ZFF-Info 15/2018

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SCHWERPUNKT: Abschaffung § 219a StGB

Anlässlich des morgigen Berufungsverfahrens im Fall Kristina Hänel fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit vielen Verbänden erneut, den Paragraphen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Nach der Zurückstellung des Antrages auf Aufhebung des § 219a StGB der SPD-Fraktion im Bundestag hatte sich die Regierungskoalition darauf verständigt, im Herbst einen Vorschlag zur Regelung vorzulegen. Mittlerweile ist es sicht- und spürbar Herbst geworden und noch immer warten wir auf eine Regelung, die endlich Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schafft und Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch einräumt.

Aus diesem Grund legt das ZFF gemeinsam mit 27 Organisationen den Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, der bereits im April an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD verschickt wurde, nochmals vor.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF und Mitinitiatorin des Offenen Briefes) erklärt dazu: „Die Zeit drängt! Noch immer verhindert der völlig veraltete § 219a den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und schränkt Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darüber öffentlich sachlich informieren wollen, in ihrer Handlungsfreiheit ein. Mehr noch: Die Zahl der Anzeigen nimmt zu, sodass wir befürchten müssen, dass Frauen, die beraten wurden und sich dennoch für einen Abbruch entschieden haben, bald niemanden mehr finden, der ihnen hilft. Und dies in einer ohnehin psychisch höchst belastenden Situation. Für uns ist diese Situation nicht hinnehmbar und wir erwarten von der Bundesregierung die Aufhebung des § 219a StGB! Nur die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Den Wortlaut des Offenen Briefes finden Sie u>.

Folgende Organisationen haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Bundesjugendwerk der AWO e.V.

BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bundesverband Liberale Frauen e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

Feministische Offensive der LINKEN.

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

pro familia Bundesverband e.V.

Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialverband Deutschland e.V. SoVD

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.10.2018

Anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen wegen der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen sogenannter unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Nach der erneuten Verurteilung von Kristina Hänel muss sich Katharina Barley fragen lassen, worauf sie eigentlich noch wartet. Es reicht nicht, monatelang eine Lösung anzukündigen. § 219a muss raus aus dem StGB – und zwar so schnell wie möglich. Wenn selbst das Gericht die Verfassungsmäßigkeit des Urteils anzweifelt, aber zu verstehen gibt, dass ihm die Hände gebunden seien und der Gesetzgeber hier gefragt ist, dann zeigt das einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf auf.

Am vergangenen Mittwoch wurde die Beratung zu unserem grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Rechtsausschuss erneut vertagt. Das erinnert bedauerlicherweise an das undemokratische und zermürbende Gebaren der Großen Koalition aus der vergangenen Wahlperiode, als Woche für Woche die Entscheidung zur Einführung der Ehe für Alle vertagt wurde.

Es wird Zeit, dass die Große Koalition ihren für den Herbst angekündigten Gesetzentwurf endlich vorlegt, statt sich wöchentlich vor einer Entscheidung zu drücken. Wenn die Differenzen in der Koalition nicht ausgeräumt werden können, dann sollte die SPD darauf drängen, eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang herbeizuführen. Wir sind uns sehr sicher, dass dies eine deutliche Mehrheit für unseren Gesetzentwurf hervorbringen würde.

Weder den Ärztinnen und Ärzten noch den Frauen ist geholfen, wenn man so wichtige Entscheidungen wegen politischer Unstimmigkeiten aufschiebt. Wir brauchen hier konkrete Lösungen für die Betroffenen. Gerichtsverfahren wie das heutige müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir kämpfen weiter parlamentarisch für die Abschaffung. § 219a StGB darf nicht zur neuen Ehe für Alle 2.0 zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.10.2018

„Für die Verhandlung am Freitag wünsche ich Kristina Hänel einen guten Verlauf. Sie kämpft vor Gericht für die Rechte von allen Frauen. Es gibt immer noch frauenfeindliche Gesetze. In diesem Fall der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs, der angebliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet und somit verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte informieren können“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der morgigen Berufungsverhandlung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Möhring weiter:

„Der Paragraph 219a ist komplett überflüssig. Frauen werden sich nicht aufgrund von ´Werbung` für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der Paragraph ist eine Einschränkung des Berufsrechts, denn die Medizinerinnen und Mediziner informieren lediglich über eine – nicht verbotene – medizinische Leistung. Die Folge: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor, aus Angst vor Kriminalisierung und auch vor Anfeindungen aus der Gesellschaft. Dies führt schon jetzt zu eklatanten Versorgungslücken in vielen Regionen. Vor diesem Hintergrund ist es ungehörig und anmaßend, wenn Autoritäten wie der Papst Frauen in ihrer Notsituation verurteilen und Ärztinnen und Ärzte quasi als Auftragsmörder bezeichnen.

Die Union blockiert bei Paragraph 219a und die SPD lässt sich blockieren. Dabei gibt es schon lange eine Mehrheit im Parlament, um den Paragraphen 219a endlich zu streichen. Unser Antrag zur Abschaffung des Paragraphen liegt seit einem Jahr auf dem Tisch. Diese Woche wurden die Anträge durch die Fraktion der großen Koalition vor den Ausschusssitzungen abgesetzt. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Mediziner dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Frauen haben ein Recht auf Informationsfreiheit, gerade auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 11.10.2018

Zur Debatte über den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Fast ein Jahr diskutieren wir im Deutschen Bundestag über eine Änderung des Paragrafen 219a StGB. Trotz mehrerer Gesetzentwürfe, zahlreicher Diskussionen im Rechtsausschuss und einer öffentlichen Anhörung hat es die Große Koalition bis heute nicht geschafft, eine gemeinsame Linie zu finden. Damit lassen Union und SPD Frauen in ihrer Notsituation weiterhin völlig allein. Der jüngste Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley ist durchschaubar getrieben vom anlaufenden Berufungsprozess Kristina Hänels. Wir würden uns zwar freuen, wenn es tatsächlich zu Verbesserungen käme, doch haben wir daran große Zweifel, denn die Union verweigert jegliche Bewegung. In ihrem Starrsinn verdrängen CDU und CSU aber, dass es mit der SPD und den Oppositionsfraktionen eine parlamentarische Mehrheit für eine Änderung des Paragrafen 219a gäbe. Die Sozialdemokraten müssen daher endlich Farbe bekennen. Die Fraktion der Freien Demokraten wirbt für eine angemessene Änderung des Paragrafen. Wir werden uns aber auch keiner anderen Initiative verschließen, die eine Verbesserung für Frauen herbeiführt. Daher appellieren wir an die SPD, jetzt zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 12.10.2018

