ZFF-Info 12/2016

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SCHWERPUNKT I: Kinderarmut

Eine Steigerung der SGB II-Quote von Kindern auf 14,7% (2011: 14,3%), Armut bei der Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden und einem guten Drittel in Mehrkindfamilien. Die Studie „Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche“, die die Bertelsmann-Stiftung und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute vorgestellt haben, weist eindrücklich darauf hin, dass Armut bei Kindern und Jugendlichen keine Bagatelle ist. Viele Kinder bleiben lange Zeit im SGB II-Bezug, Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Arme Kinder wachsen oftmals „isoliert“ auf.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, macht deutlich:

„Die Studie zeigt, dass unser System des Familienlastenausgleichs nicht darauf ausgerichtet ist, allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder im SGB II-Bezug haben nicht die gleichen Chancen, wie andere Kinder und häufig führt die Armut dazu, dass sie auch als Erwachsene ihre Existenz nicht eigenständig sichern können. Gleichzeitig sehen wir, dass die Harz IV-Sätze für die 3-6 Jährigen, die am häufigsten von Armut betroffen sind, auch in 2017 nicht steigen sollen. Die Politik muss endlich aufwachen und wirksame Konzepte gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.09.2016

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert eine heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zum Thema Kinderarmut. Diese zeigt, dass der Anteil der Kinder, deren Familien auf Hartz IV angewiesen sind, in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist.

„Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung dieses sozial- und bildungspolitische überaus wichtige Thema vernachlässigt. Kinderarmut darf aber nicht einfach hingenommen werden. Hier ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, zu handeln.

Die Verbesserung von materieller Armut ist ein Schritt, aber nicht die alleinige Lösung für Kinder und deren Familien aus der Armutsfalle zu entkommen. Die AWO sieht die Lösung in einer Stärkung solcher Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen. So ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Eltern für ein ausreichendes Familieneinkommen sorgen oder aber notwendige Qualifizierung- oder Weiterbildungsangebote wahrnehmen können, eine wohnortnahe und qualitativ gute Kinderbetreuung.

Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können. Das Netz von Institutionen, die Familien, Kindern und Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite stehen, muss so dicht werden, dass jede Familie, die Hilfe benötigt, diese auch bekommt. Dafür muss die Zahl der pädagogischen Fachkräfte dringend erhöht werden. Jeder Euro, der in Kinder investiert wird, muss als Investition in die Zukunft verstanden werden. Nur so können soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit hergestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.09.2016

Zur heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut, erklären Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt: Kinderarmut hat viele Gesichter. Wir brauchen eine konsequente und vielfältige Armutsbekämpfung. Wir dürfen nicht zusehen, wie immer mehr Kinder in Armut geraten und abgehängt werden. Frau Schwesig sollte aufhören, Ankündigungsministerin zu spielen. Es ist Zeit zum Handeln. Rund 2,5 Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Die Hälfte von ihnen wächst bei nur einem Elternteil auf. Diese Zahlen sind beschämend! Millionen Kinder, denen Chancen und Teilhabe vorenthalten werden, die früh abgehängt sind. Es fehlt Geld für Bücher, Kinobesuche, Geburtstagsfeiern und Urlaube. Arme Kinder erleben Mangel, Verzicht und Außenseiterdasein sehr bewusst und sehr schmerzvoll. Vor allem Alleinerziehende brauchen besondere Unterstützung.

Wir kämpfen für die Aufhebung der Begrenzungen beim Unterhaltsvorschuss, für eine Kindergrundsicherung, eine Erhöhung der Kinderregelsätze und für wirklich gute Kitaangebote. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Bürokratiemonster und finanziell viel zu schlecht ausgestattet. Wir brauchen stattdessen freie und unbürokratische Angebote in Vereinen, in den Kitas und in den Schulen, damit die Teilhabe endlich gelingen kann, damit Kinder mehr Möglichkeiten haben, im Fußballklub zu kicken, Ballett- oder Musikunterricht zu nehmen. Geld dafür steht genug zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2016

Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zu steigender Kinderarmut erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Die Zahlen sind alarmierend. Dies gilt auch deshalb, weil die Kinderarmut in einem Staat wächst, der einer der wohlhabendsten der Welt ist. Dabei liegen längst Konzepte vor, um diesen verhängnisvollen Armutstrend zu stoppen. Insbesondere der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche reicht nicht aus, um Essen, Kleidung und Schulbedarf zu bezahlen. Deshalb fordert der SoVD eine bedarfsgerechte Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Zudem müssen familienpolitische und bildungspolitische Maßnahmen erfolgen."

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e. V. vom 12.09.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. "Die heute vorgestellte Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt eindringlich die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Regelsatzberechnung. Die statistischen Fehlerquellen haben ein Maß erreicht, das ein alternatives System notwendig macht. Wir brauchen an dieser Stelle Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen. Deshalb sollte die Bundesregierung schleunigst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhaberechte sicherstellen. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Das Bundeskabinett ist aufgefordert, bei den morgigen Beratungen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz grundlegende Nachbesserungen zu vereinbaren. Die derzeitige Gesetzesvorlage darf so nicht im Bundestag verabschiedet werden", so Hofmann weiter.

Die Bundesregierung sollte die Kritik an der Berechnung der Kinderregelsätze auch dazu nutzen, endlich eine erfolgversprechende Initiative gegen die Kinderarmut in Deutschland zu starten. Dazu braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Vielzahl an Reformen insbesondere der Sozialgesetze in Deutschland, um die Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten vor allem die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die frühkindliche Bildung, Bildungsgerechtigkeit in der Schule und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen.

