ZFF-Info 04/2019

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SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag 2019

Bundesfrauenministerin Giffey besucht erstes Netzwerk-Treffen der Müllwerkerinnen Deutschlands und packt selbst mit an

Rollenbilder und Geschlechterklischees prägen noch immer manche Berufsfelder – doch es bewegt sich was, auch in der „Männer-Domäne“ Müllabfuhr: In Berlin sind heute (Donnerstag) anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages Müllwerkerinnen aus ganz Deutschland zu einem ersten Netzwerk-Treffen zusammen gekommen – unter der Schirmherrschaft von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sprachen sie über Herausforderungen und Perspektiven in diesem männer-dominierten Beruf. Dazu eingeladen hatte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

„Wir müssen aufräumen mit den Rollenklischees. Denn Frauen können alles: Vorstandsvorsitzende, Bauingenieurin, IT-Expertin – und eben auch Müllwerkerin“, unterstrich Franziska Giffey bei der Veranstaltung auf dem Betriebshof Forckenbeckstraße der Berliner Stadtreinigung (BSR). „Gleichstellung hängt von vielen Faktoren ab, das gilt auch für die Berufswahl. Ich möchte eine Arbeitswelt, in der Frauen in typischen Männerberufen genauso gut arbeiten können, wie Männer in typischen Frauenberufen. Frauen sollen überall wie ihre männlichen Kollegen Karriere machen können und in Führungspositionen aufsteigen können. Deshalb fördere ich zusammen mit dem Bundesbildungsministerium und dem Bundesarbeitsministerium die Initiative ‚Klischeefrei‘, die Mädchen und Jungen bei der Berufswahl unterstützt, frei von Stereotypen“, so die Ministerin.

Zuvor war Franziska Giffey mit der BSR bei einer Abfallentsorgungs-Tour unterwegs und hatte mit angepackt – ihr Fazit: „Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist körperlich ziemlich anstrengend – aber ist es deshalb ein Männer-Beruf? Ich konnte mir heute beim Besuch der BSR ein Bild davon machen, dass auch Frauen diesen Job erledigen können – dafür brauchen sie eine Portion Mut, gute weibliche Vorbilder und eine fördernde Unternehmenskultur.“

Im November 2018 hatte die BSR erstmals 15 Frauen bei der Müllabfuhr eingestellt. Insgesamt arbeiten bei der BSR 1.200 Müllwerker und Berufskraft-fahrer. Wie viele Frauen bundesweit als Müllwerkerinnen arbeiten, wird statistisch nicht erfasst. Bekannt ist, dass in der gesamten Kreislaufwirtschaft rund 290.000 Erwerbstätige arbeiten. Der Anteil der Frauen liegt bei knapp 17,4 Prozent.

Beim diesjährigen Frauentag geht es aber nicht nur um Geschlechterrollen im Beruf, sondern um eine Vielzahl weiterer Gleichstellungsaspekte. Deshalb betonte Franziska Giffey: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Dies zeigt nicht zuletzt die nach wie vor bestehende Ungleichheit bei der Bezahlung von Frauen und Männern. Wir müssen außerdem die sozialen Berufe weiter stärken. Ohne gut ausgebildete und bezahlte Pflegerinnen und Pfleger oder Erzieherinnen und Erzieher funktioniert keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden die Vorgaben für die Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen in großen Unternehmen weiterentwickeln und verbindlicher ausgestalten. Und im öffentlichen Dienst des Bundes werden wir das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen bis 2025 festschreiben. Klar ist: Alles, was Frauen an Gleichberechtigung erreicht haben, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern hart erkämpft worden.“

Informationen zur Bundesinitiative „Klischeefrei“: Sie wurde Ende 2016 vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen, um die Schere im Kopf bei der Berufswahl zu überwinden. Mehr als 100 Partner aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung machen bereits mit und engagieren sich dafür, dass Mädchen und Jungen wirklich eine Berufswahl frei von Klischees haben.

Nähere Informationen: www.klischee-frei.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Frauen werden in vielen Ländern noch immer unterdrückt. In Deutschland sind Frauen in vielen Bereichen noch immer unterrepräsentiert oder unterbezahlt. Zum Internationalen Frauentag fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine noch konsequentere Politik für Frauen und gleiche Rechte – weltweit.

„100 Jahre nach der Einführung des Wahlrechts für Frauen gibt es noch immer Benachteiligungen und Diskriminierungen. In den deutschen Parlamenten sitzen wesentlich weniger Frauen als Männer. Im Bundestag beträgt der Frauenanteil nur 31 Prozent, Frauen erhalten auch bei bereinigter Rechnung weniger Geld als Männer und sie entscheiden in Unternehmen und Organisationen weniger als Männer. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland keine Ausnahmeerscheinung.

Betrachtet man die Situation von Frauen weltweit, treten noch eklatantere Missstände zu Tage. Frauen werden diskriminiert, unterdrückt, vergewaltigt. Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen im Inland und im Ausland müssen in allen Politikbereichen nachdrücklich bekämpft werden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung ihren bevorstehenden Vorsitz im UN-Sicherheitsrat dafür nutzen will, die politische Teilhabe für Frauen zu stärken und sich für einen besseren Schutz vor sexueller Gewalt in Konfliktregionen einzusetzen. Die UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ muss weltweit umgesetzt werden und Deutschland muss dafür der Motor sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2019

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion ernst und begrüßt anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente.

„Wir wollen Gesetze, die zeitgemäße Rollenbilder von Frauen und Männern unterstützen. Auch wenn wir in den vergangenen Jahren beispielsweise mit dem Elterngeld, der Quote für Frauen in Führungspositionen, dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Rückkehrrecht auf vorherige Arbeitszeit viel dafür getan haben, laufen Frauen noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen zu können: Sie werden durchschnittlich schlechter bezahlt, steigen familienbedingt öfter und länger aus dem Job aus, steigen überwiegend in Teilzeit wieder in den Job ein, und das nicht selten unterhalb ihrer Qualifikation. Das wirkt sich negativ auf ihre Alterssicherung aus. Unsere aktuellen Vorschläge für eine Grundrente gehen diese Ungleichheit an. Vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder einschränken oder oft jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten, würden von der Grundrente profitieren.

Neben der Einführung einer Grundrente müssen wir aber gleichzeitig weiter daran arbeiten, dass Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg die gleichen Chancen wie Männer haben: auf einen gut bezahlten Job und letztlich auf eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung. Dazu gehört, dass wir die sozialen und die Gesundheitsberufe aufwerten. Es ist nicht plausibel, dass eine Arbeit mit so hohen Anforderungen und so großer Bedeutung für die Gesellschaft so gering entlohnt wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion will dringend etwas gegen den geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten tun. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist derzeit so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Unsere Antwort darauf ist ein Paritätsgesetz. Denn schon bei der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft haben wir gesehen, dass Selbstverpflichtungen nicht wirkungsvoll sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2019

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin:

Zum Weltfrauentag ziehen wir Bilanz: Vor 100 Jahren haben unsere Schwestern das Wahlrecht für uns erstritten. Das war revolutionär. Heute gehen wir mit Forderungen auf die Straße, die für manche genauso revolutionär scheinen: Sei es Parität im Parlament, die Streichung von §219a oder gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir machen weiter und sind noch lange nicht am Ende!

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene in Deutschland ist der Anteil von Frauen im Bundestag zuletzt deutlich gesunken. Hier muss sich etwas bewegen, damit Frauen nicht nur in der Politik repräsentiert sind, sondern damit endlich von gleichberechtigter Teilhabe gesprochen werden kann! Ein Paritégesetz kann dabei eine Voraussetzung zum Erreichen einer höheren Repräsentanz von Frauen in der Politik sein. Der Blick in andere europäische Länder und auch in die Bundesländer zeigt, dass viele inzwischen den Weg über verpflichtende Regelungen gegangen sind oder gehen.

Die Debatte um die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wird weitergehen, so lange Informationen für Frauen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt werden. Der schlechte Kompromiss um Paragraf 219a geht weiter einher mit Misstrauen gegenüber Frauen und zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte. Damit trägt der fortbestehende §219a zur Stigmatisierung von Abbrüchen bei und spricht Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.

