftlich notwendige Sorgephasen durch Lohnersatzleistungen abgesichert werden: Das gilt für Zeiten der Kinderbetreuung genauso wie für Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Der Bericht muss Ansporn für alle politischen Parteien im Bundestagswahlkampf in diesem Jahr sein! Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit endlich gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.06.2017

Das ZFF begrüßt das gestern beschlossene Bundestagswahlprogramm der SPD, denn gute und gerechte Familienpolitik werden darin als eines der wichtigsten Themen für die kommende Legislaturperiode gesetzt. Gleichzeitig vermisst das ZFF aber konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familien- und sozialpolitischer Leistungen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die SPD setzt die Familienpolitik in ihrem Wahlprogramm ganz oben auf ihre politische Agenda. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familientarif mit Kinderbonus, die Zusammenlegung von Kindergeld und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien zu einem erweiterten Kindergeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld für Eltern und pflegende Angehörige, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und gebührenfreie Kitas sowie eine dreimonatige Pflege(aus)zeit mit zugehöriger Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Das ZFF begrüßt diese Vorschläge, denn sie versprechen Familien in ihrer Vielfalt durch einen guten Mix aus Zeit Geld und Infrastruktur zu entlasten, in ihrem Alltag zu unterstützen und Partnerschaftlichkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus freuen wir uns über die Zusage, die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu verlängern. Das Wohl von Familien muss in den Mittelpunkt gestellt werden, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Angehörigen über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen!

Aber: Gute und gerechte Familienpolitik braucht konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familienpolitischer Leistungen. Ansonsten bleiben sie leere Wahlversprechen! Dies vermisst das ZFF an einigen Stellen des Wahlprogramms. Dem ZFF ist es ein besonderes Anliegen, die Existenzsicherung der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken: Ein erweitertes Kindergeld, welches das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenfasst ist ein erster wichtiger Schritt, sollte aber in seiner Höhe so ausgestaltet werden, dass es zumindest das sächliche Existenzminimum absichert. Auch die Ministerin Katarina Barley hat sich am Wochenende in ähnlicher Weise geäußert und strebt für die Zeit nach der Wahl eine umfassende Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlags an. Folgerichtig wäre es zudem auch, über die verminderte Anrechnung im SGB II-Bezug nachzudenken und besondere Bedarfe, wie bspw. von Alleinerziehenden-Haushalten, noch stärker in den Blick zu nehmen. Langfristig setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, die das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt und mit steigendem Haushaltseinkommen sinkt.“

Das SPD-Wahlprogramm steht hier zum download bereit: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2017

AKTUELLES

Die Broschüre „Miteinander gegen Hass, Diskriminierung und Ausgrenzung“ ist im Zusammenwirken der fünf Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische und ZWST – entstanden. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich hiermit gemeinsam ein für den Erhalt einer demokratischen Gesellschaft und eines sozialen Staates gegen zunehmende rechtsextreme Einstellungen und Handlungen.

Wohlfahrtsverbände sind flächendeckend präsent, arbeiten seit Jahrzehnten für eine solidarische Gesellschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr Engagement für sozial benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte Menschen, wie auch ihre Tätigkeit in sozialen Einrichtungen (Kita, Beratungsstellen, Pflegeheimen, u.a.) erfordert bei der Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rassistischen Erscheinungsformen eine klare Haltung. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl fasst dies im Interview (S. 20-30) wie folgt zusammen: „Die Wohlfahrtsverbände haben ein politisches Mandat aus der Verfassung! Es ist ihnen nicht nur erlaubt, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren – es gehört sogar untrennbar zu ihrem Auftrag, sich für eine sozial gerechte Ordnung einzusetzen.“

In diesem Sinne soll die Handreichung zu einer stärkeren Sensibilisierung führen, Wissen über Strategien und Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus vermitteln sowie Hinweise auf Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten.

Die Broschüre kann im AWO-Shop bestellt werden (Bestell-Nr. 04042): https://www.awo.org/sites/default/files/2017-06/Katalog_06_2017.pdf

„Weil jeder Kita-Platz ein guter sein muss!“ rufen die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege –Spitzenverbände im Land Brandenburg gemeinsam mit Fröbel und der LSB SportService GmbH zu einer Postkarten-Aktion auf. Ziel ist es, dass die zentralen Handlungsziele für qualitätssteigernde Rahmenbedingungen in Brandenburg ab 2018 verbindlich festgelegt werden und damit sichergestellt wird, dass weitere Bundes- und Landesmittel in die Qualität von Kitas investiert werden.

Vielen Dank für die vielen Unterstützer. Nunmehr geht es auch um Ihre Unterstützung der Aktion: Sorgen Sie für eine breite Verteilung der Information und auch eine breite Beteiligung Ihrer Einrichtungen und Eltern!

Nähere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden sich unter www.kita-ist-bildung.de

Die kürzlich veröffentliche Handreichung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt Impulse und bietet Hintergrundwissen für die kommunale Familienpolitik.

Familien haben großen Informationsbedarf – egal wie alt die Kinder sind und vor welchen Herausforderungen sie als Familie gerade stehen. Vielerorts sehen Akteur/innen der kommunalen Familienpolitik und Familienarbeit Entwicklungsbedarf für ihr eigenes Webangebot: Familien nehmen das digitale Informationsangebot vor Ort noch zu wenig als geeignete Informationsquelle und Wegweiser durch die Informations- und Angebotsfülle wahr. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Jahr 2016 Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis und Verbänden befragt und die Ergebnisse in einer Handreichung zusammengeführt.

Was erwartet die Leserinnen und Leser? Die Handreichung sondiert, welche Rolle kommunale Familienseiten im Unterstützungsangebot für Familien entfalten können, wo die kommunale Praxis aktuell steht und welche Entwicklungspotenziale die befragten Expertinnen und Experten sehen. Sie stellt folgende Fragen: Was zeichnet ein gutes kommunales Informationsangebot für Familien im Netz aus? Welche Rolle spielen Funktionalität, Adressat/innenbezug und Niedrigschwelligkeit für kommunale Familienseiten? Welche Entwicklungen sind wünschenswert, welche sind machbar? Welche Bausteine haben sich bewährt und werden von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern zur Nachahmung empfohlen?

Ziel der Handreichung ist, engagierten Akteur/innen der kommunalen Praxis Argumentationshilfen und Impulse für eine bedarfsgerechtere Gestaltung ihrer Familienseiten im Netz zu geben. Sie bietet außerdem einen Überblick über einige wichtige Trends, die den Wandel des Familienlebens durch digitale Medien und digitale Alltagstools kennzeichnen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins möchte damit die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik im Bereich der digitalen Angebote für Familien begleiten.

Die Handreichung „Familien digital erreichen – Entwicklungspotenziale kommunaler Familienseiten“ kann kostenfrei unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familie-digital-erreichen.pdf heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema bietet ebenfalls die Expertise der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins „Um die Ecke und als App – welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“ .

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Handreichung zur Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung. Damit sollen vor allem Behörden und Beratungsstellen vor Ort unterstützt werden.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Familienzusammenführung oft nur schleppend oder gar nicht gelingt, selbst bei rechtlich eindeutigen und einfachen Fallkonstellationen, wie die Zusammenführung von Kernfamilien“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Gründe seien unter anderem unklare Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten. Auch würden seit 2015 Beratungsstellen mit dem Thema Familienzusammenführung befasst, die früher mit dieser komplexen Thematik keine Berührungspunkte hatten.

Vor diesem Hintergrund bietet die Handreichung des Deutschen Vereins Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Außerdem zeigten die Ausführungen, dass die Aufgaben im Bereich Familienzusammenführung nur erfolgreich erfüllt werden könnten, wenn die beteiligten Behörden flächendeckend mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet seien.

Die Handreichung ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf

Dank einer finanziellen Anerkennung von ‚Deutschland rundet auf‘ kann IMPULS insgesamt 600 zusätzliche Kinder und ihre Familien fördern.

Wie geht das? Mit Opstapje / Opstapje Baby, dem kindergartenergänzenden Hausbesuchsprogramm, das Müttern und Vätern mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang mit ihren Kindern gibt. Das stärkt die ganze Familie.

Welche Rolle spielen Sie dabei? Sie sind eine gemeinnützige Organisation? In der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig? Mitarbeiterin im Jugendamt? Oder Träger der Wohlfahrtspflege? Oder Sie bieten bereits Opstapje /Opstapje Baby an, möchten aber mehr Familien die Teilnahme ermöglichen? Dann bietet Ihnen IMPULS eine Anschubfinanzierung von maximal EUR 12.000 für bis zu 30 Familien – für Schulungen zur Koordinatorin oder zur Hausbesucherin sowie für das Opstapje / Opstapje Baby-Programmmaterial.

Zahlreiche Kooperationspartner konnten von den 600 schon 550 Kinder und ihre Familien unterstützen. Wie zum Beispiel Malika und ihren Sohn Mimoun in Wiesbaden – lesen Sie dazu unseren kleinen Bericht Opstapje wirkt – ‚Deutschland rundet auf‘ für Kinder wie Mimoun.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie an: 0421-696786-11 oder schreiben Sie: daja.wuebbens@impuls-deutschland.de

Sie möchten sich gleich anmelden? Schicken Sie Ihre Unterlagen:

  • formloses Antragsschreiben mit Darstellung des Bedarfes (ca. 1-2 DIN A4 Seiten);
  • Kurzvorstellung Ihrer Organisation (inkl. Satzung);
  • den aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes;
  • eine kurze Projektskizze, aus dem hervorgeht, wie das einzusetzende Personal (KoordinatorIn, HausbesucherInnen) finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 20.06.2017

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ZFF-Info 12/2017

SCHWERPUNKT: Weltflüchtlingstag

Anlässlich des Weltflüchtlingstag weist das ZFF wiederholt auf das „Recht auf Familie“ hin, das für alle Menschen gelten muss. Anfang Mai hat das ZFF ein Positionspapier zu Recht und Praxis beim Familiennachzug veröffentlicht. Darin fordern wir, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Der Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 macht auf das Schicksal der zuletzt weltweit 65 Millionen Flüchtlinge aufmerksam und wirbt für deren Unterstützung durch die Weltgemeinschaft. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, das Thema Fluchtursachen auch auf dem G20-Gipfel nicht auf Investitionspartnerschaften zu reduzieren.

„Hinter jeder Flucht steht ein Einzelschicksal. Es ist die Aufgabe der Weltgemeinschaft, jedes Schicksal ernst zu nehmen und Flüchtlingen Sicherheit, den Zugang zu Arbeit und ihren Kindern den Zugang zu Bildung zu geben. Gleichzeitig geht es auch darum, die Ursachen von Flucht anzugehen. Fehlende Rechtsstaatlichkeit, Mangel an Demokratie und die Missachtung von Menschenrechten sind wesentliche Fluchtursachen und gleichzeitig der Nährboden für gewalttätige Konflikte.

Investitionspartnerschaften können wirtschaftliche Chancen in Entwicklungsländern verbessern. Doch nicht jede Investition ist nachhaltig und nutzt den Menschen vor Ort. Der von der SPD durchgesetzte ‘Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen ist ein großer Schritt für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Entwicklungsländern. Der Widerstand der CDU/CSU gegen weitergehende Regelungen zeigt jedoch, dass die Union nicht verstanden hat, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören. Die Ursachen von Flucht können nur durch eine kohärente Politik beseitigt werden.

Solange die Einsicht, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören, bei Angela Merkel nicht angekommen ist, helfen auch hundert Afrikagipfel nicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.06.2017

Die Geschichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist auch eine Geschichte der Flucht. „In Zeiten des Nationalsozialismus mussten viele unserer Mitglieder fliehen und in anderen Ländern um Asyl bitten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages. Nachdem der Zweite Weltkrieg beendet war, unterstützte die AWO Vertriebene genauso wie sie während des Jugoslawienkrieges nach Deutschland geflohenen Menschen half. „Die gemeinsame Richtschnur für unser Handeln war gestern wie heute unsere humanitäre Verpflichtung dem einzelnen Menschen gegenüber“, betont Brigitte Döcker.

Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. Damit die Schutzsuchenden von ihrem Recht Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Die derzeitige Politik der Abschottung hält Döcker für falsch: „Statt auf Abschottung und Abschreckung zu setzen und wesentliche Persönlichkeitsrechte durch das wahllose und unbeschränkte Zugreifen auf Handydaten auszuhebeln, sollte die großzügige Aufnahme von Flüchtlingen europaweit als Chance für eine vielfältige Gesellschaft betrachtet und genutzt werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Am 19. und 20. Juni beteiligt sich die AWO mit vielen anderen Organisationen an dem jährlich stattfindenden Symposium zum Weltflüchtlingstag. Zum Programm des mittlerweile 17. Symposiums.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.06.2017

Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (90 Prozent) sieht in einem ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern und ihren Familien zu Angeboten der Sprachförderung den größten Handlungsbedarf bei der Integration in Deutschland. Sehr großer Handlungsbedarf wird zudem für den ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern zu Kindertageseinrichtungen und Schulen gesehen (74 Prozent). Das gilt auch für die kindgerechte und sichere Unterbringung von Flüchtlingskindern mit ihren Familien in Wohngegenden, die Kontakte zu einheimischen Familien ermöglichen (74 Prozent). Und auch beim kostenfreien Zugang von Flüchtlingskindern zu Freizeitaktivitäten, beispielsweise Sportvereinen, bei denen sie andere Kinder kennenlernen können, wird überwiegend (67 Prozent) Handlungsbedarf gesehen. 42 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, gegenteiliger Auffassung sind 52 Prozent. In der Frage des Familiennachzugs zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni.

Besonders große Unterschiede gibt es bei den Befragten hinsichtlich des Handlungsbedarfs bei der Integration beim ausreichenden Zugang zu Kitas und Schulen. Hier sehen die Befragten aus Westdeutschland (76 Prozent) deutlich häufiger als Befragte aus Ostdeutschland (61 Prozent) einen sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Signifikante Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Frage einer sicheren und kindgerechten Unterbringung: Hier sehen 75 Prozent der Befragten aus Westdeutschland, aber nur 67 Prozent der Befragten aus Ostdeutschland sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Besonders groß sind die Unterschiede bei dieser Frage auch bei den befragten Männern (67 Prozent) und Frauen (80 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein sehr differenziertes Bild: Während in allen abgefragten Integrationsbereichen (Sprache, Kitas und Schulen, Wohnraum, Freizeitaktivitäten) bei den Anhänger/innen von CDU/CSU, FDP, Grünen, Linken und SPD sehr große Mehrheiten entsprechende Handlungsbedarfe sehen, verneinen mit Ausnahme der Sprachförderung die AfD-Anhänger/innen in den anderen Bereichen diese Frage.

Dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, meinen 42 Prozent der Befragten. 52 Prozent hingegen sind der Auffassung, dass man den Flüchtlingskindern nicht sofort die gleichen Möglichkeiten wie in Deutschland geborenen Kindern bieten kann. 6 Prozent haben dazu keine Meinung. Damit ist die Zustimmungsrate zu dieser Frage in den letzten beiden Jahren, in denen für das Deutsche Kinderhilfswerk entsprechende repräsentative Daten erhoben worden sind, deutlich gefallen. Positiv stehen der Forderung nach gleichen Möglichkeiten von Anfang an derzeit insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (58 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen, in deren Haushalt Kinder wohnen (48 Prozent) sowie die befragten Frauen (46 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich wiederum ein sehr differenziertes Bild: Es meinen, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten, wie in Deutschland geborene Kinder, 69 Prozent der Anhänger/innen der Grünen, 54 Prozent bei der SPD, 48 Prozent bei der Linken, 44 Prozent bei der CDU/CSU und 33 Prozent bei der FDP. Bei den AfD-Anhänger/innen liegt dieser Wert bei null Prozent.

In der Frage, ob Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen, zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich für diese Möglichkeit aus und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. 16 Prozent haben dazu keine Meinung. Positiv stehen einem Familiennachzug insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (57 Prozent) und die 30- bis 44-Jährigen (52 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen mit Kindern im Haushalt (51 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich das gewohnt sehr differenzierte Bild: Die größte Unterstützung für einen Familiennachzug äußern die Grünen- und SPD-Anhänger/innen (55 bzw. 53 Prozent) sowie die Linke-Anhänger/innen (49 Prozent), während Unions- und FDP-Anhänger/innen (44 bzw. 37 Prozent) deutlich skeptischer sind. Die Anhänger/innen der AfD lehnen fast alle diese Möglichkeit ab, nur 3 Prozent sind dafür.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltflüchtlingstag 2017 wurden vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.011 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 19.06.2017, gekürzt

Gemeinsame Pressemitteilung: PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung

Anlässlich des Weltflüchtlingstags und vor dem EU-Gipfel am 22. Juni appellieren PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung an die Staats- und Regierungschefs, für ein offenes Europa für Flüchtlinge einzutreten.

Sie warnen vor einer Abwälzung der Verantwortung für Flüchtlinge an Drittstaaten, in denen Flüchtlinge der Rechtsunsicherheit und Aussichtslosigkeit ausgesetzt werden. Die Europäische Union trägt dazu bei, dass sich der auf den universellen Menschenrechten aufbauende Flüchtlingsschutz einschneidend wandelt und sich immer mehr Staaten ihrer Verantwortung entziehen.

Derzeit entwickeln die Regierungen und auch die EU selbst flüchtlingsfeindliche Abwehrstrategien. Sie erlassen Gesetze, die der Abwehr nationalistischer und anti-europäischer Parteien und Entwicklungen dienen sollen, sich in ihrer Wirkung aber kaum von den Forderungen dieser Bewegungen unterscheiden. Dadurch gewinnen anti-europäische Entwicklungen zunehmend gesellschaftspolitische Akzeptanz.

Der Mut, anti-europäischen Positionen durch eine flüchtlingsfreundliche Politik entgegen zu wirken, fehlt Regierungen wie auch der Union. Nicht aber die Abwehr von Flüchtlingen stärkt die europäische Integration, sondern ihre Aufnahme.

Die Organisationen wenden sich entschieden gegen die aktuelle Politik der Abschottung und fordern:

  • Ein offenes Europa für Flüchtlinge ohne Obergrenze, die Stärkung des individuellen Asylrechts und die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen.
  • Dabei müssten die nord- und mitteleuropäischen Industriestaaten zunächst die Hauptverantwortung tragen. In einem System unterschiedlicher Geschwindigkeiten müssen vorrangig Mitgliedstaaten, die eine Einwanderungstradition entwickelt haben, Flüchtlinge aufnehmen und die Verantwortung für diese unter sich aufteilen.
  • Ein Finanzausgleich für Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen, soll geschaffen werden. Bei der Aufteilung der Verantwortung muss familiären, kulturellen und sonstigen Bindungen der Flüchtlinge Vorrang eingeräumt werden. Langfristig müssen einheitliche Verfahrens- und Aufnahmestandards geschaffen werden.
  • Die EU muss für Flüchtlinge ein faires, individuelles Verfahren einschließlich einer Beschwerdeinstanz gegen ablehnende Entscheidungen auf europäischem Boden gewährleisten. Das Refoulement-Verbot nach Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention muss strikt beachtet werden.
  • Eine verantwortliche und den Menschenrechten verpflichtete Politik darf gar nicht anders handeln, als Flüchtlinge in Seenot zu retten. Nichtstaatliche Seenotrettungsorganisationen dürfen nicht diffamiert und kriminalisiert werden, sondern müssen unterstützt werden. Eine Verstärkung der Seenotrettung ist dringend geboten.
  • Die politisch Verantwortlichen in der EU und in den Mitgliedstaaten müssen Alternativen zur lebensgefährdenden Flucht schaffen, z.B. durch umfangreiche Programme zur Neuansiedlung von Flüchtlingen (Resettlement), Gewährung humanitärer Visa, Gewährung von Familiennachzug etc.

Die Schaffung einer unmittelbar an die Asylentscheidung anschließenden Freizügigkeitsberechtigung für international Schutzberechtigte in der Union verbunden mit einer gegenseitigen Anerkennung der Statusentscheidungen durch die Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley vorgelegten „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen.

Vor dem Hintergrund der Weltkonferenz gegen Rassismus der Vereinten Nationen 2001 in Durban und dem im Jahr 2008 erstmals aufgelegten Nationalen Aktionsplan wurde der NAP auf Grundlage des Koalitionsvertrages um die Themen „Homo- und Transphobie“ bzw. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit erweitert und gänzlich neu aufgelegt. Der neue NAP ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und steht in engem Zusammenhang zu der im Juli 2016 vorgelegten „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer Homosexuelle, schwarze Menschen oder Juden diskriminiert, greift die Grundwerte unserer Gesellschaft an. Unser Zusammenleben basiert auf Respekt und funktioniert nur ohne Diskriminierung. Es geht darum, klare Grenzen aufzuzeigen – ganz egal wo Diskriminierung geschieht, ob in der Freizeit, im Netz oder am Arbeitsplatz.“

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärte hierzu: „Deutschland ist eine freiheitliche, pluralistische Demokratie im Zentrum Europas mit einem etablierten Rechtsstaat, funktionierenden Institutionen sowie weit entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements der Zivilgesellschaft. Rassismus und menschenverachtende Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Sie dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Repression und Prävention sind wesentliche Säulen der wehrhaften Demokratie.“

Vor dem Hintergrund von Polarisierungen und Radikalisierungen in Teilen der Gesellschaft, u.a. in den Asyldebatten oder bei Anfeindungen betroffener Gruppen, wie z.B. Juden, Sinti und Roma, Muslimen, schwarzen Menschen oder lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen ist es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen Phänomenen fortwährend entgegen zu stellen. Dabei leisten auch die Länder und Kommunen einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie gezielt auf Bedürfnisse und Probleme vor Ort zu reagieren. Zudem ist für die Bundesregierung insbesondere die Konsultation zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen von Bedeutung, die sie auch künftig in verschiedenen Formaten mit dem Ziel eines transparenten und konstruktiven Austausches fortsetzen wird.

Kern des heute beschlossenen NAP sind Positionen und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.

Der NAP ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2017

Youth 20 Dialogue stellt Forderungen der Jugend an die Regierenden vor

Einen Monat vor dem G20-Gipfel in Hamburg haben heute (Mittwoch) diejenigen das Wort, deren Zukunft entscheidend vom Handeln der G20-Staats- und Regierungschefs abhängt: junge Menschen. Im Kanzleramt stellen die 68 Teilnehmenden des internationalen Jugendgipfels „Youth 20 Dialogue“ ihre Ideen und Forderungen vor. Mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley diskutieren sie, wie die globalen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und zu gestalten sind.

Seit dem 2. Juni 2017 diskutierten die Teilnehmenden aus 31 Ländern unter dem G20-Motto „Shaping an interconnected world” wirksame Maßnahmen zu den G20-Schwerpunktthemen: Building resilience, Improving Sustainability und Assuming responsibility.

Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley betont: „Junge Menschen haben das Recht, für Ihre Interessen einzutreten, denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie wollen mitentscheiden, wenn es um ihre Zukunft geht, und sie haben Rechte: Es darf keine Zukunftsentscheidungen ohne Jugendbeteiligung geben. Ich setze mich dafür ein, dass die Stimme der Jugend beim G20-Gipfel gehört wird“, so die Bundesjugendministerin.

Zum Abschluss des Youth 20 Dialogue überreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die von ihnen erarbeitete Deklaration zu den G20-Themen mit ihren Wünschen und Forderungen.

Dazu erklärt Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley: „Die jungen Menschen stellen berechtigte Forderungen. Ob es um Gleichberechtigung und Teilhabe geht oder um den vollen Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen auch im technischen und digitalen Bereich. Beim Thema Digitalisierung unterstütze ich außerdem die Forderung, international gültige Normen und Standards zu entwickeln. Wir müssen die Privatsphäre und persönliche Daten gerade auch von Kindern und Jugendlichen schützen. Auch die Forderung der Y20, junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen besser zu unterstützen, teile ich. Dazu gehört auch die Situation von jungen Flüchtlingen weltweit zu verbessern.“

Der Youth 20 Dialogue ist Teil des Dialogs mit der Zivilgesellschaft anlässlich des G20-Treffens in Deutschland. Gastgeber des Youth 20 Dialogue ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das bei der Realisierung des Gipfels von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. unterstützt wird.

Weitere Informationen: https://y20-germany.org/

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Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2017, gekürzt

Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern, die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.

Jede Form der ausbeuterischen Kinderarbeit ist zu bekämpfen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sterben jedes Jahr etwa 22.000 Kinder und Jugendliche bei Arbeitsunfällen. Rund 168 Millionen Kinder arbeiten regelmäßig mehrere Stunden am Tag. Mehr als die Hälfte von ihnen ist dabei den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt. Sie arbeiten an gefährlichen Orten wie Steinbrüchen oder kommerziellen Plantagen, sie leisten Nachtarbeit, haben viel zu lange Arbeitszeiten oder werden als Sklaven gehalten. Sie befinden sich in einem Teufelskreis, denn viele der arbeitenden Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen und erhalten deshalb nicht die nötige Bildung, um später einen angemessenen Beruf mit ausreichendem Gehalt ergreifen zu können.

Die Kinderkommission begrüßt den Einsatz der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit gegen ausbeuterische Arbeit von Kindern engagieren. Den Kindern und ihren Familien müssen Wege aus der Abhängigkeit von der Kinderarbeit geboten werden. Dies kann nur der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung sein. Nicht nur Staat, Wirtschaft und Organisationen sind gefordert, jeder einzelne kann mit ein wenig Umsicht etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen): „Kinder auszubeuten ist ein Verbrechen. Sie sind oft ihr Leben lang davon gezeichnet, dass ihnen eine unbeschwerte Kindheit vorenthalten wurde. Das darf nicht sein. Kinderrechte müssen weltweit gelten. Auch wir Verbraucher in den reichen Industrienationen können etwas gegen die Ausbeutung durch Kinderarbeit tun. Noch immer landen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit in unserem Einkaufswagen. Das reicht von Kleidung über Schokolade bis hin zur täglichen Tasse Kaffee. Als Verbraucher können wir hier wachsam sein und auf Produkte mit Kennzeichen setzen, die ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Für uns sind es oft nur ein paar Cent – für die Kinder ist es ein Stück Freiheit.“

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.06.2017

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz fordert vom Bund gesetzliche Schritte zum Abbau von Altersarmut von Frauen

GFMK-Vorsitzende Heike Werner: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig“

Erklärung zum Recht auf Gleichheit und Gleichberechtigung verabschiedet

Vorsitz der GFMK wechselt 2018 nach Bremen

Die 27. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK), die heute in Weimar zu Ende gegangen ist, hat u.a. Beschlüsse zur Bekämpfung von Altersarmut von Frauen, zur Gestaltung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung und Flexibilisierung, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, zur demokratischen Mitwirkung und zum Gesundheitsschutz für Frauen gefasst.

Die amtierende Vorsitzende der GFMK, die Thüringer Sozial- und Frauenministerin Heike Werner (DIE LINKE), sagte: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig. Hierzulande ist Altersarmut überwiegend Armut von Frauen. Darum müssen Politik und Gesellschaft gezielt die vielfältigen Ursachen von Frauenarmut in den Blick nehmen. Darüber besteht zwischen den Ländern eine große Einigkeit.“

Die Voraussetzungen für den Abbau von Altersarmut von Frauen liegen nach Auffassung von Werner vor allem in günstigeren bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. „Die Länder haben auf der Konferenz substanzielle Vorschläge unterbreitet. Jetzt liegt der Ball beim Bund“, so die Ministerin.

Gleiche Repräsentanz von Frauen in Parlamenten

Die GFMK hat sich mit der Teilhabe von Frauen in der repräsentativen Demokratie beschäftigt und dabei festgestellt, dass zwar der Anteil der Frauen in den Parlamenten stetig, wenn auch langsam gestiegen ist, doch inzwischen stagniert der Frauenanteil z.B. im Deutschen Bundestag seit fast zwei Jahrzehnten bei etwas mehr als 35 Prozent. In den Länderparlamenten liegt der Frauenanteil bei knapp einem Drittel, auf kommunaler Ebene in den Stadt- und Gemeinderäten beträgt der Frauenanteil nicht mal ein Viertel der Sitze. Das zeige, dass die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in Parlamenten nicht den gewünschten Effekt haben und dass es an der Zeit für eine verbindliche Regelung sei.

Die GFMK bittet die Bundesregierung, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten zu erarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Freistaat Thüringen vom 08.06.2017

Überschuss der öffentlichen Haushalte beträgt dieses Jahr voraussichtlich knapp 21 Milliarden Euro, nächstes Jahr gut 29 Milliarden Euro – Gelockerter Kurs bei den konsumtiven Ausgaben – Überschüsse sind nicht mit vorhandenem Spielraum gleichzusetzen, für Wahlgeschenke ist kein Platz.

In diesem Jahr wird der Überschuss des Staates zurückgehen, mit knapp 21 Milliarden Euro aber weiterhin üppig ausfallen. Im nächsten Jahr dürfte er auf gut 29 Milliarden Euro steigen. Dies prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis seiner aktuellen Konjunkturprognose. In Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt entspricht das Plus 0,6 Prozent respektive 0,9 Prozent.

Die öffentlichen Haushalte profitieren dabei nach wie vor vom Beschäftigungsaufbau, der in den Jahren 2017 und 2018 von recht kräftigen Lohnzuwächsen begleitet wird. Folglich steigen die Einnahmen aus der Lohnsteuer und den Sozialbeiträgen nach wie vor merklich und die gute Entwicklung der Inlandsnachfrage lässt die Umsatzsteuer merklich zulegen. Insgesamt nehmen die Einnahmen in diesem Jahr um 2,9 Prozent zu, im nächsten Jahr um 3,6 Prozent.

Die Ausgaben steigen alles in allem in diesem Jahr um 3,4 Prozent und im nächsten Jahr um 3,1 Prozent. In beiden Jahren ist die Dynamik hierbei verhaltener als im Jahr 2016, als eine hohe Zahl an Geflüchteten für zusätzliche Ausgaben, vor allem bei den Sachkäufen und den sozialen Sachleistungen, gesorgt hat.

Lage ist nicht so erfreulich wie sie scheint

„So erfreulich die Zahlen auch sind, sie zeichnen ein geschöntes Bild der Lage der öffentlichen Finanzen“, führt Kristina van Deuverden, Finanzexpertin am DIW Berlin, aus. „Sie sind eine Momentaufnahme und tragen beispielsweise der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung, die schon in naher Zukunft die Staatskassen belasten wird, nicht Rechnung.“ Auch werden die Zinsausgaben des Staates in Zukunft wieder zunehmen, denn die negativen Renditen der von Deutschland emittierten Anleihen, die eine riesige Ersparnis an Zinsausgaben mit sich bringen, können nicht von Dauer sein.

Hinzu kommt, dass die Finanzpolitik bereits seit einigen Jahren ihren Handlungsspielraum nicht richtig nutzt. Die konjunkturbereinigten Ausgaben nach Abzug von Zinsausgaben und Investitionen und nach Bereinigung um Steuereingriffe nehmen seit der Finanzkrise im Durchschnitt stärker zu als das nominale Produktionspotential. Ein solcher Ausgabenkurs kann nicht auf Dauer aufrechterhalten werden. „Es gibt keinen Spielraum für Wahlgeschenke, zum Beispiel Steuersenkungen“, so van Deuverden. „Die für dieses und nächstes Jahr prognostizierten Überschüsse, die im Wahlkampfjahr Begehrlichkeiten wecken, dürfen nicht verpulvert werden. Vielmehr sollte die Politik jetzt schon die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen anpacken: Investieren und die Sozialbeiträge senken, damit die Belastung des Faktors Arbeit sinkt. Beides kann das potentielle Wirtschaftswachstum erhöhen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.06.2017

Seit es regierungsamtliche Armuts- und Reichtumsberichte gibt, herrscht mehr Klarheit über die Verteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen. Doch noch immer klaffen Lücken. Besonders wenig ist über die materielle Lage der extrem Reichen bekannt. Die Bundesregierung könnte das ändern, so eine Expertise des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

2001 erschien der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Seither hat sich die Berichterstattung stets verbessert. Das betont WSI-Verteilungsexpertin Dr. Anita Tiefensee in ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Der fünfte und jüngste Bericht sei von besonderer Transparenz geprägt. Beispielsweise seien zentrale Indikatoren, Erhebungs- und Berechnungsmethoden für jeden im Internet einsehbar. Trotzdem sieht die Wissenschaftlerin noch "erhebliches Weiterentwicklungspotenzial". Besonders was das Hundertstel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und Vermögen angeht, sei die Datenlage stark verbesserungswürdig. Darüber hinaus fehle es den Berichten an einer gemeinsamen Betrachtung von Einkommen, Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen. Denn erst alles zusammen ermögliche eine "umfassende Bewertung der materiellen Lage von Menschen". Schließlich sollten die vorhandenen Informationen auch dazu genutzt werden, zukünftige Entwicklungen abzuschätzen – und gegebenenfalls politisch gegenzusteuern.

Unbestreitbar ist Tiefensee zufolge, dass die Verteilung sich in den vergangenen Dekaden auseinanderentwickelt hat:

– Die Armutsquote ist von 1995 bis 2014 von 11,6 auf 15,8 Prozent gestiegen. Als arm gelten dabei Mitglieder von Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Gleichzeitig ist der Anteil der Haushalte gewachsen, die über wenigstens das Doppelte des mittleren Einkommens verfügen – von 6,1 auf 8,2 Prozent. Die Verteilung ist dementsprechend ungleicher geworden.

– Ebenso klar ist, dass die privaten Nettovermögen noch deutlich ungleicher verteilt sind als die Einkommen: Die oberen zehn Prozent der Haushalte verfügen nach den aktuell vorliegenden Daten über 60 Prozent des gesamten Vermögens. Die untere Hälfte der Haushalte besitzt dagegen fast nichts oder ist sogar verschuldet.

– Die per Erbschaft oder Schenkung übertragenen Vermögen haben in jüngster Zeit zugenommen, wie sich aus Steuerstatistiken ablesen lässt. In Westdeutschland geht ein Drittel des Privatvermögens auf Erbschaften oder Schenkungen zurück. Wobei es häufig die ohnehin schon vermögenden Haushalte sind, die von solchen Zuflüssen profitieren. Gerade diese leistungslosen Einkommen bedrohen nach Analyse der Forscherin Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit. Gepaart mit großer Ungleichheit könnten sie "die Akzeptanz der Wirtschafts- und Sozialordnung dezimieren".

Dabei sei die aus den vorliegenden Daten abgelesene Ungleichheit eher als eine "Untergrenze der tatsächlichen Verhältnisse" zu verstehen. Um die Realität besser abbilden zu können, müssten beispielsweise Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen auch dann statistisch erfasst werden, wenn sie nicht steuerlich relevant sind, so die Wissenschaftlerin. Die Bundesregierung habe es in der Hand, diese Daten erheben zu lassen.

Um die Ungleichheit der Lebenschancen nicht nur sichtbar zu machen, sondern auch zu verringern, empfiehlt Tiefensee, mehr – kostenlose – Bildungsangebote zu schaffen. Besonders wichtig sei es, die frühkindliche Bildung weiter auszubauen und zu verbessern. Bei den Einkommen sollte das Steuersystem für einen stärkeren Ausgleich sorgen: Nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Kapitaleinkommen müssten nach Auffassung der Forscherin künftig wieder progressiv besteuert werden. Ebenso sollten Erbschaften und Schenkungen stärker zur Umverteilung herangezogen werden.

*Anita Tiefensee: Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Thema "Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung", WSI Policy Brief Nr. 11, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_11_2017.pdf

Aktuelle Daten zu Einkommensentwicklung, Vermögensverteilung, Armut und Reichtum in den FAQs des WSI-Verteilungsmonitors: https://www.boeckler.de/wsi_66092.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.06.2017

Der gesetzliche Mindestlohn hat die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten im Niedriglohnsektor positiv beeinflusst. Das betrifft nicht nur die bessere Bezahlung. Beschäftigte, die vom Mindestlohn erfasst sind, konstatieren zwar oft gestiegene Ansprüche an ihre Arbeit, aber auch eine größere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie, ein verbessertes Betriebsklima und höhere Wertschätzung durch Vorgesetzte. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

"Die gestiegene Arbeitsplatzqualität und -zufriedenheit der Mindestlohnempfänger ist ein weiteres Argument, das zu einer insgesamt positiven Bewertung des gesetzlichen Mindestlohns beiträgt", schreiben WSI-Arbeitsmarktforscher Dr. Toralf Pusch und Dr. Miriam Rehm von der Arbeiterkammer Wien in ihrer Untersuchung, die in der Fachzeitschrift "Wirtschaftsdienst" erscheint.* Dafür haben die Wissenschaftler detaillierte Befragungsdaten von mehr als 340 Beschäftigten ausgewertet, die 2014 weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienten und nach dem 1.1. 2015 im gleichen Job weiterarbeiteten. Die Daten stammen aus dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), für das die Bundesagentur für Arbeit repräsentativ ausgewählte Niedriglohnbeschäftigte jedes Jahr befragt. Um kontrollieren zu können, welche Effekte wirklich auf dem neuen Mindestlohn beruhen, verglichen Pusch und Rehm die Antworten der zum Mindestlohn Beschäftigten mit denen von rund 440 vergleichbaren Arbeitnehmern, die 2014 zwischen 8,50 und 13 Euro in der Stunde erhielten.

Die zentralen Ergebnisse:
Der Mindestlohn greift – meistens.
Von 2014 auf 2015 stieg der Stundenlohn der befragten Niedrigstverdiener
beträchtlich: von durchschnittlich 6,70 Euro brutto pro Stunde auf im Mittel
8,20 Euro. Der Mittelwert unterhalb von 8,50 Euro zeigt zwar, dass der Mindestlohn im Jahr seiner Einführung noch nicht überall gezahlt wurde. Die Verbesserung um gut 22 Prozent übertraf trotzdem das durchschnittliche Lohnwachstum in der Vergleichsgruppe (3,7 Prozent) um ein Vielfaches.

Mehr Einkommen bei kürzerer Arbeitszeit.
Entsprechend wuchs der durchschnittliche monatliche Verdienst der Mindestlohn-Beschäftigten spürbar – von durchschnittlich 839 auf 994 Euro.
Und das, obwohl die Befragten im Mittel pro Woche anderthalb Stunden weniger arbeiteten. Der Anteil der Beschäftigten mit überlangen Arbeitswochen von mehr als 45 Stunden ging deutlich zurück, während er in der Kontrollgruppe anstieg. In den geringeren Arbeitszeiten sehen die Forscher einen wichtigen Grund dafür, dass die Befragten der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie nach Einführung des Mindestlohns signifikant bessere Noten geben als zuvor.

Verdichtung, aber auch Aufwertung der Arbeit.
Vor Einführung des Mindestlohnes hatten manche Ökonomen dramatische Beschäftigungsverluste prognostiziert. Diese blieben ebenso aus wie drastische Preissteigerungen. Offensichtlich ist es vielen Arbeitgebern gelungen, die höheren Lohnkosten auszugleichen, etwa durch eine höhere Produktivität. Indizien dafür erkennen Pusch und Rehm in den PASS-Daten:
Mindestlohn-Beschäftigte berichten über mehr und anspruchsvollere Arbeit.
Zugleich geben sie an, seltener in ihrer Tätigkeit gestört zu werden.
Außerdem empfinden sie das Klima zwischen ihren Kollegen und das Verhältnis zu Vorgesetzten als besser – lauter Trends, die sich bei der Kontrollgruppe nicht so ausgeprägt zeigen. Lediglich ihre Aufstiegschancen schätzen Mindestlohn-Beschäftigte etwas negativer ein als Angehörige der Kontrollgruppe.

"Diese Erkenntnisse können als Anhaltspunkte gewertet werden, dass Unternehmen einerseits auf Arbeitsverdichtung und andererseits auf verstärkte Motivation setzen", schließen Pusch und Rehm. So würden gering bezahlte Tätigkeiten etwa durch bessere Organisation "aufgewertet". Unter dem Strich empfänden das die Mindestlohn-Beschäftigten als überwiegend positiv.

*Toralf Pusch, Miriam Rehm: Positive Effekte des Mindestlohns auf Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit, in: Wirtschaftsdienst, 97.
Jg. (2017), Heft 6, S. 409-414.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.06.2017

Staatliche Arrangements wie die Pflegeversicherung entlasten betroffene Familien. Doch den Hauptteil der Arbeit machen bislang Angehörige selbst – mit enormem zeitlichen und teilweise auch finanziellem Aufwand. Das zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Trotz einiger politischer Initiativen funktioniert die Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt noch nicht gut. Und ob Pflegende die nötige Unterstützung erhalten, hängt stark vom sozialen und finanziellen Hintergrund ab.

Die Pflege eines Verwandten ist oft mehr als ein Vollzeitjob: 63 Stunden in der Woche fallen in einem Haushalt mit pflegebedürftiger Person im Schnitt an – Waschen, Hilfe beim Essen und im Haushalt oder einfach da sein, um Orientierung zu geben und bei diesem oder jenem helfen zu können. Nur zehn Prozent der Arbeiten übernehmen professionelle Dienste, alles Übrige leisten Angehörige, meist Ehefrauen oder Töchter, und in kleinerem Umfang auch informelle Helfer wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn. Allein die "Hauptpflegeperson" ist im Durchschnitt knapp 50 Stunden pro Woche eingespannt. Dies geht aus der aktuellen Studie von Dr. Volker Hielscher, Dr. Sabine Kirchen-Peters und Dr. Lukas Nock hervor. Die Wissenschaftler haben am Iso-Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung in der Pflegversicherung. Ihre Untersuchung zeigt nicht nur, wieviel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Deutlich werden auch Widersprüche in der Sozialpolitik, etwa wie sich soziale Ungleichheit bei der Betreuung hilfebedürftiger Menschen niederschlägt oder dass es bei der Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt in mehrerer Hinsicht knirscht: Das gilt für die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Pflegekräfte ebenso wie für die Vereinbarkeit von Job und Familie oder für knappe Einkommen und Rentenansprüche von Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit aus Pflegegründen reduziert haben.

– Mehr als die Hälfte verzichtet auf professionelle Unterstützung –

Gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Meist gibt es eine Hauptpflegeperson, die den Löwenanteil der Betreuung und Versorgung sowie die Organisation schultert. Am häufigsten handelt es sich dabei um Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Nur ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist männlich – jedoch zeigt der Vergleich zu früheren Studien, dass der Anteil pflegender Männer steigt. Mehr als die Hälfte der befragten Haushalte verzichtet vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe. In jedem fünften Pflegehaushalt macht die Hauptpflegeperson alles allein. Wie viel das oft ist, unterstreicht eine weitere Zahl: Selbst wenn die Krankenkassen den hilfebedürftigen Älteren keine Pflegestufe zuerkannt haben, fallen im Schnitt vier Stunden Arbeit am Tag für die betreuenden Angehörigen an.

– Drei Viertel der Pflegenden gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig –

Schwierig gestaltet sich die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf:
Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter hat die Arbeitszeit im Job reduziert; 44 Prozent dieser Gruppe sind gar nicht erwerbstätig – das ist ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen. Die gesetzliche Pflegezeit nutzten lediglich sechs Prozent der berufstätigen Hauptpflegepersonen.

Neben die zeitlichen Belastungen treten erhebliche finanzielle Aufwendungen, etwa für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten von Helfern, Zuzahlungen für Pflegedienste, Tagespflege, Hilfsmittel und Medikamente, oder den Menüdienst. Im Durchschnitt aller Pflegehaushalte ermitteln die Forscher rund 360 Euro an monatlichen Ausgaben, die nicht durch so genannte Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzt werden. Auch das Pflegegeld, das ein Teil der Pflegebedürftigen erhält, kann diese Kosten nur bedingt kompensieren. Darüber hinaus verzichten die Pflegegeldbezieher auf die -höher finanzierten – Sachleistungen der Pflegeversicherung, etwa für den Einsatz eines Pflegedienstes.

– Die Pflegerin im Haushalt – ein Modell für Besserverdiener –

Angesichts des hohen Zeitaufwands liegt es bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf für viele Haushalte nahe, eigens eine im Haushalt lebende Hilfskraft zu engagieren. Das betrifft aktuell knapp jeden zehnten Pflegehaushalt, Tendenz steigend. Diese Jobs übernehmen in aller Regel osteuropäische Arbeitsmigrantinnen. Für Pflegebedürftige, deren Angehörige nicht genug Zeit für eine umfassende rund-um-die-Uhr-Betreuung haben, ist dies oft die einzige praktikable Lösung, um den Umzug in ein Heim zu vermeiden. Allerdings "scheint in der Praxis eine den arbeitsrechtlichen Mindeststandards entsprechende Beschäftigung dieser Kräfte kaum realisierbar", konstatieren Hielscher, Kirchen-Peters und Nock. Zudem sei die private Anstellung einer solchen Kraft "nur für Haushalte aus stärkeren sozioökonomischen Milieus finanzierbar". Ein Dilemma: Würde die Politik zu stärkeren Kontrollen greifen, um die Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitbestimmungen sicherzustellen, würde sich die häusliche Rundumpflege weiter verteuern und die soziale Spaltung noch verstärken.

– Unterstützungsangebote erreichen Bildungsferne seltener –

Dass Pflege sozial selektiv ist, hat aber nicht nur direkt mit den Einkommen zu tun. Die Angebote zur Pflegeberatung erreichen Hauptpflegepersonen aus bildungsfernen Schichten oft nicht, haben die Forscher festgestellt.
Offenbar sind sie häufig auch mit den bürokratischen Anforderungen der Pflegeorganisation überfordert. Auffällig sei, so die Wissenschaftler, dass Pflegebedürftige in einkommensstarken Haushalten oft in höhere Pflegestufen eingruppiert sind als solche aus sozial schwächeren Kreisen. Da nicht ersichtlich ist, warum Wohlhabende pflegebedürftiger sein sollten als Arme, liegt die Vermutung nahe: Es gelingt den Angehörigen höherer Schichten besser, gegenüber der Pflegeversicherung einen größeren Bedarf geltend zu machen.

– Die Politik muss entscheiden: Gesellschaftspolitische oder private Aufgabe? –

Grundsätzlich bestünden in der Pflegepolitik eine Reihe von Zielkonflikten, schreiben die Wissenschaftler. Einerseits sei die Vorstellung leitend, dass Pflege, wenn möglich, zuhause stattfinden soll und primär eine Aufgabe der Angehörigen darstellt. Anderseits werden eine hohe Erwerbsbeteiligung und professionelle Pflegestandards, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen für alle angestrebt. All dies gleichzeitig zu verwirklichen, ist schwierig, wie die Untersuchung zeigt. Letztlich müsse die Politik entscheiden, "ob die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit als gesellschaftliche Aufgabe definiert und gelöst oder weiterhin ein primär privates, von den Familien zu tragendes Risiko bleiben" soll. Wird Pflege als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, muss die Frage beantwortet werden, ob entweder das Leben im Heim zu einer attraktiven Alternative ausgebaut wird oder "häusliche Settings" soweit entwickelt und finanziert werden, dass sie auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit eine umfassende Versorgung garantieren.

*Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters und Lukas Nock: Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben Auskunft. Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 363, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_363.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.06.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland rund 2,8 Millionen Paare als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen in einem Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Bei einem Drittel (33 %) der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wohnten Kinder im Haushalt.

Seit 1996 ist die Anzahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften um gut eine Million gestiegen. Damals lebten und wirtschafteten 1,8 Millionen gemischtgeschlechtliche Paare ohne Trauschein gemeinsam in einem Haushalt. Auch der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern war damals mit 28 % geringer als heute.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12557) die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept gegen Armut und Ungleichheit vorzulegen. Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht zeige, dass es den Menschen in Deutschland im Schnitt gut gehe, er zeige aber auch, dass der Wohlstand nicht bei allen ankomme. Ungleichheit und Armut bewegten sich trotz der guten Rahmenbedingungen seit Jahren auf Rekordniveau, schreiben die Grünen.

Zu einem Konzept gegen Armut und Ungleichheit müsse nach Ansicht der Grünen unter anderem eine bessere Bezahlung von Arbeit und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit gehören. Arbeitslose sollten besser abgesichert und der Zugang für Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Geflüchtete und Alleinerziehende zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Bezahlbarer Wohnraum müsse geschaffen und Geringverdiener von hohen Wohnkosten entlastet werden. Weitere Forderungen beziehen sich auf eine armutsfeste Rente, Bildungschancen und die Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 357 vom 06.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das AWO-Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ gewinnt den Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“. Die Gruppe „Migranten mischen mit“ (MMM) vom Jugendmigrationsdienst AWO Unterbezirk Hochsauerland/Soest hat das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ initiiert. In dem Projekt wurden 23 seit September 2015 angekommene junge Geflüchtete von einheimischen Jugendlichen in Interviews zu ihren Erlebnissen und Eindrücken rund um ihre Flucht und ihrem Ankommen in Deutschland befragt. So lernten sich die Jugendlichen kennen.

Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet der „Integrationspreis 2017" hervorragende Projekte aus, die dazu beitragen, in Wohnquartieren lebendige Nachbarschaften zu erhalten, Ausgrenzung zu vermeiden und Integration zu unterstützen. Das Bundesbauministerium (BMUB) unterstützt den Wettbewerb.

Der parlamentarische Staatssekretär im BMUB Florian Pronold zeichnete gemeinsam mit den auslobenden Verbänden die Preisträgerinnen und Preisträger für ihr umfassendes Engagement aus. „Wir ehren heute herausragende Projekte, die den Gedanken der Integration in den Wohnquartieren und Nachbarschaften beispielhaft umgesetzt haben. Ihr Engagement in ihren Nachbarschaften für die Gesellschaft ist vorbildlich. Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich und wünschen Ihnen alles Gute für ihre weitere Arbeit", erklärte Pronold anlässlich der Preisverleihung.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes und Vertreterin von einem der fünf auslobenden Verbände, ergänzt diese Einschätzung: „Die vielfältigen Herausforderungen erfordern mehr denn je engagierte und lebendige Quartiere. In einer Nachbarschaft geht es nicht darum, woher man kommt, sondern wofür und wie man sich einsetzt. Jeder kann und soll sich einbringen – das bedeutet erfolgreiche Integration für die AWO. Die preisgekrönten Projekte des Integrationspreises 2017 zeigen beispielhaft wie es aktiv, lebendig und kooperativ gelingen kann, zugewanderte Menschen und ihre Familien mitzunehmen und einzubinden. Und das macht eine gute Quartiersarbeit aus“.

Eine 11-köpfige Fachjury hat unter dem Vorsitz des ZDF-Fernsehmoderators Mitri Sirin aus dem großen Feld der qualitätsvollen Bewerbungen die besten Projekte ausgewählt. Zwei von ihnen wurden am 13. Juni in Hamburg mit dem Integrationspreis in den Kategorien "Nachbarschaften" und "Netzwerke" prämiert. Insgesamt hatten es 12 Projekte auf die Nominierungsliste geschafft.

Der Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“ ging an das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ des Jugendmigrationsdienstes Lippe des AWO Unterbezirks Hochsauerland/ Soest. Der Preis in der Kategorie „Netzwerke“ ging an die Rheinsberger Wohnungsgesellschaft mbH mit ihrem Projekt „Zusammenleben mit neuen Nachbarn in Rheinsberg“.

Der Wettbewerb ist eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Deutschen Städtetages, des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Deutschen Mieterbundes und des vhw –Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung. Er wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt.

Mehr zu den Projekten:

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.06.2017

Am Freitagabend begrüßte der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) den SPD-Parteivorsitzenden Martin Schulz. Vor gut 100 ehren- und hauptamtlichen Teilnehmenden hieß der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, den Kanzlerkandidaten der SPD willkommen: „Es freut uns, dass der Vorsitzende der SPD vor dem Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt seine sozialpolitischen Leitlinien für die Zukunft und seine Vision für eine gerechte Gesellschaft vorstellt. Aus Sicht der AWO kommt es in der nächsten Legislaturperiode darauf an, dass alle Bürgerinnen und Bürger von den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren.“

Martin Schulz erklärte gleich zu Beginn seiner sozialpolitischen Grundsatzrede: „Die AWO und die SPD stammen aus der Arbeiterbewegung. Wir sind Teil einer Bewegung, die für Stabilität und Gerechtigkeit kämpft, denn sie sind der Garant für den inneren Frieden in unserer Gesellschaft.“

Die SPD, so versicherte Schulz, sei die Partei, die die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme, sie anpacke und die besseren Lösungen biete. Sein Ziel sei die Schaffung von Generationengerechtigkeit. Dazu plane die SPD eine Million neue Ganztagsschulplätze zu schaffen und gebührenfreie Kitas genauso wie eine auskömmliche Rente.„Es ist eine sozialpolitische Unverschämtheit einer Altenpflegerin zu sagen, sie solle noch mit über 67 Jahren arbeiten“, erklärte der SPD Kanzlerkandidat. Eine verlässliche Rente sei ein Kernversprechen einer solidarischen Gesellschaft. Die SPD wolle, dass sich alle auf die Rente verlassen können – Jung und Alt, Arm und Reich, Frauen und Männer gleichermaßen: auf stabile Renten, auf stabile Beiträge, auf ein stabiles Renteneintrittsalter.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.06.2017

Anlässlich des heute veröffentlichten Rentenkonzepts der SPD erklärt der AWO-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Rentenkonzept der SPD läuft auf eine klare Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus und wird deshalb von der AWO nachdrücklich unterstützt. Aktuell sieht das Gesetz für 2030 eine Untergrenze beim Rentenniveau von 43 Prozent vor. Die SPD will das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2030 garantieren. Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo und würde bedeuten, dass Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung wieder ohne Abstriche profitieren. Dabei sollte auch ein noch stärkerer Rentenanstieg nicht ausgeschlossen werden, zumindest, bis die Renten wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau von über 50 Prozent erreicht haben.

Der Vorschlag einer Solidarrente greift aus Sicht der AWO ein weiteres akutes Gerechtigkeitsproblem auf. Denn aktuell ist nicht sichergestellt, dass man über ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung verfügt – selbst nach langjährigen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit die Legitimation der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig nicht in Frage gestellt wird, müssen Vorleistungen in Form von Rentenbeiträgen im gegenwärtigen System aus Rentenversicherung und aufstockender Grundsicherung besser anerkannt werden. Insoweit ist die Solidarrente ein zielführender Vorschlag.

Auch der vorgeschlagene steuerfinanzierte Demografiezuschuss ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen. Denn die Bewältigung der demografischen Veränderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von den Versicherten, sondern von allen Steuerzahlern gestemmt werden muss. Der Vorschlag, alle nicht versicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, geht ebenfalls in die richtige Richtung. Eine Wahlmöglichkeit für Selbstständige zwischen gesetzlicher Rente und Privatvorsorge lehnt die AWO mit Entschiedenheit ab. Denn unser Alterssicherungssystem darf nicht weiter zersplittert werden. Vielmehr muss die Rentenversicherung langfristig zu der zentralen Alterssicherung für alle Erwerbstätigen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.06.2017

Zwei Tage führten die 17 Vorsitzenden von Deutschlands größten Frauenverbänden einen intensiven Austausch mit sechs Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der politischen Parteien.
Mit der Berliner Erklärung 2017, die am 30. Mai 2017 veröffentlicht wurde, wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen an die Politik.
http://www.berlinererklaerung.de/

Für die CDU stand stellvertretend für Bundeskanzlerin Angela Merkel die saarländische Ministerpräsidentin und stellvertretende CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer den siebzehn Frauenverbänden Rede und Antwort.
Sie unterstützte vor allem die Forderung nach funktionierender und systematischer Erfassung der Gleichstellungspolitik und betonte: "Monitoring darf keinesfalls bloße Pflichtübung sein."

Der SPD-Vorsitzende und Kanzlerkandidat Martin Schulz bezeichnete sich im Gespräch mit den Frauenverbänden als "entschiedenen Kämpfer" für die Gleichberechtigung und verwies auf die hohe Übereinstimmung der Frauenforderungen mit den Zielsetzungen der SPD. Das überfällige Pflegeberufegesetz hält Schulz für einen erforderlichen nächsten Schritt.
Gleichstellungspolitische Maßnahmen wolle er in einem Aktionsplan bündeln.

Dietmar Bartsch als Spitzenkandidat der Linken betonte, dass die Berliner Erklärung bei seiner Partei "offene Türen einlaufe" und die Forderungen der Linken teils über die der Verbände hinausgingen; es gehe ihm aber vor allem um die Durchsetzung des "großen Ganzen" in der Sozialpolitik.

Katrin Göring-Eckardt, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, bekräftigte im Austausch mit den Vertreterinnen der Berliner Erklärung die Notwendigkeit des Neudenkens beim Ehegattensplitting, denn "Chancen, Macht, Geld und Zeit müssen gerecht zwischen Männern und Frauen geteilt werden."

Die FDP dagegen steht den Forderungen der Berliner Erklärung 2017 kritisch gegenüber, wie Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der Liberalen, im Gespräch mit den Frauenverbänden feststellte. Nach ihrer Überzeugung solle sich die Politik auf die Rahmenbedingungen konzentrieren wie bessere Betreuungsangebote und Flexibilisierung der Arbeitswelt und auch künftig auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft setzen. Suding:
"Quoten lehne ich weiterhin ab."

Als Vertreter der CSU zeigte sich der bayerische Innenminister und CSU-Spitzenkandidat Joachim Herrmann aufgeschlossen für die Anliegen der Frauenverbände. Er steht der Quote nicht mehr ablehnend gegenüber und sagte zu, insbesondere den Vorschlag einer Quotierung von Wahllisten für eine ausgewogenere Gremienbesetzung eingehend zu prüfen.

Unter den angefragten sieben Parteien hatte einzig die AfD keinen Gesprächspartner benannt; sie kündigte inzwischen an, schriftlich zu den übermittelten Forderungen Stellung nehmen zu wollen.

Insgesamt hochzufrieden mit den ersten Ergebnissen ihrer politischen Gespräche mit Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl setzen die Vertreterinnen der Berliner Erklärung 2017 nun auf die konkrete Umsetzung in den Wahlprogrammen. Initiatorin Monika Schulz-Strelow vom Verband Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR): "Wir werden überprüfen, was in die Wahlprogramme konkret aufgenommen wird, fragen erneut nach und machen die Antworten öffentlich. Gemeinsam bleiben wir dran!"

Weitere Informationen:

www.berlinererklaerung.de; #BerlinerErklärung2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD appellieren an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen.

Dazu müssen aus Sicht der Verbände die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zugleich treten das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD anlässlich des morgigen 13. Tages der Verkehrssicherheit für eine veränderte Verkehrspolitik ein: Fuß- und Radwege müssen ausgebaut werden, zudem muss es für Schulen und Kommunen einfacher werden, Elterntaxis direkt vor dem Schultor Einhalt zu gebieten und Halteverbotszonen vor Schulen einzurichten.

Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.

"Es ist wichtig, Kindern und Eltern spielerisch die positiven Auswirkungen des Laufens zu vermitteln und sie zu motivieren, langfristig zu Fuß zur Schule oder in die Kita zu gehen. So gewinnen die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr und parallel können sie neue Spielmöglichkeiten im Umfeld ihrer Schule oder Kita entdecken. Auch und gerade im öffentlichen Raum, müssen Eltern ihren Kindern wieder mehr zutrauen", sagt Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Marion Laube, Mitglied des VCD-Bundesvorstands ergänzt: "Kinder möchten selbst zur Schule laufen oder mit dem Rad fahren. Deshalb ist es wichtig, dass Straßen und Wege wieder als Lebensraum für alle betrachtet werden. Dazu braucht es Umbauten, die Kommunen mutig durchsetzen, Tempo 30 überall dort wo Kinder unterwegs sind sowie ein starkes Signal des Bundes, den Fuß- und Radverkehr zu fördern. So wird es schließlich den Eltern leichter gemacht, ihre Kinder alleine gehen zu lassen."

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" auf. Unter dem Motto "Das Elterntaxi hilft uns nicht!" sollen dabei Laufaktionen erarbeitet werden, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und ökologischer Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. vom 16.06.2017

Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet. Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Heute stellt sie ihren ersten Zwischenbericht vor. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten. Er beinhaltet zudem Botschaften von Betroffenen an die Gesellschaft und Empfehlungen der Kommission an die Politik.

Seit Mai 2016 haben sich bei der Kommission rund 1000 Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für eine vertrauliche Anhörung gemeldet. Davon konnten bisher etwa 200 Personen angehört werden. Zusätzlich sind 170 schriftliche Berichte eingegangen. Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.

Schwerpunkt Familie

Einen ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit hat die Kommission mit sexuellem Missbrauch in der Familie gesetzt und damit auch international Neuland betreten. Bisherige Erkenntnisse: Kinder haben oft keine oder erst spät Hilfe erfahren, weil Familienangehörige zum Teil lange etwas von dem Missbrauch wussten, sie dennoch nicht davor schützten und handelten. Insbesondere die Rolle der Mütter steht im Fokus. Mütter treten nach den Erkenntnissen der Kommission auch als Einzeltäterinnen auf, aber vorwiegend als Mitwissende und damit als Unterstützende der Taten. Gründe für das Dulden des Missbrauchs sind u.a. Abhängigkeiten, erlebte Rechtelosigkeit, Ohnmachtserfahrungen und Gewalt in der Partnerschaft, jedoch auch die Angst vor dem Verlust des Partners oder der gesamten Familie sowie bereits eigene vorausgegangene Missbrauchserfahrungen in der Familie. In den wenigsten Fällen haben die Mütter ihren Kindern geglaubt und sie vor weiterem Missbrauch geschützt.
Hilfe von außerhalb der Familie erfahren Betroffene selten, weil die Familie, als Privatraum gesehen wird. Aufarbeitung muss sich folglich mit der Wirkung gesellschaftlicher Vorstellungen von Familie sowie der Rolle von Eltern und anderen Angehörigen befassen. Zu klären ist auch, welche Bedeutung das Dilemma zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Aufgabe des staatlichen Wächteramtes hat.

Mehrfachbetroffenheit
In den Anhörungen und schriftlichen Berichten wird deutlich, dass viele Menschen mehrfachbetroffen sind. Sie erlebten sexuelle Gewalt durch verschiedene Täter oder Täterinnen oftmals auch in verschiedenen Bereichen. So wird zum Beispiel von sexuellem Missbrauch in der Familie berichtet und von parallel oder später stattfindendem Missbrauch im Heim oder in der Schule. Oder es findet Missbrauch in der frühen Kindheit durch den Großvater und in der späteren Kindheit durch den Vater statt. Auch der Zugang zu rituellen oder organisierten Gewaltstrukturen erfolgt nicht selten über die Familie.

Zentrales Thema Armut
Alle Kontexte durchzieht das Thema Armut im Erwachsenenalter als Folge des Missbrauchs in der Kindheit. Es besteht längst noch kein Bewusstsein darüber in der Gesellschaft, in welchem Ausmaß sexueller Kindesmissbrauch auch das spätere Erwerbsleben beeinträchtigen kann und welche erheblichen sozioökonomischen Einschränkungen damit verbunden sein können. Es bedarf der Verantwortung der gesamten Gesellschaft, damit Betroffene nicht länger an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern, sondern schnelle und passende Hilfen und Unterstützung erhalten.

Empfehlungen an die Politik
Aus ihren Erkenntnissen richtet die Kommission folgende Empfehlungen an die Politik:

  • Betroffene Menschen haben das Recht auf eine deutliche Geste der Politik und klare politische Entscheidungen, welche die Verantwortungsübernahme des Staates für mangelnden Schutz und unzureichende Hilfen in der Vergangenheit zum Ausdruck bringen. So ist es beispielsweise in Österreich gelungen, durch einen Staatsakt im Parlament ein eindrückliches Zeichen zu setzen.
  • Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss über 2019 hinaus gewährleistet sein. Die große Anzahl der Meldungen für vertrauliche Anhörungen bedingt einen deutlichen Nachsteuerungsbedarf bei den Ressourcen für die zeitnahe Durchführung von Anhörungen. Aufarbeitung erfordert darüber hinaus eigene Ressourcen für Forschung. Die Kommission empfiehlt zudem dringend eine gesetzliche Verankerung. Dieses wird benötigt, um einer umfassenderen Aufarbeitung den Weg zu bereiten, z. B. durch die Möglichkeit, Akten über Täter und Täterinnen einzusehen oder Verantwortliche aus Institutionen zu einer Anhörung vorzuladen.

Für 2017 und 2018 hat sich die Kommission weitere Arbeitsschwerpunkte gesetzt: Kindesmissbrauch in der DDR, in den Kirchen sowie ritueller/organisierter Missbrauch.

Zur aktuellen Situation: Die Kommission kann aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen vorerst keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann sie gewährleisten, bis zum Ende ihrer Laufzeit im März 2019 alle Betroffenen anzuhören, die sich bis jetzt angemeldet haben. Bisher sind bei der Kommission fast 1000 Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen
eingegangen. Für die Kommission ist das ein Zeichen großen Vertrauens der Betroffenen in die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung.
Die Kommission hat seit Herbst 2016 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Dank der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium in 2017 kann die Kommission fast doppelt so viele Anhörungen durchführen, wie anfangs möglich waren. Doch schon heute zeigt sich, dass der Bedarf noch viel größer ist. Wir setzen uns sehr dafür ein, dass unsere Mittel bereits in 2018 aufgestockt werden und dass die Kommission ihre Arbeit im April 2019 weiterführen kann.

Den Zwischenbericht finden Sie unter: www.aufarbeitungskommission.de/zwischenbericht/

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.06.2017, gekürzt

SHIA fordert bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung eine vorrangige und bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, analog der Kindergeldregelung!

Der Bundesverband der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e. V., setzt sich seit seiner Gründung ein für einen Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, der seinen Namen auch verdient.

Mit dem ausgehandelten "faulen" Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundeskabinett bleiben die Rechte der Kinder und die spezifische Situation der Alleinerziehenden außen vor.

Auf dem Rücken der Kinder wird ein Finanzgerangel zwischen Bund und den Ländern ausgetragen – dabei ist gerade so viel Geld wie nie zuvor in den Staatskassen.

In keinem Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Kindesunterhalt mit dem Einkommen des betreuenden Elternteils in Verbindung gebracht. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sind ein Anspruch des Kindes, unabhängig vom Einkommen desbetreuenden Elternteils.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf des Unterhaltsvorschussgesetzes würde es zudem zu einer Ungleichbehandlung der betreuenden Elternteile kommen – bei einem Elternteil mit einem Kind unter 1 Jahren spielt das eigene Einkommen keine Rolle, bei einem Elternteil mit einem Kind von 12 bis 18 Jahren aber schon.

Seit wann ist das Unterhaltsvorschussgesetz ein "Anreiz" für die betreuenden Elternteile, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern?

Es sind die strukturellen Rahmenbedingungen, die verhindern, dass Alleinerziehende den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder eigenständig sichern können.

Unsere Forderung: Weg mit dem "faulen" Kompromiss!

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen in Würde und Teilhabe gewährleistet, fordern wir:

Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, analog der Kindergeldregelung!

Unterhaltsvorschuss ist und muss eine vorrangige Leistung bleiben!

Weg mit der Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und nur Abzug des hälftigen Kindergeldes!

Anrecht auf Leistungen nach dem Bildung-und Teilhabe-Paket auch für Berechtigte nach dem Unterhaltsvorschussgesetz!

Bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses!

Nur so wird sichtbar, wie viele Unterhaltsverpflichtete in diesem Land ihrer Pflicht zur Unterhaltszahlung nicht nachkommen oder nicht nachkommen können.

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V. – Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, Bundesverband

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat sein 50-jähriges Jubiläum mit einem Festakt und der Fachtagung „Alleinerziehend früher, heute und morgen“ gefeiert. „In den letzten 50 Jahren hat sich viel für Alleinerziehende bewegt, aber noch mehr bleibt zu tun“, resümiert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) „Insbesondere das viel zu hohe Armutsrisiko Alleinerziehender ist ein Zeichen ihrer weiterhin bestehenden Benachteiligung. Kinderarmut darf keine offene Frage bleiben, sondern die Antwort Kindergrundsicherung muss endlich kommen!“

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) würdigte in seinem Grußwort die Arbeit und Erfolge des VAMV. Er diskutierte mit Erika Biehn und den Abgeordneten des Bundestags Marcus Weinberg (CDU) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem Podium darüber, was passieren muss um die Situation Alleinerziehender zu verbessern. Paus sprach sich für eine Kindergrundsicherung als Teil eines Familienbudgets aus.

Die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz zeigte mit einem Blick in die Geschichte, wie sich die rechtliche Situation Alleinerziehender verändert und auch verbessert hat, insbesondere die lediger Mütter. Sie plädierte für eine tatsächliche Gleichwertigkeit unterschiedlicher Familienformen statt der immer noch bestehenden Fokussierung auf Familien mit Trauschein. Die Juristin Prof. Dr. Eva Kocher stellte Handlungsempfehlungen des 2. Gleichstellungsberichts vor, welche die Situation Alleinerziehender positiv beeinflussen können, etwa am Arbeitsmarkt oder durch eine gerechtere Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit im Lebensverlauf.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Erika Biehn als Vorsitzende gewählt und Daniela Jaspers als Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollführerin Elisabeth Küppers und Karina Hoff Beisitzerin im Bundesvorstand.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 14.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: Juni bis November 2017

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wenn Fachkräfte in KiTas, Schulen oder in der Jugendhilfe mit Kindern arbeiten, die Schwierigkeiten in der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit haben – sei es im Hinblick auf Menschen anderer Herkunft, Religion oder auch Geschlecht – treffen sie meist auch auf Eltern, die eigene Ressentiments zum Ausdruck bringen, zu Hause und in den Einrichtungen.

Welche Möglichkeiten haben Fachkräfte, wenn sie derartige Phänomene in der Interaktion mit Eltern zur Sprache bringen wollen? Wie gelingt das Thematisieren, ohne die Kooperationsbasis mit den Eltern zu gefährden? Welche Ansätze der Familienbildung und der politischen Bildung sind möglich und unter welchen Bedingungen gelingen sie?

Das Projekt ElternStärken bietet zu diesen Fragen (Team-)Fortbildungen und Fachgespräche für Berufsgruppen an, die in unterschiedlichen Settings mit Eltern arbeiten.

Ziel ist es, die eigene Haltung und das Handlungsrepertoire zu reflektieren und darüber mehr Souveränität in der Begegnung mit dieser wichtigen Zielgruppe herzustellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. – 30. Juni 2017

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung des Kompetenzzentrums „PQHD“ und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands e. V. (kfd)

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,- €
Die Teilnahme ist für Ehrenamtliche und Ministeriumsangehörige kostenlos.

Im Rahmen dieser Tagung soll die Bedeutung haushalt-naher Dienstleistungen vor dem Hintergrund des Zwei-ten Gleichstellungsberichtes und aktueller Gesetzesän-derungen im Fokus stehen.

Die Relevanz haushaltsnaher Dienstleistungen steht im Zusammenhang mit vielfältigen politischen Bemühungen um eine lebenslaufbezogene Gleichstellungspolitik: Die Förderung eines raschen beruflichen Wiedereinstiegs von jungen Müttern, die Realisierung partnerschaftlicher Arbeitsteilungsmodelle bei der Verknüpfung von Care- und Erwerbsarbeit, die Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie der Ermöglichung eines möglichst langen selbständigen Lebens in den eigenen vier Wänden oder in neuen Wohnformen für ältere Menschen.

Gleichzeitig generieren professionelle Dienstleistungen ein erhebliches Beschäftigungspotenzial mit neuen Arbeitsplätzen, die jedoch eine adäquate Qualifizierung des Personals (überwiegend Frauen) erfordern. Veränderungen von Rahmenbedingungen zur Inanspruchnahme qualitativ hochwertiger Leistungen (etwa durch neue Leistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung) bringen zudem neue Herausforderungen ihrer Professionalisierung, Qualitätssicherung und Finanzierung hervor.

Zur Diskussion innovativer Handlungsperspektiven sollen PolitikerInnen und AkteurInnen aus den Feldern haushaltsnahe Dienstleistungen, Hauswirtschaft, Pflege und Zivilgesellschaft zusammengeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 03. Juli 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das Internet und Online-Dienste wie WhatsApp oder Instagram sind alltäglicher Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten bieten viele Vorteile, aber gerade für Kinder und Jugendliche oft auch Risiken, etwa was den Zugang zu nicht altersgerechten Angeboten oder den Datenschutz betrifft.

In dem Europäischen Fachgespräch soll deshalb der Frage nachgegangen werden, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern auf europäischer Ebene und in Deutschland bereits existieren und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam soll diskutiert werden, wie die bestehenden Maßnahmen zu bewerten sind, welche weiteren Schritte für einen besseren Online-Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendig sind und welche Akteure dabei wie beteiligt werden sollten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. September 2017

Veranstalter: FRÖBEL e.V.

Ort: Berlin

Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita als Integrationsmotor für Kinder, Familien und pädagogische Fachkräfte mit Fluchterfahrung“. Gemeinsam soll mit Teilnehmern und den Podiumsgästen die Herausforderungen und Chancen der Integration geflüchteter Menschen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen diskutiert werden. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.

Freuen Sie sich auf die Podiumsgäste:
• Dr. Miriam Saati, Referatsleiterin in der Abteilung Kinder und Jugend im BMFSFJ und Inhaberin der Stabsstelle Flüchtlingspolitik
• Matthias Ritter-Engel, Referent für Bildung und Erziehung, AWO Bundesverband e.V.
• Martin Peters, Referent Frühe Bildung, Betreuung und Erziehung, Paritätischer Hamburg
• Dr. Birgit Hoppe, Vorsitzende der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI)
• Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestags (angefragt)
• Leitungskräfte aus FRÖBEL-Einrichtungen mit Erfahrung in der Integration von Kindern, Familien und pädagogischen Fachkräften mit Flucht- bzw. Migrationserfahrung

Der FRÖBEL e.V. bringt zu der jährlichen Veranstaltungsreihe „Frühpädagogisches Plenum“ Fachleute aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Medien und Verbänden sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Sie sind herzlich eingeladen, sich engagiert mit Ihren Fragen und Erfahrungen einzubringen!

Weitere Informationen finden Sie unter www.froebel-gruppe.de.

Termin: 13. – 15. September 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Erfurt

Demokratie fällt nicht vom Himmel!
Familien im demokratischen Gemeinwesen

Die Demokratie steht unter Druck: aktuell durch ungleiche Teilhabe-Chancen und durch Zweifel an der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen. Diese Fragen berühren auch Familien und insbesondere Kinder und Jugendliche. Wir wollen wollen mit Ihnen und mit Expertinnen und Experten diskutieren.

Die in der eaf zusammengeschlossenen Verbände, Organisationen und Landesarbeitskreise kommen jährlich auf der Mitgliederversammlung zusammen. Sie berät über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und beschließt den Haushalt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am 2. Juni hat die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katharina Barley, ihr Amt angetreten. Anlässlich des Empfangs zur Verabschiedung von Ministerin Schwesig und der Einführung von Dr. Kahtarina Barley konnte der ZFF- Geschäftsführer, Alexander Nöhring, der neuen Ministerin zu ihrem Amt gratulieren und Frau Schwesig für ihren Einsatz in den letzten Jahres danken: Manuela Schwesig hat die Familienpolitik in den vergangenen Jahren wieder in die Mitte der politischen Debatten geführt. Ihr Bemühen und ihre Hartnäckigkeit um Partnerschaftlichkeit, die bessere Absicherung von Alleinerziehenden durch die Reform des Unterhaltsvorschusses sowie ihre großen Anstrengungen um den Kitaausbau haben gezeigt, dass Familien- und Gleichstellungspolitik Hand in Hand gehen müssen, um dem modernen Familienleben gerecht zu werden. Wir freuen uns, dass mit Katarina Barley nun eine neue Familienministerin den Staffelstab übernimmt, die in gleicher Weise die Belange der Vielfalt von Familie einsetzt. Denn es gibt noch viel zu tun: Die Bekämpfung der Kinderarmut und damit die Weiterentwicklung des Familienlastenausgleich und das Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Das ZFF freut sich auf die Fortsetzung einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist überfällig: Die Zahl armer Kinder steigt jährlich. Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche beziehen Grundsicherungsleistungen, davon leben knapp 1 Million Kinder in Ein-Eltern-Familien. Ein Aufwachsen in Armut zu verhindern ist eine staatliche Verpflichtung und deshalb muss in angemessene monetäre Leistungen investiert werden!

Von: Sophie Schwab (AWO), Nikola Schopp und Alexander Nöhring (ZFF)

Aufwachsen in Armut – die Armutsspirale beginnt

Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus. Einmal arm, immer arm ist leider traurige Realität, denn die soziale Mobilität in Deutschland nimmt deutlich ab.

Kein entweder oder! Geldleistungen und Infrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden:

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich för-dern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familien-beratungen gestärkt werden. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können. Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen. Das geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen erschwert es, vor Ort gemeinsam in die soziale und familienorientierte Infrastruktur und präventive Hilfen zu investieren. Kinder und Jugendliche sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Gute Arbeit, die den Eltern eine eigenständige Exis-tenzsicherung wie auch Zeit für Fürsorge und Familienarbeit ermöglicht, ist ebenso wichtig wie die Schaffung guter Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Beschäftigungsangebote.

Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung:

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert. Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern – bspw. im Steuerrecht oder Sozialsystem – ist ungerecht und muss beendet werden. Insbesondere in Bezug auf die Förderung der soziokulturellen Teilhabe wird ungleich gefördert. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergel-des noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Die geforderte Kindergrundsicherung soll in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens abschmelzen. So wollen wir die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße stellen“: Arme Kinder brauchen mehr, nicht weniger als andere!

Der Staat muss darüber hinaus aktiv dafür sorgen, dass Leistungsansprüche einfach zugänglich sind und realisiert werden. Leistungsberechtigte müssen besser über ihre Rechte aufgeklärt und Leistungen transparent, stigmatisierungsfrei und unbürokratisch ausgestaltet werden.

  • Wir fordern den politischen Mut für eine Gesamtlösung ein: Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen.
  • Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder: Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern – gemeinsam mit dem Bündnis Kindergrundsicherung – die Zusammenlegung der pauschal bemessenen Transferleistungen für Kinder und die Ausrichtung deren Höhe am steuerlichen Existenzminimum von 573 Euro.

Quelle: Infobrief Bündnis „Reichtum Umverteilen“ vom 07.06.2017

Seit Juni ist das ZFF im Trägerkreis des Bündnis "Reichtum Umverteilen". Weitere Informationen finden Sie unter www.reichtum-umverteilen.de.

AKTUELLES

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Themenheft zur Bundestagswahl 2017 in einfacher Sprache veröffentlicht:

"Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen.
Das Recht zu wählen gehört zu den wichtigsten Rechten,
die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben.
Durch Wahlen können sie in der Politik mitbestimmen."

Das Heft kann auch als Broschüre unter der Bestellnummer "9401" bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Außerdem gibt es eine Audioversion.

Weitere Informationen:

Die AWO wurde zu der Anhörung zum Thema ,,Armuts- und Reichtumsbericht" am 19. Juni 2017 Mai 2017 im Bundestag eingeladen.

Hierfür wurde vom AWO Bundesverband e. V. erneut eine Stellungnahme eingereicht.

Stellungnahme zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht

Vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Paritätischen Gesamtverband und dem LSVD wurde eine Broschüre zum Themenbereich „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“ entwickelt. Unterstützt wurde die Erstellung der Publikation von www.refugeeguide.de und Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Die Broschüre erläutert kurz und knapp die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Deutschland. Dabei wird die gelebte Vielfalt von Lebensentwürfen betont und sich für ein respektvolles Zusammenleben ausgesprochen.

Die Orientierungshilfe wurde für die Broschüre in zehn Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch, Russisch und Serbisch) übersetzt. Mittlerweile ist Sie auch in einfacher Sprache online erhältlich.

Ein Download der Broschüre als PDF ist presse@asb-nrw.de.

Am 6. Juni 2017 fand das Sozialpolitische Fachgespräch der Volkssolidarität statt. Unter dem Motto „Armut in den Blick nehmen – Sozialstaat stärken!“ diskutierten rund 80 Teilnehmer/innen, darunter Mitglieder der Volkssolidarität, Vertreter/innen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam über die gesellschaftlichen Ursachen von Armut und stellten Ansätze vor, wie der Sozialstaat gestärkt werden könne.

Aus den zahlreichen Beiträgen haben wir eine Dokumentation erstellt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Redebeiträge einzelner Referenten finden Sie unter: http://www.volkssolidaritaet.de/bundesverband/bundesverband-ev/aktuelles/armut-in-den-blick-nehmen-sozialstaat-staerken-1/

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2017

SCHWERPUNKT I: Teilzeitrechtsreform gescheitert

Zu der Meldung, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit nicht mehr umgesetzt wird, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Das Scheitern des Rückkehrrechts ist ein Schlag ins Kontor aller Frauen, die in der Teilzeitfalle sitzen. Ihnen hatte die Koalition einen Ausweg versprochen. Der ist mit der heutigen Absage an eine Gesetzesänderung hinfällig geworden. Stattdessen heißt es „versprochen und gebrochen“.

An der Situation ist auch Ministerin Nahles Schuld: Sie hat das Thema auf die lange Bank geschoben, statt es gleich zu Beginn der Wahlperiode auf ihre Prioritätenliste zu setzen. Nun hat die Union sie ins Leere laufen lassen. Den Betroffenen nützt es nichts, wenn die Koalitionäre jetzt gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen. Deutlich wird nur, dass die Regierungspartner offensichtlich schon voll im Wahlkampfmodus sind. Dabei ist das Rückkehrrecht unter die Räder geraten.

Damit bleibt es bei schlechteren Karrierechancen für Frauen. Die meisten Männer werden weiterhin von Teilzeitarbeit Abstand nehmen. Die Koalition hat die Gelegenheit verspielt, bessere Rahmenbedingungen für Paare zu schaffen, die Arbeit und Familie partnerschaftlich organisieren wollen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2017

Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Teilzeitrechts am Veto des Bundeskanzleramts gescheitert. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das bisherige Teilzeitrecht passt nicht mehr in diese Zeit, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Fürsorgeaufgaben anpasst. Das die nun im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Teilzeitrechts scheitert, ist eine Niederlage für alle Familien. Vor allem Frauen, die ihre Arbeitszeit häufiger wegen Fürsorgeverpflichtungen reduzieren, sind die Leidtragenden. Von Müttern wird heutzutage tagtäglich eine kräftezehrende Flexibilität abverlangt, um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen – eine Flexibilität, bei der sie der Gesetzgeber nun offensichtlich nicht unterstützen will.

Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrzunehmen. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

Aus Sicht der AWO muss eine Reform des Teilzeitrechtes für alle Menschen gelten, die in Familien Fürsorgeleistungen erbringen. Eine Grenze von 200 Beschäftigten schließt zu viele Menschen aus. Das ist keine familienunterstützende Politik. Es fehlt an Wertschätzung gegenüber den Leistungen, die in Familien erbracht werden und die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft so grundlegend stärken. Deshalb fordert die AWO erneut ein Teilzeitrecht, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, ohne im Anschluss Altersarmut durch Verbleiben in Teilzeitlöhnen und –gehältern zu befördern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2017

Nach wochenlangen Diskussionen mit Union und Arbeitgeber konnte kein Konsens für ein fortschrittliches Teilzeitgesetz erreicht werden. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, sind die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an dem Widerstand von Union und Arbeitgebern gescheitert.

„Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Die Arbeitgeber haben die Rückkehr aus Teilzeit mit ihren Vorschlägen zu einem Placebo gemacht, das kaum Wirkung gehabt hätte.“ Allein der Vorstoß, die Teilzeitanträge nach einem umfangreichen Katalog an Anlässen zu gewähren, sei praxisuntauglich, bedeute nur mehr Bürokratie und habe eine Verhinderung zum Ziel gehabt. Das Rückkehrrecht aus Teilzeit sei die Chance für die Arbeitgeber gewesen, „Flexibilität nicht immer nur für sich zu fordern, sondern auch zu bieten“.

CDU und CSU hätten den Kritik der Arbeitgeber widerstandslos nachgegeben: „Die Union ist nicht nur dem Druck der Arbeitgeber unterlegen, sondern wollte Menschen in Betrieben bis zu 200 Beschäftigten von einem verbindlichen Rückkehrrecht ausschließen. So geht man nicht mit einem zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte Hoffmann. „Für uns ist das Thema nicht vom Tisch – die Gewerkschaften erwarten, dass es endlich ein modernes Teilzeitgesetz gibt, das den Ansprüchen der Beschäftigten Rechnung trägt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.05.2017

SCHWERPUNKT II: Reform Unterhaltsvorschuss

Das ZFF begrüßt den heutigen und lang erwarteten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschusses, weist jedoch darauf hin, dass eine ausreichende Existenzsicherung für Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin aussteht.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nicht oder nicht in ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt ist weiterhin eines der großen Armutsrisiken für Alleinerziehende. Das ZFF sieht es als einen wichtigen Meilenstein für Alleinerziehende an, dass sich Bundestag und Bundesrat nach einem zähen Verfahren endlich darauf geeinigt haben, den Unterhaltsvorschuss zukünftig bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Beschränkung auszuzahlen. Damit wird die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abgefedert als bisher. Eine ausreichende Existenzsicherung steht aber weiterhin aus: Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Ebenfalls bleibt durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.06.2017

Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Die abschließende Beratung über den Entwurf des Bundesfamilienministeriums im Bundesrat ist für den 2. Juni 2017 vorgesehen. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen Verlässlichkeit und unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss, über 30 Jahre nach seiner Einführung, endlich für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhalts-orschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Alleinerziehende, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, erhalten in Zukunft für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehenden beschlossen. Danach entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren. Schon ab Juli dieses Jahres profitieren Alleinerziehende von der Verbesserung.

„Der Einsatz von Bundesfamilienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt. Damit haben wir Alleinerziehenden eine ihrer vielen Sorgen abgenommen. Denn die finanzielle Belastung endet nicht mit dem 12. Lebensjahr oder nach 72 Monaten. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten – für Kleidung, Freizeit und anderes. Hier schaffen wir Planungssicherheit.

Es ist für die Alleinerziehenden egal, ob Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen. Wenn kein Geld vom Ex-Partner kommt, fehlt ihnen das Geld im Portemonnaie. Oft geraten sie und ihre Kinder dann in Armut.

Alleinerziehende haben es im Alltag besonders schwer. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und die alltäglichen Herausforderungen allein meistern. Deshalb hatten wir besonders ihre Bedürfnisse im Blick, als wir zuletzt den steuerlichen Entlastungsbetrag und das Kindergeld erhöht haben. Auch mit der höheren Bundesbeteiligung für mehr und bessere Kitaplätze greifen wir gerade ihnen gezielt unter die Arme.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet. Dazu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Heute ist ein guter Tag für Alleinerziehende! Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist ein Meilenstein für Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Es war überfällig, die lebensfremden Begrenzungen bis zum 12. Lebensjahr sowie auf maximal sechs Jahre Bezugsdauer endlich aufzuheben. Wir sind sehr froh und auch erleichtert, dass die vielen Hürden auf dem Weg zur Ausweitung des Unterhaltsvorschuss genommen sind. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere Familienministerin Manuela Schwesig, dass ein Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Kommunen zustande gekommen ist. Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet, zuletzt noch ein halbes Jahr länger als im Oktober 2016 zugesagt. Begründung: Die Kommunen bräuchten noch Zeit, um sich personell und verwaltungstechnisch auf die Reform vorzubereiten. Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss ohne jede Verzögerung auszuzahlen. Wenn wir jetzt von Alleinerziehenden hören, dass bei einzelnen Unterhaltsvorschusskassen immer noch monatelange Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu befürchten seien, fragen wir uns, was im letzten halben Jahr dort passiert ist.“

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12.Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 02.06.2017

SCHWERPUNKT III: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert das ZFF alle Parteien dazu auf, endlich wirksame Konzepte gegen Kinder- und Familienarmut im Bundestagswahlkampf vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit. Mehr als 3 Millionen Kinder in Deutschland müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Sie sind teilweise schlechter ernährt, leben in beengteren Wohnverhältnissen und sie haben seltener ein eigenes Zimmer. Arme Kinder erleben weniger gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und haben weniger Kontakte mit Gleichaltrigen. Viele Kinder fühlen sich dadurch abgehängt und von der Gesellschaft nicht ernst genommen.
Dieser Zustand ist so nicht haltbar! Um die Spirale der Armut endlich zu durchbrechen und Teilhabe- und Bildungschancenchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird dringend ein wirksames Gesamtkonzept benötigt. Eines, das Eltern in gute und existenzsichernde Arbeit bringt, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so ausstattet, dass arme Kinder und Jugendliche echte Chancen erhalten und eine einheitliche Geldleistung, die sie soziokulturellen Teilhabebedarfe wirklich abdeckt.
Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF seit Langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur mit einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat das ZFF außerdem eine online-Kampagne gestartet, die Parteien zur Bundestagswahl auffordert, wirksame Konzepte gegen Kinderarmut vorzulegen. Unter der Überschrift „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ auf der Plattform „we act“ haben mittlerweile über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.06.2017

Anlässlich des heutigen Internationalen Kindertages fordert die AWO allen Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Es ist wirklich eine Schande, dass so viele Kinder in Deutschland von Armut bedroht sind, bzw. bereits in Armut leben müssen. Armut ist nachgewiesenermaßen der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gefragt sind nun konkrete Schritte. Aus Sicht der AWO müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden.

Bei armen Kindern sind zum Beispiel die Chancen auf ausreichend Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft – also an Bildungs- und Freizeitangeboten – erschreckend eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass die Bekämpfung von Kinderarmut als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird. Um nicht nur die Bundesregierung wiederholt für das wichtige sozial- und bildungspolitische Thema zu sensibilisieren, sondern auch eine breite Öffentlichkeit für diese Forderungen zu erlangen, unterstützt die AWO die Online-Petition gegen Kinderarmut.“

Die AWO hat gemeinsam mit weiteren Verbänden einen Appell an die Parteien zur Bundestagswahl gestartet. Bisher haben über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet. Mit dem Aufruf soll Druck auf die Parteien im Bundestagswahlkampf gemacht werden.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

  • Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.
  • Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.
  • Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Einzelpersonen können die Petition unter dem folgenden Link unterzeichnen: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.06.2017

Kinder verfügen über ein riesiges Potential. „Die Schulen in Deutschland müssen ein Umfeld bieten, in dem Mädchen und Jungen sich entwickeln, ihrer Neugier folgen und Herausforderungen zu meistern üben können“, fordert der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, René Lampe, am Internationalen Kindertag. „Und wenn es Schwierigkeiten gibt, müssen ausreichend und gut qualifizierte Schulsozialarbeiter zur Verfügung stehen, die Kinder und Eltern in ihrer persönlichen Situation unterstützen und begleiten. Das kostet natürlich Geld, aber die Zukunft unserer Gesellschaft – und das sind unsere Kinder – muss der Politik etwas wert sein!“
Der Deutsche Familienverband ist insbesondere in Sachsen-Anhalt in der Schulsozialarbeit aktiv. Die Resonanz und der Bedarf sind groß: „Unsere Arbeit ist wichtig und dringend notwendig“, betont Lampe. Schulsozialarbeit heißt nicht nur aktiv zu werden, wenn sich Probleme bereits manifestiert haben. Sie setzt vor allem präventiv an. Sie fördert die Teilhabe der Schüler, sie unterstützt, wenn es bei der konkreten Lebensbewältigung hakt und kann auf diese Weise Notlagen vermeiden. „Natürlich lernen und erleben Schüler in der gemeinsamen Arbeit auch, wie Mitbestimmung funktioniert. Das ist unverzichtbar, wenn ein Kind gesund aufwachsen soll.“ Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit vor Ort die pädagogischen Teams bei bestehenden Herausforderungen unterstützen und dazu beitragen, dass die Schule ein Ort wird, an dem sich alle wohl fühlen und mitgestalten können.
Familie und Schule müssen eine Einheit bilden, wenn gute Bildung gelingen soll. „Doch in der Politik wird Bildung am ehesten als Randthema und Kostenfaktor verstanden und nicht als wichtige Ressource, auf die unsere Zukunft gründet“, kritisiert der DFV-Vizepräsident. Leidtragende sind schlecht ausgestattete Schulen und überforderte Schüler sowie Lehrer. „Wir brauchen kluge, soziale und kommunikative Köpfe, um die Herausforderungen unserer Gemeinschaft zu meistern“, unterstreicht Lampe. „An dieser Stelle zu sparen heißt, uns selbst und unsere Zukunft schwer zu beschneiden. Die Politik muss Bildung und ihre Chancen für Kinder und Erwachsene dringend in den Fokus rücken!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 01.06.2017

Von Chancengleichheit im Bildungsbereich ist Deutschland im Jahr 2017 weit entfernt. Nach wie vor hängen der Zugang von Kindern zu Bildung und ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich vom sozialen Hintergrund der Eltern ab.
Besonders nachteilig betroffen sind die Kinder von Alleinerziehenden (zu 91 Prozent Mütter). Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die Schwächen in der Ausgestaltung der "Bildungs- und Teilhabepakete" zu korrigieren und die Startchancen von Kindern zu verbessern.

"Gerade die Situation alleinerziehender Mütter im Sozialleistungsbezug wird verschärft durch die restriktive Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder nach dem ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ ", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung dieser Leistungen nicht beanstandet hat, bleiben die fachpolitischen Bedenken bestehen. Insbesondere die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur außerschulischen Lernförderung (§ 28 SGB II) werden in der Praxis nur selten abgerufen und erreichen die Zielgruppe daher nicht adäquat.
Durch die Normierung (nur) bestimmter Bedarfe werden soziokulturelle Gestaltungsspielräume von Familien eingeschränkt.

Der djb fordert daher zum Internationalen Kindertag

  • die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung und der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche um einen angemessenen Pauschalbetrag für Bildung sowie für soziale und kulturelle Teilhabe,

  • den Ausbau familienfreundlicher und kostengünstiger infrastruktureller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII,

  • die konsequente Umsetzung des Rechts auf Chancengleichheit in der Bildung unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.06.2017

Deutschland ist wahrscheinlich das einzige Land, das zwei Kindertage im Jahr begeht: Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR bereits seit 1950 gefeiert, während in der Bundesrepublik seit 1954 der 20. September als der Weltkindertag begangen wurde. Seit der Wiedervereinigung kommen die Kinder in Deutschland deshalb – den guten Traditionen folgend – zweimal im Jahr in den Genuss eines Kindertages.
Die Kinderkommission begrüßt die zahlreichen Aktionen und Spielmöglichkeiten rund um den 1. Juni, die neben Spaß und Unterhaltung auch spielerische Informationen über die Kinderrechte bieten wollen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer sagt dazu: „Kinder haben jeden Grund, an einem Kindertag zu feiern. Bei allem Spiel, Spaß und Party sollte jedoch nicht untergehen, dass Kinderrechte immer noch nicht in der Verfassung der Bundesrepublik verankert sind. Bereits seit mehr als 60 Jahren wird die Bedeutung der Kinderrechte hervorgehoben. Deshalb ist es nun endlich Zeit, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Kinderkommission vom 31.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer beim 10. Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“

Deutschlands Arbeitswelt ist familienfreundlicher geworden – auch aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften. Das zeigt der „Fortschrittsindex 2017“, den Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek anlässlich des 10. Unternehmenstages „Erfolgsfaktor Familie“ unter dem Motto „NEUE Vereinbarkeit – Unternehmenskultur für MEHR Familie“ heute (Donnerstag) im Haus der Deutschen Wirtschaft vorstellte.

Doch besteht weiterhin Handlungsbedarf – gerade wenn es um zum Beispiel um Betreuungsangebote für Kinder und Möglichkeiten von individuellen Arbeitszeitmodellen geht.

Der „Fortschrittsindex 2017“ beschreibt die Erfolge, Entwicklungen und Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt in den vergangenen Jahren. Im September 2015 hatten sich das Bundesfamilienministerium und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (DIHK, BDA, ZDH) und der DGB im Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ auf gemeinsame Ziele verständigt und diese seither vorangetrieben.

Staatssekretär Dr. Kleindiek hebt die Erfolge hervor: „Immer mehr Unternehmen setzen die NEUE Vereinbarkeit mit innovativen Konzepten in ihrem betrieblichen Alltag um, weil sie erkannt haben, dass Väter sich Zeit für ihre Kinder wünschen und Mütter nicht aufs Karriere-Abstellgleis gehören. Die Idee der Familienarbeitszeit ist eine gute Ergänzung, um Familien zu unterstützen, wo die Eltern beide vollzeitnah arbeiten und sich beide um die Kinder kümmern möchten. Das kommt auch der Wirtschaft zu Gute.“

Ausweis der positiven Dynamik ist auch das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ mit über 6.500 Mitgliedern. Mit diesem Netzwerk engagieren sich das Bundesfamilienministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bereits seit zehn Jahren dafür, dass Familienfreundlichkeit Markenzeichen der deutschen Wirtschaft wird.

„In den letzten Jahren sind wir auf dem Weg zu einer familienbewussten Personalpolitik sehr weit gekommen“, sagt der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer. „Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk und mit seinen Mitgliedsunternehmen haben wir in vielen Betrieben Familienbewusstsein als festen Bestandteil der Personalpolitik und als Instrument zur Fachkräftesicherung verankert. Das Netzwerk gibt seinen Mitgliedern eine Stimme und die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen. Damit liefert es Blaupausen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden diesen Weg in den kommenden Jahren konsequent weitergehen.“

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahren von der individuellen Herausforderung für Mütter zu einem personalpolitischen Innovationsthema entwickelt, machten Staatssekretär Dr. Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer gemeinsam deutlich.

Ein weiterer Höhepunkt des Unternehmenstags: Das 6500. Mitglied des Unternehmensnetzwerks wird begrüßt. Es ist der Schließsystemhersteller Lock Your World GmbH & Co. KG aus dem hessischen Bad Orb.

Weitere Informationen zum Unternehmenstag und zum Unternehmensnetzwerk finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Deutscher Bundestag stimmt in zweiter und dritter Lesung der Ratifikation der Istanbul-Konvention zu

Der Deutsche Bundestag hat am 31. Mai (Mittwoch) den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die so genannte „Istanbul-Konvention“, in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss konsequent bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention fordert unter anderem, den Grundsatz ´Nein heißt Nein´ im nationalen Gesetz festzuschreiben. Das sollte selbstverständlich sein, doch unser Sexualstrafrecht war hier nicht eindeutig. Für die Schließung dieser Schutzlücke haben wir lange gekämpft. Dass wir nun endlich die Istanbul-Konvention ratifizieren können, ist mehr als ein politischer Erfolg, es ist eine echte Verbesserung für die Frauen in unserem Land. Es macht deutlich, dass es unser Anspruch ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Immer und überall.“

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Mit der Ratifizierung setzt Deutschland national und international ein wichtiges Signal. Es ist wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten und es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen. Denn die Konvention leistet mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln.

22 Mitgliedstaaten haben die Konvention bereits ratifiziert. Mit der Zustimmung des Bundestags ist nun auch der Weg für die Ratifikation Deutschlands frei.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Faire Chancen für Kinder sind eng mit der frühen Förderung durch die Eltern verknüpft. Zahlreiche Studien belegen, dass in der Familie der Grundstein für den Bildungsweg gelegt wird. Eltern sind die zentralen Bezugspersonen der Kinder. Doch nicht jede Familie kann die Erziehung und den Alltag daran ausrichten. Alle Eltern haben Fragen rund um die Entwicklung und den Bildungsweg ihres Kindes – sei es zur frühkindlichen Förderung, zum Übergang in die Grundschule oder zur Vermittlung von Bildung im Familienalltag.
Das Bundesfamilienministerium setzt mit dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramm „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" hier an: Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern unterstützen Eltern als Vertrauenspersonen, Bildungszugänge im Familienalltag zu finden. Der Vorteil: Die Familienbildung liegt nah bei den Eltern und oft direkt vor der Haustür, neben Kita und Schule.
Zwischen 2015 und 2020 werden 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern weiterqualifiziert. Bereits jetzt in der Familienbildung tätig, erweitern sie ihre Kenntnisse um neue Kompetenzen der Bildungsbegleitung von Familien. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter erhalten durch die Qualifizierung zusätzliches Wissen und praktische Handlungskompetenz zu Bildungsverläufen sowie einer optimalen Bildungsförderung von Kindern. Für die Bildungsbegleitung gewinnen sie neue Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel zur Herstellung geeigneter Zugänge zu sozial benachteiligten Eltern, neue Ansätze für die Leitung von Gruppen, mehr Beratungskompetenz, Ideen für eine effiziente Netzwerkarbeit sowie interkulturelle und diagnostische Kompetenz.
Ein neuer Akzent liegt auf der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter werden zu der neuen Rolle von Vätern in Erziehungsverantwortung und einer partnerschaftlich orientierten Arbeitsteilung geschult. So stärkt die Qualifizierung eine partnerschaftlich ausgerichtete Elternschaft.
Die Weiterqualifizierung basiert auf einem auf die familiale Bildungsbegleitung zugeschnittenen, einheitlichen Curriculum. Sie ist angebotsübergreifend ausgerichtet, umfasst 190 Unterrichtsstunden und schließt mit einem anerkannten Trägerzertifikat ab.
Zielgruppe der Weiterqualifizierung sind Fachkräfte, die bereits in der Familienbildung tätig sind. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind in Einrichtungen wie Familienbildungsstätten, Familienzentren, und Kitas oder in enger Vernetzung mit anderen Trägern aktiv. Jede haupt- oder nebenamtliche Fachkraft aus der Familienbildung kann sich direkt bei einem bundesweit tätigen Träger der Familienbildung bewerben.
„Elternchance II" basiert auf den positiven Erfahrungen mit „Elternchance ist Kinderchance" (2011-2015). Die begleitende Wirkungsforschung durch das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) und die Universität Erlangen-Nürnberg zeigt: Die Qualifizierung spricht einen Bedarf in der Elternarbeit an und beweist hohe Praxisrelevanz. Die Fachkräfte konnten ihre Kompetenzen stärken und die Qualität der Zusammenarbeit mit Eltern steigern. Elternkompetenzen werden durch die Bildungsbegleitung gestärkt und Eltern erleben die Zusammenarbeit als wertschätzend und vertrauensvoll.
Elternbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte ist ein wichtiger Teil der bundesweiten, präventiv orientierten Angebote zur Förderung und Begleitung von Familien sowie der Vernetzung in der Zusammenarbeit mit Eltern. Sie ergänzt den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, der mit der Stärkung des Bildungsauftrags in den Kindertageseinrichtungen verbunden ist, sowie die Frühen Hilfen zur Förderung des kindlichen Wohlergehens und als präventive Maßnahme des Kinderschutzes. Die Nachfrage an der Qualifizierung hält unvermindert an: Inzwischen sind mehr als 8.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter aktiv. Immer mehr Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen nutzen das Angebot zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern in Fragen der frühen Bildung. Die Bundesprogramme Elternchance I und II sind inzwischen deutschlandweit zwei Dritteln der Jugendamtsleitungen bekannt. Elternbegleitung etabliert sic h als Bestandteil einer familienbezogenen Infrastruktur in der Kommune.
Mit der Herausforderung, Kindern aus geflüchteten Familien Integration und Bildung zu erleichtern, entsteht ein erweiterter Bedarf für Elternbegleitung. Das Modellprogramm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" begleitet zugewanderte Familien vor Ort und unterstützt mit konkreten Hilfestellungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.05.2017

Der Deutsche Bundestag wird heute Abend das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschließen. Zum Schutz der Kinder können künftig in Deutschland keine Kinderehen mehr geschlossen werden. Bereits geschlossene Kinderehen werden durch gerichtliche Entscheidung grundsätzlich aufgehoben.

„Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Wenn Kinder zu früh heiraten, können ihr Wohl und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. In Deutschland können damit keine Kinderehen von unter 18Jährigen geschlossen werden.

Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich. Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen müssen. Diese Regelung stellt den Kompromiss zwischen den Befürwortern der Aufhebungslösung und jenen der Nichtigkeitslösung dar. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.

Damit stellen wir sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und regelmäßig aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden, beispielsweise dann, wenn die Ehe durch die mittlerweile volljährigen Ehegatten bestätigt wird.

Weil auch religiöse Trauungen insbesondere für minderjährige Mädchen einen Bindungsdruck erzeugen, führen wir das Voraustrauungsverbot wieder ein. Wer Minderjährige traut, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In der heutigen Sitzung des Bundesrats wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz behandelt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen darf nicht in erster Linie dazu dienen, Leistungen zu kürzen. Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe darf keine Verlierer produzieren. So hat sich die AWO bereits mehrfach entschieden dagegen ausgesprochen, Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete einzuschränken. Es darf weder zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe kommen, die die zu uns geflüchteten jungen Menschen benachteiligt, noch darf jungen Volljährigen die benötigte Hilfe verwehrt werden.

Eine solche Neuregelung wäre fachlich nicht vertretbar, denn sie widerspricht den Kernaussagen des 15. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Dieser hat verdeutlicht, dass sich die Jugendphase mittlerweile verlängert hat, so dass auch mit der Volljährigkeit weiterhin Jugendhilfebedarf bestehen kann. Klar ist, junge Menschen müssen erst Wurzeln schlagen, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Die Jugendhilfe leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der langfristige Perspektiven schafft.

Die AWO begrüßt dagegen eine Länderinitiative, die dem Bundesrat vorliegt und sich gegen die geplante Reduzierung der Angebote des Jugendwohnens ausspricht. Hiermit wird einer AWO-Forderung entsprochen.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll nach derzeitigem Stand am 7. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2018 geplant.

Die AWO hat zum KJSG eine Stellungnahme veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Mit einem Katalog von Forderungen wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen aus
16 Frauenverbänden in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien zur Bundestagswahl. Unter www.berlinererklaerung.de werden die Forderungen am Dienstag, 30.5.2017, veröffentlicht – rund vier Monate vor der Wahl am 24.9.2017. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen. Es geht außerdem um Entgeltgleichheit und darum, die Gleichstellungspolitik verbindlich umzusetzen, sie transparent zu gestalten und die Entwicklung regelmäßig zu prüfen.

Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. Es müssen schnell neue Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden, heißt es in der Erklärung der Verbände. Denn nach 100 Jahren Frauenwahlrecht, 70 Jahren Grundgesetz und 25 Jahren aktivem Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz haben Frauen in Deutschland lange genug gewartet und Kompromisse gemacht.

Im Einzelnen fordern die Verbände eine paritätische Teilhabe nicht nur in den Aufsichtsräten und in den Führungsebenen der Privatwirtschaft, sondern auch in der Politik sowie in den Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien bei Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft. Um gleiche Bezahlung im Job zu erreichen, ist das neue Gesetz für Entgelttransparenz ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Unterschiede bei den Einkommen zu stoppen. Weitere gesetzliche Regelungen und zielführende Maßnahmen wie transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht und Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form sind aber notwendig. Außerdem braucht Gleichstellungspolitik Verbindlichkeit, Transparenz und die Kontrolle des Erreichten. Nur dann kann sie gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien als »durchgängiges Leitprinzip« erfolgreich sein.

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

#BerlinerErklärung2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 30.05.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. In einem gemeinsamen Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen sowie an Bundessozialministerin Andreas Nahles und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig appellieren die Verbände eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch nach der Bundestagswahl Bestand hat. Ziel muss es sein, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt. Dieser Aktionsplan sollte daher alle relevanten Politikbereiche umfassen: Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungs(bau)politik.

Wörtlich heißt es in dem Brief: "Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden. Auch die Verhandlungen zur Erhöhung der Betreuungsqualität zwischen Bund und Ländern, wie zuletzt bei der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg, müssen fortgesetzt werden. Bundesweite verbindliche Mindeststandards für die Qualität frühkindlicher Bildungseinrichtungen sind ein Schlüssel für bessere Zukunftschancen, denn insbesondere benachteiligte Kinder profitieren von einer personellen Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal und individueller Förderung."

"Diese Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden, dabei sind alle Verantwortungsebenen, also Bund, Kommunen und Länder einzubeziehen. Eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarmut erkennt nicht nur die Würde und die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Hier und Jetzt an, sondern ist auch eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Für junge Menschen müssen neben der materiellen Absicherung für eine erfolgreiche Armutsprävention infrastrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen gleiche Teilhabe- und Bildungschancen ermöglichen, wie anderen Gleichaltrigen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Da arme Kinder in der Regel in armen Familien leben, müssen politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen. Armut ist nicht nur materielle Unterversorgung, sondern wirkt sich gerade bei Kindern und Jugendlichen negativ auf ihre Zukunftschancen aus: sie verhindert soziale Teilhabe, verbaut Bildungszugänge und beeinträchtigt die psychische und physische Gesundheit. Je länger ein junger Mensch unter Bedingungen von Ausschlusserfahrungen und Armut aufwächst, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit von sozialen und wirtschaftlichen Risiken auf Lebenszeit", sagt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Parteien auf, im bevorstehenden Wahlkampf sowie in der kommenden Legislaturperiode die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick zu nehmen und spezifische Maßnahmen zu verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens das System langfristig strukturell umgestalten. Ein erster Schritt wäre hierbei die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen sehen die Verbände als staatliche Pflicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 02.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, die Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen nicht endlos zu vertagen, sondern das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben endlich zu respektieren", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

Ein breites Bündnis von elf Verbänden und Organisationen warnt im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrates vor einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland. In einem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder äußern die Unterzeichner die Sorge, dass mit der angestrebten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum einen Leistungen an junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und zum anderen Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel werden. Das wäre aus Sicht der Organisationen eine integrationspolitische Katastrophe. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. Pro Asyl, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, World Vision Deutschland und SOS-Kinderdorf den Appell unterzeichnet.

"Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar. Gerade angesichts der häufig traumatisierenden Erfahrungen, die hinter ihnen liegen, brauchen sie Unterstützung bei ihrer Integration in Schule oder Ausbildung. Eine dem Wohl dieser Kinder entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung ist unbedingt zu gewährleisten. Wir sollten die Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Dazu gehört es, eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In dem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder heißt es wörtlich: "Junge Menschen im Übergang brauchen nicht weniger, sondern mehr und vor allem zielgerichtete Unterstützung, um eigenverantwortlich zu handeln und ein selbstständiges Leben zu führen. Hier zu sparen wird nicht nur teuer, sondern verbaut die Zukunft vieler junger Menschen! Wir fordern Sie deshalb dazu auf, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Exklusion zu setzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen! Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. Wenn wir wollen, dass junge Geflüchtete schnell auf eigenen Füßen stehen, Ausbildungen abschließen und als selbstständige Menschen an der Gesellschaft teilhaben, dürfen Hilfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgebaut werden! Extrem besorgniserregend ist zudem die vorgesehene Änderung, mit der die Hilfe für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung verwandelt werden soll. Der Änderungsvorschlag stellt einen klaren Bruch mit den Forderungen der Care Leaver-Forschung, der Fachverbände sowie nicht zuletzt mit den Ergebnissen der Sachverständigenkommission in den letzten beiden Kinder- und Jugendberichten dar."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Neuorientierung null-acht 12 GbR

Ort: Frankfurt am Main

Lust auf Neues?
Sie haben in den letzten Jahren erfolgreich ein kleines Familienunternehmen geführt – nun würden Sie gerne das Familienunternehmen in Teilzeit betreiben und vormittags wieder in die bezahlte Arbeitswelt eintauchen?

Nur leider wollen oder können Sie nicht mehr in den alten Job zurück, weil: Sie umgezogen sind, der alte Arbeitsplatz zu weit entfernt ist, Teilzeit-Tätigkeit in Ihrem alten Job nicht vorgesehen ist oder sich das Berufsbild geändert hat. Oder Sie haben ganz einfach Lust auf einen neuen Beruf und neue Herausforderungen?

Dann Sind Sie bei dem Informationsabend der Neuorientierung null-acht 12 goldrichtig. Denn dort werden Ihnen Arbeitgeber vorgestellt, die gerne Teilzeitstellen besetzen möchten, Weiterbildungsmöglichkeiten präsentiert, die Sie in Teilzeit belegen können, Beratung für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sowie Steuertipps nach der Berufspause gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. Juni 2017

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Der Deutsche Frauenrat veranstaltet vor seiner jährlichen Mitgliederversammlung in Berlin eine öffentliche und politische Fachveranstaltung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus.

Die Zustimmung zu rechtspopulistischen Bewegungen und Akteuren bereitet uns größte Sorgen. Wie Sie wissen, sind mit ihren Programmen und Äußerungen immer auch frauenfeindliche Ideologien verknüpft. Sie schüren mit Feindbildern, Hassreden und Falschinformationen Ängste und stellen demokratische Errungenschaften in Frage.

Unter dem Titel „Keine Alternative zur Demokratie. Strategien gegen Antifeminismus und Rechtspopulismus“ soll auf der Veranstaltung geklärt werden, inwiefern Rechtspopulismus hart erkämpfte demokratische Rechte gefährdet. Wo, mit welchen Themen und wie werden demokratische Grundrechte und Frauenrechte angegriffen? Daran anschließend soll diskutiert werden, welche Gegenstrategien für Politik und Zivilgesellschaft sinnvoll erscheinen.

In ihren Vorträgen werden Expertinnen Analysen und Fragen zu Rechtspopulismus und Antifeminismus vorstellen. Anschließend werden auf dem Podium und im Plenum Politikerinnen und ExpertInnen diskutieren, wie die im Bundestag etablierten Parteien mit dem Rechtspopulismus umgehen und wie sie für sich werben.

Sie sind eingeladen mitzudiskutieren!

Das Programm finden Sie hier.

Anmelden können Sie sich bis zum 16.6. online unter: www.frauenrat.de/veranstaltung

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Referentin Antje Asmus unter 030/20456917 oder asmus@frauenrat.de

AUS DEM ZFF

Heute startet in Berlin die zweitägige gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie auszuloten und zu diskutieren, welche Handlungsoptionen bestehen, um rechten Einstellungen in Politik und in Familien zu begegnen.

Rechtsextremismusprävention und das Einstehen für demokratische Werte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung für Deutschland begreift.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Das rückwärtsgewandte Familienbild, das viele Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum vertreten, droht viele Menschen an den Rand der Gesellschaft jenseits „der gesellschaftlichen Normalität“ zu drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Als politische Stiftung setzen wir uns daher für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der alle Menschen die Freiheit haben, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Auch das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familien- und Geschlechterbild bekennen und dabei die Vielfalt von Familie verunglimpfen. Wir brauchen einen konsequenten Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt positive Wertschätzung erfährt. Dazu gehören Rahmenbedingungen, die Familien und Fachkräfte in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2017

AKTUELLES

Im Interview mit der TUP begründet der Politikwissenschaftler Armin Schäfer die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten auf politische Gleichheit und den Konsequenzen für die parlamentarische Demokratie.

Wahlbeteiligung ist sehr wichtig für die Repräsentativität. Um diese ist es nicht gut bestellt. Untersuchungen zeigen seit Langem, dass die Beteiligungsunterschiede zwischen sozialen Gruppen geringer ausfallen, wenn die Wahlbeteiligung hoch ist. Eine niedrige ist immer eine sozial ungleiche Wahlbeteiligung, wie wir auch bei der Bundestagswahl 2013 sehen konnten. Menschen mit geringem geringes Einkommen etwa wählen sehr viel seltener als jemand mit hohem Einkommen. Demnach sind die Wähler*innen nicht unbedingt ein Spiegelbild der Wahlberechtigten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die von UNICEF und dem Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ fördert bundesweit weitere 75 Standorte für die Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften. Ziel der Initiative ist es, durch die Einrichtung von zusätzlichen Koordinationsstellen die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die Initiative selber startete bereits im Jahr 2016 mit der Förderung von 25 Pilotstandorten.

Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren entwickeln und implementieren die Schutzkonzepte und sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen zu Fragen des Kinderschutzes und die Verankerung von standardisierten Verfahrensweisen bei Gewalt- und Gefährdungssituationen. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte und über Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Der 6. Fachtag des Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wird in diesem Jahr am 23.11.2017 in Stendal zum Thema

Familienzentren schaffen Lebensqualität

an den Schnittstellen von Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden

stattfinden.

Im Vorfeld soll herausgefunden werden, inwiefern Familienzentren bereits an den genannten Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden arbeiten.

Der Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine Viertelstunde erübrigen und an der Online-Befragung teilnehmen, die die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Kooperation mit dem Bundesverband der Familienzentren e.V. durchführt. Gerne können Sie den LINK auch an andere Personen bzw. Einrichtungen weiterleiten!

HIER finden Sie die Befragung!

Die Befragung hilft dem Bundesverband und der Stiftung den Fachtag am 23.11. besser vorzubereiten und gibt den IST-Stand zum Thema Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumliches Wohlbefinden wider. Derzeit wird geprüft, wie die Ergebnisse dieser Befragung im Rahmen des Fachtags in Stendal präsentiert werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2017

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):

„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.

Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2017

Die Kinderkommission teilt mit:
„Seit nunmehr 24 Jahren findet jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen statt. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation stellen die Vereinten Nationen die enorme Bedeutung der Familie für ein gesundes und glückliches Aufwachsen von Kindern heraus. Denn Familien bilden die Basis einer jeden Gesellschaft.
Durch die Öffnung des Familienbegriffes haben sich in den vergangenen Jahren neue Familienbilder etabliert. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Familien mit Pflegekindern, alleinerziehende Eltern und Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, gelebte Realität.
Aber nicht nur die Formen des familiären Zusammenlebens, sondern auch der Alltag der Familien hat sich in der Vergangenheit stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft werden nicht nur gefühlt stetig größer. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Familien vor große Herausforderungen, von denen insbesondere Alleinerziehende betroffen sind.
Die Vorsitzende der Kinderkommission Beate Walter-Rosenheimer erklärt im Namen des Gremiums: „Familie ist, wo Kinder heranwachsen, sie sich zuhause fühlen, sich wohl fühlen. Wo Menschen mit ihnen leben, denen ihre Gesundheit und ihr Glück am Herzen liegt. Diese Menschen und ihre Kinder wollen wir unterstützen. Egal, in welcher Konstellation die Familie lebt: Vater-Vater-Kind, Mutter-Mutter-Kind, Vater-Mutter-Kind, Oma-Opa-Kind oder Alleinerziehende/r mit Kind. Familien sind bunt und vielfältig. Und das ist gut so.""

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2017

Lokale Bündnisse für Familie feiern rund um den 15. Mai ihren bundesweiten Aktionstag 2017

„Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ – so lautet das Motto des diesjährigen Aktionstages der bundesweiten Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Familie. Mit hunderten Aktionen machen Lokale Bündnisse in ganz Deutschland auf ihr Engagement aufmerksam.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont anlässlich des Aktionstages 2017: „Familien haben klare Vorstellungen davon, wie sie in der Zukunft leben wollen. Dazu gehören familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Betreuungsangebote, mehr Unterstützung für Pflegende und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Vereinbarkeit. Dafür müssen wir heute schon die Weichen stellen. Vielfältige Familienformen ergeben neue Anforderungen an das Lebens- und Arbeitsumfeld. Als Partner vor Ort erkennen die Lokalen Bündnisse für Familie die Bedarfe von Eltern oder Pflegenden frühzeitig und können daher Zukunftsthemen bereits aktiv in ihre Arbeit einbinden. Die Lokalen Bündnisse für Familie werden damit in den kommenden Jahren als Schnittstelle zwischen Familie, Kommunen und Arbeitswelt immer wichtiger.“

Der Aktionstag rückt unter dem Motto „Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ die Arbeit der Lokalen Bündnisse für Familie in Deutschland in den Mittelpunkt. Denn Familie und Zusammenleben werden sich auch in der Zukunft weiter wandeln. Der Aktionstag fokussiert sich auf Fragen wie: Was wünschen sich Familien in der Zukunft, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gelingt? Was erwarten sie von neuen Technologien und flexiblem Arbeiten an Erleichterungen im Familienalltag? Mit welchen Maßnahmen können wir eine familienfreundliche Kultur vor Ort weiter stärken?

In ganz Deutschland setzen sich rund 19.000 Akteurinnen und Akteure in Lokalen Bündnissen für Familie im Rahmen von etwa 8.000 Projekten mit ihren Partnern dafür ein, dass Mütter und Väter Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ wird im Rahmen des Programms „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ein Lokales Bündnis für Familie ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie Akteurinnen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und somit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://lokale-buendnisse-fuer-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie. Das ist für die SPD-Bundestagsfraktion Anlass und Auftrag zugleich. Unsere Erfolge für Familien reichen vom gesetzlichen Mindestlohn über bessere Kinderbetreuung bis hin zu höheren staatlichen Geldleistungen für Familien. Und wir wollen mehr.
„Der Internationale Tag für Familie ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Anlass und Auftrag zugleich. Heute ist der Tag für Menschen, die Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Sie sorgen dafür, dass wir in Deutschland gemeinsam vorankommen, respektvoll miteinander umgehen und Zukunft gestalten. Für sie will die SPD-Bundestagsfraktion bestmögliche Bedingungen.
Damit die Familienkasse stimmt, gibt es endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, höheres Kindergeld und mehr Kinderzuschlag. Um Eltern im Alltag besser zu unterstützen, sorgen wir für gute Kinderbetreuung und schaffen Freiräume, zum Beispiel durch neue Angebote für Familienpflegezeiten.
Und die SPD-Bundestagsfraktion will mehr. Familien sollen mit gerechteren Steuern und gerechteren Sozialabgaben gezielt gefördert werden. Dazu setzen wir in der Bildungspolitik auf Offensive: Wir fordern unter anderem Qualitätsstandards für Kitas, mehr Schulsozialarbeit und gute Ganztagsangebote. Mit unserem Vorschlag für eine Familienarbeitszeit werden Eltern in Zukunft mehr Zeit für ihre Kinder und Kinder mehr von ihren Eltern haben.
Für eine erfolgreiche Familienpolitik krempeln wir in der SPD-Bundestagsfraktion die Ärmel hoch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Familie zu leben ist eine schöne, aber auch anstrengende, tägliche Herausforderung. Insbesondere Familien mit wenig Einkommen oder mit geringerer Qualifikation haben es deutlich schwerer, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Sie brauchen eine förderliche Familienpolitik, die Armut verhindert, sie finanziell sichert und für ein bedarfsgerechtes und verlässliches Angebot an sozialer Infrastruktur sorgt, wie z.B. Ganztagsbetreuung in Kitas und Schule.
Vor allem unterstützende Angebote, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken, müssen flächendeckend zur Verfügung stehen und dürfen nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland vom 13.05.2017

„Gut gebildete Menschen sind unsere wichtigste Ressource. Bildung beginnt in der Familie und muss ein Leben lang begleitet und gefördert werden“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, am Internationalen Tag der Familie. Der Fokus des von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Gedenktages liegt 2017 auf dem Thema „Familien, Bildung, Wohlbefinden“. Es soll das Bewusstsein für die Rolle von Familien bei der Förderung der frühkindlichen Bildung und des lebenslangen Lernens stärken.
„Familien sind der erste und wichtigste Lernort für Kinder. Hier lernen sie zu vertrauen, Verantwortung zu übernehmen, zu lieben, zu streiten und Probleme zu lösen. Doch immer häufiger fehlt Eltern die Zeit, ihrem Nachwuchs vorzulesen, geduldig zu erklären oder den Entdeckerdrang ihrer Kinder aufmerksam zu begleiten“, betont der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Denn der Spagat zwischen Familie und Beruf, finanzielle Unsicherheit, Zeitdruck und mangelndes Verständnis in der Öffentlichkeit machen ihnen das Leben schwer.“
Gute Bildung kann nur gelingen, wenn Familien, Kindergärten und Schulen an einem Strang ziehen und der Staat den Wissenserwerb als fundamental wichtige Aufgabe ansieht und unterstützt. Doch ebenso wie Familien rückt auch das Thema Bildung immer stärker ins Abseits der politischen Diskussion. „Es ist letztlich nicht entscheidend, ob Kinder in acht oder neun Jahren zum Abitur kommen“, so Heimann. „Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche erfahren, wie unverzichtbar gute Bildung für sie selbst und die Zukunft unserer Gesellschaft ist. Sie brauchen Schulen, die Raum und Zeit zum Denken und Hinterfragen geben. Sie brauchen Lehrer und Erzieher, die genug Kapazität haben, um sie gut zu begleiten und zu unterstützen. Wir brauchen wissbegierige und kluge Köpfe! Das muss dem Staat etwas Wert sein!“
Dass Eltern trotz angeblicher Lehr- und Lernmittelfreiheit jedes Schuljahr kräftig zur Kasse gebeten werden, als Ersatzlehrer einspringen oder aus eigener Tasche für Möbel in den Schulhäusern sorgen müssen, ist alarmierend. Und es zeigt, zu welchem Randthema Bildung in den Ländern geworden ist. Wenn das Geld für Schulmöbel, geeignete Räume und einen sinnvollen Personalschlüssel nicht reicht, schaden wir uns selbst. Oder anders gesagt: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: Keine Bildung“ (John F. Kennedy).

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai 2017 präsentiert der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) einen deutsch untertitelten Film des baskischen Verbandes „Association of Large Families from the Basque Country“. In seinem Film „Mutter sein ist mehr“ (im Original: „Beeing a mother ist a plus“ / Link: https://www.youtube.com/watch?v=0_Qz5uO7oCc) zeigt Regisseur Santiago Requejo in einer Produktion der Agentur 2mas2, welche demütigenden Erfahrungen Mütter machen, wenn sie nach mehrjähriger Erziehungsarbeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen.

Kindererziehung ist ein Bonus im Lebenslauf

„Es ist an der Zeit, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern und die Organisation und Führung eines Haushalts von bspw. fünf oder mehr Personen in unserer Gesellschaft im Lebenslauf gewertet wird“, sagt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien e.V. „Die Qualifikationen, die Mütter nach mehrjährigen Erziehungszeiten mit in ein Unternehmen bringen, sollten nicht unterschätzt werden“, so Müller. „Organisationstalent, Improvisationsvermögen, Mitarbeitermotivation, Geduld und Durchhaltevermögen sind Soft Skills, die in keinem Business-Seminar so gründlich wie im Familienalltag angeeignet und täglich stressgetestet werden“, erläutert sie.

Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, betont die besondere Beziehung zur Arbeit des Verbandes: „Das Video zeigt wie ein komplexes Thema einen würdigen Abschluss finden kann. Und gerade dafür setzt sich unser Verband ein: Wertschätzung und Wiedereinstieg für Mütter.“

Das Video „Mutter sein ist mehr“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

JFMK beschließt mit großer Mehrheit Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz.

Bund und Länder möchten gemeinsam die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Entsprechende Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) heute (Freitag) beschlossen.

Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen oder eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Qualitätszielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen. Dieses soll die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungs-bedarfe der Länder berücksichtigen. Denn jedes Land könnte dann aus einer ganzen Palette von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen, die mit Bundesmittel finanziert werden sollen. Darüber soll der Bund mit jedem Land individuelle Zielvereinbarungen schließen. Die Bundesmittel müssen zusätzlich eingesetzt werden, dürfen Landesmittel nicht ersetzen. Um die Vereinbarungen und das Gesetz wirkungsvoll zu machen, sind außerdem Berichtspflichten der Länder und ein qualifiziertes Monitoring vorgesehen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig:
„Wir brauchen gut ausgestattete Kitas und Kindertagespflege, damit Kinder bessere Chancen und die Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen bekommen.
Damit wir bei der Qualitätsverbesserung große Schritte machen können, ziehen Bund und Länder erfolgreich an einem Strang. Nur so konnten wir den heutigen Beschluss erreichen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir aus allen gesellschaftlichen Bereichen Unterstützung erhalten.“

Für eine Qualitätsoffensive müssen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Daher halten die Jugend- und Familienministerinnen eine deutliche und dauerhafte Ausweitung des Bundesanteils für notwendig.

Hierzu Bundesministerin Schwesig: „Wir haben in dieser Wahlperiode das finanzielle Engagement des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereits gesteigert. Aber die Zahlen zu noch fehlenden Kita-Plätzen zeigen, dass wir mehr investieren müssen. Das gilt auch für die Qualität. Hier muss sich der Bund stärker beteiligen als bisher. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung investiert wird.“

Dem heutigen Beschluss der JFMK „Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern. Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorausgegangen ist ein zweieinhalb Jahre langer Qualitätsprozess, den Bundesministerin Schwesig 2014 mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen ins Leben gerufen hat. Im Rahmen dieses Prozesses haben Bund und Länder mit den Kommunalen Spitzen-verbänden gemeinsame Qualitätsziele für die frühkindliche Bildung und eine solide Finanzierungsgrundlage für deren Umsetzung erarbeitet. Einbezogen waren in einem partizipativen Prozess Akteurinnen und Akteure von Verbänden und Organisationen, aus Praxis und Wissenschaft.

Flankierend hat die JFMK die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Fachkräfte-gewinnung beschlossen. Denn mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.05.2017

Marks und Heiligenstadt geben Startschuss für 2. Förderwelle des Bundesprogramms in Niedersachsen, Hamburg und Bremen

Gemeinsam für noch mehr Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, und die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt haben heute in Hannover bei einer Starterkonferenz der 2. Förderwelle Auftrag und Ziele des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für Niedersachsen, Hamburg und Bremen vorgestellt. In den drei Ländern können bis zu 500 Kindertagestätten durch zusätzliche Fachkräfte in den Einrichtungen und durch gezielte Fachberatung bei der Integration, Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen unterstützt werden. In Niedersachsen profitieren im Rahmen der zweiten Förderwelle bis zu 388 Einrichtungen von dem Bundesprogramm.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks: „Sprache erleichtert alles im Leben. Sie ist für Kinder der Schlüssel zu Chancengleichheit und Teilhabe. Daher bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesmittel für das erfolgreiche Programm Sprach-Kitas zu verdoppeln. In Niedersachsen, Hamburg und Bremen können damit bis zu 500 Kitas gefördert werden, damit jedes einzelne Kind in seiner sprachlichen Entwicklung gut begleitet und unterstützt wird.“

Über das Programm „Sprach-Kitas“ stehen zwischen 2016 und 2020 Fördermittel in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung. Die Träger der „Sprach-Kitas“ finanzieren aus den Mitteln zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Einrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatung für Einrichtungsverbünde, um die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf zu stärken.

Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt bedankte sich auch im Namen ihrer Amtskolleginnen aus Hamburg und Bremen für dieses Engagement: „Viele Kindertagesstätten stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder mit wenigen und ganz ohne Deutschkenntnisse sprachlich zu fördern. Das ist der Grundstein für eine gelingende Integration und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Sinne Verantwortung übernimmt und unsere Kitas personell verstärkt und auch fachlich-pädagogisch unterstützt. Mit dem Bundesprogramm werden die vielfältigen Maßnahmen des Landes Niedersachsen hervorragend ergänzt“, so Heiligenstadt. Die Landesregierung hat unter anderem die Investitionen in die frühkindliche Sprachförderung bis 2019 verdoppelt und stellt den Trägern von Kindertageseinrichtungen nunmehr 12 Millionen Euro jährlich hierfür zur Verfügung. Mit einem 60-Millionen-Programm wird die Landesregierung zudem für Personalverstärkungen und mehr Qualität in den Kindertageseinrichtungen sorgen.

Auf der Starterkonferenz informieren sich rund 750 Fachkräfte und Kita-Leitungen über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. In Fachforen und Workshops stehen unter anderem Fragen der Mehrsprachigkeit, der inklusiven Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und der Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrungen im Fokus. Zudem wird die Rolle der zusätzlichen Fachkraft und der Kita-Leitung erörtert sowie über Fragen gelingender Bildungs- und Erziehungspartnerschaft diskutiert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Bundesrat stimmt Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes in zweiter Lesung zu

Der Bundesrat hat heute (Freitag) in zweiter Lesung dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Pünktlich zum Muttertag haben wir es geschafft, dass künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Für alle Frauen in Beschäftigung, für Studentinnen und Schülerinnen wird es nun ein einheitliches Schutzniveau geben. Mütter von Kindern mit Behinderung haben künftig Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen neu eingeführt, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Mit diesem Gesetz sorgen wir ebenfalls dafür, dass Frauen selbstbestimmt am Arbeitsmarkt teilhaben können, denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten. Gleichzeitig schreiben wir den notwendigen Schutz fest. Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an.“

Wesentlich verbessert im Zusammenhang mit der Mutterschutzreform wurde auch die finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten Frauen während der Mutterschutzfristen. Durch eine am 11. April 2017 in Kraft getretene Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sie während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld zur Kompensation ihres Verdienstausfalls.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

1. Vorgezogene Änderungen des derzeitigen Mutterschutzrechts

Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich im Juni/Juli 2017, treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

  • Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

  • Zudem werden die Regelungen zum Gesundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben u.a. zur Gefahrstoffkennzeichnung angepasst.

2. Neufassung des Mutterschutzgesetzes:

Zum 1. Januar 2018 tritt das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft:• Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

  • Zudem werden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.

  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.

  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.

  • Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

  • Der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz ermittelt u.a. Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten.

  • Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat heute (Freitag) im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.

“Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Mehr Lohngerechtigkeit in die Tat umzusetzen, wird zur Aufgabe aller Akteure in den Unternehmen“, so Manuela Schwesig.

„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht erhalten zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die Bundesfrauenministerin.

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.
Neue Regeln für verheiratete Minderjährige
Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.
Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile
Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Erweiterung der Härtefallregelung prüfen
Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 12.05.2017

„Statt immer neue Ankündigungen zu machen, muss Manuela Schwesig bei der Verbesserung der Kita-Qualität endlich liefern“, so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung des Eckpunktepapiers für ein Kita-Qualitätsgesetz durch die Bundesfamilienministerin auf der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg. Müller weiter:
„Seit Beginn der Wahlperiode verspricht die Familienministerin immer wieder, sie wolle sich für ein Kita-Qualitätsgesetz stark machen. Passiert ist bisher allerdings nichts. Die nun vorgelegten Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz sind unambitioniert und unzureichend. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 18/12092) selbst davon aus, dass für den qualitativen Ausbau rund zehn Milliarden Euro jährlich notwendig sind. Wenn der Bund nun ab 2018 pro Jahr rund eine Milliarde zur Verfügung stellen will, dann ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Nachhaltige und spürbare Verbesserung für unsere Jüngsten sind so jedenfalls nicht zu erreichen. Wir brauchen eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 19.05.2017

„Der massive Kitaplatzmangel ist die Folge von rückläufigen Investitionen und Personalmangel“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Meldungen zu aktuellen Zahlen von etwa 300.000 fehlenden Kitaplätzen.

Müller weiter: „Der Kitaplatzmangel in dieser Größenordnung ist der Fachwelt und Politik seit langem bekannt. Dabei sprechen alleine die Investitionszahlen Bände: In der Bundesrepublik ohne die Stadtstaaten haben sich die Investitionen in den gesamten Kitabereich zwischen 2013 und 2015 von 2,21 Milliarden auf 1,15 Milliarden Euro nahezu halbiert. In den Bundesländern, wo der Mangel besonders groß ist, gingen die Investitionen teilweise sogar noch weiter zurück, so beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von 208 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2015 oder in Bayern von 708 Millionen auf 343 Millionen Euro, wie uns die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/12092) mitteilte. Zudem fehlt überall qualifiziertes Personal bei gleichzeitigem Anstieg der Renteneintrittszahlen. Die Bundesregierung redet das Problem klein und meint, mit einem Programm für 100.000 Kitaplätze bis zum Jahr 2021 sei das Problem gelöst.

DIE LINKE fordert daher ein Kitaqualitätsgesetz mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kitakosten. Gleichzeitig muss die Erzieherausbildung besser gefördert werden; zu diesem Zweck muss der Beruf zunächst zu einem Mangelberuf erklärt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 17.05.2017

„Die Gleichstellung eingetragener Lebensweisen mit der Ehe muss endlich vollendet sowie die internationale Solidarität mit queeren Menschen verstärkt werden“, fordert Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie (IDAHOT) am 17. Mai. Petzold weiter:
„In Deutschland gelten nach wie vor ungleiche Rechte für queere Familien- und Ehemodelle. Es fehlt noch immer die ‚Ehe für alle‘ und das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare. Am 17. Mai 2017, dem Tag des IDAHOT, wird bezeichnenderweise zum dritten Mal in dieser Wahlperiode ein Bericht im Rechtsausschuss zur Nicht-Behandlung von Gesetzentwürfen der LINKEN, der Grünen und des Bundesrates zur Öffnung der ‚Ehe für alle‘ behandelt. Der Bundestagspräsident forderte jüngst alle Fraktionen auf, wenigstens den Gesetzentwurf des Bundesrates noch in dieser Wahlperiode zu behandeln, nachdem auch die Kultusministerin von Rheinland-Pfalz intervenierte. Ich erinnere daran, dass wir seit mehr als 27 Sitzungswochen immer und immer wieder die Behandlung der im Rechtsausschuss vorliegenden Gesetzentwürfe zur ‚Ehe für alle‘ von LINKEN, Grünen und Bundesrat eingefordert und beantragt haben. Es ist die Große Koalition und für sie namentlich die SPD, die in jeder dieser Sitzungen einen Antrag auf Vertagung oder Absetzung von der Tagesordnung gestellt hat. DIE LINKE handelt, die GroKo verschleppt. Seit 2013 inzwischen 27 Mal. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der LINKEN, Petra Sitte, wird deshalb am 18. Mai in der Sitzung des Ältestenrates den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert auffordern, die Koalitionsfraktion nachdrücklich an ihren Verfassungsauftrag zu erinnern und Gesetzentwürfe, die zur Behandlung überwiesen wurden, auch endlich zu behandeln. Es ist höchste Zeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 16.05.2017

DIW Berlin rechnet verschiedene Reformszenarien durch

Eine vollständige Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ beim Einkommensteuertarif würde die Steuerpflichtigen um jährlich 35 Milliarden Euro entlasten. Mehr als die Hälfte davon würde jedoch den einkommensstärksten 20 Prozent der Bevölkerung zugutekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen ist. „Wenn man den Einkommensteuertarif auf breiter Front senkt, werden die hohen Einkommen absolut stärker entlastet als die mittleren“, sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Das liegt daran, dass die Einkommensteuer stark progressiv wirkt: Die Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen tragen relativ zu ihrer großen Zahl nur wenig zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei, während die einkommensstärksten zehn Prozent alleine 56 Prozent und die einkommensstärksten 20 Prozent fast drei Viertel des Einkommensteueraufkommens aufbringen. Will man hohe Steuerausfälle vermeiden und primär die mittleren Einkommen entlasten, müsste man die Steuersätze im oberen Einkommensbereich anheben. Eine moderate Anhebung der Spitzensteuersätze würde jedoch nur begrenzte Mehreinnahmen erzielen.

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Einkommensteueraufkommens und der anstehenden Bundestagswahl werden vermehrt Forderungen laut, die mittleren Einkommensgruppen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die DIW-Ökonomen Stefan Bach und Hermann Buslei haben einige der Reformvorschläge aufgegriffen und mit einem Mikrosimulationsmodell auf ihre Aufkommens- und Verteilungswirkungen hin untersucht. Neben der Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ analysieren sie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie konkrete Reformvorschlägen aus der steuerpolitischen Diskussion der letzten Monate: den „Bayern-Tarif“ des bayerischen Finanzministers Markus Söder, den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, den Vorschlag des DGB sowie den Vorschlag der Partei DIE LINKE.

Unter „Mittelstandsbauch“ versteht man den steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes – also die Steuerbelastung für jeden zusätzlichen Euro – bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 10 000 bis 30 000 Euro. In diesem Bereich liegen die meisten Steuerpflichtigen. Um den Mittelstandsbauch vollständig zu beseitigen, müssten zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und dem ersten Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Grenzsteuersätze konstant steigend verlaufen. Das würde ledige Steuerpflichtige mit Bruttoeinkommen von mehr als 60 000 Euro um etwa 1 600 Euro jährlich entlasten, Ehepaare ab dem doppelten Einkommen würden das Doppelte sparen. Die mittleren Einkommen bei etwa 24 000 Euro je Person würden im Durchschnitt nur etwa 500 Euro jährlich einsparen. Die niedrigsten Einkommen würden dagegen kaum entlastet, da sie kaum Einkommensteuer zahlen. Diese Haushalte werden in weit stärkerem Maß durch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer sowie durch Sozialbeiträge belastet.

Spielraum für Steuerentlastungen ist mittelfristig nicht vorhanden

Mit Senkungen des Einkommensteuertarifs gehen schnell beträchtliche Steuerausfälle einher, da auch die höheren Einkommen davon profitieren. Im Falle einer vollständigen Abschmelzung des Mittelstandsbauchs wären dies 35 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1 Prozent des aktuellen Bruttoinlandsprodukts. „Auch wenn das Einkommensteueraufkommen in den letzten Jahren gestiegen ist: Der Spielraum der öffentlichen Haushalte ist begrenzt“, sagt Bach. „Die Budgetüberschüsse werden in den nächsten Jahren voraussichtlich gegen null sinken“. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent würde zehn Milliarden Euro bringen und könnte somit eine durchgreifende Steuerentlastung der mittleren Einkommen nicht gegenfinanzieren, zumal dabei Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigt sind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 17.05.2017

Repräsentative Befragung von IAB, BAMF und SOEP unter Geflüchteten: Vier von fünf Kindern im Alter von drei oder mehr Jahren gehen in eine Kita, aber nur jedes sechste im Alter unter drei Jahren – In der Schule bekommt etwa die Hälfte der Kinder eine Sprachförderung

Kinder von nach Deutschland geflüchteten Menschen gehen im Alter von drei oder mehr Jahren kaum seltener in eine Kindertageseinrichtung als andere in Deutschland lebende Kinder. Deutlichen Nachholbedarf gibt es jedoch im frühkindlichen Alter unter drei Jahren: In dieser Altersgruppe besucht nur jedes sechste Kind von Geflüchteten eine Kita – etwa halb so viele wie unter allen in Deutschland lebenden Kindern, die jünger als drei Jahre sind. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die erstmals repräsentativ für Deutschland Auskunft gibt über die Bildungsbeteiligung von Kindern mit Fluchthintergrund. Die Daten basieren auf der IAB-BAMF-SOEP Befragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unter mehr als 4.500 erwachsenen Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland kamen. Demzufolge nutzen Geflüchtete für ihre unter drei Jahre alten Kinder zu einem Anteil von gut 15 Prozent eine Kita, während die Nutzungsquote unter allen Kindern in Deutschland bei über 28 Prozent liegt.

„Dass Kinder mit Fluchthintergrund im Alter von unter drei Jahren vergleichsweise selten in eine Kita gehen, ist insofern problematisch, als die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe möglichst früh gelegt werden sollten und der spätere Bildungserfolg stark von der Bildungs- und Betreuungssituation im frühkindlichen Alter abhängt“, erklärt Frauke Peter, Bildungs- und Familienökonomin am DIW Berlin, die die Studie gemeinsam mit Ludovica Gambaro, Elisabeth Liebau und Felix Weinhardt verfasst hat. „Frühe Versäumnisse lassen sich später nur aufwendig wieder ausgleichen“, so Peter. Die Anstrengungen, dass Kinder Geflüchteter Bildungs- und Betreuungsangebote auch im frühkindlichen Alter nutzen, sollten daher erhöht werden.

Noch ist unklar, was genau den Ausschlag für oder gegen einen Kita-Besuch gibt

Im Alter ab drei Jahren besuchen Kinder Geflüchteter bis zur Einschulung zu 80 Prozent eine Kita – bei allen Kindern in Deutschland liegt die entsprechende Quote bei fast 95 Prozent. In beiden Altersgruppen gibt es einen Ost-West-Unterschied: In den neuen Bundesländern gehen mehr Kinder Geflüchteter im Alter von bis zu drei Jahren in eine Kita als in den alten Bundesländern. In der Altersgruppe der Kinder von drei bis sechs Jahren kehrt sich das Verhältnis um. Auf Basis der bisherigen Datenlage ist es jedoch nicht möglich, den Ursachen näher auf den Grund zu gehen. So kann nicht untersucht werden, ob die Erwerbstätigkeit, der Bildungsstand der Eltern oder Stadt-Land-Unterschiede einen Einfluss darauf haben, ob Kinder Geflüchteter in eine Kita gehen oder nicht. Sicher ist nur: Je älter das Kind, desto wahrscheinlicher geht es in eine Kita. Und, mit Blick auf Kinder zwischen drei und sechs Jahren: Je länger Kinder bereits in Deutschland und speziell in Westdeutschland leben und je eher sie in einer privaten Wohnung statt einer Gemeinschaftsunterkunft leben, desto häufiger besuchen sie eine Kita.

Das Forscherteam des DIW Berlin hat zudem den Schulbesuch von Kindern Geflüchteter untersucht. Angesichts der allgemeinen Schulpflicht hierzulande wenig überraschend, gehen mehr als 94 Prozent in eine Grund- oder Sekundarschule. Die Tatsache, dass rund fünf Prozent der Kinder nicht zur Schule gehen, wird in künftigen Befragungen aber noch eine größere Rolle spielen: „Es ist beispielsweise wichtig zu verstehen, ob diese Kinder aufgrund psychischer Faktoren oder aufgrund von Kapazitätsproblemen nicht in die Schule gehen“, sagt Studienautor Felix Weinhardt. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte derjenigen Kinder Geflüchteter, die zur Schule gehen, bekommen keine gezielte Sprachförderung. „Vielleicht sprechen viele dieser Kinder bereits Deutsch – wahrscheinlicher ist jedoch, dass auch hier Nachholbedarf besteht“, so Weinhardt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.05.2017

Die starke Einwanderung, insbesondere von Flüchtlingen, im Jahr 2015 wird sich in den Daten für das Jahr 2016 durch einen weiteren Anstieg der Kinderarmut in Deutschland bemerkbar machen. Das zeigt eine aktuelle Vorausberechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die amtlichen Daten für 2016 liegen noch nicht vor, die WSI-Berechnungen ergeben aber, dass 2016 rund 154.000 Einwandererkinder als armutsgefährdet in die Statistik eingehen werden, die bislang noch nicht erfasst waren. Gleichzeitig dürfte die Zahl der von Armut betroffenen einheimischen Minderjährigen – mit und ohne Migrationshintergrund – aufgrund des moderaten wirtschaftlichen Aufschwungs um 72.000 niedriger ausfallen als 2015. Per Saldo dürfte die Armut unter Kindern und Jugendlichen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr demnach also um rund 82.000 auf 2.629.000 Personen ansteigen. Für 2016 ergibt sich somit eine Zunahme der Kinderarmutsquote um 0,5 Prozentpunkte auf 20,2 Prozent. Weitere Berechnungen zeigen, dass das Armutsrisiko von Kindern, die mit ihren Eltern oder alleine in die Bundesrepublik eingewandert sind, um knapp 10 Prozentpunkte auf über 58 Prozent angestiegen sein dürfte. Damit erhöht sich zugleich der Anteil der Einwandererkinder unter den armen Kindern. Da Einwandererfamilien durchschnittlich mehr Kinder haben als einheimische Haushalte, ist damit zu rechnen, dass sich der Wiederanstieg der Armut unter kinderreichen Familien in der Statistik für 2016 fortsetzen wird.

Für seine Vorausberechnung (nowcasting) nutzt das WSI die aktuellsten verfügbaren Rahmendaten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Asylbewerberleistungen und aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. "Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die moderat positive Entwicklung bei den einheimischen Kindern den Anstieg der Kinderarmut dämpft, aber nicht abfangen kann", sagt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. "Dazu scheint sich die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den Einkommen von Familien nicht stark genug niederzuschlagen."

In einer kürzlich veröffentlichten Studie hatte das WSI gezeigt, dass die Zuwanderung von geflüchteten Familien, die als Asylbewerber unter der Armutsgrenze leben, bereits 2015 eine deutliche Zunahme der Kinderarmut zur Folge hatte. Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1.978 Euro im Monat.

Der prognostizierte weitere Anstieg der Armutsquote im Jahre 2016 ist darauf zurückzuführen, dass die amtliche Armutsstatistik die Zuwanderung des Jahres 2015 nur mit zeitlicher Verzögerung berücksichtigen konnte. Zum einen bezieht sich die Armutsstatistik nur auf Personen in Privathaushalten. Viele Flüchtlingsfamilien lebten aber Ende 2015 in Sammelunterkünften und wurden daher ausgeklammert. Zum anderen bewirkten erhebungstechnische Gründe eine Untererfassung der Einwanderung, die in der zweiten Jahreshälfte 2015 stattfand. Dieser unerfasste Anteil aus dem Jahr 2015 schlägt sich in der Statistik für 2016 nieder.

Sollte sich der moderate Wirtschaftsaufschwung in diesem Jahr wie von vielen Wirtschaftsforschern prognostiziert fortsetzen, erwartet Seils für die nächste Zukunft einen Rückgang der Kinderarmut – insgesamt und auch unter Flüchtlingen. Zum einen würden die jugendlichen Zuwanderer erwachsen und fielen dann aus der Statistik, zum anderen werde die Erwerbstätigkeit unter den Einwanderern steigen.

– Konsequenzen für die Politik zur Armutsbekämpfung –

Für den WSI-Forscher ergeben sich daraus drei Konsequenzen für eine Politik zur Armutsbekämpfung:

Erstens mache die steigende Kinderarmut deutlich, dass die Anstrengungen in der Armutspolitik und die damit verbundenen Aufwendungen nicht nachlassen dürfen. Selbst wenn die Kinderarmut in den kommenden Jahren wieder etwas sinken wird, sei das "kein Grund zur Entwarnung", meint Seils. "Wenn wir die jugendlichen Einwanderer heute nicht ausreichend qualifizieren, werden sie als junge Erwachsene unter den armen Erwerbstätigen oder Arbeitslosen wieder auftauchen." Hier biete sich sowohl die Chance als auch die Herausforderung, künftige Armut durch die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.

Zweitens sei der steigende Anteil der Einwandererkinder unter den armen Minderjährigen zu beachten. Ein wichtiger Aspekt der Kinderarmutspolitik der kommenden Jahre werde also darin bestehen müssen, die eingewanderten Eltern und insbesondere Mütter zu befähigen, Arbeit zu Konditionen und Löhnen zu finden, die es ihnen ermöglicht, ihre Familien selbst über die Runden zu bringen.

Schließlich dürften die einheimischen Kinder bei aller Aufmerksamkeit für die Einwanderer nicht vergessen werden. "Trotz Rekordbeschäftigung hat sich das Armutsrisiko der einheimischen Kinder nur wenig verringert", resümiert Seils.

Die Vorausberechnung mit detaillierten Angaben zum Verfahren finden Sie im WSI-Verteilungsmonitor: http://www.boeckler.de/wsi_108105

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.05.2017

Kommen Durchschnittsverdiener mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent in Berührung? Manche Medienberichte und Veröffentlichungen von Interessengruppen legen das nahe. Tatsächlich aber bleiben Alleinstehende und erst recht Paare und Familien mit durchschnittlichen Einkommen stets deutlich darunter. Das zeigt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung anhand von konkreten Berechnungen für unterschiedliche Steuerfälle. Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern liegt je nach Familienkonstellation zwischen 1,4 und maximal 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens – Solidaritätszuschlag inklusive. Schaut man auf Beschäftigte mit Medianeinkommen, ist die Belastung noch spürbar niedriger.

"Je alarmistischer Darstellungen daherkommen, desto wahrscheinlicher ist, dass wesentliche Größen nicht sauber voneinander abgegrenzt werden", erklärt Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Finanzpolitik. Dabei identifiziert die Forscherin drei Fehlerquellen: Erstens herrscht oft Unklarheit darüber, wie hoch durchschnittliche Einkommen in Deutschland sind – nicht selten werden sie überschätzt. Zweitens wird nicht unterschieden zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Drittens geht es bisweilen durcheinander zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.

In ihrer aktuellen Steuerschätzung* durchleuchten Rietzler und ihre Forscherkollegen alle drei Faktoren Schritt für Schritt:

1. Das Durchschnittseinkommen: Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung weist für 2016 als durchschnittlichen Bruttolohn pro Arbeitnehmer 33.259 Euro aus. Allerdings werden dabei ohne Ansehen der Arbeitszeit alle Beschäftigungsverhältnisse vom Minijob bis zur Vollzeitbeschäftigung in einen Topf geworfen. Aussagefähiger ist die Betrachtung von Vollzeitverdiensten.

Dafür ergeben sich auf Basis der fortgeschriebenen Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 zwei relevante Werte: 41.742 Euro beträgt das Medianeinkommen – also der Wert, der genau in der Mitte wäre, wenn man alle Einkommenszettel von Vollzeitbeschäftigten nebeneinanderlegen würde. Der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) liegt bei 49.915 Euro. Die Differenz entsteht dadurch, dass sehr hohe Einkommen, etwa von Managern, den Durchschnittswert nach oben verschieben, während der Median davon unbeeinflusst bleibt. Wichtig zu wissen: Wer den Durchschnittswert verdient, liegt daher fast schon im oberen Drittel der Einkommensverteilung: rund 65 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten bekommen weniger.

2. Bruttoeinkommen versus zu versteuerndes Einkommen: Maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (ZVE). Es wird ermittelt, indem man vom Brutto die steuerrechtlich relevanten Freibeträge abzieht. Dazu zählen etwa der Arbeitnehmerfreibetrag oder die Vorsorgepauschale. Wie stark sich beide Größen voneinander unterscheiden, variiert individuell. Das ZVE liegt aber immer um mehrere tausend Euro unter dem Bruttoeinkommen. "Dieser Abstand ist im Laufe des letzten Jahrzehnts größer geworden, weil Steuerzahler mehr absetzen können, etwa ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch wurden die meisten entlastet. Steuerkritiker blenden das immer wieder aus", sagt Rietzler.

Das IMK arbeitet für seine Beispielrechnungen mit Pauschbeträgen, die eher die untere Grenze dessen angeben, was vom Brutto abgerechnet werden kann. Das ZVE für einen Single mit Medianverdienst beträgt so etwas über 34.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdienst sind es knapp 41.000 Euro.

3. Durchschnittssteuersatz versus Grenzsteuersatz: Da der Einkommensteuertarif progressiv ansteigt, zahlt niemand auf sein gesamtes Einkommen den gleichen Steuersatz. Als Grenzsteuersatz wird der Anteil bezeichnet, der auf einen zusätzlich verdienten Euro beim ZVE anfällt. Beispiel: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällt derzeit bei einem Single auf jeden Euro ZVE jenseits von 53.665 Euro an. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von knapp 64.000 Euro. Das Einkommen unterhalb dieser Marke wird niedriger versteuert. Wer wissen will, wie viel er im Mittel von seinem Gesamteinkommen abgeben muss, muss deshalb seine durchschnittliche Steuerbelastung betrachten.

Ergebnis: Durchschnittsverdiener deutlich unter dem Spitzensatz. In seinen Beispielrechnungen (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten) weist das IMK den durchschnittlichen und den Grenzsteuersatz für Durchschnittsverdiener aus. Dabei differenzieren die Forscher zwischen Median- und Durchschnittseinkommen sowie für Alleinstehende, Ehepaare ohne und Ehepaare mit Kindern. Dabei zeigt sich: In keinem Fall kommen Durchschnittsverdiener in die Nähe des Spitzensatzes.

Gemessen am Bruttoeinkommen zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern und Medianverdienst unter Berücksichtigung des Kindergeldes gar keine Einkommensteuer. Beim Durchschnittsverdienst liegt die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung inklusive Solidaritätszuschlag bei 1,4 Prozent. Ein Paar ohne Kinder zahlt durchschnittlich 8,8 bzw. 11,1 Prozent. Bei einem Alleinstehenden sind es 17 bzw. 19,2 Prozent. Bezieht man die Steuern auf das niedrigere ZVE, fallen die Anteile naturgemäß meist etwas höher aus, sie übersteigen aber nie 23,4 Prozent. Und auch die Grenzsteuersätze, die ja nur auf einen kleinen Teil des Einkommens anfallen, bleiben immer deutlich unter dem Spitzensatz (siehe die Tabelle). Das gilt insbesondere für Familien: Sie zahlen, gemessen am ZVE, ohne Solidaritätszuschlag im Falle des Durchschnittseinkommens einen Grenzsteuersatz von 15,6 Prozent. Bei Alleinstehenden mit Medianeinkommen erreicht der Grenzsteuersatz relativ zum ZVE 32,8 Prozent, bei Singles mit Durchschnittseinkommen 35,8 Prozent.

*Katja Rietzler, Birger Scholz, Dieter Teichmann, Achim Truger: IMK-Steuerschätzung 2017-2021. Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen. IMK Report Nr. 126, Mai 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_126_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.05.2017

Im Jahr 2015 lag die Geburtenrate in Deutschland bei 1,50 Kindern je Frau. Das war zwar der höchste Wert seit der Wiedervereinigung, aber weiterhin weniger als der EU-Durchschnitt, der bei 1,58 Kindern je Frau lag. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit.

Im EU-Vergleich hatte Frankreich die höchste zusammengefasste Geburtenziffer. Laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat wurden dort 2015 durchschnittlich 1,96 Kinder je Frau geboren. Es folgten Irland (1,92 Kinder je Frau) und Schweden (1,85). Die niedrigsten Geburtenziffern gab es in Portugal (1,31 Kinder je Frau), Polen und Zypern (je 1,32).

Die Geburtenziffern für Deutschland und die anderen EU-Staaten stehen in der Eurostat-Datenbank zur Verfügung.

Europa in Zahlen ist das Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes zur amtlichen europäischen Statistik.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.05.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Aktionsplan gegen Kinderarmut im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der Linken (18/10628) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

In der Sitzung erneuerte die Linksfraktion ihre Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Regelbedarfe für Kinder in den sozialen Grundsicherungssystemen müssten erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Steuerfreibeträge für Eltern gestrichen werden, da von ihnen Besserverdienende im Gegensatz zu Eltern mit kleinen Einkommen überproportional profitieren würden. Zudem müsse der Bezug des Kinderzuschlags entbürokratisiert werden. Ebenso forderte die Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch, die Verpflegung in Kitas und Schulen und für den öffentlichen Personennahverkehr.

Die Union wies die Forderungen als nicht finanzierbar zurück. Eine Kindergrundsicherung nach den Plänen der Linken würde zusätzliche Ausgaben von 14 Milliarden Euro umfassen. Angesichts der Finanzlage sei dies nicht zu stemmen. Noch nie habe der Staat so viel Geld für Familien ausgegeben wie derzeit. Zudem mache es keinen Sinn, das Geld nach dem Gießkannenprinzip auszugeben. Staatliche Leistungen müssten zielgenau verteilt werden. Der beste Schutz gegen Kinderarmut sei die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb habe die Koalition die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Schwerpunkt gemacht. So sei der Kita-Ausbau massiv vorangetrieben worden. Die Beiträge für den Kita-Besuch und die Essensverpflegung müssten sozial gestaffelt werden.

In diesem Sinne argumentierte auch die SPD. Sie sprach sich allerdings für den beitragsfreien Kita-Besuch für alle aus. Kitas seien Bildungseinrichtungen wie Schulen und müssten deshalb kostenfrei für alle sein. Kinder reicher und armer Eltern sollten schließlich gemeinsam in den gleichen Kitas betreut werden. Der soziale Ausgleich müsse über ein gerechtes Steuersystem hergestellt werden. Zugleich forderte die SPD eine finanziell höhere Beteiligung des Bundes am Kita-Ausbau in den kommenden Jahren.

Die Grünen unterstützten zum Teil den Antrag der Linken. Auch sie sprachen sich für eine Kindergrundsicherung aus. Es sei ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland, dass ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht sei. Allerdings lehnten sie wie die CDU/CSU-Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch ab, dieser müsse sozial gestaffelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 315 vom 17.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach eine Aktionsplan gegen Kinderarmut ist richtig und wichtig, denn das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen. Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD "zur Bekämpfung von Kinderehen" (18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen.

Dominik Bär vom Deutschen Institut für Menschenrechte schickte seiner Stellungnahme die Bemerkung voraus, dass sich seine Organisation für ein weltweites Mindest-Ehealter von 18 Jahren ausspreche. Gleichwohl kam er zu der Feststellung, dass der vorliegende Gesetzentwurf "nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechts-Konvention" stehe. Denn diese verlange eine individuelle Prüfung in jedem Fall, ob die Auflösung tatsächlich dem Kindeswohl diene. Bei der pauschalen Nichtigkeitserklärung sei dies nicht möglich. Aber auch bei den mit 16 oder 17 geschlossenen Ehen sei die vorgesehene Härtefall-Klausel zu eng und damit der Entscheidungsspielraum für Gerichte zu stark beschränkt.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund wies darauf hin, dass in der Diskussion Kinderehen häufig mit Zwangsehen gleichgesetzt würde. Für letztere gebe es aber seit 2011 eine gesetzliche Regelung. Meyer-Wehe kritisierte neben einigen Aspekten des Gesetzentwurfs auch den Zeitpunkt seiner Einbringung. Denn beim Bundesgerichtshof sei ein Verfahren im Zusammenhang mit Minderjährigen-Ehen anhängig, dessen Ausgang besser abgewartet werden solle.

Vehement für die Nichtigkeitslösung sprach sich Monika Michell aus, die sich für die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes um betroffene Mädchen kümmert. Da diese oft unter starkem Druck ihrer Familie stünden und nicht mit ihr brechen wollten, würden sie vor Gericht "mit aller Überzeugungskraft" beteuern, freiwillig geheiratet zu haben, auch wenn dies tatsächlich gegen ihren Willen geschehen sei. Michell plädierte dafür, Kinderehen generell als Indiz für Kindeswohlgefährdung zu werten und zu verbieten. Wenn die Mädchen wollten, könnten sie dann mit 18 erneut heiraten.

Ganz anders positionierte sich der Heidelberger Rechtsprofessor Thomas Pfeiffer. Die Lebenswirklichkeit sei "sehr vielgestaltig", weshalb es sich verbiete, "alle Verbindungen über einen Kamm zu scheren". Mit der Unwirksamkeit der unter 16 geschlossenen Ehen und der Auflösung der meisten unter 18 geschlossenen werde zudem "das Wohl der aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder" missachtet. Pfeiffer verwies darauf, dass sich Deutschland mit der Genfer Flüchtlingskonention verpflichtet habe, alle in der Heimat geschlossenen Ehen anzuerkennen.

Gegen eine "Per-Se-Nichtigkeitserklärung" sprach sich auch Meike Riebau von der Kinderhilfsorganisation Save the Children aus. Diese sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Kinderrechts-Konvention. Auch für mit unter 16 Jahren Verheiratete sei ein "individualsiertes Aufhebungsverfahren" angebracht. Immerhin werde in Sorgerechts-Verfahren sogar dreijährigen Kindern eine Mitsprache eingeräumt.

Auch Wolfgang Schwackenberg vom Deutschen Anwaltverein wandte sich dagegen, "grundsätzlich 16-Jährigen abzusprechen, dass sie zu einer freien Entscheidung fähig sind". Auch mahnte er, Respekt vor anderen Rechtsordnungen zu wahren und nicht im Ausland gültig geschlossene Ehen pauschal zu annullieren. Schwackenberg warnte vor Problemen, die eine Nichtigkeitserklärung beim Erbrecht und der Versorgung der betroffenen Frauen, aber auch beispielsweise für die gemeinsamen Kinder mit sich bringen werde.

Das Vertrauen mancher anderer Sachverständiger in die sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten vermochte die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek nicht zu teilen. Vor allem für zugewanderte Frauen und Mädchen sei es oftmals gar nicht möglich, bestehende Rechte in Deutschland wahrzunehmen, da ihnen dazu das sprachliche und kulturelle Verständnis fehle. Auf der anderen Seite seien die Voraussetzungen, "den Willen der Kinder zu erfassen, in den Familiengerichten wenig gegeben". "Nur diese Lösung bietet Schutz", sagte Simsek zu den Nichtigkeitserklärungen. "Diese Kinder gehören nicht ins Ehebett, sondern auf die Schulbank."

Der Heidelberger Rechtsprofessor Marc-Philipp Weller bewertete die Nichtigkeitslösung zwar als rechtlich zulässig, vertrat aber die Ansicht, dass deren Ziel durch eine Aufhebungs-Lösung ebenfalls zu erreichen sei. Die Rechte der Betroffenen ließen sich dadurch sogar besser wahren, da auf individuelle Besonderheiten eingegangen werden könne. Weller plädierte durchaus für eine "Soll-Lösung", in der die Auflösung der Ehe das Ziel ist, "aber mit Elastizität".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 320 vom 18.05.2017

Die Grünen wollen durch Veränderungen im Instanzenweg eine Beschleunigung von Asylverfahren erreichen. Dazu haben sie einen Gesetzenwurf (18/12360) eingebracht, der am morgigen Donnerstag im vereinfachten Verfahren, das heißt ohne Aussprache, an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wegen fehlender Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten fehle es derzeit im Asylrecht an einer obergerichtlichen Klärung elementarer Rechtsfragen, schreibt die Fraktion. Die Folge sei, dass "gleichgelagerte Fälle immer wieder neu entschieden werden und divergierende erstinstanzliche Entscheidungen Rechtsunsicherheit auslösen".

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen in Asylverfahren, so wie schon jetzt im sonstigen Verwaltungsrecht, die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdemöglichkeiten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingeführt werden. Die Grünen beziehen sich auf einen Vorschlag des Bundesrates, den sie mit ihrem Gesetzentwurf aufgriffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 316 vom 17.05.2017

Der Kampf gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung ist nach Ansicht der Vorsitzenden von Plan International Deutschland, Maike Röttger, global eines der wichtigsten Themen für die Entwicklungspolitik. Weltweit gebe es derzeit rund 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Geburstag verheiratet worden seien, sagte sie am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Jede dritte von ihnen sei bei ihrer Heirat nicht einmal 15 Jahre alt gewesen. In Deutschland seien 1.500 Mädchen betroffen.

Die Zwangehe bedeute eine "drastische Missachtung ihrer Menschenrechte", sagte Röttger. Die Mädchen dürften nach der Heirat oft nicht mehr die Schule besuchen. Gewalt, Vergewaltigung und frühe Schwangerschaften bestimmten ihren Alltag. Die Folgen zu früher Schwangerschaften seien bei Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren weltweit die häufigste Todesursache.

Röttger appellierte an die Bundesregierung, den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker auf die Bildung von Frauen und Mädchen zu legen. Bildung sei der Schlüssel, Mädchen stark zu machen und vor Zwangsverheiratung und Kinderehen zu schützen. Den im April von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland (18/12086), mit dem das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll, bezeichnete Röttger ebenfalls als einen "wichtigen Baustein". Allerdings kritisierte sie, dass vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen mit Inkrafttreten des Gesetzes unwirksam werden sollen. "Die Mädchen verlieren damit alle Versorgungsansprüche", warnte Röttger. Eine solche Regelung sei nicht im Sinne der Betroffenen. Ähnliche Kritik an dem Entwurf kam aus den Reihen von CDU/CSU, Grünen und Linken.

Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die besondere Situation syrischer Flüchtlinge. Nicht wenige Eltern würden ihre Töchter minderjährig verkaufen, in der Hoffnung, sie in Sicherheit zu bringen oder finanziell abzusichern. Die Linksfraktion fragte zudem nach den vielen Minderjährigen, die auf der Flucht nach Europa spurlos verschwunden seien.

Ein Vertreter der Unionsfraktion verwies darauf, dass ein Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland nur ein Teil der Lösung sein könne. Entscheidender sei es, in den Herkunftsländern auf gesellschaftliche Veränderungen und ein Verbot von Kinderehen hinwirken. Aus der SPD hieß es, kleine Mädchen gehörten in die Schule und nicht in die Betten von Vergewaltigern. Wenn das neue Gesetz in Deutschland dazu führe, dass die Mädchen aus der Ehe geholt würden, stelle sich die Frage, wie sie danach langfristig unterstützt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 314 vom 17.05.2017

Der Rechtsausschuss hat für wesentiche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" (18/10485) gestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen wird, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.

Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil "und in Fürsorgeangelegenheiten" weg. Anders als der Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen argumentierten, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

An den Gesetzentwurf angefügt werden soll nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was eine qualifizierte Betreuung gefährde, so die einhellige Argumentation. In Vorgesprächen hatten Vertreter der Länder eine solche Erhöhung abgelehnt, weshalb es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen könnte, sofern das Plenum wie zu erwarten dem Votum des Ausschusses folgt.

Dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten schließlich die beiden Koalitionsfraktionen zu, die Grünen stimmten dagegen, da sie auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Die Linke teilte diese Bedenken zum Teil und enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am morgigen Donnerstagabend im Plenum zur Schlussabstimmung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 313vom 17.05.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In ihrer heutigen Sitzung hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In Deutschland werden fast 3,5 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut. Die meisten davon sechs bis acht Stunden täglich. Dass dies ohne eine bundesweite gesetzliche Reglung geschieht, die die Qualität ihrer Betreuung sicherstellt, ist für die AWO nicht nachvollziehbar. Deshalb begrüßen wir diesen längst überfälligen Schritt der Jugend- und Familienministerkonferenz, immerhin Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Das ist vor allem wichtig, da derzeit immer mehr Bundesländer bestehende Landesregelungen zur Qualität aufweichen.

Mit ihrem heutigen Beschluss machen die Jugend- und Familienminister deutlich, dass sie gemeinsam die Qualität der Angebote verbessern möchten. Viele Bundesländer schlagen aktuell einen anderen Weg ein. Es werden Geringqualifizierte als Fachkräfte anerkannt, Quereinsteigende vom ersten Tag in der Kita wie vollwertige Erzieherinnen und Erzieher behandelt und Ausbildungsgänge unterhalb der Erzieherausbildung auf den Weg gebracht. Nach Ansicht der AWO darf das pädagogische Niveau aber nicht weiter abgesenkt werden.

Ursache für diese Entwicklung ist der Fachkräftemangel. Die Lösung kann aber nicht darin liegen, die Ansprüche zu senken, sondern kann nur darin liegen, den Beruf attraktiver zu gestalten. Um mehr Menschen für die Kinderbetreuung zu begeistern, müssen die Rahmenbedingungen attraktiver werden. Das bedeutet auch Bezahlung und Ausbildungsvergütung zu verbessern.

Die AWO erwartet, dass in der kommenden Legislaturperiode zügig daran gearbeitet wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass bundesweit eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.05.2017

AWO zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie

Heute wird in über 130 Ländern der Internationale Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (kurz IDAHOT) begangen. „Es ist nach wie vor traurige Realität, dass sich Familienformen jenseits des heterosexuellen Familienkonzepts mit beachtlichen rechtlichen Hürden und gesellschaftlichen Vorurteilen auseinandersetzen müssen. Doch überall leben Menschen in verschiedensten Familienformen zusammen. Eine moderne Familienpolitik muss sich diesen Realitäten stellen und alle Formen des Zusammenlebens als gleichwertig akzeptieren“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und führt aus: „Die AWO ist diesem Prinzip schon lange verbunden. So verabschiedete sie 1987 ein Grundsatzprogramm, in dem es hieß, dass Familienpolitik und Familienförderung den veränderten Lebensentwürfen von Familien Rechnung tragen müssen und sich nicht länger ausschließlich an der Institution Ehe oder an einem bestimmten Familientypus orientieren dürfen.“

Der diesjährige IDAHOT will auf der einen Seite die Situation von queeren Menschen innerhalb von Familie stärker in den Blick rücken – so erfahren viele Menschen aufgrund ihrer nicht-heterosexuellen Lebensweise negative Reaktionen und Ausgrenzung in ihrer eigenen Familie. Auf der anderen Seite geht es um die gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen queerer Familienmodelle wie z.B. sog. Regenbogenfamilien und Co-Elternschaften. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt: „Besonders die institutionalisierte Diskriminierung ist nicht hinnehmbar. Die AWO fordert, dass queere Familienmodelle gesetzlich als gleichwertige Formen von Familie anzuerkennen sind. Sie dürfen keinen Grund für gesellschaftliche Deklassierung und rechtliche Diskriminierung sein. So muss beispielsweise die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich verankert werden.“

Bereits seit 2005 gilt der 17. Mai als internationaler Tag, um auf die Belange von schwulen, lesbischen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen. Der diesjährige IDAHOT widmet sich schwerpunktmäßig den Familien. Die AWO unterstützt Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördert alternative Lebenskonzepte. Dies hat die AWO in ihren Leitsätzen verankert. Daher unterstützen wir die queere Bürgerrechtsbewegung und wirken an einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft mit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Staatssekretär Kleindiek besucht Berliner AWO Kita

Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung besuchten der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Dr. Ralf Kleindiek und der Bundesvorsitzende der AWO Wolfgang Stadler heute die AWO Kita Maulwurf in Berlin Mitte.

„Beschäftigte in Kitas engagieren sich tagtäglich für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und unterstützen Familien in ihrem Alltag. Ihre Arbeit wertzuschätzen, war mir daher heute besonders wichtig. Aus dem heutigen Besuch in der Kita nehme ich viele Eindrücke und Anregungen mit“, erklärte Staatssekretär Kleindiek. Der AWO Bundesvorsitzende Stadler ergänzt: „Als Träger von 2.500 Kitas wissen wir, dass von den Erzieherinnen und Erziehern viel erwartet wird. Ihre Aufgaben sind in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden, doch ich weiß, dass unsere Fachkräfte einen großartigen Job machen.“

Die Rahmenbedingungen der Arbeit in Kindertageseinrichtungen sind häufig schwierig. Die größte Herausforderung im Kita-Alltag stellt dabei der Personalmangel bzw. der vielerorts zu schlechte Personalschlüssel dar. Deshalb begrüßt der AWO Bundesvorsitzende, dass sich Bund und Länder bereits 2016 auf gemeinsame Schritte zur Verbesserung der Betreuungsqualität verständigt haben, erklärt aber: „Wir erwarten nun weitere konkrete Maßnahmen.“ Grundsätzlich sieht Stadler aber eine überaus positive Entwicklung der Bedeutung des Themenfeldes Kita: „Besuche wie der heutige bestärken uns in unserem langjährigen Engagement für eine bessere Betreuungsqualität. Bund und Länder müssen den eingeschlagenen Weg hin zu einheitlichen gesetzlichen Qualitätsstandards konsequent weitergehen. Gerade weil die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern so wichtig ist, müssen wir sie unterstützen in dem wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern und sie besser vergüten“, fordert der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Allein in der Bundesrepublik sind mittlerweile über eine Million Menschen in Pflegeheimen und in ambulanten Pflegediensten tätig. Den morgigen Internationalen Tag der Pflegenden möchte die AWO nutzen, um auf die schwierige Situation der beruflich Pflegenden aufmerksam zu machen. „Die Pflegenden sichern Lebensqualität und ein würdevolles Altern von kranken sowie hilfe-und pflegebedürftigen Menschen. Damit dies so bleibt, fordert die AWO bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen und eine deutlich bessere Personalausstattung“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Vor allem in den zwei Bereichen Personalausstattung und Finanzierung der Pflegeversicherung bzw. Einführung einer Bürgerversicherung sieht die AWO Handlungsbedarf. „Gute Pflege muss auf einer soliden finanziellen Basis stehen. Die Pflege-Bürgerversicherung kann allen Bürgerinnen und Bürgern eine ausreichende Absicherung gewährleisten und macht eine private Zusatzversicherung überflüssig“, ist Döcker überzeugt. Die AWO fordert seit langem die Einführung einer Bürgerversicherung. Nur sie kann eine solidarische und auskömmliche Finanzierungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung mit für die Versicherten auch langfristig bezahlbaren Beiträgen leisten. Zusätzlich fordert die AWO, dass die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen systemgerecht über die Krankenversicherung und nicht wie bisher durch die Pflegeversicherung finanziert werden soll.

Die regional unterschiedliche, aber quasi überall defizitäre Personalausstattung stellt die Pflege seit langem vor eine große Herausforderung und geht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen sowie der beruflich Pflegenden. „Eine gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für eine weiterhin hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen“, betont Döcker abschließend.

In Erinnerung an die Vorreiterin der modernen Pflege, Florence Nightingale wird der 12. Mai international als Tag der Pflegenden begangen. Der diesjährige Tag der Pflegenden steht unter dem Motto „Eine starke Pflege weist den Weg“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über ein "Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung" die bundesweite verbindliche Einführung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas und Schulen. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden. Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Phantasie und Kreativität bleiben vielfach fast völlig ungenutzt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.05.2017

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt. Diese Bedenken sollten im weiteren parlamentarischen Verfahren aufgenommen werden und zu Änderungen am Gesetzentwurf führen. "Bei Gesetzesänderungen, die derart massiv in die Rechte von Kindern eingreifen, muss eine sorgfältige Abwägung der Kindeswohlinteressen stattfinden. Das ist bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt. Die angestrebte Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Eheleute 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist. Dazu muss das Kind eine entsprechende Reife besitzen, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Bundestag allerdings nicht allen von den Bundesratsausschüssen empfohlenen Änderungen am Gesetzentwurf folgen. So sollte aus Sicht des Verbandes eine Ehe, bei der ein Ehepartner bei Eheschließung unter 16 Jahre alt war, ausnahmslos aufgehoben werden. Die von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagene Untergrenze von 14 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht sachgerecht.

Der Bundestag sollte aber jenseits der Diskussion über eine Altersuntergrenze die Bedenken der Bundesratsausschüsse dahingehend berücksichtigen, dass Kinderehen nicht pauschal als nichtig angesehen werden, sondern in jedem Einzelfall von einem Familiengericht aufgehoben werden müssen. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Im Falle der Nichtigkeit ergeben sich weitreichende Folgen für die Betroffenen. Zum Beispiel können Unterhalts-, Erbschafts- und Versorgungsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen. Das darf nicht sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik auf, die demokratischen Verfahren zur Beteiligung der Zivilgesellschaft zukünftig ernst zu nehmen. Nur so wäre eine tatsächliche Weiterentwicklung im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzbar.

Welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendhilfe in der deutschen Politik hat, zeigt die gestrige Tagesordnung des Bundestages, in der das Einbringen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Mitternacht gesetzt wurde. Darüber hinaus sind die Fristen zur Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben für die Verbände und Organisationen in der jüngsten Vergangenheit stetig verkürzt worden. „Dieses Verhalten wirft doch die Frage auf, ob die politisch Verantwortlichen überhaupt ein Interesse haben, die demokratischen Verfahren zu gewährleisten und damit eine fachlich qualifizierte Bürgerschaft zu beteiligen“ so Heinz Hilgers, Präsident des DKSB.

Obwohl es wichtig ist, mit dem SGB VIII die Perspektive des Kindes zu stärken und im Regierungsentwurf dazu einzelne gute Regelungen vorgeschlagen werden, reichen diese bei Weitem nicht aus. Aus Sicht des DKSB werden die Kinderrechte im aktuell diskutierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht wirklich umgesetzt. „Es gilt, die Kinderrechte ernst zu nehmen“ so Heinz Hilgers. Der DKSB befürchtet beispielsweise, dass der Passus für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im SGB VIII, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten einräumt, eine Ungleichbehandlung deutscher und nichtdeutscher Kinder dauerhaft zur Folge hätte.

„Der Gesetzgeber ist gut beraten, wenn er zuerst die Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz aufnimmt und sich damit ein Beispiel an der Europäischen Union nimmt, die in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU die Kinderrechte bereits normiert hat. Damit wird er die richtige Grundlage schaffen für ein neues Kinder- und Jugendhilferecht“ betont Heinz Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik erneut auf, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern. Damit würden alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen endlich allumfänglich gestärkt werden.

„Nicht nur in der vor mehr als 25 Jahren ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes festgeschrieben. Daher ist es umso beschämender, dass die politisch Verantwortlichen in diesem Land die Kinderrechte immer noch nicht allumfänglich im Grundgesetz verankert haben.“ kritisiert DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Die in Deutschland aktuell diskutierten Textvorschläge für das Grundgesetz blieben weit hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurück, so Hilgers weiter.

Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt. „Dieser Schritt ist wichtig, weil damit die Rechtsprechung zu einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet würde, nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen.“ führt Prof. Dr. Brigitta Goldberg, stellvertretende Vorsitzende DKSB Landesverband Nordrhein-Westfalen aus.

Die aktuellen Beratungen im Bundestag über ein sogenanntes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begrüßt der DKSB im Grundsatz. „Damit werden die Rechtstellung und der Schutz von Kindern weiter verbessert, wie zum Beispiel mit dem vorbehaltlosen Beratungsanspruch oder der Regelung, notwendige und geeignete Hilfen für Familien bereitzustellen.“ erläutert Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des DKSB. Allerdings könne nicht allen geplanten Regelungen zugestimmt werden. „Wir sehen zum Beispiel die geplante sehr frühzeitige Perspektivklärung bezüglich der Dauer der Unterbringung von Pflegekindern kritisch, weil daraus Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien entstehen könnten.“

In den vielen Orts-, Kreis- und Landesverbänden des DKSB werden die Kinderrechte gelebt. „In unserem Kinderbüro in Leipzig stehen die Belange der Kinder im Mittelpunkt. Sie haben dort die Möglichkeit, in der Kindersprechstunde mit Verantwortungsträgern der Stadt ins Gespräch zu kommen und dort ihr Anliegen vorzutragen. Weiterhin werden verschiedene Beteiligungsmaßnahmen angeboten, die sich im Kontext von Stadtentwicklung und -planung bewegen – zum Beispiel: Spielplätze, Freiflächen, Schulen und deren Höfe.“ so Kristin Drechsler, Geschäftsführerin DKSB Ortsverband Leipzig. Partizipation von Kindern sei hier selbstverständlich.

Dieses Selbstverständnis gehört auch auf die Ebene der Bundesgesetzgebung. „Der DKSB fordert die Bunderegierung dazu auf, das Stückwerk umgehend zu beenden und die Kinderrechte endlich fest und allumfänglichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Einen Formulierungsvorschlag haben wir bereits im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegt.“, so DKSB-Präsident Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.05.2017

Eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerkes mahnt föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern in Deutschland an. Dafür sollen mit einem Bundeskinderteilhabegesetz jungen Menschen aus Familien in prekären Lebenslagen ein Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantiert und konkrete Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Die Studie schlägt vor, Artikel 104 des Grundgesetzes über Geldleistungen hinaus auch auf Dienst- und Sachleistungen auszuweiten. So erhält der Bund ein Instrument, das nicht nur einmalige Investitionen, sondern eine fortlaufende Förderung von Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur zur Teilhabeförderung junger Menschen ermöglicht. Ergänzend soll ein Bundesfonds eingerichtet werden, der Kommunen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder finanziell besser ausstattet.

"Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabeverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei", so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dafür sprechen Gründe, wie etwa die bei erfolgreichen Interventionen zu erzielenden positiven Effekte für die Gesamtgesellschaft, sei es in fiskalischer oder sozialer Hinsicht. Im bestehenden föderalen und rechtlichen Rahmen stoßen die Fördermöglichkeiten des Bundes jedoch leicht an Grenzen. Die in der Studie vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes soll hier Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

"Im derzeitigen föderalen Zusammenspiel organisieren Länder und Kommunen die Bildungs- und Teilhabeförderung junger Menschen in je unterschiedlicher Weise. Unser Ziel muss es jedoch sein, für Kinder und Jugendliche bundesweit gleiche Lebenschancen herzustellen", sagt Peter Siller, Abteilungsleiter Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. "Das Bundeskinderteilhabegesetz kann helfen, dieses Ziel zu erreichen, da es nicht nur den Rechtsanspruch auf Förderung für benachteiligte Kinder und Jugendliche erstmals festschreiben würde, sondern auch an einer zentralen rechtlichen Stelle regeln würde, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene direkt gewährleistet werden können", so Siller weiter.

Die Studie macht klar: mehr Investitionen in Infrastrukturleistungen der sozialen Teilhabe, Entwicklung der Persönlichkeit und der schulischen Unterstützung lohnen sich. Hierdurch wird nicht nur das Recht der Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft im Hier und Jetzt besser gewährleistet, sondern auch der Staat profitiert auf lange Sicht fiskalisch und wirtschaftlich. Jedes Neugeborene, dessen Entwicklungspfad zu Berufs- oder Hochschulabschluss führt, entlastet die öffentlichen Kassen um 173.000 Euro (oder 296.000 Euro mit Hochschulabschluss) im Vergleich zu einem Neugeborenen, das im Lebensverlauf ohne Berufsabschluss bleibt. Die Studie verdeutlicht im Rahmen einer Generationenbilanzierung, dass es aufgrund der längerfristigen positiven Auswirkungen von höheren Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen auf die Fiskalpolitik für Investitionen des Bundes dazu durchaus genügend finanzielle Spielräume gibt.

Die Studienergebnisse sind auch Grundlage für die Konferenz "Familien stärken und Vielfalt ermöglichen", die heute und morgen in Berlin stattfindet.

Die Studie "Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen" steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Heinrich-Böll-Stiftung e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Population Europe und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Ort: Berlin

Unsere Lebenserwartung steigt – statistisch um nahezu sechs Stunden pro Tag. Das ist für den Einzelnen eine positive Nachricht. Gleichzeitig altert Deutschland: 2030 werden voraussichtlich mehr als 30 Prozent der Menschen in unserem Land über 60 sein. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden die letzten geburtenstarken Jahrgänge (die sogenannten „Baby-Boomer“) das Rentenalter erreichen. Die Auswirkungen des Demografischen Wandels werden also in nicht allzu ferner Zukunft immer deutlicher spürbar werden.

Was ergibt sich daraus für den Einzelnen und für die Gesellschaft? Ist es fair, der nächsten Generation mehr aufzubürden, oder muss jeder für sich selbst sorgen? Und was können wir tun, um auch in Zukunft soziale Sicherheit für Alt und Jung garantieren zu können? Die Flexibilisierung des Berufslebens, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frage gesellschaftlicher Teilhabe aller Generationen sind nur einige Facetten dieses hochaktuellen Themas.

Vier Experten geben dazu der jüngeren Generation bei einer Dialogveranstaltung im WissenschaftsForum Berlin am Gendarmenmarkt Auskunft.

Es diskutieren

  • Dr. Wolfgang Gründinger, Stiftung Generationengerechtigkeit / Bundesverband der Digitalen Wirtschaft
  • Dr. Christian Hunkler, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik / Munich Center for the Economics of Aging
  • Dr. Harald Wilkoszewski, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  • Isabell Senff, Deutsche Post AG / Mitglied des Vorstandes ver.di Jugend

Moderation: Dr. Andreas Edel, Population Europe / Max-Planck-Institut für demografische Forschung

Eine offizielle Einladung mit dem vollständigen Programm folgt. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite www.7jahrelaenger.de/ bzw. www.population-europe.eu.

Melden Sie sich schon heute per E-Mail an: https://survey.demogr.mpg.de/index.php?r=survey/index&sid=823412&lang=en

Termin: 29. Juni 2017, 09:00 – 18:00 Uhr

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Wie stellen wir uns eine lebenswerte Gesellschaft im digitalen Zeitalter vor und wie können wir sie aktiv mitgestalten? Wie sieht ein gutes Familienleben in der digitalen Gesellschaft aus und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Wie können wir die Teilhabe aller Generationen sicherstellen und eine digitale Spaltung verhindern? Wie unterstützen wir Engagement und nutzen digitale Hilfsmittel für demokratische Prozesse? Und welche digitalen Kompetenzen sind heute überhaupt nötig?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte diese und weitere Fragen mit Ihnen und zahlreichen Gästen auf einer eintägigen Fachkonferenz diskutieren. Unter der Überschrift „Digitale Agenda für eine lebensWerte Gesellschaft“ werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unterschiedlichen thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung beleuchten und in Gesprächsrunden mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt erörtern. Es sollen aktuelle Herausforderungen benannt und Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft skizziert werden.

Die Veranstaltung wird mit nur begrenzten Teilnahmeplätzen stattfinden. Weitere organisatorische Hinweise sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link.

Termin: 07. Juli 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Ver.di und Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Vor mittlerweile elf Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet und ist heute aktueller denn je. Damals damit verbundene Hoffnung auf mehr Schutz vor Diskriminierung standen Befürchtungen vor Klagefluten gegen Unternehmen und Verwaltungen gegenüber. Der Wunsch nach mehr gelebter Vielfalt in der Arbeitswelt stand gegen die Angst vor verordneter Zwangs-Diversität.

Mittlerweile wissen wir alle, dass Vielfalt längst Realität in unserer Gesellschaft, in unseren Betrieben und Verwaltungen ist. Aber wird das Potential wirklich erkannt und wertgeschätzt? Finden wir wirklich die vielfältigsten Menschen in allen Hierarchieebenen von Organisationen und im öffentlichen Leben wieder? Ist die Arbeitswelt tatsächlich vielfältig, bunt und diskriminierungsfrei geworden? Sind Benachteiligungen und Diskriminierungen wirklich zurück gegangen? Und wie gehen wir mit dem Backlash um, bei dem Homogenität der Vorrang gegeben und Heterogenität abgelehnt wird?

Um diese Fragen mit Ihnen zu diskutieren und zu beantworten, wird der 20. ver.di Fachdialog Gender in Zusammenarbeit mit dem ver.di Referat Migrationspolitik und dem Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet.

Als Auftakt steht das AGG selbst im Mittelpunkt: Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen werden beleuchtet und Analysen des Gesetzes zusammen mit Fallbeispielen vorgestellt. Es wird ein Bogen gespannt zu der Frage, was das AGG für uns als Gesellschaft damals und heute bedeutet.

Am Nachmittag werden Sie zu einer gemeinsamen Diskussion mit Expert*innen aus der betrieblichen und gewerkschaftlichen Praxis eingeladen. Es soll sich darüber ausgetauscht werden, über welche Erfahrungen man mittlerweile verfügt, welche Unterstützung für Interessenvertretungen aktuell notwendig sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen sowie gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Innovationsprozesse initiiert werden können.

Gemeinsam soll ausgelotet werden, wie für mindestens die nächsten elf Jahre Vielfalt in der Arbeitswelt lebendig gestalt und ein Transfer in die Arbeit der Interessenvertretungen und Zivilgesellschaft gelingen kann.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden Impulse für die eigene Arbeit zu geben. Bei dieser seit 2005 von ver.di durchgeführten Veranstaltungsreihe mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen stehen Ansatzpunkte und Praxiserfahrungen im Mittelpunkt, die dazu beitragen, Gender und Diversity in gesellschaftliche und organisationale Zusammenhänge zu implementieren.

Eine Anmeldung kann bis zum 30. Juni 2017 über diesen Link erfolgen: http://www.fes.de/lnk/2wf.

Termin: 19. September 2017

Veranstalter: Deutscher Wanderverband

Ort: Kassel

Der Deutsche Wanderverband veranstaltet ein Symposium im Rahmen des Projektes „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“. Im Fokus steht die Gesundheitsförderung in der Lebenswelt von Kindern bzw. deren Eltern eingebettet im Netzwerk von Kindergärten, Kitas und Vereinen. Das inform-Projekt legt mit dem Modell der Kooperation von Kitas und Wandervereinen einen Grundstein dafür, wie Spaß an der Bewegung und das gemeinsame Draußen-Sein in der Natur idealerweise die Bewegungsförderung und das Bewusstsein für gesunde Ernährung von Kindern im Alter von drei bis sechs fördert und langfristig positiv beeinflusst.

Das Symposium richtet sich an Kindergärten, Kitas, Familiengruppen in Wander- und anderen Vereinen sowie an interessierte Eltern und Kommunen, denen die Stärkung der Kinder durch die gesundheitspräventiven Aspekte des Wanderns und Draußen-Seins und ein kooperatives Handeln wichtig sind.

Impulsbeiträge von Prof. Dr. Ulrike Ungerer-Röhrich (Sportwissenschaftlerin und Psychologin, Vorstandsvorsitzende der Plattform Ernährung und Bewegung (peb)) und Dr. Christiane Richard-Elsner (Projektleiterin Draußenkinder im ABA Fachverband für handlungsorientierte Pädagogik) bieten einen wissenschaftlichen Blick auf die Bedeutung von Bewegung, Naturerfahrung und Ernährung für die kindliche Entwicklung.

Ergänzt werden die wissenschaftlichen Grundlagen vor allem durch einen Einblick in die umsetzungsorientierte Praxiserfahrung, sie bildet einen ebenso wichtigen Baustein der Veranstaltung. Neben den Erfahrungen aus dem Projekt „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“ unter Einbindung der vier Modellregionen gibt es auch interessante Projekte anderer Träger. Klaus Lehn (Referent Bewegungs- und Gesundheitsförderung der Sportjugend Hessen) und Marita Engel (Fachberaterin im DAKITS e.V. – Dachverband freier Kindertageseinrichtungen) stellen hier ihre jeweiligen Ansätze zum erfolgreichen Aufbau dauerhafter Kooperationen und möglicher Finanzierungsansätze dar.

Die Moderation des Tages übernimmt Edda Dammmüller (WDR).

AUS DEM ZFF

30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.

Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:
Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

Eine Liste der Unterstützer*innen finden Sie hier.

Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.05.2017

AKTUELLES

Am 15. Mai 2017 war der Tag der Kinderbetreuung – ein guter Zeitpunkt, um die Arbeit all jener Menschen zu würdigen, die jeden Tag mit dafür sorgen, dass die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft optimal aufwachsen können. Dieses Engagement zeichnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) mit dem Deutschen Kita-Preis aus. Alle Kitas und lokalen Bündnisse für frühe Bildung können sich bewerben!

Jetzt bis zum 15. Juli 2017 bewerben: www.deutscher-kita-preis.de

Um möglichst viele Kitas, Träger, lokale Bündnisse, Organisationen und Eltern zu motivieren, sich am Deutschen Kita-Preis zu beteiligen, setzen wir auf Multiplikatoren: Sie können uns unterstützen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an Ihre Verteiler senden bzw. einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Anbei übersenden wir Ihnen den offiziellen Flyer, der die Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung dazu anregen soll, sich um den Deutschen Kita-Preis zu bewerben.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), kofinanziert von der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung und dem Didacta-Verband.

Leitfaden zum Familienrat liegt in erweiterter und aktualisierter Neuauflage vor! Er bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Anwendung des innovativen Verfahrens u.a. in der Arbeit mit Familien und in der Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzungen, Anforderungen und Stolpersteine werden lösungsorientiert dargestellt; Fallbeispiele, Checklisten und Argumentationshilfen erleichtern die Umsetzung in die Praxis.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-jugend-und-familie-1553.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=87

In der aktuellen DKSB-Mitgliederzeitschrift KinderSchutzAktuell (KSA) ist ein Interview mit Heinz Hilgers, DKSB-Präsident zur Kindergrundsicherung mit dem Titel „Beseitigt Kinderarmut!“, erschienen.

Das Interview können Sie hier einsehen: http://www.dksb.de/CONTENT/SHOWPAGE.ASPX?CONTENT=516&TPL=1

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 9 2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des vierten Investitionsprogramms

Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
„Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Da noch nicht ausreichend viele Plätze zur Verfügung stehen, treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Kita-Ausbau weiter voran.“

2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertagebetreuung investieren. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Damit kann der Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung weiter beschleunigt werden. Der Bund ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.

„Neben einem bedarfsgerechten Angebot ist jedoch auch die Qualität der Betreuungsangebote entscheidend. Nur qualitativ hochwertige Angebote eröffnen allen Kindern die gleichen Bildungschancen. Mit dem vierten Investitionsprogramm fördern wir deshalb auch die Qualität der Kindertagesbetreuung. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Meilenstein“, so Manuela Schwesig.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet. Ihr Ziel: Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Das vierte Investitionsprogramm leistet dafür schon jetzt einen wichtigen Beitrag.

Durch das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.04.2017

Der Deutsche Bundestag hat ein viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ einstimmig beschlossen. Damit investiert der Bund zusätzlich über eine Milliarde Euro in frühkindliche Bildung. Das gibt Rückenwind für unsere sozialdemokratische Politik für Kinderförderung, Elternunterstützung, Integrationsermöglichung, Armutsverhinderung und Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
„Bund und Länder unterstützen die Kommunen, indem sie sich an der Schaffung von mehr und besseren Kinderbetreuungsplätzen finanziell beteiligen. Damit setzen wir einen sozialdemokratischen Akzent auf gute Bildung für alle Kinder von Anfang an. Wir unterstützen Eltern, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen. Gleichzeitig machen wir gezielte Qualifizierungsangebote für Benachteiligte und verbessern die Startbedingungen für die nach Deutschland ziehenden Familien. Mit Investitionen in frühkindliche Bildung ermöglichen wir es den Unternehmen, Eltern als Fachkräfte zu halten und sorgen zugleich für gut ausgebildete zukünftige Nachwuchskräfte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Ausbauprozess von Kinderbetreuung mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz begonnen und führt in nun konsequent fort. Mit dem Gesetz wollen wir 100.000 zusätzliche Kita-Plätze bereitstellen, und zwar nicht nur für unter Dreijährige, sondern auch für die älteren Kinder. Wir investieren zusätzlich 1,126 Milliarden Euro, die übrigens auch für eine bessere Ausstattung verwendet werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.04.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/11408) verabschiedete der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen. Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlängerte der Ausschuss die im Gesetz vorgesehene Bewilligungsfrist für die Bundesmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019. Damit soll den Ländern mehr Zeit eingeräumt werden, um die entsprechenden Bauvorhaben zu planen und zu beantragen. Die Bundesgelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Die Unions- und die SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt und weitere 6,26 Milliarden Euro an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung gestellt hat. Trotzdem sei die weitere Finanzhilfe des Bundes für die Länder richtig und wichtig. Es bleibe abzuwarten, ob nicht weitere Mittel notwendig seien, hieß es aus den Reihen von CDU/CSU.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mahnten trotz ihrer Zustimmung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren deutlich höher ausfalle als die anvisierten 100.000 Plätze. Mehr als 300.000 zusätzliche Plätze würden benötigt. Die Oppositionsfraktionen forderten zudem, ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung auf den Weg zu bringen. Auch die SPD-Fraktion unterstützte die Forderung nach einem Qualitätsgesetz. Allerdings könne dies nur im Dialog und mit Einverständnis der Länder auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung stehe bereits in einem entsprechenden Dialog mit den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017

Zu den neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird seinem Anspruch nicht gerecht, soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu ermöglichen. Antragshürden, Unwissenheit und Scham verhindern, dass Kinder nicht die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt ein Bürokratiemonster mit Verwaltungskosten von knapp 183 Millionen Euro pro Jahr. Die Verpflichtung des Bundes, für das Wohl aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zu sorgen, muss endlich einfach und gerecht umgesetzt werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2010 in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, um den individuellen Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien umzusetzen. Es musste umständlich um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich herumgebaut werden. Das Ergebnis sind hohe Antragshürden für die Leistungsberechtigten und ein überbordender bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten. Bürokratischer Aufwand und Ertrag für die betroffenen Familien stehen in keinem Verhältnis zueinander.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Sackgasse und gehört abgeschafft. Stattdessen sollen die Leistungen zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Anspruch auf Sachleistungen durch eine verbesserte Infrastruktur gewährt werden. Bis dahin sollte die Höhe der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch weniger Bürokratie der Zugang zu den Leistungen vereinfacht werden; dies kann geschehen durch einen Globalantrag, die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen und bessere Beratung für die Eltern. Außerdem müssen die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung endlich angehoben werden, so dass die tatsächlichen Bedarfe auch für Teilhabe gedeckt werden. Schließlich braucht es eine sozialpolitische Öffnung des Kooperationsverbotes, damit der Bund eine flächendeckende institutionelle Regelung der Bedarfsdeckung an den Schulen finanziell unterstützen kann.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2017

Zur heutigen Verhinderung der Beschlussfassung über Oppositionsinitiativen zur Erleichterung des Familiennachzugs, erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Bereits vor einem Monat fand im Innenausschuss eine vielbeachtete Anhörung zu unseren Vorschlägen zur Erleichterung des Familiennachzugs statt – die Vorlagen sind also abstimmungsreif. Es ist einfach nur skandalös, dass die Koalition eine Entscheidung bei der jeder weitere Tag neues Leid für Geflüchtete bedeutet, wahltaktisch hinauszögert. Offenbar fürchtet die Koalition eine große Zahl an Befürwortern in den eigenen Reihen für die Oppositionsinitiativen.“
Die Regierungskoalition peitscht in Sondersitzungen in Höchstgeschwindigkeit Gesetze durch den Bundestag, wenn es um Asylrechtsverschärfungen und Abschiebungen geht. Doch wenn es Rechte für Geflüchtete und eine Zukunft für Flüchtlingsfamilien geht, dann setzt die Koalition auf eine unverantwortliche Blockadepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2017

Am 24. September wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Die Parteien überschlagen sich im Vorfeld mit Versprechen für bessere Familienförderung – von kostenloser Kita bis hin zu Kindergrundsicherung. Wie Mütter und Väter ihre Situation wirklich empfinden, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben und dass diese mit den Annahmen der Politik über Familienleben oft nicht übereinstimmen, zeigt eine repräsentative Studie der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID.

Obwohl sich in den vergangenen Jahren die Familienförderung in Deutschland deutlich verbessert hat, z.B. durch Elterngeld und Vätermonate, Kindergelderhöhung und Kita-Ausbau, fühlen sich Eltern offenbar nicht entlastet, eher im Gegenteil: Laut den Studienergebnissen spüren 87 Prozent der befragten Eltern zunehmenden Druck. Einer der Gründe dafür scheint von der Berufstätigkeit auszugehen: 86 Prozent der Eltern meinen, dass Familien sich heute eher dem Arbeitsmarkt anpassen müssen als umgekehrt.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschlechtert sich, anstatt sich zu verbessern: Während in der ELTERN-Studie vor vier Jahren noch 43 Prozent sagten, dass sie mit der Vereinbarkeit gut klarkommen, sind dies 2017 nur noch 29 Prozent der Befragten. 68 Prozent der Eltern geben heute an, sie hätten "einige", oder "große Probleme", Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Das Gefühl, bei der Gestaltung ihres Lebens nicht die Wahl zu haben, verstärkt den Druck auf Eltern zusätzlich. So sagen 61 Prozent der Befragten, dass sie es sich nicht aussuchen können, ob sie arbeiten oder zu Hause bei den Kindern bleiben. Zudem haben 84 Prozent den Eindruck, es werde von Eltern erwartet, die Kinder möglichst früh in der Kita betreuen zu lassen. Genau das wollen die meisten Eltern aber nicht – nur jede vierte Frau will nach einem Jahr zurück in den Beruf, die große Mehrheit hält einen Zeitpunkt zwischen eineinhalb und drei Jahren nach der Geburt des Kindes für richtig. Wichtiger als weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ist den meisten Eltern finanzielle Familienförderung wie die kostenlose Krankenversicherung nicht berufstätiger Ehepartner (60 Prozent) oder deutlich mehr Kindergeld (55 Prozent).

Dass Väter und Mütter sich Job, Kindererziehung und Haushalt gerecht teilen, klingt zwar modern, ist aber zumindest für die ersten Jahre mit Kind nicht das Wunschmodell der befragten Eltern: Nur 23 Prozent wünschen sich dieses Modell. 41 Prozent der Befragten sind hingegen für "Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit und kümmert sich um Hausarbeit und Kinderbetreuung". Auch die klassische Rollenverteilung (Vater ist Alleinverdiener, Mutter kümmert sich um Haushalt und Kinder) wird offensichtlich wieder attraktiver: Wollten dies 2013 nur sechs Prozent der Befragten, so sind es heute 17 Prozent. Vor allem jüngere Eltern unter 30 Jahren (23 Prozent) halten das für besonders erstrebenswert.

"Dass Eltern in Deutschland, ganz besonders die Mütter, sich heute mehr als je zuvor unter Druck fühlen, sollte alle Parteien aufrütteln", sagt ELTERN-Chefredakteurin Marie-Luise Lewicki, "zumal die Ergebnisse der Studie ganz klar zeigen, was Eltern wollen: die Freiheit, ihr Leben selbst zu gestalten. Das drückt sich im Wunsch vor allem nach finanzieller Förderung aus, aber auch in dem Wunsch, mindestens eineinhalb Jahre beim Kind zu bleiben. Mütter wissen heute, dass der Job zum Leben gehört, Hausfrau für immer möchte praktisch niemand mehr sein. Dass trotzdem so viele Eltern nach wie vor die "klassische Arbeitsteilung" (Papa Vollzeit, Mama Teilzeit oder erstmal gar nicht) vorziehen, ist kein Beleg für eine Retraditionalisierung, sondern eine sehr kluge Reaktion auf Lebensrealitäten: So lange in mehrheitlich von Männern ausgeübten Berufen sehr viel mehr verdient wird als in "Frauenberufen", und so lange sich die Anforderungen der Arbeitswelt am Leben kinderloser Singles orientieren, wird sich daran nichts ändern."

Die Zeitschrift ELTERN hat das Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID mit einer repräsentativen Studie beauftragt, für die 1.000 Frauen und Männer mit Kindern bis 10 Jahren befragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Gruner+Jahr, ELTERN vom 08.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Umfrage der Zeitschrift Eltern zeigt: Es reicht nicht mehr aus, an den einzelnen Schräubchen der Familienförderung zu drehen. Wenn Politik Familien wirklich erreichen will, muss sie endlich die geänderten Rahmenbedingungen für Familien berücksichtigen und sich an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern ausrichten. Für das ZFF gehört hier u.a. dazu: Die Sorge für Kinder unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern zu unterstützen, neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit umzusetzen, weiter und vermehrt in eine ausreichende und gute Infrastruktur zu investieren und das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Familien dürfen nicht länger nur auf gegebene Realitäten reagieren, sie müssen ihr Leben selbst gestalten können.

Im vergangenen Jahr sind 170 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland wieder ausgereist. 2017 waren es bislang neun Minderjährige, die mit dem Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme für Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) ausgereist sind, wie aus der Antwort (18/11989) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11716) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Die insgesamt 179 minderjährigen Flüchtlinge, die Deutschland verlassen haben, kamen überwiegend (74) aus Afghanistan, gefolgt von Albanien (34) und Irak (33). Aus Syrien waren es fünf Minderjährige.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 287 vom 05.05.2017

Die Armutsrisikoquote in Deutschland lag im Jahr 2014 bei knapp 16 Prozent und bewegt sich laut Bundesregierung damit seit 2005 auf etwa gleichem Niveau. Das schreibt die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, der nun als Unterrichtung (18/11980) vorliegt. Dennoch zeige sich trotz der guten Konjunktur und der Beschäftigungszuwächse "eher ein Anstieg". Arbeitslose, Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte haben dem Bericht zufolge ein sehr hohes Risiko, von Armut betroffen zu sein. Auch Kinder und Jugendliche seien überdurchschnittlich betroffen, heißt es darin weiter.
Zwischen sieben und acht Millionen Menschen beziehen in Deutschland Leistungen aus den Mindestsicherungssystemen. Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen dabei mit knapp sechs Millionen Menschen die größte Gruppe. Dazu gehören auch die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens besitzen. Dieser Anteil ist seit 1998 immer weiter angestiegen. Die Haushalte der unteren Hälfte der Verteilung verfügen dagegen nur über rund ein Prozent des gesamten Nettovermögens.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 283 vom 03.05.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, um Familien gezielter zu unterstützen. In ihrem entsprechenden Antrag (18/12110) spricht sich die Fraktion unter anderem für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesbetreuung, sozial gestaffelte Elternbeiträge und eine qualitative Verbesserung der Betreuungsangebote aus. Zudem soll auch ein Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gewährt werden.
Nach dem Willen der Grünen soll zudem im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten zwischen 30 bis 40 Wochenstunden geschaffen werden. Ebenso soll der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt und die Elternzeit zu einer 24 monatigen "Kinderzeit Plus" weiterentwickelt werden.
Die Grünen fordern auch, eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge zusammenfasst. Diese Kindergrundsicherung soll mit einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag gekoppelt werden. Nach Ansicht der Grünen kann so die Benachteiligung von unverheirateten Paaren mit Kindern beendet werden. Zusammen mit dem Kindergeld soll ein einkommensabhängiger Kindergeld-Bonus ausgezahlt werden, der das sächliche Existenzminimum garantiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 280 vom 27.04.2017

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.
Die Koalitionsfraktionen begründen die geplante Gesetzesänderung unter anderem mit einer großen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Ihre derzeitige Rechtslage werde "angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden", heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 276 vom 27.04.2017

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach eineinhalb Jahren eines intensiv geführten Bürger-Dialoges darüber, wie das soziale Europa gestärkt werden kann, stellte die Europäische Kommission ihre Pläne für die Ausgestaltung eines zukünftigen sozialen Europas vor. Die zuständige EU- Sozialkommissarin Marianne Thyssen stellte sich gestern in Berlin in einem Bürgerdialog den Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Ausgestaltung eines soziale Europas. „Die Erwartungen an ein soziales Europa waren groß. Leider wurden sie nicht erfüllt“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Die bisherigen Bemühungen der EU-Kommission und deren Vorschläge für ein soziales Europa sind nicht ausreichend.“

Die AWO fordert beispielsweise die Einführung sozialer Mindeststandards in Europa, insbesondere durch die EU-weite Einführung nationaler Mindesteinkommen bei der Armutsbekämpfung. Zwar habe die EU-Kommissarin Thyssen im Bürgerdialog einen Vorschlag dazu zugesichert, doch die AWO sieht das grundsätzliche Problem in der Umsetzung solcher Vorschläge. So würde ein entsprechender Vorschlag zu sozialen Mindeststandards im Rahmen der sozialpolitischen Beobachtung in den EU-Mitgliedsländern geprüft, aber bei Nichtbeachtung nicht sanktioniert. „Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger Europas wieder für die europäische Idee zu gewinnen. So gelingt das nicht. Die Vorstellungen der EU-Kommission für ein sozialeres Europa müssen verbessert und vor allem konkreter werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Gefühl haben, dass sich Europa und seine Institutionen auch um ihr soziales Wohlergehen bemühen“, zeigt sich Stadler überzeugt.

Die vorgestern vorgestellten Vorschläge beinhalten ein umfassendes Paket, das im Wesentlichen aus einer Empfehlung (= 20 Prinzipien einer Sozialen Säule) und einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission besteht. Der einzige legislative Vorschlag ist die Work-Life Balance Richtlinie, der Erleichterungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthält. Die Implementierung der Sozialen Säule soll durch ein sozialpolitisches Scoreboard beobachtet werden, indem verschiedene soziale Indikatoren (z.B. Ungleichheit und sozialer Aufstieg und Lebensbedingungen und Armut) von den Mitgliedstaaten beschrieben und mit aktuellen Daten und Fakten unterlegt werden. Daraus resultierende Bewertungen sollen in als Empfehlungen in die Europäische Politik einfließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 28.04.2017

Die heutige Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) appelliert eindringlich an den Gesetzgeber die Einheit der Familie auch für Geflüchtete sicherzustellen. Mit Blick auf die morgige Sitzung des Bundestages, bei der ein entsprechender Antrag der Oppositionsfraktionen behandelt werden soll, fordern die Verbände, die Einschränkung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz rückgängig zu machen.
„Der Zusammenhalt von Familien muss geschützt und gestärkt werden, dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Familiennachzug als Steuerungsinstrument zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen genutzt wird“, erklärt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.
Seit dem Asylpaket II gilt für Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten, eine zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug. In der Praxis kommen häufig weitere Wartezeiten für Termine bei Botschaften und Visa hinzu, so dass sich die Zeit bis zur tatsächlichen Familienzusammenführung weit über die gesetzliche Aussetzungsfrist erstreckt. Seit Einführung der Wartefrist hat sich die Zahl der Geflüchteten, die nur einen subsidiären Schutz erhalten, stark erhöht. Während im Jahr 2015 nur eine kleine Minderheit diesen geringeren Schutzstatus erhielt, war dies im Jahr 2016 bereits jeder fünfte anerkannte Geflüchtete. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht. In der Folge versuchen Frauen und Kinder zunehmend über gefährliche Fluchtwege nachzukommen. Die AGF fordert daher ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz.
Aktuelle Pläne der CDU/CSU, die Wartefrist sogar über das Frühjahr 2018 hinaus zu verlängern, lehnen die Familienorganisationen ab. „Restriktionen verstärken eine ablehnende Haltung gegenüber geflüchteten Menschen. Integration gelingt besser, wenn die Geflüchteten nicht in ständiger Angst um ihre Familien sind. Wie ernst es den Parteien wirklich mit einer besseren Politik für Familien ist, zeigt sich eben auch am Umgang mit den Familien von Geflüchteten“, fasst Stefan Becker die Kritik der Familienverbände zusammen.
Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte war erst im August 2015 auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von international Schutzbedürftigen eingeführt worden. Nachziehen dürfen der/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.04.2017

Kinder kosten Geld. „Nahrung, Kleider, Windeln, Schul- und Bastelmaterial, Autositz und Dreirad – derartige Produkte dürfen nicht länger mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt werden“, fordert die Vize-Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, Petra Nölkel. Während Käufer von Blumen, Hundefutter und Kunstgegenständen von der ermäßigten Mehrwertsteuer profitieren, werden Kinderprodukte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen mit 19 Prozent besteuert. „Seit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes vor 50 Jahren hat sich die Abgabe von 10 auf 19 Prozent fast verdoppelt“, betont die DFV-Vize-Präsidentin. „Hier muss die Politik dringend gegensteuern und die Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte zumindest auf den ermäßigten Steuersatz senken!“
Denn vor allem Familien belastet der hohe Mehrwertsteuersatz überproportional. Sie müssen einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben, um für sich und den Nachwuchs zu sorgen. Durch das Wachstum bedingt brauchen Kinder mehrmals im Jahr neue Schuhe und Kleidung. Hohe Kosten für Spiel-, Lern- und Bastelmaterial oder Schul- und Kitaessen belasten das Familienportemonnaie zusätzlich.
„Die Eltern über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu entlasten, ist ein wichtiger und dringend notwendiger erster Schritt“, so Nölkel. „Perspektivisch muss es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Das ist jedoch nur ein Element auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen, nachhaltigen Familienpolitik. Auch die familienblinden Beiträge in den Sozialversicherungen müssen korrigiert werden. Künftig gehören alle Gesetze und Verordnungen auf einen Familien-TÜV, um Fehlentscheidungen in Sachen Familiengerechtigkeit wirksam zu verhindern.“
Die Mehrwertsteuer – eigentlich heißt sie Umsatzsteuer – ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Und sie ist familienblind: Weder gibt es einen Kinderfreibetrag, noch werden Kinderprodukte bisher davon ausgenommen oder wenigstens mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Paare und Alleinerziehende mit Kindern – vor allem mit mehreren – werden ebenso wie Menschen mit geringen Einkommen, Arbeitslose oder Rentner überdurchschnittlich belastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.04.2017

Digitalisierung kann genutzt werden, um Arbeit zum Vorteil der Menschen und ihrer Gesundheit zu gestalten. Dass der Trend aber gerade in die andere Richtung geht, zeigt die Sonderauswertung „Digitalisierung und Arbeitsintensivierung“ des DGB-Index Gute Arbeit, die Annelie Buntenbach (DGB), Dr. Hans-Jürgen Urban (IG Metall) und Lothar Schröder (ver.di) am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben*.

46 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Arbeitsbelastung aufgrund der Digitalisierung zugenommen hat. 54 Prozent berichten, ihre Arbeitsmenge sei größer geworden. Auch der Zeitdruck nimmt mit steigendem Digitalisierungsgrad zu: Während 51 Prozent derjenigen, die nicht digital arbeiten, davon berichten, sind es 60 Prozent derjenigen, die mit digitalen Mitteln arbeiten. Von ständigen Unterbrechungen und Störungen berichten 69 Prozent der Befragten (im Vergleich zu 36 Prozent, die nicht digital arbeiten). Daraus ergibt sich für den DGB sowie die Gewerkschaften Ver.di und IG Metall akuter politischer Handlungsbedarf.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die Ergebnisse zeigen, dass Digitalisierung Arbeit nicht automatisch besser macht. Psychische Erkrankungen bewegen sich seit Jahren auf einem erschreckend hohen Niveau. Für uns steht außer Frage, dass schlecht organisierte Arbeit ein entscheidender Stressfaktor ist und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt. Trotz gemeinsamer Erklärungen mit den Arbeitgebern sind wir bei der Prävention noch nicht vorangekommen.“

Lothar Schröder, ver.di-Bundesvorstandsmitglied:
„Wer Einfluss auf die Digitalisierung nehmen kann, ist durch sie weniger belastet. Weil die Digitalisierung neue Formen der Arbeit fördert, brauchen Betriebsräte Mitbestimmung bei der Arbeitsmenge und Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Belastungsanzeigen von Arbeitnehmern ernst zu nehmen. Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen sind dringend notwendig in einer Arbeitswelt, in der häufig die Grenzlinien zwischen privat und beruflich an Eindeutigkeit verlieren. Weil die Digitalisierung in rascher Geschwindigkeit und Häufigkeit herkömmliche Prozesse verändert, ist ein ständiges Monitoring der Arbeitsbedingungen notwendig. Wir brauchen in allen Betrieben ein soziales Benchmarking, damit die Steuerung über immer feiner ziselierte Finanzkennziffern nicht das Menschliche erdrückt.“

Dr. Hans-Jürgen Urban, IG Metall-Vorstandsmitglied:
„Die Digitalisierung kann einen Beitrag leisten zur Humanisierung der Arbeit, tatsächlich hält sie aber vielfach nur als Rationalisierung von oben Einzug in die Betriebe. Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewinnen an Bedeutung. Das goldene Dreieck mit dem Achtstundentag, der 40-Stundenwoche und mindestens 11 Stunden Ruhezeit gerade für die digitale Arbeit notwendig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzumutbarer Arbeitsverdichtung und Hetze bei der Arbeit zu schützen. Die Forderung der IG Metall nach einer Anti-Stress-Verordnung gewinnt durch die Digitalisierung weiter an Dringlichkeit."

*Der jährliche Report „DGB-Index Gute Arbeit“ erscheint seit 2007. Für die aktuelle Sonderauswertung wurden 2016 knapp 10.000 Beschäftigte aller Branchen und Berufsgruppen danach gefragt, wie sie die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Arbeitsbedingungen einschätzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.05.2017

Anlässlich des Welthebammentages am 5. Mai ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zu gesetzlichen Maßnahmen auf, die die massive Versorgungskrise in der Geburtshilfe endlich lösen. Seit Jahren steht das Angebot an Leistungen durch Hebammen für schwangere Frauen quantitativ und qualitativ unter massivem Druck. Vor allem in ländlichen Regionen verschärft sich das Problem einer guten Versorgung mit wohnortnahen Leistungen und Sicherstellung der Wahlfreiheit für Geburtshilfe-, aber auch ihren Begleitleistungen. "Praktisch ist die Vielfalt der Leistungserbringer_innen im Bereich der Geburtshilfe schon jetzt nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Dabei haben schwangere Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine freie Wahl des Geburtsortes, sei es ambulant oder stationär im Krankenhaus, in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt. Die fehlende Umsetzung dieses Anspruchs betrifft ausschließlich Frauen in der Ausnahmesituation der Geburt, die ohne Selbstbestimmung und angemessene Begleitung eine besonders traumatisierende Erfahrung sein kann. Dies ist eines modernen Gesundheitssystems unwürdig und frauenpolitisch abzulehnen.", kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Zu den Hintergründen:
Freiberuflich tätige Hebammen sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz zunehmend bedroht. Sie müssen für ihre Tätigkeit berufshaftpflichtversichert sein. Die Prämien für die Berufshaftpflicht steigen seit einigen Jahren ungebremst jährlich an. Mittlerweile liegen die Kosten bei 6.843 Euro pro Jahr. Maßnahmen wie ein seit 2010 eingeführter spezieller Zuschlag zum Honorar der freiberuflich tätigen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung konnten die steigenden Prämien nicht auffangen. Bereits seit Sommer 2016 verhandeln die Krankenkassen und die Hebammenverbände erfolglos über die Höhe der Honorare; auch für die Geburtsbegleitung durch freiberufliche Hebammen in Kliniken ("Beleghebammen"). Die Belastung aufgrund der Prämien hat sich für freiberuflich tätige Hebammen, die Geburten begleiten, 2016 noch einmal signifikant erhöht (neun Prozent). Für 2017 ist ein Anstieg um weitere elf Prozent zu erwarten.