Anlässlich der Berufungsverhandlung im Fall der Frauenärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen fordern der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband die Abschaffung des §219a StGB. Der Fall Kristina Hänel stehe wie kein zweiter für das Informationsrecht von Frauen. Am 24. November 2017 war am Amtsgericht Gießen ein Urteil gegen Kristina Hänel ergangen, wonach sich die Ärztin nach § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft verbietet, strafbar gemacht haben solle. Aus Sicht des AWO Bundesverbandes und des Paritätischen Gesamtverbandes ein Fehlurteil, das dringend aufgehoben werden müsse, so die Forderung der beiden Wohlfahrtsverbände.

„Wenn ein bloßer Hinweis auf die Durchführung von nach § 218a StGB nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten führt, folgt daraus große Rechtsunsicherheit – auch für die Patientinnen. Frauen haben neben der psychosozialen Beratung ein Recht auf eine uneingeschränkte, sachliche und legale Information in einer Praxis ihrer Wahl“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. „Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Der § 219a StGB ist frauenfeindlich, schikaniert Ärzte und Patientinnen und gehört endlich abgeschafft“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Beide Verbände begrüßen die ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des § 219a StGB und appellieren gemeinsam mit weiteren 25 Verbänden in einem offenen Brief an die Politik, weiter in der Sache zu verhandeln. Der Streit um den § 219a StGB ist aus Sicht der Verbände weit mehr als eine Frage darum, wer Recht hat. Er sei Sinnbild dafür, wie Informationsfreiheit in unserer Gesellschaft gelebt wird. Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband fordern den umfassenden Schutz des Informationsrechts von Frauen, wozu auch das Recht auf Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, welche Ärztinnen und Ärzte diese durchführen, gehören.

Zum Hintergrund: Auf der Homepage der Praxis von Kristina Hänel befand sich ein Hinweis, dass in ihrer Arztpraxis, neben anderen medizinischen Leistungen, Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können. Über den Link "Schwangerschaftsabbruch" wurde dabei eine PDF zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie dessen Durchführung und die möglichen Methoden in der Praxis enthielt.

Das Amtsgericht Gießen ging in erster Instanz davon aus, dass die Ärztin nicht nur über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs informieren würde. Sie böte vielmehr gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfülle demnach den Tatbestand des § 219a StGB, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft sei. Dabei sei es entgegen der amtlichen Überschrift des § 219a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen.

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband lehnen diese Begründung ab und streiten gemeinsam im Bündnis mit weiteren Partnern in einem offenen Brief für eine Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel und die Abschaffung von §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. und Paritätische Gesamtverband e.V. vom 10.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

"Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestags hat sich fraktionsübergreifend auf gemeinsame Empfehlungen zur Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung verständigt. Das ist ein deutliches Zeichen des Unterausschusses für die Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement", sagt Katrin Werner, Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag mit Blick auf ein gemeinsames Papier des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement zur Expertenkommission, die die Bundesregierung ins Leben rufen möchte. Die Empfehlungen wurden der Bundesregierung übergeben.

Werner weiter: "Besonders freue ich mich über die Empfehlung, die Federführung der Kommission beim Deutschen Bundestag anzusiedeln, um die Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kreise sowie die Vielfalt der Zusammensetzung sicherzustellen. Auch die Vorschläge zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und MigrantInnen ist ein wertvolles Signal für die Offenheit und Vielfalt unserer Gesellschaft."

Das Papier des Unterausschusses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung von Katrin Werner, MdB Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 15.10.2018

Der Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am Montag, den 15. Oktober 2018, zu einer Anhörung über den Entwurf der Bundesregierung als auch über einen Antrag (19/4525) der Fraktion Die Linke geladen. Während Arbeitgebervertreter den Regierungsplan als überflüssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit werteten, kritisierten Arbeitnehmervertreter vor allem die im Entwurf enthaltene Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.

Der Entwurf sieht vor, einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Die Linke fordert in einem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gelten soll.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Pläne ab. Ein befristeter Teilzeitanspruch entziehe den Betrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung. Um der mittelständischen Struktur dieser Betriebe gerecht zu werden, solle jedenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes auf den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht auf das Unternehmen abgestellt werden, fordert der ZDH. So könne vermieden werden, dass die Arbeitnehmer aller Filialen und Betriebsteile größerer Betriebe bei der Schwellenwertberechnung addiert werden müssten, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert in seiner Stellungnahme: "Das Arbeitsverhältnis ist ein zweiseitiger Vertrag, an den beide Vertragsparteien gebunden sind. Der Gesetzgeber verschiebt dieses Grundverständnis hin zu einem einseitig allein vom Arbeitnehmer frei gestaltbaren Vertragsverhältnis."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, der Entwurf bleibe hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück. Die Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit mehr als 45 Arbeitnehmern und die Quotierung dieses Rechts mittels "Zumutbarkeitsquote" bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Arbeitnehmern führten dazu, dass auch künftig ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht davon profitieren könne, schreibt der DGB in seiner Stellungnahme.

Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte den Ansatz der Bundesregierung. Dennoch kritisierte er unter anderem, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive der Reduzierung (Pflege, Erziehung) nicht vorgesehen sei . Stattdessen sei von einem "arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegen" die Rede. "Das ist zu weit. Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt, wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will", schreibt Thüsing in seiner Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 15.10.2018

Das Baukindergeld steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4697). Dabei möchten die Abgeordneten wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mittelvergabe erfolgt und wo nach Ansicht der Bundesregierung offene rechtliche Punkte bestehen. Sie erkundigen sich auch nach einer Einschätzung zu möglichen Auswirkungen der Maßnahme wie etwa Mitnahmeeffekte und steigende Immobilienpreise.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.759 vom 11.10.2018

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (19/4852). Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie sie mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen weiteren Antrag zur Wohnungspolitik vorgelegt (19/4885). Unter der Überschrift "Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern" beantragen die Abgeordneten, dass der Bundestag umgehend einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Mietrechts vorlegt. Diese solle unter anderem eine Verbesserung der Mietpreisbremse, die Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, die Reduzierung von Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum, die Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte von Mietern und die Ausweitung des Schutzes für Mieter vor Kündigung und Wohnungsverlust enthalten. Zur Begründung heißt es, die Entwicklung der Mieten steige seit vielen Jahren steil nach oben und habe sich von der Entwicklung der Löhne entkoppelt. Die Mietpreisbremse, die diese Entwicklung stoppen sollte, habe sich in den meisten Fällen als wirkungslos erwiesen. Nur mit einer umfassenderen Reform des Mietrechts und einer deutlichen Stärkung der Mieterrechte werde es gelingen, den Mietwohnungsmarkt für Spekulationen unattraktiv zu machen und Mietenexplosion und Verdrängung zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke dringt auf "umfangreiche Reformen" zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland. In einem Antrag (19/4828), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion darauf, dass sich in der jüngeren Vergangenheit " grundlegende Prozesse gesellschaftlichen Umdenkens in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" vollzögen. Dies betreffe neben homo- und bisexuellen Menschen auch jene Menschen, "deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt anhand des körperlichen Augenscheins durch Dritte vollzogenen Geschlechtseintrags übereinstimmt (transgeschlechtliche Menschen) oder die nach den bisherigen medizinischen Definitionen des Geschlechts nicht in die beiden Kategorien ,männlich‘ und ‚weiblich‘ zuzuordnen waren" (intergeschlechtliche Menschen).

So habe das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 festgestellt, "dass ein Personenstandsrecht, das nur Geschlechtseinträge für Männer und Frauen vorsieht, nicht verfassungsgemäß ist", führen die Abgeordneten ferner aus. Zuvor habe es bereits zwischen 1982 und 2011 sieben Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gegeben, die die meisten Paragraphen des Gesetzes "über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" (Transsexuellengesetz) " wegen Verfassungswidrigkeit außer Kraft setzten".

Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Transsexuellengesetz aufgehoben und das Personenstandsgesetz (PStG) erweitert wird. Dabei soll nach dem Willen der Fraktion die "bislang fortbestehende menschenrechtswidrige Praxis der frühkindlichen Operationen zur Herstellung einer augenscheinlichen Geschlechtseindeutigkeit, die zum Teil mit einer Sterilisation einhergehen", gesetzlich unterbunden werden. "Operationen vor Erreichen der Einwilligungsfähigkeit und ohne interdisziplinäre Aufklärung sowie einer angemessenen Bedenkzeit sind grundsätzlich unzulässig. Maßnahmen zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder zur Abwendung einer schwerwiegenden körperlichen Gesundheitsbeeinträchtigung sind von diesem Grundsatz ausgenommen", heißt es in der Vorlage weiter.

Das Personenstandsrecht soll danach so geändert werden, "dass alle Menschen ohne gravierende Hürden ihren Personenstand und/oder Vornamen frei wählen dürfen". Eine "neue Gutachten- oder Attestpflicht" wird im Personenstandsgesetz nicht eingeführt werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem, die Kostenübernahme für alle geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.753 vom 11.10.2018

Soziale Wohnraumförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: In diesem Befund sind sich Experten und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen einig. Dies wurde in einem öffentlichen Fachgespräch des Bauausschusses unter Leitung von Mechthild Heil (SPD) am Mittwochvormittag deutlich. Die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung, die eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung ermöglichen soll, wurde von den Experten einhellig begrüßt.

So sagte Oliver Arentz vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, man habe es derzeit vor allem in den Ballungsräumen mit zunehmender Wohnungsknappheit und steigenden Preisen zu tun. Dies mache es vor allem Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das größte Problem der bisherigen sozialen Wohnraumförderung sei, dass sie nur "wenig treffsicher" sei: Bis zu jede zweite gebundene Wohnung werden von Haushalten genutzt, die nicht mehr anspruchsberechtigt seien. Die Zahl der bestehenden Sozialwohnungen sei mit etwa 1,3 Millionen angesichts des hohen Bedarfs viel zu gering, daher gebe es in diesem Bereich allenfalls eine "Förderlotterie".

Andrej Holm, Humboldt-Universität zu Berlin, betonte, noch in den 1950er und 1960er Jahren habe es rund 4 Millionen geförderte Mietwohnungen gegeben, heute seien es nur noch 1,2 bis 1,3 Millionen. Bestand und Neubau dieser Wohnungen und Mietentwicklung hätten sich etwa in Berlin seit dem Jahr 2009 entkoppelt, das stelle Haushalte mit niedrigem Einkommen vor "dramatische Probleme". Die soziale Wohnraumförderung müsse "aus der Marktlogik raus", weil sie eine wichtige soziale Funktion erfülle. Schwierig sei vor allem die auslaufende Bindung der Wohnungen, diese müsse langfristig und dauerhaft garantiert werden.

Andreas Ibel, der Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., wies darauf hin, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei – ebenso wie die Nutzung der finanziellen Mittel. Einige Bundesländern würden diese aufstocken, andere nutzten sie als "Reserve für zukünftige Investitionen". Auch Ibel bemängelte eine "fehlende Zielgenauigkeit": Nur sechs Prozent des Wohnraums seien sozial gebunden, gleichzeitig hätten 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Gleichzeitig stehe man vor dem Problem, das viele Berechtigte diesen Anspruch nur zeitweilig hätten; hier müsse es eine "effektivere Fehlbelegungsüberprüfung" geben. Zudem seien im Jahr 2016 nur 26.000 gebundene Wohnungen fertiggestellt worden, während gleichzeitig 89.000 aus der Bindung herausgefallen seien.