Auch von gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Erwerbsarbeit sind wir immer noch weit entfernt. Das Entgelttransparenzgesetz bringt viel zu wenig und der Auskunftsanspruch wird so gut wie gar nicht genutzt. Wir fordern endlich ein Verbandsklagerecht und wollen, dass auch kleinere Unternehmen unter dieses Gesetz fallen, damit Frauen wirklich erreicht werden. Die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen sollen verpflichtend und für Verstöße wirksame Sanktionen vorgesehen werden. Das sind notwendige Änderungen, um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit baldmöglichst zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

„Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts wiegen die strukturellen Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen, die sich durch weibliche Biografien und den gesellschaftlichen Alltag ziehen, tonnenschwer“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den morgigen Internationalen Frauentag. Sie fährt fort:

„Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich über 20 Prozent weniger Lohn. Es sind überwiegend Frauen, die in Verantwortungsgemeinschaften den Großteil der unbezahlten Familienarbeit leisten. Frauen machen weitaus häufiger Gewalterfahrungen als Männer. Sie haben weltweit weniger Besitz und Vermögen. Der Frauenanteil in deutschen Parlamenten ist tendenziell rückläufig. Diese Liste geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ist ellenlang und ließe sich noch weiter fortsetzen.

Ich gehe davon aus, dass morgen so viele Frauen wie lange nicht auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu demonstrieren und die gesellschaftliche Aufgabe echter Gleichstellung wirksam voranzutreiben. Dazu gibt es in vielen Städten Gelegenheiten. In Berlin wird der erste in Deutschland organisierte Frauen*Streik ein breites Spektrum emanzipatorischer, feministischer, queerpolitischer, migrantischer Kämpfe zusammenbringen. Wer die Arbeit nicht verlassen kann, aber mitstreiken möchte, hat vielleicht die Möglichkeit, für einige Minuten sichtbar und entschlossen zu pausieren; Veränderung fängt immer auch im Kleinen an.

Als LINKE werden wir in und außerhalb der Parlamente weiter mit Nachdruck an den vielschichtigen Zielen, die sich frauen-, gleichstellungs- und queerpolitisch stellen, arbeiten. Das betrifft Initiativen zu Equal Pay, Ehegattensplitting, Kitaversorgung und Repräsentation in Parlamenten und Gremien genauso wie Schutz vor Ausbeutung oder Gewalt sowie das Vorantreiben wahlrechtlicher Regelungen für ein Paritätsgesetz. DIE LINKE im Bundestag arbeitet derzeit intensiv an verschiedenen Vorschlägen und einem eigenständigen Parité-Gesetzentwurf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.03.2019

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Gleichberechtigung von Frauen weiter zu fördern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen bessere Möglichkeiten für Frauen, sich aus alten Rollenmodellen zu lösen. Die Politik ist gefordert, dies mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen: Wir brauchen etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beispielsweise durch ein flexibleres Arbeitszeitgesetz. Zudem müssen die Vorteile der Digitalisierung ausgebaut und genutzt werden. Homeoffice-Modelle können dabei einen großen Beitrag leisten. Um mehr Frauen für die politische Arbeit in Parteien und Parlamenten zu gewinnen, müssen die Parteien die Gremienarbeit strukturell ändern und für Frauen attraktiver machen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 07.03.2019

DIW-Studie nimmt Lohnlücke in einzelnen Berufen unter die Lupe – In Berufen, in denen lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und überproportional entlohnt werden, sind Gender Pay Gaps größer – Weitere Studie widmet sich dem Gender Care Gap: Frauen erledigen immer noch Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt in Deutschland stetig an. Dennoch verdienen sie in vielen Berufen immer noch weniger als Männer, darüber hinaus bleibt ein Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung an ihnen hängen. Diese Hauptbefunde zweier Studien aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) liegen pünktlich zum internationalen Frauentag vor, der in diesem Jahr im Land Berlin zum ersten Mal ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bekannt ist, dass Deutschland beim Stundenlohn mit aktuell 21 Prozent eine der größten Verdienstlücken zwischen Männern und Frauen in Europa hat. Berücksichtigt man Berufswahl und Qualifikation, beträgt diese Lücke, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, immer noch sechs Prozent. Diese Werte gelten für alle Beschäftigten. Betrachtet man einzelne Berufe, schwankt der (bereinigte) Gender Pay Gap stark: In Berufen mit hohem Frauenanteil wie Krankenpflege oder Sozialarbeit ist er relativ niedrig, ebenso in typischen Männerberufen, zum Beispiel in der Fahrzeug- und Raumfahrttechnik. Am größten ist der Gender Pay Gap in sogenannten Mischberufen, in denen sich der Anteil von Frauen und Männern die Waage hält. Beispiele dafür sind Berufe in der Werbung, im Marketing oder bei Versicherungen.

Gender Pay Gap hängt mit dem Stellenwert der Arbeitszeit zusammen

In ihrer neuen Studie hat DIW-Genderökonomin Aline Zucco diese berufsspezifischen Gender Pay Gaps unter die Lupe genommen. „Die Lohnlücke ist in den Berufen besonders hoch, wo lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und wo der Stundenlohn überproportional mit den Arbeitsstunden steigt,“ fasst sie ihr Hauptergebnis zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Unternehmensorganisation (Unternehmensberatung, Controlling). Dort bekommen diejenigen, die in Vollzeit arbeiten, nicht nur monatlich, sondern auch auf die Stunde gerechnet mehr Lohn als beispielsweise Teilzeitbeschäftigte. Weil in Deutschland überwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigt sind (48 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen und elf Prozent der Männer), ist gerade in diesen Berufen der Gender Pay Gap überdurchschnittlich groß.

Viele Berufe mit geringen Gender Pay Gaps zeichnen sich im Gegensatz dadurch aus, dass die Entlohnung proportional ist: Die Anzahl der gearbeiteten Stunden tangiert den Stundenlohn nicht. Das ist beispielsweise in Gesundheitsberufen der Fall, wo Schichtarbeit und daher die Dokumentation von Arbeitsschritten (Patientenakten) die Norm sind. Das macht Beschäftigte leichter substituierbar und sorgt dafür, dass Teilzeitbeschäftigte den gleichen Stundenlohn bekommen als diejenigen, die Vollzeit oder mehr arbeiten.

Zuccos Untersuchung identifiziert auch andere Faktoren, die berufsspezifische Gender Pay Gaps erklären. So haben Berufe, die vorwiegend in öffentlichen Unternehmen oder Einrichtungen ausgeübt werden (LehrerInnen, ErzieherInnen, Polizeiberufe) geringe Gender Pay Gaps, was wohl auch an den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst liegt. Denn diese sichern allen Beschäftigten – bei gleicher Qualifikation – den gleichen Lohn zu. In Berufen mit einem hohen Anteil an Führungskräften, zum Beispiel in der Unternehmensorganisation, sind die Gender Pay Gaps größer.

„Will man die Gender Pay Gaps reduzieren, sind eine Reihe von Maßnahmen denkbar: zum Beispiel sollte das sogenannte Top-Sharing, bei dem mehrere Führungskräfte sich eine Position teilen, gefördert werden. Weiterhin kann der Ausbau von Tarifverträgen einen wichtigen Beitrag zur Lohngleichheit liefern. Vor allem aber muss man sich, als Chef und als Angestellte, von der Vorstellung befreien, dass nur jene, die viel und lange arbeiten, gute Arbeit leisten. Das erfordert ein großes Umdenken“, schlussfolgert Aline Zucco.

„Sonntag ist der Tag der Herren“

Eine andere DIW-Studie widmet sich dem sogenannten Gender Care Gap, der Lücke in der Zeitverwendung von Männern und Frauen für unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung. So verbringen Frauen in Paarhaushalten in Deutschland deutlich mehr Zeit mit Hausarbeit und Kinderbetreuung als Männer. Sie übernehmen dabei eher Arbeiten, die häufig anfallen und zeitlich unflexibel sind wie beispielsweise die Zubereitung der Mahlzeiten. Männer verbringen mehr Zeit mit Erwerbsarbeit und übernehmen zu Hause eher selten anfallende Tätigkeiten, die zeitlich flexibel sind wie etwa Gartenarbeiten. Besonders groß sind die Unterschiede in der Zeitverwendung bei Paaren mit Kindern bis zu sechs Jahren. Datenbasis ist das Sozio-oekonomische Panel (SOEP).

Häufig wird argumentiert, dass Männer weniger Hausarbeit übernehmen, weil sie aufgrund ihrer höheren Erwerbsbeteiligung weniger Zeit dafür haben als Frauen. Doch obwohl die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren konstant steigt, bleibt die Beteiligung von Männern an Hausarbeit und Kinderbetreuung auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Heute verbringen Frauen in Paarbeziehungen an einem Werktag rund zwei Stunden mit Kochen, Putzen und Wäsche waschen, Männer hingegen nur 52 Minuten.

