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Brückenteilzeit: Raus aus der beruflichen Sackgasse – für alle!

Berlin, 05.07.2018 Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an. Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit.

Fast jede zweite Frau ist hierzulande in Teilzeit beschäftigt, damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Viele dieser Frauen haben sich auf Grund familiärer Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden. Hieraus ergeben sich allerdings viele Nachteile, etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Damit die reduzierte Arbeitszeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, hat die Bundesregierung bereits zum zweiten Mal die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer*innen sollen einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine*n von 15 Beschäftigten gelten.

Die Familienverbände erklären: „Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition erneut eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht profitieren vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung der Brückenteilzeit!“

Allerdings, so die Verbände weiter:

„Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität fordern wir die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben, muss daneben noch ein grundsätzliches Problem angegangen werden: Männer verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit heute immer noch deutlich mehr als Frauen. Niedrigere Löhne und Gehälter sind ein zentraler Grund für die hohe weibliche Teilzeitquote. Solange der Gender-Pay-Gap besteht, bleibt die Benachteiligung von Frauen bestehen – daran kann auch eine Brückenteilzeit nichts ändern.“

Die gemeinsame Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

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Für Information und Selbstbestimmung – weg mit §219a StGB!

Berlin, 27.06.2018 Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“

Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

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Erwerbstätigkeit ist kein Allerheilmittel gegen Kinder- und Familienarmut!

Berlin, 27.06.2018 Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung „Aufwachsen in Armutslagen“ und der Kabinetts-Debatte zum Familienentlastungsgesetz fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär zu behandeln, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter kann helfen, Ausgrenzung von Kindern zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel gegen Armut. Vor allem Alleinerziehende schaffen es selten, aus dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen. Wie die Forscher*innen des IAB weiter zeigen, brauchen Alleinerziehende einen Vollzeitjob, um ihre Familie aus der Armut zu holen. Dies ist aber vielen Alleinerziehenden nicht möglich, da sie alleine für die Erziehung und Sorge ihrer Kinder und für das Haushaltseinkommen zuständig sind. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden!“

Reckmann fordert weiter: „Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Kinder und ihre Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Darüber hinaus muss der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden, wie zum Beispiel der Ausbau des Kinderzuschlags. Das Familienentlastungsgesetz geht hier in die falsche Richtung, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

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ZFF-Info 11/2018

SCHWERPUNKT I: Familienentlastungsgesetz

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)" aktuell dazu geäußert.

Aus unserer Sicht verdient das „Familienentlastungsgesetz“ seinen Namen nicht, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Zudem hätte der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden müssen, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen. Die Bundesregierung sollte daher ihre Bemühungen zunächst auf eine ausreichende Reform des Kinderzuschlags richten und dessen Schnittstellenprobleme beseitigen. Die Stellungnahme des ZFF können Sie hier herunterladen: u>

Die Große Koalition entlastet Familien. Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld erhöht. Es werden der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angehoben. Außerdem werden die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben.

„Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt stehen die Familien. Das Kindergeld wird um zehn Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht.

Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags werden wir 2021 vornehmen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp zehn Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen ab 2020 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.“

Quelle:Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2018

„Das Familienentlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn es geht an den Familien vorbei, die es am dringendsten benötigen. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen leer aus. Die Erhöhung des Kindergelds wird vollständig auf ihre Leistungen angerechnet und von Kinderfreibeträgen profitieren nur gut verdienende Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Werner weiter:

„Damit ist das Gesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet. Es kommt vor allem den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute. Sinnvoller wäre es, den Kinderzuschlag schnell bedarfsgerecht auszuweiten und so auszugestalten, dass er für alle armutsbetroffenen Familien zur Verfügung steht. Dazu wäre es notwendig, die Anrechnung auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss abzuschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.06.2018

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Familienentlastungsgesetz sieht eine geringfügige Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 10 Euro sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.812 Euro bis 2020 vor.

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Um der Familienrealität gerecht zu werden, muss der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrages angehoben werden. Denn Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen hätten.„Die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag wurde Familien bereits mehrfach zugesagt, zuletzt unmittelbar vor den Bundestagswahlen 2017 von der damaligen und jetzigen Bundeskanzlerin“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen. Jetzt werden Familien abermals enttäuscht!“

Beim Kindergeld ist es dringend geboten, die Erhöhung deutlich nach oben zu korrigieren. Gemäß dem Grundsatz „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein“ muss das Kindergeld an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Bei einem Gesamtkinderfreibetrag von 9.408 Euro (Grundfreibetrag 2020) entspricht dies einem Kindergeld in Höhe von 330 Euro.Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Facharbeiterlohn durch Steuern und Sozialabgaben finanziell dermaßen belastet ist, dass sie regelmäßig unter das steuerliche Existenzminimum fällt.

„Familien brauche ehrliche und gerechte Entlastungen. Dazu gehört ein existenzsicherndes Kindergeld von 330 Euro, die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag und ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung“, sagt Klaus Zeh. „Diese Maßnahmen wären eine gute und nachhaltige Entlastung des Familienbudgets. Das Familienentlastungsgesetz wirkt dazu nur wie ein Etikettenschwindel.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2018

Heute wurde der Referentenentwurf für ein Familienentlastungsgesetz vorgestellt. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Gesetz soll Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen und so Familien- und Kinderarmut verhindern. Leider ist dieser Weg viel zu kurz gesprungen und geht an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen. Der Entwurf mit dem Fokus auf die steuerrechtliche Entlastung wird seinem Anspruch, Familien zu stärken und zu entlasten, nicht gerecht. Familien im Hartz IV-Bezug profitieren nicht von diesem Gesetz. Dabei treffen die im Gesetzentwurf berücksichtigten Preisentwicklungen Familien im Hartz IV-Bezug genauso wie Familien mit einem existenzsichernden Einkommen. Gemessen an den zu niedrigen Regelsätzen für Kinder im SGB II fallen steigende Kosten sogar noch stärker als bei größeren Einkommen ins Gewicht."

Die Diakonie Deutschland setzt dieser Benachteiligung der finanziell schwächsten Familien ein eigenes Konzept entgegen: Eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder tritt an die Stelle der gegenwärtigen einzelnen Bausteine wie Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderregelsätze, über die das Existenzminimum von Familien gesichert werden soll. Eine solche Leistung würde auch endlich einen Schlussstrich unter die unnötige und komplizierte Bürokratie mit hoher Fehlerquote, bei der Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen untereinander ziehen. In besonderen schwierigen Notlagen sollten zusätzliche Leistungen den Hilfebedarf decken.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung das geplante Familienentlastungspaket der Bundesregierung als ambitioniert, kritisiert das Paket zugleich aber als sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es erfreulich, dass die Bundesregierung viel Geld für die Familienförderung zur Verfügung stellt, diese sollte jedoch konsequent am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausgerichtet sein. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ist hingegen keine geeignete armutspolitische Maßnahme.

"Es gibt im Koalitionsvertrag einige Ansatzpunkte im Kampf gegen die Kinderarmut, doch diese werden auf die lange Bank geschoben. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die soziale Spaltung sogar noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Dies widerspricht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dem Grundsatz, dass alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein sollten", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, wird das Kindergeld vollständig auf diese Leistung angerechnet. Damit wird keine Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern im Gegenteil diejenigen Familien bevorteilt, die ihren Kindern durch höhere Einkommen ohnehin bessere Startbedingungen geben können. Ein Familienentlastungsgesetz sollte alle Familien entlasten. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert daher dafür, die oben beschriebenen Differenzen zu beseitigen und allen Kindern eine bedarfsgerechte Förderung zukommen zu lassen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlages sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass – während die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag noch vor Veröffentlichung des Existenzminimumberichts vorangebracht wird – die spezifisch an arme Kinder gerichteten Reformen weiter auf sich warten lassen.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 27.06.2018

Der Gesetzentwurf zur Entlastung von Familien greift zu kurz, kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB). Die geplanten Maßnahmen kommen zwar vielen Kindern und Familien zugute, Kinder aus ärmeren Familien gehen jedoch leer aus. Damit vergibt die Bundesregierung die Chance, die Familienförderung neu auszurichten und entschlossen gegen Kinderarmut vorzugehen.

Fast jedes vierte Kind in Deutschland lebt nach neuesten Zahlen in Armut, deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, wie sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, fordert der DKSB.

„Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, bringt aber für Kinder in Armut unterm Strich nicht viel“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen leer aus. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu erklärt DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Regierung nicht in Angriff genommen, wie etwa eine Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Deshalb führt für uns mittelfristig kein Weg an der Einführung einer Kindergrundsicherung vorbei.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.dksb.de/fileadmin/user_upload/stellungnahme_des_dksb_zum_gesetzesentwurf_des_bmf___anlage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 15.06.2018

10 Euro mehr Kindergeld und eine höherer Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der VAMV fordert deshalb, das angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut zügig umzusetzen und insbesondere den Kinderzuschlag für Alleinerziehende zu verbessern. Insgesamt plädiert der VAMV für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle:Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vom 19.06.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie „Aufwachsen in Armutslagen“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung „Aufwachsen in Armutslagen“ und der Kabinetts-Debatte zum Familienentlastungsgesetz fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär zu behandeln, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter kann helfen, Ausgrenzung von Kindern zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel gegen Armut. Vor allem Alleinerziehende schaffen es selten, aus dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen. Wie die Forscher*innen des IAB weiter zeigen, brauchen Alleinerziehende einen Vollzeitjob, um ihre Familie aus der Armut zu holen. Dies ist aber vielen Alleinerziehenden nicht möglich, da sie alleine für die Erziehung und Sorge ihrer Kinder und für das Haushaltseinkommen zuständig sind. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden!“

Reckmann fordert weiter: „Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Kinder und ihre Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Darüber hinaus muss der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden, wie zum Beispiel der Ausbau des Kinderzuschlags. Das Familienentlastungsgesetz geht hier in die falsche Richtung, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.06.2018

Wenn Mütter nicht erwerbstätig sind, droht ihren Kindern Armut. Doch die Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit sind nicht immer gegeben. Dabei muss Kinderarmut unabhängig von der familiären Situation vermieden werden, denn arme Kinder sind dem Risiko ausgesetzt, vom sozialen Leben abgekoppelt zu werden. Ein neues Teilhabegeld für Kinder und unbürokratische Hilfe vor Ort könnten Abhilfe schaffen.

Das klassische Ein-Verdiener-Modell in Familien reicht in vielen Fällen nicht aus, um Kindern ein finanziell abgesichertes Aufwachsen zu ermöglichen. Wenn die Mutter erwerbstätig ist, ist das Risiko dagegen gering, dass die Kinder Armutserfahrungen machen. Kinder in Paarfamilien, deren Mütter dauerhaft in Vollzeit (mehr als 30 Wochenstunden), Teilzeit oder Minijobs arbeiten, sind fast alle finanziell abgesichert. Das Bild ändert sich aber deutlich, wenn die Mütter in Paarfamilien über einen längeren Zeitraum nicht erwerbstätig sind: 38 Prozent der Kinder gelten dann als finanziell abgesichert, 32 Prozent erleben dauerhaft oder wiederkehrend Armutslagen, 30 Prozent kurzzeitig. Für Kinder, deren Mütter im fünfjährigen Untersuchungszeitraum ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder verlieren, steigt das Armutsrisiko zudem signifikant an. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. In einer Armutslage leben laut Definition dieser Studie Kinder in Familien, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherungsleistungen (SGB II/Hartz IV) beziehen.

In Ein-Eltern-Familien hängt das Armutsrisiko von Kindern noch stärker an der Erwerbstätigkeit der Mütter. Nur wenn eine alleinerziehende Mutter über einen längeren Zeitraum in Vollzeit erwerbstätig ist (mehr als 30 Wochenstunden), kann in den meisten Fällen verhindert werden, dass ihre Kinder in einer dauerhaften Armutslage aufwachsen. Auch dann machen noch 16 Prozent der Kinder zumindest zeitweise Armutserfahrungen. Bei einer stabilen Teilzeitbeschäftigung der Mutter – oder wenn sie einen Minijob hat – leben 20 Prozent der Kinder dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen, weitere rund 40 Prozent zumindest zeitweise. Ist eine alleinerziehende Mutter nicht erwerbstätig, wachsen ihre Kinder fast immer in einer dauerhaften oder wiederkehrenden Armutslage auf (96 Prozent). Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind diese Zahlen alarmierend: "Kinderarmut hängt maßgeblich an der Erwerbstätigkeit von Frauen. Ob in Paarfamilien oder für Alleinerziehende: Müttern muss es erleichtert werden, arbeiten zu gehen. Gleichzeitig brauchen Kinder gemeinsame Zeit und Betreuung, so dass nicht in jeder Familiensituation eine umfängliche Erwerbstätigkeit für Mütter möglich ist." Er fordert: "Kinder müssen unabhängig von ihren Familien so unterstützt werden, dass sie nicht vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt sind."

Soziale Teilhabe von Kindern in Armutslagen deutlich eingeschränkt

Armut bedeutet in Deutschland in der Regel nicht, obdachlos oder hungrig zu sein. Sie geht aber dennoch mit materiellen Entbehrungen und insbesondere Einschränkungen in der sozialen und kulturellen Teilhabe einher. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft finanziell gesichert aufwachsen, sind in Vereinen aktiv – bei denjenigen in dauerhaften Armutslagen hingegen weniger als 40 Prozent. Diese Jugendlichen geben doppelt so häufig wie abgesicherte Jugendliche an, in ihrer Freizeit nicht an ihrer Wunschaktivität teilnehmen zu können. Sie fühlen sich zudem weniger zugehörig zur Gesellschaft und schätzen ihre eigene gesellschaftliche Position schlechter ein als Gleichaltrige. Sie wissen also schon in jungen Jahren, dass ihnen weniger Möglichkeiten offenstehen als finanziell besser gestellten Jugendlichen. "Schon früh erhalten Kinder in Armutslagen das Gefühl, ausgeschlossen zu sein und am gesellschaftlichen Leben weniger teilhaben zu können als abgesicherte Kinder in ihrem Umfeld", so Dräger. Was zum normalen Aufwachsen in Deutschland dazu gehöre, bliebe vielen von ihnen versagt. Dräger folgert: "Wenn Vereinsmitgliedschaft und andere Freizeitaktivitäten weiterhin stark vom Einkommen der Eltern abhängen, dann reicht das Bildungs- und Teilhabepaket hier offensichtlich nicht."

Kinder in dauerhaften Armutslagen sind zudem weniger stark vernetzt. Sie geben seltener als ihre besser gestellten Altersgenossen an, viele enge Freunde zu haben. Für Dräger hat dies auch mit den leeren Geldbeuteln der Eltern zu tun: "Wer aus finanziellen Gründen seine Freunde nicht nach Hause einladen kann oder kein Geld für gemeinsame Hobbies hat, dem fällt es schwerer, dabei zu sein und Freundschaften zu knüpfen."

Ein Teilhabegeld kann die Situation von Kindern verbessern

Laut Dräger haben alle Kinder ein Recht auf gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen – egal in welcher Familienform sie aufwachsen oder wie ihre Eltern erwerbstätig sind. Denn insbesondere alleinerziehenden Eltern sei es in vielen Fällen aufgrund der oftmals alleinigen Verantwortung für die Kinder nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten.

Die Bertelsmann Stiftung hat zur Verringerung von Kinderarmut ein drei Bausteine umfassendes Konzept entwickelt.

•Erstens ist eine Bedarfserhebung vorgesehen, in der eine belastbare Fakten-Grundlage darüber geschaffen wird, was junge Menschen brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
•Zweitens soll ein Teilhabegeld diese Bedarfe für alle Kinder sichern. Dieses Teilhabegeld ersetzt und bündelt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den SGB-II Regelsatz für Kinder, den Unterhaltsvorschuss und einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es müsste, so Dräger, zudem einkommensabhängig abgeschmolzen werden, um gezielt Armut zu vermeiden. "Das vorhandene Geld muss dort ankommen, wo es am meisten gebraucht wird."
•Als drittes sieht das Konzept vor, eine hochwertige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zu gewährleisten, die durch ein gutes Unterstützungssystem vor Ort ergänzt wird.

Die Studie finden Sie unter : https://www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/5837/.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Familienförderung in Deutschland konsequenter an der Bekämpfung der Kinderarmut auszurichten. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, wie stark das Armutsrisiko von Kindern an der Erwerbstätigkeit der Mütter hängt. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk braucht es zudem für die Situation von Alleinerziehenden. Auch sie müssen dabei unterstützt werden, dass sie sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Aufwachsen in Armutslagen" der Bertelsmann Stiftung.

"Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet", so Hofmann weiter.

Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2018

Die aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung belegt, dass Kinder in Einelternfamilien mit 62 Prozent deutlich häufiger dauerhaft oder wiederkehrend in Armut leben als Kinder in Paarfamilien mit 12 Prozent. „Um kein Kind zurückzulassen, brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro pro Monat!“, fordert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Eine Erwerbstätigkeit der Mütter schützt Kinder vor Armut, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Bei Alleinerziehen um so mehr, je höher der Arbeitsumfang ist. „Gerade für Alleinerziehende sind aber die Rahmenbedingungen für eine gute Vollzeitstelle nicht da: Alleinerziehende wollen eine gute Arbeit, von der sie leben können und eine Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt. Stattdessen sitzen sie nach einer Trennung häufig in der Teilzeitfalle oder kleben in einem Minijob. Für eine bessere Vereinbarkeit braucht es einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien sowie eine Stärkung der Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten“, unterstreicht Erika Biehn.

„Die aktuelle Familienpolitik kann ganz offensichtlich Kinderarmut nicht vermeiden“, bemängelt Biehn. „Alleinerziehende fallen bei den Leistungen für Familien durchs Raster. Verbesserungen werden vielfach von der rechten in die linke Tasche geschoben und kommen nicht an. Wir fordern deshalb ein Umdenken hin zum Kind, alle kindbezogenen Leistungen sollten gebündelt werden: Eine solche Kindergrundsicherung holt jedes Kind aus der Armut, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Außerdem brauchen wir eine Zeitpolitik, die auch Alleinerziehenden ausreichend Zeit mit ihren Kindern ermöglicht“, fordert Biehn.

Die Studie hat herausgearbeitet, welche Armut hat negative Folgen auf die Kinder: Mangelnde soziale und kulturelle Teilhabe koppelt Kinder von der Gesellschaft ab und mindert ihr Wohlbefinden und ihre Lebenszufriedenheit. Kinder in Armut sind seltener in Vereinen aktiv, Freundschaften zu pflegen ist für sie schwerer.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.06.2018

SCHWERPUNKT III: Weg mit § 219a StGB

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“

Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann u> heruntergeladen werden.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familiee.V.vom 27.06.2018

Zur heutigen öffentlichen Bundestagsanhörung in Punkto § 219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Nachdem das parlamentarische Verfahren aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien ins Stocken geraten ist, begrüßen wir, dass die Diskussion um die Abschaffung des § 219a StGB fortgesetzt wird. Es muss dringend eine Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte geben und Frauen und Paare der öffentliche Zugang zu wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gewährt werden. Das kann unserer Überzeugung nach nur durch die Abschaffung des § 219a StGB gelingen.

Was in der Diskussion häufig vergessen wird, ist, dass es eben nicht um die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geht. Es geht um das Recht, sich sachlich und neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können. In dieser schwierigen Zeit ihres Lebens müssen Frauen darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung treffen zu können.

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der AWO beraten Frauen und Paare qualifiziert und ergebnisoffen zu allen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei sind sie auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen angewiesen, um eine fachgerechte Begleitung gewähren zu können. Der freie Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch und über die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte vor Ort, würde die Beratungspraxis erleichtern und die zunehmende Rechtsunsicherheit, auch für die Beratungsstellen, aufheben.“

In der heutigen Anhörung im Bundestag werden drei oppositionelle Gesetzesentwürfe zum § 219a StGB „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ diskutiert. Gefordert wird eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“.

Der Bundesverband der AWO hatte sich bereits im Mai 2018 in einem breiten Bündnis von Verbänden und Organisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CSU/CDU und SPD für die Abschaffung des §219a StGB eingesetzt.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 27.06.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Abschaffung des §219a StGB und setzt sich ein für einen uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche und das Recht auf Selbstbestimmung und freie Arzt- oder Ärztinnenwahl von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 24.06.2018

Heute findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform beziehungsweise Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) statt. Als Sachverständige für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt Prof. Dr. Ulrike Lembke, Vorsitzende des Arbeitsstabs »Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte« und Vorsitzende der Kommission »Europa- und Völkerrecht« im djb, teil.

In seiner heute geltenden Fassung wird nach § 219a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert, wer »öffentlich« »seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise« »eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs« oder entsprechende Mittel oder Verfahren »anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt«. Damit ist nach herrschender Meinung nicht nur die überschriftgebende »Werbung« vom Tatbestand erfasst, sondern auch die sachliche Information insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Wie der djb in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 26. Juni 2018 erläutert, ist § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft § 219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.

Des Weiteren ist die Aufrechterhaltung einer Norm, welche die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die eine (umstrittene) medizinische Dienstleistung für Frauen in Notsituationen anbieten, nicht tragbar. Die steigenden Zahlen von Anzeigen und dutzende Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren zeigen, dass dies kein abstraktes Problem darstellt. Entgegen der Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers, Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen als tatbestandslos oder rechtmäßig anzusehen, werden Staatsanwaltschaften und Gerichte missbraucht, um eine Rechtswirklichkeit durchzusetzen, für die es keine Mehrheiten gibt.

Der djb fordert daher eine Streichung von § 219a StGB und eine Neuregelung zur Deckung des verbleibenden Regelungsbedarfs im Recht der Ordnungswidrigkeiten.

»Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprechen dringend dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen. Die übereinstimmende Einschätzung der vorliegenden Entwürfe, dass Ärztinnen und Ärzte bezogen auf die Zulässigkeit der sachlichen Information über den Schwangerschaftsabbruch Rechtssicherheit brauchen, macht Hoffnung auf eine fraktionsübergreifende Lösung«, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Weitere Informationen:

Stellungnahme (18-09) des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) vom 26.6.2018 für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2018 zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung bzw. Aufhebung von § 219a StGB – BT-Drs. 19/820 (Gesetzentwurf der Fraktion der FDP), BT-Drs. 19/93 (Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE) und BT-Drs. 19/630 (Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)auf der djb-Webseite: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st18-09/

als pdf: https://www.djb.de/static/common/download.php/save/2553/st18-09_219a.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2018

pro familia legt im Rechtsausschuss des Bundestags dar, warum der §219a StGB gestrichen werden muss

Heutefindet im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum §219a StGB statt. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Frauen und Männer haben in Deutschland ein Recht auf Zugang zu Gesundheits- und medizinischen Angeboten für den rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arztwahl. Der §219a StGB schränkt dieses Recht wesentlich ein. Er stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren bereits den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren. Dieser Zustand sollte beendet werden.

pro familia spricht sich für die Gesetzesentwürfe zur Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Streichung ist notwendig, um die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Männern auf Zugang zur ärztlichen Information und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu sichern und zugleich die Rechte von Ärztinnen und Ärzten umzusetzen. Eine Reform des §219a StGB, wie sie von Abgeordneten der FDP vorgeschlagen wird, eröffnet dagegen neue Auslegungsspielräume, die geeignet sind, Druck auf Ärztinnen und Ärzten auszuüben und gegen die Informationsrechte zu verstoßen.

pro familia hat dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, die die Notwendigkeit einer Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch verdeutlicht. Die Gesundheitswissenschaftlerin und ehemalige pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn wird dem Ausschuss als pro familia Sachverständige zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles/219a-stgb-informationen-zum-schwangerschaftsabbruch.html.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.06.2018

SCHWERPUNKT IV: Weltflüchtlingstag

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages: „Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sich zu den Inhalten ihres Koalitionsvertrages zu bekennen.“ Demnach müsse sich die Bundesrepublik zu ihren bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen bekennen und würde das Grundrecht auf Asyl nicht antasten. „Statt über Zurück- oder Abweisungen an deutschen Grenzen zu debattieren, muss die Bundesregierung ihren humanitären Verpflichtungen nachkommen“, fordert dann auch Döcker.

Des Weiteren wurde im Koalitionsvertrag schriftlich niedergelegt, sich zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekennen. Damit die Schutzsuchenden von ihren Rechten Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Weltflüchtlingstag an Staat und Gesellschaft, bei der Integration von Flüchtlingskindern nicht nachzulassen. Dazu sollte das Integrationsgesetz novelliert und sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert werden. "Es ist sehr erfreulich, dass wir bei der Integration von Flüchtlingskindern in Deutschland in den letzten drei Jahren große Fortschritte gemacht haben. Darauf müssen wir aufbauen und die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterführen, sondern verstärken. Dazu gehören passende Angebote zum schnellen Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Dabei kann eine gute Bildung schon für Kita-Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen, Vorbereitungskurse und örtliche Vereine müssen für die Kinder gut zugänglich, also örtlich erreichbar und durch entsprechende Verkehrsmittel angebunden sein. Gleichzeitig sollte eine Ausstattung der Kinder mit Fahrtickets und ausreichend Lernmitteln gewährleistet werden. All das kann am besten durch eine Novellierung des Integrationsgesetzes sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es auch eine nachhaltig ausgerichtete Demokratiebildung in Schule, Kita und Vereinen, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Wissen um unsere demokratische Gesellschaft zu vermitteln und Möglichkeiten für demokratisches Engagement erlebbar zu machen. Zugleich müssen den Menschen in Zeiten des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen die Sorgen und Ängste genommen werden, dass einheimische Kinder darunter leiden, wenn Flüchtlingskinder, die in Deutschland leben, von Anfang an die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Bei der Debatte zur Errichtung von AnkER-Zentren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu beachten, dass solche Maßnahmen der strukturellen Isolation die Integration und Teilhabe von Kindern und ihren Familien verhindern. Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in Massenunterkünften außerhalb von Ortschaften ohne Zugang zu Regelschulen, Freizeiteinrichtungen und Beratungsangeboten nicht möglich. Kinderrechte wie das Recht auf Bildung, Privatsphäre oder der Schutz vor Gewalt werden bereits in existierenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften verletzt.

"Nächstenliebe darf nicht an der geschürten und unbegründeten Angst scheitern, die Herausforderungen durch den Zuzug von geflüchteten Kindern nicht bewältigen zu können. Es muss klar sein: Der Zuzug von geflüchteten Kindern kann unser Land bereichern, insbesondere auch in Zeiten des demographischen Wandels. Flüchtlingskinder brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive", so Lütkes abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2018

Modellprojekt von pro familia unterstützt engagierte Helfer*innen mit Online-Plattform und Fachwissen

Schwangere, geflüchtete Frauen haben ein Recht auf medizinische Betreuung und psychosoziale Beratung. Für die Umsetzung dieses Rechts kommt es auf die Unterstützung durch Professionelle und Ehrenamtliche an. Anlässlich des Weltflüchtlingstags am Mittwoch, den 20. Juni 2018 informiert pro familia über die Bedarfe der Frauen und welche Angebote Fachkräfte nutzen können, um effizienter Hilfe zu leisten.

Zentrale Faktoren, die den Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren

„Schwangere, geflüchtete Frauen stehen meist vor mehreren gleichzeitigen Belastungen und brauchen daher schnelle und einfache – vor allem trägerübergreifende – Unterstützung“, erklärt Dr. John Litau, Leiter des Modellprojekts „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“. Eine Schwangerschaft stellt eine Ausnahmesituation im Leben einer Frau dar. Das Leben nach einer Flucht potenziert die Belastung um ein Vielfaches. Einfache Fragen können nur kompliziert gelöst werden: Welche Möglichkeiten der Versorgung stehen mir zur Verfügung? Wo und wie finde ich eine Frauenärztin? Wie kann mir durch eine Beratungsstelle geholfen werden? „Wer das Gesundheitssystem nicht kennt, kann sich ohne Unterstützung nicht die Hilfe holen, die benötigt wird“, führt Litau aus. Hinzu kommen pragmatische Fragen danach, wer sich um vorhandene Kinder während der Geburt kümmert, was normalerweise durch Familienstrukturen aufgefangen wird. Oder wie ein Neugeborenes in einer Sammelunterkunft adäquat versorgt werden kann und die Mutter selbst mal zur Ruhe kommt. Litau weist darauf hin, dass dies nur beispielhafte Faktoren sind, welche die Zugangsbarrieren von schwangeren, geflüchteten Frauen zu medizinischer Versorgung beschreiben: „Unsere Vernetzungsarbeit in acht Regionen in Deutschland und eine beauftragte Expertise zur Bestandsaufnahme vorliegender Angebote zeigen eindeutig, dass hier noch mehr Faktoren eine Rolle spielen. Nicht zuletzt auch ein teils nicht darauf eingerichtetes Gesundheitssystem. Insofern haben es auch Fachkräfte, die Hilfe leisten können, zum Teil schwer, schnell wirksame Unterstützung zu vermitteln.“

Vernetzung über Datenbank und Fachveranstaltungen

Mit dem Modellprojekt adressiert pro familia alle engagierten Helfer*innen und stellt eine Online-Plattform mit umfassendem, leicht zugänglichem und qualitativ hochwertigem Fachwissen zur Verfügung. Unter www.fachdialognetz.de finden Menschen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, inzwischen bereits über 270 Fachangebote und mehr als 230 Publikationen mit Hintergrundwissen und konkreten Handlungshilfen. Die Fachkoordinator*innen aus den acht Modellprojektstandorten und das Leitungsteam aus dem pro familia Bundesverband setzen darüber hinaus vor allem auf inhaltliche Auseinandersetzung: über 20 Fachveranstaltungen seit 2017. Teilnehmer*innen bekommen zum Beispiel Einblicke in kulturelle Traditionen rund um Schwangerschaft und Geburt und erweitern ihr Wissen zur Stärkung von Resilienz oder im professionellen Umgang mit Trauma-Erfahrungen.

Über das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen

Das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen ist ein Modellprojekt des pro familia Bundesverbandes. Es dient der professionellen Vernetzung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung von multidisziplinären Fachkräften, ehrenamtlichen Initiativen und Migrantenorganisationen – zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Geburtshilfe, der psychosozialen Beratung sowie aus Migrationsdiensten oder der Jugendhilfe. Ziel ist es Fachkompetenz zur Wahrung und Wahrnehmung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte im Dialog weiterzuentwickeln. Das Fachdialognetz wird über drei Jahre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert

Über den Weltflüchtlingstag

Seit 2001 ruft die UNO jedes Jahr am 20. Juni zum Weltflüchtlingstag auf. Mit weltweiten Aktionen soll die Lebenssituation der Millionen von Menschen auf der Flucht gewürdigt werden, insbesondere die Stärke, den Mut und die Widerstandsfähigkeit, die Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Staatenlose täglich aufbringen.

Mehr Informationen unter: www.fachdialognetz.de.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 18.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen vor

Für junge Familien in schwierigen Lebenslagen muss es nach der Geburt eines Kindes Unterstützungsangebote geben. Das Bundesfamilienministerium hat für diese wichtige Aufgabe die Bundesstiftung Frühe Hilfen ins Leben gerufen. Mit einem jährlichen Budget von 51 Millionen Euro fördert die Stiftung Angebote des präventiven Kinderschutzes. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute gemeinsam mit Partnern und Fachleuten vor Ort die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikums Neukölln vor.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es jedes Kind packt. Jedes Kind hat das Recht darauf, gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Wenn junge Familien überfordert sind, brauchen sie Unterstützung. Mit der Bundesstiftung Frühen Hilfen helfen wir jungen Eltern in schwierigen Lebenslagen. Wir stärken damit den Schutz der Kinder, dauerhaft – und bevor etwas passiert. Die Frühen Hilfen werden von Eltern sehr gut angenommen.“

Die Idee der Frühen Hilfen ist es, junge Eltern einfach, schnell und unkompliziert zu unterstützen und ihnen dadurch den Start ins Leben als Familie zu erleichtern. Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich nach den Bedürfnissen der Familien. Sie bieten Hilfe etwa nach einer schwierigen Schwangerschaft, im Falle einer Erkrankung oder wenn ein familiäres Netzwerk fehlt. Auch im schwierigen Fall einer Trennung oder wenn junge Eltern Geldsorgen haben, gibt es passende Unterstützungsangebote im Netzwerk der Frühen Hilfen. Vor Ort helfen Familienhebammen, die junge Eltern im ersten Jahr nach der Geburt besuchen und ihnen praktische Tipps für den Alltag geben. Anderen jungen Eltern ist schon geholfen, wenn ehrenamtliche Paten durch ihren Besuch einmal in der Woche etwas Luft verschaffen. Oder Familien nehmen die Hilfe von Babylotsen in Anspruch, die helfen, die für sie passenden Unterstützungsangebote wie eine Eltern-Kind-Gruppe im Wohnumfeld zu finden.

Dilek Kolat, die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, stellte das Projekt der Berliner Babylotsen vor, das von der für Jugend zuständigen Verwaltung aufgebaut wurde und nun von der Gesundheitsverwaltung auf die ganze Stadt ausgeweitet wird: „Wir erleben gerade einen Babyboom in Berlin. Das ist sehr erfreulich. Leider werden aber nicht alle Kinder in ideale Verhältnisse hinein geboren. Sie und ihre Eltern brauchen sehr früh unsere Hilfe. Für diese Familien ist das Projekt Babylotsen eine elementare Unterstützung. Berlin ist das so wichtig, dass wir die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch eigene Landesmittel ergänzen. Ich freue mich, dass wir die bewährten Babylotsen auf alle Geburtskliniken in Berlin ausweiten.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Ich freue mich, dass das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in der BZgA, in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), die Bundesstiftung weiter unterstützen wird. Wir tragen mit unseren Maßnahmen aus Forschung, Qualitätsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, dass die Netzwerke der Frühen Hilfen die Familien noch besser erreichen und sie wirkungsvoll unterstützen können.“

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey machte auch auf eine Kampagne zur Prävention von Schütteltraumata aufmerksam. Die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern werden vielfach unterschätzt. Mit einem bundesweiten Bündnis gegen Schütteltrauma klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) seit November 2017 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums über die Gefahren des Schüttelns auf und zeigt Eltern Wege auf, mit schwierigen Situationen besser umzugehen. Für die Kampagne stehen dieses Jahr 1 Million Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.06.2018

Betreuungsquote bei unter Dreijährigen steigt auf 33,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt sie bei 93,6 Prozent.

Der Ausbau der Kindestagesbetreuung kommt gut voran, dennoch ist der Bedarf an Plätzen weiterhin hoch. Das zeigen die aktuellsten Zahlen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die dritte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2017 bundesweit 762.300 Kinder unter drei Jahren und damit 42.800 mehr als im Vorjahr in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote stieg auf 33,1 Prozent. 2016 lag sie bei 32,7 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 41.500 auf knapp 2,4 Millionen gestiegen. Das entspricht einer Betreuungsquote von 93,6 Prozent. Dass die Betreuungsquoten trotz des massiven Ausbaus von Plätzen nicht höher sind, ist auf die höhere Geburtenrate und auf die Zuwanderung zurückzuführen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt dazu: „In der Kita und in der Kindertagespflege werden die Weichen gestellt für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Damit es jedes Kind packt, müssen wir weiter in die frühkindliche Bildung investieren. Jedes Kind muss deutsch sprechen, sich anziehen und einen Stift halten können, bevor es in die erste Klasse kommt. Damit es später einen Schulabschluss schafft, eine Ausbildung oder ein Studium. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kitas und wir entlasten die Eltern bei den Gebühren. Davon profitieren vor allem Familien mit geringem Einkommen. Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes wird der Bund in den nächsten drei Jahren 3.500 Millionen Euro an die Länder geben – parallel dazu starten wir eine Fachkräfteoffensive. Denn für mehr Plätze und bessere Qualität brauchen wir natürlich auch mehr Menschen, die sich für den Erzieherberuf entscheiden. All das sind lohnende Investitionen in unsere Zukunft.“

Auch die Bedeutung der Hortbetreuung wächst: Die Zahl der Grundschulkinder bis elf Jahren in der Hortbetreuung ist von 2016 zu 2017 um 13.800 auf 477.400 gestiegen. Die Betreuungsquote lag 2017 bundesweit bei 16,5 Prozent. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während einige Länder die außerschulische Betreuung vor allem durch Hortangebote umsetzen, bauen andere Länder die Ganztagsschulen aus.