Für den Deutschen Städtetag sagte Sebastian Klöppel, es sei besonders wichtig, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bund in eine finanzielle Mitverantwortung nehme. Die Wohnraumförderung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen erfüllen müssten. Zum Problem der Fehlbelegungsabgabe müsse festgestellt werden, dass nach Untersuchungen etwa in Frankfurt am Main und Wiesbaden nur zehn Prozent der Wohnungen fehlbelegt seien. Dies sei zwar eine "nennenswerte" Zahl, aber nicht so viel wie gemeinhin gedacht.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, forderte eine "Wohnbau-Offensive": Nötig seien nicht 5 Milliarden Euro für die gesamte Zeit, sondern pro Jahr. Allein um den jetzigen Stand gebundener Wohnungen zu halten, müssten jährlich 40.000 Wohnungen gefördert werden. Es sei falsch gewesen, 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufzuheben. Nötig seien auf Dauer geförderte Wohnungen.

Die Unionsfraktion wies im Fachgespräch darauf hin, dass die Länder ihren Aufgaben in der sozialen Wohnraumförderung höchst unterschiedlich nachkommen würden und häufig zu stark auf kommunale Gesellschaften setzen würden. Gebraucht würden auch private Investoren.

Die SPD zog in Betracht, Städtebauförderung und Wohnungsbau "in die gleiche Verantwortungslinie" zu setzen, während die AfD-Fraktion eine Fehlbelegungsabgabe forderte, die betroffene Haushalte "zum Wohle aller" zahlen sollten.

Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Bedarfe hinsichtlich der Angemessenheit einer Wohnung sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten: Noch in den 1990er Jahren habe man von 30 Quadratmeter pro Person gesprochen, heute seien es rund 50 Prozent mehr.

Die Linke plädierte für eine dauerhafte Bindung der Wohnungen, hier müsse über die rechtliche Ausgestaltung nachgedacht werden. Die Grünen thematisierten das Verhältnis von Subjekt- und Objektförderung bei der sozialen Wohnraumförderung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.744 vom 10.10.2018

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montagmittag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen. Außer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) nahmen die geladenen Experten und Verbandsvertreter zu Anträgen der AfD (19/4543) und Linken (19/13) sowie einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) Stellung. Die Anträge beziehen sich auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass durch eine Änderung des Artikels 104c Grundgesetz der Bund künftig den Ländern Mittel für "für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen" von Kommunen und Ländern "im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur" gewähren können soll. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau finanziell unter die Arme zu greifen. Gegenstand des Gesetzentwurfes sind zudem die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen sowie eine Änderung mit Bezug zur Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Bundesautobahnen.

Zustimmend äußerte sich in der Anhörung Verena Göppert vom Deutschen Städtetag. Die Bildung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, es sei daher richtig, dass der Bund über Finanzhilfen unterstützen kann. "Wir sehen den Bund mit in der Pflicht", sagte Göppert. Der Vorschlag der Bundesregierung sei gut und richtig. Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag sprach sich hingegen gegen die Vorschläge der Bundesregierung aus. Finanzhilfen seien nicht der richtig Weg, vielmehr müssten die Kommunen finanziell grundsätzlich besser ausgestattet werden.

Ähnlich argumentierte Thomas Lenk (Universität Leipzig). Tatsächlich sei die Primärverteilung der Staatseinnahmen reformbedürftig. Lenk schlug vor, die Umsatzsteuerverteilung vertikal und horizontal anzugehen. Letzteres sei nötig, da nach dem aktuellen Modus der horizontalen Verteilung wirtschaftsstarke Kommunen bevorteilt würden.

Der Bundesrechnungshof schlug vor, im Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz, die Zusätzlichkeit der Bundesmittel festzuschreiben. Damit solle verhindert werden, dass der Bund durch die Finanzhilfen Ersatzinvestition leiste und die Länder keine eigenen Mittel aufbringen müssten. Auch der Rechnungshof betonte, dass die Verteilung der Steuereinnahmen gegebenenfalls ein gangbarer Weg sei, um die Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend auszustatten.

Ulrich Vosgerau (Universität zu Köln) bezweifelte in der Anhörung, ob die vom Bundesrechnungshof geforderte Vorgabe umgesetzt werden könne. Grundsätzlich warnte Vosgerau vor "verfassungswidrigem Verfassungsrecht". Zwar möge die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform "gerade noch" verfassungsgemäß sein. Aber der eingeschlagene Weg, dem Bund bei einer eigentlich den Ländern obliegenden Aufgabe zunehmende Mitspracherechte einzuräumen, könne laut Vosgerau auf längere Sicht gegen die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz normiere Ewigkeitsgarantie verstoßen.

Christian Seiler (Eberhard Karls Universität Tübingen) sah hingegen nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen Gefahr laufen würden, verfassungswidrig zu sein. Es müssten aber die Auswirkungen der Änderungen im Blick behalten werden. Seiler warnte mit Verweis auf das Bundesstaatsprinzip darauf, dass Mischfinanzierungen "demokratisch bedenklich" seien. Eine Verflechtung von Zuständigkeiten laufe demnach der klaren Zuweisung von Verantwortung zuwider. Seiler verwies ebenfalls auf die Möglichkeiten, im Sinne der Artikel 106 und 107 Grundgesetz an der Steuerverteilung zu arbeiten. Eine Gemeinschaftsaufgabe – statt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzhilfen – im Bildungsbereich sei allerdings die "schlechteste Lösung", da die Verantwortungszuweisung dann unklar sei, sagte Seiler.

Ulrich Häde (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)) betonte ebenfalls, dass Finanzhilfen des Bundes eigentlich Ausnahmen bleiben sollten. Eine degressive und befristete Ausgestaltung sei sinnvoll. Dies berühre aber nicht die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen. Hier sei noch "viel Spielraum", sagte Häde.

