ZFF-Info 16/2018

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SCHWERPUNKT I: Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz

Am heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut veröffentlicht die Nationale Armutskonferenz ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.

"Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: "Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte". Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: "Es ist noch viel zu tun".

Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen.

In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt:

Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen auf 9,6%. "Prekäre Beschäftigung schafft Unsicherheit, führt in Altersarmut und behindert die Lebensplanung", so Eschen.

Besonders problematisch seien Minijobs mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten, ergänzte Erika Biehn, die seit 1991 als Betroffenenvertreterin in der nak aktiv ist. "Diese ermöglichen in der Regel keinen Einstieg in gute Arbeit, sondern sind berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und oftmals schlechten Arbeitsbedingungen. Insbesondere für Frauen", so Biehn. Die Nationale Armutskonferenz fordere die Bundesregierung daher auf, "sich für gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzusetzen, statt ‚Arbeit um jeden Preis‘ zur Devise zu machen".

"In den meisten deutschen Städten fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Und das nicht nur für wohnungslose Menschen, sondern zunehmend auch für einkommensarme Haushalte, Alleinerziehende, Studierende, Geflüchtete oder Seniorinnen und Senioren", schilderte die stellvertretende nak-Sprecherin Werena Rosenke und verwies ebenfalls auf Forderungen des UN Sozialausschusses. Die Nationale Armutskonferenz fordert daher die auch Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus sowie die realistische Ermittlung angemessener Wohnkosten in der Grundsicherung.

In ihrem Statement ging Barbara Eschen auch Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ein: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen ‚fit für den Arbeitsmarkt‘ zu machen. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Notwendig seinen zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Link zum Schattenbericht: https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/schattenbericht/

Link zum Bestellformular einer gedruckten Version des Schattenberichts: https://diakonie-webshop.de/Publikationen-und-Medien/Zentrum-Migration-und-Soziales/Armut-stoert-Schattenbericht-der-Nationalen-Armutskonferenz::2266.html

Weitere Informationen zu den Empfehlungen des Sozialausschuss der Vereinten Nationen an die deutsche Bundesregierung vom 16.10.2018: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Armutskonferenzvom 17.10.2018

Anlässlich des heute erschienenen Schattenberichts der Nationalen Armutskonferenz erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz legt an vielen wesentlichen Stellen den Finger in die Wunde. Das Grundrecht auf Existenzsicherung muss für alle Menschen realisiert werden. Deswegen muss das Thema Armut aus dem Schatten ins Licht. Besonders problematisch ist, dass auch in Deutschland zunehmend viele Erwerbstätige von Armut betroffen sind. Nach Angaben des Berichts hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.

Wir wollen eine Garantiesicherung, durch die Hartz IV überwunden wird, das Existenzminimum für alle Menschen garantiert und Erwerbstätigkeit stärker belohnt wird. Gegen Kinderarmut fordern wir eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und gegen Altersarmut eine Garantierente, mit der kleine Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung auf ein Mindestniveau aufgestockt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir zugunsten einer Einbeziehung Leistungsberechtigter in unsere regulären Sozialleistungssystem abschaffen und darüber hinaus soziale Sicherheit stärker europäisch ausrichten: Hierzu soll die EU verbindliche Mindeststandards in Form einer Mindesteinkommensrichtlinie für angemessene und existenzsichernde Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten schaffen.

Armut ist weitverbreitet – oftmals übersehen oder kleingeredet, soziale Rechte werden nicht realisiert oder gar versucht zu umgehen. Die Bundesregierung muss endlich für alle Menschen die hier leben, egal ob deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder Geflüchteter, eine Gesamtstrategie gegen die vielen Facetten der Armut in unserem Land, vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

„Der Schattenbericht zeigt eindrücklich, dass die herrschende Politik kläglich bei der Beseitigung von Armut versagt. Treffend wird darin festgestellt, dass Armut übersehen, übergangen, geleugnet, beschimpft und bestenfalls etwas gelindert wird, und dass Menschen, die von Armut betroffen sind, sich in Behörden oft gemaßregelt und bevormundet fühlen“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Vorsitzende der Partei DIE LINKE, zum heute erscheinenden Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz zur Armut in Deutschland. Kipping weiter:

„Es ist Zeit, Armut in Deutschland endlich zu beseitigen. Dazu schlägt DIE LINKE gut bezahlte Erwerbsarbeit, den Ausbau der Arbeitslosenversicherung, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto, eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit ca. 600 Euro, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto vor. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen. Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das allen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Es muss Schluss sein mit dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz. Grundrechte gelten für alle, sie sind unteilbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gute-Kita-Gesetz beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird damit für mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas sorgen. Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro unterstützen wir Kitakinder und ihre Eltern genau da, wo der Schuh am meisten drückt.

„Wir wissen, dass jede Kita, jede Region und jedes Bundesland mit anderen Herausforderungen zu kämpfen hat. Deshalb schreiben wir den Ländern auch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kitas vor. Vielmehr stellen wir ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung, mit dem sie flexibel, etwa in mehr Erzieherinnen und Erzieher, ihre Qualifizierung oder in zusätzliche ganzheitliche Bildungsangebote, investieren können.

Damit auch alle Kinder eine gute Kita besuchen können, müssen sich die Familien das leisten können. Deshalb werden die Eltern, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig nicht mehr für die Betreuungsplätze zahlen müssen. Außerdem führen wir bundesweit ein, dass Kitagebühren sozial gestaffelt werden müssen. Das hilft vor allem Familien mit kleinerem Geldbeutel.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben vor unserer Regierungsbeteiligung mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas versprochen. Das lösen wir jetzt ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.10.2018

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaften sehen Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Dazu haben sie ein Forderungspapier erarbeitet.

Die größer werdende Bedeutung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung machen einen Ausbau der Kindertagesbetreuung und langfristige Investitionen des Bundes, auch in die Qualität der Angebote, notwendig. Die Investitionen sollten über 2022 hinausgehen, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher, der auch die Präsidentschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) innehat. Nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sei davon auszugehen, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung konsequent weiterentwickeln.

Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag unterstreichen die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände die Notwendigkeit, die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen und diese über ein Sondervermögen des Bundes an die Länder zu verteilen. Kritisch bewerten sie, dass die Zuschüsse an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden sollen. „Mit den zusätzlichen Mitteln dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden, sondern das Geld muss zwingend zur Qualitätsverbesserung der KiTas verwendet werden“, betont Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di. „Die Bundesmittel müssen vor allem für die Verbesserung der Personalschlüssel und für die Ausbildung von Fachkräften eingesetzt werden, und dies muss der Bund sicherstellen können“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

„Grundsätzlich ist das Engagement des Bundes zu würdigen“, sagt Björn Köhler, Vorstandsmitglied der GEW. „Wir befürchten aber, dass ein großer Teil der Mittel für die Beitragsfreiheit verwendet wird“, so Köhler. Hierin sehen die Verbände und Gewerkschaften zwar eine wichtige familienpolitische Aufgabe, diese dürfe aber in der aktuellen Debatte nicht gegen den Qualitätsausbau ausgespielt werden.

„Ein wirklich Gutes-Kita-Gesetz muss Strukturen schaffen, in denen jedes Kind, gleich gut betreut und gefördert, vergleichbare Zukunftschancen hat. Deutschland ist zu reich, um Ausreden dafür zu haben, dass der Wohnort über den Zugang zu guter Bildung entscheidet“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Änderungsanträge einzureichen, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes und eine Finanzierung über ein Sondervermögen sicherstellen.

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaften die Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ gegründet. Der Initiative gehören an der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., der Deutsche Caritasverband e.V. mit dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland mit der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V, der Paritätische Gesamtverband, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das "Gute-Kita-Gesetz" Nachbesserungen zur nachhaltigen Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung. "Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Aus unserer Sicht ist aber nicht gewährleistet, dass durch das Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterentwickelt und die Bedingungen in den Bundesländern angeglichen werden. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund, da andernfalls gute Kindertagesbetreuung nach wie vor vom Wohnort abhängig sein wird. Zudem birgt die nicht auf Dauer angelegte finanzielle Unterstützung der Bundesländer die Gefahr, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"In Kombination mit der nur unzureichenden Gesamtfinanzierung droht mit dem Gute-Kita-Gesetz ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe und Ende 2022 nicht erledigt. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen deutlicher als vorgesehen in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern und finanziell auszustatten, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 18.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesjugendministerin Giffey informiert sich über Interaktionsrisiken wie Cybergrooming und rechtsradikale Köder in sozialen Medien

Beim Besuch von jugendschutz.net in Mainz hat Bundesjugendministerin Franziska Giffey betont, dass junge Menschen für den Umgang im Internet befähigt und gestärkt werden müssen. „Kinder und Jugendliche werden in Chats, auf Instagram Facebook und Snapchat tagtäglich mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Haltungen konfrontiert. „Wenn Rechtsextreme Jugendliche so gezielt ins Visier nehmen, müssen wir handeln“, betonte Giffey.

Jugendschutz.net stellte der Bundesjugendministerin seine Beobachtungen zu sogenannten Interaktionsrisiken im Netz vor. Ein Schwerpunkt war der „Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz“. Der Bericht zeigt, mit welchen Mitteln Rechtsextreme Kinder und Jugendliche im Netz zu ködern versuchen. Dokumentiert wurden allein im Jahr 2017 1.228 Fälle mit mehr als 1.340 Verstößen wie Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Holocaustleugnungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde durch jugendschutz.net eine Löschung oder Sperrung erreicht.

