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ZFF-Info 08/2026

AUS DEM ZFF

Kinder und Familien dürfen nicht die Sparbüchse des Bundeshaushalts sein. ZFF kritisiert geplante Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Kindersofortzuschlag.

Mit den geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kindersofortzuschlag und beim Wohngeld setzt die Bundesregierung aus Sicht des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ein falsches sozialpolitisches Signal. Statt Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und Familien verlässlich abzusichern, sollen ausgerechnet Leistungen gekürzt werden, die für armutsbetroffene Kinder und Familien von zentraler Bedeutung sind. Die geplanten Einsparungen machen Kinder und Familien zur Sparbüchse des Bundeshaushalts und treffen insbesondere Alleinerziehende, Familien mit geringen Einkommen und Kinder, die bereits heute einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wer den Haushalt auf Kosten von Kindern und Familien konsolidiert, setzt die falschen Prioritäten. Der Wegfall des Kindersofortzuschlags, die geplanten Kürzungen beim Wohngeld und die Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss bedeuten für viele Familien spürbare finanzielle Einbußen. Besonders kritisch sehen wir die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Karin Prien, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu gewähren. Alleinerziehende Familien tragen bereits heute eines der höchsten Armutsrisiken in Deutschland. Ihnen diese wichtige Unterstützung zu entziehen, verschärft soziale Ungleichheit und gefährdet die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen.“

Der Unterhaltsvorschuss ist eine zentrale Absicherung für Kinder, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Er stellt sicher, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht allein mit den finanziellen Folgen ausbleibender Unterhaltszahlungen bleiben.

Mit der geplanten Streichung des Kindersofortzuschlags setzt die Bundesregierung zudem ein falsches Signal bei der Bekämpfung von Kinderarmut. Die monatliche Leistung von 25 Euro unterstützt derzeit über eine Million Kinder im Kinderzuschlag, bei Leistungen nach dem SGB II/XII und beim Bezug von Asylbewerberleistungen. „25 Euro im Monat mögen für manche nach einem kleinen Betrag klingen. Für Familien, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, können sie darüber entscheiden, ob Kleidung angeschafft werden kann oder ob eine Freizeitaktivität möglich ist oder auch einfach das Eis im Freibad bezahlt werden kann. Wer ausgerechnet hier kürzt, verschärft die Ungleichheit zulasten von Kindern“, so Altenkamp.

Auch Kürzungen beim Wohngeld treffen Familien besonders hart. Angesichts steigender Mieten ist das Wohngeld für viele Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen eine wichtige Unterstützung, um Wohnraum sichern zu können.

Britta Altenkmap ergänzt: „Die geplanten Kürzungen stehen in deutlichem Widerspruch zum politischen Anspruch, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Familien brauchen gerade angesichts steigender Lebenshaltungs- und Wohnkosten verlässliche Unterstützung statt neuer Unsicherheit. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und zusätzliche Leistungen für Kinder sind unverzichtbare Sozialausgaben und zentrale Bausteine sozialer Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung Armutsbekämpfung zunehmend als einen Kampf gegen arme Familien missversteht.“

Das ZFF fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und stattdessen eine nachhaltige Strategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen. Dazu gehören gerechte Ausgestaltung staatlicher Leistungen in Form einer echten Kindergrundsicherung sowie eine verlässliche soziale Infrastruktur. Haushaltskonsolidierung darf nicht bedeuten, dass ausgerechnet Kinder und Familien zur Sparbüchse des Bundeshaushalts werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2026

Die Bundesregierung plant im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung den Sofortzuschlag für Familien im Kinderzuschlag ersatzlos zu streichen. Die monatlich 25 Euro sind ein letztes positives Überbleibsel aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung und sollen jetzt vor der Sommerpause noch schnell, still und heimlich für über 1 Millionen Kinder gestrichen werden. Dies geschieht laut Gesetzentwurf zu Gunsten der Haushaltskonsolidierung. Und auch für die rund 2 Millionen Kinder im Bürgergeld könnte der Sofortzuschlag bald Geschichte sein.

Das Bündnis Kindergrundsicherung lehnt diese Sparvorhaben auf dem Rücken von armutsbetroffenen Kindern vollumfänglich ab.

Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kommentiert:

„Armutsbetroffenen Kindern den Sofortzuschlag zu streichen, ist unverantwortlich und kurzsichtig. Wer ausgerechnet bei denjenigen kürzen will, die bereits jetzt mit erheblichen Einschränkungen leben müssen, verschärft soziale Ungleichheit und verbaut Zukunftschancen.

Für Familien mit geringem Einkommen ist der Alltag schon heute ein täglicher Kraftakt. Oft müssen sie sogar bei grundlegenden Bedürfnissen wie einer gesunden Ernährung Abstriche machen. Was sich reiche Menschen nicht vorstellen können: 25 Euro im Monat weniger in der Haushaltskasse würde diese Familien spürbar belasten. Das heißt für die Kinder noch schlechtere Chancen, dass es im Sommer für Schwimmbad, Eis oder die Sommerfreizeit reicht.

Statt bei Kindern zu sparen, braucht es mehr Engagement, um ihnen allen das bestmögliche Aufwachsen zu garantieren und ihre Rechte zu schützen. Daher lehnen wir die Streichung des Sofortzuschlags entschlossen ab.“

Daniel Grein, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Sofortzuschlag kompensiert Fehler eines Sozialsystem, dass aktuell versagt, allen Kindern ein gutes Aufwachsen finanziell zu ermöglichen. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt weiterhin in Armut.

Wir brauchen daher endlich eine umfassende Neuberechnung für das Existenzminimum von Kindern, damit wir ihre Bedarfe überhaupt erstmal umfassend kennen. Dafür müssen wir uns statt am absoluten Minimum an einem guten Aufwachsen und Kinderrechten orientiert. Wir brauchen vernünftige Unterstützungsleistungen für arme Kinder im Sinne einer echten Kindergrundsicherung. Eine pauschale Absenkung der bestehenden Hilfesysteme ist der völlig falsche Weg. Haushaltskonsolidierungen dürfen nicht auf dem Rücken von armen Kindern ausgetragen werden.“

Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Kindergrundsicherung vom 10.07.2026

Neues ZFF-Positionspapier zeigt Wege zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung.

Während der Deutsche Bundestag in seine letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause startet und die Debatten um den Bundeshaushalt in vollem Gange sind, veröffentlicht das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sein neues Positionspapier zur Reform des Elterngeldes. Die Botschaft ist klar: Wer soziale Gerechtigkeit herstellen, Gleichstellung voranbringen und Kindern gute Startbedingungen ermöglichen will, darf das Elterngeld nicht kürzen – sondern muss es zukunftsfest weiterentwickeln.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt: „Die Sommerpause bietet Raum für neue Perspektiven. Wir wünschen uns, dass die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen unser frisches Positionspapier als Impulslektüre mitnehmen. Statt immer neue Kürzungsszenarien zu diskutieren, sollten wir darüber sprechen, wie das Elterngeld den Herausforderungen unserer Zeit begegnen kann – sozial gerechter, geschlechtergerechter und einfacher zugänglich.“

In seinem Positionspapier schlägt das ZFF deshalb konkrete Reformen vor. Dazu gehört unter anderem eine Anhebung des Mindestbetrags auf 506 Euro – das entspricht dem Regelbedarf im SGB II für Volljährige in Partnerschaften – und eine anschließende Dynamisierung. Außerdem fordert das ZFF mehr Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die Ausweitung der pro Elternteil reservierten Monate, eine stärkere Förderung paritätischer Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit sowie den Abbau bestehender Ausschlüsse beim Elterngeld.

Langfristig wirbt das ZFF für das ElternGerechtigkeitsGeld in Höhe von 1.800 Euro, das allen anspruchsberechtigten Eltern unabhängig vom vorherigen Einkommen in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Damit würde Sorgearbeit unabhängig von Erwerbseinkommen gesellschaftlich anerkannt und soziale Ungleichheiten nicht länger reproduziert – Mütter erhalten das gleiche wie Väter, die Pflegekraft das gleiche wie die Ärztin. Alle können sich Gleichstellung auch tatsächlich leisten.

Sophie Schwab ergänzt: „Familienpolitik braucht wieder mehr Zukunftsdebatten, mehr Mut für gesellschaftliche Visionen und weniger reflexhafte Sparpolitik. Wir treten für eine Gesellschaft ein, in der Sorgearbeit den gleichen Respekt und Stellenwert erhält wie Erwerbsarbeit. Wer Fürsorge leistet, darf dafür nicht mit finanziellen Nachteilen, geringeren Karrierechancen oder wirtschaftlicher Abhängigkeit bezahlen müssen. Eine moderne Familienpolitik erkennt Sorgearbeit als unverzichtbare Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts an, verteilt sie zwischen den Geschlechtern um und bietet allen Familien die finanziellen Spielräume, paritätische Sorgearrangements zu realisieren – daran richtet sie ihre Leistungen konsequent aus.“

Das Positionspapier „Das Elterngeld – Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben“ finden Sie hier.

Das ZFF mit dem Positionspapier in der taz vom 06.07.2026 „Geplante Reform: Was sich beim Elterngeld ändern könnte„

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.07.2026

Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes – und will damit sparen. Aus diesem Grund beteiligt sich das ZFF als Erstunterzeichnerin an einer Petition gegen Kürzungen beim Elterngeld, für eine gerechte Reform des Elterngeldes und für mehr Geld für Familien.

https://weact.campact.de/petitions/keine-kurzungen-beim-elterngeld

01. Oktober 2026 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr im AWO Bundesverband, Berlin & online

Wohnen ist längst wieder eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Steigende Mieten, knapper bezahlbarer Wohnraum, Wohnungslosigkeit und zunehmende soziale Ungleichheiten stellen Familien vor große Herausforderungen. Besonders Familien mit geringen Einkommen erleben, wie schwierig es geworden ist, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.

Gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik möchten wir diskutieren: Wie sieht die Wohnsituation von Familien heute aus? Welche Folgen haben Mietbelastung, Wohnraummangel und soziale Segregation? Und was braucht es für eine Wohnungspolitik, die allen Familien Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht?

Neben wissenschaftlichen Einblicken stehen auch die Erfahrungen betroffener Familien im Mittelpunkt. Wir wollen gemeinsam darüber sprechen, wo Handlungsbedarfe liegen und welche konkreten Veränderungen notwendig sind.

Weitere Informationen zum Programm folgen.

Hier können Sie sich anmelden.

Mit der geplanten Reform des Kindschaftsrechts sollen das Kindeswohl, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie der Schutz vor häuslicher Gewalt stärker berücksichtigt werden. ZFF und AWO begrüßen diese Zielrichtung ausdrücklich und bewerten insbesondere die Stärkung der Kinderrechte, die Erweiterung des „kleinen Sorgerechts“ sowie die Verbesserungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt positiv.

Gleichzeitig sehen wir an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf: Sorge- und Umgangsrecht müssen sich konsequent am Kindeswohl und an den Lebensrealitäten von Familien orientieren. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ab und sprechen uns für die Beibehaltung des bestehenden Antragsmodells bei der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern aus. Auch beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bestehen weiterhin Lücken. Zudem bildet der Entwurf die Vielfalt heutiger Familienformen nur unzureichend ab, da die notwendige Reform des Abstammungsrechts erneut ausbleibt.

Unsere vollständige Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts finden Sie hier: www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/260709-ZFF_AWO_gemeinsame-Stellungnahme_KiMoG.pdf

Anlässlich der Debatte über die Reform der Pflegeversicherung kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), dass der vorliegende Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) die finanzielle Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung in erheblichem Maße zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien erreichen will. Statt pflegende An- und Zugehörige wirksam zu entlasten, droht die Reform den Druck auf Familien weiter zu erhöhen und Pflegeverantwortung noch stärker in den privaten Bereich zu verlagern. Dies gefährdet die Stabilität des Pflegesystems und ist ein erheblicher Rückschritt für die Gleichstellung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten den größten Teil der Pflege in Deutschland – und innerhalb der Familien vor allem die Frauen. Wer die Pflegeversicherung reformiert, darf dies nicht auf Kosten derjenigen tun, die das System tagtäglich tragen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht weiter privatisiert werden – zumal sich jetzt schon ein großer Teil der pflegenden An- und Zugehörigen oberhalb der Belastungsgrenze abrackert, zulasten der eigenen Gesundheit. Insbesondere die Frauen, die jetzt schon mit ihrer unbezahlten Sorgearbeit das System vor dem Kollaps retten, sollen nun für die Sanierung der Sozialen Pflegeversicherung geradestehen – ein fatales Signal für die Gleichstellung. Besonders skandalös sind hier die geplanten Einschnitte bei der rentenrechtlichen Absicherung pflegender An- und Zugehöriger. Wer über Jahre Pflegeaufgaben übernimmt und dafür Erwerbsarbeit reduziert oder aufgibt, darf dafür im Alter nicht zusätzlich mit Armut bestraft werden.

Wir sehen zudem die vorgesehenen Änderungen bei der Begutachtung für Pflegegrade mit großer Skepsis. Die Anhebung der Schwellenwerte erschwert künftig den Zugang und trifft insbesondere Familien, die frühzeitig auf Unterstützung angewiesen sind. Auch die in der Zusammenlegung der Budgets versteckten Leistungskürzungen beobachten wir kritisch, ebenso wie andere vorgesehene Kürzungen, beispielsweise beim Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1.

Außerdem bemängeln wir, dass die Lebensrealitäten und besonderen Bedarfe pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher im Gesetzentwurf kaum Berücksichtigung finden – dabei sind insbesondere die Belastungen für pflegende Mütter bereits heute fast unerträglich hoch. Die Lebenslagen junger Menschen werden damit erneut an den Rand der Pflegepolitik gedrängt.

Die Stabilisierung des Pflegesystems ist eine der großen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft. Die Vielfalt der Pflegesettings muss dabei als wertvolle Ressource verstanden werden: Pflegebedürftige sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und hochaltrige Menschen. Sie alle sind auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Pflegende sind Eltern, Lebenspartner*innen, Nachbar*innen, Freund*innen, Geschwister oder Großeltern. Sie übernehmen tagtäglich Verantwortung und leisten einen unschätzbar wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Statt Leistungseinschränkungen und neuer Zugangshürden brauchen beide verlässliche Unterstützung und Entlastung. Die Bedürfnisse pflegender An- und Zugehöriger müssen in der Pflegepolitik endlich konsequent mitgedacht werden.

Dazu gehört auch, dass endlich wie angekündigt Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet wird. Gleichzeitig dringen wir auf die rasche Einführung eines Familienpflegegeldes – einer Transferleistung, die sozial gerecht ausgestaltet ist und mehr Männer für die Pflege gewinnt. Dies geht nur mit einer angemessenen Höhe. Pflege darf Familien nicht weiter in die Armut stürzen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.07.2026

Zum Weltflüchtlingstag setzt das Zukunftsforum Familie e.V. gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ ein Zeichen gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erklärt: „Wer vor Krieg, Verfolgung, Gewalt oder zerstörten Lebensgrundlagen flieht, braucht Schutz – besonders Kinder und ihre Familien. Familienzusammenhalt, Sicherheit und verlässliche Perspektiven sind entscheidend, damit Kinder gesund aufwachsen und ihr Potenzial entfalten können. Kinderrechte dürfen nicht an Staatsgrenzen enden. Eine Gesellschaft, die alle Kinder schützt, und Menschenrechte konsequent achtet, stärkt damit zugleich ihren Zusammenhalt.“

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, PRO ASYL, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland und Handicap International herausgegeben und von insgesamt 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung – Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 19.06.2026

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

SCHWERPUNKT I: Bundeshaushalt

Die vom Kabinett geplante Streichung des Kindersofortzuschlags kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) entschieden. Im Rahmen des anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetzes soll die Leistung abgewickelt werden. Zudem sind Verschärfungen für Grundsicherungsbeziehende vorgesehen. Dazu erklärt AWO-Bundesvorstand Dr. Marvin Deversi:

„Der Haushaltsentwurf der Koalition versucht, die leeren Kassen der öffentlichen Hand mit Geld zu konsolidieren, das den Ärmsten unserer Gesellschaft abgerungen wird. Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind, Alleinerziehende, jetzt dann eben auch noch Kinder in Armut. Es ist unhaltbar, dass die Regierung eher Kindern ihre Chancen streicht als großen Wohlstand endlich für das Gemeinwohl zu verpflichten.“

Rund 2,9 Millionen Kinder betroffen – Streichung rechnet sich nicht einmal fiskalisch

Der Kindersofortzuschlag kommt Kindern in Familien zugute, die Anspruch auf Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben – aktuell rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Armutsgefährdungsquote bei unter 18-Jährigen liegt nach amtlichen Daten bei rund 21 Prozent.

„25 Euro im Monat können darüber entscheiden, ob ein Kind mit seinen Freunden im Sommer ein Eis essen kann oder im Frühjahr ein neues Paar Schuhe bekommt“, so Deversi. „Wir sehen in unseren Einrichtungen tagtäglich, wie wichtig jeder Euro für Kinder aus benachteiligten Familien ist.“

Der Wohlfartsverband kritisiert, dass dieses Geld nun zuerst im Kinderzuschlag und später im Jahr voraussichtlich auch in weiteren Sozialleistungen gestrichen werden soll. Selbst die eigene Gesetzesbegründung der Bundesregierung zeigt demzufolge, dass die Rechnung nicht aufgeht. Durch die Streichung des Sofortzuschlags will der Bund beim Kinderzuschlag zwar 450 Millionen Euro im Jahr sparen. Gleichzeitig ergeben sich aber, weil ein Teil der betroffenen Kinder dann stattdessen Leistungen im SGB II (Grundsicherung) erhält, im SGB II Mehrausgaben von 150 Millionen Euro. Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit selbst vor, dass ein Drittel der für den Bereich des Kinderzuschlags versprochenen Einsparung unmittelbar wieder weg sind.

„Man nimmt den ärmsten Kindern etwas weg und gibt es ihnen über einen anderen Topf teilweise zurück – mit der politischen Botschaft, dass man sich nicht um sie kümmert“, so Deversi.

Nicht eingepreist sind zudem die langfristigen Folgekosten: Kinder, die in Armut aufwachsen, haben laut Forschung schlechtere Bildungs- und Gesundheitschancen über den gesamten Lebensverlauf – mit entsprechenden Folgekosten für Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystem, die in keiner Haushaltsrechnung der Koalition auftauchen. „Wenn wir über die Zukunft unseres Landes sprechen, müssen wir endlich verstehen, dass wir alles tun müssen, um Kindern und Jugendlichen die besten Chancen mit auf den Weg zu geben. Die ärmsten Kinder dabei zu vergessen, ist unhaltbar“, so Deversi. Durch die Streichung steigt zudem unmittelbar die Zahl der Kinder in Deutschland, die in Armut leben.

Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung

Zudem drohen Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung für Menschen im Grundsicherungsbezug. „Die Regelbedarfsermittlung nach der 2023 eingeführten Methode schafft es nicht wie ursprünglich vorgesehen, Preissteigerungen angemessen in Regelsatzerhöhungen zu übersetzen. Zukünftig soll nun wieder mit der Vorgängermethode gerechnet werden. Das löst die bestehenden Probleme nicht. Im Gegenteil: Wir sehen de facto einer weiteren Entkopplung von Teuerungen und Regelsätzen entgegen – und voraussichtlich auch erstmals der Möglichkeit, dass Regelsätze im Vergleich zum Vorjahr gekürzt werden können. Eine absolute Katastrophe für Menschen, die darauf angewiesen sind“, so Deversi.

Durch die geplanten Änderungen bei der Fortschreibung im SGB II und XII sollen so jährlich zusätzlich etwa 102 Millionen Euro eingespart werden.

AWO-Vorschlag: Gegenfinanzierung ohne neue Schulden liegt längst auf dem Tisch

Dass es anders geht, zeigt ein Vorschlag, den die AWO selbst mit einer Kurzexpertise der DIW Econ vorgelegt hat. Die Studie berechnet, dass eine Kürzung der sogenannten BEA-Freibeträge (Freibeträge für Bildung, Erziehung und Ausbildung) auf das gesetzliche Minimum dem Staat rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen würde – ohne dass dafür auch nur ein Cent an anderer Stelle fehlt. Die BEA-Freibeträge sind progressiv ausgestaltet und begünstigen Familien mit hohem Einkommen überproportional, für Spitzenverdienende bis zu 3.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer arm ist, profitiert von dieser steuerlichen Vergünstigung dagegen kaum oder gar nicht.

„Genau diese Mittel könnten wir nutzen, um den Kindern, die am wenigsten haben, eine echte Chance auf ein gutes Leben zu geben“, so Deversi. Mit den 3,5 Milliarden Euro ließe sich der Kinderzuschlag um rund 120 Euro pro Monat und Kind erhöhen – finanziert allein durch die Angleichung einer Steuervergünstigung, die heute vor allem gutverdienenden Familien zugutekommt. „Das ist keine ideologische Neiddebatte, sondern simple Verteilungslogik: Wer die Mittel dort einsetzt, wo die Not am größten ist, bekommt mehr Wirkung pro Euro. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag statt der jetzt geplanten Kürzungen aufgreifen und den Kindersofortzuschlag signifikant erhöhen und nicht streichen.“

Quellen: DIW Berlin / DIW Econ, Kurzexpertise im Auftrag der AWO; Bundeszentrale für politische Bildung, APuZ „Jugend 2025“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.07.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kritisiert den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 scharf. Der Entwurf sieht Kürzung oder Wegfall zentraler Investitionen in sozialen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Gewaltschutz vor, während Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weiterhin nur in Ansätzen umgesetzt werden. Besonders die vorgesehenen Einschnitte bei den Programmen “Menschen stärken Menschen”, “Demokratie leben” und der Migrationsberatung für Erwachsene sind aus Sicht der AWO ein fatales politisches Signal. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Der Bundeshaushalt steigt und die Neuverschuldung ebenfalls – aber wofür? Wenn Milliarden in Rüstung, Digitalisierung und KI fließen sollen, während beispielsweise das Budget für die Sanierung von Kitas und Frauenhäusern halbiert wird, muss man die politischen Prioritäten in Frage stellen. Während Militär und Technik fit für die Zukunft gemacht werden, wird die weitere Erosion der sozialen Infrastruktur einfach in Kauf genommen: Die Streichliste verstärkt die Ungleichheiten in Deutschland. Die Dienste und Leistungen des Sozialstaats sind keine Sparmasse und die Löcher im Bundeshaushalt keine Rechtfertigung dafür, soziale Rechte abzubauen. Genau das sieht der vorliegende Entwurf aber vor. So soll beispielsweise bei Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gekürzt werden – zwei Leistungen für Menschen, die sowieso schon jeden Cent umdrehen müssen. Das spricht Bände: Die Sozialreformen der Regierung sind davon getrieben, kurz- und mittelfristig den Haushalt auf Kosten sowieso Benachteiligter zu sanieren – und nicht, das Leben der Menschen besser zu machen.”

Der Haushaltsentwurf sieht unter anderem den Wegfall mehrerer Programme in den Bereichen Migration und Engagement vor, darunter die Asylverfahrensberatung und das Programm “Menschen stärken Menschen”. Auch bei der Migrationsberatung für Erwachsene werden – entgegen anderslautender Signale im Vorfeld – fast vier Millionen Euro gekürzt.

“Es ist kaum vermittelbar, dass in Zeiten zunehmender Polarisierung ausgerechnet Programme für Verständigung und Demokratieförderung geschwächt werden sollen. Wer dort kürzt, wo Vielfalt gestärkt, demokratische Widerstandskraft aufgebaut und Ehrenamt gefördert wird, gefährdet den sozialen Zusammenhalt dieses Landes massiv”, so Groß zu den Kürzungsplänen.

Für das Investitions- und Sanierungsprogramm für Kitas und Frauenhäuser sind zwar weiterhin Mittel im Sondervermögen vorgesehen, diese bleiben aber mit weniger als der Hälfte der 2026 veranschlagten Mittel weit hinter den Bedarfen zurück. In anderen Haushaltstiteln wie dem Kinder- und Jugendplan bleiben die Fördersummen unverändert, was angesichts steigender Kosten eine de facto Kürzung bedeutet.

“Auf dem Rücken der sozialen Infrastruktur zu sparen, ist immer kurzsichtig”, so Groß, “Wie eine von uns beauftragte Studie am Beispiel von Jugendhilfeleistungen erst kürzlich gezeigt hat, rentieren sich Investitionen in soziale Angebote schon nach wenigen Jahren und schaffen langfristig finanzielle Mehrwerte. Statt den Haushalt zulasten armer und benachteiligter Menschen auszugleichen, braucht es einen solidarischen Aufbruch bei den Staatsfinanzen. Sehr hohe Einkommen und Vermögen müssen deutlich stärker an der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben beteiligt werden. Die geplante Einkommensteuerreform ist hier nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.07.2026

Der Deutsche Frauenrat kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr scharf. Deutschlands größte frauenpolitische Interessenvertretung warnt: Trotz Ausgaben in Rekordhöhe schlagen in den Bereichen Frauen, Familie, Gleichstellung und Gesundheit massive Kürzungen zu Buche. Diese drohen Frauen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu destabilisieren.

„Dieser Haushalt ist ein Armutstreiber für Millionen von Frauen. Mit Kürzungen beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und drastischen Einsparungen im Gesundheitsbereich sind Frauen die Leidtragenden einer ambivalenten Ausgabenpolitik, die riesige Summen für Rüstung ermöglicht, aber bei den Menschen, insbesondere Frauen, spart“, sagt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel.

Der Haushalt des Bundesfamilienministeriums soll im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen. Bis 2029 sind sogar Kürzungen von bis zu einem Fünftel im Vergleich zum diesjährigen Etat geplant. Gespart werden soll vor allem bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung, dem Elterngeld. „Die Bundesregierung hat jungen Menschen im Koalitionsvertrag versprochen, ihre Familienplanung mit einer verbesserten Leistung zu stärken. Nun soll im nächsten Jahr allein hier eine halbe Milliarde eingespart werden. Mütter werden diese Kürzungen zulasten der eigenen Berufstätigkeit kompensieren“, so von Miquel weiter.

Mit Existenzängsten werden sich Alleinerziehende konfrontiert sehen: Der Unterhaltsvorschuss, den sie vom Staat erhalten, wenn der zweite Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, soll um fast ein Drittel gekürzt werden. Alleinerziehende sind bereits jetzt die am stärksten von Armut betroffene Familienform.

Die Streichungen bei den Mitteln für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention um rund 15 Prozent sind vor dem Hintergrund weltweit zunehmender antidemokratischer und antifeministischer Tendenzen empfindliche Einschnitte: International nehmen Angriffe auf Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit zu, während sich gleichzeitig ein Einbruch der internationalen Zusammenarbeit vollzieht. Als einer der wichtigsten Geber weltweit ist Deutschland gefragt, diesen Trend umzukehren. Der Haushaltsentwurf zeigt jedoch, dass sich die Bundesregierung aus dieser internationalen Verantwortung verabschiedet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 06.07.2026

Die Bundesregierung will heute den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sowie den Finanzplan bis 2030 beschließen. Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell sagte am Montag in Berlin: 

„Dieser Haushalt ist geprägt von Reformdebatten, Kürzungsvorgaben und einem enormen Aufwuchs von Militärausgaben. Dass sozialstaatliche Leistungen – bei Gesundheit, Wohnen, Familie und in anderen Bereichen – für die Sanierung des Haushalts herhalten sollen, ist nicht hinnehmbar. Statt etwa bei Wohn- oder Elterngeld zu kürzen, müssen wir unseren Sozialstaat klüger und effizienter machen, um allen Menschen gute, solidarisch finanzierte Leistungen zu bieten. Eine Politik nach Kassenlage schafft Unsicherheit. Wer den Kurs Richtung Zukunft einschlagen will, muss aber Verlässlichkeit und Sicherheit im Wandel schaffen und den Sozialstaat stärken – auch um die Binnennachfrage im Land anzukurbeln.

Die Bundesregierung stellt Rekordinvestitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro für das kommende Jahr in Aussicht: Das ist richtig, um das Land klimagerecht zu modernisieren, Beschäftigung zu sichern und zu fördern. Dieser Weg muss unbedingt fortgeführt werden. Zwar decken das Sondervermögen und der Klima- und Transformationsfonds (KTF) einige Bereiche ab. Doch dass die Regierung ausgerechnet am KTF massiv den Rotstift ansetzen will, ist fatal: Der KTF finanziert und unterstützt zentrale Zukunftsinvestitionen, die Beschäftigte und Wirtschaft dringend brauchen. Der Finanzminister kürzt hier an der Zukunft unseres Landes. 

Zudem wird eine enorme Schieflage geschaffen, weil die Gelder für Zukunftsinvestitionen im Vergleich zu den Ausgaben für Verteidigung wesentlich geringer ausfallen und zeitlich befristet sind. Allein im kommenden Haushaltsjahr sollen die Verteidigungsausgaben auf rund 160 Milliarden Euro steigen – das entspricht einem Viertel aller Ausgaben des Bundes. Die massiv steigenden Verteidigungsausgaben und die hiermit verbundenen Belastungen durch Zinsen und die Schuldentilgung schränken die finanzielle Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren immer weiter ein. Für das Jahr 2030 sind derzeit 40 Prozent aller Bundesausgaben für Verteidigung oder Zinstilgung eingeplant. Es ist nicht vermittelbar, dass Bedarfe an jeder Stelle kleingerechnet und wichtige Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt gestellt sind, während über die Höhe der Verteidigungsausgaben nicht diskutiert wird.

Der finanzielle Druck wird weiter steigen, weil wir uns nach wie vor weitreichende Steuerprivilegien für Riesenvermögen und -erbschaften, Kapitalerträge und große Unternehmensgewinne leisten. Die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer kostet bis 2032 rund 75 Milliarden Euro. Dabei gibt es keinen Beleg, dass Unternehmen deshalb auch nur eine Investition mehr in den Standort Deutschland tätigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.07.2026

Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Haushaltsbegleitgesetz und der darin enthaltenen Streichung des Kindersofortzuschlags

„Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes versteckt sich eine der weitreichendsten Kürzungen zulasten armer Kinder seit Jahren. Der Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat erreicht Kinder und junge Menschen in der Grundsicherung, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz sowie Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ihnen allen will die Bundesregierung nun Monat für Monat 25 Euro nehmen. Das verschärft Ausgrenzung, es ist beschämend und durch nichts zu rechtfertigen.

Wenn der Gesetzentwurf beklagt, der Zuschlag führe zu Mehrausgaben des Bundes, dann heißt das übersetzt: Das Geld kommt bei armen Kindern an. Genau dafür war es gedacht. Besonders bitter ist die Begründung. Weil die versprochene Kindergrundsicherung gescheitert ist, soll nun auch noch die Überbrückung dorthin fallen. Die Kinder sind deshalb gleich doppelt benachteiligt.  Das Vorhaben reiht sich mit der geplanten Kürzung des Wohngeldes und den geplanten Einschränkungen der Familienversicherung und des Elterngeldes in eine Reihe von Kürzungsmaßnahmen ein, die vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen treffen. 

Und es bleibt nicht bei den 25 Euro. Die Bundesregierung will zu einem Verfahren zurückkehren, bei dem die Regelsätze steigenden Preisen wieder stärker hinterherlaufen, ausdrücklich auch beim persönlichen Schulbedarf. Und sie kündigt an, den Bestandsschutz der Regelsätze in der anstehenden Novelle des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ‚aufzugreifen‘. Bisher garantiert dieser Schutz, dass die Leistungen für Menschen in der Grundsicherung im Zuge der jährlichen Anpassungen nicht sinken. Wer ihn ausgerechnet in einem Spargesetz ‚aufgreift‘, will erkennbar an ihn heran. Millionen Menschen müssten dann mit noch weitergehenden Kürzungen rechnen. 

Wir fordern den Bundestag auf, die geplanten Kürzungen bei Kindern und Menschen mit geringen Einkommen zu stoppen und endlich aktiv gegen Kinder- und Familienarmut vorzugehen. Wer den Haushalt auf dem Rücken armer Kinder saniert, spart an der Zukunft dieses Landes.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 08.07.2026

Drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt über die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Prien, dass für Kinder ab 16 Jahren der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen soll. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Ausgerechnet bei den Kindern zu sparen, die bereits das höchste Armutsrisiko unter den Familien haben, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Prien hat am 12.7. gegenüber der Nachrichtenagentur KNA angekündigt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken und gleichzeitig das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurückgenommen, die Kindergeldanrechnung auf den Unterhaltsvorschuss zu verbessern. Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss bereits um ein Drittel von 1,4 auf 0,9 Mrd. gekürzt. Die Kosten des Unterhaltsvorschusses tragen zu 40 Prozent der Bund und zu 60 Prozent die Länder, die wiederum Teile der Kosten an die Kommunen weitergeben.

„Mit der Reform 2017 war ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschusses erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Der Anstieg zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützung ist“, unterstreicht Jaspers. „Für Alleinerziehende ist das eine massive Verschlechterung. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Jugendliche 394 Euro im Monat. Die schlechten Rückgriffsquoten machen wenig Hoffnung, dass Alleinerziehende erfolgreich den Unterhalt werden einfordern können. Für den Tankrabatt hat der Staat dieses Jahr problemlos ca. 1,6 Milliarden. Euro für eine Gießkannenleistung locker gemacht, während für eine zielgenaue Unterstützung wie den Unterhaltsvorschuss nicht genügend Geld da ist. Auf dem Rücken von Kindern zu sparen, ist schlicht unwürdig“, kritisiert Jaspers. „Und wir dürfen nicht vergessen: Auf der Gewinnerseite stehen die Unterhaltspflichtigen, die der Staat aus der Verantwortung entlässt, wenn mit dem Unterhaltsvorschuss auch der Rückgriff entfällt.“ 

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 13.07.2026

SCHWERPUNKT II: Empfehlungen der Rentenkommission

Zu den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission, die am Wochenende bereits publik wurden, äußert sich Peter Haan, Rentenexperte und Leiter der Abteilung Staat im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:

„Die Vorschläge der Rentenkommission sind ein guter Aufschlag und gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch umgesetzt und nicht verwässert werden. Grundsätzlich steht das Rentensystem wegen der Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen: Zum einem muss die Finanzierung und die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet werden, zum anderen muss das Rentensystem eine Absicherung des Lebensstandards der Rentner*innen garantieren.