Johannes Hellermann (Universität Bielefeld) sagte, Kurzfristigkeit sei bei Investitionshilfen des Bundes nicht erforderlich. Die unbefristete Ausgestaltung, die die Bundesregierung im neuen Artikel 104d Grundgesetz vorschlägt, sei daher in Ordnung. Mit Blick auf die Frage, ob der Bund mit den vorgeschlagenen Änderungen zu viele Kompetenzen im Bildungsbereich erlange, sagte Hellermann, dass die Änderung im 104c Grundgesetz zwar einen größeren Einfluss für den Bund bedeuten würde. Allerdings wäre eine Änderung im Artikel 91b Grundgesetz, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern "in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre" regelt, ein größerer Eingriff in den Aufgabenbereich der Länder.

Für eine stärke Rolle des Bundes im Bildungsbereich sprach sich Berthold Wigger (Karlsruher Institut für Technologie) aus. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen gingen nicht weit genug. Der Bund müsse sich dauerhaft und über die Infrastruktur hinaus finanziell in den Bereich einbringen. Mit nationalen Bildungsstandards könne zudem ein "wohlfahrtsfördernder Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern" erreicht werden, schrieb Wigger in seiner Stellungnahme.

Kai Maaz (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung) sprach sich für ein "partizipatives Steuerungsmodell" im Bildungsbereich aus. Die Verantwortung solle zwar letztlich bei den Ländern verbleiben, Bund und Länder müssten aber gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen. Zeitlich befristete Hilfen seien dabei nicht zielführend. Für die Herausforderungen, die sich aus Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten im Bildungsbereich ergeben würden, brauche es neue Konzepte, da sie aktuell in "Form eines Fleckenteppichs" bearbeitet würden, forderte Maaz.

Katja Rietzler (Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung) verwies auf den milliardenschweren Investitionsstau in den Kommunen. Um diesen zu überwinden, brauche es eine dauerhafte und sichere Finanzierung. In ihrer Stellungnahme schlug Rietzler unter anderem vor, dass der Bund einen Teil der Kassenkredite hochverschuldeter Kommunen übernehmen könne. Um Länder und Kommunen finanziell besser auszustatten, sei zudem eine näherungsweise Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer denkbar, statt ihn abzuschaffen, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.736 vom 08.10.2018

Die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll ein Gesetz zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes gewährleisten, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4670). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen dem Entwurf zufolge konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht. Zusätzlich seien weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich. Der Entwurf stelle klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem werde klargestellt, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.724 vom 04.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Thema Kinderbetreuung ist in der Gesellschaft derzeit präsent wie selten zuvor. Das bekommen auch wir in der Bundesgeschäftsstelle zu spüren: Mehrmals täglich wenden sich junge Eltern an den Deutschen Familienverband und schildern die Situation der Betreuungsangebote in ihren Heimatorten. Zum Problem, überhaupt eine geeignete Kindertagesstätte am Wohnort zu finden, gesellen sich andere Fragen: Passen die KiTa-Öffnungszeiten zu unserem Berufsalltag? Wird der Entwicklungsstand unseres Kindes ausreichend berücksichtigt? Welche Alternativenzur Unterbringung in der KiTa gibt es und wie bekommen wir dies finanziert?

Nicht immer haben wir sofort einen passenden Rat zur Hand. Zu unterschiedlich ist die Betreuung in den einzelnen Kommunen und Bundesländern geregelt und zu individuell ist auch die Situation in den Familien. Eines aber kristallisiert sich mit jedem Anruf heraus: Noch lange nicht ist das Thema Kinderbetreuung endgültig im Topf, wo’s kocht.

Immerhin hat sich die Bundesregierung nach Jahren des Stillstands im September das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Eine höhere Qualität der Arbeit in den Tagesstätten und geringere Elternbeiträge sind das Ziel. Dafür will die Bundesregierung bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das klingt toll, greift aber viel zu kurz. Denn die Kinderbetreuung durch eine „gute KiTa“ ist nur eine Lebensrealität von vielen. Das Wohl von Kindern liegt zunächst einmal in der Verantwortung ihrer Eltern, so steht es im Grundgesetz. Und hier bleibt uns das Bundesfamilienministerium Antworten schuldig: Wer unterstützt die Familien, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren zu Hause betreuen oder in die Obhut einer Tagesmutter geben wollen oder müssen? Wer garantiert für die zugesicherte hohe Qualität der Kinderbetreuung, egal in welcher Region das Kind aufwächst? Und was überhaupt macht eine „gute KiTa“ aus?

Der Deutsche Familienverband hat dazu eindeutig Position bezogen: Nur ein Betreuungsbudget, das jeder Familie während der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit ausgezahlt wird, macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen. Denn was für eine Familie die beste Lösung ist, das entscheidet allein die Familie, nicht der Staat.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.10.2018

Zur heutigen Bundestagsanhörung zur Brückenteilzeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„Die geplanten Reformen für eine moderne Arbeitszeitpolitik sind überfällig und zwingend erforderlich – ein weiteres Hinauszögern ist nicht hinnehmbar. Die Vorschläge des Regierungsentwurfs überfordern die Wirtschaft in keiner Weise. Außerdem hat sie seit Jahren von ausschließlich arbeitgeberseitig orientierter Arbeitszeitflexibilität profitiert. Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften sind diese Reformvorschläge, gerade weil sie verschiedene Beschäftigtengruppen adressieren, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Laut Stellungnahme wollen die Arbeitgeber die Ansprüche noch stärker einschränken, wenn die Reform denn schon nicht mehr zu verhindern sei. Abzustellen sei auf den Filial- oder Betriebsbegriff, für den Schwellenwert dürfe nicht nach Köpfen gezählt werden. Außerdem müsse Arbeit auf Abruf weiter erleichtert werden. Würden sich diese Positionen durchsetzen, bliebe ein wirkungsloses Regelungswerk übrig, Vorteile für die Beschäftigten blieben völlig auf der Strecke.