DIW-Soziologin Claire Samtleben stellte nun das Argument der zeitlichen Verfügbarkeit auf den Prüfstand, indem sie untersuchte, wie die unbezahlte Arbeit an Sonntagen verteilt ist. „Auch an erwerbsfreien Tagen erledigen Frauen einen Großteil von Hausarbeit und Kinderbetreuung. Überspitzt gesagt: Sonntag ist der Tag der Herren“, fasst sie ihren Hauptbefund zusammen. „In vielen Familien ist es offenbar fest verankert, dass für bestimmte Hausarbeiten die Frau zuständig ist, auch wenn sie erwerbstätig ist.“

Weil sie weniger bezahlte und mehr unbezahlte Arbeit leisten als Männer, verdienen Frauen über ihren Lebensverlauf auch weniger, was wiederum Folgen für ihre Altersversorgung hat. Die Politik sollte deshalb die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter fördern und dem Gender Care Gap mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken. Denkbar wären zum Beispiel mehr Partnermonate beim Elterngeld, um das Engagement von Männern bei Hausarbeit und Kinderbetreuung zu fördern.

Studie zu Gender Pay Gaps im DIW Wochenbericht 10/2019

Interview mit Aline Zucco zu Gender Pay Gaps (Print und Audio)

Studie zum Gender Care Gap im DIW Wochenbericht 10/2019

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 06.03.2019

Im Jahr 2017 bestritten rund 72% der 25- bis 54-jährigen Frauen ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus einer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.März 2019 weiter mitteilt, hatte dieser Anteil vor zehn Jahren bei 65% gelegen. In der Altersgruppe der 55 – 64 Jährigen ist eine noch eindeutigere Veränderung zu sehen. Lag hier der Anteil der Frauen im Jahr 2007 noch bei 36%, stieg er im Jahr 2017auf rund 57%.

Verdienstunterschied zwischen Müttern und Vätern nimmt auch mit zunehmendem Alter der Kinder nicht ab

Nach Ergebnissen der Einkommensteuerstatistik 2014 erhielten Mütter im Jahr nach der Geburt des ersten Kindes (sofern sie weiterhin erwerbstätig waren) durchschnittlich 29000 Euro weniger Bruttolohn als Väter. Elterngeld ist dabei nicht berücksichtigt. Ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes verringerte sich die Differenz auf rund 22000 Euro und blieb zumindest bis zum 18. Lebensjahr in annähernd gleicher Höhe bestehen. Ältere Kinder sind nur noch in Ausnahmefällen steuerlich relevant und somit nicht mehr vollständig in der Statistik enthalten.

Aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung ist die Einkommensteuerstatistik erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Anteil von Frauen in Führungspositionen bei knapp 30%

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen betrug 2017 gemäß Arbeitskräfteerhebung 29,2%. Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6%) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3%) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. Im Baugewerbe war der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit 11% am geringsten.

Selbstständige: Höchster Frauenanteil in der Floristik, niedrigster in der Landwirtschaft

Im Jahr 2017 waren rund 35% der Selbstständigen im Alter von 25 bis 54 Jahren Frauen. Einen hohen Anteil an weiblichen Selbstständigen gab es in Berufen der Floristik (93%), der Körperpflege (87%) und in der Erziehung/Sozialarbeit (87%). Allerdings werden diese Berufe auch insgesamt von Frauen dominiert. In etwa ausgeglichen ist das Geschlechterverhältnis zum Beispiel in den Bereichen Redaktion und Journalismus (52%) und Reinigung (49%). Am unteren Ende liegt der Frauenanteil unter den Selbstständigen in den Berufen der Land- und Tierwirtschaft. Dieser betrug lediglich 15%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2019

Anlässlich des Frauentages am 08. März erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Auch 100 Jahre nachdem das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde, sind zentrale Menschenrechte für Frauen in Deutschland noch nicht verwirklicht.“ Nach Ansicht der AWO gehören die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Gesundheit zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können. Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen steht. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können“, betont Wolfgang Stadler. So habe der Streit um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Frauen über Schwangerschaftsabbrüche den Blick auf ein altes zentrales Thema – das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen, gelenkt. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und für die Abschaffung des §218 und §219a StGB ein.

„Die Grundlage einer geschlechtergerechteren Gesellschaft ist neben dem Recht auf körperliche Autonomie auch ein anderer Umgang mit dem Thema Care“ betont der AWO Bundesvorsitzende. Auch wenn nicht alle Frauen Mütter sind oder werden wollen, tragen sie privat wie beruflich die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung und erwarten im Alter eine deutlich geringere Rente.

Katastrophale Bedingungen in der Geburtshilfe, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die schlechte wirtschaftlich Situation von Alleinerziehenden und das deutlich erhöhte Armutsrisiko von Müttern im Alter sind nach Ansicht der AWO das Gegenteil von Lebensschutz. „Wirklicher Lebensschutz besteht aus unserer Sicht nicht in der Kriminalisierung von ungewollt schwangeren Frauen oder der Einschränkung von Ärztinnen und Ärzten. Politik sollte sich stattdessen darauf konzentrieren, die Bedingungen für ein Leben mit Kindern und Familiengehörigen deutlich zu verbessern“, erklärt Wolfgang Stadler.

Die Gründerin der AWO und erste Rednerin in einem deutschen Parlament Marie Juchacz bezeichnete das Frauenwahlrecht als eine Selbstverständlichkeit, mit der die Regierung endlich eine lange bestehende Ungerechtigkeit beseitigt hatte. Die AWO sieht die andauernde Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die mangelnde Anerkennung von Care-Arbeit als ebensolche Ungerechtigkeiten. Aus Anlass des Internationalen Frauentages erneuert der Verband daher seine Forderung nach dem Recht auf körperliche Autonomie und damit der Abschaffung des §218 und §219a StGB. „Flankiert werden muss dies endlich mit der Aufwertung von Care-Arbeit“, schließt der Bundesvorsitzende.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 06.03.2019

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Koalition auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung umgehend auf den Weg zu bringen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Donnerstag in Berlin:

„Vor allem Frauen profitieren von der Grundrente. Denn sie sind am Arbeitsmarkt oft strukturell benachteiligt und werden schlechter bezahlt als Männer. Im Alter haben sie das Nachsehen – zum sogenannten Gender Pay Gap kommt dann das Renten Gap hinzu: Nach einem Erwerbsleben mit oft nur geringem Einkommen droht vielen Frauen Altersarmut. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieses Thema endlich abzuräumen.

Für Beschäftigte mit niedrigen Rentenansprüchen, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die Rente aufgewertet werden. Wer 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll am Ende auch etwas herausbekommen, das für ein menschenwürdiges Leben reicht. Gerade für Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und eine Würdigung ihrer Lebensleistung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 07.03.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentags, der in Berlin zum ersten Mal ein Feiertag ist, sagt Maria Loheide, Vorstand der Diakonie Deutschland:

„Frauen sind in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt: Sie werden schlechter bezahlt als Männer und sind überproportional geringfügig beschäftigt. Sie sind stärker von Armut betroffen und häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Frauen leisten den weit überwiegenden Anteil an Familien- und Sorgearbeit und sie stellen nicht einmal ein Drittel der Führungskräfte oder Bundestagsabgeordneten. Längst überfällig sind Rahmenbedingungen und Strukturen, die Frauen eine eigenständige Absicherung ermöglichen. Wir brauchen Anreize, damit Frauen auch mit Familie (Vollzeit-nah) arbeiten können, flexibel Ganztagsangeboten für Kinder in Kita und Schule sowie familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer. Wir müssen auf Rentenreformen drängen, um die drohende Altersarmut unzähliger Frauen zu verhindern. Wir müssen weiterhin daran arbeiten, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen. Dafür sind konkrete Maßnahmen und auch gesetzliche Regelungen notwendig. Echte Gleichberechtigung braucht mehr als einen Feiertag am 8. März.“

Ein Interview mit Maria Loheide zum Internationalen Frauentag finden Sie unter: https://www.diakonie-rwl.de/themen/familie-frauen-bildung/internationaler-frauentag-0

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2019

»Der Internationalen Frauentag mahnt uns, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weiter zu verbessern. Die Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 hat Wesentliches verbessert. Aber es gibt weiterhin viel zu tun!«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Der djb legt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme dar, welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden müssen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland zu garantieren.

Grundlage dieser Auseinandersetzung bildet der im Juni 2017 erschienene Abschlussbericht der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht. Dessen Empfehlungen sind bisher nicht umgesetzt worden. In seiner Stellungnahme stellt der djb das derzeitige Sexualstrafrecht auf den Prüfstand. Ziel ist der konsequente Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch ein konsistentes und nachvollziehbares Sexualstrafrecht.