Zahlreichen Studien der letzten Monate und Jahre kommen zum Ergebnis, dass der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Weder die notwendige Einführung einer Kindergrundsicherung, noch Maßnahmen in der Gesundheits- oder Bildungspolitik zur Bekämpfung der Kinderarmut stehen auf der bundesdeutschen Regierungsagenda. Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, brauchen wir neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten bestmöglich fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Und mit Bildung werden die Kinder als Subjekte gestärkt, es wird ihnen ermöglicht, ihr Leben in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.09.2016

„Die Zahl der Kinder, die in kinderreichen Familien von Armut betroffen sind, bewegt uns", kommentiert die Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD), Dr. Elisabeth Müller, die Ergebnisse der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung. Sie zeigt, dass viele der armutsgefährdeten Kinder in Familien mit drei und mehr Kindern aufwachsen. Politik und Gesellschaft haben diese Gruppe viel zu wenig im Blick und das, obwohl wir die kinderreichen Familien brauchen. „Wir fordern deutliche steuerliche Entlastungen und bessere Rahmenbedingungen für Menschen, die sich für viele Kinder entscheiden“, so Dr. Müller.

Kinderreichtum darf kein Armutsrisiko sein. Im Zusammenhang mit der Studie erinnert der Verband an das hohe Armutsrisiko, dem sich Familien mit drei und mehr Kindern ausgesetzt sehen. „Die Bedrohung für kinderreiche Familien abzurutschen muss genauso energisch bekämpft werden wie die Kinderarmut“, fordert Elisabeth Müller. Dazu schlägt die Vorsitzende des bayerischen KRFD Landesverbandes, Alexandra Gaßmann, eine spürbare Kindergelderhöhung ab dem dritten Kind vor, die für jedes weitere nochmals merklich anzuheben ist. Ferner benötigen aus Sicht des KRFD gerade kinderreiche Familien erschwinglichen Wohnraum, Zugang zu Bildung und Erwerbsarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 12.09.2016

SCHWERPUNKT II: Kinderfreibeträge/Kindergeld

Am 8. September 2016 hat der Deutsche Bundestag die Haushaltsansätze des Bundes für Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik für das Jahr 2017 debattiert. Die SPD–Bundestagfraktion begrüßt den Regierungsentwurf als gute Beratungsgrundlage. Angesichts der guten Haushaltslage wollen wir darüber hinaus weitere Zukunftsinvestitionen in die Förderung von Familien, Integration und Jugendarbeit.

„Der aktuelle Entwurf für den Bundeshalt 2017 setzt die richtigen Akzente. So sind zum Beispiel Erhöhungen beim Elterngeld, dem Kinderzuschlag, bei Kitas, Demokratieförderung und Extremismusprävention bereits enthalten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durch eine solide Haushaltspolitik in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass wir aktuell eine gute Haushaltslage haben. Nun streben wir an, die gewonnenen finanziellen Spielräume auch dafür zu nutzen, weitere Zukunftsinvestitionen in die Förderung von Familien, Integration und Jugendarbeit vorzunehmen.

Nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts werden Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag im Jahr 2017 angepasst. Ein gutes Förderpaket für Familien darf sich aber nicht ausschließlich auf das Steuerrecht beschränken. Es muss vielmehr die besondere Situation von Alleinerziehenden und Geringverdienern berücksichtigen. Deshalb wollen wir auch den Unterhaltsvorschuss weiter ausbauen.

Die SPD-Bundestagsfraktion erkennt die herausragende Bedeutung von Integrationsangeboten für die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen an. In den jetzt anstehenden parlamentarischen Haushaltsberatungen werden wir dafür werben, die entsprechenden Ansätze im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts für das Jahr 2017 zu erhöhen.

Die Jugendverbände in Deutschland leisten als Werkstätten der Demokratie hervorragende Arbeit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass unsere wichtigsten Verbündeten in der Kinder- und Jugendpolitik auch in Zukunft die notwendige finanzielle Ausstattung für ihre wertvolle gesellschaftspolitische Arbeit erhalten.

Der aktuelle Haushaltsentwurf ist eine gute Beratungsgrundlage. Allerdings ist noch Luft nach oben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.09.2016

Die Absicht von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, im Rahmen einer Steuersenkung die Freibeträge für Kinder sowie das Kindergeld zu erhöhen, finden Unterstützung beim Verband Kinderreicher Familien Deutschlands e. V. , der die Interessen von Familien mit 3 und mehr Kindern vertritt.

Die Vorsitzende des Verbands, Frau Dr. Elisabeth Müller, betont jedoch, dass es nicht ausreiche, immer nurkleine Anpassungen vorzunehmen. Notwendig wäre eine spürbare Entlastung von Mehrkindfamilien. Ziel ist "ein Familiensplitting nach französischem Vorbild".

Bezogen auf die Verwendung der Steuermehreinnahmen in geschätzter Höhe von 18 Milliarden Euro wird bei der SPD auch ein neues Steuerkonzept erarbeitet. Investitionen in Bildung, Forschung und digitale Infrastruktur sollen im Fokus stehen. "Dabei ist doch gerade die Entlastung von kinderreichen Familien eine sichere Investition in die Zukunft" – so Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD. Dies solle die SPD bei ihren Planungen bedenken. Brich weiter: "Fast jeder Euro, der einer Mehrkindfamilie zusätzlich zur Verfügung steht, fließt in Konsum wie Ausgaben für die Schule, Schuhe und Kleidung der Kinder, das größere Auto oder die größere Wohnung. Dasschafft Arbeitsplätze und beschert dem Staat neue Steuereinnahmen."