Die DGB-Gewerkschaften halten nach wie vor die vorgeschlagenen Schwellenwerte für zu hoch. Es ist nicht einzusehen, warum die Brückenteilzeit nur bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten gelten soll. Viele der Beschäftigten würden ausgeschlossen. Ginge es nach den Gewerkschaften, würde der Schwellenwert komplett gestrichen.

Gut ist aber, dass die Reform auch die Teilzeitbeschäftigten mit Aufstockungswunsch sowie Beschäftigte, die lediglich die Verteilung ihre Arbeitszeit anpassen wollen, in den Blick nimmt. Im Sinne erwerbstätiger Menschen, die eine moderne Arbeitszeitpolitik wollen, sollten die Bundestagsabgeordneten die Forderungen der Arbeitgeber zurückweisen. Sie sollten auch nicht beim vorliegenden Entwurf stehen bleiben und sich zumindest dafür einsetzen, möglichst vielen die Chance auf Brückenteilzeit zu eröffnen. Möglich wäre das durch eine Vereinheitlichung der Schwellenwerte auf 15 Beschäftigte, das sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz schon vor.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2018

Heute wurden die Ergebnisse der Studie "Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung" im Rahmen eines Fachgesprächs vorgestellt.

Untersucht wurden die länderspezifischen Finanzierungssystemen als eine Grundlage von Inklusion in der Kindertagesbetreuung. "Die Studie offenbart, dass Förderung der Inklusion von Kindern mit Behinderung und die Unterstützung der Familien regional sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen für diese Familien kann bei der Kindertagesbetreuung keine Rede sein", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse.

In Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Gesamtverband und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung die Finanzierungssysteme aller 16 Bundesländer analysiert. Der besondere Fokus der Analyse lag dabei in der systematischen Betrachtung der länderspezifischen Finanzierungsregelungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung in der Kindertagesbetreuung. Die Ergebnisse verdeutlichen eindrucksvoll die landesrechtliche Vielfalt bei der Finanzierung.

"Wenn wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen müssen wir Zugangshürden abbauen, für Familien mehr Verbindlichkeit schaffen und für Einrichtungen Anreize bei der Finanzierung von Inklusion in der Kindertagesbetreuung erhöhen", betont Loheide.

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Gestaltung eines inklusiven Systems von Bildung, Betreuung und Erziehung seit 2008 verpflichtende Aufgabe für alle. Auch im frühkindlichen Bereich sind Teilhabe und Selbstbestimmung wesentliche Leitlinien dafür. Eine Öffnung der Kindertagesbetreuung und Konzepte für gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung sind nicht erst mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Angriff genommen worden. Für die Umsetzung und Sicherung inklusiver Bildung spielt die Finanzierung eine wichtige Rolle und ist auch vor dem Hintergrund der Debatte um eine inklusive Lösung bei der SGB VIII-Reform relevant.

Die Expertise mit den Studienergebnissen finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/schluessel-zu-guter-bildung-erziehung-und-betreuung-finanzierung-inklusiv/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das Familienentlastungspaket der Bundesregierung Nachbesserungen zugunsten armer Familien und ihren Kindern. Das geplante Paket ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien steuerlich zu entlasten, gleichzeitig ist es aber sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Denn die Familienförderung in Deutschland sollte sich auch am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausrichten. Die Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs sind hingegen keine geeigneten armutspolitischen Maßnahmen.

"Es ist gut, dass für die Familienförderung in Deutschland Geld in die Hand genommen wird, aber es muss an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Das ist nicht nachvollziehbar", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besonders problematisch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Diese Anrechnung führt zu Einsparungen von rund 130 Millionen Euro im nächsten Jahr und rund 260 Millionen Euro ab dem übernächsten Jahr, und die vorgesehenen Hartz-IV-Erhöhungen für Kinder fallen wesentlich niedriger aus.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland müssen zügig umgesetzt werden. So ist es neben Erhöhungen der Sozialleistungen auch dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Hier warten wir dringend auf Lösungsvorschläge der Bundesregierung die Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlags sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.10.2018

Für eine vollständige Gleichberechtigung von Mädchen und jungen Frauen fordert der Kinderschutzbund zum morgigen Internationalen Mädchentag gleiche Teilhabechancen für alle Kinder in allen Bereichen der Gesellschaft.

Immer noch sind Frauen mit rund 30 Prozent in den MINT-Fächern unterrepräsentiert. Nach wie vor trauen sich Mädchen und junge Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in naturwissenschaftlichen und mathematischen Themenbereichen deutlich weniger zu als gleichaltrige Jungen und Männer – obwohl Mädchen in der Schule deutlich besser abschneiden als Jungen.

„Das lässt sich in erster Linie auf gesellschaftliche Rollenerwartungen sowie soziale und kulturelle Faktoren zurückführen, die Mädchen und junge Frauen daran hindern, ihre individuellen Möglichkeiten frei zu entfalten“, sagt Cordula Lasner-Tietze, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes anlässlich des UN-Mädchentags am 11. Oktober.

Daher setzt sich der Kinderschutzbund für die Umsetzung der UN-Konventionen über die Rechte des Kindes in Deutschland ein. „Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft stärkt Mädchen und junge Frauen und trägt maßgeblich dazu bei, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen und die Gesellschaft aktiv mitgestalten“, so Lasner-Tietze weiter.