Die nun bekannt gewordenen Vorschläge der Rentenkommission enthalten wichtige Elemente, um diesen Herausforderungen zu begegnen: Die Abschaffung der Rente für besonders langjährige Versicherte („Rente mit 63“) sorgt für finanzielle Entlastung – laut Schätzungen des DIW Berlin um voraussichtlich rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Auch eine moderate Erhöhung des Renteneintrittsalters über das Alter von 67 Jahren hinaus geht in diese Richtung. Wichtig ist zu betonen, dass eine Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht über Nacht, sondern mit viel Vorlauf und gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung kommen soll. Zudem soll es über individuelle Gesundheitsprüfungen weiterhin möglich sein, früher in Rente zu gehen. Zentral ist, dass auch schon im Erwerbsleben in Gesundheit und Weiterbildung investiert wird, damit möglichst viele Menschen das reguläre Renteneintrittsalter überhaupt erreichen können. Das gleiche gilt für die Einbeziehung von Selbstständigen, Vorständ*innen, Bundestagsabgeordneten und Beamt*innen in die Rentenversicherung, auch hier sind die Details zentral. Eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Modell kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten – zumindest langfristig. Das bedeutet aber auch höhere Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern. Wenn diese moderat ausfallen, sollten sich die höheren Rentenbeiträge nicht nennenswert negativ auf die Beschäftigung auswirken. 

Zentral ist nun, wie die Bundesregierung diese Vorschläge umsetzt und wie sie die Interessenverbände und die Bevölkerung überzeugen kann. Es ist unvermeidlich, dass einzelne Gruppen durch die Reformen belastet werden. Daher ist es wichtig, dass unter anderem über individuelle Gesundheitsprüfungen sichergestellt wird, dass Menschen mit geringen Einkommen und körperlich belastenden Jobs frühzeitig und ohne größere Abschläge in Rente gehen können und nicht noch stärker Armutsrisiken im Alter ausgesetzt sind. Wenn das gelingt, sollte ein politischer und gesellschaftlicher Konsens möglich sein.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 22.06.2026

Angesichts der aktuellen Debatte über die Reform des Rentensystems weist das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seine Sonderseite zum Thema Rente (www.destatis.de/rente) hin. Dort sind relevante Daten zu den Bereichen Demografie, Erwerbstätigkeit, Einkommen und Staatshaushalt gebündelt, unter anderem mit diesen Inhalten:

Die Lebenserwartung steigt aktuell wieder

Die Lebenserwartung bei Geburt ist in Deutschland über Jahrzehnte hinweg nahezu kontinuierlich angestiegen. Seit etwa 2010 nimmt die Lebenserwartung allerdings weniger stark zu als in den vorangegangenen Jahrzehnten. Im Zuge der Coronapandemie kam es ab 2020 für drei Jahre in Folge zu einem leichten Rückgang. In den Jahren 2023 und 2024 ist die Lebenserwartung wieder deutlich angestiegen. Das Vor-Corona-Niveau wurde dadurch wieder erreicht.

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig als früher. 2025 waren nach Erstergebnissen des Mikrozensus 19,9 % der 67-Jährigen erwerbstätig, 2015 lag die Quote in der Altersgruppe bei 13,3 %. Nach wie vor gehen viele vorzeitig in den Ruhestand: 2025 waren 60,9 % der 63-Jährigen erwerbstätig. Allerdings ist die Quote in der Altersgruppe gestiegen: 2015 lag sie noch bei 38,9 %. Die Gründe für einen vorzeitigen Renteneintritt sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangebote von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit.

Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre nimmt zu

Am 1. Januar 2025 gab es nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Zusätzlich bezogen rund 382 100 Hinterbliebene wie Witwen und Witwer oder Waisen Versorgungsleistungen. Das entspricht einem Zuwachs von 17,7 % beziehungsweise 0,1 % im Vergleich zum 1. Januar 2015.

Damals waren es noch rund 1,2 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre sowie rund 381 800 Hinterbliebene mit Versorgungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2026

Die Rentenkommission legt heute Vormittag Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ihren Bericht vor. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

„Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten in einzelnen Punkten durchaus positive Ansätze. Wer Privilegien nicht länger unangetastet lassen will, muss jedoch klare Kante zeigen: für die konsequente Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine degressive Abflachung hoher Rentenanwartschaften. Wir fordern zudem die Berücksichtigung von Miet-, Pacht- und Kapitaleinnahmen bei der Finanzierung der ersten Säule. Die geplanten Einschnitte beim Renteneintrittsalter sind völlig inakzeptabel. Sie verkennen die Lebensrealität vieler Menschen und verschärfen soziale Ungleichheit – dies nicht zuletzt deshalb, weil die (steigende) Lebenserwartung maßgeblich von Faktoren wie der Einkommenshöhe abhängt. Sollten die Empfehlungen dennoch umgesetzt werden, werden wir mit Argusaugen darauf schauen, dass der angekündigte „vereinfachte Zugang“ für gesundheitlich Beeinträchtigte bedürfnisgerecht ausgestaltet wird, statt ein reiner Papiertiger zu werden. Und nicht zuletzt gilt: Nur hohe Löhne und verpflichtende Betriebsrenten sowie stabile Erwerbsbiografien schützen wirksam vor Altersarmut.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.06.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt sich deutlich gegen Rentenkürzungen und warnt vor den Folgen weiterer Einschnitte in die gesetzliche Alterssicherung. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das das Präsidium des Wohlfahrtsverbands anlässlich der erwarteten Empfehlungen der Rentenkommission verabschiedet hat. AWO-Präsident Michael Groß erklärt dazu: 

„Der Konflikt bei der Rente verläuft nicht zwischen Jung und Alt – sondern zwischen Arm und Reich. Immer mehr Menschen können im Alter nicht von ihrer Rente leben. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Altersarmut endlich wirksam zu bekämpfen. Wer ein Leben lang hart gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter würdevoll und ohne Existenzängste leben zu können. Kürzungen auf dem Rücken von Menschen, die eh schon nicht viel haben, dürfen keine Option sein. Die neuen Schlechterstellungen, die durch die Pflegereform für pflegende Angehörige drohen, werden die Lage weiter verschärfen.“

Die AWO fordert stattdessen nachdrücklich, die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung zu stärken.

„Für eine nachhaltige Lösung führt kein Weg vorbei an einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – ob Angestellte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte oder Abgeordnete. Kurzfristig sollte die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden, um hohe Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen.“ 

Darüber hinaus spricht sich die AWO für eine stärkere Beteiligung von Kapital-, Miet- und Pachteinkünften an der Finanzierung der Alterssicherung aus.

„Nur so können wir das Vertrauen der Menschen in das System der Rentenversicherung wahren“, sagt Groß. „Wir fordern die Bundesregierung und die Rentenkommission daher auf, bei ihren Entscheidungen die soziale Realität von Millionen Rentnerinnen und Rentnern in den Mittelpunkt zu stellen und die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest und solidarisch weiterzuentwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.06.2026

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:  

„Wir brauchen endlich eine armutsfeste Alterssicherung, mit einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen und echter Geschlechtergerechtigkeit. Es ist gut, dass sich die Kommission klar in diesem Sinne positioniert hat. Grundsicherung, Grundrente und Rente müssen besser aufeinander abgestimmt sein. Rentenansprüche für Menschen mit geringen Einkommen müssen aufgestockt, verdeckte Altersarmut überwunden und Antragswege für alle armutsbezogenen Hilfen im Alter unkomplizierter werden. Daran wird die Diakonie die Rentenreform der Bundesregierung messen.“  

Schuch unterstreicht: „Wer ein Leben lang an unserer Gesellschaft mitwirkt, verdient im Alter finanzielle Sicherheit. Diese solidarische Zusicherung stärkt ganz wesentlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Sie darf nicht ausgehöhlt werden.“  

Schuch zufolge geht es bei einer zukunftssicheren Rente um mehr als nur um finanzielle Machbarkeit: „Es geht vor allem auch um die Anerkennung von Lebensleistung.“ Doch die Realität sehe anders aus: „Prekäre Beschäftigung, Phasen der Erwerbslosigkeit, Pflege oder die Erziehung von Kindern führen schon heute oft direkt in die Altersarmut. Bisher gehen diese Ungleichgewichte vor allem zu Lasten von Frauen. Dabei leisten sie den Großteil der Sorgearbeit. Gleichzeitig sind sie am stärksten von Altersarmut bedroht.“  

Darum seien grundlegende Reformen notwendig: „Jede Form der Erwerbstätigkeit sollte konsequent zur gesetzlichen Altersvorsorge beitragen. Das Ungleichgewicht zwischen Grundsicherung im Alter und Rentenansprüchen muss neu austariert werden. Die bestehende Grundrente greift zu kurz, da sie an strenge Zugangskriterien gekoppelt ist. Pflege- und Erziehungszeiten müssen neubewertet werden“, so Schuch.  

Langjährige Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit müsse zu einer Alterssicherung führen, die das Grundsicherungsniveau substanziell übersteige: „Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss mindestens einen Freibetrag für die gesetzliche Altersvorsorge bekommen“, so Schuch. „Wir begrüßen, dass die Rentenkommission diese zentrale Forderung der Diakonie aufgenommen hat. Es muss zukünftig gelten: jeder Euro Rentenbeitrag muss im Alter zu höheren Ansprüchen führen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Menschen substanzielle Beiträge leisten, die Grundrentenschwelle aber nicht erreichen und dann im Alter genauso dastehen, als hätten sie gar nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Darum ist der Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung für die Menschen existenziell wichtig.“

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zur Rente und zur Bekämpfung von Altersarmut 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 23.06.2026

  • Forderung des VdK aufgegriffen: Kleine Renten sollen bei der Grundsicherung künftig besser geschützt werden
  • Gesundheitlich gefährdete Ältere und Menschen mit niedrigen Renten dürfen nicht die Verlierer sein

Der Sozialverband VdK sieht die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als wichtigen Schritt an, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Positiv bewertet der Verband vor allem die geplante Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung, darunter Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Entscheidend wird nun die Umsetzung der Vorschläge sein.“ Der Verband werde „darauf drängen, dass gesundheitlich angeschlagene ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht die Verlierer der Reform werden“. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge dürften nicht die Kosten der Reform tragen.

„Ich freue mich, dass die Kommission eine zentrale Forderung des VdK im Kampf gegen Altersarmut aufgegriffen hat: Kleine gesetzliche Renten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden“, so Bentele. Der Freibetrag dürfe aber nicht mit Erwerbseinkommen oder kleinen Betriebs- und Riester-Renten verrechnet werden.

Positiv bewertet der VdK zudem das klare Bekenntnis der Kommission, dass das Rentenniveau künftig nicht sinken, sondern perspektivisch steigen soll. Damit erteile die Kommission Überlegungen zu einer bloßen Basisabsicherung eine Absage. Kritisch sei allerdings, dass dieses Ziel maßgeblich von den Erträgen einer ergänzenden Aktienrente abhängen soll. Bentele warnt: „Hohe Renditeerwartungen dürfen nicht zu riskanten oder gesellschaftlich schädlichen Investitionen führen.“ Kapitalanlagen dürften etwa nicht Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen unter Renditedruck setzen oder steigende Mieten befördern.

Der VdK lehnt eine schnelle und ersatzlose Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie höhere Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten ab. Das durchkreuzt die Lebensplanung derer, die sehr lange durch ihren Beitrag das soziale Sicherungssystem stabilisiert haben.

Vor einem späteren Renteneintritt brauche es zudem „eine Reha-, Präventions- und Weiterbildungsoffensive“, so Bentele. Ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen und schlechten Arbeitsmarktchancen dürften „nicht im Regen stehengelassen werden“. Die vorgeschlagene Sonderregelung für diejenigen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, müsse einfach und bürokratiearm umgesetzt werden. Zugleich betont Bentele: „Für mich sind die heutigen Altersgrenzen bei der Rente wegen Schwerbehinderung unantastbar.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.06.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Drogenbeauftragter Hendrik Streeck und Schauspielerin Lina Larissa Strahl unterstützen Aktion

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am Freitag eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot „Hilfen im Netz“ für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Ministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. „Hilfen im Netz“ bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Familienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert – oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Für viele betroffene junge Menschen sind die ‚Hilfen im Netz‘ der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die ‚Hilfen im Netz‘ für weitere drei Jahre verlängern konnten.“

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt ‚Hilfen im Netz‘ an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort.“

Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: „Ich bin Botschafterin für ‚Hilfen im Netz‘, da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie ‚Hilfen im Netz‘ unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden.“

Der Außenwerber Wall sponsort das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellt acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5.000 Flächen für sogenannte City Light Poster an ÖPNV-Haltestellen und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.

Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: „Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für ‚Hilfen im Netz‘ mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. ‚Hilfen im Netz‘ bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann.“

Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an „Hilfen im Netz“ wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.

Mit dem Slogan „Schreiben statt Schweigen“ möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland e.V.) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: „In vielen betroffenen Familien gilt: ‚Darüber spricht man nicht.‘ Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.“

Zur Online-Plattform „Hilfen-im-Netz“:

https://www.hilfenimnetz.de/

Zum Plakat (Der Link ist erst ab 14 Uhr zur Ansicht und zum Download freigeschaltet): 
https://www.bmbfsfj.bund.de/hilfen-im-netz-plakat-data.pdf

Hintergrund:

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.07.2026

Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.

Das neu aufgestellte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität werden wir eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen.

Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in den vier Programmebenen und im Sondervorhaben wie folgt dar:

1.     Programmebene Kommune

In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

2.     Programmebene Land

Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

3.     Programmebene Bund

In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Demokratiebildung wird dabei als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der unter anderem den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert. Die Extremismusprävention berücksichtigt alle relevanten Erscheinungsformen des Extremismus wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus. Zudem wird unter anderem die Präventionsarbeit zu Antisemitismus und Antiziganismus gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

4.     Programmebene Digitaler Raum

Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung insbesondere im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

5.     Sondervorhaben Integration und Teilhabe

Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

Der Zeitplan für das weiterentwickelte Bundesprogramm sieht folgende Etappen vor:

  • Juni 2026, Start des Interessensbekundungsverfahrens mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.
  • August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.
  • Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das BMBFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.
  • Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.

Alle Förderaufrufe und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ www.demokratie-leben.de zur Verfügung. Ab August wird dort auch das Förderportal zu finden sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2026

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien übergeben. Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.

Die im September 2025 auf Basis des Koalitionsvertrags eingesetzte Expertenkommission hat nach ihrer im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme insgesamt 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die interdisziplinär besetzte Kommission betrachtete dabei unterschiedliche Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen sowie die Verantwortung verschiedener Akteure. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen über bundesweite Workshops unmittelbar in die Arbeit der Kommission ein.

Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen ebenso wie an die europäische Ebene, zudem an Eltern, Bildungseinrichtungen, an die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste; sie basieren dabei auf einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Modell.

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. Sie machen deutlich, dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen. Dazu gehört, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. Jugendschutz heißt hier: Safety by design. Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt. Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung habe ich eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB – ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Die Empfehlungen zeigen, dass wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tun haben. Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien müssen gemeinsam handeln. Erfolgreicher Kinder- und Jugendschutz kann nur gemeinsam gelingen. Die vorliegenden Vorschläge sind dafür eine starke Grundlage.

Als Ministerin, die auch für den Jugendschutz zuständig ist, werde ich diesen Prozess mit Nachdruck weiter vorantreiben. Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche die digitale Welt sicher nutzen und ihre Chancen bestmöglich entfalten können.

Ich danke den Mitgliedern der Expertenkommission für ihre engagierte und wissenschaftlich fundierte Arbeit. Mein besonderer Dank gilt ganz besonders auch den Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen, Erwartungen und Sorgen eingebracht haben, die sie klar benannt haben. Ihre Stimmen sind unverzichtbar, denn sie zeigen, was junge Menschen brauchen, um die Chancen der digitalen Welt sicher, kompetent und selbstbestimmt nutzen zu können.“

Co-Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Olaf Köller: „Die Arbeit der Expertenkommission hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen. Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz. Daher sind drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben. Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen liegt nicht an einer einzigen Stelle und schon gar nicht allein beim Kind. Deutschland fehlt es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung. Die Empfehlungen sind Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozesses mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen. Junge Menschen müssen den digitalen Raum mitgestalten und wir begleiten und stärken sie dabei. Die nun vorgelegten Handlungsempfehlungen ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine geschützte Teilhabe.“

Co-Vorsitzende der Kommission Nadine Schön: „Mit unseren 56 Handlungsempfehlungen legen wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören dabei für uns zusammen und bilden den roten Faden. Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten – nicht umgekehrt. Unser Ziel ist ein lernendes Umsetzungssystem, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam macht.“

Hintergrund:

Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde im September 2025 von Bundesministerin Karin Prien eingesetzt.

Auf Grundlage einer umfassenden Analyse digitaler Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche hat die Kommission 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz: Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensphasen junger Menschen und richten sich gezielt an die Akteure, die jeweils die größte Verantwortung tragen. Ziel ist es, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über alle Entwicklungsstufen hinweg wirksam zu stärken und dabei das Zusammenwirken von Politik, Gesellschaft und weiteren Verantwortlichen zu fördern.

Die Empfehlungen bauen auf der im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme auf. Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen werden bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht. Der Abschlussbericht der Kommission, einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beiträge aus den Fachanhörungen, folgt im September 2026.

Weitere Informationen:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2026

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute ihr Positionspapier „Für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Bildung, Familie und Jugend, Anja Weisgerber, sowie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Digitales, Inge Gräßle:

Anja Weisgerber: „Kinder müssen sicher aufwachsen. Das gilt für die analoge wie auch die digitale Welt. Angesichts der Risiken im Netz braucht es ein wirksames und risikobasiertes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche. Anstelle eines pauschalen Social-Media-Verbots setzen wir auf differenzierte Altersgrenzen je nach Risiko der jeweiligen Sozialen Plattform oder ähnlicher Dienste. Dafür wollen wir die Anbieter in die Pflicht nehmen. Wir lassen ihre Altersgrenzen überprüfen sowie gegebenenfalls anheben und fordern von ihnen die technische Einhaltung der Altersgrenzen ein – etwa über die datensparsame EUDI-Wallet.

Unser Maßnahmenpaket geht über risikobasierte Altersgrenzen für die einzelnen Apps und Plattformen hinaus. Wir stärken Medienkompetenz bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, fördern mentale Gesundheit und verschärfen das Strafrecht. Für die Plattformbetreiber soll gelten: Wer trotz Kenntnis offensichtlich strafbare Inhalte nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang blockiert, muss unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Pflichten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Gleiches gilt bei der systematischen Missachtung der gesetzlich neu geregelten Altersgrenzen durch die Plattform- oder Servicebetreiber. Verstöße gegen verlässliche Altersverifikation können von der EU-Kommission im Rahmen des Digital Services Act mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Gleichzeitig schärfen wir bestehende Straftatbestände nach, damit digitale Gewalt und Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen – etwa Cybergrooming und Sextortion – wirksam und hart bestraft werden.

Wir werden als nationaler Gesetzgeber entschlossen handeln und in enger Zusammenarbeit mit Bundesfamilienministerin Karin Prien und dem Koalitionspartner im Herbst konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Inge Gräßle: „Geschäftsmodelle sozialer Medien bergen Gefahren für Kinder- und Jugendliche. Der Wunsch der großen Mehrheit der Bevölkerung nach Altersbeschränkungen für soziale Medien ist deshalb verständlich – und wir kommen ihm deshalb nach. Pauschale Altersgrenzen sind angesichts fortschreitender technologischer Entwicklungen aber zu einfach. Altersbeschränkungen sollen sich der Plattformarchitektur und ihrem Gefahrenpotential anpassen können. Nur so kann der Kinder- und Jugendschutz mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.“

Hier geht´s zum Positionspapier „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt„.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke).

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme.

Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden.

Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte.

Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“.

Matthias Dantlgraber (Familienbund der Katholiken) befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen.

Florian Theißing (Agora Digitale Transformation) beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen.

Außerdem ging es in der öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen.

Die Steuergewerkschaft lehnte den Entwurf der AfD ab. Er erzeuge erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, belaste die betroffenen Familien mit neuer Unsicherheit und beruhe auf einer unionsrechtlichen Annahme, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst ausdrücklich verworfen habe. Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien wiesen auf das Urteil hin, an das man sich halten müsse.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 506 vom 22.06.2026

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch zwei Oppositionsanträge gegen Kürzungen des Wohngeldes zurückgewiesen. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/6363) mit einer Aufforderung an die Bundesregierung, das Wohngeld nicht zu kürzen, wurde in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich.

Ebenfalls von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6339), in dem die Regierung aufgefordert wird, die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro beim Wohngeld zurückzunehmen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beizubehalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich.

In der Aussprache warf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der SPD vor, komplett gegen ihre eigene Politik der letzten Wahlperiode zu verstoßen. Angesichts steigender Mieten, Heizkosten und Kürzungen in anderen Bereichen müssten diese geplanten Kürzungen zurückgenommen werden.

Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Ankündigung der Wohngeldkürzung habe zu massiver Verunsicherung geführt. Es gehe hier nicht um effizientere Gestaltung, wie angekündigt worden sei, sondern es würden nur Kürzungen vorgenommen. Das Wohngeld müsse dringend erhalten bleiben, denn es sei eine Form der Solidarität, dass man die Menschen nicht alleine lasse. Bei Kürzung des Wohngelds drohe eine massive Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit.

Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass viel getan werde, um die Bautätigkeit zu verbessern und das Wohnungsangebot zu erhöhen. Der gegen die Koalition erhobene Vorwurf, sie tue nichts, sei falsch. Auch die Rechte von Mietern würden gestärkt. Die Menschen dürften nicht langfristig von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig sein, sondern man müsse darauf hinarbeiten, dass sich der Wohnungsmarkt entspanne, erklärte die SPD-Fraktion. Und das geschehe zum Beispiel durch den Bau-Turbo, das serielle Bauen und durch beschleunigte Bau- und Planungsverfahren.

Auch die AfD-Fraktion erklärte, Kürzungen beim Wohngeld würden Geringverdiener, Familien und Rentner besonders treffen. Die Unterstützung mit Wohngeld sei grundsätzlich richtig. Das Wohngeld sollte nicht verringert, sondern sogar erhöht werden, da alles teurer werde. Forderungen nach einem Mietpreisdeckel lehnte die Fraktion aber ab, da dadurch der Wohnungsmangel noch verschärft werde. Solange der Wohnraum knapp sein, würden die Mieten hoch sein. Es müsse mehr gebaut werden.

Niemandem falle es leicht, Veränderungen beim Wohngeld vorzunehmen, erklärte die CDU/CSU-Fraktion. Aber die haushalterische Lage sei herausfordernd, so die Union. Die Zinsausgaben für den Bund hätten sich binnen weniger Jahre verzwanzigfacht. Man befinde sich in einer schwierigen Situation und müsse damit umgehen. Außerdem wies die Fraktion darauf hin, dass sich die Zahl der Anspruchsempfänger durch die Wohngeldreform der letzten Wahlperiode deutlich erhöht habe. Jetzt diese Änderungen in Teilbereichen zurückzunehmen, falle niemandem leicht, aber es sei notwendig. Die Bundesregierung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Wohngeld in Zukunft höher sein werde als vor der in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Reform.

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag außerdem auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet das Wohngeld in ihrem Antrag als unverzichtbare Sozialleistung, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, warnt die Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 562 vom 08.07.2026

Der Finanzausschuss hat die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Entwurf vorgenommen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die Neuregelung nur dann gelte, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden.

Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung zudem Gesetzentwurf wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. In einer Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen heißt es, die Koalition sei sich einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Es sei aber angesichts der Regelungen in dem Gesetzentwurf zu erwarten, dass die Zahl der Mütter unter den Berechtigten überproportional zunehmen werde. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden. Die CDU/CSU empfahl, die jeweilige IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern zu speichern, was die Zuordnung erleichtern werde.

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass durch die Neuregelung viele Punkte unklar bleiben würden. Das jetzt geschaffene Doppelsystem werde die Kosten erhöhen und nicht senken. Denn die bisherigen Strukturen müssten erhalten bleiben, zum Beispiel für im Ausland lebende Kinder. Die AfD-Fraktion kritisierte auch, dass der Missbrauch beim Kindergeld besonders bei Zahlungen ins Ausland erheblich sei.

Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Tag für die Familien und Kinder sowie für die Entwicklung digitaler staatlicher Leistungen. Erfahrungen aus anderen Ländern würden zeigen, dass es richtig sei, die Änderungen Schritt für Schritt einzuführen. Durch Kontrollregelungen sei sichergestellt, dass nur antragsberechtigte Eltern in den Genuss der Neuregelung kommen könnten.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeichnet sich ein handlungsfähiger Staat dadurch aus, dass keine unnötigen bürokratischen Hürden den Leistungen für Familien im Weg stehen würden. Deshalb sei dieser Gesetzentwurf grundsätzlich der richtige Schritt. Die Automatisierung greife, wo die Familienkasse die Daten schon habe. Aber damit dürfe die Regelung nicht aufhören, sondern sie müsse auch für Erstkinder gelten. Und es wäre gut, wenn auch kompliziertere Fälle einbezogen werden könnten.

Die Fraktion Die Linke sprach von einem überfälligen Schritt. Die Neuregelung hätte aber schneller kommen können. Zum Kindergeld selbst erklärte die Fraktion, dieses sei viel zu niedrig. Bezieher höherer Einkommen würden durch den steuerlichen Kinderfreibetrag bevorzugt.

Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Für den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 557 vom 08.07.2026

Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag begleitet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das Ministerium habe hierfür einen Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6674) auf eine Kleine Anfrage (21/6373) der Fraktion Die Linke.

Vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben aus dem GewHG würden die Länder insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036 erhalten. Die Mehreinnahmen ab dem Jahr 2030 stünden den Ländern erst zur Verfügung, nachdem sie dem BMBFSFJ einen Bericht über die Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung, einschließlich des Finanzierungskonzeptes, sowie deren Umsetzungsstand übermittelt haben, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 538 vom 30.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will kleine und mittlere Einkommen steuerlich gezielt entlasten. In einem Antrag (21/6644) wird die Bundesregierung aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen.

Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel.

Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten.

Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“.

Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 521 vom 24.06.2026

Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen.

Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform.

Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Die Einführung einer Teilkrankschreibung etwa sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Auch die Arbeitgeber äußerten sich in der Anhörung kritisch zu der aus ihrer Sicht bürokratischen Neuregelung.

Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet werden.

Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen.

Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe.

Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen.

Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt.

Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 506 vom 22.06.2026

Mit dem neuen Familienbericht legt die Landesregierung erstmals seit 2015 eine ausführliche wissenschaftliche Bestandsaufnahme der Lebenslagen von Familien in Nordrhein-Westfalen vor.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat den Bericht im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration erstellt. Er untersucht zentrale Lebenslagen von Familien im Land und befasst sich mit inhaltlichen Schwerpunkten von Familienvielfalt und Bildung über Erwerbs- und Sorgearbeit bis hin zu Armut, Wohnen, Teilhabe, Gesundheit und dem Umgang mit multiplen Krisen.

Der Bericht zeigt ein differenziertes Bild: Die meisten Familien schätzen ihre Lage als gut ein. Zugleich sehen sich Familien belastet durch Krisen, wirtschaftliche Unsicherheit, Armutsrisiken und ungleiche Teilhabechancen. Eine zentrale Herausforderung bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist hier eine wichtige Unterstützung. Der Familienbericht zeigt auf, dass eine große Mehrheit der befragten Eltern mit der Qualität der Betreuung zufrieden ist.

Es sind nach wie vor allem die Frauen, die beruflich für die Kinder kürzertreten. Zwar sinkt auch bei den Männern der Arbeitsumfang leicht auf durchschnittlich 39 Wochenstunden. Gleichzeitig ist bei den Müttern der Umfang ihrer Erwerbstätigkeit zuletzt etwas angestiegen. Er liegt jetzt bei durchschnittlich 27 Stunden geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit. Der Erwerbsumfang von Müttern ist damit aber weiterhin deutlich geringer als der von Vätern.

Familienministerin Verena Schäffer: „Der neue Bericht gibt tiefe Einblicke in die aktuelle Lebensrealitäten von Familien in Nordrhein-Westfalen. Er zeigt, wie Familien leben, welche Belastungen sie tragen und wo politisches Handeln besonders wichtig ist. Diese umfassende Untersuchung ist wichtig, weil sich Familien und die Herausforderungen, vor denen sie stehen, weiterentwickeln. Zentral ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Schlüssel ist auch eine verlässliche Kinderbetreuung. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes arbeiten wir gezielt daran, mehr Verlässlichkeit für Familien zu schaffen und frühkindliche Bildung zu stärken. Damit ermöglichen wir eine bessere Ver-einbarkeit, von der insbesondere Frauen profitieren, sowie beste Startchancen für den Bildungsweg der zukünftigen Generationen.“

Frau Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin am DJI ergänzt aus den Empfehlungen des Berichts: „Die Analysen zeigen, dass Familien zur gesunden Entwicklung ihrer Kinder maßgeblich beitragen – unter anderem durch ein positives Familienklima. Dieses kann auch während anstrengender Zeiten als Schutzfaktor fungieren. Gerade in Zeiten vielfältiger gesellschaftlicher Krisen können niedrigschwellige Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Gesundheitsförderung familiale Ressourcen stärken und Familien bei der Bewältigung von Belastungen unterstützen.“

In Nordrhein-Westfalen leben gut 2,5 Millionen Familien, darunter knapp 1,8 Millionen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Etwa die Hälfte der Bevölkerung lebt in einer Familie. Familienleben ist dabei vielfältiger denn je. Neben Ehepaaren mit Kindern gehören Alleinerziehende, nicht verheiratete Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien fest zur gesellschaftlichen Realität. Fast jede zweite Familie mit Kindern unter 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen (49 Prozent) hatte 2022 einen Migrationshintergrund.

Hintergrund:
Der nordrhein-westfälische Familienbericht wurde vom Deutschen Jugendinstitut erstellt. Grundlage sind unter anderem amtliche Statistiken, Sonderauswertungen von IT.NRW sowie Daten der DJI Studie AID:A 2023 HE sowie der landesspezifischen Befragung AID:A 2024 NRW+. Ergänzend flossen Erfahrungen aus landesweiten Familiendialogen ein.

Den Familienbericht finden Sie unter: https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/familienbericht_nrw.pdf .

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2026

Der Ausbau öffentlich finanzierter Kindertagesbetreuung führt nicht nur dazu, dass Mütter ihre Erwerbstätigkeit erhöhen, sondern auch zu Veränderungen im Erwerbsverhalten von Vätern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die Daten aus den Jahren 2012 bis 2022 untersucht hat – die Phase, in der in Deutschland ein starker Kita-Ausbau insbesondere für die unter Dreijährigen stattfand. Demnach nahmen Väter häufiger Elternzeit: Auf jeweils zehn neu geschaffene Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren kamen vier zusätzliche Väter, die Elternzeit nahmen. Im weiteren Verlauf reduzierten Väter ihre Arbeitszeit leicht, wenn die Verfügbarkeit von Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren stieg. Gleichzeitig kehrten Mütter früher in den Arbeitsmarkt zurück und erhöhten ihre Erwerbstätigkeit.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Kita-Ausbau das Erwerbsverhalten in Familien verändert, bei Müttern und bei Vätern“, erklärt Malin Mahlbacher, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. „Verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote schaffen somit die Voraussetzungen dafür, dass Eltern Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlicher organisieren können.“

Die Studie verdeutlicht, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und das Elterngeld als aufeinander abgestimmte familienpolitische Instrumente wirken. Wenn Eltern eher davon ausgehen können, nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes einen Betreuungsplatz zu bekommen, dann lassen sich Elternzeiten und Rückkehr in den Beruf besser koordinieren. Unter diesen Bedingungen gehen Väter häufiger zwei Monate in Elternzeit, meist wenn das Kind zwischen zwölf und 14 Monaten alt ist – also in der Phase, in der Kinder oft in die Kita übergehen. Mütter hingegen verkürzen ihre Elternzeiten. Im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes steigt die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich, während Väter häufiger Teilzeit statt Vollzeit arbeiten. Dadurch nähern sich die Arbeitszeiten beider Elternteile etwas an.

Die Forschenden weisen gleichzeitig darauf hin, dass sich die Verteilung der Sorgearbeit innerhalb der Familie bislang kaum verändert hat. „Trotz Kita-Ausbaus und damit einhergehender Veränderungen im Erwerbsverhalten übernehmen Mütter innerhalb der Familie nach wie vor den Großteil der Kinderbetreuung an Werktagen. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein für mehr Gleichstellung, muss aber mit anderen familienpolitischen Maßnahmen zusammenwirken“, so Dr. Mathias Huebener, Mitautor der Studie und Forschungsgruppenleiter am BiB. Dies liegt auch daran, dass Veränderungen gesellschaftlicher Rollenbilder Zeit benötigen. Einstellungen zur Kinderbetreuung und Sorgearbeit wandeln sich langsamer als das Erwerbsverhalten von Eltern.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Zusammenspiel mit den Anreizen des Elterngeldes nachweislich zu einer partnerschaftlicheren Arbeitsteilung innerhalb von Familien beiträgt. Besonders wirksam sind diese Maßnahmen, wenn sie ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.