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 09.09.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem Einkommen für völlig unzureichend. "Der Plan, das Kindergeld um zwei Euro anzuheben, ist ein Hohn. Wir müssen uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld. Durch die geplanten Erhöhungen des Kinderfreibetrages geht diese Schere noch weiter auseinander. Jedes Kind sollte uns aber gleich viel wert sein", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Auch Familien mit Kindern im Hartz IV-Bezug brauchen eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Bisher wird jede Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet, so dass ihnen unter dem Strich nichts bleibt. Es darf aber nicht sein, dass die Kinder, die es am nötigsten haben, von einer Kindergelderhöhung gar nicht profitieren", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich grundsätzlich für umfassende Reformen der Sozialgesetze in Deutschland aus, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, Bildungsgerechtigkeit und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen. Ein bundesweiter Aktionsplan gegen Kinderarmut sollte interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das beginnt bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Hierzu gehört unter anderem auch, dass es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf, ob Kinder in ihrer Freizeit einer sportlichen Aktivität nachgehen können. Nicht zuletzt sollte das Bildungssystem Kinder als Subjekte stärken und es ihnen ermöglichen, ihr Leben in die Hand zu nehmen und ihre Zukunftschancen bestmöglich zu gestalten. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 09.09.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Am Donnerstag, dem 15.09.2016, hat Bundesfamilienministerin Schwesig den "Zukunftstag Familie 2030" mit einer Grundsatzrede über eine zukunftsorientierte Familienpolitik eröffnet.

"Familienpolitik muss zu den Lebenswirklichkeiten der Familien von heute passen und gute Rahmenbedingungen für sie und für die Familien von morgen setzen." sagte Ministerin Schwesig und dankte dem Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik für den "Zukunftsreport Familie 2030", der erstmals vorgestellt wurde.

Der Zukunftsreport beschreibt Trends in den Bereichen Familienleben, Partnerschaftlichkeit, Beschäftigung und Arbeitswelt und zeigt in einem Chancenszenario die positiven Effekte, die eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Familienpolitik hätte: durch Zeit für Familie und Beruf für Mütter und Väter, durch Verbesserung armutsreduzierender Leistungen und Unterstützung der Erwerbstätigkeit beider Eltern.

"Der Zukunftsreport bestätigt: Wir sind auf dem richtigen Weg- aber es gibt noch viele ungenutzte Potenziale. Eine Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und eine Modernisierung des Unterhaltsvorschussgesetzes sind erste wichtige Schritte auf diesem Weg. Und wir müssen die Geringverdienerfamilien stärker in den Blick nehmen, damit mehr Kinder vor Armut bewahrt werden. Die Erwerbstätigkeit muss sich immer für beide Eltern lohnen," so die Ministerin.

Christian Böllhoff, Geschäftsführer der Prognos AG, machte deutlich: "Die Familienpolitik hat bisherige Entwicklungen maßgeblich mitgestaltet. Jetzt hat sie die Option, Initiativen zu ergreifen, die Treiber für Wachstum und Wohlstand unserer Gesellschaft sein können. Unser "Chancen-Szenario" zeigt: durch Maßnahmen, die Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit individuell stärken, die Vereinbarkeit verbessern und Partnerschaftlichkeit fördern, kann das Haushaltseinkommen von Familien steigen, die Zahl armutsgefährdeter Eltern und Kinder zurückgehen und sich das Bruttoinlandsprodukt spürbar erhöhen."

Prof. Dr. Köcher, Geschäftsführerin des Allensbacher Instituts für Demoskopie, bekräftigte: "Die Familie ist nach wie vor für die überwältigende Mehrheit der wichtigste Lebensbereich überhaupt. Aber wie Familie gelebt wird, verändert sich kontinuierlich – durch eine andere Beziehung von Eltern und Kindern, durch andere materielle Voraussetzungen, durch die steigende Erwerbsquote von Frauen und eine stärkere Familienorientierung von Vätern. Viele Eltern fühlen sich heute verstärkt unter Druck angesichts der Herausforderungen, der Familie wie ihrem Beruf so gerecht zu werden, wie sie sich das wünschen. Entsprechend groß sind die Erwartungen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hier helfen – durch einen weiteren Ausbau von qualifizierten Kinderbetreuungseinrichtungen, flexibleren Arbeitszeitmodellen und Wiedereinstiegsmöglichkeiten in den Beruf, einer stärkeren Unterstützung von Alleinerziehenden und generell der Unterstützung von Familien."

Der "Zukunftsreport Familie 2030" wurde erstellt von der Prognos AG in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach als Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik.

Der Zukunftsreport Familie 2030 ist hier zu finden: https://www.prognos.com/publikationen/alle-publikationen/649/show/c924f7cc5e339a89b60b51228db048af/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.09.2016

Mit rund 9,2 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

"Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Einbringung des Einzelplans in den Deutschen Bundestag am 8. September (Donnerstag). "Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes."

Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,2 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

"Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen", so Schwesig.

Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt.

"Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen.

Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm "KiTa-Plus" bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit", erklärte die Ministerin.

In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen.

Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen" unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen.

Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden.

Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich "Demokratieförderung und Extremismusprävention". Das erfolgreiche Bundesprogramm "Demokratie leben" wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2016

Der 20. September ist Weltkindertag. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wir werden an diesem aber auch an allen anderen Tagen die Interessen, Rechte und Bedürfnisse von Kindern in das Zentrum unserer Politik stellen. Kinderpolitische Maßnahmen sind keine unnötigen Steigerungen von Sozialausgaben, sondern Zukunftsinvestitionen.

„In Kinder zu investieren heißt in die Zukunft zu investieren. Deshalb legen wir aktuell unter anderem Initiativen für mehr und bezahlbaren Wohnraum, einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, mehr Investitionen für Bildung von Anfang an, Verbesserungen beim Kinderschutz und bei Integration vor. Davon profitieren Kinder und ihre Familien. Und gleichzeitig stärken wir damit gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Wirtschaft. Wir sorgen dafür, dass alle Kinder eingeladen werden und kein Kind abgehängt wird. Das ist auch wirtschaftlich vernünftig, denn wir setzen mit unseren Initiativen Anreize für private Investitionen, fördern Erwerbstätigkeit und sorgen langfristig für Fachkräftenachwuchs. Alle Kinder sollen gut und sicher aufwachsen. Das ist das Ziel der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Weltkindertag ist Kinderrechtetag. Er erinnert daran, dass wir selbst im reichen und fortschrittlichen Deutschland hier noch Nachholbedarf haben. Es wird höchste Zeit, dass auch in unserer Verfassung klargestellt wird, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen Vorrang vor anderen Abwägungen haben müssen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen deshalb Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz aufnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2016

In Deutschland arbeiteten im Jahr 2015 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Vollzeittätigkeit im Mittel 40,5 Stunden pro Woche. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hat sich die durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit sowohl vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten 20 Jahren um eine halbe Stunde erhöht. Die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten unterlag in dieser Zeit jedoch größeren Schwankungen: Von 1996 bis 2005 ist sie zunächst um gut eine Stunde auf den bisherigen Tiefststand von 17,7Stunden pro Woche gesunken. Seither stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit Teilzeitbeschäftigter um 1,6 Stunden pro Woche an und lag im Jahr 2015 bei 19,3 Stunden.

Selbstständige mit einer Vollzeittätigkeit arbeiteten im Jahr 2015 mit durchschnittlich 48,9 Stunden pro Woche deutlich mehr als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Wochenarbeitszeit der vollzeiterwerbstätigen Selbstständigen hat sich in den vergangenen 20 Jahren jedoch um sechs Stunden verringert. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Selbstständigen in Teilzeit hat dagegen seit 1996 von 15,8 auf 16,4 Stunden pro Woche zugenommen.

Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen, die eigentlich eine Vollzeitstelle gesucht haben, lag im Jahr 2015 bei 12,9%. Der Wert ist damit seit dem Höchststand im Jahr 2006 (22,4%) wieder deutlich gesunken und lag 2015 nur noch knapp über dem Ergebnis vor 20 Jahren (12,3%). Männer sind zwar seltener in Teilzeit tätig, teilzeitbeschäftigte Männer übten diese Tätigkeit aber mit 17,7 % häufiger unfreiwillig aus als Frauen (11,7%).

Nicht nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, sondern auch das Arbeiten am Wochenende hat einen Einfluss auf die zur Verfügung stehende Freizeit. Im Jahr 2015 arbeitete gut jeder vierte (26,5 %) Erwerbstätige ständig oder regelmäßig an Samstagen oder Sonntagen. 20 Jahre zuvor, im Jahr 1996, waren es noch 23,5% gewesen. Bis zum Jahr 2007 war der Anteil auf den bisherigen Höchststand von 27,8% angestiegen und bis 2015 wieder etwas zurückgegangen.

Auch der Einstieg ins Berufsleben hat sich im Zeitverlauf verändert: Junge Beschäftigte beginnen ihr Arbeitsleben heute mit weniger Beschäftigungssicherheit. Im Jahr 2015 hatten 17,9 % der 25- bis 34-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser Anteil hatte im Jahr 2006 bei 16,6 % gelegen. Vor allem Berufseinsteiger und Stellenwechsler beginnen häufig mit einem befristeten Vertrag: 37,5 % der Beschäftigten im Alter von mindestens 25Jahren, die im Jahr 2015 seit weniger als zwölf Monaten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber tätig waren, hatten einen befristeten Arbeitsvertrag. 20 Jahre zuvor hatte der Anteil noch 30,7% betragen.

Bei der Erwerbstätigkeit gibt es weiterhin deutliche Geschlechterunterschiede. So lag der Frauenanteil an Führungspositionen mit 29,3 % im Jahr 2015 deutlich niedriger als der Frauenanteil an allen Erwerbstätigen von 46,6%. Auch wenn sich heute mehr Frauen in Führungspositionen befinden als noch vor 20 Jahren, waren 2015 immer noch sieben von zehn Führungskräften männlich. Außerdem arbeiten Frauen weitaus häufiger in Teilzeit als Männer: Knapp vier von fünf Teilzeiterwerbstätigen waren im Jahr 2015 Frauen.

Die Pressemitteilung mit Tabellen ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_324_122.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.09.2016

Das Bildungsniveau der Eltern beeinflusst nach wie vor die Wahl der weiterführenden allgemeinbildenden Schule für Kinder. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltbildungstages am 8. September mitteilt, besuchten Kinder unter 15 Jahren, deren Eltern selbst einen hohen Bildungsabschluss haben, im Jahr 2015 mehrheitlich das Gymnasium (61%). Der Besuch einer Realschule oder einer Schule mit mehreren Bildungsgängen (jeweils 18%) stellt für Kinder hochgebildeter Familien dagegen seltener eine Alternative dar. Der Hauptschulbesuch ist von untergeordneter Bedeutung (3%).