Insgesamt lag die Zahl der Kinder unter elf Jahren, die in Kitas, Kindertagespflegestellen oder Horten betreut wurden, um 98.200 höher als noch 2016. Trotzdem besteht in allen Altersgruppen eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. Bei Kindern unter Drei liegt diese bei gut 12 Prozentpunkten: 45,2 Prozent der Eltern wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind, es werden jedoch nur 33,1 Prozent der Kinder betreut. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Differenz bei 3 Prozentpunkten und bei den Grundschulkindern bis unter elf Jahren bei 7 Prozentpunkten.

Der Bund wird daher nicht nur mit dem Gute-KiTa-Gesetz für bessere Qualität sorgen, sondern auch auf den weiter steigenden Bedarf an Plätzen reagieren. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen für den Ausbau von Betreuungsplätzen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Hintergrund zu den Zahlen:

Für die dritte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 des Deutschen Jugendinstituts (DJI) die Datengrundlage. Unter www.fruehe-chancen.de/Betreuungszahlen sind die Betreuungszahlen in Deutschland und den Bundesländern in interaktiven Grafiken abrufbar.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2018

Rund 30.000 Menschen in Deutschland dürfen sich „Demenz Partner“ nennen. Seit heute (Montag) gehören auch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu. Sie besuchten gemeinsam einen Kurs der Initiative „Demenz Partner“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.. In diesen 90-minütigen Kursen wird Grundwissen über Demenzerkrankungen und den Umgang mit betroffenen Menschen vermittelt – zum Beispiel geht es um Kommunikationsregeln: So lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie Blickkontakt mit Erkrankten aufnehmen können und dass für die Kommunikation einfache, kurze Sätze wichtig sind.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Verständnis wecken und Berührungsängste abbauen – das sind zwei zentrale Ziele dieser Initiative. Ich bin froh, dass ich heute die Gelegenheit hatte diesen Kurs zu besuchen: Weil ich viel dazugelernt habe über Demenz und vor allem darüber, was das für die Betroffenen bedeutet. In manchen Familien stellt die Diagnose Demenz ja das ganze Leben auf den Kopf. Für die Betroffenen ist es wichtig, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Dem stehen oft aber Tabus und Vorurteile im Wege. Damit müssen wir aufräumen und alle noch stärker für das Thema Demenz sensibilisieren – zum Beispiel durch die Kurse der Initiative ‚Demenz Partner‘.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen dürfen wir nicht allein lassen. Wir müssen alle lernen, mit dieser Krankheit im Alltag umzugehen, sie zu erkennen und ihr mit viel Verständnis zu begegnen. Wenn wir diese Krankheit verschweigen oder tabuisieren, hilft das weder den Erkrankten noch ihren Familien. Wir können Demenz nur gemeinsam begegnen. Für mich war die Schulung lehrreich und interessant. Ich kann sie nur weiter empfehlen – es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen teilnehmen.“

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Ich freue mich sehr, dass die Ministerin und der Minister mit gutem Beispiel vorangegangen sind und sich für das Thema Demenz engagieren. Dies ist auch im Hinblick auf die weiteren Arbeiten auf politischer Ebene, wie zum Beispiel für die Weiterentwicklung der Allianz für Menschen mit Demenz ein wichtiges Zeichen.“

Gefördert wird „Demenz-Partner“ durch die gemeinnützige SKala-Initiative sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den bundesweit stattfindenden Kursen werden neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Wer an den kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker (Vergissmeinnicht), der ihn als "Demenz Partner" ausweist.

Die Initiative knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion „Dementia Friends“ an.

In Deutschland leben derzeit 1,7 Mio. Menschen mit Demenz und die Zahl nimmt um geschätzt 40.000 Personen pro Jahr zu. Für das Jahr 2050 wird die Zahl der Menschen mit der Diagnose Alzheimer oder einer anderen Demenzerkrankung auf über 3 Millionen Menschen geschätzt.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.demenz-partner.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bmfsfj.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.06.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Mehr Geld für das Familienministerium bedeutet mehr Geld in der Familienkasse. Die Botschaft an alle gemeinnützigen Vereine und Initiativen ist, dass ihre Arbeit mehr denn je gebraucht und gewürdigt wird.

„Es ist ein positives Signal, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Die steigenden Ausgaben für das Elterngeld und das ElterngeldPlus zeigen, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses, die die SPD letztes Jahr durchgesetzt hat, zahlt sich jetzt aus: Alleinerziehende, deren Ex-Partner sich aus der Verantwortung für ihre Kinder stehlen, erhalten jetzt unbefristet bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder den staatlichen Unterhaltsvorschuss (vorher maximal 72 Monate bis zum 12. Lebensjahr).

Mit dem Geld, das wir dem Familienministerium geben, fördern wir gleichzeitig den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen die vielen Tausend Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. So läuft das Programm ,Demokratie leben!‘ künftig unbefristet; das Programm ‚Menschen stärken Menschen wird ausgeweitet.

Diese familienfreundliche Politik werden wir Sozialdemokraten konsequent fortführen. Familienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben werden zur Verbesserung der Kita-Qualität – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.06.2018

Zur Veröffentlichung des Berichts "Bildung in Deutschland 2018" erklärt MargitStumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Der Bildungsbericht 2018 ist damit ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich mehr in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Das 10-Prozent-Ziel bei Bildungsausgaben ist noch immer nicht erreicht. Das trifft vor allem Kinder aus bildungsfernen Haushalten und von Alleinerziehenden besonders hart. Während die Bildungsbeteiligung weiter steigt, herrscht in Sachen Chancengerechtigkeit unverantwortlicher Stillstand.

Noch immer wächst jedes vierte Kind in Deutschland in bildungsbezogenen Risikolagen auf. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund und von Alleinerziehenden bleiben zu oft von Aufstieg durch Bildung ausgeschlossen. Sie werden häufiger krank, leben unzufriedener und verdienen weniger. Solange Herkunft derart gravierend über Zukunftschancen entscheidet, ist etwas gehörig faul in der selbsternannten Bildungsrepublik.

Die Bundesregierung muss ihre Arbeit machen und allen jungen Menschen von der Kita über die allgemeinbildende Schule und die Berufsschule bis zur Hochschule unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen und gute Lebensperspektiven ermöglichen. Damit die soziale und regionale Schere geschlossen und alle Potenziale gefördert werden können, muss der Bund nicht nur mehr Geld in die Hand nehmen, sondern auch die Grundlage für einen modernen Bildungsföderalismus schaffen.

Denn auch das zeigt der Bericht: Der zunehmenden Vielfalt in deutschen Kitas und Klassenzimmern können Bund und Länder nur gemeinsam gerecht werden. Der Ausbau von Ganztagsschulen, die Digitalisierung im Klassenzimmer und die Gewinnung von Fachkräften im Bildungsbereich dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Ein inklusives und durchlässiges Bildungssystem stärkt den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist damit bestes Mittel gegen nationalistischen Populismus und rassistische Ausgrenzung.

Davon profitiert jedes Kind und ganz besonders auch die Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.06.2018

Die Weltgesundheitsorganisation(WHO) hat angekündigt, Transsexualität und andere Diagnosen in Zusammenhang mit Trans*Identitäten aus dem Katalog der psychischen Krankheiten zu streichen. Dazu erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Der Entschluss der WHO ist ein Meilenstein für die Menschenrechte. Transsexuelle und transgeschlechtliche Personen sind nicht krank. Sie leben einfach ihr gutes Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Es ist also längst überfällig, dass die WHO dies auch in ihrem Katalog der psychischen Krankheiten berücksichtigt. Die Ankündigung ist ein wichtiger Beitrag zur psychischen Gesundheit. Leider hat die WHO gleichzeitig eine Diagnose für Trans*Kinder vor der Pubertät eingeführt. Das kritisieren wir scharf, denn Kinder brauchen keine aufgezwungenen diagnostischen Prozesse, sondern ein akzeptierendes Umfeld, das sie in ihrem So-Sein annimmt und stärkt.

Die Bundesregierung muss die Entscheidung der WHO zum Anlass nehmen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung zu ersetzen. Denn bisher werden transgeschlechtliche Menschen in Deutschland gezwungen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern. Das ist aber eine freie und selbstbestimmte Entscheidung. Wir brauchen einfache Verfahren zur Änderung des Personenstandes und Vornamens, ohne psychologische Zwangsgutachten.

Ebenso brauchen wir ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, bis Ende diesen Jahres das Personenstandsrecht zu überarbeiten und eine "Dritte Option" beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen. Leider ist aus dem Hause Seehofer bisher nur ein Schmalspur-Gesetz bekannt, das die großen Fragen geschlechtlicher Selbstbestimmung ignoriert. Wir werden gemeinsam mit den Verbänden weiter Druck machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.06.2018

Die Umsetzung von Kinderrechten in den geplanten Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für Flüchtlinge thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/2902). Darin erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Herausforderungen und Problemstellungen hinsichtlich der "besonderen Bedarfe" von Kindern und Jugendlichen die Bundesregierung bei der Implementierung der sogenannten Anker-Einrichtungen sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Ende Dezember 2017 hatten 641.320 Kinder alleinerziehender Eltern Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2175) mit. Zudem hätten 266.000 Kinder in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen. Rund 130.000 Kinder alleinerziehender Elternteile haben nach Angaben der Regierung im Jahr 2016 Wohngeld bezogen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Der FDP-Antrag zur "Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion" (19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.

Mehrheitlich lehnten die Experten die derzeitige Regelung, nach der der Bund 25 Prozent der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung bei kinderlosen Paaren übernimmt, wenn das Bundesland sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt, als ungerecht ab. Die Übernahme der Kosten dürfe nicht vom Wohnort eines Paares abhängen. Die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung dürfe auch nicht vom Einkommen eines Paares abhängen. Einkommensschwache Menschen seien nicht schlechtere Eltern als wohlhabende Menschen, sagte Inge Landgraf von Donum Vitae in Bayern. Die Medizinethikerin Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Boch sagte, dass es zwar keine moralische Verpflichtung gebe, fortpflanzungsmedizinische Leistungen für ungewollt kinderlose Paare bereitzustellen. Wenn dies jedoch geschehe, dann müsste dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen.

Unterschiedlich bewerteten jedoch die Experten die Frage, ob auch Alleinstehende und unverheiratete Paare in den Genuss einer Übernahme der Kosten kommen sollten. Der Medizinethiker Axel W. Bauer vom Universitätsklinikum Mannheim verwies darauf, dass bereits 2,34 Millionen Kinder bei Alleinerziehenden lebten. Die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden sei zwar zu würdigen. Es sei jedoch etwas völlig anderes, diese Situation mit Hilfe der Reproduktionstechnik planvoll herbei zu führen und dies auch noch staatlich zu finanzieren. Die Frauenärztin Ute Czeromin von der Kinderwunschpraxis Gelsenkirchen sprach sich ebenfalls gegen die Übernahme der Kosten bei Alleinstehenden aus. Kinder bräuchten Eltern, sagte sie. Diese müssten nicht zwangsläufig verheiratet sein, sollten sich aber eben beide für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Auch der Reproduktionsmediziner Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg argumentierte ähnlich. Er plädierte sogar dafür, eine Übernahme der Kosten nur für Eheleute zu gewähren.

Überwiegend kritisch hinterfragten die Sachverständigen die derzeit geltenden Unter- und Obergrenzen beim Alter von Frauen. Der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel von der Universitätsfrauenklinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf argumentierte, dass es keinen Grund gebe, eine Übernahme der Kosten nur Frauen ab 25 Jahren zu gewähren. Ebenso sei die Obergrenze von 40 Jahren willkürlich. Jürgen Krieg argumentierte, auch Frauen über 40 Jahre könnten prinzipiell schwanger werden und ein Kind austragen. Die Frage der Erfolgswahrscheinlichkeit müsse individuell von einem Arzt beurteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.448 vom 25.06.2018

Überwiegend skeptisch bewerten Sachverständige einen Gesetzentwurf (19/1174) der FDP-Fraktion zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Die FDP möchte die Regelungen für eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abschaffen. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf noch zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke plädiert in ihrem Antrag (19/2522) unter anderem für ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei Fragen der Personalbemessung und der Arbeitszeiten. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/2511), dass Beschäftigte im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihre Arbeitszeit selber regulieren können.

In der Anhörung verwies Beate Beermann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf den "ungünstigen Einfluss" längerer täglicher Arbeitszeiten auf das Unfallrisiko, die Produktivität und die Gesundheit der Beschäftigten. "Um abschalten zu können, ist eine bestimmte Ruhezeit einfach nötig", sagte sie. Kai Seiler, Leiter des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte, die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufweichung der Ruhezeiten sei "auf Dauer keine günstige Kombination". Denn dann müsse am Schlaf gekürzt werden, mit den bekannten gesundheitlichen Folgen, so Seiler. Beide Sachverständige verwiesen außerdem darauf, dass der heutige Rechtsrahmen genügend Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten biete. Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes lehnte auch Nadine Absenger vom Deutschen Gewerkschaftsbund ab. "Längere Arbeitszeiten erfordern längere Ruhezeiten. Wie soll das funktionieren, wenn man aber die Arbeitszeit ausdehnen und die Ruhezeit gleichzeitig verkürzen will?", fragte sie. Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte kritisierte, dass der FDP-Entwurf keinerlei Begrenzungspunkte sowohl für die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten enthalte. Dadurch löse sich die Korrelation zwischen Belastung und Dauer der Arbeit auf, sagte er.

Zustimmung zu dem Anliegen der FDP kam dagegen von den Arbeitgebern. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sagte, dies würde zu einer Entzerrung der Arbeitszeiten führen, sie könnten so einfacher über die Woche verteilt werden. "Die Arbeitszeit bleibt gleich, sie wird nur anders verteilt", versicherte Wolf. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte sich zustimmend. Das Arbeitszeitgesetz passe nicht mehr in die moderne Zeit und auch die Arbeitnehmer würde eine Flexibilisierung einfordern, sagte Dirk Wohlfeil vom HDE. Ablehnend äußerten sich beide Vertreter zu den Oppositionsanträgen. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiere den Betriebsräten schon heute ausreichend Mitspracherechte. "Es gibt keinerlei Bedarf, das noch auszudehnen", sagte Wolf. Dirk Wohlfeil ergänzte, die Dienstleistungsbranche müsse sich an den Wünschen der Kunden orientieren und entsprechend planen und könne nicht danach gehen, wann die Beschäftigten arbeiten wollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.445 vom 25.06.2018

Im Oktober 2017 waren 1,16 Millionen Erwerbstätige auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). 1,08 Millionen waren abhängig beschäftigt und 89.000 Personen waren selbständig tätig. Rund die Hälfte von ihnen lebte in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2804) auf eine Kleine Anfrage (19/2211) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.441 vom 25.06.2018

Seit 2009 ist die Zahl der Kinder gestiegen, die sonderpädagogisch gefördert werden. Waren es 1990 noch 483.267 Schüler, hatte sich die Zahl 2016 auf 523.813 Schüler erhöht. Damit ist die Förderquote von 6,032 Prozent auf 6,990 Prozent gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2685) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2067). Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass trotz des Rechts auf inklusive Bildung noch viel getan werden müsste, bis inklusive Bildung auch in Deutschland für alle Schüler Realität geworden sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.433 vom 21.06.2018

Die Bundesregierung arbeitet noch an der konkreten Ausgestaltung des angekündigten Baukindergeldes, mit dem Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Aus der Antwort (19/2684) auf eine Kleine Anfrage (19/2105) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass sowohl Voraussetzungen als auch Nachweise und Kontrollen noch in der Abstimmung sind.

Zugleich sieht die Bundesregierung Unterschiede zur früheren Eigenheimzulage, die vor mehr als zehn Jahren aus Kostengründen eingestellt wurde. Das Baukindergeld sei zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. "Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaubt zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Monitoring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten", heißt es weiter. Dem Staat gingen durch die Zulage den Angaben zufolge Milliarden Euro verloren – im Jahr 2006 beliefen sich die Mindereinnahmen auf mehr als 9,3 Milliarden Euro, 2005 waren es 10,2 Milliarden Euro, 2004 mehr als 10,8 Milliarden Euro. Die Summen beziehen sich auf Grundförderung, ökologische Zusatzförderung und Kinderzulage.

Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.431 vom 21.06.2018

Die möglichen Auswirkungen einer Akademisierung der Hebammenausbildung werden noch geprüft. 2015 wurde eine Modellklausel, die seit 2009 erstmals eine akademische Ausbildung der Hebammen zuließ, evaluiert, heißt es in der Antwort (19/2709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Ergebnis seien weitere Erkenntnisse notwendig, um die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung auf den beruflichen Alltag von Hebammen und deren Arbeitsmarkt beurteilen zu können. Die Modellklausel wurde in der Folge bis 2021 verlängert.

Die Hebammenausbildung muss den Angaben zufolge aufgrund von EU-Vorgaben novelliert werden. 2013 sei die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden. Dabei sei die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben worden. Die Richtlinie müsse bis zum 18. Januar 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung prüfe derzeit die Einzelheiten der Novelle. In einer begleitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe suche der Bund den Austausch mit Ländern über die Ausgestaltung der künftigen Hebammenausbildung. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird in zahlreichen europäischen Ländern eine Hebammenausbildung auf akademischem Niveau angeboten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.427 vom 20.06.2018

Die Fraktion Die Linke fordert die kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel würden ab dem 21. Lebensjahr nur dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn sie medizinisch notwendig seien, heißt es in einem Antrag (19/2699) der Fraktion. Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmethoden würden nicht übernommen

Auch Notfallkontrazeptiva werden nur nach der Beratung durch einen Arzt und mit Rezept von der GKV erstattet. Damit werde die seit 2015 geltende Rezeptfreiheit, die eine zeitnahe und niedrigschwellige Einnahme ermöglichen solle, für "sozial marginalisierte Frauen" faktisch wirkungslos.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufzunehmen. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein.

Dazu sollte den Versicherten ein monatliches Budget bereitgestellt werden, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl inklusive Kontrazeptiva abgerufen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.422 vom 18.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Hintergrund ist dem Entwurf (19/2665) zufolge, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zwar die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Eherecht beseitigt hat, die geltenden Abstammungsregeln daran aber noch nicht angepasst seien. Deshalb soll, so der Entwurf, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Zweitens eröffne die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.417 vom 14.06.2018

Für die Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II (ALG II) interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/2536) fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.414 vom 14.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über den Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/2504) möchte sie wissen, wie groß in den Bundesländern der zusätzliche Personalbedarf für die Kita-Betreuung, in der Hort- und Ganztagsschulbetreuung für Grundschulkinder und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist. Zudem wollen die Grünen über das Verhältnis von arbeitslosen Fachkräften und offenen Stellen unterrichtet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.406 vom 13.06.2018

Im Jahr 2014 hatten 19 000 von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 600 Steuerpflichtige mehr als 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 21.06.2018

Im Jahr 2017 haben 1,35 Millionen Mütter und 410 000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 7 % mehr Personen als im Jahr 2016. Während die Anzahl der Mütter mit Elterngeld um 6 % zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um gut 11 %.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 14.06.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Freitag fand im Rahmen des Bundesausschusses der AWO ein Festakt zum 40. Dienstjubiläum des AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler statt. Neben den knapp 100 Delegierten ließen sich zur großen Überraschung von Wolfgang Stadler dieses Ereignis auch prominente Gäste nicht nehmen, wie der BAG-Präsident Dr. Neher, der Präsident des Deutschen Vereins Johannes Fuchs, ver.di Vorstandsmitglied Sylvia Bühler, der Direktor des Deutschen Jugendinstituts Prof. Rauschenbach, der Präsident der AWO Ostwestfalen-Lippe Norbert Wellmann.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt dankte Wolfgang Stadler für sein 40 Jahre andauerndes Engagement im Sinne einer gerechteren und solidarischen Gesellschaft. Alle prominenten Gäste, die meisten von ihnen sind langjährige Wegbegleiter Wolfgang Stadlers, wollten ihm in so genannten Blitzstatements ihre Anerkennung zeigen. Neben amüsanten Anekdoten, wurde er vor allem als wichtiger Akteur der Zivilgesellschaft gewürdigt. Die dafür notwendige Glaubwürdigkeit hat er in seinem gesamten Berufsleben immer wieder bewiesen. Hervorgehoben wurde sein unermüdlicher Einsatz, gepaart mit seiner hohen Kompetenz, Kreativität und seinem Durchhaltevermögen. Inhaltlich wurden vor allem sein hoher Sachverstand in der Kinder- und Jugendhilfe und sein Engagement für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege betont.

Wolfgang Stadler ist seit 2010 Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes der AWO. Der gebürtige Duisburger, Jahrgang 1954, hat unmittelbar nach seinem Studium der Soziologie seinen Zivildienst bei der AWO verrichtet. Seitdem ist er der AWO eng verbunden, er leitete bei der AWO in Ostwestfalen-Lippe bis 1982 ein Weiterbildungswerk, wurde dann stellvertretender Bezirksgeschäftsführer, bis er von 1993-2009 Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes wurde. Er begründete 2006 den AWO ElternService – heute AWO lifebalance – und ist dort bis heute als Geschäftsführer tätig. Beim AWO Bundesverband liegen seine Schwerpunkte in den Themenbereichen Arbeit und Soziales, Kinder und Jugend und Verbandspolitik und-entwicklung. Wolfgang Stadler war maßgeblich verantwortlich dafür, dass in dem gesamten Verband der AWO 2017 verbindliche Richtlinien für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und –kontrolle eingeführt wurden. In den Jahren 20113 und 2014 war er Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

Anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Anzahl von Beschäftigten mit Mindestlohn erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„1,4 Mio. Menschen in Deutschland werden zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.Januar 2015 war ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Wahrheit ist aber auch: Der gesetzliche Mindestlohn ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es würden viel mehr Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, wenn seine Einhaltung schärfer kontrolliert und die zahlreichen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn endlich auf den Prüfstand gestellt würden. Es ist nicht hinnehmbar, dass langzeitarbeitslose Menschen in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. Dies öffnet einer „hire and fire“-Politik zu Lasten der langzeitarbeitslosen Menschen Tür und Tor und erschwert ihre langfristige Wiedereingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aus Sicht der AWO muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich angehoben werden. Seit eineinhalb Jahren verharrt er bei 8,84Euro, obgleich die Tariflöhne seit Anfang 2017 kräftig gestiegen sind. Vollzeitbeschäftigte erhalten bei einem Mindestlohn von 8,84Euro gerade einmal rund 47Prozent des aktuellen Durchschnittslohns in der Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AWO müsste der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr aber 12,19Euro pro Stunde betragen, damit Vollzeitbeschäftigte nach 45Beitragsjahren eine Rente in Höhe des Sozialhilfeniveaus erhalten. Beim gegenwärtigen Mindestlohn von 8,84 Euro müssen Vollzeitbeschäftigte hingegen mehr als 60Jahre arbeiten, um im Alter eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu erhalten. Deshalb muss die Bundesregierung unabhängig von der Mindestlohnhöhe auch bei der Rente sicherstellen, dass Niedrigverdienende im Alter ausreichend abgesichert sind. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – Schwerbehindertenstatistik zeigt erneuten Anstieg

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, leben derzeit rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. „Die Zahlen belegen, dass Deutschland mehr in Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung investieren muss. Der AWO Bundesverband fordert, dringend gesetzliche Regelungen bezüglich einer verpflichtenden Barrierefreiheit für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen festzuschreiben“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen muss endlich die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen garantiert werden.“

In Deutschland fehlt es an geeignetem barrierefreiem Wohnraum, passenden Arbeitsplätzen und an einem gleichberechtigten Zugang zu Reha-Maßnahmen besonders für ältere Betroffene. Schon Kinder mit Behinderungen werden mit Diskriminierung und Vorurteilen konfrontiert. So wird bspw. in einigen Bundesländern das inklusive Schulsystem in Frage gestellt bzw. es mangelt an qualifizierter Umsetzung. „Es gilt auch die Barrieren in den Köpfen durch gezielte Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu entkräften. Die grundsätzliche Voraussetzung für Teilhabe ist eine vollumfängliche Barrierefreiheit “, erklärt Brigitte Döcker. In diesem Sinne habe die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Initiativen, wie mehr barrierefreie Bahnhöfe, Förderprogramme für mehr kommunale Barrierefreiheit, Förderung von Modellvorhaben der beruflichen Rehabilitation und das Hinwirken auf mehr barrierefreie Angebote in Film und Fernsehen, ankündigte.

„Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ihren Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt Deutschlands leisten können, fordert die AWO Bund, Länder und Kommunen auf, mehr in Barrierefreiheit und Menschenrechte zu investieren. Die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, Dienstleitungen und Produkten muss verbessert werden", so Vorstandmitglied Döcker weiter. Die Arztpraxis um die Ecke nützt auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen nichts, wenn eine Treppe zum Eingang führt. Wie gut erreich- und nutzbar ist der Supermarkt für blinde Menschen, wenn es keinen Leitstreifen vom Gehweg zum Markt gibt und auch ein taktiler Übersichtsplan mit der Anordnung der Regale fehlt? Und wie können Menschen mit Lernschwierigkeiten am Geldautomaten Geld abheben, wenn die Bedienung der Automaten von Gerät zu Gerät variiert? „Der Handlungsbedarf ist noch immer erschreckend groß“, fast Döcker abschließend zusammen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.06.2018

Die Familienorganisationen der AGF fordern die Bundesregierung eindringlich auf, beim Treffen des Ministerrats am 21. Juni die europäische Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Dies erklären die Organisationen im Vorfeld des Treffens, bei dem über die Initiative der Europäischen Kommission entschieden wird und deren Verabschiedung noch nicht sicher ist.

„Das Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auf der europäischen Ebene die wichtigste und konkreteste Maßnahme für die Familien seit langem und enthält spürbare Verbesserungen für die Familien in Europa“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker. „Dies darf auf keinen Fall ausgerechnet an der deutschen Regierung scheitern, die doch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiges Ziel benannt hat.“

Die Familienorganisationen der AGF begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission ausdrücklich und unterstützen die geplante europäische Direktive, die wesentliche familienpolitische Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit für Eltern und pflegende Angehörige vorsieht. Die Verbände stellen fest, dass die Initiative wichtige Anliegen des Koalitionsvertrages unterstützt, wie zum Beispiel die partnerschaftlich ausgehandelte Aufgabenverteilung zwischen Eltern und in Familien mit Pflegeaufgaben. Zudem setze die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen für Väter, die vor diesem Hintergrund durchaus positiv seien. Eine Ablehnung des Pakets stünde daher im direkten Widerspruch zu den Verlautbarungen der Bundesregierung, sich für eine bessere Vereinbarkeit einzusetzen.

Die Familienorganisationen fordern die Bundesregierung daher eindringlich auf, das Maßnahmenpaket der EU-Kommission konstruktiv zu unterstützen und mit der Zustimmung des Pakets ein wichtiges Signal für Familienfreundlichkeit zu setzen, sowohl innerhalb der EU als auch mit Blick auf die deutsche Familienpolitik. Auf keinen Fall dürften die Inhalte der Erklärung weiter verwässert werden, wie dies in den bisherigen Ratsberatungen im Laufe der letzten Wochen und Monate bereits geschehen ist oder es gar zu einem Scheitern der Initiative kommen.

Zum Hintergrund: die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine neue Vereinbarkeitsrichtlinie (sogenanntes „Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ oder „Work-Life-Balance Package“) vorgelegt, die derzeit unter den EU Mitgliedstaaten abgestimmt wird. In ihm finden sich unter anderem Vorschläge für Eltern- sowie Väter und Mütterzeiten und Auszeiten für die Pflege von Angehörigen. Nach einem längeren Beratungsprozess findet nun am 21. Juni die Sitzung des Ministerrats statt. Parallel zum Prozess zwischen den Staaten beraten die Ausschüsse des EU-Parlaments, in denen sich eine große Unterstützung der Initiative durch das Europäische Parlament abzeichnet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 18.06.2018

Die Präsidenten der beiden christlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender. Beide Präsidenten erklären:

"Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen auch künftig nicht an unseren Grenzen zurückgewiesen werden. Wir sehen mit Sorge die politischen Forderungen nach einem deutschen Alleingang in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Die Bundesregierung muss Rücksicht auf unsere europäischen Partner und auf internationales Recht nehmen.

Wir begrüßen eine Reform der so genannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union. Sie darf aber nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Ein rechtsstaatliches Verfahren für Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet bleiben.

Dazu gehört die Klärung, welcher EU-Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das muss nach geltendem EU-Recht nicht zwingend das Land sein, in dem ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Diese rechtliche Überprüfung – etwa bei Fragen der Familienbindung oder des Kindeswohls – muss weiter möglich bleiben.

Die Überstellung eines Geflüchteten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat setzt zudem die offizielle Zustimmung dieses Staates voraus. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, riskiert, dass Schutzsuchende in der EU umherirren. Das kann und darf kein Ziel deutscher Politik sein. Es drohen Kettenreaktionen europäischer Partner, die weder humanitär noch politisch gewollt sein können.

Angesichts rückläufiger Zahlen von Asylbewerbern sehen wir keine Notlage, die ein schärferes Kontrollregime an den deutschen Grenzen erfordert. Dies würde die Freizügigkeit im Schengen-Raum gefährden und damit auch Wirtschaft und Arbeit in der Europäischen Union. Die europäische Integration ist ein Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent. Dieses in sieben Jahrzehnten errungene hohe Maß an Stabilität darf nicht kurzsichtigen politischen Interessen geopfert werden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.06.2018

Für eine solidarische Lösung in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik

Angesichts der stockenden Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und der aufgeheizten Diskussion in Deutschland rufen Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland die Europäische Union auf, sich beim kommenden EU-Ratsgipfel auf die Vision eines geeinten Europas der Menschenrechte zurückzubesinnen. "Es ist ein Bruch mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, unsolidarisch und bedenklich kurzsichtig, dass einige EU- Regierungen sich weigern, überhaupt noch Schutzsuchende aufzunehmen. Damit wird ein Grundgedanke der EU leichtfertig aufgegeben, um kurzfristig innenpolitischen Druck abzuleiten.

So schieben wir die globale Verantwortung für die Folgen von Krieg und Gewalt von uns weg, während wir gleichzeitig davon reden, dass wir mehr globale Verantwortung übernehmen müssen", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Das evangelische Hilfswerk und die Diakonie Deutschland erfüllt diese Entwicklung mit großer Sorge.

Die aktuelle Reform des GEAS zielt darauf, Asylsuchende in "sichere Drittstaaten" abzuweisen. Darüber hinaus werden Auffanglager für Flüchtlinge im Westbalkan und in Nordafrika diskutiert. Auch in der innenpolitischen Debatte dominieren diese Forderungen. Die rechtstaatliche Notwendigkeit der Überprüfung aller Einzelfälle gerät so mehr und mehr in den Hintergrund.

"Dies hat zu einer gefährlichen und fahrlässigen Emotionalisierung der Debatte auf Kosten der Schutzbedürftigen geführt und könnte eine Kettenreaktion nationaler Alleingänge in Gang setzen", sagt Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland: "Wir müssen diese verheerende Abwärtsspirale im Flüchtlingsschutz stoppen. Vor allem den Bedürftigsten dürfen wir nicht verweigern Asyl zu bekommen, wenn Europa ein Europa der Menschenrechte bleiben will. Konzeptionelle Schnellschüsse wie Auffanglager außerhalb der EU mit völlig ungeklärten Rechtsgrundlagen tragen eher zur Verunklarung als zur Klärung der in der Tat drängenden Fragen bei."

Eine nachhaltige und faire Einigung über die Verteilung Schutzsuchender ist im Dublin-System nicht in Sicht. Lilie: "Zurückweisungen an der Grenze oder bilaterale Abkommen sind keine Lösung, Schutzsuchende gerecht auf die EU-Länder zu verteilen. So wird die Spaltung der EU nur weiter vorangetrieben. Die Probleme der Dublin-Verordnung sind nicht neu, das Prinzip der Zuständigkeit durch Ersteinreise hat schon immer zu einer unfairen Verteilung geführt." Die EU müsse endlich zu einer Sachpolitik zurückkehren, die nicht nur die nächsten Wahlen vor Augen habe, sondern einen echten Interessenausgleich der Mitgliedstaaten herstelle und auch Familie und sonstige Bindungen der Asylsuchenden berücksichtige.

Aktuell stellt die EU-Kommission ihren Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vor. Darin koppelt sie gezielt Entwicklungsprogramme für afrikanische Staaten an Migrationskontrolle. Verstärkter Grenzschutz bedeutet oftmals die militärische Aufrüstung autokratischer Regime mit Geldern aus der Entwicklungszusammenarbeit. "Statt nachhaltige Perspektiven zu schaffen, wie es Kernaufgabe der Entwicklungspolitik ist, soll kurzfristig die Zahl neuankommender Geflüchteter gesenkt werden – unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Diskriminierungen in den ‚Partnerstaaten’", sagt Füllkrug-Weitzel. Diese Politik stärke Autokraten und schaffe kurz- und mittelfristig zusätzliche Fluchtgründe, sie sei mithin kurzsichtig. "Eine zukunftsfähige Politik hingegen muss den Menschen in ihrer Heimat eine dauerhafte Perspektive bieten. Hierfür wären etwa eine energischere Klimaschutzpolitik und eine fairere Handelspolitik viel aussichtsreicher", so die Präsidentin von Brot für die Welt.

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für den Flüchtlingsschutz und ein starkes Recht auf Asyl einzutreten. Auf UN-Ebene müssen die Verhandlungen zum Global Compact on Refugees im Geist der internationalen Kooperation und Solidarität vorangetrieben werden.

Die Diakonie Deutschland hat – mit Expertise von Brot für die Welt – am 16.04.2018 im Innenausschuss des Bundestages zur aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Stellung genommen: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2018

"Die 100 Tage Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Frauen- und Gleichstellungspolitik ist durchwachsen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Mit der Brückenteilzeit hat ein wichtiges und längst überfälliges Vorhaben zur Beendigung der Teilzeitfalle das Bundeskabinett passiert. Für wesentliche gleichstellungsrelevante Vorhaben, wie ein Kita-Qualitätsgesetz und Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind erste Weichenstellungen erkennbar. Die Leerstellen im Koalitionsvertrag bleiben bestehen, dies sind zum Beispiel die Themen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit und das Steuerrecht.