„Wir müssen Jugendlichen helfen, demokratiefeindliche Inhalte im Netz zu erkennen und ihnen konkrete Tipps geben, wie sie damit umgehen können. Auch die Provider müssen wir in die Pflicht nehmen. Gefährdende Inhalte müssen schnell gelöscht werden oder dürfen gar nicht erst ins Netz kommen. „Der Schutz, der in der analogen Welt gilt, muss auch online gelten“, so Bundesjugendministerin Giffey.

Dies bezieht sich nicht nur auf extremistische Inhalte, sondern vor allem auch für die im interaktiven Web 2.0 besorgniserregend angestiegene sexuelle Anmache von Kindern und Jugendlichen, dem sogenannten Grooming. „Auch bei der Bekämpfung von sexualisierter Anmache und dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Netz ist jugendschutz.net ein zentraler Partner. „Wir wollen dafür sorgen, dass unser Jugendschutzgesetz, das aus dem Zeitalter von CD-ROMs stammt im digitalisierten 21. Jahrhundert ankommt. Dafür werden wir die Erkenntnisse von jugendschutz.net nutzen und ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten“, so Ministerin Giffey.

Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Auch beim anschließenden Besuch von Ministerin Giffey bei der Kinder- und Jugendredaktion des ZDF stand der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Mit den Redakteuren der Kindernachrichtensendung „logo!“ diskutierte die Ministerin darüber, wie Kinder und Jugendliche effektiv über Phänomene wie Cybermobbing und Cybergrooming informiert werden sowie Eltern und Fachkräfte bei der Stärkung ihrer Kinder unterstützt werden können.

Der Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz von jugendschutz.net steht unter https://www.hass-im-netz.info/themen/detail/artikel/bericht-2017-rechtsextremismus-im-internet/ zum Download bereit.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.10.2018

Bundesministerin Giffey gibt Startschuss für die Umsetzung des Bundeskooperationskonzeptes „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“

Am heutigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel stellte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Konzept für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland vor.

Im Jahr 2017 gab es laut Bundeskriminalamt 171 minderjährige Opfer von Menschenhandel in Deutschland. Fachleute gehen jedoch von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus. Berichte von Beratungsstellen legen nahe, dass die Zahl weit höher ist. Der Fall in Staufen zeigt, dass Menschenhandel mit Kindern in Deutschland Realität ist, der wir uns stellen müssen. Häufig geht es dabei um sexuelle Ausbeutung, es liegen aber auch Berichte über Ausbeutung von Kindern in so genannten „Bettel-Banden“ vor. Auch die Ausbeutung zur Begehung von Straftaten oder zur Arbeit, z.B. auf dem Bau, sind Formen des Menschenhandels mit Minderjährigen. Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht als Opfer erkannt. Grund dafür ist, dass sie in einer extremen psychischen, emotionalen oder tatsächlichen Abhängigkeit von den Ausbeuterinnen und Ausbeutern stehen – organisiert von kriminellen Netzwerken. Kinder werden dabei zum Beispiel auf Schulhöfen angesprochen, mitunter sind aber auch Mitglieder der Familien der Opfer an der Ausbeutung beteiligt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschenhandel findet statt, auch in Deutschland. Gegen diese Form der modernen Sklaverei des 21. Jahrhunderts müssen wir konsequent vorgehen. Wir wollen Fachkräfte dabei unterstützen, Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern zu erkennen, denn das ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung und für Schutz und Hilfe. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Nur wenn Polizei, Jugendämter, Jugendhilfe, Fachberatungsstellen und Kinderschutzambulanzen eng kooperieren, haben wir eine Chance, dem Handel mit und der Ausbeutung von Kindern Einhalt zu gebieten. Wir müssen besser organisiert sein als die organisierte Kriminalität. Dazu dient das heute vorgestellte Kooperationskonzept.“

Das gemeinsam veröffentlichte Bundeskooperationskonzept bietet eine Handlungsorientierung für eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit von u.a. Polizei, Jugendamt und Fachberatungsstellen. Es wurde von der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V., dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. sowie dem Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Praxis erarbeitet und bündelt Wissen, um eine Verantwortungsgemeinschaft für jedes betroffene Kind zu schaffen, damit Kinder umfassend Hilfe erhalten und künftig besser vor Menschenhandel und Ausbeutung geschützt werden können.

Dr. Dorothea Czarnecki, stellvertretende Geschäftsleitung von ECPAT e.V. und federführende Autorin des Kooperationskonzeptes: „Wir müssen Kinderschutz neu denken. Es fällt Jugendämtern oft schwer, Verdachtsfällen von Kinderhandel und Ausbeutung auf den Grund zu gehen. Dies erfordert spezifisches Fachwissen, denn Kinderhandel findet oft im Verborgenen statt. Kriminelle Netzwerke ändern ihr Tatverhalten, zunehmend wird der Handel mit Kindern im Darknet organisiert. Keine Institution kann Kinder alleine schützen. Nur wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure entwickelt wird, bei der das Kind im Mittelpunkt steht, können wir die bestehenden Schutzlücken schließen und verhindern, dass sich ein Fall wie Staufen wiederholt.“

Barbara Eritt, Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA, ruft dazu auf, das Leid der Kinder zu beenden: „Kein Kind soll mehr sagen müssen: ‚Sie haben mich gezwungen, mit vielen Männern Sex zu haben, und danach hat es so weh getan‘.“

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, um die auf der Bundesebene entwickelten Empfehlungen auf die Länderebene anzupassen und umzusetzen. Ziel ist die konkrete Verbesserung und Stärkung verankerter Schutz- und Hilfestrukturen für von Ausbeutung und Handel gefährdete Kinder und Jugendliche.

Den Weg bereiten Berlin und Bremen, die als erste Bundesländer bereits den Anstoß für die Umsetzung des Konzeptes gegeben haben. Dafür steht die Beratung durch ECPAT zur Verfügung.

Das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ ist unter www.bmfsfj.de/bundeskooperationskonzeptverfügbar. Ein Kurzer Erklärfilm auf der Website zeigt anschaulich, worum es geht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet Pilotphase mit Berlin und Sachsen

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey heute (Dienstag) gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten. Es wird sicher von vielen Berliner Eltern gerne angenommen.“

Weitere Informationen zum ElterngeldDigital finden Sie unter www.elterngeld-digital.de

Einige Eckdaten zum Elterngeld: ingeführt wurde das Elterngeld im Jahr 2007. 2015 folgte das ElterngeldPlus. Informationen zum Elterngeld und was sich durch die Einführung des ElterngeldPlus geändert hat, finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeldFür das Elterngeld sind im Haushalt 2018 6,67 Mrd. Euro eingestellt. Die Nachfrage ist über die vergangenen Jahre stets angewachsen, auch im Jahr 2019 erwarten wir weiter steigende Antragszahlen. Im 1. Quartal 2018 haben deutschlandweit gut 976.000 Personen Elterngeld bezogen.Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland: 91 Prozent der Bevölkerung kennen das Elterngeld, 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen sei.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2018

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag starten heute die parlamentarischen Beratungen zum Mieterschutzgesetz. Die zunehmend dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Stärkung des Mieterschutzes dringend erforderlich. Der Regierungsentwurf ist ein erster wichtiger Schritt dazu. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert für noch weitergehende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1.1.2019.

„Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent vor. Zusätzlich soll erstmalig eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungskosten gelten. Die Miete soll maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Wenn Mieterinnen und Mieter gezielt aus ihren Wohnungen herausmodernisiert werden, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000Euro verhängt werden.

Diese Regelungen wollen wir zugunsten der Mieterinnen und Mieter weiter verbessern: Wir wollen die Umlagefähigkeit auf sechs Prozent und die Kappungsgrenze auf zwei Euro zu senken. Dies geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus, doch die ernste Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es aus unserer Sicht erforderlich, die Festlegungen von Januar dieses Jahres zu überdenken.

Mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtung von Vermietern zur Offenlegung der Vormiete können Mieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags erkennen, wenn unzulässig hohe Mieten verlangt werden. Damit wird die Mietpreisbremse verbessert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt brauchen wir die bundesweite Geltung, vor allem, weil immer mehr unionsgeführte Länder die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Ferner muss der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Das anstehende parlamentarische Verfahren muss genutzt werden, um diese Vereinbarung des Wohngipfels vom 21.9.2018 schnellstmöglich umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.10.2018

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die aktuell guten Arbeitsmarktzahlen dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass schon heute der Arbeitsmarkt tief gespalten ist und gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt vor uns stehen.

Der ökologische Umbau der Wirtschaft, die Digitalisierung, der demographische Wandel und eine gut gestaltete Migration bieten dabei große Chancen. Dafür müssen allerdings insbesondere auf dem Arbeitsmarkt die Rahmenbedingungen verändert werden, damit diese Veränderungen auch bei allen Menschen zu Verbesserungen führen und nicht als Bedrohung empfunden werden. Dazu muss die Bundesregierung deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit muss bekämpft, prekäre Beschäftigung muss eingedämmt und die bestehenden Niedriglohnfallen überwunden werden. Zu viele Menschen sind trotz Erwerbstätigkeit arm. Wir brauchen eine Garantiesicherung, die auch und gerade bei Erwerbstätigkeit das Existenzminimum garantiert und zusätzliche Erwerbstätigkeit belohnt. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt werden, damit weniger Arbeitslose auf Hartz IV angewiesen sind. Um auch Erwerbstätige fit für die Arbeit der Zukunft zu machen, muss die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden. Dafür braucht es ein Recht auf Weiterbildung, verbunden mit einer besseren finanziellen Absicherung und Angeboten sowohl für Arbeitslose als auch für alle Erwerbstätigen inklusive der Selbständigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2018

Zu den Ergebnissen der neusten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Arbeit muss ohne Hetze und Stress machbar sein. Die Untersuchung zeigt aber deutlich, die Menge der Arbeit ist häufig nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu schaffen. Immerhin sagt das ein Drittel der befragten Beschäftigten. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Die Arbeitsorganisation im Betrieb muss stimmen und natürlich braucht es ausreichend Personal. Gleichzeitig ist auch die Politik gefordert, die den Arbeitsschutz hier konkretisieren muss, um Stress zu minimieren. Denn ungeplante Überstunden, die anfallen, weil die Zeit nicht reicht, um die Arbeitsmenge zu erledigen, führen in der Regel zu Stress, und das macht krank.

