ZFF-Info 16/2017

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SCHWERPUNKT I: Stimmen nach der BTW17

Anlässlich des dramatischen Ausgangs der Bundestagwahl 2017 fordert das ZFF einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt der Familie, Menschrechte und Demokratie. Der Einzug einer Partei mit rechtem und rassistischem Gedankengut in den 19. Deutschen Bundestag ist eine Gefahr für das Familienleben in unserem Land. Rechtsextreme Äußerungen und Hetze müssen von den demokratischen Parteien und der Gesellschaft bloßgestellt und entschieden bekämpft werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Einzug der AfD als drittstärkste Kraft in den 19. Deutschen Bundestag ist ein Angriff auf unsere Grundwerte der Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität. Die diskriminierenden, rassistischen und rückwärtsgewandten Familien- und Geschlechterbilder dieser Partei haben keinen Platz in unserer demokratischen Gesellschaft. Die rechtspopulistische Programmatik der AfD steht damit in einem krassen Widerspruch zu den Werten des ZFF. Wir hoffen nun auf ergebnisreiche Koalitionsverhandlungen und fordern die demokratischen Parteien dazu auf, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der die Vielfalt von Lebensformen, Kulturen und Meinungen als Bereicherung begriffen wird. Auch das ZFF wird sich weiterhin lautstark in die Bundespolitik einbringen und für eine Familien- und Sozialpolitik kämpfen, die der familiären Vielfalt gerecht wird und sie in all ihren Formen unterstützt. Nur gemeinsam sind wir stark und können uns gegen die weitere Verbreitung von rückwärtsgewandtem Gedankengut einsetzen und rechtspopulistische Parteien schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.09.2017

Zum Ergebnis der Bundestagswahl 2017 erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Ergebnis der Bundestagswahl und der Einzug der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in den Deutschen Bundestags ist für die Bundesrepublik ein Einschnitt. Der Einzug der AfD zeigt auch, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD viel Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern verloren hat und die Unzufriedenheit im Land gewachsen ist. Als Arbeiterwohlfahrt bekennen wir uns zum demokratischen Diskurs mit Vertreterinnen und Vertretern anderer politischer Überzeugungen. Die Grenze ziehen wir jedoch dort, wo durch Äußerungen Menschenrechte infrage gestellt werden, denn wir bekämpfen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus. Von den etablierten Parteien erwarten wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.

Eine Hauptaufgabe der kommenden Bundesregierung muss die Bekämpfung sich verfestigender Armut werden. Renten müssen auch zukünftig einen auskömmlichen Lebensstandard garantieren. Es braucht Rahmenbedingungen für gute Arbeit auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Eine qualitativ gute Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Eltern und Kinder entspricht, muss überall gewährleistet werden. Darüber hinaus erwartet die AWO von einer neuen Bundesregierung, dass sie zügig die Herausforderungen im Bereich der Pflege angeht.

Das Wahlergebnis sollte ein Weckruf sein, sich wieder für mehr soziale Gerechtigkeit einzusetzen. Es gilt, keine Zeit zu verlieren und die zentralen sozialen Zukunftsfragen anzupacken. Vor allem aber muss es allen demokratischen Parteien gelingen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 25.09.2017

Der Deutsche Frauenrat ist durch den Ausgang der Bundestagswahlen in dreifacher Hinsicht alarmiert. Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, am Tag nach der Wahl: „Der Einzug von fast hundert RechtspopulistInnen in den Deutschen Bundestag ist eine Provokation für unsere Demokratie. Gemeinsam müssen wir uns ihnen entgegenstellen und streitbar unsere Grundwerte verteidigen.“

Von einer geschlechtergerechten Besetzung ist der neue Bundestag weiter entfernt denn je. Nur rund 31 Prozent der Sitze werden von weiblichen Abgeordneten eingenommen. Das bedeutet gegenüber dem letzten Bundestag ein Rückgang von über fünf Prozent. „Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen wurden gewählt! Gewonnen haben Parteien ohne Quote. So ein schlechtes Verhältnis hatten wir zuletzt vor 15 Jahren. Die Forderung nach Parität ist für uns also aktueller denn je.“

Die Jamaika-Koalition, die aktuell gehandelt wird, verheißt zumindest nach Analyse der Wahlprogramme und -versprechungen für eine zukünftige Frauen- und Geschlechterpolitik der neuen Bundesregierung wenig Gutes.

„In Sachen Entgeltgleichheit, Geschlechterquote und Ehegattensplitting befürchten wir Stillstand, wenn nicht gar Rückschritte. Auch Themen wie Familienarbeitszeit und Gewaltschutz haben aktuell wenig Perspektive. Wir sind politisch auf vier harte Jahre eingestellt und setzen auf eine starke frauenpolitische Opposition außerhalb des Bundestags,“ so Mona Küppers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 25.09.2017

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie das Thema Bildungsgerechtigkeit stärker in den Fokus nimmt. "Die soziale Herkunft eines Kindes darf nicht länger über seine Bildungschancen entscheiden", sagt Lilie in einem Videostatement nach der Bundestagswahl.

Die einschneidenden Ergebnisse dieser Wahl zeigten deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen dringend um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland kümmern müssten. "Egal, ob jemand in Stuttgart oder Remscheid lebt, in Mecklenburg-Vorpommern oder in München, er muss er die gleichen Chancen auf Schulbildung und gleiche berufliche Perspektiven haben", betont der Diakonie- Chef.

Zum Einzug der AfD in den Bundestag sagt Lilie, dass sich die Diakonie mit allen Vertretern demokratisch gewählter Parteien auseinandersetzen und den fachlichen Austausch suchen werde. "Wir werden aber nicht mit Menschen zusammen arbeiten, die sich immer wieder rassistisch oder menschenverachtend äußern, die gruppenbezogen Menschenfeindlichkeit unterstützen oder selber proklamieren. Die disqualifizieren sich selber aus dem Kreis derer, die sich für eine offene und demokratische Gesellschaft einsetzen."

Das Videostatement finden Sie unter https://www.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 26.09.2017

Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Bundestag nach der Bundestagswahl fordert die neu gewählte Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

(djb) Prof. Dr. Maria Wersig "ein Nachdenken über Änderungen des Parteienrechts". Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat sich von 36,5 Prozent auf 30,75 Prozent verringert. Weniger als ein Drittel der Abgeordneten sind also Frauen. Damit fällt der Anteil der Frauen in unserer höchsten Volksvertretung auf den Stand von vor 20 Jahren zurück.

Betrachtet man die einzelnen Bundestagsfraktionen, so fallen von den bislang im Bundestag vertretenen Parteien besonders CDU/CSU auf: Bei ihnen ist der Frauenanteil auf unter 20 Prozent gesunken. Den höchsten Männeranteil haben die Neuzugänge AfD (88,3 Prozent) und FDP (77,5 Prozent). Lediglich solche Parteien, die sich von vornherein per Satzungsrecht zur Quotierung ihrer Wahllisten verpflichtet haben, erreichen ein angemessenes Verhältnis von Frauen und Männern in ihren Fraktionen. So die SPD, die ihre 40 Prozent-Frauenquote leicht übertrifft und auf 41,8 Prozent Frauen kommt. Bündnis 90/Die Grünen erreichen einen Frauenanteil von 58,2 Prozent, die Linke kommt auf 53,6 Prozent.