Über die Studie

Die Studie untersucht die Auswirkungen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung auf Elternzeiten und Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern. Grundlage sind rund 94.000 Beobachtungen von Familien mit Kindern im Alter von 12 bis 35 Monaten aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), verknüpft mit regionalen Daten zum Ausbau der Kita-Betreuungsplätze. Die KiBS-Daten wurden zwischen 2012 und 2022 erhoben.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Huebener, Mathias; Mahlbacher, Malin; Schmitz, Sophia: Kita-Ausbau und Arbeitsteilung. Mehr Väter in Elternzeit und Teilzeit. In BiB.Aktuell 6/2026. www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-6

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 15.07.2026

Junge Erwachsene in Deutschland sind weiterhin besonders häufig von Einsamkeit betroffen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des familiendemografischen Panels FReDA aus dem Winter 2024/2025, die das Bundesinstitut für  Bevölkerungsforschung (BiB) anlässlich der Aktionswoche gegen Einsamkeit veröffentlicht hat: Demnach gaben rund 21 Prozent der 21- bis 30-Jährigen an, sich stark einsam zu fühlen. In der Altersgruppe der 31- bis 54-Jährigen liegt der Anteil bei 14 Prozent. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die erhöhten Einsamkeitswerte junger Menschen auch mehrere Jahre nach der Corona-Pandemie kaum verringert haben.

Insgesamt berichtet mit 34 Prozent rund ein Drittel aller befragten Erwachsenen im Alter von 21 bis 54 Jahren, sich mindestens teilweise einsam zu fühlen. Davon sind 16 Prozent stark und 18 Prozent moderat betroffen. Frauen gaben in allen Erhebungswellen seit 2022 etwas häufiger an, sich einsam zu fühlen als Männer. Zum jüngsten Zeitpunkt im Winter 2024/2025 berichteten 36 Prozent der Frauen und 32 Prozent der Männer von Einsamkeit.

Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Altersgruppen: Während 42 Prozent der 21- bis 30-Jährigen von Einsamkeitsgefühlen berichten, liegt der Anteil bei den über 31-Jährigen mit 31 Prozent deutlich niedriger. Die  Situation hat sich im Zeitvergleich kaum verändert: Im Jahr 2022 lagen die entsprechenden Werte bei 45 beziehungsweise 33 Prozent. „Das Einsamkeitsempfinden hat sich seit der Corona-Pandemie kaum zurückgebildet. Damit bestätigt sich, dass Einsamkeit unter jungen Erwachsenen kein kurzfristiges Phänomen während und nach der Pandemiezeit ist, sondern besonders für die Generation Z zu einer anhaltenden psychosozialen Belastung zu werden scheint“, sagt Dr. Sabine Diabaté, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB.

Die Ergebnisse basieren auf dem familiendemografischen Panel FReDA, erhoben im Winter 2024/2025. Die Studie erlaubt eine bundesweit repräsentative und langfristige Beobachtung von Einsamkeit in Deutschland. „Mit der FReDA-Studie verfügen wir über eine bundesweit repräsentative Datengrundlage, die es ermöglicht Einsamkeit in Deutschland differenziert und langfristig zu beobachten. Sie hilft uns, aktuelle Belastungen ebenso wie gesellschaftliche Veränderungen und Risikokonstellationen frühzeitig zu erkennen und besser zu verstehen“, erklärt BiB-Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

Für die höhere Betroffenheit jüngerer Erwachsener spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Die Phase des jungen Erwachsenenalters gilt grundsätzlich als eine besonders vulnerable Lebensphase. „In der Forschung sprechen wir von ,Emerging Adulthood'“, erklärt die BiB-Wissenschaftlerin Dr. Pauline Kleinschlömer. „Viele junge Menschen befinden sich in einer Phase der Orientierung und des Übergangs, was die Anfälligkeit für Einsamkeit erhöhen kann.“

Hinzu kommen gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Partnerschaften, soziale Netzwerke und Bildung wirken zwar schützend – gleichzeitig erhöhen prekäre Lebensverhältnisse und soziale Unsicherheit das Risiko für Einsamkeit. Gerade junge Erwachsene erleben durch multiple Krisen unsichere Zukunftsperspektiven. Insgesamt machen die anhaltend hohen Einsamkeitswerte deutlich, dass Einsamkeit weiterhin eine gesellschaftspolitische Herausforderung bleibt, die gezielte Aufmerksamkeit und nachhaltige Maßnahmen erfordert.

Die neuen Analysen werden anlässlich der bundesweiten Aktionswoche gegen Einsamkeit vorgestellt und im Rahmen des Beitritts des BiB zur „Allianz gegen Einsamkeit“ veröffentlicht. Ziel ist es, Einsamkeit stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und wissenschaftlich fundierte Grundlagen für politische Maßnahmen bereitzustellen.

FReDA ist eine Panelbefragung, die zweimal jährlich rund 30.000 Menschen befragt. Da die Befragung über mehrere Jahre läuft, werden die Teilnehmenden mit der Zeit älter. Dies muss bei Auswertungen über längere Zeiträume berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.06.2026

Mit der in dieser Woche beginnenden Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ startet auch eine Allianz gegen die Einsamkeit, an der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beteiligt ist. Theresa Entringer, Expertin für Einsamkeit beim Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) im DIW Berlin, begrüßt diesen Schritt:

„Die Gründung einer Allianz gegen Einsamkeit ist ein wichtiger Schritt. Denn das Problem der Einsamkeit als gesellschaftspolitische Aufgabe wird bisher weit unterschätzt. Der Zusammenschluss bedeutender Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen und Forschungseinrichtungen kann dazu beitragen, dem Thema mehr Raum im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu geben.

Einsamkeit ist kein rein individuelles Problem. Sie kann jeden Menschen treffen. Chronische Einsamkeit beeinträchtigt nicht nur das Wohlbefinden, sondern kann zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko werden, die soziale Teilhabe einschränken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Ihre Vermeidung und Bekämpfung ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus unserer Forschung am DIW Berlin wissen wir, dass Einsamkeit nicht allein durch persönliche Entscheidungen oder individuelles Verhalten entsteht. Auch strukturelle Lebensbedingungen spielen eine entscheidende Rolle. Die Allianz gegen Einsamkeit bietet die Chance, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller zu kommunizieren, Erfahrungen aus Forschung und Praxis zusammenzuführen und wirksame Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, chronische Einsamkeit sichtbar zu machen, Betroffene nicht zu stigmatisieren und wirksame Lösungen zu entwickeln. Einsamkeit betrifft uns als gesamte Gesellschaft – und wir können ihr nur gemeinsam wirksam begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 22.06.2026

Beschäftigte, die ihre Erwerbsarbeit regelmäßig unterbrechen und abends fortsetzen, machen im Schnitt mehr Überstunden und wünschen sich kürzere Arbeitszeiten, zeigt eine breit angelegte Datenanalyse. Das spricht dagegen, dass die von der Bundesregierung diskutierte Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes für mehr Flexibilität im Sinne von Beschäftigten sorgen oder das Arbeitsvolumen in Deutschland nachhaltig erhöhen kann. Möglich wäre sogar eine Verschärfung von Personalmängeln durch höhere Belastung, so eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* 

Für manche Menschen beginnt der Arbeitstag zweimal: Sie setzen sich nach einer längeren Unterbrechung später wieder an den Schreibtisch. Eine solche „Fragmentierung“ der Erwerbsarbeitszeit gilt Befürworter*innen einer Deregulierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes als Chance. Insbesondere Frauen und Mütter – so die These – könnten dadurch Erwerbsarbeit und Familie besser unter einen Hut bringen und daher ihre vertraglichen Arbeitszeiten ausweiten. Damit könne das Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.

WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott hat empirisch untersucht, was an diesem Argument dran ist. Fazit der Arbeitszeitexpertin: „Die Ergebnisse zeigen, dass fragmentierte Erwerbsarbeitszeiten nicht mit einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sondern mit höheren Überstunden verbunden sind. Wer den Arbeitstag unterbricht, wünscht sich kürzere Erwerbsarbeitszeiten. Das spricht eher für eine Mehrbelastung durch Fragmentierung als für Erholung und eine gute Work-Life-Balance“.

Für ihre Analyse hat die Sozialwissenschaftlerin Daten der Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt Arbeitsschutz für und Arbeitsmedizin (BAuA) ausgewertet. Diese stammen aus den Jahren 2019, 2021 und 2023 und beziehen sich auf Angaben von 21000 Beschäftigten, die teilweise an mehreren Befragungswellen teilgenommen haben. Schichtarbeitende wurden nicht berücksichtigt. Das Ausmaß der Arbeitszeit-Fragmentierung wurde erfasst über die Frage: „Wie oft kommt es vor, dass Sie die Arbeit aus privaten Gründen für mehrere Stunden unterbrechen und am Abend nach 19 Uhr weiterarbeiten?“

Was hilft wirklich? Echte Entlastung und digitale Erfassung von Arbeitszeiten statt Fragmentierung

Lotts Berechnungen zufolge, bei denen Faktoren wie Geschlecht, Beschäftigungsumfang oder Gesundheitszustand statistisch berücksichtigt wurden, gibt es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Fragmentierung und vertraglicher Arbeitszeit. Dagegen zeigt sich ein deutlicher Effekt auf Überstunden: Bei stärker fragmentierten Arbeitszeiten ist deren Zahl höher, ebenso wie die Diskrepanz zwischen gewünschter und tatsächlicher Arbeitszeit (mehr Daten in der Abbildung im Anhang und in der Studie; Link unten).

„Fragmentierte Arbeitszeiten erweisen sich damit nicht als nachhaltiges Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, so die WSI-Expertin. „Weil sie mit zusätzlichen Überstunden und dem Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten einhergehen, können sie auf Dauer nicht nur die Vereinbarkeit belasten, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten und ihre Bindung an den Arbeitgeber schwächen. Fragmentierte Arbeitszeiten können daher Fehlzeiten erhöhen und Personalmangel verschärfen.“

Für wirkliche Fortschritte in Sachen Vereinbarkeit sollte die Politik laut Lott durchsetzen, dass Arbeitszeit verlässlich digital erfasst wird, um Überstunden sichtbar zu machen. Es gelte, Erreichbarkeit am Abend zu begrenzen sowie für echte Entlastung zu sorgen, etwa durch den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Selbstbestimmte Arbeitszeitmodelle wie Wahlarbeitszeit oder Optionszeit sollten gestärkt werden.

„Diese wichtigen empirischen Befunde zeigen einmal mehr, dass eine Abschaffung des 8-Stunden-Tages nicht zu einer Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten von Frauen führen würde. Politik, die das erreichen möchte, sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich erleichtern, zum Beispiel durch verlässliche Kinderbetreuung“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI (weitere Forschungsergebnisse finden Sie unten verlinkt).**

Weitere Informationen:

Fragmentierte Arbeitszeiten bedeuten Überstunden und Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten, WSI Policy Brief Nr. 100, Juli 2026.

Forschungsergebnissen zur Arbeitszeit

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2026

In den letzten vier Jahren ging die Integrationsquote von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung zurück und erreichte nicht mehr das Niveau von vor 2020. Die Integrationsquoten in nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigung gingen ebenfalls zurück. Allerdings fielen diese Rückgänge schwächer aus als bei der Integrationsquote insgesamt. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

„Der Rückgang der Integrationsquote setzte bereits vor Einführung der Bürgergeldreform ein: Die Übergangsquote in Beschäftigung für alle erwerbsfähigen Leitungsbeziehenden war mit etwa 7,5 Prozent pro Quartal zwischen 2015 und 2018 nahezu stabil. Während der Corona-Krise brach sie auf 5,4 Prozent ein. Mitte 2021 erholte sich die Integrationsquote fast auf Vor-Corona-Niveau, danach ging sie bis 2023 kontinuierlich auf unter 6 Prozent zurück. Seitdem ist die Integrationsquote weiter leicht rückläufig und verharrt gut 1,5 Prozentpunkte unterhalb des Vor-Corona-Niveaus.

Ein Ziel der Bürgergeldreform war es, Leistungsbeziehende in möglichst nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Integrationsquote für alle Beschäftigungsverhältnisse lag 2023 und 2024 etwa 20 Prozent niedriger als 2019. Nachhaltige Integrationen gingen in diesem Zeitraum um durchschnittlich 17 Prozent zurück, die bedarfsdeckenden Integrationen um durchschnittlich 10 Prozent.

„Die Bürgergeldreform ging nicht mit einem Anstieg bedarfsdeckender oder nachhaltiger Integrationen einher“, so IAB-Forscherin Stephanie Prümer. Allerdings fielen die Rückgänge weniger stark aus als bei der Integrationsquote für alle Beschäftigungsaufnahmen insgesamt. Im Ergebnis ist der Anteil nachhaltiger und bedarfsdeckender Integrationen an allen Beschäftigungsintegrationen insgesamt nach der Bürgergeldreform etwas angestiegen.

„Der Rückgang der Integrationsquote in der Grundsicherung dürfte hauptsächlich der schlechten Konjunkturentwicklung geschuldet sein“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Die Verschlechterung nur auf die Bürgergeld-Reform zurückzuführen, greift zu kurz“, ergänzt IAB-Forscherin Katrin Hohmeyer.

Die Studie untersucht die Integrationsquoten aus der Grundsicherung in Beschäftigung für 25- bis 54-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den letzten 10 Jahren. Dabei beschränkte sich die Analyse auf Personen, die nicht im Zuge der Fluchtmigration seit Mitte der 2010er Jahre nach Deutschland gekommen sind, um auszuschließen, dass alleine die veränderte Zusammensetzung der Leistungsbeziehenden einen Einfluss auf die Entwicklung der Integrationsquote nimmt. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-11.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 16.07.2026

In Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten sind annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen eher die Ausnahme. Nur in rund 21 Prozent dieser Betriebe liegt der geschlechtsspezifische Lohnabstand demnach bei höchstens fünf Prozent. Auch beim Vergleich von Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und Anforderungsniveaus innerhalb eines Betriebs, zeigen sich Unterschiede. Das ergibt eine am Mittwoch veröffentlichte Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird voraussichtlich Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit mehr als fünf Prozent beträgt. In 70 Prozent der Betriebe verdienen Männer im Schnitt mehr als fünf Prozent mehr als Frauen, in 9 Prozent der Betriebe mehr als fünf Prozent weniger. Jedoch berücksichtigt dieser Blick auf Betriebe noch nicht die gleichwertige Arbeit, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten.

Ein genauer Blick auf vergleichbare Beschäftigtengruppen zeigt deutliche Unterschiede: Selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer im selben Betrieb. Für einen großen Anteil der Beschäftigten könnten somit Maßnahmen nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes vorgeschrieben werden.

„Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich ein genauer Blick auf betriebliche Strukturen lohnt. Dort, wo Frauen und Männer für vergleichbare Tätigkeiten gleich bezahlt werden, können Betriebe wichtige Anhaltspunkte gewinnen, wie sich Entgeltunterschiede abbauen lassen – beispielsweise durch transparente Gehaltsstrukturen oder familienfreundliche Maßnahmen“, so IAB-Forscher Florian Zimmermann.

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Deutschland bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die geplante Umsetzung jedoch auf spätestens Anfang 2027 verschoben. Sie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch vergleichbar gut verdienen. Gemäß der Richtlinie gelten entsprechende Lohnunterschiede nur dann als gerechtfertigt, wenn sie fünf Prozent nicht überschreiten. Wie viele deutsche Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten dieses Ziel 2024 tendenziell bereits erfüllt haben oder nicht, lässt sich auf Basis der „Stichprobe Integrierter Employer-Employee-Daten“ (SIEED) des IAB analysieren. Aus methodischen Gründen werden nur Vollzeitbeschäftigte betrachtet. Nicht berücksichtigt werden bei der Analyse die Anzahl möglicher Überstunden, die Berufserfahrung oder etwaige Leitungsfunktionen. Die Analyse ist abrufbar im IAB-Forum: https://iab-forum.de/in-rund-jedem-fuenften-groesseren-betrieb-betraegt-die-geschlechterlohnluecke-fuer-vollzeitbeschaeftigte-hoechstens-fuenf-prozent/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.07.2026

Ob Stifte, Hefte oder Bücher – der Schulanfang nach den Sommerferien ist in der Regel mit einigen Anschaffungen verbunden. Für den Kauf von Schulbüchern, Schreib- und Zeichenmaterialien mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2026 mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich etwa die Preise für Schul- oder Lehrbücher im Juni 2026 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum ebenfalls um 2,3 %.

Papierprodukte etwas günstiger als ein Jahr zuvor

Bei anderen Schulmaterialien fiel die Preisentwicklung unterschiedlich aus. So sind die Preise für Papierprodukte wie Schulhefte oder Zeichenblöcke leicht gesunken: Sie lagen mit -0,3 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Für anderes Schreib- und Zeichenmaterial mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2026 dagegen 3,5 % mehr zahlen als im Juni 2025. Darunter fallen beispielsweise Füller, Stifte oder Farbkästen.

Methodische Hinweise:

Die genannten Produkte sind im Verbraucherpreisindex für Deutschland enthalten. Die Preisentwicklungen für die Positionen „Schulbuch oder Lehrbuch“ (0,38 Promille), „Papierprodukte“ (0,53 Promille) sowie „Anderes Schreib- und Zeichenmaterial“ (1,87 Promille) fließen mit den in Klammern genannten Gewichten in die Berechnung des Gesamtindex (1000 Promille) ein.

Weitere Informationen:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die hier dargestellten Preisentwicklungen sind in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 61111-0004 und 61111-0006 abrufbar und beziehen sich auf die folgenden Positionen:

CC13-09512 Schulbuch oder Lehrbuch

CC13-09541 Papierprodukte

CC13-09549 Anderes Schreib- und Zeichenmaterial

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.07.2026

  • Im Schnitt 5 200 Euro Zuschuss für Geförderte
  • Trotz Rückgang: Erzieherinnen und Erzieher weiterhin meistgeförderter Beruf
  • 30 Jahre Aufstiegs-BAföG: Jährliche Gefördertenzahl seit Beginn der Statistik fast vervierfacht

Im Jahr 2025 haben 186 100 Personen in Deutschland Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Aufstiegs-BAföG erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Geförderten damit im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (-3 600 Fälle oder -1,9 %). Insgesamt wurde im Jahr 2025 im Rahmen des Aufstiegs-BAföG eine Fördersumme von 1,1 Milliarden Euro bewilligt. Die Fördersumme stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 %. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.

Durchschnittliche Förderungsbeträge leicht gestiegen

Das Aufstiegs-BAföG wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen gewährt. Geförderte erhielten im Jahr 2025 im Durchschnitt einen Zuschuss in Höhe von 5 200 Euro, das waren 100 Euro mehr als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden Darlehen in Höhe von durchschnittlich 1 800 Euro pro Person bewilligt, auch das waren 100 Euro mehr als im Jahr zuvor. Mit den Förderungsbeträgen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lebensunterhalt und Kinderbetreuung sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt gefördert werden.

Weniger geförderte Erzieherinnen und Erzieher als im Vorjahr

Im Jahr 2025 waren die staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher weiterhin der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf (52 000 Geförderte). Diese Gruppe machte etwas mehr als ein Viertel aller Geförderten aus (28 %). Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der geförderten Erzieherinnen und Erzieher um 6 % zurück (-3 200 Fälle). Nach den Erzieherinnen und Erziehern wurden die Berufe Industriemeister/-in Metall (9 600 Geförderte) und Wirtschaftsfachwirt/-in (9 100 Geförderte) am häufigsten gefördert.

Gefördertenzahl und Frauenanteil seit Einführung des Aufstiegs-BAföG deutlich gestiegen

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz trat vor 30 Jahren in Kraft. Die erste vollständige Erhebung liegt für das Jahr 1997 vor. Die Zahl der Geförderten ist seitdem deutlich gestiegen: 1997 wurden 49 300 Personen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert. Im Jahr 2025 waren es 3,8-mal so viele (186 100 Geförderte). Die bislang höchste Gefördertenzahl war im Jahr 2022 zu verzeichnen (192 400 Geförderte).

Im Zeitverlauf hat der Frauenanteil unter den Geförderten deutlich zugenommen. So waren im Jahr 1997 nur 17 % der Geförderten weiblich, im Jahr 2025 betrug der Frauenanteil 42 %. Der bislang höchste Frauenanteil lag bei 44 % in den Jahren 2022 und 2023.

Methodische Hinweise:

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, fördern Bund und Länder berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung. Dabei erhalten Personen ein Aufstiegs-BAföG, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen. Das Aufstiegs-BAföG wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen gewährt. Der durchschnittliche Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag pro Person entspricht jeweils dem Mittelwert unter denjenigen Geförderten, denen ein Zuschuss bzw. ein Darlehen bewilligt wurde.

Bundesweit vollständige Daten liegen in der Statistik seit 1997 vor.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.06.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert das im Koalitionsausschuss beschlossene Reformpaket der Bundesregierung. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:  

„Das angekündigte Maßnahmenpaket soll Deutschland „flottmachen“, hat aber vor allem eins: Massive Schlagseite zu Ungunsten großer Teile der Bevölkerung. Man muss sich die Frage stellen, welches Bild die CDU/CSU-geführte Bundesregierung von ihren Bürgerinnen und Bürgern hat, die die Daumenschrauben für Arbeitnehmer*innen anzieht, den Arbeitsmarkt zu ihren Ungunsten flexibilisiert und mit den versprochenen Steuererleichterungen vor allem Familien mit höherem Einkommen entlastet.“ 

Der Wohlfahrtsverband begrüßt zwar den höheren Reichensteuersatz von 48% als wichtigen Schritt, Besserverdienende fairer für die Finanzierung des Gemeinwesens in die Pflicht zu nehmen. Gleichzeitig ginge jedoch ein Großteil derer leer aus, die tatsächlich Entlastung bräuchten.  

„Stärkere Schultern müssen mehr Lasten tragen, deshalb ist die Erhöhung der Reichensteuer für sehr hohe Einkommen folgerichtig“, so Groß, „die Effekte der Einkommenssteuerreform werden bei vielen Menschen mit kleinem Einkommen dagegen wahrscheinlich durch die Kürzungen beim Wohngeld wieder aufgefressen.“ 

Von erhöhten Kinder- und Steuerfreibeträgen profitierten zudem systematisch vor allem Familien mit höherem Einkommen. „Wir haben im Kern eine Reform nach Gießkannenlogik, die viel kostet und vor allem die entlastet, die sowieso gut dastehen“, so Groß.  

Leer gehen laut AWO bei der Reform die Ärmsten aus: Wer keine Einkommensteuer zahlt, kann von den Entlastungen wie der Erhöhung des Grund- sowie des Kinderfreibetrags erst gar nicht profitieren. Die Erhöhung des Kindergeldes verpufft bei Familien im Grundsicherungsbezug, da sie direkt mit den Sozialleistungen verrechnet wird. Für Menschen im Grundsicherungsbezug bleibe daher nur noch zu hoffen, dass es eine Verbesserung im anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetz geben wird. 

Arbeitsmarktpolitisch könnten die Vorschläge für junge Menschen ohne Abschlüsse wichtige Impulse setzen, es gelte aber in der Bewertung, die Ausgestaltung abzuwarten. Weitere angekündigte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Wohlfahrtsverband kritisch. 

„Es ist ein vielsagendes Signal an die Bevölkerung, dass die Bundesregierung vermeintliche „Fesseln am Arbeitsmarkt“ lösen möchte, längere Befristungen und die Vorlage von Krankschreibungen am ersten Krankheitstag ankündigt“, erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner, „Dass Arbeitnehmer*innen sich nun bei jeder Krankmeldung direkt zum Arzt schleppen müssen, zeigt, dass man die Lebensrealität von Menschen zunehmend aus den Augen verliert und ein tiefes Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorherrscht. Vor dem Hintergrund der geplanten Einschnitte in der ambulanten Versorgung wird diese Entscheidung für mehr Bürokratie in den Arztpraxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter verschlechtern.“   

„Mehr prekäre Beschäftigung, mehr Druck, zunehmend flexiblere Arbeitsverhältnisse zulasten von Arbeitnehmer*innen – das wird weder mehr Jobs noch mehr Fachkräfte schaffen“, schließt Michael Groß ab. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.07.2026

Im Positionspapier formulieren wir als AWO Bundesverband Forderungen für mehr Solidarität in der Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

In unseren vielfältigen Beratungs- und Betreuungsangeboten vor Ort nehmen wir wahr, dass immer mehr Menschen im Alter nicht mehr aus eigener Kraft finanziell für sich sorgen können und sich daher gezwungen sehen, ergänzende Sozialleistungen zu beantragen. Rund 739.000 Personen bezogen im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter. Weitere knapp 700.000 Rentner*innen und Pensionär*innen erhielten Wohngeld, wobei darin auch Erwerbsminderungsrentner*innen enthalten sein dürften. Die Dunkelziffer jener, die einen Anspruch hätten, ihn aber nicht geltend machen, dürfte deutlich höher sein. Ein wirksamer Schutz vor Armut wird jedoch auch durch die ergänzenden Leistungen nicht erreicht, so etwa mit Blick auf die sog. Wohnkostenlücke im SGB XII.

Die Ursachen für Altersarmut sind komplex. Sie reichen von einer generellen Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus, lückenhaften Erwerbsbiografien (Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege), geringen Löhnen und Teilzeitarbeit bis hin zu fehlender bzw. unzureichender betrieblicher und privater Vorsorge. Frauen, Alleinerziehende und Geringqualifizierte sind besonders häufig betroffen. Zudem zeigt sich – u.a. aufgrund längerer Phasen der Erwerbslosigkeit – ein Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland: In Ostdeutschland waren in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen zuletzt 24 % von Armut bedroht (Bundesdurchschnitt: rund 17 %).

Unsere Forderungen

So vielfältig die Ursachen für Armut im Alter und bei Erwerbsminderung sind, so umfassend müssen sie auch bekämpft werden. Die gute Nachricht ist: Viele Wege, die helfen, das Rentensystem solidarischer auszugestalten, tragen zugleich dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung auf finanziell stärkere Füße zu stellen. Wir fordern:

  • Staatliche Vorsorge statt Privatisierung von Risiken: Die gesetzliche Rente muss weiterhin den Schwerpunkt der Absicherung bilden!
  • Rote Linie beim Rentenniveau: Auf die gesetzliche Rente muss Verlass sein!
  • Lebensleistung anerkennen: Für einen Ausbau der Grundrente!
  • Ein Lebensabend in Wohlbefinden für alle: keine Erhöhung des Renteneintrittsalters!
  • Gesetzliche Rente konsequent sozial: Solidarprinzip in der ersten Säule stärken!
  • Prävention statt Nachsorge: Risikofaktoren für Altersarmut frühzeitig minimieren!
  • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf breitere Füße stellen: arbeitsmarkt-, sozial- und verteilungspolitische Einnahmequellen erschließen!
  • Für alle statt für die Wenigen: Ausbau der betrieblichen und solidarischere Ausgestaltung privater Altersvorsorge vorantreiben!

Details dazu enthält unser Positionspapier.

  • Positionspapier

    Rentenkürzungen stoppen, Altersarmut verhindern, Lebensstandard sichern! – Forderungen der AWO für mehr Solidarität in der Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.06.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Absenkung der Wahlaltersgrenze bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation für eine deutliche Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen aus und setzt sich dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird. Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist.

„Die Absenkung des Wahlalters auch auf der Bundesebene wäre ein guter und notwendiger Schritt, um den Interessen junger Menschen ein stärkeres Gewicht zu verleihen und damit die Demokratie zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Sichtweisen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei der Europawahl sowie bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation Jugendlicher durch das Wahlrecht stark profitiert“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Antrag der Fraktion Die Linke „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“.

„Der heute noch jungen Generation wird zukünftig eine tragende Rolle beim Erhalt unserer Demokratie zukommen. Wenn Kinder und Jugendliche Demokratie als eine Gesellschaftsform erleben, in der sie mitgestalten können und in der ihre Ansichten berücksichtigt werden, so werden sie sich zukünftig für die Demokratie einsetzen. Ein wichtiger Beitrag hierbei ist eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Lütkes weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita und Schule sowie den umfangreichen Angeboten der Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil eine frühe Beteiligung sowie gute politische Bildung Voraussetzungen zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen sind, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 26.06.2026

eaf nimmt Stellung zum Referentenentwurf des KiMoG

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf für ein Kindschaftsrechtsmodernisierungs­gesetz (KiMoG) beinhaltet aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) viele gute Ansätze zur Schaffung eines besseren Gewaltschutzes. An einigen entscheidenden Stellen allerdings wird der Weg zu gesetzgeberischer Klarheit nicht konsequent bis zum Ende gegangen.

„Im Bereich häuslicher Gewalt muss stärker mit gesetzlichen Regelvermutungen gearbeitet werden“, so eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. „Bei Gewalt gegenüber dem Kind oder dem anderen Elternteil kommt in der Regel weder ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht noch ist der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil kindeswohldienlich. Im Ausnahmefall kann eine andere Entscheidung angebracht sein, aber dann muss genau hingeschaut und gut begründet werden. Das sollte klar im Gesetz stehen. Hier sehen wir einiges an Nachbesserungs­bedarf.“

Über den Gewaltschutz hinaus sieht die eaf bei weiteren Regelungen Änderungsbedarf:

Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils oder bei häuslicher Gewalt ist aus Sicht der eaf in der Regel nicht kindeswohldienlich und kommt deshalb regelmäßig nicht in Betracht. Auch dies sollte gesetzlich vermutet werden.

„Zudem sehen wir die geplante Alleinentscheidungsbefugnis jedes Elternteils in Angelegen­heiten des täglichen Lebens besonders in symmetrischen Wechselmodellen mit einigen Bedenken“, führt Trieloff weiter aus. „Diese Regelung sendet die Botschaft: Im Alltag macht jeder Elternteil sein Ding. Wenn die Eltern jedoch für das Kind ein Leben in zwei getrennten Welten aufbauen, kann dies zu einem für das Kind schädlichen „parallelen Coparenting“ führen. Gerade in einem symmetrischen Wechselmodell ist deshalb ein Konsens der Eltern auch in Angelegenheiten des täglichen Lebens wichtig.“

Die im Entwurf vorgesehene automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung mit Widerspruchsmöglichkeit lehnt die eaf ab: „Die gemeinsame Sorgeerklärung unverheirateter Eltern ist sinnvoll und hat sich aus unserer Sicht bewährt. Deshalb plädieren wir dafür, beim Status Quo zu bleiben“, erklärt Trieloff. „Selbst Kosteneinsparungen in der Verwaltung sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Stellt man die durch den Wegfall der Sorgeerklärung eingesparten Kosten denen gegenüber, die durch die dann nötige Belehrung über die Rechtsfolgen der Vaterschaftsanerkennung, den Widerspruch und die in der Folge zu erwartenden Streitigkeiten und Beratungen neu anfallen, muss mit einem zusätzlichen Kostenaufwand von 193.000 Euro gerechnet werden. Den geringen Zeitaufwand der Eltern von 10,5 Minuten pro Person halten wir für zumutbar. Dadurch werden die Eltern entlastet, die bereits durch einen Konflikt mit dem anderen Elternteil belastet sind.“

Das neue Recht des Kindes auf Umgang mit einem leiblichen, nicht rechtlichen Elternteil begrüßt die eaf. Hier liegt das Recht beim Kind und der Wunsch geht von ihm und gegebenenfalls seinen rechtlichen Eltern aus. Dieser Umgang kann der Identitätsfindung und Kenntnis der leiblichen Abstammung dienen und es ist nicht zu befürchten, dass ein Dritter Konflikte in die soziale Familie trägt.

Kritischer sieht die eaf die neuen Umgangsrechte auf Seiten der leiblichen, nicht rechtlichen Eltern: „Insbesondere sehen wir speziell bei Fremdadoptionen ein gesetzliches Umgangsrecht für den leiblichen Elternteil, der in die Adoption eingewilligt hat, kritisch,“ sagt Trieloff. „Nach jetzigem Stand der Erfahrungen aus der evangelischen Adoptionsvermittlung wäre es – auch unter Berücksichtigung der überwiegenden Wünsche und Bedarfe aller Beteiligten – sinnvoll, wenn persönliche Umgangskontakte weiterhin nur mit dem Einverständnis der Adoptiveltern möglich sind. Hier sollte der Wunsch nach Umgang von Kind und Adoptivfamilie ausgehen und nicht vom leiblichen Elternteil gerichtlich erzwungen werden können. Im Gegenzug würden wir die Adoptiveltern gerne zur Weitergabe allgemeiner Informationen an die leiblichen Eltern verpflichten.“

>Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 14.07.2026

Familien stehen zunehmend unter Druck – Unterstützung und politische Antworten dringend notwendig

Zur Veröffentlichung des aktuellen Familienberichts NRW begrüßt die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Familie NRW die Fokussierung auf herausfordernde Lebenslagen nordrhein-westfälischer Familien. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass viele Familien weiterhin unter erheblichem Druck stehen: steigende Lebenshaltungs-kosten, Vereinbarkeitskonflikte, Belastungen durch Pflege, zunehmende Unsicherheiten wegen Kürzungsdiskussionen zu (monetären) Leistungen, hohe Dynamiken nach Trennungen sowie wachsende Anforderungen an Erziehung und Bildung prägen den Familienalltag. Durch den Bericht wird zudem deutlich, dass die absolute Anzahl von Familien in Nordrhein-Westfalen bei anhaltendem Geburtenrückgang erkennbar durch Zuwanderung stabilisiert wurde.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Der Familienbericht macht deutlich, dass Familien in all ihrer Vielfältigkeit immer mehr Krisen und Belastungssituationen bewältigen müssen, die sie allein immer seltener tragen können“, erklärt Tanja Brückel, Vorsitzende der LAG Familie NRW. Besonders Familien mit geringem Einkommen, Allein-erziehende, Mehrkindfamilien sowie Familien mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf seien vielfach besonders betroffen. „Aber auch Regenbogenfamilien, Familien mit internationaler Familiengeschichte und Familien, in denen Angehörige mit Behinderungen leben, berichten von wachsenden emotionalen Verunsicherungen, wenn öffentliche Debatten Zugehörigkeit, Vielfalt, Inklusion und unterschiedliche Lebensformen verstärkt zum Gegen-stand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen machen“, so Brückel.

Aus Sicht der elf Landesverbände für Familienhilfe/ -selbsthilfe, welche in der LAG Familie NRW zusammengeschlossen sind und die die Interessen der hier untersuchten 2,55 Mio. Familien unseres Bundeslandes vertritt (davon 1,79 Mio. mit mind. einem minderjährigen Kind), braucht es deshalb eine nachhaltig-strategische Familienpolitik und -förderung.
Neben finanzieller Entlastung sind verlässliche Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Erholungsangebote entscheidend, um Familien in herausfordernden Lebenslagen wirk-sam zu unterstützen und Teilhabe zu gewährleisten.