Gleichstellung ist ein Querschnittsthema – dies muss in der Handschrift aller Ressorts der Bundesregierung sichtbar werden und sich sowohl inhaltlich als auch personell abbilden. Bezogen auf Spitzenämter der Politik hat auch diese Bundesregierung die paritätische Teilhabe von Frauen nicht annähernd erreicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.06.2018, gekürzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 13. Sitzung am 6. Juni 2018 beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum sogenannten Wechselmodell durchzuführen. Dazu liegen u.a. Anträge der Fraktionen FDP und DIE LINKE vor, die sich mit der Frage der Kinderbetreuung im Wechselmodell nach Trennung und Scheidung beschäftigen. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) diese Initiativen. "Die aktuelle Forderung, das Wechselmodell als Leitbild oder als gesetzlichen Regelfall festzuschreiben, ist allerdings keine Lösung", so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Zwar kann auch in Konfliktfällen eine gemeinsame Betreuung gerichtlich angeordnet werden; entscheidend ist im Streitfall allein das Kindeswohl. Dazu fehlt es aber an empirischen Untersuchungen, gerade zu dem in diesem Zusammenhang gern herangezogenen Kindeswillen, so die Fachkommission des djb. Es gibt keine zuverlässigen Studien, ob und unter welchen Bedingungen Wechselmodelle dem Kindeswohl entsprechen, etwa inwieweit Kinder die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile in zwei verschiedenen Wohnungen und die damit verbundenen häufigen Wechsel vom einen Haushalt in den anderen dauerhaft mittragen. Gleiches gilt für die Frage, ob sich ein etwaiger Wunsch ab einem bestimmbaren Alter erschöpft. Häufig zeigen sich erst in der praktischen Umsetzung dieses Betreuungsmodells dessen tatsächliche Defizite. Das Wechselmodell eignet sich deshalb nicht als Regelvorgabe für alle Kinder und Familien.

Darüber hinaus ist die Frage des Unterhalts und dessen Durchsetzung derzeit nicht zufriedenstellend gelöst. Das Wechselmodell darf nicht als Geschenk an den barunterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel noch immer der Vater, missverstanden werden. Denn Kinder brauchen beides – sowohl finanzielle Versorgung als auch Pflege, Erziehung und Betreuung. Das Unterhaltsrecht bietet zahlungsunwilligen Unterhaltsverpflichteten derzeit Anreize, sich über das Wechselmodell ihren Unterhaltspflichten zu entziehen, ohne echte Erziehungsverantwortung übernehmen zu wollen.

Entscheidend ist, den Bedarf des Kindes sicherzustellen und abzudecken. Allein die Betreuung genügt nicht. Besonders deutlich wird diese Problematik in den Fällen, in denen ein oder beide Elternteile Arbeitslosengeld II beziehen.

Unterhalts- und Existenzsicherungsrecht müssen gemeinsame Betreuungsmodelle (bis hin zum Wechselmodell) ermöglichen und dabei den Bedarf von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, verlässlich absichern.

Fazit: Nicht das Wechselmodell steht zur Diskussion, sondern Unterhalt und Existenzsicherung. Die Präsidentin des djb betont: "Der Gesetzgeber ist gefordert, Mütter und Väter, die trotz Trennung gemeinsame Sorgeverantwortung übernehmen wollen, zu unterstützen und entsprechende für die Kinder passende Rahmenbedingungen zu gewährleisten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.06.2018

Teilzeit ist für viele zur "Teilzeitfalle" geworden: "Einmal Teilzeit" bedeutete bisher oft "immer Teilzeit" – und dies stellt eine wesentliche Ursache für den Gender Pay Gap und den Gender Pension Gap dar. Längst überfällig war daher die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeitarbeit und ein leichter als bisher durchsetzbarer Anspruch für unbefristet in Teilzeit Beschäftigte auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass es endlich gelungen ist, den Widerstand aus der Wirtschaft und der Union gegen den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu überwinden und zu einem Kabinettsbeschluss zu kommen. Das nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetz löst zwar nicht alle Probleme von unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten. Aber ein befristeter Anspruch auf Teilzeit und die damit verbundene Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen auf Rückkehr zu Vollzeit ist ein wichtiger erster Schritt.

Bedeutsam ist auch die Vervollständigung dieses Anspruchs um eine effektivere Ausgestaltung des Rechts auf Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält. Dieser Punkt war besonders umstritten und es konnte auch nur eine Minimallösung erreicht werden.

Aber auch hier gilt: Kleine Schritte sind besser als keine Schritte! Zumindest ist es zu einem Teil gelungen, die Rechtsstellung auch derjenigen zu verbessern, die von Beginn an nur einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen wollten oder konnten.

Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig stellt fest: "Teilzeitarbeit wird ganz überwiegend von Frauen geleistet. Denn sie sind es, die familiäre und andere Sorgeverpflichtungen überwiegend übernehmen, weshalb Erwerbstätigkeit oft nur in Teilzeit möglich erscheint. Der Kampf gegen die ‚Teilzeitfalle‘ ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüßen."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schlägt die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich normiert, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die heutige Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug als menschenrechtliche Katastrophe. Die Kinderrechtsorganisation ist enttäuscht darüber, dass der Bundestag die zahlreichen Kritikpunkte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und vielen Bundesländern ignoriert hat und das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte aushebelt. Ein vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass das Gesetz mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Es missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen. Es wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Gerade geflüchtete Kinder sind auf besonderen Schutz angewiesen. Es ist eine menschenrechtliche Katastrophe, wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt das Familiennachzugsneuregelungsgesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft das Gesetz insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag an die Bundesregierung, die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung zu nutzen. "Es darf kein ,Weiter so‘ in der Familienförderung, sondern es muss eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland geben. Es müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da reichen die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht aus. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung. Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor fast zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. "Gerade durch die politische Kleinrechnung der Regelsätze wird armen Menschen in Deutschland das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Sozialexperten haben unlängst ermittelt, dass die Bundesregierung durch das Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro spart. Es hilft also nicht ein Herumdoktern an Sonderbedarfen oder minimale Erhöhungen des Regelsatzes, sondern es braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit", so Krüger weiter.

Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.06.2018

Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken

Anlässlich der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht aufgreift.

Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.

Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs- und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.06.2018

Heute regiert die große Regierungskoalition seit 100 Tagen. Nach den Medienberichten dominiert der Streit um Flüchtlinge zwischen CDU und CSU die Koalition. "Wir fragen uns: war da noch wer und etwas anderes?" verleiht Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ihrer Irritation Ausdruck. "Seit Jahren steigen die Armutszahlen in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. 3 Millionen Kinder und mehr als jede dritte Alleinerziehende leben in Armut. Die prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch. Es gibt genug Handlungsbedarf in der Armutsbekämpfung." Statt die wichtigen sozialpolitischen Themen anzupacken, zerlege sich die Union in der Frage, wie man Menschen in Not am Besten abwehren kann und die SPD sehe staunend zu.

Im Koalitionsvertrag gebe es immerhin ein paar Ansatzpunkte im Kampf gegen Kinderarmut. "Das Mittagessen in den Schulen soll für arme Kinder kostenlos sein, das Schulbedarfspaket solle erhöht werden. So steht es im Koalitionsvertrag würde diese Unterstützung direkt bei den Ärmsten ankommen.

"Statt an dieser Stelle mit einem Sofortprogramm für schnelle Hilfe zu sorgen, schiebt die Koalition Maßnahmen gegen Kinderarmut auf die lange Bank", kritisiert Eschen. Stattdessen wurde das Kindergeld erhöht und direkt auf Hartz IV angerechnet, so kommt von der Hilfe bei den Hilfsbedürftigen nichts an. "Auch die Reform des Kinderzuschlags steckt noch in den Kinderschuhen", beobachtet die Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. Die angekündigte Entbürokratisierung familienpolitischer Leistungen sei nur noch ein lauwarmer Prüfauftrag ans Ministerium.

Eine weitere besondere Notsituation zeichnet sich auf dem Wohnungsmarkt ab.

Immer mehr Menschen können sich die steigenden Mietkosten nicht mehr leisten, Menschen, die bereits in Armut sind, finden keine Bleibe oder werden von Mietwucher überrascht. Vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten ist die Lage alarmierend.

Die Gesundheitsversorgung muss ebenfalls zugänglicher werden.

Vor allem auf dem Gesundheitssektor wird deutlich, dass Armut und Gesundheit eng verknüpft sind. Die Präventionsmaßnahmen und die niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus. Studien belegen deutlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit bzw. der Höhe der Lebenserwartung gibt.

Insgesamt gäbe es einen hohen Handlungsbedarf, um Armut zu überwinden.

"Existenzsicherende Regelsätze, eine Ende existenzbedrohlicher Sanktionen, klare Regeln für gute Arbeit, eine soziale Beschäftigungsförderung nicht erst nach Jahren der Arbeitslosigkeit und ein höherer Mindestlohn – das sind nur einige Stichworte für eine dringend notwendige sozialpolitische Agenda", fasst Eschen zusammen. "Statt dem Schwesterstreit zuzusehen, fordern wir die SPD auf, ihr soziales Profil zu schärfen und sich darauf zu fokussieren. Es kann nicht sein, dass Hilfen für die Ärmsten in Deutschland im Unionsstreit einfach vergessen werden und ansonsten so getan wird, als wäre die Hauptbedrohung für die in Deutschland Lebenden die Hilfe für Menschen in Not." Vielmehr sei eine entschlossene Sozialpolitik gefragt. Außerdem soll die Große Koalition nach 100 Tagen an ihr Versprechen erinnert werden, nah an den Menschen und ihren sozialen Bedürfnissen zu sein und auf diese einzugehen. Eschen: "Soziale Politik ist die beste Hilfe gegen soziale Verunsicherung. Es wäre an der Großen Koalition, das nun endlich deutlich zu machen."

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 21.06.2018

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der „Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz“, darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift „Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa“ sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an nationalen oder europäischen Grenzen aus. Der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren müsse gewährleistet sein. Vorschläge, Schutzsuchende in nordafrikanische Staaten und damit vor Europas Grenzen „aus- bzw. zwischenzulagern“ und nur gezielt einige Menschen im Rahmen besonderer Programme aufzunehmen, seien keine akzeptable Lösung. „Das individuelle Recht auf Asyl kann nicht durch die Aufnahme einiger weniger Ausgewählter ersetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Organisationen eint die große Sorge, „dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als vielmehr dem Schutz der Grenzen dient.“ Trotz anhaltender Konflikte in Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar oder Somalia und weltweit steigender Flüchtlingszahlen, fänden schon jetzt immer weniger Flüchtlinge in Europa und Deutschland Schutz. Am Umgang mit Flüchtlingen zeige sich jedoch, wie verlässlich das Versprechen Europas sei, die Menschenrechte einzuhalten, heißt es in der Erklärung. Die Bundesregierung müsse klar Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa übernehmen. Die „solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung“ seien das Gebot der Stunde.

Insbesondere angesichts der dramatisch zugespitzten Situation im Mittelmeer warnt das Bündnis vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, endlich wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten: „Wir fordern die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer und ihre Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen.“ Zivile Seenotrettungsorganisationen dürften nicht an ihrer Arbeit gehindert werden. „Das Recht auf Leben gilt auch auf Hoher See.“

Die Erklärung finden Sie als pdf zum Download hier: https://www.der-paritaetische.de/presse/eu-gipfel-breites-buendnis-fordert-von-bundesregierung-verantwortung-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-d/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.06.2018

Als „völlig unzureichend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die leichte Erhöhung des Mindestlohns um gerade einmal 35 Cent auf 9,19 Euro. Der Paritätische fordert einen Mindestlohn von mindestens 12,63 Euro.

Die Erhöhung sei selbstverständlich begrüßenswert, erklärt der Paritätische, doch sei der Mindestlohn mit 9,19 Euro armutspolitisch nach wie vor kaum relevant. „Dieser Mindestlohn schützt nicht vor Armut“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Schon bei Single-Haushalten sei der Abstand zu Hartz IV selbst bei Vollzeitbeschäftigten nicht allzu hoch. Bei Haushalten mit Kindern werde die Grundsicherungsschwelle endgültig nicht mehr erreicht.

Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang auch an den Arbeitgeberverbänden. „Die mittlerweile ritualisierten Krisenszenarien und Unkenrufe, mit denen die Arbeitgeber jegliche armutsfeste Anpassung des Mindestlohns verhindern wollen, sind schon peinlich, betrachten wir die gesamtwirtschaftliche Lage“, so Schneider.

Als Maßstab für einen angemessenen Mindestlohn schlägt der Verband die zu erwartende Rente nach 45 Versicherungsjahren vor, die auch bei Mindestlohn oberhalb des Mindestlohns liegen müsse. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums wären dies derzeit 12,63 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. schaut auf 100 Tage Koalitionsarbeit und sieht vor allem eine Fokussierung auf das Thema Migration, das zudem einseitig als Bedrohung und Sicherheitsrisiko dargestellt wird. Es wird Zeit für eine Regierungsarbeit, die weitere wichtige gesellschaftliche Themen aufnimmt und sich für alle Familien stark macht.

Wir haben lange auf die Regierungsbildung warten müssen. Wir haben auch sehr genau hingeschaut auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die vor allem binationale und zugewanderte Familien betreffen. Wir haben uns für eine menschenrechtskonforme, familienfreundliche und weltoffene Politik positioniert. Nach den ersten 100 Tagen Koalition stellen wir fest: „Themen wie der begrenzte Familiennachzug, Ankerzentren, ein Migrations-Masterplan, der bislang nicht öffentlich ist, aber vehement für Streit sorgt, lassen die Koalitionsarbeit menschenrechtlich in einer Schieflage und vor allem thematisch in einer einseitigen und negativen Fokussierung zurück“, resümiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes.

„Dieser negative Blick auf Migration verkennt die Realität einer vielfältigen und offenen Gesellschaft und schadet letztendlich einem friedlichen Zusammenleben.

Wir fordern stattdessen den Fokus auf Maßnahmen zu richten, die ein gelingendes interkulturelles Zusammenleben stärken und die gesellschaftliche Teilhabe voranbringen. Es gilt die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst zu verbessern.

Wir sehen viele weitere dringliche Fragen wie: Familien zu stärken und monetär zu entlasten, die Armut zu bekämpfen und die prekäre Wohnsituation in den Städten anzugehen, die Kinderbetreuung zu verbessern und die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Das Gesetz zur Verbesserung der Kita-Qualität ist ein Schritt in die richtige Richtung, für mehr Bildungsgerechtigkeit sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Die Menschen brauchen ein verlässliches und auf ihre Lebensbedürfnisse ausgerichtetes Regierungshandeln. Es ist Zeit, interne parteipolitische Querelen endlich einzustellen.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. verwehrt sich gegen den wachsenden sogenannten Scheineheverdacht und die Kriminalisierung von binationalen und internationalen Paaren.

Im Zuge von Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und der kontroversen Diskussion über Ankerzentren wird nun wieder einmal die „Keule“ Scheinehe hervorgekramt. Das bedeutet ganz konkret, dass immer mehr binationale Ehen unter Generalverdacht gestellt werden. Verdächtigt werden die binationalen Paare, nur zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels zu heiraten. Ihnen wird die Beweislast auferlegt, aus den „richtigen“ Gründen zu heiraten. Um das zu beweisen, müssen sie teilweise sehr intime Befragungen und Eingriffe in ihre Privatsphäre über sich ergehen lassen.

Ein zukunftsfähiges, offenes und modernes Deutschland schätzt seine interkulturelle Gesellschaft und weiß, dass gerade in binationalen Paaren und Familien eine große integrative Kraft liegt. Diese zu kriminalisieren, ist ein absolut falsches Signal für ein erfolgreiches Zusammenleben.

„Der grundgesetzlich verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie wird in der aktuellen Visavergabepraxis und im Erwerb eines Aufenthaltstitels viel zu oft missachtet“, kritisiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. „Wir erleben in unserer Beratung wieder verstärkt, dass binationale Paare verdächtigt werden, illegale Migration zu betreiben.“

Im Jahr 2017 wurden 30 Fälle eines Verdachts (!) auf sogenannte Scheinehe von der Bundespolizei erfasst (Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/2220). In der medialen Öffentlichkeit wird mit der wachsenden Fokussierung auf wenige Fälle jedoch ein Bild der massenhaften Bedrohung auch durch binationale Paare vermittelt. Als Vergleich: man verdächtigt auch nicht generell alle Fahrer eines Fahrzeuges in einer Großstadt einer fehlenden Fahrerlaubnis. Ja, man würde einige wenige identifizieren, aber der Großteil fährt zu Recht das Fahrzeug.

„Das ist diskriminierend und alarmierend. Es muss aufhören, dass binationale Paare neben den vielen rechtlichen Herausforderungen und Schwierigkeiten (bspw. dem Sprachnachweis vor Einreise) auch noch diesen unerhörten Verdächtigungen ausgesetzt sind“, so Stöcker-Zafari. Dabei muss es auch den zuständigen Behörden bewusst sein, dass sie sich nicht zum Spielball populistischer Kräfte machen lassen dürfen. Gerade strukturelle Diskriminierung wird durch solche Verstärkungen in der Überprüfungspraxis verfestigt und nicht reduziert – ein Unterfangen, das nicht zuletzt in der gestrigen Integrationskonferenz im Bundeskanzleramtes als wichtiger Fokus gesehen wurde.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 14.06.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 05.Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde sollen die Beschäftigte in Deutschland ab 2019 erhalten, 9,35 euro ab 2020. So hat es die Mindeslohnkommission diese Woche festgelegt.

Wie hat sich der 2015 eingeführte Mindestlohn bisher auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt? Was hat er für die Menschen in unterschiedlichen Branchen und aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gebracht? Welche Verteilungseffekte hat die Mindestlohneinführung mit sich gebracht und wie hat sich die Arbeitszufriedenheit verändert?

Im Projekt „Evaluation des Mindestlohns in Deutschland“ (EVA-MIN) haben WissenschaftlerInnen des Sozio-oekonomischen Panel am DIW Berlin gemeinsam mit Forschenden der Universität Potsdam und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Auswirkungen des Mindestlohns untersucht. Ihre wichtigsten Ergebnisse stellen Sie vor:

auf der Konferenz zur „Evaluierung des Mindestlohns“ am Mittwoch, den 4. und Donnerstag, den 5. Juli 2018 im DIW Berlin, Mohrenstraße 58, 10117 Berlin

Das genaue Programm finden Sie hier: https://eva-min.soep.de/?p=571

Wir bitten um Anmeldung unter presse@diw.de.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Berlin

Auf dem Podium sitzen:

  • Diana Golze, Brandenburger Arbeits- und Sozialministerin
  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Kindheitsforscherin, Goethe-Universität Frankfurt
  • Dr. Holger Stichnoth, ZEW Mannheim
  • Dr. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung

Moderiert wird die Diskussion von Ute Holzhey, rbb. Im Rahmen der Inforadiosendung „Das Forum“ wird der rbb die Veranstaltung am 08.07.2018 ausstrahlen.

Nähere Informationen finden sich hier: https://www.inforadio.de/medienpartnerschaften/teaser_podiumsdiskussion/kinder-haben-ein-recht-auf-gutes-leben–.html

Termin:19.September 2018

Veranstalter: Deutscher Bundesjungendring

Ort: Duisburg

Während über (Kinder)Armut in Gesellschaft, Politik und Verwaltung zunehmend diskutiert wird, wird Jugendarmut als eigenständiges, separat zu betrachtendes Phänomen kaum wahrgenommen. Beim Fachtag am 19. September 2018 soll sichüber Ursachen und Folgen ausgetauscht werden, über den Umgang mit Jugendarmut und mit Maßnahmen gegen Jugendarmut.

Gerade für junge Menschen bedeutet Armut oft Verlust persönlicher Zukunftsperspektiven, sie verlieren das Vertrauen in die Gesellschaft und in sich selbst. Dabei sind sie ohnehin in einer Lebensphase mit entscheidenden Umbrüchen am Anfang ihres eigenständigen Lebensweges.

Über Jugendarmut im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs wird Professor Dr. Christoph Butterwegge sprechen. Als Dozent war er an der Universität zu Köln (Humanwissenschaftliche Fakultät – Politikwissenschaft) beschäftigt, ist inzwischen erimitiert und beschäft sich weiter intensiv mit sozialen Fragen und als einer der wenigen Wissenschaftler explizit mit Jugendarmut. Ein weiterer Impuls nennt Zahlen und Fakten zum Stand der Jugendarmut in Deutschland.

Geplant sind Workshops zu folgenden Them

  • Übergänge: Armutsrisiken zwischen Schule, Ausbildung und Beruf
  • Kann ich mir nicht leisten: Zum Umgang mit Armut und deren Folgen
  • Solidarität erleben: Empowerment durch die Jugend(verbands)arbeit

Die Abschlussdiskussion trägt den Titel „Armutskreislauf überwinden?!“. In Tischrunden wird mit Expert_innen aus Politik und Gesellschaft über Herausforderungen und Strategien zur Bekämpfung der Jugendarmut diskutiert.

Der Fachtag richtet sich an Expert_innen und Multiplaktor_innen aus dem Feld der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.

Zur Anmeldung.

Termin:19. – 20.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Wiesbaden

Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Was aber bedeutet Partnerschaft genau? Wie können sich Eltern und pädagogische Fachkräfte oder Tagespflegepersonen in ihren Perspektiven, Aufgaben und Kompetenzen sinnvoll ergänzen? Welche Formen der Kooperation mit Eltern sind notwendig? Und nicht zuletzt: was tun, wenn es zu Konflikten kommt? Auf der Tagung wird erörtert, wie eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen kann, welche Aufgaben Fachkräfte, Leitungen und Träger haben und was die Politik tun sollte.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung gehören: Daniela Kobelt Neuhaus, Karl Kübel Stiftung (Wie Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita/Kindertagespflege gelingt); Prof‘in Dr. Tanja Betz, Goethe-Universität Frankfurt am Main (Familie und Kita: Zusammenarbeit ungleicher Partner); Dr. Thomas Meysen, International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kindertagesbetreuung aus juristischer Perspektive); Prof‘in Dr. Birgit Leyendecker, Ruhr-Universität Bochum (Zusammenarbeit zwischen zugewanderten Familien und Kita); Prof’in Dr. Rahel Dreyer, Alice Salomon Hochschule Berlin (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita aus Sicht des Kindes); Claudia Ullrich-Runge, Deutsches Jugendinstitut, Halle (Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen); Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Deutsches Jugendinstitut, München (Erziehungspartnerschaft: die Perspektiven der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte auf frühe Bildung und Elternkooperation).

Online-Anmeldung unter: http://www.fruehe-kindheit-online.de/index.php?cat=c13_Jahrestagung-2018-Jahrestagung-2018.html

AUS DEM ZFF

Eine gerechte Familienförderung muss sich nach Ansicht des ZFF an den Familien und ihren tatsächlichen Lebensweisen orientieren und vor Armut schützen. Davon ist das System der ehe- und familienbezogenen Leistungen aber derzeit weit entfernt: Fast 3 Millionen Kinder- und Jugendliche sind von Armut bedroht. Aus diesem Grund positioniert sich das ZFF zu der Frage, wie die Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verlässlich, gerecht und zukunftsweisend gelingen kann.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Trotz dieser langjährigen Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen und nimmt damit das Kindergesicht der Armut in Kauf. Vor allem die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträge läuft einer gerechten Familienförderung diametral entgegen. Durch die Kinderfreibeträge werden vor allem gutverdienenden Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Das Kindergeld ist zwar eine bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen verrechnet wird. Unter dem Strich haben Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende nichts von einer Erhöhung. Das duale System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen zementiert damit die Ungerechtigkeiten des heutigen Systems monetärerer Leistungen und stellt eine Förderung mit der Gießkanne dar!“

Christiane Reckmann weiter:

„Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Wie dies gelingen kann, möchte das ZFF mit dem nun vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier darlegen. Einerseits möchten wir einen Überblick über das derzeitigen System der Familienförderung liefern und Ungerechtigkeiten aufzeigen, andererseits kurz-, mittel-, bis langfristige Handlungsoptionen auf dem Weg zu einer gerechten und existenzsichernden Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung beschreiben.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie u> herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.06.2018

Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ statt. Gut 80 Fachleute und Interessierte werden teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen.

Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Familien sind zentral für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie müssen in ihrer Sorge für sich und andere umfassend gestärkt werden: Durch gute Kitas, Kindertagespflege und Hortplätze, durch Familienbegleitung und –Beratung, durch finanzielle Entlastungen und durch die Schaffung zeitlicher Freiräume. Eine gute Familienpolitik muss alle Familien und ihre Bedürfnisse im Blick behalten, unabhängig vom gelebten Familienmodell oder der sexuellen Identität der Familienmitglieder.“

Gabriela Lünsmann, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unterstreicht: „Familienleben ist vielfältig: Viele Kinder wachsen hierzulande in Regenbogenfamilien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* oder intergeschlechtlichen Elternteil auf. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf aber bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert:

„Seit Jahren können wir eine Pluralisierung von Familienformen beobachten, der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien nimmt zu – Vielfalt Familie ist längst gesellschaftliche Realität. Zugleich orientieren sich viele Rechtsbereiche, aber auch gesellschaftliche Vorstellungen über „die Familie“ nach wie vor an einem traditionellen Familienbild. Es liegt in öffentlicher Verantwortung, Familien in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel zu akzeptieren und sie durch gute rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen. Nur so können wir uns auf den Weg zu einer vielfaltssensiblen und inklusiven Familienpolitik machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.06.2018

AKTUELLES

Aus seiner Praxiserfahrung heraus nimmt der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wahr, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kindesentführungen, Kinderschutz und auch Platzierung im Ausland konfrontiert sind.

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund legt der Deutsche Verein nun eine Handreichung für die grenzüberschreitende Einzelfallarbeit vor. Die Handreichung zeigt anhand von Beispielen Handlungswege zu typischen Fallkonstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen.

Sie finden die Handreichung auf der Webseite des Deutschen Vereins unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2018-handreichung-zur-grenzueberschreitenden-einzelfallarbeit-in-der-kinder-und-jugendhilfe-2986,1375,1000.html

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Archiv Aktuelle Hinweise

Kinder brauchen mehr: Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen!

Berlin, 21.06.2018 Eine gerechte Familienförderung muss sich nach Ansicht des ZFF an den Familien und ihren tatsächlichen Lebensweisen orientieren und vor Armut schützen. Davon ist das System der ehe- und familienbezogenen Leistungen aber derzeit weit entfernt: Fast 3 Millionen Kinder- und Jugendliche sind von Armut bedroht. Aus diesem Grund positioniert sich das ZFF zu der Frage, wie die Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verlässlich, gerecht und zukunftsweisend gelingen kann.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Trotz dieser langjährigen Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen und nimmt damit das Kindergesicht der Armut in Kauf. Vor allem die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträge läuft einer gerechten Familienförderung diametral entgegen. Durch die Kinderfreibeträge werden vor allem gutverdienenden Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Das Kindergeld ist zwar eine bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen verrechnet wird. Unter dem Strich haben Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende nichts von einer Erhöhung. Das duale System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen zementiert damit die Ungerechtigkeiten des heutigen Systems monetärerer Leistungen und stellt eine Förderung mit der Gießkanne dar!“

Christiane Reckmann weiter:

„Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Wie dies gelingen kann, möchte das ZFF mit dem nun vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier darlegen. Einerseits möchten wir einen Überblick über das derzeitigen System der Familienförderung liefern und Ungerechtigkeiten aufzeigen, andererseits kurz-, mittel-, bis langfristige Handlungsoptionen auf dem Weg zu einer gerechten und existenzsichernden Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung beschreiben.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e.V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Kontakt:

Zukunftsforum Familie e.V., Markgrafenstr. 11, 10969 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Tel.: 030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

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Archiv Aktuelle Hinweise

Fachtagung „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“

Berlin, 14.06.2018 Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ statt. Gut 80 Fachleute und Interessierte werden teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen.

Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Familien sind zentral für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie müssen in ihrer Sorge für sich und andere umfassend gestärkt werden: Durch gute Kitas, Kindertagespflege und Hortplätze, durch Familienbegleitung und –Beratung, durch finanzielle Entlastungen und durch die Schaffung zeitlicher Freiräume. Eine gute Familienpolitik muss alle Familien und ihre Bedürfnisse im Blick behalten, unabhängig vom gelebten Familienmodell oder der sexuellen Identität der Familienmitglieder.“

Gabriela Lünsmann, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unterstreicht: „Familienleben ist vielfältig: Viele Kinder wachsen hierzulande in Regenbogenfamilien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* oder intergeschlechtlichen Elternteil auf. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf aber bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert:

„Seit Jahren können wir eine Pluralisierung von Familienformen beobachten, der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien nimmt zu – Vielfalt Familie ist längst gesellschaftliche Realität. Zugleich orientieren sich viele Rechtsbereiche, aber auch gesellschaftliche Vorstellungen über „die Familie“ nach wie vor an einem traditionellen Familienbild. Es liegt in öffentlicher Verantwortung, Familien in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel zu akzeptieren und sie durch gute rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen. Nur so können wir uns auf den Weg zu einer vielfaltssensiblen und inklusiven Familienpolitik machen!“

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e.V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Kontakt:

Zukunftsforum Familie e.V., Markgrafenstr. 11, 10969 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2018

SCHWERPUNKT: Sanktionen bei Hartz IV

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Sanktionspraxis bei Hartz IV erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Sanktionspraxis in den Jobcentern nicht mehr haltbar ist. Sieben von zehn Sachverständigen sprechen sich für eine Entschärfung der Sanktionsregeln oder sogar für eine vollständige Abschaffung aus. Die Bundesregierung darf die warnenden Stimmen aus der Wissenschaft und der Verbändelandschaft nicht länger ignorieren. Arbeitsminister Heil hat angekündigt, die Sanktionen kritisch zu überprüfen. Das darf nicht länger auf sich warten lassen.

Menschen das Existenzminimum zu nehmen, geht gar nicht. Die Sanktionen in der sozialen Grundsicherung schaffen ein Klima der Angst. Wenn das gesetzlich garantierte – eh schon auf Kante genähte – Existenzminimum gekürzt oder gar komplett gestrichen wird, dann kann kein Vertrauen zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern entstehen. Sanktionen führen vielmehr zu sozialen Härten bis hin zur Wohnungslosigkeit. Sie basieren auf der falschen Annahme, Erwerbslosigkeit sei individuelles Versagen. Fakt ist aber, dass ausreichende Arbeitsplätze, gerade für Langzeitarbeitslose, und individuelle Qualifizierungsangebote fehlen.

Die Bundesregierung sollte die Jobcenter bedarfsdeckend ausstatten und die Fördermaßnahmen verbessern, statt an der unwürdigen und ideologischen Sanktionspraxis festzuhalten. Wir Grüne halten an unserer Forderung fest, eine sanktionsfreie, würdevolle Grundsicherung zu schaffen. Dazu gehören auch das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Eingliederungsmaßnahmen und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (BT-Drs. 19/103) erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

„38,5 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV gehen zugunsten der Betroffenen aus. Das deutet auf eine enorm hohe Fehlerquote bei Entscheidungen der Jobcenter hin. Daran sind aber nicht die Beschäftigten dort schuld, vielmehr läuft systematisch etwas falsch. Hier besteht wirklich ein Aufklärungs-, Untersuchungs- und Handlungsbedarf, denn wir reden bei Hartz-IV-Betroffenen von Menschen, die kein finanzielles Polster haben. Sanktionen bedeuten deshalb fast immer wirkliche Existenznot. Die Bundesregierung, speziell Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, steht in der Pflicht aufzuklären, wie es zu derart vielen Fehlern kommt – Fehlern, die unmittelbar zu Existenznot führen. Durch Sanktionen geraten die Betroffenen in Bedrängnis, streichen Arztbesuche, mitunter droht der Verlust der Wohnung oder der Krankenversicherung. Kurz: Diese Menschen stehen mit dem Rücken zur Wand.

Deshalb: Weg mit Hartz IV und den Sanktionen. Wir fordern gute Arbeit, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto sowie eine eigenständige Kindergrundsicherung von etwa 600 Euro monatlich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen sind jeden Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Wenn den Eltern die Regelsätze gekürzt werden, leiden Kinder zwangsläufig mit darunter. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte deshalb baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden.

"Eine Kürzung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs der Familie aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen äußerst heftig. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet, entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und lässt damit sehr wenig Spielraum. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Hier sind schleunigst Änderungen angesagt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Hartz-IV-Sanktionen und sozialer Teilhabe.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 04.06.2018

Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. Zu einer grundlegenden Neuausrichtung gehörten insbesondere längerfristige Förderungsmöglichkeiten, ein verbessertes Qualifizierungssystem für Langzeitarbeitslose und eine damit verbundene, deutliche Aufstockung der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Zwingend notwendig, auch verfassungsrechtlich geboten, sei insbesondere die sofortige Abschaffung der Sanktionen.

„Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar. „Es zeugt von einer besonderen Kaltherzigkeit, dass 34.000 Menschen durch Totalsanktionen sogar jegliche staatliche Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwehrt wurde“, ergänzt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.06.2018

SCHWERPUNKT: Familiennachzug

Der Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug zielt auf die Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat ab. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert den getroffenen Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern als völlig unzureichend und fordert die die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke zum künftigen Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern in Deutschland geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Saal 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich bis zum 8. Juni mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438) sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen werden. Dabei sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, "in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist", die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll. Zugleich betont die Fraktion in der Vorlage, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln könne, "bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat".

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordern die Abgeordneten in ihrer Vorlage (19/2515).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 06.06.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (19/2438) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Der Entwurf sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren.

Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 370 vom 06.06.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung und der anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Familiennachzug im Bundestag und Bundesrat fordern die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam, der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen.

In einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten sowie an die Bundesminister des Inneren und für Familie drücken die beteiligten Organisationen ihre Sorge über den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Familiennachzug von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz aus. Dieser sieht eine neuerliche erhebliche Einschränkung desFamiliennachzugs vor, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen und nur für ein schmales Kontingent von Angehörigen.

Die Unterzeichner des Briefes halten die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer für nicht hinnehmbar: „Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützen das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise. Dieser Schutz gilt auch für geflüchtete Menschen." Zudem haben die Organisationen massive Zweifel an der Anwendbarkeit des Entwurfs und beklagen, dass dieser noch nicht einmal eine zwingend notwendige Evaluation vorsieht.

Weiter mahnen sie an: „Die Argumentation um mögliche Grenzen der ‚Integrationsfähigkeit‘ sehen wir als irreführend an. Vielmehr kann die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten, da sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit."

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordern Abgeordnete und Regierung auf, statt Ängste zu schüren ein Signal zu setzen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie auch für Geflüchtete gerecht wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 11.06.2018

Die Diakonie Deutschland lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Eltern und minderjährige Kinder ab. "Der Familiennachzug muss subsidiär Schutzberechtigten genau so ermöglicht werden, wie anerkannten Flüchtlingen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag. "Die Lebenssituation von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ist vergleichbar und rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung. Beide können in ihren Herkunftsländern nicht als Familie zusammen leben", betont Loheide.

Besonders dramatisch ist die Situation für unbegleitete minderjährige Schutzberechtigte. Der Gesetzentwurf sieht lediglich den Elternnachzug vor und keinen Familiennachzug inklusive Geschwisterkinder. "Es ist unzumutbar, dass sich Eltern entscheiden müssen, ob sie ihr Kind in Deutschland oder ihr Kind im Herkunftsland allein lassen oder ob sie sich trennen. Der Schutz der Familie gilt der ganzen Familie", erklärt Loheide. Daher muss auch der Nachzug minderjähriger Geschwister gemeinsam mit den Eltern möglich sein.

