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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Einigung Kindergrundsicherung: Das ist keine Armutsbekämpfung!

Berlin, 28.08.2023  – Anlässlich der heutigen Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine „Kindergrundsicherung“, begrüßt das ZFF zwar die Einigung auf eine Verwaltungsreform, zeigt sich jedoch zutiefst bestürzt über das schwache Konzept der neuen Leistung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF) erklärt dazu: „Die Enttäuschung über die geeinten Eckpunkte ist groß: Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.

Den Weg, den diese Verwaltungsreform einschlägt, ist richtig, aber die Schritte gehen nicht weit genug. Das was uns hier vorliegt, ist keine armutsfeste neue Leistung. Wir befürworten, dass verdeckter Armut durch eine höhere Inanspruchnahme den Kampf angesagt wird. Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.

Seit Jahrzehnten kämpft das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gute und ausreichende Reform der familien- und sozialpolitischen Leistungen hin zu einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Mit dem, was da jetzt beschlossen wurde, bekämpft man keine Kinderarmut!“

Altenkamp fährt fort: „Diese Regierung ist mit großen Versprechen angetreten. Kinderarmut zu bekämpfen, war eine der Mammutaufgaben, der sie sich stellen wollte. Diesen Mut hat das ZFF damals begrüßt. Wir werden den Gesetzgeber an seine Versprechen erinnern und uns im parlamentarischen Verfahren vehement dafür einsetzen, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Die aktuelle Einigung kann nur ein Zwischenschritt sein, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Statement Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum bevorstehenden Gesetzentwurf

Berlin, 14.7.2023 – Lediglich zwei Milliarden Euro sieht der Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministeriums derzeit als „Merkposten“ für die Kindergrundsicherung vor. Und das, obwohl die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland erschreckend hoch sind: Mehr als jedes fünfte Kind war laut dem aktuellen Report der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr von Armut betroffen oder bedroht. Das Bündnis Kindergrundsicherung blickt mit Sorge auf diese Entwicklung:

Verena Bentele, Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung:
„Eine Kindergrundsicherung, die zur Schmalspurversion zu werden scheint, ist für ein so reiches Land wie Deutschland ein Armutszeugnis. Unser Bündnis wird den nächsten Gesetzentwurf genau unter die Lupe nehmen, vor allem in Hinblick auf die Höhe der Mittel. Kinderarmut kann nur wirksam bekämpft und verhindert werden, wenn genug Geld dafür bereitsteht. Die Bündelung aller nötigen familienpolitischen Leistungen zu einer ist erforderlich, damit das Geld schnell, unbürokratisch und automatisiert ausgezahlt werden kann.“

Sabine Andresen, Koordinatorin des Bündnisses Kindergrundsicherung:
„Es geht darum, Kinder und Jugendliche vor Armut zu bewahren. Eine Kindergrundsicherung, die dies bewirken will, wird mit bis zu sieben Milliarden Euro ihr Ziel nicht erreichen. Drei Millionen Kinder und Jugendliche leben derzeit in Armut, ihr Alltag ist davon geprägt. Sie können nicht in den Sommerurlaub fahren, zu Schulbeginn kann all das, was nötig ist, vom Schulranzen zu Sportschuhen, nicht finanziert werden, sie trauen sich nicht zum Geburtstag der Schulfreundin, weil sie kein Geschenk bezahlen können. Diese Kinder und Jugendlichen werden, wenn kein Sinneswandel eintritt, auch von der jetzigen Regierung alleingelassen. Dabei war sie mit einer anderen Botschaft angetreten.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer  wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.
Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Gemeinsame Pressemitteilung mit der AGF: Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ fällt hinter Erwartung zurück

Berlin, 05.07.2023 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

Zur vollständigen PM

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Aktuelle Hinweise Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Zeitpolitik

Bundeshaushalt 2024. Falsche Prioritäten – Für Bundesfinanzminister gilt: Familien und Kinder zuletzt