"Das Absinken des Frauenanteils um fast 6 Prozent lässt sich keineswegs damit rechtfertigen", so Prof. Dr. Wersig, "dass damit nur die Frauenanteile in den Parteien widergespiegelt würden. Der Erfolg von Frauenquoten im Satzungsrecht politischer Parteien belegt, dass niedrige Frauenanteile auch damit zu tun haben, dass männerdominierte Parteien qualifizierten Frauen keine Anreize zur politischen Arbeit bieten und ihnen keine adäquaten Betätigungsmöglichkeiten eröffnen." Damit widerspricht sie der im Vorfeld der Wahl geäußerten Behauptung, dass der Maßstab eines zu geringen Frauenanteils in Parlamenten die Zahl der weiblichen Mitglieder in diesen Parteien zu sein habe. Der Maßstab, der hier anzulegen ist, ist und bleibt der Anteil von Frauen in der Bevölkerung.

"Letztlich behaupten doch diejenigen, für die der Maßstab eines vertretbaren Frauenanteils im Bundestag das derzeitige Verhältnis der weiblichen und männlichen Mitglieder in den Parteien ist, dass die Frauen selbst daran schuld seien, wenn ihr Anteil in den Volksvertretungen so gering ist", sagte Prof. Dr. Wersig.

"Dem ist zu widersprechen. Die politischen Parteien müssen nicht nur um Wählerinnen werben, sondern auch um Kandidatinnen für politische Ämter.

Parteien haben die demokratische Verantwortung, Frauen und Männer gleichermaßen die Chance einzuräumen, politische Ämter zu bekleiden. Auch gegen bisherige Männermehrheiten. Gut die Hälfte der im Bundestag nunmehr vertretenen Parteien hat hier leider versagt." Prof. Dr. Maria Wersig schließt mit den Worten: "Für die Frauen in Deutschland war dieser Wahlsonntag unter mehreren Aspekten ein besonders schwarzer Tag."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.09.2017

SCHWERPUNKT II: Weltkindertag

Am 20. September wird der Weltkindertag gefeiert, mit dem nach der Empfehlung der Vereinten Nationen der Einsatz für die Rechte der Kinder und die Freundschaft unter den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden soll.

An diesem Tag wird dazu aufgerufen, die Rechte und Bedürfnisse aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

Mit dem diesjährigen Motto „Kindern eine Stimme geben“ ist die Forderung verbunden, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer, erklärt: "Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche noch mehr Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Mitbestimmungsformen brauchen sichere Rahmenbedingungen, Planungszeiten, verlässliche Anbindung an Entscheidungswege und Entscheidungsgremien, solide finanzielle Ausstattung und Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche angenommen fühlen. Politische Entscheidungsprozesse und Strukturen können Kindern und Jugendlichen am besten durch eigene Erfahrungen, egal ob durch direkte Mitarbeit oder durch aktive Wahl, vermittelt werden.“

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 20.09.2017

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2017 fordert Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: „Leider werden die Interessen und Rechte von Kindern noch nicht überall in Deutschland ausreichend beachtet. Deshalb will ich mich weiter dafür einsetzen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der Schutz und die Förderung ihrer Rechte, die besondere Berücksichtigung ihres Wohls bei jedem staatlichen Handeln und die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es um sie geht, gehören dorthin, wo die grundlegenden Werte unseres Zusammenlebens geregelt sind.“

Anlässlich des Weltkindertages machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland auf die Kinderrechte aufmerksam. In diesem Jahr werden mit dem Motto „Kindern eine Stimme geben“ die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in den Mittelpunkt gestellt: Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben alle Kinder das Recht auf Mitbestimmung, wenn es um ihre Belange geht.

„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. Sie gibt die Richtung vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen als einen vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen“, erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Der Weltkindertag wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1954 ins Leben gerufen, um die Rechte der Kinder zu stärken. Über 140 Staaten begehen den Weltkindertag, um auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen. Bereits vor 25 Jahren unterzeichnete Deutschland die VN-Kinderrechts-konvention. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält mit ihren 54 Artikeln spezifische Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2017

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“ Wenige Tage vor der Bundestagswahl macht das den Handlungsbedarf deutlich. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen Kinder und Jugendliche in Zukunft noch stärker beteiligen. Und wir werden das Wahlalter bei Bundestagswahlen absenken.

„Wir wollen, dass künftig auch auf Bundesebene Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Damit die Jugendlichen bei der Wahl auch mündig entscheiden können, werden wir unter anderem die politische Bildung stärken. Demokratieerziehung und Gesellschaftskunde müssen wieder zum festen Bestandteil des Schulunterrichts werden – nicht nur an Gymnasien, sondern an allen Schulen. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche schon früh bei Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden und lernen, ihre Interessen zu formulieren. Deshalb wollen wir die demokratische Mitbestimmung in Kitas, Schulen, Hochschulen und Ausbildungsbetrieben stärken und die Arbeit der Jugendverbände fördern. Dort, wo Teilhabe und Mitbestimmung gelernt und gelebt werden, wird Demokratie greifbar. Kinder und Jugendliche erfahren, wie wichtig es ist, sich mit Positionen und Meinungen anderer auseinanderzusetzen, lernen Demokratie und Akzeptanz. Und: Positive Erfahrungen mit der Demokratie und demokratischen Strukturen sind die beste Prävention gegen Extremismus.

Außerdem setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert werden. Denn Kinder und Jugendliche sind eigene Persönlichkeiten und haben eigene Rechte. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bewirkt, dass Parlamente, Verwaltungen und Gerichte das Wohl der Kinder und Jugendlichen überall dort, wo ihre Rechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen. Starke Kinderrechte, ein niedrigeres Wahlalter, mehr Mitbestimmung dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten – all dies soll ihnen helfen, sich für die eigenen Interessen und Rechte stark zu machen und die Stimme zu erheben. Dass diese Stimme dann auch gehört wird – dafür werden wir sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2017

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Rechte von Kindern dürfen nicht nur am Weltkindertag im Mittelpunkt stehen, sondern sollten basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention für sie rechtlich verbrieft werden. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist lange überfällig. Nur damit ist sichergestellt, dass in den sie betreffenden Belangen ihre Beteiligung gesichert und ihre Bedürfnisse maßgeblich berücksichtigt werden.