Kritisch beurteilt die Diakonie auch, dass der Gesetzentwurf keine klaren Kriterien enthält und offen lässt, welcher humanitäre Grund – Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – stärker gewichtet oder welchem Integrationsaspekt mehr Gewicht beigemessen wird. "Das halten wir für problematisch", betont Loheide und fragt, ob Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Integrationserfolge vorweisen können, dann überhaupt eine Chance hätten, ihre Familie nachzuholen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über das Familiennachzugsneuregelungsgesetz erneut nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus umfassend zu ermöglichen. Ein vor kurzem von der Kinderrechtsorganisation veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass der Gesetzentwurf mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Er missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen und wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Diese leben in ständiger Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, und brauchen ein Gesetz, das es ihnen ermöglicht, schnellstmöglich mit ihrer Familie in Deutschland zusammenleben zu können. Gerade geflüchtete Kinder mit belastenden Erfahrungen sind auf besonderen Schutz angewiesen. Stabilität und Unterstützung durch die Wiederherstellung der Einheit der Familie ist für die Entwicklung dieser Kinder von essentieller Bedeutung. Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Zudem lässt es der Gesetzentwurf an Klarheit vermissen. Das hat jüngst auch der Nationale Normenkontrollrat gerügt. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regelungen, wie der Familiennachzug in der Verwaltungspraxis zukünftig geregelt werden soll", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt der Entwurf desFamiliennachzugsneuregelungsgesetzes gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft der Gesetzentwurf insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Das Gutachten zu kinderrechtlichen Aspekten der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey plant "Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen"

Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen und ihre Kinder Realität. Allein 2016 waren fast 110.000 Frauen in Deutschland von Partnerschaftsgewalt betroffen – und das sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.

„Diese Frauen brauchen dringend Schutz. Der Staat muss dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt, um Frauen in Notmomenten aufzufangen und ihnen dabei zu helfen, sich dauerhaft aus Gewaltsituationen zu befreien. Darum plane ich ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen“, machte Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in Bremerhaven deutlich.

Jedes Jahr finden über 34.000 von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der rund 350 Frauenhäuser sowie einer der 40 Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile mehr als 800 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Doch vielerorts reicht das Angebot leider nicht aus. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung an.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:

„Mein Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Ich werde deshalb einen „Runden Tisch“ einberufen, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Praktikern über sinnvolle und notwendige Maßnahmen beraten. Zu den finanziellen Mitteln bin ich bereits mit dem Bundesfinanzminister im Gespräch.“

Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz warb Bundesministerin Dr. Franziska Giffey für ihr Vorhaben:

„Wir brauchen eine Lösung, die auch langfristig trägt. Das wird nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Darum will ich, dass Bund, Länder und Kommunen hier eng zusammen arbeiten.“

Der Runde Tisch soll in der zweiten Jahreshälfte seine Arbeit aufnehmen. Ein zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Außerdem werden Eckpunkte für das Aktionsprogramm besprochen, das Innovations- und Investitionsaspekte beinhalten soll. Auch weitergehende bundesgesetzliche Lösungen sollen diskutiert und entwickelt werden, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen will der Bund einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Versorgungssystem leisten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.06.2018

Bundesfamilienministerin Giffey ernennt die Engagement-Botschafterinnen und Botschafter 2018

Über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland ehrenamtlich aktiv – auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Das spiegelt sich auch in den sehr unterschiedlichen Projekten der diesjährigen Engagement-Botschafter und der –Botschafterin wider, die dieser Vielfalt ihr Gesicht geben und mit ihrem Einsatz als Vorbilder glänzen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und Brigitta Wortmann Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) haben heute (Montag) die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018 ernannt. Deutschlands größte Freiwilligenbewegung – die Kampagne „Engagement macht stark!“ – wählt jedes Jahr drei beeindruckende Persönlichkeiten aus, die zeigen, was durch Engagement alles möglich ist. Sie stehen stellvertretend für die Millionen von Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz in Initiativen, Projekten und Vereinen unsere Gesellschaft lebenswerter machen.

Die Engagement-Botschafter 2018 sind: Klaus Hirrich, vom Verein FAL e.V. aus Wangelin, Johannes Müller, CorrelAid e.V. aus Konstanz und die Engagement-Botschafterin 2018 ist Katja Sinko, von The European Moment aus dem Raum Berlin-Brandenburg.

„Diejenigen die sich für den gemeinschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich fühlen, die sich dafür engagieren, sich kümmern, die da anpacken, wo Hilfe benötigt wird, sind das Herz unserer Gesellschaft. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, den diesjährigen Engagement-Botschaftern und der Engagement-Botschafterin meine persönliche Anerkennung auszusprechen und ihnen – stellvertretend für die vielen Engagierten bundesweit – für ihren Einsatz zu danken“, sagte Dr. Franziska Giffey bei der feierlichen Ernennung.

Brigitta Wortmann fügte hinzu: „Es gibt sie, die Menschen, die sich für andere einsetzen – sei es, indem sie die ländlichen Räume wieder lebendiger gestalten, ihr digitales Know-How für gute Zwecke zur Verfügung stellen oder den europäischen Gedanken vorantreiben. Unsere Engagement-Botschafter und –Botschafterinnen zeigen vorbildlich wie das ganz konkret funktionieren kann.“

Das sind die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018:

Klaus Hirrich, FAL e.V., Wangelin

Botschafter Engagement in ländlichen Räumen

Der gelernte Schlosser Klaus Hirrich begann nach dem Fall der Mauer, das Schicksal seines kleinen Wohnortes Wangelin bei Plauen am See in Mecklenburg-Vorpommern selbst in die Hand zu nehmen. Aus einer „ausgeräumten Landschaft“, vielen zu Ruinen verfallenen Häusern und einem ehemaligen sowjetischen Schießplatz machten er und seine Mitstreiter*innen einen lebenswerten und blühenden Ort. Gemeinsam wurden über 50.000 Bäume und Sträucher gepflanzt. Seit seiner Gründung hat der Verein den sowjetischen Schießplatz in ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang verwandelt und die Europäische Bildungsstätte für Lehmbau gegründet. Viele der einstmals verfallenen Häuser wurden fachgerecht mit dem günstigen Baustoff Lehm saniert. Nach und nach zogen Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen dort ein. Deren Produkte verkauft der FAL. e.V. im eigenen Laden.

„Wir wollen den Beweis antreten, dass durch gemeinsames Engagement ein nachhaltiges Leben auf ökologischer Grundlage machbar ist – und haben noch sehr viel vor“, freut sich der frisch ernannte Engagement-Botschafter Klaus Hirrich.

Mehr zu den Nominierten, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der Kampagne unter www.engagement-macht-stark.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2018, gekürzt

Bundesfamilienministerin Giffey verleiht erstmals Preis für Mehrgenerationenhäuser

540 Mehrgenerationenhäuser bringen Alt und Jung in ganz Deutschland zusammen, bieten Beratung in allen Lebenslagen und nachbarschaftliche Hilfe. Fünf dieser Mehrgenerationenhäuser hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute (Montag) als „DemografieGestalter 2018“ ausgezeichnet. Der mit jeweils 2.000 Euro dotierte „Mehrgenerationenhauspreis“ wird in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen. In vier Kategorien und einer Sonderkategorie wurden besonders gelungene Projekte bei der Bewältigung des demografischen Wandels gewürdigt. Über 70 Mehrgenerationenhäuser hatten sich beworben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte bei der feierlichen Preisverleihung: „Alle, die sich in den Mehrgenerationenhäusern engagieren, haben großes Lob verdient. Allen voran die Preisträger, unsere „DemokratieGestalter“. In den Mehrgenerationenhäuser, die es in ganz Deutschland gibt, leisten Menschen gute Arbeit. Denn nichts hält die Gesellschaft so zusammen wie Hilfe und Kontakt in der Nachbarschaft. Und nichts ist für Menschen so wichtig wie Andere, die sich um sie kümmern. Was diese Männer und Frauen leisten, verdient unsere größte Anerkennung. Ihre Arbeit muss sichtbarer werden. Deshalb freue ich mich, heute diesen Preis überreichen zu können. In den Mehrgenerationenhäusern wird das Miteinander der Generationen gelernt und gelebt. Deshalb sind sie aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken.“

Als „DemografieGestalter 2018“ in der Kategorie Kultur- und Freizeitangebote wurde das Mehrgenerationenhaus Kelsterbach ausgezeichnet – für sein Projekt „Das Café-Bike bringt Menschen zusammen“. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass das Haus die Menschen mit dem zum Mini-Café umgebauten Lastenfahrrad auf kreative Art und Weise und mit geringen Kosten dort abholt, wo sie sich gerade befinden: auf Märkten, Spielplätzen oder Festen.

Den Preis in der Kategorie Bildung, Beratung, Betreuung erhielt das Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum Kiel. Das Projekt U.Sch.I – Unsere Schulinitiative“ konnte mit einem Konzept überzeugen, bei dem junge alleinerziehende Mütter, die ihren Schulabschluss nachholen wollen, u.a. durch die Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden.

Das Mehrgenerationenhauses Taufkirchen (Vils) gewann mit dem Projekt „Taufkirchen für alle – eine Gemeinde praktiziert Inklusion“ in der Kategorie Partizipationsprozesse. Damit sollen alle Menschen, auch die mit Behinderungen, gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben eingebunden werden und daran teilhaben.

In der Kategorie Integrationsarbeit wurde das Mehrgenerationenhaus „Gelbe Villa“ Kirchen mit dem Projekt „Fahrradwerkstatt mit Verkehrssicherheitstraining“ gekürt. Die Fahrradwerkstatt verbindet Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte über Sprachgrenzen hinweg in der gemeinsamen Arbeit und beim Sicherheitstraining, so die Jury, und ganz nebenbei tausche man sich über Regeln und Gepflogenheiten des Zusammenlebens in Deutschland aus.

Preisträger des Sonderpreises „Gestaltung des demografischen Wandels“ wurde das Mehrgenerationenhaus Dorflinde Langenfeld mit dem Projekt „Daheim statt im Heim!“ Engagierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, um Strukturschwächen in der dortigen ländlichen Region erfolgreich zu kompensieren.

Der „DemografieGestalter – Der Mehrgenerationenhauspreis“ wird auch im nächsten Jahr verliehen. Ab Herbst sind die rund 540 Mehrgenerationenhäuser wieder aufgerufen, sich mit ihren besten Projekten zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen vor Ort zu bewerben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht heute (01. Juni 2018, 12:00 Uhr) das Kindertagsfest im „FEZ“ in der Wuhlheide in Berlin. Vor Ort spricht sie über Kinderrechte und ihre Vorhaben, die Unterstützung für Kinder und ihre Familien zu verbessern. Ministerin Giffey:

„Ich will, dass es jedes Kind packt, egal ob die Eltern reich oder arm sind. Jede einzelne Initiative, die ich dazu anschiebe wird ganz konkret die Lage von Kindern und ihren Familien verbessern. Wir erhöhen das Kindergeld, wir verbessern den Kinderzuschlag, wir bieten neue Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und wir wollen ganz explizit Alleinerziehende stärken – zum Beispiel stellen wir deutlich mehr Geld für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses bereit. Aber auch die Kitas und die Kindertagespflege müssen gestärkt werden. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ investieren wir bis 2021 insgesamt 3.500 Millionen Euro in mehr Qualität und weniger Kita-Gebühren.“

Der Internationale Kindertag wird weltweit begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Das FEZ-Berlin informiert im Rahmen des Kindertagsfestes über Kinderrechte, aber auch über Themen wie Sport, Spiel und Natur. Auf ca. 40.000qm werden verschiedene Aktionen angeboten, die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, auf einem Rundgang über das Fest besichtigt.

Die spezifischen Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern hält das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, fest. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. In Deutschland trat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft und gilt seit 2010 ohne Vorbehalte.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2018

Das Familienministerium und die BZgA ziehen positive Bilanz zur Landeskooperation mit Berlin und sprechen über Zukunftsperspektiven

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auch nach 2018 jährlich jeweils rund zwei Millionen Euro zur Verfügung, um die bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch fortzuführen. Die bisherige Finanzierung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die Initiative wird gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Kooperation mit verschiedenen Bundesländern umgesetzt.

Im Mittelpunkt der Initiative steht das Theaterstück „Trau dich!“, das Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), heute im Heimathafen Neukölln besuchen. Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Missbrauch sind die Themen des Theaterstücks, das heute vor rund 600 Kindern und ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgeführt wird. Es sensibilisiert Kinder und gibt ihnen die Möglichkeit, über diese Themen zu sprechen. Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren werden über ihre Rechte aufgeklärt. Dadurch wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt und sie erfahren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jedes Kind muss lernen zu erkennen, wann Grenzen überschritten sind oder Regeln missachtet werden. Es muss wissen: Wenn mich jemand so anspricht oder so anfasst oder wenn ich ein komisches Gefühl habe – dann ist das nicht richtig! Das Stück ‚Trau dich!‘ ist ein gutes Beispiel dafür, wie Präventionsarbeit gelingen kann. Ich werde die Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den kommenden Jahren fortführen und dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, damit auch die restlichen Bundesländer davon profitieren können.“

In Berlin wird die Initiative seit April 2017 erfolgreich unter der Schirmherrschaft von Sandra Scheeres, der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, durchgeführt.

Bislang haben bundesweit fast 50.000 Kinder das Theaterstück „Trau dich!“ gesehen. Allein in Berlin waren es im vergangenen Jahr 3.700 Kinder aus den Klassen 5 und 6, knapp 440 Berliner Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops zum Thema weiter.

Anlässlich der vorläufig letzten Theateraufführung im Rahmen der Landestour erklärt Senatorin Sandra Scheeres, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin: „Vielen Kindern, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen hat die Initiative ‚Trau dich!‘ geholfen, sich diesem schwierigen Thema zu nähern, Hilfen zu erkennen und in Anspruch zu nehmen. Deshalb möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Leider sind in den letzten Jahren die bekanntgewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen stark angestiegen. Deshalb setze ich mich für Projekte wie diese auch weiter ein, um damit die Sensibilisierung des Themas sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen weiter voranzubringen.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit. Es ist in Berlin gelungen, Kinder, Eltern, Schulen und verantwortliche Stellen mit dem schwierigen, oftmals tabuisierten Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu erreichen. Die Initiative ‚Trau dich!’ hat Wege aufgezeigt, um für das Thema zu sensibilisieren, ins Gespräch zu kommen sowie Partner vor Ort vorgestellt, die Betroffenen im Ernstfall Hilfe leisten.“

Berlin ist nach Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern das achte Bundesland, das mit der Bundesinitiative „Trau dich!“ kooperiert. Die Landestour des Theaterstücks wird heute vorerst beendet, die Kooperation mit dem Land Berlin läuft noch bis Ende 2018 weiter. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Die ARD-Moderatorin Caren Miosga unterstützt die Initiative „Trau dich!“ als Botschafterin. Sie sagt: „Als Mutter weiß ich, wie schwierig es sein kann, für das Thema Missbrauch die richtigen Worte zu finden. Genau hier hilft die Initiative ‚Trau dich!‘. Eltern erfahren, wie sie mit ihren Kindern offen über Gefühle, Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch reden können. Das stärkt das Selbstbewusstsein unserer Kinder – und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich eher jemandem anvertrauen.“

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter. In einem eigens für sie entwickelten Methodenheft erhalten sie Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks.

Broschüren mit dem Titel „Du bist stark!“ für Mädchen und Jungen motivieren die Kinder, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und sich an eine Vertrauensperson zu wenden.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 wurden bundesweit 11.547 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern bundesweit erfasst. In Berlin waren es 774 aktenkundig gewordene Fälle. Damit ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Prozentgestiegen: 2016 und 2015 lag die Zahl bei 686 Fällen. (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin)

Pressefotos stehen im Laufe des Nachmittags bereit unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2018

Bereits zum neunten Mal hat eine Kinderkommission ihre verantwortungsvolle Arbeit aufgenommen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in dieser Legislaturperiode zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist.

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU), Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD), Abgeordneter Johannes Huber (AfD), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE.) und Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die Mitglieder der Kommission wechseln sich im Vorsitz ab. Entsprechend der Fraktionsstärke ist die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 19. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Sechs Fraktionen werden ihre Themen einbringen und so erwarte ich eine große Vielfalt an Fragen, denen die Kinderkommission nachgehen wird, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in Deutschland zu sichern. Mir liegen während meines Vorsitzes vor allem zwei Fragen am Herzen: Wie können wir Kindern in familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden? Und: Wie können wir die Chancen der digitalisierten Gesellschaft ohne Risiken für die Kinder wahrnehmen, damit sie weiterhin frei und chancenreich aufwachsen können? Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission, damit wir gemeinsam unseren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten können.“

Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.06.2018

Am heutigen Internationalen Tag des Kindes schaut auch Deutschland aufmerksam hin: Jedes fünfte Kind lebt hier zu Lande über mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Dabei haben vor allem Kinder von Alleinerziehenden ein erhöhtes Risiko, langfristig in Armut zu leben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass auch diese Kinder gut aufwachsen können.

„Oft bleibt der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils aus. Der Staat springt dann mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Leistung wurde in der vergangenen Legislaturperiode reformiert und wird seither bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Doch bestehen nach wie vor Schnittstellenprobleme zwischen Unterhaltsvorschuss zu Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Unterhaltsvorschuss nicht immer ausgleichen kann. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass diese Schnittstellenprobleme korrigiert werden. Denn die Trennung der Eltern darf für kein Kind in Deutschland ein Armutsrisiko sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2018

Die Brückenteilzeit wird kommen, nicht nur weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, sondern weil sie der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Die Menschen brauchen eine Arbeitszeitbrücke zur Vereinbarkeit mit der Familie, dem Ehrenamt und für Weiterbildung.

„Bundesminister Heil hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der dem Koalitionsvertrag und der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Führende Vertreter von CDU und CSU wissen das eigentlich. Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass CDU und CSU offenbar noch internen Klärungsbedarf haben, so dass der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch noch nicht im Kabinett sein wird. Die SPD ist klar und entschlossen. In jedem Fall muss das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf auf den Weg bringen, damit die Brückenteilzeit ab dem 1. Januar.2019 durch Gesetz Wirklichkeit wird. Wir sind sicher, das Gesetz wird kommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 30.05.2018

Zum geplanten Familienentlastungspaket von Finanzminister Olaf Scholz erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Über die geplante Familienentlastung dürfen sich viele Kinder und Familien freuen, das ist gut so. Doch leider geht diese Erhöhung an armen Kindern und Familien komplett vorbei. Angesichts der jüngsten Veröffentlichungen über Kinderarmut ist das ein fatales Signal. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut, das darf der Bundesregierung nicht egal sein.

Zentraler Fehler ist, dass jeder Euro mehr Kindergeld bei Familien im ALG-II-Bezug wie auch bei Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss erhalten, direkt wieder abgezogen wird. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll nicht angehoben werden.

CDU/CSU und SPD verteilen weiterhin das Geld mit der Gießkanne anstatt Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen. Das ist in Anbetracht der seit Jahren hohen Zahlen armer Kinder besonders bitter.

Wir brauchen endlich eine umfassende Kindergrundsicherung, die den Anrechnungswirrwarr der unterschiedlichen Leistungen beendet. Als einen ersten Schritt haben wir einen Vorschlag zur Reform des Kinderzuschlags vorgelegt. Er muss erhöht werden und mit der automatischen Auszahlung auch bei allen, die Anspruch haben, ankommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Befruchtung erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zu assistierten Reproduktion sind ein großer Schritt nach vorn. Endlich werden auch im ärztlichen Berufsrecht alle Familienkonstellationen gleich behandelt. Die Bundesärztekammer hat verstanden, dass es darauf ankommt, dass Kinder willkommen sind und nicht darauf, ob ihre Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Es ist beschämend, dass sie als letzter Dinosaurier unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Gleichberechtigung bei der künstlichen Befruchtung verweigert. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Änderung, damit auch diese Paare gleichberechtigt durch Bund und Krankenkassen finanziell bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt werden. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt muss die Große Koalition nur noch ihr überkommenes Gesellschaftsbild loswerden.“

Hier finden Sie den Grünen Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901832.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur "Dritten Option" und möglicher Auswirkungen auf das Transsexuellengesetz gestellt. Zur vorliegenden Antwort der Bundesregierung (anbei) erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Das Hick-Hack innerhalb der Bundesregierung verschleppt die Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt in Deutschland. Anders kann ich mir die schmallippige Antwort der Bundesregierung nicht erklären. Fast ein dreiviertel Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes findet die Bundesregierung keine Antwort darauf, wie sie das Urteil umsetzen will. Ich finde es unfassbar, dass das federführende Heimatministerium bisher keinen Kontakt zu den Fachverbänden aufgenommen hat, gleichzeitig aber die Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" für beendet erklärt. Das Heimatministerium bietet offenbar nicht allen Menschen in Deutschland eine Heimat.

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Die Umsetzung der Dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen. Menschen sind nicht einfach „anders“, sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich. Auch den Eintrag offen zu lassen sollte eine Möglichkeit sein. Geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation sind leider traurige Realität in Deutschland und ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Sie müssen verboten werden.

Wir fordern zudem, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Chance genutzt wird, das Transsexuellengesetz durch ein menschenrechtskonformes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Transsexualität ist keine Krankheit, wird aber im deutschen Recht noch so behandelt. Denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank begutachten zu lassen, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Die Verfahren dazu sind entwürdigend und bürokratisch.

Unsere Gesellschaft ist reich an geschlechtlicher Vielfalt. Wir brauchen ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und Menschen die selbstbestimmte Entscheidung über ihren Personenstand ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2018

Anlässlich des Armutskongresses des Netzwerkes gegen Kinderarmut „Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund“ am 2. Juni 2018 in Leipzig erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Im Deutschen Bundestag, Dr. Dietmar Bartsch:

„Kinderarmut ist in Deutschland zu einer Klassenfrage geworden: Über 2,7 Mio. Kinder bekommen schlechtere oder keine Chancen zum Aufstieg. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Bildungs- und später schlechtere Einkommenschancen. Sie leben häufiger ungesund, was zu einer schlechteren Lebensperspektive und einer geringeren Lebenserwartung führt. Kinder brauchen unseren Schutz. Tatsache ist: Kinderarmut wird in der Gesellschaft häufig negiert, weder ernst genommen, noch ernsthaft bekämpft. Wenn das so bleibt, berauben wir uns unserer eigenen Zukunft.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, stellte im Rahmen des gestrigen Armutskongresses klar, dass „es wesentliches Moment ist, dass unsere Gesellschaft ihre Haltung zu Kindern und Familien verändert. Kinderarmut ist nicht selbstverschuldet und es muss alles dafür getan werden, dass Kinder aus der Armutsspirale herausgeholt werden.“

„Die momentane Familienpolitik folgt dem Matthäus-Prinzip: Wer hat dem wird gegeben.“, so Professor Dr. Michael Klundt. Dies unterstützte die Familienministerin des Landes Thüringen, Heike Werner und wies darauf hin: „Die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft gefährdet unsere Demokratie.“

Der Journalist, Alexander Hagelüken (Süddeutsche Zeitung) spitzt die Situation zu, nimmt das Wort „Bürgerkrieg“ in den Mund und sagt deutlich: „dass nur ein neuer Gesellschaftsvertrag sozialen Frieden und Gerechtigkeit sowie Wohlstand für alle sichern kann.“

Der Kampf gegen Kinderarmut duldet keinen Aufschub. Jedes verlorene Jahr ist ein Lebensjahr eines Kindes. Kinderarmut raubt Lebensfreude und Lebenschancen, sie zerstört Kindheit. Wir müssen die zivilisatorische Errungenschaft „Kindheit“ bewahren und verteidigen. Kinderarmut ist eine zivilisatorische Tragödie! Ich danke den engagierten Referenten: Dr. Thomas Lampert, Robert-Koch-Institut und Wolf Dermann, Geschäftsführer von Arbeiterkind.de <http://Arbeiterkind.de> .

Wir brauchen in Deutschland keine Worte mehr, sondern entschlossene Taten. Wir werden den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, den Kampf gegen Kinderarmut entschlossen anzugehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 03.06.2018

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug wird Ende 2018 nicht verlängert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1963) mit. Im Rahmen des Sonderprogramms, das 2015 aufgelegt und bis zum 31. Dezember 2018 befristet wurde, waren jährlich 10.000 zusätzliche Stelle im Bundesfreiwilligendienst geschaffen worden für Tätigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe. Nach Angaben der Regierung ist dieses Kontingent jedoch nie ausgeschöpft worden. So traten seit Beginn des Programms am 1. Dezember 2015 bis zum 4. Mai 2018 lediglich 11.040 Freiwillige ihren Dienst im Rahmen des Programms an. Bei der Festlegung auf 10.000 Plätze jährlich seien die hohen Zuwanderungsraten sowie das enorme Engagement in der Bevölkerung für Flüchtlinge ausschlaggebend gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Doch bereits bei Aufbau des Programms gingen die Zuwanderung von Flüchtlingen bereits wieder zurück.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.383 vom 07.06.2018

Die Länder konnten durch freigewordene BAföG-Mittel rund 1,077 Milliarden Euro einsparen und für den Bildungsbereich ausgeben. Das sind rund 1,7 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2016 angegeben wurden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/2498) hervor.

Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Gelder eingesetzt haben, die dadurch frei geworden sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.

Zehn Länder meldeten nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2017 wie für das Jahr 2016 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen meldeten einen leichten Anstieg der freigewordenen BAföG-Mittel (um rund 1,7 Millionen Euro beziehungsweise 2 Millionen Euro), ebenso Schleswig-Holstein (rund 1,6 Millionen Euro) und Thüringen (rund 280.000 Euro).

Hamburg und Sachsen verzeichneten einen leichten Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von rund 3 Millionen Euro und rund 120.000 Euro. Im Vorjahresvergleich wurde das freigewordene Kapital über alle Länder hinweg in nahezu identischer Höhe für den Schul- sowie Hochschulbereich ausgegeben.

Nun haben einige Länder andere Schwerpunkte gesetzt: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen verwendeten etwas weniger Gelder im Hochschulbereich als im Vorjahr (bis zu 2 Millionen Euro). Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelte im Vergleich zum Vorjahr die Beträge im Hochschulbereich, indem die gesamten freigewordenen Gelder in diesem Bereich eingesetzt wurden. Hamburg gab an, die freigewordenen BAföG-Mittel 2017 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert wurde. (Die Mittel werden daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zugeordnet.)

Einen deutlichen Anstieg im frühkindlichen Bildungsbereich verzeichnete Niedersachsen mit 17,8 Millionen Euro. Wie auch im Vorjahr seien die Beträge für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Hessen erhöhte mit einem Teil der freigewordenen BAföG-Mittel die Grundfinanzierung der Hochschulen (um rund 11,5 Millionen Euro). Sachsen gab an, mehr Kapital für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Teilhabe von Studenten sowie Mitarbeiter mit Behinderung an Lehre und Forschung verwendet zu haben (rund 10 Millionen Euro); dafür seien rund 12,7 Millionen Euro weniger für investive Maßnahmen im Hochschulbau verwendet worden.

Schleswig-Holstein gab an, die Mittel im Jahr 2017 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Etats dagegen ausschließlich im Hochschulbereich. Im Schulbereich haben die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (mehr Lehrkräfte, Unterrichtsvertretungen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderbedarf, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und für die Stärkung der Aus- und Weiterbildung eingesetzt. Einige Länder investierten Teile des Geldes auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).

Im Hochschulbereich gaben die Länder an, in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Ko-Finanzierung des Professorinnenprogramms (Saarland), zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.380 vom 06.06.2018

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Effizienz der familienpolitischen Leistungen des Bundes. In einer Kleine Anfrage (19/2232) will sie unter anderem wissen, welche Bürokratiekosten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung beim Bildungs- und Teilhabepaket, beim Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss, bei Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, beim Wohngeld für Geringverdiener mit Kindern, beim Arbeitslosengeld I für Arbeitslose mit Kindern und beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anfallen. Zudem erkundigt sie sich nach den messbaren Kosten für die Antragsteller, die durch Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.365 vom 04.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 1. Juli 2017. In einer Kleinen Anfrage (19/2175) will sie unter anderem wissen, wie viele Alleinerziehende derzeit Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen, wie viele den Kinderzuschlag und wie viele Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Kinder von Alleinerziehenden einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und wie viele mindestens eine dieser Leistungen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.349 vom 30.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/2211) zu erwerbstätigen Armen in Deutschland gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie viele erwerbstätige Menschen ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle haben und wie lange erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher durchschnittlich diese Leistungen beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2268) auf eine Kleine Anfrage (19/1806) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

DIW-Studie analysiert, wie sich die Klassengröße auf den Lernerfolg in Grundschulen auswirkt – Positiver Effekt einer reduzierten Klassengröße zeigt sich für große Klassen ab etwa 20 SchülerInnen – Dort führen kleinere Klassen zu besseren Leistungen in Deutsch und Mathematik – Auch der Anteil der Klassenwiederholungen sinkt in kleineren Klassen

Kleinere Klassen in Grundschulen führen zu besseren Leistungen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem senken sie die Wahrscheinlichkeit, dass SchülerInnen eine Klasse wiederholen müssen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dafür haben die Autoren Maximilian Bach und Stephan Sievert aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin Ergebnisse in Deutsch- und Mathetests von mehr als 38.000 SchülerInnen ausgewertet, die im Rahmen landesweiter Orientierungsarbeiten im Saarland erhoben wurden.

„Bisher lagen für Deutschland keine Studien vor, die methodisch exakt zeigen können, dass ein besserer Lehrer-Schüler-Schlüssel tatsächlich bessere schulische Leistungen zur Folge hat“, erklärt DIW-Bildungsökonom Maximilian Bach. „Mit unseren Daten und dank einer weiterentwickelten Methodik können wir nun aber sehr deutlich zeigen, dass die Klassengröße für die schulischen Leistungen entscheidend ist und Kinder in kleineren Klassen mehr lernen.“ Die Methodik erlaubt es unter anderem, mögliche Verzerrungen des Klassengrößeneffekts auszuklammern, beispielsweise, dass leistungsschwächere SchülerInnen von vornherein kleineren Klassen zugeordnet werden.

Effekt fast ausschließlich in großen Klassen ab etwa 20 SchülerInnen

Vor allem in großen Klassen, in denen mindestens 20 SchülerInnen unterrichtet werden, zeigt sich ein Effekt, wenn die Schülerzahl reduziert wird. Jedes Kind weniger führt in solchen Klassen in der dritten Jahrgangsstufe im Fach Deutsch zu Leistungszuwächsen, die – bezogen auf ein Schuljahr – denen von zweieinhalb Unterrichtswochen entsprechen. Das bedeutet: Derselbe Unterrichtsstoff kann ohne Leistungseinbußen in mehr als zwei Wochen weniger vermittelt werden. Die Auswirkungen einer durchaus realistischen Reduzierung einer großen Klasse um fünf SchülerInnen entsprächen den Leistungszuwächsen von knapp drei Monaten. Im Fach Mathematik sind in kleineren Klassen vor allem bei Mädchen bessere Testresultate zu erwarten, Jungen profitieren hingegen eher wenig.

Auch die Wahrscheinlichkeit, eine Jahrgangsstufe wiederholen zu müssen, sinkt in kleineren Klassen: In der ersten Klasse führt jedes Kind weniger im Klassenverbund zu einem um 0,1 Prozentpunkte niedrigeren Anteil an SitzenbleiberInnen, wie Studienautor Stephan Sievert erklärt. „Das klingt im ersten Moment nicht nach einem großen Effekt – da aber der Anteil der Klassenwiederholungen im ersten Schuljahr insgesamt bei nur 2,3 Prozent liegt, führt jedes Kind weniger zu einer Reduzierung der Wiederholerquote um knapp fünf Prozent.“

Kleinere Klassen könnten sich gesamtwirtschaftlich lohnen

Die DIW-Studie zeigt, dass es sich lohnen könnte, große Klassen zu verkleinern, um das Leistungsniveau von GrundschülerInnen anzuheben. Zwar würden dadurch die Personalkosten für LehrerInnen steigen, jedoch führen bessere Leistungen in der Schule beispielsweise häufig zu höheren Einkommen im Berufsleben. Auf diese Weise könnten sich die staatlichen Mehrausgaben im Schulbereich über höhere Einkommensteuereinnahmen als rentabel erweisen. „Eine Reduzierung der Klassengröße in kleineren Klassen, die weniger als 20 Schülerinnen und Schüler haben, ist auf Grundlage unserer Berechnungen dagegen nicht zu empfehlen. Das würde Geld kosten, ohne die gewünschten Lernerfolge zu bringen“, erläutert DIW-Forscher Maximilian Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 30.05.2018

Selbst Fachkräfte in Kranken- und Altenpflege verdienen deutlich unterdurchschnittlich – Aufwertung sozialer Berufe gegen Pflegenotstand

Fachkräfte für soziale Dienstleistungen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, werden dringend gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit signalisiert für alle 16 Bundesländer beginnende oder bereits gravierende Fachkräfteengpässe. Trotzdem sind die Brutto-Stundenlöhne von examinierten Kräften in der Altenpflege mit im Mittel 14,24 Euro, in der Krankenpflege (16,23 Euro) und von Erzieherinnen und Erziehern (15,91 Euro) spürbar niedriger als der Mittelwert für alle Beschäftigten in Deutschland, der bei 16,97 Euro liegt. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.* Helferinnen und Helfer in der Kranken- und der Altenpflege verdienen mit 11,09 bzw. 11,49 Euro brutto pro Stunde noch deutlich weniger (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Das niedrige Einkommen ist ein zentraler Faktor, der eine Beschäftigung in sozialen Dienstleistungsberufen unattraktiv macht. Weitere Hürden sind körperliche und seelische Überlastung, oft in Folge zu schlechter Personalausstattung, für den Lebensunterhalt zu kurze, ungünstige Arbeitszeiten, oft am Abend oder am Wochenende, und ein unübersichtliches Ausbildungssystem in diesen Berufen, das berufliche Mobilität und Entwicklung im Lebensverlauf erschwert.

„Soziale Dienstleistungen sind Teil der gesellschaftlichen Infrastruktur“, schreiben die Böckler-Expertinnen Christina Schildmann und Dr. Dorothea Voss in ihrer Untersuchung. „Wo sie nicht zur Verfügung stehen, wird das Leben im Alltag oft zur Zerreißprobe“. Deshalb könne es sich eine moderne, individualisierte, zudem alternde Gesellschaft wie die deutsche nicht länger leisten, bei der Versorgung mit Pflege- oder Erziehungsleistungen implizit immer noch auf ein „familienbasiertes“ System zu setzen, bei dem ein großer Teil der Arbeit von Angehörigen oder Freunden scheinbar kostenlos übernommen werde. Da Deutschland wegen des demografischen Wandels auf eine steigende Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen angewiesen ist, sei diese „Fiktion, extrem wichtige Dienstleistungen umsonst zu bekommen“ ohnehin nicht mehr aufrecht zu erhalten, betonen die Wissenschaftlerinnen. Eine umfassende „Aufwertung sozialer Dienstleistungen“, die Sozialberufe attraktiver macht, sei deshalb auch volkswirtschaftlich absolut sinnvoll, zumal durch höhere Löhne und größeres Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten Staat und Sozialversicherungen zusätzliche Einnahmen erzielten.

In ihrer Untersuchung zeigen Schildmann und Voss über umfangreiche Daten auf, wie man den oft problematischen Ist-Zustand im Sozialbereich verbessern könnte – und wo derzeit Stolpersteine liegen.

*Christina Schildmann, Dorothea Voss: Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen. Forschungsförderung Report Nr. 4, Juni 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_004_2018.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

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Stellungnahme der AWO zur Einrichtung sogenannter AnkER-Zentren.

Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018 vereinbart, plant die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER- (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs-) Zentren. Dazu erklärt Brigitte Döcker vom Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die Arbeiterwohlfahrt lehnt die geplanten AnkER-Zentren entschieden ab. Diese bedeuten – nach allem, was bis zu diesem Zeitpunkt darüber und über die Probleme in den bayerischen Vorbild-Lagern bekannt ist – eine systematische Strategie zur Desintegration von Geflüchteten. Dies erscheint nicht nur flüchtlings-, sondern auch zuwanderungs- und arbeitsmarktpolitisch als weitgehend fehlgeleiteter Ansatz im Umgang mit den geflüchteten, schutzsuchenden Menschen. Zudem sind die geplanten AnkER-Zentren aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt nicht in Einklang zu bringen mit dem Bekenntnis zu den völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.“

Das Bundesinnenministerium will bald einen Plan für die Umsetzung vorlegen, so dass im September die ersten fünf bis sechs AnkER-Zentren als Pilotprojekte eröffnen können. In den neuen AnkER-Zentren sollen zunächst alle Schutzsuchenden bis zu 18 Monate untergebracht werden. Nach einer umfassenden Identitätsfeststellung und der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wird dort dann bei den volljährigen Geflüchteten das Asylverfahren durchlaufen.

„Geflüchtete, die in Deutschland ankommen, brauchen Schutz und eine menschenwürdige Unterbringung. Dazu gehört der Zugang zu Sprachkursen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie der Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung und die Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Die Unterbringung in AnkER-Zentren verhindert all dieses und birgt zudem ein unnötiges Konfliktpotenzial unter den Bewohner*innen und mit der Nachbarschaft“, so Döcker weiter.

Die vollständige Stellungnahme (PDF) zum Download.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Über 30 pädagogische Fachkräfte der AWO Ganztagsbetreuung an Ganztagsschulen trafen sich vom 04. bis 06. Juni zu ihrer diesjährigen Jahrestagung, um über Faktoren gelingender Schulkindbetreuung zu diskutieren.

„Bis überall in Deutschland eine gelingende und chancengerechte Bildung für alle Schüler verwirklicht werden kann, ist es noch ein weiter Weg“ so die Einschätzung von Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Zusage der neuen Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen, ist ein richtiger Schritt in Richtung einer gesicherten qualifizierten Schulkindbetreuung. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Rechtsansprüche U 3 und Kita zeigen, dass eine solche Entscheidung ein zentraler Gelingensfaktor für die qualitative Ausgestaltung wichtiger Sozialisationsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist.“

Schwerpunkte der Beratungen in Haus Humboldtstein in Remagen-Rolandseck waren zentrale Qualitätsaspekte einer gelingenden Schulkindbetreuung an Ganztagsschulen. Dabei wurde deutlich, wie anforderungsvoll diese pädagogische Arbeit in der Schule ist und wie schwierig oft die Rahmenbedingungen vor Ort sind, unter denen diese Arbeit am Kind geleistet werden muss.

Die Teilnehmenden der Jahrestagung arbeiteten an einem Profil einer qualifizierten Schulkindbetreuung. Zu dessen gelingender Umsetzung bedarf es pädagogisch qualifizierten Personals, geeigneter Räumlichkeiten, gut ausgestatteter Angebote, der Einbindung in ein professionelles Team an der Schule und einer Verlässlichkeit und Kontinuität in der finanziellen Förderung.

Wolfgang Stadler erklärt: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII geregelt werden soll. Diese rechtliche Zuordnung ist ein folgerichtiger Schritt, um qualitätsvolle und damit an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in Ganztagsschulen und weiterer Ganztagsbetreuungsangebote zu ermöglichen“.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Landhaus Fernblick ist Deutschlands erste Vorsorgeklinik für pflegende Angehörige

Das Landhaus Fernblick der AWO darf sich nun offiziell als erste stationäre Vorsorgeeinrichtung speziell für pflegende Angehörige in Begleitung des an Demenz erkrankten Partners bezeichnen. Die Entwicklungsschritte vom Erholungsangebot zur ersten Vorsorge-/ Kureinrichtung Deutschlands dieser Art wurde über mehrere Jahre durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe proaktiv begleitet. Die Einrichtung der AW Kur- und Erholungs GmbH, in Trägerschaft des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen, ist die erste Vorsorgeeinrichtung Deutschlands dieser Art. Sie befindet sich in Winterberg im Sauerland (NRW).

„Pflegende Angehörige können sich hier präventiv für ihren anstrengenden Alltag stärken. Wir haben Strategien und Therapien entwickelt, mit denen wir Menschen, die pflegen, vorsorglich behandeln, bevor es zu ernsthaften Belastungsstörungen kommt“, so Andreas Frank, Geschäftsführer der AW Kur und Erholung, ein Tochterunternehmen des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund.

Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines kassenfinanziertes Vorsorgeangebotes für pflegende Angehörige hat bereits die Medizinische Hochschule Hannover bestätigt. Sie hat von 2016 bis 2017 eine groß angelegte Studie im Landhaus Fernblick durchgeführt und pflegende Angehörige befragt.

„Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, benötigen dringend Entlastung und Entspannung. Während einer Kur lernen sie Methoden kennen, die ihnen das Leben deutlich erleichtern“, so Frank.

„Auch die Krankenkassen in Westfalen-Lippe begrüßen es sehr, dass es nun eine Vorsorgeeinrichtung gibt, die sich auf diese Zielgruppe spezialisiert hat“, so Oliver Knies von der AOK Nordwest.

Die Besonderheit der AWO-Vorsorgeklinik: Auch die pflegebedürftigen Angehörigen können mitkommen und werden im Landhaus Fernblick von erfahrenen Fachkräften betreut. „Das ist für die meisten besonders wichtig, weil sie oft Hemmungen haben, ihre Angehörigen etwa in einer Kurzzeitpflege unterzubringen, während sie eine Kur machen“, sagt Andreas Frank.

"Mit der freiwilligen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen leisten pflegende Angehörige einen wertvollen Beitrag zum solidarischen Zusammenleben. Doch viele Angehörige pflegen unter prekären Bedingungen und die sozialen Risiken sind immens. Die AWO fordert hier schon lange Entlastung. Mit der stationären Vorsorgeeinrichtung für pflegende Angehörige gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass das Landhaus Fernblick nur die erste von vielen solcher Einrichtungen ist“, so AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Die Vorsorgeklinik Landhaus Fernblick bildet therapeutische Maßnahmen in den Indikationsbereichen Muskel- oder Skeletterkrankungen, psychosomatische Beschwerden oder Diabetes Typ 2 ab .

Weitere Informationen unter www.aw-kur.de

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 31.05.2018

Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus. Dies führt zu einem stetigen Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen. Die Kosten für Pflege steigen vor allem durch die Lohnentwicklung. Die gesetzlich festgelegten und gedeckelten Leistungen passen sich aber nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen.

Die Eigenanteile an der Pflege im ambulanten und stationären Bereich belaufen sich fürPflegebedürftige bereits auf beinahe 50 Prozent. Laut Barmer Pflegereport 2017 zahlen pflegebedürftige Menschen im stationären Sektor im Schnitt 587 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Pflegekosten. Zusammen mit weiteren Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung und den sogenannten Investitionskosten ergibt sich eine monatliche Gesamtbelastung von 2.278 Euro. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden. Die Vorstellung, die wachsende Versorgungslücke privat schließen zu können, führt zur finanziellen Überforderung weiter Teile der Bevölkerung und letztlich zur ,,Mehrklassenpflege". Deswegen fordern wir, dass Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar wird", sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigenverbände.

Dynamisierung auch an Lohnkosten orientieren

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen begrüßen, dass die Große Koalition das Problem angehen und die die Sachleistungen laut Koalitionsvertrag kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen will. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

* Die Dynamisierung muss jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit der Kostenentwicklungstandzuhalten.

* Sie muss sich neben der Preisentwicklung an der Lohnkostenentwicklung orientieren, dadiese die entscheidende Größe bei den Pflegekosten ist.

* Der bereits entstandene Kaufkraftverlust muss unmittelbar durch eine einmalige Anpassungausgeglichen werden.

Bisherige Instrumente kosten den Pflegebedürftigen viel Geld

Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 bis zum Jahr 2008 kam es durch die Orientierung der Leistungen an den Einnahmen der Pflegeversicherung zu einem Wertverlust von ca. 20 Prozent, der bis heute nicht wett gemacht worden ist. Dies bedeutet für pflegebedürftige Menschen, dass sie bei gleicher Leistung ein Fünftel der Pflegekosten selbst tragen mussten und müssen. 2008 erfolgte zwar eine Änderung der Dynamisierungsregel, die sich nun im Drei-JahresRhythmus an der Inflationsrate orientiert. Doch auch diese Ausrichtung nach der allgemeinen Preisentwicklung greift zu kurz, da gut zwei Drittel der Kosten im Pflegesektor Personalkosten sind, die sich nicht im Warenkorb der Preisindexberechnung wiederfinden. Die Erhöhungen der Jahre 2008 bis 2014 lagen damit ebenfalls deutlich unter den Preissteigerungen für Pflegeleistungen.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen

Die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die BAG SELBSTHILFE, die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen (BAGSO) und der Sozialverband VdK Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 04.06.2018

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Folgen belasten meist ein Leben lang. "Wir verurteilen sexualisierte Gewalt. Wir wollen, dass Kindern und Jugendlichen umfassender Schutz zuteil wird, insbesondere dort, wo individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik bei der Vorstellung des Bundesrahmenhandbuchs "Diakonie-Siegel: Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" am Mittwoch, 30. Mai in Berlin.

Um Schutzkonzepte in Einrichtungen einzuführen und umzusetzen, ist ein Prozess der Qualitätsentwicklung erforderlich. Der vorliegende Leitfaden soll diesen Prozess unterstützen. Ziel ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt als festen Bestandteil des eigenen Wertekanons in Einrichtungen und Organisationen zu verankern und das fachliche Handeln danach auszurichten.

Das Bundesrahmenhandbuch versteht sich als ein Angebot zur kritischen Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Das Handbuch dient den Mitarbeitenden der Einrichtungen als Orientierung, zur Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit.

Die Erarbeitung des Bundesrahmenhandbuches "Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" erfolgte in Zusammenarbeit des Diakonischen Instituts für Qualitätsentwicklung mit Expertinnen und Experten aus den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, den Diakonischen Werken und Fachverbänden, die sich mit dem Thema Schutzkonzepte befassen, und dem Projekt "Begleitung bei der Aufarbeitung und Implementierung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2018

In gut einem Jahr ist die Wahl zum Europäischen Parlament (EP). Deutschland hat dort derzeit 96 Sitze, von denen lediglich 33,1 Prozent auf Frauen entfallen.

Der Frauenanteil bleibt damit sogar hinter dem durchschnittlichen Anteil von Frauen im EP in Höhe von 36,1 Prozent zurück. "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert Geschlechtergerechtigkeit für die Wahlen zum Europäischen Parlament", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Dafür müssen die Wahllisten der Parteien alternierend mit Frauen und Männern besetzt sein."

Die Landesverbände aller Parteien beginnen schon jetzt, erste Kandidat*innen für die EP-Wahl zu nominieren. Die Listen der Grünen werden paritätisch ausgestaltet sein. Auch die SPD und Die Linke achten bei der Aufstellung ihrer Wahllisten auf Geschlechtergerechtigkeit. Diese Parteien haben sich entsprechende Selbstverpflichtungen auferlegt. Andere Parteien verweigern ihren Beitrag zur Geschlechterdemokratie.

Wenn die Parteien intern selbst keine geschlechtergerechten Zugangsvoraussetzungen regeln, ist der Bund verpflichtet, aktiv zu werden, um flächendeckend die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik zu gewährleisten. Das Europawahlgesetz äußert sich hierzu nicht, doch ergeben sich die entsprechenden staatlichen Handlungspflichten aus Artikel 4 und 7 der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW). Auch die auf die Beseitigung von Diskriminierung und die Gewährleistung substantieller Gleichberechtigung zielenden Artikel 21 und 23 der Europäischen Charta der Grundrechte gebieten dies.

In CEDAW hat sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass Frauen hinsichtlich ihrer Wählbarkeit nicht diskriminiert werden – auch nicht durch verkrustete Strukturen in den Parteien. Die Quotierung von Wahllisten adressiert diese Strukturen. Sie ist nötig, um diskriminierende Praxen im Zugang zu Wahlämtern effektiv zu beseitigen. Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland wiederholt, zuletzt nochmals 2017, aufgefordert, die Anzahl von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen zu erhöhen.

Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: "Selbstverpflichtungen einiger Parteien sind nicht genug. Der Staat ist in der Pflicht, die menschenrechtlich gebotene umfassende, gleichberechtigte, freie und demokratische Teilhabe von Frauen am politischen Leben zu garantieren. Sie ist die Basis für die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen. Demokratie gelingt nur, wenn ihre Spielregeln nicht diskriminieren."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert erneut nachdrücklich für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlt dort bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.

Heute kommt erstmals eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, die bis Ende 2019 einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll. An der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Arbeitsgruppe sind das Bundesjustizministerium, das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt beteiligt, auf Seiten der Länder sind Vertreter von Justiz- und Familienministerien Teil der Kommission.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Krüger weiter.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vor kurzem vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.06.2018

Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen.

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnKER-Zentren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverha¨ltnissen, fehlender Privatspha¨re, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in überlasteten Sanitärbereichen verschärfen vielerorts die Situation.

Innen- und Heimatminister Horst Seehofer plant die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnKER-Zentren weiter voran zu treiben.

In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird, und begleitete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monaten oder länger in den AnKEREinrichtungen verbleiben müssen.

(Schutz)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.

„Der Aufenthalt in der Erstaufnahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kindheit in Lagern verbracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechenland, im Libanon. Sie hoffen auf Schule, ein Zuhause und Sicherheit. Was sie dann aber in Deutschland erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht",

berichtet Jibran Khalil, Mitglied der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, der eigene Erfahrungen im Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) gemacht hat.

Die geplanten AnKER-Zentren, die die Kasernierung von Kindern und ihreDiskriminierung durch Sondergesetzgebung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen einer absoluten Verrohung der Politik", so Khalil weiter.

Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspolitischen Erwägungen diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.

Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, sich nicht am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung dieLandesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYLvom 31.05.2018

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht ebenfalls Reformbedarf

Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich auf ihrer Frühjahrskonferenz für eine Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Unterstützung der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Modernisierung des Abstammungsrechts. Nun ist Justizministerin Barley am Zug. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Zudem darf kein Kind wegen seiner Familienform diskriminiert werden. Das schadet dem Kindeswohl. Die jetzige Situation geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Familien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder intergeschlechtlichen Elternteil aufwachsen.“

Hintergrund
Die als Grundlage von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hervorgehobenen Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrechts sind erste Schritte in die richtige Richtung. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig.

Es gibt aber noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten rechtlichen Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ einfordert.

Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“
Gemeinsame Fachtagung mit dem Zukunftsforum Familie e.V. am Donnerstag, den 14.06.2018, Centre Monbijou, Berlin
LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Elternschaft im Wandel – Anforderungen an ein modernes Abstammungsrecht. Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Anerkennung des Unrechts, Konsequenz der Aufarbeitung und Garantie für ein „Nie wieder“

Anlässlich der Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz erklärt Henny Engels, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

In Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss endlich stehen, dass auch niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre eine Anerkennung des Unrechts, eine Konsequenz der Aufarbeitung und eine Garantie für ein „Nie wieder“. Wir brauchen einen verbrieften Antidiskriminierungsschutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die entsprechende Bundesratsinitiative und fordert die anderen Bundesländer dazu auf, diese Initiative zu unterstützen. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre – das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung zügig auf den Weg zu bringen.

Ein solches ausdrückliches Diskriminierungsverbot bringt unmissverständlich eine klare Ablehnung von Ideologien zum Ausdruck, die eine Ungleichwertigkeit von Menschen propagieren. Es wäre ein staatliches Bekenntnis, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gleichwertig zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das würde auch unser Vertrauen in den Rechtstaat und eine demokratische Gesellschaft stärken. In seiner jetzigen Fassung hatte es das Grundgesetz nicht vermocht, Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Als wichtigen Schritt, die Arbeitslosenversicherung wieder funktionsfähig zu machen und den heutigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Reformpläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Durch die angekündigte Verlängerung der Rahmenfrist sowie die Absenkung der Mindestversicherungszeit würden insbesondere Beschäftigte an den prekären Rändern des Arbeitsmarkts vor dem sofortigen Sturz in Hartz IV bewahrt. Neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung sei jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende notwendig.

„Wer Hartz IV politisch hinter sich lassen will, muss in einem ersten Schritt an dem der Grundsicherung vorgelagerten System, dem Arbeitslosengeld, ansetzen. Mit den Hartz-Reformen ist die Arbeitslosenversicherung als armutspolitisches Instrument zunehmend ausgehöhlt worden. Die Hürden zum Anspruch auf Arbeitslosengeld wurden erhöht, seine maximale Bezugsdauer verkürzt und die Arbeitslosenhilfe gleich ganz abgeschafft“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis erhalte nicht einmal mehr jeder dritte registrierte Arbeitslose Arbeitslosengeld. „Wenn der Minister sich jetzt mit seinen Ideen durchsetzt, drückt er einen entscheidenden Hebel zur zukunftsfesten Restaurierung der maroden Arbeitslosenversicherung. Hunderttausend Arbeitslose könnten durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem Fall in Hartz IV bewahrt werden“, so Schneider.

Angesichts der Zunahme nur kurzzeitiger, befristeter Beschäftigungsverhältnisse und sogenannter Mehrfacharbeitslosigkeit seien Reformen dringend erforderlich. „Ich freue mich, dass Hubertus Heil hier notwendige Kurskorrekturen einleitet. Die solidarische Unterstützung für die, die darauf angewiesen sind, ist Kern unseres Sozialstaates. Die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung muss Priorität haben, bevor über großzügige Beitragssenkungen verhandelt wird“, fordert Schneider mit Blick auf die Kritik von Arbeitgeberseite an den Plänen des Arbeitsministers, die Beiträge der Arbeitslosenversicherung lediglich um 0,3 Prozent abzusenken.

In einem Elf-Punkte-Programm skizziert der Paritätische ein Konzept zur grundlegenden Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er fordert darin neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung und einer Anhebung der Regelsätze in Hartz IV u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.05.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Für den Großteil der Alleinziehenden wird das allerdings nicht der Fall sein. Anlässlich der Ankündigung des Finanzministeriums, das Familienentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Familienentlastungsgesetz muss Hand in Hand mit den angekündigten Maßnahmen gegen Kinderarmut gehen. Sonst wird es für Alleinerziehende erneut heiße Luft statt Entlastung für ihre Familie geben. Das Kindergeld soll um 10 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhaltsvorschuss oder das Hartz IV-Geld. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an.

Die Reform des Kinderzuschlags gehört nach oben auf die Agenda. Es braucht kurzfristig eine Verbesserung des Kinderzuschlags für Alleinerziehende. Dieser kann nur dann Armut in Einelternfamilien senken, wenn das Anrechnen von Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr zum Wegfall des Kinderzuschlags führen. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss vergangenes Jahr hat dieses Problem sogar ausgeweitet und manche Alleinerziehende mit kleinen Einkommen schlechter gestellt. Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, müssen Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld und das Bildungs- und Teilhabepakt so aufeinander abgestimmt werden, dass unterm Strich der Ausbau des Unterhaltsvorschuss bei allen Alleinerziehenden im Portmonee ankommt.

Insgesamt brauchen wir einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.06.2018

Viele Eltern können ein Lied davon singen: Die Kita öffnet um 8:00, die Schicht beginnt um 6:00. Solche Betreuungslücken bedeuten für Alleinerziehende oft das Aus. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die Politik auf, einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien einzuführen sowie durch das Arbeitsrecht die Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten zu stärken.

Im Rahmen der Fachtagung „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ hat Antje Beierling vom VAMV-Landesverband NRW das Modellprojekt „Sonne, Mond und Sterne“ vorgestellt. Dank der ergänzenden Kinderbetreuung früh, spät und am Wochenende konnten Alleinerziehende ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung sichern. Als besonders positiv hob die Projektleiterin hervor, dass sich auch Teilhabe und Perspektive der Kinder verbessert haben. Auch Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe als Mitglied des Beirats der begleitenden Evaluation stellte die Erfolgsgeschichte der Modellprojekte heraus, welche der VAMV ergänzend zu den Regeleinrichtungen in Essen, Berlin und Mainz angeboten hat: Die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der ökonomischen Situation sowie mit der Vereinbarkeit ist deutlich gestiegen. Meier-Gräwe regte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen als einen gangbaren Weg an, um ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche zu bringen.

Die Fachtagung hat gezeigt: Familienfreundliche Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zwei Seiten einer Medaille. „Wir müssen das Ganze von oben in Bewegung bringen und rechtliche Ansprüche verankern. Denn Familien sollen nicht gezwungen sein, sich einseitig den Zeitanforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen, sondern auch die Arbeitswelt muss familienfreundlicher werden“, forderte Elisabeth Küppers, VAMV-Bundesvorstand, beim abschließenden Podiumsgespräch.

Die Handlungsempfehlungen des VAMV „Betreuungslücken schließen: Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Regeleinrichtungen und ergänzende Kinderbetreuung auf den Weg bringen – Arbeitszeitsouveränität stärken!“ können Sie hier lesen. Die Evaluation zu den Modellprojekten Ergänzende Kinderbetreuung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

DGBTermin: 18. Juni 2018

Veranstalter: DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit dem DGB NRW

Ort: Düsseldorf

Seminarkostenpauschale: 225 Euro (USt-frei), zzgl. ca. 30 Euro Verpflegung (zzgl. USt)

Die Konferenz zeigt die Vielfalt der Anforderungen an Gleichstellung in der Arbeitswelt auf, fokussiert dabei auf Chancen und Herausforderungen aktueller Entwicklungen und stärkt die Handlungskompetenz der gesetzlichen Interessenvertretung zur Förderung von Gleichstellung in Betrieb und Dienststelle. Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch, Vernetzungsangebote sowie die Ausstellung "Lust auf Gleichstellung" runden die Konferenz für erfahrene und neue gewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte ab.

Ziel

  • Qualifizierung
  • Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch
  • Vernetzungsangebote

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: KOFRA e.V., Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation

Ort: München

Das „Wechselmodell“, die Betreuung des Kindes nach der Trennung der Eltern je zur Hälfte bei Mutter und Vater in der jeweiligen Wohnung, wird immer häufiger von Vätern gegen den Willen der Mütter gerichtlich verlangt. Dies geschieht gerade in Fällen, in denen die Beziehung der Eltern hochkonflikthaft ist und der Vater einen Anspruch auf das Kind erhebt. In diesen Fällen steht nicht das Wohl des Kin des im Mittelpunktsondern, sondern Anspruchsdenken sowie gegen den Willen der Mutter zu handeln und ihr damit zu schaden und letztlich geht es auch um Geld: der Mutter kein Betreuungsgeld mehr zu zahlen. Auch bei kleinen Kindern wurde das Wechselmodell bereits gerichtlich durchgesetzt. Es wird von den BefürworterInnen die Auffassung vertreten, es sei gut für das Kind, die Lebenswelt beider Eltern zu kennen und engen Kontakt zu beiden zu haben, auch gegen den Willen der Mutter und des Kindes. Dieser Auffassung wird besonders in ausländischer Forschung vehement widersprochen, insbesondere, wenn es um kleine Kinder geht. Französische KinderpsychiaterInnen z.B. kämpfen energisch dagegen, das Modell als Regelfall einzuführen unter Hinweis auf nachweislich große Probleme, die für Kinder häufig entstehen.

Auf dieser Fachtagung werden die einschlägigen Forschungsergebnisse und die Situation in mehreren Ländern referiert. Es werden die Möglichkeiten diskutiert, wie das Erleben der Kinder in den Mittelpunkt der Beachtung auch in Deutschland gestellt werden kann, um die für sie beste Betreuung in einer für sie ohnehin oft belastenden Situation zu fördern, einer deutlichen Mütterfeindlichkeit und dem bereits geforderten 50/50- Wechselmodell als Regelfall entgegenzutreten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Interessenvertretung der Zukunft
Perspektiven für eine Erneuerung der Arbeitsbeziehungen

Sozio-ökonomische Unsicherheit und Abstiegsängste dominieren seit einigen Jahren die politische Auseinandersetzung. Trotz guter Beschäftigungsentwicklung gibt es einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf zu Themen wie soziale Gerechtigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Pflegenotstand, bezahlbares Wohnen und Durchsetzung von Mindestlöhnen. Frühere Gewissheiten z.B. über den Wert beruflicher Bildung sind in dem Maße abhanden gekommen, wie sich der Niedriglohnsektor auch in qualifizierten Berufen ausgebreitet hat. Viele Menschen erleben das Arbeitsleben als unsicherer, belastender und unübersichtlicher als früher. Die sich abzeichnende Veränderung von Produktions- und Geschäftsmodellen im Zuge der Digitalisierung wird diesen Trend verstärken. Angesichts dieser Entwicklungen sollen beim diesjährigen WSI-Herbstforum die grundsätzliche Frage gestellt werden: Welche Rolle können Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten verstärkter Unsicherheit spielen?

In den Wohlfahrtsstaaten der Nachkriegszeit waren stark organisierte kollektive Akteure das Rückgrat der Arbeitsbeziehungen, sie prägten die Regulierung von Arbeit und Arbeitsmarkt sowie die sozialen Sicherungssysteme. Seit Mitte der 1990er Jahre ist nicht zuletzt in Deutschland eine Erosion der Institutionen der Arbeitsbeziehungen zu beobachten. Die Tarifbindung sinkt, betriebliche Interessenvertretungen verlieren an Boden und Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände erleben einen Mitgliederrückgang.

Lassen sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren? Welche Strategien lassen sich im Umgang mit neuen Beschäftigungs- und Unternehmensformen entwickeln? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Parteien verändert, und welche Rolle spielen Gewerkschaften in der Sozialpolitik? Welche Rechtsdurchsetzungsmechanismen brauchen wir dort, wo sich Gewerkschaften und Betriebsräte als nachhaltig schwach erweisen? Und wie kann kollektive Regulierung mit einem Mehr an Beteiligung und Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten verbunden werden?

Diese Fragensollen auf dem Herbstforum 2018 mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutiert werden.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen.

AKTUELLES

Im Jahr 2015 hat der Deutsche Verein Empfehlungen zur vertraulichen Geburt verabschiedet, die auf dem in 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ basieren. Aufbauend auf der in 2017 veröffentlichten Gesetzesevaluation Ihres Hauses („Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden“) und den Entwicklungen in der Praxis hat der Deutsche Verein diese Empfehlungen nun aktualisiert.

Die aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 9 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey besucht den 12. Deutschen Seniorentag und ehrt Deutschlands coolste Seniorensportgruppe

Unter dem Motto „Brücken bauen“ hat heute (Montag) in Dortmund der 12. Deutsche Seniorentag begonnen. Zu dem dreitägigen Kongress werden rund 15.000 Besucher erwartet. Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey stellt vor allem das große freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren in den Vordergrund:

„Viele Seniorinnen und Senioren bauen Brücken: denn sie engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrem Heimatort. Vor allem in kleinen Städten und in ländlichen Gegenden sind es oft Ältere, die die Vereine tragen und in der Kommunalpolitik aktiv sind. Außerdem kümmern sie sich um ihre Enkelkinder und pflegen oft auch den Partner oder die Partnerin. Der Deutsche Seniorentag macht sichtbar, was ältere Menschen in unserer Gesellschaft leisten – und dass es ohne sie nicht geht“, so Ministerin Giffey.

Der 12. Deutsche Seniorentag zeigt mit seinen vielen Angeboten und seinem Motto „Brücken bauen“, wie wichtig ein solidarisches Miteinander von Jung und Alt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. In mehr als 200 Veranstaltungen informieren und diskutieren Expertinnen und Experten außerdem über aktuelle seniorenpolitische Themen, eines davon ist die Pflege. Hier machte Bundesseniorenministerin Giffey noch einmal deutlich, wie wichtig die Aufwertung der sozialen Berufe ist:

„Ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in den sozialen Berufen. Diese Frauen und Männer sind unverzichtbar – in der frühkindlichen Bildung genauso wie in der Pflege. Zwar können Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein altersgerechter Umbau der Wohnung das Leben sehr erleichtern, aber letztendlich braucht man Menschen, die sich kümmern. Unser Fokus deshalb: Mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu gewinnen. Ein erster Schritt ist mit dem Pflegeberufegesetz gemacht. In Zukunft muss kein Schulgeld gezahlt werden, stattdessen erhalten die Azubis eine Ausbildungs-vergütung. Denn niemand soll sich mehr die Frage stellen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachkraft zu werden. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen, indem wir für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung sorgen“, so Franziska Giffey weiter.

Zum Auftakt des Seniorentages hatte die Ministerin die Preise für „Deutschlands coolste Seniorensportgruppe“ verliehen – ein Wettbewerb, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) initiiert hat. Insgesamt fünf Gruppen konnten sich gegen die 319 weiteren Bewerber durchsetzen. Der erste Platz ging an die Gruppe SILBERFIT des Tai Chi Zentrums in Bühlertal, die für ihre gemeinsamen Aktivitäten mit einem lokalen Seniorenzentrum ausgezeichnet wurde und sich über ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro freuen darf. Den zweiten Platz belegte die Gruppe „Raus aus dem Haus“, die in Hamburg-Langenhorn den Kiez auf sehr kreative Weise für Sport und Bewegung nutzt. Der dritte Platz ging an die Inliner- und Tischtennisgruppe des Fördervereins für Bewegungswissenschaften der Universität Hamburg. Auf den Plätzen vier und fünf folgten die inklusive Tanzgruppe des Magdeburger Turnvereins sowie der Boxclub 20/50 aus Dortmund.

Franziska Giffey unterstrich bei der Preisverleihung: „Ich bin begeistert, dass so viele Seniorensportgruppen an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Vom Inliner bis zum Boxer – alles ist mit dabei. Nie waren so viele Ältere so fit, so gesund und so aktiv wie heute. Und all diese Frauen und Männer sind tolle Vorbilder für andere. Indem wir dieses Engagement unterstützen, unterstützen wir das ‚aktive Altern‘.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.05.2018

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird entfristet und damit auch nach 2019 weitergeführt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte heute (Freitag) am Rande eines Besuchs im sächsischen Pirna:

„Menschen in ganz Deutschland engagieren sich jeden Tag gegen Extremismus und für eine vielfältige Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen Populismus und Hetze um sich greifen, müssen wir diesen Menschen vor Ort den Rücken stärken. Wir kümmern uns um die Kümmerer! Das Programm „Demokratie leben!“ hat sich bewährt und die Arbeit ist eine Daueraufgabe. Es macht keinen Sinn, alle fünf Jahre völlig neu zu starten. Das Engagement braucht Planungssicherheit. Darum habe ich entschieden, das Programm zu entfristen.“

In Pirna trifft Bundesfamilienministerin Giffey heute Vertreter der Aktion Zivilcourage und Vertreter der Politik vor Ort. Darunter den Landrat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler und den Oberbürgermeister der Stadt Pirna, Klaus-Peter Hanke.

Mit der Entscheidung ist gesichert, dass das Programm auch über 2019 hinaus fortgeführt wird. Die Aktivitäten des Bundes werden sich künftig noch stärker konkret an den Problemen vor Ort orientieren. Dazu soll das Programm noch besser mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und der Zivilgesellschaft verzahnt werden.

Zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie und gegen jede Form des Extremismus ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zentrale Orte dieser gelebten Demokratie sind die bundesweit rund 600 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ direkt geförderten Projekte. Durch das Programm werden derzeit in ganz Deutschland insgesamt 265 Städte, Gemeinden und Landkreise darin unterstützt, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dies geschieht im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie". Mehr als 3.600 Einzelmaßnahmen konnten 2017 durch die Partnerschaften vor Ort umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen in jedem Bundesland Landes-Demokratiezentren die Weiterentwicklung vonKonzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten. Ebenso werden wichtige nichtstaatliche Organisationen durch das Bundesprogramm bei ihrer Professionalisierung unterstützt. Hinzu kommt die überregionale Förderung von aktuell über 260 Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention.

2017 war das Bundesprogramm mit einem finanziellen Volumen von 104,5 Millionen Euro ausgestattet. Für den Haushalt 2018 wurde seitens des BMFSFJ eine Summe von 115,5 Millionen Euro angemeldet.

Im Rahmen von „Demokratie leben!“ hat das BMFSFJ in dieser Woche ein neues Interessenbekundungsverfahren für Städte und Kommunen gestartet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!": www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des Bundesfamilienministeriums im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt den Haushaltsentwurf 2018 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,2 Milliarden Euro stehen dem BMFSFJ danach in 2018 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 681 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden. Unter anderem in eine gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende, für ältere Menschen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte bei der Vorstellung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag:

"Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder. Damit alle Talente gefördert werden und Träume fliegen lernen. Damit es jedes Kind packt. Wir investieren in gute Kinderbetreuung und damit in die Fachkräfte, die für einen wichtigen sozialen Beruf mehr Anerkennung verdient haben. Wir kümmern uns um die Kümmerer. Und wir investieren in starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter, die alles können: Familie und Beruf zusammen. All das sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 263 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey spricht auf dem 81. Deutschen Fürsorgetag in Stuttgart

In Stuttgart ist heute (Dienstag) im Beisein von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der 81. Deutsche Fürsorgetag eröffnet worden: „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ lautet das Motto des dreitägigen Kongresses für die Zukunft der sozialen Arbeit in Deutschland. Die Bundesfamilienministerin ist Schirmherrin dieser Fachtagung, die alle drei Jahre stattfindet.

In einer Grundsatzrede zur Eröffnung des Fürsorgetages betonte Franziska Giffey: „Fürsorge heißt für mich: Befähigen, nicht versorgen! Wir haben einen leistungsfähigen Sozialstaat, und es ist unsere Aufgabe, soziale Unterschiede auszugleichen und den Menschen, die es aus eigener Kraft nicht packen, verlässlich Sicherheit zu geben. Wenn es ums Befähigen geht, dann müssen viele zusammenarbeiten, natürlich auch die freien Träger und die Zivilgesellschaft. Mit Ihnen will ich dabei an einem Strang ziehen. Wir kümmern uns um die Kümmerer“, so die Ministerin.

Der Deutsche Fürsorgetag, der seit der Gründung des Deutschen Vereins vor 138 Jahren regelmäßig stattfindet, bringt diejenigen zusammen, die sich um ein solidarisches Miteinander in Deutschland kümmern. Er erkennt wie ein Seismograph frühzeitig aktuelle soziale Entwicklungen und Herausforderungen, und bietet denjenigen, die sich im Sozialbereich engagieren, den nötigen Raum für Debatten und Austausch. In diesem Jahr werden 1.500 Gäste aus ganz Deutschland erwartet.