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist es erfreulich, dass die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Denn individuelle Möglichkeiten, die eigene Arbeitszeit flexibel zu gestalten, unterstützen Beschäftigte dabei, Arbeitsbelastungen abzufedern und ihren Alltag stressfreier zu gestalten. Das zeigt, unser Arbeitszeitgesetz bietet ausreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten und muss daher nicht verändert werden.

Gleichwohl macht die ständige Erreichbarkeit per Email oder Smartphone immer mehr Beschäftigten zu schaffen. Immerhin ein Viertel der Befragten gibt an, dass von ihnen erwartet wird, auch in der Freizeit erreichbar zu sein. Arbeit und Freizeit entgrenzen so immer mehr. Hier brauchen wir klare Regeln, die diese Entgrenzung verhindern. Menschen haben ein Recht darauf, auch einmal zur Ruhe zu kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

Zu der heute veröffentlichten OECD-Studie zu Bildungschancen, erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Die OECD zeigt wieder eindrücklich: Das Elternhaus entscheidet in Deutschland weiterhin sehr stark über den Bildungserfolg. Trotz leichter Verbesserungen über die letzten Jahre ist das Ergebnis noch immer niederschmetternd und nicht weiter akzeptabel.

Es gilt, die soziale Schieflage endlich anzugehen und das Aufstiegsversprechen durch Bildung mit Leben zu füllen. Hierfür müssen wir mehr gemeinsames Lernen ermöglichen und den Ganztagsausbau auf allen Ebenen vorantreiben. Das heißt neben den baulichen Voraussetzungen auch, konsequent multiprofessionelle Teams an den Schulen zu etablieren. Mithilfe von Sozialarbeiterinnen, Kunst- und Musikerziehern, Technikerinnen, Verwaltungsmitarbeitenden und Therapeuten werden Lehrkräfte entlastet und individuelle Förderung ermöglicht. Daneben steigt die Qualität des Unterrichts und die Zufriedenheit aller in der Schule. Außerdem wirken diese Teams dem Lehrkräftemangel entgegen, der heute schon akut ist und sich weiter verschärfen wird. Hier braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, zusammen mehr in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu investieren – das gilt sowohl für die Qualität als auch für die Quantität.

Vor dem Hintergrund der OECD-Zahlen können wir es nicht hinnehmen, dass der Bund den Ländern immer wieder den Schwarzen Peter aufdrücken und sich aus der Verantwortung nehmen möchte. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aus der sich der Bund mit Verweis auf das Kooperationsverbot heraushält. Die Hürde Kooperationsverbot muss endlich weg. Nur so können Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür sorgen, Schulen so gut und attraktiv zu machen, damit unsere Kinder auf die Welt von morgen vorbereitet sind. Das Zuständigkeitsgerangel auf dem Rücken von Schülern, Lehrerinnen und Eltern muss durch mehr politischen Dialog ersetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.10.2018

"Überstunden sind ein gravierendes Problem, denn sie gehen oft einher mit Überlastung, Arbeitshetze und Leistungsdruck. Wenn Beschäftigte ihre Arbeit in der vereinbarten Arbeitszeit nicht mehr schaffen, dann läuft etwas gewaltig schief. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitsmenge und Arbeitszeit zusammenpassen. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Gesetzgeber auch noch Spielräume für Unternehmen schafft, um bestehende Grenzen der Arbeitszeit weiter auszuweiten. Der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss schwerer wiegen als die einseitigen Flexibilisierungswünsche der Unternehmen", sagt Jessica Tatti, Sprecherin für Arbeit 4.0 der Fraktion DIE LINKE, zur heute veröffentlichten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Tatti weiter:

„Es ist arbeitswissenschaftlich bewiesen, dass spätestens nach acht Stunden Arbeit die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten rapide abnimmt. Das hat dramatische Folgen: Überlange Arbeitszeiten machen krank, erhöhen das Unfallrisiko und führen Beschäftigte bis in die soziale Isolation. Wer länger arbeitet, braucht überproportional länger, um sich zu erholen. Dafür gibt es im Arbeitsleben vieler Beschäftigter oft keinen Raum. Wir brauchen dringend eine Anti-Stress-Verordnung und eine Reduzierung der gesetzlichen Wochenhöchstarbeitszeit auf 40 Stunden. Betriebs- und Personalräte müssen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zu Fragen der Arbeitszeit, Arbeitsmenge und Personalbemessung erhalten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

„Wir brauchen endlich einen tatsächlichen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik, um die Mieterinnen und Mieter effektiv vor Mietpreissteigerungen zu schützen. Notwendig ist dafür eine umfassende, soziale Reform des Mietrechts. Dazu gehören u.a. eine echte Mietpreisbremse – flächendeckend, ausnahmslos und unbefristet – die Abschaffung der Modernisierungsumlage, ein verbesserter Kündigungsschutz und ein soziales Gewerbemietrecht. Und natürlich muss der soziale und preisgünstige Wohnungsneubau deutlich ausgeweitet und durch dauerhafte Bindungen gesichert werden“, erklärt Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur Mietenstudie des SoVD. Korte weiter:

„Die Studie des SoVD zeigt erneut, dass der Mietenwahnsinn aktuell eine der drängendsten sozialen Fragen ist. Die explodierenden Mieten spalten die Gesellschaft und führen zu massenhafter Verdrängung. Wenn mehr als eine Million Haushalte in Deutschland durch ihre hohe Miete unter Hartz-IV-Niveau rutschen und vor allem Ärmere, Alleinerziehende, Rentner und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich viel für die Miete ausgeben, dann läuft etwas gewaltig schief. Die Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung. Sie hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Boden-, Immobilien- und Mietpreise in absurde Höhen schießen, Spekulation und Immobilienvermögen rasant wachsen und immer mehr Menschen in der Angst leben, aufgrund von Mietsteigerungen und Kündigungen ihre Wohnungen zu verlieren oder keine geeignete Wohnung zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" ( * 19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Der Gesetzentwurf ist am Montag, 5. November 2018, zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (* 19/5078) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa drei Stunden.

Die Sitzung wird am Montag, 5. November 2018, ab 16 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen, heißt es im Regierungsentwurf. Finanziert werden könnten Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) solle eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:2 für unter Einjährige, 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über Dreijährige festgelegt werden, die nach einer Übergangsfrist in Kraft treten soll. Zudem will die Fraktion erreichen, dass die von der Jugend- und Familienkonferenz entwickelten Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz umgesetzt werden und dass der Bund sich an der Finanzierung beteiligt.

Zur Förderung der Qualität in der Kindertagespflege soll nach dem Willen der Grünen die Eignungsvoraussetzung für Tagespflegepersonen mindestens an das Absolvieren eines Lehrgangs geknüpft werden. Um die pädagogische Qualität zu sichern fordern die Grünen, dass die jeweils nach fünf Jahren zu erneuernde Erlaubnis zurKindertagespflege durch die Einführung eines Gütesiegels ergänzt wird.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit den großen Unterschieden in der Kita-Qualität in den Bundesländern. Alle Kinder hätten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort „die Chance auf ein gutes Aufwachsen verdient". (che/24.10.2018)

Zeit: Montag, 5. November 2018, 14 bis 17 Uhr

Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/22736805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

*Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Dokumente

Quelle: Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum Deutscher Bundestag

Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Entlastung der Familien durch. Die Anhörung beginnt am Montag, den 5. November, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 16.15 Uhr dauern.

Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Geplant ist eine Reduzierung der Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des steuerlichen Grundfreibetrages sowie ein Ausgleich der Effekte der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer.

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.812 vom 31.10.2018

Im Mai dieses Jahres haben 583.000 Menschen nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen festgestellten Anspruch auf mindestens eine Leistungsart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehabt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4303) hervor. Danach hatten im Mai 2015 noch "480.000 Personen im SGB II" einen solchen Anspruch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Mit "atypischen Arbeitszeiten in Deutschland" befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5246). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Nach der Zahl sogenannter Midijobs in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5236). Auch fragt sie darin unter anderem, um wie viele Personen sich die Zahl der Beschäftigten, die unter die "Midijob- Regelungen" fallen, erhöhen würde, wenn der Personenkreis für diese Regelungen "wie von der Bundesregierung geplant von derzeit 850 Euro Bruttomonatsverdienst auf 1.300 Euro angehoben" würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Die Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung die mit dem Präventionsgesetz 2015 einhergehenden Vorgaben erfüllt. Während die Kassen 2015 für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten im Schnitt 0,54 Euro für jeden Versicherten ausgaben, waren es 2017 im Schnitt 2,12 Euro, wie aus der Antwort (19/5010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4630) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Mit der neuen Präventionsstrategie seien die Weichen für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention gestellt worden, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.795 vom 23.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/4860) zur Übernahme der Unterkunftskosten beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie hoch die übernommenen Kosten in den Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2007 bis 2017 waren, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Haushaltstypen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.777 vom 17.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.776 vom 17.10.2018