Die LAG Familie NRW wird die Ergebnisse des Familienberichts gemeinsam mit ihren Mitgliedsstrukturen und Netzwerkpartner*innen auswerten und steht Medien, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur fachlichen Einordnung und Bewertung von Befunden gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW (LAG-F NRW) vom 08.07.2026

Zivilgesellschaftliches Lagebild Antifeminismus 2025 veröffentlicht

Politisch motivierte Angriffe auf Frauen, Gleichstellungsarbeit und Gewaltschutzeinrichtungen erreichen erschreckendes Aggressions- und Gewaltniveau / Zunahme antifeministisch motivierter, geschlechtsspezifischer Gewalt – auch im digitalen Raum

Die Meldestelle Antifeminismus dokumentierte im Jahr 2025 insgesamt 640 antifeministische Vorfälle. Das Dunkelfeld dürfte deutlich größer sein, da nicht alle Fälle erfasst oder gemeldet werden. Anhand der Zahlen ist eine deutliche Verschärfung antifeministischer Angriffsdynamiken erkennbar. Besonders stark nahmen Vorfälle mit misogynen Motiven (+60 Prozent auf 166 Fälle) sowie im Themenfeld geschlechtsspezifische Gewalt zu (+35 Prozent auf 113 Fälle).

Knapp ein Drittel aller gemeldeten Fälle (209) entfiel auf den digitalen Raum. Morddrohungen gegen kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die Veröffentlichung privater Wohnadressen und Fotos von Betroffenen im Netz oder KI-generierte Darstellungen von Femiziden und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Die Analyse der Vorfälle zeigt eine Zunahme antifeministisch motivierter, geschlechtsspezifischer Gewalt. Diese nimmt neue und zunehmend technologisierte Formen an. Per Klick können Deepfake-Vergewaltigungsbilder nach individuellem „Geschmack“ erstellt und tausendfach im Netz verbreitet werden.

Zum Angriffsgeschehen im digitalen Raum gehörten Vorfälle, bei denen Inhalte, die schwerwiegende misogyne, sexualisierte und physische Gewalt propagieren, massenhaft und in organisierter Weise verbreitet wurden. Regelmäßig gingen Meldungen zu entsprechenden Plattformen und Gruppen ein. Besonders drastisch verdeutlicht diesen Bereich der Meldungen etwa der Fall eines per Messenger-Dienst organisierten Vergewaltigungsnetzwerks: In entsprechenden Gruppen wurden Anleitungen zur Vergewaltigung, Information zur Sedierung von Frauen sowie Fotos und Videos der Taten verbreitet.

Palo Quirion, Referent*in der Meldestelle Antifeminismus, erklärt dazu:

„Antifeminismus ist Ausdruck einer tief frauenverachtenden Ideologie, die sich auch in digitale Räume und technische Infrastrukturen einschreibt und diese für die Verbreitung, Organisation und Legitimation geschlechtsspezifischer Gewalt nutzbar macht. In 2025 konnten wir dabei eindeutig auch die enorm steigende Relevanz von KI beobachten. Die rasanten technologischen Entwicklungen etwa bei KI-basierten Bild- und Videogeneratoren bringen die Quantität und Qualität dieser Gewalt auf ein neues Level.“

Neben der digitalen Verbreitung von Hass und Misogynie spielte im vergangenen Jahr auch das organisierte Vorgehen gegen Strukturen eine zentrale Rolle, wie zum Beispiel die gezielte Einschüchterung von Menschen, die sich für Gleichstellung, Demokratie und den Schutz vor Gewalt einsetzen. Neue Höchststände erreichten die Zahlen der Angriffe auf zivilgesellschaftliche Organisationen (169 Meldungen) und engagierte Einzelpersonen (170). Besonders Frauenorganisationen und Fachverbände im Feld geschlechtsspezifischer Gewalt werden zunehmend aggressiver und gezielter angegriffen. Dies betrifft sowohl die Strukturen als solche wie auch Mitarbeiter*innen, die z.B. im bundesweiten Hilfesystem Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützen. Dokumentiert wurden u.a. Bedrohungen, sexualisierte Übergriffe, Sachbeschädigun gen und Bran dstiftungen – etwa bei Fachberatungsstellen und Anti-Gewalt-Projekten -, sowie die Veröffentlichung geschützter Adressen von Frauenhäusern. Diese Vorfälle verdeutlichen eine strategische Einschränkung demokratischer Teilhabe und den Abbau von Geschlechtergerechtigkeit.

Enorm zugenommen haben auch koordinierte Angriffe auf Gleichstellungsarbeit. Besonders der Arbeitsalltag von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist inzwischen stark von Angriffen geprägt.

Mit Blick auf die Zahlen für das Jahr 2025 erklärt Dr. Atlanta Ina Beyer, Projektkoordination beim Trägerverein Lola für Demokratie e.V.:

„Frauenpolitisches Engagement und der Schutz vor Gewalt sollen delegitimiert und zurückgedrängt werden. Der Blick auf die Zusammenhänge ist wichtig. Antifeministische Narrative bilden den ideologischen Rahmen, innerhalb dessen verschiedenste Akteur*innen – u.a. Gleichstellungsbeauftragte, Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen oder Politiker*innen – als Feindbilder markiert und eingeschüchtert werden. In der Gesamtheit antifeministischer Angriffe wird deutlich, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur Angriffsthema und –mittel ist, sondern auch gezielt normalisiert wird.“

Aufgrund der Datenlage fordert Palo Quirion eine Gesamtstrategie im Umgang mit Antifeminismus in Politik und Zivilgesellschaft: „Der Gesamtheit der Gewalt auf Gleichstellungs- und Selbstbestimmungsrechte lässt sich nur dann wirksam begegnen, wenn die zerstörerischen Auswirkungen von Antifeminismus auf demokratische Strukturen und Prinzipien endlich ernstgenommen werden.“

Lagebild: (https://www.lola-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/sites/9/2026/07/Lagebild-Antifeminismus-2025_WEB-1.pdf)

Kurzzusammenfassung (https://www.lola-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/sites/9/2026/07/Kurzzusammenfassung-Lagebild_2025.pdf)

Quelle: Pressemitteilung Lola für Demokratie e.V.  vom 14.07.2026

LSVD⁺ startet Petition für Abstammungsrechtsreform

Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt hat bei Campact eine Petition zur Reform des Abstammungsrechts gestartet. Sie richtet sich an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und setzt sich dafür ein, dass alle Kinder unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern von Geburt an rechtlich abgesichert werden. Mehrere Gerichte haben erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am geltenden Abstammungsrecht geäußert und entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dazu erklärt Christina Klitzsch-Eulenburg für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:

Ein Kind darf nicht wegen des Geschlechts seiner Eltern diskriminiert werden! Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gilt trotz neun Jahren mit der Ehe für Alle weiterhin: Während bei Ehepaaren aus Frau und Mann der Ehemann automatisch als rechtlicher Elternteil gilt, gilt diese Regelung für verheiratete Zwei-Mütter-Familien oder Familien mit nicht-binären Elternteilen nicht. Die Folgen für die Kinder reichen von Unsicherheiten bei der elterlichen Sorge und medizinischen Entscheidungen bis zu Nachteilen im Unterhalts- und Erbrecht. Die nicht gebärende Person muss zudem den langwierigen, stigmatisierenden und unnötigen Prozess der Stiefkindadoption durchlaufen, um als Elternteil gleichgestellt zu sein.

Trotz des offensichtlichen Handlungsbedarfs steht eine gesetzliche Neuregelung weiterhin aus. Das Bundesverfassungsgericht und die Regierung dürfen sich nicht noch weiter gegenseitig die Verantwortung für die Beseitigung dieses Missstandes zuschieben! Wir fordern Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf, ihre Versprechen für eine Abstammungsrechtsreform wahr zu machen. Mit der Petition erhöhen wir den politischen Druck, damit die Bundesregierung die angekündigte Reform endlich umsetzt. Die Bundesregierung muss zeitnah sicherstellen, dass jedes Kind unabhängig von der Familienform von Geburt an dieselbe rechtliche Sicherheit erhält.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 03.07.2026

Die Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) kritisiert die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien, die Bezugsdauer des Elterngeldes künftig von 14 auf 12 Monate zu verkürzen. Zwar begrüßt die LUA das Ziel, Väter stärker in die Sorgearbeit einzubeziehen. Dieses Ziel darf jedoch nicht durch Kürzungen finanziert werden.

Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen sollen künftig drei Monate Elterngeld ausschließlich für jeden Elternteil reserviert werden. Gleichzeitig würde sich die Gesamtdauer des Elterngeldbezugs um zwei Monate verkürzen. Hintergrund der Reform sind Einsparungen im Bundeshaushalt.

„Mehr Väter in die Care-Arbeit einzubeziehen, ist richtig. Dieses Ziel darf aber nicht durch Leistungskürzungen erkauft werden. Wer Familien finanzielle Sicherheit nimmt, um Gleichstellung zu fördern, setzt zwei berechtigte Anliegen gegeneinander in Konkurrenz. Gute Familienpolitik schafft beides: mehr Partnerschaftlichkeit und eine verlässliche Absicherung von Care-Arbeit“, sagt Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

Die Liga für unbezahlte Arbeit weist darauf hin, dass das Elterngeld seit seiner Einführung real deutlich an Wert verloren hat. Die angekündigte Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags gleicht die Kaufkraftverluste nur teilweise aus. Gleichzeitig würden viele Familien durch die Verkürzung der Bezugsdauer finanziell schlechter gestellt.

Die geplanten Kürzungen sind kein Einzelfall. Sie stehen exemplarisch für eine Familienpolitik, in der unbezahlte Sorgearbeit regelmäßig als stille Reserve des Staatshaushalts behandelt wird. Wo gespart werden muss, geraten Leistungen für Care-Arbeitende besonders schnell unter Druck. Dabei sind es Familien, die einen erheblichen Teil der gesellschaftlich notwendigen Sorgearbeit leisten und damit Aufgaben übernehmen, die andernfalls der Staat organisieren und finanzieren müsste. Würde man die 117 Mrd Stunden Care-Arbeit durchschnittlich vergüten, käme man auf eine Summe von 1,2 Billionen Euro – ein Drittel der Wirtschaftsleistung (Quelle: Prognos 2024).

Die Liga verweist stattdessen auf das aktuelle Positionspapier des Zukunftsforums Familie (ZFF), das konkrete Reformvorschläge für ein gerechteres und partnerschaftlicheres Elterngeld vorlegt. Das ZFF schlägt unter anderem vor, die Leistung an die heutige Lebensrealität anzupassen, Kaufkraftverluste auszugleichen, Familien mit niedrigen Einkommen gezielt zu stärken und partnerschaftliche Sorgearbeit durch bessere Anreize statt durch Leistungskürzungen zu fördern. Diese Vorschläge greifen die tatsächlichen Herausforderungen junger Familien auf und zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Elterngeldes möglich ist, ohne Familien gegeneinander auszuspielen oder Leistungen abzubauen.

„Deutschland hat kein Ausgabenproblem beim Elterngeld. Deutschland hat ein Bewertungsproblem. Solange Sorgearbeit vor allem als private Angelegenheit verstanden wird, erscheint ihre Finanzierung als verzichtbare Sozialleistung. Tatsächlich ist sie die Voraussetzung dafür, dass unsere Gesellschaft überhaupt funktioniert. Wer mehr Väter in Verantwortung bringen will, muss Sorgearbeit besser absichern – nicht schlechter“, so die Position der LUA.

Die aktuelle Debatte macht erneut deutlich, dass familiäre Fürsorgeverantwortung in Deutschland bislang nicht ausreichend geschützt ist. Solange Menschen wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen finanzielle Nachteile, Karriereeinbußen oder geringere soziale Absicherung hinnehmen müssen, bleibt Care-Arbeit ein strukturelles Diskriminierungsrisiko. Die Liga für unbezahlte Arbeit fordert deshalb, familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Niemand darf wegen Care-Arbeit benachteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Liga für unbezahlte Arbeit e. V. vom 08.07.2026

Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz 

Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften mit Geflüchteten. Die Fachkräfte schlagen Alarm: 87 Prozent sehen die Teilhabe der Kinder eingeschränkt; 74 Prozent halten die Gesundheitsversorgung für unzureichend; über 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Die Bezahlkarte erweist sich in der Praxis als nicht alltagstauglich und stigmatisierend. 

Rund 100.000 Kinder in Deutschland beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vom Baby bis zum Teenager erhalten sie noch weniger Leistungen als Kinder, die Grundsicherung beziehen – dabei deckt nach Einschätzung vieler Fachleute schon die Grundsicherung den Bedarf nicht ausreichend. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die am meisten Unterstützung bräuchten: Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder und jene, die in abgelegenen Unterkünften leben. Wie sich das auf ihren Alltag auswirkt, zeigt die Befragung in Bereichen wie Ernährung, Gesundheit, finanzieller Unterstützung, Wohnen, Teilhabe und Mobilität. 

„Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen eindeutig: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland systematisch benachteiligt. Sie sind hier, weil sie Schutz brauchen, doch stattdessen wird ihnen das Leben schwer gemacht. Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt und lässt zu, dass sogar Neugeborene monatelang ohne Gesundheitsversorgung sind. Das ist skandalös“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, dass alle Kinder in Deutschland dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten – ein Anfang wäre eine echte Kindergrundsicherung.“

„Was diese Befragung zeigt, ist erschütternd: Kinder warten monatelang auf ihre Geburtsurkunde und bekommen zwischenzeitlich keine Versorgung. Familien werden Leistungen gestrichen, obwohl sie ohnehin am Existenzminimum leben. Das ist nicht hinnehmbar, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Leistungskürzungen und Leistungsausschlüsse dürfen Familien mit Kindern nicht mehr treffen, und die Versorgung Neugeborener muss immer Vorrang haben, auch wenn Papiere fehlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Kinder, die Schutz in Deutschland suchen, brauchen dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in Deutschland“, fordert Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. 

Für die Bezahlkarte sehen 90 Prozent derjenigen Befragten, die dazu Auskunft geben konnten, negative Folgen: vor allem Stigmatisierung und weniger Teilhabe am sozialen Leben. Ob Kuchenbasar oder Jugendclub, ohne Bargeld bleiben Kinder vielfach außen vor. Auch bei Leistungskürzungen sind Kinder mittendrin: Fast jede zweite Fachkraft berichtet, dass Familien mit Kindern zumindest im Einzelfall vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ähnlich oft Kinder und Neugeborene in Notsituationen, sagen knapp 70 Prozent der Befragten. Beim Wohnen sehen 73 Prozent Nachteile: Sammelunterkünfte sind selten auf Kinder ausgelegt. 

74 Prozent der Fachkräfte berichten von unzureichender Gesundheitsversorgung der Kinder. Dabei soll das neue GEAS-Gesetz, das die EU-Asylreform umsetzt, beim Leistungsumfang Verbesserungen bringen. Was vielleicht in der Theorie besser wird, scheitert jedoch in der Praxis oft an bürokratischen Hürden und fehlender Übersetzung. Besonders hart trifft es die Kleinsten: Weil Geburtsurkunden oft verzögert ausgestellt werden, bleiben manche Neugeborene monatelang ohne Leistungen und ohne Gesundheitsversorgung.  

Mehr als 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung sei mit dem AsylbLG nicht möglich. Ein Drittel berichtet, dass die Verpflegung in Sammelunterkünften weder ausreicht noch kindgerecht ist. Besonders hart trifft es Kinder außerdem, wenn Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden: Dann fehlt Familien das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial oder Hygieneprodukte.  

Die Forderungen von Save the Children und dem Paritätischen Gesamtverband: 

  • Der Gesetzgeber muss Leistungskürzungen und -ausschlüsse für Familien mit minderjährigen Kindern ausnahmslos ausschließen. Sie bringen Kinder und Familien in existenzielle Not.  
  • Behörden müssen die Versorgung Neugeborener immer vorrangig sicherstellen, auch wenn Geburtsurkunden fehlen. Ihre Mitarbeitenden brauchen dafür Schulungen. Die Versorgung Neugeborener muss Vorrang haben.  
  • Der Gesetzgeber muss prüfen, ob die statistisch ermittelten Regelsätze im AsylbLG eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung von Kindern überhaupt ermöglichen.  
  • Im SGB V sowie im AsylbLG sollte der Gesetzgeber dringend einen Rechtsanspruch auf Dolmetscher verankern. Sprachbarrieren gefährden den Erfolg jeder medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung. 
  • Für Familien mit Kindern muss der Gesetzgeber Bezahlkarten abschaffen. Sie bedeuten für Kinder Stigmatisierung, Scham und noch größere Armut.  

Stimmen aus der Praxis: 

„Alle von mir betreuten Neugeborenen im AsylbLG warten 2-3 Monate auf die Geburtsurkunde. Das hat Folgen: Ein Kind ohne Geburtsurkunde ist nicht registriert, bekommt keine Leistungen, hat keine Krankenversicherung.“ (Fachkraft aus Nordrhein-Westfalen) 

„Wenn der AsylbLG-Bescheid ausläuft, läuft damit einhergehend auch die Bewilligung von weiteren Leistungen aus, etwa die Bewilligung der Kostenübernahme des Mittagessens vom Jugendamt oder des Bildungs- und Teilhabepakets.“ (Fachkraft aus Mecklenburg-Vorpommern) 

„In Unterkünften darf oft kein eigenes Essen mitgebracht werden. Menschen können nur zu bestimmten Essenszeiten essen. Dies ist menschenunwürdig.“  (Fachkraft aus Bayern) 

„Die Geflüchteten können nicht dort einkaufen, wo es günstige Lebensmittel oder Kleidung gibt, zum Beispiel auf dem Flohmarkt, da sie einen Mangel an Bargeld haben.“ (Fachkraft aus Hamburg) 

„Im Alltag wird permanent, insbesondere bei Angeboten für Kinder, Bargeld benötigt: Im Jugendclub der Snack, der Beitrag für ein Angebot, das Kleingeld für den Kuchenbasar. Es erfolgt eine permanente Stigmatisierung und Ausgrenzung.“ (Fachkraft aus Thüringen) 

„Kinder, die in abgelegenen Dörfern in Gewährleistungswohnungen untergebracht sind, haben kaum Zugang zu sportlichen, kulturellen oder kreativen Angeboten. Auf der anderen Seite sehen wir die sehr positiven Auswirkungen von geflüchteten Kindern, wenn sie in die Landkreishauptstadt ziehen und dann Karate machen oder Ballett oder Fußball oder Kinderchor. Sie blühen sehr schnell auf.“ (Fachkraft aus Sachsen) 

„Das größere Problem ist jedoch, dass Gemeinschaftsunterkünfte in den meisten Fällen baulich hauptsächlich für Erwachsene geplant werden.“ (Fachkraft aus Bayern) 

„Ich kenne mehrere Familien, die gezwungen sind, zu viert in einem einzelnen Zimmer zu leben. Die Folgen sind permanente Müdigkeit (schreiende Babys), keine Privatsphäre, keine ruhige Ecke für konzentriertes Spiel/Hausaufgaben und keine Möglichkeit der Pflege von Freundschaften im freien Spiel indoor.“ (Fachkraft aus Bayern) 

Die komplette Expertise zum Download finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland und Paritätischer Gesamtverband vom 14.07.2026

  • Pläne belasten vor allem Rentner und Familien
  • Hunderttausende drohen in die Grundsicherung abzurutschen

Bund und Länder planen massive Einschnitte beim Wohngeld: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sollen 2027 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2028 soll die jährliche Kürzung sogar auf über zwei Milliarden Euro steigen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Bund und Länder wollen ausgerechnet bei Menschen sparen, die schon heute kaum ihre Miete bezahlen können. Was das Bauministerium hier vorlegt, ist eine der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre. Und sie trifft diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können.

Über die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten. 44 Prozent sind Familien, viele davon Alleinerziehende. Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen – sie haben das Wohngeld. Nun sollen sie erhebliche Teile dieser Unterstützung verlieren. Beim VdK gehen seit geraumer Zeit sehr viele Zuschriften von Mitgliedern ein, die Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Menschen in echter Not.

Für viele Haushalte entscheidet das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten können. Die Bundesregierung plant diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt, an dem vielerorts die Mietpreise explodieren, keine günstigen Wohnungen mehr auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden und ein Umzug damit illusorisch ist.

Besonders widersprüchlich ist, dass der Gesetzentwurf selbst einräumt, dass infolge der Kürzungen hunderttausende Menschen in die Grundsicherung gedrängt werden. Das ist kein Sparen, sondern eine Kosten-Verschiebung auf dem Rücken der Schwächsten. Wohnungsnot und Altersarmut lassen sich nicht durch Kürzungen verhindern.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 28.06.2026

  • Der Sozialverband VdK fordert bessere Bedingungen für pflegende Angehörige
  • Verena Bentele: „Bekämpfen wir nicht nur die Symptome – bekämpfen wir die Ursache von Einsamkeit“

Das Bundesfamilienministerium startet morgen am 22. Juni eine Aktionswoche gegen Einsamkeit, an der sich auch der Sozialverband VdK beteiligt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Einsamkeit kann jeden treffen. Besonders gefährdet sind jedoch Menschen, die wenig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Viel stärker in den Fokus rücken müssen hier die pflegenden Angehörigen. Vielen von ihnen fehlt es vor allem an Zeit und Kraft, sich neben der Pflege ihrer Liebsten im Verein zu engagieren, einem Hobby nachzugehen oder einfach nur mal ein Volksfest im Ort zu besuchen. Das ist ein riesiges Problem.

Wer unter Einsamkeit leidet, ist gesundheitlich besonders gefährdet: Das Risiko steigt, an psychischen Krankheiten wie Depressionen oder an körperlichen Leiden wie Herzkrankheiten und Schlaganfällen zu erkranken.

Die Reform des Pflegegesetzes birgt die Gefahr, dass noch mehr pflegende Angehörige von Einsamkeit betroffen sein werden. Die Sparmaßnahmen, die die Reform im Bereich häuslicher Pflege vorsieht, können dazu führen, dass pflegende Angehörige noch weniger Entlastungsmöglichkeiten haben und finanziell kaum noch Spielraum bleibt. Anstatt pflegende Angehörige zu entlasten, werden viele von ihnen gar nicht mehr an Leistungen kommen oder es werden Leistungen extrem gekürzt. Es geht nicht, dass die Regierung diese Lasten auf ihre Schultern ablädt. Pflegende Angehörige sind am Limit. Einsamkeit ist nur eins von vielen Symptomen, in denen sich die zu starke Belastung für pflegende Angehörige zeigt. Bekämpfen wir nicht nur die Symptome – bekämpfen wir die Ursache.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 21.06.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Viele Menschen machen sich Sorgen um die Zukunft der liberalen Demokratie, weil autoritäre und rechtspopulistische Kräfte immer mehr Zuspruch erfahren und Wahlen gewinnen. Die Veranstaltung zeigt anhand konkreter Beispiele, wie demokratische Kräfte Wahlen gewinnen und Menschen mit einer überzeugenden Vision für Demokratie erreichen können. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Geschichten der Hoffnung, welche Strategien und welche politischen Angebote Vertrauen zurückgewinnen.

Mit dabei:

 Katharina Dröge MdB, Fraktionsvorsitzende | u.a.

Termin: 23. – 24. September 2026

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wuppertal

Beginn ist am Mittwoch, dem 23. September, um 16:00 Uhr. Dann freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Frank Nullmeier „Gerechtigkeit und Sicherheit. Sozialstaat als basale Infrastruktur“ sowie auf den Impuls „Im Vertrauen wachsen – evangelische Perspektiven auf Sozialstaat und Familien“ von Präses Dr. Thorsten Latzel, Evangelische Kirche im Rheinland.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag nehmen wir die Empfehlungen der Sozialstaatskommission in den Blick und wollen uns in fachlichen Diskussionen sowie ganz praktisch in Workshops mit Fragen auseinandersetzen wie: Was würde eine Umsetzung dieser Vorschläge ganz konkret für Familien und ihren Alltag bedeuten? Wie sollten einzelne familienbezogene Leistungen ausgestaltet sein? Wie gewährleisten wir niedrigschwellige, gut erreichbare Zugänge und Verfahren?

Am Rande der Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche im Rheinland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Aktuelle Informationen zum Programm sowie dem Anmeldeformular finden Sie auf der Website unter Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf.bund.de).

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 14. August 2026 an.

WEITERE INFORMATIONEN

Falschinformationen erschüttern das Fundament demokratischer Öffentlichkeit. Digitale Kom­munikationsräume, die ursprünglich als Foren offener De­batten und gesellschaftlicher Teilhabe gedacht waren, sind zu Arenen politischer Einflussnahme, gezielter Manipulati­on und psychologischer Kriegsführung geworden. Daher hat die Europäische Union in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um einen kohä­renten Rahmen für die Regulierung von Onlinekommunika­tion zu schaffen: 2022 mit dem Digital Services Act und dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinfor­mation. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt allerdings weitgehend in den Händen der Mitgliedstaaten. 

Welche Ziele eine zukunftsfähige nationale Strategie hierzu verfolgen sollte, ist Gegenstand unserer aktuellen Analyse:

Resiliente Informationsräume

nationale Strategien gegen Desinformation im europäischen Mehrebenensystem

Zum Download (PDF)

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Als zentrale Elemente benennen die Autor:innen die institutionelle Integration der bestehenden Akteure in einer kohärenten Governance-Struktur sowie die strukturelle Förderung von Informationskompetenz als langfristige Bildungs- und Kulturaufgabe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beispielhaft hierfür ist in Europa der konsequent auf enge sektorübergreifende Zusammenarbeit und lebenslanges Lernen basierende Ansatz Finnlands. Wie Finnland die demokratische Resilienz seiner Bevölkerung stärkt um Desinformation wirksam zu begegnen, behandelt die Analyse:

Medien- und Informationskompetenz in Finnland

wie lebenslanges Lernen zur Grundlage für den Kampf gegen Desinformation und Propaganda werden kann

Zum Download (PDF)

Zur Publikation


 

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Das ZFF fordert eine umfassende Reform des Abstammungsrechts statt Inselreförmchen

Berlin, 04.12.2025 – Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Vaterschaftsanfechtung warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor erheblichen Schwächen der geplanten Regelungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), betont: „Wir brauchen jetzt kein Inselreförmchen, sondern eine grundlegende, kohärente Reform des gesamten Abstammungsrechts. Es ist an der Zeit für eine Reform, die alle Kinder unterstütz. Das bedeutet soziale Elternschaft im Sinne des Kindeswohl ausdrücklich zu stärken, statt biologische Abstammung noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Außerdem heißt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – insbesondere in queeren Familienkonstellationen und Patchworkfamilien mit der Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft und der rechtlichen Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien. Zudem muss Diskriminierungs- und Gewaltschutz im Abstammungsrecht konsequent mitgedacht werden. Der vorliegende Entwurf schafft hingegen neue Unsicherheiten – gerade dort, wo Kinder Stabilität am dringendsten brauchen: in der Familie.

Aus unserer Sicht werden die geplanten Regelungen Konfliktsituationen, insbesondere bei Trennungen oder bestehender Gewalt, verschärfen. Sozial-familiäre Beziehungen zu rechtlichen Vätern werden abgewertet, verlässliche Bindungen destabilisiert und verfassungsrechtliche Spielräume für Vielfalt nicht genutzt.

Wir lehnen den Gesetzentwurf daher in seiner aktuellen Form ab, auch wenn an einigen Stellen durchaus richtige Impulse zu finden sind. Wir rufen die Parlamentarier*innen aller demokratischer Parteien dazu auf, sich im weiteren Verfahren für Verbesserungen im Sinne der Vielfalt von Familie einzusetzen.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter. Im gleichen Urteil wies das Gericht auch auf die Möglichkeit hin, rechtliche Mehrelternschaft zu etablieren – diese Möglichkeit wird hier allerdings nicht ausgeschöpft. Das ZFF nahm bereits zum Referent*innenentwurf ausführlich Stellung.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Eckpunkte zur Familienrechtsreform lassen viele Fragen offen – ZFF und eaf fordern Stärkung der Kinderperspektive

Berlin, 27.02.2024 – In einem gemeinsamen Workshop haben das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) am 22. Februar 2023 mit zahlreichen Vertreter:innen aus Wissenschaft, Interessenvertretung, Politik und Beratung über die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für eine Familienrechtsreform diskutiert. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Umgang, Sorge und Unterhalt und der Austausch zeigte, dass neben Zustimmung und Kritik auch noch viel Klärungsbedarf besteht.

Beide Verbände haben auch Stellungnahmen zu den aktuellen Eckpunkten des BMJ zum Kindschafts- und Abstammungsrecht abgegeben. Deren Kernaussagen umreißen die Geschäftsführerinnen wie folgt:

Sophie Schwab, ZFF: „Es ist längst überfällig, dass das Familienrecht der Vielfalt der Familienrealitäten angepasst wird und alle Familienkonstellationen für ihr Recht – Sorge zu tragen und Verantwortung füreinander zu übernehmen – eine gesetzliche zukunftsfeste Grundlage erhalten. Allerdings sehen wir einige Änderungsvorschläge im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sehr kritisch, u.a. den Versuch, das Wechselmodell als Norm zu verankern.“

Svenja Kraus, eaf: „In den Vorschlägen werden die Interessen von Kindern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Wir fordern, diese stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen und Erwachseneninteressen gegebenenfalls dahinter zurücktreten zu lassen. Insgesamt sehen wir, dass die Reform vermehrten Unterstützungsbedarf in den Familien auslösen wird. Eine Stärkung der Beratungslandschaft ist daher unerlässlich.“

Beide Verbandsvertreterinnen sind sich abschließend einig: „Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass der Gewaltschutz im Sorgerecht verankert wird. Das muss auch im Umgangsrecht geschehen! Uns ist wichtig, das parlamentarische Verfahren intensiv zu begleiten, denn die konkrete Ausgestaltung wird ausschlaggebend sein. Wir zählen auf weiteren konstruktiven Austausch!“

Links:
Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Abstammungsrechts

Stellungnahmen des ZFF zu den Eckpunkten: Zur Reform des Abstammungsrecht; Zur Reform des Kindschaftsrecht

Weitere Informationen:

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) https://www.eaf-bund.de/

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF): www.zukunftsforum-familie.de

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ZFF-Info 01/2024

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) begrüßt das ZFF zunächst die Bestrebungen, gesellschaftlich überholte Regelungen neu zu fassen. Aus Perspektive des ZFF kommt in den Vorschlägen der Vorrang des Kindeswohls aber zu kurz. Zudem wird den Herausforderungen vielfältiger Familienkonstellationen nicht immer ausreichend Rechnung getragen.

Die ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp erklärt dazu: „Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge tragen und Zuwendung schenken. Das Familienleben ist vielfältig und bunt: Biologische, rechtliche und soziale Elternschaft sind nicht zwingend deckungsgleich. Sowohl verschiedenste Konstellationen als auch Übergänge in Familienbiografien sind Teil der sozialen Realität. Wir begrüßen es daher sehr, dass nun endlich Eckpunkte für Reformen des Familienrechts vorliegen.“

Im Hinblick auf das Abstammungsrecht bemerkt Altenkamp: „Die Verbesserungen für Zweimütterfamilien bewerten wir eindeutig als positiv. Statt wie bisher auf die Stiefkindadoption verwiesen zu sein, sollen Frauen nun auch durch Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil ihrer Kinder werden. Auch die vorgesehene notarielle Elternschaftsvereinbarung vor Empfängnis bei privater Samenspende sehen wir als einen echten Fortschritt. Die verbesserten Möglichkeiten für Kinder, Auskunft über ihre biologische Herkunft zu erhalten, befürworten wir ebenfalls. Gleichwohl kritisieren wir, dass beispielsweise die Situation von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern kaum erwähnt wird. Hier sehen wir weiterhin dringenden Klärungsbedarf.“

Bezüglich des Kindschaftsrechts fordert Altenkamp: „Für uns gilt weiterhin, dass vielfältige Familienformen vielfältige Regelungen brauchen. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung der Eltern jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden. An einigen Stellen im Papier sehen wir die Gefahr, dass das Wechselmodell in Zukunft erzwungene Norm wird. Das sehen wir äußerst kritisch. Die Erleichterung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern finden wir überflüssig. Schon heute können die Eltern z.B. im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame Sorge beim Jugendamt erklären. Die gegenwärtigen Regelungen sind aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Positiv bewertet das ZFF die Ausweitung des ‚kleinen Sorgerechts‘, da hiermit der wachsenden Vielfalt von Familienformen sowie der zunehmenden Entkoppelung von biologischer und sozialer Elternschaft Rechnung getragen wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2024

Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

SCHWERPUNKT: Abstammungs- und Kindschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Modernisierung des Kindschaftsrechts vorgelegt. Ziel der Neuregelungen ist u.a. die Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbogenfamilien, Trennungsfamilien besser zu unterstützen und eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Der Deutsche Frauenrat (DF) zieht hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele eine gemischte Bilanz.

Dazu erklärt Sylvia Haller, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats:

„Die vorgelegten Eckpunkte sehen wichtige Verbesserungen für Regenbogenfamilien – zu 90 Prozent Zwei-Mütter-Familien – vor. Lesbische und queere Eltern warten schon viel zu lang auf Rechtssicherheit für sich und ihre Kinder. Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministers, diese Diskriminierung nun endlich zu beenden. Ebenso halten wir die Vorhaben zum Gewaltschutz bei Sorge und Umgang für überfällig und sinnvoll – sie müssen nun dringend umgesetzt werden. Entsprechend der Istanbul-Konvention fordern wir darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangsrecht hat.

