ZFF-Info 14/2018

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SCHWERPUNKT: Abschaffung 219a

„Kinder brauchen Freiräume" ist das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dazu erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission, Bettina M. Wiesmann MdB:

„Kinder brauchen Freiräume, in der Tat! Dies ist ein Kern des Heranwachsens in unserer Zeit: Kinder müssen neben allen Anregungen und angeleiteten Erfahrungen auch in Ruhe und ungestört sein, immer wieder. Denn Kinder brauchen den Raum, die Freiheit zum selbstbestimmten Spiel, zu ungesteuertem Ausprobieren und Entdecken der Welt um sie herum. Zugleich brauchen sie freie Räume im wörtlichen Sinn: Freiflächen im Stadtviertel, Spielplätze, Gärten, Parks, Wiesen, Naturflächen und Wald. Und genauso brauchen sie freie Räume in Häusern, zum Beispiel in der Schule, die sie selbst gestalten und in denen kein Unterricht und kein Lernprogramm stattfindet, sondern wo Entspannung, Spiel und Gespräch dominieren."

„Freiräume für Kinder, das heißt auch, dass sie gefragt werden sollen, was sie möchten, und Mitverantwortung erhalten", so die Abgeordnete weiter. „Kinder sollen einbezogen werden in die Gestaltung des Lebens in ihrem unmittelbaren Umfeld. Nicht nur in der Familie, sondern auch und gerade im öffentlichen Raum, in Nachbarschaft, Schule und Verein. Die Politik hat dies erkannt. Seit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sind viele kleine und größere Verbesserungen entwickelt und auch umgesetzt worden. Aber vieles ist noch zu tun: Im kommunalen Bereich ist deutlich mehr Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen möglich, und auch in der Schule gibt es – vom Klassensprecherparlament bis zu den „Pausen-Freunden", die auf dem Schulhof bei Bedarf helfen, trösten oder vermitteln – viele Ansätze für mehr Beteiligung und mehr Verantwortung. Als Kinderkommission des Bundestages unterstützen wir diese Bemühungen, indem wir gute Ansätze diskutieren und bekanntmachen sowie das Verständnis für mehr Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt fördern."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Bundestag vom 19.09.2018

Am 20. September 2018 ist Weltkindertag und die SPD-Bundestagsfraktion kümmert sich: Wir haben in den Koalitionsverhandlungen verbindliche Initiativen im Kampf gegen Kinderarmut, beim Schutz von Kindern vor Gewalt und für starke Kinderrechte im Grundgesetz vereinbart. Und die setzen wir jetzt konsequent um. Wichtig ist uns außerdem, dass Kinder und Jugendliche Freiräume dafür haben, sich auszuprobieren und einzumischen. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll Chancen auf ein gutes Leben haben.

„Alle Kinder und Jugendliche in Deutschland haben Ideen und Wünsche. Die SPD-Bundestagsfraktion will ausreichend Gelegenheiten dafür schaffen, dass sie diese auch in die Politik einbringen können. Wir achten dabei besonders darauf, auch die Kinder mitzunehmen, die aus dem Ausland zu uns kommen oder deren Familien arm sind.

Heute wurde eine repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2018 im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks veröffentlicht. Danach ist der Weg hin zu einem umfassend kinderfreundlichen Deutschland noch weit.

Deshalb wollen wir keine weitere Zeit verlieren. Wir werden im Kampf gegen Kinderarmut die finanziellen Familienleistungen und Kitas ausbauen. Zudem entwickeln wir die Kinder- und Jugendhilfe weiter. Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern müssen bei allen sie betreffenden staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Diese zentrale Regelung aus der UN-Kinderrechtskonvention wollen wir ins Grundgesetz aufnehmen. Es geht um nicht weniger als den rechtlichen Rahmen dafür, dass jedes Kind es packt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Anlässlich des morgigen Weltkindertages erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss Frauen, Senioren, Familie und Jugend:

Kein Kino, kein spontanes Pizzaessen mit Freunden, kein Auszug aus dem Elternhaus zum Studium oder für die Ausbildung – das ist die Realität für viele Kinder, die mit Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II aufwachsen. Damit wird weit über zwei Millionen Kindern ihre Chance auf Teilhabe geraubt.

Die aktuelle repräsentative Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks belegt, dass die Bekämpfung von Kinderarmut für einen Großteil der Befragten ein zentraler Baustein einer kinderfreundlichen Gesellschaft ist. Es ist höchste Zeit, Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Kinderarmut laufen ins Leere, denn Kindergelderhöhungen gehen an Kindern aus Hartz-IV-Familien einfach vorbei, da jeder zusätzliche Cent angerechnet wird. Notwendig ist eine Gesamtstrategie, um Kinder zu fördern und aus der Armut zu holen. Hierzu muss eine Kindergrundsicherung gehören, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und den Anrechnungs-Wirrwarr der Familienleistungen beendet. Sie muss automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden. Egal, ob ihre Eltern auf Grundsicherung angewiesen sind oder nicht, der Mindestbedarf von Kindern muss immer gesichert sein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wenn Kinder und Jugendliche unsere Zukunft sind, müssen wir in der Gegenwart die bestmöglichen Bedingungen für sie schaffen. Es reicht nicht, von Kinderrechten nur zu reden – Deutschland muss das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Eine längst überfällige Maßnahme sieht die AWO darin, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die AWO ist überzeugt, dass gesetzlich verbindliche Kinderrechte, das allgemeine Bewusstsein für die eigenständigen Rechte von Kindern und Jugendlichen von Politik, gesellschaftlichen Institutionen, Rechtspraxis und Verwaltung stärken und ihre Beteiligung im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse verbindlich machen. „Eine moderne, zukunftsgewandte und glaubwürdige Politik muss sich daran messen lassen, wie ernst sie die Anliegen und Bedürfnisse ihrer nachwachsenden Generation nimmt“, ist Stadler überzeugt.

In Deutschland, aber auch weltweit sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Ethnie, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. „Es muss darum gehen, Kindern in der Gesellschaft eine deutliche Stimme zu geben und es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte zu verwirklichen. Notwendig sind wirksame Strategien zum Abbau von Armut und Bildungsbenachteiligung, aber auch der nachhaltige Umgang mit und eine gerechte Verteilung von Ressourcen“, ist Stadler überzeugt.

Aufgabe von Politik und Verbänden ist es, die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, aber auch ihrer Eltern und Familien in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen. Nur so kann es gelingen, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen. „Eine lebenswerte kinder- und familienfreundliche Gesellschaft gestalten heißt: Kinder und Jugendliche fördern, schützen und beteiligen und ihre Interessen ernstnehmen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Der Weltkindertag wird in über 145 Staaten der Welt begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Aber Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Internationalen Kindertag ganz oben auf der Agenda stehen. Die AWO steht für Partizipation, Selbstbestimmung und Wertschätzung junger Menschen in ihrer täglichen Arbeit.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverbande.V.vom 20.09.2018

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20. September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
"Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen", so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

"Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des Kindes als Träger von Menschenrechten", so Kittel weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland und von allen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schon jetzt anzuwenden. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis bestehen zum Teil weitreichende Umsetzungsdefizite, die auch auf das fehlende Verständnis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuführen sind.

Schon seit Jahren fordert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Regierungskoalition hat sich diesen Auftrag in den Koalitionsvertrag geschrieben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Formulierungsvorschlages beauftragt.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer sind Rechte von Kindern bereits festgeschrieben. Zentraler Maßstab für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sollte die UN-Kinderrechtskonvention sein. Mit der Europäischen Grundrechtecharta gibt es für diese Umsetzung bereits ein überzeugendes Vorbild.

Weitere Informationen:

"Kinderrechte ins Grundgesetz – Kinder als Träger von Menschenrechten stärken". Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (Position Nr. 7, November 2016).

Quelle: PressemitteilungDeutsches Institut für Menschenrechtevom 20.09.2018, gekürzt

Deutscher Familienverband fordert Umsteuern in der Wohnungspolitik

(Berlin). Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2018 fordert der Deutsche Familienverband (DFV) von der Politik, dass Familien mit Kindern nun endlich noch stärker in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik gestellt werden. Die Auswirkungen von Wohnungsknappheit und überteuerten Mieten für Familien in Ballungsgebieten werden immer dramatischer.

„Die Wohnraumversorgung ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, insbesondere für Familien. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab“, betont Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh den hohen Stellenwert bezahlbaren und familiengerechten Wohnens.

„Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Leidtragenden sind vor allem Familien mit mehreren Kindern: Sie werden durch die hohen Wohnkosten in schlechte Wohnlagen oder in beengte Wohnungen getrieben“, beschreibt Zeh die Situation in Deutschland. Bundesweit steht über 40 Prozent der Mehr-Kind-Familien nur eine Wohnfläche von bis zu 20 qm pro Kopf zur Verfügung. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und größerem Raumbedarf reiche die Zahl geeigneter Mietwohnungen bei Weitem nicht aus. Um den Wohnbedürfnissen von Familien gerecht zu werden, fordert der Deutsche Familienverband, belegungsgebundene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die soziale Wohnraumförderung in den Ländern sowie die Stadt- und Baulandentwicklung in den Kommunen den Bedürfnissen von Familien gerecht und das Wohngeld regelmäßig der realen Preisentwicklung angepasst werden.

In diesem Zusammenhang beklagt der DFV das Fehlen einer ausreichenden familienorientierten Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum. Seit der Streichung der Eigenheimzulage 2006 wurden auf Bundesebene der Bau und Erwerb von Wohnraum nicht mehr nennenswert familienspezifisch gefördert. Überhöhte Baulandkosten, eine familienblinde Grunderwerbsteuer und eine Kreditvergabe, die junge Familien benachteiligt, haben die Wohneigentumsbildung sogar noch weiter erschwert. „Dabei ist Wohneigentum gerade für Familien mit mehreren Kindern oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, stellt Klaus Zeh klar. Aus diesem Grund setzt sich der Deutsche Familienverband für die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkompliziert handhabbaren Wohneigentumsförderung nach dem Vorbild der Eigenheimzulage sowie für eine Senkung der Grunderwerbssteuer für Familien ein. „Das kindgerechte und bezahlbare Wohnen für Mehr-Kind-Familien gehört dringend auf die Tagesordnung der Politik, damit endlich alle Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem sich ihre Persönlichkeit entfaltet“, so Zeh.

Klicken Sie hier für weiterführende Informationen

Quelle: PressemitteilungDeutscher Familienverband e.V.vom 20.09.2018

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, dass die Bildungschancen von Kindern in Deutschland nach wie vor vom Portemonnaie der Eltern abhängen:

"Gut lernen kann man nur, wenn der Magen nicht knurrt und es nicht an Stiften und Heften mangelt. Die Erfahrungen zeigen aber, dass viele Kinder aus armen Familien beim Mittagessen in der Schule zuschauen müssen oder nur die Reste essen dürfen, weil ihre Eltern den Eigenanteil am Mittagessen nicht aufbringen können. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepakets reichen bei weitem nicht aus, um alle erforderlichen Schulmaterialien zu erwerben und Kinder aus benachteiligten Familien zu unterstützen. So kommen Kinder am ersten Schultag ohne die notwendigen Schulmappen, Hefte und Stifte in den Unterricht.

Zusätzliche und förderliche Materialien oder Angebote sind überhaupt nicht drin.

Alle Kinder haben ein Recht auf gleiche Bildungschancen und einen guten Start ins Schuljahr. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Maßnahmen für bessere Bildungschancen, die im Koalitionsvertrag stehen, nicht längst umgesetzt werden.

Es muss dringend politisch gehandelt werden, denn die Leidtragenden sind unsere Kinder."

Mehr Informationen zum Thema Kinderarmut finden Sie unter https://www.diakonie.de/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2018

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des morgigen Weltkindertages zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für die Politik, mehr als bisher für eine kinderfreundliche Gesellschaft in Deutschland zu tun. Dabei wurden verschiedene Aspekte abgefragt: 85 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass sich Politikerinnen und Politiker genügend um die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland kümmern. Dass sie dies tatsächlich machen, meinen nur 16 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Unterstützung von Familien, beim Schutz von Kindern vor Gewalt, bei Fragen hinsichtlich selbstbestimmter Zeit sowie ausreichender Erholung und Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder. Außerdem sehen mehr als ein Drittel der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert.

Gleichzeitig ist eine knappe Mehrheit der Befragten von 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Das sind zwei Prozentpunkte weniger als noch vor drei Jahren. Nach dem Urteil von 39 Prozent der Befragten ist Deutschland dagegen kein kinderfreundliches Land.

"Die Ergebnisse der Umfrage zum Weltkindertag 2018 sind ein Armutszeugnis für unser Land. Die Diskrepanz zwischen den Ansprüchen der Menschen an eine kinderfreundliche Gesellschaft und deren Verwirklichung ist teilweise erschreckend. Das gilt insbesondere für die Bekämpfung der Kinderarmut und den Schutz von Kindern vor Gewalt. Wir schaffen es aber auch nicht, unseren Kindern genug selbstbestimmte Zeit und Erholung sowie ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Zahlen sind ein klarer Auftrag für die Politik zu handeln, damit wir uns endlich auf den Weg zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft für alle Kinder machen, und es egal ist, woher ein Kind kommt oder ob seine Familie arm ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für Kinderfreundlichkeit ist neben der Politik auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn sie beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Schließung von Spielstraßen, Verwahrlosung von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft", so Krüger weiter.

Weitere Ergebnisse der Umfrage können unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag-2018 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018, gekürzt

Zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September fordert der Kinderschutzbund (DKSB) die Politik auf, angesichts der erschreckenden Kinderarmut entschlossen gegen die nicht mehr tragbare finanzielle Belastung vieler Familien durch Schulkosten vorzugehen. Die Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind zu niedrig bemessen, willkürlich festgelegt und erreichen Millionen Kinder nicht, kritisiert der Verband.

„Bildung ist ein Kinderrecht, so steht es auch in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung versagt vollständig, wenn es darum geht, allen Kindern den gleichen Zugang zu guter Schulbildung zu ermöglichen“, stellt Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fest.

Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes profitieren weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Diese sehen eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterreicht vor.

„Wenn man die verdeckte Kinderarmut mit berücksichtigt, erreichen die Leistungen nur etwa 10 Prozent der materiell berechtigten Kinder. Obwohl diese Kinder unterhalb ihres Existenzminimums leben, haben sie formell keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, nur weil ein Antrag fehlt“, kritisiert Heinz Hilgers. „Das ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Die Bundesregierung muss angesichts von mehr als 4,4, Millionen Kindern in Armut, wie wir kürzlich errechnet haben, endlich handeln."

Zum diesjährigen Weltkindertag setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund landesweit mit Aktionen und Veranstaltungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine tatsächliche Lernmittelfreiheit in allen Bundesländern ein.

Das Recht auf Bildung und Teilhabe hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen werden“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Betrag von 100 Euro wurde dagegen 2011 willkürlich festgelegt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2014 feststellt. Zudem ist der Schulbedarf in den vergangenen 10 Jahren nicht angehoben worden. Eine derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutierte Erhöhung von 100 auf 120 Euro im Jahr für den Schulbedarf lehnt der Kinderschutzbund als deutlich zu gering ab.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 20.09.2018

„Kinder brauchen Freiräume“, so lautet das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dahinter steht der Appell, Kindern und Jugendlichen endlich mehr Möglichkeiten zu Mitgestaltung und Beteiligung zu schaffen. Wie aber steht es um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland? Fühlen sie sich ernst genommen? Werden sie bei der Gestaltung ihres Alltags beteiligt? Was stört sie? Was empfinden sie als ungerecht? Unter dem Motto „Check deine Rechte“ hat die National Coalition Deutschland sechs Monate lang Kinder und Jugendliche befragt, wie sie die Rechte nach der Kinderrechtskonvention umgesetzt finden.

„In den vergangenen Monaten haben wir mit Unterstützung unserer Mitglieder hunderte Anliegen von Kindern und Jugendlichen gesammelt“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland. „Die meisten Äußerungen haben wir zum Thema Bildung und Armut erhalten, dicht gefolgt von Anliegen rund um das Thema Umwelt, Freizeit und Beteiligung. ‚Viele beantragen schon gar keine Hilfen mehr, zum Beispiel bei Klassenfahrten, weil alles so kompliziert ist und man sich auch schämt. Und dann fragt der Lehrer auch noch vor der ganzen Klasse nach dem Formular!, schreibt ein Mädchen aus Hessen. Dieses Anliegen hat mich besonders bewegt“.

Die gesammelten Anliegen, in Form von Frage- und Ausrufezeichen, werden am 25. September 2018 von Kindern der Grundschule Coburg-Neuses der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, persönlich vorgestellt.

„Die Statements der Kinder und Jugendlichen belegen eindrucksvoll, dass ihre Perspektive unverzichtbar ist, um bewerten zu können, wie es um die Verwirklichung der Kinderrechte steht. Sie fließen ein in die nächste Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Deutschland wird sich an konkreten Taten zur Verwirklichung der Kinderrechte messen lassen müssen“, sagt Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland. Die Ergebnisse von "Check deine Rechte" dienen der National Coalition Deutschland als Vorbereitung für einen eigenständigen Kinderrechtereport an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Hierzu wird Ende des Jahres ein eigenes Beteiligungsprojekt zum UN-Dialog an den Start gehen.

„Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die wiederholten Mahnungen des UN-Ausschusses ernst zu nehmen und die Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufzunehmen! Eine wichtige Auswirkung wäre zum Beispiel, dass Gerichte und Behörden die Kinder selbst anhören und ihr Wohl mit Vorrang berücksichtigen müssten. Das ist heute nicht immer verpflichtend und wird zudem in der Praxis häufig nicht umgesetzt“, so Pfütze und Maywald.

Zwischenergebnisse wurden fortlaufend auf der FB-Seite der National Coalition Deutschland veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC)vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Für mehr Qualität und weniger Gebühren

Heute hat das Bundeskabinett das Gute-KiTa-Gesetz* beschlossen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Der Bund bekennt sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.

"Mehr Qualität und weniger Gebühren. Diesen Zielen sind wir heute einen großen Schritt näher gekommen. Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen. Das wollen wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz erreichen und damit Familien in Deutschland spürbar stärker machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sorgen", so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen.

"Jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. Es gibt keine Einheitslösung, die überall funktioniert", erläuterte Ministerin Giffey. "Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren, damit sich jede Erzieherin und jeder Erzieher mehr Zeit für die Kinder nehmen kann. Ein anderes Land setzt auf längere Öffnungszeiten, damit auch das Kind einer Pflegerin im Schichtdienst eine Chance auf frühkindliche Bildung hat. Ein drittes investiert darin, dass den Kitaleitungen mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben bleibt. Vor Ort entscheiden die Fachleute, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessert. Denn unsere Kinder haben die beste Betreuung verdient. Egal, in welchem Bundesland sie leben."

Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.

Ministerin Giffey: "Gute Kitas dürfen kein Privileg gut situierter Familien sein. Alle Kinder müssen eine gute Kita besuchen können. Empfänger von Sozialleistungen haben schon heute den Anspruch von den Kitagebühren befreit zu werden. Wer aber arbeitet und nur ein geringes Einkommen erzielt und deshalb Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht andererseits mit hohen Kita-Gebühren belastet werden. Künftig werden überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein. Damit haben künftig 1,2 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Wir wollen für mehr Teilhabe an guter Kindertagesbetreuung sorgen, und Zugangshürden abbauen. Nicht auf Kosten der Qualität, sondern als Teil von Qualität für alle."

Damit das Geld auch ankommt

Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt das BMFSFJ mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.

Gute Kita – aus Sicht der Kinder

Nach dem Bundeskabinett war Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute zu Gast in der FRÖBEL-Kita „mittendrin“ in Berlin-Mitte. Dort stellte sie das Gute-KiTa-Gesetz vor und sprach mit den Kindern darüber, was sie an ihrer Kita mögen – und was noch besser werden kann. Pädagogische Qualität steht in der Kita „mittendrin“ im Zentrum. Ein besonderer Schwerpunkt wird außerdem auf die sprachliche Bildung gelegt: Die Kita nimmt teil am Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist".

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

* Voller Titel des Gesetzes: "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung"

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Damit jedes Kind die gleichen Startchancen bekommt – unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Wohnort.

„Noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert: Bis 2022 stellt der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereit. Damit die jeweiligen Länder dort investieren können, wo der Bedarf am größten ist, müssen sie zunächst ein Lagebild von der Qualität in der Kinderbetreuung erstellen, daraus den Handlungsbedarf ableiten und genaue Ziele formulieren.

Das Gute-Kita-Gesetz gibt ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Vielmehr sollen die Länder das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Der Bund knüpft demnach an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits in den Ländern an und stellt ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung: Beispielsweise bedarfsgerechter Betreuungsumfang und -zeit, guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung in der Kindertagesbetreuung, Stärkung von Leitungskräften, bessere sprachliche Bildung oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder besonderen Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen. Für die Umsetzung der Ziele schließen Bund und Länder Verträge. Inwieweit die Länder ihre Ziele erreicht haben, wird jährlich in einem Monitoringbericht des Bundesfamilienministeriums transparent gemacht.

Und das Gute-Kita-Gesetz schafft einen ganz entscheidenden Qualitätssprung: Wenn Eltern Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen sie für ihre Kinder keine Kitagebühren mehr zahlen. Damit haben 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Darüber hinaus werden die unteren Einkommen entlastet, indem sozial gestaffelte Elternbeiträge bundesweit eingeführt werden. Das ermöglicht Eltern mehr finanziellen Spielraum und ihren Kindern gleiche Startchancen von Anfang an.

So macht man Kitas stark: Mehr Qualität dort, wo sie vonnöten ist. Gebührenfreiheit, damit alle Kinder eine gute Kita besuchen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Zum Kabinettsbeschluss zum Gute-Kita-Gesetz erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly:

„Das Gute-Kita-Gesetz wird seinem Anspruch einer besseren Betreuungsqualität bei weniger Beiträgen bei Weitem nicht gerecht. Schon jetzt zeigt sich, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel zum Großteil in die Beitragsfreiheit investieren werden, anstatt echte Verbesserungen in der Betreuungsqualität zu erreichen. Für diese bliebe dann nur ein Bruchteil übrig. So gefährdet das Gesetz die frühkindliche Bildung, statt sie zu verbessern. Hier verpasst die Große Koalition ein weiteres Mal die Chance, die Weichen für weltbeste Bildung zu stellen.

Das Ziel der FDP-Fraktion ist eine hohe Betreuungsqualität für alle Kinder, unabhängig von der sozialen Herkunft. Darauf müsste das Gute-Kita-Gesetz den Schwerpunkt setzen. Das bedeutet: Zuerst sollte die Qualität mit ausreichenden Mitteln für gut ausgebildetes Fachpersonal, einen guten Betreuungsschlüssel und Sprachförderung gesichert werden.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 19.09.2018

Anlässlich des „Gute-Kita-Gesetzes“, das morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, bedauern die in der Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen zusammengeschlossenen Verbände, dass die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf ihre Ziele verfehlt.

„Mit gutem Vorsatz hat sich die Familienministerin einmal auf den Weg gemacht, die Angebote der Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland zu verbessern. Das ist auch dringend nötig, damit die Kindertagesbetreuung den an sie gestellten Anforderungen an die frühkindliche Bildung wirklich gerecht werden kann. Der vorliegende Entwurf eines „Gute-Kita-Gesetzes“ zeigt aber, dass die Bundesregierung kein klares Ziel vor Augen hat“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.

Die Familienorganisationen vermissen in dem Entwurf gleich mehrere Elemente, die in den letzten Monaten in der Diskussion gewesen seien. So sei es gerade angesichts der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern erforderlich, verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards als gemeinsames Ziel einzuführen. Eine Forderung, die von 34 Organisationen, Verbänden, Kitaträgern und Gewerkschaften gemeinsam getragen wird. Mit dem Vorschlag der Regierung bliebe jedoch völlig unklar, ob die bisherigen Regelungen auch wirklich dazu führen können, dass sich die zum Teil erheblichen Unterschiede verringern.

Nötig seien dafür bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bundes und höhere finanzielle Mittel. Mehrere Studien und auch die eigenen Arbeitsergebnisse, die Bund und Länder im letzten Jahr gemeinsam erzielt haben, zeigen einen deutlich höheren finanziellen Gesamtbedarf. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung geht von 6,7 Mrd. Euro/jährlich zusätzlich zu den geplanten Bundesmitteln für Bund, Länder und Kommunen aus. Zudem bestimmt der Gesetzentwurf ein Auslaufen der Förderung im Jahr 2022. „Dies sei geradezu eine Einladung an die Bundesländer, in die übliche „Projektitis“ zu verfallen, ohne dass eine dauerhafte Anhebung der Qualität erreicht wird. Wirklich gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist jedoch eine Daueraufgabe und keine, die Ende 2022 erledigt ist“ betont Stefan Becker. Es sei aus Sicht der Verbände geradezu zwingend notwendig, dass sich der Bund dauerhaft mit mindestens fünf Mrd. Euro jährlich beteiligt.

In diesem Zusammenhang positionieren sich die Familienverbände auch klar für eine Priorität der Verbesserung der Kitaqualität vor der generellen Abschaffung von Kitabeiträgen. Da kein Kind vom Besuch einer Kita aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden darf, begrüßen die Familienorganisationen jedoch die geplante Verbesserung der sozialen Staffelung der Elternbeiträge.

Letztlich sei es noch sehr kritisch, dass die Finanzierung über eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs erfolgen soll. Auf diesem Wege nehme sich der Bund jede Möglichkeit, steuernd tätig zu werden – daran würden auch die individuellen Zielvereinbarungen mit den Bundesländern nichts ändern. Zumal das Gesetz gar nicht in Kraft treten könne, solange nicht alle Bundesländer eine solche Zielvereinbarung unterschrieben hätten.

„Insgesamt“, so Stefan Becker abschließend, „ist die Zielrichtung des Gesetzes richtig, aber es reicht nicht aus, den Bundesländern einen Topf mit zu wenig Geld und einen sogenannten „Instrumentenkoffer“ hin zu stellen, ohne auch nur annäherungsweise lenken zu können, was mit den Mitteln letztendlich passiert.“

Quelle: PressemitteilungArbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.vom 18.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. „Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass es um die frühkindliche Betreuung in Deutschland nicht zum Besten steht. Von daher ist jedes Gesetz, dass auf Verbesserungen abzielt, zu begrüßen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider wird es diesem Gesetz nicht gelingen, die frühkindliche Bildung flächendeckend zu verbessern.“ Nach Meinung der AWO müssten dafür in Sachen Finanzierung mindestens die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden. Im aktuellen Gesetzentwurf gibt der Bund seine finanziellen Zusagen nur bis zum Jahr 2022. „Der Bund muss in die Pflicht und dauerhaft Gelder in die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung investieren“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Aus Sicht der AWO erschwert der immer stärker werdende Fachkräftemangel die Situation zusätzlich. „Alle Gesetze nützen wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver wird“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Gerade im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen vielerorts weit auseinander. Die Anforderungen an die Fachkräfte sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. „Eine gute Kinderbetreuung ist ohne Kita-Fachpersonal nicht möglich, hier muss dringend gehandelt werden“, betont Wolfgang Stadler.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverband e. V.vom 19.09.2018

DFV erneuert Forderung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards für Kindertagesstätten

(Berlin). In dieser Woche soll im Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz) diskutiert werden. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, sich stärker für eine Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung einzusetzen.

Zugleich benennt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh einige erhebliche Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfs: „Kindererziehung liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Eltern und nicht in der des Staates. Im vorgelegten Entwurf finden die Erstverantwortung von Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder und die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung keine Berücksichtigung.“ Der Verband bemängelt außerdem, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kindertagesstätten beinhaltet. Zudem reicht die Summe, die die Bundesregierung für die Kinderbetreuung auszugeben bereit ist, nicht annähernd aus, um eine bessere Qualität von Bildung und Erziehung zu schaffen.

„Grundsätzlich darf nicht, wie bisher, vom Wohnort abhängen, ob ein Kind gut oder schlecht betreut wird“, fordert Zeh unter Hinweis auf bestehende Unterschiede in der Betreuungsqualität zwischen einzelnen Kommunen und Bundesländern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt jedoch bundesweit einheitliche verbindliche Qualitätsstandards vermissen. „Wir erwarten in diesem Zusammenhang Nachbesserungen im Betreuungsschlüssel. Für Kinder von ein bis drei Jahren muss ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:4 verbindlich werden, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt von mindestens 1:9“, so Zeh. Als zentrales vorschulisches Angebot muss der Kindergarten bundeseinheitlich kostenfrei sein. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verankerung der Gebührenfreiheit bzw. -entlastung für Kindertagesstätten ist aber keine Maßnahme zur Verbesserung der Betreuungsqualität, wie den Familien suggeriert werden soll.“

Für besonders problematisch hält es der Deutsche Familienverband, dass der Gesetzentwurf keine Unterstützung für Eltern vorsieht, die während der Elternzeit ihre unter dreijährigen Kinder selbst betreuen möchten. „Eltern sind laut Grundgesetz erstverantwortlich für die Erziehung ihrer Kinder. Sie wissen am besten, welche Betreuungsform ihrem Kind am besten entspricht“, sagt Zeh: „Eine echte Wahlfreiheit ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nicht gegeben, so lange die staatliche Förderung ausschließlich in Betreuungseinrichtungen fließt.“ Der DFV fordert deshalb ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro monatlich, welches direkt an die Familien ausgereicht wird. Nur die Hinwendung von der objekt- zu einer subjektgeförderten Unterstützung der Kinderbetreuung im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen.

Weitere Informationen: Stellungnahme des DFV zum KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2018

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) im Namen des Leibniz-Forschungsverbunds Bildungspotenziale

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale, darunter das DIW Berlin und das IPN in Kiel, legen Positionspapier zur frühen Bildung vor – Vorschläge zur Qualitätsverbesserung von Kitas und Grundschulen und zur gezielten Förderung von Kindern

Eine höhere Kita-Qualität mit bundesweit einheitlichen Regelungen, weniger regionale Unterschiede bei den Kita-Gebühren, mehr Nachqualifizierung bei Quereinsteigerinnen und -einsteigern unter den Lehrkräften und eine breitere Förderung für Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund: Diese und weitere Empfehlungen geben Bildungsforscherinnen und -forscher des Forschungsverbunds „Bildungspotenziale“ der Leibniz-Gemeinschaft in einem umfangreichen Positionspapier für den Bereich der frühen Bildung, das vielfältige Maßnahmen vorsieht.

Das Positionspapier, das 22 Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Angebote in der frühen Bildung umfasst, zielt vor allem auf eine bessere Qualität der Betreuung und der Wissens- und Kompetenzvermittlung – wohlwissend, dass auch die Quantität im Moment in vielen Regionen in Deutschland ein Problem ist. Zehn der vorgestellten Maßnahmen betreffen den Bereich der Kindertageseinrichtungen und gehen dabei weit über das geplante „Gute-Kita-Gesetz“ hinaus, auf das sich die Bundesregierung vergangene Woche geeinigt hat. Auch der Grundschulbereich und die Familie als zentrale Akteure der frühen Bildung finden im Positionspapier des Forschungsverbunds Beachtung.

„Frühe Bildung ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern und deren Kompetenzen, für die mittelfristigen Bildungswege in der Schule und auch langfristig für das Erwerbsleben und damit sogar für die Altersversorgung – kurz gesagt also für das ganze Leben“, so C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Leider gibt es in Deutschland sowohl mit Blick auf die Quantität als auch auf die Qualität derzeit einen Flickenteppich, wodurch viele Potenziale verschenkt werden. Das von der Bundesregierung geplante Gute-Kita-Gesetz ist ein seit langem überfälliger Start, um dem entgegenzuwirken. Es reicht aber noch nicht aus.“

Olaf Köller, wissenschaftlicher Leiter des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), ergänzt: „Gute frühkindliche Bildungsangebote stehen und fallen mit einer hohen Qualität der Einrichtungen und vor allem des Personals. Hier kommt es zum einen darauf an, frühpädagogische Berufe aufzuwerten, Erzieherinnen und Erzieher höher zu qualifizieren und besser zu entlohnen. Zum anderen sollten aber auch bundesweite Qualitätsregelungen definiert werden.“

So fordern die Forscherinnen und Forscher, die Bildungspläne im Kita-Bereich zumindest länderübergreifenden Mindestvorgaben zu unterstellen, außerdem sollte es einheitliche Instrumente zur Qualitätsmindestsicherung geben. Auch eine einheitliche Gebührenordnung und eine Verständigung darüber, was die notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen der frühpädagogischen Fachkräfte sein sollten, wären wünschenswert.

Engere Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen wäre hilfreich

Nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürften die Anstrengungen in der frühen Bildung aber nicht nach der Kita Halt machen. Auch im Grundschulbereich gebe es einiges zu tun, insbesondere bei der Ganztagsbetreuung, für die die Große Koalition noch in dieser Wahlperiode einen Rechtsanspruch einführen möchte. Auch hier komme es neben der Quantität maßgeblich auf die Qualität der Betreuung an, heißt es im Positionspapier. Zudem müsse die aktuelle Praxis, aufgrund des akuten Mangels an qualifizierten Lehrerkräften in Grundschulen Quer- und Seiteneinstiege zu ermöglichen, von intensiven Nachqualifikationen begleitet werden.

Nicht zuletzt sollten Kitas und Grundschulen enger miteinander kooperieren, um den Übergang für die Kinder besser zu gestalten, etwa mit Blick auf eine übergreifende Förderung sprachlicher Kompetenzen. Das gelte insbesondere auch für Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Diesen müsse zudem ein breiteres Förderangebot gemacht werden, das über das Erlernen der deutschen Sprache hinausgehe.

Im Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale haben sich mehr als 20 Institute der Leibniz-Gemeinschaft sowie weitere Bildungsforschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um ihr multidisziplinäres Fachwissen zu vernetzen und auszubauen. Der Verbund will Potenziale von und für Bildung identifizieren sowie zu ihrer besseren Nutzung beitragen. Die Koordinationsstelle des Forschungsverbundes ist am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) angesiedelt (leibniz-bildungspotenziale@dipf.de).