Je niedriger der Bildungsabschluss der Eltern, umso seltener fällt beim Schulbesuch der Kinder die Wahl auf ein Gymnasium. Für Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsniveau spielt die Realschule (35%) die größte Rolle, nur 30% besuchen das Gymnasium. Ein fast ebenso großer Teil der Kinder (28%) lernt an einer Schule mit mehreren Bildungsgängen. Die Hauptschule wird selten gewählt (7%).

Bei Kindern niedrig gebildeter Eltern stellt der Hauptschulbesuch dagegen kein Randphänomen dar. Zwar besucht ein Drittel der Kinder von Eltern mit niedriger Schulbildung die Realschule, dicht gefolgt von Schulen mit mehreren Bildungsgängen (31%). Für 22% dieser Kinder ist jedoch die Hauptschule die bevorzugte Alternative. Nur jedes siebte Kind besucht ein Gymnasium (14%).

Der Zeitvergleich verdeutlicht: Für Kinder von Eltern mit hohem oder mittlerem Bildungsniveau spielte die Hauptschule bereits vor fünf Jahren nur eine geringe Rolle. Dagegen besuchten 2010 noch 38% der Kinder niedriggebildeter Eltern eine Hauptschule. Damit ist der Hauptschulbesuch zwar auch bei diesen Kindern innerhalb der vergangenen fünf Jahre deutlich zurückgegangen, war aber auch 2015 keinesfalls unbedeutend. Hinzu kommt: Die Ursache für den Rückgang liegt nicht zwangsläufig in einer bewussten Bildungsentscheidung der Eltern. Große Bedeutung hat auch die Umstrukturierung der Schullandschaft. In vielen Bundesländern ist die Hauptschule ein stark rückläufiges Bildungsangebot beziehungsweise wurde bereits gänzlich abgeschafft. Deutlichen Zuwachs hat bei Kindern niedriggebildeter Eltern dagegen der Besuch von Schulen mit mehreren Bildungsgängen. 2010 besuchten nur 14% eine derartige Schule, 2015 war der Anteil mehr als doppelt so hoch (31%). Der Anteil der Kinder am Gymnasium blieb hingegen unabhängig vom Bildungsabschluss der Eltern nahezu konstant.

Methodische Hinweise: Betrachtet werden ausschließlich Kinder unter 15 Jahren in der Sekundarstufe I an Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen (inklusive Abendschulen) und Schulen mit mehreren Bildungsgängen (inklusive Gesamtschulen und Waldorfschulen). Sonstige allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Orientierungsstufen, Förderschulen, Sonderschulen, Berufliches Gymnasium) sind aus der Betrachtung ausgeschlossen.

Für den Vergleich der Bildungsabschlüsse der Eltern wird der höchste bei einem Elternteil vorliegende allgemeine Schulabschluss herangezogen. Dabei bedeutet hoher Abschluss: Fachhochschul- oder Hochschulreife; mittlerer Abschluss: Realschule (Mittlere Reife), Polytechnische Oberschule (10. Klasse) und niedriger Abschluss: Haupt-(Volks-)schule, Polytechnische Oberschule (8. und 9. Klasse), Abschluss nach 7. Klasse, kein Abschluss.

Zur Hochrechnung der Mikrozensusergebnisse werden ausreichend strukturierte und aktuell fortgeschriebene Bevölkerungseckzahlen benötigt. Die Ergebnisse des Mikrozensus wurden seit dem Berichtsjahr 2013 (auch rückwirkend für die Berichtsjahre 2011 und 2012) auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür waren die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 09.05.2011) basieren. Die Mikrozensus-Hochrechnung für das hier dargestellte Vergleichsjahr 2010 basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987.

Die Pressemitteilung mit Tabelle ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_312_122.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.09.2016

Die geplante Ausweitung des Mutterschutzes stößt bei Arbeitnehmerverbänden trotz Änderungswünschen auf prinzipielle Zustimmung. Den Arbeitgeberverbänden geht der von Bundesfamilienministerin vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes (18/8963 (http://dip.bundestag.de/btd/18/089/1808963.pdf)) jedoch zu weit. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über die Gesetzesvorlage am Montag deutlich.

Petra Müller-Knöß vom Vorstand der IG Metall und Anja vom Weusthoff vom DGB-Bundesvorstand begrüßten die geplante Gesetzesnovelle ausdrücklich. Die geplante Regelung, dass durch eine freiwillige Einverständniserklärung von schwangeren und stillenden Frauen das geltende Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit aufgehoben werden kann, lehnten sie entschieden ab. Dies sei eine Absenkung des Schutzes für die Frauen, argumentierten die beiden Gwerkschaftsvertreterinnen. Es müsse befürchtet werden, dass die betroffenen Frauen auf Druck der Arbeitgeber und aus Angst um ihren Arbeitsplatz ihre Einwilligung eben nicht freiwillig erteilen würden.