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag (19/4525) ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag (19/2511) unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.773 vom 17.10.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/4790) zum gesellschaftlichen Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem, wie sich Wohnungslosigkeit auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen verteilt und wie sich die Zahl der Notunterkünfte in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.770 vom 17.10.2018

Studie untersucht Familienstruktur und Wohlbefinden von Personen, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind – Vor allem Männer leben häufig von ihren Kindern getrennt – Wohlbefinden der Geflüchteten ist deutlich geringer, wenn minderjährige Kinder im Ausland leben – Erkenntnisse sollten in Debatte um Familiennachzug stärker beachtet werden

Geflüchtete in Deutschland, die minderjährige Kinder im Ausland haben, sind deutlich unzufriedener als andere Geflüchtete. Auch die Frage, ob die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner in Deutschland lebt, ist entscheidend für das Wohlbefinden der Geflüchteten. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Hertie School of Governance hervor, die auf Basis einer Befragung von Geflüchteten erstmals detaillierter deren Familienstruktur und das Wohlbefinden unter die Lupe nimmt. Demnach haben neun Prozent aller nach Deutschland Geflüchteten im Alter von 18 bis 49 Jahren mindestens ein minderjähriges Kind, das nicht bei ihnen in Deutschland, sondern im Ausland lebt. Bei zwölf Prozent ist das mit Blick auf die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner der Fall. Betrachtet man nur die Geflüchteten, die überhaupt Kinder haben und die überhaupt verheiratet sind, liegen die Anteile derer, die Familienangehörige im Ausland zurückgelassen haben, mit 23 Prozent (Kinder) und 27 Prozent (EhepartnerIn) deutlich höher.

„Familie hat für das Wohlbefinden eine große Bedeutung – deshalb geht eine Trennung von der Familie bei vielen Geflüchteten nachweisbar mit einer größeren Unzufriedenheit einher“, sagt Diana Schacht, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, eine der Studienautorinnen. Die Integration von Geflüchteten gelinge eher, wenn Kinder und EhepartnerIn vor Ort seien, so Schacht. „Das Potential der Familie für eine gelungene Integration sollte nicht unterschätzt und etwa in der Debatte um den Familiennachzug stärker beachtet werden“, ergänzt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin.

Männer flüchten mehrheitlich alleine nach Deutschland

Gemeinsam mit Ludovica Gambaro aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin sowie Michaela Kreyenfeld, Professorin für Soziologie an der Hertie School of Governance, haben Schacht und Spieß Daten der sogenannten IAB-BAMF-SOEP-Stichprobe von Geflüchteten ausgewertet. Dabei handelt es sich um eine Befragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das SOEP gemeinsam unter Personen durchgeführt haben, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind. Insgesamt werteten die Studienautorinnen die Angaben von fast 3 400 Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren aus.

Die Analysen zeigen auch, dass es in erster Linie Männer sind, die von ihren Kindern getrennt leben. Besonders häufig trifft das auf Geflüchtete aus afrikanischen Ländern der Subsahara zu. Vor allem aufgrund der Trennung von den Kindern sind Geflüchtete deutlich weniger zufrieden mit ihrem Leben in Deutschland – andere Faktoren haben einen geringeren Einfluss. Auf einer Skala von 0 (ganz und gar unzufrieden) bis 10 (ganz und gar zufrieden) geben Männer im Durchschnitt einen Wert von 6,8 an, Frauen von 7,2.

Potential von Familie für gelungene Integration sollte besser ausgeschöpft werden

Die Autorinnen empfehlen, die Erkenntnisse der Studie etwa beim Familiennachzug stärker zu berücksichtigen. „Im Familienkontext ist die Lebenszufriedenheit von Eltern nicht nur deshalb bedeutend, weil ein höheres Wohlbefinden ein Wert an sich ist, sondern weil sich die Zufriedenheit der Eltern unmittelbar auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt“, erklärt C. Katharina Spieß. Zudem sollten Familien stärker unterstützt werden, und zwar über das Angebot von Sprachkursen hinaus, um das Potential von Familie für die Integration zu nutzen. „Gefragt sind niedrigschwellige und alltagsorientierte Angebote für Familien, die schon als Kernfamilie in Deutschland leben, und spezifische Unterstützungsangebote für Geflüchtete, die ihre Kinder oder die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner im Ausland haben“, ergänzt Michaela Kreyenfeld. Dabei komme es auf ein sinnvolles Zusammenspiel der Familien-, Integrations- und Migrationspolitik an.

Wochenbericht-Themenausgabe "Migration und Integration"

Die Studie zur Familienstruktur und zum Wohlbefinden von Geflüchteten ist im DIW Wochenbericht 42/2018 erschienen. Diese Schwerpunktausgabe zum Thema "Migration und Integration" enthält außerdem eine Studie zur Beschäftigung und zu Bildungsinvestitionen von Geflüchteten sowie einen Bericht zum Zugang zu Bankkonten für Geflüchtete und deren Nutzung von Finanzprodukten.

DIW Wochenbericht 42/2018

Interview mit Diana Schacht: "Wenn Integration gelingen soll, muss eine längere Trennung von Familien verhindert werden"

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785000 Babys um etwa 7000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016(1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.

In den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) war 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,61 Kindern je Frau höher als im Westen Deutschlands (ohne Berlin) mit 1,58. Das Land mit der höchsten zusammengefassten Geburtenziffer von 1,64 Kindern je Frau war Brandenburg. Die niedrigste Geburtenziffer von 1,48 Kindern je Frau wies Berlin auf.

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei Geburt des Kindes war 2017 mit 31 Jahren und 2 Monaten um zwei Monate höher als im Jahr 2016. Mütter waren beim ersten Kind 2017 durchschnittlich 29 Jahre und 10 Monate alt. Beim zweiten Kind waren die Mütter knapp 32 Jahre alt, beim dritten Kind knapp 33 Jahre. Nach wie vor sind die Mütter bei Geburt ihres Kindes in den ostdeutschen Bundesländern jünger als im Westen Deutschlands. Beim ersten Kind betrug der Altersunterschied 11 Monate (knapp 29 Jahre in Ostdeutschland gegenüber knapp 30 Jahre in Westdeutschland).

Die Frage nach der Zahl der Kinder, die Frauen im Laufe ihres Lebens tatsächlich bekommen haben, kann für Frauenjahrgänge beantwortet werden, die das Ende des gebärfähigen Alters erreicht haben, das statistisch mit 49Jahren angesetzt wird. Im Jahr 2017 haben die Frauen des Jahrgangs 1968 das Ende der gebärfähigen Phase erreicht. Dieser Jahrgang hat bisher mit durchschnittlich 1,49 Kindern je Frau die geringste bisher gemessene Kinderzahl zur Welt gebracht. Bei Frauen der folgenden jüngeren Jahrgänge bis voraussichtlich Ende der 1970er Jahre wird die endgültige durchschnittliche Kinderzahl höher als beim Jahrgang 1968 sein. Bei diesen Jahrgängen ist das Ende der gebärfähigen Phase noch nicht erreicht. Dennoch ist bei ihnen die bereits erreichte Kinderzahl je Frau zum Teil schon jetzt höher als beim Jahrgang 1968 beziehungsweise ist es aufgrund der bisherigen Entwicklung absehbar, dass sie höher ausfallen wird.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018

Im Jahr 2017 waren 62% der erwachsenen Männer in Deutschland übergewichtig. Gegenüber der letztmaligen Erhebung von 2013 bleibt der Anteil damit unverändert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltmännertags am 3. November mit, einem internationalen Aktionstag zur Gesundheit von Männern. Der Anteil übergewichtiger Frauen lag sowohl 2017 (43%) als auch 2013 (44%) deutlich niedriger.

Übergewicht wird in der Regel anhand des sogenannten Body-Mass-Index bestimmt. Dazu wird das Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße (gemessen in Metern) geteilt. Diese Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft der im Mikrozensus befragten Personen. Die Weltgesundheits­organisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index über 25 als übergewichtig ein. Mit einem Wert über 30 gelten Erwachsene als stark übergewichtig oder adipös. Dies traf 2017 auf 18% der Männer zu (2013: 17%).

Der Anteil der Personen mit Übergewicht steigt mit zunehmendem Alter: Mehr als 70% der Männer ab 55 Jahren waren im Jahr 2017 übergewichtig. Im Vergleich dazu lag der Anteil beispielsweise bei den 20- bis unter 25-jährigen Männern bei 33%.

Erfreulich ist die Entwicklung bei den Rauchgewohnheiten: Im Jahr 2017 rauchten 27% der erwachsenen Männer regelmäßig oder zumindest gelegentlich. Der Anteil ist im Vergleich zu 2013 (30%) gesunken.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2018

Zum Jahresende2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5% weniger als Ende 2016. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging er damit das zweite Jahr in Folge zurück. Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7%).

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII"Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII"Sozialhilfe" bezogen knapp 1,1Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2%.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 468000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7%, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
  • Knapp 127000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII"Sozialhilfe". Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9%.

Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-6,0%). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6% weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2017 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt ist entsetzt über die bekannt gewordenen Geschehnisse bei der Abschiebung am 6. Juni 2018. Dazu erklärt Brigitte Döcker aus dem AWO Bundesvorstand:

„Offenbar wurden von Krieg und Vertreibung traumatisierte Menschen gefesselt, Familien auseinandergerissen, Schwangere und Folteropfer abgeschoben. Diese Menschen sind besonders schutzbedürftig. Das Verhalten von Staatsrepräsentanten ihnen gegenüber ist nicht hinnehmbar. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung darüber, was sich bei der Abschiebung genau ereignet hat. Es muss ein klares Signal gesetzt werden, dass Abschiebungen nicht im rechtsfreien Raum stattfinden und die Menschenrechte zu wahren sind.“

Am 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. DieBundesregierung bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin haben eingeräumt, dass eine Person in das Flugzeug getragen wurde und fünf Personen mit einem sogenannten Body Cuff gefesselt wurden. Sie bestätigt auch die Trennung von drei Familien durch die Abschiebung sowie die Abschiebung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden (darunter u.a. 12 Familien mit minderjährigen Kindern – zusammen 41 Personen-, ein Opfer von Folter, neun Personen mit psychischer Traumatisierung, zwei Schwangere und eine Person mit geistiger Behinderung). Nach Auskunft der Berliner Innenverwaltung sei es zur – nicht näher erläuterten – „Ausübung unmittelbaren Zwangs“ gekommen.