Positionspapier zur frühen Bildung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland, kritisiert das heute im Bundeskabinett beschlossene "Gute-Kita-Gesetz" aber als nicht zielführend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird das von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte Gesetz nicht den Erfordernissen gerecht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterzuentwickeln und die Bedingungen in den Bundesländern anzugleichen. "Die nicht auf Dauer angelegte Unterstützung der Bundesländer durch den Bund birgt die Gefahr, dass die Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden. Kritisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk insgesamt vor allem die fehlende Verbindlichkeit des Qualitätsausbaus in den Ländern, beispielsweise in Form von klar definierten Zielvereinbarungen mit dem Bund, an denen sich die Bundesländer orientieren müssen. In Kombination mit der unzureichenden Gesamtfinanzierung besteht die konkrete Gefahr, dass die angestrebte bundesweite Angleichung von Lebens- und Bildungsverhältnissen nicht erreicht werden kann", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als eigenständige Qualitätsfaktoren für frühkindliche Tagesbetreuung stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT III: Berufstätige Eltern

Heute wird der Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit im Bundestag beraten. Die SPD löst damit eines ihrer zentralen Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf ein. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Wir brauchen eine moderne Arbeitswelt mit mehr Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlicher Entwicklung.

„Ab 2019 erhalten Beschäftigte, die in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig sind, ein Recht darauf, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren – mit der Sicherheit, anschließend wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren zu können. Dank der Brückenteilzeit brauchen sie dafür keine Begründung anzugeben: Wer eine Zeitlang kürzer treten will, sich den Kindern, der Weiterbildung oder dem Ehrenamt widmen möchte, kann das künftig in einem vorher mit dem Arbeitgeber vereinbarten Rahmen tun.

Das bedeutet mehr Zeitsouveränität und mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer neben der Arbeit auch persönliche Ziele verfolgen kann, lebt gesünder und motivierter. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. Mit der Brückenteilzeit reagieren wir auf die zunehmenden Anforderungen und Wünsche nach mehr Flexibilisierung bei gleichzeitiger Planbarkeit im Arbeitsleben.

Außerdem verbessern wir durch das Rückkehrrecht die finanzielle Situation der Beschäftigten, auch derjenigen, die derzeit in der Teilzeitfalle stecken. Die meisten davon sind Frauen, die nicht nur weniger, sondern oftmals viel zu wenig verdienen, um sich im Alter eine auskömmliche Rente leisten zu können. Der heute beratene Gesetzesentwurf trägt so auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.09.2018

„Wegen der Blockadehaltung insbesondere der CDU/CSU ist es für berufstätige Mütter nach wie vor praktisch unmöglich, der Teilzeitfalle zu entfliehen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung. Ferschl weiter:

„Auch mit der geplanten Brückenteilzeit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bleiben fast drei Viertel aller betroffenen Mütter in der Teilzeitfalle kleben. Anstatt ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle Beschäftigten umzusetzen, kuscht die Große Koalition vor den Arbeitgebern und verhindert damit selbstbestimmte Arbeitszeiten und Lebensentwürfe für Frauen.

DIE LINKE fordert statt Arbeitszeitausweitungen für alle und Miniverbesserungen für wenige ausgewählte Beschäftigte einen Rechtsanspruch für alle, um ihnen die Rückkehr in Vollzeit zu ermöglichen. Dazu fordern wir eine Reduzierung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche. Zudem brauchen die Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte, damit sie mehr Einfluss auf die eigene Arbeitszeitgestaltung haben. Nur so wird aus fremdbestimmter Zeitflexibilität eine selbstbestimmte Zeitsouveränität.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestagvom 14.09.2018

Anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September möchte die AWO allen Müttern und Vätern ihre Anerkennung und ihren Dank aussprechen. In diesem Sinne erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Tagtäglich werden in Familien vielfältige Leistungen erbracht, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Besonders gefordert sind Eltern, die jeden Tag ihre Familie mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren zu versuchen. Für alleinerziehende Berufstätige ist die Situation am schwierigsten. Sie verdienen nicht nur unseren Respekt, sondern benötigen gezielte Unterstützung.“

Ein Blick auf den Arbeitsumfang von Müttern zeigt, dass Alleinerziehende im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche mehr arbeiten, als Mütter in Paarhaushalten. Trotzdem sind Familien Alleinerziehender – und das sind zu fast 90 Prozent die Mütter – von Armut besonders häufig und nachhaltig betroffen. „Was Alleinerziehende neben ihrer Erwerbstätigkeit alltäglich an Herausforderungen bewältigen, um auch für ihre Kinder da zu sein und deren Bedürfnisse berücksichtigen zu können, bedarf nicht nur unserer Anerkennung, sondern benötigt gezielte Unterstützung von Seiten der Politik“, betont Stadler. Die AWO fordert daher, die Situation der Alleinerziehenden deutlich stärker als bisher zu berücksichtigen und wirksame Maßnahmen z.B. im Steuerrecht und Sozialrecht zu ergreifen. Daneben braucht es Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die sich an den Lebensrealitäten der Familien und Bedürfnissen und Rechten der Kinder orientieren und nicht am Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt fordert die AWO eine Kindergrundsicherung, die auch den Kindern Alleinerziehender ein gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen sichert.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

Im Jahr 2017 waren 69 % der erwerbstätigen Mütter und 6 % der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September weiter mitteilt, lag der Anteil bei alleinerziehenden Müttern bei 58 %. In einer Partnerschaft lebende Mütter waren wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt, nämlich zu 71 %. Im Vergleich dazu waren alleinerziehende Väter zu 12 % in Teilzeit tätig, in einer Partnerschaft lebende Väter zu 6 %.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.09.2018

SCHWERPUNKT IV: Wohnungspolitik

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Baukindergeld ein Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum. Unsere Wohnraumoffensive ist ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Unsere Ansage: Trendwende im Wohnungsbau jetzt.

„Mit der SPD wurde das Baukindergeld ermöglicht. Es ist ein wesentlicher Baustein, um gerade Menschen mit Kindern die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Die eigene Wohnung schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut. Das ist ein Bestandteil unserer Wohnraumoffensive für mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir brauchen ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Insbesondere in den Städten droht, dass steigende Mieten und explodierende Bodenpreise die Stadtmauern der Neuzeit werden. Unsere Antwort lautet: Trendwende jetzt. Wohnungen sind keine Geldanlage für Gewinne von Konzernen. Wohnungen sind ein Zuhause für Menschen und keine Ware wie jede andere. Mieterinnen und Mieter zählen zuerst, lautet die Devise.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Die Bundesregierung bekräftigt ihr Festhalten an der Mietpreisbremse. In der Antwort (19/4492) auf eine Kleine Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt sie Vorschläge aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zur Wohnungspolitik ab. "Insbesondere die Empfehlungen, die sogenannte ,Mietpreisbremse‘ ersatzlos zu streichen und den sozialen Wohnungsbau zurückzufahren, werden von der Bundesregierung nicht geteilt." Ungeachtet dessen sei das Gutachten wertvoll: Es sei gerade Sinn und Zweck einer unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, dass auch solche Vorschläge gemacht werden, die nicht der aktuellen Politik der Bundesregierung entsprechen. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören den Angaben zufolge derzeit 38 Mitglieder an. Die Gutachten würden grundsätzlich nicht zwischen den Ressorts abgestimmt, erklärt die Bundesregierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.717 vom 01.10.2018

Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau, und zwar sofort – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/4549). Der Trend des schrumpfenden Sozialwohnungsbestands müsse gestoppt werden, schreiben die Abgeordneten. Es gehe darum, Menschen zu entlasten und den sozialen Zusammenhalt wieder zu stärken. Die Bundesregierung wird neben dem Aufstocken der Mittel aufgefordert, eine neue Wohnungsgemeinnütigkeit auf den Weg zu bringen und die Mietpreisbremse anzuziehen. Weiter reichende Punkte beziehen sich auf die Modernisierung und den Umbau von Gebäuden, bessere Bedingungen für Genossenschaften und Anreize für Neubau. Auch Instrumente für attraktiven Wohnraum auf dem Land kommen zur Sprache.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.712 vom 27.09.2018

Der Bauausschuss will sich in einem Fachgespräch mit Möglichkeiten einer Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus informieren. Die Abgeordneten beschlossen bei ihrer Sitzung am Mittwoch, für den Vormittag des 10. Oktober 2018 Experten zum Thema "Situation und Perspektiven des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland" einzuladen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.704 vom 26.09.2018

Nach aktuellem Stand wurde die Mietpreisbremse bisher in insgesamt 313 Kommunen eingeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3945) zum Thema Bilanz von drei Jahren Mietpreisbremse. Darin heißt es, die Regelungen der Mietpreisbremse gälten unabhängig davon, ob in dem von der Landesregierung als angespanntem Wohnungsmarkt bestimmten Gebiet ein qualifizierter Mietspiegel besteht oder nicht. Neuer Wohnraum, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen könnte, werde durch die Mietpreisbremse nicht geschaffen. Sie diene dem sozialpolitischen Ziel, den Mietanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen, während Maßnahmen zur Schaffung weiteren Wohnraums noch keine ausreichende Wirkung entfalten können. Neben der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens plane die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket insbesondere mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Wohnungsneubau weiter zu verbessern. Weiter schreibt die Bundesregierung, grundsätzlich flössen Neuvertragsmieten und damit auch die Mieten der vermieteten Neubauten der letzten vier Jahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Es komme aber immer auf den Einzelfall an. Eine Bitte der Bundesländer nach einer Verlängerung der Mietpreisbremse liege bislang nicht vor.

Zur Frage nach der Wirksamkeit der Mietpreisbremse, heißt es, der Bundesregierung lägen bislang zwei von ihr in Auftrag gegebene Studien vor. Sie sei bestrebt, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Mietpreisbremse bis Ende des Jahres 2018 zu evaluieren, umzusetzen. Ein entsprechender Auftrag sei an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vergeben worden. Vorerst gelte es die Ergebnisse dieser Evaluation abzuwarten. Der Antwort sind unter anderem Tabellen über die Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen, zur Entwicklung der Neubautätigkeit von Wohnungen sowie zur Entwicklung der Wohnungsmieten von Neubauwohnungen beigefügt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.687 vom 24.09.2018

Um ein wohnungspolitisches Gutachten des wissenschaftlichen Beirats im Bundeswirtschaftsministerium geht es in einer Kleinen Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten erkundigen sich nach einer Bewertung der Ergebnisse. Vor allem interessieren sie sich für Interpretationen zu den Wohngeld-Aussagen und für Planungen zur künftigen Ausgestaltung der Fördermaßnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.662 vom 13.09.2018

Wohngeld, finanzielle Förderung von Sozialwohnungen und die Mietpreisbremse

– das sind die drei zentralen Instrumente, mit denen der deutsche Staat versucht, Wohnen auch für Menschen mit geringeren Einkommen bezahlbar zu machen. Derzeit erreicht keines die gesetzten Ziele vollständig, allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen, ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie*. So ist die Förderung von Sozialwohnungen grundsätzlich wirksam, um eine bezahlbare Wohnraumversorgung zu erreichen, schließlich erhöht dieses Instrument direkt das Wohnraumangebot. Als problematisch sehen die Forscher die Befristungen der Förderprogramme an, weil sie dem Aufbau eines dauerhaft leistbaren Wohnungsbestandes entgegenstehen. Zudem ist das aktuelle Fördervolumen nach gut zwei Jahrzehnten Flaute im öffentlichen Wohnungsbau viel zu niedrig, zeigen die Studienautoren, Stadtsoziologen an der Humboldt-Universität zu Berlin. In den zehn größten deutschen Städten, in denen die Wohnungsnot besonders ausgeprägt ist, würde es beispielsweise beim aktuellen Förderumfang rund 185 Jahre dauern, um die aktuelle Lücke an günstigen Wohnungen zu schließen (detaillierte Ergebnisse unten). Die Mietpreisbremse wiederum ist bislang durch zahlreiche Ausnahmen und praktische Defizite in ihrer Wirkung beschränkt. Würde sie konsequent angewandt und kontrolliert, müssten Vermieter im Durchschnitt der 44 Großstädte mit Mietpreisbremse ihre Aufschläge bei Neuvermietung um 17 Prozent reduzieren. Damit könnte sie immerhin für viele Mittelschichthaushalte eine spürbare Entlastung bringen.

Am wenigsten soziale Wirkung attestieren die Wissenschaftler dem Wohngeld:

Es erreicht nur relativ wenige Haushalte, die zudem oft trotzdem noch eine prekär hohe Mietbelastungsquote aufweisen. Zudem hat es keine direkte dämpfende Wirkung auf die Mietentwicklung.

Die vollständige PM mit Tabellen finden Sie unter: https://www.boeckler.de/pdf/pm_fofoe_2018_09_18.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2018, gekürzt

Am Freitag findet im Bundeskanzleramt der sogenannte „Wohngipfel“ statt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum zu verwirklichenden Traum. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“* Zudem fordert Wolfgang Stadler, die zunehmende Wohnungsnot der Einrichtungen und Dienste sozialer Träger ernst zu nehmen: „Für ihre wichtige Arbeit benötigen soziale Dienstleister kostengünstige Räume und Gebäude, um ihre Einrichtungen unterzubringen und Dienste überhaupt ausüben zu können.“

Grundsätzlich kann das Thema Wohnen aus Sicht der AWO nicht betrachtet werden, ohne auch die angrenzenden Aspekte der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. „Die AWO fordert deshalb Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten, da diese unmittelbar an bezahlbares Wohnen anknüpfen. Außerdem müssen auch soziale Leistungen, wie das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

In ihrem Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ spricht sich die AWO auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Demnach müsste die Geltungsdauer des Mietspiegels von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermieten nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

*AWO Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware “, Juni 2018

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner traf sich die Kommission zur konstituierenden Sitzung. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm an der Auftaktsitzung teil.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte: „Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird das Herzstück einer neuen Heimatpolitik sein. Sie wird nach Wegen suchen, sowohl die Infrastruktur als auch das Wohlbefinden der Menschen vor Ort zu verbessern. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gemeinsam gelingen wird. Wir werden das Land neu vermessen und einen tragfähigen Maßstab für den Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse definieren. Richtschnur sollte dabei eine echte Chance für jeden einzelnen auf Wohlstand, Zugang zu Bildung, Wohnen, Arbeit, Sport und Infrastruktur sein – egal, ob er in Gelsenkirchen, Prenzlau oder Hamburg wohnt.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Deutschland ist vielfältig und das ist gut. Aber wenn aus regionalen Unterschieden schwerwiegende Nachteile werden, müssen wir etwas dagegen tun. In manchen Städten finden Familien keine bezahlbare Wohnung mehr, woanders müssen junge Leute wegziehen, weil sie keine Perspektive für sich sehen. Unser Land driftet auseinander, wenn es Regionen gibt, in denen der Arzt unerreichbar scheint, auch noch die letzte Gaststätte schließt oder der Beitrag für einen Kitaplatz sich um mehrere hundert Euro unterscheidet. Aufgabe der Kommission wird sein, praktische Vorschläge zu machen, wie wir Daseinsvorsorge überall im Land – in Ost und West – sicherstellen können: in der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Altenhilfe und Pflege, bei der Kinderbetreuung, der Jugendarbeit und der Engagementförderung. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind eine nationale Zukunftsaufgabe für ein modernes und erfolgreiches Deutschland.“

Mit dem Start der Kommission, werden nun sechs Facharbeitsgruppen mit ihrer Arbeit beginnen und sich mit folgenden Themen beschäftigen:

1.„Kommunale Altschulden“

2.„Wirtschaft und Innovation“

3.„Raumordnung und Statistik“

4.„Technische Infrastruktur“

5.„Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“

6. „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“

Die ersten Arbeitsgruppen kamen bereits heute zu einer ersten Arbeitssitzung zusammen. Die Kommission wird bis Juli 2019 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen vorlegen.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Bund-Länder AG eröffnet Dialog und diskutiert über Rechtsanspruch

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder höchste Priorität. Bis zum Jahr 2025 soll ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantiert werden. Für Investitionen in den Ganztagsausbau stellt der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Um die notwendigen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte für dieses Vorhaben zu definieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen, haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung heute mit Vertretern der Länder und Kommunen in Berlin getroffen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: “Wenn aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine Nachmittagsbetreuung anbietet. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts müssen rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden. Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hält fest: „Im Ganztagsausbau in der Grundschule und im Hort wollen wir Schülerinnen und Schüler besser fördern und ihnen mehr Chancen eröffnen. Wichtig dabei ist, das zeigt auch unsere Forschung, dass gute Ganztagsangebote einen Bildungs- und Qualitätsanspruch erfüllen müssen.“

Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren von Schleswig-Holstein und amtierender Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz: „Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung die Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter in schulischen und außerschulischen Angeboten ausbauen und unterstützen will. Wichtig ist allerdings, dass bei der Umsetzung des Rechtsanspruches die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die bereits bestehenden Angebote von Jugendhilfe und Schule und die vorhandenen Qualitätsstandards in den Ländern berücksichtigt werden.“

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport: „Die heute angestoßene Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines verlässlichen Betreuungssystems. Ganztagsschulen bieten das Potential, Schülerinnen und Schüler über die reguläre Unterrichtszeit hinaus individualisiert zu fördern. Allerdings muss aus Ländersicht auch die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten eines solchen Vorhabens geklärt werden.“

Angesichts des gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Vorhabens sind sich alle Beteiligten darin einig, gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Aus diesem Grund werden sowohl die Kultus- als auch die Jugendressorts, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an eng eingebunden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.09.2018

Morgen startet Arbeitsgruppe „Ausbildung und Qualifizierung“ in der Konzertierten Aktion Pflege

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat heute (Donnerstag) die Berliner Einrichtung „Pro Seniore Residenz Wasserstadt“ besucht. Im Gespräch mit Auszubildenden ging es um Zukunftsperspektiven in der Pflege und die Vorbereitungen auf die neue Pflegeausbildung, die ab 2020 starten soll. Begleitet wurde die Ministerin von einem Beratungsteam des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA). Die Teams des BaFzA bereiten die Umsetzung der Pflegeausbildung vor Ort vor. Zum Beispiel helfen Sie den Schulen die neuen Ausbildungsabläufe zu gestalten.