Insbesondere fordert der djb ein begleitendes Monitoring: Die im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 erfolgte Implementierung des sogenannten »Nein-heißt-Nein-Modells«, das den Anforderungen des Artikel 36 der Istanbul-Konvention grundsätzlich gerecht wird, stellt einen immensen Fortschritt des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberische Absicht auch in der Praxis voll verwirklicht wird, ist ein begleitendes Monitoring jedoch unerlässlich.

Zudem verbleiben bei allem Fortschritt durch die Sexualstrafrechtsreform noch einige wesentliche Schutzlücken. Zu diesen zählen unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Beispielsweise werden zum Teil hier Fälle von sexuellen Handlungen mit oder vor Dritten trotz vergleichbaren Unrechtsgehalts nicht erfasst. Hier fehlt es an einem stimmigen und umfassenden Schutzkonzept.

Schließlich fordert der djb in seiner Stellungnahme auch die gesetzliche Festschreibung eines Beschleunigungsgrundsatzes für Gerichtsverfahren, die Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben.

Die lange Verfahrensdauer in Strafverfahren stellt – neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, eine große Belastung dar. Dieser muss so weit wie möglich abgeholfen werden.

»Die Sexualstrafrechtsreform war ein wichtiger Meilenstein. Nun gilt es, auch den letzten Teil der Strecke zu bewältigen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu garantieren«, betont Wersig.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-07/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2019

Vielfalt von Frauen in gleichstellungspolitischen Maßnahmen berücksichtigen

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Alle Frauen haben ein Recht darauf, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) macht darauf aufmerksam, dass die Lesben immer auch ein starker und bedeutender Teil der Frauenbewegung waren und bis heute sind.

Die Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen ein breiter Ansatz verfolgt werden, der auch den unterschiedlichen Lebenslagen von lesbischen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Frauen gerecht wird.

Frauen sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familienrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt. Die bis heute notwendige Stiefkindadoption ist langwierig und diskriminierend und bildet die Familiengründung in Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien nicht sachgerecht ab.

Hintergrund
Stellungnahme des LSVD zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

Zum morgigen Internationalen Frauentag am 8. März ruft der Paritätische Gesamtverband auf, die Rechte von Frauen vollständig umzusetzen. Der Verband sieht diese Rechte in vielen Punkten noch nicht erfüllt.

„Der 8. März mahnt uns alle, nicht nur heute, sondern 365 Tage im Jahr für Frauenrechte einzustehen. Ganz egal ob Equal Pay, Altersarmut oder die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – die Politik ist mehr denn je gefragt zu handeln“, erklärt Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Insbesondere fordert der Verband auch die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie den altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Über den vorgelegten Kompromissvorschlag der Großen Koalition zu § 219a zeigte sich der Paritätische enttäuscht.

„Jede Frau muss sich ungehindert über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Das schließt Internetseiten von Ärztinnen und Ärzten durchaus mit ein“, sagt Marion von zur Gathen. Das gleiche gelte für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so von zur Gathen: „Jede Ärztin und jeder Arzt muss ohne Angst und umfassend, über das Ob und Wie im Netz informieren können.“ Leider sei dies vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage gegenwärtig nicht möglich, meint von zur Gathen.

Für den Verband ist es inakzeptabel, wenn Frauen am Zugang zu Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen durch sog. „Lebensschützer“ gehindert werden. Mit Unverständnis sieht der Paritätische Gesamtverband die Ankündigung von entsprechenden Aktivitäten in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern vor Einrichtungen seiner Mitgliedsorganisation Pro Familia. Der Verband fordert die Politik auf, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Frauen einen geschützten und ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsberatungsstellen, zu Arztpraxen und Kliniken zu ermöglichen und Schutzzonen zu schaffen.

Diese Entwicklungen sowie eine Zunahme von offen frauenfeindlichen Beiträgen im Deutschen Bundestag sowie in den Medien beobachtet der Paritätische mit Sorge und mahnt daher an, den Weltfrauentag in seiner Bedeutung wieder ernst zu nehmen und den Frauenrechten mehr Geltung zu verschaffen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Starkes-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.03.2019

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat sowie die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden von Sachverständigen prinzipiell begrüßt. Zugleich warnen sie davor, dass auch zukünftig zu wenige Anspruchberechtigte in den Genuss der Leistungen kommen werden. Dies war der Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zu dem von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) sowie zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut (19/1854, 19/7451).

Der Volkswirtschaftler Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) begrüßte die Gesetzesreform als „ökonomisch klug“. Die Ausweitung des Kinderzuschlags könne dazu führen, dass mehr von Armut bedrohte Familien vor dem SGB-II-Bezug bewahrt werden. So stellten der Plan, bei Inanspruchnahme des Kinderzuschlags jeden zusätzlich verdienten Euro der Eltern nur noch mit 45 statt wie bisher 50 Prozent anzurechnen, und der Wegfall der sogenannten Abbruchkante positive Erwerbsanreize dar.

Den Wegfall der Abbruchkante und die geringere Anrechnung zusätzlichen Einkommens wurde auch von Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband prinzipiell positiv bewertet. Sie sprach sich zugleich aber für ein echtes Wahlrecht zwischen dem SGB-II-Bezug und dem Bezug des Kinderzuschlags aus, bei dem weder Vorleistungen noch Einkommensgrenzen eine Rolle spielen. Die Evaluierung des Kinderzuschlags durch das Bundesfamilienministerium habe ergeben, dass sich bei einem echten Wahlrecht eine Mehrheit für den Kinderzuschlag entscheiden würde.

Der Humanwissenschaftler Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal bewertete das Starke-Familien-Gesetz skeptisch bis kritisch. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien „überfällig“ und reichten vor allem nicht aus, um die verdeckte Armut zu bekämpfen. Schon heute würden lediglich 30 Prozent der Anspruchberechtigten den Kinderzuschlag auch beziehen. Die Bundesregierung selbst gehe davon aus, dass sich dieser Anteil lediglich auf 35 Prozent erhöhen werde. Auf diesen Umstand verwies auch Jana Liebert vom Deutschen Kinderschutzbund. Sie plädierte dafür, den Kinderzuschlag möglichst automatisiert auszuzahlen, wie dies auch die Grünen fordern.

Auch Jürgen Liminski, Publizist und Geschäftsführer des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, bezweifelte, dass das Starke-Familien-Gesetz seinem Anspruch, Kinder- und Familienarmut zu beheben, erfülle. Er bemängelte ganz prinzipiell, dass die Kindergelderhöhungen der Vergangenheit in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten für Familien stünden. Der Erziehungsleistung von Eltern werde nicht ausreichend Rechnung getragen. In der Familienpolitik müsse ein Paradigmenwechsel von der Bedürftigkeit als Kriterium hin zur Leistungsgerechtigkeit eingeleitet werden.

Einhellig begrüßt wurde es von den Sachverständigen, dass die Beantragung des Kinderzuschlags und der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht werden soll. Karsten Bunk von der Bundesagentur für Arbeit mahnte, dass der Erfolg der Reform des Kinderzuschlags maßgeblich von einer guten Beratung der anspruchsberechtigten Familien abhängen werde. Die Bundesagentur werde deshalb auch eine Online-Beratungsmöglichkeit einführen. Für eine bessere Beratung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Behörden warb Insa Schöningh von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem müsse die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket deutlich entbürokratisiert werden. Um in den Genuss aller Leistungen zu kommen, müsste ein Elternpaar mit zwei Kindern derzeit etwa 17 verschiedene Anträge ausfüllen. Für einen Abbau von Bürokratie durch den Wegfall gesonderter Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket warben auch Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag und Nikolas Schelling von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 12.03.2019

Heute berät der Familienausschuss des Bundestages über das Starke-Familien-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und – endlich – so erweitert, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können.

Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht.

„Damit insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern wirklich etwas davon haben, muss es aber weitergehende Verbesserungen geben“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Mit dem Gesetz wird auch der Bezug des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert. Dies steht Kindern von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen beziehen, zu.

„Bislang müssen Eltern unglaublich viele Anträge stellen, um in den Bezug dieser Leistung zu kommen. Das wird jetzt – etwas – vereinfacht“, sagt Insa Schöningh.

„Allerdings könnte es ohne großen Aufwand noch weiter erleichtert werden. Außerdem muss es kompetente Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Familien geben, online, aber bei Fragen auch vor Ort“, so Insa Schöningh weiter.

Sie ist als Sachverständige im Bundestagsausschuss eingeladen.