Kritisch beurteilte Petra Müller-Knöß zudem die Unterteilung in "unverantwortbare" und "verantwortbare Gefährdungen" von Schwangeren und Stillenden am Arbeitsplatz im Gesetzestext. Das Mutterschutzgesetz sei eines der wichtigsten Bestandteile des Arbeitsschutzrechtes. Das Arbeitsschutzgesetz kenne eine solche Differenzierung aber nicht, die Begriffe müssten deshalb gestrichen werden, argumentierte die Vertreterin der IG Metall. Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht mahnte an, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung", um die Grenze für ein Beschäftigungsverbot zu markieren, zu "vage" definiert sei. Nach Ansicht von Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, ist der Begriff "unverantwortbare Gefährdung" zwar prinzipiell geeignet, um dem erhöhten Schutzanliegen im Mutterschutz Rechnung zu tragen, allerdings müsse er zum Beispiel untergesetzlich in einer Verordnung konkretisiert werden.

Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte hingegen, dass der Gesetzentwurf für Betriebe zu zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen führe, Rechtsunsicherheit schaffe und beschäftigungshemmend wirke. Zudem gehe er weit über die europäische Mutterschutzrichtlinie hinaus. Ein wirksamer Mutterschutz sei auch den Unternehmen ein wichtiges Anliegen, sagte Plack. Allerdings müsse Mutterschutz auch für alle Betriebsgrößen verhältnismäßig sein. Deshalb sei die Regelung, nach der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit vornehmen müssen, unabhängig davon, ob diese von einer Frau oder einem Mann, ausgeübt werde, abzulehnen.

Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund kritisierte, dass der Gesetzentwurf dem Problem von psychischen Belastungen von Schwangeren nicht gerecht werde und weit hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem gesellschaftlichen Konsens zurückbleibe. Psychische Belastungen müssten naturwissenschaftlich-technischen Gefährdungen gleichgestellt werden, forderte Weg.

Katrin van Riesen von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen lobte, dass mit der Gesetzesnovelle zukünftig auch Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen unter den gesetzlichen Mutterschutz fallen sollen. Zugleich monierte sie, dass Studentinnen jedoch auch weiterhin vom Mutterschaftsgeld ausgeschlossen würden. Zudem würden Bafög-Empfängerinnen im Fall einer Schwangerschaft nur für die Dauer von drei Monaten gefördert. Es sei deshalb eine Ausweitung der Bafög-Förderung und eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für geringfügig Beschäftigte anzustreben.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 525 vom 19.09.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des morgigen Weltkindertages kritisieren der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken (FDK) den jüngsten Bericht des Club of Rome. Ihr gemeinsamer Widerspruch richtet sich vor allem gegen den Vorschlag, Frauen die keine oder nur ein Kind bekämen, einen Bonus von $ 80.000 zu zahlen. Dazu erklärten die BKU-Vorsitzende Marie-Luise Dött (MdB) und FDK-Präsident Stefan Becker: „Kinder sind unsere Zukunft und keine Hypothek für unsere Erde. Eine Gesellschaft verliert ihre Menschlichkeit, wenn sie Kinder mit finanziellen Anreizen wegsubventionieren will.“

Dött und Becker stimmen dem Anliegen des Club of Rome zu, mit den natürlichen Ressourcen der Erde schonend umzugehen. Kinderfeindlichkeit halten sie aber für den denkbar falschesten Weg: „Wir wollen die Schöpfung bewahren, für unsere Kinder und Enkelkinder, nicht auf ihre Kosten!“ Sie verwiesen auf die Situation in China, wo ersichtlich sei, dass eine Ein-Kind-Politik und Ressourcenschutz wenig miteinander zu tun hätten

Dött und Becker sind davon überzeugt, dass es der bessere Weg ist, auf die Kreativität und Innovationskraft der jungen Generation zu setzen. „Wir sollten der nächsten Generation zum einen die bestmögliche Bildung ermöglichen, damit sie bessere und ressourcenschonendere Lösungen für qualitatives Wachstum findet. Zum anderen wollen wir sie zu einer ethischen Grundhaltung der Solidarität und Verantwortung hinführen, die die Menschen weltweit in den Blick nimmt.“ Sie erinnerten an den Grundsatz der Katholischen Soziallehre, dass Gott die Schöpfung der ganzen Menschheit geschenkt habe und es daher eine ethische Verpflichtung gebe, sie für alle Menschen bewohnbar zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) vom 19.09.2016

Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz will das Versicherungsvertragsgesetz anpassen und zukünftig allen Frauen eine dem Mutterschaftsgeld ähnliche Leistung gewähren.

Vom Mutterschaftsgeld profitieren derzeitig Frauen in Angestelltenverhältnissen und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige. Passend zu geplanten Änderungen beim Mutterschutzgesetz sollen nun auch privat versicherte Selbständige hiervon profitieren können.

Frauen, die schon lange und erfolgreich selbständig tätig sind, haben vielleicht ausreichend Rücklagen für diese besondere Zeit gebildet, das trifft jedoch typischerweise für Frauen in der Familienaufbauphase noch nicht zu. Sie sind aber von Überforderung und Gefahren für sich und ihr Baby am Arbeitsplatz nicht weniger betroffen. Unsichere Auftragslagen können zudem selbstständige Frauen in der Schwangerschaft und nach einer Geburt in finanzielle Notlagen bringen.

„Die eaf unterstützt daher das Vorhaben, das Mutterschaftsgeld allen Frauen in möglichst naher Zukunft zu gewähren. Das ist die richtige Antwort auf eine veränderte Arbeitswelt mit vermehrt selbständigen Frauen. Nicht zuletzt ist es auch eine Antwort auf ein finanzielles Risiko, das ausschließlich Frauen haben“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf.

Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 14.09.2016

Das Europäische Parlament hat in einer am vorigen Dienstag verabschiedeten Entschließung (2016/2017(INI)) die Kommission, Mitgliedstaaten und Sozialpartner zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert, die bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben schaffen sollen.