Mit großer Sorge betrachten wir dagegen den Reformvorschlag zur einseitigen Erlangung des Sorgerechts unverheirateter Väter. Dies erschwert Müttern in Konfliktfällen das Verfahren. Für uns ist die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung weiterhin der richtige Weg für unverheiratete Eltern, die sich einig sind. Auch die Anordnung des Wechselmodells durch Familiengerichte nun gesetzlich zu verankern, halten wir für den vollkommen falschen Ansatz. Dieses Betreuungsarrangement ist in Einzelfällen eine gute Lösung, darf aber auf keinen Fall gegen den Willen eines Elternteils erzwungen werden. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und damit die starke Stimme für Frauen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 17.01.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Die Reformpläne sind eine Reaktion auf die veränderten Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

„Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber hier endlich tätig wird. Insbesondere begrüßen wir die geplante abstammungsrechtliche Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien und den verbesserten Gewaltschutz für den gewaltbetroffenen Elternteil“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, djb-Präsidentin.

Dass die rechtliche Elternschaft für die (Ehe-)Partnerin der Geburtsmutter künftig genauso möglich sein soll wie bislang für den (Ehe-)Partner, ist für Zwei-Mütter-Familien ein maßgeblicher Fortschritt. Sie sind bislang auf die Adoption angewiesen. Auch die sogenannte Elternschaftsvereinbarung bietet Eltern in Regenbogenkonstellationen eine begrüßenswerte Möglichkeit, verbindliche Vereinbarungen zur Elternschaft sowie zu Sorge- und Umgangsrechten zu treffen. Im Mai hatte der djb gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), der Initiative Nodoption und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt.

Es gibt jedoch auch Anlass zur Kritik an den Eckpunkten: In den Vorschlägen zum Abstammungsrecht deutet sich eine Stärkung der biologischen Vaterschaft auf Kosten der bislang priorisierten sozial-familiären Beziehung an. „Eine solche Höhergewichtung der Blutsbande lässt sich nicht mit dem Kindeswohl begründen, denn für das Kind stehen elterliche Fürsorge und Verantwortung im Zentrum, nicht die genetische Verwandtschaft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, zu bedenken.

Die vorgeschlagene Hervorhebung des Wechselmodells als Leitmodell der Betreuungsmodelle sowohl bei gerichtlichen Anordnungen als auch bei Trennungsberatungen sieht der djb kritisch. Diese Verengung lässt zu viele wichtige Faktoren im Hinblick auf das Kindeswohl in Trennungssituationen außer Acht. Darüber hinaus wird das Konzept viele Mütter, die die Kinder vor der Trennung überwiegend betreut haben und deshalb auf Unterhaltsleistungen angewiesen sind, vor weitere Herausforderungen stellen. Denn die vor Kurzem vorgestellten Reformpläne im Unterhaltsrecht sollen es unterhaltspflichtigen Elternteilen (überwiegend Väter) ermöglichen, sich von ihren Umgangskosten zulasten der Unterhaltsberechtigten (überwiegend Mütter) zu entlasten. Auch dazu hat sich der djb positioniert. Damit würde das Armutsrisiko für die häufig auch nach einer Trennung nur teilzeitbeschäftigten Mütter und ihre Kinder noch verschärft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.01.2024

LSVD fordert zügiges Gesetzgebungsverfahren

 

Bundesjustizminister Buschmann hat heute Eckpunkte für die lange erwartete Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Die Eckpunkte sehen mit der Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Zweimütterfamilien und der Einführung von Elternschaftsvereinbarungen massive Verbesserungen für Regenbogenfamilien vor, bleiben jedoch bei trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft vage. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich legt das Bundesjustizministerium Vorschläge für eine Reform des Abstammungsrechts vor – leider nur in Form von Eckpunkten. Vorgesehen sind unter anderem die vom LSVD seit langem geforderte Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Kinder, die in Zweimütterfamilien hineingeboren werden, sowie verbindliche Elternschaftsvereinbarungen. Die Eckpunkte müssen jetzt in einem zügigen Verfahren in Gesetzesform gegossen werden, damit die verfassungswidrige Diskriminierung von Regenbogenfamilien schnellstmöglich der Vergangenheit angehört.

Die Eckpunkte enthalten umfangreiche rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien: So soll es künftig möglich sein, dass auch Frauen kraft Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil werden können. Vorgesehen sind zudem notarielle Elternschaftsvereinbarungen, in denen Mütter und samenspendende Personen bereits vor der Empfängnis verbindliche Vereinbarungen über rechtliche Elternschaft, Sorge- und Umgangsrechte treffen können. Im Samenspenderregister sollen künftig auch Privatspenden registriert werden können. Die rechtlichen Eltern sollen sorgerechtliche Befugnisse und Umgangsrechte vertraglich auf bis zu zwei zusätzliche Personen übertragen können. Mit diesen Reformvorschlägen würde die gelebte Realität vieler Regenbogenfamilien endlich rechtlich abgesichert.

Das Eckpunktepapier enttäuscht allerdings mit fehlenden konkreten Vorschlägen zu trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft. Während es andere Konstellationen ausführlich erläutert und mit Beispielsfällen illustriert, beschränken sich die Eckpunkte hier auf einen Satz. In diesem wird angekündigt, dass diese Personen künftig entsprechend den allgemeinen Regelungen des Abstammungsrechts als rechtlicher Elternteil bzw. Vater oder Mutter in das Personenstandsregister eingetragen werden können sollen. Leider bleibt dabei völlig unklar, ob dies die identitätsverfälschende Eintragung von trans*, inter* und nichtbinären Elternteilen mit ihrem unzutreffenden Geschlecht und Vornamen beenden wird. Von einer queerpolitischen Aufbruchskoalition hätten wir ein deutliches Bekenntnis zur Beendigung der Diskriminierung trans*, inter* und nichtbinärer Eltern erwartet.

Auch die fehlende Rückwirkung der Regelungen sehen wir kritisch. Zwar sollen verheiratete Zweimütterfamilien ab Inkrafttreten der Reform die Elternschaft auch für schon geborene Kinder durch Annahmeerklärung etablieren können. Allerdings sehen die Eckpunkte nicht vor, dass diese Annahmeerklärung auf den Zeitpunkt bereits gestellter Adoptionsanträge, Feststellungsanträge oder gemeinsamer Geburtsanzeigen zurückwirkt. Das wird der Tatsache nicht gerecht, dass Regenbogenfamilien seit Jahren mit einer verfassungswidrigen Rechtslage leben müssen. Für Elternteile, die sich bereits vor der Reform um die rechtliche Elternstelle bemüht haben, sollte die rechtliche Elternschaft auch rückwirkend ermöglicht werden. Außerdem fehlt die Klarstellung, dass auch unverheiratete Zweimütterfamilien die Elternschaft bereits geborener Kinder per Annahmeerklärung etablieren können.

Hintergrund

Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Bereits in ihrem Abschlussbericht von 2017 empfahl die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Fachkommission nach dreijähriger Beratung Reformen.

Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.01.2024

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine „Modernisierung“ des Kindschaftsrechts veröffentlicht. Die Vor-schläge sollen u.a. Trennungsfamilien unterstützen, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu ver-wirklichen. Dass sie diesem Anliegen gerecht werden, ist allerdings zu bezweifeln. Die geplante Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbo-genfamilien ist überfällig.
Geplant ist u.a., eine Anordnung des Wechselmodells durch das Famili-engericht im Gesetz zu regeln. Ferner soll eine Beratung zum Wech-selmodell gesetzlich verankert werden. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Das Wechselmodell als Leitmodell ins Zentrum der Tren-nungsberatung zu stellen, widerspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nach der im August 2023 veröffentlichten Studie „Um-gang und Kindeswohl“ ist die Wahl des Betreuungsarrangements nicht der wesentliche Faktor für das kindliche Wohlergehen, sondern nur ei-ner von vielen. Maßgeblich sind vielmehr positive Familienbeziehungen und ein regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil – unabhängig vom jeweiligen Betreuungsarrangement.“
Außerdem soll ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater künftig bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern durch einseitige Erklärung das ge-meinsame Sorgerecht erhalten können. Jaspers kritisiert: „Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinan-der für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Nicht miteinander verheirate-te Eltern geben in der Regel beim Jugendamt gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung ab. Ist das nicht der Fall, sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit hier gute Gründe dagegen wie Gewalt, Sucht oder eine hochstrittige Trennung. Eine einseitige Sorgeerklärung ist hier nicht der richtige Weg. Eltern sollten die bewuss-te Entscheidung für die gemeinsame Sorge vielmehr gemeinsam treffen, damit sie diese auch im Sinne des Kindes zusammen ausüben können.
„Positiv sind die Reformvorhaben der Eckpunkte mit Blick auf den Ge-waltschutz“, resümiert Daniela Jaspers. „Insbesondere das Stärken des Gewaltschutzes für den gewaltbetroffenen Elternteil, verbunden mit der gesetzliche Klarstellung, dass in diesen Fällen eine gemeinsame Sorge regelmäßig nicht in Betracht kommt, begrüßt der VAMV. Allerdings soll-te ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung dahingehend erfolgen, dass der Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dem Kindeswohl in der Regel nicht dient “.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Lisa Paus hat sich bei einem Besuch in Süd-Brandenburg den gesellschaftspolitischen Themen „Engagement für die Demokratie“ und „Kampf gegen Rechtsextremismus“ gewidmet. So traf die Ministerin unter anderen mit dem „Bündnis für mehr Demokratie an Schulen“ in Spremberg zusammen, sie tauschte sich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus und dem Leiter der Polizeidirektion Süd sowie mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft über Extremismusprävention aus. Nach einem Besuch der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und einem Gespräch über gesellschaftliche Herausforderungen im universitären Umfeld diskutierte die Ministerin am Nachmittag in einer Gesprächsrunde über Demokratieförderung in der Bildung. Mit dabei, eine der Lehrerinnen, die im Sommer über rechtsextremistische Vorfälle an ihrer Schule berichtet und damit bundesweit Aufsehen erregt hatte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Wir erleben, wie bundesweit Bürgerinnen und Bürger gegen Demokratiefeinde auf die Straße gehen. Unsere vielfältige Gesellschaft lebt vom Mut der Menschen, die sich täglich dafür engagieren. Ich freue mich, dass ich heute viele solcher Menschen treffen durfte, Menschen, die eintreten für unsere Demokratie. Klar ist: es braucht eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure auf lokaler, auf regionaler und auf Bundesebene, um Rechtsextremismus und Demokratiefeinden entschieden entgegenzutreten. Prävention und Repression müssen dabei Hand in Hand arbeiten, um rechtsextreme Strukturen zu schwächen. In Spremberg, Cottbus und Umgebung unternehmen Engagierte unterschiedliche präventive Maßnahmen, um eine vielfältige, weltoffene und rassismusfreie Kultur zu fördern. Für diesen herausragenden Einsatz danke ich von Herzen und sage ganz deutlich: wir stehen fest an Ihrer Seite! Mit dem Demokratiefördergesetz, das sich nun bald seit einem Jahr in der parlamentarischen Beratung befindet, werden wir Sie noch besser unterstützen können. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag es bald verabschieden wird. Für uns alle gilt: Nie wieder ist jetzt!“

Das Demokratiefördergesetz wird einen Paradigmenwechsel in der Demokratieförderung markieren. Mit dem Gesetz werden demokratiestärkende Projekte und Initiativen langfristig gesichert. So sollen Menschen, die sich für Demokratie, Vielfalt und Respekt engagieren, unterstützt und gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Anlässlich eines Besuchs im Frauenhaus in Cottbus stellten Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz das gemeinsame Engagement der Bundesregierung zum Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder vor. Lisa Paus überreichte einen Finanzierungsbescheid aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, mit dem die Außenanlagen des Hauses schutzgerecht umgebaut werden sollen.

Bei einem Rundgang mit der Leiterin des Frauenhauses Cottbus, Frau Heike Boden, erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses, in dem Frauen Schutz finden. Sie informierten sich über schon abgeschlossene sowie anstehende bauliche Maßnahmen und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft – das darf unsere Gesellschaft nicht einfach hinnehmen. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie vor allem schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen mit insgesamt rund 83 Mio. Euro finanziell fördern konnten. Durch das Programm konnten wir bereits 349 neue Frauenhausplätze schaffen und 418 bestehende Plätze barrierearm verbessern. Ich danke den Mitarbeiterinnen in Cottbus stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder leisten.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Länder und Kommunen können auch Mittel aus der Städtebauförderung nutzen, um Frauenhäuser zu fördern. Das Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel dafür. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden. Der Ausbau und die Sanierung sozialer Infrastrukturen steht dabei im Mittelpunkt. Hier unterstützen wir als Bauministerium mit unserer Städtebauförderung gerne. Auch mit der sozialen Wohnraumförderung ist eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen möglich, soweit die Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen.“

Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus: „Ich freue mich über die Unterstützung, die den betroffenen Frauen und ihren Kindern ein Stück mehr Sicherheit vermittelt. Seit Bestehen des Frauenhauses Cottbus konnten 1.782 Frauen und 1.731 Kinder Zuflucht finden. Das zeigt, wie groß unser aller Auftrag ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Ich freue mich, dass die Aufwertung der Freianlagen und damit die weitere Verbesserung der Sicherheit des Frauenhauses Cottbus begonnen werden können. Mein Dank gilt dem Team um Leiterin Heike Boden für die unermüdliche Arbeit.“

Durch ein multiprofessionelles Team von Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen ist es dem Frauenhaus Cottbus möglich, auf die Bedürfnisse der Frauen und Kinder individuell einzugehen. Das Aufgabenspektrum umfasst psychosoziale Beratung im Einzel- und Gruppensetting, Stabilisierung bzw. Förderung der Mutter-Kind-Beziehung, Unterstützung bei der Aufarbeitung der erlebten Gewalt und der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive. Die Mitarbeiterinnen sind rund um die Uhr für eine Aufnahme erreichbar. 

Im 5-jährigen Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet so an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Gruppen, wie Frauen mit körperlichen Einschränkungen. Das Programm stieß von Beginn an auf große Resonanz. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Bis zum Programmende im Dezember 2024 sollen etwa 9 weitere Projekte folgen.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Das Frauenhaus Cottbus ist ein Beispiel dafür, wie der Bund auf verschiedenen Wegen den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder investiv fördert: Ab 2011 wurde das in einer ehemaligen Kindertagesstätte befindliche Frauenhaus u.a. aus Mitteln der Städtebauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit rund 240.000 Euro baulich an die Bedarfe eines Frauenhauses angepasst. In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die Stadt Cottbus rund 330.000 Euro aus dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um die Sicherheit des Gebäudes und der darin befindlichen Menschen zu erhöhen und baulich bedingte Barrieren zu reduzieren.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen.

Über die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Dies geschieht in den bestehenden Förderprogrammen im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Neue Regelungen entlasten ab 2024 viele Familien

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. Ein Überblick:

Kinderzuschlag steigt

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Das Bundesfamilienministerium hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird – von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro – und damit 43 Euro mehr als zuvor,
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro – das sind 49 Euro mehr als zuvor,
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro – also 57 Euro mehr als zuvor.

 
Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen
 
Weitere Informationen zu diesen und anderen Familienleistungen bietet das Familienportal.
 
Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich – gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie – von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.
Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro.
Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.
Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).
Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
 
Der gesetzliche Mindestlohn steigt

In Deutschland gibt es seit 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen soll. Zuletzt wurde er im Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro.

Das Pflegestudium wird attraktiver

Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Neuerungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Bezahlung derjenigen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder bereits studieren. Sie erhalten künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist, dass das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet wird. Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfacht. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.12.2023

Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung von Frauen. Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, um sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Lange haben wir von der SPD Fraktion im Bundestag auf diesen Gesetzentwurf gewartet.

Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:
„Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Hierzu gehört selbstverständlich ein ungestörter Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen für Schwangere. Dennoch werden Frauen auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von selbsternannten Lebensschützer:innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt. Wir brauchen daher dringend eine bundeseinheitliche Regelung, die diese frauenfeindlichen Gehsteigbelästigungen unterbindet. Darauf hat die SPD-Bundestagfraktion mit aller Kraft hingewirkt. Und dies mit Erfolg: Ein Gesetzentwurf, der Gehsteigbelästigungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert, wurde heute im Bundeskabinett beschlossen.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:
„Für uns ist es unerträglich, dass Frauen in einer schwierigen Lebenssituation von sogenannten Lebensschützer:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen behelligt und beleidigt werden – umso mehr, weil der Staat sie zur Beratung verpflichtet. Die Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht, andere körperlich zu bedrängen oder psychisch übergriffig zu werden. Durch das Gesetz wollen wir Rechtssicherheit schaffen für die Unterbindung von derartigen Belästigungen. Außerdem wollen wir eine bundesweite zentrale Datenerfassung von Schwangerschaftsabbrüchen für mehr Versorgungssicherheit einführen. Um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzugehen, sprechen wir uns zudem für eine Regulierung von Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches aus.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht hat. Damit beginnt ein wichtiger Prozess, um Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Esra Limbacher, Mittelstandsbeauftragter und zuständiger Berichterstatter:

„Ich freue mich, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zur Bürokratieentlastung veröffentlicht hat. Das ist der Auftakt für den notwendigen und richtigen Prozess, unsere Rechtsordnung und bürokratische Verfahren neu zu denken und auf Effizienz zu überprüfen. Damit werden wir die Wirtschaft, unseren Mittelstand und die Gesellschaft insgesamt entlasten und für notwendigen Rückenwind sorgen. Die Bürokratieentlastung ist neben anderen Programmen zur Förderung unserer Wirtschaft ein entscheidender Baustein. Derzeit bereiten wir uns intern auf das parlamentarische Verfahren vor. Neben den Vorschlägen aus der Bundesregierung wollen wir hier auch eigene Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion einbringen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Bürokratieabbau bedeutet für uns nicht, einzelne Paragraphen symbolisch zu streichen, sondern Prozesse von Anfang bis Ende neu zu denken, um nachhaltig zu entlasten. Das wollen wir mit dem nun vorliegenden Gesetz auf nationaler Ebene erreichen, aber auch mit Initiativen auf europäischer Ebene.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, zwischen unnötiger Bürokratie und Normen, die Schutzstandards betreffen, zu unterscheiden. Notwendige Bürokratieentlastung darf nicht zum Abbau von Schutz- und Sozialstandards führen. Damit echter Bürokratieabbau kein Wunschdenken bleibt, müssen wir ergebnisorientiert vorgehen und die Perspektive der Betroffenen, also von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, einnehmen.  Wir sind sowohl mit der Bundesregierung als auch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem guten und konstruktiven Austausch und freuen uns über weitere proaktive Vorschläge.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.01.2024

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossen Entwurfs eines Zweiten Gesetztes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit dem Ziel sogenannte Gehsteigbelästigung zu unterbinden sagen Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend und Canan Bayram, Obfrau des Rechtsausschusses:

Wir wollen Schwangere in ihrer selbstbestimmten Entscheidung über ihre Schwangerschaft stärken. Schwangere, die eine Beratungsstelle aufsuchen, sollen nicht unter Druck gesetzt werden können. Mit dem Gesetzentwurf, der heute im Kabinett beschlossen wurde, sagen wir deshalb der zunehmenden sogenannten Gehsteigbelästigungen den Kampf an. Wir wollen Orte, an die Menschen zu so einer privaten und wichtigen Entscheidung, wie dem Abbruch einer Schwangerschaft gehen müssen, zukünftig besser schützen.

Abtreibungsgegner*innen haben kein Recht darauf, den Zugang zu Beratungsstellen und Arztpraxen zu blockieren, Schwangere, Angestellte und andere Besucher*innen einzuschüchtern und diese Gruppen unter Druck zu setzen. Die geplanten Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden deshalb verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren und des Personals vor Beratungsstellungen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen untersagen. Begleitend führen wir einen Bußgeldtatbestand ein, nach dem die Belästigungen und Behinderungen geahndet werden können.

Als Ampel setzen wir damit ein weiteres gesellschaftspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und wollen den Ländern einen verfassungskonformen einheitlichen Rahmen an die Hand geben, um angemessen einschreiten zu können und so das Recht auf selbstbestimmte Entscheidung zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.01.2024

Im Etat von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sind im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von 13,87 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Regierungsentwurf fällt der Ausgabeansatz um 522 Millionen Euro höher aus.

Die Mehrausgaben gehen unter anderem auf Mehrausgaben für den Kinderzuschlag zurück, auch die Kosten für den Unterhaltsvorschuss sind Žnun höher als im Regierungsentwurf angesetzt worden.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem die Mittel für den Freiwilligendienst wieder erhöht, die im Regierungsentwurf im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert worden waren. Für Freiwilligendienste stehen nun 122,7 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 120,7 Millionen Euro), für den Bundesfreiwilligendienst sind es wie im Vorjahr 207,2 MillionenŽEuro.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre wurden um 68,65 Millionen Euro auf 806,2 Millionen Euro angehoben. Die Einnahmen sollen wie im Regierungsentwurf bei 259 Millionen Euro liegen.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963560

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-971110

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 41 vom 19.01.2024

Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagabend nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant.

Der im Ausschuss beschlossene Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Konsolidierungsbeschlüsse umgesetzt

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen verabschiedete der Ausschuss den Entwurf eines zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.

Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleitet wurden. Auch diese Änderung geht auf einen Antrag der Fraktionen zurück. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen – sowie weitere Maßnahmen – hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen.

Beschluss verzögerte sich

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 18.01.2024

Der dritte Bericht über Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) liegt jetzt als Unterrichtung (20/10060) der Bundesregierung vor. Durch das im Dezember 2011 in Kraft getretene Präimplantationsdiagnostikgesetz sei das Embryonenschutzgesetz geändert und mit zwei Ausnahmen ein grundsätzliches Verbot der PID eingefügt worden, heißt es in dem Bericht.

Die PID ist dem Bericht zufolge ein medizinisches Verfahren, das zur genetischen Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos in vitro vor seiner Übertragung in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Eine PID ist den Angaben zufolge erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Disposition von Frau oder Mann für die Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Auch zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt, ist die PID zulässig. Voraussetzung für eine PID ist ferner eine zustimmende Bewertung durch eine Ethikkommission.

Nach der Gesetzesänderung von 2011 habe sich die PID auch in Deutschland als Untersuchungsmethode etabliert, heißt es im Fazit des Berichts. Die Erfahrungen zeigten, dass trotz der zu beobachtenden steigenden Anzahl der Anträge auf eine PID der Ausnahmecharakter der genetischen Untersuchung gewahrt bleibe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 37 vom 18.01.2024

Bei einer Anhörung zum Thema Kinder- und Jugendreisen im Tourismusausschuss haben die sechs geladenen Sachverständigen deutlich gemacht, dass es mehr finanzieller Unterstützung des Bundes bedarf, um die Klassenfahrten, Ausflüge und Studienfahrten für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von den finanziellen Mitteln ihres Elternhauses, zu ermöglichen.

Dennis Peinze, Geschäftsführer beim Bundesforum Kinder- und Jugendreisen, nannte Kinder- und Jugendreisen „eine der Schulen der Demokratie“: „Die Kinder lernen dort Gruppenverhalten und wie sie mit anderen klarkommen. Sie lernen für das Leben.“ Natürlich seien bei der Ausgestaltung der Reisen auch pädagogische Inhalte wichtig und die Ausbildung der Ehrenamtlichen sei essentiell, so Peinze. „Doch auch das Gruppenerlebnis als solches ist ja schon Bildung und für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig“, sagte der Sachverständige.

Oliver Peters, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerks, betonte in diesem Zusammenhang, wie wichtig es sei, dass an einer Klassenfahrt alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilnehmen können. „Wer bei so etwas nicht mitkommen kann, ist raus“, so Peters. Da aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auch die Kinder- und Jugendreisen teurer würden, werde es noch mehr Familien geben, die sich die Reisen ihrer Kinder nicht mehr leisten könnten.

Anne Riediger, Geschäftsführerin von Reisenetz – Deutscher Fachverband für Jugendreisen, fügte hinzu, dass auch Familien der Mittelschicht, die nicht unter die staatliche Förderung fallen, aber ebenfalls begrenzte Mittel haben, von der Politik bedacht werden müssten. „Diese Familien müssen diese Fahrten auch finanzieren können, da muss auch die Regierung darauf schauen.“ Riediger betonte zudem die Bedeutung von Gruppenreisen für Kinder- und Jugendliche bei den Themen Demokratieförderung, Teilhabe, Wertevermittlung; diese seien ebenfalls förderwürdig.

Kristina Oehler, Geschäftsführerin des Reiseveranstalters ruf Jugendreisen, nannte als Herausforderung neben der Inflation auch den Fachkräftemangel. Es fehle insbesondere an Busfahrern; es seien immer weniger Menschen bereit für die vergleichsweise niedrigen Löhne große Entfernungen zu ihrem Zuhause oder lange Arbeitstage in Kauf zu nehmen. Oehler sprach zudem von der Bedeutung des Ehrenamtes im Bereich der Kinder- und Jugendreisen: „Im Bereich der Teamer ist das essenziell, wir sind darauf angewiesen.“

Wendelin Haag, Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Bundesjugendrings, trug die Forderungen der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer vor. Die Jugendlichen wünschten sich eine Freistellungsregelung für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die es erleichtern würde, Schule beziehungsweise Studium und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen. „Außerdem wünschen sich die Ehrenamtlichen eine entgeltfreie Integration des Deutschlandtickets in die Jugendleiter-Card als Anerkennung ihres Ehrenamtes“, trug Haag vor.

Christoph Knobloch, Geschäftsführer von CTS Gruppen- und Studienreisen, merkte auf eine Frage der Abgeordneten an, dass es bei Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit erhebliche Probleme bei Kinder- und Jugendreisen gegeben habe. So kämen auf die Eltern oft zusätzliche Kosten für die nun benötigten Reisepässe oder Visaanträge für Kinder und Jugendliche aus Drittländern hinzu. Viele Unternehmen würden zudem nicht mehr nach Großbritannien fahren wollen, weil an den Fähren und Grenzen oft lange Wartezeiten entstünden.

Das Gesamttableau der Sachverständigen war im Einvernehmen aller Fraktionen vorgeschlagen und beschlossen worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 34 vom 17.01.2024

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rückführung“ (20/9463) frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch in modifizierter Fassung. Am Donnerstag steht der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Zum Kern des Gesetzentwurfes zählen unter anderem erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams. Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.

Beim Ausreisegewahrsam sieht der Gesetzentwurf vor, dessen Höchstdauer von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.

Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Daneben enthält die Vorlage weitere Maßnahmen etwa zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll die Ausweisung von Schleusern.

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedete der Ausschuss einen Änderungsantrag der drei Koalitionsfraktionen, wonach Minderjährige und Familien mit Minderjährigen „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen“ werden sollen. Ausnahmen soll es der Begründung zufolge etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern geben können. Ferner soll Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam ein Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden.

Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen. Zugleich wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.

Asylbewerber sollen der Vorlage zufolge künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind, soll die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neun Monaten ermöglicht werden. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer soll nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde stehen. Damit soll ein Gleichklang mit der Regelung für Geduldete hergestellt werden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Die geforderte Vorbeschäftigungszeit vor der Erteilung einer „Beschäftigungsduldung“ will die Koalition von 18 auf zwölf Monate senken und das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden reduzieren. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren können, soll der bisherige Stichtag für die Einreise bis zum 1. August 2018 auf Ende 2022 verlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 27 vom 17.01.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in der Siebten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/9850) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2020 um 6,3 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,5 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 4,2 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 10,3 Prozent im Geschäftsjahr 2020 gestiegen.

Den Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes bezeichnet die Unterrichtung auch als ausbaufähig. Dieser habe sich zwar kontinuierlich erhöht, um acht Prozentpunkte von 33 Prozent im Jahr 2015 auf 41 Prozent im Juni 2022. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend. Insgesamt beschäftigten 2022 noch immer 17 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 10 vom 10.01.2024

Die Anzahl unbezahlter und bezahlter Überstunden je Arbeitnehmer ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunken. Das geht aus einer Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Arbeitszeitrechnung vom November 2023 hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9905) auf eine Kleine Anfrage (20/9528) der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke zitiert. Demnach lag die Zahl unbezahlter Überstunden 2022 pro Beschäftigten bei 20,1 (2012: 27,5) und die Zahl bezahlter Überstunden bei 14,2 (2012: 22,7). Rund 17 Prozent der Beschäftigten haben nach Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2022 auch an Wochenenden gearbeitet, wie die Regierung außerdem ausführt.

Im zweiten Quartal 2024 sollen erste Projekt-Ergebnisse dafür vorliegen, wie eine elektronische Arbeitszeiterfassung auch für kleinere Betriebe eingeführt werden kann, ohne diese übermäßig zu belasten, kündigt die Regierung an.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 05.01.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat der Bundesregierung 92 Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz im Rahmen einer Kleinen Anfrage (20/9885) übermittelt. Das geplante Gesetz solle das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dieses sei vom Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden. „Dennoch bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Rechtslage“, heißt es in der Anfrage.

Die Fragesteller fürchten „eine Reihe von Folgeproblemen, die rechtlich nicht gelöst werden können“, wenn „beinahe ausnahmslos jede Person “auf Zuruf„ ihren Geschlechtseintrag ändern kann“. Die Bundesregierung soll Folgen und Tragweite des geplanten Gesetzes ausführen. Thema sind insbesondere verschiedene Aspekte mit Blick auf Minderjährige. Auch Sporttests für die Einstellung in den Polizeidienst werden thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 969 vom 28.12.2023

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9874) vorgelegt. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Das will die Bundesregierung nun ändern.

Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 963 vom 21.12.2023

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9762) auf eine Kleine Anfrage (20/9434) der inzwischen aufgelösten Linksfraktion ihre Pläne für eine Kindergrundsicherung. Darin weißt sie zum einen Kritik an dem Familienservice zurück, der für die Verwaltung der Kindergrundsicherung zuständig sein soll. Auch die Regelungen für Alleinerziehende beziehungsweise die verbesserte Anrechnung des Unterhaltsvorschusses nur bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes verteidigt die Regierung. Ab dem Alter von sieben Jahren ist die verbesserte Anrechnung an einen Mindestverdienst des Elternteils von monatlich 600 Euro geknüpft. Die Linke hatte das kritisiert, die Regierung führt aus, dass dies den Erwerbsanreiz steigern solle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 960 vom 20.12.2023

Um ab 1. August 2026, wenn der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter stufenweise in Kraft tritt, ein bedarfsdeckendes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter zu haben, müssen die Ausbaubemühungen der Länder und Kommunen deutlich verstärkt werden. Bis dahin müssen bundesweit ungefähr 95.000 Plätze pro Schuljahr zusätzlich geschaffen werden. Das geht aus dem Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervor, der nun als Unterrichtung (20/9750) durch die Bundesregierung vorliegt. Das seien deutlich mehr als in der Ausbauphase zwischen 2005/2006 und 2019/2020 (durchschnittlich 75.000 Plätze pro Schuljahr mehr). „Das bisherige Ausbautempo genügt folglich nicht, um die Bedarfe zukünftig zu decken. Dies gilt vor allem für die westdeutschen Länder“, heißt es in dem Bericht.

Außerdem müsse die weitere Entwicklung der Betreuungswünsche der Eltern als eine wesentliche Determinante des Platzbedarfs genau beobachtet werden. Diese Bedarfe stagnierten in den letzten Jahren. Auch die tatsächliche Inanspruchnahme ganztägiger Angebote für Kinder im Grundschulalter habe sich weniger dynamisch als in den Vorjahren entwickelt. Der gebremste Ausbau könne allerdings auch andere Gründe wie ein Abwarten der Länder auf das zweite Investitionsprogramm des Bundes oder Fachkräfteengpässe haben. „Diese dürften auch in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen darstellen“, schreibt die Regierung.

Die statistische Erfassung der Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten durch Kinder im Grundschulalter müsse durch eine zügige Umsetzung der GaFöG-Statistik dringend verbessert werden, so die Regierung. Denn auf Grundlage der derzeit verfügbaren Statistiken „lassen sich der Bestand an und die Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter nur näherungsweise abbilden“. Der tatsächliche Ausbau der Angebote könne daher lediglich eingeschränkt nachvollzogen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 953 vom 18.12.2023

Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie haben nicht nur das soziale Leben verändert, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheit. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen mit Beginn der Pandemie dramatisch gesunken ist. Dies kann langfristige Folgen für die Gesundheit junger Menschen haben.

Die Studie, die kürzlich im internationalen Fachmagazin „International Journal of Behavioral Nutrition and Physical Activity“ erschienen ist, wertet Studien aus, die europaweit Veränderungen der körperlichen Aktivität junger Menschen während der Corona-Pandemie untersuchen. Bereits vor der Pandemie bewegten sich Kinder und Jugendliche in Deutschland und Europa weniger als die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen 60 Minuten am Tag. Während der Pandemie sank diese Aktivität im europäischen Durchschnitt um weitere zwölf Minuten. „Für Deutschland sehen wir einen Rückgang um etwa ein Viertel im Vergleich zu vor der Pandemie“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am BiB und Mitautor der Studie. Besorgniserregend sei vor allem, dass diese Entwicklung zudem keine Anzeichen einer Umkehr zeigt: „Die Gefahr besteht, dass die Verhaltensweisen aus der Pandemie zum Teil dauerhaft beibehalten werden.“

Rückgang der Aktivität vor allem bei 8- bis 12-Jährigen

Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren sind der Studie zufolge am stärksten von der Ausdehnung der Inaktivität betroffen. Vor allem zur Zeit der Schulschließungen hat sich der Bewegungsmangel besonders stark bemerkbar gemacht, zumal zu dieser Zeit auch der Vereinssport kaum oder gar nicht möglich war. Die Ergebnisse korrespondieren mit früheren Analysen des BiB zu Depressionen und Angstsymptomen: Als die Schulen geschlossen waren und Vereinssport kaum angeboten wurde, traten diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen erheblich häufiger auf. „Schulschließungen stellen besonders sensible Zeiträume für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar“, schlussfolgert Studienleiterin Dr. Helena Ludwig-Walz vom BiB.