Die Anhörung des Bundestagsausschusses wird über das Parlamentsfernsehen im Internet von 14 h bis 17 h übertragen: www.bundestag.de

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 11.03.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind, fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. Geplant ist, Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 statt 100 Prozent auf den Kinderzuschlag anzurechnen. Allerdings sollen nicht mehr als 100 Euro des Kindeseinkommens zusätzlich zum Kinderzuschlag übrig bleiben. Ab dann senkt es 1:1 den Kinderzuschlag.

„Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Barbedarf des Kindes, je älter es wird. Die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten. Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, egal wie alt ihre Kinder sind! Denn es gilt, Kinderarmut dort zu verhindern, wo sie besonders hoch ist!“, so Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Februar erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Wir brauchen mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Nur auf den ersten Blick sieht die aktuelle Situation auf den Arbeitsmarkt gut aus. Es reicht nicht, wenn nur die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn gleichzeitig Arbeit in zu vielen Fällen nicht vor Armut schützt. So gibt es deutlich mehr Erwerbstätige, die mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen (1.091.000 Menschen), als Langzeitarbeitslose (756.000). Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer von Erwerbstätigen, die einen Anspruch haben, aber keine Leistungen beziehen. Gerade für Erwerbstätige ist deshalb eine Garantiesicherung notwendig, damit sie besser vor Armut geschützt werden und zugleich Erwerbsarbeit besser belohnt wird.

Neben der Garantiesicherung müssen aber viele weitere Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden: Die prekäre Beschäftigung muss weiter eingedämmt werden, der Gender Pay Gap muss verringert werden und auch der Mindestlohn muss höher sein, um Erwerbstätige besser vor Armut zu schützen. Mit einem dauerhaft großen Niedriglohnsektor, sich verstetigender Leih- bzw. Zeitarbeit, einem zu niedrigen Mindestlohn und zu wenig Tarifbindung wird das aber nicht gelingen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2019

„Von flexiblen Arbeitszeiten ohne Schutzfunktion profitieren in erster Linie die Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgestellte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu den Auswirkungen von Home Office und flexiblen Arbeitszeiten. Ferschl weiter:

„Wieder eine Studie, die deutlich macht, dass flexiblere Arbeitszeiten häufig zu mehr Überstunden führen. Angesicht von über zwei Milliarden geleisteten Überstunden im Jahr 2017 ist es höchst fahrlässig, jetzt weitere Schutzgesetze für Beschäftigte aufweichen zu wollen. Ich fordere die Große Koalition auf, sich von ihrem bisherigen Kurs der Arbeitszeitflexibilisierung zu verabschieden. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht schon heute genügend Spielraum. Die geforderte Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit sowie die Reduzierung der gesetzlichen Ruhezeiten ist ein Angriff auf Beschäftigtenrechte und macht krank. Um Überstunden auch im Home Office zu vermeiden, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Dokumentationspflichten. Das von der SPD geforderte Recht auf Home Office darf nicht mit einem Weniger an Schutz für Beschäftigte erkauft werden.

DIE LINKE fordert mehr Schutz und Regulierung für gute und sichere Arbeitsverhältnisse sowie eine Umverteilung von Arbeitszeit. Wir setzen uns für eine Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein. Damit eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit nicht zu Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen. Um vor allem Frauen wirksam vor der ,Teilzeitfalle‘ zu schützen, brauchen wir ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.03.2019

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Equal Pay durchsetzen
BT-Drucksache 19/1005

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen
BT-Drucksache 19/1192

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a13/Anhoerungen/anhoerung-inhalt-627052

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterfamilienausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unterwww.bundestag.de/mediathekabrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Öffentliche Anhörung zum:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
BT-Drucksache 19/2665

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/abstammungsrechtliche-regelungen-584480

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterrechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/8087) zu Beschäftigungsverhältnissen von Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach Normalarbeitsverhältnissen, Leiharbeitsverhältnissen, Verdienst und Arbeitszeitvolumen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Das Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten in Deutschland betrug 2018 rund 52,3 Milliarden Stunden. Dabei ist das Arbeitszeitvolumen der Vollzeitbeschäftigten seit 1991 von 47,5 Milliarden Stunden auf 40,7 Milliarden Stunden im Jahr 2018 gesunken, aber das der Teilzeitbeschäftigten deutlich von 4,3 Milliarden Stunden auf 11,6 Milliarden Stunden gestiegen. Der Anteil des Vollzeitarbeitsvolumens am gesamten Arbeitsvolumen sank seit 1991 von 91,7 Prozent auf 77,9 Prozent im Jahr 2018, der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg von 8,3 Prozent auf 22,1 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/8076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7396) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Um breiter zu wirken, müsste sie allerdings für viel mehr Unternehmen gelten als die lediglich 107, die derzeit unter das Gesetz fallen. Denn die Ausstrahlung auf andere Firmen hält sich bislang in Grenzen, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Doch sie sorgt nicht unmittelbar für einen nachhaltigen Schub in Richtung Gleichstellung bei Führungspositionen. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich“, erklärt Studienautorin Marion Weckes vom I.M.U. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst werden, entfalte das Gesetz aber nicht.

Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Jahr zuvor (28 Prozent). 2005 waren es lediglich 10,2 Prozent. Einen Beitrag dazu hat die sogenannte Geschlechterquote geleistet, die seit 2016 gilt: Seitdem müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen übernommen werden, allerdings nicht in allen Kapitalgesellschaften, sondern nur in jenen, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen, in deren Aufsichtsräten der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent beträgt.

Von diesen 107 Firmen bleiben 22 noch unter der 30-Prozent-Quote. Bei einem Teil von ihnen haben noch keine Neu- oder Nachwahlen des Kontrollgremiums stattgefunden, sie müssen also demnächst nachziehen. Einige Unternehmen, bei denen schon gewählt wurde, haben von den Auf- und Abrundungsregelungen auf ganze Personen Gebrauch gemacht. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Aber gerade einmal 38 der 107 Unternehmen haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich (siehe auch die Übersicht mit den konkreten Frauenquoten für alle 107 Unternehmen in Abbildung 8 der Studie auf S. 13/14). In einem der 107 Unternehmen sitzen gleich viele Frauen wie Männer im Gremium. Ebenfalls in einem Unternehmen gibt es mehr weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder.

In den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen sind Frauen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 Vorstandsposten (9 Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. Da die Verträge von Vorständen in der Regel mehrjährige Laufzeiten haben, war nicht zu erwarten, dass innerhalb kurzer Zeit viel mehr Frauen in den Vorstand einziehen. Gleichwohl hätten die Unternehmen bereits weit vor der gesetzlichen Verpflichtung Maßnahmen ergreifen müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren, so Weckes.

„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, lautet das Fazit der Expertin. Sie plädiert dafür, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würde erreicht, so Weckes, dass nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet wären, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in zirka 2250 Unternehmen gelten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht an der Mitbestimmung im Aufsichtsrat festgemacht werden kann, argumentiert die Ökonomin.

*Marion Weckes: „Quötchen“ verschiebt nur die gläserne Decke und ist strahlungsarm. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019, Mitbestimmungsreport Nr. 48, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.03.2019

Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken. Dagegen helfen könnten klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, und stärkere Anreize für Väter, sich ausführlicher um ihre Kinder zu kümmern. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten. Das zeigt eine Studie von Dr. Yvonne Lott, Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Wer nicht um Punkt sieben Uhr auf der Matte stehen muss, sondern seinen Arbeitsbeginn selbst bestimmen kann, hat es leichter – wenn der Nachwuchs morgens zu lange trödelt, wird die verlorene Zeit eben nachmittags aufgeholt. Noch flexibler können Beschäftigte die Arbeitszeit handhaben, wenn sie von Zuhause arbeiten dürfen. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels, einer ausführlichen Befragung, an der mehrere tausend Haushalte teilnehmen, hat WSI-Wissenschaftlerin Lott ermittelt, wie viel Zeit am Ende auf Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und andere Aktivitäten entfällt.