Zwar haben alle Kinder die gleichen Rechte, es kommen aber nicht alle zu ihrem Recht. So brauchen wir eine Familienförderung, die allen Kindern gleiche Teilhabechancen ermöglicht, unabhängig von ihren Eltern. Die Große Koalition hat es in den letzten Jahren versäumt, Kindern bessere Entwicklungs- und Bildungschancen zu geben. Das heute nach wie vor 2,8 Millionen Kinder in Deutschland armutsgefährdet sind, muss endlich ein Ende haben.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2017

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In einem Land wie Deutschland sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. Doch davon sind wir noch immer weit entfernt. Aus Sicht der AWO ist ein Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Denn Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Weltkindertag ganz oben auf der Agenda stehen.

In Deutschland werden die Kinder einkommensschwacher Eltern abgehängt. Sie wachsen häufig in schwierigen Wohn,- Lebens- und Bildungsverhältnissen auf. Ihre Lebenssituation schließt die Kinder aus einer erheblichen Zahl von Angeboten der Freizeitgestaltung, Bildung und Förderung aus. Das Ziel muss es damit sein, Kinder und ihre Eltern aus der Armut zu holen. Dafür benötigen wir ein wirksames Gesamtkonzept.

Es ist für alle Eltern eine große Herausforderung, Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten. Damit dürfen Eltern nicht alleingelassen werden. Für die AWO ist es selbstverständlich durch Angebote der Eltern- und Familienbildung und familienunterstützende Maßnahmen zu mehr Bildungs-, Teilhabe- und Chancengerechtigkeit beizutragen.

In den Mittelpunkt unseres Handelns müssen die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gestellt werden, um gemeinsam mit den Familien soziale Nahräume zu kinder- und familienfreundlichen Lebensräumen zu gestalten und ausreichend Raum für Kindheit, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen.

Es genügt nicht, nur über Familien zu reden. Familien benötigen, neben geeigneten familienpolitischen Strukturentscheidungen, eine familienfreundliche Umwelt und gesellschaftliche Wertschätzung – stärkende, unterstützende und an ihren Bedürfnissen orientierte Bildungs- und Informationsangebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.09.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner spricht auf der 4. UNECE-Ministerkonferenz in Lissabon über die Herausforderungen des demografischen Wandels

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, nimmt in Lissabon an der 4. UNECE-Ministerkonferenz zu Fragen des Alterns „A sustainable Society for all Ages – Realizing the Potential of living longer“ teil. Deutschland hat den Vize-Vorsitz bei der Konferenz.

Ältere Männer und Frauen wollen bis ins hohe Alter gut und selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Das unterstützt die Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner:

„Auch in der europäischen und internationalen Seniorenpolitik ist Pflege ein zentrales Thema. Ältere Menschen können in aller Regel heute länger aktiv, selbstbestimmt und in guter Gesundheit an der Gesellschaft teilhaben. Gleichzeitig steigt der Anteil pflegebedürftiger Menschen rapide an. Diese Entwicklung und der steigende Fachkräftemangel in der Altenpflege stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Altenpflege hinken in Deutschland im europäischen Vergleich immer noch hinterher. Die Reform der Pflegeberufe ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt müssen weitere folgen: insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Pflegekräfte.“

In ihrer Abschlusserklärung wollen die 56 UNECE-Mitgliedstaaten unter anderem das Ziel formulieren, die Qualität in der Pflege weiter zu fördern sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften und die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ spricht auf einem Experten-Panel zum Thema „Die Potenziale des längeren Lebens erkennen“ und bei einer Ministerrunde zum Thema „Längeres Arbeitsleben und Arbeitsfähigkeit unterstützen“.

Die UNECE-(United Nations Economic Commission for Europe)Ministerkonferenz von Lissabon zieht 15 Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen (MIPAA/ Madrid International Plan of Action on Ageing) Bilanz. Ausführlich dargelegt wird das in den „National Reports“ und dem daraus zusammengefassten Synthese-Bericht der UNECE. Deutschland hat diesen Nationalen Report auf Deutsch und Englisch vorgelegt. Er ist auf den Webseiten der UNECE (www.unece.org) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) einzusehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2017

Liebe gewinnt!

Zu den ersten Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland am 1. Oktober 2017 erklären Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter:

Endlich ist sie da: Die Ehe für alle. Dies ist ein historischer Tag für unsere Gesellschaft und für unsere Werte. Denn hier geht es um mehr als nur um ein Ja-Wort. Der heutige Tag ist die Krönung eines langen Kampfes für gleiche Rechte für alle und für die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ab heute wird umgesetzt und zelebriert, wofür wir Grüne jahrzehntelang gekämpft haben.

Endlich ist auch in Deutschland möglich, was bereits in 22 Ländern weltweit – darunter Frankreich und Finnland, in den USA und Uruguay, in den Niederlanden und Neuseeland– längst geltendes Recht ist. Überall wo die Liebe hinfällt, darf nun auch geheiratet werden – und das ist gut so. Unser Glückwunsch geht an alle, die sich heute und in Zukunft trauen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2017

Die soziale Schere zwischen Arm und Reich hat sich deutlich geöffnet. Was die Politik dagegen tun kann, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. IMK-Direktor Prof. Dr. Gustav A. Horn entwickelt darin gemeinsam mit seinen Forscherkollegen Jan Behringer, Dr. Sebastian Gechert, Dr. Katja Rietzler und Dr. Ulrike Stein konkrete Vorschläge, mit denen sich die Ungleichheit hierzulande wirksam reduzieren lässt. Dabei setzen die Forscher drei Schwerpunkte: Es gelte, die wirtschaftlich Starken mehr zu beteiligen, die Mitte zu stärken und Armut zu bekämpfen. "Viele Menschen empfinden die wirtschaftlichen Verhältnisse als ungerecht, wie Umfragen zeigen. Damit liegen sie auch richtig", sagt Gustav Horn. "Es ist Zeit, die Ungleichheit wieder zu reduzieren. Das sichert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und es verbessert Deutschlands wirtschaftliche Chancen für die Zukunft. Ein polarisiertes Land kann auf Dauer nicht erfolgreich sein." (Ausführliches Zitat unten).

Dass Ungleichheit ein gravierendes Problem darstellt, zeigen die IMK-Forscher anhand der neuesten Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Dabei haben sie die Bevölkerung in drei Einkommensgruppen eingeteilt: Wer weniger als 70 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gehört finanziell zur unteren Schicht, wer mindestens 150 Prozent ausgeben kann, zur oberen, der Rest zur Mitte. Den Berechnungen zufolge ist das durchschnittliche verfügbare Einkommen der oberen Gruppe von 1991 bis 2014 real um gut 17 Prozent gestiegen, das der Mitte um 10 Prozent. Die Geringverdiener mussten sich dagegen über den Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten mit Zuwächsen von insgesamt knapp 3 Prozent begnügen (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten; dort auch Link zum Datendownload). Die Diskrepanz zwischen den Einkommensklassen hat sich also deutlich vergrößert. Zugleich ist die Mittelschicht geschrumpft: Der Anteil der Haushalte mit 70 bis 150 Prozent des mittleren Einkommens hat zwischen 1991 und 2014 von 63 auf 56 Prozent abgenommen (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version).