Gerade im ländlichen Raum werden Krankenhausgeburten in erheblichem Umfang durch freiberufliche Hebammen betreut. Durch die Entwicklung der Versicherungsprämien sinkt auch das Angebot an ambulanter Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung.

Gleichzeitig ist die Anzahl der Krankenhäuser, die Entbindungen durchführen, zwischen 1991 und 2015 um rund 40 Prozent zurückgegangen. Dabei kümmert sich nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages fast die Hälfte der Hebammen bei Geburten in den Krankenhäusern »um drei Frauen gleichzeitig während der Geburt«. Eine leitliniengerechte 1:1 Betreuung ist damit nicht während der gesamten Entbindung gesichert. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, die bestehende Versorgung durch Beleghebammen im Krankenhaus zu stärken.

Forderungen des djb:
Der djb fordert Politik und Gesetzgebung auf,
– kurzfristig einen kostendeckenden Zuschlag für freiberuflich tätige Hebammen bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich sicherzustellen,
– mittelfristig: Die Einführung eines Haftungsfonds zu projektieren, der bei Geburtshilfe-Schäden (oberhalb einer bestimmten Deckungssumme) einspringt und so die geburtsbegleitenden Hebammen finanziell entlastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.05.2017

Die Familienförderung in Deutschland muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes von Grund auf reformiert werden. Direkte finanzielle Unterstützungen, Kinderbetreuungsangebote sowie das Steuer- und Abgabesystem auf der einen Seite und Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der anderen Seite müssen dabei ein stimmiges Gesamtkonzept bilden. Zugleich sollten die Kinderinteressen bei der Ausgestaltung der Familienpolitik stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder sind kein Anhängsel von Familien, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Interessen und Wünschen, die es zu berücksichtigen gilt.

"Die heute von der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID vorgelegte Studie zeigt, dass es gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch erheblichen Reformbedarf gibt. Familienförderung darf nicht allein danach bewertet werden, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie muss demgegenüber Voraussetzungen schaffen, die es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter, Väter und Kinder gleichermaßen in den Blick zu nehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Die Familienpolitik muss stärkere Anstrengungen unternehmen, um den Zeitbedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Ziel sollte es sein, dass Eltern flexibel über das Arbeitsleben hinweg Auszeiten nehmen oder Arbeitszeiten reduzieren können, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Damit geht aber auch einher, dass über die finanzielle Familienförderung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mütter und Väter auch mit einer Teilzeitstelle den Lebensunterhalt der Familie sicherstellen können. Gleichzeitig muss die Kindertagesbetreuung, über ein Instrument der Vereinbarkeit hinaus, als ein Ort für Kinder begriffen werden, der die Chance bietet, ein anderes soziales Umfeld kennen zu lernen, Eigenständigkeit zu entwickeln und Beteiligungsstrukturen zu erfahren. Insbesondere Ganztagsangebote bieten hierfür den nötigen Raum", so Hofmann weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bleibt der weitere quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kita-Qualität wichtig und richtig. Deshalb ist die weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung zu begrüßen, um die angespannte Situation in diesem Bereich zu entlasten. Eine im November letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bei der Festlegung solcher Standards kommt es darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. So sind Kindertageseinrichtungen trotz der leichten Verbesserungen in den letzten Jahren beim Personalschlüssel fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren. Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte zum Thema Kinderehen noch Änderungsbedarf an den Gesetzentwürfen im Sinne des Kindeswohls. Der Verband hofft, dass die vielfältig vorgetragenen Kritikpunkte an den Entwürfen im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, ist falsch, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte nachdrücklich die Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD dazu auf, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Wir appellieren eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben zu respektieren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Und für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, hat sehr negative Auswirkungen auf ihre Integration", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 16. – 17. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

Ort: Berlin

Kein Hetzen zu Kita und Büro, keine Hausaufgaben, kein Ich-muss-noch-einkaufen-und-kochen: Erholungszeiten in Familienferienstätten bieten eine Auszeit vom Alltag für Groß und Klein. Dieser „Tapetenwechsel“ ermöglicht noch viel mehr: Begegnung und lebendiges Miteinander.

Was geschieht, wenn WLAN und Fernseher ausgeschaltet bleiben? Lange Gesichter bei den Kindern, dann: aha… da sind echte Menschen, mit denen man spielen, lachen, sich unterhalten kann! Plötzlich haben Eltern Zeit für sich, plötzlich trifft sich die gesamte Familie am Esstisch.

Und im Austausch mit anderen Familien und Eltern passiert dann ganz viel „zwischen den Zeilen“, das im Fachdiskurs gerne mit großen Begriffen bezeichnet wird: informelles Lernen, Hilfe zur Selbsthilfe, Empowerment, Selbstachtung, Selbstwertgefühl, Resilienz …

Allen, die in Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und anderen Feldern unterwegs sind, liegt daran, Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen und Eltern in ihrer vielfältigen Verantwortung zu stärken. Welches Potenzial dafür in der Familienerholung steckt, erfahren Sie auf dieser Fachtagung.

Nachdem der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge Empfehlungen für eine zeitgemäße Familienerholung ausgesprochen hatte, starteten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung ein dreijähriges Projekt, um Familienerholung als Leistung nach §16 SGB VIII weiter zu denken. Was brauchen Familien heute? Was muss geschehen, damit Kinder- und Jugendhilfe und Familienferienstätten dem gerecht werden können? Wo sind die Schnittstellen zu Bildung, Beratung, Gesundheitsförderung, …? Auf dieser Fachtagung finden Sie die Antworten aus erster Hand!

Lernen Sie die „Arbeit der Anderen“ kennen und holen sich Anregungen für Ihre eigene: Wie arbeiten andere Felder der Familien- und Gesundheitsförderung bereits mit der Familienerholung zusammen? Wie gestalten gemeinnützige Ferienstätten heute Familienerholung? Wie können wir gemeinsam mit Familien passende Erholungsangebote entwickeln? Begegnen Sie Kolleginnen & Kollegen, die vielleicht anders und doch/dabei für dasselbe arbeiten wie Sie. Begegnung und Netzwerken erwünscht!

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist online unter www.werkstatt-familienerholung.de möglich.

Termin: 30. Mai – 02. Juni 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet zum sechsten Mal ihre Themenwoche „Zeit für Gerechtigkeit“: In dieser widmen wir einer der wichtigsten internationalen Gerechtigkeitsfragen Diskussionen, Ausstellungen und Filmvorführungen an unterschiedlichen Orten in Berlin. In diesem Jahr steht die Gerechtigkeitswoche unter dem Motto: Ungleichheit hat ausgespielt | Inequality – Discarded!

Die acht reichsten Menschen der Welt besitzen laut Oxfam genauso viel wie die ärmere Hälfte der Menschheit, also 3,6 Milliarden Menschen. Auch andere Statistiken belegen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet. Dabei bringt die zunehmende Ungleichheit dramatische Folgen mit sich: Sie gefährdet die politische Stabilität von Staaten, erschwert die Armutsbekämpfung und macht die Weltwirtschaft krisenanfälliger. Ungleichheit verfestigt zudem gesellschaftliche Macht- und Chancenverhältnisse. Viele Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik und fühlen sich von ihr im Stich gelassen.

Was es mit der globalen Ungleichheit auf sich hat und wie wir sie langfristig und sozial gerecht abbauen können, wollen wir mit Ihnen und internationalen Expert_innen, Politiker_innen, Gewerkschafter_innen und Aktivist_innen vielseitig, lebendig und offen diskutieren.

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Gesine Schwan, Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam, Paul Nkamani und Jakob Preuss, Protagonist und Regisseur des Dokumentarfilms "Als Paul über das Meer kam", Gianluca Grimalda, Mitglied der T20 Task Force on Inequality, Henrik Berggren und Lars Trägårdh, Autoren des Buches "Ist der Schwede ein Mensch?", Habib Ayeb, Regisseur des Films "Gabes Labess", Denisse Legrand Koordinatorin eines Projekts für Jugendliche im Strafvollzug in Uruguay, Wilson Sossion, Generalsekretär der Kenianischen Lehrergewerkschaft KNUT, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe im Bundestag, Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in Berlin und Susanne Hoffmann, Leiterin der internationalen Abteilung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das vollständige Programm sowie Informationen zu den Sprecher_innen und Orten finden Sie auf unserer Website, auf der Sie sich auch zu Ihren Wunschveranstaltungen anmelden können: www.fes.de/gerechtigkeitswoche.

Den Programmflyer können Sie hier herunterladen: www.fes.de/lnk/gw2017

Termin: 08. Juni 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berli

Ort: Berlin

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.

Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen. Bislang sind die Auswirkungen dieser Angriffe kaum untersucht, obwohl sie bereits direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit haben. Auf dieser Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Zentrale Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?

Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kinder- und Jugendalter, Hate-Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Eine Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Bitte melden Sie sich über das elektronische Anmeldeformular an.

Termin: 19. – 21. Juni 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Ort: Rehburg-Loccum

Teilnahmebeitrag: 175,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 80,- €

Pegida, AfD, Brexit, Trump: Insbesondere mit Blick auf das „Superwahljahr 2017“ gibt es heute viele beklemmende Anlässe, um sich mit dem Phänomen Populismus und seinen Folgen zu beschäftigen. Der Bedarf nach Deutungs- und Erklärungsversuchen ist groß, denn ein erstarkender Populismus signalisiert eine Krise der Demokratie. Umso drängender ist die Notwendigkeit, über geeignete strategische Ansätze für den richtigen Umgang mit Populisten und populismusaffinen Bevölkerungsteilen nachzudenken.

Die Medien spielen dabei eine besondere, aber gleichzeitig umstrittene Rolle. Hinsichtlich der Frage, wie die Gefährdung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eingedämmt werden kann, sehen sich Journalisten häufig mit vielfältigen Forderungen und zum Teil widersprüchlichen Vorwürfen konfrontiert. Oft wird kritisiert, die Berichterstattung meide bei heiklen Themen wie Kriminalität, Flüchtlingen oder Terrorismus die klare Benennung von Fakten. Ebenso wird argumentiert, die klassischen Print-, Hörfunk-, und Fernsehmedien könnten angesichts der populistischen Meinungsmache im Netz keine brauchbaren Antworten mehr liefern. Wieder andere sagen, Medienvertreter würden Populisten zu viel Raum geben und so ihren Argumenten in fahrlässiger Weise eine Bühne bereiten.

Mit Expert/Innen aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und vor allem den Medien sollen während der Tagung die mit dem Populismus verknüpften Gefährdungen der Demokratie eingeschätzt werden. Welche Bewältigungsstrategien für den Umgang mit Populisten bieten sich an? Soll mit Populisten geredet oder der Dialog mit ihnen vermieden werden? Wann sind Tabus in der verantwortungsvollen Berichterstattung notwendig und wo ist schonungslose Transparenz gefordert? Welche Argumente können dem populistischen Narrativ entgegengehalten werden?

Das Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: http://www.loccum.de/programm/p17127.html#thema

Anmelden können Sie sich unter: http://www.loccum.de/programm/anmeldung.html

Termin: 23. November 2017

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Stendal

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Kinder Stärken e.V., der Hochschule Magdeburg/Stendal, der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK) und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Wir haben wieder namhafte ReferentInnen verpflichten können und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Eine Einladung und das ausführliche Programm folgen rechtzeitig.

Anmeldungen sind ab September 2017 möglich.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2017/

AUS DEM ZFF

Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.

Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.05.2017

AKTUELLES

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Die Arbeiterwohlfahrt positioniert sich mit diesem Papier klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben und spricht sich deutlich für die Abschaffung der derzeit geltenden Regelung einer Wartezeit für subsidiär Geschützte beim Recht auf Familiennachzug aus.

Heute fordert die Arbeiterwohlfahrt im Sinne der Gerechtigkeit und für einen angemessenen Schutz der Familie, dass die Aussetzung des Familiennachzugs im Zuge des Asylpakets II abgeschafft wird. Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Das Präsidium der AWO hat im Februar 2016 beschlossen: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.“

Quelle: Stellungnahme vom AWO Bundesverband e.V. vom 26.04.2017

Mit der Schriftenreihe macht die AGF eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der erste Teil dieser Schriftenreihe "Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht" wurde heute veröffentlicht und kann als pdf heruntergeladen werden.

In der Schriftenreihe stellt die AGF die jeweilige Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht dar und verdeutlicht die vorhandenen Wechselwirkungen und ihre Folgen. Sie ist entstanden unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht, beginnend heute mit dem Kinderexistenzminimum im Sozialrecht.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind zum einen die Ergebnisse der Schnittstellenstudie im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen sowie die Frage, inwieweit der tatsächliche Bedarf von Kindern bei der Festsetzung des kindlichen Existenzminimums derzeit eine Rolle spielt, ob die vorhandenen Definitionen und Bemessungsgrößen geeignet sind, diesen zu erfassen und was überhaupt zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehört.

Seit letzter Woche erscheint die Website des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG im neuen Design. Unter www.kinderarmut-hat-folgen.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Konzept Kindergrundsicherung, den Bündnismitgliedern und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir wünschen allen Nutzer/-innen viel Spaß auf der neuen Seite!

Für Kinder mit zwei Elternhäusern

"Flechtwerk 2+1" bietet getrennt lebenden Vätern und Müttern bundesweit kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei Gastgebern, vermittelt am Besuchsort ein „Kinderzimmer auf Zeit“ und stärkt Väter und Mütter durch individuelles Elterncoaching.

Den neuen Info-Flyer können Sie sich herunterladen unter http://www.mein-papa-kommt.info/über-uns/download/fachkräfte

Sie möchten wissen, ob es auch in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Gastgeber gibt, bei denen betroffene Väter oder Mütter übernachten können? Über den Link https://www.mein-papa-kommt.info/#karte gelangen Sie direkt zu einer täglich aktualisierten Karte, in der Sie über die Eingabe des Städtenamens in das Suchfeld über der Karte direkt zur Ansicht Ihrer Stadt/Ihres Landkreises mit den Gastgebervermerken gelangen.

Werfen Sie auch einen Blick auf den neuen Blog. Hier wird von den vielen Erfahrungen und Geschichten aus der Community aus getrennt erziehenden Eltern und wunderbaren Gastgebern berichtet: http://blog.mein-papa-kommt.info

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.mein-papa-kommt.de

Gute Bildung für alle und gute Arbeitsbedingungen sind zwei Seiten einer Medaille.
Kinder, Jugendliche, Studierende, Eltern und erwachsene Bildungsbeteiligte stellen die berechtigte Forderung nach qualitativ hochwertigen Lern- und Lehrangeboten. Die GEW setzt sich für gute Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen ein. Insgesamt bedarf es einer politischen Offensive für den qualitativen und quantitativen Ausbau des gesamten Bildungswesens. Wir wollen und müssen uns gute Bildung und gute Arbeit leisten!

Diesem Credo folgend kämpft die GEW mit ihrer Initiative „Bildung. Weiter denken!“ für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen und deshalb für mehr Geld für Bildung. Gerade auch vor der diesjährigen Bundestagswahl wollen wir auf allen Ebenen den Druck auf die Politik erhöhen, endlich mehr Geld für Bildung in die Hand zu nehmen.

Und das tun wir nicht alleine! Die GEW hat eine große Zahl zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften für den Appell gewonnen, mit dem wir jetzt an die Öffentlichkeit gehen.

Der Appell ist ein erster Schritt eines gemeinsamen Engagements für mehr Geld für Bildung! Auch die Zahl der Organisationen, die den Appell mittragen, wird in den kommenden Monaten weiter wachsen. Nähere Informationen zur Initiative, dem Appell und den Trägerorganisationen des Appells finden sich unter www.gew.de/weiter-denken.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 8 2017

SCHWERPUNKT: Internationalen Tag der Familie

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.04.2017

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des 5. Armuts- und Reichtumsberichts im Bundeskabinett erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht ist ein deutliches Alarmsignal. Er liefert wichtige Daten zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland. Die Vermögensungleichverteilung hat sogar zugenommen und ist inzwischen eine der größten im gesamten Euroraum. Es ist in höchstem Maße besorgniserregend, dass sich die Spreizung der Löhne trotz der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren verfestigt hat.

Die Politik darf das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft in Arm und Reich nicht länger mitansehen, sondern muss endlich wirksame Umverteilungsmaßnahmen ergreifen. Vor allem darf sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen keine weiteren Steuergeschenke an Reiche und Vermögende versprechen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt deutlich, dass eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Kapitaleinkünften und Spitzeneinkommen als Umverteilungsinstrumente unumgänglich sind. Auch der kürzlich veröffentlichte Armutsbericht der AWO belegt: Armut ist kein selbst gewähltes Schicksal, sondern vor allem Folge von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen. Die Politik ist gefordert, hieran etwas zu ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.04.2017

5. ARB zeigt Handlungsbedarf, um den sozialen Zusammenhalt und Leistungsgerechtigkeit weiter zu stärken

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (5. ARB) "Lebenslagen in Deutschland" beschlossen. Der Bericht analysiert Lebenslagen in Deutschland wie die Erwerbstätigkeit, die Einkommens- und Bildungssituation, die Gesundheit und das Wohnen für Menschen unterschiedlicher Lebensphasen. Die soziale Lage in Deutschland wird dafür auf Basis vorliegender Statistiken und eigens in Auftrag gegebener Forschungsvorhaben ausführlich beschrieben. Der 5. ARB richtet stärker als die Vorgängerberichte den Blick auf die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge von Armut, Reichtum und Ungleichheit. Dazu gehört ganz besonders die Entwicklung der Erwerbseinkommen, die für die große Mehrheit der Menschen die wichtigste Einkommensquelle darstellen.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles: "Der Bericht zeigt uns, dass es eine verfestigte Ungleichheit bei den Vermögen gibt. Die reichsten 10 Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des gesamten Netto-Vermögens. Die untere Hälfte nur 1 Prozent. Zudem kommt der wirtschaftliche Aufschwung nicht bei allen an. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben 2015 real weniger verdient als Mitte der 90er Jahre. Wenn sich harte Arbeit für die, die klein anfangen müssen, kaum auszahlt, schadet das uns allen. Die Studien zeigen aber auch: Wir können daran etwas ändern. Seit der Einführung des Mindestlohns geht die Schere wieder ein Stück zurück. Auch von der Eindämmung bei Leiharbeit und Werkverträgen erhoffen wir uns das. Doch das sind nur erste Schritte. Ich wünsche mir einen Pakt für anständige Löhne – im Handel etwa, in der Pflege oder bei anderen Dienstleistungen."

Alle Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 12.04.2017, gekürzt

Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten fünften Armuts- und Reichtumsberichts erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Mit äußerster Deutlichkeit legt der Armuts- und Reichtumsbericht das Versagen dieser Bundesregierung offen: Trotz guter Wirtschaft klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Der Bericht zeigt: Armut im Alter steigt ebenso wie die Armut von Erwerbstätigen. Die Armut von Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich und die Kinderarmut ist auf einen erschreckenden Höchstwert gestiegen – und das im reichen Deutschland. Jedes fünftes Kind in Deutschland erlebt inzwischen Ausgrenzung und Armut.

Ein Handeln ist überfällig. Aber die Bundesregierung lehnt sich angesichts der guten ökonomischen Rahmendaten zurück – obwohl jetzt ein entschlossenes Vorgehen möglich wäre. Dabei ist sie für die Situation mit verantwortlich – die Union regiert schließlich seit fast 12 Jahren, davon die meiste Zeit zusammen mit der SPD.

Wir Grünen wollen gegen diese Missstände mit einem umfassenden Programm gegen Armut vorgehen, um damit endlich allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit dem Grünen Familienbudget wollen wir die soziale Teilhabe von allen Kindern unabhängig vom Status der Eltern einfach und unbürokratisch garantieren und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um 12 Milliarden Euro entlasten. Steuern, Abgaben und soziale Leistungen wollen wir so aufeinander abzustimmen, dass Erwerbstätige mit geringem Einkommen entlastet werden und sich Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt. Mit der grünen Garantierente und der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Bürgerversicherung schützen wir die Menschen vor Altersarmut und mit einem sozialen Arbeitsmarkt verschaffen wir Langzeitarbeitslosen wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir wollen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln, für Leiharbeit muss gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten, wir brauchen ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz und Befristungen ohne Sachgrund soll es nicht mehr geben. Schließlich wollen wir eine einfachere und transparente Grundsicherung ohne Sanktionen und diskriminierende Sonderregeln und in einer Höhe, die auch in Phasen mit keinem oder geringen Einkommen ein Leben in Würde ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2017

„Trotz Schönfärberei zeigt der Bericht deutlich die soziale Spaltung im Land. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Bundesregierung – wie schon in der Vergangenheit – trotz eindeutiger Befunde nicht handelt. Zur Armutsberichterstattung gehört zwingend auch ein Programm zur Vermeidung und Bekämpfung von sozialer Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung. Zudem ist es notwendig, dass die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichtes auf eine unabhängige Institution übertragen wird“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, mit Blick auf den Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Der Handlungsbedarf ist riesig. Arbeit muss wieder existenzsichernd werden, dazu bedarf es unter anderem der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde, der Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit und der Streichung der sachgrundlosen Befristung. Aber auch die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden: Statt Hartz IV braucht es eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Diese Bundesregierung wollte und wird Armut aber nicht bekämpfen, dafür braucht es den Politikwechsel und eine starke LINKE.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 12.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht das Fehlen eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. "Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich mit den Folgen von Kinderarmut auseinandersetzt. Leider werden aus der Analyse jedoch keine entsprechenden Rückschlüsse gezogen und stattdessen versucht die Kinderarmut in Deutschland kleinzurechnen. Eine Definition von Kinderarmut, die sich nur auf erhebliche materielle Entbehrungen beschränkt, greift zu kurz. Die Bundesregierung muss sich des Themas endlich annehmen. Zwei Euro mehr Kindergeld oder eine Anhebung des Kinderzuschlags um 10 Euro sind dafür nicht genug. Um die anhaltend hohe Kinderarmut in Deutschland strukturell zu bekämpfen, brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Der Armuts- und Reichtumsbericht ignoriert zudem die Ergebnisse des eigens von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluationsberichtes zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Leistungen nicht bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Hier erwarten wir keine Prüfung bürokratischer Hürden, sondern klare nächste Handlungsschritte", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Hier reicht es nicht, wenn die Bundesregierung entsprechende Feststellungen im Armuts- und Reichtumsbericht trifft und sich dann auf die Länderhoheit beim Thema Bildung zurückzieht. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Krüger abschließend.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk Anfang des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen, strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 12.04.2017

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, aus dem Armuts- und Reichtumsbericht endlich Konsequenzen zu ziehen und Armut in Deutschland konsequent zu bekämpfen.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg, sagte anlässlich der heutigen Befassung im Kabinett: „Im Armuts- und Reichtumsbericht steht, dass Kinder in Deutschland überwiegend in gesicherten Verhältnissen aufwüchsen. Das ist irritierend, wenn man bedenkt, dass Kinderarmut in Deutschland auf hohem Niveau stagniert und jedes fünfte Kind arm oder armutsgefährdet ist. Kinderarmut ist eine der größten Ungerechtigkeiten überhaupt. Armut bedeutet eine ganz bittere Ausgrenzungserfahrung für Kinder.“

Um Armut wirksam entgegenzutreten, fordert die Nationale Armutskonferenz: „Wir brauchen eine Aufwertung von Arbeit: Der Mindestlohn muss erhöht werden und für alle Arbeitnehmer gelten, bei öffentlichen Ausschreibungen sollte die tarifliche Bezahlung eine Rolle spielen. Wir brauchen eine einheitliche finanzielle Grundförderung für alle Kinder. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist zu kompliziert und ungerecht. Für in Armut lebende Kinder und Familien müssen zusätzliche Leistungen gewährt werden. Zudem benötigen wir auf kommunaler Ebene eine bessere Infrastruktur. Dazu zählen die Ganztagsbetreuung, kostengünstige Freizeitangebote und ein für einkommensarme Familien kostenfreies Schulmittagessen, um gerade auch die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder zu verbessern“, so Eschen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 12.04.2017

Deutliche Kritik am Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung äußert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich seiner heutigen Befassung im Kabinett. Zugleich mahnt der Verband dringenden politischen Handlungsbedarf an. Der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belege zwar faktenreich die zunehmende Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Zu deren Bekämpfung biete er jedoch nur ein „Sammelsurium von Konjunktiven“.

„Der Umfang der sozialen Polarisierung steht in einem krassen Gegensatz zu den nun veröffentlichten Plänen und angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung. Es wird nicht erkennbar, dass die Bundesregierung Armut entschieden bekämpfen will“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir brauchen einen sozial- und steuerpolitischen Richtungswechsel, keine heiße Luft“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht dokumentiere beispielsweise, dass 84 Prozent der Bevölkerung zwischen 2010 und 2015 eine Zunahme von Armut festgestellt hätten und dass in der Vergangenheit auch Kinderarmut und Ungleichheit gewachsen seien. Die Bundesregierung formuliere in ihrer erstmals veröffentlichten Schlussfolgerung dennoch nur wenige, unzusammenhängende Vorschläge dagegen.

Der Paritätische forderte deshalb ein Gesamtkonzept gegen Armut und Ausgrenzung, für sozialen Zusammenhalt. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, verbindliche Ziele und Maßnahmen zum Abbau von Armut und sozialer Ungleichheit zu formulieren. Stückwerkpolitik hilft nicht “, betont Schneider. Zwingende Voraussetzung für eine effektive Armutsbekämpfung sei eine solidarische Steuerpolitik. „Wer den Leuten weismachen will, Armutsbekämpfung bekäme man zum Nulltarif, streut Sand in die Augen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.04.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwarzarbeit verhindern, sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen

Fachkräftebedarf in der Region sichern und Schwarzarbeit verhindern – darum geht es in einem neuen Modellprojekt rund um haushaltsnahe Dienstleistungen. Initiatoren sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (WM), die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (RD) und die Stiftung Diakonie Württemberg. Mittels Gutscheinen sollen Betroffene unterstützt werden, um haushaltsnahe Dienstleistungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezahlen zu können. Mit der Umsetzung ist das Diakonische Werk Württemberg beauftragt.

Die Idee: Frauen und Männer, die ihre Wochenarbeitszeit erhöhen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von acht Euro je Stunde, wenn sie sozialversicherungs-pflichtig haushaltnahe Dienstleistungen wie Putzen, Bügeln oder Wäschewaschen in Anspruch nehmen. Der Haushalt muss also trotz vollzeitnaher Arbeit nicht liegen bleiben. Gleichzeitig bieten die Agenturen für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen für Dienstleister an und tragen so zur Professionalisierung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei. Die Idee stammt aus Belgien.

"Mit professioneller Hilfe im Haushalt wird es leichter Beruf und Familie zu vereinbaren. Unser Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die stark in die Familienarbeit eingebunden sind, aber gerne wieder – oder wieder mehr – arbeiten würden, zu unterstützen. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen können sie in ihrem Alltag entlastet werden", betonte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium. „Auf der anderen Seite stärken wir mit dem Modellprojekt die Dienstleistungsunternehmen und bekämpfen wirksam Schwarzarbeit, da die Gutscheine nur da eingelöst werden können, wo die Firmen ihr Personal sozialversicherungspflichtig beschäftigen.“

„Unsere Erfahrung zeigt, dass häufig gut qualifizierte Frauen weniger Stunden arbeiten als sie möchten, um neben den familiären Verpflichtungen die Aufgaben im Haushalt erledigen zu können. Wenn diese Frauen ihre Wochenarbeitszeit um fünf bis zehn Stunden erhöhen und dafür von uns einen Gutschein bekommen, mit dem sie sich qualitativ gute Hilfe im Haushalt leisten können, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärt Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der RD Baden-Württemberg. Eine höhere Arbeitszeit ginge oft einher mit qualifizierteren Aufgaben und somit mehr Gehalt für die Arbeitssuchenden. Ebenso würden sozialversicherungspflichtige Jobs im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen geschaffen.

„Mit dem zweijährigen Modellprojekt übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir erproben innovative Handlungsansätze der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und tragen mit den Gutscheinen sowohl zur Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen als auch zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung und des Arbeitsvolumens von Frauen bei. Unser Ziel ist es, das Fachkräftepotenzial von Frauen noch besser für die Südwestwirtschaft zu erschließen“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Durch die Gutscheine können beispielsweise Wiedereinsteigerinnen dabei unterstützt werden, in den Beruf zurückzukehren und entsprechend ihrer Qualifikation berufstätig zu sein. Angesichts des demografischen und familialen Wandels eröffnen wir neue und zeitgemäße Möglichkeiten für die parallele Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wirken Schwarzarbeit im Sektor haushaltsnaher Dienstleistungen entgegen und stärken gleichzeitig die Regionen“, so die Ministerin weiter.

Mit der Möglichkeit für geringqualifizierte Personen, sich im Rahmen des Projekts weiterzubilden und einen hauswirtschaftlichen Abschluss zu erlangen, bieten haushaltsnahe Dienstleistungen eine attraktive Jobalternative. Momentan beschäftigen lediglich knapp ein Prozent der rund vier Millionen Privathaushalte Dienstleistende sozialversicherungspflichtig. Seriöse Dienstleistungs-unternehmen würden momentan von Internet-Anbietern verdrängt. „Dies hat zur Folge, dass zum einen die gute Qualität der Arbeit, zum anderen die soziale Absicherung der Dienstleistenden komplett außer Acht gelassen werden“, beschreibt der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg und der Stiftung Diakonie Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, seine Beobachtungen. „Wir brauchen aber dringend einen gleichberechtigten Zugang aller zur Erwerbsarbeit, damit wir eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft garantieren können!“

Hintergrund:

Seit dem 1.März 2017 läuft das Modellprojekt in den Arbeitsagenturen Aalen und Heilbronn, Projektende ist Februar 2019.Mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen Euro finanzieren BMFSFJ, RD Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Stiftung Diakonie das Projekt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.04.2017

Gesetzentwurf sieht Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas vor.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. „Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Rechte“, erklärte Schwesig. Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder geschützt und sicher aufwachsen können.“ Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität:
„Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes setzen wir da an: Wir stellen die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt“, so Manuela Schwesig. „Die Unterstützung der Pflegefamilien wird verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt. Außerdem erhält das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sind.“

Für jedes Kind bedeutet Trennungsangst emotionalen Stress. Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind aber einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebenslauf ausgesetzt.

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen.

Den Gesetzentwurf wird auf der Seite www.bmfsfj.de veröffentlicht.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2017, gekürzt

„Die Zahl armer Kinder in Deutschland ist nach wie vor erschreckend hoch“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Laut Studie liegt die Armutsquote bei Kindern bei ca. 19 Prozent. Für das Jahr 2015 konstatiert die Studie sogar einen Anstieg der Armutsquote von 19 Prozent auf 19,7 Prozent. Die Studie erklärt dies mit der gestiegenen Zahl an Kindern mit Fluchthintergrund. Müller weiter:
„Bei 77.000 armen Kinder mehr als im Vorjahr alleine auf die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien zu schauen, greift zu kurz. Denn trotz Wirtschaftswachstum, steigender Beschäftigung und voller Sozialkassen verharrt die Armutsquote auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund auf skandalös hohem Niveau.
Zudem muss die Frage gestellt werden, ob Flüchtlingsfamilien tatsächlich in staatlich verordneter Armut leben müssen. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut darf nicht unterschieden werden. Arme Kinder sind zunächst einmal arme Kinder und es ist unser aller Verpflichtung, ihnen bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.
Die Bundesregierung hat bisher keine nennenswerten Bemühungen gezeigt, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 18.04.2017

Die Zahl der armen Kinder in Deutschland steigt seit einigen Jahren wieder an. Zuletzt war ein deutlicher Anstieg um 77.000 zu verzeichnen. Die Quote der Kinderarmut kletterte um 0,7 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent. Am weitesten verbreitet ist Kinderarmut nach wie vor in Bremen (34,2 Prozent), Berlin (29,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (29 Prozent). Die Regierungsbezirke mit der geringsten Quote sind Oberbayern (10 Prozent), Tübingen (10,6 Prozent) und die Oberpfalz (11,0 Prozent). Das sind zentrale Ergebnisse aus dem neuen Kinderarmutsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für diese Studie hat der WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils die neuesten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus für alle Bundesländer und detailliert für insgesamt 39 Regionen, meist Regierungsbezirke, ausgewertet (siehe auch die ausführlichen Tabellen im Anhang). Die im WSI-Bericht erstmals veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2015.

Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1978 Euro im Monat. Den größten Einfluss auf Höhe und Entwicklung der Armutsquote hat laut Seils die Situation am Arbeitsmarkt. Aber auch die Familienstruktur spiele eine Rolle, weil Alleinerziehende und ihre Kinder besonders häufig von Armut betroffen sind. In Familien mit Migrationshintergrund trage wiederum eine oft unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung von Frauen zum erhöhten Armutsrisiko bei. Hinzu kommt in letzter Zeit die Flüchtlingsmigration als Faktor, der sich spürbar in der Statistik niederschlägt.

– Einheimische Kinder von steigender Armut nicht betroffen – Der Anstieg der vergangenen Jahre beruht ganz überwiegend auf der starken Zuwanderung von Minderjährigen, die als Flüchtlinge zumeist unter der Armutsgrenze leben müssen. Dagegen hat sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden, seit Einsetzen der Flüchtlingszuwanderung kaum verändert. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund ist die Quote zuletzt sogar geringfügig von 13,7 auf 13,5 Prozent zurückgegangen. "Der Anstieg der Kinderarmut durch die Flüchtlingseinwanderung ist damit an den einheimischen Kindern spurlos vorübergegangen", sagt Seils. Das Armutsrisiko der eingewanderten Kinder und Jugendlichen sei zwar enorm hoch, "kurzfristig kommt es aber vor allem darauf an, dass sie nun in Sicherheit sind. Längerfristig besteht die Herausforderung darin, die Eltern von Flüchtlingskindern zu Löhnen und Bedingungen in Arbeit zu bringen, die der gesamten Familie ein Leben über der Armutsgrenze und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das geht nur mit intensiver Qualifizierung."

– In NRW Rückgang gegen den Bundestrend – Die Höhe der Kinderarmut unterscheidet sich regional stark. Auch bei der jüngsten Entwicklungstendenz gibt es Unterschiede: In 13 von 16 Bundesländern ist die Armutsquote von 2014 auf 2015 nach oben gegangen. Dagegen hat sie im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen den Bundestrend abgenommen – um 0,7 Prozentpunkte. Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist der Anteil der Kinder, die in Armut leben, gesunken.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Regierungsbezirke finden Sie hier: http://www.boeckler.de/wsi_62998.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017, gekürzt

Erwerbstätige Frauen arbeiten täglich 1,6-mal so lang unbezahlt wie Männer

Frauen leisten erheblich mehr in der Kindererziehung und Hausarbeit als Männer. Solange das so bleibt, ist eine Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft nicht erreichbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Viele Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Arbeitsteilung. Doch die Realität sieht anders aus: Den größten Teil der unbezahlten Arbeit – Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege – leisten in Deutschland nach wie vor Frauen, wie eine aktuelle Auswertung des WSI GenderDatenPortals auf Basis der repräsentativen Zeitverwendungserhebung 2012/13 für Personen im Erwerbsalter zeigt. Frauen von 18 bis 64 Jahren verwenden demnach 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Noch deutlicher sind die Unterschiede bei Erwerbstätigen mit Kindern.

Zwar fällt die Gesamtarbeitszeit von erwerbstätigen Frauen und Männern ähnlich hoch aus – die Frauen arbeiten im Schnitt täglich 7:44 Stunden, die Männer 7:40 Stunden. Allerdings unterscheiden sich beide Geschlechter sehr deutlich in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit:

  • Erwerbstätige Männer verbringen im Durchschnitt täglich 5:32 Stunden mit bezahlter Arbeit, etwa 1,2-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Frauen (4:15 Stunden; zur Erhebung und Berechnung der täglichen Arbeitszeiten siehe die methodischen Informationen am Ende der PM).
  • Erwerbstätige Frauen verwenden auf unbezahlte Arbeit im Schnitt 3:29 Stunden und damit etwa 1,6-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Männer (2:08 Stunden).

Hoher Aufwand für häusliche Arbeit geht Hand in Hand mit reduzierten Arbeitszeiten im Beruf. Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit. Unter Müttern ist Vollzeitarbeit sogar die Ausnahme, während Männer – selbst dann, wenn sie Väter sind – fast ausschließlich in Vollzeit arbeiten. Für einen Mann, der voll arbeitet, besteht mit 73 Prozent der größte Teil seiner Gesamtarbeitszeit aus bezahlter Arbeit. Eine teilzeitbeschäftigte Frau wird hingegen nur für 43 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit entlohnt und leistet den größeren Teil ihrer Arbeit unbezahlt.

Besonders groß ist das Missverhältnis von beruflicher und häuslicher Arbeit zwischen den Geschlechtern, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Vollzeitbeschäftigte Väter mit kleinen Kindern haben mit 9:11 Stunden die längste Gesamtarbeitszeit von allen – nur ein Drittel davon verwenden sie auf Hausarbeit, Kinderversorgung und gegebenenfalls Pflegeaufgaben. Vollzeitbeschäftigte Mütter hingegen wenden dafür mehr als die Hälfte und teilzeitbeschäftigte Mütter sogar fast 70 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit auf. Die Betreuung von Kleinkindern ist also nach wie vor weitgehend Frauensache.

Das lässt sich auch daran ablesen, dass Mütter deutlich häufiger und länger Elterngeld beziehen als Väter. Mehr als 90 Prozent der Elternzeit, für die Elterngeld gezahlt wird, entfallen bislang noch auf Frauen. Immerhin scheint sich hier etwas zu verändern – heute nehmen Männer häufiger Vätermonate in Anspruch als in früheren Jahren. Auch wenn die Elternzeit von Vätern meist nur von kurzer Dauer ist, ergeben sich daraus langfristige Effekte: Je mehr Männer sich um den Nachwuchs kümmern und darüber in Kontakt mit vorübergehender Teilzeitarbeit kommen, umso wahrscheinlicher wird es, dass sie auch über das Ende der Elternzeit hinaus ihre Arbeitszeit reduzieren. Etwa jeder vierte Vater verringert seine Arbeitszeitdauer im Anschluss an seine Elternmonate im Vergleich zu der Zeit vor der Geburt des Kindes um 10 bis 20 Prozent. Väter, die drei oder mehr Elterngeldmonate genommen haben, reduzieren anschließend besonders häufig ihre Arbeitszeit (42 Prozent). „Das Elterngeld scheint zu helfen, dem Wunsch nach einer eher partnerschaftlichen Aufteilung bei Paaren in der Realität zumindest für eine bestimmte Zeit näherzukommen“, schreiben die Forscherinnen und Forscher.

Neben der Betreuung von Kindern ist die Pflege von Angehörigen der zweite wichtige Bereich der Fürsorgearbeit. Auch hier engagieren sich Frauen sowohl häufiger als auch intensiver. Sie stellen mit 2,35 Millionen Pflegepersonen fast zwei Drittel derjenigen, die unbezahlte Pflegearbeit leisten. Drei Prozent der Frauen, aber nur ein Prozent der Männer bringen täglich mindestens zwei Stunden für die Pflege von Angehörigen auf. Vor allem im Erwerbsalter, also bis zum 65. Lebensjahr, unterstützen Frauen andere Menschen viel häufiger, als Männer dies tun. Der Anteil pflegender Frauen ist im Alter von 45 bis 74 Jahren am höchsten, während die meisten Männer eher später im Lebensverlauf pflegen. Dass Frauen ab 75 seltener pflegen als Männer in der gleichen Altersgruppe, liegt daran, dass sie häufiger verwitwet sind und somit keinen Partner mehr betreuen.

„Von einer gleichmäßigen Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern kann bislang keine Rede sein“, lautet das Fazit der Analyse. Dass Frauen im Beruf häufig zurückstecken, hänge direkt mit der ungleichen Aufteilung der häuslichen Arbeit zusammen – damit verbunden seien erheblichen Auswirkungen auf das Einkommen, die beruflichen Chancen und die Alterssicherung der Frauen. „Gleichstellungspolitik sollte daher berufliche Gleichstellung von Frauen mit Anreizen für eine Umverteilung von unbezahlter Arbeit hin zu Männern verknüpfen“, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „und für beide Geschlechter bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit schaffen“.

*Dietmar Hobler, Christina Klenner, Svenja Pfahl, Peter Sopp, Alexandra Wagner: Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich, aktuelle Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, April 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_35_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

In Deutschland leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, darauf weist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hin. Konkret verwenden Frauen von 18 bis 64 Jahren 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Die daraus resultierende Arbeitszeitreduzierung trägt wiederum diverse Risiken in sich, etwa weibliche Altersarmut. Das ZFF fordert, Männer beispielsweise durch bezahlte Pflege-Auszeiten oder eine paritätischere Aufteilung der Elterngeldmonate stärker in die Sorgearbeit einzubinden und Frauen durch die Einführung des Rückkehrrechts aus der Teilzeit in ihrer Souveränität zu unterstützen!

Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Der Rückgang wurde jedoch teilweise durch eine verstärkte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeglichen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Zahl der umgewandelten Minijobs verdoppelt. Ein Teil dieser Umwandlungen hat dabei andere Stellen ersetzt. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im Januar 2015, unmittelbar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, lag die Zahl der Umwandlungen bei fast 110.000, und damit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (53.000). Dabei wurden verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Stark überdurchschnittlich waren die Umwandlungen außerdem in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“ sowie „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“.
In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen. Die Zahl der Umwandlungen selbst hatte keinen zusätzlichen Effekt auf den Abbau der geringfügigen Beschäftigung im Betrieb. Allerdings gab es bei mehr umgewandelten Minijobs in einem Betrieb auch mehr Abgänge aus sozialversicherungspflichtigen Jobs. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.
Die im Zuge der Mindestlohneinführung umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse waren bislang nicht weniger stabil als solche in der Vergangenheit: „Es stellt sich heraus, dass sich die Stabilität der umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar etwas erhöht hat“, schreiben vom Berge und Weber.
Die IAB-Studie ist abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1117.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 19.04.2017

Der Bundesrat plädiert für Änderungen an der Organisation der kommunalen Pflege und lehnt eine geplante Detailreform dazu ab, wie aus einer Unterrichtung (18/11930) der Bundesregierung hervorgeht. In einer Stellungnahme der Länder zu diesem Passus im Gesetzentwurf (18/11488) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen heißt es, der Bundesrat begrüße, dass Änderungen an den "Modellkommunen Pflege" geplant seien, die eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen im Teilbereich der Pflegeberatung grundsätzlich ermöglichten.

Die Änderungen seien jedoch nicht geeignet, den "sozialräumlichen Beratungsansatz", den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den "Modellkommunen Pflege" verfolgt habe, in der Praxis zu realisieren. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz könne nur durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen ermöglicht werden und nicht dadurch, dass einzelne Elemente der Beratung herausgegriffen würden.

Die Bundesregierung lehnte den Gegenvorschlag der Länder ab und erwiderte, die betreffende "normierte Vereinbarung" regele "allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit zwischen den Antragstellern und den Pflegekassen bezogen auf die Durchführung des jeweiligen Modellvorhabens, nicht bezogen auf die Beratung selbst".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die stark steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11951) der Fraktion Die Linke. 2014 habe der Bundestag mit dem Sicherstellungszuschlag auf dieses Problem reagiert. Damit solle vor allem die Prämiensteigerung von Hebammen mit einer geringen Zahl von betreuten Geburten finanziell ausgeglichen werden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie sich der Sicherstellungszuschlag auf die Branche ausgewirkt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die möglichen Probleme bei der Versorgung von Kindern psychisch kranker oder suchtkranker Eltern sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11848) der Fraktion Die Linke. Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland seien nach Angaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern betroffen. Vor allem Kinder unter drei Jahren seien in solchen Fällen in ihrer Entwicklung bedroht.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu dem Thema hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

  • AWO-Bundesverband und Microsoft Bildungsinitiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ starten bundesweite Kooperation
  • Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund profitieren von Schlaumäuse-Sprachlernsoftware
  • Staatsministerin Özoğuz unterstützt Schlaumäuse Bildungsinitiative zur Sprachförderung von Kindern

Der AWO-Bundesverband und die Microsoft Initiative Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache starten eine bundesweite Kooperation zur Sprachförderung von Kindern. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schlaumäuse-App im vergangenen Jahr führt Microsoft eine bundesweite Kampagne zur Förderung der frühkindlichen Sprachentwicklung durch, in deren Fokus die Unterstützung der Arbeit mit geflüchteten Kindern steht. Zum Start der Kooperation übergibt die Initiative 75 Schlaumäuse-Starterpakete für AWO Einrichtungen, inklusive Tablets und Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte.

Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen.

Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes, begrüßt die Zusammenarbeit: „Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen. Durch den Einsatz der Schlaumäuse Sprachlernsoftware in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt werden Kinder mit Migrations- und Fluchthintergrund beim Deutsch lernen unterstützt.“

Zur Bekanntgabe der Kooperation erläutert Staatsministerin Özoğuz die Bedeutung von Sprache für Bildung und Integration. Die Staatsministerin unterstützt die Microsoft-Bildungsinitiative Schlaumäuse, die sich zum Ziel gesetzt hat, jedes Kind spielerisch beim Deutsch lernen zu unterstützen.

„Sprache ist der Schlüssel für Bildung, Teilhabe und Integration in der Gesellschaft und kann nur erfolgreich gelingen, wenn Sprachbarrieren ab- und Sprachkompetenzen aufgebaut werden. Hier ist die neue Schlaumäuse-App eine geeignete Hilfe“, so Aydan Özoğuz, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Sprachförderung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe
Die mehrfach ausgezeichnete Schlaumäuse-App wurde für Kinder mit Fluchthintergrund weiterentwickelt und ist seit Oktober 2016 neben Deutsch zusätzlich in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch verfügbar. So können auch Kinder ohne deutsches Hörverständnis die Sprachlernsoftware nutzen und spielerisch Deutsch lernen. Seit der Einführung der neuen Version der Schlaumäuse-App wurde diese bereits 40.000 Mal installiert. Insgesamt nutzen mehr als 100.000 Kinder die Software.

Astrid Aupperle, Leiterin Gesellschaftliches Engagement bei Microsoft Deutschland: „Die Pädagogen der AWO leisten bei der frühkindlichen Sprachförderung- und Integration wertvolle Arbeit, die wir mit der neuen Schlaumäuse-App unterstützen wollen. Unsere Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern die besten Chancen für ein erfolgreiches Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Sprachkompetenz ist dafür entscheidend und Apps die geeigneten Helfer.“

Schlaumäuse – eine Erfolgsgeschichte seit 13 Jahren
Schon seit 2003 trägt Microsoft mit der Initiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ dazu bei, sprachliche Defizite abzubauen, um möglichst vielen Kindern in Deutschland einen erfolgreichen Start in der Schule zu ermöglichen. Im Zentrum der Initiative steht eine Sprachlernsoftware für Kinder zwischen fünf und neun Jahren. Heute arbeiten bereits mehr als 12.000 Kindertagesstätten und Schulen mit der vielfach ausgezeichneten Lernsoftware.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.04.2017

Zum Tag der älteren Generation, der jeweils am ersten Mittwoch im April begangen wird, veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017.

Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung. Wir bitten Sie, diese in Ihren Medien zu veröffentlichen bzw. in Ihrem Wirkungskreis weiterzuleiten.

Sie finden die Wahlprüfsteine als pdf zum Download unter www.bagso.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V., den Kinderschutz-Zentren und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. die Pläne der Bundesregierung, den Bundesländern im Zuge der voraussichtlich Morgen im Kabinett diskutierten SGB VIII-Reform die Möglichkeit zu geben, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken. Künftig soll es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt.

„Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Flüchtlingskinder durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar und haben ganz besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung darf nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sollten die jetzt zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Um eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern, müssen entsprechende Standards in der Versorgung und Betreuung gewährleistet bleiben“, so Hofmann weiter.

„Diese Regelung verletzt den Gleichheitsgrundsatz“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern- und Jugendlichen gemacht werden. „Diese Regelung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, betont Schneider.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit der Normierung einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Kinder betreffen. Bei aktuellen Gesetzesinitiativen werden sowie bei vergangenen Gesetzesinitiativen wurden die Interessen von Kindern jedoch nicht vorrangig berücksichtigt. Einige Länder würden ihre Kommunen bereits sehr engagiert bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die teilweise hohen Zuwanderungszahlen unterstützen, loben die Sozialverbände und Organisationen. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, den Kommunen die Aufwendung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 11.04.2017

Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes verabschiedet Positionierung

Der Familienbund der Katholiken hat Populismus in der Familienpolitik verurteilt. Die Bundesdelegiertenversammlung verabschiedete am Samstag, 22. April in Berlin eine Positionierung, die eine Instrumentalisierung der Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke ablehnt. Die Delegierten des Verbandes rufen Familien dazu auf, die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im Herbst 2017 kritisch und im Gesamtzusammenhang zu prüfen und zur Wahl zu gehen.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken findet noch bis 23. April in Berlin unter dem Titel „Dem Volk auf´s Maul schauen – aber nicht nach dem Mund reden“ statt. Redner der Tagung, die das Thema Familienpolitik und Populismus im Wahljahr 2017 behandelt, sind unter anderen Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und der Publizist Dr. Andreas Püttmann.

Die Delegierten des Familienbundes der Katholiken verabschiedeten folgenden Beschluss im Wortlaut:
„Deutschland steht derzeit vor großen Herausforderungen. Die fortschreitende Globalisierung, die Krise der Europäischen Union und die Zuwanderung fordern von unserer Gesellschaft und unserem politischen System eine große Anpassungsleistung. Über die Bewältigung dieser Herausforderungen wird in einer öffentlichen Debatte diskutiert, teilweise in polarisierender und Andersdenkende diffamierender Weise. Immer wieder wird auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates verzerrt dargestellt oder gar in Frage gestellt.
Wir, die Mitglieder des Familienbundes der Katholiken, übernehmen als Christinnen und Christen Verantwortung für unsere Gesellschaft und die Familien, die in ihr leben. In Anbetracht des kommenden Bundestagswahlkampfes treten wir deshalb für einen politischen Diskurs ein, der sich an der Lösung von Sachfragen orientiert und Diffamierungen Andersdenkender unterlässt. Wir verteidigen die repräsentative, parlamentarische Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit und wehren uns gegen Versuche, diese zu entwerten oder gar zu beseitigen.
Grundlagen unserer Orientierungen und Positionen sind das christliche Menschenbild und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese garantieren jedem Menschen die gleiche Würde und den gleichen Schutz ihrer Grundrechte. Demagogische und populistische Hetze dürfen kein Mittel der Politik sein. Ausdrücklich stellen wir uns an die Seite der Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion diskriminiert werden.
Wir wehren uns gegen alle Versuche, die Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die individuelle Wünsche und Lebensentwürfe der Menschen respektiert und unterstützt. Eine freiheitliche und am christlichen Menschenbild orientierte Familienpolitik bedeutet, Politik für Familien um ihrer selbst Willen zu machen. Sie setzt die Rahmenbedingungen dafür, dass Familienverantwortung übernommen werden kann und Menschen ihr Familienmodell leben können. Dieser Anspruch gilt für alle Familien, gleich welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher Ausprägung. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft zwischen den Geschlechtern und Generationen fördert. Familienpolitik darf nicht dazu benutzt werden, Familien gegeneinander aufzubringen und unser Land zu spalten.
Familienpolitik dient auch dazu, den Interessen der Familien in unserer parlamentarischen Demokratie Gehör und Geltung zu verschaffen. Wir fordern auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit Verantwortung zu übernehmen für eine Gesellschaft, in der Familien und ihre Kinder künftig leben werden. Wir rufen die Wählerinnen und Wähler auf, die Wahlprogramme der Parteien auf ihre Familiengerechtigkeit hin gründlich zu prüfen. Familienpolitische Positionen dürfen dabei nicht isoliert gelesen werden, sondern sind im Duktus der politischen Prämissen des Gesamtprogramms der jeweiligen Partei zu sehen. Eine Familienpolitik, für die der Familienbund der Katholiken steht, wird sich stets auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates bewegen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken– Bundesgeschäftsstellevom 22.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt: Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Ziel der grünen Bundestagsfraktion ist die Überwindung von Armut und der geringen sozialen Durchlässigkeit in Deutschland. So stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz unserer Demokratie. Auf unserer Konferenz diskutieren wir mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht. Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Antworten finden. Wir freuen uns auf Sie.

Das Programm finden Sie unter www.gruene-bundestag.de/ungleichheit

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 18. – 19. Mai 2017

Veranstalter: IMPULS Deutschland Stiftung e.V.

Ort: Hannover

Unsere Gesellschaft verändert sich ständig und entwickelt sich weiter. Diese Änderungen bringen auch neue Erkenntnisse und große Herausforderungen für Familien mit sich.
Was das für frühkindliche Bildung und Familienarbeit bedeutet, ist Thema einer zweitägigen Fachtagung ausgerichtet von Impuls Deutschland e.V.. Fachvorträge und Kurzreferate geben Einblick in Debatten rund um die kulturelle Dimensionen, wissenschaftliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Auswirkungen und präventive Funktionen der frühkindlichen Förderung. Wir freuen uns über Beiträge u.a. von Dr. Yvonne Anders, Berlin und Dr. Ilse Wehrmann, Bremen.
Aus verschiedenen Blickwinkeln und mit praxisnahen Beispielen werden sich ReferentInnen und TeilnehmerInnen über Erfahrungen, Ideen und Perspektiven austauschen können.
Herzlich eingeladen sind Interessierte aus den Bereichen Elternbildung, Frühe Hilfen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung sowie Väterarbeit.

Anmeldungen telefonisch unter 0421 696786-12, online unter info@impuls-familienbildung.de.

Termin: 17. Mai 2017

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 07.05.2017

Teilnahmebeitrag: 30 €

Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene gelingen, die schwierige Lebensbedingungen bewältigen müssen?
Präventionsketten gelten als Antwort auf diese Frage. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und sie führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, Kindern umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, ihre eigenen Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.
Das Projekt "Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!" sieht in einem Zeitraum von insgesamt sechseinhalb Jahren vor, dass in bis zu 38 niedersächsischen Kommunen kommunale Präventionsketten für ein gelingendes Aufwachsen in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut werden. Kommunen werden dabei über drei Jahre von der Landeskoordinierungsstelle beraten und begleitet und können eine finanzielle Unterstützung erhalten. 2017 konnten bereits 8 Kommunen mit dem Auf- oder Ausbau einer Präventionskette beginnen. Interessierte Kommunen können sich ab dem 1. Mai 2017 für die 2. Förderphase unter www.praeventionsketten-nds.de bewerben.
Das Projekt wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. durchgeführt und von der Auridis Stiftung gefördert. Die Schirmherrin des Projektes ist niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Die Veranstaltung bietet nähere Informationen über das Programm und die Teilnahmebedingungen. Vorträge und Workshops vertiefen die inhaltliche Diskussion zu Präventionsketten.

Den Flyer mit Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/674-praeventionsketten-in-niedersachsen

Anmelden können Sie sich ab sofort unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen

Termin: 15. – 16. Mai 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Die Zukunft der Familie ist bunt. Mit zunehmender Vielfalt der heutigen Solidarbeziehungen verändert sich auch die Politik, die diese Solidarbeziehungen in den Blick nimmt. Dabei besteht die aktuelle Herausforderung mehr denn je darin, den Zusammenhalt der Gesellschaft unter den Bedingungen zunehmender sozialer Differenzierung auch mit den Möglichkeiten der Familienpolitik zu gewährleisten. Dafür braucht es wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, die es Menschen ermöglichen, die Entwicklung von Kindern zu fördern, Generationensolidarität zu leben und Fürsorge für andere als Teil der eigenen Lebensperspektive zu leben.

Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen am 15. Mai den Internationalen Tag der Familien aus. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und zu unterstützen. Wir nehmen den Tag zum Anlass um auf der Familien-Konferenz die Stellschrauben und Maßnahmen einer nachhaltigen und gerechten Politik für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Dabei werden vor allem folgende Themen diskutiert:

  • Vielfalt der Sorge- und Solidarbeziehungen anerkennen und absichern
  • Alleinerziehende besser absichern
  • Echte Teilhabe von Kindern gewährleisten
  • Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Sorge- und Erwerbsarbeit
  • Zeitsouveränität ermöglichen

Eine Anmeldung ist möglich unter https://anmeldung.boell.de/(S(hnq0gfs0jlkyhlch4ro03h10))/Default.aspx?pt=EVP-04015&tp=0.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://calendar.boell.de/de/event/familien-leben-vielfalt

Termin: 10. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Anmeldeschluss: 02.05.2017

Die Gesundheitsförderung im Alter stellt Kommunen und Akteure in der Seniorenarbeit vor neue Herausforderungen. Auf der Tagung werden dazu die fachlichen Zusammenhänge erläutert und zentrale Fragen zur Gestaltung der Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene in Arbeitsgruppen erörtert.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bagso.de/veranstaltungen.html

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass Janine Örs aus ihrer Elternzeit zurückgekehrt ist und das ZFF nun wieder tatkräftig in der Verwaltung unterstützt.

U.a. verantwortet Frau Örs die technische Erstellung sowie den Versand des ZFF-Info und betreut unsere Homepage.

AKTUELLES

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ Engagement ist tief in der Tradition der AWO verwurzelt und nicht zuletzt der Impuls, gemeinsam mit dem Bundesjugendwerk der AWO bundesweit eine AWO-Aktionswoche vom 13. bis 21. Mai 2017 durchzuführen, die nach innen und außen wirkt – und über zahlreiche soziale Themen informiert.

Der zentrale Auftakt für die AWO-Aktionswoche wird in Berlin stattfinden. Dieser Tag ist gleichzeitig für viele AWO-Gliederungen und Einrichtungen der Aktionstag in der Region.

Vielfalt wirkt vielfach: Die AWO ist in dieser Woche und im ganzen Jahr für alle Menschen mit unterschiedlichen Angeboten da. Wir freuen uns über zahlreiche interessierte Teilnehmer*innen bei den regionalen Aktionen im Rahmen der Aktionswoche in den AWO-Einrichtungen und Geschäftsstellen – von der KITA bis zum Seniorenwohnheim. Was wann und wo stattfindet, alle kleinen und großen Veranstaltungen, finden Sie unter der Rubrik „Kalender“ auf einen Blick. Für alle Bundesländer, für alle Tage.
Viel Spaß beim Stöbern!

Wir werden in dieser Woche bundesweit unsere Türen öffnen, um unsere engagierte, soziale Arbeit Ihnen zu präsentieren und Ihnen zu zeigen:

  • Was hinter der AWO steckt und was wir machen.
  • Die AWO ist offen für alle – jeder Mensch ist uns willkommen.
  • Jede und jeder kann bei den Angeboten der AWO mitmachen oder sie in Anspruch nehmen.
  • Warum es richtig und wichtig ist, sich in der AWO zu engagieren.
  • Wir legen Wert auf Tradition und sind zugleich modern, lebendig, innovativ, dynamisch, vielfältig und sind somit für alle Generationen interessant.

Bis zur Durchführung der AWO Aktionswoche im Juni 2017 werden wir regelmäßig in den unterschiedlichen Medien über unsere Arbeit und unser Engagement informieren. Auf dieser Website werden persönliche Berichte von engagierten Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen der AWO, Tipps zu Veranstaltungsformaten für die Aktionswoche und Beiträge über die Arbeit der Einrichtungen und Gliederungen der AWO präsentiert. Darüber hinaus werden wir über diese Themen in den sozialen Netzwerken berichten. Machen Sie mit! Nutzen Sie für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge Hashtag #echtawo

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.echt-awo.org/aktionswoche-2017/.

Am 20. März 2017 veröffentlichte das EFZA das Dossier „Adoptionen in Deutschland“. Das Dossier stellt eine erste Bestandsaufnahme zu zentralen Bereichen des Adoptionswesens in Deutschland dar. Es informiert über wichtige Entwicklungen der nationalen und internationalen Adoptionen und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Strukturen sowie über die Prozesse von Adoptionsvermittlungen im Inland sowie über die Durchführung von internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren. Unter Einbeziehung empirischer Befunde, Erfahrungen aus der Praxis mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie im Austausch mit juristischen Expertinnen und Experten im materiellen Adoptionsrecht und Adoptionsvermittlungsrecht werden zentrale Probleme und Fragestellungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Adoptionswesen aufgezeigt und mögliche Reformvorschläge diskutiert.
Folgende zentrale Fragen werden behandelt: Wie viele Kinder werden adoptiert? Welche Kinder werden adoptiert? Welchen Stellenwert haben Adoptionen in Deutschland? Wie funktionieren Adoptionen in Deutschland? Welche rechtlichen Grundlagen haben Adoptionen in Deutschland? Wer darf Adoptionen vermitteln? Welche Unterstützung benötigen die an einer Adoption beteiligten Personen? Welche Besonderheiten gibt es im Bereich der internationalen Adoptionen? Welche Erkenntnisse liegen aus der nationalen und internationalen Forschung zu gelingenden Adoptionen vor?

Das komplette Dossier sowie die Kurzfassung finden Sie unter: http://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/expertise-und-forschungszentrum-adoption-efza/projekt-publikationen.html

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht zur Unterstützung der Geschäftsstelle von Juni bis Dezember 2017 (Verlängerung ggf. möglich) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eine_n Studentische_n Mitarbeiter_in.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein politisch unabhängiges Gremium, das 2007 vom Senat eingerichtet worden ist. Im Familienbeirat sind die familienpolitischen Akteur_innen Berlins vertreten und beauftragt, Impulse für familienpolitische Maßnahmen zu geben, die Interessen von Familien in die Politik zu geben und regelmäßig einen Familienbericht zu erstellen.

Aufgaben
Inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Geschäftsstelle: Literatur- und Internetrecherche, sachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (Familienforen, Unternehmenswettbewerbe, Diskussionsrunden), Unterstützung der redaktionellen Arbeiten am Familienportal, allgemeine Büroarbeiten

Voraussetzungen
Student/in der Sozialwissenschaften/der sozialen Arbeit/der Pädagogik, Kenntnisse im Bereich der Familienpolitik, Interessen an Methoden der Partizipation, Spaß an organisatorischen Aufgaben, sehr gute PC-Kenntnisse sowie Teamfähigkeit

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.familienbeirat-berlin.de/fileadmin/Aktuelles/Ausschreibung_BBfF_stud._MA_Juni_2017.pdf

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 7 2017

SCHWERPUNKT I: Familienarbeitszeit

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihr Konzept einer Familienarbeitszeit vorgestellt. Demnach sollen nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden. Das ZFF unterstützt dieses Konzept ausdrücklich und hofft, dass es sich zu einem „Ass“ im Bundestagswahlkampf entwickelt.

Rund 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern haben den Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, jedoch können dies nur 14 Prozent tatsächlich leben. Neben immer noch fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung tragen zu hohe Lohneinbußen im Falle einer Arbeitszeitreduzierung von Vätern, familienfeindliche Unternehmenskulturen und traditionelle Rollenbilder erheblich dazu bei, dass Mütter und Väter ihre Wünsche nicht erfüllen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der privat erbrachten Pflege: Auch hier übernehmen Frauen den Großteil der Sorgearbeit für ihre Angehörigen mit der
Folge von zum Teil starker körperlicher, psychischer und finanzieller Belastung.
In beiden Fällen – bei der Kindererziehung sowie bei der Pflege von Angehörigen – soll die Familienarbeitszeit mit Familiengeld greifen, für zeitliche Entlastung sorgen und dabei partnerschaftliche Anreize setzen. 150 Euro jeweils für Mütter und Väter, wenn beide zwischen 26 und 36 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzlich eine bezahlte Auszeit von drei Monaten, analog zum Elterngeld.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, sagt dazu:
„Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit wird der zeitlichen Not vieler Familien endlich Rechnung getragen! Immer noch schultern vor allem Frauen die Hauptlast in der Sorge für Angehörige, mit weit reichenden Folgen für ihr Gehalt und ihre Rente. Die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld kann den Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen! Dafür sorgt auch der relativ hoch angesetzte Arbeitszeitkorridor von 26 bis 36 Stunden: Für viele Frauen ist das ein Anreiz, ihre wöchentliche Arbeitszeit ein wenig zu erhöhen. Zudem – und dies ist vielleicht die wichtigste Botschaft in diesem Konzept – erleben wir hier den Einstieg in die bezahlte Auszeit von pflegenden Angehörigen, ein mehr als dringender Reformschritt!“

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Familienarbeitszeit erklärt Reckmann weiter:
„Die Familienarbeitszeit mit Familiengeld wird erst dann richtig wirken, wenn ausreichend Plätze in der Kindertagesbetreuung und der Tagespflege für Menschen mit Pflegebedarf da sind. Und natürlich brauchen wir endlich Lohngerechtigkeit in Deutschland: Auch eine bezahlte Auszeit aus dem Erwerbsleben muss man (und v.a. Frau) sich leisten können.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2017

AWO zum Vorschlag „Familienarbeitszeit“

Gestern stellte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Modell zur Familienarbeitszeit vor. „Deutschland befindet sich in Bezug auf das fürsorgliche Miteinander in einer Krise. Die anstehenden Fragen verlangen eine gesamtgesellschaftliche Debatte zur Organisation von Fürsorge sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Vorschlag Schwesigs für die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen neben einer vollzeitnahen Berufstätigkeit eine Familienarbeitszeit zu etablieren, geht auf diese Fragen ein und stößt damit aus Sicht der AWO wichtige Debatten an. Insbesondere das Neue am Vorschlag – die Einführung einer dreimonatigen Pflege- Freistellung und das Familiengeld für Pflege, setzt aus Sicht der AWO richtige Schwerpunkte in der Diskussion.
Ziel sollte aber zunächst sein, konkrete Punkte mit allen Akteuren und (möglichen) Betroffenen zu erörtern und den Blick darauf zu richten, wie den Familien ein Leben nach ihren Vorstellungen, wie also eine wirkliche Wahlfreiheit, ermöglicht werden kann. Denn Aufgabe von Familienpolitik ist nicht, nur ein Lebens- oder Familienmodell zu unterstützen. Und wenngleich davon auszugehen ist, dass eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf das Leitbild oder Ziel vieler Familien ist, so muss es doch auch andere Varianten geben können, familiale Fürsorge zu erbringen und auch diese bedürfen der Unterstützung des Staates. „Die AWO engagiert sich sehr für die Belange der Fürsorge, denn alle Menschen sind in bestimmten Lebensphasen und Lebenssituationen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Und Menschen, die bereit sind, diese Aufgaben zu übernehmen, sollten in ihrem selbstbestimmten Leben bestärkt werden“, zeigt sich Wolfgang Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.04.2017

Manuela Schwesig hat heute ihr Konzept für eine Familienarbeitszeit vorgestellt. Danach sollen Eltern ein sogenanntes Familiengeld in Höhe von 300 Euro erhalten, wenn beide vollzeitnah (26 bis 36 Stunden) arbeiten und sich partnerschaftlich um das Kind kümmern wollen. Analog zu diesem Modell sollen auch pflegende Angehörige entlastet werden: mit einem Familiengeld für die Pflege von monatlich 150 Euro sollen sie ihre Arbeitszeit einfacher auf eine vollzeitnahe Beschäftigung reduzieren können. Mehr als jede/r zweite pflegende Angehörige arbeitet wöchentlich länger als 36 Stunden.
„Ein Großteil der Mütter will nach der Elternzeit nicht in der Zuverdienerinnen-Falle stecken bleiben, sondern ein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Unterdessen wollen sich Väter neben ihrer Berufstätigkeit stärker in die Familienarbeit einbringen. Beides gelingt nur, wenn sich die Arbeitszeiten von Eltern annähern. Das Familiengeld schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Familiengeld als Pauschalleistung ist grundsätzlich sinnvoller und gerechter als eine Entgeltersatzleistung: Es erreicht auch diejenigen Familien mit niedrigen Einkommen, die sich eine Arbeitszeitreduzierung bislang nicht leisten konnten.
Doch rechnet sich das Familiengeld für Eltern nicht alleine in der betreuungsintensiven Phase von Kindern: Das Einkommen von Familien, in denen beide Elternteile einer existenzsichernden Erwerbsarbeit nachgehen können, fällt langfristig höher aus. Zugleich werden der staatliche Unterstützungsbedarf von Frauen im Lebensverlauf und die geschlechtsspezifische Rentenlücke spürbar abnehmen.
Zur familiären Sorgearbeit zählt aber nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen. Auch sie stellt die meist pflegenden Frauen zeitlich vor eine Zerreisprobe. Manuela Schwesig will deshalb auch hier Angebote für eine Entlastung machen: mit einem Familiengeld für Pflege und einer Lohnersatzleistung, die bis zu drei Monate gezahlt werden kann. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Anteil pflegender Männer weiter zunimmt, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.
Dieses Konzept greift damit die gesellschaftliche Wirklichkeit von Familien und ihre jeweiligen Folgen für Frauen und Männer auf – gerecht, langfristig durchdacht und lebensnah.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.04.2017

Anlässlich der Vorstellung der Pläne für eine Familienarbeitszeit durch die Bundesfamilienminister Schwesig erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Mehr Zeit für Familie, sei es für die Kinder oder für pflegebedürftige Freunde oder Angehörige – das ist eine brennende Herausforderung für die Familienpolitik in Deutschland. Eltern wollen Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, die wenigsten können dies im Alltag umsetzen. Menschen, die Angehörige oder Freunde pflegen, dürfen beruflich nicht länger ins Abseits gedrängt werden. Die große Koalition hat vier Jahre verplempert und die Herausforderungen ignoriert. Nun macht Ministerin Schwesig Vorschläge – aber auch hier gilt: ankündigen kann jede, auf die Umsetzung kommt es an.

Ministerin Schwesigs Vorschlag, der Ausweitung des sogenannte „Familiengelds“ auf pflegende Angehörige zu begrenzen, ist zu kurz gesprungen. Da Ministerin Schwesig NachbarInnen und Nachbarn und Freunde von der Leistung ausschließt, bleiben Pflegebedürftige, deren Kinder nicht in derselben Stadt wohnen, außen vor. Auch fehlt dem Konzept die notwendige Flexibilität, damit Pflegende auf Unvorhergesehenes spontan reagieren können.

Mit der KinderZeit Plus und der PflegeZeit Plus haben wir Vorschläge für eine besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf vorgelegt, die Familien zielgerichtet dort unterstützen, wo es nötig ist. Mit der KinderZeit Plus unterstützen wir junge Familien 24 Monate lang, jeweils 8 Monate für Vater und Mutter und weitere 8 aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus.

Die grüne PflegeZeit Plus ermöglicht eine bis zu dreimonatige Freistellung für Menschen, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder FreundInnen übernehmen. Außerdem sollen sich Pflegende – im Gegensatz zum geltenden Pflegezeitgesetz – über die gesamte Dauer der Pflegedürftigkeit hinweg jährlich bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen können, bei Zahlung einer Lohnersatzleistung ähnlich wie für Eltern, deren Kind krank ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.04.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderrechte

196 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention – ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert – bis heute unterzeichnet. Damit ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag. Bereits vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu Kinderrechten bekannt. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland in den letzten 25 Jahren zu diskutieren und zu würdigen, veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April einen politischen Festakt.
„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.
Auf dem Podium diskutierte Ministerin Schwesig mit ihren Gästen: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Prof. Dr. Beate Rudolf und dem Sprecher der National Coalition Prof. Dr. Jörg Maywald. Thema waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wo es um ihre Rechte geht. Einigkeit besteht darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.
„Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind“, betonte Schwesig.
Sie begrüßte ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der UN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“.
An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.
Weiter Informationen unter: www.25-jahre-kinderrechte.de und www.bmfsfj.de/kinderrechte

Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium vom 04.04.2017

Aus Anlass des Kinder- und Jugendhilfetages in Düsseldorf spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion erneut für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus. Deshalb unterstützen wir eine entsprechende Bundesratsinitiative von NRW-Ministerpräsidentin Kraft. Ausdrücklich im Grundgesetz geregelte Kinderrechte sollen das Fundament für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende Kinderpolitik sein. Jetzt muss lediglich noch die Union auf den großen Zug der Befürworter in Zivilgesellschaft, Parteien, Landesregierungen und Bundestagsfraktionen aufspringen.
„Kinderrechte im Grundgesetz sind zum Greifen nah. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den aktuellen Anlauf von Ministerpräsidentin Kraft aus Nordrhein-Westfalen, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu regeln. Sie sollen die Basis für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende sozialdemokratische Kinderpolitik sein. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, dass eine solche Politik mit zusätzlichen Zukunftsinvestitionen in gute und gebührenfreie frühkindliche Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, familienfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung und armutsverhindernde Sozialleistungen verbunden ist.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Das wollen wir jetzt auch an der Basis für unser gesamtes Rechtssystem, also im Grundgesetz, klar und deutlich regeln. Kinder sind beim Einfordern ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar formulierte Rechte, die ihnen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung sichern. Damit stärken wir die Rechte und die Interessen von Kindern gegenüber dem Staat und gleichzeitig die Rechte von Eltern. Denn sie sind es, die die Interessen ihrer Kinder im Alltag vertreten und ihre Rechte durchsetzen. Wenn die Union mitmacht, werden wir noch in dieser Legislaturperiode ein gutes Fundament für eine gute Kinderpolitik durch die Aufnahme von Kinderechten im Grundgesetz bekommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.03.2017

Vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE dazu:

In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut. Es ist ein schönes Ziel, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz zu schreiben, wie es Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig fordert. Wichtiger ist es jedoch, Kinderrechte jeden Tag walten zu lassen, indem man Kinder konkret jeden Tag schützt und fördert. DIE LINKE unterstützt die Forderung eines breiten Bündnisses für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro im Monat. Teile der SPD nähern sich dieser Maßnahme für soziale Gerechtigkeit für Kinder an. Ich frage an dieser Stelle: Frau Schwesig, wie halten Sie es mit der Kindergrundsicherung? Der heutige Tag wäre ein guter Anlass, um sich klar gegen Kinderarmut auszusprechen und sich der Forderung nach einer Kindergrundsicherung anzuschließen.

Auch chronisch kranke Kinder werden in Deutschland stark von der Politik benachteiligt. Jedem dritten chronisch kranken Kind wird eine Reha-Behandlung verweigert. Zu chronischen Krankheiten zählen unter anderem Epilepsie, Asthma, Neurodermitis oder Herzfehler. Die Lebensqualität der Kleinen und ihrer Familie wird bereits durch die Krankheit stark getrübt – Reha-Maßnahmen sind deshalb nicht nur medizinisch unerlässlich, sondern auch eine Frage sozialer Politik. Aktuellen Berichten zufolge geht die Zahl der genehmigten stationären Reha-Aufenthalte für Kinder seit zehn Jahren stark zurück. Es ist Zeit, die Gesundheitsversorgung in Deutschland fit für die Kinder und damit fit für die Zukunft zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.04.2017

Heute vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, wenn auch zunächst mit Vorbehalten. Seit Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 gilt die Konvention als geltendes Recht uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. Deshalb ist es so wichtig, die Kinderrechte endlich in der Verfassung zu verankern.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Position des Kindes auch im deutschen Recht deutlich verbessert. So hat jedes Kind inzwischen ein eigenes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Im Falle einer Trennung oder Scheidung haben Kinder das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, ein Verfahrensbeistand vertritt ihre Interessen vor dem Familiengericht. Auch im Kinder- und Jugendhilferecht stehen Kinder eigene Rechte zu, darunter ab Vollendung des ersten Lebensjahres das Recht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Das Grundgesetz allerdings enthält bislang kein ausdrücklich normiertes Grundrecht für Kinder. „Zwar hat das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt, dass Kinder Grundrechtsträger sind und die Wahrung ihrer grundlegenden Rechte sowohl vom Staat als auch von den Eltern erwarten können. Im Wortlaut des Grundgesetzes aber tauchen Kinder nur als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist, durch die Verfassung zu gewährleisten, dass bei allen die Interessen und Rechte von Kindern betreffenden staatlichen Handlungen und Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss. Auch die Rechte auf Förder ung und angemessene Beteiligung sollten in das Grundgesetz aufgenommen werden.“
Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum Ziel hat, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Im Rahmen des Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Liga zusammen mit anderen Kinderrechtsorganisationen einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de). Der Deutsche Bundestag sollte noch in dieser Legislaturperiode die bestehenden Initiativen aufgreifen und mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen. Die regierende Große Koalition bietet dafür eine gute Grundlage.
Das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor einem Vierteljahrhundert macht auch deutlich, dass bei der Verwirklichung vieler Kinderrechte weiterhin großer Nachholbedarf besteht. Dies gilt unter anderem für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, die dringend notwendige Verringerung der Kinderarmut und das Recht des Kindes auf Beteiligung. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 05.04.2017

Anlässlich des 25. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, bundesweit lokale Anlaufstellen für Kinderrechte zu stärken und – wo nicht vorhanden – einzurichten.
„Jedes Kind in Deutschland soll eine Anlaufstelle für Kinderrechte in seinem unmittelbaren Lebensumfeld haben, die sich gemeinsam mit ihm für seine Interessen stark macht“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Kinderrechte sind Menschenrechte. Aber anders als Erwachsene können Kinder aufgrund ihres Kindseins ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen und einfordern“, so Kittel weiter. Deshalb brauche es Stellen, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, von ihren Rechten tatsächlichen Gebrauch zu machen. Augenblicklich gebe es in Deutschland in nur rund 100 Kommunen Kinderbeauftragte oder Kinderbüros, die Aufgaben einer Anlaufstelle für Kinderrechte übernehmen. Angesichts von rund 11.000 Kommunen in Deutschland sei das eine bedrückend geringe Zahl.
Aufgabe dieser Anlaufstellen für Kinderrechte müsse es sein, sich beispielsweise in der lokalen Städteplanung parteiisch für Kinder und Jugendliche einzusetzen und ihre Beteiligung vor Ort zu fördern. Außerdem sollten sie Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten einen Weg durch das vorhandene Angebot an Unterstützungsleistungen oder zu einem Gericht weisen. Häufig wüssten Kinder, Jugendliche und auch ihre Sorgeberechtigten nicht, an wen sie sich eigentlich wenden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist 1989 mit dem Ziel verabschiedet worden, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte besonders zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Vertragsstaaten dazu auf, Institutionen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche bei der Vertretung ihrer Interessen unterstützen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die in der Konvention verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen. Diese Staatenverpflichtung ist für alle föderalen Ebenen bindend.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und Kindern und Jugendlichen zusammen.
Weitere Informationen: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 04.04.2017

Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung gilt die Konvention seit 2010 uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Sie schafft subjektive Rechtspositionen und begründet innerstaatlich unmittelbar anwendbare Normen. Gerichte wie auch Regierungen und Behörden sind in vollem Umfang an sie gebunden. Allerdings haben die Kinderrechte immer noch keinen Verfassungsrang.
Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention steht die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz weiterhin aus. „Die Bundesregierung sollte die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst nehmen. Kinderrechte im Grundgesetz würden der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einen deutlichen Schub geben“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition. „Zwar hat sich die rechtliche Stellung der Kinder in vielen Feldern verbessert. Meilensteine hierfür waren die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung und der Anspruch jedes Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Dennoch werden die Interessen von Kindern immer noch vernachlässigt. Es bleibt viel zu tun, um Kindern tatsächlich gerecht zu werden. Sei es in Kitas und Schulen, bei der Verkehrsplanung, im Umweltschutz, im Ausländer- und Asylrecht oder bei der Bekämpfung der Kinderarmut.& ldquo;
Die National Coalition begrüßt daher ausdrücklich die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/234-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5), die das Ziel hat, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Das Grundgesetz ist Ausdruck der wesentlichen Werte unserer Gesellschaft. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, muss dem Vorrang des Kindeswohls und den Rechten jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung mehr als bisher Rechnung getragen werden.
Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, betont: „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz führt nicht, wie von manchen befürchtet, zu einer Schwächung der Stellung der Eltern. Im Gegenteil, Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen. Es ist zu erwarten, dass wichtige Anliegen wie etwa die Erhöhung der Chancengerechtigkeit in der Bildung, die Verringerung der Kinderarmut oder das Recht des Kindes auf Beteiligung durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten werden. Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wäre ein gutes Fundament, auf das wir in den kommenden 25 Jahren aufbauen können.“
In ihrem Hamburger Appell (http://www.netzwerk-kinderrechte.de/uploads/tx_news/Hamburger_Appell_September2016.pdf) fordert die National Coalition die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen.
Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) – ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 120 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt Staat und Zivilgesellschaft in Sachen Kinderrechte auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Kinderrechte fristen in Deutschland trotz einiger Fortschritte auch nach 25 Jahren immer noch ein Schattendasein. In der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Auch wir als Kinderrechtsorganisation müssen uns selbstkritisch zurechnen lassen, dass es bisher nicht gelungen ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Regierung nach der Bundestagswahl unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in un serem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Damit Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag umfassend die Möglichkeit zur Beschwerde bei Verletzungen ihrer Rechte erhalten, sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend und niedrigschwellig arbeitende Ombudsstellen als adäquate und für alle Kinder leicht zugängliche Ansprechpartner vor Ort eingerichtet werden. Die Einrichtung von Ombudsstellen sollte zudem mit einem umfassenden Gesamtkonzept einhergehen. Für das erfolgreiche Arbeiten von Ombudsstellen im Sinne eines funktionierenden, kinderrechtlich fundierten Beschwerdemanagements ist ihre horizontale Verzahnung mit der kommunalen Ebene und ihre vertikale Verzahnung mit der Landes- und Bundesebene notwendig. Dadurch kann der Gefahr von isoliert und lediglich fallbezogen arbeitenden ombudschaftlichen Beratungsstellen vorgebeugt und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfesystems in Deutschland begünstigt werden.
Deutschland hat zudem als einer der ersten Vertragsstaaten das Dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, so dass Kinder sich an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, wenn alle rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten auf der nationalen Ebene ausgeschöpft sind und sie ihr Recht in Deutschland nicht effektiv durchsetzen können. Vertragsstaaten haben damit auch die Pflicht, Kindern den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dazu gehört, Kinder, Eltern und Fachkräfte umfassend über Kinderrechte und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
„Damit wir uns auf den Weg in eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen können, sollte die Bundesregierung ein breites gesellschaftliches ,Bündnis für Kinder‘ ins Leben rufen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es an der Zeit, dass sich Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und Forschung zu einem solchen Bündnis zusammenfinden und Initiativen und Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland ausarbeiten“, so Krüger weiter. „Kinderrechte sind kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Wir erleben derzeit jeden Tag aufs Neue wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür dürfen wir nicht nur Erwachsenen, sondern müssen auch Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Dazu gehört es außerdem, Kinderrechte endlich als eigenst ändige Rechte im Grundgesetz zu verankern.“
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind unter den vielen marginalisierten Gruppen in Deutschland die Kinder diejenigen, die am wenigsten Öffentlichkeit bekommen. Kinder werden in der Gesellschaft immer noch eher als zu betreuende Subjekte gesehen, und nicht gleichberechtigte Akteure und Partner. „Im Zuge des demografischen Wandels stehen massive gesellschaftliche Umstrukturierungen an, die nicht zu bewältigen sind, wenn wir uns nicht darauf besinnen, die Generationen zu stärken, die zukünftig die Gesellschaftslasten hauptsächlich werden tragen müssen“, so Krüger. Dazu zählt auch eine stärkere Förderung und bessere rechtliche Absicherung des Engagements von Kindern und Jugendlichen. Das stärkt auch ihre Resilienz, wovon insbesondere Kinder aus armen Familien profitieren. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen beim ehrenamtlichen Engagement noch immer st ark unterschätzt. So sind Förderprogramme mit entsprechenden Datenbanken und Freiwilligenagenturen ebenso wie viele Organisationen und Initiativen vor allem auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen ausgerichtet. Dabei zeigt eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement in jungen Jahren für unsere Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, werden sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen ist also auch ein wichtiger Baustein für unsere Demokratie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 04.04.2017

Kinderrechte sind ein wichtiges Gut unserer Demokratie. „Vor 25 Jahren trat die Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft – doch nun gilt es, den Kindern mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Die Kinderrechtskonvention stellt heraus, dass die Meinungen von Kindern wichtig sind und angehört werden müssen, bevor zum Beispiel Parlamente, Gerichte oder Ämter zu Entscheidungen kommen, die Kinder betreffen. Auf politischer Ebene jedoch geraten die Interessen von Kindern und Jugendlichen immer stärker in den Hintergrund.
Artikel 12 der Kinderrechtskonvention zum Beispiel gesteht Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Sie dürfen demonstrieren und tun es auch – zum Beispiel für Umweltschutz, Nachhaltigkeit oder mehr Toleranz. „Am Wahltag allerdings hält man Kinder und Jugendliche für zu wenig politisch gebildet, um eine Entscheidung zu treffen“, kritisiert Heimann. „Denn wahlberechtigt ist ein Bundesbürger bisher erst, wenn er 18 Jahre alt ist.“
Der Deutsche Familienverband will das ändern – gemeinsam mit vielen prominenten Unterstützern. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ setzt sich für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Kinder bekommen damit eine Stimme, die sie abgeben können, sobald sie sich selbstständig ins Wählerverzeichnis eintragen. Bis dahin vertreten Eltern treuhänderisch die Interessen ihrer Kinder. Konsequenzen aus politischen Entscheidungen – etwa in Bildung, Betreuung, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz – spüren Minderjährige genauso wie Erwachsene. Doch ihre Chance, hier etwas mitzubewegen und unsere Gemeinschaft in zukunftsfeste Bahnen zu lenken, liegt bisher praktisch bei Null.
„Die Kinderrechtskonvention umzusetzen war ein wichtiger Schritt“, unterstreicht der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Doch jetzt geht es um den nächsten: Wagen wir mehr Demokratie! Kinder werden am längsten mit den Folgen der heutigen politischen Entscheidungen konfrontiert sein. Sie müssen die Chance zur Mitbestimmung bekommen – im Interesse ihrer und unserer Zukunft!“

Weitere Informationen: http://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.04.2017

SCHWERPUNKT III: Mutterschutz

Das ZFF begrüßt die in 2. Lesung verhandelte Novellierung des Mutterschutzgesetzes, mahnt aber weitere Handlungsschritte für eine verbesserte finanzielle Absicherung von Schwangeren und jungen Müttern an.
Die Große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt, die in 2. Lesung verhandelt wird. Die Reform soll Frauen zukünftig passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Mit der Neuregelung soll der (gesundheitliche) Mutterschutz neben Arbeitnehmerinnen auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen ausgeweitet werden.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Endlich hat sich die Koalition auf die Reform des Mutterschutzgesetzes geeinigt! Besonders begrüßen wir, dass neben Arbeitnehmerinnen auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen. Bei der Umsetzung muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen nicht unfreiwillig in Studium oder Ausbildung zurückgedrängt werden. Hier sind Schulen und Hochschulen in der Pflicht flexible Prüfungsregelungen für Mädchen und Frauen in der Zeit der Mutterschutzfristen zu gewährleisten. Perspektivisch sprechen wir uns daneben für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppen rund um die Geburt aus: Denn eine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses oder des Studiums kann sich nur diejenige leisten, die auch monetär abgesichert ist!
Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 30.03.2017

Der Bundestag hat heute (Donnerstag) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mit der Reform wird nicht nur der Mutterschutz modernisiert – künftig sollen auch mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Er gilt mit dem neuen Gesetz auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern konnten: Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Schutzfrist um 4 Wochen zu verlängern, auf 12 Wochen, die es heute für Früh- und Mehrlingsgeburten schon gibt. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. Diese Regelungen treten bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.“

Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Mit dem neuen Gesetz wird der Mutterschutz zeitgemäßer und den modernen Anforderungen angepasst. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer oder stillender Frauen ins Zentrum gerückt.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes für folgende Regelungen:Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2018: Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.In den Anwendungsbereich fallen auch ausdrücklich die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt. Der Mutterschutz wird für diese Sonderstatusgruppen jedoch wie bisher in gesonderten Verordnungen geregelt. Das Gesetz stellt zudem klar, dass entsprechend unionsrechtlichen Vorgaben auch für diese Personengruppe eine angemessene Kontrolle und Überwachung durch besondere Behörden sicherzustellen ist und daher eine „Eigenüberwachung“ durch die dienstvorgesetzte Stelle nicht ausreichend ist.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher. Betriebe und Behörden werden durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.04.2017

Gestern Abend wurde das neue Mutterschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Eine Reform des Gesetzes war dringend notwendig. Denn es geht im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahr 1952 zurück und ist somit – angesichts der veränderten Rolle der Frau in der Arbeitswelt – ein Gesetz aus einer anderen Zeit.
„Das neue Mutterschutzgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist modern und zeitgemäß. Es schafft eine gute Balance zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau einerseits und der Selbstbestimmung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit und ihre Ausbildung andererseits.
Mit der Reform weiten wir außerdem die betroffene Zielgruppe aus. Künftig werden unter anderem auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen profitieren. Für Frauen, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, verlängert sich der nachgeburtliche Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Diese Verbesserung war uns besonders wichtig, so dass sie bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Außerdem dehnen wir den Kündigungsschutz für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, auf mindestens vier Monate nach der Geburt aus.
In den Verhandlungen mit der Union haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für weitere Verbesserungen stark gemacht. Unter anderem haben wir uns für ein höheres Schutzniveau bei der Spätarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr eingesetzt. Spätarbeit ist ohnehin nur möglich, wenn die Frau sich ausdrücklich dazu bereit erklärt hat, ein ärztliches Attest vorliegt und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Wir haben durchgesetzt, dass hier zusätzlich noch ein behördliches Genehmigungsverfahren erfolgen muss.
Zudem konnten wir bei der Überstundenregelung darauf hinwirken, dass Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Denn gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit – eine Anpassung war deshalb dringend notwendig. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz im Gesetz verankert wird.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung der Frau.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Ab kommenden Jahr soll der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse gelten. Der Familienausschuss gab dem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/8963) am Mittwoch grünes Licht. Der durch den Ausschuss geänderten Fassung der Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion stimmte dagegen.
Gemäß der Gesetzesnovelle können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Mit der Novelle soll auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert werden. Zukünftig sollen Arbeitsverbote nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch Sonntagsarbeit soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. In diesem Bereich hatte der Ausschuss noch einmal Veränderungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen. So soll prinzipiell ein Nachtarbeitsverbot für schwangere oder stillende Frauen von 20 Uhr bis 6 Uhr gelten. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr soll aber durch ein behördliches Genehmigungsverfahren ermöglicht werden, wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Vor allem an dieser Regelung stören sich Linksfraktion und Grüne. Sie verwiesen darauf, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung" im Arbeitsschutz bislang unbekannt sei und deshalb zu viele Interpretationsspielräume eröffne. Allerdings verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass für Arbeitgeber und Vollzugsbehörden Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes erarbeitet werden. Die Grünen bezweifelten jedoch, dass dies bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zu leisten sei. Die Linksfraktion befürchtet, dass die Liberalisierung bei den Arbeitszeiten in der Realität zu weniger Schutz für Schwangere führt, da Arbeitgeber Druck auf die Frauen ausüben könnten, um deren vermeintliche Zustimmung zu erzwingen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 212 vom 29.03.2017

Vor dem Bundestagsbeschluss des neuen Mutterschutzgesetzes sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Mittwoch in Berlin:

„Die Reform des Mutterschutzes nach über sechzig Jahren war überfällig. Trotz heftigen Widerstands von Union und aus dem Arbeitgeberlager wurden viele Verbesserungen erreicht. Das festgelegte Genehmigungsverfahren für die Nachtarbeit lehnen wir jedoch kategorisch ab.

Künftig schützt das Gesetz mehr Frauen, ob in der Schule, in Ausbildung und im Studium. Es verbessert den Kündigungsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber jetzt deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe von Frauen wird damit künftig besser möglich.

Bei der Nachtarbeit hatten sich die Gewerkschaften für eine eindeutige Genehmigungspflicht eingesetzt. Das nun im Gesetz festgelegte Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde ist völlig unzulänglich ausgestaltet – zulasten schwangerer und stillender Frauen und zugunsten der Arbeitgeber. Damit setzt der Gesetzgeber die Gesundheit werdender Mütter und ungeborener Kinder aufs Spiel. Die Aufsichtsbehörden sind bekanntermaßen personell unterbesetzt: Wie soll da sichergestellt werden, dass die einzureichenden Unterlagen – insbesondere die Gefährdungsbeurteilung – sorgfältig geprüft werden? Deshalb kann und darf nicht sein, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn er nach sechs Wochen nicht bearbeitet wurde.

Wir erwarten, dass der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz sich kontinuierlich mit den Details der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen befassen wird und dabei auch die psychischen Belastungen im Blick behält.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 29.03.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kinderkommission hat sich in der Vorsitzzeit von Beate Walter-Rosenheimer schwerpunktmäßig mit dem Themenkomplex Kinderrechte für junge Flüchtlinge befasst und sich hierzu im Rahmen von drei öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in einer Stellungnahme zusammengefasst hat.
Diese ist unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.bundestag.de/blob/502048/9c509a0b91695b5fa0ff2e6a0c60cffd/stellungnahme_kinderrechte_fluechtlingskinder-data.pdf

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 05.04.2017

Staatssekretär Dr. Kleindiek eröffnet Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht: Für die Qualität des Lebens im Alter sind die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort entscheidend – in den Kommunen müssen daher die Weichen für die gesundheitliche wie pflegerische Versorgung und das Wohnumfeld älterer Menschen in der Zukunft gestellt werden. Heute (Dienstag) hat sich die Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“ mit den Empfehlungen des Siebten Altenberichts befasst. Mehr als 350 Vertreter aus Politik, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Seniorenorganisationen hatten die Gelegenheit, mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts zu diskutieren.

Eröffnet wurde die Konferenz von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Vor Herausforderungen stellt uns dabei die regionale und soziale Ungleichheit in Deutschland. Die Kommunen sind hier vor große Aufgaben gestellt und müssen in Zukunft noch stärker die Grundlage dafür schaffen, dass vor Ort gute Lebensbedingungen – nicht nur im Alter, sondern für alle Generationen – bestehen.“

Schon jetzt gehört in Deutschland mehr als jede vierte Person zur Generation 60 plus – 2050 wird es bereits mehr als jede dritte Person sein. Deshalb muss schon heute die Basis dafür geschaffen werden, um auch in Zukunft ein menschen-würdiges, solidarisches und selbstbestimmtes Leben für alle zu sichern. Hierfür seien starke, handlungsfähige Kommunen unverzichtbar, hat der Siebte Altenbericht festgestellt. Aber nicht alle Kommunen können schon heute ihre Seniorenpolitik so gestalten wie es für eine zeitgemäße Seniorenpolitik notwendig ist.

Deshalb betonte Staatssekretär Kleindiek: „Wenn einige Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Daseinsvorsorge sicherzustellen, so wie es die Sachverständigenkommission formuliert, dann haben wir im ganzen Land ein Problem – ungleiche Verhältnisse in der Lebensqualität sind auch eine Frage der Gerechtigkeit. Damit können wir die Kommunen nicht allein lassen“.

Die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht schlägt hierzu die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Demografie vor und hat damit die Diskussion zum Thema eröffnet. Außerdem setzen sich die Sachverständigen dafür ein, Altenhilfestrukturen zu fördern, auszubauen und zu verstetigen. Segmentierungen in Politik und Verwaltung sollen überwunden werden und die unterschiedlichen Bereiche – wie vor allem Gesundheit, Pflege, Wohnen und Engagement – vor Ort vernetzt werden.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wurde am 2. November 2016 als Bundestagsdrucksache 18/10210 veröffentlicht und steht unter www.siebter-altenbericht.de zur Verfügung.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2017, gekürzt

Keine Einigung gab es beim Koalitionsausschuss am 29. März bei der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zum Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeitarbeit. Die Union blockiert die längst überfällige Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Damit kann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben nicht mehr vor der Bundestagswahl verbschiedet werden.
„Die Weiterentwicklung der Teilzeitarbeit ist klar im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings konnte im letzten Koalitionsausschuss am 29. März keine Einigung erzielt werden, da CDU/CSU forderten, dass diese neue Regelung nur für Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten solle. Im Gegensatz dazu enthält der Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Rückkehranspruch für Beschäftigte in Betrieben ab 15 Angestellten. Dies ist auch sinnvoll, denn heute haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn das Unternehmen mindestens 15 Beschäftigte hat. Ein Wechsel zurück zur vorherigen Arbeitszeit müsste folglich dann auch in Betrieben ab 15 Beschäftigten möglich sein.
Wir haben in Deutschland seit 17 Jahren ein Recht auf Teilzeitarbeit. Viele Menschen machen davon gerne Gebrauch, 42 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer, weil sie sich um Kinder oder Angehörige kümmern, die krank sind oder gepflegt werden müssen. Jetzt nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rückkehrrecht in Vollzeit einräumen zu wollen, die in Unternehmen ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten, wäre eine Ungerechtigkeit all den Beschäftigten gegenüber, die in kleineren Betrieben ihr Recht auf Teilzeit wahrgenommen haben und wieder mehr arbeiten wollen.
Ein zeitgemäßes Teilzeitrecht ist überfällig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieses Vorhaben konsequent weiterverfolgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Zur Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) über eine Reform des Ehegattensplittings, erklärt Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Die Studie stellt klar, dass das Ehegattensplitting ein überholtes System ist. Viele Kinder wachsen mittlerweile bei Familien auf, die davon überhaupt nicht profitieren: bei unverheirateten Eltern oder Alleinerziehenden. Die Milliarden Euro, die der Staat jährlich in das Ehegattensplitting steckt, kommen gerade bei den ärmsten Familien nicht an. Stattdessen profitieren auch Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder mit sehr hohem Einkommen vom Ehegattensplitting. Das DIW hält auch fest: Das Ehegattensplitting führt Frauen in die Teilzeitfalle und damit häufig in die Altersarmut.

Für uns Grüne stehen bei der Familienförderung Kinder im Fokus – und nicht der Trauschein. Da sich aber bisher auch Ehepartner in ihrer Lebensplanung auf das Ehegattensplitting eingestellt haben, sollten schon Verheiratete das alte System mit Ehegattensplitting mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten können. Jenseits der bestehenden Ehen würde unser Familienbudget Familien um zwölf Milliarden Euro entlasten – vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen.

Für Neu-Ehen setzt unser Familienbudget neben Kindergrundsicherung und Kindergeldbonus auf Individualbesteuerung und erhöhte Grundfreibeträge. Schon Verheiratete können auf das Ehegattensplitting freiwillig verzichten, um für ihre Kinder die Kindergrundsicherung zu erhalten – die sicherstellt, dass endlich alle Kinder unabhängig vom Einkommen und Familienform abgesichert sind. Keine Familie wäre dann schlechter, aber viele besser gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.03.2017

Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss bekräftigt und damit die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung angenommen, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war.

Sachverhalt:

Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit ist ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada und die erste Zeit nach ihrer Rückkehr freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung. Im Januar 2015 beantragte sie beim Rentenversicherungsträger die Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung im Ausland. Dies blieb ebenso wie das nachfolgende Klageverfahren ohne Erfolg.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Die Beschwerdeführerin hat sich mit den bereits entwickelten Maßstäben zur Berücksichtigung von im Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten nicht hinreichend auseinandergesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Reichel‑Albert gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen; ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehung in einem Drittstaat besteht nicht.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 31.03.2017

Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume und erhöht die Erwerbsbeteiligung von Frauen

Die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag könnte bis zu gut 15 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen erzielen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie. „Wenn man die Mehreinnahmen in den Ausbau und die qualitative Verbesserung von Kitas und Ganztagsschulen investiert, würde dies vor allem Familien mit Kindern – ob mit oder ohne Trauschein – zugutekommen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen“, sagt DIW-Ökonomin Katharina Wrohlich, die die Studie zusammen mit Stefan Bach, Björn Fischer und Peter Haan durchgeführt hat. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde auch spürbare Beschäftigungseffekte auslösen, da es die Arbeitsanreize für verheiratete Frauen erhöht. Daraus würden zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen entstehen.

Das Ehegattensplitting wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass der Status Quo in erster Linie Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen begünstigt und sich negativ auf die Arbeitsanreize von Zweitverdienern – in der Regel Frauen – auswirkt. Für eines der zahlreichen Reformmodelle, eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, hat das DIW Berlin nun die Aufkommens-, Verteilungs- und Arbeitsangebotswirkungen berechnet. Bei einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag werden beide Partner getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Hat einer von ihnen kein zu versteuerndes Einkommen oder liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, so kann der andere den zweiten Grundfreibetrag beziehungsweise den nicht ausgeschöpften Teil davon von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch entspricht dieses Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 29.03.2017, gekürzt

Frauen, die mehr verdienen, bevorzugen finanzielle Unabhängigkeit durch getrennte Kassen

Die meisten Paare legen zwar ihr Einkommen zusammen. Doch wenn Frauen mehr verdienen, bevorzugen sie getrennte Kassen, zeigt eine neue Studie.* Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Yvonne Lott von der Hans-Böckler-Stiftung weist darin nach, dass getrenntes Wirtschaften in einer Partnerschaft umso wahrscheinlicher wird, je mehr die Frau verdient. Nach ihrer Ansicht deutet das darauf hin, dass Frauen finanzielle Unabhängigkeit anstreben, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

Lott hat Daten des Sozio-oekonomischen Panels aus den Jahren 2004, 2005 und 2008 ausgewertet, die sich auf fast 2.900 heterosexuelle Paare in erwerbsfähigem Alter beziehen. Dabei hat sie eine "eher ungleiche Verteilung" von bezahlter und unbezahlter Arbeit ermittelt: Im Beobachtungszeitraum entfallen auf die Partnerinnen im Schnitt 78 Prozent der Arbeit im Haushalt und 89 Prozent der Kinderbetreuung. Der Anteil der Frauen am gemeinsamen Einkommen liegt dagegen lediglich bei 32 Prozent. Nur ein Drittel der Frauen arbeitet in Vollzeit.

Etwa drei Viertel der befragten Paare verwalten der Analyse zufolge ihr Geld gemeinsam, 15 Prozent unabhängig voneinander und 9 Prozent zum Teil getrennt. Dabei spielt die Form der Partnerschaft eine wichtige Rolle: Von den nichtehelichen Lebensgemeinschaften wirtschaftet weniger als ein Drittel gemeinsam, bei den Ehepaaren sind es hingegen 83 Prozent. Auch wenn Faktoren wie die Dauer der Beziehung, das Alter oder die Ausbildung der Partner herausgerechnet werden, bleibt ein signifikanter Unterschied. Wenn man nicht Paare mit und ohne Trauschein vergleicht, sondern untersucht, wie sich eine Eheschließung auf das Verhalten von Paaren auswirkt, ergibt sich ebenfalls ein deutlicher Effekt auf das partnerschaftliche Arrangement im Umgang mit Geld. Die Geburt eines Kindes hat dagegen keinen messbaren Einfluss.

Von maßgeblicher Bedeutung ist indes das Einkommen der Frau: Bei Paaren mit getrennter Kasse ist es im Schnitt fast doppelt so hoch wie bei denen, die ihre Finanzen gemeinsam verwalten. Einkommenszuwächse auf Seiten der Partnerin erhöhen signifikant die Wahrscheinlichkeit, dass Paare unabhängig voneinander haushalten.

Lott schließt daraus, dass Frauen in einer Beziehung stark an finanzieller Unabhängigkeit interessiert sind und diesen Wunsch realisieren, sobald sie sie es sich leisten können. Ein wichtiger Grund: In traditionellen Partnerschaften laufe ein gemeinsames Konto oft darauf hinaus, dass der Mann einseitig Kontrolle über die Finanzen ausübt. Zentrale Grundsätze der deutschen Familienpolitik, die beispielsweise beim Ehegatten-Splitting von gemeinsamen Ressourcen als Norm ausgeht, seien vor diesem Hintergrund problematisch, so die Forscherin.

*Yvonne Lott: When My Money Becomes Our Money: Changes in Couples‘ Money Management. Social Policy & Society 2/2017, Cambridge University Press

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.04.2017

Der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt den Kabinettsbeschluss, wonach Minderjährigen-Ehen in Deutschland automatisch ungültig sind, wenn einer der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist. Bei 16- bis 18-Jährigen soll künftig das Familiengericht über eine Aufhebung entscheiden.
Rörig: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen. Die Festlegung des Ehealters auf 18 Jahre ist ein klares Signal, was die Bundesregierung bei einer Gesetzesänderung auch international aussendet.“
Rörig betont die Wichtigkeit, alle behördlichen Entscheidungen bei der Aufhebung der Minderjährigen-Ehe vor allem am Kindeswohl auszurichten. „Im Vordergrund muss immer das individuelle Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen. Die Minderjährigen sollten umfassend über ihre Rechte sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt und bis zu ihrer Volljährigkeit durch die Jugendhilfe begleitet werden. Keinesfalls darf die Aufhebung der Ehen für die Minderjährigen dazu führen, dass ihre Rechte beschnitten werden, sie neuen Gefahren ausgesetzt sind oder dies zu asylrechtlichen Konsequenzen für sie führt.“
Rörig verweist zudem auf die bestehenden Strafvorschriften in Deutschland, wonach Sex mit unter 14-Jährigen sexueller Kindesmissbrauch und in jedem Fall strafbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchsvom 05.04.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung Auskunft über die Zahl der im laufenden oder vergangenen Jahr aus Deutschland abgeschobenen unbegleiteten Minderjährigen haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/11716) danach, wie viele unbegleitete Minderjährige in den Jahren 2016 oder 2017 "in Rahmen einer freiwilligen Ausreise aus Deutschland ausgereist" sind". Zudem will sie unter anderem wissen, wie viele unbegleitete Minderjährige nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 222 vom 31.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Politik auf den Prüfstand

Die Arbeiterwohlfahrt stellt anlässlich der im September anstehenden Bundestagswahl die Politik auf den Prüfstand. Dafür hat sie 31 Fragen zu den dringendsten sozialen Problemen als so genannte Wahlprüfsteine zusammengetragen, die an die vier derzeit im Bundestag vertretenden Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, SPD) geschickt werden. „Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen und wir wollen wissen, wie die Parteien diese lösen wollen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Beweggründe für die Erstellung der Wahlprüfsteine. Aus Sicht der AWO müssen weitere soziale Verbesserungen für die Menschen in Deutschland im Mittelpunkt der nächsten Legislaturperiode stehen. Nur so kann die zunehmende soziale und politische Spaltung überwunden und der spür¬baren Verunsicherung entgegengewirkt werden. Die Antworten der Parteien werden ausgewertet und auf www.awo.org veröffentlicht.
Gefragt wird zum Beispiel danach, welche Maßnahmen die Parteien ergreifen wollen, um die Attraktivität sozialer Berufe zu steigern. Im Sozialbereich arbeiten hauptsächlich Frauen unter ungünstigen Arbeitsbedingungen, mit geringer Entlohnung und begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten. Schon heute fehlen vielerorts Fachkräfte, die Rahmenbedingungen müssen deshalb dringend geändert werden. Auch in Sachen Kinderbetreuung sieht die AWO Handlungsbedarf und will bspw. wissen, welche Partei sich für ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz einsetzt, damit die Qualität der Kinderbetreuung verbessert bzw. gesichert werden kann. Eine weitere Herausforderung sieht die AWO darin, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. zu schaffen und möchte von den Parteien wissen, was sie diesbezüglich unternehmen und wo sie den Bund in der Verantwortung sehen. Darüber hinaus interessiert die AWO aber auch, ob die Parteien vorhaben, die sozialstaatliche Infrastruktur durch erhöhte Investitionen zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 04.04.2017

Angesichts einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt der Deutsche Familienverband dringend vor politischen Überlegungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen:
Das DIW rechnet vor, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings dem Staat mehr als 15 Milliarden Euro Steuern in die Kasse spülen würde. Anders ausgedrückt: Mit einem Aus fürs Ehegattensplitting werden Familien auf einen Schlag um 15 Milliarden Euro ärmer. "Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nicht nur gegen die Verfassung – sie macht Familien arm“, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann.
Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern sogar bei einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro im Jahr nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus fürs Splitting drückt sie endgültig in die Armut.
Für den Deutschen Familienverband steht außerdem fest, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hätte: „Das Ehegattensplitting ist keine milde Gabe, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe und übrigens auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder klar bestätigt, zuletzt 2013“, sagt Heimann.
„Statt sich beim Ehegattensplitting zu verkämpfen, fordern wir Politik und Politikberatung dringend auf, sich dort einzusetzen, wo es Sinn macht: Nämlich für die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben. Auf den Tag genau heute vor 16 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil die Berücksichtigung des generativen Beitrags Kindererziehung in den umlagefinanzierten Generationenverträgen eingefordert. Aber auch über anderthalb Jahrzehnte später zahlen sogar Familien mit kleinen Einkommen noch immer verfassungswidrig Sozialbeiträge auf das Existenzminimum ihrer Kinder“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann. "Deshalb jammern wir nicht, sondern klagen!" (Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Kinderehen, sieht aber gleichzeitig noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Damit bewegt sich der Gesetzentwurf entlang der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland. Denn diese hat sich aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Vergangenheit bewährt. Sie gewährleistet den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der einen Seite und verliert dennoch das Kindeswohl im Einzelfall nicht aus dem Auge.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, geht in die falsche Richtung, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass das Voraustrauungsverbot für Minderjährige wieder eingeführt wird. Ein Fortschritt ist ebenso die angestrebte Klarstellung, dass auch verheiratete Minderjährige nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Obhut genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 05.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses nachdrücklich an CDU, CSU und SPD, das international und verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben aller Kinder in Deutschland zu respektieren. "Die seit einem Jahr mit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern und Geschwister in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Derzeit leben allein rund 2.200 syrische Kinder in Deutschland von ihren Eltern getrennt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Verwaltungspraxis zeigt, dass der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung kommt. So konnte bei einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der letzten Woche von der Bundesregierung kein Fall benannt werden, in dem auf diesem Weg Familien bisher vereint wurden. Wenn Kinder mehrere Jahre von ihren Eltern getrennt sind, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz schleunigst dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren schnellstmöglich zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.03.2017

CDU, CSU und SPD überbieten sich in den letzten Tagen mit Vorschlägen. Das ist erfreulich, denn der Alltag und die Unterstützungsnotwendigkeiten von Familien rücken damit stärker in den Mittelpunkt. Allerdings waren in den zurückliegenden vier Jahren Verbesserungen oftmals nur mit massivem öffentlichen Druck möglich, wie z. B. die Erhöhung des Kindergeldes oder die Reform des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender.