Berlin, 04.07.2023 – Morgen wird vom Kabinett die Haushaltsaufstellung 2024 und der Finanzplan des Bundes bis 2027 beschlossen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Kurzsichtigkeit, mit der Bundesfinanzminister Lindner den Bundeshaushalt plant, spricht Bände: Er erweckt den Eindruck, dass ihm sämtliche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie die Kindergrundsicherung egal sind. Kinder sowie Familien sind für ihn scheinbar irrelevant. Den Vorschlag Eltern den Anspruch auf Elterngeld zu versagen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro als Paar zur Verfügung haben statt bisher 300.000 Euro, sorgt für Frust und löst das Gefühl einer ungerechten Behandlung aus. Dem gegenüber steht das im Bundeshaushalt erklärte Ziel, 71 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr zu investieren. Es kann doch nicht die Botschaft an die Bevölkerung sein, dass der Bundesregierung das NATO-Ziel für Rüstungsausgaben wichtiger ist als die Zukunft der Gesellschaft – der Kinder und Familien? Das sind die falschen Prioritäten!

Es wäre der Auftrag des Bundesfinanzministers gewesen, dafür zu sorgen, dass für die vielen wichtigen sozial- und familienpolitischen Projekte, die die Bundesregierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt hat, ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Stattdessen sah er es letztes Jahr als existenziell an, mit dem Inflationsausgleichsgesetz gießkannenmäßig sehr hoch verdienende Haushalte zu entlasten. Er versäumte es zudem, die Übergewinnsteuer so zu konzipieren, dass damit erfolgreich die extremen Krisengewinne der Öl-, Lebensmittel- sowie Rüstungsindustrie abgeschöpft werden. Statt die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, wird jetzt der Rotstift bei den Falschen angesetzt.

Das ZFF erwartet, dass mit der angekündigten Kindergrundsicherung auch die angemessene Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums angepackt wird, die für eine erhebliche Verbesserung aller Kinder in Armut sorgt. Der dafür vorgesehene Platzhalter von 2 Mrd. Euro lässt Böses vermuten. Anstatt zulasten der Mittelschicht und auf dem Rücken von Gering-Verdienenden den Haushalt zu konsolidieren, sollte die Bundesregierung dringend Instrumente der Umverteilung von oben nach unten schaffen!“

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Krieg in der Ukraine: Umfassende Unterstützung für geflüchtete Familien!

Berlin, 07.03.2022 – Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

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Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 04.03.2022Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

 

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ZFF-Positionspapier: Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!

11.12.2020 – Anlässlich der weiterhin hohen Infektionszahlen positioniert sich das ZFF mit einem umfangreichen Forderungspapier zu den sozialen Folgen der Pandemie und schlägt politische Handlungsempfehlungen vor. Vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche ist und bleibt die Pandemie ein enormer Kraftakt, der gegenüber wirtschaftlichen Interessen oft wenig Beachtung findet.

Trotz eines bundesweiten Teil-Lockdowns, verbunden mit Kontaktbeschränkungen, geschlossenen Restaurants und Kultureinrichtungen geht das Infektionsgeschehen nicht zurück und die Todesfälle aufgrund einer Corona-Infektion steigen rasant. Vor diesem Hintergrund rufen Wissenschaft und Politik dazu auf, einen harten Lockdown umzusetzen und neben den bereits getroffenen Maßnahmen auch die Schulen, Kitas und den Einzelhandel bis zum 10. Januar 2021 geschlossen zu halten.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist richtig und wichtig, jetzt die Weichen für eine dringend notwendige Reduzierung der Infektionszahlen zu stellen. Gleichzeitig wird es für viele Familien schwierig sein, die verlängerten Schul- und Kitaferien so kurzfristig und ohne staatliche Hilfe abzufangen. Wenn tatsächlich ein harter Lockdown umgesetzt wird, muss dieser mit entsprechenden familienpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel zusätzlichen Urlaubstagen für Eltern, flankiert werden. Denn viele Eltern haben ihren Urlaubsanspruch in diesem Jahr bereits aufgebraucht und wenn das nächste Jahr gleich mit Urlaub beginnt, so fehlen diese Tage bei der dringend benötigten Erholung nach dem Ende der Pandemie. Aber auch die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bildung, Schutz und Freizeit müssen gehört werden. Es drohen ansonsten weitere Überforderungen und Benachteiligungen.“