Geflüchtete, die an Bord der Abschiebemaschine saßen, berichten über weitere Vorkommnisse, die die Pressemeldung des Flüchtlingsrates im Einzelnen aufführt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Heute berät der Bundestag einen Antrag für ein umfassendes Qualitätsmanagement im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). AWO Bundesvorstand Brigitte Döcker begrüßt den Vorstoß: „Eine Qualitätsoffensive für das BAMF ist dringend erforderlich. Die Einhaltung der Europa- und im Verfassungsrecht festgeschriebenen Verfahrensgarantien und Qualitätsstandards muss systematisch gesichert werden. Dies ist unerlässlich, wenn man den Schutz von Asylsuchenden sicherstellen und Fehlentscheidungen vermeiden möchte.“

Bereits im November 2016 hat die AWO zusammen anderen Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen in einem Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland auf bestehende Probleme im Asylverfahren hingewiesen und umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie Asylverfahren qualitativ verbessert werden können. Der heutige Antrag zur Qualitätsoffensive beim BAMF greift viele Vorschläge des Memorandums auf und bezieht sich auch auf die aktuellen Herausforderungen von Asylverfahren.

Grundsätzlich ist es dem BAMF bereits gelungen, die unzumutbar langen Verfahrensabläufe zu verringern und den Verfahrenstau abzubauen. „Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten der inhaltlichen Qualität gehen. Deshalb benötigen wie entsprechende Qualifizierungen der Mitarbeitenden sowie die Festschreibung von Verfahrensstandards“, betont Brigitte Döcker. Richtigerweise fordert der Antrag weiter, dass zu einem qualitativen Verfahren auch gut informierte Asylsuchende gehören. „Allen Asylsuchenden muss darum der Zugang zu staatlich unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Verfahrensberatung ermöglicht werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend. Grundlage dafür ist, dass den Betroffenen ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen zwischen ihrer Registrierung als asylsuchend und der tatsächlichen Asylantragsstellung zur Verfügung steht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.10.2018

Mehr Ressourcen und bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft notwendig.
Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Die Deutsche Liga für das Kind fordert die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, einen angemessenen Teil der in den kommenden Jahren im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes vorgesehenen zusätzlichen Mittel für eine bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft einzusetzen.

„Wie es Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen geht, hängt stark davon ab, wie gut die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte bzw. Kindertagespflegepersonen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Neben dem Fachkräfte-Kind-Schlüssel, der Anzahl der Kinder pro Gruppe und dem Qualifizierungsniveau ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ein zentraler Indikator für gute Qualität“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Dabei geht es nicht nur um einen wertschätzenden Austausch im Alltag. Ebenso wichtig sind der kompetente Umgang mit Beschwerden und Konflikten und der Dialog mit den Eltern bei besonderen, oft heiklen Anlässen wie zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten des Kindes.“

Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt das vom Bundeskabinett kürzlich verabschiedete Gute-Kita-Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung einer besseren Qualität in der Kindertagesbetreuung, dem weitere folgen müssen. Weiterhin unterstützt die Deutsche Liga für das Kind die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Kindergerechtigkeit. Eltern werden hierdurch in die Lage versetzt, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Instanzen besser durchzusetzen.
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Gemeinsame Verantwortung für das Kind. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung“ am 19./20. Oktober im Roncalli-Haus in Wiesbaden fordert die Deutsche Liga für das Kind (1) die Erweiterung des Stundenkontingents der Pädagoginnen und Pädagogen für sogenannte mittelbare pädagogische Tätigkeiten wie Elterngespräche und Vernetzung im Sozialraum, (2) die Einrichtung von für Eltern leicht erreichbaren Ombuds- und Beschwerdestellen, (3) die Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kitas und Kindertagespflegestellen, (4) die Vermittlung kultursensibler Beratungs- und Elternbildungskompetenzen in den Aus- und Fortbildungen sowie (5) den Ausbau der Forschung im Bereich Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Stefan Grüttner, Minister für Soziales und Integration des Landes Hessen, gehören u.a. Daniela Kobelt Neuhaus (Vorstand Karl Kübel Stiftung Bensheim), Prof’in Dr. Tanja Betz (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Prof’in Dr. Birgit Leyendecker (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Bernhard Kalicki (Deutsches Jugendinstitut München). An der abschließenden Podiumsdiskussion nimmt auch Prof’in Dr. Katharina Gerarts teil, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte.
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute rund 250 Mitglieern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 19.10.2018

Erstmalig wird ein Lebenslagenindex entwickelt, der wissenschaftlich signifikante Aussagen zur Lebenslagen wohnungsloser Menschen in Deutschland ermöglicht. Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) – Fachverband für Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe und die Alice Salomon Hochschule Berlin haben wohnungslose Menschen anhand von objektiven Kriterien nach ihrer materiellen Situation, ihrem Erwerbsstatus, ihrer Gesundheit, nach ihrer Wohnsituation, ihren sozialen Netzwerken und ihrer Sicherheit befragt. Außerdem wurden sie um eine subjektive Einschätzung ihrer Lebenssituation gebeten. Das Ergebnis: Viele Befragte schätzen sich subjektiv belasteter ein als die objektivierbaren Daten hergeben.

Gut die Hälfte (52,2 %) der befragten 1.135 Wohnungslosen befindet sich in einer mittleren Lebenslage, 28 % in einer schlechten oder sehr schlechten. Werden nur die subjektiven Einschätzungen berücksichtigt, befinden sich allerdings mehr als 40 % in einer schlechten oder sehr schlechten Lebenslage.

"Wohnungslosigkeit bedeutet mehr, als keine Wohnung zu haben", sagt Professorin Susanne Gerull von der Alice Salomon Hochschule Berlin, die wissenschaftliche Projektleiterin. Fehlender Wohnraum sei mit vielen Lebensbereichen verknüpft.

"Haupteinflussfaktor auf die Lebenslage ist die existenzielle Sicherheit, die stark von der tatsächlichen Wohn- und Übernachtungssituation, der Wohnzufriedenheit, dem Sicherheitsgefühl und dem Zugang zu medizinischer Versorgung abhängt. Alles zusammen wirkt sich entscheidend darauf aus, ob das eigene Leben als sicher und berechenbar eingeschätzt wird. Die individuellen Einschätzungen wohnungsloser Menschen müssen wir zukünftig noch mehr berücksichtigen."

"Wohnen ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Wohnungslosigkeit verletzt die Menschenwürde jedes Einzelnen. Sie missachtet individuelle Grundrechte und schadet unserer gesamten Gesellschaft. Wir fordern daher die Politik auf, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, für besonders verletzliche Menschen zugänglich zu machen, Notunterkünfte abzuschaffen und durch Vermittlung in menschengerechte Wohnungen zu ersetzen", betonen Jens Rannenberg, Vorsitzender von EBET, einem Fachverband der Diakonie, und Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Dazu brauche es die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie von Vermietervereinigungen, Mieterbünden und Freier Wohlfahrtspflege. "Wir müssen dringend präventive Lösungen finden, damit Menschen ihre Wohnung nicht durch die Aufhäufung von Miet- und Energieschulden oder durch Leistungskürzungen aufgrund von Hartz-IV-Sanktionen verlieren", bekräftigen Loheide und Rannenberg.

Zur Methodik der Studie:

Die Studie bildet die Lebenslagen akut wohnungsloser erwachsener Menschen ab, die die Angebote der diakonischen Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe in Deutschland nutzen. Gefragt wurden wohnungslose Menschen in 70 Einrichtungen und Diensten in allen 16 Bundesländern. Dazu gehören ambulante Dienste und stationäre Angebote, Beratungsstellen, Tagesstätten, spezifische Einrichtungen für EU-Bürger und Frauen, Angebote der medizinischen Versorgung, Notübernachtungen, Streetwork-Projekte sowie Angebote der Straffälligenhilfe.

Gefragt wurde in neun Sprachen. Neben dem deutschsprachigen Fragebogen wurden vor allem die rumänischen, polnischen, englischen und bulgarischen Übersetzungen genutzt. Insgesamt wurden 1.135 Fragebogen ausgewertet. Folgende sechs Lebenslagenbereiche wurden abgefragt: Materielle Situation, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit und Partizipation/Soziale Netzwerke. Dabei sollten die Befragten auch ihre subjektive Einschätzung, ihre Zufriedenheit mit der eigenen Situation angeben. Die Fragebögen wurden zusammen mit betroffenen Menschen entwickelt. Nicht gefragt wurden wohnungslose Menschen ohne Anbindung an das Hilfesystem.

Link zur Studie: https://www.ebet-ev.de/nachrichten-leser/erste-systematische-untersuchung-der-lebenslagen-wohnungsloser-menschen.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Vorstoß der Gesundheitsministerkonferenz für ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation im letzten Jahr eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2018

Bescherung zwei Monate vor Weihnachten: Im Rahmen der bundesweiten Initiative "Mehr Mut zum Ich" haben Dove und Rossmann heute in Potsdam einen Spendenscheck in Höhe von 180.000 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk überreicht. Mit dem Geld werden jetzt Projekte unterstützt, die sich im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und ihren Müttern speziell dem Thema "Selbstwertgefühl von Mädchen" widmen. Die Stärkung der Persönlichkeit von jungen Mädchen soll dabei Mittelpunkt der Arbeit sein.