Nun denken CDU und CSU über Hilfen für Familien beim Eigentumserwerb nach und Familienministerin Schwesig verfolgt ihr Projekt einer Familienarbeitszeit weiter, das nun auch auf Menschen, die Angehörige pflegen, erweitert wurde. „Die eaf erwartet, dass es sich bei allem nicht nur um öffentlichkeitswirksame Themen für den Wahlkampf handelt, sondern diese von der zukünftigen Bundesregierung auch umgesetzt werden“, sagt Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf. „Um Kinder und Familien besser in ihrem unmittelbaren Umfeld zu unterstützen, kommt es aber auch darauf an, Strukturen grundsätzlich zu verändern: Dazu zählt das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen, das zu einem Kooperationsgebot werden muss. Außerdem sind die Rechte von Kindern endlich explizit im Grundgesetz zu verankern“, so Bernd Heimberg weiter.

Ein grundsätzlich anderes, erweitertes Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Gelingen von Familie greift die eaf mit dem aktuellen Positionspapier „In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“ auf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 07.04.2017

Auf der Tagesordnung des Koalitionsausschusses steht heute auch das Rückkehrrecht aus Teilzeit. Teilzeitarbeit ist eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Meist sind es Frauen, die zugunsten der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren, sich mittelfristig aber wünschen, zum ursprünglichen Stundenvolumen zurückzukehren. Nicht zuletzt weil Teilzeitarbeit immer noch berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten versperrt und hinsichtlich der sozialen Absicherung nicht ausreicht. Doch viel zu häufig bleibt ihnen der Weg aus der „Teilzeitfalle“ versperrt.

„Die eaf fordert die Mitglieder des Koalitionsausschusses auf, den Weg für eine Beendigung der Sackgasse Teilzeit freizumachen! Es kann nicht sein, dass vor allem Frauen dafür bestraft werden, dass sie sich um ihre Kinder kümmern oder kranke Angehörige pflegen. Das sind Aufgaben, die letztlich der gesamten Gesellschaft zugute kommen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Eine Befristung der Teilzeit würde diese Arbeitsform auch für Männer attraktiver machen und es ihnen erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Denn: Aus zahlreichen Befragungen ist bekannt, dass viele Frauen mehr Stunden arbeiten wollen und viele Männer weniger.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 29.03.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern? – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit" findet das nächste Hintergrundgespräche des Statistischen Bundesamt im i-Punkt Forum Berlin statt.

Folgende Themen werden im Fokus stehen:

  • Aktuelle Zahlen zum Verdienstunterschied von Frauen und Männern
  • Unbereinigter Gender Pay Gap 2016
  • Bereinigter Gender Pay Gap 2014 (neueste Angaben)
  • Datengrundlage und Berechnungsmethodik
  • Ursachenanalyse
  • Entwicklung im Zeitablauf
  • Europäischer Vergleich

Die Einladung inklusive Anmeldeformular folgt in Kürze.

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V.

Ort: Berlin

Anfang Februar 2017 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung XII ZB 601/15 einen wegweisenden Beschluss zum Wechselmodell (Doppelresidenz), also zu der Betreuungsform, in der Kinder nach einer Trennung der Eltern paritätisch bei beiden Eltern zu Hause sind.

Die Doppelresidenz ist die plausible Fortsetzung der gemeinsamen Verantwortung für Beruf und Familie für Mütter und Väter. Immer mehr Eltern nehmen bereits heute die Verantwortung für ihre Kinder gemeinsam wahr, ob zusammenlebend oder nicht. Trotzdem gibt es noch menschliche und rechtliche Vorbehalte, diese Betreuungsform auch nach einer Trennung zu praktizieren. Grundsätzliche rechtliche Fragen wurden durch den BGH nun geklärt.

Angesichts dieser neuen Situation stellen sich für Eltern und mit dem Thema befasste Professionen weiterhin Fragen wie diese:

  • Was bedeutet die Entscheidung des BGH nun genau?
  • Müssen jetzt alle Kinder getrennter Eltern die Doppelresidenz leben?
  • Oder hat sich doch nichts geändert?
  • Wie geht es Kindern mit dem Leben in zwei Haushalten?
  • Wie lässt sich das finanziell bewältigen?
  • Wie leben Kinder getrennter Eltern in anderen Ländern?
  • Für wen passt die Doppelresidenz – und für wen nicht?

Der Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V. laden Sie herzlich ein, über das Thema zu diskutieren, Fragen zu stellen oder auch von eigenen Erfahrungen zu berichten.

Eine Anmeldung ist möglich unter veranstaltung-berlin@vafk.de.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://berlin.vafk.de/index.php?id=2199

Termin: 17. Mai 2017, 18.00 – 19.30 Uhr mit anschließendem Get-together

Veranstalter: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Kalte Progression, Mittelstandsbauch, Vermögensteuern oder Ehegattensplitting – die Steuerpolitik ist wieder Wahlkampfthema. Sind spürbare Steuerentlastungen möglich, vor allem für die arbeitende Mittelschicht? Brauchen wir mehr Progression und Umverteilung, vor allem bei hohen Einkommen und Vermögen? Wie können Familien mit Kindern steuerlich besser gefördert werden? Diese und weitere Themen wollen wir mit Steuerpolitikerinnen und -politikern der Bundestagsfraktionen diskutieren. Katharina Wrohlich und Stefan Bach vom DIW Berlin leiten mit einem Impuls die Veranstaltung ein.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Die Vermögensungleichheit ist nirgendwo in der EU höher als hierzulande. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt. Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Auf der Konferenz wird mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht diskutiert. Zu große materielle Ungleichheit und die Ungleichverteilung von Chancen und Macht schaden unserer Gesellschaft. Sie schwächen den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Welche Hebel hat die Politik in der Hand, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Auf diese Fragen sollen gemeinsam Antworten gefunden werden.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 573 Euro im Monat. Die Höhe der Kindergrundsicherung wurde wegen des gestiegenen Existenzminimums neu berechnet. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unterstreicht: Nur die Kindergrundsicherung gibt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als 2,5 Millionen Kinder von ihnen in Armut. „Die Kinderarmut in Deutschland ist weiter skandalös hoch, auch weil die derzeitige Kinder- und Familienförderung sozial ungerecht und intransparent ist. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept vorlegen, um die Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Kinderarmut führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Mit gravierenden Folgen. Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Freizeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf. „Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko!“, betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband e.V. „Deshalb müssen wir Kinderarmut endlich wirksam bekämpfen – mit der Zusammenlegung vieler Leistungen zu einer Kindergrundsicherung“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro im Monat orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen bekommen dagegen genau so viel wie heute durch die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. „Denn Kinder und Familien brauchen mehr Geld und eine bessere Infrastruktur“, betont Norbert Hocke, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsmitglied Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. „Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung brauchen wir ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt, um Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.“ Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030 214809-25, Fax: 030 214809-99, presse@dksb.de, www.dksb.de

Unterstützt durch die Wissenschaftler/innen:
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Gintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Christiane Meiner-Teubner M.A.
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Marcus Hussmann

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 06.04.2017

Anlässlich des Koalitionsausschusses kritisiert das ZFF das drohende Scheitern des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard und fordert dessen zügige Umsetzung.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt – damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts würde hier Abhilfe schaffen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:
„Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht würden vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung des neuen Teilzeitrechts!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.03.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2017

SCHWERPUNKT: Equal Pay Day

Anlässlich des Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.
Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2017

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des „Equal Pay Day“ am 18. März 2017 mitteilte, lag der durchschnittliche Bruttoverdienst von Frauen in der Bunderepublik 2016 mehr als ein Fünftel unter dem der Männer.

„In Sachen Gleichstellung ist und bleibt Deutschland ein Entwicklungsland. Durchschnittlich 21 Prozent weniger Gehalt, so sieht für Frauen in Deutschland noch immer die Realität aus. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir so nicht hinnehmen können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des morgigen Equal Pay Days. Abhilfe schaffen, könnte die Einführung eines Tarifvertrag Soziales.

Das von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist ein erster Schritt hin zur Entgeltgleichheit. Dringend geboten ist aber eine Ausweitung der Auskunftspflicht auf kleinere und kleinste Unternehmen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten. Die AWO fordert außerdem ein Verbandsklagerecht. In Sachen Gleichstellung am Arbeitsmarkt gibt es, abgesehen vom Lohnunterschied, noch viel zu tun. Neben dem weiterhin notwendigen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, werden Arbeitszeitmodelle benötigt, die es Frauen und Männern ermöglichen, eine Führungsposition mit Familienaufgaben in Einklang zu bringen. Zudem kann nach Meinung der AWO, ein Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung für mehr Gleichberechtigung sorgen.

„Berufsfelder, in denen vorrangig Frauen beschäftig sind, müssen finanziell deutlich aufgewertet werden. Denn obwohl Betreuung und Pflege zukunftsorientierte Arbeitsbereiche sind, werden sie zu schlecht bezahlt“, stellt Wolfgang Stadler fest. Die Lösung sieht Stadler in der Einführung eines Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales. „Die AWO engagiert sich seit langem für einen einheitlichen Branchentarifvertrag Soziales. Dieser würde die tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt und auch die finanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern beinhalten. Die Arbeit muss nach der erbrachten Leistung bewertet werden. Nur so können wir die Gleichstellung der sozialen mit den technischen Berufen in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung vorantreiben“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.03.2017

Anlässlich des Equal Pay Days 2017 hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum Gender Pay Gap veröffentlicht. Diese zeigen einen leichten Rückgang im Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer".

Am 18. März findet der zehnte Equal Pay Day in Deutschland statt. Seit zehn Jahren kämpfen Frauenverbände zusammen mit Gewerkschaften und zahlreichen Aktionsgruppen für die Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die unbereinigte Lohnlücke liegt noch immer bei 21 Prozent. Auch wenn man herausrechnet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, verbleibt immer noch eine bereinigte Lücke von sechs Prozent im Durchschnitt.

Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür müssen wir verkrustete Strukturen aufbrechen: Wir brauchen Transparenz über die Löhne und Gehälter, wenn wir wollen, dass Frauen und Männer bei der Bezahlung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es gibt verschiedene Ursachen für die Lohnlücke von Frauen und Männern: Aber weil sie erklärbar ist, heißt das nicht, dass wir sie auch hinnehmen müssen. Wir brauchen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, das zum ersten Mal den Grundsatz festschreibt: ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘."

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen will die Bundesregierung dem Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt zur Durchsetzung verhelfen: Das Gesetz schreibt erstmals den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen. Durch die Transparenz von Entgeltsystemen soll mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.03.2017, gekürzt

DGB, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland fordern gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor erhöhen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) anlässlich des Equal Pay Day den Druck auf Politik und Wirtschaft.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

"Die 21-Prozent-Lohnlücke ist für viele Frauen in Deutschland bittere Realität. Im Durchschnitt hat eine Frau im Jahr 3.700 Euro weniger Geld im Portmonee als ihr Kollege. Das hat Folgen für die soziale Absicherung bis hin zur Rente. Deutschland ist mit dieser Lohnlücke seit Jahren unter den Schlusslichtern in der EU. Die Bundesregierung muss endlich den Koalitionsvertrag umsetzen und den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeitarbeit einführen. Das wäre ein großer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit, denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen wollen ihre Arbeitszeit wieder aufstocken. Union und Wirtschaftsverbände sollten endlich ihre Blockade gegen die Weiterentwicklung des Teilzeitrechtes aufgeben."

Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:

"Es muss endlich Schluss sein, mit 21 Prozent weniger Geld in den Taschen von Frauen. Vieles von dem, was Frauen für dieses Land leisten, tun sie unbezahlt. Sie wenden täglich gut anderthalbmal so viel Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf wie Männer. Gemeinsam mit steuerlichen Fehlanreizen führt das dazu, dass Frauen im Lebensverlauf deutlich schlechter gestellt sind. Wir fordern deshalb die Ausweitung partnerschaftlicher, familienpolitischer Leistungen, die Aufwertung aller Berufe in den personenzentrierten Dienstleistungen und wir fordern grundsätzlich eine gerechte und nachhaltige Anerkennung der Leistung von Frauen – ihrer bezahlten und unbezahlten Arbeit."

Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied des SoVD:

"Die Frauenaltersarmut in Deutschland wächst. Wenn diese folgenschwere Entwicklung gestoppt werden soll, müssen bereits im Erwerbsleben richtige Weichenstellungen erfolgen. Deshalb darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Und zweifellos gehört auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu den Grundvoraussetzungen. Den größten Teil der weit über sieben Millionen Minijobs in Deutschland besetzen Frauen. Für sie rückt Existenzsicherung in weite Ferne. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Niedriglohnpolitik, die Frauenalters-armut produziert."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 17.03.2017

Die GEW mahnt die gleiche Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte an. "Wir fordern, dass alle verbeamteten Lehrkräfte nach A13 und Angestellte nach E13 bezahlt werden", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Anlässlich des "Equal Pay Day" am 18. März bekräftigt die GEW ihre Forderung nach A13 und E13 für alle. An Grundschulen unterrichteten zu 90 Prozent Frauen, die deutlich weniger Geld als ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen verdienten, kritisierte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. " Rechtsgutachten bestätigten, dass die schlechtere Besoldung an Grundschulen Frauen mittelbar diskriminiere und gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstoße. Unter dem Motto "JA13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen" und unter dem Dach der Initiative "Bildung. Weiter denken!" verlangt die GEW eine Aufwertung der Berufsgruppe.

Während Grundschullehrkräfte in allen Bundesländern nach A12 besoldet oder als Angestellte in die Entgeltgruppen (E) 10 bis 12 einsortiert sind, werden voll ausgebildete Lehrkräfte in der Oberstufe überall nach A13 oder E13 bezahlt. Schon lange absolvierten alle Lehrkräfte jedoch eine gleichwertige und in vielen Bundesländern auch gleich lange wissenschaftliche Ausbildung, betonte Tepe. 2020 müssten alle Lehrkräfte mit Bachelor- und Master-Abschlüssen und Referendariat mindestens nach A13 oder E13 bezahlt werden. Zudem sollten die Landesregierungen Stufenpläne erarbeiten, damit auch Lehrkräfte mit anderen Ausbildungen A13 erreichten.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 17.03.2017

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und fordert, endlich zu handeln statt Statistik zu diskutieren. Denn die Zahlen lassen sich drehen wie man will. Das Ergebnis bleibt das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Bereinigt, unbereinigt und im echten Leben. Die Frage ist nur, wie groß ist das Missverhältnis? Und viel wichtiger noch: Was kann dagegen getan werden?

Gerne wird der unschönen Wahrheit der Einkommensungleichheit mit Statistik begegnet. Ist der Wert von 21% Lohndifferenz doch ein „unbereinigter“ Wert. Der „bereinigte“ Gender Pay Gap – d.h. die Differenz des Stundenlohns zwischen Männern und Frauen im gleichen Alter, bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung und gleicher Tätigkeit liegt bei ca. 6%. Also nur 6% „echte Diskriminierung“! Der Anteil darüber hinaus sei darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen, in Teilzeit und weniger in Führungspositionen arbeiten.

Berücksichtigt man ein Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Denn gemäß einer aktuellen Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen, hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation“, so Cornelia Spachtholz, die auch Initiatorin des Equal Pension Day ist. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich knapp 60%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Es sind vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren,
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen getan wird und meist schlecht bezahlt ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 17.03.2017, gekürzt

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Bericht ist aktuell in der Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland fußt auf zwei Perspektiven: Erstens, dass für jede und jeden durch Anstrengung und Leistung ein Aufstieg möglich ist, und zweitens, dass jede und jeder Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand hat. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung untersucht, inwieweit diese Perspektiven auch tatsächlich vorhanden sind. Der Bericht ist aktuell in der finalen Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Fast zehn Jahre nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise steht Deutschland solide da. Kontinuierliches Wirtschaftswachstum und die höchste Beschäftigtenzahl sind Ausdruck dieser ökonomischen Stabilität. Die Sozialversicherungen und der Staatshaushalt profitieren von dieser Entwicklung, sodass in dieser Legislaturperiode auch erhebliche Leistungsverbesserungen bei den Sozialversicherungen möglich waren.

Allerdings sind in der Wahrnehmung der Bevölkerung die Perspektiven für Aufstieg und Teilhabe am Wohlstand längst nicht für alle in unserem Land vorhanden. Quer durch die Gesellschaft gibt es Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern, ob sie und ihre Kinder den erreichten sozialen Status verbessern oder wenigstens erhalten können. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben beim Bruttostundenlohn seit Mitte der 1990er Jahre real weniger auf dem Gehaltszettel. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist damit immer noch groß.

Umso wichtiger ist es, genau anzuschauen, wie Armut und Reichtum in Deutschland verteilt sind und warum diese Verteilung so ist, wie sie ist. Der Armuts- und Reichtumsbericht hat vor allem Ungleichheit im Fokus: Wer hat im Vergleich zur gesamten Gesellschaft ganz besonders viel oder ganz besonders wenig zur Verfügung?

Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.03.2017, gekürzt

Der Deutsche Bundestag hat 23.03.2017 in erster Lesung den Entwurf des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beraten.Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Gesetzentwurf können zusätzliche 100.000 Betreuungs-plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das vierte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist ein wichtiger Baustein unserer modernen Familienpolitik, die sich am Bedarf von Eltern und Kindern ausrichtet. Immer mehr Familien wünschen sich qualitativ gute Angebote der Kindertagesbetreuung, denn sie verbessern die Bildungschancen aller Kinder von Anfang an und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leider stehen noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch die steigende Geburtenrate und die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wächst der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter. Deshalb möchten wir gute Kindertagesbetreuungsangebote ausbauen. Das neue Investitionsprogramm wird uns dabei unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir nun einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen sind. “Frühe Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit für alle Kinder und hat eine immer größere gesamtgesellschaftliche Relevanz. So wird der Bund 2017 die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertages-betreuung – für die Betriebskosten, für Investitionen und für Qualität – investieren. Allein für das im Gesetz verankerte Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung.Der Gesetzesentwurf sichert mehr finanzielle Mittel für mehr BetreuungsplätzeIn dem Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Erstmals fördert das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit dem Investitionsprogramm investiert der Bund nicht nur in den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, sondern ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes wird in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung bundesweit voranzubringen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.03.2017

Modellprojekt „POINT● – Potentiale integrieren“ unterstützt in Berlin allein geflüchtete Frauen bei der Integration in Ausbildung und ArbeitsmarktIm Januar 2017 ist das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „POINT● – Potentiale integrieren“ gestartet, das geflüchtete Frauen in Berlin bei der Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt. „Frauen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten und nun in Deutschland leben, benötigen Unterstützung bei der Integration. Dabei spielt das Erlernen der Sprache eine große Rolle, aber auch, sich in einem neuen und größtenteils fremden Land zurechtzufinden. Das gilt vor allem auch für Frauen, die alleine nach Deutschland gekommen sind“, sagte Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek bei der heute (23.03.) im Bundesfamilienministerium stattfindenden offiziellen Auftaktveranstaltung des Modellprojektes.Ziel des Projekts ist es, allein geflüchtete Frauen mit einer guten Bleibeperspektive auf ihrem Weg in einen Beruf zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen erhalten professionelle und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Hilfestellungen durch Jobcoaches. Die Coaches helfen nicht nur bei der Qualifizierung, sie vermitteln den Frauen auch Förderangebote verschiedener Institutionen. Durch Vernetzung sollen Synergieeffekte geschaffen und der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. Zudem werden den Frauen zur besseren Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen ehrenamtliche Alltagsbegleiterinnen, sogenannte POINT sisters, zur Seite gestellt. Weitere Formate wie Workshops und Fachveranstaltungen runden das Angebot ab.Das hierdurch entstehende Begleitsystem soll modellhaft erprobt werden. Die Laufzeit des Projekts beträgt zunächst zwei Jahre.„Die Integration derjenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, ist eine langfristige Aufgabe, die nur in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gelingen kann. Ich freue mich daher sehr, dass unser Berliner Modellprojekt von einem breiten Netzwerk getragen wird und danke allen Beteiligten für ihr Engagement“, so Dr. Kleindiek. Um die bereits bestehenden regionalen Angebote bestmöglich zu bündeln und optimal zu verzahnen, wurde am heutigen Tage auch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) unterzeichnet. Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung BDA: "Frauen sind Rollenvorbilder in der Familie und prägen die Sprache der Kinder. Deshalb gelingt die Integration der gesamten Familie besser, wenn die Frauen und Mütter über ihre Arbeit selbst gut integriert sind und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Ich unterstütze dieses Projekt zur möglichst schnellen und nachhaltigen Integration von geflüchteten Frauen in die Erwerbsarbeit aus vollem Herzen. Das Anliegen ist von hoher Relevanz für die gesamte Gesellschaft."Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit:„Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration. Die Bundesagentur für Arbeit hat viel Erfahrung und passende Instrumente für Qualifizierung, um diese Herausforderung zu meistern. Ich bewerte die Kooperation aller Beteiligten sehr positiv, jeder bringt seine Kompetenz bestmöglich ein. Am Ende gewinnen nicht nur die geflüchteten Frauen, sondern die Gesellschaft insgesamt.“Das Modellprojekt ist Teil der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“.Weitere Informationen: www.bmfsfj.de und www.goldnetz-berlin.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

BMFSFJ und BMI fördern spezielle Kinderbetreuungsangebote in diesem Jahr mit zehn Millionen Euro

Die Bundesregierung erleichtert Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen. Ab sofort fördern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) für diese Mütter und Väter eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre Kita oder Kindertagespflege gehen können.

Bundesfamilienministerin Schwesig betont: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Angebot vor allem vielen geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern helfen können. Künftig haben sie die gleichen Möglichkeiten wie Männer, einen Integrationskurs zu besuchen und unsere Sprache zu lernen – die Grundvoraussetzung für eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz. Das ist auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung sehr wichtig. Die Fehler der Vergangenheit, sich nur auf die Arbeitsmarktintegration der Männer zu konzentrieren, dürfen wir nicht wiederholen.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist das A und O gelingender Integration. Mir ist wichtig, dass unsere Integrationskurse auch wirklich besucht werden. Mit der Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung und von Beratungsmöglichkeiten eröffnen wir Eltern dazu neue Möglichkeiten.“

Die Kosten von bis zu zehn Millionen Euro werden zu gleichen Teilen durch das BMFSFJ und das BMI finanziert. Gefördert werden: Die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung in Verantwortung des Integrationskursträgers, wenn kein Regelbetreuungsangebot zur Verfügung steht oder die Inanspruchnahme aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist. Eine Beratungspauschale, die die Integrationskursträger für die Beratung und Unterstützung der Kursteilnehmenden im Hinblick auf Regelbetreuungs- oder Brückenangebote beantragen können.

Gemeinsames Ziel von BMI und BMFSFJ ist es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so schnell wie möglich in eine reguläre Kindertagesbetreuung integriert werden. Kinder aus geflüchteten Familien haben deshalb ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wie alle anderen Kinder auch – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder auf eine Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

Zur vorgestellten UNICEF-Studie „Kindheit im Wartestand“ zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Erstaufnahmeeinrichtungen sind kein guter Ort für Kinder. Wenig Privatsphäre, wenige geschützten Räume, teilweise schlechte hygienische Zustände. Oft haben Kinder und Jugendliche keinen geregelten Zugang zu Kitas und Schulen. Das kritisieren wir seit Monaten.
Die Bundesregierung hat mit ihren Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre die Lage für geflüchtete Kinder verschlimmert. Viele von ihnen müssen über Monate und manchmal Jahre hinweg in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen. Kinder und Jugendliche werden systematisch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Daran muss sich dringend etwas ändern. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen muss so kurz wie möglich sein. Kinder brauchen Rückzugsmöglichkeiten und geschützte Räume. Der Zugang zu Bildung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Bundesregierung muss endlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen. Dazu hat sie sich mit der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Denn Kinder sind in erster Linie Kinder. Sie alle haben das Recht auf dieselben Startchancen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2017

Zum Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe)-Monitor 2017 erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:
Die hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen mit ungleichen Startchancen ist ein Skandal. Die Bundesregierung tut viel zu wenig gegen die grassierende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Die richtige Antwort lautet: Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland müssen das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung von der Kita bis zur Hochschule haben.
Für Flüchtlingskinder ist der Besuch einer Kita besonders wichtig. Hier zählt jeder Tag, um sich in ihrer neuen Heimat wohlzufühlen, die Sprache besser zu lernen und neue Freunde zu finden. Ihre Familien brauchen gezielte und niedrigschwellige Hilfe beim Ankommen in Deutschland. Dass der Bedarf an Kitaplätzen weiter steigt, ist daher so sicher wie das Amen in der Kirche.
Deutschland braucht einen entsprechenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kitaplätze, bessere flächendeckende Ganztagsschulen und eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen, egal ob sie aus Aachen oder Aleppo kommen. Herkunft darf nicht länger über Zukunft entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.03.2017

„Der Bericht zeigt, dass die soziale Ungleichheit in Deutschland sich auf einem skandalös hohen Niveau befindet. Trotz der vermeintlich positiven Wirtschaftslage werden viel zu viele Menschen von dem gesellschaftlichen Reichtum ausgeschlossen, den sie geschaffen haben“, kommentiert Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute von Bundesministerin Andrea Nahles vorgestellten Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Erschreckend und völlig inakzeptabel ist, dass der Bundesregierung die soziale Realität im Land zwar bekannt ist, sie aber keine entschiedenen Maßnahmen ergreift, um daran etwas zu ändern. Offenbar glaubt man im Kabinett, mit dem Mantra der Kanzlerin, ‚Deutschland geht es gut‘, und ein paar halbherzigen Initiativen und einem schöngefärbten Bericht werde es schon irgendwie gehen. Das ist mitnichten der Fall. Der Mindestlohn ist auch nach der zum 1. Januar erfolgten Anpassung immer noch zu niedrig, um Armut – nicht zuletzt im Alter – wirksam zu bekämpfen. Initiativen wie das jüngst mit viel Tamtam von Nahles vorgestellte ALGQ sind ein Witz angesichts des arbeitsmarktpolitischen Kahlschlags der vergangenen Jahre. Und es wurde bislang viel zu wenig unternommen, um die Situation Alleinerziehender zu verbessern oder endlich die unerträgliche Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Es ist Zeit für einen Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 23.03.2017

„Die Untersuchungen von Charité und Unicef zu Flüchtlingsfrauen und -kindern in Sammelunterkünften sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Diese Art der Unterbringung ist offensichtlich weder kindgerecht, noch entspricht sie den Anforderungen bei der Unterbringung von Frauen und vor allem Müttern“, erklärt Sevim Dagdelen, Beauftragte der Fraktion DIE LINKE für Migration und Integration. Dagdelen weiter:
„Die Studien belegen erneut, dass das Zusammenpferchen von Flüchtlingen in Massenunterkünften unverzüglich beendet und stattdessen die Integration der Betroffenen in städtische und ländliche Wohnstrukturen gefördert werden sollte. Dafür muss die Bundesregierung endlich die Voraussetzungen schaffen.
Notwendig ist eine soziale Offensive für alle. Wir brauchen mehr Investitionen in die Bildung, den sozialen Wohnungsbau und das Gesundheitswesen. Das Geld dafür ist da. Für die Erneuerung des Sozialstaats müssen Reiche und Vermögende stärker belastet werden. Die Einführung einer Millionärssteuer ist überfällig.
Die Politik der Bundesregierung geht aktuell jedoch in eine ganz andere Richtung, sie ist extrem frauen- und kinderfeindlich. Durch einen faktischen Nachzugsstopp für Familienangehörige werden vor allem Frauen und Kinder auf gefährliche Fluchtrouten getrieben. Ein pauschaler Ausschluss des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten ist menschen- und grundrechtswidrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.03.2017

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Dieser erhöhte gesetzliche Mindestlohn gilt nach wie vor nicht für alle Beschäftigten, denn nach § 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Ausnahmen zulässig. Bis zum 31.12.2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Seit dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von 8,50 €/Stunde vorsehen. Ab Januar 2018 muss der gesetzliche Mindestlohn in allen Branchen eingehalten werden.

Eine Analyse* des WSI-Tarifarchivs der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Branchen zeigt: Von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung machten Anfang 2017 nur wenige Branchen Gebrauch:

  • Für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau gilt derzeit ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 8,60 €. Er steigt im November 2017 auf 9,10 € und überschreitet dann den gesetzlichen Mindestlohn deutlich.
  • In der Fleischindustrie beläuft sich der Mindestlohn auf 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende 2017.
  • Bei den Wäschereidienstleistungen beträgt der Mindestlohn ebenfalls 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende September 2017.
  • Für ZeitungszustellerInnen schreibt das MiLoG selbst für 2017 einen Mindestlohn von 8,50 € vor.

In anderen Branchen liegt ein Teil der tariflichen Vergütungsgruppen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, ohne die Ausnahmebedingungen des MiLoG zu erfüllen. Diese tariflichen Niedriglohngruppen werden daher vom gesetzlichen Mindestlohn verdrängt. Dazu zählen u. a. (siehe auch Übersicht 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

  • Friseurhandwerk: Hier bestand bis Juli 2016 ein Branchenmindestlohn in Höhe von 8,50 €. Der gekündigte Branchenmindestlohn wurde noch nicht neu verhandelt.
  • Floristik: In der Branche liegen vier der zehn Vergütungsgruppen unterhalb von 8,84 €, zurzeit laufen Tarifverhandlungen.
  • Fleischerhandwerk: 9 von insgesamt 78 Vergütungsgruppen der regionalen Tarifverträge liegen unterhalb der Mindestlohngrenze, teilweise sind die Verträge bereits vor Jahren ausgelaufen und noch nicht erneuert.
  • Im Hotel- und Gaststättengewerbe erreichen neun von 152 Vergütungsgruppen nicht den Betrag von 8,84 €. Es handelt sich fast ausschließlich um ostdeutsche Tarifbereiche.

Alles in allem lagen Anfang 2017 knapp 6 Prozent der tariflichen Vergütungsgruppen unter 8,84 €, der Höhe des neuen gesetzlichen Mindestlohns. 2 Prozent sind durch die Ausnahmeregelungen des MiLoG abgedeckt, 4 Prozent dagegen nicht, sie werden vom Mindestlohn verdrängt.

Die Untersuchung zeigt nach Auffassung des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck: „Der gesetzliche Mindestlohn ist als Untergrenze wirksam.“ Die Verdrängung von zu niedrigen Tarifvergütungen trage dazu bei, die Tarifdynamik zu stärken, so der Tarifexperte. „Voraussetzung dafür ist allerdings eine stärkere Bereitschaft der Arbeitgeber, die oft gelobte Tarifautonomie auch mit Leben zu füllen.“

Die WSI-Untersuchung zeigt außerdem: Die große Mehrheit, 94 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht Stundenlöhne von 8,84 € und mehr vor (siehe Grafik in der pdf-Version). Insgesamt 87 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 €. Letzteres gilt für alle Tarifgruppen in Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, dem Bankgewerbe, dem Bauhauptgewerbe, der Süßwarenindustrie und der privaten Abfallwirtschaft. 15 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 € und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes.

* Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv, WSI Niedriglohn-Monitoring 2017, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 83, Düsseldorf, März 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_ta_elemente_83_2017.pdf

Die PM mit Grafik-Anhang pdf: http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2017_03_27.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.03.2017

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben lassen. Das Kabinett hat deshalb beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind. Ziel ist es, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken, der die Grundrechte von Kindern maßgeblich berücksichtigt.
„Wir müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker berücksichtigen. Wir müssen sie schützen gegen Gewalt und Vernachlässigung. Wir müssen sie fördern und beteiligen“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Familienministerin Christina Kampmann betonte, dass mit einer Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz Kinderinteressen beispielsweise bei Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich und überall, wo ihre Belange berührt sind, maßgeblich beachtet werden: „Kinder sollen endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekte rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Sie sind unsere Zukunft.“
Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten, die im geltenden Recht und in der Rechtspraxis derzeit noch nicht hinreichend beachtet werden. Das ist zum einen das „Kindeswohlprinzip“ aus Artikel 3 Absatz 1 und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“ aus Artikel 12 Absatz 1. Viele Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen und Persönlichkeiten fordern bereits seit Jahren, die Rechte von Kindern durch Erwähnung im Grundgesetz zu bekräftigen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 sind Kinder Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Grundgesetz erwähnt Kinder bislang jedoch ‚nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern‘. Das Grundgesetz trägt in seiner jetzigen Fassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Rechnung.
„Kinder sind unsere Zukunft! Und es ist wichtig, dass unsere Verfassung auch unserer Zukunft eine Stimme gibt. Kinder haben eigene Wünsche und Bedürfnisse. Die Grundbedürfnisse eines Kindes müssen zukünftig selbst Verfassungsrang haben“, erklärte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Als 1994 Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Staatsauftrag erhob, wurde dies als Symbolpolitik kritisiert. Die Folge war jedoch eine umfassende Gleichstellungspolitik. Wenn der Gesetzesantrag zu den Kinderrechten am 31. März 2017 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen wird, hat der Deutsche Bundestag noch bis zum Ende seiner Legislaturperiode Zeit, eine solche Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2017

Die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1,126 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung wird von Experten und Interessenvertretern begrüßt. Zugleich mahnen sie an, dass der Bedarf deutlich höher ausfällt. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/11408) deutlich.
Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut erläuterte, dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Einschulungsalter auf rund 350.000 Plätze im Jahr 2020 steigen werde. Dies sei zum einen der steigenden Geburtenrate und der Zuwanderung von Flüchtlingen mit Kindern geschuldet. Zudem wünschten sich immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dieser Einschätzung schloss sich auch Uwe Lübking von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Es sei zwar paradox, aber der Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren, habe gleichzeitig einen höheren Bedarf geschaffen. In der Vergangenheit hätten sich viele Eltern erst gar nicht um einen Platz bemüht, weil sie nicht davon ausgegangen seien, einen zu erhalten.
Renate Sternatz von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Uwe Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnten davor, dass der gleichzeitig steigende Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung bei anhaltender Entwicklung nicht mehr gedeckt werden kann. Bereits jetzt sei es sehr schwer, den Fachkräftebedarf zu decken. Hocke forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, Kita-Erzieher in der Liste der Mangelberufe aufzunehmen. Dann könnten qualifizierte Kräfte aus dem Ausland schneller und einfacher eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten. Vor allem müsse sich aber die Kultusministerkonferenz der Ausbildungssituation bei den Erziehern annehmen. Sternatz mahnte, dass es allerdings zu keinen Schnellschüssen mit einer Schmalspurausbildung für Quereinsteiger kommen dürfe.
Unterschiedlich beantworteten die Sachverständigen die Frage, ob die Kindertagesbetreuung gebührenfrei sein sollte. Heiko Kraus vom Bundesverband für Kindertagespflege, Matthias Ritter-Engel vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und Thomas Rauschenbach befürworteten zwar gebührenfreien Zugang zur Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass dies nicht zu Lasten des quantitativen und qualitativen Ausbau gehen dürfe. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein und Uwe Lübking sprachen sich gegen aus Gebührenfreiheit, weil derzeit der Ausbau der Betreuung Priorität habe. Einig zeigten sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass bundesweit gewisse Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gelten sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 200 vom 27.03.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor (18/11408). Die Gelder des Bundes sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Der Bund begründet die erneute Finanzhilfe an die Länder mit dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Bei Kindern unter drei Jahren sei die Betreuungsquote von 17,6 Prozent im Jahr 2008 auf 32,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sei bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3 Prozent erreicht worden. Aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern werde sich die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.
Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" hat sich der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Weitere 6,26 Milliarden Euro stellte der Bund an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 183 vom 22.03.2017

Die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, allen Flüchtlingen in Deutschland den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung zu ermöglichen, ist unter Sachverständigen umstritten. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag auf der einen Seite die Warnung zu hören, dass eine weitere erhebliche Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit von Staat und Gesellschaft überlasten könnte. Dagegen stand der Hinweis, dass eine auch nur zeitweilige Verweigerung der Zusammenführung mit den Angehörigen die Betroffenen nicht nur psychisch in hohem Maße belaste, sonder auch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft gefährde.
Das vor einem Jahr verabschiedete sogenannte "Asylpaket II" enthält unter anderem die Bestimmung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. Dagegen richten sich ein Gesetzentwurf der Grünen (18/10044) und ein Antrag der Linken (18/10243), die beide darauf abzielen, die Aussetzung des Familiennachzuges unverzüglich rückgängig zu machen.
Als subsidiär schutzberechtigt gelten Flüchtlinge, die anders als in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorgesehen nicht aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt werden, aber darlegen können, dass ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht. In Deutschland wurden im vorigen Jahr 166.000 Syrer als GFK-Flüchtlinge und 121.500 als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.
In der Anhörung äußerte der Konstanzer Völkerrechter und Leiter des "Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht", Kay Hailbronner, Unverständnis dafür, dass eine erst seit einem Jahr gültige Regelung schon wieder zur Debatte gestellt werden solle. Er betonte, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge keinen zwingenden Anspruch auf Anerkennung nach der Genfer Konvention hätten. In Deutschland sei ihnen dieser Status lediglich aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine Zeit lang pauschal zuerkannt worden. Mittlerweile sei die Behörde wieder zur rechtlich korrekten Praxis der Einzelfallprüfung zurückgekehrt. Aus diesem Grund steige die Zahl der nur subsidiär Schutzberechtigten an. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, weder im Völkerrecht noch aufgrund der UN-Charta," sagte Hailbronner. Eine Abwägung der Interessen des Staates gegen die des Flüchtlings sei daher zulässig.
Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, wies darauf hin, dass die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzug "dringend notwendig" gewesen sei, um eine "Überforderung" der Kommunen zu "vermeiden". Bereits die Integration der jetzt in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei ein "Riesenproblem". Lübking nannte Schätzungen, denen zufolge die Kommunen deswegen 60.000 zusätzliche Kita-Plätze vorhalten und 200.000 Kinder und Jugendliche in den Schule unterbringen müssten. Er wies darauf hin, dass die Gleichstellung von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf den Familiennachzug erst 2015 erfolgt sei, und empfahl, zum vorherigen Rechtszustand zurückzukehren.
Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Philipp Schauer, schilderte die Anstrengungen der deutschen Vertretungen im Nahen Osten, um den Andrang zu bewältigen. Personal sei aufgestockt, Räumlichkeiten seien erweitert worden, doch die Kapazitäten seien begrenzt. Bisher seien 75.000 Visa für nachziehende Angehörige ausgestellt worden, weitere 110.000 Antragsteller warteten noch auf einen Termin. Die Terminvergabe für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter solle schon im Januar 2018 beginnen.
Der Vertreter des Deutsche Anwaltvereins, Tim Kliebe, und der Repräsentant der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, stellten Erfahrungen mit verzweifelten Flüchtlingen in Kanzleien und kirchlichen Beratungsstellen, mit Menschen, "die vollständig zusammenbrechen und sich fragen, warum Deutschland ihnen so etwas antue", in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Kliebe wies darauf hin, dass derzeit 50.000 Klagen von Flüchtlingen gegen ihre Einstufung als subsidiär schutzberechtigt anhängig seien, zu denen es ohne die Einschränkung des Familiennachzugs nie gekommen wäre. Die geltende Regelung führe also zur Überlastung der Justiz.
"Wir können gar nicht als katholische Kirche in irgendeiner Weise akzeptieren, dass Familien auf der Flucht getrennt werden", sagte Jüsten. Der Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Hendrik Cremer, geißelte die Aussetzung des Familiennachzugs als Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 174 vom 21.03.2017

Die Vorschläge von Linken und Grünen zur Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit und zur Einführung von Wahlarbeitszeiten stoßen bei Arbeitgeberverbänden auf deutliche Kritik. Das wurde in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag (18/8724) der Fraktion Die Linke, der unter anderem eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden fordert. Ebenfalls zur Diskussion stand ein Antrag (18/8241) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich die Fraktion unter anderem für einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden ausspricht, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach oben oder unten anpassen können.
Als "vollkommen falsch" bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die These, dass das Arbeitszeitrecht derzeit einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet sei. In seiner schriftlichen Stellungnahme bezeichnet der Verband die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden als "nicht mehr zeitgemäß" und plädiert dafür, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Unternehmen unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall reagieren zu können. Ähnlich argumentiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks in seiner Stellungnahme. Dort heißt es, der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten. Nötig sei vielmehr, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu etablieren, schreibt der Verband.
Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich dagegen zustimmend zu den Anträgen. So betont die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die zunehmende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen und Entlassungen verhindern, so ver.di. Die BAuA verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung verhindern oder erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende, Abende) besetzen, sollten demnach vermieden werden, betont die BAuA.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 171 vom 20.03.2017

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AWO zum ARD Panorama-Bericht
Die ARD sendete gestern im Rahmen ihres Politikmagazins Panorama einen Beitrag namens „Blackbox Kita: Was passiert mit den Kindern?“. Dort wurde der Eindruck vermittelt, Kitas würden das Wohl von Kindern regelmäßig gefährden. Dazu äußerst sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:
„Eine Kita darf für Eltern keine Blackbox sein. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden. Als Träger von 2.200 Kitas wissen wir, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Erzieherinnen und Erziehern und den Kindern und deren Eltern ist. Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Erzieherinnen und Erzieher bilden, betreuen und erziehen, sie fördern alltagsintegriert die Sprachentwicklung, ermöglichen Kindern Kontakt zu anderen Kindern. Kitas sind Integrationsmotoren und verbessern ganz nebenbei auch noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Erzieherinnen und Erzieher machen einen großartigen Job. Doch auch die besten Fachkräfte können nichts an den strukturell häufig zu schlechten Rahmenbedingungen ändern. So ist eine Fachkraft großen Belastungen ausgesetzt, wenn sie zum Teil bis zu 20 Kinder betreuen muss, wenn Urlaubs- und Krankentage nicht hinreichend in der Personalberechnung berücksichtigt und wenn die Kita-Leitungen nicht für ihre Leitungsaufgaben freigestellt werden. Die AWO setzt sich seit Jahren mit der Frage nach der Verbesserung ihrer Angebote auseinander. So fordern wir, dass der Bund ein Berichtswesen für die Länder einführt, das Auskünfte über Qualitätsverbesserungen einfordert. Darüber hinaus fordern wir schon seit Langem, ein Bundesqualitätsgesetz zu verabschieden, dass die Strukturqualität bundeseinheitlich regelt. Bund und Länder haben im vergangenen November notwendige Qualitätsverbesserungen identifiziert. Nun müssen diese noch mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt werden, denn klar ist, eine gute Betreuungsqualität kostet Geld.
Der Panorama-Bericht hat nicht zu entschuldigendes Fehlverhalten von Kita-Beschäftigten gezeigt. Den betroffenen Kindern wurde Schreckliches zugemutet. So etwas darf nicht passieren. Dennoch möchte ich dem Fazit des Panorama-Beitrages entschieden widersprechen: Eine Kita ist weder eine Blackbox noch ist die Betreuungsqualität ein Glücksspiel. In den allermeisten Kitas leisten die Erzieherinnen und Erzieher eine anspruchsvolle, engagierte und tolle Arbeit mit den Kindern, für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

AWO nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Der AWO-Bundesverband hat eine Stellungnahme zum vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzesentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verfasst. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Aus der angekündigten großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist nichts geworden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums schlägt zwar die eine oder andere Änderung der bestehenden Gesetzgebung vor, eine wirkliche Reform ist das aber nicht. Auch wenn die AWO mehr Gründlichkeit und weniger Eile bei der Vorlage dieses Gesetzesentwurfs erwartet hätte, so erkennen wir an, dass auf strittige Punkte verzichtet wurde und Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familie möglich werden. Vor allem begrüßt die AWO die programmatische Verankerung des Inklusionsgedankens im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Nach den zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen zur SGB-VIII-Reform hat das Bundesministerium erkannt, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zur Einigung über Themengebiete wie das Zusammenführen der Eingliederungshilfe und der Erziehungshilfe kommen kann. Auch die Widerstände gegen die geplanten Änderungen zur Steuerung der Erziehungshilfen zeigten Wirkung und sind aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen worden.
Eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe benötigt die Akzeptanz aller Betroffenen. Nur die gründliche und ausgiebige Beteiligung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege kann überhaupt zur notwendigen Akzeptanz eines solchen Gesetzes führen.“
Die AWO hat zur Stellungnahme eine Synopse SGB VIII-KJSG erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

Am 21. März – dem Internationalen Tag gegen Rassismus findet beim AWO Bundesverband ein Diskussionsforum statt. „Der politische Diskurs wird immer häufiger durch Vorurteile, Ressentiments und Populismus bestimmt. Den Internationalen Tag gegen Rassismus nehmen wir deshalb zum Anlass auf diese Entwicklung hinzuweisen und über Lösungen und Handlungsoptionen zu diskutieren“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Es entspricht der grundsätzlichen Überzeugung und Einstellung der AWO sich deutlich gegen rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien zu positionieren und ihre Rolle als demokratische Akteurin der Zivilgesellschaft wahrzunehmen.

Das diesjährige Diskussionsforum wird eingeführt durch den Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz. Er bietet Impulse für die anschließende Diskussion, an der Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.), Britta Hilpert (Leiterin ZDF-Landesstudio Brandenburg, Vorstandsmitglied „Reporter ohne Grenzen“), Dr. Britta Schellenberg (Politikwissenschaftlerin) und Gerwin Stöcken (Mitglied des Präsidiums der AWO) beteiligt sein werden.

Die AWO ist seit ihrer Gründung 1919 den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Genauso ist es der AWO ein Anliegen, sich mit ihrem engagierten sozialpolitischen Handeln vor Ort dafür einzusetzen, dass allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. In vielen Einrichtungen und Diensten der AWO sind Menschen mit ausländischen Wurzeln beschäftigt. „Die AWO bekennt sich nicht nur zur Vielfalt, die AWO lebt Vielfalt“, betont Brigitte Döcker. Deshalb ist es für die AWO mittlerweile eine wichtige Tradition, sich am 21. März deutlich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus zu engagieren.

In diesem Jahr ruft die AWO in den Sozialen Netzwerken dazu auf, vom 13. – 26. März, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen. Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können Selfies (via Bild oder Video) mit dem Hashtag #awogegenrassismus gepostet werden. Dazu erklärt Brigitte Döcker: „Klar ist: Wir dürfen nicht dabei zuschauen, wie rassistische Ansichten immer weiter in die gesellschaftliche Mitte vorstoßen. Rassismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.03.2017

Deutschland bietet Kindern und Jugendliche gute Start-Chancen fürs Leben – den meisten jedenfalls: Allerdings gehören immer noch rund 3,7 Millionen der Unter-18-Jährigen zu den Verlierern der jungen Generation. „Sie sind sozial abgehängt – durch Eltern ohne Berufsausbildung, ohne Job. Oder durch Elternhäuser, die von Armut bedroht sind“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Prof. Dr. Karin Böllert am Montag in Berlin bei der Vorstellung des „Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe) Monitors 2017“. Die AGJ legte damit einen „Chancen-Check“ für die bundesweit rund 22 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 27 Jahren vor. Anlass ist der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), zu dem in der kommenden Woche mehr als 30.000 Besucher auf dem Messegelände in Düsseldorf erwartet werden. Er steht unter dem Motto „22 Mio. junge Chancen – gemeinsam. gesellschaft. gerecht. gestalten.“

Zu einer gerechteren Gesellschaft gehört für die AGJ eine Neujustierung des Kindergeldes: „Eltern mit geringem oder keinem Einkommen müssen künftig besser gefördert werden. Armut darf nicht länger vererbt werden“, so Böllert. Wichtig für die Start-Chancen seien aber auch die Kitas. Ein Schwerpunkt des DJHT werde in der kommenden Woche deshalb eine Kita-Qualitätsoffensive sein. Ziel sei es, eine deutliche Verbesserung der Erziehung, Bildung und Betreuung zu erreichen. Dazu müsse es vor allem kleinere Gruppen – also eine bessere Erzieher-Kind-Relation – geben. „Für 2- und 3-Jährige ist es ideal, wenn sich eine Erzieherin lediglich um vier Kinder kümmert. Die meisten Gruppen sind heute allerdings größer“, sagte Karin Böllert. Damit gebe es einen enormen Nachholbedarf beim Personal. Dies beginne bereits bei den Leitungen der Kitas. Hier fehlten bundesweit rund 21.800 Vollzeitkräfte, die sich intensiv um das Kita-Management, um neue Konzepte und Elterngespräche kümmerten.

Unzufrieden zeigte sich die AGJ mit der Flüchtlingskinder-Quote in den Kitas: „Die Chance auf Integration per Kita ist enorm wichtig. Aber genau diese Chance wird heute viel zu oft verschenkt. Denn die meisten Flüchtlingsfamilien wissen gar nicht, dass ihre Kinder ein Recht auf einen Kitaplatz haben“, sagte Karin Böllert. Dies müsse den Flüchtlingsfamilien offensiv gesagt werden – und zwar in deren Landessprache. „Mit jedem Kind, das seine Kita-Chance verpasst, ist auch eine wertvolle Integrations-Chance vertan. Das Lernen der Sprache – und damit ein wichtiger Schritt in unsere Gesellschaft – fängt nicht erst mit der Schulpflicht in der Schule an“, so die AGJ-Vorsitzende. Ziel müsse es daher sein, möglichst viele der rund 120.000 Flüchtlingskinder unter sechs Jahren in einer Kita zu betreuen – im Idealfall durch Ganztagsplätze. Böllert kündigte an, dass die Integration von jungen Flüchtlingen ein weiterer Schwerpunkt des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages sein werde.

Eine deutliche Kritik der AGJ trifft die Ganztagsschulen: „Sie sind heute nicht in der Lage, das oft starke Niveaugefälle, das durch drastische Bildungsunterschiede in Elternhäusern gegeben ist, auszugleichen. Beim Ziel, Kindern hier gleiche StartChancen zu geben, ist die Ganztagsschule gescheitert. Sie schafft es bislang nicht, Bildungsbenachteiligung zu beseitigen“, so Karin Böllert. Die AGJ-Vorsitzende forderte deshalb auch für Ganztagsschulen eine Qualitätsoffensive. Dabei müssten verstärkt auch die Bedürfnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden: „Vom Internet-Führerschein bis zur gezielten Berufsberatung – Ganztagsschulen sollten vom 08/15-Stundenplan auf lebensnahe und innovative Inhalte umschalten und dabei Kinder und Eltern mitnehmen“, forderte Karin Böllert. Hierzu werde der DJHT eine Fülle von Ideen und Konzepten präsentieren.

Zudem sprach sich die AGJ-Vorsitzende für einen stärkeren „Polit-Impuls“ an Schulen aus: Angesichts eines wachsenden Rechtspopulismus müssten Kinder und Jugendliche immer wieder vom Wert der Demokratie überzeugt werden. Die AGJ forderte deshalb, die politische Bildung zum Pflichtfach an Schulen zu machen. Jugendliche sollten zudem früher in der Politik mitmischen und eine „MitmachDemokratie“ erleben. Dazu sei es notwendig, 16-Jährige schon bei allen Wahlen mitbestimmen zu lassen. Auch das Wahlalter werde Thema auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.03.2017, gekürzt

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit den aktuellen Gesetzen und Konzepten, die das Ziel der Prävention von Kindern und Jugendlichen verfolgen. Das BJK fragt nach den Chancen und Grenzen von Prävention mit Bezug auf Kindheit und Jugend und fordert zu weiteren konzeptionellen Klärungen auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und – statt den Präventionsbegriff expansiv zu betonen – den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.

Präventionspolitik ist in den letzten zehn Jahren zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu nehmen. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden. Auf ebendiese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner neuen Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.

Das BJK erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prävention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht.
Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen junger Menschen zu ermöglichen, regt das BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.

Die Stellungnahme „Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen“ steht auf der Homepage www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit. Sie kann dort auch bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium vom 16.03.2017

Das Bündnis Reichtum Umverteilen setzt im Wahljahr 2017 auf soziale Gerechtigkeit und startet pünktlich zum Bundestagswahlkampf die Kampagne „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Insgesamt 30 Organisationen, von Gewerkschaften über Wohlfahrts- und Jugendverbände bis hin zu Migranten- und Umweltorganisationen, haben sich im Bündnis zusammengeschlossen, das heute in der Bundespressekonferenz in Berlin erstmals gemeinsam öffentlich auftrat. Strategisches Ziel ist es, neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit die Steuer- und Umverteilungspolitik in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken. Gefordert werden unter anderem die stärkere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie großer Vermögen, Einkommen und Erbschaften.
„Die soziale Spaltung hat ein Ausmaß angenommen, das unerträglich ist“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Seit Jahrzehnten nähmen weltweit und in Deutschland soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Zentraler Schlüssel für eine gerechtere und bessere Politik für alle sei eine steuerpolitische Kehrtwende. Deshalb müssten Millionäre und Milliardäre stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, so Bsirske.
Dem enormen privaten Reichtum stehe eine massive öffentliche Armut gegenüber, die in immer mehr Kommunen deutlich sichtbar werde. „Deutschland fährt auf Verschleiß. Aus finanzieller Not werden vielerorts Ausgaben für Kultur, Soziales und Bildung über die Schmerzgrenze hinaus zusammengestrichen. Eine solidarische Steuer- und Finanzpolitik ist letztlich die Nagelprobe und der Glaubwürdigkeitstest für einen jeden, der mit dem Versprechen eines guten Sozialstaats und mehr sozialer Gerechtigkeit antritt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
„Die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft zeigt sich auch auf den Wohnungsmärkten. Wir brauchen dauerhaft preisgebundene Sozialwohnungen, mindestens 80.000 zusätzlich im Jahr, daneben ein bedarfsgerechtes Wohngeld sowie die Übernahme tatsächlich angemessener Wohnkosten bei den Regelsätzen in Hartz IV. Auch deshalb müssen finanzstarke Konzerne, große Vermögen, Milliardäre oder Millionäre stärker als bisher an den Kosten des Gemeinwohls beteiligt werden. Reichtum umverteilen heißt, Steuergerechtigkeit herstellen, Steuerschlupflöcher schließen und Steueroasen trockenlegen“, so Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
Die ungleiche Vermögensverteilung gehe weltweit einher mit ungleichen Machtverhältnissen und sei damit auch in Deutschland eine ernstzunehmende Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, warnt das Bündnis. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg betont: „Deutschland ist ein reiches Land. Umso skandalöser ist es, dass so viele Menschen in Deutschland abgehängt sind, weil sie arm sind. Der Reichtum in Deutschland muss umverteilt werden. Und es muss endlich Schluss damit sein, verschiedene Gruppen von Bedürftigen gegeneinander aus zu spielen.“
Bestärkt in seinen Forderungen sieht sich das Aktionsbündnis auch durch den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, in dem diese selbst vor einer zu starken Spaltung der Gesellschaft warnt und einräumt, dass Beschäftigte ihre Anstrengungen vielfach als nicht ausreichend respektiert empfänden, Langzeitarbeitslose nicht proportional vom deutschen Job-Boom profitierten und der Dienstleistungsbereich bei den Lohnsteigerungen hinterherhinke. „Wir teilen diese Diagnose. Jetzt gilt es, den Worten Taten folgen zu lassen. Wer Armut bekämpfen will, muss die Tarifbindung stärken und die gesetzliche Rente stabilisieren und schrittweise wieder anheben“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
Mehr Informationen unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ vom 28.03.2017

Zur Bundestagswahl 2017 richtet sich der Deutsche Frauenrat (DF) mit neun Forderungen an die Parteien im Wahlkampf. Mit diesen frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen geht der Deutsche Frauenrat in die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und an die gesellschaftspolitische Öffentlichkeit.

„Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich zu einer effektiven Gleichstellungspolitik zu bekennen. Rechtspopulismus ist eine Gefahr für die Freiheit der Geschlechter und für die Demokratie. Dem müssen wir aktiv entgegentreten,“ so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

In den neun Forderungen des DF enthalten sind außerdem die Umsetzung von Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Arbeitsteilung, eine strukturierte gendergerechte Finanzpolitik, Schutz und Stärkung von geflüchteten Frauen und Mädchen und die Forderung für ein geschlechtergerechtes Gesundheitswesen. Alle neun Forderungen des DF zur Bundestagswahl 2017 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 22.03.2017

Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

„Immer weniger junge Menschen stehen heute immer mehr älteren und wahlberechtigten Menschen gegenüber – die Interessen der Jüngsten dürfen nicht länger unter den Tisch fallen!“ Artikel 20 Grundgesetz gibt vor, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ ausgeht. Zum Volk gehören Kinder wie Erwachsene.

Doch an der Wahlurne endet bisher eines der wichtigsten Grundrechte. Denn laut Artikel 38 Grundgesetz darf nur wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. „Dieser Widerspruch muss endlich beseitigt werden“, fordert die Bundesfamilienministerin a.D. und frühere DFV-Präsidentin Renate Schmidt. „Mit unserer Kampagne wollen wir Kindern – und damit der Zukunft – endlich eine Stimme geben!“

Bisher können allein ihre Eltern mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel versuchen, die Politik in Richtung Nachhaltigkeit und Familiengerechtigkeit zu lenken. Kinder und Jugendliche dürfen heute zwar Aktien kaufen, Großunternehmen besitzen und Steuern zahlen – vertreten durch ihre Eltern. Doch von der politischen Mitwirkung sind sie ausgeschlossen. Ein Wahlrecht ab Geburt soll das ändern. Denn nur wer wählt, zählt!

Logo Wahlrecht„Damit Kinder sich an den demokratischen Prozessen beteiligen können, brauchen sie in ganz jungen Jahren Treuhänder, die stellvertretend ihr Wahlrecht wahrnehmen“, unterstreicht Schmidt. „Wie in allen anderen Belangen sind das ihre Eltern. Sobald ihr Interesse und ihr Wunsch zur politischen Teilhabe groß genug sind, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt.“ Voraussetzung ist nicht nur die Sensibilisierung für Politik durch Mutter und Vater, sondern auch ein guter und informativer Politik-Unterricht in der Schule. Beides bereitet die Kinder auf ihr Recht zu wählen und mitzubestimmen vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Seite „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2017, gekürzt

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf

Die Bundestagswahl und drei Landtagswahlen stehen bevor. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten sind Frauen. Doch die Parteien scheinen auf einem Auge
blind: Die für die Zukunft unserer Gesellschaft elementaren frauenpolitischen Themen spielen im Wahlkampf keine große Rolle. Das Grundgesetz fordert den Staat auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Aber wie das Beispiel der Besetzung politischer Ämter und aktuell der Listen und Aufstellungen für die Wahlen zeigt, fühlen sich die weitgehend vom Staat finanzierten Parteien diesem Verfassungsauftrag überwiegend nicht hinreichend verpflichtet. Doch wir Frauen haben die Wahl:
Mehr als die Hälfte – das bedeutet eine enorme Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung zukünftiger Politik. Die heute vom Deutschen Juristinnenbund e.V.
(djb) veröffentlichten frauenrechtspolitischen Forderungen können Prüfmaßstab für die Wahlentscheidung sein.

Wir fordern von einer Bundesregierung in Zeiten rechtspopulistischer Strömungen vor allem eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir verlangen eine Gleichverteilung von Status, Macht und Einkommen. Frauen müssen die realistische Chance haben, gleichberechtigt für die eigenständige Sicherung ihrer Existenz, inklusive Alterssicherung zu sorgen. Seit Jahrzehnten haben wir in Deutschland hervorragend ausgebildete Frauen, zahlenmäßig inzwischen mehr als Männer.
Aber ihre Gleichstellung – auch bei bezahlter und unbezahlter Arbeit – lässt weiterhin zu wünschen übrig. Weitere legislative Maßnahmen sind unerlässlich. Die Ausdehnung von Quotenregelungen auf alle Führungspositionen, Wahlarbeitszeitgarantien, Entgeltgleichheit, Beseitigung von Ehegattensplitting und der Privilegierung von Minijobs sowie beitragsfreier Mitversiche-rung sind neben Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur und weiteren Anreizen für eine partnerschaftliche Aufteilung von unbezahlter Arbeit notwendige und effektive Maßnahmen für mehr Gleichstellung im Arbeitsleben. Auf EU-Ebene gesetzte Standards in Sachen Geschlechtergleichstellung führen zur Geschlechtergerechtigkeit in Europa, daher gehören Europathemen unabdinglich in die Wahlprogramme. Die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses ist konsequent zu verfolgen.

Links zu den Forderungen des djb an die Parteilen im Einzelnen:
1. Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b1/
2. Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b2/
3. Strafrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b3/
4. Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b4/
5. Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b5/
6. Europa- und Völkerrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b6/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung. Der morgen im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung und die damit anvisierte Erhöhung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau", mit der 100.000 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden sollen, wird die angespannte Situation in diesem Bereich deutlich entlasten. Zugleich kann dieser Ausbau aber nur ein erster Schritt sein, da Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts einen wesentlich höheren Bedarf an Kita-Plätzen ergeben haben."Die Aufstockung des Sondervermögens ,Kinderbetreuungsausbau‘ um rund 1,1 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren ist wichtig und richtig. Der Bedarf an Kita-Plätzen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Mit dem quantitativen Ausbau muss aber im Interesse der betreuten Kinder auch eine Erhöhung der Kita-Qualität einhergehen. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf geforderte Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, mit der auch Investitionen aus dem Sondervermögen in die Kita-Qualität möglich wären. So wichtig der quantitative Ausbau auch ist, die Qualität der Kindertageseinrichtungen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.Bei der Festlegung von Qualitätsstandards kommt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. Eine im Dezember letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie hat gezeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bereits zur Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität im November letzten Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf für die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards geworben. Wörtlich heißt es im Aufruf der Verbände: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dringend ein Gesamtkonzept an, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Chancengerechtigkeit im Schulsystem darf keine hohle Phrase bleiben", so Hofmann abschließend.

Besorgniserregend ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass sich beim Einsatz privater Mittel für die außerschulische Bildungsunterstützung immer deutlicher eine Spaltung abzeichnet. So zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass außerschulische Nachhilfe die im Bildungssystem verursachten sozialen Ungleichheiten eher verstärken statt sie zu verringern. Denn Kinder aus finanziell gut ausgestatteten Elternhäusern bekommen wesentlich häufiger bezahlte Nachhilfestunden als Kinder aus armen Haushalten. Bezeichnenderweise wird hier auch das Versagen des Bildungs- und Teilhabepaketes deutlich. Deshalb ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend geboten, andere Lösungen zu finden und die Förderung Kindern, über die Schule direkt, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei zugänglich zu machen. Gute Beispiele wie etwa der Lübecker Bildungsfonds sollten vom Gesetzgeber hier als Anregung für grundlegende Reformen genommen werden.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.03.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aus Sicht des Verbandes werden mit dem heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls, missachtet. Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Der pauschale Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. Wichtig ist in solchen Fällen eine qualifizierte Einzelfallprüfung, denn nur diese ermöglicht die Berücksichtigung der spezifischen Interessen des jeweils betroffenen Kindes.

"Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind kein geeigneter Ort für Kinder, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zu Kitas und Schulen, zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt. Das widerspricht der auch in Deutschland für alle Kinder verbindlich geltenden UN-Kinderrechtskonvention und den darin speziell festgeschriebenen Rechten der Flüchtlingskinder", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgversprechender. Deshalb sollte es immer eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt geben. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen", so Hofmann weiter.

Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hatten 20 Verbände und Organisationen bereits im Februar dieses Jahres einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendliche ohne Grenzen, PRO ASYL und UNICEF Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.03.2017

Am Internationalen Tag gegen Rassismus ruft die GEW zu einem entschiedenen Vorgehen gegen Diskriminierung im Alltag, rassistische Hetze und Gewalt auf. Pädagoginnen und Pädagogen komme dabei eine besondere Verantwortung zu.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus in Deutschland mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein entschiedenes Vorgehen gegen Rassismus und Nationalismus an. "Menschenverachtende Einstellungen und Taten sowie antidemokratische Tendenzen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt am Main anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus. Pädagoginnen und Pädagogen trügen bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu Toleranz und Wertschätzung eine besondere Verantwortung. Dabei bräuchten sie Unterstützung in Form von ausreichend Personal und Zeit sowie Fortbildungen.

Die GEW unterstützt das Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, das sich aktiv mit allen Formen von Diskriminierung, Radikalisierung und Ideologisierung auseinandersetzt und an Schulen ein Klima der gegenseitigen Achtung und des Respekts schaffen will. Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 (13. bis 26. März), welche die GEW zusammen mit rund 80 Organisationen unterstützt, haben das Motto. "100 Prozent Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Zu den Aktionstagen gibt es beispielsweise ein Materialheft mit Fachbeiträgen sowie themenspezifische Publikationen, Arbeitsmaterialien und Beispiele guter Praxis. Darüber hinaus stehen Materialien zur rassismuskritischen Bildungsarbeit mit Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in allen Schulstufen sowie in Kindertagesstätten als Download zur Verfügung.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaftvom 21.03.2017

Deutschland nimmt international eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung der so genannten Flüchtlingskrise ein. Durch ihr großes Engagement und ihre Flexibilität haben Politik, Behörden und Zivilgesellschaft eine Notversorgung der Menschen sichergestellt. Trotz dieser großen Leistung sieht UNICEF Deutschland die Lebensumstände vieler Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten jedoch als schwierig an. Laut einer neuen UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand“ verbringen viele von ihnen lange Monate oder sogar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Dies erschwert ihre Integration.

Die Mädchen und Jungen leben dort – teils unter unzureichenden hygienischen Bedingungen – mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und haben kaum Privatsphäre. Sie haben oft keine Ruhe zum Spielen und Lernen und sind nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt. Je nachdem, wo in Deutschland sie untergebracht sind und wie lange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, ist ihr Zugang zu Kindergärten oder Schulen eingeschränkt. Eine zunehmend unterschiedliche Behandlung der geflüchteten Mädchen und Jungen zeichnet sich auch je nach Herkunftsland und damit verbundener Bleibeperspektive ab. Diese Situation dokumentiert die neue Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde.

„Geflüchtete Familien wünschen sich nichts sehnlicher, als anzukommen und neu zu beginnen. Gerade den Kindern die bestmögliche Starthilfe in Deutschland zu geben, ist eine gute, wenn nicht eine der wichtigsten Investitionen für unsere Gesellschaft“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Kinder, die ihre Heimat verloren und Schlimmes durchgemacht haben, müssen rasch zur Normalität zurückfinden. Sie dürfen nicht noch mehr wertvolle Zeit ihrer Kindheit verlieren. Deshalb sollten sie nur so kurz wie möglich in Sammelunterkünften bleiben und so schnell wie möglich Kindergärten oder Schulen besuchen oder eine Berufsausbildung beginnen. Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, Migranten oder Flüchtlinge, sondern Kinder.“

„Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher“, erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitautor der Studie. „Statt den Auszug aus Flüchtlingsunterkünften rechtlich zu erschweren, sollten Bund und Länder dringend Maßnahme ergreifen, um diesen zu erleichtern – egal aus welchem Herkunftsland die Familien kommen.“

In den vergangenen zwei Jahren kamen etwa 350.000 Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland, um hier Schutz vor Krieg und Gewalt oder eine bessere Zukunft zu suchen. Die Studie „Kindheit im Wartezustand“ ist nicht repräsentativ. Dennoch ermöglicht sie einen breiten und bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in Flüchtlingsunterkünften aufhalten.

Für die Analyse haben die Autoren 2016 bundesweit eine quantitative, anonyme OnlineUmfrage unter haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt und ergänzende Interviews mit geflüchteten Familien geführt. Die Auswertung zeigt, dass viele geflüchtete Kinder mit Problemen zu kämpfen haben.

Forderungen von UNICEF Deutschland

Damit die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut geschützt und betreut werden und faire Chancen auf Versorgung, Teilhabe und Bildung haben, fordert UNICEF Deutschland:

  • Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Asyl und Schutz suchen, müssen – unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrer Bleibeperspektive – den gleichen, guten Zugang zu Schutz, Versorgung und Förderung haben.
  • Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sein. Das ist besonders vor dem Hintergrund des derzeit diskutierten Gesetzentwurfes zur Durchsetzung der Ausreisepflicht zu betonen. Dieser sieht die Möglichkeit vor, den Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen über sechs Monate hinaus zu verlängern.
  • In Unterkünften, in denen Kinder leben, sollten außerdem verbindliche, familien- und kindgerechte Standards erfüllt und regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Dafür ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig.
  • Flüchtlingskinder sollten so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zur Kindertagespflege erhalten – und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland oder dem Status im Asylverfahren. Damit die Kinder und Jugendlichen nicht zu viel wertvolle Zeit verlieren, ist eine Schulpflicht ab der Zuweisung zu einem Bundesland und eine schnelle Verteilung auf die Kommunen besonders wichtig.

Service für Medien
Die vollständige Studie „Kindheit im Wartezustand“ kann unter presse@unicef.de

Quelle: PressemitteilungDeutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 21.03.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. März 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Die vorgestellte Basisuntersuchung ermittelt, was sich seit der ersten Basisuntersuchung im Jahr 2007 zur Gleichstellung von Frauen und Männern „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ verändert hat:

  • Wie sind heute bei Männern die Einstellungen zu Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit und Männlichkeit?
  • Welche Strukturen und Entwicklungen zeigen sich innerhalb der sozialen Milieus und zwischen den Milieus?
  • Wie verändern sich Einstellungen und Verhaltensmuster im Lebensverlauf von Männern – lässt sich dies als Generationenwandel deuten?
  • Und (wie) haben sich die dominanten Geschlechtsidentitäten von 2007 bis heute verändert?

Dazu wurden mit denselben Untersuchungsmethoden wie 2007 insgesamt 3.011 Frauen und Männer im Alter ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ befragt, sowie in 18 qualitativen Gruppendiskussionen und 80 narrativen Einzelinterviews die Einstellungen und Erfahrungen, Ziele und Motive von Männern vertieft untersucht.

Es wird um eine kurze Anmeldung per E-Mail an info@bundesforum-maenner.de gebeten.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

Termin: 8. Juni 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.
Sozialarbeiter*innen unterstützen Menschen in sozial benachteiligenden Lebenslagen tagtäglich darin, ihr Wohlbefinden zu verbessern, gesellschaftlich teilhaben zu können und ihren eigenen Lebensweg selbstbestimmt zu gehen. Soziale Arbeit setzt sich gleichzeitig gegen Menschenrechtsverletzungen ein. Insbesondere feministisch ausgerichtete soziale Arbeit war schon früh Angriffen von außen ausgesetzt, etwa dort wo sie Missbrauch und Gewalt innerhalb von Familien thematisierte und Angebote wie bspw. Frauenberatungsstellen bei Gewalt entwickelte, in denen auch Lebensformen jenseits von gewalttätigen Partner*innen denkbar wurden. Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen.
Bis jetzt sind die Auswirkungen dieser Angriffe wenig untersucht, haben aber gleichzeitig schon direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit. Im Rahmen der Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Wichtige Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?
Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kindes- und Jugendalter, Hate Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Fachkontakte:

Gunda Werner Institut: Henning von Bargen, Email vonbargen@boell.de

AWO Bundesverband e.V.: Sarah Clasen, sarah.clasen@awo.org

Das Programm wird Ihnen ab April 2017 zugehen und auf den Websites von AWO und Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht. Ab dann ist auch eine Anmeldung möglich.

Termin: 19. Juni2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten: 96,00 € für Mitglieder / 120,00 € für Nichtmitglieder

Anmeldeschluss: 21.04.2017

Die Familie ist immer noch die wichtigste Institution in der Bereitstellung von Pflegeleistungen. So wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen größtenteils von Familienangehörigen zu Hause versorgt. Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Neben dem hohen Organisations- und Zeitaufwand kann die Pflege für die Angehörigen auch körperliche, emotionale und finanzielle Belastung mit sich bringen. Umso wichtiger sind gute Rahmenbedingungen auf kommunaler und betrieblicher Ebene zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie passgenaue Beratungs- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Vor diesem Hintergrund geht die Veranstaltung den Fragen nach, welche Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige bereits existieren, wie tragfähig diese sind und welche sie ggf. noch benötigen, um gesundheitliche, psychosoziale und finanzielle Belastungen besser bewältigen zu können.
Zielgruppe sind Praktiker/innen sowie Fach- und Führungskräfte der örtlichen und überörtlichen Fachberatung aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, Pflegestützpunkte, Expertinnen und Experten für Vereinbarkeitsfragen und Fragen der Angehörigenpflege, Interessenvertretungen, Lokale Bündnisse für Familien, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie weitere Interessierte.

Das Programm und die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2276-17.

AUS DEM ZFF

Das ZFF begrüßt den AWO Unterbezirk Unna, den AWO Bezirksverband Württemberg e.V. und die Naturfreunde Thüringen e.V. als neue Mitglieder im Verband. Wir freuen uns auf den Austausch und die Impulse für die gemeinsame Gestaltung der Familienpolitik!

Weitere Informationen zu unseren Mitglieder finden Sie hier.

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Familienverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsches Netzwerk Schulverpflegung, Deutsches Rotes Kreuz, educcare, evangelische arbeitsgemeinschaft familie, Familienbund der Katholiken, Fröbel-Gruppe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Karl-Kübel-Stiftung, Der Paritätische – Gesamtverband, Pestalozzi-Fröbel-Verband, plattform ernährung und bewegung, SOS-Kinderdorf, Stiftung Lesen, Stiftung Haus der kleinen Forscher, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Vereinigung der Waldorfkindergärten, Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.03.2017

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.
Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.
Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.
Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.03.2017

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

AKTUELLES

Deutschlandweit werden Familien für ein super spannendes und wichtiges Projekt gesucht: Eine vierstündigen Dokumentation soll an einem Samstag im September zur besten Sendezeit die Zuschauer motivieren, zur Bundestagswahl zu gehen. Hierfür sucht die 99pro Media aus Leipzig Familien, die wählen gehen und bereit sind über ihre Wahl zu sprechen. Die Dokumentation begleitet die aktuelle Lebenssituation der Familien und erfragt, wie die politische Haltung zustande kommt und was sie zu der Wahl ihrer Partei veranlasst. Dabei ist nicht entscheidend, ob jemand auch Parteimitglied ist. Vielmehr geht es darum zu sehen, wie viel Übereinstimmung es in alltäglichen Themen wie Arbeit, Bildung, Sicherheit, Finanzen und Freizeit gibt. Natürlich muss nicht die ganze Familie hinter derselben Partei stehen, es darf auch unterschiedliche Meinungen/Haltungen zu diesen Themen geben oder auch jemanden, der einer anderen Partei näher steht. Innerhalb des Produktionszeitraums bis August sollen die Familien ca. 10 Drehtage begleitet werden, selbstverständlich in enger Abstimmung, was die Termine betrifft.

Bei Interesse freut sich die Produktionsfirma über eine Kontaktaufnahme unter: saskia.heim@99pro.de

Allein im letzten Jahr verzeichnete der ISD im Deutschen Verein 834 Beratungsanfragen, in denen es um internationale Kindschaftskonflikte ging. Aus diesem Grund hat der ISD im Deutschen Verein den vom Gesamtverband International Social Service entwickelten Letifaden „Familienkonflikte bewältigen“ nun in deutscher Übersetzung herausgegeben.

Der Leitfaden informiert über die Möglichkeiten aber auch Grenzen der Mediation in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Mit dem Leitfaden soll interessierten und betroffenen Personen ein erster Einblick in das internationale Mediationsverfahren gegeben werden. Neben ganz praktischen Fragen wie:

  • Internationale Familienmeditation
  • Für welche Konflikte und wann Meditation genutzt werden kann
  • Was spricht für eine internationale Familienmediation?
  • Wie läuft eine internationale Familienmediation ab?
  • Internationale Familienmediation, Recht und Gesetz
  • Unrechtmäßiges Verbringen oder Nicht-Rückkehr eines Kindes
  • Praktische Fragen

Den kompletten Leitfaden können Sie hier downloaden: https://www.deutscher-verein.de/de/internationaler-sozialdienst-familienmediation-leitfaden-2746.html

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ZFF-Info 5 2017

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

"Der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und gegen Diskriminierung ist eine Kernaufgabe der Demokratie, der sich Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam stellen müssen“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler aus Anlass des morgigen Internationalen Frauentages.

Die Forderungen nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und ökonomisch abgesicherten Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen Befähigung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit, bleiben erschreckend aktuell: Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie tragen die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Frauen sind gegenwärtig immer noch weniger als Männer in Erwerbsarbeit integriert und die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas.

Das heute veröffentlichte Gutachten zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhärtet diese Befunde. Was aber fehlt ist eine Bilanz darüber, inwieweit die Empfehlungen der Sachverständigen des ersten Gleichstellungsberichtes umgesetzt wurden.

„Eine ehrlich gemeinte Frauen- und Gleichstellungspolitik braucht eine systematische Beschäftigung mit dem bisher Erreichten, auch den Fehlern, um mehr Erfolg in der Zukunft zu haben, “ zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Der Bericht verdeutliche weiterhin die Notwendigkeit, sich verstärkt mit der Organisation von Fürsorgetätigkeit zu befassen.

„Um tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen“, so Stadler, „brauchen wir auch eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dazu muss die Sorgetätigkeit grundsätzlich aufgewertet und Männer stärker an ihr beteiligt werden.“ Der Bericht und die andauernde Benachteiligung von Frauen zeigen sehr deutlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht werden kann, wenn nur Verbesserung für einzelne Frauen oder nur in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können. Dafür braucht es eine Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“, schließt Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.03.2017

Die Bundesregierung hat am heutigen Internationalen Frauentag dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Dazu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, auch mitten in unserer Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, jeder Nationalität. Die Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umfasst, war der letzte wichtige Baustein, damit nun auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren kann. Endlich – es war ein langer Weg bis dahin. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Ich sage ganz klar: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und die Täter müssen bestraft werden.“

Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Es wird eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017

Frauen leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und Hausarbeit. Das geht aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vor, das Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig heute (Dienstag) mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher vorgestellt hat. Hierzu hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich. „Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – wie in der Pflege und im sozialen Bereich – aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit.“

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht wird von dem roten Faden durchzogen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn Gleichstellung erreicht werden soll. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

„Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann.“ erläuterte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher.

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile auch Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist hier zu finden: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf.

Die Themenblätter zum Sachverständigengutachten des Zweiten Gleichstellungsberichts sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2017

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich in ihrem Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. In diesem Jahr geht ein wichtiges Signal vom Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um die Lohnlücke zu schließen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.

Dieser sieht Folgendes vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2017

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Für ein selbstbestimmtes Leben ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen unerlässlich. Doch für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehen auch 2017 in Deutschland noch erhebliche Hürden. Die Bundesregierung kündigte in dieser Wahlperiode viele Maßnahmen an, auf den Weg gebracht hat sie bislang leider mutlose und zu wenig wirkungsvolle Gesetze. Die Frauen erwarten zu Recht deutlich mehr von dieser Bundesregierung.

Der zweite Gleichstellungsbericht listet detailliert auf, das noch viel zu tun ist. Die Ungerechtigkeiten müssen schneller abgebaut werden. Dafür haben wir Instrumente vorgelegt. Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen für die Privatwirtschaft, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und das Ehegattensplitting endlich durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer muss endlich wirkungsvoll und leichter möglich werden. Mit unserem Konzept zur KinderZeitPlus wird Eltern mehr Zeit gegeben, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Es wäre sinnvoll, einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30-40 Wochenstunden einzuführen, in dem Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang wählen können, und endlich das lange angekündigte Gesetz vorzulegen, das ein Rückkehrrecht auf die vorherige Stundenzahl ermöglicht. Auf diese Maßnahmen können Frauen nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.

Wer für Pflegebedürftige Verantwortung übernimmt, braucht zeitliche Freiräume. Derzeit wird diese wichtige Aufgabe vor allem von Frauen erfüllt. Wir wollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für berufstätige Pflegende weiter entwickeln und eine dreimonatige PflegeZeitPlus mit Lohnersatzleistung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.03.2017

Auf die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen macht der pro familia Bundesverband anlässlich des Weltfrauentags aufmerksam. Sie waren in ihrem Herkunftsland und auf dem Weg nach Deutschland in vielfältigster Weise schwierigen Situationen ausgesetzt. Flächendeckende Angebote könnten dabei helfen, ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit zu verwirklichen. Bei den Unterstützungsangeboten müsse es immer darum gehen, die Rechte der Geflüchteten zu stärken und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen.

Rund ein Drittel von allen Geflüchteten, die in der Vergangenheit nach Deutschland kamen, waren Frauen. Sie verlassen ihr Land aufgrund von Krieg und Folter, Armut und Hunger aber auch aus geschlechtsspezifischen Gründen wie Zwangsheirat, Zwangsverschleierung oder Genitalverstümmelung. Obwohl die Frauen wissen, dass auf dem Weg in ein sicheres Land viele Gefahren auf sie warten, nehmen viele Frauen mit ihren Familien den beschwerlichen Weg auf sich. Auf der Flucht werden manche von ihnen Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Prostitution. Am Ziel angekommen, sind sie nicht immer vor Gewalt geschützt. In Deutschland erfuhren geflüchtete Frauen Gewalt zum Beispiel in den Sammelunterkünften.

„Gesundheit ist Voraussetzung für die Integration. Dazu zählt auch der Schutz vor sexueller Gewalt, die Betreuung während der Schwangerschaft und das Recht auf sexuelle Bildung“, sagte die pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn. „Wir brauchen mehr Angebote für geflüchtete Frauen, die psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt waren.“

Allerdings sollten die Mädchen und Frauen nicht pauschal als Opfer wahrgenommen werden, sondern als Gestalterinnen ihres Lebens. Die Aufgabe psychosozialer Beratung sei, den individuellen Bedarf zu erkennen, zu begleiten und zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung sei es, die jeweiligen Deutungs- und Orientierungssysteme, Handlungsrahmen und Lebensvorstellungen der geflüchteten Frauen anzuerkennen und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen. Pro familia bietet in ihren Beratungsstellen Information und Beratung für geflüchtete Frauen und Mädchen an. Die Beraterinnen haben oft langjährige Erfahrung in der Migrationsarbeit und sind interkulturell kompetent. So überwinden sie Barrieren, die zwischen Gesundheitsangeboten und den Migrantinnen bestehen können. Allerdings sind qualifizierte Sprachmittlerinnen nach wie vor rar, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

„Unser Ziel ist, die gesundheitliche Situation von weiblichen Flüchtlingen in Bezug auf Familienplanung sowie bei gewollter und ungewollter Schwangerschaft zu verbessern“, so Hahn. „Deshalb ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass geflüchtete Mädchen und Frauen geschlechtsbedingte Anforderungen und Bedürfnisse haben. Wir wollen Sie in ihrem Recht auf Schutz vor Gewalt, angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Teilhabe und Beteiligung stärken.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband vom 07.03.2017

„Schluss mit dem Geschlechterkampf! Wir brauchen einen zeitgemäßen Feminismus!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM). „Dazu müssen wir Frauen uns gegenseitig unterstützen und befördern. Wir müssen Netzwerke auch strategisch nutzen, und aufhören, uns selbst Konkurrenz zu machen bzw. uns gegenseitig zu behindern! Wenn wir dahin möchten, wo wir hingehören: mit besserer Bezahlung, beruflichem Umstieg, Weiterstieg und Aufstieg – in Gesellschaft und Wirtschaft, in Macht, Position und Posten. Dann darf es keine Rabenmutter, Helicoptermum oder Latte Macchiato Mami mehr geben!“ so die Vorsitzende.

„Nur im Schulterschluss zwischen uns und mit dem anderen Geschlecht kommen wir in Sachen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung weiter“ ist Spachtholz überzeugt. „Das Geschlecht darf weder in Gesellschaft noch in Wirtschaft eine Rolle mehr spielen!“

„Nicht umsonst verfolgt unser Verband, als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es werden möchten, seit Gründung einen ganzheitlichen Ansatz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Lebensverlaufsperspektive! Und bereits seit einem Jahrzehnt mit dem Zusatz – für Frauen und Männer. Denn wir brauchen das andere Geschlecht – um Aufgaben in Familie und Haushalt zu übernehmen und in Wirtschaft und Gesellschaft Platz für uns zu machen! Aber warum muss das ein Kampf sein? Es ist doch wunderbar, wenn wir uns alle den Kuchen teilen – die Familien- Haushalts-, Freizeit-, Erwerbs- und Einkommenstorte. Es geht bei Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung doch darum, dass das jeweils in einem Bereich benachteiligte Geschlecht hierbei aufholen und gleichziehen kann. Also, lasst uns bei Familie und Haushalt und Sorgearbeit loslassen und das andere Geschlecht liebevoll in die Pflicht nehmen. Die hierbei frei werdenden Zeitressourcen können wir auch anders sinnvoll einsetzen: mit Erwerbsarbeit, Einkommen und Karriereoptionen. Das wird uns auch ein eigenes Auskommen im Alter ermöglichen.“

Spachtholz fordert auf: „Wir sollten frei von Ängsten alle Maßnahmen ergreifen, um Männer und Väter zu ermutigen und in die Pflicht zu nehmen, Sorgearbeit analog zu uns zu übernehmen. Wir sollten die Hand reichen, um Schulter an Schulter mit uns zu kämpfen um die Umsetzung unserer Forderungen, wie bspw.

  • Abschaffung des Ehegattensplittingsund Etablierung der Individualbesteuerung
  • Qualität und Ausbau von Kita & Co, auch mit 24h-Kitas
  • Gebundener rhythmisierter Ganztag – mit einem Rechtsanspruch von 0-14+ Jahren
  • Abschaffung von Minijob und Einführung der Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro
  • Finanzielle Aufwertung von Berufen, in denen überrepräsentativ Frauen beschäftigt sind
  • Ausbau des Mutterschutzgesetzes zu einem Elternschutzgesetz mit Kündigungsschutz und Karenzzeit ab Geburt für den (werdenden) Vater
  • Volle Ausschöpfung des Elterngeldes nur bei hälftiger Aufteilung der Elternzeit
  • Familienzeit im Anschluss an die Elternzeit
  • Quotierung von paritätisch besetzen Teilzeit-Führungs-Tandems (Quotierung Job-Sharing auf allen Führungsebenen)
  • Wechselmodell / Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern als Paar

Das Bundestagswahljahr ist unsere Chance, von Männern in Macht, Posten und Positionen Bekenntnisse abzuringen, die nach der Wahl keine Lippenbekenntnisse bleiben! Wir müssen handeln – gemeinsam!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 08.03.2017

SCHWERPUNKT II: Wechselmodell

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

[…]

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … (4) …) hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind ver pflichtet und berechtigt. Gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Das Gesetz enthält keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Vom Gesetzeswortlaut ist vielmehr auch eine Betreuung des Kindes durch hälftige Aufteilung der Umgangszeiten auf die Eltern erfasst. Zwar orientiert sich die gesetzliche Regelung am Residenzmodell, also an Fällen mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil bei Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil. Dies besagt aber nur, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als tatsächlichen Ausgangspunkt der Regelung gewählt hat, nicht hingegen, dass er damit das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild festlegen wollte, welches andere Betreuungsmodelle ausschließt. Dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, spricht jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung des Wechselmodells im Wege einer Umgangsregelung. Eine zum paritätischen Wechselmodell führende Umgangsregelung steht vielmehr mit dem gemeinsamen Sorgerecht im Einklang, zumal beide Eltern gleichberechtigte Inhaber der elterlichen Sorge sind und die im Wechselmodell praktizierte Betreuung sich als entsprechende Sorgerechtsausübung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen hält.
Entscheidender Maßstab der Anordnung eines Umgangsrechts ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist. Das Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber herkömmlichen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat. Das paritätische Wechselmodell setzt zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. Dem Kindeswohl entspricht es dagegen regelmäßig nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, diese Voraussetzungen erst herbeizuführen. Ist das Verh&a uml;ltnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Wesentlicher Aspekt ist zudem der vom Kind geäußerte Wille, dem mit steigendem Alter zunehmendes Gewicht beizumessen ist.
Das Familiengericht ist im Umgangsrechtsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht eine persönliche Anhörung des Kindes nicht durchgeführt, weil es zu Unrecht davon ausgegangen war, dass eine auf ein Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung nach der gesetzlichen Regelung nicht möglich sei. Das Verfahren ist daher zur Nachholung der Kindesanhörung und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2017, gekürzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals geurteilt, dass das sogenannte Wechselmodell nach heutiger Gesetzeslage von Familiengerichten angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

„Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell. Es kann deshalb auch kein alleingültiges Umgangsmodell geben. Deshalb muss es möglich sein, dass ein Kind je zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter ist, wenn dies dem Kindeswohls entspricht. Einige Oberlandesgerichte untersagten aber dieses sogenannte Wechselmodell, weil es angeblich hierfür keine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt.

Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nun in einem heute veröffentlichten Beschluss klargestellt hat, dass schon nach heutiger Rechtslage eine gerichtliche Umgangsregelung durchaus das paritätische Wechselmodell vorsehen kann. Eine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell (das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil) kann der BGH nicht erkennen.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Der BGH hat klargestellt: Die hälftige Umgangsregelung ist vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Ausschlaggebend für die Umgangsregelung sei im konkreten Einzelfall immer das Kindeswohl. Um das hinreichend beurteilen zu können, hält der BGH grundsätzlich die persönliche Anhörung des Kindes erforderlich.

Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist. Zugleich greifen die Richter die veränderten Rollenverteilungen auf: Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen. Insofern ist die heute veröffentlichte Entscheidung auch als logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik zu verstehen.“

Das SPD-Positionspapier zum Wechselmodell ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.02.2017

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Familiengericht ein paritätisches Wechselmodell, also die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Kind soll grundsätzlich persönlich angehört werden. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e. V. (DKSB): „Das Wechselmodel stellt an die Eltern besondere Herausforderungen, weil sie sehr gut miteinander kommunizieren und vor allem kooperieren müssen, um das Aufwachsen und den Alltag für das Kind optimal zu gestalten. Mit anderen Worten: Streiten sich Eltern darum, ob ein solches Wechselmodell in ihrer Familie nach einer Trennung praktiziert werden soll, ist es höchst zweifelhaft, dass die für das Wechselmodell notwendige kooperative Atmosphäre vorhanden ist.“Und weiter: „Kinder wollen regelmäßig beide Eltern haben und sollten nicht aus einem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen in den gerichtlichen Kindesanhörungen in besonderem Maße verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 28.02.2017

Nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt am 11. Januar 2017 zum sogenannten paritätischen Wechselmodell geäußert hat, ist nun eine weitere Entscheidung bekannt geworden: Danach ist die Anordnung einer hälftigen Betreuung auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich, allerdings nicht einschränkungslos, wie man vielleicht – bei oberflächlicher Betrachtung – meinen könnte.

In der Vergangenheit haben vor allem Väter die Einrichtung des Wechselmodells gefordert, wobei sich gelegentlich der Eindruck aufgedrängt hat, dies geschehe vor allem mit Blick auf – vermeintliche – Entlastungen beim Unterhalt.

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betont daher, dass der BGH das Kindeswohl als den entscheidenden Maßstab ansieht. Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das "Beste" für das Kind ist. Nicht im wohlverstandenen Sinne sei die Anordnung des Wechselmodells auch bei erheblich konfliktbelasteten Eltern, wie der Senat ausführt. Der BGH bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für ein Wechselmodell eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung ist. Sie ist nicht erst durch das Wechselmodell herbeizuführen.

"Eine Vielzahl von Problemen bleibt offen. Diese dürfen vor allem bei einem Einkommensgefälle zwischen Müttern und Vätern nicht einseitig zu Lasten des geringer verdienenden Elternteils, in der Regel noch immer die Frau, gelöst werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.03.2017

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen. Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.
Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall."

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 27.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland beschlossen. Es ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015. Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme wird von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, die gerade auch in der akuten Notsituation Ende 2015 und Anfang 2016 Großartiges geleistet hätten: „Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland geflüchtet sind und hier auf sich selbst gestellt sind, gehören zur schutzbedürftigsten Personengruppe überhaupt. Dass wir ihnen ein neues Zuhause bieten und sie gut versorgen können, verdient größte Anerkennung. Dennoch gibt es natürlich Probleme. So fehlt es in einigen Kommunen an personellen Ressourcen oder an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten. Außerdem stellt der Bericht großen Qualifikationsbedarf bei den Fachkräften fest, vor allem hinsichtlich des Ausländerrechts“, so Manuela Schwesig.

Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen dringend erforderlich war. Am 1. Februar 2017 waren 43.840 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Höchststand war Ende Februar 2016 mit 60.638 unbegleiteten Minderjährigen erreicht. Die Zahl der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe steigt demgegenüber: Zwischen November 2015 und Februar 2017 von knapp 6.400 auf 18.214.

Der Bericht belegt, dass die unbegleiteten Minderjährigen in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt werden. Mit großem Tempo wurden die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht zudem fest:Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und in den Anschlussmaßnahmen haben vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine große Bedeutung. Gast- und Pflegefamilien spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.Die Familienverhältnisse der in Deutschland ankommenden und hier lebenden unbegleiteten Minderjährigen sind oftmals noch ungeklärt. Dies erschwert kindeswohlorientiertes Handeln.Der Gesundheitszustand bei vielen unbegleiteten Minderjährigen ist durch fluchtbedingte extreme Belastungen gekennzeichnet.Zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei den bestellten Vormundschaften handelt es sich in erster Linie um Amtsvormundschaften.Länder, Kommunen und Fachverbände sehen großen Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf: das Ineinandergreifen der Sozialsysteme einschließlich der Zugänge zu Aus-/Bildungsangeboten, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung, die Kooperation von Ausländer- und Jugendbehörden sowie die Qualifikation von Fachkräften und Vormündern.

Für den ersten Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland wurden Länder, Kommunen und Fachverbände befragt. Zudem wurden amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und der Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.03.2017

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feiert am 08.03.2017 in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ an den Start ging.

„Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält – wie in den Vorläuferprogrammen einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen. Mit ihrer Arbeit für alle Generationen unterstützen Sie ihre Kommune noch enger als zuvor bei der Gestaltung des demografischen Wandels.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm sind hier zu finden: www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.03.2017

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas legen erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen vor

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam vorgelegte „Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.

Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1.Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz. Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.

[…]

Das Gesetz beinhaltet drei Säulen:

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 106 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes – die verbindlichen Zielvorgaben
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten bis zum Jahresende 2016 Zeit. Sie werden in der zweiten jährlichen Information erfasst.

Säule 3 des Gesetzes – Der öffentliche Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung zu erkennen. Der Frauenanteil liegt hier insgesamt bei rund 53 Prozent.32,6 Prozent der mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben Beschäftigten sind weiblich. 19 der 22 obersten Bundesbehörden beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

Der Gleichstellungsbericht 2016 für die obersten Bundesbehörden ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex5799901167004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017, gekürzt

Zu Berichten über konkrete Pläne der Bundesregierung, das Kindergeld zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Nach dem Prinzip ´Augen zu und durch` will die Bundesregierung jetzt in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Ausländern das Kindergeld kürzen, deren Kinder im Herkunftsland leben. Damit biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit. Schwarz-Rot begibt sich mit diesem Vorstoß in einen offenen Rechtsstreit mit der EU-Kommission, stößt mehrere seiner osteuropäischen Partner vor den Kopf und erweist dem Gedanken des gemeinsamen Europa ausgerechnet zwei Wochen vor dem 60-jährigen Gründungsjubiläum der Römischen Verträge einen Bärendienst.

Der geplante Gesetzentwurf verstößt bewusst gegen geltendes Recht und dient als Druckmittel, um dieses Recht zu ändern. Die EU-Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten haben sich indes schon entschieden dagegen ausgesprochen. Letztlich dient der Gesetzentwurf also nur dazu, Punkte im Bundestagswahlkampf bei national denkenden und EU-kritischen Menschen zu gewinnen. Dabei ist der Entwurf nicht nur europapolitisch und europarechtlich fragwürdig, sondern ein bürokratischer Unsinn. Schätzungsweise knapp 160 Millionen Euro an Einsparungen würde die von Schäuble und Nahles geplante "Anpassung" des Kindergeldes bringen; was aber den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betrifft – allen voran die Vergleichbarkeit der Lebenshaltungskosten – dazu sagt der Gesetzesentwurf nichts. Sie dürften aber enorm sein. Ähnlichkeiten zur Ausländer-Maut sind dabei nicht zufällig.

Wenn EU-Bürger sozialversicherungspflichtig in Deutschland arbeiten und hier auch Steuern zahlen, müssen sie genauso wie alle anderen von denselben Leistungen profitieren. So aber wird die krude Botschaft ausgesandt, dass deutsche Kinder mehr zählen als jene aus anderen EU-Staaten. Wo bleibt der entschiedene Protest des Ober-Europäers und SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz gegen diesen populistischen Vorstoß?

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017

Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Hintergrund: Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2017

Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gingen im Jahr 2015 rund 83% der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach. Für die Mütter war eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit mit einem Anteil von 10% hingegen eher die Ausnahme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21% deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit waren.

Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird. Bei etwas mehr als der Hälfte (51%) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24% der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8% der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2% der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.

Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2017

Im Jahr 2015 wurden 140.500 Angebote der Jugendarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 97.300 Veranstaltungen und Projekte (zum Beispiel Jugendfreizeiten), 23.800 gruppenbezogene Angebote (regelmäßig und auf Dauer ausgelegte Gruppentreffen) sowie 19.300 offene Angebote (zum Beispiel Jugendzentren).

Mit der neu konzipierten Statistik der Angebote der Jugendarbeit wurden 2015 erstmals auch 567.000 Personen erfasst, die ehrenamtlich an der Durchführung der Angebote pädagogisch tätig waren. Hierbei können Personen, die bei den Trägern mehrfach ehrenamtlich tätig sind, auch mehrfach erfasst sein. Laut Angaben der Träger waren diese Ehrenamtler an 84.000 Angeboten der Jugendarbeit (rund 60% der Angebote insgesamt) beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.2017

Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11340 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811340.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) mitteilt, wird im Steuerrecht "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" diese Ländergruppenteilung verwendet. Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro. "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest. Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 15.03.2017

Die Kinderkommission hat sich unter Vorsitz von Norbert Müller (DIE LINKE.) schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderarmut in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in folgender Stellungnahme veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/497498/c66c37d42ba37444019e0db142d6877f/stellungnahme_kinderarmut-data.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.03.2017

Um zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen geht es am Montag, dem 20. März 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13:30 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) und eines Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)) ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig". Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen". Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 153 vom 14.03.2017

Einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von SGB II-Leistungen (ALG I) wird es vorerst nicht geben. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10283 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) gefordert, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Antrag zu.

Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung verlangt, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte Die Linke.

Während der abschließenden Ausschussberatung verwies Die Linke darauf, dass 39 Prozent aller Alleinerziehenden auf ALG I-Leistungen angewiesen seien. Ein Umgangsmehrbedarf würde vor allem den Frauen helfen, so Die Linke. Die Grünen betonten, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. Für die SPD-Fraktion ging der Antrag "in die richtige Richtung", aber die Lösungsvorschläge der Linken seien nicht überzeugend, so die SPD. Die CDU/CSU-Fraktion war überzeugt, dass individuelle Lösungen einer pauschalen Erhöhung vorgezogen werden müssten. Auch im Rahmen der Familienpolitik müsste es zuerst darum gehen, den Menschen einen Weg raus aus dem SGB II zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 139 vom 08.03.2017

Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten – wie etwa Fahrtkosten – nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 137 vom 08.03.2017

Das von der Bundesregierung geplante Entgelttransparenzgesetz wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) und Anträge der Linksfraktion (18/4321 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804321.pdf)) und Bündnis 90/Die Grünen (18/847 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800847.pdf)) und 18/6550 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806550.pdf)) bekannten sich am Montag zwar alle geladenen Experten zum Grundsatz einer geschlechtergerechten Bezahlung. Allerdings bemängelten vor allem die Arbeitgebervertreterinnen den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand des Gesetzes für Betriebe. Den Befürworterinnen des Gesetzes geht dieses an verschiedenen Punkten jedoch nicht weit genug.

Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wies darauf hin, dass Deutschland mit 21 Prozent europaweit eine der größten Lohnlücken aufweise. Etwa 14 Prozent ließen sich statistisch erklären, weil Frauen beispielsweise öfter in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Erwerbsunterbrechungen Karrierenachteile hinnehmen müssten. Die übrigen sieben Prozent, die sogenannte unerklärte oder bereinigte Lohnlücke ließe sich jedoch nicht automatisch mit der Diskriminierung von Frauen erklären, zumindest fehle es dafür an eindeutigen Belegen, erläuterte Boll. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Das Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, sei der richtige Weg, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen.

Für mehr Transparenz bei den Löhnen sprachen sich auch Monika Arzberger vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), Vera Egenberger, Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Gisela Ludwig vom Deutschen Juristinnenbund, Henrike von Platen vom Forum Equal Pay Day und Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben aus. Allerdings bemängelten Monika Arzberger, Elke Hannack und Gisela Ludwig, dass die geplanten Engeltüberprüfungsverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten und auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass die Messinstrumente nicht vorgeschrieben seien. Der Weg der Freiwilligkeit habe in der Vergangenheit schon zu keinem Erfolg geführt, kritisierte Hannack. Ludwig plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehend gewesen als der jetzige Gesetzentwurf.

Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßten ausdrücklich, dass die Prüfungen nicht verpflichtend, sondern freiwillig erfolgen sollen. Die Arbeitgeber hätten gar kein Interesse daran, ihre weiblichen Beschäftigten schlechter zu bezahlen und könnten sich dies "im Kampf um die besten Köpfe" auch gar nicht mehr erlauben. Löhne würden in der freien Marktwirtschaft nicht abstrakt festgelegt und könnten je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräfte-nachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich ausfallen, argumentierte Claudia Große-Leege. Christina Raab sagte, das Gesetz verfehle sein berechtigtes Anliegen nach Lohngerechtigkeit. Allerdings gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege für geschlechtsbedingte Lohndiskriminierungen. Das Gesetz belaste umgekehrt die Betriebe mit unverhältnismäßigen Bürokratiekosten. Diese seien im Gesetzentwurf zu niedrig veranschlagt, sagte Raab.

Kritisch bewerten Vera Egenberger und Elke Hannack das fehlende Verbandsklagerecht im Fall von Lohndiskriminierungen. Es sei zwar zu begrüßen, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht eingeführt werde, allerdings müssten Frauen mit beruflichen Benachteiligungen rechnen, wenn sie ihren Arbeitgeber im Alleingang verklagen. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisierte auch das Auskunftsrecht. Dies gebe im konkreten Fall nämlich nur Auskunft, wie hoch das Gehalt einer Frau im Vergleich zum Median der Männergehälter ausfalle. Selbst in einer diskriminierenden Vergütungsstruktur könne das Gehalt einer Frau höher ausfallen als dieser Median, erläuterte Thüsing. Diese Information sei zur Darlegung von Entgeltdiskriminierungen gänzlich ungeeignet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 134 vom 07.03.2017

Die geplante Ausweitung der Unterhaltsvorschusses findet im Grundsatz einhellige Zustimmung von Betroffenen und Sachverständigen. Dennoch lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11131 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf) und 18/11135 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811135.pdf)) bei Familienverbänden noch erhebliche Wünsche offen, während Kommunalverteter vor zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Städten und Gemeinden warnen. Dies ergab am Montag eine Anhörung des Haushaltsausschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist der Betrag, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Schätzungen zufolge erhalten 50 Prozent der Alleinerziehenden gar keine und weitere 25 Prozent zu geringe Unterhaltszahlungen.

Mit der Neuregelung, die nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten, außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Bisher erlischt der Anspruch, wenn das betroffene Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet. Künftig gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Allerdings sollen über zwölfjährige Kinder die Leistung nur dann beanspruchen dürfen, wenn sie nicht von Hartz IV abhängig sind und der betreuende Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro bezieht. Die Kosten der Reform werden auf 350 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Im Zuge der Neuregelung erhöht der Bund seinen Finanzierungsanteil von 33,5 auf 40 Prozent.

In der Anhörung begrüßte die Sprecherin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, die Abschaffung der 72-Monats-Frist und die Erhöhung der Altersgrenze als "Meilenstein für Alleinerziehende" und als "eine echte Verbesserung, eine der ersten seit Jahren". Allerdings sei der Ausschluss der über zwölfjährigen Kinder im Hartz-IV-Bezug vom Leistungsanspruch eine "schwer zu schluckende Beschränkung". Für den Familienbund der Deutschen Katholiken machte dessen Vertreter Matthias Dantlgraber geltend, dass damit die Beseitigung der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren "nicht vollständig" erreicht werde. Dafür gebe es "keinen sachlichen Grund". Die Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Insa Schöningh, wies darauf hin, dass die Regelung alleinerziehende Eltern über zwölfjähriger Kinder zwinge, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies sei eine "Bedürftigkeitsprüfung bei der falschen Person".

Als Vertreterin einer betroffenen Kommune kritisierte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Gesetzentwurf als in vielen Punkten "noch zu ungenau". Sie wies darauf hin, dass nach Schätzung der thüringischen Landesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 61 und die Kosten um 67 Prozent steigen würden. Diese Mehrbelastung sei durch die Erhöhung des Bundesanteils nicht aufzufangen. Wolf bezifferte den Zusatzbedarf in ihrem Haushalt auf eine halbe Million Euro jährlich, zusammengesetzt aus Mehrausgaben für die Leistung selbst und für zusätzliches Personal: "Das ist für eine Stadt wie Eisenach eine echte Hausnummer." Der Deutsche Städtetag erwartet, dass sich die Zahl der derzeit rund 450.000 Leistungsbezieher mindestens verdoppeln wird.

Thema der Anhörung war auch die Frage, wie sich der Staat das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Dies gelingt den Ländern bisher in sehr unterschiedlichem Maße. So verzeichnete Bayern 2015 mit 36 Prozent die höchste "Rückholquote", die niedrigste lag bei elf Prozent. Der langjährige Leiter des Würzburger Jugendamtes Wilfried Ziegler mahnte eine bessere zivilrechtliche Qualifizierung der zuständigen Sachbearbeiter an und wies darauf hin, dass in Bayern die Zuständigkeit für Unterhaltsfälle beim Landesamt für Finanzen zentralisiert sei. Die Vertreterin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Schöningh beklagte, dass die Motive von Zahlungsverweigerern völlig unzureichend erforscht seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 06.03.2017

Für die Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit für die Gesundheit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11159 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811159.pdf)). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Ungleichheit bei der in Gesundheit verbrachten Lebensjahren in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 01.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Über die Definition von Armut und über Armutssymptome wird viel gesprochen. Aus Sicht der AWO ist es aber mindestens genauso wichtig die Ursachen – also die Gründe für Armut zu untersuchen. Das hat die AWO getan und veröffentlicht heute eine umfassende Analyse von institutionellen und strukturellen Armutsursachen mit dem Titel: „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“. „Die Analyse von Armutsursachen zeigt klar, dass strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen Armut und soziale Ungleichheit verursachen und den sozialen Aufstieg verhindern. Es ist an der Zeit, das zu ändern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Aus diesem Grund werden im Anschluss an die Analyse politische Schlussfolgerungen abgeleitet.

So schützt beispielsweise Erwerbstätigkeit nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, aber gleichzeitig sind immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Die Ursache dafür liegt in den strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes bspw. durch die Zunahme von atypischer Beschäftigung wie Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit und prekärer Selbstständigkeit. Auch wenn Menschen bereits vor einer Erkrankung in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebten, vermag es das Sozialsystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht, Menschen im Krankheitsfall ausreichend abzusichern. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Pflegedienstleistungen sind für viele Menschen zu hoch und Unterstützungsleistungen zu gering.

Die soziale Ungleichheit wächst. „Armut und soziale Ungleichheit sind längst keine Randphänomene mehr, die einfach als individuelles Versagen abgetan werden können. Das Problem muss an den Wurzeln gepackt werden“, fordert Wolfgang Stadler. Wer in Armut lebt, wird von der Gesellschaft häufig stigmatisiert und ausgegrenzt. Zugleich müssen die Betroffenen mit ihren geringen finanziellen Ressourcen auskommen. Ihre Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind stark begrenzt, sie werden häufiger krank und haben im Durchschnitt eine kürzere Lebenserwartung.