In der Kritik steht dabei auch die Aufrechterhaltung von haushaltsbezogenen Steuer- und Sozialversicherungssystemen, die Frauen den Zugang zu existenzsichernder Erwerbstätigkeit und eigenständiger sozialer Sicherung erschweren. In Deutschland betrifft diese Kritik vor allem das Ehegattensplitting, die Lohnsteuerklasse V sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung. Die europäische Kritik ist nicht neu. Deutschland wurde bereits mehrfach aufgefordert, die Fehlanreize des Steuer- und Sozialversicherungssystems für Zweitverdienende zu prüfen. Geändert hat sich trotz dieser jahrelangen Kritik nichts, obwohl die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende in Deutschland eine der höchsten in Europa ist. Das aktuelle Nationale Reformprogramm (NRP) verweist lediglich auf die Einführung der Minijobs, die Effekte des Mindestlohns und das optionale Faktorverfahren bei der Verteilung der Lohnsteuer. Die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Rates zum NRP zeigen, dass diese Maßnahmen die Probleme nicht lösen: Der Rat kritisiert weiterhin die Effekte von Minijobs, die im Zusammenspiel mit dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung insbesondere Frauen in geringfügiger Beschäftigung halten (Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2016 (2016/C 299/05)).

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat sich wiederholt für die folgenden Reformen eingesetzt:

– Die Abschaffung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse,

– die Ablösung des Ehegattensplittings durch eine Individualbesteuerung mit ubertragbarem Grundfreibetrag und die Abschaffung der Steuerklasse V im Lohnsteuerverfahren,

– die Ablösung der beitragsfreien Mitversicherung von Eheleuten nach § 10 SGB V durch eine zeitlich befristete beitragsfreie Versicherung von Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung und eine Versicherungsmöglichkeit auf freiwilliger Basis.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb:»Steuergerechtigkeit muss endlich auch die Anliegen von Frauen widerspiegeln. Ich setze darauf, dass diese Forderungen im kommenden Bundestagswahlkampf aufgegriffen werden.«

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 20.09.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Oktober 2016

Veranstalter: pro familia Landesverband Thüringen e. V.

Ort: Erfurt

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 26.09.2016

Mit gesellschaftlichen Veränderungen stehen Familien vor neuen Herausforderungen. Ein Aspekt dieser Entwicklung ist die Zunahme von Trennungen/Scheidungen und damit verbunden die Pluralisierung von Familiensituationen. Ziel des Fachtages ist es insbesondere, die Situation von Kindern bei Trennung, Scheidung, Hochstrittigkeit und auch Gewalt vor dem Hintergrund der kindlichen Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.profamilia.de/fileadmin/landesverband/lv_thueringen/Fachtagung_pro_familia_2016.pdf.

Termin: 27./28. Oktober 2016

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Teilnahmebeitrag erhoben

Über 1 Million Menschen sind seit 2015 auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Hunger nach Deutschland gekommen. Manche sind bereits als Familie eingereist, andere wollen ihre zurückgebliebenen Familienangehörigen, oft Frauen und Kinder, nachholen. Ihre Lebenslagen und Selbstbilder sind vielfältig. Mit der Fachtagung soll das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Ziel ist es, Partizipation und Zugehörigkeit für geflüchtete Familien zu ermöglichen. Dazu wird über aktuelle Entwicklungen informiert, (Selbst)Reflexionen angeregt, Beispiele guter Praxis vorgestellt und zum fachlichen Austausch eingeladen.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://www.pb-paritaet.de/fachtagungen/dokumente2016/FT%20Familienbildung%202016%20Save%20the%20Date%20Programm%20und%20Anmeldung1.pdf

Termin: 07./ 08. November 2016

Veranstalter: Confederation of Family Organisations in the European Union in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V.

Ort: Berlin

Arbeitssprache: Englisch, zum Teil Deutsch

Kosten: Es wird ein Konferenzbeitrag von etwa 45,00 EUR erhoben.

COFACE Families-Europe and its German member Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familien organisationen (AGF) are jointly organising the conference ‚The impact of digitalisation on 21st century families‘ on 7-8 November in Berlin. Around 100 key stakeholders will get together to discuss this topic, aiming to stimulate debate, put some practical examples out there, and take a peek at what the future will bring. The conference will focus on families as new consumers and new workers, but ultimately assess to what extent these trends are creating new families (social impact).

Das Programm ist hier zu finden: http://www.coface-eu.org/en/upload/2016_BERLIN/Event_16%2011%207-8_COFACE_Berlinconf_DraftProgramme_en%20SHORT.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.eventbrite.co.uk/e/european-conference-the-impact-of-digitalisation-on-21st-century-families-tickets-27482870004.

Kontakt per E-Mail sowie Anmeldung ist hier möglich: anmeldung@ag-familie.de.

Termin: 15. November 2016

Veranstalter: Konsortium Elternchance in Kooperation mit AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Gemeinsam in einen Austausch kommen, die Erfolge und Entwicklungen der vergangenen fünf Projektjahre kritisch betrachten sowie Elternbegleitung weiterzuentwickeln – das ist nur ein Teil des Anliegens der bevorstehenden Jahrestagung „Mit Familien im Dialog“. Vor Ort sind Dozent_innen der Kurse, Projekt­entwickler_innen, Eltern, Vertreter_innen migrantischer Communities und Eltern­­begleiter_innen, die gemeinsam mit den Teilnehmern „Elternchance“ weiterdenken möchten.

