Starke-Familien-Gesetz: Zu schwach für arme Familien? Mehr Mut für grundsätzlichere Reformen!

Berlin, 21. März 2019Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF das Gesetz, fordert jedoch grundsätzlichere Reformen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Das Gesetz sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Starke-Familien-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Wir begrüßen, dass weitere Verbesserungen, die auch das ZFF gefordert hat, im parlamentarischen Verfahren vereinbart wurden. Hierzu zählt u.a. die ersatzlose Streichung der vorgesehen Grenze von 100 Euro bei der Berücksichtigung von Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag. So wird Kindesunterhalt durchgehende nur noch zu 45 Prozent angerechnet. Damit werden Alleinerziehende die Leistung zukünftig in größerem Umfang in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird der Betrag für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule) von 10 Euro auf 15 Euro erhöht und weitere Aufwendungen wie etwa Fußballschuhe können leichter beantragt werden.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen, mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Zu den Reformen beim Bildungs- und Teilhabepaket bleibt festzuhalten, dass dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die Leistungen auch nicht abgerufen werden können. So wird der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen, nicht erfüllt.

Um bürokratische Hürden nachhaltig zu beseitigen und alle anspruchsberechtigen Familien zu erreichen, könnte in einem weiteren Schritt die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums angegangen werde. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die ZFF-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Starke-Familie-Gesetz vom 04.03.2019 finden Sie hier.