Das Analysepapier der AWO „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“ strebt zwei Ziele an:

· Auf der Basis einer gesellschaftskritischen Analyse der strukturellen und institutionellen Armutsursachen werden politische Forderungen abgeleitet, die die strukturelle und institutionelle Ebene adressieren und somit eine echte Armutsbekämpfungspolitik initiieren sollen.

· Mit der Darstellung der strukturellen Einflüsse auf die Chancenlage der Betroffenen soll die Diskursebene beeinflusst werden und sowohl Aufklärungs- als auch Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dadurch sollen Vorurteile gegenüber Menschen, die von Armut betroffen sind, aufgebrochen und Stigmatisierungen aufgehoben werden. Denn nicht nur durch die Tatsache, dass die soziale Ungleichheit wächst, die Armutszahlen steigen und die soziale Mobilität sinkt, sondern auch durch das mangelnde Verständnis der Gesellschaft den von Armut betroffenen Menschen gegenüber, wird der soziale Zusammenhalt gefährdet.

Die Analyse ist hier zu finden: http://www.awo.org/arm-und-selber-schuld-nein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 16.03.2017

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 13. März bis 26. März 2017 gegen Rassismus. Gliederungen und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen. „Die AWO ist auch 2017 wieder Kooperationspartnerin der Internationalen Wochen gegen Rassismus, denn als Organisation der Zivilgesellschaft sehen wir uns in der Pflicht, konsequent gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Rassismus steht im krassen Widerspruch zu den Werten der AWO. Aufgrund eigener historischer Erfahrungen und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Glaubens in vermeintlich minderwertige Gruppen einteilt und ausgrenzt“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen finden in den letzten Jahren immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Die Hürden, sich rassistisch zu äußern, sinken auch durch und mit den Sozialen Netzwerken. Dadurch, dass sich Menschen in den Sozialen Netzwerken vorwiegend mit Menschen vernetzen, die eine ähnliche politische Meinung vertreten, fühlen diese sich untereinander bestärkt, dass ihre rassistische Meinung mehrheitsfähig sei. Umso wichtiger ist es, in den Sozialen Netzwerken ein Gesicht gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu zeigen. Wie bereits sehr erfolgreich im vergangenen Jahr ruft die AWO wieder dazu auf, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen.

Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können vom 13. – 26. März 2017 Selfies (via Bild oder Video) in den Sozialen Netzwerken #awogegenrassismus gepostet werden. Weitere Informationen sind zu finden auf www.kampagnen.awo.org.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne fordert die AWO eine konsequente und entschlossene strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Taten und Worten, die rassistisch motiviert sind. Rassismus ist nicht nur ein fester ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus, sondern findet sich in allen Teilen der Gesellschaft wider, wie Studien immer wieder belegen. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Minderheiten und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 13.03.2017

Heute wurde von der Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, nach der viele Kita-Leitungen ihre Einrichtung quasi nebenbei leiten müssen. 11 Prozent aller bundesdeutschen Kitas stellen wohl überhaupt keine Ressourcen für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung. „Die heute veröffentlichten Zahlen sind erschreckend und problematisch. Eine Kita kann man nicht so nebenbei leiten. Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen sind dafür zu vielfältig“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Ursache für den unterschiedlichen Umgang mit Leitungsfreistellungen liegt in der uneinheitlichen Finanzierung der Kitas durch die Länder und Kommunen. „Die Qualität und die Rahmenbedingungen der Arbeit, die in Kitas geleistet wird, sollten wir nicht Länderfinanzen überlassen, sondern mit einem Bundesgesetz einheitlich sicherstellen“, fordert deshalb Wolfgang Stadler.

Eine Kita-Leitung hat vielfältige Aufgaben, die zum Teil sehr zeitintensiv sind. So obliegt ihr die pädagogische Leitung und die Betriebsführung, sie übernimmt die pädagogische Führung und Förderung der Beschäftigten, sie organisiert die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und mit Kooperationspartnern von Schule über Beratungsstellen bis hin zu kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert eine Kita-Leitung die Organisationsentwicklung, beobachtet Rahmenbedingungen und Trends und plant strategisch ihr eigenes Leitungshandeln.

Die Lage in den Bundesländern variiert dabei ähnlich stark wie auch beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, bei der Fachberatung oder der Qualifikation des Personals. AWO, Caritas und GEW fordern deshalb gemeinsam ein Bundesqualitätsgesetz in dem gute strukturelle Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit festgeschrieben sind. Leitungsfreistellung, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sind dabei wichtige Regelungsbereiche. „Grundsätzlich muss der Bund sein finanzielles Engagement für Kitas verstärken, damit auch für die Leitung von Einrichtungen mehr Mittel zur Verfügung stehen“, fordert Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.03.2017

Unter dem Motto „Stark für Kinder und Jugendliche. Wir. Die AWO.“ findet heute die 8. Sozialkonferenz der AWO in Düsseldorf statt. An der Konferenz nehmen über 300 Delegierte und Gäste teil.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eröffnete die Konferenz mit einemGrundsatzreferat, nachdem der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt die Teilnehmenden begrüßt hat.

"Kinder und Jugendliche sind ein Herzens-Thema der AWO. Mit unserem Haupt- und ehrenamtlichen Engagement in den vielen Einrichtungen und Diensten und auf bundes- und landespolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu verbessern und durch unsere Angebote mit sicherzustellen“, erklärte Wilhelm Schmidt zum Auftakt der Konferenz.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte: „Bei der AWO weiß man, dass manche Kinder einen schwierigen Start ins Leben haben und dass es diese Kinder sind, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Darum hilft die AWO Kindern und Familien in Nordrhein-Westfalen und bundesweit seit Jahrzehnten, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie hilft unseren Kindern, an sich zu glauben und zeigt ihnen, was es bedeutet, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Hier setzt die Landesregierung mit ihrer vorbeugenden Politik ‚Kein Kind zurücklassen!‘ an. Die Erfolge von ‚Kein Kind zurücklassen! ‘ tragen wir nun schrittweise in das ganze Land. Im nächsten Schritt kommen 22 neue Kommunen dazu. Wir erreichen dann rund 60 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen. Perspektivisch werden wir allen Kommunen in NRW ein Angebot machen. Damit Kinder und ihre Familien überall in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen haben. Landesregierung und AWO sind hierbei starke Partner, weil wir gemeinsam für soziale Gerechtigkeit kämpfen.“

Die AWO als eine große Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe hat den Anspruch, ihren Beitrag für Chancengleichheit zu leisten. Ein zentrales Ziel dieser Sozialkonferenz ist deshalb die Positionsbestimmung der AWO für zukünftige politische Debatten zum Thema der Kinder- und Jugendpolitik. In diesem Sinne stehen folgende Fragen im Mittelpunkt dieser Sozialkonferenz: Wie schaffen wir es, Eltern, Familien – nicht nur materiell sondern viel umfassender – in die Lage zu versetzen, ihrer Sorge- und Erziehungsaufgabe gerecht werden zu können? Oder: Wie schaffen wir es, die Verantwortung der öffentlichen Gemeinschaft so zu stärken, um alle Kinder und Jugendlichen, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung angemessen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sollen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet werden.

  • Ein durchdachtes Gesamtpaket, das sich nicht vorrangig an einer Kostenkontrolle orientiert, sondern mit dem eine Politik für Familien, für Kinder und Jugendliche durchgesetzt wird, die ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und deren gleichberechtigte Teilhabe zum Ziel hat.
  • Ein inklusives Leistungsgesetz, das gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres individuellen Bedarfes gefördert werden und der Zugang zu den medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und erzieherischen Hilfen und Unterstützungen, die sie benötigen, sichergestellt ist.
  • Die Gewährleistung eines sicheren Aufwachsens und eines effektiven Schutzes vor Gewalt und Missbrauch, innerhalb und außerhalb der Familie, in den sozialen und digitalen Netzwerken.
  • Ein aufeinander bezogenes System von individuellen Ansprüchen auf erzieherische Hilfen und Unterstützungsleistungen, die aus einer sozialräumlichen Infrastruktur erbracht werden, aus Sozialraum- Stadtteilzentren, aus Eltern-Cafés usw.. Hierfür müssen rechtssichere Finanzierungsformen etabliert werden.
  • Die Entwicklung der Schule als Ganztagsschule zu einem Akteur innerhalb der sozialräumlichen Infrastruktur.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte und eine Trägerlandschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe, um attraktiv und leistungsfähig zu sein, die geprägt ist von Transparenz, Nachhaltigkeit und Partnerschaftlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.03.2017

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Für den 27. und 28. Juni 2017 kündigen die Organisationen den nächsten großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht.

Details zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin sind hier zu finden: www.armutskongress.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 02.03.2017

Der Familienbund der Katholiken hat den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende nachdrücklich begrüßt.In der Anhörung am 6.3.17 vor dem Deutschen Bundestag, zu der der Familienbund als Sachverständiger geladen war, sagte FDK-Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber: „Diese Reform istein Meilenstein für Alleinerziehende. Die langjährigen Forderungen des Familienbundes werden endlich umgesetzt.“

Der Familienbund unterstützt vor allem die neue Regelung, denUnterhaltsvorschuss zukünftig länger als 72 Monate und über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus zu zahlen. „Das ist eine längst überfällige Änderung. Denn die derzeit noch geltende Alters- und 72-Monatsgrenze lässt sich nicht in der Sache, sondern nur durch haushaltspolitische Erwägungen begründen,“ heißt es in der Stellungnahme des Familienbundes.

Allerdings kritisiert der Familienbund, dass die Altersgrenze nicht vollständig beseitigt wird. In der Fassung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorschlägt und die den derzeitigen politischen Kompromiss abbildet, gilt eineEinkommensgrenze von 600 Euro brutto, unterhalb derer Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, sondern auf die Grundsicherung verwiesen werden sollen.Diese neuen Differenzierungen schaffen neue Ungleichbehandlungen und sind aus Sicht des Familienbundes nicht überzeugend.„Das trübt den Gesamteindruck eines insgesamt sehr positiven Gesetzgebungsverfahrens“, sagte Matthias Dantlgraber.

Darüber hinaus fordert der Familienbund, das Kindergeld nicht in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Denn der Unterhaltsvorschuss tritt an die Stelle des Kindesunterhalts des nicht betreuenden Elternteils, beim dem das Kindergeld nur hälftig angerechnet wird.„Vom Kindergeld sollten alle Familien profitieren. Würde man das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen, hätten Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung. Das wäre zur Bekämpfung von Kinderarmut notwendig und angemessen“, so Matthias Dantlgraber.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbund.org/public/oeffentliche_anhoerung_unterhaltsvorschuss_06.03.2017_-_stellungnahme_des_familienbundes_der_katholiken.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 06.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

"Die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Anderssein muss zu den frühen Kindheitserfahrungen zählen. Entsprechende Aushandlungsprozesse in der Kita, in der Schule oder im Sportverein sind ein Grundstein für unsere Demokratie. Ein offenes und einander wertschätzendes Miteinander fällt dabei nicht vom Himmel, sondern muss immer wieder neu eingefordert und gefördert werden. Hier zeigen beispielsweise viele Projekte zur Integration von Flüchtlingskindern, dass ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützt. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Vielfalt ist nicht Ausdruck von Schwäche, sondern von gesellschaftlichem Reichtum", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 als Kooperationspartner.

Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 finden vom 13. bis 26. März statt und stehen unter dem Motto "100% Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Gemeinsam mit mehr als 70 bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert der Interkulturelle Rat in Deutschland dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Der bundesweite Veranstaltungskalender verzeichnet zum Start der Aktionswochen bereits über 1.280 Veranstaltungen. Angeboten werden neben Projekttagen und Projektwochen in Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen eine Vielzahl von Informationsständen in Fußgängerzonen sowie Seminare zur politischen Bildung oder Diskussionsveranstaltungen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 ist die ehemalige Fußballnationalspielerin und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašić.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 13.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Entlastung Alleinerziehender die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder. Denn die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei bedürftigen Haushalten leben, kostet deutlich mehr als derzeit sozialrechtlich anerkannt wird. So fallen beispielsweise Kosten für das Kinderzimmer, für Kleidung oder für Schulmaterial in beiden Haushalten an. Außerdem sollen mit einem Umgangsmehrbedarf positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Kinder getrennter Eltern im Hartz-IV-Bezug, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, brauchen einen Umgangsmehrbedarf, der das Existenzminimum während der Umgangstage im Haushalt des ebenfalls hilfebedürftigen Elternteils sicherstellt. Kinder, die es durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern ohnehin schon schwerer haben, dürfen hier nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.

"Der Umgangsmehrbedarf sollte in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils eingeführt werden. Die von der Unionsfraktion in dieser Woche im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen individuellen Lösungen des Problems gehen in die falsche Richtung. Erst mit der Gewährung eines Umgangsmehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern im Hartz-IV-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an. Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender mehr als bisher zu unterstützen. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern darf nicht vom Geldbeutel abhängen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern hatte bereits im Mai letzten Jahres ein breites Bündnis von Verbänden gefordert, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken, die Nationale Armutskonferenz und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Eine gleichlautende Forderung wurde im November letzten Jahres auch vom Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 01.03.2017

Kommentar: Das Zukunftsforum Familie e. V. und 25 andere Verbände unterstützen die Forderung nach einen umfassenden Umgangsmehrbedarf. Die Erklärung dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/Verbaende_Erklaerung_Umgangsmehrbedarf_300516.pdf.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai bis 1. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

Ort: Berlin

Familie spielt im Zusammenhang mit rechter Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle: Zum einen bekennen sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familienbild, zum anderen ist die Familie einer der wichtigsten Sozialisationsorte für die Herausbildung und Weitergabe von Werten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Termin: 21. März 2017, 14:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Vorurteile und populistische Hetze tragen zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Die zunehmende Feindseligkeit und Aggression richtet sich gegen Flüchtlinge wie auch gegen Journalist*innen, Politiker*innen, Kirchenvertreter*innen und Personen, die sich im Menschenrechtsbereich engagieren. Sie werden angegriffen und bedroht.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen regt der AWO Bundesverband die Debatte an, wie mit diesen Tendenzen umzugehen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit sich die Gesellschaft nicht weiter spaltet, sondern ein Gesellschaftsmodell von Solidarität und Toleranz gefestigt wird.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://tagungen.awo.org/index.php?id=5&seminar=5e21d783c592d1910512f7f998849088.

Termin: 8. bis 9. April 2017

Veranstalter: Evangelischen Akademie Hofgeismar in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Akademien in Deutschland (EAD) e. V.

Ort: Hofgeismar

Referenz: Tagungsnummer 17046

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben.

Anmeldeschluss: 31. März 2017

Besonderheit: Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland nach wie vor ein großes Problem. Deshalb gehen wir auf dieser Tagung u. a. folgenden Fragen nach: Was macht Armut mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen? Worin liegen die Ursachen ihrer Armut? Welchen Beitrag kann die Gesellschaft zur Überwindung ihrer Armut leisten? Weiterhin beschäftigen wir uns eingehend mit der Armut alleinstehender Frauen und Männer, die eng mit der Kinder- und Jugendarmut verknüpft ist. Berücksichtigung werden juristisch-leistungsrechtliche, gesellschaftliche und psychologische Gesichtspunkte finden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.akademie-hofgeismar.de/programm/detailansicht.php?category=start&exnr=17046.

Termin: 4. April 2017

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit dem National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.

Ort: Berlin

25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erstmalig kinderpolitische Sprecher_innen der Landtagsfraktionen, kommunale Kinderinteressensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure auf Bundesebene ein.

Mit der Fachveranstaltung, die Vorträge und einen strukturierten Austausch aller Anwesenden bietet, soll die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die Landesebene und kommunale Ebene konkretisiert werden. Wir wollen Erfahrungen und Ideen für die Umsetzung der Kinderrechte austauschen.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.25-jahre-kinderrechte.de/anmeldung.

Termin: 2. bis 4. Mai 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Nürnberg

AWO Familienbildung hat sich seit den Gründungsjahren des Verbandes als eigenständiges Arbeitsfeld etabliert und somit in ihrem Ansatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, eine lange Tradition. Heute finden Familien bei der AWO vielfältigste Angebote der Bildung, Beratung und Begleitung. Die Netzwerktagung 2017 dient der stärkeren verbandsinternen Vernetzung im Bereich der Familienbildung der Arbeiterwohlfahrt, der gemeinsamen Bearbeitung relevanter Themen und der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit. Ergänzend sind die Vorstellung einiger Familienbildungsprojekte bzw. -programme aus AWO Einrichtungen, Exkursionen in Nürnberger Einrichtungen und ein thematischer Impuls geplant.

Die Netzwerktagung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte, die in Einrichtungen und Diensten der AWO oder korporativer Mitglieder Aufgaben der Familienbildung erfüllen, Mitarbeitende aus Mehrgenerationenhäusern und der Familienerholung und an Elternbegleiter*innen.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

AUS DEM ZFF

Am 20. März beschäftigt sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. – "Kinder und Familien von Armut befreien – Aktionsplan gegen Kinderarmut" auf BT-Drs. 18/10628 sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN – "Familien stärken – Kinder fördern" auf BT-Drs. 18/10473

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cxMi1wYS1mYW1pbGllLzQ5NzM5NA==&mod=mod493054.

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2017

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EU-Recht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u.a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Norwegen der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EU-Ausland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer.

Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20170228_Stellungnahme_Anpassung_kindergeldrechtlicher__Regelungen_EU_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2017

Anlässlich der Expertenanhörung vom 06.03.2017 zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2017

AKTUELLES

Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sind hier zu finden: www.kindersache.de/wettbewerb.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Berliner Kindertagesstätte gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium das neue Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue Pixi-Buch befasst sich mit dem Thema Kinderarmut. Es ist nach den Pixi-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern sowie Schutz von Kindern vor Gewalt das dritte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

"Das Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vermittelt auf anschauliche Weise, wie Armut Kinder belastet und ausgrenzt", betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben, egal ob sie aus armen oder reichen Familien kommen. Im Kampf gegen Kinderarmut brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Dazu gehört auch, dass Kinderrechte ausdrücklich dort verankert werden, wo die grundsätzlichen Wert- und Leitentscheidungen der Staatsordnung getroffen werden: im Grundgesetz."

"Leider sind die Kinderrechte in Deutschland viel zu wenig bekannt. Hier brauchen wir eine Bildungsoffensive, die Kinder und Erwachsene erreicht. Das neue Pixi-Buch des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine wunderbare Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Viel zu viele Kinder sind in Deutschland von Armut betroffen. Hier müssen wir mehr tun, um auch diesen Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen", betont Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser Pixi-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen "Methoden für die Kitapraxis 3", die sich dem Thema Inklusion und Vielfalt im Hinblick auf Menschen mit Behinderung und Ausgrenzung aufgrund von Armut widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkzeug, um Kinderrechte spielerisch mit den Kindern zu erarbeiten.

Das Pixibuch kann hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/.

Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine einvernehmliche Lösung gibt, können Pflegeheimbewohner vor Gericht gehen – mitunter jedoch ein langes, aufwändiges und teures Verfahren. Nun gibt es auch für diese Fälle eine Alternative, nämlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung.
Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Erarbeitet wurde der Ratgeber von Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, erfahrene Juristinnen im Beratungsdienst der BIVA.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2017/Broschuere_Verbraucherschlichtung_2017_barrierefrei.pdf.

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ZFF-Info 4 2017

SCHWERPUNKT: Welttag sozialer Gerechtigkeit

Anlässlich des heutigen Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren. Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Am 20. Februar wird der von der UN initiierte Welttag der sozialen Gerechtigkeit begangen. „Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit. Die AWO fordert, dass soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung unbedingte und umfassende Beachtung finden muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

„Soziale Gerechtigkeit basiert auf starken soziale Sicherungssystemen, die eine selbstbestimmte Teilhabe und wirtschaftliche Unabhängigkeit in allen Wechselfällen des Lebens garantieren, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsminderung, Pflege und im Alter“, ist Stadler überzeugt. Demnach sollte nach Meinung der AWO die paritätische Finanzierung durch die Arbeitgeberseite und die Beschäftigten als Fundament der Sozialversicherung wiederhergestellt werden. Zugleich müsse die Solidarität in den sozialen Sicherungssystemen gestärkt werden. Dies erfordert, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Ebenso muss die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, die den Lebensstandard nach einem erfüllten Erwerbsleben wieder absichert und damit auch vor Altersarmut schützt.

Armut und soziale Ausgrenzung müssen nach Überzeugung der AWO in allen Lebenslagen konsequenter bekämpft werden. Dies erfordert einen weiteren Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen sowie ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum. Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss durch eine höhere Besteuerung von Reichtum und Vermögen begegnet werden. Darüber hinaus braucht es eine höhere Besteuerung der Kapitalerträge und eine Finanztransaktionssteuer, so kann die Finanzkraft des Staates gestärkt werden. Hierfür braucht es die Solidarität der Reichen und Vermögenden und eine gerechte Verteilungspolitik.

Eine wachsende soziale Ungleichheit bedeutet nicht nur eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklungen wird es Aufgabe der Politik in diesem und in den kommenden Jahren sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.02.2017

Zum morgigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Soziale Ungleichheit“ und „Polarisierung“ werden mittlerweile sogar im Welt-Risiko-Bericht des Weltwirtschaftsforums als zwei der fünf Kernprobleme der Weltgemeinschaft gelistet. Dass dies auch für Deutschland gilt, verdeutlicht die Studie zu Hochvermögenden in Deutschland, die als eine Grundlage für den im Frühjahr erscheinenden 5. Armuts- und Reichtumsbericht erstellt wurde.

Die Studie weist zu Recht darauf hin, dass extremer Reichtum sowohl ein Gerechtigkeits- als auch ein Demokratieproblem darstellen: Immer dann, wenn Superreiche ihr Vermögen dafür einsetzen, gesellschaftlich Einfluss zu nehmen und die Politik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dass sie damit erfolgreich sind, zeigt eine weitere Studie, die für den Bericht erstellt wurde. Diese weist nach, dass die Politik ihre Entscheidungen an den Interessen der Einkommensstarken ausrichte und die Meinungen der unteren und mittleren Schichten kaum beachtet oder sogar missachte. Damit entsteht ein ernst zu nehmendes Problem für unsere Gesellschaft und den Zusammenhalt ihrer Menschen. Dass sich relevante Bevölkerungsgruppen von demokratischen Parteien nicht mehr vertreten fühlen, muss für uns alle ein Warnsignal sein.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt wieder zu stärken, müssen wir der Spaltung in arm und reich entgegenwirken. Durch den entschlossenen Kampf gegen Steuerhinterziehung und -umgehung kann ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Politik eben nicht nur an den Interessen der Reichen und Mächtigen orientiert. Einer starken Vermögensungleichheit und damit einer sozialen Spaltung kann zudem mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer für Superreiche entgegengewirkt werden, die den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen berücksichtigt. Gleichzeitig braucht es entschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Armut und zur Entlastung von unteren Einkommensgruppen. Wir Grüne haben dazu zahlreiche Vorschläge vorgelegt, von der Kindergrundsicherung bis zur Garantierente, zur Entlastung von hohen Wohnkosten und für eine einfachere und armutsfeste Grundsicherung.

Der Blick in die USA zeigt: Es ist brandgefährlich, die Augen vor den Gefahren der sozialen Spaltung und Politikverdrossenheit zu verschließen. Statt die brisantesten Textpassagen zu streichen, wie es die Bundesregierung im Vorfeld der Veröffentlichung des Armuts- und Reichtumsberichts getan hat, muss der Zusammenhalt in der Gesellschaft aktiv gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2017

Eine steuerpolitische Kehrtwende zur Finanzierung von mehr sozialer Sicherheit und notwendigen Investitionen in das Gemeinwesen fordert das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit am kommenden Montag.

„Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit“, sagt der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. „Dafür brauchen wir eine Kehrtwende in der Steuerpolitik, die den Reichtum im Lande so umverteilt, dass die Beschäftigten davon mehr profitieren und einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Würde von ihrer Rente leben können“, so Bsirske. Gerade im Wahljahr 2017 sei es wichtig, die Politik dafür in die Pflicht zu nehmen.

„Unser Bündnis wird dafür sorgen, dass sich alle Parteien in diesem Wahlkampf zum Thema Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer verhalten müssen. Ein guter Sozialstaat braucht zwingend eine solidarische und nachhaltige Finanzierung. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

„Die starken sozialen Ungleichheiten in Deutschland zeigen sich in den vielen Kommunen, welche von Haushaltsproblemen und zunehmender öffentlicher Armut geprägt sind. Diese unhaltbare Situation lässt sich effektiv nur durch eine gerechte Umverteilungspolitik von ganz oben nach unten bekämpfen, denn Geld ist genug da – es muss nur gerechter verteilt werden!", so Ingo Meyer, vom Netzwerk Umverteilen in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Auftakt im Januar 2017 haben sich inzwischen über 30 bundesweit aktive Organisationen und Initiativen dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ angeschlossen. Soziale Gerechtigkeit zum zentralen Thema im Bundestagswahljahr 2017 zu machen, ist das erklärte gemeinsame Ziel. Das Bündnis setzt auf die Bündelung der individuellen Stärken und Aktivitäten der beteiligten Organisationen: Umverteilung für mehr soziale Gerechtigkeit wird beispielsweise auch ein Schwerpunkt des diesjährigen Armutskongresses sein, der auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des DGB und der Nationalen Armutskonferenz am 27. und 28. Juni in Berlin stattfindet. Wie internationale Steuergerechtigkeit zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen kann, verdeutlicht eine aktuelle Kampagne von Oxfam. Weitere Kampagnen und Veranstaltungen der einzelnen Bündnispartner zum Thema sind in Planung.

Über die Bündnisplattform unter www.reichtum-umverteilen.de unterstreichen die Bündnispartner den inneren Zusammenhang ihrer Kampagnen und Aktionen in diesem Wahljahr. Ein gemeinsamer Veranstaltungskalender, eine Sammlung von relevanten Fachinformationen sowie ein Blog bündeln die Expertise. Geplant sind gemeinsame Presse- und Lobbyaktivitäten und unter anderem die Veröffentlichung eines Comics. Zudem will das Bündnis offensiv den Kontakt mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl suchen, um für seine Forderungen zu werben.

Auch lokal und regional gründen sich immer mehr Umverteilen-Bündnisse. Bereits am 6. April wird ein NRW-weites Bündnis eine Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf durchführen. Für Samstag, den 6. Mai, werden im Rahmen eines dezentralen Aktionstages in verschiedenen Städten Aktionen und Veranstaltungen stattfinden.

Der Aufruf als Flyer ist hier zu finden: http://www.reichtum-umverteilen.de/fileadmin/files/Dokumente/RU_Dokumente/umverteilen_flyer-2017_PRINT-allgemein.pdf.

Mehr Informationen und eine Liste der beteiligten Bündnispartner sind hier zu finden: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis/.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Reichtum umverteilen c/o Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.02.2017

Dass Menschen füreinander einstehen, macht unsere Gesellschaft sozial. „Doch obwohl Familien dabei eine wichtige Rolle spielen und Leistungsträger unserer Gemeinschaft sind, werden sie durch eine familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik arm gemacht“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit fordert er deshalb familiengerechte Beiträge in den Sozialversicherungen, eine familienorientierte Arbeitsmarktpolitik und Transparenz in der Darstellung familienpolitischer Förderung.

„Immer wieder wird mit der gigantischen Summe von 200 Milliarden Euro Familienförderung operiert“, kritisiert Heimann. „Doch tatsächlich sind drei Viertel dieser Leistungen keine Förderung. Beim steuerlichen Kinderfreibetrag zum Beispiel handelt es sich um ein steuerliches Instrument, das zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern dient.“ Und auch das damit verrechnete Kindergeld ist kein „Geschenk“, sondern lediglich die Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern. Der frühere hessische Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert nennt das Kindergeld zu Recht eine „Rückgabe von Diebesgut“.

Auch in den Beiträgen zu den Sozialversicherungen werden Familien verfassungswidrig benachteiligt. Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken die Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ ins Leben gerufen. Inzwischen streiten tausende Familien für familiengerechte Beiträge in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Denn Familien sorgen mit ihrem Nachwuchs nicht nur für die Stabilität und Zukunft der Sozialversicherungssysteme, sie zahlen außerdem finanzielle Beiträge ein, als hätten sie keine Kinder.

„Familien sind die Säulen unserer Gemeinschaft. Das müssen Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit endlich anerkennen“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. “Familienpolitik darf nicht länger Arbeitsmarktpolitik sein!“ Um der Zukunft eine Stimme zu geben, startet der DFV im Frühjahr 2017 die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“. Sie macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „So bekommen Familien endlich mehr Gehör und 13 Millionen Kinder und Jugendliche bleiben mit ihren Anliegen nicht länger ungehört.“

Die Kampagne "Wir Jammern nicht, wir klagen!" ist hier zu finden: http://elternklagen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 24.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutschland hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie mit der Ausgestaltung des Elterngeldes bereits wichtige Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen beiden Eltern geschaffen. Eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie Anpassungen im Steuer- und Transfersystem könnten dazu beitragen, dass es mehr Müttern und Vätern gelingt, umfänglich erwerbstätig zu sein und Zeit für Kinder und Partnerschaft zu haben. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland, die heute (Montag) veröffentlicht wurde.

In Deutschland waren 2013 rund 70 Prozent der Mütter erwerbstätig, ein Wert, der ungefähr dem OECD-Schnitt entspricht, jedoch hinter die Erwerbsquoten in Dänemark oder Schweden zurückfällt, wo rund 82 Prozent der Mütter einem Beruf nachgehen. Allerdings arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit und ihre Wochenarbeitszeit ist mit durchschnittlich 20 Stunden relativ kurz. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist die Teilzeitquote unter Müttern noch höher. Gleichzeitig übernehmen Frauen fast zwei Drittel der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. In Ländern, in denen Frauen in größerem Umfang arbeiten und es eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung wie etwa in Finnland,oder Norwegen gibt, teilen Eltern unbezahlte Arbeit dagegen ausgewogener auf. Insgesamt wird nach den Ergebnissen der Studie die unbezahlte Arbeit partnerschaftlicher aufgeteilt, je höher der Erwerbsumfang ist.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht ihre Politik durch die Studie bestätigt: „Ich freue mich, dass die OECD Deutschland ausdrücklich ermutigt, die Bemühungen fortzusetzen, Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit besser zu unterstützen. Das ist der Wunsch der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland. Nur leider gelingt es nur wenigen, diese Lebenswünsche zu verwirklichen.

Diesen Eltern, die sich gemeinsam intensiv ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen, möchte ich mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld ein Angebot machen. Ich möchte Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wie sie es sich wünschen. Und ich möchte Mütter ermutigen, ihre Chancen im Berufsleben zu ergreifen und ihre Existenzen zu sichern, wie sie es sich wünschen und wie sie es benötigen. Die Ergebnisse der OECD machen deutlich: Die Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld ist der richtige Weg.“

"Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.

Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.

Den Gesamtbericht zur Studie sowie eine Zusammenfassung sind hier zu finden: www.oecd.org/berlin/publikationen/dare-to-share.htm.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2017

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Januar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Und zwar für alle Beschäftigten. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen können durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Große Unternehmen müssen sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen. Bisher gibt es kein Gesetz, dass das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Ich bin sehr froh, dass wir hier einen echten Durchbruch geschafft haben.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Bausteine:

1. Einen individuellen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Am 6. März 2017 findet eine Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2017

Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 bereits zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Kinder, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen, brauchen unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Ich freue mich, dass wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Ländern geeinigt haben. Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch das Geld für den Schulausflug aufgebracht werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.“

Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden: www.familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.02.2017

Rechtsextreme versuchen mit perfiden Methoden im Internet verstärkt Jugendliche zu ködern. Themen wie Hip-Hop oder Onlinespiele nutzen sie als Türöffner. Mit Fake-News schüren sie zudem Hass gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheiten. Aktuelle Erkenntnisse zum Rechtsextremismus im Netz haben heute (Dienstag) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Bundeszentrale für politische Bildung und jugendschutz.net in Berlin vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte: „Hass und Hetze haben weder auf der Straße noch im Netz etwas zu suchen. Viele Jugendliche sind per Smartphone oder Tablet praktisch überall und rund um die Uhr erreichbar. Umso wichtiger ist es, dass gerade sie die Gefahren im Netz erkennen, widersprechen lernen und Hass-Beiträge auch melden können. Wir müssen die digitale Zivilgesellschaft stärken und zugleich die Betreiber von Internetdiensten in die Pflicht nehmen, Hass und Gewalt konsequent von ihren Plattformen zu verbannen.“, so Manuela Schwesig weiter.

Zuvor hatte der stellvertretende Leiter von jugendschutz.net, Stefan Glaser, die Ergebnisse des Monitorings 2016 präsentiert: Gegen 1.678 rechtsextreme Angebote ist jugendschutz.net 2016 vorgegangen. 94 Prozent wurden bei Facebook, YouTube und Twitter festgestellt. In über 80 Prozent der Fälle gelang es, über eine Kontaktaufnahme zum Anbieter die Inhalte schnell zu entfernen oder für den Zugriff aus Deutschland sperren zu lassen. "Falschmeldungen werden gezielt lanciert, um Hass zu schüren", betonte Glaser. Die mediale Inszenierung habe dabei eine neue Qualität erreicht, der extremistische Hintergrund sei häufig verschleiert. "Rechtsextreme vermitteln ihre Botschaften über stylische Memes und Videos. Da verpackt die Identitäre Bewegung ihre Propaganda in coole Hip-Hop-Songs oder es tauchen bei Facebook Nazi-Parolen zwischen Fotos von Erdbeerkuchen und Müsli auf", erklärte Glaser.

Die Bevölkerung reagiert spürbar sensibilisiert auf die Entwicklung. Insgesamt 1.794 Hinweise auf Verstöße gingen 2016 bei jugendschutz.net über die online-Beschwerdestelle ein – doppelt so viele wie 2014. "Wir brauchen eine junge Generation, die für demokratische Werte und Menschenrechte eintritt und entschieden die Grundfeste unserer Gesellschaft verteidigt", forderte der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger. Politische Bildung müsse Jugendliche dabei unterstützen, Fake-News zu erkennen, Hetze entgegen zu treten und sich mit den Opfern von Hass zu solidarisieren. „Bildung und Aufklärung sind der Schlüssel“, ergänzte Krüger.

Das BMFSFJ fördert jugendschutz.net im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Einer der neuen Schwerpunkte wird in diesem Jahr das Thema „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ sein.

Informationen und Hinweise zum Bundesprogramm sind hier zu finden: http://www.hass-im-netz.info/ und hier: http://www.demokratie-leben.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.02.2017

Die Beratungen zwischen den Unions-Bundestagsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion zu der Reform des Mutterschutzgesetzes befinden sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen ist es gelungen, strittige Punkte zwischen den Koalitionspartnern zu klären und sinnvolle Kompromisse zu verabreden.

„Nach der Einigung mit unserem Koalitionspartner ist der Weg zu einem zeitgemäßen Mutterschutz jetzt frei. Mit dieser Reform stärken wir den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind. Gleichzeitig verbessern wir die Rahmenbedingungen, um Schwangerschaft und Stillzeit mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen.

Dabei weiten wir den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus: Künftig werden auch Studentinnen, Praktikantinnen, Auszubildende und Schülerinnen vom Mutterschutz profitieren. Auch Selbständigen wird die Möglichkeit eröffnet, sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell abzusichern.

Eine der wichtigsten Regelungen ist für uns, dass die Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern von acht auf zwölf Monate verlängert wird. Und: der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, wird verbessert.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Die Reform schafft den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt für die gleichberechtige Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.02.2017

Anlässlich der heutigen Aktion zum „Red Hand Day“ im Deutschen Bundestag erklärenBeate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, undFranziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Waffen gehören nicht in Kinderhände. Immer noch werden circa 250.000 Kinder- und Jugendliche weltweit als Kindersoldaten missbraucht. Nur wenigen von ihnen gelingt die Flucht. Das ist grausam. Die wenigen traumatisierten Kinder und Jugendliche, die die Flucht nach Deutschland schaffen, benötigen dringend angemessene Betreuungs- und Bildungsangebote sowie psychologische Unterstützung. Doch leider sieht die Realität oft anders aus: Deutschland verstößt beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere bei Unbegleiteten, seit Jahren gegen die UN-Kinderrechtskonvention und erfasst noch nicht einmal, wie viele von ihnen ehemalige Kindersoldaten sind. Dabei trägt die Bundesrepublik als weltweit drittgrößter Waffenexporteur auch noch eine besondere Verantwortung: es sind oft Pistolen und Gewehre aus Deutschland, die tausendfach in Kinderhänden landen.
Wir fordern die Bundesregierung auf,das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bereits in allen aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahrensschritten vorrangig zu berücksichtigen und sicher zu stellen, dass das BAMF und die Verwaltungsgerichte kinderspezifische Verfolgungsgründe prüfen und als solche anerkennen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2017

Weiterbildung ist in der digitalen Arbeitswelt so wichtig wie nie. Doch die Qualifizierungslandschaft ist zersplittert. Bei Arbeitslosen sind mit den Hartz-Reformen kleinteilige Ad-Hoc-Maßnahmen an die Stelle vertiefter Qualifizierungen getreten. Es ist Zeit für einen Neustart, der eine solidere Finanzierung, einheitliche Qualitätsstandards und neutrale Beratungsangebote für alle Weiterbildungswilligen umfassen sollte. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise.*

In Deutschland besucht rund die Hälfte der Menschen im Erwerbsalter Kurse, hört Vorträge oder nimmt an Onlineschulungen teil. Das klingt gut, es heißt aber nicht, dass in Sachen Weiterbildung alles in Ordnung wäre. Die Bildungs- und Arbeitsmarktexperten Dr. Alexandra Bläsche, Ruth Brandherm, Christoph Eckhardt, Prof. Dr. Bernd Käpplinger, Prof. Dr. Matthias Knuth, PD Dr. Thomas Kruppe, Dr. Michaela Kuhnhenne und Dr. Petra Schütt machen in ihrer Expertise zentrale Schwächen des deutschen Systems der Weiterbildung aus. Das größte Problem sehen sie darin, dass die Weiterbildungslandschaft in vieler Hinsicht "segmentiert" und wenig verzahnt ist – anders als beispielsweise in den Niederlanden oder Dänemark. Sie ist unübersichtlich, die Angebote sind nicht aufeinander abgestimmt und vor allem: Von Weiterbildung profitieren in erster Linie diejenigen, die bereits mit beiden Beinen in der Arbeitswelt stehen, während Geringqualifizierte und Arbeitslose häufig leer ausgehen.

Verbreitet sind drei Arten von Fortbildung: Betriebliche Weiterbildung: Darauf entfallen 70 Prozent aller Schulungsaktivitäten. Häufig handelt es sich um Veranstaltungen mit relativ kurzer Dauer. Die meisten Angebote gibt es in Großbetrieben und für Hochqualifizierte. Ein Fünftel der Stunden kommt allerdings schon durch, oft gesetzlich vorgeschriebene, Kurse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen. Individuelle Weiterbildung, die nicht während der Arbeitszeit oder bei bezahlter Freistellung stattfindet, hat meist einen größeren zeitlichen Umfang als betriebliche Angebote. Die Teilnehmer erwerben häufiger Zertifikate als bei betrieblicher Fortbildung und tragen den größten Teil der Kosten selbst.

Weiterbildung für Arbeitslose: Die Teilnehmerzahlen gehen bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit seit Jahren zurück. Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher sank zwischen 2010 und 2015 um neun Prozent, die Weiterbildungsausgaben für diese Gruppe wurden jedoch um 26 Prozent reduziert. Seit kurzem scheine die BA ihr Angebot wieder etwas auszuweiten, beobachten die Forscher. Aber längst nicht im notwendigen Maße. Von den rund 1,3 Millionen ungelernten Arbeitslosen begannen zuletzt jährlich nur knapp 50.000 eine Fortbildung mit dem Ziel einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Seit den Hartz-Reformen haben schnelle und kostengünstige Trainings, die zu einer zügigen Vermittlung führen sollen, Priorität gegenüber umfassenden beruflichen Qualifizierungen.

Diese Strategie sei jedoch kurzsichtig, mahnen die Experten. Neuere Studien zeigten, dass sich – anders als zu Zeiten der Hartz-Reformen oft behauptet – umfangreiche Qualifizierung durchaus auszahlt. Das tut sie zwar nicht von heute auf morgen: Eine im Durchschnitt um etwa ein Fünftel erhöhte Beschäftigungswahrscheinlichkeit lässt sich erst nach einigen Jahren nachweisen. Dennoch sollte die "abschlussbezogene Weiterbildungsförderung" künftig Vorrang bekommen, fordert die Expertengruppe.

Auch bei betrieblicher und individueller Weiterbildung, wo es Hunderte Fortbildungsordnungen, aber keine einheitlichen Standards gibt, sehen die Fachleute Reformbedarf. Notwendig sei ein Bundesweiterbildungsgesetz. Es sollte verbindliche Maßstäbe für Weiterbildungsabschlüsse, Zertifizierungen oder die Zulassung von Weiterbildungsträgern setzen und für mehr Qualität und Transparenz sorgen. Darüber hinaus befürworten sie einen Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer "Arbeitsversicherung", die Ansprüche auf Weiterbildung und deren Finanzierung begründet. Zudem lohne es sich, ein Netz neutraler Beratungsangebote für Weiterbildungsinteressierte aufzubauen. Schließlich seien Beschäftigte heute gezwungen, "sich in immer kürzeren Abständen schnell neues Wissen anzueignen" – und noch dazu länger zu arbeiten.

Das Arbeitspapier ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_025_2017.pdf.

Ein Videobericht zum Thema der Studie mit Aussagen vom Autor Prof. Dr. Matthias Knuth ist hier zu finden: http://www.youtube.com/watch?v=M4y-qZRU7xE&feature=youtu.be.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.02.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland knapp 40,9 Millionen Erwachsene mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin unter einem Dach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, entspricht dies 60% der Bevölkerung ab 18 Jahre. Die überwältigende Mehrheit davon lebte in einer Ehe (86%).

26,8 Millionen Erwachsene wohnten 2015 ohne Partner oder Partnerin im eigenen Haushalt (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ledige erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern). Über Paarbeziehungen, die über die Grenzen eines Haushaltes hinweg bestehen, können auf Grundlage des Mikrozensus keine Aussagen getroffen werden.

Auf Ebene der Bundesländer fallen vor allem die Stadtstaaten auf: Dort lebte 2015 nur etwa jede zweite erwachsene Person mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammen (Berlin: 49%; Bremen: 52%; Hamburg: 52%). In den Flächenländern lag der entsprechende Anteil der Bevölkerung in Paarbeziehungen mit durchgängig knapp über 60% deutlich höher.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.02.2017

Für mehr als jedes dritte Kind (35,7%), das im zweiten Quartal 2015 in Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3Prozentpunkte erhöht. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen zu den abgeschlossenen Leistungsbezügen für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder aus der amtlichen Statistik zum Elterngeld.

Sachsen war im zweiten Quartal 2015 mit inzwischen 46,7% weiterhin Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 43,4% und Thüringen (42,7%). Die geringsten Werte wiesen Bremen mit 27,3% und das Saarland mit 24,5% auf.

Die Väterbeteiligung steigt seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich an. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit noch jedes fünfte Kind (20,5%) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4%). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96%.

Deutschlandweit ist die Väterbeteiligung zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2015 um 15,2 Prozentpunkte gestiegen. Ausgehend von unterschiedlichen Niveaus in den einzelnen Bundesländern gab es in den letzten 7 Jahren die höchsten Anstiege in Baden-Württemberg (+20,0Prozentpunkte), Sachsen (+19,6 Prozentpunkte) und Thüringen (+17,5 Prozentpunkte), die geringste Zunahme wies Bremen auf (+9,8 Prozentpunkte).

Mit Einführung des Elterngeld Plus für ab dem dritten Quartal 2015 geborene Kinder wurde die maximale Elterngeld-Bezugsdauer von 14 bis auf nun 32 Monate erweitert. Für die Berechnungen zur Väterbeteiligung müssen alle Leistungsbezüge für den betrachteten Geburtenzeitraum abgeschlossen sein. Vergleichbare Aussagen für ab dem dritten Quartal2015 geborene Kinder können daher erst nach einem entsprechend längerem Zeitraum getroffen werden.

Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum dritten Quartal 2016) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.

Weitere Informationen zur Statistik über das Elterngeld sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenVj.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.02.2017

Wie Kindergeldzahlungen an EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben, an das in den jeweilige Länder bestehende Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden könnten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird auch, für wie viele im Ausland lebende Kinder Kindergeld gezahlt wird und wie hoch die Beträge sind. Außerdem sollen die Einsparungen beziffert werden, falls das Kindergeld an das Lebenshaltungskostenniveau im Ausland angepasst werden könnte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 23.02.2017

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2016 Frauen gegenüber Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation noch immer sieben Prozent weniger. Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen. In ihrer Gesetzesbegründung beruft sich die Bundesregierung auf den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und auf "die Beseitigung bestehender Nachteile"hinzuwirken habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 15.02.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen.

Grundsätzlich begrüßen die unterzeichnenden Organisationen und Verbände die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgsversprechender. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich deshalb für eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt aus. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die AWO lehnt die geplante Regelung ab, da Kinder und Jugendliche, die Flucht erfahren mussten besonders schutzbedürftig sind. Es gilt, ihnen eine kindergerechte Umgebung zu gewähren, um deren Entwicklung zu fördern. Die im Gesetzentwurf geforderte Praxis widerspricht dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen.

Die gemeinsame Stellungnahme von 20 Bündnispartnern ist hier zu finden: http://www.awo.org/sites/default/files/2017-02/2017_02_21_PM_Gesetz%20zur%20besseren%20Durchsetzung%20derAusreisepflicht.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.02.2017

Das Lohntransparenzgesetz wird heute mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Donnerstag in Berlin:

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, für Frauen und Männer – weil es das in diesem Land immer noch nicht gibt, kommt nun das Lohntransparenzgesetz. Es ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit. Das Tabu über Gehälter zu sprechen, dürfte damit ein Stück weit gebrochen werden. Es ist nun an den Abgeordneten, das Gesetz zügig zu beschließen. Allerdings gilt es nachzubessern. Wir setzen darauf, dass dies im parlamentarischen Verfahren auch passiert.

Betriebliche Prüfverfahren sind bislang nicht verbindlich festgeschrieben. Ein Teil der Lohnlücke entsteht aber auf betrieblicher Ebene und nur ein Prüfverfahren kann Klarheit bringen, an welcher Stelle Frauen beim Gehalt benachteiligt werden. Mindestens für tarifungebundene Unternehmen sollten zertifizierte Prüfverfahren verpflichtend sein.

Der individuelle Auskunftsanspruch, nach dem Frauen künftig nachfragen dürfen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu dem männlicher Kollegen gestaltet ist, gilt nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten. Die Richtung stimmt, nur sollte dieser Auskunftsanspruch für alle Betriebe gelten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 16.02.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Aktivitäten der Bundesregierung, eine Klärung bezüglich Frühehen herbeizuführen, sind wichtig und richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ehemündigkeit ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll. Der Gesetzgeber folgt damit den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention und setzt diese konsequent um. Dadurch werden endlich die Kinder in den Blick genommen.“ Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Minderjährige infolge der Unwirksamkeit oder der Aufhebung ihrer Ehe keine rechtlichen Nachteile im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht haben sollen.

„Hier fordern wir die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen“, so Hilgers weiter. Denn diese Umschreibung lasse die Möglichkeit zu, dass nach Aufhebung der Ehe und mit Eintritt in die Volljährigkeit ins Heimatland zurückgeführt werden könne. „Für die jungen Menschen bedeutet dies allerdings unter Umständen Verfolgung und eine existentielle Bedrohung im Herkunftsland. Es gilt daher, ganz klar darzulegen, dass bereits beim geringsten Verdacht einer Ächtung im Herkunftsland keine Ausweisung der Betroffenen vollzogen wird“, betont DKSB-Präsident Hilgers.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=341.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 23.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der Medienberichte zu einer Einigung der Regierungskoalition zum Thema Kinderehen auf eine Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls. „Wir begrüßen, dass zukünftig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden sollen, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung des Kindeswohls gilt es dabei allerdings Schutzrechte und andere Rechte von Kindern in Balance zu halten. Daher sollten Ausnahmen möglich sein, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangen, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Das kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Ehe ausnahmslos für nichtig zu erklären, bei der mindestens eine beziehungsweise einer der Eheschließenden 16 oder 17 Jahre alt waren, kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, die Rückkehr kann durch soziales Stigma erschwert werden und Kinder aus solchen Ehen würden als unehelich angesehen. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist“, so Hofmann weiter.

Als Kinderrechtsorganisation orientiert sich das Deutsche Kinderhilfswerk in allererster Linie an den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 1992 in Deutschland geltendes Recht ist. Grundsätzlich tritt das Deutsche Kinderhilfswerk in Übereinstimmung mit dieser Konvention und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im General Comment Nr. 18 dafür ein, dass Ehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind jedoch unter Umständen bei einer Untergrenze von 16 Jahren und unter Einbeziehung des Familiengerichtes denkbar. Starre Regelungen werden dem Kindeswohl nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht, sondern es braucht hier eine Regelung mit Augenmaß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.02.2017

Kindertageseinrichtungen vor allem in Stadtteilen und Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf können sich ab sofort wieder für eine Kindergarten plus Sonderförderung bewerben. Diese wird durch die Unterstützung der Initiative DEUTSCHLAND RUNDET AUF ermöglicht und soll Kindern aus belasteten Familien zu Gute kommen.
Persönlichkeitsbildung in Kindertageseinrichtungen mittels einer intensiven sozialen und emotionalen Förderung ist das Ziel, das die Deutsche Liga für das Kind mit der Implementierung des Programms Kindergarten plus deutschlandweit erfolgreich verfolgt. Durch die Umsetzung des Programms erhalten Kinder die Chance, wichtige Basisfähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit zu erwerben und einzuüben. Dabei werden Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit, Leistungsmotivation und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, gefördert. Materialien und Methoden von Kindergarten plus richten sich an vier- und fünfjährige Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die Eltern werden einbezogen. Das Programm bietet Erzieherinnen und Erziehern eine einführende Fortbildung sowie einen Themenleitfaden, umfangreiche pädagogische Materialien sow ie einen Reflexionstag, um das nachhaltig wirksame Programm in ihrer Kita zu etablieren.
Kindergarten plus stärkt Kinder mittels der Arbeit an neun Themenbausteinen und einem schulvorbereitenden Vertiefungsmodul.

Auch Kinder im Zweitspracherwerb Deutsch oder mit Fluchthintergrund können vom ersten Treffen an integriert werden. Dies belegt beispielhaft die Rückmeldung der Erzieherinnen und Erzieher der DRK Betreuungsdienste Glückstadt: „Gerade durch die Arbeit mit Tula und Tim (den Handpuppen des Programms) bricht das Eis in der Beziehung zueinander. Die Kinder können Angst und Scheu (…) überwinden. Das ist sehr, sehr wertvoll! Alle Kinder sprechen sofort deutsche Wörter nach (…). Dies bedeutet für die Kinder hier Zugang zu Bildung und somit Teilhabe ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland! Kindergarten plus kann auch für die Arbeit mit Kindern mit Fluchthintergrund wertvolle Anregungen geben.“
Bewerbungen von bis zu zehn Kindertageseinrichtungen, z. B. eines Trägers oder innerhalb eines Verbundes sowie Einzelbewerbungen können berücksichtigt werden. Die Eigenbeteiligung der Kitas beträgt, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder, 100,- bis maximal 200,- Euro.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.kindergartenplus.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft (Initiative gegen frühkindliche Deprivation) e. V. vom 23.02.2017

Mit Erstaunen haben der Verband kinderreicher Familien (KRFD) und der ABC Club e. V. die Entscheidung des Stuttgarter Sozialministeriums zur Kenntnis genommen, den Landeszuschuss an Eltern mit Mehrlingsgeburten zu streichen. Bislang hat das Land Baden-Württemberg Familien mit Mehrlingsgeburten mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro pro Kind unterstützt. „Der Landeszuschuss war eine enorme Hilfe, denn eine Mehrlingsgeburt bedeutet neben der Freude über den geballten Familienzuwachs eben gerade am Anfang massive finanzielle Ausgaben und eine komplette Umstellungen aller Lebensvollzüge“, so Ulf Köster, 1. Vorsitzender des ABC Club e. V. Deutschland. Die internationale Drillings- und Mehrlingsinitiative ist seit dem Jahr 2016 Kooperationspartner des KRFD.

Diese Maßnahme sei ein „bedrückender Hinweis auf die Blindheit und Kurzsichtigkeit politisch Verantwortlicher gegenüber den Familien, ihren Bedarfen und schlussendlich auch gegenüber der Zukunft unseres Landes“, kommentiert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD und selbst Mutter von sechs Kindern. Unserer Gesellschaft fehlten Kinder und besonders fehle es vielen Eltern an Mut zum dritten oder vierten Kind, obwohl sie es sich eigentlich wünschten. Eltern, die die Herausforderung Großfamilie annehmen, die Unterstützung zu verweigern, sei nicht nachvollziehbar. Zumal diese Einmalzahlung im Jahr 2015 nur bei 44 Familien angezeigt war und den Landeshaushalt mit lediglich 400.000 Euro belastet habe. „Diese eine Sparmentalität simulierende Entscheidung zu Lasten der Familie zerstört das Vertrauen von zukünftigen Eltern und bestätigt junge Menschen in ihrem Verdacht, dass Familiengründung bestraft wird“, führt Müller aus. „Mehrlingsgeburten bedeuten für die Eltern oft die Suche nach neuem Wohnraum, einem neuen Auto, teureren Mehrlingskinderwagen und entsprechender häuslicher Ausstattung“, erklärt Ulf Köster die rein finanziellen Herausforderungen für Mehrlingseltern konkret. „Nachhaltige Familienpolitik braucht klare Analyse und Empathie und beides fehle bei der aktuellen Entscheidung“, fassen Müller und Köster zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 16.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2017, 19:30 Uhr

Veranstalter: zakk gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Aufklärungsdienst VHS Düsseldorf

Ort: Düsseldorf

Welche Rolle übernimmt der Staat in der Familienpolitik und wie werden diese gefördert? Wie kann die «normalbesetzte» Kleinfamilie in der Kinder erzogen und pflegebedürftige Menschen versorgt werden sollen aufgebrochen werden?

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://www.zakk.de/event-detail?event=5232.

Termin: 24. März 2017, 10:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit der Nationalen Armutskonferenz c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.

Ort: Berlin

Hinweis: Es wird um eine frühzeitige Anmeldung gebeten.

Das Fachgespräch will der Frage nachgehen, inwieweit die Rechte Armutsbetroffener verletzt werden und welche Mechanismen Ihnen zur Verfügung stehen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Hierzu wird mit Vertreter_innen von Beratungsstellen erörtert, welche Themen in der Beratung besonders häufig nachgefragt werden und welche Veränderung seit der Einführung des Regelvereinfachungsgesetzes sich manifestiert haben. Berichten werden u. a. Bernd Eckhard (Nürnberg), Harald Thomé (Wuppertal), sowie Beratende aus der Arbeitslosen-Selbsthilfe-Organisation Oldenburg (ALSO) und aus Beratungsstellen der Diakonie.

Die Anmeldung ist hier möglich: armutskonferenz@diakonie.de.

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Termine/2017-3-24_Recht_Arme.pdf.

Termin: 31. Mai 2017

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Ort: Berlin

Hintergrund des Forums ist ein Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung mit der Kindheitsforscherin und Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Betz und ihrem Team von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Erste Forschungsergebnisse daraus sollen auf dem Expertenforum vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert werden. Im Diskurs sollen Handlungsimpulse für die Bildungs- und Sozialpolitik entwickelt werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Fach- und Lehrkräften, Eltern sowie Kindern so zu gestalten, dass Bildungschancen eröffnet oder verbessert werden.

Das Programm soll (zukünftig) hier zu finden sein: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/familie-und-bildung-politik-vom-kind-aus-denken/projektnachrichten/save-the-date/.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter. Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2017

AKTUELLES

Die sich stetig verändernden Ansprüche an das Pädagogische Fachpersonal in der Frühen Bildung führen auch zu einem Bedeutungszuwachs der Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher im Jahr 2011 die Forschungsförderung „Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (AWiFF) initiiert. Im Mittelpunkt standen u. a. Fragen rund um die Berufseinmündung der frühpädagogischen Fachkräfte in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Auch Fragen zur Berufswahl, zum Studium der Kindheitspädagogik und zu Qualifikationsprofilen des Personals wurden betrachtet. In diesen Themenfeldern haben die Projekte vielfältige neue Erkenntnisse geliefert.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bmbf.de/pub/Profis_fuer_die_Kita.pdf.

Der Film zum Ehegattensplitting – auf Anregung der ÜPFI (Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e. V.) entstanden – ist gerade fertig geworden und wird im März zur Frauenwoche auf dem Sendeplatz des Wirtschaftsmagazins makro in 3sat ausgestrahlt: „Ehe-Bonus vor dem Aus?“ am 10. März um 21:00 auf 3sat.

Weitergehende Informationen dazu sind hier zu finden: http://pressetreff.3sat.de/startseite/artikel/macht-euch-stark/.

Der Niedersächsische Landesverband Intersexuelle Menschen e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wenn das Erscheinungsbild ihres Kindes in kein Geschlecht zu passen scheint… – Eine Broschüre von Eltern für Eltern“ herausgegebenen. Thematisch liegt der Fokus auf Varianten der Geschlechtsentwicklung, genauer gesagt Intersexualität, Intergeschlechtlichkeit, DSD und Hermaphroditismus bei Neugeborenen und Kindern.

Die Broschüre soll offene Fragen betroffener Eltern beantworten und Hilfestellungen mit der unbekannten Situation bieten.

Eine Leseprobe sowie Informationen zu den Bezugsmöglichkeiten sind hier zu finden: http://nds.intersexuelle-menschen.net/aktivitaeten/.

Mit dem Modellprojekt „Beratungskompetenz für Regenbogenfamilien“ leistet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Beitrag, damit die Mitglieder von Regenbogenfamilien wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten und sich willkommen fühlen können. Fachkräfte in Beratungseinrichtungen machen sich seit Sommer 2016 bundesweit durch die Fortbildungen unseres Projektes mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut.

Hierzu gehört der neue Flyer „Mit RegenbogenFAMILIEN neue Wege gehen“!

Der Flyer ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/wp-content/uploads/2017/02/LSVD_Beratungsstellenflyer_RZ-fin.pdf.

Weitere Informationen zum Projekt sind hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/.

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ZFF-Info 3 2017

SCHWERPUNKT I: Kinderreport 2017

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‘vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.02.2017

Nur rund zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (64 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dabei steigt das Zutrauen mit zunehmendem Alter und steigendem Einkommen deutlich an. Ein Drittel der Bevölkerung (33 Prozent) zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017.

Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild. Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die FDP-Anhänger/innen (84 Prozent) und Grünen-Anhänger/innen (78 Prozent), während SPD-Anhänger/innen (69 Prozent) und Unions-Anhänger/innen (66 Prozent) nur knapp über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Deutlich skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich AfD- (58 Prozent) und Linke-Anhänger/innen (56 Prozent). Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 90 Prozent der Befragten Familie und Elternhaus in der Pflicht, 65 Prozent Schule und Kita. Mit weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine (12 Prozent), politische Parteien (10 Prozent), die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendverbände (jeweils 7 Prozent).

Um demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern, halten 92 Prozent der Befragten mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit für sinnvoll. Als weitere wichtige Maßnahmen werden eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen (89 Prozent) und die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik (83 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen Vorbilder in Sachen Demokratie sein sollten (79 Prozent), und dass politische Bildung Pflichtfach in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern (78 Prozent) sein sollte. Eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen halten 66 Prozent für sinnvoll, politische Bildung schon ab der Grundschule 48 Prozent.

„Die Vermittlung von Demokratiefähigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das geringe Vertrauen Erwachsener in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit Sorge. Gleichzeitig bietet der Kinderreport 2017 aber auch Hinweise auf Strategien zur Stärkung unserer Demokratie durch eine Förderung demokratischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Wenn diese Förderung von nachhaltiger Wirkung sein soll, muss sie frühzeitig ansetzen und vor allem milieuübergreifend erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Demokratie normiert unser Zusammenleben und gibt den geregelten Rahmen für politische Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse vor. Sie ist aber nur dann verwirklicht, wenn jeder einzelne sie unabhängig vom Alter als Möglichkeit zur Selbstentfaltung begreift und gleichzeitig die vielfältigen Meinungen und Bedürfnisse anderer nicht aus dem Blick verliert. Wir müssen unsere Demokratie mit Leben füllen, ihre Voraussetzungen bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen verteidigen – und zwar jeden Tag aufs Neue“, so Krüger weiter.

„Demokratische Bürgerrechte und soziale Sicherheit dürfen weder hierarchisiert, noch gegeneinander aufgerechnet werden. Das ist eine meiner zentralen Lehren, aus dem Scheitern des real existierenden Sozialismus. Und sie bleibt aktuell angesichts zunehmend fataler Defizite des real existierenden Kapitalismus“, sagt Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.02.2017, gekürzt

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 des Deutschen Kinderhilfswerks erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

"Die Forderung des Deutschen Kinderhilfswerks, Demokratie und Beteiligung von klein auf zu stärken und zu fördern, ist richtig und wichtig. Wenn Kinder und Jugendliche nicht nur zu Hause, sondern auch in der Kita und Schule oder im Sportverein von Anfang an echte Mitbestimmung erleben, prägt das ein Leben lang.

Dass nur rund zwei Drittel der Erwachsenen Kindern und Jugendlichen den Erhalt unserer Demokratie zutrauen, muss Anlass zum Handeln sein. Kinder und Jugendliche brauchen echte verankerte Mitbestimmungsrechte.

Demokratische Entscheidungen, egal ob in Kita, Schule, Jugendeinrichtung oder Wohnviertel, in die Kinder und Jugendliche eingebunden sind, haben eine breitere Akzeptanz und sind in der Regel auch qualitativ besser. Kinder und Jugendliche werden als Expertinnen und Experten in eigener Sacheernst genommen, werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt und entwickeln sich zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern.

Auf diesem Weg müssen nicht nur ihre Mitbestimmungsrechte, sondern auch ihre grundsätzlichen Rechte gewahrt und unmissverständlich klargestellt werden. Dafür braucht es, die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz."

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2017

„Der Kinderreport 2017 legt den Finger in die Wunde“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu dem heute vorgestellten Bericht des Kinderhilfswerks. Norbert Müller weiter:

„Über 80 Prozent der Befragten, Kinder wie Erwachsene, wissen, dass Kinderarmut vom geringen Einkommen der Eltern abhängt. Sie wissen auch: Alleinerziehende werden zu wenig unterstützt und rutschen so in Armut ab. Auch der Bundesregierung ist das seit Jahren bekannt. Allein: Sie tut nichts, um diese Zustände endlich zu beseitigen.

Als Fraktion haben wir mittels eines Antrags den Aktionsplan gegen Kinderarmut eingebracht. 328 Euro Kindergeld bilden dabei gemeinsam mit einer gut ausgebauten sozialen Infrastruktur und einer starken Kinder- und Jugendhilfe das Fundament. Den kindbezogenen Steuerfreibetrag überführen wir in das Kindergeld, so dass jedes Kind nach gleichem Wert bemessen wird.

Für all diejenigen Kinder, bei denen das Kindergeld nicht reicht, sie aus der Armut zu befreien und ihnen Teilhabe zu ermöglichen, müssen wir die bestehenden sozialstaatlichen Unterstützungssysteme ausbauen und diskriminierungs- und sanktionsfrei gestalten. Dazu muss das Sanktionsregime bei Hartz IV abgeschafft, die Regelsätze deutlich erhöht und das Bildungs- und Teilhabepaket in den Regelsatz überführt werden. Das Wohngeld muss erhöht, der Kinderzuschlag massiv ausgebaut und der Unterhaltsvorschuss entfristet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 02.02.2017

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche: „Kinder sind unsere Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht und damit vom wichtigsten Grundrecht ausgeschlossen. Hier klafft ein riesiges Demokratiedefizit! Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir brauchen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. Gebt den Kindern eine Stimme – sie haben unser Vertrauen verdient“, fordert Heimann.
Dass das Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen gerechtfertigt ist, bestätigt auch eine repräsentative Befragung zum Kinderreport: „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen darüber mitbestimmen, wer künftig ihre Zukunft gestaltet. Aber sie dürfen nicht wählen, obwohl sie dazu fähig und in der Lage sind.

64 Prozent der Erwachsenen in Deutschland vertrauen laut Kinderreport in die Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation, bei den liberalen Parteien ist das Vertrauen in die Jugend noch stärker. Angst vor der Zukunft gibt es vor allem an den Rändern des politischen Spektrums. Angesichts der demografischen und politischen Entwicklung gilt mehr denn je: Demokratie lebt von einer Beteiligung aller, kein Bundesbürger darf von seinem Grundrecht ausgeschlossen werden. Erst das Wahlrecht von Geburt an macht die Demokratie zukunftsfest“, so Heimann.
Für das Wahlrecht von Geburt an sprechen sich bereits zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten, wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, aus. Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich mehrfach positiv zum Familienwahlrecht geäußert.
„Der DFV wird sich im Bundestagswahlkampf überparteilich und auf breiter Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den DFV wenden. Engagieren Sie sich mit uns, dass es nicht noch einmal eine Bundestagswahl ohne die Stimmen der jüngsten Generation gibt“, so Verbandsgeschäftsführer Heimann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.02.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf.

SCHWERPUNKT II: 15. Kinder- und Jugendbericht

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Jugend- und junge Erwachsenenalter eine eigenständige Lebensphase mit besonderen Herausforderungen ist. Daraus leitet sich der Anspruch einer Eigenständigen Jugendpolitik ab.

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Der Bericht bestätigt unser Verständnis von Jugendpolitik. Sie muss sich an zwei Maßstäben orientieren: An Interessen und Bedürfnissen der Jugend selbst und am Zusammenwirken aller Akteure für eine jugendgerechte Gesellschaft.“ Der 15. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsent-wicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ wurde von einer unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, dem Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Der Bericht zeichnet ein aktuelles Bild der Lebenslagen und des Alltags Jugendlicher und junger Erwachsener. So wird „Jung sein heute“ durch den demografischen Wandel und unsere Migrationsgesellschaft bestimmt, ebenso wie durch (ungleiche) sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Einbettung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung. Betrachtet wurden auch Familienbeziehungen, Gleichaltrigen- und Paarbeziehungen sowie Jugendkulturen und -szenen. Darüber hinaus analysiert der Bericht das Verhältnis von Jugend zu Politik und Religion, zu Gegenwart und Zukunft – bei regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen und im Kontext von Mobilität, Digitalisierung und Globalisierung.

Ein ganzes Kapitel ist dem digital-vernetzten Leben Jugendlicher gewidmet. Darüber hinaus zieht der 15. Kinder- und Jugendbericht auch eine Zwischenbilanz zur Ganztagsschule aus der Jugendperspektive und analysiert die Situation und die Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der sozialen Dienste im gesellschaftlichen Wandel. Der 15. Kinder- und Jugendbericht formuliert ein eindrückliches Plädoyer für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft. Prof. Dr. Thomas Rauschenbach unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen: „Jugend wird meist als individuelle Aufgabe betrachtet: Jeder Jugendliche muss sein Aufwachsen eigenständig bewältigen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht weist darauf hin, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Denn es gibt einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem Jugendliche aufwachsen. Den sollten wir genauer betrachten und möglicherweise auch verändern. Das ist eine Aufgabe für die Politik, für die Kinder- und Jugendhilfe, für Bildungseinrichtungen und viele andere.“

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. In den Jugendbericht sind auch erstmals unmittelbar Sichtweisen junger Menschen eingeflossen. Ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland hat außerdem ergänzend zum Bericht eine Jugendbroschüre erstellt, die zentrale Themen aus der Sicht der Jungredakteure aufbereitet.

Den 15. Kinder- und Jugendbericht mit der Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie unter www.bmfsfj.de/15-kjb.

Die Jugendbroschüre zum 15. Kinder- und Jugendbericht ist unter www.bmfsfj.de/jugend-ermoeglichen abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2017

„Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt sehr, dass das Jugendalter als eigenständige Lebensphase im Kinder- und Jugendbericht hervorgehoben wird“, erläutert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Bundesregierung muss aber der Ankündigung, die Interessen der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns zu setzen, weitere Taten folgen lassen. Das betrifft die Beteiligung und Chancengleichheit ebenso wie die digitale Teilhabe und die Aufnahme bzw. Integration von geflüchteten Jugendlichen. Die Bundesregierung muss den Ankündigungen weitere Taten folgen lassen.“

Der Bericht verdeutlicht, dass sich die Jugendphase heute teilweise bis Ende 20 ausdehnt. Jugendliche seien in einer Drucksituation, welche durch den Fokus auf Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt werde. Zum Jugendalter, so der Bericht, gehöre aber auch die Fähigkeit, sozial, politisch und ökonomisch Verantwortung zu übernehmen und sich persönlich frei zu entwickeln.

Berufsausbildung und ökonomische bzw. familiäre Verselbstständigung sind weniger denn je mit dem Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen. „Daher müssen die jugendspezifischen Unterstützungsformen und Politikstrategien länger greifen als bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder auch der Erziehungshilfe. Diese müssen über die Volljährigkeit hinaus abrufbar sein“, fordert Wolfgang Stadler abschließend.

Das Bundeskabinett hat gestern den 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Eine unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, hat den Bericht unter dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 02.02.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht. Wir laden alle jungen Menschen dazu ein, mitzumachen, um gemeinsam die besten Lösungen für die Zukunft zu finden. Das haben wir mit der Jugendstrategie 2015 – 2018 begonnen und das werden wir fortsetzen.

„Der Titel des 15. Kinder- und Jugendberichts lautet: „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Jugendliche nicht zwischen allen Stühlen sitzen. Wir unterstützen sie darin, ihren festen Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Denn gemeinsam mit ihnen gestalten wir unsere Zukunft. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Politikfelder auch junge Menschen in den Blick nehmen. Deshalb halten wir an unserem Vorhaben fest, einen Jugendcheck einzuführen, mit dem wir die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf junge Menschen überprüfen wollen. Mit diesem umfassenden jugendpolitischen Ansatz fühlen wir uns durch den heute im Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht bestätigt.

Eine wichtige Grundlage für gute und gerechte Jugendpolitik ist, dass wir den Jugendlichen und ihren Familien soziale Sicherheit bieten. Aus diesem Grund kämpfen wir weiter für ausreichende Sozialleistungen, gute Ausbildungs- und Familienförderungen und für fair bezahlte Arbeit.

Wir wollen beste Bildungschancen von Anfang an, aber auch ausreichende Freiräume zur individuellen Entfaltung. Darum setzen wir auf moderne Ganztagsschulen, eine Berufsausbildungsgarantie, Ausbildungsmodelle in Teilzeit, Wechselmöglichkeiten zwischen beruflicher und akademischer Bildung und auf gebührenfreie und gut ausgestattete Studienplätze. Jugendliche möchten mitmischen. Sie sollen möglichst früh Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen können – und zwar in Schule, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Parlamenten, Gewerkschaften und in der Nachbarschaft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.02.2017

Zum heute veröffentlichten 15. Kinder- und Jugendbericht erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche brauchen Freiräume, um ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken zu können. Nur so kann kreatives und innovatives Denken entstehen, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist. Der frühe Schulbeginn, die Schulzeitverkürzung und die Straffung des Studiums haben zu einer Verkürzung der Jugendzeit geführt. Jugendliche stehen inzwischen unter einem immensen Druck zur Selbstoptimierung. Die Bundesregierung muss die Jugendlichen stärker in den Blick nehmen. Sie muss unter anderem die Jugendarbeit stärken und damit neue Freiräume für junge Menschen schaffen.

Der Zugang zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt muss allen Jugendlichen gleichermaßen offenstehen, egal aus welchen familiären Verhältnissen sie stammen oder ob sie einen Migrationshintergrund haben. Daran muss die Bundesregierung weiterarbeiten. Unser Konzept der Grünen Ausbildungsgarantie würde allen jungen Menschen einen Berufsabschluss und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Auch bei den Beteiligungsmöglichkeiten bleibt einiges zu tun. Jugendliche müssen sich einmischen können, nicht nur, wenn es um ihre direkten Belange geht. Sie müssen politisch gehört und ernst genommen werden. Wir fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, damit die Anliegen Jugendlicher auch endlich in der Politik eine wichtige Rolle spielen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 31.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat das Bundesfrauenministerium erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der die Ergebnisse der Studie am Montag präsentierte, unterstrich: „Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid. Die Studie zeigt, dass das Thema auch bei uns in Deutschland hochaktuell ist – gerade auch vor dem Hintergrund von Flucht und Migration. Deshalb müssen wir handeln: Mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung“, sagte Kleindiek auf einer Fachkonferenz von TERRE DES FEMMES, die heute im BMFSFJ stattfand.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent. Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.

Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES erklärte: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, an der die meisten Frauen ein Leben lang leiden. Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen“, so Christa Stolle weiter.

Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter „Ferienbeschneidungen“. Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.

Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer sowie Integra vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Die „Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ ist abrufbar unter: http://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.02.2017

Immer mehr Frauen haben beruflichen Erfolg und gelangen in Führungspositionen. Das zeigen die Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2016, den das Statistische Bundesamt heute (Mittwoch) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

„Über ein Drittel Frauen in Führungsverantwortung zeigt: Es geht voran mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Wir haben viel geschafft“, begrüßte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes 2016. Insgesamt liegt der Beschäftigungsanteil von Frauen in den obersten Bundesbehörden bei 54 Prozent. Erfreulich sind auch die Ergebnisse zu Frauen in Leitungsfunktionen. Hier zeigt sich, dass mittlerweile 34 Prozent Frauen Führungsverantwortung tragen.

In den obersten Bundesbehörden werden Leitungsaufgaben überwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Ausschlaggebend für die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen ist hier daher die Beschäftigungszahl von Frauen im höheren Dienst. Der Gleichstellungsindex zeigt, dass auch dort der Frauenanteil im Vergleich zu 2015 weiter gestiegen ist. Mittlerweile sind über 45 Prozent der im höheren Dienst Beschäftigten Frauen. Der Gleichstellungsindex wird jährlich im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen und den Gleichstellungsindex 2016 sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html und http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.02.2017

Die aktuellen Zahlen zeigen: Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung muss weitergehen. In der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hat das BMFSFJ die aktuellen Zahlen zusammengetragen. Erstmals auch für Grundschulkinder bis 11 Jahre. Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen, von 43,6 % in 2015 auf 46% in 2016. Doch nur 32,7% der Kinder dieser Altersgruppe – das entspricht einer Zahl von knapp 720.000 Kindern – wurden auch tatsächlich in 2016 betreut.

Nicht nur das Platzangebot, sondern auch die angebotenen Betreuungsumfänge sind für Eltern ein wichtiges Thema. Bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder die von ihren Eltern benötigte Betreuungszeit um mindestens fünf Stunden die Woche. Auch ein Teil der Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren hat einen erweiterten Betreuungsbedarf. Eltern von Kindern ohne Betreuungsangebot nach dem Unterricht äußern einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von über 22 Prozent. Aber auch bei Eltern von Kindern, die einen Hort besuchen, haben 14 Prozent einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche. Bei Ganztagsschülerinnen und -schülern nennen über 22 Prozent der Eltern einen zusätzlichen Bedarf von durchschnittlich 9 Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass ganztägige Betreuungsangebote auch für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.

Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mein Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Ich freue mich daher sehr, dass wir im Dezember 2016 im Kabinett das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen haben. Damit wird die Grundlage für das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 geschaffen, und es können zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt geschaffen werden.“

Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit diesen Mitteln auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung vorangebracht werden. So können qualitative Ausstattungs-investitionen wie Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen, eine barrierefreie Ausstattung und Räumlichkeiten für Elterngespräche gefördert werden.

Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ werden 2016 bis 2019 Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro gefördert, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.02.2017

Mit dem „Tag der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar wird auf die Situation und die Arbeit in Kinderhospizen aufmerksam gemacht. Wir rufen dazu auf, den Weg des Hospiz- und Palliativgesetzes konsequent weiterzugehen und die Lebensqualität schwerstkranker Kinder und ihrer Familien zu verbessern.

„Wenn Kinder an schweren unheilbaren Krankheiten leiden, steht die ganze Familie vor einer kaum zu bewältigenden Situation. Kinderhospize haben es sich hier zur Aufgabe gemacht, Kinder und ihre Angehörigen zu unterstützen, zu begleiten und zu entlasten.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz haben wir die Versorgung in Kinderhospizen den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen weiterhin angepasst. Lebensbedrohlich erkrankte Kinder benötigen oft über einen längeren Zeitraum professionelle Betreuung, da ihre prognostizierte Lebenserwartung deutlich höher ist, als bei vielen schwerstkranken Erwachsenen. Sie brauchen altersgerechte Maßnahmen, bei denen die Angehörigen aktiv in die Versorgung mit eingebunden werden und die Betreuung der Geschwisterkinder gewährleistet ist.

Wir haben mit dem Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sichergestellt, dass sich die finanzielle Förderung stationärer wie auch ambulanter Hospizdienste verbessert. So wird es auch in strukturschwachen Regionen mehr Angebote zur Versorgung schwerstkranker Kinder geben. Mit einer zusätzlichen Rahmenvereinbarung wird die Möglichkeit geboten, eine gesonderte Vereinbarung für Kinderhospize abzuschließen.

Wir fordern den weiteren Ausbau ambulanter Kinderhospizdienste. Lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Unterstützung in der häuslichen Umgebung, um lange Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Notwendig sind, neben der qualifizierten ambulanten und palliativen Versorgung, die Koordination der verschiedenen Hilfen, die Kooperation der Ärztinnen und Ärzte und eine Stärkung der Kinderkrankenpflege.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.02.2017

Anlässlich der bekannt gewordenen Pläne von Finanzminister Schäuble Kindergeld für EU-Bürger zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Es ist schon sehr erstaunlich, dass sich der überzeugte Europäer Wolfgang Schäuble jetzt dazu treiben lässt, auf diesen Zug aufzuspringen. Die EU-Kommission hat bereits klargestellt, dass sie beim Thema Verrechnung des Kindergelds keinen Handlungsbedarf sieht. Es steht zu befürchten, dass eine solche mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Maßnahme in keinem Verhältnis zu den Erträgen stünde. Das Signal, das indes dadurch gesendet würde, ist fatal. Deutschland reiht sich ein in jene Gruppe von Staaten, die die Freizügigkeit in der EU – vorsichtig gesagt – kritisch sehen. Und was passiert eigentlich mit Kindern von Deutschen, die in EU-Staaten leben, wo der Lebensstandard noch höher ist als bei uns?“

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 10.02.2017

„Die heute im Bundesrat verabschiedete Änderung zum Unterhaltvorschussgesetz ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kommentiert Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die beschlossenen Änderungen zum Unterhaltvorschussgesetz. Wunderlich weiter:

„Wir fordern schon sehr lange die Entfristung des Unterhaltsvorschusses, da er ein wirksames Werkzeug ist, um Kinderarmut zu verhindern. Aber mit dem jetzigen Kompromiss wird der bürokratische Aufwand noch größer, und es werden eben nicht alle Kinder erreicht, die man erreichen müsste. Zukünftig müssen Alleinerziehende einen Bescheid des Jobcenters vorlegen, dass sie keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit werden sie dazu genötigt, sich erstmal in die Mühlen des Jobcenters zu begeben, obwohl dies nicht unbedingt notwendig wäre. Anstatt die Zahlungsfähigkeit beim zahlungspflichtigen Elternteil zu prüfen, soll die Bedürftigkeit des Berechtigen geprüft werden – dies pervertiert das gesamte System des Unterhaltsvorschusses.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10.02.2017

Bei der Altersversorgung ist die Kluft zwischen Männern und Frauen in Deutschland noch deutlich größer als bei den Löhnen. In Westdeutschland fällt der so genannte Gender Pension Gap zudem fast doppelt so hoch aus wie im Osten. In Zukunft wird der Abstand zwar schrumpfen. Doch das hat nur zum kleineren Teil mit einer besseren Altersversorgung von Frauen zu tun. Vor allem liegt es daran, dass künftig die durchschnittliche gesetzliche Rente von Männern im Vergleich zu heutigen Rentnern geringer sein wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Eine Forschergruppe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um den Ökonomen Dr. Markus Grabka hat dafür geschlechtsspezifische Unterschiede bei der gesetzlichen Rente analysiert. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels und der Rentenversicherung.

Der Studie zufolge erhielten westdeutsche Männer im Ruhestand 2014 monatlich im Schnitt 994 Euro und damit 418 Euro oder 42 Prozent mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als die weiblichen Ruheständler. In den neuen Bundesländern, wo die Männer im Schnitt auf 1.057 Euro kommen, betrug die Differenz 239 Euro oder 23 Prozent.

Verantwortlich für den Rückstand der Frauen seien in erster Linie Unterschiede beim sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, schreiben die DIW-Wissenschaftler. Im Schnitt verdienten Arbeitnehmerinnen deutlich weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie öfter in schlecht bezahlten Berufen tätig sind, seltener in Führungspositionen gelangen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Hinzu komme, dass Frauen wesentlich häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Infolgedessen übertreffe der Gender Pension Gap deutlich den Gender Pay Gap, der zuletzt deutschlandweit bei 21 Prozent (West 23 Prozent, Ost 8 Prozent) lag.

Die Unterschiede sind in den ärmeren Einkommensschichten besonders stark ausgeprägt: Bei Westdeutschen der Jahrgänge 1936 bis 1945 variiert die geschlechtsspezifische Differenz bei der Rente zwischen 40 Prozent im Zehntel mit dem höchsten Rentenanspruch und 75 Prozent im Zehntel mit der niedrigsten Rente. Nach Ansicht der Autoren dürfte das mit den vielen teilzeitbeschäftigten und nicht erwerbstätigen Frauen in der unteren Hälfte der Verteilung zusammenhängen.

Im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte ist der Gender Pension Gap langsam kleiner geworden. Das zeigt ein Blick auf Neurentnerinnen und Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. Im Osten, wo die Differenzen durchgehend kleiner sind, ging die geschlechtsspezifische Lücke von 33 auf 10 Prozent zurück. Als maßgeblichen Grund nennen die Ökonomen die gestiegene Frauenerwerbstätigkeit, eine zunehmend bessere Ausbildung von Frauen und einen wenn auch langsam sinkenden Gender Pay Gap. – Blick in die Zukunft: Renten der Männer sinken, die von Frauen steigen nur im Westen –

In Zukunft wird aber noch ein anderer Faktor bei der Angleichung an Gewicht gewinnen: sinkende Rentenansprüche bei Männern. Mithilfe eines Simulationsmodells haben die Experten auch berechnet, was heute Berufstätigen im Alter finanziell blüht. Männern in Ost und West, die zwischen 1966 und 1970 geboren wurden, drohen demnach geringere Alterseinkommen im Vergleich zu heute bereits Verrenteten. Ihre gesetzlichen Rentenansprüche im Alter von 65 Jahren werden nach den Berechnungen im Westen um monatlich rund 170 Euro niedriger liegen als bei Männern der Geburtsjahrgänge 1936 bis 1945. Im Osten dürfte der Rückgang sogar 220 Euro betragen. Die Gründe: häufigere Erwerbsunterbrechungen, längere Ausbildung, mehr Teilzeit. Bei den westdeutschen Frauen wird die zunehmende Erwerbsbeteiligung zu etwas höheren durchschnittlichen Rentenansprüchen führen, während es im Osten, wo die weibliche Erwerbsbeteiligung bereits zu DDR-Zeiten relativ hoch war, kaum Veränderungen gibt. Gesamtdeutsch dürfte der Gender Pension Gap bei den Jahrgängen 1966 bis 1970 im Vergleich zu den 1936 bis 1945 Geborenen 15 Prozentpunkte geringer ausfallen.

Um die eigenständige Altersversorgung von Frauen weiter zu stärken, empfehlen die Forscher den Ausbau einer unterstützenden Infrastruktur für Familien. Dies würde es vor allem Frauen ermöglichen, ihre Arbeitszeit auch mit Sorgeverpflichtung aufrecht zu erhalten und Erwerbsunterbrechungen zu begrenzen. Darüber hinaus gelte es, alle Säulen der Alterssicherung im Auge zu behalten. Die gesetzliche Rente, die bei Frauen der Jahrgänge 1966 bis 1970 im Schnitt bei knapp über 700 Euro liegen wird, dürfte allein kaum vor Altersarmut schützen. Schon gar nicht, wenn das Rentenniveau künftig deutlich sinken sollte. Allerdings gebe es bislang auch bei der betrieblichen Altersvorsorge einen Gender Pension Gap, so die Forscher.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.02.2017

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 durchschnittlich 300Euro mehr aus als im Jahr 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler im Jahr 2014 durchschnittlich 6.700 Euro. Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7.400Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4.600Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 5.900Euro und an Gymnasien 7.800Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 2.900 Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Hierauf entfielen im Bundesdurchschnitt 5.500Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen wurden durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg (jeweils 8.500Euro) ermittelt, die niedrigsten für Schleswig-Holstein (5.800Euro) und Nordrhein-Westfalen (5.900Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2014“ zur Verfügung.

Die Publikation ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/AusgabenSchueler5217109147004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2017

Im Jahr 2015 hatten 33% der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69%).

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sinkt in höheren Klassenstufen und unterscheidet sich zwischen den Schularten: Im Grundschulalter lag der Anteil im Jahr 2015 bei 36%, in der Mittelstufe bei 33% und in der Oberstufe bei 26%. In der Mittelstufe war der Anteil an Hauptschulen (51%) erheblich höher als an Gymnasien (27%).

Weitere Ergebnisse finden sich in der Fachserie 1 Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2015“.

Der Mikrozensus ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.02.2017

Durchschnittlich 180 Euro gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2015 für Spielwaren (einschließlich Elektronikspiele) aus. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Spielwarenmesse in Nürnberg (1.bis6.Februar) mit.

Haushalte mit Kindern hatten naturgemäß höhere Ausgaben für diesen Bereich als kinderlose Haushalte. So gaben Paarhaushalte mit Kindern im Jahr 2015 durchschnittlich 468Euro für Spielwaren aus und Haushalte von Alleinerziehenden 216Euro. Im Vergleich dazu investierten kinderlose Paarhaushalte im Schnitt 156 Euro und Alleinlebende 84 Euro in Spielwaren.

Insgesamt hatten knapp 54% aller privaten Haushalte in Deutschland Ausgaben für diesen Konsumbereich.

Die Laufende Wirtschaftsrechnung 2015 mit weiteren Informationen ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EinkommenVerbrauch/EinnahmenAusgabenprivaterHaushalte2150100157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.01.2017

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages lädt auch in diesem Jahr zur Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen ein.

Die Kinderkommission teilt dazu mit: „Jedes Jahr engagieren sich Kinder und Jugendliche in aller Welt mit der Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen. Das Symbol der Aktion, die rote Hand, steht dabei für das „Nein“ zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindersoldaten. Die Kinderkommission möchte auch in diesem Jahr mit einem eigenen Stand ein Zeichen gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten setzen. Das ist ihr gerade im Hinblick auf die vielen jungen Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern mit entsprechenden Erfahrungen ein besonderes Anliegen. Hier können Abgeordnete, Beschäftigte und Gäste des Deutschen Bundestages ihre Handabdrücke abgeben und damit gegen den Einsatz von Kindersoldaten protestieren. Zur Eröffnung der Aktion wird auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erwartet. Die gesammelten Handabdrücke leitet die Kinderkommission an die Vereinten Nationen weiter."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.02.2017

Um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10960 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810960.pdf)). Darin verweist die Fraktion darauf. dass immer mehr syrischen Schutzsuchenden seit dem Frühjahr 2016 "nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention" erteilt werde. Nach der Neuregelung des Asylpakets II werde ihnen damit ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt.

Wissen will die Fraktion, wie viele syrische Staatsangehörige derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltstitel leben. Auch erkundigt sie sich danach, "wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrien und welche diesbezüglichen Asylentscheidungen" es seit 2011 gegeben hat und wie viele Menschen als Familienangehörige anerkannter syrischer Flüchtlinge seit 2011 eingereist sind. Ferner fragt sie unter anderem, mit welcher Zahl nachziehender Familienangehöriger zu syrischen Flüchtlingen mit eine Schutzstatus die Bundesregierung für die kommenden Jahre rechnet.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 65 vom 02.02.2017

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat im Jahr 2016 bei rund 1,115 Millionen Steuerpflichtigen zu einer Verringerung der Einkommensteuer geführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10743 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810743.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10580 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810580.pdf)) weiter mitteilt, handelt es sich um etwa 945.000 Frauen und rund 170.000 Männer. Die Steuerentlastung habe in der Summe etwa 595 Millionen Euro betragen. Im Durchschnitt habe die steuerliche Entlastung bei Alleinerziehenden mit einem Kind im Jahr 2016 bei 494 Euro gelegen, mit zwei Kindern bei 590 Euro und bei drei und mehr Kindern bei 696 Euro.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 30.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Mittwoch wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Reform des Teilzeitrechts beraten. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst.

Das bisherige Teilzeitrecht ist veraltet, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst. Von daher begrüßt die AWO die anstehende Reform. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritik gibt es aus Sicht der AWO vor allem an zwei Punkten: dem Geltungsbereich und der Sperrfrist. Der bisherige Reformentwurf schließt zu viele Frauen aus, da gerade Frauen besonders häufig in kleinen Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten tätig sind. Auch für diese Frauen müssen Regelungen für flexible Teilzeitmöglichkeiten gefunden werden. Als wenig zielführend sieht die AWO zudem die vorgeschlagene Ausschlussfrist von einem Jahr. Sie ist deutlich zu lang. Wenn Beschäftigte nach einer temporären Arbeitszeitreduzierung ein Jahr warten müssen, ehe sie einen erneuten Antrag auf befristete Teilzeit stellen können, geht das an der Lebensrealität vieler Familien vorbei. Hier benötigen Familien noch mehr Flexibilität. Nur wenn sich alle Beteiligten an der Unterstützung von Familien beteiligen, wird das Problem aller Familien gelöst, eine Balance zu finden zwischen ihren familiären Notwendigkeiten und der Berufstätigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.02.2017

33 Prozent aller Schulkinder an allgemeinbildenden Schulen hatten im Jahr 2015 einen Migrationshintergrund. Damit lag ihr Anteil deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (21 Prozent). Zu dieser heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Interkulturelle Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und die Etablierung von Schulsozialarbeit ist zentral.

Es muss das Ziel unseres Schulsystems sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Die Schule als ein Ort des Lernens darf Kinder und Jugendliche nicht nach ihrer sozialen Herkunft einteilen oder gar benachteiligen. Es ist aber unbestritten, dass das Schulsystem in unserer Einwanderungsgesellschaft vor immer größer werdenden Herausforderungen steht. Diese können nach Meinung der AWO nur durch den Dreiklang aus interkultureller Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und der Etablierung von Schulsozialarbeit gelöst werden. Die veränderte Schülerzusammensetzung muss sich in den Schulstrukturen widerspiegeln.

Nach Meinung der AWO sind Ganztagsschulen ein geeignetes Mittel, um die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsthemen eines jeden Kindes adäquat unterstützen zu können. Gute Ganztagsschulen können nachweislich das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen der Kinder verbessern. Doch diese positiven Entwicklungsmöglichkeiten sind kein Selbstläufer. Gute Ganztagsschulen benötigen politische Unterstützung und zusätzliche Ressourcen, um ihre Möglichkeiten ausschöpfen zu können.

Ein zusätzlicher wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Schullaufbahn ist eine professionelle Schulsozialarbeit. Sie fungiert als Klammer zwischen dem Bildungssystem und der Jugend- und Familienhilfe, stärkt die Chancengerechtigkeit und kann dabei helfen, herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Die AWO fordert deshalb, ein bundesweit verbindlich geregeltes, qualitativ abgesichertes und dauerhaft etabliertes Jugendhilfeangebot an Schulen zu verankern.

Auch die interkulturelle Öffnung ist eine wichtige Maßnahme, um der Realität an den Schulen gerecht zu werden. Schulen können sich interkulturell öffnen beispielsweise durch eine systematische Qualifizierung der Lehrkräfte, durch Identifizierung des Istzustandes der Segregation an der eigenen Schule, Anpassung der Rahmenbedingungen und der Anpassung der Qualifizierung des Schulpersonals und des Schulkonzeptes an die Einwanderungsrealität. Klar ist, dass die Schulen auch hierfür sehr viel mehr finanzielle Unterstützung und Fachpersonal benötigen.

Der aktuell veröffentlichte 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die soziale Herkunft den schulischen Erfolg von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Bildung ist der Schlüssel zur Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zum selbstbestimmten Leben, zur gesellschaftlichen Inklusion, zur Akzeptanz der gesellschaftlichen Werte und Normen. Deshalb setzt sich die AWO dafür ein, dass die soziale Herkunft, der Lebensort oder das Familieneinkommen nicht über die Zukunft der Kinder und Jugendlichen entscheiden dürfen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.02.2017

Knapp 43.500 Personen haben im Jahr 2016 Kinder in Tagespflege betreut. Nach einer längeren Wachstumsperiode von 2006 bis 2014 ist die Anzahl der Tagesmütter und -väter das zweite Jahr in Folge rückläufig. Prozentual fällt die Abnahme der Tagespflegepersonen allerdings mit 1% im Jahr 2016 und 2% im Vorjahr moderat aus. Der Rückgang ist bundesweit zu beobachten: Seit 2014 ist die Anzahl der Tagespflegepersonen in allen Ländern außer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Trend zur Verberuflichung: Gleichzeitig werden immer mehr Kinder in Tagespflege betreut: Ihre Zahl ist im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% auf 153.000 gestiegen. Damit betreut eine Tagespflegeperson im Durchschnitt so viele Kinder wie noch nie: Während im Jahr 2006 2,0 Kinder auf eine Betreuungsperson kamen, sind es 3,5 Kinder im Jahr 2016. Damit setzt sich der Trend zur Verberuflichung in der Kindertagespflege fort.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis der amtlichen Statistik ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Qualifizierung in der Frühpädagogik. Die Publikation wurde im November 2014 erstmals veröffentlicht. Die zweite Ausgabe erscheint im Sommer 2017. Fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Das Fachkräftebarometer ist hier zu finden: http://www.fachkraeftebarometer.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e. V. vom 02.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk betont anlässlich des „Safer Internet Day“ am 7. Februar die enormen Partizipationsmöglichkeiten, mit denen im Internet eine Brücke von direkter zu repräsentativer Demokratie geschlagen werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mindern Soziale Medien vor allem für Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle zur gesellschaftlichen Partizipation, und damit zur Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und zu dessen demokratischer Mitgestaltung. Das gilt es für den langfristigen Erhalt der Demokratie in Deutschland zu nutzen. Gleichzeitig birgt das Internet auch Gefahren, beispielsweise durch die ungeprüfte Verbreitung von Informationen. Fake News und Hetze drohen dadurch Meinungsbildung und politischen Austausch im demokratischen System zu vergiften.
„Das Internet und insbesondere Soziale Medien sind ein integraler Bestandteil des Alltagslebens von Kindern und Jugendlichen, und somit auch ein Ort möglicher politischer Partizipation und Demokratieförderung. Gerade aber Soziale Netzwerke sind inzwischen auch eine Plattform für Diskriminierung, für Mobbing, für antidemokratische Ideologien, für Fake News und ‚postfaktische‘ Auseinandersetzungen. Hier brauchen Kinder und Jugendliche Wegweiser. Deshalb sind das Löschen von entsprechenden Inhalten und die Verfolgung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens auch im Netz unerlässlich. Wir brauchen gleichzeitig bedarfs- und altersgerechte Medien für Kinder und Jugendliche und einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten im Internet vermitteln. Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene „Stiftung Medienkompetenz“ erreicht werden.
Neben der Medienkompetenzförderung braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein breites Angebot guter Kinder-Internetseiten. „Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Existenz guter Kinder-Internetseiten dauerhaft sicherzustellen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig und brauchen entsprechende Förderungen“, so Hofmann weiter. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit mehr als 20 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Zudem bietet die Kinderrechtsorganisation Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden.

Die Internetseiten sind hier zu finden: www.juki.de und www.kindersache.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.02.2017

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen, müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser, wenn wir die Kinder fragen.“ Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 26.01.2017

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert zum heutigen Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung ihre nachhaltige Überwindung und weitreichende Aufklärung über die menschenrechtsverletzende Praxis der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Weltweit zählen 130 Millionen Mädchen und Frauen zu den Opfern der Female Genital Mutilation (FGM). Unzähligen wird ihre sexuelle Selbstbestimmung genommen, viele Mädchen sterben an den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung. In Europa sind jährlich 180.000 Mädchen und Frauen der Gefahr von Genitalverstümmelung ausgesetzt, in Deutschland sind es mehrere Tausend.

Die inkriminierten Eingriffe am weiblichen Genital führen nicht nur zu schweren und schwersten Verletzungen und psychischen Belastungen. Sie sprechen den Frauen und Mädchen vor allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab und sind Ausdruck der Abwertung und Herabsetzung von Frauen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber diesen Sonderfall der Körperverletzung mit § 226 a StGB als eigenen Tatbestand hervorgehoben und so mit einem besonderen Unwerturteil versehen.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Opfern in Deutschland fordert der djb wirkungsvolle Strategien der Prävention, umfassenden Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen und die Unterstützung von Einrichtungen, die sich ihrer Beratung annehmen. "Gerade der Schutz gefährdeter Mädchen muss gewährleistet sein, um derartige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Politik, Polizei, Lehr- und medizinisches Personal müssen sensibilisiert werden." Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung von Aufklärungsangeboten, insbesondere für Migrant_innen sowie der Etablierung eines flächendeckenden, angemessen ausgestatteten Beratungsangebots für betroffene Frauen.

Der djb begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung und die »European Female Genital Mutilation (FGM) Conference«, die am 28. Januar 2017 in Berlin stattfand.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 06.02.2017

In diesem Jahr finden neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

In jedem Fall gilt es, Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W).

Saarländische Landtagswahl am 26. März 2017: Wählen kann im Saarland nur, wer bis zum 3. März 2017 in einem solchen Verzeichnis eingetragen ist. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin hin.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger zum Wahltermin volljährig sind und sich in den drei Monaten zuvor gewöhnlich im Saarland aufgehalten haben. Um bei den kommenden Wahlen zum saarländischen Landesparlament wählen zu können, müssen Wohnungslose zuvor die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist gemäß Wahlordnung bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahlund somit im Zeitraum zwischen dem 19. Februar und dem 5. März 2017 möglich. Da der 5.März 2017 ein Sonntag ist, empfiehlt die BAGW eine Registrierung bis zum Vormittag des 3.März 2017.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Gemeindeverwaltung, welches sich vielerorts im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die schriftliche Versicherung, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich im Saarland aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt zu haben. Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Letzteres Vorgehen wird vom Wahlamt und von der BAG W als das einfachste angesehen und daher empfohlen.

Sammelanträge stellen: Die BAG Wohnungslosenhilfe weist darauf hin, dass – anders als bei den Bundestagswahlen –Sammelanträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht in der saarländischen Wahlordnung vorgesehen sind. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können jedoch einen entsprechenden Vordruck entwerfen, diesen vervielfältigen und von ihren Klientinnen und Klienten ausfüllen und unterschreiben lassen. Es ist möglich, diese Anträge gesammelt beim Wahlamt einzureichen. Die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden ist hierbei nicht vorgeschrieben.

Weitere Wahlen im Jahr 2017: Die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein erfolgt am 7. Mai 2017. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen ist für den 14. Mai 2017 angesetzt und die Bundestagswahl findet am 24. September 2017 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21.Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 14. April 2017 (Schleswig-Holstein), bis zum 21. April 2017 (NRW) und bis zum 1. September 2017 (alle Bundesländer) erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom 07.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Bundestag – Kinderkommission

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 14.02.2017, 16:00 Uhr

Einzelsachverständige:

– Claudia Dantschke, Leiterin der Beratungsstelle für Eltern und Lehrer „Hayat“

– Michaela Glaser, Deutsches Jugendinstitut e. V., Projektleitung Arbeits- & Forschungsstelle
Rechtsextremismus und Radikalisierungsprävention

Die Anmeldung ist hier möglich: kinderkommission@bundestag.de.

Termin: 1. März 2017, 09:30 bis 17:00 Uhr

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 15.02.2017

Kosten: Es wird ein Teilnahmegebühr erhoben.

Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert Schutz, Förderung und Beteiligung als zentrale Rechte für Kinder und Jugendliche. Das deutsche Jugendhilferecht schließt daran an und formuliert zudem weitgehende Rechte für Eltern im Umgang mit Einrichtungen, Diensten und Jugendämtern. In ähnlicher Weise sind demokratische Teilhabemöglichkeiten in Schulgesetzen verankert. Dennoch will eine lebendige, dialogische und streitbare Kultur der Partizipation noch nicht überall gelingen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/644-wir-koennen-auch-anders-17.

Die Anmeldung ist hier möglich: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen.

Termin: 9./10. März 201, 09:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb)

Ort: Berlin

In insgesamt sechs zweitägigen Workshops in Berlin, Köln und Augsburg sollen in kleinen ressortübergreifenden Arbeitsgruppen praxisrelevante Lösungen für die Verbesserung der kommunalen Gesundheitsförderung diskutiert und erarbeitet werden.

Die verschiedenen Programmpunkte des Workshops in Berlin beleuchten von mehreren Seiten das Wunschthema der Teilnehmer "Verankerung von Gesundheitsförderung in administrativen Strukturen". In einem Wechsel aus wissenschaftlichen Vorträgen und der Präsentationen kommunaler Good-Practice-Beispiele erhalten die Teilnehmer eine fundierte Grundlage, auf der sie an eigenen Praxisbeispielen aus ihrem Arbeitsalltag arbeiten können.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://kgm.pebonline.de/fileadmin/rmp/PDF_2017/Kommunale_Gesundheitsf%C3%B6rderung_-Workshop_Berlin.pdf.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt mit anderen Verbänden und Gewerkschaften den Aufruf: „Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen: Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!“ und fordert die Bundesregierung und die Politik auf, den vorgelegten Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zügig umzusetzen.

Der Aufruf ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/2017-02-14_Aufruf_Reform_Teilzeitrecht.pdf.

Quelle: Aufruf vom 14.02.2017

AKTUELLES

Um Familien über die Möglichkeiten und Chancen frühkindlicher Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu informieren, haben die Bundesländer Bayern und Hessen gemeinsam mit dem Didacta-Verband ein Filmprojekt umgesetzt. In acht Kurzfilmen werden die Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Grundlagen der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vorgestellt:

  • Film 1: Chancen für Kinder – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren,
  • Film 2: Spielen heißt Lernen,
  • Film 3: Gelebte Vielfalt: Alle Kinder gehören dazu,
  • Film 4: Sprache öffnet Türen,
  • Film 5: Kindertagesbetreuung und Familie: Partnerschaft für Kinder,
  • Film 6: Kleinkinder behutsam begleiten – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,
  • Film 7: Gemeinschaft leben – soziale Kontakte der Kinder stärken und
  • Film 8: Kinder vorbereiten für das Leben – auf dem Weg in die Schule.

Die Filme lassen sich über YouTube beziehen und liegen in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) vor und sind hier zu finden: http://www.youtube.com/channel/UCl0FroO4AoHTp8JLM9EUw0g.

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrtorganisation hat ihre aktuellen Beschlüsse veröffentlicht.

Die Beschlüsse sind hier zu finden: http://buko2016.awo.org/beschluesse/.

Anlässlich des Day of General Discussion des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der am 23. September 2016 unter dem Motto „Children’s Rights and the Environment“ in Genf stattfand, hat die National Coalition einen schriftlichen Diskussionsbeitrag eingebracht. Diesen finden Sie in der Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ veröffentlicht.
Enthalten ist darüber hinaus ein kurzes Statement von Prof. Kirsten Sandberg, Berichterstatterin des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Day of General Discussion, sowie ein Interview mit Josephine Hebling, Freiburger Kinder- und Jugendbeirat und Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. Das herausnehmbare Poster enthält aussagekräftige Statements von Kindern und Jugendlichen zum Thema „Ökologische Kinderrechte“.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/dgd_brochure_web.pdf.

Das Poster ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/POSTER_FINAL_PRINT.pdf.

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ZFF-Info 2 2017

SCHWERPUNKT: Reform des Unterhaltsvorschuss

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.01.2017

Bund und Länder haben sich auf Drängen der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auf eine Reform des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Der neue Unterhaltsvorschuss ist ein richtiges Signal. Endlich wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht. Zudem wird die Höchstbezugsdauer aufgehoben. Als Kritikpunkt sieht die AWO allerdings, dass viele Kinder von Hartz-IV-Beziehenden bei dieser Reform leer ausgehen werden.“

Ab Sommer bekommen mehr Kinder von Alleinerziehenden staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden. Die Neuregelung hätte eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Als problematisch betrachtet die AWO, dass der Bezug von Hartz-IV-Leistungen eine Verrechnung nach sich zieht. So zeigt eine aktuelle Berechnung des Statistischen Bundesamtes, dass 87 Prozent der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten. Für die meisten gilt damit, dass sie trotz der Änderungen nicht mehr Geld zur Verfügung haben werden.

So ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ein richtiger und wichtiger Schritt, aber kein wirksames Mittel zur weitgehenden und flächendeckenden Armutsbekämpfung alleinerziehender Familien. Hier fordert die AWO wirksamere Instrumente wie zum Beispiel den flächendeckenden Ausbau mit qualitativ hochwertiger Kinderganztagsbetreuung in Kita und Schule. „Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht es den Eltern einer auskömmlichen Beschäftigung nachzugehen und so sich und ihre Familie aus dem Sozialbezug zu befreien“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Dank Familienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion sind die überfälligen Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss endlich in trockenen Tüchern. Nun steht einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden nichts mehr im Wege. Der Staat springt in Zukunft deutlich länger ein, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Dabei beziehen wir endlich auch die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren mit ein und verzichten auf eine Höchstbezugsdauer.

„Endlich stehen die schon seit Monaten angekündigten Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss künftig bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften, gezahlt wird. Und die Begrenzung auf höchstens sechs Jahre ist endlich weg. Das sind gute Nachrichten für die häufig von Armut bedrohten Einelternfamilien.

Leider mussten wir in den Verhandlungen mit den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion auch Kröten schlucken. Die Reform kommt erst zum 1. Juli 2017. Außerdem haben wir dem Wunsch der Kommunen nach weniger Bürokratie entsprochen. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf SGB II – Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach aktueller Rechtlage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss zukünftig zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel.

Diese Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder mussten wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion durchboxen. Unserem Fraktionsbeschluss vom November 2016 wollte die Union zunächst nicht folgen. Für uns ist das nichts Neues: Auch bei den Steuererleichterungen für Alleinerziehende und beim Kinderbetreuungsausbau mussten wir intensive Überzeugungsarbeit leisten. Das sind uns die Kinder in Einelternfamilien aber allemal wert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2017

Endlich, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist da! Lange wurde zwischen Bund, Ländern und Gemeinden um eine Einigung gerungen. Unterhaltsvorschuss steht Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern zu, deren anderer Elternteil (meist der Vater) keinen Kindesunterhalt zahlt oder zahlen kann. Bislang besteht für diese Zahlung allerdings eine Höchstbezugsdauer und eine Höchstbezugsgrenze: maximal sechs Jahre lang und nicht über das 12. Lebensjahr hinaus. Aber auch nach Erreichen dieser Grenzen kosten Kinder Geld. Ab dem 1. Juli gibt es Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis 18 Jahre und länger als nur sechs Jahre. „Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Alleinerziehenden und ihre Kinder und ein wirksamer Schritt zur Armutsbekämpfung“, freut sich Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 24.01.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt, dass sich Bund und Länder am gestrigen Montag, 23. Januar 2017, nach langem Streit endlich auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt haben. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Kinderarmut ist eines der größten Zukunftsrisiken Deutschlands. Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses können viele Alleinerziehende aus Hartz IV geholt werden bzw. müssen nicht mehr aufstocken.“
Die Entscheidung, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden.
„Details werden wir bewerten, sobald der Gesetzesentwurf vorliegt“, so Hilgers weiter. Für die Reform des Unterhaltsvorschusses hatte sich zuletzt auch ein Bündnis aus 20 Verbänden und Organisationen mit dem Aufruf „Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!“ eingesetzt und auf eine schnelle Lösung noch in dieser Legislaturperiode gedrängt.

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder nur in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.
"Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent
Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernötigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss! "Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses eingesetzt hat", betont sie, "aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben."

Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Ländervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unterschriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Erfolg für das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“: Seit September 2016 sind 128 Allianzen an den Start gegangen. Deutschlandweit werden nun insgesamt 500 Initiativen aus Bundesmitteln gefördert, das Förderziel des Bundesprogramms ist erreicht. Stellvertretend für die neuen Allianzen haben Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig und Staatssekretär Nikolaus Voss, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern heute (Mittwoch) in Ziegendorf, im Ruhner Land, den 500. Förderbescheid, an den Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ übergeben.