Die Anmeldung ist hier möglich: info@konsortium-elternchance.de.

Termin: 24. November 2016

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e. V. in Kooperation mit der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben

Die Tagung greift das Thema Vielfalt auf, das in den letzten Monaten durch die Zuwanderung von Menschen auf der Flucht allgegenwärtig war. Inzwischen sind zahlreiche Kinder und Eltern mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren angekommen, wo sie meist auf Vielfalt treffen.

Die Tagung bietet aktuelles Hintergrundwissen, informiert über inklusive Methoden und zeigt anhand von Praxisbeispielen, dass Vielfalt auch beflügeln kann, wenn es darum geht, die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und ihre Familien sicher zu stellen.

Die Werbebroschüre mit Anfahrtsskizze ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/wp-content/uploads/Flyer-Fachtag-24.11.2016.pdf.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2016/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/anmeldung-zur-fachtagung/.

Termin: 06./ 07. Dezember 2016

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag erhoben

Unsere Gesellschaft erlebt aktuell einen weitreichenden Wandel im Umgang mit den digitalen Medien. Bald werden alle Neueltern zu den digital natives zählen, die schon als Kinder digital kommuniziert haben, sich daher mit Selbstverständlichkeit im weltweiten digitalen Datennetz bewegen und dieses intensiv zur Beziehungspflege nutzen. Die kommunale Familienpolitik und die Familienarbeit stellen sich bereits seit einiger Zeit auf diese Eltern ein und versuchen zunehmend, Eltern auch mit digitalen Angeboten anzusprechen.

Die Fachveranstaltung wird das Thema aus zwei Perspektiven aufgreifen. Im ersten Schritt soll gefragt werden, welche digitalen Angebote Eltern heute von einer familienfreundlichen Kommune erwarten. Im zweiten Schritt werden gelungene digitale Angebote für Familien vorgeführt werden, aber auch die Schwierigkeiten thematisiert, die es bei der Schaffung solcher Angebote zu meistern gilt.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-2016-onlineportale-fuer-familien-aktuelle-praxis-und-entwicklungspotenziale-1870,613,1000.html.

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ verfasst.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20160914_SN_Ermittlung_Regelbedarfe_ZFF.pdf.

Damit getrennte Eltern und ihre Kinder Nähe und Vertrautheit in einer geschützten Atmosphäre genießen können und „Kinder mit zwei Elternhäusern“ eine sichere Bindung für ihr späteres Leben mitnehmen(der wertende Begriff „Trennungskinder“ wird hier bewusst vermieden), haben der Bundesverband der Mütterzentren und die Flechtwerk2+1 gGmbH per Kooperationsvertrag am 16. Juni beschlossen, das Angebot „Kinderzimmer auf Zeit“ gemeinsam in Deutschland zu verbreiten.

In den familienfreundlichen Räumen der Mütterzentren und Mehrgenerationenhäuser können getrennt lebende Väter und Mütter, die von weither anreisen, in Ruhe Zeit mit ihrem Kind verbringen, spielen und reden.

Durch die Kooperation können getrennt lebende und alleinerziehende Eltern und deren Kinder auch das offene Angebot der Mütterzentren stärker nutzen.

Das ZFF gratuliert seinen beiden Mitgliedern zur Kooperation und wünscht viel Erfolg!

AKTUELLES

Worum geht es? Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich verfestigt und verbreitet. Sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht im SGB II ist. Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der Umgangselternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist. Nur durch einen Umgangsmehrbedarf ist die Existenz von Kindern in beiden Haushalten ihrer getrennten Eltern im SGB II sichergestellt.

Die Petition ist hier zu finden: https://weact.campact.de/petitions/umgangsmehrbedarf-jetzt.

Das Wechselmodell, auch Doppelresidenz genannt, ist als Nachtrennungs-Betreuungsform für Kinder in intensiver Diskussion. Profitieren im restlichen Europa bereits viele Kinder, Mütter und Väter von der Doppelresidenz, wird dieses Thema in Deutschland noch immer vernachlässigt. Zudem fehlt es an Aufklärung über praktische Fragen und wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die vereinsübergreifende Plattform doppelresidenz.org hat sich zum Ziel gesetzt, hier Abhilfe zu schaffen und bringt zum Weltkindertag am 18.09.2016 das umfangreichste Informationsportal zum Wechselmodell an den Start. Hier können sich Eltern und auch Ämter, Beratungsstellen und andere professionelle Akteurinnen und Akteure über praktische Fragen, wissenschaftliche und rechtliche Aspekte informieren. Ergänzend zum Webauftritt wird zeitgleich eine Informationsbroschüre veröffentlicht.

Die Online-Plattform ist hier zu finden: http://doppelresidenz.org.

Der überarbeitete Ratgeber für Väter nach Trennungen ist in 3. Auflage im Taschenbuchformat erschienen.

Das Buch ist für Väter in Trennungssituationen gedacht. Außerdem ist der Ratgeber auch für Fachkräfte geeignet, die in ihrer Praxis mit Vätern in Trennungssituationen zu tun haben.

Der Ratgeber kostet 8,00 € pro Exemplar zuzgl. Versandkostenpauschale.

Die Leser erhalten Auskunft über verschiedene Lebens- und Wohnformen nach Trennungen, sowie deren Vor- und Nachteile. Anschaulich wird dies durch Erfahrungsberichte von Vätern dargestellt.

Eine Leseprobe ist hier zu finden: http://vaeterratgeber.de/unser-buch/inhaltsverzeichnis/.