  • Homeoffice: Mütter, die im Homeoffice arbeiten, kommen demnach in der Woche auf drei Stunden mehr Betreuungszeit für die Kinder als Mütter, die nicht von Zuhause arbeiten können. Zugleich machen sie eine zusätzliche Überstunde im Job. Bei Vätern sieht es anders aus: Sie machen im Homeoffice mehr Überstunden – wöchentlich zwei mehr als Väter ohne Heimarbeit –, nehmen sich aber nicht mehr Zeit für die Kinder.
  • Selbstbestimmte Arbeitszeiten: Noch mehr zusätzliche Überstunden, nämlich wöchentlich vier, machen Väter, die völlig frei über ihre Arbeitszeiten entscheiden können. Bezahlt wird davon nur ein relativ kleiner Teil, die sichtbare Präsenz dürfte sich aber positiv auf Karrierechancen auswirken, vermutet die Wissenschaftlerin. Um die Kinder kümmern sich Väter mit derartiger „Vertrauensarbeitszeit“ hingegen sogar geringfügig weniger lang als Männer mit Kindern und festen Arbeitszeiten. Haben Mütter selbstbestimmte Arbeitszeiten, widmen sie der Erwerbsarbeit wöchentlich eine knappe Stunde mehr als Mütter mit festen Arbeitsstunden. In die Zeit mit Kindern fließen bei ihnen anderthalb Stunden zusätzlich.

Zusätzliche Erholungszeit, also etwa für mehr Schlaf, individuell gestaltete Freizeit oder Sport, haben Beschäftigte mit Kindern im Haushalt durch flexible Arbeitszeiten generell nicht. Lotts Fazit ist eindeutig: „Einen Freizeitgewinn mit flexiblen Arbeitsarrangements gibt es weder für Mütter noch für Väter.“

Grundsätzlich führen flexible Modelle also bei beiden Geschlechtern im Schnitt zu längeren Arbeitszeiten im Job, zeigt Lott. Bei Männern sei dieser Effekt deutlicher ausgeprägt als bei Frauen. Wobei Letztere gleichzeitig mehr Zeit für die Kinder aufwenden und so häufig doppelt belastet sind. Der Abstand bei den Zeiten, die Mütter und Väter jeweils mit Erwerbstätigkeit und mit Kinderbetreuung verbringen, wächst mit der Flexibilität der Arbeit. Flexibles Arbeiten, das als wichtige Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt, hat damit durchaus eine Schattenseite, warnt die Forscherin: Ohne bessere Leitplanken als es sie heute in vielen Unternehmen gibt, kann es die traditionelle Rollenverteilung befördern.

Um die Gleichstellung zu fördern und die zeitliche Belastung von Eltern zu reduzieren, gäbe es der Forscherin zufolge eine Reihe politischer Maßnahmen: Die Zahl der Partner-Monate beim Elterngeld könnte von zwei auf sechs erhöht werden, um Anreize für Väter zu schaffen, sich stärker in der Kinderbetreuung zu arrangieren. Hinzukommen sollte ein Recht auf Familienarbeitszeit, das Männern die Teilzeitarbeit schmackhaft macht. Da das Ehegattensplitting offensichtlich eine ungleiche Verteilung zwischen den Partnern fördert, sollte es abgeschafft werden. Zudem hält Lott ein Recht auf Homeoffice für sinnvoll.

Doch auch die Sozialpartner sind gefragt: Eine „lebenslauforientierte Personalpolitik“ würde Beschäftigten in privat besonders belastenden Phasen mehr Luft verschaffen. Führungskräfte sollten überkommene Rollenbilder und die Vorstellung infrage stellen, lange Präsenz im Betrieb sei gleichbedeutend mit hoher Motivation. Dafür könnten Unternehmen Schulungen anbieten. Schließlich sollten klarere Regeln für Homeoffice und selbstbestimmte Arbeitszeiten geschaffen werden, um Selbstausbeutung zu verhindern, rät Lott. Da, wo völlig autonom oder zu Hause gearbeitet wird, kann auch eine Zeiterfassung helfen, die Überstunden begrenzt. In Betrieben mit Betriebsrat könnten die Arbeitervertreter dazu Regeln aushandeln, die für alle gelten.

*Yvonne Lott: Weniger Arbeit, mehr Freizeit? Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzen. WSI Report Nr. 47, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2019

2017 lebten in Deutschland 32% der Menschen im Alter von 85 Jahren und älter mit einer Partnerin oder einem Partner im Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag dieser Anteil 1997 bei rund einem Fünftel (21%) und ist damit in den letzten 20 Jahren um die Hälfte gestiegen.

Dabei bestehen große Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während 2017 knapp zwei Drittel (63%) der hochbetagten Männer mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im Haushalt lebten, traf dies nur auf knapp 16 % der Frauen dieser Altersgruppe zu.

Für beide Geschlechter gilt jedoch, dass eine Partnerschaft im hohen Alter im Zeitverlauf häufiger wurde. So lebten 1997 rund die Hälfte (52%) der Männer ab 85 Jahren und lediglich ein Zehntel (10%) der Frauen mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im selben Haushalt.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.03.2019

Im Jahr 2018 begannen 274000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen dieser Bildungsprogramme berufliche Grundkenntnisse erwerben oder einen Haupt- beziehungsweise Realschulabschluss nachholen, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm damit nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber dem Vorjahr ab.

Neben dem Übergangsbereich werden die Bildungsgänge in der integrierten Ausbildungsberichterstattung in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Wie bereits im Vorjahr nahmen 2018 rund 2,0 Millionen Personen ein Bildungsgang nach Verlassen der SekundarstufeI auf (+0,2% gegenüber 2017). Davon begannen 723000 Personen eine Berufsausbildung (+1,4% gegenüber 2017). Auch die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger, die in Bildungsgängen des SekundarbereichsII eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, stieg auf 484000 (+1,2% gegenüber 2017). Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger sank dagegen auf 514000 (-0,4% gegenüber 2017).

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die einen Bildungsgang anfingen, entsprach 2018 in etwa dem Niveau des Vorjahres (337000). Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren. Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 5,5% ab und in Bildungsgängen des Sekundarbereichs II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 0,2%. Dagegen stieg die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung um 8,4% und im Studium um 2,6%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 11. März bis 24. März 2019 gegen Rassismus. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Menschen und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Für die Menschen, Erwachsene und Kinder, denen Rassismus entgegenschlägt, ist Rassismuseine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Verbände und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen.

Der AWO Bundesverband veranstaltet am 21. März in Berlin das Diskussionsforum „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter Beteiligung von hochkarätigen Gästen wird es darum gehen, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In den letzten Jahren finden fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen insbesondere in den sozialen Netzwerken immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der AWO, in den sozialen Netzwerken gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit Position zu beziehen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ruft die AWO dazu auf, vom 11. – 24. März 2019 Selfies (via Bild oder Video) zu posten #awogegenrassismus. Weitere Informationen sind online hier zu finden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.03.2019

France Terre d’Asile, Heinrich Böll Stiftung, Cimade, Forum Refugees, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Pro Asyl und der AWO Bundesverband haben die „Pariser Erklärung“ unterzeichnet.

Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und Frankreich, die sich tagtäglich um die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen kümmern. Sie wollen gemeinsam unterstreichen, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl ebenso wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, wie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert, für die Europäische Union konstitutiv sind. Während Regierungen und Parteien in Deutschland wie in Frankreich und anderswo in Europa versuchen, das Thema der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zu instrumentalisieren, ist es an zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wie Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen wie auch Städten, sich jetzt gemeinsam öffentlich zu äußern. Die Länder der Europäischen Union müssen sich auf eine Flüchtlingspolitik verständigen, die den Schutz und die Interessen der Flüchtlinge als auch die Situation der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und im Zentrum berücksichtigt und der Verantwortung Europas auch für Fluchtursachen gerecht wird. Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden.

Die europäischen Regierungen handeln sehr unterschiedlich im Hinblick auf globale Herausforderungen des Flüchtlingsschutzes, sie folgen oft einer Logik der internen politischen Situation und der nationalen Interessen, häufig getrieben von einer einseitig aufgeheizten öffentlichen Debatte, in der oft Mythen statt Fakten dominieren. Die Handlungsunfähigkeit der europäischen Institutionen spiegelt die Uneinigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die Mitgliedsstaaten und die EU zeigen Einigkeit nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner: der stärkeren Überwachung und Absicherung der Außengrenzen und Verlagerung der Schutzverantwortung in Richtung Dritt-, Transit- und Herkunftsstaaten.

Die Folge davon ist ein härter werdender Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik, der in allen europäischen Ländern zu beobachten ist. Diese Entwicklung ruft zunehmend Verteidigerinnen und Verteidiger der Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten auf den Plan. Angesichts dessen sind zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Verbände und andere Organisationen ebenso wie Städte gefordert, die im Bereich der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten tätig sind, sich deutlich und gemeinsam in Europa zu Wort zu melden – und das nicht nur in Bezug auf ihre Praxiserfahrungen, sondern auch in Bezug auf Antworten auf die politischen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen, die damit verbunden sind. Integration gelingt nicht von alleine. Wir benötigen eine Integrationspolitik, die Mittel und Personen bereitstellt, die Integration fördern. Und wir benötigen Antworten, wie wir in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft leben wollen.