Langfristige Folgeschäden sollten vermieden werden

Um den negativen Trend aus der Corona-Pandemie umzukehren, sehen die an der Studie beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsbedarf. Es müsse dringend verhindert werden, dass aufgrund von Bewegungsmangel eine Generation heranwächst, bei der viele von schweren gesundheitlichen Folgeschäden betroffen sein könnten. „Sport und Bewegung wie Spielen im Freien, Schwimmen oder Turnen sollten wieder fester Bestandteil im Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen werden“, so Ludwig-Walz. Körperliche Aktivität könne beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote sowie die Stärkung von Vereinen mit Bewegungs- und Sportangeboten gesteigert werden. „Auch Eltern sollten aktiv gegensteuern, Sport der Kinder fördern, wenn möglich Schulwege zu Fuß oder per Fahrrad und selbst durch körperliche Aktivität ein Vorbild geben“, so Ludwig-Walz. Außerdem könnte ein umfassenderes gesundheitliches Monitoring beitragen, Trends rechtzeitig zu erkennen und gezielte Interventionen zu ermöglichen. Maßnahmen wie diese können nicht nur die Gesundheit der jungen Generation schützen, sondern auch langfristig zu einem aktiven und gesunden Lebensstil anregen.

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden:

https://doi.org/10.1186/s12966-023-01542-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 11.01.2024

Staatliche Leistungen, wie beispielsweise Renten, Bürgergeld, Ausbildungshilfen, sowie Eltern- und Kindergeld, tragen in Bayern dazu bei, regionale Unterschiede bei den Einkommensverhältnissen privater Haushalte anzugleichen. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht hat. Demnach kommen staatliche Leistungen heute breiteren Bevölkerungsschichten zugute und verteilen sich auch gleichmäßiger über den Freistaat.

Für die Untersuchung wurde Bayern ausgewählt, da hier regionale Daten über einen langen Zeitraum verfügbar sind. In der Studie wurde zunächst das sogenannte „Primäreinkommen“ in den Kreisen betrachtet. Hierbei handelt es sich um Einkommen aus Erwerbsarbeit und Vermögen. Das Primäreinkommen ist in Bayern insgesamt zwischen 1991 und 2021 von durchschnittlich rund 17.500 Euro auf rund 34.600 Euro pro Kopf angestiegen. Allerdings hat sich die Entwicklung nicht in allen Regionen gleichmäßig vollzogen: Vor allem der Regierungsbezirk Oberbayern mit dem Großraum München liegt deutlich über dem Durchschnitt der anderen Regierungsbezirke und konnte seinen Vorsprung über die letzten Jahrzehnte weiter ausbauen. Beim „verfügbaren Einkommen“ hingegen, das unter anderem auch die empfangenen staatlichen Leistungen und gezahlten Steuern berücksichtigt, sind die regionalen Unterschiede zwischen und innerhalb der Regierungsbezirke wesentlich geringer und bis 2021 zurückgegangen. „Unsere Analysen zeigen, dass empfangene staatliche Leistungen dazu beitragen, regionale Einkommensunterschiede innerhalb Bayerns anzugleichen“, erläutert der Bevölkerungswissenschaftler Dr. Frank Swiaczny vom BiB.

Anstieg der staatlichen Leistungen pro Kopf

In Bayern sind die von den Bürgerinnen und Bürgern empfangenen Zahlungen zwischen 1991 und 2021 von 35,6 Milliarden Euro auf 99,6 Milliarden Euro angestiegen. Gemessen an der Bevölkerungszahl kletterten die empfangenen Leistungen pro Kopf von rund 3.100 Euro auf rund 7.600 Euro. Bayernweit machen staatliche Leistungen mittlerweile einen Anteil von 28,3 Prozent am verfügbaren Einkommen aus ? 1991 betrug dieser noch 21,7 Prozent.

Regionale Einkommensungleichheit geht zurück

Die verfügbaren Einkommen haben am stärksten in den weniger zentral gelegenen und oftmals strukturschwachen Landkreisen zugenommen, vor allem im Osten und Norden Bayerns. So hat sich beispielsweise in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Cham das verfügbare Einkommen zwischen 1991 und 2021 mehr als verdoppelt. Dagegen stieg das verfügbare Einkommen im Landkreis Starnberg im gleichen Zeitraum im Vergleich zum Niveau von 1991 nur um etwa 70 Prozent an. Auch in den meisten kreisfreien Städten gab es eher unterdurchschnittliche Zuwächse.

Die Studie ist in der Fachzeitschrift „Bayern in Zahlen“ erschienen und kann hier heruntergeladen werden:

https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/biz/z1000g_202312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.12.2023

Zwischen dem religiösen Glauben und dem Wunsch, Kinder zu bekommen, gibt es einen engen Zusammenhang. Dies hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer neuen Studie gezeigt. Demnach äußern religiöse Mädchen und Jungen im Alter von 15 Jahren, im Schnitt 2,1 Kinder bekommen zu wollen. Bei Gleichaltrigen ohne religiösen Bezug sind es mit 1,7 deutlich weniger gewünschte Kinder.

Da Kinderwünsche in der Kindheit und in der Jugend geprägt werden, gelten sie in der wissenschaftlichen Literatur als wichtiger Indikator für das Fertilitätsverhalten im späteren Erwachsenenleben. Eine neue Erkenntnis ist, dass sich schon im Jugendalter die Kinderwunschabsichten nach dem Grad der Religiosität unterscheiden. „Religiöse Menschen haben bereits im Jugendalter höhere Fertilitätsabsichten als weniger religiöse Menschen“, erklärt Dr. Jasmin Passet-Wittig vom BiB. Ab einem Alter von etwa 30 Jahren nimmt die angestrebte Kinderzahl bei allen leicht ab, bei religiösen Menschen findet diese Abnahme aber ausgehend von einem höheren Niveau statt.

In die Untersuchung flossen die Daten von rund 12.000 Männern und Frauen im Alter zwischen 15 und 46 Jahren für den Zeitraum ab 2008 aus dem deutschen Familienpanel pairfam ein. Dabei wurden Personen als religiös eingestuft, wenn sie regelmäßig, also mindestens einmal pro Monat in eine Kirche, Moschee oder Synagoge gehen oder religiöse Veranstaltungen besuchen – unabhängig davon, ob und welcher Religion sie angehören. Der weit überwiegende Teil der betrachteten Personen waren evangelische und katholische Christen.  „Unsere Studie zeigt, dass bereits bei einem monatlichen Besuch religiöser Veranstaltungen deutliche Unterschiede bei den Kinderwünschen erkennbar sind“, erläutert Dr. Christoph Bein, ebenfalls Autor der Studie.

Die Untersuchung findet auch in einer stark säkularisierten Gesellschaft wie in Deutschland deutliche Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Religiosität und Fertilitätsabsichten. In den meisten Religionen wird die Fortpflanzung als zentraler Teil des Lebens stark betont. Religiöse Menschen haben tendenziell eine höhere Heiratsneigung, die dann wiederum einen wichtigen Faktor für ihre höhere Fertilität darstellt.

Die Studie ist im Fachmagazin „Advances in Lifecourse Research“ erschienen:

https://authors.elsevier.com/c/1i3t63iXoOr2NR

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.12.2023

DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteil in Vorständen wieder etwas stärker gestiegen – Große Mehrheit der 200 umsatzstärksten Unternehmen beruft aber höchstens eine Vorständin – Zusätzliche Studie zeigt, dass Gender Pay Gap in einem Betrieb unter allen Beschäftigten sinkt, wenn dort mehr Frauen in Führungspositionen kommen – Mehr Engagement der Unternehmen gefragt, Aufsichtsrat spielt Schlüsselrolle

Der Frauenanteil in den Vorständen der Privatwirtschaft ist im vergangenen Jahr wieder etwas stärker gestiegen: Rund 18 Prozent betrug er im Spätherbst 2023 in den 200 umsatzstärksten Unternehmen (Top-200) in Deutschland – etwa zwei Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. In den 40 größten börsennotierten Unternehmen (DAX-40) war der Anteil der Vorständinnen mit 23 Prozent sogar noch etwas höher. Banken und Versicherungen konnten gegenüber den anderen Unternehmen Boden gut machen und sich auf knapp 17 beziehungsweise gut 18 Prozent verbessern. Wie aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) darüber hinaus hervorgeht, haben in den vergangenen Jahren zwar immer mehr Unternehmen erstmals eine Frau in ihren Vorstand berufen – meist belassen sie es dann aber offenbar zumindest vorerst dabei. An den Vorstandsspitzen kommen Frauen mittlerweile sogar vielerorts seltener zum Zuge als noch vor einigen Jahren: In der Top-200-Gruppe beispielsweise gab es im vierten Quartal 2023 nur noch neun Frauen als Vorstandsvorsitzende, der zweite Rückgang in Folge.

Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten. Erneut wurden insgesamt mehr als 500 Unternehmen unter die Lupe genommen, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen, 160 in den DAX-Indizes notierte Unternehmen, 100 Banken, 60 Versicherungen und fast 70 Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Neben Virginia Sondergeld und Katharina Wrohlich vom DIW Berlin ist auch Anja Kirsch von der Freien Universität Berlin eine der Autorinnen.

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert“, resümiert Virginia Sondergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. In den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmensgruppen liegt der Frauenanteil zwar durchgehend höher als in den Vorständen, übersteigt aber nirgends die 40-Prozent-Marke. Sowohl die Geschlechterquote für Aufsichtsräte, die derzeit für etwa 100 Unternehmen gilt, als auch die Mindestbeteiligung für Vorstände, an die sich gut 60 Unternehmen halten müssen, wirkt. „Mit Blick auf die Vorstandsebene zeigt sich aber auch: Viele Unternehmen tun offenbar nicht viel mehr, als sie müssen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Fast 85 Prozent der Top-200-Unternehmen haben höchstens eine Vorständin

Zwar erfüllen die Unternehmen, die der Mindestbeteiligung unterliegen, nach und nach im Zuge von Neubesetzungen die gesetzliche Vorgabe. In der Top-200-Gruppe, in der die Mehrheit der Unternehmen nicht an das Mindestbeteiligungsgebot gebunden ist, hat aber immer noch fast jedes zweite Unternehmen keine einzige Frau im Vorstand. Wenn es eine Vorständin gibt, ist sie in der Regel allein auf weiter Flur: In fast 85 Prozent der Unternehmen gibt es höchstens eine Frau im Vorstand. „Die Gefahr dabei ist, dass sich schleichend die Zielgröße von einer Frau im Vorstand als neue soziale Norm etabliert“, warnt Anja Kirsch, Professorin für Gender, Governance und internationales Management an der Freien Universität Berlin. „Das wäre zwar schon ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Zielgröße von null Frauen im Vorstand, die sich viele Unternehmen noch vor nicht allzu langer Zeit gesetzt haben. Die Mindestbeteiligung wörtlich zu nehmen und Frauen tatsächlich nur im Mindestmaß an Vorstandsposten zu beteiligen, kann aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert.“ Virginia Sondergeld

Dass Frauen in Führungspositionen einiges in Gang setzen können, was die Gleichstellung der Geschlechter fördert, zeigt eine zweite Studie im Rahmen des diesjährigen DIW Managerinnen-Barometers: Auf Basis von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lässt sich belegen, dass mit mehr Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene eines Betriebs der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, unter den Beschäftigten in diesem Betrieb sinkt. Besonders groß ist der Effekt, wenn mehr Frauen auf die zweite Führungsebene kommen. Der Gender Pay Gap, der in Deutschland zuletzt immer noch 18 Prozent betrug, fällt dann im Vergleich zu einem Szenario ohne Frauen auf dieser Führungsebene um mehrere Prozentpunkte kleiner aus. Auf der obersten Führungsebene braucht es hingegen offenbar mindestens ein Drittel Frauen, bis sich vergleichbare Effekte auf den Gender Pay Gap einstellen. „Wenn man bedenkt, dass nach wie vor fast drei Viertel aller Beschäftigten in Deutschland in Betrieben ohne Frauen auf der obersten Führungsebene arbeiten, lässt sich erahnen, wie viel Potenzial für einen deutlich geringeren Gender Pay Gap hier noch brachliegt“, so Sondergeld.

Damit es schneller voran geht, sind den Autorinnen des Managerinnen-Barometers zufolge in erster Linie die Unternehmen gefordert. Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem Aufsichtsrat zu: Er kann vom Vorstand verlangen, durch Personalentwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass es auf dem unternehmensinternen Arbeitsmarkt mittelfristig genügend potenzielle Vorständinnen gibt. Von an Vorstandsbesetzungen beteiligten externen Personalberatungsunternehmen, die eine wichtige Rolle als Gatekeeper spielen, kann der Aufsichtsrat wiederum verlangen, dass sie gezielt Frauen suchen. „Letztlich kommt es aber darauf an“, so Wrohlich, „dass alle an einem Strang ziehen: Von Investor*innen bis zur breiteren Öffentlichkeit sollte sich niemand mit einem Mindestmaß an Geschlechtervielfalt zufriedengeben, sondern eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen einfordern.“

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.01.2024

Alleinlebende mit niedrigen Einkommen waren im Jahr 2023 am stärksten durch die Teuerung belastet. Die Inflationsrate für diesen Haushaltstyp betrug im Jahresdurchschnitt 6,3 Prozent. Das ist ein voller Prozentpunkt mehr als bei Singles mit sehr hohen Einkommen, die mit 5,3 Prozent unter allen Haushalten die niedrigste Teuerungsrate zu verzeichnen hatten. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren ärmere Alleinlebende mit deutlich überdurchschnittlichen Inflationsraten konfrontiert, weshalb sie für das Gesamtjahr spürbar über der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent liegen. 6,0 Prozent beträgt die Jahresrate von ärmeren Familien, der zweithöchste Wert im Vergleich verschiedener repräsentativer Haushaltstypen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Ab dem Spätsommer hat sich die soziale Spreizung bei der Teuerung, parallel zur insgesamt sinkenden Inflationsrate, immerhin stark verkleinert. Zuletzt waren die haushaltsspezifischen Unterschiede gering: Im Dezember 2023 verzeichneten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen eine haushaltsspezifische Inflation von 3,7 Prozent. Das war die höchste Rate, während Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen den im Haushaltsvergleich geringsten Wert von 3,4 Prozent aufwiesen (siehe Abbildung 2). Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*

IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien, berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden und daher unterschiedliche Konsummuster und Warenkörbe aufweisen (mehr zu den Typen und zur Methode unten).

Ärmere Haushalte waren bis in den Spätsommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese Güter des Grundbedarfs waren die stärksten Preistreiber. In der zweiten Jahreshälfte, bis einschließlich November, hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Im Januar 2023 betrug die soziale Spreizung immer noch 2,6 Prozentpunkte, im März 2,7 Prozentpunkte.

Doch auch wenn sich die Werte für die verschiedenen Haushalte angenähert haben, wird das Problem deutlich steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.

Nach Monaten mit sinkender Inflation sind die spezifischen Teuerungsraten für alle untersuchten Haushaltstypen im Dezember 2023 wieder gestiegen, ebenso wie die allgemeine Inflationsrate, die von 3,2 im November auf 3,7 Prozent zulegte. Das liegt vor allem daran, dass der Staat im Dezember 2022 als Einstieg in die Gaspreisbremse die monatliche Abschlagszahlung für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug übernommen hatte. Da es im Dezember 2023 keine erneute Übernahme der Abschlagzahlungen gab, ist nun die Teuerungsrate im Jahresvergleich höher ausgefallen. Dieser besondere Basiseffekt wirkte sich bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen am wenigsten aus, weil in ihrem Warenkorb Ausgaben für Haushaltsenergie eine vergleichsweise kleine Rolle spielen. Bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen war der Anstieg größer.

So schlug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und mittleren beziehungsweise höheren Einkommen im Dezember mit je 3,6 Prozent zu Buche. Ebenso hoch fiel die Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittleren Einkommen aus. 3,5 Prozent Inflation verzeichneten Paare mit Kindern und niedrigen Einkommen, Alleinerziehende mit mittleren Einkommen sowie Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten aller Haushaltstypen bei oder etwas unterhalb der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Anfang 2023 auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift.

EZB sollte zeitnah über Zinssenkungen nachdenken

Für die nächste Zeit erwarten Tober und Dullien wieder eine sinkende Inflationsrate, wobei im laufenden Monat das Niveau noch nahe an dem von Dezember bleiben dürfte. Gründe dafür sind das Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023 sowie die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten und die Anhebung des CO2-Preises zum Jahresbeginn. Ab Februar „dürfte aber die Inflationsrate zügig in Richtung zwei Prozent fallen, da sich nicht nur die Kernrate abschwächt, sondern die Verbraucherpreise für Erdgas und Strom bis weit in das Jahr 2024 sinken dürften“, betonen die Fachleute des IMK. Die Inflationsrate im gesamten Euroraum lag im Dezember trotz des Basiseffekts in Deutschland knapp unter drei Prozent, im November waren es sogar nur 2,4 Prozent.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe. Daher „sollte die EZB zeitnah über eine Korrektur ihrer ausgeprägt restriktiven Geldpolitik nachdenken“, schreiben Tober und Dullien.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Mehr erfahren ›Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

IMK Policy Brief Nr. 163, Januar 2024
*Sebastian Dullien, Silke Tober
IMK Inflationsmonitor: Inflation sinkt von 8,7 % auf 3,7 % im Verlauf von 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.01.2024

2019 lag der mittlere Gender Pay Gap, der Jahresverdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, bei 36,2 Prozent. Die Verdienstlücke sank im Jahr 2020 um 1,2 Prozentpunkte auf 35 Prozent und 2021 auf 33,8 Prozent. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei verringerte sich der Gender Pay Gap vor allem bei mittleren und hohen Verdiensten.

Für 80 Prozent der Beschäftigten mit mittleren und hohen Verdiensten wurde die Verdienstlücke kleiner, wohingegen sie sich für diejenigen mit sehr niedrigen Verdiensten vergrößerte. „Die Coronakrise hat zu starken Rückgängen bei den niedrigsten Verdiensten geführt“, berichtet IAB-Forscher Alexander Patt. Dabei gingen die mittleren Verdienste der untersten 10 Prozent der Frauen deutlicher zurück als die der Männer. Von 2019 auf 2021 ließ sich hier ein Zuwachs von 3,5 Prozentpunkten auf 37,3 Prozent beim Gender Pay Gap beobachten. Dieser Anstieg betrifft neben den untersten 10 Prozent der Vollzeitverdienste auch den überwiegenden Teil der Teilzeitbeschäftigten und etwa die untere Hälfte der Verdienste in Minijobs.

Im Vergleich zu Männern weisen Frauen eine geringere Verbleibsrate in Vollzeitbeschäftigung und eine höhere Verbleibsrate in Teilzeitbeschäftigung sowie in Minijobs auf. „Der Gender Pay Gap hängt somit auch damit zusammen, dass Frauen eher als Männer in Arbeitsverhältnissen mit niedrigeren Arbeitszeiten tätig sind“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Auch verloren Beschäftigte mit sehr niedrigen Verdiensten häufiger als vor Corona ihre Anstellung. Im Fall von Minijobs konnten sie auch nicht von der Absicherung durch Kurzarbeit profitieren“, fügt Anna Houštecká, Postdoktorandin am Center for Economic Research and Graduate Education in Prag hinzu.

Die Analyse basiert auf der Stichprobe der Erwerbsbiografien aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für Personen in der Altersgruppe 25 bis 60 Jahre im Jahr 2019. Betrachtet wurden sowohl Unterschiede in der Bezahlung als auch Veränderungen in der Beschäftigung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-01.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

  • Zahl der in Kitas betreuten Kinder stieg im selben Zeitraum um 22 %, die der betreuten unter Dreijährigen um 43 %
  • Pädagogisches Kita-Personal vergleichsweise jung: Gut 40 % unter 35 Jahren
  • Top-3-Erziehungsberufe: Zahl der Absolventinnen und Absolventen 2022 auf neuem Höchststand

Die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen zehn Jahren um 51 % gestiegen. Rund 702 200 Betreuungskräfte arbeiteten zum 1. März 2023 in Kindertageseinrichtungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Jahr 2013, als der Rechtsanspruch auf Betreuung für ein- bis dreijährige Kinder in Kraft trat, waren noch 465 000 Personen pädagogisch tätig. Die Zahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen ist im selben Zeitraum um 22 % gestiegen – von 3,21 Millionen im Jahr 2013 auf 3,93 Millionen in 2023. Der Anstieg ist vor allem auf den Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger zurückzuführen: 721 600 Kinder unter drei Jahren wurden zuletzt in Tageseinrichtungen betreut, das waren 43 % mehr als zehn Jahre zuvor (503 900).

66 % des pädagogischen Kita-Personals arbeiteten nicht in Vollzeit

Obwohl die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte binnen zehn Jahren stärker gestiegen ist als die Zahl der betreuten Kinder, gilt die Personalsituation in vielen Kitas als angespannt. Das liegt unter anderem am stärkeren Anstieg der Zahl unter Dreijähriger in Betreuung, die eine intensivere Betreuung brauchen als ältere Kinder. So kamen 2022 in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren auf eine Betreuungskraft im Schnitt 4,0 Kinder, in Gruppen ab drei Jahren bis zum Schuleintritt waren es fast doppelt so viele Kinder pro Betreuungskraft (7,8). Ein weiterer Grund für die personelle Notlage vieler Kitas dürfte darin liegen, dass der Anteil der Kita-Betreuungskräfte in Vollzeit vergleichsweise gering ist: 66 % des pädagogischen Kita-Personals im Jahr 2023 arbeiteten weniger als 38,5 Stunden pro Woche (2013: 65 %).

Tagespflege: Zahl der Tagesmütter und -väter binnen zehn Jahren gesunken, Zahl der betreuten Kinder gestiegen

In der Tagespflege waren 2023 rund 41 200 Tagesmütter und Tagesväter tätig, 6 % weniger als im Jahr 2013. Dagegen nahm die Zahl der betreuten Kinder in der öffentlich geförderten Tagespflege im selben Zeitraum um 19 % auf 166 700 zu. Darunter waren 135 500 Kinder unter drei Jahren (+43 % gegenüber 2013).

Pädagogisches Personal in Kitas deutlich jünger als Erwerbstätige insgesamt

Im März 2023 waren 6 % des pädagogischen Kita-Personals noch in einer Berufsausbildung. Gegenüber 2013 hat sich die Zahl des noch in Ausbildung befindlichen, pädagogischen Personals mehr als vervierfacht (+360 %): auf 40 200 Personen. Das ist ein Grund dafür, dass die pädagogisch tätigen Personen in Kitas vergleichsweise jung sind. Gut 40 % von ihnen waren im März 2023 jünger als 35 Jahre, rund 16 % waren dagegen 55 Jahre oder älter. Zum Vergleich: Laut Mikrozensus 2022 waren gut 30 % der Erwerbstätigen insgesamt jünger als 35 Jahre und rund 26 % waren 55 Jahre oder älter.

Zahl der Absolventinnen und Absolventen in Top-3-Erziehunsberufen 2022 auf neuem Höchststand

Im Jahr 2022 schlossen rund 53 100 Menschen eine Ausbildung als Erzieher/-in, als Sozialassistent/-in oder als sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in ab. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. Im Jahr 2012 hatten bundesweit inklusive Schleswig-Holstein noch 42 700 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung in einem der drei häufigsten Erziehungsberufe abgeschlossen. Dabei bildet ein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent/-in in der Regel die Basis für eine Laufbahn in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in einigen Bundesländern ist der Abschluss Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung als Erzieher/-in sowie als Heilerziehungspfleger/-in.

Männeranteil unter Absolvierenden der Top-3-Erziehungsberufe binnen zehn Jahren gestiegen

In den genannten Erziehungsberufen absolvieren deutlich mehr Frauen als Männer eine Ausbildung. Der Männeranteil ist in den vergangenen zehn Jahren jedoch gestiegen. Unter den Absolventinnen und Absolventen in den drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufen nahm der Männeranteil von knapp 14 % im Jahr 2012 auf knapp 18 % im Jahr 2022 zu.

2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses als Erzieher/-in im Jahr 2022

Zu den Ausbildungsabschlüssen hierzulande kommen solche hinzu, die im Ausland erworben und in Deutschland als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig anerkannt werden können. 2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/-in gab es im Jahr 2022. Davon wurden 1 509 positiv, 477 negativ und 123 noch nicht beschieden. Weitere 123 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Der Abschluss als Erzieher/-in zählt zu den Top 10 in der Rangliste der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Personal in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege basieren auf den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe jeweils zum Stichtag 1. März eines jeden Jahres. Als unmittelbar in der pädagogischen Betreuung tätige Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in der Leitung und Verwaltung sowie im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung . 

Die Daten zu den Absolvierenden in den Erziehungsberufen basieren auf der Statistik der beruflichen Schulen und beziehen sich auf die drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufe: Erzieher/-in, Sozialassistent/-in und sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. 

Die Daten zu den Anerkennungen der ausländischen Berufsabschlüsse basieren auf der Statistik zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

 
  • Bedarf an Pflegekräften steigt bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,15 Millionen
  • Laut Pflegekräftevorausberechnung liegt die erwartete Zahl an Pflegekräften im Jahr 2049 zwischen 280 000 und 690 000 unter dem erwarteten Bedarf

Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280 000 und 690 000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt (Pflegekräftevorausberechnung) mitteilt, wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften ausgehend von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um ein Drittel (+33 %) auf 2,15 Millionen im Jahr 2049 steigen.

Zwei Varianten zur Entwicklung des Angebots an Pflegekräften

Zur Entwicklung der Zahl an Pflegekräften wurden zwei Varianten mit unterschiedlichem Fokus auf demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen vorausberechnet. Die sogenannte „Trend-Variante“ berücksichtigt neben der demografischen Entwicklung auch die positiven Trends am Pflegearbeitsmarkt aus den 2010er Jahren. Sie verdeutlicht somit die Potenziale, die sich für das Angebot an Pflegekräften bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung in den Pflegeberufen ergeben. Danach steigt die Zahl der erwerbstätigen Pflegekräfte bis 2034 auf 1,74 Millionen (+7 % gegenüber 2019) und anschließend bis 2049 auf 1,87 Millionen (+15 %). Nach dieser günstigsten Variante der Vorausberechnung läge die Zahl der verfügbaren Pflegekräfte bereits im Jahr 2034 um 90 000 unter dem erwarteten Bedarf. Bis 2049 würde sich diese Lücke weiter auf voraussichtlich 280 000 Pflegekräfte vergrößern, sodass knapp ein Fünftel (+17 %) mehr Pflegekräfte benötigt würden, als 2019 in diesen Berufen arbeiteten.

Die sogenannte „Status quo-Variante“ zeigt dagegen ausschließlich die Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf die künftige Zahl an Pflegekräften. Sie berücksichtigt folglich keine Trends der Vergangenheit auf dem Pflegearbeitsmarkt. Nach dieser Variante würde die Zahl der Pflegekräfte von 1,62 Millionen im Jahr 2019 bis 2034 auf 1,48 Millionen (-9 % gegenüber 2019) und dann bis 2049 auf 1,46 Millionen (-10 %) sinken. Haupttreiber dieser Entwicklung ist das verstärkte Erreichen des Renteneintrittsalters der Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren, wodurch dem Arbeitsmarkt alleine aus Altersgründen benötigte Pflegekräfte fehlen werden. Nach dieser ungünstigsten Variante der Vorausberechnung würden im Jahr 2034 rechnerisch 350 000 Pflegekräfte fehlen. Bis zum Jahr 2049 würde sich diese Lücke sogar auf 690 000 fehlende Pflegekräfte ausweiten, was gut zwei Fünfteln (43 %) der im Jahr 2019 in Pflegeberufen tätigen Personen entspricht.

Methodische Hinweise:

Die Pflegekräftevorausberechnung 2024 kombiniert Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und zur Entwicklung der Erwerbstätigenquote in den Pflegeberufen. Dazu werden Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung mit Daten des Mikrozensus sowie der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik verbunden.

Für die Betrachtung der beruflichen Pflege beziehungsweise der Pflegebranche berücksichtigt die Vorausberechnung stationäre und ambulante Einrichtungen. Die Abgrenzung erfolgt über die im Mikrozensus abgebildeten Wirtschaftszweige. Diese erfassen Krankenhäuser (einschließlich Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen), Pflege-, Alten- und Behindertenheime sowie (ambulante) Pflege- und Betreuungsdienste (Originalbezeichnung des Wirtschaftszweigs: Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter).

Vier Berufsgruppen sind maßgeblich für die Pflegetätigkeit: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, Altenpflege sowie Altenpflegehilfe. Während es sich bei der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege um dreijährige Ausbildungen handelt, können die Hilfsberufe in der Regel innerhalb eines Jahres erlernt werden. Die Vorausberechnung erfasst die Beschäftigten, die in diesen Berufen tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine entsprechende spezifische Ausbildung in den Pflegeberufen absolviert haben oder nicht.

Vorausberechnungen sind keine Prognosen. Sie liefern „Wenn-Dann-Aussagen“ und zeigen, wie sich die Eckwerte und Strukturen unter bestimmten Annahmen verändern würden. Der Verlauf der maßgeblichen Einflussgrößen ist mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt immer schwerer abschätzbar. Somit hat insbesondere die langfristige Rechnung bis 2049 Modellcharakter. Weitere Unsicherheiten bestehen durch die Komplexität des Modells.

Beide berechneten Varianten zur künftigen Zahl der Pflegekräfte basieren auf der Annahme einer moderaten Bevölkerungsentwicklung (Variante 2 der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung). Der künftige Bedarf an Pflegekräften bestimmt sich maßgeblich durch die Entwicklung der Zahl der stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftigen sowie der Krankenhausfälle und wurde auf Basis dieser steigenden Zahlen geschätzt. Dazu wurde eine nach Einrichtungen gewichtete Berechnung vorgenommen, die die Zahl des Pflegepersonals aus dem Jahr 2019 auf Basis der vorausberechneten Entwicklung an Pflegebedürftigen und Krankenhausfällen hochrechnet. Diese Vorausberechnung des Bedarfs an Pflegekräften setzt konstante Verhältnisse in der Pflege und bei den Arbeitsbedingungen voraus. Mögliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen, die eine geänderte Pflegekräfte-Patienten-Relation zur Folge hätten oder andere mögliche Einflussfaktoren berücksichtigt die Berechnung an dieser Stelle nicht. Für die Engpassbetrachtung wurden Angebots- und Nachfrageseite in einem zweiten Schritt miteinander ins Verhältnis gesetzt.

Das aktuellste Jahr (aktueller Rand) der für die Berechnung verwendeten Daten ist grundsätzlich das Jahr 2019. Dieses wurde aufgrund der Corona-Pandemie in den Folgejahren und deren Einfluss auf das Gesundheitswesen und die betroffenen Statistiken gewählt. Weiterhin erschwert eine methodische Umstellung des Mikrozensus ab dem Jahr 2020 die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren. Für die Vorausberechnung sind jedoch Zeitreihen maßgeblich, die keine methodisch bedingten Brüche aufweisen. Um diese vorübergehenden Einflüsse für die langfristige Perspektive auszuschließen wird das Jahr 2019 als aktueller Rand verwendet.

Weitere Informationen:

Detaillierte Annahmen und Ergebnisse der Vorausberechnung bietet der Beitrag „Pflegekräftevorausberechnung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Tiefer gegliederte Daten liefert der Statistische Bericht „Pflegekräftevorausberechnung“.

Ergebnisse zur künftig erwarteten Zahl an Pflegebedürftigen (Pflegevorausberechnung)  bieten die Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023 sowie – auch aufgeschlüsselt nach ambulant, stationär sowie ausschließlich durch Angehörige versorgten Personen – der Statistische Bericht „Pflegevorausberechnung“.

Über Annahmen und Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung informieren die Pressemitteilung Nr. 511 vom 2. Dezember 2022 sowie die Themenseite „Bevölkerungsvorausberechnung“.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt – und wird sukzessive erweitert.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

Großteil von ihnen möchte Betreuung selbst übernehmen

Die Betreuung von Angehörigen ist einer der Hauptgründe für Teilzeittätigkeit in Deutschland. Im Jahr 2022 arbeitete knapp ein Viertel (24 %) der rund 12,6 Millionen Teilzeitbeschäftigten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, üben Frauen deshalb deutlich häufiger eine Teilzeitbeschäftigung aus als Männer: 29 % der Frauen in Teilzeit gaben die Betreuung von Angehörigen als Grund für ihre Teilzeitarbeit an. Bei den Männern waren es 7 %.

Übernahme der Betreuung geschieht meist auf eigenen Wunsch

Mehr als zwei Drittel (68 %) der Beschäftigten, die aufgrund der Betreuung von Angehörigen Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 9 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 4 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 2 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 16 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Gründe für Teilzeitbeschäftigung vielfältig

Neben der Betreuung von Angehörigen spielen für die Ausübung einer Teilzeittätigkeit auch andere Faktoren eine Rolle: Mehr als ein Viertel (27 %) der Teilzeitbeschäftigten gab an, aus eigenem Wunsch in Teilzeit zu arbeiten. Für 12 % waren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Grund für ihre Teilzeittätigkeit. Weitere 6 % würden gerne Vollzeit arbeiten, konnten auf dem Arbeitsmarkt jedoch keine entsprechende Stelle finden. 5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten aufgrund von eigener Krankheit oder Behinderung reduziert. Verschiedene andere Gründe nannten weitere 28 %.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2022. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund.

Weitere Informationen:

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.01.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen ihres Neujahrsempfangs startete die Arbeiterwohlfahrt ihre Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ zur Stärkung der Zivilgesellschaft gegen rechtsextreme Bewegungen und Entsolidarisierung angesichts historischer Krisen.   

„In den nächsten beiden Jahren steht für unsere Demokratie viel auf dem Spiel“, so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, „mit der Europawahl im Mai und drei Landtagswahlen im Herbst werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Bleiben wir eine offene und tolerante Gesellschaft? Schaffen wir es, die wachsende Ungleichheit in der Gesellschaft endlich umzukehren? Bewältigen wir die Klimakrise? Das sind nur einige der zentralen Fragen, die bei diesen Wahlen zur Abstimmung stehen.” 

“Der derzeitige Rechtsruck und die zunehmende Polarisierung in breiten Teilen der Gesellschaft erfüllen uns vor diesem Hintergrund mit großer Sorge. Die Zeit der politischen Absichtserklärungen ist endgültig vorbei – entweder, wir als Gesellschaft finden jetzt gemeinsam Wege in eine lebenswerte Zukunft, oder destruktive Kräfte werden sich durchsetzen”, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.  

