SCHWERPUNKT I: Forderung: Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze und Umgangsmehrbedarf im SGB II
1. ZFF: Hartz IV: Existenzminimum endlich realistisch bemessen!
Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e. V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.
Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen!“
Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z. B. für Möbel) sowie regelmäßige (z. B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016
2. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Hartz IV Regelsätze: Die Menschen haben mehr verdient
Anlässlich der heute durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:
Die Anhörung hat gezeigt, dass die geplante Anhebung der Regelsätze nicht ausreicht, um das Existenzminimum verlässlich abzusichern. Die Regelsätze wurden von der Bundesregierung klein gerechnet. Sie sind schlichtweg zu niedrig. Die Bundesregierung nimmt hin, dass weiter mit dem Zeigefinger auf Kinder von einkommensarmen Eltern gezeigt wird, weil der Fußballverein zu teuer ist oder sie sich das Eis an der Eisdiele nicht leisten können. Mit den kleingerechneten Regelsätzen verbauen wir diesen Kindern die Zukunft und damit die Zukunft von uns allen.
Die Grundsicherungsleistungen für Familien bleiben mehr als 50 Prozent hinter dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Deutschland zurück. Bei Alleinlebenden sogar um 60 Prozent. Die Regelsätze nehmen die Spaltung der Gesellschaft hin, sie korrigieren diese nicht. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass der Gesetzentwurf schwere methodische Mängel aufweist. Die Bundesregierung muss endlich die Regelsätze fair berechnen und eine unbürokratische Unterstützung für die einkommensarmen Menschen in Deutschland sicherstellen. Die Rechentricks müssen beendet und die Regelsätze endlich auf verlässlicher Basis berechnet werden.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2016
3. Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum: Hartz-IV-Regelsätze grundlegend neu ermitteln
Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht bedarfsdeckend und müssen grundlegend neu ermittelt werden. Zudem sollen Leistungsberechtigte wirksame Soforthilfen erhalten. Dies fordern der DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag in Berlin vorgestellt wurde.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen, etwa für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro. Diesen Geldbetrag hat die Regierung aus den statistisch erfassten Ausgaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit den geringsten Einkommen abgeleitet. DGB und Verbände kritisieren unter anderem, dass diese Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet sei und zudem noch viele Abschläge vorgenommen würden. Damit setze die Bundesregierung eine langjährige Praxis fort, statt die nötigen Korrekturen vorzunehmen.
„Die Bundesregierung hat erneut viele Stellschrauben so justiert, dass zwangsläufig niedrige Regelsätze herauskommen müssen“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Datenbasis für die Regelsätze für Kinder sei unbrauchbar, da viele Posten auf den Angaben von weniger als 100 Haushalten beruhten, die Mobilitätskosten sogar nur auf 12 Haushalten. „Sogar nicht valide Daten werden in Kauf genommen, um den Regelsatz niedrig zu halten. Das nenne ich militantes Kleinrechnen des Regelsatzes“, so Buntenbach weiter.
Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, kritisierte die Auswirkungen für Kinder. „Ein Eis im Sommer, Zeichenstifte, Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung, Zimmerpflanzen oder ein Weihnachtsbaum wurden als unnötig gestrichen“, erläuterte Loheide. „Auch Religiöse und andere Feste gehören zur sozio-kulturellen Teilhabe. Wir schlagen vor, für alle Kinder im Leistungsbezug hierfür zumindest 30 Euro im Jahr vorzusehen“, forderte Loheide für die Diakonie.
Neben Erwerbslosen müssten auch viele Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung von den Regelsätzen leben, betonte Gabriele Hesseken vom Sozialverband Deutschland: „Diese Menschen sind dauerhaft – in den meisten Fällen bis an ihr Lebensende – auf existenzsichernde Leistungen angewiesen“. Oftmals fielen besondere Ausgaben an. „Sei es der Lieferdienst des örtlichen Supermarkts oder das Essen auf Rädern – all diese Dienste kosten Geld, das den Betroffenen nicht zugestanden wird“, kritisierte Hesseken.
"In vielen Orten kostet ein verbilligtes Sozialticket deutlich mehr als der Regelsatz vorsieht", erläuterte Ulla Pingel, Sprecherin der ver.di-Erwerbslosen. Wer auf dem Land lebe, sei besonders eingeschränkt, da Ausgaben für Benzin gar nicht im Regelsatz vorgesehen seien. "Erwerbslose und andere Grundsicherungsbezieher werden so ausgegrenzt", sagte Pingel weiter. "Mobil zu sein ist wichtig, für die Arbeitsuche und für die soziale Teilhabe."
Neben der grundlegenden Neuermittlung fordern DGB und Verbände auch schnell wirksame Hilfen. So soll es zusätzliche Extra-Leistungen geben, wenn eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder eine Brille angeschafft werden müssen. Der Eigenanteil für das Mittagessen in der Schule soll entfallen und die Leistung für Schulmaterialien an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Regelsätzen geht im Bundestag am 9. November in die entscheidende Phase. Der Bundesrat muss den Regelsätzen ebenfalls noch zustimmen.
DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen engagieren sich seit 2012 gemeinsam im „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für bedarfsdeckende Regelsätze.
Quelle: Pressemitteilung Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing vom 04.11.2016
4. Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Das notwendige Minimum zur Existenz- und Teilhabesicherung endlich seriös bestimmen
Zur heutigen Kritik der Diakonie an der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums durch die Bundesregierung und zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Regelbedarfsermittlung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„560 Euro Regelbedarf, zusätzliche notwendige Einzelleistungen und ausreichende Kosten der Unterkunft und Heizung sind die Forderung der Diakonie, die sich aus einer Studie zum soziokulturellen Existenzminimum ergeben. Die 409 Euro Regelbedarf, die uns Andrea Nahles als soziokulturelles Existenzminimum weismachen will, bezeichnen den unseriösen Umgang der Ministerin mit dem Grundrecht auf soziale Sicherheit. Wir schließen uns der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes angesichts dieser Situation an: Frau Nahles, ziehen Sie ihr "Regelbedarfsermittlungsgesetz" zurück. Das notwendige Minimum zur Existenz- und Teilhabesicherung muss endlich seriös bestimmt werden.
DIE LINKE streitet für eine armutsfeste, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 28.11.2016
5. VAMV: Hartz IV: 20.000 Unterschriften als starkes Votum für eine Umgangspauschale für Trennungskinder!
Der Sozialausschuss des Bundestages berät am Montag darüber, ob die Regelbedarfe im Sozialrecht angemessen ermittelt und somit die Existenz bedürftiger Menschen gesichert ist. Anlässlich dieser Anhörung fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV), eine Umgangspauschale für Trennungskinder in Hartz IV einzuführen, damit deren Existenzminimum endlich abgesichert ist.
„Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich leider verfestigt und verbreitet. Und zwar sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht in Hartz IV ist“, bemängelt die VAMV-Vorsitzende Solveig Schuster. „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der umgangsberechtigte Elternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist.“
Nur, wenn das Sozialgeld in der Hauptbedarfsgemeinschaft nicht gekürzt und der durch den Umgang mit dem anderen Elternteil entstehende Mehrbedarf durch eine Pauschale gedeckt wird, ist deren Existenz in beiden Haushalten sicher gestellt. „Wir fordern, die umgangsbedingten Mehrkosten anzuerkennen und mit der Einführung einer Umgangs-pauschale zu berücksichtigen. Alleinerziehende brauchen Rechtssicherheit. Sie können erst aufatmen, wenn sie nicht länger eine Kürzung befürchten müssen, sobald ihr Kind Umgang mit dem nicht mehr im Haushalt lebenden Elternteil hat. Jedes Kind braucht beide Elternteile und sowohl Kinder als auch Eltern sollten sich auch nach einer Trennung den Umgang mit-einander leisten können“, fordert Solveig Schuster.
Die alleinerziehende Mutter Anna Petri-Satter hat mit einer Online-Petition rund 20.000 Unterschriften für einen Umgangsmehrbedarf gesammelt. Diese wird sie vor der Anhörung am 28. November zusammen mit dem VAMV als starkes Votum für eine Umgangspauschale an den Sozialausschuss überreichen.
Die Stellungnahme des VAMV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ist hier zu finden: https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_GE_RBEG_2016.pdf.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016
SCHWERPUNKT II: Gewalt gegen Frauen
6. AWO: Gewalt darf keine alltägliche Erfahrung von Frauen bleiben
Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ und fügt hinzu: „Es ist unfassbar, in welchem Ausmaß Frauen und ihre Kinder in unserer Gesellschaft von häuslicher Gewalt betroffen sind.“ Für das Jahr 2015 belegt die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamtes zu Gewalt in Partnerschaften deutlich, das Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung und Stalking für zu viele Frauen nach wie vor Realität sind.
„Ohne ein Bundesgesetz, können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen keinen bundesweiten Schutz, Zuflucht oder Beratung sicherstellen“, zeigt sich Stadler überzeugt. Ein Bundesgesetz sollte den individuellen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt im sozialen Nahraum unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen abschließend regeln. Darüber hinaus fordert die AWO die Ratifizierung und umfassende Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) sowie des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).
Die Folgen von Gewalt erfahren nicht nur die Frauen. So besteht bei mitbetroffenen Kindern ein erhöhtes Risiko einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der Weitergabe der erlebten Beziehungsmuster an nachfolgende Generationen. „Gewalt darf keine alltägliche Erfahrung von Frauen und ihren Kindern sein“, betont Stadler und fügt hinzu: „Wir alle sind gefordert, uns für Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt einzusetzen.“
In den Frauenhäusern und Einrichtungen zur Frauenunterstützung der AWO finden seit mehr als 30 Jahren gewaltbetroffene Frauen und Kinder Schutz und Hilfe. Jedoch drohen diesen Anlaufstellen aufgrund der ungesicherten Finanzierung permanent Kürzungen oder gar die Schließung. „Deshalb benötigen bedrohte Frauen und Kinder einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“ fordert abschließend Wolfgang Stadler.
