ZFF-Info 15/2022

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AUS DEM ZFF

62 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen und namhafte Unterstützer*innen fordern die Bundespolitik dazu auf, Kinderarmut entschieden zu bekämpfen und die dafür notwendigen Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen.

Die unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen des Ratschlag Kinderarmut fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“, Armutslagen von jungen Menschen nicht länger hinzunehmen, sondern endlich das nötige Geld in die Hand zu nehmen, um ihnen ein gutes Aufwachsen  zu ermöglichen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gerade arme und von Armut bedrohte Kinder, Jugendliche und ihre Familien werden seit Langem mit ihrer finanziellen Not alleine gelassen – in der Pandemie hat sich ihre Situation weiter verschlechtert, die Energiekrise und die Inflation verschärft sie dramatisch. Die Politik muss jetzt handeln und mit einer Kindergrundsicherung und mit einem Ausbau der sozialen Infrastruktur unterstützen!“

Denn Armut bedeutet für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht nur eine unzureichende Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs, sondern auch geringere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe. Nachdem sich diese Problemlagen durch die Corona-Pandemie verschärft haben, drohen nun mit den aktuellen Preissteigerungen zusätzliche Einschränkungen im Alltag.

In der Erklärung fordern die unterzeichnenden Organisationen die Politik daher dazu auf, die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen endlich in den Mittelpunkt zu rücken und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Gerade angesichts der steigenden Preise, die für viele Privathaushalte und soziale Einrichtungen schwer zu stemmen sind, darf jetzt nicht am falschen Ende gespart werden. Es ist unsere Aufgabe, die Lebensgrundlage und die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen zu sichern!

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ mit konkreten Forderungen zur Bundestagswahl wurde im Juni 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Es folgten gemeinsame Erklärungen im Jahr 2018 und 2020. Kurz nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 veröffentlichte der Ratschlag die Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ und rief die Kampagne #4JahregegenKinderarmut ins Leben. Die heutige gemeinsame Erklärung führt diese Kampagne fort und fordert die Bundespolitik in Krisenzeiten dazu auf, besonderes Augenmerk auf die von Armut betroffenen Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu legen und ihre Belange in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.11.2022

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 2022 ist internationaler Tag der Kinderrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion steht für starke Kinderrechte sowohl in unserer Verfassung als auch in den jeweiligen Fachgesetzen. Aus gegebenem Anlass laden wir heute die Kritikerinnen und Kritiker von starken Kinderrechten im Grundgesetz ein, die Welt aus den Augen unserer Kleinsten zu sehen.

Leni Breymaier, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:

„Um Kindern eine laute Stimme in unserer Gesellschaft zu geben, wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass die Kernelemente der UN-Kinderrechtskonvention auch in unserer wichtigsten Wertesammlung, dem Grundgesetz, verankert werden. Neben die bereits sichtbaren Elternrechte sollen endlich auch starke Kinderrechte gestellt werden. Dabei geht es uns um mehr als Kinderschutz.“

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:

„Wir wollen die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen. Wir wollen nicht nur zuhören, sondern machen uns für echte Förderung und Beteiligung von Kindern in allen Lebensbereichen stark. Diese zentralen Rechte sollen auch in unserer Verfassung nachlesbar sein.“

Kindergeld, Kinderzuschlag, bessere Kitas

Leni Breymaier, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer die Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen im Blick. Ihnen zu Liebe haben wir unter anderem deutliche Verbesserungen beim Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und bei Grundsicherungsleistungen beschlossen. Darüber hinaus senken wir das aktive Wahlalter bei Europawahlen auf 16 Jahre.“

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:

„Wir verbessern die Qualität in Kitas, sorgen für bezahlbare gute Angebote im ÖPNV und schaffen die Kostenheranziehung junger Menschen ab, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben. Langfristig arbeiten wir an einer Kindergrundsicherung, einem Kitaqualitätsentwicklungsgesetz und an der Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Denn: Kinder verdienen mehr.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.11.2022

An diesem Sonntag ist der Internationale Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wird weltweit durch verschiedene Aktionen auf die vor 33 Jahren verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam gemacht. Hierzu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

Der Tag der Internationalen Kinderrechte ist in diesem Jahr wichtiger denn je – gerade angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und weiterer Konflikte wie zum Beispiel im Iran. Denn in jedem Krieg, in jedem internationalen Konflikt leiden insbesondere die Kinder.

Die Unionsfraktion dankt allen Engagierten, die an diesem Tag mit vielen wichtigen Aktionen die Bedeutung der Kinderrechtskonvention untermauern und den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken.

In Deutschland haben wir in den letzten Jahren viele wichtige Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens auf den Weg gebracht. Dazu gehört beispielsweise das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, die Reform des Jugendschutzgesetzes, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen oder auch das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Auch in unserem Land müssen wir gemeinsam weiter daran arbeiten, den Kindern beste Chancen für ihre Zukunft zu geben. Wir müssen insbesondere die frühkindliche Bildung und den Kinderschutz weiter vorantreiben. Das schaffen wir jedoch nur gemeinsam im Schulterschluss. Es ist an der Zeit, den vielen Worten und Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Für die Kinder, unsere Zukunft.“ 

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2022

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Dazu erklärt für die Kinderkommission deren Vorsitzende, die Abgeordnete Sarah Lahrkamp:

„Kinderrechte gehören ganz besonders in Zeiten der Krisen auf die politische Agenda und dürfen nicht vergessen werden. Dabei ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche ernst genommen und gehört werden. Ihr Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die sie betreffen, ist in der Kinderrechtskonvention verbrieft. Nur gemeinsam können wir es schaffen, eine friedvolle, gerechte und nachhaltige Zukunft für sie zu gestalten. Dafür soll der Tag der Kinderrechte ein Zeichen setzen.“

Auch in diesem Jahr sei der 20. November wieder ein wichtiger Aktionstag, denn durch Krieg, Klimawandel und die Folgen der Covid-19-Pandemie sei die Lage vieler Kinder auf der Welt dramatisch. Für die Kinderkommission sei es deshalb noch einmal besonders wichtig, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 17.11.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte deutliche Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Zudem fordert die Kinderrechtsorganisation mehr Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um die Gesundheitschancen von Kindern vom sozialen Status zu entkoppeln. Darüber hinaus muss die Versorgungslage im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie dringend verbessert werden. Und auch bei der Gesundheitsversorgung von geflüchteten Kindern sieht das Deutsche Kinderhilfswerk weiteren Handlungsbedarf.