Eine Förderung aus dem "Mehr-Mut-zum-Ich"-Spendentopf in Höhe von 3.000 Euro hat das Projekt "Potsdamer Mädchentage 2018" bekommen. Bei den Potsdamer Mädchentagen, die unter dem Motto "Ich. Bin. Bunt!" standen, handelte es sich um ein Camp mit Workshops und Plenum-Aktionen. Schwerpunkte lagen dabei in der Umwelt- und Natur- sowie der Erlebnis- und Sozialpädagogik. An dem Camp haben 80 Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren teilgenommen. Sie wurden von ehrenamtlich tätigen Frauen begleitet, die unterschiedlichste soziale und berufliche Hintergründe haben.

"Es ist wirklich klasse, dass ich diese riesige Spendensumme für das Deutsche Kinderhilfswerk entgegennehmen kann. Ein großes Dankeschön dafür an Dove und Rossmann und auch an die vielen Kundinnen und Kunden, die diese tolle Spende möglich gemacht haben. Es freut mich ganz besonders, dass die Spendengelder dafür verwendet werden, um Mädchen und junge Frauen in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Unser Land braucht starke Mädchen und Frauen, und die Projekte, die jetzt aus dem ,Mehr-Mut-zum-Ich‘-Spendentopf unterstützt werden, werden dazu beitragen", betont Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Scheckübergabe in Potsdam.

"Dove setzt sich als Unilevers größte Marke im Bereich Körperpflege bereits seit vielen Jahren für ein gesundes Selbstbewusstsein von Frauen und Mädchen ein. Dieses Ziel ist auch fest in unserem Unilever Sustainable Living Plan verankert, dem Nachhaltigkeitsplan des Unternehmens. Umso mehr freut es mich, dass dank der Initiative "Mehr Mut zum Ich" viele wichtige Projekte des Kinderhilfswerks unterstützt werden können", sagt Stefan Pfeifer, Vice President Customer Development Deutschland bei Unilever in Hamburg.

"Seit vielen Jahren setzt sich Rossmann gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit der Kampagne ,Mehr Mut zum Ich‘ möchten wir den Zusammenhalt von Müttern und ihren Töchtern in der Pubertät stärken und sie in der Entwicklung eines positiven Schönheitsempfindens und Selbstwertgefühls bestärken", erklärt Uwe Matthäus, Geschäftsleitung Einkauf der Dirk Rossmann GmbH.

Um die sozialen Projekte des Deutschen Kinderhilfswerkes zu realisieren, konnten Verbraucher von Mitte August bis Anfang September drei Wochen lang mit ihrem Einkauf bei Rossmann Gutes tun: Pro gekauftem Dove-Produkt flossen 10 Cent direkt in den "Mehr Mut zum Ich"-Spendentopf. Aus diesem Förderfonds werden jetzt Zuwendungen für Projekte bewilligt, die sich an Mädchen und gegebenenfalls ihre Mütter richten und einmalig, oder über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stattfinden. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro als Festbetragsfinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.10.2018

Ein breites Bündnis von 25 Verbänden und Organisationen fordert die politische Absicherung von niedrigschwelligen Zugängen zur Natur für alle. Nach Ansicht der Verbände aus Naturschutz, Stadtentwicklung und sozialen Bereichen der Gesellschaft sollen zu diesem Zweck geeignete Freiflächen in den Bauleitplanungen stärker berücksichtigt sowie Aktivitäten und Erlebnisse in und mit der Natur stärker in die Programme von Bildung, Erziehung und sozialer Arbeit einbezogen werden. Dafür seien sowohl gute Beispielprojekte als „Leuchttürme“ als auch zusätzliche kommunale Mittel erforderlich. Die Organisationen sind Mitglieder des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der BUND, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, die Deutsche Umwelthilfe, die Diakonie Deutschland und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Die gemeinsame Erklärung stellt heraus, dass gemeinschaftliche Naturerlebnisse den sozialen Zusammenhalt stärken und zur positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Aufenthalt, Bewegung, Sport und Spiel in der Natur förderten zudem Gesundheit, Wohlbefinden und Bildung. Deshalb fordern die Organisationen mehr attraktive multifunktionale Naturflächen, Grünräume und Kleingärten in den Städten und auf dem Land, die für alle barrierefrei verfügbar sind.

„Die räumliche Lebenswelt von Kindern hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Dies gilt vor allem für städtische Räume. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Es ist der Mangel an Brach- und Freiflächen sowie die fortschreitende Dominanz des Straßenverkehrs, die öffentliche Räume für Kinder unattraktiv machen. Das bedeutet nicht nur eine Verarmung von Erlebnisqualitäten, von Erfahrungsreichtum, also dem, was Kindheit ausmacht. Unter dem Verschwinden von Kindern aus dem öffentlichen Raum leidet die Stadtqualität insgesamt – Städte ohne sichtbar spielende Kinder veröden zunehmend“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im Rahmen des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland kommen Organisationen aus den sozialen Bereichen der Gesellschaft, der Stadtentwicklung und dem Naturschutz zusammen. Ziel ist, die große Bedeutung, die Naturvielfalt für den Zusammenhalt und eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft bietet, bekannter zu machen und zu stärken.

Die gemeinsame Erklärung mit einer Liste aller Verbände und Organisationen kann unter www.dkhw.de/NaturVielfalt heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2018

In der Debatte um die Dokumentation „Elternschule“, die seit kurzem in deutschen Kinos läuft, bezieht der Kinderschutzbund (DKSB) Position. Nach Ansicht des Verbandes enthält der Film, der in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen gedreht wurde, zahlreiche Szenen, in denen Kinder psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme appelliert der DKSB an alle Bürger*innen, für das Recht auf gewaltfreie Erziehung einzutreten.

Der Film „Elternschule“ dokumentiert die Behandlung psychosomatisch erkrankter Kinder und Kleinstkinder. Nach Einschätzung des DKSB zeigt er einige verzweifelte Mütter, die in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen. Einzelne Kinder werden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt.

Nach Ansicht des DKSB basiert eine die Entwicklung fördernde Erziehung auf Schutz, Beteiligung und der Berücksichtigung des kindlichen Willens, und nicht auf der machtvollen Durchsetzung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. „Verhalten sich Eltern gegenüber ihren Kindern so wie das Klinikpersonal in dem Film, dann ist das rechtswidrig“, konstatiert Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. „Auch den Mitarbeiter*innen von Kitas und Schulen ist ein solches Verhalten verboten und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Der Kinderschutzbund will nicht in Abrede stellen, dass die im Film gezeigten Kinder und ihre Eltern in großer Not sind und intensive Unterstützung benötigen. Über den gewaltvollen Charakter vieler Szenen kann der Verband aber nicht hinwegsehen. „Die in den Film gezeigten Behandlungsmethoden können keinesfalls Vorbild für die Erziehung von Kindern in Deutschland sein“ sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des DKSB sowie Kindheits- und Familienforscherin. „Diese Praktiken führen zu einer Verunsicherung von Eltern im Umgang mit ihren Kindern.“

Ob die angewandte psychische und physische Gewalt im Rahmen der Verhaltenstherapie in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zur Behandlung psychosomatischer Erkrankungen zulässig und notwendig ist oder einen Anfangsverdacht der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB darstellt, muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft und durch das Gericht entschieden werden.

Für Eltern, die Unterstützung bei einer anleitenden, gewaltfreien Erziehung benötigen, gibt es zahlreiche Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auch vom Kinderschutzbund. Dazu gehören etwa Elternkurse, Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Wer sich über passende Hilfsangebote informieren möchte, kann sich an das bundesweite, kostenlose Elterntelefon unter der Nummer 0800 111 0550 wenden.

Die komplette Stellungnahme finden Sie auf https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Die aktuelle Studie zur Lebenszufriedenheit von Geflüchteten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. bestätigt die jahrelange Forderung unseres Verbandes: Familien gehören zusammen und stellen einen Integrationsmotor dar.

Seit Jahrzenten setzen wir uns als interkultureller Familienverband für den Familiennachzug ein, weil Familienleben unteilbar sein muss. Laut der oben genannten Studie ist die Lebenszufriedenheit deutlich geringer, wenn ihre Kinder weiterhin im Ausland leben müssen und nicht zu ihren Vätern oder Müttern nachziehen können.

Und diese Unzufriedenheit gilt nicht nur für aktuell Geflüchtete, sondern betrifft auch diejenigen, die seit Jahren auf ihre Familienangehörigen warten. Familien gehören zusammen und ein wirkliches Ankommen in einem Land hängt auch davon ab, ob ich als Familie neu starten kann.