Zum Hintergrund: Über 104.000 Frauen wurden im vergangenen Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon 11.400 Opfer von gefährlicher Körperverletzung, 65.200 von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, 16.200 von Bedrohung, 7.900 von Stalking und 331 Frauen wurden Opfer von Mord und Totschlag. Diese Zahlen beziehen sich nur auf das sogenannte Hellfeld, d.h. der Ausschnitt von Kriminalität in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt der offiziell bekannt und registriert wird.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2016
7. BMFSFJ: Schweigen brechen heißt: Mut machen!
Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland nach wie vor ein aktuelles Thema: Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Dabei spielen weder Alter noch Herkunft eine Rolle. Dennoch wird viel zu oft über Gewalt gegen Frauen geschwiegen. Die Folge: Betroffene Frauen scheuen sich davor, Hilfe zu suchen oder wissen nicht, an wen sie sich wenden können.
Daher rufen Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – angesiedelt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – zur bundesweiten Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ auf. Unter dem Motto „Schweigen brechen heißt…“ sollen möglichst viele Menschen Position beziehen und zeigen, wie wichtig es ist, öffentlich über Gewalt gegen Frauen zu sprechen.
„Für mich persönlich heißt Schweigen brechen vor allem: betroffenen Frauen und auch Männern Mut zu machen – Mut, sich Hilfe zu suchen und so ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen“, sagt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein, mitzumachen und so ein starkes Zeichen zu setzen. Je bekannter die 08000 116 016 wird, desto mehr Frauen können wir einen Weg aus der Gewalt zeigen“, so Manuela Schwesig.
Unterstützerinnen und Unterstützer können sich mit einem Aktionswimpel fotografieren oder filmen und das Bild bzw. Video im Anschluss mit #schweigenbrechen in den sozialen Netzwerken teilen. Weitere Informationen, Aktionsideen und Materialien sind auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de zu finden. Auch Personen, die selbst keine sozialen Netzwerke nutzen, können teilnehmen. An der Aktion haben sich bereits zahlreiche Organisationen und Prominente wie Sandra Maischberger, Sarah Wiener, Joy Denalane, Gudrun Landgrebe, Max von der Groeben und Kim Kulig beteiligt.
Bereits zum dritten Mal würdigte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einem Empfang im BMFSFJ das Engagement von Personen und Einrichtungen, die das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützen und bei der Bekanntmachung des bundesweiten Beratungsangebots helfen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutierte Bundesfrauenministerin Schwesig gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch und der Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, über Gewalt gegen Frauen. Themen der Diskussion waren unter anderem die aktuell veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 15 Fremdsprachen.
Von März 2013 bis Oktober 2016 waren beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 100.729 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail zu verzeichnen. Schon jetzt zeigt sich für dieses Jahr, dass es einen Anstieg an Beratungen um circa 25 Prozent gegeben hat im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig war häusliche Gewalt Anlass der Gespräche. Oft hatten die Anruferinnen noch nie mit jemandem über ihre Situation gesprochen.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.
Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind hier zu finden: http://www.hilfetelefon.de.
Weitere Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: http://www.aktion.hilfetelefon.de.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2016
8. BMFSFJ: Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist – Gewalt in Paarbeziehungen
Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.
Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.
Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49%).
„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.
„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“
Zu den Zahlen:
Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36%.
In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt:
o von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,
o von Bedrohung: über 16.200,
o von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,
o von Stalking: über 7.900,
o von Mord und Totschlag: 331.
Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80%.
Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7%, bei den männlichen 20,9%), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7%, bei den männlichen 5,1%) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4%, bei den männlichen 6,4%).
Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“
Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2016
9. SPD-Bundestagsfraktion: Sönke Rix, Dr. Fritz Felgentreu, Gülistan Yüksel: Häusliche Gewalt: Das Schweigen brechen
Gewalt an Frauen findet zu einem großen Teil in den eigenen vier Wänden statt. Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, werden auch in diesem Jahr bundesweit Fahnen gehisst, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.
„Laut Bundeskriminalamt sind die Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften fast ausschließlich Frauen. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesem Jahr mit der Reform des Sexualstrafrechts einen Durchbruch für diese Frauen erreicht haben. Ab sofort wird jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt. Nein heißt nein! Auch sexuelle Belästigung ist fortan strafbar. Das sollte Frauen Mut machen, jede dieser Straftaten auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen. Das ist wichtig, denn das Dunkelfeld ist groß. Viele Frauen scheuen sich aus Scham oder Angst vor weiterer Gewalt, die Tat zur Anzeige zu bringen.
Mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das die Bundesregierung am 11. Mai 2011 gezeichnet hat und dessen Ratifizierung derzeit vorbereitet wird, liegt für den europäischen Raum ein völkerrechtliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor. Der Weg zur Ratifizierung ist mit der Reform des Sexualstrafrechts freigeworden. Damit erfüllt Deutschland nun alle Anforderungen der Konvention. Wenn Frauen den Mut aufbringen, sich aus der häuslichen Gewaltspirale zu befreien und ihr Schweigen zu brechen, müssen sie auf offene Türen stoßen. Dazu gehört auch, dass Opfern häuslicher Gewalt die nötige Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Finanzierung des Frauenunterstützungssystems ist grundsätzlich Aufgabe der Länder.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser ein und bleibt deshalb mit den Ländern im Gespräch. Nicht nur die schreckliche Gewalttat in Hameln vom vergangenen Sonntag mahnt uns: Wir müssen entschlossen gegen gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorgehen, die dazu führen, dass Mädchen und Frauen als Eigentum ihrer Väter und Ehemänner betrachtet werden. Deshalb unterstützen wir Präventions- und Hilfestrukturen für junge Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, und setzen uns dafür ein, dass bestehende Ausnahmen vom Verbot der Kinderehe abgeschafft werden.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2016
10. Bündnis 90/Die Grünen: Kapazitäten zum Schutz von Frauen ausbauen!
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen erklären Simone Peter Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin:
"Gewalt an Frauen ist kein Bagatelldelikt und sie ist keine Randerscheinung in unserer Gesellschaft. Die Zahl der Übergriffe ist nach den neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts in den letzten Jahren sogar gestiegen. Danach werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Frauen, die Opfer von Gewalt werden, brauchen vor allem Schutz. Deshalb brauchen wir ausreichend Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist sicherlich ein richtiger und notwendiger Schritt, aber ohne ein engmaschiges Netz von Zufluchtsorten und Beratungsstellen hinter der Notrufnummer läuft sie ins Leere. Immer noch müssen Frauenhäuser Frauen, die bei ihnen Schutz suchen, abweisen, weil sie keine Kapazitäten haben. Für Frauen mit Behinderungen stehen nicht genügend barrierefreie Angebote zur Verfügung. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern dringend eine verlässliche und ausreichende Finanzierung sicherstellen. Jede Frau muss Zugang zu Beratung und Schutz haben, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist, ob sie eine Behinderung hat oder wie ihr Aufenthaltsstatus oder ihre Sprachkenntnisse sind. Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen Beratung und Schutzeinrichtungen, die auf ihre individuellen Lebensbedingungen zugeschnitten sind."
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen besuchen Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ulle Schauws, MdB, Sprecherin für Frauenpolitik der Bundestagsfraktion am Freitag, 25. November 2016, die Interkulturelle Initiative e. V., Teltower Damm 4, 14169 Berlin.
Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2016
11. Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Gewalt gegen Frauen – Wer nicht handelt macht sich schuldig
„Die aktuellen Zahlen des BKA, nachdem jährlich über 100.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden, sind erschreckend. Dabei ist die Dunkelziffer wahrscheinlich noch sehr viel größer. Trotz allgemeiner Betroffenheit ist die staatliche Finanzierung des Hilfe- und Schutzsystems aber noch immer nicht gesichert und der Bedarf bei weitem nicht gedeckt. Beim Thema Frauenhäuser zieht sich der Bund jetzt schon seit 40 Jahren aus der Verantwortung. Ich finde, dieser Zustand ist für ein Land, das sich als Land der Frauenrechte stilisiert, nicht tragbar. Bundesministerin Schwesig darf nicht nur mehr Frauenhäuser fordern, sondern muss sich selbst in der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geld dafür bereitgestellt wird. Und zwar bedarfsgerecht und verlässlich“, fordert Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Möhring weiter:
„Prävention ist wichtig, denn Gewalt gegen Frauen ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegt der strukturelle Sexismus, den wir angehen müssen, wenn wir wirklich effektiv etwas gegen die Gewalt machen können. Aber so lange es die Gewalt gegen Frauen gibt, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihnen Schutz zu bieten. In einigen europäischen Ländern spricht man inzwischen von Feminizid, weil sich Gewalt und Totschlag an Frauen wie eine Epidemie ausbreiten, wenn die staatlichen Institutionen sie nicht ausreichend ahnden. Wer nicht handelt, macht sich schuldig.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 24.11.2016
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
12. Destatis: Zahl der Woche: Gut sechs von zehn jungen Erwachsenen leben noch bei den Eltern
Im Jahr 2015 wohnten in Deutschland 62 % der 18- bis 24-Jährigen noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis des Mikrozensus mitteilt, ist ihr Anteil in den letzten 10 Jahren nahezu unverändert geblieben (2005: 64 %). Junge Frauen (56 %) lebten deutlich seltener im elterlichen Haushalt als ihre männlichen Altersgenossen (68 %).