              

„Alle Kinder haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen. Wir sehen mit Sorge, dass die Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sehr stark vom soziokulturellen Status des Elternhauses abhängig sind. Arme Kinder sind statistisch gesehen deutlich anfälliger für Übergewicht, haben eher motorische Entwicklungsprobleme, sind empfänglicher für Karies-Erkrankungen und stärker von psychischen Gesundheitsproblemen betroffen. Zudem neigen sie eher zu Verhaltensauffälligkeiten und Sprachstörungen. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die das Gesundheitsrisiko von Armut betroffener Kinder aktiv reduzieren. Wir brauchen Regelsätze, die eine gesunde Ernährung gerade von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Schulen und Kitas müssen zu Orten der Vermittlung eines ,gesunden Lebens‘ werden. Dabei geht es um die Themen Ernährung, Bewegung, Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keine Kinderärztin oder keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es braucht dringend Mechanismen der Bedarfsplanung und Bedarfsdeckung im Bereich pädiatrischer Betreuung, sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben“, so Hofmann weiter.

 

„Zudem sollte daran gearbeitet werden, die sozialen Funktionen von Kita und Schule zu stärken und in der Schule nicht nur auf Qualifizierung zu setzen. Es gilt, in den Schulen den Leistungsdruck zu minimieren und den Lehrplan auszumisten, sowie genügend Zeit und Raum für den gemeinsamen Austausch zu schaffen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Schaffung von Selbstwirksamkeitserfahrungen zur Resilienzförderung. Schließlich sollte auch daran gedacht werden, bei diesen Prozessen den Fachkräften Unterstützung in Form von Fortbildungsangeboten anzubieten. Außerdem braucht es einen Fokus auf die gesundheitliche Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher, da diese an vielen Stellen durch die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes unzureichend ist, und ,Kinder ohne Papiere‘ oftmals ohne medizinische Versorgung sind“, sagt Holger Hofmann.

 

Erst vor wenigen Wochen hatte der UN-Kinderrechtsausschuss bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland „dringende Maßnahmen“ angemahnt. So zeigte sich der Ausschuss beispielsweise besorgt darüber, dass es einen Mangel an qualifizierten medizinischen Fachkräften gibt, die auf die pädiatrische Gesundheitsversorgung spezialisiert sind. Kritisiert wurde auch, dass asylsuchende Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder ohne regulären Aufenthaltsstatus nur begrenzten Zugang zu Gesundheitsdiensten haben. Kritikpunkt war zudem das hohe Maß an somatischen Störungen, Essstörungen und anderen selbstschädigenden Verhaltensweisen unter Kindern. In diesem Zusammenhang wurde ein verstärkter Ausbau gemeindebasierter psychosozialer Dienste sowie Beratungs- und Präventionsarbeit in Schulen, Heimen und alternativen Betreuungseinrichtungen gefordert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.11.2022

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 20.November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention mit 54 Artikeln verabschiedet, die inzwischen von 196 Staaten weltweit ratifiziert wurde.

„Insbesondere die Pandemie, als auch weltweite Kriege und Klimawandel hinterlassen einen Trampelpfad, einen tiefen Graben der Ungerechtigkeit und Chancenungleichheit für Kinder. Jedes Kind hat das Recht auf ein gesundes Aufwachsen, gewaltfrei, armutsfrei, mit gleichen Bildungs-, Teilhabe- und Selbstverwirklichungschancen auf ein selbstbestimmtes Leben mit einer nachhaltigen Zukunft. Das ist nicht nur verbrieftes Recht in Kurzfassung, sondern sollte uns vor allem auch Herzensangelegenheit sein. Wenn aber beide Argumente für politische Entscheidungsträger:innen nicht zählen sollten, dann muss uns klar sein, dass wir nur zukunftsfähig sind, wenn wir uns um die Ressourcen bestmöglich kümmern, die wir haben: Human Resources, von Anfang an!“, fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day, alle Entscheider:innen der verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen auf, für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Fürsorge zu tragen und ergänzt: „Für uns als Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) leiten wir ergänzend auch unseren Anspruch: „Uns Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern“, sowie die grundsätzliche Forderung nach einer Kinderwillkommenskultur ab.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 19.11.2022

SCHWERPUNKT II: Bürger*innengeld

Zum Einigungsvorschlag zum Bürgergeld erklärt der Sprecher für Bürgergeld Jens Teutrine:

„Es ist gut, dass dem Vermittlungsausschuss ein sachgerechter Einigungsvorschlag vorliegt. Unsere Herzensanliegen – leistungsfördernde Hinzuverdienstregelungen und verbesserte Qualifizierungsmöglichkeiten – erfahren breite Unterstützung. Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Leistungsgerechtigkeit, dass Schüler ihr selbstverdientes Geld aus einem Minijob behalten dürfen und sich eine Ausbildung finanziell deutlich mehr lohnt. Leistungsbezieher, die sich Stück für Stück aus der staatlichen Unterstützung herausarbeiten, werden belohnt und nicht wie im Hartz-IV-System bestraft. Wir begrüßen, dass die sogenannte Vertrauenszeit nun entfällt und damit klar ist, dass weiterhin zu jedem Zeitpunkt volle Sanktionen möglich sind. So stellen wir unmissverständlich klar, dass beim Bürgergeld das Prinzip Fördern und Fordern weiterhin gilt. Die Karenzzeit für das Schonvermögen war uns wichtig, damit kurzfristige soziale Bedürftigkeit nicht sofort dazu führt, dass die private Altersvorsorge, Erspartes oder Wohneigentum aufgelöst werden müssen. Das ist für uns eine Frage des Respekts vor Lebensleistung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 22.11.2022

Die AWO zeigt sich erleichtert über die Einigung zur Einführung des Bürgergelds. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