Beim gestrigen AWO Neujahrsempfang wurde deshalb die neue Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ vorgestellt. Sie soll die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, Konzepte für eine zukunftsorientierte Politik zu entwickeln, Kräfte zu bündeln und vielfältiges Zusammenleben zu gestalten. Den Auftakt bildete eine Podiumsdiskussion mit Delara Burkhardt, SPD/MdEP, Bianca Klose, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin, Daniel Leisegang, netzpolitik.org und Dr. Linus Westheuser, Humboldt-Universität zu Berlin. Das Fazit der Diskussion: die demokratische Zivilgesellschaft und Politik brauche positive Zukunftsentwürfe, die die Menschen überzeugten.  

“Wir alle sind für die Zukunft verantwortlich. Umso wichtiger ist es, eine Idee, eine Vision miteinander zu entwickeln – uns auszutauschen, unsere unterschiedlichen Perspektiven einzubringen, in den Dialog zu treten. Darüber kann es gelingen, die gewaltigen Herausforderungen unserer Zukunft gemeinschaftlich zu bewältigen. Wir alle sind aufgefordert, unsere Gesellschaft, unser Leben und Zusammenleben, unsere soziale, freiheitliche Grundordnung zu verteidigen”, erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes, abschließend.  

Deshalb hatte die jährliche Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises für beispielhaftes ehrenamtliches Engagement in diesem Jahr eine ganz besondere Bedeutung. Die drei geehrten Projekte machen sich in herausragender Weise für Solidarität und Vielfalt in ihrer Gemeinschaft stark: die Bildungsbegleitung der AWO Potsdam, die Stadtküche der AWO Pfaffenhofen und die Schlaganfallhelfer*innen der AWO Lingen. 

Alle Infos zur Kampagne: zukunft.awo.org  

Zu den Preisträger*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreises: https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.01.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt, dass sich die Bundesregierung auf den Bundeshaushalt 2024 verständigt hat. Endlich ist klar, dass die von den Verbänden erstrittene Rücknahme vieler Kürzungen im sozialen Bereich Bestand haben wird. Nun muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Menschen und sozialen Einrichtungen ankommt.  

 

“Wir sind froh, dass nun endlich eine Einigung zum Bundeshaushalt 2024 vorliegt. Für unsere sozialen Einrichtungen und Angebote war die Hängepartie der letzten Wochen ein Desaster”, so AWO-Präsident Michael Groß. “Wir begrüßen auch, dass durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen endlich erste Schritte zur Stärkung der Einnahmenseite erfolgen.”  

Dass weder die Abschaffung noch eine Reform der Schuldenbremse bei den Beratungen beschlossen wurde, kritisiert Michael Groß scharf: “Spätestens seit dem Karlsruher Urteil zum Klimatransformationsfonds ist klar: Die Schuldenbremse muss weg! Das gilt auch weiterhin, um dringend notwendige Investitionen zu stemmen. Außerdem ist für die Finanzierung eines solidarischen Sozialstaats endlich mehr Steuergerechtigkeit nötig. Hier bleibt Herr Lindner in der Pflicht.”  

 

In einem nächsten Schritt muss das Finanzministerium nun die vor einigen Wochen verhängte Haushaltssperre aufheben. “Auch wenn der Bundeshaushalt erst im Januar vom Bundestag beschlossen wird, müssen vorzeitige Maßnahmenbeginne für die großen Förderprogramme des Bundes jetzt gewährt werden. Hier herrscht hoher Zeitdruck: Unsere gemeinnützigen Träger brauchen die Sicherheit, dass Kosten, die ab Januar anfallen, refinanziert werden. Starten die Programme erst im Februar, dann wird Vieles wegfallen, obwohl das Geld eigentlich zur Verfügung steht”, so Groß.  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.12.2023

Bundesfamilienministerin und Caritas-Präsidentin besuchen Geburtsstation

Die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Ereignisse im Laufe eines gemeinsamen Familienlebens. Aber sie kann Eltern auch an ihre Grenzen bringen gerade dann, wenn sie sich bereits vor der Geburt in einer schwierigen Lebenssituation befunden haben und Sorgen zum Alltag gehören. Viele Familien finden sich bei der Vielzahl an Hilfeangeboten nur schwer zurecht. und manche scheuen davor zurück, sich unterstützen zu lassen und ihre Probleme offen zu legen. Babylots_innen helfen Familien durch die Zeit rund um die Geburt des Kindes und leiten diese bei Bedarf an weiterführende Hilfen weiter.

Babylotsen als präventive Familien- und Gesundheitspolitik

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die ersten Lebensjahre prägen die weitere Entwicklung eines Kindes maßgeblich. Es ist wichtig, werdende Eltern rund um die Geburt ihres Kindes zu unterstützen, damit diese für ihre Kinder da sein können – auch wenn die Belastungen zu groß werden. Lotsendienste sind eine wichtige Brücke zu Unterstützungsangeboten wie den Frühen Hilfen – denn nur wer gezielt auf Hilfen hingewiesen wird, kann diese annehmen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft solche Angebote für Familien zu stärken. Das Bundesfamilienministerium fördert seit vielen Jahren Angebote der Frühen Hilfen – auch Lotsendienste. Ich bin beeindruckt mit wie viel Engagement sich das Team im St. Joseph Krankenhaus in Berlin und der Deutsche Caritasverband dafür einsetzen, dass jede Familie die passende Unterstützung erhält.“
„Babylotsen sind Türöffner_innen ins Leben, daher sind die Frühen Hilfen mit dem Babylotsenprogramm ein wichtiges Angebot, um besonders belasteten Familien und ihren Kindern zu helfen. Das ist in Zeiten von multiplen Krisen und der Notwendigkeit, deren Folgen abzumildern, nochmals besonders deutlich geworden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Babylotsen in Deutschland gesetzlich verankert werden und regelfinanziert sind. Sie sind ein unverzichtbarer Teil einer präventiv ausgerichteten Familien- und Gesundheitspolitik“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Möglichst viele Geburtskliniken sollten an einen Lotsendienst angeschlossen sein

Babylots_innen entlasten nicht nur Eltern, sie unterstützen auch Ärzt_innen, Hebammen und Pflegefachkräfte. Nicht alle Geburtskliniken verfügen über Lotsensysteme – im Land Berlin wird dieses Angebot in allen 18 Geburtskliniken zur Verfügung gestellt.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, allen Berliner Familien, die diese Unterstützung benötigen, mit den Babylotsen ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Sozialarbeit, psychologischer Betreuung und ökonomischer Beratung zu machen. Mit ihrer Empathie und ihrem spezialisierten Wissen tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei“, sagt Prof. Abou-Dakn, Chefarzt im St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof.

„Familie werden – für Eltern ist das verbunden mit Vorfreude, zum Teil auch mit Ängsten und Sorgen: Es ändert sich so viel“, weiß Babylotsin Jennifer Blankenburg. Im Erstgespräch nach der Geburt fragt die Dipl.-Pädagogin und Systemische Beraterin die Eltern immer, wie es ihnen geht. Oft sind sie sehr dankbar für diese Aufmerksamkeit. „Die meisten Eltern sind offen für unsere Angebote – und freuen sich sehr über die Unterstützung und die ´Sortierhilfe`. Das macht meine Arbeit für mich so besonders“, so Blankenburg.

Babylots_innen erkennen familiäre Belastungslagen

Babylots_innen kennen das gesamte Angebot der Frühen Hilfen und alle lokalen Anlaufstellen für Eltern mit Neugeborenen und sie vermitteln Eltern passende Hilfen: „Ich bin unserer Babylotsin unendlich dankbar für die großartige Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt meines dritten Kindes. Bei ihm wurde eine Fehlbildung im Gehirn diagnostiziert, das Ausmaß der Behinderung war jedoch unklar, bis ich das Kind zur Welt gebracht hatte. Als Eltern waren mein Partner und ich sehr verunsichert, überfordert und emotional sehr belastet. Im St. Joseph Krankenhaus in Berlin bekamen wir alles aus einer Hand: weitere Diagnostik, Beratung zu persönlichen Fragestellungen, Vorbereitung und Begleitung der Geburt und über die Babylotsin ganz viel Hilfe für die Zeit danach – angefangen bei der Familienhebamme, die uns bis heute besucht, über den Kontakt zum Jugendamt bis hin zur Haushaltshilfe“, erzählt Rabi’a Zahra Sabrina Wagner.

Weiterführende Informationen unter: Babylotsinnen – präventive Beratung rund um die Geburt (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Deutscher Caritasverband sieht Einigung über EU-Migrations- und Asylpaket äußerst skeptisch

Mit deutlicher Skepsis hat der Deutsche Caritasverband die politische Einigung über das EU-Migrations- und Asylpaket nach Jahren der Verhandlungen von EU-Rat und Europäischem Parlament wahrgenommen. „Der Preis, den die Europäische Union für die Einigung über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem bezahlt, ist hoch. Der Mehrwert für ein faires, solidarisches Asylsystem ist aber nicht gegeben“, kritisiert Steffen Feldmann, Vorstand für Internationales beim Deutschen Caritasverband. Auch nach dem neuen System würden die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen weiterhin einen hohen Anteil der Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme tragen müssen.

„Wie das Grenzverfahren durchgeführt und gleichzeitig EU-Asyl- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden sollen, bleibt offen“, kritisiert Steffen Feldmann. Dass auch Familien mit minderjährigen Kindern die sogenannten Grenzverfahren durchlaufen sollen, sei völlig unangemessen, so Feldmann. Kinder, die ihre Heimat verlassen mussten, dann wochen- oder monatelang auf der Flucht waren, werden nun für die Dauer der Verfahren haftähnlich untergebracht.

Mit den neuen Regelungen soll die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auch über die EU-Grenze hinaus verlagert werden. Als sicher deklarierte Drittstaaten sollen nun verstärkt einbezogen werden und für den Schutz der Menschen sorgen. Dies umfasst potenziell auch solche Staaten, die autokratisch regiert werden, und die den Flüchtlingsschutz nicht sicherstellen.

„In der Politik sind Kompromisse notwendig. Allerdings nicht um jeden Preis“, unterstreicht Feldmann. „Menschenrechte sind die Basis unseres Zusammenlebens und keine Verhandlungsmasse. Wenn damit begonnen wird, sie in Frage zu stellen, wird dies gravierende Folgen für das Zusammenleben in Deutschland, Europa und der Welt haben.“

„Die Werte der Europäischen Union drücken sich auch und gerade in unserem Umgang mit Migrant_innen und Geflüchteten aus“, erinnert Feldmann. Zentraler Bestandteil des internationalen Flüchtlingsschutzes ist es, ein solidarisches System der Verantwortungsteilung zu etablieren, um so den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. „Es muss um die solidarische Teilung der Verantwortung gehen und nicht um die Abschiebung der Verantwortung auf andere.“

Weitere Infos:
Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu Migration und Integration

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung, ihren Streit um die Erhöhung des Kinderfreibetrages und Kindergeldes beizulegen. Bundesfinanzminister Christian Lindner lehnt die Erhöhung des Kindergeldes ab.

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide:

„Den Freibetrag für Kinder von sehr gut verdienenden Eltern anzuheben, nicht aber das Kindergeld, benachteiligt alle Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Sie leiden aber besonders unter den Preissteigerungen. Aktuell beträgt die maximale Entlastung für Gut- und Spitzenverdiener aufgrund der Freibeträge circa 368 Euro monatlich. Das Kindergeld beträgt 250 Euro monatlich. Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum gilt für alle Kinder, nicht nur für Kinder reicher Eltern. Mit anderen Worten: Steigt der Kinderfreibetrag muss auch das Kindergeld steigen. Alles andere wäre ungerecht. Diese Diskussion macht deutlich: Wir brauchen dringend eine sozial gerechte Kindergrundsicherung, in der alle Leistungen zusammengeführt sind.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.01.2024

Die Diakonie Deutschland ruft dazu auf, sich an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen. „Diese Ideologie darf sich nicht durchsetzen“, unterstreicht Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir müssen in einem breiten Bündnis von Demokratinnen und Demokraten dagegenhalten.“ Die Recherchen von „Correctiv“ hätten offensichtlich gemacht, dass rassistische Ideologien endgültig in der AfD angekommen seien: „Dieser menschenverachtende Hass bedroht den Kern unserer Demokratie – die faire Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Einkommens, Weltanschauung, Geschlecht oder Alter.“

„Als sozialer Dienst der evangelischen Kirchen tritt die Diakonie entschieden ein für die unteilbare Menschenwürde aller und eine offene und solidarische Gesellschaft“, sagt Schuch: „Dafür stehen wir mit unseren vielen Einrichtungen und Diensten im gesamten Land mit ihren Hunderttausenden Mitarbeitenden. Sie setzen sich mit ihrer Arbeit täglich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.“  Er unterstreicht: „Klare Kante gegen rechts: Dafür stehen wir mit vielen anderen in unserem Land.“

„Sprechen Sie miteinander, verabreden Sie sich – in Betrieben, sozialen Einrichtungen, Schulen, überall. Und gehen sie gemeinsam auf die Straße“, sagt Schuch.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.01.2024

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen in dieser Woche das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ sowie die Reform des Einbürgerungsrechts im Bundestag verabschiedet werden.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die mit der Einbürgerungsrechtsreform geplante Verkürzung der Einbürgerungsfristen sowie die grundsätzliche Akzeptanz von Mehrstaatigkeit. Kritisch bewertet sie dabei allerdings die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhalts. „Dass insbesondere Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung, die nicht voll erwerbstätig sein können, faktisch von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, schadet sowohl unserem Sozialstaat als auch unserer Demokratie“, sagt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.

Ebenso kritisiert die Diakonie Deutschland die massive Ausweitung der Befugnisse bei der Ingewahrsamnahme und Durchsuchung von Wohnungen ausreisepflichtiger Personen. „Wenn in den frühen Morgenstunden in die Wohnungen völlig unbeteiligter Familien mit Kindern eingedrungen wird, kann das traumatisierende Folgen haben.“ Einzig zu begrüßen sei die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflichtverteidigung in der Abschiebungshaft – eine langjährige Forderung der Diakonie und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Schutzsuchende Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung zudem deutlich länger nur einen Anspruch auf eingeschränkte Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Maria Loheide: „Die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes von 18 auf 36 Monate bedeutet, dass Menschen, die hier in Deutschland leben, noch länger unzureichend medizinisch versorgt werden. Das ist gefährlich für chronisch und psychisch kranke Menschen. Zudem ist eine Ausweitung der bestehenden Restriktionen auch ökonomisch nicht sinnvoll, da die Menschen mit ihren medizinischen Problemen in Notaufnahmen und Krankenhäusern landen, was teurer ist als eine frühzeitige ambulante Versorgung. Statt die Debatte mit populistischer Stimmungsmache aufzuheizen, appelliere ich an alle Politiker und Politikerinnen, zu einer sachlichen Debatte über Zuwanderung und Flucht zurückzukehren.“

Weitere Informationen:

Faktenpapier: „Eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für Asylsuchende für 36 statt für 18 Monate“:

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Faktenpapier_AsybLG_Gesundheit_18_auf_36_Monate_2024_01_17_FINAL.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.01.2024

Wie in jedem Jahr kurz vor Weihnachten ist nun die mit Spannung erwartete Düsseldorfer Tabelle 2024 da. „Leider profitieren unterhaltsberechtigte Kinder von den Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kaum.“, bemängelt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Die Düsseldorfer Tabelle enthält standardisierte Vorgaben für den Unterhalt der Kinder in Scheidungs- und Trennungsfamilien. Nur auf der ersten Einkommensstufe wird der Unterhalt für Kinder in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt, im Übrigen beruhen die Beträge auf der Abstimmung des Deutschen Familiengerichtstages und der Oberlandesgerichte. Deshalb hat die Tabelle nur eingeschränkt Gesetzeskraft, ist aber in der Praxis nahezu immer Maßstab für den Kindesunterhalt.

Der Verordnungsgeber hat den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe um fast 10 Prozent angehoben. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis fünf Jahre steigt beispielsweise von 437 € auf 480 € monatlich. Für ein Kind von zwölf Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt von 588 € auf 645 €. Die Anhebung um 10 Prozent setzt sich allerdings bei den Kindern nicht durch, deren Eltern in höhere Einkommensgruppen eingestuft werden. Denn die Einkommensgruppen wurden durch die Oberlandesgerichte ebenfalls angehoben. Die Anhebung um jeweils 200 € bewirkt, dass die Unterhaltssteigerung bei den Kindern mit nur 5 Prozent deutlich geringer ausfällt, als die Teuerungsrate es an sich vorgeben würde. Daneben sind auch die Selbstbehaltssätze der Unterhaltspflichtigen angehoben worden. Die Anhebung geht zu Lasten der unterhaltsberechtigten Kinder, weil mehr Kinder in den Mindestunterhalt rutschen als bisher. So erhalten die betreffenden Kinder gerade keinen inflationsgerechten Ausgleich.

Damit führt auch die Düsseldorfer Tabelle 2024 einen aus Sicht der betreuenden Elternteile negativen Trend fort: Kinder von barunterhaltspflichtigen Geringverdienenden erhalten höchstens den Mindestunterhalt, während Kinder Besserverdienender verhältnismäßig wenig vom guten bis sehr guten Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils profitieren.

Ob das vom Gesetzgeber so mitgetragen würde, der den erheblichen Preisanstieg zum Anlass genommen hat, den Mindestunterhalt um 10 Prozent anzuheben, bleibt völlig unklar. „Die alljährlich wiederkehrende Unzufriedenheit mit der Umsetzung der Mindestunterhaltsverordnung zeigt ein demokratisches Defizit.“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Verantwortung für die gesamte Düsseldorfer Tabelle und die Gestaltung des Kindesunterhalts für alle Einkommensgruppen übernimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme den Referent*innentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die vorgesehenen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der grundrechtlich und völkerrechtlich geschützten reproduktiven Selbstbestimmung dar. Darüber hinaus sind sie ein erster Schritt, um geschlechtsbezogene Gewalt und Diskriminierung im Einklang mit nationalen und völkerrechtlichen Pflichten schrittweise abzubauen.  Der Entwurf setzt damit eine langjährige Forderung des djb um. „Dieser Schritt ist längst überfällig. Denn Gehsteigbelästigungen sind keine Bagatellen, sondern verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht Schwangerer, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte und die Berufsfreiheit von Beratungspersonal und Personal von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,“ so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine bundeseinheitliche Regelung, so wie im Entwurf vorgesehen, sieht der djb als besonders notwendig an. Denn derzeit sehen sich Frauen und andere schwangere Personen einer uneinheitlichen Behörden- und Rechtsanwendungspraxis ausgesetzt, die enorme Rechtsunsicherheit schafft. Diese sowie weitere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen sind auch vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen zu betrachten. Der djb begrüßt vor allem, dass der Entwurf klarstellt, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst. Auch die Ausweitung der statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ist wichtig, um die defizitäre Versorgungslage sichtbarer zu machen und ihr abhelfen zu können.

Kritisch sieht der djb lediglich Einzelheiten des Entwurfs, vor allem der konkreten Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen. Er regt daher an, bei den Verbots- und Sanktionsnormen von den erhöhten subjektiven Anforderungen Abstand zu nehmen. Die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb Céline Feldmann konstatiert außerdem: „Der Referentenentwurf stellt zwar einen wichtigen Schritt, aber nur einen ersten Schritt dar. Denn ein ungehinderter Zugang zu Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen ist erst dann sichergestellt, wenn Beratungen freiwillig werden und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert sind.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) stellt in seiner Halbzeitbilanz vom 21.12.2023 drei kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte heraus, die im Koalitionsvertrag formuliert sind und nun priorisiert werden sollten:

  • Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen einer Stärkung der Kinder- und Jugendrechte Taten folgen lassen.
  • Für mehr Gerechtigkeit braucht es einen Handlungsplan der Bundesregierung für mehr soziale Mobilität innerhalb der jungen Generation.
  • Die jungen Menschen haben ein Recht auf Zukunft und Generationengerechtigkeit durch die Einhaltung klimapolitischer Ziele.

Angesichts internationaler Krisen sowie der angespannten haushaltspolitischen Situation in Deutschland rückt die Kinder- und Jugendpolitik aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) in den Hintergrund. Das Fazit des Bundesjugendkuratoriums lautetet daher: Mehr Kinder- und Jugendpolitik wagen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 21.12.2023

„Nachhaltigkeit spielerisch entdecken!” ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2024. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung der Themen gesunde Umwelt und Nachhaltigkeit aufmerksam machen. So hatte erst vor kurzem der UN-Kinderrechteausschuss eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik der Staatengemeinschaft angemahnt, bei der das Kindeswohl eine wesentliche Grundlage von Entscheidungen werden müsse. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2024 teilzunehmen.

„Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer gesunden Umwelt ein. Dabei kommt dem Thema Nachhaltigkeit herausragende Bedeutung zu, das zum einen die Arbeit von Politik, Wissenschaft und Forschung, daneben aber auch das tägliche Handeln der Menschen leiten sollte. Für Kinder und Jugendliche bietet sich gerade in sehr jungen Jahren ein spielerischer Zugang zu diesem komplexen und weitreichenden Thema an. Dabei sollte neben den nationalen und internationalen Themen beispielsweise einer umfassenden Klimaschutzpolitik, der notwendigen Reduktion von Treibhausgasen oder des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wie dem Regenwald aufgezeigt werden, was lokales Handeln in diesem Bereich bewirken kann. Hier kann Nachhaltigkeit zu einem Thema werden, dem sich Kinder und Jugendliche spielerisch nähern und sich so wichtige Kompetenzen und Wissen aneignen. Denn eines ist ganz klar: Auch im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist unbedingt sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche aktiv mitwirken und ihre Ansichten berücksichtigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2024 wird deutschlandweit zum 17. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2024

Der Endspurt läuft: Noch drei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Am 07. Oktober laden das Deutsche Kinderhilfswerk und Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, alle Beteiligten zur Preisverleihung in Deutschlands größten Freizeitpark ein. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen. In den vergangenen Jahren zählten unter anderem Mike Singer, Stefanie Heinzmann, Enie van de Meiklokjes und Regina Halmich zu den prominenten Laudatorinnen und Laudatoren. Auch sie zeigen sich immer wieder begeistert von den Projekten, die die jungen Menschen auf die Beine stellen.

„Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig der Beitrag von Kindern und Jugendlichen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind dieses Jahr wieder auf die Einsendung von einfallsreichen Angeboten, die mit viel Kreativität der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden, sehr gespannt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Engagement von Kindern und Jugendlichen ist wichtig – nicht nur für unser heutiges Zusammenleben in der Gesellschaft, sondern auch für die Zukunft. Ich kann nur alle jungen Menschen, die sich aktiv und nachhaltig für das Gemeinwesen einsetzen, dazu ermutigen, sich zu bewerben. Denn mir liegt es sehr am Herzen, diesen vorbildlichen Einsatz zu fördern. Ich bin jedes Jahr wieder überrascht von den bemerkenswerten und zukunftsweisenden Projekten, die eingereicht werden“, so Miriam Mack. Sie ist seit 2015 Patin für verschiedene Aktionen und macht sich vor allem für die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie gegen Kinderarmut in Deutschland stark.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Bewerbung erfolgt online unter http://www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

 

„Wir feiern in diesem Jahr das 75-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes. Auch deshalb ist es höchste Zeit, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert werden. Es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung steht hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz auf Bundesebene, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gerade vor dem Hintergrund multipler Krisen zeigt sich, dass es der Kinderrechte mehr denn je bedarf. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Krüger weiter.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Diesem Versprechen müssen jetzt Taten folgen. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2024

Der Kinderschutzbund setzt sich gegen eine Erhöhung der Kinderfreibeträge der Superreichen und für eine Umverteilung über eine echte Kindergrundsicherung ein.

Aktuell planen Finanzminister und Kanzler die Kindefreibeträge zu erhöhen, und zeitgleich das Kindergeld nicht anzufassen. Der Kinderschutzbund kritisiert, dass Kinder der arbeitenden Mitte, die nur das Kindergeld beziehen, durch die Pläne um bis zu 118 € weniger an staatlichem Zuschuss pro Monat erhalten würden! Bis zur Volljährigkeit der Kinder summiert sich das auf über 25.000 € Unterschied, der durch bessere Absetzmöglichkeiten von teuren Privatschulen, Kindermädchen und vielem mehr sogar noch deutlich höher ausfallen kann. Diese Differenz zwischen Mittelschichtskindern und Kindern von Spitzenverdiener*innen war noch nie so hoch, wie es aktuell durch die FDP geplant ist! Dabei sollte diese Schere laut Koalitionsvertrag eigentlich verringert werden. Das scheint nun in Regierungskreisen völlig vergessen.

Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbund Bundesverbandes erklärt: „Es ist eine Frechheit, wie das aktuelle System klammheimlich über die Kinderfreibeträge die Kinder von Spitzenverdiener*innen massiv begünstigt. Das kostet jährlich Milliarden! Gerade in Zeiten vermeintlich knapper Kassen sollten alle Regierungsbeteiligten ein besonders großes Interesse daran haben, die vorahnenden Mittel möglichst so effizient einzusetzen, dass sie den größten Effekt haben und jene unterstützen, die es wirklich brauchen. Alles andere ist unfair und schlichtweg Unfug!“

Der Kinderschutzbund fordert stattdessen eine echte Kindergrundsicherung, die insbesondere arme Kinder und die untere Mitte entlastet sowie die unfairen Steuerentlastungen für Superreiche abschafft. Denn alle Kinder haben ein gutes Aufwachsen verdient!

Weitere Informationen und unseren Vorschlag zu einer echten Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 22.01.2024

Auch das neue Jahr 2024 begann mit vielen Schreckensmeldungen. Neben den Kriegen in der Ukraine und dem Nahen Osten, den Überschwemmungen in Niedersachsen und die Androhung einiger Gruppen im Zuge der Proteste der Landwirte, den Staat und die Infrastruktur lahmlegen zu wollen, spricht fast niemand mehr über die Krise, die Millionen Menschen in unserem Land betrifft: Die Krise, in der Kinder, Jugendliche und ihre Familien stecken.

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Weder die immer neuen Zahlen zur Kinderarmut, noch die zunehmende Klage der Jugendämter, der Kitas und Schulen über den eklatanten strukturellen und finanziellen Mangel – nicht einmal der neuerliche Pisa-Schock lösen mehr als ratloses Achselzucken aus. Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung für die Gestaltung von guter Kindheit und Jugend? Es fehlt an allen Ecken und Enden, Familien sind erschöpft, auch weil die Versorgung in Kitas, Schulen, in der Kindermedizin auf immer wackeligeren Füßen steht.“

Empirische Studien zeigen immer wieder, die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen zwar auf dem Papier, aber die Umsetzung scheitert bei der Ganztagsbetreuung, beim Recht auf Bildung und vor allem beim Recht auf Beteiligung.

Andresen: „Ich bedaure sehr, dass wir sowohl politisch als auch gesellschaftlich bereit zu sein scheinen, das hinzunehmen.“

Bundesweit leben etwa drei Millionen Kinder in Armut, es fehlen rund 98 000 Erzieherinnen und Erzieher, mindestens 14 500 Lehrkräfte und in vielen Städten und Regionen hat die  Kinder- und Jugendhilfe Mühe, ihre grundlegendste Pflicht – die Abwendung von Kindeswohlgefährdungen – zu erfüllen.

Andresen mahnt:

„Man kann nachts nur dasjenige Kind nach einem schlechten Traum trösten, das einem nahe steht. Aber es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, für ein auskömmliches Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Das betrifft Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gleichermaßen. Wir haben es inzwischen mit einer echten Krise der Kindheit und Jugend zu tun. Der Kinderschutzbund befürchtet, dass das System kollabiert. Wer also tritt ernsthaft und engagiert für die Rechte  von Kindern und Jugendlichen ein und priorisiert deren Bedarfe? In der politischen Landschaft hören wir viele Lippenbekenntnisse, aber das reicht nicht“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 12.01.2024

eaf unterstützt Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt und unterstützt die Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung (Ko:Fa) nach einer verlässlichen Finanzierung der Familienbildung in unsicheren Zeiten.

Bereits in mehreren Stellungnahmen hat die eaf, Gründungsmitglied des Ko:Fa in 2021, in den vergangenen Jahren auf die teilweise prekären Verhältnisse bei der Finanzierung der Familien­bildung hingewiesen. Der evangelische Verband betont dabei die zentrale Rolle einer gelingenden Familienförderung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. „Eine wohnortnahe, offene und fachkompetente Familienbildung ist aus unserer Sicht unverzichtbarer Teil der Infrastruktur für Familien“, so eaf-Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus. „Unsere Familien­bildungseinrichtungen sind gerade auch für Familien in schwierigen Lebenslagen verlässliche Partner. Sie bieten Orte der Begegnung und Verständigung und sind Ruhepole in unruhigen Zeiten.“

Aus diesem Grund hat die eaf maßgeblich an der Erstellung des vorliegenden Positionspapiers im Kooperationsverbund Familienbildung mitgewirkt. „In Anbetracht der gegenwärtigen Finanzierungsdebatten im Bund, aber auch in den Ländern und Kommunen, befürchten wir weitere Einschnitte, die die Unterstützung für Familien einschränken und die Familien­bildungsstätten finanziell und personell aushöhlen.“ Kraus appelliert an die politischen Akteure, ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt! Zum Wohle der Demokratie: Schaffen Sie endlich verlässliche und nachhaltige Rahmenbedingungen für die Familienbildung, damit Kinder in gesunden, starken Familien aufwachsen und Vertrauen in sich und die Strukturen entwickeln!“

Die drei wichtigsten Forderungen des Positionspapiers sind deshalb:

  1. Der Erhalt des breiten und niederschwelligen Angebotsspektrums der Familienbildung.
  2. Eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Familienbildungsträger.
  3. Die politische und finanzielle Stärkung der gemeinwohlorientierten Familienbildung.

>>>Download Positionspapier „FAMILIENBILDUNG stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, aber braucht dafür bessere finanzielle Absicherung“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 19.01.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) unterstützt in ihrer aktuellen Stellungnahme die Entscheidung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Stufenmodell und gegen eine tagesgenaue Berechnungsmethode. Sie sieht aber die in den Eckpunkten des BMJ vorgeschlagenen Stufen und ihre unterhaltsrechtlichen Folgen für das asymmetrische Wechselmodell kritisch.

„Je nach Verteilung der Alltagsaufgaben der Eltern und einer konkreten Erwerbstätigkeit des hauptbetreuenden Elternteils sollte aus Sicht der eaf frühestens ab 33 Prozent Mitbetreuung ein asymmetrisches Wechselmodell angenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und verweist bezüglich der Begründung der Stufen auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfamilienministeriums.

„Wir befürworten in diesem Fall eine moderate Unterhaltskürzung, eine Barunterhaltspflicht für beide Elternteile im asymmetrischen Wechselmodell zwischen 33 und 45 Prozent lehnen wir ab. Die Untergrenze eines symmetrischen Wechselmodells kann aus Sicht der eaf bereits ab 45 Prozent Mitbetreuung festgelegt und mit einer Barunterhaltspflicht für beide Elternteile verbunden werden, wenn auch die Verantwortung für Alltagsaufgaben annähernd hälftig geteilt wird.“

Ein reformiertes Kindesunterhaltsrecht sollte Elternkonflikte vermeiden helfen und keine Sogwirkung für bestimmte Betreuungsmodelle entfalten. Deshalb müssen die unterhaltsrechtlichen Regelungen in einem asymmetrischen Wechselmodell so gestaltet werden, dass der hauptbetreuende Elternteil nicht befürchten muss, bei einer Ausweitung der Betreuung des anderen Elternteils den reduzierten Kindesunterhalt nicht durch eigenes Erwerbseinkommen kompensieren zu können.

“Uns ist es wichtig, kein Betreuungsmodell zu diskreditieren“, begründet Bujard die Haltung seines Verbandes. „Abhängig von Wohnsituation, Alter der Kinder, Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten kann für jede Familie ein anderes Betreuungsmodell das Richtige sein. Wenn ein Elternteil in größerem Umfang mitbetreuen möchte, muss dies ebenso ermöglicht werden und verdient Förderung und Anerkennung. Hier ist die Gesellschaft gefragt: Betreuungsbedingte Mehrbelastungen sollten im Sozial- und Steuerrecht berücksichtigt werden, im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes.“

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24. August 2023

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.12.2023

Der Familienbund hält zum Schutz des Klimas einen höheren CO2-Preis für politisch richtig und zwingend. Notwendig sind aber soziale Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für Geringverdiener und Familien.