Thema wird auch der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung und in der Pflege sein. Ministerin Giffey machte deutlich, was der Personalmangel für Kitas und Seniorenheime bedeutet: „Weniger Leute machen die Arbeit, für die eigentlich mehr Leute notwendig sind. Das bedeutet mehr Stress und weniger Zeit für das, was eigentlich am wichtigsten ist: die Menschen. Viele Fachkräfte steigen aus: wegen der Arbeitsbedingungen oder auch wegen der Bezahlung. Auch Nachwuchs zu finden, ist nicht leicht. Deshalb haben wir uns vorgenommen, das Schulgeld für die Sozial- und Gesundheitsberufe abzuschaffen. Denn niemand darf sich die Frage stellen, ob er oder sie es sich leisten kann, einen sozialen Beruf zu lernen.“

Nach ihrer Rede besuchte die Bundesministerin auf dem „Markt der Möglichkeiten“ einige der Stände und informierte sich unter anderem über die Förderung von sozialen Innovationen in den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Weitere Informationen zum 81. Deutschen Fürsorgetag finden Sie hier: https://www.deutscher-fuersorgetag.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2018

Das Rückkehrrecht von Teilzeit zurück in Vollzeit ist lange überfällig. Im Koalitionsvertrag wurde schon vor Monaten eine Einigung mit der Union erzielt. Bundesarbeitsminister Heil hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz muss jetzt kommen.

„Viele Beschäftigte verringern ihre Arbeitszeit, um Familie, Pflege von Angehörigen und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, verdient weniger und bezieht dann im Alter eine entsprechend geringere Rente. Vor allem Frauen sind betroffen und sitzen, wenn sie wieder mehr Stunden arbeiten wollen, in der ‘Teilzeitfalle‘. Sie haben das Versprechen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD, dass diese Situation endlich überwunden wird. Unverständlich ist, dass Arbeitgeberverbände hier auf der Bremse stehen. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber sein, den Wünschen von Beschäftigten nach mehr Arbeitsstunden nachzukommen. Die Union sollte sich nicht zum Sprachrohr der Arbeitgeberverbände degradieren lassen und den Weg für das neue Gesetz zur Brückenteilzeit endlich frei machen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt, der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Erneut wurde im Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ausgehandelt, die hier Abhilfe schaffen würde: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden. Das ZFF setzt sich für eine zügige Umsetzung dieser Gesetzesinitiative ein und fordert die Koalitionspartner dazu auf sich im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien endlich zu einigen!

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik, und Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Politischer Druck hat in Deutschland dazu geführt, die Ehe für alle durchzusetzen. Doch weder hier noch in der EU oder weltweit sind Rechte für LGBTTIQ* eine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil. Überall arbeiten Populist*innen, Nationalist*innen und Neokonservative mit vereinten Kräften daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Auch die Bundesregierung plant derzeit, die Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sogenannten "sicheren Herkunftsländer" zu erklären.

Länder, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert und bedroht werden, sind aber nicht sicher. Wir werden nicht aufgeben, bis wir in einer gerechten, freien Welt leben, in der jeder Mensch so leben und lieben kann, wie sie oder er es will.

Hintergrund:

Seit 2005 findet am 17. Mai jährlich der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) statt. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von ihrer Liste der psychischen Krankheiten, auf welcher Transidentität allerdings bis heute zu finden ist. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle sowie queere Personen (LGBTTIQ*) setzen am 17. Mai auf der ganzen Welt Zeichen gegen Homo-, Bi-, Trans*- und Interfeindlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Anlässlich der heutigen Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch das Deutsche Kinderhilfswerk erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Sachen Kinderrechte muss in Deutschland dringend etwas passieren. Es ist erschreckend, dass weder unter Kindern und Jugendlichen noch unter Erwachsenen die Kinderrechte als eigenständige Rechte umfassend bekannt sind. Und das, obwohl die Bundesrepublik sich vor mehr als 25 Jahren mit der UN-Kinderrechtskonvention auf die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland verpflichtet hat.

Kinder können die ihnen zustehenden Rechte nur einfordern, wenn sie sie auch kennen. Wir fordern die Bundesregierung auf, für eine breit angelegte Aufklärung über die konkreten Kinderrechte und ihre Relevanz zu sorgen.

Es ist längst überfällig, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Hier müssen Union und SPD zeigen, ob sie es wirklich ernst meinen mit ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag. Die Kinderrechte müssen mit einer klaren Formulierung eindeutig genannt und gestärkt werden. Nur damit würden Kinder und Jugendliche endlich in allen sie betreffenden Angelegenheiten umfassend und angemessen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Zum Streit zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union über die befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal verfallen die Koalitionspartner in Streitigkeiten um die Regelungen für eine befristete Teilzeit. Wenn auch der zweite Anlauf für dieses Gesetz scheitert, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Große Koalition. Nach all den Ankündigungen müssen endlich Taten folgen. Das Taktieren der Union darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Gesetz entweder gar nicht kommt oder noch weiter verwässert wird. Die geplanten Regelungen sind jetzt schon viel zu bürokratisch und zu wenige werden davon profitieren. Die Bundesregierung muss endlich Wort halten und die berufstätigen Frauen stärken. Denn sie sind es vor allem, die von einer befristeten Teilzeit profitieren. Immer noch arbeiten viele Frauen unfreiwillig in Teilzeit. Damit muss Schluss sein und daher brauchen wir klare und einfache Lösungen für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Und zwar für alle.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

„Alle bisherigen Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit hatten das gleiche Ziel, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu lockern. Die SPD scheint gar nicht zu merken, dass sie sich hier vor den Karren der Arbeitgeber spannen lässt. Die Arbeitgeber wollen Beschäftigte, die rund um die Uhr verfügbar sind. Diese Idee eines unbegrenzten Arbeitstages ist nicht neu, sondern entspringt dem Denken des frühindustriellen 19. Jahrhunderts. Die Digitalisierung wird von den Arbeitgebern lediglich als Scheinargument vorgeschoben, um fundamentale Rechte der Beschäftigten auszuhebeln. Das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen ist weder sinnvoll noch notwendig. Schon heute gibt es genug Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Ankündigung einer Initiative für flexiblere Arbeitszeiten durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Tatti weiter:

„Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Der Anstieg der Krankentage aufgrund arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in den letzten 15 Jahren ist dramatisch. Eine Bundesregierung, die Arbeitszeiten über zehn Stunden hinaus ermöglicht, wird dieses Problem nicht bekämpfen, sondern verschärfen. Beschäftigte wollen nicht arbeiten ohne Ende, sondern mehr Zeitsouveränität und eine bessere Work-Life-Balance. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten auf Dauer und Lage der Arbeitszeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.05.2018

Kita-Beiträge belasten laut einer neuen Elternbefragung vor allem arme Haushalte überproportional. Dennoch wäre eine Mehrheit aller Eltern bereit, noch höhere Kosten für Kitas in Kauf zu nehmen, sofern die Qualität besser wird. Eine politisch gewünschte Beitragsfreiheit würde nach neusten Schätzungen pro Jahr 7,3 Mrd. Euro benötigen und den Qualitätsausbau ausbremsen.

Gütersloh 28.05.2018. Die finanzielle Belastung durch Kita-Beiträge ist ungerecht verteilt: Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern – trotz einer vielerorts gültigen Sozialstaffel. Denn Eltern, die über weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens verfügen, zahlen monatlich durchschnittlich 118 Euro und damit zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihres Kindes; bei denjenigen Eltern oberhalb der Armutsrisikogrenze sind es hingegen nur rund fünf Prozent des Einkommens, im Durchschnitt 178 Euro. Zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zu diesen Ergebnissen kommt der ElternZOOM, eine repräsentativ angelegte Befragung von Kita-Eltern, die von infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde.

Darüber hinaus werden ärmere Haushalte durch Zusatzkosten – etwa für Ausflüge, Verpflegung oder Bastelmaterialen – mehr als doppelt so stark belastet wie wohlhabendere Haushalte: Sie zahlen dafür 3,3 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens, während wohlhabendere Familien lediglich 1,4 Prozent hierfür aufwenden müssen. Diese Zusatzgebühren werden unabhängig von der finanziellen Lage der Familie veranschlagt, monatlich rund 45 Euro.

Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Mrd. Euro aufbringen, für Zusatzgebühren weitere 1,6 Mrd. Euro. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, weist darauf hin, dass bereits für den Aufbau ausreichender und kindgerechter Kita-Plätze allein acht Mrd. Euro im Jahr aufgebracht werden müssten. "Bei der Kita-Finanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander." Beitragsfreiheit und Qualitätsausbau kosten insgesamt jährlich 15,3 Mrd. Euro – dem gegenüber hat der Bund bislang 3,5 Mrd. Euro für die aktuelle Legislaturperiode zugesagt. Allein im Jahr 2021 fehlen nach aktuellen Planungen 13,3 Mrd. Euro. "Dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehlt die finanzielle Substanz. Aktuell ist zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt."

Für Eltern steht Qualität vor Beitragsfreiheit

Trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren wäre – unabhängig vom Einkommen – die Mehrheit der Eltern bereit, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 Prozent der Eltern oberhalb, aber auch 53 Prozent der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren. Dazu Dräger: "Gute Qualität in den Kitas ist Eltern wichtig. Dafür sind sie auch bereit, zu zahlen." Derzeit haben 17 Prozent der Eltern ein Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Zwei Drittel von ihnen zahlen Kita-Beiträge, obwohl diese sozial gestaffelt sind. Dräger fordert daher: "Wir brauchen eine Befreiung einkommensschwacher Familien von Kita-Kosten." Laut Schätzungen auf Basis des ElternZOOMs würde dies rund 730 Mio. Euro jährlich kosten.

Wohnort bestimmt maßgeblich über finanzielle Belastung durch Kita-Besuch

Zusätzlich zur repräsentativ angelegten Umfrage hat die Bertelsmann Stiftung sechstausend Eltern aus der ganzen Republik über einen Onlinefragebogen zu ihrer Perspektive auf Kitas befragt. Im Ergebnis wurden große regionale Unterschiede bei der finanziellen Belastung der Eltern zwischen den Bundesländern sichtbar.

Ein Beispiel hierfür ist Berlin mit weitgehender Beitragsfreiheit: Die Gesamtkosten für Kita-Betreuung, also die Summe von Kita-Beiträgen und Zusatzgebühren, machen nur rund zwei Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens von Kita-Eltern aus. Gleichzeitig ist die Qualität der Krippengruppen, gemessen am Personalschlüssel, in Berlin deutlich schlechter als im Bundesdurchschnitt. In Baden-Württemberg sind die Personalschlüssel demgegenüber bundesweit die Besten, hier beteiligen sich Eltern mit rund sieben Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens an der Kita-Finanzierung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Personalschlüssel bundesweit mit die ungünstigsten, gleichwohl müssen Eltern mehr als acht Prozent ihres Haushaltseinkommens für Kita-Beiträge und Zusatzgebühren zahlen.

Dräger kritisiert, dass der Wohnort maßgeblich über die finanzielle Belastung der Eltern entscheide. Fairer wäre es, die Kita-Beiträge bundesweit einheitlich zu bemessen – etwa prozentual am Äquivalenzeinkommen. Berücksichtigt würde dabei nur jener Teil des Einkommens, der oberhalb der Armutsrisikogrenze liegt. Armutsgefährdete Eltern sollten vollständig sowohl von den Kita-Beiträgen als auch den Zusatzgebühren befreit werden. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen im Kita-Bereich rät Dräger davon ab, die Beitragsfreiheit für alle Eltern zu überstürzen: "Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher, und die Betreuungsschlüssel stimmen in vielen Kitas nicht. Jetzt alle Eltern zu entlasten, würde den politischen Handlungsspielraum für den Qualitätsausbau unnötig verengen." Für ihn ist klar: "Erst die Qualität und dann die Beitragsfreiheit."

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

Die verfügbaren Einkommen der Personen in privaten Haushalten sind in Deutschland im Durchschnitt und für die meisten Einkommensklassen gestiegen – Die Einkommen bei den 20 Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen allerdings nicht – Steigender Anteil älterer Menschen und Zuwanderung entscheidend für diese Entwicklung – Zielgenauere Unterstützung von Zuwanderinnen und Zuwanderern ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft erforderlich

Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sind in Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2015 um 15 Prozent gestiegen. Die meisten Einkommensgruppen haben davon profitiert, die untersten aber nicht. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der letzten verfügbaren Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Unterteilt man die Bevölkerung in zehn gleich große Gruppen nach Höhe des Einkommens (Dezile), so haben die acht oberen Dezile Einkommenszuwächse erfahren – zwischen fünf Prozent für das dritte und 30 Prozent für das oberste Dezil, also die einkommensstärksten zehn Prozent. Bei den zehn Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen, die monatlich im Durchschnitt real über rund 640 Euro verfügen, waren die Einkommen im Vergleich zum Jahr 1991 rückläufig; im zweiten Dezil haben sie stagniert. „Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Menschen, die in den 1990er Jahren niedrige Einkommen erzielten, heute individuell schlechter gestellt sind, denn sie können sich mittlerweile in einer anderen Einkommensgruppe befinden,“ erklärt Studienautor Markus Grabka. „Aber es zeigt, dass bei weitem nicht alle von der positiven Einkommensentwicklung, die in den letzten Jahren im Wesentlichen dank der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit stattgefunden hat, profitiert haben.“

Dafür gibt es mehrere Gründe, unter anderem die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der wachsende Bevölkerungsanteil älterer Menschen, deren Alterseinkommen im Schnitt geringer als deren Erwerbseinkommen sind. Eine weitere Rolle spielt auch die Zuwanderung. „Die Zuwanderung hat seit dem Jahr 2007 zugenommen, das heißt, dass viele Menschen noch relativ neu im Land sind. Diese neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben aber in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel niedrige Einkommen“, erläutert Jan Goebel, der andere Autor der Studie. „Das zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Personen mit direktem Migrationshintergrund, die also selbst nach Deutschland zugewandert sind, an den niedrigen Einkommensgruppen zunimmt – mittlerweile liegt er in den zwei untersten Dezilen bei etwa einem Viertel.“

Die Daten des SOEP zeigen jedoch auch, dass sich die Einkommensposition der Migrantinnen und Migranten verbessert, je länger sie sich im Land aufhalten.

Im Vergleich zu früheren Migrationswellen sind die seit dem Jahr 2000 gekommenen neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zudem qualifizierter beziehungsweise sie haben ein höheres Bildungsniveau, was ihren Arbeitsmarkterfolg und damit die Angleichung ihrer Einkommen beschleunigen dürfte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

DIW-Studie untersucht relative und absolute soziale Mobilität im Berufsstatus der Jahrgänge 1939 bis 1971 in Westdeutschland – Vor allem für untere Statusgruppe verringert sich die soziale Durchlässigkeit hinsichtlich des Berufsstatus – In allen untersuchten Geburtsjahrgängen stiegen absolut betrachtet mehr Personen auf als ab – Männer steigen öfter ab als früher, Frauen steigen öfter auf

Von starker sozialer Durchlässigkeit mit Blick auf den Berufsstatus ist Deutschland immer noch weit entfernt. Das ist das Fazit einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die die soziale Mobilität in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) untersucht hat. Dabei haben Autorin Sandra Bohmann und Autor Nicolas Legewie nicht nur die absolute soziale Mobilität unter die Lupe genommen, also inwieweit sich die tatsächliche soziale Stellung im Vergleich zu den Eltern verändert hat. Sie betrachteten auch die relative soziale Mobilität, also inwiefern Kinder im Vergleich zu anderen aus der gleichen Generation besser gestellt sind, als dies bei ihren Eltern der Fall war. So können die verhältnismäßigen Aufstiegswahrscheinlichkeiten in einer Gesellschaft untersucht werden.
„Es hat sich gezeigt, dass es zwar in allen Kohorten mehr Auf- als Abstiege gab, bei der relativen Durchlässigkeit dagegen aber nur geringe Veränderungen zu finden sind“, fasst Studienautor Legewie die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

50 Prozent der männlichen und gut 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. Überdurchschnittlich häufig wollen Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und größerer beruflicher Autonomie weniger arbeiten. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Gerade in anspruchsvollen Jobs besteht ein hohes Risiko, in Wochenstundenzahlen hineinzurutschen, die man eigentlich nicht wollte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Flexible Arbeitszeitmodelle wie eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung, Langzeit-Arbeitszeitkonten sowie ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit wären hier mögliche Lösungsansätze.

Mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten würden gerne 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten. Oft stehen diesem Wunsch jedoch Haushaltsverpflichtungen sowie fehlende Kinderbetreuungsangebote entgegen. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung auch im Haushalt, umfassende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie bessere steuerliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen könnten hier Veränderungen bringen, heißt es in der Studie. Derzeit würden das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen einer Ausweitung der Arbeitszeiten von Frauen tendenziell entgegenwirken. Der Anteil der männlichen Beschäftigten, die mindestens 2,5 Stunden mehr arbeiten wollen, liegt bei knapp zehn Prozent. Männer geben als Grund für Teilzeitarbeit am häufigsten an, dass eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei, wohingegen Frauen in Teilzeit insbesondere familiäre Verpflichtungen nennen.

Jeweils rund 40 Prozent der männlichen und weiblichen Beschäftigten sind mit dem Umfang ihrer Arbeitszeit zufrieden. Im Durchschnitt würden Männer gerne rund 37 Wochenstunden arbeiten, Frauen rund 30.

Die Daten zu den Arbeitszeitwünschen und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen. Je nach Befragungsweise können die gemessenen Arbeitszeitdiskrepanzen variieren. Daher fallen sie beispielsweise im Mikrozensus geringer aus.

Die Studie von Enzo Weber und Franziska Zimmert ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1318.pdf.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.05.2018

Die Anzahl der Integrierten Gesamtschulen hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 auf rund 2100 Schulen im Schuljahr 2016/2017 nahezu verdreifacht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Daten aus der Broschüre „Schulen auf einen Blick 2018“ weiter mitteilt, waren dagegen vor allem Hauptschulen von Schließungen betroffen: Von 2006/2007 bis 2016/2017 ging ihre Zahl um 45% auf 2600 zurück. Bei den Realschulen belief sich der Rückgang auf 30%, bei den Förderschulen auf 14 %. Insgesamt gab es im Schuljahr 2016/2017 in Deutschland 33500 allgemeinbildende Schulen. Dies waren 8% oder 2800 Schulen weniger als vor zehn Jahren.

Von den knapp 8,4Millionen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet wurden, gingen 34% auf eine Schule des Primarbereichs. Knapp die Hälfte (49 %) aller Schülerinnen und Schüler besuchte den Sekundarbereich I und 12% den Sekundarbereich II. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 gingen die Schülerzahlen insgesamt um 11% zurück. Insbesondere aus demografischen Gründen war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich (–10%) und in der Sekundarstufe I (–14%) niedriger als vor zehn Jahren. Immer mehr junge Menschen streben den Erwerb der Hochschulreife an: Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 13% mehr Schülerinnen und Schüler einen allgemeinbildenden Bildungsgang im SekundarbereichII als noch zehn Jahre zuvor.

Diese und weitere aktuelle statistische Kennzahlen sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf werden in der Broschüre „Schulen auf einen Blick“ zusammengefasst dargestellt und anschaulich beschrieben.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 16.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gebührengerechtigkeit für Kindertagesstätten.

Berlin, den 28.05.2018. Die Belastung durch Kita-Gebühren ist sozial höchst ungerecht verteilt. Das zeigte jetzt eine von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie auf Grundlage einer Elternbefragung.

„Gebührenfreiheit, zumindest aber Gebührengerechtigkeit, sind das Gebot der Stunde“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO. „Es gilt in jedem Fall zu verhindern, dass Kinder aufgrund von Gebühren der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Kindertagespflegeangebotes nicht möglich ist. Dass ca. die Hälfte der Eltern der unteren Einkommensschichten dennoch bereit ist, für gute Kitas zu zahlen, zeigt, wie wichtig ihnen die Qualität der Angebote ist“, so Stadler weiter.

„Um die in Kindertagesstätten gestellten Erwartungen erfüllen zu können, brauchen diese mehr Personal, freigestellte Leitungen und gute fachliche Begleitung. Die hierfür im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel von 3,5 Mrd. Euro für die gesamte Legislatur reichen hier bei Weitem nicht aus. So verführerisch es auch erscheinen mag: Gebührenfreiheit und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eltern dürfen nicht vor die Wahl zwischen Urlaub oder Kita, Fahrrad oder Bildung gestellt werden. Alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, Betreuung und Erziehung. Ausgaben in diesem Bereich sind nichts anderes als eine Investition in die Zukunft“ so Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.05.2018

Die AWO fordert gemeinsam mit über 20 Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter PRO ASYL, Deutsches Kinderhilfswerk, Der Paritätische Wohlfahrtsverband und terre des hommes, in einem Offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten.

»Auf Grundlage der bisher bekannten Pläne steht für uns fest: Ankerzentren werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein«, sagte terre des hommes-Kinderrechtsexperte Thomas Berthold.

45 Prozent der 2017 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge waren Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssen in allen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Besuch von Schulen und Kindergärten und eine Umgebung, in der Kinder sicher und gesund aufwachsen können. »Es ist pädagogisch und rechtlich außer Frage, dass Kinder nicht nur besonderen Schutz benötigen, sondern ihnen elementare Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Das Kindeswohl muss Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben«, so Nerea González Méndez de Vigo, juristische Referentin beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. »Die geplante Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe«.

Ankerzentren stoppen! Der Offene Brief der Verbände

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.05.2018

20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

Berlin, 18. Mai 2018. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe – kurz Hartz IV – sorgt auch nach mehr als 12 Jahren noch für heftige Diskussionen. Nach aktuellen Berichten des Politmagazins Monitor ist es wohl gängige Praxis, den Hartz-IV-Regelsatz runter zu rechnen. Empfänger müssten demnach monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu:

„Bei den Ärmsten der Armen zu tricksen, um zu sparen, ist mehr als beschämend. Und es zeigt mal wieder ganz deutlich, dass das aktuelle System der Grundsicherung – kurz Hartz-IV –nicht funktioniert. Die AWO fordert eine einfachere, transparentere und betroffenenorientiertere Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Menschen müssen wieder in den Mittelpunkt der Leistung gerückt werden. Sie müssen zuverlässiger und transparenter nachvollziehen können, welche Ansprüche ihnen zustehen und welche Institution verantwortlich ist. Nur so kann es ihnen gelingen, ihre Hilfsbedürftigkeit dauerhaft zu überwinden und aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Bis heute fehlt ein Konzept, eine klare Stoßrichtung für eine Grundsicherungsleistung im Sinne der Betroffenen. Das System muss deshalb grundlegend überarbeitet werden, denn seine Bilanz fällt nach mehr als 12 Jahren vernichtend aus. Hartz-IV wurde zum Inbegriff des gesellschaftlichen Abstiegs. Um dem entgegenzutreten, hat die AWO 20 Forderungen für eine Grundsicherung im Sinne der Betroffenen entwickelt.

Die vorliegenden 20 Forderungen der AWO für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II sollen dazu dienen, die soziale Situation und Rechtsstellung der Leistungsbeziehenden zu stärken und damit auch die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern.“

Zusammenfassend beinhalten die 20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II nachfolgenden Ansprüche:

  1. Regelbedarfe müssen bedarfsgerecht bemessen werden.
  2. Mobilitätsbedarfe müssen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Existenzsichernde Deckung der Unterkunftsbedarfe.
  4. Neuausrichtung der Bedarfe für Bildung Teilhabe.
  5. Gesonderte Bedarfe, wie weiße Ware.
  6. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen.
  7. Überarbeitung der Sanktionsregelungen im SGB II, insbesondere Abschaffung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige.
  8. Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkts.
  9. Umfassender Leistungszugang für EU-Ausländer*innen/EU-Migrant*innen.
  10. Integration der Ansprüche für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthaltsstatus in die Grundsicherung und Sozialhilfe.
  11. Integration aller voll erwerbsgeminderter Hilfebedürftigen in die Grundsicherung.
  12. Stärkere Berücksichtigung von Fragen der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.
  13. Neuausrichtung der Bedarfsgemeinschaft.
  14. Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern und die Bezugsdauer verlängern.
  15. Vorgelagertes System von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld bedarfsdeckend und zeitgemäß ausgestalten.
  16. Einführung einer einkommensabhängigen und bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.
  17. Anerkennung von Mehrbedarfen wegen Trennung.
  18. Leistungskatalog in der GKV umfassend wiederherstellen.
  19. Schnittstellenprobleme zwischen SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beheben.
  20. Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden ersatzlos streichen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 18.05.2018

Die Pläne des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Andreas Westerfellhausen mit Hilfe von Prämienzahlungen mehr Fachkräfte in den Beruf zurückzuholen, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:

„Der Fachkräftemangel in der Pflege lässt sich nicht mit einmaligen Geldgeschenken bekämpfen. Prämien haben nur einen kurzfristigen Effekt. Zudem wären solche Prämien ein demotivierendes Signal für diejenigen, die den Beruf seit Jahren zuverlässig ausüben. Ihre Arbeit würde damit weniger wertgeschätzt. Die Lösung für dauerhaft mehr Fachkräfte liegt darin, endlich einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflegebranche einzuführen. Hierfür müssen von Seiten der Politik endlich die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege würde die Arbeitsbedingungen verbessern und eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte ermöglichen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 17.05.2018

Berlin, 17. Mai 2018. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem recht gegeben: Die Besetzung der 3. Pflegekommission war rechtswidrig. „Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen“, sagt der Vorsitzende des AGV AWO, Rifat Fersahoglu-Weber.

Hintergrund für die Klage war die Ablehnung des Ministeriums, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission zu berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verbänden in seinem Urteil nun recht gegeben: Das Ministerium hat die freigemeinnützigen Träger zu Unrecht nicht berücksichtigt, obwohl sie über die meisten Beschäftigten verfügen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:

„Die Streitigkeiten bei der Besetzung der Kommission zeigen, dass wir dringend einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege brauchen, der über einen reinen Mindestlohn hinausgeht. Das Ziel sind spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Altenpflege, um eine höher Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wäre ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege.

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass flächendeckende Tarifverträge in der Altenpflege zur Anwendung kommen sollen. Die Politik ist nun aufgefordert, schnell die Weichen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu stellen. Mit tariflich geregelten Arbeitsbedingungen würde langfristig kein Pflegemindestlohn mehr notwendig sein.“

Quelle: Pressemitteilung AGV Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vom 17.05.2018

„In unserem Sozialstaat ist die Politik verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Alter für alle ein würdiges Leben möglich ist", erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Eröffnung des 12. Deutschen Seniorentages am 28. Mai 2018 in den Westfalenhallen Dortmund. In seiner Festrede sprach er den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich für andere einsetzen, Dank und Anerkennung aus. Die Älteren bildeten „das Rückgrat der Ehrenamtlichen". Mit Blick auf die Herausforderungen in der Pflegepolitik forderte er, dass die pflegenden Berufe endlich die verdiente Wertschätzung erhalten. „Ich hoffe, dass das Wort ‚Pflegenotstand‘ nicht dauerhaft zum deutschen Sprachgebrauch gehören muss", so Steinmeier.

Im Anschluss an die Festrede des Bundespräsidenten richteten Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund ihre Grußworte an die Besucherinnen und Besucher. Alle Redner hoben das große gesellschaftliche Engagement älterer Menschen hervor. Bundesseniorenministerin Giffey versprach, sich um diese Kümmerer zu kümmern.

Zuvor hatte die Ministerin gemeinsam mit Franz Müntefering, dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), bereits die Messe des 12. Deutschen Seniorentages eröffnet. Mit über 200 Ausstellerinnen und Ausstellern auf 10.000 Quadratmetern Fläche ist sie ein fester Bestandteil des Deutschen Seniorentages.

Der Deutsche Seniorentag ist seit 1987 eine der wichtigsten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in Deutschland. Bis zum 30. Mai werden mehr als 15.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Einzelpersonen, Seniorengruppen und Fachpublikum informieren sich in mehr als 200 Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit und Pflege, Bildung und soziales Engagement. Der Deutsche Seniorentag wird BAGSO ausgerichtet.

Aktuelle Bilder zum 12. Deutschen Seniorentag finden Sie in Kürze hier: http://www.deutscher-seniorentag.de/presse/pressefotos.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 28.05.2018

Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) sucht ab sofort „Leuchtturmprojekte" aus den Bereichen Seniorenbildung und Digitalisierung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen aus ganz Deutschland. Die Organisatoren schreiben Fördergelder in Höhe von 200.000 Euroaus.

Mit bis zu 5.000 Euro werden 40 „Leuchtturmprojekte", die Bildungs- undDigitalisierungsangebote für ältere Menschen in ihren Fokus stellen, ein Jahr lang bezuschusst. Die BAGSO ermutigt besonders jene Projekte eine Bewerbung einzureichen, die sich an schwer erreichbare Zielgruppen richten: zum Beispiel an ältere Migrantinnen und Migranten, Seniorinnen und Senioren mit wenig Bildungserfahrung, Ältere im ländlichen Raum und körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte ältere Menschen. Eine Expertenjury wählt bis zu 40 innovative Projekte mit einem niedrigschwelligen Angebot für die Förderung aus.

Die Bewerbungsunterlagen können online ausgefüllt werden unter: www.wissensdurstig.de

Die Ausschreibung endet am 30. Juni 2018.

Portal wissensdurstig.de stellt „Leuchtturmprojekte" vor

Die „Leuchtturmprojekte" werden auf der Onlineplattform wissensdurstig.de als gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Ab Ende Mai bietet die Informationsplattform der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" Informationen rund um Bildung und neue Medien im Alter. Auf dem Portal finden sich Projektbeispiele sowie Tipps und Materialien für Bildungsanbieter. Eine Datenbank für Veranstaltungen, Kurse und Treffen bringt Seniorinnen und Senioren mit Bildungsanbietern in ihrer Nähe zusammen. Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 09.05.2018

Bei der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25. Mai in Goslar steht u.a. das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Tagesordnung. "Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung sind durchsetzt von Rollenstereotypen, die dringend beseitigt werden müssen. Unmittelbar diskriminierend enthalten sie das Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden". So ist im Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die "Ehefrau"« vorgesehen. Diese Reihung ist auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuer­erklärung wird immer unter dem Namen des Ehemannes geführt.

Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen.

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – aus organisatorischen Gründen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Ehen scheinen diese organisatorischen Gründe lösbar.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 wurden die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 konnten sich Lebenspartner*innen bereits als Lebenspartner/in A oder B eintragen. Nach der Einführung der Ehe für alle ermöglicht der Mantelbogen für die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als "Person A"/"Person B" bzw. "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. An der – fett gedruckten – Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" hat sich jedoch nichts geändert.

Das überkommene Rollenklischee wird in der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt: Nach dem "Beispiel" in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz.

Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GMFK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig:

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind. Die Steuervordrucke sind umgehend diskriminierungsfrei zu gestalten. Überkommene Rollenklischees haben darin nichts zu suchen und auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.05.2018

Ab sofort sind Bewerbungen für den neuen Mikroförderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes für die frühkindliche Demokratiebildung möglich. Mit diesem Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Beschaffung von Praxismaterialien sowie die Inanspruchnahme von Teamfortbildungen. Ziel ist es dabei, frühkindliche Beteiligung, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Anträge können Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Kindertagespflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen des frühkindlichen Bildungsbereichs stellen. Bewerbungen sind bis zum 15.07.2018 möglich. Die Mikroförderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

"Die Beteiligung von Kindern und Demokratieförderung kennen keine Altersuntergrenze. Deshalb wollen wir Kindertageseinrichtungen bei ihrer Arbeit in diesem Themenfeld unterstützen. Bereits im Kita-Alltag muss es darum gehen, ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn eine beteiligungsorientierte und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Bildungsbereich stärkt die demokratischen Kompetenzen von Kindern und beugt gleichermaßen Tendenzen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im späteren Erwachsenenalter vor", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anträge sind im Online-Verfahren über die Datenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Konkret können die Beschaffung von Spiel- und Lesematerialien zu den Themenbereichen Kinderrechte, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsbereich in Höhe von bis zu 300 Euro, sowie die Inanspruchnahme von externer Expertise in Form von Teamfortbildungen zu diesen Themen in Höhe von bis zu 700 Euro beantragt werden. Beide Förderoptionen können auch in kombinierter Form beantragt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/mikrofonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.05.2018

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zur UN-Kinderrechtskonvention zeigt an vielen Stellen Umsetzungsdefizite konkreter Kinderrechte in verschiedenen lebensweltlichen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. So sagen nur 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 23 Prozent der Eltern, dass sie sich mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten "ganz gut auskennen". Nur 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt, 13 Prozent gelegentlich.

39 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, dass es in ihrer Schule einen Internetzugang für alle Schülerinnen und Schüler gibt, bei weiteren 21 Prozent einen für bestimmte Altersgruppen. Im Unterricht spielen wichtige Themen in Bezug auf digitale Medien, wie Mobbing im Internet (58 Prozent), Urheberrechte (56 Prozent), Datenschutz (55 Prozent) oder Cyber-Grooming (51 Prozent) nur in gut der Hälfte der Klassenzimmer eine Rolle.

Nur ein geringer Teil der Kinder und Jugendlichen nutzt häufig Spielplätze

(6 Prozent), Parks und öffentliche Grünanlagen (12 Prozent), Jugendzentren und Jugendclubs (5 Prozent) oder Sportanlagen (31 Prozent). Hier gibt es allerdings sehr starke Altersdifferenzierungen, außerdem nutzt ein Teil der Befragten diese Angebote zumindest gelegentlich. Als häufigsten Grund für die Nichtnutzung gaben die Befragten an, dass es kein passendes Angebot für ihr Alter gibt oder ihnen das Angebot nicht gefällt. Eltern sehen die Qualität von Spielplätzen eher positiv, insbesondere wenn es um die leichte und sichere Erreichbarkeit geht. Gleichzeitig hält nur eine knappe Mehrheit (58 Prozent) die Spielplätze für sauber, und nur 49 Prozent sind der Auffassung, dass die Spielplätze vielfältig und anregend gestaltet sind.

Diese zentralen Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public stellte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, gemeinsam mit Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin vor.

Die Daten wurden für die Pilotstudie "Kinderrechte-Index" erhoben, die das Deutsche Kinderhilfswerk im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Bei dieser Studie wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

"Auch wenn wir bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an einigen Stellen in den letzten Jahren Fortschritte erzielt haben, müssen wir in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Bisher ist es nicht gelungen, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. An diesem Ziel müssen wir uns aber als eine der reichsten Industrienationen der Welt messen lassen. Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachkommt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Systematische Datenerhebungen sind ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu bewerten. Dies hat auch der UN-Kinderrechteausschuss mehrmals in seinen Empfehlungen an Deutschland angemerkt. Im Pilotprojekt Kinderrechte-Index werden aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte Kinderrechte-Indikatoren zu verschiedenen Themenbereichen der UN-Kinderrechtskonvention entwickelt und für ihre Bewertung relevante Daten und Studienergebnisse zusammengetragen. Der Kinderrechte-Index soll langfristig die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern messen", sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Charts mit den Ergebnissen der aktuellen Umfrage für den Kinderrechte-Index finden sich unter www.dkhw.de/umfrage-kinderrechte2018sowie eine Zusammenfassung unter www.dkhw.de/zusammenfassung-umfrage-kinderrechte2018.

Für die aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinderrechte-Index wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 3.182 Personen befragt: 1.591 Kinder und Jugendliche (10 bis 17 Jahre) und 1.591 Eltern/Erziehungsberechtigte (ab 18 Jahre). Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels durchgeführt.

Manche Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse in den beiden Umfragen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2018

LSVD und Bundesvereinigung Trans* schreiben offenen Brief

Berlin, am 24. Mai2018 – Bundesinnenminister Horst Seehofer hat laut Medienberichten vor, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sogenannten Dritten Option im Personenstandsrecht mit einem unzureichenden Minimalgesetz umzusetzen: Danach sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können, wenn sie sich selbst weder weiblich noch männlich verorten. Dafür sind ärztliche Bescheinigungen notwendig. Dies schließt viele Menschen aus, weil es eine medizinische Diagnose zur Voraussetzung macht. Außerdem verstößt die geplante Regelung gegen Menschenrechte, da sie eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellt und zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Daher wenden sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) mit einem offenen Brief an den Bundesinnenminister und fordern eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option auf Basis von Selbstbestimmung.

Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* erklärt:
„Der Vorschlag des Innenministers ist nicht nur herabsetzend und unzureichend, sondern auch nicht menschenrechtskonform. Indem ärztliche Bescheinigungen verlangt werden, wird die unwürdige Praxis der Fremdbestimmung von Menschen durch Gutachten und Gerichte weitergeführt. Außerdem schließt der Entwurf zahlreiche Menschen aus, da er sich bisher ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen bezieht. Laut Studien wurde in Deutschland bis zu 1,3 Millionen Menschen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, das sie falsch oder unzureichend benennt. Dies kann sowohl intergeschlechtliche Menschen als auch trans* Personen betreffen. Wir fordern einen Gesetzesentwurf auf Basis von Selbstbestimmung, der allen Menschen offensteht.“

Gabriela Lünsmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes ergänzt:
„25 Jahre nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus dem Verzeichnis der Krankheiten zu streichen, wird voraussichtlich auch Transsexualität demnächst aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen. Die WHO folgt damit der wissenschaftlichen Erkenntnis, nach der die Geschlechtsidentität eine Vielzahl von Ausprägungen aufweist, die gleichwertig und ohne unmittelbaren Krankheitswert sind. Davon abgesehen fehlen in dem Entwurf Folgeregelungen, wie Menschen mit dem Geschlecht ‚anders‘ im Recht behandelt werden sollen. Viele Regelungen gehen davon aus, dass es nur Menschen mit dem Geschlecht ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ gibt. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Chance, das deutsche Personenstandsrecht an internationale Standards anzugleichen und den wissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand über die geschlechtliche Vielfalt von Menschen zur Grundlage der entsprechenden Regelungen zu machen.“

Der LSVD und die BVT* unterstützen Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, die den Entwurf ebenfalls deutlich kritisieren.

Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 24.05.2018

Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen
Identität

Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige

Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.

Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.

Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.05.2018

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) am 17.05.2018 erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Notwendig sind

  • ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Am 17.05.2018 finden weltweit Aktionen unter dem diesjährigen globalen Motto „Alliances for Solidarity“ statt. In Deutschland ist der LSVD an zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen beteiligt. Einen Überblick gibt es hier.

Hintergrund
Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Transgeschlechtliche Menschen hingegen werden nicht nur in Deutschland noch immer pathologisiert und müssen demütigende Verfahren über sich ergehen lassen. Auch an intergeschlechtlichen Menschen werden noch heute irreversible verstümmelnde Eingriffe und hormonelle Behandlungen vorgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.05.2018

Als Ausdruck verteilungspolitischen Versagens bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuellen Armutsquoten des DIW, nach denen die Armut in Deutschland auf 16,8 Prozent und damit einen neuen traurigen Rekordstand gestiegen ist. Der Verband kritisiert, dass das Thema Armutsbekämpfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD so gut wie keine Berücksichtigung findet. Notwendig seien konsequente armutspolitische Maßnahmen und eine offensive Sozial- und Integrationspolitik für alle.

„Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen, dass die Armut trotz boomender Wirtschaft in diesem reichen Land Jahr für Jahr steigt. Diese Gesellschaft befindet sich vor einer sozialen Zerreißprobe. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Not, sind im Alltag ausgegrenzt und abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir brauchen endlich konsequente armutspolitische Maßnahmen und können uns nicht länger mit großkoalitionären Halbheiten zufriedengeben.“

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthalte keine überzeugenden Antworten auf die zunehmende Spaltung dieser Gesellschaft, kritisiert der Paritätische. „Die Lösung der wirklich großen sozialen Probleme, vor denen wir stehen, ist die Große Koalition noch schuldig geblieben. Altersarmut, Wohnungsnot oder Kinderarmut werden zwar behandelt, aber nicht konsequent genug angegangen. Mit dem Verzicht auf einen steuerpolitischen Kurswechsel hat sich die Koalition schlicht selber armutspolitisch lahmgelegt“, so Schneider. „Wenn nicht auch diese Legislaturperiode armutspolitisch vergeudet werden soll, muss jetzt umgesteuert werden.“

Notwendig sei eine offensive Sozial- und Integrationspolitik, die alle mitnehme und keinen zurücklasse. „Wir brauchen eine intensive Integrationspolitik. Voraussetzung dafür sind bezahlbare Wohnungen, bessere Mindestlöhne, mehr Qualifikation und bedarfsgerechte Grundsicherungsleistungen für alle, genauso wie mehr Bildungsanstrengungen für alle benachteiligten Kinder und Jugendliche“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.05.2018

pro familia froh über das Ergebnis des Referendums zum Schwangerschaftsabbruch

Die Mehrheit der Irinnen und Iren will die Rechte von Frauen auf Zugang zu Gesundheitsangeboten für den Schwangerschaftsabbruch umsetzen. Das ist das erfreuliche Ergebnis des Referendums vom Freitag.

Zukünftig soll es in Irland erlaubt sein, dass Frauen und Ärzt*innen eine Schwangerschaft in den ersten Monaten abbrechen können. Die unwürdige und teure Reise ins Ausland, die 5000 Frauen pro Jahr machen mussten, wird damit der Vergangenheit angehören. Das Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg der Aufklärungsarbeit und der breiten politischen Debatten für reproduktive Rechte von Frauen und Männern, an der sich viele Menschen in Irland beteiligt haben. Unter dem Motto „Würde, Mitgefühl, Gesundheit“ hatten in den vergangenen Wochen Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Parteien und Frauenverbände für das Ja zu dem Referendum geworben, das von der irischen Regierung unter dem Premier Leo Varadkar vorangetrieben wurde.

Seit 2013 ist der Schwangerschaftsabbruch in Irland nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist. Vor diesem Zeitpunkt war er gänzlich ausgeschlossen. Erst, nachdem eine Frau an einer Blutvergiftung starb, weil ihr die ärztliche Hilfe verweigert wurde, setzte eine breite gesellschaftliche Debatte ein, die schließlich zu einem Wandel der Einstellungen im ehemals sehr katholischen Irland führten.

„Wir sind sehr froh über den Ausgang des Referendums in Irland. Frauen müssen vor Ort die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs haben“, sagte Prof. Dr. Davina Höblich, pro familia Bundesvorsitzende. „Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft nicht weiter fortzuführen, berührt das ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit über ihren Körper.“

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz 1993 in Kairo formuliert worden. Sie müssen garantiert und geschützt werden.

pro familia Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf

Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Schwangerschaftsabbruch_kurz_2018-04.pdf

Schwangerschaftsabbruch. Was Sie wissen sollten – Was Sie beachten müssen https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.05.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) veröffentlicht heute ein Positionspapier zum Wechselmodell. Der Bundestag berät zur Zeit über Anträge und gesetzliche Änderungswünsche hierzu. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit jedoch die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall.   

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, wird dem Wohl der betroffenen Kinder nicht dienen", erläutert Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. „Aus psychologischer Sicht ist nicht die Quantität, sondern die Qualität des Kontaktes entscheidend. Generelle Vorteile eines Wechselmodells für Kinder hat die Forschung bislang nicht gefunden."

Auch die Lebensverlaufsperspektive findet zu wenig Beachtung. Gerne ist die Rede von Eltern, die sich bereits vor der Trennung Erwerbs- und Sorgearbeit gleichmäßig aufteilen. Diese jedoch kann man in Deutschland mit der Lupe suchen: „In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen – im Gegensatz zu den Vätern – selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung", so Biehn. Hier sieht der VAMV Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.

Ein Betreuungsmodell sollte in erster Linie den Bedürfnissen des Kindes und nicht der Gleichstellung der Eltern dienen. „Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen", betont Biehn. „Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben. Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht nach der Trennung."

Das Positionspapier ist als Download auf www.vamv.deverfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 23.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15.Juni 2018

Veranstalter:Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt/M.

Vielfältige Lebens- und Familienformen sind Ausdruck einer diversen Gesellschaft und gelebte Realität in Deutschland. Dass ein gemeinsames Zusammenleben dabei nicht immer konfliktfrei abläuft, steht außer Frage. Dies kennen binationale/bikulturelle Familien aus eigenem Erleben. Von ihnen wissen wir: Herausforderungen und Schwierigkeiten zu erkennen, anzunehmen und mit ihnen konstruktiv umzugehen, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, Aushandlungsprozesse auch als bereichernd ansehen und gestärkt weiter machen zu können und zu wollen. Es lohnt sich daher, den Blick auf die Potentiale der Familien zu werfen. Selbst unterstützende Angebote für spezifische Bedarfe bikultureller oder eingewanderter Familien lassen Raum für die Einbindung vorhandener Ressourcen.

Und vor allem: nur auf diese Weise gelingt es, Angebote zu entwickeln, die in der Praxis wirklich benötigt werden.

Über die Anforderungen in einer diversen Gesellschaft wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und dabei die Praxis nicht zu kurz kommen lassen.

Zum geplanten Ablauf:

Es wurde Prof. Dr. Vassilis Tsianos, Fachhochschule Kiel, für denEinführungsvortrag gewonnen . Er wird über die Rahmenbedingungen und ebenso über Haltungen und Einstellungen sprechen, die für ein gesellschaftliches Zusammenleben unterstützend und förderlich sind.

Anhand ausgewählter Praxisbeispiele werden Standpunkte überprüft und mit denProtagonist*innen der Projekte in wechselnden Foren vertieft. Diese sind:

* „Bewusst – gesund-aktiv" – Gesundheitsförderung von Familien in benachteiligten Stadtteilen mit einem partizipativen Ansatz.

* „Eltern gemeinsam aktiv" – Eltern unterschiedlicher Herkunft erfahren gegenseitige Unterstützung und Empowerment.

* „Vaterzeit im Ramadan?!" – gesellschaftliche Sensibilisierung für eine differenzierte Sicht auf migrantische muslimische Väter.

* „Familie Schwarz-weiß" – Empowerment von Familien im Umgang mit Rassismus.

* „Das interkulturelle Spielzimmer" – Einsatz von Spielmaterialien, die Vielfalt wertschätzend darstellen und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes fördern.

* „Bilder im Kopf" – Vorurteile in Kinder- und Jugendmedien erkennen und bewusst damit umgehen.

Den detaillierten Ablauffinden Sie in Kürze auf der Internetseite www.verband-binationaler.de

Die Teilnahme ist kostenfrei. Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden.

Termin: 15. Juni 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: München

Teilnahmegebühr 15,00 €

Der Fachkräftemangel beschäftigt inzwischen zahlreiche soziale Berufe, auch die Kinder- und Jugendhilfe. Trotz Ausbaus der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen mancherorts aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die eine verlässliche Betreuung benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch fürdie Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird. Die zuständigen Bundesländer haben inzwischenverschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch teilweise unter dem Aspekt der pädagogischen Qualität fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen.

Gemeinsam mit Ihnensoll die aktuelle Situation diskutiert werden.

* Wie ist die Situation bundesweit zu bewerten und wie gehen einzelne Länder damit um?

* Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?

* Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden hier diskutiert?

* Welchen Beitrag kann die Ausbildung leisten?

* Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Es wurde Katharina Stadler eine Mitarbeiterin der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) für einen fachlichen Input gewonnen. Sie wird zum Auftakt der Dialogveranstaltung einige aktuelle Forschungsergebnisse vorstellen und über unterschiedliche Ansätze berichten. Danach soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum Thema ausgetauscht werden, unterschiedliche Praxisansätze beleuchten, aber auch Probleme und Grenzen in der täglichen Arbeit benennen.

Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:16. -18.September 2018

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Karlsruhe

Der Empfang der Stadt Karlsruhe wird am Sonntag, den 16. September 2018 ab 18.00 Uhr, im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe | http://zkm.de/ stattfinden.

Die Konferenz tagt am 17. und 18. September 2018 in der Messe Karlsruhe.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey wird zur Eröffnung ein Grußwort halten. Ebenso Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/slider/aktionshalle.php

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt des bundesweiten Netzwerkes der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Fast siebzig Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes gilt es unserem gemeinsamen Auftrag deutlich mehr Nachdruck zu verleihen, dem „Verfassungsauftrag Gleichstellung“.

Der Programmflyer ist auf der BAG Internetseite zu finden: www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/programmflyer_25._buko_karlsruhe_2018_0.pdf

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 170,00 Euro. Darin enthalten ist bei dieser Konferenz ein Kombiticket für die drei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 25. Bundeskonferenz.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite frauenbeauftragte.de. Dort finden Sie kompakt alle Informationen rund um die Bundeskonferenz: www.frauenbeauftragte.org/g%C3%A4steanmeldung-25-bundeskonferenz-2018-karlsruhe

Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer_innen der 25. Bundes-konferenz, buchbar bis spätestens zum 15. August 2018, können Sie über diese Portalseite direkt buchen: www.hrs.de/web3/?clientId=ZGVfX2J1a29iYWc,1

Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH stellt Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein exklusives Angebot für Ihre bequeme An- und Abreise zur Bundeskonferenz zur Verfügung. Dieses müssen Sie über folgende Internetseite unter dem Punkt „Anreise mit der Bahn“ buchen: www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/besucher/anreise/anreise.php

Rahmenprogramm

Auch die Anmeldung zu den Rahmenprogrammpunkten am Montag, den 17.9.18 ab ca. 18 Uhr, erfolgt über die Internetseite der BAG. Die Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Angebote des Rahmenprogramms sind ebenfalls auf der Internestseite einzusehen.

Vor Ort ist eine Anmeldungen zu den Führungen nicht mehr möglich.

Wir bitten den Teilnahmebeitrag und die Unkosten für das Rahmenprogramm, bitte getrennt, auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen wollen wir unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieren. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen? Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich.

Die Einladung und das Programm werden voraussichtlich im Juni verschickt.

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Familiennachzug: Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie!

Berlin, 09.05.2018Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung über die Neuregelung zum Familiennachzug für Geflüchtete kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD als unzureichend und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, das Recht auf Familie für alle Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: "Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber! Integration und ein Ankommen in einem fremden Land kann nur gelingen, wenn man seine Lieben in Sicherheit weiß, als Familie füreinander Verantwortung übernehmen kann und gemeinsam lebt. Dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze ab August zurückgenommen werden soll, ist eine längst überfällige Maßnahme. Aber die geplante Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht weiterhin an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei. Dadurch leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben."

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.

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ZFF-Info 8 2018

SCHWERPUNKT: Neufassung Familiennachzug

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung über die Neuregelung zum Familiennachzug für Geflüchtete kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD als unzureichend und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, das Recht auf Familie für alle Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: "Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber! Integration und ein Ankommen in einem fremden Land kann nur gelingen, wenn man seine Lieben in Sicherheit weiß, als Familie füreinander Verantwortung übernehmen kann und gemeinsam lebt. Dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze ab August zurückgenommen werden soll, ist eine längst überfällige Maßnahme. Aber die geplante Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht weiterhin an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei. Dadurch leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben."

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.05.2018

Heute wird das Bundeskabinett die Neuregelung der Großen Koalition zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status beschließen. Die AWO hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Dementsprechend kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Regelung wie folgt:

„Die Willkommenskultur der Bundesregierung hat den Stresstest nicht bestanden. In ihrer Not greift die Große Koalition nun zu immer restriktiveren Gesetzen. Die AWO lehnt die Regelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ab. Das individuelle Recht auf Asyl lässt sich nicht durch eine Kontingentlösung auflösen. Die geplante Regelung, ein monatliches Kontingent von 1.000 Nachzügen einzuführen, dürfte auch juristisch auf Dauer kaum zu halten sein. Die im Gesetzentwurf beschriebenen humanitären Kriterien der Auslese treffen auf so viele Menschen zu, dass letztlich das Kriterium der Integration ausschlaggebend sein wird. Das ist aber weder definiert noch ist geklärt, wer Integrationsaspekte feststellt und wie sie ermittelt und bewertet werden sollen. Zudem ist es unter der Sorge um Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten sehr schwer, deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Bei dieser Regelung besteht die Gefahr willkürlicher und intransparenter Entscheidungen.

Für den allergrößten Teil der Betroffenen bedeutet die Begrenzung, noch deutlich länger von ihren Familienmitgliedern getrennt zu sein. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr, soweit dieses Kontingent überhaupt ausgeschöpft wird, wird es viele Jahre dauern, bis die letzten Familienangehörigen wieder zusammen sind. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten. Subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil globale Krisenherde und kriegerische Auseinandersetzungen häufig langfristig bestehen und eine Rückkehr der Menschen in ihre Heimatregionen verhindern. Ungerechte Regelungen für den Familiennachzug führen zu Verzweiflungstaten und lebensgefährlichen Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nach zu holen.“

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2018

Zum Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Viele Geflüchtete in Deutschland haben vor zwei Jahren darauf vertraut, dass der Familiennachzug nur zeitweilig ausgesetzt wird. Die alte und die neue Große Koalition hat dieses Vertrauen und ihr Versprechen gebrochen und treibt schutzsuchende Menschen in eine verzweifelte Situation.

Bereits jetzt liegen 26.000 Anträge auf Familiennachzug vor. Jeden Tag kommen neue Anträge hinzu. Mit der Kontingentierung auf 1.000 Menschen pro Monat wird es auch für die, die das Glück haben, in dieses Kontingent aufgenommen zu werden, absehbar Jahre dauern, bis die Familieneinheit wieder hergestellt ist. Für viele gibt es überhaupt keine Chance mehr, mit ihren Familien in Sicherheit in Deutschland zu leben. Das ist gerade für Familien mit kleinen Kindern ein untragbarer Zustand. Hinzu kommt, dass der Nachzug von Geschwistern komplett versagt wird und auch die Härtefallregelung absehbar ins Leere laufen wird.

Geld für Hartherzigkeit scheint allerdings da zu sein, denn allein die Umsetzung dieser komplizierten Kontingentlösung, die viele Menschen komplett außen vor lässt, wird mehrere Millionen Euro kosten.

Statt den Fokus auf die Menschen zu richten, stiften Union und SPD mit der geplanten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes bei der Auswahl der Familiennachzugsberechtigten absehbar weiteres Chaos. Als hätte man aus den Problemen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überhaupt nichts gelernt.

Für uns Grüne bleibt klar: Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Das gilt auch für das Recht auf Familieneinheit. Wir werden dieses Gesetz im Bundestag entschieden ablehnen.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus weiter auf Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben. Das ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien. Der Bundestag darf diesem flüchtlingsfeindlichen und verfassungswidrigen Gesetz auf keinen Fall zustimmen“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Jelpke weiter:

„Die weitreichenden Einschränkungen werden mit der irreführenden Behauptung begründet, beim subsidiären Schutz handle es sich um einen nur vorübergehenden Schutzstatus. Das ist jedoch falsch. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, ganz überwiegend auf Dauer in Deutschland bleiben. Am stärksten betroffen sind Geflüchtete aus Syrien. Angesichts der dramatischen Entwicklungen in dem Land kann niemand ernsthaft erwarten, dass eine gefahrlose Rückkehr für sie in naher Zukunft möglich sein wird.

Die geplante Regelung ist das Gegenteil von humanitär. Sie ist die pure Grausamkeit. Subsidiär Schutzberechtigten muss der Familiennachzug endlich wieder in vollem Umfang ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

Die Familienorganisationen fordern die Mitglieder des Bundeskabinetts auf, den morgen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf für den Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten noch einmal zu überarbeiten und der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Statt auf dem Rücken von Familien mit abstrakten Zahlen zu jonglieren sollte Deutschland besser einen Beitrag zum Schutz der Familien aus Kriegs- und Krisengebieten leisten.

„Die Regierungsparteien haben stets betont, dass die Unterstützung von Familien in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität sein soll“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker, „gleich in einem ihrer ersten Gesetzesentwürfe tut sie leider das Gegenteil, in dem sie einem Großteil der subsidiär Geflüchteten die Grundlage für ein Familienleben entzieht.“

Mit großer Sorge betrachten die Familienorganisationen die aktuellen Vorschläge zum Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten, die eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vorsehen, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen.

Die Organisationen betonen, dass die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist: Aus guten Gründen schützen sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise – auch für geflüchtete Menschen.

Die Familienorganisationen beunruhigt auch der zunehmende Einwand von vermeintlich erreichten Grenzen der „Integrationsfähigkeit“: er ist irreführend, da die Zusammenführung der Kernfamilie gerade einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten kann, indem sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit.

„Statt mit unrealistisch hohen Nachzugszahlen und Begriffen wie „mangelnder Integrationsfähigkeit“ Ängste zu schüren, sollte die Regierung besser ein christlich-humanitäres Signal setzen und dafür einstehen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird“ betont Stefan Becker.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 08.05.2018

Zur morgigen Kabinettsbefassung mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dem Gesetzesentwurf gelingt es nicht, den Grund- und Menschenrechten von Familien und insbesondere Kindern gerecht zu werden. Beim Vorrang von Familien mit minderjährigen Kindern und beim Nachzug von minderjährigen ledigen Geschwistern sind dringend Nachbesserungen erforderlich. Den Schutz von Ehe und Familie darf man nicht zahlenmäßig begrenzen, auch nicht bei subsidiär Schutzberechtigten. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass die Kriege in Syrien und anderswo andauern und eine Rückkehr für die Betroffenen bis auf weiteres lebensgefährlich wäre."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.05.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zum Familiennachzug scharf. Die geplante Abschaffung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für Menschen mit nur subsidiärem Schutzstatus verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, das sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Die zusätzlich vorgesehenen Restriktionen seien grund- und menschenrechtswidrig. Insbesondere die geplante Obergrenze von maximal 1000 Menschen, denen pro Monat der Nachzug überhaupt gewährt werden soll, sei absolut inakzeptabel. Der Verband appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Paritätische fordert stattdessen die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK). Für beide Gruppen soll der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.

Der Paritätische kritisiert, es sei irreführend jemandem „vorgaukeln“ zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier und damit die Einschränkung des Familiennachzugs zu begründen. „Es geht um Menschen, die vor drohender Todesstrafe, Folter oder anderen Bedrohungen von Leib und Leben geflohen sind. Ob und wann eine Rückkehr und damit eine Familienzusammenführung in ihrem Heimatland möglich sein wird, ist in der Regel nicht absehbar. Den Betroffenen in ihrer Not zu verwehren, ihre Familie nachzuholen, ist schlicht inhuman“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das geplante Gesetz, das für tausende Familien eine zwangsweise dauerhafte Trennung bedeute, sei dabei auch integrationspolitisch unvernünftig, warnt der Verband: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Trennung von Familienangehörigen und damit die Sorge um die Familie eine erhebliche psychische Belastung darstellt, die den Integrationsprozess entscheidend erschweren kann. Wer also tatsächlich die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen Herausforderungen angehen will, darf nicht mit der Verzögerung oder gar Verweigerung der Familienzusammenführung ein zentrales Integrationshemmnis aufbauen“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband auch für eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für volljährige Geschwister aus.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, legale Zugangswege zu internationalem Schutz in Deutschland auszubauen statt immer weiter einzuschränken. Dazu gehörten neben der wirksamen Ermöglichung des Familiennachzugs nicht nur der massive Ausbau von Resettlementprogrammen sondern auch weitere Möglichkeiten humanitärer Visa und Aufnahmeprogramme.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auf Fachtag Unterstützungsprojekt „Pausentaste“ vor

Wenn Papa an Krebs erkrankt, wenn die kleine Schwester plötzlich einen Rollstuhl braucht und nachts künstlich beatmet werden muss oder wenn die Oma auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann – dann übernehmen Kinder und Jugendliche oft Aufgaben, die schon für erwachsene Angehörige sehr belastend sind. Mit der Situation dieser jungen Menschen hat sich heute (Montag) der Fachtag „Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung“ in Berlin beschäftigt.

Als Gastrednerin betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für über 230.000 Kinder und Jugendliche ist es Realität, dass sie Familienangehörige pflegen, beim Essen helfen, den Haushalt schmeißen, sich um jüngere Geschwister kümmern. Diese jungen Menschen verdienen unseren Respekt, aber sie brauchen auch unsere Hilfe. Denn oft fällt ihnen einfach die Decke auf den Kopf. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können. Das Projekt „Pausentaste“ hilft direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jemanden, der zuhört. Und darüber reden, das hilft.“

Mit dem Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ soll pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, Überlastungen abzubauen und einer Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken. Nach einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland substanziell und regelmäßig Angehörige. Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.

Ziele des Projekts

„Pausentaste" hilft jungen Pflegenden dabei, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. www.pausentaste.de richtet sich aber nicht nur an pflegende Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt sollen auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

Die drei Säulen des Projekts

Das Projekt besteht im Wesentlichen aus der Website www.pausentaste.de, einer Telefon-Hotline und einer E-Mail-Beratung. Die Website präsentiert seit dem 1. Januar 2018 Erfahrungsberichte, Interviews, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte. Demnächst geht auch ein Chat an den Start.

„Nummer gegen Kummer“ e.V. übernimmt die Telefon- und E-Mail-Beratung für ratsuchende pflegende Kinder und Jugendliche. Diese können sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der Nummer 116 111 oder rund um die Uhr per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Die speziell ausgebildeten, ehrenamtlich tätigen Beraterinnen und Berater des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ unterstützen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hotline ist von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr erreichbar. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch ehrenamtliche Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren.

Im Juli 2017 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem ein Netzwerk zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Pflegeverantwortung ins Leben gerufen. Bisher nehmen 20 Initiativen teil. Dem Netzwerk gehören u.a. verschiedene Hilfetelefone und Interessenvertretungen pflegender Angehöriger an.

Weitere Informationen: www.pausentaste.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.05.2018

Jeden Tag leisten Kita-Fachkräfte und Tageseltern wertvolle Arbeit, damit Kinder gut aufwachsen können. Am Tag der Kinderbetreuung soll diesem Einsatz die nötige Anerkennung gezollt werden. Davon unabhängig kann die Qualität in der Kinderbetreuung noch besser werden.

„Der Bund greift den Ländern beim Qualitätsausbau in der Kinderbetreuung kräftig unter die Arme: mit zusätzlich 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Mehr Qualität und weniger Gebühren. Das Gute-Kita-Gesetz schafft die Grundlage für gute Bildung von Anfang an. Damit jedes Kind es packt.

Wichtig ist uns als SPD-Bundestagsfraktion: Jedes Kind überall in Deutschland soll die beste Betreuung bekommen – und das unabhängig vom Einkommen der Eltern. Um die unteren Einkommen zu entlasten, sollen sozial gestaffelte Elternbeiträge in allen Bundesländern Pflicht werden. Zusätzlich sollen Familien mit geringem oder ohne eigenes Einkommen von den Kita-Gebühren befreit werden.

Die Länder sollen das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Sie wissen selbst am besten, wo die eigenen Kitas noch besser werden können. Weniger Gebühren, mehr Erzieherinnen und Erzieher, Betreuung in Randzeiten – die Länder können je nach Bedarf entscheiden, an welcher Stelle sie die zusätzlichen Mittel des Bundes einsetzen.

Das Beste für die Kleinsten – das Gute-Kita-Gesetz sorgt dafür.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.05.2018

Das Bundeskabinett hat heute die Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die es dem Bund ermöglichen, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Länder und Kommunen vorzunehmen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags wie den Digitalpakt für Schulen umzusetzen.

„Der alte Geist, der Bund und Länder in der Bildungspolitik in Konkurrenz zueinander gesetzt hat, wird mit der vorliegenden Änderung des Grundgesetzes überwunden. Mit dem neuen Geist des kooperativen Bildungsföderalismus können wir die Herausforderungen in unserem Bildungssystem entschlossen angehen. Es ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein großer Erfolg, dass das Kooperationsverbot fällt.

Die neuen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir schnell nutzen. Beim Digitalpakt haben sich Bund und Länder weitgehend auf eine Vereinbarung geeinigt. Es gilt, die Umsetzung schnell auf die Schiene zu setzen. Damit stellen wir die Wirkung des kooperativen Bildungsföderalismus im Alltag spürbar unter Beweis.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.05.2018

Zum angekündigten Kita-Qualitätsgesetz sowie der angedachten finanziellen Bundesbeteiligung erklären Ekin Deligöz MdB und Annalena Baerbock MdB:

Man darf auf das vollmundig angekündigte Vorhaben gespannt sein. Erhebliche Skepsis ist angebracht, wenn dabei primär auf politische Vereinbarungen statt auf bundesgesetzliche Standards gesetzt wird. Eines steht aber schon fest: die geplante Bundesfinanzierung ist vollkommen unzureichend. Auch die neue Familienministerin ist in die Falle getappt, Großes in diesem Bereich anzukündigen, ohne das finanziell angemessen hinterlegen zu können.

Die Liste der GroKo-Versprechen bei der Kinderbetreuung ist lang. Sie verspricht einen deutlichen Platzaufwuchs, die Streichung von Kita Gebühren und, nicht zuletzt, umfängliche Qualitätssteigerungen. Ministerin Giffey plädiert auch fortwährend für eine bessere Entlohnung des Kita-Personals. Für all das will der Bund in dieser Wahlperiode gerade mal 3,5 Milliarden Euro aufbringen. Das ist bei weitem zu wenig, um diese wichtigen Schritte erfolgreich gehen zu können. Die Enttäuschung bei Kindern und Familien, aber auch beim Kitapersonal und Tagesmüttern, ist vorprogrammiert. Und die Kommunen, die das größtenteils schultern müssen, sehen sich dann auch noch mit dem angekündigten, unterfinanzierten Betreuungsanspruch von Schulkindern konfrontiert. Wir werden die Haushaltsberatungen des Bundes in diesem Jahr nutzen, die unsolide Finanzierung dieser Vorhaben und konstruktive Alternativen aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

„Das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey scheint nicht mehr als eine Worthülse zu sein. Klar ist schon jetzt: Die 3,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung in dieser Wahlperiode zur Verfügung stellen will, reichen nicht einmal, um den bundesweiten Mangel an Kita-Plätzen zu beheben. Einen Ausbau der Qualität oder gar einen Einstieg in die Gebührenfreiheit wird es so nicht geben“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ankündigung des Familienministeriums, zeitnah mit dem Gesetzesvorhaben in die Ressortabstimmung zu gehen. Müller weiter:

„Als die Ministerin ihr Vorhaben vergangene Woche im Ausschuss vorstellte, konnte sie weder Nachfragen zu ihrem Gesetz beantworten noch dazu, wie sie das Fachkräfteproblem in den Griff bekommen will. Es ist daher zu befürchten, dass von dem Vorschlag für ein Gute-Kita-Gesetz nicht mehr bleibt als eine gute Überschrift. Wir fordern daher von der Ministerin, ein echtes Kita-Qualität-Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz muss eine echte finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen festschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode bekräftigen CDU, CSU und SPD weiterhin die Pläne für den bereits im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgeschlagenen "DigitalPakt Schule" zwischen Bund und Ländern. Die FDP möchte in ihrer Kleinen Anfrage (19/1973) wissen, wie der genaue Zeitplan der Bundesregierung aussieht und wann die geplante Änderung des Artikel 104c Grundgesetz in Kraft tritt.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen seitens des Bundes fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 303 vom 11.05.2018

Nach einer möglichen Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1974). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes "Qualität in der rechtlichen Betreuung" (460/1/17) zu reagieren. Das Forschungsprojekt war vom Justizministerium in Auftrag gegeben und Ende 2017 veröffentlicht worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12427) war in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat mit der Begründung nicht beraten worden, dass erst die Ergebnisse des Vorhaben abgewartet werden sollten. In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem, dass eine Erhöhung der Stundensätze beziehungsweise der Vergütung geboten sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 302 vom 11.05.2018

Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland mit einer Entbindungsstation ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 2006 waren es 880 Kliniken, 2016 nur noch 690, wie aus der Antwort (19/1924) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1619) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Auch die Zahl der Geburtshäuser ist tendenziell rückläufig. 2010 waren es den Angaben zufolge 135, 2016 noch 112. Die Anzahl der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen hat sich den Angaben zufolge hingegen in den vergangenen Jahren erhöht, von 4.516 im Jahr 2009 auf 5.518 im Jahr 2017.

Die Zahlen zu den Hebammen stammten aus der Vertragspartnerliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die für 2017 angegebene Zahl gehe auf Angaben der Hebammen selbst zurück und sei deutlich höher als die Zahl der Hebammen (3.040), die den Sicherstellungszuschlag beantragt hätten.

Der GKV-Spitzenverband gehe daher davon aus, dass die der Vertragspartnerliste entnommene Zahl überhöht sei. Einige der freiberuflich tätigen Hebammen seien zugleich in Kliniken und Geburtshäusern angestellt und tauchten somit auch in der dortigen Statistik auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.295 vom 07.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Erhöhung und eine automatisierte Auszahlung des Kinderzuschlags ein. In einem entsprechenden Antrag (19/1854) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den bisherigen Kinderzuschlag ersetzt und sicherstellt, dass die Auszahlung der Leistung ebenso einfach geregelt wird wie die automatische Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen im Rahmen der Steuererklärung. Zudem soll der maximale Auszahlungsbetrag so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld für Kinder jeden Alters existenzsichernd ist. Ebenso sollen die Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft werden. Bei Alleinerziehenden, bei denen ein Elternteil den Unterhalt für sein Kind nach einer Trennung nicht zahlt, sollen der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag in voller Höhe zusammengeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 27.04.2018

Wer sind die sechs Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die keine Kita besuchen? DIW-Studie zeigt, dass Nicht-Kita-Kinder beispielsweise häufiger einen Migrationshintergrund haben, das trifft aber längst nicht auf alle zu – Kita-Pflicht hätte vermutlich nur einen äußerst geringen Nutzen – Besser wäre eine gezieltere Förderung, beispielsweise von Kindern mit Sprachförderbedarf

Kinder, die im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen, kommen – anders, als vor allem BefürworterInnen einer Kita-Pflicht häufig annehmen – keinesfalls nur aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten. Zwar haben Nicht-Kita-Kinder – im Altersbereich von drei bis sechs Jahren handelt es sich um sechs Prozent aller Kinder – tatsächlich häufiger einen Migrationshintergrund und kommen eher aus Haushalten, die in die untere Hälfte der Einkommensverteilung fallen. Das trifft aber längst nicht auf alle Kinder zu, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt. Demnach gibt es über alle Einkommens- und Bildungsgruppen hinweg Familien, die ihr Kind nicht in einer Kita betreuen lassen.

„Eine pauschale Kita-Pflicht für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung wäre daher kaum geeignet, gezielt Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Haushalten zu fördern“, sagt DIW-Bildungs- und Familienökonomin C. Katharina Spieß, die gemeinsam mit Sophia Schmitz untersucht hat, aus welchen Haushalten Nicht-Kita-Kinder kommen. Dafür verwendeten die Forscherinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin und der Zusatzstichprobe „Familien in Deutschland“. Stattdessen sollten tatsächlich förderbedürftige Kinder gezielter unterstützt werden, etwa wenn es um Sprachfähigkeiten geht. „Das wäre effizienter und damit auch kostengünstiger zu machen als mit einer Kita-Pflicht“, so Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 09.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

In Deutschland hatten im Jahr 2016 rund 2,4 % der Erstgeborenen eine Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 40 Jahre alt war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Muttertages weiter mitteilt, ist der Anteil gegenüber 2010 (2,5%) relativ stabil. Die Zahl der erstgeborenen Kinder mit einer Mutter ab 40 Jahren erhöhte sich zwischen 2010 und 2016 von rund 8500 auf rund 9200.