„Wer Pflegebedürftige versorgt, übernimmt Verantwortung für das Leben und Wohlergehen anderer Menschen. Das macht nicht jede und jeder, und das können auch nicht alle“, betonte Bundesfamilienministerin Giffey: „Wenn wir hierfür mehr junge Menschen gewinnen wollen, dann müssen wir die Pflegeberufe attraktiver machen: durch bessere Rahmenbedingungen, bessere Ausbildungsbedingungen und durch eine bessere Bezahlung. Einen großen Schritt haben wir schon mit der neuen Pflegeausbildung geschafft. Ab 2020 wird es überall eine Ausbildungsvergütung geben. Das Schulgeld wird abgeschafft und der Weg in ein Pflegestudium eröffnet. Jetzt sind wir in der konkreten Vorbereitung, damit es 2020 wirklich losgehen kann.“

Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ nimmt morgen (Freitag) die Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“ ihre Arbeit auf. Den Vorsitz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020.“

Mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ will Bundesfamilienministerin Giffey zusammen mit Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesarbeitsminister Heil die Situation in der Pflege verbessern. Es geht darum, alle zusammenzubringen, die Verantwortung tragen für die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsmarkt und die Entlohnung.

Die Reform der neuen Pflegeausbildungen legt einen Grundstein für die Aufwertung des Berufsbilds. Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“.

In der neuen Ausbildung wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen. So müssen sich in Krankenhäusern Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise zunehmend auch um demente Patienten kümmern.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2018

Franziska Giffey startet Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen – Hilfen für betroffene Frauen werden ausgebaut

Der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Arbeit aufgenommen. Er ist ein wichtiger Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“. Ziel der Zusammenarbeit ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere häuslicher Gewalt handelt es sich auch in der heutigen Gesellschaft nicht um Einzelfälle: In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im Jahr 2016 wurden fast 110.000 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Delikten – darunter Mord, Totschlag, Körper-verletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch ihre Partner oder Ex-Partner. Und das sind nur die Taten, die bei der Polizei angezeigt wurden. Diesen Frauen müssen wir helfen, der Gewalt zu entkommen. Es geht darum, dass wir für die betroffenen Frauen konkret etwas verbessern und Hilfestrukturen vor Ort stärken, die langfristig tragen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.“

Neben dem Bund sind am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen auch alle 16 Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Die Bremer Frauensenatorin und amtierende Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Anja Stahmann, erklärte: „Für viel zu viele Frauen ist die häusliche Umgebung alles andere als ein sicherer Ort. Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf aber an der Haustür nicht enden. Die Versorgung mit Frauenhäusern ist zudem nicht in allen Regionen der Bundesrepublik gleichermaßen gesichert, und die Finanzierung der Aufenthalte nicht für alle Frauen geklärt. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden.“

Für die kommunalen Spitzenverbände unterstrich Bürgermeisterin Sonja Leidemann aus Witten, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages: „In Not geratene Frauen brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe und einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Beispielsweise geht es darum, die Anzahl der vorhandenen Frauenhäuser und die zur Verfügung stehenden Plätze deutlich zu erhöhen. Um flächendeckend Hilfsangebote bereitzustellen für von Gewalt betroffene Frauen, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Dafür ist der Runde Tisch ein guter Anfang.“

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen.

Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit 5,1 Millionen Euro dafür vor. Im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro durch den Bund dafür zur Verfügung gestellt werden.

Dass ein Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen einberufen wird, ist im Koalitionsvertrag verankert. Zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Zu erarbeiten sind außerdem die Eckpunkte für das Bundesförderprogramm und die Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Notfall, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des BMFSFJ im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt in dieser Woche den Haushaltsentwurf 2019 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,3 Milliarden Euro stehen dem Bundesfamilienministerium demnach 2019 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 79 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden: zum Beispiel in die gute Betreuung und frühe Förderung unserer Kinder, für die Verbesserung des Kinderzuschlags, für Demokratie und Engagement und für Maßnahmen gegen Gewalt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Ereignisse in Chemnitz haben uns noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, hinzuschauen, was vor Ort passiert und darauf zu reagieren, was vor Ort gebraucht wird. Hingehen, zuhören und dann auch handeln – das ist jetzt notwendig. Wir tun das mit dem Haushalt für 2019. Damit es jedes Kind packt. Damit Familien unterstützt werden. Damit Menschen vor Gewalt geschützt sind. Und damit die, die sich um das Zusammenleben und die Demokratie kümmern, den Staat und das ganze Land im Rücken haben.“

Demokratie und Engagement

Der Schutz unserer Demokratie und die Unterstützung der Menschen, die sich vor Ort engagieren, sind Daueraufgaben. Daher müssen Maßnahmen wie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Dauer gesichert werden. Außerdem ist ein Ausbau der Freiwilligendienste notwendig, um dem Engagement in Deutschland einen stabileren Rahmen zu geben.

Im Haushaltsentwurf 2019 sind zudem 32,5 Millionen Euro für die Gründung einer Engagementstiftung vorgesehen. Sie wird Engagement ganz praktisch unterstützen: zum Beispiel in ländlichen Regionen, an Orten die wenig ehrenamtliche Strukturen haben oder im Umgang mit der Digitalisierung.

Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung

Damit es jedes Kind packt, ist frühkindliche Bildung die langfristig wichtige und nötige Investition. Nach vier Jahren Dialogprozess mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern wird der Gesetzentwurf für das Gute-Kita-Gesetz in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist, die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln. Langfristig soll das Gesetz auch einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland leisten. Ab 2019 sollen die Mittel im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung an die Länder fließen, in 2019 werden es bereits 500 Millionen Euro sein.

Flankiert werden soll das Gute-Kita-Gesetz durch die Fachkräfteoffensive, für die wir im Haushalt 2019 einen ersten Betrag von 30 Millionen Euro eingestellt haben. Im Jahr 2020 wollen wir 60 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Denn wir müssen mehr Menschen für den Erzieherberuf gewinnen und die Ausbildungsbedingungen verbessern. Hier wird der Bund die Länder zusätzlich zum Gute Kita Gesetz unterstützen. Auch der Ausbau des Platzangebots wird fortgesetzt: Für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau stehen im Jahr 2019 planmäßig insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Kinderzuschlag

Genauso wichtig wie die frühkindliche Bildung ist es, Kinderarmut direkt anzugehen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei dem Kinderzuschlag zu, den wir im nächsten Jahr nicht nur erhöhen, sondern einfacher und attraktiver gestalten werden. Im Haushalt 2019 sind 575 Millionen Euro und damit 185 Millionen Euro mehr als in 2018 vorgesehen. Mit dem neuen Kinderzuschlag, dem höheren Kindergeld sowie mit den verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe bringen wir für 2019 ein ganzes Paket gegen Kinderarmut auf den Weg.

Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule

Zur Prävention gegen Gewalt hat das BMFSFJ in diesem Sommer die ersten Anti-Mobbing-Profis an die Schulen geschickt. Insgesamt werden 170 von ihnen die Arbeit aufnehmen, und das Programm geht auch 2019 weiter.

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Viele Frauen, die Gewalt erleben, finden Schutz in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Aber es gibt Lücken und große regionale Unterschiede im Hilfesystem. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden wir Frauen und ihre Kinder stärken. 5,1 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf 2019 hierfür vor. Das Programm wird auch 2020 fortgesetzt. Ab dann sollen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung gestellt werden. In der nächsten Woche, über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses, kommen Bund, Länder und Kommunen zum ersten Mal zu einem Runden Tisch zusammen, um gemeinsam die Initiative gegen Gewalt an Frauen zu ergreifen.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Größter Einzelposten im Haushalt des Familienministeriums bleiben das Elterngeld und ElterngeldPlus. Beide Leistungen kommen bei den Familien gut an – gerade auch bei den Vätern. Heute geht bereits jeder dritte Vater in Elternzeit (34 Prozent) – in einigen Regionen sind es bis zu 57 Prozent. Immer mehr Väter entscheiden sich für eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. Der Ansatz für das Elterngeld steigt deshalb gegenüber 2018 um 190 Millionen Euro auf insgesamt 6,86 Milliarden Euro.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Mobbing und Belästigung in Social Media | Plattformbetreiber müssen besser vorsorgen | Jahresbericht von jugendschutz.net vorgestellt

Kinder und Jugendliche werden in Social Media Tag für Tag mit Beleidigungen und Belästigungen konfrontiert – und benötigen besseren Schutz. Das macht der heute vorgestellte Jahresbericht von jugendschutz.net deutlich.

Über 100.000 Angebote überprüfte jugendschutz.net 2017 auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz und stellte 7.513 Verstöße fest. Zwar konnte in 80 % aller Verstoßfälle eine schnelle Löschung erreicht werden, gleichzeitig geht aus dem Bericht hervor, dass die Plattformen bislang zu wenig Vorsorge ergreifen.

"Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Teilhabe – auch in den sozialen Medien", betont Staatssekretärin Juliane Seifert (BMFSFJ). Wer eine App anbiete, die bei einer jungen Zielgruppe beliebt ist, müsse auch sichere Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten. "Um Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen, werden wir die gesetzlichen Schutzregelungen modernisieren und Anbieter dazu verpflichten, die Prävention zu verbessern", so die Staatssekretärin.

"Es reicht nicht aus, dass Anbieter wie Tik Tok oder Instagram nur auf Hinweise reagieren", erklärt Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net. "Wenn bereits 8-Jährige in den Diensten unterwegs sind, sind sichere Voreinstellungen ein Muss."

"Das Social Web ist fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Im Zeitalter von Smartphones und Social Media müssen Eltern besser dabei unterstützt werden, die Eignung einer App für das Alter ihres Kindes einschätzen zu können", unterstreicht die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. "Es kann nicht sein, dass das Risiko, beschimpft und belästigt zu werden, bei der Altersangabe von Apps keine Rolle spielt."

"Die bestehenden Schutzprogramme sind im Social Web nahezu wirkungslos – ausgerechnet dort, wo Kinder und Jugendliche online überwiegend unterwegs sind ", konstatiert Dr. Wolfgang Kreißig, der Vorsitzende der KJM. Angesichts der Fülle an Verstößen und Übergriffen seien funktionierende technische Mechanismen ein wichtiger Bestandteil zeitgemäßen Jugendschutzes. "Wir setzen dafür die Standards und werden Lösungen fördern, die auch ‚Künstliche Intelligenz‘ einbeziehen."

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht unter http://jugendschutz.net/pdf/bericht2017.pdf zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Seit heute (13. September) ist das Digitale Deutsche Frauenarchiv online. Erstmals macht es zahlreiche Exponate zur deutschen Frauenbewegung online zugänglich. Dr. Franziska Giffey hat das Portal in Berlin eingeweiht.

Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts ist heute ein in Europa einzigartiges Projekt online gegangen: das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF). Erstmals bündelt das Online-Archiv umfangreiches Wissen zur deutschen Frauenbewegung.

Während eines Festaktes in der Humboldt-Universität zu Berlin hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey das Portal eingeweiht:

"Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht erstritten – doch auch heute ist die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht. Wir alle zusammen müssen immer wieder und weiter für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen kämpfen, so wie es in der Vergangenheit schon viele Frauen getan haben. Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv wird die Geschichte der deutschen Frauenbewegung digitalisiert und für alle Interessierten verfügbar gemacht. Hier können wir sehen, nachvollziehen, uns inspirieren lassen, was die Frauen in den vergangenen Jahrzehnten für uns alle erkämpft haben. Und wir sind noch lange nicht fertig. Frauen können alles. Wo die Rahmenbedingungen dafür noch nicht stimmen, müssen wir dafür streiten."

Frauengeschichte online bewahren

Digitalisiert wurden ausgewählte Bestände von rund 40 Einrichtungen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Italien, die alle dem Dachverband deutschsprachiger Lesben-/Frauenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen (i.d.a.) angehören. Dazu gehören Bücher und Zeitschriften, zum Teil unveröffentlichte Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder Tonaufnahmen, aber auch Stücke aus privaten Nachlässen von feministischen Wegbereiterinnen. Sie alle machen die vielfältigen Perspektiven der Frauenbewegung erfahrbar.

Bewahrt und aufgearbeitet wurden die Dokumente bislang analog – jetzt sichert das DDF die Bestände des i.d.a.-Dachverbands dauerhaft auch digital. Das Online-Archiv ist verlässliche Quelle für Bildungs-, Forschungs- und Medienarbeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellungspolitik, etwa indem es Akteurinnen der Frauenbewegung in Verbindung setzt, historische Zusammenhänge erläutert und ihre politische Bedeutung – auch für die Gegenwart – aufzeigt.

Der Auf- und Ausbau des DDF wird vom Bundesfrauenministerium gefördert. Er setzt das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel um, Frauengeschichte in einem zentralen Archiv zu bewahren und wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Kampagne zu 100 Jahren Frauenwahlrecht

Der Onlinegang des Digitalen Deutschen Frauenarchivs ist Teil der Jubiläumskampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht des Bundesfrauenministeriums und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF).

Die Kampagne wird von 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Die Materialien können kostenfrei genutzt werden www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2019 erneut über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Wir kümmern uns um Familien in Deutschland – durch ein höheres Kindergeld, steuerliche Entlastungen, das Baukindergeld, höhere Sozialleistungen und niedrigere Betreuungskosten.

„Es ist gut und richtig, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Der Erfolg des Elterngelds und des ElterngeldPlus zeigt, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses zahlt sich weiter aus, auch hier sieht der Entwurf mehr Gelder vor. Mit dem Gute-Kita-Gesetz übernimmt der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich ab dem kommenden Jahr Verantwortung bei der Verbesserung der Kita-Qualität. 3,5 Milliarden Euro werden wir bis 2021 investieren in Gebührenbefreiung, ordentliche Betreuungsschlüssel und Sprachförderung.

Frauen, die Gewalt erleiden müssen, wollen wir noch besser helfen. Wir unterstützen den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen mit 5,1 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Das Engagement für unsere Demokratie und ein solidarisches Miteinander fördern wir weiter konsequent mit Bundesprogrammen und Initiativen: Demokratie leben!, Menschen stärken Menschen, Projekten der Jugendmigrationsdienste, den Freiwilligendiensten und vielem mehr. Alles das hilft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern. Wir unterstützen den Vorschlag unserer Familienministerin Franziska Giffey, diese Programme nicht nur im jährlichen Haushaltsgesetz zu verankern, sondern ein eigenes Gesetz zur Förderung der Demokratie zu erarbeiten, das dem Stellenwert dieser Aufgabe gerecht wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Zum Beschluss des Bundeskabinetts, die Regelsätze bei Hartz IV zum Jahresbeginn 2019 um acht Euro anzuheben, erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Erhöhung der Regelsätze für Alleinstehende um acht Euro und bei Teenagern um sechs Euro ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Regelsätze würden deutlich höher liegen, würde die Bundesregierung nicht bei der Regelsatzberechnung tricksen. Sie berücksichtigt nur die 15 Prozent der untersten Einkommen, ignoriert verdeckte Armut und rechnet alltägliche Bedarfe aus der Berechnung heraus. So entsteht ein Regelsatz, der nicht armutsfest ist.

Hartz IV sichert vielleicht das Überleben, aber Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist kaum möglich. Angesichts krasser Bedarfsunterdeckungen für Menschen im Grundsicherungsbezug und grundsätzlicher methodischer Mängel bei der Regelsatzermittlung ist mehr notwendig, als die jährliche Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung.

Die Regelsätze müssen endlich sachgerecht und auf Grundlage aussagekräftiger Zahlen berechnet werden. Außerdem müssen die Sanktionen abgeschafft werden, die derzeit dafür sorgen, dass das rechtlich garantierte Existenzminimum noch gekürzt werden darf. Wir fordern eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt. Um Kinderarmut gezielt zu verhindern, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Bedarfe von allen Kindern deckt und die automatisch und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Der Bundesrat möchte, dass es junge Eltern bei der Beantragung von Eltern- und Kindergeld leichter haben: ELFE. So heißt das Projekt, für das er sich mit einer am 21. September 2018 gefassten Entschließung einsetzt. Das Kürzel steht für "Einfach Leistungen für Eltern".