„Viele Geflüchtete wirken verstört und voller Sorge“, bestätigt Swenja Gerhard, Beraterin im Verband binationaler Familien und Partnerschaften. „Das Zurücklassen ihrer Familie ist oft aus einer Notsituation wie beispielsweise fehlender finanzieller Mittel oder der großen Gefahr einer Flucht heraus entstanden.“

Ganz im Sinne unseres Verbandes ist die Quintessenz der Studie: die Migrations-, Integrations- und Familienpolitik sollte die Erkenntnisse stärker berücksichtigen, bspw. in den Debatten um den Familiennachzug. Die logische Forderung auch aus dieser Studie ist und bleibt daher, den Familiennachzug endlich als etwas Positives und Integrationsförderndes zu erkennen und ihn nicht länger zur Stimmungsmache und Gefahr zu instrumentalisieren. Ein Land zeigt seine Werte auch in der Art und Weise, wie es Familien und Kinder behandelt und unterstützt.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.10.2018

„Damit Armut nicht krank macht – über starke Familien zu gesunden Kindern“ lautet der Titel einer Kooperationstagung, zu der das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen mit elf weiteren Institutionen und Verbänden am 18. Oktober 2018 nach Berlin eingeladen haben. Die Tagung will zu mehr Teilhabe der Familien in Armutslagen beitragen und so die Chancen von Kindern verbessern.
Hierzu erklärt Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Frühe Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern. Mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen fördern wir dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen und psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien in schwierigen Lebenssituationen. Gerade wenn Familien wenig Geld haben, können sie von diesen niederschwelligen und vernetzten Angeboten stark profitieren. Nur wenn wir Ressourcen bündeln, gelingt es, die Situation von Kindern in prekären Lebensverhältnissen spürbar zu verbessern.“

Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), betont: „Die Zusammenarbeit von Akteuren des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der KiTas und Schulen, der Sozialhilfe oder auch der Agentur für Arbeit ist genau der richtige Ansatz, um Familien in Armutslagen wirkungsvoll zu unterstützen. Gemeinsames Ziel muss sein, allen Kindern einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu leisten auch die Gesundheitsuntersuchungen einen wichtigen Beitrag.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Träger des NZFH, unterstreicht die Bedeutung nachhaltiger Kooperationen: „Um die Lebenslage von Familien in Armut zu verbessern, ist es entscheidend, dass wir sie in ihrer Lebenswelt erreichen und ihr gesamtes Umfeld miteinbeziehen. Daher ist die Vernetzung derjenigen Akteure wichtig, die in der Kommune auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen Einfluss darauf haben. Die Beteiligung der Familien ist dabei zwingend erforderlich.“
Wie wichtig es ist, dass Familien in Armutslagen erreicht werden, zeigt eine Studie des NZFH: „Wir wissen, dass 28,4 Prozent der Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, von vier und mehr Belastungsfaktoren, beispielsweise den Anzeichen einer Depression, betroffen sind. Bei Familien ohne staatliche Förderung sind dies nur 3,7 Prozent. Damit potenzieren sich in Armutslagen die Risiken für Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung“, berichtet Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, Kooperationspartner im NZFH.

Aktuelle Daten belegen, dass derzeit 20 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland von Kinderarmut betroffen sind. Andauernde Armutserfahrungen im Kindesalter haben gravierende Folgen für das ganze Leben: Sie führen zu erheblichen Einschränkungen für die gesundheitliche und persönliche Entwicklung und gehen mit geringen Bildungs- und damit Teilhabechancen der Kinder einher. Oftmals sind die Eltern-Kind-Beziehungen sowie das Erziehungsverhalten der Eltern beeinträchtigt. Betroffen können insbesondere Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund und Eltern, die schon lange arbeitslos sind, aber auch Familien mit mehr als drei Kindern sein.
Auf der Tagung beleuchten Expertinnen und Experten die Folgen von Armut auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und gehen der Frage nach, welche Bedarfe die Familien in Armut haben und wie wirkungsvolle Ansätze gestaltet sein müssen.

Folgende dreizehn Institutionen und Verbände haben sich für die Tagung zu einem Bündnis zusammengeschlossen: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Berufsverband der Frauenärzte (BVF), Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen, Bundesärztekammer (BÄK), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), SeeYou, Stiftung des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift, Hamburg, Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF).

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) vom 18.10.2018

Anlässlich des Verbändegesprächs bei Bundeskanzlerin Merkel fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband mehr und bessere Integrationsangebote auch für Geduldete, die zum Teil schon viele Jahre in Deutschland leben. Viele der rund 170.000 geduldeten Flüchtlinge seien nach wie vor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Quantität und Qualität der Integrationskurse seien zudem grundlegend auszubauen, so die Forderung des Verbandes.

„Wer Integration ernst nimmt, kann nicht zugleich Geduldete von Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen fernhalten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir sollten nicht geizen mit dem Zugang zu unserer Sprache und unserer Gesellschaft.“ Der Paritätische plädiert dafür, sich in der Integrationsdebatte grundsätzlich von Fakten und nicht von Stimmungen leiten zu lassen. „Fakt ist, dass 170.000 Menschen seit vielen Jahren als geduldete Flüchtlinge in Deutschland leben und vom Arbeitsmarkt und Integrationsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind. Statt jahrelang Energien darauf zu verschwenden, Menschen auszugrenzen, braucht es Integration vom ersten Tag an“, so Schneider.

Insbesondere was die Integrationskurse angeht, sieht der Paritätische deutlichen Verbesserungsbedarf nicht nur was den Zugang für Geduldete angeht. So brauche es nach Ansicht des Verbandes etwa kleinere Klassen, individuelleren Unterricht sowie weiterführende Angebote u.a. zur Integration in den Arbeitsmarkt. Skeptisch sieht der Verband dagegen Überlegungen des BAMF für mehr Restriktionen und Kontrolle bei den Integrationskursen. „Es fehlt in der Regel nicht an Integrationsbereitschaft bei den Geflüchteten, sondern an ausreichenden und passgenauen Angeboten für alle, die hier sind“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 23.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:05.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) und Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

IMK und WSI stellen ihre Forschung zur Diskussion:

Die Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt mit dem Thema Rente und Demografie.

Vortrag mit anschließender Diskussion:„Den demografischen Wandel bewältigen: die Schlüsselrolle des Arbeitsmarktes“

Referenten: Florian Blank (WSI) und Rudolf Zwiener (IMK)

Die Einladung richtet sich an Referentinnen und Referenten aus Ministerien, Stiftungen, Gewerkschaften, Fraktionen und Parteien.

Kurzvorträge, Diskussion, Mittagsimbiss und Zeit für informelle Gespräche – Anmeldung erbeten bis 25.10.2018 per email an pia-korn@boeckler.de.

Termin: 13. – 14. November 2018

Veranstalter:Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung

Ort: Berlin

Die Kindertagesbetreuung – als erste Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinstanz außerhalb der Familie – hat den Auftrag, Kinder auf das Zusammenleben in einer vielfältigen, demokratisch verfassten Gesellschaft vorzubereiten. Dieser pädagogische Anspruch bekommt umso mehr Gewicht, wenn demokratische Werte durch die zunehmende gesellschaftlicheund politische Akzeptanz von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung verstärkt unter Druck geraten.

Doch wie kann er konkret umgesetzt werden? Welche praktischen Ansätze und Konzepte gibt es? Welche Handlungsebenen sind einzubeziehen?Und was trägt das Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" dazu bei? Diesen Fragen will die Fachtagung nachgehen und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Wohlfahrtsverbänden,Trägern, Kita-Leitungen und Fachberatungen nach Antworten suchen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Nähere Informationen finden Sie im Programmflyer.

Termin:13.bis 14. November 2018

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

In Deutschland ist die Realisierung der Kinderrechte bis heute ein langwieriger und schwieriger Prozess. Zwar ist die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 von der Bundesrepublik ratifiziert worden, jedoch mit einer Einschränkung für geflüchtete Kinder. Sie konnten schon im Alter von 16 Jahren in Abschiebehaft genommen werden. Die Regelung wurde erst im Jahr 2010 aufgehoben. Im selben Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass alle Kinder ein Recht darauf haben, dass ihr materielles Existenzminimum unabhängig von dem ihrer Eltern berechnet wird. Diese Schlaglichter machen deutlich, dass Kinderrechte zu ratifizieren nur das eine ist, ob und inwieweit Politik und Gesellschaft diese Rechte respektieren das andere.

Die diesjährige Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) beschäftigt sich in Foren und Vorträgen mit der Bedeutung der Kinderrechte und deren Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren relevanten Lebensbereichen. Sie findet am 13. und 14. November im Hotel Aquino in Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:15. und 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Hamburg-Wilhelmsburg

Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Wenn es Familien gut geht, geht es auch der Gesellschaft gut. Aber: Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sich Stärken, Begabungen und Potenziale entfalten? Welche Unterstützung und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich? Inwiefern sind Familienzentren in der Lage, die Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien zu stärken und eine chancengerechte Bildung für Kinder und Eltern zu gestalten?

Um diese und weitere Fragen geht es bei der Fachtagung des Bundesverbandes der Familienzentren. Die Tagung im Bürgerhaus Wilhelmsburg steht unter dem Motto „Familienzentrum: Partizipation und Teilhabe inklusiv?“

Die Kooperationspartner des Bundesverbands sind die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Kinder- und Jugendhilfe des DRK Hamburg, die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, die Fachstelle für Familien der Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. Sie alle machen deutlich, dass Familienzentren es nicht dem Zufall überlassen können, ob Familien erreicht werden oder nicht.

Familienzentren nehmen eine aktive Rolle im Lebensumfeld der Familien wahr und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit Netzwerkpartnern fordert Familienzentren in besonderer Weise heraus. Zudem verstecken sich vielfältige Herausforderungen zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren.

Vor diesem Hintergrund geht es bei der Fachtagung insbesondere darum, Strategien, Konzeptionen, Methoden und Instrumente zu betrachten, die Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis unterstützen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bundesverband-familienzentren.de

Termin: 20. November 2018

Veranstalter:SOS Kinderdorf

Ort: Berlin

Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte.