In elf EU-Staaten war der Anteil der Erstgeborenen von Müttern im höheren gebärfähigen Alter größer als in Deutschland. Nach Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hatten 2016 in Italien bereits 7,2% der Erstgeborenen eine Mutter ab 40 Jahren. In Spanien waren es 6,6% und in Griechenland 5,3%. Am geringsten war der Anteil in Litauen mit 1,0%. Der EU-Durchschnitt lag bei 3,2%.

Die Daten stehen in der Eurostat Datenbank zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 11.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerks hat begonnen

Bis zum Muttertag am 13. Mai sind wieder viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auf den Straßen und an den Türen unterwegs, um Spenden für erschöpfte und kranke Mütter zu sammeln. Die Spendenaktion – dieses Jahr unter dem Motto „Mission Mutter: Überlasteten Müttern neuen Antrieb geben“ – wird seit 1950 vom Müttergenesungswerk (MGW) durchgeführt. Elke Büdenbender, Schirmherrin der gemeinnützigen Stiftung, rief mit einem Spendenappell zur Unterstützung auf.

„Hilfe und Unterstützung für Mütter und ihre Familien sind heute notwendiger denn je. Ich freue mich sehr, dass sich auch in diesem Jahr viele Sammlerinnen und Sammler in Kommunen, Kirchengemeinden, Frauenverbänden, Schulen und Vereinen engagieren und dazu beitragen, dass erschöpfte und kranke Mütter eine Kurmaßnahme in Anspruch nehmen können. Für die Arbeit des MGW ist die Sammlung von großer Bedeutung“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.

Wofür das Müttergenesungswerk sammelt

Rund zwei Millionen Mütter sind durch die Doppel- und Dreifachbelastung in Familie, Haushalt und Beruf so erschöpft und ausgelaugt, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil nimmt an einer Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur teil. Im MGW sind es rund 50.000 Mütter pro Jahr. Zusätzlich stärkt das MGW Mütter nicht nur mit Kurmaßnahmen, sondern oft auch mit direkten finanziellen Zuschüssen: Wenn Mütter sich die gesetzliche Zuzahlung, Kurausstattung oder Taschengeld nicht leisten können, können sie ggf. einen Zuschuss aus Spendenmitteln erhalten, damit sie nicht auf die dringend benötigte Kurmaßnahme verzichten müssen.

In den bundesweit rund 1.200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund können sich Mütter kostenlos zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme beraten lassen. Zudem unterstützen Nachsorgeangebote Mütter in ihrem Alltag, um den Kurerfolg langfristig zu sichern.

Auch online Spenden sammeln

In diesem Jahr gibt es eine Neuerung: Alle, die die Sammlung unterstützen wollen, können online ihre eigene Spendenaktion starten. Freundinnen und Freunde, Bekannte und Verwandte werden per Link zur Unterstützung eingeladen. Zum Muttertag wollen wir die Spenden-Rakete für Mütter zünden – gemeinsam mit den Sammlerinnen und Sammlern auf den Straßen und an den Türen, den Beratungsstellen und Kliniken und allen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern online und vor Ort. Jede Hilfe ist willkommen! www.muettergenesungswerk.de/spenden-und-helfen.

Spendenkonto: IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC: BFSWDE33MUE

Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Ansprechpartnerin für die Sammlung: Petra Gerstkamp

Tel.: 030/33 00 29-12, gerstkamp@muettergenesungswerk.de

Kurtelefon: 030/33 00 29-29

www.muettergenesungswerk.de

www.muettergenesungswerk.de/sammlungen

Pressebilder zur Muttertagssammlung 2018 finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 11.05.2018

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai macht Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf die belastende Lebensphase von Paaren aufmerksam, bei denen es mit einer Schwangerschaft nicht klappt:

"Die allermeisten Menschen wünschen sich Familie mit einem eigenen Kind. Aber nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. 6 Millionen Männer und Frauen in Deutschland im Alter zwischen 25 und 59 Jahren (2016) sind ungewollt kinderlos.

Schwangerschaftsberatungsstellen der Diakonie begleiten Frauen, Männer und Paare auch mit unerfülltem Kinderwunsch. Denn gerade in dieser oft belastenden Lebensphase brauchen Paare neben der medizinischen Abklärung psychosoziale Unterstützung. Viele Paare sind, wenn sie in die Beratung kommen, erschöpft durch einen immer wiederkehrenden Kreislauf des Hoffens und Bangens um ein Kind, das nicht kommen will. Sie fühlen sich angesichts der zahlreichen medizinisch- technischen Möglichkeiten oft überfordert. Die Beraterinnen und Beratern nehmen sich viel Zeit um Paaren bei der Klärung von persönlichen und auch finanziellen Fragen zu begleiten.

Egal, ob sich der Traum vom eigenen Kind erfüllt oder nicht, die Schwangerenberatungsstellen helfen den Paaren, mit ihren Gefühlen und mit den Belastungen zu recht zu kommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Donnerstag, den 3. Mai 2018, die Mitglieder der Rentenkommission vorgestellt, die – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – bis März 2020 Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme aufzeigen soll.

Immerhin vier der zehn Mitglieder der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" sind Frauen. Das Ziel der paritätischen Gremienbesetzung ist damit fast erreicht. Gleichzeitig wurden u.a. mit Annelie Buntenbach (DGB), und Prof. Dr. Simone Scherger (Universität Bremen) Personen einbezogen, die Geschlechtergerechtigkeit in der Rente mitdenken.

Auftrag der Kommission ist es, vor dem Hintergrund im Wandel begriffener Beschäftigungsstrukturen und demographischen Veränderungen ein neues Fundament für die gesetzliche, private und betriebliche Rente zu entwickeln. "Der Entwurf für einen verlässlichen Generationenvertrag trägt allerdings nur dann, wenn auch die Frage nach einer angemessenen Alterssicherung von Frauen beantwortet wird", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Der Gender Pension Gap, das heißt die Differenz der Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern, die in Deutschland mit 46 Prozent besonders hoch ist, darf nicht weiter zementiert werden."

Die zurückliegenden Rentenreformen innerhalb der Europäischen Union haben gezeigt, dass Maßnahmen, die ausschließlich die Finanzierbarkeit des Rentensystems betreffen, zu kurz greifen. Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf private und betriebliche Vorsorgearten besteht beispielsweise das Risiko, dass Frauen noch schlechter gestellt werden, weil Sorgearbeit in der zweiten und dritten Säule weniger berücksichtigt wird und die Alterssicherung noch stärker von der Erwerbsdauer und der Einkommenshöhe abhängt.

Rentensysteme müssen vor diesem Hintergrund nicht nur nachhaltig konzipiert sein, sondern eine angemessene Alterssicherung gewährleisten können. Dazu gehört u.a., geschlechtsbezogene Ungleichheiten im Lebensverlauf und deren Ursachen besonders in den Blick zu nehmen, die sich im Gender Pension Gap manifestieren: Erwerbsverläufe, Einkommensdifferenzen, Sorgearbeit.

Gleichzeitig geht es um die Ausgestaltung des Rentensystems selbst, das etwa durch die unzureichende Berücksichtigung von Sorgearbeit oder aber den unterschiedlichen Zugang zu betrieblicher Altersvorsorge und daran anknüpfenden Steuervorteilen zum Gender Pension Gap beiträgt. Im Koalitionsvertrag finden sich hier erste, aber immer noch unzureichende Ansätze.

Das Europäische Parlament (EP) hat erst Mitte des letzten Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Gender Pension Gap zu reduzieren.[1] Dazu – so das EP – sind vielschichtige Maßnahmen erforderlich, die erstens bei Nachteilen im Erwerbsleben und der Verteilung von Sorgearbeit im Lebensverlauf und zweitens beim Rentensystem selbst ansetzen. Darüber hinaus müssen Reformen im Hinblick auf gleichstellungspolitische Ziele analysiert und ggf. angepasst werden. Für die Rentenkommission folgt daraus: Jede Reform muss einen Abbau des Gender Pension Gaps zum Ziel haben und jeder Änderungsvorschlag muss aus gleichstellungspolitischer Sicht evaluiert werden. Zugegeben, keine leichte Aufgabe, aber die Kommission muss die Voraussetzungen für eine angemessene und zumindest existenzsichernde Alterssicherung schaffen: für Männer UND Frauen.

______________________________

[1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (2016/2061(INI)), http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2016/2061%28INI%29

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´07.05.2018

Deutsche Männer haben bessere Chancen als Frauen und Personen mit Migrationshintergrund, die juristischen Staatsprüfungen mit Prädikatsexamen abzuschließen. Dies gilt umso mehr, wenn die Prüfungskommission ausschließlich männlich besetzt ist – was in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2016 in 65 Prozent der mündlichen Prüfungen so war. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt zu den Ergebnissen: "Wir müssen das Problem von Diskriminierung in der juristischen Ausbildung systematisch und strukturell in den Blick nehmen. Es braucht mehr Frauen als Vorbilder und Prüferinnen."

Die aktuellen Daten bestätigen: Die juristische Ausbildung hat ein Diskriminierungsproblem. Der djb-Arbeitsstab "Ausbildung und Beruf" fordert schon länger eine stereotypenfreie Gestaltung von Ausbildungsmaterial und mehr weibliche Lehrpersonen an juristischen Fakultäten und in der Referendar*innen-Ausbildung.

Die nun vorliegende Studie zeigt in einer wissenschaftlichen Langzeitstudie auf breiter Datengrundlage, dass Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Benotung statistisch signifikant schlechter abschneiden. Frauen mit Migrationshintergrund trifft diese Form der Benachteiligung doppelt hart.

Die Präsidentin des djb weiter: "In kaum einem Fachgebiet hängt der berufliche Weg so sehr von der Abschlussnote ab wie in Jura. Ein Prädikatsexamen ist auch heute noch in vielen juristischen Berufsfeldern Voraussetzung für die Einstellung. Diese Aussagekraft der Abschlussnote ist zu hinterfragen, wenn die Note von Geschlecht oder Herkunft beeinflusst ist."

Zentrale Ergebnisse der Studie

In einem interdisziplinären Team haben die Professoren Andreas Glöckner, Emanuel V. Towfigh und Christian Traxler die Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016 in einer methodisch aufwändigen Studie untersucht. Die Ergebnisse ihrer Analyse von rund 18.000 Jura-Abschlüssen stellten sie am 26. April 2018 in Berlin vor. Die Auswertung zeigt:

* Frauen schneiden in beiden Staatsexamina statistisch schlechter ab als Männer

– sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung. Für letztere gilt dies selbst dann, wenn sie zuvor in den schriftlichen Prüfungen gleiche Ergebnisse erzielten.

* Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen die Schwelle zu einem Prädikatsexamen überwinden, ist deutlich geringer als bei Männern.

* Noch deutlicher zeigt sich die ungleiche Benotung bei Absolvent*innen mit Migrationshintergrund oder ausländisch klingendem Namen. Auch sie erreichen mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit ein Prädikatsexamen.

* Die Zusammensetzung der Kommission in der mündlichen Examensprüfung beeinflusst deren Notengebung. Wenn Frauen mitprüfen, verschwindet zumindest der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung.

Empirische Untersuchung zur Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016, vorgelegt von Prof. Dr. Andreas Glöckner, Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, Prof. Dr. Christian Traxler:

https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/180331-v_fin-Abschlussbericht-korr1.pdf

Zusammenfassung der Studie:https://www.hertie-school.org/fileadmin/4_Debate/Press_releases/2018-04-26_Traxler_juristischer_Staatsexamen/Zusammenfassung_Geschlechts-undHerkunftseffektebei_der_Benotung_juristischer_Staatsexamen.pdf

djb-Stellungnahme vom 16.11.2016 zur juristischen Ausbildung anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2016 in Berlin: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st16-25/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Familienministerkonferenz bei Bund, Ländern und Kommunen wesentlich mehr Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Das jetzt von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte "Gute-KiTa-Gesetz" darf aus Sicht der Kinderrechtsorganisation nicht dazu führen, dass sich die Kita-Qualität in den Bundesländern noch weiter voneinander entfernt. "Es steht zu befürchten, dass sich beispielsweise die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel durch das Gesetz eher verstärken. Der Bund muss bei den angestrebten Vereinbarungen mit den Bundesländern darauf achten, dass die im Gesetz enthaltenen Kriterien so genutzt werden, dass möglichst bundesweit einheitliche Verhältnisse bei der Kita-Qualität entstehen. Hier wird es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Bundes ankommen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das wird an vielen Stellen auch mit deutlich mehr Investitionen in die Kita-Qualität einhergehen müssen. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre zur Verbesserung der Kita-Qualität aus. So hatte es die Große Koalition im Jahre 2016 als mittelfristiges Ziel auch angekündigt. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes steht zu befürchten, dass durch die Verlagerung der Diskussion um die Kita-Qualität auf die Länderebene sowie durch die Vielzahl der Kriterien und Vereinbarungen die Situation und die Vergleichbarkeit der Kita-Qualität noch undurchsichtiger wird. "Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Bundesländer ihnen nicht genehme Kriterien abblenden. Diese hängen jedoch sehr eng zusammen und bedingen sich an vielen Stellen gegenseitig. Kritisch ist aus kinderrechtlicher Sicht auch zu sehen, dass die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rückt. Dabei könnten so die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Kinderzuschlag die Bundesregierung auf, mit einer umfassenden Reform des Kinderzuschlags einen notwendigen Schritt zur Reduzierung der Kinderarmut in Deutschland einzuleiten. Neben einer notwendigen Erhöhung der Leistung sollte dabei die Entbürokratisierung des Kinderzuschlags im Mittelpunkt der Reform stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte der Kinderzuschlag so gestaltet werden, dass alle anspruchsberechtigten Kinder die Leistung auch tatsächlich erhalten.

"Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider erreicht der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst. Armutsforscher gehen davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Komplizierte Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze führen dazu, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen "Kinderzuschlag automatisch auszahlen – verdeckte Armut überwinden".

"Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz bereits vor zwei Jahren präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Auch soll die Höhe des Kinderzuschlags regelmäßig überprüft werden. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden. Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Wünschenswert wäre hier eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen", so Hofmann weiter.

Der Kinderreport 2018, den das Deutsche Kinderhilfswerk im Februar vorgelegt hat, zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Geldleistungen sind dabei nur ein Baustein von vielen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Familien sind eine der wichtigsten Grundlagen der Gesellschaft. Sie sorgen für Zusammenhalt und Unterstützung, für das gute Heranwachsen von Kindern und sie pflegen Familienmitglieder. Um all das zu leisten, brauchen sie die Stärkung ihrer Ressourcen und – wenn nötig – Hilfe. Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai ist Anlass, die Leistungen von Familien zu würdigen.

Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel der Familienpolitik ein: Die staatliche Gemeinschaft sollte nicht erst tätig werden, wenn es (fast) zu spät ist, sondern grundsätzlich fördernde Strukturen für alle bereit halten, wie z. B. Familienbildung und Familienberatung. Familien, deren Kinder eine Behinderung haben, brauchen tatsächliche Inklusion in allen Lebensbereichen von Anfang an.

Noch viel zu oft werden sie zwischen verschiedenen Bereichen des Sozialrechts hin- und hergeschoben. „Unser gesamtes Sozialrecht ist auf den Einzelnen fokussiert und berücksichtigt Familienzusammenhänge zu wenig“, stellt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf, fest. „Es ist wenig hilfreich, alle Belange der Kinder- und Jugendlichen auf ein Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu konzentrieren. Die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Familien muss vielmehr grundsätzlich in der Sozialgesetzgebung verankert werden. Wir fordern eine entsprechende Berücksichtigung im Sozialgesetzbuch I (SGB I), sozusagen als Präambel für alle zwölf Sozialgesetzbücher“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.

Zum Perspektivwechsel in der Familienpolitik hat die eaf ein Positionspapier veröffentlicht: www.eaf-bund.de

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 14.05.2018

Eine bezahlbare und ausreichend große Wohnung ist der dringende Wunsch vieler Familien, ganz besonders natürlich von armen Familien. Wohnraum ist vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern in den Städten kaum noch zu finden. Die Wohnung ist aber der unmittelbare Lebens- und Entwicklungsraum für kleine Kinder.

Zur Aktionswoche „Wohnen ist ein Menschenrecht für Alle“ erklärt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf:

„Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Wohnungsbau zu sorgen, aber dafür müssen sie nun auch zügig die Voraussetzungen schaffen. Mehr Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind wichtiger als das verabredete Baukindergeld. Das wird kaum eine Familie, die nicht ohnehin schon Eigentumserwerb plant, veranlassen zu bauen oder zu kaufen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 02.05.2018

Internationaler Regenbogenfamilientag

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Children‘s Rights Matter“ am Sonntag, den 06. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Familie ist, wo Kinder sind. Die staatliche Verpflichtung, Familien zu schützen, ist im Grundgesetz festgelegt. Zudem hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Stärkung und Entlastung von Familien ausdrücklich zum Ziel gesetzt und sich verpflichtet, kein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben. Eine Stärkung und spürbare Entlastung wäre ein modernes Familien- und Abstammungsrecht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen. Homophobie und Transfeindlichkeit schaden dem Kindeswohl und Familien.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.

Ferner verspricht die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht zu prüfen. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig. Der LSVD fordert außerdem, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das entweder eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 04.05.2018

Verbandswochenende von pro familia rückt die Auseinandersetzung um den §219a StGB in den Mittelpunkt

pro familia wird sich weiterhin für die Abschaffung des §219a StGB einsetzen und sich solidarisch mit Ärzt*innen zeigen. Der Verband sucht den Dialog mit politischen Vertreter*innen und stellt seine fachliche Expertise zu Verfügung. Gleichzeitig muss in die aktuelle Diskussion die defizitäre Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch einbezogen werden, ebenso wie die Stigmatisierung, die immer noch mit dem Thema verbunden ist. So lautete das Fazit der pro familia Fachtagung, die am 5. Mai 2018 in Offenbach stattfand.

Unter dem Titel „Kann Aufklären Sünde sein? Die Informationsrechte von Menschen zum Schwangerschaftsabbruch stärken“ diskutierten die Teilnehmer*innen der Fachtagung darüber, wie der §219a StGB sich auf das Recht auf Information auswirkt.

„Menschen werden daran gehindert, sich niedrigschwellig und umfassend über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, Ärzt*innen wird verweigert, im Netz sachlich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, den sie in ihrer Praxis durchführen, und Beratungsstellen werden verunsichert, ob sie vom §219a StGB betroffen sind und welche Informationen über Ärzt*innen sie weitergeben dürfen. Deshalb ist die Streichung des §219a StGB dringend erforderlich“, resümiert die pro familia Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Davina Höblich.

Die Diskussion der letzten Monate habe allerdings weitere Defizite in der Versorgung deutlich gemacht. So gebe es keine Erkenntnisse darüber, was die Länder dafür tun, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ sicherzustellen, wie es der §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes fordere. Denn Meldungen beispielsweise aus Niedersachsen und aus Bayern weisen schon jetzt auf Defizite in der Versorgung hin. Zudem werden die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärzt*innen und die fehlenden Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten dazu führen, dass es künftig immer weniger Ärzt*innen geben wird, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

„Wir sehen kritisch, welches Frauenbild bei den aktuellen Diskussionen über den Schwangerschaftsabbruch zutage tritt“, so Höblich weiter. „Frauen wird immer noch das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbstbestimmt und verantwortlich mit ungewollten und ungeplanten Schwangerschaften umzugehen.“

Auf dem Podium der Diskussionsveranstaltung am Abend herrschte Einigkeit über den Änderungsbedarf beim §219a StGB: Dr. Katja Mast (SPD), Cornelia Möhring (Die Linke), Cordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Grüne) und Stephan Thomae (FDP) verdeutlichten die Haltung ihrer jeweiligen Fraktion und ließen den klaren Willen zur Zusammenarbeit zu diesem Thema erkennen. Ein/e CDU-Vertreter*in für die Podiumsdiskussion konnte im Vorfeld nicht gefunden werden. Die Ärztin Kristina Hänel bereicherte die Diskussion um Beispiele aus ihrer ärztlichen Praxis, die deutlich machen, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, gute Gründe dafür haben und Unterstützung benötigen, anstatt verurteilt und diffamiert zu werden. Die pro familia Bundesvorsitzende versprach, weiterhin mit fachlicher Arbeit, Dialogen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. „Wir werden unsere föderative Struktur nutzen und uns auf Orts-. Landes- und Bundesebene für die Informationsrechte zum Schwangerschaftsabbruch einsetzen“, so Höblich.

Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 6. Mai 2018 wurde eine neue stellvertretende Vorsitzende gewählt: Dr. med. Gülhan Inci, Gynäkologin an der Charité in Berlin, trat die Nachfolge von Verena Mörath an. Der Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul wurde für weitere drei Jahre in den Bundesvorstand gewählt.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.05.2018

Am 09. Mai ist Europatag und als VBM unterstützen wir die Initiative der Frauen, die sich rund um Pulse of Europe im März 2017 in Berlin gefunden haben, einen Frauenmarsch für Europa zu organisieren. Dieser Frauenmarsch und das Frauenfest am 09. Mai 2018 von 11.-14.00 Uhr am Brandenburger Tor, Berlin, sollen ein deutliches Signal für humanistische Werte in unserer Gesellschaft und gegen „toxic masculinity“ senden..

Mit dem Motto „Women for Europe und Europe for Women“ möchten die Veranstalterinnen neue Wege von Frauen und Männern im Zusammenleben in unserer Gesellschaft aufzeigen. Hierbei verfolgen sie das Ziel gegen Populismus, Autokratie und Patriarchat sowohl in Deutschland als auch in Europa zu bewegen.

Das Programm und die Redner*innenliste liest sich spannend, so wird z.B. Bundesministerin Frau Dr. Franziska Giffey vor Ort sein.

„Wir müssen ein deutliches Signal setzen, da wir bisher weder Art. 1 und Art. 3 unserer Verfassung noch Art. 1 und Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfüllen“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM). und fordert. „Es ist längst überfällig, dass wir Frauen die gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit erhalten müssen, dass die Berufe, in denen überrepräsentativ wir Frauen beschäftigt sind, deutlich finanziell aufgewertet werden müssen und dass wir als Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ebenso in allen Führungsebenen vertreten sind wie das männliche Geschlecht. Die klare Forderung heißt: Equal Care, Equal Pay, Equal Position und Equal Pension. Why not? Unsere Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey ist überzeugt, dass Frauen Alles können. Ja, wir können Alles – aber wir brauchen endlich auch den Rahmen hierfür, mit einer konsistenten, in sich stimmigen zeitgemäßen gleichstellungsorientierten Familienpolitik für die gesamte Lebensverlaufsperspektive, z. B. weg mit dem Ehegattensplitting hin zur Individualbesteuerung, weg mit dem Kindergeld und hin zur Kindergrundsicherung und wo bleibt eigentlich die Krippe, Kita & Co sowie Schule mit einem guten pädagogischen Konzept hin zu einem Lern- und Lebensort, genügend gut qualifizierten Personal, bedarfsgerechten Öffnungszeiten und das Ganze bitte kostenfrei?!“

Spachtholz macht deutlich, dass lange genug diskutiert und wissenschaftlich geforscht wurde und wir jetzt mit „Women4Europe – Europe4Women“ auch noch ein weiteres Mal dazu aufstehen und marschieren – zu einem weiteren Aktionstag neben dem Internationalen Frauentag, dem Equal Pay Day und dem Equal Pension Day – und dass es an den politischen Entscheider*innen und den Entscheider*innen in der Wirtschaft läge, endlich zu handeln, den Rahmen zu gestalten und zu verändern, dann gelänge auch ein kultureller Wandel. „Es ist wie mit der Gurtpflicht“, so Spachtholz, „es gab Menschen, die nutzten den Gurt bereits vor Einführung der Gurtpflicht, mit der Einführung der Gurtpflicht gab es Widerstand und Aufschrei… und heute…Jahre später? Es ist in der Regel eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Losfahren im Auto den Gurt anzulegen, mit den bekannten positiven Effekten! Und genauso eine Selbstverständlichkeit wünschen wir uns für unsere Vita als Frauen in der Ausübung unserer Rechte, die verfassungsrechtlich geschützt sind, aber auch mit Leben gefüllt sein müssen – hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung und das hat nicht nur eine deutsche Dimension, sondern eine europäische!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 08.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Mai 2018

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Der Teilnahmebeitrag für die Tagung beträgt 20 Euro.

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“soll diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständiger Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden? Wie können durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen Betreuungslücken reduziert werden?

Aus dem Programm:

Vortrag

„Sonne, Mond und Sterne‘ – Erfahrungen und Erfolge des Modellprojekts Ergänzende Kinderbetreuung des VAMV NRW“, Antje Beierling, Projektleiterin, VAMV NRW

Vortrag

„Bertreuungslücken schließen: Das Potenzial ergänzender Kinderbetreuung und arbeitsrechtliche Reformbedarfe“, Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte

Podiumsdiskussion

Ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche – was bringt‘s und wer macht’s?

Es diskutieren:

  • Marion Binder, Leiterin des Referats für Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung, BMFSFJ
  • Ilse Petilliot-Becker, Leiterin des Referats für Grundschulen, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Kultusministerium Baden-Württemberg
  • Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte
  • Antje Beierling, Projektleiterin „Sonne, Mond und Sterne“, VAMV NRW
  • Moderation: Inge Michels

Flyer mit ausführlichem Programm unter: https://www.vamv.de

Wir bitten um Anmeldung bis zum 14.5.2018 (siehe Flyer).

Termin: 28. Mai 2018

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Berlin

Der sich seit langem anbahnende Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung sowie Kinder- und Jugendhilfe wird zusehends gravierender und öffentlich spürbar. Kaum ein anderer Bereich der Arbeitswelt ist in den letzten Jahren so sehr gewachsen wie die Kindertagesbetreuung. Trotz Beschäftigtenzahlen auf Rekordhoch fehlen zehntausende Fachkräfte. Die Folgen: Der Kitaausbau stockt, die Jugendämter haben Schwierigkeiten, Personal für ihre gesetzlichen Aufgaben zu finden und die freien und öffentlichen Träger werben teilweise verzweifelt um neue Mitarbeiter/-innen.

Die Bundespolitik schaut konzeptlos zu. Leidtragende davon sind neben den Kindern, Jugendlichen und Familien die Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund wollen wir am 28. Mai mit Euch Ursachen für den Fachkräftemangel diskutieren, die Bedingungen für die Beschäftigten analysieren und Lösungsansätze skizieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: DIE LINKE. und Netzwerk gegen Kinderarmut

Ort: Leipzig

Die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland befindet sich seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau. Wir wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz,und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, kann dieser Gesellschaft sicherlich nicht viel abgewinnen. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Man möchte gemeinsam mit Ihnen ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema Kinderarmut mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. -15.Juni 2018

Veranstalter: Kinderschutz-Zentren

Ort: Leipzig

Die Kinderschutz-Zentren veranstalten in Kooperation mit dem Kinderschutz-Zentrum Leipzig am 14. und 15. Juni den Kongress „Hochstrittige Eltern und das Wohl des Kindes“. Hochstrittige Eltern bilden einen spannungsvollen und belastungsreichen Entwicklungskontext für Kinder und Jugendliche. Wenn Eltern sich immer weiter voneinander entfernen und Streit und gegenseitige Verletzungen an Schärfe zunehmen, birgt dieses Konfliktmilieu immense Entwicklungsrisiken und Gefährdungen für Kinder. Sie werden immer weniger als Individuen mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen wahrgenommen, geraten zunehmend aus dem Blick oder werden im elterlichen Konflikt instrumentalisiert.
Gemeinsam wollen wir diskutieren, was Kinder und ihre hochstrittigen Eltern brauchen, welche methodischen Ansätze es gibt und welche Handlungsmöglichkeiten es zum Beispiel für Kita-Fachkräfte im Umgang mit betroffenen Eltern gibt. Das komplette Programm lesen Sie im Flyer.

Termin: 22. -23.Juni 2018

Veranstalter: FernUniversität in Hagen (Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrike Lembke) in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund djb e.V. (djb-Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften« und der djb-Arbeitsstab "Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte")

Ort: Hagen

Ist das geltende Abstammungsrecht unter Berücksichtigung moderner Lebensformen, aber auch fortschreitender Medizintechnik noch zeitgemäß?

Reformbedarf lässt sich in vielfacher Richtung ausmachen, wie die Ergebnisse des Arbeitskreises Abstammungsrecht (BMJV) zeigen. An welchen Schnittstellen konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wie er umzusetzen ist, soll erörtert werden ebenso wie die Frage, ob die Praxis andere Weg geht und nach Alternativlösungen sucht.

Rechtliche Folgeprobleme wie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland oder der Umgang mit sozialer Elternschaft schließen sich an. Dabei darf nicht aus dem Fokus geraten, dass alle Überlegungen am Kindeswohl auszurichten sind. Keine leichte Aufgabe!

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/180622-23_AbstammungsR/

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Zu dieser Tagung werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Die Vermeidung von Armutsrisiken für Familien und Kindern ist eine der zentralen familienpolitischen Zielsetzungen. Dass dieses Ziel noch nicht hinreichend erreicht ist, zeigen die nach wie vor hohen Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwachsen. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat das Thema nun aufgegriffen und sieht neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ein Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut vor. Darunter sind insbesondere Veränderungen beim Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket gefasst. Das diesjährige Forum monetärer Leistungen für Familien und Kinder nimmt dies zum Anlass, sich über Handlungsbedarfe und Reformvorschläge auszutauschen und insbesondere darüber zu diskutieren, welche Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen „Masterplan gegen Kinderarmut“ notwendig sind. Wie bereits in den Vorjahren versteht sich der Fachtag dabei auch weiterhin als Forum für den Austausch über eine weiterreichende Umstrukturierung des Systems monetärer Leistungen.

Das Programm mit weiteren Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2263-18.

Ihre Anmeldung wird bis zum 17. Mai 2018 erbeten.

Wir freuen uns sehr, dass die ZFF-Vorsitzende, Christiane Reckmann, auf dem Podium der Veranstaltungen mitdiskutiert und unseren „Masterplan gegen Kinderarmut“ vertreten wird.

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 95 € inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie im auf der Homepage.

Termin:02.Juli 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das diesjährige Europäische Fachgespräch der AGF findet am 02. Juli 2018 zusammen mit der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin statt. Im bewährten europäischen Austausch wollen wir aus den Perspektiven verschiedener Akteure der europäischen Ebene und einzelner Mitgliedstaaten das Work-Life-Balance-Paket der Europäischen Kommission diskutieren.

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission das Paket zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorgestellt. Es enthält teilweise sehr konkrete Maßnahmen und neue bzw. ausgeweitete Mindeststandards, u.a. hinsichtlich Elternzeiten, Pflegezeiten und flexiblen Arbeitszeitregelungen. Derzeit erarbeiten der Europäische Rat und das Europäische Parlament ihre jeweiligen Stellungnahmen zum Paket. Entsteht aus dem Vorschlag eine europäische Richtlinie, kann dies unmittelbare Folgen für die Rechtssetzung in den einzelnen Staaten haben, sind sie doch verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen – sofern die nationalen Regelungen den neuen Richtlinien nicht bereits entsprechen oder diese übertreffen.

Das Fachgespräch wird den aktuellen Stand und die weiteren Planungen hinsichtlich des WLB-Pakets aufgreifen und dabei den Blick vor allem auf die Bewertung der Maßnahmen und die nationalen Debatten dazu richten, aber auch die möglicherweise nötigen Veränderungen der vorhandenen Vereinbarkeitsregelungen in den Mitgliedstaaten thematisieren. Inputs kommen von der Europäischen Kommission, dem Bundesfamilienministerium, der COFACE – Families Europe sowie voraussichtlich aus Finnland, Österreich, Italien und von weiteren Akteuren aus dem Teilnehmer/innenkreis.

Alle Beiträge werden simultan deutsch-englisch übersetzt, eine Reisekostenbeteiligung wird angestrebt.

Die Einladung und das finale Programm folgen demnächst.

AUS DEM ZFF

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung„Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ am 14.06.2018, 10-16 Uhr im Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin.

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie hier.

Die Anmeldung kann bequem online über www.zukunftsforum-familie.de/anmeldung erfolgen. Alternativ können Sie sich auch postalisch oder per Fax anmelden. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular in der Einladung.

Anmeldeschluss ist der 4. Juni 2018. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 18. Mai 2018.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Am morgigen Internationalen Tag der Familie ist es soweit: unserer aktuelle Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ Nr. 28/2018 erscheint. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt im Blick: Auf dem Weg zu einer modernen Familienpolitik“ beleuchten wir rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens und stimmen uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit dem LSVD am 14.06. in Berlin ein. Darüber hinaus haben wir ein Interview mit der Wissenschaftlerin Dr. Andrea Buschner geführt. Sie forscht u.a. zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und der Pluralisierung von Familienformen. Unser Mitglied der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. stellt sich mit seinem vielversprechenden Projekt Mo.Ki vor und was „Familie ist“, das sagt uns dieses Mal Erich Fenninger, der Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich. Viel Spaß beim Lesen uns Stöbern!

Unsere Zeitschrift „vielfalt familie“ wird morgen verschickt und kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.

Die „Stuttgarter Erklärung" von 2015 ist eine Aktion Transsexualität und Menschenrecht ( ATME) e. V.-Initiative in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen um ihr Geschlecht zuzugestehen und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen, eine Initiative zur Einhaltung ethischer Standards und Menschenrechten. Mit der vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und menschenrechtliche Aspekte des respektvollen Umgangs im Bereich der Medizin, Psychotherapie, Beratung und Begleitung mit geschlechtsvarianten und allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären, was möglich und notwendig ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie respektvollen Umgang miteinander möglich zu machen.

Die Erklärung können Sie hier herunterladen und unterzeichnen: www.die-erklärung.de

Quelle: www.die-erlärung.de, gekürzt

AKTUELLES

Die neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlage hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.

Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird.

Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen – so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, erklärt im Interview, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur_innen dafür von großer Bedeutung ist.

Die beiden Interviews können Sie hier lesen: Interview mit Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, und Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V.

Weitere Informationen:

Landkarte Kinderrechte – Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten

Menschenrechtsbericht 2017 des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Schwerpunkt auf dem Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil

"Children’s Right to Contact with their Incarcerated Parent", english translation of the chapter of the Human Rights Report 2017

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017

Human Rights Report 2017 Short Version

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017 in Leichter Sprache

Die Dokumentation zum Europäischen Fachgespräch „Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit – So wird die Beteiligung von Vätern an Familienarbeit in Europa gefördert“ ist veröffentlicht!

Die Dokumentation steht hier zum Download für Sie bereit.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) und die Beobachtungsstelle luden für den 29. und 30. Mai 2017 zum Europäischen Fachgespräch nach Berlin ein. Es bildete den Auftakt zu einer Reihe von Fachgesprächen zur Vereinbarkeitspolitik in Europa. Expertinnen und Experten nutzen diese Möglichkeit, sich über staatliche Maßnahmen zur Steigerung von Väterbeteiligung an Familienarbeit auszutauschen. Insgesamt wurden Politikinstrumente und deren Erfolge aus acht europäischen Staaten diskutiert. Die Dokumentation bietet eine Zusammenfassung der einzelnen Inputs und einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Fachgespräches.

Die Broschüre „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland“ ist vor Kurzem online erschienen. Sie stellt aktuelle sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland in knapper Form dar. Online finden Sie die Broschüre unter https://doi.org/10.24352/UB.OVGU-2018-096.

Quelle:Hertie School of Governance gemeinnützige GmbH vom 27.04.2018