Eine Unterschrift würde reichen

Mit ELFE könnten Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie Kinder- und Elterngeld ausgezahlt bekommen, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge stellen müssen. Allein mit ihrer Unterschrift in der Geburtsklinik würden die erforderlichen Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt werden.

In Bremen bereits erfolgreich getestet

In Bremen lief zu dem beim IT-Planungsrat angesiedelten Projekt eine Machbarkeitsstudie, bei der geprüft wurde, ob die technischen Voraussetzungen für dieses digitalisierte Antragsverfahren bereits gegeben sind. Das Ergebnis war positiv. Damit Steuerbehörden, Kindergeldstellen und Standesämter mit Einwilligung der Eltern die erforderlichen Daten untereinander austauschen und die Auszahlung von Kinder- und Elterngeld veranlassen können, braucht es allerdings noch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Technisch schon machbar, juristisch noch nicht

Mit ihrer Entschließung möchten die Länder erreichen, dass die Bundesregierung insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schafft und entsprechende Gesetzesvorschläge zur bundesweiten Einführung des Projektes unterbreitet.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.09.2018

mehr in Bundesratkompakt

Quelle: 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Die aus ihrer Sicht auftretenden Probleme bei der Umsetzung der Ehe für alle thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4433). So wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob innerhalb der Bundesregierung weiterhin Meinungen vertreten werden, das am 28. Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Eheöffnung sei für verfassungswidrig zu erklären. Weitere Fragen betreffen eine angebliche Blockade der rückwirkenden Gleichstellung im Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht durch das SPD-geführte Finanzministerium sowie aus Sicht der Fragesteller im Abstammungs- und Familienrecht notwendige gesetzliche Anpassungen zur vollständigen Gleichstellung. So fragen sie, was die Bundesregierung in Bezug auf die noch immer fehlende Angleichung im Abstammungsrecht plant, damit jedes Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Ehe von zwei Lesben hineingeboren wird, von Anfang an die Absicherung durch zwei rechtliche Elternteile erhält.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.699 vom 26.09.2018

Mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in eine Kleinen Anfrage (19/4303). Familien könnten über diese Förderung die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten oder Schulmaterialien geltend machen. Allerdings sei das Antragsverfahren bürokratisch und mit hohen Hürden verbunden.

Die Abgeordneten wollen nun Bilanz ziehen und fragen die Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und in wie vielen Fällen die Angebote trotz eines Anspruchs nicht wahrgenommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.677 vom 19.09.2018

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) waren 2016 rund 100.000 Frauen in Deutschland wohnungslos. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4158) auf eine Kleine Anfrage (19/3888) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont darin, selber über keine Daten und hinreichenden Erkenntnisse über die geschlechtsspezifischen Formen der Wohnungslosigkeit zu verfügen. Sie habe aber den Bedarf erkannt, "Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen, und berücksichtigt dabei auch geschlechtsspezifische Aspekte". Deshalb fördere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2017 ein entsprechendes Forschungsprojekt, das im Frühjahr 2019 seine Ergebnisse vorstellen soll, so die Regierung weiter. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind demnach bisher nicht geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.659 vom 12.09.2018

Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene "Bildungsgipfel-Bilanz" des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm stellt klar: "Die vermeintliche "Bildungsrepublik Deutschland" bleibt ein sozial gespaltenes Land. Die soziale Schieflage bleibt die Achillesferse unseres Bildungssystems", zitieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleine Anfrage (19/4078) die Bilanz. Die Zahl der jungen Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleibe bedrückend hoch. Auch bei der Weiterbildung und im Studium öffne sich die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern. Es gebe zudem Anlass zur Sorge, dass gerade seit 2015 wieder Verschlechterungen bei den Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss, bei der Versorgung mit Krippenplätzen und bei der Bildungsfinanzierung zu verzeichnen seien.

Die Grünen fragen, in wieweit die auf dem Bildungsgipfel 2008 beschlossenen Bildungsstandards- und Ziele erreicht worden seien und wollen gerne wissen, inwiefern die gemeinsamen Bildungsstandards nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Zweck, mehr Vergleichbarkeit zwischen den Ländern und mehr Qualität in der Schulbildung zu schaffen erreicht worden sind. Zudem interessiert die Grünen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass laut Bildungsfinanzbericht 2017 des Statistischen Bundesamts Bund, Länder und Kommunen zwar mehr Geld in die Bildung investieren, gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands der Anteil der Ausgaben allerdings stetig sinke. 2010 seien noch 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung investiert worden, 2014 seien es nur noch 6,6 Prozent und 2015 gar nur noch 6,4 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.657 vom 12.09.2018

DIW-Studie zeigt: Arbeitszeitpräferenzen hängen vom Beschäftigtenstatus ab, nicht vom Geschlecht – Paare würden Arbeitszeiten gerne symmetrischer verteilen – Restriktionen bei der Verwirklichung der Wünsche sind größer in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, für gering Qualifizierte, ausländische und ostdeutsche Beschäftigte sowie bei unzureichender Kinderbetreuung.

Viele Teilzeitbeschäftigte würden gerne mehr arbeiten, viele Vollzeitbeschäftigte lieber weniger. Paare wünschen zunehmend, ihre Arbeitszeiten gleichmäßiger aufzuteilen. Die tatsächlichen Arbeitszeitmuster sind aber seit 30 Jahren erstaunlich stabil. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW-ÖkonomInnen haben auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untersucht, inwieweit Wunsch und Wirklichkeit bei den Arbeitszeiten auseinanderklaffen, aber auch, welche Restriktionen der Verwirklichung von Arbeitszeitwünschen im Wege stehen.

„Die Tatsache, dass die meisten Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, verführt zu der Annahme, dass Frauen grundsätzlich gerne mehr arbeiten würden. Offensichtlich ist aber der Beschäftigungsstatus und nicht das Geschlecht ausschlaggebend“, fasst Studienautor Kai-Uwe Müller die Ergebnisse zusammen. Tatsächlich zeigt die Studie, dass sich in vergleichbaren Arbeitssituationen die Wünsche von Männern und Frauen nur geringfügig unterscheiden: Vollzeitbeschäftigte Frauen würden ebenso wie Männer ihre Arbeitszeit lieber reduzieren und Männer in Teilzeitjobs ebenso wie Frauen gerne aufstocken.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

Studie auf Basis von SOEP-Daten untersucht Kita-Nutzungsquoten nach verschiedenen Merkmalen eines Haushalts – unter anderem haben Migrationshintergrund und Erwerbstätigkeit der Eltern einen großen Einfluss – Politik sollte mehr Maßnahmen ergreifen, damit Kinder aus allen Familien vom Kita-Ausbau profitieren

Obwohl das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) für Kinder unter drei Jahren in den vergangenen zehn Jahren massiv ausgebaut wurde und es seit 2013 für jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, hängt der Kita-Besuch nach wie vor stark vom Elternhaus ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach spielen der sozioökonomische Hintergrund eines Haushalts – also beispielsweise die Bildung der Mutter, die Erwerbstätigkeit der Eltern und das Armutsrisiko – sowie der Migrationshintergrund der Eltern nach wie vor eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ob und in welchem Umfang ein Kind in einer Kita betreut wird. „Mit dem Kita-Ausbau und der Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr war teilweise auch die Hoffnung verbunden, dass sich Nutzungsunterschiede nach dem Familienhintergrund reduzieren“, erklärt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Diese Hoffnung hat sich bisher jedoch nicht erfüllt.“

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: "Die Politik ist gefragt, damit alle Haushalte vom Kita-Ausbau und Rechtsanspruch profitieren können" (Print und Podcast)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

DIW-Studie untersucht auf Umfragebasis, als wie gerecht Erwerbseinkommen in Deutschland wahrgenommen werden – Dass Einkommen ungleich verteilt ist, wird grundsätzlich akzeptiert – Überwältigende Mehrheit der Befragten nimmt aber untere Arbeitseinkommen als zu niedrig wahr – Um Gefühl der Gerechtigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen, muss Politik bei niedrigen Löhnen ansetzen.

Die allermeisten befragten Erwerbstätigen empfinden vor allem niedrige, aber auch mittlere Arbeitseinkommen als zu gering und ungerecht. Das ist ein zentrales Ergebnis einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) von Jule Adriaans und Stefan Liebig, Direktor der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Befragt wurden hierfür in einer repräsentativen Umfrage (LINOS-2) Beschäftigte zu ihrer Gerechtigkeitswahrnehmung bestimmter Einkommensklassen (hohe, mittlere und niedrige Erwerbseinkommen). Hohe Einkommen (6.100 Euro brutto im Monat im Durchschnitt) werden von etwa der Hälfte der Befragten als gerecht bewertet, 38 Prozent finden sie zu hoch. Mittlere Einkommen (durchschnittlich 2.700 Euro im Monat) empfinden 81 Prozent als zu niedrig, geringe Einkommen von etwa 1.200 Euro im Monat nehmen gar 96 Prozent der Befragten als zu niedrig wahr.

„Aus Sicht fast aller befragten Beschäftigten sind Menschen in Deutschland am unteren Ende der Einkommensverteilung unterbezahlt, und das empfinden alle als ungerecht“, fasst Studienautorin Jule Adriaans das Ergebnis zusammen. „Auch mittlere Einkommen finden sehr viele unfair. An hohen Einkommen wiederum stören sich viel weniger, rund ein Drittel der Befragten — vielleicht auch, weil nicht die Topeinkommen Gegenstand der Frage waren, zu denen die Wahrnehmung sicherlich nochmal eine andere ist.“

Die Studie beschäftigt sich auch mit der Wahrnehmung des eigenen Einkommens. In der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) wird regelmäßig erfragt, welchen Bruttolohn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für sich selbst als gerecht erachten würden. Die Analyse zeigt: In dieser „fairen“ Welt, wo alle das bekommen, was sie gerecht finden, würde die Verteilung der Einkommen nicht grundsätzlich anders ausfallen als in der Realität, auch wenn untere und mittlere Einkommen etwas höher ausfallen würden.

„Das Muster der Verteilung ist in einer ‚gerechten‘ Welt dem Muster der realen Welt auffallend ähnlich“, so Jule Adriaans. „Die Tatsache, dass es Ungleichheiten gibt, wird grundsätzlich akzeptiert. Die meisten wünschen sich, was die Einkommen angeht, keine egalitärere Gesellschaft, solange das Leistungsprinzip, wonach diejenigen, die sich am meisten anstrengen, auch am meisten bekommen, respektiert wird. Allen voran die, die wenig verdienen, würden aber für sich eine höhere Entlohnung gerechter finden.“

Bei niedrigen Erwerbseinkommen besteht der größte Handlungsbedarf

Jule Adriaans und Stefan Liebig haben auch untersucht, welchen Effekt die aufgezeigten Ungerechtigkeitswahrnehmungen auf das Verhalten am Arbeitsplatz einerseits und auf die politische Teilhabe andererseits haben könnten.

Befragte, die sich selbst als unterbezahlt sehen, tendieren dazu, ihre Leistung am Arbeitsplatz zurückzufahren (TeilnehmerInnen der LINOS-Studie wurden gefragt, inwieweit sie der Aussage „Ich reduziere meine Arbeitsleistung auf ein Minimum“ zustimmen). Ebenso geht die Einschätzung, dass hohe Einkommen zu hoch sind, mit einer Leistungszurückhaltung im Job einher – möglicherweise, weil sie als Verletzung des Leistungsprinzips gesehen wird.

Sowohl Personen, die ihr eigenes Einkommen als zu niedrig empfinden, als auch diejenigen, die untere Einkommen generell als zu gering einstufen, tendieren darüber hinaus dazu, sich politisch zurückzuziehen. Als Indikator hierfür dient die Absicht, bei der nächsten Bundestagswahl eine Stimme abzugeben. Diese wird ebenfalls in LINOS abgefragt.

„Wenn ich mich unterbezahlt fühle, sinken meine Motivation am Arbeitsplatz und mein Interesse am politischen Meinungsbildungsprozess. Aber auch der Blick, den ich auf die Verteilung der Einkommen im Allgemeinen werfe, scheint auf beide Komponenten einen Effekt zu haben: Das Gefühl, dass es insgesamt ungerecht zugeht, ist sowohl für das Engagement am Arbeitsplatz als auch für die politische Teilhabe nicht förderlich“, erläutert Stefan Liebig.

„Die gefühlte Gerechtigkeit ist in einer Gesellschaft entscheidend“, so Liebig weiter. „Sollen die Menschen in Deutschland das Gefühl bekommen, dass es gerechter zugeht, sind die niedrigen Arbeitseinkommen auf jeden Fall ein prioritäres Handlungsfeld. Mit der Einführung des Mindestlohns wurden hier bereits erste Schritte unternommen.“

DIW Wochenbericht 37/2018

Interview mit Stefan Liebig: "Die Konsequenz von empfundener Ungerechtigkeit kann ein Rückzug sein" (Print und Audio)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 12.09.2018

Wie groß ist das Prekariat, wenn man einen strengen empirischen Maßstab anlegt? In der Erwerbsbevölkerung leben gut 12 Prozent oder gut vier Millionen Menschen dauerhaft in prekären Umständen. Das heißt: Job ohne Perspektive, zu wenig Einkommen, mangelhafte soziale Absicherung, und das über mehrere Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Der Begriff Prekariat war jahrelang in aller Munde. Dennoch existiert bis heute keine allgemeinverbindliche Definition. Klar ist immerhin: Gemeint ist eine Gruppe, die zwischen der sozial abgesicherten Mehrheit der Erwerbstätigen und den beinahe gänzlich aus dem Erwerbszusammenhang Ausgeschlossenen, etwa Langzeitarbeitslosen, steht. Sie strampelt sich in wechselnden, schlecht bezahlten Jobs ab, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen. Aber lebt jeder befristet Beschäftigte, Leiharbeiter, Minijobber oder mit geringem Erfolg Selbstständige automatisch in prekären Umständen?

Nein, sagt das Forscherteam der Studie um Prof. Dr. Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und Prof. Dr. Markus Promberger von der Universität Erlangen-Nürnberg. Wenn jemand beispielsweise vorübergehend prekär beschäftigt ist, jedoch in einem relativ wohlhabenden Haushalt lebt, könne man zwar von einer prekären Erwerbssituation, jedoch nicht von prekären Lebensumständen sprechen. Dazu müssen verschiedene Faktoren für einen längeren Zeitraum zusammentreffen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler legen also einen mehrdimensionalen Maßstab an, um zu ermitteln, wie verbreitet verstetigte Prekarität in Deutschland ist.

Die Forscherinnen und Forscher haben eine Reihe sozialer Indikatoren zusammengestellt, die als Indizien für ein prekäres Leben dienen können.

Diese beziehen sich zum einen auf das Erwerbsleben, darin enthalten sind etwa Niedriglohn, ein unsicherer Job oder fehlender Kündigungsschutz. Zum anderen geht es um den Haushaltskontext: Armut, beengte Wohnverhältnisse oder auch Überschuldung. Von einer "prekären Beschäftigungsepisode" sprechen die Wissenschaftler, wenn wenigstens zwei der auf den Arbeitsmarkt bezogenen Negativkriterien erfüllt sind. Nach dem gleichen Muster bestimmen sie "prekäre Haushaltsepisoden". Dies sei ein "konservatives Messverfahren, das erst bei einem deutlicheren Problemumfang" anschlage.

Anhand repräsentativer Befragungsdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) haben die ForscherInnen berechnet, wie groß die Gruppe ist, die längerfristig sowohl von prekärer Beschäftigung als auch von einer prekären Haushaltslage betroffen ist. Der Kalkulation liegen die repräsentativen Angaben von fast 10.000 Personen zugrunde, die in einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren mindestens einmal erwerbstätig waren. Der Untersuchungszeitraum reicht von 1993 bis 2012 und wird in zwei Perioden unterteilt.

Ergebnis: 12,3 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren in einem Zehnjahreszeitraum überwiegend prekär beschäftigt und mussten sich anhaltend mit einer ebensolchen Haushaltslage arrangieren.

Unter ihnen bilden Frauen im Haupterwerbsalter, die meistens Kinder und mal keinen, mal einen schlechten Job haben, mit 6,7 Prozent der Erwerbstätigen die größte Teilgruppe. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus "Vätern in anhaltend prekärer Lage", denen es selbst bei dauerhafter Erwerbstätigkeit nicht gelingt, "gemeinsam mit der Partnerin die Familie sicher zu versorgen". Das sind 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Weitere 1,3 Prozent entfallen auf junge Männer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Allen drei Gruppen gelingt im zehnjährigen Beobachtungszeitraum unter den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nennenswerte Verbesserung ihrer prekären Lebens- und Erwerbsumstände; man kann diese soziale Gruppe mit einigem Recht als "Prekariat" bezeichnen. Das gesamte Risikopotential ist sogar noch größer, wenn man Menschen einschließt, die kurz- oder mittelfristig prekär beschäftigt sind und vorübergehend in prekären Haushaltslagen leben (siehe auch die Infografik; Link unten).