Altenkamp fährt fort: „Aus Sicht des ZFF ist es zentral, auf die sozialen Begleiterscheinungen der Pandemie hinzuweisen. Das Corona-Virus muss bekämpft werden, aber gleichzeitig dürfen die strukturellen Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft nicht weiter wachsen: Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen, Kinder aus armen Familien dürfen nicht weiter abgehängt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung müssen endlich ernst genommen werden und auch Familien, die vor Krieg und Folter fliehen, haben ein Recht, sich in Sicherheit zu wissen. In unserem Positionspapier fassen wir unsere Überlegungen zur Krisenpolitik der letzten Monate zusammen und leiten daraus politische Forderungen für Kinder und Jugendliche, für Mütter und Väter, aber auch für pflegende Angehörige ab. Dabei sehen wir deutlich: Die Lücken im Hilfesystem und den Rettungsschirmen bleiben vielfach offen und müssen dringend geschlossen werden. Das gilt für Krisenzeiten, wie wir sie gerade erleben, aber auch für die Zukunft unserer Gesellschaft!“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Wichtiger Schritt für Teilhabechancen aller Kinder: ASMK fasst den Beschluss für die Einführung einer Kindergrundsicherung

26.11.2020 – Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer (ASMK) hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 einen politischen Beschluss für eine Reform der monetären Leistungen für Familien gefasst. Damit appellieren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten. Die AWO und das ZFF begrüßen diesen weitreichenden und mutigen Beschluss.

Nach zwei Jahren intensiver Diskussion und zahlreicher Gutachten liegt der Beschluss der ASMK vor: Eine Kindergrundsicherung, die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen und der Einkommenssituation der Eltern orientiert, kann kindliche Entwicklungschancen deutlich verbessern und ist darüber hinaus realisierbar.

Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, erklärt dazu: „Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister*innen für eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt, um endlich Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Jetzt müssen konkrete Umsetzungsschritte folgen. Die Bundesregierung darf nicht weiterhin nur an kleinen Stellschrauben drehen. Die Ausweitung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) waren richtig, sie können das Armutsrisiko für Kinder aber nicht nachhaltig senken. Ebenso bleiben die neuen Regelsätze für Kinder hinter den Erwartungen der Expert*innen zurück. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sie dürfen nicht weiter auf Transferleistungen angewiesen sein, sondern brauchen einen eigenen Rechtsanspruch auf Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum-Familie e.V, ergänzt „Mit einer Kindergrundsicherung müssen wir alle Kinder erreichen. Derzeit gibt es viele verschiedene Vorschläge, die sich unter dem Namen Kindergrundsicherung tummeln. Diese halten aus unserer Sicht aber nicht immer, was sie versprechen. Daher gelten für uns unverzichtbare Kriterien: Eine Kindergrundsicherung muss das Existenzminimum für alle Kinder sichern, sozial gerecht ausgestaltet sein und unbürokratisch und direkt ausbezahlt werden. Und wir müssen schnell handeln: Die Corona-Krise hat die Missstände der letzten Jahre deutlich gezeigt: Arme Kinder und Jugendliche werden immer weiter von ihren Altersgenoss*innen abgehängt. Wir müssen diesen Teufelskreislauf dringend durchbrechen. Hierfür brauchen wir neben einer monetären Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernde Arbeit für die Eltern.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit mehr als 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 637 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Weitere Informationen: www.kinderarmut-hat-folge.de

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Regelsätze: Kinder gehören nicht in die Grundsicherung!