Gemeinsam wollen wir Vereine, Verbände und Organisationen wie auch Städte aus diesem Bereich zusammenbringen, zunächst vor allem aus Frankreich und Deutschland, anschließend aus mehreren europäischen Ländern. Zunächst in Paris, dann in Berlin und in anderen europäischen Kommunen, die sich daran beteiligen wollen, um sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen, Analysen und Forschungsergebnisse von Expertinnen und Expertinnen einzuholen, um auf dieser Basis ein gemeinsames Netzwerk aufzubauen. So können wir gemeinsam zur Debatte in Europa beitragen, dort Erfahrungen, Expertise und Impulse einbringen.

  • Bereits jetzt können wir die wichtigsten Forderungen nennen, die für uns alle zentral sind:
  • Unbedingte Beachtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement), ein in der Genfer Konvention verankerter Grundsatz, und zwar an allen Grenzen Europas;
  • keine Kriminalisierung von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, die Schutzsuchenden lebenswichtige Hilfe und Unterstützung bieten;
  • Vorrang der Seenotrettung und die sofortige Aufnahme von auf See geretteten und sonstigen an den Außengrenzen und in europäischen Häfen ankommenden Menschen. Es braucht einen solidarischen Verteilungsmechanismus zwischen europäischen Staaten, der das Recht auf ein faires Asylverfahren sicherstellt. Die Initiative „Sicheren Häfen“ von über 40 deutschen Städten ist hier ein wichtiges Beispiel;
  • Stärkung der Rolle der Städte und Kommunen bei der Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die sich bildenden Netzwerke von „solidarischen Städten“.
  • Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Für eine gelungene Integration und die Förderung ihrer Potentiale sind die Umstände ihrer Ankunft entscheidend. Erforderlich und hilfreich sind Wertschätzung der Flüchtlinge, eine menschenwürdige Unterbringung in der Mitte unserer Gesellschaft sowie ein möglichst schneller Zugang zu Kindertagesstätten, Schule, Ausbildung und Arbeit.

Ausgangspunkt der Pariser Erklärung ist eine deutsch-französische Initiative, an der sich die Organisationen der beiden Länder beteiligen, die das Thema vorantreiben wollen und diese Frage nicht den Hetzkampagnen des rechtsextremen Lagers überlassen wollen. Ausgehend von einem deutsch-französischen Tandem, soll ein Netzwerk entwickelt werden und ein regelmäßiges Austauschformat mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Kommunen weiterer europäischer Städte aufgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Das Aktionsjahr der AWO Freiwilligendienste unter dem Motto „Erfahrung für die Zukunft“ nahm die AWO zum Anlass, ihre Webseite zu den Freiwilligendiensten www.awo-freiwillich.de komplett neu zu gestalten. „Die Seite bietet vielfältige Einblicke in die praktische Arbeit der Freiwilligen und die begleitenden Seminare, in denen 2019 die politische Bildung besonders im Vordergrund stehen wird. Es werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Beiträge hinkommen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Im Bereich A-Z stehen alle Informationen zum FSJ und BFD übersichtlich gebündelt zur Verfügung – auch in einfacher Sprache. Freie Plätze lassen sich ganz einfach in der Einsatzstellenbörse finden. Hier kann man nach gewünschtem Ort und Einsatzbereich suchen und sieht sofort, ab wann der Platz frei und wer die zuständige Ansprechperson ist.

Im Aktionsjahr anlässlich des 100.Geburtstages der AWO beschäftigen sich die Freiwilligen in den Seminaren insbesondere mit den Themen soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Zu der Frage, wie eine sozial gerechtere Welt in 10 Jahren sein sollte und was sie selbst dazu beitragen können, setzen sie eigene Projekte um und präsentieren die Ergebnisse auf der Webseite.

Bei der AWO engagieren sich jedes Jahr fast 5.000 Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst. Die Freiwilligen helfen zum Beispiel in Kitas, bei der Betreuung in Ganztagsschulen und Horten oder in der Behinderten- und Altenhilfe. Die jährliche Befragung der AWO Freiwilligen zeigt deren hohe Zufriedenheit mit dem praktischen Einsatz (75 Prozent würden ihre Einsatzstelle weiterempfehlen) und der pädagogischen Begleitung durch die Träger der AWO (95 Prozent sind mit den Seminaren zufrieden). Bei 68 Prozent der Freiwilligen hat sich das Interesse an der sozialen Arbeit durch ihren Freiwilligendienst verstärkt.

Die neue Webseite der AWO Freiwilligendienste: www.awo-freiwillich.de

Das Aktionsjahr 2019 in den AWO Freiwilligendiensten! – #freiwillichfuerdieZukunft

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Eine neue Arbeitshilfe der AWO informiert in einfacher Sprache über die wichtigsten Fragen rund um Verbraucherrechte und Verbraucherschutz. Sie dient als einfaches Nachschlagewerk für Geflüchtete, für Beratungen oder zur Unterrichtsvorbereitung in Sprachkursen.

Nach Deutschland geflüchtete Menschen nehmen ab ihrer Ankunft am Konsumalltag teil. Mit vielen Gepflogenheiten, Hürden und Fallstricken des deutschen Konsumalltags sind sie aber nicht vertraut. So können sie besonders häufig und ohne eigenes Verschulden Opfer von Betrug werden und in schwere Notlagen geraten.

Die Arbeitshilfe gibt Tipps für Problemlösungen, zeigt Fallbeispiele und bietet Hinweise auf besonders zu beachtende Fallstricke. Durch nützliche Links zu aktuell online verfügbaren Informationen kann schnell und einfach ohne langwierige Recherche vertiefendes Hintergrundwissen abgerufen werden.

Zusätzlich bieten einige der Weiterleitungen Anregungen zur Gestaltung präventiver Angebote, beispielsweise für den Einsatz in Gruppenangeboten, Sprach- und Integrationskurse.

Die Arbeitshilfewird nur digital als PDF veröffentlicht, um sie unkompliziert nutzen und weitergeben zu können. Zugleich ist die laufende Aktualisierung der vielen Links und Hinweise dadurch möglich.

Zum Download der Arbeitshilfe „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten.“

Das AWO Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten“ wurde seit Dezember 2017 bis Februar 2019 durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Zum Abschluss des Projekts wurde die fertig gestellte Arbeitshilfe veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2019

Gemeinsam besser, gemeinsam stärker, gemeinsam erfolgreicher

Heute vor 20 Jahren, am 07. März 1999 wurde die Erweiterung des Schwulenverbandes in Deutschland zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes:

Die Erweiterung unseres Verbandes zum Lesben- und Schwulenverband war ein bedeutendes und prägendes Ereignis – für unseren Verband und für die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland. Ein Blick auf die zurückliegenden Erfolge und die kommenden Herausforderungen zeigt den Gewinn an politischer Schlagkraft, der in einer Zusammenarbeit, in einem Gemeinsam liegt. Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Für uns ist dabei klar: Gemeinsam ist besser, gemeinsam ist stärker, gemeinsam ist erfolgreicher!

In den letzten 20 Jahren wurde viel an persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit gemeinsam erkämpft. Die Ehe für alle ist sicherlich ein Meilenstein in der Geschichte der Bürger*innenrechte in Deutschland. Zugleich sind Homophobie und Transfeindlichkeit aber noch nicht überwunden, sondern in Teilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Homophobe und transfeindliche Stimmen sind in jüngster Zeit sogar wieder deutlich lautstärker geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, die gleichen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten LSBTI zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. So laufen sie Sturm gegen eine Pädagogik der Vielfalt oder diffamieren das Bemühen um mehr Geschlechtergerechtigkeit.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Der LSVD wird dafür eintreten. Wir fordern von der Bundesregierung insbesondere:

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Abstammungs- und Familienrechts
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und ein strafrechtliches Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen
  • eine menschenrechtskonforme und LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Gleichzeitig müssen wir immer auch selbstkritisch hinterfragen, wie wir diesem Anspruch gerecht werden können und wie Zusammenarbeit und Solidarität gelingt. Wir wollen der Diversität in unserem Verband und in der Community gerecht werden und sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich Pluralität umfassend bei uns wiederfindet.

Wie ist es zur Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gekommen?