„Wir dürfen Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und ihre Familien nicht allein lassen. Besonders auf dem Land sind das Engagement und die Ideenvielfalt der Menschen beim Umgang mit der demografischen Veränderung gefordert. Die Landfrauen aus Ziegendorf sorgen dafür, dass hier niemand zurück gelassen wird. Ich freue mich über den großen Einsatz der Gemeinde und der im Ruhner Land lebenden Menschen und wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Förderbescheids.

„Mit vielen Projekten belebt der gemeinnützige Verein ‚Neues Landleben‘ über soziale und geografische Grenzen hinweg das gemeinschaftliche Leben auf dem Land. Mir imponiert besonders, wie offen auf Demenzkranke zugegangen wird und die Betroffenen mit vielfältigen Angeboten wie Seniorentreffen oder Musikangebote für Jung und Alt in das Gemeindeleben integriert werden“, sagte der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern Nikolaus Voss. Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist eine zentrale Maßnahme des Bundesfamilienministeriums im Rahmen der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“, die von den Mitgliedern der Allianz für Menschen mit Demenz auf Bundesebene seit September 2014 umgesetzt wird. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie. Der Zwischenbericht wurde am 21.09.2016 zum Weltalzheimertag veröffentlicht. 2018 wird der Abschlussbericht vorgelegt.

Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz entwickeln Angebote für Betroffene und ihre Familien. Der Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ hat sich die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Familien zum Ziel gesetzt. Unter dem Motto: “Treffpunkt Altes Pfarrhaus – gemeinsam statt einsam“ werden alle Bürgerinnen und Bürger durch die Landfrauen motiviert, sich einzubringen. Neben Seniorentreffen und Musikangeboten für Jung und Alt gehören dazu z,B. auch Urlaubsfahrten. Hinzu kommen präventive Angebote, die den Krankheitsverlauf verzögern und Angehörige entlasten können. Bis zu 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Dabei leiden Menschen mit Demenz nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern auch unter sozialer Ausgrenzung. Ziel des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gefördert werden die Allianzen mit Bundesmitteln aus dem Bundesaltenplan.

Das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ ist hier zu finden: www.lokale-allianzen.de und www.allianz-fuer-demenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.01.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) baut seine Beratungsangebote für junge Flüchtlinge aus: Künftig sollen an allen Standorten der Jugendmigrationsdienste junge Flüchtlinge, die rechtmäßig oder mit Duldung in Deutschland leben, beraten und begleitet werden.

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BMFSFJ, betont: „Die große Nachfrage an Beratung und Begleitung hat uns dazu bewogen, die guten Erfahrungen der 24 Modellstandorte schon jetzt auf alle Einrichtungen zu übertragen und damit bereits vor Ablauf der Modellphase Ende 2017 die Jugendmigrationsdienste für alle jungen Flüchtlinge zu öffnen. Die Bundesregierung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Starke und selbstbewusste junge Menschen, die frühzeitig in Deutschland gute Unterstützung bekommen, sind weniger anfällig dafür, Opfer radikaler Gruppierungen zu werden.“

In den bisher 16 Monaten Laufzeit sind an den 24 Modellstandorten über 3.600 junge Menschen betreut worden. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak. Der Schwerpunkt der Begleitung lag auf der Stabilisierung der persönlichen Situation sowie bei der Unterstützung beim Zugang zu Sprachförderangeboten und der Aufnahme einer Beschäftigung. Das BMFSFJ fördert bundesweit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) in Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaften Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit, des Internationalen Bundes und der Arbeiterwohlfahrt. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Sprachkursträgern, Jobcentern und Betrieben. 2016 wurden bundesweit insgesamt 100.000 junge Menschen beraten und begleitet. Das Bundesfamilienministerium stellt für diese Aufgabe über 50 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Ab Januar treten zudem die neuen Förderrichtlinien des Garantiefonds Hochschule in Kraft.

Dr. Ralf Kleindiek erläutert: „Da die Nachfrage an qualifizierten Deutschsprachkursen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge ungebrochen ist, haben wir die Förderrichtlinien Garantiefonds-Hochschulbereich grundlegend überarbeitet. Die Neugestaltung der Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlinge, die ein Studium anstreben, ist eine sinnvolle Ergänzung der Sprachangebote zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen. Wir stärken damit den Zugang zu den Universitäten, gerade auch für Frauen, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen.“

Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und enden – je nach Bedarf – mit einem C1 Zertifikat oder mit einer weiteren Test Sprachprüfung, die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Hochschulen ist. Das neue Angebot fokussiert sich stärker als bisher auf den voruniversitären Bereich. Zum förderberechtigen Personenkreis gehören künftig – zu den bisher schon förderfähigen Familienangehörigen von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern – auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen. In 2017 werden rund 22 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesfamilienministeriums bereitgestellt.

Das Onlineportal zu den Jugendmigrationsdiensten ist hier zu finden: www.jmd-portal.de.

Der Bildungsberatung-Fond ist hier zu finden: www.bildungsberatung-gfh.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.01.2017

Unternehmen haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich Mütter und Väter mit kleinen Kindern die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen können – oder nicht. Wie die Arbeitsteilung in Familien gelingt hängt mit angebotenen Arbeitszeitmodellen, deren Nutzungsmöglichkeiten und beruflichen Entwicklungsperspektiven beider Eltern zusammen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die im Rahmen einer repräsentativen Paarbefragung erstmals systematisch die Rolle der Betriebe für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben untersucht. Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert.

„Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit – das ist der Zukunftstrend. Besonders Väter sind unzufrieden mit ihren überlangen Arbeitszeiten und wollen etwas verändern. Sie sind die Motoren des Wandels. Auf die Väter kommt es an, wenn es um mehr Partnerschaftlichkeit geht. Hierbei spielen die Betriebe eine zentrale Rolle, denn sie müssen Müttern und Vätern innovativere Angebote mit Blick auf die Arbeitszeiten machen. Die Wünsche der Eltern stellen keine Belastung für ihre Arbeitgeber dar, sondern eine Chance. Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung mit unserem Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die Präsidentin des WZB, Prof. Jutta Allmendinger, erläuterte: "Viele Eltern haben sich vom überholten Konzept einer klaren Arbeitsteilung zwischen Müttern und Vätern verabschiedet.“. Beide Elternteile wollen im Beruf bleiben, sich weiterentwickeln und für ihre finanzielle Unabhängigkeit sorgen. Beide wollen aber auch Verantwortung für die Kinder übernehmen, Zeit mit ihnen verbringen, Nähe spüren. Neben der Politik können die Betriebe ganz besonders dabei helfen, diese Ziele auch umzusetzen. Verlieren können sie wenig, gewinnen sehr viel."

Gerade bei den Vätern klaffen Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander: während 83 Prozent keine oder höchstens zwei Monate Elternzeit genommen haben, hätte sich mehr als die Hälfte (52%) mindestens drei Monate Elternzeit gewünscht. 35 Prozent der Mütter und 42 Prozent der Väter wünschen sich eine egalitäre Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben. Eine solche partnerschaftliche Vereinbarkeit ist dann eher möglich, wenn Eltern in Betrieben arbeiten, die Familienfreundlichkeit mit Gleichstellungszielen verbinden und in denen Frauen wie Männer Voll- und Teilzeitmodelle ohne Karrierenachteile flexibel nutzen können. Derzeit arbeiten rund 20 Prozent der Eltern kleiner Kinder in Deutschland in solchen Betrieben. Dieser Betriebstypus findet sich bei Beschäftigten aller Qualifikationsniveaus und in allen Wirtschaftszweigen wieder: auch wenn es in den Branchen unterschiedliche Herausforderungen gibt, kommt es vor allem auf den betrieblichen Gestaltungswillen an. Familienfreundliche Rahmenbedingungen lohnen sich auch aus unternehmerischer Sicht. Denn sie gehen seltener mit Zeitkonflikten für die Eltern, höherer betrieblicher Verbundenheit und weniger Kündigungsabsichten einher. So erfahren in familienunfreundlichen Unternehmen rund 70 Prozent der Väter Zeitkonflikte zwischen Arbeit und Familie. Und: in solchen Betrieben planen über 80 Prozent der Väter, den Arbeitgeber zu wechseln.

Die Kurzfassung der Studie ist hier zu finden: http://www.bmfsfj.de/blob/113574/3cd29d24646edd89dd142af44c28e47b/mff-sonderausgabe-vereinbarkeit-data.pdf.

Die ausführliche Studie als WZB Diskussionspapier ist hier zu finden: www.wzb.eu/de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.01.2017

Mehr staatliche Unterstützung beim Deutschlernen und weitere Investitionen in die Bildung von Geflüchteten verbessern nicht nur deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, sondern lohnen sich langfristig auch für die öffentlichen Haushalte. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Zusätzliche Investitionen von 3,3 Milliarden Euro in Sprachkenntnisse und Bildung der 2015 zugewanderten Flüchtlinge können die fiskalischen Kosten bis zum Jahr 2030 um elf Milliarden Euro reduzieren.

Bei ihren Berechnungen sind die Forscher davon ausgegangen, dass durch verstärkte öffentliche Investitionen in Integrations- und Sprachkurse der Anteil der Geflüchteten mit guten oder sehr guten deutschen Sprachkenntnissen zehn Jahre nach dem Zuzug um 20 Prozentpunkte von 46 auf 66 Prozent erhöht werden kann. Ein solches Niveau werde von anderen Migrantengruppen auch erreicht. Zudem nehmen die Forscher an, dass durch zusätzliche Investitionen in die Allgemein- und Berufsbildung Geflüchteter der Anteil der Personen, die in Deutschland einen beruflichen Abschluss erwerben, um ebenfalls 20 Prozentpunkte von 13 auf 33 Prozent erhöht werden kann. „Auch bei anderen Migrantengruppen erwerben bis zu einem Drittel noch berufliche Abschlüsse in Deutschland“, argumentieren die Arbeitsmarktforscher.

„In der Vergangenheit haben der Erwerb eines deutschen Bildungsabschlusses und das Erreichen von guten oder sehr guten Deutschkenntnissen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Flüchtlingen jeweils um rund 20 Prozentpunkte und die Verdienste jeweils um rund 20 Prozent erhöht“, betonen die Autoren der Studie. Dies spare Sozialausgaben und erhöhe die Steuereinnahmen.

Daher sei es sinnvoll, die Investitionen in den Spracherwerb und den Erwerb zusätzlicher Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, so die Arbeitsmarktforscher. Mit der Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber, die aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen, wurde zwar bereits ein wichtiger Schritt für die Investitionen in die Sprachkenntnisse von Geflüchteten gemacht. „Allerdings bleiben große Gruppen weiterhin bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens ausgeschlossen, obwohl auch von ihnen ein erheblicher Teil länger in Deutschland bleiben wird“, schreiben die Forscher. Vor dem Hintergrund der hohen Erträge sollte daher beispielsweise überdacht werden, ob die Integrationskurse nicht von vornherein für alle Asylbewerber, und nicht nur für Asylbewerber aus Ländern mit einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit, geöffnet werden.

Die Studie beruht auf einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Forschungsprojekt, das die gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Wirkungen der Flüchtlingszuwanderung aus dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2030 analysiert. 2015 wurden 890.000 neu zugezogene Flüchtlinge in Deutschland gezählt.

Die Studie ist im Internet hier zu finden: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0217.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.01.2017

Zur Forderung von Familienministerin Schwesig an die Unternehmen, bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Appelle der Familienministerin an die Unternehmen, mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun, sind wohlfeil. Die Bundesregierung selbst hatte es in der Hand, die Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu verbessern, ist aber untätig geblieben. Sogar das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit ist immer noch nicht in trockenen Tüchern, von weitergehenden Ideen ganz zu schweigen. Wir haben umsetzbare Vorschläge für Wahlarbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office auf den Tisch gelegt, durch die die Beschäftigten mehr Mitspracherechte über das Wieviel, Wann und Wo ihrer Erwerbsarbeit bekommen. Diese Initiative hätte die Bundesregierung leicht aufgreifen können. Dann hätten Beschäftigte heute mehr Spielräume, um Familie und Beruf besser und partnerschaftlicher unter einen Hut zu bringen. sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2017

Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in Deutschland sind von 1991 bis 2014 real, also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, um zwölf Prozent gestiegen. Das war jedoch deutlich weniger als der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in diesem Zeitraum, das real um 22 Prozent zulegte. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit zugenommen: Während die mittleren verfügbaren Einkommen um mehr als acht Prozent stiegen und die höchsten Einkommen sogar um knapp 27 Prozent, mussten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen nach Abzug der Inflation sogar Verluste hinnehmen. Insgesamt blieben die unteren 40 Prozent der Einkommensskala deutlich hinter den Einkommenszuwächsen der oberen 60 Prozent zurück. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), für die die DIW-Verteilungsforscher Markus Grabka und Jan Goebel frühere Studien um die aktuellsten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2014 ergänzt haben. Dabei ergaben sich auch erste Anzeichen für eine wieder steigende Einkommensungleichheit. Diese war zunächst zwischen 1991 und 2005 gestiegen und stagnierte in den Jahren 2005 bis 2013 auf diesem Niveau. Auch das Armutsrisiko nimmt der Untersuchung zufolge wieder zu, wenngleich der Anstieg zumindest im Vorjahresvergleich zwischen 2013 und 2014 nicht im statistischen Sinne signifikant ist.

Bestimmend für diese Entwicklungen ist nach Ansicht der Autoren der Arbeitsmarkt: Niedriglohnsektor und atypische Beschäftigungsverhältnisse haben über die vergangenen 20 Jahre an Bedeutung gewonnen. „Eine Erwerbstätigkeit schützt zwar nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, allerdings sind auch immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet“, so Grabka. Dem entgegenwirken könne eine Eindämmung des Niedriglohnsektors, etwa indem die Privilegierung von Minijobs mit Blick auf Steuern und Sozialabgaben aufgegeben wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse weiter verbessert werden. Zudem sollten Alleinerziehende nicht länger steuerlich – insbesondere gegenüber kinderlosen Paarhaushalten – benachteiligt werden. Dies könnte auch das Armutsrisiko von Kindern reduzieren.

[…]

Die Vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.diw.de/de/diw_01.c.100319.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html?id=diw_01.c.550957.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) vom 25.01.2017, gekürzt

Im Jahr 2015 wurden 2.268 Kinder von Frauen geboren, die 45 Jahre oder älter waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,3% aller lebend geborenen Babys dieses Jahres. Ähnlich viele Geburten hatten Mütter ab 45 Jahre bereits vor 50 Jahren gehabt. Im Jahr 1965 hatten sie 2491 Babys zur Welt gebracht, was 0,2% aller Geborenen entsprochen hatte. Danach hat nicht nur die Zahl der Geburten insgesamt, sondern auch die Zahl der Geburten von älteren Müttern abgenommen. Im Jahr 2000 hatten 706Neugeborene eine Mutter, die 45 Jahre oder älter war (0,1% aller Geburten). Seitdem stiegen die Geburten in dieser Altersgruppe kontinuierlich und haben sich bis 2015 mehr als verdreifacht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2017

Die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren betrug als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeiten im Jahr 2015 durchschnittlich 35,6Stunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, würde die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,5Stunden je Erwerbstätigen führen. Dabei wurden die Befragten gebeten, zu berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Berücksichtigung eventueller zweiter Tätigkeiten hatten Erwerbstätige in Vollzeit 2015 – nach Ergebnissen des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,7Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,7 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden zurück, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen durchschnittlich um 0,2 Stunden anstieg.

Von den 28,9Millionen Erwerbstätigen in Vollzeit wollten knapp 93% ihre Wochenarbeitszeit nicht ändern. Bei den 11,1Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit waren dies mit 85% deutlich weniger. Insgesamt wünschten sich rund 2,7Millionen aller Erwerbstätigen mehr Arbeit (Unterbeschäftigte), während zugleich 1 Million Erwerbstätige weniger arbeiten wollte (Überbeschäftigte).

Unterbeschäftigte in Teilzeit hatten mit 19,3Stunden eine geringere Wochenarbeitszeit als der Durchschnitt aller Teilzeitbeschäftigten, Überbeschäftigte in Teilzeit mit 26,2 Stunden eine höhere. Unterbeschäftigte in Teilzeit wollten ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,6Stunden erhöhen, Überbeschäftigte in Teilzeit um 8,0Stunden verringern.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten – soweit vorhanden – gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden der Nebentätigkeit. 5% der Erwerbstätigen hatten 2015 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,2 Stunden (Teilzeit: 19,1 Stunden; Vollzeit: 41,4 Stunden).

[…]

Eine ausführende Tabelle dazu ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_024_133.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2017, gekürzt

Krankenversicherte Frauen haben nach Auskunft der Bundesregierung während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dies schließe Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge ein, heißt es in der Antwort (18/10845 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/108/1810845.pdf)) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/10765 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810765.pdf)) der Fraktion Die Linke.

Ausgeschlossen sei die Abrechnung von Leistungen durch eine Hebamme, wenn eine Vorsorgeuntersuchung bereits durch einen anderen Leistungserbringer (zum Beispiel einen Frauenarzt) übernommen wurde. Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen die Schwangeren gemäß den gesetzlichen Regelungen den Arzt innerhalb eines Kalenderjahres nur aus wichtigem Grund wechseln, etwa dann, wenn eine weitere Behandlung nicht mehr zumutbar sei, weil das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt gestört ist. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von 2015 könnte in dem Fall eine wiederholte Berechnung der entsprechenden Gebührenposition des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (GOP 01770 EBM) ausnahmsweise erlaubt werden. Das Gericht habe ansonsten ausgeschlossen, dass diese Gebührenposition innerhalb eines Vierteljahres von mehreren Ärzten abgerechnet wird. Die gesetzliche Regelung, wonach diese Abrechnungsposition im Laufe eines Quartals nur von einem Arzt abgerechnet werden kann, lasse keine Ausnahme zu. Gleiches gelte für den Wechsel der Hebamme in der Schwangerenvorsorge. Die Abrechnungsregelung werde derzeit vom Bewertungsausschuss überprüft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 47 vom 25.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser wenn wir die Kinder fragen!“

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland jeweils rund 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.01.2017

Die Familienorganisationen der AGF fordern eine detaillierte Möglichkeit, die Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.„Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen. Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind „unterbeschäftigt“ und würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten eine Reduzierung ihrer beruflichen Wochenarbeitsstunden.Insbesondere Frauen reduzieren zugunsten der Familie häufig ihre Arbeitszeit. Der Grund dafür sind oft Sorgeaufgaben in der Familie, vor allem die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen. Mittel- und langfristig stellt sich diese Entscheidung allerdings oft als ungewünschte Einbahnstraße heraus, weil der Weg zurück in die ursprüngliche Arbeitszeit versperrt ist.Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl. Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit, leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 19.01.2017

Donald Trump hat die „Global Gag Rule“ unterzeichnet. Das wird sich verheerend auf die Frauengesundheit weltweit auswirken, die Raten der Müttersterblichkeit werden vor allem in ärmeren Ländern wieder ansteigen. Dieses Dekret definiert, welche Familienplanungsorganisationen und Gesundheitsdienste von den USA finanziell unterstützt werden. So will es Trump: Alle Organisationen, die direkt oder indirekt Angebote zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen machen, werden kein Geld mehr bekommen. Dies gilt ebenso für Kliniken und Gesundheitsdienste in den USA. Davon betroffen ist auch die International Planned Parenthood Federation (IPPF) und diejenigen ihrer 170 Mitgliedsorganisationen weltweit, die US-Entwicklungsgelder erhalten und weltweit jährlich 70 Millionen Familienplanungsdienste anbieten. Es sei denn, sie unterzeichnen eine Selbstverpflichtung, dass sie den Schwangerschaftsabbruch aus ihren beratenden und medizinischen Dienstleistungen ausklammern.

„Wir werden niemals die Global Gag Rule unterzeichnen. Jeder Mensch hat das Recht, über die eigene Gesundheit zu entscheiden“, betonte die IPPF in einer am 23. Januar 2017 veröffentlichten Erklärung. „Wir werden mit Regierungen und Gebern zusammenarbeiten, um die Finanzierungs- und Dienstleistungslücken, die sich durch die Global Gag Rule für uns auftun, zu überbrücken. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen ihre Rechte wahrnehmen und Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch und zu Familienplanung bekommen.“

pro familia befürchtet, dass die Wiedereinführung der Global Gag Rule sich weltweit negativ auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit auswirken wird. Ursprünglich unter Präsident Reagan 1984 eingeführt und später von den jeweiligen republikanischen Präsidenten fortgesetzt, hat sich gezeigt, dass dieser Knebelvertrag nicht wie gewünscht und behauptet, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduzieren konnte. Zahlreiche wissenschaftlichen Fachleute stellten stattdessen fest, dass sowohl der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert wurde als auch ungewollte Schwangerschaften und unsicherer Schwangerschaftsabbrüche zugenommen haben. Davon betroffen waren vor allem Frauen in ärmeren Ländern. Präsident Trump geht mit der neuen Global Gag Rule sogar noch einen Schritt weiter als sein republikanischer Vorgänger Bush. Er will nicht nur Familienplanungsorganisationen, sondern auch HIV/AIDS-Präventionsprogramme, Mütter- und Kindergesundheitsdienste und Zika-Informationsstellen in die Regelung miteinbeziehen. All diesen Organisationen und Projekten werden US-amerikanische Entwicklungsgelder gestrichen, falls sie Informationen, Beratungen und Dienstleistungen für einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen – selbst wenn sie diese Dienste mit eigenen Mitteln finanzieren. pro familia appelliert an die deutsche Regierung, sich an dem internationalen Fonds zu beteiligen, den die Niederlande einrichten will, um die durch die Global Gag Rule entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. Damit würde Deutschland ebenfalls ein wichtiges Signal setzen: Millionen von Menschen dürfen nicht den Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verlieren.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesverband vom 26.01.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 9. März 2017, 09:00 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.03.2017

Die Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts betont die kommunale Verantwortung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sich aus Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes(GG) ableiten. Die Bundesregierung hält es – auch im Hinblick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse – für angezeigt, dass bundesweit Altenhilfestrukturen verstärkt geplant, auf- und ausgebaut werden. Dies stellt alle verantwortlichen Akteure auf kommunaler Ebene vor komplexe Aufgaben.

Gemeinsam mit erfahrenen Mittagstisch-Anbietern erörtern die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen, auf welche Weise organisierte Mittagstische einen Beitrag zur Versorgung und Gesundheitsförderung älterer Menschen leisten können. Ein neues Praxis-Handbuch für Organisatoren von Mittagstisch-Angeboten sowie die Dokumentation der IN FORM Mittagstischstartwoche, die im Oktober 2016 in 113 Kommunen durchgeführt wurde, werden vorgestellt.

Das Program ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Einladung_Tagung_Berlin_03-2017.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Anmeldebogen_Berlin-1.pdf.

Termin: 9. Mai 2017, 09:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Besonderheit: Es werden 4 Workshop stattfinden

Eltern stehen nicht selten vor Herausforderungen, die ohne eine kompetente und unterstützende Beratung schwer zu meistern sind. Das trifft auf Regenbogenfamilien ebenso zu wie auf alle anderen Familienformen. Doch bisher meiden viele lesbische Mütter, schwule Väter oder Trans*-Eltern lokale Familien- und Erziehungsberatungsstellen, weil sie befürchten, auf Unwissen und Vorurteile zu stoßen.

Mittels bundesweiter Fortbildungen, die seit Sommer 2016 durchgeführt werden, geben wir Fachkräften in Beratungseinrichtungen Gelegenheit, sich mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut zu machen.:

Das Vorabprogramm sowie die Voranmeldung ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/fachtagung/.

Hinweis (14.02.2017): Der Name des Veranstalters wurde aus Wiedererkennungsgründen verkürzt.

AUS DEM ZFF

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u. a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2016

AKTUELLES

„Ich freue mich über unsere neue Internetseite awo.org“, erklärt der AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler anlässlich der heute vorgestellten neukonzipierten Webseiten des AWO Bundesverbandes. „Die Vielfalt an Inhalten und Dienstleistungsangeboten der AWO sind für die Nutzerinnen und Nutzer mit wenigen Klicks zu erreichen. Aufgrund der unkomplizierten Menüführung und der angenehmen Gestaltung regen die Seiten dazu an, sich in die neue Internetpräsenz zu vertiefen.“ Die neue Internetseite awo.org ist barrierefrei, auf allen Endgeräten (responsive design) einsehbar und gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit und Angebote der AWO.

Gemeinsam mit der Agentur HenkelHiedl hat ein Redaktionsteam des Bundesverbandes seit einem Jahr dafür gesorgt, dass verschiedene Internetpräsenzen der AWO wieder unter einem Dach zusammengeführt wurden, um den Nutzerinnen und Nutzern einen zeitgemäßen Einblick in die Arbeit der AWO anzubieten. Die Seite umfasst sehr viele Inhalte und ist zugleich visuell „ein Hingucker“. Dazu tragen im hohen Maße auch die Fotos des Fotografen Frank Schinski von der Agentur Ostkreuz bei.

Die neue Website ist unter der alten Adresse erreichbar: www.awo.org.

Das Unternehmen "Flechtwerk 2+1 gGmbH" mit Sitz in München ist Träger des Programms "Mein Papa kommt" und vermittelt getrennt lebenden Vätern und Müttern Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebern am Wohnort des Kindes.

Die Idee dazu hatte die Pädagogin Annette Habert im Jahr 2008, als ein neunjähriger Junge ihr einen Wunsch anvertraute: „Mein Papa besucht mich jedes Wochenende. Aber das geht nur im Sommer. Da kann er im Auto schlafen. Kannst du da was machen?“.Die Vorstellung, dass ein Kind nach dem Papa-Tag im Kinderzimmer in dem Wissen einschläft, dass sein Vater draußen auf dem Parkplatz pennen muss, hatte Annette Haberttief betroffen gemacht. So war die Idee zum Programm "Mein Papa kommt“ geboren.

Die Intitative (Besuchsprogramm) ist online hier zu finden: http://www.mein-papa-kommt.info.

Www.gewerkschaftsgeschichte.de hat sein kostenloses Angebot für Schule, Universität, Erwachsenenbildung und alle historisch Interessierten ausgebaut. Das Internet-Portal zur Geschichte von Arbeit, Gewerkschaftsbewegung und Mitbestimmung in Deutschland bietet künftig noch mehr Video- und Tonclips mit Originalaufnahmen, Hunderte Fotos aus zahlreichen Archiven sowie mehr als 100 historische Originaldokumente zum direkten Download. Neu sind auch die beiden Filme, die das Portal in weniger als 40 Sekunden vorstellen.

Entwickelt hat das Info-Angebot die Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Zahlreiche Museen und Archive haben Bildmaterial zur Verfügung gestellt. Von Dampfmaschine und Kinderarbeit bis zu den Herausforderungen durch Globalisierung und Digitalisierung – wie sich Arbeitswelt, Wirtschaft, soziale Situation und Arbeiterbewegung in Deutschland entwickelt haben, wird auf dem Portal multimedial und interaktiv erfahrbar.

Laien finden einfache, kurze Einstiege und anschaulich geschriebene Überblicksartikel zu jeder Epoche seit 1830. Fachleute und stärker Interessierte können vertiefend sehr detailreiche Informationen zu den einzelnen historischen Phasen und politischen Aspekten der Epoche abrufen. Die Ereignisse der Gewerkschaftsentwicklung sind in knappe Rahmentexte eingebunden, die den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund beleuchten. Bilderstrecken erzählen Kurzgeschichten vom Wandel der Arbeitswelt, stellen etwa die Wohnsituation von Arbeiterfamilien im Laufe der Jahrhunderte dar, zeigen die Frauenerwerbstätigkeit auf ihrem „langen Weg zur Anerkennung“ oder präsentieren Plakate aus der Gewerkschaftsgeschichte zwischen Kunst und Kitsch.

Die Rubrik „Nachschlagen“ erlaubt einen direkten Zugriff auf die Lebensgeschichten von mehr als 80 Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen, bietet eine ausführliche Chronik seit 1830, ein Glossar, Statistiken und eine Fülle weiterer Informationen aus der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Ein Quiz und weitere Spiele runden das Angebot ab.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.gewerkschaftsgeschichte.de.

Werbevideos auf Youtube zum Portal sind hier zu finden: http://www.youtube.com/playlist?list=PLRIU-ZP0fg50MoTMqfWBtpqqSS8aVfz8R.

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ZFF-Info Sonderausgabe 2016

AUS DEM ZFF

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand heute im Amt bestätigt.

Gewählt wurden:ChristianeReckmann(Vorsitzende),Dieter Heinrich(Stellv. Vorsitzender),Birgit Merkel(Stellv. Vorsitzende),Wolfgang Stadler(Beisitzer),AnitaLeese-Hehmke(Beisitzerin),RenateDrewke(Beisitzerin) undInge Höcker(Beisitzerin).
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Zudem hat das ZFF ein neues familienpolitisches Grundlagenpapier beschlossen. Darin fordert der Verband, dass eine gute Politik für Familien die Vielfalt familiären Lebens im Blick haben muss. Das Papier wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2016

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung. Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle schafft nicht mehr Gerechtigkeit, sondern kann sogar soziale Errungenschaften gefährden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) streitet deshalb für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung, um Kinderarmut sinnvoll und sozial gerecht zu bekämpfen.

[…]

Der vollständige Artikel ist hier zu finden: http://www.vorwaerts.de/artikel/kindergrundsicherung-besser-grundeinkommen-alle.

Quelle: Alexander Nöhring, Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH vom 07.12.2016, gekürzt

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

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ZFF-Info 1 2017

SCHWERPUNKT: Lohngerechtigkeitsgesetz

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.01.2017

Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Schwesig zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenpolitik“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Von dem Gesetz erhofft sich Stadler weniger von Altersarmut betroffene Frauen: „Wer heute weniger verdient, bekommt morgen weniger Rente. Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit beseitigt damit für viele Frauen nicht nur eine nicht zu erklärende Ungerechtigkeit, sondern verschafft ihnen auch ein besseres Einkommen und damit eine bessere Rente.“ Klar ist aber auch, dass viele Frauen von dem Gesetz nicht profitieren, da vor allem Frauen in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten, die weniger als 200 Mitarbeitende beschäftigen. „Die Grenze von 200 Beschäftigten ist zu hoch gegriffen. Hier muss nachgebessert werden“, kritisiert Stadler.

Wie wichtig Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation ist, zeigt der Fakt, dass Frauen in Deutschland im Schnitt über 20 Prozent weniger Gehalt und über 50 Prozent weniger Rente als Männer bekommen. Ein Blick auf die tatsächliche Verteilung von beispielsweise Geld und Macht in Deutschland offenbart große Unterschiede. Solche so genannten Gender Gaps in den Bereichen Bildung, Einkommen, Beteiligung zeigen, dass Gleichstellung nur als Querschnittsaufgabe zu realisieren ist. So ist beispielsweise die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben eng an eine verbesserte Kindertagesbetreuung geknüpft. „Gleichstellungspolitik muss endlich ins Zentrum der Politik gerückt werden. Sie ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsfelder und muss umfassend mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden“, schließt Wolfgang Stadler ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen.

„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Ministerin Schwesig erklärte weiter: „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür haben Frauen – aber auch Männer -künftig die Möglichkeit, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden. Das sind 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“

Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot

Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.01.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz von Bundesministerin Manuela Schwesig. Nach langen Verhandlungen mit der Union ist dies ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schließung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.

„Seit über 50 Jahren ist das Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes für Frauen und Männer geltendes Recht – doch in der Praxis wird dieses Gebot nicht umgesetzt. Nach wie vor klafft eine deutliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Aktuell liegt diese bei 21 Prozent.

Um diese Lücke zu schließen und für Lohngerechtigkeit zu sorgen, hat das Bundeskabinett heute den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Darin werden private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert, betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Berichtspflicht über Frauenförderung und Entgeltgleichheit für diese Arbeitgeber vor. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten eingeführt. Insgesamt werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Aufgaben und Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen konkretisiert und gestärkt. Das Gesetz ergänzt unsere sozialdemokratische Politik für mehr Lohngerechtigkeit. Dazu gehören unter anderen unsere Erfolge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Einführung einer gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen. Auch die aktuellen Gesetzesinitiativen zu einem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und zur Aufwertung der Pflegeberufe zielen in diese Richtung.

Frauen haben seit über fünf Jahrzehnten ein Recht auf Entgeltgleichheit. Diesem Ziel werden wir mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz einen wichtigen Schritt näherkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.01.2017

Zu dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Übrig bleibt von dem ursprünglich avisierten Gesetz zur Entgeltgleichheit nicht viel. Die geplanten Regelungen sind letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und werden nur die wenigsten Frauen erreichen. Denn das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte gelten. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleinen und mittelständischen Betrieben mit weitaus weniger Beschäftigten. Sie gehen alle leer. Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt aber für alle Frauen. Dem wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht.

Außerdem kommt für Betriebe ab 500 Beschäftigten keine verbindliche Prüfpflicht. Unternehmen sind jetzt nur noch „aufgefordert“, zu prüfen, ob sie gerecht bezahlen. Damit sind wir wieder bei den Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus vergangenen Jahren. Bewirken wird ein solches Gesetz nichts. Zumal es nichts daran ändert, dass typische Frauenberufe schlechter bezahlt werdenals typische Männerjobs. Frauen sollen künftig weiterhin individuell klagen, wenn sie ungerecht bezahlt werden. Doch ein Verbandsklagerecht, dass sie dabei unterstützt, fehlt völlig. Dabei bräuchten Verbände oder Gewerkschaften dringend ein solches Recht, um strukturelle Diskriminierung aufzudecken. Echte Entgeltgleichheit gibt es mit diesem Gesetz nur auf dem Papier.

Es bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird und Frauen ein wirksameres Instrument an die Hand bekommen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Denn für Frauen steht viel auf dem Spiel.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2017

„Was lange währt, wird manchmal schlechter. Dass ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Handschrift der großen Koalition trägt, ein zahnloser Tiger wird, war abzusehen. Das, was nun nach zähen Verhandlungen präsentiert wird, hilft aber wirklich keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen. Schade, dass sich Ministerin Manuela Schwesig nicht gegen den wirtschaftsliberalen Flügel der Union durchsetzen konnte und es jetzt noch nicht einmal verpflichtende Lohnvergleichsverfahren gibt. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz bricht keine verkrusteten Strukturen in der Arbeitswelt auf. Im Gegenteil: Es gaukelt eine Lösung vor, die keine ist und leistet damit der Sache einen Bärendienst“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Möhring weiter:

„Absichtserklärungen und Auskunftsrechte sind zwar schön und gut, Transparenz alleine reicht aber nicht aus. Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung. Nicht zuletzt deshalb fordern wir – genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ja seit Jahren – die Einführung des Verbandsklagerechts.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Mittwoch in Berlin:

„Das Tabu, über Gehälter zu sprechen, muss endlich gebrochen werden. Deutschland ist mit seiner Lohnlücke zwischen Frauen und Männergehältern von im Schnitt 21 Prozent unter den Schlusslichtern in der EU. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bunderegierung für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz, den Bundesministerin Schwesig nur gegen heftigen Widerstand durchsetzen konnte. Angesichts der engen Vorgaben des Koalitionsvertrages kann dieses Gesetz allerdings nur ein erstes Signal sein in Richtung Entgeltgleichheit in Betrieben und Dienststellen. Wir Gewerkschaften hätten uns mehr gewünscht und setzen darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt.

Ein Gesetz, von dem alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, war und bleibt uns wichtig. Das neue Gesetz soll erst für Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Sie hätten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Entgelt im Vergleich zu Kollegen. Das ist gut und richtig. Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftbund Bundesvorstand vom 11.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Vor zehn Jahren, am 01.01.2007, wurde das Elterngeld eingeführt – der Beginn einer Erfolgsgeschichte: Denn seitdem haben acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Die Resonanz ist eindeutig: 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen ist.

Eine positive Bilanz zieht auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das Elterngeld ist ein voller Erfolg. Es schafft jungen Familien in der Auszeit mit einem Baby materielle Sicherheit, es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Außerdem hat das Elterngeld dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen. Mich freut es besonders, dass heute bereits jeder dritte Vater in Elternzeit geht. Das zeigt, dass wir den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden“, so Manuela Schwesig.

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 markiert einen Richtungswechsel in der Familienpolitik. Mit den sogenannten Partnermonaten, die der Familie nur dann zustehen, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wurden erstmals beide Eltern in ihrer Familienverantwortung angesprochen und väterliches Engagement durch zusätzliche Elterngeldmonate belohnt. Inzwischen nehmen 34 Prozent der Väter Elterngeldmonate in Anspruch – in einigen Regionen sind es sogar bis zu 58 Prozent. Vor der Einführung des Elterngeldes waren es durchschnittlich etwa zwei Prozent. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mütter früher wieder in den Beruf einsteigen.

Mit dem ElterngeldPlus wurde die Leistung im Jahr 2015 modernisiert und genauer an die Wünsche und Bedürfnisse junger Eltern von heute angepasst. Das ElterngeldPlus erleichtert die Kombination aus Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug und begünstigt zudem eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Mutter und Vater. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dazu ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. So besteht die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen, wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kommt besonders bei den Vätern gut an: Bis zu 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, entscheiden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

„Junge Paare wünschen sich heute, dass sie beide berufstätig sein können, Mann und Frau, aber das sie eben auch beide Zeit für Kinder haben“, betont Bundesfamilienministerin Schwesig. „Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Lebensform besser unterstützen. Das Elterngeld kann da nur der Anfang sein. Denn es sichert ja die Eltern vor allem im ersten Lebensjahr des Kindes ab. Deshalb möchte ich gerne, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld einführen. Mit ihr wird es dann möglich wieder in den Job einzusteigen, aber eben auch Teilzeit zu arbeiten und auch in dieser Zeit materielle Unterstützung zu bekommen. Das ElterngeldPlus ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit.“

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzliche Monatsbeträge. Obwohl es erst zwei Jahre alt ist, haben es bereits 150.000 Eltern in Anspruch genommen. Das zeigt, dass wir mit der Leistung den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.12.2016

„Wir leben Zukunft vor“ – unter diesem Motto geht am 1. Januar 2017 das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus an den Start. Bundesweit rund 550 Einrichtungen wurden ausgewählt und werden für einen Zeitraum von vier Jahren gefördert.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Die Mehrgenerationen-häuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus vielen Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken: Hier treffen sich Jung und Alt, sie lernen voneinander, sind gemeinsam aktiv und machen sich zusammen für ihre Interessen vor Ort stark. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“, so Schwesig.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2016, gekürzt

Das Bundeskabinett hat heute das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Die Bedeutung für frühe Bildung hat zugenommen: 2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Mrd. Euro für frühe Bildung ausgeben. Allein für das neue Investitionsprogramm gibt der Bund über eine Milliarde Euro.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Eltern und Kinder wünschen sich gute Angebote der Kindertagesbetreuung. Denn sie verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem stärken sie Familien und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders wichtig ist mir, dass erstmalig auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, also Kinder bis zum Schuleintritt, gefördert werden. Unser Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Dafür stehen jedoch noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das neue Programm heute auf den Weg bringen können.“

Viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“: In dieser Legislaturperiode unterstützt der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung. Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt.

„Die meisten Kinder dieser Altersgruppe nehmen Kindertagesbetreuung zwar schon in Anspruch“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Durch die steigende Geburtenrate und durch die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wird der Bedarf zukünftig jedoch erheblich steigen.“ Weiterhin wird auch die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, für neue Küchen oder Bewegungsräume, wieder verankert. Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.12.2016

Anlässlich der Veröffentlichung der DIW-Studie zum Elterngeld erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Einführung des Elterngeldes vor nunmehr zehn Jahren war richtig und wichtig. Das Elterngeld hat einen Paradigmenwechsel eingeläutet und den Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Somit war die Einführung ein erster Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Seitdem hat sich der Alltag in den Familien weiterentwickelt. Damit haben sich auch die Anforderungen an eine moderne Familienpolitik verändert. Jetzt heißt es erneut, die Familienförderung an den Wünschen der Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auszurichten.

Deswegen schlagen wir vor, das Elterngeld zu einer KinderZeit Plus weiterzuentwickeln. 24 Monate lang, jeweils acht Monate für beide Elternteile und weitere acht aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus. So bleibt mehr Zeit für Kinder, Zeit für Familie, und sowohl für Mütter als auch für Väter. Um auf einen gesellschaftlichen Wandel zu reagieren, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Nach wie vor hält das Ehegattensplitting die Frauen vom Arbeitsmarkt fern und ist somit eins der größten Hindernisse für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Wir möchten, dass Menschen so leben können, wie sie es sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2016

„Das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist eine alte Forderung der LINKEN. Ich begrüße es, dass Ministerin Nahles diesen Vorschlag aufgreift. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, wäre zum Beispiel auch notwendig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen Kindern das Recht bekommen, von Schichtarbeit, insbesondere Nachtschicht, in Normalschicht zu wechseln, inklusive Rückkehrrecht. Darüber hinaus brauchen junge Eltern einen besonderen Kündigungsschutz“, so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

„Die Vorschläge von Frau Nahles, die Grenzen der täglichen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz auszuweiten und Ruhezeiten zu beschneiden, sind absurd. Dieser Vorstoß führt nicht zu mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten, sondern bedeutet für sie Mehrarbeit und Mehrbelastung. Flexibilität erhalten nur die Unternehmen. Zeitsouveränität der Beschäftigten erfordert im Übrigen mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Und wer Beschäftigte entlasten möchte, muss die Wochenhöchstarbeitszeit gesetzlich reduzieren. Auch die Anti-Stress-Verordnung ist längst überfällig. Hierzu ist Andrea Nahles einen Vorschlag schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.01.2017

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft Berlin fehlen bundesweit fast 230.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Rosemarie Hein: „Auch mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des bundesweiten Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige kann nicht für alle Eltern, die dies wünschen, ein solcher Platz bereitgestellt werden.“ Hein weiter: „Nicht einmal das Ausbauziel für August 2013 wurde bis heute erreicht. Inzwischen ist erfreulicherweise aber nicht nur die Zahl der neugeborenen Kinder gestiegen, die einen Platz beanspruchen können, sondern auch die Betreuungswünsche vieler Eltern. Heute wollen 43 Prozent der Eltern eine gute Betreuung für ihre Kleinsten in Kindertageseinrichtungen. Wenn die Politik diesem Anspruch gerecht werden will, muss sie deutlich mehr in den Ausbau von Kindereinrichtungen investieren. Das gilt für Länder und Kommunen genauso wie für den Bund.

Das Problem ist aber deutlich größer: 230.000 zusätzlich zu betreuende Kinder benötigen mindestens 76.000 zusätzliche gut ausgebildete Fachkräfte. Das kommt zum Personalmangel in vielen Einrichtungen noch hinzu. Es bedarf einer großen bundesweiten Kraftanstrengung, zusätzliches Personal gut auszubilden und die Arbeitsbedingungen und tarifliche Entlohnung so zu gestalten, dass in Kitas von Anfang an eine gute Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann.

Die LINKE bleibt bei ihrer Forderung, in Bund und Ländern gute frühkindliche Bildung nicht nur in Sonntagsreden auf die Tagesordnung zu setzen, sondern im praktischen politischen Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 30.12.2016

Der Anteil der Geburten von nicht miteinander verheirateten Eltern an allen lebend geborenen Kindern hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt: Er stieg von 15 % im Jahr 1990 auf rund 35 % im Jahr 2015. Der Trend zu mehr außerehelichen Kindern hat allerdings an Tempo verloren. Seit 2012 hat sich ihr Anteil nur geringfügig verändert.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.12.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, "umgehend einen mehrjährigen und umfassenden Aktionsplan gegen Kinderarmut" aufzulegen. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund finden. Kinderarmut sei nach wie vor eines der "prägendsten und gravierendsten Probleme" Deutschlands und habe zugenommen, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (18/10628(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810628.pdf). So seien laut Mikrozensus im Jahr 2015 19,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von Armut bedroht gewesen, im Jahr 2014 seien es noch 19 Prozent gewesen.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll mit dem Aktionsplan unter anderem eine Kindergrundsicherung eingeführt werden. So soll das Kindergeld einheitlich auf 328 Euro erhöht und im Gegenzug die Steuerfreibeträge gestrichen werden. Alle Kinder müssten gleich behandelt werden. Zudem müssten die sozialen Grundsicherungssysteme wie Hartz IV "repressionsfrei und sanktionsfrei" ausgestaltet werden. Die Regelbedarfe für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr seien auf 326 Euro, für Kinder vom siebten bis 13. Lebensjahr auf 366 Euro und für Kinder vom 14. bis 18. Lebensjahr auf 401 Euro anzuheben. Ebenso soll der Kinderzuschlag erhöht werden: Auf 220 Euro für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, auf 260 Euro bis zum zwölften Lebensjahr und auf 300 Euro nach dem zwölften Lebensjahr.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 741 vom 15.12.2016

Im Kampf gegen die Kinderarmut wollen Bündnis 90/Die Grünen mehr Geld für arme Familien ausgeben. Darin werden sie von Die Linke unterstützt, die Union bremst. Die SPD dagegen fordert einen ganzen Systemwechsel. Diese unterschiedlichen Positionen wurden in der ersten Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur Familienpolitik mit dem Titel „Familien stärken – Kinder fördern“ (18/10473(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810473.pdf)) amFreitag, den 2. Dezember2016, deutlich.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw48-de-kinderfoerderung/481830.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.12.2016, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Auftakt des von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufenen Themenjahres für sexuelle Vielfalt unter dem Motto „Gleiches Recht für jede Liebe“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es freut uns, dass die Antidiskriminierungsstelle den Fokus auf geschlechtliche und sexuelle Gleichstellung richtet. Für die AWO war und ist das Thema Gleichstellung immer ein zentrales Anliegen gewesen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau ist uns auch wichtig, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anzuerkennen und als gleichwertig zu verstehen. Die AWO unterstützt das Themenjahr mit Nachdruck und steht für eine bedingungslose gesetzliche Gleichstellung nicht-heterosexueller Lebensweisen.“

Im Zuge des heutigen Auftaktes stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute repräsentative Umfrageergebnisse einer Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber homo- und bisexuellen Menschen vor. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität heutzutage ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Dies gilt ganz besonders für eine institutionalisierte Diskriminierung. So existieren noch immer zahlreiche gesetzliche Vorgaben, welche Menschen aufgrund ihrer nicht heterosexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminieren.

Zahlreiche Studien belegen, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Ausgrenzung, Mobbing und Diffamierung erfahren und dies unabhängig von Herkunft und Alter. Die Studienlage verdeutlicht, dass es noch immer große Vorbehalte gegenüber queeren Menschen bis in die Mitte der Bevölkerung gibt. Auch in weiten Teilen der Politik stehen solche Vorurteile und Klischees einer gelingenden und vollständigen Gleichstellung entgegen.

Um die Betroffenen vor Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlicher Identität zu schützen, fordert die AWO:

1. Bestehende rechtliche Ungleichheiten zu beseitigen und u. a. die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich zu verankern.

2. Die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

3. Die Aspekte von trans*- und inter*- geschlechtlichen Menschen stärker in den Fokus zu rücken, bspw. mittels Aufklärungskampagnen. Sowie frühzeitige geschlechtszuweisende Operationen an körperlich gesunden Kindern zu verbieten.

4. Eine breite Beteiligung und Unterstützung der Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft, um nationale Aktionspläne gegen Trans*-, Bi- und Homophobie in der Mitte der Gesellschaft umzusetzen.

„Sexuelle Orientierung und geschlechtlichen Identität sind unabhängig ihrer Ausrichtung anzuerkennen und dürfen keinen Grund für Separation und Deklassierung mehr darstellen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.01.2017

Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben werden soll und ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung pauschal versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Zum 31. Juli 2016 waren 1.475 minderjährige ausländische Staatsangehörige als in Deutschland lebend und verheiratet erfasst: 1.152 Mädchen und 317 Jungen. 361 davon waren Kinder unter 14 Jahren, 120 waren 14 oder 15 Jahre und 994 waren zwischen 16 und 18 Jahre alt. Zahlen nach dem Ausländerzentralregister zit. nach: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIM): Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.

In Deutschland liegt das Mindestalter für Ehen nach § 1303 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) generell bei 18 Jahren. Eine Heirat ist jedoch schon ab 16 Jahren möglich, wenn ein Familiengericht dies genehmigt und eine der beteiligten Personen volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Maßstab der Entscheidung des Familiengerichts ist dabei ausschließlich das Wohl des/der Minderjährigen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthält keine ausdrückliche Vorgabe zum Ehemündigkeitsalter. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 411 und in einer gemeinsamen Allgemeinen Bemerkung mit dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Nr. 1812 den Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre heraufzusetzen. Allerdings kann nach dieser Empfehlung auch eine Eheschließung eines Kindes, das mindestens 16 Jahre alt ist, von einem Gericht auf gesetzlicher Grundlage erlaubt werden, wenn das jeweilige Kind die Reife besitzt, diese Entschei­dung freiwillig zu treffen – also im Kern die bestehende deutsche Regelung.

[…]

Die Präsentation zu den Zahlen des DIM sind hier zu finden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/position-ehen-von-minderjaehrigen-das-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen.

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13706&tx_ttnews%5bbackPid%5d=67&cHash=664014051.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert die generelle Heraufsetzung des Ehealters auf 18 Jahre. Er begrüßt es, dass Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Handlungsbedarf sieht, den Schutz junger Mädchen und Frauen zu stärken und Ehen Minderjähriger zu verhindern. Der Staat hat kompromisslos darüber zu wachen, dass die Eingehung von Minderjährigenehen in Deutschland unterbunden wird und Möglichkeiten der religiösen Verheiratung – nach Aufhebung des Voraustrauungsverbots – nicht missbraucht werden.

Eine im Ausland (und unter Umständen sogar im Inland) entgegen den in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsvorschriften geschlossene Ehe sollte aber nicht ohne weiteres nichtig sein, da stets der Einzelfall im Blick zu behalten ist und eine pauschale Regelung dem Wohl und den Interessen der Betroffenen nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Gerade dann, wenn die Eheschließung Jahre zurückliegt und die Eheleute die eheliche Gemeinschaft als ehemündige Volljährige weitergelebt haben, verdient die so bestätigte Ehe Beachtung. Aber auch andere Fälle sind denkbar, in denen die Nichtigkeit der Ehe von Minderjährigen eine unbillige Härte bedeuten und ihrem Wohl nicht entsprechen würde.

"Bei aller Skepsis gegenüber der freien Willensentscheidung junger Mädchen, die vor ihrem 18. Lebensjahr geheiratet haben, darf nicht die Autonomie der Frauen missachtet werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften" des djb. Es wäre ein falsches Signal, per se die Nichtigkeit zu normieren, zumal sich der (nationale) Gesetzgeber mit dem Eheschließungsrechtsgesetz (1998) bewusst für die Aufhebbarkeit fehlerhafter Ehen und damit auch für eine Einzelfallbetrachtung ausgesprochen hat. Die Aufhebbarkeit der Ehe auf Antrag der zu schützenden Mädchen und jungen Frauen (auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters), die Möglichkeit, sich von dem Ehemann zu trennen und nicht zuletzt auch die flankierenden Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes sind ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.01.2017

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, 2005) sowie mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG, 2008) wurden der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beschlossen. Versäumt wurde dabei jedoch, sich neben den Vereinbarungen zum quantitativen Ausbau auch über notwendige Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität des Betreuungsangebots verbindlich zu verständigen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische bereits im September 2014 mit dem Thema im Vorstand beschäftigt und dort die verbandliche Vorgehensweise abgestimmt und verabschiedet. Danach hat sich der Paritätische für die Entwicklung und Implementierung eines umfassenden und verbindlichen Aktionsplans ausgesprochen. Ein Plan, der auf der Basis gemeinsamer, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse klare Ziele benennt, die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer berücksichtigt und konkrete Handlungsschritte und Zeitrahmen vereinbart. Dieser könnte auch über Staatsverträge oder Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in eine verbindliche Form gebracht werden und müsste zudem die notwendigen Finanzierungsfragen regeln.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13705&tx_ttnews%5bbackPid%5d=127&cHash=843620823.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit helfen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser zu vereinbaren. Doch sie können zum Problem für die Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt werden, wenn sie nur von bestimmten Beschäftigtengruppen genutzt werden und gleichzeitig negative Konsequenzen für das berufliche Fortkommen haben. Beides ist in Deutschland trotz einiger Fortschritte noch oft der Fall, zeigt eine neue Studie von Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitexpertin der Hans-Böckler-Stiftung*: 80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren 2015 Frauen. Auf Leitungspositionen wird Teilzeitarbeit von deutschen Unternehmen meist nicht möglich gemacht, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten mit Management- oder weitergehenden Führungsaufgaben lag zuletzt zusammengenommen bei knapp 11 Prozent, bei herausgehobenen Führungsposten sogar bei nur 6,5 Prozent, zeigt Lott (zum Vergleich: 28,4 Prozent Teilzeitanteil bei Stellen ohne Führungsaufgaben, siehe auch die Grafik auf Seite 11 der Studie; Link unten). Dass es häufig der Karriere schadet, die Arbeitszeit vereinbarkeitsorientiert zu gestalten, diese Erfahrung machten auch Männer, wenn sie mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen. Und selbst in den Niederlanden, dem Land mit der längsten Teilzeittradition in Europa, liegt der Anteil Teilzeitbeschäftigter in Führungspositionen bei gerade einmal 12 Prozent.

[…]

Zu den wichtigsten Hürden zählt die Wissenschaftlerin dünne Personaldecken in den Betrieben, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die flexible Arbeitszeiten einseitig zur Produktivitätssteigerung vorsähen. Aber auch nach wie vor bestehende Lücken im Angebot zur Kinderbetreuung und vor allem steuerliche Anreize wirkten sich negativ aus: In Ländern mit Ehegattensplitting ist der Abstand zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern in Partnerschaften deutlich größer als in Staaten mit Individualbesteuerung. So arbeiten Frauen in Deutschland im Durchschnitt mehr als 16 Stunden weniger als ihr männlicher Partner. Das ist der drittgrößte Rückstand unter den 28 EU-Ländern – nach Malta und Italien (Grafik auf S. 5).

Erst wenn flexible Arbeitszeiten unabhängig von Geschlecht, Qualifikation oder Hierarchiestufe zur Normalität würden, ließen sich Nebenwirkungen wie die Verstärkung sozialer Ungleichheiten abstellen, betont Lott. Neben Führungskräften, Betriebs- und Personalräten sowie den Tarifvertragsparteien sieht die Forscherin auch die Politik gefordert. Als vielversprechende Vorstöße sieht sie die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Rückkehrrecht von Beschäftigten nach einer Teilzeitphase auf eine Vollzeitstelle und Vorschläge für ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es allen Beschäftigten ermöglichen soll, die Arbeitszeit an verschiedene Lebensphasen, an Familie, Weiterbildungsbedürfnisse oder Pflegeaufgaben anzupassen. Auch eine Familienarbeitszeit, welche die gleichzeitige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern und damit die Partnerschaftlichkeit in der Familie unterstützt, weise in die richtige Richtung.

Der Report ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_001_2017.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.01.2017, gekürzt

Das Jahr 2016 ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein „Jahr der verpassten Chancen“ bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung hat es verpasst, in den großen Reformprozessen dieses Jahres einen deutlichen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Kinder zu machen. Das gilt auch für die notwendige Reform der Familienförderung insgesamt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu steigern. „Trotz verschwindend geringer Lichtblicke herrscht in Deutschland bei der Bekämpfung der Kinderarmut weitgehend Stillstand. Eine Hartz-IV-Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren, nur fünf Euro mehr für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug, eine weitere Nullrunde beim Schulbedarfspaket, lediglich zwei Euro mehr Kindergeld: Die finanziellen Spielräume angesichts sprudelnder Steuereinnahmen werden nicht zugunsten armer Kinder und Jugendlicher genutzt. Auch im Bildungsbereich, das belegt die neue PISA-Studie eindrücklich, gibt es leider nichts Neues: Trotz steigender Bildungsausgaben hängt der Bildungserfolg immer noch stark von der sozialen Herkunft ab. Hier vermissen wir an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung. Denn Kinderarmut und gesundheitliche Risikofaktoren gehen Hand in Hand. Trotz der prinzipiell kostenlosen Gesundheitsversorgung für Kinder und der kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen werden insbesondere Mädchen und Jungen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen von diesen Angeboten immer noch nicht erreicht. Auch hier besteht dringender Reformbedarf. Kinderarmut lässt sich nicht mit politischen Kleckereien bekämpfen. Kinderarmut ist nur durch grundsätzliche Reformen zu überwinden, die auch spürbar bei den Betroffenen ankommen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

[…]

Zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein ressortübergreifendes Bundesweites Programm aus. Ein solches Programm sollte bei der Beschäftigungspolitik ansetzen, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt. Nicht zuletzt gilt es der fortschreitenden Segregation von armen und reichen Familien entgegenzuwirken. Wir verstärken die vorhandenen Probleme wenn wir zulassen, dass arme Familien in manchen Stadteilen unter sich sind. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.12.2016, gekürzt

Der Katholische Deutsche Frauenbund e. V. (KDFB) begrüßt die Pläne zur Einführung des Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit als wichtige Stellschraube für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und Ehrenamt im Lebensverlauf.

Nach KDFB-Meinung sind Arbeitsmodelle notwendig, die es Frauen (und Männern) ermöglichen, die berufliche Tätigkeit sowohl mit der Übernahme von Sorgearbeit als auch mit ehrenamtlichem Engagement zu vereinbaren. Ein erhöhtes Altersarmutsrisiko muss jedoch ausgeschlossen sein. „Die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist eine Chance, Arbeitszeiten den Lebensphasen anzupassen. Mit diesem Vorhaben kann die so genannte Teilzeitfalle für Frauen endlich besser geschlossen werden“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest. Bedacht werden muss, so Flachsbarth, dass Arbeitnehmerinnen nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die geplante Regelung, die voraussichtlich zunächst vor allem in von Frauen dominierten Branchen Anwendung finden würde, muss sowohl die Rechte und Interessen der Stelleninhaberin als auch die der Stellenvertretung gleichermaßen berücksichtigen“, erklärt KDFB-Präsidentin Flachsbarth.

In Deutschland arbeiten ca. 10 Millionen Menschen in Teilzeit. Über 80 % von ihnen sind Frauen, die vielfach unfreiwillig oder länger als beabsichtigt in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Das hat gravierende negative Konsequenzen für ihre Karrierechancen, die eigenständige Existenzsicherung sowie eine ausreichende Altersvorsorge. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitliche Begrenzung der Teilzeitarbeit und Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in Phasen von vermehrter Familien-, Sorge- und Ehrenamtstätigkeit trägt laut KDFB zu einer zukunftsfähigen Arbeits- und Lebensgestaltung von Frauen und Männern bei.

Quelle: Pressemitteilung Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. vom 12.01.2017

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“. Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können. Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits festgestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatierenmehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster. „Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht ist hier zu finden: http://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung.html.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. und 24. Januar 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Teilhabe ist heute eine der zentralen Kategorien gesellschaftlicher Lagebestimmung. Die Beschreibung sozialer Probleme erfolgt zunehmend nicht mehr nach dem bloßen Kriterium der materiellen Unterschiede, sondern nach dem Maßstab des gesellschaftlichen Ein- oder Ausschlusses von zentralen Orten, Netzen und Systemen. Teilhabe ist damit Gerechtigkeitsnorm und Zielbestimmung gesellschaftlicher Entwicklung gleichermaßen. Der Begriff spiegelt den Anspruch auf Zugang und Partizipation an den grundlegenden öffentlichen Gütern. Ob und wie dieser Anspruch verwirklicht werden kann, wird maßgeblich von politischen Rahmenbedingungen und sozioökonomischen Faktoren bestimmt.

Das Program ist hier zu finden: http://calendar.boell.de/de/event/verunsicherung-brueche-repressionen-was-soziale-teilhabe-deutschland-bedroht.

Termin: 3. Februar 2017

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V.

Ort: München

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 30.01.2017

Die Dialogveranstaltung dient – nach einem kurzen regionalspezifischen Input – in erster Linie einem Austausch zwischen ExpertInnen, die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kindertagesbetreuung mit Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung befasst sind. Sie erhalten Informationen und können von den Konzepten und Erfahrungen anderer ExpertInnen profitieren.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Einladung_Dialogveranstaltung_M%C3%BCnchen-03-02-2017_final.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Anmeldeblatt-pfv-Dialog_M%C3%BCnchen_02-2017.pdf.

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 14. Februar 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 01.02.2017

Kurse, offene Treffs für Familien und zahlreiche andere Angebote erfordern eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um viele Menschen zu erreichen. Und das soll selbstverständlich auf pfiffige, freundliche, wirksame und einfache Weise passieren, mit kaum Finanz- und wenig Personaleinsatz.

Der Workshop stellt ungewöhnliche und freche Ideen vor, die ohne Aufwand viele Menschen erreichen. Wir schauen uns Aktionen, Medien, kleine Strategie- und Kampagnenkonzepte an, die schon bei der Umsetzung Spaß machen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/161122_Flyer_Oeffentlichkeitsarbeit.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, info@eaf-bund.de.

Termin: 8. März 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 22.02.2017

Eltern ziel-, ressourcen- und lösungsorientiert zu begegnen sind wesentliche Merkmale in der Weiterqualifizierung zum/zur Elternbegleiter/in. Auch in Einrichtungen der Familienbildung und Kindertagesstätten wird dies im alltäglichen Miteinander angestrebt.
Ein wichtiger Kommunikationsweg – und die am häufigsten genutzte Form der Elternarbeit – ist das informelle Gespräch, oft in Bring- und Abholsituationen: „Kann ich Sie mal kurz sprechen?“, „Haben Sie mal fünf Minuten Zeit für mich?“. Diese Fragen kennt wohl jede pädagogische Fachkraft. Im Rahmen des Fachtags wird in die Methode des „zielorientierten Kurzgesprächs“ eingeführt.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/170109_Flyer_Fachtag_Elternchance.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, tesch@eaf-bund.de.

Termin: 22. März 2017, 14:00 Uhr bis 24. März 2017, 13:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. in Zusammenarbeit mit dem Wyndham Garden Berlin Mitte

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag und einen zusätzlichen Tagungsstättenbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 20.01.2017

Besonderheit: Zweite Anmeldung beim Veranstaltungsort wird verlangt

Familienrat, auch bekannt als Verwandtschaftsrat oder Familiengruppenkonferenz, ist ein in Deutschland zunehmend bekannter werdendes Verfahren der Hilfeplanung in der Sozialen Arbeit. Seinen Ursprung hat das Verfahren in Neuseeland. Im Laufe der vergangenen Jahre ist der Familienrat in verschiedenen anderen Ländern und Regionen erfolgreich eingeführt worden. Mittlerweile ist in Deutschland eine zunehmende Verbreitung dieses innovativen Verfahrens, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, festzustellen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung wird das Verfahren u.a. in Workshops, ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre und deren wissenschaftlicher Begleitung, vor- und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten des Familienrats bzw. Nachbarschaftsrat zur besseren Integration von Flüchtlingsfamilien thematisiert.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-familienrat-innovatives-verfahren-in-der-arbeit-mit-familien-und-moeglichkeit-zur-besseren-integration-von-fluechtlingsfamilien-2528,936,1000.html.

Die Anmeldung beim DVF ist hier zu finden: http://fachveranstaltungen.deutscher-verein.de/Events/Register/3d1da07f-cb70-4b33-9ea0-7a439452958f.

Die Anmeldung bei der Tagungsstätte (seperate, verlangte zweite Anmeldung): http://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-anmeldung-tagungsstaette-1866.html?veranstaltung=936.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Gute Zeiten für Familien", regt aber langfristig eine grundlegende Reform der Familienleistungen an.

Das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt vielfältige Familienformen mit einem Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion beziehen sich u.a. auf die Einführung einer Familienarbeitszeit mit der Komponente eines Familiengeldes in Höhe von 300 Euro, wenn sich Eltern über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftliche teilen. Ebenfalls spricht sich das Papier für die Einführung eines nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeldes und eine stärkere Berücksichtigung des Vorhandenseins von Kindern – unabhängig vom Trauschein der Eltern und der Familienform – im Steuerrecht aus.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: Derzeit ist die Förderung von Familien bürokratisch und sozial ungerecht. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Schieflage teilweise behoben werden: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gemeinsam ausgezahlt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Das ist eine gezielte Entlastung vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Auch das Familiengeld, das im Zuge der Einführung einer Familienarbeitszeit diskutiert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Die Idee der steuerlichen Familienkomponente greift aus Sicht des ZFF allerdings zu kurz, sofern dadurch auch weiterhin höhere Einkommen stärker von der Steuerlast befreit werden als niedrige Einkünfte. Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.01.2016

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.01.2017

Unser Mitglied, die ElternService AWO GmbH wird zum 1. Februar 2017 zur awo lifebalance GmbH: War in der Anfangszeit noch die Kinderbetreuung das Kerngeschäft, bietet sie inzwischen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen aus den unterschiedlichsten Bereichen an, wie z. B. Pflege von Angehörigen, psychosoziale Beratung oder haushaltsunterstützende Dienstleistungen. Der Name ElternService AWO wurde dem erfolgreich erweiterten Servicespektrum nicht mehr gerecht. Der neue Name bildet das breite Portfolio an Dienstleistungen wesentlich besser ab.

Die Geschäftsform bleibt erhalten und somit bleiben auch alle anderen wichtigen Daten unverändert. Dies gilt im Besonderen für die Handelsregisternummer, Bankverbindungen und Umsatzsteuer ID-Nummer.

Quelle: Pressemitteilung ElternService AWO GmbH vom 16.12.2016

AKTUELLES

Das neue Web-Portal www.klischee-frei.de informiert und unterstützt bei der Berufs- und Studienwahl ohne einschränkende Vorurteile. Im Mittelpunkt stehen dabei allein die Interessen und Fähigkeiten. Das neue Portal bietet gebündelte Informationen und praktische Hinweise für Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber und auch Eltern, um eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung aufzubauen.

Das unter dem Dach des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit entwickelte Web-Portal ist die Kommunikationsplattform der Initiative „Nationale Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“, die von den drei Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales initiiert wurde. Am Aufbau haben außerdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesagentur für Arbeit, das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland, das Bundesinstitut für Berufsbildung, das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V., die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut mitgewirkt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Frühjahr 2017 ist die erste Fachtagung der „Nationalen Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“ geplant. Dabei werden die Ansätze der Initiative diskutiert und die Inhalte der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.klischee-frei.de.

Als Auftakt für eine neue Schwerpunktsetzung und intensive Auseinandersetzung zum Thema Gleichstellungspolitik in der AWO führt die Arbeiterwohlfahrt vom 15.03.2015 bis zum 14.03.2018 das Projekt Gleichstellungsbericht durch.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie im fünften Newsletter. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich im März 2017.

Für Anregungen und Rückfragen steht die Projektleiterin Dr. Petra Rostock zur Verfügung unter der E-Mail: petra.rostock@awo.org und Tel: 030 26309-145.

Der "Newsletter Nr. 5" des AWO-Gleichstellungsbericht ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/5._Newsletter_Gleichstellungsbericht_Dezember_2016.pdf.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. ist ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine*n Landesgeschäftsführer*in die oder der in enger Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Vorstand die AWO in Berlin operativ führt und strategisch weiterentwickelt. Der oder Die Landesgeschäftsführer*in ist Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes nach § 26 BGB.

Die Position ist gleichermaßen anspruchsvoll wie vielseitig und bietet ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten in einem gesellschaftlich relevanten und sich wandelnden Umfeld.

Die vollständige Stellenauschreibung ist hier zu finden: http://www.awoberlin.de/Stellenausschreibung-Landesgeschaeftsfuehrung-887196.html.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland findet, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Bundesrepublik diskriminiert werden und spricht sich für ihre rechtliche Gleichstellung aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt ihres Themenjahres für sexuelle Vielfalt „Gleiches Recht für jede Liebe.“ in Auftrag gegeben wurde. Demnach stimmen 83 Prozent der Befragten der Aussage zu, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern sollten erlaubt sein. Rund 95 Prozent bezeichneten es außerdem als gut, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind.

Der vollständigen Auszug aus der Studie ist hier zu finden: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/20170112_PM_TJ2017.html?nn=6570036.

Seit 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Allerdings erhalten weder alle Familien den benötigten Platz noch ist der Anspruch immer juristisch durchsetzbar. Zu diesen Ergebnissen gelangen verschiedene Beiträge im Fokus der aktuellen Ausgabe der djbZ, der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbunds e. V.(djb).

Die djb-Kommission "Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich" nimmt den bestehenden Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) interdisziplinär unter die Lupe und zieht Bilanz. In rechts- und sozialwissenschaftlichen Aufsätzen wird untersucht, inwieweit der Rechtsanspruch der Kinder in der Lebenswirklichkeit der Eltern den gewünschten Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe der Eltern am Berufsleben leistet. "Die Bereitstellung einer Betreuungsinfrastruktur, die in Qualität und Quantität den Bedürfnissen von Müttern und Vätern in allen Lebenslagen entspricht, ist entscheidend für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung", erläutert djb-Präsidentin Ramona Pisal.

Der Fokus der djbZ 4/2016 legt den Grundstein für die weitere Beobachtung der Entwicklung des Kita-Platz-Anspruchs und dessen Umsetzung in der Praxis. Der djb hat auch künftig zur Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Berufsleben eine quantitativ und qualitativ hinreichende Kinderbetreuung im Blick.

Die Zeitschrift djbZ 4/2016 ist online hier zu finden: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2016-4/.

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ZFF-Info 17/2016

SCHWERPUNKT I: Forderung: Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze und Umgangsmehrbedarf im SGB II

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e. V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen!“

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z. B. für Möbel) sowie regelmäßige (z. B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

Anlässlich der heute durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die geplante Anhebung der Regelsätze nicht ausreicht, um das Existenzminimum verlässlich abzusichern. Die Regelsätze wurden von der Bundesregierung klein gerechnet. Sie sind schlichtweg zu niedrig. Die Bundesregierung nimmt hin, dass weiter mit dem Zeigefinger auf Kinder von einkommensarmen Eltern gezeigt wird, weil der Fußballverein zu teuer ist oder sie sich das Eis an der Eisdiele nicht leisten können. Mit den kleingerechneten Regelsätzen verbauen wir diesen Kindern die Zukunft und damit die Zukunft von uns allen.

Die Grundsicherungsleistungen für Familien bleiben mehr als 50 Prozent hinter dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Deutschland zurück. Bei Alleinlebenden sogar um 60 Prozent. Die Regelsätze nehmen die Spaltung der Gesellschaft hin, sie korrigieren diese nicht. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass der Gesetzentwurf schwere methodische Mängel aufweist. Die Bundesregierung muss endlich die Regelsätze fair berechnen und eine unbürokratische Unterstützung für die einkommensarmen Menschen in Deutschland sicherstellen. Die Rechentricks müssen beendet und die Regelsätze endlich auf verlässlicher Basis berechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2016

Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht bedarfsdeckend und müssen grundlegend neu ermittelt werden. Zudem sollen Leistungsberechtigte wirksame Soforthilfen erhalten. Dies fordern der DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag in Berlin vorgestellt wurde.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen, etwa für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro. Diesen Geldbetrag hat die Regierung aus den statistisch erfassten Ausgaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit den geringsten Einkommen abgeleitet. DGB und Verbände kritisieren unter anderem, dass diese Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet sei und zudem noch viele Abschläge vorgenommen würden. Damit setze die Bundesregierung eine langjährige Praxis fort, statt die nötigen Korrekturen vorzunehmen.

„Die Bundesregierung hat erneut viele Stellschrauben so justiert, dass zwangsläufig niedrige Regelsätze herauskommen müssen“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Datenbasis für die Regelsätze für Kinder sei unbrauchbar, da viele Posten auf den Angaben von weniger als 100 Haushalten beruhten, die Mobilitätskosten sogar nur auf 12 Haushalten. „Sogar nicht valide Daten werden in Kauf genommen, um den Regelsatz niedrig zu halten. Das nenne ich militantes Kleinrechnen des Regelsatzes“, so Buntenbach weiter.
Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, kritisierte die Auswirkungen für Kinder. „Ein Eis im Sommer, Zeichenstifte, Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung, Zimmerpflanzen oder ein Weihnachtsbaum wurden als unnötig gestrichen“, erläuterte Loheide. „Auch Religiöse und andere Feste gehören zur sozio-kulturellen Teilhabe. Wir schlagen vor, für alle Kinder im Leistungsbezug hierfür zumindest 30 Euro im Jahr vorzusehen“, forderte Loheide für die Diakonie.

Neben Erwerbslosen müssten auch viele Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung von den Regelsätzen leben, betonte Gabriele Hesseken vom Sozialverband Deutschland: „Diese Menschen sind dauerhaft – in den meisten Fällen bis an ihr Lebensende – auf existenzsichernde Leistungen angewiesen“. Oftmals fielen besondere Ausgaben an. „Sei es der Lieferdienst des örtlichen Supermarkts oder das Essen auf Rädern – all diese Dienste kosten Geld, das den Betroffenen nicht zugestanden wird“, kritisierte Hesseken.

„In vielen Orten kostet ein verbilligtes Sozialticket deutlich mehr als der Regelsatz vorsieht“, erläuterte Ulla Pingel, Sprecherin der ver.di-Erwerbslosen. Wer auf dem Land lebe, sei besonders eingeschränkt, da Ausgaben für Benzin gar nicht im Regelsatz vorgesehen seien. „Erwerbslose und andere Grundsicherungsbezieher werden so ausgegrenzt“, sagte Pingel weiter. „Mobil zu sein ist wichtig, für die Arbeitsuche und für die soziale Teilhabe.“
Neben der grundlegenden Neuermittlung fordern DGB und Verbände auch schnell wirksame Hilfen. So soll es zusätzliche Extra-Leistungen geben, wenn eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder eine Brille angeschafft werden müssen. Der Eigenanteil für das Mittagessen in der Schule soll entfallen und die Leistung für Schulmaterialien an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Regelsätzen geht im Bundestag am 9. November in die entscheidende Phase. Der Bundesrat muss den Regelsätzen ebenfalls noch zustimmen.
DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen engagieren sich seit 2012 gemeinsam im „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für bedarfsdeckende Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing vom 04.11.2016

Zur heutigen Kritik der Diakonie an der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums durch die Bundesregierung und zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Regelbedarfsermittlung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„560 Euro Regelbedarf, zusätzliche notwendige Einzelleistungen und ausreichende Kosten der Unterkunft und Heizung sind die Forderung der Diakonie, die sich aus einer Studie zum soziokulturellen Existenzminimum ergeben. Die 409 Euro Regelbedarf, die uns Andrea Nahles als soziokulturelles Existenzminimum weismachen will, bezeichnen den unseriösen Umgang der Ministerin mit dem Grundrecht auf soziale Sicherheit. Wir schließen uns der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes angesichts dieser Situation an: Frau Nahles, ziehen Sie ihr „Regelbedarfsermittlungsgesetz“ zurück. Das notwendige Minimum zur Existenz- und Teilhabesicherung muss endlich seriös bestimmt werden.

DIE LINKE streitet für eine armutsfeste, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 28.11.2016

Der Sozialausschuss des Bundestages berät am Montag darüber, ob die Regelbedarfe im Sozialrecht angemessen ermittelt und somit die Existenz bedürftiger Menschen gesichert ist. Anlässlich dieser Anhörung fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV), eine Umgangspauschale für Trennungskinder in Hartz IV einzuführen, damit deren Existenzminimum endlich abgesichert ist.

„Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich leider verfestigt und verbreitet. Und zwar sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht in Hartz IV ist“, bemängelt die VAMV-Vorsitzende Solveig Schuster. „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der umgangsberechtigte Elternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist.“

Nur, wenn das Sozialgeld in der Hauptbedarfsgemeinschaft nicht gekürzt und der durch den Umgang mit dem anderen Elternteil entstehende Mehrbedarf durch eine Pauschale gedeckt wird, ist deren Existenz in beiden Haushalten sicher gestellt. „Wir fordern, die umgangsbedingten Mehrkosten anzuerkennen und mit der Einführung einer Umgangs-pauschale zu berücksichtigen. Alleinerziehende brauchen Rechtssicherheit. Sie können erst aufatmen, wenn sie nicht länger eine Kürzung befürchten müssen, sobald ihr Kind Umgang mit dem nicht mehr im Haushalt lebenden Elternteil hat. Jedes Kind braucht beide Elternteile und sowohl Kinder als auch Eltern sollten sich auch nach einer Trennung den Umgang mit-einander leisten können“, fordert Solveig Schuster.

Die alleinerziehende Mutter Anna Petri-Satter hat mit einer Online-Petition rund 20.000 Unterschriften für einen Umgangsmehrbedarf gesammelt. Diese wird sie vor der Anhörung am 28. November zusammen mit dem VAMV als starkes Votum für eine Umgangspauschale an den Sozialausschuss überreichen.

Die Stellungnahme des VAMV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ist hier zu finden: https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_GE_RBEG_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

SCHWERPUNKT II: Gewalt gegen Frauen

Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ und fügt hinzu: „Es ist unfassbar, in welchem Ausmaß Frauen und ihre Kinder in unserer Gesellschaft von häuslicher Gewalt betroffen sind.“ Für das Jahr 2015 belegt die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamtes zu Gewalt in Partnerschaften deutlich, das Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung und Stalking für zu viele Frauen nach wie vor Realität sind.

„Ohne ein Bundesgesetz, können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen keinen bundesweiten Schutz, Zuflucht oder Beratung sicherstellen“, zeigt sich Stadler überzeugt. Ein Bundesgesetz sollte den individuellen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt im sozialen Nahraum unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen abschließend regeln. Darüber hinaus fordert die AWO die Ratifizierung und umfassende Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) sowie des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Die Folgen von Gewalt erfahren nicht nur die Frauen. So besteht bei mitbetroffenen Kindern ein erhöhtes Risiko einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der Weitergabe der erlebten Beziehungsmuster an nachfolgende Generationen. „Gewalt darf keine alltägliche Erfahrung von Frauen und ihren Kindern sein“, betont Stadler und fügt hinzu: „Wir alle sind gefordert, uns für Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt einzusetzen.“

In den Frauenhäusern und Einrichtungen zur Frauenunterstützung der AWO finden seit mehr als 30 Jahren gewaltbetroffene Frauen und Kinder Schutz und Hilfe. Jedoch drohen diesen Anlaufstellen aufgrund der ungesicherten Finanzierung permanent Kürzungen oder gar die Schließung. „Deshalb benötigen bedrohte Frauen und Kinder einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“ fordert abschließend Wolfgang Stadler.

Zum Hintergrund: Über 104.000 Frauen wurden im vergangenen Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon 11.400 Opfer von gefährlicher Körperverletzung, 65.200 von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, 16.200 von Bedrohung, 7.900 von Stalking und 331 Frauen wurden Opfer von Mord und Totschlag. Diese Zahlen beziehen sich nur auf das sogenannte Hellfeld, d.h. der Ausschnitt von Kriminalität in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt der offiziell bekannt und registriert wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2016

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland nach wie vor ein aktuelles Thema: Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Dabei spielen weder Alter noch Herkunft eine Rolle. Dennoch wird viel zu oft über Gewalt gegen Frauen geschwiegen. Die Folge: Betroffene Frauen scheuen sich davor, Hilfe zu suchen oder wissen nicht, an wen sie sich wenden können.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – angesiedelt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – zur bundesweiten Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ auf. Unter dem Motto „Schweigen brechen heißt…“ sollen möglichst viele Menschen Position beziehen und zeigen, wie wichtig es ist, öffentlich über Gewalt gegen Frauen zu sprechen.

„Für mich persönlich heißt Schweigen brechen vor allem: betroffenen Frauen und auch Männern Mut zu machen – Mut, sich Hilfe zu suchen und so ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen“, sagt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein, mitzumachen und so ein starkes Zeichen zu setzen. Je bekannter die 08000 116 016 wird, desto mehr Frauen können wir einen Weg aus der Gewalt zeigen“, so Manuela Schwesig.

Unterstützerinnen und Unterstützer können sich mit einem Aktionswimpel fotografieren oder filmen und das Bild bzw. Video im Anschluss mit #schweigenbrechen in den sozialen Netzwerken teilen. Weitere Informationen, Aktionsideen und Materialien sind auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de zu finden. Auch Personen, die selbst keine sozialen Netzwerke nutzen, können teilnehmen. An der Aktion haben sich bereits zahlreiche Organisationen und Prominente wie Sandra Maischberger, Sarah Wiener, Joy Denalane, Gudrun Landgrebe, Max von der Groeben und Kim Kulig beteiligt.

Bereits zum dritten Mal würdigte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einem Empfang im BMFSFJ das Engagement von Personen und Einrichtungen, die das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützen und bei der Bekanntmachung des bundesweiten Beratungsangebots helfen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutierte Bundesfrauenministerin Schwesig gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch und der Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, über Gewalt gegen Frauen. Themen der Diskussion waren unter anderem die aktuell veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 15 Fremdsprachen.

Von März 2013 bis Oktober 2016 waren beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 100.729 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail zu verzeichnen. Schon jetzt zeigt sich für dieses Jahr, dass es einen Anstieg an Beratungen um circa 25 Prozent gegeben hat im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig war häusliche Gewalt Anlass der Gespräche. Oft hatten die Anruferinnen noch nie mit jemandem über ihre Situation gesprochen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind hier zu finden: http://www.hilfetelefon.de.

Weitere Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: http://www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2016

Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.

Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49%).

„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.

„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36%.

In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt:

o von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,

o von Bedrohung: über 16.200,

o von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,

o von Stalking: über 7.900,

o von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80%.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7%, bei den männlichen 20,9%), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7%, bei den männlichen 5,1%) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4%, bei den männlichen 6,4%).

Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2016

Gewalt an Frauen findet zu einem großen Teil in den eigenen vier Wänden statt. Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, werden auch in diesem Jahr bundesweit Fahnen gehisst, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

„Laut Bundeskriminalamt sind die Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften fast ausschließlich Frauen. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesem Jahr mit der Reform des Sexualstrafrechts einen Durchbruch für diese Frauen erreicht haben. Ab sofort wird jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt. Nein heißt nein! Auch sexuelle Belästigung ist fortan strafbar. Das sollte Frauen Mut machen, jede dieser Straftaten auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen. Das ist wichtig, denn das Dunkelfeld ist groß. Viele Frauen scheuen sich aus Scham oder Angst vor weiterer Gewalt, die Tat zur Anzeige zu bringen.

Mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das die Bundesregierung am 11. Mai 2011 gezeichnet hat und dessen Ratifizierung derzeit vorbereitet wird, liegt für den europäischen Raum ein völkerrechtliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor. Der Weg zur Ratifizierung ist mit der Reform des Sexualstrafrechts freigeworden. Damit erfüllt Deutschland nun alle Anforderungen der Konvention. Wenn Frauen den Mut aufbringen, sich aus der häuslichen Gewaltspirale zu befreien und ihr Schweigen zu brechen, müssen sie auf offene Türen stoßen. Dazu gehört auch, dass Opfern häuslicher Gewalt die nötige Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Finanzierung des Frauenunterstützungssystems ist grundsätzlich Aufgabe der Länder.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser ein und bleibt deshalb mit den Ländern im Gespräch. Nicht nur die schreckliche Gewalttat in Hameln vom vergangenen Sonntag mahnt uns: Wir müssen entschlossen gegen gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorgehen, die dazu führen, dass Mädchen und Frauen als Eigentum ihrer Väter und Ehemänner betrachtet werden. Deshalb unterstützen wir Präventions- und Hilfestrukturen für junge Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, und setzen uns dafür ein, dass bestehende Ausnahmen vom Verbot der Kinderehe abgeschafft werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2016

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen erklären Simone Peter Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin:

„Gewalt an Frauen ist kein Bagatelldelikt und sie ist keine Randerscheinung in unserer Gesellschaft. Die Zahl der Übergriffe ist nach den neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts in den letzten Jahren sogar gestiegen. Danach werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Frauen, die Opfer von Gewalt werden, brauchen vor allem Schutz. Deshalb brauchen wir ausreichend Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist sicherlich ein richtiger und notwendiger Schritt, aber ohne ein engmaschiges Netz von Zufluchtsorten und Beratungsstellen hinter der Notrufnummer läuft sie ins Leere. Immer noch müssen Frauenhäuser Frauen, die bei ihnen Schutz suchen, abweisen, weil sie keine Kapazitäten haben. Für Frauen mit Behinderungen stehen nicht genügend barrierefreie Angebote zur Verfügung. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern dringend eine verlässliche und ausreichende Finanzierung sicherstellen. Jede Frau muss Zugang zu Beratung und Schutz haben, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist, ob sie eine Behinderung hat oder wie ihr Aufenthaltsstatus oder ihre Sprachkenntnisse sind. Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen Beratung und Schutzeinrichtungen, die auf ihre individuellen Lebensbedingungen zugeschnitten sind.“

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen besuchen Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ulle Schauws, MdB, Sprecherin für Frauenpolitik der Bundestagsfraktion am Freitag, 25. November 2016, die Interkulturelle Initiative e. V., Teltower Damm 4, 14169 Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2016

„Die aktuellen Zahlen des BKA, nachdem jährlich über 100.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden, sind erschreckend. Dabei ist die Dunkelziffer wahrscheinlich noch sehr viel größer. Trotz allgemeiner Betroffenheit ist die staatliche Finanzierung des Hilfe- und Schutzsystems aber noch immer nicht gesichert und der Bedarf bei weitem nicht gedeckt. Beim Thema Frauenhäuser zieht sich der Bund jetzt schon seit 40 Jahren aus der Verantwortung. Ich finde, dieser Zustand ist für ein Land, das sich als Land der Frauenrechte stilisiert, nicht tragbar. Bundesministerin Schwesig darf nicht nur mehr Frauenhäuser fordern, sondern muss sich selbst in der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geld dafür bereitgestellt wird. Und zwar bedarfsgerecht und verlässlich“, fordert Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Möhring weiter:

„Prävention ist wichtig, denn Gewalt gegen Frauen ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegt der strukturelle Sexismus, den wir angehen müssen, wenn wir wirklich effektiv etwas gegen die Gewalt machen können. Aber so lange es die Gewalt gegen Frauen gibt, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihnen Schutz zu bieten. In einigen europäischen Ländern spricht man inzwischen von Feminizid, weil sich Gewalt und Totschlag an Frauen wie eine Epidemie ausbreiten, wenn die staatlichen Institutionen sie nicht ausreichend ahnden. Wer nicht handelt, macht sich schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 24.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Im Jahr 2015 wohnten in Deutschland 62 % der 18- bis 24-Jährigen noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis des Mikrozensus mitteilt, ist ihr Anteil in den letzten 10 Jahren nahezu unverändert geblieben (2005: 64 %). Junge Frauen (56 %) lebten deutlich seltener im elterlichen Haushalt als ihre männlichen Altersgenossen (68 %).

Dass 18- bis 24-Jährige noch im Elternhaus wohnen, ist eher in ländlichen Gebieten verbreitet: In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern lebten 78% der jungen Erwachsenen bei den Eltern. In Großstädten ab 500.000 Einwohnern traf dies auf 45% der Altersgruppe zu.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.11.2016

Die Teilhabe von Kindern und ihren Eltern, die von Grundsicherung leben, soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sichergestellt werden. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die Regelsätze in der Grundsicherung so zu gestalten, dass sie das Existenzminimum in „ausreichender Höhe“ decken und die Teilhabe am sozialen Leben, an Bildung, Kultur und Mobilität ermöglichen. Die Grünen fordern zudem die Einführung einer neuen einkommensunabhängigen Kindergrundsicherung, damit Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen für ihre Kinder die gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen, die derzeit von steuerlichen Freibeträgen stärker profitieren. Dies sollte mit einer Reform des Ehegattensplittings gekoppelt werden. Bestehenden Ehen soll dabei eine Wahlmöglichkeit zwischen dem alten Modell der Familienförderung mit Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Kindergeld und dem neuen Modell mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung erhalten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 715 vom 01.12.2016

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen! Das Existenzminimum von Kindern muss dringend neu bestimmt und ohne Abschläge sichergestellt sein und in einer unbürokratischen Leistung ausbezahlt werden. Ebenso unterstützen wir die einkommensabhängige Ausgestaltung dieser Kindergrundsicherung. Allerdings decken die in dem Antrag vorgeschlagenen 384 Euro nur das derzeitig berechnete physische Existenzminimum ab und blenden aus, dass – wie in der Einleitung zu dem Antrag umfangreich ausgeführt – ebenso die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichergestellt sein muss. Als ZFF schlagen wir daher zusammen mit vielen weiteren Verbänden im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung von derzeit 564 Euro pro Monat und Kind vor. Dieses ergibt sich aus der Addition der Höhe des physischen Existenzminimums von 384 Euro und einem Betrag für Bildungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfe in Höhe von 180 Euro (BEA – Freibetrag vor der willkürlichen Erhöhung 2013). Es soll mit steigendem Einkommen sinken.

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Außerdem sollen das Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhöht werden. Enthalten sind die Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809536.pdf), 18/9956 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809956.pdf)), dem der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Zuvor hatten die Koalitionsfraktion 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem wurden damit steuerliche Maßnahmen für Familien und zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression im Steuertarif in den Entwurf eingefügt. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 707 vom 30.11.2016

Wer erfährt, dass er nicht der wirkliche Vater des Kindes ist, für das er sorgt, soll von der Mutter Auskunft über den biologischen Vater verlangen können. Der Zeitraum, für den er von diesem Regress für den geleisteten Kindesunterhalt verlangen kann, soll andererseits begrenzt werden. Das sieht ein jetzt dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810343.pdf)) zur Reform des Scheinvaterregresses vor. In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass ein Erwachsener, dem als Kind der Familienname eines Stiefelternteils gegeben wurde, die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen verlangen kann.

Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetzestext muss die Mutter dem Scheinvater Auskunft über ihren Sexualpartner zum Zeitpunkt der Empfängnis geben, „soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist“. Dies soll allerdings nicht gelten, „wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre“. In der Erläuterung führt die Bundesregierung aus, dass Letzteres ausdrücklich nicht genauer geregelt wurde, um im Einzelfall den Gerichten die Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Scheinvaters und einem möglicherweise schützenswerten Persönlichkeitsrecht der Mutter zu überlassen.

Beim Regressanspruch des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vater soll andererseits eine Grenze gezogen werden. Bisher gilt dieser unbegrenzt, in manchen Fällen über Jahrzehnte. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung beginnt der Regressanspruch erst ab dem „Zeitpunkt, zu dem der Scheinvater davon erfährt, dass es (möglicherweise) nicht der Vater ist“. Wie dazu erläutert wird, soll ein bis dahin geführtes gewöhnliches Familienleben „unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden“. Von dem genannten Zeitpunkt an soll für den Scheinvater eine Frist von zwei Jahren gelten, „binnen der er die Vaterschaft anfechten kann“. Während dieser Frist und daran anschließend bis zum Abschluss des Verfahrens soll der leibliche Vater regresspflichtig sein. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Frist von sechs statt zwei Jahren und verweist insbesondere auf sogenannte Zahlväter, die für das Kind Unterhalt leisten, aber keinen familiären Umgang haben.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 23.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Als familienpolitisch verfehlt kritisiert der Deutsche Familienverband das vorgestellte Rentenkonzept von Bundessozialministerin Nahles: „Die von Bundessozialministerin Nahles geplante Rentenreform diskriminiert die Erziehungsleistung von Eltern und lässt Mütter, die Kinder erziehen und damit die Zukunft der Rente sichern, im Regen stehen“, so Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh.

Besonders widersinnig ist für Zeh der geplante Demografiezuschuss von jährlich 4,2 Mrd. Euro ab 2030 und 7,8 Mrd. Euro ab 2045: „Der sogenannte Demografiezuschuss verfälscht den Generationenvertrag, denn Eltern werden für eine Entwicklung in Haftung genommen und zur Kasse gebeten, für die sie nicht verantwortlich sind. Das ist Symptombehandlung statt echter Reform und steuert uns nur weiter in die demografische Krise.“

Angesichts der gravierenden Benachteiligung von Familien im Rentensystem geht die aktuelle Rentenniveaudiskussion an den eigentlichen Familienproblemen völlig vorbei: „Mütter mit vier Kindern bekommen zur Zeit im Schnitt gerade einmal 582 Euro Altersrente. Von einer guten Durchschnittsrente können gerade Familien mit mehreren Kindern nur träumen – und das, obwohl sie die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem sind“, so Zeh.

Das derzeitige Rentensystem belohnt bruchlose Erwerbstätigkeit und bestraft Kindererziehung. Das geht zu Lasten der Familien und der Zukunft. „Wir brauchen dringend eine grundlegende Rentenreform, die das System wieder vom Kopf auf die Füße stellt – mit einer besseren Rente für Kindererziehung und einer gerechten Beitragsentlastung für Eltern“, sagt Zeh.

Die Grundlagen für eine familienorientierte Rentenreform hat das Bundesverfassungsgericht in zwei wegweisenden Urteilen bereits 1992 (Trümmerfrauenurteil) und 2001 (Pflegeversicherungsurteil) gelegt. Hierauf baut die Kampagne elternklagen.de auf, mit der sich der Deutsche Familienverband für Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung einsetzt.

Auch die Konzentration auf die Altersarmut, die derzeit ca. 3% der Rentner betrifft, geht für den Deutschen Familienverband an den eigentlichen Herausforderungen vorbei. „Das wirkliche Problem ist die doppelte Kinderarmut mit viel zu wenigen Geburten und einer viel zu hohen Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen von 15%. Diese Armut betrifft vor allem kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Ohne Kinder gibt es keine Zukunft – deshalb gehören die Kinderarmut und die Benachteiligung von Familien in den Mittelpunkt der Sozialdebatte“, fordert Verbandspräsident Zeh.

Die Kampagne ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=164&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Imbeginnenden Wahlkampf fordert der Deutsche Familienverband die Parteien dringend auf, endlich Farbe beim Thema Beitragsgerechtigkeit für Familien zu bekennen:

„Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern. Diese Ungerechtigkeit ist dank des Bundesverfassungsgerichts seit über 15 Jahren aktenkundig. Aber die Parteien ducken sich im beginnenden Bundestagswahlkampf wieder einmal weg und blenden die Beitragsgerechtigkeit für Familien völlig aus“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

„Familien warten seit Jahren auf Gerechtigkeit. Jetzt müssen endlich verfassungsfeste und konkrete Beitragsentlastungen für Eltern kommen“, fordert Heimann.

Enttäuscht ist Heimann insbesondere von der CDU: „Die CDU hatte sich bislang klar dazu bekannt, den Vorgaben der Verfassung entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern bei Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Im Leitantrag für den kommenden Parteitag findet sich davon kein Wort mehr.“

2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Diese Vorgabe hatte bislang keinerlei Konsequenzen.

Mit der Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“ ziehen der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mit mehreren Tausend klagenden Familien derzeit vor das Bundesverfassungsgericht und kämpfen für die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Verbandsgeschäftsführer Heimann warnt die Parteien davor, sich jetzt bequem zurückzulehnen und zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht sie abermals zum Handeln zwingt: „Die Politik hat einen Gestaltungsauftrag – und die Parteien verstoßen dagegen, wenn sie jetzt sehenden Auges Wahlprogramme schreiben, die in die Verfassungswidrigkeit laufen und die Zukunft verspielen.“

Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=160&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen aus. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation jetzt die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente entkräften.

Dabei wird beispielsweise das Argument entkräftet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Außerdem wird dargelegt, dass ein Mindestwahlalter von 18 Jahren nicht mit dem Verweis auf die Volljährigkeit zu begründen ist. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Schließlich diskutieren in einem gemeinsamen Beitrag Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), Diana Golze (DIE LINKE), Bettina Hagedorn (SPD) und Dr. Peter Tauber (CDU) den Vorwurf, Parteien mit hohen Zustimmungswerten bei jungen Menschen würden sich aus rein strategischen Gründen für eine Änderung des Wahlalters einsetzen.

„Wenn es um die demokratische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen geht, sind die meisten Menschen mittlerweile der Partizipation von Minderjährigen gegenüber positiv eingestellt. Anders bei der Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters, da wird es sehr schnell emotional und ablehnend. Mit unserer Wahlalterbroschüre möchten wir zur Versachlichung der Diskussion beitragen und für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen werben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Broschüre ist online hier zu finden: https://images.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.7_Wahlalterbroschuere/DKHW_wahlalterbrosch-A4-i.pdf?_ga=1.260254671.394537423.1471429724.

Sie liegt auch in Papierform vor und kann gegen Versandgebühren online hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/gesellschaft-artikel/86-absenkung-des-wahlalters.html?_ga=1.214200021.394537423.1471429724.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.11.2016

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung.

Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“.

Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können.

Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits fest-gestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Allein-erziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatieren mehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster.

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Einelternfamilien in Deutschland ist auf der Homepage des VAMV, hier zu finden: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/VAMV_Evaluation_Zwischenbericht_ergaenzende_Kinderbetreuung_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 05.12.2016

Anlässlich von Medienberichten, nach denen die Union den Ausbau des Unterhaltsvorschuss hinauszögert, erklärt die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Solveig Schuster: „Die Koalitionspartner haben den überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes zusammen im Kabinett beschlossen. Union und SPD sollten gemeinsam dieses Ziel im Blick haben und zügig umsetzen.“ Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist seit langem einmal eine tatsächlich spürbare Verbesserung für Allein-erziehende. Sie warten darauf! Es ist unwürdig, Mehrausgaben zu beklagen, die zur Sicherung der Existenz von Kindern dringend notwendig sind. Hier sind alle gefordert, an einem Strang zu ziehen.

Auch greift die von Seiten der Kommunen vorgebrachte Kritik, dass viele Alleinerziehende wegen der Anrechnung des Unterhaltsvorschuss im SGB II von dem Ausbau der Leistung keinen Vorteil hätten, zu kurz, bemängelt Schuster. „Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt. Dies betrifft insbesondere jene Alleinerziehende, die trotz Arbeit SGB II-Leistungen beziehen müssen. Kinder ab 12 Jahren hätten bei Inkrafttreten des Gesetzes aktuell einen Anspruch auf 260 Euro Unterhaltsvorschuss. Und je älter die Kinder sind, desto höher ist auch der Erwerbsumfang und somit das Einkommen der Eltern. „Vielen Alleinerziehenden wird dank der verbesserten Unterhaltsersatzleistung der Absprung aus Hartz IV erleichtert“, zeigt sich Schuster optimistisch. „Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, auch zu Randzeiten und für Schulkinder, eine Aufwertung von Frauenberufen und somit bessere Entlohnung von Alleinerziehenden sind weitere Bausteine, die zusammen mit einem gestärkten Unterhaltsvorschuss Kinderarmut in Einelternfamilien bekämpfen!“

Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Nicht gezahlter Unterhalt ist ein zentraler Grund, warum so viele Alleinerziehende in Armut leben. Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Wer Kosten beim Unterhaltsvorschuss sparen will, muss demnach die Ursachen analysieren und gegebenenfalls die Unterhaltspflichtigen stärker in die Pflicht nehmen.

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

Zu den Plänen von CDU und SPD für eine verbesserte Wohnbauförderung für Familien erklärt die Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Dr. Elisabeth Müller:

„Gerade in den Ballungszentren wird das Wohnen immer teurer. Insbesondere für Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen ist es kaum mehr möglich, sich in diesen Regionen ein Haus oder eine passende Wohnung zu kaufen. Besonders betroffen sind aber kinderreiche Familien. Mittlerweile gibt es kaum mehr Wohnungen und Häuser mit gleich mehreren Kinderzimmern. Ganz zu schweigen von der Ablehnung vieler Vermieter gegenüber Familien mit vielen Kindern. Während Familien mit einem oder zwei Kindern das Leben in einer Mietwohnung meistens noch offen steht, bleibt kinderreichen Familien häufig nur der Kauf oder der Bau eines eigenen Hauses. Doch wenn wir keine kinderleeren Städte und Regionen wollen, müssen wir auch das Leben mit vielen Kindern in allen Regionen unseres Landes ermöglichen. Der erste Schritt scheint gemacht: Wir brauchen eine Eigenheimförderung für Familien. Doch der zweite Schritt darf nicht vergessen werden: Die Eigenheimförderung muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass Familien mit vielen Kindern besonders berücksichtigt werden müssen. Denn sie tragen die höchsten Wohnkosten und haben gleichzeitig die geringsten Wahlmöglichkeiten.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. / 18. Januar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. in Kooperations mit dem Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 10.01.2017

Das Programm sieht spannende Vorträge und Diskussionen, sowie verschiedene Panels zu Gestaltungsanforderungen an eine moderne Arbeitszeitpolitik vor.

Das vorläufige Programm ist hier zu finden: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/Veranstaltungen/Wir_sind_waren_dabei/2017/__Zeit_zu_gestalten__Leben___Arbeit___Zukunft/Save-the-date_Zeit_zu_gestaltenDGB-FES.PDF.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: Herrn Hans Komorowski, forum.hk@fes.de.

Termin: 26. Januar 201, 11:00 bis 14:00 Uhr

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 19.01.2017

Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher/innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Der Partnerschaftsbonus (zusätzliche vier ElterngeldPlus-Monate je Elternteil) setzt einen zusätzlichen Anreiz, sich die Betreuung und Erziehung des Kindes partnerschaftlicher aufzuteilen. 2017 soll eine Evaluation des ElterngeldPlus vorgelegt werden.

Das Programm und die schriftliche Anmeldung sind hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/ZFF_Einladung_Fachgespraech_Vaeter_und_das_ElterngeldPlus_26012017_neu.pdf.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: info@zukunftsforum-familie.de.

Die Anmeldung auf der Website ist hier möglich: http://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/veranstaltungen-kalender/.

AUS DEM ZFF

Im Namen des Vorstandes des ZFF und des Teams der Geschäftsstelle wünschen wir allen Leser/innen unseres Newsletters besinnliche Weihnachten und ein gesundes und frohes Jahr 2017.

„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“

Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.

Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.

• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.

• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“

Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.12.2016

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF. Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

AKTUELLES

Ab sofort sind Bewerbungen um die Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017, die Preisverleihung findet am 18. Juni 2017 im Europa-Park in Rust statt.

Mit der Goldenen Göre setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen ein. Oberstes Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Um die aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen, lernen Demokratie, setzen sich für andere ein und werden auch als Erwachsene gemeinschaftsfähig und engagiert sein.

Die online Bewerbung ist hier möglich: www.dkhw.de/goldenegoere.

Am 27. April 2017 ist wieder Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. Ab sofort können Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Betriebe ihre Angebote für Mädchen bzw. Jungen am Aktionstag auf den Webseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de im Radar eintragen.

Auch wenn Mädchen und Jungen heute in einer fortschrittlichen und aufgeklärten Welt aufwachsen, halten sie in Sachen Berufswahl noch immer an einengenden Klischees fest. Mehr als die Hälfte der Mädchen entscheidet sich für einen von zehn Ausbildungsberufen – obwohl es 330 duale Ausbildungsberufe gibt.

Bei den Jungen wählen mehr als 56 Prozent aus nur 20 Ausbildungsberufen. Girls’Day und Boys’Day sind wichtige Bausteine für eine geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl von Jugendlichen. Die spezifische Ansprache von Schülerinnen und Schülern ermöglicht, dass Mädchen und Jungen bei den Veranstaltungen jeweils „unter sich“ neue Berufe mit vielfältigen Perspektiven kennenlernen und erschließt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzlichen motivierten Fachkräftenachwuchs.

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ZFF-Info 16/2016

SCHWERPUNKT I: Reform des Unterhaltsvorschusses

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb unsere besondere Unterstützung. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt dazu: „Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren“.

Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen hat der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familien-bezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Allein-erziehendenfamilien ab, sondern vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhalts-vorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Zum Hintergrund:

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung. Unterhaltsvorschuss unterstützt bislang längstens für 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Das wird nun geändert: Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2016

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – Sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – Auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.11.2016

Der Unterhaltsvorschuss wird deutlich ausgeweitet. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. November 2016. Jetzt kommt es darauf an, die verabredeten Verbesserungen für Alleinerziehende schnellstmöglich umzusetzen. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

„Die SPD-Bundestagsfraktion will alleinerziehende Mütter, Väter und ihre Kinder schnell zusätzlich finanziell unterstützen. Deshalb begrüßen wir den heutigen Kabinettbeschluss für eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben für Alleinerziehende bereits Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie steuerliche Erleichterungen erreicht. Daran anknüpfend wollen wir jetzt möglichst schnelle und effiziente Verbesserungen für die Fälle, in denen der Kindesunterhalt vom anderen Elternteil nicht gezahlt wird. Darauf warten die besonders belasteten und häufig von Armut bedrohten Alleinerziehenden sehnlichst.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.11.2016

Die heute im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen.

„Ein Kind alleine großzuziehen gehört nach wie vor zu den größten Armutsrisiken in Deutschland und zwar unabhängig vom Wohnort und dem konkreten wirtschaftlichen Umfeld. Die Armutsquote Alleinerziehender und ihrer Kinder steigt seit Jahren an und liegt bei mittlerweile 44 Prozent und das, obwohl die Mehrheit der Alleinerziehenden durchaus erwerbstätig ist“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist daraufhin, dass derzeit 50 Prozent der Kinder Alleinerziehender überhaupt keinen Unterhalt erhielten.

Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses stelle einen zentralen Hebel dar, um Alleinerziehende und ihre Kinder künftig besser materiell abzusichern. „Die aktuellen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss mit ihren Befristungen und Altersgrenzen waren schlicht nicht zeitgemäß und gingen bisher in der Praxis weitgehend an den Lebensrealitäten Alleinerziehender vorbei. Gut, dass die Bundesregierung hier endlich Abhilfe schafft und die vielen Alleinerziehenden, meist Frauen und ihre Kinder nicht länger alleine lässt“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.11.2016

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e. V. begrüßt ausdrücklich den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten.

Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine Viertelmillion Kinder unterstützt. Das wird einen spürbaren Anteil von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem. Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern. Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.“

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 16.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Unterhaltsvorschuss. "Der Unterhaltsvorschuss kann, wie zahlreiche Studien zeigen, für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Und auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Wir hoffen jetzt auch eine zügige parlamentarische Beratung, damit die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "In die Freude über den Kabinettsbeschluss mischen sich aber auch Wermutstropfen. Wir hoffen, dass im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren noch weitere Regelungen getroffen werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. Denn zu den komplizierten Beantragungsprozeduren, die dringend vereinfacht werden sollten, kommen komplizierte Anrechnungsreglungen und die Höchsteinkommensgrenze. Das kann dazu führen, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht als zuvor. Zudem ist die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Auch hier sind Änderungen notwendig", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag zudem auf, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.11.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt den Beschluss des Kabinetts, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Wir sind erleichtert und froh, dass Familienministerin Manuela Schwesig den überfälligen Ausbau in der Regierung durchgesetzt hat. Endlich Taten statt Sonntagsreden! Damit erfüllt Schwesig eine langjährige Forderung des VAMV“, lobt Bundesvorsitzende Solveig Schuster.

„Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Mit der neuen Regelung erkennt der Staat an: Das ist kein vorübergehendes Problem, sondern für viele Alleinerziehende eine Dauerbelastung und zugleich eine Ursache für ihr hohes Armutsrisiko“, betont Schuster. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, die nicht zahlen und sorgt dafür, dass das Kind das allernötigste Geld zum Leben hat. Das soll nun für alle Kinder durchgehend von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr gelten.

„Es ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reformbedarf besteht zwar weiter bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses, aber es ist ein Durchbruch geschafft und lässt hoffen, dass der zweite Schritt bald folgen wird“, zeigt sich Schuster optimistisch.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 16.11.2016

SCHWERPUNKT II: Kita-Qualität

Bund und Länder wollen künftig höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ am 14. und 15. November 2016 in Berlin geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr gemeinsames Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür soll der heute vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig: „Mütter und Väter in Deutschland wünschen sich für ihre Kinder gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen und eine gute Betreuung in der Kita. Ich freue mich, dass sich heute Bund, Länder und Kommunen erstmals darauf verständigt haben, gemeinsam eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung zu starten. Bis zum Frühjahr sollen wir die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet werden, das den länderspezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Das heißt auch, dass wir künftig wesentlich mehr Mittel investieren müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Kosten fairer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Ein großer Erfolg ist es bereits, dass der Bund in 2017-2020 noch mal rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung geben wird. Klar ist aber auch, dass wir damit noch lange nicht am Ziel angelangt sind.“

Auch Günter Baaske, Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zeigt sich mit dem gemeinsamen Bericht zufrieden: „Neben dem Elternhaus sind Kindertagesstätten entscheidende Orte für frühkindliche Bildung. Die Kindertagesbetreuung ergänzt und erweitert die Förderung durch das Elternhaus und stellt wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg der Kinder. Zugleich ist es Aufgabe der Kindertagesbetreuung, Eltern zu entlasten und ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sowohl der familienpolitische als auch der bildungspolitische Auftrag stellen hohe Ansprüche an stabile Strukturen und die pädagogische Qualität. Deshalb sind Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung unverzichtbar. Länder und Kommunen sind hierbei schon seit langem auf dem Weg. Von Länderseite begrüßen wir es ausdrücklich, wenn der Bund eine zielgerichtete und differenzierte finanzielle Unterstützung der Qualitätsentwicklung zusagt.“

Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages betont für die am Qualitätsentwicklungsprozess beteiligte Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „Eine bessere Qualität kommt allen betreuten Kindern und ihren Eltern zugute. Wir begrüßen, dass Bund und Länder sich zur gemeinsamen Finanzierungsverantwortung beim Qualitätsausbau der Kinder-tagesbetreuung bekennen. Bund und Länder müssen im nächsten Schritt konkrete Zusagen für finanzielle Mittel zur Qualitätsverbesserung geben und sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet und vollständig bei den Kommunen als verantwortliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe ankommen. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen sollte entschieden werden, welches Qualitätsziel zunächst in Angriff genommen wird, um die unterschiedlichen vorhandenen Strukturen zu verbessern.“

Den ersten Zwischenbericht hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorgelegt. Der Bericht beschreibt erstmalig gemeinsame Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern, nimmt Kostenabschätzungen vor und zeigt mögliche Finanzierungswege auf. Mit der gemeinsamen Erklärung erhält die Arbeitsgruppe nun das Mandat von Bund und Ländern, bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung zu erarbeiten.