02.11.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB II und XII.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die ermittelten Regelsätze erfassen gerade einmal den allernötigsten Bedarf. Armen Kindern und Jugendlichen ist ein Aufwachsen in Wohlergehen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so nicht möglich. In der aktuellen Krisensituation zeigt sich erneut, wie stark die Bildungs- und Teilhabechancen vom Geldbeutel der Eltern abhängen: Nicht alle Kinder und Jugendlichen können am digitalen Unterrichtsgeschehen adäquat teilnehmen, da zu Hause das Geld nicht ausreicht, um einen Computer oder einen Drucker zu kaufen. Oft fehlt ein Tisch oder auch ein eigenes Zimmer in einer beengten Wohnung, um in Ruhe Schularbeiten zu machen. Darüber hinaus ist weder ein Eis, noch ein Campingurlaub im Sommer dem Gesetzgeber für ein Kinderleben relevant. Bildungsungleichheiten und Leistungsunterschiede und das Gefühl, nicht dazuzugehören verstärken sich so immer mehr.

Was Kinder und Jugendliche für ihre Existenzsicherung brauchen, ist nicht losgelöst vom Haushaltskontext und der Bemessung des elterlichen Existenzminimums. Der elterliche Bedarf wird aber aus den ärmsten 15 Prozent der Alleinlebenden ermittelt und enthält weder Begleitkosten für einen Ausflug ins Schwimmbad oder den Zoo, noch ist der Betreuungs- und Erziehungsaufwand angemessen berücksichtigt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Das ZFF fordert eine bedarfsgerechte, transparente und methodisch stimmige Ermittlung der Regelsätze und damit des soziokulturellen Existenzminimums. Ausgangspunkt der Ermittlung muss das sein, was Kinder und Jugendliche für ein Aufwachsen in Wohlergehen brauchen und nicht das Minimalniveau. Ebenfalls muss der Bedarf, der in einer Familie im Vergleich zu einem Alleinlebenden zusätzlich anfällt, berücksichtigt werden. Auf Grundlage dieser Neuberechnung und um langfristig, effizient und zielgerichtet gegen Kinderarmut vorzugehen, wollen wir Kinder und Jugendlichen mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung raus aus der Grundsicherung holen.“

Alexander Nöhring und Nikola Schopp werden heute als Sachverständige bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird live am 2. November um 13 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. November 2020 zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ und weiterer Anträge finden Sie hier.

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Internationaler Tag zur Beseitigung von Armut: Endlich schnelle Hilfen für arme Familien bereitstellen!

16.10.2020Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF verbesserte Leistungen für Familien und Kinder in prekären Lebenslagen.

Hierzu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen, neuer Kontaktbeschränkungen und der Gefahr zunehmender wirtschaftlicher und sozialer Krisenfolgen ist es unerlässlich, endlich schnelle Hilfen für arme Familien bereit zu stellen. Denn die Schwächeren in der Gesellschaft tragen derzeit eine Last, die sie kaum noch schultern können.

Viele arme Eltern sind ohnehin erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. In Zeiten der Corona-Pandemie wird dies fast unmöglich. Es fehlt an Geld für neue technische Endgeräte und es fehlt an Raum für die Kinder und Jugendlichen, um in Ruhe Schularbeiten zu machen oder ungestört zu lesen. Viele Eltern fühlen sich darüber hinaus überfordert, die Aufgaben von Schule und Hort zu Hause mit ihren Kindern alleine zu bewältigen und ihre Kinder entsprechend zu fördern.“

Altenkamp fährt fort: „Angesichts der aktuellen Krisensituation muss daher sichergestellt werden, dass die Regelsätze krisenbedingt aufgestockt und alle Kinder und Jugendlichen über technische Endgeräte verfügen, die für ein reibungsloses Lernen zu Hause geeignet sind. Auch braucht es verstärkt Infrastrukturangebote, wie etwa die Familienbildung, die Familien bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben in dieser Ausnahmesituation unterstützen können.

Darüber hinaus appelliert das ZFF an die Politik, endlich konkret über eine Reform der Familienförderung nachzudenken. Seit 2009 setzt sich das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis für eine Kindergrundsicherung ein, die viele Familienleistungen bündelt, das derzeitige System vom Kopf auf die Füße stellt und alle Kinder besser fördert!“