„Die Einigung zwischen Ampel-Koalition und CDU/CSU ist ein wichtiger Schritt. Endlich können nun dringend gebrauchte Entlastungen auf den Weg gebracht werden. Jetzt ist Tempo angesagt. Jeder Tag ist wichtig, damit die Inflation insbesondere bei Lebensmittelpreisen wenigstens zum Teil kompensiert werden kann. Trotz aller Schwierigkeiten: Das ist endlich der lang geforderte Systemwechsel im Arbeits- und Sozialbereich!“

Die AWO bedauert es allerdings sehr, dass mit dem erzielten Kompromiss die Vertrauenszeit nun nicht mehr Bestandteil des neuen Bürgergelds ist. Michael Groß: „Hier wird eine große Chance vertan, den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen den Mitarbeitenden in den Jobcentern und den Leistungsbeziehenden positiv zu beeinflussen. Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördert Kooperation und Motivation – das ist wirksamer als jede Sanktion!“

Quelle: Pressemitteilung  AWO Bundesverband e.V. vom 22.11.2022

Die Regierungsparteien und die Union haben ihren Streit über das geplante Bürgergeld beigelegt. Mit dem Kompromiss-Vorschlag zum Bürgergeld-Gesetz befasst sich am Mittwochabend der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

 Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Immerhin: das Bürgergeld kommt. Nach der Totalblockade im Bundesrat möchte man aufatmen. Wenigstens ein größerer Teil der Inflationslasten wird ausgeglichen, mehr sozialer Arbeitsmarkt, Beratung und Sozialarbeit sind versprochen. Verstörend ist in Zeiten einer komplexen und eben auch sozialen Krise die politische Fixierung auf eine Logik der Sanktionen und alte Slogans, die die Debatte geprägt haben. Das erinnert nicht nur an schwarze Pädagogik, es ist ein politischer Mythos, dass Leistungsberechtigte nur unter Zwang reagieren oder dass man ihnen mit Verlust der Altersvorsorge oder Wohnung drohen müsste, damit sie sich nicht einrichten. Richtig ist vielmehr: Mehr als die Hälfte der Leistungsbeziehenden blieb trotz schärfster Sanktionen und guter Wirtschaftslage jahrelang im Leistungsbezug – schlicht, weil es keine Alternativen gab und gibt. Der Ansturm bei den Tafeln zeigt, dass selbst im Leistungsbezug das Lebensnotwendige kaum gewährleistet ist. Selbstverständlich braucht es für Veränderungen in der persönlichen Situation engagiertes Mitwirken. Lösungen für multiple persönliche und soziale Problemlagen lassen sich aber nicht wegzwingen. Nur ein minimaler Teil der Menschen im Leistungsbezug war bisher Ziel von Sanktionen – und sie sind oft persönlich besonders belastet. Mit der weiteren Ausgestaltung des Bürgergeldes gehört die passgenaue Unterstützung in den Vordergrund. Schlechtreden hilft aber nicht gegen Armut.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  vom 22.11.2022

Der Bundesrat hat am 14. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt: In der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen sich laut Begründung die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.

Der Gesetzesbeschluss gestaltet zudem die Berechnung der Regelbedarfe neu – sie sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Karenzzeit

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, sieht der Gesetzesbeschluss für die ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit vor: Die Kosten für die Unterkunft sollen in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen werden, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Leistungsberechtigte müssen eine Selbstauskunft erteilen, um zu bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet.

Freibeträge und Kooperationsplan

Für Bürgergeldbeziehende sind zudem höhere Freibeträge geplant als bislang. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser Plan soll dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess gelten. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt.

Leistungsminderungen weiter möglich

Wer Termine nicht wahrnimmt, müsste nach dem Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung auch weiterhin mit Sanktionen rechnen – allerdings nur im Wiederholungsfall. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter

Geringqualifizierte sollen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende könnten künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste würden bis zu drei Monate nach Schulabschluss gelten.

Sozialer Arbeitsmarkt

Außerdem sollen die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ unbefristet gelten. Deren Ziel ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bislang sollte die Regelung am 31. Dezember 2024 auslaufen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 14.11.2022

Die Zustimmungsversagung des Bundesrates zum Bürgergeld-Gesetzentwurf liegt nun als Unterrichtung (20/4466) durch die Bundesregierung vor. Ebenso wurde als Unterrichtung (20/4467) durch die Bundesregierung der Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 664 vom 16.11.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung verpflichtet sich ressortübergreifend zu Maßnahmen, um Akzeptanz von LSBTIQ* zu stärken

Die Bundesregierung hat heute den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen. Erstmalig gibt es damit eine ressortübergreifende Strategie auf Bundesebene für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Aktionsplan enthält zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern, um Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen (LSBTIQ*) zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken.

Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter)“Dieser Aktionsplan ist die Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen müssen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Ich freue mich sehr, dass sich erstmals in der Geschichte eine Bundesregierung mit diesem Beschluss aktiv an die Seite queerer Menschen stellt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss verpflichtet sich die Bundesregierung ressortübergreifend zu einer aktiven Politik für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ*. Sie sendet damit ein starkes, auch internationales Signal. Mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung Queerfeindlichkeit entschieden entgegenwirken und in allen Bereichen die Akzeptanz von LSBTIQ* nachhaltig fördern. Die Ministerien haben zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern vereinbart, die nun in den kommenden Jahren zusammen mit der Community umgesetzt werden sollen und müssen. Ich freue mich, diesen Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und unter Einbeziehung der Länder zu koordinieren.”

Der Aktionsplan „Queer leben“ sieht Maßnahmen und Vorhaben in sechs Handlungsfeldern vor: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Community-Strukturen sowie Internationales.

Ausgewählte Maßnahmen aus jedem Handlungsfeld:

Handlungsfeld Rechtliche Anerkennung

  • Anerkennung Regenbogenfamilien (Reform des Abstammungs- und Familienrechts)
  • Diskriminierungsverbot wegen “sexueller Identität” im Grundgesetz
  • Ersetzung Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz
  • Reform Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Überprüfung der Asylverfahren für queere Geflüchtete und Einführung einer besonderen Rechtsberatung

Handlungsfeld Teilhabe

  • Forschung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (gesundheitliche und soziale Lage, Geschichte)
  • Unterstützung von Projekten zur Akzeptanz und Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung
  • Sensibilisierung Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kultur und Freizeit, Altenhilfe
  • Prävention gegen Rassismus, Sexismus, und LSBTIQ*-Feindlichkeit im Sport
  • Förderung von Diversität und Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Stärkung der Erinnerungsarbeit

Handlungsfeld Sicherheit

  • besserer Schutz vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen und Verbesserung der statistischen Erfassung und Aufhellung Dunkelfeld
  • Berücksichtigung der Empfehlungen des GREVIO-Berichts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Handlungsfeld Gesundheit

  • allgemeine Sensibilisierung für die Behandlung und Pflege von
    LSBTIQ* Verbesserung HIV/AIDS-Prävention
  • Rückstellungen bei Blutspende wegen sexueller Identität und Geschlecht beenden
  • Beseitigung von Schutzlücken: Evaluation des gesetzlichen Verbots von Konversionsbehandlungen sowie des Verbots unnötiger OPs an inter* Kindern
  • Prüfung, wie eine Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen diskriminierungsfrei gefördert werden kann
  • Verbesserung der trans* Gesundheitsversorgung

Handlungsfeld Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen

  • Dialog mit Ländern zum Ausbau und Stärkung der Antidiskriminierungsberatung und der Beratungsstrukturen für LSBTIQ* sowie der Selbstorganisation von LSBTIQ* in ländlichen Räumen

Handlungsfeld Internationales

  • Stärkung der Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und den Auswärtigen Beziehungen
  • Inklusive Gleichstellungspolitik in der EU und international
  • Stärkung der Menschenrechtsarbeit in Auslandsvertretungen und Sensibilisierung des diplomatischen Personals

Weitere Informationen:

www.aktionsplan-queer-leben.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.11.2022

Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld

Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.

Seit Jahren werden konstant tausende Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zur Anzeige gebracht. Doch das ist nur das polizeiliche Hellfeld, das Dunkelfeld ist ungleich größer. Es wird geschätzt, dass 1 bis 2 Kinder pro Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen sind – bei rund drei Viertel der Fälle geschieht das in der eigenen Familie oder im sozialen Nahfeld. Von den meisten Menschen wird dieses reale Risiko im eigenen Umfeld allerdings weitgehend verdrängt: 90% der Bevölkerung halten es zwar für wahrscheinlich, dass sexuelle Gewalt vor allem in Familien stattfindet. 85% halten es aber für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexuelle Gewalt in ihrer eigenen Familie passiert oder passieren kann, so das Ergebnis einer FORSA-Umfrage im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nur wenn ich den Gedanken zulasse, dass auch Kindern in meinem persönlichen Umfeld sexuelle Gewalt angetan wird, kann ich notfalls handeln. Daher ist unsere zentrale Botschaft: Schieb den Gedanken nicht weg! Wir alle müssen uns bewusst machen, dass Missbrauch nicht nur in Institutionen, sondern in den meisten Fällen im vertrauten Umfeld der Kinder vorkommt. Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun!“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): „Die Vorstellung, dass sexuelle Gewalt woanders stattfindet, dient der eigenen Beruhigung – kann aber blind machen für möglichen Missbrauch im eigenen Umfeld. Wenn wir unsere Kinder besser schützen wollen, dürfen wir diese mögliche Realität nicht länger wegschieben. Erst wenn wir diesen Gedanken zulassen, fangen wir an, unsere eigene Hilflosigkeit zu überwinden. Und das ist der erste, wichtige Schritt. Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln, wenn es darum geht Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen.“

Der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten: „Diese Kampagne soll Mut machen und dazu auffordern, selbst Verantwortung zu übernehmen und Teil einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit zu werden: Immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben und erwachsene Betroffene sexualisierte Gewalterfahrungen in der Familie oder anderen Tatkontexten offenlegen. Sexualisierte Gewalt in der Familie ist keine Privatangelegenheit, sondern Unrecht. Dieses oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen über den Tatort Familie. Jedoch hat das Umfeld die Verantwortung und vor allem die Möglichkeit, zu helfen und den Betroffenen zur Seite zu stehen.“

Mit kontrastiven, irritierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ stellt die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster in Frage und weist auf die reale Gefahr von sexueller Gewalt im persönlichen Umfeld hin. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.

„Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben einer Vielzahl von Informationsmaterialien stärkt die Kampagne lokale Netzwerke und kommunale Initiativen und unterstützt diese mit einem Kampagnenbüro. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige Bündnisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Partner, der die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen unterstützt. 

Landingpage der Kampagne mit Materialien zum Download und Bestellen sowie zum Pressebereich der Kampagne: www.hilfe-portal-missbrauch.de

Informationen für eine betroffenensensible Berichterstattung und Hinweise auf Hilfeangebote unter: http://www.ubskm.de/medienpaket

FORSA-Befragung sowie weitere Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter: https://beauftragte-missbrauch.de/service/publikationen/zahlen-und-fakten

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2022

Heute wurde im Kabinett erstmals ein Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet.

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:
„Heute machen wir einen großen Schritt, um Gleichstellung und Akzeptanz von LSBTIQ* in der Gesellschaft voranzubringen und Diskriminierungen entschieden entgegenzutreten. Deshalb freue ich mich, dass der Nationale Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Kabinett verabschiedet wurde und damit endlich auch auf Bundesebene Realität wird. Der Aktionsplan ist ein starkes Zeichen an die Community und an die Gesellschaft. Es ist wichtig und gut, dass unsere Bundesregierung sich deutlich zur Stärkung der Rechte queerer Menschen bekennt und vielfältige Lebensrealitäten mitdenkt.“

Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher:
„Dieser nationale Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ist eine große Chance und ein starker Aufschlag, um wichtige queerpolitische Anliegen ganzheitlich anzugehen. Jetzt muss dieser Aktionsplan der Bundesregierung allerdings auch mit Leben gefüllt werden. Damit das gelingt, stellt der Bundestag für den Start des Aktionsplans insgesamt 374.000 Euro im Haushalt 2023 zur Verfügung. Außerdem streben wir eine begleitende Selbstbefassung des Bundestages an. Wir werden uns parlamentarisch weiterhin dafür einsetzen, dass die vielen guten Maßnahmen auch umgesetzt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.11.2022

Zur heutigen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut 2022 erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Es ist gut, dass mit der gemeinsamen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut 2022 der Fokus auf die schwierige Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in Armut verstärkt wird – ein Fokus, den die Bundesregierung und insbesondere Familienministerin Lisa Paus seit Beginn der Krise auch setzt. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in Krisenzeiten solidarisch mit armen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu sein.

Aus diesem Grund hat die Grüne Fraktion gemeinsam mit den Ampel-Partnerinnen im Zuge der Entlastungspakete wichtige Verbesserungen für Familien erreicht. Besonders wichtig ist dabei, dass monetäre Leistungen und Infrastrukturleistungen im Kampf gegen Kinderarmut Hand in Hand gehen. Wir haben das Kindergeld auf 250 Euro und den Kinderzuschlag auf bis zu 250 Euro erhöht sowie einen jährlichen Kindersofortzuschlag von 240 Euro für jedes Kind aus Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Damit stellen wir entscheidende Weichen und gehen die ersten Schritte hin zur Kindergrundsicherung. Gerade weil die Kindergrundsicherung das zentrale Instrument gegen Kinderarmut ist, verfolgen wir ihre Einführung mit Hochdruck.

Gleichzeitig wird das Kitaqualitätsgesetz die Infrastruktur von Kindertages-einrichtungen stärken. Weiter setzen wir uns in der Ampelkoalition für die Fachkräfteoffensive und die Einführung des Rechts auf einen Ganztagsplatz in Grundschulen ein, um allen Kindern und insbesondere armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen eine verlässliche frühkindliche Bildung zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.11.2022

Gas geben beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Donnerstag in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2023 abschließend den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beraten. Hierzu erklären Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher, und Markus Uhl, zuständiger Berichterstatter für den Einzelplan 25:

Christian Haase: „Die Ampel-Koalition hat in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach das Vertrauen der Menschen in unserem Land im Bereich Bauen und Wohnen verspielt. Bewährte und beliebte Förderprogramme – wie für energieeffiziente Gebäude – sind überraschend vorzeitig beendet worden. Wenn Bundesministerin Geywitz beim bezahlbaren Wohnungsbau das abliefern möchte, was im Koalitionsvertrag steht, dann sollte sie schleunigst Gas geben.“

Markus Uhl: „Auch die Unsicherheiten beim Baukindergeld gehen zu Lasten von jungen Familien, die häufig das Baukindergeld in ihre Finanzierung mit eingeplant hatten. Die Menschen in unserem Land haben einen Anspruch auf Vertrauensschutz und Planungssicherheit. Von der jetzigen Ampel-Entscheidung sind etwa 15.000 bis 20.000 Familien betroffen. Die Koalition setzt hier die Prioritäten falsch. Während bei vielen Programmen und politischen Vorhaben heute schon klar ist, dass die bereitgestellten Mittel nicht abfließen werden, kürzt und spart die Ampel bei erfolgreichen Programmen für Familien, Eigenheimbesitzer und Kommunen. Die Koalition muss endlich anfangen, Politik mit Respekt vor den Menschen in unserem Land zu machen“.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.11.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/4473) zu aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit gestellt. Neben den Daten zum Ausmaß der Leiharbeit erfragt sie auch, inwiefern die Regelung zum Equal Pay nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Verdienstentwicklung von Beschäftigten in der Leiharbeit hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 670 vom 18.11.2022

Das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen soll im kommenden Jahr 10.908 Euro betragen. Für 2024 geht der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegte 14. Existenzminimumbericht (20/4443) von 11.472 Euro aus. Außerdem wird das sächliche Existenzminimum eines Kindes mit 6.024 Euro für 2023 und mit 6.384 Euro für 2024 angegeben.

Der Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes (20/3496, 20/3871) sah dagegen zunächst eine Erhöhung des Grundfreibetrages ab 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro und ab 2024 um 300 Euro auf 10.932 Euro vor. Der Kinderfreibetrag sollte ab 2023 um 140 Euro auf 5.760 Euro und ab 2024 um weitere 228 Euro auf 5.988 Euro angehoben werden. „Aufgrund der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Anpassung der vorgesehenen Erhöhungsbeträge beim Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2023 und 2024 wird die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens entsprechend aktiv werden“, wird in dem Bericht angekündigt. Der Gesetzentwurf wurde inzwischen vom Finanzausschuss abgeändert (20/4378) und vom Deutschen Bundestag entsprechend beschlossen. So wird beispielsweise der Grundfreibetrag 2023 den Angaben im Existenzminumbericht folgend auf 10.908 Euro erhöht.

Für die Berechnung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums werden neben dem Regelbedarf auch die Wohnkosten zugrunde gelegt. Dabei wird für Alleinstehende von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern und für Ehepaare ohne Kinder von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern ausgegangen. Daraus ergeben sich nach Angaben der Regierung Bruttokaltmieten für Alleinstehende von 319 Euro im Monat für 2023 und 327 Euro im Monat für 2024.

Für Ehepaare werden die Bruttokaltmieten mit 491 Euro im Monat für 2024 angegeben. Die Regierung weist ergänzend darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld haben können. Als Heizkosten werden im Jahr 2024 bei Alleinstehenden 92 Euro im Monat und bei Ehepaaren 125 Euro im Monat zugrundegelegt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 654 vom 14.11.2022

  • 38,5 % der Studierenden waren finanziell nicht in der Lage, unerwartete größere Ausgaben zu bestreiten
  • Wohnkosten: Ein Viertel der Studierenden insgesamt und mehr als die Hälfte derjenigen, die allein oder in Studierenden-WGs lebten, galt 2021 als überbelastet

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll Studierende unterstützen, die angesichts geringer Einkommen durch die aktuell hohen Preise besonders belastet sind. 37,9 % der Studierenden in Deutschland waren im Jahr 2021 armutsgefährdet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltstudierendentags am 17. November anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2021 mit. Noch deutlich höher war das relative Armutsrisiko für diejenigen, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden zusammenlebten: Gut drei Viertel (76,1 %) von ihnen waren armutsgefährdet. Zum Vergleich: Insgesamt waren im vergangenen Jahr 15,8 % der Bevölkerung in Deutschland von Armut bedroht.

Eine Person gilt nach der Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2021 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15 009 Euro netto im Jahr oder 1 251 Euro im Monat. Das Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung.

38,5 % der Studierenden konnten ungeplante, größere Ausgaben nicht bestreiten

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht Einmalzahlungen für Studierende vor, um zusätzliche Belastungen, etwa durch eine größere Nachzahlung, zu stemmen.  Finanzielle Engpässe zeigen sich auch darin, dass nahezu zwei von fünf Studierenden (38,5 %) im Jahr 2021 und damit schon vor der aktuellen Energiepreiskrise in Haushalten lebten, die nicht in der Lage waren, unerwartete größere Ausgaben aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Unter den allein oder zusammen mit Studierenden in Wohngemeinschaften lebenden Studierenden traf dies auf mehr als die Hälfte zu (55,5 %). In der Gesamtbevölkerung war knapp ein Drittel (31,9 %) finanziell nicht in der Lage, unerwartete größere Ausgaben zu bestreiten.

Wohnkostenbelastung für Studierende überdurchschnittlich hoch

Geringen finanziellen Spielraum lassen Studierenden auch ihre Ausgaben für Wohnen. 2021 lag der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für Studierende bei 31,6 % und damit deutlich über der Wohnkostenbelastung der Gesamtbevölkerung (23,3 %). Studierende, die allein oder in Studierenden-WGs lebten, mussten im Schnitt gut die Hälfte (51,1 %) ihres verfügbaren Einkommens für die Wohnkosten aufbringen.

Liegt die Wohnkostenbelastung auch nach Abzug möglicherweise erhaltener wohnungsbezogener Transferleistungen noch bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr lebte knapp ein Viertel (24,2 %) der Studierenden in Haushalten, auf die das zutraf. In der Gesamtbevölkerung hingegen lebten 10,7 % in einem überbelasteten Haushalt. Eine besonders starke Überbelastung durch Wohnkosten hatten auch hier Studierende, die allein oder in Studierenden-WGs lebten: Mehr als die Hälfte von ihnen (56,6 %) galt als überbelastet.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.

Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2021 handelt es sich um Erstergebnisse.

Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen, deren Auswirkungen auf EU-SILC sowie zum Unterschied zwischen Erst- und Endergebnissen sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Studierende wurden in der vorliegenden Auswertung abgegrenzt als Personen, die angaben, sowohl im Vorjahr der Befragung als auch im Berichtsjahr zur Gruppe „Studierende, Schüler/-innen oder Azubis ohne Vergütung“ zu gehören und außerdem bereits im Vorjahr mindestens 18 Jahre alt waren.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen (nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung (Einkommensreferenzjahr).

Bei den Angaben zur Wohnkostenbelastung werden sowohl Miet- als auch Eigentümerhaushalte berücksichtigt. Der Begriff Wohnkosten bezeichnet die monatlichen Kosten, die mit dem Recht des Haushalts auf Wohnen in der Wohnung verbunden sind (bei Eigentümer/-innen: Grundsteuer; bei Mieter/-innen: Mietzahlungen). Die Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, Gas und Heizung), die sich aus der tatsächlichen Nutzung der Wohnung ergeben, sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem sind enthalten: Ausgaben für die Instandhaltung der Wohnung beziehungsweise des Hauses, Hypotheken­zinsen (bei Eigentümer/-innen), Versicherungs­beiträge (bei Eigentümer/-innen; bei Mieter/-innen, falls diese die Kosten tragen) und weitere Kosten wie zum Beispiel für Müllabfuhr und Straßenreinigung.

Bei den ausgewiesenen durchschnittlichen Anteilen der Wohnkosten werden möglicherweise vom Haushalt erhaltene wohnungsbezogene Transferleistungen noch nicht abgezogen. Als überbelastet wird ein Haushalt hingegen nur kategorisiert, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngeldes, noch mehr als 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2021 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf den Themenseiten Lebensbedingungen und Armutsgefährdung sowie Wohnen veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.11.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die zentrale Webseite der kostenlosen AWO (Online-)Pflegeberatung ist technisch und gestalterisch optimiert worden. Sie ist nun im neuen Design unter awo-pflegeberatung.de barrierefrei nutzbar.

„Es ist wichtig, dass Menschen mit Beratungsbedarf schnell, einfach und ohne Hürden Unterstützung und Antworten bekommen“, sagt dazu die Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Brigitte Döcker, „mit der neuen Webseite haben jetzt noch mehr Menschen barrierearmen Zugang zu wichtigen Informationen und Beratungsangeboten.“

Beim Relaunch wurde das Erscheinungsbild modernisiert und ansprechender gestaltet. Die Navigation ist nun übersichtlicher und einfacher zu nutzen. Zudem ermöglicht das barrierefreie Webdesign Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen und Bedürfnissen, sich ohne fremde Hilfe auf den Seiten der AWO Pflegeberatung bewegen zu können. Mit der neuen Webseite erhalten die Nutzer*innen eine Übersicht über mögliche individuelle Beratungsformen und können diese online, telefonisch oder persönlich vor Ort in Anspruch nehmen. Die neue Infobox als Pflegeratgeber bietet für Ratsuchende hilfreiche Hintergrundinformationen zu häufigen Fragen und komplexeren Pflegethemen rund um die Pflegeversicherung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit oder zum Thema Wohnen im Alter. Für eine erstmalige Nutzung der Online-Beratung erleichtert ein Erklärvideo den Einstieg. Neben der bisherigen Beratung per E- Mail, Einzel- oder Gruppen-Chat können Ratsuchende sich jetzt auch in einer Video- Sitzung mit den Berater*innen austauschen. Weiterhin steht neuen und bestehenden Nutzer*innen mit der neuen Beratungssoftware AYGOnet die Online-Beratung kostenlos und anonym zur Verfügung. Hierfür ist bei der ersten Kontaktaufnahme eine Anmeldung erforderlich, um für die weitere Beratung einen individuellen Benutzer*innen-Namen und ein Passwort wählen zu können.

„Die Pandemie hat dazu geführt, dass viele auch ältere und pflegebedürftige Menschen inzwischen selbstverständlicher online Angebote nutzen. Uns war es wichtig, diesem Nutzungsverhalten entgegen zu kommen und zum Beispiel die inzwischen vielerorts übliche Möglichkeit der Video-Beratung mit anbieten und gleichzeitig höchste Standards beim Schutz der Daten weiterhin gewährleisten zu können. Mit der neuen Software ist das nun möglich“, so Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.11.2022

Erhebung in den Caritas-Beratungsstellen – Auch Mietschulden und allgemeine Wohnprobleme nehmen zu

Der Anteil von Menschen mit Energieschulden in der Sozialberatung der Caritas hat sich innerhalb von drei Jahren verdoppelt. Auch Mietschulden, Wohnprobleme und finanzielle Schwierigkeiten kommen als Grund für die Beratung häufiger vor – Wohnprobleme betreffen dieses Jahr nahezu einen Drittel der Ratsuchenden und „finanzielle Schwierigkeiten“ knapp die Hälfte (46%). Das ergab eine Erhebung in den Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung, die jedes Jahr an einem bestimmten Tag im September durchgeführt wird.
„Die 478 Bratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung sind die erste Anlaufstelle für Menschen, die soziale Probleme haben und mit irgendetwas nicht zurechtkommen. Sie sind ein verlässlicher Seismograph der Probleme und Notlagen im Land“, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Viele Probleme sind ‚alte Bekannte‘, etwa Schulden oder Probleme mit dem Jobcenter. Aber die Bedeutung anderer Probleme nimmt zu: Die Wohnsituation, belastend hohe Mieten und Heizkosten bringen immer mehr Menschen in Bedrängnis. Energieschulden kommen immer häufiger vor – ein Trend, der bereits vor Februar 2022 einsetzte, durch die geopolitisch beeinflussten Energiepreisentwicklungen aber an Tempo gewonnen hat.“

Im Jahr 2019 waren am Stichtag Energieschulden für 4,8% der Ratsuchenden ein Grund für den Besuch der Beratungsstelle, in diesem Jahr lag der Anteil bei 10,8%. Mietschulden waren in diesem Jahr bei 9,6% der Klientinnen und Klienten ein Beratungsgrund. „Wohnprobleme“ sind in 30,8% der Beratungsfälle Thema, etwa Konflikte mit dem Vermieter oder eine Wohnung, die aufgrund ihrer Größe oder mangelnder Barrierefreiheit nicht mehr bedarfsgerecht ist.

Behördensprache für viele unverständlich

Mit 42% ist die Zahl der Ratsuchenden, die wegen „Sprachprobleme im Umgang mit den Behörden“ in die Beratung kommen, auffällig hoch. Das kann bei einigen daran liegen, dass sie (noch) nicht über genug Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Da aber nur 22% der Klientinnen und Klienten „Sprachprobleme im Alltag“ haben, ist die Differenz auf die lebensweltferne Sprache zurückzuführen, die Behörden verwenden. Für viele Menschen, egal welcher Herkunft und Nationalität, ist diese schlichtweg unverständlich.

„Der Staat kann die Menschen nicht gut unterstützen, sie weder fördern noch fordern, wenn er eine Sprache spricht oder schreibt, die sie nicht verstehen“, so die Caritas-Präsidentin. Responsivität als Anforderung der Vereinten Nationen an „gute Verwaltung“ setze aber voraus, dass sich Verwaltungshandeln am Empfängerhorizont orientiert.

Nutzung des 9-Euro-Tickets

Die Erhebung der Caritas-Sozialberatung hat 2022 auch erhoben, welcher Anteil der Ratsuchenden im Sommer das Angebot des 9-Euro-Tickets genutzt hat. Knapp 55% haben sich das Ticket besorgt, 33% haben berichtet, dass sie das „nicht brauchen“. Für 11% der Ratsuchenden hat sich das Ticket nicht gelohnt, „weil der ÖPNV zu schlecht ist“.

„Mehr als die Hälfte der Menschen in unseren Sozialberatungsstellen hat das 9-Euro-Ticket erworben. Das ist ein Riesenerfolg und verweist auf die Attraktivität öffentlichen Nahverkehrs gerade auch für Menschen, die mit dem Alltag zu kämpfen haben“, kommentiert die Caritas-Präsidentin. „Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für Teilhabe, eine gute ÖPNV-Infrastruktur und ein attraktives Tarifsystem sind daher heute elementar wichtig für eine soziale Politik.“

Mehr Informationen
Jedes Jahr am dritten Donnerstag im Monat erheben die Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung Daten zu den an diesem Tag geführten Beratungsgesprächen: Profil der Ratsuchenden (Alter, Geschlecht, Familiensituation, Einkommen…) und Grund oder Gründe für die Beratung. In diesem Jahr sind 2.007 Vorgänge in die Erhebung eingeflossen. Mehr Details zu den Ergebnissen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 21.11.2022

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Alzheimer Gesellschaften NRW mit der Pflege-Bevollmächtigten der Bundesregierung, Claudia Moll, fordert die Diakonie Deutschland die Einberufung eines Reformgipfels.

Diakonie-Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide:

„Wenn nicht endlich eine grundlegende Pflegereform kommt, fährt das Pflegesystem absehbar vor die Wand. Deshalb brauchen wir jetzt schnelles politisches Handeln. Auf einem Pflegegipfel müssen die dringenden Probleme beraten und die Bundesregierung zum Handeln bewegt werden. Die Pflegeversicherung ist unter anderem durch Sonderaufwendungen während der Pandemie in eine finanziell kritische Lage geraten. Gleichzeitig treiben höhere Energie- und Lebensmittelpreise und tarifliche Lohnsteigerungen die Eigenanteile für Pflegebedürftige in den Einrichtungen weiter in die Höhe. Auch pflegende Angehörige, die eine tragende Rolle in der Pflege übernehmen und vielfach auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten, geraten angesichts der Preissteigerungen in Not. Besorgniserregend ist auch der Personalmangel in der Pflege. Schon heute fehlen Zehntausende Pflegekräfte. Das führt dazu, dass Pflegedienste nicht mehr alle pflegedürftigen Menschen versorgen können und auch in der vollstationären Pflege ist das Personal knapp. Diese drängenden Probleme können nur durch eine umfassende Pflegereform und in einem größeren politischen Rahmen gelöst werden. Wir brauchen dringend einen Pflegegipfel der Bundesregierung, um eine echte Reform in der Pflege anzugehen. Die Zeit drängt!“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/erwartungen-an-die-politik/pflegereform-umsetzen-gesundheitssystem-staerken

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 21.11.2022

Ein breites Bündnis von 77 nationalen und internationalen Verbänden und Organisationen ruft zum heutigen Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch die Europäische Union dazu auf, ihr Versprechen einzuhalten, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen. Die Organisationen begrüßen ausdrücklich die bisherigen Schutzmaßnahmen der Technologieunternehmen, für Kinder sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die allermeisten Meldungen über sexuelle Gewalt gegen Kinder im Internet von einigen wenigen Anbietern stammen, während etliche Anbieter gar keine Maßnahmen ergreifen. Dieser Befund und das gleichzeitig exponentiell wachsende Ausmaß der sexuellen Ausbeutung und der sexuellen Gewalt gegen Kinder im Internet zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und es deshalb einen soliden Rechtsrahmen braucht. Den Offenen Brief haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Kindernothilfe, ECPAT, die Stiftung Digitale Chancen und World Vision unterzeichnet.

„Anbieter müssen dazu verpflichtet sein, sexuelle Gewalt gegenüber Kindern in ihren Angeboten Einhalt zu gebieten. Sie sollten Missbrauchsmaterial aufdecken, melden und den Zugang dazu unterbinden müssen, indem sie es sperren oder das Material aus ihren Diensten entfernen. Alle Anbieter von Internetseiten sowie Social-Media- und Messengerdiensten stehen in der Verantwortung, ihre Strategien, Produkte und Voreinstellungen auch im Sinne eines effektiven Kinderschutzes auszurichten und so einen Beitrag für sichere digitale Umgebungen für Kinder zu befördern. Diese müssen von der Europäischen Union rechtlich abgesichert werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die virale Verbreitung von Material über sexuelle Gewalt gegen Kinder hat sich enorm weiterentwickelt. So wurden bereits im Jahr 2019 in Europa etwa drei Millionen Bilder und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet. Der Missbrauch und dessen Fortsetzung durch die Existenz der Bild- und Videomaterialien erschwert es diesen Kindern, die Taten zu verarbeiten sowie möglichst unbeschwert und so gesund wie möglich weiter aufzuwachsen.

Der Offene Brief „Civil Society and Child Rights Organisations Call to Action: We must make the Internet a Safe Place for Children“ mit allen unterzeichnenden Verbänden und Organisationen kann unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-EN in der englischen und unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-DE in der deutschen Version heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.11.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Dezember 2022

Veranstalter: Landesarmutskonferenz Berlin (lak) und die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin

In Deutschland wurden im Jahr 2020 laut Polizeistatistik 132 Frauen von ihren (Ex-) Partnern getötet.

Die Autorinnen des Buches „Femizide“ – erschienen im Hirzel Verlag- Julia Cruschwitz und Carolin Haentjes sprachen mit Wissenschaftler*innen, Kriminolog*innen, Polizei, Anwält*innen, Überlebende, Zeug*innen und Angehörige und analysierten wissenschaftliche Studien.

Julia Cruschwitz wird an diesem Abend vor Ort sein und mit uns die erlangten Erkenntnisse teilen. Sie wird Auszüge aus ihrem Buch vorstellen, die wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren möchten. Unsere Schwerpunkte werden u.a. im Bereich „Was sind Femizide, wer sind die Täter“ und „Umgangsrecht vs. Schutz vor Gewalt“  liegen.

Vor Ort erwartet Sie auch ein themenbezogener Büchertisch der Buchhandlung Anagramm (Mehringdamm 50, 10961 Berlin) sowie ein kleiner Getränkestand.

Der Eintritt ist frei.

Den Flyer finden Sie hier.

Termin: 16. Dezember 2022

Veranstalter: „Lokale Bündnisse für Familie“

Es erwarten Sie Beiträge aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zum Thema: „Aktive Vaterschaft – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. 

Wir freuen uns auf unsere Gäste:

Ekin Deligöz, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin und
Dr. Achim Dercks, stellv. DIHK-Hauptgeschäftsführer

Dr. David Juncke (Vizedirektor, Leitung Familienpolitik, Prognos AG) mit einem Fachimpuls:

„Zwischen gesellschaftlichen Trends und familiären Lebensbedingungen: Väter auf dem Weg zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit“

Treten Sie anschließend miteinander zu einem dieser beiden Themen in den virtuellen (Bündnis-) Dialog:

Aktive Vaterschaft:

  1. Wunsch?! –  Welche Herausforderungen und Chancen erkennen Sie beim Thema „aktive Vaterschaft“?
  2. Wirklichkeit?! –  Welche (erfolgreichen) Projekte zum Thema „aktive Vaterschaft“ haben Sie umgesetzt?

Anbei finden Sie das Programm.

Registrierung: Bitte melden Sie sich hier für den Bündnisdialog an. Weitere Informationen sowie den Veranstaltungslink senden wir Ihnen anschließend rechtzeitig zu.

Bereichern Sie die Veranstaltung mit Ihren Beiträgen: Wir laden Sie ein, uns Ihre Fragen vorab per E-Mail zuzusenden.
Wir werden diese anonymisiert in die Podiumsdiskussion und an den Thementischen einfließen lassen.