Der Anstoß kommt von der Lesbeninitiative „Wir wollen heiraten“. Diese gründet sich nach einem gleichlautenden Workshop auf dem Lesbenfrühlingstreffen 1998 (LFT) in Freiburg. Obwohl sich der Initiative über 300 Frauen anschließen, findet diese bei den damaligen Lesbenorganisationen kein Gehör. Daher wendet sie sich an den damaligen Vorstand des Schwulenverbandes (SVD) und schlägt eine Zusammenarbeit vor. Bereits an der „Aktion Standesamt“ 1992 oder der Kampagne „Traut Euch“ 1996beteiligen sich auch Lesben und Frauenpaare.

Am 15. November 1998 findet ein Beratungstreffen zwischen politisch aktiven Lesben aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik und dem SVD-Vorstand statt. Die meisten anwesenden Frauen treten noch am gleichen Tag in unseren Verband ein. Dorothee Markert, Maria Sabine Augstein, Halina Bendkowski, Isa Schillen, Cornelia Scheel, Gerta Siller und viele andere Engagierten organisieren die erste große Eintrittswelle von Lesben in den Verband.

Im Dezember 1998 gehen sie und weitere lesbenpolitisch engagierte Frauen mit einem „Aufruf an alle Lesben, die sich eine wirkungsvolle Politik für unsere Rechte auf Bundesebene wünschen“ an die Öffentlichkeit und fordern dazu auf, den SVD zu erweitern. Gemeinsam mit der Initiative wird in Rekordzeit das Programm lesbenpolitisch erweitert, die Satzung ergänzt und beides dem Verbandstag zur Abstimmung vorgelegt. Wichtige Forderungen wie die Gleichstellung von Regenbogenfamilien werden neu aufgenommen. Auf dem Verbandstag am 6./7. März 1999 wird die Erweiterung beschlossen.

Zwanzig Jahre Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband – wie ist es dazu gekommen?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

„Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

„Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto teurer wird es. Den Vater beim Unterhalt zu entlasten, bedeutet für Mütter eine Kürzung des Unterhalts. Aber sie sparen gar nicht 1:1 an Kosten ein, was ein Vater zusätzlich ausgibt. Sie zahlen etwa für den kompletten Monat Miete fürs Kinderzimmer, egal wie oft das Kind beim Vater ist. Eine Reform muss die Mehrkosten des Erweiterten Umgangs berücksichtigen, um keine Milchmädchenrechnungen zu Lasten der Mütter auf dem Rücken der Kinder als Ergebnis zu haben. Kürzen lässt sich mit Augenmaß nur dort, wo der höhere Bedarf des Kindes gedeckt ist und die Mutter tatsächlich Kosten spart. In der Rechtsprechung ist es bereits Praxis, in diesen Fällen nach Düsseldorfer Tabelle moderat herabzustufen. Es braucht in beiden Haushalten ausreichend Mittel, um das Kind gut versorgen zu können“, betont Biehn.

„Die Alleinerziehenden tragen bereits ganz überwiegend die finanziellen Folgen einer Trennung, sie haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Die Weichen werden vor der Trennung gestellt: In 82 Prozent der Familien sind die Väter weiterhin der Haupternährer, die Mütter kümmern sich überwiegend um die Kinder, stecken beruflich zurück, verzichten auf Karriere. Das Steuerrecht fördert immer noch diese traditionelle Arbeitsteilung. Nach der Trennung stecken die Mütter in der Teilzeitfalle fest, tragen den Löwenanteil der Kinderbetreuung und kämpfen mit schlechter Vereinbarkeit. Hier ist familiäre Solidarität nach Trennung gefragt, die dringend im Familienrecht verankert werden muss, um familienbedingte Nachteile auszugleichen. Väter sind oftmals beruflich gut aufgestellt, weil die Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb ist es nicht ungerecht, sondern solidarisch mit dem Kind, wenn die Väter einen Großteil der Mehrkosten übernehmen. Mütter, die im paritätischen Wechselmodell sogar Barunterhalt zahlen müssen, brauchen Zeit und Gelegenheit, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Hierfür fordern wir angemessene Übergangsfristen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16.März 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung der Naturfreunde Deutschlands – Landesverband Thüringen e.V., der Friedrich-Ebert-Stiftung – Landesbüro Thüringen und dem Zukunftsforum Familie e.V.

Ort: Mühlhausen

Das Ausmaß von Kinder-und Familienarmut in unserer reichen Gesellschaft sorgt regelmäßig für Betroffenheit, oft verbunden mit Hilflosigkeit. Mit der aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung in der Bundesrepublik sind große Erwartungen zur Armutsbekämpfung verbunden. In Thüringen haben sich die Landesregierung und viele Landkreise und kreisfreie Städte unter Nutzung von EU – Förderung die Armutsprävention zur Aufgabe gemacht. Der Unstrut-Hainich Kreis hat in der Folge eine Agenda sozialpolitischer Schwerpunktsetzungen entwickelt und bereits im Kreistag beschlossen.

Was bedeutet Armut im Alltag der Kinder und der Familien und was kann, sollte, müsste von wem zur Armutsbekämpfung und zur Armutsprävention geleistet werden?

Diesen zentralen Fragestellungen wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen als Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienförderung, den Fachverwaltungen, der Politik, den Verbänden und nicht zuletzt mit Ihnen als interessierte Bürgerinnen und Bürgern der Thematik widmen. Ihre Expertise, Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Zur besseren Planung und Vorbereitung der Teilnahmebestätigungen bitten wir möglichst bis zum 14.03.2019 um Rückmeldung unter folgenden Link: https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=233900

Termin: 21.März 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.

Ort: Leipzig

Antimuslimischer Rassismus und Geschlechterkonstruktion

Wir beschäftigen uns mit historischen und gegenwärtigen Entwicklungen des antimuslimischen Rassismus und seiner sozialen und politischen Effekte. Teilnehmende unterstützen wir dabei, gelernte Denk-, Fühl und Verhaltensweisen etwa in lnteraktions-Situationen mit muslimisch markierten Männern (besser) zu verstehen und diskriminierungskritische Handlungsoptionen
(weiter) zu entwickeln.

Um Anmeldung wird gebeten, da es eine Mindest- und Maximalanzahl von Teilnehmenden gibt. Hierfür bitte eine kurze Mail mit Namen, ggf. Institution/Organisation, und Telefonnummer an vaterzeit@verband-binationaler.de; Anmeldeschluss ist der 15. März 2019.

Termin: 25.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Es wird herzlich zur Vorstellung des neuen Buches von Franz Müntefering „Unterwegs – Älterwerden in dieser Zeit“ am 25. März 2019 ab 18 Uhr im Haus 1 der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eingeladen.

Franz Müntefering schreibt unbeschwert aber nachdenklich über das Leben im Älterwerden, über Engagement und Mobilität, über Solidarität zwischen Menschen, über Europa, unsere Demokratie und, mit besonderer Dringlichkeit, über die Frage, wie wir zukünftigen Generationen die Welt hinterlassen. Sein Buch ist getragen von der Zuversicht, das Dinge gestaltbar sind, abhängig von der Bereitschaft zum Engagement und vom Mut zum Handeln – in der Politik, in der Gesellschaft und persönlich.

Weitere Informationen finden Sie in dem Einladungsflyer.

Anmeldungen werden hier entgegen genommen.

Termin: 20. Mai 2019/ 13. September 2019/ 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile
übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie
teilnehmen möchten – oder rufen Sie an. Für die ganztägigen Fortbildungen wird eine
Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AKTUELLES

Ein Policy Paper des Expert/innenkreises Weiterbildung der Heinrich-Böll-Stiftung

Wir brauchen eine neue Weiterbildungskultur, denn die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt rasant. Weiterbildung wird künftig in ihrer Relevanz der Erstausbildung nicht mehr nachstehen, so die Ausgangsthese des neuen böll.briefs „Weiterbildung 4.0“. Die Konsequenz ist, dass Weiterbildung in öffentliche Verantwortung gehört.

Der Erwerb neuer Qualifikationen und Kompetenzen soll nicht länger dem Zufall überlassen werden. Er darf nicht von den Fähigkeiten der oder des Einzelnen abhängen, sich auf einem weitgehend chaotischen Anbietermarkt das passende Angebot herauszusuchen. Er darf auch nicht von höchst unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten bestimmt werden.

Für gute Weiterbildungsangebote zu sorgen, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die solidarisch gelöst werden muss. Der Expertenkreis Weiterbildung schlägt ein „Parlament der beruflichen Weiterbildung“ vor. Er formuliert Empfehlungen, wie Zeit für Weiterbildung zu Verfügung gestellt, Beratung verbessert und Finanzierung gewährleistet werden kann.

Das Policy Paper finden Sie hier.