Dass 18- bis 24-Jährige noch im Elternhaus wohnen, ist eher in ländlichen Gebieten verbreitet: In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern lebten 78% der jungen Erwachsenen bei den Eltern. In Großstädten ab 500.000 Einwohnern traf dies auf 45% der Altersgruppe zu.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.11.2016
13. Bundestag: Grüne fordern Kindergrundsicherung / Hierzu kommentiert das ZFF
Die Teilhabe von Kindern und ihren Eltern, die von Grundsicherung leben, soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sichergestellt werden. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die Regelsätze in der Grundsicherung so zu gestalten, dass sie das Existenzminimum in "ausreichender Höhe" decken und die Teilhabe am sozialen Leben, an Bildung, Kultur und Mobilität ermöglichen. Die Grünen fordern zudem die Einführung einer neuen einkommensunabhängigen Kindergrundsicherung, damit Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen für ihre Kinder die gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen, die derzeit von steuerlichen Freibeträgen stärker profitieren. Dies sollte mit einer Reform des Ehegattensplittings gekoppelt werden. Bestehenden Ehen soll dabei eine Wahlmöglichkeit zwischen dem alten Modell der Familienförderung mit Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Kindergeld und dem neuen Modell mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung erhalten.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 715 vom 01.12.2016
Hierzu kommentiert das ZFF:
Das ZFF begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen! Das Existenzminimum von Kindern muss dringend neu bestimmt und ohne Abschläge sichergestellt sein und in einer unbürokratischen Leistung ausbezahlt werden. Ebenso unterstützen wir die einkommensabhängige Ausgestaltung dieser Kindergrundsicherung. Allerdings decken die in dem Antrag vorgeschlagenen 384 Euro nur das derzeitig berechnete physische Existenzminimum ab und blenden aus, dass – wie in der Einleitung zu dem Antrag umfangreich ausgeführt – ebenso die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichergestellt sein muss. Als ZFF schlagen wir daher zusammen mit vielen weiteren Verbänden im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung von derzeit 564 Euro pro Monat und Kind vor. Dieses ergibt sich aus der Addition der Höhe des physischen Existenzminimums von 384 Euro und einem Betrag für Bildungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfe in Höhe von 180 Euro (BEA – Freibetrag vor der willkürlichen Erhöhung 2013). Es soll mit steigendem Einkommen sinken.
14. Bundestag: Kindergeld wird erhöht
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Außerdem sollen das Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhöht werden. Enthalten sind die Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809536.pdf), 18/9956 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809956.pdf)), dem der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Zuvor hatten die Koalitionsfraktion 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem wurden damit steuerliche Maßnahmen für Familien und zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression im Steuertarif in den Entwurf eingefügt. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 707 vom 30.11.2016
15. Bundestag: Leichterer Regress für Scheinväter
Wer erfährt, dass er nicht der wirkliche Vater des Kindes ist, für das er sorgt, soll von der Mutter Auskunft über den biologischen Vater verlangen können. Der Zeitraum, für den er von diesem Regress für den geleisteten Kindesunterhalt verlangen kann, soll andererseits begrenzt werden. Das sieht ein jetzt dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810343.pdf)) zur Reform des Scheinvaterregresses vor. In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass ein Erwachsener, dem als Kind der Familienname eines Stiefelternteils gegeben wurde, die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen verlangen kann.
Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetzestext muss die Mutter dem Scheinvater Auskunft über ihren Sexualpartner zum Zeitpunkt der Empfängnis geben, "soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist". Dies soll allerdings nicht gelten, "wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre". In der Erläuterung führt die Bundesregierung aus, dass Letzteres ausdrücklich nicht genauer geregelt wurde, um im Einzelfall den Gerichten die Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Scheinvaters und einem möglicherweise schützenswerten Persönlichkeitsrecht der Mutter zu überlassen.
Beim Regressanspruch des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vater soll andererseits eine Grenze gezogen werden. Bisher gilt dieser unbegrenzt, in manchen Fällen über Jahrzehnte. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung beginnt der Regressanspruch erst ab dem "Zeitpunkt, zu dem der Scheinvater davon erfährt, dass es (möglicherweise) nicht der Vater ist". Wie dazu erläutert wird, soll ein bis dahin geführtes gewöhnliches Familienleben "unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden". Von dem genannten Zeitpunkt an soll für den Scheinvater eine Frist von zwei Jahren gelten, "binnen der er die Vaterschaft anfechten kann". Während dieser Frist und daran anschließend bis zum Abschluss des Verfahrens soll der leibliche Vater regresspflichtig sein. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Frist von sechs statt zwei Jahren und verweist insbesondere auf sogenannte Zahlväter, die für das Kind Unterhalt leisten, aber keinen familiären Umgang haben.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 23.11.2016
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
16. DFV: Rentenkonzept von Andrea Nahles diskriminiert Erziehungsleistung
Als familienpolitisch verfehlt kritisiert der Deutsche Familienverband das vorgestellte Rentenkonzept von Bundessozialministerin Nahles: „Die von Bundessozialministerin Nahles geplante Rentenreform diskriminiert die Erziehungsleistung von Eltern und lässt Mütter, die Kinder erziehen und damit die Zukunft der Rente sichern, im Regen stehen“, so Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh.