Mit dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ wurde 2014 der Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Seitdem tagte die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ mit Vertreterinnen und Vertretern des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel, gemeinsame Handlungsziele zu entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen zu erarbeiten. Unterstützt wurde sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern aus den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen sowie durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Die Ergebnisse dieser Arbeit hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ nun mit dem Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern vorgelegt.

Neben dem Qualitätsentwicklungsprozess und dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren engagiert sich der Bund mit Bundesprogrammen für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung. Im Januar 2016 liefen die Bundesprogramme „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas, „KitaPlus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten und „Kindertagespflege“ zur weiteren Qualifizierung der Tagespflegepersonen an.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2016

Heute stellt der Bund-Länder-Dialog „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ seinen Zwischenbericht vor. „Wir begrüßen, dass der Bund und die Länder die jahrelange Forderung der AWO nach mehr Qualität in der Kinderbetreuung nun unterstützen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Jetzt erwarten wir konkrete Maßnahmen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden. Lippenbekenntnisse helfen weder den Kindern noch den Beschäftigten.“

Der Bund-Länder-Dialog hat das Ziel, einen Handlungsbedarf zu identifizieren. Im Ergebnis haben sich nun Bund und Länder gemeinsam darauf verständigt, die Betreuungsqualität vor Ort verbessern zu müssen. „Beim quantitativen Betreuungsausbau sind wir in den letzten Jahren große Schritte vorangekommen, nun muss es darum gehen, die Qualität der Angebote zu verbessern“, erklärt Stadler. Dazu gehören nach Meinung der AWO beispielsweise ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel, eine angemessene Leitungsfreistellung und hinreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

Klar ist, dass eine bessere Betreuung der Kinder im Vorschulalter nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu haben ist. Hier gibt der AWO Bundesvorsitzende zu bedenken: „Zusätzliche Mittel vom Bund müssen von den Ländern und Kommunen tatsächlich dazu verwendet werden, die Betreuungsqualität zu verbessern und nicht dafür, eigene Kitaausgaben zu reduzieren. Es wird jetzt darauf ankommen, verbindliche Umsetzungsschritte zu vereinbaren und dabei den Bund, wie von der AWO schon lange gefordert, dauerhaft finanziell stärker in die Pflicht zu nehmen.“ Wann der Endbericht erscheint, ist derzeit noch nicht klar, dennoch hofft die AWO, dass bis dahin die Betreuung schon verbessert werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.11.2016

Bei der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ haben sich Bund und Länder am 15. November 2016 auf eine höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung verständigt. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in der gemeinsamen Erklärung der Bund-Länder-Konferenz eine wichtige Einigung auf dem Weg zu nachhaltig besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Bund-Länder-Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Die gemeinsame Erklärung markiert ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten. Wir brauchen insbesondere gute Personalschlüssel, Qualifizierung der Fachkräfte und Stärkung der Kita-Leitung. Ziel ist die Festlegung von gemeinsamen Qualitätsentwicklungszielen. Darüber hinaus ist eine ausreichende und verlässliche Finanzierung von frühkindlicher Bildung erforderlich.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist frühkindliche Bildung der Schlüssel für Bildungs- und Lebenschancen von Kindern. Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte bei der außerfamiliären Kinderbetreuung gegeben hat: Seit 2006 stiegen die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung um mehr als neun Milliarden Euro. Daran haben wir uns auch auf Bundesebene beteiligt. Zudem investieren wir in wichtige Programme wie „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas oder „Kita-Plus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten.

Wir begrüßen, dass Bund und Länder gemeinsam an diese Erfolge anknüpfen wollen. Die heutige Vereinbarung ist ein Schub für die Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.11.2016

„Der Bericht legt den Finger in die Wunde des nach wie vor schleppenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen. Sehr zu begrüßen sind die darin aufgezeigten Möglichkeiten einer angemessenen Finanzierung seitens des Bundes“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heute von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgestellten Zwischenberichts „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“. Müller weiter: „Überhaupt erscheinen die Ziele, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, durchaus fortschrittlich. Schwesigs Ankündigung, ab 2018 sukzessive fünf Milliarden zuzuschießen, nehmen wir gern beim Wort. Auch die Perspektive einer beitragsfreien Kita unterstützen wir als Linke. Was es jetzt allerdings braucht, ist ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, welches die jetzt formulierten Ziele auch verbindlich durchsetzt, damit es nicht bei bloßer Rhetorik bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 15.11.2016

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden: Gemeinsam fordern dies mehrere Familien-, Kinderrechts- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften. Anlass dafür ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“, in der Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Handlungsziele entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeiten. Die Verbände begrüßen den von Bund und Ländern eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege und gehen davon aus, dass nun mehr konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet werden.

[…]

Die vollständige Erklärung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/161115_Verbaendeerklaerung_einheitliche_Kitaqualitaet.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 15.11.2016

SCHWERPUNKT III: Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihre Forderung untermauert, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Anlässlich des Jahrestages der VN-Kinderrechtskonvention am 20. November betonte die Ministerin: „Die Rechte von Kindern müssen gestärkt werden. Deshalb brauchen wir die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Kinderrechtskonvention gilt seit knapp 25 Jahren in Deutschland. Jetzt ist es an der Zeit, endlich den entscheidenden Schritt für die umfassende Stärkung von Kindern und Jugendlichen, von Familien und der Gesellschaft insgesamt zu tun.“

Manuela Schwesig begrüßte entsprechende Initiativen auf Länderebene: „Ich freue mich daher, dass jetzt auch die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Herbstkonferenz und schon zuvor die bayerische Staatsregierung sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen haben.“

„Entscheidend ist für mich, dass sich durch die neue Grundgesetzregelung tatsächlich und nicht nur rein symbolisch etwas zugunsten der Kinder und Jugendlichen ändert. Denn wir haben in Deutschland ein Problem bei der Anwendung der Kinderrechte“, so Manuela Schwesig in einer Videobotschaft zum Jahrestag der Kinderrechtskonvention. „Die Lösung gibt die Kinderrechtskonvention vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Zweifel vorrangig berücksichtigen.“

Durch eine ausdrückliche Verankerung dieses Grundprinzips und der Subjektstellung von Kindern im Grundgesetz wird gewährleistet, dass Kinderinteressen beispielsweise bei der Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich, kurz: überall, wo ihre Belange berührt sind, auf den Tisch kommen und angemessen berücksichtigt werden. Hierdurch wird auch ein entscheidender Beitrag zu Chancengerechtigkeit und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen geleistet.

„Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind die Gegenwart. Worauf warten wir also noch? Machen wir uns zusammen stark für Kinderrechte und geben ihnen dort ein Zuhause, wo sie hingehören: im Grundgesetz“, appellierte die Bundesfamilienministerin.

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit speziellen Bedürfnissen und eigenen Rechten. Das hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor 27 Jahren, am 20. November 1989, mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention verbindlich für nahezu alle Staaten der Erde erklärt. Die Kinderrechtskonvention garantiert allen Menschen unter 18 Jahren einen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und Beteiligung. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen vorrangig berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.11.2016

Am 20. November 2016 ist Weltkindertag. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die dazu stattfindenden landesweiten Aktionen. Wir sichern zu, am Ball zu bleiben und uns auch weiterhin auf allen Ebenen für starke Kinderrechte einzusetzen.

„Der Weltkindertag am 20. November ist der jährliche Feiertag für starke Kinderrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass die Rechte von Kindern nicht nur an diesem Gedenktag, sondern auch an allen anderen Tagen im Jahr sichtbar sind. Sie müssen ausdrücklich im Grundgesetz geregelt werden, damit endlich und unmissverständlich klar ist, dass das Kindeswohl und die Interessen von Kindern stets vorrangig zu berücksichtigen sind.

Wir Abgeordnete der SPD im Deutschen Bundestag fördern starke Kinderrechte, indem wir für mehr und bessere Krippen, Kitas, Horte und Ganztagsschulen und effektivere materielle Leistungen für Familien sorgen.

Für die Bereitstellung der wichtigsten Bedingungen für Kinder und Jugendliche sind die Kommunen zuständig. Sie sorgen für echte Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, Spielplätze, Sportanlagen, ein gesundes Wohnumfeld und vieles mehr. Deshalb ist auch unsere sozialdemokratische Politik zur Stärkung von Kommunen gleichzeitig eine Politik zur Stärkung von Kinderrechten.

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie schreibt fest, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Eine Verankerung dieses Grundsatzes in unserer Verfassung wäre nur folgerichtig. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark. Denn jeder Tag sollte Kindertag sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Zum Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Kinderrechte müssen ins Grundgesetz – sie müssen unmissverständlich und an oberster Stelle klargestellt werden. In allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Leider mangelt es dieser Bundesregierung an gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Kinderrechte.

Die Kinderarmut verharrt in Deutschland auf einem hohen Niveau – damit sind tausende Kinder von Chancengleichheit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Kinder von Flüchtlingen – bis heute fehlt es an einem gesetzlichen Kinderschutz in Unterkünften. Die Kinder- und Jugendhilfe muss allen Flüchtlingskindern zur Verfügung stehen, egal ob begleiteten oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Kinder brauchen eine starke Stimme. Es ist unsere Aufgabe, ihr Wohlergehen als eine Kernaufgabe der Politik zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Fast ein Vierteljahrhundert nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland steht die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz noch immer aus. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2016 wiederholt der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e.V. daher seine Forderung, die Rechte des Kindes endlich in der deutschen Verfassung zu verankern.
„Nachdem jetzt überraschenderweise auch die CSU die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, ist die CDU die einzige Partei im Bundestag, die eine entsprechende Gesetzesänderung weiterhin blockiert“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Dies hat er am 10. Oktober 2016 auch in seinem Offenen Brief an die CDU-Vorsitzende Dr. Angela Merkel deutlich gemacht. Darin appellierte er an die Bundeskanzlerin, ihren großen Einfluss geltend zu machen, damit die CDU ihre Blockadehaltung aufgibt und noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Grundgesetzes zustande kommen kann.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte – bestehend aus DKSB, Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – schlägt vor, die Rechte der Kinder wie folgt in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Mehr Informationen zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Der Offenen Brief an Angela Merkel ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=320.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 17.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative des Landes Brandenburg zur heutigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. "Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Wir freuen uns auch über den bayerischen Rückenwind in dieser Debatte. Nachdem die CSU die Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz bereits in ihrem letzten Bundestagswahlprogramm aufgenommen hatte, hat nun auch die Bayerische Staatsregierung auf ihrer Kabinettsklausur im August einen entsprechenden Beschluss gefasst. Jetzt ist es nur noch an der CDU, ihre ablehnende Haltung in dieser Sache aufzugeben", so Krüger weiter.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Mit rund 9,5 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

„Ich freue mich sehr, dass weiteres Geld für Familien zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür möchte ich mich sehr bei den Koalitionsfraktionen bedanken“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. „Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, betonte Manuela Schwesig. „Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes.“

Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,4 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

„Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen“, so Schwesig. Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt. „Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen. Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm „KiTa-Plus“ bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit“, erklärte Ministerin Schwesig. In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen. Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen. Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich „Demokratieförderung und Extremismusprävention“. Das erfolgreiche Bundesprogramm „Demokratie leben“ wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen. Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden. Neben der Förderung bis zu 100 weiterer Mehrgenerationenhäuser gibt es zudem wieder mehr Geld für die C1- Sprachkurse des Garantiefonds Hochschulbereich und für die Jugendmigrationsdienste. Zudem erhalten die Wohlfahrtsverbände weiterhin zusätzliche Mittel für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten. Auf diese Weise ist auch die weitere Förderung der psychosozialen Therapie- und Folteropferzentren gesichert. Ebenfalls profitieren die Freiwilligendienste, die Bundesstiftung Mutter und Kind, die Jugendverbände und das Deutsch-Polnische Jugendwerk.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.11.2016

Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses steht einmal mehr fest: Die SPD-Bundestagsfraktion sorgt für mehr Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt und setzt damit wichtige Akzente gegen Spaltung. So werden die Mittel für Kinder- und Jugendpolitik, Integrationsarbeit und Engagementförderung aufgestockt.

„Mit den im Haushaltsausschuss verabredeten Ansätzen für das Jahr 2017 sorgt die SPD-Bundestagsfraktion für wichtige zusätzliche Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bereits der Regierungsentwurf hatte deutliche Verbesserungen in den Bereichen frühkindliche Bildung und Extremismusprävention vorgesehen. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses kommen nochmals 30 Millionen Euro für die Förderung von Kindern und Jugendlichen und acht Millionen Euro für Wohlfahrtsverbände hinzu.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt insbesondere die Aufstockungen der Mittel für Jugendverbände um zwei Millionen Euro, für Jugendmigrationsdienste um acht Millionen Euro und für Jugendfreiwilligendienste um drei Millionen Euro. Wir setzen damit Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Engagementförderung und Integration. Damit investieren wir in gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.11.2016

Wie können wir den Menschen eine freiere, stärker selbstbestimmte Zeitgestaltung in Beruf, Familie und Partnerschaft ermöglichen, die den Wünschen und Anforderungen in ihrer jeweiligen Lebenssituation besser gerecht wird? Die SPD-Bundestagsfraktion macht konkrete Vorschläge, die mehr Zeitsouveränität und eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung von beruflicher Tätigkeit und familiärer Sorge ermöglichen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Konzept für „Künftige Schritte einer nachhaltigen, partnerschaftlich orientierten und familienfreundlichen (Arbeits-)Zeitpolitik“ beschlossen. Das Konzept schlägt konkrete Schritte zur Lösung einer Situation vor, die wir alle kennen: Neue Rollenbilder von Frauen und Männern in Beruf und Familie verändern die Vorstellungen von einem guten Leben. Gleichzeitig machen es die betrieblichen Rahmenbedingungen vielen Paaren schwer, diese Vorstellungen im eigenen Leben auch tatsächlich umzusetzen. Wie können wir sie in ihren verschiedenen Lebensphasen dabei unterstützen, Wunsch und Wirklichkeit näher zusammen zu bringen?

Unsere Antworten schlagen Maßnahmen insbesondere auf drei Feldern vor:

Variablere Arbeitszeitmodelle: Ziel ist es, den Erwerbstätigen mehr Mitentscheidung über Umfang und Lage ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen und gleichzeitig die Verantwortung der Tarifpartner für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen zu wahren. Das gibt den Menschen mehr Zeitsouveränität und zusätzliche Möglichkeiten, ihre ganz persönlichen Vorstellungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch tatsächlich zu verwirklichen. Konkrete Vorschläge betreffen erste Schritte wie das Recht auf befristete Teilzeit, die Stärkung der Nutzung von Langzeitkonten und mehr Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice sowie als weitergehenden Schritt die Einführung von Wahlarbeitszeitmodellen.

Bessere Unterstützung für Menschen, die Sorgearbeit für ihre Angehörigen (Kinder, pflegebedürftige Eltern) leisten und diese, wo immer möglich, partnerschaftlich teilen. Dazu gehört eine gewisse finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Familienarbeitszeit oder eines Pflegebudgets ebenso wie ein weiterer Ausbau qualitativ hochwertiger Kita- und Ganztagsschulangebote. Denn wir finden: Die Möglichkeit, selbst für die Nächsten zu sorgen, darf nicht vom Geldbeutel abhängen und ist auch nicht nur Sache eines Geschlechts.

Voraussetzungen schaffen für eine bessere Verteilung der Arbeitszeit im Lebensverlauf. Ein Arbeitsleben lang möglichst gesund und fit zu bleiben, ist eine Voraussetzung dafür, die Rushhour des Lebens entzerren zu können. Daher wollen wir noch mehr tun, um die Erwerbstätigen dabei zu unterstützen. Hierzu dienen die Stärkung von Rehabilitation und Prävention sowie flexible Übergänge in die Rente. Dazu gehört es aber auch, variablere Arbeitszeit- und Homeoffice-Modelle zu ergänzen um Angebote und Anreize zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Arbeitskraft.“

Der Beschlussvorschlag der SPD-Bundestagsfraktion ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-neuezeiten-arbeitszeitpolitik-20161108.pdf.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.11.2016

Beschäftigte sollten ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase anpassen dürfen. Doch oftmals ist das unerwünscht. Vor allem Männer und hochqualifizierte Beschäftigte bekommen Probleme, wenn sie zeitweise kürzer treten wollen. Die Gründe: mangelndes Verständnis, rigide Arbeitsorganisation und knappe Personalausstattung. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105803.htm.

Die Studie ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_studies_4_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.11.2016, gekürzt

Im öffentlichen Dienst werden zwar wieder Stellen geschaffen, trotzdem herrscht weiterhin Personalmangel: Um alle anstehenden Aufgaben angemessen erfüllen zu können, müsste der deutsche Staat in den kommenden Jahren mindestens 110.000 neue Fachkräfte einstellen – zusätzlich zu den rund 115.000 Stellen, die jedes Jahr aus Altersgründen neu besetzt werden müssen. Das zeigt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Nach den Berechnungen des Finanzexperten Dr. Dieter Vesper fehlen dem Staat vor allem in den Bereichen Kinderbetreuung, Finanzverwaltung, Polizei und Bildung Mitarbeiter.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105613.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 16.11.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. In einem Antrag (18/10283(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) verlangt sie von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, fordert Die Linke.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 675 vom 16.11.2016

Die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens hat sich zwar verbessert, deutlich wird aber auch, dass die Herausforderungen für das Bildungssystem vielschichtiger geworden sind. Das schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10248(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810248.pdf)) zum nationalen Bildungsbericht. Die Grünen heben unter anderem hervor, dass der allgemeine Anteil der Schüler ohne Abschluss von 4,6 auf 4,9 Prozent zwar nur leicht angestiegen sei, bei den ausländischen Schülern falle der Anstieg jedoch deutlich aus. Er habe sich von 10,7 auf 11,9 Prozent erhöht.

Die Grünen unterstreichen, dass angesichts der aktuellen Zuwanderung die Autoren des Bildungsberichts feststellen, dass dieser besorgniserregende Trend sich in Zukunft weiter verstärken werde. Deshalb müsse die Bundesregierung sich unverzüglich diesen Herausforderungen stellen und der Spaltung der Gesellschaft in Bildungsgewinner und Bildungsverlierer aufgrund von sozialer oder ethnischer Herkunft entgegentreten.

Die Grünen unterstreichen, dass die Folgekosten von zu wenigen, zu wenig passgenauen und zu wenig wirksamen Bildungsangeboten "horrend" seien. "Ein Land, dessen Bildungssystem soziale Ungleichheit verstärkt, statt sie zu verringern, ist zutiefst ungerecht", heißt es im Antrag. Um nachhaltig Bildungsgerechtigkeit in Bildungsinstitutionen zu schaffen und Barrieren abzubauen, müsse das Bildungssystem als Ganzes in den Blick genommen werden: Die Bildungsübergänge müssten besser ineinander übergreifen. Von der Kita bis zur Hochschule müssten Inklusion, Durchlässigkeit und Sprachbildung sich aufeinander beziehend als zentrale Elemente lückenlos verankert werden.

Seit Mitte Oktober öffne der Beschluss der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern zur "Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020" neue Möglichkeiten. In dieser Vereinbarung hätten die Ministerpräsidenten aller Länder und auch die Bundeskanzlerin zugestimmt, dass das absolute Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Schulbereich überwunden werden müsse. Für Kinder und Jugendliche in finanzschwachen Herkunftsregionen sei es dringend erforderlich, dass Bundestag und Bundesrat wie vereinbart "Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen" schaffen. Es müsse endlich eine klare Grundlage für die Kooperation in der Bildung im Grundgesetz geschaffen werden. Ein Föderalstaat, der im zentralen Feld der Politik – der Bildungspolitik – nicht zueinander finde, weil eine Mehrheit sich dereinst die Zusammenarbeit prinzipiell verboten habe, lähme sich und versenke sich selbst in der Bedeutungslosigkeit. Kooperation bedeute nicht Zentralisierung. Es gehe darum, den gemeinsamen Rahmen zu setzen und gemeinsam finanzielle Bedingungen zu schaffen, um vor Ort bestmögliche Lösungen für die Modernisierungsanforderungen des 21. Jahrhunderts und die Qualitätsanforderungen der heterogenen Gesellschaft zu ermöglichen.

Ferner bräuchten alle Kinder und Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien, egal wo sie wohnen oder zur Schule gehen, gute Bildungsangebote, fordern die Abgeordneten. Deswegen müsse unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket so umgestaltet werden, dass es die Kinder und Jugendlichen besser erreiche. Eine Bestätigung langjähriger grüner Bildungspolitik sieht die Fraktion im Trend zu längerem gemeinsamen Lernen. Die Zahl der Schüler, die kombinierte Schularten mit mehr als einem Bildungsgang besuchen, hätte sich seit 2006 von 700.000 auf 1,1 Millionen erhöht. Chancengleichheit werde durch den Besuch von integrierten Schulformen begünstigt.

Konkret fordern die Grünen unter anderem die Umsetzung der Empfehlungen der Autorengruppe des Bildungsberichts. Sie wollen, dass die Bundesregierung die Frage der Bildungsgerechtigkeit in ihrer verbleibenden Amtszeit zum zentralen Thema macht. Noch in diesem Jahr soll unter Beteiligung des Bundestages gemeinsam mit den Ländern schnellstmöglich eine Öffnung des Grundgesetzes erarbeitet werden und noch vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 soll der Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 671 vom 11.11.2016

Das Existenzminimum soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anders ermittelt werden als bisher. Das verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (18/10250(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810250.pdf)). Sie kritisieren darin einen kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), weil dieser "das Existenzminimum von Alleinstehenden und Familien auf eine zweifelhafte und höchst kritikwürdige Art und Weise" ermittle. So würden die Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben von Gruppen berechnet, die teilweise über noch weniger Geld verfügen als Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wie zum Beispiel verdeckt Arme. Außerdem würden zahlreiche Ausgaben als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und dadurch der Regelsatz weiter erheblich gekürzt.

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, das Existenzminimum "verlässlich und in ausreichender Höhe" abzusichern. Dazu sollen unter anderem verdeckt Arme, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Aufstocker aus der Vergleichsgruppe herausgenommen werden. Außerdem soll ein Teil der Bedarfe zielgenauer durch Leistungen außerhalb des Regelsatzes abgedeckt werden (Stromkostenpauschale, einmalige Anschaffungen wie Waschmaschinen). Außerdem wollen die Grünen das Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen. Die Höhe dieser Leistungen soll statt dessen den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch einen Anspruch auf kostenlose Sachleistungen, durch eine verbesserte Infrastruktur und zum Teil über den Regelsatz gewährt werden. Der Gesetzentwurf soll außerdem die Regelsätze für Erwachsene, die nicht in einer Paargemeinschaft zusammenleben, einheitlich gestalten und die Regelbedarfsstufe 3 abschaffen.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 666 vom 10.11.2016

Deutschland soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke den "Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten". In einem Antrag (18/10243(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird". Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten "ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden", verlangt die Fraktion.

In der Vorlage hält sie der Regierungskoalition vor, den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen "massiv beschränkt" zu haben. Mit dem Asylpaket II sei der Nachzug zu sogenannten subsidiär Schutzberechtigten – vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen – bis März 2018 ausgesetzt worden. Diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig".

Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen", schreibt die Fraktion weiter. Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist". Betroffen seien vor allem Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan. Bis Ende September 2016 hätten bereits knapp 90.000 Menschen einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten.

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung zudem das Bamf anweisen, zur Entscheidungspraxis vor dem Inkrafttreten des Asylpaketes II zurückzukehren. Das heiße, bei syrischen Asylsuchenden wegen der Gefahr politischer Verfolgung im Regelfall einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen und wieder von der Möglichkeit beschleunigter, schriftlicher Anerkennungsverfahren Gebrauch zu machen "in Fällen, in denen keine persönliche Anhörung aufgrund von Zweifeln an der Herkunft, dem individuellen Vorbringen oder wegen Sicherheitsbedenken erforderlich ist". Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage kurzfristig personelle Aufstockungen und räumliche Erweiterungen in den maßgeblich betroffenen deutschen Visastellen sowie organisatorische Erleichterungen im Visumverfahren vornehmen, um einen zeitnahen Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten zu gewährleisten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 661 vom 09.11.2016

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/10168(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810168.pdf)) zur Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen gestellt. Die Abgeordneten kritisieren darin die statistisch ausgewählte Referenzgruppe, an deren Ausgaben sich die Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe orientiert. Sie fragen die Bundesregierung unter anderem nach der sozialen Lage und Eignung der Referenzgruppe, nach der Überprüfung der Statistikmethode und nach der Dynamisierung der Regelbedarfe.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

Rund eine halbe Million Kinder hatte im Jahr 2016 (Januar bis Juni) monatlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das geht aus der Antwort (18/10193(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810193.pdf)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10020(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810020.pdf)) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte) behandelt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Die aktuelle Frist von zwei Jahren, bevor Personen mit subsidiärem Schutzstatus ihre Familienangehörigen nachholen dürfen, ist viel zu lang. Deshalb befürwortet die AWO den heute im Bundestag zur Beratung stehenden Änderungsvorschlag. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können, denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Der Familiennachzug muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die AWO grundsätzlich ab.

Das unterschiedliche Recht auf Familienzusammenführung je nach Anerkennung ist den Betroffenen kaum vermittelbar. Vor allem die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz trifft es hart, dass sie erst nach März 2018 ihre Eltern nachholen dürfen. Diese gesamte Gruppe hat praktisch keine Chance, die eigenen Eltern auf legalem Wege rechtzeitig nach Deutschland nachzuholen, da sie meist vor Ende des sehr lang währenden Verfahrens 18 Jahre alt werden.

Die aktuelle Regelung führt zu immer mehr Fällen, in denen anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge von ihren Familienmitgliedern über Monate dauerhaft getrennt sind, obwohl sich die Angehörigen in einem europäischen Staat befinden und ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Diese Trennungen führen zu großer Verzweiflung und psychisch sehr belastenden Situationen.

Erfahrungsgemäß halten die Regelungen für den Familiennachzug die Menschen nicht von einem Fluchtversuch ab, sondern führen zu verzweifelten Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nachzuholen. Die AWO setzt sich seit langer Zeit für eine Beschleunigung und Vereinfachung der aufwendigen und komplizierten Verfahren ein. In den AWO Beratungsstellen der Migrationsfachdienste nimmt das Thema des Familiennachzugs einen sehr breiten Raum ein, daher wissen wir um die Sorgen und Nöte der Menschen und setzen uns als AWO für die Änderung des bisherigen Gesetzes und damit für die Aufhebung der Zweijahresfrist ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.11.2016

Die AfD hat heute ein Positionspapier aller AfD-Landtagsfraktionen zum Thema Bildung vorgestellt. Hierzu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist überzeugt, dass Kindergarten und Schule wichtige Orte sind, um gesellschaftliche Vielfalt und individuelle Wertschätzung aktiv zu lernen und zu leben. Sie sollten Orte sein, an denen sich alle Kinder und Jugendliche wohl und wertgeschätzt fühlen. Im Gegensatz zur AfD sieht der LSVD in der Förderung eines demokratischen Miteinanders keinen Skandal, sondern einen Gewinn. Denn für den LSVD gehört das Ziel eines angst- und diskriminierungsfreien Miteinanders zweifellos zum staatlichen Bildungsauftrag.

Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Inter (LSBTI) sind unbestreitbarer Bestandteil der heutigen Gesellschaft, sie sind gleichwertig und sollten wie alle Menschen angst- und diskriminierungsfrei leben können. Eine selbstverständliche und unaufgeregte Thematisierung wirkt präventiv und nachhaltig gegen Homo- und Transphobie. Das sollte genau wie Inklusion oder die Thematisierung von Rassismus und Antisemitismus ein wichtiger Bestandteil der Demokratie- und Menschenrechtsbildung sein. Dass die Akzeptanz von Vielfalt und das Eintreten für (Mit-)Menschlichkeit von der AfD diffamiert werden, zeugt von einem ebenso uniformen wie beschränkten Gesellschaftsbild.

Alle Kinder und Jugendlichen sollten angstfrei über ihre Familien sprechen können, sollten in ihren Bedürfnissen angenommen statt durch Mobbing und Ausgrenzung eingeschränkt werden. Eine transgeschlechtliche Figur im Englischbuch, der Einkaufswagen einer Regenbogenfamilie als Rechenbeispiel, die Emanzipationsbewegungen in Geschichte oder Ideologien von Ungleichwertigkeit im Politikunterricht – darum geht es. Eine Pädagogik der Vielfalt beabsichtigt, dass Kinder und Jugendliche ein positives Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Gelingen kann dies nur, wenn auch über die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten altersgerecht, sachlich und angemessen informiert wird. Das eignet sich nur mit Hilfe von faktenfreien und diffamierenden Kampagnen zum Skandal.

Darüber hinaus ist eine altersgerechte und sensible Sexualaufklärung ein weiterer eigenständiger Aspekt des schulischen Bildungsauftrags. Laut Bundesverfassungsgericht ergänzt sie die individuelle Sexualerziehung des Elternhauses. Natürlich muss sie an den Fragen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und sich in ihren Antworten an den Standards orientieren, die die Weltgesundheitsorganisation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgearbeitet haben. Ziele der Sexualaufklärung sollten die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Sie fördert so Selbstbestimmung sowie ein positives Selbstwertgefühl, und ist Teil der schulischen Präventionsarbeit sowohl gegen sexuelle Gewalt als auch sexuell übertragbare Krankheiten. Zu einer altersgerechten und sensiblen Aufklärung gehört dabei selbstverständlich auch die Beschäftigung mit LSBTI-Lebensweisen.

Hintergrund:

Informationen zum Thema "Schule als Ort für Respekt und Vielfalt. Kinder und Jugendliche stärken." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388565&enc=687474703a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=politik/bildung-u-bildungsplaene.html.

Informationen zum Thema "Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388570&enc=68747470733a2f2f7777772e6765772e6465&tg=gleichstellung/gender-diversity/paedagogik-der-vielfalt/.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg e. V. vom 15.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Familiennachzug eindringlich an die Koalitionsfraktionen, allen unbegleiteten Flüchtlingskindern das Zusammenleben mit ihren Familien in Deutschland zu ermöglichen. "Die mit dem Asylpaket II im März im Aufenthaltsgesetz in Kraft getretenen Verschärfungen schränken nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Rechte von Flüchtlingskindern unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und muss vom Tisch. Es ist nach derzeitiger Rechtslage für zu viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta, und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Darin ist eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft normiert. Zudem widerspricht die Trennung der Kinder von ihren Eltern Artikel 6 Grundgesetz. Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, brauchen für ihre Integration einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung und keine unkalkulierbaren Ermessensentscheidungen der Behörden. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz dahingehend schleunigst geändert werden", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen. (.) Dagegen ließen sich die ermessenssteuernden Vorgaben der KRK im Rahmen einer behördlichen Ermessensausübung nach § 22 S. 1 AufenthG durchaus gewährleisten. Mit einer regelmäßigen Anwendung von § 22 AufenthG würde die Behörde aber das gesetzlich intendierte Regel-Ausnahme-Verhältnis "umkehren" und dem Ziel und Zweck des novellierten AufenthG zuwiderhandeln. Die durch den Gesetzentwurf geschaffene neue Rechtslage trägt nicht zur Rechtklarheit bei. In der Folge käme es in Sachen "Familiennachzug" – ähnlich wie heute schon bei den Abschiebungen – möglicherweise zur unterschiedlichen Rechtsanwendung durch die Verwaltungen und Gerichte. Wollte man – als möglichen Ausweg aus dem Dilemma – das novellierte AufenthG konventions- und damit völkerrechtskonform auslegen, dürfte der neue § 104 Abs. 13 AufenthG zugunsten von § 22 AufenthG praktisch nicht zur Anwendung kommen und wäre insoweit obsolet."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 10.11.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. Dezember 2016, 09:30 bis 14:30 Uhr

Veranstalter: Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e. V.

Ort: Berlin

Nach wie vor werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung aber auch in Gesellschaft und Familie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Kinderrechte-Filmfestival möchte Kinder ermächtigen, ihre Ansprüche kennenzulernen und öffentlichkeitswirksam zu äußern. Auf der angeschlossenen Fachtagung „Klappe auf für die Rechte der Kinder!“ sollen Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen kulturelle Bildung, Schule, Film- und Medienarbeit mit Kinderrechtsinitiativen zusammengebracht werden. Mit einem anregenden Fachpanel und kleineren Talkrunden sollen Möglichkeiten und Grenzen einer kindgerechten Vermittlung der Kinderrechte in TV, Film und Medienbildung diskutiert werden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.kijufi.de/termin/fachtagung-kinderrechte-filmfestival/.

Die Anmeldung zum Festival ist online hier möglich: https://www.surveymonkey.de/r/KRFFFachtagung2016.

Termin: 13. Dezember 2016, 10:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.12.2016

Eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit wünschen sich die meisten Frauen und Männer – Veränderungsprozesse in Richtung familienbewusster Arbeitsorganisation stoßen aber weiterhin auf erhebliche betriebliche und soziale Hindernisse.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://familie.dgb.de/++co++f6cf1788-2c85-11e6-9546-525400e5a74a.

Der Kontakt zur Veranstaltung ist hier möglich: Frau Doreen Kaiser, Tel. 030 21240–520, Fax 030 21240–599, E-Mail kaiser.bfw@dgb.de.

AKTUELLES

Das Zukunftsforum Familie e. V. sucht spätestens bis zum 01.01.2017 eine*n Sachbearbeiter*in in Vollzeit. Über Bewerbungen per E-Mail an info@zukunftsforum-familie.de würden wir uns sehr freuen.

Die vollständige Stellenausschreibung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/Stellenausschreibung_ZFF_Sachbearbeitung.pdf.

Das Kompetenzteam „Frühe Bildung in der Familie“ an der Evangelischen Hochschule Berlin (Lena Correll, Karsten Kassner, Julia Lepperhoff) entwickelte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) den Handlungsleitfaden "Integration von geflüchteten Familien". Dieser bietet umfassende Informationen zu den Lebenslagen und Herausforderungen der ankommenden Familien und stellt dar, wie Elternbegleiter*innen, aber auch andere Fachkräfte der Eltern- und Familienbildung, geflüchtete Familien noch besser unterstützen und begleiten können.

Der Leitfaden ist hier verfügbar: http://www.awo-informationsservice.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/user_upload/Informationsservice/Kinder_Jugend_Frauen_Familie/Projekt_Elternchance/Leitfaden_Integration_Gefluechteter_Familien_2016_04_29.pdf&t=1479552807&hash=6454c6ac611fbeca72e7164ed01f0ff89877008e.

Was heißt Gender Mainstreaming im gewerkschaftlichen und betrieblichen Arbeitsalltag?

Was kann Gender für die Arbeit in der Interessenvertretung, im Betriebsrat, im Personalrat bedeuten, was habe ich persönlich damit zu tun und welche Mittel und Methoden gibt es, um Gender in die Alltagspraxis umzusetzen?

Dazu bieten wir Gender Trainings an, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Wir beginnen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gestaltung von Geschlechtergerechtigkeit in Betrieben und Verwaltungen und thematisieren aktuelle Herausforderungen.

Unsere praxisorientierte Arbeitsweise schließt konkrete Beispiele ein, die von den Kolleginnen und Kollegen aus dem betrieblichen oder gewerkschaftlichen Alltag mitgebracht werden.

Gemeinsam finden wir Ideen für die praktische Umsetzung erfolgreicher Handlungsmöglichkeiten. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Betriebs- und Personalräte, Genderbeauftragte, Gleichstellungsbeauftrage und Interessierte.

Die Anmeldung ist hier möglich: Diana.Nemes@verdi.de.

Informationen zur Veranstaltung "Gendergerechte Gefährdungsbeurteilung" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++d16f2c54-9a93-11e6-a65c-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Betrieben" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++31afd03a-9a96-11e6-b68b-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Verwaltungen" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++ea2bdebe-9a97-11e6-9098-525400ed87ba.

Angesichts zunehmender Angriffe auf eine Pädagogik der Vielfalt – etwa durch die rechtspopulistische AfD – will die GEW Lehrkräfte und Eltern mit Argumenten, Informationen und Hintergründen unterstützen. Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft LSBTI* die Broschüre "Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen" erstellt. Lehrkräfte erfahren zudem, auf welcher Rechtsgrundlage sie agieren und an wen sie sich wenden können, wenn sie selbst zum Ziel diffamierender Angriffe werden.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/201602_Fuer_eine_Paedagogik_der_Vielfalt.pdf.

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ZFF-Info 15/2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zu der Debatte um Minderjährigen-Ehen erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ehen unter Zwang sind inakzeptabel. Sie verstoßen nicht nur gegen deutsche Grundrechte, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch. Die Diskussion um die Minderjährigen-Ehen driftet allerdings zunehmend von der Realität ab. Das Problem der Kinderehen lässt sich nicht durch eine einfache pauschale Regelung lösen, sondern muss sich in jedem Einzelfall ausnahmslos am Wohl der betroffenen Minderjährigen orientieren.

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehen. Die Frage, ob eine Ehe wirksam ist, entscheiden die Behörden gelegentlich im Zusammenhang mit einer anderen Amtshandlung, z.B. bei der Eintragung in der Steuerkarte.

Die kursierenden Zahlen zu Minderjährigen-Ehen aus dem Ausländerzentralregister beziehen sich auf die Selbstauskunft der Ausländerinnen und Ausländer und haben zunächst mit der Zahl rechtswirksamer Ehen gar nichts zu tun. Würden wir alle Ehen als nichtig betrachten, die von Minderjährigen geschlossen wurden, würde dies auch Menschen betreffen, die bereits Jahrzehnte verheiratet sind und als Erwachsene zu uns kommen. Eine pauschale Aufhebung aller im Ausland geschlossenen Ehen mit Menschen unter 18 Jahren würde in Einzelfällen den Minderjährigen sogar schaden. Sie verlören dann alle ihre aus der Ehe hervorgehenden Rechte, wie Unterhalts- oder Erbansprüche beziehungsweise ihren Aufenthaltsstatus. Dem muss die neue Regelung Rechnung tragen, indem die stets am Kindeswohl orientierte Entscheidung im konkreten Fall dem Familiengericht überlassen wird.

Ob eine Ehe, bei der heute noch ein Partner minderjährig ist, in Deutschland aufzuheben ist, sollte stets das Familiengericht unter dem Maßstab des Kindeswohls entscheiden. Der Gesetzgeber soll sich an den Interessen der betroffenen Mädchen und Jungen orientieren, statt sich von emotionsgeladenem Populismus von Politikerinnen und Politikern leiten lassen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 05.11.2016

„Gleichstellung im Schneckentempo ist die Quintessenz des Gender Gap Reports. In Deutschland ist sogar Rolle rückwärts angesagt – seit 2006 ist Deutschland im weltweiten Ranking von Platz fünf auf Platz 13 abgerutscht. Das sollte ein Weckruf sein. Leider ist aus dem Hause Schwesig in dieser Legislatur nicht mehr viel zu erwarten, Lohngerechtigkeit auf jeden Fall nicht. Von den ohnehin dürftigen Eckpunkten ist nach zähen Koalitionsverhandlungen ein Entgeltgleichheitsgesetz übrig geblieben, bei dem sich die Frage stellt, welchen Sinn es jenseits eines Hakens an den Koalitionsvertrag hat“, sagt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., zur Veröffentlichung des aktuellen Gender Gap Reports des Weltwirtschaftsforums. Möhring weiter:

„Besonders erschreckend an den Ergebnissen des Reports ist vor allem ein Blick auf die einzelnen Bereiche. Hier wird Deutschland mit Platz 100 ein besonders katastrophales Zeugnis hinsichtlich der Bildungschancen ausgestellt. Aber auch gesundheitliche Chancen sind zwischen den Geschlechtern höchst ungleich. Wir brauchen dringend eine Debatte über den dahinter liegenden strukturellen Sexismus, eine Analyse der Wirkungen und einen umfassenden Maßnahmenkatalog. Ich will nicht 170 Jahre darauf warten, dass Frauen endlich volle Rechte und Möglichkeiten haben. Das sollte seit vorvorgestern so sein.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.10.2016

20,0% der Bevölkerung in Deutschland – das sind 16,1Millionen Menschen – waren im Jahr 2015 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Seit dem Jahr 2008 ist dieser Anteil damit nahezu unverändert. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union im betrachteten Zeitraum stets deutlich höher als in Deutschland (2015: 23,7%).

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/11/PD16_391_634.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.11.2016, gekürzt

Zu der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) angekündigten Einführung eines „Familiengeldes“ liegt derzeit kein Referentenentwurf oder ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept vor. Das geht aus einer Antwort (18/9486 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809486.pdf)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9381 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/093/1809381.pdf)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Schwesig hatte im Juli 2016 Eckpunkte für ein „Familiengeld“ und eine „Familienarbeitszeit“ vorgestellt. Danach sollen Eltern von Kindern unter acht Jahren maximal zwei Jahre lang ein Familiengeld von bis zu 300 Euro erhalten, wenn sie beide ihre Arbeitszeit auf 28 bis 36 Wochenstunden reduzieren.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts möchte die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen, heißt es weiter. Für Arbeitnehmer, die sich zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, soll die Rückkehr zur früheren Arbeitszeit sichergestellt werden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 641 vom 02.11.2016

Der Bildungsbericht 2016 zeigt abermals eine Steigerung der Bildungsbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung in Deutschland. Dies ist Folge einer Vielzahl positiver Entwicklungen über alle Bildungsbereiche hinweg, die sich in den vergangenen Jahren verstetigt haben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum „Nationalen Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2016“ (18/10100 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810100.pdf)), der nun zum sechsten Mal vorliegt. Im Schwerpunkt widmet sich die Unterrichtung dem Thema „Bildung und Migration“, das zehn Jahre nach dem ersten Bericht erneut aufgegriffen wurde. Der Bildungsbericht wird von einer unabhängigen wissenschaftlichen Autorengruppe erstellt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) finanziert. Der Bildungsbericht zeige erneut, dass sich Investitionen in Bildung auszahlen. Insgesamt seien im Jahr 2014 nach vorläufigen Berechnungen 265,5 Milliarden Euro (2013: 257,4 Milliarden Euro) für Bildung, Forschung und Wissenschaft ausgegeben worden, was einem Anteil des Bruttoinlandsproduktes von 9,1 Prozent im Jahr 2014 entspreche, so die Bundesregierung.

Insgesamt ziehen die Autoren eine erfreulich Bilanz, wenn es auch weiterhin viele Herausforderungen zu meistern gelte. Die Bildungsbeteiligung der unter Dreijährigen sei zwischen 2013 und 2015 um weitere 3,6 Prozentpunkte auf 32,9 Prozent gestiegen. Der Ausbau der Ganztagsangebote schreite in allen Schularten kontinuierlich voran; 2014 sei eine Ganztagsquote von knapp 60 Prozent aller Schulen erreicht worden. Bei den Abschluss- und Abgängerquoten an Schulen bleibe der Trend zu höheren Schulabschlüssen ungebrochen. Während 2006 noch acht Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen hätten, seien es 2014 nur 5,8 Prozent gewesen. An allgemeinen und beruflichen Schulen hätten 46,2 Prozent im Jahr 2006 den mittleren Abschluss absolviert, 2014 seien es 56,2 Prozent gewesen. Deutliche Zuwächse hätte es bei der allgemeinen Hochschulreife gegeben. 2006 hätten sie noch 29,6 Prozent und 2014 bereits 41,0 Prozent der Absolventen erreicht.

Im Jahr 2015 hätten rund 686.000 junge Menschen eine duale oder vollzeitschulische Ausbildung aufgenommen. Die Übernahmequoten nach Ausbildungsabschluss seien in den ostdeutschen Ländern angestiegen und näherten sich denen in Westdeutschland an. Rund 506.000 junge Menschen hätten sich für ein Studium entschieden. Damit liege die Studienanfängerquote 2015 bei 58 Prozent der altersspezifischen Bevölkerung und übersteige deutlich die von Bund und Ländern gesetzte Zielmarke von 40 Prozent. Es müsse auch in der Zukunft daran gearbeitet werden, die soziale Herkunft und den Bildungserfolg weiter voneinander zu entkoppeln.

Hinsichtlich der Bildungsbeteiligung von Migranten an weiterführenden Schulen zeige sich, dass deutsche Jugendliche im Jahr 2014 zu 44 Prozent das Gymnasium und nur zu 8 Prozent die Hauptschule besuchten, während 24 Prozent der ausländischen Jugendlichen ein Gymnasium besuchten und 25 Prozent die Hauptschule. Im Jahr 2006 hätten ausländische Schüler noch zu 34 Prozent an Hauptschulen (deutsche 14 Prozent) und nur zu 19 Prozent an Gymnasien (deutsche 43 Prozent) gelernt. Die Bundesregierung unterstreicht, dass es nicht nur auf die Förderung in der Schule, sondern insbesondere auf die frühe Förderung ankomme. Sie sei zentral für gute Startbedingungen für alle Kinder von Anfang an und damit auch für eine gelingende Integration.

Die Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung seien kontinuierlich zurückgegangen und lägen nun bei unter einer halben Million (480.674). Es bleibe eine wichtige Aufgabe, ein breites Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen sicherzustellen sowie Angebot und Nachfrage der Jugendlichen zusammenzuführen. Das Übergangssystem habe eine wichtige Funktion bei der Vorbereitung von noch nicht ausbildungsreifen Jugendlichen. Insbesondere die Betriebe müssten für die Sicherung ihres Fachkräftenachwuchses Sorge tragen und dabei verstärkt auch die regionalen Unterschiede in Angebot und Nachfrage in den Blick nehmen, appelliert die Bundesregierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 01.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heute und morgen tagenden Ministerpräsident*innenkonferenz fordert die AWO gemeinsam mit über 40 Organisationen Standards der Jugendhilfe zu erhalten und stellt sich entschieden gegen eine folgenreiche Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF).

Der Appell richtet sich gegen einen Beschlussvorschlag des Freistaats Bayern. Darin fordert Bayern die Standardabsenkung und Kostenreduzierung für die Gruppe der UMF, indem für diese die kostengünstigere Leistung „Jugendwohnen“ vorrangig sein soll. Ferner wird eine generelle Kappung der Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit angestrebt. Erste Integrationserfolge würden damit zunichte gemacht.

Hierzu erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler: „Eine Absenkung von Jugendhilfestandards für die Gruppe der UMFs stellt ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar und hemmt die Integration vieler Kinder und Jugendlicher, die alleine nach Deutschland gekommen sind. Die AWO unterstützt den Appell der AGJ und des DIJuF und reiht sich in das breite Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsverbänden und Wissenschaft mit ein.

Dieser Vorschlag aus Bayern steht dem Grundsatz der bedarfsgerechten und individuellen Förderung und Erziehung eines jeden jungen Menschen entgegen. Der Vorstoß ist geleitet von der Fehlannahme, dass minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind, per se selbstständiger und eigenverantwortlicher seien als andere Kinder und Jugendliche. Die Praxiserfahrung hat hingegen gezeigt, dass oft das Gegenteil der Fall ist, zumal die alltägliche Integration erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Im Übrigen sind Bestrebungen, die Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit zu kappen nicht nur volkswirtschaftlich kurzsichtig – die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass in der Jugendhilfe das Ziel der Verselbstständigung selten mit dem 18. Geburtstag erreicht wird. Die jungen Volljährigen können wir daher nicht im Stich lassen.“

Der Appell ist hier zu finden: http://kijup-sgbviii-reform.de/wp-content/uploads/2016/07/Appell-an-Jahreskonferenz-der-Regierungschef_innen_TOP-2.2_26.10.2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, die deutliche Kritik des Bundesrats am Hartz-IV-Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. So hat der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik in seinen Empfehlungen zur heutigen Bundesratssitzung grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. „Der Bundestag sollte die Feststellung des Bundesratsausschusses, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt wurden, ernst nehmen. Statistische Fehler bei der Berechnung von bis zu 20 Prozent dürfen nicht hingenommen werden. Wir brauchen an dieser Stelle eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung. Transparenz und Nachprüfbarkeit sind dringend angezeigt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch die vom Bundesratsausschuss geforderte Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich darf nicht ignoriert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass für gleiche Bildungschancen die vollständige Deckung der Kosten für Schulmaterialien grundlegende Voraussetzung ist. Gerade auf den Bildungsbereich ist ein besonderer Fokus zu legen, denn der Bildungsaufstieg ist der nachhaltigste Weg aus der Armut. Hier braucht es verstärkte politische Anstrengungen, allen Kindern gleiche Chancen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt auch die Forderung des Bundesratsausschusses zur Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Alleinerziehende. Damit sollen positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem erst mit der Gewährung eines solchen Mehrbedarfs die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern mit SGB II-Leistungsbezug tatsächlich gesichert.

Aus Anlass der heutigen Bundesratssitzung erneuert das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem seine Kritik an der geplanten Erhöhung der Kinderregelsätze. „Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt“, so Krüger abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.11.2016

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schlägt vor, mehr Ressourcen für Bildungsbenachteiligte bereit zu stellen und entsprechende Förderkonzepte aufzulegen. Die Bildungsgewerkschaft reagierte damit auf den Report „IQB-Bildungstrend 2015“, den das Berliner Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) heute vorgestellt hat. „Zum wiederholten Mal stellt die Studie die enge Kopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft der Schülerinnen und Schüler fest. Leider hat Politik bisher nicht die notwendigen Konsequenzen aus dieser beschämenden Tatsache gezogen. Das muss sich endlich ändern“, sagte Ilka Hoffmann, für Schule verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Freitag in Frankfurt a. M. „Wir brauchen ein sozial gerechtes, inklusives Schulsystem!“ Hoffmann bemängelte, dass zu sehr auf die Förderung sogenannter Hochbegabter gesetzt werde.

„Dass Spitzenreiterländer wie Baden-Württemberg schlechtere Ergebnisse als in der Vergangenheit haben, zeigt: Die soziale Schere ist auch in diesen Ländern größer geworden. Kinderarmut ist gewachsen“, betonte das GEW-Vorstandsmitglied. „Die schlechteren Leistungen den neuen integrierten Schulformen wie der Gemeinschaftsschule anzulasten, ist unredlich.“ Der Grund: Die Neuntklässler, die getestet wurden, hätten noch die klassischen Schulformen besucht. Seriöse Aussagen über die neuen Schulformen mit Blick auf die Schülerleistungen könnten erst gemacht werden, wenn ein Jahrgang diese voll durchlaufen hat.

Hoffmann kritisierte die IQB-Studie, da diese lediglich den Output teste. „Bildungsqualität lässt sich nicht mit der punktuellen Erfassung des Outputs messen. Entscheidend für die Qualität von Bildung sind beispielsweise der individuelle Lernfortschritt von Kindern und Jugendlichen oder in wie weit das Schulsystem in der Lage ist, insbesondere Kinder und Jugendliche in Risikolagen zu erreichen und zu fördern“, sagte Hoffmann. Gerade mit Blick auf die steigende Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den Schulen und die Umsetzung der Inklusion würden die klassischen Formen des Bildungsmonitorings noch fragwürdiger.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 28.10.2016

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit hat keine Ähnlichkeit mehr mit dem ursprünglichen Entwurf der Bundesministerin Schwesig und jeden Biss verloren. Das Versprechen von mehr Transparenz in Entgeltfragen wird damit nicht eingelöst. Im Gegenteil, hier würde bereits geltendes Recht verschlechtert werden.

Der individuelle Auskunftsanspruch wird Symbol bleiben. Betriebe mit weniger als

200 Beschäftigten werden nicht erfasst. Damit besteht der Auskunftsanspruch gerade in denjenigen Betrieben nicht, in denen sehr viele Frauen beschäftigt werden und wo die Lohnlücke besonders groß ist. Darüber hinaus gewährt das Gesetz den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, sich einer aussagekräftigen Auskunft zu entziehen. Auch die Anforderungen an einen „Bericht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit“ im Lagebericht von Unternehmen wurden deutlich abgesenkt. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind zwar weiterhin zu diesem Bericht verpflichtet. Der aktuelle Gesetzentwurf entschärft den ursprünglichen Vorschlag der Bundesministerin jedoch so weitgehend, dass aus diesem Bericht keine Rückschlüsse auf die Situation der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern im Unternehmen mehr möglich sein werden.

Es fehlt jetzt auch das wirkungsvollste Instrument im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ministerin. Das war das betriebliche Entgeltgleichheitsprüfverfahren, verbindlich vorgeschrieben und nachweislich geeignet, diskriminierende Praxen aufzudecken. Im aktuellen Gesetzentwurf ist es zu einer bloßen Aufforderung an die Arbeitgeber verkommen und kann sogar zu gegenläufigen Ergebnissen führen. Die ursprünglich vorgesehene Anforderung, dass die Prüfverfahren nachweislich geeignet sein mussten, ist entfallen.

Unternehmen dürfen die Methode dieser freiwilligen Prüfung frei wählen. So ist nicht sichergestellt, dass Diskriminierungen erkannt werden. Im Gegenteil:

Unternehmen könnten sich sogar fälschlicherweise einer Diskriminierungsfreiheit rühmen und entstandene Ansprüche von Beschäftigten zum Erlöschen bringen. Die Entgeltgleichheitsprüfung kann zum bloßen PR-Gag werden.

Schließlich widerspricht der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung europäischem Recht und ständiger Rechtsprechung. Denn danach wären für die Frage, ob gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird, alle Entgeltregelungen – einzelvertragliche, betriebliche, tarifliche – in die Prüfung einzubeziehen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Gewerkschaften haben sich aber in ihrem Bemühen durchgesetzt, tarifvertragliche Regelungen vor einer Überprüfung auf Entgeltdiskriminierung zu schützen. Bei tariflichen Regelungen sollen sowohl die Auskunftspflicht wie die Reichweite der innerbetrieblichen Prüfung der angewandten Entgeltsysteme eingeschränkt werden. Hier unterstellt der Gesetzentwurf einfach Diskriminierungsfreiheit, obwohl Gerichtsurteile und wissenschaftliche Untersuchungen das Diskriminierungspotenzial in Tarifverträgen hinreichend belegt haben. Schon viele Arbeitsbewertungsverfahren sind nicht geschlechtsneutral, da sie wesentliche Anforderungen an frauendominierte Tätigkeiten nicht berücksichtigen. Bei Tätigkeiten, die unterschiedlichen tariflichen Entgeltgruppen zugeordnet sind, soll nach dem Entwurf nun dennoch vermutet werden, dass sie nicht gleichwertig sein können. Es wäre dann beispielsweise unmöglich, dass sich eine Hauswirtschaftshilfe in einer Pflegeeinrichtung mit einem höher eingruppierten Gartenhilfsarbeiter vergleicht.

Die Vermutung der Diskriminierungsfreiheit tarifvertraglicher Regelungen und die Einschränkung ihrer Überprüfbarkeit gesteht der Gesetzentwurf nicht nur tarifgebundenen Arbeitgebern zu, sondern sogar solchen, die lediglich Tarifregelungen verbindlich anwenden, wobei unklar bleibt, wie dies rechtssicher belegt werden kann. Hier wird deutlich, dass von einer „Stärkung der Tarifbindung und der Sozialpartnerschaft“, mit der die Verschlechterung geltenden Rechts begründet wird, keine Rede sein kann. Denn tatsächlich wird die Tarifbindung eher geschwächt, wenn Arbeitgeber, die sich nicht an Tarifverträge binden wollen, denselben Status zuerkannt bekommen sollen wie solche Arbeitgeber, die selbst mit einer Gewerkschaft für ihr Unternehmen oder über ihre Arbeitgeberverbände Tarifverträge aushandeln, die dann für sie bindend sind.

Die Präsidentin des djb, Ramona Pisal, resümiert: „Der aktuelle Gesetzentwurf löst seine Versprechen nicht ein und erscheint zudem europarechtswidrig. Ein Gesetz auf dieser Grundlage wird nur dazu dienen, zukünftig den Ruf nach einem effektiven Gesetz zur Herstellung der Entgeltgleichheit abzuwehren. Es ist deshalb zu hoffen, dass dieser Gesetzentwurf niemals in Kraft tritt. Besser kein Gesetz als dieses.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 31.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. November 2016, von 18:00 bis 20:00 Uhr

Veranstalter: Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mir der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 09.11.2016, eine kurzfristige Anmeldung ist dennoch möglich

Besonderheit: Aufnahmen von der Veranstaltun und deren Teilnehmerinnen und Teilnehmern können im Rahmen des Internet-Auftrittes des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes NRW und Chefs der Staatskanzlei (www.mbem.nrw) sowie in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hiermit einverstanden.

Mit der Wirtschaftskrise ist die soziale Lage vieler Europäerinnen und Europäer eingebrochen, der geringe Aufschwung der letzten Jahre hat nur zu einer leichten Verbesserung geführt. Insgesamt sind 120 Millionen Menschen, das entspricht 25 % der EU-Bevölkerung, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Von Armut betroffen sind dabei vor allem Kinder und Jugendliche, zudem besteht ein starkes Nord-Süd-Gefälle.

Das Programm ist hier zu finden: https://www.mbem.nrw/de/termin/kinderarmut-europa-16112016.

Die Anmeldung ist nur per E-Mail hier möglich: Europa-Veranstaltung@lv-bund.nrw.de.

Termin: 16. November 2016, ab 16:00 Uhr

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e. V. in Kooperation mit Partnern

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Der Eintritt ist kostenfrei

„650 Wörter“ sind die Summe, die Menschen nachweisen müssen, wenn sie nach Deutschland zu ihrer Familien ziehen wollen. 650 Wörter scheint nicht viel, doch in realen Schicksalen dokumentiert, wird deutlich, dass sich mehr dahinter verbirgt.

Der Film dokumentiert sehr eindrücklich die Erfahrungen türkischer Familienangehöriger, die nach Deutschland kommen wollen, aber zuvor die deutsche Sprache erlernen müssen. Der Zuschauer begleitet acht Menschen aus verschiedenen Regionen in der Türkei und erfährt, was ihn oder sie bewegt.

Die Anmeldung ist hier möglich: info@konsortium-elternchance.de.

Termin: 18. November 2016, von 10:30 bis 13:30 Uhr

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Unkostenbeitrag von 15,00 EUR erhoben

Anmeldeschluss: 07.11.2016 (heute)

Es wird eingeladen, gemeinsam mit dem Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. zu reflektieren, ob Kinder und deren Familien mit Fluchterfahrung eine neue Herausforderung im pädagogischen Alltag darstellen oder ob die vorhandenen Erfahrungen, Konzepte und Methoden ausreichen, auch dieser Gruppe kompetent zu begegnen.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2016/10/Einladung_Dialogveranstaltung_Berlin_11-2016_NEU.pdf.

Das Anmeldeformular ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2016/10/Anmeldeblatt-pfv-Dialog-Berlin_11-2016.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: pfv@pfv.info oder per Fax unter der 030 236390-02.

Termin: 24. November 2016, von 10:30 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesverband in Kooperation mit Partnern

Ort: Offenbach

Anmeldeschluss: 15.11.2016

Besonderheit: Die Teilnehmendenzahl ist auf 30 Personen begrenzt, daher nur eine Anmeldung pro Betrieb/Verwaltung/Institution

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch für Männer ein zunehmend wichtiges Thema, darauf müssen sich Arbeitgeber verstärkt einstellen. Darüber hinaus haben familienbewusste Maßnahmen positive Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://familie.dgb.de/termine/++co++3584ea56-96db-11e6-823d-525400e5a74a.

Termin: 25. November 2016, 10:00 bis 13:00 Uhr

Veranstalter: Landesfamilienrat Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Kosten: Es wird ein kleiner Teilnahmebeitrag erhoben.

Vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Lebensrealitäten von Familien verändert haben. Was bedeutet Familie heute? Ist es schwieriger geworden, Familie zu leben? Vor welchen Herausforderungen steht eine zeitgemäße Familienpolitik?

Das Programm ist hier zu finden: http://www.landesfamilienrat.de/images/Ver%C3%B6ffentlichungen/Infodienst/2016-11-25.familienpolitische_gespraeche.pdf.


Die Anmeldung ist hier möglich: info@hospitalhof.de oder unter der Telefonnummer 0711 2068-150.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im NRW-Landtag zu den Themen Kindergrundsicherung und bedingungsloses Grundeinkommen unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung und begrüßt die zunehmend breitere politische Aufmerksamkeit für dieses Instrument.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. In Nordrhein-Westphalen hat sich der Anteil der Kinder, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, letztes Jahr auf 18,6 % erhöht und liegt damit sogar über dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüßt das ZFF insbesondere die Diskussion zur Kindergrundsicherung nunmehr auch im Familienausschuss auf Landesebene in NRW.

Der als Sachverständiger an der Anhörung des Landtags in Düsseldorf teilnehmende Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie e. V., Alexander Nöhring, erklärt dazu: „Kinderarmut in Deutschland ist ein großes soziales Problem, dass die Politik bisher nicht ausreichend adressiert. Der bisher bestehende Familienlastenausgleich ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Das von uns vertretene Modell einer Kindergrundsicherung kann hier Abhilfe schaffen und die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern sozial gerechter gestalten – und zwar für alle Formen von Familie, und nicht nur für verheiratete Paare aus Mann und Frau. Ich freue mich deshalb, dass das Thema auch auf Landesebene in NRW so intensiv diskutiert wird.“

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Das heute ebenfalls diskutierte Instrument eines bedingungslosen Grundeinkommens jedoch lehnen wir ab“, so Nöhring weiter. „Im Gegensatz zur Kindergrundsicherung ist die Finanzierung eines BGE vollkommen unklar, und es besteht unter den Befürwortern keine Einigkeit über die Details der zahlreichen unterschiedlichen Konzepte, zum Beispiel hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes. Auch bedroht ein BGE unter Umständen andere sozial- und arbeitsmarktpolitische Errungenschaften wie Tarifverträge und steht zudem im Widerspruch mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2016

AKTUELLES

Jede dritte Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen – aber darüber wird in unserer Gesellschaft kaum gesprochen. Mit der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ ruft das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ auch in diesem Jahr wieder dazu auf, Solidarität mit betroffenen Frauen zu zeigen.

Die Aktion unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig möchte allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Mut machen, sich Hilfe zu holen. Auch möchte sie dazu beitragen, die Kultur des Schweigens und des Wegsehens zu überwinden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Die Beratungshilfe ist hier erreichbar: 0800 0116016 (kostenfrei).

Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: https://www.hilfetelefon.de/kampagnen-aktionen/aktionen/schweigen-brechen.html.

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ hat den Leitfaden Beschäftigtenbefragung herausgebracht. Unter dem Motto „Familienfreundlichkeit im Dialog“ liefert er für Unternehmen praktische Beispiele und Tipps, wie man die Bedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermittelt.

Der Leitfaden ist hier zu finden: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/Netzwerken/8_Wissensplattform/PDFs/160728_Familienfreundlichkeit_im_Dialog.pdf.

Der Leitfaden kann hier bestellt werden: netzwerkbuero@dihk.de.

Viele Kinder in Deutschland wachsen im Wohlergehen auf. Doch die Armutsquote ist auch hier hoch. Mehr als jedes sechste Kind zwischen 0 bis 10 Jahren (17,8 %) ist im SGB II-Bezug. Die Einkommenslage ihrer Familien bestimmt ihre Gesundheits- und Bildungschancen, ihre Chancen auf soziokulturelle Teilhabe, ihre Chancen auf Unterstützung und Förderung.
Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene, die schwierige und benachteiligende Lebensbedingungen bewältigen müssen, gelingen? Wie können die Teilhabechancen von Kindern erhöht werden? Das Konzept der Präventionsketten kann Antworten auf diese Fragen geben. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, eigene Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Das Projekt „Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ setzt genau hier an. Es unterstützt niedersächsische Kommunen jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren finanziell sowie durch Beratung, Begleitung und Weiterbildung beim Auf- und/oder Ausbau von Präventionsketten. Ziel des Projektes ist es, die umfassende Teilhabe von Kindern bis zum Alter von zehn Jahren unabhängig von ihrer sozialen Herkunft an Angeboten und Maßnahmen öffentlicher und freier Träger und Initiativen zu fördern.
Idee und Konzept der Präventionsketten bauen auf denErgebnissen der AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut auf, die über 15 Jahre das „Gesicht der Kinderarmut“ entschlüsselt und Vorschläge zur strukturellen Verhinderung von Kinderarmut entwickelt hat. Hieraus entwickelte sich das erste AWO Projekt der Präventionsketten in Monheim am Rhein – genannt Mo.Ki.
Ausgehend von dessen Erfahrungen haben bereits mehrere Kommunen diese Idee aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt.

Weitere Informationen zu den Präventionsketten sind hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/arbeitsschwerpunkte-lvg/soziale-lage-und-gesundheit/583-praeventionsketten-in-Niedersachsen.

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ZFF-Info 14/2016

SCHWERPUNKT I: Verbände-Aufruf / Internationaler Tag für die Beseitigung von Armut

Anlässlich des heutigen internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordert das Zukunftsforum Familie e. V. mit Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Jahr ein Umdenken in der Familienpolitik.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vom ZFF mitinitiierte Erklärung der nationalen Armutskonferenz „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen“ mahnt deshalb konsequente politische Maßnahmen an. Konkret fordern die 40 unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände sowie Kinderschutzorganisationen:

1. Eine realistischere Ermittlung des Existenzminimums von Kindern;

2. Die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung;

3. Eine einfachere Gestaltung und einen leichteren Zugang zu entsprechenden Leistungen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt: „Die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sind bedrückend. Dass es bisher kein umfassendes politisches Konzept zur Bekämpfung dieser gibt, ist enttäuschend. Die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung von Familien und die soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe gerade von Kindern sicherstellen sollen, sind unzureichend. Sie benachteiligen durch Steuerfreibeträge Familien mit geringen Einkommen gegenüber solchen mit höheren Einkommen – Dieser Zustand ist unhaltbar!“

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Angesetzt werden muss zudem nicht nur an den konkreten Regelungen zu monetären Leistungen für Kinder. Nur im Rahmen einer zeitgemäßen und umfassenden Familienpolitik kann Kinderarmut effektiv und nachhaltig bekämpft werden“, so Reckmann weiter. „Mit Blick auf die Bundestagswahl ist es nun an den Parteien, effektive Familien- und sozialpolitische Konzepte zu entwickeln. Gemeinsam mit den anderen zahlreichen Unterzeichnern der Erklärung der Nationalen Armutskonferenz werden wir aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Weitere Informationen zur Erklärung der Nationalen Armutskonferenz sowie zum Zukunftsforum Familie e. V., unseren familienpolitischen Forderungen und unserem Konzept zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.nationalearmutskonferenz.de bzw. www.zukunftsforum-familie.de sowie unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2016

Heute am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut ruft die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen die Politik dazu auf, konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen.

„Kinderarmut darf nicht länger hingenommen werden“ betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. „Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung dieses sozial- und bildungspolitische überaus wichtige Thema vernachlässigt. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln“ fordert Stadler.

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut veröffentlicht die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen wie der Nationalen Armutskonferenz, der Diakonie, dem Kinderschutzbund, dem Zukunftsforum Familie und dem Kinderhilfswerk den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“, um die politischen Parteien im Vorjahreswahljahr für das Thema zu sensibilisieren. Denn so Stadler: „Es ist fatal, dass dieses wichtige Thema bei der letzten Bundestagswahl und insbesondere im Koalitionsvertrag vollkommen unter den Tisch gefallen ist.“

Gefordert werden drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden.

Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen.

Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein.

Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Die AWO unterstützt den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2016

Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. Materielle Armut ist zentraler Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) fordert ein Bündnis aus 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen um die Nationale Armutskonferenz von der Politik drei Schritte gegen Kinderarmut.

„Die Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt und wir machen auf die Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam“, sagt Dr. Frank Joh. Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, „doch die Politik redet sich bei diesem Thema raus!“
Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen ein und hemmt die gesundheitliche Entwicklung sowie die kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten, so Hensel weiter. Im Aufruf „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ formuliert das Bündnis Forderungen, die jetzt in die Programmdebatte der Parteien zur Bundestagswahl einfließen sollen.

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordern die Bündnispartner drei Schritte gegen Kinderarmut:

1. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt werden. Der Bedarf, der im Regelsatz festgelegt ist, darf nicht einfach aus Ausgabepositionen der ärmsten Haushalte abgeleitet werden. Es gilt die tatsächlichen Bedürfnisse u. a. für Kleidung und Schulmaterial zu erheben.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung müssen abgebaut werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Hensel: „Einem Aufwachsen in Armut entgegen zu wirken braucht politische Entschiedenheit. Wir drängen darauf, das Problem der Kinderarmut endlich ernsthaft anzupacken.“

Die Bündnispartner betonen: „Die unterzeichnenden Organisationen werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland können hier heruntergeladen werden: www.nationalearmutskonferenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz – c/o Diözesancaritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vom 17.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut zusammen mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf von der Bundesregierung konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland. In ihrem Aufruf "Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!" fordern die Unterzeichner eine realistische Ermittlung des Existenzminimums von Kindern, einen Abbau der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sowie eine einfachere Gestaltung und Zugänglichkeit der Familienleistungen. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Nationalen Armutskonferenz haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband Deutsche Tafel, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Aufruf unterzeichnet.

"Jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut täglich und unmittelbar. Kinder aus armen Verhältnissen sind sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Für diese Kinder werden die von der UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind zugesicherten Rechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen derzeit nicht eingehalten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen. Wir brauchen ein breites gesellschaftliches Engagement, denn Armut und Ausgrenzung ist ein Problem der ganzen Gesellschaft", so Hofmann weiter.

Wörtlich heißt es im Aufruf: Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der materiellen Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus.

Wir fordern drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Realistische Bedarfsermittlung: Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden. Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Regelsätze, die nur aus den Ausgabenpositionen der ärmsten Haushalte errechnet werden, führen zu einem Armutskreislauf. Sie spiegeln nicht wider, was wirklich gebraucht wird. Ergänzende Erhebungen zu notwendiger Ernährung und Kleidung, tatsächlichen Schulbedarfen, Mobilitätskosten und Teilhabebedarfen sind nötig. Der besondere Bedarf von Kindern – dazu gehört der Mehrbedarf für Kinder mit getrennt lebenden Eltern – ist ebenfalls transparent, sach- und realitätsgerecht zu ermitteln und zu berücksichtigen. Es bedarf einer in dieser Weise ermittelten einheitlichen soziokulturellen Existenzgrundlage, die für alle jungen Menschen gilt. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Sozial gerechtere Familienförderung: Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen. Die Förderung von Familien muss sich an der Übernahme von Fürsorgeverantwortung für andere festmachen. Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender. Das Kindergeld als Förderleistung wird im SGB-II-Leistungsbezug mit dem Sozialgeld vollständig verrechnet. Daher gehen Kindergelderhöhungen an in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen vorbei. Leistungen wie der Unterhaltsvorschuss oder der Kinderzuschlag sind so zu konzipieren, dass sie dem hohen Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender entgegenwirken.

3. Leichtere Handhabung bei der Beantragung: Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Die unterschiedlichen Antrags- und Verrechnungsregelungen für verschiedene Leistungen, die sich auf dasselbe Kind beziehen, sind nur schwer nachvollziehbar, erschweren den Familien die Nutzung der Leistungen erheblich und konterkarieren die eigentliche Zielsetzung der Familienförderung. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland ist hier verfügbar: www.dkhw.de/keine-Ausreden-mehr.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 17.10.2016

Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko.

Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut – mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen, werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht.

Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Unterhaltsvorschuss bisher nur für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gewährt wird. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf! Mit diesem gemeinsamen Appell wenden wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles, sowie an die Bundeskanzlerin Angela Merkel und fordern:

Politik muss endlich handeln!

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter vom 14.10.2016

Zum internationalen Tag für die Beseitigung von Armut erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik: Wir unterstützen den breiten gesellschaftlichen Aufruf, die strukturellen Probleme von Armut – insbesondere von Kinderarmut – endlich zu bekämpfen. Armut führt zu Ausgrenzung und verhindert gesellschaftliche Teilhabe. Die gute konjunkturelle Entwicklung hat an der Zahl der von Armut betroffenen Kinder nichts geändert, im Gegenteil: die Kinderarmut steigt weiter an. Die Bundesregierung muss endlich handeln. Es ist längst überfällig, die Kinder- und Familienförderung armutsfest zu gestalten.

Die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Erhöhung des Kindergelds ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie ändert insbesondere nichts an der prekären Situation vieler Alleinerziehender und ihrer Kinder oder Familien. Wir brauchen eine Familienförderung, die sich am Kind orientiert und die bei allen Familien auch ankommt. Hierzu gehört, neben einer Kindergrundsicherung, auch der Ausbau und mehr Qualität in Kitas und Schulen. Nur so kann Kinderarmut endlich bekämpft und Teilhabe gesichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.10.2016

„Deutschland gehört zu den reichsten Staaten der Welt. Gleichzeitig ist der Reichtum in Deutschland sehr ungleich verteilt. Besonders betroffen von der ungerechten Verteilung sind Kinder. Seit Jahren leben mehr als ein Fünftel aller Kinder in armen oder armutsgefährdeten Verhältnissen. Aktuelle Zahlen zeigen: insbesondere Kinder von Alleinerziehenden sind von Armut gefährdet. Über 50 Prozent der Kinder, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, sind Kinder von Alleinerziehenden",erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut.

Müller weiter: Die Bundesregierung tut bisher nichts, um an dieser Situation etwas zu ändern. Dabei sind konkrete Vorschläge, wie Alleinerziehende nachhaltig entlastet werden können, seit langem auf dem Tisch. Wir fordern als einen ersten wichtigen Schritt die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Dieser wird bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal 72 Monate lang gezahlt. Außerdem wird das Kindergeld voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. DIE LINKE fordert den Unterhaltsvorschuss bei Bedarf zukünftig bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen, die maximale Bezugsdauer aufzuheben und das Kindergeld nicht mehr voll auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Kinder können an ihrer Armut nichts ändern. Deswegen ist die Politik gefordert weitgehende Maßnahmen zu treffen, die Kinderarmut zukünftig wirkungsvoll bekämpfen. Die Untätigkeit der Bundesregierung finde ich beschämend.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 17.10.2016

SCHWERPUNKT II: BGH-Urteil zum Rechtsanspruch auf Kita-Platz

Quantitativer und qualitativer Ausbau der Betreuungsplätze muss weitergehen.

Die AWO zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben:

„Das Urteil hat Signalwirkung, jetzt gilt es die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, zum Urteil des Bundesgerichtshof.

„Der BGH unterstreicht mit seinem Urteil, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht nur der Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes dient, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll. Eine größere Vereinbarkeit ist aber nicht durch mehr Geld für einzelne Eltern herzustellen, sondern nur mit einer flächendeckend besseren Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege. Anderenfalls entsteht hier ungewollt ein Betreuungsgeld de luxe“ so Stadler weiter.

„Die Lücke zwischen dem Wunsch nach einem Betreuungsplatz und der Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätze liegt bei 10%. Das zeigt: Der Betreuungsausbau ist noch lange nicht abgeschlossen – weder quantitativ noch qualitativ. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe darf der Bund die Kommunen nicht alleine lassen. Eine regel- und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Kitas und Kindertagespflege ist drängender denn je!“ so Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWOBundesverband e. V. vom 21.10.2016

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs legt den Finger in die Wunde des mangelhaften Kita-Ausbaus und bestärkt die Rechte der Familien. Aber es bestraft die Kommunen doppelt: Sie müssen nicht nur den enorm teuren Kitaausbau stemmen, sie müssen jetzt auch noch Schadensersatzansprüche der Familien begleichen. Damit lässt der Bund die Kommunen mit dem Kitaausbau doppelt im Regen stehen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach nicht bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze einen Schadensersatzanspruch der Eltern gegenüber den Kommunen nach sich ziehen. Müller weiter:

„Dem vom Bund geschaffenen Rechtsanspruch müssen endlich angemessene bundespolitische Maßnahmen folgen. DIE LINKE fordert daher erneut ein Kita-Qualitätsgesetz, welches die finanzielle Last zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt und den Bund angemessen in die Pflicht nimmt. Wer bessere Betreuungsangebote zu Gunsten aller Familien schaffen will, muss auch endlich die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.10.2016

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kita oder einer Tagesbetreuung. Die Kommune ist also gesetzlich verpflichtet, für Kinder ab einem Jahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. "Doch in der Realität lassen die Kommunen viele Eltern im Regen stehen, denn noch immer gibt es nicht genug freie Plätze. Das hat nun finanzielle Konsequenzen", sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Heute erging das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs: Städte und Kommunen müssen Eltern Schadensersatz zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter zusichern können.

In drei Parallelverfahren (III ZR 278/15, III ZR 302/15, III ZR 303/15) wollten Mütter nach Ablauf einer einjährigen Elternzeit wieder in Vollzeit berufstätig sein. Sie meldeten ihre Kinder bei der Stadt für einen Betreuungsplatz an, erhielten aber auch auf wiederholte Nachfrage keinen positiven Bescheid. Durch eigene Bemühungen fanden sie schließlich einen Betreuungsplatz für ihre Kinder – allerdings später als beabsichtigt. Nun verlangten sie den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Verdienstausfalls. Der Bundesgerichtshof gab ihrem Begehren Recht und verpflichtete die Kommune zu Schadenersatz.

"Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr ist also nicht länger eine Worthülse", sagt Heimann. "Eltern können sich nun entweder darauf verlassen, dass ihr Kind tatsächlich einen Betreuungsplatz bekommt. Sollte das nicht der Fall sein, haben sie zumindest Anspruch auf Schadenersatz für den entstehenden Verdienstausfall. Und das ist auch gut so. Denn besteht ein Rechtsanspruch, muss es spürbare Konsequenzen haben, wenn er nicht eingelöst wird."

Das BGH-Urteil ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=742&mailid=158&Itemid=281.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch sind auch hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php/projekte/tipps-fuer-familien/184-rechtsanspruch-kitaplatz-fragen-antworten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 20.10.2016

SCHWERPUNKT III: Erhöhung Kinderzuschlag

Das Bundeskabinett hat gestern die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro beschlossen. Ab dem 1. Januar erhalten Geringverdienende 10 Euro mehr im Monat.

Das Zukunftsforum Familie e. V. begrüßt diesen Schritt als eine dringende weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen. Gleichzeitig bedauert das ZFF den fehlenden Mut zu weiteren Reformen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:

„Der Familienzuschlag bleibt auch nach dieser Erhöhung eine unausgewogene Leistung. Es ist schade, dass die Koalition nicht den Mut aufgebracht hat, die oberen Einkommensgrenzen abzuschaffen und stattdessen den Familienzuschlag mit steigendem Einkommen langsam auslaufen zu lassen. Dies hätte sehr viel mehr Familien erreicht, deren Einkommen nur knapp über der jetzigen Höchsteinkommensgrenze liegt. So könnten auch mehr Alleinerziehende davon profitieren, da bislang der Unterhalt auf den Familienzuschlag angerechnet und so oftmals die Höchsteinkommensgrenze für den Familienzuschlag knapp überschritten wird.“

Reckmann macht zudem deutlich, dass der Familienzuschlag nicht dabei hilft, Armut in Familien abzubauen: „Der Familienzuschlag ist als Instrument wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben oder im SGB II aufstocken, hilft diese Reform nichts.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.10.2016

Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Nach einer ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro, beläuft sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar auf 170 Euro. Das hat das Kabinett heute (Mittwoch) beschlossen.

„Vor allem für Geringverdiener muss mehr getan werden, denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags erreichen wir zwei Dinge: Wir unterstützen damit mehr Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch jene, die viele Kinder haben. Und wir stärken sie darin, ihr Einkommen selbst zu erwirtschaften und dauerhaft auf sicheren Füßen zu stehen,“ erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig.

Zudem hat sich das Kabinett darauf verständigt, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll. Dazu sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Wir müssen Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Partner für die Kinder bekommen, besser unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass der Unterhalt konsequent von den nichtzahlenden Elternteilen zurückgefordert wird.“

Zum Hintergrund:

Kinderzuschlag: Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit drei Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3000 Euro. Und für Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei 2000 Euro brutto. Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.

Unterhaltsvorschuss: Beim Unterhaltsvorschuss ist vorgesehen, die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate begrenzt. Ziel ist es, dass Bund und Länder im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.10.2016

Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2016 höhere Geldleistungen für Familien beschlossen. Neben dem Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibeträgen wird auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen erhöht. Außerdem hat die SPD mit der Union verabredet, den für Alleinerziehende wichtigen Unterhaltsvorschuss deutlich zu verbessern.

„Die im Kabinett beschlossene Erhöhung von Geldleistungen für Familien ist ein weiterer Baustein sozialdemokratischer Politik für Familien. Mit höherem Kinderzuschlag, mehr Kindergeld und verbesserten steuerlichen Kinderfreibeträgen ergänzen wir unsere familienpolitischen Initiativen in dieser Legislaturperiode. Wir haben bereits die Förderung des Ausbaus der frühkindlichen Bildung und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Dieser Dreiklang aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien ist Markenzeichen sozialdemokratischer Familienpolitik.

Von Steuererleichterungen profitieren besonders Familien mit hohem Einkommen. Deshalb setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns stets auch für ergänzende zielgerichtete Hilfen für Familien ein. Es ist ein großer Erfolg, dass der SPD zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Weiterentwicklung von zielgerichteten finanziellen Unterstützungen von Familien zu erreichen. Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Beim Unterhaltsvorschuss ist mit der Union vereinbart, die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bund und Länder sollen im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.10.2016

Die Bundesregierung will Familien finanziell besser stellen. „Doch eine minimale Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag reicht nicht aus, um Familien wirksam zu entlasten“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, mit Blick auf die morgige Kabinettsitzung. „Hohe Steuern und Abgaben sowie familienblinde Sozialversicherungsbeiträge bringen Familien an den Rand des finanziellen Abgrunds. Was wir brauchen ist deshalb politische Entschlossenheit, um Familien als Säulen unserer Gemeinschaft endlich anzuerkennen und als solche zu behandeln.“

Eine Voraussetzung dafür ist politische Ehrlichkeit: Zum Beispiel wenn es um das Thema Kindergeld geht. Dabei handelt es sich zum größten Teil nicht um eine Familienförderung, sondern um die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern. Auf das Existenzminimum jedes Bürgers – also auch eines Kindes – dürfen keine Steuern erhoben werden. Das ist Verfassungsvorgabe. 2010 wurden 38,8 Milliarden Euro Kindergeld gezahlt. Doch die tatsächliche Fördersumme betrug nur 19,3 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte also war eine reine Rückerstattung von Steuern auf das Kinderexistenzminimum. „Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine Existenz sichernde Höhe von 330 Euro mitziehen!“ Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

Auch der Kinderzuschlag hat bisher keine umfassende Wirksamkeit entfalten können. Er soll Familien unterstützen, die zu viel verdienen, um Hartz-IV zu beziehen, aber zu wenig, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Doch viel zu wenige Familien kennen das Modell oder verstehen das komplizierte Antragverfahren. Das Bundesfamilienministerium muss dieses Modell stärker bekannt machen und entbürokratisieren, um Familienarmut zu verhindern. "Familien sind keine Bittsteller, sondern wichtige Pfeiler unserer Gesellschaft. Um sie wirksam zu unterstützen, brauchen wir eine zukunftsfähige Familienpolitik“, betont Heimann. „Sie muss Prioritäten setzen und Familien eine Stimme geben, damit unsere Gemeinschaft und die Sozialversicherungssysteme eine Zukunft haben!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. 11.10.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ab Oktober 2016 unterstützt das Bundesland Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund auch unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.

Die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ wurde bereits im Januar 2016 auf unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung für die ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem die Paare leben.

"Ich freue mich, dass Niedersachsen als weiteres Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare – medizinische Unterstützung darf da nicht vom Trauschein abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, ist nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

"Warum sollten unverheiratete Paare nicht auch Hilfe dabei bekommen eine Familie zu gründen, wie sie Verheirateten gewährt wird? Wir freuen uns darüber, dass in Niedersachsen unverheiratete Paare künftig nicht mehr von familienfördernden Maßnahmen ausgeschlossen sind. Denn Kinder zu bekommen, sie großzuziehen und aufwachsen zu sehen, ist wundervoll", hob die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hervor.

Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt. Der Freistaat Sachsen förderte bereits seit 2009 mit einer eigenen Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen Befruchtung" für ungewollt kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch in Niedersachsen unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch von der geänderten Bundesregelung.

Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin. Bisher haben schon Thüringen und Sachsen ihre Landesprogramme zugunsten unverheirateter Paare angepasst. Die anderen Länder wollen auch noch in diesem Jahr die Erweiterung umsetzen.

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe dar, da die Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe Kosten verursachen.

Mehr Informationen im Internet unter: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.10.2016

Ernst Dieter Rossmann, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher: In Deutschland gibt es nach den Erkenntnissen des sechsten nationalen Bildungsberichts immer noch keine Chancengleichheit und keinen Ein- und Aufstieg durch Bildung für alle. Mehr Investitionen in Schulen für finanzschwache Kommunen sind bitter notwendig. Bund und Länder wollen das Kooperationsverbot hier endlich aufbrechen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit möglich.

„Der sechste nationale Bildungsbericht zeigt bei allen Fortschritten in Bildungsbeteiligung und Bildungsgerechtigkeit der Bevölkerung leider einmal mehr auf, dass es in Deutschland immer noch einen viel zu engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg gibt. Die sogenannten Risikofaktoren von Armut, Arbeitslosigkeit und Bildungsferne sind nach wie vor wirksam. Schlechtere Bildungschancen gehen mit schlechter Ausstattung und schlechtem Zustand der Schulen einher. Diese Negativspirale verfestigt die Abhängigkeit von sozialer Herkunft und Bildungserfolg.

Umso wichtiger ist, dass Bund und Länder auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nun verabredet haben, endlich den Weg frei zu machen für massive und nachhaltige Bildungsinvestitionen in den finanzschwachen Kommunen. Durch eine Grundgesetzänderung soll es zukünftig dem Bund möglich werden, in kommunale Bildungseinrichtungen zu investieren. Vereinbart sind hierfür in einem ersten Schritt bereits 3,5 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist viel Geld, was die Schulen aber auch dringend brauchen. Die Bildungschancen von Kindern dürfen nämlich nicht von der Finanzsituation der Kommunen abhängen.

Der Weg zu dieser Vereinbarung war lang und steinig. Aber die SPD hat nicht locker gelassen. Und nun ist der Durchbruch für ein gezieltes Investitionsprogramm im Schulbereich endlich da, um die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur auch in finanzschwachen Kommunen zu garantieren. Damit haben wir die Chance für eine bildungspolitische Initiative, zum Beispiel für Schulsanierung und -modernisierung, für gute Ganztagsschulen und starke Berufsschulen, geschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagfraktion vom 19.10.2016

Anlässlich des Weltmädchentags und des Berichtes von „Save the Children“ erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik: Als Minderjährige verheiratet zu werden, ist für Mädchen weltweit eine schreckliche Zumutung: Sie müssen ihre Schulausbildung abbrechen, bekommen viel zu früh und unter großen gesundheitlichen Risiken Kinder und sind dadurch in einem Teufelskreis der Armut gefangen. Jedes Jahr werden 15 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. Deswegen muss alles dafür getan werden, jedem Mädchen auf der Welt eine Kindheit und Jugend frei von Ehe und Schwangerschaft zu ermöglichen. Dafür muss der Zugang zu Bildung ausgebaut werden. Wesentlich ist zudem der Ausbau hin zu einem Gesundheitssystem, das Mädchen Zugänge zu Verhütungsmitteln und sicheren Abtreibungen ermöglicht.

Auch in Deutschland muss das Thema mehr Aufmerksamkeit erfahren: Mit der Einreise hunderttausender Flüchtlinge ist nach Schätzungen von Behörden inzwischen deutschlandweit eine vierstellige Zahl an Kinderehen registriert worden. Es reicht hier jedoch nicht, nach schärferen Gesetzen zu rufen. Die Schicksale der Mädchen sind unterschiedlich, daher brauchen wir eine ausgeglichene Abwägung im Einzelfall und umfassende individuelle Betreuung und Beratung. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen sich ausreichend Zeit nehmen können, um den Mädchen zuzuhören und sensibel mit ihrem jeweiligen Schicksal umzugehen. Darüber hinaus brauchen vor allem Mädchen, unabhängig ihrer Herkunft, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Hier hat Deutschland, laut des Berichts von „Save the Children“, noch Nachbesserungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2016

Die Einkommensverteilung in Deutschland wird undurchlässiger. Arme Menschen bleiben häufiger dauerhaft arm, während sehr reiche sich zunehmend sicher sein können, ihre Einkommensvorteile auf Dauer zu behalten. So schafft es die Hälfte der Armen nicht, innerhalb von fünf Jahren aus der Armut herauszukommen – deutlich mehr als noch in den 1990er Jahren. Für Angehörige der unteren Mittelschicht ist im Zeitvergleich das Risiko des finanziellen Abstiegs gewachsen, während bereits Wohlhabende tendenziell größere Aufstiegschancen haben. Parallel dazu hat die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in Deutschland einen neuen Höchstwert erreicht. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Er wird heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.

[…]

Der vollständige Bericht ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_31_2016.pdf.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2016_10_10.pdf.

Der WSI-Verteilungsmonitor ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/wsi_67151.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.10.2016, gekürzt

Die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) hervor.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, die Zuerkennung dieses Schutzstatus aber in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sei. Bereits im April 2016 hätten rund 16 Prozent der syrischen Schutzsuchenden "nur noch subsidiären Schutz" erhalten, im Juni 46 Prozent und im August rund 70 Prozent. Damit sei "inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen".

Viele der Menschen hätten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Wartezeit von zwei Jahren werde "die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen" und halte "Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen".

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 619 vom 21.10.2016

Die große Koalition will mehr Bildungschancen für benachteiligte Kinder schaffen und das Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach 2017 weiterentwickeln. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/10016 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810016.pdf)). Die Teilhabe an guter Bildung sei für Kinder und Jugendliche sei die Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Dies zu ermöglichen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wegen der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in die Zuständigkeit der Länder falle, unterstreichen die Fraktionen. Dennoch würde es der Förderung durch den Bund, des Engagements der Eltern, der Akteure aus der Zivilgesellschaft und der bildungspolitischen Träger auf allen staatlichen Ebenen bedürfen.

Die Fraktionen führen an, dass mehr als jedes vierte Kind in Deutschland (28 Prozent) in mindestens einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachse. Kinder Alleinerziehender und von Eltern mit Migrationshintergrund seien überproportional häufig betroffen. Diese Kinder und Jugendlichen bräuchten besondere Förderung. Dies gelte ganz besonders mit Blick auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialen Kompetenzen. Ein Schlüssel dafür sei kulturelle Bildung. CDU/CSU und SPD stützen sich dabei unter anderem auf die Autorengruppe Bildungsberichterstattung im Bericht "Bildung in Deutschland 2016". Diese würden deutlich machen, dass es einen ausgeprägten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg, der Integration von Kindern und Jugendlichen aus Fluchtkontexten, der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dem Erwerb und Erhalt kultureller Praktiken und künstlerischer und sozialer Grundfertigkeiten gebe.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der kulturellen Bildung für die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und mit dem Ziel, mehr Bildungschancen auch für junge Menschen aus einem bildungsfernen Umfeld zu schaffen, habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2012 das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" ins Leben gerufen. Es sei mit 230 Millionen Euro für fünf Jahre das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung, das es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Mit "Kultur macht stark" werden außerschulische kulturelle Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren gemacht. Die besonderen Stärken des Programms lägen auch in der Bündnisstruktur, die häufig lokale Akteure in gemeinsamen Projekten zusammenbrächte, die andernfalls nicht miteinander in Berührung kämen. Rund 90 Prozent der lokalen Bündnisse würden außerdem Ehrenamtliche einbinden und somit würde das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt werden.

CDU/CSU und SPD fordern das erfolgreiche Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" in einer neuen Programmphase von 2018 an weiter fortzuführen und es unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der ersten Programmphase fortzuentwickeln. Es gelte, das Momentum der ersten Förderphase zu nutzen, um nahtlos Bündnisse und Strukturen zu festigen, so dass noch mehr junge Menschen von kulturellen Bildungsangeboten profitieren können. Zudem solle die Zielgruppe des Programms, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahrenzu fördern im Sinne der Definition des Nationalen Bildungsberichts 2016 beibehalten werden. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien würden unter diese Definition fallen. Zudem treten die Fraktionen dafür ein, dass junge Flüchtlinge bis 26 Jahre durch eine eigene Förderrichtlinie ebenfalls gefördert werden. Der bisherige inklusive Ansatz, die Maßnahmen in gemischten Gruppen zusammen mit nicht benachteiligten Kindern und Jugendlichen durchführen zu können soll beibehalten werden. Das "voneinander lernen" ermögliche Chancen und vermeide Stigmatisierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 615 vom 20.10.2016

Das Bundesverfassungsgericht habe aus dem Grundgesetz das Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern abgeleitet, bei Samenspenden gebe es hierfür aber einige Regelungslücken. Dies erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Grüne), bei einer öffentlichen Anhörung ihres Gremiums. In dieser begutachteten sechs Sachverständige einen Antrag der Grünen-Fraktion über "Elternschaft bei Samenspende und das Recht der Kenntnis eigener Abstammung" (18/7655 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807655.pdf)). Der Antrag fordert die Einrichtung eines Melde- und Auskunftssystems, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist. Ein Vermerk im Geburtsregister soll darauf verweisen. Wenn gewünscht sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten.

Im Grundsatz begrüßten alle Sachverständigen diesen Vorstoß. Bedenken gab es aber teilweise gegen den Vermerk im Geburtsregister. Dieses habe alleine den Zweck, den Personenstand festzuhalten, sagte Eva Becker, Fachfrau für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Helga Müller von der Deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende sowie der Marburger Rechtsprofessor Tobias Helms pflichteten ihr bei. Beide verwiesen auf Datenschutz-Probleme. Das Geburtenregister könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritte einsehen und so diese sensible Information erhalten.

Dagegen hob die Bonner Jura-Professorin Nina Dethloff hervor: "Es muss sichergestellt werden, dass Kinder überhaupt von ihrer Zeugung aus einer Samenspende erfahren." Nur dann könnten sie nachfragen und das im Antrag geforderte Samenspender-Register überhaupt nutzen. Der Eintrag im Geburtsregister sei auch wichtig, damit Eltern ihre Kinder über ihre Abstammung aufklären, da sie damit rechnen müssen, dass diese irgendwann auf diesen Eintrag stoßen. Ein von Manchen postuliertes Recht des Kindes auf Nichtwissen gebe es nicht, sagte Dethloff; dies würde das Recht auf Kenntnis der Abstammung aushebeln. Dem pflichtete Christina Motejl vom Verein Spenderkinder bei. Adoptivkinder würden zu 90 Prozent über ihre Herkunft aufgeklärt, Kinder von Samenspendern dagegen nur zu 20 Prozent. "Der Zugang zur Wahrheit sollte vom Gesetzgeber geschützt werden", forderte sie. Tobias Helms regte daraufhin eine Regelung an, die sicherstellt, dass der Eintrag über die Samenspende im Geburtsregister bei der Anforderung eines Auszugs durch Dritte nicht erscheint.

Kontrovers äußerten sich die Sachverständigen auch über verbindliche Elternschaftsvereinbarungen, mit denen sich ein Paar, das mithilfe einer Samenspende zu einem Kind kommt, schon vor der Befruchtung zur Übernahme der Elternpflichten bereit erklärt. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof, verwies darauf, dass nach dem Grundgesetz "nichteheliche Kinder" nicht benachteiligt werden dürfen. Da Samenspender aber von der Verantwortung für das gezeugte Kind freigestellt würden, müsse in diesem Fall der "Wunschvater" zur Vaterschaft verpflichtet sein. Dagegen gab es keinen Widerspruch. Doch zu der Frage, ob dafür eine bestimmte Form vorgeschrieben und die Erklärung beispielsweise im Jugendamt hinterlegt werden soll, gingen die Meinungen auseinander.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 610 vom 20.10.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Befassung des Kabinetts mit der Anhebung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und der Erhöhung des Kinderzuschlags fordern die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände, über diese Minimal – Maßnahmen die ursprünglich vorgesehene Reform des Unterhaltsvorschusses nicht aus den Au gen zu verlieren. Der angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschuss es muss zügig vorgelegt werden und darf nicht dem Finanzstreit zwischen Bund und Ländern zum Opfer fallen. Der Unterhaltsvorschuss leistet, wie der Kinderzuschlag, einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut. Die vorgesehene minimale Anhebung des Kindergeldes trifft die Bedürfnisse der Familien dagegen ganz und gar nicht.

„Mit dem Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss hat das Familienministerium zwei wichtige Familienleistungen auf die Agenda gesetzt“, erläutert Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF. „Reformen sind bei beiden Maßnahmen dringend notwendig, doch nach den Verhandlungen mit dem Finanzministerium und in der Koalition ist von den guten Ansätzen leider wenig übrig geblieben.“

Die Abschaffung der Altersbegrenzung und der Höchstbezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss ist zwingend notwendig, um erhebliche Versorgungslücken bei den Kindern von Alleinerziehenden zu beseitigen und deren Armutsrisiko zu verringern. Jedes Jahr fallen etwa 70.000 Kinder aus dem Leistungsbezug, weil sie einen der Grenzwerte erreichen. Die Familienverbände fordern deshalb seit langem, die sachlich unbegründeten Beschränkungen aufzuheben und unterstützen das Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, den Unterhaltsvorschuss durchgehend bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Die Koalition hat sich auf eine entsprechende Initiative geeinigt, doch wann das Gesetz kommen wird, bleibt weiterhin unklar. Die Familienverbände fordern zusätzlich, dass zukünftig beim Unterhaltsvorschuss nicht länger das volle Kindergeld angerechnet wird, sondern die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleibt, so wie es im Unterhaltsrecht gängige Praxis ist und auch der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt entspricht.

Die Familienorganisationen begrüßen die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen, betonen jedoch, dass Alleinerziehende davon leider kaum profitieren: Sie gehen durch die Anrechnung von Unterhalt auf den Kinderzuschlag oft leer aus. Ein grundsätzlicher Reformbedarf besteht zusätzlich, um auch Familien mit geringem Einkommen, das nur knapp über der Höchsteinkommensgrenze liegt, besser zu unterstützen. Derzeit bricht der Zuschlag für diese Familien abrupt weg, es fehlt ein fließender Übergang im Grenzbereich.

Die Familienorganisationen betonen, dass für eine effektive Armutsvermeidung insbesondere von Kindern die Verbesserung von Einzelmaßnahmen nicht ausreicht. Noch weniger gelingt dies allein mit einer rein pflichtgemäßen Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Die AGF fordert ein Gesamtkonzept, dass Armut effektiv verhindert und sicherstellt, dass die Bedarfe aller Kinder, auch an sozialer Teilhabe, gedeckt sind.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. 12.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag anlässlich der heutigen Debatte über den Hartz-IV-Gesetzentwurf zu deutlichen Korrekturen der Kinderregelsätze auf. "Nachdem die Kritik am Gesetzentwurf bei der Bundesregierung auf taube Ohren gestoßen ist, muss jetzt der Bundestag handeln. Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. "Eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung ist dringend notwendig. Die statistischen Fehlerquellen in den Berechnungen zeigen, dass ein alternatives System vonnöten ist. Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen sind dringend angezeigt. Deshalb sollte die Bundesregierung baldmöglichst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten", so Krüger weiter.

Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk einen Bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Ein Bundesweites Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut muss dementsprechend interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das fängt an bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, für Flüchtlingskinder den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psycho-sozialer Versorgung sicherzustellen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die bisherigen Regelungen Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

"Flüchtlingskinder brauchen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung mit einer regulären Versicherungskarte. Dieser Zugang muss bundesweit einheitlich sichergestellt sein. Derzeit ähnelt die Gesundheitsversorgung der Flüchtlingskinder eher einer Gesundheitslotterie. Manche Bundesländer haben eine Gesundheitskarte eingeführt, die zumindest einen erleichterten Zugang zu ärztlicher Notversorgung schafft, manche lehnen sie ab, viele denken noch darüber nach. Wir brauchen aber sowohl die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die medizinische Behandlung von Kindern darf nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert werden. Zudem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Bundestag über die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge.

Aus Sicht des deutschen Kinderhilfswerkes muss außerdem die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingskindern verbessert werden. Studien belegen immer wieder, dass viele Kinder sowohl in den Herkunftsländern als auch auf der Flucht Traumata erleiden, die sie psychisch stark belasten. Zudem birgt die Wohn- und Lebenssituation in Sammelunterkünften in Deutschland für Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe fordern Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie oftmals überfordern und sie in ihrer psychosozialen Entwicklung stark gefährden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.10.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige, armutsvermeidende Leistung. Die willkürlichen Begrenzungen stellen Alleinerziehende allerdings vor massive Probleme. Mit einem Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis 18 wird eine langjährige Forderung des VAMV endlich umgesetzt“, betont Bundesvorsitzende Solveig Schuster. „Wir sind erleichtert und froh. Reformbedarf bestehe aber weiter in der Höhe. Um Gerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen, darf das Kindergeld nicht länger vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster. Nur so kann der Unterhaltsvorschuss seine armutsvermeidende Wirkung tatsächlich entfalten.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Allerdings nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate. Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen.

Mit dem Beschluss zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs haben sich Bund und Länder vergangen Freitag darauf verständigt, zum 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben, die Bezugs-dauergrenze aufzuheben sowie auf eine dafür erforderliche Finanzierung. Diese liegt bereits jetzt auf den Schultern von Bund und Ländern. Zu den finanziellen Belastungen der Länder gebe es noch Beratungsbedarf mit dem Bund, so der Beschluss der Regierungschef/innen von Bund und Ländern.

„Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt“, betont Solveig Schuster. „Wir dringen auf eine zeitnahe Einigung, welche Belastungen Bund und Länder tragen, so dass die Änderung tatsächlich Anfang 2017 in Kraft treten kann.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 17.10.2016

Der Berliner Beirat für Familienfragen legt den Verhandelnden für die Koalitionsvereinbarung in Berlin ein familienpolitisches Eckpunkte-Papier vor, in dem die wichtigsten Baustellen für die 18. Legislaturperiode benannt sind.

Ausgehend von den Handlungsempfehlungen des Berliner Familienberichts 2015 hat der Berliner Beirat für Familienfragen jetzt 25 Schwerpunkte benannt, die in den kommenden Jahren dringend angegangen werden müssen. In der heute einstimmig beschlossenen Stellungnahme des unabhängigen Gremiums werden zahlreiche Themen benannt, die für ein gutes Familienleben in Berlin entscheidend sind. Vom bezahlbaren Wohnen über die KitaQualität, konkrete Schritte zur Armutsbekämpfung oder passende Informationsangebote – Familienpolitik muss noch stärker als Querschnittsaufgabe in Berlin begriffen werden, so die einhellige Meinung der Beiratsmitglieder. Hausaufgaben für den kommenden Senat Wichtig ist dem Berliner Beirat für Familienfragen vor allem, dass bei der hohen Attraktivität der Stadt, die Anliegen von Familien nicht übersehen werden.

Berlin funktioniert nicht ohne Familien: Eltern, Kinder, Großeltern und andere Familienmitglieder sorgen für Zusammenhalt und gesellschaftliches Miteinander in Berlin. Mit der Stellungnahme des Berliner Beirats zu den familienpolitischen Schwerpunkten für die 18. Legislaturperiode richtet sich das Gremium direkt an die Verhandelnden der Koalitionsrunden, die heute begonnen haben, an den Senat und die Verantwortlichen in den Bezirken.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbeirat-berlin.de/.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen in der Stiftung Hilfe für die Familie vom 12.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 7. November 2016, 15:30 bis 18:00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 02.11.2016

Endlich hat sich die Große Koalition auf Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit geeinigt. Aber das Ergebnis bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. So ist ein Verbandsklagerecht im Gesetz nicht vorgesehen. Aber nur damit haben Frauen ein wirkungsvolles Instrument an der Hand, um zu ihrem Recht zu kommen.

Das Programm ist hier zu finden: https://www.gruene-bundestag.de/termin/entgeltgleichheit-durchsetzen-der-baustein-verbandsklagerecht.html.

Die Anmeldung ist hier möglich: https://www.gruene-bundestag.de/termine/anmeldungen/online-anmeldungen/entgeltgleichheit.html.

Termin: 14. November 2016, 15:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Berlin

Besonderheit: Bitte Personalausweis mitbringen.

Die Anmeldung ist hier möglich: www.frauenbeauftragte.org/bag-lobt-preis-aus-1gender-award-kommune-mit-zukunft.

Termin: 16. November 2016, 15:00 bis 21:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer e. V.

Ort: Berlin

Arbeiten und Vaterschaft als zwei zentrale Aspekte männlichen Lebens standen im Mittelpunkt des Projekts „Männer übernehmen Verantwortung – Vater, Partner, Arbeitnehmer“. Gutes Leben ist das Ziel. Moderne Männer- und Väterpolitik ein Weg oder zumindest ein Wegweiser dahin.

Die Anmeldung ist hier zu finden: https://bundesforum-maenner.de/anmeldung-abschlusskonferenz-am-16-11-2016/.

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat eine Stellungnahme zum Thema „Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend im Landtag von Nordrhein-Westfalen verfasst.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20161021_Stellungnahme_Kindergrundsicherung_NRW_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.10.2016

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2016

SCHWERPUNKT I: Lohngerechtigkeitsgesetz

Anlässlich der gestern erzielten Einigung im Koalitionsausschuss auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Dieses Gesetz ist längst überfällig. Nirgendwo in der EU gibt es eine derart große Ungerechtigkeit in Sachen Bezahlung wie in Deutschland. Deshalb ist ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern ein wichtiger Schritt, um Entgeltgleichheit und Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Dass es dazu weiterer Schritte bedarf, steht außer Frage. So sollte der Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten in allen Unternehmen gleich welcher Größe gelten, ebenso die Pflicht für Unternehmen, die eigene Entlohnung auszuwerten.
Die AWO fordert weitere Schritte auf dem Weg zu tatsächlicher Geschlechtergerechtigkeit. Dazu gehört, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Teilzeitrecht weiterzuentwickeln und damit einen Anspruch auf eine befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit einzuführen und Nachteile für Teilzeitbeschäftigte zu beseitigen.
Darüber hinaus wird eine tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit nur erreicht, wenn es eine staatlich geförderte partnerschaftliche Aufgabenteilung gibt, die es Männern erleichtert, Sorgearbeit zu übernehmen. Für Frauen verbessern sich damit die Chancen auf wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine auskömmliche Rente.
Schon zur Gründungszeit der AWO vor beinahe hundert Jahren forderten Frauen gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Es kann nicht sein, dass die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern noch immer bei rund 21 Prozent liegt. Deshalb erwarten wir, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Als einziger von einer Frau gegründeter Wohlfahrtsverband fühlen wir uns in besonderer Weise dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Wir verstehen transparente Vergütungsstrukturen als Teil eines modernen, nachhaltigen Personalmanagements und arbeiten zurzeit mit der Erstellung eines Gleichstellungsberichtes daran, eine ehrliche Bilanz in Sachen innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit zu ziehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.10.2016

Zu den Eckpunkten zur Entgeltgleichheit erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Nach langem Hin und Her gibt es nun tatsächlich Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Wir haben schon nicht mehr damit gerechnet. Aber die Freude ist gedämpft, denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichen. Das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten gelten. Damit bleibt das Gesetz für die meisten Frauen wirkungslos, denn viele von Ihnen arbeiten gerade in kleinen Betrieben. Der verhandelte Kompromiss ist unzureichend, denn Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten.

Was bei dem Gesetzentwurf völlig fehlt, sind flankierende Maßnahmen. So müssen sich Frauen weiterhin alleine über den individuellen Klageweg gegen unfaire Bezahlung wehren. Es wird sich aber wenig ändern, wenn Frauen mit den Risiken einer Klage auch zukünftig alleine bleiben. Deswegen fordern wir ein Verbandsklagerecht, beispielsweise für Gewerkschaften und Verbände.