Nachdem sich das Bundeskabinett gestern mit der zukünftigen Finanzierung des Haushalts befasst hat, weist der Familienbund darauf hin, dass der Klimaschutz durch soziale Maßnahmen flankiert werden muss: „Ein höherer CO2-Preis trifft Geringverdiener und Familien besonders stark, da diese einen größeren Anteil ihres Einkommens für Konsumgüter und Strom ausgeben müssen als Haushalte mit höherem Einkommen bzw. geringerer Personenzahl. Daher ist ein sozialer Ausgleich wie das im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld für eine gerechte Lastenverteilung unabdingbar“, äußerte heute Ulrich Hoffmann, der Präsident des Familienbundes der Katholiken. „An der sozialen Komponente des Klimaschutzes zu sparen, ist auch deswegen ungerecht, weil einkommensschwächere Personen weitaus weniger CO2-Emissionen verursachen als Menschen mit höherem Einkommen. Das Verursacherprinzip spricht somit klar für eine soziale Flankierung des Klimaschutzes.“

Die Idee des von vielen Wirtschafts- und Klimawissenschaftlern unterstützten Klimageldes ist, dass der Staat die Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis an die Bevölkerung zurückgibt – als Pauschale, das heißt für alle in gleicher Höhe. Dadurch würden Haushalte mit guter CO2-Bilanz im Ergebnis finanziell entlastet. Bei Haushalten mit hohem Energieverbrauch würde hingegen eine finanzielle Belastung und ein umweltpolitisch gewünschter Anreiz zum Einsparen von CO2-Emissionen entstehen. Ulrich Hoffmann hält diesen Ansatz für richtig und kritisiert, dass die Bundesregierung die Idee derzeit nicht weiterverfolgt: „Wenn die Regierung jetzt darauf verweist, dass sie mit der Abschaffung der EEG-Umlage bereits ein Klimageld eingeführt habe, ist das nicht richtig. Die Abschaffung der EEG-Umlage reduziert schlicht für alle den Strompreis und entlastet damit diejenigen, die viel Strom verbrauchen, besonders stark. Der soziale Ausgleich und der ökologische Anreiz fehlen.“

Der Familienbund fordert eine schnelle Umsetzung des Klimageldes. Die politische Debatte über die sozial- und familiengerechte Ausgestaltung dieser Leistung müsse jetzt zielgerichtet geführt werden. Die Voraussetzungen für die Auszahlung müssten unverzüglich geschaffen werden. „Für den Klimaschutz gibt es in der Bevölkerung derzeit eine breite Zustimmung – unter der Voraussetzung, dass er sozial gerecht erfolgt. Diese Chance darf die Politik nicht verstreichen lassen“, so Ulrich Hoffmann. „Ein Klimaschutz, der überwiegend zu Lasten der ärmeren Bevölkerung geht, hat keine Chance auf Erfolg, da er politische Kräfte stärken wird, die den Klimaschutz ablehnen. Der Erfolg des Klimaschutzes hängt davon ab, dass es gelingt, bei der ökologischen Wende alle mitzunehmen.“

Dem Familienbund ist bewusst, dass in Zeiten multipler Krisen und begrenzter finanzieller Ressourcen nicht allen Teilen der Bevölkerung alle Lasten abgenommen werden können. Für umso wichtiger hält es Ulrich Hoffmann, darauf zu achten, dass die Lastenverteilung gerecht erfolgt: „Die Klimapolitik braucht eine klare Kommunikation und einen klaren Kompass: Sie muss sich konsequent am Leistungsfähigkeits- und Verursacherprinzip orientieren, Geringverdiener und Familien durch Ausgleichsmaßnahmen entlasten und starke Schultern deutlich stärker in die Verantwortung nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 21.12.2023

LSVD, Quarteera, EQUAL PostOst und ILGA Europe fordern Bundesregierung auf, verfolgte LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen

Am 30. November 2023 hat der Oberste Gerichtshof Russlands die sogenannte “internationale LGBT-Bewegung” als extremistisch eingestuft und ihr jegliche Aktivitäten verboten – dieses Urteil tritt heute in Kraft. Beschuldigten drohen insbesondere Strafverfahren, die voraussichtlich bis zu zwölf Jahren Gefängnis vorsehen. Bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes kam es zu ersten Razzien an Community-Orten. Zusätzlich häufen sich Berichte über Erpressungen, Kündigungen, Drohungen und Angriffe, die die Betroffenen nicht anzeigen können. Dazu erklären Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Quarteera, Equal PostOst und ILGA Europe gemeinsam:

Ein sicheres Leben für queere Menschen war de facto in Russland bereits in der Vergangenheit nicht möglich. Hassgewalttaten gegen LSBTIQ* werden nicht aufgeklärt. Der öffentliche Raum wird von Hassreden gegen LSBTIQ* bestimmt. Mit der letzten Entscheidung des Gerichtshofes setzt Russland seine LSBTIQ*-feindliche Politik fort. Es findet Stück für Stück eine Rekriminalisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt. Deswegen fordern wir die Bundesregierung, aber insbesondere Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser, dringend dazu auf, verfolgte und besonders schutzbedürftige LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen. Dies ist gemäß dem Aktionsplan “Queer leben” der Bundesregierung und den Leitlinien für eine feministische Außenpolitik dringend geboten.

Die Einstufung als eine extremistischen Organisation und Bewegung eröffnet die Grundlage für eine willkürliche staatliche Verfolgung von LSBTIQ* Personen und Unterstützer*innen. Das Urteil trifft einen unbestimmten Personenkreis, darunter nicht nur Mitglieder von LSBTIQ* Organisationen, Aktivist*innen und Journalist*innen, sondern auch Personen, die schlicht Teil der LSBTIQ* Community sind, mit dieser sympathisieren oder auch dafür gehalten werden. Dieses Urteil ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung, da es eine strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen ermöglicht – aufgrund ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit.

Zum Hintergrund:

Bereits vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Menschenrechte von LSBTIQ* immer weiter eingeschränkt. Dazu zählen das sog. „Anti-Propaganda-Gesetz“, das durch die Duma im Januar 2013 auf den Weg gebracht und im Jahr 2022 zusätzlich verschärft wurde. Im Juli 2023 verabschiedete die Duma das trans*feindliche Gesetz, das zusätzlich in die individuellen Freiheitsrechte von trans*Personen eingreift. Insbesondere trans*Personen, die bereits eine Personenstandsänderung durchgeführt haben, sind dem Staat bekannt und daher eine leichte Zielscheibe. Als stellvertretendes Symbol für den “Westen” und seine Werte wird die LSBTIQ* Community zur Zielscheibe von Politik und Justiz Russlands gemacht.

Weiterlesen:

„LGBTIQ – Rechte weltweit“- Stellungnahme von Mikhail Tumasov im Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages

Ich wurde verboten. Wie sich die Situation russischer LGBTQ-Personen und Organisationen nach dem vollständigen Angriff Russlands auf die Ukraine verändert hat. Ergebnisse der Studie (equal-postost.org)

Leitlinien zu feministischer Außenpolitik des Auswärtigen Amts und BMZ (lsvd.de)

Rainbow Map and Index 2023 (ILGA Europe)

LGBT-Rechte weltweit: Wo droht Todesstrafe oder Gefängnis für Homosexualität? (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 10.01.2024

Der Paritätische ruft auf zur Teilnahme an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung.

Mit über 160 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen ruft der Paritätische zur Aktion des Netzwerks „Hand in Hand“ am 3.2. um 13 Uhr in Berlin auf und ermuntert dazu, sich an den zahlreichen Demonstratuonen auch an anderen Orten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Die AfD und andere Rechtsextremisten verfolgen mit ihren Plänen von Massendeportationen nichts weniger als die Zerstörung unserer Gesellschaft. Das dürfen, das werden wir nicht zulassen. Deshalb rufen wir alle auf, sich gemeinsam mit uns vor all diejenigen zu stellen, die nach den völkisch-nationalistischen Vorstellungen von Höcke, Krah und Konsorten nicht dazu gehören sollen. Wir sind alle gefordert, unsere Demokratie jetzt zu verteidigen.”

Den Aufruf zur Aktion am 3.2.2024 in Berlin finden Sie hier.

Weiterführende Links

Paritätischer gegen Rechtsextremismus

Website „Hand in Hand“

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus am 20. und 21.1.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2024

Diese Wochen sollen eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet werden.

Nachdem sich eine Einigung der Ampel in der Migrationspolitik zuletzt verzögert hatte, sollen diese Woche eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz” im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt, dass im Vergleich zu vorherigen Entwürfen nun ein Rechtsanspruch auf eine Pflichtverteidigung u.a. für von Abschiebehaft betroffene Menschen vorgesehen ist. Die weiterhin geplante massive Verschärfung des Abschiebungsrechts selbst kritisiert der Verband jedoch ungebrochen scharf als “inhumane Symbolpolitik”.

“Vorgesehen sind weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stehen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen. Dass Betroffenen angesichts dieser offenen Missachtung von Grund- und Menschenrechten jetzt wenigstens ein Pflichtverteidiger zugestanden wird, ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für unseren Rechtsstaat, sollte aber doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein”, so Schneider.

Zutiefst besorgt ist der Verband darüber, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll, dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen. Die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die ebenfalls beschlossen werden soll, begrüßt der Verband im Grundsatz, warnt aber ausdrücklich davor, dass im Gesetzentwurf nach wie vor Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung enthalten sind. Über ergänzende Verwaltungsvorschriften solle zwar eine Härtefallregel definiert werden, diese habe aber keinen Gesetzescharakter. “Hier hätten wir uns eine rechtlich verbindliche Lösung gewünscht, um eine Diskriminierung bspw. von Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden oder älteren Menschen rechtssicher auszuschließen”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2024

Das Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen veröffentlicht Stellungnahme.

Der Paritätische findet klare Worte zu dem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen, geäußert, bei dem sich Teilnehmende zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – austauschten. Im Folgenden ein Statement des Vorsitzenden sowie eine Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM).

Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands:

„Mit Abscheu und Entsetzen haben wir die Berichte zu den geplanten Massendeportationen, die Rechtsextreme nach ihrer Machtergreifung ins Werk setzen wollen, zur Kenntnis genommen. Doch ein “Geheimplan” war es nie: AfD-Politiker wie Höcke und Krah breiten ihre völkisch-nationalistische Ideologie seit langem unmissverständlich in Wort und Schrift aus. Alle Demokrat*innen sind jetzt gefordert, sich geschlossen gegen alle diejenigen zu stellen, die die Würde des Menschen mit Füßen treten und Millionen Menschen in Deutschland Entrechtung und Gewalt androhen. Mit einer solchen Agenda kann es auf politischer und gesellschaftlicher Ebene keinen Ausgleich geben. Damit bedrohen sie Demokratie und Menschenrechte in Deutschland in ihrer Substanz.“

Nie wieder ist jetzt!
Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM)

Das Recherchenetzwerk CORREKTIV veröffentlichte diese Woche seine Rechercheergebnisse zu einem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen. Bei diesem Treffen tauschten sich die Teilnehmenden zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – aus.

Die Vorhaben der AfD-Mitglieder und der weiteren rechten Initiativen überraschen Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt kaum bis wenig. Rassismuskritische und demokratische Stimmen warnen seit Jahren unermüdlich vor der rechten Gefahr durch die AfD und weitere rechte institutionelle Umtriebe in Deutschland. Wenn die Öffentlichkeit zum Schauplatz menschenfeindlichen Sprechens wird, beflügelt das antidemokratische, autoritäre und rassistische Strömungen.

Gleichzeitig müssen wir zu unserem Entsetzen feststellen, dass die Ängste und Erfahrungen der Menschen, die von eben dieser rechten Ideologie und ihren Gefahren betroffen sind, in der medialen Öffentlichkeit und im politischen Geschehen noch viel zu wenig Berücksichtigung finden. Obwohl die Entwicklung der rechten Diskurse und das Erstarken von rechten Parteien und Bewegungen in den letzten Jahren öffentlich bekannt und nicht zu übersehen war, wird diese Gefahr für die Demokratie in unserem Land – und somit für alle hier lebenden Menschen – bis heute nicht ernst genommen. Doch für sehr viele Menschen ist diese Gefahr nicht nur theoretischer Natur: Die Sorge und das Bangen um eine sichere Zukunft in Deutschland ist für sie ganz real und existentiell.

Die bevorstehenden Landtagswahlen in drei Bundesländern mit sich schon jetzt abzeichnenden hohen Umfragewerten für die AfD können ein weiterer Schritt in Richtung eines Point-of-no-return sein. Weder die perfide Strategie einiger Parteien, sich Themen der AfD zu eigen zu machen, noch das „Verlassen“ auf demokratische Strukturen hat das Erstarken rechter Politik verhindert. Eine „Das wird schon nicht passieren“-Rhetorik kann unsere Gesellschaft nicht mehr leisten!

Als Forum und Sprecher*innen für über 300 Paritätische Organisationen von Menschen, die sich für ein demokratisches, diskriminierungskritisches und friedliches Miteinander einsetzen, vermissen wir den gesellschaftlichen Aufschrei und ein entschiedenes politisches Handeln der Demokrat*innen!

Jetzt ist nicht mehr die Zeit des Überrascht- und Entsetztseins. Jetzt ist die Zeit für strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von solchen menschen- und demokratiefeindlichen „Plänen“. Jetzt ist es an der Zeit, dass Demokrat*innen jeglicher Couleur enger zusammenrücken und sich in all ihrem Handeln diese sehr reale Gefahr vor Augen führen. Jetzt ist die Zeit, aufzustehen, Haltung zu zeigen und aktiv zu werden: Gegen Rassismus und gegen jede Art der Menschenfeindlichkeit. Nie wieder ist jetzt!
Deniz Greschner, Sprecherin des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen
Mahmut Hamza, Sprecher des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen

Zum Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM):

Im Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) sind über 300 Migrantenorganisationen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen. Es hat sich 2007 unter dem Dach des Paritätischen gegründet, um die Interessen von Migrantenorganisationen zu stärken und zu repräsentieren. Mehr Informationen zum Forum finden Sie hier.

Dokumente zum Download

Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) (68 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.01.2024

Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein.

In einem Brief appelliert der Paritätische an die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag, den Vorschlägen der Bundesregierung zur Wiedereinführung und gravierenden Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber erwerbslosen Menschen nicht zu folgen. Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein. Durch die Streichung existenzsichernder Regelleistungen würden die Betroffenen, die vielfach eigentlich auf individuelle Beratung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen angewiesen wären, in Not und Überschuldung getrieben.

Der Paritätische kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition als “Symbolpolitik”. Der Vorwurf, “Menschen unverschuldet in Not zu bringen und vorhandene Ressentiments gegen Erwerbslose zu bestärken, ist nicht von der Hand zu weisen”, heißt es in dem Schreiben. Etwa ein Drittel der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende seien von psychischen Beeinträchtigungen betroffen. Bei vielen, die von Sanktionen bedroht sind, lägen körperliche Beeinträchtigungen, Sprachprobleme und Leseschwächen vor. Die Kalkulation zum möglichen Einsparpotenzial durch die geplanten Maßnahmen hält der Verband entsprechend für vollkommen unrealistisch. “Um 170 Millionen Euro im Jahr einzusparen, müssten etwa 150.000 Bürgergeldbeziehende entsprechend sanktioniert werden. So viele willentliche Verweigerer gibt es nicht”, stellt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands klar. 

“Es ist ein Zerrbild, dass die Menschen sich in großer Zahl in die soziale Hängematte legen. Zahlreiche Betroffene befinden sich vielmehr in einer schlimmen Notsituation: Einige sind psychisch krank, andere haben Suchtprobleme. Viele Menschen bräuchten nach Jahren der Langzeitarbeitslosigkeit mindestens eine sehr intensive Begleitung, um eine Chance zu haben, ins Arbeitsleben zurückzukehren”, so Schneider. Statt Drohgebärden und Strafen, die existenzielle Nöte noch verschärften, brauche es pragmatische Unterstützungsmaßnahmen.

Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Hürden für so weitgehende Sanktionen, wie sie vorgesehen sind, außerordentlich hoch gelegt hat. “Es dürfte aller Voraussicht nach zu einer hohen Zahl von Widersprüchen und Klagen kommen – im Zweifelsfalle erneut bis nach Karlsruhe”, warnt der Verband die Bundestagsabgeordneten.

Wie auch andere Organisationen werde sich der Paritätische nicht verweigern, von Vollsanktionen betroffene Menschen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen und ungerechtfertigte Sanktionen abzuwenden. Der Paritätische hofft auf Vernunft und Weitblick der Abgeordneten: “Noch besteht die Gelegenheit, die geplanten Kürzungen und mit ihnen eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren und Klagen abzuwenden.” 

Dokumente zum Download

Brief des Paritätischen an die Abgeordneten (124 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

In einem Aufruf fordert der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK die Bundesregierung auf, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben.

Angesichts der Anhebung des CO2-Preises zum 1. Januar 2024 auf 45 €/t fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband im Bündnis mit ver.di, dem BUND und weiteren Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die schnelle Einführung eines sozialen Klimageldes.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung sozialen Ausgleich beim Klimaschutz auf die lange Bank schiebt. Das Klimageld muss endlich kommen! Es geht nur ökosozial.“

In dem gemeinsamen Aufruf heißt es, die Verteuerung fossiler Energie durch steigende CO2-Preise sei angesichts der Klimakrise notwendig. Gleichzeitig brauche es einen sozialen Ausgleich. Die Preissteigerungen würden besonders stark mittlere und untere Einkommenshaushalte treffen.

„Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verbrauchen. Eine soziale Staffelung des Klimageldes würde die Verteilungswirkung noch verbessern. Ein solcher sozialer Ausgleich erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz für den Klimaschutz“, so das Bündnis. Darüber hinaus müsse kräftig in Klimaschutz, Bildung, Gesundheit, Pflege, Wohnen und ökologische Infrastruktur investiert werden. Dafür solle die Schuldenbremse reformiert werden: Zukunftsinvestitionen müssen von der Schuldenbremse ausgenommen und über Kredite finanziert werden können.

„Die Bundesregierung muss Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld als sozialen Ausgleichmechanismus schnellstmöglich einführen“, so die gemeinsame Forderung vom Paritätischen Gesamtverband, ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK. 

Dokumente zum Download

Aufruf: Klimageld jetzt – für sozial gerechten Klimaschutz (513 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

Heute Nacht haben sich die Europäische Kommission, der EU-Rat sowie das Europäische Parlament auf eine Europäische Asylrechtsreform geeinigt, mit der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zur Regel würden.

Mit Entsetzen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), auf den sich die EU-Institutionen in der vergangenen Nacht geeinigt haben. Dass der Kompromiss bei den asylrechtlichen Verschärfungen nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien vorsieht, sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen.

Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei in der letzten Nacht ein tief inhumaner Asylkompromiss geschlossen worden, mit dem Europa weiter nach rechts rücke. „Menschenrechtsfeindliche Haftlager und der Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens drohen mit dieser Reform zur Normalität zu werden. Dass nicht einmal Kinder und ihre Familien geschützt werden, ist schockierend“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden.“ Es sei entgegen dem Kompromiss Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Einhaltung der geltenden Menschenrechte und eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen in der EU einzusetzen. 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.12.2023

Am Freitag diskutierten die Bundestagsabgeordneten Silvia Breher (CDU), Sarah Lahrkamp (SPD), Heidi Reichinnek (Die Linke) und Nina Stahr (B90/Die Grünen) in der Heldinnen-Debatte der Stiftung Alltagheld:innen, wie eine Kindergrundsicherung aussehen müsste, von der alleinerziehende Familien profitieren. Rund 100 Menschen aus verschiedensten Institutionen und Organisationen bundesweit folgten der Einladung der Stiftung Alltagsheld:innen, des Bundesverbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und des Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) zur Diskussionsrunde.

Die Familienpolitikerinnen debattierten mit den Alleinerziehenden-Organisationen Knackpunkte des
Gesetzentwurfs – darunter die unzureichende Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen oder die fehlende Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen. Die Veranstalterinnen legten außerdem noch einmal in punkto Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen für Alleinerziehende den Finger in die Wunde.

Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des VAMV-Bundesverbands, urteilte über die bisherigen Regelungen im Gesetzentwurf mit Blick auf Kindesunterhalt, der parallel den Zusatzbetrag und das Wohngeld reduziert: „Die Kindergrundsicherung darf die Schnittstellenprobleme nicht wieder verschärfen und  hinter bereits umgesetzte Reformen wie die des  Kinderzuschlags 2019 zurückfallen.
Das wäre vor allem für Ein-Eltern-Familien fatal.“ Kritik gab es auch von Anja Klamann, Vorstandsmitglied bei SHIA, an der fehlenden Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen: „Der Kinderzusatzbetrag inklusive der Wohnkosten für das Kind soll zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Ein-Eltern-Haushalte erhalten so nur noch Leistungen für das Kind für die Tage, an denen es sich in ihrem Haushalt aufhält. So entsteht eine Unterfinanzierung, das Risiko von Kinderarmut wird damit erhöht statt bekämpft“.

Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen, übte Kritik an der Koppelung von Unterhaltsvorschuss an Einkommen bereits ab dem 7. Lebensjahr des Kindes: „Für Alleinerziehende ist das ein eklatanter Schritt zurück, und das trotz hoher  Kinderarmut. Es braucht verlässliche Kinderbetreuung und familienfreundliche Arbeitszeiten, keine  Erwerbsanreize für Alleinerziehende. Selbst der Bundesrat fordert die Rücknahme dieser verschärften Anspruchsvoraussetzungen.“

KRITIK DER ALLEINERZIEHENDEN -ORGANISATIONEN FINDET GEHÖR

Die Bundestagsabgeordneten bezogen zu den Kritikpunkten Position. Die familienpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Sarah Lahrkamp, verlieh der Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung Nachdruck: „Es ist an der Zeit, dass Familien, insbesondere Alleinerziehende, die tagtäglich hart arbeiten und dennoch jeden Euro umdrehen müssen, die Unterstützung erhalten, die ihren Kindern zusteht. Deswegen setzen wir uns zurzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv dafür ein, dass die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft zugunsten einer stärkeren und gerechteren Zukunft unserer Kinder gelöst wird.“

KRITIK AN ERWERBSANREIZEN VON ALLEN ABGEORDNETEN

Die in der Kindergrundsicherung vorgesehenen  Erwerbsanreize für Alleinerziehende ernteten unisono
von allen Abgeordneten Kritik. Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss und bildungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, betonte mit Blick auf Alleinerziehende: „Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, ihnen Erwerbsanreize zu setzen. Und auch die temporären Bedarfsgemeinschaften nehmen wir genau unter die Lupe. Erfreulich ist, dass wir den Kindergeldübertrag abschaffen, den Kindergarantiebetrag automatisch an die Preisentwicklung anpassen und ein Teil der Alleinerziehenden mit der Kindergrundsicherung mehr vom Unterhalt behält.“

Die Oppositionspolitikerinnen beanstandeten die  Kindergrundsicherung in der jetzigen Form. So bemängelte Heidi Reichinnek (Die Linke), dass ausgerechnet Alleinerziehende „wegen eines angeblich nötigen Erwerbsanreizes noch weiter gegängelt werden. Dass der Finanzminister dabei mit schlicht falschen Zahlen zur Erwerbsquote hantiert“, sich bis heute dafür aber nicht entschuldigt habe, sei ein Skandal. „Eine echte Kindergrundsicherung bedeutet auch spürbare
Leistungserhöhungen, alles andere ist Augenwischerei“, stellte Reichinnek klar.

Laut Einschätzung von Unionspolitikerin Silvia Breher bringe die derzeitige Kindergrundsicherung „insbesondere für Alleinerziehende neue und zusätzliche Nachteile mit sich.“ Zudem werde, statt Bürokratie abzubauen, neue kostenträchtige Bürokratie geschaffen. „Was wir brauchen, sind einfache, automatisierte und digitale  Verfahren. Was wir vor allem auch für Alleinerziehende
brauchen, sind zielgenaue Unterstützungsleistungen und gute Rahmenbedingungen. Nur durch einen aufeinander abgestimmten Maßnahmenmix geben wir den Kindern gute Startchancen für ihr Leben.“

Die Held:innen-Debatte ist ein Online-Diskussionsformat der Stiftung Alltagsheld:innen. Seit  2022 lädt die Stiftung zu verschiedenen Dachthemen Gäste aus Verbänden, Organisationen, Politik oder Wissenschaft zum Austausch ein.

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen,
Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) vom 14.12.2023

„ Alles wird teurer – das trifft in getrennten Familien alle: Alleinerziehende, die trotz steigender Lebenshaltungskosten über die Runden kommen müssen wie auch die unterhaltszahlenden Elternteile. Die Düsseldorfer Tabelle muss hier eine gute Balance vorgeben, damit Kinder gut versorgt werden können. Mit der Tabelle 2024 kommt allerdings auf Alleinerziehende und ihre Kinder eine Schieflage zu“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte für die Höhe des Kindesunterhalts abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor. Zentrale Stellschrauben für eine ausgewogene Balance zwischen Kindern und Barunter-haltspflichtigen sind: Zuschnitt der Einkommensgruppen, wie der Kindesunterhalt in diesen Gruppen steigt, sowie die Selbstbehalte. Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ist der gesetzliche Mindestunterhalt. Der Bundesjustizminister hat per Verordnung festgelegt, dass der Mindestunterhalt im Jahr 2024 steigt, z.B. für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren von 502 Euro auf 551 Euro. Hintergrund für diesen deutlichen Anstieg ist die Inflation. Zusätzlich haben die Familienrichter‘*innen der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familieng-richtstags mit der neuen Düsseldorfer Tabelle noch an den anderen Stellschrauben gedreht.

„Parallel zu einem Neuzuschnitt der Einkommensgruppen steigen nächstes Jahr auch die Selbstbehalte wieder deutlich an – diese doppelte Entlastung lässt ein Augenmaß im Sinne der Kinder vermissen“, bemängelt Jaspers. Der notwendige Selbstbehalt ist bereits 2023 um 210 Euro auf 1.370 Euro gestiegen, 2024 liegt er bei 1.450 Euro. Der neue Zuschnitt der Einkommensgruppen bedeutet: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wird deutlich vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 2.100 Euro bereinigtes Netto verdient (zuvor: 1.900 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzminimum. Auch alle weiteren Einkommensgruppen verschieben sich in höhere Einkommensbereiche, was für die Kinder eine fatale Wirkung hat: Bei gleichem Einkommen ihres Elternteils können sie in eine niedrigere Einkommensgruppe rutschen. In Folge kommt der Inflationsausgleich beim Kindesunterhalt bei ihnen nicht vollständig an, es fehlt das Geld für existenzielle Lebensbedarfe. Ein Kind, dessen unterhaltszahlender Elternteil ein bereinigtes Nettokommen von 2.400 Euro hat, erhält dann nicht 54 Euro mehr Unterhalt, sondern nur ein Plus von 26 Euro.

„Diese Verschlechterung durch die Hintertür kritisieren wir ausdrücklich! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politische Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter*innen nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal“, bemängelt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) vom 14.12.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. Januar 2024

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Es gibt etwas zu feiern: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist nun 75 Jahre alt!

Gegründet wurde der djb am 28. August 1948 in Dortmund. 2018 haben wir dort nach dem Motto „Viel erreicht – noch viel zu tun“ den 70. Geburtstag gefeiert – aber die Welt hat sich seitdem gewandelt. Schon das Jahr 2022 war neben vielen Konflikten auf der ganzen Welt vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geprägt. Im Jahr 2023 kamen zahlreiche humanitäre Krisen weltweit hinzu, wie Terror und Krieg im Nahen Osten oder die Massenvertreibung geflüchteter Afghan*innen aus Pakistan. 

Wir fragen daher: Welche Rolle kann oder muss eine frauenpolitisch informierte, eine feministische Ausrichtung von Außenpolitik spielen? Was sind Kernthesen und vielleicht auch neue Mittel zur Gestaltung von Frieden? Wie kann Deutschland das transformative Potential feministischer Außenpolitik mitgestalten? Was hat der djb hier zu bieten? Was sollte der djb nach seiner Satzung auf diesem Feld tun – und müsste er weiterentwickelt werden?

Zum 75. Verbandsjubiläum haben wir Expertinnen gewonnen – für Völkerrecht, für Völkerstrafrecht, für Klima- und Umweltrecht, für Migrationsrecht. Wir wollen auf theoretische Grundlagen einer feministischen Außenpolitik blicken, auf Erwartungen an sie und auf ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzung. Wie sieht insofern unsere Zukunft aus? 

Wir laden Sie herzlich ein, das 75. Verbandsjubiläums mit uns – in Kooperation mit der Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin – zu feiern!

Die Veranstaltung findet statt am 29. Januar 2024, 10.00 bis 12.00 Uhr im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 1/3. Sie wird, da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sowohl live gestreamt als auch aufgezeichnet. Den Link zur Anmeldung zur Teilnahme vor Ort (Anmeldung bitte bis 12. Januar 2024) oder am Stream  (Anmeldung bitte bis 28. Januar 2024) und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.djb.de/termine/details/v240129

Termin: 06. Februar 2024

Veranstalter: Evangelische Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde 

Ort: Berlin

Der Breitscheidplatz wurde 1947 nach dem von den Nationalsozialisten ermordeten Sozialdemokraten Rudolf Breitscheid (1874-1944) umbenannt. Mit dieser Veranstaltung erinnern wir an das politische Wirken seiner vergessenen Lebensgefährtin.

Seit 1901 engagierte sich Tony Breitscheid in der Frauenbewegung. Sie kämpfte für das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht von Männern und Frauen. 1912 schloss sie sich der SPD an; sie engagierte sich in den sozialdemokratischen Frauenbewegungen, in der Friedensbewegung und schrieb für sozialistische Zeitschriften. 1933 musste sie fliehen, sie wurde 1941 von Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Nach den Jahren im Konzentrationslager, die sie mit ihrem Mann teilte, emigrierte sie nach Dänemark.

Die Referentin Dr. Gisela Notz (www.gjsela-notz.de) ist Sozialwissenschaftlerin und Historikerin. Aufgrund eigener Recherchen kann sie das Leben und Wirken von Tony Breitscheid erstmals zusammenhängend darstellen.

Termin: 08. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

In dieser Inforeihe steht das Internetportal https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/ im Fokus. Es ist Teil des Projekts „Papiere von Anfang an“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gefördert von der CMS Stiftung. Die Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zum Recht auf eine Geburtsurkunde. Neben einem FAQ rund um Fragen zur Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, wurde die Website 2023 auf Englisch und Arabisch übersetzt sowie um ein FAQ in Einfacher Sprache und einen Online-Wegweiser für Eltern ergänzt. Sophie Funke stellt die Website und die damit zusammenhängenden kinderrechtlichen Vorgaben vor. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dort befasst sie sich u.a. mit den Themen Zugang zum Recht von Kindern und Jugendlichen, Kindgerechte Justiz und Flucht.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten in Berührung kommen können. Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten in grenzüberschreitenden Zusammenhängen. Hierbei werden rechtliche Grundlagen vorgestellt, ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Kindesentführung gelegt und insbesondere Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten erläutert.

Anmeldungen bitte bis spätestens 16.01.2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-internationale-familienstreitigkeiten-sorge

Termin: 05. März 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Das Buch „Mythos Mutterinstinkt – Wie moderne Hirnforschung uns von alten Rollenbildern befreit und Elternschaft neu denken lässt“ erzählt von bahnbrechenden Forschungsergebnissen, die Elternschaft in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Dabei räumt es mit einem historischen Mythos auf: Es zeigt, wie es zur Erfindung des Mutterinstinkts kam.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-03-05-mythos-mutterinstinkt-entlastend-erhellend-und-ermutigend-k-o21

Termin: 06. und 07. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ob und in welchem Umfang Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen sind, hängt maßgeblich vom erzielten Einkommen und vorhandenen Vermögen der Leistungsberechtigten ab. Vor Inanspruchnahme der Leistungen ist daher von den zuständigen Leistungsträgern zu prüfen, inwiefern und in welchem Umfang anrechenbares Einkommen und einzusetzendes Vermögen vorhanden ist.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Sozialhilfe, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse verfügen, sowie an erfahrene Mitarbeiter/innen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Ziel der Fachveranstaltung ist es, einen vollständigen Überblick und grundlegende Kenntnisse über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII kompakt und praxisnah zu vermitteln.

Das Programm sowie die Möglichkeit zur Onlineanmeldung finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2024-der-einsatz-von-einkommen-und-vermoegen-in-der-sozialhilfe-sgb-xii–5388,3039,1000.html

Anmeldungen bitte bis spätestens 04.02.2024.

WEITERE INFORMATIONEN

In ihrer neuen Streitschrift zeigt Marie-Luise Conen kritische Entwicklungen in den sozialpädagogischen Familienhilfen und insbesondere der Aufsuchenden Familientherapie auf. Sie macht deutlich, wie wichtig die Einhaltung professioneller Standards ist – gerade vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den Jugendämtern.

Ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion um Wirksamkeit und Qualität!

Wo bleibt die Qualität in den aufsuchenden Erziehungshilfen?

Eine Streitschrift von Marie-Luise Conen

64 Seiten, kart., 11,25 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 9,00 €.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Eckpunkte des BMJ zur Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts: ZFF begrüßt Vorhaben grundsätzlich, Vorschläge bleiben aber teilweise hinter Erwartungen zurück

Berlin, 18.01.2024 – Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) begrüßt das ZFF zunächst die Bestrebungen, gesellschaftlich überholte Regelungen neu zu fassen. Aus Perspektive des ZFF kommt in den Vorschlägen der Vorrang des Kindeswohls aber zu kurz. Zudem wird den Herausforderungen vielfältiger Familienkonstellationen nicht immer ausreichend Rechnung getragen.

Die ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp erklärt dazu: „Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge tragen und Zuwendung schenken. Das Familienleben ist vielfältig und bunt: Biologische, rechtliche und soziale Elternschaft sind nicht zwingend deckungsgleich. Sowohl verschiedenste Konstellationen als auch Übergänge in Familienbiografien sind Teil der sozialen Realität. Wir begrüßen es daher sehr, dass nun endlich Eckpunkte für Reformen des Familienrechts vorliegen.“

Im Hinblick auf das Abstammungsrecht bemerkt Altenkamp: „Die Verbesserungen für Zweimütterfamilien bewerten wir eindeutig als positiv. Statt wie bisher auf die Stiefkindadoption verwiesen zu sein, sollen Frauen nun auch durch Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil ihrer Kinder werden. Auch die vorgesehene notarielle Elternschaftsvereinbarung vor Empfängnis bei privater Samenspende sehen wir als einen echten Fortschritt. Die verbesserten Möglichkeiten für Kinder, Auskunft über ihre biologische Herkunft zu erhalten, befürworten wir ebenfalls. Gleichwohl kritisieren wir, dass beispielsweise die Situation von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern kaum erwähnt wird. Hier sehen wir weiterhin dringenden Klärungsbedarf.“

Bezüglich des Kindschaftsrechts fordert Altenkamp: „Für uns gilt weiterhin, dass vielfältige Familienformen vielfältige Regelungen brauchen. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung der Eltern jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden. An einigen Stellen im Papier sehen wir die Gefahr, dass das Wechselmodell in Zukunft erzwungene Norm wird. Das sehen wir äußerst kritisch. Die Erleichterung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern finden wir überflüssig. Schon heute können die Eltern z.B. im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame Sorge beim Jugendamt erklären. Die gegenwärtigen Regelungen sind aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Positiv bewertet das ZFF die Ausweitung des ‚kleinen Sorgerechts‘, da hiermit der wachsenden Vielfalt von Familienformen sowie der zunehmenden Entkoppelung von biologischer und sozialer Elternschaft Rechnung getragen wird.“