Der Kinderschutzbund bietet zahlreiche Angebote speziell für Mädchen an, die sie durch unterschiedliche pädagogische Ansätze ermutigen, ihre Rechte und Wünsche selbstverständlich einzufordern. In speziellen Mädchengruppen können Schülerinnen Fragen stellen, die sie sich in einem gemeinsamen Unterricht mit Jungen nicht zu stellen wagen. In Sportgruppen werden Mädchen trainiert, selbstbewusst aufzutreten und Grenzüberschreitungen frühzeitig abzuwehren. „Gleichzeitig ermöglichen diese Angebote Schülerinnen mit Fluchterfahrung, Rollenbilder ihrer unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten zu reflektieren und unterstützen sie dabei, ihren Weg zur gleichberechtigten Teilhabe in der Aufnahmegesellschaft zu finden“, so Lasner-Tietze.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband vom 10.10.2018

Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge

Die AfD will die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser wird heute im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD ein Programm zur Entrechtung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger starten. Das sollte auch den Letzten die Augen öffnen, die die AfD noch für eine „normale Partei“ halten. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist schon lange klar, dass gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt wahrlich nicht zur Leitkultur der AfD gehören. Ihre Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik ist ein Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge. Dazu will sie mit einer vorgeschobenen und absolut dünnen verfassungsrechtlichen Begründung gleichgeschlechtlichen Paaren wieder die Ehe zu verbieten. Die AfD will spalten und ausgrenzen und sich nicht damit abfinden, dass für die große Mehrheit in diesem Land längst gilt: Nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, machen das Eheverständnis aus.

Die Eheöffnung wurde 2017 mit einer sehr großen Mehrheit und Stimmen aus allen damals im Parlament vertretenen Parteien verabschiedet. Inzwischen hat auch die CSU ihren Frieden mit der Entscheidung gemacht. Die beiden von der bayerischen Staatsregierung nach der Eheöffnung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten folgen der Argumentation des LSVD, dass die Ehe für alle im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes steht. Folglich war für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung notwendig.

Hintergrund
AfD – eine unberechenbare Alternative

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Oktober 2018

Veranstalter:Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

DerDF und UN Women Nationales Komitee Deutschland laden am 17. Oktober zu einem gemeinsamen Herbstforum für NGOs nach Berlin.ImMittelpunkt des Treffens stehtdie 63. Sitzung derUN-Frauenrechtskommission (CSW63), die im März 2019 in New York stattfinden wird.Das Schwerpunktthema im kommenden Jahrlautet: „Soziale Sicherungssysteme, Zugang zu öffentlichen Dienst-leistungen und nachhaltiger Infrastruktur für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen”.

Das Herbstforum von DF und UN Women NKD versteht sich als Austausch und Vorbereitung für NGOs auf die CSW63. Neulinge und erfahrene CSW-Teilnehmerinnen sind gleichermaßen herzlich willkommen.

Einladung und Programm des Herbstforums als PDF

Anmeldung zum Herbstforum

Termin:09.November 2018

Veranstalter: Freie Hansestadt Bremen Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), Universität Bremen und Jacobs Foundation

Ort: Berlin

Was weiß die Forschung über Bedingungsfaktoren wirkungsvoller frühkindlicher Förderung und wie kann eine erfolgreiche Implementierung wissenschaftlicher Erkenntnisse gelingen? Diese Fachtagung fördert den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis, für ein gemeinsames Engagement im Hinblick auf eine erfolgreiche Politik der frühen Kindheit.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Unmittelbar nach der Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der USA setzten sich im Januar 2017 Millionen von Menschen weltweit für soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Demokratie in Bewegung. Der Women’s March setzte ein Zeichen gegen zunehmende Frauenfeindlichkeit und Rassismus – und wurde mit 4 Millionen Teilnehmenden allein in den USA zur größten eintägigen Demonstration in der US-amerikanischen Geschichte. Aus diesem ersten Protest wurde in kurzer Zeit eine der größten sozialen Bewegung weltweit.

Am 12. November nehmen stellvertretend für alle Beteiligten Vertreter_innen des Women’s March den Menschenrechtspreis 2018 der Friedrich-Ebert-Stiftung entgegen. Damit ehrt die FES ihren Einsatz für eine starke, aktive und inklusive Zivilgesellschaft, intersektionale Bündnisse sowie eine gendergerechte Demokratie. Bis heute hat der Women’s March entscheidend zur Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen und politischen Diskurs beigetragen. Das wollen wir feiern und diese Ideen gemeinsam mit Vertreter_innen aus den USA und Deutschland weiterdenken. Die Laudatio wird Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey halten. Durch den Abend tanzt, singt und moderiert die Autorin und Entertainerin, Gayle Tufts.

Die Veranstaltung findet auf Deutsch und Englisch statt. Eine Simultanübersetzung wird durchweg angeboten.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

Termin:12./ 13. 12. 2018 und 18./ 19. Februar 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Alle Kinder nehmen Unterschiede zwischen sich selbst und anderen Menschen wahr und thematisieren diese in vielerlei Form. Das betrifft u.a. Fragen von Herkunft, Religion, geschlechtliche Identität und Behinderung. Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten im respektvollen Umgang zeigen und wiederholt zu ausgrenzendem Verhalten und abwertender Sprache gegenüber anderen Kindern neigen, das kann mit problematischen Botschaften zu tun haben, die sie zum Thema Vielfalt von ihren Eltern erhalten. Fachkräfte treffen erfahrungsgemäß auch auf Eltern, die ihre Ressentiments offen zum Ausdruck bringen, zu Hause und auch in den Kitas. Einrichtungen der Frühpädagogik sehen sich hier vor zwei große Anforderungen gestellt: 1. Bei der „Kooperation auf Augenhöhe“ im Kontakt mit Eltern stellt sich die Frage, wie in solchen Situationen souverän, angemessen und professionell reagiert werden kann: Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit Eltern herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? 2. Bei der Gestaltung pädagogischer Interaktionen mit den Kindern aus solchen Familien stellt sich die Frage, welche Integrations- und Bildungsangebote dem diskriminierenden Verhalten der Kinder entgegengehalten werden können: Welche Form der Thematisierung von Unterschiedlichkeit einerseits und Vielfaltserfahrungen andererseits kann in der pädagogischen Arbeit mit Kindern sinnvoll sein? Mit inhaltlichen Inputs, praktischen Handlungsmöglichkeiten und Methoden möchten wir einen fachlich angemessenen Umgang in der unmittelbaren Interaktion mit Eltern und in der Arbeit mit Kindern zur Diskussion stellen. Die dialogische Vergewisserung über gemeinsame Werte und pädagogische Ziele mit dem Team sind ebenfalls wichtiger Teil der Leitungs- und Beratungsaufgaben und sollen in der Fortbildung thematisiert werden. Die Unterstützung und Begleitung solcher Auseinandersetzungsprozesse ist eine zentrale Aufgabe der Leitungen und Fachberatungen, die sich ihrerseits „fit fühlen“ sollen im Umgang mit diesen Themen. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden werden konkrete Praxisbeispiele thematisiert. Der Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung© unterstützt Fachkräfte darin in ihren Einrichtungen Vielfalt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede respektvoll im Alltag sichtbar zu machen und zu besprechen sowie bei allen Diskriminierungen aktiv einzugreifen.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Familienentlastungsgesetz weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Weitere Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Das bedeutet für rund 3 Millionen Kinder in Deutschland, dass sie in beengten Wohnverhältnissen groß werden, ihnen Raum zum Spielen fehlt oder um ihre Hausaufgaben in Ruhe zu erledigen. Sie haben nicht das nötige Geld, um einen Nachmittag mit Freunden ins Kino zu gehen oder ihren Geburtstag zu feiern. Sie fühlen sich in der Schule ausgegrenzt und nicht ernst genommen.