Die Politik sei gut beraten, resümieren die ForscherInnen, sich mit dem Phänomen des Prekariats intensiver auseinanderzusetzen, das in der zahlenmäßigen Größenordnung dem Problem des Hartz-IV-Bezugs ähnelt, sich jedoch in vielen Fällen substanziell davon unterscheidet, vor allem im Hinblick auf die ausgeprägte Erwerbsnähe und Erwerbsbeteiligung. Der Mindestlohn sei für diese Gruppe eminent wichtig, könne aber das Problem nicht alleine lösen. Nachzudenken sei auch über eine "solidarische Lohn- und Steuerpolitik mit Umverteilungskomponenten in Richtung von Geringverdienern" und ihren Haushalten. Außerdem gebe es Potential für arbeitsrechtliche Reformen: Einschränkung von Befristungen, Regeln für Leiharbeit und Werkverträge, leichterer Zugang zum Arbeitslosengeld für Menschen mit regelmäßigen Erwerbsunterbrechungen.

*Markus Promberger u.a.: Existiert ein verfestigtes "Prekariat"? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 85, September 2018.

Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_085_2018.pdf

Infografik zum Download: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/23945

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.09.2018

Im Jahr 2017 lag der Frauenanteil unter Führungskräften in Deutschland bei 29,2 % und damit niedriger als ihr Anteil an allen Erwerbstätigen (46,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand aktueller Ergebnisse zur Qualität der Arbeit weiter mitteilt, gab es mehr Frauen in Führungspositionen als vor 20 Jahren (26,6 %). 1997 lag ihr Anteil an allen Erwerbstätigen bei 42,9 %. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte unterscheidet sich je nach Branche: Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3 %) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. In diesen Branchen ist auch der Frauenanteil unter den Erwerbstätigen insgesamt höher. Zu den Führungspositionen zählen Vorstände und Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer sowie Führungskräfte in Handel, Produktion und Dienstleistungen. 2017 waren 4,6 % aller Erwerbstätigen Führungskräfte.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 24.09.2018

Die Erwerbslosenquote der 25- bis 64-Jährigen insgesamt lag in Deutschland im Jahr 2017 mit 3,5 % unter dem OECD-Durchschnitt von 5,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Erwerbslosenquote für Personen mit einem tertiären Bildungsabschluss (2,0 %) nur halb so hoch wie der OECD-Durchschnitt von 4,1 %. Personen mit mittlerem Qualifikationsniveau waren in Deutschland mit einer Erwerbslosenquote von 3,3 % nur in geringem Umfang von Erwerbslosigkeit betroffen. Der OECD-Durchschnitt betrug im Vergleich dazu 6,1 %. Deutlich höher war dagegen die Erwerbslosenquote für Personen mit niedrigem Bildungsstand. Sowohl in Deutschland (9,2 %) als auch im OECD-Durchschnitt (10,4 %) waren 2017 rund ein Zehntel dieser Geringqualifizierten erwerbslos.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.09.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Tafel Deutschland und vier große Verbände der freien Wohlfahrtspflege – der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Paritätische Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband – fordern in der gemeinsamen Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen – Gemeinsam gegen Armut und Ausgrenzung“ die Politik auf, sich stärker gegen Armut und Ausgrenzung einzusetzen. Die Zahl der von Armut betroffenen alleinerziehenden und kinderreichen Familien, Senioren und Seniorinnen und Menschen mit Migrationshintergrund steigt. Auch Arbeit schützt längst nicht mehr generell vor Armut.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege tragen mit ihren Angeboten, Diensten und Einrichtungen vor Ort vielfältig dazu bei, von Armut und Ausgrenzung bedrohte und betroffene Menschen zu unterstützen. Tafeln arbeiten daran, eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel zu bauen. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen für eine würdige Existenz jedes Menschen zu schaffen. Denn die Überwindung von Armut und Ausgrenzung ist eine Voraussetzung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Die Unterzeichnenden fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung die Politik auf, die Weichen für deutliche Verbesserungen in den Bereichen der Grundsicherung, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen, Bildung, Alterssicherung und der Integration zu stellen. Die Forderungen im Einzelnen:

• Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz müssen nicht nur das physische Existenzminimum abdecken, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen.

• Die Unterzeichnenden plädieren für eine Neuberechnung und einheitliche Gewährleistung des Existenzminimums, das es Kindern und Jugendlichen in allen Lebensphasen bis zur Volljährigkeit ermöglicht, in materieller Sicherheit aufzuwachsen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

• Die Politik muss dafür sorgen, dass kein junger Mensch ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung bleibt. Denn hierdurch entscheidet sich bereits im jungen Alter, wer zu den armen und armutsgefährdeten Menschen von morgen gehört.

• Die Alterssicherung muss auf ein solides Fundament gestellt werden, damit Menschen im Alter die Sicherheit haben, nicht in Armut zu geraten.

• Die Unterzeichnenden erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass die Herausforderung Integration ernst genommen wird – und allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht wird.

Die Gemeinsame Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen“ wurde anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Tafel-Bewegung veröffentlicht und auf dem Zukunftskongress der Tafel Deutschland am 28. September 2018 vorgestellt. Die Tafeln arbeiten von Beginn an eng mit den Wohlfahrtsverbänden zusammen. Etwa 60% der Tafeln in Deutschland sind Initiativen und Einrichtungen in Trägerschaft der an dieser Erklärung beteiligten Wohlfahrtsverbände und anderer Verbände. Tafel Deutschland e.V. ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V.

Zur gemeinsamen Erklärung (PDF).

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.09.2018

Gestern erschien der Sonderband der TUP zum Thema Digitalisierung. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Digitalisierung wird die Soziale Arbeit weiter verändern. Dabei darf der Kernauftrag der Sozialen Arbeit, nämlich die Förderung des sozialen Zusammenhalts zwischen den Menschen und die Verbesserung ihres Wohlergehens, nicht aus dem Blick geraten.“

Inwieweit werden die sozial-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Folgen und Herausforderungen der Digitalisierung ernst genommen und nicht auf die Frage von Kupfer- oder Glasfaserkabeln reduziert?

Haben technologische Entwicklungen die Menschen bereits fest im Griff oder sollen sie den Menschen im Griff haben?

Ist die oft dahinter stehende ökonomische Logik so dominant, dass die sozialen Konsequenzen (wachsende soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Ausgrenzung) in Kauf genommen werden?

Diese und andere Fragen werden mit Blick auf die Folgen von Digitalisierung für Gesellschaft und Soziale Arbeit von den Autorinnen und Autoren im aktuellen Sonderband der Fachzeitschrift „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“ (TUP) von Autor*innen wie Oskar Negt, Philipp Staab, Petra Grimm, Sina Arnold und vielen anderen analysiert und diskutiert.

Zum Inhaltsverzeichnis und PDF-Download einzelner Artikel:

https://www.awo.org/unsere-arbeit/theorie-und-praxis

Die TUP ist eine derführenden Fachzeitschriften in den Feldern der sozialen Arbeit. Die Fachzeitschrift der AWO erscheint 4 x jährlich + 1 Beiheft, jeweils im Februar, April, Juni, September und Dezember. Der Sonderband kostet 20,00 Euro. Die TUP erscheint im Verlag BeltzJuventa.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 21.09.2018

Gemeinsam fordern AWO Bundesverband, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Ver.di, und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die geplante Gesetzesänderung, die zu einer finanziellen Benachteiligung pflegender Rentnerinnen und Rentner führt, zurückzunehmen. Bisher können gerade die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten ihre Bezüge etwas aufbessern, wenn sie Angehörige pflegen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienstleister der Republik. Viele von ihnen sind bereits selber schon im Rentenalter. Dass sie durch ihre Pflege finanziell etwas bessergestellt werden, sollte selbstverständlich sein. Deshalb fordert die AWO Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentnerinnen und Rentner.“.

Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen

Berlin, 14. September 2018. Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.

Für Altersrentner*innen galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen. Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab. Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner*innen ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf 1 % ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 % beanspruchen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Anna bezieht eine Altersrente in Höhe von 800 Euro und pflegt ihren Mann Benno, für den der Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Würde Anna eine Teilrente von 99 % in Anspruch nehmen, würde sich ihre gesetzliche Monatsrente um 8 Euro reduzieren und sie würde nur noch 792 Euro als Teilrente erhalten. Für ein Jahr der Pflege würde sich ihre Rente um rd. 7 Euro erhöhen (im Pflegegrad 3 um rd. 11 € (heutige Werte unterstellt)). Nach drei Jahren übernimmt der gemeinsame Sohn die Pflege und Anna kehrt zu ihrer Vollrente zurück, die sich um 21 Euro (bei Pflegegrad 2) auf 821 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassung) erhöht hat.

Ob und wie viele Rentner*innen von dieser Neuregelung Gebrauch machen, ist noch unklar. Im Jahr 2018 zahlen die Pflegekassen für alle Pflegeleistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung 1,5 Mrd. Euro (Zahlen der gemeinsamen Finanzschätzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Juni 2018). Es ist zu vermuten, dass der Anteil, der Altersrentner*innen zur Erhöhung ihrer Renten zufließt, deutlich unter 10 % liegt und verhältnismäßig viele Rentnerinnen von der Regelung profitieren, deren oftmals kleine Renten dadurch aufgebessert werden können.

Der Bundesgesundheitsminister will diese für Rentner*innen positive Regelung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nun wieder zurückdrehen.

Dabei wurde im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, „die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen“. Diesem wichtigen Anliegen wird durch das geltende Recht Rechnung getragen. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden.

Da überdies viele Versorgungswerke bei einem Teilrentenbezug einen Ausschluss der Betriebsrente vorsehen, würde sogar einiges dafür sprechen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auch für den Fall eines Vollrentenbezugs vorzusehen. In diesem Fall könnten auch Betriebsrentner*innen von den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige profitieren.

Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrags verabredeten Ziels erreicht werden.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind noch immer vom Wahlrecht und damit von echter demokratischer Partizipation ausgeschlossen, kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV). Anlässlich des Internationalen Tages der Demokratie am 15. September bekräftigt Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann die Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an.

Grundrechte gelten grundsätzlich nicht erst ab der Volljährigkeit. Dies betrifft auch das Wahlrecht. „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen mitbestimmen, wer ihre Zukunft gestalten soll. Aber wählen dürfen sie nicht“, sagt Heimann. „In dieser Hinsicht besteht im politischen System Deutschlands ein gravierendes Demokratiedefizit. Wir brauchen ein Wahlrecht von Geburt an, das von den Eltern als gesetzliche Stellvertreter ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen.“

Nach Auffassung des Nürnberger Juristen Dr. Axel Adrian widerspricht die gegenwärtig in Deutschland praktizierte Rechtslage den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Kinder sind unstreitig Staatsbürger, aber das Wahlrecht wird ihnen vorenthalten. Damit hat die nachwachsende Generation kein Stimmrecht in entscheidenden Zukunftsfragen. Stattdessen orientiert sich die Politik immer mehr an den Interessen einer immer älter werdenden Generation, von der ein stetig größer werdender Teil keine Kinder hat“, so Adrian. Um das zu ändern und der Zukunft künftig eine Stimme zu geben, unterstützt er als Botschafter die vom DFV initiierte Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt“.

Nach Auffassung Adrians wäre ein Wahlrecht ab Geburt nicht nur ein großer Gewinn für die Demokratie, sondern auch für die politische Gesprächskultur in Deutschland: „Die Politik wäre gezwungen, sich intensiver mit jugend- und familienpolitischen Fragen auseinanderzusetzen und Familieninteressen nachhaltig zu verfolgen.“ So lange unter 18-Jährige aufgrund ihres fehlenden Stimmrechts politisch nicht wahrgenommen werden, sind demokratische Grundprinzipien auch in Deutschland nicht erfüllt.

„Eine Gesellschaft, die der jungen Generation das Wahlrecht entzieht, steht unter besonderem Begründungszwang“, betont DFV-Bundesgeschäftsführer Heimann. „Kinder und Jugendliche sind nicht Bürger zweiter Klasse. Ich sehe kein logisches Argument, ihnen das Wählen zu verbieten.“

Der Internationale Tag der Demokratie findet seit 2007 alljährlich am 15. September statt. Er wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf den Wert der Demokratie in der Welt aufmerksam zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2018

Anlässlich des 72. Deutschen Juristentages fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die Rahmenbedingungen gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung zu verbessern. Die Verankerung eines bestimmten Betreuungsmodells als gesetzliches Leitbild lehnt der Verband ab.

Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) beschäftigt sich vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig in der Abteilung Familienrecht mit Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht bei gemeinsam getragener Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung. Im Fokus steht die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Wechselmodell, also der Betreuung der gemeinsamen Kinder – abwechselnd – durch beide Eltern nach Trennung und Scheidung. Häufig wird in diesem Zusammenhang von »geteilter Betreuung« gesprochen. Diese Formulierung sieht die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig kritisch, da »die Elternverantwortung immer eine gemeinsame ist, das trennende Element der Begrifflichkeit führt hier in die Irre.«

Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Sorge- und Umgangsrecht ist die im Grundgesetz verankerte Elternautonomie, die den Eltern nicht nur Rechte gewährt, sondern ihnen auch Pflichten in Bezug auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder auferlegt. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, gestalten die Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder eigenverantwortlich.

Die Vorgabe eines bestimmten Betreuungsmodells ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar ausgeschlossen. »Politischen Bestrebungen, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild zu verankern, ist deshalb eine (deutliche) Absage zu erteilen.«, wie Prof. Dr. Maria Wersig hervorhebt (siehe dazu Pressemitteilung 18-23* des djb vom 15.6.2018). Der djb begrüßt die These aus dem Gutachten von Prof. Dr. Eva Schumann, wonach im Hinblick auf ein Betreuungsmodell kein gesetzliches Leitbild vorgegeben werden sollte.

Die rechtliche Absicherung unterschiedlicher Betreuungsformen bedarf keiner Festschreibung eines »Leitbildes«, sondern eines Rahmens, der die (Grund-)Rechte aller Beteiligten im Blick behält. Dies kann beispielsweise auch durch Elternvereinbarungen geschehen, deren Rahmen der Gesetzgeber vorgeben kann und sollte.

Mit gesellschaftlichen Veränderungen hat sich auch der Lebenszuschnitt von Familien verändert. Mit einem Wechselmodell oder auch einem erweiterten Umgang befassen sich Eltern nach Trennung und Scheidung heutzutage verstärkt. Dabei entsteht nicht selten der Eindruck, »das Wechselmodell als Betreuungsform diene vorrangig dem Bedürfnis der Eltern nach Teilhabe an ihren Kindern und nicht dem Kindeswohl«, so Prof. Dr. Maria Wersig ergänzend. Ob die betroffenen Kinder zu einem ständigen Wechsel ihres Aufenthaltsortes bereit sind und die Entscheidung ihrer Eltern dauerhaft mittragen ist ungewiss und abhängig vom Alter. Empirische Untersuchungen fehlen.

Ein weiterer zentraler Punkt des djt ist – mit Bezug auf die gemeinsame Betreuung – der Änderungsbedarf im Kindesunterhalt. Hier warnt der djb vor vermeintlich einfachen Lösungen wie beispielsweise schematischen Onlineberechnungen. Diese haben zwar einen gewissen Charme, sind aber stets nur so gut wie ihr*e Verwender*innen bzw. die Programmierung und mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens.

Die Realität ist im Fall von Trennung und Scheidung zudem häufig von dem Grundsatz beherrscht, dass eine*r betreut und keine*r zahlt. Die Betreuenden sind in der Regel noch immer die Frauen, der Kindesunterhalt wird nach empirischen Studien häufig nicht oder nicht in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt. Insbesondere die Alleinerziehenden stehen dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung, gehen überwiegend Teilzeitbeschäftigungen im Niedriglohnsektor nach und sind damit einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, nicht nur, aber auch im Alter. Der djb mahnt zur Besonnenheit bei Reformbestrebungen, um nicht die finanziellen »Lasten« einseitig zu verteilen.

Ungelöst sind schließlich auch zahlreiche Fragen des Wechselmodells bei Bezug von Sozialleistungen. Insbesondere in der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss die Gesetzgebung eine realitätsnahe und handhabbare Lösung für getrenntlebende Familien finden. Der djb fordert daher seit Langem, einen Mehrbedarf für den Umgang von Kindern mit dem getrenntlebenden Elternteil im Existenzsicherungsrecht (SGB II, XII) einzuführen (siehe dazu Pressemitteilung

16-17** des djb vom 17.6.2016). Dieser Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Elternhaushalten sichergestellt ist. Die aktuelle Rechtsprechung, wonach der Regelsatz des Kindes tageweise zwischen den Haushalten aufzuteilen ist, geht an der Lebensrealität von getrenntlebenden Familien vorbei, ignoriert deren spezifische Bedarfe und belastet zudem die Jobcenter unnötig mit hohem Verwaltungsaufwand. Gemeinsame Elternverantwortung darf kein Privileg »Besserverdienender« sein und muss auch Eltern im ALG-II-Bezug ermöglicht werden.

* https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/pm18-23/

** https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm16-17/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.09.2018

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer braucht eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel, damit bei zunehmenden Beratungsgesprächen weiterhin qualitativ gute Arbeit geleistet werden kann.

Deshalb rufen die Träger der Migrationsberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege am 20. September zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Ziel ist, auf die Bedeutung der Migrationsberatung im Integrationsprozess aufmerksam zu machen.

"Wenn wir wollen, dass sich Zugewanderte schnell integrieren, brauchen sie in der ersten Zeit intensive Unterstützung und Begleitung. Das gilt gleichermaßen für Zugewanderte die als Schutzsuchende oder als Fachkräfte zu uns kommen. Die Migrationsberatung leistet diese Aufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des bundesweiten Aktionstages der Migrationsberatungsstellen.

Bei den Beratungsgesprächen geht es um die Vermittlung in Integrationskurse, Schreiben an Behörden oder Telefonate mit Dienststellen. Spracherwerb, Anerkennung von ausländischen Berufs- oder Studienabschlüssen und vieles mehr.

Viele Standorte sind seit 2015 wegen der erheblich gestiegenen Nachfrage überlastet. Ratsuchende müssen oftmals lange Wartezeiten in Kauf nehmen. 2017 wurden durchschnittlich 371 Fälle pro Vollzeitstelle bearbeitet – 150 dürften es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität zu sichern. Viele Ratsuchende haben sehr komplexe Beratungsbedarfe. Die Diakonie hält für eine vorläufig angemessene Entlastung der Beratungsstellen eine Aufstockung der Mittel um ca. 19 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 auf insgesamt 70 Millionen Euro für notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Münchener TV-Sender RTL II starten im Rahmen der Fernsehsendungen "Armes Deutschland – Deine Kinder" und "Hartz und herzlich" eine Kooperation zum Thema Kinderarmut. Die Zusammenarbeit umfasst das vierteilige Special "Armes Deutschland – Deine Kinder", das ab 9. Oktober ausgestrahlt wird, sowie neue Folgen von "Hartz und herzlich", die derzeit und zukünftig produziert werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt in Kontakt mit den gezeigten Familien und bietet bei Bedarf Unterstützung an wie beispielsweise psychologische Hilfe oder Förderprogramme für Kinder. Zudem informiert das Deutsche Kinderhilfswerk über das Thema auf der Website www.dkhw.de. Mit Einblendungen während der Sendungen und weiterführenden Informationen auf www.rtl2.de macht RTL II auf das Hilfsangebot des Deutschen Kinderhilfswerkes aufmerksam.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerkes, betont: "Seit über 45 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Dabei steht auch die nachhaltige Überwindung von Kinderarmut sowohl durch politische Lobbyarbeit als auch durch konkrete Förderung von Kindern im Mittelpunkt der Arbeit. Obwohl viele Familien von Armut betroffen sind, wissen noch immer viele Menschen nicht, was es bedeutet, arm zu sein, insbesondere was es für Kinder bedeutet in Armut aufzuwachsen. ,Armes Deutschland – Deine Kinder‘ und ,Hartz und herzlich‘ zeigen die Realität, vor der wir nur allzu gern und zu oft die Augen verschließen."

Tom Zwiessler, Bereichsleiter Programm RTL II, sagt: "Die verbreitete Armut im reichen Deutschland wird von immer mehr Menschen wahrgenommen und kontrovers diskutiert. Wir wollen wissen, wie es tatsächlich um die Realität der Betroffenen steht. Vor allem interessiert uns, wie es Kindern geht, die in sozial schwachen Umfeldern aufwachsen. Wie erleben sie ihre Situation, was sind ihre Wünsche und Träume? Genau diesen Fragen gehen wir auf den Grund."

Begleitet wird das Special von RTL II mit einer großen Marketingkampagne und einer Fotoausstellung, die am 17. Oktober in Berlin eröffnet und mit einem Online-Special erweitert wird. Im Rahmen einer Social-Media-Aktion würdigt RTL II Menschen, die sich gegen Armut engagieren. Dabei werden auf Facebook und Instagram Menschen vorgestellt, die sich gegen Armut engagieren und anderen helfen. Mit Fotos und Beschreibungen ihres sozialen Engagements werden Helden des Alltags gezeigt, die ohne viel darüber nachzudenken und ohne Gegenleistung Gutes tun.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

„Mehr Bildungsgerechtigkeit für ALLE Kinder durch tatsächliche Lernmittelfreiheit“ – mit dieser Forderung traten der DKSB-Bundesverband und der Landesverband Schleswig-Holstein gemeinsam mit der GEW in Kiel vor die Presse. Der Schulbedarf müsse endlich realistisch und transparent ermittelt werden. Lernmittelfreiheit dürfe keine Mogelpackung bleiben.

„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass viele Kinder und Jugendliche immer noch langfristig auf ihrem Bildungsweg benachteiligt werden, weil ihre Eltern sich die Ausgaben rund um den Schulbesuch nicht leisten können“ kritisierte Irene Johns, die Landesvorsitzende des DKSB in Schleswig-Holstein.

Eine vor drei Jahren vom Landtag in Kiel in Auftrag gegebene Studie habe längst bestätigt, dass die Kosten zu hoch seien, so Johns weiter. „Allein die Ausgaben für die für den Schulunterricht notwendige Grundausstattung, die alle Eltern leisten müssen, liegen mit durchschnittlich 400 Euro weit über den dafür vorgesehenen Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets (BuT) von 100 Euro. Und rechnen wir noch die Kosten für Sportschuhe, Taschenrechner, Schulausflüge oder Nachhilfeunterricht dazu sind wir schnell beim Zehnfachen des BuT- Basissatzes“, mahnte Johns.
Die sogenannte Lernmittelfreiheit, wie sie in Schleswig-Holstein und sieben weiteren Bundesländern besteht, reicht nach Ansicht des DKSB bei Weitem nicht aus. Anlässlich des Weltkindertages am 20. September setzt sich der Verband bundesweit für eine tatsächliche Lernmittelfreiheit ein.

Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass Bildungs- und Teilhabeleistungen bei allen Kindern ankommen, die einen Anspruch darauf haben“, forderte DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Aktuell leben mehr als 4,4 Millionen Kinder in Armut, aber nur ein Bruchteil von ihnen bekommt das Bildungs- und Teilhabepaket. Das liegt vor allem an der unglaublichen Bürokratie. Zudem sind einzelne Leistungen viel zu niedrig und willkürlich festgesetzt, so wie der Schulbedarf von 100 Euro“, so Hilgers weiter.

Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, machte deutlich: „Eine echte Lernmittelfreiheit muss endlich auf den Weg gebracht werden. Arbeitsheft, Lektüre, Taschenrechner oder Tuschkasten sind notwendige Lernmittel, um erfolgreich in der Schule mitzuarbeiten. Es muss Schluss damit sein, Kinder und Jugendliche zu beschämen, die das nötige Geld nicht oder erst am nächsten 1. haben. Es muss Schluss damit sein, dass Lehrkräfte mit dem Abkassieren von Kopier- oder Zeichengeld beschäftigt sind statt mit den Unterrichtsinhalten.“

Unterstützt wird das Anliegen auch von der Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte in Schleswig-Holstein sowie von Landesschülervertretern der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen: „Tagtäglich erleben wir als Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, was an Kosten für Schule anfällt. Das heißt, dass wir im Dialog zum Thema Schulkosten unbedingt angehört werden müssen, da wir konkrete Beispiele und somit Verbesserungsvorschläge nennen können. Zum Beispiel müssen oft in den Kernfächern sogenannte Arbeitshefte angeschafft werden. Das Problem jedoch ist, dass diese mindestens zehn Euro kosten und in den meisten Fällen kaum, beziehungsweise gar nicht genutzt werden“, so die 16jährige Christin von der LSV Gymnasien.

Nach Ansicht von DKSB und GEW ist die aktuelle Ausgestaltung von Lernmittelfreiheit und Bildungs- und Teilhabepaket nicht geeignet, um wirkliche Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Auch die von der Union kürzlich in dem Entwurf eines Bildungspapiers für eine Klausurtagung des Fraktionsvorstandes geforderte Erhöhung des Schulbedarfs im BuT um 20 Euro im Jahr lehnt der DKSB als deutlich zu gering ab.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 noch einmal bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen“ werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

1. Der tatsächliche Schulbedarf muss transparent und nachvollziehbar ermittelt und nicht willkürlich festgelegt werden.

2. Der Schulbedarf im Bildungs- und Teilhabepaket muss entsprechend angepasst werden und diese Anpassung muss an die Anhebung der Regelsätze gekoppelt werden, damit die Gewährleistung von Bildung- und Teilhabe nicht je nach Kassenlage verhandelbar ist.

2. ALLE Materialien, die für den Schulalltag notwendig sind, müssen kostenfrei zur Verfügung stehen. Lernmittelfreiheit darf keine Mogelpackung bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 13.09.2018

Kinderarmut: Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sind nicht ausreichend, um diesen eine angemessene Teilhabe und Gerechtigkeit in ihren Möglichkeiten der Bildung zu sichern

Kinderarmut: Nicht einmal 15 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen profitieren von Teilhabeleistungen

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die Leistungsart sieht eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor und war 2011 neu eingeführt worden. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband sehen in den Ergebnissen der Studie den Beleg für das Scheitern des damals geschnürten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ und fordern eine Totalreform. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die soziokulturellen Leistungen kommen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“. Statt auf ein bürokratisches Konzept zu bauen, das Familien verärgert und die kommunale Verwaltung und Leistungsanbieter belastet, brauche es daher einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, so die gemeinsame Forderung von DKSB und Paritätischem Wohlfahrtsverband. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen“, warnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden.“ Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr als doppelt so viel, als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen“, betont Hilgers.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September rufen die Verbände zu lokalen Aktionen und Veranstaltungen rum um das Thema Kinderrechte und Kinderarmut auf. Mehr unter: www.dksb.de, www.mensch-du-hast-recht.de, www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband und Der Paritätische Gesamtverband vom 18.09.2018

Familie zu leben ist anspruchsvoll. Die Gesellschaft stellt an Eltern, Kinder und Jugendliche hohe Erwartungen. Entsprechend dürfen sie auch erwarten, dass sie von der Gesellschaft begleitet und unterstützt werden. Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel ein: Das Wohlergehen von Kindern ist die gemeinsame Verantwortung von Familie und den verschiedenen staatlichen Ebenen. Alle Familien haben anspruchsvolle Aufgaben zu meistern, und alle brauchen dabei so viel Unterstützung, wie jeweils notwendig ist. Eine Beschränkung auf Problemgruppen ist nicht mehr zeitgemäß.

Die eaf fordert:

1.Die Rechte von Kindern gehören in unser Grundgesetz. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt dafür die Inhalte und den Rahmen vor.

2.Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss aufgehoben werden. Es ist insbesondere bei der Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen in Bildungsfragen ein Hindernis! Ziel soll sein, dass Bund, Länder und Gemeinden für die Familien gut zusammenarbeiten und sich ergänzen.

Die eaf begrüßt sehr, dass diese beiden Anliegen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart sind. Wir fordern die Koalitionsparteien nachdrücklich auf, diese Vorhaben umzusetzen.

Doch politisches Handeln für Familien und Kinder geht sehr viel weiter:

3.Die Rechte von Kindern und Familien auf Förderung haben die Voraussetzung aller Sozialgesetzbücher zu sein.

4.Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie muss im Kinder- und Jugendhilfegesetz gestärkt und damit verbindlicher werden. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung brauchen Eltern überall. Sie haben ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung zu stehen. (§ 16 SGB VIII)

Die Umsetzung der letzten Forderung ist die Aufgabe der Länder, Landkreise und Kommunen. „Nicht nur der Bund, alle staatlichen Ebenen müssen die Familienförderung in das Zentrum ihrer Bemühungen stellen. Einige Bundesländer sind bereits auf dem Weg zu neuen, bedarfsgerechten Formen der Familienunterstützung. Familienförderung soll ein Angebot an alle Familien sein. Sie ist eine Chance, schwierige Lebenslagen zu vermeiden oder einen konstruktiven Umgang damit zu finden. Wir fordern Länder und Kommunen auf, das Wohl der Kinder und der Familien in den Mittelpunkt ihres Handels zu stellen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

https://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.09.2018

Achtzehn private Träger von Kindertagesstätten gründeten diese Woche den „Deutschen Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger“. Die Gründungsmitglieder wählten Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin der Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH in Stuttgart, zur Vorsitzenden. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Tim Arndt-Sinner, Geschäftsführer der Kinderfreunde Wedemark gGmbH, gewählt.

„Endlich gibt es eine Vertretung der freien unabhängigen Kita-Träger auf Bundesebene. Es ist ein toller Erfolg, dass wir auf Anhieb 20.000 Kitaplätze repräsentieren. Wir vertreten kleine, mittlere und große Träger gleichermaßen und haben eine gute regionale Mischung. Das ist eine sehr gute Basis, auf der wir aufbauen und weiter machen wollen“, erklärt Weegmann.

Während der zweitägigen Gründungsveranstaltung kamen 80 Trägervertreter aus ganz Deutschland in der Berliner Repräsentanz der Robert Bosch Stiftung (Tag 1) und im Deutschen Bundestag (Tag 2) zusammen. Die Themen Vielfalt, Gleichberechtigung und Qualität in der Kita-Landschaft wurden aus philosophischer, ökonomischer und politischer Sicht diskutiert. Gesprächspartner waren der Schriftsteller und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Dr. Michael Schmidt-Salomon, Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln sowie die Bundestagsabgeordneten Grigorios Aggelidis (FDP), Norbert Müller (Die Linke), Sönke Rix (SPD) und Marcus Weinberg (CDU).

Weegmann betont, dass der Verband eine gesellschaftspolitische Verantwortung sehe: „Wir setzen uns ein für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und für deren Qualität. Weitere Ziele sind die Vernetzung der Branche, die Gleichberechtigung der Trägerformen, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für private Träger sowie einen höheren Stellenwert der Kleinkind-Pädagogik und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von ErzieherInnen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 28.09.2018

Wichtiger Meilenstein zur Akzeptanz

Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für eine gerechtere, offenere und demokratischere Gesellschaft. Sie ist der bewegende Höhepunkt eines jahrzehntelangen Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte in Deutschland.

Nun geht es darum, mit einer Vielzahl an Maßnahmen aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden Kinder.

Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht auch noch nach der Eheöffnung: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das ist ungerecht. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss dabei zudem auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in allen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

30 Jahre Kampf – Ehe für Alle. Eine Chronik

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 28.09.2018

Erstmals beteiligt sich die Nationale Armutskonferenz (nak) am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt und hat einen eigenen Parallelbericht vorgelegt. Dieser zeigt, inwiefern Armut in Deutschland auch ein menschenrechtliches Problem darstellt. Anlass der Veröffentlichung ist die Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen am 25. September 2018 in Genf.

"Armut in Deutschland ist Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", so nak-Sprecherin Barbara Eschen. Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen: "Leider gilt weiterhin, dass Armutsbekämpfung von der Bundesregierung sträflich vernachlässigt wird." So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen von 4,8% auf 9,6%.

Im Krankheitsfall zum Arzt gehen zu können, ein Dach über dem Kopf zu haben, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch in Deutschland sind diese Dinge nicht für alle Menschen selbstverständlich. Verletzungen sozialer Menschenrechte kommen auch bei uns immer wieder vor. Dabei hat Deutschland bereits 1973 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert und sich damit verpflichtet, eben diese Rechte zu schützen.

"Denn Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte.

Hierzu gehört das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Wohnung, Nahrung und Kleidung. Aber auch das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Gesundheit und soziale Sicherheit.", erklärte Eschen.

In ihrem Statement ging Frau Eschen auch darauf ein, weshalb Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger problematisch sind: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen "fit für den Arbeitsmarkt" zu machen.

Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Hintergrund:

Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen. Die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN- Sozialpakts in Deutschland aufzeigt.

Die Bundesregierung wird sich am 25. September 2018 in Genf den kritischen Fragen des UN Sozialausschusses stellen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 21.09.2018

Am 19.09.2018 luden die Naturfreunde Thüringen zur Diskussion. Thema war "Familienbildung in Thüringen – Herausforderungen für öffentliche und private Träger". Ca. 40 Menschen aus Jugendämtern, Thüringer Ministerien, der Stiftung FamilienSinn und aus Politik, Wissenschaft und Praxis waren zu Gast. Die durch Prof. Fischer vorgestellte Studie zeigte Handlungsbedarf für die Thüringer Familienbildung auf. Praxisbeispiele des Kinderschutzbundes und der Naturfreunde gaben einen ersten Einblick in die Vielfalt von Bildungsangeboten.

In der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass sich durch das neue Landesprogamm „Familie“ ab 2019 neue Möglichkeiten eröffnen – sowohl finanziell als auch inhaltlich. Denn es gibt noch viel zu tun. Neben einer aktiveren Einbeziehung der Familien in die Gestaltung der Angebote, fehlt es vor allem an der breiten Vernetzung der Akteure. Noch sind die Angebote häufig zufällig, nicht ausreichend bekannt und abgestimmt. Zukünftig sollen deshalb sowohl in den Kommunen als auch auf Landesebene Familienförderpläne mit allen Beteiligten incl. der Familien erarbeitet werden. Das Erfurter Jugendamt ist bereits damit befasst.

"Eine Veranstaltung, wie diese ist ein guter Startpunkt zur Information und Vernetzung“ so eine Verantwortliche aus dem Erfurter Jugendamt.