Diese Entwicklung lasse sich nicht mit einer einzelnen Maßnahme umkehren, schreiben die Wissenschaftler in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Erforderlich sei ein "Bündel politischer Entscheidungen, die die Regeln wirtschaftlichen Handelns so verändern, dass einerseits die wirtschaftliche Dynamik erhalten bleibt, anderseits die Ungleichheit vermindert wird". Die nötigen Weichenstellungen reichen laut IMK von Änderungen bei der Arbeitsmarktregulierung über steuerpolitische Maßnahmen bis hin zu Initiativen für eine gerechtere Verteilung von Kapitaleinkommen (einen tabellarischen Überblick aller Empfehlungen finden Sie in der pdf-Version).

Zitat zur Studie von Prof. Dr. Gustav A. Horn:

"Zu viel Ungleichheit belastet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und die neuere Forschung liefert Indizien dafür, dass sie auch die Wirtschaftsentwicklung stört. Nach knapp drei Jahrzehnten, in denen die sozialen Unterschiede in Deutschland deutlich gewachsen sind oder selbst bei guter Wirtschaftslage stagnierten, sollten wir jetzt die Weichen neu stellen. Ungleichheit zu reduzieren, das beginnt am Arbeitsmarkt. Nötig sind Reformen, die nicht zuletzt durch den Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse und erweiterter Teilhabemöglichkeiten der Beschäftigten wieder faire Lohnzuwächse ermöglichen. Dabei sollte auch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.

Darüber hinaus brauchen wir einen Kurswechsel bei den Staatsausgaben zugunsten mittlerer und niedriger Einkommen. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, die wenig oder gar keine Steuern zahlen, haben am meisten davon, wenn die öffentliche Hand eine moderne, hochwertige Infrastruktur ohne oder zu möglichst geringen Gebühren zur Verfügung stellt. Das gilt für Kitas ebenso wie für den öffentlichen Nahverkehr oder bezahlbaren Wohnraum. Um das dafür nötige Geld zu mobilisieren, sollten im Gegenzug finanziell starke Haushalte, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten von mehreren Steuersenkungen profitiert haben, wieder stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden."

*Gustav Horn u.a.: Was tun gegen die Ungleichheit? Wirtschaftspolitische Vorschläge für eine reduzierte Ungleichheit, IMK-Report Nr. 129, September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_129_2017.pdf

"Videostatement von Prof. Dr. Gustav A. Horn": https://youtu.be/ORmbjbjMDNI

Die PM mit Abbildungen und Tabellen (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_imk_2017_09_18.pdf

Datendownload zu Abbildung 1: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21856

Datendownload zu Abbildung 2: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21857

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2017, gekürzt

Im Jahr 2016 wünschten sich nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung rund 5,4Millionen Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr Arbeitsstunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 255000 Personen (–4,5%).

Dieses ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setzte sich aus knapp 1,8 Millionen Erwerbslosen, 1,0Millionen Personen in Stiller Reserve und insgesamt 2,6Millionen Unterbeschäftigten zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (–176000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (–103000) deutlich, so dass es insgesamt zu einem Rückgang des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials kam, obwohl die Stille Reserve leicht gestiegen ist (+23000).

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2016 waren in Deutschland 6,4% der Erwerbs­tätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unterbeschäftigt. 12,6% der Teilzeitbeschäftigten und 4,0% der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich zusätzliche Arbeits­stunden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unterbeschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen.

Den 2,6Millionen Unterbeschäftigten standen knapp 1,2Million Erwerbstätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Überbeschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeitsstunden bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Überbeschäftigten erneut erhöht: 2016 gab es einen Anstieg um 147000 Personen, 2015 einen Anstieg um 98000 Personen.

Personen in Stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation jedoch nicht als erwerbslos. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind. Im Jahr 2016 gehörten 5,4% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur Stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,2% gelegen.

Sonstige Nichterwerbspersonen mit generellem Arbeitswunsch zeigen eine geringere Arbeitsmarktnähe als Personen der Stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind. Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größenordnung von knapp 1,3Millionen Personen (6,8% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.09.2017

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AWO zum Tag des Flüchtlings

Anlässlich des heutigen Welttages des Flüchtlings erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Für die AWO ist klar, dass das individuelle Recht auf Asyl unantastbar sein muss. Jeder Mensch muss das Recht haben, darzulegen, inwieweit er schutzbedürftig ist. Daraus folgt, das der legale Zugang nach Europa möglich sein muss und der Einzelne in einem fairen Verfahren die Chance erhalten muss, seine Fluchtgründe mithilfe eines vertrauenswürdigen Dolmetschers umfassend vortragen zu können. Eine zahlenmäßige Obergrenze für den Zuzug von Menschen auf der Flucht ist folgerichtig im Rahmen der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen nicht möglich. Sie würde mit den Grundsätzen des individuellen Rechts auf Asyl brechen. Deshalb lehnt die AWO jede Form von Obergrenzen ab.

Für diejenigen, die in Deutschland Schutz erhalten, ist das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Stütze, um ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Die Verstetigung der ehrenamtlichen Unterstützung ist insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender rechtspopulistischer und flüchtlingsfeindlicher Stimmungen im Land von großer Bedeutung. Das zivilgesellschaftliche Engagement der AWO für Geflüchtete zeigt, wie wichtig ihr eine solidarische und demokratische Gesellschaft sind.

Klar ist aber auch, dass die ehrenamtliche Arbeit nur so gut funktionieren kann, wie sie durch professionelle hauptamtliche Strukturen gestützt und organisiert wird. Wir benötigen eine verlässliche Integrationsinfrastruktur. Integration und Teilhabe werden nur gelingen, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind. Dabei muss vor allem in Ausbildung und Bildung investiert werden. So können die Menschen ein wirklicher Gewinn für unsere Gesellschaft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.09.2017

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat in einer heute veröffentlichten Studie* berechnet, das bis zum Jahr 2025 bis zu 300.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden. „Diese Zahlen sind alarmierend, dürften aber niemanden überraschen. Schon seit Jahren fehlen Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung in Kita, Kindertagespflege, Hort und Ganztagsschule“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Fachkräftemangel wird sich noch deutlich verstärken, sollte ein Betreuungsanspruch auch für Grundschulkinder, wie es beide große Volksparteien fordern, umgesetzt werden. „Die AWO unterstützt den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung für Kinder in der Grundschule. Dieser muss aber von einem zielgerichteten und finanziell gefördertem Maßnahmenpaket begleitet werden, mit dem Ziel zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher gewinnen zu können.“

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen und somit die Kinder in Kita, Kindertagespflege und Hort betreut werden. „Familie und Beruf lassen sich aber nur vereinbaren, wenn es eine quantitativ und qualitativ gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur gibt. Und die wiederum basiert auf gut ausgebildeten Fachkräften“, betont Stadler.