Trotz dieser Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen. Stattdessen wird ein „Familienentlastungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das eine Förderung mit der Gießkanne darstellt und einer gerechten Familienförderung diametral entgegenläuft: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Demgegenüber ist das Kindergeld zwar eine bekannte Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben nichts von einer Erhöhung.

Dagegen lassen Maßnahmen auf sich warten und sind darüber hinaus im Koalitionsvertrag mit zu wenig Geld hinterlegt, die Familien und insbesondere Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lagen helfen würden. Die angekündigte Reform des Kinderzuschlags liegt noch immer nicht vor und nach jetzigem Stand wird der Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets allenfalls ein „Reförmchen“ werden.

Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie em>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.10.2018

AKTUELLES

Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. Sechs Millionen Menschen beziehen Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“). Sie müssen große Barrieren überwinden, um ihr (Menschen-) Recht auf soziale Sicherheit durchzusetzen. Auch ihr Recht auf Wohnen steht praktisch in Frage, wenn sie keine bezahlbare Wohnung finden oder Teile der Grundsicherung für steigende Mietkosten einsetzen müssen.

Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche konkreten Hürden hindern sie daran, zu ihrem Recht kommen? Wie können diese Barrieren überwunden werden und was muss geschehen, damit die Betroffenen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?

Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung“, die das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Armutskonferenz und Akteure der Arbeitslosenselbsthilfe am 11. Oktober gemeinsam veröffentlicht haben.

Dokumentation Wie kommen die Armen zu ihrem Recht_bf

Statement Eschen

Die Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus hat im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
und Gleichstellungsstellen (BAG) eine Handreichung (PDF-Dokument)zu Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus erarbeitet.

Aus dem Vorwort:

„Liebe Kolleginnen,

die Handreichung „Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus“ soll Euch als „Grundlagenwerk“ nützlich sein und Euch dabei helfen, die Ziele und Vorgehensweisen von rechtspopulistischen Strömungen und Parteien kennenzulernen und einordnen zu können. Viele von Euch haben uns davon berichtet, dass sie in ihrer Funktion als Frauen- oder Gleichstellungs- beauftragte von Vertreter*innen rechtspopulistischer Parteien angegriffen und mit Anfragen konfrontiert werden. Häufig wird auch gefordert, Gleichstellung und Gleichstellungsbeauftragte abzuschaffen. (…)

Wer sind diese Akteur*innen, welches Gesellschaftsbild vertreten sie, welche Ziele verfolgen sie und welche Strategien wenden sie an, um Gleichstellung zwischen Mann und Frau zu bekämpfen? Die Amadeu Antonio Stiftung ist in unserem Auftrag diesen Fragen nachgegangen und hat Antworten formuliert.

Zentraler Teil sind Interviews mit insgesamt acht Kolleginnen aus ost- und westdeutschen Städten, Kreisen und Gemeinden, die über ihre oft erschreckenden Erfahrungen mit Rechtspopulisten in Stadtparlamenten, Land- oder Kreistagen berichtet haben. Ein Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit Geschlechterbildern und Familien- und Geschlechterpolitik von Rechtspopulist*innen, ein weiteres mit Frauen in der rechten Szene. Auch Ideologien und Strategien werden beleuchtet, etwa in Parlamenten, Verwaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Dr. Regina Frey von der Geschäftsstelle Zweiter Gleichstellungsbericht stellt in ihrem Interview heraus, wie wichtig Daten und Fakten sind, um rechtspopulistische Behauptungen gegen Gleichstellung argumentativ zu bekämpfen. Mit dieser Handreichung möchten wir Euch außerdem Gegenstrategien an die Hand geben, die Euch dabei helfen können, im Alltag mit Antifeminismus und Rechtspopulismus umzugehen. Dazu gibt es einen ausführlichen Praxisteil. Die Handreichung finden Sie im öffentlichen Bereich unserer Website. Ein Serviceteil mit Literatur und Ansprechpartner*innen, sowie Berater*innen und Referent*innen schließt die Handreichung ab. Wir wünschen uns, dass Euch diese Handreichung im Alltag hilft und gegen die Angriffe von „Rechtsaußen“ stärkt."

Die Bundessprecherinnen

Tipps zum Umgang mit Rechtspopulismus | BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter Deutschlands

Handreichung "Antifeminismus als Demokratiegefährdung.Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus" (PDF-Dokument)

Teilzeitarbeit ermöglicht eine bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben. Allerdings sichert das geringere Einkommen nicht immer den Lebensunterhalt und eine ausreichende Altersvorsorge. Wie viele Menschen in Deutschland arbeiten Teilzeit und in welchen Branchen sind sie besonders häufig anzutreffen? Die wichtigsten Fakten hat das Statistische Bundesamt in seinem neuen STATISTIKBRIEF zusammengefasst.

Der Statistikbrief steht hier zum download bereit: https://www.destatis.de/Statistikbrief