Auch wurde die Frage nach der Förderung von internationalen Familienbegegnungen insbesondere innerhalb der EU gestellt. Internationale Jugendaustausche haben bereits Tradition. Warum gibt es das Angebot nicht auch für Familien? Die Förderung von Familienbildung und Familienbegegnung endet bislang an den Grenzen der Kommunen bzw. des Bundeslandes. Die Thüringer Naturfreunde haben mit einem Modellprojekt „Familientrainer International“ gemeinsam mit Projekten aus 5 weiteren Ländern der EU Pionierarbeit geleistet. Die Anregung wurde von den Vertreter*innen der Landes- und Kommunalpolitik gern aufgenommen.

Auch der Auftakt einer Plakatreihe für gute Beispiele der Familienbildung wurde präsentiert. Diese können ab dem 26.10.2018 im Mehrgenerationenhaus, Mitmenschen e.V. am Moskauer Platz betrachtet werden. Interessierte Familien sind eingeladen, ihre Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen.

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 21.09.2018

Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Als Sofortmaßnahme fordert der Verband die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent: Nach den Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 416 um mindestens 155 Euro angehoben werden. Der Paritätische fordert darüber hinaus die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt.

Der Verband hatte zuletzt im Frühjahr unter dem Motto "Hartz IV hinter uns lassen" eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose gefordert. "Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden", so Schneider. Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert dazu u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. Eine Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Siehe auch: www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-menschenwuerdige-neuausrichtung-der-grundsicherung-fuer-arbeitslose-un/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 12.09.2018

pro familia fordert den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben

Seit dem 26. September 2018 und insgesamt 40 Tage lang belagern Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung pro familia Beratungsstellen. Sie verweigern Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden und lehnen die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab. Damit werden alle Nutzer*innen der Angebote von pro familia (Sexuelle Bildung, Sexualberatung, Beratung zu Elterngeld, Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Beratung zu Pränataldiagnostik), die die beiden betroffenen Beratungsstellen in Frankfurt und Pforzheim in den 40 Tagen aufsuchen, singenden und betenden Aktivist*innen ausgesetzt. Diese schrecken nicht einmal davor zurück, durch Fotografieren die Privatsphäre der Klient*innen zu verletzen, obwohl dies strafbar ist. Das im Schwangerschaftskonfliktgesetz formulierte Recht auf anonyme Beratung und Information wird konterkariert und Ratsuchende werden in unzumutbarer Weise belästigt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Prof. Dr. Davina Höblich:

„Und wieder wird die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch in Frankfurt zum Spießrutenlauf. Erneut werden Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung der ‚40 days for life‘ Ratsuchende mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen verunsichern, bevormunden und demütigen. pro familia hat schon anlässlich der Belästigungen an Ostern Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen gefordert, damit ratsuchende Frauen, Männer und Paare von Demonstrierenden unbehelligt bleiben. Nun appellieren wir erneut an den Gesetzgeber, alles dafür zu tun, damit der gesetzliche Auftrag, eine vertrauliche, ergebnisoffene Beratung anzubieten, sichergestellt werden kann.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht vor, dass die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ergebnisoffen und auf Wunsch anonym gestaltet werden soll. Dies ist durch die Belagerung der Beratungsstellen nicht gewährleistet. Deshalb fordert pro familia den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben. Durch eine Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – wie es beispielsweise auch bei der Einführung der Vertraulichen Geburt notwendig war und umsetzt wurde – sollte der Gesetzgeber Bedingungen definieren, wie die Vertraulichkeit der Beratung sichergestellt werden kann.

pro familia nimmt ihre Aufgabe sehr ernst, Frauen zu helfen, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Diese Arbeit darf nicht durch unzumutbare Belästigungen torpediert werden. Frauen, Männer und Paare dürfen nicht an der Wahrnehmung ihres Rechts auf unabhängige Beratung und Information gehindert werden.“

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.09.2018

Die überholte Begünstigung traditioneller Rollenverteilungen behindert nicht nur gleichwertige Teilhabe am Arbeitsmarkt und Einkommen zwischen den Geschlechtern, sondern hat durch den Einfluss auf die Erwerbsbiografie auch einen negativen Einfluss auf die Rente insbesondere für Frauen. Denn Altersarmut hat ein Gesicht und das ist weiblich! Mit dem Fall des Ehegattensplittings ist der Weg frei für ein zeitgemäßes Steuerrecht, was der Vielfalt der Familien gerecht wird und den Weg für die langjährige Forderung des VBM nach Individualbesteuerung frei macht und das Erwerbspotential von Frauen anders als bisher nutzbar macht!

Köln/ Berlin, 30.09.2018 Mit der Empfehlung aus dem Bundesfinanzministerium, das Ehegattensplitting abzuschaffen, werden langjährige Forderungen vieler Frauenverbände, Berufsverbände, Organisationen und auch des VBM sowie wissenschaftliche Studien, wie beispielsweise beide Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, gestützt. „Wir begrüßen, dass inzwischen auch Expert*innen des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting einschätzen, was es letzten Endes in der Regel insbesondere für Frauen darstellt: Ein Hemmnis für die Erwerbstätigkeit von Frauen und ein steuerrechtliches Instrument, das der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Geschlechtern entgegensteht. Paare werden durch das Ehegattensplitting überwiegend in die Einernährer- mit Zuverdienerrolle gedrängt. Wir wissen aber aus der Praxis und belegt durch Studien seit langem, dass weder Männer noch Frauen dies wünschen und auch viele Familien inzwischen auf gleichwertige gute Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten angewiesen sind. Der mit dem Ehegattensplitting verbundene Splittingvorteil kommt nur Verheirateten zu Gute und hierbei mit dem meisten Gewinn, wenn die Gehälter sich in Höhe stark unterscheiden. Ehegattensplitting in der Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse, dem arbeitsmarktpolitischen Instrument des Minijob und im Rentenbezug der Witwenrente sowie der Präsenzkultur am Arbeitsmarkt anstelle beispielsweise „Führen in Teilzeit“, steht den gesellschaftlichen Entwicklungen der Vielfalt von Familienformen – von Patchwork über Allein- bis Getrennterziehend – klar entgegen. Zudem hemmt das Ehegattensplitting die am besten ausgebildete Frauengeneration auch an gleichwertiger Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt mit entsprechendem Einkommen, Posten und Positionen entsprechend jeweiliger Qualifikation. Mit dem Wegfall des Splittings wäre der Weg zu echter Wahlfreiheit der Aufgabenverteilung in der Partnerschaft eröffnet und andere Erwerbsbiografien vor allem auch für Frauen, insbesondere vor dem Hintergrund von familiären Verpflichtungen, möglich“ erklärt Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. und Initiatorin des Equal Pension Day und führt weiter aus: „Dies hat mit der Rente als Spiegel des Erwerbslebens dann auch eine entscheidende Auswirkung auf die Rentenhöhe. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kommt der aktuelle Vorstoß seitens des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting zu kippen sicherlich auch den Vertreter*innen aus der Wirtschaft entgegen.“

Spachtholz bringt es auf den Punkt: „Mit dem Wegfall des Ehegattensplittings und der Etablierung der Individualbesteuerung wären wir einen großen Schritt weiter, für uns Frauen, aber auch für die gesamte Gesellschaft: Den Vätern mehr Familie, den Müttern mehr Karriere – und somit auch endlich ein Aufbrechen der ungleichen Bezahlung zwischen den Geschlechtern. Auch IWF-Chefin Lagarde forderte bereits 2016 Regierungen und Unternehmen auf, Männern und Frauen die gleichen ökonomischen Möglichkeiten zu bieten und Equal Pay umzusetzen, da sie wichtige Bausteine für Wirtschaftswachstum und Wohlstand seien."

Die Vorstandsvorsitzende des VBM ist überzeugt: „Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Etablierung der Individualbesteuerung sind wichtige Erfüllungsgehilfen für Equal Pay."

Quelle: PressemitteilungVerband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 01.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Oktober 2018

Veranstalter:AWO Landesverband Thüringen e. V.

Ort: Erfurt

Hinter den Schlagwörtern Familie, Pflege und Demografie verbirgt sich die größte sozialpolitische Verantwortung der kommenden Jahrzehnte. Nicht neu, jedoch lauter werdend, ist die Forderung, Fürsorge vom Anfang bis zum Ende des Lebens gemeinsam zu denken. Welche Wohnformen und Wohnkonzepte entsprechen den anstehenden Herausforderungen und können zur Entlastung von Familien beitragen? Wie kann ein stärkeres Miteinander der Generationen gefördert werden und welche passgenauen Dienste der gesellschaftlichen Fürsorge im Sinne der Familie braucht es? In unserem kommenden Gesprächsformatsoll sich diesen und weiteren Fragen gewidmet werden.

Als Gesprächspartner*innen können wir Frau Dr. Andrea Töllner vom Bundesmodellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“, Frau Dr. Friderun Schreiber von der Konvoi Potsdam Wohnungsbaugenossenschaft, Herrn Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie, Herrn Jochen Strauch von der Kreiswohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbHSiegen, Frau Ulla Schauber vom WohnStrategen e.V. aus Weimar sowie weitere Praktikerinnen und Verantwortliche von Mehrgenerationenwohnprojekten begrüßen.

In offener Atmosphäre wird im Anschluss der Diskussion zu einem Imbiss eingeladen. Rückfragen und Anmeldung zur Veranstaltung per Mail an sebastian.perdelwitz@awo-thueringen.de

Auf Grund der begrenzten Platzkapazitäten wird um Anmeldung bis spätestens zum 04. Oktober 2018 gebeten.

Termin: 16. – 17. Oktober 2018

Veranstalter:Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Gesellschaftliche Veränderungen wie Individualisierung und Digitalisierung wirken sich auch auf die Arbeit von Seniorenorganisationen aus. Vor welchen Herausforderungen steht die verbandliche Arbeit in einer sich verändernden (Medien-)Gesellschaft? Wie erreichen Seniorenorganisationen ihre Zielgruppen und wie können sie sie auch in Zukunft nachhaltig an sich binden? Wie können Seniorenorganisationen wirkungsvoll Einfluss auf politische Entwicklungen und Entscheidungen nehmen? Wie behaupten sie sich in der Flut von täglichen Informationen gegenüber anderen Akteuren? Wo sollten sie eigenständig agieren, wo nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker" – besser gemeinsam mit Partnern?

Mit der Fachtagung möchte die BAGSO Impulse geben, um verbandliche Arbeit neuen Anforderungen anzupassen und im Sinne einer größeren Wirksamkeit strategisch weiterzuentwickeln. ImZentrum stehen dabei die Themen Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Die Tagung richtet sich anverantwortliche Akteure in Seniorenorganisationen – hauptberuflich oder ehrenamtlich, auf Bundes- oder Landesebene. Besonders ansprechen möchten wir mit dieser Einladung auch die in unseren Mitgliedsverbänden in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind noch bis zum 10. Oktober 2018 möglich.

Termin: 18. Oktober 2018

Veranstalter:Koordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kita in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF)

Ort: Potsdam

„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ (A. Schopenhauer) – Die diesjährige Veranstaltung bettet sich ein im Themenjahr „Gesundheit“ der Initiative „Starke Familien, starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“. Die Fachtagung soll durch einen fundierten Überblick über den gesundheitlichen Zustand der Kinder in Korrelation mit ihrer sozialen Lage, potentielle Präventionsansätze für einen gesundheitsfördernden Kita-Alltag aufgreifen.

Die Fachtagung ist kostenfrei. Für die Mittagsverpflegung steht ein Catering zur Verfügung. Den Programmablauf sowie weitere Informationen entnehmen Sie dem Einladungsflyer.

Sie können sich per Mail oder Postanmelden. Wir laden jede Kita ein, eine Elternvertretung mitzubringen. Wählen Sie dabei jeweils einen Workshop aus!

Die Fachtagung wurde gemäß § 24 BbgWBG als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt.

Auf Grund der neuen DSGVO-Richtlinien, bitten wir Sie um eine Weiterleitung an Ihre Netzwerke und Ihre Elternvertretung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eine Antwort wird erbeten bis zum 12. Oktober 2018.

Weitere Informationen zum Netzwerk Gesunde Kita finden Sie hier: www.gesunde-kita.net.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Berliner Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Ort: Berlin

Zu viele Berliner Kinder wachsen in Armut auf. Neben den finanziellen Einschränkungen haben sie weniger gute Chancen, gesund aufzuwachsen und eine gute Förderung zu genießen. Beim Fachtag widmen sich Expert_innen dem Thema in unterschiedlichen Vorträgen und Interviews. Programm im beigefügten PDF-Dokument.

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut wurde 2017 vom Berliner Senat eingesetzt, um ressortübergreifend und unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft und der Berliner Bezirke strategisch gegen Kinder- und Familienarmut in Berlin vorzugehen. Ziel ist, eine gesamtstädtische Strategie zu entwickeln, die anhand von definierten Ziele und messbaren Indikatoren Armut nachhaltig reduziert.

Der Landesjugendring Berlin ist auf Arbeitsebene im Bereich Bildung und Teilhabe Teil der Landeskommission.

Anmeldung:
Bis 1. Oktober 2018 per E-Mail an Fachtag-Kinderarmut@senbjf.berlin.de

Programmflyer_Fachtag-Kinderarmut-12.11.2018.pdf

Termin:15.November 2018

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

In Berlin gibt es in der Grundbildung immer mehr Akteure und lokale Netzwerke, die Zusammenarbeiten. Deshalb ist das Motto in diesem Jahr:

»Die Berliner Grund-Bildungs-Landschaft sind WIR alle!«
Kooperation und Zusammenarbeit sind die Hauptthemen des Fachtages.
Dabei gibt es viel Raum für Austausch, Vernetzung, Ideenentwicklung und für das Schmieden von Kooperationen.

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Kursleitende, Fachkräfte insbesondere aus den Volkshochschulen und Mehrgenerationshäusern, Mitglieder der Alpha-Bündnisse sowie Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Das Programm finden Sie hier: https://grundbildung-berlin.de/wp-content/uploads/2018/09/180920_GBZ_Einladung.pdf

Bitte melden Sie sich bis zum 9. Oktober 2018 verbindlich unter folgendem Link an:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeieTAxjoTglYefgMeekno8NPGBxO9NqDjjyLO2BPr8ATtMrg/viewform

Termin:04.Dezember 2018

Veranstalter: FRÖBELBildung und Erziehung gemeinnützige GmbH

Ort: Berlin

Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita-Fachkräftegewinnung: Welche Rahmenbedingungen kann das „Gute-Kita-Gesetz“ schaffen?“. Gemeinsam mit Ihnen und den Podiumsgästen soll diskutiert werden, ob wir uns auf einem guten Weg befinden, die aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Gewinnung von mehr Fachkräften zu lösen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.

Freuen Sie sich auf spannende Beiträge und eine angeregte Debatte mit:

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Britta Ernst, Landesministerin für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg (angefragt)

Norbert Hocke, ehem. Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Niels Espenhorst, Referent Kindertageseinrichtungen, Der Paritätische Gesamtverband

Manfred-Müller-Neuendorf, ehem. Schulleiter des Erzbischöflichen Berufskollegs in Köln

Sünne Espert, Personalmanagement, Leiterin Ausbildung bei den Berliner Wasserbetrieben

Pia Schnadt, Leiterin Personalentwicklung und Fortbildung bei FRÖBEL

Annette Höhne, Lernort Praxis-Koordinatorin, Leiterin eines FRÖBEL-Kindergartens

Anmeldung: Eine Anmeldung ist aus formalen Gründen unbedingt notwendig – bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an: www.froebel-gruppe.de/plenum-2018/anmeldung

Anmeldeschluss ist der 15. November 2018.

AUS DEM ZFF

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich in einem Gutachten für die Abschaffung des Ehegattensplittings ausgesprochen. Das ZFF fordert schon lange eine Reform der überholten Regelung im Steuerrecht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordert eine Reform des Ehegattensplittings. Es stammt aus den 50er Jahren, als Ehe und Familie als deckungsgleich galten. Davon kann heute keine Rede mehr sein, die Vielfalt von Familie nimmt zu. Das Splitting kostet den Staat fast 20 Mrd. jährlich, es nützt Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern aber überhaupt nichts.

Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting eine hierarchische Arbeitsteilung fördert überwiegend zu Lasten von Frauen mit negativen Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die eigenständige Absicherung vor allem im Alter.

Das ZFF fordert deshalb eine Reform der Familienförderung: Weg von der Eheförderung, weg von der Förderung über Steuern hin zu einer Förderung, die geleistete Fürsorgearbeit ins Zentrum rückt. Dies beginnt bei einer Kindergrundsicherung, setzt sich fort in der Förderung von Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und schließt mit einer Rente, die geleistete Fürsorge über den Lebensverlauf hinweg ernst nimmt.

Für Partnerschaften von Erwachsenen, ganz gleich, ob sie verheiratet, heterosexuell oder homosexuell sind, soll die Individualbesteuerung gelten: Es gilt für jede*n Arbeitnehmer*in die Lohnsteuerklasse 1 und bestehende Unterhaltspflichten werden über einen übertragbaren Grundfreibetrag berücksichtigt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.10.2018

Rassismus und Menschenverachtung dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind.
Wir sehen uns am 13. Oktober in Berlin. Kommt vorbei, macht mit, fordert lautstark eine offene und freie Gesellschaft.

Weitere Informationen unter: https://www.unteilbar.org/