Der Erzieherberuf muss attraktiver werden. Dafür fordert die AWO vor allem folgende Maßnahmen:

  • Aufwertung des Erzieherberufs vor allem durch eine bessere Vergütung,
  • Verbesserung der Aufstiegschancen,
  • Verbesserte Quereinstiegs- bzw. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten,
  • Erhöhung der Plätze an Erzieher*innenfachschulen und Fachhochschulen,
  • Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf durch die Bundesagentur für Arbeit,
  • Erhöhte finanzielle Förderung durch den Bund,
  • Erhöhte Ausbildungskapazitäten durch die Bundesländer.

„Als Trägerin von über 2.300 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut und weiß, dass es ohne staatliche finanzielle Unterstützung dauerhaft nicht gelingen wird, jedem Kind einen qualitativ guten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 15.09.2017

Anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings am 29. September tritt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie mit Nachdruck dafür ein, Flüchtlingen den Nachzug ihrer Familien zu ermöglichen. "Aus unserer Sicht kann Integration nur gelingen, wenn Menschen für sich und ihre Familien eine Zukunftsperspektive sehen. Wer verhindert, dass Flüchtlinge mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben können, darf sich über mangelnde Integration und auch über die dramatisch steigende Zahl von Gerichtsverfahren nicht wundern", sagt Lilie. Darauf habe der ehemalige Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, mit Recht hingewiesen.

Die Sorge um ihre Angehörigen erschwere den Flüchtlingen das Ankommen in Deutschland und ihre Integration. Für sie sei es daher sehr wichtig, ihre Angehörigen schnell auf sicherem Weg nachholen zu können. "Integration ist ein Familienprojekt und der Schutz der Familie ist unteilbar", betont Lilie.

"Insgesamt sollten wir uns bei der Debatte über Familiennachzug schnell daran gewöhnen, dass wir uns nicht auf rechte Ränder konzentrieren, sondern auf rechtsstaatlich und integrationspolitisch sinnvolle Maßnahmen und diese offensiv verteidigen. Mindestens das sollte eine Lehre aus dem Wahlergebnis sein", sagt Lilie.

Selbst, wenn sie offiziell als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind, ist es praktisch für sie sehr schwer, ihre Familien nachzuholen. Die größten Probleme sind lange Wartezeiten bei den Botschaften und Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaffung zur Prüfung der Familienzusammengehörigkeit. Vielen fehlt zudem das Geld für die Beschaffung der notwendigen Dokumente und die Reise. Oft wurden alle Mittel für die Flucht aufgebraucht. Im Durchschnitt kostet eine Familienzusammenführung etwas über 1.000 Euro. Dafür gibt es keine staatliche Unterstützung, auch nicht als Darlehen.

Die Diakonie unterstützt Familienzusammenführung daher mit einem eigenen Fonds.

Übernommen werden ein Drittel der Reisekosten nachziehender Angehöriger. Bereits über 1.600 Familien konnten 2016 und 2017 mit Geldern aus diesem Fonds in Deutschland wieder zueinander finden. Dafür wurden mehr als 500.000 Euro aufgewendet, je zur Hälfte aus Spenden der Diakonie und Mitteln der Evangelischen Kirche in Deutschland, die den Fonds unterstützt.

Informationen zum Familienzusammenführungsfonds der Diakonie Deutschland und den Spendenmöglichkeiten gibt es unter https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien/

Hintergründe zur Familienzusammenführung gibt es unter https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung

Was es für Flüchtlinge bedeutet, ohne Familie in einer neuen Heimat zu leben, lesen Sie auf https://hilfe.diakonie.de/vereint-in-eine-gemeinsame-zukunft/

In seinem Blog wirbt Diakonie-Präsiden Ulrich Lilie für den "Fonds für die Zusammenführung von Familien": https://praesident.diakonie.de/2017/09/27/dazu-gehoeren-das-megathema-zusammenhalt/#more-1380

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 27.09.2017

In Berlin ist auf dem Potsdamer Platz das bundeszentrale Weltkindertagsfest des Deutschen Kinderhilfswerkes eröffnet worden. Das Weltkindertagsfest steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“. Damit rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Zur Eröffnung forderte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, auch einen stärkeren Fokus auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. „Kinder und Jugendliche brauchen mehr als bisher die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die die Rechte von Kindern nachhaltig zur Geltung bringt. Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen konstatieren. Wir brauchen demgegenüber eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, so Thomas Krüger.

„Wir können nur dann die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft treffen, wenn wir die Kinder und Jugendlichen beteiligen und ihre Meinung berücksichtigen. Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden, und es lohnt sich auch für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen die Rechte der Kinder auch in der Verfassung verankert werden. Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung müssen wir sichern. Und wir müssen akzeptieren, dass auch wir von Kindern lernen können – z. B. im Umgang mit der Digitalisierung. Wir müssen Jugendlichen etwas zutrauen und ihnen Verantwortung übertragen. Ich setze mich daher dafür ein, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Denn 16-jährige Mädchen und Jungen wissen in der Regel schon sehr genau, was sie wollen und was gut für sie ist“, sagte Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, die das Fest als Vertreterin der Bundesregierung mit eröffnete.

„Einige Parteien unterstützen in ihren Programmen unsere Forderung, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Dies auch wirklich umzusetzen ist ein großer Schritt, weil die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen dann stärker berücksichtigt werden müssen und sie bessere Chancen bekommen, bestmöglich gefördert zu werden. Wir werden nach der Wahl im Blick behalten, ob aus guten Ansätzen Wirklichkeit wird“, betonte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die DFL Stiftung engagieren sich zukünftig gemeinsam für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Im Mittelpunkt der neuen Partnerschaft soll vor allem das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Spiel und Bewegung stehen. Startschuss für das gemeinsame Engagement ist das Weltkindertagsfest. Dazu erklärte Stefan Kiefer, Vorstandsvorsitzender der DFL Stiftung: „Fußball ist ein gleichermaßen niedrigschwelliges wie geeignetes Instrument, um junge Menschen in Aktion zu bringen. Kinder über die Folgen schlechter Ernährung und mangelnder Bewegung aufzuklären und sie für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu begeistern, das haben wir uns als DFL Stiftung zur Aufgabe gemacht. Weil wir dies als eine unserer Kernaufgaben begreifen, kommen 80 Prozent unseres Engagements Kindern und Jugendlichen zu Gute.“

Das Weltkindertagsfest in Berlin ist das größte nichtkommerzielle Kinderfest in Deutschland und die bundeszentrale Hauptveranstaltung zum Weltkindertag. Kooperationspartner des Berliner Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes ist UNICEF Deutschland. Das Motto „Kindern eine Stimme geben!“ für den diesjährigen Weltkindertag wurde vom Deutschen Kinderhilfswerk gemeinsam mit UNICEF Deutschland festgelegt. Dazu finden bundesweit viele hundert Aktionen statt. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland nutzen den Weltkindertag am 20. September gemeinsam mit zahlreichen anderen Kinder- und Jugendorganisationen, um mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Weitere Informationen zum Weltkindertag und zum Motto „Kindern eine Stimme geben“ unter www.weltkindertag.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.09.2017

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss immer neu belebt und geübt werden. Dieses Signal geht von der Jahrestagung der eaf eine Woche vor der Bundestagswahl aus. Demokratie ist mehr als freie Wahlen, Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung. Demokratisches Handeln zeigt sich auch in der Auseinandersetzung und im Streit, im öffentlichen und im privaten Rahmen. Professorin Regina Kreide und Professor Dierk Borstel haben überzeugend dargelegt, dass es notwendig ist, diese Auseinandersetzungen zu führen.