Besonders widersinnig ist für Zeh der geplante Demografiezuschuss von jährlich 4,2 Mrd. Euro ab 2030 und 7,8 Mrd. Euro ab 2045: „Der sogenannte Demografiezuschuss verfälscht den Generationenvertrag, denn Eltern werden für eine Entwicklung in Haftung genommen und zur Kasse gebeten, für die sie nicht verantwortlich sind. Das ist Symptombehandlung statt echter Reform und steuert uns nur weiter in die demografische Krise.“
Angesichts der gravierenden Benachteiligung von Familien im Rentensystem geht die aktuelle Rentenniveaudiskussion an den eigentlichen Familienproblemen völlig vorbei: „Mütter mit vier Kindern bekommen zur Zeit im Schnitt gerade einmal 582 Euro Altersrente. Von einer guten Durchschnittsrente können gerade Familien mit mehreren Kindern nur träumen – und das, obwohl sie die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem sind“, so Zeh.
Das derzeitige Rentensystem belohnt bruchlose Erwerbstätigkeit und bestraft Kindererziehung. Das geht zu Lasten der Familien und der Zukunft. „Wir brauchen dringend eine grundlegende Rentenreform, die das System wieder vom Kopf auf die Füße stellt – mit einer besseren Rente für Kindererziehung und einer gerechten Beitragsentlastung für Eltern“, sagt Zeh.
Die Grundlagen für eine familienorientierte Rentenreform hat das Bundesverfassungsgericht in zwei wegweisenden Urteilen bereits 1992 (Trümmerfrauenurteil) und 2001 (Pflegeversicherungsurteil) gelegt. Hierauf baut die Kampagne elternklagen.de auf, mit der sich der Deutsche Familienverband für Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung einsetzt.
Auch die Konzentration auf die Altersarmut, die derzeit ca. 3% der Rentner betrifft, geht für den Deutschen Familienverband an den eigentlichen Herausforderungen vorbei. „Das wirkliche Problem ist die doppelte Kinderarmut mit viel zu wenigen Geburten und einer viel zu hohen Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen von 15%. Diese Armut betrifft vor allem kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Ohne Kinder gibt es keine Zukunft – deshalb gehören die Kinderarmut und die Benachteiligung von Familien in den Mittelpunkt der Sozialdebatte“, fordert Verbandspräsident Zeh.
Die Kampagne ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=164&Itemid=281.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016
17. DFV: Parteien ducken sich bei Beitragsgerechtigkeit für Familien weg!
Imbeginnenden Wahlkampf fordert der Deutsche Familienverband die Parteien dringend auf, endlich Farbe beim Thema Beitragsgerechtigkeit für Familien zu bekennen:
„Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern. Diese Ungerechtigkeit ist dank des Bundesverfassungsgerichts seit über 15 Jahren aktenkundig. Aber die Parteien ducken sich im beginnenden Bundestagswahlkampf wieder einmal weg und blenden die Beitragsgerechtigkeit für Familien völlig aus“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.
„Familien warten seit Jahren auf Gerechtigkeit. Jetzt müssen endlich verfassungsfeste und konkrete Beitragsentlastungen für Eltern kommen“, fordert Heimann.
Enttäuscht ist Heimann insbesondere von der CDU: „Die CDU hatte sich bislang klar dazu bekannt, den Vorgaben der Verfassung entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern bei Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Im Leitantrag für den kommenden Parteitag findet sich davon kein Wort mehr.“
2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Diese Vorgabe hatte bislang keinerlei Konsequenzen.
Mit der Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“ ziehen der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mit mehreren Tausend klagenden Familien derzeit vor das Bundesverfassungsgericht und kämpfen für die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Verbandsgeschäftsführer Heimann warnt die Parteien davor, sich jetzt bequem zurückzulehnen und zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht sie abermals zum Handeln zwingt: „Die Politik hat einen Gestaltungsauftrag – und die Parteien verstoßen dagegen, wenn sie jetzt sehenden Auges Wahlprogramme schreiben, die in die Verfassungswidrigkeit laufen und die Zukunft verspielen.“
Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=160&Itemid=281.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016
18. DKHW: Früher Demokratie wagen – Deutsches Kinderhilfswerk für breite gesellschaftliche Debatte über Wahlaltersgrenzen
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen aus. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation jetzt die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente entkräften.