Trotz all dieser Mängel formiert sich gleich wieder Widerstand in den Unionsfraktionen mit der Begründung, für die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern sei beispielsweise die unterschiedliche Berufswahl verantwortlich. Diese Begründung ist unsinnig. Natürlich verdient eine Bauingenieurin mehr als eine Altenpflegerin, aber – und hier liegt das Problem – sie verdient dennoch weniger als ihr männlicher Kollege. Das sollten die Unionsfraktionen endlich zur Kenntnis nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 06.10.2016

Anlässlich der Einigung der Koalition auf ein Entgelttransparenzgesetz stellt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers fest:

„Das Gesetz ist ein guter Anfang, um der Entgeltdiskriminierung von Frauen endlich ein Ende zu setzen. Wir begrüßen, dass MitarbeiterInnen in Betrieben ab 200 Beschäftigten zukünftig ein Recht darauf haben, zu erfahren, was ihre Kolleginnen und Kollegen im Schnitt verdienen. Wir halten die zukünftige Verpflichtung für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit einzuführen und Berichte über Frauenförderung und Entgeltgleichheit vorzulegen, für mehr als gerechtfertigt. Doch der größte Teil der Frauen arbeitet in kleinen und kleinsten Betrieben mit weit weniger als 200 Beschäftigen. Ihnen wird das neue Gesetz also wenig bringen. Entgelttransparenz ist gut und ein wichtiger erster Schritt für Entgeltgleichheit – aber bitte für alle“, so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e. V. vom 07.10.2016

Im Dezember 2015 hatte Bundesministerin Manuela Schwesig einen Entwurf für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vorgelegt. Davon ist nach monatelangem Ringen und der Einigung auf Eckpunkte gestern im Koalitionsausschuss leider recht wenig übriggeblieben. Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e. V. (djb): "Schwesig hatte die schwere Aufgabe, auf der Basis eines überaus schwach formulierten Koalitionsvertrages ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vorzulegen. Für den Kompromiss im Koalitionsausschuss sind wichtige Elemente des Entwurfes auf der Strecke geblieben. Zu einem spürbaren Abbau des Gender Pay Gap kann dieses Gesetz nur beitragen, wenn sowohl die Tarifparteien wie die Betriebsräte tatsächlich aktiv tätig werden und die Hoffnungen der Ministerin auf die Appellwirkung des Gesetzes sich erfüllen."

Zu den Eckpunkten im Einzelnen:

Der individuelle Auskunftsanspruch:
Ihm soll für die angestrebte Transparenz eine erhebliche Bedeutung zufallen. Allerdings wird der individuelle Auskunftsanspruch nicht gewährt in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten. Das aber sind gerade diejenigen Betriebe, in denen sehr viele Frauen beschäftigt werden und wo die Entgeltlücke besonders groß ist. Sie lässt das Gesetz komplett außen vor.

Die Verpflichtung zum Einsatz betrieblicher Prüfverfahren:
Auf der Strecke geblieben ist bedauerlicherweise vor allem das wirksamste Instrument aus dem Gesetzentwurf: die Verpflichtung für Betriebe (wenigstens) ab 500 Beschäftigten, durch betriebliche Prüfverfahren die Entgeltbestandteile und -bedingungen auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes zu durchleuchten. Nun soll es bei einer bloßen Aufforderung dazu bleiben. Solche Aufforderungen wurden schon oft erhoben; sie bleiben regelmäßig ohne Widerhall. Ihre Durchsetzungskraft wird durch die Aufnahme ins Gesetzblatt wohl kaum gesteigert werden. Die Berichtspflicht für Kapitalgesellschaften ab 500 Beschäftigten über ihre Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit sah schon der Koalitionsvertrag vor. Ob die Berichtspflicht erfolgreich sein kann, wird von der Ausformulierung im Gesetz abhängen. Auch hier gilt: nach den bisherigen Erfahrungen mit derart "weichen" Pflichten besteht für Optimismus kein Anlass.

"Stärkung" der Betriebsräte und der Tarifautonomie – ein im Prinzip lobenswertes Ziel. Ob es jedoch mit den Instrumenten dieses Gesetzes erreicht werden kann, ist zweifelhaft. Weniger zweifelhaft ist es aber, dass unter dieser Überschrift im Gesetzentwurf der Ministerin vorgesehene Instrumente zur Herstellung von Entgeltgerechtigkeit eingeschränkt worden sind.

Zwar trifft es zu, dass die Entgeltlücke in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat und einen Tarifvertrag gibt, geringer ist als im Durchschnitt. Aber sie besteht dennoch und für ein Tätigwerden von Tarifparteien wie Betriebsräten zugunsten von mehr Entgeltgerechtigkeit hat es bisher keineswegs an gesetzlich gestützten Möglichkeiten gemangelt. Schon nach geltendem Recht haben Betriebsräte das Recht, Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten der Beschäftigten zu nehmen; das Betriebsverfassungsgesetz nennt ausdrücklich Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten, worauf das Gesetz jetzt Bezug nimmt.

Davon haben die Betriebsräte bisher wenig Gebrauch gemacht. Dass die Wiederholung und Konkretisierung im Lohngerechtigkeitsgesetz das ändern wird, bleibt bloße Hoffnung. Wenn das Gesetz allerdings entsprechend wirkt und die Betriebsräte ihr Recht zukünftig auch in Anspruch nähmen, würde ihre Einschaltung die Wirksamkeit des individuellen Auskunftsanspruchs stärken.

Keine Prüfpflicht für tarifgebundene Betriebe:
Was die Tarifparteien betrifft, ist zwar in den Gewerkschaften die Sensibilität gegenüber Entgeltdiskriminierung und die Bereitschaft, dagegen tätig zu werden, erheblich gewachsen. Sie stoßen aber auf Seiten der Arbeitgeber schon deshalb auf erheblichen Widerstand, weil diese mit dem Abbau von diskriminierenden Entgeltunterschieden Lohnkostensteigerungen befürchten. Die Einführung einer Prüfpflicht hätte hier die Position der Gewerkschaften gestärkt. So aber wird es bei den verschleiernden Erklärungen der Tarifparteien bleiben. Sie werden die Tarifverträge und deren Transparenz loben, dabei aber ausblenden, dass auch in Tarifverträgen Entgeltdiskriminierungen vorkommen und dass selbst bei diskriminierungsfreien Tarifverträgen die betriebliche Umsetzung immer noch ein erhebliches Diskriminierungspotenzial hat. Mehr noch: diese Diskriminierungen werden in tarifgebundenen Betrieben sogar geschützt, da bei der Beantwortung eines Auskunftsanspruchs auf die tarifliche Entgeltregelung verwiesen werden kann und eine Prüfung der Gleichwertigkeit von Arbeiten nicht stattfinden muss. Das gleiche Privileg genießen Betriebe, die lediglich Tarifverträge anwenden. Wie das der Tarifautonomie dienlich sein soll, bleibt unerfindlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 07.10.2016

SCHWERPUNKT II: Ausbau der Kindertagesbetreuung

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamtes zur Kindertagesbetreuung erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Dynamik des Betreuungsausbaus hat nachgelassen, das liegt aber nicht an der mangelnden Nachfrage von Eltern. Die wünschen sich mehr Kita-Plätze. So liegt die aktuelle Betreuungsquote von knapp 33 Prozent immer noch 10 Prozentpunkte unter dem vom Bundesfamilienministerium ermittelten Bedarf. Die Gründe liegen vor allem bei den fehlenden Fachkräften und einem Mangel an geeigneten und zugleich finanzierbaren Räumlichkeiten.

Die Ursachen für den Erzieher*innen- bzw. Fachkräftemangel sind vielfältig. Die Ausbildung ist lang und die Vergütung entspricht häufig nicht den anspruchsvollen Aufgaben. Die Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Entwicklung einer inklusiven und partizipativen Grundhaltung, die Umsetzung von Bildungsplänen, die präzise Beobachtung und Dokumentation, verstärkte Sprachförderung und die gezielte Förderung von Kindern unter drei Jahren sind wesentliche Aspekte, die hier zu nennen sind. Für diese pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen werden gut ausgebildete Fachkräfte benötigt. Als Trägerin von knapp 2.500 Kitas wissen wir, dass es wichtig ist, an dem Fachkräftegebot festzuhalten. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich aber immense Probleme. Deshalb setzt sich die AWO für eine verbesserte Vergütung von Erzieher*innen ein, dies setzt voraus, dass die Kommunen als Hauptkostentragende der Angebote, in die Lage versetzt werden eine kostendeckende Finanzierung zu gewährleisten.

Die zweite große Herausforderung besteht für Kita-Betreiber in den stark gestiegenen Mietkosten. Besonders in den Großstädten, wo es viele Familien gibt, können deshalb kaum neue Kitas eröffnet werden.

Damit alle Familien, die es wünschen, einen Kita-Platz bekommen, muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen. Die Lösung sieht die AWO in der dauerhaften Mitfinanzierung der Kindertagesbetreuung durch den Bund.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.09.2016

32,7 Prozent der unter drei jährigen Kinder wurden am Stichtag 1. März 2016 in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlicher Kindertagespflege betreut, das hat das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben. Zehn Jahre zuvor, im März 2006, lag die Betreuungsquote noch bei 13,6 Prozent.

„Dieser Anstieg ist Beleg für einen enormen gesellschaftlichen Wandel: Die frühe Betreuung in Kita oder Kindertagespflege wird von immer mehr Eltern gewünscht und genutzt. Das hat Auswirkungen auf die Anforderungen an gute Kinderbetreuung, quantitativ wie qualitativ“, sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Ich freue mich, dass es uns gelingt, dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen Rechnung zu tragen. Aber es ist noch Luft nach oben. Damit alle Kinder zu ihrem Recht auf frühe Bildung kommen, müssen wir noch mehr tun.“

Möglich gemacht haben den Anstieg der Betreuungsquote die gemeinsamen Bemühungen von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Weit mehr als 400.000 zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung konnten so für Kinder unter drei Jahren seit 2006 geschaffen werden. Obwohl die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe von 2015 bis 2016 um 26.200 Kinder auf insgesamt knapp 719.600 gestiegen ist, muss sich der Ausbau aber weiter fortsetzen.

Rund 44 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren möchten einen Betreuungsplatz für ihre Kinder, das liegt über dem heutigen Angebot. Außerdem werden wieder mehr Kinder geboren. Und schließlich gilt es, die Kinder mit Fluchterfahrung so schnell wie möglich in die Kindertagesbetreuung zu integrieren. Deshalb sieht die Bundesregierung für die kommenden Jahre deutlich mehr Mittel für die Kindertagesbetreuung vor. Sie plant ein viertes Investitionsprogramm, mit dem den Ländern mehr als 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zum weiteren Ausbau des Platzangebots zur Verfügung gestellt werden.

In dieser Legislaturperiode hat der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm unterstützt. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung.

Daneben ist die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig.

„Für wirklich flächendeckend hohe Qualität der Betreuung brauchen wir weitere Anstrengungen. Wir brauchen in Politik und Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass mit frühkindlicher Bildung die entscheidenden Weichen für Chancen- und Bildungsgleichheit für alle Kinder gestellt werden“, so Bundesfamilienministerin Schwesig. „Eltern haben eine eindeutige Position dazu: rund 88 Prozent halten eine Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung für wichtig. Für die Politik ist das ein klarer Auftrag“ so Schwesig weiter.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.09.2016

Durch das Regierungshandeln der SPD ist frühkindliche Bildung heute ein relevanter Bildungsbereich. Es bedarf jedoch fortdauernder Anstrengungen, um die vielfältigen Chancen der frühkindlichen Bildung besser zu nutzen.

„Der engagierte Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren ist ein sozialdemokratischer Erfolg. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte die dynamische Entwicklung fortführen. Wir wollen allen Kindern ermöglichen, durch gute frühkindliche Bildung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu wachsen. In unserem Konzept für „neue Einstiegschancen“ schlagen wir daher eine Bund-Länder-Fachkräfteoffensive für den Erzieherberuf vor. Wir brauchen die menschlich und fachlich Besten, die mit Spiel und Motivation die Talente der Kinder zur Entfaltung bringen. Um sie für den Erzieherberuf zu begeistern wollen wir ihre Ausbildung vergüten, sie anschließend besser entlohnen und ihnen interessante Aufstiegsperspektiven bieten.

Die Menschen verstehen nicht, weshalb in unserem Land das Angebot an Kitas so unterschiedlich ist. Mit einem „Masterplan Kindertagesbetreuung 2025“ wollen wir deswegen bundesweit einheitliche Standards durchsetzen: Bis zum Jahr 2025 soll jedem Kind ab einem Jahr eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung zustehen. Vor allem aber wollen wir bis 2025 überall in Deutschland hohe Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung etablieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei der von Familienministerin Manuela Schwesig angestoßene Qualitätsprozess.

Diese Forderungen sind im Dialog mit Fachleuten, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern entstanden. Gemeinsam mit ihnen erarbeitet die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen des Projekts Zukunft #NeueGerechtigkeit innovative Konzepte, um die Herausforderungen von morgen anzupacken. Damit Deutschland auch in Zukunft ein erfolgreiches und gerechtes Land bleibt, das zusammenhält.“

Das Konzept ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/web_pos_0616_chancen_einstiegschancen.pdf.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.09.2016

„Nach jahrelangen Erfolgsmeldungen im Kitaausbau werden nun erstmalig die Mängel auch statistisch erfassbar. Für Familien wird es erstmalig seit Beginn des Kitaausbaus wieder schwieriger, einen Kitaplatz zu finden“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE., die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zum Kitaausbau. Müller weiter:

„Ein Plus von 26.200 Plätzen im U3-Bereich reicht nicht aus, um den steigenden Bedarf an Kitaplätzen auszugleichen. In der Folge sinkt die Betreuungsquote nach jahrelangen Zuwachsraten erstmalig im Bundesdurchschnitt um 0,2 Prozentpunkte ab. Betroffen sind auch die westlichen Bundesländer, in denen der Kitaausbau besonders nötig ist wie Rheinland-Pfalz (-0,7), Schleswig-Holstein (-0,5), Hamburg (-0,4) und Bayern (-0,3). Das ist ein Alarmzeichen.

DIE LINKE. mahnt seit Langem, dass der Kitaausbau nicht ausreichend ist. Wir brauchen ein bundesweit gültiges Kitaqualitätsgesetz, damit Familien und ihre Kinder in allen Teilen des Landes gleiche Zugangsmöglichkeiten zur Kita haben. Der Bund muss sich stärker an der Verantwortung beteiligen, denn es ist ein Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 28.09.2016

Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 26.200 auf insgesamt knapp 719.600 Kinder gestiegen. Der Anstieg fiel damit weniger stark aus als in den Vorjahren (2015: +32.600). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Ergebnisse zur Statistik der Kindertagesbetreuung weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 32,7% (2015: 32,9%). Die im Vergleich zum Vorjahr leicht niedrigere Betreuungsquote ergibt sich trotz einer gestiegenen Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren aus der Zuwanderung und einer höheren Geburtenzahl.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege tatsächlich betreuten unter 3-Jährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

In den einzelnen Altersjahren der unter 3-Jährigen fallen die Betreuungsquoten und deren Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr unterschiedlich aus. Mit bundesweit 2,5% (2015:2,6%) hatte die Kindertagesbetreuung bei Kindern unter 1 Jahr eine vergleichsweisegeringe Bedeutung. Dagegen haben die Eltern von 36,1% der 1-Jährigen (2015:35,8%) ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen; bei den 2-Jährigen waren es 60,6% (2015:61,3%). Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.

In den westdeutschen Bundesländern betrug die Betreuungsquote unter 3-Jähriger im März 2016 durchschnittlich 28,1%. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 51,8%. Von den westdeutschen Flächenländern hatten Schleswig-Holstein mit 30,9% und Rheinland-Pfalz mit 29,9% die höchsten Betreuungsquoten, die niedrigste hatte Nordrhein-Westfalen (25,7%). In Brandenburg gab es bundesweit die höchste Betreuungsquote (57,2%).

Die Zahl der Kindertageseinrichtungen betrug Anfang März 2016 bundesweit 54.871. Das waren 335 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+0,6%). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 3,8% auf 576.200. Gleichzeitig nahm die Zahl der Tagesmütter und -väter um 637 auf 43.470 ab (–1,4%).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.09.2016

SCHWERPUNKT III: Kinderzuschlag

Anlässlich der familienpolitischen Beschlüsse des Koalitionsausschusses erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr.FranziskaBrantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ministerin Schwesig ist wie so oft als Tigerin gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Ernsthafte Entlastungen für Familien und insbesondere für Alleinerziehende gibt es nicht. Die heute beschlossenen Erhöhungen von Kindergeld und Kinderzuschlag sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Zwei Euro mehr Kindergeld und zehn Euro mehr Kinderzuschlag ändern kaum etwas an der Zahl armer Kinder und armer Familien. Die große Koalition verteilt weiter nach dem Gießkannenprinzip und ignoriert den grundsätzlichen Reformbedarf beim Kinderzuschlag, wie in der gesamten Familienförderung.

Besonders für Alleinerziehende wird sich an ihrer prekären Situation nichts ändern. Denn die Einigung zum Unterhaltsvorschuss wurde vertagt. Frau Schwesig hält damit ihre Versprechungen nicht und lässt Alleinerziehende im Regen stehen. Für uns ist klar: Die unhaltbaren Begrenzungen des Unterhaltsvorschusses gehören endlich abgeschafft. Sie haben mit der Realität von Alleinerziehenden nichts zu tun und führen dazu, dass sich viele von ihnen im Hartz IV-Bezug finden. Außerdem muss der Druck auf säumige Unterhaltszahler erhöht werden.

Von der Kindergelderhöhung und Erhöhung des Steuerfreibetrages profitieren gerade arme Familien nicht. Dies ist hochgradig ungerecht. Wir brauchen eine Familienförderung, die bei allen Familien ankommt. Wir kämpfen für die Aufhebung der Begrenzungen beim Unterhaltsvorschuss, für eine Kindergrundsicherung, eine Erhöhung der Kinderregelsätze und für wirklich gute Kitaangebote.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 06.10.2016

Als „unglaubliche Farce“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Koalitions-Pläne, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um lediglich 10 Euro und das Kindergeld sogar nur um 2 Euro anzuheben. Es sei familien- und armutspolitisch nicht vermittelbar, dass Kinder von Spitzenverdienern auch weiterhin deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen, kritisiert der Verband.

„Diese halbherzige Mini-Anpassung bei Kinderzuschlag und Kindergeld wird weder die Armut von Familien wirksam bekämpfen, noch die Kluft zwischen armen und reichen Familien spürbar verringern. Im Gegenteil: Die soziale Ungleichheit in dieser Gesellschaft wird weiter verfestigt. Die Pläne der Bundesregierung stellen für alle Eltern ohne Spitzeneinkommen eine regelrechte Provokation dar“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Verband weist daraufhin, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um rund 100 Euro höher liegt als das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten. Familien im Hartz-IV-Bezug gehen ganz leer aus, da das Kindergeld nach aktueller Rechtslage komplett auf den – nach Ansicht des Verbandes deutlich zu niedrigen und nicht bedarfsgerechten – Regelsatz angerechnet wird. „Eine solche Ungleichbehandlung ist einfach ungerecht. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“, so Schneider.

Ziel müsse die Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der Steuerfreibeträge sein. Der Paritätische fordert daher ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 290 Euro. Die Kinderregelsätze in Hartz IV seien darüber hinaus umgehend um 29 Prozent anzuheben und perspektivisch komplett zu reformieren. Auch das Instrument des Kinderzuschlags müsse praxisnah und realitätsgerecht angepasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig löst die geplante Erhöhung nicht das Grundproblem, dass zu viele Familien mit Kindern nicht vom Kinderzuschlag erreicht werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist deshalb eine umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig. "Natürlich begrüßen wir grundsätzlich die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro. Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider löst diese Erhöhung nicht das Grundproblem, dass der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst erreicht. Schon durch die letzte Erhöhung im Sommer dieses Jahres hat sich die Zahl der Empfänger nur geringfügig erhöht. Gleichzeitig gehen Armutsforscher davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Hier besteht also dringender Reformbedarf", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die komplizierten Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze die ausschlaggebenden Faktoren, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. "Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform. Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz im Sommer präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden", so Hofmann weiter. "Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Auch das muss sich ändern."

Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung zahlreiche weitere Maßnahmen. Der vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderreport 2016 zeigt: Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung. In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern – gleich welcher Herkunft – eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.10.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der Beratungen im Haushaltsausschuss zu den Etats des Bildungs- und des Familienministeriums für 2017 erklärt EkinDeligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss und grüne Berichterstatterin für diese Bereiche:

Die Große Koalition hat es abermals verpasst, die Weichen im Bundeshaushalt für mehr Bildungsintegration zu stellen. Angesichts der vielen geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die von der Kita über Schule, Berufsschule oder Hochschule einen erfolgreichen Weg durchs Bildungssystem gehen wollen, brauchen wir zielgerichtete Investitionen in Bildungsinfrastrukturen. Davon profitieren auch alle anderen Kinder.

Wir haben in den Haushaltsberatungen konkrete Vorschläge vorgelegt und wollen in der Kinderbetreuung den Platzausbau sowie die Betreuungsqualität mit zusätzlich 1,6 Milliarden Euro stärken. Um den Sanierungsstau an unseren Schulen zu beheben und den Umbau zum Ganztagsbetrieb voranzutreiben, beantragen wir ein Schulsanierungsprogramm. Die Berufsschulen spielen eine wichtige Rolle bei der Integration junger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und sollen mit Bundesunterstützung zu echten Integrationszentren werden. Um den Mangel an Lehrkräften für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache zu beheben, wollen wir die Hochschulen dabei unterstützen, in diesem wichtigen Bereich mehr pädagogisches Personal auszubilden. Wir kritisieren, dass die Koalition einige notwendige Erhöhungen in der Flüchtlingsarbeit für dieses Jahr nicht auch schon für das nächste Jahr fortgeschrieben hat. Das betrifft wichtige Bereiche wie die Jugendmigrationsdienste, die psychosoziale Versorgung oder auch den Garantiefonds Hochschule.

Wenn wir wollen, dass Integration gelingt, müssen wir in Kinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende investieren. Das sind zukunftsweisende Investitionen, die unser Land insgesamt weiter bringen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2016

Zu den Forderungen der Familienministerin nach einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses erklärt Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss und zuständig für den Etat des Familienministeriums:

Die von Familienministerin Schwesig vorgeschlagene Verbesserung für Alleinerziehende steht in den Sternen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Bundesländer einer Bundesinitiative zustimmen, die den Bund finanziell besser stellt, sie selbst aber mit 530 Millionen Euro jährlich belastet. Selbst die Familienministerin hat sich heute im Haushaltsausschuss die Forderung nach Kompensationen für die Länder nicht zu Eigen gemacht. Es sieht sehr nach einer politischen PR-Nummer aus, wenn sie zwar öffentlich vehement Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss fordert, bei den Finanzbelastungen für die Bundesländer aber auffallend schmallippig bleibt.

Die Entfristung des Unterhaltsvorschusses würde die extreme Armutsgefährdung Alleinerziehender massiv lindern. Das ist schon lange überfällig. Ihr Armutsrisiko ist mittlerweile auf über 40 Prozent gestiegen, und das trotz stetig steigender Erwerbsquote von Alleinerziehenden. Schwesig trifft also im Prinzip den Nerv der Sache. Aber mehr Unterstützung von Alleinerziehenden wird den Staat Geld kosten. Sollte die Bundesregierung die Lasten der Maßnahme auf die Länder abwälzen wollen, wird das Vorhaben scheitern. Schwesig hat selber vorgerechnet, dass der Bund erheblich beim Arbeitslosengeld II sparen würde, die Länder aber über eine halbe Milliarde Mehrkosten hätten – jährlich.

Wir haben die Entfristung des Unterhaltsvorschusses in den Haushaltsberatungen beantragt und das mit knapp 700 Millionen Euro für den Bundeshaushalt unterlegt. Damit wäre die Initiative durch den Bund finanziert, der aber dadurch auch Entlastungen im eigenen Budget erhielte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2016

Anlässlich der Behandlung des Gesetzentwurfs zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe in der morgigen Kabinettssitzung erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist gespickt mit groben methodischen Fahrlässigkeiten und Rechentricks. Wie schon bei der letzten Regelsatzberechnung wird der Regelsatz klein gerechnet. So werden willkürlich Ausgaben, wie Malstifte für Kinder oder Adventsschmuck, gestrichen. Auch Handykosten werden nicht berücksichtigt. Durch diese Streichungen erhalten die Leistungsbeziehenden im Ergebnis erheblich weniger als die 15 Prozent der Bevölkerung, die mit den geringsten Einkommen auskommen und die als Vergleichsgruppe für die Berechnung verwendet werden.

Die Berechnung der Bedarfe der Kinder grob fahrlässig. Die Streichung von Ausgaben wirkt sich bei ihnen besonders stark aus. Zudem ist die Zahl der Haushalte, auf deren Grundlage die Bedarfe der Kinder ermittelt werden, viel zu klein um verlässliche Aussagen zu treffen. Mit diesem Vorgehen gefährdet die Bundesregierung das Wohlergehen und die Zukunft dieser Kinder.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die unzureichende Erstattung von unvermeidlichen größeren Anschaffungen, wie eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine. Die Leistungsberechtigten erhalten dafür nach dem vorgelegten Gesetzentwurf monatlich 3,23 Euro. Es ist völlig unrealistisch, dass sie sich davon Anschaffungen wie eine Waschmaschine leisten können.

Verfassungsrechtlich ist das Gesetz auf Kante genäht, da mehr als fraglich ist, ob die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausgleichsmöglichkeiten für unterschiedliche Bedarfe tatsächlich vorhanden sind. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden unzureichend umgesetzt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung des Regelsatzes ausschließlich zuverlässige Methoden und aussagekräftige Zahlengrundlagen zu verwenden. Rechentricks haben bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht zu suchen. Das Ergebnis wäre ein deutlich höherer Regelsatz. Dieser wäre auch notwendig, um allen Menschen ein menschenwürdiges Leben und echte Teilhabe zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2016

Das Armutsrisiko der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent geklettert und hat damit den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Die Zunahme beruht ausschließlich auf einem spürbaren Anstieg beim Anteil der armutsgefährdeten Menschen mit Migrationshintergrund. Die Armutsquote der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist hingegen bei 12,5 Prozent konstant geblieben (siehe auch die Grafiken im WSI-Verteilungsmonitor; Link unten). Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Beginn der jüngsten Einwanderungswelle von Flüchtlingen zu beobachten ist. Dies geht aus neuen Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die Eric Seils vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet hat. „Die Daten widersprechen der Vorstellung, dass die Einwanderung zu einer Verarmung der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beitragen würde“, sagt der Sozialforscher. „Es ist vielmehr so, dass die Neuzuwanderer aus den vergangenen beiden Jahren zeitverzögert in der Statistik auftauchen. Da sie meist ein sehr niedriges Einkommen haben, schlägt sich das nun in der Armutsquote nieder.“

Als armutsgefährdet gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Personen in Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens in Deutschland beträgt. Sehr hohe Armutsrisiken weisen nach den Daten jene Bevölkerungsgruppen auf, die neu in die Bundesrepublik gekommen sind. Von jenen, die vor weniger als fünf Jahren eingewandert sind, leben 41,9 Prozent unter der Armutsgrenze. Einwanderer aus Herkunftsländern der gegenwärtigen Einwanderungswelle weisen extrem hohe Werte auf. Dies gilt etwa für syrische (78,1 Prozent), irakische (65,0 Prozent), pakistanische (59,3 Prozent) und afghanische (58,1 Prozent) Einwanderer. Ein Vergleich mit vorangegangenen Einwanderergruppen zeigt laut Seils aber, dass das Armutsrisiko mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkt.

„Bei der Bewertung der neuen Zahlen ist Augenmaß gefragt“, sagt Seils. Bei den Einwanderern der aktuellen Flüchtlingswelle sollte zunächst im Vordergrund stehen, dass sie Verfolgung und Krieg entgangen sind. Kurzfristig sollte die Einkommensarmut dieser Gruppen daher nicht dramatisiert werden. Es komme gleichwohl darauf an, die Einwanderer möglichst schnell ausreichend zu qualifizieren, damit sie ihren Unterhalt aus eigener Kraft bestreiten und sich in die Gesellschaft integrieren können. Dass das in der jüngsten Vergangenheit nicht immer gelungen sei, zeige die Armutsquote unter Migranten, die vor mehr als einem Vierteljahrhundert nach Deutschland gekommen sind: Von ihnen lebt noch immer mehr als ein Fünftel unterhalb der Armutsgrenze. „Dieser hohe Wert macht, ebenso wie der Umstand, dass in einer Zeit mit geringer Arbeitslosigkeit die Armutsquote insgesamt nicht sinkt, deutlich, dass Maßnahmen gegen Armut und Ungleichheit weit oben auf der Tagesordnung stehen sollten“, sagt WSI-Experte Seils. Neben kontinuierlichen Anstrengungen zur Qualifizierung wirke der Mindestlohn flankierend, weil er Lohndumping bei geringer qualifizierten Tätigkeiten begrenzt.

Die Kurzanalyse mit Grafiken im WSI-Verteilungsmonitor ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/wsi_67254.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.09.2016

In der thüringischen Stadt Jena lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2014 geboren wurde, bei 57,8%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, löste Jena damit den bayerischen Landkreis Main-Spessart von der Spitzenposition ab. Hier war die Väterbeteiligung mit 49,5% am sechsthöchsten. Im Bundesdurchschnitt lag die Beteiligung von Vätern bei 34,2%; die Mütterbeteiligung betrug 95,9%.

In acht von zehn Kreisen (in 334 von insgesamt 402 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten) lag der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld in Anspruch genommen haben, bei mindestens 25%. In fast der Hälfte der Kreise (191) wurde sogar ein Anteil von mindestens 35% erreicht – mit einer klaren regionalen Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Auch hier gab es deutliche regionale Unterschiede: Die 286 kreisfreien Städte und Landkreise, in denen der durchschnittliche Elterngeldanspruch von vor der Geburt erwerbstätigen Vätern mindestens 1.200 Euro betrug, befanden sich ausschließlich im früheren Bundesgebiet. 18 der 19 Kreise, in denen dieser Anspruch weniger als 1.000 Euro betrug, lagen in ostdeutschen Bundesländern.

Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, war mit bundesweit durchschnittlich 1.266 Euro – wie auch schon in den Vorjahren – deutlich höher als der Elterngeldanspruch von vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern (921Euro). Anders als bei den Vätern betrug der vergleichbare durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 32 Kreisen mindestens 1.000 Euro. Die unterschiedlich hohen Elterngeldansprüche sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Väter häufiger vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und in der Regel ein höheres anrechenbares Einkommen erzielten.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes für im Jahr 2014 geborene Kinder lag im Schnitt für Väter bei 3,1 Monaten und für Mütter bei 11,6 Monaten. Während die Bezugsdauer bei Müttern regional ähnlich war, unterschied sich diese bei Elterngeld beziehenden Vätern deutlich. Die höchsten Anteile an Vätern, die sich für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten entschieden, gab es in Bayern (85%) sowie in Baden-Württemberg und Thüringen (84%).

Die Statistiken und Publikationen zum Elterngeld sind hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenKreise.html;jsessionid=5B4B1A0E6BC4CA4E42A03F01F48721A0.cae2.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.10.2016

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2015 rund 129.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2% gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20.800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7%. Bei knapp 24.200 Verfahren (+7,9%) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43.200 Fällen(+4,0%) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41.300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (–1,0%).

Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (63,7%). In 27,0% der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1%) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4% der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,4%), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (19,4%) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,1% beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten wie im Vorjahr 2014 einen Anteil von 18,3% an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,8%.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 21,7% der Verfahren. Bei 12,2% waren es Bekannte oder Nachbarn, bei 12,4% kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (10,9%) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise: Eine Gefährdungseinschätzung gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales hier abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/ThemaSoziales.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.10.2016

Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2015 in allen westdeutschen Bundesländern außer Hamburg über dem Niveau des Jahres 2005. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg des Armutsrisikos in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen am stärksten.

Dort erhöhte sich das Armutsrisiko im Vergleich zum Jahr 2005 um 3,1 Prozentpunkte auf 17,5 % im Jahr 2015. In Berlin (+ 2,7 Prozentpunkte) und Bremen (+ 2,5 Prozentpunkte) war der Anstieg des Armutsrisikos im Jahr 2015 gegenüber 2005 ebenfalls überdurchschnittlich.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.09.2016, gekürzt

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden. In einem Antrag (18/9797(http://dip.bundestag.de/btd/18/097/1809797.pdf)) fordert sie die Bundesregierung auf, eine Strategie des "aktiven Alterns" zu entwickeln und umzusetzen. So soll unter anderem ein Förderprogramm aufgelegt werden, das über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote und soziale Sicherung in Städten und Gemeinden informiert. Zudem soll das Programm "Altersgerecht Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Bundesmitteln in Höhe des tatsächlichen Bedarfs ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 werde der Bedarf an barrierefreien Wohnungen auf drei Millionen steigen. Die Grünen fordern zudem, dass das Nahverkehrsangebot ausgebaut und konsequent barrierefrei gestaltet wird.

Die Grünen berufen sich auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, nach denen bis zum Jahr 2050 etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein wird. Es bedürfe deshalb einer Strategie, die den verschiedenen Bedürfnissen und unterschiedlichen sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situationen älterer Menschen gerecht werde.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 563 vom 29.09.2016

Die Fraktion Die Linke will Kinderarmut besser bekämpfen und verlangt deshalb von der Bundesregierung, einen Aktionsplan gegen Kinderarmut aufzulegen. In einem entsprechenden Antrag (18/9666 (http://dip.bundestag.de/btd/18/096/1809666.pdf)) stellt die Fraktion fest, dass Kinderarmut "eines der prägendsten und gravierendsten Probleme in diesem Land" sei. Soziale Sicherheit sei aber ein soziales Menschenrecht und damit unverzichtbar zur Verwirklichung des Kindeswohls, schreiben die Abgeordneten.

Der Aktionsplan soll unter anderem festlegen, dass die Höhe der Sozialleistungen Armut von Kindern und Jugendlichen künftig ausschließt, dass der Bezug von Leistungen repressionsfrei gestaltet wird und dass die Leistungen und die Beratung der Familien entbürokratisiert werden. Außerdem soll eine eigene Kindergrundsicherung für Kinder und Jugendliche eingeführt werden, um "alle Kinder und Jugendlichen aus der Armut zu befreien" und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Der Aktionsplan soll ferner von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Erhöhung des Mindestlohns und einer Erhöhung des Kindergeldes flankiert werden, fordern die Linken.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 532 vom 21.09.2016

Hierzu kommentiert das ZFF: Das ZFF begrüßt es sehr, dass das Thema Kinderarmut auf der Agenda des Bundestages steht und derart umfassend diskutiert wird. Die Linke fordert in ihrem Vorstoß eine Kindergrundsicherung einzuführen, „die monetäre und infrastrukturelle Leistungen umfasst“. Das Bündnis, in welchem das ZFF seit vielen Jahren für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung streitet, betont ebenfalls, wie wichtig es ist, Geldleistungen und Infrastrukturausbau nicht gegeneinander auszuspielen. Es ist wichtig, dass wir tatsächlich beides erreichen! Gleichzeitig sollte die Höhe einer Kindergrundsicherung – entsprechend eines soziokulturellen Existenzminimums – auch mit den Kosten der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeangeboten in Verbindung gesetzt werden.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zentrales Ziel einer SGB VIII-Reform in dieser Legislaturperiode sollte ein „inklusives SGB VIII“, die Zusammenführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für alle Kinder- und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sein. Die bisher vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Arbeitsentwürfe zur SGB VIII-Reform sind so überfrachtet mit anderen Intentionen, dass mittlerweile deutlich ist, dass das Ziel eines inklusiven SGB VIII so nicht erreichbar ist.

Durch die vorgesehene Auflösung der individuellen Rechtsansprüche von Eltern auf „Hilfe zur Erziehung“ durch eine Ausweitung des Ermessens öffentlicher Träger und davon umschlossene Möglichkeiten, Hilfesuchende auf Regelangebote zu verweisen, soll eine tragende Säule des Kinder- und Jugendhilferechts zu Fall gebracht werden.

Durch die vorgesehenen Neuregelungen im Finanzierungsrecht soll das Ermessen öffentlicher Träger im Hinblick auf die Art von Finanzierungsformen so erheblich erweitert werden, dass die Träger der freien Jugendhilfe in Finanzierungsfragen in völlige Abhängigkeit von den Optionen der öffentlichen Hand geraten. Die öffentlichen Träger sollen, so sie wollen, den Abschluss von Vereinbarungen verweigern können und Ausschreibungspraktiken entwickeln, die – wie das Beispiel der Jugendberufshilfe zeigt – geeignet sind, gut entwickelte Angebotsstrukturen in kürzester Zeit zu zerstören.

Mit solchen Rahmungen – der Auflösung der individuellen Rechtsansprüche und

Auflösung der Finanzierungsstrukturen – werden auch Grundbedingungen für den Willen zur Überführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen unterspült. Eltern behinderter Kinder haben kein Interesse daran, mühsam erkämpfte Fortschritte im Hinblick auf die Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe durch den Zuständigke itswechsel in ein SGB VIII zu verlieren. Sie hofften auf einen deutlichen Zugewinn an Leistungsfähigkeit für ihre Kinder. Jetzt drohen ihnen die Ungewissheiten der jeweiligen Ermessensausübung. Diese Dimensionen der Veränderungen, die in den Arbeitsentwürfen deutlich werden, sind weder in einem fachlichen noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt worden. Eine Reform des SGB VIII braucht einen fachlich wesentlich breiter aufgestellten Diskurs!

Da die Zeitschiene bis zu den Bundestagswahlen immer enger wird und die Entwürfe nicht mit bloßen Textkorrekturen zu heilen sind, da ihre Gesamtkonstruktion verfehlt ist, fordern wir das BMFSFJ auf, dieses Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und statt dessen in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen. In einen solchen Anlauf müssen auch bisher ausgesparte Problemlösungen eingebracht werden. Der Abbau des Personals in der Kinder- und Jugendarbeit in den letzten Jahren ist drastisch.

Diese Infrastruktur braucht dringend eine Stärkung, für die wir bereits 2014 Vorschläge gemacht haben.

Auch die rechtliche Absicherung von präventiven Angeboten für Kinder und Jugendliche in besonders belasteten Situationen – wie z. B. von Beratungsstellen zu Fragen des sexuellen Missbrauchs – ist ein offenes Problem, das dann einbezogen werden muss. Wir werden uns am Erarbeitungsprozess eines inklusiven SGB VIII, das diesen Namen verdient und Rechtssicherheit für Hilfesuchende und Hilfeerbringer zur Basis hat, intensiv beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 30.09.2016

Auf 520 Euro muss nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle der Regelsatz in Hartz IV angehoben werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben.

Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission. „Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, dem Rotstift geopfert wurden. Statt das soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren, wie es die Verfassung vorsieht, werde fast ausschließlich ein physisches Existenzminimum berechnet.

„Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen“, kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der Paritätische fordert daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.09.2016

„Keine Frage: Die Länder haben große Anstrengungen unternommen, um Geflüchteten und Asylbewerbern möglichst schnell Bildungsangebote zu machen. Trotzdem gibt es noch keinen Grund, sich selbst zu feiern. So dauert es beispielsweise viel zu lange bis geflüchtete Kinder die Chance bekommen, eine Kita oder eine Schule zu besuchen“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Freitag in Frankfurt a .M. mit Blick auf die Tagung der Kultusministerkonferenz in Bremen.

Tepe forderte mehr Unterstützung für die Beschäftigten in Kitas und Schulen: „Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte brauchen mehr Zeit, um sich fortbilden zu können, für den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, die Beratung der Betroffenen und die Koordinierung mit den zuständigen Behörden.“

Sie mahnte deshalb an, dass deutlich mehr Lehrkräfte als bisher ausgebildet und eingestellt werden müssten, insbesondere mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache. Zudem sei der Bund gefordert, die Länder noch stärker als in der Vergangenheit zu unterstützen. „Denn: Bildung kann nicht warten. Sie ist der Schlüssel zur Integration geflüchteter und asylsuchender Menschen in die Gesellschaft“, betonte die GEW-Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 07.10.2016

Für einen Kurswechsel in der Bildungspolitik und der Finanzierung des Bildungswesens hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stark gemacht. Sie schlug ein Investitionsprogramm in Bund und Ländern vor, um den Bildungsbereich zukunftsfähig zu machen. GEW-Vorsitzende Marlis Tepe und Doro Moritz, Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg, gaben heute während einer Pressekonferenz in Berlin den Startschuss für die bundesweite Initiative „Bildung. Weiter denken!“.

„Bildung ist ein Menschenrecht. Sie unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung, ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und eröffnet Zugänge zum Arbeitsmarkt. Der Zustand des Bildungswesens steht der Bedeutung der Bildung, die immer wieder gerne in Sonntagsreden beschworen wird, jedoch diametral entgegen“, betonte Tepe. „Das gilt für Quantität und Qualität der Bildungsangebote und -einrichtungen ebenso wie für deren Finanzierung. Deshalb braucht Deutschland mehr und bessere Bildungsangebote für alle Menschen!“ Als zentrale Aufgaben benannte die GEW-Vorsitzende den Ausbau der Inklusion und der Ganztagsangebote, die Integration geflüchteter Menschen, die Verbesserung der Kitaqualität sowie ein Sanierungs- und Neubauprogramm für die Bildungseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, die gute Bildungsangebote ermöglichen. „Alle diese Aufgaben stehen und fallen mit qualifiziertem Personal. Deshalb brauchen wir an erster Stelle eine Offensive, um Erzieherinnen, Sozialarbeiter, Lehrkräfte und Wissenschaftler zu gewinnen“, sagte Tepe. „Hier unsere Vorschläge, damit Bund, Länder und Kommunen diese Herausforderungen stemmen können.“

„Das Kooperationsverbot für den Bildungsbereich muss endlich fallen. Dann könnte der Bund Länder und Kommunen ohne Umwege bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben unterstützen. Dass wir politisch noch nicht so weit sind, darf keine Ausrede dafür sein, die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun“, unterstrich Tepe. „Unsere Forderungen, die wir mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 machen, lassen sich auch ohne Grundgesetzänderung umsetzen.“

Tepe stellte die Kernaussagen des 15-Punkte-Programms der Bildungsgewerkschaft zur Bundestagswahl vor: „Der Bund kann Länder und Kommunen bei der Sanierung, Modernisierung und dem Neubau von Schulen und Hochschulen entlasten. Wenn in Klassenräumen der Putz von den Wänden fällt oder die Schülerinnen, Schüler und Studierenden den Gang zur Toilette scheuen, leidet auch der Lernprozess. Für Ganztag und Inklusion brauchen die Bildungseinrichtungen darüber hinaus andere Lernräume als etwa im Schulalltag vergangener Jahrzehnte. Der Bund kann mit einem Sanierungs- und Modernisierungsprogramm unmittelbar dazu beitragen, die Lehr- und Lernqualität zu verbessern.“ Dieses Programm müsse auf zehn Jahre angelegt sein. Es erfordere einen jährlichen Investitionsbedarf von 3,2 Milliarden Euro für die Schulen und einer Milliarde Euro für die Hochschulen. „Im Gegenzug müssen sich die Länder verpflichten, mehr Personal einzustellen und die Bezahlung der Pädagoginnen und Pädagogen strukturell zu verbessern“, unterstrich Tepe.

„Darüber hinaus muss der Bund den Ausbau der Schulsozialarbeit dauerhaft fördern. Wir brauchen einen Schlüssel von einem Sozialarbeiter auf 150 Schülerinnen und Schüler“, sagte die GEW-Vorsitzende. Um die entsprechenden Stellen zu schaffen, seien jährlich rund 2,7 Milliarden Euro notwendig.

Zudem könne der Bund auch als Gesetzgeber einiges bewegen. „Wir brauchen dringend ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, das hohe Standards sichert. Mit diesen, die die Fachkraft-Kind-Relation, die Freistellung der Leitungskräfte, die Fachberatung und die Anerkennung mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit festschreiben, verbessert sich die Qualität in den Kitas strukturell deutlich.“ Das sei dringend notwendig. Nach dem erfolgreichen quantitativen Ausbau der Kitas werde immer deutlicher, dass es in den Einrichtungen erhebliche Qualitätsunterschiede und –mängel gibt. „Dabei belegen alle Studien: In der frühen Kindheit werden die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie gestellt“, sagte Tepe. Es gebe bundesweit einen Bedarf von deutlich mehr als 100.000 vollzeitbeschäftigten Fachkräften an Kitas. Für diese Stellen müssten rund fünf Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Die GEW-Vorsitzende setzte sich dafür ein, dass sich der Bund stärker als bisher an den Hochschulen engagiere: „Der Hochschulpakt muss ausgebaut werden. Mittelfristig muss der Pakt in eine deutlich bessere Grundfinanzierung der Hochschulen umgewandelt werden.“

„Ja: Gute Bildung ist teuer. Schlechte Bildung ist aber so teuer, dass unser Land sie sich nicht leisten kann“, sagte Moritz. „In fast allen Bundesländern haben wir – wie in Baden-Württemberg – Lehrermangel. Die meisten Länder hatten zu Beginn des Schuljahres Probleme, allein die Stellen zu besetzen, um die Unterrichtsversorgung sicher zu stellen. In Baden-Württemberg konnten zehn Prozent der unbefristeten Stellen, überwiegend für Beamtinnen und Beamte, nicht besetzt werden – vor allem in den Grundschulen.“ In Sachsen beispielsweise seien zum neuen Schuljahr 45 Prozent der Stellen mit Seiteneinsteigern besetzt worden, in der Mittelschule sogar 54 Prozent. In Rheinland-Pfalz seien 25 Prozent der neu eingestellten Lehrkräfte in der Grundschule keine ausgebildeten Grundschullehrkräfte. Die Gründe für den Lehrermangel: Wegen der starken Pensionsjahrgänge gebe es erheblichen Ersatzbedarf. Zudem erfordere etwa die sachgerechte Umsetzung der Inklusion in großem Umfang zusätzliche Lehrkräfte, aber auch Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiter. „Wir müssen den Lehrerberuf wieder attraktiver machen: Dazu gehört: die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung, insbesondere der Grund- und Hauptschullehrkräfte, zu verbessern“, betonte Moritz.

„Auf den Anfang kommt es an! Deshalb muss der Beruf der Erzieherin aufgewertet werden“, sagte Moritz. „Baden-Württemberg hat zwar im Kita- und Krippenbereich bundesweit den besten Personalschlüssel. Allerdings sagt dieser nichts darüber aus, wie viel Arbeitszeit einer Fachkraft direkt beim Kind ankommt: Weder Leitungstätigkeit noch Vor- und Nachbereitungszeit, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit sind hier eingerechnet. Deshalb ist die Fachkraft-Kind-Relation entscheidend.“ 20 Prozent der Kitas, so Moritz, hätten keine Zeitkontingente für Leitungsarbeit. Deshalb verlange die GEW je Kita-Gruppe 25 Prozent Freistellung für Leitungstätigkeiten. „Allein dafür sind in den Kitas 2.000 zusätzlichen Stellen notwendig“, sagte die GEW-Landesvorsitzende.

„Unsere Vorschläge lassen sich alle finanzieren: Dafür muss der Staat seine Einnahmen erhöhen“, sagte Tepe. „Deshalb brauchen wir eine Reform der Einkommensteuer: Kleine und mittlere Einkommen müssen ent-, hohe Einkommen stärker belastet werden.“ Sie wies auf das Steuerkonzept hin, das die GEW vorgelegt hat. Zudem sprach sich Tepe dafür aus, die Vermögensteuer wieder einzuführen, große Erbschaften stärker zu besteuern und die Gewerbe- zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiter zu entwickeln: „Diese Maßnahmen bringen jährlich fast 74 Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen.“

Weiteren Informationen sind hier zu finden: http://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/, darunter:

• Statement Marlis Tepe, GEW-Vorsitzende,

• Statement Doro Moritz, Vorsitzende GEW Baden-Württemberg,

• GEW-Positionen zur Bundestageswahl,

• Factsheet Zahlen, Daten, Fakten zur Bildung,

• GEW-Steuerkonzept: „Richtig gerechnet!“,

• Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen und

• „Erziehung und Wissenschaft“ 9/2016.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 22.09.2016

Bleibt nach einer Trennung der Unterhalt für ein gemeinsames Kind aus, greift der Unterhaltsvorschuss. „Es ist gut und richtig, wenn der Staat im Sinne des Kindeswohls einspringt, falls ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt“, erklärt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh mit Blick auf die morgige Beratung des Unterhaltsvorschussgesetzes. „Doch grundsätzlich muss dieser Elternteil konsequenter in die finanzielle Verantwortung genommen werden. Das entspricht der elterlichen Erstverantwortung!"

Weil in der Praxis erschreckend viele Elternteile ihren Barunterhalt nicht oder nur teilweise leisten, braucht es Regelungen und Maßnahmen, die den zuständigen Stellen den Rückgriff auf säumige Unterhaltszahler erleichtern und sie bei ihrer Arbeit unterstützen. „Denn wer sich für ein Leben mit Kind entscheidet, trägt auch die Verantwortung für seinen Nachwuchs und darf sich nicht länger arm rechnen“, so der DFV-Präsident.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will beim Unterhaltsvorschuss die Altersbegrenzung auf 18 Jahre erhöhen und die Höchstbezugsdauer aufheben. Für rund eine halbe Million Kinder bundesweit und ihre alleinerziehenden Elternteile, die Unterhaltsvorschuss beziehen, ist das eine gute Nachricht. Dennoch bedarf es noch einer wichtigen Nachbesserung. Das Kindergeld wird bisher beim Unterhaltsvorschuss – anders als beim gezahlten Kindesunterhalt – vollständig angerechnet. Die Hälfte des Kindergeldes muss aber künftig beim betreuenden Elternteil verbleiben. Rund 1,6 Millionen Alleinerziehende leben in Deutschland. Obwohl sie überwiegend gut ausgebildet sind – fast vier von fünf haben einen mittleren bis hohen Bildungsabschluss – sind knapp 42 Prozent von Einkommensarmut bedroht, heißt es in der Studie „Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“ der Bertelsmann Stiftung (2016). Etwa die Hälfte der 1,9 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Hartz IV beziehen, leben demnach in einem Haushalt mit nur einem Elternteil.

Weitere Informationen und die Studie der Bertelsmann Stiftung (Weiterleitung auf der Website) sind hier zu finden: http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/606-bertelsmann-stiftung-kinder-als-armutsrisiko?acm=1549_154.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 07.10.2016

Etwa jeder dritte der im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommenen 890.000 Flüchtlinge ist ein Kind oder Jugendlicher. Bei den unter 18-Jährigen wurden sehr viele Erstanträge auf Asyl für Säuglinge und Kleinkinder gestellt. Die meisten dieser sehr jungen Kinder werden voraussichtlich auf Dauer hier bleiben. Inwieweit die sprachliche, soziale und kulturelle Integration gelingt, entscheidet sich in den ersten Monaten und Jahren. Orientierungspunkt für sämtliche Integrationsbemühungen müssen die für jedes Kind geltenden Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention sein.

„Kinder mit Fluchterfahrungen sind besonders schutzbedürftig. Sie benötigen sichere Orte für Kinder, in denen anerkannte Standards gelten, um sie vor Unfällen, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

„Ebenso notwendig sind Spiel- und Bildungsangebote, sowohl in den Flüchtlingsunterkünften als auch in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Junge Kinder können nicht warten. Die Integration in Einrichtungen der frühen Tagesbetreuung und der Gesundheitsfürsorge muss zügig erfolgen, damit die Kinder ihre oft sehr belastenden Erfahrungen verarbeiten können und die Chancen, die sich ihnen in Deutschland bieten, nutzen können. Dies ist auch im Interesse der Aufnahmegesellschaft.“

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „WIR SIND DA! Kinder aus Krisenregionen – Eine Herausforderung für unsere Gesellschaft“ am 7./8. Oktober im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland fordert die Deutsche Liga für das Kind:

(1) die verpflichtende Einführung von Kinderschutzstandards einschließlich Beschwerdemöglichkeiten in allen Einrichtungen, in den sich geflüchtete Kinder aufhalten;

(2) den Ausbau der Sprachförderung und Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kindertageseinrichtungen;

(3) uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Gesundheitsleistungen für Flüchtlingskinder;

(4) beschleunigte Entscheidungen über Aufenthaltsperspektive und Familienzusammenführung unter Beachtung des Vorrangs des Kindeswohls sowie

(5) die Verankerung traumapädagogischer und interkultureller Inhalte in den Aus- und Fortbildungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, gehören der Geschäftsführer des Deutschen Komitees für UNICEF, Christian Schneider, der Direktor des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan, die Oberärztin in der Ambulanz für seelisch erkrankte Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Dr. med. Kerstin Stellermann-Strehlow, der fachliche Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Heidelberg, Dr. Thomas Meysen, sowie Petra Wagner, Direktorin des Instituts für den Situationsansatz und Leiterin der Fachstelle Kinderwelten in Berlin.

In einem YouTube-Kanal „Mein Baby. Filme für Eltern in Arabisch“ hat die Deutsche Liga für das Kind kurze zweisprachige Filme (Regie: Anja Freyhoff und Thomas Uhlmann) mit Informationen für Eltern zu Schwangerschaft, Geburt, Familie, Erziehung und Kinderrechten veröffentlicht. Zehn neue Filme und Übersetzungen bestehenden Materials wurden gefördert vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der YouTube-Kanal ist hier zu finden: https://www.youtube.com/channel/UCnQMfgtyGGMZ8vFx_ohwzYw.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e. V. vom 07.10.2016

Am 9. September trat der neu gegründete Beirat des Bundesverbandes für Kindertagespflege zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Zum Vorsitzenden des Gremiums, das den Bundesverband beraten und zukünftige Entwicklungen der Kindertagespflege diskutieren soll, wurde Prof. Dr. Gabriel Schoyerer gewählt. Die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler erklärte dazu: „Ich bin sehr froh, dass wir nun einen Beirat aus sehr profilierten Persönlichkeiten verschiedener Berufe haben.

Die interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht es, Entwicklungen in der Kindertagespflege von verschiedenen Seiten zu betrachten und Ideen für eine bessere Qualität der frühkindlichen Betreuung zu entwickeln. Ich danke den Mitgliedern des Beirates für die lebhafte und konstruktive Diskussion, die sich bereits in der ersten Sitzung gezeigt hat“.

Die Mitglieder des Beirates sind:

Dr. Elisabeth Benterbusch, Wiss. Dienst des Deutschen Bundestages,
Ingrid Fischbach, Mitglied des Bundestages,
Dieter Gerber (Stellv. Vorsitz), Stellv. Bundesvorsitzender,
Maria-Theresia Münch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge,
Dr. Eitel-Siegfried Samland, Staatl. Fachschule für Sozialpädagogik Hamburg,
Prof. Dr. Gabriel Schoyerer (Vorsitz), Kath. Stiftungsfachhochschule München,
Prof. Dr. Stefan Sell, Hochschule Koblenz, Campus Remagen,
Gabriele Stein, Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg,
Mirjam Taprogge-Essaida, Rechtsanwältin und Mediatorin und
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Rechtswissenschaftler, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für Kindertagespflege e. V. vom 16.09.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) appelliert an die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auszubauen. Familienministerin Schwesig hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt und setzt sich dafür ein. „Eine Stärkung des Unterhaltsvorschuss liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern“, unterstreicht Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV.

„Alleinerziehende warten darauf, dass der überfällige Ausbau dieser armutsvermeidenden Leistung bald umgesetzt wird.“ Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. „Die willkürlich gesetzte Altersgrenze von 12 Jahren und die Deckelung der Bezugszeit des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre führen dazu, dass Kinder getrennter Eltern plötzlich ohne Unterhalt dastehen. Alleinerziehende stellt das vor massive Probleme“, kritisiert Solveig Schuster.

Hintergrund: Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Ein weiteres Problem liegt darin, dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist und immer mindestens 95 Euro unter der regulär dem Kind zustehenden Unterhaltszahlung liegt. „Der Unterhaltsvorschuss muss gestärkt werden: Das ist zu erreichen, in dem das Kindergeld nicht länger vollständig an die Leistung angerechnet wird, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster.

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist. „Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt“, betont Solveig Schuster. Eine Erhöhung des Kinderzuschlags ist im Gespräch. „Damit die Kinder von Alleinerziehenden von einem höheren Kinderzuschlag profitieren können, muss dieser reformiert werden. Denn wegen der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erreicht dieser die Kinder von Alleinerziehenden so gut wie nicht“, stellt Schuster heraus.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) vom 05.10.2016

Trennungsväter stehen unter besonderem Druck, Beruf und Familie zu vereinbaren
Die Unternehmensberatung A.T. Kearney stellte in ihrer aktuellen Familienstudie fest, dass immer mehr Väter mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unzufrieden sind. Sie wollen mehr Zeit für die Familie. Was für Väter, die mit der Mutter zusammen leben, bereits ein großes Problem ist, ist für Trennungsväter oftmals ein kaum lösbares Problem.
Wieso wollen Sie Ihre Arbeitszeiten wegen ihres Kindes anders einteilen? Das Kind lebt doch bei der Mutter. So oder so ähnlich ergeht es vielen getrennten Vätern, die sich auch nach einer Trennung weiter um die gemeinsamen Kinder kümmern wollen. Übersehen wird dabei, dass Kinder heute oftmals bei beiden Eltern wohnen. Weder Politik noch Gesellschaft haben sich bisher tatschlich darauf eingestellt und das, obwohl inzwischen über 50% der Ehen geschieden werden.

Während getrennte Mütter mit der Last der Alleinerziehenden leben, gibt es für Väter, die diese Last gemeinsam mit der Mutter tragen wollen, nicht einmal einen Begriff, erklärt Markus Witt, Pressesprecher des Väteraufbruch für Kinder e. V. So ist es auch wenig verwunderlich, dass die Wirtschaft für diese große Gruppe an Vätern kaum Lösungen bereit hält. Im Gegenteil, wurde ihnen zusammenlebend die Vaterrolle oftmals noch zugebilligt, wird ihnen diese nach einer Trennung unter der Woche häufig abgesprochen.

Väter sind heute zunehmend von Anfang an gemeinsam mit der Mutter in die Betreuung der Kinder eingebunden und leben Elternschaft auf Augenhöhe. Warum dies auf einmal nicht mehr so sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Das Motto den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie gilt auch nach einer Trennung, meint Witt. Dass diese "neue Vereinbarkeit" sich sogar positiv auf die Unternehmensbilanzen auswirkt, bestätigte erst vor wenigen Tagen eine Studie von Roland Berger im Auftrag des Familienministeriums. So wurde empfohlen, Väter verstärkt zu Vereinbarkeitsthemen in den Blick zu nehmen.

Wirtschaft und Politik wären daher gut beraten, die große Gruppe der getrennten Eltern insgesamt zu betrachten. So könnten Alleinerziehende sich einfacher ins Erwerbsleben einbringen und die bisher unbeachteten Väter könnten Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Diese höhere Zufriedenheit steigert nicht nur die Produktivität, sondern auch die Attraktivität eines Arbeitgebers im Wettbewerb um gute Mitarbeiter – ein nicht zu unterschätzender Faktor, so Witt weiter. Dringend notwendig wäre aber auch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Steuer, Sozialleistungs- und Unterhaltsrecht sind auch im Jahr 2016 noch immer nicht darauf eingestellt, dass ein Kind nach einer Trennung zwei betreuende Eltern hat. In der Hinsicht ist Deutschland noch immer ein Entwicklungsland, meint Witt auch mit Blick auf die europischen Nachbarländer, die sich der Thematik teils schon vor Jahrzehnten angenommen haben.

Quelle: Pressemitteilung Väteraufbruch für Kinder e. V. vom 05.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. Oktober 2016

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Gesamtverband e. V.

Ort: Berlin

Migration – ob freiwillige oder unfreiwillige – ist vielfach Teil der Familiengeschichte und als solches auch ein Familienprojekt. Es betrifft alle Akteure im Familienverbund. Obgleich Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen für den Migrations- und Eingliederungsprozess in der Aufnahmegesellschaft bedeutend sind, findet dieser Zusammenhang und Fokus immer noch zu wenig Beachtung in Wissenschaft und Forschung – aber auch in der Politik.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/Dokumente/pdfs_veranstaltungen/Einladung_zum_Fachgespraech_je_25.08..pdf.

Termin: 26. Oktober 2016, 17:30 – 19:30 Uhr

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Nordrhein-Westfalen

Ort: Bochum

Schon jetzt existieren in Kommunen zeitliche Entlastungspotenziale. Einige Städte haben sich sogar auf den Weg gemacht, eine familiengerechte Zeitpolitik zu ihrem Markenkern auszubauen. Doch haben Familien hier den Überblick? Sind die Angebote, sowohl öffentlicher als auch privater Dienstleister vor Ort, eine wirkliche Erleichterung und wo besteht Verbesserungsbedarf?

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://www.fes.de/oas/portal/pls/portal/filefunctions.download/PLAKON/VERANSTALTUNG/208014/F245731617/Programm_Bochum_26.10.16.pdf.

Termin: 17. November 2016, 13:30 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V.

Ort: Berlin

Das System der Gewährung des Kinderexistenzminimums in Deutschland steht seit langem in der Kritik: die Kombination aus Kindergeld und steuerlichem Kinderfreibetrag ist für viele unverständlich und führt zu einer sozialen Schieflage. Auch die grundsätzliche Höhe des Kinderexistenzminimums wird als unzureichend kritisiert. Zudem gelten im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht jeweils verschiedene Beträge. Wie aber kann ein besseres System der Existenzsicherung für Kinder erreicht werden?

Das Programm ist hier zu finden: http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Programm_Anmeld_Kinderexistenzminimum.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://www.ag-familie.de/meta/anmelden.html.

Termin: 19. November 2016, 09:00 bis 15:30 Uhr

Veranstalter: Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familiefragen, Landesarbeitskreis Sachsen e. V.

Ort: Chemnitz

Kosten: Es wird eine kleine Teilnahmegebühr erhoben.

Anmeldeschluss: 08.11.2016

Die AG Familie der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens lädt unter dem Titel „Familie bilden. Aktuelle Angebote und Bedarfe der ev. Familienbildung in Sachsen“ zu einem Fachtag zur Zukunft evangelischer Familienbildung ein. In Fachvorträgen und Impulsen von ExpertInnen aus Wissenschaft, Kirche und Politik zu Wort und miteinander ins Gespräch kommen lassen.

Die Leitfrage der Veranstaltung ist die Wirksamkeit von (evangelischer) Familienbildung im Hinblick auf spezielle Zielgruppen.

In vier Workshops wird diese Frage im Mittelpunkt stehen. Dazu unterstützen ‚Best-Practice-Beispiele‘ aus der Arbeit mit schwer erreichbaren Familien, mit Familien mit Migrationshintergrund, mit Alleinerziehenden/Ein-Eltern-Familien und mit Vätern.

Das Programm und die Anmeldeinformationen sind hier zufinden: http://www.eaf-sachsen.de/fileadmin/user_upload/doc/ankuendigungen/Einladung-Fachtag-Familienbildung-2016-11-19.pdf.

Termin: 07. bis 09. Dezember 2016

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 14.10.2016

Kooperationen und Vernetzung sind Schwerpunkte der Fachveranstaltung bzw. deren Bedeutung zur Schaffung und Weiterentwicklung guter Lebensräume für ältere Menschen. Die Gestaltung einer guten Alternspolitik in den Kommunen braucht viele Köpfe. Ein selbstbestimmtes Leben und der Erhalt oder die Verbesserung sozialer Teilhabe – auch im hohen und unterstützungsbedürftigen Alter – braucht an Teilhabe ausgerichtete Sozialräume und Infrastrukturen – insbesondere in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Prävention, Gesundheit, Engagementförderung, Begegnung, Beratung.

Mobilität usw. Für die Gestaltung bedarfsgerechter Angebote in städtischen Quartieren und in den dörflichen Strukturen ländlicher Räume sind aufeinander bezogene Konzepte und die Kooperation der vor Ort tätigen Akteure (kommunale Altenpolitik, Wohnungswirtschaft, Träger der Altenhilfe, Pflegestützpunkte, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros, Vereine, Kirchengemeinden usw.) unerlässlich.

In der Veranstaltung sollen Beispiele für die Entwicklung und Gestaltung von Kooperationen in unterschiedlicher Ausprägung vorgestellt und erörtert werden. Dabei wird auch die Partizipation der älteren Menschen selbst thematisiert werden.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-2016-alter-braucht-kooperation-podium-altenhilfe-1870,615,1000.html.

AKTUELLES

Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor. Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen. Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Mit einer gemeinsamen Kampagne fordern die Flüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, GEW, PRO ASYL und BumF daher: Schule für Alle – ohne Ausnahme!

Der Internetauftritt der Kampagne ist hier zu finden: http://www.kampagne-schule-fuer-alle.de/.

Um dem bewegungsarmen Alltag vieler Familien „auf die Füße zu verhelfen“ hat die Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb) gemeinsam mit der Universität Bielefeld ein Bewegungsspiel entwickelt, das vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird.

Ziel ist es, Familien und ihre Kinder für die langen Sitzzeiten zu sensibilisieren und sie mit Spaß zu motivieren, im Alltag mehr aufzustehen und sich zu bewegen.

Die Anleitung zum Spiel ist hier zu finden: www.familienaufstand.de.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Sitzen sind hier zu finden: http://www.pebonline.de/projekte/sitzender-lebensstil/.

24 Stunden – 7 Tage die Woche soll es künftig eine „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ geben. An diese zentrale und kostenfreie Beratungsnummer können sich Ärztinnen und Ärzte, Medizinerinnen und Mediziner wenden, wenn sie in ihrem Arbeitsalltag auf mögliche Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch stoßen. Experten beraten die Kollegen bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in medizinischen Not- und Akutsituationen in Kliniken und Praxen. Ab Oktober wird das Universitätsklinikum Ulm hier die Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung der Hotline starten.

„Ärztinnen und Ärzte spielen im Kinderschutz eine wichtige Rolle“, macht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig deutlich. „Oft sind sie die ersten, die eine mögliche Gefährdung feststellen. Sie müssen schnell erkennen und reagieren, wenn ein Kind Schutz braucht, wenn sie eine Misshandlung vermuten, wenn sie bei einem Säugling ein Schütteltrauma diagnostizieren. Dafür brauchen sie Unterstützung und Rechtssicherheit.“

Die Ergebnisse der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes zeigen, dass das Gesundheitswesen eine besonders wichtige Rolle beim Aufdecken von Gefährdungen bei Säuglingen und Kleinkindern spielt. Bei der Kinderschutzhotline erreichen Assistenzärzte in den Aufnahmestationen, Klinikmitarbeiter, aber auch Hausärzte und andere Angehörige der Heilberufe künftig kompetente Kollegen, die mit ihrem Wissen helfen sollen, mehr Verdachtsfälle von Misshandlung und Missbrauch aufzuklären.

Die Beratungstätigkeit soll von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten mit einschlägigem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen ausgeübt werden. Sie sollen schnell medizinische und rechtliche Orientierung geben. Die Anruferinnen und Anrufer sollen Rechtssicherheit erhalten und das mögliche weitere Vorgehen im konkreten Fall pseudonymisiert besprechen können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Beraterinnen und Berater über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um medizinische Problemschilderungen verstehen zu können. Sie müssen darüber hinaus aber auch den rechtlichen Rahmen im Kinderschutz kennen und über die Möglichkeiten des Hilferepertoires, insbesondere in der Jugendhilfe, informieren können.

Um einen hohen fachlichen Standard zu gewährleisten, wird ein mit einer Fachärztin oder einem Facharzt besetzter Hintergrunddienst für die Hotline eingerichtet werden.

Das Angebot soll dabei helfen, die unterschiedlichen Fachsprachen und Herangehensweisen von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Verständigungsprobleme, die zu Lücken im Kinderschutz führen können, sollen so geschlossen werden.

Das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ startet am 1. Oktober 2016. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase wird die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ voraussichtlich ab April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner im Pilotbetrieb zur Verfügung stehen. Das Projekt läuft bis Herbst 2019.

Neben einer begleitenden Forschung zur Qualitätssicherung wird am Ende der Projektlaufzeit eine externe Evaluation des Projektes erfolgen.

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ZFF-Info 12/2016

SCHWERPUNKT I: Kinderarmut

Eine Steigerung der SGB II-Quote von Kindern auf 14,7% (2011: 14,3%), Armut bei der Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden und einem guten Drittel in Mehrkindfamilien. Die Studie „Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche“, die die Bertelsmann-Stiftung und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute vorgestellt haben, weist eindrücklich darauf hin, dass Armut bei Kindern und Jugendlichen keine Bagatelle ist. Viele Kinder bleiben lange Zeit im SGB II-Bezug, Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Arme Kinder wachsen oftmals „isoliert“ auf.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, macht deutlich:

„Die Studie zeigt, dass unser System des Familienlastenausgleichs nicht darauf ausgerichtet ist, allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder im SGB II-Bezug haben nicht die gleichen Chancen, wie andere Kinder und häufig führt die Armut dazu, dass sie auch als Erwachsene ihre Existenz nicht eigenständig sichern können. Gleichzeitig sehen wir, dass die Harz IV-Sätze für die 3-6 Jährigen, die am häufigsten von Armut betroffen sind, auch in 2017 nicht steigen sollen. Die Politik muss endlich aufwachen und wirksame Konzepte gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.09.2016

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert eine heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zum Thema Kinderarmut. Diese zeigt, dass der Anteil der Kinder, deren Familien auf Hartz IV angewiesen sind, in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist.

„Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung dieses sozial- und bildungspolitische überaus wichtige Thema vernachlässigt. Kinderarmut darf aber nicht einfach hingenommen werden. Hier ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, zu handeln.

Die Verbesserung von materieller Armut ist ein Schritt, aber nicht die alleinige Lösung für Kinder und deren Familien aus der Armutsfalle zu entkommen. Die AWO sieht die Lösung in einer Stärkung solcher Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen. So ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Eltern für ein ausreichendes Familieneinkommen sorgen oder aber notwendige Qualifizierung- oder Weiterbildungsangebote wahrnehmen können, eine wohnortnahe und qualitativ gute Kinderbetreuung.

Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können. Das Netz von Institutionen, die Familien, Kindern und Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite stehen, muss so dicht werden, dass jede Familie, die Hilfe benötigt, diese auch bekommt. Dafür muss die Zahl der pädagogischen Fachkräfte dringend erhöht werden. Jeder Euro, der in Kinder investiert wird, muss als Investition in die Zukunft verstanden werden. Nur so können soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit hergestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.09.2016

Zur heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut, erklären Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt: Kinderarmut hat viele Gesichter. Wir brauchen eine konsequente und vielfältige Armutsbekämpfung. Wir dürfen nicht zusehen, wie immer mehr Kinder in Armut geraten und abgehängt werden. Frau Schwesig sollte aufhören, Ankündigungsministerin zu spielen. Es ist Zeit zum Handeln. Rund 2,5 Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Die Hälfte von ihnen wächst bei nur einem Elternteil auf. Diese Zahlen sind beschämend! Millionen Kinder, denen Chancen und Teilhabe vorenthalten werden, die früh abgehängt sind. Es fehlt Geld für Bücher, Kinobesuche, Geburtstagsfeiern und Urlaube. Arme Kinder erleben Mangel, Verzicht und Außenseiterdasein sehr bewusst und sehr schmerzvoll. Vor allem Alleinerziehende brauchen besondere Unterstützung.

Wir kämpfen für die Aufhebung der Begrenzungen beim Unterhaltsvorschuss, für eine Kindergrundsicherung, eine Erhöhung der Kinderregelsätze und für wirklich gute Kitaangebote. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Bürokratiemonster und finanziell viel zu schlecht ausgestattet. Wir brauchen stattdessen freie und unbürokratische Angebote in Vereinen, in den Kitas und in den Schulen, damit die Teilhabe endlich gelingen kann, damit Kinder mehr Möglichkeiten haben, im Fußballklub zu kicken, Ballett- oder Musikunterricht zu nehmen. Geld dafür steht genug zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2016

Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zu steigender Kinderarmut erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Die Zahlen sind alarmierend. Dies gilt auch deshalb, weil die Kinderarmut in einem Staat wächst, der einer der wohlhabendsten der Welt ist. Dabei liegen längst Konzepte vor, um diesen verhängnisvollen Armutstrend zu stoppen. Insbesondere der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche reicht nicht aus, um Essen, Kleidung und Schulbedarf zu bezahlen. Deshalb fordert der SoVD eine bedarfsgerechte Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Zudem müssen familienpolitische und bildungspolitische Maßnahmen erfolgen."

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e. V. vom 12.09.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. "Die heute vorgestellte Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt eindringlich die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Regelsatzberechnung. Die statistischen Fehlerquellen haben ein Maß erreicht, das ein alternatives System notwendig macht. Wir brauchen an dieser Stelle Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen. Deshalb sollte die Bundesregierung schleunigst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhaberechte sicherstellen. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Das Bundeskabinett ist aufgefordert, bei den morgigen Beratungen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz grundlegende Nachbesserungen zu vereinbaren. Die derzeitige Gesetzesvorlage darf so nicht im Bundestag verabschiedet werden", so Hofmann weiter.

Die Bundesregierung sollte die Kritik an der Berechnung der Kinderregelsätze auch dazu nutzen, endlich eine erfolgversprechende Initiative gegen die Kinderarmut in Deutschland zu starten. Dazu braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Vielzahl an Reformen insbesondere der Sozialgesetze in Deutschland, um die Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten vor allem die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die frühkindliche Bildung, Bildungsgerechtigkeit in der Schule und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen.

Zahlreichen Studien der letzten Monate und Jahre kommen zum Ergebnis, dass der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Weder die notwendige Einführung einer Kindergrundsicherung, noch Maßnahmen in der Gesundheits- oder Bildungspolitik zur Bekämpfung der Kinderarmut stehen auf der bundesdeutschen Regierungsagenda. Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, brauchen wir neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten bestmöglich fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Und mit Bildung werden die Kinder als Subjekte gestärkt, es wird ihnen ermöglicht, ihr Leben in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.09.2016

„Die Zahl der Kinder, die in kinderreichen Familien von Armut betroffen sind, bewegt uns", kommentiert die Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD), Dr. Elisabeth Müller, die Ergebnisse der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung. Sie zeigt, dass viele der armutsgefährdeten Kinder in Familien mit drei und mehr Kindern aufwachsen. Politik und Gesellschaft haben diese Gruppe viel zu wenig im Blick und das, obwohl wir die kinderreichen Familien brauchen. „Wir fordern deutliche steuerliche Entlastungen und bessere Rahmenbedingungen für Menschen, die sich für viele Kinder entscheiden“, so Dr. Müller.

Kinderreichtum darf kein Armutsrisiko sein. Im Zusammenhang mit der Studie erinnert der Verband an das hohe Armutsrisiko, dem sich Familien mit drei und mehr Kindern ausgesetzt sehen. „Die Bedrohung für kinderreiche Familien abzurutschen muss genauso energisch bekämpft werden wie die Kinderarmut“, fordert Elisabeth Müller. Dazu schlägt die Vorsitzende des bayerischen KRFD Landesverbandes, Alexandra Gaßmann, eine spürbare Kindergelderhöhung ab dem dritten Kind vor, die für jedes weitere nochmals merklich anzuheben ist. Ferner benötigen aus Sicht des KRFD gerade kinderreiche Familien erschwinglichen Wohnraum, Zugang zu Bildung und Erwerbsarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 12.09.2016

SCHWERPUNKT II: Kinderfreibeträge/Kindergeld

Am 8. September 2016 hat der Deutsche Bundestag die Haushaltsansätze des Bundes für Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik für das Jahr 2017 debattiert. Die SPD–Bundestagfraktion begrüßt den Regierungsentwurf als gute Beratungsgrundlage. Angesichts der guten Haushaltslage wollen wir darüber hinaus weitere Zukunftsinvestitionen in die Förderung von Familien, Integration und Jugendarbeit.

„Der aktuelle Entwurf für den Bundeshalt 2017 setzt die richtigen Akzente. So sind zum Beispiel Erhöhungen beim Elterngeld, dem Kinderzuschlag, bei Kitas, Demokratieförderung und Extremismusprävention bereits enthalten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durch eine solide Haushaltspolitik in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass wir aktuell eine gute Haushaltslage haben. Nun streben wir an, die gewonnenen finanziellen Spielräume auch dafür zu nutzen, weitere Zukunftsinvestitionen in die Förderung von Familien, Integration und Jugendarbeit vorzunehmen.

Nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts werden Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag im Jahr 2017 angepasst. Ein gutes Förderpaket für Familien darf sich aber nicht ausschließlich auf das Steuerrecht beschränken. Es muss vielmehr die besondere Situation von Alleinerziehenden und Geringverdienern berücksichtigen. Deshalb wollen wir auch den Unterhaltsvorschuss weiter ausbauen.

Die SPD-Bundestagsfraktion erkennt die herausragende Bedeutung von Integrationsangeboten für die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen an. In den jetzt anstehenden parlamentarischen Haushaltsberatungen werden wir dafür werben, die entsprechenden Ansätze im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts für das Jahr 2017 zu erhöhen.

Die Jugendverbände in Deutschland leisten als Werkstätten der Demokratie hervorragende Arbeit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass unsere wichtigsten Verbündeten in der Kinder- und Jugendpolitik auch in Zukunft die notwendige finanzielle Ausstattung für ihre wertvolle gesellschaftspolitische Arbeit erhalten.

Der aktuelle Haushaltsentwurf ist eine gute Beratungsgrundlage. Allerdings ist noch Luft nach oben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.09.2016

Die Absicht von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, im Rahmen einer Steuersenkung die Freibeträge für Kinder sowie das Kindergeld zu erhöhen, finden Unterstützung beim Verband Kinderreicher Familien Deutschlands e. V. , der die Interessen von Familien mit 3 und mehr Kindern vertritt.

Die Vorsitzende des Verbands, Frau Dr. Elisabeth Müller, betont jedoch, dass es nicht ausreiche, immer nurkleine Anpassungen vorzunehmen. Notwendig wäre eine spürbare Entlastung von Mehrkindfamilien. Ziel ist "ein Familiensplitting nach französischem Vorbild".

Bezogen auf die Verwendung der Steuermehreinnahmen in geschätzter Höhe von 18 Milliarden Euro wird bei der SPD auch ein neues Steuerkonzept erarbeitet. Investitionen in Bildung, Forschung und digitale Infrastruktur sollen im Fokus stehen. "Dabei ist doch gerade die Entlastung von kinderreichen Familien eine sichere Investition in die Zukunft" – so Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD. Dies solle die SPD bei ihren Planungen bedenken. Brich weiter: "Fast jeder Euro, der einer Mehrkindfamilie zusätzlich zur Verfügung steht, fließt in Konsum wie Ausgaben für die Schule, Schuhe und Kleidung der Kinder, das größere Auto oder die größere Wohnung. Dasschafft Arbeitsplätze und beschert dem Staat neue Steuereinnahmen."

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 09.09.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem Einkommen für völlig unzureichend. "Der Plan, das Kindergeld um zwei Euro anzuheben, ist ein Hohn. Wir müssen uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld. Durch die geplanten Erhöhungen des Kinderfreibetrages geht diese Schere noch weiter auseinander. Jedes Kind sollte uns aber gleich viel wert sein", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Auch Familien mit Kindern im Hartz IV-Bezug brauchen eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Bisher wird jede Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet, so dass ihnen unter dem Strich nichts bleibt. Es darf aber nicht sein, dass die Kinder, die es am nötigsten haben, von einer Kindergelderhöhung gar nicht profitieren", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich grundsätzlich für umfassende Reformen der Sozialgesetze in Deutschland aus, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, Bildungsgerechtigkeit und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen. Ein bundesweiter Aktionsplan gegen Kinderarmut sollte interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das beginnt bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Hierzu gehört unter anderem auch, dass es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf, ob Kinder in ihrer Freizeit einer sportlichen Aktivität nachgehen können. Nicht zuletzt sollte das Bildungssystem Kinder als Subjekte stärken und es ihnen ermöglichen, ihr Leben in die Hand zu nehmen und ihre Zukunftschancen bestmöglich zu gestalten. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 09.09.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Am Donnerstag, dem 15.09.2016, hat Bundesfamilienministerin Schwesig den "Zukunftstag Familie 2030" mit einer Grundsatzrede über eine zukunftsorientierte Familienpolitik eröffnet.

"Familienpolitik muss zu den Lebenswirklichkeiten der Familien von heute passen und gute Rahmenbedingungen für sie und für die Familien von morgen setzen." sagte Ministerin Schwesig und dankte dem Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik für den "Zukunftsreport Familie 2030", der erstmals vorgestellt wurde.

Der Zukunftsreport beschreibt Trends in den Bereichen Familienleben, Partnerschaftlichkeit, Beschäftigung und Arbeitswelt und zeigt in einem Chancenszenario die positiven Effekte, die eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Familienpolitik hätte: durch Zeit für Familie und Beruf für Mütter und Väter, durch Verbesserung armutsreduzierender Leistungen und Unterstützung der Erwerbstätigkeit beider Eltern.

"Der Zukunftsreport bestätigt: Wir sind auf dem richtigen Weg- aber es gibt noch viele ungenutzte Potenziale. Eine Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und eine Modernisierung des Unterhaltsvorschussgesetzes sind erste wichtige Schritte auf diesem Weg. Und wir müssen die Geringverdienerfamilien stärker in den Blick nehmen, damit mehr Kinder vor Armut bewahrt werden. Die Erwerbstätigkeit muss sich immer für beide Eltern lohnen," so die Ministerin.

Christian Böllhoff, Geschäftsführer der Prognos AG, machte deutlich: "Die Familienpolitik hat bisherige Entwicklungen maßgeblich mitgestaltet. Jetzt hat sie die Option, Initiativen zu ergreifen, die Treiber für Wachstum und Wohlstand unserer Gesellschaft sein können. Unser "Chancen-Szenario" zeigt: durch Maßnahmen, die Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit individuell stärken, die Vereinbarkeit verbessern und Partnerschaftlichkeit fördern, kann das Haushaltseinkommen von Familien steigen, die Zahl armutsgefährdeter Eltern und Kinder zurückgehen und sich das Bruttoinlandsprodukt spürbar erhöhen."

Prof. Dr. Köcher, Geschäftsführerin des Allensbacher Instituts für Demoskopie, bekräftigte: "Die Familie ist nach wie vor für die überwältigende Mehrheit der wichtigste Lebensbereich überhaupt. Aber wie Familie gelebt wird, verändert sich kontinuierlich – durch eine andere Beziehung von Eltern und Kindern, durch andere materielle Voraussetzungen, durch die steigende Erwerbsquote von Frauen und eine stärkere Familienorientierung von Vätern. Viele Eltern fühlen sich heute verstärkt unter Druck angesichts der Herausforderungen, der Familie wie ihrem Beruf so gerecht zu werden, wie sie sich das wünschen. Entsprechend groß sind die Erwartungen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hier helfen – durch einen weiteren Ausbau von qualifizierten Kinderbetreuungseinrichtungen, flexibleren Arbeitszeitmodellen und Wiedereinstiegsmöglichkeiten in den Beruf, einer stärkeren Unterstützung von Alleinerziehenden und generell der Unterstützung von Familien."

Der "Zukunftsreport Familie 2030" wurde erstellt von der Prognos AG in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach als Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik.

Der Zukunftsreport Familie 2030 ist hier zu finden: https://www.prognos.com/publikationen/alle-publikationen/649/show/c924f7cc5e339a89b60b51228db048af/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.09.2016

Mit rund 9,2 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

"Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Einbringung des Einzelplans in den Deutschen Bundestag am 8. September (Donnerstag). "Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes."

Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,2 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

"Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen", so Schwesig.

Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt.

"Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen.

Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm "KiTa-Plus" bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit", erklärte die Ministerin.

In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen.

Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen" unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen.

Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden.

Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich "Demokratieförderung und Extremismusprävention". Das erfolgreiche Bundesprogramm "Demokratie leben" wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2016

Der 20. September ist Weltkindertag. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wir werden an diesem aber auch an allen anderen Tagen die Interessen, Rechte und Bedürfnisse von Kindern in das Zentrum unserer Politik stellen. Kinderpolitische Maßnahmen sind keine unnötigen Steigerungen von Sozialausgaben, sondern Zukunftsinvestitionen.

„In Kinder zu investieren heißt in die Zukunft zu investieren. Deshalb legen wir aktuell unter anderem Initiativen für mehr und bezahlbaren Wohnraum, einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, mehr Investitionen für Bildung von Anfang an, Verbesserungen beim Kinderschutz und bei Integration vor. Davon profitieren Kinder und ihre Familien. Und gleichzeitig stärken wir damit gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Wirtschaft. Wir sorgen dafür, dass alle Kinder eingeladen werden und kein Kind abgehängt wird. Das ist auch wirtschaftlich vernünftig, denn wir setzen mit unseren Initiativen Anreize für private Investitionen, fördern Erwerbstätigkeit und sorgen langfristig für Fachkräftenachwuchs. Alle Kinder sollen gut und sicher aufwachsen. Das ist das Ziel der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Weltkindertag ist Kinderrechtetag. Er erinnert daran, dass wir selbst im reichen und fortschrittlichen Deutschland hier noch Nachholbedarf haben. Es wird höchste Zeit, dass auch in unserer Verfassung klargestellt wird, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen Vorrang vor anderen Abwägungen haben müssen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen deshalb Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz aufnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2016

In Deutschland arbeiteten im Jahr 2015 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Vollzeittätigkeit im Mittel 40,5 Stunden pro Woche. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hat sich die durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit sowohl vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten 20 Jahren um eine halbe Stunde erhöht. Die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten unterlag in dieser Zeit jedoch größeren Schwankungen: Von 1996 bis 2005 ist sie zunächst um gut eine Stunde auf den bisherigen Tiefststand von 17,7Stunden pro Woche gesunken. Seither stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit Teilzeitbeschäftigter um 1,6 Stunden pro Woche an und lag im Jahr 2015 bei 19,3 Stunden.

Selbstständige mit einer Vollzeittätigkeit arbeiteten im Jahr 2015 mit durchschnittlich 48,9 Stunden pro Woche deutlich mehr als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Wochenarbeitszeit der vollzeiterwerbstätigen Selbstständigen hat sich in den vergangenen 20 Jahren jedoch um sechs Stunden verringert. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Selbstständigen in Teilzeit hat dagegen seit 1996 von 15,8 auf 16,4 Stunden pro Woche zugenommen.

Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen, die eigentlich eine Vollzeitstelle gesucht haben, lag im Jahr 2015 bei 12,9%. Der Wert ist damit seit dem Höchststand im Jahr 2006 (22,4%) wieder deutlich gesunken und lag 2015 nur noch knapp über dem Ergebnis vor 20 Jahren (12,3%). Männer sind zwar seltener in Teilzeit tätig, teilzeitbeschäftigte Männer übten diese Tätigkeit aber mit 17,7 % häufiger unfreiwillig aus als Frauen (11,7%).

Nicht nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, sondern auch das Arbeiten am Wochenende hat einen Einfluss auf die zur Verfügung stehende Freizeit. Im Jahr 2015 arbeitete gut jeder vierte (26,5 %) Erwerbstätige ständig oder regelmäßig an Samstagen oder Sonntagen. 20 Jahre zuvor, im Jahr 1996, waren es noch 23,5% gewesen. Bis zum Jahr 2007 war der Anteil auf den bisherigen Höchststand von 27,8% angestiegen und bis 2015 wieder etwas zurückgegangen.

Auch der Einstieg ins Berufsleben hat sich im Zeitverlauf verändert: Junge Beschäftigte beginnen ihr Arbeitsleben heute mit weniger Beschäftigungssicherheit. Im Jahr 2015 hatten 17,9 % der 25- bis 34-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser Anteil hatte im Jahr 2006 bei 16,6 % gelegen. Vor allem Berufseinsteiger und Stellenwechsler beginnen häufig mit einem befristeten Vertrag: 37,5 % der Beschäftigten im Alter von mindestens 25Jahren, die im Jahr 2015 seit weniger als zwölf Monaten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber tätig waren, hatten einen befristeten Arbeitsvertrag. 20 Jahre zuvor hatte der Anteil noch 30,7% betragen.

Bei der Erwerbstätigkeit gibt es weiterhin deutliche Geschlechterunterschiede. So lag der Frauenanteil an Führungspositionen mit 29,3 % im Jahr 2015 deutlich niedriger als der Frauenanteil an allen Erwerbstätigen von 46,6%. Auch wenn sich heute mehr Frauen in Führungspositionen befinden als noch vor 20 Jahren, waren 2015 immer noch sieben von zehn Führungskräften männlich. Außerdem arbeiten Frauen weitaus häufiger in Teilzeit als Männer: Knapp vier von fünf Teilzeiterwerbstätigen waren im Jahr 2015 Frauen.

Die Pressemitteilung mit Tabellen ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_324_122.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.09.2016

Das Bildungsniveau der Eltern beeinflusst nach wie vor die Wahl der weiterführenden allgemeinbildenden Schule für Kinder. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltbildungstages am 8. September mitteilt, besuchten Kinder unter 15 Jahren, deren Eltern selbst einen hohen Bildungsabschluss haben, im Jahr 2015 mehrheitlich das Gymnasium (61%). Der Besuch einer Realschule oder einer Schule mit mehreren Bildungsgängen (jeweils 18%) stellt für Kinder hochgebildeter Familien dagegen seltener eine Alternative dar. Der Hauptschulbesuch ist von untergeordneter Bedeutung (3%).

Je niedriger der Bildungsabschluss der Eltern, umso seltener fällt beim Schulbesuch der Kinder die Wahl auf ein Gymnasium. Für Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsniveau spielt die Realschule (35%) die größte Rolle, nur 30% besuchen das Gymnasium. Ein fast ebenso großer Teil der Kinder (28%) lernt an einer Schule mit mehreren Bildungsgängen. Die Hauptschule wird selten gewählt (7%).

Bei Kindern niedrig gebildeter Eltern stellt der Hauptschulbesuch dagegen kein Randphänomen dar. Zwar besucht ein Drittel der Kinder von Eltern mit niedriger Schulbildung die Realschule, dicht gefolgt von Schulen mit mehreren Bildungsgängen (31%). Für 22% dieser Kinder ist jedoch die Hauptschule die bevorzugte Alternative. Nur jedes siebte Kind besucht ein Gymnasium (14%).

Der Zeitvergleich verdeutlicht: Für Kinder von Eltern mit hohem oder mittlerem Bildungsniveau spielte die Hauptschule bereits vor fünf Jahren nur eine geringe Rolle. Dagegen besuchten 2010 noch 38% der Kinder niedriggebildeter Eltern eine Hauptschule. Damit ist der Hauptschulbesuch zwar auch bei diesen Kindern innerhalb der vergangenen fünf Jahre deutlich zurückgegangen, war aber auch 2015 keinesfalls unbedeutend. Hinzu kommt: Die Ursache für den Rückgang liegt nicht zwangsläufig in einer bewussten Bildungsentscheidung der Eltern. Große Bedeutung hat auch die Umstrukturierung der Schullandschaft. In vielen Bundesländern ist die Hauptschule ein stark rückläufiges Bildungsangebot beziehungsweise wurde bereits gänzlich abgeschafft. Deutlichen Zuwachs hat bei Kindern niedriggebildeter Eltern dagegen der Besuch von Schulen mit mehreren Bildungsgängen. 2010 besuchten nur 14% eine derartige Schule, 2015 war der Anteil mehr als doppelt so hoch (31%). Der Anteil der Kinder am Gymnasium blieb hingegen unabhängig vom Bildungsabschluss der Eltern nahezu konstant.

Methodische Hinweise: Betrachtet werden ausschließlich Kinder unter 15 Jahren in der Sekundarstufe I an Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen (inklusive Abendschulen) und Schulen mit mehreren Bildungsgängen (inklusive Gesamtschulen und Waldorfschulen). Sonstige allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Orientierungsstufen, Förderschulen, Sonderschulen, Berufliches Gymnasium) sind aus der Betrachtung ausgeschlossen.

Für den Vergleich der Bildungsabschlüsse der Eltern wird der höchste bei einem Elternteil vorliegende allgemeine Schulabschluss herangezogen. Dabei bedeutet hoher Abschluss: Fachhochschul- oder Hochschulreife; mittlerer Abschluss: Realschule (Mittlere Reife), Polytechnische Oberschule (10. Klasse) und niedriger Abschluss: Haupt-(Volks-)schule, Polytechnische Oberschule (8. und 9. Klasse), Abschluss nach 7. Klasse, kein Abschluss.

Zur Hochrechnung der Mikrozensusergebnisse werden ausreichend strukturierte und aktuell fortgeschriebene Bevölkerungseckzahlen benötigt. Die Ergebnisse des Mikrozensus wurden seit dem Berichtsjahr 2013 (auch rückwirkend für die Berichtsjahre 2011 und 2012) auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür waren die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 09.05.2011) basieren. Die Mikrozensus-Hochrechnung für das hier dargestellte Vergleichsjahr 2010 basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987.

Die Pressemitteilung mit Tabelle ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_312_122.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.09.2016

Die geplante Ausweitung des Mutterschutzes stößt bei Arbeitnehmerverbänden trotz Änderungswünschen auf prinzipielle Zustimmung. Den Arbeitgeberverbänden geht der von Bundesfamilienministerin vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes (18/8963 (http://dip.bundestag.de/btd/18/089/1808963.pdf)) jedoch zu weit. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über die Gesetzesvorlage am Montag deutlich.

Petra Müller-Knöß vom Vorstand der IG Metall und Anja vom Weusthoff vom DGB-Bundesvorstand begrüßten die geplante Gesetzesnovelle ausdrücklich. Die geplante Regelung, dass durch eine freiwillige Einverständniserklärung von schwangeren und stillenden Frauen das geltende Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit aufgehoben werden kann, lehnten sie entschieden ab. Dies sei eine Absenkung des Schutzes für die Frauen, argumentierten die beiden Gwerkschaftsvertreterinnen. Es müsse befürchtet werden, dass die betroffenen Frauen auf Druck der Arbeitgeber und aus Angst um ihren Arbeitsplatz ihre Einwilligung eben nicht freiwillig erteilen würden.

Kritisch beurteilte Petra Müller-Knöß zudem die Unterteilung in "unverantwortbare" und "verantwortbare Gefährdungen" von Schwangeren und Stillenden am Arbeitsplatz im Gesetzestext. Das Mutterschutzgesetz sei eines der wichtigsten Bestandteile des Arbeitsschutzrechtes. Das Arbeitsschutzgesetz kenne eine solche Differenzierung aber nicht, die Begriffe müssten deshalb gestrichen werden, argumentierte die Vertreterin der IG Metall. Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht mahnte an, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung", um die Grenze für ein Beschäftigungsverbot zu markieren, zu "vage" definiert sei. Nach Ansicht von Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, ist der Begriff "unverantwortbare Gefährdung" zwar prinzipiell geeignet, um dem erhöhten Schutzanliegen im Mutterschutz Rechnung zu tragen, allerdings müsse er zum Beispiel untergesetzlich in einer Verordnung konkretisiert werden.

Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte hingegen, dass der Gesetzentwurf für Betriebe zu zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen führe, Rechtsunsicherheit schaffe und beschäftigungshemmend wirke. Zudem gehe er weit über die europäische Mutterschutzrichtlinie hinaus. Ein wirksamer Mutterschutz sei auch den Unternehmen ein wichtiges Anliegen, sagte Plack. Allerdings müsse Mutterschutz auch für alle Betriebsgrößen verhältnismäßig sein. Deshalb sei die Regelung, nach der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit vornehmen müssen, unabhängig davon, ob diese von einer Frau oder einem Mann, ausgeübt werde, abzulehnen.

Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund kritisierte, dass der Gesetzentwurf dem Problem von psychischen Belastungen von Schwangeren nicht gerecht werde und weit hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem gesellschaftlichen Konsens zurückbleibe. Psychische Belastungen müssten naturwissenschaftlich-technischen Gefährdungen gleichgestellt werden, forderte Weg.

Katrin van Riesen von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen lobte, dass mit der Gesetzesnovelle zukünftig auch Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen unter den gesetzlichen Mutterschutz fallen sollen. Zugleich monierte sie, dass Studentinnen jedoch auch weiterhin vom Mutterschaftsgeld ausgeschlossen würden. Zudem würden Bafög-Empfängerinnen im Fall einer Schwangerschaft nur für die Dauer von drei Monaten gefördert. Es sei deshalb eine Ausweitung der Bafög-Förderung und eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für geringfügig Beschäftigte anzustreben.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 525 vom 19.09.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des morgigen Weltkindertages kritisieren der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken (FDK) den jüngsten Bericht des Club of Rome. Ihr gemeinsamer Widerspruch richtet sich vor allem gegen den Vorschlag, Frauen die keine oder nur ein Kind bekämen, einen Bonus von $ 80.000 zu zahlen. Dazu erklärten die BKU-Vorsitzende Marie-Luise Dött (MdB) und FDK-Präsident Stefan Becker: „Kinder sind unsere Zukunft und keine Hypothek für unsere Erde. Eine Gesellschaft verliert ihre Menschlichkeit, wenn sie Kinder mit finanziellen Anreizen wegsubventionieren will.“

Dött und Becker stimmen dem Anliegen des Club of Rome zu, mit den natürlichen Ressourcen der Erde schonend umzugehen. Kinderfeindlichkeit halten sie aber für den denkbar falschesten Weg: „Wir wollen die Schöpfung bewahren, für unsere Kinder und Enkelkinder, nicht auf ihre Kosten!“ Sie verwiesen auf die Situation in China, wo ersichtlich sei, dass eine Ein-Kind-Politik und Ressourcenschutz wenig miteinander zu tun hätten

Dött und Becker sind davon überzeugt, dass es der bessere Weg ist, auf die Kreativität und Innovationskraft der jungen Generation zu setzen. „Wir sollten der nächsten Generation zum einen die bestmögliche Bildung ermöglichen, damit sie bessere und ressourcenschonendere Lösungen für qualitatives Wachstum findet. Zum anderen wollen wir sie zu einer ethischen Grundhaltung der Solidarität und Verantwortung hinführen, die die Menschen weltweit in den Blick nimmt.“ Sie erinnerten an den Grundsatz der Katholischen Soziallehre, dass Gott die Schöpfung der ganzen Menschheit geschenkt habe und es daher eine ethische Verpflichtung gebe, sie für alle Menschen bewohnbar zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) vom 19.09.2016

Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz will das Versicherungsvertragsgesetz anpassen und zukünftig allen Frauen eine dem Mutterschaftsgeld ähnliche Leistung gewähren.

Vom Mutterschaftsgeld profitieren derzeitig Frauen in Angestelltenverhältnissen und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige. Passend zu geplanten Änderungen beim Mutterschutzgesetz sollen nun auch privat versicherte Selbständige hiervon profitieren können.

Frauen, die schon lange und erfolgreich selbständig tätig sind, haben vielleicht ausreichend Rücklagen für diese besondere Zeit gebildet, das trifft jedoch typischerweise für Frauen in der Familienaufbauphase noch nicht zu. Sie sind aber von Überforderung und Gefahren für sich und ihr Baby am Arbeitsplatz nicht weniger betroffen. Unsichere Auftragslagen können zudem selbstständige Frauen in der Schwangerschaft und nach einer Geburt in finanzielle Notlagen bringen.

„Die eaf unterstützt daher das Vorhaben, das Mutterschaftsgeld allen Frauen in möglichst naher Zukunft zu gewähren. Das ist die richtige Antwort auf eine veränderte Arbeitswelt mit vermehrt selbständigen Frauen. Nicht zuletzt ist es auch eine Antwort auf ein finanzielles Risiko, das ausschließlich Frauen haben“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf.

Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 14.09.2016

Das Europäische Parlament hat in einer am vorigen Dienstag verabschiedeten Entschließung (2016/2017(INI)) die Kommission, Mitgliedstaaten und Sozialpartner zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert, die bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben schaffen sollen.

In der Kritik steht dabei auch die Aufrechterhaltung von haushaltsbezogenen Steuer- und Sozialversicherungssystemen, die Frauen den Zugang zu existenzsichernder Erwerbstätigkeit und eigenständiger sozialer Sicherung erschweren. In Deutschland betrifft diese Kritik vor allem das Ehegattensplitting, die Lohnsteuerklasse V sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung. Die europäische Kritik ist nicht neu. Deutschland wurde bereits mehrfach aufgefordert, die Fehlanreize des Steuer- und Sozialversicherungssystems für Zweitverdienende zu prüfen. Geändert hat sich trotz dieser jahrelangen Kritik nichts, obwohl die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende in Deutschland eine der höchsten in Europa ist. Das aktuelle Nationale Reformprogramm (NRP) verweist lediglich auf die Einführung der Minijobs, die Effekte des Mindestlohns und das optionale Faktorverfahren bei der Verteilung der Lohnsteuer. Die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Rates zum NRP zeigen, dass diese Maßnahmen die Probleme nicht lösen: Der Rat kritisiert weiterhin die Effekte von Minijobs, die im Zusammenspiel mit dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung insbesondere Frauen in geringfügiger Beschäftigung halten (Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2016 (2016/C 299/05)).

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat sich wiederholt für die folgenden Reformen eingesetzt:

– Die Abschaffung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse,

– die Ablösung des Ehegattensplittings durch eine Individualbesteuerung mit ubertragbarem Grundfreibetrag und die Abschaffung der Steuerklasse V im Lohnsteuerverfahren,

– die Ablösung der beitragsfreien Mitversicherung von Eheleuten nach § 10 SGB V durch eine zeitlich befristete beitragsfreie Versicherung von Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung und eine Versicherungsmöglichkeit auf freiwilliger Basis.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb:»Steuergerechtigkeit muss endlich auch die Anliegen von Frauen widerspiegeln. Ich setze darauf, dass diese Forderungen im kommenden Bundestagswahlkampf aufgegriffen werden.«

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 20.09.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Oktober 2016

Veranstalter: pro familia Landesverband Thüringen e. V.

Ort: Erfurt

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 26.09.2016

Mit gesellschaftlichen Veränderungen stehen Familien vor neuen Herausforderungen. Ein Aspekt dieser Entwicklung ist die Zunahme von Trennungen/Scheidungen und damit verbunden die Pluralisierung von Familiensituationen. Ziel des Fachtages ist es insbesondere, die Situation von Kindern bei Trennung, Scheidung, Hochstrittigkeit und auch Gewalt vor dem Hintergrund der kindlichen Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.profamilia.de/fileadmin/landesverband/lv_thueringen/Fachtagung_pro_familia_2016.pdf.

Termin: 27./28. Oktober 2016

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Teilnahmebeitrag erhoben

Über 1 Million Menschen sind seit 2015 auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Hunger nach Deutschland gekommen. Manche sind bereits als Familie eingereist, andere wollen ihre zurückgebliebenen Familienangehörigen, oft Frauen und Kinder, nachholen. Ihre Lebenslagen und Selbstbilder sind vielfältig. Mit der Fachtagung soll das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Ziel ist es, Partizipation und Zugehörigkeit für geflüchtete Familien zu ermöglichen. Dazu wird über aktuelle Entwicklungen informiert, (Selbst)Reflexionen angeregt, Beispiele guter Praxis vorgestellt und zum fachlichen Austausch eingeladen.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://www.pb-paritaet.de/fachtagungen/dokumente2016/FT%20Familienbildung%202016%20Save%20the%20Date%20Programm%20und%20Anmeldung1.pdf

Termin: 07./ 08. November 2016

Veranstalter: Confederation of Family Organisations in the European Union in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V.

Ort: Berlin

Arbeitssprache: Englisch, zum Teil Deutsch

Kosten: Es wird ein Konferenzbeitrag von etwa 45,00 EUR erhoben.

COFACE Families-Europe and its German member Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familien organisationen (AGF) are jointly organising the conference ‚The impact of digitalisation on 21st century families‘ on 7-8 November in Berlin. Around 100 key stakeholders will get together to discuss this topic, aiming to stimulate debate, put some practical examples out there, and take a peek at what the future will bring. The conference will focus on families as new consumers and new workers, but ultimately assess to what extent these trends are creating new families (social impact).

Das Programm ist hier zu finden: http://www.coface-eu.org/en/upload/2016_BERLIN/Event_16%2011%207-8_COFACE_Berlinconf_DraftProgramme_en%20SHORT.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.eventbrite.co.uk/e/european-conference-the-impact-of-digitalisation-on-21st-century-families-tickets-27482870004.

Kontakt per E-Mail sowie Anmeldung ist hier möglich: anmeldung@ag-familie.de.

Termin: 15. November 2016

Veranstalter: Konsortium Elternchance in Kooperation mit AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Gemeinsam in einen Austausch kommen, die Erfolge und Entwicklungen der vergangenen fünf Projektjahre kritisch betrachten sowie Elternbegleitung weiterzuentwickeln – das ist nur ein Teil des Anliegens der bevorstehenden Jahrestagung „Mit Familien im Dialog“. Vor Ort sind Dozent_innen der Kurse, Projekt­entwickler_innen, Eltern, Vertreter_innen migrantischer Communities und Eltern­­begleiter_innen, die gemeinsam mit den Teilnehmern „Elternchance“ weiterdenken möchten.

Die Anmeldung ist hier möglich: info@konsortium-elternchance.de.

Termin: 24. November 2016

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e. V. in Kooperation mit der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben

Die Tagung greift das Thema Vielfalt auf, das in den letzten Monaten durch die Zuwanderung von Menschen auf der Flucht allgegenwärtig war. Inzwischen sind zahlreiche Kinder und Eltern mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren angekommen, wo sie meist auf Vielfalt treffen.

Die Tagung bietet aktuelles Hintergrundwissen, informiert über inklusive Methoden und zeigt anhand von Praxisbeispielen, dass Vielfalt auch beflügeln kann, wenn es darum geht, die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und ihre Familien sicher zu stellen.

Die Werbebroschüre mit Anfahrtsskizze ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/wp-content/uploads/Flyer-Fachtag-24.11.2016.pdf.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2016/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/anmeldung-zur-fachtagung/.

Termin: 06./ 07. Dezember 2016

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag erhoben

Unsere Gesellschaft erlebt aktuell einen weitreichenden Wandel im Umgang mit den digitalen Medien. Bald werden alle Neueltern zu den digital natives zählen, die schon als Kinder digital kommuniziert haben, sich daher mit Selbstverständlichkeit im weltweiten digitalen Datennetz bewegen und dieses intensiv zur Beziehungspflege nutzen. Die kommunale Familienpolitik und die Familienarbeit stellen sich bereits seit einiger Zeit auf diese Eltern ein und versuchen zunehmend, Eltern auch mit digitalen Angeboten anzusprechen.

Die Fachveranstaltung wird das Thema aus zwei Perspektiven aufgreifen. Im ersten Schritt soll gefragt werden, welche digitalen Angebote Eltern heute von einer familienfreundlichen Kommune erwarten. Im zweiten Schritt werden gelungene digitale Angebote für Familien vorgeführt werden, aber auch die Schwierigkeiten thematisiert, die es bei der Schaffung solcher Angebote zu meistern gilt.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-2016-onlineportale-fuer-familien-aktuelle-praxis-und-entwicklungspotenziale-1870,613,1000.html.

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ verfasst.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20160914_SN_Ermittlung_Regelbedarfe_ZFF.pdf.

Damit getrennte Eltern und ihre Kinder Nähe und Vertrautheit in einer geschützten Atmosphäre genießen können und „Kinder mit zwei Elternhäusern“ eine sichere Bindung für ihr späteres Leben mitnehmen(der wertende Begriff „Trennungskinder“ wird hier bewusst vermieden), haben der Bundesverband der Mütterzentren und die Flechtwerk2+1 gGmbH per Kooperationsvertrag am 16. Juni beschlossen, das Angebot „Kinderzimmer auf Zeit“ gemeinsam in Deutschland zu verbreiten.

In den familienfreundlichen Räumen der Mütterzentren und Mehrgenerationenhäuser können getrennt lebende Väter und Mütter, die von weither anreisen, in Ruhe Zeit mit ihrem Kind verbringen, spielen und reden.

Durch die Kooperation können getrennt lebende und alleinerziehende Eltern und deren Kinder auch das offene Angebot der Mütterzentren stärker nutzen.

Das ZFF gratuliert seinen beiden Mitgliedern zur Kooperation und wünscht viel Erfolg!

AKTUELLES

Worum geht es? Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich verfestigt und verbreitet. Sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht im SGB II ist. Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der Umgangselternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist. Nur durch einen Umgangsmehrbedarf ist die Existenz von Kindern in beiden Haushalten ihrer getrennten Eltern im SGB II sichergestellt.

Die Petition ist hier zu finden: https://weact.campact.de/petitions/umgangsmehrbedarf-jetzt.

Das Wechselmodell, auch Doppelresidenz genannt, ist als Nachtrennungs-Betreuungsform für Kinder in intensiver Diskussion. Profitieren im restlichen Europa bereits viele Kinder, Mütter und Väter von der Doppelresidenz, wird dieses Thema in Deutschland noch immer vernachlässigt. Zudem fehlt es an Aufklärung über praktische Fragen und wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die vereinsübergreifende Plattform doppelresidenz.org hat sich zum Ziel gesetzt, hier Abhilfe zu schaffen und bringt zum Weltkindertag am 18.09.2016 das umfangreichste Informationsportal zum Wechselmodell an den Start. Hier können sich Eltern und auch Ämter, Beratungsstellen und andere professionelle Akteurinnen und Akteure über praktische Fragen, wissenschaftliche und rechtliche Aspekte informieren. Ergänzend zum Webauftritt wird zeitgleich eine Informationsbroschüre veröffentlicht.

Die Online-Plattform ist hier zu finden: http://doppelresidenz.org.

Der überarbeitete Ratgeber für Väter nach Trennungen ist in 3. Auflage im Taschenbuchformat erschienen.

Das Buch ist für Väter in Trennungssituationen gedacht. Außerdem ist der Ratgeber auch für Fachkräfte geeignet, die in ihrer Praxis mit Vätern in Trennungssituationen zu tun haben.

Der Ratgeber kostet 8,00 € pro Exemplar zuzgl. Versandkostenpauschale.

Die Leser erhalten Auskunft über verschiedene Lebens- und Wohnformen nach Trennungen, sowie deren Vor- und Nachteile. Anschaulich wird dies durch Erfahrungsberichte von Vätern dargestellt.

Eine Leseprobe ist hier zu finden: http://vaeterratgeber.de/unser-buch/inhaltsverzeichnis/.

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ZFF-Info 11/2016