Demokratie einzuüben fängt früh an: in der Familie, im Kindergarten und in der Schule. Kinder und Jugendliche wollen beteiligt und ernst genommen werden und es ist die Aufgabe der Erwachsenen, genau das zu tun. Nur wenn Kinder und Jugendliche frühzeitig erleben, dass der Austausch von Meinungen kontrovers und konstruktiv geführt werden kann, entsteht Widerständigkeit gegen einfache Lösungen. Vieles ist nun einmal komplizierter als es auf den ersten Blick erscheint. Kinder und Jugendliche zu eigenen Urteilen zu befähigen, ist eine zentrale Aufgabe aller an Erziehung Beteiligten. Aufgabe der ganzen Gesellschaft und insbesondere der politisch Verantwortlichen ist es, ihnen nicht schon im ganz jungen Alter das Gefühl zu geben, nicht dazu zu gehören, weil die Eltern sich z. B. nicht den Beitrag für den Sportverein oder für die Klassenfahrt leisten können. Kinderarmut ist sehr undemokratisch, weil sie Beteiligung ausschließt. „Der neue Bundestag muss unbedingt dafür sorgen, dass Armut von Kindern der Vergangenheit angehört. Denn Demokratie fällt nicht vom Himmel, sondern muss auf der Erde ständig neu gelebt und errungen werden“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 18.09.2017

Lesben- und Schwulenverband startet Fotoaktion

Am 01. Oktober 2017 tritt das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Endlich Ja! Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für ein gerechteres und demokratischeres Deutschland. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen.

Im Nachgang zur Ehe für alle fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die schnelle Gleichstellung von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Ehen geboren werden. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss jedoch auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Das dient auch dem Schutz des Kindeswohls.

Zur Eheöffnung startet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Fotoaktion „Endlich Ja“ und veröffentlicht Fotos von Paaren, die nun heiraten bzw. ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Interessierte Paare bittet der LSVD, ihre Hochzeitsfotos an presse@lsvd.de einzusenden.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe.

Hintergrund
Ratgeber zur Ehe für Alle
Chronik zur Ehe für Alle

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 29.09.2017

Menschen mit Armutserfahrung treffen sich nach der Wahl in Berlin

Am 4. und 5. Oktober treffen sich auf Einladung der Nationalen Armutskonferenz Menschen mit Armutserfahrung in Berlin. Das Treffen kurz nach der Bundestagswahl soll den politischen Austausch und die Beteiligung von Armutsbetroffenen voran bringen.

"Den Menschen brennt auf den Nägeln, was nach der Bundestagswahl passiert", beschreibt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Sorgen der Teilnehmenden. "Wir haben gerade eine unglaubliche Neiddebatte erlebt. Die AfD spielt mit völkischen Parolen gezielt Menschen gegeneinander aus. Sie will ein Ende des sozialen Ausgleichs für Schwächere. Das macht gerade vielen in Armut lebenden Menschen Angst."

Eschen erwartet von der neuen Bundesregierung einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung, genug sozialen Wohnungsbau, ein Ende der Benachteiligung von Alleinerziehenden, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung und eine gerechte Kindergrundsicherung statt der bisherigen Bevorzugung reicher Familien. Zudem forderten die von Armut Betroffenen eine Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. "Sie erleben die ständige Kontrolle und Bestrafung durch die Ämter als respektlos und demütigend, da es auch bei jahrelangem Leistungsbezug kaum wirkliche Hilfsangebote gibt", erläutert die nak-Sprecherin.

"Viele in Armut Lebende haben das Gefühl, dass das, was politisch entschieden wird, mit ihnen nichts zu tun hat", kritisiert Eschen. Schon der Armuts- und Reich-tumsbericht der Bundesregierung habe thematisiert, dass politische Entscheidungen vor allem für Besserverdienende gefällt werden. "Darum ist es so wichtig, eine Lobby für Arme zu bilden. Wir wollen ihnen Gelegenheit geben, sich Gehör zu verschaffen", bekräftigt Eschen.

Auf der Tagung diskutieren Politikerinnen und Politiker von SPD, Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit den Teilnehmenden. "Die von Armut betroffenen Menschen wollen von den Politikern wissen, wie sie sich konkret einmischen können, wie sie Gehör finden", erläutert Eschen. Darum gebe es auch keinen Schlagabtausch mit verschiedenen Politikern, sondern diese stünden einzeln Rede und Antwort.

In weiteren Workshops werden Themen wie Wohnungsnot, Umgang mit Geflüchteten, Selbstorganisation von Erwerbslosen, Familienarmut und Rechte von Minderheiten bearbeitet, aber auch Möglichkeiten der künstlerischen Beteiligung geboten.

Das Programm der Tagung finden Sie unter www.nationalearmutskonferenz.de

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 04.10.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist heute dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. Das vom Bündnis vertretene Modell sei gerecht, einfach und geeignet, Einkommensarmut von Kindern wirksam zu bekämpfen. Es verdiene die volle Unterstützung des Verbandes. Nach der Bundestagswahl müsse die Bekämpfung der dramatisch hohen Kinderarmut Priorität erhalten, so der Appell des Paritätischen an die Politik.

„Im Verband gab es einen sehr langen und sehr gründlichen Diskussionsprozess, der letztlich dazu geführt hat, dass einstimmig und mit großer Überzeugung der Beitritt zum Bündnis Kindergrundsicherung beschlossen wurde“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Das Modell des Bündnisses sieht die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig.

„Das vom Bündnis vertretene Modell stellt den Familienlastenausgleich vom Kopf auf die Füße. Der Staat würde nicht länger Spitzenverdiener bevorteilen, sondern künftig die Familien besser fördern, die wenig haben und entsprechend mehr benötigen. Würde das Konzept umgesetzt, bekämen einkommensarme Familien endlich mehr Kindergeld als Spitzenverdiener“, so Schneider. Eine riesige Ungerechtigkeit in der bisherigen Familienförderung würde damit beendet.

Nach aktuellen Zahlen lebt mittlerweile jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. „Die hohe Zahl der Kinder in Armut spiegelt das Versagen der Politik in der Armutsbekämpfung wider. Angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam, kann diese Entwicklung kaum überraschen. Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Mehr Informationen zum Bündnis: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 22.09.2017

Frau Ministerin Barley rückt mit der Diskussion um einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder endlich ein Thema in den Vordergrund, was der VBM schon seit vielen Jahren fordert. Wir greifen diese Diskussion auf und übersenden Ihnen nachfolgend unsere Pressemitteilung.

Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder: Barley greift auf, was der VBM schon lange fordert.

Eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Betreuung von Kindern ist eine der wichtigsten Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Seit 1996 existiert deshalb der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahre und seit 2013 auf einen Krippenplatz für Kinder ab 1 Jahr. Mit dem Übergang in die Schule wird die Kinderbetreuung für viele berufstätige Eltern eine Herausforderung: Es gibt nicht genügend Plätze in der Nachmittagsbetreuung – von qualitativ hochwertiger Betreuung ist dabei noch gar keine Rede. Viele Betroffene berichten uns, dass sie aufgrund fehlender Betreuung beruflich zurückstecken mussten – meist mit Arbeitszeitreduzierung um Betreuung und Bildungsbegleitung adäquat leisten zu können.

Nun wird im Bundesfamilienministerium endlich über den Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder diskutiert (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dr–katarina-barley–wir-brauchen-einen-rechtsanspruch-auf-betreuung-fuer-grundschulkinder/117802). Familienministerin Barley stellt die Vorteile dar: „Startchancen von Kindern werden verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern verbessert und die öffentlichen Mehreinnahmen gesteigert.“
„Was nun endlich auf Bundesebene politisch diskutiert wird, fordert der Verband berufstätiger Mütter (VBM; vbm-online.de) schon seit mehr als 10 Jahren: den Rechtsanspruch für gebührenfreie Ganztagsbetreuung auch für Schulkinder bis 14 Jahre und die flächendeckende Einführung der gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule.“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des VBM und begrüßt daher den Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, dem Betreuungsknick nach Abschluss der Kindergartenzeit wirksam entgegenzusteuern.

Zwar steigt die Zahl der Ganztagsschulen bundesweit (StEG Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2012-2015), die Grundschulen wählen jedoch meistens die Form der nicht verpflichtenden „offenen Ganztagsschule“. Damit findet vormittags Unterricht, nachmittags Betreuung statt, wobei von Schule zu Schule ein verschieden großer Teil der Schülerschaft nachmittags betreut wird. Eine Rhythmisierung, wie sie für eine optimale Förderung und Bildung der Kinder von Pädagogen empfohlen wird, ist mit offenen Ganztagsschulen jedoch nur schwer umsetzbar. Für die Einführung von gebundenen Ganztagsschulen braucht es nicht nur der Unterstützung eines engagierten, aufgeschlossenen Kollegiums, wo Lehrer*innen und Erzieher*innen Hand in Hand arbeiten, sowie der Zustimmung der Eltern (beides ist nicht immer gegeben), sondern auch der Sicherstellung der finanziellen Ausstattung.

Die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Rechtsexpertise von Johannes Münder, Professor für Sozialrecht und Zivilrecht, weist auf einen weiteren Knackpunkt hin: Im Bereich der Schulen hat der Bund keine Regelungskompetenz. Johannes Münder empfiehlt deshalb: „[…] zwischen dem Bund und den Bundesländern zu einer Regelung zu kommen, die zwischen Bund und den einzelnen Ländern abgestimmt ist (und damit auch Finanzierungsaspekte einschließen kann)“. Schon lange auf der Agenda des VBM ist die Schaffung von bundeseinheitlichen Standards in Betreuung und Bildung für Schulkinder mit bundeseinheitlichen Lehrplänen und Abschlüssen der weiterführenden Schulen. Damit könnte auch eine kooperative Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bzw. von Lehrkräften und Sozialpädagog*innen/Erzieher*innen mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung von Schulkindern geregelt werden. Denn: Es ist nicht die beste Lösung, wenn die Verantwortung für die Schulkindbetreuung in den Händen von nur einer Profession liegt, z.B. in den Händen der Schulleitung. Wichtige und in langer Zeit entwickelte Qualitäten und Qualitätsmaßstäbe der Jugendhilfe dürfen durch das Konzept „Ganztagsschule“ nicht herabgesetzt werden; optimal wäre Hilfestellung durch eine Prozessbegleitung während der Umstellung auf den Ganztag.

Der VBM fordert eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Schulkindbetreuung, die in der Lage ist, die mit dem Ganztag verbundenen Ziele, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen und berufstätigen Eltern die Sicherheit gibt, ihre Kinder in ihrer Abwesenheit gut und sinnvoll aufgehoben zu wissen. Mit ihrem Vorstoß schlägt Bundesfamilienministerin Barley dabei die richtige Richtung ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 17.09.2017

In einer vielfältigen Gesellschaft sind mehrsprachig lebende Menschen ein Geschenk. Sie sind „Brückenbauer“ und „Übersetzer“, die Deutschland als Einwanderungsland dringend benötigt.

„Genauso wenig wie man vor Jahren nicht wahrhaben wollte, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, scheint es heute manchem befremdlich, Deutschland als Land zu sehen, in dem Mehrsprachigkeit in vielen Bereichen schon längst ganz selbstverständlich zum privaten und beruflichen Alltag gehört“, so Maria Ringler vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. „In binationalen Familien wird Mehrsprachigkeit gelebt und als Kompetenz genutzt. Viele dieser Familien sind oft nicht nur die sprachlichen, sondern auch die kulturellen Übersetzer von Regeln, kulturellen Codes und Verhaltensweisen und helfen somit ganz aktiv und oft ungesehen mit, Integration von alten und neuen Bürger*innen dieses Landes erfolgreich mit zu gestalten“, hält sie fest.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. fordert daher die Politiker*innen auf, die Lebenswelten und Bedarfe mehrsprachiger Menschen zu sehen und Mehrsprachigkeit als eine wichtige Ressource einer vielfältigen Gesellschaft anzuerkennen und entsprechend zu fördern.

Mehr zu unseren Forderungen findet man auf http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/Dokumente/statements/BT_Wahl_Familie_und_Migration_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.09.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0" sollen die zuerwartenden Veränderungen gezielt aus der Familienperspektive betrachtet werden: Welche der digitalen Umbrüche sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Bei der Veranstaltung werden drei Themenbereiche genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei einführende Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschläge hinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie sind herzlich eingeladen, gemeinsam die Herausforderungen der zunehmend digitalen Arbeit für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Tagungsbeitrag für beide Tage- mit Übernachtung, Abendessen und Frühstück: 100,00 € / ermäßigt 80,00 €- ohne Übernachtung: 80,00 € / ermäßigt 60,00 €

Tagungsbeitrag für einen Tag (2. oder 3. November 2017) 50,00 € / ermäßigt 40,00 € (Der ermäßigte Tagungsbeitrag gilt für Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung in der eaf.)

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 30. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Seminarkosten: 120,00 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins, 150,00 € für Nichtmitglieder

Der Deutsche Verein möchte auf dieser Fachveranstaltung die Potenziale des Zweiten Gleichstellungsberichts für die kommunale Gleichstellungspolitik gemeinsam mit Vertreter/innen der Sachverständigenkommission, des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und natürlich der kommunalen Fachpraxis diskutieren.

Dazu gehört zunächst eine Bestandsaufnahme: Wie gut ist eine lebenslauforientierte Gleichstellungspolitik auf der kommunalen Ebene heute bereits verankert? Daran anschließend werden ausgewählte Handlungsfelder vertieft. Ziel ist, möglichst konkrete gleichstellungspolitische Impulse für die kommunale Praxis herauszuarbeiten. Reflektiert werden soll auch, wie Bund und Länder erfolgversprechende Lösungsstrategien der kommunalen Ebene flankieren können.

Die Veranstaltung richtet sich daher gleichermaßen an Kommunalpolitiker/innen, kommunale Gleichstellungsstellen und Frauenbüros, gleichstellungspolitisch interessierte Leitungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialplanung, überörtlicher Träger und aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie alle gleichstellungspolitisch interessierten Expert/innen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2017.

Das Veranstaltungsprogramm wird zeitnah auf unserer Homepage eingestellt unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2273-17, hier kommen Sie auch zur Onlineanmeldung.

Da die Programmplanung derzeit leider noch nicht abgeschlossen ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Anmeldung bis zum 5. November 2017 kostenfrei stornieren können, sollte das finale Programm nicht Ihren Bedarfen entsprechen.

AUS DEM ZFF

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an den stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden, Ralf Stegner übergeben. In den letzten Wochen waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei CDU-Generalsekretär Peter Tauber, bei der Parteivorsitzenden der Linken, Katja Kipping, bei der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP, Katja Suding, und bei Bettina Jarasch, Bundesvorstandsmitglied von Bündnis90/Die Grünen.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Die Online-Petition wurde initiiert von:

Nationale Armutskonferenz | AWO-Bundesverband e.V. | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | Deutscher Kinderschutzbund e.V. | Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband | Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. | Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. | Zukunftsforum Familie e.V.

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 22.09.2017

AKTUELLES

Eine erfolgreiche Familienpolitik muss die Lebenswirklichkeiten und Bedarfe von Familien kennen. Was sagen Eltern selbst auf die Frage, wie es ihnen geht? Welche Themen treiben sie um? Werden sie von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erreicht? Was für Leistungen und Maßnahmen wünschen sich Eltern und aus welchen Gründen? Antworten auf diese und andere Fragen finden sich im vorliegenden Bericht.

Er enthält zentrale Befunde eines umfangreichen Befragungsprojekts, das das Allensbacher Institut für Demoskopie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Die Ergebnisse bestätigen den Trend, dass Eltern sich heute gemeinsam um ihr Kind kümmern und sich Familie und Beruf partnerschaftlich teilen wollen. Für Eltern stehen zudem die Kinder im Mittelpunkt: Sie sollen die bestmöglichen Chancen haben, sich gut zu entwickeln – unabhängig vom Elternhaus. Kein Kind soll Nachteile erfahren. Ein Plädoyer für Bildungsund Chancengerechtigkeit.

Die staatliche Familienförderung steht bei Eltern hoch im Kurs. Aus ihrer Sicht sollte sie darauf abzielen, gleichzeitig faire Bedingungen für alle zu schaffen, die soziale Kluft zwischen Familien zu verringern und Leistung zu würdigen und zu unterstützen. Familien zu erreichen bedeutet damit, ihnen die richtigen Angebote zu machen. Angebote, die verständlich, passgenau und fair gestaltet sind. Daran werden wir weiter arbeiten.

Die Ausgabe finden Sie hier.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 12. September 2017 Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie mit Mindeststandards für Elternzeit, Pflegezeit und Vaterschaftszeit bezogen. Er begrüßt die Initiative grundsätzlich. Aus seiner Sicht sollte die Elternzeit mindestens zehn bzw. 12 Monate betragen und nichtübertragbare mit übertragbaren Monaten kombiniert werden. Auch die Ausweitung der „flexiblen Arbeitsregelungen“, ein Rückkehrrecht zum vorherigen Arbeitsmuster wie auch die Einführung einer Pflegezeit auf EU-Ebene befürwortet der Deutsche Verein. Er plädiert gleichzeitig dafür, die dadurch entstehenden Herausforderungen an die Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Gemeinsam gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Kooperation von Bund und Freistaat Bayern bei Projekten zur Prävention

Bundesfamilienministerium, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Bayerisches Sozialministerium und Bayerisches Bildungsministerium ziehen Bilanz zur Initiative „Trau dich!“. Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs startet zum aktuellen Schuljahr.

Der Freistaat Bayern macht sich auch künftig im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch stark. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Bayern weiterhin die bundesweite Initiative „Trau dich!“. Zudem startet heute die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Bayern.

„Der Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt ist eine Aufgabe, der wir uns dauerhaft gemeinsam annehmen müssen“, erklärt der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, und führt weiter aus: „Mit der Präventionsinitiative ‚Trau dich!‘ ist ein wichtiger Baustein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Bayern erfolgreich umgesetzt worden. Wir dürfen in unseren Anstrengungen aber nicht nachlassen. Es ist wichtig, dass Eltern und Lehrkräfte sensibilisiert sind, wenn es um Kinderschutz geht – und dass sie wissen, wie sie zu handeln haben und an wen sie sich wenden können.“

Die bundesweite Initiative „Trau dich!“ kooperiert seit April 2016 erfolgreich mit dem Freistaat Bayern. Die Schirmherrschaft haben das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übernommen. Zentrales Element der Initiative, die sich an Kinder und Erwachsene richtet, ist das gleichnamige Theaterstück für Kinder zum Thema Kinderrechte und sexueller Missbrauch. Insgesamt hat „Trau dich!“ bislang mit 34 Theateraufführungen über 8.000 Grundschulkinder in Bayern direkt erreicht. Knapp 750 Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch, und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops weiter.

Hintergrundinformationen zu „Trau dich!“

„Trau dich!“ wurde im November 2012 auf Bundesebene ins Leben gerufen. Die Initiative läuft bis Ende 2018. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Für Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren bietet „Trau dich!“ altersgerechte Informationen über sexuellen Missbrauch und Kinderrechte.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die pädagogischen Fachkräfte bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter und erhalten pädagogisches Begleitmaterial zur Vertiefung.

Darüber hinaus möchte die Initiative zur besseren Vernetzung der Hilfeeinrichtungen in den Bundesländern beitragen und damit die Nachhaltigkeit von Prävention vor Ort stärken.

Für niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Eine Infografik mit den wichtigsten Zahlen zur Kooperation von „Trau dich!“ und Bayern finden Sie unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Pressefotos im Laufe des Nachmittags erreichbar unter www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.trau-dich.de

www.multiplikatoren.trau-dich.de

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Pressmitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.09.2017, gekürzt