An diesem Tag jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 29. Mal. Zugleich wird gegenwärtig politisch beraten, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgestaltet werden kann.
Wenngleich durch die Implementierung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt geleistet wird, weiß das SOS Kinderdorf e.V. aus Erfahrung, dass noch Weiteres geschehen muss, damit Kinder und Jugendliche im Alltag von ihren Rechten profitieren. Gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir daher anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte folgende und weitere Fragen diskutieren: Wie profitieren Kinder und Jugendliche im Alltag von Kinderrechten in Deutschland heute? Welche politischen Möglichkeiten gibt es, um Kinderrechte zukünftig noch mehr zu stärken?

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, wirdmit einem Grußwort in das Thema einführen. Darüber hinaus wird SOS-Kinderdorf e.V. vorstellen, wie junge Menschen im Alltag unterstützt werden, sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen und für ihre Belange einzutreten. In einer anschließenden Podiumsdiskussion werden die damit verbundenen Herausforderungen aufgegriffen und diskutiert, welche Lösungsansätze Politik, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaft zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland bereitstellen.

Weitere Informationen über die Veranstaltung und SOS-Kinderdorf e.V. unter https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/news/einladung-52444

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Forum Umwelt und Entwicklung und VENRO

Ort: Berlin

Etwas mehr als drei Jahre nach der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDG) am 25. September 2015 hat die zu Beginn herrschende Aufbruchsstimmung etwas nachgelassen. Daher ist es an der Zeit, wieder mehr Bewegung in die Umsetzung der Agenda 2030 und der SDG zu bringen! Wir müssen dafür sorgen, dass die Agenda und ihre 17 Ziele bekannter werden und Politiker_innen an ihre Verpflichtung zur Umsetzung erinnert werden.

Die Umsetzung in Deutschland fokussierte sich bisher weitestgehend auf institutionelle Umbauprozesse, deren Wirkung bisher kaum zu erfassen ist. Die große transformative Wirkung, die von der Agenda 2030 ausgehen könnte, wird bis jetzt nur von wenigen Akteur_innen verstanden. Wir sollten jetzt dafür sorgen, dies zu ändern.

Das Jahr 2019 bietet gute Ansatzpunkte, um das Thema zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele in Politik und Gesellschaft verstärkt einzubringen und medienwirksam zu bespielen. So wird der SDG-Gipfel im Rahmen der UN-Vollversammlung im September 2019 die Möglichkeit eines erhöhten öffentlichen Interesses für das Thema bieten. Auch die Zukunft Europas müsste viel intensiver an die erfolgreiche Umsetzung der Sustainable Development Goals gekoppelt werden. Auf nationaler Ebene wird das Jahr 2019 entscheidend sein, um die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in eine progressive Richtung zu lenken.

Es soll der regelmäßige zivilgesellschaftliche Austausch genutzt werden, um diese Ereignisse zu diskutieren und einen Informationsaustausch zwischen der Vielzahl von Akteur_innen ermöglichen, die die Umsetzung der Agenda 2030 in, mit und durch Deutschland begleiten. Themen sollen dabei neben den genannten politischen Schwerpunkten auch Möglichkeiten der gemeinsamen Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit sein. In einem dritten Block werden auch die Aktivitäten der Wirtschaft für eine beschleunigte Umsetzung der SDG im Fokus stehen.

Es wird um Anmeldung gebeten unter staudt@forumue.de.

Ein ausführliches Programm folgt in Kürze.

Termin: 23. November 2018

Veranstalter:Projekt Familien stärken und Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienpolitik in Württemberg (eaf)

Ort: Stuttgart

Es tut weh, wenn die Freund / innen ins Kino gehen oder alle anderen ins Schullandheim fahren. Jedes fünfte Kind im Land ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg von Armut bedroht.

Betroffen sind vor allem Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden, Paare mit drei oder mehr kindern sowie Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Kinder sind materiell unterversorgt, haben weniger Chancen auf soziale und kulturelle Teilhabe. Sie erreichen öfter niedrigere Bildungsabschlüsse oder sind gesundheitlich eingeschränkt. Armutserfahrung prägt die Entwicklung von kindern ein Leben lang. Teilhabemöglichkeiten an Bildung und sozialer Einbindung für Familien in prekären Lebenslagen müssen verstärkt werden. Die Bekämpfung von Familien- und damit auch von Kinderarmut durch ausreichend finanzielle Unterstützung und Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Ausbildung ist notwendig.

Es wir eingeladen, mit Expert / innen und Politiker / innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren, um Familien langfristig zu stärken.

"Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird auf der Tagung mit einem Input mit dem Titel "Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen" vertreten sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. November 2018

Veranstalter:DGB Bundesvorstand in Kooperation mit der Nationalen Armutskonferenz und dem EMIN-Projekt

Ort: Berlin

Mit der Initiative zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) solldie soziale Dimension in der EU gestärkt werden. Diese muss allerdings noch mit Leben gefüllt werden. Das gilt in besonderer Weise für die Bekämpfung vonArmut in der EU.

Das europäische Projekt EMIN hat konkrete Maßnahmen für eine effektivere Armutspolitik vorgeschlagen. Im Mittelpunkt stehen soziale Regelungen zur Mindestsicherung, die allen Menschen ein menschenwürdiges Leben sichern. 

In Deutschland haben prekärer Arbeit zu einem Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Auch die Regelsätze von Hartz IV reichen nicht aus, um Armut zu verhindern. 

Auf der Veranstaltung werden Strategien diskutiert, wie die Einführung von Standards zur europäischen Mindestsicherung auch in Deutschland stärker unterstützt werden kann.

Weitere Informationen unter www.dgb.de.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert zum heutigen Tag zur Beseitigung von Armut, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderarmut nicht zur Priorität macht. Statt nur an kleinen Stellschrauben des Familienförderungssystems zu drehen ist es höchste Zeit, konsequent zu handeln und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Über die Kindergrundsicherung diskutiert das Bündnis anlässlich des Internationalen Tags auch mit Spitzenvertreter*innen verschiedener Parteien im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut zu verstärken. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert die Politik zu einem grundlegenden und mutigen Systemwechsel auf.

Mehr als 3 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland aktuell von Armut betroffen – das ist mehr als jedes 5. Kind. Das hat nicht nur kurz – sondern auch langfristig Folgen für die Bildungschancen von Kindern, für soziale Teilhabemöglichkeiten und für die Gesundheit.

„Armut vererbt sich. Einer der Gründe, warum wir diesen Kreislauf nicht durchbrechen können, ist das komplizierte und stigmatisierende System der Kinder- und Familienförderung. Dass die Leistungen oft gar nicht in Anspruch genommen werden, wird einfach in Kauf genommen“, stellt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.) für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fest. „Wir sagen: Wenn ein Kind einen Leistungsanspruch hat, muss diese Leistung einfach und unbürokratisch ankommen, ohne Wenn und Aber“, so Merkel weiter.

„Die Erkenntnis, dass dieses System reformiert werden muss, ist inzwischen auch in der Politik angekommen. Darüber freuen wir uns nach knapp zehn Jahren Bündnisarbeit sehr“, betont Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund, Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Über eine grundsätzliche Reform der kinder- und familienpolitischen Leistungen diskutiert derzeit auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK), die im Dezember ihre Empfehlung aussprechen will. Auf Bundesebene unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, SPD und FDP favorisieren eine umfassende Weiterentwicklung des Kindergeldes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine monatliche einkommensabhängige Kindergrundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 12 Wissenschaftler*innen an. „Unser Reformvorschlag stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Die Kindergrundsicherung orientiert sich an ihrem tatsächlichen Existenzminimum, sie fasst viele Leistungen zusammen und löst damit absurde Anrechnungsprobleme“, sagt Heinz Hilgers.

„ Zudem ist sie sozial ausgestaltet – wird also mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und den Familien unbürokratisch und einfach ausgezahlt“. Auch Zwischenschritte wie die anstehende Reform des Kinderzuschlags müssten sich an diesen Kriterien messen lassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 17.10.2018

AKTUELLES

Im Rahmen des movemen-Projektes von Bundesforum Männer entstand eine Studie, die erstmals den Blick auf Motivationen und Bedürfnisse von jungen geflüchteten Männern sowie auf ihre Erfahrungen und Lebensumstände in Erstaufnahmeeinrichtungen, Schulen und mit Behörden lenkt.

Im Auftrag des Bundesforum Männer hat das Christliche Jugendwerk Deutschlands (CJD Nord) die Studie „Geflüchtete Männer in Deutschland – Bedarfe, Herausforderungen und Ressourcen“ über die Situation und Bedarfe junger geflüchteter Männer in Deutschland durchgeführt.

Die Studie basiert auf der Auswertung von rund 85 Interviews geflüchteten Jungen und jungen Männern und 31 Interviews mit haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen. Thematisch werden die zentralen Lebensbereiche wie etwa Soziale Kontakte, Wohnen und Unterbringung, Bildung und Arbeit, Familie und Gesundheit behandelt. Die Interviews mit den Helfer_innen geben eine ergänzende Perspektive auf Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit geflüchteten jungen Männern.

Fachkommentare von Expert_innen helfen die Ergebnisse einzuordnen. Zusammenfassend gibt das Bundesforum Männer politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von geflüchteten Männern in Deutschland.

Die Langfassung der Studie steht als Download zu Verfügung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die neue Broschüre des Projekts dokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg entwickelt wurden.

Mit

  • „Hegemonie, Bündnispolitik und die soziale Frage“ (Bodo Niendel, Referent für Queerpolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE)
  • „Ethnopluralistischer“ Nationalismus und Antisemitismus“ (Carl Chung, Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. (JFDA))
  • „Der Kulturkampf von Rechts“ (Georg Matzel, Leiter der Rainbow Connection LSVD Sachsen-Anhalt)

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Link zur Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen vom vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg.