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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Corona-Krise: Menschen mit Sorgepflichten unterstützen!

Berlin, 16.03.2020 – Angesichts der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen appelliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) an Arbeitgeber*innen, Menschen mit Sorgepflichten zu unterstützen und nicht mit unrealistischen Erwartungen zu überfordern.

Angesichts der Gefahren, die von einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ausgehen sowie dem Bemühen, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen schließen im Laufe dieser Woche bundesweit Kindertagesstätten und Schulen, sodass die Betreuung der Kinder fast ausnahmslos in den Familien organisiert werden muss. Gleichzeitig warnen Virolog*innen davor, die Kinderbetreuung an Großeltern abzugeben, denn diese zählen, meist altersbedingt, zur Risikogruppe. Viele Arbeitgeber*innen versuchen der nun entstehenden Betreuungslücke mit erweiterten Regelungen für Home Office entgegen zu kommen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des ZFF, sagt dazu: „Unsere Gesellschaft steht vor einer präzedenzlosen Herausforderung, die uns alle zu einem solidarischem Umgang auffordert! In dieser Situation stehen Menschen mit Familienpflichten vor der Aufgabe, Sorge privat zu organisieren, denn die öffentliche Infrastruktur wird in den kommenden Wochen zunehmend ausgesetzt: Kitas, Schulen und andere Tageseinrichtungen werden auf absehbare Zeit geschlossen. So fällt es verstärkt den Eltern zu, neben der Erwerbstätigkeit und der umfassenden Betreuung kleinerer Kinder, ihre Schulkinder bei der Erledigung von Lernaufgaben zu unterstützen. Als ZFF appellieren wir an Arbeitgeber*innen, Väter und Mütter in den nächsten Wochen großzügig von Aufgaben zu entlasten und von den Möglichkeiten einer bezahlten Freistellung Gebrauch zu machen.“

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

Bundesratsinitiative „Familienpflegegeld“: Eine wichtige Initiative für eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf!

Berlin, 12.03.2020Anlässlich der Berliner Initiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes, die am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, begrüßt das ZFF das Vorhaben und fordert, erwerbstätige pflegende Angehörige endlich nachhaltig zu unterstützen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf entwickelt sich zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Dabei müssen und wollen immer mehr Angehörige die Pflegeaufgabe mit einem Job unter einen Hut bringen. Das Land Berlin fordert nun, diese Menschen mit Hilfe eines Familienpflegegeldes finanziell und zeitlich zu unterstützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative ein. Diese Leistung soll Menschen, die nahe Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbar*innen, pflegen, die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung vom Beruf eröffnen. In dieser Zeit sollen sie durch ein Familienpflegegeld finanziell unterstützt werden, das analog zum Elterngeld-Modell 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts kompensiert.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Berliner Bundesratsinitiative zum Familienpflegegeld und sehen in dem Vorschlag einen zentralen Baustein für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen pflegende Angehörige vielfach auf den Kosten privater Pflege sitzen und bieten nur unzureichende Möglichkeiten für berufliche Auszeiten. Die Pflege alter Menschen ist aber genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern und muss gesamtgesellschaftlich verantwortet werden. Neben dem vorgeschlagenen Familienpflegegeld setzen wir uns für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein, die privat Pflegende bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Langfristig brauchen wir in unserer Gesellschaft einen guten Mix aus der Unterstützung von privat Pflegenden und Angeboten professioneller Pflege in öffentlicher Verantwortung.“

Im Jahr 2020 setzt sich das ZFF schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ auseinander. In diesem Rahmen veranstalten wir am 18.06.2020 gemeinsam mit dem AWO Bundesverband eine Fachtagung im Berlin.

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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Equal Care Day: Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 28.02.2020 – Anlässlich des Equal Care Day am 29.02.2020 bekräftigt das ZFF, dass eine zeitgemäße Familienpolitik die geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit ins Zentrum rücken muss.

Der Equal Care Day macht im Schaltjahr 2020 auf die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern aufmerksam. Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Konkret übernehmen Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit (2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017).

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Vielfalt Familie unterstützen: Stiefkindadoption für nichteheliche Familien ist nur ein erster Schritt!

29.01.2020 – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Thema „Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien“ im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befürwortet das ZFF die schrittweise Abkehr vom Primat der Ehe. Gleichzeitig mahnt es jedoch weitere Schritte an, um der Vielfalt Familie gerecht zu werden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nichteheliche Lebensformen dürfen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Für das ZFF ist das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern. Das ZFF begrüßt daher die Intention des Gesetzentwurfs, denn die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.“

Reckmann fährt fort: „Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bezüglich der Kriterien zur Prüfung der Paarbeziehungsstabilität weiter verschärft wurde. Unverheiratete Paare müssen nicht mehr nur zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben, bevor sie eine Stiefkindadoption durchführen können.

Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich Familienpolitik und Familienrecht an allen Familienformen orientieren. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so schaffen wir gute Rahmenbedingungen für die Vielfalt Familie!“

Die Stellungnahme des ZFF vom 26.09.2019 anlässlich des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Familien von Anfang an begleiten: AWO und ZFF fordern bessere Ausstattung von Familienbildung

Berlin, 28. Januar 2020 Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) veröffentlichen heute ein umfangreiches Positionspapier zu Chancen, Wirkungsweisen und Herausforderung der Familienbildung und fordern deren flächendeckenden Ausbau.

Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung zugleich. Tagtäglich erbringen Eltern und Familien durch die Bewältigung umfassender Erziehungs-, Bildungs-, Sozialisations- und Fürsorgeaufgaben vielfältige Leistungen, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Unabhängig von Bildungsstand oder sozioökonomischem Status haben Familien in unterschiedlichen Phasen ihres Familienlebens Fragen, das Bedürfnis nach Begegnung und Austausch mit anderen, aber auch nach konkreter Begleitung und Beratung.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Unbestritten trägt Familienbildung mit ihren vielfältigen Angeboten über alle Familienphasen hinweg dazu bei, dass Familienleben gelingen kann und Kinder im Wohlergehen aufwachsen können. Für uns sind Erziehung und Bildung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Gute Familienbildung braucht entsprechende Rahmenbedingungen: verbindliche Finanzierung, zeitgemäße Förderstrukturen und gute Arbeitsbedingungen für ihre Fachkräfte. Mit dem vorliegenden Positionspapier machen sich AWO und ZFF stark für ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und auskömmlich finanziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für alle Familien in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld: Familienbildung als Chance und Maßnahme universeller Prävention muss ernstgenommen und gestärkt werden!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Ein gutes Familienleben bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern Halt und sorgt für ein gesellschaftliches Miteinander. Gleichzeitig stehen Familien heute vielfach vor der Herausforderung, Veränderungen in Gesellschaft, Arbeitswelt und Geschlechterverhältnissen zu leben. Deswegen brauchen Familien neben geeigneten ökonomischen Rahmenbedingungen auch die unterstützende, stärkende Aufmerksamkeit in ihren nahräumlichen Lebenswelten. Die Familienbildung kann einen Beitrag dazu leisten. Sie muss Familien zuverlässig vor Ort zur Verfügung stehen!“

Das Positionspapier „Familien begleiten – von Anfang an!“ finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Internationale Kooperation beim Thema Kindergrundsicherung: Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben!

Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V., AWO Landesverband Bayern.

Berlin/Wien, 06. Dezember 2019 – Angesichts der Stagnation von Kinderarmut auf hohem Niveau in Deutschland und Österreich engagieren sich deutsche und österreichische Organisationen gemeinsam für die Einführung einer Kindergrundsicherung in ihren Ländern und auf europäischer Ebene für Fördermaßnahmen zum Wohl von Kindern.

Sowohl die Volkshilfe Österreich, als auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bund und in den Ländern, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) arbeiten seit vielen Jahren an Konzepten für eine Kindergrundsicherung. Österreich bezieht sich als Grundlage dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland steht die Idee eines sozial gerechten Familienlastenausgleichs im Zentrum der Überlegungen. Im Rahmen des vertieften Austauschs zwischen den Organisationen wurde schnell klar, dass sinnvollerweise auch die europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, um jedem Kind in Europa ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Organisationen begrüßen daher Diskussionen um eine europäische Kindergarantie („European Child Guarantee“), mit der seitens der EU der kostenlose Zugang armutsgefährdeter Kinder zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung, Unterkunft und Ernährung gefördert werden soll. Sie verweisen auf ihr weitergehendes Konzept einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind ein Aufwachsen in Wohlergehen ermöglichen soll.

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:
„Seit Jahren stagniert die Zahl armutsbetroffener Kinder auf hohem Niveau. Wir haben uns zu dieser Erklärung zusammengeschlossen und weitere entschlossene transnationale und europäische Aktivitäten vereinbart, weil wir uns einig sind, dass die Zeit gut gemeinter politischer Zwischenschritte nun vorbei sein muss. Wir können nicht länger zusehen, wie jedem fünften Kind in Deutschland legitime Ansprüche auf ein Aufwachsen im Wohlergehen, auf Anerkennung und auf Zukunftschancen vorenthalten werden. Wir brauchen endlich einen großen Wurf, der zu substantiellen Verbesserungen führt!“

Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, ergänzt:
„Die UN Kinderrechte zeigen einmal mehr, dass die Bekämpfung von Kinderarmut eine Verpflichtung darstellt und nicht nur auf „good will“ beruhen sollte. Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, braucht es neben kindgerechter Infrastruktur auch eine deutliche Erhöhung der monetären Mittel, um Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen in Würde zu ermöglichen.“

Ulrich Bauch, der Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes, betont:
„Wir freuen uns, dass die EU das Thema Kinderarmut auf der Agenda hat und das Budget für diesen Bereich erhöht. Mit der geplanten europäischen Kindergarantie haben die Mitgliedsstaaten nun einen starken Anreiz, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, erklärt:
„In Deutschland ist die Kindergrundsicherung in aller Munde: seit kurzem liegen gute Konzepte von der SPD, den Grünen und den Linken vor. Das macht uns stark im Kampf gegen Kinderarmut! Aber es muss auch Kindergrundsicherung drin sein, wenn sie draufsteht. Wichtige Kriterien sind für uns hier ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder, die sozial gerechte Ausgestaltung der Leistung und eine einheitliche und direkt Auszahlung, sodass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.“

Wolfgang Schindele, der Geschäftsführer des AWO Landesverbandes Bayern, fügt hinzu:
„Kinderarmut schlägt vor Ort auf, dies ist in den Einrichtungen der AWO deutlich erkennbar. Das fordert nicht zuletzt auch die kommunalen Haushalte heraus. Es ist an der Zeit das System „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen“.

Die gemeinsame Erklärung „Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben! Warum wir eine Kindergrundsicherung brauchen“ finden Sie hier (PDF).

Zur Kampagne der Volkshilfe Österreich

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

SPD Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung: Der Beseitigung der Kinderarmut einen großen Schritt näher!

Berlin, 21. November 2019 – Anlässlich der veröffentlichten Eckpunkte des SPD-Konzeptes für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung begrüßen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Reformideen als richtungsweisend.

Das durch den SPD Parteivorstand vorgestellte Konzept einer „sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“ baut auf zwei Säulen auf: Auf der einen Seite steht der Ausbau sozialer Infrastruktur für die bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort, auf der anderen Seite soll eine existenzsichernde Leistung für Kinder, die bisherige Familienleistungen zusammenführt, einfacher und sozial gerechter ausbezahlt werden. Perspektivisch wird eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angestrebt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: Das vorgelegte Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung weist den richtigen Weg und zeigt, wie die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land gelingen kann: Nur in der Verbindung von guter und armutssensibler Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort mit einer Geldleistung, die den Mindestbedarf für alle sicherstellt, haben die Familien die Chance, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Und das ist dringend nötig: Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland armutsgefährdet auf und ist damit einem größeren Risiko ausgesetzt, weniger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können und schlechtere Zukunftschancen zu haben – materiell, gesundheitlich, sozial und in der Bildung. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS Langzeitstudie. Wir müssen den Zusammenhang von Armut und mangelnder Teilhabe für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft endlich durchbrechen! Ernsthaftes Handeln ist von Seiten der Bundesregierung hier längst überfällig.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „In jedem fünften Kinderzimmer unseres Landes spielt die Armut mit und dies trotz wirtschaftlich guter Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten wir es uns, Familien mit höheren Einkommen für ihre Kinder über die Steuer deutlich stärker zu entlasten, als wir am unteren Einkommensrand über das Kindergeld fördern. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein und das System der Familienförderung gehört „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Das Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung schlägt hier wichtige und richte Schritte vor. Gleichzeitig nimmt die SPD mit dem Einbezug des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht und der Forderung nach einer Neubemessung des Existenzminimums unsere Forderung, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll, endlich ernst. Auch wenn das SPD Konzept wesentliche Bausteine einer Kindergrundsicherung enthält, wie sie von einem breiten Bündnis seit 2009 gefordert wird, muss dringend darauf geachtet werden, dass die neue Geldleistung nicht hinter dem Status quo zurückfällt. Schon heute bekommen Familien, die vom Kinderzuschlag und Kindergeld profitieren, 408 Euro und damit das sächliche Existenzminimum ausbezahlt. Hinter dieser Höhe dürfen wir keinesfalls zurückbleiben!“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“

Berlin, 06.06.2019 – Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Familie braucht ein Zuhause“ statt, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, die derzeitigen Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt, in der Wohnpolitik und der Stadtentwicklung herauszuarbeiten und Lösungen zu finden, wie wieder bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für Familie geschaffen werden kann.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Immer mehr Kinder wachsen in Ballungsräumen auf, doch dort haben es Familien besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Einkommensschwache Haushalte und Alleinerziehende sind noch einmal besonders betroffen. Mit unserer Fachtagung wollen wir auf die Problematik aufmerksam machen und neue Ansätze für eine sozial gerechte Wohnungsbaupolitik diskutieren.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet, dass es um mehr geht als ein Dach über dem Kopf. Vor allem bedeutet dies die Sicherung ausreichenden und guten Wohnraums mit Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält sowie Nachbarschaften fördert. Dieser Wohnraum wird aber für viele Familien zunehmend zu einem Luxusgut und kaum mehr bezahlbar. Wohnen und Wohnraumversorgung muss ein fester Bestandteil familienpolitischer Daseinsvorsorge werden!“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, 10 Jahre Einsatz für eine gerechte Familienförderung

Berlin, 12. April 2019Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung nochmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie

Starke-Familien-Gesetz: Zu schwach für arme Familien? Mehr Mut für grundsätzlichere Reformen!

Berlin, 21. März 2019Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF das Gesetz, fordert jedoch grundsätzlichere Reformen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Das Gesetz sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Starke-Familien-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Wir begrüßen, dass weitere Verbesserungen, die auch das ZFF gefordert hat, im parlamentarischen Verfahren vereinbart wurden. Hierzu zählt u.a. die ersatzlose Streichung der vorgesehen Grenze von 100 Euro bei der Berücksichtigung von Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag. So wird Kindesunterhalt durchgehende nur noch zu 45 Prozent angerechnet. Damit werden Alleinerziehende die Leistung zukünftig in größerem Umfang in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird der Betrag für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule) von 10 Euro auf 15 Euro erhöht und weitere Aufwendungen wie etwa Fußballschuhe können leichter beantragt werden.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen, mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Zu den Reformen beim Bildungs- und Teilhabepaket bleibt festzuhalten, dass dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die Leistungen auch nicht abgerufen werden können. So wird der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen, nicht erfüllt.

Um bürokratische Hürden nachhaltig zu beseitigen und alle anspruchsberechtigen Familien zu erreichen, könnte in einem weiteren Schritt die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums angegangen werde. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die ZFF-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Starke-Familie-Gesetz vom 04.03.2019 finden Sie hier.