Dabei wird beispielsweise das Argument entkräftet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Außerdem wird dargelegt, dass ein Mindestwahlalter von 18 Jahren nicht mit dem Verweis auf die Volljährigkeit zu begründen ist. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Schließlich diskutieren in einem gemeinsamen Beitrag Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), Diana Golze (DIE LINKE), Bettina Hagedorn (SPD) und Dr. Peter Tauber (CDU) den Vorwurf, Parteien mit hohen Zustimmungswerten bei jungen Menschen würden sich aus rein strategischen Gründen für eine Änderung des Wahlalters einsetzen.
„Wenn es um die demokratische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen geht, sind die meisten Menschen mittlerweile der Partizipation von Minderjährigen gegenüber positiv eingestellt. Anders bei der Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters, da wird es sehr schnell emotional und ablehnend. Mit unserer Wahlalterbroschüre möchten wir zur Versachlichung der Diskussion beitragen und für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen werben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Broschüre ist online hier zu finden: https://images.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.7_Wahlalterbroschuere/DKHW_wahlalterbrosch-A4-i.pdf?_ga=1.260254671.394537423.1471429724.
Sie liegt auch in Papierform vor und kann gegen Versandgebühren online hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/gesellschaft-artikel/86-absenkung-des-wahlalters.html?_ga=1.214200021.394537423.1471429724.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.11.2016
19. VAMV: Ergänzende Kinderbetreuung ist bitter nötig und wirkt: Evaluation liefert erste Erkenntnisse aus Modellprojekten zur Rand- und Notfallbetreuung für Alleinerziehende
Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung.
Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“.
Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können.
Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits fest-gestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Allein-erziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatieren mehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.
„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster.
„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.
Der Zwischenbericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Einelternfamilien in Deutschland ist auf der Homepage des VAMV, hier zu finden: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/VAMV_Evaluation_Zwischenbericht_ergaenzende_Kinderbetreuung_2016.pdf.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 05.12.2016
20. VAMV: Gemeinsam Kinderarmut wirksam bekämpfen statt Ausbau Unterhaltsvorschuss blockieren!
Anlässlich von Medienberichten, nach denen die Union den Ausbau des Unterhaltsvorschuss hinauszögert, erklärt die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Solveig Schuster: „Die Koalitionspartner haben den überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes zusammen im Kabinett beschlossen. Union und SPD sollten gemeinsam dieses Ziel im Blick haben und zügig umsetzen.“ Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist seit langem einmal eine tatsächlich spürbare Verbesserung für Allein-erziehende. Sie warten darauf! Es ist unwürdig, Mehrausgaben zu beklagen, die zur Sicherung der Existenz von Kindern dringend notwendig sind. Hier sind alle gefordert, an einem Strang zu ziehen.
Auch greift die von Seiten der Kommunen vorgebrachte Kritik, dass viele Alleinerziehende wegen der Anrechnung des Unterhaltsvorschuss im SGB II von dem Ausbau der Leistung keinen Vorteil hätten, zu kurz, bemängelt Schuster. „Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt. Dies betrifft insbesondere jene Alleinerziehende, die trotz Arbeit SGB II-Leistungen beziehen müssen. Kinder ab 12 Jahren hätten bei Inkrafttreten des Gesetzes aktuell einen Anspruch auf 260 Euro Unterhaltsvorschuss. Und je älter die Kinder sind, desto höher ist auch der Erwerbsumfang und somit das Einkommen der Eltern. „Vielen Alleinerziehenden wird dank der verbesserten Unterhaltsersatzleistung der Absprung aus Hartz IV erleichtert“, zeigt sich Schuster optimistisch. „Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, auch zu Randzeiten und für Schulkinder, eine Aufwertung von Frauenberufen und somit bessere Entlohnung von Alleinerziehenden sind weitere Bausteine, die zusammen mit einem gestärkten Unterhaltsvorschuss Kinderarmut in Einelternfamilien bekämpfen!“
Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Nicht gezahlter Unterhalt ist ein zentraler Grund, warum so viele Alleinerziehende in Armut leben. Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Wer Kosten beim Unterhaltsvorschuss sparen will, muss demnach die Ursachen analysieren und gegebenenfalls die Unterhaltspflichtigen stärker in die Pflicht nehmen.
Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016
21. KRFD: Eigenheimförderung muss zuerst kinderreiche Familien im Blick haben!
Zu den Plänen von CDU und SPD für eine verbesserte Wohnbauförderung für Familien erklärt die Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Dr. Elisabeth Müller:
„Gerade in den Ballungszentren wird das Wohnen immer teurer. Insbesondere für Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen ist es kaum mehr möglich, sich in diesen Regionen ein Haus oder eine passende Wohnung zu kaufen. Besonders betroffen sind aber kinderreiche Familien. Mittlerweile gibt es kaum mehr Wohnungen und Häuser mit gleich mehreren Kinderzimmern. Ganz zu schweigen von der Ablehnung vieler Vermieter gegenüber Familien mit vielen Kindern. Während Familien mit einem oder zwei Kindern das Leben in einer Mietwohnung meistens noch offen steht, bleibt kinderreichen Familien häufig nur der Kauf oder der Bau eines eigenen Hauses. Doch wenn wir keine kinderleeren Städte und Regionen wollen, müssen wir auch das Leben mit vielen Kindern in allen Regionen unseres Landes ermöglichen. Der erste Schritt scheint gemacht: Wir brauchen eine Eigenheimförderung für Familien. Doch der zweite Schritt darf nicht vergessen werden: Die Eigenheimförderung muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass Familien mit vielen Kindern besonders berücksichtigt werden müssen. Denn sie tragen die höchsten Wohnkosten und haben gleichzeitig die geringsten Wahlmöglichkeiten.
Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 02.12.2016
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
22. Vorankündigung: FES und DGB: #Zeit zu gestalten: Leben _ Arbeit _ Zukunft
Termin: 17. / 18. Januar 2017
Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. in Kooperations mit dem Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand
Ort: Berlin
Anmeldeschluss: 10.01.2017
Das Programm sieht spannende Vorträge und Diskussionen, sowie verschiedene Panels zu Gestaltungsanforderungen an eine moderne Arbeitszeitpolitik vor.
Das vorläufige Programm ist hier zu finden: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/Veranstaltungen/Wir_sind_waren_dabei/2017/__Zeit_zu_gestalten__Leben___Arbeit___Zukunft/Save-the-date_Zeit_zu_gestaltenDGB-FES.PDF.
Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: Herrn Hans Komorowski, forum.hk@fes.de.
23. ZFF: Fachgespräch: „Väter und das ElterngeldPlus: Eine Erfolgsgeschichte?!“
Termin: 26. Januar 201, 11:00 bis 14:00 Uhr
Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ort: Berlin
Anmeldeschluss: 19.01.2017
Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher/innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Der Partnerschaftsbonus (zusätzliche vier ElterngeldPlus-Monate je Elternteil) setzt einen zusätzlichen Anreiz, sich die Betreuung und Erziehung des Kindes partnerschaftlicher aufzuteilen. 2017 soll eine Evaluation des ElterngeldPlus vorgelegt werden.
Das Programm und die schriftliche Anmeldung sind hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/ZFF_Einladung_Fachgespraech_Vaeter_und_das_ElterngeldPlus_26012017_neu.pdf.
Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: info@zukunftsforum-familie.de.
Die Anmeldung auf der Website ist hier möglich: http://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/veranstaltungen-kalender/.
AUS DEM ZFF
24. Wir wünschen schöne Weihnachten
Im Namen des Vorstandes des ZFF und des Teams der Geschäftsstelle wünschen wir allen Leser/innen unseres Newsletters besinnliche Weihnachten und ein gesundes und frohes Jahr 2017.
25. „Jedes Kind ist gleich viel wert“ – Verbände starten Online-Petition gegen Kinderarmut
„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.
„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“
Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.
Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.
Im Einzelnen stellt die Petition fest:
• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.
• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.
• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.
Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“
Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.12.2016
26. Das ZFF gratuliert Christiane Reckmann und Inge Höcker zur Wahl ins AWO Bundespräsidium
Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.
Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF. Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016
AKTUELLES
27. DKHW: Start der Bewerbungsphase um Deutschlands renommiertesten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung: Jetzt mitmachen bei der Goldenen Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes!
Ab sofort sind Bewerbungen um die Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017, die Preisverleihung findet am 18. Juni 2017 im Europa-Park in Rust statt.
Mit der Goldenen Göre setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen ein. Oberstes Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Um die aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen, lernen Demokratie, setzen sich für andere ein und werden auch als Erwachsene gemeinschaftsfähig und engagiert sein.
Die online Bewerbung ist hier möglich: www.dkhw.de/goldenegoere.
28. Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit: Girls’Day und Boys’Day: Heute Chancen für morgen nutzen
Am 27. April 2017 ist wieder Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. Ab sofort können Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Betriebe ihre Angebote für Mädchen bzw. Jungen am Aktionstag auf den Webseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de im Radar eintragen.
Auch wenn Mädchen und Jungen heute in einer fortschrittlichen und aufgeklärten Welt aufwachsen, halten sie in Sachen Berufswahl noch immer an einengenden Klischees fest. Mehr als die Hälfte der Mädchen entscheidet sich für einen von zehn Ausbildungsberufen – obwohl es 330 duale Ausbildungsberufe gibt.
Bei den Jungen wählen mehr als 56 Prozent aus nur 20 Ausbildungsberufen. Girls’Day und Boys’Day sind wichtige Bausteine für eine geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl von Jugendlichen. Die spezifische Ansprache von Schülerinnen und Schülern ermöglicht, dass Mädchen und Jungen bei den Veranstaltungen jeweils „unter sich“ neue Berufe mit vielfältigen Perspektiven kennenlernen und erschließt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzlichen motivierten Fachkräftenachwuchs.